Google
Über dieses Buch
Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Regalen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im
Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser Welt online verfügbar gemacht werden sollen, sorgfältig gescannt wurde.
Das Buch hat das Urheberrecht überdauert und kann nun Öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein öffentlich zugängliches Buch ist ein Buch,
das niemals Urheberrechten unterlag oder bei dem die Schutzfrist des Urheberrechts abgelaufen ist. Ob ein Buch öffentlich zugänglich ist, kann
von Land zu Land unterschiedlich sein. Öffentlich zugängliche Bücher sind unser Tor zur Vergangenheit und stellen ein geschichtliches, kulturelles
und wissenschaftliches Vermógen dar, das háufig nur schwierig zu entdecken ist.
Gebrauchsspuren, Anmerkungen und andere Randbemerkungen, die im Originalband enthalten sind, finden sich auch in dieser Datei — eine Erin-
nerung an die lange Reise, die das Buch vom Verleger zu einer Bibliothek und weiter zu Ihnen hinter sich gebracht hat.
Nutzungsrichtlinien
Google ist stolz, mit Bibliotheken in partnerschaftlicher Zusammenarbeit öffentlich zugängliches Material zu digitalisieren und einer breiten Masse
zugänglich zu machen. Öffentlich zugängliche Bücher gehören der Öffentlichkeit, und wir sind nur ihre Hüter. Nichtsdestotrotz ist diese
Arbeit kostspielig. Um diese Ressource weiterhin zur Verfügung stellen zu können, haben wir Schritte unternommen, um den Missbrauch durch
kommerzielle Parteien zu verhindern. Dazu gehören technische Einschränkungen für automatisierte Abfragen.
Wir bitten Sie um Einhaltung folgender Richtlinien:
+ Nutzung der Dateien zu nichtkommerziellen Zwecken Wir haben Google Buchsuche für Endanwender konzipiert und möchten, dass Sie diese
Dateien nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwenden.
+ Keine automatisierten Abfragen Senden Sie keine automatisierten Abfragen irgendwelcher Art an das Google-System. Wenn Sie Recherchen
über maschinelle Übersetzung, optische Zeichenerkennung oder andere Bereiche durchführen, in denen der Zugang zu Text in großen Mengen
nützlich ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir fördern die Nutzung des öffentlich zugänglichen Materials für diese Zwecke und können Ihnen
unter Umständen helfen.
+ Beibehaltung von Google-Markenelementen Das "Wasserzeichen" von Google, das Sie in jeder Datei finden, ist wichtig zur Information über
dieses Projekt und hilft den Anwendern weiteres Material über Google Buchsuche zu finden. Bitte entfernen Sie das Wasserzeichen nicht.
+ Bewegen Sie sich innerhalb der Legalität Unabhängig von Ihrem Verwendungszweck müssen Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sein,
sicherzustellen, dass Ihre Nutzung legal ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Buch, das nach unserem Dafürhalten für Nutzer in den USA
öffentlich zugänglich ist, auch für Nutzer in anderen Ländern öffentlich zugänglich ist. Ob ein Buch noch dem Urheberrecht unterliegt, ist
von Land zu Land verschieden. Wir können keine Beratung leisten, ob eine bestimmte Nutzung eines bestimmten Buches gesetzlich zulässig
ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass das Erscheinen eines Buchs in Google Buchsuche bedeutet, dass es in jeder Form und überall auf der
Welt verwendet werden kann. Eine Urheberrechtsverletzung kann schwerwiegende Folgen haben.
Über Google Buchsuche
Das Ziel von Google besteht darin, die weltweiten Informationen zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen. Google
Buchsuche hilft Lesern dabei, die Bücher dieser Welt zu entdecken, und unterstützt Autoren und Verleger dabei, neue Zielgruppen zu erreichen.
Den gesamten Buchtext können Sie im Internet unter|ht tp: //books.google.comldurchsuchen.
e
e
e
hd
m
=
T
3
=
=
E
=>
.
=
=
2
»
‘
ULLI H TI
— 2.
Sut HU HUE ECHELLE E LUCULLUS . ^AUMUULHMEH ELE ELLE LUE LIU HS
Digitized by Google
ACT
Digitized by Google
Digitized by Google
Digitized by Google
Digitized by Google
Digitized by Google
HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Ds. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
XVIII. JAHRGANG 1916/18
NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE SECHSUNDZWANZIGSTER JAHRGANG
EB
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 1918
Inhalt
des achtzehnten Jahrgangs 1916/18.
Aufsütze.
Soltau, Wilhelm, Zur Verfassung der vorarindogermanischen Bewohner
Europas .
Buchner, Mar, Zur Korrerpondens Einhards and: des hl. Aagi von
Fontanelle (St. Wandrille). Zugleich ein Beitrag zur Entstehung
der sog. „Formularsammlung von St. Denis" .
Holtzmann, Rob., Die treuen Weiber von Weinsberg. Zwei Kritiken
Cohn, Wi ly, Heinrich von Malta ;
Kalkoff, Paul, Luthers Verhältnis zur Reichsrorfausung und die Re-
zeption des Wormser Edikts. . . . . , .
Dyke, Paul van, Machiavelli und Katharina von Medici . ;
Brinkmann, Karl, Die ländliche Selbstverwaltung des rausisclién
Nordens im 17. Jahrhundert ed. d
Vols, G. B., Friedrich der GroBe und die orientalische, Frage hevi dk
Wittichen, Paul, Friedrich v. Gentz’ ungedrucktes Werk über die
Geschichte der französischen Nationalversammlung 2
Kleine Mitteilungen.
Brummer, Jakob, Das carmen de Timone comite
Biereye, W., Contemptus, et reatus maiestatis in der Gelnh&user
Urkunde vom 18. April 1180. . . . E d ovx
Oppermann, O., Zu den sogenannten Marbacher Annalen x
Clemen, Otto, Kaiser Joseph II. von Österreich und DNE Friedrich
Wilhelm von Preußen 1780 in Mitau. i 8 dx xe xr
Kaerst, J., Nachruf für Póhlmann .
Seeliger, d. Nachruf für Dove.
Wretschko, A v., Nachruf für Heinrich Brunner und: Richard Schröder
Bretholz, B., Nachruf für Adolf Bachmann
Besprechungen.
Acta Nicolaitana et Thomana. Aufzeichnungen von Jakob Thoma-
sius. Hrsg. v. R. Sachse. (Geo. Müller). :
Arnecke, F., Die Hildesheimer Stadtschreiber. (Keussen) "NE
Aulard, A., Recueil des Actes du Comité de salut public. (Berg-
sträßer)
Bachem, K., Josef Bachem und die adele lang dn katholischen
Presse in Deutschland. Bd. II. (Zuchardt) . .
Becker, F., Das Königtum der Thronfolger im Deutschen Reich des
Mittelalters. (Buchner). . . . re ne ug
Beschreibung des Oberamts Münsingen. (W. Goetz) ; 8. d
Bode, W., Karl August von Weimar. Jugendjahre. (Hans Schulz)
Bothe, Fr, Geschichte der Stadt Frankfurt a. M (Keussen) .
Braesch, F., La commune du 10 août 1792 (Bergsträßer)
265
Inhalt
Braesch, F., Procès-verbaux de l'assemblée a d de la section
des postes. (Bergsträßer nr
Brieger, Th., Die Reformation. (Friedensburg) . i
Buchwald, G., Doktor Martin Luther. 2. verm. Aufl. (Scheel)
Bücher, K., Die Berufe der Stadt Frankfurt a. M. im Mittelalter
(G. H. Miller) 8 à n
Cahens, Leon, Les queralles religions et brismentalrós sous
Louis XV. (Loserth). ).
Cartwright, J., Isabella d’Este Marquise de Mantoue. (Friedensburg)
Célier, L., Catalogue des actes des évêques du Mans. (Oppermann)
Dieser; J., Geschichte der Schweizerischen een,
Bd. I. 2. Aufl. (K. Weller) . . . :
Dobische-Rojdestvensky, 0. La vie e el en "Frans. au
XIIIe siècle. (G. Schreiber) . . .
Dohn, W., Das Jahr 1848 im deutschen Drami ud Epos. (Bergsträßer)
Eber stadt, R., Städtebau und Wohnungswesen in Holland. (Koehne)
Egloffstein, H. Frhr. v, Karl August wührend des Krieges von
1813. (Hans Schulz) .
Eigenbrodt, R. K. Th., Meine Praner; aus den Jahren 1848,
1849 und 1850. Hrsg. v. L. BergstrüBer. (Schaus) ,
Festgabe für Dietrich Schäfer. Forschungen und Versuche sur Ge-
schichte des Mittelalters und der Neuzeit. (Seeliger).
Figgis, J. N., The divine right of kings. 2. ed. (Rieker). . .
Forst-Batteglia, O., Genealogische Tabellen zur Geschichte den
Mittelalters und der Neuzeit. (v. Dungern) .
Forst-Battaglia,O. ‚Wywöd przdków Maryi Leszczyfiskiej. (v. Dungern)
Franchini, V. Saggio di ricerche per l'instituto del podestà nei
comuni iBedievali (Stieve) . . . Bow um x
Franke, W., Romuald von Camaldoli. H. Kromayer) . NES
Friederich, Rud., Die Befreiungskriege $813—1815. Bd. III. (R. Schmitt)
Gercke, A., undNorden, E., Einleitung in die Altertumswissenschaft.
Bd. UL 2, Aufl, (O. Th. Schulz) dedi de
Gerlach, W., Die Entstehungszeit der Stadtbefetigungen i in Deutsch-
land (Helbok) db. cu. peru "
Gengel, A., Geschichte des Fränkischen Reichs. (Levison) .
Ginsberg, F. Die Privatkanzlei der Metzer Patrizierfamilie de Heu.
(Rörig). . .
Gneisenau, Neidhardt von, Briefe 1 v. J Pfugk- Barttong: (Schmitt)
Görland, A., Ethik als Kritik der Weltgeschichte. (Metzger) .
Górka, O., Über die Anfänge des Klosters Leubus. (Missalek) .
Grotefend, 8., Die Erwerbungspolitik Kaiser Karls IV. (Pirchan)
Grundlagen, Die allgemeinen, der Kultur ger Gegenwart. 2. Auf.
(Geo. Müller) i
Gussmann, W., Quellen und Forschungen zur Geschichte des Auge:
burgischen Glaubensbekenntnisses Bd. 1. (Heussi) . RN
Halphen, L., L'histoire en France depuis cent ans. (Fueter) "E
III
Seite
419
175
311
178
415
211
201
199
168
218
158
817
425
827
195
142
142
831
407
423
192
161
197
208
212
116
206
835
226
809
213
IV Inhalt
Hammacher, E., Haupt fragen der modernen Kultur. (Metzger)
Hartmann, L. M., Geschichte Italiens im Mittelalter III. 2. (F. Schneider)
Hashagen, J., Geschichte der Familie Hoesch. (Devrient)
Haupt, H., Hesstsche Biographien Bd. I, 1. (Oppermann)
Heer, Das Preußische, der Befreiungskriege Bd. 1—2. (Schmitt) .
Heigel, K. Th. v., Zwölf Charakterbilder aus der neueren Geschichte,
(0. Weber) . à
Helfert, J. A. v., Geschichte dos delerroichiselien Revolution Bd. 1—2.
(Salzer). $i 4t ovs
Henrici, H., Über Sohenkungen i un dis. Kirche: (Pöschl) ;
Hertter, F., Die Podestaliteratur Italiens im 12. und 18. Jahrhundert
(RóBler)
Heubner, H., Unter Emmich vor Lüttich, anter Kluck vor Paris,
(Sommerfeldt) . ESSO we
Hirsch, J., Die Genesis des Rubniee (Metzger): .
Janssen, J. Geschichte des deutschen Volkes. Bd. 1. 1920 Aufl.
bearb. von L. v. Pastor. (Friedensburg) ) E
Kalkoff, P., Die Entstehung des Wormser Edikts. (Barge) .
Keller, R. A. Geschichte der Universität Heidelberg. (Keussen).
Kellner, H., Heortologie oder die geschichtliche me des
Kirchenjahres. (G. Schreiber). . . . Ser
Kircheisen, G. v., Napoléon und die Seiden (v. Friesen) er
Kissling, J. B., Geschichte des Kulturkampfes im Deutschen Reiche
(Zuchardt). . . .
Koch, E., Das Lebenbuch des Abtes Georgius Thun zu Saalfeld.
(Devrient) . à i 8 UN-
Koischwitz, O., Sacken und "Hori: (Schmitt).
Krafft, J., Kriosetsgebuch. (Sommerfeldt) .
Krieg, Th., Hermann von Tresckow. (Schmitt)
Lavisse, E., Histoire de France. (Kern) . i
Lehmann, Paul, Johannes Sichardus und die von wm Peine
Bibliotheken und Handschriften. (Levison) .
Levy, Ascher, Die Memoiren des, aus Reichshofen im Elsaß hrsg. v.
M. Ginsbur ger. (O. Weber) c den
Loew, E. A., The Beneventan Script. (Bretholz) . i
Lothringen und seine Hauptstadt. Eine Sammlung orlentierander
Aufsätze hsg. von A. Ruppel. (v. Kau!fungen) .
Luther, Martin, Ausgewählte Werke, hrsg. von H. H. Borcherdt und
P. Kalkoff Bd. II. (Kalkoff) d. i: 2s 9
Madelin, L., La Revolution. (Bergsträßer) .
Mautouchet, P., Le gouvernement révolutionnaire. (Bergsträßer) .
Meisner, H. O., Die Lehre vom monarchischen Prinzip im Zeitalter
der Restnuration und des Deutschen Bundes (v. Voltelini)
Mell, À. und Pirchegger, H., Steirische e
(v. Wretschko) ee S
Molden, E., Die Orientpolitik Metternichs 1829—1838. (Salzer) .
Boite
822
188
178
431
186
429
426
806
833
427
118
835
815
422
125
420
225
409
213
427
221
132
411
412
198
406
807
418
419
898
116
819
Inhalt
Monumenta Germaniae historica: Necrologia Germaniae tom. V ed.
A. Fuchs. (Erben) :
Norden, F., Apulejus von Madaura and das römische Privatrecht.
(O. Th. Schulz) TE
Oncken, H., Historisch - politische Aufsätze ana Reden. 0. web.
Pasolini, d., Adriano VI. (Friedensburg) .
Pfeiffer, L., Die steinzeitliche Muscheltechnik. (Hoernes) .
Pfeiffer, N., Die ungarische Dominikanerprovins. (Loserth) .
Pflugk- Harttüng, J. v., Das Befreiungsjahr 1818. (Schmitt).
Pflugk-Harttung, J. v., Leipzig 1818. (Ulmann) . $
Phillips, Paul Chrisler, The West in the apad of the Anerian
Revolution (Darmstädter) . :
Pistorius, H., Beitráge zur Geschichte von Labor. (W. Oto) .
Planer, E., Recht und Richter in den innerösterreichischen Landen.
(v. Voltelini) :
Quellen und Darstellungen zur Geschichte d Bürséhepscbafi
Bd. II. III, 1. 2. (Valentin). i
Rapp, A., Friedrich Theodor Vischer und die Politik, (V alentin)
Reclus, M., Ernest Picard. (Bergsträßer)
Reinhardt, P. Die sächsischen Unruhen der Jahre 1880—1831.
(A. Philipp). $ 8
Reinóhl, W., Uhland als Politiker. (Valentin) .
Rösel, I., Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden. (Caro)
Rosenmóller, B., Schulenburg-Kehnert unter Friedrich dem Großen.
(W. Schultze) N
Rosenstock, E., Ostfalens Rechtsliteratur utor Friedrich II. (Fehr)
Roß, Gräfin L., Die Colonna. (Rößler) ,
Sarason, D., Das Jahr 1913. (G. Kaufmann). ;
Schiffmann, K., Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums
Österreich ob der Enns. Teil II. (Wopfner)
Schmidt, F., Sachsens Politik von Jena bis Tilsit. (Philipp) .
Schneider, F., Geschichte der Universität Heidelberg. (Keussen)
Schneider, O., Bismarcks Finanz- und Wirtschaftspolitik. (Zuchardt)
Schultze, J., Klöster, Stifter und Hospitäler der Stadt Kassel.
(Heldmann) . i .
Schulze-Delitzsch, Schriften uud Reden Bd v (Bergsträßer).
Schwemer, R., Geschichte der freien Stadt Frankfurt a. M. Bd. 1—2.
(Bergsträßer
Seger, H., Urgeschichte Mitteleuropas 2
Seidel, v., Der Beginn der deutschen Besiedlung Schlesiens. tinae
Sihler, E. G., C. Julius Caesar. (Mu)
Stählin, K., Der Deutsch-Französische Krieg 187071. (Schmitt)
Stern, A., Geschichte e 1815—1830 Bd. I. IL 2. Aufl. (Berg-
sträßer) :
Stjerna, K., Essays on questia b onnested with the old english
poem of Beowulf. (Mogk) ít. etso’
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. & 1%
e. . a
196
VI Inhalt
Stübel, M., Christian Ludwig von Hagedorn, ein Diplomat und
Sammler des 18. Jahrhunderte. (Philipp) . S ae ehe Pie
Szczepanski, M. v., Napoleon III. und sein Heer. (R. Schmitt)
Teufer, J., Zur Geschichte der ee im alten Rom.
(O. Th. Schul). ih den ou
Uebersberger, H., Rußlands Orientpolitik. Bd. L (Stabe)
Unger, W. v., Denkwürdigkeiten des Generals August Freiherrn
Hiller von Gasrkringen. (R. Schmitt) ;
Vogt, E., Die hessische Politik in der Zeit der Reichsgründung. (Wild)
Wi cina b. K., Die Metzer Bannrollen des 18. Jahrhunderts. (Keussen)
Wilcke, G., Kulturbeziehungen zwischen Indien, Orient und m
(Hoernes) .
Wimarson, Nils, Svengi Krig i i Tyskland 1675—1679, Bd. 8.
(Rich. Hirsch)
Beite
415
426
198
179
417
895
408
192
414
Wulf, Maurice de, Geschichte der mittelalterlichen Philosophie be
setzt von R. Eisler. (Metzger)
Wutke, R., Aus der Vergangenheit des ‚Bchlesichen Beg und
Hüttenlebens. (Ermisch) . . :
Zielenziger, K., Die alten denbechen. Kameralisten. (v. 'Srbik) .
Nachrichten und Notizen.
Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, In-
Ftitueeeee Dues WI RO c. US DN
zeitschriften. 227
805
167
899
837
429
Preisaufgaben . . . . . . 888, 482
Erwiderungen: O. Oppermann 191. — Si. Riesi 433. — R. Holtzmann 485.
Personalien: 231, 840.
Todesfälle: Bachmann 851. — Blennerhassett 344. — Bormann 844. —
H. Brandt 282. — v. Brunneck 844. — Brunner 345. — Brunnhofer 813.
— Burger 232. — Buchholz 235. — v. Destouches 284. — Dibelius
238. — Dove 288. — Effmann 846. — Freise 282. — v. d. Goltz 288.
— F. Hahn 843. — Hennig 233. — Hessen 842. — Hirn 341.
Hirschfeld 232. — Holder 238. — Holzapfel 841. — Hübbe-Schleiden
234. — Jentsch 234. — Kohl 845. — Kurth 238. — Kurzwelly 848. —
Leskien 236. — Liman 284. — Maspero 235. — Michael 344.
v. Mülinen 848. — v. Mülverstedt 342. — Nell 282. — Ohnefalsch-
Richter 343. — Ohr 232. — Pfaff 840. — v. Pöhlmann 236. —
Joh.
Ranke 235. — Rauscher 844. -- Roch 842. — Rose 843. — Rübel 934.
— Rühl 842. — Schlenther 234. — Schönherr 841. — Rich. Schröder
845. — Simson 343. — Spielmann 843. — Studeny 842. — Sturm-
höfel 236. — H. Walter 232. — O. Warschauer 842. — K. Weber 288.
— Weizsäcker 844. — Wittich 343. — Wustmann 235.
Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Oberbibliothekar
Prof. Dr. Oskar Masslow in Bonn.
ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBFRSETZUNGBRECHTS, VORBEHALTEN
LERTELJAHRSCHRIPT p. x
HERAUSGEGEBEN VON
»
. GERHARD SEELIGER
o. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
XVIII. JAHRGANG 1916
(00 5 0 NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSOHBIPT FÜR OESCHIOHISWISSENSOHAPT
4 : "
- — DER GANZEN FOLGE SECHSUNDZWANZIGSTER JAHRGANG
i Li 19 *
I p 2. HEFT
aT |
7 .
bd
m AUSGEGEBEN AM 5. JANUAR 1917
LEIPZIG
3 UND DRUCK VON B. G. TEUBNER |
1917 | Fk
* e by. iGoogle. 5 A
Gor Ws 2 734 CM una
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG.
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG, POSTSTR. 3.
Der Preis für den Jahrgang von 4 Heften im Umfange von ca. 48 Bogen
betrágt 20 Mark.
Die Abteilung ,Nachrichten und Notizen" bringt Notizen über neue lite-
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem persön-
lichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.
Die Herausgabe und die Leitung der ee wird von Herrn
Prof. Seeliger geführt, dem als Sekretär Herr Dr. B. Hilliger, Bibliothekar
an der Universitätsbibliothek in Leipzig, zur Seite steht.
Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Gohlis, Kirchweg 2)
zu richten. Aufsätze und Kritiken werden mit 40 Mk. für den Bogen honoriert.
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Verlagsbuch-
handlung erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer
Berichterstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen
usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim
Erscheinen der Verlagsbuchhandlung oder der Redaktion zugehen zu lassen.
INHALT DES 1. UND 2. HEFTES
Aufsätze: n Seite
Die treuen Weiber von Weinsberg. Von Univ-Prof. Robert Holtzmann in
Breslau. (Die Arbeit ist 1915 abgeschlossen) . . . .. ........-. 1
Machiavelli und Katharina von Medici. Von Paul van Dyke, Professor an
der Universität Princeton in den Vereinigten Staaten von Nordamerika 33
Die làndliche Selbstverwaltung des russischen zaie im 17. Jahrhundert. Von
Privatdozent Dr. Karl Brinkmann in Freiburg i. . 46
Friedrich der Große und die orientalische Frage. Von Archivrat Dr. G. B.
% DOR. oue wx o€*0€ ²³˙i‚ ²˙-.- LA x wow Ul, ww —— Eo 78
Kleine Mitteilungen:
Das carmen de Timone comite. Von Dr. Jakob Brummer in München . . 10%
Contemptus und reatus maiestatis in der Gelnhäuser Urkunde vom 13. April 1180.
Von Dr. W. Biereye in Wahlstatt bei Liegnitz . . . . . . . . . . . . . 107
Kritiken:
A. Górland, Ethik als Kritik dec Weltgeschichte. Von Privatdozent Dr.
W. Metzger J. 5.0 acce ĩ˙ ůüà T ER .] 116
J. Hirsch, Die Genesis des Ruhmes. Von Demselben . . . . . . . . .. 118
H. Pistorius, Beitráge zur Geschichte von Lesbos. "Von Univ.-Prof. Dr.
V NU TOM eon a dos uci RR aoa ra sten 121
H. Kellner, Heortologie oder die geschichtliche Entwicklung des Kirchen-
jahres. Von Dr. G. Schreiber in Regensburg 125
E.Lavisse, Histoire de France Von Univ.-Prof. Dr. F. Kern in Frankfurt a. M. 182
L. M. Hartmann, Geschichte Italiens im Mittelalter. Bd. III, 2. Von Univ.-
Prof. Dr. F. Schneider in Frankfurt a. . 133
O. Forst-Battaglia, Genealogische Tabellen zur Geschichte des Mittelalters
und der Neuzeit. Von Univ.-Prof. Dr. v. Dungern in Gras 142
O. Forst-Battaglia, Wywód przdków Maryi Leszczyńskiej. Von Demselben 142
Steirische Gerichtsbeschreibungen. P. von A. Mellund H. Pirchegger.
Von Univ.-Prof. Dr. A. v. Wretschko in Innsbruck . gk 146
Monumenta Germaniae historica. Necrologia Germaniae tom. V ed. A. Fuchs.
Von Univ.-Prof. Dr Erben in nnsbruck | . |... ...... 150
F. Becker, Das Königtum der Thronfolger im Deutschen Reich des Mittel-
alters Von Privatdozent Dr. M. Buchner in München. 156
R. Eberstadt, Städtebau und Wohnungswesen in Holland. Von Prof. Dr. K.
ET BM Lo. moo urea Quo ma OK AURCÉUR LEN OY RE 158
W. Gerlach, Die Entstehungszeit der Stadtbefestigungen in ‚Deutschland.
Von Dr. A. Helbok in Bregenz. . . . . . Digitizedby OO ( 161
Die treuen Weiber von Weinsberg.
Zwei Kritiken.
Von
Robert Holtzmann.
In einer Untersuchung, die im November 1911 erschienen ist!,
glaube ich den Nachweis geliefert zu haben, daß der Bericht der Köl-
ner Königschronik (K) zum Jahre 1140, der die Erzählung von den
Weinsberger Frauen enthält?, aus den verlorenen Paderborner Annalen
stammt, ebenso wie auch der Bericht der Poehlder Chronik über die
Weinsberger Schlacht?, die der Kapitulation der Burg und der listigen
1 R. Holtzmann, Die Weiber von Weinsberg. Zugleich ein Beitrag zur
Kritik der Paderborner Annalen. Württembergische Vierteljahrshefte für
Landesgeschichte, N. F. 20 (1911), 413ff.
2 Chronica regia Coloniensis, in den SS. rer. Germ. rec. G. Waitz (1880),
77: „Rex urbem Welponis ducis Ba ioariorum Winesberg dictam obsedit et in
deditionem accepit, matronis ac ceteris feminis ibi repertis hac regali liberalitate
licentia concessa, ut quaeque humeris valerent deportarent. Quae tam fidei
maritorum quam sospitati ceterorum consulentes, obmissa suppellectili descen-
debant viros humeris portantes. Duce vero Friderico ne talia fierent contra-
dicente, rex favens subdolositati feminarum dixit, regium verbum non decere
immutare.''
3 Annales Palidenses, ed. G. H. Pertz, Mon. Germ. hist. SS. 16 (1859),
80, Zl. 34—43: „Rex castrum Welfi ducis Bawariorum Winesberg dictam (so,
vgl. unten) obsedit. Dux autem congregato exercitu super regem uti sperabat
negligentius agentem meditabatur irruere. Hoc ille postquam rescivit, illico
post fratrem suum ducem Fridericum a se paulo ante profectum misit, et quos
in vicino poterat adtingere collectis, hostium opperiebatur adventum. Mane diei
sequentis ipse propria incendit tabernacula et venientibus hostibus obviam fac-
tus cum paucis sese certamini fiducialiter dedit; in quo non segniter agens mag-
nificum ex adversariis triumphum cepit. Interfectis namque multis, plures
fugae remedium quaerentes fluvius Necker, iuxta quem congressi fuerant,
absorbuit, nonnullis praeter hos captis. Rex vero demum voti compos effectus,
castrum in deditionem accepit.“ — Die Worte castrum ... dictam am Anfang
zeigen, daB in der Paderborner Vorlage so, wie in K, urbem .. . dictam gestan-
den hat, und daß der Poehlder Chronist urbem willkürlich in das (synonyme)
castrum geändert hat. Vgl. Holtzmann 420, Anm. 6; unten S. 23f.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/3 1
P4
9 Robert Holtzmann
Tat der Weinsbergerinnen vorangegangen ist, und daB also Scheffer-
Boichorst in seiner glänzenden Rekonstruktion der Paderborner
Annalen den Jahresbericht dieser verlorenen Quelle zu 1140 mit vollem
Recht aus der Poehlder Chronik und aus K zusammengesetzt hat.!
Ich glaube ferner, gezeigt zu haben, daß der Paderborner Annalist
in diesen Teilen des Werks seine Nachrichten nicht ganz gleichzeitig,
d. h. so wie ihm die jeweiligen Ereignisse zu Ohr kamen, aufgezeichnet
hat, sondern daß die Berichte von Ende 1138 an erst nach dem Mai
1142 geschrieben sind, unter dem Eindruck des in diesem Monat
zwischen Staufern und Welfen abgeschlossenen Frankfurter Friedens,
den der Verfasser nach Ausweis seiner eigenen Worte mit innerer
Anteilnahme und freudigem Herzen begleitete, der ganz seinen Wün-
schen entsprach, und der ihm den Mut zur Wiederaufnahme seiner
unterbrochenen Arbeit gab.” Zum Schluß machte ich darauf auf-
merksam, daß die sonach aufs beste beglaubigte Erzählung über die
Weinsberger Vorgänge auch innerlich durchaus wahrscheinlich sei,
auf einer dem Brauch der Zeit entsprechenden Kapitulationsbedin-
gung beruhe. Ja, wir haben Grund zu der Annahme, daß später in
den Fällen, wo den Frauen wiederum, ähnlich wie in Weinsberg, der
freie Abzug mit allem, was sie auf den Schultern tragen konnten,
gewährt wurde, das Heraustragen der Männer ausdrücklich verboten
worden ist“: ein deutliches Zeichen dafür, daß diese Kapitulations-
bedingung wirklich einmal zur Rettung der Männer durch die Frauen
benützt worden war.
Meine Ausführungen haben reiche Zustimmung gefunden, persön-
1 P. Scheffer-Boichorst, Annales Patherbrunnenses, eine verlorene
. Quellenschrift des zwölften Jahrhunderts aus Bruchstücken wiederhergestellt
(1870), 168f., vgl. 199ff. Der rekonstruierte Bericht der Paderborner Annalen
lautet danach folgendermaßen: „Rex urbem Welphonis ducis Baioariorum
Winesberg dictam obsedit“ (= Poehlder Chronik und K). Dann folgt der Bericht
über die Schlacht bei Weinsberg nach der Poehlder Chronik (Dux autem — praeter
hos captis) Hierauf: ,,Rex vero demum voti compos effectus urbem (bis hier
nach Poehlder Chronik) in deditionent accepit (= Toehlder Chronik und K), ma-
tronis ao oeteris feminis ...** usw. die Geschichte von den Weibern nach K
(bis immutare).
* Holtzmann 444—447.
5 So daß im Jan. 1160 bei der Einnahme von Crema, wo die Männer und
die Frauen freien Abzug mit dem, was jeder tragen konnte, erhielten, eine Frau,
die ihren gebrechlichen Mann heraustragen wollte, dazu eine Sondererlaubnis
des Kaisers brauchte, Ebda. 469—471 und unten S. 15.
Die treuen Weiber von Weinsberg 3
liche und óffentliche.! Aber bereits im Jahr darauf (1912) erschienen
zwei neue Arbeiten über die Weinsberger Frauen, die zu ganz verschie-
denen Ergebnissen gelangten — verschieden sowohl mir gegenüber
als untereinander. Der eine Verfasser, Walter Norden?, will unsere
Erzählung aufs neue in das Reich der Fabel verweisen. Der andere,
Ludwig RieB?, will, wie er gleich in der Überschrift verkündet, die
Weinsberger Weibertreue als wahre Begebenheit erweisen, aber frei-
lich nicht nur auf eine ganz neue Art, sondern auch mit einem ganz
neuen Ergebnis, was den Hergang betrifft; denn nach ihm ist unsere
Erzählung von den bisherigen Verteidigern ihrer Geschichtlichkeit
1 Vgl. namentlich K. Hampe, Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der
Salier und Staufer, 2. Aufl. (1912), 111 Anm. 1; [A. Werminghoff,] Hist. Ztschr.
108, 658 (dazu ebda. 109, 220 die Bemerkung gegen den Aufsatz Nordens);
Prou, Le Moyen åze 25, 125f. Den einzigen Widerspruch, der mir (außer bei
Norden und Rieß, s. unten) bekannt geworden ist, erhob F. Güterbock, der
schon vorher für die Unglaubwürdigkeit der Geschichte von den Weinsberge-
rinnen eingetreten war (s. Holtzmann 425), und der im Neuen Archiv 38 (1913),
338ff., Nr. 52 (Anzeige der Aufsätze von mir, Norden und Rieß) diese Ansicht
festzuhalten sucht. Ich begrüße seine Ausführungen aber in Wahrheit als cine
Bestätigung meiner These, da das einzige Positive, was sie zur Sache bringen,
eine Verstärkung meines Nachweises der Übereinstimmung des Stils unserer
Erzählung von den Weinsbergerinnen mit dem Stil der Paderborner Annalen
ist (S. 338 unten). Was Güterbock gegen meine These anführt, sind nur einige
Möglichkeiten („Aus der Stilverwandtschaft braucht man noch nicht auf den
gleichen Verfasser zu schließen“, „das Fehlen der Geschichte in der Poehlder
Chronik bleibt trotz der Gegengründe Holtzmanns auffällig“, „übrigens würde,
selbet wenn man die Geschichte dem Paderborner zuschriebe, die Tatsächlich-
keit des Vorgangs noch nicht einwandfrei bewiesen sein“). Sie geben kein
scharfes Bild von dem Stand der Frage, sollen aber im folgenden, wo das er-
wünscht scheint, noch berührt werden. Dagegen stehen die ganzen Erörte-
rungen auf S. 339 (von Zl. 11 an), was bei flüchtiger Lektüre vielleicht übersehen
werden kann, in keinem direkten Zusammenhang mit der vorher und nachher
berührten Frage nach Provenienz und Glaubwürdigkeit des Kölner Berichts
über die Weinsbergerinnen. Sie beschüítigen sich vielmehr mit der Poehlder
Chronik und ihrem Schlachtbericht, den Güterbock gleichfalls den Paderborner
Annalen aberkennen will. Ich móchte mich auf diesen Teil der Frage hier nicht
mehr einlassen und begnüge mich mit der Bemerkung, daß Güterbock, der dabei
lediglich einige alte Einwände wiederholt, auch in diesem Punkt sicher Un-
recht hat.
2 W. Norden, Die Weiber von Weinsberg. Deutsche Literaturzeitung 33,
Nr. 10 (9. März 1912), 581ff.
* L. Rieß, Die Weinsberger Weibertreue als wahre en erwiesen.
Preußische Jahrbücher 148, Heft 3 (Juni 1912), 463ff.
1*
4 Robert Holtzmann
(d. h. hauptsächlich von Scheffer-Boichorst, Weller! und mir) nicht
weniger verkannt worden als von ihren Gegnern (namentlich Waitz?,
Bernheim? und Norden).
Wenn ich nun noch einmal auf diese Angelegenheit zurückkomme,
die vielleicht manchem einen bereits über Gebühr breiten Raum in
der kritischen Literatur einzunehmen scheint, so bestimmen mich
dazu zwei Gründe. Zunächst das außerordentlich interessante
quellenkritische Problem, um das es sich hier handelt, und das nicht
verdunkelt und nicht verwischt werden soll. Die Quellenkritik steht
heute nicht mehr so im Mittelpunkt unserer Wissenschaft wie noch
. vor drei Jahrzehnten, und es ist gewiß, daß neue Probleme und Be-
trachtungen den geschichtlichen Blick und unsere Auffassung vom
Mittelalter stark erweitert haben. So sehr dies anerkannt zu werden
verdient, so bestimmt muß doch für heute und alle Zukunft an einer
gewissenhaften und methodischen Quellenbehandlung als an einer
unerläßlichen Vorbedingung jeder historischen Arbeit festgehalten
werden. Es ist bereits nicht unbeachtet geblieben, daß diese strenge
Schule sich hier und da zu lockern beginnt. Von den beiden Auf-
sätzen, die ich im folgenden bespreche, wird man den zweiten wohl
unbedenklich als ein charakteristisches Beispiel dafür bezeichnen
dürfen.* Man hat das Gefühl: so etwas wäre früher nun doch nicht
möglich gewesen. l
Der andere Grund, weshalb ich noch einmal um Gehör bitte,
liegt in der Sache selbst, um die es sich handelt. Man nenne diese
Dinge nicht unwichtig oder gar gleichgültig! Gewiß, für den großen
1 K. Weller, Die Weiber von Weinsberg. Württembergische Viertel-
jahrshefte für Landesgeschichte, N. F. 12 (1903), 95ff. Weller ging quellenkri-
tisch von anderen Ansichten aus wie Scheffer-Boichorst und ich, indem er die
Kölner Erzählung von den Weinsbergerinnen (ebenso wie den Poehlder Bericht
über die Weinsberger Schlacht) nicht aus den Paderborner Annalen ableitete, '
hierin den Untersuchungen Bernheims folgend ; vgl. Holtzmann 423f.
G. Waitz, Góttingische gelehrte Anzeigen 1870, II, Stück 45 (9. Nov.
1870), 1790f.
* E. Bernheim, Die Sage von den treuen Weibern zu Weinsberg und der
Zusammenhang sáchsischer Annalen. Forschungen zur Deutschen Gesch. 15
(1875), 239ff. Ders., Die Sage von den treuen Weibern zu Weinsberg. Histo-
risches Taschenbuch, 6. F. 3 (1881), 13 ff. Vgl. Holtzınann 420—422; 450ff.
* Auch Güterbock 340 urteilt über den Aufsatz von Rieß: „Bewiesen ist
schlechterdings nichts in dieser Abhandlung, die sich aus einer Reihe kaum be-
greiflicher Irrtümer zusammensetzt.“ Und das, obgleich der schlimmste Irrtum
von Rieß ihm entgangen ist.
Die treuen Weiber von Weinsberg | 5
Gang der Ereignisse, den Kampf der Parteien oder die Entwicklung
der historischen Ideen mag es gleichgültig sein, ob einige deutsche
Frauen bei der Kapitulation einer unbedeutenden schwäbischen Burg
durch eine mutige List ihre Männer und Geliebten gerettet haben.
Aber ich glaube, es ist keine Flachheit und mehr als ein rein antiqua-
risches Interesse, wenn man in der Geschichte nicht nur die großen
Richtlinien politischer oder wirtschaftlicher Entwicklung sucht, sondern
sich daneben ein Herz auch für das Kleine, für charakteristische Züge
im Leben und Empfinden, in den Alltäglichkeiten der einzelnen Men-
schen bewahrt hat. Spürt man dort den mächtigen Hauch historischer
Ideen, so kann man hier den Pulsschlag gewöhnlicher Leute, etwas
von der Seele des Volkes fühlen. Wie die Gedankenwelt des Künstlers
sich nicht nur in den großen Konturen und der allgemeinen Kompo-
sition seiner Werke, sondern daneben und oft besonders charakte-
ristisch im Beiwerk und Schmuck offenbart, so tritt der Geist der
Geschichte nicht nur in den Haupt- und Staatsaktionen und den
großen Entwicklungszügen, sondern liebevoller Betrachtung gerade
auch fm Detail entgegen. Daher denn auch das rege Interesse, das
weite Kreise des Volks tatsächlich einer Frage wie der hier erörterten
entgegenbringen.! Die kritische Forschung des letzten Jahrhunderts
hat mit zahllosen Fabeln und Erfindungen aufgeräumt, und senti-
mentale Gemüter haben das wohl manchmal zu Unrecht beklagt.
Aber nicht immer hat die Wissenschaft im Kreis der sinnigen Erzäh-
lungen zerstört. Die Geschichte von den Weibern von Weinsberg ist
oft geprüft und von sorgfältiger Kritik wiederholt bestätigt worden.
Und unsere Wissenschaft hat alle Ursache, ein solches überliefertes
Gut in Ehren zu halten.
I.
Wir beginnen mit einer Betrachtung des Aufsatzes von Norden.
Er unterscheidet mit Recht und in Übereinstimmung mit allen
seinen Vorgängern das quellenkritische Problem (die Frage der ,,Be-
glaubigung‘‘) von der Glaubhaftigkeit der Erzählung an sich. Das
quellenkritische Problem hat es mit der Frage zu tun, ob der Bericht
von K über die Weiber von Weinsberg (K 1140) Eigengut des Kölner
1 Schon mein Aufsatz ist von unbekannter Hand im Auszug in die Zeitung
gekommen (Berliner Lokal-Anzeiger v. 30. Mai 1912). Besonders aber wurde
der Aufsatz von Norden in die Presse gebracht und wanderte von Zeitung zu
Zeitung. Vgl. Frankfurter Zeitung v. 13. März 1912 (Abendblatt), Karlsruher
Tageblatt v. 16. März 1912 (Drittes Blatt) und viele andere.
6 Robert Holtzmann
Chronisten sei, oder ob dieser ihn aus den Paderborner Annalen oder
vielleicht aus noch einer anderen verlorenen Quelle geschöpft habe.
Es versteht sich, daß mit der Entscheidung in dieser quellenkritischen
Frage zugleich wichtiges Material gewonnen wird für die Entscheidung
der anderen Frage, die es mit der inneren Glaubwürdigkeit unserer
Erzählung zu tun hat; denn wenn wir wissen, wo, wann und von wem
die Geschichte von den Weinsbergerinnen zuerst gebracht wurde,
ob kurze oder lange Zeit nach den Ereignissen, ob von einem glaub-
würdigen oder fabulierenden Autor, so wird das bei der Untersuchung
über ihre Glaubwürdigkeit sehr erheblich ins Gewicht fallen. Daher
haben die bisherigen Forscher sich zuerst um die quellenkritische
Frage bemüht. Eben auf Grund der Ableitung von K 1140 aus den
Paderborner Annalen hat Scheffer-Boichorst für die Glaubwürdig-
keit unserer Erzählung plädiert, während Waitz, da er in dem quellen-
kritischen Problem anders entschied!, nun auch ihre Geschichtlich-
keitanzweifelte. Bernheim, der zwei Aufsätze über die Weiber vonWeins-
berg veröffentlicht hat, spricht in dem ersten gleichfalls K 1140 den
Paderborner Annalen ab? und will dann auf Grund dieses Ergeb-
nisses in dem zweiten die Unglaubwürdigkeit der Geschichte von den
Weibern dartun. Weller, der ihm in der quellenkritischen Frage Recht
gab, mußte nun ein besonderes Argument für die Glaubwürdigkeit
des Kölner Berichts beibringen und fand es in der Tatsache, daß ein
Kölner die Weinsberger Ereignisse mit erlebt habe, der Reichskanzler
Arnold von Wied, der zugleich Kölner Dompropst und später (1151
bis 56) Erzbischof von Köln war, und von dem K mittelbar oder un-
mittelbar die Erzählung erhalten habe. Ich kehrte dagegen in der
quellenkritische Frage zur Ansicht Scheffer-Boichorsts zurück und
besprach nur in zweiter Linie, um ein übriges zu tun, auch die Frage
der Glaubwürdigkeit.?
Norden schlägt den umgekehrten Weg ein. Er nennt die quellen-
kritische Beglaubigungsfrage eine „sekundäre“, da sie für die Frage
1 Nach ihm enthielten die Paderborner Annalen über Weinsberg nur das,
was in die Poehlder Chronik übergegangen ist.
3 Nach Bernheim enthielten die Paderborner Annalen über Weinsberg noch
viel weniger als nach Waitz, nämlich nur den Satz: „Rex urbem Welphonis
ducis Baioariorum Winesberg dictam obsedit et in deditionem accepit'', der der
Poehlder Chronik und K gemeinsam ist, und der also das Mindestmaß dessen,
was in den Paderborner Annalen gestanden haben muß, darstellt.
* Vgl. Holtzmann 462.
Die treuen Weiber von ‚Weinsberg 1
der Glaubhaftigkeit nichts austrage; denn seit Weller die Mógliohkeit
einer guten Orientierung auch des Kölner Chronisten nachgewiesen
habe, kónne man die Glaubwürdigkeit unserer Erzáhlung auf Grund
der Überlieferung nicht mehr anfechten.! „Ob Eigengut der Pader-
borner Annalen oder der Kölner Kónigschronik: die Geschichte kann,
soweit der Gewährsmann in Betracht kommt, die Wahrheit enthalten.
Nur durch den direkten Nachweis ihrer inneren Unglaubhaftigkeit kann
es gelingen, sie endgültig ins Gebiet der Sage zu verweisen." Und er
geht nun darauf aus, die innere Unglaubhaftigkeit der Geschichte auf
solche „direkte“ Art darzutun. Aber es ist dann doch nicht so, als
ob er die quellenkritische Frage der Beglaubigung ganz ausschalten
könne. Aus dem „direkten“ Nachweis der Unglaubhaftigkeit ergibt
sich ihm nämlich, zugleich als erwünschte „nachträgliche Stütze“
desselben, ein Zusammenhang zwischen unserem Bericht K 1140 über
die Weinsbergerinnen und einem schon von Bernheim herangezogenen
Bericht derselben Quelle über die Kapitulation von Crema im Jan.
1160, und hieraus wieder ergibt sich, daß K 1140 nicht aus den Pader-
borner Annalen stammen kann, sondern Eigengut des Kölner Chro-
nisten sein muß, desselben Mannes, der auch den Bericht über Crema
geschrieben hat.
Zu dieser, durch logische Schärfe nicht eben ausgezeichneten Ge-
dankenreihe habe ich zunächst die methodische Bemerkung zu
machen, daß man so das Pferd am Schwanz aufzäumt. Norden ge-
winnt ein quellenkritisches Ergebnis ohne jedes Eindringen in die
quellenkritischen Zusammenhänge, die hier in Frage stehen, und daher
auch ohne wirkliche Widerlegung der für die Ableitung von K 1140
aus den Paderborner Annalen vorgebrachten Gründe.“ Die von ihm
selbst in den Vordergrund gerückte Scheidung zwischen den Fragen
der Beglaubigung und der Glaubhaftigkeit wird verwischt und un-
fruchtbar dadurch, daß er die wichtige und interessante quellenkri-
tische Seite des Problems letzten Endes durch ein Dekret, das von
—— M /
1 Norden 591. Ich merke gleich hier an, daß der Nachweis Wellers, wo-
nach der spätere Kölner Erzbischof Arnold im Lager von Weinsberg anwesend
war, durchaus keine bindende Kraft hat. Weller beruft sich auf die Rekogni-
tionen der vor Weinsberg ausgestellten Urkunden, womit aber gar nichte zu
beweisen ist, wie schon Güterbock 341 mit vollem Recht hervorhob. Vgl.
H. Bre Blau, Handbuch der Urkundenlehre 1, 2. Aufl. (1912), 492, 49.
* Über die wenigen Sätze, die Norden am Schluß der eigentlichen quellen-
kritischen Frage widmet, vgl. unten S. 18ff.
8 Robert Holtzmann
der Seite der inneren Glaubwürdigkeit aus gesprochen wird, entschei-
det. Man hat demgegenüber von vornherein zu betonen, daß die Auf-
stellungen Nordens über den Cremasker Bericht, eine logische Folge
seiner Ansichten über die Weinsberger Erzählung (K 1140) und die
Grundlage für seine quellenkritischen Behauptungen, schon allein
durch eine andere Entscheidung in der quellenkritischen Frage über
den Haufen geworfen werden.
Doch wir wollen diese methodologischen Einwände einmal bei-
seite lassen und wenden uns zu dem „direkten“ Nachweis Nordens,
daß K 1140, die Erzählung von den Weibern von Weinsberg, unglaub-
haft sei. Er besteht in der Betonung zweier Eigentümlichkeiten.
Erstens: die Erzählung setze eine einzigartige Kapitulationsart vor-
aus; zweitens: die angeblichen Kapitulationsbedingungen seien ganz
auf die Geschichte vom Heraustragen der Männer zugeschnitten.
Was die Kapitulationsart anlangt, so können wir zwar aus dem 12.
Jahrhundert mehrere Fälle anführen, wonach alle Belagerten (also
die Männer und die Frauen) freien Abzug erhielten mit der Erlaubnis,
daB jeder von seiner Habe so viel mitnehmen dürfe, als er beim Abzug
auf seinen Schultern tragen kónne — eine Erlaubnis, die wir im folgen-
den mit Norden kurz als „ Beförderungserlaubnis“ bezeichnen wollen;
und wir können außerdem Fälle nachweisen, in denen nur die Frauen
und Kinder freien Abzug erhielten, sie jedoch ohne solche Beförde-
rungserlaubnis. Wir kennen dagegen in der Tat außer der Kapitu-
lation von Weinsberg keinen Fall, wo nur die Frauen freien Abzug
aber mit Beförderungserlaubnis erhielten. Diese Kombination ist
es, an der schon Waitz Ärgernis genommen hat, und die auch Norden
keineswegs unanstößig finden kann. Was ihn aber dann erst wirklich
zu seinem Verdikt bewegt, ist die zweite Beobachtung, die er ge-
. macht hat, daß nämlich der ganze Bericht von K 1140 auf das Her-
austragen der Männer durch die Frauen abgestimmt ist und alles
andere beiseite läßt. Die Hauptsache, meint Norden, sei doch ge-
wesen, daß den Frauen Leben und Freiheit gewährt werde, K aber
berichte nur die Beförderungserlaubnis.?2 „Nicht auf die Person, son-
1 Vgl. die Zusammenstellungen bei Weller 104—106 und Holtzmann
467—469. Dazu Norden 593f., wo bei der Ergebung von Trezzo 1158 statt
1159zu lesen ist. Es handelt sich um vier Fälle der ersten Art und um zwei der
zweiten. Die Vermutung Wellers, daB in den beiden letzteren Füllen die Frauen
eine Befórderungserlaubnis erhalten haben, scheint auch mir unwahrscheinlich.
3 Norden 594—596.
Die treuen Weiber von Weinsberg 9
dern auf die Funktion kommt es (in dem Bericht) an, die Funktion
des Tragens nämlich.“ Und während in den anderen Fällen, wo die
Frauen ohne die Männer freien Abzug erhielten, auch den Kindern
gleiche Vergünstigung zuteil wurde, sei im Weinsberger Fall nur von
den Frauen die Rede.! Ja, diese Frauen erscheinen in zwei Gruppen
geteilt, in Verheiratete und Unverheiratete, damit nachher Wowohl
die Ehemänner als die Junggesellen ihre Trägerinnen haben.“ „Daß
eine solche Bestimmung nie in Wirklichkeit erlassen worden sein
kann, ist ohne weiteres klar. Wir befinden uns im heiteren Lande
der Fabel." Und zu all dem komme schließlich noch ein ganz beson-
ders auffallendes Manko, das freilich die ganze Erzählung erst er-
mógliche: die Befórderungserlaubnis der Weinsbergerinnen sei ganz
allgemein (Norden sagt unschön ,,abstrakt' gehalten, ohne jede
Bestimmung über die Objekte, die herausgetragen werden durften.
Das sei denn doch ganz unwahrscheinlich, wie denn auch in den meisten
anderen Füllen, in denen die Kapitulierenden freien Abzug mit Be-
förderungserlaubnis erhielten, diese Erlaubnis ausdrücklich auf leb-
lose Objekte beschränkt gewesen sei.?
Soweit der „direkte“ Nachweis der Unglaubhaftigkeit unserer
Erzählung, die Grundlage aller weiterer Überlegungen Nordens. Mit
derartigen Erórterungen nun scheint man mir nichts, aber auch schlech-
terdings gar nichts erweisen zu können. Auf solche Art mache ich
mich anheischig, noch zahllose andere gesicherte Tatsachen der mittel-
alterlichen Geschichte anzuzweifeln. Wir wollen einmal versuchen,
uns mit diesen Argumenten im einzelnen auseinanderzusetzen. Das
erste, die Einzigartigkeit der Kapitulationsart, wiegt wohl gewiD nicht
viel. Weil die Kapitulationsbedingungen in sechs anderen Fällen
nur entweder den Abzug aller Belagerten mit Befórderungserlaubnis
oder den Abzug allein der Frauen ohne Befórderungserlaubnis ent-
hielten, soll die Kombination, wie sie bei Weinsberg überliefert ist,
unmöglich sein? Muß es denn überall gleich hergegangen sein?
Kann König Konrad nicht, vielleicht um die Belagerung abzukürzen,
den Weinsberger Frauen günstigere Bedingungen gestellt haben als
später Friedrich I. den Frauen von Spoleto und Trezzo ?* Schon
! Norden 596. 2 Norden 5%f. 3 Norden 597—599.
* Das sind die beiden oben S. 8, Anm. 1 erwähnten Fülle, wo nur die
Frauen und Kinder freien Abzug erhielten, die einzigen ihrer Art. Zu den un-
befriedigenden Ausführungen Nordens 592f. über die Deditionen bemerke ich,
daB formell jede Deditio eine bedingungslose Übergabe (deditio sine omni pac-
10 Robert Holtsmann
Scheffer-Boichorst! hat gegen Waitz bemerkt, daß auch die Belagerer
die Bedingungen vorschreiben konnten. „Und wenn der Abzug mit
so viel Habe, als sich tragen ließ, den Gewohnheiten der Zeit entspricht,
weshalb soll diese Gewohnheit nicht auch dann geübt sein, wenn bloß
den Frauen der Abzug gestattet wurde?“ Auch Norden hat uns keine
Antwdtt auf diese Frage gegeben. — Und nun gar der andere Einwand,
daB in K 1140 alles auf das eine Moment, daD die Frauen ihre Mánner
herausgetragen haben, zugeschnitten sei! Natürlioh ist das so, denn
eben diese Geschichte will uns der Chronist oder Annalist erzählen,
da sie ihm Freude macht, und es ist wirklich ein starkes Stück, sich
vor ihn hinzustellen und zu verlangen, daß er wie ein Aktenkramer
uns die Kapitulationsbedingungen Punkt für Punkt hersage! Und
was wird ihm da alles zum Vorwurf gemacht! Er „unterdrückt“
die Hauptsache, nämlich ‚die Gewährung von Freiheit und Leben“
— es schien ihm wohl keine allzu große Forderung an den Verstand
des Lesers, zu schließen, daß den Frauen, die mit heraustragen durften,
was sie auf den Schultern tragen konnten?, mit diesem Abzug Leben
tione) war. Das schließt nicht aus, daß tatsächlich häufig Bedingungen gestellt
und angenommen worden sind; dann gewährte der Sieger nach der Übergabe
mit „Freigebigkeit“, was er vorher zugesagt hatte. So war es bei Weinsberg
wie bei den sechs anderen, hier zum Vergleich herangezogenen Kapitulationen.
1 Forschungen zur Deutschen Gesch. 11 (1871), 494f. =: Scheffer-Boichorst,
Gesammelte Schriften 2 (1905), 284. Vgl. Holtzmann 466.
3 Ich mache Norden auf einen weiteren Anstoß aufmerksam, der ganz in
der Richtung seiner übrigen Einwände liegt. Die Frauen erhielten nach K die
Erlaubnis, herabzutragen, was sie auf den Schultern konnten (quaeque humeris
valerent). Warum nur auf den Schultern? Konnten sie nicht auch noch man-
ches in den Händen tragen? Hier zeigt sich der fabulierende Chronist, der alles
auf die Tragfähigkeit der Frauen zuspitzt; denn zum Tragen ihrer Männer
brauchten sie natürlich die Schultern. Wie viel besser berichtet doch Otto
Morena von Tortona (1155), daß die Belagerten abziehen durften „cum
omnibus rebus, quas ipsi portare possent“, und von Crema (1160) ähnlich „cum
tanto solummodo .., quantum una vice extra castrum portare possent“;
wie viel sachlicher heißt es in dem Bericht über die Einnahme von Castel-
Manfredo (1186) „exierunt portantes secum, quod una vice portare potuerunt'' !
Leider lauten indes andere Quellen anders, indem sie gleichfalls von den Schul-
tern reden. So im Falle Crema, außer K (dessen Bericht von Norden verdäch-
tigt wird, vgl. unten S. 12ff.), Rahewin („de rebus suis, quantum quisque
semel humeris efferre posset, secum exportaret“) und Burchard von Ursberg,
der aus Johann von Cremona schöpft (,, in humeris suis aut scapulis“, unten
S. 16, Anm. 1). So bei der Übergabe von Arsouf in Palästina (1101) Albert
von Aachen (., cum omnibus, quae collo deferre possent‘). Da trotz dieser, die
Die treuen Weiber von Weinsberg 11
und Freiheit geschenkt war. Er spricht nicht von den Kindern! —
wie er ja auch nichts von dem sonstigen Schicksal der Burg und
ihres Inhalts berichtet, da alles das námlich mit der Geschichte, die er
erzählen will, nichts zu tun hat. Er redet von den verheirateten und
von den ledigen Frauen, da er gehört hat und sich in naiver Erzähler-
freude ausmalt, wie die Weinsberger Frauen ihre Gatten und Geliebten
gerettet haben.? Woher nimmt Norden das Recht, dem Annalisten
vorzuschreiben, was er erzählen soll, und von ihm einen aktenmäßigen
Bericht zu verlangen? woher das Recht, ihm den Glauben zu ver-
sagen lediglich aus dem Grund, weil der Annalist das erzählt, was
ihn interessiert, und nicht das, was sein Kritiker wissen möchte ?
Nein, nicht ,im heiteren Lande der Fabel' befinden wir uns hier,
sondern in dem, jedem mittelalterlichen Historiker wohlbekannten
Milieu annalistischer Berichterstattung. — Mit besonderer Betonung
schließlich muß noch der letzte Einwand Nordens zurückgewiesen
werden, der Anstoß, den er an der mangelnden Beschränkung der Be-
förderungserlaubnis auf leblose Objekte nimmt. Bei zwei anderen
Fällen? können wir in der Tat nachweisen, daß die Beförderungs-
Kapitulationsbedingung zu Unrecht verengernden Berichte die Beförderungs-
erlaubnis in den Fällen Arsouf und Crema nicht bestritten werden kann, hat
Norden wohl darauf verzichtet, dieses Argument zu verwerten. Was or vor-
bringt, ist aber an sich genau so belanglos.
! Wer dem Historiker das Recht zuspricht, zu kombinieren und nicht nur
Quellen zu übersetzen, darf der Ansicht sein, daß mit den Frauen auch die
Kinder aus Weinsberg abziehen durften, ebenso wie er es auch für möglich halten
darf, daß nicht restlos jede Frau ihren Mann auf den Schultern hatte. Man
treibe doch einer solchen Erzählung gegenüber keine Pedanterie ! (Die Kinder
führt Norden später selbst ein; vgl. unten S. 18, Anm. 1.)
* Natürlich war in der Weinsberger Kapitulation nicht von , matronis
ac ceteris feminis“ die Rede, so wenig wie bei der Übergabe Cremas von
„humeris aut scapulis“, obwohl das Burchard von Ursberg so berichtet
(vgl. oben S. 10, Anm. 2). Wir haben es hier eben mit mittelalterlichen
Schriftstellern und nicht mit Akten zu tun. Was Norden übrigens aus
diesem „Lasten -Verteilungsplan“ für seine Behauptung, daß K alles auf
die Tragfáhigkeit der Frauen zugespitzt habe, gewinnen will, bleibt unklar.
Denn tragen konnten die Frauen auch ohne solobe Lastenverteilung. Nicht
auf die ,,Tragfertigkeit der Frauen“ oder auf die „Funktion des Tragens“
kommt es bei dem Bericht an, sondern auf die Erzählung von den treuen
Frauen, die ihre Gatten und Geliebten in schwerer Not gerettet haben.
* Bei Tortona (1155) und Crema (1160). Nicht dagegen bei Arsouf
(1101), wo König Balduin I. ganz allgemein den Abzug „cum omnibus,
quae collo deferre possent“ erlaubte, und wo die Beschränkung auf lebloses
12 Robert Holtzmann
erlaubnis sich nur auf Sachen erstreckte, aber diese beiden Fälle
liegen zeitlich nach der Übergabe von Weinsberg, und es ist ein-
leuchtend und zudem von mir ausdrücklich hervorgehoben worden!,
daß man sich seit demWeinsberger Vorgang vorgesehen und das Heraus-
tragen von Menschen durchweg verboten hat. Solange die Weiber
von Weinsberg ihre List noch nicht ausgeführt hatten, dachte eben
niemand an die Möglichkeit, daß eine Beförderungserlaubnis zum Her-
austragen der Männer benutzt werden könne, und man hatte keinen
Grund, sie zu beschränken. Es gehört zum Wesen eines jeden listigen
Anschlags in alter und neuer Zeit, daß der Überlistete sich in irgend-
einer Hinsicht nicht gehörig vorgesehen hat, und es geht doch nicht
an, diesen Mangel in der Voraussicht einer der handelnden Personen
als ein Beweisstück für die Ungeschichtlichkeit des Vorgangs zu ver-
werten!
Hat sich somit der Nachweis der inneren Unglaubhaftigkeit von
K 1140 als durchaus mißlungen herausgestellt, so werden wir mit
einigem Mißtrauen an die weiteren Untersuchungen Nordens betreffs
eines Zusammenhangs der Berichte von K über die Kapitulationen
von Weinsberg (1140) und Crema (1160) herantreten. Denn Norden
will hier, ähnlich wie einst Bernheim?, die Entstehung der ‚Sage‘
erklären. Es ist aber nötig, ihm auch hier zu folgen, schon allein des-
halb, weil er in seinen Erörterungen „eine nachträgliche Stütze für
das Resultat, das bereits die unmittelbare Untersuchung des Weins-
berger Falles ergab‘, finden zu dürfen glaubt.? Wir haben über die
Kapitulation Cremas (Jan. 1160) vier gute und voneinander unab-
hàngige Berichte: K, Rahewin, Otto Morena und Burchard von Urs-
berg, der dabei auf das verlorene Werk des Johannes von Cremona zu-
rückgeht. Nun meint Norden, durch einen Vergleich des Berichtes
Gut von Norden 598 zu Unrecht eingeführt wird. Gemeint war natürlich,
genau wie in Weinsberg, die Habe, um so mehr, als in Arsouf ja alle
Menschen freien Abzug erhielten; aber der Wortlaut der Beförderungs-
erlaubnis war allgemein gehalten wie in Weinsberg.
! Holtzmann 471. Ich nehme an, daß auch bei der Einnahme von Castel-
Manfredo (1186) nur das Heraustragen von Sachen erlaubt war, was keinen An-
stand hat, da unser einziger Bericht darüber die Kapitulationsbedingung gar
nicht erzählt, sondern nur die Tatsache, daß die Belagerten abzogen „portan-
tes secum, quod una vice portare potuerunt“.
2 In seinem zweiten Aufsatz (1884); vgl. dazu Holtzmann 469—471.
Norden 591. Ebda. 600—607 die im folgenden kritisierten Ausführungen.
4 Holtzmann 468 mit Anm. 2. Vgl. über Johannes von Cremona zu
W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter 2 (6. Aufl.
Die treuen Weiber von Weinsberg 13
in K! mit den drei anderen Quellen, insonderheit mit Rahewin?, zeigen
zu können, daß K die Bedingungen der Kapitulation, ebenso wie in
dem Weinsberger Fall, unvollständig, verkürzt wiedergebe und die
Vorgänge von Crema denen von Weinsberg anpassen wolle. K ent-
stelle den Hergang in beiden Fällen mit gleicher Tendenz. „Man be-
denke folgendes: die Weinsberger Erzählung erschien uns in sich un-
glaubhaft. Sie ist nur in der Kölner Kónigsohronik überliefert. Von
einer ganz ähnliche Unwahrscheinlichkeiten enthaltenden Geschichte,
die dieselbe Chronik zum Jahre 1160 bringt, läßt sich durch den Ver-
gleich mit anderen Berichten über dasselbe Ereignis aufs deutlichste
zeigen, daB sie von dem Chronisten auf Kosten derWahrheit konstruiert
ist. Der Schluß liegt nahe, daß er erst recht die . . Weinsberger Ge-
schichte konstruiert hat..“ Wodurch hat nun der Chronist in dem
Bericht über Crema auf Kosten der Wahrheit gesündigt? Er gibt nach
Nordens Behauptung, wie bei Weinsberg, die Kapitulationsbedingun-
gen nur unvollständig wieder, indem er im Gegensatz zu den drei
anderen Quellen, die die Bewilligung von Leben und Freiheit in den
Vordergrund stellen, nur die Beförderungserlaubnis erwähnt, diese
aber ganz allgemein (, abstrakt“) gehalten sein läßt, während die
anderen Quellen sie ausdrücklich auf Sachen, also lebloses Gut, ein-
schränken. Das wäre eine doppelte Entstellung der Wahrheit da,
wo wir den Chronisten kontrollieren können, und daraus ergibt sich
natürlich, daß wir ihm auch im Falle Weinsberg nicht glauben dürfen.
Aber die Sache liegt in Wirklichkeit ganz anders und viel einfacher.
1894), 327f., 449 auch Scheffer-Boichorst, Forsch. z. Deutsch. Gesch. 11,
494f., Anm. 1 = Ges. Schriften 2, 281, Anm. 12.
1 K bringt ihn zu 1159, im Anschluß an den Beginn der Belagerung, rec.
Waitz 102: ,,Dedit autem imperator facultatem singulis, ut quaeque humero
gestare potuissent, efferent; ubi matrona quaedam neglectis opibus virum
suum debilem permissu caesaris humeris impositum urbe eduxit.“ Die Beförde-
rungserlaubnis wird von den drei anderen Quellen, die Tatsache, daß u. a. eine
Frau ihren Mann herausgetragen hat, von Burchard von Ursberg bestätigt; vgl.
unten S. 16f.
? Ottonis et Rahewini Gesta Friderici I. imperatoris 1V, 72 (62), in den SS.
rec. Germ. ed.3., rec. G. Waitz cur. B. de Simson (1912) 317, Z1. 18—24: „Erat
autem pactum tale, quod Cremenses civitatem dederent ipsique vita sibi indulta
cum coniugibus ao liberis quovis eundi facultatem haberent, de rebus suis, quan-
tum quisque semel humeris efferre posset, secum exportaret; Mediolanenses vero
et Brixienses, qui ad presidium eiusdem civitatis intraverant, relictis ibidem
armis et omnibus suis, vitam sibi pro lucro existimarent.“
* Norden 606; vgl. ebda. 601.
14 Robert Holtzmann
Zunächst der erste Vorwurf, daß K auch bei Crema nur die Befórde-
rungserlaubnis, nicht auch die Gewáhrung von Leben und Freiheit
berichte. Daraus würde sich doch, da ja an der Erteilung einer Be-
fórderungserlaubnis in Crema nicht zu zweifeln ist, für den Fall Weins-
berg, wo K ähnlich berichtet, nur das eine ergeben, daß auch hier den
Frauen in Wahrheit nicht nur die Befórderungserlaubnis, sondern auch
Freiheit und Leben gewährt waren —- eine Tatsache, die von nieman-
dem bestritten wird, und die der zweifellose Sinn der Erzählung ist.
Vielleicht kónnte man eine Eigenart des Chronisten darin finden,
daß er seinen Lesern den schwierigen Gedankensprung zumutet:
wenn jemand die Erlaubnis erhielt, bepackt abzuziehen, dann waren
ihm auch Leben und Freiheit geschenkt. Mehr ergibt sich aber beim
besten Willen nicht daraus. K erzählt die Einnahme von Crema und
fährt fort: „Es gab aber der Kaiser den einzelnen (Belagerten) die
Erlaubnis, herauszutragen, was sie auf der Schulter tragen konnten.“
Es gehört wohl eine starke Dosis von Mißtrauen dazu, diesen Bericht
dahin zu interpretieren, daß er nur besage, die Kapitulierenden
durften irgend etwas auf ihren Schultern vor die Stadt tragen; ob sie
es aber nicht vielleicht da niederlegen und wieder in die Stadt und
Gefangenschaft zurückkehren mußten, das wüßten wir nicht, wenn
wir nicht noch andere Quellen hätten. Ist es nicht wirklich eine übel
angebrachte Haarspalterei und Konsequenzmacherei, wenn ung
Norden versichert, der Kölner Chronist verstoße hier gegen die Wahr-
heit, indem er uns eine Konzession des Königs „auftische“, von der
„in Wirklichkeit gar nicht die Rede gewesen“ sei, da die den Cremas-
kern tatsächlich gewährte Bewilligung sich gar nicht „auf das Tragen“
bezogen habe ? (Gemeint ist wohl: sondern auf das Hinausgehen und
Mitfortnehmen.) Jawohl, bezog sich die Kapitulation auch auf das
Tragen! Rahewin: „Von seiner Habe sollte jeder mit sich heraustragen,
so viel er einmal auf den Schultern heraustragen konnte.“ In Wahr-
heit kann von einem Gegensatz zwischen K und den anderen Berichten
hier gar nicht geredet werden. Überhaupt aber gestehe ich, daB mir
für das eben besprochene Argument das Verständnis fehlt. Weshalb
soll denn eigentlich K in den beiden Fällen nur von der Befórderungs-
erlaubnis, nicht auch von Leben und Freiheit gesprochen haben?
Wenn er wirklich die Weinsberger Geschichte erfunden hätte, so
würe sie doch in keiner Weise glaubwürdiger oder unglaubwürdiger
geworden, wenn er hier oder dort oder in beiden Fällen auch die Ge-
währung von Leben und Freiheit erwähnt hätte. Die angebliche
Die treuen Weiber von Weinsberg 15
Unterlassung, die bei näherem Zusehen lediglich die Art der Erzäh-
lung charakterisiert, ist zu einer Verwertung in der Frage der Glaub-
haftigkeit völlig ungeeignet.
In dieser Hinsicht steht es besser mit dem zweiten Vorwurf, den
Norden gegen den Bericht von K über Crema erhebt. Die allgemeine
Beförderungserlaubnis, die in Wahrheit auf leblose Habe beschränkt
gewesen sei, ist in der Tat eine Voraussetzung der Weinsberger Ge-
schichte. Aber auch hier hat Norden den Bericht über Crema zu
Unrecht nur nach seinem Wortlaut und nicht nach seinem Zusammen-
hang und Sinn verstanden. Nach K erhielten die Belagerten allerdings,
wie einst in Weinsberg, die allgemeine Erlaubnis, herauszutragen,
was sie auf der Schulter tragen konnten. Derselbe Bericht läßt aber
andererseits unzweideutig erkennen, daß inzwischen, d.h. seit dem
Weinsberger Vorfall und — wie wir hinzufügen —- infolge dieses Vor-
falls, das Heraustragen der Männer durch die Frauen verboten war.!
Nach Erwähnung der Befórderungserlaubnis von Crema folgt näm-
lich in K sofort die Erzáhlung von einer Frau, die eine Sondererlaub-
nis des Kaisers zum Heraustragen ihres Mannes erhielt: ,,da hat eine
Frau unter Zurücklassung ihrer Schätze ihren gebrechlichen Mann
mit Erlaubnis des Kaisers (,permissu caesaris auf die Schultern
geladen und aus der Stadt gebracht". Ich habe über diesen Satz und
die Worte ,permissu caesaris‘ in meiner früheren Abhandlung? aus-
führlich gesprochen und gezeigt, daß es sich hier um eine Sonder-
erlaubnis handelte; denn der Vorschlag Wellers, in den Worten ,per-
missu caesaris' nur eine nochmalige Erwähnung der unmittelbar vor-
her berichteten allgemeinen Befórderungserlaubnis zu sehen und also
zu übersetzen „mit der (eben genannten) Erlaubnis des Kaisers“,
mutet dem Berichterstatter eine Zwecklosigkeit zu und widerspricht
den Grundsätzen einer richtigen Interpretation. Schon allein dieser
Bericht zeigt im Gegenteil, daB im Jahre 1160 bei einer Befórderungs-
erlaubnis das Heraustragen von Menschen verboten war, worin eine
! „In welcher Form ist unbekannt; vielleicht, daß in der Kapitulations-
bedingung nur mehr das Heraustragen leblosen Gutes gestattet wurde“ (H oltz-
mann 471). Dann hätten Rahewin, der von res spricht, und Burchard von Urs-
berg, der res vel fácultates nennt, recht. Vielleicht blieb aber die Kapitulations-
bedingung auch allgemein gehalten, galt jedoch infolge authentischer Inter-
pretation oder gemeinsamen Einverständnisses oder auch eines einmaligen
Erlasses nicht für das Heraustragen von Menschen.
? Holtzmann, 469—471.
16 Robert Holtzmann
deutliche Folge des Ereignisses von Weinsberg zu erkennen ist. Was
uns K über die Einnahme Cremas erzählt, ist die Übergabe der Stadt,
die Gewährung des Abzugs der Bürger mit Befórderungserlaubnis,
die Heraustragung eines kranken Mannes durch seine Frau mit be-
sonderer kaiserlicher Billigung. Kein Wort zuviel, kein Wort, das
der Wahrheit widersprüche. Eben die Tatsache, daf es bei der Über-
gabe von Crema vorgekommen ist, daß Menschen herausgetragen
wurden, und insonderheit, daß ‚eine Frau ihren Mann in ehelicher
Treue mitnahm, wird von Burchard von Ursberg (Johannes von
Cremona) ausdrücklich bestátigt, obgleich gerade nach Burchard die
allen Belagerten erteilte Beförderungserlaubnis auf Besitz und Ver-
mögen (res vel facultates), also auf lebloses Gut, eingeschränkt war.!
Man sieht, daß Burchard gleichfalls eine Sondererlaubnis zum Tragen
von Menschen voraussetzt, daß hier alles aufs beste übereinstimmt,
und daß K nicht schlecht, sondern in den Worten ‚permissu caesaris'
besonders überlegt und zuverlässig berichtet. Auch Norden gibt zu,
daß wir dem knappen (und gerade nach ihm allzu knappen) Kölner
Chronisten eine überflüssige Unsinnigkeit zumuten, wenn wir bei ihm
die Worte ,permissu caesaris‘ als eine nochmalige Erwähnung und
Bekräftigung der eben erst genannten allgemeinen Beförderungs-
erlaubnis auffassen?: ‚Freilich, einen eigentlichen Zweck hat eine
solche Bekräftigung in dem Cremasker Zusammenhang nicht." Den-
noch lüft er sich auf die weiteren Überlegungen überhaupt nicht ein,
sondern dekretiert statt dessen, daß die Interpretation Wellers trotz-
1 Mon. Germ. hist. SS. 23 (1874). 351, Zl. 25—34 : „ Quibus (nüml. den Bür-
gern von Crema) imperator mitis effectus ... misericorditer permisit, ut de
castro et de terra cum mulieribus et parvulis exirent, nec de rebus vel faculta-
tibus suis quicquam asportarent, nisi quantum quivis eorum una vice in humeris
suis aut scapulis deportare potuisset . .. Perpendat iam quilibet prudens lector
quanta miseria ibi fuerit, ubi mulier parvulos suos gressu uti non valentes potius
quam res exportavit, vir quoque mulierem febricantem aut mulier virum
pro fide coniugii exportarunt, pregnans quoque iam parturiens semivivum pue-
rum eduxit.“ Norden 602 nennt das „eine starke rhetorische Ausschmückung“.
Um so vorteilhafter hätte ihm der Bericht in K erscheinen sollen. Statt dessen
dreht er diesem einen neuen Strick aus der „Hervorhebung der einen Frau, die
ihren Mann wegtrügt“ und sieht darin einen charakteristischen Schritt zur Sagen-
bildung. Aber sehr zu Unrecht. Denn K erzühlt den einen Fall offenbar nur
als ein Beispiel. Daß diese Quelle sich gerade für ihn intercssierte, erklärt sich
wohl in der Tat daraus, daß sie sich dabei an das Weinsberger Ereignis erinnerte ;
vgl. Holtzmann 471, Zl. 14f.
* Norden 604; vgl. auch ebda. 590.
Die treuen Weiber von Weinsberg 17
dem richtig sei. Die Zwecklosigkeit erkläre sich dadurch, daß der
Chronist dabei an die Weinsberger Geschichte denke. „Alles kam ihm
darauf an, an einem Exempel zu zeigen, daß solch eine abstrakte Be-
förderufgserlaubnis, wie er sie 1160 den Kaiser erteilen läßt, für die-
jenigen, an die sie gerichtet war, die Möglichkeit enthält, außer Sachen
auch Lebendiges zu tragen, und dementsprechend für den, der sie
erteilte, die Notwendigkeit, eine solche Anwendung seitens der Kapi-
tulanten ohne weiteres zu gestatten. Er wollte durch die betonenden
Worte ,permissu caesaris‘ in dem Bericht über Crema hervorheben:
„auch die Weinsberger Weiber haben kraft der einmal ihnen erteilten
allgemeinen Erlaubnis gehandelt". — Ich bitte den Leser, hier einen
Augenblick zu pausieren, um sich diese seltsamen Gedankengänge
recht klar vor Augen zu führen. Norden ist folgender Ansicht. In
Wahrheit ist 1160 nur eine beschränkte Beförderungserlaubnis erteilt
worden; nur das Heraustragen von leblosen Gegenständen war ge-
stattet, wie uns das unsere verläßlichen Berichte (Rahewin, Otto
Morena, Burchard von Ursberg) ausdrücklich sagen!, nicht das Her-
austragen von Menschen. K hingegen konstruiert sich eine Geschichte
„auf Kosten der Wahrheit“ zurecht, hat in doppelter Hinsicht die
Wahrheit entstellt. Erst mehr durch eine Ungenauigkeit, indem von
einer ganz allgemeinen Befórderungserlaubnis gesprochen wird,
während sie doch auf lebloses Gut beschränkt war; dann aber ex-
pressis verbis durch die positive Behauptung, daß eine Frau, die ihren
Mann heraustrug, dies kraft der allgemeinen Erlaubnis des Kaisers
(permissu caesaris) getan habe. Was soll man zu solchen Irrwegen
sagen? Norden hat K so lange vergewaltigt, bis er eine Entstellung
der Wahrheit konstatieren kann. Nun aber vermag er, wenn ich recht
sehe, die Vorgänge bei der Übergabe Cremas überhaupt nicht mehr
zu erklären. Hat vor Crema eine Frau ihren Mann herausgetragen ?
Norden vermeidet eine bestimmte Antwort auf diese Frage; angesichts
der Bestätigung bei Burchard von Ursberg wagt auch er offenbar
nicht, sie zu verneinen. Wenn aber K mit der Erzählung von der
Ehefrau, die ihren Mann heraustrug, an sich unbestreitbar recht hat,
auf Grund welcher Erlaubnis hat diese Frau dann gehandelt? Hier
gerät Norden in einen unlösbaren Widerspruch. Er leugnet, daß eine
Sondererlaubnis stattgefunden hat, und stellt andererseits doch fest,
daß die, allen erteilte Beförderungserlaubnis sich nur auf lebloses
-— —
! Vgl. Norden 598.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2
18
18 Robert Holtzmann
—
Gut bezogen hat. Da blieb denn allerdings nichts anderes übrig, als
von jedem Versuch, zu erzählen, wie es in Wahrheit vor Crema her-
gegangen sei, stillschweigend abzusehen. Für uns dürfte die Unmög-
lichkeit seiner Interpretation dadurch erwiesen sein.
Mit dem Hauptteil der Nordenschen Untersuchung sind wir damit
fertig. Norden wollte in den Berichten von K über Weinsberg und
Crema eine Entstellung der Wahrheit nachweisen; sie sollte im zweiten
Fall eine Verdrehung der Kapitulationsbedingungen, im ersten gar eine
ganze Anekdote gezeitigt haben.! Er ist hier wie dort gescheitert.
Norden benutzt nun aber seinen Versuch, wie schon angedeutet, dazu,
auch in der quellenkritischen Frage, d. h. in der Frage, woher der Be-
richt K 1140 über die Weiber von Weinsberg stammt, ein Urteil ab-
zugeben, das wenigstens als ein sehr großes Wahrscheinlichkeitsurteil
auftritt. Da die Weinsberger Erzählung ebenso wie die Cremasker
in K „auf Kosten der Wahrheit konstruiert“ ist, und da die letztere
sicher Eigentum von K ist, gilt das gleiche auch von der ersteren.
Sie ist Kölner Eigengut, stammt nicht aus den Paderborner Annalen.
Etwas erstaunt ob solch raschen Schlusses wird man fragen, ob denn
für den Paderborner Ursprung von K 1140 die Gründe wirklich so
schlecht sind, wie es nach den kurzen Bemerkungen Nordens scheint.
Kein Leser des Nordenschen Aufsatzes wird einen richtigen Ein-
blick in den Stand des quellenkritischen Problems gewinnen können.
Das kommt schon allein daher, daß Norden hier Zusammengehöriges
weit auseinandergerissen hat.? Was er zum Schluß erörtert und als
Widerlegung meiner Ansicht ausgibt, sind nur zwei untergeordnete
Beobachtungen, die ich als Stütze meines Standpunkts angeführt
habe und als solche Stütze nach wie vor für sehr dienlich helte. Von
der einen dieser Beobachtungen behauptet Norden ausdrücklich, aber
zu Unrecht, sie habe immer als das schlagendste Argument zugunsten
des Paderborner Ursprungs von K 1140 gegolten. Die Hauptsache
bei dem Nachweis dieses Paderborner Ursprungs ist vielmehr etwag
— ſ.ä— ä
1 Während Norden, wie eben erwähnt, über die Cremasker Wirklichkeit
schweigt, spricht er sich S. 607 über die Weinsberger Wirklichkeit aus. Er ver-
mutet, daß in Weinsberg die Frauen und Kinder freien Abzug ohne Beförderungs-
erlaubnis erhalten haben. Das schwebt völlig in der Luft und wird auch durch
die in der Anm. unter Berufung auf „Exzellenz Brunner“ beigebrachte Parallele
nicht schmackhafter.
Er behandelt, oder besser: streift die quellenkritische Frage in der Lite-
rsturübersicht am Anfang S. 582 f. und dann wieder am Schluß S. 608.
— - — ——L— —— —-¼U— — . —-„' i.. — res
Die treuen Weiber von Weinsberg 19
ganz anderes. Am Anfang seines Aufsatzes, bei dem Referat über
meine frühere Untersuchung, hat Norden es richtig berührt. Die
Sache steht nämlich folgendermaßen. Das Hauptargument für die
Zugehörigkeit des Berichtes von K 1140 zu den Paderborner Annalen
ist die Tatsache, daß K die ganze (in der Waitzschen Ausgabe 38 Sei-
ten umfassende) Partie von 1106—1144 ohne jede Ausnahme aus den
Paderborner Annalen entnommen hat.! Bernheim? hatte zwar zwei
Ausnahmen feststellen wollen; außer dem Bericht über die Weins-
berger Frauen 1140 sei auch der über den Frankfurter Frieden 1142
nicht den Paderborner Annalen entnommen. Daß er im zweiten
Falle geirrt hat, obgleich er ihn auf ganz ähnliche Weise wie den ersten
begründete, ist heute absolut sichergestellt durch einen glücklichen
Zufall, der uns mit zwei annalistischen Quellen aus Braunschweig, die
mittelbar gleichfalls auf die Paderborner Annalen zurückgehen, be-
kannt gemacht hat. Auch meine Gegner müssen daher anerkennen,
daß der ganze Text von K 1106—1144, wenn wir von dem einen Weins-
berger Fall absehen, aus den Paderborner Annalen genommen ist.*
Und Norden gibt folgerichtig zu, daß die Beweispflicht in der
quellenkritisohen Frage nunmehr bei dem liege, der die Ansicht ver-
trete, daB K 1140 nicht aus Paderborn stamme —, eine Pflicht, der
er in der oben gekennzeichneten Weise nachgekommen zu sein glaubt.
Ich habe die Gründe widerlegt, die Bernheim u. a. gegen den Pader-
borner Ursprung unserer Erzählung vorgebracht haben (ihren an-
geblich staufischen Charakter und ihr Fehlen in der Poehlder Chro-
nik), und Norden erkennt an, daß mir diese Widerlegung gelungen ist.“
! Vgl. Holtzmann 449f. Ähnlich schon Scheffer-Boichorst, Ann.
Path. 59—61, 200 unten. Er und ich sind die einzigen, die K 1140 aus den Pader-
borner Annalen ableiten; wie kommt Norden zu der oben erwähnten Behaup-
tung über das, was „immer als das schlagendste Argument für diese Ableitung
erschienen ist ?
* In seinem ersten Aufsatz (1875).
* Holtzmann 445f.
* Norden 583; Güterbock 338. Wenn Güterbock sich noch etwas verklau-
suliert (K habe die Darstellung des Frankfurter Tags „sicherlich zum Teil, wenn
nicht ganz“, den Paderborner Annalen entnommen), so ist das eine durch nichts
gerechtfertigte Einschränkung.
* Holtzmann 453—460.
5 Norden 583. Güterbock 339f. begnügt sich damit, einfach nochmals
die Gründe Bernheims (den „königfreundlichen Ton“ in K 1140 und das Fehlen
der Geschichte in der Poehlder Chronik) zu wiederholen, wodurch sie nicht besser
werden. l
9%
90 Robert Holtzmann
Ich glaube, daß der „direkte Nachweis Nordens von der „inneren
Unglaubhaftigkeit“ der Geschichte von den Weinsbergerinnen ebenso
gescheitert ist, und warte nun noch immer auf den Beweis, daß K 1140
zum Unterschied von,allem, was vorher und nachher in dieser Quelle
‚steht, nicht aus den Paderborner Annalenstamme. Der Beweis wird nie
erbracht werden. Da Norden aber auch davon keine richtige Vorstel-
lung gibt, wie nun zu dem Hauptargument drei kleinere Beobachtun-
gen kommen, die jenes stützen und alle in die gleiche Richtung fallen,
alle die Herleitung von K 1140 aus den Paderborner Annalen weiter
wahrscheinlich und in ihrer Gesamtheit so gut wie gewiß machen,
will ich auch sie hier kurz vor Augen führen.
1. K, das seine Nachrichten über die Jahre 1106—1139 und 1141
bis 1144 restlos aus den Paderborner Annalen schöpfte, hatte diese
Quelle auch bei dem Bericht zu 1140 nachweislich und anerkannter-
maßen vor sich. Denn der Anfang von K 1140(Rex — accepit) ist sicher
den Paderborner Annalen entnommen, wie der Vergleich mit der
Poehlder Chronik beweist.!
2. Der Stil der Erzählung von den Weinsbergerinnen entspricht
dem Stil der Paderborner Annalen. Norden erbietet sich freilich zu dem
Nachweis, daß die Parallelen, die ich in dieser Hinsicht hervorgehoben
habe“, „nichts weniger als zwingend“ seien. Aber damit zeigt er nur,
daß er den Wert dieses Arguments falsch eingeschätzt hat. Allein
auf Grund des Stils wäre es mir nie eingefallen, K 1140 aus den Pader-
borner Annalen abzuleiten, und einen „zwingenden“ Nachweis habe ich
mit meinen Parallelen wahrlich nicht geben wollen. Sie sollen ledig-
lich zeigen, daß von Seite der Stilkritik nicht nur keine Einwendungen
gegen mein Ergebnis erhoben werden können, sondern daß auch
eine Stilvergleichung zu der aus anderen Gründen geflossenen Über-
zeugung von der Paderborner Provenienz unseres Berichtes paßt.
Eine Stütze also, die freilich durch neue Beobachtungen in gleicher
Richtung eine erfreuliche Stärkung erfahren kann. Daher begrüße ich
' Das wird von niemandem geleugnet. Vgl. auch oben S. 6, Anm. 2.
* Holtzmann 460f. Hierbei ruft Norden die Autorität Bernheims gegen
mich an, offenbar auf Grund einer schriftlichen oder mündlichen Äußerung:
„auch Bernheim ist dieser Ansicht“ (nämlich, daß meine Stilvergleichung nicht
„zwingend“ sei). Eine solche persönliche Art der Beweisführung lehne ich ab
und begnüge mich mit der Bemerkung, daß es mit meiner Wertschätzung der
Leistungen Bernheims nichts zu tun hat, wenn ich in einer N anderer
Ansicht bin als er.
Die treuen Weiber von Weinsberg 91
es sehr, daß Güterbock meine Zusammenstellungen um einen Punkt
erweitert hat. Er weist darauf hin, daß gerade die in dem Bericht
K 1140 so charakteristisohe Aufeinanderfolge der Worte matrona
und femina in dem Bericht K 1142, der sicher den Paderborner
Annalen angehórt, wiederkehrt.!
3. Das unvermittelte Auftreten des Herzogs Friedrich in dem Be-
richt K 1140 spricht nach der Ansicht von Scheffer-Boichorst und
mir? gleichfalls für die Paderborner Herkunft. Das ist der Punkt, von
dem Norden zu Unrecht behauptet, er sei ‚immer als das schlagendste _
Argument erschienen“, und den er deshalb wirklich zu widerlegen ver-
sucht. Aber waser hier vorbringt, schlägt gänzlich vorbei und gehört
zu den mancherlei Unbegreiflichkeiten seiner Arbeit. In K 1140 ist
im Verlauf der Erzählung plötzlich von dem „Herzog Friedrich“ die
Rede; wir hören nicht, was das für ein Herzog ist, und woher er auf
einmal kommt. Gemeint ist Herzog Friedrich II. von Schwaben und
Elsaß, König Konrads älterer Bruder, der in den Paderborner Anna-
len sonst als „dux Alsatiae oder als Bruder des Königs bezeichnet
zu werden pflegt. Das unvermittelte Auftreten des Herzogs in K hatte
Scheffer-Boichorst zur Rechtfertigung der eigentümlichen, aber m. E.
durchaus zutreffenden Art, mit der er den Text der Paderborner Anna-
len zu 1140 aus der Poehlder Chronik und aus K zusammengestellt hat,
verwertet. Nach ihm enthalten die Paderborner Annalen zuerst den in
der Poehlder Chronik ausgeschriebenen Bericht über die Weinsberger
Schlacht, in dem uns u. a. ausführlich erzählt wird, wie König Konrad
„seinen Bruder, den Herzog Friedrich“ zu sich heranzog, und darauf
dann den Bericht über die Tat der Weiber, der uns in K erhalten ist. 2
Erst dadurch, daß K seine Vorlage um den Schlachtbericht kürzte,
kam es zu dem unvermittelten Auftreten des Herzogs. Demgegenüber
weist Norden nicht ohne Emphase darauf hin, daß K den „Herzog
ı Güterbock 338. Er will dennoch von der Paderborner Herkunft der
Geschichte von den Weinsbergerinnen nichts wissen und meint: „Aus der Stil-
verwandtschaft braucht man noch nicht auf den gleichen Verfasser zu schließen,
zumal ein Kopist sich von seiner Quelle leicht sprachliche Eigentümlichkeiten
aneignen konnte." Aber das ist ein Auskunftsmittel, daa man nur dann an-
wenden wird, wenn dem SchluB auf den gleichen Verfasser erhebliche Bedenken
gegenüberstehen, nicht aber, wenn so wie so alles für die Gleichheit des Verfassers
spricht. In einem Falle hat Güterbock wirklich gezeigt, daB eine, dem Pader-
borner eignende Redewendung auf den Kölner Chronisten übergegangen ist:
K 1152 „quod regem decuit‘‘ (vgl. Holtzmann 461).
* Holtzmann 461f. * Vgl. oben S. 2, mit Anm. 1.
29 Robert Holtzmann
Friedrich“ auch sonst gelegentlich ohne nähere landschaftliche
oder verwandtschaftliche Bezeichnung einführe, und zitiert dazu
zwei Stellen — aus den Jahren 1130 und 1143, d. h. zwei Stellen,
die gleichfalls aus den Paderborner Annalen genommen sind! Auch
wenn man die Beweiskräftigkeit dieser beiden Stellen zugeben
würde!, so wäre doch daraus höchstens zu folgern, daß eine solche
unbestimmte Bezeichnung des Herzogs wirklich manchmal in den
Paderborner Annalen vorkomme, und daß K 1140, soweit das länder-
und bruderlose Auftreten des „Herzogs Friedrich“ in Betracht kommt,
auch ohne die Poehlder Chronik den Paderborner Annalen angehören
könne. Dagegen bleibt es schlechterdings unerfindlich, wie Norden
gerade diese Beobachtung zum Beweis gegen die Paderborner Pro-
venienz des Kölner Berichts gebrauchen will. Hier stehen wir am
Ende jeder Logik, im heiteren Lande einer Kritik um jeden Preis, selbst
den der eigenen Position.
Damit genug. Glaube ich, in meinem ersten Aufsatz gezeigt zu
haben, daß der Bericht K 1140 über die Weiber von Weinsberg aus den
Paderborner Annalen stammt und in jeder Hinsicht glaubwürdig ist,
so habe ich diesmal, durch Norden gezwungen, mit dem Nachweis
der Glaubwürdigkeit begonnen und zum Schluß noch einmal erhär-
tet, daß in der Tat alles dafür spricht, daß der Bericht den Paderborner
Annalen angehört hat. Ein Vorgang vom Dezember 1140 ist in einer
trefflichen Quelle etwa anderthalb Jahre darauf? aufgezeichnet wor-
den, und wir haben nicht den geringsten Grund, ihn in Zweifel zu
ziehen.
II.
Im Gegensatz zu Norden glaubt Rieß die Geschichte von der
Weinsberger Weibertreue von ganz neuen Gesichtspunkten aus beur-
teilen zu kónnen. Er kommt dabei auch zu dem entgegengesetzten
Ergebnis, daß sie nämlich historisch verbürgt, eine wahre Begebenheit
! Was nur mit Einschränkung geschehen kann. Den ersten Fall habe auch
ich S. 461, Anm. 2, erwähnt und bemerkt, daß hier nicht von Friedrich, sondern
von seiner Gemahlin die Rede sei („coniux ducis Friderici"); d. h. Friedrich
wird hier nur in Apposition genannt, was immerhin ein Unterschied ist. Genau
go liegt der zweite Fall, den Norden nun hervorhebt (1143 „filius ducis Friderioi“).
Daß man in K 1140 nicht weiß, woher Herzog Friedrich auf einmal kommt,
entschuldigt Norden damit, daß der Chronist nur die Weibergeschichte erzählen
wollte. Hätte er sich dieser Überlegung doch weiter oben bedient, bei der Frage
der Glaubwürdigkeit, wo sie wahrlich besser am Platz gewesen wäre!
3 Vgl. oben S. 2.
Die treuen Weiber von Weinsberg 93
sei, aber freilich ganz anders verlaufen, ala man das bisher glaubte.
Die Grundlage für seine Konstruktion bildet die Behauptung, daB
Scheffer-Boichorst bei der Herstellung des Textes der Paderborner
Annalen zu 1140 einen Fehler gemacht habe. Und zwar kommt dabei
weniger in Betracht, daß RieB nur den Schlachtbericht der Poehlder
Chronik, nicht auch die Weibergeschichte in K auf die Paderborner
Annalen zurückführen will!, als die Ansicht, daß Scheffer-Boichorst
in dem Bericht der Poehlder Chronik ein Wort zu Unrecht emendiert
babe. Die Poehlder Chronik, die wir in der Urhandschrift besitzen,
bat folgenden Wortlaut: „Rex castrum Welfi ducis Bawariorum
Winesberg dictam (so!) obsedit. Dux autem... (folgt der Schlacht-
bericht). Rex vero, demum voti compos effectus, castrum in deditio-
nem accepit." Scheffer-Boichorst hat, als er diese Stelle in die Pader-
borner Annalen aufnahm, statt des zweimaligen ‘castrum’ beide Male
‘urbem’ eingesetzt. Das erstemal zweifellos (auch nach Rieß) mit
Recht ; denn hier hat K, das den ersten Satz des Paderborner Berichts
ja gleichfalls übernahm, ‘urbem’, und die Poehlder Chronik läßt durch
das folgende ‘dictam’ erkennen, daß sie hier ihre Vorlage geändert hat.
Dagegen hat Scheffer-Boichorst an der zweiten Stelle die gleiche Ände-
rung nach Rieß zu Unrecht vorgenommen. Der Vergleich mit K fällt
hier weg, da K diese Stelle verkürzt hat und das Wort nicht wieder-
holt. Dafür glaubt Rieß hier eine andere Ableitung der Paderborner
Annalen heranziehen zu können, den „Weltenlauf des Gobelinus
Person?, der gleichfalls ‘castrum’ habe, so daß an der zweiten Stelle
dieses Wort gesichert sei“. Die Paderborner Annalen berichteten zu
1140 nach Rieß also: „Rex urbem Welphonis ducis Baioariorum
Winesberg dictam obsedit"; dann die Schlacht mit der Niederlage
Welfs, und zum Schluß: „Rex vero, demum voti compos effectus,
castrum in deditionem accepit.“ Der Poehlder Chronist habe ‘urbem’
in ‘castrum’ geändert, um die Übereinstimmung mit dem Schluß
des Berichtes herzustellen. Da habe er aber sehr unrichtig gehandelt;
! Vgl. unten S. 25. Rieß ist also der Ansicht, die früher schon Waitz
vertreten hat, daß der Text der Paderborner Annalen zu 1140 in der Poehlder
Chronik vorliege; oben S. 6, Anm. 1.
3 Oben 8. 1, Anm. 3. Ich sperre die Worte, auf die es im folgenden an-
kommt. Über die Handschrift der PoehlderChronik vgl. auch Rie B 464 mit Anm.
* RieB 463 gebraucht wieder die schlechte Namensform Gobelinus Persona;
vgl. dagegen Max Jansen in seiner Ausgabe des Cosmidromius Gobelini Person
(1900), Einl. S. VIII mit Anm. 2.
* RieB 464.
94 Robert Holtzmann
denn die Paderborner Annalen hielten mit Absicht die Stadt (urbs)
Weinsberg und die nordwestlich von ihr auf steilem Berg liegende
Burg (castrum) Weinsberg auseinander. Da man das bisher ver-
kannte, sei man hüben und drüben, bei den Verteidigern und den
Gegnern unserer Geschichte gleicherweise in die Irre gegangen. In
Wahrheit mache gerade der Paderborner Annalist, „vielleicht der
mit militärischen Dingen vertrauteste Geschichtsschreiber seiner
Zeit“, einen scharfen Unterschied zwischen ‘urbs’ und ‘castrum’, wie
er überhaupt auf genaue geographische Bezeichnungen Wert lege.!
Zum Verständnis des dergestalt gereinigten Textes der Paderborner
Annalen ist nun aber noch eine wichtige Interpretation nötig. Das
Perfectum ‘obsedit’ heißt nämlich nach Rieß nicht, wie man bisher
allgemein glaubte, ‘er belagerte’, sondern ‘er besetzte’. So verlange
es der Sprachgebrauch der Paderborner Annalen.? Diese haben
danach also folgendes berichtet: Die Besetzung der Stadt Weinsberg
durch Konrad III., die Schlacht und die Niederlage des Herzogs Welf,
die Übergabe auch der Burg an den König. Die Kapitulationsbedin-
gung bei der Übergabe der Burg und die Tat der Frauen standen nach
Rieß nicht in den Paderborner Annalen. Der Bericht darüber in
K 1140 ist ihm durchaus selbständig, aber darum nicht minder glaub-
würdig. Denn dieser Bericht, durch die Zuverlässigkeit der Kölner
Quelle aufs beste verbürgt, harmoniere in jeder Hinsicht mit der neu
gewonnenen Einsicht von den Ereignissen in Stadt und Burg Weins-
berg.“
Folgendes war nämlich nun der Hergang, wenn man die gereinigten
Paderborner Annalen und den Kapitulationsbericht in K 1140 zu-
sammennimmt. König Konrad besetzte die Stadt Weinsberg und
vereinigte sich hier mit seinem Bruder Friedrich. Noch aber war die
Burg Weinsberg von einer welfischen Besatzung gehalten. Sie wurde
vom König belagert“, während Friedrich den Bruder wieder verlief,
um dem Herzog Welf entgegenzurücken. Dieser verstand es jedoch,
dem Gegner auszuweichen, und zog zum Entsatz der Burg gegen Kon-
rad. Der König rief nun seinen Bruder wieder herbei und rückte mit
allen seinen Truppen dem Herzog Welf entgegen, so daß jetzt die Stadt
unbesetzt, die Burg unbelagert war. Wührend Konrad und Friedrich
dann den Herzog Welf besiegten, wurde die Burg — das „ist ohne
3 Rieß 465.
! RieB 467. * RieB 469—472. T
* Wie sich aus ‘demum voti compos effectus’ ergibt; RieB 468.
Die treuen Weiber von Weinsberg 95
weiteres klar — neu verproviantiert; die Besatzung erhielt eine Ver-
stárkung aus Weinsberger Bürgern, und auch die Wertsachen wur-
den „aus der jetzt neutralen Stadt" in die Burg hinaufgeschafft.
„Frauen und Kinder gab es natürlich in der Burg nicht, als Konrad
und sein Bruder sich anschickten, sie wieder zu belagern und aus-
zuhungern.*! Es kam in der Tat bald zur Kapitulation der Burg
unter der Bedingung, die K erzählt, die aber jetzt erst wirklich ver-
stándlich ist. Die Frauen in der Stadt erhielten die Erlaubnis, ihre
vorher hinaufgeschaffte Habe wieder herunterzuholen. Nicht das
Leben wurde ihnen also geschenkt (sie gehörten ja nicht zu, den Be-
lagerten), sondern ihre Habe, und es hat daher nichts Auffallendes,
daB K. nur die Befórderungserlaubnis erwáhnt, nicht die Schenkung
des Lebens, nicht auch die Greise und Kinder.? Die Frauen ließen
nun ihre Habe oben und trugen statt dessen die Besatzung der Burg
herunter. „Wir müssen aber annehmen, daß sie das nur wagten, weil
der Kónig, der seinem Bruder die Schonung der Besatzung nicht an-
nehmbar machen konnte, im stillen seine Zustimmung dazu gegeben
hatte; denn es heißt in K, er habe die List der Frauen begünstigt.?
„Nicht der König ist getäuscht worden, sondern sein Bruder, Herzog
Friedrich, durch ihn und die Frauen.“
Damit haben wir die ebenso neue als merkwürdige Ansicht von
RieB wiedergegeben. Man ist vielleicht zunächst geneigt, sie für eine
Ausgeburt sehr reger Phantasie zu halten. Aber der Verfasser ver-
sichert uns selbst, daß sie „durch unerbittlich strenge quellenkriti-
sche Untersuchung‘ gewonnen worden sei.“ Prüfen wir solche Un-
erbittlichkeit auf ihre Grundlage!
Map wird in diesem Zusammenhang keinen besonderen Wert auf
die Feststellung legen, daß auch RieB die Nichtzugehörigkeit der Köl-
ner Erzählung von der Weibertreue zu den Paderborner Annalen zwar
behauptet, aber nicht bewiesen und die entgegenstehenden Gründe
überhaupt mit keinem Worte erwähnt hat." Denn auch wenn K 1140
' RieB 469.
Rieß 470 mit längerer Anm. gegen Norden.
„rex favens subdolositati feminarum" ; RieB 471. 'Favens' hängt aber von
dem Hauptsatz ‘rex dixit’ ab und besagt nur, daß der König bei seinem Aus-
spruch der List günstig war, sie gelten ließ.
* RieB 473.
5 RieB 472 begnügt sich mit dem Hinweis darauf, daB eine Stelle des Be-
richtes in K 1140 („ut quaeque humeris valerent deportarent") in der Wort-
wahl an den Bericht derselben Quelle über Crema anklinge. Diese Ähnlichkeit
26 Robert Holtzmann
aus den Paderborner Annalen entlehnt ist, so ist daraus allein doch
noch kein durchschlagender Grund gegen die Richtigkeit der Kon-
struktionen von Rieß zu gewinnen.
Von groBer Bedeutung sind dagegen die beiden Behauptungen
von Rieß, die sich auf den Sprachgebrauch der Paderborner Annalen
beziehen. Die eine, wonach die Paderborner Annalen einen strengen
Unterschied zwischen 'urbs' (Stadt) und 'castrum' (Burg) machen,
und die andere, wonach ‘obsedit’ in den Paderborner Annalen er
besetzte' heiBt. Denn es ist klar, daB nur diese beiden Behauptungen
die ganze „Rekonstruktion des Ereignisses" bei Rieß ermöglichen.
Wenn ‘obsedit’ nicht ‘besetzte’, sondern belagerte' heißt, so ist damit
schon unmittelbar gegeben, daß nicht, wie Rieß will, die Stadt besetzt,
sondern die Burg belagert wurde, dieselbe Burg, die dann nach der
Niederlage Welfs sich übergeben hat. Und wenn 'urbs' und 'castrum'
das gleiche bedeuten, so wird eben die ganze Unterscheidung zwischen
Stadt und Burg Weinsberg hinfállig. Wir untersuchen daher zunüchst
diese beiden Punkte. i i
Über die Bedeutung von ‘obsidere’ in den Paderborner Annalen
belehrt uns Rieß, daß höchstens das Präsens ‘obsidet’ mit er belagert’
übersetzt werden dürfe!, während sonst dafür ‘obsidione circumdat’
oder ‘obsidione vallat’ gesagt werde. „Wo dagegen das Perfektum
beschränkt sich auf dio drei ersten, wahrlich unverfänglichen Worte. Und so
wenig auffallend es ist, wenn ein Chronist nach längerem Ausschreiben einer
Quelle sich Stileigentümlichkeiten von ihr angeeignet hat (vgl. oben S. 21,
Anm. 1), so zeigt doch gerade ein Vergleich der viel behandelten Berichte von K
über Weinsberg und Crema, daß hier erhebliche Unterschiede vorhanden sind.
Die Übergabe, die kaiserliche Bewilligung, das Heraustragen des Mannes duroh
die Frau wird im Falle Crema mit ganz anderen Worten und Wendungen er-
zählt, wie im Falle Weinsberg. Rieß glaubt übrigens seine Stilvergleichung selbst
nicht, denn er führt nicht nur, wie das Weller tat, die Kenntnis von dem Weins-
berger Vorfall in Köln auf den dortigen Erzbischof zurück, sondern er glaubt
nach S. 473, Anm., daß K auch den Wortlaut bereits in einer Kölner Abschrift
der Paderborner Annalen am Rande gefunden habe, vielleicht durch den Erz-
bischof selbst da notiert. Welch ein Widersian! Charakteristisch für die ganze
Art der Arbeit ist auch, daß der Erzbischof (Arnold von Wied) bei Rieß — ich
weiß nicht, aus welchem Grund — „Konrad, Graf von Altenau“ heißt.
! Rieß 467 muß gleich vier Stellen anführen, wo das Präsens diese Bedeu-
tung hat, zu 1112, 1113, 1115 und 1124. Ich füge hinzu, daß es in den Pader-
borner Annalen immer und nur in dieser Bedeutung vorkommt, auch zu 1116
(zweimal, Ausg. von Scheffer-Boichorst, S. 132 u. 133), 1118 (S. 136) und
1123 (S. 142).
Die treuen Weiber von Weinsberg 21
‘obsedit’ erscheint (zu 1128, 1125, 1102 und 1100), erklärt der Zu-
sammenhang oder erweisen besondere Zusätze es jedesmal, daß die
Einnahme oder Besetzung der betreffenden Stadt oder Burg statt-
gefunden hat“; 'obsedit' bedeute „er besetzte“. Diese höchst selt-
same Behauptung erweist sich bei näherem Zusehen als völlig ver-
kehrt. Ich zitiere folgende fünf Stellen, wo die Perfektform von ‘ob-
sidere’ ganz zweifellos im Sinn von ‘belagern’ gebraucht wird; eben
auch die vier, von Rieß für das Gegenteil angeführten Beispiele be-
finden sich darunter.!
1086. ,,Saxones.. Wirceburg obsederunt, ad cuius liberationem
imperator cum magna manu venit. Set rege fugato Saxones urbem
ceperunt." Also Würzburg wurde belagert und erst nach Besie-
gung eines Enteatzheeres eingenommen.
1102. ,,Ruotbertus comes Flandriae Cameraci la vastavit.
Ipsam Cameracum obsedit, set viriliter ab his, qui urbi prae-
sidio erant, repulsus est.“ Also Robert von Flandern belagerte
Cambrai, wurde aber von der Besatzung der Festung abgewiesen.
1102. „[Frithericus Coloniensis archiepiscopus] castrum Arnes-
berg obsedit et in deditionem accepit. Hier ist, genau wie
zu 1140, klar, daB das obsidere der Übergabe vorangeht, die Belage-
rung bedeutet.
1125. (Ausg. von Scheffer-Boichorst S. 146). ,,Liutgerus dux
Saxoniae] in Sculenburg imperatorem [Heinricum v.] praedictum
castrum obsidentem obsedit et ab obsidione discedere com-
pulit." Hier ist ganz unzweideutig gesagt, daß der Herzog den Kaiser,
der Schulenburg belagerte, seinerseits wieder belagerte und ihn da-
durch zur Aufhebung der Belagerung Schulenburgs zwang. Der Anna-
list erwähnt dieses Ereignis aus dem Jahre 1123 hier zum Lob des
neuen Kaisers Lothar, hat es aber auch zu 1123 (S. 142f.) schon aus-
führlicher erzählt, und an der Interpretation kann danach kein Zwei-
fel sein. Lothar hat Schulenburg entsetzt, indem er beranrückte, ein
Lager gegenüber dem kaiserlichen aufschlug und Deventer überfiel.?
! Das Zitat des Jahresberichtes 1100 ist irrig, da hier von obsidere überhaupt
nicht die Rede ist; Rieß meinte wohl die oben angeführte erste Stelle aus dem
Jahresbericht 1102. Außerdem kommt ‘obsedit’ noch vor zu 1081, 1089, 1140,
immer in der gleichen Bedeutung. Ebenso ‘obsessus’ und obsidendus' zu 1089.
1098 (S. 105, dreimal); obsidet' (vgl. die vorige Anm.); 'obsidens' zu 1125
(S. 146); *obsidio' (wie RieB selbst zugibt, vgl. oben).
3 Vgl. Gerold Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches
unter Heinrich IV. und Heinrich V. Bd. 7 (1909), 250f.
98 Robert Holtzmann
Nach Rieß hätte Lothar den Kaiser besetzt. Was er sich darunter
denkt, erfahren wir leider nicht.
1128. „Circa festum sancti Johannis baptistae expeditio regis
fuit contra Cuonradum, invasorem regni, obsedit que urbem Spirae,
in qua ille invasor suum praesidium ... collocaverat; acceptisque
rex obsidibus.cum iuramento multorum nobilium circa festum sancti
Martini discessit." Also mehrere Monate lang hat Lothar Speyer
belagert, bis die Bürger Geiseln stellten und Treue gelobten, so daB
er abziehen konnte. Eine eigentliche Unterwerfung und Besetzung
der Stadt hat damals gar nicht stattgefunden.! Daher mußte Lothar
sie schon im folgenden Jahr aufs neue belagern; das erzählen unsere
Paderborner Annalen zu 1129 (S. 153) mit den Worten ,,urbem Spirae
iterum obsidione circumdat“. Das 'iterum' zeigt schon allein, daß
‘obsedit’ zu 1128 nichts anderes bedeutet als obsidione circumdat’
zu 1129, und das letztere wird ja auch bei Rieß mit ‘belagert’ übersetzt.?
Hat sich sonach hinsichtlich der Bedeutung von ‘obsedit’ die An-
sicht von Rieß als ganz unhaltbar erwiesen, so steht es nicht anders mit
seiner Behauptung, daß der Paderborner Annalist einen scharfen
Unterschied zwischen ‘castrum’ und ‘urbs’ mache, und daß ‘urbs’
bei ihm ausschließlich ‘Stadt’ heiße. Für eine Stadt, so will Rieß
feststellen, gebraucht der Paderborner Annalist entweder den Namen
‘civitas’ (besonders bei alten, ehrwürdigen Städten) oder den Namen
‘urbs’. „Niemals ist es bei ihm zweifelhaft, daß zu einer Stadt in erster
Linie eine zahlreiche, bürgerliche, seBhafte Bevölkerung gehört.“
Mauerschutz scheine bei den ‘urbes’ vorausgesetzt zu werden; aber
alle anderen, nicht städtischen Befestigungen, die Burgen, Schlösser
und Verschanzungen, trügen andere Namen (castra, castella, praesidis).
Diese Feststellungen sind jedoch durchaus unrichtig. In Wahrheit
braucht ‘urbs’ in den Paderborner Annalen keineswegs eine Stadt
zu bedeuten, sondern jeder befestigte Ort kann diese Bezeichnung er-
halten. Das Wort ‘urbs’ wird sowohl von ummauerten Städten als
auch von Burgen gebraucht, wie das im Mittelalter bekanntlich keine
Seltenheit ist. So werden einerseits zahlreiche befestigte Städte in
den Paderborner Annalen als ‘urbes’ bezeichnet.” Aber andererseits
! Vgl. Wilhelm Bernhardi, Lothar von Supplinburg (1879), 194f.
* Vgl. oben S. 26.
* Rieß 466 redet viel über diesen ganzen Punkt, gibt aber keine systemati-
sche Zusammenstellung. Die folgenden Städte heißen in den Paderborner An-
nalen ‘urbs’. In Deutschland: Magdeburg, Hildesheim, Quedlinburg, Bentheim,
— — — — — —
Die treuen Weiber von Weinsberg 99
werden auch folgende Burgen mit dem gleichen Ausdruck belegt:
Böckelheim', die Hornburg’, die fast im selben Atem ‘castellum’,
‘urbs’ und ‘castrum’ genannt wird, die Burg Dülmen’, das Kloster
Korveit, eine Bergbefestigung in Oberitalien und die Burg Plótzkau
in Sachsen.“ Wir fügen der Liste unbedenklich die Burg Weinsberg
hinzu.
Damit dürfte den Ausführungen von Rieß bereits jeder Boden ent-
zogen sein. Wenn wirklich die Paderborner Annalen berichteten,
daB Konrad die ‘urbs’ Weinsberg belagerte und dann, nach dem Sieg
über das Entsatzheer Welfs, das 'castrum' einnahm, so wáre doch
selbstverständlich beide Male das gleiche gemeint, nämlich die Burg
Weinsberg, die allein damals befestigt war und belagert werden konnte.“
Die ganze Unterscheidung zwischen Stadt und Burg, das Hinauf-
schaffen der Habe aus der Stadt nach der Burg, das Wiederherab-
Würzburg, Nürnberg, Augsburg, Speyer, Worms, Köln, Cambrai, Utrecht. In
Flandern Douai, bei den Slaven Kessin (Kirzun 1121, wahrscheinlich nur eine
Burg), in Italien wohl Parma und Venedig (1117).
! in urbe Bikelenheim 1105 (S. 111); Bóckelheim, wohin Heinrich IV. von
seinem Sohne gebracht wurde, war eine einfache Burg und niemals Stadt.
* deditione urbis facta 1113 (S. 126). Dabei heiBt dieselbe Hornburg un-
mittelbar vorher ‘castellum’, nachher (S. 127) ‘castrum’. Das erwähnt RieB
466; daß sie auch ‘urbs’ heißt, hat er übersehen. Zur Sache vgl Meyer v.
Knonau Bd. 6 (1907), 271.
* Dulmene urbem munitam in deditionem accepit 1121 (S. 139). Die Burg
liegt eine halbe Stunde von der heutigen Stadt Dülmen (Westfalen), die 1304
Stadt geworden ist; Heinrich Gottfried Gengler, .Codex juris municipalis
Germanise medii aevi Bd. 1 (1863), 928. Vgl. Clemens Löffler, Die westfäli-
schen Bischöfe im Investiturstreit und in den Sachsenkriegen unter HeinrichIV.
und Heinrich V. (1903) 37; Meyer v. Knonau, Bd. 7, 166.
* totam urbis aream 1126 (S. 147). Korvei war ummauert, aber nie Stadt.
® urbem in supercilio excelsissimi montis 1133 (S. 159). Die Paderborner
Annalen nennen den Namen dieses Felsennestes nicht, dachten wohl irrig
an die Befestigung über den Etschklausen, während nach den Thüringischen
Annalen, von denen ein Teil im Erfurter Peterskloster zu einer Forteetzung der
Chronik Ekkehards benutzt wurde, die Burg Lodrone gemeint war; Monumenta
Erphesfurtensia, ed. O. Holder-Egger (1899) 39. Vgl. Bernhardi, Lothar
496 mit Anm. 92.
€ post subversionem urbis 1138 (S. 167). In anderen Quellen heißt Plótzka
sowohl ‘urbs’ als ‘castrum’. Vgl. Wilhelm Bernhardi, Konrad III. (1883)
Bd. 1, 79 Anm. 8, 116 Anm. 30.
* Unsere Geschichte ist immer nur auf die Burg, nie auf den Ort Weinsberg
bezogen worden. Auch daß RieB 468, Annı.2, die Datierung zweier Urkunden
auf den Ort (die, Stadt“) Weinsberg bezieht, geschieht mit sichtlichem Unrecht.
30 Robert Holtzmann E
holen der Habe durch die Frauen der Stadt Weinsberg — alles das
steht in keiner Quelle und ist nur in der Phantasie unseres Verfassers
enthalten.
Es kommt aber noch besser. Ist es denn wahr, daß die Paderborner
Annalen in dem Bericht zu 1140 zwar das erstemal von einer 'urbe'
Weinsberg sprechen, das zweitemal aber von einem ‘castrum’? Von
diesem Nachweis hatte Rieß seinen Ausgang genommen; er ist die
Grundlage seiner Konstruktion. „Rex urbem Winesberg obsedit . . .
castrum in deditionem accepit": ist wirklich so zu lesen? Hat Schef-
fer-Boichorst in der Ausgabe zu Unrecht auch das zweitemal ‘urbem’
(statt castrum') eingesetzt? In der Poehlder Chronik steht an der
zweiten Stelle allerdings 'castrum'; aber sie hat auch das erstemal
‘urbem’ in ‘castrum’ geändert, wo wir diese Änderung noch sicher er-
kennen können, und deshalb glaubte Scheffer-Boichorst, an der zwei-
ten Stelle gleichfalls urbem' wiederholen zu dürfen. Nun lesen wir
jedoch bei RieB mit großem Erstaunen, daß hier, an der zweiten
Stelle, das Wort ‘castrum’ durch eine andere Ableitung der Pader-
borner Annalen, den „Weltenlauf“ des Gobelinus Person, gesichert
sei.t Mit großem Erstaunen, sage ich, und das wird jeder verstehen,
der sich über die quellenkritische Lage bei der vielbesprochenen Stelle
klar ist. Darin besteht ja gerade die Crux des Problems, daß wir zur
Wiederherstellung des Berichtes der Paderborner Annalen über die
Vorgänge bei Weinsberg ausschließlich die Poehlder Chronik und K
zur Verfügung haben. Und um die Frage, ob wir nur das diesen beiden
Quellen gemeinsame, oder noch mehr, ob wir den ganzen Bericht der
Poehlder Chronik, ob wir auch den ganzen Bericht vonK für die Pader-
borner Annalen in Anspruch nehmen dürfen, drehte sich ja vorwie-
gend die Erörterung seit bald einem halben Jahrhundert. Keiner von
den zahlreichen Gelehrten, die hierzu das Wort ergriffen, hat gewußt,
daß noch eine dritte Ableitung der Paderborner Annalen hier in Frage
kommt. Jetzt lesen wir bei Rieß, so ganz nebenbei und ohne besondere
Betonung, als handle es sich um eine längst bekannte Sache, daß auch
Gobelinus etwas über die Weinsberger Vorfälle den Paderborner An-
nalen entnommen habe. Er biete die Lesart ‘castrum’. Bestürzt, ver-
wundert und erwartungsvoll eilen wir herbei, um bei Gobelinus nach-
zuschlagen, was er denn sonst über Weinsberg erzählt. Bestürzt, weil
! RieB 464: „Daß aber am Schluß... in den Paderborner Annalen castrum
gestanden hat, ist nicht zu bezweifeln, weil auch Gobelinus die Bezeichnung
castrum bietet.“ Das ist alles, irgendwelcher Verweis wird nicht gegeben.
Die treuen Weiber von Weinsberg 31
wir bisher uns einer großen Unterlassung schuldig gemacht und in
dieser schwierigen und strittigen Frage eine Ableitung übersehen
haben. Verwundert, weil der Entdecker dieser Ableitung die Bedeu-
tung seines Fundes für die ganze Frage gar nicht gewürdigt zu haben
scheint. Aber unsere Erwartung wird bitter enttäuscht. Denn bei
Gobelinus finden wir gar nichts über Weinsberg. Wirklich gar nichts.
Er erzählt weder etwas von der ‘urbs’ noch von dem ‘castrum’, nichts
von der Belagerung und von der Einnahme, nichts von der Schlacht
und von den treuen Weibern. Er hat nichts aus dem Jahresbericht
der Paderborner Annalen 1140 entnommen, und nıan hat ihn also
doch zu Recht bisher beiseite gelassen.
Nun stehen wir aber vor einem neuen Rätsel. Wie kommt denn
Rieß zu der Behauptung, daß Gobelinus die Lesart 'castrum' habe?
Woraus erklärt sich diese Behauptung, auf der seine ganze Unter-
suchung mit allen weiteren Entdeckungen und der erstaunlichen Re-
konstruktion des Hergangs beruht? Ich glaube, auch dieses Rätsel
lösen zu können. RieD hat nämlich sein Wissen nicht etwa aus einem
Studium des Gobelinus gewonnen, sondern nur aus einer Anmerkung
Scheffer-Boichorsts zu der Awgabe der Paderborner Annalen. In
dieser Ausgabe? lesen wir zu dem zweiten, hier in Frage stehenden
‘urbem’ die Anmerkung; „G.: castrum“ und dazu einen Verweis auf
das erste ‘urbem’, wo die Poehlder Chronik gleichfalls ‘castrum’ liest,
in der Vorlage jedoch sicher ‘urbem’ gestanden hat; die Sigle G. aber
bedeutet bei Scheffer-Boichorst in der Tat Gobelinus. Nun ist es
zwar unschwer, zu erkennen, daß in der Anmerkung ein Druckfehler
vorliegt: statt G. ist P., die Sigle für die Poehlder Chronik, zu lesen.
Die ganze Stelle, um die es sich handelt, ist ja ausschließlich aus der
Poehlder Chronik genommen, wie aus den Quellenzeichen im Text
der Ausgabe zu ersehen ist; die Poehlder Chronik aber liest ‘castrum’,
was in der Anmerkung verzeichnet sein muß, so daß also, wenn bei
Gobelinus wirklich ‘castrum’stände, die darauf verweisende Anmerkung
' Gobelinus handelt im Cosmidromius, Actas VI, Kap. 59 über Lothar
und Konrad III. Aber er hat dabei keinen Bericht über Weinsberg. Vgl. die
Ausg. v. H. Meibom (Francofurti 1599) S. 223; bei dem jüngeren H. Meibom,
Rerum Germanicarum tomi III (Helmaestadii 1688) Bd. 1, 269. Auch M. Jansen
hätte in seiner (verkürzten) Ausgabe S. 39 die Stelle gewiß nicht fortgelassen.
* 8. 168, Anm. g. Vgl. die Siglenerklärung S. 63. Es versteht sich nach dem
Gesagten, daß der Text der Paderborner Annalen, wie ihn Scheffer-Boichorst
bietet, vollkommen zu Recht besteht, daß insonderheit beide Male ‘urbem’
zu lesen ist.
39 Robert Holtzmann: Die treuen Weiber von Weinsberg
bei Scheffer- Boichorst lauten müBte:,,P.G.:castrum" ; und auch derVer-
weis auf das erste urbem' zeigt, daß es sich in der Anmerkung nur wieder
um die Poehlder Chronik handeln kann. Rieß hat das alles nicht ge-
merkt, so wenig wie er sich die weiteren Konsequenzen der Behaup-
tung, daß Gobelinus den Bericht der Paderborner Annalen zu 1140
benutzt habe, klar gemacht hat. Er beruhigte sich mit dem Buch-
staben bei Scheffer-Boichorst und baute darauf sein Gebäude. Eine
kritische Untersuchung, die auf dem Druckfehler eines anderen be-
ruht: das verdient immerhin festgestellt zu werden.
33
Machiavelli und Katharina von Medici.
Von
Paul van Dyke. Universität Princeton, Vereinigte Staaten
von Nordamerika.
Ins Deutsche übertragen von Dr. Susanne Engelmann.
Der Verfasser hat das Thema des folgenden Aufsatzes nicht nur
aus Interesse am Stoffe gewählt, sondern weil es ein ausgezeichnetes
Beispiel bietet für eine Tendenz, die in der Geschichtsschreibung,
besonders der Geschichtsschreibung des 16. Jahrhunderts, viel Unheil
gestiftet hat. Diese Tendenz wird von allen, die über historische
Forschungsmethoden schreiben, gebrandmarkt, und ihr Einfluß ist
daher in jüngster Zeit weniger zutage getreten, aber sie ist immer
noch wirksam, wenn auch nicht so offenkundig. Die Tendenz, von
der ich spreche, ist die Gewohnheit, ohne gebührende Nachprüfung
Behauptungen über historische Persönlichkeiten, welche von ihren
erklärten Gegnern stammen, als Tatsachen hinzunehmen. Direkt und
bewußt geschieht das jetzt selten. Aber indirekt und unbewußt ge-
schieht es immer noch, und vor allem auf folgende Weise:
Polemiker aller Zeiten, und besonders die Polemiker des 16. Jahr-
hunderte, pflegten ganz harmlos ein großes Unrecht zu begehen: sie
erklärten ein Verhalten, das ihnen übel zu sein schien, dadurch, daß
sie annahmen, es sei die Folge allgemein als verderblich geltender
Grundsätze, und gaben so diesem Verhalten das Ansehen eines wohl
verketteten unheilvollen Plans, das ihm von Rechts wegen gar nicht
eignet. Aber wenn Gesamturteile über Beweggründe und Charaktere
erst einmal von einer Generation oder ihren bedeutendsten Vertretern
angenommen worden sind, pflegen sie wie Wasser durch die Literatur
späterer Generationen durchzusickern und zum geistigen Besitz des
Volkes zu werden. Nach ein paar Jahrhunderten nimmt man sie hin,
obne sich ihres polemischen Ursprungs bewußt zu sein. Mancher
Schriftsteller, der bei der Prüfung von Tatsachenmaterial sofort auf
seiner Hut sein würde, wenn seine Quelle ihm verdächtig erschiene,
nimmt, ohne zu fragen, Beurteilungen von Charakteren hin, weil sie
Histor. Vierteljahrschrift, 1916. 1/2 8
34 Paul van Dyke
eine logische und lückenlose Erklärung für das Verhalten eines Men-
schen zu geben scheinen, und vergißt dabei, daß eine logische Er-
klárung für das Verhalten eines Menschen ebenso gut richtig wie
falsch sein kann. Deshalb will ich über den angeblichen Einfluß
Machiavellis auf das politische Verhalten der Katharina von Medici
schreiben.
Wenige Bücher haben eine seltsamere Geschichte gehabt als
Machiavellis Buch vom Fürsten. Es war für eine bestimmte Zeit und
zu einem besonderen Zweck geschrieben, und man hat in ihm eine
allgemeine Abhandlung über politische Grundsätze gesehen und es
über die Maßen getadelt und gelobt. An diesem Mißverstehen seiner
Abhandlung ist Machiavelli zum Teil selbst schuld, denn ihr eigerit-
licher Zweck wird erst am Ende angedeutet, und er beginnt sie mit
der irreführenden Erklärung, daß er beabsichtige, seine Kenntnis
des Verhaltens großer Männer darzulegen, ‚die ich durch lange Er-
fahrung im modernen Leben und fortgesetztes Studium früherer Zu-
stände erworben habe“. In Wirklichkeit beschreibt er den Charakter
und das Verhalten eines großen Mannes, der die kleinen Tyrannen
Italiens niederzwingen, das Land einigen und die Fremden vertreiben
könnte. Der „Fürst“ war in der Tat für örtliche und zeitliche Zwecke
bestimmt.
Aber binnen fünfzig Jahren nach dem Tode des Verfassers wurde
zur Auflehnung gegen zwei verschiedene Regierungen angetrieben
mit der Begründuug, sie ließen sich von Grundsätzen Machiavellis
leiten. Eins von diesen Ländern, England, hatte Machiavelli nie be-
sucht und kannte es gar nicht. Das andere, Frankreich, hatte er be-
sucht und beschrieben. Als Ergebnis seiner Reise betont er im ,,Für-
sten“ 1, wie verschieden die politischen Zustände dort von denen in
den italienischen Staaten seien, deren idealen Fürsten er schildert.
In beiden Fällen geschah der Angriff auf Machiavelli aus religiösen
Gründen, und die Auflebnung gegen die Regierung wurde zum Teil
wegen religióser Verfolgung gefordert.
Im Jahre 1539 beschuldigte Kardinal Pole in seiner „Apologie“
Heinrichs VIII., er habe sich von Thomas Cromwell verleiten lassen,
„des Teufels Statthalter‘ zu werden und ,,die Herrschaft des Anti-
christs in einer Form zum Ausdruck zu bringen, wie nie zuvor“. Pole
behauptet, daB Cromwell seine Anschauungen aus dem Studium von
„Der Fürst", Kap. 4, 19, 25.
Machiavelli und Katharina von Medici 35
Machiavellis „Fürsten“ gewonnen habe, einem Buch, „das von Satans
eigener Hand geschrieben worden ist“. Ich habe in der American
Historical Review im Juli 1904 die Gründe angegeben, weshalb ich
bezweifle, daß Machiavellis „Fürst“ irgendwelchen unmittelbaren
oder mittelbaren Einfluß auf die Politik Heinrichs VIII. hatte; und
ich habe zuverlässige Gründe angeführt, warum ich glaube, daß das
Buch, das nach Poles Angabe Cromwell ihm leihen wollte, ehe Hein-
rich die Trennung von der Kirche begann (die in Poles Augen die
Wurzel all seiner Verbrechen ist), nicht Machiavellis „Fürst“ war,
sondern der „Höfling“ von Castiglione. Das erste in England nach-
weisbare Exemplar des „ Fürsten“ wurde Thomas Cromwell kurz vor
seiner Hinrichtung (1539) von seinem vertrauten Freund Lord Morley
geschickt als ein neues Buch, das er noch nicht gelesen hätte.! Die
nächste beachtete Erwähnung Machiavellis in England stammt von
Ascham in seinem „Schulmeister‘‘ (zwischen 1563 und 1568). Er-
sichtlich hat er Machiavelli nicht gelesen, nimmt aber an, daß er in
England hier und da gelesen wird. Aber diese Lektüre muB sich auf
gelehrte Kreise beschränkt haben, denn Machiavellis wichtigere
Werke waren damals nur in lateinischer und italienischer Sprache
vorhanden, mit Ausnahme einer Übersetzung des „Fürsten“ ins
Französische aus dem Jahre 1553. Binnen eines Menschenalters nach
der Veröffentlichung von Aschams „Schulmeister“ ist das Wort
„Machiavellismus“ in der englischen Literatur zu einem Schimpf-
wort geworden, und das protestantische England nahm eifrig die An-
sicht über den „Fürsten“ auf, die in des römischen Kardinals un-
gelesener „Apologie“ ausgesprochen war.
Der erste Antrieb zu dieser Haltung kam aus Frankreich, wo ein
protestantischer Schriftsteller zur Vernichtung der sein Bekenntnis
verfolgenden Regierung aufrief und die Anklage erhob, daß ihre
Politik auf die Grundsätze Machiavellis gegründet sei. Innocent
Gentillets „Discours sur les moyens de bien gouverner et maintenir
en paix un royaume: contre N. Machiavel Florentin“ (1576) — ins
Englische übersetzt im Jahre 1577 — versucht, dem EinfluB der
Katharina von Medici gegenüber dasselbe zu tun, was Pole 37 Jahre
vorher in seiner Apologia dem Einfluß Cromwells gegenüber zu tun
beabsichtigt hatte. Denn Katharina hatte noch gegen Ende des
zweiten Jahres der Regierung ihres jüngsten Sohnes Heinrichs III.
Letters and Papers of Henry VIII. Bd. 14, P. 1 Nr. 285.
g*
36 Paul van Dyke
den überwiegenden Einfluß auf die Staatsgeschüfte, den sie mit
verhältnismäßig kurzer Unterbrechung während der ganzen Re-
gierung ihres zweiten Sohnes Karls IX. besessen hatte.
Der Vorwurf, daß Katharina von Medici ihre Politik auf die
Grundsätze Machiavellis gründete, erscheint nicht erst in dieser Flug-
schrift. Ein Jahr früher war eine andere Schrift erschienen, betitelt
„Discours Merveilleux de la vie, actions et deportemens de Catherine
de Medicis''!, in welcher es heißt: „Die Florentiner kümmern sich wenig
um ihr Gewissen, wie es hiavelli, einer ihrer vornehmsten politi-
schen Lehrer, ihrem Prinzen rät“. Etwas später schiebt diese Schrift
Katharina Absichten unter, Edelleute mittels falscher Anklagen hin-
richten zu lassen, ,,ein Wink, dessen sich dieses Weib aus Machiavelli
entsann.* Wenn es wahr ist, daß der Verfasser des Contre-Machia vel
an der Abfassung des Discours Merveilleux beteiligt war — wie Louis
Clément in seinem „Henri Estienne“ (Paris 1899) sehr glaubhaft
macht — erklärt sich diese Übereinstimmung leicht. Auf alle Fälle
bezeichnen die beiden Bücher das Auftauchen des bestimmten Glau-
bens, der seitdem unerschüttert geblieben ist, daß Katharina ihre
Politik beständig auf die Lehren Machiavellis, besonders auf seine im
„Fürsten“ gegebenen Anweisungen, gründete.
Diese Anklage ihrer bitteren Feinde ist zu einem gewissen Grade
ein geschichtlicher Gemeinplatz geworden: einer von den geschicht-
lichen Gemeinplätzen, die oft falsch sind. Selbst ein Schriftsteller,
der die Epoche meisterlich beherrscht, hat unlängst geschrieben:
„Catherine s’inspire des conseils de Machiavel qui a dedie le
Prince à son pere.“2 Ein gutes Beispiel dafür, wie diese Anklage
zu einer verbürgten Tatsache wurde, findet sich in dem eben an-
geführten Buche von Clément. Nachdem er darauf hingewiesen hat,
daß für Innocent Gentillet und seine Genossen Machiavellismus
gleichbedeutend war mit dem in Italien herrschenden Geist, ‚eine
Schlußfolgerung, deren beleidigende Ungerechtigkeit wir jetzt an-
erkennen“, schließt er seine Besprechung des Discours Merveilleux
mit den Worten: „In dieser Schrift erhält die Satire menschliche
ı Cimber et Danjou, Archives Curieuses, Serie 1 t. 9, S.7 u. 65. Louis
Clement hat in seinem Henri Estienne, Paris 1899, darauf hingewiesen, daß aus
den Jahren 1575, 1576, 1643 drei Texte des Discours Merveilleux vorliegen,
die bedeutend voneinander abweichen.
'L'Action politique de Calvin hors de Genéve. Francis De Crue.
Genéve et Bále. 1909.
Machiavelli und Katharina von Medici 31
Form, greift ein lebendes Beispiel an, um alles Italienertum in der
Frau zu bekümpfen, die dessen hauptsüchlichste Fórderin und in
Frankreich Machiavellis erste Schülerin war.“ Ebenso schreibt
Joseph Barrère auf S. 86 seines Buches „Etienne de la Boétie
contre Nicolas Machiavel‘ (1908): „Catherine de Médicis est pré-
cisément la file de ce Laurent, duc d'Urbin, à qui Machiavel
avait dédié le Prince! Elle aimait ce livre, elle s'inspirait de son
enseignement, elle aspirait déjà peut-étre à en appliquer les prin-
cipes: elle en avait fait son „Évangile“; grâce à elle et à son entou-
rage italien, ce livre allait devenir „le Bréviaire de la Cour“. In ganz
gleicher Art schrieb Green in seiner Geschichte des englischen Volkes
über Thomas Cromwell, der seine Jugend in Italien verlebt hatte: „er
beherrschte nicht nur die italienische Sprache, sondern sog in sich Art
und Ton des ihn umgebenden Italien, des Italien der Borgias und der
Medici. Italienische Staatskunst kam mit Cromwell in die englische Po-
litik, seine Regierungskunst hat er genau dem Ideal des florentinischen
Denkers nachgebildet, dessen Buch er nicht aus der Hand lief.''!
Die Quellen dieser beiden historischen Gemeinplátze sind beide
gleich verdächtig. Poles Apologia, die Cromwell für Generationen
zum Machiavellianer stempelte, ist eine der heftigsten von den unglaub-
lich heftigen polemischen Schriften des 16. Jahrhunderte. Der Dis-
cours Merveilleux ist ein Erzeugnis der Montmorency-Anjou-Huge-
notten-Partei, der sich gegen den Einfluß der Katharina von Medici
wendet, und er verrát durch die Heftigkeit seines Tons seine Un-
glaubwürdigkeit. Die darin ausgesprochene Behauptung, daB Katha-
rina einen — übrigens durch nichts bewiesenen — Plan eines ver-
räterischen Mordes dem Machiavelli entnahm, entzieht sich der Nach-
prüfung, aber da so viele Behauptungen, die wir prüfen können, nach-
weisbar falsch sind, ist sie wertlos. Der Contre-Machiavel ist sogar
noch polemischer. Allerdings hätte Katharina den „Fürsten“ lesen
können, denn ein Exemplar dieses Buches befindet sich unter den
4500 Bänden ihrer Bibliothek.? Es scheint jedoch nicht zu den
Büchern ihrer bibliotheque intime gehört zu haben, die sie in einem
Bücherschrank zwischen zwei Fenstern ihres cabinet personnel im
Hötel de la Reine? aufbewahrte, wo Katharina in Paris zur Zeit der
! History of the English People von John R. Green, Buch 5, Kap. 4.
* Bulletin de Bibliophile, 1858, S. 916.
3 Bonnaffé, E. Inventaire des Meubles de Catherine de Médicis en 1589.
Paris 1874. S. 16.
88 Paul van Dyxe
Veróffentlichung dieser Abhandlungen wohnte. Aber jedes positive
Zeugnis dafür, daß Katharina wirklich den „Fürsten“ studiert hat,
fehlt. Leo Jordan’ zitiert aus Davila, daß er bei der Erziehung Hein-
richs III. beteiligt war, daß er ihm aus Machiavelli vorlas und daß
Katharina viel im „Fürsten las. Dies Zitat beweist nichts. Erstens
ist, wenn Davila wirklich sagte, daß er an der Erziehung Heinrichs III.
beteiligt war, seine Behauptung wertlos, weil Heinrich III. König von
Frankreich und 25 Jahre alt war, als Davila geboren wurde. Aber
ich finde nicht, daß Davila irgend etwas über seine Erziehertätigkeit
bei Heinrich III. sagt, oder daß er auf Katharinas Lektüre des ,,Für-
sten“ anspielt. Was er wirklich sagt, ist, daß Heinrich, als er schon
jahrelang regierte, „die Gewohnheit hatte, sich nach Tische von den
in griechischer und römischer Literatur belesenen Florentinern Baccio
del Bene und Jacopo Corbinelli, Polybius, Tacitus und noch häufiger
die Abhandlungen und den ,,Fürsten'* Machiavellis vorlesen zu lassen.?
Diese Behauptung wird von Boucher gestützt, einem der heftigsten
Prediger der Liga, welcher sagt, daß „Heinrich III. den Machiavelli
stets in der Hand oder in der Tasche trug. Das Zeugnis Bouchers
ist wertlos, außer als Bekräftigung. Aber Davila, der an Heinrichs
Hofe Page und bei Katharinas Tode 12 Jahre alt war, kann sich wohl
der Gewohnheit Heinrichs, sich nach Tische vorlesen zu lassen, er-
innert oder von einem der beiden Vorleser davon gehört haben.
Unmittelbare Beweise dafür, daß Katharina den „Fürsten“ be-
nutzte, fehlen also. Jordan zitiert zwar La Hugueryes Bericht über
Anjous Verteidigung der Bartholomäusnacht dem Landgrafen von
Hessen gegenüber als unmittelbaren Beweis für Katharinas Benutzung
Machiavellis. Aber selbst wenn wir Elkans bequeme Zurückweisung
dieses Zeugnisses (weil La Huguerryes „anerkanntermaßen un-
zuverlässig“ ist),“ nicht anerkennen, so ist Jordan doch keineswegs
berechtigt zu sagen: „Es scheint sogar, daß Katharina ihre Söhne
lehrte, die grauenhafte Tat mit Machiavellis Grundsätzen zu ver-
teidigen.“
1 Historische Vierteljahrschrift, 1903, Machiavelli und Katharina von
Medioi.
Storia delle Guerre Civili di Francia, Bd. 6. E. C. Davila. London 1801.
Bd. 3, S. 129.
Zitiert von Lord Acton in der Vorrede zu Burds Ausgabe des „Fürsten“.
* Elkan E. Die Publizistik der Bartholomäusnacht. S. 24. Heidelberger
Abhandlungen. Heidelberg 1905.
Machiavelli und Katharina von Medici 39
Eine Prüfung der Briefe und der Politik Katharinas beweist ziem-
lich deutlich, daß, wenn sie wirklich den „Fürsten“ las, sie wenig
Nutzen aus seinen Ratschlägen zog. Nirgends in ihren Briefen findet
sich eine Anspielung auf den ‚Fürsten‘, oder ein Zitat daraus. Das
beweist jedoch an sich nicht, daß Katharina sich nicht auf seine
Grundsätze stützte. Denn ehe sie in Frankreich zur Macht kam, war
Machiavel unter Kirchenbann, und sie hat vielleicht unnötige Gegner-
schaft vermeiden wollen, indem sie ihren Gewährsmann nicht nannte.
Aber es ist nicht schwer zu zeigen, daß sie in ihrer Politik geradezu
wider seine Grundsätze handelte. Leo Jordan hat in dem erwähnten
Aufsatz den Versuch gemacht, dies zu tun, aber sowohl Holtzmann!
wie Elkan? halten den Versuch für nicht geglückt.
Jordan versucht vier Beweise beizubringen. Erstens sagt er,
daß das Buch (,, Der Fürst“) für einen Soldaten geschrieben und da-
her für eine Frau unbrauchbar war. Wenn das stimmt, ist jede
weitere Erörterung überflüssig. Ferner weist er darauf hin, daß
Katharina jene stets entschiedenes Handeln verschiebende Ver-
schleppungspolitik liebte, die Machiavelli ausdrücklich tadelt als '
„ein Schlagwort, das unsere neuen Politiker so oft im Munde führen,
um die so gewonnene Zeit zu nutzen“. Das ist ein ausgezeichneter
Beweisgrund. Drittens erinnert er uns daran, daß Machiavelli seinem
Fürsten den Rat gibt, sich auf die Liebe des Volkes zu stützen, und
er zitiert zwei in auseinanderliegenden Jahren geschriebene Briefe
Katharinas, in denen sie Karl IX. und Heinrich III. Ratschláge für
die Regierung gibt. In diesen Briefen legt sie groBes Gewicht darauf,
dem Adel zu gefallen, aber spricht nicht davon, daB die Gunst des
Volkes zu gewinnen sei. Das wäre ein kräftiger Beweisgrund, wenn
diese beiden Briefe nicht mehr in der Absicht geschrieben wären,
ihren Söhnen Ratschläge für die Leitung ihrer Hofstaaten als ihrer
Königreiche zu geben. Viertens zeigt er, daß sie Machiavellis Lehre
„Fürsten sollten die lästigen Staatepflichten andern überlassen“, miß-
achtete, weil sie alles selbst tun wollte; — aber das könnte das Ergeb-
nis ihres trotz ihrer Vorliebe für Machiavelli hervorbrechenden
Temperamente gewesen sein. — Es scheint mir aber möglich, dem
einen oben erwähnten Beweisgrund für Katharinas Verleugnung der
Grundsätze des Machiavelli (die Zeitgewinnung) zehn weitere hinzu-
! Historische Zeitschrift 1892, I, S. 170.
1 Die Publizistik der Bartholomüusnacht.
40 Paul van Dyke
zufügen, welche Anzahl wohl genügen dürfte‘ um zu zeigen, daß ,,Der
Fürst“ wenig Einfluß auf Katharina hatte.
I. „Wer einen anderen Menschen fördert, schädigt sich selbst.‘
(Der Fürst“, Kap. III.)
Beim Beginn ihrer Regentschaft erhob der König von Navarra
Katharina gegenüber den Anspruch, die Regentschaft mit ihr zu
teilen. Sie willigte ein, ihn zum Mitregenten zu machen, und schrieb
in überschwenglichen Ausdrücken an ihren Gesandten in Spanien
über das Ergebnis der Verhandlungen.! Aber die Gesandten Venedigs
und Spaniens in Frankreich stimmten mit den Lehren Machiavellis
überein. Sie waren der Ansicht, daß Katharina sich von anderen
abhängig gemacht hätte und in Gefahr wäre, den Rest ihrer Autori-
tät aufgeben zu müssen, so daß ihr allmählich nur noch die Sorge für
die Person des Königs obliegen würde.?
II. „Zu den bestgeordneten Königreichen unserer Zeit gehört
Frankreich, und es gibt in Frankreich viele gute Einrichtungen, auf
denen die Freiheit und Sicherheit des Königs beruht; unter diesen ist
die erste das Parlament und seine Machtstellung.“ (,, Der Fürst“,
Kap. 19.) Ä
Einer der letzten Regierungsakte des angebeteten Gatten der
Katharina war die Verletzung der Redefreiheit im Pariser Parla-
ment durch die Verhaftung von Du Bourg und seinen Parteigenossen,
weil sie auf seine Anfrage über ihre Auffassung der religiösen Lage
Frankreichs freimütig geantwortet hatten. Katharina verfuhr nicht
anders. Im ersten Jahre ihrer Regentschaft verhaftete sie den ersten
Präsidenten des Pariser Parlaments, weil er seiner Meinung über
einige Artikel der dem Parlament zur Registrierung unterbreiteten
Ordonnance von Orleans freien Ausdruck gegeben hatte. Etwas
später verweigerte Katharina dem Parlament richterliche Gewalt über
Mitglieder des Königlichen Rates und verwies die Prozesse gegen
Condé und Coligny, die wegen der Ermordung des Herzogs von Guise
verfolgt wurden, an den Urteilsspruch des Königs. Bei einer anderen
Gelegenheit war sie so wütend über den Widerstand des Parlaments,
daß sie, wie ein Zuschauer berichtet, drauf und dran zu sein schien,
auf ihrem Pferd in den Sitzungssaal hineinzureiten. Ihre Politik zeigte
keine Spur von dem Gedanken Machiavellis, daß „das Parlament
1 Lettres de Catherine de Médicis. I, Anmerkung zu S, 178.
* Bibliothèque Nationale. Nouvelles aoquisitions. Italien 1723. S. 22.
Machiavelli und Katharina von Medici 41
ein sehr nützlicher Puffer für den König gegen die Eifersucht des
Volkes und des Adels ist“.
III. „Söldner- und Hilfstruppen sind unnütz und gefährlich.“
(„Der Fürst", Kap. 12.)
Katharina focht die Bürgerkriege großenteils mit Söldner- und
Hilfstruppen aus, obgleich sie theoretisch ihre Abneigung. dagegen
aussprach, fremde Truppen in Frankreich zu sehen: „König Ludwig
entließ seine eigene Infanterie und nahm Schweizer in seinen Sold,
seine Nachfolger begingen, wie noch heute ersichtlich, denselben
Fehler, der zu einer Gefahr für das Königreich wird.“ Katharina
verwandte jedoch reichlich schweizer Söldnertruppen.
IV. „Ein Fürst soll somit keinen anderen Plan, keinen anderen
Gedanken, kein anderes Studium haben als den Krieg, Kriegskunst
und Kriegslehre. („Der Fürst“, Kap. 14.)
Wie anders erzog Katharina ihre Kinder! Franz II. war ein
schwächlicher, zuchtloser Jüngling. Karl IX., der tatkräftig war und
hin und wieder auch Fähigkeiten zeigte, sprach beständig vom Krieg
und zeigte einmal seinem Gefolge ein Muttermal, an dem man seine
Leiche auf dem Schlachtfelde würde erkennen können. Der junge Hein-
rich und Herkules, der spätere François d' Alengon, träumten müßig
von kriegerischem Ruhm. Aber sie hatten beide weder die Charakter-
eigenschaften eines Soldaten noch das Wissen eines Heerführers; auch
wäre keiner der Brüder im Turnier gegen ihren Vater oder Großvater
auch nur für einen Gang im Sattel geblieben. Für diesen Mangel an
militärischer Ausbildung und militärischer Gewandtheit muß vor
allen Dingen die Mutter verantwortlich gemacht werden. Denn beim
Tode Franz’ II. war sie ausdrücklich durch die Stände von Orleans
mit der Erziehung des Königs und seiner Brüder beauftragt worden.
V. „Deshalb darf ein Fürst sich nicht scheuen, als grausam zu
gelten, wenn er nur dadurch seine Untertanen in Gehorsam und
Einigkeit hält; in Anbetracht, daß man sich durch ein paar Beispiele
von Gerechtigkeit gnädiger erweisen kann als die, die allgemein
Mitleid üben und so Wirren entstehen lassen, aus denen Mordtaten
und Plünderung hervorgehen.“ (,, Der Fürst", Kap. 17.)
! Diese Meinung wird von H. Aubert, Nouvelle Revue Historique de Droit
Francais, 1906, „Le Parlement de Paris au seizième siecle‘‘, bestätigt. Er sagt:
„Weder der überschätzte L'Hospital noch der jämmerliche Birague (Kanzler
wahrend der Regierungszeit Katharinas) zeigten irgendwelche Rücksicht auf
das Parlament.“
49 Paul van Dyke
Jeder, der KatharinasVerhalten vor der Bartholomáusnacht kennt,
sieht sofort, in welchem Gegensatze es zu diesen Grundsátzen des
„Fürsten“ steht. Sie war immer kräftigen Strafmaßregeln abgeneigt.
Bei jedem neuen Ausbruch der Bürgerkriege verriet sie ihr üngst-
liches Bemühen, Frieden zu schließen, wenn der Kampf kaum be-
gonnen hatte. Die ihr von allen Seiten gemachten Vorschläge einer
durchgreifenden Bestrafung wies sie beständig zurück. Von der Hin-
richtung Montgomerys und dem übereilten, zögernd und schwäch-
lich durchgeführten Verbrechen der Bartholomäusnacht abgesehen,
kann man sich nichts denken, was der im 17. Kapitel des „Fürsten“
beschriebenen entschlossenen, durch berechnende Milde maskierten
Grausamkeit unähnlicher wäre als Katharinas Verhalten.
VI. „Es wäre vorteilhaft, für freigebig zu gelten. Daher wird ein
Fürst... . . um sich den Ruf eines freigebigen Mannes zu erhalten, ....
schließlich gezwungen sein, seinem Volke große Lasten aufzuerlegen.
Das wird ihn bei seinen Untertanen verhaßt und, wenn er einst arm
wird, jedermann verächtlich machen.“ (,, Der Fürst“, Kap. 16.)
„In unseren Tagen hat man große Taten nur von denen vollbringen
sehen, die für Geizhälse gehalten wurden.“
Es war der hervorstechendste Fehler der Regierung des Gatten
Katharinas, daß er seine Geldmittel teilweise in leichtsinniger Frei-
gebigkeit vergeudete; er ließ Franz II. völlig bankrott zurück, sämt-
liche Einnahmen der Krone waren verpfändet, so daß er, zum ersten-
mal nach 80 Jahren, die Generalstaaten einberufen mußte. Es war
für Katharina unmöglich, ihres Gatten leichtsinnige Freigebigkeit
gegen seine Freunde wieder aufzunehmen; aber während der Jahre
ihres größten Einflusses, als der Staat nahe am Bankrott und zeit-
weise so arm war, daB Gesandte wegen Schulden verhaftet wurden,
und daß das Geld für die königliche Tafel bei Hofe fehlte, selbst in
solchen Zeiten kam die kleinliche und doch ruhmreiche Sparsamkeit
der Elisabeth Katharina nie in den Sinn. Der französische Hof war
der prunkvollste der Welt, und keine Bankette waren so verschwende-
risch wie die der Königin-Mutter. Katharina schien nie auf den Ge-
danken zu kommen, die Pausen der Bürgerkriege dazu zu benutzen,
einen Schatz zu sammeln, der es ihr ermöglicht hätte, die Hugenotten
zu unterwerfen. Sie trieb von einem Krieg zum anderen am Rande
eines chronischen Bankrotts dahin, und jeder mit den Aufrührern
gemachte Friede wäre der Krone durch finanzielle Erschöpfung auf-
gezwungen worden, selbst wenn er nicht aus anderen Gründen wün-
Machiavelli und Katharina von Medici 43
schenswert erschienen würe. Ihr Lieblingssohn Heinrich III. konnte,
obgleich er wahrscheinlich Machiavelli eifrig studierte, seinem er-
erbten und durch seine Erziehung ungezügelten Temperament nicht
widerstehen. Es juckte ihn ständig in den Fingern zu schenken.
Bei seinem Empfange in Polen überreichten ihm die Magnaten eine
Schale voll Goldstücken. Noch ehe die lange Feier vorüber war,
brannte er so vor Begier, das Geld wegzuschenken, daß er ganz in
Schweiß gebadet war und die Kleider wechseln mußte.
VII. „Nie hören wir, daß ein weiser Fürst seine Untertanen ent-
waffnet hütte, vielmehr hat er sie, wenn er sie ungerüstet erfand, mit
Waffen versehen.“ („Der Fürst“, Kap. 20.)
Die wiederholten Erlasse, die dem Volk oder einzelnen Volks-
gruppen den Waffengebrauch untersagten, stehen in schroffem Wider-
spruch zu diesem Grundsatz. Die während 30 Jahren sich immer in
Frankreich wiederholenden Aufstánde und Verbrechen schienen diese
Erlasse zu rechtfertigen, &ber wahrscheinlich -hatten sie nur wirk-
lichen Erfolg bei dem friedlichen und ruhigen Teil der Bevólkerung.
Jedenfalls verhinderten sie nicht ungezühlte Morde und ganz und
gar nicht fortwährende Gewalttaten des Póbels.
VIII. „Nichts empfiehlt einen Fürsten der Welt so sehr wie große
Unternehmungen.“ (, Der Fürst“, Kap. 21.)
Katharinas Politik war stets vorsichtig. Sie trug Bedenken, ob
Frankreich die Oberhoheit über die Niederlande annehmen sollte.
Selbst als sie ihre Expedition gegen die Azoren aussandte, tat sie es
80 vorsichtig, daB Philipp wirklich behaupten konnte, von vornherein
die Einwilligung des franzósischen Kónigs erhalten zu haben, alle,
die er auf der besiegten Flotte gefangennahm, als Seeráuber hin-
zurichten. Vor allem scheute sie, obwohl sie Spanien ungemein haßte
und fürchtete, immer vor einem Kriege mit Spanien zurück, dem
einzigen Mittel, das Frankreich vielleicht inneren Frieden hätte
bringen kónnen. Der Kampf um Gehór beim Kónig in dieser Sache
führte sie zur Ermordung Colignys und zum darauffolgenden Blut-
bad der Bartholomáusnacht.
IX. (Ich bin) ‚durchaus der Meinung, daß die Bildung von Par-
teien niemals von Vorteil ist, . . ... keine starke und zielbewußte
Regierung wird solche Spaltungen dulden.“
Von allen Fällen, in denen Katharina den Grundsätzen Machia-
vellis entgegenhandelte, zeigt keiner deutlicher, gründlicher und
häufiger als dieser ihre Abweichung von seiner Lehre. Es war von
44 Paul van Dyke
Anfang bis zu Ende Ziel ihrer Politik, Parteien zu unterstützen oder
vielmehr zu dulden, um selbst ihre Macht durch ein Lavieren zwischen
ihnen zu bewahren. Jeder Beobachter, der ihr nahe kam und seine
Ansicht über ihre Politik aufgezeichnet hat, hat von ihrer Politik
gesagt, daß sie das Vorhandensein sich im Gleichgewicht haltender
Parteien als eine Sicherheit für die eigene Macht betrachtete. Sehen
wir uns einige Beispiele an: Im Jahre 1563! schreibt der englische
Gesandte: „Die Kónigin-Mutter laviert zwischen zwei Strömungen.
Ich weiß nicht, von welcher Partei sie mehr gehaßt wird.“ Alava
schreibt im Jahre 1571 an Philipp II.: „Die Königin-Mutter ist ent-
schlossen, die Macht, die sie im Königreich hat, zu bewahren, und ....
seit sie die Regierung in die Hand genommen hat, befolgt sie ein und
dieselbe Politik, unter Anwendung eines Systems von Gegenzügen
und Gegengewichten.‘“?
Der venezianische Gesandte schreibt im Jahre 1584, nach dem
Tode Anjous, nach Venedig: ‚Dies Ereignis bedeutet nicht nur den
Tod eines Sohnes, sondern ihren eigenen Tod; denn sie verschaffte
ihm am Hof ein hóheres Ansehen, und wegen der Macht, die sje über
Monseigneur, dessen der König nie sicher sein konnte, zu haben
schien, gab der König wiederum viel auf sie.“ “
X. Das Blutbad der Bartholomäusnacht, das die Meinung ver-
ursachte, Katharina sei eine Anhängerin von Machiavellis Buch vom
Fürsten gewesen, ist ein starker Beweis dafür, daß Katharina das
Buch nicht sorgfältig studiert haben konnte. Nach den Grundsätzen
und Beispielen Machiavellis hátte nichts schlechter vorbereitet, zag-
hafter ausgeführt und schwächlicher weiter verfolgt werden können
als dieser große Mord. Heinrich III. plante in reifem Mannesalter
ohne Wissen seiner Mutter die Ermordung des Herzogs von Guise
und seines Bruders in Blois nach dem Vorbilde, wie Caesar Borgia
die aufstándischen Tyrannen von Romagno in Sinigaglia umbrachte,
was Machiavelli als Muster kluger Gewalttat betrachtet. Aber in
Paris wurde der junge Heinrich von seiner aufgeregten und furcht-
erfüllten Mutter in eine Tat hineingehetzt, auf die Machiavelli, wenn
er davon erfahren hätte, den bekannten Spruch angewandt hätte:
„Es ist schlimmer als ein Verbrechen, es ist ein Fehler.“
' Calendar of State Papers. Foreign. 1563. S. 362, 369.
* Kervyn de Lettershove. Documenta inédits relatifs à l'histoire du XVI®
siecle. Teil I. S. 141.
* Bibliothèque Nationale. Nouvelles acquisitions, Italien. 1733. S. 103.
Machiavelli und Katharina von Medici 45
Die Triumphierenden nannten Katharinas Tat ein Meisterstück
der Staatskunst, die Trauernden häuften auf sie die Schande eines
beispiellosen Verrats, indem sie der Welt den Glauben beibrachten,
daß die Bartholomáusnacht lange vorher geplant worden sei. Die
Geschichtsforschung hat diese Sage schließlich widerlegt. Die Bartho-
lomäusnacht war improvisiert und zeigt einen vollständigen Mangel
an der Kunst, mit der erfolgreiche politische Morde begangen werden
müssen. Der Mangel an Voraussicht, der die gefährlichen Führer am
linken Seineufer entkommen ließ, das törichte Bemühen, alle Schmach
der Familie Guise zuzuschieben, der schnelle Wechsel sich wider-
sprechender Erklärungen, die zögernden und erfolglosen Bemühungen,
das Netz über die Provinzen auszubreiten und alle Führer der Huge-
nottenpartei zu fangen; ein solches Versagen von Plan und Aus-
führung dieser nutzlosen Verräterei deuten auf einen Urheber, der
weder vom Wort noch vom Geist des „Fürsten“ gelernt hat.
Wenn Katharina Machiavelli gründlich studiert hätte, wäre sie
nie aus Furcht zu einem Blutbad, wie das der Bartholomäusnacht,
getrieben worden. Niemand würde diese Tat geplant haben, der die
folgenden Worte des „Fürsten“ verstand: „Der König von Frank-
reich steht gleichsam mitten in einem Kreise großer Fürsten, die
ihren Vorrang behaupten, weil ihre Herrschaft seit langer Zeit von
ihren Untertanen anerkannt und ihre Familien von ihnen geliebt
werden. Auch steht es nicht in der Macht des Königs, sie ihrer Stellung
ohne unvermeidliche Gefahr für sich selbst zu berauben.“ („Der
Fürst“, Kap. 4). Und ferner: „Aber in Königreichen, die nach der
Art Frankreichs regiert werden . . ., wird es nicht genügen (für einen
fremden Herrscher, das Geschlecht des Königs auszurotten), weil
andere Fürsten bleiben werden, die bei Gelegenheit sich zum Haupt
jedes Aufruhrs machen werden.“ (,, Der Fürst“, Kap. 4.) Ein auf-
merksamer Leser des Buches vom „Fürsten“ kann nicht daran zwei-
feln, daß Machiavelli von einem Massenmord abgeraten haben würde.
Aber wenn selbst ein Kenner des „Fürsten“ sich, im Gegensatz zur
Lehre seines Meisters, zu einem Versuch, die Führer der Hugenotten
auszurotten, gezwungen gefühlt hätte, würde er sicher einen besseren
Streich erdacht haben, als diesen Plan eines Massenmordes, der
ebenso ungeschickt wie gewissenlos war, und nach dessen wirkungs-
loser Ausführung die Partei der Hugenotten stärker als jemals zu-
rückblieb.
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen
Nordens im siebzehnten Jahrhundert.
Von
Carl Brinkmann.
Das ausführliche zweibändige Werk, das der Moskauer Professor
M. Bogoslovskij unter dem angeführten Titel im Laufe der letzten
Jahre hat erscheinen lassen!, verdient in seinen Hauptergebnissen
nicht nur als Bereicherung der russischen Geschichte, sondern auch
und hauptsächlich als Beitrag zur vergleichenden Rechts- und Wirt-
schaftsgeschichte weiten Kreisen bekannt gemacht zu werden. Die
Geschichtsschreibung der westeuropäischen Gesellschaften kommt
immer mehr zu der Erkenntnis der besonderen Schwierigkeiten, die
ihr aus dem Verlust oder doch der Einseitigkeit, nämlich des über-
wiegend kirchlichen, mindestens aber herrschaftlichen Charakters der
meisten Überreste örtlichen und landschaftlichen Wirtschafts- und
besonders Verfassungslebens während des ganzen frühern Mittel-
alters erwachsen, Auch in Rußland, wo die entsprechenden Jahr-
hunderte des sozialen Aufbaus schon mehr im Lichte einer modernen
Geschäftsführung urfd daher Überlieferung liegen, hat man die gesell-
schaftliche Bedeutung und Organisation der unteren Bevölkerungs-
massen bisher überwiegend aus den handlichen chronikalischen und
legislatorischen Denkmälern der Mittelpunkte und Spitzen studiert,
Man ermißt deshalb die allgemeine Wichtigkeit der Tatsache, daß nun
Bogoslovskij außer den immer noch stark zentral, somit aber ideal
und normativ beeinflußten Urbarien zum ersten Male in umfänglicher
und entscheidender Weise den unmittelbaren tatsächlichen Nieder-
schlag ländlicher Lokalverwaltung zur Grundlage ihrer Schilderung
gemacht hat. Es sind die gerade für die Höhezeit der Entwicklung im
17. Jahrhundert besondersreichlich undräumlich vollständigfließenden
1 Zemskoe samoupravlenie na Russkom söver& v 17. v&k&. Izdanie Obätest-
va Istorii i Drevnostej Rossijskich pri Moskovskom Universitetó. Moskva.
Sinodal'naja tipografija 1909—12.
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 47
Verwaltungsakten (prikaznye déla), die bei den beiden MoskauerZentral-
ressorte der russischen Nordprovinzen aus ihrem Verkehr mit den
dortigen Unterbehórden erwuchsen und heute im Moskauer Archiv
des Auswärtigen Ministeriums aufbewahrt werden. Anhänge geben
reiche Proben davon im Wortlaut.
Das Beobachtungsfeld, über das eine Karte mit den wesentlichsten
festgestellten Bezirks- und Ortsnamen auch geographisch ausreichend
orientiert, ist das russische Kolonialland zwischen Onegasee und Pečora,
dem Weißen Meer und der Kama. Die Besiedlung dieses Gebiets aus
bereits gefestigten Staatswesen ist für seine ganze Geschichte be-
stimmend geworden. Es ist ja bekannt, welche Rolle in Westeuropa
das kolonisatorische Vordringen der germanisch-romanischen Vólker
gegen die Slaven in Deutschland, die Kelten in England und den Islam
in Spanien bei der Umgestaltung der Feudalstaaten durch kommunale
und domaniale Wirtschaften und Verwaltungen gespielt hat.
Die Züge einer solchen Macht trägt auch die Verfassung der Kolo-
nien, die hier seit dem 12. Jahrhundert namentlich die Fürstentümer
von Novgorod und Suzdal’ gegen die finischen und sibirischen Völker
vorschoben.
Bei der hohen handels- und geldwirtschaftlichen Entwicklung
Novgorods scheinen diese Unternehmungen zunächst freilich den
Charakter einer etwas einseitigen Ausbeutungskolonisation getragen
zu haben, die sich am liebsten der drei lockendsten Produktionen der
nördlichen Steppe, Pelzjagd, Fischerei in Seen und Meer und Seesalz-
siederei bemächtigte. Das Zurückbleiben eines örtlichen Getreide-
baus hat dann wohl hauptsächlich dem kornreichen Hinterlande
des Moskauischen Fürstentums Gelegenheit gegeben, einen wirtschaft-
lichen Druck und so politischen Einfluß auf die neuen Kolonialgebiete
auszuüben, bis Ende des 15. Jahrhunderts mit Novgorod selbst auch
sein Kolonialbesitz teils sofort angegliedert, teils, wie besonders Perm
und Vjatka, erst durch Scheinselbständigkeit und Protektorat in die
unmittelbare Herrschaft überführt wurde. Aber es ist doch kaum
anzunehmen, daß wesentlich erst der Moskauische Staat eine Besied-
lung des Landes mit freien, d. h. von keiner privaten Grundherrschaft
abhängigen, Bauern vorgenommen habe. Zwar betont Bogoslovskij
mit Recht die überragende Stellung der großen Novgoroder Kapi-
talistengeschlechter in der vormoskauischen Kolonisationsperiode.
Sie ragten ja in einzelnen besonders reichen Vertretern, wie den
Stroganov, noch in die moskauische hinein. Aber schon die heimische
48 Carl Brinkmann
Verfassung des Novgoroder Landgebiets mit ihrem Vorwiegen des
bäuerlichen Rentenguts über die grundherrliche Eigenwirtschaft! läßt
eine gleiche Bedeutung des wo nicht freien doch selbstándig wirtschaf-
tenden Bauern auch für die Novgoroder Kolonien vermuten, zumal
damals gewiß nur solche wurzelhafte Elemente auch den herrschaft-
lichen Produktionen in der fernen Fremde über eine Fláche von der
GróBe des Deutschen Reichs den nótigen Halt und Schutz geben
konnten. Das würde auch zu dem Bilde stimmen, das man sich von
der parallelen und gleichzeitigen Kolonisation finischer Gebiete durch
die Schweden und Norweger zu machen hat und worin Bauern und
Bauernverbände stets die maßgebenden Faktoren sind.? An nordische
Sitte klingt denn auch die Schilderung an, die die Novgoroder und Niko-
nischen Annalen von dem räuberisch-kriegerischen Vorgehen der ge-
nossenschaftlich gegliederten Kolonistenbanden (vatagi) entwerfen.?
Der eigentümliche Begriff des „schwarzen“ (öernyj)*, d. h. etwa „ge-
meinen", nicht personaleigentümlichen und privilegierten, Bauern-
landes erscheint demgemäß im Norden bereits im 13. Jahrhundert
(1, 7), und auch die bodenstándige Grundherrenklasse der (im Gegen-
satze zu den Altnovgoroder sogenannten) Dvinsker Bojaren (1, 8)
zeugt von Emporkommen zur Grundherrschaft erst im Koloniallande
selbst.
Unter dieser Voraussetzung hátte die moskauische Regierung den
wichtigsten Wirtschafts- und Bevölkerungsträger schon vorgefunden,
den sie nun nur in steigendem Maße gegenüber den alten herrschaft-
lichen Gewalten des Nordens auch zum kollektiven Träger oder Mit-
träger des staatlichen Lebens zu machen versucht hat. In dieser poli-
tischen Organisation Nordrußlands kann man mit Bogoslovsky drei
Hauptabschnitte unterscheiden. Zuerst ein Vorherrschen der erobern-
den zentralen Staatsgewalt durch ihre feudalen Statthalter (namést-
niki). Darauf um die Mitte des 16. Jahrhunderts wachsende Verselbst-
ständigung der beherrschten Landschafts- und Gemeindeverbände
! Vgl. meinen Aufsatz über die ältesten Grundbücher von Novgorod Vjschr.
Soz WG. 9, 97ff.
? K. Willgren, Zur Agrargesch. Schwedens im früheren Ma., Conrad,
Jb. 100, 145ff. ; R. Hansen, Finlands medeltidsurkunder 1, Helsingf. 1910;
A. Neovius, Akten u. Unters. über die Gesch. Finnlands bis 1401, ebda. 1912.
3 Vgl. den t. t. brat! na ščit mit den an. bera oefra, haerra skjöld, bera á
skildi Fritzner Ordbog 3?, 360f.
* S. Solov'ev, Označenii slova „, cernyj“ v drevne-russkom jazyké, Sbornik
Valueva 289.
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17.Jahrh. 49
(uézdy und volosti), in Einzelfällen sogar bis zur Verleihung autonomer
Strafgerichtsbarkeit. Endlich zur Zeit des staatlichen Wiederaufbaus
nach den Wirren (smuta) des letzten Jahrzehnts im genannten Jahr-
hundert die Einführung der modernen bureaukratischen Provinzial-
verwaltung in der Person der Voevoden unter Herabsinken der bäuer-
lichen Selbstverwaltung zur reinen Lastengemeinschaft.
Der erste Band von Bogoslovskijs Werk enthält nach seinem Aus-
druck mehr die Anatomie, der zweite mehr die Pathologie dieser
Selbstverwaltungskörper. Im ersten Bande nehmen deshalb, trotz
jener Periodisierung ihrer Geschichte, ihre durchschnittlichen oder
allgemein gleichbleibenden Züge den breitesten Raum ein. Das gilt
zuerst von einer Reihe von Kapiteln, die die politische Einteilung des
Landes im räumlichen und begrifflichen Sinne darstellen.
Die größten politischen Bezirke, mit dem alten gemeinslavischen
Namen als uézdy (etwa ‚Beritte‘‘) bezeichnet, sind wie die analogen
Gaue etwa der ostdeutschen Slavenländer! aus dem ursprünglichen
Zusammenwirken geographischer Bodenbildung und wirtschaftlicher
Okkupation entstanden zu denken: Der überall gleichmäßige Gang
der ersten festen Besiedlung nach den Flußsystemen, die zugleich
leichte Verkehrsverbindung und bequemen Tal- und Hangboden auf-
wiesen, ergab auch hier schließlich eine Anzahl von selbständigen,
halb von Natur, halb absichtlich durch breite Wald- und Ödgürtel
getrennten größeren Wirtschafte- und Lebensgemeinschaften. Ebenso
erscheint in der Eigenbenennung dieser Gaue teils die politisch-
soziale Rücksicht auf einen städtischen Mittelpunkt (z. B. Ustjug,
Sol'vyéegodsk), teils die beherrschende Bedeutung eines Stromes,
die sich entweder im Stadtnamen selbst (Jug, Vycegda) oder
unmittelbar (z. B. Dvinsker uézd nach der Dvina) äußert. Nur drei
Bezirke führten eine andre offizielle Bezeichnung als uézd, näm-
lich der Kargopol'sker ‚‚okrug‘‘ und zwei andre, in denen es offenbar
zur Entwicklung eines maßgebenden Interessenmittelpunkte nicht
gekommen war, die deshalb schon im Namen die Aggregatform an-
deutenden Zaonezsker ,,pogosty'' und Ust’jansker „volosti“. Damit
ist denn freilich schon der Punkt erreicht, wo die Geschichte dieser
Gaue der willkürlichen und oft sehr künstlichen Ordnung anheimfallt.
Sie geschah seitens der beiden schon erwähnten Pole des nordrussi-
! Darüber zuletzt A. Hennig, Boden und Siedelungen im Kgr. Sachsen
(Bibl. d. sáchs. Gesch. u. Landesk. herausgeg. v. G. Buchholz u. R. Kótzschke
3, 3 Lps. 1912) 145—54.
Histor. Vierteljahrschrift, 1913. 1/2 4
50 Carl Brinkmann
schen Verwaltungslebens, der Zentralregierung als Fordererin und
den Bevölkerungsverbänden als Trägerinnen von öffentlichen Lasten.
Die letzten benützen Vereinigung und Absonderung als gegenseitige
egoistische Mittel zur Minderung solcher Lasten. Dabei handelt es
sich nicht immer um Gaue selbst, wie in dem Streit von Dvinsk mit
den früher ihm angegliederten Mezensk und Kevrol'sk um Beitrüge
zum Bau der Dvinsker Festung in Archangelsk (1,17). Vielmehr war
das meiste Schwanken der Bezirkseinteilung Schuld der Unterbezirke,
die zur Selbständigkeit oder zum Wechsel ihrer Zugehörigkeit streb-
ten, bzw. vom Staate selbst aufgerufen wurden. Die vorhin berührten
Ust’jansker Voloste gehörten vor ihrer Absonderung als Großbezirk
zuerst zu Ustjuzsk, dann zu Totemsk (1, 25f.). Und wenn sogar der
Besitzwechsel von Privatgrundstücken vermutlich wegen des Wechsels
der Steuerpflicht ihren Übergang in einen andern uézd begründete
(1, 22), so ist nicht erstaunlich, wie oft diese Zuständigkeitsverände- _
rungen, sozusagen auf halbem Wege stehen bleibend, die unnatürlich-
sten Überschneidungen schufen: Die Vodlozersker volost’ wurde von
der Grenze zwischen ZaoneZsk und Kargopol'sk mitten durchschnit-
ten (1, 14), der Aleksinsker stan von Sol'vyéegodsk hatte eine zweite
Pfarrkirche auf Ustju£sker Gebiet (1, 23). In den Urbaren ist ge-
legentlich eine und dieselbe Ortschaft, bezeichnenderweise ein Neu-
bruch (slobodka), zu zwei verschiednen Gauen eingetragen (1, 15).
In der inneren Gliederung der einzelnen Gaue ist der einzige feste
Punkt die derevnja, eine órtliche Siedlungsform zwischen Dorf und
Hof, die auch in frühen oder schwierigen Stadien der westeuropäischen
Besiedlungsgeschichte ein zeitliches oder wenigstens begriffliches Binde-
glied zwischen den Polen isolierter und gehäufter Ansässigkeit und
Wirtschaft zu bilden scheint.! Wie in der Geschichte der germanischen
Gesellschaften ist die nächste politische Folge einer Schwäche der
örtlichen Wirtschaftseinheit die Verlegung der untersten vergesell-
schaftenden Funktionen in eine überlokale Mehrheit dieser Einheiten;
sogar der germanische Name dieses Gebildes, „Hundertschaft“ taucht
hier, wenn auch selten, als sotnja auf. Übrigens haben Name wie
Sache dieser im Vergleich zum uézd der Zentralregierung noch ent-
rückteren Instanz einen denkbar weiten Veränderungsspielraum. Die
Nomenklatur nack der altrussischen Domänen- und Steuergemeinde
! Ihr Umfang schwankte nach urbarialen Durchschnitten (1, 147) zwischen
2 (Vjatka) und 10 (Mezensk) Höfen, deren Bevölkerungskoeffizient (laut Tabelle
1, 143), je nach Zeit und Ort wechselnd, 1—4 männliche Wirtschafter war.
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 51
(volost’), der Pfarr-, Tauf- und Begräbniskirche (pogost), dem öffent-
lichen Stationsgebäude für ambulante Verwaltungsbehörden (stan)
bezeichnet anschaulich ebensoviel verschiedene Hauptursachen der
Zusammenfassung von derevni. Schon die Spannung zwischen der
Höchst- und Mindestziffer von Lokaleinheiten innerhalb solcher
unterster Kommunalverbände (927 in einem Zaonezsher pogost gegen
drei auf Kola 1, 338) macht klar, daß sich unter gleicher Benennung
und verwaltungsrechtlicher Rangordnung die heterogensten sozialen
Kórper verbergen kónnen. Denn auch zu demselben Endergebnis
des Steuer-, Kirchen- oder Verwaltungsverbandes sind noch die man-
nigfaltigsten Wege denkbar und bezeugt. Einer der häufigsten dar-
unter scheint die Selbstvermehrung der Einzelsiedlung durch die
Abschichtung. von Sippengenossen oder die freie Neubruchunter-
nehmung. Ein Urbar von 1678 findet in einer volost' des Kajgorodsker
uézd die Entstehung von 27 neuen Vorwerken (pocinki) zu buchen
und erklärt ausdrücklich (1, 30): „razdelilis’ ot otcov déti, ot brat'ev
brat'ja, ot djadej plemjanniki, ot testev zjat' ja“, zählt also offenbar
formelhaft von Söhnen über Brüder und Neffen zu Schwiegersöhnen
die Verwandtschaftsgrade auf, die am meisten nach Absonderung
von Hausgemeinschaften versippter Familien streben. Daneben wird
hier jene offenbar der Sippe nachgebildete Kolonisationsgenossen-
schaft unter der Firma eines Führers, die man im deutschen Früh-
mittelalter so oft zum grundherrschaftlichen Verhältnis hat umdeuten
wollen, bei fast wórtlichem Anklange!, doch als rein bäuerlich be-
glaubigt. Nur vereinzelt gibt grundherrschaftliche Organisation den
Rahmen eines Unterbezirks, der dann noch dazu (1, 31) mehr die Be-
deutung einer „ideellen“, nicht topographischen Gruppe von Besitzun-
gen gleicher Herrschaft zu haben pflegt. Von Fall zu Fall ihrer An-
rufung, von Revision zu Revision ihrer Kataster folgt die Bezirks-
und Zentralverwaltung dem Fluß der Siedlung? meist nur langsam,
indem sie autonome Verbands- oder Absonderungsbildungen durch
die Beziehung zu anerkannten Einheiten gleichsam sanktioniert, z. B.
dort lose Gruppierungen zu „Hälften“ oder „Vierteln“ eines Gaues
erhebt, hier dem Wachstum auch der Unterbezirke selbst in Forma-
! Vgl „s tovari&ci i mnogie ljudi“ (1, 34) mit „adiutorio amicorum suorum‘
Lacomblet, UB. 1, 12, oder „ego et socii mei“ CDFuld. 94.
2 Eine Anschauung davon vermittelt die Übersicht über die Veränderung
der Bezirksziffern durch Zuwachs, Verödung und Zusammenlegung zwischen
Urbaraufnahmen der 20er und 70er Jahre des 17. Jahrh. 1, 45—47.
48%
59 Carl Brinkmann
tionen mit den charakteristischen diminutiven Bezeichnungen von
Ausbauen (vystavky, volostki, pogostcy, uluscy) und Aufteilungen
(etwa in „Enden“, koncy, entsprechend den deutschen Siedlungs-
spaltungen in Ober-und Nieder-, Groß- und Klein- usw.) Rechnung trägt.
Nicht zu übersehen ist aber, daß sich die Behörde dabei überall nach
Weistümern, d. h. Zeugnissen und Weisungen der „alten Leute“
über die Grenzen der Grundstücke und Fluren, richtet, auf Grund deren
dann die Bezirksgrenzen erst festgestellt werden.!
Eine Ubersicht über die Kategorien des nordrussischen Grund-
eigentums füllt den so gewonnenen Rahmen mit den ersten inhalt-
lichen Vorstellungen. Die beherrschende Tatsache dabei ist das große
Übergewicht des freien Bauernlandes, der „Schwarzerde“. In der
Masse der Gaue machen die dazu gehórigen 75—99,5 v. H. aller Hófe
aus. Freilich zeigen diese Verhältniszahlen während des 17. Jahr-
hunderts eine geringe Neigung zum Sinken. Aber nicht das ist auf-
fallend, sondern im Gegenteil eher, daß zwei ganze Gaue, der Mezens-
ker und die Ust’jansker Voloste, noch am Ende dieses Zeitraums von
grundherrschaftlichem Besitz so gut wie frei sind, und daß in dem
einzigen uézd mit größerem (34) Anteil der Grundherrschaft, Soli-
kamsk, dieser Anteil im Laufe von 55 Jahren stetig bis auf die Hälfte
zurückgeht (1, 50). Solikamsk war der Gau des Stroganov schen Groß-
grundbesitzes, und es sieht aus, als sei die Moskauer Regierung an der
Schwächung dieses und anderer Fremdkörper im bäuerlichen Norden
nicht unbeteiligt gewesen: sogar aus einer der sozial viel weniger
störenden klösterlichen Grundherrschaften kommt 1678 die Klage
über Abwanderung von Bauern nach den neuen Staatskolonisationen
in Perm (1,73). Wichtiger als solche doch immer nur mittelbare An-
griffe auf die Grundherrschaft mußte die innere Widerstandsfähigkeit
des bäuerlichen Besitzes dagegen sein. Die beiden wesentlichsten
Hilfen dabei waren genau wie in Westeuropa die sippenhaften und
die staatlichen Beschränkungen des individuellen Grundeigentums.
In bezug auf die privatrechtliche Verfügungsfreiheit scheint dieses
zunächst entsprechend dem bekannten deutschrechtlichen Gegensatz
von Erbgut und Errungenschaft in die Begriffe des gebundnen Vater-
guts (votöina) und des freien Kaufguts (kuplja) zerlegt. Aber selbst
die Verkehrsfreiheit des letzten ist sehr einschneidend durch Losungs-
! „po starym uročiščam, kuda ukazali starozil'cy toe x volosti“, „po vyprosu
staroZil'eov i po razsmotrén'ju'* 1, 36, Anm. 1. :
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 53
und Beispruchsrechte der Sippe des Veräußerers gemindert, die in den
Quellen trotz schwankender Rechtslage und entgegenstehenden Be-
stimmungen namentlich des Kirchenrechts neben Brüdern und En-
keln mit behórdlicher Billigung auch von Vettern und allgemein als
Verwandten (srodiéi, votéinniki) Bezeichneten geltend gemacht wer-
den (1, 53 N. 2). Und äußerst merkwürdig, namentlich angesichts
der westeuropáischen Kontroversen über die volksrechtliche oder
staatlich-steuerpolitische Grundlage des Bauernschutzes, ist nun,
wie hier der Staat die familienrechtlichen Bindungen des Bauern-
gutes nicht bloß unterstützt, sondern gleichzeitig selbst aufnimmt und
zu dem Anspruch eines wirklichen Obereigentums mit der Folge weit-
gehender Aufsicht über den Liegenschaftsverkehr ausbaut. Die ge-
schilderte Beständigkeit des nordrussischen freien Bauerntums ver-
liert sogleich das Wunderbare, wenn bedacht wird, daß im kultur-
näheren und früher besiedelten Westen alle Veräußerung und Ver-
pfändung von Schwarzerde der staatlichen Genehmigung bedurfte
und nur im Osten, offenbar im Interesse des kolonisatorischen Fort-
schritte, die unter Brüdern davon befreit war.! Die Bevormundung
der Bauernwirtschaft steht hier durchaus vor aller spezifisch wirt-
schaftlichen, domanialen Einmischung des Staats in das Leben der
freien Bauern und verhindert nicht, daß darunter die Vorstellung
volksrechtlichen Grundeigentums in auch terminologisch eigen-
tümlichen Kompromissen fortdauert.? Eine andere Wurzel doma-
nialer Organisation, das Obereigentum auch über das unverteilte
Land, wird vom Staat aus rein fiskalischen Gründen erst in der Form
einer Gewinnbeteiligung an Neubrüchen und Ödlandsnutzungen be-
hauptet. Zuwiderhandlungen werden u. a. mit einfacher Nichtigkeits-
erklärung aller Besitzveränderungen nach dem Normaltermin einer
gegebenen Urbarbeschreibung beantwortet, und in Kargopol’sk greift
1653 der absolutistische Sozialismus zu einer wahren Seisachthie und
befreit allen verpfändeten Grund und Boden schon auf Grund bloßer
Zahlung der aufgelaufenen Zinsen (1, 60f.). Wo der Staat Bistümer
und Klöster mit Land ausstatten will, tut er das sehr häufig unter Ver-
1 Mit dieser Feststellung hat Bogoslovsky die Auffassung von Serg čevič
(Žurnal? Ministerstva Justicii Feb. 1 907) berichtigt, daß erst die Grenzinstruktion '
von 1754 diese „Verstaatlichung‘‘ der Schwarzerde durchgesetzt habe.
1 „Zemlja careva i velikago knjazja, a moego vladé'nija“, „zemlja Bo2’ja da
gosudarja vel. kn., a rospasi i rži nasi‘', ,,zemlja vel. kn., aotcovskoe i moe posil'e“,
»gosudareva careva votčina, a moe vladön’e“ 1, 56.
md
54 Car] Brinkmann
meidung grundherrschaftlicher Bildungen durch einfache Überwei-
sung der Staatsabgaben (obrok) von schwarzem Bauernland.
Schon das lehrt, daB die wirtschaftliche Bedeutung der Kirche
in Nordrußland nicht allein auf der Grundherrschaft beruhte. Und
in der Tat würde der Anteil ihres unmittelbaren Besitzes an der Ge-
samthöfezahl der einzelnen Gaue, der von höchstens 32,8 v. H. in
Zaonezsk bis niedrigstens 0,5 in Kajgorodsk und Cerdynsk variierte
und während des 17. Jahrhunderts nur sehr langsam wuchs, für sich
einen ganz unzureichenden Begriff von ihrem gesellschaftlichen Ein-
fluB geben. Gewiß bestanden Macht und Reichtum der dort einhei-
mischen und der dort begüterten Moskauer und Novgoroder im
ganzen etwa 75 Klöster sowie der beiderseitigen Domkapitel und Bis-
tümer naturgemäß vorzugsweise in Grund- und Nutzungseigentum,
das bei bevorzugten, wie der Solikamsker Familiengründung der Stro-
ganov Pyskorskij oder dem 1580 von Groznyj auf Ansuchen der Be-
völkerung von Vjatka gestifteten Uspenskij-Trifonov-Kloster, Hun-
derte von Hófen, bei andern, wie dem groBgewerblichen Solovecker
Kloster!, Salzlager, Fischereien, Märkte und Häfen mit Tausenden von
Arbeitern umfaßte. Aber von diesen streng herrschaftlich aufgebauten
Teilen des Kirchenguts führen mannigfache Übergänge zu andern
Formen, mit denen es tiefer in die Gesellschaft eingebettet war.
Für die Forschungen nach dem Ursprunge der westeuropäischen
Kirchengemeinde und ihrer Vermögensverwaltung dürfte die Tat-
sache immerhin von Belang sein, daß das liegende Gut der nordrussi-
schen Pfarrkirchen als Schwarzerde in der Verwaltung von Kommunal-
verbänden zu stehen pflegte. Den gleichen innigen Zusammenhang
sozialer und kirchlicher Organisation wie die fertige Siedlung weist
auch der Vorgang der Kolonisation selbst auf. Hier, und auch das
wirft ein eigentümliches Licht auf die zahlreichen ähnlichen Nach-
richten der frühen germano-romanischen Kirchengeschichte, ist es
entsprechend der wirtschaftlichen Einzelniederlassung das individuelle
Vordringen der Kirche in Einsiedeleien (pustyni), das schou in den
Heiligenlegenden (Zitye) vom Volke mit Begeisterung, aber gelegent-
lich auch mit Mißtrauen? ganz klar als verbündete, wenn nicht kon-
kurrierende Aktion in dem großen wirtschaftlich-kulturellen Erobe-
! Vgl. darüber die Monographie von Kljudevskij in den Izvéstija Moskovs-
kago Universiteta 1866/67.
* S. den Protest gegen den Eremiten und Wundertüter als Vorposten des
Klosters 1, 88: „otče, neugodno nam tvoc zdé prebyvanie“.
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 55
rungszug gegen die Steppe aufgefaßt wird. Die Stätten klösterlichen
Lebens waren in mehr als einem Sinne geradezu die unentbehrliche
Ergänzung des bürgerlichen und weltlichen Daseins. Was im west-
europäischen Frühmittelalter vereinzelt wie ein Notfall! oder eine
aristokratische Sitte erscheinen könnte: daß alte Leute im Kloster Ver-
sorgung oder Ruheplatz finden, offenbart sich hier als eine Art regel-
mäßiger báuerlicher Altersfürsorge; wiederholt (1, 77, 81f.) wird das
Bedürfnis einer solchen geistlichen Stiftung in einer Gegend mit dieser
Gewohnheit begründet. Doch auch für den tätigen bäuerlichen Wirt
ist das Kloster allem Anschein nach so etwas wie eine sozialpolitische
Anstalt. Man sieht deutlich, wie die für das mittelalterliche Kirchen-
vermögen typische Funktion des Geld- und Darlehnsgeschäfts sich
hier zunächst allenthalben auf die normale geldwirtschaftliche Unter-
stützung der ländlichen Naturalwirtschaft gründet und das nord-
russische Kloster zu einer wahren primitiven Bauernbank für den
Leihverkehr sowie Seelgeräts- und Altersversicherungen (vklady po
duse i postrizenie 1, 84) macht. Daß sich geistliche Stiftungen aller
Art dann zu völlig eigensüchtigen Wirtschaftsunternehmungen aus-
wachsen, bleibt natürlich auch hier nicht aus, nur ist dieser Vorgang
häufiger sozusagen in dem ersten Stadium der Loslósung von der Ge-
meinschaft mit weiteren sozialen Verbänden zu beobachten, Streitig-
keiten der Geistlichkeit mit weltlichen Einzelbesitzern und Gemein-
den um Grundstücksgrenzen und besonders Allmendanteile, deren
Tendenz im Grunde fast stets die Herausziehung der nichtweltlichen
Bodenberechtigungen aus alten kollektiven Wirtschaftsordnungen ist,
sind ja aus der mittelalterlichen Geschichte Westeuropas geläufig
genug. Zahlreicher und wichtiger als sie sind hier unter der Herrschaft
eines drückenden staatlichen Abgabensystems die Fälle, wo auf dem
Weg der alltäglichen Verwaltungsprozesse von Einzel- und Kollektiv-
personen um die Zugehörigkeit zu fiskalischen Lastengemeinschaften
geistlicher Streubesitz die steuerrechtliche Absonderung (osobaja
otpis’, otpisnaja) aus den ursprünglichen örtlichen Verbänden er-
strebt. Erst mit der Erreichung dieses Ziels, d. h. letzten Endes mit der
Verwandlung des Kirchenguts in „weißes“, steuerfreies Land, ent-
stehen darauf die typischen geistlichen Grundherrschaften, die zu-
nächst durch Anziehung der ärmeren Bauernschichten zersetzend
! Vgl. z. B. die Carta de eo si quis hereditatem alicubi tradiderit et ibidem
sibi convictum conciliat et vestimentum MG. Form. 405 Coll. Sangall. 15:
prospiciens ... penuriam.
56 Carl Brinkmann
auf den freien Grundbesitz wirken kónnen. Bei der Unsicherheit der
kolonialen Rechtspflege läßt sich oft schwer verhindern, daß den
Abwanderern bald auch ihr Land in die geistliche Untertänigkeit nach-
folgt (nach amtlichem Bericht von 1646, 1, 111, Anm. 1).
Diese Entwicklungsphasen der geistlichen Grundherrschaft gelten
auch für die weltliche, nur daß diese sich in NordruBland dauernd
in noch bescheidneren Grenzen hielt. Großfürstlichen Lehenbesitz der
bekannten altrussischen Struktur (pomésto) gab es hier im ganzen
bloß 92 Höfe in einem einzigen, westlichen Gau, Zaonez'e (1, 98), und
den Allodialbesitz (vot&ina) des Adels zu heben hatte die Regierung
selbstverständlich keine Veranlassung. So schwand die allein bedeu-
tende Grundherrschaft des Nordens, die der Stroganov, in Solikamsk
1623—78 sogar von 71 auf 43 v. H. der Gesamtbesiedlung. Denn selbst
wenn der Staat ihrer und andrer grundherrschaftlicher Unterstüt-
zung bei kolonisatorischen Plànen nicht entbehren zu kónnen meinte
und territoriale Grundeigentumsrechte! dafür verlieh, verbot er doch,
für die Siedlung „eingeschriebne“ Bauern bestehender Steuergemein-
den herbeizuholen. Wie die Arbeit in den Großfischereien der Klöster
die volksrechtliche Verfassung der Genossenschaft (druzina 1, 70)
hatte, kamen die urproduktiven Betriebe der weltlichen, meist kauf-
männischen Grundherren im Unterschied- von der westrussischen
Manufaktur und Fabrik überwiegend statt leibeigner mit freien und
gelohnten, freilich ebenfalls in der Regel fest ansässigen Arbeitskräften
aus. Auch die Unternehmer und Grundherren selbst stammen zum
großen Teil nicht mehr aus einem geschlossenen Erbstand, sondern
der ganzen Reihe flieBend verhundner Freienberufe vom Bauern über
den einfachen Bürger (posadskij) der lokalen Klein- und Mittelstádte
zum Mitglied der Moskauer Kaufmannsinnungen (sukonnoj, gostinoj
sotni, gost) mit dem Rang des Dienstadels (sluzilye) und der offiziellen
Bezeichnung als „Knecht“ (cholop) statt als „Waise“ (sirota) des
Groffürsten. Am lehrreichsten für die westeuropäische Sozial-
geschichte, die erst neuerdings in den romanischen und germanischen
Bauernlàndern schon des spätern Mittelalters eine bodenstàndig-
! Sie bemaflen sich, wie das Privileg der Stroganov von 1558 (1, 101) lehrt,
nach Art der frühmittelalterlichen oder amerikanischen Kolonisationsverleihun-
gen in einer Dimension von einer gegebenen Grundlinie aus, im genannten Bei-
spiel 146 Verst beiderseits der Kama.
? Dessen Erbtochter dann wohl in bekannter Weise hochadliges Familien-
vermögen auffrischte, wie Anna Kirillova Bosa den Fürsten D. E. My8cecky 1,102f.
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 57
báuerliche Plutokratie gleichsam entdeckt hat!, ist die unterste
Sprosse dieser gesellschaftlichen Stufenleiter, der „reiche Bauer“
(obél'nyj krest'jan), der im kleinen und stillen seine wirtschaftliche
Differenzierung von der genossenschaftlichen Umgebung mit genau
denselben Mitteln des Wuchergeschäfts, Grenz- und Steuerprozesses
betreibt wie seine bürgerlichen, adligen und geistlichen Zeitgenossen
oder sein heutiger Nachfolger, der báuerliche Güterschlächter (kulak).
Unmittelbar an nordwestdeutsche Bauerninventare erinnert eine Ein-
gabe aus dem Ust'juzsker Geschlecht der Momotovy über ihre Raub-
verluste an Geld, Pelzwerk, Waffen, Gold- und Seidenstoffen im Wert
von 1000 (d. i. nach Kjuéevskijs Berechnungen etwa 17 000 heutigen)
Rubeln (1, 105).?
Bei der überragenden Bedeutung, die in den westeuropäischen
Làndern gerade das Stádtewesen für jede Art kolonisatorischer Wirt-
schaftspolitik gehabt hat, dürfte im Zusammenhang mit den geschil-
derten geringen Anfängen sozialgeschichtlicher Differenzierung in
Nordrußland der Ursprung städtischer Lebensformen von besonderem
Interesse sein. Es wird zunächst nicht wundernehmen, daß dabei auch
hier gesellschaftliche Eigenbewegung und staatliche Ordnung ein-
ander die Wage halten. Unsere Landgemeindetheorie wird in dem
Synoikismos von Sondergemeinden wie den vier ,,posady'' der Stadt
Cholmogory (1, 119; zwei davon heißen ganz dórflich auch ‚‚koncy‘‘)
ein willkommenes Beispiel organischen Wachstums finden; in einem
Gebiet, wo im 17. Jahrhundert noch nicht einmal jeder Gau einen
stádtischen Mittelpunkt entwickelt hatte und in den Gausummen der
Höfe die städtischen nur zwischen 1,6 (Kevrol) und 17 (Dvinsk,
Vjatka) v. H. ausmachten (1, 23), mußte sich eine solche Vereinigung
noch oft wiederholen und z. B. erst im 18. Jahrhundert aus den
» Slobodi** (d.i.derevni ohne Landwirtschaft) Okladnikova und Kuzne-
cova die Gauhauptstadt Mezen’ entstehen lassen (1, 115). Aber teils
in teils neben diesem friedlich-wirtschaftlichen Vorgang bietet die
S. etwa für Deutschland Sering, Erbrecht u. Agrarvf. in Schleswig-Hol-
stein 154ff., für Frankreich SE e, Les classes rurales en France au moyen- ágo
547ff., für England R. H. Tawney, The agrarian problem in the 16. cent. 54ff.,
72 ff.
3 Dieser Oberschicht entstammen wohl auch die reichen Mobiliarverzeich-
nisse aus Depositalurkunden (1, 148—52), wie sie am häufigsten bei der perio-
dischen Flucht vor Räuberbanden zur Zeit unbehinderten Sommerverkehrs er-
richtet wurden.
58 Carl Brinkmann
nordrussische Städtegeschichte an mehr äußeren Einwirkungen na-
mentlich der sogenannten Garnisontheorie reichen Vergleichsstoff.
Eine Reihe der ältesten nordrussischen Kleinstädte (osadnye gorodki)
waren weiter nichts als vorgeschobne (hölzerne) Festungen oder Forts
der staatlichen Landesverteidigung und Polizei und deshalb wie die
erwähnten klösterlichen Vorposten und im Grunde jede erste Besied-
lung mitunter von sehr wechselndem Bestand, wenn sie auch während
ihres Bestehens völlig nach Art der berühmten ersten Sachsenstädte
bei Widukind in regelrechter Arbeitsteilung mit gegebenen ländlichen
Verpflegungsbezirken standen und deren Bewohnern im Notfall
Schutzquartiere boten (1, 116f.). Indes auch für die erwachsne und
mit selbständigem Wirtschaftsleben erfüllte Stadt sind die Zwecke
des militärischen Standorts und Unterhalts offenbar stets maßgebend
geblieben: selbst in einem so stattlichen Handelszentrum wie Archan-
gelsk (1, 119, 121), das in seinen beiden großen basarartigen ,,Gast-
hófen" (gostinye dvory), dem russischen und dem deutschen, zu-
sammen 202 staatliche und 70 private Verkaufsstände (ambary und
lavki) enthielt, zählte die ansässige Bevölkerung neben nur 115 ge-
wóhnlichen Bürgerhófen (posadskie dvory) nicht weniger als 205 mit
Schützen belegte (stréleckie dv.). Höchst bezeichnend für die nord-
russische Stufe staatlicher Kultur ist nun, daB die Bevólkerung die
behórdliche Regelung der Landesverteidigung nicht immer abwartete
oder ohne weiteres hinnahm. Es ist nur eine Seite des freibäuerlichen
Unabhängigkeitsgefühls, wenn 1647—49 das Zaonezsker Volk unter
Berufung auf ein großfürstliches Privileg und unter Angebot hoher
Ablósung den persónlichen Kriegsdienst gegen Schweden verweigerte
(1, 144f.). Viel öfter kamen die Landgemeinden bedrohter Gegenden
der militárischen Initiative der Regierung mit der Errichtung von
Befestigungen zuvor, und es hing dann von der Billigkeit beider Teile
ab, ob man sich darauf einigte, solche autonome Gründungen, wie
1546 die Festung Sóstakov in Vjatka, mit der Selbstverwaltung durch
einen gewählten Bürgermeister und Richter (slobodéik, kto védal i
sudil 1, 118) zu belohnen, oder ob, wie 1636 im Nikol'sker Ostrog
des Ust'jansker Gaus, das gestiegne Selbstbewußtsein der Bauern
nach Art der ,,coniurationes'' der westeuropäischen Städtegeschichte!
der Landesherrschaft in der Person ihrer Steuerbeamten jede Auf-
! Oft wurde auch hier eine solche revolutionäre Erhebung in die typische
urkundliche Vertragsform einer sogenannten odinasnaja zapis’ (daß allo Kon-
trahenten für einen stehen wollen) gefaßt.
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 59
sicht verwehrte (1, 117). Neben dem differenzierenden Element des
städtischen Handels- und Gewerbebetriebes war es wohl am meisten
der Garnisonscharakter, der die nordrussische Stadt im Unterschied
vom Lande zum Sitz massenhafter wirtschaftlicher Unselbständigkeit
und Ármut machte. Obwohl sie nur unter ausnahmsweise günstigen
Verhältnissen das Ausmaß der mittelalterlichen Großstadt und in
ihren beiden größten Exemplaren, Ustjug und der Metropole von
Vjatka, Chlynov, mit 900 und 600 Höfen kaum die Bevölkerungszahl
der größten Landgemeinden erreichte (das zum Teil starke Anwach-
sen der städtischen Bevölkerung im 17. Jahrhundert kam fast aus-
schließlich den kleinen Städten zugute), ist in den Angaben über die
Vermögensschichtung der Bürger, die meist in den gemeineuropäi-
„schen (weil schon römischen) Klassen der Besten (luösie), Mittlern
(srednie) und Jüngern, Geringern, Armen oder Schwachen (molodsie,
men'sie, ni&cie, chudye) vorgenommen wurde, das starke Überwiegen
der letzten unverkennbar (1, 122). An dieses für Industrie und Feld-
heer unentbehrliche Rekrutierungsmaterial schloß sich dann auch
hauptsächlich die soziale Dienstleistung des (mit durchschnittlich etwa
10 v. H.) vergleichsweise immerhin nicht unbedeutenden geistlichen
Grund- und Hausbesitzes weißer und schwarzer Gattung in den Städten
an: In den zu Kirchen und geistlichen Hófen gehórigen Zellen (kel'i)
erscheint als Ausnahme neben der sonst auch die Stadt beherrschen-
den ländlichen Hofsiedlung zuerst eine Art von städtischen Klein-
wohnungen (1, 120). |
Auch auf dem Lande bedingte die schon hervorgehobene Aussonde-
rung einer plutokratischen, báuerlichen Oberschicht mit Notwendig-
keit Verfallserscheinungen am entgegengesetzten Ende der Betriebs-
skala. Abgesehen von der normalen Ergänzung der größern Bauern-
wirtschaft durch allerlei kleine Stellen (wie die Jarensker podsused-
niki, soeédy, zachrebetniki 1, 142) und Einlieger (podvorniki, rabot-
čiki, kazaki, der Name bobyli ist beiden gemeinsam), die sich nament-
lich in der staatlichen Steuerverfassung durch ihre oft schwere per-
sónliche Einzelbesteuerung aus den Realsteuergruppen der Bauern
klar herausheben, kónnen besonders auch die schweren Formen der
kurzfristigen Teilpacht, am häufigsten Halbscheid, der Ausdruck sol-
cher Degeneration sein. Gewiß kam das Elend der Häusler und Miet-
wohner, das zeigt schon ihre gelegentliche amtliche Bezeichnung
mit den Namen der städtischen Unterklasse, sowie tatsächlich eine
anscheinend starke Kriminalitát unter den Lohn- und besonders
60 ` Carl Brinkmann
Wanderarbeitern (z. B. 2, 202, 215), dem des städtischen Proletariats
nicht selten mindestens gleich, und erhaltne Beschreibungen von
Pachtwirtschaften lehren, daß ihre Inhaber bei äußerster Kapital-
armut vielfach ebenfalls nicht höher als Lohnarbeiter werden gestan-
den haben —- ,Halbpüchter" (polovniki) werden manchmal auch
Einlieger genannt. Aber auch wenn nicht (in dem Bericht des Ust-
juzsker Kaufmanns Kirilo Bosoj von 1646 1, 134) einmal ausdrücklich
das Arbeitsvieh als Eigentum des Pächters gekennzeichnet wäre,
dürfte man die Ausdehnung dieser Scheidung von Arbeit und Unter-
nehmung nicht überschätzen. Der Pächter zahlte, freilich unter Haf-
tung des Verpächters, Steuern wie der Bauer, er wird ihm also wohl
wie in der skandinavischen Agrarverfassung sozial annähernd eben-
bürtig gewesen sein. Und endlich ist wohl zu beachten, daß sich um-
gekehrt wie in den Städten die soziale Differenzierung in Klassen
auf dem Lande zahlenmäßig innerhalb der engsten Grenzen hielt
und trotz des größten Schwankens in dem Fortschritt der kolonisato-
rischen Siedlung, der sich von einer Zunahme um 400 v.H. in Soli-
kamsk bis zu einer Abnahme um 18 v. H. in Sol'vyéegodsk bewegte
(1, 130), die verhältnismäßige Vermehrung der unselbständigen Wirt-
schaften im Durchschnitt der Gaue (1, 136, 138) in den erhaltenen
Urbaren fast unmerklich bleibt.
Hat das Bisherige wesentlich die Freiheit der nordrussischen
Bauernwirtschaft von individuellen Abhängigkeitsverhältnissen dar-
getan, so ist nun auch das zweite Hauptmerkmal primitiver Agrar-
verfassung, ihre durchgehende Bindung an kollektive Ordnungen,
in Bogoslovskijs Mitteilungen nicht weniger auffällig. Zunächst setzt
schon die Siedlungseinheit der Derevnja an sich als Inbegriff mehrerer
Höfe genossenschaftliche Verwaltung der N utzungen voraus, Sie
steht im Besitz, wenn nicht von Geschlechtsverbänden, aus deren
Stammfamilie und Urhof sie nicht selten hervorgegangen ist, so von
Gemeinschaften, deren Name (skladniéestvo, genau gleich dem nord-
germanischen felagh, bolagh) bereits die privat- (nicht bloß kommu-
nal-)rechtlich vertragliche oder vertragsáhnliche kollektive Vermógens-
verwaltung klar andeutet. Nichts ist merkwürdiger als der Gegen-
satz zwischen der geldwirtschaftlich ungemein fortgeschrittnen Form
dieser Vermógensverwaltung, wo die völlige Veräußerungsfreiheit
mitunter kleinster (bis zu !/,) Anteile auch Bogoslovskij (1, 159f.)
wieder und mit größerm Recht den früher in der westeuropäischen
Rechtsgeschichte beliebten gewaltsamen Vergleich mit der Aktien-
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 61
gesellschaft nahelegt, und dem darin ausgedrückten Zustand urzeit-
licher Beschränkung der individuellen Wirtschaftstätigkeit. Während
nach der ja in Westeuropa überall bis zur neusten Zeit erhaltnen Weise
der verschiednen , Gemeinheiten“ Weide (poskotina) stets und Wiese
sehr oft unverteilt (vopcija) waren und die Ackerflur (prisel’naja) in
der Regel selbst bei nur zwei Höfen auf die Derevnja (1, 167) bisweilen
ohne sichtbare Anteilsgrenzen (1, 166, Anm. 3) im Gemenge lag, be-
dingte die Beweglichkeit der Kolonisationswirtschaft auch an den
beiden Polen individueller Okkupation, der Hofstatt und der eignen
Rodung, kollektive Satzungen, die ihre Parallele nur in den Volks-
rechten der zweiten nordeuropäischen Kolonisatorenrasse, der Nord-
germanen, haben, wenn sie nicht sogar davon abstammen sollten.
Sie sind besonders auch in das Gesetzbuch (Sudebnik) des Großfürsten
Fedor Ivanovič von 1589! übergegangen. Die leichte Bauart der Wirt-
schafts- besonders der Nebengebäude, die sie auch in Skandinavien
bis in die neuern Jahrhunderte rechtlich teilweis zur Fahrhabe machte,
läßt es zwar erklärlicher erscheinen, aber es bleibt noch außerordentlich
genug, daß hier Gärten, es werden offenbar nach der Hauptkultur
vorzugsweise Hopfengärten (chmelniki) genannt, im allgemeinen
fremdem Uberbaurecht ausgesetzt werden (Art. 160: 1, 65).? Dazu
stimmt, daß in Nordrußland auch Gemeineigentum an Nebengebäu-
den, z. B. Ställen und Badehäusern, vorkam. Aber auch der Neu-
bruch (novina), der im Unterschied von dem Schlagwechsel der Sied-
lungeflur in einförmiger Brandwirtschaft mit Roggen bestellt zu wer-
den pflegte und wahrscheinlich (1, 170) zunächst, wie der germanische
Bifang und das nordische Ornum, außerhalb der kollektiven Flur- und
Steuerverfassung gelassen wurde, unterlag in seiner Ausdehnung doch
offenbar den bestimmten Idealma Ben? des individuellen Holzschlags,
wie denn die Wirtschaftssphäre der ganzen Derevnja gegen den „groß-
fürstlichen“ (d. i. herrenlosen) Wald im Sudebnik (Art. 177: 1, 164)
! Dessen Entstehung von Bogoslovskij (2, 225, Anm. 1) in den Ust'jansker
Volosti lokalisiert werden kann, weil darin das nur dort bezeugte Strafrichter-
amt des gubnyj starost erwähnt wird.
2 Vgl. Westmannalagh I Bygninga Balk 24 (Schlyter 5, 35) wo
für hwar sum hawir homblagard a tompt annırs manz verschiedenartige Ent-
schädigung dieses Besitzes normiert wird.
> Vgl. 1, 174, wo ein Erwerber von !/,, Derevnja zugleich das Recht erhält
„ dernom lósu sěči po méré na god“, oder 1, 181, wo im Realteilungsvertrag
eines skladnióestvo dem einzelnen zur Verlängerung seiner Ackerstreifen er-
laubt ist, „po konec těch polos na gordö koemu ž protiv polosy lós s$6i v möru“.
62 Carl Brinkmann
ganz germanisch durch den Beilwurf vom Grenzverhau (osék) aus
beschränkt ist. Die Rodung im jungen, d.h. auf der erschöpften
Brennkultur wieder nachgewachsenen, Wald wird ebenda (Art. 174:
1, 173) durch die grundsätzliche Alternative zwischen Real- oder we-
nigstens Ertragsteilung unter sämtliche Genossen (skladniki) sehr
einschneidend geregelt.
Die kollektive Begründung des Bodenbesitzes bewährt sich
hier wie in Westeuropa am deutlichsten in dem doppelseitigen Recht
des Genossen auf Veränderung seines tatsächlichen Standes an der
Hand idealrechtlicher Verteilungsmaßstäbe. Dieses Recht drängt
einmal zu einer individualistischen Fortentwicklung auf dem Wege
der Auflösung gemeiner Nutzungen. Ursprünglich ist der Kollekti-
vismus der Derevnjawirtschaft stark genug, um auch weitläufig oder
nicht verwandte Wirte (wie in dem Beispiel der Ustjuzsker Derevnja
Upireva 1, 179ff.) in eine Hausgemeinschaft zusammenzufassen: Ist
erst einmal mit der Realteilung auch nur in begrenztem Umfange
begonnen, so scheinen selbst bei fester, durch Konventionalstrafen
gesicherter Abrede, diesen aufrecht zu erhalten, namentlich unter
dem Einfluß von Veräußerungen an dritte weitere Teilungen unver-
meidlich. Auf.der andern Seite entsteht aus der Vergleichung voll-
zogner Realteilungen mit ihrem Maßstab umgekehrt die kollektivi-
stische Tendenz zu ihrer Berichtigung oder Wiederholung, d.i. zu
den in Skandinavien als Reebning bekannten Umteilungen. Man
braucht sich auf die theoretisch einigermaßen unsichere Unterschei-
dung, die Bogoslovskij zwischen dem Kommunaleigentum der späteren
russischen Steuergemeinde (obácina) und dem beschränkten Personal-
eigentum dieser frühen Kolonialgemeinden! macht (1, 177f.), gar
nicht einzulassen, um sogleich die Überlegenheit der vielfältig orga-
nischen Landumteilungen hier über die rein mechanische dort ein-
zusehen. Wie das Teilungsmaß auf erbrechtlichem, steuerrechtlichem
oder sonstigem Herkommen oder auf Vertrag beruhen kann, so liefern
die gleichen Rechtsquellen eine ähnliche Mannigfaltigkeit von inein-
ander übergehenden Teilungsmethoden, je nachdem dabei ein Antrag
oder eine Periode den Ausschlag geben, das ganze Areal (in der so-
genannten „schwarzen Teilung“) oder nur gewisse Überschüsse heran-
gezogen werden. Zur Verhinderung oder Einschränkung der bereits
ı Sie fanden übrigens ihr Vorbild durchaus schon in AltruBland, Vjschr.
Soz WG. 9, 107ff.
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 63
in ihrer individualisierenden Wirkung gekennzeichneten Veräußerun-
gen hat schließlich genau wie in Westeuropa das russische Liegen-
schaftsrecht den erbrechtlichen Retrakt wenigstens vertraglich! zu
einer nachbarrechtlichen Marklosung umgebildet, und selbst der Sudeb-
nik von 1589 versuchte (Art. 161: 1, 168) die Zulässigkeit des Besitzes
von sogenannter naézZaja seitens Flurfremder auf 3 Jahre zu befristen.
So wenig schon die meisten Züge in dieser Ordnung der „ privaten“
Lebensbeziehungen der Struktur modernen Privatrechts folgen, so
wenig scharf ist der Übergang, in dem sich aus und über solchen
Lebensgemeinschaften das óffentliche Recht der nordrussischen Ge-
meindeverwaltung erhob. Anscheinend nur aus dem ganz äußerlichen
Grunde, daß die Derevnja eine Kleinsiedlung von wenigen Höfen
war, konnte sich der erste Begriff des russischen Gemeinderechts, der
des Friedenschutzverbandes (mir) erst an die siedlungsgeographisch
schon besprochne Mehrheit von Weilern knüpfen, von der man juri-
stisch nach der häufigsten tatsächlichen Bezeichnung als volost'
spricht, so daß noch heute ein in Olonec gebräuchliches Rechtssprich-
wort behauptet: „v derevné mira ne naberes (1, 199). Bogoslovskjis
schóne Ausführungen über das Wachstum des Gemeingefühls, das
sich von den Notwendigkeiten dieser ersten Verkórperung erst all-
máhlich zu den hóheren Ansprüchen eines abstrakten staatlichen
Ganzen hindurchfindet, scheinen mir nun von allergrößtem Interesse
für die westeuropäische Geschichtsforschung, auf deren eignem Ge-
biet derselbe Vorgang, der eigentliche Inhalt des sogenannten Mittel-
alters, in seinen Anfängen wohl stets von geheimnisvollem Dunkel
bedeckt bleiben wird. Ein geographischer Raum, in dem die einzel-
nen Gemeinden vom Staatsmittelpunkt und voneinander? viele Tage-
reisen entfernt waren, mußte noch stärker als die oft betonten Ver-
kehrsbedingungen unsers Mittelalters in den örtlichen Verbänden
dauernd eine gewisse Bereitschaft und Neigung zur Selbständigkeit
und Selbsthilfe unterhalten. Das tritt namentlich in der Art und Weise
hervor, wie hier die beiden vornehnisten Organe staatsbildender sozia-
ler Arbeitsteilung, politische Vertretung und Beamtung, fast ohne
1 Gewohnheiterechtlich wurde eine solche Rechtsbildung von zwei Weis-
tümern 1634 (1, 194, Anm. 1) geradezu verneint; der Fall 1, 178, Anm. 2 gehört
nicht hierher, weil hier der Retrakt der Söhne den des Genossen überwand.
2 So kam es vor, daß eine Jarensker Kleinvolost! ohne eigne Gerichts-
organisation lange (bis 1655) der Jurisdiktion der 400 Verst entlegnen über-
geordneten Großvolost! unterstand 1, 260.
64 Carl Brinkmann
Dazutun herrschaftlicher Mächte wenigstens grundsätzlich auf rein
genossenschaftlicher Grundlage entwickelt worden sind.
Keimhaft vereinigt sind beide gewissermaßen in einer Einrichtung,
die unmittelbar an die álteste, allgemeinste und zugleich dauerndste
Form auch des westeuropáischen Gemeindeamts erinnert, der obli-
gatorischen Zeugenschaft von 3—-4 „guten Leuten" (dobrye ljudi)!
bei allen möglichen privaten und öffentlichen Rechtsgeschäften, hinter
der hier wohl ebenfalls die ursprüngliche Pflicht des Gemeindezeug-
nisses über Ortsrecht und Personenstand steht. Die aktive Leitung
der Kommunalverwaltung liegt bereits in den Händen künstlicherer
Instanzen, der eigentlichen Repräsentationskörper. Nur einfachere
Geschäfte der kleineren Verbände können von der Gesamtheit ihrer
selbständigen Glieder besorgt werden, die gern wie das vestry meeting
des englischen Kirchspiels in der Sakristei (trapeza) der Pfarrkirche
zusammentritt und gerade hier trotz der kirchlichen Verbote auch ihre
heidnisch-rohen Festgelage (molebnye piva) feiert.? Für alle weiteren
und schwierigeren Gemeinangelegenheiten ist eine eigentümliche
primitive Vertretungstechnik im vollen Werden. Die weitgehende
Schriftlichkeit des Verfahrens auch in der russischen Selbstverwal-
tung hat es Bogoslovskij ermöglicht, diesen Prozeß des genaueren
zu verfolgen. Er vergleicht (1, 200—17) die Angaben der Urbare
besonders aus den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts über den
Personalbestand einzelner Gemeinden mit den Namenlisten von Ge-
meindevertretern in den Urkunden, die gewóhnlich bei Wahlen von
Gemeindebeamten in der Gestalt von Vertrágen (dogovory) zwischen
diesen und den Gemeinden errichtet wurden. Dabei ergeben sich
induktorisch die Grundzüge eines rohen Wahl- und Wählbarkeits-
rechts. Während die Vertretung gleicher Gemeinden in gleichen Zeit-
ráumen nach Zahl und Person noch fortwührend wechselt, bezeugt
doch die Häufigkeit gerade der Namen, deren Träger in den Urbaren
als Hausvorstände für Söhne und Enkel aufgeführt sind, eine Bevor-
zugung des Alters, die Abwesenheit von Landlosen und Pächtern
sowie das wiederholte Vorkommen bürgerlicher und geistlicher Grund-
herren eine Bevorzugung des Grundbesitzes 3. Andrerseits ist nur
ı Vgl. jetzt E. Mayer, Geschworenengericht und InquisitionsprozeB
(München 1916) VIf., 372 f.
? Vgl. dazu jetzt E. Mayer in Beyerles Deutschrechtl. Beitr. 11, 166 ff.
3 In der Tat beweist eine Fülle sonstiger Nachrichten, daß gerade auch
diese Stellung als Gemeindevertreter (golova) von der Plutokratie als öffentlich-
Die ländliche Selbstverwaltang des russischen Nordens im 17. Jahrh. 65
eine einzige Art von Beschränkung des Wahlrechts selbst aus der Tat-
sache zu erschließen, daß von der allgemein bezeichneten Gesamtheit
der vertretenen Gemeindegenossen (vsó krestane vmésto o.ä.) jene
Amtsverträge nicht selten einzelne Namen als „Verräter an der Ge-
meinde (miroprodavcy) ausdrücklich ausschließen. Ja, wie sich in
den Verhandlungen der Gemeindeversammlungen das Mehrheits-
prinzip wie im westeuropäischen Mittelalter der Regel nach noch unter
wenigstens fiktiver Einstimmigkeit verbirgt oder vor Meinungs-
verschiedenheiten, Beanstandungen der Beschlußfähigkeit zurück-
treten muß (1, 219), so begegnet man Gemeindebeschlüssen in ganz
privatrechtlicher Vertragsform (poljubovnaja zapis’), wo etwa zu
einer gemeinsamen Pachtung großfürstlichen Landes die Zustimmung
des einzelnen durch Spezialvollmacht auch seitens Brüdern und Söh-
nen bekräftigt und über die übliche Beglaubigung durch Urkunden-
zeugnis (rukoprikladstvo) hinaus von besonderen Geschäftszeugen
bestätigt ist (1, 220, Anm. 3).
Alle diese Unbeholfenheiten der Repräsentation erreichten natür-
lich ihren Gipfel, wo es sich um die Organisation ganzer Gaue in so-
genannten Landräten (vseuézdnye zemskije sovéty) handelte. Wo nicht
bestimmte Forderungen oder Aufträge der Moskauer Staatsregierung
die Art ihrer Zusammensetzung wie 1635 in Ust’jansk (1, 226f.) gleich
vorschrieben oder die eigne Not der Bevölkerung, sei es staatsfeindlich,
wie in der VaZsker Opposition gegen den Senkursker Festungsbau 1640
(1, 227), Bei es staatserhaltend, wie in den Hilfszügen nach Moskau
während der Smuta (1, 228), dadurch Ausdruck suchte, schwankte
die nordrussische Gauvertretung wie die fránkische Grafschaft ziem-
lich unsicher um einige feste Punkte, die noch dazu meist außerhalb des
bäuerlichen Lebenskreises lagen. Hier spielten bei Entsprechung von
Vertretungsrecht und Steuerpflicht naturgemäß die grundherrschaft-
lichen, namentlich geistlichen, Besitzer vielen zerstreuten Guts! eine
noch größre Rolle als in den Landgemeinden. Schon der topographi-
sche Aufbau des Gaus wies ferner in allen mit Ausnahme des Zaonezs-
ker und des Vazsker einer Stadt die beherrschende Stelle auch als
Versammlungsort darin an. Bei der durch Kizevetters Buch über die
rechtliches Werkzeug zur Erhöhung ihres Einflusses in den Gemeinden be-
nützt wurde, a. z. B. 1, 127f.
1 So unterzeichnet einmal der Sol'vycegodsker Kaufmann I. J. Usov eine
Ustjuisker Landrateurkunde , po plateZu svoich derevnisek v UstjuZskom udözdd“,
1, 232.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 b
66 Carl Brinkmann
Stadtgemeinde (Posadskaja Obscina) bekannten oligarchischen Ver-
fassung der meisten älteren russischen Städte hatte die aus wenigen
(bis herunter zu 2,5 v. H. der Bevólkerung) Vollbürgern bestehende
Stadtvertretung háufig ganz in dem Landrat Platz und somit schon
durch ihre ständige Zusammensetzung und Orteanwesenheit einen
zwanglosen Vorrang vor den Landgemeinden, von denen trotz großer
Eifersucht auf Sonderstimmrechte meist nur wenige Vertreter mit
mehreren Mandaten dort zu erscheinen vermochten, bis sie etwa, meist
gegen den zielbewußten Widerstand der Hauptstadt, wie Ustjuzsk
nach 45jührigem Kampf 1675 (1, 242—4), eine auch in Steuersachen
folgenreiche Absonderung des ländlichen Gaus vom städtischen er-
langten. Für die Landgemeinden wenigstens war der Landrat auch
der Punkt, wo die Repräsentation aus den eben erwähnten Schwierig-
keiten vielfach Sache besonderer Beamten wurde und so zur Ämter-
verfassung hinüberführte.
Die nordrussische Gemeindebeamtenschaft ist auch in ihrer histo-
rischen Erscheinung unter dem ordnenden Einfluß der Moskauer
Zentralregierung mit dem Begriff der Verbandspersönlichkeit eng
verbunden. Es klingt überraschend an den typischen westeuropäi-
schen Ursprung kommunaler Selbstverwaltung aus der Steuerpacht
an, wenn von den ältesten „Statthalterurkunden‘(namöstit’igramoty),
die einen Gau wie z. B. 1488 Bélozersk 1, 247 immunitätsartig von
der direkten Steuereinhebung durch die Statthaltereibeamten befrei-
ten, bis zu den großen vielseitigen Privilegien (ustavnye) Ivan Groznyjs
für Vaga 1552, Ust'jansk 1555 und Dvinsk 1556 die Einführung oder
Wiedereinführung selbstgewählter Gemeindebeamten darauf beruhte,
daß mittels ihrer die Regierung der eignen Verwaltung ihrer beiden
notwendigsten und gewinnbringendsten Tätigkeitszweige, des Steuer-
und Gerichtswesens, überhoben wurde. Daß sich aber diese Verlei-
hungen in den Einzelheiten häufig an den Inhalt und sogar den Wort-
laut kommunaler Petitionen darum anschlossen, offenbart schon die
maßgebende Bedeutung, die auch für die Formen der Behörden-
organisation die autonome Entwicklung der Gemeindeverfassung
hatte. In der Tat braucht man sich wie bei der Repräsentation nur
zu dem eigentlichen Sitz des nordrussischen kommunalen Lebens, dem
Mittelbezirk der volost’, zu wenden, um sogleich reichen volkstümlichen
Quellen auch des Amtsrechts gegenüberzustehen. Am meisten fällt
auch hier zunächst ins Auge, welche kräftigen Wurzeln die öffentliche
Rechtsbildung in privatrechtlicher oder besser vielleicht in einer
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 67
primitiven Schicht unterschiedslos kollektivistischer Anschauung hat.
Die urkundliche Form der Beamtenbestallung, deren oben gedacht
wurde, ist wenigstens in allen den Fällen, wo es sich um echte Wahl
und nicht nur um formellen Vollzug großfürstlicher Nomination
handelt (ein Unterschied, auf den Bogoslovskij 1, 203f. scharfsinnig
such den (Gegensatz der für die Handlung gebrauchten Termini
izljubit’ und vybrat’ bezieht), nur die Äußerung eines wohlverstand-
nen Vertragsverhältnisses, das entweder ausdrücklich oder still,
schweigend zwischen der Wahlgemeinde und ihrem Beamten u.a.
eine gegenseitige Haftung für Schaden und Verlust während und aus
seiner Amtstätigkeit begründete. Demgemäß herrscht auch hier in
den Einzelsatzungen, z. B. Amtszeit und Entschädigung, größte Will-
kür und Verschiedenheit. Die rechte Mitte zwischen Unstetigkeit
infolge zu kurzer und Eigenmächtigkeit infolge zu langer Amtsfüh-
rung zu halten, blieb in der Regel dem jedesmaligen Bedürfnis über-
lassen, so selbst bei behördlicher Ordnung wichtiger Ämter, wie in
der Dvinsker Ustavnaja von 1556 (1, 256). Doch wird die Jahres-
periode die gewöhnliche gewesen sein (1, 305). Die in Dvinsk vor 1556
(1, 254 Anm. 5) gelegentlich begegnende Amtszeit von acht Jahren
ist die längste, die überhaupt vorkommt. Länger ist auch nicht die des
spezialisiertesten und arbeitsvollsten, daher sehr einfluBreichen nord-
russischen Gemeindeamts, des Landschreibers (zemsky d'jacek),
auf dem die ungeheure Last der kommunalen Beurkundung und Buch-
führung ruht. Sein Gehalt, das z. B. in einer Ustjuzsker Volost' 1634
(1, 299) zwei Rubel beträgt und charakteristisch Miete (naem) heißt,
ist ausnahmsweise hoch in einer Organisation, wo das nichtberufliche
Ehrenamt begreiflich überwiegt.
Einigermaßen heraus aus dem übrigen Kreise der Gemeindeämter,
deren gebräuchlichste Namen, die von Geschwornen (céloval'niki)
und Áltesten (starosty), schon die Allgemeinheit ihrer Tätigkeit be-
zeichnen, heben sich die richterlichen. Das hängt offensichtlich großen-
teils damit zusammen, daß in den nordrussischen Volksgerichten,
zwar begrifflich weniger scharf als die germanische Trennung von
Einzelrichter und Urteilsfinderkolleg, aber tatsáchlich doch auch
durchgehend ein Nebeneinander von mehr gebildeten und ständigen
und mehr laienhaften und wechselnden Elementen besteht, Schon
vor der Ausstattung des Ustjuzsker Gaus mit jurisdiktioneller Selbst-
verwaltung saß einer seiner Zentenare (sotskie) in dem vom Unter-
beamten (tiun) des Statthalters geleiteten Staatsgericht (1, 255,
b*
68 Carl Brinkmann
Anm. 1). Nach der allgemeinen Verwaltungsreform findet man solche
Beisitzer allenthalben, in der Sol’vycegodsker Großvolost’ Luzskaja
Permca als „beigeschriebne“ (pripisnye) neben den Landrichtern
(1, 266), in den Kleinvolosti desselben Gaus als ,F Genossen“ (tovariscy)
des Richters (1, 270), im Vvedensker stan von Ust'jansk als „gute
Leute“ ( 1, 307). Diese Beisitzer sind oft gar keine besonders dazu be-
stellten Beamten, sondern die gewöhnlichen Ältesten und Geschwor-
nen, die nur im Nebenamt bei der Rechtsprechung mitwirken und
im Hauptamt z.B. in Ustjuzsk (1, 276—80) die Verwaltung der
Steuern oder der fiskalischen Fuhren besorgen. Um so auffälliger ist,
daß in einigen Bezirken mit besonders debhafter Selbstverwaltung
solche nichtrichterlichen Beamten die Richter sogar ersetzen, so im
Dvinsk benachbarten (Podvinsker) Viertel des Vazker Gaus Zentenare
(1, 297) und namentlich in vielen Totemsker volosti „Landälteste“
(zemskie starosty 1, 284). Dabei ist bemerkenswert, daß in diesem
letzten Gau auch die Gesamtverwaltung deutliche Spuren von einem
Vorwiegen der Landgemeinden trägt, deren Kreis der einzige oberste
Gaubeamte, der „Landälteste“, anzugehören scheint (1, 286f.)1 So
wird man vielleicht umgekehrt wenigstens stellenweise den Fortschritt
der spezialisierten Rechtsprechung mit dem Einfluß der Städte auf die
Lokalverwaltung in Verbindung bringen dürfen“; die Vergrößerung der
Gerichtsbezirke, die oft mit dieser Spezialisation zusammengeht,
vollzieht sich nicht selten als Aufsaugung kleinerer ländlicher Zu-
stándigkeiten durch ein Stadtgericht, wie (1, 271f.) die jurisdiktio-
nelle Angliederung der Sol'véyegodsker Kleinvolosti an die Haupt-
städte (posady) ihrer übergeordneten Bezirke (stany), die in den ersten
nur mehr Finanzbeamte übrig ließ. Es verdient noch besonders her-
vorgehoben zu werden, daß hauptsächlich, ganz wie in Westeuropa
und wie es freilich auch in der Sache selbst tief begründet ist, die Straf-
rechtspflege dieses Streben nach Aussonderung und Ausdehnung ver-
rät; soweit sie in ihrer höchsten Form, dem Blutgericht, überhaupt im
Besitz nordrussischer Selbstverwaltungskörper ist, sind es stets nur
ganze Gaue, die durch besondre staatliche Privilegien (gubnye)
! Ähnlich überragen in Carondsk, wo nur ein Kreisältester (okruzskoj
starost) hauptsächlich der Steuerverwaltung des Gaus vorsteht, in den volosti
die Starosten als gewöhnliche Gemeindevertreter die Richter 1, 293ff.
Oder mit Schwäche der Landgemeinden, z. B. der „Lappischen
Kirchspiele*, deren Starosten sich 1628 über widerrechtlichen Ausschluß
vom Gericht beschwerten, 1, 250.
Die lándliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jabrh. (9
damit begabt sind, wie Ust’jansk von Ivan Groznyj oder Carondsk
von D. J. Godunov (1, 295).
Im Gegensatz zur gerichtlichen Organisation zeigt die übrige
nordrussische Gemeindeanitsverfassung außerhalb der Mittelbezirke
nur schwache Bildungsansätze. Während einerseits die normalen
Derevni und auf Kola sogar die nicht viel größern (5—7 Höfe um-
fassenden) vier russischen Volosti (1, 250) eines eignen Beamten-
apparats entbehren, muß die Einrichtung von Gauämtern denselben
Schwierigkeiten unterliegen wie die von Gauvertretungen. Wie bei
diesen erobern hier mitunter die Hauptstädte eine Vormacht, indem
entweder ihre Gemeindebeamten ihren Amtsbereich über den ganzen
Gau ausdehnen, wie die Starosten von Chlynov über Vjatka (1, 261)
und von Kargopol’ und Turéasov über die beiden „Hälften“ von
Kargopolsk (1, 253f.), oder doch die Gaubeamten einseitig in ihrer
Gemeindevertretung wählen, wie vor 1675 Ustjug die drei Richter
und den Starosten des Gaus (1, 281). Auch in Mittelbezirken, die
größer und gegliederter sind, geschieht den gemeinsamen Geschäften
bisweilen nur durch die Unterbezirke Genüge, die, wie um 1640 die
Kleinvolosti des Vvedensker Stan (1, 291f.), paarweise wechselnd
Zivil- und Strafrichter, Geschworne, Zentenare und Büttel (dovod£ik)
für die gróDre Einheit stellen oder, wie die ZaoneZsker Pogosty
(1, 249), ihre ordentlichen Starosten mit besonderer Vollmacht für
ganze Stany versehen.
Der zweite große Vorzug der Lokalität und (wenn ich den Unter-
schied der Rechtshandlung von bloßer Rechtssatzung so bezeich-
nen darf) Aktualität von Bogoslovskijs Quellenmaterial, von dem er
(besonders in dem Kapitel 1, 301—321) auch eine vorbildliche Diplo-
matik entwirft, ist, daß es die bisher in den Umrissen geschilderte Ver-
fassung der nordrussischen Gesellschaft auch in der vollen Lebendigkeit
des Wirkens vorführt. Das verhindert gleichermaßen eine Idealisie-
rung wie eine skeptische Unterschátzung politischer Formen, die 80
oft mit den vielumstrittenen der westeuropäischen Urzeit überein-
zukommen schienen. Achtung gebietet da jedenfalls zuerst der grund-
sátzliche Umfang der Selbstverwaltungstátigkeit. Unter denen ihrer
Zweige, die rein örtliche Eigenangelegenheiten betreffen, hat Bogos-
lovskij selbst den Bodenbesitz und das Kirchenrecht der Gemeinden
als die bedeutendsten hervorgehoben. Der erste, dem er mit Recht für
die Entwicklung des (freilich schon kollektiv beschränkten) Privat-
eigentums zum spáteren Steuerkommunismus entscheidende Wichtig-
10 | Carl Brinkmann
keit beimißt, schloß sich ganz wie in unserem Mittelalter, von den nur
privatrechtlichen Bodengemeinschaften (wie hier der Derevni) nicht
immer reinlich zu scheiden, an die natürliche Verfügung der untersten
politischen Verbände (also hier in der Regel der Volosti, aber auch
jeder anderen organisierten Einheit) über die Zwischenräume der Orts-
siedlungen und allgemein über ungenutztes Land, die noch vor ihrer
fiskalischen Umbildung zur solidarischen Steuerhaftung für wüst-
gewordnes Land und der entsprechenden Aufstellung eines groDfürst.-
lichen Bodenregals allenthalben die Erscheinung eines kommunalen
Obereigentums am Boden zeitigte (2, 10) und bei geeigneten Nutzun-
gen darüber hinaus zu großen kommunalen Eigen- oder Gesamt-
betrieben führte.! Die Neuvergebung oder -verpachtung verlaßnen
oder herrenlosen Landes durch sogenannte dannyja und die Verwal-
tung ausgedehnter Allmendnutzungen, besonders lange Fischereien
und Wiesen in verschiednen Graden von Erstreckung und Ertrags-
oder periodischer Realteilung (wie z. B. unter die zwei volosti, zwei
stany und zwei Klöster eines Markverbandes auf Inseln der Dvina-
mündung 2, 13f.), machten deshalb zwei ansehnliche Gebiete des
kommunalen Verwaltungs- und Urkundenwesens aus. In der Kirchen-
verwaltung ging gleichfalls der zentralen und herrschaftlichen Zusam-
menfassung und Beaufsichtigung der Gemeinden (prichody) durch die
beiden nordrussischen Eparchien von Ustjug und Cholmogory (seit
Ende des 17. Jahrhunderts) eine Periode kommunaler Selbständigkeit
voran, die vielfach unrnittelbar auf einem Eigenkirchenrecht der Ge-
meinde (Derevnja, Volost’, Uézd) als Gründerin der zugehörigen An-
stalt (Kapelle [casovnja], Pfarrkirche, Kathedrale) beruhte, fast aus-
nahmslos mit kommunalem Patronat verbunden war und in den
(natürlich oft mit Gemeindebeamten identischen) Kirchenältesten
(cerkovnye starosty) ein regelrechtes weltliches Organ besaß. Eine
Art von eigentümlicher Gegenleistung des Klerus für diese Geschäfts-
führung seiner Gemeinden war seine notarielle Funktion bei der Be-
glaubigung und in allen primitiven Verhältnissen wohl sogar der Be-
urkundung von Rechtsgeschäften nicht nur kommunaler, sondern
auch privater Natur. Namentlich bei diesen letzten fand die geist-
liche Mitwirkung im Laufe der Zeit immer mehr die Mißbilligung,
die die Kirche auch sonst der engen Verflechtung ihrer Einrichtungen
——
1 Über das ähnliche Verhältnis des skandinavischen Bodenregals zur Mark-
verfassung s. jetzt am besten Haff, Dän. Gemeinderechte 5 7ff.
e
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 71
in die bäuerliche Selbstverwaltung entgegenzusetzen begann: sie
wurde 1683 auf die Errichtung von Testamenten beschrünkt, die offen-
bar wegen der kirchlichen Beteiligung an den Nachlüssen von Wert
sein konnte (2, 34).
Die Rolle, die die nordrussische NEN in Beziehung
zur Zentralregierung und damit im Staatsganzen spielte, wäre nicht
zu begreifen ohne einen Umstand, der die primäre Wirksamkeit des
sozialen Aufbaus in der Geschichte mit geradezu verblüffender Deut-
lichkeit belegt. Es ist die ungemein rege äußerliche Verbindung,
die diese Bauerngemeinden und auch einzelne Bauern für alle ihre
Angelegenheiten bis zur kleinsten mit dem Staatsmittelpunkt, dem
Hof und den Zentralbehörden (prikazy) zu Moskau, durch ein eigen-
artig patriarchalisches Gesandtschafts- und Petitionssystem fort-
während zu unterhalten wußten. Wenn man weiß, wie abgeschnitten
die heutige russische Lokalverwaltung größtenteils von dem gleichen
Zusammenhang ist, könnte es auf den ersten Blick geradezu unver-
ständlich erscheinen, wie mit den Mitteln der Verkehrstechnik und
Geldwirtschaft vor 2—300 Jahren Hunderte solcher Boten der ein-
zelnen Kommunalverbände die ungeheuren Schwierigkeiten eines sol-
chen Weges überwunden und in oft jahrelangem Aufenthalt und Ver-
kehr bei einer (verglichen selbst mit der heutigen) trágen und bestech-
lichen Bureaukratie nichts gerihgeres als eine erste autonome Volks-
vertretung noch vor und neben den ersten Ständeversammlungen
gebildet haben. Aber es ist nur ein Maß für den Unterschied der poli-
tischen Aktivität freibäuerlicher und kapitalistischer Gesellschaften.
Die kommunalen Beschwerde- und Bitturkunden (éelobitnyja), die
gleichsam die Instruktionen dieser eigenmüchtigen Abgeordneten
darstellen, sind neben den Denkmälern der Vertretungs- und Amts-
organisation Bogoslovskijs Hauptquelle für die Erkenntnis der selbst-
tätigen nordrussischen Lokalverwaltung gewesen.
Die Angelegenheit, die in solchen Verhandlungen alle andern
weit in den Schatten stellte, war die alte Triebfeder jedes Parlamen-
tarismus, die Besteuerung der Gemeinden. Soweit sie nach den
damals üblichen oberflächlichsten Einteilungsgesichtspunkten aus
veranlagten (okladnye), zentralen (nach den beiden Moskauer
Kolonislämtern, dem Ustjuzsker und Novgoroder „Viertel“, sogen.
cetvertnye) und staatlichen (gosudarevye) Auflagen bestanden,
nahm eben die nordrussische Gemeinde den Platz der steuerlichen
Mittelbehörden ein, die in fast allen größern Staatswesen des
19 qm Carl Brinkmann
Mittelalters und der neuern Zeit dazu gedient haben, die rohe
und schwer bewegliche Umlage von oben, dem Steuerbedarf,
aus in eine genauere und anpassungsfáhigere Veranlagung
von unten, den Steuerträgern, aus zu überführen. Was bei den
meisten westeuropäischen Urbaren eine offne Frage ist: wie weit
die darin gebrauchten Steuereinheiten die wirklichen Grundlagen
der Erhebung waren, das ist bei den nordrussischen Piscovyja eindeu-
tig dahin zu beantworten, daß ihre Einteilung des Hauptsteuer-
objekts, des Grundes und Bodens, in Gruppen von 5—6 Höfen oder
10—15 Vierteln (Aussaat) Bodens einer von drei Bonitätsklassen (d. i.
die Moskauische „vyt““) bzw. in andre der zehn- bis vierzigfachen
Anzahl (d. i. die Novgoroder ‚‚socha‘‘) nichts als ein nomineller Anhalt
für die Steuerforderung der Regierung von den einzelnen Siedlungs-
verbänden war und daß ihre Aufbringung innerhalb dieser und un-
abhängig durch sie individuell nach dem bekannten russischen Ein-
kommensmaßstab „po Zivotam i promyslam“ erfolgte. In welcher
Weise dies wiederum zuging, gewährt abermals einen Einblick in den
weiten Spielraum örtlicher Selbständigkeit. Allgemein bestand die
kommunale Veranlagung einmal in der Feststellung der wirklichen
Besteuerungswerte (nach der wohl am häufigsten dabei zugrunde
gelegten Landmessung poverstka genannt), sodann in deren Vertei-
lung auf die staatlichen Steuereinheiten (razrub), die oft zur Anlegung
besondrer kommunaler Unterurbare (rubeznye) führte. Dabei kam
es vor, daß auch die Gemeinden selbst ihrerseits schon fertige, in ihnen
herkömmliche Werteinheiten verwandten wie (2, 134, 137, 140) die
Bürgerschaft von Sol’vyöegodsk 1638 die beliebte Kaufmannsware
des Eichhörnchenfells (bélka), die Ustjuzsker Volost’ Varzenskaja
1652 die an die skandinavischen Ottinger und Attungar anklingende
os mina oder die Sol’vytegodsker volost’ Vilegodskaja 1626—28 einen
Geldnenner (deneZnyj séet). Besser erfüllten den eigentlichen Zweck
der kommunalen Veranlagung periodische Neueinschätzungen, die
ganz wie die Landumteilungen besonders bei den wirtschaftlich und
sozial Schwächern beliebt waren; sie geschahen auf verschiedene
Methoden, z. B. die der Selbstdeklaration in offner Gemeindever-
sammlung, bei der jedoch überaus charakteristischerweise das ein-
schüchternde Erscheinen mehrerer Vertreter einer und derselben
Familie auf Grund unliebsamer Vorkommnisse verboten wurde
(2, 134) oder die der gemeindeamtlichen Beschau von Ernten und Vor-
räten als Wohlstandsmaßstäben (2, 137). Die Steuern, die auf Grund
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 73
dieser Veranlagung eingezogen wurden, zeigen in den einzelnen gró-
Dern oder kleinern Verbánden eine verwirrende Mannigfaltigkeit,
deren Erklärung in einer völlig mittelalterlichen, von Fall zu Fall vor-
gehenden und gleichsam privatrechtlich feilschenden Steuerpolitik
der Regierung liegt. Einigermaßen feste Beträge enthielten nur die
als sogenannte alte Steuern oder Tribute (dani) zusammengefaßten
Abgaben der Zeit bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, unter denen
auch allerlei ihrer ursprünglichen Bestimmung längst entfremdete
Zweckleistungen, wie Festungsbau- und Postfuhrgelder, waren.!
Desto härter brach über die nordrussischen Gaue die Flut der Staats-
bedürfnisse herein, die bei der wachsenden Machtpolitik des Groß-
fürstentums hauptsächlich an ihre koloniale Verteidigungsstellung
und den Durchgangsverkehr nach Sibirien anknüpften. Trotz größtem
Wechsel ynd sogar Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Formen
der Steueraufbringung, als Geld-, Natural- oder Dienstleistung?, und
der Steuereintreibung, in Staatsverwaltung, Individual- oder Kom-
munalpacht, waren im 17. Jahrhundert gerade die volkreichen und
leistungsfähigen Gegenden mit Rückständen wie mit fortwährenden
Neuauflagen schwer überlastet, das erweisen über alle Zweifel an
der Aufrichtigkeit der typischen Steuerreklamation die gründlichen
und zahlenmäßigen Denkschriften z. B. von Ustjuzsk aus 1638ff.
(2, 67ff.). Unter den indirekten Belastungen, deren Verwaltung noch |
dazu in den dem Ustjuzsker Viertel unterstellten Gauen von der
Gauverwaltung ganz unabhängig war (2, 2721.), erkennt man nament-
lich das großfürstliche Branntweinmonopol, den nach der Schankbude
sogenannten kabak, der verpachtet oder in Regie auf allen Märkten
und Festen sich einstellt und für stets schlechtere Ware stets steigende
Preise berechnet, in seiner Verwandtschaft mit der Alkoholverseu-
chung der außereuropäischen Kolonien als die verhängnisvolle staats-
wirtschaftliche Grundlage des heute ebenso staatswirtschaftlich be-
kämpften russischen Nationallasters.
Der Steuerdruok hat nun nicht bloß unmittelbar die wirtschaft-
! Vgl. ihre Zusammenstellung für den Sol'vycegodsker, UstjuZsker und
Totemsker Gau 1623—-26: 2, 121.
® Die Verteilung der Kargopol'sker Festungsbaupflicht nach Mauerlängen
unter die umliegenden volosti wäre eine bemerkenswerte Möglichkeit der Ent-
stehung von Verhältnissen, wie sie aus dem englischen Domesdaybuch M. Bate-
son Engl. Hist. Rev. 20 (1905), 149 in ihrer Theorie der upland burgesses an-
genommen hat.
74 Carl Brinkmann
liche Grundlage der nordrussischen Selbstverwaltung, den unabhän-
gigen Bauernstand, langsam geschwächt, sondern auch mittelbar
gerade innerhalb seiner kommunalen Verfassung immer mehr ihm
feindliche Kräfte großgezogen. Die Steuerverschuldung untergrub
hier nicht bloß wie im westeuropäischen Mittelalter den Einzelbetrieb,
sondern vermöge des eigenartigen Systems der kommunalen Haftung,
wo die Gemeinden selbst und neben und vor ihnen auch ihre Beamten
für sie weitgehende Verpflichtungen eingehen konnten und mußten,
den aus besonderen Gemeindeumlagen (mirskie dochody) gespeisten
kommunalen Haushalt. So war es eine bei steigender Geldwirtschaft
wachsende Eigenverschuldung der Gemeinden, die der oben geschil-
derten Plutokratie ländlichen und städtischen Ursprungs in lang-
fristig (meist 5 Jahre) durchschnittlich mit 20, kurzfristig bis zu 150
v. H. verzinslichen! Darlehen erst einen eigentlich großen Schauplatz
kapitalistischer Betätigung eröffnete. Es ist nicht schwer sich vorzu-
stellen, zu was für unertrüglichen sozialen Machtverhältnissen dies
kommunale Schuldenwesen damit auch auf den Gebieten des óffent-
lichen Lebens führte. Sie sind u. a. von großfürstlichen Kommissionen
mehr als einmal offen gebrandmarkt worden. Im Jahre 1650 konnte
der Stadt Tot'ma einer ihrer Bürger, der reichgewordne (izmozny)
Bauer Dementij Pljugin, mit der Sperrung ihrer ganzen Getreide-
zufuhr drohen, die er in der Hand hielt. Um so leichter konnte auf
der andern Seite als Sicherheit des Fiskus die staatliche Leibeigen-
schaft, zum erstenmal durch eine Verfügung des Ustjuzsker Viertels
an den Totemsker Voevoden (1646—47, 2, 310), in Nordrußland ihren
Einzug halten.
Besonders schwierig mußte Sich bei so starker Verfülschung des
kollektiven Prinzips die vornehmste der kommunalen Aufgaben, die
Rechtspflege, gestalten. Noch schárfer und begründeter als in der Ver-
fassung ihrer richterlichen Organe sieht man hier die beiden Elemente
des nordrussischen politischen Lebens, volksrechtliches Wachstum
und zentralstaatliche Regelung, aufeinanderstoBen. Von dem ersten
bietet namentlich das formelle Gerichtsverfahren Beispiele, deren un-
zweideutiges Altertum sie den neuerdings hauptsüchlich von Pavlov-
Sil'vanskij und Leopold Karl Goetz gezogenen Parallelen des altrus-
! Aus der dabei háufigen wucherischen Gepflogenheit, die Schuldvertrüge
nominell auf das Doppelte der tatsächlichen Schuld zu errichten, erklärt Bogo-
slovskij 2, 161 sogar etwas künstlich die gemeinslavische (vgl. Berneker,
Et. Wtb. 1, 435) Bezeichnung des Kapitals als istina.
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 75
sischen und altgermanischen Rechts würdig an die Seite stellt. Im
Zivilprozeß gehört dahin vor allem das merkliche Streben nach Be-
schränkung des Richters auf die Leitung der Parteivorbringen, die von
Bogoslovskij mit der fiskalischen Passivität der feudalen Gerichts-
halter in Altrußland in Parallele gesetzt wird und sich durch gütliche
‚Vergleiche (2, 195f.) die Rechtsfindung immer wieder zu ersparen
sucht. Eine desto erheblichere Rolle spielt die gewohnheitsrechtliche
Ordnung der Beweismittel, unter denen zwar schon die Zeugen in
merkwürdiger Unterordnung unter die Urkunden (in dem Verfahren
„iz vinovatych", wo eine solche vom Beklagten als maßgebend an-
erkannt wird, 2,187) stehen, daneben aber eine sehr eigenartige Mi-
schung von Geschwornen und Parteieideshelfern in stimmberechtigten
Sonderbeisitzern (posazennye [dobrye] ljudi [muzi] 2, 179ff.) und,
in der bäuerlichen Umgebung doppelt auffallend, das Gottesurteil
als Losordal und Zweikampf, freilich mit Knütteln.! Beim Straf-
prozeD tritt die Festigkeit der örtlichen Lebensgemeinschaft iri einer
wiederholt und ausführlich bezeugten Spurfolge mit subsidiürer
Haftung der Tatortsgemeinde für die beiden Hauptdelikte des Tot-
schlags und Diebstahls hervor. In der Sühne dafür findet sich einer-
seits die staatliche Lebensbuße auf der alten Höhe der Russkaja Pravda
(4 Rubel — 40 Grivni), die z. B. vom Eigentümer eines Hofs für die
dort gefundne Leiche seines Bruders vor der Feststellung eines Un-
falls gefordert wird (2, 218); anderseits zeigen die zahlreichen
Sühneverträge und -verhandlungen zwischen den Familien von Tot-
schlàgern und Erschlagenen dieselbe Fortbildung von Fehde
und Blutrache zu einem (privaten) Versorgungs- und (öffentlichen)
Friederecht, die auch für den Kreis fast aller westeuropäischen Rechte
bis in die neuere Zeit zu beobachten ist.?
Aber eben diese unausrottbare Fülle von volksrechtlichen und
daher entwederunbeholfenen oder gegen sozialen Druck nur allzunach-
giebigen Gewohnheiten machte in der Rechtsprechung die staatliche
Aufsicht der bäuerlichen Selbstverwaltung noch unentbehrlicher als
anderwürts. Kein Wunder, daß die großfürstliche Regierung als
! Für Bognslovskijs Einschränkung, daß dieser letzte im 17. Jahrhundert
nicht mehr „real'nago znacenija'* gehabt habe (2, 198), finde ich in der mit-
geteilten Herausforderung keinen Anhalt. Über den Zweikampf der deut-
schen Bauern vgl. vorläufig Fehr 75 Sav. St. G. A. 35, 211.
? Vgl. darüber das schöne Buch von B. S. Phillpotts, Kindred and Clan,
Cambr. 1913.
16 Carl Brinkmann
Quelle allen Rechts die gerichtliche Zuständigkeit nicht nur großer
Gaugemeinden durch die Ustavnyja, sondern auch von Volosti wie
die Liegenschafts- und Schuldgerichtsbarkeit der Luzskaja Permca
(2, 184) urkundlich regelte und so zu schaffen schien; daß sogar Gau-
gerichte nie wie die Voevoden als Berufungsinstanz (2, 2031.) haben
fungieren dürfen und ein die Untersuchung überschreitendes Straf-
urteil einer Ust'jansker Volost’? als Lynchjustiz behandelt wurde
(2, 224). Die Gemeindegerichte selbst und die Parteien vor ihnen
waren an nichts mehr gewöhnt, als auch im Einzelfall den sehr
schwankenden Gerichtsstand durch besondere sudimaja gramota,
die Entscheidung durch Anfrage (Aktenversendung) oder gar Evo-
kationsvorschlag (zazyvnaja), die Vollstreckung durch Kontumazial-
beschwerde (neotvetnaja, otbojnaja) von Moskau aus bestimmen zu
lassen, so daß man dort solche unerwünschte Anrufungen wieder-
holt auf den Notfall der Rechtsunkenntnis zu beschränken versuchte
(2, 184, 199). Von den Parteien drohte den Gemeinderichtern außer-
dem bei Fehlurteilen die Privatklage auf Schadenersatz, den sie so
(mit Ausnahme der durch die Gerichtsgemeinde erstatteten Reise-
unkosten der Kläger von drei Den’gi täglich) persönlich zu leisten
hatten.. Auch hier erlauben erhaltne Prozeßakten (2, 240—59) wieder
einen tiefen Blick in die erbitterten Kämpfe zwischen ganzen bäuer-
lichen Familien und Parteien, die nicht selten'das Privileg des Ge-
meindegerichts zu ihrem Werkzeug herabwürdigten.
Eine zusammenfassende Würdigung der nordrussischen Selbst-
verwaltung ermóglicht am ehesten ein Vergleich ihrer Leistungen mit
denen der Behórden, die ihr vorgesetzt waren und ihre zerbróckelnde
Macht allmählich an sich gezogen haben. Die Voevoden standen
schon als Angehörige des Hochadels oder Beamtentums der Zentral-
regierung näher als die Bauerngemeinden. Die Geschäftsanweisungen
(nakazy), die sie beim Amtsantritt nach zwei zeitlich und örtlich nur
wenig veränderten Formularen aus dem Novgoroder und Ustjuzsker
Viertel empfingen, machten sie in aller Form zur provinziellen Mittel-
behörde, die die wichtigsten Geschäftszweige der Lokalverwaltung,
wie besonders Selbstbesteuerung und Beamtenwahlen der Gemeinden,
im Auftrage der Regierung zu leiten und zu bestätigen hatten. Aber
während sie diese Kontrolle oft nur dem Namen nach geltend machen
konnten (2, 279), waren sie umgekehrt selbst ständig argwöhnischer
Beaufsichtigung von Moskau unterworfen. Sie sollten die Gemeinde
wahlen weder persönlich beeinflussen, noch nach dem Muster der
Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 77
alten feudalen Statthalter die Gemeinden mit übermäßigen Schatzun-
gen zu ihrem Unterhalt (kormlenie) heimsuchen dürfen (2, 276, 282).
In die Blutgerichtsbarkeit, die sie in der Regel für die Gaue innehatten,
griffen in schwereren Fällen fast immer besondre Untersuchungs-
kommissionen (syssiki) der Zentralregierung ein, und die Urteile
wurden ebenfalls in der Regel dieser anheimgestellt (2, 229, 212); eine
Art von Strafgesetzbuch wurde 1622/23 für das Ustju£sker Viertel
in der sogenannten statejnaja kniga erlassen (2, 273). So standen die
Voevoden den Gemeinden an Unselbständigkeit und Aufsichts-
bedürftigkeit wenig nach; noch heute zeugen die Ausgabebücher ,
(izderknye) der Starosten von ihren gesetzwidrigen Bedrückungen
(2, 283ff.). Der Grundzug der Zentralverwaltung selbst aber war nach
Bogoslovskijs Urteil und Tatsachenmaterial schon im 17. Jahrhundert
auch dem Norden gegenüber die amtliche und private Gier nach Ge-
winn (pribyl’), von der sie noch gegenwärtig nicht frei ist und die die
bäuerliche Selbstverwaltung mit hat zerstören helfen, ehe sie sie als
unbrauchbar beiseite schob.
Friedrich der Große und die orientalische Frage.
Von
G. B. Volz.
Wer sich bisher über die Geschichte der orientalischen Frage nüher
unterrichten wollte, mußte eine umfangreiche Literatur zu Rate ziehen ;
fehlte es auch nicht an einschlägigen Werken über die einzelnen Epo-
chen und über die betei'igten Lànder, so doch an einer zusammenfas-
senden Darstellung. Eine weitere Schwierigkeit bestand darin, daß
die meisten Werke und Abhandlungen über Rußland in russischer
Sprache geschrieben waren. Diese große Lücke will das Buch von
Übersberger: „Rußlands Orientpolitik in den letzten zwei Jahr-
hunderten“, dessen erster bis zum Frieden von Jassy führender Band
1913 erschienen ist, ausfüllen.
Der Zweck der folgenden Untersuchung ist nicht, nachzuprüfen,
wie weit das Werk seiner großen Aufgabe gerecht geworden ist.
Nur eine Frage soll herausgegriffen werden, eine Frage, die, wenn auch
nur auf einen Abschnitt bezüglich, dennoch für die Beurteilung des
Werkes, wie für die wissenschaftliche Forschung bedeutsam genug
ist: sie betrifft die Rolle, die König Friedrich der Große während des
russisch-türkischen Krieges von 1768— 74 gespielt hat.
Welch bedeutsame Ereignisse fallen nicht in diesen Zeitraum!
Das stürmische Vorwärtsdrängen Rußlands gegen das südöstliche
Europa und gegen Asien, das während des folgenden Jahrzehnts zur
Annexion der Krim führte: damit faßte Rußland am Schwarzen Meere
festen Fuß. Wir sehen die beiden Kaisermächte zum erstenmal un-
mittelbar in der Frage aufeinanderprallen, welcher von beiden die
Vorherrschaft auf dem Balkan gebühren solle: das war die Geburts-
stunde der orientalischen Frage, die mit ihrer Lösung zu einer völli-
gen Umwälzung der Machtverhältnisse in Osteuropa führen mußte.
Und ein drittes Ergebnis dieser Epoche bildet die Erste Teilung
Polens.
In diesem Komplex von Ereignissen weittragendster Bedeutung
weist Übersberger dem Preußenkönig eine entscheidende Rolle zu.
Friedrich der GroBe und die orientalische Frage 19
Er stempelt ihn zum treibenden Element und zum Hexenmeister
der europäischen Politik; denn nach ihm ist Friedrich gleichsam der
Vater der orientalischen Frage, indem er den Österreichern die Augen
über die Gefahr öffnet, die ihnen von Rußland droht, und den Russen
über den Widerstand, den sie beim Wiener Hofe finden werden. Er
ist der Vater der Teilung Polens, die er schon mit dem sogenannten
Lynarschen Projekt im Februar 1769 zur Diskussion stellte. Er ist
die ,,Seele der Aktion'', die Katherina II., die ihre Hand bereits nach
den Balkanlündern streckt, von ihrem Vorhaben abzustehen zwingt.
Dank seiner „meisterhaften Kunst“ bewährt sich der ‚preußische
Praktiker“ gegenüber den Staatslenkern der Kaiserhófe, dem „Theo-
retiker" Kaunitz und dem „verschlagenen“ Panin, und triumphiert
über diese „Stümper“.
Welches waren nun die Motive, die den König bei dieser grandio-
sen Rolle, die er spielte, bestimmten? Übersberger findet deren drei
(S. 302£.):
1. Friedrich fürchtet Ruflands wachsende Übermacht — um ein
Gegengewicht zu schaffen, plant er ,,eine gewisse Annäherung an
den alten Rivalen Österreich“;
2. Er fürchtet die Vernichtung des Türkischen Reiches, „das ihm
vielleicht zu Diversionen gegen Österreich oder Rußland nützlich
sein konnte" — um dieser Gefahr zu begegnen, plant er „die
Intervention Österreichs und die gemeinsame Vermittlung mit
diesem zwischen Rußland und der Pforte‘;
3. Er fürchtet, daß beide Kaiserhöfe in der türkischen Frage sich
nähern und einigen, und sieht davon schweres Unheil für Preußen
voraus — um auch dieser Gefahr vorzubeugen, will er Rußland
zwar nicht in seinem Siegeslaufe aufhalten, will seiner Bundes-
pflicht nachkommen, aber er trachtet von allem Anfange an
dahin, „daß auch Preußen seinen Anteil an der Beute erhalte“.
Und all das soll erreicht werden, ohne das Schwert von neuem
ziehen zu müssen. |
Wie sehr diese neue Auffassung Übersbergers den von den frühe-
ren Forschern vorgetragenen Anschauungen widerspricht, liegt auf
der Hand. Dabei darf nicht überraschen, daß er mit völligem Still-
schweigen über sie hinweggeht; denn eben durch seine neue Darstel-
lung sind, wofern sie zutrifft, die alten widerlegt. Rätselhaft bleibt
hingegen, daß er von einer , unbefangenen Prüfung der bereits vor-
liegenden diplomatischen Akten Österreichs, Preußens und Ruß-
80 G. B. Volz
lands“ spricht (S. 303), aber dennoch, als wäre sie nie erschienen, die
„Politische Correspondenz Friedrichs des Großen“ vollkommen
ignoriert, das monumentale Hauptwerk zur Erforschung der frideri-
zianischen Geschichte, das mit seiner schier erdrückenden Fülle der
Dokumente uns gestattet, den Gang der Politik des Kónigs nach ihrer
ganzen Tiefe und Breite Tag für Tag zu verfolgen, so den unmittel-
barsten Einblick in seine politische Werkstatt eröffnend. Statt dessen
behilft er sich fast ausschließlich mit der in der russischen Publika-
tion des „Sbornik“ gegebenen Auslese und greift, wie in der Darle-
gung seiner Motive, auf Friedrichs Memoiren zurück, während ihm
gleichzeitige Zeugnisse in der,, Correspondenz“ überreichlich zu Gebote
standen. Mit einem Wort: auf Fragmenten des preuDischen Akten-
materials fußt seine Auffassung — stellen wir ihr das Bild gegenüber,
das sich aus der erschópfenden Sammlung der ,,Politischen Corre-
spondenz ergibt.
Wir setzen ein mit dem Ausbruch des russisch-türkischen Krieges
im Oktober 1768. Durch das Bündnis vom 11. April 1764 und dessen
Ergänzung, die Geheime Konvention vom 4. Mai 1767, die in Erwar-
tung eines Angriffes des Wiener Hofes geschlossen worden, war König
Friedrich verpflichtet, die Russen entweder mit einem Hilfskorps
oder mit Subsidien zu unterstützen. Nach làngeren Verhandlungen
einigten sich beide Hófe auf die Zahlung der Subsidien, die jáhrlich
480000 Taler betrugen.
Ob Preußen sich noch selbst am Kriege beteiligen mußte, hing von
dem Verhalten des Wiener Hofes ab. Zunächst waren die Aussichten
nicht ungünstig. Seit dem Tode Kaiser Franz' I. und seitdem Joseph II.
als Mitregent an der Regierung teilnahm, hatten sich die Beziehungen
zwischen Österreich und Preußen dauernd gebessert. Schon 1766
war eine Zusammenkunft beider Herrscher geplant; sie scheiterte je-
doch im letzten Augenblicke. Im November 1768 wurde sie von
Wien aus von neuem angeregt. Den Anstoß gaben der Ausbruch des
Türkenkrieges und Streitigkeiten zwischen Frankreich und England,
! Für die Einzelheiten der folgenden Untersuchung vgl. meine Abhandlun-
gen: „Prinz Heinrich von Preußen und die preußische Politik vor der ersten
Teilung Polens“, „Friedrich der Große und die erste Teilung Polens‘ (Forschun-
gen zur brandenburg. u. preuß. Geschichte, Bd. 18, S. 151ff. und Bd. 23, S. 71 ff.)
und „Friedrich der Große und Joseph II. in Neiße und Neustadt“ (Hohenzol-
lern-Jahrbuch 1906, S. 93ff.).
Friedrich der GroBe und die orientalische Frage 81
die, wenn es zum offenen Kriege kam, wie 1756 immerhin auch den
Kontinent in Mitleidenschaft ziehen konnten. Die Vorbesprechungen
führten zum Besuch Kaiser Josephs in NeiBe, der Ende August 1769
stattfand.
Aber auch Rußland tat einen Schritt, der im Falle des Gelingens
sogar die Teilnahme der Österreicher am Kampf gegen die Pforte zur
Folge haben konnte. Um über ihre Stellung Klarheit zu schaffen,
wurde der russische Gesandte Prinz Golizyn zu der Anfrage in Wien
ermächtigt, ob Maria Theresia bereit sei, gemäß dem Bündnis von
1746 und dem 1753 erneuerten, die Pforte betreffenden Artikel den
Russen beizustehen. Gleichzeitig hatte Golizyn festzustellen, was
Österreich tun werde, falls Preußen seinem Bundesgenossen die ver-
tragsmäßig ausbedungene Waffenhilfe leistete. Am 11. Mai 1769 ent-
ledigte sich der Gesandte seines Auftrags, und bereits am 14. erhielt
er den Bescheid, daß die Kaiserin-Königin den Vertrag von 1746 in-
folge Rußlands Haltung im Jahre 1762 als zerrissen betrachte, daß
sie entschlossen sei, strenge Neutralität zu beobachten, sich auch der
preußischen Waffenhilfe nicht widersetzen werde, vorausgesetzt,
daß die preußischen Truppen nicht in Polen einrückten.
Dieser Schritt Rußlands war nach vorgängiger Vereinbarung mit
König Friedrich und mit seinem ausdrücklichen Einverständnis er-
folgt; denn schon im Januar 1769 hatte Panin ihn durch den Grafen
Solms, den preußischen Vertreter in Petersburg, davon unterrichtet.
Am 1. Februar war Solms’ Bericht in Friedrichs Händen; von diesem
Tage datiert seine zustimmende Antwort.!
Mit einem Postskript vom folgenden Tage erging das Lynarsche
Projekt an den Gesandten.? Da liegt die Vermutung nahe, daß Pa-
nins Anfrage und die Entsendung dieses Projektes in ursächlichem
Zusammenhange stehen. Wenn Österreich, den Vertrag von 1746 an-
erkennend, mit Rußland gegen die Türken marschierte, während
Preußen mit Subsidien die russische Sache unterstützte, so bedeutet
das Lynarsche Projekt ein Programm der künftigen Friedensbedin-
gungen. So hatte sich der König in der Konvention von 1767 am Vor-
abend des erwarteten Krieges mit dem Wiener Hofe sofort eine Ent-
schädigung auf Österreichs Kosten ausbedungen. Nur sollte jetzt nicht
1 Vgl Politische Correspondenz Friedrichs des Großen (zitiert: P. C.),
Bd. 28, S. 80f. Die Frage, wie sich Österreich zur preußischen Bundeshilfe an
Rußland stellen würde, war sogar von König Friedrich direkt angeregt.
3 Vgl. P. C., Bd. 28, S. 84.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 6
82 G. B. Volz
die Türkei die Kosten tragen, sondern Polen; denn nach Friedrichs
Vorschlag sollte Österreich für seine Waffenhilfe Lemberg und sein
Gebiet nebst der Zips bekommen, Preußen Polnisch-Preußen mit
Ermland und dem Protektorat über Danzig, und Rußland sollte sich
einen entsprechenden Teil wählen. Bekanntlich scheiterte dieser Plan
an dem Widerspruch Panins, der als würdiges Ziel eines solchen Drei-
bundes die Vertreibung der Türken aus Europa bezeichnete.
Daß diese Ablehnung seines Projektes den König „verletzt“ habe,
wie Übersberger meint, ist nicht wahrscheinlich, hatte er doch dessen
Mitteilung an Panin ausdrücklich in das Ermessen des Grafen Solms
gestellt. Ebensowenig hatte sich Friedrich Illusionen darüber hin-
gegeben, wie die österreichische Antwort auf Rußlands Anfrage wegen
der Bundeshilfe ausfallen werde; aber er rechnete, Klarheit über
Österreichs Stellung gegenüber dem Kriege zu gewinnen. Und so hat
er vielleicht auch gehofft, durch das Lynarsche Projekt die Russen über
ihr Verhältnis zu ihm selbst zur Sprache zu bringen; denn in der Tat
schwebte ein gewisses Dunkel über seinen Beziehungen zum Peters-
burger Hofe.
Nicht nur die Frage seiner Bundeshilfe stand nach dem Kriegs-
ausbruch zur Erörterung. Friedrich hatte auch die Gelegenheit wahr-
genommen, um sofort die Erneuerung seines Bündnisses mit Rußland,
das erst in 2% Jahren ablief, zu beantragen, und hatte die Verbür-
gung der ihm von Österreich strittig gemachten Erbfolge in den frän-
kischen Markgrafentümern oder eines entsprechenden Äquivalents
gefordert, um sich eine Entschädigung für die Zahlung der Subsidien
zu sichern. Man zögerte in Petersburg mit der Antwort auf Friedrichs
Antrag. Erst im Januar 1769 gelangte der Entwurf des neuen Ver-
trages zur Absendung. Noch ein zweites Moment kam hinzu: der
König fühlte sich der günstigen Aufnahme desselben nicht völlig
sicher. Panin selbst schien Zweifel zu hegen. In einer Unterredung
mit Solms betonte der Minister die Notwendigkeit, „ganz Europa
und im besonderen der russischen Nation vor Augen zu führen, daß
das neue von der Kaiserin Katharina auf die Allianz mit Preußen
begründete System in keiner Hinsicht nachteiliger sei, vielmehr von
gleichem Nutzen für Rußland wie das frühere, das auf dem engen
Bunde mit Österreich beruhte“. Er bat um Friedrichs Unterstützung.
Darauf hatte der König eigenhändig eine Denkschrift! verfaßt, die
1 „Considerations sur l'allisnce des Autrichiens ou des Prussiens avec le
Russie, laquelle est la plus avantageuse à cette dernière puissance, lorsqu'elle
Friedrich der Große und die orientalische Frage 83
diesen Nachweis erbringen sollte, und nach Petersburg gesandt.
Ließen die Äußerungen Panins und sein Wunsch nach einer solchen
Denkschrift nicht darauf schließen, daB man im Rate der Kaiserin
geteilter Meinung war? und schienen sie nicht auf Schwierigkeiten
zu deuten, denen die Erneuerung der Allianz in Petersburg begegnen
würde ?
In der Tat blieben diese nicht aus. Wie erwähnt, hatte der König
die Garantie der Erbfolge in Ansbach und Bayreuth als „Entschädi-
gung" verlangt. Die Russen fügten nicht bloß eine einschränkende
Klausel hinzu, sie forderten ihrerseits auch Gegenleistungen: eine
preußische Diversion nach Sachsen, falls der Dresdener Hof zur
Unterstützung einer sächsischen Kandidatur zu Lebzeiten von König
Stanislaus Truppen nach Polen schicken sollte, und zweitens eine
Diversion nach Schwedisch-Pommern, falls die schwedische Verfas-
sung geändert würde — eine Bedingung, die nach dem Staatsstreich
Gustavs III. im August 1772 den Kriegsausbruch zwischen Preußen
und Schweden in unmittelbare Nähe rückte. Die Schwierigkeiten
häuften sich derart, daß König Friedrich wiederholt von dem Ab-
bruch der Verhandlungen sprach. Ja, Anfang August erklärte er
seinem Minister, dem Grafen Finckenstein gegenüber geradezu, man
müsse sie hinausziehen; denn er wolle abwarten, was für Vorschläge
ihm Kaiser Joseph in Neiße zu machen habe. „Sollten wir vom
Kaiser“, so äußerte er!, „sehr vorteilhafte Anerbietungen erhalten,
so müßte man sie alsdann zurückweisen, da wir die Unklugheit he-
gangen hätten, uns allzu schnell die Hände zu binden; sagt hingegen
der Kaiser nichts Interessantes, so ist noch immer Zeit, unseren Ver-
trag mit den Russen zum Abschluß zu bringen.“ Das bedeutet nichts
Geringeres, als daB der König einen Allianzwechsel in Betracht zog.
Wie völlig verkennt also Übersberger (S. 306) die Sachlage, wenn er
da von einer „Annäherung Friedrichs an Osterreich“ redet, „die nur
so weit gehen sollte, als sie seinem Zwecke entsprach“!
Die Zusammenkunft in Neiße hatte alle Aussicht, zu einem Wende-
punkte in der preußischen Politik zu führen. Wie war ihr Verlauf?
Kaiser Joseph sprach wohl von einem „patriotischen deutschen
System“, wie Friedrich es umschrieb, von Vorteilen, die ein fried-
est en guerre avec les Turcs“ (P. C., Bd. 28, S. 45£.). Bericht von Solms vom
3. und Erlaß an ihn vom 21. Januar 1769 (ebda, S. 42 u. 52).
1 Vgl. P. C., Bd. 29, S. 11f.
6*
84 G. B. Volz
liches Einvernehmen, „ohne Schwertstreich“, beiden Mächten ver-
schaffen könnte, von dem großen moralischen Eindruck ihrer Verbin-
dung und den günstigen Folgen für die Erhaltung des Friedens in
Europa, das sie wie ein Kordon vom Adriatischen bis zum Baltischen“
Meere in zwei Hälften teilten! — aber kein Wort fiel über eine óster-
reichisch-preußische Allianz. So schritt dann der König zum Abschluß
der Erneuerung des Vertrages mit Rußland, die am 23. Oktober 1769
erfolgte.
Immerhin wurde während der Neißer Zusammenkunft zwischen
beiden Monarchen in Gestalt von persönlichen Schreiben, die sie mit-
einander austauschten, ein Neutralitätsabkommen getroffen, das die
Erhaltung der Ruhe in Deutschland für den russisch-türkischen
Krieg sicherte. Sich darüber hinaus zu binden, wie die Österreicher
verlangten, hatte freilich der König mit Rücksicht auf seine Ver-
pflichtungen gegen Rußland abgelehnt.?
Nach Übersbergers Darstellung kommt den Neißer Tagen indessen
noch eine andere ufid erhöhte Bedeutung zu. Er sagt (S. 306): „Fried-
rich konnte mit dem Erfolge dieser Reise zufrieden sein. Er hatte
Österreich auf die Gefahren, die Rußlands Vergrößerung mit sich
bringen werde, nachdrücklich aufmerksam gemacht. Wenn man auch
in Wien ihnen gegenüber nicht blind war, so konnte doch eine solche
Warnung aus dem Munde des russischen Bundesgenossen, der noch
dazu betonte, wie teuer ihm das Bündnis zu stehen komme und wie
lästig es ihm oft falle, nicht ohne tiefen Eindruck bleiben. Außer-
dem war es ihm gelungen, durch die Österreich nahe gelegte Friedens-
vermittlung einem etwaigen Zusammengehen Österreichs und
Rußlands vorzubeugen und damit auch die Pforte vor einem Zu-
sammenbruche zu retten. Damit hatte er geschickt die Maschen
zu dem Netze geknüpft, in dem Rußland und Österreich sich ver-
fangen sollten.“
Wie steht es nun mit der Behauptung, daß der König den Öster-
reichern über die von Rußlands Vergrößerung drohenden Gefahren
die Augen geöffnet habe? Richtig ist, daß er im Verlaufe der Unter-
redungen mit Kaiser Joseph immer wieder Gelegenheit nahm, war-
nend auf das Vordrängen der Russen, auf den Ehrgeiz Katharinas II.
1 Vgl. P. C., Bd. 29, S. 41 Anm. 3, und Beer, „Die Zusammenkünfte
Josephs II. und Friedrichs II. in Neiße und Neustadt“ (Archiv für österreichische
Geschichte, Bd. 47, S. 463).
? Vgl. P. C., Bd. 29, S. 47ff.
Friedrich der GroBe und die orientalische Frage 85
hinzuweisen; ganz Europa, so erklärte er, werde zur Schilderhebung
gezwungen sein, um ihnen Stillstand zu gebieten. Aber die Frage ist
doch, ob die Österreicher, wie Übersberger meint, wirklich erst auf
diese Gefahr ‚nachdrücklich aufmerksam gemacht werden“ mußten?
Sie ist zu verneinen. Schon in einer Denkschrift vom Januar 1768
hatte Kaunitz von der Gefahr der Erschütterung des europäischen
Gleichgewichts gesprochen, unter Hinweis darauf, „daß die Peters-
burger Regierung im Begriff stehe, jetzt aus Polen, wie schon früher
aus Kurland, in Wirklichkeit eine russische Provinz zu machen“.
Dann erklärte er in der Instruktion, die er dem Kaiser nach Neiße
mitgab, Österreich wünsche nicht die Vergrößerung der Macht Ruß-
lands. Fuhr er auch fort, daß es noch sehr vieler Fortschritte und der
Niederringung seiner beiden ansehnlichen Nachbarn, Preußens und
der Pforte, bedürfe, „bevor es so weit ist, daß der Petersburger Hof
unser Nachbar und uns gefährlich werden kann“ — so beweist das
trotz der ausgesprochenen Tendenz, die in diesen Ausführungen liegt,
dennoch klar, daß in Wien alle Eventualitäten bereits sehr ernsthaft
in Betracht gezogen waren. Daher gab der Staatskanzler auch in
einer wenige Monate später an Choiseul gerichteten Denkschrift
die bündige Erklärung ab, daß die Fortsetzung des Krieges in keiner
Weise den Interessen des Wiener Hofes entspreche, ‚in Anbetracht
des mit seiner Fortdauer verbundenen Risikos“. Noch schlagender
als alle diese Zeugnisse ist endlich die Erklärung des Fürsten Kaunitz
in der vertraulichen Denkschrift vom 3. Dezember 1768: „Daß die
Russen das griechische Kaisertum im Kopf haben, ist schon von
den Zeiten Petri I. her bekannt; und daß die jetzige Kaiserin mit
sehr weit aussehenden Projecten schwanger gehe und die Semiramis im
Norden vorstellen wolle, bewähren ihre bisherigen Unternehmungen.“
Wahrlich, die Österreicher bedurften keiner ferneren Aufklärung
mehr. Sie ihnen bringen wollen, hätte geheißen: Eulen nach Athen
tragen. Schwere Sorgen um die eigene politische Zukunft diktierten
dem König seine Warnungen an Kaiser Joseph.
Nicht genug damit! Friedrich soll zweitens den Kaiser zu bereden
versucht haben, Österreich müsse sich um die Friedensvermittlung
bemühen. Allerdings bucht Joseph unter dem 25. August die Äuße-
rung des Königs: das einzige Mittel, den Krieg zu beenden, bestehe
! Vgl. Beer, „Die erste Teilung Polens“, Dokumentenband, S. 1, 9 und
263 (Wien 1873) und „Zusammenkünfte‘ (Archiv für österr. Gesch., Bd. 47.
S. 455).
86 G. B. Volz
in der ósterreichischen Vermittlung, welche die Türken fordern
müßten. Allein diese Äußerung fand vor Kaunitz’ Augen keine Gnade:
sie sei entweder'ein Köder oder ein Unding, meinte er; denn es sei ein
innerer Widerspruch, anzunehmen, daB die Russen imstande und
willens seien, das Gesetz zu diktieren, und gleichzeitig von der Mög-
lichkeit einer Vermittlung zu reden.! Wir werden sehen, daß noch das
ganze Jahr verstrich und es noch besonderer Schritte des Kónigs be-
durfte, bevor Thugut in Konstantinopel angewiesen wurde, die óster-
reichische Vermittlung der Pforte anzutragen.
Was Übersberger also von Friedrichs „Erfolgen“ in Neiße berich-
tet, ist mehr als problematisch ; denn über die russische Gefahr konnte
der König den Österreichern nichts sagen, was sie nicht selbst schon
wußten, und seine Anregung zu einer österreichischen Vermittlung
zerschellte an der niederschmetternden Kritik des Staatskanzlers.
Erst in der zweiten Hälfte des Oktobers 1769 trat der König dem
Gedanken der Friedensvermittlung näher. Schon in den Tagen der
Krisis, die dem Kriegsausbruch vorangingen, hatte Finckenstein vor-
geschlagen, freundschaftliche Vorstellungen zugunsten des Friedens
bei der Pforte im Winter zu erheben. Friedrich behielt sich seine
Entschließung vor. Doch kaum war der Bruch erfolgt, so ermächtigte
er am 9. November 1768 seinen Gesandten Zegelin zu der Erklärung,
daß er „allezeit“ gern durch seine ,,bona officia" das Einvernehmen
zwischen beiden Mächten wiederherstellen werde. Dann machte die
Pforte selbst den preußischen und englischen Vertretern Eröffnungen
für die Übernahme der Vermittlung. Sofort teilte der König diese den
Russen mit, ohne deren Zustimmung er sich auf nichts einlassen wollte.
Den erhaltenen Weisungen gemäß unterrichtete Zegelin die türki-
schen Minister, erst mündlich, dann auf ihr Verlangen auch schriftlich
von der Bereitwilligkeit des Königs, für den Frieden zu wirken. Am
3. Januar 1769 meldete indes en der Gesandte, der Großvezier habe
erklärt, daß die Kriegsvorbereitungen zu weit vorgeschritten seien,
um noch vor Beginn der Operationen über den Frieden zu verhandeln,
daß aber die Pforte seinerzeit die preußische Vermittlung annehmen
werde.” So war denn einstweilen der Weg der Unterhandlung ge-
sperrt, und die Ereignisse nahmen ihren Lauf.
Der Feldzug von 1769 ging zu Ende. Noch im September war es
! Vgl. Beer, Zusammenkünfte (Archiv für österr. Gesch., Bd. 47, 8. 457
a. 470).
* Vgl. P. C., Bd. 27, S. 379. 430. 491 f. 499; Bd. 28, S. 46 f. 102.
Friedrich der GroBe und die orientalische Frage 87
dem russischen Heerführer gelungen, zweimal die Türken am Dniester
zu schlagen und das von ihnen verlassene Chozim zu besetzen. Das
Kriegsglück hatte sich den Russen zugeneigt; ihr Stern war im Steigen.
Da traf ein Bericht des Grafen Solms aus Petersburg ein, der in vollem
Umfange die in Neiße ausgesprochenen Befürchtungen König Fried-
richs zu bestätigen schien. Auf Grund einer Unterredung mit Panin
bezeichnete Solms als Ziel der russischen Pläne, „der türkischen
Macht einen tödlichen Streich zu versetzen, und zwar unabhängig
von Österreichs Macht und Beistand“. Sofort äußerte der König in
seiner Antwort vom 18. Oktober die Besorgnis, „daß, wenn Rußland
seine Erfolge gegen die Osmanen allzuweit verfolge, der Wiener Hof
eifersüchtig werden und schließlich durch Verkettung der Ereignisse
ein allgemeiner Krieg daraus entstehen würde". Noch packender ist
die Situation in dem Erlasse gezeichnet, den er am gleichen Tage an
Rohd, seinen Vertreter in Wien, richtete. Zunächst die von Rußland
geplanten Operationen: eine Flotte im Frühjahr 1770 vor Konstan-
tinopel gesandt, die Montenegriner gegen die Türken unterstützt, die
Georgier zum Aufstand gebracht, dazu im nächsten Jahr Rüstungen
im Schwarzen Meere, um über Azow ebenfalls gegen Konstantinopel
vorzudringen — das ziele auf nichts Geringeres als auf einen allgemei-
nen Umsturz des Osmanenreiches. Friedrich fuhr fort: „Mir scheint,
das heißt den Bogen allzustraff spannen, und ich werde mich nicht
davon überzeugen lassen, daß Österreich all diese Operationen ruhigen
Auges ansehen kann. Gewiß ist die Pforte sein Erbfeind, aber ich
bezweifle doch stark, daß es beim Tausche gewinnt, wofern nämlich
es Rußland gelingen sollte, das Türkenreich gänzlich über den Haufen
zu werfen.“
Daraufhin erging am 25. der Befehl an Rohd, vorsichtig zu ,,son-
dieren‘‘, wie man in Wien einen Antrag der Pforte zur Übernahme
der Friedensvermittlung aufnehmen würde; denn ihm sei der Gedanke
gekommen, daß Österreich als Vermittler für die Türkei und Preußen
als Vermittler für Rußland vielleicht einen guten Frieden herbeifüh-
ren könnten. Rohd soll die Österreicher an das Sprichwort erinnern,
daß, wenn des Nachbars Haus in Flammen stehe, die eigene Pflicht
gebiete, das Feuer zu löschen, und er soll die Nutzanwendung daran
knüpfen, wenn niemand sich mit der Vermittlung befassen wolle,
dann stehe zu befürchten, daß der gegenwärtige Kriegsbrand immer
! Vgl. P. C., Bd. 29, S. 1528.
88 G. B. Vols
stärker anwachse und immer weiter um sich greife.! Die Mahnung des
Königs fand taube Ohren in Wien. So entschloß er sich zu einem wei-
teren Schritte, als Zegelin melden konnte, daß, wenn auch der krie-
gerisch gestimmte Sultan vom Frieden nichts wissen wollte, die Mini-
ster ibm nahegelegt hätten, in einer neuen Note „nochmals die Me-
diation anzutragen". Umgehend erhielt Zegelin die Weisung, fest
zustellen, ob die Pforte „zur Annahme der österreichischen Mediation
zu disponieren sein dürfte“, und an Rohd erging der Befehl, die Wiener
Regierung von dieser Order an Zegelin zu unterrichten (7. Dezember).
Diese Maßnahme fand den vollen Beifall des Fürsten Kaunitz?, und
man entschloß sich nunmehr in der Hofburg, der Pforte die Friedens-
vermittlung anzubieten, drang aber zugleich darauf, daß die Türken
ihrerseits Preußen zur Übernahme der Vermittlung bestimmen sollten.
Friedrichs Gedanke einer gemeinschaftlichen Friedensvermittlung
war damit von den Österreichern angenommen; sie gingen sogar
noch weiter, indem sie gleichzeitig die Anwendung von Demonstra-
tionen ins Auge faßten und die Truppen in Siebenbürgen verstärkten.
Doch nach diesem ersten Anlauf bremste Kaunitz schnell wieder den
Gang der Verhandlung. Er kehrte auf seinen alten Standpunkt zu-
rück, daß die Initiative von den Türken auszugehen habe.’ Diese
verlangten ihrerseits, Zegelin solle ihnen „einige direkte Propositio-
nes" für den Frieden machen, und zwar „im Namen Rußlands“.
Dann ersuchten sie um Mitteilung der russischen Friedensbedingun-
gen, wollten aber dabei nicht „kompromittiert“ werden und den
Anschein vermieden wissen, als ob sie um Frieden bäten.“ Daraufhin
forderte Katharina IL, der König Friedrich die türkischen Eröff-
nungen zugestellt hatte, als „Präliminarartikel“ die Freilassung ihres
bei Kriegsausbruch in Konstantinopel gefangengesetzten Gesandten
Obreskow.
Die entscheidende Wendung führte erst die Vernichtung der tür-
kischen Flotte bei Tschesme (5. Juli) unddestürkischen Heeresam Kagul
(1. August 1770) herbei. Erst jetzt entschloß sich die Pforte, Öster-
reich und Preußen förmlich um ihre Vermittlung zu bitten. Ihr Hilfc-
ruf traf den König zu Anfang September während seines Gegen-
! Vgl. P. C., Bd. 29, S. 165f.
* Vgl. P. C., Bd. 29, S. 239f. und 278, Anm. 2.
* Vgl. v. Arneth, Geschichte Maris Theresias, Bd. 8, S. 204ff. (Wien 1877),
und Beer, Teilung Polens, Bd. 1, S. 30"ff.
* Vgl. P. C., Bd. 29, S. 449f. 460, Anm. 2.
-—
Friedrich der GroBe und die orientalische Frage 89
besuches bei Kaiser Joseph in Máhrisch-Neustadt und gab den dorti-
gen Verhandlungen ihre Signatur.! Zwar hatte Kaunitz, der durch
Thugut bereits vorläufig orientiert war, zunächst nichts anderes
beabsichtigt, als seine Entschließungen von der mehr oder minder ent-
gegenkommenden Haltung des Königs abhängig zu machen, ja er hatte
den direkten Friedensschluß zwischen Russen und Türken ohne
Dazwischenkunft eines Dritten nach dem Muster von Hubertusburg
empfehlen wollen?; jetzt aber, von Friedrich um Rat gebeten,
erklárte er: nachdem das Gesuch der Türken vorliege, handle es
sich nur noch darum, daß auch Rußland seine Zustimmung gebe
und Preußen und Österreich um Übernahme der Vermittlung
angehe. Da er den Wiener Hof keiner Ablehnung aussetzen wollte,
forderte er den Kónig auf, an Katharina deshalb zu schreiben, und
entwickelte sofort den Gedankengang des Briefes. Dabei bezeichnete
er als notwendig, der Kaiserin zu eróffnen: der Wiener Hof schiene zu
ernsthaften Schritten entschlossen, sobald der Krieg in seinem fer-
neren Verlaufe eine Wendung nähme, die eine größere Störung des
Gleichgewichts der Macht zwischen Rußland und der Pforte, sei es zu-
gunsten des einen oder des anderen, befürchten ließe. Im weiteren
Gespräche fügte er noch hinzu, daß, falls England an der Vermitt-
lung sich beteilige, Österreich auf die Zuziehung des mit ihm verbün-
deten Frankreich bestehen würde.
Sobald der König nach Potsdam zurückgekehrt war, übersandte
er dem Grafen Solms das Vermittlungsgesuch der Pforte zur Mitteilung
an die russische Regierung und unterrichtete davon die Kaiserin in
einem eigenhändigen Schreiben vom 14. September.“ In der Tat fin-
det sich in diesem der Passus, daß Kaunitz bei Erörterung des Krie-
ges und des türkischen Gesuches „wiederholt auf Erhaltung des
Gleichgewichts im Orient gedrungen habe".
Diese letzteren Worte sind es jedenfalls, die Übersberger veran-
lassen, das Schreiben „für das erste Anzeichen“ zu erklären, „daß
! Die Berichte von Kaunitz an Maria Theresia über die Zusammenkunft
sind abgedruckt von Beer (Zusammenkünfte, Archiv für österr. Geschichte,
Bd. 47, S. 498ff.) und P. C., Bd. 30, S. 101 ff.; vgl. ebda., S. 115f. u. 132f.
Zegelins Bericht vom 3. August 1770. Übersberger (S. 310ff.) erwähnt ledig-
lich das an Österreich gerichtete Vermittlungsgesuch der Pforte und verwirrt
dadurch die Sachlage.
3 Vgl. Beer, Teilung Polens, Bd. 1, S.313f. und 318, und Zusammenkünfte
(Archiv für österr. Gesch., Bd. 47, S. 495—497).
* Vgl. P. C., Bd. 30, S. 125ff und 138ff.
90 G. B. Volz
Rußland bei den Friedensbedingungen, die es der Pforte aufzuerlegen
willens war, trotz seiner Siege noch mit den anderen Mächten und
vor allem mit Österreich zu tun haben würde“ (S. 302). Allein der
Fall liegt ganz ähnlich wie bei der Zusammenkunft in Neiße. Wie der
König dort mit der Warnung vor der russischen Gefahr den Oster-
reichern nichts eigentlich Neues sagte, so auch jetzt nicht der Kaiserin
Katharina mit dem Hinweis auf die Erklärungen des österreichischen
Staatskanzlers. Mindestens seit dem Mai 1770 war man in Petersburg
über die Stimmung des Wiener Hofes ganz genau unterrichtet.
Damals, so erzählt Ubersberger selbst (S. 308), hatte die russische
Regierung wegen der demonstrativen Zusammenziehung der Truppen
in Siebenbürgen interpelliert und die Erklärung verlangt, Osterreich
solle weder offen noch geheim die russischen Fortschritte hemmen und
strenge, unverbrüchliche Neutralität beobachten. Darauf hatte
Kaunitz zwar formell dem Prinzen Golizyn erwidert, daß die
Truppenkonzentrierung nur der Erhaltung der Neutralität diene,
persönlich aber die Warnung hinzugefügt, „daß die Mächte an
dem Gleichgewichte im Orient ein Interesse hätten und der
Wiener Hof ein scharfes Auge auf dessen Erhaltung richten
würde". Hat König Friedrich nun etwa auch diese Antwort in-
spiriert ? Erst dann wird man mit Übersberger sagen dürfen, „daß
die Seele der Aktion der Bundesgenosse Rußlands, der König von
Preußen, war“ (S. 302).
Die Annahme der österreichisch-preußischen Vermittlung stieß
in Petersburg sofort auf ernste Hindernisse. Das erste war die direkte
Verhandlung, die die russische Regierung mit den Türken anzuknüp-
fen versuchte und deren Ausgang sie abwarten wollte. Daher verfuhr
sie zunächst dem König gegenüber dilatorisch. Ein neues Hindernis
bildete die Frage der Zuziehung Englands. Nicht nur, daß Kaunitz
dafür die Bedingung der Beteiligung Frankreichs gestellt hatte, er
verlangte jetzt für diesen Fall auch die förmliche Einladung von sei-
ten Rußlands. Nun war aber Katharina II., die sich den Briten ver-
pflichtet fühlte, nicht gesonnen, auf England zu verzichten, während
sie von Frankreich nichts wissen wollte. Sie schlug also den Ausweg
vor, unter Vermeidung von ,, Normen und Formalitäten einer Vermitt-
lung“ sollten Preußen und Österreich sich lediglich auf,, gute Dienste“
beschränken. Und mochte sie dann auch von England ganz absehen,
die Österreicher faßten die Annahme allein der „guten Dienste‘ als
Ablehnung auf; sie baten den König, keine Schritte weiter für sie
Friedrich der GroBe und die orientalische Frage 91
zu unternehmen. Aber auch Friedrich selbst riet den Russen zu direk-
ter Verhandlung.
Erst als die Pforte erklärte, daß sie auf der österreichisch-preußi-
schen Vermittlung beharre, und auch dann nur zögernd verstand sich
die Zarin zur Mitteilung ihrer Friedensbedingungen (20. Dezember 1770).
Sie forderte: 1. Abtretung von Azow, Taganrog, der beiden Kabardien
im Kuban und freie Handelsschiffahrt auf dem Schwarzen Meer,
2. Generalamnestie für alle am Kriege Beteiligten und eine Insel im
Archipel, 3. Unabhängigkeit der Tartaren, 4. Sequestrierung der
Moldau und Walachei auf 25 Jahre als Ersatz für die Kriegskosten.
Voraussetzung blieb nach wie vor die Freilassung Obreskows.
Den Kónig packte ein Grauen, als er die Bedingungen las; „Hörner
seien ihm gewachsen", so schrieb er; denn nun erst begannen die
eigentlichen Schwierigkeiten, die sich bei jedem weiteren Schritte
lawinenartig türmten.
Er verhehlte seinem Bruder, dem Prinzen Heinrich nicht, daß
die Mitteilung der russischen Bedingungen nach Wien einer Kriegs-
erklärung gleich komme. In den Verhandlungenzu Neustadt hatte Kau-
nitz ihm gegenüber rückhaltlos erklärt, daß Österreich „,die Zertrüm-
merung der Türkei oder auch nur einigermaßen beträchtliche Erobe-
rungen“ nicht dulden könne und verhindern würde, müßte es auch
darum einen Krieg beginnen, sei es allein oder im Bunde mit der
Pforte. Die Stunde der Entscheidung nahte. Bereits im Januar 1770
hatte die österreichische Regierung, so hörten wir, eine gemeinsame
bewaffnete Vermittlung mit König Friedrich ins Auge gefaßt und die
Truppen in Siebenbürgen demonstrativ verstärkt. Damals hatte auch
Kaunitz zu dem preußischen Gesandten geäußert, man müsse die
Vorstellungen bei den Russen wie bei den Türken mit der Erklä-
rung begleiten, daß beide Mächte im Falle der Weigerung nicht um-
hin könnten, „ihnen die Notwendigkeit des Friedens vor Augen zu
rücken'.! Jetzt, Ende Dezember 1770, ließ er dem König eröffnen,
die Österreicher seien bereit, auf alles einzugehen, „was er nur immer
zur Hintertreibung der russischen gegenwärtigen oder künftigen Ver-
größerung, wenn es auch mit gewaltsamen vereinigten Maßnahmen
geschehen sollte“, in Vorschlag bringen würde. Friedrich bezog sich
auf sein Bündnis mit Rußland und sprach die Erwartung aus, daß es
nicht zum äußersten kommen werde. Allein seine Antwort befrie-
! Bericht Rohds vom 20. Januar 1770 (P. C., Bd. 29, S. 315, Anm. 3).
92 G. B. Volz
digte den Wiener Hof nicht. Man drängte dort zur Entscheidung und
beschloß, ein Heer von 60000 Mann in Ungarn aufzustellen, die Rus-
sen anzugreifen, sobald sie die Donau überschritten, den König noch-
mals zu gemeinsamem Vorgehen gegen Rußland oder wenigstens zu
schriftlicher Neutralitätserklärung aufzufordern und ein Bündnis mit
der Pforte in die Wege zu leiten. Am 14. Februar 1771 fand die
Audienz des ósterreichischen Gesandten in Potsdam statt; Friedrich
lehnte die an ihn gestellten Forderungen glatt ab!, und Österreich
zógerte nicht mehr, die Allianz mit der Pforte zum Abschluß zu brin-
gen. Sie wurde in der Nacht vom 6. zum 7. Juli in Konstantinopel
unterzeichnet.
Den drohenden Krieg zu beschwören, gab es nach Friedrichs
Ansicht nur ein Mittel: Katharinas Verzicht auf die für Österreich
unannehmbaren Bedingungen. Sie betrafen die Donaufürstentümer
und die Unabhängigkeit der Tartaren. Diese Forderung stellte er denn
auch in seiner Antwort an die Kaiserin vom 4. Januar 1771.* Um der-
selben erhóhten Nachdruck zu verleihen, kündigte er gleichzeitig
seinen Rücktritt von der Friedensvermittlung an, wofern sein Mahn-
ruf ungehórt verhallte. In einer Denkschrift, die seine Antwort be-
gleitete, fügte er hinzu: Hege man in Petersburg noch den gering-
sten Zweifel an der Gesinnung des Wiener Hofes, so kónne man sich
leicht durch den dort residierenden Gesandten Aufklärung ver-
schaffen.
Aber gleich fest waren die Russen entschlossen, die einmal ein-
geschlagene Bahn zu verfolgen, wie die Österreicher, ihnen den Weg
zu sperren. Schon längst hatte man in Petersburg die Möglichkeit
der offenen österreichischen Gegnerschaft in Betracht gezogen. Wäh-
rend der Verhandlungen über die Erneuerung der Allianz mit Preußen,
bereits im Februar 1769 hatte Panin vorgeschlagen, Maßnahmen für
den Fall zu vereinbaren, ‚daß die Ereignisse dem Kriege eine größere
Ausdehnung gäben und ihn vielleicht zu einem allgemeinen europái-
schen machten". König Friedrich hatte aber den Vorschlag als ver-
früht abgelehnt. Als dann im Spätherbst 1770 Prinz Heinrich auf
Einladung der Kaiserin Katharina in Petersburg eintraf, kam Panin
darauf zurück. Er äußerte, man werde gut tun, wenn die Türken sich
auf Frieden nicht einlassen wollten, Maßnahmen zur Vermeidung
! Die Unterredungen des Königs mit Swieten vom 30. Dezember 1770 und
14. Februar 1771: P. C., Bd. 30, S. 340ff. und 446ff.
* Vgl. P. C., Bd. 30, S. 370ff. * Vgl. P. C., Bd. 28, S. 160f.
Friedrich der GroBe und die orientalische Frage 93
eines allgemeinen Krieges zu treffen. Und indem er sich nähere Mit-
teilungen vorbehielt, setzte er hinzu, daß es sich um eine „besondere
Konvention‘ und um „Anstalten für einen Feldzug‘ handle. Einige
Wochen später sprach er von einer Tripelallianz zwischen Österreich,
Rußland und Preußen, aber auch von Maßnahmen für einen „allgemei-
nen Krieg‘, wenn man bei den Österreichern auf Schwierigkeiten
stoBe.! Auch jetzt wollte der König von keiner Vereinbarung etwas
wissen; er umschrieb seinen Standpunkt mit den Worten: „point de
convention nouvelle quelconque!“ Und selbst als die Russen schweres
Geschütz auffuhren und, indem sie ihm den Kampfespreis zeigten,
ihn zur Besetzung des Bistums Ermland aufforderten, änderte das
nichts an den Entschließungen des Königs. „Das Spiel ist nicht die
Kerze wert“, schrieb er dem Prinzen Heinrich (31. Januar). Und dem
Grafen Finckenstein erklärte er am 7. Februar: er werde sich weder
von Rußland noch von Österreich „verblenden“ lassen und auf nichts
eingehen, was seinem „Neutralitätsplan“ entgegen sei, den er un-
bedingt aufrecht erhalten wolle.?
So beschränkte er sich denn auch, als die Kaiserin Katharina in
ihrer Antwort vom 30. Januar nur die früheren Bedingungen ,,re-
kapitulierte“, in seiner Erwiderung darauf, zur Mäßigung zu raten,
indem er, der Mahnung seines Bruders eingedenk, allen weiteren
Widerstand den Österreichern und Türken überließ. Zugleich lobte
er ihre ihm kundgegebene Absicht, mit dem Wiener Hofe in unmittel-
baren Meinungsaustausch zu treten (19. Februar).?
In diesem Augenblick, wo Friedrich den Entschluß gefaßt hatte,
„sich ganz aus dem Spiel zu ziehen‘, traf Prinz Heinrich aus Peters-
burg in Potsdam wieder ein. Er gab der Politik des königlichen
Bruders eine neue Richtung und bestimmte ihn, bei der russischen
Regierung alte Ansprüche auf polnisches Gebiet geltend zu machen
und damit den ersten Schritt zur Erwerbung von Westpreußen zu tun.
Schon als Kronprinz hatte Friedrich von der politischen Notwen-
digkeit dieser Erwerbung für Preußen gesprochen, dann als König
während des Siebenjährigen Krieges einige, wenngleich vergebliche
Versuche in dieser Richtung gemacht. In dem politischen Testament
vom November 1768 kehrte er zu der schon 1752 formulierten Auf-
fassung zurück, daß sie nur auf friedlichem Wege zu verwirklichen sei;
’ Vgl. Forschungen, Bd. 18, S. 168f.
* Vgl. P. C., Bd. 30, S. 431f. * Vgl. P. C., Bd. 30, S. 460ff.
94 G. B. Volz
nur Stück für Stück, wie man eine Artischocke verspeise, lasse sie sich
erreichen, durch Verhandlung, zu einem Zeitpunkt, wo Rußland
dringend der preußischen Hilfe bedürfe. Als der Türkenkrieg aus-
brach, forderte er die Ansicht des Grafen Solms, ob Rußland an Er-
werbungen in Polen denke. Solms glaubte, die Frage verneinen zu
müssen.! Diese Anfrage legt die Vermutung nahe, daß Friedrich
bei dem Áquivalent, das er bei der Erneuerung des Bündnisses mit
Rußland sich als eventuellen Ersatz für die fränkischen Markgrafen-
tümer verbürgen lieB, vielleicht an Polen dachte. Dann folgte das
Lynarsche Projekt, das, wie erwàhnt, vólig von Panin abgelehnt
wurde. Der Standpunkt, zu dem Friedrich nunmehr gelangte, tritt
klar in seinem Briefwechsel mit dem Prinzen Heinrich zutage. Die
allgemeine Lage erschien dem Prinzen für Erwerbungen günstig.
Bald sprach er von einem Stück Polens, das Rufland dem Kónig
überlassen müsse, bald von Erwerbungen, die sich Österreich, Rußland
und Preußen unter gegenseitiger Garantie verschaffen sollten. Für
den letzteren Gedanken machte er dann auch während seines Aufent-
haltes am Petersburger Hofe eifrige Propaganda. Auch drang er bei
Friedrich auf Verständigung mit Österreich. Allen diesen vielgestal-
tigen Plänen seines Bruders gegenüber blieb der König kühl bis ans
Herz hinan, indem er ihm mit dem Einwand entgegentrat, daß Rußland
und Österreich gleichermaßen scheel auf Preußens Vergrößerung blick-
ten. Und mit stiller Resignation bekannte er: „Ich will nicht in Abrede
stellen, daß Deine Gedanken vortrefflich sind; aber man muß den Wind
des Glückes in den Segeln haben, damit derartige Unternehmungen
gelingen, und dessen wage und vermag ich mir nicht zu schmeicheln"
(25. Juni 1770).3
Die Lage der Dinge schien sich zu ändern, als Österreich, alte An-
spfüche vorschützend, Ende 1770 mehrere polnische Grenzstarosteien
besetzte und für „wiedervereinigt mit dem Königreich Ungarn“ er-
klärte. Das Ereignis fand starken Widerhall in Rußland. Der russi-
sche Gesandte in Warschau äußerte daraufhin den Wunsch, daß
Österreich bei seinem Entschlusse beharren und Preußen und Ruß-
land sich über die Besitznahme eines noch bedeutenderen Stückes
einigen möchten. In Petersburg sagte man: wenn Österreich das
! Vgl. P. C., Bd. 27, S. 447f. und 5231.
Für den Briefwechsel mit Prinz Heinrich vgl. Forschungen, Bd. 18, S.
164ff. Das Schreiben vom 25. Juni 17 70 ist mitgeteilt von Koser in den Sitzungs-
berichten der Kgl. Preuß. Akademie der Wissenschaften 1908, S. 286.
Friedrich der GroBe und die orientalische Frage 95
Beispiel zur Teilung gábe, würde man Unrecht tun, nicht ebenso zu
handeln; Preußen solle sich für seine Subsidienzahlungen durch Erm-
land, Rußland für die Kriegskosten durch Polnisch-Livland entschä-
digen. Katharina II. und der Kriegsminister Tschernyschew endlich
ermunterten, auf das Vorbild des Wiener Hofes weisend, den Kónig
durch den Prinzen Heinrich zur Besetzung Ermlands. Wir hórten
schon, wie Friedrich dieses Ansinnen kurz zurückwies. Im Gegensatz
zu Rußland legte er dem Vorgehen der Österreicher in Polen keiner-
lei Bedeutung bei; er meinte: entweder würden sie die „kleinen
Parzellen“ beiFriedensschluß herausgeben oder, „hätten sie deren fórm-
liche Erwerbung im Sinn“, würden die Nachbarmächte ihrerseits in
gleicher Weise „irgend welchen alten Anspruch in Polen erheben".
So schrieb er noch am 17. Februar 1771; drei Tage später meldete
er selber alte Ansprüche auf polnisches Gebiet in Petersburg an.!
Dieser Umschwung in Friedrichs Ansichten war eben dem Prinzen
Heinrich zu danken, der ihm auf Grund seiner am russischen Hofe
gewonnenen Eindrücke nachwies— um die Worte des Königs zu wieder-
holen —, „daß er den Wind des Glückes in seinen Segeln hatte“.
Wenn Friedrich dann am 27. Februar den Russen vorschlug, ihre
eigene Entschädigung in Polen zu suchen?, so war das ein neuer Ver-
such, den Gegensatz zwischen beiden Kaiserhöfen aus der Welt zu
schaffen und die Kluft, die zwischen ihnen schier unüberwindlich sich
aufgetan, zu überbrücken.
Bisher hatte der Schwerpunkt der Verhandlungen in Berlin geruht.
Mit dem Augenblick, da Katharina II. auf Friedrichs Anregung sich
entschloß, die direkten Beziehungen mit Österreich wieder aufzu-
nehmen, verlegte er sich nach Petersburg. Beide Verhandlungen, die
mit Wien über die Friedensbedingungen, die mit Berlin über die Teilung
Polens, gingen einander parallel. So konnte es nicht ausbleiben, daß
sie sich gegenseitig auf das stärkste beeinflußten.
Wir dürfen uns kurz fassen. Ende Mai 1771 forderten die Russen den
preußischen Entwurf und überreichten den Österreichern, nachdem
Obreskow endlich von den Türken freigelassen war, ihre Bedingungen,
die im wesentlichen mit den im Dezember 1770 an König Friedrich mit-
geteilten übereinstimmten ; vor allem bestanden sie unverändert auf der
Forderung der Sequestrierung der Donaufürstentümer und der Unab-
hángigkeit der Krim. Die Antwort, die der Wiener Hof erteilte, war
! Vgl. P. C., Bd. 30, S. 456f. und 466ff. 3 Vgl. P. C., Bd. 30, S. 483.
96 G. B. Volz
nichts anderes als eine formelle Ablehnung; jetzt kündete man auch
den Russen an, daß Österreich in den Krieg eingreifen werde, wenn
die russische Armee die Donau überschreiten und versuchen sollte,
„ihre Conqueten gegen Konstantinopel auszubreiten“ . Der Gegenzug
der Russen bestand darin, daß sie in den Entwurf des Vertrages mit
Preußen einen Artikel einfügten, der die preußische Unterstützung
für den Fall der Teilnahme Osterreichs am Kriegefestsetzte. Das wardie
„Konvention“, von der Panin letzthin noch in Petersburg zum Prinzen
Heinrich gesprochen hatte. Auch jetzt ging Friedrich nicht sofort
darauf ein. Er erklärte, der Abschluß habe bis zum kommenden
Frühling Zeit (2. September); denn er glaubte nicht, daß es noch im
laufenden Jahre zum allgemeinen Kriege käme.
Da geschah das Unerwartete, daß Österreich einzulenken begann.
Maria Theresia schüttete dem preußischen Gesandten in Wien ihr
bekümmertes Herz aus. Sie eröffnete ihm, daß sie einen Ausweg aus
ihrer bedrängten Lage suche und den Russen die Hand bieten wolle
mit dem Zugeständnis der Unabhängigkeit der Tartaren, da man jene
nicht aus der Krim vertreiben könne. Um so ausdrücklicher aber er-
klärte sie, keinerlei Neuerungen in den Donaufürstentümern dulden
zu wollen (5. September).!
Hier knüpfte Friedrich an, indem er zwar den Russen die preu-
Bische Unterstützung, wenn auch in modifizierter Form und unter be-
stimmter Voraussetzung zusicherte, dann aber den russischen Verzicht
auf die Moldau und Walachei forderte ; denn die Abtretung der Donau-
fürstentümer, so erklärte er der Kaiserin Katharina, dürfe nicht zur
„Quelle eines neuen Krieges" werden (30. September). Außerdem
verlangte er als Gegenleistung für die Zusicherung der preußischen
Waffenhilfe nunmehr auch Danzig.
Nicht nur der Widerstand, dem seine neuen Forderungen am rus-
sischen Hofe begegneten, verzógerten den Abschluß des Vertrages,
sondern auch das Verhalten des Wiener Kabinetts. Dieses trug Be-
denken, den bereits von Maria Theresia verheißenen Verzicht auf die
Krim zuzugestehen. Die offizielle Antwort, in der man, wenn auch
mit gemilderter Schärfe des Tons, auf den alten Forderungen beharrte,
begleitete Kaunitz mit einem vertraulichen Doppelvorschlag. Ent-
weder, so sagte er, solle Rußland seine Kriegsentschädigung in der
Türkei erhalten, indessen mit Ausschluß der Donaufürstentümer und
1 Bericht von Rohd vom 7. September 1771 (P. C., Bd. 31, S. 362f.).
Friedrich der GroBe und die orientalische Frage 97
der Krim und mit Verzicht auf die Teilung Polens, oder es solle ein ge-
meinschaftlicher Teilungstraktat geschlossen werden, in den auch
Österreich einzubegreifen sei (24. Oktober). Kaunitz verhehlte nicht,
daß er der ersten Alternative, der Einigung mit Rußland unter Aus-
schluß Preußens, den Vorzug gebe. Allein sie wurde abgelehnt und
der zweite Weg beschritten. Dieser war schon von Anfang an durch
Preußen und Rußland in Aussicht genommen. Auf Wunsch Panins
hatte König Friedrich bereits im März des Jahres sich an den Wiener
Hof gewandt und um Mitteilung der Gründe für die Besetzung der
polnischen Grenzstarosteien gebeten, indessen eine abweisende Ant-
wort erhalten. Die Österreicher hatten versucht, die Teilung Polens zu
vereiteln; jetzt den Rückzug antretend, boten sie selbst die Hand dazu.
Ohne wesentliche Schwierigkeiten vollzog sich der weitere Fort-
gang der Verhandlungen. Wie der Kónig verlangt hatte, entsagte
Katharina II. nun in aller Form der Abtretung der Donaufürsten-
tümer durch die Pforte. Damit schwand der Kriegsgrund zwischen
beiden Kaiserhófen. Ebenso gestand Friedrich den von den Russen
geforderten Verzicht auf Danzig zu und begnügte sich mit der Ent-
schädigung, die sie ihm, wie 1767, für den Fall eines Angriffes der
Österreicher auf Kosten derselben zusicherten. Am 17. Februar 1772
erfolgte die Unterzeichnung des preußisch-russischen Vertrages, der
aus politischen Rücksichten auf den 15. Januar zurückdatiert wurde,
und am 5. August des Jahres die der Verträge beider Mächte mit Öster-
reich über die Teilung Polens.
Deutlich spiegeln sich die Zeitereignisse in ihnen wider; denn, ob-
wohl dem Gegenstand des Vertrages fremd, wurden zwischen Preußen
und Rußland Bestimmungen über die preußische Waffenhilfe gegen
Österreich aufgenommen, während in die Verträge vom August die
Petersburger Regierung einen Artikel einfügte, der sich auf die „guten
Dienste“ Preußens und Österreichs bei dem russisch-türkischen
Friedenskongreß bezog. Darin Ift ein neues Zeugnis, daß das Pro-
blem der preußisch-österreichischen Friedensvermittlung den Aus-
gangspunkt der Verhandlungen bildete, die zu dem AbschluB dieser
Verträge führten. Wer den Gang der Ereignisse sich vergegenwärtigt,
wird erkennen, daß auf dem Grunde der orientalischen Frage die Tei-
lung Polens wurzelt. Sie entsprang, nach dem Worte Rankes,! dem
„Konflikt der großen Interessen“. ur
! Vgl. „Die deutschen Mächte und der Fürstenbund“, Bd. 1, S. 12 (Leip-
zig 1871).
Histor, Vierteljahrsohrift. 1916. 1/3 1
98 G. B. Volz
Gemäß den Verträgen vom August nahmen die Gesandten Preußens
und Österreichs am Kongreß von Fokschani teil, der ebenso ergebnis-
los verlief, wie der zweite Kongreß von Bukarest. Auf dem Schlacht-
feld erzwang Rußland 1774 den Frieden von Kutschuk-Kainardsche,
durch den die Unabhängigkeit der Tartaren proklamiert wurde,
während die Donaufürstentümer nach dem Verlangen Österreichs
den Türken unverkürzt verblieben. Eben die Entschädigung dafür
hatte Rußland in Polen erhalten. `
Wie anders das Bild, das Übersberger von den Ereignissen ent-
wirft! Er teilt den Brief mit, den Kónig Friedrich am 4. Jahuar 1771
auf die Zustellung der russischen Friedensbedingungen an Katharina II.
richtete, und ihre ablehnende Antwort vom 30. Januar. Dann fáhrt
er fort: ,, Aber Friedrich gab die Partie nicht verloren. Die Haupt-
sache war für Preußen nach seiner Meinung, weder von Rußland noch
von Österreich sich mitreißen zu lassen und seine Zustimmung zu
nichts zu geben, was seinem Plane der Neutralität widerspreche, den
er in jedem Falle und um jeden Preis festhalten wolle. Vor allem war
es ihm darum zu tun, eine Entschádigung für die Subsidien zu erhal-
ten, die er Rußland zu zahlen hatte. Vorläufig kam es ihm nur darauf
an, quelque petite partie de la Pologne zu erhalten; im weiteren Ver-
laufe der Ereignisse hat er dann geschickt die Spannung zwischen
Österreich und Rußland zu seinem Vorteile auszunutzen verstanden“
(S. 316). |
Stellen wir diesen Ausführungen unsere Darstellung gegenüber,
so ergibt sich zunächst, daß Übersberger vollkommen die beiden
Phasen der Entwicklung durcheinanderwirft, die durch die Rückkehr
des Prinzen Heinrich aus Rußland und den durch ihn herbeigeführten
Wechsel in der Stellungnahme Friedrichs gekennzeichnet sind. Mit
keiner Silbe erwähnt er den Verzicht des Königs auf das russische An-
gebot der Besetzung Ermlands. Wenn Friedrich, obwohl gleichmäßig
von Rußland und Österreich umworben, beschloß, sich vollkommen
neutral zu halten, so heißt das eben nichts anderes, als daß er ,,die
Partie verloren gab“. Und wenn er dann auf Heinrichs Vorstellungen
hin den Russen die Teilung Polens vorschlug, so bedeutet das wieder-
um nichts anderes als den Verzicht auf seinen Neutralitätsplan. Die
Folge lehrte ja auch, daß er zur Unterstützung Rußlands sich verpflich-
ten mußte, sollten die Verhandlungen über die Teilung nicht scheitern.
Ferner entspricht es durchaus den Grundsätzen einer gesunden
Politik, wenn Friedrich eine Entschädigung für seine Subsidienleistung
Friedrich der Große und die orientalische Frage 99
anstrebte. Aber ein anderes ist es, ob dies, wie Übersberger es dar-
stellt,! den Leitstern seines Handelns bildete. Das ist mit aller Ent-
schiedenheit zu bestreiten.
Das Ziel, das Kónig Friedrich von Anfang an verfolgte, bestand
darin, zu verhüten, daß sich der russisch-türkische Krieg zu einem
allgemeinen europäischen entwickelte, in dessen Strudel auch Preu-
Ben unrettbar gerissen worden wäre. Die Gefahr war um so größer,
als er zur Unterstützung Rußlands verpflichtet war, sobald Österreich
angriff. Und da Österreich mit den Franzosen verbündet war, stand
zu befürchten, daß auch diese alsdann zu Felde zogen.
Die Beweggründe, die Friedrichs Handeln bestimmten, waren von
zwingender Gewalt. Noch hatte sich Preußen kaum von den Leiden
und Opfern des Siebenjährigen Krieges erholt. Das Werk des mili-
tärischen und wirtschaftlichen „Retablissements“, das er 1763 sofort
in Angriff genommen hatte, war noch keineswegs abgeschlossen. Dazu
war es ihm keinen Augenblick zweifelhaft, daß die Hauptlast des
Krieges auf seine Schultern fiel. „Ich werde vielleicht“, so schrieb er
am 13. Dezember 1770 seinem Bruder, „die Österreicher und Fran-
zosen allein auf dem Halse haben. Auf diese Weise läßt sich nichts
Großes ausrichten, und beim Friedensschluß werde ich höchstens mei-
nen gegenwärtigen Besitzstand behalten; aber Heer und Provinzen
wären ruiniert, das ganze Geld des Staates im Dienste RuDlands
ausgegeben. ' |
In den letzten Worten lag keinerlei Übertreibung. Denn dieser
Krieg an der Seite Rußlands war ein Krieg im Interesse Rußlands,
ein Kampf für eine fremde Sache. Hatte etwa Preußen irgendwelche
! Nach Übersberger war es Friedrichs „erster Entschluß“, einen Anteil
an der russischen Beute zu erhalten, ‚ohne das Schwert ziehen zu müssen“
(8. 303). Damit stellt er die Dinge auf den Kopf; denn die Absicht des Königs
war umgekehrt, den Ausbruch eines allgemeinen Krieges, an dem auch Preußen
hätte teilnehmen müssen, zu verhüten. Um so besser, wenn es ihm glückte,
gleichzeitig eine Entschädigung für die Subsidienzahlung zu erlangen! Mit seiner
Behauptung steht Übersberger ganz im Banne der Darstellung Alfred von Ar-
neths, der er auch das Zitat aus einem Schreiben Friedrichs an Prinz Heinrich
entlehnt, das nach Arneth „wie mit einem elektrischen Schlage ein helles
Licht" auf die innersten Beweggründe des Königs werfen soll (vgl. v. Arneth,
Bd. 8, S. 272). Der angezogene Ausspruch Friedrichs vom 11. Januar 1771 lau-
tet: „Je suis leur allié [der Russen], mais jamais je ne serai leur esclave et tra-
vaillerai servilement à leur agrandissement, sans qu'il n'y ait rien de stipulé en
ma faveur“ (P. C., Bd. 30, S. 385).
* Vgl. P. C., Bd. 30, S. 318.
. ris
100 G. B. Volz
Vorteile von der Ausdehnung der Macht der Russen auf dem Balkan
für sich zu erhoffen? Bei der orientalischen Frage handelte es sich
einzig und allein um russische und ósterreichische Interessen. Sogar
die Erhaltung der Integritát des Türkischen Reiches war für Friedrich
nur eine Frage von sekundärer Bedeutung. Noch ein zweiter Gesichts-
punkt kommt in Betracht. Zwar entstellte Kaunitz die Sachlage,
wenn er durch Kaiser Joseph, dessen er sich in Neiße als Sprachrohr
bediente, Preußen als „Vorposten“ gegen Rußland bezeichnen ließ.“
Aber soviel trifft zu, daß eine allzu große Erstarkung der moskowiti-
schen Macht eine Bedrohung für Preußens Selbständigkeit in sich
schloß. Friedrich erkannte das selbst unumwunden an? und prophe-
zeite auch dem ósterreichischen Staatskanzler in Máhrisch-Neustadt :
eines Tages werde es vielleicht dahin kommen, daf er sich im Verein
mit dem Wiener Hofe dem reißenden Anwachsen der Macht Ruß-
lands, das die übrigen Staaten zu überfluten drohe, entgegenstellen
müßte. Solange indessen Österreich fortfuhr, wie das Kaunitz in
Neutsadt als Staatsgrundsatz proklamierte, am Bunde mit Frankreich
festzuhalten, solange war Friedrich auf Rußland angewiesen, mußte
die russische Allianz „Eck- und Grundstein" des preußischen Sy-
stems bleiben. Unter diesen Umständen trug der König mit Recht
äußerstes Bedenken, um das bekannte Wort Fürst Bismarcks zu
variieren, „die gesunden Knochen eines einzigen pommerschen Gre-
nadiers in dem Widerstreit der russisch-österreichischen Politik aufs
Spiel zu setzen, „solange er in dem Ganzen für Preußen kein Interesse
sah“.
Wie ein Damoklesschwert, so schwebte seit Beginn des Kampfes
zwischen Russen und Türken die Gefahr des Ausbruches eines all-
gemeinen Krieges über ihm. Daher ging sein ganzes Trachten von
Anfang an darauf, dieser Gefahr vorzubeugen. So schloß er in Neiße
das Neutralitätsabkommen mit Joseph II., drang er in Petersburg
wie in Konstantinopel auf baldige Wiederherstellung des Friedens,
betrieb er in Wien die gemeinsame Übernahme der Vermittlung, und
als die Russen ihre Friedensbedingungen stellten, die den offenen Kon-
! Vgl. Beer, Zusammenkünfte (Archiv für österr. Gesch., Bd. 47, S. 454)
und P. C., Bd. 29, S. 46, Anm. 5.
? So schreibt er am 24. Januar 1771 an Heinrich: „Je croirais faire une
faute impardonnable en politique, si je travaillais à l'agrandissement d'une
puissance, qui pourra devenir un voisin redoutable et terrible pour toute l’Europe“
(P. C., Bd. 30, S. 407).
Friedrich der GroBe und die orientalische Frage 101
flikt mit Österreich heraufbeschworen, da wies er sie darauf hin, in
Polen ihre Entschädigung zu suchen, und schlug die Teilung dieses
Landes vor. In der Tat führte dieser Vorschlag, die Lösung der orien-
talischen Frage vertagend, zur friedlichen Verstándigung zwischen
Petersburg und Wien.
In den Zitaten aus den , Denkwürdigkeiten", die Ubersberger
zur Fundierung seiner Ansicht anführt, sind die leitenden Gedanken
Friedrichs nicht enthalten. Und doch hat sich der Kónig in diesem
Memoirenwerke mit aller erdenklichen Klarheit über die entschei-
denden Motive seiner Politik ausgesprochen,! indem er als den „Haupt-
grund“ für den Vorschlag der Teilung Polens die Absicht bezeichnet,
„einen allgemeinen Krieg zu vermeiden, der dicht vor seinem Aus-
bruche stand". Sie war, wie er dort weiter bemerkt, „das einzige
Mittel, das blieb, um neue Wirren zu vermeiden und alle Welt zu-
frieden zu stellen.“
! Oeuvres de Frederic le Grand, Bd. 6, S. 35: „La principale raison était
celle d'éviter une guerre générale toute prête à éclore.“ Vgl. ebda S. 23. 27. 47.
N
102
Kleine Mitteilungen.
Das carmen de Timone comite. '
Die älteste Nachricht von der Überlieferung des ‘carmen de Timone comite
el de miraculo fontis sancti Corbiniani primi Frisingensis ecclesiae episcopi',
das uns im Cod. Monac. lat. 21571 (einst Weihenst. 71) fol. 2337 — 2357
saec, XI erhalten ist?, haben wir in der Handschrift selbst. Bei Beginn des
Gedichtes ist am Rande zu lesen: Versuum istorum initium non neglegentia
uel ignavia est relictum sed pocius uetuslate deletum in rotula scilicet antiquitus
composila, unde hec sunt transscripta. Die Handschrift, in der unser Gedicht
enthalten ist, wird auch in dem alten Katalog der einstigen Weihenstephaner
Bibliothek erwähnt: Collationes patrum diversorum in uno volumine. Weiter-
hin begegnet uns das Gedicht in der Schrift De prima fundatione monasterii
in Weihenstephan.! Kaspar Brusch, der auf seinen Reisen auch nach Freising
und Weihenstephan kam, kannte das Gedicht und nahm einige Verse in seine
Chronologia monasteriorum? auf (v. 111—116, 119—120) und Pez (Thes.
anecd. I. p. XXVI) spricht von ihm als einen.'amplum elegiacum carmen
und notiert die verstümmelten Verse 1 und 2 mit der schon erwühnten Rand-
bemerkung. Zuerst gab das Gedicht, wenn wir von dem Verfasser der Schrift
De prima fundatione monasterii in Weihenstephan absehen, Meichelbeck
heraus in seiner Historia Frisingensis (I, 2 p. 38 sqq.) und nach ihm Deu-
tinger mit der bereits genannten Schrift De prima fundatione monasterii
in Weihenstephan. Die kritische Ausgabe stammt von Ernst Dümmler
in den M.G.P. lat. med. aev. II. p. 120 sqq.$
1 Über dieses Gedicht sprach ich Anfang des Wintersemesters 1913/14 in den
Übungen von Herrn Privatdozenten Dr. P. Lehmann, und der sich anschließen-
den Diskussion und Kritik verdanke ich manche Anregung und manchen Wink
für die vorliegende Arbeit.
* Catalog. codd. mss. Monac. IV, 4 Nr. 62.
3 Pez, Thes. anecd. tom I. XXV. Schmeller, Serapeum II, 247. Becker,
Catalogi bibliothecarum antiqui p. 173 sq.
Diesen Titel gab der Schrift der Herausgeber Deutinger in den Beytrügen
zur Gesohichte des Erzbisthums München und Freysing. Bd. III (1851) S. 555.
Deutinger vermutete Veit Arnpeck sei der Verfasser dieser Schrift. Dagegen
spricht Leidinger, Über die Schriften des bayerischen Chronisten Veit Arnpeck
1893 S. 89 ff., diese Schrift mit schwerwiegenden Argumenten dem Arnpeck ab.
5 Chrorologia monasteriorum 1682 p. 649.
Ich habe die Hs. nochmals verglichen. Die fol. 233* —235", die das Gedicht
enthalten, sind in zwei Kolumnen geschrieben und zwar so, daB links immer
2222 soc dai
Das carmen de Timone comite 103
Die Handlung des Gedichtes ist kurz folgende. Graf Timo hält auf den
Höhen von Weihenstephan Gericht; unterdessen trinkt sein Hund aus dem
heiligen Quell und verendet. Diese einfache Geschichte hat der Dichter
sehr erweitert. Das richterliche Walten Timos gibt ihm Anlaß zu Vergleichen
mit dem Wirken Davids, Jobs, Moses usw., und an die Schilderung des
Gerichtsverfahrens knüpft er Betrachtungen über Gottesgerichte. Die soge-
nannte heilige Quelle Korbinians erinnert ihn an ein Wunder, das er auch
mit angesehen hat. Als man nämlich das Grundstück, auf dem sich der Quell
befand, verkaufen wollte und Hunde aus dem heiligen Wasser tranken, ver-
siegte er und konnte erst durch einen Bittgang wieder hervorgerufen werden.
Der Dichter erzählt in gewandten Versen seine Geschichte unter Ver-
wendung von zahlreichen Floskeln aus Ovid und Vergil; seine Vergleiche
nimmt er aus der Bibel!, an deren Wortlaut er sich manchmal sehr eng an-
schließt. (So z. B. v. 21—22. 35.) Er liebt Wortspiele, so v. 9—10, 29—30,
42, und verwendet an mehreren Stellen auch den Reim (v. 18, 19, 20, 28, 32,
33, 66, 96, 98, 101). An sprachlichen Eigentümlichkeiten finden sich in dem
Gedichte seltene Formen wie v. 22 conteruit, v. 31 adentes gebildet von
adsum und v.49 faxit. v.69 ist das Wort disceptamen von disceptare
gebildet, das sich sonst nirgends belegen läßt.
Zwei Probleme waren es, die mich an diesem Gedichte besonders beschäf-
ügten, nämlich des Dichters Anschauung über die Gottesurteile und die
möglichst genaue zeitliche Fixierung des Gedichtes.
Unser Dichter übt an den Gottesgerichten eine Kritik, die für die damalige
Zeit eine Aufgeklärtheit verrät, wie man sie kaum erwartet. Er sagt:
V. 73—86 Ignis, aqua occultos rimantur frustra reatus,
Quod ratio prorsus futile vera probat.
Nam si obstrusa queunt retegi prodentibus undis,
Proditor aut dubiis actibus esse focus,
Haud opus est ratio, sapientia nulla necesse est,
Totus in ambiguum sermo loquax teritur.
Sanctorum nutat series incerta librorum,
Argumenta sacrae cum fides pereunt.
Postremo cur iudicium speratur habendum,
Si in vita hac homines nulla latere queunt?
Verum alias haec: nunc, quod causa reposcit, agamus,
Quae per se cuiquam [rivula iure patent.
Sunt super his exempla, quibus studiosa voluntas
Quod nostrae fidei congruit inspiciat.
In Widerspruch mit diesem aufgeklärten Geiste steht, worauf Riezler? auf-
der Hexameter und rechts der Pentameter steht. V. 7 hat die Hs. diffundit.
Dümmler diffudit.
' Das ganze Material ist aus dem Apparate von Dümmler ersichtlich.
3 Geschichte Bayerns I. S. 300.
104 Jakob Brummer
merksam macht, die weitere Erzählung, die voll naiven Wunderglaubens
ist. Es ist wohl klar, daB der Dichter hier nicht seine eigenen Ideen gibt,
die in ihm allmáhlich ausgereift sind. Er entnahm diese Gedanken über die
Gottesurteile, da sie ihm zusagten, jedenfalls einer Vorlage. Man hat schon
lange auf die Schrift Agobards von Lyon hingewiesen!: Contra damnabilem
opinionem pulanlium divini iudicii verilalem igne, vel aquis, vel conflictu
armorum patefieri. Dort heißt es (Migne Patr. lat. 104 p. 254): Haec pie
humiliterque considerantibus apparet non posse caedibus, ferro vel aqua, occultas
et latentes res inveniri. Nam si possent, ubi essent. occulta Dei iudicia ..
Quod si talibus adinventionibus, ut saepe diximus, valerent lalentes culpae in-
veniri, nec sapientia, nec sapienles, neque iudices, neque magistri essent neces-
8arti.
Agobard in seinen Schriften und unser Dichter stehen in der Anschauung
über die Gottesurteile, „die so tiefe Wurzeln im Glauben des Volks geschlagen,
daß sie das Christentum und die spätere Gesetzgebung ihm nur allmählich
entreiBen konnte, anfangs aber und lange Zeiten hindurch dulden und sogar
durch kirchliche Gebräuche heiligen mußte‘ ?, in so früher Zeit ganz allein,
und die Ähnlichkeit der beiden angeführten Stellen legt die Vermutung
nahe, unser Dichter habe die Schriften des großen Bischofs von Lyon gekannt.?
Ein direkter Beweis freilich läßt sich dafür nicht erbringen, denn weder in
Freising noch in Weihenstephan sind Agobards Schriften nachzuweisen.
Wenn man aber bedenkt, daß Leidrad, der Diakon an der Kirche zu Freising
war und von Karl dem Großen auf den Bischofsstuhl von Lyon: berufen
wurde, der Lehrer Agobards war“, der ihm 813 im Amte folgte, so scheinen
auch für die spätere Zeit Beziehungen zwischen Freising und Lyon mindestens
nicht unwahrscheinlich.
Das zweite Problem, das an unserem Gedichte besonders interessiert, ist
die Frage nach seiner Entstehungszeit.
Die gewöhnliche Annahme ist, das Gedicht sei nach dem Jahre 834 verfaßt.
So heißt es bei Riezler Gesch. Bayerns I S. 300: „Zwischen 834 und 8455
1 So J. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer * 1899 Bd. II S. 564. Anm.
Herr Dr. Lehmann machte mich noch aufmerksam auf Hauck, Kirchenge-
schichte Deutschlands II. S. 761 ff., wo über Gottesgerichte gesprochen wird.
Hauck 8.8. O. 770 meint ,in Deutschland nahm niemand Anstoß daran“.
2 J. Grimm a. a. O. 564.
3 Die schon erwähnte Schrift Agobards, in der sich die angeführte Stelle
findet, ist wahrscheinlich kurz vor dem Wormser Reichstag 829 entstanden.
Vgl. Friedrich Marcks, Die politisch-kirchliche Wirksamkeit des Erzbischofs
Agobard v. Lyon. Programm Viersen 1888 S. 18.
4 Vgl. Watten bach, Geschichtsquellen I’? S. 172.
5 Warum Riezler als äußersten Entstehungstermin 845 annimmt, konnte
ich nicht finden. Gegen 845 spricht schon die Unterschrift der Urkunde bei
Meichelbeck, Hist. Fris. T. 2 p. 310 sq. aus dem Jahre 838, wo es heißt: Actum
e
Das carmen de Timone comite 105
verfaßte ein Freisinger Kleriker das merkwürdige, im Anfange nicht erhaltene
Gedicht. Dümmler (MG. Poet. lat. med. aev. II. 120 sqq.) vermutet,
daB der Dichter ein Zeitgenosse des Timo gewesen sei und fährt dann fort:
Post annum 834 eum scripsisse colligitur, eo quod reliquiae S. Alexandri papae,
quas Hitto Frisingensis episcopus (811 —835) hoc anno Roma attulit, laudantur.
An Dümmler schließt sich Manitius an (Geschichte der lat. Lit. des Mittel-
alters I. S. 598 f.), der ebenfalls annimmt, daß v. 60 und 62 die Übertragung
des heiligen Alexander voraussetzen. Ein wenig anders urteilt Wattenbach
(M. G. S. S. XV, 286): Translatio ipsa commemoratur in carmine illo de
Timone comite quod scriptum est, cum reliquiae Roma advenissent, sed
in St. Stephani ecclesiam, quae tunc aedificabatur, nondum illatae essent.
Um die Entstehungszeit unseres Gedichtes festzusetzen, ging man von den
V 61 —64 aus:
ersen 61 ss Edita surrexere novi fastigia templi,
Eminus adveniens quod procul aspiciat.
Haec te, praesul Alexander martyrque, parato
Expectant gremio cunctipotentis ope.
Diese Verse besagen, daß das Gotteshaus vollendet war, als der Dichter
schrieb, und daB man die Reliquien des hl. Alexander erwartete. So inter-
pretierte wohl auch Wattenbach (a. a. O.) die Stelle und kam zur Annahme.
daB die Reliquien bereits nach Freising überführt, aber noch nicht in Weihen-
Stephan beigesetzt waren. In dem angeführten Ereignis haben wir also einen
Terminus ante quem für unseren Dichter. Als Jahr der translatio gilt 834
im Anschluß an den Bericht! (M. G. S. S. XV, 286). Nach dem Berichte
kam nümlich der Freisinger Bischof Hitto im Jahre 834 nach Rom und wurde
am Pfingstfeste vom Papste Gregorius IV. mit den Leibern des heiligen
Alexander und des heiligen Justinus beschenkt. Diese Tatsache erwähnt,
ohne das Jahr 834 anzugeben, auch Conradus Sacrista (M. G. S. S. XXIV,
320 L 36): Hie (= Hitto) in Weihenstephan iniciavit Dei servicium ... Qui
sanctos Alexandrum et Jusiinum de Roma huc attulit. Veit Arnpeck, De
gestis Episc. Fris. (Deutinger, Beyträge zur Geschichte des Erzbisthums
München und Freysing III (1851] S. 485), der den Conradus Sacrista benutzt
hat, berichtet ebenfalls, daß Hitto 834 in Rom war. Arnpeck kannte den Bericht
über die translatio, soviel ich sehe, nicht. Er hat die Angabe 834 offenbar
aus einer uns nicht bekannten Quelle. ? In der Schrift de prima fundatione
monasterii in Weihenstephan (Deutinger a. a. O. 562) wird zuerst im Anschluß
est hoc ad Frisingas in monte Sancti Stephani, in ecclesia, ubi requiescunt Sanc-
torum Corpora Alexandri Papae atque Justini Confessoris.
Wenn der Bericht auch nach Winterfeld (Neues Archiv XXVI [1901]
S. 751ff.) gefälscht ist, so hatte der Schreiber für die geschichtliche Tatsache
dozh wohl dürre Angaben gekannt. So wahrscheinlich auch das Jahr 834.
2 Daß Arnpeck neben Conradus Sacrista auch Urkunden benutzt und den
Conradus Sacrista an manchen Stellen geändert hat, vg!. Leidinger a.a. O. 97.
106 Jakob Brummer: Das carmen de Timone comite
an Conradus Sacrista ohne Jahresangabe von Hittos Aufenthalt in Rom
berichtet. An einer späteren Stelle heißt es dann (S. 564), zu sei 833 in
Rom gewesen.!
Nach diesem Exkurs kehren wir wieder zu unseren Versen zurück. Aus
ihnen wurde erschlossen, daB man den Leib des heiligen Alexander erwartete.
Hitto war jedenfalls von seiner Romreise noch nicht zurück, als die Verse
geschrieben wurden, sonst hátte sich unser Dichter die Erwühnung des
heiligen Justinus, dessen Reliquien Hitto ebenfalls mitbrachte, nicht ent-
gehen lassen. Man erwartete eben nur den Leib des heiligen Alexander,
den sich Hitto in Rom holen wollte. Die sich aus den Versen 61 —64 ergebende
Annahme, unser Dichter habe vor der Ankunft der Reliquien in Freising
geschrieben, wird noch durch andere Kriterien verstárkt. In dem entstellten
Anfang des Gedichtes wird eine Romreise erwähnt“. V.2... eum Romam
sudor agebat iler. Hitto war in Rom, um sich den Leib des Heiligen zu holen.
Auch v. 1 läßt eine Deutung zu: . . instanti oplatus quae contigit anno. Was
im gegenwártigen Jahre, also im Jahre als der Dichter schrieb, sich ereignete.
wird erwähnt. Die ganze Reihe der Ereignisse will der Dichter besingen.
V. 4/5. ec series, quoniam nota est, percurrere plectro . . . ictim nostra Thalia
cito. Die Situation wáre demnach folgende: Hitto ist in Rom. Wührend dieser
Zeit vertrocknet die sog. heilige Quelle Corbinians. Man unternimmt einen
Bittgang zur Quelle, und es gelingt, sie wieder hervorzurufen. Der Dichter
war wohl selbst an dieser Veranstaltung beteiligt. V. 123 spricht „noster
Oudalbaldus ... ait". Merkwürdig ist ferner, daß bei dem Zuge zur Quelle,
an dem sich Klerus und Volk beteiligt (v. 119), der Bischof nicht erwühnt
wird. Wäre er in Freising gewesen, so hätte er sicherlich an dieser Bitt-
prozession teilgenommen, und unser Dichter hätte nicht versäumt, das zu
erwähnen. So führte man nur die ‚„cambutta patris“ (v. 117) mit sich.
Diese Jahresangabe ist eines der Argumente, auf Grund deren Leidinger
(a. a. O. 97) die Schrift De prima fundatione .. dem Arnpeok abspricht. Eine
Entscheidung, ob 833 oder 834 das richtige Jahr sei für den Aufenthalt Hittos
in Rom, ließe sich nur nach einer eingehenden Quellenuntersuchung der beiden
Sehriften treffen.
* In den Übungen versuchten wir auch den Anfang des Gedichtes ver-
schiedentlich zu ergänzen. Ich setze eine von Herrn Dr. Lehmann vorgeschla-
gene Móglichkeit einer Ergünzung hierher:
KNarrare»instanti optatur quod (statt des überlieferten optatus quae) contigit anno,
KHitto) cum (statt eum) Romam sudore (statt sudor) agebat iter.
Haec series quia non (statt quoniam) nola est, percurrere plectro
(Incipiat str»ictim nostra Thalia cito.
Die Ergänzungen v. 3 (hyaec, v. 4 «incipiat str»ictim stammen von Dümm-
ler. a.a. O. v. 2 bleibt es fraglich, ob man den metrischen Verstoß sudore unserem
Dichter zumuten darf. Das überlieferte sudor gibt keinen Sinn. Für v.3
schlug Dr. Lehmann noch vor: (N»ec series quoniam ...
W.Biereye: Contemptus u.reatus maiestatis i.d. Gelnhäuser Urkunde usw. 107
Aus diesen Erwägungen ergibt sieh, daß das Gedicht während der Ab-
wesenheit Hittos und vor der Überführung der Reliquien nach
Freising entstanden ist. Die Annahme, das Gedicht setze die Überführung
des heiligen Alexander voraus, erweist sich als unhaltbar.
Wer war der Dichter? Darüber lassen sich natürlich nur Vermutungen
aufstellen. Zur Zeit Hittos lebte als Lehrer an der Domschule zu Freising
Erchambert, der sich eingehend mit grammatischen Studien beschäftigte. !
Wir dürfen wohl annehmen, daß er sich auch in Versen versuchte, und viel-
leicht haben wir in unserem Gedichte einen solchen gelungenen Versuch.
München. Jakob Brummer.
Contemptus und reatus maiestatis
in der Gelnhäuser Urkunde vom 13. April 1180.
Mit großem Scharfsinn ist in den letzten Jahren von einer ganzen Reihe
von Forschern? versucht worden, eine wirklich befriedigende Auslegung der
berühmten Gelnhäuser Urkunde vom 13. April 1180 zu geben, in der Kaiser
Friedrich I. den Erzbischof Phillipp von Köln mit dem westlichen Teile des alten
Herzogtums Sachsen belehnt. Aber erst nachdem Haller die Überreste der
ursprünglichen Schriftzeichen in der Urschrift selbst eingehend geprüft und
im Anschluß an seine Abhandlung: der Sturz Heinrichs des Löwen? den Text
der Urkunde mit den sich aus seiner Untersuchung ergebenden sehr wich-
tigen Abweichungen von der bisherigen Lesart neu veröffentlicht hat, ist
eine feste Grundlage für eine neue Auslegung der Urkunde geschaffen. Den-
noch scheint mir auch Hallers Auslegung und Übersetzung in dem Teil, der
über die Schuld Heinrichs handelt, anfechtbar.
Der Wortlaut der Urkunde lautet an der entscheidenden Stelle nach der
Hallerschen Neuausgabe folgendermaßen:
Proinde tam presentium quam futurorum imperii fidelium noverit uni-
“versitas, qualiter Heinricus quondam dux Bawarię et Westfalie, eo quod
ecclesiarum dei et nobilium imperii libertatem, possessiones eorum oecupando
et iura ipsorum imminuendo, graviter oppresserat*, ex instanti principum
1 Die wichtigsten Stellen bei Manitius, Lat. Lit. des Mittelalters J. S. 490 ff.
3 Über die Literatur s. Güterbock,Der Prozeß Heinrichs des Löwen. (Berlin
1909, S. 3, Anm. 1 u. 2, S. 4, Anm. 1.) — An neuesten Untersuchungen treten
hinzu: Haller, Der Sturz Heinrichs des Lówen. (Im Archiv f. Urkunden-
forschung, Bd. III, S. 295— 150; auch als Sonderdruck Leipzig 1911 erschienen.)
H. Niese in Histor. Zeitschr., 3. F., Bd. XVI, S. 550ff., und als letzte sehr mit
Kritik zu lesende Schrift: W. Ch. Francke, Barbarossas Angaben über das
Gerichtsverfahren gegen Heinrich den Löwen (Hannover 1913).
? Haller, Der Sturz Heinrichs des Löwen S. 448ff.
* Im Text der Mon. Germ. Hist., Constit. I, S. 381: oppresserit.
108 W. Biereye
querimonia et plurimorum nobilium trina ! citatione vocatus maiestati nostre
. presentari contempserit et pro hae contumacia principum et sue conditionis
Sueuorum prosriptionis nostre inciderit sententiam; deinde quoniam in
ecclesias dei et principum ac nobilium iura et libertatem grassari non destitit? :
tam pro illorum iniuria quam pro multiplici contemptu nobis exhibito
ac precipue pro evidenti reatu maiestatis sub feodali iure legitimo
trino edicto ad nostram citatus audientiam, eo quod se absentasset nec ali-
quem pro se misisset responsalem, contumax iudicatus est ac proinde tam
ducatus Bawarię quam Westfalie et Angarię quam etiam universa qug ab
imperio tenuit? beneficia per unanimem principum sententiam in sollempni
curia Wirzibure celebrata ei abiudicata sunt...
! Aus zwei Gründen ist Hallers Deutung der Urkundenstelle, vor allem
hinsichtlich der Erklärung der Ausdrücke contemptus und reatus maiestatis^,
anzufechten.| Erstens gründet Haller seine Ausführungen auf den alten
Text und nicht auf den von ihm selbst verbesserten neuen, dann hat er aber
auch gerade an dieser Stelle die von ihm aufgestellte Forderung, „die Gliede-
rung des Satzbaus nicht aus dem Inhalt, sondern aus dem Wortlaute, rein
grammatisch, zu erkennen“, unberücksichtigt gelassen. Es ist kaum anzu-
nehmen, daß bei der entscheidenden Wichtigkeit, die die Gelnhäuser Urkunde
im Kampf gegen Heinrich den Löwen haben mußte, nicht jedes Wort genau
überlegt und abgewogen ist. Ist dies aber der Fall, so wird eine Auslegung
der Urkunde zunächst rein grammatikalisch mit einer Auflösung der langen
Satzperiode, die über des Herzogs Schuld Aufklärung gibt, beginnen müssen,
ohne sich zunächst um Parallelen in andern mehr oder minder gleichzeitigen
Prozessen ähnlicher Art zu kümmern.
Von entscheidender Bedeutung ist vor allem der Wechsel von Indikativ
und Konjunktiv in unserer Urkunde. Das Fragewort qualiter leitet nach
dem Zeitwort des Erkennens noverit einen indirekten Fragesatz ein, dessen
Prädikat nach den Regeln der Zeitenfolge im Konjunktiv Perfekti stehen
muß. Contempserit und inciderit sententiam? sind dadurch deutlich als zu
! Im Text der M. G. H., s. Anm. 3, quia.
3 M. G. H., Constit. I, S. 384: destiterit.
* M. G. H., Constit. I, S. 384: tenuerit.
* Franckes Schrift, s. S. 1, Anm. 1, bedarf kaum noch einer besonderen
Widerlegung. Bezeichnend für Franckes Sorgfalt ist der Satz S. 10: „Folgen
wir nun, abgesehen von „trina“, Haller, so lautet die Urkunde.. Es folgt
dann aber nicht etwa der von Haller verbesserte Text, sondern derjenige Weilands
aus dem M. G. H. mit allen seinen Fehlern.
° Haller, Der Sturz usw., S. 361ff. e Haller, a. a. O., S. 357.
* Allerdings bringt Haller, a.a. O., S. 358 eine ganze Reihe von Beispielen
aus Erlassen Friedrichs I., in denen auf ein Verbum sentiendi abweichend von
klassischer Latinität qualiter mit dem Indikativ folgt. Es ist aber, wie Haller
selbst zugibt, nicht ausgeschlossen, daB wir es hier mit einer Empfängerausfer-
C PEE —
j
Contemptus und reatus maiestatis i. d.Gelnháuser Urkandev.18. April 1180 109
qualiter gehórend gekennzeichnet. Bis hierher folge ich durchaus Haller.
Nach sententiam folgt deutlich ein Einschnitt; das Bindewort deinde mit dem
folgenden iudicatus est kann unmöglich noch von noverit abhängen und leitet
ein neues Satzgefüge ein. :
Das entscheidendeWort, das ich aus grammatikalischen Gründen in andere
Beziehung zu den übrigen Teilen der Periode setzen muß als wie Haller,
ist: absentasset nec ... misisset. Haller bezieht es auf contumax iudicatus
est! und übersetzt daher auch: „sintemalen er fortgeblieben und keinen
Fürsprech an seiner Statt gesandt, für widerspenstig erklärt.. Warum
steht aber gerade an dieser Stelle nach eo quod der Konjunktiv, während
oben auf das gleiche eo quod der Indikativ oppresserat folgt? In dem Satze
eo quod ... graviter oppresserat soll offensichtlich die tatsächliche Begrün-
dung zu trina citatione vocatus gegeben werden, also eine Tatsache, die klar
und erwiesen vor Augen lag. Nicht minder offensichtlich war aber das Aus-
bleiben Heinrichs an den Gerichtsterminen des kaiserlichen Lehnsgerichts.
Es muß daher doch wohl bei den Worten absentasset und misisset ein beson-
derer Grund vorliegen, weshalb der Verfasser der Urkunde hier den Kon-
junktiv gewählt hat. Und da ist nur eine einzige Deutung möglich: eo quod
se absentasset ist gar nicht die Begründung für contumax iudicatus est,
sondern die juristische Erklürung des hier vorliegenden Falls von reatus
maiestatis, die in indirekter Rede, also im Konjunktiv, an dies Wort ange-
schlossen ist. Ich gebe daher diesem zweiten Teil der Periode folgende von
Hallers Text abweichende Zeichensetzung: tam pro illorum iniuria quam
pro multiplici contemptu nobis exhibito ac precipue pro evidenti reatu
maiestatis, sub feodali iure legitimo trino edicto ad nostram citatus audien-
tiam eo quod se absentasset nec aliquem pro se mississet responsalem, con-
tumax iudicatus est. Das Bedenken, das sich etwa gegen die eigentümliche
Wortstellung in dem Nebensatz sub feodali bis responsalem erheben könnte,
halte ich nach den Ausführungen von Ficker® und Güterbock* über diesen
Punkt für belanglos. Aus dieser rein grammatikalischen Erwägung ergibt
sich nun ein wichtiger Schluß für die Auslegung des Ausdrucks reatus maie-
statis in unserer Urkunde. Die Schuld des Herzogs, die unter diesem Begriff .
zusammengefaßt wird, besteht also nur in der völligen Nichtachtung der kai-
serlichen dreimaligen Ladung nach Lehnsrecht, an deren evidentia nach dem
Verhalten des Herzogs nicht mehr zu zweifeln war.,
Wie stimmt dieser Schluß zu den Angaben der übrigen Quellen, die über
den Prozeß Heinrichs des Löwen berichten? Zunächst mögen hier die ent-
tigung zu tun haben. Jedoch ist diese Frage bei der Auslegung des gegebenen
Textes ohne großen Belang.
Haller, a. a. O., S. 361. 2 Haller, a. a. O., S. 405.
* Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens. $ 81, Nr. 8.
* Güterbook, a. a. O., 8. 60 Mitte, S. 65 Abs. 2, 8. 67 unten.
110 W. Biereye
sprechenden Stellen aus den Magdeburger! und Póhlder Jahrbüchern* und der
Chronik von Lauterberg? behandelt werden, die in nahen Beziehungen zu-
einander stehen.*. Die Magdeburger Annalen erzáhlen: , Herzog Heinrich,
vom Kaiser nach Würzburg gerufen und zu kommen verschmähend, wird
nach dem Spruch der Fürsten als reus maiestatis und seiner Lehen für
verlustig erklärt.“ Auch hier ist der reatus maiestatis durch das vorher-
gehende Partizipium Präsentis deutlich als Ungehorsam gegen die Ladung
vor das kaiserliche Lehnsgericht gekennzeichnet. Die Pöhlder Jahrbücher
sprechen allerdings nicht ausdrücklich von Hochverrat, aber als entschei-
denden Grund für die Verurteilung des Herzogs geben sie ebenfalls an: Aus-
bleiben vor dem kaiserlichen Gericht trotz vielfacher Ladung. Mit ganz
klaren Worten sagt es auch die Lauterberger Chronik: „Das Urteil ist gefällt
worden und Heinrich als reus maiestatis erklärt, weil er sich weigerte, auch
zum dritten und letzten ihm gesetzten Gerichtstag zu erscheinen," Über den
weiteren Bericht der Lauterberger Chronik, der sich an die Erzählung von
des Herzogs Verurteilung anschließt, wird weiter unten die Rede sein.®
Zu demselben Schluß führt eine Untersuchung über die entsprechenden
Stellen der Erfurter großen St. Peters-Jahrbücher. Sie lautet:® evidentibus
indiciis Romani agnitus hostis imperii, presenciam sui regie maiestati iam
diu animose subtrahens, velut improbus multarum invasor ecclesiarum et
violentus ubique oppressor Christi pauperum ex sententia imperatoris et una-
nimi consensu episcoporum seu principum suis omnibus abdicatus cunctis
persequendus proscribitur. Man beachte auch hier die Zeit des Partizipiums
subtrahens und des darauf folgenden abdicatus. Das Wort subtrahens kann
grammatikalisch nur aufgefaBt werden als nähere Erklärung zu agnitus
hostis imperii und daher nur folgendermaßen aufgelöst werden: „Heinrich,
aus klar ersichtlichen Anzeichen als Feind des Reiches erkannt, indem er
schon lange seinen Anblick der kaiserlichen Majestät entzog, als gottloser
Schänder vieler Kirchen und wütender Bedrücker der Armen Christi durch
1 M. G. H., S. S. XVI, S. 194, 48f.: Dux Henricus ab imperatore ad curiam
Wirciburc vocatus et venire contempnens ex sententia principum reus maie-
` statis et privari beneficiis adiudicatur.
2 M. G. H., S. S. XVI, 95, 26f.: quem imperator multis curiis evocatum
sed minime consentientem tandem principum iudicio rebus et beneficiis
abiudicavit. Die hier hervorgehobenen und für unsere Untersuchung entschei-
denden Worte sind bei Haller, S. 353, Anm. 2 fortgelassen.
3 M. G. H., S. S. XXIII, 157, 27ff.: Imperator in octavia epiphanie Herbi-
polis curiam celebravit, ad quam Heinricus dux tercio vocatus venire rennuit.
Quam ob rem ex sententia omnium principum reus maiestatis damnatus
est, omnisque ei hereditaria proprietas et beneficiaria possessio abiudicata est.
* Haller, Der Sturz usw., S. 353 Anm. 3. 5 Vgl. S. 112.
6 Holder. Egger, Monumenta Erphesfurtensia saec. XII, XIII, XIV, ed.
in us. schol., S. 64. 19ff.
Contemptus und reatus maiestatis i. d. Gelnhäuser Urkunde v. 13. April 1180 111
Spruch des Kaisers und mit einhelliger Zustimmung der Bischöfe und Fürsten
all seines Besitzes verlustig erklärt, wird geächtet.“ Mögen sich die kaum zu-
fälligen Anklünge an denWortlaut der Gelnháuser Urkunde, trotz mancher sach-
lichen Unrichtigkeit und offenbaren Unklarheit über die zeitliche Aufeinander-
folge der einzelnen Phasen des Prozesses, auch verschieden erklären lassen!, der
Ausdruck agnitus hostis Romani imperii der Erfurter Jahrbücher hat nichts
mit dem heutigen Begriff von Hochverrat zu tun, sondern gründet sich allein
auf unentschuldigte Versáumnis der Termine im kaiserlichen Lehnsgericht
und damit auf Vergehen gegen den Träger der Reichsgewalt, den Kaiser.
Der Ausdruck reus maiestatis findet sich wieder in dem Bericht der Pe-
vauer Jahrbücher. Dort heißt es zum Jahre 1180?: „Der Kaiser... hielt in
Würzburg einen Reichstag ab, zu dem Herzog Heinrich, obwohl er geladen
war, nicht kam, und deshalb wurde er nach dem Spruch der Fürsten für
reus maiestatis erklürt." Auch hier wird als einziger Grund für die Anschul-
digung des reatus maiestatis das Nichterscheinen des Herzogs vor dem kaiser-
lichen Gericht, also Ungehorsam, genannt.
Drei nicht unbeachtenswerte Quellen scheinen unserm bisherigen Ergeb- :
nis zu widersprechen. Es sind die Berichte Arnolds von Lübeck, Ottos von
St. Blasien und eine Notiz der Lauterberger Chronik?, die dem oben wieder-
! Ozlberger im Progr.d. Gymnasiums zu Linz 1859/60, S.21 und Weiland
Forschungen z. deutschen Geschichte, VII, 178, Anm. 3 glauben, daB diese
Stelle „der Gelnhäuser Urkunde oder einer ähnlichen“ entnommen sei; nach
Güterbock, a. a. O., S. 170 muB eine ,,Schilderung des Prozesses, wie er uns
heute in der Gelnhäuser Urkunde vorliegt, früher auch in anderen Urkunden
existiert haben, so z. B. in der Urkunde, die von der Belehnung Bernhards
handelte; und aus einer solchen Urkunde dürfte in der Tat der Erfurter Annalist
seineh Bericht zusammengestellt haben“. Dagegen mit guten Gründen Haller,
a. a. O., S. 353, Anm. 4, der die Anklänge im Ausdruck „etwa aus dem Schreiben
eines geistlichen Teilnehmers am Reichstag“ erklärt.
* M. G. H., S. S. XVI, 263, 19ff.: Imperator... curiam habuit in Wirziburg
ad quam Heinricus vocatus non venit et ideo ex sententia principum reus
maiestatis adiudicatur.
3 M. G. H., SS. XXIII, S. 157: Die Lauterberger Chronik unterscheidet
zwischen der juristischen Formulierung der Klage, s. S. 4, Anm. 3, und der
tatsächlichen inneren Ursache zum Streit zwischen dem Kaiser und seinem
Lehnsmann. Sie fáhrt nach dem S. 4, Anm. 3 angeführten Text fort: Horum
vero malorum causa fuit duci superbia eius. Es folgt dann die Erzählung von
dem Fußfall des Kaisers in Chiavenna-Partenkirchen. Quod factum impera-
toris odium acquisivit, et utrum iuste an iniuste lector iudicet. Preter hec
autem inductu eius Sclavi provinciam Tiderioi marchionis ingressi . . ., folgt
die Erzählung von der Hochverratsklage Dietrichs von Landsberg, ... ad
duellum coram imperatore sepius provocabat, sed ille male sibi conscius, impe-
ratoris presenciam declinabst. Daran schließt sich unmittelbar der Bericht
von der Verleihung Ostsachsens an Bernhard von Askanien.
119 W. Biereye
gegebenen Hauptbericht dieser Chronik! gewissermaßen als weiterer Be-
weis für die Gerechtigkeit des kaiserlichen Urteilsspruches angehängt
worden ist und sich durch die ganze Art ihrer Anknüpfung als spätere
Zufügung zu dem aus ülteren Quellen übernommenen Hauptbericht erweist.
Bei Arnold? und in der Lauterberger Chronik wird als schwerwiegendes Mo-
ment für die Verurteilung des Löwen die Klage Dietrichs von der Lausitz
gegen den Herzog wegen „Verschwörung“ gegen Kaiser und Reich und die
Entscheidung dieser Anklage zu ungunsten des Lówen infolge seiner Weige-
rung, sich zum Zweikampf zu stellen, vorgebracht. Wie ich an anderer Stelle?
zu beweisen gesucht habe, kann die Anklage Dietriehs von Landsberg aber
erst frühstens auf dem Würzburger Reichstag erhoben, auf keinen Fall dort
schon entschieden worden sein. Läßt man alles das, was sich auf diese Klage
bezieht, beiseite, so stimmen beide Berichte durchaus zu dem vorher gewon-
nenen Ergebnis. Dann bleibt auch bei Arnold als juristische Begründung
des Urteils: Versáumnis der Ladungen zum Königsgericht.
Größere Bedenken an der Richtigkeit unseres bisherigen Ergebnisses er-
weckt auf den ersten Blick das Bild, das der Chronist von St. Blasien von dem
Prozeß Heinrichs entwirft.“ Die Chronik ist später als die meisten oben be-
handelten Quellen, aber immerhin nicht allzu lange nach den Ereignissen,
im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts verfaßt.“ Immerhin läßt sich noch
1 8.110, Anm. 3. ;
2 M. G. H., ed. in us. schol. S. 48, 19ff.: Nach dem Bericht über die Hooh-
verratsklage Dietrichs von Landsberg auf dem Reichstag zu Magdeburg, die
bezeichnenderweise von Arnold selbst bei der weiteren Schilderung des Pro-
zesses mit keinem Wort mehr erwähnt wird, und über die Verhandlungen zwi-
schen Kaiser und Herzog bei Haldensleben führt Arnold fort: Exinde imperator
tertiam ei curiam Goslarie prefixit, neo minus illam supersedendo neglexit
Imperator itaque procedens in concionem sententiam adversus eum propo-
suit, querens quid iustitia super hoc decernat, quod tertio legitime vocatus
iudicium declinaverit et per contemptum ad audientiam suam venire nolu-
erit. Cui ex sententia principum responsum est, quod dictante iustitia omni
sit destituendus honore, ita ut prosriptione publica diiudicatus et ducatu et
omnibus beneficiis careat ...
3 Historische Zeitschrift, 3. Folge, 17. Bd., 4. H.
M. G. H., SS. XX. S. 315: Itaque (imperator) memor contemptus a
duce Heinrico apud Clavellam sibi exhibiti in ipsum vehemertissime exarsit
et quod Italicis hostibus rei publioe contra imperium faveret, universis prin-
cipibus conqueritur. Dataque ei curia apud Ulmam ipsum ad iudicium subeun-
dum imperiali more citavit. Quo non veniente curiam sibi secundam Ratis-
pone prefixit; quam parvi pendens, tertiam nichilo minus apud Herbipolim
sibi datam supersedit ibique sententia principum ducatu Norico cum Saxonico
et omni prediorum et beneficiorum possessione feodali pena multatus privatur.
5 S. H. Thomae, Die Chronik des Otto von St. Blasien (Dissertat. Leipzig
1877).
Contemptus und reatus maiestatis i.d. Gelnhäuser Urkunde v. 13. April 1180 118
deutlich erkennen, wie die abweichende Darstellung entstanden ist. Die
Losung des Rátsels gibt das Wort contemptus. Auch die Magdeburger An-
nalen! und Arnold? und vor allem die Gelnhäuser Urkunde selbst sprechen
von einem contemptus des Herzogs gegen den Kaiser. In den beiden ersten
Füllen bedeutete dieser Ausdruck, wie oben gesagt, Ungehorsam gegen die
kaiserliche Ladung zum Gerichtstag. Das Mißverhältnis zwischen dem Schick-
sal des Herzogs und seiner Schuld, wenn unter contemptus allein Nichtachtung
kaiserlicher Ladungen zum Gericht zu verstehen ist, mag ihm jedoch so groß
erschienen sein, daB er hinter dem Wort contemptus? mehr suchte, als es
eigentlich sagen wollte. Eine gewisse Freude an phantasievoller Verknüpfung
einzelner ihm bekannter Tatsachen ist auch sonst dem Chronist von St. Bla-
sien eigen; und so scheint er auch hier eine ihm überlieferte Nachricht, daB der
Herzog wegen „contemptus imperatori exhibiti" verurteilt worden sei, aus
eigenem Antrieb in Beziehung gesetzt zu haben zu einem anderen contemptus
imperatoris, den die Urkunde allerdings nicht erwáhnt, der ihm aber aus an-
derer Quelle überliefert worden war, nümlich die Zurückweisung des kaiser-
lichen Hilfsgesuchs in Chiavenna. Dann mußte „et praecipue reatus maie-
statis etwas noch Schlimmeres enthalten; und so bringt der Chronist denn
eine weitere Nachricht von schwerem Hochverrat des Herzogs, einem Bünd-
nis mit italischen Reichsfeinden, die in den Kreisen der hohenstaufischen
Partei als willkommenes Gerücht Boden gefaßt hatte. Aber auch bei dieser
Quelle zeigt die ausführliche Erwähnung des dreimaligen Ausbleibens vor
Gericht, daß Otto demselben in Hinsicht auf das Urteil Bedeutung genug
beimiBt.
Aus der bisherigen Untersuchung hat sich also ergeben, daß die Erklärung
des Wortes reatus maiestatis in der Gelnhäuser Urkunde als Weigerung, sich
dem kaiserlichen Lehnsgericht an den ordnungsgemäß festgesetzten Terminen
zu stellen, volle Bestätigung findet in den. Berichten der sonstigen Quellen
über den Prozeß Heinrichs des Löwen und daß das Zeugnis Ottos von St. Bla-
sien für sich allein nicht genügen kann, dieses Ergebnis ernstlich zu gefährden.
Aber das dreimalige Ausbleiben des Herzogs vor dem kaiserlichen Lehns-
gericht ist nur ein Teil des multiplex contemptus nobis exhibitus. Worin be-
! Vgl. S. 110, Anm. 1.
* Es scheint fast, als ob dem Chronisten irgendein Bericht vorgelegen habe,
für den unsere Urkunde Quelle gewesen ist. Wenn Otto auch denselben bei
seiner kurz zusammenfassenden Darstellung etwas geändert hat, indem er
Entziehung der Lehen und des Eigenguts schon auf den Würzburger Tag
verlegt, — er nennt übrigens keinen der späteren entscheidenden Reichstage,
auf denen auch über das Schicksal des Löwen verhandelt wurde, — so zeigt
doch der eigentümliche Wortanklang des „contemptus sibi exhibiti" zu dem
„contemptus nobis exhibiti“ und die Reihenfolge der Vorwürfe, die Otto gegen
den Herzog erhebt: contemptus — Hochverrat — Ungehorsam, trotz aller
Entstellung eine eigentümliche Verwandtschaft mit dem Text der Urkunde.
Hietor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 8
«
114 W. Biereye
standen denn die übrigen contemptus gegen den Kaiser? Unser Text sagt
es deutlich genug: deinde quoniam in ecclesias dei et principum ac nobilium
iura et libertatem grassari non destitit. In zweierlei Hinsicht hat sich der
Welfe dadurch strafbar gemacht. Man beachte nur die Korrelativpartikel
in unserm Text: tam pro illorum (d. h. principium et nobilium) iniuria quam
pro multiplici contemptu nobis exhibito. Durch das tam — quam wird meines
Erachtens mit aller Bestimmtheit darauf hingewiesen, daB beiden Anklagen
ein und derselbe Tatbestand zugrunde liegt, nämlich die Fortsetzung der
Feindseligkeiten von seiten des Herzogs auch nach seiner Áchtung. Heinrich
der Löwe hatte den nach Landrecht verhängten Achtspruch nicht ruhig hin-
genommen, sondern ihn mit neuen Angriffen auf seine Feinde beantwortet.
In Westfalen! wie in Ostsachsen wütete der Kriegsbrand weiter, und die viel-
leicht unbeabsichtigte Einüscherung der Halberstádter Kirchen und Klöster
durch Mannen des Herzogs? verursachte durch ganz Deutschland selbst bei
Fürsten wie Erzbischof Wichmann von Magdeburg’, der persönlich nicht zu
den Feinden des Herzogs gehörte“, einen Sturm der Entrüstung. Mochte
Heinrich immerhin in der Notwehr handeln, nach der Verhüngung der Acht
über ihn war jede einzelne Verletzung des Gebiets seiner Gegner einmal als
iniuria gegen dieselben anzusehen, dann aber auch als contemptus gegen den
Kaiser.
„Das Beharren im Unrecht nach gesprochenem Urteil war auch eine
offene Auflehnung gegen die rechtmäßige Herrschergewalt, eine Versündigung
an der Herrscherwürde des Kaisers." Von diesem Satz ausgehend*, kommt
Haller zu dem Schluß, daß mit dem reatus maiestatis der Gelnháuser Ur-
kunde diese Verfehlungen gegen die Herrscherwürde des Kaisers gemeint
seien. Mit viel größerem Recht läßt sich aber multiplex contemptus in un-
serer Weise deuten, Das dreimalige Ausbleiben des Herzogs vor dem kaiser-
lichen Lehnsgericht würde den Ausdruck multiplex kaum rechtfertigen,
zumal gerade diese Verfehlung durch et precipue als reatus maiestatis noch
besonders aus den übrigen contemptus hervorgehoben ist, wührend er durch-
aus berechtigt ist gegenüber dem andauernden Verharren im Unrecht nach
der Verhüngung des Achturteils.®
! Arnold II, 16.
* Arnold II, 14; Ann. St. Petri Erphesf. mai. 1179, M. G. H., S. 64, 1ff.;
Ann. Magdeb. 1179, SS. XVI, 194, 39; Chron. Mont. Seren. 1179, SS. XXIII,
157, 10f.; Ann. Pegav. 1179, SS. XVI, 262, 40; Ann. Palid. 1179, SS. XVI, 95, 30.
* Jaffó, Biblioth. Rer. Germ., III, nr. 61, S. 410f.
* Vgl. Hoppe, Erzbischof Wichmann von Magdeburg, in Geschichtabl. f.
Stadt u. Land Magdeburg, 43 (1908), S. 236f.
5 Haller, Der Sturz usw., S. 374f.
* Daß auch die iniuria gegen die Fürsten und Edeln vor dem Lehnsgericht
des Kaisers behandelt werden kann, hat seinen Grund darin, daB es sich hier
um Gewalttat eines Vasallen gegen seine Mitvasallen handelt.
Contemptus und reatus maiestatis i. d. Gelnhäuser Urkunde v. 13 April 1180 115
Ich übersetze daher den zweiten Teil der Anklage nach der Gelnhäuser
Urkunde folgendermaBen:
„Dieweil er sodann wider die Kirchen Gottes und die Rechte und Frei-
heiten von Fürsten und Edeln zu wüten nicht aufgehórt hat, ist er einerseits
wegen des jenen zugefügten Unrechts, anderseits wegen der vielfältigen
(durch Fortsetzung des Widerstandes nach der Áchtung) uns bezeigten Mif-
achtung, und zwar insbesondere wegen offenkundigen Hochverrats, da er, im
LehensprozeB durch vorgeschriebene dreifache Aufforderung vor unser Ge-
richt geladen, ausgeblieben ist und auch keinen Fürsprecher an seiner Statt
gesandt hat, — für widerspenstig erklärt.‘
Wahlstatt bei Liegnitz. W. Biereye.
R*
116
Kritiken.
Albert Górland, Ethik als Kritik der Weltgeschichte. (Wissen-
schaft und Hypothese XIX.) Leipzig und Berlin 1914, B. G. Teubner.
404 S. Geb. M. 7,50. ö
Der etwas anspruchsvolle Titel dieses Buches besteht — wie man wohl
zu sagen berechtigt ist — nicht ganz zu Recht. Sofern wir unter „Welt-
geschichte“ die menschlichen Taten und Zustände in ihrem Werden und
Vergehen, in ihrer zeitlichen Folge und Entwicklung zu verstehen pflegen,
müßten wir von einer Ethik, die diese Weltgeschichte „kritisieren“ will,
offenbar die Ableitung gewisser Maximen und Maßstäbe erwarten, mittels
deren der ethische Sinn und Wert der einzelnen Zeitalter und Kulturepochen,
der wirkenden Individuen und Tendenzen (z. B. Griechentum und Christen-
tum) sich gegeneinander abwägen ließe. Abgesehen nun davon, ob ein
solches Unternehmen selbst einen Sinn hätte — die meisten Historiker,
und nicht nur diese, werden das energisch bestreiten —: Das vorliegende
Buch jedenfalls hat sich eine ganz andere Aufgabe gestellt. Von Geschichte
und von Kritik der Geschichte ist darin — das darf man wohl sagen — auf
keiner Seite die Rede. Wogegen diese Ethik sich „kritisch“ stellt, das sind
die menschlichen Dinge gewissermaßen nicht in ihrem Längsschnitt, sondern
in ihrem Querschnitt, nämlich die bleibenden und typischen Formen und Ver-
hältnisse des menschlichen Gemeinschaftslebens. Richtig formuliert, müßte der
Titel lauten: „Ethik als Kritik der menschlichen Gesellschaft." Was hier ge-
geben wird, ist eine Sozialethik — und zwar eine Sozialethik im Sinne der Mar-
burger neukantischen Schuldoktrin. In dieser „Marburger Schule“ ist seit den
Tagen ihres Begründers, des geistvollen und hochsinnigen Friedr. Albert
Lange (bekannt vor allem durch seine,, Geschichte des Materialismus“), neben
den Problemen der Erkenntnistheorie immer auch der Gedanke der so-
zialen Ethik wertgehalten und systematisch durchgebildet worden. So ist
Cohens „Ethik des reinen Willens“, ein trotz aller scheinbaren Ver-
worrenheit zweifellos bedeutendes Werk, vor allem auf die Probleme des
sozialen Lebens bezogen; noch bestimmter wird in Natorps bekannter
„Sozialpädagogik“, dann auch in Stammlers „Lehre vom richtigen Recht“
der Kerngehalt dieser Gedankengänge herausgearbeitet. Alle diese Werke
stellen es sich zur Aufgabe, im Gegensatz sowohl zur naturalistischen als
zur historischen oder religiös-romantischen Gesellschaftsauffassung durch
kritische Reflexion das Gesetz der sozialen Vernunft zu entdecken und
hiernach die gültige Ordnung der menschlichen Dinge oberstinstanzlich
Kritiken Ä 117
festzustellen. Es ist die Denkweise, wie sie ehemals das Naturrecht vertrat,
vertieft und geläutert durch den — damit wesensverwandten — Idealismus
der Kantischen Philosophie, bereichert und modernisiert durch einen starken
Einschlag sozialreformerischen, ja sogar „sozialistischen“ Geistes. Daß
freilich eine solche rationale Deduktion „der“ sozialen Ordnung möglich
und gültig sei, das wird von diesen Denkern nicht sowohl „bewiesen als
vorausgesetzt. Alles kommt hierbei auf die axiomatische Grundlegung
an. Hat diese (man denke an Stammlers Prinzip der „Gemeinschaft frei-
wollender Menschen“) „objektive“ Gültigkeit, so ist auch das ganze soziale
System aller Subjektivität, allem Streit der Parteien, allem Fluß der Ge-
schichte entnommen; sofern aber eben das Prinzip selbst nur ein Produkt
einer subjektiven Einstellung und Werthaltung ist, so hat auch das darauf
gegründete Lehrgebüude, so scharfsinnig es ausgedacht ist, doch nur eine
empirisch bedingte und beschränkte Bedeutung. Die Schule selbst zwar
muB — kraft ihrer sich selbst tragenden Voraussetzung — jeden Angriff
auf die Absolutheit ihres Standpunktes als widersinnig zurückweisen; ein
stolzer Vernunftglaube, in dessen Bann auch der vorliegende AbriB der
Marburger Sozialethik befangen ist. Sein Vorzug liegt hauptsüchlieh in
der klaren, beinahe lehrbuchartigen Disposition des Gedankengehaltes, wo-
bei freilich die Gefahr scholastischen Schematisierens nicht immer ver-
mieden ist. In der sehr ausführlichen Einleitung gibt der Verfasser zunächst
einen Aufriß der Logik „unseres kritischen Idealismus“, welche den in
der Schule üblichen (in dieser Zuspitzung m. E. unhaltbaren) Monismus
von Denken und Sein entwickelt. Die Ethik selbst, vom Verfasser als Phi-
losophie der ,,Gemeinschaftswissenschaften'' bezeichnet, wird in zwei Teilen
aufgebaut, die sich offenbar wie negativer und positiver Teil verhalten.
In beiden Teilen spielt die sehr (treffende) Dreiteilung alles sozialen Lebens
in Wirtschaftsgemeinschaft, rechtlich-staatliche und endlich sittlich-religióse
Gemeinschaft (letzteres die „Gemeinde‘‘) eine große Rolle. Im ersten ne-
gativen Teil werden die „Gefahren“ entwickelt, von denen innerhalb jedes
einzelnen dieser drei Lebenskreise die für denselben charakteristische, bezw.
normativ erforderliche Lebensform bedroht wird. So liegt die gefährliche
Schranke der „ökonomischen Gesellschaft" im „Hedonismus“ der Einzel-
personen, die sich (statt als Arbeiter“) als bloße „ Individuen“ gebärden,
aus deren rastlosem „Kampf ums Dasein“ nicht eine wirkliche Gemeinschaft,
sondern nur die wirre Masse eines „Publikums“ von Produzenten und Kon-
sumenten entspringt. Umgekehrt unterliegt das soziale Gebilde des „Staates“
— die der Wirtschaft übergelagerte Stufe — stets der Gefahr des Absolutis-
mus, der Machtpolitik, mag diese monarchisch oder demokratisch sein, mag
sie durch den Machtwillen eines Despoten oder durch die Idee des,, Ganzen“,
des „öffentlichen Wohles", das Recht der einzelnen unterdrücken. (Der
Begriff des „Historismus“, den der Verfasser hier hereinbringt, scheint
118 Kritiken
seine eigene Auffassung mehr zu verwirren als zu klären.) Endlich drittens
die „Gemeinde“, d.h. die geistige („pädagogische‘‘) Gemeinschaft der
Kultur und Gesittung, ist stets vom Verfall in „Mystizismus“ bedroht;
statt mit den übrigen sozialen Lebenskreisen zur „Einheit des Systems"
zusammenzuwirken, tritt sie zu alter „Weltlichkeit“ in bewußten Wider-
spruch, um (als „Kirche“) eine Civitas Dei, ein „Reich von anderer Welt“
zu konstituieren. In entsprechender Weise entwickelt dann der zweite
positive Teil (nach einigen grundlegenden Erörterungen, so vor allem über
den „prospektiven Zweck‘ als den charakteristischen Wesenszug des ethischen
Vernunftwillens) die dem Verfasser vorschwebende „vernünftige“ Gestaltung
der drei Stufen des sozialen Lebens, wobei — während gerade der Staat
etwas dürftig behandelt scheint — über die Ethik des Wirtschaftslebens
(Verfasser ist wie alle Marburger ein Gegner des ungehemmten Kapitalis-
mus) sowie vor allem über die ideale „ Gemeinde“ (als die Gemeinschaft
der Menschheits-Erziehung, der Humanität) manches freimütige und groß
gedachte Wort gesprochen wird. Wer freilich in dem Buche eine liebevolle
und feinsinnige Anteilnahme an den „Unmittelbarkeiten‘‘ des persönlichen
und geschichtlichen Lebens sucht, wird vielleicht nicht ganz auf seine Rech-
nung kommen; denn von dieser „Last‘‘ der Empirie ist der „kritische Idealis-
mus“ — wie der Verfasser ausdrücklich verkündet — ein- für allemal „be-
freit“. Aber die Kraft und Klarheit der Gedankenführung, wie sie der
Schule überhaupt eigentümlich ist, wird niemand verkennen. — Merk-
würdig, daß Hegels „Rechtsphilosophie“, die methodisch und sachlich
dieser Sozialethik nicht ganz fernsteht (vgl. z. B. Hegels Begriff der ,,bürger-
lichen Gesellschaft"), prinzipiell ignoriert wird; auch diese gehórt übrigens
zur Tradition der Schule.
Leipzig. Wilhelm Metzger. f
Julian Hirsch, Die Genesis des Ruhmes. Ein Beitrag zur Methoden-
lehre der Geschichte. Leipzig 1914, Joh. Ambr. Barth. 285 S. M. 6,60.
Über den Inhalt dieses Buches wird man durch den Untertitel nur schlecht
belehrt; denn was der Verf. bietet, ist zunüchst nicht eine methodologische
Untersuchung, sondern vielmehr ein recht interessanter Beitrag zur Sozial-
psychologie. Der erste Abschnitt hat die Aufgabe, den Erscheinungskomplex,
den wir bei dem Worte „Ruhm“ im Auge haben, als ein höchst problemati-
sches Wesensgebilde zu erweisen, für dessen Kausalerklürung die Wissenschaft
einzustehen hat. Sehr einleuchtend legt der Verf. dar, dab im Mittelpunkte
dieser Untersuchung weniger das „berühmte“ Individuum als solches, denn
vielmehr dessen „Erscheinungsform“ steht; sofern nämlich der Ruhm nicht
eine dem Individuum inhärierende Eigenschaft, sondern eine im Kopfe der
„Andern“ bestehende „Meinung“ über dieses Individuum ist. Die Ursachen
nun dieser „guten Meinung", die „ruhmzeugenden und ruhmerweiternden
Kritiken 119
Faktoren“ zu erforschen, ist die Absicht des zweiten, des Hauptabschnittes.
Der, Verf. unterscheidet hierbei die „vom Individuum selbst“ und die „von
der Masse ausgehenden“ Faktoren; letztere werden wieder in „psychische“
und „soziale“ (besser: innere und äußere) Faktoren geschieden. Zu diesen
wohl durchdachten Ausführungen, in denen eine reiche Fülle von historischen
Material mit großem psychologischen Scharfblick verarbeitet ist, möchte ich
folgendes bemerken. So richtig es ist, die „Berühmtheit“ eines Mannes als
eine komplizierte soziale (Massen-) Erscheinung zu bezeichnen, so fest steht
es anderseits, daß unter den vielfachen „Faktoren“, aus denen diese sich zu-
sammensetzt, der wesentliche und ausschlaggebende — von Ausnahmen
(Eckermann, Caspar Hauser u. a., vgl. S. 25) abgesehen — die persönliche
Bedeutung, die vom Verf. sogenannte „Eminenz“ des historischen Indivi-
duums ist. Diese wird auch vom Verf. an erster Stelle genannt und unter-
sucht; aber es scheint, daß ihn das Problem, welches gerade in diesem Begriff
der „Eminenz“ steckt, doch nicht in erster Linie interessiert hat. Hier hätte
sich vielleicht tiefer dringen lassen, als es geschehen ist, wenn der Verf. von
dem — heute in Philosophie und Psychologie so viel behandelten — Begriff
des „Wertes“ ausgegangen wäre. Daß aller Ruhm auf Wertgefühlen und Wert-
urteilen beruht, findet man wohl anerkannt; um so mehr hätte man vom Verf.
erwarten dürfen, daß er sich von den allgemeinen Tatsachen des Wertbewußt-
seins aus den Weg zu dieser spezifischen Wertqualität, welche als an der
„eminenten“ Persönlichkeit haftend erlebt wird, gebahnt hätte. Das eigen-
tümliche Ineinander von (gewertetem) Objekt und (wertendem) Subjekt,
aus dem wie jede andere Wertsetzung so auch die Prädikation von ,,Eminenz"
entspringt, wäre damit sicher viel klarer geworden; ja der charakteristische
Tatbestand, wie er im Phänomen der „Eminenz“ gegeben ist, wäre damit
recht eigentlich erst beschreibbar und in seiner Wesensart bestimmbar ge-
worden. Was der Verf. zur Kennzeichnung dieses Phänomens, zur Analyse
dessen, was man menschliche „‚Größe‘‘ nennt, beizubringen weiß (S. 27—36).
ist wirklich etwas dürftig und kann nicht befriedigen. Ohne das typische Er-
scheinungsbild des „großen Mannes“ in seinem tieferen Wesen klarzulegen
unterscheidet er als Hauptformen die ,,Tateminenz" und die „künstlerische
Eminenz“; bei jener soll die Wirkung mehr auf „Realität“, bei dieser mehr
auf „Imagination“ beruhen. Als den eigentlichen „realen“ Kern des ganzen
Phänomens scheint er übrigens das zu betrachten, was er eine „Zustands-
änderung“ nennt; so soll Kopernikus „eminent“ sein, weil er den Zustand der
Astronomie, Luther, weil er den Zustand der Kirche, Napoleon, weil er den
Zustand der europäischen Machtverhältnisse geändert habe! (S. 28.) Das ist
doch — zumal es, wie der Verf. selbst weiß, in der Anwendung auf „künst-
lerische Eminenz‘ ins Sinnlose führt — eine sehr bedenkliche, höchst mecha-
nische Auffassung, die dem tatsächlichen Wesen von Größe in keiner Weise
gerecht wird. (Statt „Zustandsänderung“ müßte m. E. mindestens „För-
120 Kritiken
derung" gesagt werden; aber darin stecken eben Wert- und Zweckbegriffe,
wie „Entwicklung“, „Fortschritt“, „Kultur“ als Inbegriff von Zielen und
Aufgaben! Doch würde auch damit nur eine besondere Spezies von „Emi-
nenz“ bzw. Größe umschrieben sein.) An diesem Punkte also, welcher
— so grundlegend er ist — sehr rasch abgetan wird, scheint mir eine Schwüche
des Buches zu liegen. Dagegen ist es in den weiteren Partien dem Verf., der
eben vorwiegend „kollektivpsychologisch‘‘ interessiert ist, sehr gut gelungen,
die einzelnen Faktoren aufzuführen, die zur „Eminenz“ hinzutreten bzw.
diese sogar ersetzen, um innerhalb der Gesellschaft (oder in gewissen Gruppen
derselben) den Namen eines Individuums „berühmt“ zu machen. In die
Gruppe dieser höchst mannigfaltigen Tatbestände — die vom Verf. gegenüber
dem „rationalen“ (d. h. wesentlichen Moment der „Eminenz“ als „irratio-
nale“ (d. h. außerwesentliche) Faktoren bezeichnet werden — gehören ein-
mal „Besonderheiten in der Existenz des Individuums“, sodann „a priori
in der Masse liegende psychische Bedürfnisse und endlich eine Reihe von
Formen und Institutionen der Gesellschaft“ (S. 231). So hören wir hier vom
EinfluB der Lebenslagen und des Lebensschicksals eines Mannes auf dessen
Beurteilung, vom Verehrungs-, Sensations-, Widerspruchs-, Konzentrations-
bedürfnis der Masse, von den Zeittendenzen, von Erziehung, Schule, Tages-
presse, Museum und Konversationslexikon, und wie durch alle solche Um-
stánde der Größenwert eines geschichtlichen Individuums in den Augen der
Masse modifiziert oder vielleicht erst „gemacht“ wird. Um diese sozialpsycho-
logischen Untersuchungen zu einem theoretischen AbschluB zu bringen, hat
der Verf. dann im dritten und letzten Abschnitt die Lehre des Franzosen
Gabriel Tarde von den „Nachahmungsgesetzen“ herangezogen und damit
für den offenkundigen ,,Traditionalismus" in aller menschlichen Größen-
schátzung eine Reihe wertvoller Analogien gewonnen. In diesem letzten Ab-
schnitt kommt dann auch endlich der Untertitel des Buches zu seinem Recht ;
der Verf. macht von seinen Resultaten die Anwendung auf die Methodologie
der historischen, vor allem der biographischen Wissenschaft. Gegen alle
bisherigen Biographien „großer“ Männer kann er — weil sie, wie er meint,
alle mit ungeprüften Werturteilen arbeiten — ein starkes skeptisches Miß-
trauen nicht unterdrücken; seine Forderung geht jedenfalls dahin, Biographie
müsse von nun an durch „Phänographie“, d. h. durch die Lehre von der
„Erscheinungsform“ der Individuen, vom „Bilde“ Ciceros, Goethes usw. er-
gänzt werden, ja diese letztere Betrachtungsweise sei im ganzen die wich-
tigere Aufgabe! In diesen Ausführungen macht sich — bei sehr vielen m. E.
treffenden Gesichtspunkten — doch ein etwas allzu starker Positivismus
geltend, eine übertriebene Neigung zu „exakter“, ,,wertfreier" Behandlung
der Dinge, bei deren konsequenter Durchführung Geschichte als Darstel-
lung geistigen, d. h. wertbestimmten Geschehens doch wohl unmóglich würde.
Das Buch, als dessen Verfasser man einen Literarhistoriker (Germanisten)
Kritiken | 191
vermuten darf, ist augenscheinlich nicht aus rein theoretischen Gedanken-
gángen hervorgegangen, sondern aus dem praktischen Bedürfnis dessen,
der eine „exakte“ Biographie eines „berühmten“ Mannes schreiben will
und nun sieht, wie schwer das ist. Neben der franzósischen Soziologie hütte
er aber die neuere deutsche Geschichtsphilosophie, vor allem Dilthey und
Rickert, die beide mit keinem Wort erwähnt sind, und übrigens auch ältere
deutsche Denker, wie z. B. Wilh. v. Humboldt, einiger Berücksichtigung
würdigen können! Trotz dieses (vielleicht absichtlichen) Mangels an philo-
sophischer Vertiefung bietet die Arbeit ein gediegenes Beispiel einer sozial-
psychologischen Monographie, wie man deren in unserer deutschen Wissen-
schaft bisher leider nicht viele findet.
Leipzig. Wilhelm Metzger. t
H. Pistorius, Beiträge zur Geschichte von Lesbos im 4. Jahr-
hundert v. Chr. (Jenaer Histor. Arbeiten Heft 5). Bonn 1913, A. Marcus
und E. Webers Verlag. S. 178. M. 4,50.
Monographien über alle wichtigeren selbstándigen Gemeinden der grie-
chischen Welt sind für uns dringend nótig; denn nur so kann man hoffen,
allmählich zu einer griechischen Geschichte zu gelangen, in der sich die vielen
einzelnen Glieder des griechischen Volkes plastischer als bisher aus der
Gesamtheit herausheben. Zudem werden auch erst hierdurch die gemeinsamen
und trennenden Züge in Verfassung und Recht, in Religion und Sitte, in Kunst
und Literatur, überhaupt in allen Lebensbetätigungen, die wir schon jetzt
innerhalb des Griechentums wahrnehmen kónnen, zur vollen Klarheit gelangen,
und erst dann wird man auch die Frage, die von Karl Otfried Müllers Ge-
schichten hellenischer Stämme und Städte an bis auf die Neuauflage von
Belochs Griechischer Geschichte die Forschung immer wieder beschüftigt hat,
die Frage nach dem Vorhandensein und der Bedeutung von Stammeseigen-
heiten — man darf hierbei natürlich nicht primitiverweise allein „Aoler“,
Toner und Dorier in Betracht ziehen — einer endgültigen Lósung zum minde-
sten naheführen kónnen. Schon im Altertum ist übrigens die Bedeutung
eingehenderer Kenntnis auch der nicht an erster Stelle stehenden Gemeinden
gerade von einem so groBen Systematiker wie Aristoteles durch das von ihm
geleitete großzügige Sammelwerk der griechischen xolrrgtar voll anerkannt
worden. Die moderne Forschung ist denn auch ebenso wie für Italien auch
für Griechenland um die Schaffung derartiger Monographien mit gutem Er-
folg bemüht, und auch die Arbeit von P. über die Geschichte von Lesbos im
4. Jahrhundert v. Chr. bringt uns wieder einen Schritt weiter, wenn es sich
in ihr auch, abgesehen von einigen wenigen gelegentlichen wirtschaftsgeschicht-
lichen Bemerkungen!, nur um eine neue Zusammenstellung und kritische Ver-
1 Gut gelungen erscheint der Nachweis (S. 29ff.), daß die Elektronhekten
von Mytilene aus der Zeit von 480—350 nicht als Stadt-, sondern als Handels-
122 Kritiken
arbeitung des Materials zur politischen Geschichte handelt, während das eigent-
liche Ziel solcher Monographien, das Entwerfen eines geographisch orien-
tierten politischen und kulturellen Gesamtbildes, bei dem übrigens eine
zeitliche Abgrenzung wenig am Platze ist, leider gar nicht angestrebt ist.
Es wäre daher wohl besser gewesen, wollte man die Arbeit nicht zu umfang-
reich werden lassen, sie räumlich zu beschränken. Es hätte auch viel Raum
gespart werden können, wenn manches, was nicht direkt zum Thema gehört,
kürzer behandelt worden wäre (s. z. B. S. 20, 43/4, 58, 81ff.), ein Übelstand,
der uns vor allem in nıanchen der ein Drittel des ganzen Buches ausmachen-
den Exkursen entgegentritt.
In einer Einleitung orientiert der Verf. zunächst über die bisherigen Bear-
beitungen des Themas!, sowie über die Quellen, über diese freilich nicht recht
zufriedenstellend (die von ihm selbst recht geschickt verwerteten Münzen
[s. S. 29ff., 89/90], sowie die Bauten [S. 49f., 89f.] sind hier sogar nicht
einmal erwähnt). Die Darstellung setzt dann mit Recht bereits mit dem
Jahre 411 v. Chr. ein, in dem die erste lesbische Stadt, Eresos, wohl endgültig
von Athen zu Sparta überging. Die Zertrümmerung des athenischen und die
Aufrichtung des spartanischen Reiches in den nun folgenden Jahren tritt
uns alsdann auch in dem Geschick der lesbischen Gemeinden entgegen, die
alle Sparta untertan werden. (Ein Harmost ist für Methymna bezeugt, S. 18.)
Erst Konons Sieg bei Knidos hat wenigstens das wichtige Mytilene (nach P.
S. 24ff. nur dieses) wieder auf athenische Seite gebracht (wenn im Anschluß
hieran P. behauptet, daB damals von Konon bereits die Schaffung eines neuen
großen athenischen Seebundes ins Werk gesetzt worden sei, und wenn er
sogar versucht, dessen innere Organisation als die weit straffere als die des
Seebundes vom Jahre 377 v. Chr. hinzustellen [S. 21, Exkurs III, S. 102ff.],
so ist ihm ein irgendwie zwingender Nachweis für diese Auffassung nicht
geglückt’). Thrasybulist es dann 389 v. Chr. gelungen, auch Eresos und Antissa,
aber nicht ganz Lesbos für Athen zu gewinnen, ein Gewinn, den freilich
der Antalkidas-Frieden wieder zunichte gemacht. Die nach diesem von Athen
eingeschlagene Bündnispolitik, die auf vollkommener Gleichberechtigung
aufgebaut war, hat auf Lesbos zunächst Mytilene und Methymna zum An-
schluß bestimmt und nach Begründung des 2. athenischen Seebundes —
münzen aufzufassen seien (der Ref. des Lit. Centralbl. [1914, 1008f.], H. Philipp,
gibt freilich das Gegenteil für die Ansicht von P. aus!).
! Er hebt mit Recht aus ihnen besonders Plehn, Liber Lesbiascorum,
1826, heraus.
2 So ist 2. B. von allen von P. auf S. 107, 4 angeführten Belegen überhaupt
nur Isokr. Euag. 56, 68 etwas ausgebend; von dem von ihm verwerteten numis-
matischen Material legt er z. B. ferner besonderes Gewicht auf ein Tridrachmon
von Byzanz (S. 109), hält es aber dann selbst für wahrscheinlich, daB es erst
nach 389 v. Chr. geprägt worden ist usw.
Kritiken 123
P. S. 36, 7 móchte ihn mit Beloch lieber den 3. nennen, was aber doch als
ungerechtfertigt unterbleiben sollte! —, und zwar noch in den 70er Jahren,
Antissa, Eresos und endlich Pyrrha, d. h. ganz Lesbos.
Für die folgenden Jahre láBt sich über die Geschichte von Lesbos nicht
viel ermitteln; aus Inschriften sehen wir nur, daß Athen es sich hat angelegen
sein lassen, die wichtige Insel gut zu behandeln (s. auch den Exkurs V, S. 114 ff.).
So ist es verständlich, daß Lesbos im Bundesgenossenkriege und auch noch
einige Zeit nachher treu geblieben ist und sich erst um 350 v. Chr. von Athen
abzuwenden begonnen hat. Der Versuch des Verf. (Exkurs VI, S. 116ff.),
die genaue Zeit durch die Erwähnung einer Oligarchie in Mytilene in der
Rhodierrede des Demosthenes (XV 19) und deren neue Datierung auf Januar-
Februar 350 zu gewinnen, erscheint mir freilich nicht gelungen. Denn selbst
wenn man das Vorhandensein der Oligarchie in Mytilene als unbedingt sicheren
Hinweis für den erfolgten Abfall von Athen faßt, was aber immerhin erst
zu beweisen wäre, so würde dies für die Stellung der vier anderen Gemeinden `
der Insel noch gar nichts besagen.“ Mytilene ist dann übrigens wohl die ein-
zige lesbische Gemeinde, die sich im Jahre 346 v. Chr. wieder Athen ange-
schlossen hat, wührend sich die anderen, in denen sich Tyrannen erhoben
und zum Teil auch noch in den 30er Jahren regiert haben, dauernd
— — — ——
! Im Exkurs VII (S. 112 ff.) behandelt P. die Reihenfolge des Eintritts der
sog. sechs Gründungsstädte in den Seebund. Er versucht dabei Diodors XV
28, 3 Reihenfolge zu stützen, doch in nicht genügender Weise. I. Gr. II“ 41,
5/6 scheint mir nämlich zu zeigen, daß zur Zeit des Eintritts von Byzanz
außer Chios mindestens noch ein Mitglied vorhanden gewesen sein muß,
da neben Athen & 1 ovuuayoı erwähnt werden. Da nun nach Diodor XV 29, 6
„Theben“ éx} rò xosvov ovvéðorov £21 trois Loo xd aufgenommen worden ist,
da ferner nach I. Gr. II * 40 der Eintritt von Theben und Mytilene so ziem-
lich gleichzeitig erfolgt sein dürfte und die Form von Methymnas Aufnahme
gleichfalls eine Reihe von Bundesmitgliedern voraussetzt (I. Gr. II? 42,
19ff.), so kann neben Chios nur Rhodos als frühestes Bundesmitglied in Betracht
gezogen werden. Ob nun Byzanz noch vor Theben-Mytilene oder erst nachher
eingetreten ist, wird sich mit unsern Mitteln kaum entscheiden lassen, da die
Nichthervorhebung des Bündnisses mit Theben in dem mit Byzanz abgeschlos-
senen darauf zurückgehen kann, daß jenes, das wohl, wie P. S. 113f. selbst
bemerkt, als Muster künftiger Verträge mit Landmächten in Betracht gezogen
werden sollte, hier bei der Seemacht Byzanz nicht in Frage kam.
* Wenn in dem ,Orontesvertrage'* vom Winter 351/50 v. Chr. Beitragalei-
stungen von Lesbos für Athen erwähnt werden, so zwingt dies m. E. noch nicht
zu der Ánnahme, daB Mytilene damals auf keinen Fall von Athen abgefallen
gewesen sein kann (anders P. S. 48), überdies ist aber dieser Orontesvertrag
erst nach Demosthenes Rede für die Rhodier anzusetzen, s. auch Pokorny,
Stud. z. griech. Geschicht. im 6. u. 5. Jahrz. des 4. Jahrh. Greifsw. Diss. 1913,
S. 104 ff.
124 Kritiken
von Athen ferngehalten haben dürften. (Das einzelne bleibt hier auch noch
nach P.s Ausführungen zum Teil unsicher; über die Chronologie der Tyrannen
von Eresos s. Exkurs VII, S. 120 ff.)
Ende der 40er Jahre hat zum erstenmal Makedonien auf Lesbos einge-
griffen (König Philipp beseitigt Tyrannen von Eresos), und seit den 30er
Jahren ist auch das Geschick dieser Insel mit der neuen griechischen Vor-
macht aufs engste verknüpft gewesen. Zuerst, und zwar schon 338, ist wohl
Mytilene Mitglied des korinthischen Bundes geworden, das nun wie früher
zu Athen, jetzt zu Makedonien besonders treu gehalten hat, die anderen
Gemeinden jedoch erst nach der Schlacht am Granikos, und zwar waren sie
aller Wahrscheinlichkeit nach zugleich Mitglieder des x0:v0v der Aioler, für
dessen Wiederbelebung durch Alexander P. wichtige Gründe anführt!. Die
persischen Erfolge zur See im Jahre 333 haben nur für kurze Zeit Lesbos dem
Könige abspenstig machen können; mit der Zurückgewinnung im Jahre 332
ist auf der Insel auch die von den Persern stets begünstigte Tyrannis end-
gültig beseitigt worden (die bekannte Tyranneninschrift von Eresos, I. Gr. X112,
526 wird eingehend behandelt S. 71ff. u. auch S. 86ff.). Alexanders starkes
Eingreifen in die griechischen Verhältnisse tritt uns auch auf Lesbos deutlich-
entgegen in dem Volksbeschluß, der auf Grund des Ediktes Alexanders
über die Rückkehr der Verbannten diese geregelt hat (I. Gr. XII 2, 6). Nach
Alexanders Tode ist auch ganz Lesbos zugleich mit der Aufhebung des korinthi-
schen Bundes durch Antipatros aus der Stellung eines wenn auch nicht
gleichberechtigten Verbündeten zu einer Gemeinde des Alexanderreiches herab-
gedrückt worden (s. I. Gr. XII 2, 645); es hat jetzt der Reihe nach unter
der Oberhoheit des Antipatros, des Polysperchon und des Antigonos gestanden
(s. bez. des letzteren vor allem I. Gr.XII2, 526 30ff., Dittenberger, Syll.?1344),
bis es endlich bei dem letzten groBen Ringen der Diadochen wohl schon
302 v. Chr. von Lysimachos seinem Reiche einverleibt worden ist. Mit
1 S. Exkurs VIII, S. 123ff. Zu der von ihm als möglicher Beweis angeführten
Stelle bei Diodor XX 107, 4 sei bemerkt, daß für den hier ung begegnenden
Titel „o Ex! «fg Aloliò os xol ris "Ioviec neupdslg óxó Avoiudzov Orgarnyos“
eine gewisse Parallele in dem inschriftlich bezeugten Titel „ orecruyòs
£n] ràp xélsov rà» 'lóvov xaraoradeis“ (Dittenberger, Syll. *[ 368, 8f.)
vorliegt und daß in hellenistischer Zeit ähnliche Titel für Verwaltungsbeamte
bestimmter Provinzen u. dergl. vielfach bezeugt sind; s. z. B. Dittenberger
a.a. O. 502, 2ff., Dittenberger Or. gr. inscript. sel. I 41, 4ff. J. Gr. XII 3, 1291;
B. C. H. XS. 111; Polyb. V 40, 4; 96, 4. — Mit Recht hat auch P. S. 128 die
Bedeutung hervorgehoben, die man den von Alexander wieder belebten xowwa«
für die Verwaltung des Alexanderreiohes beimessen muB, und er hat auch das
richtige Gefühl (S. 132, 3), daB seit der Diadochenzeit hierin immerhin eine
Wandlung eingetreten ist; die oben angeführte Inschrift Dittenberger, Syll.
3] 368 ist hierfür ein Beweis unter vielen.
Kritiken | 195
einer kurzen Übersicht und einem Ausblick auf die kulturhistorische Bedeu-
tung Mytilenes in hellenistischer Zeit schlieBt P. die eigentliche Darstellung.
Von den Exkursen sind noch zu erwähnen: I. (S. 96ff.) Die Chronologie
der letzten Züge Lysanders (gipfelt in einer Tabelle für die Jahre 405 — 402),
11. (S. 101f.) Peisandros’ Nauarchie (395/4 v. Chr. ist dieser allein und nicht
auch der König Agesilaos spartanischer Nauarch gewesen) und endlich der
umfangreichste, der als Anhang II bezeichnet wird: Zur Epigraphik von
Lesbos (S. 135 ff.). P. versucht hier, ausgehend von den sicher datierten In-
schriften, auf Grund der Buchstabenformen, ihrer Anordnung der Schreibung
des Iota adscriptum und sprachlicher Kriterien die undatierten Inschriften
zeitlich festzulegen; es ist ihm hierbei sicher manches nüher zu bestimmen
geglückt, doch ist gerade gegenüber diesen seinen Ausführungen Skepsis
um so mehr am Platze, als die unbedingt erforderliche Grundlage für solche
epigraphische Untersuchungen, die selbständige Kenntnis von Originalen
und Abklatschen, nicht vorhanden ist. Den Abschluß des sorgfältig gearbei-
teten Büchleins bildet eine nützliche Zeittafel und ein Register.
Breslau. Walter Otto.
Heinrich Kellner, Heortologie oder die geschichtliche Entwick-
lung des Kirchenjahres und der Heiligenfeste von den älte-
sten Zeiten bis zur Gegenwart. 3. Aufl. Freiburg i. Br., 1911
Herder. Gr. 80. XV u. 318 S. M.7,—.
Die erste Auflage dieses Buches erschien 1901 (nicht 1900, wie Dahl-
mann-Waitz unter Nr. 495 ungenau bemerkt). Sie erfreute sich sofort
der verdienten Wertschätzung der Heortologen und Liturgiehistoriker. Aber
auch die Freunde der Kirchen- und Kulturgeschichte, nicht minder
die Bearbeiter der religionsgeschichtlichen und volkskundlichen Forschung
haben mit großem Nutzen nach dem viel zitierten Buch des kürzlich
verstorbenen Bonner Theologieprofessors gegriffen. Diese Anerkennung
tritt gewiß auch in dem bemerkenswerten Umstand zutage, daß sich einer
italienischen Übersetzung (1906), seitdem eine englische (1908), eine franzö-
sische (1909) und eine spanische (1910) Ausgabe anschloß. Dieser Erfolg
war wohl zu erwarten. Liegt doch in Kellners Werk die erste brauchbare
Darstellung vor, die das christliche Festwesen — die Feste anderer Konfessionen
werden nur gelegentlich gestreift — überhaupt auf deutschem Boden gefunden
hat. So hat gerade dieses Spezialwerk wesentlich mit dazu beigetragen,
daß sich die Heortologie von der Liturgik und Liturgiegeschichte langsam
loslöste und allmählich in die festere Stellung einer Sonderdisziplin in Lehr-
betrieb und in der Forschung einrückt. Das sind übrigens Bestrebungen,
die nicht bloß von den Forderungen des Tages und der Gegenwart diktiert
werden. Wer hier ältere Entwicklungslinien verfolgt, kann feststellen, daß
bereits der vielseitige Oratorianer Louis de Thomassin (1619—1695) hier die
126 Kritiken
Wege wies. Es ist gewiß in weitesten Kreisen bekannt, daB er mit seinem —
nachmalig auch lateinisch herausgegebenen — Hauptwerk Ancienne et
nouvelle discipline de l'Église touchant les bénéfices et les bénéficiers (3 vols,
Paris 1678 s. und öfter) als Vater der kirchlichen Rechtsgeschichte anzu-
sprechen ist. Aber weniger beachtet wird es, daß er zu alledem — und hier
als ein Freund der kirchlichen Kulturgeschichte — den kirchlichen Festen
eine Sonderuntersuchung einráumte. Es geschah das in seinem Traité des
festes de l'église, ein Traktat, der den zweiten Band seiner vornehmlich
Gegenständen der kirchlichen Praxis gewidmeten Traités historiques et
dogmatiques sur divers points de la discipline de l'église et de la morale chré-
tienne (Paris 1680 ss. und ófter) ausmacht.
Die dritte Auflage von Kellners Buch, das sich, wie man sieht als führend
ausweist, gibt sich nun als eine wesentlich verbesserte und vermehrte. Neu
aufgenommen sind die Untersuchungen über die Begleitfeste von Weihnach-
ten, über die Marianischen Andachten, sowie neue Studien zu den Apostel-
festen und zahlreiche Ergänzungen und Notizen, die den Ergebnissen der
letztjährigen Forschung entnommen sind oder aus der eigenen Werkstatt
des arbeitsfreudigen Verfassers stammen. Der Schwerpunkt der Darstellung
fällt nach wie vor auf das altchristliche Festleben.
Dem verdienten Werke sei als Gesamtleistung aufrichtige Anerkennung
gezollt. Aber gleichwohl muß ich sagen, diese Neuauflageentspricht nicht mehr
ganz dem Stande der heortologischen Forschung. Denn es ist dem Verf.
ganz entgangen, daß sich inzwischen ein hocherfreuliches Interesse am terri-
torialen Festwesen herausgebildet hat, das zu wertvollen Publikationen
führen konnte. Hier sind zu erwähnen: A. Schilling, Die religiösen und
kirchlichen Zustände der ehemaligen Reichsstadt Biberach unmittelbar vor
Einführung der Reformation, Freiburger Diözesanarchiv XIX (1887), S. 1ff.;
A. Lechner, Mittelalterliche Kirchenfeste und Kalendarien in Bayern,
Freiburg 1891; Ed. Wy mann, Liturgische Taufsitten in der Diözese Kon-
stanz, Geschiehtsfreund XLV, S. 1ff. (wichtige Beiträge zum alamannischen
Festleben); L. Lefebvre, L'évéque des fous et la féte des innocents à Lille
du XIV* au XVI? siècle, Lille 1902; M. Riemer, Mönchtum und kirchliches
Leben im Bistum Halberstadt, Leipziger theol. Diss. 1906. Es geht gewiß -
auch nicht an, daß die führenden Arbeiten zur Chronologie, also die Werke
von Rühl und Grotefend und verwandte Untersuchungen fürder noch
unerwähnt bleiben. Daß weiterhin die zahlreichen und anregenden Aus-
führungen von Hauck zu frühmittelalterlichen und hochmittelalterlichen
Festen (vgl. die einzelnen Bünde der Kirchengeschichte im Register unter
Feste") immer noch entbehrt werden. Unzulässig ist es, daß über das
kluniazensische Allerseelenfest gehandelt wird (S. 242), ohne daß die ein-
schlägigen Ausführungen von E. Sackur, die Cluniazenser, Halle 1892ff.,
lI, S. 4751. beachtet sind. Denn Sackur setzt das „statutum sancti Odilonis
— —
3 —
Kritiken 191
pro defunctis“ doch bereits für die dreißiger Jahre des 10. Jahrhunderts
an und nicht zum Jahre 998. Und wie viel an Anregung hat uns doch die
pfarrgeschichtliche Forschung (K. H. Schäfer, K. Künstle u. a.) zum Be-
griff der, „Hochzeiten“ und „festivitates praecipuae“ oder über Johannes d. T.,
den Patron der Baptisterien, gebracht, was alles noch nachzutragen bleibt.
Überhaupt fehlt dem Buche eine engere Fühlung mit Nachbargebieten.
Welche intime Züge mittelalterlichen Festlebens lassen sich weiter aus neuer-
lichen Bearbeitungen der mittelalterlichen Stadtgeschichte herausholen.
Ich nenne nur eine für viele, wenn ich an R. Davidsohns große Geschichte
der Stadt Florenz (Berlin 1896 ff., vgl. I, S. 716 f.) erinnere. Und auch die
kräftig aufblühende Liturgiegeschichte hat doch unser heortologisches
Wissen bedeutend vertieft. Aber die hier besonders fruchtbare Arbeit
von A. Franz, Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter, Freiburg
1909, ist hier gleichwohl noch unerwähnt geblieben. Selbst St. Beissels
fleißige Untersuchungen zur Geschichte des Marienkultus (Freiburg 1909ff.)
haben auf eine Anführung noch verzichten müssen. Auch ältere Darstellungen
lassen sich mit Nutzen zur Abrundung und zur Vertiefung noch heran-
ziehen. So bin ich bei meinen Untersuchungen zur Geschichte und
Rechtsgeschichte des hochmittelalterlichen französischen Klosters, die
erst zum Teil in meinem Kurie und Kloster im 12. Jahrhundert (Stutt-
gart 1910) niedergelegt sind, auf nachfolgende und brauchbare Darstel-
lungen gestoßen: Ch. Lalore, Les fêtes chomées dans le diocèse de Troyes,
Troyes 1869; R. Guerlin, Fötes chomées, leur nombre, réglements éche-
vinaux (Mémoires de la société des antiquaires de Picardie, Quatriéme série,
tome IV, Paris-Amiens 1903, p. 215 ss. Oder ich denke hier an den wert-
vollen, wenn auch anonym erschienenen Aufsatz „Ancien cérémonial de
l'église angélique du Puy“ in Tablettes historiques du Vélay, V' année
1874—1875, Le Puy 1875, p. 584 ss.
So wünsche ich denn dem altangesehenen Buche bei einer neuen Auflage
eine gründliche Umgestaltung, die auch eine Erweiterung der Problemstellung
in sich schließen mag. Und letzteres vor allem unter der Rücksicht, daß
auch die volkskundliche Seite des Festwesens beachtet wird. Und das
im Sinne von Arbeiten, wie sie etwa R. Andree, Votive und Weihegaben des
kath. Volkes in Süddeutschland, Braunschweig 1904, und R. Reichard,
Die deutschen Feste in Sitte und Brauch?, Jena 1911, vorgelegt haben.
Regensburg. Georg Schreiber.
Ernest Lavisse, Histoire de France depuis les origines jusqu'à
la revolution. Publiée avec la collaboration de MM. Bayet, Bloch,
Carre, Coville, Kleinclausz, Langlois, Lemonnier, Luchaire, Mariéjol,
Petit-Dutaillis, Pfister, Rebelliau, Sagnac, de Saint-Léger, Vidal de la
Blache. Paris, Hachette. 9 Teile in 18 Bänden.
198 | Kritiken
Einige Zeit vor dem Krieg wurde die unter Ernest Lavisses Leitung von
mehreren französischen Gelehrten verfaßte ‚Histoire de France durch einen
Registerband abgeschlossen, und vom Rücken der 18 geschmackvollen Bände
grüßen in echtfranzösischem uniformierten Stolz achtzehn napoleonische
Siegesgöttinnen mit Lorbeerkränzen: sie verkünden schon vom Einband her,
daß hier ein Werk geschaffen wurde, auf das die französische Nation stolz
ist. Wertvoll als Überschau des historischen Wissens und Denkens der Gene-
ration nach 1900 erweckt dies Sammelwerk das größte Interesse durch seine
Organisation. Man darf anerkennen, daß bisher kein anderes Volk zu einer
so stileinheitlichen und typischen Nationalgeschichte gelangte, wie die ist,
welche Lavisse und sein Stab in wenig mehr als einem Jahrzehnt vollendet
haben.
Stileinheit bedeutet noch nicht die Summe aller Vorzüge; aber jedenfalls
liegt über dieser Gesamtleistung der Abglanz der geschlossenen literarischen
Kultur Frankreichs und seiner sorgfältig gepflegten Hochachtung vor der
nationalen Tradition. Sechzehn Fachleute, beinahe alle Autoritäten auf
ihrem engeren Fachgebiet, aber eben doch nur Spezialforscher von verschie-
dener Richtung und Begabung und bis auf zwei oder drei unter ihnen ohne
universale Neigungen, konnten sich hier trotzdem zu einem Gesamtschaffen
zusammenschließen, in dem kaum eine ungeschickte Naht, kaum eine klaffende
Fuge daran erinnert, daß so viele verschiedene Arbeiter am Werke waren.
Unser älteres Parallelwerk, die „Bibliothek Deutscher Geschichte‘, entbehrt
dieser straffen und klaren Ordnung und dieses Zusammenhalts. Die Zahl
der Mitarbeiter an dem deutschen Werk ist noch etwas kleiner als beim
„Lavisse“; es finden sich Werke ersten Ranges darunter; die Summe der
geleisteten Forscherarbeit ist in einzelnen Teilen größer als beim „Lavisse“;
und auch der gute lesbare Durchschnitt fehlt dort nicht. Dennoch war das
Gesamtergebnis uneinheitlicher, die Wirkung des deutschen Unternehmens
auf das Publikum zweifellos im ganzen schwücher. Der Kontakt mit dem
Leser, der Gemeingeist unter den Mitarbeitern ist bei dem französischen
Werk lebendiger. Ein áuBeres Zeichen dafür ist es auch, daB das deutsche
Werk bei nieht wesentlich breiterer Anlage in 40 Jahren noch nicht vollendet
worden ist. Der Stil, der Plan, die Gesichtspunkte, die wissenschaftliche
Art divergieren unter den deutschen Mitarbeitern erheblich. Das franzósische
Werk ist dagegen als Gesamtleistung gedacht und ausgeführt: es ist ausge-
zeichnet durch klare Anlage, gleichmäßige Erzählungskunst und einen sicheren
Rhythmus, der die Fassungskraft des Lesers immer in Spannung hält, ohne
sie je zu überspannen, eine künstlerische Knappheit und doch zugleich
behagliche Frische der Darstellung.
Man kann auch die großen englischen Sammelgeschichtswerke der neuesten
Zeit, die übrigens nicht ohne ausländische Mithilfe ausgeführt werden, zum
Vergleich heranziehen: immer wird man finden, daß die Franzosen unter
Kritiken 199
Lavisse die besten Planmeister, die anmutigsten Erzähler und die kundigsten
Vermittler zwischen Wissenschaft und Publikum sind. Was am meisten
ins Auge fällt und dem „Lavisse‘‘ wohl am dauerhaftesten seine historio-
graphische Bedeutung sichert, das ist die gleichmäßige Berücksichtigung
der wirtschaftlichen, verfassungsgeschichtlichen, literarischen, künstlerischen
und sozialen Entwicklung neben der politischen. So gliedern sich diese Ab-
schnitte mit wenigen Ausnahmen nicht als Ballast von Notizen oder als
Verlegenheitsanhängsel, sondern sehr lebendig dem Ganzen ein. Historiker,
deren Arbeitsfeld vordem hauptsächlich die politische Geschichte gewesen
war, haben sich in diese von Lavisse ihnen zugemutete Vielseitigkeit gut hinein-
gefunden. Die betreffenden Kulturbilder, die Langlois und Luchaire ent-
worfen haben, gehören zu den selbständigsten und glänzendsten Teilen des
Gesamtwerks, und es bezeichnet den Wert dieser kulturgeschichtlichen
Kapitel, daß sie sich späterhin noch zu gesondert erschienenen Büchern ausge-
wachsen haben. Umgekehrt sind dem Kunsthistoriker Lemonnier gerade die
politischen Abschnitte über das 16. Jahrhundert besonders gut gelungen.
Die Schilderung des Zeitalters Ludwigs XIV. durch Lavisse erneuert in ge-
wisser Weise die universale Absicht von Voltaires Stècle de Louis Quatorze:
sie unterrichtet gleichermaßen gegenständlich und anregend über den Jan-
senismus und die Reunionspolitik, die Finanzen und die Akademie, die Dra-
gonnaden und die gelehrte Arbeit des Jahrhunderts: eine Fülle von Persönlich-
keiten, die scharf und interessant umrissen sind, tritt auf und verleiht der
Erzählung dramatisches Leben; vorzüglich gewählte Quellenzitate geben
das Gefühl der Sicherheit und Ursprünglichkeit; die kurzen, wohlgeordneten
Kapitel reizen zum Weiterlesen. Diese Eigenschaften sind mehr oder weniger
allen Teilen des Werkes gemeinsam.
Es fragt sich freilich, ob solche Vorzüge nicht auch ihre Nachteile haben.
Zugegeben, daß die Franzosen durch ihre stilistische Kultur, ihre gewandte
Vielseitigkeit, ihre Abneigung gegen eigenbrödlerische und grüblerische -
Gelehrsamkeit bei der Anlage solcher Sammelwerke im Vorteil sind: so kann
doch der einheitlichen Haltung, dem ebenmäßigen Plan eine unerwünschte
Nivellierung der Gesichtspunkte entsprechen. Die gescheite Einstellung
desselben Autors auf die allerverschiedensten Seiten des nationalen Lebens
kann eine gewisse Abschleifung der Probleme zur Folge haben. Die sorgsam
gepflegte Erzählungsgabe, über welche alle diese Schriftsteller, von den
temperamentvollen Persönlichkeiten Vidals oder Langlois’ bis zu den mehr
konventionellen Darstellern Bloch oder Lemonnier verfügen, bedingt vielleicht
zu häufig eine übertriebene Vereinfachung der geschichtlichen Linien, eine
eindimensionale Richtung des Gedankengangs, eine äußerliche Betonung
des Anekdotischen: alles in allem, eine mehr glatte als körnige Darstellung.
Diese Gefahren sind nicht durchweg vermieden. Vergleicht man z. B.
den Abschnitt von A. Kleinclausz über die Karlinger mit Mühlbachers Werk
Histor, Vierteljshrschrift. 1916. 1/3 9
180 Kritiken
aus der oben angeführten „Bibliothek deutscher Geschichte“, so fällt die viel
geringere Prázision des franzósischen Werkes, sein unbefangenes Vermeiden
aller ernsteren Schwierigkeiten auf. Allerdings ist die Zeit bis zu den Kape-
tingern im Plan Ernest Lavisses stiefmütterlich mit Raum bedacht worden:
vielleicht ein bezeichnender Zug für das Geschichtsbewußtsein der gegen-
wärtigen französischen Generation, daB hier dem römischen Gallien eben-
soviel Raum angewiesen wurde, wie der Christianisierung Galliens, der
merowingischen und der karlingischen Periode (bis 987) zusammen: nämlich
je ein Band. Die Zeit Ludwigs XIV. dagegen füllt für sich allein drei Bände.
Indes auch bei solcher Raumbeschränkung hätte Kleinclausz doch mehr
buchstäbliche Genauigkeit und Schärfe der Umrisse anstreben, mehr Zu-
sammenhang mit der Forschung erkennen lassen sollen. Auch bei den anderen
Darstellern, die sich breiter ergehen dürfen, erscheint die Wissenschaft nicht
gelten zu „fertig“; an manchen Stellen vermißt man den auch in einer künst-
lerischen Darstellung bis zu einem gewissen Grad möglichen und erwünschten
Einschlag des kritischen Prüfens. Den letzten Band, der die Vorgeschichte
der Revolution enthält, wird man nicht ohne eine gewisse Enttäuschung
aus der Hand legen, so wenig sind darin die Spuren der anregenden Kontro-
versen des letzten Jahrzehntes zu spüren. Nicht als ob es den Darstellern
an der Vertrautheit mit den Quellen fehlte! Die meisten leben so sehr in
den Quellen, daß sie von Vermittlungen aus zweiter Hand unabhängig
erscheinen. Aber die Histoire de France will doch im allgemeinen den ,,Erd-
geruch" der Forschung vermeiden und nicht offen andeuten, daB wir von
den Zufälligkeiten der Quellen, von den gelehrten Kontroversen auf Schritt
und Tritt abhüngig sind. Diese Darsteller verstehen es, auch dort, wo sie
hóchst gewissenhaft aus dürftigen Quellen schópfen, als Darsteller aus dem
Vollen zu geben. Bei diesem säuberlichen Aufräumen mit allem Werkstatt-
staub der Historie wird doch auch manch tieferer Zusammenhang hinweg-
geräumt: die elegante Reinschrift gibt weniger zu denken, als wenn da und
dort noch ein wissenschaftliches Fragezeichen gelesen werden könnte. Darum
ist am „großen Lavisse“ die schlichte Erzählung meistens anregender als
die Betrachtung; die Zusammenfassungen sind leicht etwas oberflüchlich,
sie lesen sich gut, aber würmen nur für den Augenblick, und lassen im Leser
mehr eine ästhetische Befriedigung als die Anregung zur innerlichen Weiter-
arbeit zurück. Dafür liegen die Dinge meist zu klar, pointiert und elegant da.
Wo aber einmal ein Non Liquet der Forschung auch in der Darstellung
ausgesprochen wird, da vermag die Histoire de France mit graziósem Weiter-
gleiten, scheinbar nur berichtend, nur Tatsachen und Anschauungen an-
einander reihend, im Leser das Gefühl zu erwecken, als sei das Dunkle und
für ung Unergründbare doch nicht so wichtig, wie das, was wir wissen, Eine
feine, leichte Ironie schwebt dann wohl über der Darstellung. Die Geschichte
Philipps des Schónen von einem Forscher wie Ch.-V. Langlois erzühlen hóren,
Kritiken 181
ist ein auserlesener Genuß, und doch bleibt ein Gefühl, als ob hier die Geschichte
ein wenig zum Schattenspiel werde, als ob der Ernst und die Furchtbarkeit,
welche die Vorgänge für die Mitlebenden hatten, sich verflüchtige. Allzuhäufig
klingt ein gedämpftes rationalistisehes Lächeln durch. Lavisse sagt in dem
Schlußkapitel zu dem ganzen Werk einmal: „l'âme française a besoin d'ora-
leurs qui s'adressent à ses sentiments nobles, comme d’ironistes qui amusent
sa nalurelle malice." Der Orateur wie der Ironiste verstehen es, auch die
sterileren Abschnitte der Geschichtserzählung zu beleben; mit gefälliger
Spannung, anschaulich und durchsichtig schildernd geleiten Coville und Marie-
jol den Leser duzch die undankbaren Partien des 14. und des 16. Jahrhunderts.
Aber es will ófters scheinen, als ob die historischen Hóhepunkte in dem
anmutigen Ton an Bedeutung verlóren: und wir kónnen es nicht recht be-
greifen, daB Lavisse die Aufhebung des Edikts von Nantes erzühlt, ohne
einen Augenblick die Erzählung zu unterbrechen und auf die unheilbare
Wunde hinzuweisen, die Frankreich seinem Geistesleben damals geschlagen
hat. Aber die Darstellung versagt vor solcher Aufgabe; ja, sie beeilt sich,
etwaiger tieferer Erschütterung durch die Bemerkung vorzubeugen, daß
ja nicht nur die französische Geschichte, sondern „alle Geschichte schimpf-
liche Blätter‘‘ aufweise; und der Abschnitt schließt mit dem Ausblick nur
auf den politischen MiBerfolg von Ludwig XIV. Ketzerpolitik. Dafür
sonnt sich die Erzählung für unsern Geschmack noch zu sehr — trotz aller
Kritik — im verblichenen Glanz der Erfolge Ludwigs XIV. Es hat auf das
historische Ethos der Franzosen tief verderblich eingewirkt, daß die Höhe-
punkte ihrer Geschichte Ludwig XIV. und Napoleon I. heißen: die „Magni-
ficence‘‘ wie die Ironie, unauflöslich miteinander verknüpft, herrschen vor,
und es fehlt der nationalen Tradition bei allihren Reichtümern jenes Herdfeuer
der Ehrfurcht, welches die Vorsehung anderen Völkern geschenkt hat, indem
sie Gestalten wie Dante, Luther, Cromwell in ihr GeschichtsbewuBtsein stellte.
Ist die Kritik in dem Werk oft etwas verwaschen, so die Auffassung häufig
etwas leichtherzig.
Doch freuen wir uns der reinen Ausprägung, welche die französische
Eigenart auch mit ihren guten Charakterzügen in diesem Geschichtswerk
gefunden hat. Obwohl die Mitarbeiter Lavisses sämtlich einer Gelehrten-
generation angehören, die d l'allemande forschen gelernt hat, ist ihre Schreib-
weise dadurch nicht beeinflußt: sie ist national, und zwar mehr nach der
Seite Voltaires als Bossuets, mehr im Stil Taines als Michelets: an Stelle
der Reflexionen, der lyrischen Tönungen und der genialen Willkürlichkeiten,
welche die bedeutendste, von einem Einzelhistoriker (Michelet) verfaßte
französische Geschichte aufwies, herrscht in diesem Sammelwerk allein das
fait nu et pur, rein zugeschliffen, in diskreter Fassung.
Von den mittelalterlichen Teilen dürfte, was Stil und Geist betrifft, dem
Bande Langlois’, was Gediegenheit anlangt, den Bänden A. Luchaires der
g*
132 Kritiken
Vorzug unter den andern zuerkannt werden. Luchaires Kapetingerbünde
sind die abgeschlossenste Synthese dieses von ihm öfters und grund-
legend behandelten Stoffes. Abschnitte, wie der über Bernhard von Clair-
vaux, verdienen zur französischen Nationalliteratur gezählt zu werden. Unter
den neuzeitlichen Teilen bestehen ehrenvoll die Bände Lemonniers, die unter
anderem das Verdienst ’haben, der Überschätzung des italienischen Re-
naissance-Einflusses auf die französische Nation entgegenzutreten, und noch
mehr die elegantlebendige, ein wenig überlegene Darstellungsweise Mariéjols.
Die Palme wird hier aber den Bänden Ernest Lavisses zu reichen sein. Ihm
ist dann vor allem auch die durch das ganze Werk spürbare Regie zu danken,
insbesondere das erwähnte, historiographisch bedeutsame Ebenmaß zwischen
politischer und Kulturgeschichte. Sein organisatorischer Weitblick hat sich
auch darin bewährt, demganzen Werk einen einleitenden geographischen Band
voranzuschicken. Dieser Band Vidals de la Blache hat von allen wohl das meiste
Aufsehen erregt: er ist eine ungewöhnlich geistvolle Verbindung von physika-
lischer und ethnographischer Geographie, eine meisterhafte, sprechende Por-
trätierung der „geographischen Persönlichkeit“ Frankreichs, und bei aller
wissenschaftlichen Präzision doch zugleich ein höchstpersönliches Kunstwerk.
Das schöne Motto unsrer Monumenta: Sanctus amor pairiae dat animum trifft
auf wenige Werke so zu, wie auf Vidals glänzende, originelle Leistung.
Wenn nun auch die Präsidentschaft Ernest Lavisses ein bedeutendes
Verdienst an der Ordnung des Ganzen hat, so fühlt man sich doch angesichts
dieser Organisation vor allem an das Wort erinnert, daß die Möglichkeit der
Republik in Frankreich auf der fortwirkenden Zentralisationsarbeit der alten
Monarchie beruht: die Gelehrtenrepublik im „großen Lavisse ist weniger
dureh einen Mann oder ein Programm zusammengeschweiBt worden, als
durch den starken Gemeingeist aller franzósischen Bildung seit dem 17. und
18. Jahrhundert. Mit dieser Bemerkung aber sind wir zum Ausgangspunkt
unserer Kritik zurückgekehrt, und es bleibt uns zum Schluß nur noch ein
Wort an die Adresse des Verlegers auszusprechen, der im übrigen dem Werk
eine mustergültige Ausstattung bei niedrigem Preis gegeben hat. Aber seit
1911 sind die früher auf dem Titelblatt der einzelnen Bünde vermerkten
Jahreszahlen der Erscheinungsjahre nicht mehr aufgeführt. Gewiß wird dies
Werk ein Hausbuch für mindestens eine Generation von Franzosen werden,
aber vor dem Veralten läßt es sich nicht durch die künstliche Zeitlosigkeit
der Stereotypie, sondern nur durch neue Auflagen bewahren; und es verdient
sie! Man sollte denken, daB die franzósische Geschichtswissenschaft es sich
zur Ehre rechnen würde, dies Werk auf der Hóhe der Zeit zu halten, und wenn
sich Lavisse auch eben in seinen Kriegsäußerungen über die Boches recht
altersschwach gezeigt hat, so wollen wir doch hoffen, daß nach dem Krieg dem
geschützten Gelehrten die Kraft wissenschaftlicher Arbeit wiederkehrt.
Frankfurt a. M.-Cronberg. Fritz Kern.
Kritiken 133
Ludo Moritz Hartmann, Geschichte Italiens im Mittelalter.
TIL Band, 2. Hälfte. Die Anarchie (Geschichte der europäischen Staaten,
herausgegeben von Heeren, Ukert, von Giesebrecht und Lamprecht,
32. Werk). Gotha 1911, Perthes. IX u. 2908. 8.
Wiederum dürfen wir dem Verf. für die rüstige Förderung seines Werkes
danken, dessen Vorzüge wohl nicht mehr hervorgehoben zu werden brauchen
(vgl. diese Zeitschr. Bd. XVI, 434—436); der vorliegende Halbband schließt
den II. Band, dessen Gesamtregister er auch enthält, ab und behandelt
die 87 Jahre der Anarchie von Ludwigs II. Tode (12. August 875) bis zur
Kaiserkrónung Ottos des GroBen (2. Februar 962). Der Stoff ist besonders
seit dem letzten Jahrzehnt des 9. Jahrhunderts infolge des Niedergangs
der italienischen Historiographie ausnahmsweise spróde; jedoch die Schwierig-
keiten seiner Anordnung, die außerdem noch von dem Mangel einheitlicher
Entwicklungsgánge infolge der Desorganisation Italiens herrühren, sind mit
Geschick überwunden worden. Die ersten beiden Kapitel (S. 1—95) stellen
den Versuch Johanns VIII. dar, das Papsttum zur entscheidenden Gewalt
zu erheben; über die prinzipiell äußerst wichtige Stellung dieses Papstes
zur Kaiserkrönung vgl. jetzt A. Werminghoff, Gesch. der Kirchenverfas-
sung Deutschlands im Mittelalter I (1905), S. 103 und H. Bloch, Die stau-
fischen Kaiserwahlen und die Entstehung des Kurfürstentums (1911) S. 3,
der auf die in der wertvollen Dissertation von P. Doenitz, Über Ursprung
und Bedeutung des Anspruchs der Püpste auf Approbation der deutschen
Königswahlen (Halle 1891) S. 16 hervorgehobenen Worte Johanns auf der
Ravennater Synode von 877 elegimus hunc merito eLapprobavimus als die erste
für die spätere Entwicklung maßgebende Äußerung hinweist!; vgl. H. III 2,
S. 15 zu III I, S. 307, wo er mit Recht betont, daß Ludwig II. in seinem Briefe
an Basilios die püpstliche Salbung keineswegs als ausschlaggebend für die
Kaiserwürde anerkannt hat (vgl. Werminghoff a. a. O. und besonders Doenitz
S. 12). Im ersten Kapitel, das dem anfänglichen Erfolg und Aufschwung
des Papsttums gewidmet ist, darf auf die Zustände in Rom und dem Kirchen-
staate hingewiesen werden, deren Darstellung H. durch seine Studie über
Grundherrschaft und Bureaukratie im Kirchenstaate vom 8. bis zum 10. Jahr-
hundert (Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgesch. VII, 1909,
S. 124 —158) vorbereitet hat; vgl. auch seine für die grundsätzliche Auffassung
des germanischen und des romanischen Staatstyps wichtige Schrift: Ein
Kapitel vom spütantiken und frühmittelalterlichen Staate (1913) im Ver-
háltnis zu der alten, mehr schematischen Ansicht wie bei J. Ficker, Das deut-
1 Vgl auch den anderen, von D., S. 17 irrtümlich zu 877 gestellten
Ausspruch Johannes an Anspert von Mailand, jetzt in der Ausgabe des Re-
gisters Johannes VIII. von Caspar MG Epp. VII 133 u. 163 zu März-
April 879. Richtig ist die Stellung Johannes VIII. bereits gekennzeichnet.
von Mühlbacher, Deutsche Gesch. unter d. Karolingern (1896), S. 566.
134 Kritiken
sche Kaiserreich in seinen universalen und nationalen Beziehungen (2. Aufl.
1862) S. 39, der sich v. Sybel, Die deutsche Nation und das Kaiserreich
(1861) in diesem Punkte anschloß. Übrigens dürfte doch wohl erst eine exakte
Kenntnis der Wirkungen der karolingischen Herrschaft im langobardischen
Italien im einzelnen die materielle Grundlage vervollständigen, von der
aus das entscheidende Wort zu sprechen ist; wobei man ebenso wie H., S. 10
bis 11, für den Kirchenstaat von der wirtschaftlichen Entwicklung (Geldwirt-
schaft-Beamtenstaat, Naturalwirtschaft-Feudalstaat) als dem primum
agens ausgehen und deren Ursachen aufzeigen müssen wird. Für das kirchen-
staatliche Gerichtswesen seit dem fränkischen Patriziat kann jetzt die der
Schule M. Tangls entstammende vortreffliche Arbeit von Th. Hirschfeld,
Das Gerichtswesen der Stadt Rom vom 8. bis 12. Jahrhundert, im Archiv
für Urkundenforschung IV 419 —562, als abschließend gelten, während Ref.
manche Ergebnisse der Leipziger Dissertation von Knauer, Karls des Kahlen
Kaiserkrönung und seine Schenkung an die róm. Kurie (1909) nicht für ge-
sichert hält; so ist mit Hirschfeld, S. 424 Anm. 3 der Libellus de imperatoria
potestate in urbe Roma, wie Lapótre unter der Billigung aller Neueren
erwiesen hatte, um 898 anzusetzen, während Knauer wieder auf die ältere
irrige Ansicht, er sei im 10. Jahrhundert entstanden, zurückkommt, —
Zu der Bemerkung von H., S. 20: „die Einrichtung von Kanonikaten wird
den Bischofskirchen aufgetragen“, darf man vielleicht erinnern, daB das unter
Ludwig L bis Ludwig II. ganz allgemein von der Reichsgewalt angestrebt
wurde; ein willkürlich herausgegriffenes Beispiel ist Pasqui, Codice diplo-
matieo d'Arezzo I, Nr. 30 aus den Jahren 835 —843, wo der Bischof Peter von
Arezzo erklärt: domno et perpetuo Hlothario semper augusto sepe nos admonuit
cum cunctis oblimatibus atque doctores el sapientibus in eiusque imperio con-
sitslentibus, ut unusquisque episcopus sue aecclesie cannonica con-
stituere, und daher habe er ipsius piissimi augusti obaudientes precepta
die Canonica gegründet. Über die Wirkungen der Konzessionen Karls des
Kahlen an den Papst in Reichstoscana kann Ref. jetzt auf sein Buch über die
Reichsverwaltung in Toscana I (1913), S. 281, 291 (über die Rekuperationen
Karls III. ebenda S. 289) verweisen. Eine Reihe sachlich unbedeutender
Korrekturen ergibt die jetzt vorliegende Ausgabe des Registers Johanns VIII.
durch E. Caspar im VII. Band der MG. Epistolae; so ist der eine der 876
ins Frankenreich entsandten Legaten Bischof Leo von Gabii (Epp. VII 3
nota 6; über Gabii im Mittelalter vgl. G. Tommassetti, La campagna
Romana III, 1913, p. 496—504), nicht Bischof der Sabina (H., S. 27, 63).
Ganz falsch ist die auch in der Handausgabe p. 131 der Annales Bertiniani
u. 876 stehen gebliebene Note zu a Leone episcope Gavinense: „id est Savinense
vel Sabinense‘‘. Über die gelegentliche Zugehörigkeit der Bischöfe von Gabi zu
den Kardinalbischófen sei auf J. B. Sägmüller, Die Tätigkeit und Stellung
der Kardinäle bis Papst Bonifaz VIII. (1896) S. 14 mit weiterer Literatur
Kritiken 135
verwiesen; das territorium Gabinas und der fundus Gabiis z. B. von Zacharias
bei Deusdedit III 254, ed. Wolf von Glanvell p. 375 — JE. 2298 genannt.
Der Wortlaut von JE. 3139, dem einzigen Beleg für den von Johann den
Sarazenen versprochenen Tribut von jáhrlich 25 Mankusen in Silber, jetzt
ed. Caspar n. 89, scheint übrigens — Hartmann, S. 93, zweifelte mit Recht
aus sachlichen Gründen — zu stimmen. In der Darstellung von Johanns VIII.
Reise nach Frankreich konnte sich H. bereits auf die umsichtigen Forschungen
Caspars (N. A. XXXVI, 79—156) stützen. DaB JE. 3331, wie Dümmler
wollte (vgl. H., S. 94 Anm. 10), ins Jahr 879 statt 880 (und zwar nach der Stel-
lung im Register etwa November oder Dezember, auch Januar 881 ist móg-
lich) gehöre, ist durch Caspars Ergebnisse über das Register ausgeschlossen ;
vgl. seine Ausgabe p. 235 u. 266. Zu Petrus superisia (H. a. a. O.) vgl. jetzt
Caspar, S. 89 nota 7 zu n. 94 der Ausgabe. Zu H., S. 74 ist jetzt zu bemerken,
daß die von Johann VIIL im Sommer 880 in Rom zurückgehaltene ,,Ver-
trauensperson‘ nicht, wie H. für wahrscheinlich hält, der Bischof von Pavia,
sondern der von Arezzo, der bekannte Vertraute Karls des Kahlen und des
Papstes, war; Caspar hat die richtige Lesart von JE. 3321 (= n. 257 seiner
Ausgabe) Aritiensem statt des Triliensem der älteren Texte, das zu Tieinensem
verkonjiziertworden war, festgestellt. Johann von Arezzoempfing von Karl III.
das Diplom M. 2 1589, über dessen Verhältnis zu den Konzessionen Karls
des Kahlen jetzt des Ref. Reichsverwaltung in Toscana 289 zu vergleichen ist.
Zu den Beziehungen Johanns von Arezzo zu den Kaisern Karl II. und III.
bemerkte Ref. a. a. O. S. 281, Anm. 3, daß die Translatio S. Florae (a. a. O.
S. 283, Anm. 4) ihn cancellarius palatinus nennt. Über das Pactum Karls III.
mit Johann VIII. (H., S. 75, mit S. 94, Anm. 14) ist gegenüber Dümmler,
Gesch. des ostfránk. Reichs III? 180, der die Politik dieses Herrschers gegen-
über dem Kirchenstaat nicht zutreffend kennzeichnet, immer noch auf die
grundlegende Beweisführung von Th.Sickel, Das Privilegium Ottos I.
für die römische Kirche vom Jahre 962 S. 126 zu verweisen, daB Karl III.
die weitgehenden Konzessionen Karls II. nicht anerkannte (vgl zu H.s
richtiger Bemerkung des Ref. angeführte Arbeit S. 289) und daß ein förm-
licher Pakt damals nicht zustande kam. Persönlich ist Ref. geneigt, die ita-
lienische Politik Karls III. etwas höher einzuschätzen, als es H. in Überein-
stimmung mit der herrschenden Auffassung tut. JE. 3353 = Caspar n. 287
bezieht sich übrigens nach Ansicht des Ref. nicht auf die Vollmacht der
Legaten von 881, die Gerechtsame des Petrus vor einem Missatgerichte
des Kaisers zu verteidigen (H., S. 77), sondern auf die Entsendung solcher
Missi, in deren Gegenwart die Legaten die durch Ludwigs Anhänger usur-
pierten Hoheitsrechte wieder erhalten sollten, wie deren Übergabe an Hadrian I.
einst dureh Kónigsboten geschehen war (vgl. z. B. JE. 2463. 2464) und wie
es Karl im Februar 882 auch wirklich bestimmte (H., S. 79; also beziehen
sich die iustitiae, emendationes und totius terrae s. Pelri restitutio von JE. 3353
136 Kritiken
besonders auf die Übergriffe der beiden Wido von Spoleto und Camerino,
wie es die in JE. 3377 = Caspar n. 304 wiederkehrenden Ausdrücke tustitia,
emendatio, redditio beweisen; ähnlich schon JE. 3321 = Caspar n. 257).
Aus dem S. 79 behandelten letzten Notschrei Johanns an den kaiserlichen
Hof, dem an die Kaiserin und den Erzkaplan gerichteten Brief JE. 3380 —
Caspar n. 309, ist vielleicht noch die perfide, für den Charakter dieses Papstes
hezeichnende Behauptung herauszuheben, vor ihrer (und des Kaisers) Ankunft
in Rom (Anfang 881) habe er, der Papst, sich bis zu einem gewissen Grade
der Ruhe erfreut (qualiscumque nobis erat tranquillitas), jetzt aber sei seine
Bedrängnis unerträglich; man vergleiche etwa über die frühere relative Ruhe
Johanns JE. 3324 = Caspar n. 260 vom 10. September 880, JE. 3318 =
Caspar n. 251 vom 26. Juni des Jahres und wer weiß wie viele frühere Klage-
briefe. — Als Darstellung gehört die Politik Johanns zu den gelungensten
Teilen von H.s Werk, gerade weil sie so schwierig und uneinheitlich ist.
Das 3. Kapitel über das Ende des karolingischen Kaisertums ist mit be-
rechtigter Beschränkung auf Italien behandelt, so nahe auch ein stärkeres
Hereinziehen der ost- und westfränkischen Dinge gelegen hätte. Hier ist
S. 106 ein kleines Versehen richtig zu stellen: Berengars I. Erzkanzler war
nicht Bischof Adalbert (Verwechslung mit dem B. von Bergamo ?), sondern
wie S. 126 richtig gesagt, jener langlebige (vor 875 bis nach 905) und schon
aus den Briefen Johanns VIII. bekannte Adalard von Verona, der schon
S. 79 erwähnt war; vgl. über ihn Dümmler, Gesta Berengarii S. 62—64;
Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre I? 402. Beachtenswert sind in
diesem Kapitel die sorgfältigen Nachweise aus den Datierungen von Luccheser
und Ravennater Privaturkk. für die Epochen der italienischen Herrscher;
für Wido macht es die S. 137 angeführte Urkunde wohl ganz sicher, daß
er vor dem 30. Dezember 894 starb. Auf diesem Gebiete dürfte aus einer
besseren Durchforschung der Archive noch manches Ergebnis entspringen.
Bei der dramatisch anschaulichen Darstellung des Totengerichts über
Papst Formosus, S. 124, wäre vielleicht zu Pachalis, dem ersten der Ankläger,
der sonst nicht bei H. vorkommt, zur Erklärung die Angabe erwünscht,
daß er Kardinaldiakon war (Gregorovius, Gesch. der Stadt Rom III* 221).
Im 4. Kapitel wird das Vordringen der Byzantiner nach der Katastrophe
der karolingischen Universalmonarchie und der macchiavellistischen Politik
Papst Johanns VIII. geschildert; hervorzuheben ist die klare Darstellung
der Themenverfassung wie überhaupt der byzantinischen Verwaltung. Mit
Recht wird S. 171 das Verdienst von Jules Gay für die Geschichte Unter-
italiens in dieser Periode gewürdigt. Die iudices in den ehemaligen Lango-
bardenstádten des Themas Langobardia, die ja, wie H. hervorhebt, selbst
Langobarden waren, dürften dem im Herzogtum Benevent begegnenden
tudez der einzelnen civitas ziemlich entsprechen; so ist H. sicherlich zuzu-
stimmen, daB der Unterschied eigentlich nur in der Form der Oberbehórde -
Kritiken 137
(byzantinischer Stratege statt des langobardischen princeps) bestand. Hier
ist über Gay und auch über die Zusammenstellungen von E. Mayer hinaus
sehr förderliche selbständige Forschung in kurzer Zusammenfassung geboten,
von der man nur wünschen möchte, daß H. sich entschlösse, das Gebiet
selbst oder durch einen seiner Schüler weiter auszubauen. S. 153 wird die
Politik der Spoletiner gegen die Griechen Unteritaliens scharfsinnig mit den
beiden byzantinischen Gesandtschaften an Arnolf in Beziehung gesetzt:
darf da nicht an den Bericht des Regensburger Reichsannalisten (wohl
Augenzeuge) über Arnolfs Kaiserkrönung erinnert werden, nämlich den diesem
nach der Einnahme der Leostadt omnis senatus Romanorum nec non Grecorum
scola am Ponte Molle feierlich einholte ? H., S. 121, sagt dafür „die Scholen“;
vielleicht ist es aus der politischen Konstellation zu erklären, daß nur die
griechische Kolonie sich beteiligte. Dümmler, Gesch. d. ostfränk. Reiches
HI? 420, Anm. 3, der (ähnlich wie Gregorovius a. a. O. S. 215) „die Genossen-
schaften der Fremden, voran die Griechengilde" den König begrüßen läßt,
macht darauf aufmerksam, daß der Panegyrist Berengars (nach Dümmler,
Gesta Berengarii S. 39 wahrscheinlich wiederum als Augenzeuge) die Be-
teiligung der scola Graecorum auch bei der Einholung Berengars L zur Kaiser-
krönung im Jahre 915 besonders erwähnt. Daß sie stets als Kuriosum mit
ihren griechischen Gesängen Aufsehen erregte, zeigen die Berichte über
den Empfang Ludwigs II. und Heinrichs V. (bei Dümmler, Gesta Ber.
S. 40, Anm. 2; vgl. Gregorovius a. a. O. S. 257); aber während Sergius II.
universas militiarum scholas Ludwig entgegenschickte, die für 915 von den
Gesta Ber. IV. 121 nach dem Senat und den Griechen erwähnte cetera turba
mindestens die anderen Scholen enthalten (so anscheinend auch H., S. 188)
kann, dürfte doch die alleinige Erwühnung der Graecorum schola durch Arnulfs
Hofhistoriographen nicht ohne Grund sein und H.s Auffassung der Gesamt-
lage durch einen an sich bedeutungslosen Nebenumstand bestätigen. Über
die Entwicklung der Scholen im 11. Jahrhundert sind die Bemerkungen
von Beno, Libelli de lite II 396 zu vergleichen. Vielleicht ist auch auf den
Umstand Gewicht zu legen, daß beide Gesandten Ostroms an Arnolf, der
von 894 wie der von 896, etwas nach dessen Rückkehr aus Italien in Regens-
burg eintrafen; die Anregung (dureh Arnolf?) muB also jeweils wührend
Arnolfs Aufenthalt im Süden stattgefunden haben. Vgl. auch S. 179 über
spätere Pläne Arnolfs und der Byzantiner gegen die Dynastie von Spoleto.
— Sehr lebensvoll ist wieder (vgl. das 5. Kapitel des 1. Halbbandes) die Ge-
schichte der Sarazenen in Sizilien erzühlt, besonders plastisch tritt die Ge-
stalt des Aghlabiden Ibrahim ibn Ahmed heraus. Bei den Kontroversen
über die Schlacht am Garigliano, besonders bei ihrem Ansatz zu 915, schließt
sich H. mit Recht den Ergebnissen von Pietro Fedele (s. u.) an.
Im 5. Kapitel scheinen, außer der dankenswerten Heranziehung der Privat-
urkunden (bes. aus Lucca und Ravenna) zur Feststellung von Epochen und
138 Kritiken
Einflußgebieten der Herrscher, die Ausführungen über die Vergebung
von Kronrechten, Grafengut und Grafengewalt an die Bischófe vor allem
wichtig, und Ref. freut sich, auf Grund eigener Studien gerade hier H.
überall, besonders auch (S. 185) über die wirtschaftliche Organisation der
Stadtbürger (pascua comunia), durchaus zustimmen zu können. Diese
Gesamtnutzung wird bis in die jüngste Zeit so oft verkannt und mit einer
Art politischer Selbstverwaltung verwechselt, daB H.s von feinem historischen
Takt zeugende Ausführungen um so erfreulicher wirken; es würe endlich
einmal an der Zeit, die veralteten Arbeiten über die Entstehung der ita-
lienischen Städtefreiheit durch eine methodisch einwandfreie Monographie
zu ersetzen; über G. Mengozzi, La città italiana nell alto medio evo
(Roma Loescher 1914) vgl. jetzt die Bemerkungen des Ref. im Litera-
rischen Zentralblatt LXVI (1916). Den S. 176 als echt behandelten
Brief Hattos von Mainz an Johann IX. (S. 203 ist Mühlbacher? 1983?
statt 1983* zu verbessern), der bekanntlich die Entschuldigung, daß man
ohne des Papstes , Befehl und Erlaubnis" zur Wahl Ludwigs des Kindes
geschritten sei, und die Bitte um deren Bestätigung enthält, wird man nicht
mit H. als echt verwerten kónnen, obwohl Lindner einen Rettungsversuch
unternahm, der Dümmler dazu bewog, seinen (zuletzt Gesch. des ostfränk.
Reiches III? 495, Anm. 2) einleuchtend begründeten ablehnenden Stand-
punkt aufzugeben, während Mühlbacher Lindners Beweisführung verwarf.
Den Beweis, daB wir es mit einer um 1140 entstandenen Stilübung zu tun
haben, hat in scharfsinniger und abschlieBender Untersuchung H. Bresslau,
Der angebliche Brief des Erzbischofs Hatto von Mainz an Papst Johann IX.,
in den 1909 Karl Zeumer dargebrachten „Historischen Aufsützen" er-
bracht. — S. 187 ist Papst Sergius III. statt IV. zu lesen.
Ein besonders hüufig behandeltes Gebiet — wenn man sich auch meist
darauf beschränkte, den Bericht der Hauptquelle zu wiederholen — bildet
teilweise die Materie des sechsten Kapitels: der Prinzipat Alherichs IL in
Rom, Hugos Kónigtum im italienischen Reich. Hier hat P. Fedele im
ersten Teil seiner Ricerche per la storia di Roma e del papato nel secolo X
(Archivio della Società Romana di storia patria X X XIII, 1910)! die grund-
legende Vorarbeit geliefert, die nach ihrem, wie wir lebhaft wünschen, nicht
allzu fernen Abschluß nach persönlicher Mitteilung ihres Verf. auch gesondert
in Buchform ausgegeben werden soll. Die Darstellung H.s hat mit Recht
auf Fedeles Hauptergebnis, die Liutprandkritik, stark Rücksicht genommen;
! Der IL Teil im XXXIV. Bd. der genannten Zeitschrift (1911) lag
H. noch nicht vor. Vgl. jetzt auch P. Fedele, Teodora nella liturgia, in
den Miscellanea di studi critici in onore del prof. Rodolfo Renier (Torino
1912), über die Beziehungen von Theophylakt und Theodora zu S. Maria in
Via Lata; auch p. 1064 über den Palast der Familie, domus Theophslacti,
bei S. Apostoli, den von H., S. 224. erwähnten Palast Alberichs II.
Kritiken 139
wir erlebten vor ihm, wie so häufig z. B. bei Lampert von Hersfeld, Salim-
bene oder Villani, den typischen Fall, daB man theoretisch die geringe Glaub-
würdigkeit eines Autors genau kennt, im praktischen Einzelfalle aber ihm
doch wieder gern folgt; zu verführerisch und interessant sind die lebens-
vollen Sehilderungen der Quelle, zu hart scheint es dem deskriptiven Trieb,
gerade hier Entsagung zu üben. H. hat nun auf Fedeles kritischen Nach-
weisen fuBend die Erzühlungen Liutprands sehr behutsam benutzt. Liegt
Fedeles Arbeit vollendet vor, dann wird es auch an der Zeit sein, einmal
nachzuprüfen, ob dieser im einzelnen nicht zu scharf mit dem medisanten
Cremoneser Bischof ins Gericht ging; auch H., S. 238, Anm. 2 scheint z. B.
Fedeles Annahme einer Abhüngigkeit gewisser Papstkataloge von Liut-
prand nicht ganz vorbehaltslos zu teilen, und wenn sie unrichtig wäre, so
hätte sich Liutprand in einem für Roms Zustände entscheidenden Punkt
bewährt. — S. 223 läßt H., Gregorovius folgend, um 940 die Sabina von
Spoleto abgetrennt und mit dem Kirchenstaat vereinigt werden. Bereits
Karl der Große hatte die Sabina abgetreten: Ficker, Forsch. zur Reichs-
u. Rechtsgesch. Italiens ITI 300, § 333. Es würde sich also um eine der frühe-
sten Rekuperationen handeln. Freilich bleibt die Geschichte der Land-
schaft in der Zwischenzeit noch dunkel, auch H. hat den Zeitpunkt ihres
Verlustes für den Kirchenstaat nicht bestimmt. Nach einer im Largitorius
von Farfa, dessen erster Teil jetzt (1913) von Zucchetti in unsern Regesta
ehartarum Italiae gedruckt ist, verzeichneten Urkunde ist in der Sabina,
wenn man von dem exemten Gebiet von Farfa selbst absieht, bestimmt unter
Ludwig II. nur nach dem Kaiser unter Weglassung des Papstes datiert
worden; freilich fehlt in den Auszügen Gregors von Catino meist der
Ausstellungsort, aber die Objekte von n. 25, 859, n. 27, 866 liegen in Sabinis,
dazu kommen eine Reihe Urkunden, in denen die Bezeichnung des Terri-
toriums fehlt, aber die Zugehörigkeit der Objekte zur Sabina sicher ist,
wie alle auf die massa Torana bezüglichen (am Fluß Torano, in der Sabina
nach n. 703). Dagegen wird, wenn wir von n. 82 vom Jahre 927 absehen,
wo neben sabinischen auch collinische Grundstücke genannt sind, hier zu-
erst 930 nur nach dem Papst (Stephan VIL) datiert: n. 88, ebenso wieder
935 n.94 nach Inkarnationsjahr, Hugo und Lothar ohne Nennung des
Papstes (gleicher Notar wie n. 88), ebenso n. 100 von 936, von einem Mónch
geschrieben, dagegen n. 111 von 939 nur nach Papst Leo VII. und der 12. In-
diktion von e. Notar, n. 122 vom September, 119 vom Dezember 939, n. 120,
121 vom Februar 940 und 118 vom Mai 940 nach Inkarnationsjahr und den
Kónigen von einem Mónch im Auftrag des Abtes Campo, und so auch 123
vom Mai 942, n. 133 vom August 943; dann von einem Notar n. 145 vom
28. Oktober 949, n. 167, 196 vom Februar und September 955. Dann z. B.
(auch für Campo) n. 212 von 943, 215 von 942, 217 von 961, 220 von 956
nur nach Päpsten und Indiktion. Das Regest von Farfa, das H. selbst heran-
140 : Kritiken
gezogen hat, ist hier nicht berücksichtigt. Nach dem Farfeser Abt kann sich
die Datierung nicht richten, denn n. 111 von 936 gehört ebenso zu Abt Campo
wie die folgenden und ist wie n. 118 —123 von einem seiner Mónche geschrie-
ben, demnach hängt das Datum auch nicht von der persönlichen Zuständig-
keit des Notars ab. Dies nur, um die Verworrenheit der Territorialverhält-
nisse im Kirchenstaat zu zeigen, die auch H. S. 240 Anm. 10 für Spoleto
hervorhebt; das Problem bedarf neuer Studien. Vielleicht war die Sabina
in einen päpstlichen und einen spoletinischen Anteil gespalten. — Für das
Todesdatum des Senators Theophylactus ist n. 82 des Largitorius vom März 927
wichtig, weil da concambium quod domnus Theophilactus quondam vestarartus
vobis dedit erwähnt wird; das muß der große Theophylactus sein. Schon
Gregorovius III* 244 Anm. 2 hatte eine Notiz von 927 auf den jüngeren
Namensvetter beziehen wollen; er gibt S. 247 Anm. 1 an, der ältere verschwinde
nach 915. — Die S. 211 (dazu S. 239) erwähnte Niederwerfung des (dem Papst
oder Theophylakt?) rebellischen Narni durch Markgraf Adalbert geht auf
eine Notiz zurück, deren ülteste Überlieferung die Croniea di Lucca des Cod.
Pal. 571 ist, jetzt abgedruckt von B. Schmeidler im Neuen Archiv XXXIV
177. Nachzutragen wäre dazu auch der Aufsatz von A. Simonetti, Adalberto I
marchese di Toscana e il saccheggio di Narni nel 878 (Bolletino della R.
deputazione di Storia patria per l'Umbria VII, 1901), wo die Nachricht
auf Adalbert I. und 878 bezogen wird. Nun zeigt Schmeidlers Text, daß der
Belagerer lo re Filipo heißt und die Chronik das Ereignis zu 845 bringt; drei
Heilige führt der Sieger, da er mit Luccheser Truppen gefochten, als Beute
nach Lueca. So wird die Notiz überhaupt auf keinen Adalbert, sondern
auf König Ludwig II. und dessen ersten Rómerzug (844) gehen. — Daß
der S. 219f. genannte Benedictus Campaninus Graf von Campanien war,
bemerkt offenbar richtig Th. Hirschfeld a. a. O. S. 465, wo auch die weiteren
Ausführungen zu vergleichen sind. — Von der „Bulle“ JL. T 3536 (Sergius III.
für das monasterium s. Mariae Corsarum oder S. Sisto vecchio di Roma
wird S. 238 bemerkt, sie gelte jetzt als falsch; Paul Kehr, Italia pontificia II,
Latium (1906) p. 121 n. 3 sagt aber: etsi notae chronologicae corruptae sint,
non intelligo, cur privilegium falsum dici possit, nämlich da wir nur eine seit
1848 verschollene Kopie des 11. Jahrhunderts als Überlieferung besitzen. —
S. 220 und 224 muB der Name der rómischen Kirche S. Agnese (nicht Agnete)
fuori heißen. — Abgesehen von solchen unwesentlichen Kleinigkeiten kann
gerade dieses Kapitel, in dem Einzelforschung vielfach unsere Kenntnis
gefördert hat, als eine einwandfreie kritische Musterleistung gelten. Wenn
auch Ref. geneigt ist, die Politik König Hugos günstiger aufzufassen, so bleibt
doch ihre Darstellung bei H. in ihrer umfassenden Berücksichtigung der Welt-
politik die gesicherte Grundlage für unser Urteil.
! Der König kam über Bologna, also lag Narni am Weg.
Kritiken 141
Weniger ist zu dem 7. Kapitel, der Schilderung der deutschen Intervention,
zu bemerken. Mit deren Ergebnis, der für die Geschichte der Kaiserzeit
im engeren Sinne bestimmenden Krönung Ottos des Großen, schließt der
Band: ,,Kaisertum und Papsttum, die beiden hóchsten Organisationen der
ma. Menschheit, hatten einander wiedergefunden, weil keine ohne die andere
leben konnte" (S. 261). Damit wird an die Grundauffassung (III 1 S. 244,
vgl. in dieser Zeitschrift XVI436) angeknüpft, die Ref. für die einzig richtige
hält -und die leider bei der Kontroverse über die Wirkungen der Kaiser-
politik auf Deutschland (Italien, das ebenso in Betracht käme, tritt meist
etwas zurück) nieht in der wünschenswerten Weise den Ausgangspunkt
bildet, weil Ficker die karolingische Universalmonarchie preisgab und sein
Gegner v. Sybel deshalb keinen Grund hatte, auf dieser zu bestehen. Es ist
aber zur Erkenntnis der inneren Zusammenhänge unentbehrlich, nicht mit
Otto L, sondern mit Pippin zu beginnen: nur so wird den Verteidigern
der Universalmonarchie ein Hauptargument entzogen, das übrigens v. Sybel
bereits völlig richtig bekämpft hat, nämlich daB Italien bei seiner staatlichen
Zerrissenheit und dem Hang seiner Bewohnerzur Unabhängigkeit der deutschen
Herrschaft bedurfte, für sich selbst und weil eine andere Macht im Besitz
der Kaiserkrone und des Langobardenreiches das europäische Gleichgewicht
gestört hätte. Auch aus H.s Darstellung ergibt sich einwandfrei, daB Italien
unter Hugo (dessen innere Politik im Prinzip, wenn auch nicht in der Wahl
der Mittel die Wege Ottos I. ging) und wieder unter Berengar II. auf dem
Wege zur staatlichen Kräftigung war und daß Ottos Interventionspolitik
es bewirkte, daß beide scheiterten. — Für Ottos zweiten und entscheidenden
Zug nach Italien (H. S. 2571.) ist der Aufsatz von Karl Hampe, Die Berufung
Ottos des Großen nach Rom durch Papst Johann XII., in der oben genannten
Festgabe für Zeumer (1909) nachzutragen, der freilich, soweit er die terri-
torialen Abmachungen zwischen Kaiser und Papst betrifft, erst für den An-
fang des künftigen Bandes in Betracht kommt, wo auch wohl die Bedeutung
von Ottos Kaisertum eine eingehendere Würdigung erfahren wird. Zu
Liudolfs Zug (S. 264 Anm. 8) darf Ref. vielleicht auf die Urkunde im Rege-
stum Volaterranum n. 34 vom August 957 verweisen, die nach dem Inkar-
nationsjahr ohne Herrscherjahr datiert ist; das dürfte (Einleitung S. X XXIX
Anm. 1) mit dem Abfall von Berengar zusammenhängen.
Wenn Ref. bei dauernder Benutzung des Werkes nur so unerhebliche
Desiderien hatte, ihnen gegenüber aber dankbar empfand, auf Schritt und
Tritt auf festem Boden zu stehen, so liegt vielleicht schon darin die beste
ihm mögliche Empfehlung, und er möchte dem verehrten Verf. den Dank
des Fachgenossen in zwei Punkten zusammengefaßt aussprechen, einmal für
die rüstige Förderung der Geschichte Italiens, dann aber auch dafür, daß
H. nicht, um noch rascher vorwärts zu kommen, zu abgekürzter Darstellung
übergegangen ist. Möge uns bald ein vierter Band beschert sein und möge
149 Kritiken
er uns eine noch eingehendere Berücksichtigung der langobardischen Ver-
hültnisse (Verfassung und Wirtschaft, Kirche und Kultur) bringen, die von
jetzt ab zu immer entscheidenderer Bedeutung emporwachsen.!
Das einzige, was nicht von H. stammt, ist das Register der beiden Hálften
des 3. Bandes, für das O. Nemecek verantwortlich zeichnet. Stichproben
hatten ein nicht immer befriedigendes Ergebnis. Kleine Irrtümer des Textes
wurden nicht berichtigt, sondern übernommen; so ist Adalbert, Bischof
von Verona, zu streichen und die Stelle II 106 zu Adelhard zu ziehen, mit
diesem auch Adalhard, der natürlich identisch ist, zu vereinen und die über-
sehene Stelle II 78 —79 hinzuzufügen. Statt des Bischofs von Sabina ist
S. 271 der von Gabii einzusetzen und die Stelle II 27 hinzuzufügen; ebenso
ist unter Leo, Neffe und missus Johanns VIIL, „Bischof von Gabii“ und
dieselbe Stelle zu ergänzen; unter den Päpsten ist Sergius IIL statt IV.,
wie er einmal (s. o.) versehentlich im Text uud deshalb im Register für alle
Stellen (S. 108 ist dabei zu tilgen) heißt, zu schreiben; Siegfried kommt
vor Siena; unter Tarent fehlt II 54; Herzog Theobald von Spoleto wird im
Text immer Thedbald geschrieben; bei Theobald, Sohn des (Herzogs) Boni-
fatius von Spoleto, fehlt II 233; Bonifatius, Graf von Lucca und von Tuscien,
sind (S. 272) eine Person; die Zusammenfassung der Bischofs- und Bistums-
namen unter Bischof und Bistum hat Schwierigkeiten gemacht, häufig
hätte man gern auch die Zitate, die bei den Eigennamen der Bischöfe stehen,
oder eine Verweisung auf diese; S. 271 lies Bistum Arezzo statt Arezza, die
Erzbischófe von Kóln und Mailand, das Erzbistum Mailand sind als Bischófe
und Bistum bezeichnet. Das nächste Mal wäre eine dem grundlegenden Werk
entsprechend schärfere Durchsicht zu empfehlen.
Frankfurt a. M. Fedor Schneider.
Otto Forst-Battaglia, Genealogische Tabellen zur Geschichte
des Mittelalters und der Neuzeit. Abteilung Mittelalter. Lie-
ferung L Wien und Leipzig 1914, Verlag von Halm und Goldmann.
12 Blatt quer Folio. M. 3,—
Otto Forst- Battaglia, Wyw ód przdkó w Maryi Leszczyńskiej.
Lwow 1913.
Genealogische Tabellen finden sich in den Handbibliotheken aller deutschen
Archive und aller unserer Diplomaten und Staatsmänner, die noch irgend-
wie Fühlung mit der alten historischen Schule haben. In England, Frank-
reich, Italien, Spanien sind sie nicht so nötig, weil die Literaturen dieser
Länder über handliche Werke verfügen, die viel mehr historische Genealogie
enthalten wie irgendein deutsches Adelslexikon oder wie unser Gothaer
1 Inzwischen ist dieser doppelte Wunsch in dem 1915 erschienenen
1. Halbbande des 4. Bandes in erfreulichster Weise erfüllt worden (Korrektur-
naohtrag).
e
Kritiken 143
oder die Allg. Deutsche Biographie. Die weiteste Vérbreitung haben bei uns
die Tabellen Cohns; eine Bearbeitung eines kleinen Teiles des ersten
Bandes von Hübners berühmten, aber längst, auch in ihren neuen Aus-
gaben, vóllig veralteten und unbrauchbaren Tabellen. Cohns Werk war
schon bei seinem Erscheinen überholt durch die ,,Genealogien" Kamill von
Behr's, die aber auch nur wenige Familien behandeln. Bahnson hat
neuestens versucht, den alten Hübner zu ersetzen, allein die drei Bünde
Tabellen, die er bisher herausgegeben hat, sind nur eine unkritische Kom-
pilation. Das Werk, dessen erste Lieferung hier vorliegt, macht dagegen
Anspruch auf Wissenschaftlichkeit. Es kann also ohne Frage eine Lücke
ausfülen, wenn es kritischen Anforderungen genügt.
Die ersten Blätter, die jetzt vorliegen, gefallen durch einfachen, über-
sichtlichen Druck in bester Ausstattung. In bezug auf Handlichkeit und
Klarheit sind sie sogar den Behrschen Tabellen überlegen und übertreffen
weit die anderen genannten Werke. Sie sind insofern auf wissenschaftlicher
Grundlage aufgebaut, als sie Vollstándigkeit erstreben: d. h. alle dem Autor
bekannten nachweisbaren Mitglieder der behandelten Familien aufzählen,
Söhne und Töchter; auch insofern sie die Quellen, nach denen die Stamm-
báume zusammengestellt sind, bei jeder Familie verzeichnen. Leider bezieht
. sieh diese Vollständigkeit nicht auf die Lebensdaten, die den einzelnen Per-
sonen beigegeben sind, noch auf die Einreihung der einzelnen Personen in
den Stammbaum. Die prinzipielle Beschränkung auf Angabe der Jahres-
zahlen der Geburt, Heirat und des Todes scheint mir ein Verzicht, der
schwer zu rechtfertigen ist, solange wir nicht vollstándigere Genealogien der
betreffenden Familien besitzen — und für keinen der hier publizierten
Stammbäume (auch nicht für die noch blühenden Häuser Lippe und Bent-
heim) gibt es eine Genealogie, die als Ergänzung einiges Nähere über Lebens-
gang, Titel, Besitzungen böte, wie das z.B. die besten Tafeln in Litta's
Famiglie celebri, die Genealogien von Fernandez de Bethencourt, von Douglas-
Wood-Paul, von G. E. C. und Hon. Vicary Gibbs’ ,,Complette Peerage" tun.
Mindestens die Geburts- und Todestage und wohl auch die Orte wären er-
wünscht gewesen, und Belege hierfür wenigstens dort; wo die Angaben von
denen der zitierten oder der besten sonst vorhandenen Literatur abweichen.
Der Benutzer bleibt in diesen Fällen auf das Urteil Forsts angewiesen, ohne
andere Möglichkeit der Kontrolle, als eigenes völliges Neuaufbauen der be-
treffenden Genealogie auf Grund der Quellen. Das beeintrüchtigt den
groBen Fortschritt, der ohne Frage mit Forsts Tafeln erreicht ist. Denn
die streng wissenschaftliche Kritik verlangt nun einmal dort, wo die Fest-
stellung einer historischen Verknüpfung irgendwelcher Art Selbstzweck ist,
Bekanntgabe der Quellen, die den historischen SchluB begründen; wenn
wir einen sonst ganz gleichgültigen Domherrn zu Kóln oder eine Nonne zu
Bóddeken oder eine Grüfin von Oldenburg nur aus dem Grunde aufführen,
144 Kritiken
weil sie Kinder der Familien Volmarstein, Lippe, Sternberg waren, so wollen
wir wenigstens wissen, welcherlei Urkunden oder Kombinationen hierauf
hindeuten, zumal wenn die Einreihung in den Stammbaum, wie in den ge-
nannten Fällen, durchaus nicht zweifelsfrei ist. In der Ahnentafel sind die
Daten nur Orientierungsbehelf; in der Stammtafel sind sie essentiell. Die
englische Literatur unterscheidet in dieser Beziehung richtig: Ahnentafeln,
Deszendenznaehweise, Konsanguinitäts- oder andere Verwandtschafts-
tabellen begnügen sich mit einfachen Namen und den allernötigsten Zeit-
daten und führen Quellen nur an, wo sie eine neue Behauptung aufstellen:
Zweck ist hier klare Darstellung, also unbelasteter Druck. Sogar wo eine
Familienstammtafel nur zur allgemeinen Übersicht beigegeben ist (in
Ortsgeschichten, Biographien usw.), wird sie in der Regel mit knappen An-
gaben gedruckt. Die meisten Personen in den Stammtafeln selbst berühmter
Geschlechter sind ja doch im Grunde historisch uninteressant. Dagegen
ist der englische Genealoge, sobald er sich mit bestimmten Personen be-
schäftigt, etwa mit der Reihe der Besitzer einer Grafschaft, eines Herzog-
tums, meist weitschweifiger wie selbst unsere vollständigsten Genealogien:
hier ist eben Sammlung von Daten über die Person Selbstzweck.
Bei der Aufzählung mehrerer Kinder eines Vaters sollte es selbstverständ-
lich sein, daß die älteren den jüngeren vorangestellt werden. Französische,
spanische Genealogen des 17. und 18. Jahrhunderts und ihre Nachschreiber
haben oft die Sóhne allgemein den Tóchtern vorangestellt: ein lüngst über-
wundener Standpunkt. Leider hat Forst in dieser Beziehung keine Ordnung
eingehalten — ein Mangel, der in den folgenden Lieferungen abgestellt
werden sollte.
Vom Standpunkt des Historikers muB ferner bedauert werden, daB Forst
alle Stammtafeln grundsätzlich mit dem Jahr 1200 beginnt. Der einzig
logisch mógliche Ausgangspunkt ist das erste urkundliche Auftreten eines
Geschlechts. Für die mittelalterliche Geschichtsforschung ist gerade der
Zusammenhang, die Stellung, die Verwandtschaft der großen Familien des
11., 12. und 13. Jahrhunderts interessant und wichtig, weil sich daraus
manche unmittelbar entscheidenden Schlüsse auf die Ständeordnung, die
Besitzverteilung, die Namenbildung in diesen Jahrhunderten entnehmen
lassen. Daß die Genealogien, wenn man über das Jahr 1200 hinausgeht,
viel schwieriger und e werden, sollte den Fachmann nicht
abschrecken.
Auch im einzelnen sind die Tafeln nicht ganz einwandfrei. Die Namen-
schreibung fällt mitunter auf (Schlik, Diez, Aremberg, Loz-Lon, Walecourt,
Viana). Die Vornamen sind teilweise übersetzt, teils auch nicht. Eine un-
eheliche Frau Graf Eberwins von Benthein, gestorben 1454, ist als „morga-
natische Gemahlin“ aufgeführt — ein Anachronismus. Tab. 191 erscheint
die Gattin Graf Ottos I. von Tecklenburg mit ? als geborene Gräfin von der
Kritiken 145
Marck — Tab. 172 ist sie als Tochter Graf Adolfs v. d. Marck ohne ? ein-
gereiht. Die Richtigkeit der Einreihungen, die manches Neue bringen, im
einzelnen nachzuprüfen, war ich nicht in der Lage, da mir die notwendige
Literatur hier nicht zur Verfügung steht. Die ersten Generationen der Häuser
Volmarstein und Güterswyck scheinen mir solcher Nachprüfung bedürftig:
wenigstens bei diesem letzten Hause sind in den literarischen Quellen, die Forst
zitiert, offenbar zwei gleichnamige Familien zusammengeworfen worden.
Diese Bemerkungen gehen davon aus, daß bei einem modernen Genealogen
der allerstrengste wissenschaftliche Standpunkt erwartet werden muß, und
daß die wahrhaft monumentale Arbeit, die Forst unternommen hat, soweit
irgend möglich den strengsten Anforderungen genügen sollte. Kein Genealoge
verfügt heute über eine umfassendere Kenntnis der literarischen Vorarbeiten
und des Urkundenmaterials zur genealogischen Geschichte deutscher hoch-
adeliger Geschlechter im Mittelalter wie Forst. Selbst in der Beschrünkung,
die diese Tafeln sich leider auferlegt haben, stellen sie die Sammelwerke
Bahnsohns und Hübners weit in den Schatten. Sie werden ein unentbehr-
liches Hilfsmittel für Ahnentafelsammler sein. - Dem Verleger gebührt
Dank, daß er die Herausgabe eines so großartig angelegten kostspieligen
Werkes übernommen hat. —
Die zweite Tafel, die auch in der Zeitschrift Rocznik, Towarzystwa
heraldycznego we Lwowie, Tom IV, Rok 1913, erschienen ist, ergänzt die
Ahnentafel des verstorbenen Erzherzog-Thronfolgers Franz Ferdinand (1910),
in der Forst die 16 Ahnen der Königin Maria Leszezynska von Frankreich,
Gemahlin Ludwigs XV., gebracht. Die dort gegebenen Daten und Quellen-
nachweise hat er vielfach verbessert und ergänzt und hat für jeden der 16
Ahnen nach Möglichkeit die Eltern, Großeltern und UrgroBeltern ausgeforscht.
In Tabellen, Registern und Urkundenauszügen ist die größtmöglichste di-
plomatische Genauigkeit und Sorgfalt erreicht. Mit der ältesten Ahnenreihe
werden wir bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts zurückgeführt.
Es erscheint bemerkenswert, dab dies für polnische Familien möglich ist. —
Interessant ist, daß wir die polnischen Adelsfamilien im 16. Jahrhundert
mehrfach mit ausländischen Frauen, deutschen, französischen, rumänischen,
verschwägert finden. In Forsts Tafel erscheinen auch ungarische Ahnen:
Stefan Potocki, gestorben 1631, war mit Maria, Tochter des Jeremias Mo-
lila, Fürsten der Moldau (gestorben 1606) vermählt. Forst gibt als Mutter
der Maria eine Elisabeth Csomortany an, aus dem bekannten siebenbürgi-
schen Adelsgeschlecht, das Forst in galizischen Lozinskis wiederfinden will
(3.29, 73). Die urkundlichen Belege hierfür sind inzwischen von Zotta,
dem die vorliegende Ahnentafel Forsts nicht bekannt war, nachgeprüft,
und das Resultat Forsts ist von Zotta zum mindesten in Frage gestellt
worden. Zotta hat in Archiva genealogica, II (1913), 101ff., den Nachweis
versucht, daß diese Elisabeth vielmehr eine Rumänin, Tochter eines Georg
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 10
146 Kritiken
Parcalab von Hotin, in Galizien Losinski genannt, gewesen ist.“ Ob ihre
Mutter, wie Forst angibt, eine Lozinska war, steht nicht urkundlich fest.
Als Gattin des Johann Mohila und Mutter des eben erwähnten Fürsten
Jeremias wird bei Forst S. 38, 73 Maria Rareg genannt. Durch diese
Ehe wurde die neue Dynastie Mohila an die ülteren Fürsten der Moldau
genealogisch angeknüpft; aus Gründen der Legitimitát. Allein die Zu-
gehörigkeit der Maria zum Stamme der älteren Fürsten der Moldau ist nicht
ganz sicher. So würe auch diese Ahnfrau nur mit einem Fragezeichen auf-
zuführen. — Unter den übrigen Familien, die vorkommen, sind, neben vor-
nehmen und altfürstlichen, wie Jablonowscy, Lubomirscy, Litewscy, San-
guszkow, Ostrogscy, Ruscy, auch unbedeutende, bei denen urkundliches
Material für die Filiationen fehlt und ältere polnische Literatur aushelfen
muß. Ich zweifle nicht, daß Forst hier überall nach Möglichkeit vorsichtig
und kritisch geprüft hat, aber das Ergebnis ist naturgemäß ungleichwertig.
— Im allgemeinen haben derartige Ahnentafeln im wesentlichen Kuriositäts-
wert und Sammelwert (ich darf mir dieses Urteil wohl erlauben, da ich selbst
eine größere Sammlung von Ahnentafeln herausgegeben habe) Es scheint
mir, die erheblichen hier von Forst aufgewendeten Bemühungen, zuverlässig
und genau zu sein und umfassende Belege beizubringen, wären bei Stamm-
tafeln wichtiger und eher angebracht. Denn es ist doch eine Illusion, an-
zunehmen, daB es irgendein allgemeines Interesse hat zu wissen, ob eine
niederadelige oder bürgerliche Ahnfrau des verstorbenen Thronfolgers vor
400 Jahren mit Wahrscheinlichkeit einer bestimmten untergeordneten Fa-
milie zugewiesen werden kann, die auch für den Polen heute nur einen gleich-
gültigen Namen darstellt. Absolute Lückenlosigkeit, das Ideal des Ahnen-
sammlers, konnte ohnedies auch hier nicht erreicht werden: mehrfach muB
ein N. N. statt des Namens figurieren. — Von den zahlreichen groBen Ahnen-
tafeln, die in letzter Zeit gedruckt worden sind, ist die des verstorbenen
Thronfolgers mit der vorliegenden Ergänzung jedenfalls die bestgearbeitete.
— Der elegante Druck, auf feinstem Büttenpapier, macht der Lemberger
Druckerei alle Ehre.
Czernowitz. Dungern.
Steirische Gerichtsbeschreibungen. (Als Quellen zum historischen
Atlas der österreichischen Alpenländer. I. Abteilung. Landgerichtskarte:
Steiermark.) Herausgegeben von Anton Mell und Hans Pirchegger.
Mit einer Kartenbeilage. (Band I der Quellen zur Verfassungs- und Ver-
waltungsgeschichte der Steiermark. Herausgegeben von der historischen
Landeskommission für Steiermark.) Graz 1914, Verlag Leykam (LXII
und 623 S.) 89. Zugleich Jahrgang 37—40 (neue Folge 5—8) der Bei-
Vgl. meine Ausführungen über die rumänischen Ahnen des heutigen Königs
von Rumänien. Monatsblatt der Gesellschaft „Adler“, Wien 1914, S. 363.
Kritiken 147
träge zur Erforschung steirischer Geschichte, 3. Abhandlung (S. V bis
LXIII, S. 129—749). M. 15,—.
A. Mell, der hochverdiente steirische Geschichtsforscher und Direktor des
Grazer Landesarchivs, hat schon im Jahre 1894 in einem Aufsatze über das
Landgericht Limberg in Steiermark auf den Wert der Gerichtsbeschreibungen
für historisch-kartographische Untersuchungen aufmerksam gemacht. Als
kurze Zeit nachher unter E. Richters sachkundiger Leitung die Vor-
arbeiten zur Herstellung eines historischen Atlas der österreichischen Alpen-
länder begannen, wurde diesem Quellenkreise begreiflicherweise besondere
Aufmerksamkeit geschenkt. Man durchforschte die Archive nach solchen
Aufzeichnungen, die zum Teil noch dem Mittelalter entstammen. Verschie-
dene Gelehrte empfahlen mit Nachdruck eine Veröffentlichung dieser Mate-
rialien, deren Kenntnis für den Aufbau und die Benutzung der Landgerichts-
karten unentbehrlich ist.?
Die von der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien eingesetzte Atlas-
kommission hat eine geschlossene Herausgabe dieser Quellen in ihr Programnı
nicht aufgenommen. Sie dachte nur daran, die einzelnen Landespublikations-
institute für diese Frage zu interessieren.’ So blieb es in der Hauptsache den
Mitarbeitern an der Landgerichtskarte überlassen, die „Abhandlungen“ zum
historischen Atlas für die Veróffentlichungen einzelner, ,ihnen besonders
wichtig erscheinender Grenzbeschreibungen“, zu benützen, oder sich in den
kurzgefaBten „Erläuterungen“ zu dieser akademischen Publikation auf „An-
gaben über Datum und Fundort der von ihnen zu kartographischen Zwecken
ausgenützten Gerichtsbeschreibungen“ zu beschränken.
Für Steiermark hat A. Mell zunächst allein, späterhin gemeinsam mit
H. Pirchegger diese Quellen mit Eifer und Sachkenntnis gesammelt. Das
steiermärkische Landesarchiv, welches auch zahlreiche Familien- und Herr-
schaftsarchive dieses Kronlandes verwahrt, das erst jüngst wieder erschlos-
sene Statthaltereiarchiv in Graz, aber auch das Haus-, Hof- und Staatsarchiv,
das gemeinsame Finanzministerialarchiv in Wien und noch so manches
andere Archiv boten eine höchst erfreuliche Ausbeute. Schon im Jahre 1905
erklärte die historische Landeskommission für Steiermark ihre Bereitwillig-
keit, die damals weitgediehene Sammlung von Gerichtsbeschreibungen zu
veröffentlichen. Doch ließen der frühe Tod E. Richters (1905) und die
! Mitteilungen der Archiv-Sektion der Zentralkommission zur Erforschung
und Erhaltung der Kunst- un | historischen Denkmale, 2. Band, S. 307 ff.
3 A. Mell in der Einleitung zum vorliegenden Bande S. IX ff., und nun auch
H. Pirchegger, Der historische Atlas der österr. Alpenländer, in der Zeitschrift
des historischen Vereines für Steiermark. 11. Jahrgang, S. 327 ff. |
* Vgl. A. Mell in den Deutschen Geschichtsblättern, 6. Band, S. 63 und
W. Erben in den Mitteilungen des Indus für österr. Geschichtsforschung.
30. Band, S. 687.
10*
148 Kritiken .
starke Inanspruchnahme der Geldmittel dieser Kommission für die Heraus-
gabe anderer umfangreicher Werke den Plan vorerst noch nicht zur Aus-
führung kommen. Erst als 1912 die „Kärntner Gerichtsbeschreibungen“ be-
arbeitet von M. Wutteunter Mitwirkung von A.v. Jaksch und H. Pirchegger
zur Veröffentlichung gelangten!, beschloß der ständige Ausschuß der Landes-
kommission für Steiermark, die inzwischen durch H. Pircheggers Sammel-
fleiß stark vergrößerte Anzahl steirischer Gerichtsbeschreibungen in Druck zu
legen und mit ihnen eine dritte Reihe von Veróffentlichungen, die „Quellen
zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark" zu beginnen.
Der Band enthält die stattliche Anzahl von 572 Gerichtsbeschreibungen.
Ein großer Teil gelangt hier erstmals zur allgemeinen Kenntnis. Nur 120
Stücke waren bereits anderwärts ganz oder im Auszuge gedruckt worden.
Um die Ausgabe möglichst vollständig zu gestalten, haben die Herausgeber
sie auch hier einbezogen. Das Material wurde der historischen Entwicklung
dieses Kronlandes entsprechend angeordnet. Auf die aus den alten Graf-
schaften hervorgegangenen Landgerichte folgen jene der Markengebiete im
mittleren Teile und in dem von fremdherrschaftlichen Enklaven durchsetzten
Süden des Landes. Dabei werden in jeder einzelnen Gruppe die Gerichts-
beschreibungen in topographischer Reihenfolge gedruckt, Freiungen und
Burgfriede aber bei jenen Landgerichten eingeschoben, in deren Bezirk sie ge-
legen waren. Dem 13.—15. Jahrhundert entstammen 70 Aufzeichnungen,
141 gehören dem 16., 157 dem 17., 186 dem 18., ein kleiner Rest dem 19.
Jahrhundert an. In den Hauptteil des Bandes wurden 453 Stücke aufgenom-
men, wogegen der erste Nachtrag? als wertvolle Ergänzung noch 114 ge-
naue Grenzbeschreibungen aus dem Jahre 1754 wiedergibt, die, als das Manu-
skript schon im Druck war, im Grazer Staithaltereiarchiv aufs neue zum
Vorschein kamen. Sie sind den Berichten der Inhaber steirischer Land-
gerichte und Burgfriede entnommen, welche diese über Umfang und Aus-
dehnung ihrer Sprengel zu erstatten hatten, als das Landesgubernium eine
Regulierung der den Gerichten obliegenden sogenannten alljährlichen ,,Bett-
lervisitationen" ins Auge faßte.
Die meisten Abschriften besorgten die Herausgeber selbst. In die „Her-
stellung des druckfertigen Manuskriptes‘ teilten sie sich in der Weise, daB
A. Melldie Gebiete der Weststeiermark mit Graz und das Sanntal, H. Pirch-
egger den Rest übernahm. Ersterer emendierte auch alle Texte in der Haupt-
sache nach den Grundsätzen, welche in der Ausgabe der österreichischen
Weistümer, namentlich in den Bánden 6 und 10, befolgt wurden. Von ihm
1 Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie, 20. u. 21. Jahrgang.
3 S. 443ff. Von Nachtrag II S. 494—496 waren vier Stücke ursprünglich
auszugsweise für die „Erläuterungen“ bestimmt. Sie wurden der Vollständig-
keit halber neben der Burgfriedsbeschreibung für den Markt Deutschlandsberg
von 1611 dieser Sammlung nachträglich einverleibt.
Kritiken 149
rühren das für eine rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Erforschung dieser
Quellen unentbehrliche und in erfreulicher Ausführlichkeit gehaltene Sachen-
verzeichnis und ein kürzeres Personenregister her, wogegen sich Pirchegger
der mühevollen Aufgabe unterzog, ein eingehendes „Örtlichkeitenverzeich-
nis" zu schaffen. Über die hierbei befolgten Grundsätze berichtet er selbst
in der Einleitung.! Schon vom Standpunkte der Raumfrage aus schien es
nicht angängig, alle Ortsnamen wiederzugeben. Selbst auf Gehöftenamen
mußte vielfach verzichtet werden. Die in den Quellen vorkommenden Na-
mensformen wurden der heutigen Bezeichnung in Klammern beigefügt und
außerdem noch abgesondert in der alphabetischen Reihenfolge erwähnt, wo
nicht die alte Schreibweise in den ersten drei Buchstaben mit der heutigen
übereinstimmt und das Wort schon aus diesem Grunde leicht aufzufinden ist.
Die Lage der Örtlichkeiten wurde außerdem noch durch die Erwähnung der
Steuergemeinde bestimmt, innerhalb welcher oder in deren Nähe der frag-
liche Ort oder Grenzpunkt zu suchen ist.
Eine Beigabe von Karten zu den einzelnen Landgerichtsbeschreibungen,
wie sie Erffen und Uhlirz gewünscht hatten, scheiterte an den großen Kosten,
welche die Herstellung von mehr als 120 Karten im MaBstabe der Spezial-
karte (1 : 75 000) verursacht hätte. Es wurde jedoch eine Übersichtskarte
(1:400 000) angeschlossen, welche die „Aufteilung des Landes Steiermark in
die einzelnen Landgerichtsbezirke mit Angabe der Burgfriedensitze, und zwar
als Zustandskarte für die theresianische Zeit darstellen soll". In sie wurden
auch die von Pirchegger ermittelten Grenzen der alten Grafschaften und
Marken wie auch jene der Landeskreise zur Zeit Maria Theresias aufgenom-
men, von den zahlreichen Burgfrieden aber nur solche genannt, deren Grenz-
beschreibung die Sammlung selbst bringt.
In den „Erläuterungen“, welche Pirchegger auf Grund emsiger Durch-
forschung der Archive und als Kenner der historischen Topographie des
Landes zur Landgerichtskarte der Steiermark? verfaBte, lieB sich schon aus
Raumrücksichten nur wenig Allgemeines über die Gerichtsverfassung in
Steiermark sagen. Um so dankbarer begrüßt es der Rechtshistoriker, daß
A. Mell die Einleitung dieses Bandes (S. XIX—XLIV) durch eine knapp
und übersichtlich gehaltene, den Leser rasch belehrende Darstellung der Ent-
wicklung der Strafgerichte im Lande bereichert. Eine Arbeit, zu der ihn
jahrelang fortgesetzte Forschungen für eine Geschichte der Gerichtsorgani-
sation Innerösterreichs in hohem Maße befähigen. Diese Abhandlung setzt
mit dem Aufbau der Gerichte zur Zeit der Entstehung der Landeshoheit ein,
skizziert die Ausgestaltung der unteren Landgerichte zu Blutgerichten, die
Zersplitterung der Landgerichtssprengel, die fortschreitende Patrimonialisie-
S. XIIff.
* S. 29ff. der „Erläuterungen zum historischen Atlas der österr. Alpen-
länder‘.
150 Kritiken
rung dieser Instanzen, sowie die Bildung von Gerichts- und Burgfriedherr-
schaften. Sie berücksichtigt auch die Organisation, welche die Landgerichts-
ordnung des Erzherzogs Karl (1574) für die Strafgerichte im Lande festlegte,
und würdigt die einschlägigen Reformen Maria Theresias und Josephs IL und
die Zeit bis zur vollen Verstaatlichung der patrimonialen Gerichtsbarkeit im
Jahre 1849.
Leider fehlt,der Raum, um die Sammlung hier noch im einzelnen zu be-
sprechen. Wer sie eingehend studiert, wird mir zustimmen, wenn ich sage,
daB die mühevolle und mustergültige Veröffentlichung eines bisher so wenig
verwerteten Materials eine Fülle beachtenswerter Details zur historischen
Topographie des Landes bringt und sich zugleich auch als wichtige Quellen-
publikation auf dem Gebiete der Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte
der Steiermark darstellt.
Innsbruck. A. v. Wretsohko.
Monumenta Germaniae historica. Necrologia Germaniae tomus V.
Dioecesis Pataviensis pars altera, Austria inferior. Edidit Adal-
bertus Franciscus Fuchs. Berolini apud Weidmannos 1913. X u.
750 S. 40. M. 33,—.
Die Diözese Passau, auch nach endgültigem Verzicht auf mährische und
ungarische Ansprüche eine der größten deutschen Kirchenprovinzen, ist
erst zu Ausgang des Mittelalters durch Begründung eigener Bistümer in
Wien und Wiener Neustadt verkleinert und erst unter Kaiser Josef II.
durch Ubertragung des letztgenannten Bischofsitzes nach St. Pölten und
durch Errichtung des Linzer Bistums gänzlich auf ihr bayrisches Gebiet
beschränkt worden. Bis ins 15. Jahrhundert hatte sie die wirtschaftlich
und geistig rasch emporblühenden Landschaften des heutigen Ober- und
Nieder-Osterreich mit umfaßt. Es entspricht der inneren Verwandtschaft
annalistischer und nekrologischer Aufzeichnungen, daB aus diesen beiden
Ländern, denen wir zum guten Teil die im 9. Seriptoresband gedruckten
österreichischen Annalen zu danken haben, jene „ganze Gebirgskette ge-
schichtlicher Denkmale“, wie sie Lorenz nannte, zugleich auch eine unge-
wöhnliche Fülle von Totenbüchern hervorge wachsen ist. Dieser Reichtum
springt in die Augen, sowie man die Nekrologienbände der Monumenta
Germaniae durchsieht. Während die einschlägigen Quellen des ursprüng-
lichen Salzburger Sprengels, der, vom Inn bis an die untere Drau reichend,
außer bayrischem, salzburgischem und tirolischem Gebiet auch Steiermark
und den größten Teil von Kärnten einschloB, und ebenso die Nekrologien
der drei westlichen Suffragane des Salzburger Erzbistums zusammen in
je einem Band untergebracht werden konnten!, erfordert die alte Passauer
1 Necr. 2, Dioecesis Salisburgensis ed. Herzberg-Fränkel, 1904; Necr. 3,
Dioeceses Brixenensis, Frisingensis, Ratisbonensis ed. Baumann 1906.
Kritiken 151
Diözese zwei ganze Bände: Oberösterreich, das politisch zu Salzburg ge-
hórige Mattsee und der bayrisehe Anteil des passauischen Kirchenbezirkes
sollen in dem noch ausständigen 4. Band behandelt werden, den hier zu
besprechenden fünften dagegen füllen, von wenigen Nachtrügen abgesehen!,
ausschließlich solche Totenaufzeichnungen, die im heutigen Niederösterreich
entstanden sind. T l
Auch in diesem Gebiet läßt die Erhaltung der Totenbücher vieles zu
wünschen übrig; der liturgische Gebrauch, dem solche Handschriften zu-
meist dienten, hat auch hier zur Abnutzung der ältesten Stücke, zu ihrem
allmählichen Ersatz durch jüngere Abschriften und so zu vielfältigen Ver-
lusten geführt.? Wenn trotzdem ein so reicher Schatz niederösterreichischer
Nekrologien heute noch vorliegt, so erklärt sich das daraus, daß außer den
berühmten Stiftern von Melk und Góttweih, Klosterneuburg, Heiligen-
kreuz, Zwettl, Lilienfeld und manchen anderen geistlichen Stätten des
Landes auch die Klöster der Stadt Wien umfangreiche Aufzeichnungen
dieser Art geführt haben. Neben den Nekrologien der alten Orden nehmen
daher in dem vorliegenden Band auch die der Minoriten, Franziskaner
und Dominikaner einen stattlichen Raum ein. Und gerade hier gibt es
Denkmäler von besonders bemerkenswerter Beschaffenheit. Das Toten-
verzeichnis des Wiener Dominikanerklosters, dessen annalistisch geordnete
Einträge vom Anfang des 15. bis in die ersten Jahre des 20, Jahrhunderts
reichen, besteht, ähnlich wie jenes der Dominikaner zu Retz, aus mehreren
im Jahr 1681 angelegten Holztafeln, welche mit Pergament überzogen und
in einem hölzernen, an der Außenseite der Kirche eingelassenen Schrank,
gleichsam wie Buchblätter, beweglich eingefalzt sind. Weiter zurück reicht
das Necrologium der Wiener Minoriten, welches eine stattliche Menge von
! Von den Additamenta (Necr. 5, 579 bis 598) gehören vier zu Steiermark
(außer den Nekrologien von Judenburg, Rottenmann und Vorau, deren Her-
kunft der Herausgeber feststellte, vermutlich auch die ,, Fragmenta necrologii
incerti S. 596f., wie aus Vergleich der Einträge zum 13. März und 25. Sep-
tember mit Necr.2, 344, 11. März, 301, 25. August und 306, 19. November
geschlossen werden darf; andere hier noch nicht berücksichtigte Nachtrüge zu
den steirischen Nekrolo;ien veröffentlichten Doblinger und Kogler in der Zeitschr.
des hist. Vereins f. Steiermark 9 (1911), 274ff., und 11 (1913), 1ff.); das letzte,
Necr. 5, 598, stammt aus Kärnten (u.zwar von Rupertiberg im Rosental).
Unsicher bleibt der Entstehungsort der S. 592 ff. aus einer vormals Góttweiher
jetzt Wiener hs. geschöpften Bruchstücke; Fuchs vermutete im N. Archiv 35,
765 oberitalischen Ursprung, während er sich in der Ausgabe begnügt, auf
Herkunft aus einem Benediktinerkloster der cluniacensischen Richtung hinzu-
weisen; in den Tabulae codicum war Entstehung in Frankreich angenommen
worden.
* Vgl. dazu und auch zur Beschreibung des Erhaltenen den Vorbericht des
Herausgebers im N. Archiv 35, 721 bis 766.
152 Kritiken
zum Teil sehr vornehmen Namen des 14. Jahrhunderts umfaBt; es ist in
der gebräuchlichen Form des Kalenders auf Grund älterer Vorlagen um
1370 entstanden. Neben ihm gibt es aber noch zwei andere verwandte und
fast gleichaltrige Arbeiten desselben Klosters, die Begräbnisbücher, welche
nach räumlicher Ordnung, unter Hervorhebung aller zur Auffindung die-
nenden Merkmale, die in der Minoritenkirche Bestatteten aufzählen; ein
höchst beachtenswerter Ansatz archäologischer Sammeltätigkeit, um so
mehr als die zweite der so zustande gekommenen Handschriften (jetzt im
niederösterreichischen Landesarchiv aufbewahrt) die Namen der Bestatteten
mit gleichzeitigen, um 1380 ausgeführten farbigen Wappenzeichnungen
begleitet und darum in die Reihe der ältesten deutschen Wappenbücher!.
gestellt zu werden verdient. In erfreulicher Vollständigkeit, vom 14. bis
ins 17. Jahrhundert sich fortpflanzend, liegen die nekrologischen Quellen
des Stiftes Klosterneuburg vor, von denen nur die älteste, dem 12. oder
13. Jahrhundert angehörige Handschrift verloren ist. Viel größere Lücken
weisen die Nekrologien von Göttweih, Heiligenkreuz, Zwettl und mehreren
anderen Stiftern auf. Auch in Melk hat man in dieser Hinsicht Verluste
zu beklagen; sie betreffen besonders die Zeit vom 13. Jahrhundert herwärts; für
das 12. sind uns dagegen zwei merkwürdige Melker Totenbücher erhalten,
ein in dem berühmten, durch Jahrhunderte fortgeführten Annalenkodex
noch vor der Mitte des 12. Jahrhunderts, von einer auch an den Annalen
beteiligten Hand? angelegtes Kalendarium, welches nicht liturgischen,
sondern historischen Gesichtspunkten seine Entstehung zu verdanken scheint,
und ein Bruchstück von einer viel weitläufigeren um 1160 entstandenen
Handschrift, die nicht die Kalenderform aufwies, sondern nach Art eines
Diptychons auf jeder Seite unter romanischen Rundbogen den Raum für
die Eintragungen von je zwei Tagen nebeneinander vorsah. Eine Gliederung
in vier, über zwei Seiten verteilte Spalten (monachi, moniales, conversi
und familiares) war bei der um 1270 erfolgten Anlage des Lilienfelder Ne-
krologs beabsichtigt, das im übrigen die Kalenderform einhält; beachtens-
wert sind hier die bis in die Neuzeit fortgeführten Nachträge, sowohl des-
halb, weil sie Schlüsse auf die Mitteilung einzutragender Namen seitens
verbrüderter Stifter zulassen, als auch wegen der berüchtigten Fälscher-
tätigkeit, die im 18. Jahrhundert Chrysostomus Hanthaler hier entfaltete;
1 Gritzner, Heraldik in Meisters Grundriß 12, 60 und Hauptmann,
Wappenkunde in Below-Meineckes Handbuch S. 2 ff. haben diese schon seit 1872
veróffentlichte Handschrift (Lind in den Berichten und Mitteilungen des Alter-
tumsvereins zu Wien 12. Bd.) nicht berücksichtigt. Fuchs hat unter Verwendung
der für die erste Ausgabe hergestellten Klischees in 209 Figuren die Wappen der
Hs. auch in der Monumenta-Ausgabe wiedergegeben.
! Dazu vgl. jetzt auch Uhlirz bei Chroust, Mon. paläogr. II. Serie 13, 5
und 14, 1.
Kritiken | 153
an nahezu dreißig Stellen des Totenbuchs ist seine Hand anzutreffen, und
vielfach verrät die Nachahmung mittelalterlicher Schriftzüge, deren sie
sich befleißigt, ohne weiteres die Absicht der Täuschung.
Um die Herausgabe dieser ganzen Gruppe von Quellen hatten sich schon
im 18. Jahrhundert Pez und Duellius, in der zweiten Hälfte des 19. Se-
bastian Brunner, v. Meiller, Wiedemann, Zeibig und in hervorragendstem
Maß Heinrich von Zeißberg verdient gemacht. Immerhin hat P. Adalbert
Fuchs noch viele bisher unveröffentlichte Stücke aufzufinden vermocht.
Diese neuen Funde sind nun von ihm mit dem bisher bekannten, aber an
verschiedenen Orten zerstreut und teilweise auch ungenügend gedruckten
nekrologischen Stoff von Niederösterreich in einem Band vereinigt, für
dessen Vollendung man dem Editor und der Zentraldirektion der Monumenta
in und außer dem Lande dankbar sein muß. Es soll diesen Dank nicht
schmälern, nur der richtigen Ausnützung des Gebotenen und späteren Weiter- .
führung der Arbeit dienen, wenn im folgenden auch Eigentümlichkeiten der
Ausgabe berührt werden, über deren Zweckmäßigkeit man auch anderer
Meinung sein kann als der Herausgeber.
In bezug auf die richtige Wiedergabe der Texte darf man einem Forscher
wie P. Fuchs, der sich in dem letzten Jahrzehnt um die Herausgabe nieder-
österreichischer Geschichtsquellen vielfältige Verdienste erworben hat,
gewiß alles Vertrauen schenken!. Die Scheidung der verschiedenen Ein-
träge nach ihrem Alter ist in geschickter Weise durch den Satz ersichtlich
gemacht. Die Fußnoten sind in textkritische und sachliche gegliedert, was
gegenüber dem Vorgang in Bd. 3 durchaus zu begrüßen ist, und gewiß werden
viele Benutzer das Vorhandensein und die stattliche Zahl sachlicher An-
merkungen willkommen heißen.
Leider haben sich jedoch in diese Anmerkungen, wie es bei der ungeheuren
Menge der Namen kaum zu vermeiden war, manche Irrtümer eingeschlichen;
der Herausgeber hat sie zwar am Schluß des Bandes zumeist wieder richtig-
gestellt, sie können aber dennoch allzu leicht weitere Verbreitung finden.?
! Ein aus Mon. paläogr. II. Serie 15, 6 feststellbarer Lesefehler der Ausgabe
(8 571 Z. 36 statt Pragensi hat die hs.: Pagrasi) stellt eine sachlich berechtigte
Verbesserung dar. — Eine kleine Unbequemlichkeit, die schon im 2. Bande
der Nekrologien hervortrat, ist leider beibehalten worden; wo die Eintrüge
eines Monats über mehrere Seiten gehen, hat man den Monatepamen nicht so
rasch vor Augen, als es wünschenswert wäre; er könnte in solchen Fällen stets
am oberen oder unteren Seitenrande beigesetzt werden, wie schon bei einer
Besprechung des 2. Bandes Martin in den Mitt. des Inst. 28, 159f. mit Recht
bemerkte.
Zu den Versehen S. 49 n. 2, 53 n. 3, 58 n. 2, 59 n. 1, 71 n. 2, 73 n. 2, 77 n. 4,
95 n. 1 (wo es sich um Otto v. Freising handelt) u. n. 2 usw., vgl. die Corrigenda
8. 749f. — In bezug auf die Markgräfin Agnes, die Tochter K. Heinrichs IV.
154 Kritiken
Zudem dürfte, wenn überhaupt die Lebens- und Regierungszeiten welt-
licher und geistlicher Würdenträger in den sachlichen Anmerkungen ver-
zeichnet werden, wohl eine gewisse Vollständigkeit dieser Angaben gefordert!
und überdies noch eine weitere Ausdehnung solcher Erklärungen befür-
wortet werden. Die Erklärungen müßten dann nicht bei den oberen Ständen
Halt machen, sie könnten sich auch auf andere mit einiger Sicherheit fest-
gestellte Namen erstrecken. Man darf von der Monumenta-Ausgabe freilich
nicht eine Vertiefung in alle Einzelheiten landes- und ortsgeschichtlicher
Forschung verlangen, wenn aber in ihr Ergebnisse der auf die Nekrologien
bezüglichen älteren Arbeiten in unvollständiger Auswahl Aufnahme finden,
wie es hier geschehen ist, so wird die schon geleistete Arbeit der Gefahr
des Vergessenwerdens ausgesetzt?. Ergibt sich für die sachlichen Anmer-
kungen die Notwendigkeit einer Beschränkung, so dürfte es sich dabei
empfehlen, nicht nach dem Rang der Verstorbenen, sondern nach einem
anderen Gesichtspunkt vorzugehen. Am wertvollsten sind für den Benützer
einer Nekrolog-Ausgabe diejenigen Zeitbestimmungen, welche zu Schlüssen
über die Entstehungszeit der Quelle hinführen; diese also sollten, wenn
nicht in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Stücken, so unter dem Text
genannt werden, damit der Benützer sich daraus ein Bild machen könne,
in welche Zeit die anderen Namen zu setzen seien“. In bezug auf die übrigen
und Mutter K. Konrads IIT., findet man S.59 n. 1, 142 n. 1, 144 n. 6, 359 n. 5
die ungenaue Angabe ,,ob. post a. 1142“, erst S. 411 n. 11, 557 n. 2 ist das Todes-
jahr 1143 genau angegeben; S. 566 n. 3 fehlt das Jahr, obwohl es gerade hier
zur Berichtigung des in der Quelle vorliegenden Fehlers doppelt nötig wäre. —
S. 75 n. 3 ist der bekannte Günstling K. Friedrichs IJI., Johann Beckenschlager,
der 15. Dezember 1489 als Johann III. von Salzburg starb, mit Johann II.
(1429—1441) verwechselt. — S. 369 n. 3 ist eine Bemerkung von Zeißbergs
Fontes rer. Austr. II, 41, 28 unrichtig wiedergegeben.
1 S. 62 zum 7. Oktober hat Perhtoldus, Propst von Salzburg, ebenso haben
S. 434 zum 8. und 18. Februar die Própste Egidius und Andreas von S. Dorothee
in Wien, S. 435 zum 1. Juli Abt Johann von Wittingau, S. 436 zum 5. Dezem-
ber Propst Heinrich von S. Dorothea in Wien keine zeitliche Bestimmung
erhalten, während sie anderen Namen desselben Ranges, die in der Nachbar-
schaft stehen, beigefügt ist.
* Da die zahlreichen wertvollen Beobachtungen, welche Zei Bberg den Lilien-
felder Nekrologienin Fontes rer. Austr. II, 41 beigefügt hat, nur in unvollständi,er
Art herübergenommen sind, wird diese ältere Ausgabe noch neben der neuen zu
benutzen sein. — An einigen Stellen hätten auch Bemerkungen, die ich bei der
Ausgabe der Mattseer Nekrologien in Fontes rer. Austr. II, 49 machte, herange-
zogen werden können, so S. 205 n. 2, 232 n. 3, 482 n. 6; Vergleichstellen zu den
Einträgen S. 370, 12. Jänner Tiemo can. Pat. und 16. Jänner Heinricus Margram
de Wienna habe ich a. a. O. 38, 51 und 139 besprochen.
* Von dem Nekrolog der Martinsbrüderschaft zu Judenburg, das Fuchs
Kritiken 155
etwa möglichen Zeitbestimmungen dürfte jedoch der von Herzberg-Fränkel
eingeschlagene Weg, also Verzicht auf sachliche Fußnoten und Versparung
aller Erklärungen, Zeitbestimmungen und Literaturhinweise auf das Re-
gister, am besten vor mancherlei Versehen, irreführenden Ungleich-
mäßigkeiten und großem Raumverbrauch bewahren.
Die Register werden allerdings dann ihrerseits mehr Platz beanspruchen,
als ihnen der vorliegende Band gönnt. Fuchs hat in diesem Punkte allzu-
große Enthaltsamkeit geübt. Sein Hauptverzeichnis, der kaum 120 Seiten
füllende Index personarum et locorum!, macht von vornherein nicht auf
Vollständigkeit Anspruch, sondern berücksichtigt nur die hervorragenderen
Personen weltlichen und geistlichen Standes, so daß Weltliche, die keinem
vornehmen Geschlecht angehören, Geistliche, die nicht Ämter bekleiden
oder akademische Würden aufweisen, hier ausgeschlossen sind; zudem ist
mit Verweisen viel zu sehr gespart worden.“ Die an zweiter Stelle folgende,
dem Nekrologienbande Baumanns nachgebildete Zusammenstellung von
selteneren Personennamen und Namensformen vermag den Historiker für
solche Dürftigkeit nicht zu entschädigen, und sie wird, zumal auch hier
keine feste Grenze eingehalten werden konnte, selbst für philologische Zwecke
unter den Additam:nta (vgl. oben S. 151 Anm. 1) aus einer Wiener Hs. des
18. Jahrh. zum erstenmal abdruckt, sagt er (S. 581, N. Arch. 35, 765) nur so viel,
daB es aus einer verlorenen älteren annalistisch geführten Vorlage abgeschrieben
sei. Die Ausgabe läßt dann weiter erkennen, daß der Schluß jener Vorlage
von 1484 bis 1550 reichte, sie bietet aber keinerlei Anhaltspunkt darüber, mit
welcher Zeit die Einträge begannen. Ist die Pfarrerliste, welche A. Fr. Leithner,
Versuch einer Monographie über die Kreisstadt Judenburg (1840) S. 53f.
bietet, zuverlässig, so dürften die nekrologischen Eintragungen der Vorlage
etwa um die Mitte des 14. Jahrh. angefangen worden sein, da dem S. 582 Z. 20
genannten Friedrich Phuntan (nach Leithner 1380— 1420) noch zwei Pfarrer
desselben Ortes vorangehen. — Zu Goryus Dyemer S. 584 Z. 40 vgl. Beiträge
zur Kunde steierm. Geschichtsquellen 25, 88 zu 1458/59.
! Herzberg-Fränkel widmete dem Index nominum 291 Seiten und er-
gänzte ihn noch durch die 27 Seiten füllenden Verweisregister, die nach Herkunft
und Stand geordnet aind.
* Berhta imperatrix Grecorum S. 60, 28. September, fehlt S. 614 unter dem
Personennamen, kommt nur S. 642 unter „„ Griechenland“ vor, und hier ohne
Zeitangabe. — Wolvoldus abbas S. 68, 2. November, fehlt S. 719 und auch
S. 603; kommt nur im Index II S. 730 vor. — Johannes Röchl de Argentina,
Kanoniker von S. Dorothea in Wien, S. 269 Z. 25 und S. 436 27. Dezember,
kommt (wie es eben bei Kanonikern die Regel ist) weder unter seinem Namen
noch unter Straßburg vor, so daß der Index gar keinen Anhaltspunkt gibt.
die beiden Belegstellen zusammenzufinden; ebenso verhält es sich etwa bei
Zusammenklüngen des Lilienfelder und St. Póltener Nekrologs (S. 369, 8. Jänner,
475, 8. Jänner usw.), auf welche ZeiBberg hinwies.
156 Kritiken
schwerlich ganz ausreichen.! Es ist jedoch dankbar anzuerkennen, daB
dieser 5. Band der Nekrologien in dem kurzen Zeitraum von sechs Jahren
fertig geworden und daß dadurch das Gebotene mit aller Raschheit der
Benutzung zugeführt worden ist. Der bedauerlichen Beschrünkung der
Namensverzeichnisse, ohne die eine solche Beschleunigung nicht hätte er-
reicht werden kónnen, steht überdies als erfreulicher Gewinn die Ausge-
staltung des Sach- und Wortregisters (index rerum et verborum, 14 S.)
gegenüber, welches die verschiedensten Richtungen kirchlichen Lebens be-
leuchtet und auch darüber hinaus für die Geschichte der Kunst und des
Kunstgewerbes gute Dienste tun wird. W. Erben.
Franz Becker, Das Kónigtum der Thronfolger im Deutschen
Reich des Mittelalters. Weimar 1913. Quellen und Studien zur
Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neu-
zeit, herausg.von Karl Zeu mer,V. Band, 3. Heft. 89. IX und 134 S. M.4,60,
Die vorliegende, aus dem Rostocker Historischen Seminar hervorgegangene
Untersuchung bietet gewissermaßen eine Fortsetzung der Studien, die
G. Eiten über „Das Unterkönigtum im Reiche der Merowinger und Karo-
linger“ i. J. 1907 veröffentlicht hat; und zwar haben wir es mit einer erfreu-
lichen, gediegenen Arbeit zu tun. Rühmend hervorzuheben sind neben den
guten Literaturkenntnissen des Verfassers seine sorgfältige Einzelforschung,
sein ruhiger, scharfer Blick, der ihn den Wert der einzelnen Quellennach-
richten meist treffend beurteilen läßt. Zu wünschen wäre m. E., daß das
Unsichere, Schwankende in den staatsrechtlichen Anschauungen der Zeit,
das Nebeneinanderlaufen verschiedener staatsrechtlicher Auffassungen na-
mentlich hinsichtlich des Regierungsbeginnes mehr hervorgehoben würde als
dies geschieht; man kann beispielsweise die Behauptung, daß die 1186 zu Mai-
land vorgenommenen Krönungshandlungen keine rechtliche Bedeutung gehabt
hätten (S. 45f.), ebenso wenig aufstellen als die gegenteilige; denn die Ko-
ronatoren selbst und mit ihnen wohl auch weitere Kreise werden jene Akte
sicher nicht als bloße Zeremonien erachtet haben, wohl aber das staufische
Kaisergeschlecht. — B. behandelt seinen Stoff naturgemäß chronologisch,
indem er das Königtum der einzelnen Thronfolger aus ottonischem, salischem,
und staufischem Geschlecht untersucht und hierbei auf Grund der Quellen
Wesen und Zweck des jeweiligen Nachfolgekönigtums, seine staatsrechtliche
Bedeutung und Eigenart klarzustellen sich bemüht. Die Vorzüge und Ge-
Die gewiß nicht gewöhnliche Form Haestolphus S. 399, 23. Juli, ist S. 725
nicht gebucht, natürlich auch nicht im Index I; Hierzo de Weydnioh, S. 95,
7. September, ist zwar im Index I unter Weidling zu finden, aber nioht im
Index II, woandere Trüzer des seltenen Namens Hierzo vorkommen. Über das
enteprechende Register zu Bd. 2 vgl. Ed. Schróder in den Góttinger Gelehrten
Anzeigen 1910, 322f.
Kritiken 151
fahren dieser Art des Kónigtums hat B. gut erfaßt, wenn er (S. 27) es eine
„zweischneidige Waffe“ nennt, die sich bei der Verfechtung des Thronrechtes,
also bei der Verwirklichung der Erblichkeitsidee dienlich erwies, anderseits
aber auch gegen den sich wenden konnte, der es geschaffen hatte. Aus
dieser Erkenntnis heraus ist auch die mannigfache Wandlung des Nachfolge-
königtums und der ihm innewohnenden Rechte zu begreifen. Die Desi-
gnationen, deren Wirkung erst später, nach dem Tod des königlichen Vaters,
in Kraft treten sollte, unterscheidet B. scharf von jenen Königserhebungen,
die dem Thronfolger bereits kóniglichen Namen verliehen und von denen
an man demgemäß auch die Regierungsjahre zählte. Beachtenswert ist die
Beurteilung der Politik Heinrichs (VIL) und seines Konfliktes mit seinem
Vater; B. spricht sich hier gewiB mit Recht gegen die Auffassung aus, als
habe Heinrich einen Kampf gegen den Imperialismus Friedrichs II. geführt
und die ,,Bodenstándigkeit" des deutschen Königtums verteidigt (S. 96f.).
Im Gegensatz zu der Herrschaft Heinrichs (VIL), die von der Grundlage
des rómischen Kónigtums ausgegangen sei, habe Friedrich bei der Erhebung
seines zweiten Sohnes Konrad es vermieden, eine mit eigenem Recht aus-
gestattete Sondergewalt ins Leben zu rufen, indem Konrad von vornherein
bloß zum Herrscher nach dem Tode seines Vaters designiert ward; in
der ihm zugewiesenen räumlich begrenzten Statthalterschaft hat Konrad
daher nur als Beauftragter Friedrichs mit abgeleiteter kaiserlicher Autorität
beschränkte Rechte ausgeübt (S. 111). — Freilich ist der Boden, auf dem
diese Kapitel aufgebaut sind, recht unsicher, und es möchte scheinen, daß
hier der Verfasser mit allzu subtilen Unterscheidungen an sein Quellenmaterial
herantritt, ja daß er Gefahr läuft, in innere Widersprüche zu verfallen: da
Konrad zu Lebzeiten seines Vaters noch nicht Herrscher sein sollte, seien
die Eidesleistungen der Fürsten nach seiner Wahl unterblieben (S. 99).
Das ist doch kaum glaubhaft, wenn man berücksichtigt, daß 1238 sogar die
Veronesen, die doch nicht zu Konrads „räumlich begrenzter Statthalter-
schaft" gehörten, diesem Gehorsam schwören mußten. Wenn Konrad den
Titel „in regem Rom. electus" führt (S. 111 A. 3), so erklärt sich dies schon
einfach daraus, daB er eben nicht gekrönt worden war (s. Ficker in den
Reg. imp. V Nr. 4385b); das Unterbleiben seiner Krönung dürfte über-
haupt weit mehr betont werden, als es B. tut. — Richtig ist es, wenn sich
B. gegen die (übrigens jüngst von Krammer in seinem neuesten Buch über
„Das Kurfürstenkolleg“, Berlin 1913, S. 58ff., in unhaltbaren Ausführungen
vertretene) Annahme ausspricht, daß die Frankfurter Erhebung Heinrichs
(VII.) i. J. 1220 nicht als eine wirkliche Kur, sondern bloß als Nomination
zu gelten habe, und wenn er meint, daß eine derartige Annahme schon allein
angesichts des Titels, den Friedrich II. seinen Sohn führen ließ, ausgeschlossen
sei (S. 63). Bemerkt sei noch, daß die Bedingung: „si rector justus futurus
esset", die 1054 bei der Wahl Heinrichs IV. gemacht wurde, sicher, nicht
^
158 Kritiken
nur anscheinend (S. 23 A. 1), auf der promissio gelegentlich der Krónungs-
feier beruht, wie sie bereits in karolingischer Zeit nachweisbar ist (8. darüber
meine Studie ,, Grundlagen der Beziehungen zwischen Landeskirche und Thron-
folge" in der Festschrift für Gg. von Hertling, München-Kempten 1913,
S. 248, 250). — In einem Exkurs behandelt B. in klarer Weise die Beherr-
schung des Imperiums durch den römischen König, in einem weiteren zieht
er das „Nachfolgekönigtum in anderen Staaten" zum Vergleich heran.
München. Max Buchner.
Prof. Dr. Rud. Eberstadt, Städtebau und Wohnungswesen in
Holland. Mit 107 Abbildungen im Text. (Neue Studien über Städte-
bau und Wohnungswesen Bd.2.) Jena 1914, Gustav Fischer. 89.
IV u. 456 S. M. 12,—.
Die vorliegende Schrift, welche die Entwicklung des Städtebaus in Holland
„von den ältesten Zeiten bis in die jüngste Gegenwart“ darstellt, verdient
auch von den Historikern beachtet zu werden. Von jeher haben Erschei-
nungen des zeitgenóssischen politischen und kulturellen Lebens dadurch
auf die Geschichtsforschung höchst anregend gewirkt, daB sie den Blick
auf vorher nur wenig beachtete Seiten der älteren Entwicklung lenkten.
So erwachsen der historischen Wissenschaft neue Aufgaben auch durch das
heute weite Kreise beschäftigende Problem der Beschaffung geeigneter
und preiswerter Wohnungen für die breiten Volksmassen und durch das
Streben nach solcher Ausgestaltung der modernen Ansiedlungen, daß sie
den Anforderungen der Hygiene, des Verkehrs und der Ästhetik entsprechen.
Unter denen, welche sich mit der wissenschaftlichen Untersuchung der.
beklagenswerten Übelstände auf diesen Gebieten und der Mittel zu ihrer
Beseitigung beschäftigen, steht Rudolf Eberstadt in erster Linie. Den Er-
forschern der Rechts- und Wirtschaftsgeschichte vor allem durch seine
Theorie der Zunftentstehung und seine vorzügliche Arbeit über die Ge-
schichte des französischen Gewerberechts bis zum Jahre 1581 bekannt,
hat E. bei der Beschäftigung mit den aktuellen Fragen seines jetzigen Haupt-
arbeitsgebietes auch die Erkenntnis der Entwicklung des Städtebaues
in Deutschland in hervorragender Weise gefördert. Diesem Thema ist
vor allem ein nicht unbedeutender Teil seines 1910 in zweiter Auflage er-
schienenen „Handbuchs des Wohnungswesens und der Wohnungsfrage ge-
widmet, Eine Ergänzung zu diesem großen Werke, das bei Architekten,
Verwaltungsjuristen und Nationalökonomen gleiche Anerkennung ge-
funden hat, bilden die „Neuen Studien über Städtebau und Wohnungs-
wesen‘, die sich vorwiegend mit den einschlägigen Erscheinungen im Aus-
lande beschäftigen. So enthält der erste 1912 veröffentlichte Band dieser
„Neuen Studien“ unter anderem auch einen Aufsatz über „Städtebau
und Wohnungswesen in Belgien". In ihm werfen auf eingehender historischer
Kritiken | 159
Forschung beruhende Untersuchungen über Gent, Brügge und Lüttich
mancherlei neues Licht auf die Geschichte des belgischen Stüdtewesens
im Mittelalter, die seit den Arbeiten Warnkónigs auch in Deutschland
bei Erörterung der Fragen der allgemeinen Entwicklung der städtischen
Kultur und des Bürgertums vielfach berücksichtigt wird. Viel weniger
hat man sich bei uns mit dem holländischen Städtewesen beschäftigt; von
dem groBen, das gesamte germanische Rechtsgebiet umfassenden Werke
Hegels über Stüdte und Gilden abgesehen, sind von deutschen Forschern
lediglich Besprechungen der Arbeiten niederländischer Historiker über
jenen Zweig der Geschichte ihres Heimatlandes veröffentlicht worden.
Um so dankenswerter ist das vorliegende Werk, das in seinem ersten Teile
„Die ältere Entwicklung der holländischen Städte“ auf 83 Seiten das 13.
bis 18. Jahrhundert eingehend bespricht und auch in dem die „Neuere
Entwicklung und Gegenwart" behandelnden zweiten Teile namentlich für
den Haag und Amsterdam auf die älteren Verhältnisse zurückgeht.
Während die im 10. und 11. Jahrhundert blühenden Handelsplätze Tiel
und Dorestad ihre Stellung nicht behaupten konnten, zeigt sich seit dem Be-
ginn des 13. Jahrhunderts in den Niederlanden ein lange Zeit ununterbrochener
Fortschritt im Städtewesen. Namentlich Dordrecht, Leiden und Utrecht
haben schon im Mittelalter eine bedeutende Rolle gespielt. Eingehend
werden auf Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung Straßenanlage
und Straßenbau, Einteilung der Baustellen, Baupolizei, Stadterweiterungen
und Enteignung besprochen. Mancherlei in diesem Abschnitt enthaltene
. treffliche Bemerkungen müssen auch von denjenigen beachtet werden, die
sich mit der deutschen Stadtentwicklung beschäftigen. Z. B. wird 5. 53
hervorgehoben, daB man sich trotz der Schmalheit der Straßen die mittel-
alterliche Stadt infolge der Weite der Grundstücke nicht als engräumig
bebaut vorstellen darf. Bei der Leichtigkeit der — gerade in Holland sehr
zahlreichen — Stadterweiterungen bildeten auch Wall und Graben durch-
aus „keine Einschnürung der Stadt". Erst als man sich im 16. Jahrhundert
durch die neue Feuergeschütztechnik gezwungen sah, kostspielige Festungs-
werke zu errichten, wurde die Stadterweiterung schwierig und hüufig für
die finanziellen Kräfte der Bürgerschaft unausführbar. Erst seit jener Zeit
wurden sowohl die überlieferten der Stadt gehörigen Freiflächen wie auch
die Höfe und Gärten überbaut, und erst damals ging man auch zu einer
größeren Stockwerkzahl über.
Für die Stadterweiterungen wird in den Niederlanden das Rechtsinstitut
der Enteignung, nämlich Entziehung privaten Grundbesitzes im öffentlichen
Interesse mit Vermögensentschädigung an den früheren Eigentümer,
schon 1347 verwendet. Die Enteignung bei Anlage neuer Befestigungen
ist in jenen Gegenden etwa 60 Jahre älter. E. weist bei dieser Gelegenheit
auch nach, daß, während bisher als ältestes Beispiel einer Enteignung im
160 Kritiken
Gebiete des heutigen Deutschen Reiches eine Urkunde von 1380 angesehen
wurde, dies Institut schon 1239 in Straßburg bezeugt ist (S. 45).
Verschieden von dem mittelalterlichen Städtebau, bei dem- die Art der
Bodenteilung und das Kleinhaus ,,das Individuum sicherstellten" und ,,die
künstlerischen Formen aus den rechtlichen und technischen Grundlagen
des Zeitalters hervorgewachsen sind“, ist derjenige der ersten neuzeitlichen
Jahrhunderte. In ihnen spielen die Niederlande bekanntlich militürisch,
politisch und kommerziell die erste Rolle in Europa, und auch die hollándische
Industrie nahm damals einen mächtigen Aufschwung. Zugleich wuchs
die Zahl der Einwohner durch die bereitwillige Aufnahme von Scharen
von Ausländern, die ihres Glaubens wegen aus ihrer Heimat vertrieben
waren. In dieser Zeit drangen die Anschauungen der neuzeitigen Städte-
baukunst, die sich in Italien seit Mitte des 15. Jahrhunderts ausgebildet
und vielfach wissenschaftliche Bearbeitung gefunden hatte, auch nach
Holland. Die wichtigsten einschlägigen Werke der Italiener werden von
Eberstadt ausführlich besprochen, und er zeigt auch, wie die neuen An-
sichten, welche durch die veränderten Anforderungen des Festungsbaues
hervorgerufen waren, mit dem Umschwung auf dem Gebiete des Rechts
und der Verwaltung und den Fortschritten der Technik und neuen üsthe-
tischen Bestrebungen zusammenhingen. Bemerkenswert ist aber, daß in
Holland, wenn die neuen Anschauungen auch bei den Stadterweiterungen
in bezug auf den Gesamtplan und die Straßenführung maßgebend wurden,
doch bezüglich der Hausformen die nationale Eigenart bewahrt blieb. Die
Jahrhunderte, in denen in Deutschland und Frankreich „das breit gestreckte,
den italienischen Bauformen nachgebildete Etagenhaus eingeführt wurde“,
dessen einzelne Stockwerke verschiedenen Familien zur Wohnung dienten,
. * bilden für Holland ,, gerade die Zeit, in der das Eigenhaus die höchste Stufe
seiner Entwicklung erreichte“.
Es braucht kaum darauf hingewiesen zu werden, daß der holländische
Städtebau selbst im 17. Jahrhundert in vielen Orten vorbildlich gewirkt
hat. Hier sei nur an Mannheim erinnert. Im Anhange des vorliegenden
Buches finden wir auch einen Stadtplan von Mexiko aus dem Jahre 1628
nach einem in Middelburg aufbewahrten Ölgemälde. Er zeigt, daB die
Europäer das „streng geometrische Schema“ auch bei Neuanlage von Städten
in ihrem Kolonialbesitze anwendeten. Auch in Nordamerika ist bei dem
Fehlen eigener Überlieferungen die von den Italienern in der Wende des
15. und 16. Jahrhunderts ausgebildete „geometrische Planfigur" den Be-
bauungsplänen der Städte zugrunde gelegt worden.
Soviel von dem Inhalte des Eberstadtschen Buches. Es sei noch bemerkt,
daß die Ausführungen auf sorgfältiger Durcharbeitung eines sehr verschieden-
artigen Quellenmaterials beruhen. Neben der literarischen Überlieferung,
den Gesetzen und den Urkunden wurden auch die erhaltenen Architektur-
Kritiken 161
denkmäler und zahlreiche aus der Blütezeit Hollands stammende Stadt-
planzeichnungen benutzt. Sehr viele Photographien solcher sind dem
Werke eingefügt. Im Anhange finden wir außerdem die hier zum ersten
Male publizierten Verkaufsbedingungen bei der Amsterdamer Stadt-
erweiterung von 1620, in denen die Erwerber der Grundstücke am Grachten-
gürtel sich mannigfachen Beschränkungen bezüglich der Bebauung unter-
warfen, und eine für denselben Bezirk erlassene Bauordnung von 1663.
Außerdem wird in diesem Anhange noch eine wichtige, bisher mißverstandene
Stelle der Amsterdamer Brandordnung von ca. 1400 erklärt; ein anderer
Exkurs enthält einen Beitrag zum Garnhandel und der Ausgestaltung des
ehelichen Güterrechts im mittelalterlichen Holland.
Berlin. Carl Koehne.
Walter Gerlach, Die Entstehungszeit der Stadtbefestigungen
in Deutschland. Ein Beitrag zur mittelalterlichen Verfassungsge-
schichte in Leipziger Historische Abhandlungen, Heft 34. Leipzig 1913,
Quelle u. Meyer. VI u. 81 S. M. 2,70. |
Eine Schrift, die endlich an einer Seite des Stadtrechtproblems anfaßt
und die zwar schóne und klare, jedoch für das Mittelalter zu einfache Formel
Rietschels, sagen wir, modifiziert. Sehr richtig sagt G., daß Rietschel zu ein-
seitig vorging, wenn er alles bürgerliche Leben in den rechtsrheinischen Städten
in der Regel nur aus Siedelungen entstanden sein läßt, die auf Grund eines
Marktprivilegs neben einer älteren Ortschaft gegründet worden sind. G.
geht der Frage in zwei Richtungen nach. Zunächst sucht er „durch Nach-
prüfen des mittelalterlichen Sprachgebrauchs den Wert der Forschung
auf dem Gebiete der Siedelungsbezeichnungen für das Bestimmen der Ent-
stehungszeit befestigter Anlagen festzustellen‘‘, sodann untersucht er das
Befestigungswesen während des 10. und 11. Jahrhunderts. In der ersten
Frage stellt er nach Untersuchung der Terminologie der Urkunden fest,
daß Rietschels Scheidung zwischen civitas und villa, burgus usw. unberech-
tigt ist. „Ebenso wie in der Karolingerzeit finden wir in der sächsischen
und fränkischen Kaiserzeit und in der Staufenzeit civitas in engerer Be-
deutung (== Befestigung) und in weiterer (= Befestigung + anliegende
Siedelung); civitas heißt in diesen Zeiten nicht nur befestigtes Gebiet, sondern
ist Bezeichnung für eine Siedelung, innerhalb der eine Befestigung liegt. Der
von Rietschel festgestellte Wandel im Sprachgebrauch seit der Mitte des
12. Jahrhunderts hat nicht stattgefunden. Ferner gab es damals befestigte
Bürgersiedelungen, die die Bezeichnung villa führten. Daraus geht hervor,
daB die Methode, sich bei dem Bestimmen der Entstehungszeit befestigter
Bürgersiedelungen auf diese Bezeichnungen zu stützen, doch recht bedenklich
ist" (S. 74 u. 75). In ähnlicher Sache hat uns ja auch Dopsch 1912 in seiner
Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit in Beseitigung der bisherigen,
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/3 11
162 Kritiken
dem Linnéschen System gleichenden Terminologie der Wirtschaftsgeschichte
jener Zeit gezeigt, wie unhistorisch jene Experimente waren. Das gelänge
ja sogar für die heutige Zeit nicht einmal so, wie man es am Mittelalter ver-
suchte. Wir wollen also an G.s Resultat festhalten, daB civitas und villa
zuweilen identisch sein konnten, Fand zudem der von Rietschel konstatierte
Wandel im Sprachgebrauch von civitas nicht statt, so ist doch ein anderer
festzustellen. G. zeigt, wie der Ausdruck, der früher eine rein topographische
Bedeutung war, seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in der über-
tragenen Bedeutung „Bewohnerschaft‘‘ gebraucht wird, hier spielt also
wohl die Vorstellung von der Befestigung keine Rolle. Zwischen 1150 und
etwa 1250 steht jedenfalls der Begriff „Stadt“ noch nicht so fest und ist
überhaupt kein einheitlicher Begriff. Sonach fällt auch Rietschels Ansicht,
vor 1100 habe es nur 11 befestigte Städte gegeben.
Im 2. Teil geht G. nun der Frage der Befestigung hinsichtlich ihrer Anfänge
und ihres Zusammenhanges mit dem späteren Städtewesen nach. Da ist zu-
nächst zu konstatieren, daß er über eine Reihe von Resultaten der Archäo-
logie verfügen konnte, die eben erst jetzt fruchtbar werden. Hier sollten
überhaupt noch in breiterem Maße zunächst Grabungen vorgenommen
werden, um über die Anlage und Befestigung der Siedelungen germanischer
und römischer Zeit materielle Kenntnis zu erhalten. Dann sollte die Stadt-
planforschung, die heute noch entschieden rückständig oder einseitig beein-
Nußt ist (vgl Rietschels Einfluß auf K. O. Müller, Die oberschwäbischen
Reichsstüdte, Stuttgart 1912, bespr. in dieser Zeitschrift Bd. 16 (1913) S. 547
hierzu erschienen, ebenfalls von Müller herausgegeben, Alte und neue Stadt-
pläne der Oberschwäb. Reichsstädte), mit mehr System betrieben werden
(vgl hier die wertvolle Zusammenstellung der Stadtplanliteratur bei Gerlach
S. 12 Anm.). In beiden Forderungen könnte sich die Lokalforschung große
Verdienste erwerben und hat sie zum Teil schon.
G. untersucht die Frage in drei Teilen: an den Römerstädten, an den Bi-
schofstädten und schließlich an den Burgstüdten. Vielleicht wäre eine andere
Einteilung (Methodik) besser gewesen. Die Bischofstädte spielen nach
seinen Resultaten doch nicht mehr jene Sonderrolle, die sie bei Rietschel
spielen. Die Ergebnisse sind zum Teil sehr interessant. In einzelnen Städten
hatten sich die Römermauern gut erhalten. In der Mehrzahl wurden im
10. und 11. Jahrhundert Neubefestigungen vorgenommen teils im Sinne
der Erweiterung und Aufnahme bürgerlicher Vorstädte, teils im Wege einer
Verengerung, oder, wie z. B. in Metz und Mainz, indem die mittelalterliche
Befestigung sich dem Verlaufe der römischen anschloß. Oft läßt sich natür-
lich, wenigstens bisher, das Verhältnis der mittelalterlichen Befestigung
zur römischen nicht feststellen. Zu diesen „Römerstädten‘ treten dann die
aus befestigten Domburgen entstandenen und schließlich die größte Gruppe,
die mittelalterlichen Burgstädte. Da waren alte Volksburgen, Dynasten-
. Kritiken 163
burgen, befestigte Wirtschaftshöfe, Pfalzen, Festungen (== Burgen mit stän-
diger Besatzung), befestigte Klöster der Kern der Entwicklung. Hier macht
der Verfasser interessante Feststellungen für die vorgeschichtliche und früh-
mittelalterliche Zeit. Wie bekannt, besaßen die Germanen eine große Ab-
neigung gegen das Wohnen innerhalb von Befestigungen. Demnach hatten
sie in den Fällen der Gefahr nur Fluchtburgen. Die Normannen- und Ungarn-
gefahr hob nun das Verständnis für die Befestigung bürgerlicher Siedelungen.
Die ältere Forschung hatte hier nur die Ungarngefahr im Auge gehabt, Riet-
schel hatte sie unterschätzt.
Das Bild der Entstehung des mittelalterlichen Stadtbegriffes, das G. zum
Schlusse (S. 76) entwirft, ist sonach folgendes. Neben die beiden Siedelungs-
formen Einzelhof und Dorf war seit der fránkischen Zeit ein dritter Typus ge-
treten, der stádtische, wirtschaftlich, rechtlich und topographisch sich vom alten
unterscheidend. Seit dem 10. und 11. Jahrhundert tritt neben diese offene, also
unbefestigte städtische Siedelung als neue Type die befestigte. Von Natur aus
geschützte Lage, Mangel an Baumaterial, an Geld waren die Gründe, warum
jene Siedelungen, vielleicht die Mehrzahlderstádtischen Siedelungen überhaupt,
nicht befestigt waren. Deshalb darf man ihnen aber die Bezeichnung Stadt
nicht streitig machen. In der Hohenstaufenzeit setzt im Begriff „Stadt“
eine neue Entwicklungsstufe ein. Veranlassung dazu war der große wirtschaft-
liche Aufschwung, das Auftauchen autonomer Bestrebungen im Verfassungs-
leben. Im 13. Jahrhundert gehörte dann schließlich zum Begriffe „Stadt“
als typisches Merkmal die Befestigung. Der ganze Komplex dieser letzt-
genannten Erscheinungen, die das spezifisch mittelalterlich städtische Leben
erweckten, ist damit allerdings nur in wenigen Grundzügen skizziert, aber
das Bild dürfte richtig sein. Darin liegt auch der Wert der Arbeit. Sie ist
ein materiell begründeter Warnungsruf gegenüber dem Streben vieler Rechts-
historiker für alles mittelalterliche Leben kurze, klare Formeln zu finden.
Bregenz. Adolf Helbok.
Olga Dobiache-Rojdestvensky, La vie paroissiale en France
au XIII* siécle d'aprés les actes episcopau; Paris 1911,
A. Picard. Gr. 80. 190 S. 4 Fr.
Als ich mich in meinem Kurie und Kloster mit der Geschichte der fran-
zösischen Pfarrei beschäftigte, habe ich nur immer wieder feststellen können,
daß französische Historiker und Rechtshistoriker dieser doch gewiß lockenden
Materie eigentlich nur eine geringe Aufmerksamkeit zugewendet haben.
Ganz im Gegensatz zur deutschen Forschung, die die mittelalterliche Pfarr-
kultur mehr und mehr in den Brennpunkt ihres Interesses gezogen hat. Be-
sonders seitdem Ulrich Stutz mit seiner Geschichte des Benefizialwesens
die Problemstellung bedeutend vertiefte, und seitdem weiter did kirchliche
Verfassungsgeschichte dem mittelalterlichen Diözesankörper eine gesteigerte
11*
164 Kritiken
Aufmerksamkeit zuwandte. Allerdings fehlt es ja in Frankreich nicht an
lokalgeschichtlichen Untersuchungen. Aber eine bedeutendere Gestaltung .
des prächtigen Stoffes, für den das Quellenmaterial der zahlreichen Kloster-
kartulare geradezu überreich fließt, haben — um von den gelegentlichen
Ausführungen von Langlois abzusehen — eigentlich nur P. Imbart de
la Tour (Les paroisses rurales du VI* au XI' siècle, Paris 1900) und A. Lu-
chaire vorgenommen. Letzterer einmal in seinem, in allem so aufschluß-
reichen Manuel des institutions françaises, Paris 1892, dessen erstes Kapitel
gleich dem ,,clérgé inférieur" gewidmet ist, und dann wiederum in seiner
Société francaise au temps de Philippe-Auguste, Paris 1909, mit seiner
fesselnden, aber auch temperamentvollen und stark subjektiven Darstellung
der „paroisses et curés" (S. 40—66), eine Darbietung, die leider jedoch des
Apparats entbehrt. Wie man sieht, hat Luchaire seinerseits die pfarrge-
schichtliche Materie nur in den Rahmen gróBerer Gesamtwerke eingearbeitet.
Doch so, daß seine damit knapp bemessenen Ausführungen an anregendem
Gehalt dadurch nichts verlieren.
So klaffen hier noch manche Lücken, und man begrüBt darum die Unter-
suchung der Verfasserin mit gesteigertem Interesse. Zumal da sie mit der
nótigen technischen Sorgfalt zu Werke geht und damit zugleich ihre Gabe
von den beregten lokalgeschichtlich orientierten Arbeiten vorteilhaft abhebt.
Aber sie bietet doch nur einen stark begrenzten Ausschnitt aus der
mittelalterlichen Pfarrgeschichte. Wenn Verf. sich nämlich zum Ziel setzt,
die pfarrliche Kultur des 13. Jahrhunderts zu schildern, vornehmlich im
Sinne einer Darstellung der Tätigkeit, der Sitten und der Disziplin des Pa-
rochialklerus. Und überdies engt sie dieses Arbeitsziel noch dadurch ein,
daß sie ein eng bemessenes Quellenmaterial für ihre Beobachtungen heran-
zieht. Sie interessiert sich nämlich nur für die Synodalkanones der all-
gemeinen Konzilien und der Diózesansynoden und ferner noch für die diesem
Quellenstoff gewiß verwandten Diözesanstatuten und Visitationsprotokolle
(les actes conciliaires, les synodes diocésains, les ordonnances et statuts des
évêques, les proces-verbaux des visiteurs ecclésiastiques). Man dürfte mir
zustimmen, wenn ich sage, es handelt sich um eine karg bemessene Quellen-
auslese, die darum bedenklich ist, weil die Autorin trotz allem vor allgemei-
neren SchluBfolgerungen nieht zurückschreekt. Obwohl bei letzteren doch
auch andere Quellengruppen gehórt werden wollen. Doch ich will mit dieser
und allerdings unerläßlichen Verwahrung der vorliegenden Arbeit das Recht auf
die Existenz keineswegs absprechen. Mit Dank sei es auch anerkannt, daB
die Autorin die vorgelegten Stoffmassen durch die Erschließung von Archi-
valien bereichert hat. Sie setzt sich zudem in einer längeren Erörterung
(S. 19—77) mit der Eigenart dieser konziliaren, bischöflichen und visitato-
rischen Statuten auseinander. Die franzósische Quellenkunde wird solchen
Ausführungen gewiß einige Bemerkungen mit Nutzen entnehmen. Aber
Kritiken 165
gleichwohl sind diese quellenkundlichen Erörterungen etwas zu breit gehalten
und sie greifen auch nicht sonderlich tief. Denn wenn uns die Verfasserin
über das Verhältnis der Konzilienausgaben von Mansi und Labbé belehren
will, 80 ist doch da zu sagen, daß bereits J. v. Hefele in seiner Concilien-
geschichte (Freiburg i. Br. 1873, I“, S. 74ff.) über diese Konziliensammlungen
richtiger und schärfer geurteilt hat. Und es wirft auch kein gutes Licht auf:
die synodale Quellenkunde der Verfasserin, wenn man überdies merkt, daß
sie der conciliorum collectio des Jean Harduin überhaupt nicht gedenkt.
Wertvoller läßt sich jedoch an, was in dem gleichen Abschnitt zur Ent-
stehungsgeschichte der Diözesansynoden und über den Modus ihrer Ab-
haltung gesagt wird. Auch die deutsche Synodalforschung wird diese Be-
obachtungen über Synodalbesuch, Synodalzins und Tagungszeremoniell
gern zu Vergleichszwecken heranziehen. Daß sich allerdings das Quellen-
material in dieser Richtung noch ausgiebiger ausschöpfen ließ, dürfte
bereits ein flüchtiger Blick auf mein Kurie und Kloster (vgl. hier II, S. 404
im Register unter „Diözesansynode‘‘) dartun. Die einläßliche Erörterung der
Quellenfragen kann auf den Fernerstehenden den Eindruck machen, als
habe die Verfasserin das Quellenmaterial lückenlos zusammengebracht.
Dem ist aber nicht so. So vermisse ich die Heranziehung der Statuta anti-
quissima dioecesis Cameracensis ad fidem codicis Mechlinensis, die E. H. J.
Reusens, Lovanii 1903 (Analectes pour serv. à l'hist. ecelesiast. de la Bel-
gique, II° section, 6° fascicle), edierte. Völlig unbeachtet geblieben ist auch
die „Lettre pastorale de Sylvestre, évéque de Sées, par laquelle il reléve
l'église de Saint-Léonard de l'interdit et avertit les fidèles de l'archidiaconé
du Bellesmois de renouveler la procession annuelle, qui avait coutume de
se faire en l'honneur de ce grand saint, et les exhorte à d'autres oeuvres de
piété“, die Barret, Cartulaire de Marmoutier pour le Perche, Mortagne 1894,
Nr. 41 8. 57, als bemerkenswerten Beitrag zur pfarrlichen Volksfrömmigkeit
des 13. Jahrhunderts mitteilt. Über die Pariser Diözesansynoden des 13.
Säkulums war zudem B. Guérard, Cartulaire de l'église Notre-Dame de
Paris, Paris 1850, II, Nr. 127 S. 487, zu vergleichen.
Soviel zur Quellenkunde. Die Darstellung wendet sich sodann der weit-
verzweigten amtlichen Wirksamkeit des Pfarrers zu. Äußert sich also zu
Pfarrmatrikel, Stolwesen und anderen Abgabenwesen, Sakramentenspendung,
Bußgeschäft (an diesem Punkte habe ich die Verfasserin bereits mit meinen
Ausiührungen in der Zeitschr. d. Savigny-Stift. f. Rechtsgeschichte XX XIII,
Kan. Abt. I1(1912), S.444, ergänzt), Zehnten, sanitätspolizeiliche Funktionen
des P. arrers, Sittenkontrolle, Kirchenstrafen,! Häresie, Predigt, Unterricht
und verwandten Materien. Sie beschäftigt sich aber auch mit der pfarrlichen
Konkurrenz der Mendikanten, Ritterorden und der älteren geistlichen Ge-
nossenschaften, die mit Kollektieren, Terminieren und seelsorglichen Ein-
griffen die Geschlossenheit des Pfarrbezirks beeinträchtigen. Mit viel Grund
166 Kritiken
hat die Verfasserin diesen Abschnitt mit der bezeichnenden Wendung „Les
intrus“ überschrieben, und mit einiger Berechtigung hat sie die disparaten
Materien des ersten Kapitels unter dem Titel „L'unité de la paroisse" ge-
bucht. Dazu traten dann schlieBlich die stórenden Eingriffe der Laienwelt
(„les empiétements du monde laique“), die das Kirchengebäude als Festung
und zu anderen profanen Zwecken nutzten, den Kleriker und das Kirchen-
gut mit Abgaben belästigten und zudem der laikalen Gerichtsbarkeit unter-
warfen. Den BeschluB des Buches bilden einige Erórterungen über die
„vita et honestas“ clericorum, also über Kleidung und Disziplin, über krie-
gerische und inkontinente Kleriker, über die Residenzpflicht und andere
Standespflichten, Bildungsstand und Examina, Testamente und päpstliche
Provisionen. Wie man sieht, bietet die vorliegende Untersuchung eine Fülle
von interessanten Einzelheiten. Aber wirklich in die Tiefe führt sie nicht.
An sehr vielen Stellen, die eine eingehende Erläuterung verlangten, sinkt
die Verfasserin zur Übersetzerin der einschlägigen Synodalkanones herab
und weist ihre Arbeit in die Sphäre einer allerdings reizvollen Materialien-
sammlung. Wirklich eingefühlt in die Kulturpsyche des 13. Säkulums,
in dem alte und neue Kulturelemente auf geistigem und auf profanem Gebiet
in einer merkwürdigen und gärenden, oft auch in einer ausgeglichenen
Mischung nebeneinander lagen, hat sie sich nicht. Wenn die Autorin dennoch zu
Eingang ihrer Arbeit verspricht, in den Bahnen Luchaires zu wandeln,
80 fehlt ihr doch jene Schärfe der Beobachtung und zugleich die Gabe, das
Detail mit allgemeinen Zusammenhängen zu verknüpfen und überhaupt jene
literarische Porträtkunst, die dem heimgegangenen Pariser Meister nun
einmal eigen war. Vor allem kann von einer rechtsgeschichtlichen Durch-
dringung eines doch stark rechtsgeschichtlich gearteten Stoffes keine
Rede sein. Denn nirgendwo findet sich ein Interesse für ältere pfarr-
geschichtliche Entwicklungslinien. Die Pfarrei des 13. Säkulums wird viel-
mehr von der frühmittelalterlichen Entwicklungsstufe, aber auch von dem
spätmittelalterlichen Nachleben völlig isoliert. Merkwürdig genug, da im
13. Jahrhundert aus einer Kulturschicht, die gewiß einen Gipfelpunkt ka-
nonistischer Betrachtungsweise darstellte, immer noch Reste des Eigen-
kirchenrechts hervorlugen. Doch die Verfasserin bezeigt dafür nun einmal
keinen Blick, da ihr nur die oben erwähnte Arbeit von Imbart de la Tour,
nicht aber die von uns zu Eingang beregten Untersuchungen von U. Stutz
bekannt wurden. Ebensowenig aber hat die Arbeit zu jenem großen
Thema Stellung genommen, als welches sich die Auseinandersetzung des
spätmittelalterlichen Staates mit der damaligen Kirche in allem ausweist.
Zu allem noch eine andere Ausstellung. Ist die pfarrgeschichtliche
französische Literatur auch nicht reich an Untersuchungen, so hätte
das Vorhandene doch mit inóglichster Treue benutzt werden sollen.
Aberich erwähne nur, daß man die einschlägigen Arbeiten von Luchaire
Kritiken 161
(wenigstens den Manuel), P. Fournier (Les officialités au moyen áge,
Paris 1880), P. Tho mas (Le droit de propriété des laiques sur les églises.
Bibliothèque de l'École des Hautes Etudes, Sciences religieuses XIX,
Paris 1906), L. Bruhat (Le monachisme en Saintonge et Aunis, La
Rochelle 1907), und schließlich von A. de Charmasse (Origine des pa-
roisses rurales dans le département de Saône-et-Loire, Autun 1909,
auch in den Mémoires de la société éduenne, nouvelle série, XXXVII,
1909) vergeblich sucht. Kenner französischer Arbeitsweise werden es
übrigens nicht ungewöhnlich finden, daß die bekannten pfarrechtsgeschicht-
lichen Untersuchungen deutscher Autoren (wie von K. H. Schäfer und
K Künstle) gleichfalls keine Berücksichtigung fanden.
Regensburg. Georg Schreiber.
Konrad Wutke, Aus der Vergangenheit des Schlesischen
Berg- und Hüttenlebens. Ein Beitrag zur PreuBischen Verwaltungs-
und Wirtschaftsgeschichte des 18./19. Jahrhunderts. Mit 9 Voll-
bildern. Breslau 1913. IX u. 774 S. gr. 8. — Nebst einem Anhang:
Das Goldene Buch von Tarnowitz (Fremdenbuch der Friedrichsgrube.
von 1788 ab) Ehrentafel. Verzeichnis der freiwilligen Beiträge der
Berg- und Hüttenleute 1813/14 nebst Begleitbriefen. Mit 2 Licht-
drucktafeln. Breslau 1913. 87 S. 89,
Dem XII. allgemeinen deutschen Bergmannstage, einer der zahlreichen
Versammlungen, die im Jubeljahr 1913 in Breslau stattfanden, wurde eine
aus fünf stattlichen Bänden bestehende Festschrift unter dem Titel „Der
Bergbau im Osten des Königreichs Preußen“ überreicht. Der erste Band
enthält Beiträge zur Geologie Ostdeutschlands; die drei folgenden geben
wirtschaftliche und bergtechnische Beschreibungen der schlesischen Berg-
baubezirke. Für uns kommt hier nur der 5. Band in Betracht, dessen In-
halt eine geschichtliche Darstellung des schlesischen Bergbaus, insbesondere
seiner Verwaltungsorganisation, seit der Besitzergreifung Schlesiens durch
Friedrich den Großen bildet. Der Bearbeiter, Archivrat Dr. Wutke in
Breslau, hat sich durch eine Reihe von Veröffentlichungen längst als der beste
Kenner der schlesischen Bergwerksgeschichte bekannt gemacht. Wenn an-
fänglich vielleicht eine allgemeine Geschichte des schlesischen Bergbaus
nach seiner technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Seite in Aussicht
genommen war, so wird man die Beschränkung auf einen kleineren Zeit-
raum bei dem gewaltigen Material, das der Verfasser im Staats- und Ober-
bergamtsarchiv zu Breslau, im Geheimen Staatsarchiv und dem Archiv
des Ministeriums für Handel und Gewerbe in Berlin, auch im Schloßarchiv
zu Buchwald vorfand, nur billigen können, zumal die bisherigen Quellen-
werke zur Geschichte des schlesischen Bergbaus, insbesondere die beiden
Urkundensammlungen von Wutke im 20. und 21. Bande des Cod. Diplom.
168 Kritiken
Silesiae und E. Ziviers Akten und Urkunden zur Geschichte des schlesischen
Bergwesens, nur bis zum Ende der österreichischen Zeit reichen und auch
Steinbecks 1857 erschienene und heute zum Teil veraltete Geschichte des
schlesischen Bergbaus wenig über diesen Zeitpunkt hinausführt. Dem
Verfasser stand die Zeit von kaum einem Jahre zur Verfügung. Dies war
wohl der Grund, warum er den Stoff nicht in streng systematischer Glie-
derung bot, sondern, wie dies der Titel andeutet, auf eine Reihe von Einzel-
abhandlungen verteilte. Diese Anlage des Werks hat, wenn auch die Auf-
sätze unter sich im engen Zusammenhange stehen, doch zu manchen Wieder-
holungen den Anlaß gegeben, und dies hat neben der Einschaltung zahl-
reicher, teilweise sehr umfangreicher, wenn auch inhaltlich zumeist sehr
interessanter Aktenstücke und Briefe eine gewisse Breite der Darstellung
bewirkt. Immerhin ist es dem Verfasser gelungen, mit erstaunlicher Arbeits-
kraft in kurzer Zeit ein weit über den Rahmen einer Gelegenheitsschrift
hinausreichendes Werk von dauerndem Werte zu schaffen, bei dem wir
nur bedauern, daB es nicht im Buchhandel erschienen und also weiteren
Kreisen schwer zugünglich ist.
Der schlesische Bergbau, der wie der sächsische im Mittelalter eine dop-
pelte Blütezeit (um 1300 und um 1500) erlebt hatte, bot zur Zeit der preu-
Zischen Besitznahme ein Bild des Verfalls. Es ist das Verdienst Friedrichs
des GroBen, diesem Rückgang Einhalt getan zu haben; freilich brachten
es die politischen Verhältnisse mit sich, daß seine zunächst aus fiskalischen
Rücksichten unternommenen Verbesserungsversuche erst nach einer Reihe
von Jahren Erfolge zeitigten. Die Errichtung der Bergwerks- und Hütten-
deputation als 7. Abteilung der Generaldirektion für die preuBischen Pro-
vinzen 1768, die Trennung des Berg- und Hüttenwesens von der schlesischen
Finanzverwaltung, der Erlaß der Revidierten Bergordnung für Schlesien
und Glatz vom 5. Juni 1769, die Begründung eines Oberbergamts für Schlesien,
dessen Sitz seit 1779 Breslau war, und mehrerer lokaler Bergämter waren
die organisatorischen Maßnahmen, die ein neues Aufblühen des schlesischen
Bergbaus anbahnten. Aber sie hätten schwerlich so glänzenden Erfolg
gehabt, wenn nicht eine besonders glückliche Fügung zwei Männer an die
Spitze der Bergwerksverwaltung gebracht hätte, wie man sie sich nicht
geeigneter dafür wünschen konnte: Friedrich Anton Freiherr von Heinitz,
der nach einer zehnjährigen glänzenden Laufbahn im sächsischen Berg-
dienst — er ist der eigentliche Begründer der Freiberger wie später der
Berliner Bergakademie geworden — im Jahre 1777 als Minister für die
Bergwerksangelegenheiten und Oberberghauptmann nach Berlin berufen
wurde, und sein Neffe Friedrich Wilhelm Graf von Reden, der seit 1779
als Direktor des schlesischen Oberbergamts ihm treu zur Seite stand und
nach seinem Tode 1802 sein Nachfolger wurde, beide Männer von umfassender
Sachkenntnis, vielseitiger Bildung, weitem Blick und'gewaltiger Arbeits-
Kritiken 169
kraft. Ihr Verdienst ist es, wenn trotz des geringen Verständnisses, das des
großen Königs Nachfolger für das Bergwesen hatte, die Entwicklung des
schlesischen, namentlich des oberschlesischen Bergbaus und Hüttenwesens
eine auBerordentlich günstige war; sie schufen die Grundlage für die heutige
Bedeutung dieses Bergbaus. Mit Recht hat W. ihnen den ersten Platz in
seinem Werke eingeräumt; mit großem Geschick hat er die sehr verschie-
denen und doch, jeder in seiner Weise, gleich hervorragenden Persónlich-
keiten treffend charakterisiert und ihren Lebensgang erschópfend und
fesselnd dargestellt. Für Reden konnte er dabei dessen Nachlaß benutzen,
der noch heute im Schlosse Buchwald, dem einstigen Wohnsitze des kunst-
sinnigen Mannes, aufbewahrt wird; zur Ergünzung dienten die von der
Fürstin Eleonore ReuB veróffentlichten Aufzeichnungen der trefflichen
Gemahlin Redens. Mit welchen Schwierigkeiten Reden zu ringen hatte,
ersehen wir aus dem Abschnitte über das Dienstverhältnis Redens
zu dem Oberbergamtsdirektor Krusemarck; die Mitteilungen über die
Beziehungen Redens zu Alexander von Humboldt, zum Freiherrn von
Stein, zu Goethe und anderen bedeutenden Persönlichkeiten, die gern im
gastlichen Hause Redens verkehrten, sind auch für weitere Kreise von
großem Interesse. König Friedrich Wilhelm III. förderte eifrig die Be-
strebungen Redens und war ihm sehr gewogen, bis das Unglücksjahr 1806
sein persönliches Verhältnis zu ihm änderte. Reden, geleitet vor allem
von dem Wunsche, die schlesischen Betriebe zu erhalten, blieb auch nach
der französischen Besetzung Schlesiens auf seinem Posten; ja er leistete,
blutenden Herzens, Napoleon den Treueid. Wohl erreichte er dadurch,
daB der Bergbau nicht einging, aber seine Einkünfte kamen trotz des Ab-
bruehs, den ihnen heldenmütige Bergbeamte wie der wackere Boscamp
und Steinbeck d. J. taten, dem Feinde zugute. Für Reden hatte dies die
Folge, daß der König ihn nach dem Tilsiter Frieden in Ungnade entließ.
Die Umgestaltung des schlesischen Bergwesens in den folgenden Jahren
1807—1812 ging vor allem auf den Einfluß des Freiherrn von Stein,
dem es zu verdanken ist, daß das Departement für Berg- und Hüttenwesen
erhalten blieb, und des Freiherrn von Vincke, des späteren Oberpräsidenten
von Westfalen, zurück; beide schätzten Redens Verdienst hoch und hätten
ihn gern wieder an der Spitze des Departements gesehen, vermochten aber
die Abneigung des Königs nicht zu überwinden. Glücklicherweise fanden
sich auch jetzt tüchtige Männer, die Redens Lebenswerk in seinem S.nne
fortführten: Fr. Ph. Rosenstiel, Dietr. Ludw. Gottfr. Karsten, Joh. Karl
Ludwig Gerhard d. J. und der Direktor des Breslauer Oberbergamts Stein-
beck d. Á. Wenn es ihnen auch nicht gelang, die frühere Selbständigkeit
der Bergbauverwaltung zu erhalten, so bezeugte doch die 25 jährige Feier
der Wiederbelebung des Tarnowitzer Bergbaus im Jahre 1809, daB die Er-
rungenschaften der letzten Jahrzehnte trotz der schweren Zeiten nicht
170 Kritiken
verloren gegangen waren. Dann folgten die Jahre der nationalen Erhebung,
an der sich gerade die Bergleute in ganz Preußen und besonders in Schlesien
mit Gut und Blut hervorragend beteiligten. Der Verfasser behandelt diesen
Abschnitt mit besonderer Vorliebe und hat dadurch seinem Werke den
Charakter einer Festschrift zur Jahrhundertfeier der Befreiungskriege
gegeben; er ahnte wohl nicht, daB noch vor Ablauf eines Jahres eine gleich
großartige Erhebung des deutschen Volkes den Beweis liefern sollte, daß
der gleiche Geist wie damals auch noch heute alle Kreise unserer Nation
durchdringt. Einen stimmungsvollen Abschluß dieses Abschnitts bildet ein
Kapitel über Theodor Kórner als Bergmann in seinen — übrigens ziemlich
flüchtigen — Beziehungen zu Schlesien, wenn es auch kaum etwas Neues
zu bieten vermag. Inzwischen blieb der Mann, dem Schlesiens Bergbau
soviel Dank schuldete, Graf Reden, zur Untätigkeit verurteilt; wohl stand
er mit Stein fortdauernd in freundschaftlichem Briefwechsel, geleitete ihn
nach seiner Achtung nach Böhmen und vermittelte im September 1810
eine wichtige Zusammenkunft zwischen ihm und Hardenberg; auch hatte
er die Genugtuung, daß der König ihm seine Huld wieder zuwandte und
dies durch die Verleihung des Roten Adlerordens I. Kl. im Nov. 1810 be-
kundete, aber es war ihm nicht beschieden, seine Tätigkeit für den schle-
sischen Bergbau wieder aufzunehmen. Noch erlebte er die Wiedergeburt
Deutschlands; dann machte am 3. Juli 1815 ein sanfter Tod den Leiden,
die ihn schon lange heimsuchten, ein Ende. — Die spätere Entwicklung der
schlesischen Bergwerksverfassung wird in kurzen Zügen behandelt. Wutke
widmet dem schon genannten Karl Friedrich August v. Boscamp (f 1830),
dem oberschlesischen Bergamtsdirektor, ein Kapitel, das seinen Verdiensten
als Patriot und Bergmann gerecht wird, wenn auch die eingehende Behandlung
amtlicher Streitigkeiten nicht eben erquicklich ist. Dann fügt Bergassessor
Forneberg einen Überblick über die Entwieklung der schlesischen Berg-
behórden bis zur Gegenwart bei. Den SchluB bildet eine von Berghaupt-
mann Schmeißer am 21. Sept. 1911 gehaltene Festrede „Vergangenheit
und Gegenwart", zu der (S. 737) wir nur bemerken, daß eigentlicher Berg-
bau in Schlesien doch wohl kaum vor Anfang des 13. Jahrhunderts statt-
fand und daß neben dem böhmischen auch das Freiberger Bergrecht schon
1258 in Schlesien nachweisbar ist (vgl. mein Sächs. Bergrecht des Mittel-
alters S. XIII u. XLVIIf.). — In einem als Anhang erschienenen Bändchen
veröffentlicht Dr. A. Kern das Goldene Buch von Tarnowitz, ein 1788 an-
gelegtes und bis 1835 regelmäßig fortgesetztes Fremdenbuch der Friedrichs-
grube bei Tarnowitz, das eine Reihe interessanter Einträge enthält (vgl.
das Faksimile des ersten Blattes und der ,,Goetheseite") und durch zahl-
reiche Personalnachweise willkommene Erläuterungen erfährt, und Berg-
assessor Forneberg ein dem Amtsblatt der Kgl. Breslauischen Regierung
entnommenes Verzeichnis freiwilliger Beiträge der schlesischen Berg- und
Kritiken 171
Hättenleute zur Unterstützung der Vaterlandsverteidiger 1813/14, dem
Wutke eine Anzahl Begleitbriefe zu diesen Beiträgen aus den Akten des
Breslauer Staatsarchivs beigefügt hat.
Dresden. Ermisch.
Eugen Rosenstock, Ostfalens Rechtsliteratur unter Friedrich II.
Texte und Untersuchungen. Weimar 1912, Hermann Böhlaus Nachf.
VII und 147 S. 89. M. 3,20.
Der Verfasser zeigt sich in dieser Arbeit als eine deduktive Natur. Er ist
getragen von der Idee, daB das scholastische Zeitalter in seiner geistigen
Organisation eine außerordentliche Straffheit aufweise. Nur vom Postulat
des einheitlichen Denkens aus, das alle wissenschaftlichen Geister umfaßte,
konnte er diese Studie schreiben. Nur getragen von dem starken Glauben
an diese Einheit konnte er das Wagnis unternehmen, den Nachweis anzu-
treten, daß das Rechtsbuch Eikes von Repgau, die Summa prosarum dic-
taminis d. h. die Urkundenlehre und der Kern des Magdeburgischen Weich-
bildrechts in einem engen, innern wie äußern Zusammenhange stehen, in
dem einen geistigen „Nährboden der ostfälischen Bischofssitze wurzeln
und in einer literarischen und Bildungssphäre ihre Erklärung finden". Ein
solch energischer Glaube, wie ihn der Verfasser zutage legt, ist der Ausdruck
einer starken, geschlossenen wissenschaftlichen Persönlichkeit. Und diese
Persönlichkeit hat sich der Verfasser mühsam und eifrig errungen. Man
merkt seinem Buche auf Schritt und Tritt an, welch tiefgründige Studien
dem Ganzen vorangingen, welche Beherrschung des gesamten literarischen
Stoffes der behandelten Epoche dem Verfasser eigen ist. Von hoher Warte
aus schreibt er. Wer das letzte Kapitel von der Universalitát der Wissenschaft,
von der Stellung der Jurisprudenz (mit dem ausgezeichneten Satz S. 140:
Man philosophiert mit Hilfe der Jurisprudenz, weil man es mittels der Philo-
sophie nicht kann), von der äußeren Zentralisation des Denkens und von
den einheimischen Versuchen (mit dem vorzüglichen Hinweis, warum das
staufische Zeitalter nur in einer Generation literarische Früchte zu erzeugen
vermochte S. 145) liest, der wird das Buch mit der Gewißheit weglegen,
daB Rosenstock an einem gleichsam zufälligen Material einen Beweis für seine
Einheitsidee zu erbringen bestrebt war. Er hätte in seiner deduktiven Methode
ebensogut einen andern Stoff in einem andern Gebiet anpacken können.
In dieser deduktiven Erfassung des Themas liegt die GróDe und Klein-
heit, die Gewalt und die Kraftlosigkeit der Beweise und der Resultate. Klare
wissenschaftliche Forschung, verbunden mit bleibenden, unverrückbaren
Ergebnissen paaren sich mit kühnen, stark subjektiv gefärbten Annahmen
und Kombinationen und mit Spekulationen, die durch eine antreibende
Phantasie geboren worden sind (wie z. B. die Hypothese über die Person
des Werner von Schartau als Verfasser der Chronik und des Rechtsbuches
172 Kritiken
[Weichbildrecht]) Aber all dies ist eben zu verstehen aus dem Willen, die
wissenschaftlichen Füden zusammenzuspinnen und die Einheit der Erschei-
nungen zu begreifen. Und diesen Willen muß derjenige haben, der über
Rechtsgeschichte und Persönlichkeitsgeschichte (Biographie) hinaus, einer
Geschichte zustrebt, die man mit Julius von Gierke als Geschichte des juri-
stischen Geisteslebens oder auch als Geschichte der wissenschaftlichen
. Jurisprudenz bezeichnen kann. Ich bin der Erste, der'einer solchen Zu-
sammenfassung der wissenschaftlien Krüfte, konzentriert um die Jurisprudenz,
gerne zustimmt. Und in diesem Sinne begrüße ich Rosenstocks Arbeit
als einen kühnen, ernsten und zum Teil gelungenen Versuch auf dem Gebiete
des deutschen Rechts. Aber eine wichtige, gewichtige Frage drüngt sich dabei
auf. Wird es dem Rechtshistoriker, selbst für ein kleines Gebiet, möglich
sein, eine solche Geschichte zu schreiben? Es bedarf dazu nicht nur einer
außergewöhnlichen Kenntnis des deutschen, des kanonischen und des ró-
mischen Rechts, sondern auch einer intimen Kenntnis der Lokalgeschichte,
der Personalgeschichte und einer vorzüglichen Schulung in der Palüographie.
Das Ergreifen und Begreifen aller geistigen Zentren einer literarischen Epoche
als Einheit wird nur möglich sein unter diesen gegebenen Voraussetzungen.
Und endlich läuft das juristische Zentrum außerordentlich leicht, kaum merk-
lich, in das Zentrum der Poesie, in das Zentrum der rein kirchlichen Literatur
und in das Zentrum der reinen Chronistik hinein, so daB auch diese geistigen
Werte jeweils auf ihren Zusammenhang hin zu prüfen sind. All dies hat Rosen-
stock wohl gewußt. Und so gibt er z.B. treffliche Hinweise über den Einfluß des
kanonischen Rechts auf den Sachsenspiegel, während mir die Stellung dieses
Rechtsbuches zum rómischen Recht zu wenig genau untersucht ist. Die
Calpurnia Stelle (II 63 8 1) und die Stelle I 10, die doch stark an die rómische
Pekulienlehre erinnert, hätten einer nähern Beachtung unterzogen werden
sollen. Ich glaube, daß damit über die Arbeitsweise Eikes und hieraus über
dessen Persönlichkeit, manches Wertvolle noch gewonnen werden könnte.
Auch in der Personalgeschichte ist der Verfasser zu Hause, wenn auch das
Geschlecht deren von Burg und deren von Schartau hätten eingehender unter-
sucht werden müssen, um die Hypothese des Werner von Schartau und
damit wieder andere Vermutungen zu stützen. Endlich sei hervorgehoben,
daß sich Rosenstock auch auf dem Gebiete der Urkundenlehre mit Eifer
und soweit ich ein Urteil fällen darf mit großem Erfolg betätigt hat. Die
Untersuchungen über das Weichbildrecht (Verfasser nennt so die Artikel
6—18 des von Laband bezeichneten „Rechtsbuches von der Gerichtsverfas-
sung!) unter Heranziehung einer Reihe von Handschriften, scheinen mir
ganz vorzüglich zu sein und die neue Ausgabe von Chronik und Weichbild-
recht (Seite 35—52) bedeutet entschieden eine Bereicherung des Quellen-
Stoffes. Was aber die Kombination anbetrifft, die Rosenstock auftürmt
in der Frage nach dem Verhältnis der beiden Bücher, so scheint mir hier
Kritiken 173
jeder wissenschaftliche Halt zu fehlen. Ich gehe nicht so weit wie Schreiber
und Julius von Gierke, welche die Vermutung áls völlig unannehmbar zu-
rückweisen, Chronik und Weichbildrecht hätten den gleichen Verfasser ge-
habt. Die Gründe, die Rosenstock für die Einheit der Quellen, namentlich
für die Einheit des Verfassers angibt, überzeugen nicht, aber ebensowenig
liefern die Gründe, die Schreiber gegen die Einheit heranzieht, einen Gegen-
beweis. Der Einwand Schreibers von derVerschiedenheit des Dialektesist bereits
durch Gierke berichtigt und ich kann nicht zugeben, daß die ganze Geistes-
richtung des Verfassers eine Zusammengehörigkeit der Quellen vollständig
ausschließt. Non liquet. Zu einem andern Ergebnis komme ich nicht. Hier
versagt eben der Jurist. Hier kann höchstens ein Germanist, ausgerüstet mit
den eingehendsten Kenntnissen gerade dieses Quellenkreises die Wahrschein-
lichkeit nach der einen oder anderen Seite erhöhen. Rosenstock selbst hat
also einen treffenden Beweis für die unten ausgesprochene Befürchtung
geliefert, daß es für einen Forscher ein unendlich schweres Beginnen sei,
die geistige Einheit einer Literaturepoche wissenschaftlich zu begründen.
Deshalb bleibt es doch wertvoll, daß der Versuch unternommen wurde, die
juristischen Erzeugnisse des magdeburgischen Kreises nach dieser neuen Me-
thode einander näher zu rücken. Hätte Rosenstock nicht den Fehler be-
gangen, mit einer gewissen Leidenschaftlichkeit jedesmal auf die Entdeckung
der Person des Verfassers hinzuarbeiten, hätte er die Quellen mehr nach
ihrem allgemeinen geistigen und stilistischen Gehalte einander entgegen-
gebracht, so wäre der gegen ihn erhobene Widerspruch nicht so scharf aus-
gefallen. Aber welcher Finder eines neuen Gedankens schießt nicht in der
Freude über das Gefundene weit über das Beweisbare hinaus!
Einzelheiten der vorliegenden Arbeit sind bereits zweimal, größtenteils über-
einstimmend beurteiltworden. Für diese verweise ich daher auf die Besprechung
Otto Schreibersin den Göttingischen Gelehrten Anzeigen von1913 Nr.6 Seite 345
bis 356 und auf die Kritik Julius von Gierkes in der Z. R. G. (germ. Abteil.)
1913 Seite 541—551. Schon der Raum dieser, wenn auch in vielem ablehnen-
den Besprechungen zeigt, wie ernst und gewissenhaft das Buch Rosenstocks
von der Wissenschaft gewürdigt worden ist. |
Endlich bitte ich einen Druckfehler, den mir der Verfasser brieflich mitteilte,
berichtigen zu wollen. Seite 5, Spalte 12 von oben muB die Zahl 2516 durch
die Zahl 2513 ersetzt werden.
Halle a. S. Hans Fehr.
Karl Bücher, Die Berufe der Stadt Frankfurt a. M. im Mittel-
alter. Leipzig 1914, B. G. Teubner. (= Abh. d. phil.-hist. Kl. d. Kgl.
Sächs. Gesellsch. d. Wissenschaften Bd. XXX, Nr. III.) Geh. M. 4,50.
Bücher sagt (S. 10): ,,Den Hauptwert, den die Arbeit in ihrer strengen
zeitlichen Abgeschlossenheit haben wird, ist in einem fast unübersehbaren
114 Kritiken
Detail zu suchen, das sich für die Studien über mittelalterliches Städte-
wesen mannigfach fruchtdar erweisen und die verbreitete Vorstellung zer-
stören wird, als ob es möglich sei, auf Grund der erhaltenen Zunfturkunden
auch nur eine halbwegs zutreffende Anschauung des städtischen Berufs-
lebens zu gewinnen." Daß zum ersten Male ein „Berufswörterbuch“
quellengemäß ausgearbeitet ist, zunächst für eine Stadt, deren soziales und
wirtschaftsgeschichtliches Leben schon näher untersucht war, bedeutet
etwas derartig Neues, daß man als die bestimmende Konsequenz eine all-
gemeine Korrektur der bisherigen Auffassung von mittelalterlichem Stadt-
leben erwarten muß. Nicht nur in bezug auf das Erwerbsleben. Geht doch
B. über die drei städtischen Hauptgebiete des Gewerbes, des Handels und der
öffentlichen (städtischen und auch kirchlichen) Bedienstung hinaus auf An-
gaben des Privatlebens (vgl. knecht, magit, aber auch z. B. sneckeman),
des niederen öffentlichen Lebens (vgl. betteler, ziguner, giler = Land-
Streicher, dirne mit im ganzen 18 Ausdrücken, cloterer = Gaukler u. a.).
der jüdischen Verhältnisse. Und überhaupt wird man gezwungen sein,
hinter dem fast ,unübersehbaren Detail" von etwa 1600 Berufszweigen
die Beziehung und Einfügung in das politische, religiöse usw. Leben der Stadt
zu finden, welches so erst von dieser Seite den reichen und lebensvollen
Ausdruck erhält. |
Zweifellos aber ist zunächst jener von Bücher vorangestellte Punkt von
größter Bedeutung! Niemand, der künftig über die Berufe oder speziell
etwa über das Handwerk einer Stadt etwas zu veröffentlichen beabsichtigt,
wird umhin können, so wie B. für Frankfurt getan, erst die umfassende
Grundlage zu gewinnen, auf welcher sich die Einzeluntersuchung richtig
abhebt. Soweit dies nach den vorhandenen Quellen möglich ist, aber auch
soweit es möglich ist. (Ich denke an den mir naheliegenden Fall der Stadt
Dresden, wofür trotz O. Richters Feststellungen in seiner Verfassungs-
geschichte S. 208ff. die Frage noch "nicht abgeschlossen ist.)
Das Frankfurter Quellenmaterial geht sehr weit zurück: die Bürgerbücher
bis 1311, die Bedebücher bis 1320, die Gerichtsbücher bis 1333, die Stadt-
rechnungen bis 1348. Es mußte in ganzer Breite unter Verwertung auch
der übrigen Stadt- (z. B. Bürgermeister-) und Einzel-Rechnungsbücher
vorgegangen werden, um mit Sicherheit die Berufsbenennung angeben
zu kónnen, für eine Zeit, wo die Unterscheidung nach Familiennamen noch
nicht fest war und anderseits der Berufs- als Nachname auch nicht immer
anzunehmen ist. Nur bei Angaben über die Berufsausübung und bei deut-
lichem Einblick in die sozialen Verhältnisse wird man sicher gehen. Bücher
beschreibt kurz den Modus, wie er das groBe Material an Einzeldaten ge-
ordnet und eine Übersicht gewonnen hat, welche allgemeine Folgerungen
zuläßt. Wenn er auch eine völlig erschópfende Behandlung noch nicht be-
haupten will, so doch mit Recht eine sonst nirgends erreichte Vollständigkeit.
Kritiken 175
Als die allgemeinen Ergebnisse faßt B. in dreifacher Richtung zusammen:
1. in sprachgeschichtlicher Hinsicht den ungeheuren Reichtum der Be-
rufsbezeichnung — z. B. beim Gewerbe: nach der einfachen Flexion, der
Zusammensetzung mit = mecher, einem anderen Zusatz nach dem Her-
stellungsverfahren, oder nach Zusammensetzung mit = koufer, d. h. Ver-
káufer, oder — dreger) —, ein Ausdruck des regsten sprachlichen Lebens
in einer Zeit mannigfacher Begriffs-Neubildungen, woraus sich auch die
vielen Änderungen und Übergänge zu anderen Formen erklären; 2. in tech-
nologischer Beziehung eine Reihe neuer Einzelheiten, z. B. den Nachweis
einer Radspinnerin schon im Jahre 1358. Hier will B. nur erst andeuten
und die Ausbeutung den Kulturhistorikern überlassen. In der Tat
wird man wohl mehr, als B. nach seinen Worten zu tun scheint, hier erwarten
können. Gilt es doch nun die chronologische und kombinierende Durcharbei-
tung, welcher B. durch Angabe der ältesten Datierung, der Höchstzahl
der betr. Berufsangehörigen, der Scheidung in männliche und sehr zahlreiche
weibliche Mitglieder (sogar bei Wechslern und Árzten!) und besonders der
Quellenbelege für die rechte sprachliche und sachliche Definition einen An-
halt gibt. 3. geht B. kurz auf die wirtschaftsgeschichtlichen Ergebnisse
ein, welche sofort ins Auge fallen: die außerordentlich große Berufsteilung
in selbständige Zweige eigener Existenz, z. B. wurden aua dem alten Schmiede-
handwerk etwa 45 einzelne Arten Metallhandwerker. (Nur in einem Falle,
bei den Wollwebern, will B. eine Gliederung nach Art der modernen Arbeits-
zerlegung annehmen.) Ferner die sehr umfangreiche Reparatur, das Alt-
werk. Und die schon erwähnte sehr umfangreiche Anteilnahme der Frauen
am selbständigen Erwerbsleben. (Ich weiß nicht, ob man dieses nun schon
allgemein in der mittelalterlichen Stadtwirtschaft wird annehmen können.)
Zunüchst nur diese referierende Anzeige. Man wird nun Büchers neuen
befruchtenden Anregungen folgend in die Differenzierung nach den Städten
und Wirtschaftsgebieten eindringen müssen, um die typischen Zusammen-
gehörigkeiten zu finden. Sicher gilt auch hier, was H. Ermisch einmal
von der allgemeinen Darstellung der Städtegeschichte sagt: sie kann nur
dann das Richtige treffen, wenn sie sich auf möglichst vollständige Kenntnis
der Einzelerscheinungen stützt. K. Bücher hat uns diese Notwendigkeit
aufs neue klar vor Augen gestellt.
Dresden. G. H. Müller.
Theodor Brieger, Die Reformation. Ein Stück aus Deutschlands
Weltgeschichte. Berlin 1914, Ullstein & Co. XV u. 395 S.! M. 5, —.
Th. Briegers ,, Reformation" ist zuerst im Rahmen der von J. von Pflugk-
Harttung im Verlage Ullstein & Co. herausgegebenen sechsbändigen illu-
! Das Referat erscheint hier ganz so, wie es noch zu Lebzeiten Briegers
abgefaBt worden ist.
176 Kritiken
strierten Weltgeschichte erschienen. Sie wird uns jetzt von dem Verlage
als selbstándige Schrift dargeboten, ohne das Beiwerk der Illustrationen,
dafür in erweiterter Form, indem gewisse Partien des Textes, die in der „Welt-
geschichte der Ökonomie des Gesamtwerks zum Opfer gefallen waren, nun-
mehr in der ursprünglichen Anlage wieder hergestellt werden konnten. Trotz-
dem ist der Umfang ein derartig mäßiger — nicht ganz fünfundzwanzig
Druckbogen —, daß nur die souveränste Beherrschung des Stoffes in dieser
Knappheit eine lebensvolle Darstellung einer so gewaltigen Begebenheit,
wie die Reformation war, schaffen konnte. Allerdings verzichtet Brieger
darauf, die Nebenstrómungen im werdenden Protestantismus zu verfolgen;
Karlstadt z. B. wird nicht einmal genannt, die Wiedertäufer werden mit
einer beiläufigen Erwähnung abgetan, auch Sickingens und der ritterschaft-
lichen Bewegung geschieht keine Erwühnung. Die Rechtfertigung hierfür
liegt darin, daß Brieger die Reformation im Lichte der Weltgeschichte oder —
wie der Untertitel besagt — als ein Stück aus Deutschlands Weltgeschichte
schildern will Die deutsche Geschichte, führt Verfasser S. 169 aus, ist
damals stärker als je das Zentrum der Geschichte Europas. Nicht nur daß
sich um das Geschick Deutschlands das Geschick Karls V. drehte und Jahr-
zehnte hindureh auch das seines Rivalen Franz von Frankreich: sondern
der deutsche Geist dringt in dieser Zeit weit über die Grenzen seiner Heimat
hinaus vor; alle Kulturlánder Europas werden von ihm erfaBt und müssen
sich mit ihm auseinandersetzen: die Schweiz und Frankreich, England,
der Norden Europas, auch Ungarn und Polen, ja selbst in Italien und Spanien
ist die Erzitterung (!) zu spüren.
Diese Epoche des Aufschwungs Deutschlands aber bedeutet zugleich den
Anbruch einer neuen Zeit. Von diesem Satz geht Brieger aus; er erhürtet
ihn — unseres Erachtens durchaus mit Recht — sowohl gegen die bekannte
Troeltschsche Auffassung, die das Mittelalter bis ins 17. Jahrhundert fort-
dauern läßt, wie gegen jene andere Richtung, der zufolge der Einschnitt
zwischen Mittelalter und Neuzeit vielmehr schon in der zweiten Hälfte des
13. Jahrhunderts zu machen ist. Beide Auffassungen beruhen auf der Unter-
schätzung der Macht und Bedeutung des mittelalterlichen, in der Weltherr-
schaft des Papsttums gipfelnden Geistes, den samt den vorlutherischen
vergeblichen Versuchen, die Welt von ihm zu befreien, Brieger in den ersten
Abschnitten seines Buches verháltnismáBig ausführlich schildert, bevor er auf
Luther und sein Werk übergeht. In Luther gewinnt eine neue religióse Welt
Gestalt, der der Glaube an den barmherzigen Gott zugrunde liegt, ein Glaube,
der den, der ihn besitzt, allen äußeren Autoritäten gegenüber frei macht, die
Verantwortung für das eigene Heil keiner außenstehenden Instanz anheim-
stellt und damit das hierarchische Gebäude des Mittelalters über den Haufen
stürzt. „Petrus“ — formuliert Brieger sehr glücklich — „hat die Schlüssel des
Himmels abgeben müssen, jeder gläubige Christ besitzt sie fortan“ (S. 85).
Kritiken 177
In welcher Gestalt und wie weit dann dies grundstürzende neue Prinzip
bis 1555 durchgedrungen ist und welche Wirkungen es hervorgebracht hat,
wird im Hauptteil des Buches geschildert. Die Darstellung umfaßt auch
das Werk Ulrich Zwinglis, der erst durch die Berührung mit dem großen
religiösen Genius seiner Zeit aus dem Humanisten und patriotischen Moralisten
zum Reformator wird, und den westeuropäischen Protestantismus Johann
Calvins, des „genauesten Schülers Luthers“, von dem er nicht nur religiös,
sondern auch theologisch abhängig ist. Ebensowenig geht Brieger an den
Anfängen der Neugründung der katholischen Welt vorbei, einer Entwicklung,
die nicht minder unter den Antrieben der Reformation sich vollzieht, aber,
wie Brieger — nach Ansicht des Ref. wiederum mit Recht — betont, selbst
keine Reformation ist: „mit keinem Gedanken überschreitet sie das Mittel-
alter; ja, es wird auch keine Idee herbeigeschafft, die geeignet gewesen wäre,
es auf eine höhere Stufe der Entwicklung zu stellen“. Man wird deshalb auch
dabei bleiben müssen, diese Bewegung nicht als „katholische Reformation“,
sondern als „, Gegenreformation“ zu charakterisieren.
Auf der anderen Seite hat das Mittelalter, wennschon stark abgeblaBt,
auch auf protestantischem Erdreich eine Art von Nachblüte erlebt, so zwar,
daß die ursprünglichen Anschauungen Luthers eine Rückbildung in der
Richtung auf das Autoritative erfahren, so daß die Intoleranz wieder Prinzip,
ja religiöse Pflicht wurde. Doch sieht Verfasser darin weniger eine Umbil-
dung, als bloß eine mangelhafte Ausbildung des Prinzips, wie überhaupt im
Zusammenhang der Weltgeschichte die Epoche von 1517—1555 nur den
ersten Akt in dem Drama der neueren Geschichte bildet, dem bis zur Gegen-
wart noch nicht beendigten Kampfe zwischen Neu und Alt.
Verfasser führt für seine Darstellung nirgends Belege an; sie bedarf solcher
nicht; Brieger selbst ist, wenn einer, Autorität auf dem Gebiete der Refor-
mationsgeschiehte. Das will natürlich nicht sagen, daB, was er beibringt,
widerspruchslos hingenommen werden müsse; so solide die Grundlage ist,
auf der es steht, so subjektiv ist das Buch gehalten. Doch kann es nicht
Aufgabe des Ref. sein, sich im einzelnen über die Punkte, wo er etwa anderer
Ansicht sein mag, mit Brieger auseinanderzusetzen. Nur muh er die Behauptung
des letzteren, daB die Rankesche Auffassung über die Tragweite des Speierer
Reichsabschiedes von 1526 noch unerschüttert sei, als mindestens befremdlich
bezeichnen. Allerdings hat Brieger selbst erst vor einigen Jahren eine
Lanze für diese Auffassung gebrochen; aber warum dies, wenn er sie
für noch unerschüttert hielt? Ref. glaubt ganz im Gegenteil, daB
kein Unvoreingenommener an dem durchaus provisorischen Charakter
jenes aus unentwirrbarer Verlegenheit geborenen Reichsschlusses zweifeln
kann; nichts lag der (von Brieger ausdrücklich zugestandenen) katholischen
Majorität auf dem Reichstage ferner, als vor dem Häuflein der Gegner die
Waffen zu strecken. Walter Friedensburg.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/3 19
178 Kritiken
Justus Hashagen, Geschichte der Familie Hoesch. Erster Band:
Die Anfänge; unter Mitwirkung von Fritz Brüggemann; Köln 1911,
Paul Neubner, XXXVIII u. 732 S. gr.-8?, in zwei Teilen gebunden, mit
151 Tafeln und 20 Karten. Dazu 11 Karten, entworfen und erläutert
von Fritz Brüggemann, in besonderer Mappe Folio. M. 50,—.
Die Dürener Familie Hoesch läßt sich urkundlich zurückverfolgen bis zu
Jeremias Hoesch den Älteren zu Stolberg bei Aachen (f 1643). Diesen stellt
nach Familienüberlieferung ein auf dem Junkerhammer befindliches Bild vom
Jahre 1620 dar. Der hier Abgebildete hält die rechte Hand über einen auf
einem Tische liegenden Totenschädel, den die Überlieferung als den seines hin-
gerichteten Vaters betrachtet. Die historischen Grundlagen dieser Überlieferung
zu prüfen und die Herkunft und Vorfahren des Jeremias zu ermitteln, war die
erste Aufgabe, welche den Bearbeitern der Familiengeschichte gestellt war.
Sie haben sich ihrer Lösung mit großem Fleiß und Scharfsinn gewidmet und,
indem sie unhaltbare Legenden, wie die der Schweizer Herkunft, endgültig
beseitigten und alle Seiten der aus den Quellen erkennbaren Lebensumstände
der alten Hoeschs untersuchten und im Zusammenhange der allgemeinen und
Ortsgeschichte darstellten, ein anschauliches Bild geschaffen, welches uns die
Schicksale einer ziemlich ausgebreiteten ländlichen Familie im Herzogtum
Limburg auf dem Hintergrunde der großen religiösen und politischen Kämpfe
des 16. Jahrhunderts zeigt. Nach dieser Darstellung ist es höchst wahr-
scheinlich, daß Jeremias zu der um Eupen ansässigen Familie Hoesch gehörte,
und da mehrere Mitglieder dieser Familie unter Alba hingerichtet worden
sind, so scheint auch die erwähnte Überlieferung nicht grundlos zu sein. Weni-
ger glücklich waren die Verfasser mit ihren Versuchen, diesen Zusammenhang
im einzelnen nachzuweisen, Der Zustand der Quellen läßt hier nur Vermu-
tungen zu, und es scheint mir nicht richtig, daß auf der dem Werke bei-
gegebenen Stammtafel jener Jeremias ohne Kennzeichnung des Zweifels
eingereiht worden ist. Gegen die ihm von den Verfassern zugewiesene Stelle
läßt sich manches einwenden: den Grundbesitz in Kettenis hat Jeremias
nicht geerbt, sondern gekauft; der frühere Besitzer Lenart braucht nicht sein
Vater gewesen zu sein, wie auch unter den S. 612, Anm. 4 angeführten Füllen
nur einmal ein Sohn des Bestraften als Käufer eines konfiszierten Gutes er-
scheint. Zudem wird ausdrücklich berichtet, daB die Kinder des Lenart vom
Pardon keinen Gebrauch gemacht haben. Schließlich könnte Jeremias auch
sehr wohl der Sohn eines der hingerichteten Hoesch in Dolheim oder Kettenis
sein, entsprechend der an das Bild anknüpfenden Erzählung.
Die Verfasser haben einen großen Teil ihrer Vor- und Nebenarbeiten aus-
führlich zur Kenntnis der Leser gebracht. Die eigentliche Familiengeschichte
leidet infolgedessen etwas an Unübersichtlichkeit. Desto reicheren Gewinn
zieht aus dem Buche die Landesgeschichte, zumal es den Verfassern geglückt
ist, wichtige, bisher kaum gekannte Quellen zu erschließen und zu verwerten.
Kritiken 179
Besonders die wirtschaftlichen Verhältnisse der Landschaft werden uns vor-
geführt. Ausgezeichnete Nachbildungen der handschriftlichen Quellen und
topographische Skizzen machen das Buch nebenbei zu einem wirksamen Hilfs-
mittel des akademischen Unterrichts. Da nun jenes Grenzland mit seinen
nationalen, religiösen und politischen Gegensätzen in der behandelten Zeit
auch für die allgemeine Geschichte wichtig ist, so kann das vorliegende Buch
eine über die genealogisch interessierten Kreise hinausgehende Bedeutung
beanspruchen. Hoffentlich kónnen wir bald den zweiten (bzw. dritten) Band
dieses Werkes begrüßen, welches den Verfassern wie der behandelten und her-
ausgebenden Familie zur Ehre gereicht.
Jena, Ernst Devrient.
Hans Uebersberger, Rußlands Orientpolitik in den letzten zwei
Jahrhunderten. IL Band: Bis zum Frieden von Jassy. Stuttgart
1913, Deutsche Verlags-Anstalt. (10 u. 380 S. Preis M. 7,—, geb.
M. 9,—.)
Dieses bedeutende Buch hat durch die weltgeschichtlichen Ereignisse
eine Bedeutung, die es weit über den Bereich der Geschichtswissenschaft
erhebt. Es stellt den russisch-österreichischen Gegensatz auf dem Balkan in
seinem Ursprung und seiner geschichtlichen Entwicklung dar. Es ist eine
ungemein schwierige Aufgabe, die der Verf. bewültigt hat. Ein reiches,
zum Teil noch nicht bekanntes Quellenmaterial ist hier verarbeitet. Wir
lernen aber nicht nur recht viel Einzelheiten kennen; die russische Balkan-
politik wird im Zusammenhang der großen europäischen Politik geschildert.
Dem Verf., einem der besten Kenner RuBlands, hat ein sehr reiches Material
zur Verfügung gestanden, so die große Bibliothek des russischen Historikers
Bilbasow, die durch eine hochherzige Stiftung des Fürsten Liechtenstein
in den Besitz des Seminars für osteuropäische Geschichte an der Universität
Wien übergegangen ist.
Der erste Band umfaßt vier Kapitel: Die Beziehungen Rußlands zum
Balkan vor Peter dem Großen, die Politik Peters des Großen und die Ereig-
nisse bis 1793, die Orientpolitik Katharinas IL bis 1774 und das griechische
Projekt bis 1792. Bis dahin sind die Entscheidungen gefallen, die Österreich
aus der Stellung als Vormacht auf deın Balkan verdrängt haben. Unter dem
Prinzen Eugen konnte es scheinen, als werde Österreich die Balkanvölker
mit sich verbinden und in Europa Erbe der Türkei werden. Seit 1739 aber tritt
Rußland stärker auf dem Balkan hervor und erhebt den Anspruch einer
Schutzherrschaft über die christlichen Balkanvölker, die sich ihrerseits
von Österreich immer entschiedener zu dem stammes- und glaubensver-
wandten Rußland hinwenden.
Dieser Kampf Rußlands und Österreichs um den Balkan hat sich in oft
sehr ınerkwürdigen Formen vollzogen und hat zwei Gedanken erzeugt, die
12*
180 / Kritiken
in der europäischen Politik seitdem immer wieder aufgetreten sind. Einerseits
geht von Frankreich die Forderung einer Erhaltung der Türkei im Interesse
des europüischen Gleichgewichtes aus, andrerseits ist es ein früher Gedanke
der westeuropäischen politischen Stimmung, daß Rußland die Aufgabe habe,
gegen die Türken die Schutzmauer zu bilden. Dieser Gedanke ist von RuBland
spät aufgenommen worden, weil seine Politik durch den kontinentalen
Charakter des Landes bestimmt war. Es gehört zu den glänzendsten Aus-
führungen in Uebersbergers Werk, daß RuBlands Politik sich dem Lauf seiner
großen Ströme anschloß. Man sucht den ganzen Lauf der Wolga, des Don
und Dnjepr, der Dwina und des Wolchow zu gewinnen, um an das Meer
zu gelangen. Der Dnjepr war noch polnisch-litauischer Besitz. Um die Mächte,
die über die Meeresküste geboten, zu bezwingen, mußte Rußland mit der
Türkei in Einvernehmen stehen. Nur heimlich unterstützte man die Kosaken
in ihren Kämpfen gegen die Krim-Tataren. An eine Befreiung der Südslawen
von der türkischen Herrschaft dachte in Moskau zunächst niemand.. Wohl
betrachtete sich Moskau als die Erbin von Byzanz; das blieb aber zunächst
auf religiöse Herrschaftsansprüche beschränkt. Erst Peter der Große hat
sichtlich daran gedacht, die Balkanvölker mit Rußland zu verknüpfen.
Und hier gewann Rußlands Ansehen ein gewaltiges Gewicht, obwohl der Zar
nichts für sie getan hat. Es war das immanente Schwergewicht Rußlands,
das fühlbar wurde.
Die Beziehungen zu Österreich hingen von Rußlands Balkanplänen ab.
In dem ersten russisch-österreichischen Vertrage von 1697 suchte Peter
Österreich zu gemeinsamem Vorgehen gegen die Türkei zu gewinnen. Öster-
reich hat sich zurückgehalten, weil es damit in seinem Handeln beschränkt
wurde. Man war gegen Rußland nicht ohne Grund mißtrauisch. Ein neues
Bündnis wurde 1710 auf Betreiben des Prinzen Eugen abgelehnt. Schärfer
treten die russischen Tendenzen erst nach Peter dem Großen hervor. Ob
Peter selbst die Vertreibung der Türken aus Europa plante, mag bei dem
späten Zeugnis Münnichs (1762) zweifelhaft sein. Jedenfalls gewann dieser
Gedanke Leben. Kaiserin Anna dachte an eine Zerstörung des türkischen
Reiches. Damals trat auch in Europa zuerst der Gedanke auf, daß die Türkei
nur durch die Rivalität der Mächte bestehe und um des Gleichgewichtes
willen erhalten werden müsse. Weit stärker hat Katharina IL in ihren groß-
artigen, aber oft phantastischen Gedanken ihr Ziel auf dem Balkan gesehen.
Sie dachte an eine Vereinigung aller christlichen Balkanvölker in einem
Reiche unter ihrem Enkel, dem sie bereits den bedeutungsvollen Namen
Konstantin gegeben hatte. Josef IL war auch nicht abgeneigt, mit Rußland
zu gehen. Obwohl er bemerkte, daß Rußland immer mehr fordere als ge-
währe, ließ er doch in Petersburg darauf hinweisen, daß Österreich und Ruß-
land alles gemeinsam erreichen könnten. Für Rußlands Haltung war aber
immer mehr die Tatsache bestimmend, daß Österreich nicht mehr die Kraft
Kritiken 181
besaB, das im Frieden von Passarowitz Erreichte zu behaupten. RuBland
gewann seit Küstük-Kainardsche immer mehr den überlegenen Einfluß.
Der vorliegende Band schildert somit die Anfänge des großen Balkandramas,
dessen Spannungen sich bis zur Gegenwart stetig gesteigert haben. Mit der
Annexion Bosniens und der Herzegowina 1908 drohte dieser Gegensatz wieder
zu einer Katastrophe zu führen. Das Vorgehen Österreichs gegen Serbien
nach der Mordtat von Serajewo hat dann die Explosion herbeigeführt. Die
Geschichte des ósterreichisch-russischen Gegensatzes auf dem Balkan hat in
diesem Werke eine klassische Darstellung gefunden; daneben werden zahl-
reiche einzelne Fragen in ihrer Entstehung erlüutert, wie die Dardanellen-
frage. Auch in das innere Leben RuBlands gewinnen wir einen Einblick
durch die Reiseberichte von Gesandten. Daß die Arbeiten der russischen
Geschichtsforschung hier ausgiebig verwertet werden, gibt dem Buche ein
besonderes Gewicht. Zugleich aber bedeutet dieses lediglich der wissen-
schaftlichen Erforschung der Vergangenheit dienende Werk eine Vertiefung
des politischen Verständnisses der Gegenwart. In dieser Hinsicht werden
wir noch mehr vom folgenden Bande erwarten dürfen. Das Balkanproblem
ist heute auch eine Lebensfrage für Deutschland geworden; deshalb hat der
Wiener Gelehrte auch der deutschen Politik einen großen Dienst erwiesen.
Sein Werk muß aber nicht nur als die vollendetste Darstellung der russischen
Balkanpolitik, sondern als eines der besten Geschichtswerke der Gegenwart
genannt werden, an dem niemand vorübergehen darf, der tiefes geschichtliches
Verständnis für die Ereignisse der Gegenwart sucht. R. Stübe.
Bernhard Rosenmöller, Schulenburg-Kehnert unter Friedrich
dem Großen. (Preußische Staatsmänner. Herausgegeb. von A. Meister.
Band I.) Berlin u. Leipzig, Dr. Walther Rothschild. 1914. 80. XV, 475 8.
M. 9,—.
Der preuBische Staat ist sicher in erster Linie das Werk seiner Herrscher,
hätte aber doch nieht seine Machtstellung erreicht, wenn diese nicht in ihrem
Heer und Beamtentum eifrige, verständnisvolle und fähige Mitarbeiter
gefunden hätten. So sehr dieses preußische Beamtentum in seiner Bedeutung
für die innere Konsolidation und das äußere Emporsteigen des Staates über-
all anerkannt wird, hat es sich doch seitens der Historiographie noch keines-
wegs der Beachtung erfreut, auf diees nach seinen Leistungen Anspruch erheben
kann. Abgesehen vielleicht von der sogenannten Reformperiode muß man
konstatieren, daß wir aus dem 17. und 18., ja selbst aus dem 19. Jahrhundert
von einer ganzen Reihe von Staatsmännern, die an maBgebender einfluDreicher
Stelle gestanden, kaum mehr wissen, als den Namen und die alleräußerlichsten
Lebensschicksale, das, was sie wirklich für die Entwicklung des Staates
geleistet, kaum in den Umrissen erkennen. Es sei beispielsweise daran erinnert.
daß selbst für Motz erst soeben ein Biograph sich gefunden, daB Heinit-
182 | Kritiken
in dem großen nationalen Gedenkwerk der Allgemeinen Deutschen Biogra-
phie ursprünglich ganz übergangen, und erst im allerletzten Ergänzungsbande
der Aufnahme für würdig erachtet ist. Da ist es dankbar zu begrüßen, daB jetzt
Meister eine Sammlung ins Leben ruft, die das Leben und Wirken preußischer
Staatsmänner schildern soll; man darf sagen, daß hier in der Tat eine Lücke
ausgefüllt wird. Mit richtigem Blick setzt diese Sammlung da ein, wo unsere
Kenntnisse am dürftigsten und unbefriedigendsten sind: bei den frideriziani-
schen Staatsmännern der inneren Verwaltung.
Im ersten Bande führt uns Rosenmóller die Wirksamkeit Schulenburg-
Kehnerts vor. Schulenburg, 1742 geboren, wurde bereits mit 27 Jahren zum
Kammerprüsidenten in Magdeburg ernannt; ein Jahr spüter, 1771, berief
ihn Friedrich als Nachfolger Horsts als Minister ins Generaldirektorium.
Sein an sich schon bedeutendes Ressort erweiterte sich im Laufe der Jahre;
schließlich war fast die Hälfte der Geschäfte des Generaldirektoriums in
seiner Hand vereinigt. Entsprechend der damaligen Praxis umfaßte seine
Kompetenz einmal Provinzial-, sodann Realdepartements. So waren ihm
einerseits Magdeburg, Halberstadt, die westfäl.schen Provinzen, Ostfries-
land anvertraut, standen andererseits auBer dem Forstwesen alle wichtigeren
friderizianischen Handelsinstitute unter seiner Leitung, wie die Bank, die
Seehandlung, die Emdener Heringskompanie, die Hauptnutzholz- und
Hauptbrennholzadministration; während des bayrischen Erbfolgekrieges
ernannte ihn der König auch noch zum Kriegsminister, als der er die Auf-
sicht über das gesamte Kassenwesen des Staates auszuüben hatte. Sein Ge-
schäftskreis war also ungemein ausgedehnt und vielseitig, ließ sich nur bei
einer erstaunlichen und ganz ungewöhnlichen Arbeitskraft bewältigen.
Schulenburg ist kein origineller und schöpferischer Geist; es fehlt ihm der
große Zug; dafür aber weist er alle sonstigen Vorzüge des besten preußischen
Beamtentums auf: er ist durch und durch rechtschaffen, sachkundig und
klug, ein unermüdlicher Arbeiter, zeigt scharfes und nüchternes Urteil; es
mangelt ihm nicht an Ehrgeiz und Selbstbewußtsein. Er ist ein ausgezeich-
neter Praktiker, nimmt sich der ihm anvertrauten Interessen mit Ver-
ständnis und Eifer an, weiß sie zu pflegen und zu fördern. Den König versteht
er trefflich zu behandeln, und dieser wieder schätzt ihn nach Gebühr.
Gewiß bewegt sich Schulenburg durchaus in dem Gedankenkreise Friedrichs,
kümmert sich der Monarch utn alles, im großen wie im einzelnen; aber
Schulenburg ist doch auch keineswegs bloß ausführendes Organ; Friedrich
überläßt vielmehr dem bewährten Manne seine Ressorts, insbesondere die
Handelsinstitute, je länger je mehr so gut wie selbständig. Es gelingt auch
dem Minister hier sehr schöne Resultate zu erzielen: er begründet das felsen-
feste Vertrauen des Publikums auf die preußische Bank; er versteht es, die
Seehandlung, die, ehe er sie übernimmt, sich nicht recht entwickeln will, ja
fast zusammenzubrechen droht, in Ordnung und Aufschwung zu bringen;
Kritiken 183
aus der Hauptnutzholzadministration macht er trotz sehr schwieriger Ver-
hältnisse ein blühendes Geschäftsinstitut. In allem wesentlichen ein treuer
Diener seines Herrn, scheut er sich doch auch gegebenenfalls nicht, ganz auf
eigene Verantwortung zu handeln: so führt er unmittelbar vor dem Teschener
Frieden die ihm erteilten Weisungen, die der König in der Annahme der
Fortsetzung des Krieges getroffen, einstweilen nicht aus. Wie der absoluten
Monarchie so fehlt auch diesem Minister nicht ein Tröpflein sozialen Öle:
ausschließlich sein Werk ist die Begründung der Witwenverpflegungs-
anstalt, die eine Pensionsversicherung für Witwen aller Stände sein soll.
Ganz entsprechend der Stellung des Monarchen, der den Westprovinzen
sehr viel geringeres Interesse entgegenbringt als dem Hauptkomplex der
Monarchie, ist auch Schulenburgs Verhalten gegenüber den westfälischen
Gebieten: hier begnügt er sich im wesentlichen damit, für geordnete Fi-
nanzen und sichere rechtliche Zustände zu sorgen, sieht im übrigen den
Dingen mehr zu, läßt die wirtschaftlichen Interessen sich selbständig ent-
wickeln. Nach dem Tode des großen Königs hat Schulenburg mit Intrigen
zu kämpfen: in erster Linie arbeitet Wöllner gegen ihn; auch Werder be-
nimmt sich ihm gegenüber taktlos. Friedrich Wilhelm II. sucht ihn zuerst zu
halten, behandelt ihn dann aber recht rücksichtslos; in vollster Ungnade
erteilt er ihm den Abschied. Schulenburg geht, weil er bei dem jetzt ein-
tretenden völligen Umsturz des friderizianischen Finanzsystems nicht mit-
wirken will. Doch schon 1790 wird er wieder Minister, gewinnt bald wieder
großen Einfluß. Noch bedeutender wird seine Machtstellung unter Friedrich
Wilhelm III.: dieser schenkt ihm unbedingtes Vertrauen, zieht ihn in allen
wichtigen Fragen zu Rate; leider hört er in der auswärtigen Politik nicht
auf sein oft sachgemäßes Urteil Schulenburg ist insbesondere ein ent-
sehiedener Gegner der französischen Allianz. Allmählich lassen seine Kräfte
wesentlich nach; 1806 als Gouverneur von Berlin versagt er vollständig;
sein Ende — er stirbt 1815 — ist wenig erquicklich, entspricht in keiner
Weise dem, was er früher gewesen und geleistet.
Diese spätere Wirksamkeit Schulenburgs unter Friedrich Wilhelm IL und
IIL hat Rosenmöller nur ganz kurz skizziert; er führt uns in dem vorliegenden
Buch lediglich seine Tätigkeit unter dem großen König vor. Vorarbeiten
standen ihm hier nur in sehr geringem Umfange zur Verfügung; die Me-
moiren Schulenburgs selbst sind nur knapp und wenig inhaltsreich. Das
Buch ist daher direkt auf den Archivalien aufgebaut. R. hat ein sehr aus-
gedehntes Aktenmaterial verarbeitet. Er geht über den Rahmen einer bloßen
Biographie wesentlich hinaus, gibt uns überall auch die materielle Geschichte
der unter Schulenburgs Leitung stehenden Territorien und Institute, greift
dabei oft sowohl nach rückwärts bis zur Gründung des Instituts, wie nach
vorwärts über seinen eigentlichen Schlußtermin, das Jahr 1786, hinaus.
Wie vielen direkt aus den Akten herausgearbeiteten Werken, so haftet auch
184 Kritiken
diesem mitunter eine gewisse Trockenheit an; dafür entschädigt es durch
solide Fundamentierung und unbefangenes sachliches Urteil. Inhaltlich ist
uns hier ein äußerst wichtiges, bisher unbekanntes Material erstmalig
erschlossen. Das Buch bezeichnet somit einen sehr wertvollen Beitrag ebenso
für die Geschichte der inneren Verwaltung Preußens, wie die Wirtschafts-
politik des großen Königs.
Die neue Sammlung der preußischen Staatsmänner wird so durch das
vorliegende Werk trefflich eingeleitet. Für die nächsten Bände werden uns
die Lebensbeschreibungen von Hagen, Heinitz, Horst, Derschau versprochen.
Jeder, der sich näher oder entfernter mit der inneren Geschichte Preußens
im 18. Jahrhundert beschäftigt, wird das neue verheißungsvoll eingeführte
Unternehmen mit warmem Dank und aufrichtiger Freude begrüßen und
nur wünschen, daß die weiteren Bände recht schnell folgen mögen.
Berlin. Walther Schultze.
J. von Pflugk-Harttung, Leipzig 1813. Aus den Akten des Kriegs-
archivs des großen Generalstabs, des Geh. Staatsarchivs in Berlin, des
Staatsarchivs in Breslau und des Ministeriums der auswärtigen Ange-
legenheiten in London. Mit vier Schlachtenplänen und einer Abbildung.
Gotha 1913, Perthes. XVIIu. 4525. M. 16,—.
Der Herausgeber hat sich das Ziel gesteckt, das jedem „Gebildeten“
innewohnende Bedürfnis nach Kenntnis des Hergangs der Völkerschlacht
aus Originalschriftstücken zu befriedigen. Er wendet sich also auch in dieser
Veröffentlichung, ähnlich wie in seinem,, Befreiungsjahr 1813“ nicht eigentlich
an die Gelehrten. Er hat sich dabei nicht auf die militärische Überlieferung
der Völkerschlacht selbst beschränkt, sondern „zur sachgemäßen Einleitung“
zurückgegriffen bis zur Kriegserklärung. Hinzugefügt sind eine Abbildung
des Völkerschlachtdenkmals und vier Schlachtpläne.
Ich habe immer skeptisch gedacht über die Rätlichkeit solcher Ausschüt-
tungen allgemeingeschichtlichen Urkundenmaterials zum Besten des größeren
Publikums, abgesehen bei rein biographischen Aufgaben. Aber jeder muß
selbst am besten wissen, was er seinem geistigen Magen zumuten darf. Jedoch
die Wissenschaft kann sich nicht von vornherein in ihrem Urteil binden
lassen durch eine Zielsetzung wie die angegebene. Um so weniger als ihr
Hüteramt sie zur Aufmerksamkeit verpflichtet, ob unserm Volk auch wirk-
lich, wie sich's gehört, nur das Zuverlässigste vorgelegt wird. Der ungelehrte
Leser darf nicht irregeführt werden durch irrige Datierung oder falsche
Bezeichnung von Aktenstücken. In der Beziehung hat es Pflugk-Harttung
mehrfach an sorgfältiger Arbeit fehlen lassen. Nur einige Beispiele. Nr. 220
Brief Yorcks an Blücher ist nicht. vom 16. Oktober (Tag der Schlacht bei
Möckern) sondern vom 18. Die Disposition Bernadottes (Nr. 226) kann
nicht vom 17., sondern nur, vom 18. Oktober sein, wie sie denn auch
Kritiken 185
aus derselben Quelle bei Aster II 131 unter letzterem Datum längst ge-
druckt war. Daß Nr. 190 von Blücher sei, ist recht zweifelhaft, ge-
wiB ist's aber, daß Nr. 242 nicht ein Schlachtbericht der Großen (Böh-
mischen) Armee ist, sondern ein seit 100 Jahren veröffentlichter Berna-
dottes. Gehört schon starke Flüchtigkeit dazu, das nicht aus dem
Inhalte zu sehen, so wird das Versehen noch unbegreiflicher, da eine
der folgenden Nummern auf S. 296 wörtlich den Schlußsatz als vom
schwedischen Kronprinzen herrührend zitiert. Nicht viel weniger schlimm
ist's, daß Nr. 245 nicht als bekanntes Napoleonisches Bulletin, sondern als
ein Frankfurter Zeitungsartikel erscheint. Obendrein sind die S. 305ff.
dagegen gerichteten Bemerkungen Müfflings längst bekannt gemacht von
Pertz (Gneisenau III 727).
Überhaupt irrt der Herausgeber mannigfach, wenn er die von ihm aus-
geschütteten Materialien durchweg für unbekannt oder unveróffentlicht hált.
Das gilt nicht einmal von dem Briefwechsel Blüchers mit seinem Kónig und
dem Zaren, dessen meiste Stücke an verschiedenen Stellen gedruckt sind.
Auch die Berichte der Brigade über die Schlacht sind nur teilweise neu.
Vgl. z. B. den der 12. Brigade (Nr. 260) in den Kriegsgeschichtlichen Einzel-
schriften Heft II 53 und 58. | ,
Damit soll nun nicht gesagt sein, daß nicht mancherlei Wissenswertes
unter den dargebotenen Materialien sich fánde. So der Briefwechsel Blüchers
mit Wintzinerode, die Berichte Stewarts an Castlereagh, die freilich z. T.
längst bekannt waren, und manchmal durch das, was sie nicht enthalten,
am interessantesten sind. Ferner Briefe, die auf das Lazarettwesen neues
Licht fallen lassen. Auch die Aktenstücke, die den Band eróffnen, haben
wissenschaftlichen Wert, weniger für die ,,Gebildeten", die im unklaren sein
werden, ob die Entwürfe zur Vorgeschichte eines motivierenden PreuBischen
Kriegsmanifestes oder zu der des Aufrufes an mein Volk gehóren. Vgl. auch
die schon „Der Befreiungskrieg 1813 Nr. 39 bis 42 veröffentlichten Ent-
würfe. Übrigens bedürfte die Zuweisung von Nr. 1 an Scharnhorst noch
näherer Begründung als der durch die Handschrift des Feldjägers Greulich.
Ein Übelstand ist auch das Auseinanderreißen zusammengehöriger Akten-
stücke in zwei verschiedene Publikationen. — Für die spezielle Forschung
sind die Berichte der Preußischen Korps und Brigaden sicher erwünscht.
Entscheidend Neues bringen sie nicht, aber sie bestätigen oder ergänzen
einzelne Punkte. Manche waren auch schon ausgiebig ausgebeutet, z. B.
von Henk, Oberst O. v. Mirbach und die Erstürmung des Grimma-
ischen Tors.
Auch Publikationen zur neueren Geschichte dürften des Hinweises auf
frühere Veróffentlichung oder Benutzung nicht ermangeln. Zur Erklürung
dieser Unterlassung mag daran erinnert sein, daB der Herausgeber sich ja
nicht direkt an die Fachgenossen wenden will, sowie daB auch andere Ver-
186 ` Kritiken
öffentlichungen von archivalischer Seite schon früher dieser methodischen
Forderung nicht entsprochen hatten.
Darmstadt. H. Ulmann.
Das preußische Heer der Befreiungskriege. Herausgegeben vom
Großen Generalstabe, Kriegsgeschichtliche Abteilung II. Band 1: Das
Preußische Heer im Jahre 1812. Mit 9 farbigen, 3 schwarzen
Tafeln, 41 Textskizzen und einer Ubersichtsskizze. Berlin 1912, E. S.
Mittler u. Sohn. VIII u. 640 S. Band 2: Das Preußische Heer
im Jahre 1813. Mit 7 farbigen Uniformbildern, 2 Textskizzen und 11
Einschlagtafeln. Berlin 1914, E. S. Mittler u. Sohn. VIII u. 645 S.
M. 29,—.
Das vorliegende Buch ist der erste Band einer groBen Veróffentlichung,
die der preußische Generalstab unternimmt, in der er das preußische Heer
im Zeitalter der Befreiungskriege schildern will Der erste Band ist dem Jahre
1812 gewidmet, das einen Teil der preußischen Truppen als französische
Bundesgenossen nach Rußland führte. Mit vollem Recht wird der Zustand
des Heeres gerade während dieses Feldzuges so eingehend geschildert, war
es doch das erste Mal nach der großen Katastrophe, daß die reorganisierte
Armee zeigen sollte, was sie gelernt hatte. Wir erhalten in dem Buche ein
klares und treffliches Bild von dem neuen preußischen Heere, von den Offi-
zieren und Mannschaften, den Waffengattungen, den Festungen und ihren
Besatzungen, vom Sanitäts-, Kirchen- und Gerichtswesen, auch der damaligen
Militärmusik ist ein interessantes Kapitel gewidmet. Dann wird die Mobil-
machung, die Aufstellung und Verteilung sowohl der Truppen, die nach Ruß-
land zogen, als auch der, die in der Heimat blieben, geschildert.
Als Bundesgenossen sind die Preußen von Napoleon freilich nicht behandelt
worden, sondern als unterworfene Vasallen, denen man nicht traut, die
mar in ihrer Ohnmacht erhalten will. Gar bitter mußte man es empfinden,
daß das preußische Hilfskorps ganz einfach als 27. französische Division
numerierte, daß man sie mit der aus Polen und Rheinbundstruppen beste-
henden 7. Division zu einem 10, französischen Korps verband, daß man
ein preußisches Husarenregiment den Preußen wegnahm und jener 7. Division
zuteilte, daß man sogar ein anderes Husaren- und ein Ulanen-Regiment
der nach dem Innern Rußlands marschierenden großen Armee zuwies. Da-
mit nicht genug, erlaubten sich die Franzosen noch folgende brutale Will-
kür. Zwei preußische Artillerie-Kompagnien, die in Königsberg standen,
wurden im Juni zur „Kaiserlich Französischen Garde-Artillerie“ erklärt.
Ohne daß der König Friedrich Wilhelm auch nur gefragt wurde, mußten sie
mit der französischen Garde-Artillerie nach Moskau marschieren. Nur wenige
haben die Heimat wiedergesehen.
Um den unglücklichen König noch fester in der Hand zu haben, wurde
Kritiken 187
außer den Festungen Stettin, Küstrin und Glogau, die die Franzosen ver-
tragsmäßig besetzt hielten, auch noch Spandau und Pillau den Preußen weg-
genommen. Kolberg und Graudenz ließ man ihnen, aber französische Offi-
ziere mußten dort aufgenommen werden, die die Aufgabe hatten, die dortigen
Verhältnisse zu beobachten und die preußische Besatzung zu beaufsichtigen.
Männer, die als Franzosenfeinde galten, wie Scharnhorst, Gneisenau und
Boyen, mußten aus ihren Stellungen entfernt werden, Blücher war schon
früher beseitigt worden.
Der König litt schwer unter diesen schmachvollen Demütigungen, aber er
mußte sie auf sich nehmen, wenn er den Bestand der Monarchie retten wollte.
In den Anlagen sind die Verträge abgedruckt. Auch die Rang- und Quar-
tierliste der Preußischen Armee vom 1. Januar 1813, ferner Stammtafeln
der damaligen Truppenteile, sowie einen Aufsatz über die Krümper finden
wir dort.
Das vorliegende Werk ist nicht nur für den Militär, sondern auch für den
Historiker wertvoll. In treffender Weise wird dort gezeigt, wie gewaltig
die Schwierigkeiten waren, mit denen Preußen 1812 zu kämpfen hatte, wie
wertvoll aber auch die dort gemachten Erfahrungen für 1813 geworden sind.
Wenn der erste Band uns zeigte, wie Preußen trotz des schweren Druckes
der napoleonischen Knechtschaft sein Heer reorganisierte, so gibt der zweite
ein Bild von den staunenswerten Leistungen, welche die Neuschöpfer der
Armee im Jahre 1813 vollbrachten. Denn was in den Jahren 1808 bis 1812
geschaffen worden war, blieb doch nur ein Grundstock des zukünftigen
Heeres. Die strengen Gebete Napoleons hatten nur eine kleine Truppenmacht
dem gedemütigten Staate gestattet. Nun mußte diese bei Kriegsausbruch
verdreifacht werden, und dabei konnte man nicht, wie heute, Reserven ver-
wenden, die eine gründliche Ausbildung in Friedenszeit genossen, sondern
die Krümper waren nur mangelhaft, die Landwehr überhaupt gar nicht
vorgebildet, und der Landsturm war nur ein Volkshaufen, kaum anders als
heute die Franktireurs. Es war ein großes Glück für Preußen, daß ihm inScharn-
horst ein glänzender Organisator zur Seite stand, der nur leider im Laufe
des Krieges durch den Tod genommen wurde. Wie schwer dieser Verlust
sich bemerkbar machte, zeigen S. 164—166 des vorliegenden Bandes.
Nun sind die Schwierigkeiten allerdings erleichtert worden, weil das preu-
Bische Volk einen herrlichen Opfermut gezeigt und die Zivilbevölkerung
dem Militär tatkräftige Hilfe geleistet hat.
Allein diesen patriotischen Kreisen standen leider auch andere gegenüber
wo von dieser Gesinnung nichts zu spüren war. Schon lange war bekannt, -
daB in Oberschlesien ein Teil der Wehrpflichtigen versuchte, sich dem Dienste
zu entziehen. Der vorliegende Band zeigt aber, daB auch in anderen Provinzen
die Zahl der Widerwilligen recht groB war, besonders in WestpreuBen und
Hinterpommern. Vielfach flüchteten die Leute in die Wälder und mußten
188 Kritiken
mit scharfer Gewalt in ihre Garnisonen gebracht werden. Ein großer Teil
entlief über die Grenze und gelangte nach dem Herzogtum Warschau.
Es mag vielen, die in der Erhebung des Jahres 1813 nur die Zeichen der
Vaterlandsliebe und des Opfermutes gekannt haben, nicht erfreulich erschei-
nen, auch die dunklen Züge jener Tage hier grell beleuchtet zu sehen. Aber
wir Historiker wollen es dankbar anerkennen, daB der PreuDische General-
stab auch hier rückhaltlos die Wahrheit gibt. Auch MiBgriffe der Behórden
werden nicht verschwiegen. Ganz unbegreiflich muB es heute erscheinen,
daß der Versuch gemacht wurde, aus Wilddieben ein Wildschützenkorps
zu bilden. Man sicherte ihnen Verzeihung für ihre früheren Diebereien zu
und versprach ihnen spätere Anstellung als Waldläufer. Man erwartete,
daß ehrliche Jagdliebhaber als Oberschützen, Förster als Oberjäger und Feld-
webel eintreten würden. Diese Idee war aber doch mit dem militürischen
Ehrgefühl auch der damaligen Zeit unvereinbar.
Viel Interesse bieten die zahlreichen Anlagen. Unter ihnen befindet sich
auch die Rang- und Quartierliste der Königlich Preußischen Armee vom
11. September 1813.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
D. Sarason, Das Jahr 1913. Ein Gesamtbild der Kulturentwick-
lung. Leipzig u. Berlin 1913, B. G. Teubner. Geh. M. 14,—, geb. M. 15,—.
„Ein Jahrbuch der Gesamtkultur ist dieses Werk, Nicht eine Chronik, sondern
ein Denkmal der Zeit, die jáhrlich erneute Darstellung des kulturellen Nieder-
schlages alles Geschehenen. Die Reflexe des Erlebens sind es, jener nachklin-
gende Widerhall, der in denkenden Geistern ausgelóst wird durch die bedeut-
samen und charakteristischen Erscheinungen der Zeit, was wir festhalten, kri-
tisch sichten und in seinen Erkenntniswerten fruchtbar machen wollen für
eine Steigerung unserer Eindrucksfühigkeit, eine Erhóhung unserer kulturellen
Schaffenskraft und eine fortlaufende, dokumentarische Festlegung der Stre-
bungen undWerturteile der Gegenwart für alle spätere Geschichtsbetrachtung.''
Mit diesen Worten spricht der Herausgeber in der , Einführung" über
Ziel und Inhalt des Werkes. Jahr um Jahr ist also ein ähnlicher Band zu er-
warten, wenn auch manche Gebiete in dem einen oder anderen Jahre ausfallen
werden, wie denn z. B. Tschermak am Schluß seiner Darstellung der Arbeiten
der Physiologen ausdrücklich sagt, er hoffe in spüteren Jahrgüngen auch
„andere bedeutsame, hier nicht berührte Fragen‘ zu behandeln. Das gilt mehr
oder weniger von allen Fáchern. Dieser erste Band hat, wie es am SchluB der
Einführung S. VII heißt, zudem die Doppelaufgabe, „neben der Berücksich-
tigung der letzten Zeit auch durch allgemeine Umgrenzungen, Begriffserklä-
rung und historische Anknüpfungen eine gewisse Grundlegung für die folgen-
den Jahrgänge zu schaffen“.
. Tch habe das Buch nicht ohne ein gewisses MiBtrauen in die Hand genom-
Kritiken 189
men, aber ich bin erfreut neben einzelnen Verirrungen so viel Tüchtiges, so
viel kluge Belehrung zu finden. Das Werk gliedert sich in 18 Abteilungen.
I. Politik, 2. Heer und Flotte, 3. Rechtswesen, 4. Sozialpolitik, 5. Frauen-
bewegung, 6. Erziehungs- und Bildungswesen, 7. Volkswirtschaftslehre,
8. Technik, 9. Astronomie, 10. Chemie, 11. Botanik, 12. Meteorologie, 13. Psy-
chologie, 14. Kulturgeschichte, 15. Literarische Kunst, 16. Bildende Kunst,
17. Musik, 18. Philosophie und Religion. Die meisten dieser Titel zerfallen in
oder sind verbunden mit verwandten Fächern. So vereinigt Abschnitt XI die
Botanik von Wettstein, Zoologie von Haecker, Meereskunde von Schott,
Anthropogeographie von Schlüter, Völkerkunde von Vierkandt. Es sind viele
Forscher von anerkannter Bedeutung hier vereinigt und sie haben ihre Aufgabe
ernst genommen, wenn auch hier und da ein Fehlgreifen oder Entgleisung be-
gegnet. Lamprechts Neue Kulturgeschichte (S. 449—465) wird auch den Leser
mit starkem Interesse erfüllen, der ihm nicht folgen kann ; man erlebt eine Probe
von der Energie, mit der Lamprecht um die Probleme ringt, die ihm als die zur
Zeit wichtigsten erscheinen. Auch die vornehme Ruhe ist zu betonen, mit der
er seinen oft so heftig angegriffenen Standpunkt verteidigt. Das gleiche ist
an dem auch sonst nach Form und Inhalt hervorragenden Abschnitt über
die gegenwärtigen Ziele und Leistungen der Psychologie (W. Stern) zu rüh-
men. Wir gewinnen ein Bild von dem regen Leben, das hier herrscht, von den
Gegensátzen zwischen der álteren und der jüngeren Generation von Forschern,
aber auch davon, daB diese Gegensátze die Arbeit nicht hemmen. Sehr reich
und anschaulich handelt Wygodzinski von der Landwirtschaft (S. 221—229),
woran sich dann der gleicherweise zu rühmende über die Technik von A. Wal-
lichs anschließt. Es ist unmöglich, so alle einzelnen Abschnitte durchzugehen,
und so inhaltreiche aber zugleich so knappe Darstellungen wie Leonhards
Berieht über die Arbeiten und Strómungen im Zivilrecht, wofür wir jetzt gern
Bürgerliches Recht sagen und Leonhard Privatrecht behalten will, lassen
sich nur durch Proben charakterisieren. Ich kann im Anschluß daran nur
wiederholen, daB in diesen Artikeln meist wirklich sehr viel geboten wird.
Das gilt im besonderen von dem letzten Artikel, in dem Ernst Troeltsch über
die Religion und die sie betreffenden Erscheinungen handelt. Das ist eine
geistvolle Studie über die für unsere sozialen Verhältnisse und weiter für unser
ganzes Denken und Sein im letzten Grunde wichtigsten Fragen und Erschei- :
nungen. Das Bild zeigt in den alten Kirchen: „Kämpfe gegen Modernismus,
Liberalismus, Anstrengungen zur Erhóhung der Anziehungskraft, soziale und
humanitáre Unternehmungen zur Behauptung und Rechtfertigung der eige-
nen Existenz, politische Anlehnungen um den Schutz der Staatsmächte zu
gewinnen, Versuche der Staaten sich dem zu entziehen oder diese Anlehnungs-
bedürfnisse ihrer Politik dienstbar zu machen, fortschreitende langsame Ló-
zung der alten Zusammengehörigkeit von Staat und Religion .. Die fort-
schreitenden Entwicklungen ihrerseits bringen nichts Großes, Praktisch-
190 Kritiken
Bedeutsames hervor. Kritik, Hohn, Agitation, Aufklärung, Sehnsucht,
literarische Reformreligionen, kühnste Umsturzplüne, wissenschaftlich histo-
rische Erkenntnis, Beschaulichkeit des Begreifens oder Phantastik kommender
Zukunftsreligionen: all das geht hier durcheinander" (S. 536). Mit gleicher
Plastik schildert Troeltsch dann den EinfluB dieser Verwirrung auf das Leben
und dann den Zustand der großen Kirchen: der griechischen, der römischen, des
Calvinismus, des Luthertums, des Anglikanismus und weiter der Sekten,
endlich „die ungeheure Wiederbelebung der Romantik“, welche Literatur und
Kunst mit einer nach neuen Formen suchenden Religiosität erfüllt. Freilich
zeigen die Massen demgegenüber starke Indifferenz (S. 549). „Ihre Ursachen
liegen in der Selbstdiskreditierung der kirchlichen Herrschsucht und in dem
alidurchdringenden wissenschaftlichen Verdacht gegen die Begründetheit der
religiösen Lehre, mehr noch aber in dem Reichtum, Sattheit und Wohl-
befinden, vor allem in der Gewóhnung, durch Intelligenz und Berechnung
Versicherung gegen alle Schäden des Weltalls herbeiführen zu können, die
vom lieben Gott unabhängig macht und ihn nicht nötig hat.“
Georg Kaufmann.
*—-— — inp HEU = k
191
Nachrichten und Notizen.
Zu den sogenannten Marbacher Annalen.
Gegen meine im 34. Bande der Mitteilungen des Instituts für österr. Ge-
schiohtsforschung (S. 561—595) veröffentlichten Ausführungen hat Haller im
17. Bande der Hist. Vierteljahrschrift (S. 345—360) einen Angriff gerichtet,
den ich nicht unbeantwortet lassen kann. Auf Vorschlag der Redaktion, die
mir mitteilt, daB sie des Krieges wegen für baldiges Erscheinen eines Auf-
satzes nicht einstehen könne, beschränke ich mich auf eine ganz kurze Er-
widerung.
1. Die Hauptfrage, auch nach Hallers Annahme, ist, ob das Werk — von
den Neuburger Glossen abgesehen — bis 1212 von einem Verfasser herrührt,
oder ob, wie Haller will, schon bei dem Jahre 1200 die Arbeit eines Fort-
setzers beginnt. Ich hatte auf die stilistischen Parallelen 13, 34 und 76, 9;
95, 23 und 83, 77; 17, 34, 43, 3 und 83, 13 hingewiesen, Zu der ersten hat Haller
sich nicht geäußert, die beiden andern erklärt er kurzweg für belanglos. Seine
Behauptung, daß ich mit der letztgenannten Stelle in Widerspruch zu mir
selbst geraten sei, ist nur dadurch zustande gekommen, daß er meine Aus-
führungen nicht genau gelesen hat. Ich batte ferner darauf aufmerksam ge-
macht, daß bis zum Jahre 1208 einschließlich die Jahreszahlen in unserm Ge-
schich tswerk durchweg mit „Anno domini“ eingeführt sind, und zwar nicht nur
am Kopf der Berichte, sondern auch im Text, von 1209 ab dagegen mit bloßem
„Anno“. Mindestens bis 1208 ist also — was ja auch Bloch angenommen hat —
die Chronik eine einheitliche Arbeit. Haller hat auch hiergegen nichts Stich-
haltiges vorgebracht. Sein Versuch, die Abfassung der Chronik zu 1200 an-
zasetzen, muß nach wie vor als verfehlt bezeichnet werden.
2. Die Frage, wer der Verfasser der Chronik ist, läßt sich schlechterdings
nicht trennen von der Frage nach ihrem Fortsetzer. Die innere Einheitlichkeit
des Werkes tritt darin zutage, daB wie in der Chronik so auch in der Fortsetzung
regelmäßig die Bischöfe vun Basel berücksichtigt werden. Chronist und Fort-
setzer müssen also dieselben Beziehungen zum Bistum Basel gehabt haben,
müssen aus demselben Stift oder Kloster hervorgegangen sein. Zweifelhaft ist
nur, ob es in Straßburg zu suchen ist, weil für die Chronik Straßburger Münster-
annalen und in Straßburg entstandene „ Reichsannalen“ benutzt sind, oder im
Marbecher Augustinerkonvent wegen der Verwertung von Material, das
ganz gewiß dorther stammt. Die Schwierigkeiten, die sich der einen wie der
anderen Annahme entgegenstellen, lösen sich, wenn man den Umstand be-
rücksichtigt, daß die Biblio hek des Marbacher Konventes infolge der Kata-
strophe von 1213 nach Straßburg gekommen sein kann. Dort können Straß-
burger Domgeistliche das Material benutzt haben — aber auch Marbacher
Áugustinerchorherren, die sich in Straßburg aufhielten. Manches spricht für
192 Nachrichten und Notizen
die letztere Möglichkeit; der Chronist könnte infolge der Auflösung seines Kon-
ventes 1213 nach Straßburg gekommen, der Fortsetzer dort als Mitglied des
von Marbach aus gegründeten Straßburger Augustinerkonventes St. Trinitatis
ansässig gewesen sein. Wenn ich mich gleichwohl für die andere Annahme
entschieden und beide Verfasser im Straßburger Domstift gesucht habe, so
geschah es, weil ich Bedenken trug, das hauptsächlichste Ergebnis von Hallers
Untersuchung preiszugeben. Seine Annahme, daß Propst Friedrich von
St. Thomas in Straßburg der Chronist sei, läßt sich nur aufrecht erhalten, wenn
Friedrich noch 1213 dem Domstift angehört hat.
Diese Möglichkeit aber bestreitet Haller ebenso entschieden wie die Herkunft
der Fortsetzung aus dem Domstift. Er hat sich damit ein tragikomisches
Schicksal bereitet. Denn wenn er recht behalten sollte, so wäre damit zwar
weder widerlegt, daß die Chronik erst 1214 verfaßt wurde, noch meine weitere
Annahme, daß Chronist und Fortsetzer in Straßburg gearbeitet haben und dem-
selben Stift oder Kloster entstammen. Wohl aber wäre dann das Hauptergebnis
von Hallers Untersuchung hinfällig geworden.
3. Der Ton, den Haller anzuschlagen sich erlaubt, ist im höchsten Grade be-
dauerlich und enthebt mich jeder Verpflichtung zur Fortsetzung der Debatte.
Utrecht, August 1914. O. Oppermann.
Georg Wilke, Kulturbeziehungen zwischen Indien, Orient und Europe.
Mit 216 Abb. im Text. (Mannus-Bibliothek, herausgegeben von Prof. Dr.
G. Kossinna Nr. 10.) Würzburg 1913, C. Kabitzsch. 276 S. 8°. M. 12,—.
Verf. hat aus den Bereichen der materiellen und der geistigen Kultur eine
groBe Anzahl Formen zusammengetragen, die in Westeuropa, dem nahen
Morgenland und Indien (ja teilweise noch in Ostasien) gleich oder äbnlich vor-
kommen. Ohne sich ernstlich mit der Frage unabhängiger paralleler Ent-
stehung oder komplizierter Wechselwirkungen zu befassen, deutet er alle
jene Übereinstimmungen im Sinne neolithischer und früh-bronzezeitlicher,
von West nach Ost gerichteter Völkerwanderungen, während alle Übertra-
gungen in entgegengesetzter Richtung auf Handelsbeziehungen zurückgeführt
werden. Das Gesetz, wonach „jede größere Völkerwanderung sofort in um-
gekehrter Richtung laufende Handelsbeziehungen auslöst“, erscheint aber
recht problematisch und macht den Eindruck einer freien dichterischen Er-
findung, deren durchsichtiger Zweck darin besteht, erwünschte Völkerwande-
rungen auf Grund „, rückläufiger“ Handelsbeziehungen zu konstruieren. Diese
'sind das Tatsächliche, Erwiesene —, jene das Unsichere, Hypothetische. Die
Arbeit ist, wie alle früheren desselben Verfassers, nur mit größter Vorsicht
zu benützen.
Wien. . M. Hoernes.
Einleitung in die Altertumswissenschaft, unter Mitwirkung von
Beloch, Bethe, Bickel, Heiberg, Keil, Kornemann, Kretschmer, Lehmann-
Haupt, Neumann, Pernice, Wendland, Wide, Winter, herausgegeben von
Alfred Geroke und Eduard Norden. Ill. Band, 2. Auflage, Leipzig
und Berlin 1914. Preis des Gesamtwerkes geb. M. 30,—.
Nachrichten und Notizen 193
Die zweite Auflage des dritten Bandes, nach kaum einem Biennium der
ersten folgend, hat leider nicht die Darstellung der Palüographie, Epigraphik
und Papyrologie nachgeholt, die ich bereita in einer früheren Besprechung in
dieser Zeitschrift! zu vermissen bedauerte und die jedenfalls ohne alle Frage
in einer „Einleitung in die Altertummwissenschaft'* auf die Dauer doch nicht
werden entbehrt werden können. So bringt der dritte Band wie früher Griechische
und Römische Geschichte, dargestellt von C. F. Lehmann-Haupt (Griechische
Geschichte bis zur Schlacht bei Chaironcia), K. F. Beloch (Griechische Ge-
schichte seit Alexander sowie Römische Geschichte bis zum Ende der Re-
publik) und E. Kornemann (Römische Kaiserzeit), sodann die griechischen
(B. Keil) und die römischen Staatsaltertümer (K. J. Neumann). Gleichwohl
ist der Umfang des handlichen Bandes um ein volles Achtel angewachsen,
namentlich bedingt durch einen weiteren dankensworten Ausbau der „rie-
chischen Staatsaltertümer‘ B. Keils.
Das Generalregister zur gesamten zweiten Auflage, wie es jetzt S. 484ff.
vorliegt, bleibt leider nach wie vor unzureichend: Auf knapp einem Bogen
lassen sich eben nicht — trotz sogenannter „zusammenfassender Stichworte“
wie Ägypten, Athen, Götter, Kultus, Religion, Rom, Verfassung, um einige
Beispiele herauszugreifen — die nun einmal unbedingt erforderlichen Indizes
zu einem Buche von beinahe hundert Druckbogen geben, wie es dieses ist, das
heißt, zu einem Werke, das eine so unentbehrliche Führung und Förderung
und damit auch fast unerschópfliche Fundgrube des Wissens vom Altertum
darstellt.
Pónitz b. Leipzig. Otto Th. Schulz.
Johannes Teufer, Zur Geschichte der Frauenemanzipation im alten Rom
(Eine Studie zu Livius 34, 1—8). Leipzig und Berlin 1913, B. G. Teubner.
Geh. M. 1,—. E
Verfasser geht von dem Bericht des Livius 34, 1—8, 3 aus über die „se-
cessio muliebris"? in dem Konsulatsjahre des alten M. Porcius Cato 195 vor
Chr. Die von Livius gegebene Rede und Gegenrede wird zutreffend als freie
rhetorische Übung erwiesen, móglich daB der antike Autor vereinzelte Züge,
die besonders charakteristisch für Catos Stellung zur Frauenwelt erscheinen,
den Schriften des Mannes oder der annalistischen Überlieferung entnommen
hat — direkt beweisbar ist es nicht.
Die Ereignisse selbst, um die es sich handelt, sind hóchst originell:
Im Jahre 215 vor Chr. war eine lex Oppia zur Annahme gelangt, durch
die entsprechend der entsetzlichen Not des hannibalischen Krieges — ist es
doch das Jahr nach der Schlacht von Cannae! — den Frauen Roms Beschrän-
kungen im Tragen von Schmuck, in der Kleidung und im Gebrauche des
! Vgl Seeligers Historische Vierteljahrsschrift. 1914, S. 439. Übrigens ist
in der Zwischenzeit auch sonst von der Kritik auf diesen Mangel aufmerksam
gemacht worden.
* Was J. Teufer durchaus unpassend mit „Streik‘‘ übersetzt, wie er denn
auch Cato von dem einstigen „Streik der Plebs“ sprechen läßt.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 13
194 : Nachrichten und Notizen
Wagens! auferlegt wurden. Als die Gefahr längst vorüber war und der all-
gemeine Aufschwung begann, das den Frauen mißliebige Gesetz aber nicht
` zeitgemäß geändert wurde, kam es Anno 195 so weit, daß „die verheirateten
Frauen sich weder durch Zureden noch durch ihr Anstandsgefühl oder durch
das Machtgebot der Männer im Hause festhalten ließen“. Im Gegenteil:
„Sie hielten alle Straßen der Stadt und die Zugänge zum Forum besetzt und
baten die nach dem Forum gehenden Männer, sie möchten bei dem Wohl-
stande des Staates, bei dem täglichen Wachstum des allgemeinen Privat-
besitzes auch den Frauen ihren ehemaligen Schmuck wieder zukommen lassen.
Diese Ansammlung der Frauen wurde von Tag zu Tag stärker; denn auch aus
den Landstädten und Marktflecken kamen sie herbei. Bereits wagten sie auch,
die Konsuln, die Prätoren und die übrigen Magistratspersonen mit ihren Bitten
anzugehen. Indes fanden sie besonders den einen Konsul, M. Porcius Cato,
durchaus unerbittlich. Am Tage der Entscheidung , belagerten sie sogar
in einem langen Zuge alle Türen der Bruter, die gegen den Antrag ihrer
Amtsgenossen Einspruch erheben wollten, und liefen nicht eher nach, als
bis die Tribunen ihren Einspruch aufgaben. Jetzt war es selbstverständlich,
daB alle Tribus für die Abschaffung des (oppischen) Gesetzes stimmten.“
Im Anschluß an die livianische Schilderung bespricht J. Teufer die Sitte
der Frauenversammlungen in Rom überhaupt: hierbei handelte es sich recht
eigentlich um die Matrone, die verheiratete Frau von Stand?, die sich der
größten Achtung wie Selbständigkeit im Verkehr mit der Außenwelt erfreute
und in den Dingen des Kultus dem Manne ebenbürtig, ja unentbehrlich zur
Seite stand. Trotz der strengen Bindungen: der altrómischen ,,Manus''-Ehe
treffen wir auf Vereinigungen von Matronen auch außerhalb des sakralen
Lebens zum Zwecke der Hilfe in außerordentlichen Gefahren der Res Publica.
Das ist die Vorstufe zu dem Conventus Matronarum der Kaiserzeit, wenn such
nicht zum „Frauensenat“ des geisteskranken Wüstlings Elagabal, wie Ver-
fasser allen Ernstes meint.
Die natürlichen und gesunden ursprünglichen Verhältnisse hat die Eman-
zipation des Weibes ausgangs der Republik und in der frühen Kaiserzeit in un-
heilvoller Weise verwirrt, in erster Linie mit durch die juristische Entwicklung
bedingt, die immer mehr dahin drängte, die alten patriarchalischen Verbält-
nisse aufzulösen und die Frau auch zivilrechtlich dem Manne gleich, ja diesem
gegenüber selbst günstiger zu stellen. Es tritt nun die Frau mit der Eheschlie-
Bung rechtlich nicht mehr in die Familie des Mannes ein, sondern sie bleibt in
ihrem bisherigen Familienverband: so wird die Volljährige mit dem Tode des
Vaters sui iuris und damit Verwalterin ihres Vermögens, von dem nicht einmal
die Mitgift uneingeschränkt in die Verfügung des Mannes übergegangen ist.
1 Die „Equipage“ des Verfassers hält ähnlich wie seine „Damenkutsche“
S. 27, auf dem Gipfel der Manieriertheit!
* Man bemerke die Parallele in den Bezeichnungen , patronus“ „matronae“!
— In der Tat entspricht die altrómische Vorstellung von einer gewissen höheren
Intuition, die der Frau eignet, der Taciteischen Schilderung der altgermanischen
Auffassung des Weibes. Vermutlich handelt es sich um gemeinsames arisches
Erbgut?
Nachrichten und Notizen 195
Es ist bedauerlich, daB J. Teufer sich versagt hat, in diesem Zusammen-
hang auf die Auswüchse der Scheinehe, zu der sich irgendein armer Schlucker
hergibt, und des Cicisbeate, der keineswegs nur dem mittelalterlichen Italien
angehört, einzugehen.! Daß eine direkt frivole Erleichterung der Ehescheidung
das Ganze in der Kaiserzeit krönte, hat er richtig hervorgehoben.
Nach alledem läge die Annahme nahe, daß eine zielbewußte Frauen-
bewegung in Rom die gesamte Entwicklung geschaffen oder wenigstens zu ihren
Gunsten beeinflußt habe. Doch ist das nicht der Fall gewesen trotz all des
auch politischen Einflusses, den eben die römische Frau in einzigartiger Weise
von jeher gehabt und geübt hat, bis er in der Kaiserzeit so weit ansteigt, daß
jetzt wirklich das grollende Wort des alten Cato sich bewahrheitet, „daß die
Herren der Welt von Weibern beherrscht werden'*.*
Alles in allem ist J. Teufers Schrift eine sehr lesenswerte Abhandlung zu
einem fast aktuell zu nennenden Thema, das zu erschöpfen kaum in der Ab-
sicht des Verfassers lag; nur hätte der , Originalität der Reden“ bei Livius,
die keine ist, nicht fast der fünfte Teil des Gesamtraumes eingeráumt zu werden
brauchen und dafür lieber der lateinische Liviustext, den man bei der Lektüre
schmerzlich vermiBt, mit beigegeben werden kónnen.
Pönitz bei Leipzig. Otto Th. Schulz.
John Neville Figgis, The divine right of kings. Second Edition, Cambridge
University Press, 1914. XII u. 406 S. sh. 6.
Im Vorwort zu dieser zweiten Auflage seines Buches gesteht Verf., daB
er am Texte der ersten 1896 erschienenen Auflage nur die allernotwendigsten
Änderungen vorgenommen, im übrigen aber ihn unverändert gelassen habe.
Der Hauptfehler seines Buches sei der gewesen, daß er den Einfluß Luthers
auf das darin behandelte Thema nicht berücksichtigt habe; diese Lücke habe
er inzwischen in einem Essay über Luther und Machiavelli in seinem Werke
ı Damen verstehen in der Regel nicht allzuviel von Vermögens- und Geld-
geschäften; das ist zu allen Zeiten der Fall gewesen. So beliebt die reiche
Frau in der Kaiserzeit die Ratschläge eines Procurator Rei Privatae, der eben
nicht ihr Mann sein darf. Zunächst waren es gewiß bewährte und vertraute
Freigelassene, bald aber auch sonstige juristisch geschulte Herren. So spottet
schon Cicero pro Caecina V 14 über Aebutius, der die Geschäfte und Prozesse
der Witwe Caesennia besorgt und sich so bei ihr eingenistet hat, daß sie meint,
„ohne ihn könne nichte Gescheites geschehen“. Dieser Charakter, für den
man die Schilderung eines Theophrast sich wünschte, ist damals in Rom schon
alltäglich geworden, das sind ja die ,,ergebensten Diener der Frauen, Vertreter
der Witwen, streitsüchtige Verteidiger, unter Männern töricht und albern,,
unter Frauen rechtegelehrt und gewandt‘. — Den nachsichtigen Ehemann,
der „das krausgelockte Herrchen“ als Prokurator der Gattin duldet, fragt
Martial V 61 spöttisch „Der besorgt die Angelegenheiten Deiner Frau ? — —
Tor, Deine eigenen besorgt er.“
* Die vorzügliche Monographie Fr. Sandels’ „Die Stellung der kaiserlichen
Frauen aus dem julisch-klaudischen Hause“ 1912 (Gießener Dissertation)
muß hier unbedingt herangezogen werden.
13 *
196 Nachrichten und Notizen
From Gerson to Grotius auszufüllen gesucht. Eine andere Lücke der ersten
Auflage hat die Beifügung einer Lecture on Ius Divinum in 1646 veranlaBt.
Außerdem enthält die zweite Auflage im Unterschiede von der ersten einen
Aufsatz über Erastus und Erastianiem und über Bartolus and the Develop-
ment of European Political Ideas. — In der Theorie vom Divine Right of
Kings (dem Gottesgnadentum, wie wir sagen würden) sind nach dem Vert.
folgende Sätze enthalten: 1. die Monarchie ist eine gottgeordnete Einriehtung,
2. das erbliche Recht auf den Thron ist unverletzbar, 3. die Kónige sind allein
Gott verantwortlich, 4. Verzicht auf Widerstand und passiver Gehorsam
ist von Gott anbefohlen. — Diese Theorie stellt der Verf. nicht dogmatisch,
sondern rein geschichtlich von ihren ersten Anfüngen, eingehender vom
Mittelalter an bis in das 17. Jahrhundert dar, unter Ablehnung jeder ratio-
nalistischen oder utiliteristischen Betrachtung und mit klarer Erkenntnis
der Verschlungenheit der religiösen und politischen Anschauungen und Motive.
Er betrachtet es als seine Aufgabe, jene uns oft seltsam anmutende Theorie
geschichtlich begreiflich zu machen. Sie stellt, wie der Verf. wiederholt be-
tont, den Übergang von der mittelalterlichen zur modernen Denkweise dar.
Es ist verständlich, daß dabei die Entwicklung der Theorie auf englischem
Boden vorzugsweise aber nicht ausschließlich berücksichtigt wird. Aus der
Fülle des anziehend und klar behandelten Stoffes seien folgende wichtige
Ergebnisse hervorgehoben. Gottesgnadentum dient im Mittelalter als Mittel
zur Behauptung der Selbständigkeit des Königstums, zunächst des Kaisers,
gegenüber dem Papsttum: Potestas imperialis est immediate a Deo, non &
papa. Wenn aber die kaiserliche Gewalt unmittelbar von Gott ist, dann ist
es auch jede königliche Gewalt. Die Lehre vom Gottesgnadentum ist also
von Hause aus antiklerikal; die antikonstitutionelle Seite kommt erst in
zweiter Linie in Betracht. Als aber die Unabhängigkeit des Königtums von
der Kirche erreicht war, hatte die Lehre ihr Werk getan. Und doch verschwindet
sie damit nicht aus der Geschichte: sie streift nur ihr theologisches Gewand
ab und verwandelt sich in eine Naturrechtstheorie, in die Lehre von der Sou-
veränität der Staategewalt. Nichts ist in dieser Hinsicht charakteristischer
als Filmers Patriarcha von 1681. Für Filmer ist der König der Vater seines
Volkes, das Königreich eine Familie, die königliche Gewalt nichts anderes
als die väterliche Gewalt. Das bedeutet: das Gottesgnadentum wird auf
die Natur begründet, das Königtum ist eine natürliche Einrichtung und stammt
deshalb von Gott, dem Schöpfer der Natur. Das Königtum ist also göttlichen
Ursprungs, weil es ein Stück der natürlichen Ordnung ist. An die Stelle der
biblischen Begründung der Monarchie tritt die naturrechtliche. Filmer hat
damit den Weg gebahnt, nicht bloß für Locke, sondern auch für Rousseau.
Erlangen. Rieker.
Knut Stjerna, Essays on questions connected with the old english poem of
Beowulf. Translated and edited by J. R. Olark Hall. Gr. 8°. XXXIV.
u. 273 S. Published for the Viking Club by Curtis & Beamish. London 1912.
Obgleich Knut Stjerna ein Alter von nur 35 Jahren erreicht hat, hat er
doch eine Reihe Arbeiten veröffentlicht, die dauernden Wert besitzen. Er
war Dozent der Archäologie in Uppsala und als solcher vor allem bestrebt,
Nachrichten und Notizen 197
die Erdfunde in Verbindung mit den literarischen Quellen zu bringen und
diese mit Hilfe jener zu erklären. Philologische und archäologische Kenntnisse
ergánzten sich bei ihm in trefflicher Weise. Ganz besonders hatte er sein Augen-
merk auf die Beowulfdichtung und die mit dieser in Zusammenhang stehende
Geschichte der Goten gerichtet. So veröffentlichte er eine Reihe Abhandlungen
in skandinavischen Zeit- und Festschriften, in denen er den Nachweis zu
führen suchte, daB die Heimat der Beowulfdichtung Schweden sei, wo sie vor
der Mitte des 6. Jahrhunderts unter den Gautar entstand. Nordische Funde,
namentlich die Gräberfunde von Vendel in Uppland und die Platten von
Torslunda auf Öland stimmen ganz zu den Sagenmotiven im Gedichte, und
was man von den Waffen und dem Grabhügel aus dem Beowulf erfährt, wird
durch die schwedischen Gräberfunde illustriert. Die Dichtung ist gleichsam
der Schwanengesang der Gautar, ehe sie durch die Schweden von Öland und
den benachbarten Küstengebieten verdrängt wurden. Sie bestand ursprünglich
aus mehreren Gedichten, die erst nach der Einwanderung in Britannien durch
die Angelsachsen vereint und mit zahlreichen Zusätzen vermehrt wurden.
Hieraus erklärt sich, daß einzelne Teile (so das Lied von Skylds Totenfahrt)
einen früheren Kulturzustand repräsentieren als andere. — Auf Stjernas Auf-
fassungen hier näher einzugehen, liegt nicht in meiner Absicht. Allem, wie
seiner Ansicht über Ynglingatal, kann ich nicht beistimmen. Jedenfalls sind
sie scharfsinnig und von ganz neuem Standpunkte aus durchgeführt, so daß
kein Beowulfforscher sie unbeachtet lassen darf. — Diese Abhandlungen
Stjernas, 7 an Zahl (nicht 6, wie S. 266 angegeben ist), hat Clark Hall in einem
Buche vereint ins Englische übersetzt. Hinzugefügt sind eine Einleitung,
die namentlich über die Ergebnisse archüologischer Forschung und ihren
Zusammenhang mit dem Beowulf orientiert, ein recht gutes Sachverzeichnis,
dem auch mehrere Figuren beigegeben sind, ein Verzeichnis von Stjernas
Schriften und Arbeiten anderer archäologischer Forscher, eine Aufzählung
der besprochenen Stellen des Beowulf und eine Fund- und Völkerkarte Süd-
skandinaviens einschl. Dänemarks. Hierdurch wird die Trefflichkeit dieses
Beowulfkommentars nicht unwesentlich erhöht.
Leipzig. E. Mogk.
Achill Gengel, Die Geschichte des Fränkischen Reichs im besondern Hinblick
auf die Entstehung des Feudalismus. Frauenfeld 1908, Huber & Co. 8°,
XV u. 475 8. M. 8,50.
Die vorliegende Darstellung der politischen Geschichte des Fränkischen
Reichs von der Begründung durch Chlodwig bis zum Aussterben der ost- und
westfränkischen Karolinger ist das Alterswerk eines gebildeten Nichtfach-
manns, der, vordem Redakteur der Thurgauer Zeitung, die MuBe der letzten
Lebensjahre zu wissenschaftlichen Studien über das Frankenreich verwandte.
das als Grundlage der germanisch-romanischen Staaten sein besonderes Inter-
esse erweckt hatte. Er starb 1906, ehe er selbst die Ergebnisse seines eifrigen
Strebens veröffentlichen konnte, und seine Angehörigen haben dann die Heraus-
gabe durch Dr. J. Huber, den früheren Leiter des dem Verfasser nahestehenden
Verlags, veranlaßt. Gengel’hat sich offenbar in weitem Umfang in die Literatur
des Gegenstandes vertieft und zeigt eine nicht geringe Belesenheit; er beschränkt
198 Nachrichten und Notizen
sich nicht auf die Feststellung der Tatsachen, sondern erörtert auch, mitunter
recht ausführlich, ihre Zusammenhänge und Bedeutung, wie er denn das
„Diskutieren“ der Geschichte sich von vornherein zur Aufgabe setzte, und da-
durch mag der eine oder andere Abschnitt Beachtung finden, auch wo die Ge-
sichtspunkte des Verfassers überholt sind. Denn er kennt nicht nur so manche
Quellen offenbar allein aus den Anführungen anderer und daher ungenügend,
auch die Arbeiten der letzten Jahrzehnte mit ihren Problemen sind ihm nicht
selten unbekannt geblieben, so daß er z. B. gleich zu Beginn die von Julien
Havet als Fälschungen Vigniers erwiesenen Stücke arglos benutzt, und daß
in diesem Buche, das besonders von der Zersetzung der fränkischen Staate-
gewalt und dem Aufkommen des Lehnswesens berichten will, von den wirt-
schaftlichen Voraussetzungen dieser Entwicklung nur unzureichend die Rede
ist. So ist die Herausgabe dieses Werks bei aller Achtung, die es von den Zielen
und der geistigen Regsamkeit des Verfassers erwecken muß, doch mehr ein
Ausfluß der Pietät als ein Bedürfnis der Wissenschaft gewesen.
Bonn. Wilhelm Levison.
E. A. Loew, The Beneventan Script. — A history of the south italian minuscule. .
(Die beneventanische Schrift. — Geschichte der süditalischen Minuskel.) —
Oxford 1914. Gr.89. XX u. 384 S. — sh. 21, geb. 25.
In den „Vorlesungen und Abhandlungen von L. Traube“, Bd. 2 (1911),
S.24, Anm. 2 las man schon, daß von Traubes Schülern C. U. Clark und
E. A. Loew Tafelwerke zur spanischen und beneventanischen Pal&ographie
zu erwarten seien. Das letztere wird denn auch als ,,Soriptura Beneventana"
im Buchhandel bereits angekündigt. Aber noch vor dessen Erscheinen er-
halten wir von demselben Autor eine umfangreiche Geschichte dieser Sohrift-
art, so umfangreich (und dementsprechend auch so teuer), daß man sich mit
einiger Beängstigung fragt, ob damit etwa eine Serie von Monographien zur
lateinischen Paläographie begonnen werden soll. Allerdings, es steckt sehr
viel Arbeit und stupendes Wissen in diesem Buche, und wir glauben dem
Verf. gern, daß er schon als Schüler Traubes darüber gesessen, der ihm das
Thema empfohlen hatte: Monte Cassino, ein Zen der Überlieferung
(transmission) lateinischer Klassiker. Dieser mehr nach der philologisch-
historischen Seite gedachte Plan Traubes hat durch L. eine Umwandlung
ins rein Paläographische erfahren, weil es ihm notwendig erschien, sich vorerst
mit dem gesamten in der Schrift Monte Caasinos geschriebenen Material be-
kannt zu machen. Nur das 1. Kapitel „Einleitung“ will gleichsam einen „hi
storischen Hintergrund für unsere Schrift“ geben, indem es mit Hilfe der reichen
Literatur eine knappe Geschichte des Klosters Monte Cassino von seiner
Gründung (529) bis ins 12. Jahrhundert bietet. Eine belehrende Zusammen-
stellung, welche Autoren in Monte Cassino bei der Umschreibung bevorzugt
wurden, beschließt das Kapitel und gibt eine Vorstellung von der Bedeutung
dieser literarischen Arbeit eines einzigen Klosters. Dem Namen (littera lango-
barda, Gotico cordellato, litt. beneventana), der zeitlichen Dauer (von 779/97,
bez. 1295 datiert die älteste bez. jüngste Hs.), der räumlichen Ausdehnung
(Spoleto bis Palermo, dann Dalmatien) mit Verzeichnis der zu lokalisierenden
Hss. sind die drei nächsten Kapitel geweiht, die wenn auch nicht in prim
Nachrichten und Notizen 199
zipiellen Punkten, so doch im Detail unsere bisherigen Kenntnisse sehr be-
deutend vermehren. Im 5. Kap. setzt sich L. insbesondere mit Caravita über
die Frage auseinander, ob die in gewóhnlicher Minuskel in der beneventanischen
Schriftprovinz geschriebenen Werke gleichzeitig mit jenen in beneventanischer
Schrift geschrieben worden sind, oder wie L. es auffaBt, als fremde Importation
anzusehen sind. Nicht nur nach Umfang, sondern auch inhaltlich bilden den
Grundstock des Buches die folgenden Kapitel: 6. Der Ursprung der Schrift,
7. Die Morphologie, 8. Die Abkürzungen und 9. Interpunktion. Hier zeigt
sich Schritt für Schritt die umfassende Kenntnis des handschriftlichen weit
verstreuten Materials und die gute Beobachtung, obwohl ich von manchen
Ausführungen insbesondere bezüglich der Kürzungen nicht überzeugt wurde.
Mit Ausführungen über Silbentrennung, Orthographie, Schreibstoff, Schreib-
regeln, Datierung, Schreiber, Unterschriften sind die weiteren Kapitel 10—14
ausgefüllt, denen noch ein Appendix und zwei Indizes folgen. Mit dem nun
noch zu erwartenden Atlas wird das Werk eine vollkommene monographische
Behandlung dieser einen Schriftart darstellen. Nur schade, daß, wenn auch in
unseren deutschen Bibliotheken derartige Hss. vorkommen, diese Schrift
für uns nicht die große Bedeutung hat, wie andere Arten und das Buch zufolge
der angedeuteten Ursachen wohl nur in wenig Bibliotheken wird angeschafft
werden können. Es wird wohl Sache der paläographischen Lehr- und Hilfs-
bücher sein, den reichen Inhalt desselben zu verarbeiten und auf diese Weise
allgemeiner bekannt zu machen.
Brünn. B. Bretholz.
Johannes Dierauer, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Erster Band. Bis 1415. Zweite Auflage. (Allgemeine Staatengeschichte,
herausgegeben von K. Lamprecht. Erste Abteilung: Geschichte der
europüischen Staaten. Sechsundzwanzigstes Werk.) Gotha 1913, Fried-
rich Andreas Perthes A. G. VIII u. 517 S. M. 10,—.
Der erste 1887 erschienene Band liegt nun in zweiter Auflage vor, nach-
dem das gesamte Werk mit dem vierten Bande bis zum Jahr 1798 gediehen
it. Der greise Verfasser hat überall die bessernde Hand angelegt, wo dies
das Fortschreiten der Forschung seit 25 Jahren als nötig erwiesen hat; schon
die von Aug. Reymond besorgte Übersetzung des Werks ins Französische
(1910—1912) hat manche sachliche Verbesserung gebracht. Allenthalben
setzt sich Dierauer zustimmend oder ablehnend mit den neueren Ansichten
auseinander. Besonders anzuerkennen ist seine besonnene Nüchternheit
gegenüber den Heldensagen der Anfänge der Eidgenossenschaft; er weist
die neuesten Versuche, die ausgeschmückten Berichte der späteren Zeit als
geschichtliche Wahrheit nachzuweisen, zurück, auch die Geschichte von der
Winkelriedstat in der Sempacher Schlacht, die am ehesten Glauben gefunden
hat (8. 174 Anm. 157, S. 367 Anm. 61). Eine der wichtigeren Abänderungen
der ersten Auflage betrifft den Schlachtort des Gefechts bei Morgarten; die
Walstatt wird auf das Zuger Territorium, in das Defilee von Hauptsee und
Haselmatt am Fuß der steilen Alpweide Morgarten, verlegt (S. 146 Anm. 102)
und die neuere Ansicht Sidlers (Die Schlacht am Morgarten, 1910), daB die
Schlacht auf Schwizer Boden geschlagen worden sei, abgelehnt. In bezug
200 Nachrichten und Notizen
auf die Einwanderung der Alamannen in die heutige Schweiz hat sich Dierauer
nun den Ausführungen Oechslis angeschlossen (Zur Niederlassung der Bur-
gunder und Alamannen in der Schweiz, Jahrbuch für Schweizerische Ge-
schichte Bd. X X XIII, 1908, S. 223—266), der jene erst um 455, nicht bereits
407 sich im Lande festsetzen läßt (S. 17). Allein die Beweisführung Oechalis,
der nur die literarischen Quellen beizieht, scheint mir nicht überzeugend zu
sein; auch die Ansetzung der Burgunder in der Sapaudia, 443, erklärt sich
am leichtesten durch die Annahme, daß sie daselbst zum Grenzschutz gegen
die drohenden Einbrüche der alamannischen Bewohner der benachbarten
Schweiz angesiedelt worden sind. Die Auffassung Dierauers, daß sich die
Alamannen in der heutigen Schweiz nach dem Einöd- oder Hofsystem und
nicht wie sonst überall im heutigen Schwaben und im Elsaß nach Dorfsied-
lungen niedergelassen haben (S. 22), scheint mir nicht aufrecht gehalten
werden zu können; ich verweise auf meine Abhandlung über die Besiedlung
des Alamannenlandes (Württembergische Vierteljahrshefte für Landeege-
schichte, Neue Folge VII, 1898, S. 326ff.). Die Eröffnung des Gotthardpasses
fällt nach dem Verfasser noch ins 12. Jahrhundert; er folgt hierin K. Mayer
in seinem Buche über Blenio und Leventina von Barbarossa bis Heinrich VII.
(1911, S. 13ff.) Auch dies ist mir wenig wahrscheinlich. Die Straße von
Flüelen über den Gotthard war eine Reichsstraße. Die Gangbarmachung
der Schöllenen hängt mit der Neuorganisation des gesamten staufischen und
Reichsguts zusammen, die in die ersten zwei Jahrzehnte der Regierung Fried-
richs II. fällt und die, was bisher nicht beachtet worden ist, auch die Neu-
ordnung der Regalien, darunter die Eröffnung zahlreicher neuer Reichs-
straßen, umfaßt hat. In diese planmäßige Neuorganisation fällt der Bau
der Gotthardstraße. (Siehe jetzt meine Abhandlung „Zur Organisation
des Reichsguts in der späteren Stauferzeit“, in der „Festschrift Dietrich
Schäfer zum siebzigsten Geburtstag dargebracht von seinen Schülern“
1915 S. 216) Die den Schwizern im Dezember 1240 gegebene älteste
Freiheitsurkunde wurde nach Dierauer (S. 109) von der Erklärung König
Rudolfs mitbetroffen, daß er die Verfügungen Friedrichs IL aus der Zeit,
da er mit dem Banne belastet war, nicht anerkenne. Allein diese Be-
stimmung Rudolfs erstreckt sich erst auf die Zeit von 1245 an (s. Redlioh,
Rudolf von Habeburg S. 210, 232, 251), so daB es sich leicht erklärt, warum
die Schwizer auch unter Rudolf von Habsburg unmittelbar unter dem Reiche
geblieben sind. Die Eröffnung des Gotthardpasses hat die Reichsunmittel-
barkeit von Uri 1231 und Schwiz 1240 zur nächsten Folge gehabt und 80
grundlegende Bedeutung für die Entstehung der Eidgenossenschaft gewonnen.
Stuttgart. Karl Weller.
Bothe, Friedr., Geschichte der Stadt Frankfurt a. M. Mit 230 Bildern und
4 Beilagen (Geschichte der Stadt Frankfurt a. M. in Wort und Bild. Erster
Band.) Frankfurt a. M. 1913, Mor. Diesterweg. M. 25,—.
Für den Referenten ist die Anzeige des vorliegenden Werkes eine angenehme
Pflicht. In ganz hervorragender Weise ist der Verf. der ihm gestellten Auf-
gabe gerecht geworden, wobei er freilich von den berufenen Seiten in jeder
Weise unterstützt worden ist. In acht Abschnitten wird die Geachichte Frank-
ultro — —
Nachrichten nnd Notizen 201
furts von der prühistorischen Zeit bis auf den heutigen Tag in einer gut les-
baren Darstellung geführt. Ein kurzer Überblick auf die verkehrsgeographische
Lege Frankfurts von R. Richter bildet eine passende Einführung. Der Nach-
druck der Darstellung liegt in dem Nachweis der wirtschaftlichen Entwicklung;
gerade auf diesem Gebiete liegen mehrere verdienstliche Arbeiten des Verf.,
der mit Recht betont, daB Frankfurts geschichtliche Bedeutung in seiner Stel-
lung in der deutechen Volkswirtschaft gelegen ist. Auch für die innere Ge-
schichte der Stadt sind die wirtschaftlichen Strömungen maßgebend gewesen
und haben die politischen Zustände bedingt; der Gegensatz zwischen Zünften
und Rat beruht vornehmlich auf der Verschiedenheit der wirtschaftlichen
Interessen, weniger auf politischen Ursachen. Von besonderem Interesse sind
die Abschnitte, in welchen der Einfluß der Religion auf das Wirtschafteleben
dargestellt wird: die Anregungen, welche die im 16. Jahrhundert eingewanderten
kalvinischen Niederländer dem Frankfurter Handel gegeben haben, und dann
namentlich auch die Betätigung der Juden, deren verhältnismäßiger Anteil
an der Einwohnerzahl sich in drei Jahrhunderten nicht geändert hat. Be-
sonders liebevoll ist daneben auch Goethes Jugendzeit behandelt und sind die
entsprechenden Abbildungen ausgewählt. Der Schluß des Werkes führt in
die unmittelbare Gegenwart und behandelt Frankfurt als Luftschiffhafen;
die letzte Abbildung stellt Frankfurt dar, aufgenommen von dem Zeppelin-
luftschiff Schwaben. Auch ist der Ausblick auf die inzwischen erfolgte Grün-
dung der Universität erwähnenswert; S. 141 verzeichnet der Verf. die bisher
unbekannte Nachricht, daß im Jahre 1384 bereits die Stadt versucht hat —
allerdings vergeblich —, die von inneren Streitigkeiten zerrissene Universität
Paris nach Frankfurt zu ziehen; eine früher unbeachtete Stelle aus den Stadt-
rechnungen liefert diesen wertvollen Nachweis.
Obwohl das auch typographisch hervorragend ausgestattete Werk mit
schönen Abbildungen reichlich geziert ist, wird ihm als zweiter Band ein be-
sonderer Bilderatlas folgen, den B. zusammen mit Bern. Müller vorbereitet.
Die Stadt Frankfurt mag stolz sein auf dieses in edlem Sinne volkstümliche
Geschichtswerk, das ihrer historischen Bedeutung würdig ist.
Köln. Herm. Keussen.
Catalogue des actes des évéques Du Mans jusqu'à la fin du XIII“
sióole avec une introduction par Léonce Celier. Paris 1910, Librairie
ancienne, Honoré Champion. LXXVII u. 402 S. Fr. 10,—.
In diesem Buche findet man 762 Urkunden der Bischöfe von Le Mans aus
den Jahren 572 bis 1297 verzeichnet; einige bisher unbekannte Stücke sind
anhangsweise abgedruckt. Die Einleitung orientiert über die bisherigen Drucke
und die handschriftliche Überlieferung, sowie in kurzem Abriß über die
Diplomatik der Bischöfe von Le Mans. Gegen die Echtheit der nur in den berüch-
tigten Aotus pontificum überlieferten Testamente der Bischöfe. Bertramnus
von 616 und Haiduindus von 643 findet C. nichts zu erinnern; das Formular
beider Stücke ist in der Tat aus römisch-rechtlichen Bestandteilen und Formeln
des 7. Jahrhunderts so charakteristisch gemischt, daß es nicht von einem
späteren Fälscher erfunden sein kann. Ob das Testament des Bertramnus,
das im Druck (Busson et Ledru, Actus pontificum Cenomanis in urbe degen-
209 Nachrichten und Notizen
tium, 1901, S. 102—141) 40 Seiten füllt, seinem vollen Umfange nach echt ist,
wird gleichwohl noch näher untersucht werden müssen. C. selbst hält für
möglich, daß der Verfasser der Actus den Inhalt des Testaments eigenmächtig
durch andere Schenkungen des Bischofs erweitert habe. Auch von den übrigen
<eren Urkunden — es sind aus der Zeit vor 1100 im ganzen 34 bekannt, aber
nur zwei Originale — hat C. keine einzige beanstandet. Es muB, da die Texte
nicht vorliegen, dahingestellt bleiben, ob dieses beispiellos günstigeUrteil gerecht-
fertigt ist. Dagegen scheinen uns die Zweifel, die C. gegen die Originalitàt
der Datierung einiger Urkunden des 12. Jahrhunderte (Nr. 83, 89, 151) erhoben
hat, nicht angebracht. Ein Datum wie “anno 1146 regnante Ludovioo qui
sequenti anno Ierosolymam perrexit’ braucht doch nicht interpoliert zu sein,
sondern läßt nur das zeitliche Auseinanderfallen von Handlung und Beurkun-
dung erkennen, das wahrscheinlich die Regel bildete, aber in den allermeisten
Fällen nicht festzustellen ist. Die Kanzlei der Bischöfe von Le Mans zeigt sich
vergleichsweise gut organisiert. Schon 971 (vgl. S. LXV der Einleitung) wird
ein bischóflicher Kanzler erwähnt, und im 12. Jahrhundert ist die Herstellung
der Urkunde durch den Aussteller durchaus die Regel; die 197 Urkunden
des Bischofs Wilhelm von Passavant (1145—1187) sind nach C. von zwei oder
drei Schreibern mundiert. Aus einer Urkunde des Bischofs Johann von Chan-
lay von 1289 hat C. (S. LX XIV) mit Recht die folgende Stelle hervorgehoben,
die über den Zweok des Sekretsiegels lehrreichen AufschluB gibt: presentibus
litteris parvum sigillum nostrum, quo ad presens utimur, propter falsitates
litterarum et sigillorum, que tota die in nostra diocesi committuntur, duximus
apponendum.
Utrecht. Oppermann.
Arnecke, Friedr., Die Hildesheimer Stadtschreiber bis zu den ersten An-
fängen des Syndikats und Sekretariats 1217-1443. Marburg i. H. 1913. M. 6, 50.
Auffallenderweise hält das vorliegende Werk mehr, als der Titel verspricht.
Dem Inhalte würde eher der Titel entsprochen haben: Das Hildesheimer
Kanzleiwesen bis 1443. Das ergibt sich ohne weiteres aus den Uberschriften
der drei großen Kapitel, in welche die Abhandlung zerfällt: A. Die Stadtschreiber
in Hildesheim bis 1443, B. Stadturkunden (bis 1379) und Stadtbücher (bis
1450), nebst einer Übersicht über die später geführten Bücher, C. Die Ent-
wioklung des Stadtschreiberamtes in Hildesheim und seine Obliegenheiten
bis 1443. Die Gliederung des Stoffes innerhalb der verschiedenen Kapitel
ist bis ins einzelne durchgeführt.
Die Hauptergebnisse der sorgfältigen, öfters mit Polemik gegen Doebner,
den Herausgeber des Urkundenbuches, durchsetzten Arbeit sind etwa folgende:
Der erste Stadtschreiber ist 1217 nachzuweisen; der erste mit Vornamen
genannte ist Ludolf c. 1266—1277, wahrscheinlich Kanoniker an St. Andreas,
der erste mit vollem Namen genannte Hermann von Minden 1330—1361.
Schon in dem Stadtrecht um 1300 wird eine Mehrheit von Schreibern voraus-
gesetzt; diesem Sachverhalt entspricht die Bezeichnung Hermanns von Minden
als Protonotar. Während er noch Stiftsherr war, ist sein Nachfolger Hein-
rich Lobecke (bis 1370) ein verheirateter Laie; unter ihm setzt das älteste Brief-
buch im Jahre 1368 ein. Die Stellung des Schreibers Albert (c. 1320—1830)
Nachrichten und Notizen 203
als Kanonikus von St. Andreas dürfte anders; aufzufassen sein, als der Verf.
(S. 36) annimmt; er wird als Schreiber des Rates mit einer Kanonikatspfründe
versehen worden sein; er war nicht in der Hauptsache Kanonikus und im
Nebenamt Stadtschreiber; das verbot schon der Umfang der ihm in dieser
Eigenschaft obliegenden Geschäfte, finden wir doch unter ihm zuerst regel-
mäßige Aufzeichnungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt.
Seit dem Jahre 1379 sind durch die Rechnungsbücher genaue Angaben
über die Schreiber überliefert. Unter diesen ist durch sein Organisationstalent
der bedeutendste Bartold Steyn, c. 1425—1443, ein Jurist, der 1443 regierender
Bürgermeister wurde. Bis 1442 hatte Hildesheim einen Ober- und Unter-
schreiber und Gehilfen, seitdem auch 2—3 Weinschreiber. Im Jahre 1446
wandelt sich sodann die Stellung des Oberschreibers in die eines Syndikus,
die Stellung des Unterschreibers in die eines Sekretärs. Neben den eigent-
lichen Stadtschreibern wurden oft auch öffentliche Notare zu den Schreib-
arbeiten herangezogen.
In dem zweiten Kapitel trennt der Verf. die Stadtbücher nach Verfassung,
Verwaltung und Rechtsprechung, freiwillige Gerichtebarkeit, Finanzwesen,
Formelbücher (hauptsächlich nach Beyerles System). Die Urkunden der Stadt
sind bis 1302 nur lateinisch abgefaßt, seit 1342 überwiegend, seit 1369 aus-
schließlich deutsch. Eingehend behandelt der Verf. die Formeln der Urkunden,
wobei er die Eigentümlichkeiten der einzelnen Stadtschreiber berücksichtigt.
Mehrere Exkurse und Tabellen, sowie zwei Tafeln mit Handschriftenproben
sind der Arbeit beigegeben, die sich als einen sehr verdienstlichen Beitrag zur
städtischen Diplomatik darstellt.
Köln. Herm. Keussen.
Klöster, Stifter uud Hospitäler der Stadt Kassel und Kloster
WeiBenstein. Regesten und Urkunden bearbeitet von Johannes
Sohultze. Marburg, N. G. Elwert, 1913. XXIV u. 788 S. 80. (Veröffent-
lichungen der Historischen Kommission für Hessen u. Waldeck. IX. Kloster-
archive. Regesten und Urkunden, 2. Band.) M. 30,—.
Die alte hessische Landeshauptstadt an der Fulda darf sich zu den literari-
schen Gaben, die ihr zu ihrer sogenannten Tausendjahrfeier im Herbst 1913
dargebracht worden sind, beglückwünschen. Zu H. Brunners großer und präch-
tig ausgestatteter „Geschichte der Residenzstadt Kassel“, A. Holtmeyers sinni-
gem „Alt-Kassel“ und anderen großen und kleinen Schriften historischen und
künstlerischen Inhaltes gesellt sich als ganz hervorragende Quellenpublikation das
vorliegende Werk. Methodisch in den Spuren von Dr. Küchs „Politischem
Archiv des Landgrafen Philipp d. Gr. von Hessen“ wandelnd, verzeichnet und
erschließt es zum erstenmal die gesamten erhaltenen Archivbestände der neun
geistlichen Korporationen des mittelalterlichen Kassel (Ahnaberg, Karmeliter,
S. Martinsstift, S. Georgenstift der Kugelherren, SchloBkapelle, zwei Hospitüler
und zwei Schwesternhäuser) und des benachbarten Klosters Weißenstein im
Habichtewald (Wilhelmshóhe) bis zu deren Aufhebung (1527) in der Form von
1663 überaus sorgfältig gearbeiteten und nach den einzelnen Fonds geordneten
Regesten. Die Historische Kommission für Hessen und Waldeck hat mit dieser
von einem Urkundenbuch absehenden Art der Quellenbearbeitung für die jün-
204 Nachrichten und Notizen
geren und kleineren geistlichen Häuser ihres Gebiete einen ganz neuen Weg ein-
geschlagen, der sich vor allem aus Gründen der Raum-, Zeit- und Gelderspernis
vollauf rechtfertigt und dessen wissenschaftliche Nachteile — die Nachteile
eines jeden Regestenwerks — sich hier auch schwerlich allzustark bemerklich
machen werden. Vollständige Urkunden sind im vorliegenden Bande (und in den
folgenden Bänden dieser Reihe wird es nicht anders werden) nur in sehr geringer
Zahl (34 Nummern) anhangsweise abgedruckt: „einige Stücke, bei denen es
wünschenswert erschien‘, andere, „bei denen die Erschöpfung des Inhalte im
Regest nicht möglich war“ (S. XIV). Aber was heißt das: „wünschenswert“ ?
Darüber wird man mit dem Bearbeiter rechten können. Durchniustert man diese
Beilagen, die übrigens, statt durchlaufend chronologisch geordnet zu sein, bei
ihrer kleinen Zahl recht unzweckmäßig die Rubriken der Regesten wiederholen,
so finden sich darunter an wirklichen Urkunden im technischen Sinne nur 26
Stück. Von ihnen sind es wieder nur 14, die hier zum erstenmal gedruckt!
werden: Nr. 7 Innozenz IV. 1250/51, Nr. 8 Kardinal Hugo v. S. Sabina 1253,
sowie sechs Urkunden Mainzer Erzbischöfe (Nr. 5, 1219; 6, 1224; 9, 1266; 17,
1292; 19, 1386 ; 15, 1462), drei Landgrafenurkunden (Nr. 12, 1358; 20, 1410; 21,
1492) und drei andere (Nr. 18, 13, 16); aber gerade bei diesen dreien kann es sehr
fraglich sein, ob sich hier nach ausführlichen Regesten (Nr. 599: 27 Zeilen,
325: 23 Zeilen, 550: 87 Zeilen) noch der Abdruck der nur wenig längeren Texte
(39, 35, 50 Zeilen) wirklich noch lohnte. Die übrigen acht Stück sind durchweg un-
gedruckte Aufzeichnungen vornehmlich wirtschaftlicher Art (Nr. 14, 24, 25,
29, 33), neben denen auf drei eigenartige Nummern aus dem S. Martinsstift be-
sonders hingewiesen sei: eine Predigtordnung von 1439 (Nr. 26), zwei Einnah-
menverzeichnisse über Begräbnisse im Kreuzgang der Stiftskirche von 1456
und 1463 (Nr. 28) und zwei Urkundenverzeichnisse vom Ende des 14. Jahr-
hunderts und von 1420ff. (Nr. 30).
Diese letztgenannten Inventare mit ihren 150 und 119 Nummern führen uns
in die archivalischen Ordnungsarbeiten der Kasseler geistlichen Stiftungen hin-
ein, über die Hr. S. ineiner knappen, aber überauslehrreichen Einleitung berichtet.
Mit dem Ende des 14. Jahrhunderts einsetzend ziehen sie sich, mehrfach wieder-
holt, bis zu der Generalinventafisation des Jahres1527 hin, deren Ergebnisineinem
heute noch im Staatsarchiv zu Marburg verwahrten Folioband vorliegt: trotz
seiner tatsächlichen Unvollständigkeit „dem wichtigsten Hilfsmittel, um den
1527 vorhandenen Archivbestand der einzelnen Klöster zu kontrollieren“ (S. XV).
Bemerkenswert ist dabei, daß die Ordnung schon des Karmeliterarchivs am
Anfang des 16. Jahrhunderts und vollends die Inventarisation der übrigen Archive
im Jahre 1527 nur noch den forensisch und wirtschaftlich wichtigsten Urkunden
Beachtung geschenkt, dagegen die Papsturkunden und Ablaßbriefe gänzlich
beiseite gelassen hat. Und weiter hat S. mit der Erklárung der Urkunden-
verluste besonders durch Kassierung von Rentenbriefen nach Ablósung der
Renten die archivgeschichtliche Bedeutung dieser Urkundenspezies mE
konkret herausgearbeitet (S. XVII).
! Man muB das aus den Bemerkungen unter den entsprechenden Regesten
erst umständlich festatellen. Ein graphisches Zeichen wäre hier überall am
Platze gewesen.
Nachrichten und Notizen 205
Dies archivgeschichtliche Interesse veranlaßte den Bearbeiter mit Recht,
die alten Kanzlei- und Archivvermerke soweit wie möglich den kurzen erläutern-
den Bemerkungen zu seinen Regesten anzufügen. Dagegen fehlen Siegel-
beschreibungen gänzlich, weil sie einem besonderen Siegelwerk der hessisch-
waldeckischen Kommission vorbehalten werden sollen. Das eróffnet eine erfreu-
liche Perspektive, wird aber die Umstündlichkeit in sich schließen, daß bei dieser
künftigen Publikation die Verwendung jedes einzelnen Stempels in den rege-
stierten Urkunden nachgewiesen werden muß.
Das angehängte Personen- und Ortsregister umfaßt in zweispaltigem Re-
gistersatz 124 Seiten und läßt schon an sich die Fülle des in diesem Bande nieder-
gelegten Stoffes erkennen. Inwieweit es vollständig und zuverlässig ist, kann
allein die Praxis feststellen. Hier nur zwei kleine Korrekturen aus dem Heimate-
gebiet des Referenten: S. 686 Foyl(e), Voyl(e) des 15. Jahrhunderte ist sicher
= Vole 1259 = Vöhl; S. 73 7 8. v. Lotheim ist das eigentliche Kirchdorf dieses
Namens (Kirch-Lotheim) übersehen.
Der noch ausstehende 1. Band der „Klosterarchive“ soll die Werraklöster
behandeln. |
Halle. K. Heldmann.
Gräfin Luise Roß, „Die Colonna", Bilder aus Roms Vergangenheit. Leipzig
1912. Klinkhardt & Biermann. XII u 523 S. M. 11.—.
„Als Ahnherrn verehren die Colonesen den tapferen Alberich“ (p.7). Schon
der erste Colonna, Petrus, liegt im Kanıpfe mit Papst Paschalis IL Der hier
angedeutete Gegensatz gewinnt später eine prinzipielle Bedeutung: die ent-
schieden ghibellinische Richtung des Hauses Colonna beginnt mit dem Kardinal
Giovanni (Il), dem Parteigänger Friedrichs IL Doch als die Hohenstaufen
zugrunde gingen, fand sich kein Colonna an ihrer Seite. In den folgenden
Jahrzehnten ragen u. a. hervor: Giovanni Colonna (1288—1292), der alleinige
Senator, dann Stefano und Sciarra Colonna, die Parteigänger Heinrichs VII.
— Sciarra auch Ludwigs des Bayern Vorkämpfer, und der gelehrte Egidius
Colonna. — Ausführlich wird von der Verfasserin das Freundschaftsverhältnis
Giacomo und Giovanni Colonnas zu Petrarca erzählt und viele andere Tatsachen,
ohne daß wir eigentlich Neues erfahren; oft verlieren wir das Thema ganz aus den
Augen. — Ganze Sätze sind ohne Quellenangabe z. B. aus Reumont und Gre-
gorovius entnommen, so der Satz p. 141: „dem Colonna gebührt das Verdienst“
usw. aus Reumont: „ Beiträge p. 53, p. 42 die Schilderung des Einzugs Gio-
vannis genau aus Gregcrovius V, 491 usw. Namentlich im 1. Bande finden
sich Verstöße gegen elementarste Regeln der Grammatik; so p. 37: „wir werden
die Orsini ... begegnen", p.53: „wegen seiner Reliquie, dem Haupte Jo-
hannes des Täufers“. Eutsprechendes p. 80 Zeile 2, 3; p. 90 Mitte, p. 115
Zeile‘ 4, p. 121 Zeile 3 von unten, p. 147 Zeile 2, p. 215 Zeile 14. — S. 138
werden wir belehrt, daB , den natürlich empfindenden Südlündern tanzen ein
Ausdrucksmittel der Freude ist“; p. 201 lesen wir: ,,Cosimo Roselli verherrlicht
den Tag von Campo Morto unter der Firma (I): Pharaos Untergang.
Besser liest sich der 2. Band. Wir hören viel von den berühmten Frauen des
Hauses Colonna. Eingehend wird uns Vittorias Klosterleben und ihr Verkehr mit
geistvollen Männern geschildert. Ihr Gegenstück ist Giulia Colonna aus dem
206 Nachrichten und Notizen
Hause Gonzaga: „ihr Geist war umfassend, mit ihrem Urteil pflegte sie nicht
zurückzuhalten“. Mit Schmerz sehen wir, wie Vittoria ihren früheren Schütz-
ling Occhino, dessen vertrauliche Briefe sie der Inquisition ausliefert, preis-
gibt. Giulia ist offenbar stärker: sie weigert sich zu fliehn, als schon ihre Freunde
das Weite suchen, und nur der Tod rettet sie schließlich vor einem Inquisitions-
prozesse. — 1540 konfisziert der Papst den ganzen Campagna-Besitz Ascanio
Colonnas, wodurch die große Machtstellung des Hauses zusammenbricht.
Durch Julius IIL erhält Ascanio sein Lehen zurück, aber Paul IV. ächtet As-
canio und Maro Antonio Colonna, und Ascanio endet im Gefängnis zu Neapel.
Zwar der Name Maro Antonios IL prangt später neben dem Don Juan d’ Au-
strias, unter dessen Oberbefehl er den Sieg von Lepanto erfechten hilft,
aber „wie Vittorias lorbeergekrónter Name die schönste Blüte der Frauenbildung
und feiner Sitte verkörpert, so Maro Antonios Triumphzug den Höhepunkt
kriegerischen Ruhmes; fortan wird ein leises Abwürtegleiten bemerkbar“. Wir
hören von Schulden und Hypotheken, allmählich verschwinden die Colonne
von der Bühne der groBen Politik. Dem Kardinal Girolamo Colonna gelingt
es indes Mitte des 17. Jahrhunderte, die Schulden seines Hauses zu tilgen. —
Erwähnt sei noch die recht anziehende Schilderung der Schicksale Maria Man-
cinis. Welcher Abgrund liegt zwischen den an den Colonna-Hof importierten,
gallischen Sitten einer Mancini und der erhabenen Lebensführung der Frauen
des rinascimento! — Am Schlusse teilt die Verfasserin ihre wissenschaftlichen
Quellen und Hilfsmittel unter drei Rubriken mit, und zwar: 1. Quellen-
schriften, 2. Colonesisches, 3. Kunst und Literatur. Befremdet schon diese
Einteilung, so wirft es ein eigenartiges Licht auf die historischen Grundbegriffe
der Verfasserin, wenn wir unter,, Quellonschriften'' u. a. Gregorovius, Reumont,
Pastor, Ranke usw. finden, von den wirklichen Quellenwerken aber kein ein-
ziges ! 2
Berlin. Oskar Rößler.
Viktor Seidel, „Der Beginn der deutschen Besiedlung Schlesiens. Breslau
1913. F. Hirt. M. 3, 50.
Olgerd Görka, „Über die Anfänge des Klosters Leubus“. Breslau 1913.
F. Hirt. M. 2.50.
Beide Studien sind als Band 17 bez. 18 der „Darstellungen und Quellen
zur schlesischen Geschichte“ erschienen; die erstere als Erweiterung, die letztere
als Exzerpt einer früheren Arbeit. Beide untersuchen die Leubuser Stiftungs-
urkunde von 1175 und im Anschluß daran die Frage nach dem Zeitpunkt
der ersten deutechen Siedelung in Schlesien. Sie gelangen übereinstimmend zu
demselben Ergebnisse wie im wesentlichen Schulte (., Silesiaca“, Breslau 1898),
nämlich daß unter Boleslaus Altus von einer planmäßigen deutechrechtlichen
Kolonisation noch keine Rede sein kónne. Hand in Hand damit geht aber eine
völlig entgegengesetzte Auffassung der erwähnten Urkunde: Seidel hält sie wie
Schulte (a. a. O.) für unecht, Górka wie Meinardus (Darstell. u. Quellen Bd. 2,
Breslau 1906) für authentisch.
Seidel gelangt zu seiner Stellung vor allem durch eine m. E. falsche Inter-
pretation des Satzes: quicumque vero theotonics possessiones monasterii coluerint
vel super eas habitaverint per abbatem in eis collocati. Hier glaubt er einen Par-
P
Nachrichten und Notizen 901
allelismus herauszufinden zu dem späteren Passus: dofauimus ecclesiam lubensem
decimis omnibus de nouis uillis, que nunc eunt in potestate legenicensi, et de illis
que deinceps in ea in omni temporum successu constituentur. Daraus konstruiert
nun Seidel eine planmäßige deutsche Kolonisation im Liegnitzer Lande und
damit natürlich auch die Unechtheit der solche Anachronismen meldenden
Urkunde. Was er sonst gegen dieses Diplom an inneren wie äußeren Gründen
vorbringt, ist in keiner Weise zwingend. Von größerem Werte ist seine „ Beson-
dere Untersuchung über die einzelnen Klosterbesitzungen hinsichtlich terri-
torialer Entwicklung, Hófeanlage und Gründung deutscher Dörfer“, weil hier
mit großem Fleiße das Material zusammengetragen wird. Doch wirkt auch
hier störend die mangelnde Vertrautheit Seidels mit den Ergebnissen der neue-
ren polnischen Forschung, die nun einmal für Studien auf dem Gebiete der
älteren schlesischen Geschichte nicht mehr zu entbehren sind. Das beweist
aufs deutlichste Görkas Abhandlung. Von einer deutschrechtlichen Kolonisa-
tion durch Boleslaus Altus ist auch bei ihm keine Rede; er weist aber auf dessen
innere Siedlungstätigkeit hin, auf die Urbarmachung von Unland durch pol-
nische Landwirte. Die Leubuser TReotonici von 1175 verdanken ihre bevor-
zugte wirtschaftliche Stellung nicht dem Herzog, sondern dem Abte. Deut-
sches Recht genießen sie nicht, obwohl sie ab omni iure polonico sine exceptione
frei sind, d. h. von den Lasten des Herzogsrechtes. Die Befreiungen unserer
Urkunden bilden nichts Einzigdastehendes, sondern entsprechen denen, die um
1166 den Johannitern von Zagost, 1176 den Zisterziensern von Sulejów beur-
kundet wurden. Den judicem T'eutonicis propinquiorem darf man nicht als einen
deutschen Richter betrachten. Dahingegen gab es bereits deutsche Stadtbürger
zu deutschem Rechte; das beweist der Neumarkter Schóffenbrief von 1181
(vgl. Meinardus in „Darst. u. Qu.“ Bd. 2 u. 8. Die deutschen Klosterleute
von Leubus wohnen überhaupt nicht geschlossen in villis, sondern segregatim
auf einzelnen possessionibus (Meierhófen) Wenn Seidel das segregatim auf
Wohnsitze im Liegnitzschen deutet, so heißt das dem Texte Gewalt antun.
Die allgemeinere Auffassung, daß Boleslaus Altus deutschen Einflüssen den
Weg bahnte, kann übrigens voll und ganz aufrecht erhalten werden. Das lehrt
Görkas Untersuchung, die besonders auf die Einwanderung ausländischer, d. h.
vorwiegend deutscher Ritter hinweist. Teils erlangen sie hohe Würden, teils
dienen sie — wie polnische Chroniken berichten — als municipes, was mit
castellani (Burgmannen), milites stipendiaris gleichzusetzen ist (vgl. Ducange).
Unrichtig wäre es aber, dem Herzog bewußt germanisatorische Bestrebungen
zuzumuten. Zur Titulatur der schlesischen Fürsten stellt Górka fest, daß im
12. Jahrhundert die piastischen' Senioren duz Polonie, die Junioren schlechtweg
dur benannt werden. Als 1163 die Söhne des zweiten Wladislaus auf alles
außer Schlesien verzichteten, wurde der Titel des vertriebenen Großfürsten
wohl auf duz Zlesie gemindert. ,
Betreffs der Vorgeschichte des Klosters Leubus stellt Seidel selbstündige
Untersuchungen nicht an. Górka dagegen gelangt zu der Vermutung, Bischof
Walter (den man wie seinen Bruder fálschlich als Gegner der monachi nigri
betrachte) habe 1150 in Leubus ein Benediktinerkloster gestiftet und mit
Zehnt beschenkt; Mieszko III. habe es 1155 weiter ausgestattet. Die „schwarzen
Mönche“ wichen bald wirtschaftlichen und politischen Schwierigkeiten und
908 Nachrichten und Notizen
wurden 1163 durch Zisterzienser ersetzt. Diese gelangten erst 1175 in eine
so gefestigte Lage, daB sie auf Beurkundung Wert legten.
Hirschberg i Schl. E. Missalek.
»Die ungarische Dominikanerprovinz von ihrer Gründung 1221 bis zur
Tatarenverwüstung 1241—1242“ betitelt sich eine in schlechtem Deutsch ge-
schriebene und mit zahlreichen Druckfehlern behaftete Arbeit Dr. Nicolaus
Pfeiffers (Zürich 1913, Verlag von Leemann & Co.), die einleitend eine wenig
Neues bietende, zudem noch unvollständige Übersicht über das von ihr benutzte
Quellenmaterial enthält, dann in sechs Kapiteln die Entwicklung des Ordens
in Ungarn und seine Leistungen behandelt. Der wertvollste Teil dürfte im zwei-
ten Kapitel „die Klöster der ungarischen Dominikanerordensprovinz" enthalten
sein. Wenig befriedigend ist das Kapitel über die Zurückdrängung der Häresie
in Bosnien, dankenswert dagegen die Mitteilung der einschlägigen Dokumente.
Graz. J. Loserth.
Fritz Ginsberg, Die Privatkanzlei der Metzer Patrizierfamilie de Heu
(1350—1550). Quellenstudien zur Wirtschaftsgeschichte des Metzer Landes.
Sonderabdruck aus dem Jahrbuch der Gesellschaft für lothringische Ge-
schichte und Altertumskunde 1914. Bd. 26. 215 S. u. 13 Lichtdrucktafeln.
Bis zum Erscheinen der von Karl Wichmann bearbeiteten Metzer Bannrollen
des 13. Jahrhunderts waren die rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen Quellen
einer der wichtigsten mittelalterlichen Städte so gut wie unbekannt; schon aus
diesem Grunde ist Wichmanns Lebenswerk eine wissenschaftliche Tat von all-
gemeiner Bedeutung. Seitdem ist auch für das 14. Jahrhundert an der Quellen-
erschlieBung weitergearbeitet worden: auf die in ihrer wirtechaftsgeschicht-
lichen Bedeutung wohl einzig dastehenden Register der Bullette, d.h. der
Metzer Verkehrssteuerbehörde, wurde verwiesen!, und indem Ginsberg in
Fortsetzung der von Müsebeck begonnenen Studien über die de Heu mit allem
Nachdruck sich zunächst einmal in die archivalische Überlieferung dieses vor-
nehmsten Metzer Patriziergeschlechts vertiefte, erbrachte er in der vorliegenden
Untersuchung den Nachweis, wie überraschend reich und mannigfaltig das
wirtschaftsgeschichtliche Quellenmaterial der Metzer Archive auch nach dieser
Richtung hin ist.
Die wirtschaftsgeschichtliche Ausbeutung des Stoffes wurde allerdings
zunächst gänzlich zurückgestellt, so daß der Wert der vorliegenden Arbeit
auf hilfswissenschaftlichem Gebiete liegt. Eingehend werden die wichtigsten
Produkte der de Heuschen Kanzlei untersucht, das Chartular von 1352, die
Urbarislien und die Rechnungsakten. Das Chartular wurde 1352 von dem
Schreiber Akart angelegt, indem dieser alle auf den Grundbesitz der de Heus
bezüglichen Urkunden sammelte und nach órtlichen Gesichtspunkten in dem
neu angelegten Buche verteilte: die Bedürfnisse der Verwaltung der auf kapi-
talistischer Grundlage entstandenen und noch fortwährend sich ausdehnenden
1 F. Rörig, Die Bullette von Metz. Ein Beitrag zur Geschichte der
Verkehrssteuern und des Enregistremente. Jahrb. d. Ges. f. lothr. Gesch.,
Bd. 21, S. 132 ff.
Nachrichten und Notizen 909
Grundherrschaft der de Heus waren für ihn maßgebend. Auch Abgabenrotuli
und Weistümer wurden von Akart und den späteren Schreibern mitverzeichnet,
so daB sich das Buch von 1352 als Chartular mit Urbarcharakter bezeichnen
läßt. Ein ausführlicher Vergleich der Eintragungen des Chartulars mit Original-
urkunden ergibt, daß die meist gekürzten Eintragungen des Chartulars sehr
zuverlässig sind, und bei den Rotuli den inzwischen eingetretenen Veränderungen
Rechnung getragen wird. Dem älteren Chartular aus der Blütezeit des wachsenden
herrschaftlichen Grundbesitzes folgen auch hier die Urbare, das ältere von
1406, mit zahlreichen Weistumseintragungen, das jüngere von 1490, denen als
interessante Ergänzungen Rechnungsakten zur Seite treten: neben den wichtigen
Abrechnungen überdie grundherrlichen Eingänge finden sich hier andere Notizen,
über den Stand der Getreidevorräte in den Speichern, über Besoldung des zahl-
reichen herrschaftlichen Personals, vorallem Nachrichten geldgeschichtlicher Art.
In sehr eindringlicher Form analysiert G. sodann die einzelnen Schreiberhünde,
die an den Erzeugnissen der de Heuschen Kanzlei tätig waren. Mit G.s Identifizie-
rungen vermag ich mich allerdings nicht immer einverstanden zu erklären.
Wenn, was G. zwar nicht ganz bestimmt ausdrückt, die Proben 7a und 7b
von einem Schreiber herrühren sollen, so verbietet mir diese Annahme der ver-
schiedene Gesamtcharakter der Schrift und manche Einzelheit (z. B. das
hochgeschlungene Anfangs-a von 7a im Verhältnis zu 7b; das durchgeschlun-
gene g von 7b im Verhältnis zu 7a u. a.). Dasselbe gilt für den Schreiber 9, für
den G. drei Stücke in Abbildung bringt. Die sehr verschiedene Bildung des
w in 9b und 9c gibt doch zu bedenken. Die Identität von 12a und 12 b an-
zunehmen, bereitet mir noch einige Schwierigkeiten (vgl. z. B. die verschiedenen
Abkürzungen des ,et“). Das reiche Material, welches G. vorgelegen hat, würde
vielleicht diesen oder jenen Zweifel beseitigen kónnen, der bei den wenigen
Proben der einzelnen Hände sich aufdrángt. Als ein wertvoller Beitrag zur
Pal&ographie des 14. Jahrhunderte ist die S. 197—204 gegebene Analyse der
einzelnen Buchstabenformen zu betrachten. Wie aus verschiedenen Bemer-
kungen hervorgeht, hat G. die Schriftanalyse dazu gedient, feste Anhaltepunkte
für eine sichere Datierung der Anteile der einzelnen Schreiber zu gewinnen, eine
anschauliche Zusammenfassung dieser Ergebnisse habe ich aber vermiBt. Den
Abschluß bringen Bemerkungen über Entwicklung, Geschäftsbereich und Or-
ganisation der de Heuschen Kanzlei, die der Natur der Sache nach in manchem
auf Vermutungen angewiesen sind. Auf die, namentlich für sprachliche Dinge,
vortreffliche Literaturübersicht am Ende des Buches sei besonders verwiesen. —
Von der umsichtigen und gründlichen Arbeit nehme ich in der Hoffnung Ab-
schied, daB es ihrem Verfasser bald vergönnt sein möge, nach so mühevollen
Vorstudien nun auch bald die Früchte zu ernten: uns die in Aussicht gestell-
ten Studien zur Wirtschaftsgeschichte des Metzer Landes zu schenken.
Lübeck. Fritz Rörig.
Eugen Planer, Recht und Richter in den innerósterreichischen Landen
Steiermark, Kärnten und Krain. Graz 1911. XI u. 400 S. M. 6,25.
Das Buch eines Liebhabers, de? interessanten Stoff unter den Hünden hat
und davon freigiebige Mitteilung macht. Seine Absicht war es, die Entwick-
lung von Gerichten und Gerichtebarkeiten und die Geschichte des Richter-
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/3 14
210 Nachrichten und Notizen
standes in dem heutigen Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz zu schildern.
Dabei wollte er nicht bloß dem rechtsgeschichtlichen, sondern auch dem
kulturgeschichtlichen Standpunkte gerecht werden. Für die ältere Zeit sah
er sich auf die Literatur angewiesen, für die spütere boten die Bibliothek und
das Archiv des Oberlandesgerichtes in Graz reiche Ausbeute. Sein Buch
besteht aus vier Teilen. Der erste umfaBt Gerichte und Gerichtsbarkeiten.
Hier handelt der Verfasser vom geschichtlichen Werdegang der inneröster-
reichischen Länder, von den einzelnen Gerichten, als da sind, Land-, Stadt-
und Markt-, Orts- und .Sondergerichte, den landesfürstlichen Bannrichtern,
den Magistraten der Landeshauptetádte, den ständischen Gerichten, den
Vizedomämtern, den Appellationsgerichten, der Gerichtsorganisation des
19. Jahrhunderts und ihrem Wechsel. Der zweite Teil macht Mitteilungen
über Richtereid, Richteramteprüfung und Anstellung der Richter, Djenst-
instruktionen, Rangklassen, Titel, Gehälter und Pensionen, endlich die Per-
sonalgeschichte des innerösterreichischen Richterstandes. Der dritte Teil will
die Amtstätigkeit schildern, er bringt Nachrichten über den Geschäftskreis,
die nichtrichterlichen Organe der Rechtspflege, Rechtshilfe, Strafe und Straf-
vollzug, endlich umfassende statistische Daten, vorwiegend aus dem ver-
gangenen Jahrhundert. Der vierte und kürzeste Teil handelt von Dingstätten
und Amtshäusern und schließt mit der Baugeschichte der beiden Justizpaläste
in Graz.
Dieser reiche und bunte Inhalt ist in sehr verschiedener Weise ausgeführt.
Der Verfasser ist selber Richter, der Geschichtsforschung steht er als Lieb-
haber gegenüber. Die Probleme, die dem Fachmann für die älteren Zeiten
so manches Kopfzerbrechen verursachen, bestehen für ihn nicht, weil er sie
nicht kennt. Was er über die ältere Zeit bringt, ist zu allermeist aus zweiter
Hand geschöpft, und diese zweite Hand ist etwas ältlich. Der Verfasser mag
Ende der 60er oder Anfang der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts
studiert haben. So ist er in seiner Literaturkenntnis nicht viel über diese
Zeiten hinausgekommen. Den Namen Luschin oder die Weistümer-Ausgabe
der kais. Akademie oder gar die Werke jüngerer Forscher sucht man mit
wenigen Ausnahmen vergebens in dem Verzeichnis der mehrfach erwähnten
Werke. Wertvoll sind dafür viele Nachrichten aus der späteren Zeit, wie der
Hinweis auf die landesfürstlichen Bannrichter, und vor allem das Bild, das er
von der neueren Entwicklung bietet. Allerdings klebt er auch da vielfach am
ÁuBerlichen. Dem tieferen Zusammenhang der Dinge, der sich freilich nur
durch eingehende Studien in den Wiener Archiven erschlossen hätte, ist er
nicht nachgegangen. Auch wird seine Darstellung nicht selten breit, wenn er
sich an wörtlichen Anführungen zum Teil nicht ganz unbekannter Gesetze
und Verordnungen nicht genug tun kann, und redseelig, besonders bei per-
sönlichen Verhältnissen der Männer, die ihm bei seiner Arbeit begegnen, oder
anekdotenhaft. Aber wer möchte dem Verfasser darum gram sein. Aus dem
Buche spricht eine Begeisterung für seinen Beruf, die mit allem versöhnt.
Anregung werden seine Berufsgenossen und Landsleute gewiß in dem Buche
genug finden, mag auch nicht alles stimmen. Und selbst der Fachgelehrte
wird das Buch nicht ohne Dank aus der Hand legen und sich freuen, daß das
große rechtsgeschichtliche und schöne Material der Sammlungen des Grazer
Nachrichten und Notizen 211
Oberlandesgerichts wenn auch nicht restlos verarbeitet, so doch der Beachtung
der Fachgenossen erschlossen worden ist.
Wien. Voltelini.
Julia Cartwright (Mrs. Ady), Isabelle d’Este Marquise de Mantoue 1474—
1539. Traduction et adaption de l'anglais par Mad. Emmanuel Schlum-
berger, préface de Robert de la Sizeranne. Paris, Hachette u. Co., 1912.
XVII u. 463 S. Fr. 15,—,
An der reichen Entfaltung des individuellen Daseins im Zeitalter der italie-
nischen Renaissance hat auch das weibliche Geschlecht seinen Anteil; ja, in
einer Ánzahl edler Frauen treten uns die charakteristischen Merkmale der Epoche
besonders deutlich entgegen. Zu diesen Frauen gehórt Isabella aus dem Hause
Este, durch ihre Heirat Markgrüfin von Mantua (1474— 1540), eine Dame, die
sich mit gleicher Virtuositát in den politischen Händeln der Zeit wie in der Be-
tátigung éines ausgedehnten Müzenaten- und Sammlertums bewegt hat. Wenn
Isabella einer genügenden Biographie, die sie vollauf verdient, noch entbehrt,
so ist der Hauptgrund dafür wohl in der fast unübersehbaren Reichhaltigkeit
des Quellenmaterials zu suchen ; man denke nur, welche Entwicklung in politi-
scher wie in kultureller Beziehung die Periode, die Isabellas Leben umfaßt, für
Italien bedeutet. Im besonderen haben sich von Isabella selbst mehr als 2000
Briefe erhalten, die erst zum kleinsten Teil (insbesondere durch den Mantuaner
Archivdirektor Alessandro Luzio) ans Licht gebracht worden sind. Doch liegt
seit Jahren eine anscheinend viel gelesene (schon in 4. Auflage vorhandene)
englische Lebensbeschreibung Isabellas in zwei Bänden aus der Feder von Julia
Cartwright (Mrs. Ady) vor, welches Werk neuerdings eine franzósische Bearbei-
tung durch Mad. Schlumberger erfahren hat. Dem Ref. ist das englische Ori-
ginalwerk nicht zugänglich ; die französische Ausgabe zeichnet, ohne gerade
tiefer einzudringen, in lebhaften, vielleicht etwas zu lichten Farben das Bild
Isabellas in ihren verwandtschaftlichen und sonstigen Berührungen mit den
Häusern Ferrara, Urbino, Mailand, Neapel, den Borgia usw., in ihrem staats-
männischen Walten, da sie, frühzeitig Witwe geworden, in den Wirren und Um-
wülzungen der Zeit und unter dem Umsichgreifen der Großmächte die Herr-
schaft Mantuas ihrem Sohne nicht nur zu erhalten, sondern letzterem als kaiser-
liches Geschenk die herzogliche Würde zu verschaffen wußte ; weiter in ihren
Beziehungen zu den erlesensten Namen des Künstler- und Gelehrtentums der
Zeit, mittels welcher Beziehungen Isabella Mantua zu einem der schönsten
Fürstensitze der Renaissance erhob und kostbare Sammlungen von Antiqui-
täten, Kunstwerken, Drucken usw. dort anhäufte; endlich in dem ästhetisch
verschónten prunkvollen Fürstenleben der Zeit mit seinen Ausflügen, Reisen,
Jagdpartien, Gastmählern, Spielen und Festlichkeiten aller Art. Auch in das
Innenleben der hochbegabten, trefflichen Frau werden uns namentlich an der
Hand ihrer in die Erzählung eingestreuten Briefe Einblicke gestattet. Zu schöner
Zierde gereichen dem würdig ausgestatteten Buche die beigegebenen 33 Tafeln:
mit Reproduktionen von Porträts, Gemälden, Medaillen usw. Ist auch mit dieser
Biographie nicht das Höchste geleistet, so dürfen wir doch der englischen Ver-
fasserin und der französischen Bearbeiterin für die anmutige Gabe dankbar sein.
Magdeburg. Friedensburg.
14*
912 Nachrichten und Notizen
Das Befreiungsjahr 1818. Aus den Akten des Geheimen Staatsarchivs.
Herausgegeben von Julius v. Pflugk-Harttung. Berlin 1913, Union
Deutsche Verlagsgesellschaft Berlin. XIX u. 460 S. M. 16,—.
Briefe des Generals Neidhardt von Gneisenau 1809—1815. Gesam-
melt und herausgegeben von Julius v. Pflugk-Harttung. Gotha 1913,
Friedrich Andreas Perthes. XI u. 180 S. M. 3,60.
Im Jubeljahr 1913 hat Pflugk-Harttung zwei Sammelwerke veróffentlicht.
die beide viel wertvolles Material enthalten. Das erstgenannte umfaßt eine
genze Reihe von Verordnungen, Plünen und Berichten, die Einsicht in ver-
schiedene wichtige Vorgánge gewühren. Der Herausgeber sagt in der Einlei-
tung, daB er weniger an die Gelehrten, als an die Gebildeten gedacht, doch wür-
den &uch die Gelehrten reiche Ausbeute finden. Darin hat er recht. Urteile
Gneisenaus über Langeron und Sacken (S. 309 u. 310) sind auch dem Fach-
gelehrten von Interesse, ebenso die Klagen über Yorck, die zwar ungerecht sind,
aber doch das ergänzen, was wir über das unerfreuliche Verhältnis, in dem die
beiden verdienten Generale zueinander standen, wissen.
S. 193 wird die ,, Mittziger'* Schiffbrücke erwähnt, der betreffende Ort heißt
Miltzig. Auch möchte ich vermuten, daß der S. 80 sowie im Register „Zylinicki“
genannte Rittmeister der bekannten Offizierfamilie von Zglinicki angehórt hat.
In dem zweiten Sammelwerke finden wir 136 Briefe Gneisenaus veröffent-
licht, von denen 88 an seine Frau, die anderen an Hardenberg, Boyen, Hudson
Lowe und verschiedene Empfänger gerichtet sind. Wir sehen daraus, daß es
keineswegs bloß Yorck war, mit den Gneisenau sich nicht vertragen konnte,
auch mit Hardenberg gab es sehr ernste Schwierigkeiten. In einem Briefe,
der an Hardenberg gerichtet ist, äußert sich ferner Gneisenau auffallend über
Blüchers Habsucht, die er wohl nicht ganz treffend Geiz nennt. Auch in der
Familie gab es mancherlei Differenzen. Wie unzufrieden Gneisenau mit der
preußischen auswärtigen Politik war, das offenbaren verschiedene Bemerkungen.
Als er freilich 1809 nach England kommt, findet er, daß es dort auch nicht
besser ist. „In diesem Lande“, schreibt er, „werden die Regierungsangelegen-
heiten ebenfalls auf die erbärmlichste Art betrieben. Unwissende und leiden-
schaftliche Menschen stehen am Ruder, und durch ihre Ungeschicklichkeit
müßte auch dieses Volk zugrunde gehen, wenn solches nicht dessen geogra-
phische Lage schützte." Mit vollem Recht erklärt Gneisenau, daß die Un-
geschicklichkeit der Gegner es Napoleon erleichtere, sein Spiel zu gewinnen.
Sehr erbittert war Gneisenau 1815 auf die Diplomaten, die es nicht verstanden.
die Schwäche Frankreichs auszunutzen. Schon 1814 hatte er sich an Hardeh-
berg gewandt und auf die große Bedeutung Lüttichs hingewiesen, er wünschte,
daß es preußisch würde. Lothringen wollte er unter der Herrschaft eines öster-
reichischen Erzherzogs sehen. Die Lothringer hingen noch mit größter Liebe
an ihrem alten Herrscherhause, sie wollten los von Frankreich, in Nancy seien
die Verbündeten mit Jubel empfangen worden. Ganz richtig erkannte Gnei-
senau, daß Frankreich ein Vulkan ist, den man nicht durch Milde beruhigt,
sondern der mit eiserner Hand niedergehalten werden muß, damit er nicht aufs
neue Schaden anrichtet.
Sofort nach dem Erscheinen des Werkes wurde in der Tagespresse auf den
Brief hingewiesen, in dem Gneisenau äußerst scharf sich über die Königin
Nachrichten und Notizen 213
Luise ausspricht. Man muß aber auch hier berücksichtigen, daß es in seiner
Natur lag, überall den strengsten Maßstab anzulegen. Das hat er nicht bloß
den Personen gegenüber getan, die im öffentlichen Leben standen, sondern er
urteilte ebenso hart über seine Familienangehörigen. Dafür liefern die in obiger
Semmlung veröffentlichten Briefe an seine Frau einen deutlichen Beweis.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Otto Koischwitz, Sacken und Horn: Die Kämpfe der Russen und Preußen
vor und nach der Katzbachschlacht bei Bunzlau am Bober. Ein Beitrag
zur Geschichte des Herbstfeldzuges 1813 in Schlesien mit 5 Abbildungen
und 5 Karten. Bunzlau 1913, Ernst Muschket. IV u. 808. M. 1,—.
Otto Koischwitz, dem wir die verdienstvolle Untersuchung über den Waffen-
stillstand von Pläswitz verdanken, die neuerdings durch die Dissertation von
Le Févre eine wertvolle Unterstützung und Ergünzung gefunden hat, gibt
in der vorliegenden Schrift eine Schilderung der bisher wenig beachteten Ge-
fechte, die im August 1813 bei Bunzlau stattfanden. Die strategische Lage
zwang damals die Armee Blüchers zu wiederholtem Vorwärts- und Rückwärts-
gehen. Mit Geschick wußte sich der Feldherr dem Angriff überlegener feind-
licher Massen zu entziehen, aber eben so kühn drang er wieder vorwärts, sobald
sich günstige Gelegenheit bot. So kam es, daß die Übergänge über den Bober
bald in den Händen der verbündeten Russen und Preußen, bald in denen der
Franzosen, bei denen sich auch deutsche Rheinbundstruppen befanden, waren.
Bunzlau litt schwer darunter, es wurde wiederholt geplündert, die Stadt und
ihre nächste Umgegend wurde Schauplatz heftiger Kämpfe. Spielen diese auch
nur eine kleine Rolle im Rahmen des großen Krieges, so sind sie doch von Wich-
tigkeit für die Entwicklung der Dinge in Schlesien und in der Lausitz und dürfen
nicht vergessen werden, wenn man die glänzenden Erfolge der Armee Blüchers
betrachtet. Es ist deshalb die Schrift von Koischwitz mit Dank zu begrüßen.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Louis Halphen, Professeur adjoint à la Faculté des Lettres de Bordeaux,
»L'Histoire en France depuis cent ans“. Paris 1914, Librairie Armand
Colin. 216 S. Fr. 3,—.
Der Verfasser des vorliegenden hübschen Büchleins bezeichnet sein Werk
im Vorwort als ein „tableau sommaire du mouvement historique en France
depuis le début du siècle dernier jusqu'à l'heure présente“. Er hätte seine
Arbeit nicht besser charakterisieren kónnen. Er gibt nicht eine systematisch
angelegte Übersicht über die Geschichte der franzósischen Historiographie im
vergangenen Jahrhundert, sondern eine Reihe anziehender Skizzen; als Leser
denkt er sich weniger Fachgelehrte als ein größeres historisch interessiertes
Publikum, das sich rasch von autorisierter Seite über die Entwicklung und den
Stand der geschichtlichen Studien in Frankreich unterrichten móchte. Nimmt
man dies als das Ziel des Verfassers an, so wird man nicht bestreiten kónnen,
daB er seine Aufgabe vortrefflich gelóst hat. Unparteiisch, klar und auf Grund
genauer Kenntnisse werden die allgemeinen Richtungen und die einzelnen
Historiker besprochen; in den urteilenden Bemerkungen ist der Mann vom
Fach erkennbar, ohne daß Halphen in die Pedanterie des Spezialisten verfallen
—
214 Nachrichten und Notizen
würe. Die Geschichte der Methode ist ebenso eingehend behandelt wie die
Entwicklung der Geschichtechreibung. Die Partien, die den letzten fünfzig
Jahren gewidmet sind, sind die besten; in den früheren Abschnitten ist die
Abgrenzung gegen die Geschichtschreibung des 18. Jahrhunderts wohl nicht
durchweg glücklich formuliert und die „histoire philosophique“ und die ,,hi-
stoire pittoresque scheinen mir zu scharf voneinander geschieden. Interessant
und neu ist der Nachweis, daB die historisch-kritische Methode über die Alter-
tumswissenschaft in Frankreich eingedrungen ist und daB zuerst die Historiker,
die sich mit der Geschichte der Antike befaßten, die deutsche gelehrte Kritik
übernahmen. Der Schlußabschnitt über den gegenwärtigen Zustand beschäftigt
sich vor allem mit der Stellung der Geschichte zur Soziologie; Halphen ist der
Ansicht, daß die Diskussionen der letzten Jahre zwar nicht eine völlige Meta-
morphose der Geschichte zeitigen werden, wie einige wohl wünschen, aber daß
die Geschichte sicherlich größere Klarheit über ihre Mittel und ihre Grenzen
gewinnen werde.
Eine nützliche Zugabe zuhanden der Fachleute ist der bibliographische
Anhang, der nicht nur Titel und Namen, sondern auch Urteile enthält. Auch
der Text der Darstellung ist übrigens mit fortlaufenden Anmerkungen versehen;
dies und der gute Index haben aus dem Büchlein trotz seiner populären Anlage
ein Nachschlagewerk gemacht, das auch der Historiker gern zu Rat zieben
wird, um so mehr da er manches darin behandelt findet, das andere Geschichten
der neueren Historiographie mit Stillschweigen übergehen.
Zürich. E. Fueter.
Alfred Stern, Geschichte Europas von 1815 bis 1830. Bd. I u. II, 2. Auf-
lage. Stuttgart und Berlin 1913, Cotta. I 653 S. M.12,50. IL 5718.
M. 11,—.
Die hier vorliegende zweite Auflage unterscheidet sich von der ersten, deren
Band 11894, Band II 1897 erschien, überaus wenig. An einigen Stellen ist, teil-
weise in direkter Berücksichtigung kritischer Ausstellungen, der Text geändert,
im allgemeinen ist nur da und dort neuere Literatur nachgetragen. Der Unter-
schied zwischen erster und zweiter Auflage ist so gering, daß durchweg dieselbe
Seitenzahl beibehalten werden konnte.
Nun ist es ja natürlich, daß ein Autor auf die Neuauflage der ersten
Bände eines großen Werkes nicht sonderlich viel Mühe verwenden wird und
kann, wenn er noch mitten in der Arbeit steckt; aber es ist Referenten doch frag-
lich, ob die Zurückhaltung bier nicht übergroB gewesen ist. Schon der ersten
Auflage wurde vielfach, neben aller Anerkennung der großen Leistung, der
Vorwurf gemacht, sie sei zu enzyklopädisch angelegt, die Erzäh'ı ng gleite zu
gleichmäßig hin, die Anlage sei nicht straff genug. Gerade hier hätte sich bei
einer neuen Auflage bessern lassen. Es läßt sich häufig, auch auf dem engen Rah-
men, denVerfasser sich mit Recht für viele Einzelheiten gesteckt hat, mehr sagen.
Es ist möglich, das Charakteristische schärfer hervortreten zu lassen, wenn man
darauf verzichtet, gleichartige und gleiches beweisende Einzelheiten zu häufen.
Wie wohl jeder Referent eines so umfangreichen Werkes bezieht auch der
Unterzeichnete die Kritik im wesentlichen auf die Teile des Werkes, die seinem
Arbeitsgebiete nahe liegen.
Nachrichten ond Notizen 915
So wäre z.B. in Bd. I in den Kapiteln „Turner und Burschenschaft“ (8. 444
bis 459) die Erzählung doch zum Teil äußerlicher Vorgänge einzuschränken.
Damit wäre der Raum gewonnen, das wichtige politische Element dieser Be-
wegung stärker zu unterstreichen, das Gemeinsame all der Einzelheiten, die
besondere Art des damaligen Konstitutionalismus hervorzuheben und auszu-
führen, wie und warum er gerade bei besonders befähigten Köpfen (Foller)
in den Radikalismus umschlug, warum er sich erst Preußen zu-, dann von ihm
abwandte. Auch bei der Besprechung der einzelnen süddeutschen Verfassungen
vermißt Referent einige allgemeine Ausführungen über ihren stark ständischen
Einschlag, die enge Beschneidung ihrer Tätigkeit, die extrem plutokratischen
Wahlrechte und die Wirkung, die dieses alles auf das konstitutionelle Leben aus-
geübt hat.
Das nur als Beispiel; auch darum angeführt, weil die Forschung gerade auf
diesem Gebiet in den letzten 20 Jahren doch viel Neues gebracht hat.
Derartige Einzelheiten ließen sich noch manche vorbringen. Und doch würden
sie alle dem großen Werk Sterns seine Bedeutung nicht nehmen können. Ich
sehe sie neben dem Umfange des dargestellten Stoffes vor allem in der überaus
großen Zuverlässigkeit im einzelnen. In den Besprechungen der ersten Auflage
ist verschiedentlich hervorgehoben worden, daß Stern für Deutschland stark auf
Treitschke fuße, und ist getadelt worden, daßer ihm keinen speziellen Dank wisse,
vielmehr zu oft angreife. Dieser Tadel ist meines Erachtens unberechtigt.
Denn gerade darin, daß Stern sehr oft die Darstellung von Treitschke berichtigen
kann, liegt der Wert dieser Arbeit. Sie ist in den Einzelheiten viel zuverlässiger,
weil sich Stern nicht durch ein leidenschaftliches Temperament verleiten läßt,
vorschnelle Urteile niederzuschreiben. Der Verzicht im Urteilen mag ab und zu
bei Stern fast übergroß werden, sein Werk ist gerade darum als Ausgangspunkt
für Einzelarbeiten in den Deutschland berührenden !eilen ungleich brauchbarer
als Treitschkes Deutsche Geschichte, wenigstens überall da, wo bei Treitschke
nicht die Liebe, sondern der Gegner, oft auch der Haß spricht.
Dieser Eigenschaften und Vorzüge des Sternschen Werkes halber möchten
wir wünschen, daB der Verfasser uns den wichtigen Band über die
Revolutionsjahre bald vorlegt.
Greifswald. | Bergsträßer.
Quellen und Darstellungen zur Geschichte der Burschenschaft
und der deutschen Einheitsbewegung, im Auftrage der burschen-
schaftlichen historischen Kommission in Gemeinschaft mit W. Hopf,
H. Kaiser, F. Meinecke, O. Oppermann, P. Wentzke herausg. von Her-
man Haupt. Band II 334 S. 1911, Band III 1. u. 2. Heft 239 S. 1912.
Heidelberg, Carl Winter. M. 15,—.
Das Unternehmen, dessen ersten Band ich hier im Jahrgang 1911 S. 456ff.
besprochen habe, scheint mir etwas ins Breite wachsen zu wollen.
Es hat ja von Anfang an eine doppelte Schwierigkeit zu überwinden. Ein-
mal will es sowohl der historischen Forschung als der burschenschaftlichen
Familiengeschichte dienen; und dann sind es eben zumeist sehr jünglingshafte
Helden, die nun so überaus gewissenhaft der Nachwelt ausgeliefert werden;
sie muB an der Harmlosigkeit ihres Treibens zu vieles typisch finden, als daß
216 Nachricbten und Notizen
sie ihm geschichtlichen Wert zusprechen möchte. Am besten scheinen mir diese
Sohwierigkeiten dann behoben zu werden, wenn sich die Forschung mit einzelnen
hervorragenden Persönlichkeiten befaßt und deren Verhältnis zur Burschen-
schaft zum Ausgangspunkt einer biographischen Studie macht; es wird sich
dann jedoch das Sonderbare ergeben, daß der abenteuernde Patriot wichtiger
erscheint, als der brave Pfarrer oder Professor, der einen Ehrenplatz unter den
alten Herren der Verbindung verdient. In der angedeuteten Weise hat Ernst
Müsebeck seine Aufgabe aufgefaßt. Sein Beitrag: „Zwei Vertreter des deut-
schen Einheitsgedankens von 1806—1820“ macht uns mit zwei sehr bezeich-
nenden Menschenschicksalen bekannt: mit dem hessischen Pfarrerssohn Martin,
der Mitglied des 1785 in Marburg aufgehobenen Konstantistenordens, eines
geistigen Vorläufers der Burschenschaft, war, der sich 1798 schon ausführlich
über den Gedanken einer „teutschen Burschenschaft“ mit den beiden Grund-
tendenzen Überwindung des landsmannschaftlichen Sondertums und der aitt-
lichen Verrohung aussprach, der als Beamter des Königreiches Westfalen zum
Verschwörer und Insurgenten im Dienst der nationalen Idee wurde, um
dann mit Gruner und den deutschen Gesellschaften in Verbindung zu kommen.
Im scharfen Gegensatz zu diesem leidenschaftlichen und ehrgeizigen Manne
steht der preußische Gardeleutnant v. Plehwe: eine durch und durch religiöse
Natur, ein Genosse der Gerlachs und Stolbergs, einer der „Maikäfer“, erfaßt
er den neuen Patriotismus mit flammender Inbrunst: er stellt den „Verräter“
Schmalz, macht feierliche Eingaben an den König, in denen er ihn mit der
patriarchalischen Apostrophe Du beschwört, die versprochene Verfassung zu
gewähren. Er ist ein Freund seiner „Krieger“, die er nicht nur exerziert, son-
dern auch geistig durch Lieder und Märchen im deutschen Sinne erbaut; ein
eifriger Turner, macht er das Wartburgfest mit und tritt Berliner Burschen-
schaftern und dem Schleiermacherschen Kreise nahe; Sand, der Mörder, ist
sein Freund. Natürlich fällt sein schwärmerisches Treiben auf, er wird
wiederholt zur Verantwortung gezogen, seine tadellose Führung schützt ihn vor
Strafe. Seine Papiere werden von der Mainzer Untersuchungskommission
eingezogen. Plehwe, eine exaltierte und unglückliche Natur, ist dann früh-
zeitig zugrunde gegangen.
Von weiteren Beiträgen hebe ich hervor: Paul Wentzke: Die Anfänge der
Freiburger Burschenschaft; ein Aufsatz, der die Schwierigkeiten der Ent-
stehung und des Anschlusses einer abseits befindlichen Gruppe gut veranschau-
licht; Wilhelm Lang: Die Tübinger Feuerreiter 1828—1833 — ein farben-
reiches Bild des Treibens origineller schwäbischer Köpfe; Eduard Dietz:
Die Teutonia und die Allgemeine Burschenschaft in Halle, wobei mir die
Knaust - Immermannischen Händel doch nicht ganz gerecht beurteilt zu sein
scheinen. Das Vorgehen der satisfaktionslüsternen Teutonen gegen den armen
Theologen Knaust wird man wohl heute mit dem Dichter Karl Immermann
entschieden verurteilen. Und auch vom burschenschaftlichen Standpunkt aus
ist die Duellwut ja durchaus eine Reaktion. Die ältesten Bestrebungen sind auf
ein Zweikampfverbot gegangen, und je mehr der Paukereisport zunimmt, desto
mehr läßt die alte schroffe Stellung zu den Korps nach. Eine objektive Unter-
suchung der Auffassung der Duellfrage seitens der ersten Burschenschafter
wäre sehr erwünscht.
Nachrichten und Notizen 217
Endlich hebe ich noch den sehr interessanten Beitrag des verehrten Autors
der Geschichte Europas Alfred Stern hervor: Theodor Schuster als angeb-
licher Geheimagent; er behandelt darin die Frage, ob der Göttinger Privat-
dozent und Revolutionskumpan des famosen Rauschenplat Theodor Schuster,
später ein gesuchter und hochgeachteter Arzt in Paris, der in dem deutschen
Bund der Geächteten neben Jakob Venedey eine leitende Rolle spielte — ob
dieser Schuster später, kurz vor Ausbruch der Februarrevolution, Nachrichten
über revolutionäre Bestrebungen der österreichischen Regierung hat zukommen
lassen. Mit Alfred Stern möchte ich eine abeichtliche Irreleitung der Behörden
durch sensationelle Nachrichten eher für glaubhaft halten als eine heimliche
Angeberei des Flüohtlings.
Der Hauptwert der Erforschung der burschenschaftlichen Bewegung liegt
darin, daB sich hier die ersten Parteibildungen in Deutschland vollzogen haben,
und zwar sowohl im autoritativen wie im freiheitlichen Sinne. Es wäre zu wün-
schen, diesen Gesichtspunkt bei den weiteren Heften besonders betont zu
finden. |
Freiburg i. B. Veit Valentin.
Walter Reinóhl, Uhland als Politiker. Tübingen, Mohr, 1911. III u. 267 S.
Dr. Adolf Rapp, Privatdozent der Geschichte an der Universitát Tübingen,
Friedrich Theodor Vischer und die Politik. Tübingen, Mohr, 1911.
VII u. 366 S. (Beitráge zur Parteigeschichte, herausgeg. von Dr. Adalbert
Wahl, Professor in Tübingen, Heft 2 u. 3.) M. 5,— und M. 3,40.
Zwei GróBen des kontemplativen Lebens werden hier in ibrem Verhültnis
zur politischen Welt behandelt. Die erste der beiden Studien über Uhland
scheint mir weniger geglückt; das Thema war dankbar genug. Ein Dichter, der
ein durchgebildeter Jurist ist, und sich, aus einem starken Gefühl für das Volks-
leben heraus immer mehr in die Erforschung alter Literatur versenkt, der gar
keinen Sinn für das eigentlich Politische, die Welt der resignierten Zugeständ-
nisse besitzt, dem das Staatsleben innerlich wenig bedeutet — und der trotz-
dem die größten Opfer für die Öffentlichkeit bringt, Opfer, die eben darum
doppelt wertvoll sind; ein Charaktermensch, der aus Liebe zur Heimat und
ihrer Überlieferung konservativ, der aus Naturrechtsglauben radikal ist —
welch ein Stoff für eine eingehende, tief schürfende Analyse! Walter Reinöhl
hat wohl die Probleme gesehen, aber an einer wirklichen Durcharbeitung hat
er ea fehlen lassen ; er gibt den Stoff und die äußeren Tatsachen unter Verzicht
auf eine feinere Verknüpfung und Begründung. Entwickelt haben sich ja Uhlands
Anschauungen wenig; sie haben bald etwas Versteiftes, so daß man beinahe
bedauert, daß der politische Strom diesen Mann nicht losgelassen hat, der keine
Ziele wies, sondern nur aus tiefem Gefühl und wahrhafter Bedächtigkeit her-
aus Unvergeßliches in Worte zwang.
Die Leistung von Adolf Rapps Studie über Friedrich Theodor Vischer
steht auf einem ganz anderen Standpunkt: da ist eine warme und frische Erfas-
sung des Themas, da ist eine Behandlung von überlegenen Gesichtspunkten.
Auch Vischer ist kein politischer Mensch : aber der Durst nach Objekten, der
ihn beinahe hat Maler werden lassen, treibt ihn doch unwiderstehlich in die
Wirklichkeit — und daß diese Wirklichkeit rauh und kriegerisch war, das paßt
918 Nachrichten und Notizen
gerade zu dem robusten Schwaben, der Feinheit und Verweichlichung so grim-
mig befehdet, dem das Herz aufgeht im Anblick von Völkerkämpfen. „Ob
Deutschland eine Einheit wurde, ist mir so sehr Lebensfrage, daß ich als Geist
umgehen müfte, wenn ich heute stürbe ... Wissenschaft und alles steht mir
weit unter diesem Interesse im jetzigen Moment“ — so schreibt er im Jahre
1849 aus Frankfurt. In ganz anderem Maße als Uhland gibt er sich also an die
Zeit hin — er will in das Parlament gewühlt werden, er will seinem Vaterland
dienen und alle Tugenden eines Staatsbürgers bewähren; auch er trägt, wie 80
mancher, Gedanken aus der antiken res publica in die deutsche Gegenwart
hinein.
Er gibt sich an die Zeit hin und deshalb auch an alle ihre Irrtümer. Eine ehr-
liche und männliche Figur wie Vischer läßt uns gerade die Notwendigkeit dieser
Irrtümer verstehen. Die fließende norddeutsche Suada mit ihrer Süffisanoe
ärgert einen Kopf, der wuchtig und mit heißem Bemühn zu denken gewohnt ist.
Niemand hat ja so scharfäugig wie Vischer das Preußentum erkannt; es ist das
ein Punkt, über den Rapp besonders glücklich aufklärt in Anknüpfung an frühere
Arbeiten : dies natürliche MiBtrauen der Süddeutschen gegen die norddeutsche
Großmacht. Und nirgends ist dieses MiBtrauen so kulturbewußt wie in Schwaben.
Vischer glaubt eine Zeitlang an das dritte Deutschtum, er überwindet die
oft in ihm aufsteigende „Sehnsucht nach Zwecklosigkeit“ und zwingt sich zu
weiteren politischen Wünschen — Enttäuschungen zum Trotz ;er kann im Jahre
1866 sein verletztes Rechtsgefühl nicht zum Schweigen bringen, wird dann ein
paar Jahre still, um endlich, als ein Erfolgsanbeter von demokratischen Kampf-
genossen befehdet, im neuen Reich den Kaisermacher Bismarck zu bewundern
und den Kulturkampf mitzustreiten. Eine etwas opportunistische Zickzack-
linie — wird man vielleicht urteilen ; in ihrem Gesamtsinne ist diese Entwicklung
aber politischer als manche selbstgefällige Starrköpfigkeit.
Freiburg i. Br. Veit Valentin.
Walter Dohn, Das Jahr 1848 im deutschen Drama und Epos, Stuttgart
1912, J. B. Metzler. VIII*. 294 S. M. 7,—. (Breslauer Beiträge, Heft 32.)
Verhältnismäßig viele Arbeiten leiden darunter, daß ihre Verfasser zu keiner
klaren Problemstellung gelangten, ehe sie zu schreiben anfingen. Sie bleiben
dann ratlos im Material stecken und nur als Materialsammlungen haben ihre
Arbeiten Wert. Die Durchdringung des Stoffes oder die eigentliche wissenschaft-
liche Arbeit fángt da an, wo sie aufhóren oder versagen. —
Insoweit die vorliegende Arbeit die Zeit nach 1850 behandelt, gehört sie
in die rein literarhistorische Motivenforschung und kommt für die Geschichte-
schreiber erst in zweiter Linie in Betracht. Über die geschichtlichen Probleme,
die derartige Arbeiten bringen, soll bei anderer Gelegenheit gesprochen werden.
Hier werde ich mich nur mit dem Teile der Arbeit befassen, der die den Er-
eignissen im wesentlichen gleichzeitige dramatische und epische Produktion
umfaßt; es ist auch rein räumlich nur der Hauptteil (S. 21—161).
Diese Produktion bildet, insoweit sie sich mit den gleichzeitigen politischen
Fragen befaßt und über sie urteilt, ein wichtiges Stück der Publizistik. Sie wird
also zunächst einmal wie alle Publizistik zu behandeln sein. Man wird unter-
suchen, was für Urteile sie im allgemeinen und einzelnen abgibt, ob sie bestimmte
^
Nachrichten und Notizen 919
Anschauungskomplexe besonders häufig, besonders früh oder in einer beson-
deren Nuance ausdrückt. Man wird festzustellen versuchen, ob die Verfaaser
selbst an der politischen Bewegung aktiven Anteil genommen haben und nach
welcher Richtung. Aus alldem wird sich dann ein allgemeines Bild ergeben,
und die Möglichkeit, die einzelne Produktion einzuordnen.
Der Stoff, den der Verfasser sich ausgesucht hat, ist in der angedeuteten
Richtung besonders spröde, da es bei vielen anonymen Werken nicht leicht ist,
den Verfasser festzustellen, besonders bei solchen, die nicht auf die Bühne gekom-
men sind. Ebenso bietet die genaue Feststellung des Erscheinungstermins und
der Zeit Schwierigkeiten, in der sie abgefaßt worden sind. Der Verfasser hat in
keiner dieser Richtungen etwas getan. Er hat d s Problem, das Wentzcke in
musterhafter Weise in der „Kritischen Bibliographie der Flugschriften zur
deutschen Verfassungsfrage“ (Halle 1911) erörtert, wohl gar nicht gekannt.
Und dooh hätte er Versuche in dieser Richtung um so mehr machen müssen, als
sie Anhaltspunkte für eine weitere Aufgabe hätten geben können. Der Unterschied
dieser Publizistik zur gewöhnlichen der Zeitungsartikel oder Broschüren ist der,
daß in den poetischen Werken — besonders insoweit sie satirisch sind — in den
seltensten Fällen die auftretenden politischen Personen bei ihren richtigen Namen
genannt sind. Viele Einkleidungen sind ja deutlich, andere aber auch schwer zu
lösen. Nun wäre es für eine wirkliche innere Durchdringung des Stoffes, für
eine einschneidende Beurteilung der einzelnen Erzeugnisse aber doch von wesent-
lichem Werte, ja eine Hauptbedingung, diese Einkleidungen alle aufzulösen, soweit
es irgend möglich ist. Der Verfasser begnügt sich aber mit dem, was sich als
Resultat einer oberflächlichen Betrachtung aufdrängt; d. h. er hört auch hier
da auf, wo die Probleme anfangen. Bei dem Epos Athelstan von Karl Arend
z. B. stellt er S. 75 selbst fest, daß sich noch manche andere Berliner Persön-
lichkeiten aus der Verhüllung herausschälen ließen. Ja, warum tut er es nicht ?
Es müßten sich doch daraus Anhaltspunkte ergeben, ob der Verfasser selbst die
Ereignisse in Berlin miterlebt hat, oder ob er nur aus Zeitungen schópft. Eine
solche eingehende Betrachtung müßte dann natürlich auch die Frage aufwerfen:
Wie findet sich der Verfasser mit seinem Stoff ab? Ein Stück dieser Frage
behandelt der Verf. vorliegender Arbeit: er gibt an, ob das einzelne Werk von
dem liberalen oder konservativen Standpunkt geschrieben ist. Das ist ja leicht
festzustellen. Er teilt sogar einzelne Abschnitte seiner Arbeit so ein, daD er
erst die radikalen, dann die konservativen Erzeugnisse bespricht. An sich eine
mögliche Einteilung. Indem er sie aber selbst zerreißt durch die Obereinteilung
A. Epos, B. Drama, wird sie unfruchtbar. Noch schlimmer ist, daß der Verfasser,
wenn er besonders einseitige demokratische oder konservative Gesinnung
festgestellt hat, dies benutzt, um schulmeisterliche Bemerkungen anzuknüpfen.
Daa ist nicht seine Aufgabe. Die hátten vielmehr darin bestanden, nun zu fragen:
Welche Personen nimmt sich der demokratische Satiriker vor, welche der kon-
servative, wie behandelt dieser, wie jener die Ereignisse, wie urteilt dieser und
jener über die Gründe der Entstehung der Revolution, über das Scheitern des
Einheitswerkes usw. Da liegen wirkliche Probleme. Ein weiteres allerdings
recht schwieriges liegt in der Frage: Hat der Verfasser einzelne persönliche
Erfahrungen verallgemeinert, oder hat er allgemeine Beobachtungen typisiert.
Diese Frage gäbe dann die Grundlage zu einer eigentlichen, inneren Kritik.
990 Nachrichten und Notizen
Material ist dazu vorhanden, so z. B. in dem Meißner ungeschriebenen Stück:
Atta Trolls Sohn. Michel Troll hat als Burschenschafter nach Paris flüchten
müssen, er kehrt zurück, kommt ins Parlament und ist für die — Vereinbarung!
Das ist ein Typus, wenn man denkt an die gemäßigte Haltung von Eisenmann,
Behr, Jordan; ferner daran, daß so viele Burschenschafter, die unter Schikanen
und Verfolgungen hatten leiden müssen, doch zur erbkaiserlichen Partei ge-
hörten. Nichts von dem bei Dohn, auch keine Ansätze. Statt dessen nur
Urteile über gute Verse oder schlechte Verse. Gewiß ist die Frage der Technik
im weiteren Sinn, wozu auch die Gewandtheit in der Behandlung der Sprache
gehört, für den Literarhistoriker wichtig; es ist auch durchaus nicht zu tadeln,
daß der Verfasser hierauf eingeht, sondern nur, daß er hierbei stehen bleibt, nicht
zu einer mehr als gelegentlichen Beantwortung der Frage kommt: Was macht
der Dichter aus seinem Stoff, hat er Gestaltungskraft ?
Den Schluß einer nach solchen Gesichtspunkten durchgeführten Untersuchung
konnte dann ein Kapitel bilden, in dem der Wert dieser gleichzeitigen Publizi-
stik für die Zeitgeschichte, als Stimmungsbild, als etwaige Quelle für einzelne
Vorgänge hätte untersucht werden können. Denn es ist durchaus möglich, daB
auch ein Roman als geschichtliche Quelle dienen kann, man vergleiche nur die
Aufschlüsse, die L. Bechsteins Roman, Berthold der Student, an die Anfänge
der jenaischen Burschenschaft gibt.
Dafür, daB einige der hier erhobenen Forderungen nicht allzuschwer zu be-
friedigen gewesen wären, nur ein Beispiel: Dohn erwähnt S. 66 ein Gedicht
„Grypsiade“, das vom konservativen Standpunkt aus die Greifswalder Demo-
kratie des tollen Jahres schildert. Da zufällig ein ähnliches Epos vorliegt (Mena-
gerie), das mecklenburgische Zustände schildert, und da Mecklenburg und Vor-
pommern nicht allzuweit voneinander liegen, kommt er auf den Gedanken, daß
derselbe Dichter beide Werke verfaßt haben könnte. Hätte er sich nur das
Exemplar der Greifswalder Bibliothek geben lassen, oder die Angaben des
Katalogs dieser Bibliothek erbeten, so wäre ihm F. H. Voitus stud. med. als Ver-
fasser genannt worden. Voitus war, nach seiner Eintragupg in der Matrikel,
SS. 1848 u. WS., 1848/49 in Greifswald. Er hatte vorher 1 Jahr auf der Uni-
versität in Berlin und !/, Jahr auf der Pepiniere zugebracht. Voitus war der
Sohn eines Justiz-Amtmanns in Soldin in der Neumark und 1826 geboren.
Wenn man das kleine Werkchen durchliest, so freut man sich doch der feinen
Beobachtungsgabe des Studenten, man ist aber auch sicher, daß er nur seine
Beobachtung gestaltet und Gedichte über andere Gegenden nicht gemacht
haben kann. Das Exemplar der Greifswalder Universitätsbibliothek enthält
auch gleichzeitige Bleistiftnotizen über die meisten der behandelten Personen,
hätte also in den oben angedeuteten Werken herangezogen werden können.
Das Beispiel sei nur angeführt, um zu zeigen, wie man's machen muB — wie
man's hátte machen müssen.
Ganz übersehen hat der Verfasser F. Th. Vischers schwäbisches Lustspiel
„Nicht I a“ (Allotria von F. Th. Vischer, Stuttgart 1892, S. 313ff.). Es be-
handelt die unter dem Namen Franzosenfurcht bekannte Panik, die vier
Tage lang Baden und Württemberg in Schrecken hielt, und setzt durch einen
schwübischen Vikar und einen berlinischen Referendar sowohl Nord- und Süd-
deutsche als Konservative und Liberale in einen wirksamen Gegensatz; viel-
Nachrichten und Notizen 991
leicht das künstlerisch wertvollste Stück dieser ganzen Poesie — und das ist dem
Verfasser nun gerade entgangen.
Greifswald. Bergsträßer.
Thilo Krieg, Hermann von Tresckow. Berlin, E. S. Mittler u. Sohn,
1911. V u. 143 S. M. 4,—.
Der Coburger Archivar Dr. Krieg, dem wir schon einige Biographien von
Helden des Deutech-Franzósischen Krieges verdanken, hat uns in dem vor-
liegenden Buche das Lebensbild eines Mannes gegeben, der ein treuer Berater
Wilhelms L gewesen ist. Tresckow hatte in jungen Jahren, 1848—1850, in
Schleswig-Holstein gefochten, er war Adjutant des Generals von Bonin ge-
wesen, als dieser an der Spitze der schleswig-holsteinischen Truppen stand.
Er hat im folgenden Jahrzehnt im preußischen Generalstabe gedient, wurde
dann der preußischen Gesandtschaft in Paris zugeteilt und wurde gegen Ende
des Jahres 1856 Flügeladjutant Friedrich Wilhelms IV. Als der König bald
darauf schwer erkrankte, ist er ihm ein treuer Pfleger geworden. Nachdem
er zehn Jahre lang dem praktischen Dienste fern gestanden, trat er als Regi-
mentekommandeur in die Front zurück, doch wurde auch hier seine Tätig-
keit durch eine militärisch-diplomatische Sendung nach Warschau unter-
brochen, die längere Zeit in Anspruch nahm. Es galt, Beobachtungen zu ma-
chen über die Kriegführung der Russen gegen die aufständischen Polen und
das nötige Einverständnis zwischen dem russischen Hauptquartier und den
preußischen Behörden herzustellen. 1865 wurde er zum General befördert,
zum Chef der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegsmini-
sterium, zwei Monate später zum vortragenden Offizier im Militärkabinett
ernannt. In dieser Stellung hat er wichtigen Einfluß auf die Auswahl der Ge-
neräle gehabt, welche 1866 und 1870 unsere Heere leiteten. Im November 1870
wurde es ihm, der den größten Teil seiner Dienstzeit in der Adjutantur, im
Generalstabe, in höfischen und diplomatischen Wirkungskreisen verbracht
hatte, der eigentlich nur als Leutnant und als Regimentekommandeur in
der Front gestanden, vergönnt, an die Spitze der 17. Division zu treten.
Hier bewies er seine praktischen Fähigkeiten. Ruhmreich nahm er Anteil
an den Gefechten von Dreux, Loigny, Orléans, Beaugency und Le Mans.
Nach dem Feldzug befehligte er kurze Zeit die 19. Division, dann, von
1873 bis 1888, das 9. Armeekorps.
Siebenzig Jahre alt trat er in den Ruhestand. Er hielt den Zeitpunkt für
gegeben, als der junge Kaiser den Thron bestieg. Zwölf Jahre später starb er.
Tresokow hatte einst manche wertvolle Mitteilung gemacht, als Thilo Krieg
die Biographien von Doering und von Alvensleben schrieb. Desto mehr ist
zu bedauern, daB er über sein eigenes Leben so wenig Aufzeichnungen hinter-
lassen. Es sind wohl Gründe der militärischen Diskretion gewesen, die ihn
veranlaßten, so viele Geheimnisse mit ins Grab zu nehmen, die er als Chef
des Militärkabinetts erfahren. So ist es Thilo Krieg nicht leicht gefallen,
diese Biographie zu schreiben, aber doch ist es ihm gut gelungen, das Bild
des Mannes zu zeichnen, der in seinem altpreußischen, tapferen, pflichtge-
treuen und frommen Sinn vortrefflich in das Zeitalter Wilhelms I. pate.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
299 Nachrichten und Notizen
Schulze-Delitzsch Schriften und Reden Bd. V (Biographie, bearbeitet von
F. Thorwart, herausgegeben von Professor Ph. Stein) 359 S. Berlin 1913,
J. Guttentag.
Der Verfasser dieses Lebensbildes ist kurz vor Beendigung der Darstellung
gestorben. Er war Bankherr. Man wird sich also nicht wundern, wenn das
Werk mancherlei Zeichen des Dilettantismus trágt und Forderungen nicht er-
füllt, die die Wissenschaft stellen muß. Das Material ist mehr aneinander
gereiht, als verarbeitet, Schulze erscheint losgelöst von der allgemeinen, auch
von der Parteientwicklung. Er erscheint nur als Einzelperson. Mancherlei
Briefe der späteren Zeit werden leider nur in ganz kurzen Auszügen mitgeteilt;
es wäre zu wünschen, daß sie noch vollständig zugänglich gemacht würden.
Von besonderem Interesse sind Briefe von Rodbertus, von Freytag und vom
Adjutanten des Kronprinzen, ebenso ein Brief von Schulze über die Köthener
Zusammenkunft der Demokraten im Jahre 1849. Durch eine rein äußerliche
Kapiteleinteilung wird leider die Schilderung von Schulzes parlamentarischer
Tätigkeit in der Konfliktszeit zerrissen; Besonderheiten seiner Auffassung
sind nicht hervorgehoben, von der geschichtlichen Literatur werden nur ganz
allgemein bekannte Werke benutzt. Das Register ist für die Personennamen
sehr unvollständig, damit unbrauchbar. Fr. 3,50.
Greifswald. Bergsträßer.
Maurice Reclus, Ernest Picard. Paris 1912, Hachette. Fr. 3,5.
Picard ist ein typischer bürgerlicher Liberaler, mit starker Abgrenzung nach
links trotz demokratisch-republikanischer Grundanschauung. Dabei gehört
er zu der Richtung des Liberalismus, die durchaus nicht doktrinär ist, d. h. nicht
durchweg im Rechtestandpunkt die einzige Maxime des praktischen Handelns
sieht. Nach dem Staatsstreich vom 2. Dezember ist er einer von denen, die
den parlamentarischen Kampf nicht aufgeben, sondern ihn mit aller Energie
führen wollen. Seit 1857 ist er in der Deputiertenkammer als einer der ge-
wandtesten und sachkundigsten Oppositionellen. Seire Kritik der Regierung
ist um so wirksamer als sie speziell ist, vom Etat, von Einzelheiten der Verwal-
tung, von der Kommunalpolitik usw. ausgeht. Picard ist 1870 gegen den Krieg.
Er wird dann Mitglied des Ministeriums der nationalen Verteidigung als Finanz-
minister, und auch unter dem Gouvernement Thiers bleibt er zunüchst als Mini-
ster, bis er der konservativen Mehrheit weichen muß und auf den Gesandtschafts-
posten in Brüssel abgeschoben wird.
Der Verfasser vorliegender Biographie schildert dies alles — leider ohne das
Besondere genügend hervorzuheben und ohne seinen Helden in die Geschichte
seiner Zeit wirklich ganz hinein zu stellen. Auch die Entwicklung des Liberalismus
bleibt nur fragmentarisch angedeutet. Wertvoll ist eine größere Anzahl bisher
unveróffentlichter Briefe, die manchen einzelnen Vorgang — auch gerade aus
1870/71 — hell beleuchten. Die Arbeit ist eine Thése complementaire (Tou-
louse 1912) zu des Verfassers Hauptthese, die einen verwandten Gegenstand,
Jules Favre, behandelt. Auf letztere sei wegen mancher neuer Aufschlüsse
aufmerksam gemacht.
Greifswald, Bergstrà Der.
Nachrichten und Notizen 993
Karl Stählin, Der Deutsch-Französische Krieg 1870/71. Mit 18 Karten.
Heidelberg, Carl Winters Universitate Buchhandlung; 1912. VIII u. 215 S.
M. 3,—.
Es ist wirklich ein Genuß, dieses Buch zu lesen. Man hat wohl im ersten
Augenblick einiges Bedenken, ob es móglich ist, in wenig mehr als 200 Seiten eine
Geschichte des Krieges von 1870/71 zu schreiben. Aber es ist in der kurzen,
knappen Form doch das Wesentliche gegeben. Gerade weil es sich nur auf die
Hauptsachen beschränkt, wird es von denen mit Nutzen gelesen werden, die
nicht Spezialforschungen auf diesem Gebiet unternehmen, sondern sich ein Bild
von dem Gange des Krieges machen wollen. Ich möchte es besonders unseren
Studenten empfehlen.
Der Verf. sucht Freund und Feind gerecht zu werden. Nur an einer Stelle
möchte ich hier Widerspruch erheben. S.187 heißt es, daß die Deutschen
nach einem Wechsel der Angriffsfront und nach einem systematischen Angriff
gegen die Perchesforte vor Belfort zum Ziel gelangt sind, am 16. Februar
habe die noch 12000 Mann starke Besatzung unter Zuerkennung aller mili-
tärischen Ehren kapituliert. Hier liegt die Sachlage tatsächlich günstiger für
den heldenmütigen Verteidiger Belforte, den Obersten Denfert-Rochereau. Er
hat nicht, wie es in der Darstellung Stählins erscheint, kapituliert, weil er sich
nicht mehr wehren konnte, sondern er mußte die Festung den Deutschen aus-
liefern, weil Artikel I des Versailler Vertrages vom 15. Februar das anord-
nete. Wohl urteilt das deutsche Generalstabswerk?, „daß die Fortdauer der
Belagerung in kürzester Frist zu einem vollständigen Erfolge geführt haben
würde“, aber die Tatsache bleibt doch bestehen, daß der tapfere Oberst nur
auf Befehl seiner Regierung den Platz geräumt hat.
Ich hoffe, daß das Buch in recht viele Hände kommt und mit Nutzen ge-
lesen wird.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
J. B. Kissling, Geschichte des Kulturkampfes im Deutschen Reiche. I. A. des
Zentralkomitees für die Generalversammlungen der Katholiken Deutsch-
lands. I. Bd.: Die Vorgeschichte. Freiburg i. B. 1911. M. 6,50.
Der Verfasser des vorliegenden Werkes ist bereits bekannt als Herausgeber
der letzten Bände von Brücks Geschichte der katholischen Kirche im 19. Jahr-
hundert. Das sehr umfassend angelegte, auf drei starke Bände berechnete Werk
soll die katholisch-offiziöse Darstellung des Kulturkampfes werden. Gleichzeitig
sind Monographien über die Verhältnisse der einzelnen Diözesen in Arbeit, deren
Ergebnisse K. in den folgenden Bänden verwerten will.
Das Werk beginnt mit einer m. E. viel zu breiten Darstellung oder besser
Kritik der brandenburg-preußischen Politik gegenüber der katholischen Kirche
seit Johann Sigismund. K.will zwei Legenden zerstóren: die von der frühzeitigen,
weitgehenden Toleranz Preußens gegen seine katholischen Untertanen und die
von dem „historischen Recht“ des preußischen Staates auf Einmischung in
! Der Deutsch-Französische Krieg 1870—71. Redigiert von der kriegs-
geschichtlichen Abteilung des Großen Generalstabes. II. Teil, 1325.
® a. a. O. 1326.
994 Nachrichten uud Notizen
katholisch-kirchliche Dinge. Das Ergebnis ist, daß längst Bekanntes noch ein-
mal in strengkatholischer Beleuchtung dargestellt wird.
Berechtigt ist K.s Ausführlichkeit in der Schilderung der Verhältnisse nach
1815. Der einzige Hohenzoller, dessen Namen die Katholiken Preußens „immer
mit ehrfurchtsvollem Dank nennen werden“, ist natürlich Friedrich Wilhelm IV.
Die Führer der katholischen Bewegung in Deutschland werden teilweise über-
schwenglich verherrlicht. Inwiefern Geissel sich ein „großartiges Verdienst“
erworben hat, weil er die Würzburger Bischofsversammlung im Oktober 1848
arrangierte, kann K. nicht nachweisen ; ebensowenig, worin die „unvergänglichen
Verdienste'* bestehen, die sich die Jesuiten durch das Abhalten von Volksmis-
sionen in Deutschland nach 1848 erworben haben sollen. Nach K.s Ansicht haben
die letzteren „warm pulsierende Religiösität wiederum in den breitesten Volks-
schichten geweckt“, während wir doch wissen, daB sogar die den Katholiken
so günstig gesinnte Regierung Friedrich Wilhelms IV. gegen die Volksmissionen
durch die Raumerschen Erlasse 1852 einschreiten mußte. Die aus Opposition
gegen diese Erlasse sich bildende „Katholische Fraktion“ im Preußischen Ab-
geordnetenhause ist zu kurz behandelt, ebenso später die Entstehung des Zen-
trums. Die parteigeschichtlichen Teile der Darstellung zeigen den Verf. über-
haupt nicht von seiner stárksten Seite.
Besonders interessiert natürlich die Behandlung Bismarcks. Vieles, was
K. über dessen Religiosität sagt, ist richtig. Anzuerkennen ist, daB K. un-
umwunden zugibt, daß die ältere katholische Auffassung, Bismarck habe schon
vor und während des Krieges 1870/71 weitgehende Pläne zur Bekämpfung der
katholischen Kirche gehabt, ganz unhaltbar ist. K. stellt Bismarcks Haltung
gegen die katholische Kirche bis 1871 als unbefangen, ja freundlich hin und folgert
den Umschwung aus dem notwendigen Freundschaftsbündnis mit den Liberalen.
Als Abschluß des 1. Bandes werden die Vorboten des Kulturkampfes in
Bayern, Baden und Hessen behandelt. Unrichtig ist m. E. die Behauptung,
daB die Hilfsbedürftigkeit des bayrischen Liberalismus (wegen des Kanzelpara-
graphen!) „eine der wichtigsten wahren Ursachen“ des Kulturkampfs gewesen
sei. Die Bedeutung der Vorgünge im badischen Kulturkampf für Bismarcks Hal-
tung scheint K. ebenfalls zu überschützen.
Der Verf. macht aus seinen gutkatholischen Überzeugungen kein Hehl. Das
wird ihm niemand verübeln. Aber er versteht es nicht, sich von konfessionellen
Einseitigkeiten freizuhalten. Infolgedessen erscheinen alle die einzelnen Ereig-
nisse aus den Jahren 1871 und 1872, die den Anfang des Kulturkampfes bedeu-
ten: die Adreß- und die Grundrechtsdebatte, die Aufhebung der katholischen
Abteilung usw., immer in ausgesprochen katholischer Beurteilung. Wenn also
auch K.s Werk manches Neue und Interessante bringt und noch verspricht,
so ist doch nach diesem Anfang eine unbefangene Würdigung des eigentlichen
Kulturkampfes von ihm nicht mehr zu erwarten.
Leipzig. Karl Zuchardt.
Oswald Schneider, Bismarcks Finanz- und Wirtschaftspolitik. Eine
Darstellung seiner volkswirtschaftlichen Anschauungen. (Schmollers
Forschungen, Heft 166.) München und Leipzig 1912. XV u.276 S. M. 7,—.
Der Verfasser schließt sein Werk mit den Worten W. v. Humboldts über
Nachrichten und Notizen 225
Kant: „ Einiges, das er zertrümmert hat, wird sich nie wieder erheben. Einiges,
das er gegründet hat, wird nie wieder untergehen, und was das Wichtigste
ist, er hat eine Reform (18791) gestiftet, wie die gesamte Geschichte wenig
ähnliche aufzuweisen hat.“ Aus diesem Zitat ergibt sich klar, wie sehr der
Verfasser geneigt ist, die Bedeutung des Übergangs vom Freihandel zum
Schutzzollsystem für die deutsche Volkswirtschaft zu überschätzen. Ja,
seine ganze Darstellung gipfelt darin, daB es Bismarcks „größtes Verdienst“
gewesen sei, die Gefahren des herrschenden Manchestertums rechtzeitig er-
kannt zu haben. Bei einem Schüler Schmollers ist diese Haltung nicht ver-
wunderlich. Erfreulicherweise aber verführt sie den Verfasser nicht auch
anderen wirtschaftspolitischen Maßregeln Bismarcks gegenüber zur Kritik-
losigkeit.
Die Arbeit befuht nicht auf neuen Quellen. Sie ist eine geschickte Zu-
sammenstellung auf Grund des gedruckt vorliegenden Materials, das ja außer-
ordentlich umfangreich und meist noch nicht systematisch durchgearbeitet
ist. Besonders verdienstlich ist, daB Schn. auch Zeitungen in ausreichendem
MaBe als Material herangezogen hat.
Der Verfasser meint, es sei unmöglich, die einzelnen Gebiete der Wirtechafta-
politik Bismarcks gesondert darzustellen. Damit mag er bis zu einem hohen
Grade recht haben. Man könnte sogar — gerade bei der Behandlungsart
Schn.s — noch weiter gehen und sagen: Die Wirtschaftspolitik dürfe auch
nicht von der übrigen Politik Bismaroks losgetrennt werden. Und in der
Tat vermißt man öfters in der Darstellung Schn.s ein deutliches Sich-Ab-
heben auf dem Hintergrund der Gesamtpolitik Bismarcks. Besonders leiden
unter diesem Mangel die Jahre 1878/79, die naturgemäß im Mittelpunkt
stehen. Beispielsweise will der Verfasser den Einfluß von Bismarcks Finanz-
politik auf den Verlauf des Kulturkampfes nicht zugeben.
Es läßt sich überhaupt bezweifeln, ob die ganze Problemstellung Schn.s
die wirklich fruchtbringende ist — daB námlich Bismarck in den Mittelpunkt
der Darstellung gerückt wird. Wäre es nicht gewinnbringender gewesen, 80,
wie es kurz nach Schn. Gerloff getan hat, die Reichsfinanzen in den Mittel-
punkt zu stellen und von diesem festen Boden aus Bismarcks Finanzpolitik
zu beurteilen ?
Entschieden zu dürftig sind bei Schn. die Verhältnisse des Norddeutschen
Bundes und die Entstehung der Reichsverfassung weggekommen. Das, was
die Grundlage der gesamten Finanzpolitik im Deutschen Reiche wurde, durfte
keinesfalls vernachlässigt werden.
Die parteipolitischen Erörterungen Schn.s gehören ebenfalls nicht zu den
stärksten Partien seines Buches. Doch ist ganz richtig dargestellt, daB Bis-
marck das schließliche Scheitern seiner Finanzpolitik (vor allem auch in
Preußen) nächst seiner eigenen Starrheit in manchen Fragen (Tabaksmonopol,
Abneigung gegen direkte Steuern) doch wesentlich seiner Haltung gegen die
nationalliberale Partei verdankt. Durch den allzu lebhaften Wunsch, dem
gemäßigten Liberalismus den TodesstoB zu versetzen, beraubte er sich selbst
einer unentbehrlichen Hilfe im Parlamente.
Mit Dank zu begrüßen ist die Berücksichtigung der Eisenbahnpolitik
Bismarcks. Etwas wesentlich Neues bietet freilich der Verfasser hier so wenig
Histor. Vierteljährschrift. 1916. 1/3 15
226 Nachrichten und Notizen
wie in den anderen Teilen seines Werkes. Das war auch offenbar seine Abeicht
ger nicht. Man muß trotz aller Ausstellungen anerkennen, daß Schn. doch
ein abgerundetes Bild von Bismarcks Finanz- und Wirtechaftspolitik, wie
wir es bisher noch nicht besaßen, gelungen ist. Und so vermehrt sein Buch
die Bismarckliteratur nicht nur, sondern bereichert sie auch.
Leipzig. Karl Zuchardt.
Die allgemeinen Grundlagen der Kultur der Gegenwart von W.
Lexis, Fr. Paulsen (t), G. Schóppe, A. Matthias, H. Gaudig, G. Kerschen-
steiner, W. v. Dyck, L. Pallat, K. Kräpelin, J. Lessing (t), O. N. Witt,
G. Göhler, P. Schlenther, K. Bücher, R. Pietschmann, F. Milkau, H. Diels.
Zweite, verbesserte und vermehrte Auflage. 1912, Berlin u. Leipzig. Druck
u. Verlag von B. G. Teubner. XIV u. 716 S. gr. 8°. Geh. M. 18,—, geb.
in Leinwand M. 20,—. Auch unter dem Titel: Die Kultur der Gegen-
wart. Herausgegeben von Paul Hinneberg. Des Gesamtwerkes Teil 1,
Abteilung 1.
Wie sehr der wichtige Grundfragen behandelnde Band einem Bedürfnis
entsprach, beweist die schnell notwendig gewordene neue Auflage. Außerlich
ist sie um 50 Seiten gewachsen, nach der Seite des Inhalts bietet sie wertvolle
Ergünzungen und Erweiterungen. Neu hinzugekommen ist der Abschnitt von
Walther v. Dyck über Technische Museen, der zunächst die geschichtliche Ent-
wioklung, dann die Aufgaben und Einrichtung schildert. Eingehend wird das
1%3 von Oskar von Miller in München gegründete Deutsche Museum berück-
siohtigt, mit dem für Deutschland ein gemeinsamer Sammelpunkt naturwissen-
schaftlicher und technischer Arbeit geschaffen wird. An der Verwirklichung
des umfassenden Planes arbeiten mit seinem Begründer die besten Kräfte der
Industrie, der Technik, der Gelehrtenwelt. Fürst wie Arbeiter, Fachmann
und Laie verfolgt mit lebhaftem Anteile die Entwicklung. — Eine wesentliche
Erweiterung hat K. Büchers sachkundiger Beitrag über das Zeitungswesen er-
fahren. Sein III. Kapitel über das moderne Zeitungswesen zerfällt jetzt in die
inhaltreichen Abschnitte: 1. Die Ausweitung des Stoffbereichs, 2. Die Organi-
sation der Stoffgewinnung, 3. Die Anonymität der Presse, 4. Die Verbreitung
der Zeitungen. Zentralisation und Dezentralisation, 5. Wirkungen des Zei-
tungswesens, aus denen besonders die Ausführungen über Presse und öffentliche
Meinung, sowie der Nachweis, daß die Presse nicht die öffentliche Meinung
macht, hervorgehoben seien. Zur Literatur ist jetzt O. Kippenbergs Artikel
„Theologische Zeitungen“ in dem eben erschienenen 24. Bande von Haucks
Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche nachzutragen. —
Auch die pädagogischen Artikel sind sorgfältig durchgesehen und mehrfach
umgearbeitet worden. H. Gaudigs Beitrag über das höhere Mädohenschul-
wesen zerfällt jetzt in die beiden Teile: Zur Geschichte der höheren Mädohen-
schule und: Das Mädohenschulwesen der Zukunft. Für sie wird nach des Ver-
fassers Ansicht entscheidend sein, „ob man den Mut zum Ideal haben wird.
Das Ideal aber, auf das hin jede höhere Bildung und mithin auch alle höhere
Frauenbildung organisiert werden muß, ist die Persönlichkeit.“ Auch G.
Bohóppa hat in seinem Aufsatze über das Volksschulwesen den Abschnitt
über die Geschichte der Volksschule auf Grund der neuesten Arbeiten stark um-
P Nachrichten und Notizen 227
gestaltet, aber auch die Volksschule der Gegenwart eingehender behandelt.
— Der Band wird sich in der neuen Gestalt als ein zuverlässiger Führer durch
die vielverschlungenen Bildungswege unserer Zeit bewähren, um so mehr als
die Literaturangaben sorgsame Auswahl an den Tag legen.
Leipzig. Georg Müller.
Hohbenzollernjahrbuch. Forschungen und Abbildungen zur Geschichte
der Hobenzollern in Brandenburg-Preußen. 17. und 18. Jahrg. Berlin und
Leipzig 1913 und 1914, Giesecke u. Devrient. 250 S. 4°. je M. 20,—.
Den 1". Band eróffnet ein von Reinhold Koser mit einem kurzen Vorwort
eingeleiteter Aufsatz Paul Seidels Die Insignien und Juwelen der preuBischen
Krone, der dem Kaiser am 15. Juni 1913 als Festschrift überreicht worden
ist. Es folgt eine kleine Untersuchung aus der Feder des Oberbibliothekars
des Reichsmarineamte Kapitän z. S. Johann Friedrich MeuB über die 1843
von Friedrich Wilhelm IV. eigenhändig entworfene preußische Königsflagge
und die Rede, die Otto Hintze am 16. Juni zur Feier der 25 jährigen Regierung
Wilhelms IL in der Aula der Berliner Universität gehalten hat — letztere
eine höchst anziehende Betrachtung dieses Vierteljahrhunderts unter dem
Gesichtspunkt, daß in Technik und Verkehr, in Kunst und Weltanschauung,
im Wirtschaftsleben wie in den Beziehungen der Völker und Staaten unter-
einander große weltbewegende Veränderungen sich vollziehen, die in ihrer
Gesamtheit eine neue, die imperialistische Epoche im Leben der Menschheit
und auch unseres eigenen Volkes bedeuten; speziell interessiert besonders
die Mitteilung, daß der Kaiser ein ihm unmittelbar nach dem Tode seines
Vaters übergebenes politisches Testament Friedrich Wilhelms IV. vernichtet
hat, das „eine in den stärksten und beweglichsten Wendungen gehaltene Mah-
nung enthielt, die Verfassung noch vor der Beeidigung umzustoßen“, ein Testa-
ment, das jedem Thronfolger beim Regierungsantritt vorgelegt werden mußte.
Hermann Granier veröffentlicht das im Juli und August 1813 geschriebene
Feldzugstagebuch dieses noch über seinen Tod hinaus Unheil planenden
Hohenzollern sowie Partien aus dem Briefwechsel des Kronprinzen Friedrich
Wilhelm und des Prinzen Wilhelm mit ihrer Cousine Prinzessin Friederike
von Preußen während der Freiheitskriege 1813—1815; ersteres läßt den Leser
wesentlich tiefer in die Seele Friedrich Wilhelms IV. blicken als die von ihm
und seinem Bruder mit ihrer Spielkamaradin geführte Korrespondenz. „Aus
den Briefen der Königin Sophie Dorothea" bringt Hans Droysen, hie und da
in der Mitteilung von Belanglosem wohl auch etwas zuweit gehend, Auszüge,
die über die Kinderjahre Friedrichs des Großen, über das Gattenverhältnis
seiner Eltern von 1706 —1730 und über die Pläne des Soldatenkönigs zur
Verheirstung seiner Tochter Wilhelmine 1729—1733 wertvolle Aufschlüsse
geben. Die Darstellung in den Memoiren der Markgräfin von Bayreuth wird
dadurch aufs neue ergänzt und berichtigt. Bogdan Krieger handelt in dem
3. und letzten Teil seines Aufsatzes „Lektüre und Bibliotheken Friedrichs
des Großen‘ über die Vorleser des Königs Darget, de Prades, de Catt, Duval
Pyrau, Le Bègue und Dantal; in dem sich daran anschließenden Gesamt-
katolog der Bibliotheken Friedrichs des Großen nehmen die Titel der Werke
der französischen Literatur noch mehr Raum ein als die der 16 folgenden Ab-
15*
998 Nachrichten und Notizen
teilungen; die deutsche Literatur ist darin fast ebenso spärlich vertreten
wie die spanische und portugiesische, die orientalische und chinesische. Auf
Grund gedruckter Quellen und noch unbekannter Berliner und Charlotten-
burger Akten schildert Melle Klinkenborg „die Stellung des Hauses Fincken-
stein am preuBischen Hofe im 17. und 18. Jahrhundert"; er zeichnet nach
kurzer Charakteristik älterer Mitglieder dieser schon im Ordenslande zu großer
wirtechaftlicher und politischer Macht gelangten Familie Lebensbilder von
dem 1735 gestorbenen Generalfeldmarschall Grafen Albrecht Konrad Finck
von Finckenstein, seit 1704 militärischem Berater und Gouverneur Friedrich
Wilhelms L und seit 1718 Oberhofmeister Friedrichs des GroBen, und von
seinem ebenso frommen und feingebildeten dritten Sohne, dem Staateminister
Karl Wilhelm, der seit 1749, zunächst gemeinsam mit dem Grafen Podewils
über ein hflbes Jahrhundert die auswärtigen Angelegenheiten erledigt hat;
einige Schlaglichter fallen auch auf die anderen drei Söhne des Feldmarschalls,
während die beiden Söhne des Ministers, der infolge des Müller-Arnoldschen
Prozesses 1779 als Präsident der Neumärkischen Regierung aus dem Staate-
dienst geschiedene Friedrich Ludwig Karl und sein jüngerer der Landwirt-
schaft treugebliebener Bruder, sowie ein Enkel des Ministers, der 1811 in Wien
gestorbene preußische Gesandte am Kaiserhofe Karl Friedrich Alexander,
nur eben erwähnt werden. Der Feldmarschall Albrecht Konrad Finok von
Finckenstein, für seine in der Schlacht bei Malplaquet bewiesene Tapferkeit
vom Kaiser in den Reichsgrafenstand erhoben, hat zwischen 1716 und 1720
auf den von ihm erworbenen Habersdorfschen Gütern im heutigen Westpreußen
das imposante Schloß Finckenstein vermutlich durch John von Collas bauen
lassen — hat das vielleicht Friedrich Wilhelm L mitveranlaßt zu der bekannten
Warnung in seinem politischen Testament von 1722: „Auf die Finokische
und Donaische Familie mus mein Successor ein wachsahmes auge hahben,
sonsten sie mit mein Successor mit Regiren werden und die beide fammilien
die alte Preußische Polnische Privilegia noch im hertzen hehgen, das seit
versichert ?
Zu den Miszellaneen hat Hermann Granier einen Aufruf Schills an die
Westfalen vom April 1809 beigesteuert, der Herausgeber Paul Seidel einen
Bericht über das Leichenbegüngnis Friedrich des Großen und einige Nach-
richten über die von Burkart Tschudi in London erbauten Klaviere dieses
Königs, Melle Klinkenborg eine Untersuchung über Politik und Zufall bei
den Majestätssiegeln der hohenzollernschen Kurfürsten und Könige. Klinken-
borg macht glaubhaft, daß, nachdem Friedrich L und II. nach Art der zeit-
genössischen weltlichen Fürsten ein prächtiges Reitersiegel geführt hatten, das
von Joachim L und IL, Johann Georg und Johann Sigismund benutzte
Thronsiegel von demselben Stecher geschnitten ist, von dem auch das des
Erzbischofs Albrecht von Mainz (des Bruders Joachims I.) stammt und daB
Johann Sigismund daneben als Erbe des Herzogtums Preußen ein neues, sehr
feines Reitersiegel aufbrachte; Georg Wilhelm, sein Sohn und sein Enkel
sind dann wieder zu Thronsiegeln zurückgekehrt; Friedrich Wilhelm I. ver-
warf es als überflüssigen Luxus; Friedrich der Große ließ 1741 noch einmal
ein Reitersiegel anfertigen, das auch für die seiner beiden Nachfolger als Vor-
bild diente.
—̃ —e—
Nachrichten und Notizen 999
Beigegeben ist diesem Jahrgang ein mit Reproduktionen der Abbildungen
geschmücktes Inhaltsverzeichnis der bisher erschienenen 17 Bände des Hohen-
zollernjahrbuchs; es bringt zunáchst Inhaltsangaben der einzelnen Jahrgünge
und sodann ein alphabetisches Namen- und Sachregister von Band I—XVII.
Der Feier der 500 jährigen Herrschaft der Hohenzollern in der Mark Branden-
burg hat der 18. Jahrgang des Hohenzollern-Jahrbuchs (Forschungen und Ab-
bildungen zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen, herausg.
von Paul Seidel, Berlin u. Leipzig 1914. 49. XXI, 241 S.) dadurch Rechnung
getragen, daB es im Eingang die Ansprache wieder abdruckte, die Kaiser Wil-
helm II. am 30. Mai 1912 im Rathaus zu Brandenburg bei Gelegenheit der
Enthüllung eines Brunnens mit dem Reiterdenkmal Friedrichs L gehalten hat,
— dem Weltkriege dadurch, daß er einen großzügigen Aufsatz über „Ursprung
und Bedeutung des gegenwärtigen Krieges‘ aus der Feder Otto Hintzes brachte,
der sich inhaltlich ziemlich deckt mit den einige Wochen später in dem Buche
„Deutschland und der Weltkrieg‘ erschienenen beiden Essais Hermann Onckens
„Die Vorgeschichte und der Ausbruch des Krieges“; Oncken hat den persön-
lichen Anteil der daran mitéchuldigen Politiker noch etwas schärfer abzu-
grenzen versucht — ob immer ganz zutreffend, kann erst in ferner Zukunft das
Studium der Akten lehren —, jedenfalls beurteilt Hintze die universalgeschicht-
liche Bedeutung des gewaltigen Ringens richtig, wenn er sagt: „es handelt
sich in diesem Weltkriege um eine neue Verteilung der Macht in der erweiterten
Staatengesellschaft, welche jetzt die ganze Oberfläche unseres Planeten umfaßt“.
Aus dem Nachlaß Reinhold Kosers, dem der Herausgeber Paul Seidel als be-
sonders rührigen Mitarbeiter des Hohenzollern-Jahrbuchs einen kurzen Nachruf
widmet und den Gustav Berthold Volz als Geschichtschreiber Friedrichs
des Giroßen eingehend würdigt, wird ein Aufsatz abgedruckt, „Der Große Kur-
fürst und Karl X. von Schweden“; es ist ein auf Grund bekannter Akten
gegebener Überblick über die Beziehungen der beiden Monarchen zueinander
vom Ausbruch des schwedisch-polnischen Krieges bis zum Vertrage von Wehlau.
„Ein holländisches Huldigungsgedicht auf den Großen Kurfürsten“, das 1685
der aus Holland gebürtige kurfürstliche Admiralitätsrat Johann Clefman
seinom Herrn und der Kurfürstin dargebracht hat, veröffentlicht der Admiral-
stabssekretär und Marineoberzahlmeister a. D. Christoph Voigt; es ist eine
schwülstige, aber gutgemeinte Geburtstagshuldigung der jungen brandenbur-
gischen Marine; sie gibt Voigt Gelegenheit, daran einige Bemerkungen über die
in dem Poem unter ihrem richtigen oder einem Decknamen aufgeführten
Schiffe und ihre Taten zu knüpfen. Über „die Verwandtschaft der Häuser
Hohenzollern und Württemberg‘ unterrichtet den Leser mit bekannter Zuver-
lassigkeit Georg Schuster; sechs Konsanguinitätstafeln und eine Übersichts-
tafel erleichtern das Eindringen in diese genealogischen Beziehungen. „Aus
den Briefen der Königin Dorothea“, zumeist an Friedrich den Großen, bringt
Hans Droysen einige zum Teil recht interessante Exzerpte — besonders auf
das Verhältnis Friedrich Wilhelms L zu seinem Sohn und das Hofleben am Ende
der 30 er Jahre fallen beachtenswerte Schlaglichter — außerdem hat Droysen
noch in den Miszellaneen die Eintragung des Oberzeremonienmeisters v. Besser
m das Hofjournal über die Geburt und die Taufe Friedrichs des Großen abge-
druckt. „Aus den Briefen König Friedrich Wilhelms III. an seine Tochter
230 Nachrichten und Notizen \
Prinzessin Charlotte“ hat Paul Bailleu diejenigen ausgewählt, die Beachtung
verdienen; die Feldzugsbriefe 1813, 14 und 15 gibt er vollständig, die der späteren
Jahre bis 1826 nur zum Teil; sie zeugen von dem festen Gottvertrauen des
Königs, seiner großen Liebe zu den Kindern und zu seiner unvergeßBlichen Ge-
mahlin, aber auch von starkem Eigenwillen und Stolz: „Du schriebst mir un-
längst wieder über die unglücklichen Liebesverhältnisse von Fritz und Wil-
helm. Weshalb soll ich Dir aber darüber mehr sagen als was Du schon weißt?
Ich sollte denken, daß Du hinlänglich meine väterlichen Gefühle kennen mußt,
um überzeugt zu seyn, daß ich gewiß alles thue, was in meinen Kräften steht,
um die so höchst bedeutenden Hindernisse aus dem Wege zu räumen, die sich
beiden Verbindungen entgegenstellen, daB ich aber noch immer nicht weiß,
wie dies alles enden soll, da ich doppelte Pflichten in dieser Hinsicht vor Augen
haben muß“ (18. Mai 1823) und: „Karl ist der Einzige meiner Söhne, der eine
Wahl getroffen hat, wie sie seinen VerháltniBen angemessen ist“ (18. April 1825).
,Aus dem Briefwechsel des Kronprinzen Friedrich Wilhelm und des Prinzen
Wilhelm mit ihrer Cousine Prinzessin Friederike von PreuBen wührend der
Freiheitskriege“ bringt Hermann Granier die des Jahres 1815 zum Abdruck; der
interessanteste ist wohl der des Prinzen Wilhelm aus Paris vom 23. Juli über
den „abgetretenen großen Acteur" Napoleon: „er ist zwar nach dem Fort
St. Georg in Schottland gebracht, aber wenn er will, und das wird er gewiß,
so wird er schon loskommen; beim Einschiffen hat er zu den Umstehenden
gesagt: à revoir". In die Regierungszeit dieses Hohenzollern führt uns Graniers
anderer Aufsatz: „Die Aquarell-Sammlung Kaiser Wilhelms I. Ein Beitrag
zu seiner Lebensgeschichte. Fortsetzung V“; er gibt historische Erläuterungen
zu den Ende der 70er und in den 80er Jahren entstandenen Bildern, von denen
Reproduktionen beigegeben werden. Mehr an den Kunsthistoriker wenden sich
die Aufsätze von Georg Lenz „Kriegsandenken der Königlichen Porzellanmanu-
faktur zu Berlin“ und von Paul Seidel „die Mosaiken der SchloBkapelle zu Posen“;
„über Augengläser und optische Instrumente im Hohenzollernmuseum" berichtet
der Geheime Medizinalrat Professor Dr. Richard Greeff; als Miscellanea ver-
öffentlicht der Greifenberger Gymnasialdirektor Martin Wehrmann „einige
päpstliche Indulgenzbriefe für Angehörige des Hohenzollernhauses" aus den
Jahren 1352 bis 1399 und der Herausgeber als „eine Erinnerung an den ersten
Frauenverein 1813“ den Aufruf der Schwägerin Friedrich Wilhelms III., der
Prinzessin Marianne von Preußen (Gemahlin des Prinzen Wilhelm), an alle
preußischen Frauen, mitzuhelfen zur Rettung des Vaterlandes, und eine Be-
schreibung des Großfoliobandes, den der im März 1813 gegründete Frauen-
verein der Prinzessin 1819 beim Rechnungsabschluß schenkte; der ganze Erlös
der Sammlung hatte ungefähr 90 000 Taler betragen. Auch die Ausstattung
dieses 18. Bandes des Hohenzollernjahrbuchs ist wieder die gewohnte glänzende ;
zwei photographische Aufnahmen Reinhold Kosers. von der Berliner Firma
Rudolf Dührkoop werden den Fachmann ganz besonders interessieren.
Berlin. Paul Haake.
Nachrichten und Notizen 931
Personalien. Ernennungen und Beförderungen, Akademien und
Kommissionen: Die Akademie der Wissenschaften in Heidelberg wählte den
o. Professor der alten Geschichte Dr. Ernst Fabricius in Freiburg i. B.
zum o. Mitglied. l
Die Badische historische Kommission wählte den o. Professor der Ge-
schichte Dr. Felix Rachfahl in Freiburg i. B., den Archivar Dr. Frits
Frankenhausen am Generallandesarchiv in Karlsruhe und den Archiv-
direktor am Bezirksarchiv für das Unterelsaß Dr. Hans Kaiser in Straß-
' burg zu o. Mitgliedern. Die Römisch-Germanische Kommission des Kais.
Deutschen Archäologischen Instituts zu Frankfurt a. M. wählte den Direktor
des Provinzialmuseums in Trier Professor Dr. Emil Krüger und den o.
Professor der Archäologie in München Dr. Paul Wolters zu Mitgliedern.
Universitäten und Technische Hochschulen: Der o. Professor der Ge-
schichte Dr. Robert Holtzmann in Gießen wurde zu gleicher Stellung
nach Breslau, der ao. Professor Fritz Vigener, Mitherausgeber der
bist. Ztschr., als Nachfolger Holtzmanns nach Gießen, der Professor der
alten Geschichte Dr. Wilhelm Weber in Groeningen nach Frankfurt, der
o. Professor der Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule in Darm-
stadt Dr. Wilhelm Pinderals Ordinarius nach Breslau, der o. Professor des
römischen und bürgerlichen Rechts Dr. Ernst Rabel in Göttingen nach
Mänchen, der Privatdozent der Kunstgeschichte Dr. Paul Hartmann in
Straßburg als Ordinarius an die Technische Hochschule in Darmstadt berufen,
Zu Ordinarien ernannt wurden der ao. Professor der Kirchengeschichte
der katholischen theologischen Fakultät in Tübingen Dr. Karl Bihlmeyer,
der ao. Professor der neueren Kunstgeschichte in Graz Dr. Hermann Egger,
der ao. Professor der Völkerkunde Asiens Dr. Lucian Scherman, Direktor
des ethnographischen Museums in München.
Zu Honorarprofessoren befördert wurden der Direktor des Münzkabinetts
Dr. Georg Habich und der Konservator des Münzkabinetts Dr. Heinrich
Buchenau, beide in München.
Zu &o. Professoren wurden ernannt die Privatdozenten der Geschichte
Dr. Adolf Rapp in Tübingen, Dr. Wilhelm Bauer in Wien, Dr. Bern-
hard Schmeidler in Leipzig, Dr. Veit Valentin und Dr. Gustav Wolf,
beide in Freiburg i. B.
Es habilitierten sich: Dr. Otto Stowasser (Historische Hilfswissen-
schaften) in Wien, Dr. Robert Mielke (Geschichte der dórflichen Siedlungen)
an der Technischen Hochschule in Charlottenburg und der bisherige Privat-
dozent in Leipsig Dr. A. Gerlach (Staatswissenschaften) in Kiel. :
Archive: Zum Generaldirektor der Königl. Preußischen Staatsarchive
und Direktor des Geheimen Staatsarchivs in Berlin wurde Professor Dr.
Paul Kehr, zum Direktor des Königl. Bayerischen Allgemeinen Reichs-
arehivs in München der Geheime Haus- und Staatsarchivar Dr.
Georg Maria Jochner, zum Geheimen Staatsarchivar Dr. Joseph
Huggenberger und zum Geheimen Hausarchivar Dr. Joseph WeiB
ernannt. An Stelle des in den Ruhestand tretenden Generals v. Woinowich
wurde Generalmajor Max Ritter v. Hoen zum Direktor des k. u. k. Kriegs-
239 Nachrichten und Notizen
archivs bestellt. Archivar Dr. Melle Klinkenborg in Berlin wurde zum
Geheimen Staatearchivar befórdert.
Frl. Dr. Luise v. Winterfeld in Köln wurde zum Direktor des
städtischen Archivs von Dortmund gewählt.
Todesfälle: Wieder hat uns der Krieg eine Reihe jüngerer Forscher
entrissen, deren Tod nicht nur das Vaterland sondern auch die Wissenschaft
beklagt.
Am 80. September 1915 ist der Assistent am Kunsthistorischen Institut
su Berlin Dr. Hermann Brandt der schweren Verwundung erlegen, die
er in der Champagneschlacht am 25. September empfangen hatte. 1912
war die Schrift „Die Anfänge der deutschen Landschaftsmalerei im 14. und
15. Jabrhundert‘ erschienen, 1918 das Buch „Goethe und die graphischen
Künste", Der 28jährige berechtigte zu den schönsten Hoffnungen.
Es fiel am 22. Mai 1916 der ao. Professor der Kunstgeschichte an der
Kunstakademie in München Dr. Fritz Burger im Alter von 88 Jahren.
Er verfaßte zahlreiche Schriften und Untersuchungen namentlich zur Ge-
schichte der italienischen Kunst und war der Heraurgeber des seit 1918
erscheinenden Handbuchs der Kunstgeschichte.
Ende Mai fiel auch der Kunsthistoriker Dr. Curt Freise im Alter von
39 Jahren, bekannt durch seine Studien über Coggiole, das Breviarium
Grimani und Rembrandts Handzeichnungen.
Im Juni fiel in den Kämpfen in Flandern der Historiker Dr. Martin Nell.
Ebenfalls im Juni starb der Historiker Dr. Theodor Hirschfeld im
Lasarett in Wilna.
Am 15. Juli fiel der fürstlich Lówensteinsche Archivar in Wertheim
Dr. Hans Walter im Alter von 38 Jahren.
Am 22. Juli 1916 fiel im Kampf fürs Vaterland der Privatdozent für
Geschichte an der Universitát Frankfurt a. M. Wilhelm Ohr. In Wien
1877 geboren, studierte er in Halle, Berlin und Leipzig Geschichte. Als er
von Scheffer-Boichorst nach Leipzig kam, wurde er auf ein Gebiet gewiesen,
auf dem er den Zusammenhang tiefer Geistesbewegungen und politischer
Bestrebungen beobachten konnte. Seine Dissertation „Der Karolingische
Gottesstaat in Theorie und Praxis“ 1902, seine Tübinger Habilitationsschrift
„Die Kaiserkrönung Karls des Großen“ 1904 sind geistvoll und scharfsinnig,
sie lassen mitunter philologische Peinlichkeit vermissen, aber sie sind un-
gemein flott geschrieben und von einem wirklich originellen Geist diktiert.
Mag man auch die „Ovationstheorie“ nicht annehmen, reiche und zugleich
angenehme Anregung wird man dieser und allen Schriften Ohrs verdanken.
In Tübingen war Ohr mit der Bearbeitung der Landtagsakten beschäftigt;
eine Reihe von Veróffentlichungen zur württembergischen Geschichte steht
damit im Zusammenhang. Das befriedigte ihn nicht auf die Dauer, in
seinem Wesen klang eine starke publizistische und journalistische Saite.
Wissenschaft und politisches Wissen glaubte er nicht vereinigen zu können,
er gab die Dozentur auf und ging nach München. Mit Sigmund Günther
gründete er den Nationalverein (1907) und wirkte, ein echter deutscher
Idealist, in Reden und kleinen Schriften für einen Zusammenschluß des
Liberalismus. Aber im flüchtigen obschon manchmal rauschenden Tages-
Nachrichten und Notizen 233
erfolg fand er nicht die volle innere Genugtuung. Er wollte wieder, frei
von allen Beunruhigungen der Politik, in stiller Sammlung allein der
Wissenschaft dienen. So ließ er sich, schon ein gereifter Mann, an der
jungen Frankfurter Universität nieder, erfüllt von weiten wissenschaftlichen
Plänen. Es ist ihm nicht vergönnt gewesen, sie reifen zu sehen und den
wissenschaftlichen Erfolg zu erzielen, der seinen reichen Geistesgaben und
seinem temperamentvollen Eifer entsprach. G. 8.
Am 19. August fiel im Alter von 86 Jahren der Privatdozent der christ-
lichen Archäologie und Kunstgeschichte in Bonn Dr. Franz Dibelius.
Am 22. August fiel, 45 Jahren alt, der Professor der Baukunst der An-
tike und Renaissance an der Technischen Hochschule in Hannover
Dr. Karl Weber.
Ende September fiel in den Kämpfen an der Somme der Assistent am
Institut für Siedelung»kunde in Leipzig Dr. Alfred Hennig.
Auf Rechnung des Kriegs su setzen ist der Tod des greisen Feldmarschalls
Colmar Freiherr von der Goltz, der als Führer der türkischen Streit-
kräfte in Mesopotamien am 19. April im Alter von 78 Jahren einer heim-
tückischen Krankheit zum Opfer fiel. Er war einer unserer bedeutendsten
Militärschriftsteller. Nach dem Krieg 1870 als Hauptmann zum preußischen
Generalstab kommandiert, wurde er der kriegsgeschichtlichen Abteilung
zugewiesen, seit 1878 war er auch als Lehrer der Kriegsgeschichte an der
Kriegsakademie tätig, bis er 1883 nach der Türkei berufen in jahrelanger
unermüdlicher Tätigkeit der Reorganisator der türkischen Armee wurde.
Was er dann in fübrender Stellung in Frieden und Krieg uns gewesen ist,
gehört der Geschichte an. Er war der Verfasser zahlreicher Schriften. Ein
Teil derselben behandelte den Krieg von 1870, den er selbst als General-
stabsoffisier im Oberkommando der zweiten Armee mitgemacht hatte: Die
Operationen der zweiten Armee (1874—75). Die sieben Tage von Le Mans
(1874), Léon Gambetta und seine Armeen (1877). Später erweiterte er sein
Studiengebiet und es entstanden sein Volk in Waffen (ö. Aufl. 1899), Von
RoBbach bis Jena (1888, 2. Aufl. 1906), Von Jena bis Pr. Eylau (1907) und
vor allen sein zweibündiges Werk Kriegsgeschichte Deutschlands im 19. Jahr-
hundert (1910—14).
Am 5. Januar 1916 starb im Alter von 68 Jahren der ehemalige Pro-
fessor der mittelalterlichen Geschichte und allgemeinen Literaturgeschichto
in Lüttich, Dr. Godefroid Kurth, zuletzt Direktor des belgischen Histo-
rischen Instituts in Rom. Er war einer der hervorragendsten Forscher auf
dem Gebiet der Merowingerzeit und der frühmittelalterlichen Heiligen-
geschichte. Von seinen zahlreichen Schriften und Werken sei hier nur
weniges angeführt: Etude critique sur Saint-Lambert (1876); La loi de
Beaumont; Les origines de la ville de Liège (1882); Histoire poétique des
Mérovingiens (1893); La frontière linguistique en Belgique et dans le nord
de la France (2 Bde. 1896); Sainte Clotilde (1897); Clovis (8 Bde. 1896,
3. Aufl. 1901); Saint Boniface (1902); Notger de Liège (2 Bde. 1905); La
eit6 de Liége au moyen áge (8 Bde. 1910).
Im Januar 1916 starb der Direktor der Hof- und Landesbibliothek in
Karlsruhe, Geh. Hofrat Dr. Alfred Holder im Alter von 76 Jahren. Er
—
234 Nachrichten und Notizen
war ein verdienter Philolog, der sich durch zahlreiche vorzügliche Ausgaben
klassischer und mittelalterlicher Schriftsteller bekannt gemacht hat. Es
sei in dieser Hinsicht nur an seine Ausgaben des Waltharius, der Germania
des Tacitus, der Lex Salica nach Einzelhandschriften erinnert. Weiter gab
er den Altkeltischen Sprachschatz heraus, der in zwei Bänden von 1896 bis
1904 bis zum Buchstaben T gediehen ist. Wir verdanken ihm auch die
Bearbeitung des Handschriftenkatalogs der Hof- und Landesbibliothek, wo
er namentlich die Reichenauer Handschriften in zwei Bänden 1906—14
verzeichnet hat. Sehr verdienstlich ist auch seine Sammlung Germanischer
Bücherschatz, von dem schon 11 Bände vorliegen. Zu erwähnen ist endlich
noch seine Tätigkeit als Herausgeber der Mitteilungen aus der Großherz.
Bad. Hof- und Landesbibliothek.
Am 19. Januar starb im 68. Lebensjahre der Direktor des Städtischen
Archivs in Dortmund Prof. Dr. Karl Rübel. Er war der Verfasser eines
Buches über das Dortmunder Finanz- und Steuerwesen, Bd. 1 (1892), einer
Geschichte der Frei- und Reichsstadt Dortmund, die zuerst 1901 in 2. Aufl.
1905 erschien, und Herausgeber des Dortmunder Urkundenbuches (8 Bde.).
Aufsehen in wissenschaftlichen Kreisen erregte besonders sein Buch Die
Franken, ihr Eroberungs- und Siedelungssystem im deutschen Volkslande,
1904, ein Werk von origineller Gelehrsamkeit, das ganz neue Gesichts-
punkte über das ältere Siedelungswesen und über die siedelungspolitische
Wirksamkeit der Franken brachte. In seinen Einzelergebnissen stark be-
stritten, bleibt es mit seinen fruchtbaren Anregungen wissenschaftlich
bedeutsam. :
Am 28. Januar starb in Berlin der Publizist und Schriftsteller Dr. Paul
Liman, politischer Redakteur der „Leipziger Neuesten Nachrichten“, im
Alter von 56 Jahren. Von seinen zahlreichen Schriften meist politischen
Inhalts mag hier nur sein Buch „Der Kaiser, ein Charakterbild Wilhelms II.“
(1904), „Fürst Bismarck nach seiner Entlassung“ (1901) und das Sammel-
werk „Bismarck in Geschichte, Karikatur und Anekdote“ (1915) angeführt
werden.
Ende April starb in München im Alter von 78 Jahren der Genealog
und Heraldiker Archivrat Ernst von Destouches. Er war zuletzt
Archivar und Chronist der Stadt München, Direktor des Stadtarchivs und
des historischen Museums. Ein sehr fruchtbarer Schriftsteller, Verfasser
einer Unzahl kleiner Untersuchungen und Gelegenheitsschriften, die
namentlich auf München Bezug haben.
Am 30. April starb 72 Jahre alt in Berlin der frühere Direktor des
Hofburgtheaters in Wien, Hofrat Dr. Paul Schlenther, dessen wir hier
als Herausgeber des großen Werkes „Das 19. Jahrhundert in Deutschlands
Entwicklung“ gedenken.
Im Mai starb in Göttingen im Alter von 70 Jahren Dr. Wilhelm
Hübbe-Schleiden, bekannt als Kolonialpolitiker, der namentlich in den
80er und 90er Jahren die deutsche Kolonialbewegung in Wort und Schrift
fördern half. Ä
Am 30. Mai starb hochbetagt im Alter von 76 Jahren der Direktor des
Stadtmuseums in Guben, Prof. Dr. Hugo Jentsch. Er war Herausgeber
Nachrichten und Notizen 935
der Niederlausitser Mitteilungen und ein bekannter Forscher auf dem Ge-
biet der Urgeschichte.
Am 36. Juni starb im Alter von 60 Jahren der Professor der mittleren
und neueren Geschichte an der Akademie in Posen, Dr. Gustav Buchhols.
Seine Erstlingsschrift (1879) behandelte die Würzburger Chronik; 1888
habilitierte er sich in Bonn mit einer Untersuchung über Ekkehard
von Aura, nachdem er neun Jahre im Bibliothekdienst in Dresden ge-
wirkt hatte. 1895 übersiedelte er nach Leipzig, wo er 1896 ao. Professor
wurde, um 1906 einem Rufe an die Posener Akademie Folge zu leisten.
Buchholz hatte sich später der neueren Geschichte zugewandt und in
Pariser, Petersburger und Moskauer Archiven Material zu einer Geschichte
der politischen Beziehungen im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahr-
hundert gesammelt. Zu einer Verarbeitung ist er nicht gelangt: nur
kleine Bruchstücke liegen vor. Die Politik hatte es ihm in den letzten
15 Jahren seines Lebens angetan. Er gab eine ostdeutsche Zeitungs-
korrespondenz heraus. Kurz vor dem Kriegsausbruch und während des
Krieges veröffentlichte er mehrere Schriften, die von einem starken deutschen
Gedanken getragen sind. G. S.
Am 1. Juli starb in Paris der Ägyptologe Gaston Camille Charles
Maspero, der langjührige Direktor der íranzósischen Ausgrabungen in
Ägypten und Leiter des Museums von Bulak, seit 1887 aber Professor der
Philologie und ägyptischen Archäologie in Paris und Mitglied der Académie
des Inscri; tions. Wir heben von seinen zahlreichen Schriften seine groß
angelegte Histoire ancienne des peuples de l'Orient hervor, die auch in
deutscher Übersetzung erschienen ist.
Am 327. Juli starb in Solln bei München im Alter von 80 Jahren Geh.
Hofrat Professor der Anthropologie in München, Dr. Johannes Ranke.
Er war Herausgeber des Archivs für Anthropologie und der Beiträge zur
Anthropologie und Urgeschichte Bayerns. Sein Hauptwerk Der Mensch,
welches zuerst 1887 erschien, kam 1894 in zweiter Auflage heraus.
Am 2. August starb in Berlin der frühere Professor in Brüssel Dr.
Martin Philippson. Als Sohn des Begründers der „Allgemeinen Zeitung
des Judentums“ 1846 in Magdeburg geboren, studierte er in Bonn und
Berlin unter Sybel und Ranke Geschichte, habilitierte sich 1871 in Bonn,
wurde 1875 ao. Protessor und folgte 1878 einem Ruf an die freie
Universität Brüssel. 1890 legte er sein Lehramt nieder und lebte fortan
als Privatgelehrter in Berlin, wo er unter den jüdischen wissenschaftlichen
Kreisen eine führende Stellung einnahm, als Vorsitzender der Gesellschaft
zur Förderung des Judentums usw. Philippson hat zahlreiche und umfangreiche
Werke besonders zur Geschichte des 16, 17. und 18. Jahrhunderte veröffent-
licht. Auch Friedrich III. als Krouprinz und Kaiser wurde von ibm 1890
behandelt. Daneben hat er der Geschichte seiner Stammes- und Religions-
genossen warme Teilnahme zugewandt und zwei Bände einer Geschichte des
jüdischen Volks in der neuesten Zeit 1907—1909 veróffentlicht.
Am 15. August schied aus dem Leben Prof. Dr. Rudolf Wustmann
in Dresden. Als Sohn des bekannten Historikers der Stadt Leipzig Gustav
Wustmann 1872 geboren, hat er Germanistik und Geschichte studiert, eine
236 Nachrichten und Notizen
Zeitlang als Gymnasiallehrer gewirkt, dann aber literarischer Arbeit allein
gelebt. Seine verschiedenen literaturgeschichtlichen und geschichtlichen
Veröffentlichungen werden bei weitem durch das in den Hintergrund ge-
rückt, was er, ein gewiegter Kenner, auf dem Gebiet der Musikgeschichte
geleistet hat. Von der groß angelegten Musikgeschichte Leipzigs ist leider
nur 1909 der erste Band erschienen.
Am 20. September starb Geheimer Rat Dr. August Leskien, o. Pro-
fessor der slavischen Sprachen an der Universität Leipzig im Alter von
16 Jahren.
Am 21. September starb im 59. Lebensjahr der Gymnasialoberlehrer
Studienrat Prof. Dr. Konrad Sturmhoefel Von seinen Werken heben
wir hier seine Studien über Gerhoh von Reichersberg und seine mehrbändige
illustrierte Geschichte der sächsischen Lande hervor, die 1898, und 1908
in zweiter Auflage erschien. Auch war er Mitarbeiter an Spamers Welt-
geschichte.
R. v. Pöhlmann.
Mit R. v. Pöhlmann, der kurz nach dem Ausbruch des großen Welt-
krieges durch einen unerwartet frühen Tod seiner rastlosen Wirksamkeit ent-
rissen wurde, ist ein eigenartiger und charaktervoller Vertreter geschichtlioher
Wissenschaft von uns geschieden.
Seine wissenschaftliche Bedeutung beruht vor allem auf dem sozial-
geschichtlichen Charakter seiner Forschung. Er hat die Wichtigkeit der
gesellschaftlichen Tendenzen gerade auch für die Geschichte des Alter-
tums klar und scharf erkannt. Die wesentlich philologisch begründete und
gerichtete Altertumsforschung stand den sozialgeschichtlichen Problemen
fremd gegenüber. In der antiken Literatur ist der gesellschaftliche Gesichts-
punkt nur spärlich zum Ausdruck gelangt, infolge da von auch in der philologi-
schen neueren Forschung. Ausführungen griechischer Schriftsteller, die auf
den gesellschaftlichen Faktor stärkeres Licht fallen. ließen, wie die des Aristo-
teles in der Politik, wie die merkwürdige Schrift vom Staate der Athener,
die schon durch Roscher eine ihrer geschichtlichen Bedeutung entsprechende
Würdigung erfuhr, kamen für die Gesamtauffassung des griechischen Lebens
wenig zur Geltung. Noch die neueste, aus dem Kreise der Altertumswissen-
schaft hervorgegangene Darstellung von Staat und Gesellschaft der Griechen,
die von Wilamowitz, läßt bei allen ihren sonstigen Vorzügen ein tieferes Kin-
gehen auf diese Seite der geschichtlichen Entwicklung vermissen. Erst die
Erfahrungen der großen gesellschaftlichen Bewegungen der Neuzeit, die Frage-
stellungen der in die Tiefe der gesellschaftlichen Probleme eindringenden
modernen Wissenschaft, die zunehmende Emanzipation der altgeschichtlichen
Forschung von der gelehrt-antiquarischen Richtung der Altertumswissenschaft
haben auch in dieser Beziehung zu einer helleren Beleuchtung des Altertums
geführt.
In seinem Hauptwerke: , Geschichte des antiken Kommunismus und
Sozialismus“ versuchte P. die gesellschaftlichen Probleme in dem großen Zu-
sammenhang ihrer geschichtlichen Entwicklung auf antikem Boden darzu-
stellen. Eine außerordentliche Belesenheit, ein auch bei einem Historiker
ungewöhnlich großer Umfang des Wissens auf staatswissenschaftlichem und
Nachrichten und Notizen 231
nationalökonomischem Gebiete befühigten ihn, die Diskussionen der modernen
Wissenschaft in weitestem Maße für die tiefere historische Erkenntnis des
Altertums fruchtbar zu machen. Die zweite Auflage des Werkes bringt in
ihrem allgemeineren Titel ,, Geschichte der sozialen Frage und des Sozialismus
in der antiken Welt" den leitenden Gedanken noch zu klarerem Ausdruck.
Die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bestrebungen kommen
ebenso zur Erörterung wie die auf ihrem Boden sich erhebenden utopischen
populären Strömungen und vor allem die ernsten, tiefgreifenden Reform-
gedanken der Sozialpolitiker und Philosophen. Es ist ein besonderes Verdienst
des Pöhlmannschen Werkes, daß die Staatskonstruktionen der Idealphilo-
sophie nicht bloß als mehr oder weniger isolierte philosophische Theorien ge-
würdigt sondern in das Licht der bestehenden staatlichen und gesellschaft-
lichen Zustände gestellt werden. Die in großem Stil durchgeführte Analyse
des platonischen Idealstaates und Gesetzesstaates zeigt, wie die platonischen
Reformideen aus der staatlich-gesellschaftlichen Wirklichkeit hervorgewachsen
sind. Die unvergüngliche Bedeutung dieser Ideen für wahrhaft staatliches Leben
und wahrhaft staatliche Anschauung hat so eine besonders wirksame Dar-
legung erfahren. Auch die Staatsromane des Euhemeros, Jambulos u. a.
hat P. in den Spiegel jener gesellschaftlichen Wirklichkeit gerückt. Wir haben
hier nicht zu untersuchen, ob er nicht in einzelnen Fállen, in einer etwas zu
stark modernisierenden Auffassung, die Kategorien des Sozialismus und
Kommunismus zu sehr den Erscheinungen des Altertums gewissermaßen auf-
gedrungen habe. Die rein religiösen Faktoren des Christentums sind jedenfa:ls
in dieser einseitigen Beleuchtung nicht zu ihrem Rechte und zu ihrer klaren
Erfassung gelangt. Aber auch wenn wir solche Bedenken nicht als unberech-
tigt anerkennen, so vermögen dadurch das bleibende Verdienst und die Be-
deutung seiner Betrachtungsweise im ganzen nicht in Frage gestellt zu werden.
P.s Auffassung des Altertums ist eine den universalen Aufgaben histori-
scher Erkenntnis dienende. Er hat somit tatsächlich auch jene „Emanzipation“
von der klassischen Philologie oder Altertumswissenschaft vertreten, die den
Verfechtern einer wahrhaft universalgeschichtlichen Anschauung von philo-
logischer Seite zum Vorwurf gemacht wird und anscheinend bei der gegen-
wärtigen Besetzung der Lehrstühle für alte Geschichte in ihrem Einflusse
möglichst ausgeschaltet werden soll. Mit Recht hat P. schon aus äußeren
Gründen die Notwendigkeit einer Arbeitsteilung zwischen philologischer und
historischer Forschung betont. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit der
Geschichte des Altertums kann, wie sich namentlich aus dem Wesen der ge-
schichtlichen Wissenschaft selbst ergibt, nicht ein Teil einer besonderen,
philologisch begründeten klassischen Altertumswissenschaft, sondern nur ein
solcher allgemeiner historischer Forschung sein.
Die Richtung von P.s historischem Denken wird dadurch oharakterisiert,
daB das Typische bestimmter historischer Vorgänge, so vor allem die typische
Bedeutung der staatlich-gesellschaftlichen Entwicklung des Altertums für das
allgemeine geschichtliche Leben von ihm stark betont wird. Es ist eine Auf-
fassungsweise, die gerade auf sozialgeschichtlichem Gebiete besonders nahe
liegt. Der anderen, vornehmlich an Rankes wissenschaftliche Arbeit an-
knüpfenden Richtung der universalhistorischen Anschauung, die einer Betrach-
938 Nachrichten und Notizen
tung der Entfaltung des gemeinsamen geschichtlichen Lebens selbet im Laufe
der Jahrhunderte zugewandt ist, stand er deshalb nicht fremd oder sogar
gegensätzlich gegenüber. Sein Interesse erschópfte sich auch nicht in den Er-
scheinungen, die vorzüglich mit dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Leben zusammenhängen. Wie ich aus seinen persönlichen Äußerungen weiß,
zogen ihn vor allem die Probleme einer griechischen Kulturgeschichte stark an.
Auch hier war sein Augenmerk hauptsächlich, vielleicht nicht ohne eine gewisse
Einseitigkeit, auf den typischen Charakter der griechischen Kultur als einer
„Vollkultur“ gerichtet. Seine dem Sokrates gewidmeten Studien und die
Ausführungen in seiner „Griechischen Geschichte“ — für die er in der letzten
Auflage die Bezeichnung „ Grundriß“ weglieB — zeigen dies besonders deut-
lich. Wenn seine Forschung, wie wir sahen, vor allem in die realen Verhält-
nisse des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens einzudringen ver-
suchte, so erhoben sich ihm doch um so leuchtender als vornehmste Errungen-
schaften und Werte der geschichtlichen Vergangenheit die vorbildliche Kraft
einer reineren Staatsidee und einer auf wahrer Freiheit ruhenden Persönlich-
keit. Im tiefsten Sinne hing auch ihm so die geschichtliche Wissenschaft mit
den höchsten Fragen des Lebens zusammen. Die Gefahren, die diesen Werten
durch die Herrschaft der Masse drohen, haben ihn besonders stark beschäf-
tigt. Noch in seiner letzten größeren, an die politischen Reden des Isokrates
anknüpfenden Arbeit hat er sich eingehend mit dem Problem der Demokratie
auseinandergesetzt. Die gewaltige Hochflut demokratischer Ideen und Be-
strebungen, die in dem gegenwärtigen Weltkriege die sogenannte europäische
Zivilisation aus dem Ententelager gegen die deutsche Staats- und Persönlich-
keitsidee anschwellen läßt, wird nicht bloß für die Theorie sondern auch
praktisch die ganze Bedeutung des demokratischen Problems klarmachen.
P. ist durch seinen Tod verhindert worden, mit den großen Lehren, die der
Weltkrieg für die historische Betrachtung aufstellt, sich auseinanderzusetzen.
J. Kaerst.
Alfred Dore.
Mit Alfred Dove ist vielleicht der eigenartigste deutsche Geschichts-
professor des letzten Menschenalters aus dem Leben geschieden. Ein glün-
zender Schriftsteller, ein vielseitiger Publizist, nicht eigentlich ein Forscher
dem inneren Beruf nach, aber doch ein Förderer der historischen For-
schung, nicht eigentlich ein Sucher historischer Wahrheit und tiefer Zu-
sammenhünge des geschichtlichen Lebens, aber doch der feinste Kenner
Rankescher Geschichtsbetrachtung und, in gewisser Hinsicht, der fruchtbare
Forttührer dieser Geistesrichtung. Ein Freund edler Geselligkeit, voll
sprudelnden Geistes und sprühenden Witzes, ist er überall in den leitenden
Mittelpunkt eines angeregten und anregenden Kreises getreten, ein Mann,
der vor allem als Persönlichkeit bedeutsam gewirkt hat. Kritisch, zer-
setzend, ironisch, mitunter geradezu boshaft und dabei doch stets von gewinnen-
der Liebenswürdigkeit, weil die überraschenden Spitzen der Kede mit Vor-
liebe, wenigstens mit freundlicher Abwechslung, gegen sich selbst gerichtet
waren.
Als Sohn des berühmten Physikers am 4. April 1844 in Berlin
geboren, hatte Dove anfangs Naturwissenschaften studiert, war aber rasch
Nachrichten und Notizen 239
zur Historie übergegangen und von Häusser in Heidelberg begeistert, von
Ranke, Droysen und dem bedeutenden Palüographen und Quellenkritiker
Philipp Jaffé streng wissenschaftlich geschult worden. Aber er war bald
zur Journalistik übergegangen, 1870 von Freytag für die Grenzboten ge-
wonnen, seit 1. Januar 1871 als Herausgeber der Zeitschrift „Im neuen
Reich“ in Leipzig tätig. Hier führte er die Tochter des Physiologen
Ludwig als Gattin heim. Schwiegervater und Vater wünschten die
Habilitation. Eine kurz vorher veröffentlichte biographische Arbeit über
Alexander von Humboldt, so erzählte später Dove in seiner schalkhaften
Weise, konnte nicht als Habilitationsschrift angerechnet werden. „Da ward
ich vom Geist nach Italien geführt und kehrte zurück mit einer Unter-
suchung der Quellen Salimbenes, die genügendes Aufsehen in der gelehrten
Welt erregte, weil sie hinlänglich viel des Unhaltbaren enthielt. Und so
kam ich empor mit bedächtiger Schnelle, vom Dozenten in Leipzig über
Breslau bis zum Ordinarius der Geschichte in Bonn auf dem Lehrstuhl
Ernst Moritz Arndts.“ 1874 war Dove nach Breslau gegangen, 1884 nach
Bonn. Nur bis 1891 litt es ihn im Bann der gelehrten Zunft. Er legte
die Professur nieder und ging nach München als Redakteur der wissen-
schaftlichen Beilage der Allgemeinen Zeitung, kurze Zeit führte er auch
die Leitung des politischen Hauptblattes. So sehr ihn dort der Kreis
hochgestimmter Künstler befriedigen mochte, das Mechanische, Aufreibende
und persönliche Ärgernisse aller Art Erregende einer solchen Tätigkeit
stieß ihn bald wieder ab, er sehnte sich zurück zur reklamefreien stillen
Gelehrtenstube und dem bedächtigeren Katheder. 1897 erfüllte die Be-
rufung nach Freiburg i. B. längst gehegte Wünsche. In Freiburg ver-
brachte Dove den Lebensabend, als geistige Kraft im allgemeinen hoch
geehrt, als Vorsitzender der badischen historischen Kommission an die
Spitze der geschichtswissenschaftlichen Unternehmungen des Großherzog-
tums gestellt. 1906 trat er in den Ruhestand. In Freiburg ist er am
19. Januar auf einem Waldspaziergang einem Schlaganfall erlegen.
Doves literarische Gaben sind ungemein ausgedehnt und vielseitig.
Von mittelalterlicher Quellenanalyse war er ausgegangen, der Behandlung
verwandter Themen hat er sich auch in spüteren Jahren gelegentlich
wieder zugewendet, wenn er, weniger aus innerem Bedürfnis als durch
äußere Umstände veranlaßt, mit positiver kritischer Forscherarbeit hervor-
treten wollte. Das Zeitalter des Stauterkaisers Friedrichs IL blieb seinem Inter-
esse vom Beginn seiner geschichtswissenschaftlichen Studien an besonders nahe,
hier war ihm die schulmüBig quellenkritische Kenntnis besonders vertraut.
Dieser Periode hat er den Stoff seines historischen Romans entnommen,
des einzigen seiner Muse, den er gleichsam auf inem Seitengang in einem
Jahre publizistischer und wissenschaftlicher Ruhe verfaBt hat: Caracosa 1894.
Briefe Freytags und Treitschkes hat er dann herausgegeben, ebenso Bismarcks
parlamentarische Reden, auch mit Goethe hat er sich nüher beschüftigt und
seinem Landesherrn dem Großherzog Friedrich von Baden 1902 ein bio-
grapbisches Denkmal gesetzt. Die „Deutsche Geschichte im Zeitalter
Friedrichs des Großen und Josefs II.“ aber (1883) blieb im ersten halben Anlauf
stecken. Sie lag ihm nicht. — Das geschichtswissenschaftlich Nachdrück-
240 Nachrichten und Notizen
lichste seiner Leistungen bildet wohl die Herausgabe des Rankeschen
Nachlasses 1887—1890, das Charakteristischeste und Reizvollste aber sind
seine Aufsätze, die zum guten Teil in den „Ausgewählten Schriftchen
vornehmlich historischen Inhalts“ 1898 gesammelt vorliegen.
Die mühevolle Kleingrbeit historischer Forschung liebte er nicht, er,
der mehr. ästhetisch genießen und genießend das Schöne zeigen wollte.
»Im Betriebe der Wissenschaft selbst, deren herrliche Blütezeit ich vor
mir sah,“ so sagt er von sich, „reizte und befriedigte mich mehr die reine
Anschauung ihrer fruchtbaren Arbeit, als deren mühsame Förderung.“
Eine richtige, feine Selbstbeobachtung. „Ich bin nicht eigentlich Ge-
lehrter von Natur, sondern geborener Schriftsteller und als Gelehrter
nur zweimal mühselig naturalisiert.“ Auch dieses Wort Doves hat
tiefere Begründung. Schriftsteller, nicht Journalist, vollends nicht poli-
tischer Journalist. Im Grunde war er eine unpolitische Natur, ohne
starke politische Neigungen, nicht getrieben vom Streben, einer be-
stimmten politischen Richtung zu dienen. „Der Journalist in ihm störte
den Gelehrten, der Gelehrte in ihm den Journalisten in seiner Ent-
faltung“, so heißt es in einem Nekrolog. Nur in gewisser Hinsicht ist
das zutreffend. Denn im Grunde ist es dasselbe, was ihn da und dort
hemmte, dasselbe, was ihm da und dort eine eigentümliche Stellung wies.
Er war nie der Mann der großen Leidenschaft und des großen Zuges.
Sein Sinn war dem Einzelnen, dem Großen und dem Kleinen, aber dem
mehr Isolierten zugewendet. Mit Witz, Satire, Ironie, immer such mit
Liebe, Zartheit und Anmut. Dove war der geborene Essayist und, auf
historischem Gebiet, der geborene Biograph. Nicht der Biograph großen
Stils, der die Persönlichkeit aus den allgemeinen Kräften eines Zeitalters
sich heraus entwickeln läßt und die individuelle Rückwirkung auf das
Allgemeine zu erfassen sucht, er war biographischer Essayist. Und bei
aller Schärfe und Spitze des Urteils, bei ihm ist immer alles auf das
Schöne gerichtet. Ästhetisch, fast leidenschaftslos betrachtete er die Welt,
die Welt der Politik und die der Gelehrsamkeit. Mit überlegener Ironie
eieht er auf die Schwächen und Mängel, auf die Einseitigkeiten und
Widersprüche. Er ist innerlich befriedigt, wenn es ihm gelingt, seine
Beobachtung in graziöse Worte zu kleiden, möglichst scharf, oft ironisch,
nie verletzend. So übte er Kritik, so hielt er Gericht, so belustigte, 80
erfreute und belehrte er. (Vgl. den Nachruf Meineckes in Histor. Zeit-
schrift 116, 69—100; E. Marcks, Jahrb. der bayr. Akad. d. Wiss. 1916.)
G. 8.
HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
De. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
XVIII. JAHRGANG 1916
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE SECHSUNDZWANZIGSTER JAHRGANG
3. HEFT
AUSGEGEBEN AM S. NOVEMBER 1917
&
LEIPZIG
VERLAG UND DRUCK VON B. G. TEUBNER
1917
e
Digitized by C3 O ogl C
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG.
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG, POSTSTR. 8.
Der Preis für den Jahrgang von 4 Heften im Umfange von ca. 48 Bogen
betrágt 20 Mark.
Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite-
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem persón-
lichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.
Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschüfte wird von Herrn
Prof. Seeliger geführt, dem als Sekretár Herr Dr. B. Hilliger, Bibliothekar
an der Universitütsbibliothek in Leipzig, zur Seite steht.
Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Gohlis, Kirchweg 2)
zu richten. Aufsätze und Kritiken werden mit 40 Mk. für den Bogen honoriert.
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Verlagsbuch-
handlung erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer
Berichterstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen
usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim
Erscheinen der Verlagsbuchhandlung oder der Redaktion zugehen zu lassen.
INHALT DES 3. HEFTES
Aufsätze: Seite
Zur Verfassung der vorarischen Bewohner Europas. Von Prof. Dr. Wilhelm
Soltau in Zab6rü. . u. aa me: Rom nee o ee deo E 241
Heinrich von Malta. Von Dr. Willy Cohn in Breslau 258
Luthers Verhältnis zur Reichsverfassung und die Rezeption des Wormser
Edikts. Von Prof. Dr. Paul Kalkoff in Breslau . . . . .. 2 2 2 2 02. 265
Friedrich v. Gentz’ ungedrucktes Werk über die Geschichte der französischen
Nationalversaammlung. Von Dr. Paul Wittichen 290
Kritiken:
II! u oda T re 805
Hermann Henrici, Über Schenkungen an die Kirche. Besprochen von
Univ.-Prof. Dr. Arnold Pöschl in Graz . . . .... .. .. .. . .. 806
Martin Luther, Ausgewählte Werke. Hrsg. von H. H. Borcherdt und
P. Kalkoff. Reformatorische und politische Schriften. Bd. II. Besprochen
von Prof. Dr. Paul Kalkoff in Breslau 307
Wilhelm Gußmann, Quellen und Forschungen zur Geschichte des Augsbur-
gischen Glaubensbekenntnisses. Bd. 1. Teil I u. II. Besprochen von Ober-
lehrer Prof. Dr. Karl Heussi in Leipzig. 309
Georg Buchwald, Doktor Martin Luther. 2., verm. Aufl. Besprochen von
Univ.-Prof. Dr. Otto Scheel in Tübingen. 311
Paul Kalkoff, Die Entstehung des Wormser Edikts. Besprochen von Ober-
lehrer Prof. Dr. Hermann Barge in Leipzig 315
Wilhelm Bode, Karl August von Weimar. Jugendjahre. Besprochen
von Oberbibliothekar Dr. Hans Schulz in Halle . ........... 317
Hermann Freiherr von Egloffstein, Karl August wührend des Krieges
von 1818. Besprochen von Demselben . .. ...... ....... 317
Ernst Molden, Die Orientpolitik Metternichs 1829—1833. Besprochen von
Archivar Dr. Ernst Salzer + in Berlin 319
(Fortsetzung auf Umschlagselte 3.)
— ——— — —
——
u iai
Zur Verfassung
der vorindogermanischen Bewohner Europas.
Von
Wilhelm Soltau.
Die Wissenschaft der Sprachvergleichung ist längere Zeit be-
müht gewesen, die Verwandtschaft der einzelnen indogermanischen
Sprachen festzustellen, daneben aus der gleichen Bezeichnung für
die Gegenstände, die für die Kultur charakteristisch sind, zu er-
schließen, wie lange jene Völkerschaften eine gemeinschaftliche
Entwicklung durchgemacht haben, wann eine solche aufgehórt hat.
Daneben hat die Sprachvergleichung auch sich der Erforschung
der nicht arischen Sprachen zugewandt, ihre Eigenart fixiert und
gewisse Beziehungen zwischen ihnen zu bestimmen gewußt.
Mehr und mehr ist jetzt in den Gesichtskreis der Sprachforscher
die Frage nach der sprachlichen Verwandtschaft und der Herkunft
jener Völker getreten, welche vor dem Auftreten der arischen Stämme
in den Mittelmeerländern gelebt und gewirkt haben. Mag schon
die Sprache der Basken und der Berber vom reinlinguistischen
Standpunkte aus auch der anziehenden Probleme genug bieten:
Reichlich so wichtig ist es, die Qualität der eigenartigen Kultur-
völker festzustellen, welche vor Hellenen und Italikern in Süd-
europa gelebt und jene Kultur vorbereitet haben, welche wir in
so vollendeter Weise durch die hellenische Bevölkerung weiter-
entwickelt sehen.
Seit langem beschäftigt auch das Problem der etruskischen Sprache
die Sprachforscher. Durch die chetitischen Funde ist die Frage, wie
die kleinasiatischen Völkerschaften verwandt waren oder im Gegen-
satz standen, in den Vordergrund des Interesses gerückt. Ganz
besonders aber sind durch die Forschungen von Herbig! und Litt-
mann? die nahen Beziehungen aufgedeckt, welche zwischen dem
1 G. Herbig, Kleinasiatisch-etruskische Namenvergleichung, München 1914.
3 Enno Littmann, Sardis, Leiden 1916.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 3 16
242 Wilhelm Soltau
Etruskischen und der lydischen, lykischen, ja chetitischen Sprache
bestehen. Diese Forschungen zu unterstützen, ist der Zweck der
folgenden kleinen Abhandlung. Dieselbe will nicht auf die sprach -
lichen Eigenheiten jener Völker eingehen. Dieses muß den Sprach-
forschern überlassen bleiben. Wohl aber hat sie sich die Aufgabe
gestellt, aus der Ahnlichkeit der vorarischen Völkerschaften in
ihrer Verfassung und in ihrer bürgerlichen Ordnung Ergebnisse zu
gewinnen, welche die Eigentümlichkeiten dieser Völker, be vor die
arischen Stämme auftraten, feststellen und von der Höhe ihrer
Kultur einen Begriff geben können.
Zu diesem Behuf ist es notwendig, eine kurze Charakteristik der
Verfassungs verhältnisse der indogermanischen, speziell der west-
arischen Völker, voranzuschicken. Die große Ahnlichkeit, welche
die meisten derselben auszeichnet, läßt die Folgerung zu, daß das
Abweichende in den Institutionen, das in einigen von ihnen vor-
kommt, aus Beeinflussung durch andere Völker und Völkergruppen
zu erklären ist. Vor allem soll dies hier von den Germanen, Kelten,
Slawen, Griechen und Italikern geschehen.
Trotz der Lockerheit des Bandes, welches die zu einem Staate
vereinigten Germanen verknüpfte, ist dennoch der Zusammenhalt
der durch die Wanderung getrennten Teile eines Volksstammes sogar
bei längerer Trennung nicht völlig beseitigt worden. Die Vandalen
fühlten sich noch als Teile eines Volkes, als größere Scharen sich
von dem Hauptstamme, der in den Donaugegenden zurückgeblieben
war, getrennt hatten.ı Wie war dies möglich? Das lag an den fest-
geschlossenen Ordnungen, nach welchen die germanischen Stämme
und Staaten organisiert waren. Auch wenn manche Germanen sich ver-
einzelt niedergelassen hatten und in trotziger Selbständigkeit verharr-
ten, blieben sie doch der früheren Hundertschaft oder dem alten pagus
untergeordnet. Die versammelte Gemeinde des pagus war die Ge-
richtsgemeinde, welche unter der Leitung eines von der Landgemeinde
eingesetzten Gerichtsherrn (princeps) über die Streitfragen und
Verbrechen mit Ausnahme von Landesverrat Recht sprach.
Die Landesgemeinde war der Gauversammlung übergeordnet,
batte aber genau festgesetzte Befugnisse. Vor allem hatte die Lan-
1 Sie schickten eine Gesandtschaft von Afrika, um über das frei gelassene
und nicht angebaute Gelände zu verfügen.
Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 943
desgemeinde über die Grenzen des Staates und die Grenzlande zu
entecheiden. Bei Streitigkeiten um diese mit anderen Staaten hatte
sie abzuurteilen und somit die Entscheidung über Krieg und Frie-
den zu fällen. Sie erteilte das Bürgerrecht an Unfreie. Bei allen
wichtigen Beschlüssen ward über die an sie gestellten Auftrüge
erst dann zur Abstimmung geschritten, nachdem der Rat der Áltesten
darüber Beschluß gefaßt hatte. In gar manchen Füllen hatte die
Landesgemeinde die zwischen den einzelnen Gauen entstehenden
Differenzen zu schlichten. Sie gab, wie erwähnt, den Gerichtegemein-
den den leitenden Richter.
Eine Anzahl von populi gehörten einem Stamme an, der durch
Sprache, Abkunft, geschichtliche Vergangenheit eine Einheit bil-
dete. Auch ward derselbe meist durch einen sakralen Mittelpunkt,
durch gemeinsame Opfer und religiöse Feiern enger zusammen-
gehalten. Namentlich wurden größere kriegerische Unternehmungen
auf diesen Stammversammlungen beschlossen. In solchen Fällen
wurde ein Herzog (dux) an die Spitze des Stammesaufgebotes gestellt,
dem auch die Anführer der einzelnen populi, auch nachdem bei
ihnen die Kónigswürde üblich geworden war, zu gehorchen hatten.
Auf der gleichen Grundlage wie der germanische Staatenbau be-
ruhte das Staatswesen der Kelten. Nur ist hier zweierlei zu beachten,
wodurch Modifikationen entstehen mußten. Früh, schon bei der
ersten Bekanntschaft, die wir mit den Kelten machen, sind sie auf
der Wanderung. Diese übte den verschiedensten Einfluß aus; nament-
lich entstehen durch Zersetzung neue Völkerstämme, die kleinen
populi verlieren ihre Selbständigkeit; und daneben werden die klei-
neren Volksteile der ausziehenden Völker, oft durch Aufnahme der
mit zum Kriege ausziehenden anderen populi, bedeutend erweitert.
Aus Gauen werden durch Zuzug oft neue Völker, aus diesen neue
Völkerverbände. Dagegen werden in der Heimat die niederen Ele-
mente des Volkes durch das Aufkommen des Adels und der Fürsten
oft zur Einflußlosigkeit herabgedrückt.
Nichtsdestoweniger sind die Grundzüge der keltischen Verfas-
sung klar erkennbar, sie sind meist die gleichen und denen der Ger-
manen nahe verwandt. Überall bildete, nach Mommsen, Röm.
Gesch. UI, 123f., der Gau die Grundlage der Gliederung der galli-
schen Völker. Mochten auch die Völkerschaften bei den Wande-
rungen und Zerteilungen der Stämme vielfach aufgelöst werden, für
den Rest blieben doch die Gauverbände bestehen. Bekannt ist
16 *
244 Wilhelm Soltau
Catos Nachricht (H. Peter, Hist. Róm. Rel. S. 62, 12), daß die
nach Italien ziehenden Bojer, mit anderen ihnen nahestehenden
Völkerschaften vermischt, 112 Gaue besessen hätten.
An der Spitze eines jeden Gaues stand nach Strabo ein óvvacryjc,
den Cäsar b. G. 5, 20 princeps nennt. Die Gaugenossen hatten, wie
bei den Germanen, ihre eigene Gerichtsgemeinde für kleinere Streitig-
keiten. Über den Gauen stand die Volksgemeinde mit dem Rat der
Alten. An der Spitze jedes Volkes stand ein Stammeskönig (fecic).
Bei Bundeskriegen mehrerer näher verwandter Stämme oder des
Hauptstammes und seiner Klientelvólker werden Herzöge erwähnt,
die an der Spitze des Gesamtaufgebotes standen.“
Wie bei den Germanen der spáteren Zeit trat auch bei den Kelten
das Bestreben hervor, den Einheitsstaat an die Stelle einer Vielheit
von Stämmen zu setzen. Auch bei ihnen wird durch einen auf-
strebenden Adel und das Gefolgschaftswesen die Selbständigkeit der
Volksgemeinde eingeschränkt. Wenn erwähnt wird, daß es später
Gaue gegeben hat, welche aus 10000, ja aus 80000 Mitgliedern be-
standen hätten, so ist damit in Wahrheit die Auflösung und Auf-
hebung der alten Gauverfassung gegeben, ja noch mehr: eine wirk-
liche Funktion der Volksgemeinde war dabei unmöglich. Der Schwer-
punkt kam in die Hand einflußreicher Adliger mit ihrem Gefolge,
die Staateverwaltung stand in jener späteren Epoche vielfach unter
Leitung der Druiden. Aber von einer sakralen Einteilung des Volks,
von sakralen Ordnungen des bürgerlichen Lebens ist nirgends die
Rede.
Den Slawen, zunächst nach Familien und Verwandtschaft grup-
piert, fehlte es schon früh nicht an größeren Verbänden.“ In alter
Zeit stand der Älteste an der Spitze eines Hauswesens, dem mehrere
verwandte Familien angehörten und die in weitgehender Gütergemein-
schaft, vor allem in Feldgemeinschaft, lebten. So konnte es bei
der großen Vermehrung der Slawenbevölkerung nicht bleiben. Ur-
sprünglich hatte einer der Greise an der Spitze einer solchen Flur-
gemeinschaft gestanden; eine größere Anzahl derselben bildeten dann
wieder unter einem der Ältesten, unter einem Starosten, eine Ge-
meinde. Der Starost wurde gewählt, und zwar aus den Gemeinde-
ältesten. Schon in der Urheimat zwischen Oder und Karpathen
hatte die Zerteilung der Slawen in einzelne Stämme stattgefunden.
Cramer, Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten, S. 108.
2 Vgl. H. Hirt in Hellwald, Kulturgeschichte IB (4. Aufl.), S. 171f.
Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 945
Aber, wie in Glaube und Sprache, so blieb doch die Grundlage der
staatlichen und gemeindlichen Verhältnisse die gleiche. Bei den
Serben z.B. finden wir eine gleiche Gemeinschaft des Familien-
lebens auf demselben Gehöft wie in Rußland, dem entsprechend eine
Gemeinsamkeit des Grundbesitzes und des Ertrages. Aus der Ge-
meinschaft einer solchen bolschaja (= zadringa) ist die Dorfgemeinde
entstanden, nur mit Gemeinschaft des Ackerbesitzes, wie sie in
manchen Teilen Großrußlands noch heutzutage besteht. An der
Spitze des Stammes steht ein von der Mehrheit der Gemeindeältesten
(Starosten) erkorenes Stammesoberhaupt oder der Woywode, dessen
Amt oft erblich ward.
Durch die Kriege, das Weitervordringen der Slawen nach Westen
und Süden wurde dieses einfache Dasein der Slawengemeinden viel-
fach abgeändert. Es bildete sich ein Adel, der zuweilen eine größere
Gefolgschaft! um sich versammelte. Der friedliche Verkehr mit
den benachbarten Germanen, wie auch die zahlreichen Kriege mit
ihnen, förderten das Bestreben der slawischen Völkerschaften, sich
unter adligen Heerführern zu größeren Stammverbänden zu ver-
einigen. In Karls des Großen Zeit kommen bei den Nordslawen
Könige vor, hernach zahlreiche Häuptlinge.
Bei den Südslawen zwang schon die Abwehr der mongolischen
Avaren und Madjaren zu einer festeren Konzentration der einzelnen
Völkerschaften. Am bekanntesten ist die Bildung eines großmähri-
schen Reiches, an dessen Spitze ein König stand. Aber auch bei Serben
und Bulgaren entstand die königliche Gewalt und konsolidierte sich.
Die Übersicht über die Arten der Verfassung bei den Westariern
zeigt, daß bei der Gliederung sämtlicher Völkerschaften die gleichen
Ordnungen zugrunde lagen. Verwandte Familien bildeten Geschlech-
ter, der größere Verband des Gaus stand über der Geschlechterver-
einigung. Der Gau umfaßte überall sämtliche Freien. Diese bildeten
die Gerichtsgemeinde, zugleich die niedere Verwaltungseinheit. An
der Spitze des Gaus standen Behörden (principes) als Organe des
Volkes, dessen Teile die Gaue waren. Hier war stets, wenn wir
absehen von den oligarchischen Um- und Mißbildungen, die Volks-
gemeinde die letzte Instanz. Sie war Gerichtsgemeinde für schwerere
Vergehen, sie gab die Entscheidung über Krieg und Frieden, über
die Grenzlande. An der Spitze des Volkes standen von der Ge-
1 So die pléme in Montenegro, die 3000 Köpfe zählte.
246 Wilhelm Soltau
meinde gewählte Vorsteher, Könige oder Adlige, welche zunächst
auch im Krieg die Leitung behielten. Nicht selten bei Kriegen
eines ganzen Stammes wurde aber eine militärische Oberge walt in
die Hand eines Herzogs gelegt. Im einzelnen sind hier sehr zahl-
reiche Modifikationen denkbar und in Wirklichkeit auch eingetreten.
Uberall aber war es bei größeren Volksgemeinden üblich, ja notwendig,
daß die wichtigsten Fragen der Staatsleitung erst in einer Vorberatung
durch die „Alten“, durch Adlige geprüft und erst dann über sie
von der Gemeinde Beschluß gefaßt wurde.
Bei den hier geschilderten staatlichen Zuständen ist es befremdlich,
daß von manchen Seiten auch bei einigen Westariern noch andere
Gliederungen sakraler Art angenommen werden, die untereinander
verwandt sein sollen. Diese Vermutungen sind indessen nicht be-
gründet und müssen entschieden zurückgewiesen werden. Immer-
hin ist eine Prüfung derselben notwendig.
Verkehrt ist eine solche Annahme sicherlich bei den nordischen
Völkern. Die nordischen fylki, die unter einem Jarl oder Stammes-
könig standen, umfaßten meist mehrere pagi, entsprechend den Graf-
schaften aus karolingischer Zeit. Sie hatten durchaus keine sakrale
Bedeutung. Wenn allerdings diese fylki auch als solche an dem
Hauptfeste des heidnischen Stammesgottes beteiligt waren, so hatten
doch die Fest versammlungen keinen Einfluß auf bürgerliche Ord-
nungen, wie es die Feststellung des Bürgerrechts, der Erbschaft,
der Mündigkeit waren. Die fylki dagegen entsprachen Teilen der
alten germanischen populi.
Noch weniger können die angelsächsischen scire zur Vergleichung
herangezogen werden. Sie bildeten künstlich eingerichtete, lokale
Bezirke, die, wie das sich schon aus den weiten Wanderungen er-
gibt, gewiß nicht allein durch Bande der Verwandtschaft zusammen-
gehalten wurden, wenn natürlich auch manche verwandtschaftlichen
Beziehungen in ihnen bewahrt wurden.
Auch das slaw. pléme gehört sicherlich nicht hierher. Es sind
Geschlechtsgenossenschaften, Verbände adliger Geschlechter mit
ihren Klienten, die durch Kriegszüge noch fester aneinander ge-
schlossen waren und z. T. eher einer Gefolgschaft als einem sakralen
städtischen Gemeindebezirk ähnelten. Die pléme, die sich z. B. in
Montenegro gebildet hatte, soll an 3000 Mitglieder umfaßt haben.
— — —
I Hellwald, Kulturgeschichte, 4. Aufl., III. Bd., S. 79.
Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 947
In allen diesen Grundzügen sind die bedeutendsten und bestbekann-
ten Völkerschaften des westarischen Stammes durchaus ähnlich
konstituiert und geordnet gewesen. Nur in einem allerdings wichtigen
Punkt weichen mehrere griechische sowie einige italische Völkerschaf-
ten ab, stimmen aber unter sich und daneben merkwürdigerweise
mit den tuskischen Gemeindeordnungen überein. Die Grundorgani-
sation der Verfassung ist auch bei diesen Völkergruppen die gleiche
wie die bei den nordischen Indogermanen.
Auch bei den Griechen gibt es eine große Anzahl von Völker-
schaften, welche in Phylen und Demen (pagi, Gaue) zerfallen. Da-
neben aber gibt es mehrere, und zwar der wichtigsten Gemeinden,
welche als Unterabteilungen der Phylen die sakralen Bezirke der
Phratrien hatten. Genannt seien hier vorläufig nur Sparta, Athen,
Ägina, Korinth, Städte in Kreta, in Thessalien u.a.m. Daß hier
Verschiedenbeiten in der Gliederung und Zerteilung der Staaten
bestanden, ist an sich nicht seltsam, vielmehr leicht erklärlich. Die
verschiedene Beschaffenheit der Wanderzüge der griechischen Stämme
mußte das mit sich bringen. Meist waren die Hellenen nicht in kom-
pakten Massen in die südliche Halbinsel eingedrungen, sondern in
kleineren Haufen, So zuerst die altäolischen und die ionischen Ein-
wanderer. Die altachäischen Ansiedler zogen über den Isthmus
nach dem Peloponnes, gewiß ohne die bisherige Bevölkerung zu ver-
treiben. Ebenso vielfach auch die Ionier, welche über die Kykladen
nach der Westküste Kleinasiens zogen. Sie berichteten noch später
von den dort vorgefundenen fremden Vöikern wie den Lelegern.
Bei derartigen Aufteilungen der Stämme und ihrer Ansiedlung
an ganz verschiedenen Küsten des Ägäischen Meeres mußte die alte
Gaueinteilung, ja z. T. sogar die Zusammengehörigkeit zu einer be-
sonderen Völkerschaft eines Stammes aufgelöst werden. Damit
erlosch jedoch die Erinnerung an die frühere Stammeszugehörigkeit
und an den Volksteil, dem sie angehört hatten, keineswegs. Im Gegen-
teil: wie wir bei den Doriern überall die Wiederkehr von drei Phylen,
vielfach sogar mit den gleichen Namen wie in Sparta finden, so auch
bei den Ioniern. Nirgends aber sind bei Ioniern und Doriern die Stämme
unvermischt geblieben, ungeschieden von den bisherigen Einwohnern,
welche meist eine oder eine geringe Anzahl von Phylen erhielten.“
l Nur in Sparta hielt sich der herrschende dorische Stamm, gewisserniaßen
als eine Art Adel über den vorgefundenen Achäern, lange frei von den alten
Einwohnern und benachbarten Griechen.
948 Wilhelm Soltau
So ist überliefert, daß in Sikyon neben den drei dorischen Phylen
eine acháische bestand, während in Korinth die Bevölkerung
in drei dorische und eine größere Arizahl von achäischen Phylen
zerfiel. Dort aber, wo ganze Stämme in Hellas eingewandert sind,
behielten sie die altarische Einteilung. So besonders die Nordwest-
griechen, welche in größeren Massen den Griechen gefolgt waren,
die über Epirus nach Átolien und Phokis, nach Achaia und Elis
vordrangen.'
Gerade nun bei diesen am spätesten eingewanderten Stämmen,
welche sonst am treuesten die alten Ordnungen beibehalten haben,
finden wir keine sakralen Gliederungen. Nur die zuerst eingewan-
derten Ionier und Dorier haben, jedoch auch nur teilweise, mehr-
fach eine ganz neue eigenartige Einteilung in Phratrien bewahrt.
Die Phratrien waren nach einem völlig abweichenden Grundsatz
gebildet, wie er nirgends bei den oben genannten Indogermanen be-
achtet worden war. Zusammengestellt waren in einer Phratrie die
zu gemeinsamen religiösen und bürgerlichen Feiern vereinten Bürger
eines Bruchteiles eines Stammes, welche prätendierten — mit Recht
oder ohne Grund —, von gemeinsamer Abstammung zu sein, und diese
ihre Zusammengehörigkeit durch sakrale Feiern und religiöse Ord-
nungen zu befestigen suchten. Das aber ist das Bemerkenswerte,
daß überall dort, wo neben die alten Gliederungen andere treten,
diese überall die gleiche sakrale Ordnung besitzen, die den
gleichen Namen der Phratrien trägt. Noch wichtiger ist, daß auch
bei einigen Völkerschaften Italiens, welche im übrigen den gemein-
arischen Einteilungsmodus bewahrt haben, gleichfalls eine ent-
sprechende sakrale Einteilung getreten ist.“
Bei den Italikern finden sich durchweg die gleichen Gliederungen
wie bei den übrigen Westariern. Überall ist der pagus die Grund-
lage der Volksgliederung. Mögen in ihm wenige oder viele adlige
Geschlechter wohnen: Die örtliche Zusammengehörigkeit und die
Gruppierung um eine Dingstätte, zu welcher die Freien eines Distriktes
gehörten, ist das Wesentliche eines solchen pagus. Eine Anzahl
von pagi gehörten zu einem populus, einer civitas. Mehrere civitates
eines Stammes wählten im Falle eines Krieges einen Berufsfeldherrn.
1 Bruno Keil, Griechische Staatsaltertümer (Wanderungen), S. 302 (III,
Gercke u. Norden).
? Vgl. im einzelnen Soltau, Über Entstehung und Zusammensetzung der
altrömischen Volksversammlungen, S. 66f.
Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 949
Gerade diese Seite der staatlichen Ordnung war, wie Rosenberg
klar gezeigt hat, überall streng durchgeführt.! In Etrurien ward
neben dem König, später dem Stadthaupt, einer der 12 Stadthäupter
zum Bundesfeldherrn gewáhlt. In Aricia traten die Abgesandten der
einzelnen civitates, von denen spätere Antiquare fülschlich 30 zähl-
ten, ca. ein Dutzend zusammen und wählten den dictator Albanus.
Ähnlich wird in den mehr demokratisch gegliederten Campaner-
stádten ein Bundesfeldherr, ein Meddix-tuticus ernannt, bei den
Lucanern“ ein „König“, welcher aber nur für die Kriegszeit, auf
ein halbes Jahr gewählt ward. Auch der römische Diktator war,
wie ich im Hermes 1914, 353 gezeigt habe, ursprünglich der Bundes-
feldherr, der an die Stelle des dictator Albanus getreten war.
Neben dieser einfachen Gliederung im Staatswesen, welche nach
Entetehung der Stádte nur wenig modifiziert erscheint*, findet sich
eine sakrale Gliederung bei den Etruskern und den von ihnen beein-
fluBten Latinern und Umbrern, die sonst nirgends eine Spur in
Italien hinterlassen hat. Auch nicht in Pompeii, wie Rosenberg
meint, denn die Verfassung von Pompeii war zuerst die einer helle-
nisierten oskischen Stadt, dann seit 80 v. Chr. einer colonia latina.
Bekanntlich kommen in den etruskischen Ritualbüchern tribus
curiae und centuriae vor. Daß die etruskische Verfassung mit ihrer
Erwähnung der tribus und Kurien älter ist als die römische, sollte
schon deshalb ausgemacht sein, weil die Namen der tribus und curiae
nach Rom übernommen sind. Die Tribusnamen waren tuskisch.
Erst als neben die Ramnes die Tribus der Tities und der Luceres
getreten war, bekam Rom seine 3 X 10 Kurien. Die Zehnzahl der
Kurien war in Etrurien heimisch und ist von dort auch nach Umbrien
in die Stadt Iguvium gekommen. Das hat Wilhelm Schulze klar
nachgewiesen, indem er die 20 iguvinischen Bezirke aus späterer
Verdoppelung der 10 Kurien gedeutet hat.
Es kann jetzt, wo der große Einfluß der Etrusker auf die Zusammen-
fassung der kleineren Ansiedlungen am Tiber zu einer Stadt Roma
1 Rosenberg, Der Staat der alten Italiker, S. 77.
3 S. Cato origines If, b. Priscian 1, 199.
3 Rosenberg, S. 30.
* So z. B. werden in den campanischen Städten ein höherer und ein niederer
meddix ernannt, bei den Völkern drei meddices, in Fundi hatten einer, in
Formiae zwei derselben die staatliche Obergewalt, das Abzeichen des Imperiums,
vgl. Rosenberg, S. 46.
$ Rosenberg, S. 118—134.
950 Wilhelm Soltau
offenbar geworden ist, nicht mehr fraglich sein, daß Rom durch sie
die sakrale bürgerliche Ordnung nach Kurien erhalten hat. Von
Rom aus erhielten dieselben die Latinerstádte, die coloniae latinae,
die coloniae Romanae und die von Rom gegründeten Munizipien.
Je klarer dieses am Tage liegt, desto notwendiger ist es, diese von
den Etruskern in Italien importierte Organisation in Verbindung mit
den in Griechenland vorkommenden Phratrien zu bringen. Schon
die Tatsache, daB nur ein Teil der hellenischen Landschaften, wahr-
scheinlich nur die im Osten von Hellas wohnenden Ionier und Dorier,
die sakralen Abteilungen der Phratrien kannten, gibt zu denken.
Sie macht wahrscheinlich, daB diese Einteilung keine urgriechische
ist, welche die Hellenen aus ihrer arischen Heimat mitgebracht
haben.
Nun kónnte man allerdings annehmen, daB die Phratrieneinteilung
lediglich in Städten vorkomme. Die ältesten Städte lagen vorzugs-
weise im Osten, auf Euböa, in Attika, Mykene, Argos, Sparta und
überall auf den zahlreichen Inseln in den stádtischen Niederlassungen,
deren Bewohner durch Schiffahrt und Handel zu städtischen An-
siedlungen geführt waren. Richtig ist daran nur so viel, daB diese
sakralen Bezirke in keiner Beziehung zu den ländlichen Distrikten
im Westen und Nordwesten stehen. Aber beschrünkt gewesen ist
sie auf diese nicht. Schon ein Blick auf zwei der wichtigsten Fälle,
in denen solche sakrale Unterabteilungen erscheinen, zeigt, daB sie
keineswegs allein in städtischen Bezirken üblich waren.
Das dorische Sparta zerfiel in drei Stämme und 30 Oben; sicherlich
aber war Sparta keine städtische Gemeinde im eigentlichen Sinn.
Auch Attika mit seinen vier Phylen zu je drei Phratrien enthielt nicht
die städtische Gemeinde allein, sondern die Bürger ganz Attikas.
Ebenso ist die Mitgliederschaft zu den Kurien in Italien, d. h. in Etru-
rien und Rom, nicht auf den Wohnsitz in der Stadt beschränkt ge-
wesen. Auch hätte es wenig Sinn gehabt, die 30 Kuriengebäude an
einem Orte am Forum zu vereinigen, wenn eine jede zunächst für
die einzelnen Bürgerbezirke und von lokaler Bedeutung gewesen
wäre. Und wie leicht hätten bei der Verlegung von 23 Kurien-
gebäuden dieselben in die einzelnen Stadtbezirke verlegt werden
können, wenn sie lediglich den städtischen Bezirken und ihren Ord-
nungen dienstbar gewesen wären. Umgekehrt. Es sollten die Phra-
trien wie die Kurien die einzelnen Volksteile, die getrennt wohnten,
zu einer sakralen Gemeinschaft vereinen. Sie setzten weniger die
Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 251
Stadt oder die Hauptstadt voraus, als sie vielmehr auf die allmäh-
liche Stiftung eines Hauptortes hinführten, der erst sakraler, dann
auch politischer Mittelpunkt eines Volkes werden sollte.
Deutet eine derartige altertümliche Gliederung der antiken Staaten
nicht auf einen gleichen Ursprung hin? Wenn Athener und die ioni-
schen Kolonien, wenn Sparta und dorische Kolonien eine solche
sakrale Gliederung des Volkes kannten, wenn Tusker und die von
ihnen beeinflußten Römer und Latiner Kurien kannten, so ist diese
Ähnlichkeit der Verfassung doch wohl auf einen gemeinschaftlichen
Ursprung zurückzuführen.
Schon früher ward auf die mannigfachen Beziehungen der Tusker
nach Osten hingewiesen Jetzt steht es fest, daß eine sprachliche
Verwandtschaft zwischen Tuskern und Lydern bestand, ja manche
Beziehungen weisen auf Wohnsitze verwandter Völker in Nord-
griechenland, auf Lemnos und Kleinasien (Karer und Lykier) hin.!
Bei den Tuskern ist die Kurieneinteilung nicht aus Italien impor-
tiert. Im Gegenteil, derartige sakrale Volksordnungen widerstreben
der arischen Bevölkerung Italiens überall. Alles spricht dafür, daB
die Tusker diese aus ihrer östlichen Heimat mit sich gebracht haben.
In diesem Falle wäre es auch erklärt, wie die in Hellas einwandern-
den Arier diese Ordnungen vor allem in den Bezirken übernommen
hätten, welche bereits eine alte Kultur hatten, besonders da, wo die
bisherigen Bewohner einen wichtigen Bruchteil der späteren Landes-
bevölkerung ausmachten. So in Attika, in den ionischen Nieder-
lassungen, sowie auf den Inseln.
Eigentümlich ist allein, daß die Spartiaten, trotzdem sie sich von
den Umwohnern fernhielten und nicht mit den Lacedämoniern
vermischten, eine solche sakrale Ordnung übernommen haben soll-
ten. Doch ist gerade bei den Spartanen der später reinlichen Schei-
dung von Spartiaten und Lacedämoniern eine Epoche voraus-
gegangen, da beide Bevölkerungselemente im Kampf lagen. Das
Doppelkönigtum erscheint als ein Kompromiß zwischen dorischer
und achäischer Bevölkerung. Als siegreiche Herren in den Partei-
kämpfen mußten die Dorier ihr Recht auf eine ehrenvolle Stellung
in den sakralen Bürgerbezirken, die sie wohl bereits vorgefunden
haben, geltend machen und diesen Anspruch durchzusetzen suchen.
Die Phratrien und Kurien sind ehrwürdige Überreste aus dem
1 S. GustavHerbig (München 1914); Littman nry Sardis (Leiden 1916).
259 Wilh. Soltau: Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas
Leben jener vorarischen Bevölkerung, welche an Kultur, speziell an
religiöser Entwicklung, in Kultus und staatlichen Ordnungen, höher
standen als die Einwanderer. Wo die alten Elemente blieben, trat
die neue Bevölkerung in die Phratrien ein. Dieselben taten das
Ihre, um eine Verschmelzung beider Bevölkerungsklassen zu erleich-
tern. Ähnlich auch in Etrurien und in Rom, wo die tuskischen
Herren in den sakralen Bezirken und in den sakralen bürger-
lichen Ordnungen ihren Einfluß auszuüben suchten. Überall sind
sie nicht bloß Adelsversammlungen, sondern enthielten das ganze
Volk.
253
Heinrich von Malta.
Von
Willy Cohn.
Die persönliche Stellung Kaiser Friedrichs II. zu seiner Flotte, die
ihn sich gerade für diesen Zweig der sizilischen Staatsverwaltung
lebhaft interessieren ließ, wird es berechtigt erscheinen lassen, sich
einmal näher mit den Männern zu befassen, die unter ihm das Amt
des Admirals bekleideten und seine Freunde und Helfer gewesen
sind. Unter ihnen verdient Graf Heinrich von Malta besondere
Beachtung. War er ja in den arbeitsreichen Jahren der Kreuzzugs
vorbereitungen unermüdlich für die Bereitstellung der sizilischen
Hotte tätig. Seine Laufbahn aber beginnt schon lange vor der Er-
nennung zum Admiral des Königreiches. Wie alle Männer, die nach
ihm unter Friedrich II. das Amt bekleideten, hatte er schon ein bunt -
bewegtes Leben hinter sich, das ihn überall auf den Meeren umher-
getrieben und ihm eine groBe Erfahrung zur See verschafft hatte.
Über die Herkunft des Grafen Henricus Piscator herrschte lange
Zeit UngewiBheit, bis die Forschungen Desimonis hierüber neues
Licht verbreiteten.! Daß er Genuese war, dies wußte man, aber man
wußte nicht, aus welcher Familie er stammte. Die Forschungen
Desimonis in den Notariatsakten Genuas ergaben, daß er einer der
vornehmsten Familien der Stadt, den di Castro oder di Castello an-
gehört. So hatten schon seine Ahnen eine große Zahl von Konsuln,
von Kriegs- und Seehelden der Heimatstadt gestellt. Heinrich war
mit der Tochter des Wilhelm Grassus, Admirals von Sizilien, ver-
heiratet, und dieser Ehe hatte er es wohl zum großen Teil selbst zu
verdanken, daß er später die gleiche Würde erhielt. Diese Ehe war
mit Kindern gesegnet, von denen wir die Namen dreier Söhne kennen,
' C. Desimoni, J Genovesi ad i loro Quartieri in Constantinopoli nel
secolo XIII. (Giornale Ligustico di Archeologia, Storia e belle Arti, Genova
1876, 8. 217ff.) Vgl. hierzu Joannis Georgii Graevii Thesaurus Antiquitatum
et Historiarum Siciliae 1723 Bd. V, S. 61 sowie Bd. XV Abelae: Melita illustrata
8. 209—212.
954 Willy Cohn
nàmlich Petrinus, Alexander und Nicolaus oder Nicolosius. Von
diesem letzteren ist am meisfen bekannt. Er erhielt im Jahre 1257
vom König Manfred von Sizilien die Herrschaft über Malta, Comino
und Gozzo, wie sie sein Vater besessen hatte, bestätigt! Auch in
Genua hielt er sich längere Zeit auf und besaß hier in den Jahren
1248 und 1263 Háuser. An der Regierung Genuas nahm er insofern
Anteil, als er sich in den Jahren 1243 und 1251 unter den 8 Adeligen
befand, die mit dem Podestà zusammen die Stadt regierten.“ Die
Persónlichkeit Heinrichs von Malta erheischt besonderes Interesse.
Gelangt ja mit ihr der Typ des Seeheldens aus dem 11. und 12. Jahr-
hundert zur Ausbildung. Heinrich von Malta ist von Natur Korsar,
Seeräuber. Wie so viele andere seiner Zeit gehört er zu den ge-
fürchtetsten Erscheinungen des Mittelmeeres, nur betrieb er seine
Piraterie gewissermaßen in offizieller Weise, insofern er sich dabei
der Unterstützung Genuas erfreute. Überall da, wo Genua seinen
Gegnern empfindlichen Schaden zufügen wollte, ohne doch dabei sich
unmittelbar in den Krieg einzulassen, wurde er vorgeschickt. Hein-
rich Piscator ist als Admiral des Königreichs Sizilien nach langem
ruhmvollem Leben gestorben. Er wurde eine Persönlichkeit, die für
das neu erstehende Staatswesen von hoher Bedeutung war, und ist
doch früher nur ein Pirat gewesen. Andere seinesgleichen führte der
Weg zum Kreuze, ihn zu Ruhm und Ansehen, vielleicht deswegen,
weil Friedrich ihn nur dadurch für seine neu erstehende Flotte un-
schädlich machen konnte, daß er ihn zu ihrem obersten Führer ein-
setzte.
Über das Jahr der Geburt sowie über die Jugend Heinrichs wissen
wir wenig. Vielleicht fördert hier ein Fund aus den Akten Genuas
neues Material zutage. Gleich sein erstes Erscheinen im Lichte der
Geschichte zeigt ihn uns als Grafen von Malta, in eigenartiger Doppel-
stellung als Bürger Genuas und Lehensmann der sizilischen Krone.
Im Jahre 1204 faßte eine aus dem Orient heimkehrende genuesische
Schiffskarawane den Entschluß, Syrakus, das sich in den Händen
! Böhmer-Ficker, Regesta imperii Bd. V, 1 Nr. 4664, vgl. auch 4732,
sowie lib. iurium reipublicae Januensis ed. Ricotti Bd. I, Sp. 12% — Bd. 7
der Hist. patr. monumenta, vgl. hierzu A. Karst, Gesch. Manfreds vom Tode
Friedrichs II. bis zu seiner Krónung (Hist. Stud., herausg. v. Ebering, H. 6,
Berlin 1897) S. 153, ferner Winkelmann, Jahrb. Friedrichs II., Bd. I, S. 159,
Anm. 4.
? Annales Januenser, S. S. XIX, S. 209 ad annum 1243.
Heinrich von Malta 255
Pisanischer Freibeuter befand, zu erobern. Hierbei erhielt das Ge-
schwader Unterstützung vom Grafen von Malta. Zwar nahm er
nicht selbet an dem Zuge teil, woran ihn wahrscheinlich nur seine
Stellung zum sizilischen Königreiche gehindert haben mag?, immerhin
sandte er seine Schiffe und seine Leute, mit deren Hilfe es den Ge-
nuesen unter Führung des Alamannus da Costa gelang, am 6. August
1204 Syrakus zu erobern.? Für seine tatkräftige Hilfe feiern ihn die
Annalen seiner Vaterstadt Genua als vir egregius et amator Januen-
sium honoris. Auch im nächsten Jahre hatte Heinrich von Malta
Gelegenheit, im Interesse von Genua tätig zu sein. Er lieferte den
Pisanern vor dem Hafen von Syrakus eine Seeschlacht. Der Feind
verfügte über eine beträchtliche Macht, die der Heinrichs mindestens
ebenbürtig, wenn nicht überlegen war. Die Schlacht endigte mit
einer Niederlage der Pisaner, die den größten Teil der Galeeren an
die Gegner verloren. So hat sich Heinrich von Malta mit diesem Sieg
als tüchtiger Führer zur See erwiesen und die Entsetzung von Syrakus
erreicht. Heinrich verstand es, die Vorteile, die ihm der Sieg in die
Hand gespielt hatte, auszunützen. Noch in demselben Jahre 1205
schickte er das Rundschiff „Leopard“, das der Graf Alamannus den
. Pisanern abgenommen hatte, in Begleitung von zwei Galeeren gegen
die Feinde Genuas nach dem Byzantinischen Reich. Wir kónnen der
Expedition nicht auf ihrem Zuge folgen, sondern nur feststellen, daß
sie als Siegerin im Triumph nach Malta zurückkehrte. Die Frucht
dieses Zuges war u. a. ein Privileg, das die oben genannten Führer
der Flottille für den Grafen von Malta von dem Fürsten von An-
tiochia erwirkten.* Es ist bezeichnend für die Stellung des maltesi-
schen Grafen zu Genua, daB dieses Privileg zu gleicher Zeit für diese
Stadt lautete. So ist es erklärlich, daß die genuesischen Annalen
berichten, ganz Genua sei von Freude erfüllt gewesen, als das Privileg
dem Podestà übergeben wurde. Aus all dem erhellt immer deut-
licher das Verháltnis Heinrichs von Malta zu Genua. Wir kónnen ihn
als engen Verbündeten, ja als Teilfürst des genuesischen Reiches auf-
ı Schaube, Handelsgeschichte der romanischen Völker des Mittelmeer-
gebietes, 1906 (Hb. d. mittelalterlichen u. neueren Gesch.) S. 480.
* Camillo Manfroni, Storia della marina italiana dalle invasioni bar-
bariche al trattato di Ninfeo, Livorno 1899, S. 303.
3 Annales Januenses, a. a. O. S. 122, die, wo nichts weiter im folgenden an-
gegeben ist, stets die Quelle sind, Manfroni, a. a. O. S. 303.
* Liber iurium Bd. I, S. 522,
256 Willy Cohn
fassen. Auch das folgende Jahr brachte für den Grafen wieder eine
groBe See-Expedition. Auch diese wurde in genuesischem Interesse
ausgeführt, und so ist es erklürlich, wenn die genuesischen Annalen
von dem ehrenwerten und siegreichen Grafen von Malta reden. Im
Jahre 1206 zog Heinrich mit Rundschiffen, Galeeren, Pferdetransport-
schiffen, Büsen und anderen Fahrzeugen! nach Kreta“, das die
Venezianer dem Marquis von Montferrat abgekauft hatten?, der
seinerseits Kreta bei der Teilung des Byzantinischen Reiches nach
der Einnahme von Konstantinopel erhalten hatte. Wutentbrannt
schreibt die Geschichte der Dogen von Venedig‘ von dem kühnen
Seefahrer, er sei von solchem Stolz und solcher Kühnheit, daB er
glaube, er müsse sich alle umliegenden Inseln und Provinzen unter-
werfen. Auch ist es bemerkenswert, daß dieselbe Quelle von ihm als
von dem Grafen von Malta und genuesischen Bürger spricht. Nehmen
wir die Begeisterung seiner Anhänger für ihn, die Angst seiner Feinde
vor ihm und das, was er wirklich zur See geleistet hat, zusammen, so
verdichtet sich das alles zu dem Bild eines mächtigen Seehelden, von
dem wir sagen können, daß er in hervorragendem Maße mit Mut und
Energie, mit Freundestreue und mit der Fähigkeit, zu organisieren
und Krieg zu führen, begabt war. Wenn wir also später verstehen
wollen, was für eine Persönlichkeit sich Friedrich II. als Admiral
seiner Flotte erwählt hat, und was für einen Ruf und was für Fähig-
keiten dieser in sein neues Amt mitbrachte, so müssen wir die Taten
Heinrichs von Malta, die dieser Ernennung voreusgehen, noch näher
betrachten. Dabei handelt es sich in erster Reihe um das, was er vor
Kreta geleistet hat. Heinrich von Malta nahm alsbald den Titel
eines Herrn von Kreta an, als welcher er sich lange Zeit hindurch
bezeichnete®, auf den er aber später wieder verzichten mußte.
1 Vgl. dazu Eduard Heyck, Genua und seine Marine, S. 90ff., sowie Cesare
Augusto Levi, Nave Venete, Venezia 1892, S. 245. Die Annales Januenses sagen
8. 125: cum navibus galeis uscheriis, bucis aliisque lignis cursalibus armatis.
3 Laurentii de Monacis Cretae cancellarii chronicon, Venetiis 1758, S. 153
schreibt: (Januenses) introduxerunt in Insulam Henricum Comitem Maultae.
3 Vgl. hierzu Hippolyte Noiret, Documents inédits pour servir à
l'histoire de la domination vénitienne à Créte de 1380 à 1485, Paris 1892, S. IV.
Sonst kommt das Werk für Heinrich von Malta wenig in Betracht.
* Historia ducum Venetorum, S. S. XIV, S. 95.
5 Eine eingehendere Darstellung der Ereignisse vor Kreta in den folgenden
Jahren kann an dieser Stelle wegen Raummangel nicht gegeben werden.
* Bo auch in dem spáter noch eingehender zu erwühnenden Privileg für
Genua vom 25. Juli 1210.
Heinrich von Malta 257
. In demselben Jahre 1218, in dem die kretensische Angelegenheit
ihren endgültigen Abschluß durch den Frieden zwischen Genus und
Venedig findet', begegnen wir Heinrich von Malta als genuesischem
Gesandten am Kaiserhofe. In diesem Jahre begab sich Graf Heinrich
in einer Galeere nach Genua und von dort auf dem Landwege zu
Kaiser Friedrich. Als er zurückkehrte, brachte er für Genua Zoll-
und Abgabenfreiheit im Königreich Sizilien mit. Im Monat April
wurde auf Kosten der Gemeinde Genua eine Galeere ausgerüstet, die
ihn zunächst nach Rom zur Kurie brachte und dann in seine Graf-
schaft führte.” Während uns das Jahr 1219 nichts aus Heinrichs Leben
berichtet, finden wir ihn am 18. August 1220 beim Hofkanzler und
Legaten von Italien, dem Bischof Konrad von Metz und Speier.?
Im September desselben Jahres befindet er sich sodann am Hofe des
Kaisers bei Goito im Gebiete von Mantua. Wieder waren in diesem
Jahre genuesische Gesandte vor Friedrich erschienen, um die Be-
stätigung der Zollfreiheitsprivilegien zu erbitten. Wir müssen nach
den Ereignissen des Jahres 1218 annehmen, daß auch Heinrich in
diesem Sinne auf den Kaiser einzuwirken versucht hat. Doch ohne
Erfolg. Er konnte nur den Gesandten Genuas melden“, daß zwar
Venedig ein umfassendes Privileg erhalten hat, Genua aber über-
gangen worden ist. Am 29. Oktober ist der maltesische Graf noch
beim Kanzler Konrad in Pontremoli nachweisbar, wo er vielleicht den
Dank Genuas für die nur zur Schau getragene Freundschaft des
Kanzlers abstatten sollte , wo er aber auch wohl gleichzeitig über
seinen Eintritt in sizilische Dienste verhandelt hat.
Das Jahr 1221 führte dann Heinrich von Malta endgültig in den
Dienst des Königs von Sizilien.“ Der genaue Zeitpunkt läßt sich nicht
bestimmen, doch steht es fest, daß der Eintritt in sizilische Dienste
in der ersten Hälfte des Jahres erfolgt sein muß, da der Graf schon
im Sommer als Admiral über das Meergeht. Welche Gründe beide Teile
bewogen haben, in dieses Verhältnis zu treten, können wir mit Sicher-
! Liber iurium a. a. O. I S. 609.
2 Ann. Jan. a. a. O. S. 139: vgl. hierzu Winkelmann, Jahrb. Friedrichs II.
Bd. I S. 98 sowie B. F. 933.
3 Ficker, Forschungen z. Reichs- u. Rechtsgesch. Italiens, Bd. 4, Urk. z.
Reichs- u. Rechtsgesch. Italiens, Innsbruck 1874, S. 316 Nr. 277.
* Die Móglichkeit einer derartigen Meldung nimmt Winkelmann, Jahrb.
Friedrichs II. Bd. I S. 100 an. ;
5 Das deutet Winkelmann, Jahrb. I S. 100 Anm. 2 an.
6 Vgl. hierzu Winkelmann a. a. O. S. 143.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 3 17
258 Willy Cohn
heit nicht beantworten. Zweifellos hat auch der Umstand mit-
gesprochen, daB Heinrich ein Schwiegersohn des Admirals Wilhelm
Grassus war. Bedenken hätte dem Kaiser der Umstand einflößen
müssen, daß Heinrich bisher stets im genuesischen Dienste tätig ge-
wesen ist. Wir haben schon oben der Vermutung Ausdruck gegeben,
daB die Beziehungen Heinrichs zu Genua sich durch die Begeben-
heiten auf Kreta gelockert haben mögen. Das mag Heinrich dem.
Kaiser zu verstehen gegeben haben, als er in den Jahren 1218 und
1220 mit ihm zusammengetroffen ist. Damals hat wohl auch der
Kaiser in dem Malteser Grafen die für Sizilien geeignete Persönlichkeit
gefunden zu haben geglaubt und mit ihm sicherlich Verhandlungen
angeknüpft. Auch die Vermutung möchte ich nicht unausgesprochen
lassen, daß der Kaiser vielleicht nur auf diese Weise glaubte, den
gefürchteten Piraten für sein Reich unschädlich zu machen. Doch
über all das läßt sich eine ausreichende Antwort nicht erteilen.
In seiner neuen Amtseigenschaft als Admiral der sizilischen Flotte?
führt er im Juni des Jahres 1221 zusammen mit dem Kanzler von
Palear 40 Galeeren über das Meer, um Damiata zu entsetzen.* Be-
kanntlich hat die Expedition ihren Zweck nicht erreicht. Zwar fuhr
Heinrich von Malta den Nil herauf, verfolgte hier eine Sarazenen-
Flotte, konnte aber dem eingeschlossenen von Damiata getrennten
Christenheere keine Nachricht geben, weil die Muselmänner Galeeren
innerhalb des Flusses aufgestellt hatten, die alle Kühne, welche zum
Heere sich begaben oder zu demselben zurückkehrten, daran hinder-
ten. Auf ausdrückliches Verlangen des Legaten Pelagius ließen sich
die Flottenführer zur Umkehr bestimmen“, ohne den Versuch zu
machen, zu dem Christenheere durchzubrechen. ‚Dies ist‘‘, so sagt
Winkelmann’, „das einzige, was den Flottenführern allenfalls vor-
geworfen werden kann, daß sie zu sklavisch einem unter anderen
Voraussetzungen gegebenen Befehle des Kaisers gehorchten, welcher
sie unter den Oberbefehl des Legaten gestellt hatte." Formell war
! Huillard-Bréholles, Historia Diplomatica Friderici IL, Préface et
Introduction, Paris 1859, S. 144.
2 Vgl. hierzu Manfroni a. a. O. S. 374.
3 Richard von S. Germano S. S. XIX S. 341.
4 Vgl. das Kalendarium bei Schirmer, Beitr. z. Gesch. Kaiser Friedrichs II.
Rostocker Diss. 1904, S. 30. Vgl. Ann. Jan. a. a. O. zu diesem Jahre.
5 Ann. Jan. a. a. O.
€ H. B. III S. 41. Vgl. Winkelmann, Jahrb. a. a. O. S. 156.
7 Ebendort S. 159.
Heinrich von Malta 209
Heinrich von Malta im Recht, und wenn man ihm, dem erfahrenen
Seemanne, nicht freie Hand zum Handeln nach seinem Ermessen
gelassen hatte, so war das nicht seine Schuld.! Trotzdem wurde er
vom Kaiser nach seiner Rückkehr gefangen gesetzt.“ Allzu schwer
lastete der Zorn des Monarchen jedoch nicht auf dem Admiral, denn
schon im übernächsten Jahre finden wir ihn wieder im aizilischen
Dienste. Das Jahr 1222 bringt uns keine Kunde über Heinrich von
Malta. Aber noch vor April des Jahres 1223 muß der Graf wieder vom
Kaiser in Gnaden aufgenommen worden sein, denn in diesem Monat
ist er in einer Urkunde Friedrichs II. bei der Belagerung von Celano
Zeuge. Bald darauf finden wir ihn wieder für seinen Herrn tátig.
Die Sarazenen Siziliens hatten sich gegen den Kaiser empórt, und zu
ihrer Unterwerfung wurde der Graf abgesandt. Er scheint allerdings
gegen die Aufständischen nicht energisch genug eingeschritten zu
sein, denn bald darauf fiel er in neue Ungnade. Die Entschuldigung
des Grafen, daB der Kaiser ihm eine zu kleine Truppenmacht bei-
gegeben habe, ließ dieser nicht gelten. Die Ungnade des Kaisers
kostete den Grafen den Besitz der Insel Malta, die er auch nicht
wieder erhielt, als sich der Zorn Friedrichs verflüchtigt hatte.! Kaiser
Friedrich II. hat dieses wertvolle Besitztum weder dem Grafen noch
1 Richard von S. Germano sagt allerdings in der Chronica priora, die
Gaudenzi Neapel 1888 herausgegeben hat, auf S. 107a: Henricus de Malta in
Siciliam redit qui non sine causa postmodum ab imperatore captus est et
terram amisit.
Die Nachricht Richards von S. Germano S. S. XIX, S. 341, daß Hein-
rich in diesem Jahre auch sein Lehen Malta verlor, ist falsch, wie sogleich zu
beweisen sein wird.
* B. F. 1479.
* Richard von 8. Germano sagte a. a. O. S. S. XIX, daß Heinrich schon
1221 nach den Ereignissen vor Damiata sein Lehen verloren habe. Dieser
Nachricht gegenüber ist der Bericht der Genueser Ann., auf der die ganze Dar-
stellung aufgebaut worden ist, deshalb vorzuziehen, weil diese Annalen stets
mit lebhaftem Interesse alles das verfolgen und aufzeichnen, was den Grafen
persónlich angeht. So dürfte ein Irrtum bei einem der wichtigsten Ereignisse
seines Lebens ziemlich ausgeschlossen sein. Darauf weist besonders Winkel-
mann, Jahrb. a. a. O. S. 206 hin, der hier einer Anregung folgt, die B. F. 1496a
gegeben hat. Immerhin ist die Darstellung bei Winkelmann nicht ganz ohne
Widerspruch, da er schon zum Jahre 1221 (S. 159) bemerkt hatte: ,,Besser kam
der Admiral] Heinrich von Malta davon. Er wurde allerdings nach seiner Rück-
kehr gefangen gesetzt und verlor sein Lehen usw.“ Es steht also fest, daß
Heinrich im Jahre 1923 das Kastell Malta und damit die Herrschaft über die
Insel verlor.
17*
960 . Willy Cohn
dessen Erben wiedergegeben. Dies hat erst Manfred getan. So mag
dem Kaiser dieser Mißerfolg Heinrichs gegen die Sarazenen nicht un-
willkommen gewesen sein, da er ihm dazu verhalf, einen wesentlichen
Stützpunkt im Mittelmeer zu erwerben. Wir müssen hierbei in Be-
tracht ziehen, daß Friedrich unmöglich als Admiral einen Mann im
Dienste behalten konnte, der als Herr von Malta ein müchtiger Fürst
war. Bei dem eigenwilligen Charakter Heinrichs, bei seiner ganzen
Vergangenheit, die von seinem Selbständigkeitsdrange Zeugnis ab-
legt, bestand die dauernde Gefahr, daß Heinrich einmal Malta gegen
Sizilien ausspielen und so die Macht des Kaisers gegen ihn selbst ver-
wenden würde. Also hatte Friedrich ein gewisses Recht im Interesse
der Sicherheit des Gesamtreiches, ihm seine Insel vorzuenthalten.
Doch diese Ungnade des Kaisers war eine vorübergehende. Denn
wenn er vielleicht einen Augenblick froh war, den eigenwilligen Mann
los zu sein!, so konnte er ihn auf dieDauer nur schlecht entbehren.
Im März 1224 finden wir Heinrich zu Catania als Zeuge von Kaiser-
urkunden?, allerdings aus dem Grafen von Malta war ein einfacher
Graf Heinrich geworden, eine Bezeichnung, die er nunmehr bei-
behalten hat. Im Jahre 1225 erhielt Heinrich den ehrenvollen Auf-
trag, die Kaiserbraut Isabella von Jerusalem nach Europa zu führen.
Er verließ mit einer Flotte von 14 Galeeren im August die heimat-
liche Küste mit der Fahrtrichtung nach Akkon.? Nachdem der
Bischof Jacob von Patti der Prinzessin im Namen des Kaisers den
Ring an den Finger gesteckt hatte, führte Heinrich von Malta sie
zusammen mit einem stattlichen Gefolge von Großen des Königreichs
Jerusalem über das Meer nach Brindisi, wo das Geschwader noch im
Oktober des Jahres eintraf.“ |
Die nächsten Jahre mit ihren Kreuzzugsvorbereitungen müssen für
den Grafen Heinrich eine Fülle von Arbeit gebracht haben. Leider
sind wir über seine persönliche Anteilnahme nur schlecht unterrichtet,
sein Name wird in den Quellen nur selten genannt. Daraus aber zu
schließen, daß er wenig geleistet hat, wäre voreilig, im Gegenteil,
1 Manfroni a. a. O. S. 376.
2 B. F. 1519, 1524.
3 Hauptquelle für die Fahrt ist die Fortsetzung des Wilhelm von Tyrus:
L'estoire de Heracles (Recueil des historiens des croisades, Historiens occiden-
taux Bd. II S. 357 zum Jahre 1225). Vgl. hierzu Winkelmann a. a. O. Bd. I
S. 242.
Chronicon de rebus Siculis ed. Huillard-Bréholles L S. 897.
Heinrich von Malta 961
ohne Zweifel ist er neben dem Kaiser die Seele der Organisation ge-
wesen. Das Vertrauen seines Herrn besaß er in vollem Maße, denn
im Jahre 1227 wird er zusammen mit den Erzbischöfen von Reggio
und Bari und mit Reinald v. Spoleto als Gesandter zum Papste ge-
sandt, um darzutun, aus welchen Gründen der Kaiser den Kreuzzug
nicht hatte unternehmen können. In dieser Angelegenheit wurde mit
dem Papste am 10. November unterhandelt.! Als im nächsten Jahre
Friedrich nun wirklich seinen Kreuzzug unternahm, stand an der
Spitze der Flotte von 40 Galeeren als Admiral des Königreichs Graf
Heinrich.? Am 28. Juni verließ das Geschwader Brindisi, am nächsten
Tage Otranto. Am 7. September landet die kaiserliche Flotte in
Akkon.” Heinrich ging alsbald mit der Hälfte der Schiffe, mit 20 Ga-
leeren, nach der Heimat zurück.* Er sollte zusammen mit dem Erz-
bischof Marinus v. Bari dem Papste die Ankunft des Kaisers melden.
Diese Meldung muß noch vor Ende November beim Papste erfolgt
sein. Denn am 30. November schreibt Gregor an Genua, daß die
beiden Männer bei ihm gewesen sind.5 So befindet sich also Heinrich
in Italien und der Kaiser in Palästina. Will dieser zurückfahren, so
muB er den Admiral erst holen lassen. Als im Februar 1229 ihm ein
Schnellschiff Nachrichten aus der Heimat gebracht hat, läßt er durch
das zurückkehrende Fahrzeug dem Grafen melden, daf dieser sich
zu Ostern mit 20 Galeeren in Akkon einfinden solle.5 Um den 15. April
ist dann Heinrich dort eingetroffen? Am 1. Mai 1229 schiffte sich
dann der Kaiser nach der Heimat ein, wobei der Admiral dann
wiederum das Kommando über die Flotte hatte.“ Am 10. Juni landete
der Kaiser in Brindisi? Im nächsten Jahre 1230 wird dann der Graf
1 Richard von 8. Germano a. a. O. zum Jahre 1227, ferner Winkel-
mann, Jahrb. a.a. O. S. 337.
2 Winkelmann, Jahrb. a. a. O. Bd. 2 S. 20 u. Anm. 3, wo die in Betracht
kommenden Quellenstellen zusammengestellt sind.
* Die Schilderung der Fahrt selbst gehórt nicht hierher, da Heinrich hierbei
nirgends erwühnt wird. |
1 Winkelmann, Jahrb. a. a. O. Bd. 2 S. 105 Anm. 2.
5 B. F. 6748, M. G. Ep. pont. I, 294, sowie H. B. III, 83; vgl. hierzu Winkel-
mann, Jahrb. a. a. O. Bd. 2 S. 37.
€ Winkelmann, Jahrb. a. a. O. Bd. 2 S. 108, als Quelle kommt in Betracht
L'estoire de Heracles a. a. O. S. 374.
? Winkelmann, Jahrb. a. a. O. Bd. 9 S. 134 u. S. 499.
8 B. F. 1753a. Chr. de reb. Sic. H. B. I S. 902.
? Chr. de reb. Sic. H. B. I S. 902: Imperator autem supradictus primo maii
.supradicte indictionis cum septem galeis armatis, quas comes Henricus de
262 Willy Cohn
Heinrich zum letzten Male genannt. Eine in dieses Jahr anzusetzende
Stilübung läßt Friedrich dem Grafen Heinrich Vorwürfe machen, daß
er sich nicht mit 40 Galeeren in Neapel eingestellt und dadurch den
Feldzug gegen Gaeta aufgehalten hat; er befiehlt ihm bei seiner Un-
gnade, besagte Schiffe in Apulien und zu Messina wohl auszurüsten
und sich mit ihnen am 8. Juni vor Gaeta einzufinden. Der Graf ant-
wortet, daß die Aufbringung der Schiffe große Schwierigkeiten mache,
daß er aber eiligst mit 20 Galeeren komme. Ist auch diese ganze
Überlieferung zweifellos nur eine der damals in den Diktatoren-
schulen üblichen Stilübungen, so können wir doch als historischen
Kern die Tatsache herausschälen, daß Heinrich um diese Zeit lebte,
im Dienste des Kaisers stand und den Oberbefehl über die Flotte
führte.! Ist auch sonst über ein Vorgehen des Kaisers gegen Gaeta
nichte bekannt, auf das er besonders gereizt war, weil in ihm ein zur
Unterwerfung auffordernder Bote erschlagen worden war!, so läßt
sich diese Nachricht doch gut mit einer Notiz der Genueser Annalen
vereinen. |
Ebenso wie über die Zeit der Geburt Heinrichs von Malta liegen
auch über seinen Todestag keine bestimmten Nachrichten vor.
Huillard-Bréholles* ist der Ansicht, daß der Tod vor Mai 1232 erfolgt
sein muß. Denn in dieser Zeit wurde ein Vertrag zwischen Genua
Malta illis diebus de portibus regni siculi secum duxerat, mare intravit et X
junii ad portum brundusii applicuit. Hiernach ist nicht ganz klar, ob alle kaiser-
lichen Schiffe gleichzeitig Akkon verlieBen, oder ob der Kaiser mit den schnelle-
ren vorausgefahren ist. Zweifellos aber wird Heinrich an der Spitze des Ge-
schwaders gestanden haben, auf dem der Kaiser sich befand.
1 Die Stilübung findet sich in dem Lübecker Kodex 152, Briefsamml. d.
Simon Batz, im Auszug veröffentlicht v. W. Wattenbach: Iter Austriacum
1853 im Arch. f. Kunde ósterreichischer Geschichtsquellen, 14. Bd. 1855, S. 52.
Vgl. hierzu B. F. 1773 und 1787; hier ist jedoch gesagt, daB nichts der Annahme
im Wege steht, daB Heinrich um diese Zeit noch lebte und Admiral war. Im
übrigen ist die in diesem Regest gemachte Bemerkung, daß Graf Heinrich im
November 1228 H. B. III, 83 zuletzt genannt wird, unrichtig, wie aus obiger
Darstellung hervorgeht. Von der Stilübung abgesehen, kónnen wir ais letztes
festetehendes Datum in Heinrichs Leben die Landung in Brindisi am 10. Juni
1229 ansehen. Das letztemal mit Namen genannt wird er bei der Abfahrt am
1. Mai 1229. — Die Stilübungen enthalten überdies interessantes Material zur
Geschichte der „marinaria“, das auf einen in maritimen Dingen erfahrenen
Schreiber schließen läßt.
2 B. F. 1773, Richard von S. Germano a. a. O.
3 B. F. 1773, 1790, Ann. Jan. a. a. O.
* Introduction a. a. O. S. 145.
Heinrich von Malta 263
und Arles abgeschlossen, bei dessen Beurkundung als Zeuge Nicolaus
Comitis Maltae angeführt wird.“ Jedoch scheint mir diese bloße Er-
wühnung des Sohnes keinen Beweis für den Tod des Vaters zu sein.
Vielmehr ist m. E. nach ein anderer Umstand für die spätere An-
setzung seines Sterbens schwerwiegender. Erst 1239 hören wir von
der Ernennung des nächsten Admirals im Königreiche, Nicolinus
Spinolas. Es dürfte ausgeschlossen sein, daß eine derartig wichtige
Stelle sieben Jahre lang unbesetzt war, vielmehr ist anzunehmen, daß
auf den Tod des alten Admirals unmittelbar die Ernennung des neuen
erfolgte. Tutini*, Graevius?, Vincenti* und Pirro® versuchen in ihren
Werken diese Lücke zwischen 1232 und 1239 im Katalog der Admiräle
dadurch auszufüllen, daß sie einen gewissen Alexander, Sohn Hein-
richs, als dessen Nachfolger annehmen. Diese Auffassung, für die
sich keinerlei Beweis beibringen läßt, ist durch Huillard-Bréholles*
endgültig widerlegt worden. Die Tatsache, daß in unsern sämtlichen
Quellen zwischen Heinrich von Malta und Nicolinus Spinola nirgends
ein Admiral erwähnt wird, läßt sich nur so erklären, daß eben der
letztere sein Amt unmittelbar nach dem Tode Heinrichs antrat, und
da der Amtsantritt Spinolas nicht früher als im Oktober oder No-
vember 1239 angesetzt werden kann, so müssen wir so lange den Tod
Heinrichs um diese Zeit annehmen, bis neue Funde diese Auffassung
bestätigen oder widerlegen. Auf die Frage, wieso nun Heinrich von
Maltain diesensieben Jahren überhaupt nicht genannt wird, läßt sich
eine doppelte Antwort geben. Einmal gab es in diesen Jahren für die
Flotte wenig zu tun, so daß es sich für den Chronisten erübrigte, ihrer
und ihres Führers Erwähnung zu tun, und anderseite sind wir über-
haupt über die innere Verwaltung Siziliens während dieser Zeit nur
schlecht unterrichtet. Auffällig bleibt es allerdings, und diesen Um-
stand möchten wir nicht verschweigen, daß die Genueser Annalen,
! Papon, Histoire générale de Provence Bd.II, Paris 1777— 86, Preuves,
Nr. 51.
2 Camillo Tutini, Discorsi de sette officii overo de sette grandi del regno
di Napoli, parte prima nella quale si tratta del Contestabile, del Maestro Giustieri
e dell' Ammirante, Roma 1666, S. 49.
3 Johann Georg Graevius, Thesaurus antiquitatum et historiarum
Siciliae, 1723, Bd. 5, S. 61.
* Vincenti, Teatro de gli Huomini illustri che furono grand'ammiragli ncl
regno di Napoli, 1628, S. 20.
5 Sicilia. Sacra.
6 Introduction a. a. O. S. 146.
264 Willy Cohn: Heinrich von Malta
die sonst mit lebhaftem Interesse von allem, was den Grafen be-
traf, Kenntnis nahmen, weder über seinen Tod noch über seine
späteren Lebensjahre etwas zu berichten haben.
Es liegt uns nunmehr ob, noch einmal in kurzen Strichen die Per-
sönlichkeit Heinrichs von Malta zu schildern. Wir möchten hierbei
von dem Umstande ausgehen, daß Heinrich in den Urkunden niemals
den Titel admiratus regni Siciliae führt, sondern nur als Graf amtlich
bezeichnet wird. Friedrich mag in ihm doch mehr den Fürsten als
den sizilischen Beamten gesehen haben. Heinrich ist als unabhängiger,
seines Wertes sich voll bewußter Seeheld in die Dienste des Kaisers
getreten. Er muß ein eigenartiger Charakter gewesen sein, der sich
nur schwer unterordnet. Immer versucht er dem Kaiser gegenüber
auf seinem Standpunkt zu verharren, so 1223 in der sarazenischen
Angelegenheit und 1230 vor Gaeta. Wenn wir die beiden Teile von
Heinrichs Leben, die Zeit, in der er unabhängiger Herr von Malta,
und die, in der er sizilischer Admiral war, gegenüberhalten, so muß
man sagen, daß die erstere die reich bewegtere war. Hier ist er ganz
Seeheld, ja Korsar, der im Vollbewußtsein seiner Kraft und seines
seemännischen Könnens die Meere durchstreift und sich als Herr
der See fühlt, ein Kind seiner rauhen Zeit. Damals galt er als der
erste unter den Seefahrern des Mittelmeers, und Weisungen zu seinen
Unternehmungen empfing er nur durch sich selbst. In der zweiten
Hälfte seines Lebens erscheint er uns wie ein Adler, dem die Schwingen
beschnitten sind. Er ist älter geworden, und anstatt als kühner Korsar
durch die Meere zu kreuzen, führt erin ruhiger Fahrt die Fürstenbraut
über das Meer, führt den Kaiser in ferne Länder und holt ihn wieder
ab. So hat es Friedrich II. verstanden, den Seehelden in den fein-
maschigen Netzen seiner Staatskunst einzufangen und ihr nutzbar
zu machen.
265
Luthers Verhältnis zur Reichsverfassung
und die Rezeption des Wormser Edikts.
Von Paul Kalkoff.
Im Anschluß an die Erstlingsarbeit eines auf dem Felde der Ehre
gefallenen jungen Historikers, des Bonner Privatdozenten L. Car-
dauns, über „die Lehre vom Widerstandsrecht des Volkes gegen die
rechtmäßige Obrigkeit im Luthertum und im Calvinismus des
16. Jahrhunderts‘! untersucht Karl Müller in einer lichtvollen und
ergebnisreichen Untersuchung „Luthers Äußerungen über das Recht
des bewaffneten Widerstands gegen den Kaiser‘‘?. Der Fortschritt
über die bisherigen Ausführungen der Lutherbiographien liegt ein-
mal in der Heranziehung alles in den letzten Jahren erschlossenen
und durch eigene urkundliche Beilagen vermehrten Materials?, be-
sonders aber in der schärferen Herausarbeitung der Übergänge in
der durch die Zeitumstände bedingten Wandlung der Anschauungen
Luthers vom Kaisertum. Denn in seinen Grundsätzen über das in
Gottes Wort klar vorgezeichnete Verhalten des Untertanen zur
Obrigkeit ist er sich stets treu geblieben: hier kennt er nur die Pflicht
des leidenden Gehorsams, durch den sich der Glaube des Christen
zu bewähren hat, auch einem ungerechten Herrn gegenüber. Aber
während er bis zu der entscheidenden Wendung, die mit den Be-
schlüssen des Speirer und Augsburger Reichstags von 1529 und 1530
1 Dissertation Bonn 1903. Besonders die von C. vorgetragenen Ansichten
über Luthers Anschauungen in der zweiten Periode seiner politischen Entwick-
lung bedurften einer Richtigstellung: von Volksrechten, die bis zu dem „durch
Volksbeschluß autorisierten Tyrannenmord“ reichten, kann bei Luther keine
Rede sein.
2 Sitzungsberichte der Kgl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Philosoph. und histor. Klasse. Jahrg. 1915. 8. Abhandlung. München 1915.
3 Bei Köstlin wird das Thema dreimal, unter Anknüpfung an die Gutachten
Luthers vom 24. Dez. 1529 und 6. Mürz 1530, dann vom Herbst 1530 im Zu-
sammenhang mit der „Warnung an seine lieben Deutschen“ und an die Gut-
achten von 1539 behandelt. Martin Luther. 5. Aufl. von G. Kawerau. Berlin
1903. II, 182 ff., 249£f., 401f.
966 Paul Kalkoff
in der Lage der Evangelischen eintrat, die von Gott gesetzte Obrig-
keit in der Person des Kaisers erblickte, läßt er sich seitdem belehren,
daB nach der bestehenden Reichsverfassung der Schwerpunkt des
staatlichen Lebens in den Territorien liegt: die Landesherren, die
kraft Erbrechts herrschen, dürfen jenen unbedingten Gehorsam
fordern, nicht der Kaiser, der, von ihnen gewählt, nach den über-
lieferten Ordnungen des Reichs und nach seineg besonderen Wahl-
verschreibung zu regieren durch seinen Krónungseid verpflichtet ist.
widrigenfalls die Fürsten das Recht haben, sich einem gewaltsamen
Eingriff in ihre Rechtssphäre zu widersetzen.
Abgesehen also von dem wertvollen Nachweis, wie Luther sich in
den einzelnen Phasen der kirchenpolitischen Kämpfe zu den ge-
planten Maßregeln des Schmalkaldischen Bundes gegen die Kriegs-
pláne Karls V. gestellt hat, geben die Erórterungen K. Müllers Ge-
legenheit zur Beantwortung der Frage, wie der Reformator über diesen
wichtigsten Teil der Reichsverfassung, das Verhältnis des Kaisers
zu den Reichsstánden gedacht hat. Indem wir glauben, daß ein
knappes Referat über diese Ergebnisse des Tübinger Kirchenhisto-
rikers auch vom Standpunkt der Reichsgeschichte aus willkommen
sein dürfte, móchten wir einige Bemerkungen über die von ihm ge-
wählten Ausgangspunkte beisteuern.
K. Müller unterscheidet zutreffend nach den Gelegenheiten, die
den Theologen Luther nötigten, sich mit diesen politischen Fragen
zu beschäftigen, eine frühere Periode, in der es sich nur darum han-
delte, wie sein Landesherr sich zu verhalten habe, wenn der Kaiser
von ihm die Preisgebung Luthers und seiner Anhänger fordern
sollte. Den ersten Anlaß findet er in dem Verbot des Kurfürsten
Friedrich vom Ende Februar 1522, als dieser den Reformator an der
Rückkehr nach Wittenberg zu verhindern suchte durch den
Hinweis auf die sein Land bedrohenden Gefahren, wenn der Kaiser
die Auslieferung Luthers verlangen würde. Luther erklärt darauf!,
daß der Kurfürst alsdann dem Kaiser, als seiner Obrigkeit, schlecht-
hin zu gehorchen habe: er müsse es also auch einfach zulassen, wenn
der Kaiser Luther durch seine Gesandten abholen, ja, wenn er ihn
mit Heeresgewalt verhaften und zum Tode führen lasse ; falls man von
dem Kurfürsten verlange, daB er Luther selbst ausliefere — was, wie
1 Borna, 5. März 1522. W. L. M. de Wette, M. Luthers Briefe usw. Berlin
1825ff. II, 140f. E. L. Enders, Luthers Briefwechsel III, 296f. Run:
Kawerau I, 498 £.
ie
Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 267
dieser wußte, sein Landesherr von jeher offen und ausdrücklich ver-
weigert hatte —, so wollte Luther ihm diesen Gewissenskonflikt er-
sparen, indem er sich selbst auslieferte. Alles andere wäre Empörung.
Indessen war dieselbe Frage schon einmal an Luther und seinen
Landesherrn herangetreten, als nach dem Augsburger Verhór Kar-
dinal Kajetan als delegierter Richter die Vollziehung des päpstlichen
Urteils vom 23. August vom Kurfürsten gefordert hatte; dieser sollte
den damals schon verurteilten Ketzer und Schismatiker entweder
nach Rom ausliefern oder zum wenigsten aus seinem Lande ver-
treiben.! Auch damals hatte Luther sich entschlossen, um seinem
Beschützer Bann und Interdikt zu ersparen, freiwillig dessen Land
zu ráumen, und war nur auf Friedrichs Zureden geblieben. Dieser
hatte damals auBer der bei dem Legaten feierlich eingelegten Ver-
wahrung, daß Luther nicht ohne Verhör und Widerlegung verurteilt
werden dürfe, die Vermittlung des Kaisers angerufen. Luther selbst
aber hatte gar nicht an den Schutz des Reichsoberhauptes gedacht,
sondern hatte an ein Konzil appelliert. Schon als die kurzbefristete
Vorladung nach Rom ihn erreicht hatte, dachte auch er nur daran,
daB sein Landesherr sich der Fürsprache des Kaisers bedienen kónnte,
um beim Papste die Verweisung des Verhórs an eine in Deutschland
befindliche Instanz zu erwirken.“ Daß Maximilian I. inzwischen be-
reits am 5. August der Kurie angeboten hatte, ihr Urteil gegen den
Verächter des Bannes und der Ablässe durch die Reichsacht voll-
ziehen zu helfen, hat Luther erst auf der Rückreise von Augsburg
erfahren?; der Kaiser war aber infolge der Zustimmung Friedrichs zu
einer Türkensteuer von dieser ungnádigen Anwandlung längst zu-
rückgekommen und hatte anstandslos den von dem Kurfürsten
nachgesuchten Geleitsbrief für den Wittenberger Professor bewilligt.
Diese Vorgänge nótigten Luther also noch nicht, ernstlicher über sein
1 Vgl Kalkoff, Forschungen zu Luthers römischem Prozeß. Rom 1905.
S. 167 ff. Zeitschrift für Kirchengeschichte X XV, 281 ff., XX XIII, 59f. (weiter
angeführt mit ZKG.). Kalkoff, Luther und die Entscheidungsjahre der Re-
formation. München u. Leipzig 1917. Kap. VI: In Erwartung der Bannbulle.
2 Schreiben vom 8. August 1518 an Spalatin. Enders I, 214, 9. 17.
3 Es gehörte zu den „literae instruotoriae“, die Luther in Nürnberg von
Spalatin erhielt (Schreiben vom 31. Okt. 1518. Enders I, 274, 31 f.) und die der
Kurfürst wie das Breve „Post quam ad aures'' sich von den beteiligten Sekre-
tären verschafft hatte. 8. Forschungen S. 3f., 11 ff., 65, 139 Anm. 2. Wir
kennen das Stück nur aus Luthers Aktensammlung im L Bd. der Wittenberger
Ausgabe seiner Werke von 1545 (Fol. CCIII sq.).
968 Paul Kalkoff
Verhültnis zu Kaiser und Reich nachzudenken; jedenfalls hatte er
auch einen Wink erhalten, über jenen Schritt des Kaisers zu schweigen.
In seinen mit aller Fórmlichkeit vorgenommenen Appellationen
hatte Luther zwar den bisherigen Gang des rómischen Prozesses
und die Haltung seiner Gegner in der schwebenden kirchlichen
Streitfrage scharf kritisiert, im übrigen aber, solange seine Person
allein in Betracht zu kommen schien, die päpstlichen Zensuren
geduldig und im Vertrauen auf Gottes gnädige Führung auf sich
genommen.
Dann hatte Luther den Streit um den Primat des Papstes &uszu-
fechten. Indem er sich nun zu der Erkenntnis hindurcharbeitete, daß
die Begründung dieses Anspruchs auf ein „göttliches Recht“ des
Papsttums haltlos sei, daß er auch durch die geschichtlichen Verhält-
nisse zur Zeit der alten Konzilien nicht gerechtfertigt werde, befreite
er zugleich das Kaisertum von der durch die gregorianische Staats-
lehre geforderten Unterordnung unter den Statthalter Christi und
Nachfolger Petri. Gleicherweise zeigte er sich den theokratischen Ten-
denzen der mittelalterlichen Vorkámpfer des Kaisertums, die das
sacerdotium mit dem imperium in einer Hand vereinigt sahen, un-
zugänglich. Denn während der Leipziger Disputation erklärte er bei-
läufig, „auch das deutsche Kaisertum bestehe zu Recht, wenn es auch
nicht aus der heiligen Schrift zu begründen sei“. Indem er damit die
weltliche Staatsordnung auf eigene Füße stellte, befreite er auch die
Geschichte des Deutschen Reiches von der Gebundenheit an das kirch-
liche Schema der vier im Traume Daniels geweissagten Weltreiche,
ein bedeutsamer Wink, der freilich von der zeitgenössischen Historio-
graphie noch nicht beachtet wurde.? Alser dann im Anfang des Jahres
1520 die von Hutten wieder aufgelegte Schrift des Laurentius Valla
über die erlogene Schenkung Kaiser Konstantins kennen lernte, war
damit eine weitere Grundlage der mittelalterlichen Lehre von der
Abhängigkeit des Kaisertums zerstört: wie konnten die Deutschen es
1 Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe (Weimarer) II, 299: eum pri-
matum non esse iure divino, sicut neque imperatoriam potestatme apud Ger-
manos improbari posse, quamvis in sacra scriptura non fundatam.
2 Die beliebteste Weltgeschichte dieses und des folgenden Jahrhunderts,
„de summis quatuor imperiis‘‘ von Sleidan, behandelt die deutsche Geschichte
noch im Rahmen des rómischen Weltreiches. Vgl. neuerdings den fesselnden
Aufsatz von R. Wolff, Wandlungen in den Anschauungen über das Refor-
mationszeitalter. Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Ge-
schichts- u. Altertumsvereine 1916, Nr. 3/4.
Luthers Verhültnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 269
aus der Hand des rómischen Bischofs erhalten haben, wenn dieser
selbst niemals die Verfügung darüber besessen hatte ?
Im Juni 1520 wußte man in Wittenberg, daß ein neuer Prozeß
gegen Luther in Rom nachdrücklich betrieben wurde; aber auch die
juristischen Ratgeber des Kurfürsten waren der Meinung, daB die
Appellation Luthers an ein Konzil ihn vor dem Inkrafttreten der
päpstlichen Zensuren schütze!, wie denn Luther selbst bald nach der
Veröffentlichung des Urteils vom 15. Juni seine Berufung erneuerte.
Aber das künftige Konzil hatte inzwischen für ihn eine andere und
noch viel weiter reichende Bedeutung gewonnen. Je mehr sich seine
Einsicht in die Reformbedürftigkeit der Kirche vertieft und verstärkt
hatte, desto größere Hoffnungen setzte er nun um des allgemeinen
Wohles der Christenheit und seines deutschen Vaterlandes willen auf
ein Konzil. Wenn er einer solchen Kirchenversammlung auch jede
Autorität in Glaubensfragen abgesprochen hatte, so behielt er ihr
doch die Ordnung der zahlreichen Fragen vor, die auf dem Gebiet.
des kirchlichen Lebens einer Lösung harrten, von der Frage des Laien-
kelchs an bis zu den zahlreichen Mißständen in Verwaltung und Recht-
sprechung, Bildung und Sitte des Klerus wie der Laienwelt. Und eben
in jenen Tagen war er damit beschäftigt, im Einvernehmen mit seinem
Landesherrn, zum Angriff auf „die Gewaltherrschaft und Verderbtheit
der Kurie“ überzugehen: er verfaßte damals seine erste große Re-
formationsschrift von des christlichen Gemeinwesens Besserung.
Schon in dem soeben im Druck beendeten Sermon „Von guten
Werken“ hatte er dem schamlosen Mißbrauch gegenüber, der am
römischen Hofe mit den Bistümern, Pfarreien, Pfründen und Ab-
lässen, den frommen Stiftungen und Opfern der Gläubigen getrieben
werde, erklärt, daß „Könige und Fürsten, Adel und Städte“ sich
dieser Notlage annehmen und den noch zu furchtsamen Bischöfen
und Geistlichen in derartigen dringenden Reformen vorangehen
müßten?. Jetzt gedenkt er auch des Kaisers; denn der ganzen großen
Aufgabe ist nur ein Konzil gewachsen, und so legt er denn die Mauer
der Romanisten in Trümmer, daß nur der Papst ein Konzil berufen
1 ZKG. XXV, 449.
23 Kóstlin-KaweraulI, 290f. Krit. Gesamtausgabe VI, 257f. O. Clemen.
Luthers Werke in Auswahl. Bonn 1912. I, 280f. Luthers Werke, hrsg. von
Buchwald u. a. 3. Aufl. Berlin 1905. I, 73f. Wenn Luther klagt, daß die hohen
Kirchenämter zum Schaden des Gottesdienstes nicht nur an ungelehrte, un-
tüchtige Personen, sondern an die größten „Haupt-Buffen“ in Rom, sodann
210 Paul Kalkoff
dürfe; gerade „die allerchristlichsten Konzilia‘ sind von den römischen
Kaisern berufen worden. Daß ein solches ‚rechtes und freies Kon-
zilium werde“, darin erblickt er die vornehmste Aufgabe des neu-
gewählten Kaisers; das ‚junge, edle Blut Carolus“ müsse sich der
,Not und Beschwerung, die alle Stánde der Christenheit, vor allem
die deutschen Lande drückt“, annehmen und dann auch die Be-
schlüsse des Konzils durchführen, da oft „durch die Konzilia etwas
vorgewandt‘‘, aber dann durch die Tücke und Bosheit einzelner
Menschen verhindert worden sei.! Bei der Wichtigkeit der Rolle, die
er jetzt dem Kaisertum im Rahmen des kirchlichen Lebens der Nation
zuweist, hat er sich bekanntlich entschlossen, der zweiten Auflage
seiner Schrift jenen Absatz über das „heilige römische Reich‘ ein-
zufügen, das die Päpste von den abtrünnigen Griechen auf die ihnen
treu ergebenen Deutschen übertragen haben wollten, aber nur zu
dem Zwecke, um sie zu beherrschen, zu verderben und auszubeuten.
auch an ,,Stallbuffen, Maultiertreiber“ verliehen werden, und die christlichen
Obrigkeiten auffordert, diesem Unwesen zu steuern, damit nicht länger der
Papst seine Knechte und Söldner, seine „Buffen und Huren“ mit den Ein-
künften der deutschen Stifter nähren könne, so hat er erstens in keinem Zuge
übertrieben; die größten Pfründenräuber, allen voran der Vizekanzler Medici
und der Großpönitentiar Lorenzo Pucci, besaßen zahllose Bistümer und Abteien,
und der ungeheure Troß des päpstlichen Hofes und der kurialen Beamten teilte
sich in das, was die großen Herren übrig ließen. Sodann geht Luther in seinen
Vorschlägen auch hier durchaus nicht „revolutionär“, sondern sehr behutsam
zu Werke: man soll zunächst nur den „Kurtisanen“, also den römischen Beamten
selbst und den Überbringern ihrer Bestallungen, Prozeßurteile u. dgl. den Zu-
tritt untersagen, falls sich die Beliehenen nicht entschließen, Residenz zu
halten und ihren kanonischen Verpflichtungen nachzukommen; man solle dabei
„die römische Gewalt in Ehren halten als unsern obersten Vater“, nur, solange
sie in unrechten Händen sei, ihr begegnen wie Eltern, die den Verstand verloren
haben. Die derben Züge, mit denen er das Bild der verwahrlosten Kurie aus-
stattet, verdankt er nicht Hutten, sondern den ihm vom Kurfürsten mitgeteilten
Gutachten Wimpfelings (vgl. Kalkoff, Wimpfeling und die Erhaltung der
katholischen Kirche in Schlettstadt. Zeitschr. f. die Gesch. des Oberrheins.
N. F. XII, 595, 599. XIII, 86ff.), und endlich ist Luthers Ausdruck „Buffen“
nicht mit „Buben“ wiederzugeben, sondern mit „Hofnarren, Possenreißern“,
da er auf die Vorliebe Leos X. für seine „ Buffoni“ abzielt, denen tatsächlich in
einzelnen Fällen Ämter verliehen wurden (L. v. Pastor, Gesch, der Päpste
IV, 1, 403f.) Vgl. Grimms Wörterbuch II, 491f.
1 Luthers ausgewählte Werke, hersg. von H. H. Borcherdt. München u.
Leipzig 1914. II, 5f. 16, 250ff. Ebenda meine „Einleitung“ über Anlaß und
Vorarbeiten zu dieser Schrift, S. CLXVIIIff.
Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 97]
Auch daB der Papst den Kaiser weihe und króne!, kónne keine Ober-
hoheit der geistlichen Gewalt begründen; die Deutschen sollten also
ihr Kaisertum unabhängig vom römischen Stuhle über dem Reiche
walten lassen. ‚Darum laßt den deutschen Kaiser recht und frei
Kaiser sein und seine Gewalt noch Schwert nicht niederdrücken durch
solch blindes Vorgeben päpstlicher Heuchler.“ Eine besonders
dringende Aufgabe wäre es, daB Kaiser und Fürsten die Aussöhnung
mit den Hussiten durch eine geeignete Gesandtschaft herbeiführten,
denn jener „Jammer zu Konstanz" sei auch das Werk dieser püpst-
lichen Intriganten gewesen und kónne nur unter Zurückhaltung der
Kurie abgestellt werden.“
Mitten in diesen Gedankengängen stehend, hat Luther nun auch
eine kurze, scharfe Zurückweisung jener Streitschrift des römischen
Palasttheologen Silvester von Prierio drucken lassen, die ihm eben
erst zugegangen war.“ Es war nur eine „Inhaltsangabe“, aber die
Lehre von der unfehlbaren lehramtlichen und richterlichen Gewalt
des Papstes, der mit göttlicher Autorität in allen Fragen des Glaubens
und der Sitte urteilt, war besonders im Gegensatz zu der konziliaren
Vertretung der Kirche so rücksichtslos und lückenlos ent wickelt, daß
damit jede Aussicht auf eine fruchtbare Arbeit des künftigen Konzils
verrannt wurde; kein Konzilsbeschluß, der den „summus hierarcha“
binden, keiner, den er seinerseits nicht umstoßen könnte; jede gegen-
teilige Ansicht ist Ketzerei! Erst von ihm empfangen die Váter eines
Konzils ihre Autorität, er allein kann alle „von Gott und der Natur
gegebenen Gesetze'' auslegen, ja selbst die heilige Schrift erhält erst
durch ihn, als die lebendige „ regula fidei“, ihre bindende Kraft; jeder
Widerspruch gegen seine Entscheidungen muß mit dem „ewigen und
dem zeitlichen Tode“ gebüßt werden.“
1 Er wiederholt diese Sätze in einer seiner letzten Schriften, , Wider das
Papsttum in Rom, vom Teufel gestiftet‘, nur daß er da ausdrücklich die Wahl
durch die Kurfürsten als Grundlage der Kaiserwürde nennt. Köstlin-Kawerau
II, 601.
2 Ausgewählte Werke II, S. 74— 79, 65.
3 Entecheidungsjahre S. 120f.
* Epitoma responsionis ad M. Lutherum. M. Lutheri opera latina varii
argumenti , . . ed. Henr. Schmidt, Frankfurt 1865. II, 81 sqq. und z. B. S. 82,
92, 98. Dabei bringt es der Hofdominikaner fertig, in einem Atem „das göttliche
Recht“ des Papsttums, das „als das Reich Christi bis an das Ende der Welt
dauert“, auf den Propheten Daniel zu begründen und die ebendaher stammende
supranaturalistische Grundlage der Geschichtschreibung zu durchbrechen,
919 Paul Kalkoff
Indem Luther in einem Schlußwort diese für ihn schlechthin
frivolen Lehren zusammenfaßt, sieht er dadurch alle Hoffnung auf
eine Reform der Kirche von innen heraus vereitelt, wenn dieses
„Wüten der Romanisten“, d. h. dieser Vorkämpfer schrankenloser
Papstgewalt, fortdauert; das „einzige Rettungsmittel“ erblickt er
nun in dem Eingreifen der weltlichen Mächte, nur daß diese — ,,im-
perator, reges et principes'' —- sich jetzt ihrer Waffengewalt bedienen
müssen, um diese „Pest des Weltkreises", diese „verderblichen
Theologen, diese Kardinäle, Päpste und diesen ganzen Schwarm des
römischen Sodoms, die Gottes Kirche in endlose Verderbnis stürzen,
anzugreifen und die Frage nicht mehr mit Worten, sondern mit dem
Schwerte zu entscheiden.! Er folgert diese Befugnis aus der von
ihm stets rückhaltlos anerkannten Gewalt der Obrigkeit, die von Gott
stammt: wie es ihr Recht oder vielmehr ihre Pflicht ist, „Diebe mit
dem Galgen, Ketzer mit dem Feuer zu bestrafen“, wie viel mehr ist
sie berufen, die Christenheit von einer „allen gemeinsamen und dazu
der allergrößten Gefahr zu befreien". Die Autorität des Papstes ist
indem er lehrt, daß diese „heilige römische Kirche", die durch den Papst re-
präsentierte Hierarchie, ein „imperium monarchicum"' sei und in der „Ordnung
der Weltreiche das fünfte, gemäß der Lehre der heiligen Schrift von den vier
irdischen Monarchien der Assyrer, der Meder-Perser, der Griechen und der
Römer“. Damit ist das Schema der ultramontanen Geschichtsauffassung
stabiliert; das päpstliche Weltreich datiert, wie er dann zu verstehen gibt, von
der Ankunft des heiligen Petrus in Rom; aber zugleich wird allen Folgerungen
aus den kleinen Anomalien der Papstgeschichte vorgebeugt: der Nachfolger
Petri könne auch anderswo als in Rom „präsidieren“, wie vorher in Antiochia
oder künftig auch „alibi, deo volente“: damit war das Exil in Avignon und eine
damals sehr naheliegende Verlegung der päpstlichen Residenz wegen der Türken-
gefahr sanktioniert (l.c. S. 83).
1 Bekanntlich hat diese Stelle wegen der Schlußworte: „omnibus armis
impetimus et manus nostras in sanguine istorum lavamus‘“‘, zu der schon von
Aleander im Wormser Edikt erhobenen Beschuldigung geführt, daß Luther
damit außer zur Revolution auch zum Priestermord auffordere. Ich habe dem-
gegenüber in der „Entstehung des Wormser Edikts“ (Leipzig 1913, S. 54ff.)
nachgewiesen, daB Luther mit diesem dem Psalmisten entlehnten Ausdruck der
höchsten Entrüstung das Gericht Gottes über den trotzigen Frevler weissagt,
wie es der katholische Kaiser selbst wenige Jahre später an diesen ,,Florentinern''
vollzog. Man kann L. v. Pastor (Geschichte der Päpste IV, 1, 270f.) allenfalls
recht geben, wenn er von „einer Aufforderung zur blutigen Vernichtung der
Päpstlichen“ spricht, obwohl Luther nur an eine gewaltsame Beseitigung des
damals in Rom bestehenden unheilvollen Kirchenregiments denkt; von einer
Aufforderung zum ,,Religionskrieg^', „zur blutigen Verfolgung der katholischen
Kirche“ aber kann keine Rede sein.
—
Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 273
ihm durch das vierte Gebot begründet und begrenzt, und es ist heilige
Pflicht der „Fürsten, Bischöfe und aller Gläubigen“, den irrenden
Papst „zu ermahnen, zu tadeln, anzuklagen‘ und, wenn er nicht hören
wolle, gemäß der Weisung Christi als „Heiden und Zöllner zu meiden“.
Luther denkt also hier an einen gewaltsamen Eingriff der höchsten
Stellen des christlichen Abendlandes, um den abnormen Zuständen
im Schoße der höchsten kirchlichen Regierung, die auf den Einfluß
hochmütiger Hoftheologen, geldgieriger und machthungriger Kauf-
leute und Politiker zurückzuführen sind, ein Ende zu machen. Es
schwebt ihm dabei höchst wahrscheinlich die Erinnerung an die Be-
endigung des großen Schismas durch die Einwirkung der europäischen
Staatenwelt vor!; aber, obwohl doch damals dem Kaiser Siegmund
in Nachwirkung der theokratischen Theorien des Mittelalters wie der
antiken Überlieferung von der römischen Universalmonarchie noch
ein erheblicher Einfluß auf das Zustandekommen und den Verlauf
der Konzilien zugestanden und von ihm auch tatsächlich ausgeübt
worden war, erwähnt ihn Luther bei seiner Kritik der Verurteilung
des Johann Hus mit keinem Worte, sondern mißt die Schuld allein
den kirchlichen Sophisten und Pharisäern zu.?
Luther beruft sich also für die obrigkeitlichen Pflichten, die er
dem Kaiser der Kirche gegenüber beilegt, auch nicht auf den ge-
schichtlichen Rechtstitel eines „ad vocatus ecclesiae‘, durch den die
Kurie ihrem Gegner den Untergang zu bereiten gedachte, auf den sie
sich in ihren Bullen und Breven zu beziehen nicht müde wurde.
Wenn er dann auf dem Wormser Reichstago dem Kaiser seine „Ver-
wahrung' gegen eine Verurteilung ohne Verhör und sein ,,Erbieten",
vor unparteiischen Richtern zu erscheinen, mit der feierlichen Bitte
1 Wie F. v. Bezold (Gesch. der deutschen Reformation. Berlin 1887ff.,
S, 288) es für „einen vergeblichen Versuch‘ erklären kann, „solche Worte ihres
revolutionären Charakters entkleiden zu wollen“, ist mir ebenso unverständlich,
wie ich es nur zu gut begreifen kann, daß L. v. Pastor (a. a. O. 8.270 Anm. 1)
sich diesen Eideshelfer aus dem protestantischen Lager nicht entgehen läßt.
Vgl. jetzt auch meine Arbeiten über „die Anfangsperiode der Reformation
in Sleidans Komm entarien“, Kap. I., in der Ztschr. f. d. Gesch. des Ober-
rheins, N. F. XXXII, 297ff. und „das unechte Breve Hadrians VI. an den
Kurfürsten von Sachsen — eine Flugschrift Hochstratens* im Jubiláums-
heft der „Theologischen Studien und Kritiken“. Gotha 1917. S. 231 ff.
2 Es ist eine der vielen Verdrehungen, die sich Aleander im Wormser Edikt
erlaubte, daB Luther den Kaiser Siegmund und die Reichsfürsten als Mörder
und Pharisäer beschimpft habe. Entstehung, S. 114 Anm.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 3 18
914 Paul Kalkoff
überreichen ließ, ihm sein Recht widerfahren zu lassen, so sind diese
Schritte in erster Linie auf seinen fürstlichen Beschützer zurückzu-
führen, der schon in der Wahlverschreibung Karls V. für die reichs-
rechtlichen Bürgschaften gesorgt hatte.! In dieser feierlichen Ur-
kunde hatte der „erwählte römische König“ vor allem gelobt, ‚die
Christenheit und den Stuhl zu Rom, auch päpstliche Heiligkeit und
die Kirche als derselben Advokat in gutem Befehl und Schirm zu,
haben", aber auch den Konkordaten, die doch eine Appellation an
das Konzil zuließen, und allen Verträgen zwischen der Kirche, dem
Papst oder dem Stuhl zu Rom und der deutschen Nation die gehörige
Beachtung durch die römischen Machthaber zu sichern, die vielfältiger
Verletzung derselben bezichtigt wurden.* Aber auch der Kurfürst
vermeidet es, auf dieses kirchliche Ehrenamt des Kaisers anzuspielen,
das für Luther ebensowenig vorhanden zu sein scheint wie die andern
geschichtlichen Prärogativen des Kaisertums. Er stellt den Kaiser
mit andern „Königen und Fürsten“ auf eine Stufe und läßt sich
damals auch nicht näher darüber aus, in welchem Verhältnis das
Reichsoberhaupt zu den übrigen Ständen des Reiches steht.
Diese Frage wird auch noch völlig aus dem Spiele gelassen in dem
ersten Gutachten Luthers über einen zur Verteidigung des Evange-
liums etwa notwendig werdenden Krieg (1523) sowie in den dieser
ersten Periode angehörenden Schriften „Von weltlicher Obrigkeit“
(1523) und „Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können“
(1526). Allen ist der leitende Grundsatz gemeinsam, daß Auflehnung
gegen die Obrigkeit dem Christen unter keinen Umständen gestattet
ist, daß der Kaiser auch dem Kurfürsten als die von Gott gesetzte
Obrigkeit, als der Hüter des Rechts zu gelten hat, dem man in eigener
Sache nicht einmal Widerstand entgegensetzen dürfe. Nur im Ver-
hältnis zu Gott ist auch der Kaiser Privatperson, und nur, wenn der
Kurfürst gewiß ist, für die gefährdete Sache des Evangeliums zu
streiten, ohne jeden eigennützigen Hintergedanken, dürfte er das
Schwert gegen den Kaiser erheben; diese Gewißheit aber dürfte er
sich nur auf Grund einer ausdrücklichen göttlichen Sendung, einer
Inspiration, beilegen.“ Nur, wenn er von seinen Mitständen um des
Evangeliums willen angegriffen würde. dürfte er ohne weiteres sich
verteidigen. -
1 ZKG. XXV, 544 ff., 555 ff. Entstehung, S. 72 f.
* Deutsche Reichstagsakten. Jüngere Reihe. Gotha 18%. I, 865 f., 871.
3 K. Müller, a. a. O. S. 6—12.
Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 275
Man fragt sich bei der weltfremden Art des „Bedenkens‘‘ vom
8. Februar 1523, ob denn die Wittenberger Gelehrten nichte vom
Wormser Edikt, von der Haltung Karls V. und seiner Berater auf
jenem Reichstage gehórt hatten. Denn auch die übrigen Gutachten
sind nicht viel deutlicher ausgefallen. Im grundsätzlichen Einver-
nehmen mit K. Müller möchten wir daher ,,jede einzelne Urkunde“
nochmals ‚sorgsam erwägen und aus ihrem geschichtlichen Zu-
sammenhang erklären. Den Anlaß zu der vom Kurfürsten aus-
gehenden Einforderung der Gutachten gab, wie auch K. Müller fest-
stellt, das dem Nürnberger Reichstage durch den Nuntius Chieregati
übergebene Breve Papst Hadrians VI. vom 25. November 1522 und
ein sachlich damit übereinstimmendes Breve an den Kurfürsten vom
1. Dezember. Die Wittenberger Theologen und Juristen erwähnen
daraus nur die Forderung der Kurie, daß Friedrich die ihm unter-
gebenen Ketzer, Luther und seine Anhänger, entweder durch ge-
schickte Einwirkung zur Unterwerfung veranlasse oder sie als Re-
bellen züchtige nach der Amtsgewalt, die ihm verliehen sei — ihm
also, so ist zwischen den Zeilen zu lesen, auch wieder entzogen werden
könne.
Das wäre nun nichts anderes als Forderungen, wie sie Leo X. schon
vor dem Wormser Reichstage einfach kraft päpstlicher Autorität und
auf Grund der über Luther und seine Anhänger ausgesprochenen
Zensuren durch die Schreiben des Kardinals Riario und des Main-
zischen Gesandten Tetleben, durch die Breven vom 8. Juli 1520,
durch die Erklárungen der Nuntien in Kóln und Worms an Friedrich
gerichtet hatte. Das Entscheidende an den beiden Breven Ha-
drians VI. aber ist die Berufung auf das Wormser Edikt, das zur
pflichtgemäßen Vollziehung des „gesetzmäßig“ erfolgten päpstlichen
Urteils erlassene Reichsgesetz.! Dieses ist in Übereinstimmung mit
den kirchlichen wie mit den von deutschen Kaisern erlassenen Ketzer-
gesetzen vom Kaiser und den Reichsständen in Worms reiflich
beschlossen und fast (!) in ganz Deutschland veróffentlicht, aber
— — — —
1 Reichstagsakten III, 399 ff., 406 ff. „sententiam .. . legitime contra eum
latam . . . post Caroli; Romanorum . .. regis in imperatorem electi, et vestrum
imperiale edictum super eiusdem sententiae executione in ... comitiis Wormatiae
habitis mature decretum et per totam fere Germaniam promulgatum .. .“
„in eos iuxta sacras constitutiones, iuxta leges a vestratibus imperatoribus latas
atque adeo recens vestrum super hac re imperiale edictum . .. 8.400, 21—27,
403, 4—6.
18°
276 Paul Kalkoff
bisher gegen Luther und die übrigen Urheber dieser Empörungen und
Irrlehren, von denen, die ihre Bestrafung hätten übernehmen müssen,
nicht ausgeführt worden. Dem Kurfürsten aber wird vorgehalten,
daß er nicht nur die vormals dem Legaten Kajetan gemachte Zusage
verleugnet, sondern auch das kaiserliche Edikt mißachtet habe, das
doch auf einem Reichstage, an dem er selbst teilgenommen
habe, beschlossen worden sei.!
Man darf nun wohl annehmen, daß Luther, der das Wormser Edikt
im Jahre 1524 herausgab, es schon im Jahre 1523 gekannt hat, auch
daß zum mindesten Spalatin und Amsdorf über die ungesetzliche Art
seines Zustandekommens genau unterrichtet waren; aber zum Glück
können wir hyperkritischen Naturen beweisen, daß man in Witten-
berg auch über diesen engen Kreis der kurfürstlichen Berater hinaus
mit den Wormser Vorgängen ebenso gut Bescheid wußte wie etwa
im Stadtrate von Augsburg. Der Zwickauer Schulmann Johann
1 A. a. O. S. 408, 22—24: „ad eiusdem sententiae executionem imperiale
edictum in comitiis Wormatiensibus, ubi tu ipse aderas, decretum.“ Außer der
von K. Müller S. 5 Anm. 4 vorgeschlagenen Lesart bedarf der in den Reichs-
tagsakten nach einer wahrscheinlich sehr flüchtigen Abschrift wiedergegebene
Text des Breve „Non dubitamus'' noch sehr zahlreicher Verbesserungen, die
sich aus der von mir in den Forschungen zu Luthers rómischem Prozeß (Rom
1905, S. 208 ff.) abgedruckten Minute von selbst ergeben. Der Verfasser, Kar-
dinal Kajetan (vgl. S. 158 ff.), hat mit eigener Hand das Diktat korrigiert, wie
sich aus dem Vergleich mit der S. 212 vermerkten Unterschrift seines Namens
ergab. Letzteres Schreiben wurde von mir erst auf der Rückreise von Rom in
Florenz entdeckt und dem schon gedruckten Buche im letzten Augenblick noch
beigegeben. Einige Auslassungen der Dresdener Kopie scheinen indessen auf
Streichungen zu beruhen, die von dem päpstlichen Sekretär Dietrich Heeze,
der das Breve für die Reichsstände unterzeichnet hat (Reichstagsakten S. 399,
18), vorgenommen wurden: so beseitigte er die Bemerkung, daß die Universi-
täten ihr Urteil gegen Luther „autoritate apostolica sibi in talibus concessa"
abgegeben hätten, um dieses Urteil als das unabhängiger und unparteiischer
Instanzen erscheinen zu lassen; er strich die boshafte Bemerkung über Luthers
„Triumphieren“ nicht, wohl aber den zweiten Ausdruck „sibique epinicia
canit“ als Pleonasmus; wenn der Kurfürst aufgefordert wurde, „seine Klugheit
und sein Gewissen zu Rate zu ziehen“, so schien das zweite Wort doch zu ehren-
rührig und verschwand daher; Kajetans Ärger über die „disputationes scho-
lasticae", diese akademischen „Schaugefechte‘“ (vgl. Forschungen, S. 142.
Köstlin-Kawerau I, 253), wurde durch Streichung des Beiwortes gemildert.
Doch ist es nach meinen Feststellungen über die Mitarbeit Hadrians VI.
an den damals nach Deutschland geschickten Breven nicht ausgeschlossen,
daß diese letzte Redaktion vom Papste selbst vorgenommen wurde. Kleine
Beiträge zur Geschichte Hadrians VI. Histor. Jahrbuch 1918.
Lutbers Verbältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikta 277
Neander, der 1521 in Wittenberg studiert hatte, weiß, daß dieses
Mandat „hinter Wissen und Willen der Reichsstände ausgegangen,
auch niemals versiegelt noch bewilligt“ worden sei, daß vielmehr die
maßgebenden Staatsmänner der Reichsstände unter sich überein-
gekommen waren, ein Mandat in dieser Angelegenheit erst auf dem
nächsten Reichstage zu Nürnberg zu bewilligen, und daß dieses dann
sehr viel anders ausfallen sollte als,, das blutdürstige welsche Süpplein**,
das die von des Papstes Botschaft bestochenen Buben mit diesem
„kraftlosen, gestohlenen Mandat“ dem deutschen Volke angerichtet
hatten. Dieses von den Ständen geplante, auch den Wünschen der
strengen Gegner Luthers entsprechende Mandat war inzwischen in
dem milden und würdigen Erlaß des Reichsregiments vom 20. Ja-
nuar 1522 gegeben!, und augenblicklich fragte niemand im Reiche
nach jenem angeblich mit einhelliger Zustimmung des Reichstags
beschlossenen Gesetz, das tatsächlich eben nur ein einseitiger Erlaß
des Kaisers war. Überdies hatte Karl V. den Kurfürsten von Sachsen
von der Beachtung des Erlasses entbunden, indem er seine Bitte
entgegengenommen hatte, ihn mit der Übersendung des Mandats
zu verschonen; diese Bitte aber war gestützt auf eine feierliche
Erneuerung der von dem Beschützer Luthers eingelegten Rechts-
mittel.? |
Aber auch in Rom war man sich dessen wohl bewußt, daß die
staaterechtliche Gültigkeit und somit auch die Verbindlichkeit des
„kaiserlichen Edikts“ besonders dem Kurfürsten gegenüber auf
schwachen Füßen stand: schon der Ausdruck „ mature decretum“
ist mit feiner Berechnung gewählt. Man hätte sagen müssen „ mature
deliberatum atque rite decretum", wenn man nicht gewußt hätte,
daB zwar einige Entwürfe von den Reichsständen „reiflich“ beraten,
dann aber abgelehnt worden waren, und daB die endgültige Formel
erst nach Schluß des Reichstags in einer Sonderversammlung der
Eingeweihten mit dreister Lüge als das von den Reichsstánden ein-
hellig bewilligte Gesetz bezeichnet worden war. Daß der Kurfürst
1 Entstehung des Wormser Edikts, S. 11 Anm. 12, Anm. 2, 230, 276, 294 ff.
Kalkoff, Das Wormser Edikt und die Erlasse des Reichsregiments und
einzelner Reichsfürsten. (Historische Bibliothek, hrsg. von der Redaktion
der Hist. Zeitschr. 37. Bd.) München und Berlin 1917. Hier kommt be-
sonders der Nachweis (S. 48—51) über die Wirkung des reichsständischen
Erlasses auf Luther in Betracht.
2 ZKG. XXV, 562 ff.
278 Paul Kalkoff
von Sachsen an der Beschlußfassung beteiligt gewesen sei, wagte
auch der Papst ihm nicht ins Gesicht zu sagen, und auch das hatte
Aleander zutreffend gemeldet, daß das Edikt eben gerade in Kur-
sachsen nicht von Reichs wegen veröffentlicht werden durfte.
Daß auch Luther über die Sachlage unterrichtet war, geht auch
daraus hervor, daß er bei aller schuldigen Ehrerbietung, die er bei
seinem Erscheinen vor dem Kaiser wie in seinem auf der Rückreise
am 28. April an ihn gerichteten Schreiben zur Schau trug!, doch über
die persönliche Gegnerschaft des jungen Herrschers sich keiner
Täuschung hingab. Er bestand fest darauf, daß die von ihm ein-
gelegten Rechtsmittel, die Appellation an ein Konzil, die durch die
Konkordate geschützt war, das Verfahren vor unabhängigen, sach-
verständigen Richtern, als Voraussetzung jeder weltlichen Mitwirkung
bei der Vollziehung des Bannes, vom Kaiser beachtet werden müßten.
Indem er die Geltendmachung dieser reichsrechtlichen Bürgschaften
vertrauensvoll seinem Landesherrn überließ, verzichtete er doch nicht
darauf, jede Verletzung dieser Rechtslage durch Übergriffe der
Gegner zu rügen, selbst wenn sie durch die Autorität des Kaisers
gedeckt waren. So hielt er diesem vor, daß er durch Zulassung der
Bücherverbrennungen in den westdeutschen Städten für seine Gegner
Partei ergriffen und durch das nach Bewilligung des Geleits und vor
seiner Ankunft in Worms verfaßte und ‚an vielen Orten öffentlich
angeschlagene Edikt gegen ihn und seine Bücher-? einen Vertrauens-
bruch begangen habe, der ihn, den armen Mönch, eigentlich von der
Befolgung der Vorladung hätte abschrecken müssen, wenn er nicht
in Kraft seines reinen Gewissens zu Gott, dem Kaiser und den Reichs-
ständen sich des Besten versehen hätte. Gleichzeitig erneuert er
seine Verwahrung und sein Erbieten, sich einem auf Grund der heiligen
Schrift abzugebenden Urteil zu unterwerfen.” „Der unglückliche
Jüngling aber, der „in Worms unter dem Einflusse schlechter Rat-
geber der Wahrheit ins Gesicht geschlagen", ist schon von der gótt-
lichen Strafe ereilt worden: „er wird mit Aufstand und Krieg heim-
gesucht, es wird ihm nichts glücken, so daß er für fremde Gottlosig-
keit büßen muß; und leider wird er Deutschland in sein Mißgeschick
1 Enders, Luthers Briefwechsel 1II, 129 ff.
* Das in Worms am 26. März angeschlagene Sequestrationsmandat vom
10. März, das ebenfalls hinter dem Rüoken des Reichstags erlassen worden war.
Entstehung, Kap. VI.
O Enders III, 8. 132 f., 140f.
Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 279
verwickeln, das ihn verfolgt, weil er dem Rate der Ruchlosen zu-
gestimmt hat“.
Wenn man nun auch in Wittenberg den verfassungswidrigen
Charakter des Wormser Edikts, insofern es sich als Reichsgesetz gab,
kannte, so blieb es doch immer eine kaiserliche Verordnung, hinter
der der Wille und die Macht Karls V. standen. Indessen hatte er
vorerst dem Kurfürsten eine Ausnahmestellung eingeräumt, und über-
dies waren ihm durch seine Abwesenheit in Spanien, seine Kriege und
durch die Übertragung der Reichsgeschäfte an eine ständische Be-
hörde die Hände gebunden. Warum sollte man alle diese delikaten
Fragen erörtern, da doch dem Papste vorläufig keine Mittel zu
Gebote standen, die Ausführung des „kaiserlichen Edikts" zu
bewirken. Schwieg doch der Papst seinerseits von dem gegen Frie-
drich als den gefährlichsten Beschützer Luthers angestrengten Pro-
zeB und von dem deutlich genug auch über ihn von Leo X. ver-
hàngten Banne.?
Aus dieser verwickelten Sachlage erklärt sich zum großen Teil die
weltfremde Haltung des ,,Bedenkens'' vom 8. Februar 1523, besonders
die Umgehung des entscheidenden Punktes, inwieweit sich das vom
Papste geforderte Einschreiten des Kaisers auf die Billigung des
Reichstags würde stützen können. Luther sagt nur, der Kaiser sei
des Kurfürsten Herr mit Zustimmung Gottes und der Menschen,
wenn diese auch gottlos seien. Unzweifelhaft dachte er dabei an die
Reichsstände, an die er unter umständlicher Anführung ihrer Titel
am 28. April 1521 das gleiche Schreiben wie an den Kaiser gerichtet,
unter deren verfassungsmäßige Aufsicht er also die eingelegten Rechts-
mittel gestellt hatte. Aber freilich hatte ein Teil von ihnen die un-
redlichen Machenschaften des Kaisers und der Nuntien unterstützt,
denen der ungeheuerliche Inhalt wie die erlogene Begründung des
Reichsgesetzes zuzuschreiben war; und es war aus den Berichten des
kursächsischen Gesandten Hans von der Planitz wohlbekannt, daß
diese „Gottlosen“ auch in Nürnberg eifrig am Werke waren, den Lauf
des Evangeliums zu hemmen, der Verfolgung der Lutheraner Vor-
schub zu leisten. Dafür aber konnte man wieder den Kaiser nicht
verantwortlich machen, und so kommt Luther zu dem praktischen
Ergebnis, daf dem Kaiser als der von Gott gesetzten Obrigkeit
Luther an Spalatin, 15. Juli 1521. Enders III, 200, 38 fl.
? ZKG. XXV, 1361f., 143ff. Entscheidungsjahre, Kap. IX: Der zweite
römische Prozeß gegen Luther und den Kurfürsten.
980 Paul Kalkoff
Gehorsam zu leisten, ein Angriff übelwollender Mitstände aber mit
den Waffen abzuweisen sei.
Man könnte es auf diesen Rat Luthers zurückführen, wenn der
Kurfürst in seiner dem Gesandten übermittelten Instruktion, in der
er sonst die längst gebrauchten diplomatischen Wendungen wieder-
holt, sich zur Rechtfertigung vor dem Kaiser oder dem Regiment
erbietet gegen die unzutreffende Beschuldigung, daB er Luther ver-
trete oder beschütze. Der vorsichtige Planitz schwüchte dieses ,,Er-
bieten" dahin ab, daß der Kurfürst jedem nachzuweisen bereit sei,
daB er wahrheitswidrig verdüchtigt werde, indem er die Ausdrücke
„Recht“ und „Verantwortung“ unterdrückte, mit Rücksicht auf die
gereizte Stimmung einiger Fürsten. Im Grunde aber hatte der Kur-
fürst nur sein „Ansuchen und Erbieten“ wiederholen wollen, wie er
es am 28. Mai 1521 dem Kaiser schriftlich hatte übergeben lassen.
Doch da der Reichstag die Ausführung des , vom Kaiser auf dem
Wormser Tage erlassenen Ediktes“ ablehnte und den Papst vielmehr
auf die kirchlichen Mißbräuche hinwies, über die das Volk durch
Luthers Schriften jetzt erheblich besser unterrichtet sei?, so ist es
verständlich, daß auch Luther vorerst über den Rahmen dieser aka-
demischen Erórterungen nicht hinausging. Er wurde aber dazu ge-
drängt, als im nächsten Jahre (1524) der Kaiser durch eine besondere
Gesandtschaft an die Stände erneute Veröffentlichung und strenge
Ausführung des Wormser Edikts forderte und nun der Reichstag
beschloß, daß jeder, „so viel ihm möglich sei“, dem Edikt nach-
kommen solle.“ Da machte Luther in der zornigen Schrift „Zwei
kaiserliche uneinige und widerwärtige Gebote, den Luther be-
treffend“, auf den Widerspruch aufmerksam, daß man ihn als einen
Verdammten verfolgen lasse, das Urteil über seine Lehre aber einem
künftigen „Reichstage“ vorbehalte. Den Fürsten rückt er dann mit
1 Des... H. v. d. Planitz Berichte aus dem Reichsregiment. Herausgegeben
von E. Wülcker und H. Virck, Leipzig 1899. Instruktion vom 16. Februar,
S. 366 ff. Der Entwurf rührt wahrscheinlich vom 9. Februar 1523 her, wurde
also unmittelbar nach dem Eingang des Gutachtens Luthers abgefaBt, das in
der Tat zu Bedenken keinen AnlaB geboten haben kann. S. 366 Anm. 3, 384, 419.
Reichstagsakten III, 408 Anm.
* Reichstagsakten III, 421, 437f. Entstehung, S. 277 Anm. 2, 288f.
t Krit. Gesamtausgabe XV, 241ff. Köstlin-Kawerau I, 599f.
5 Luther lernte den Nürnberger Beschluß nur kennen aus einem Mandat
Erzherzog Ferdinands in der Ausfertigung für den Grafen von Mansfeld, in der
die Reichskanzlei den verheißungsvollen Ausdruck „Nationalkonzil“ durch den
Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikte 981
scharfen Worten vor, wie sie über ihn eine blutige Verfolgung ver-
hángen, die sie dem Ratschlusse Gottes zuwider doch nicht würden
durchführen können und die sie einst noch bitter bereuen könnten;
dann spottet er im Nachwort darüber, daB der Kaiser, ‚dieser arme
Madensack, der selbst seines Lebens keinen Augenblick sicher sei,
sich so unverschámt rühme, der wahre und oberste Beschirmer des
christlichen Glaubens zu sein“.! Mit diesem Ausfall bezieht er sich
jedoch nur auf eine Stelle des Wormser Edikts, an der Aleander
Karl V., wie schon in den früheren Entwürfen, an seine geschichtlich
überlieferte Stellung als „des päpstlichen Stuhls und der christlichen
Kirche Advokaten“ gemahnt hatte und die Luther noch besonders
mit einer bittern Randbemerkung bedachte.* Er übersieht aber völlig,
daß dieser seinem Wesen wie den ehrwürdigsten Überlieferungen des
Imperiums nach monarchische Titel eines Schirmvogtes der Kirche
in dem Nürnberger Mandat zufolge einer Anregung des Kaisers selbst
auf die Reichsstánde übertragen worden war.
Die merkwürdigeGleichstellung der Stánde mit dem'Kaiser war aber
nur der Reflex eines in politischer wie verfassungsrechtlicher Hinsicht
gleich bedeuteamen Vorganges. Das Novum liegt weniger in der
stárkeren Einwirkung der von dem Legaten Campegio geschickt ge-
leiteten päpstlichen Partei, die sich bald im Regensburger Konvent
zusammenschließen sollte. Denn es ließ sich zeigen, daß diese erste
katholische Liga bereits von Aleander auf dem Wormser Tage or-
ganisiert worden war: ihr Geburtstag war das Bankett des Kurfürsten
von Brandenburg am 19. März 1521; dessen damaliges Programm,
„die Reichsstände hinterher das beschließen zu lassen, was der Kaiser
befóhle", war durch die Trugversammlung am Abend des 25. Mai
nur unvollkommen verwirklicht worden.? Jetzt war das Ziel auf
farblosen „Reichstag“ ersetzt hatte: tatsächlich waren die beiden habsburgischen
Brüder entschlossen, im besten Falle nur einen gewöhnlichen Reichstag zu-
zulassen. Vgl. Gesamtausgabe 243ff., wo noch auf eine andere Abschwächung
des Nürnberger Abschieds hingewiesen wird, den Luther somit nicht nach Ge-
bühr würdigen konnte, wie schon Ranke treffend nachgewiesen hat. Deutsche
Geschichte im Zeitalter der Reformation. 7. Aufl. Leipzig 1894. II, 98 Anm.
! Gesamtausgabe S. 278, 2 ff.
* A. a. O. S. 258, 10ff. Reichstagsakten II, 645, 13ff. Entstehung S. 303.
3 Entstehung 8. 168f., 178, 263. Kalkoff, Die Depeschen des Nuntius
Aleander. 2. Auflage. Halle 1897. S. 140. Die Übereinstimmung der beiden
Gruppen wird um,so deutlicher, wenn man sich vergegenwürtigt, daB die
Regensburger Versammlung, wie Ranke (a. a. O. S. 108) sich ausdrückt, einen
282 Paul Kalkoff
dem Wege eines Kompromisses mit den lutherfreundlichen oder
wenigstens reformeifrigen Reichsständen erreicht worden!, so daß
also nicht die bloße Legendenbildung, die Unkenntnis über die ver-
fassungswidrige Behandlung des Erlasses in Worms, als ausreichend
zur Erklärung des folgenschweren Vorganges anzusehen ist. Die
Altkirchlichen bewilligten die Ausschreibung eines „allgemeinen oder
eines Nationalkonzils“, welch letzteres leichter zu erreichen sein
werde; diesem sollten die Vorarbeiten der deutschen Universitäten
über die streitigen Punkte, ein „Auszug aller neuen Lehre“, vor-
gelegt werden; bis dahin aber sollte das heilige Evangelium nach dem
Beschluß des ersten Nürnberger Reichstages gelehrt werden. Der
Forderung der katholischen Partei wurde dabei insoweit nach-
gegeben, als „von zweifelhaften Meinungen und allem, was der all-
gemeinen Kirchenordnung und den ehrbaren hergebrachten Ge-
bräuchen zuwider sei, geschwiegen“ werden sollte. Von einer Zurück-
»provinziellen'* Charakter trug, daher nur süddeutsche Fürsten beteiligt waren:
Es fehlten also hier von Aleanders Gefolgschaft der Erzbischof von Trier, der
Bischof von Lüttich und die Hohenzollern und Welfen. Der Kaiser war jetzt
durch seinen Bruder Ferdinand vertreten; der Erzbischof von Salzburg hatte
Worms nur aus persönlichen Gründen vor Schluß des Reichstags verlassen;
der ebenfalls schon von Aleander angeworbene Bischof von Trient, Bernhard
von Cles, eine Hauptstütze aller papistischen Bestrebungen am Wiener Hofe,
war schon im Januar 1521 in Regierungsgeschäften von Worms abgereist
(ZKG. XXXV, 532 Anm. 2); auch die Bischöfe von Augsburg und von Straß-
burg hatten sich schon in Worms dem Nuntius zur Verfügung gestellt. Der
wichtigste Unterschied besteht darin, daB seit 1521 die Wittelsbacher, die
bayrischen wie die pfälzischen, durch ansehnliche kirchliche Zugeständnisse und
Pfründen für Rom gewonnen worden waren; daher waren in Regensburg aufer
den Herzógen von Bayern auch deren Bruder, der Bischof von Passau, und die
pfalzgrüflichen Administratoren von Freising, Regensburg und Speier er-
schienen oder vertreten. Auch der Vorgänger des Bischofs von Bamberg hatte
schon in engen Beziehungen zu Aleander gestanden. Der neue Bischof von
Brixen war völlig von Österreich abhängig, während sein Vorgänger ebenso-
wenig wie die Bischöfe von Basel und Konstanz in Worms erschienen waren.
1 Wenn H. Baumgarten (Geschichte Karls V. Stuttgart 1886. II, 341) jede
Folgerichtigkeit vermißt, da „in demselben Aktenstück entgegengesetzte Ten-
denzen zum Ausdruck zu kommen schienen“, und vermutet, daß man vielleicht
nur eine Entscheidung hinausschieben wollte, so erklärt sich der widerspruchs-
volle Charakter des Beschlusses hinlänglich aus seinem Ursprung auf dem Wege
des Ausgleichs entgegengesetzter Richtungen: der Gewinn der katholischen
Partei lag eben in der Anerkennung des Wormser Edikts durch Reichstags-
beschluß, und damit war die Handhabe gewonnen, die gegenwärtigen Zugeständ-
niss wirkungslos zu machen und künftig in das Gegenteil zu verkehren.
Luthers Verbültnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 283
nahme der dem entgegenstehenden Maßregeln der Evangelischen oder
gar von ihrer Verfolgung auf Grund des Wormser Edikts durfte nicht
geredet werden. Den bedeutendsten Fortschritt in grundsätzlicher
und verfassungsrechtlicher Hinsicht aber erzielten wieder ibre Gegner
durch die in den BeschluB vom 4./5. April und den Abschied vom
18. April aufgenommene Formel!, daß der Kaiser laut seiner In-
struktion erwarte, „die Stände des heiligen Reichs als Schützer und
Schirmer des heiligen christlichen Glaubens sollten Seiner Majestät
Mandata, zu Worms mit Bewilligung der Kurfürsten, Fürsten und
aller Stände aufgerichtet, gehorsam beachten und ausführen“, und
die Erklärung ‚der Kurfürsten, Fürsten und gemeinen Stände, daß
ihnen dawider zu handeln nicht gebühre, daß sie vielmehr sich ge-
horsam danach zu richten schuldig seien“. Nur in betreff der Voll-
ziehung des Wormser Edikts wurde jene Einschränkung zugestanden,
die aber, wie der Nürnberger Ratsschreiber Spengler mit staats-
männischem Blick erkannte, die Tragweite des ersten Beschlusses
wenig beeinträchtigte: „denn den bedrohlichen ernsten Mandaten
folgen die Taten nach“.
Damit war ein Akt vollzogen, dessen Bedeutung bisher nicht genau
genug umschrieben werden konnte, weil über den Charakter der
Wormser Vorgänge vom Standpunkte des Reichsrechtes, ja auch
über ihren tatsächlichen Verlauf und inneren Zusammenhang keine
klare Vorstellung herrschte; nicht ohne Absicht ist an dieser bedeut-
samen Stelle auch von mehreren Mandaten die Rede ; denn wenn von
dem Verfolgungsgesetz gegen Luther und seine Anhänger mit der von
den Ständen wiederholt und entschieden, abgelehnten Reichsacht,
noch dazu in der von Aleander beliebten tumultuarischen Form der
Vollziehung?, gesagt werden muß, daB es im besten Falle erschlichen
war, so muß das Gesetz über die Drucker und das über die Zensur
1 Antrag vom 4. Februar. Reichstagsakten 295, 11f. Krit. Gesamtaus-
gabe XV, 275, 1ff. In der für den Legaten hergestellten lateinischen Über-
setzung lautet die Formel: „sacri Imperii status tamquam sanctae fidei de-
fensores et protectores ...'' P. Balan, Monumenta reformationis Lutheranae.
Ratisbonae 1884. S. 330.
* Reichstagsakten IV, 500 f., 603, 493, 32f.
3 Spengler sagt bei Vergleichung des Wormser Mandats mit dem Reichstags-
beschluß vom 6. März 1523, jenes sei „so scharf gestellt, daß es zu erleiden
nicht möglich, und nicht minder denn einer tátlichen Handlung“ — nämlich
einem Rechtsbruch und Staatsstreich — „zu vergleichen sei“. A. a. O. S.
493, 30 ff.
284 Paul Kalkoff
auch noch als untergeschoben bezeichnet werden. Was sich also jetzt
in Nürnberg in der Stille der Ausschußberatungen vollzogen hatte,
war nicht Geringeres als die Sanktionierung eines drei Jahre vorher
erfolgten Staatsstreiches durch die Rezeption des Wormser
Edikts, das bisher nur auf ein sehr anfechtbares und in praxi meist
unwirksames kaiserliches Verordnungsrecht aufgebaut war, als
Reichsrecht.
Kein Wunder, daß Luther, der diese Bedeutung des Reichstags-
beschlusses herausfühlte, an den der evangelischen Sache günstigen
Bestimmungen von 1524 keine rechte Freude haben konnte. Indessen
sah er sich doch erst einige Jahre später genötigt, zu den reichs-
politischen Fragen erneut Stellung zu nehmen, als die bedrohlichen
Beschlüsse des zweiten Speirer Tages den nunmehrigen Protestanten
eine Bündnispolitik aufnötigten, die ihre Spitze von vornherein gegen
den Kaiser selbst kehrte.
Dabei wird Luther von den beteiligten Fürsten wie den Witten-
berger Juristen allmählich dazu gedrängt, den tatsächlichen Voraus-
setzungen der Reichsverfassung mehr als bisher Rechnung zu tragen.
Den Ausgangspunkt bilden die von den evangelischen Ständen
i.J.1529 eingelegten Rechtsmittel der Protestation gegen den ihr
Gewissen beschwerenden Beschluß der katholischen Mehrheit und
der Appellation zunächst an den Kaiser, dann nötigenfalls an ein
Konzil.! Es ist, wie leicht ersichtlich, die alte Taktik Friedrichs des
Weisen, übertragen auf eine zum Schutze ihrer kirchlichen Stellung
verbündete Minderheit. Auch diese beruft sich auf die von Friedrich
herrührenden Artikel der Wahlverschreibung, die der Kaiser als
Richter zu berücksichtigen durch seinen Eid verpflichtet ist. Denn
das Oberhaupt des Reiches steht den Fürsten eben nicht schlechthin
als Obrigkeit gegenüber, sondern ist durch die Grundgesetze des
Reichs an deren Zustimmung in allen wichtigeren Fragen gebunden.
Eine MiBachtung dieses Vertragsverhältnisses, eine Vergewaltigung
des geltenden Rechts würde die Reichsstände von der Gehorsams-
pflicht entbinden, und das Recht zu bewaffnetem Widerstande würde
sich angesichts der Unveräußerlichkeit der den Fürsten mit ihren
Untertanen gemeinsamen Interessen in allen Fragen des Glaubens.
in eine Pflicht der Notwehr verwandeln.
1 K. Müller, S. 15ff.
Jw
Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 285
Man betont dabei zunächst mehr die prozessuale Seite, indem man
auf. Grund des rómischen wie des kanonischen Rechts sich gegen
Willkürmaßregeln des Kaisers zu decken sucht, der in Glaubensfragen
überhaupt keine richterliche Gewalt hat; und das damit als hóchste
Instanz bezeichnete Konzil wird ganz im Sinne Luthers, dessen
Appellation an ein Konzil ihm in der Verdammungsbulle von 1520
als das schwerste seiner Verbrechen angerechnet worden war, auch
dem Papste nicht unterworfen.
Luther macht dabei im Dezember 1529 einen Gesichtspunkt geltend,
der für seine tiefe Einsicht in die kirchlichen und sozialen Verhältnisse
Deutschlands vor der Reformation zeugt und denen entgegenzuhalten
ist, die ihm trotz aller seiner ausdrücklichen Verwahrungen die
Neigung zu revolutionärem Vorgehen, zur Aufwiegelung der Massen
gegen geistliche und weltliche Ordnung, unterschieben möchten. Er
weist darauf hin, daß infolge der kirchlichen Mißbräuche schon lange
vor 1517 Mißstimmung und Abfall, Feindseligkeit gegen den Klerus
und offene Vergewaltigung der Kirche an der Tagesordnung gewesen
sei, so daß eine stürmische Umwälzung drohte, die dem christlichen
Wesen schweren Abbruch hätte tun müssen und wesentlich durch
den Einfluß der evangelischen Lehre verhindert worden sei. Man
könnte nun einwenden, daß es nach dem Ritter- und Bauernaufstand
leicht war, ein derartiges „vaticinium post eventum“ abzugeben;
aber die Bauernaufstände waren schon älteren Datums, das Raub-
und Fehdewesen war ein noch älteres Übel, das durch die Schwäche
der geistlichen Regierungen und die Zuchtlosigkeit der adligen Stifter
verschärft worden war; vor allem aber machte sich gerade kurz vor
dem Ablaßstreit in fast allen größeren Städten eine furchtbare
Spannung fühlbar, die sich schon in zahlreichen örtlich begrenzten
Revolutionen, wie in Köln, in Erfurt, in Regensburg, entladen hatte:
und stets war die Unzufriedenheit mit den kirchlichen Zuständen,
der Haß gegen die verrottete Geistlichkeit ein wesentlicher Faktor
der Bewegung gewesen. Und wenn zum Leidwesen Roms gerade die
Städte die Träger des neuen Geistes, die Brutstätten des Abfalls vom
Papsttum geworden waren, während die Neigung zu gewaltsamen
Ausbrüchen der Unzufriedenheit sichtlich nachgelassen hatte, so
durfte Luther mit Recht seinem Landesherrn erklären, daß er seine
Untertanen auch aus dieser politischen Erwägung heraus nicht
zwingen dürfe, die alten Mißbräuche wieder einzuführen, die überdies
von dem Reichstage in Worms unzweideutig verurteilt worden seien.
286 Paul Kalkoff
Sollte der Kaiser wegen Verweigerung dieser Forderung mit Acht und
Krieg vorgehen, so wäre der Widerstand berechtigt, ja geboten.!
Während sich Luther nun den besonders von dem Griechen Me-
lanchthon vertretenen Grundsátzen des Naturrechts, der Anrufung
eines dem Volke als solchem zustehenden Rechtes unzugünglich er-
weist, tritt er von Jahr zu Jahr entschiedener für die ständischen
Rechte der Fürsten ein. Ohne sich um die geschichtliche Entwicklung
dieser ihrer Machtstellung in der Reichsverfassung zu kümmern,
oder die áhnlichen, aber allerdings jüngeren Rechte der Reichsstádte
zu berücksichtigen, stellt er nun in den Vordergrund seiner Er-
wügungen, daß die Fürsten als erbangesessene, unabsetzbare In-
haber der obrigkeitlichen Gewalt dem Kaiser gegenüber, der von
ihnen bei Verletzung ihrer Rechte abgesetzt werden kónne, auch im
Sinne der Heiligen Schrift als die von Gott geordnete Obrigkeit zu
gelten haben. Wenn schon das rómische Recht, wie ihm die Juristen
bewiesen, den Widerstand gegen ungesetzliche Maßregeln des Kaisers
erlaubte, so mufite er dies erst recht auf dem Boden der Reichsver-
fassung zugestehen. Er bleibt dabei zwar im tiefsten Herzen auf
seinem alten Standpunkt, daß jede Auflehnung gegen eine Obrigkeit
vom Übel sei, und vertraut fest darauf, daB durch Gottes Fügung
der äußerste Fall, ein Angriff des Kaisers, abgewandt werden würde;
er wünscht dringend, diesen Fall nicht durch präventive Rüstungen
des Bundes nähergerückt zu sehen. Aber er muß sich doch mit dem
Gedanken vertraut machen, daß der Kaiser im Bunde mit dem
Papste die Wiederherstellung der alten Kirche versuchen, daß er als
„Söldner des Papstes“ auftreten könnte.“
Unter dem Einfluß dieser Befürchtungen hat nun Luther gegen Ende
der dreißiger Jahre sich ein Bild der Reichsverfassung entworfen,
in dem die monarchische Gewalt des Kaisers sich bis auf den Titel
verflüchtigt hat. Er hat sich jetzt eingehender um die wichtigsten Züge
der Reichsverfassung, die Rechte der Stände, bekümmert und ziehtauch
die politischen Reflexionen des Aristoteles heran, um sich ein klares
Bild des geltenden Rechtszustandes zu machen. Danach steht dem
Kaiser keine ‚„despotische‘‘; sondern nur die „F bürgerliche“ Gewalt zu,
die eine gegenseitige Verpflichtung auf bestimmte Gesetze einschließt.“
1 K. Müller, S. 27. Vgl. auch besonders das Ergebnis der „Warnung an seine
lieben Deutschen“. S. 56. 2 K. Müller, S. 70f., 76.
5 K. Müller, S. 64, 76: magistratus politicus, non despoticus. Dazu der
Grundsatz: politicum regnum habet conditiones. S. 80 Anm. 2.
Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 287
Der Kurfürst ist also nicht einfach der Knecht des Kaisers, und
dieser ist sein Herr nur auf Grund der Verträge, die er selbst
ebenso achten und innehalten muß wie die Fürsten, denen er
eidlich die Erhaltung der herkömmlichen Gestalt des Kaisertums
gelobt hat. Dieser zufolge ist er eben nicht König in Deutschland,
wie andere Könige in ihren Reichen, denn wichtige Hoheitsrechte,
wie Münze, Bergwerke, Steuerwesen, sind nicht ihm, sondern den
Fürsten zu eigen — daß sie auf eine nicht immer gesetzlich zu nennende
Art vom Königtum auf die Fürsten übergegangen waren, wird nicht
berücksichtigt. Die Fürsten regieren mit dem Kaiser gemeinschaft-
lich; das Reich ist also dem antiken Schema zufolge als eine Aristo-
kratie aufzufassen. Dabei stehen die Kurfürsten dem Kaiser am
nächsten, da sie ihn wählen und bei Verletzung der Verfassung ab-
setzen können, während er sie nicht beseitigen kann.! Wobei Luther
die Möglichkeit nicht bedenkt, daß der Kaiser und die päpstliche
Mehrheit des Reichstages einem ketzerischen oder rebellischen Kur-
fürsten seine Würde entziehen könnten, um sie einem andern Fürsten
zuzuwenden, wie dies schon auf dem Wormser Reichstage von 1521
geplant worden war. |
Luther stellt weiter fest, daß der Kaiser sich nicht aller Gewalt
entäußert habe, aber daß für deren Ausübung die Zustimmung der
Fürsten nötig sei, denen er ihre Gewalt zu erblichem Besitz über-
tragen hat.2 Deshalb kann er keine Gesetze geben oder Gewalt
brauchen ohne die einmütige Bewilligung der Kurfürsten, der
Fürsten und der sämtlichen Reichsstände. Gelegentlich wird dann
auch das Naturrecht herangezogen, um den bei dieser Lage der
Reichsverfassung sehr wohl zulässigen Widerstand gegen unrecht-
mäßiges Vorgehen des Oberherrn und besonders die Schutzpflicht der
Fürsten bei den Angriffen auf den Glauben ihrer Untertanen zu recht-
fertigen. Dies würde durch das Reichsrecht weiter gestützt, wenn der
Kaiser sich bei kriegerischem Vorgehen Eingriffe in Hab und Gut
der Untertanen erlaubte : und dieser Verdacht Luthers? brauchte nicht
durch die bloße Besorgnis vor Anschlägen auf den Landbesitz der
protestantischen Fürsten hervorgerufen zu sein; er fand seine nur
! K. Müller, S. 64, 72, 78.
* Der Kaiser hat nur gladium petitorium, die Fürsten gladium possesso-
rium. Vgl. auch S. 80 Anm.
3 K. Müller, S. 75 Anm. 1: „Caesar et alii similes quaerunt possessiones
nostras“.
988 Paul Kalkoft
allzu treffende Begründung im Wortlaut des Wormser Edikts, das ja
zur Ermordung der Lutheraner anstachelte durch die Preisgebung
ihrer Güter. Aber dieser Umstand kommt für Luther nur nebenher
in Betracht, wührend er für eine christliche Obrigkeit es stets als
oberste Pflicht erkannt hatte, den Glauben ihrer Untertanen zu
schützen und zu pflegen, obwohl er dem Kaiser den Titel eines
„advocatus ecclesiae“ so bitter übelgenommen hatte.
Denn im Grunde sind ihm diese verfassungsrechtlichen Erwägungen
von den Fürsten und Juristen aufgedrángt worden, und er bewegt
sich auf diesem Gebiet nicht mit der inneren Freiheit, wie wenn er
bei der Entwicklung der biblischen Lehren auf die Kónige des alten
Testaments, auf Saul und Jojakim, auf Simson und die Makkabäer
Bezug nehmen kann. Daher hat er auch die brennendste Frage der
Reichsverfassung nicht bis zu den letzten Konsequenzen verfolgt,
obwohl ihm dies durch die Geschichte des Wormser Edikts nahe genug
gelegt war — „edictum crudele Caesaris Wormatiae decretum“! —,
obwohl sein Text wiederholt von der einhelligen Zustimmung aller
Reichsstánde sprach. Er macht dann gegen den Reichstagsabschied
von 1530 geltend, daß er nicht von allen Ständen bewilligt worden
sei, also keine verfassungsmäßige Gültigkeit besitze: wenn ihn der
Kaiser unter dem Druck der Papisten vollstrecken wolle, würde er
gegen die Grundlagen seiner eigenen Autorität, das durch den
Krónungseid gesicherte Reichsrecht, handeln.? Diese Forderung eines
einhelligen Beschlusses, wenigstens in den hier allein in Rede stehenden
Fragen der Religion, war ja schon von den evangelischen Reichs-
ständen gegenüber der katholischen Mehrheit von 1529 erhoben
worden und sollte im weiteren Verlauf der kirchlichen Streitigkeiten
endlich zu dem im Westfälischen Frieden allgemein anerkannten
Grundsatze führen, daß in Glaubensfragen keine Mehrheitsentschei-
dungen statthaben sollten, Luther selbst hat sich diese für seine
aristokratische Verfassungsform unabweisbare Frage nicht klar
gemacht; wohl aber hat sein alter Beschützer, Friedrich der Weise,
schon auf dem Wormser Reichstage dieser Forderung zweimal den
Mehrheitsbeschlüssen des Kurfürstenrates gegenüber Geltung ver-
schafft — durch kluge Ausnutzung der in der Reichsverfassung ge-
gebenen Mittel.?
1 Z. B. in dem Briefe vom 4. Juli 1524, Enders IV, 359, 26f.
? K. Müller, S.60: aus den Notizen zur „Warnung an seine lieben Deutschen“.
3 Vgl. Entstehung, S. 118, 182ff., 277.
Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 289
Luther dagegen ist, wie es seinem innersten Wesen entsprach, in
der Sphäre des Theologen geblieben, denn auch praktisch wollte er
sich nur als Gewissensrat der Fürsten betätigen. Daß er den Schwer-
punkt der Reichsverfassung in der Stellung der erbangesessenen
Landesherren erblickte und demgemäß von einem unbeschränkten
Territorialismus das Heil der protestantischen Kirche erwartete, lag
einmal in dem Gang der Reichsgeschichte: von Kaiser und Reich
verleugnet und verfolgt, flüchtete sich die evangelische Lehre unter
den Schutz der ständischen Libertät. Dazu kam, daß diese Ent-
wicklung schon seit Jahrhunderten durch die landeskirchlichen Be-
strebungen der Fürsten vorbereitet worden war, und für Luther per-
sönlich mußte bewußt und unbewußt die Erfahrung nachwirken, wie
viel er für sich und sein Reformationswerk dem Schutze des klugen
und treuen Herren verdankte, den er im Frühjahr 1518 feierlich an-
gerufen! und den Friedrich ihm damals zugesagt und nie verleugnet
hatte. |
! ZKG. XXXII, 432ff. Entscheidungsjahre, S. 36ff. Vgl. dazu meine
Arbeiten im Jubiläumsheft des „Archivs für Reformationsgeschichte“
(„Friedrich der Weise als Beschützer Luthers und des Reformations-
werkes“) und im „Wegweiser für das werktätige Volk“, Monatsschrift des
Reichsverlags, Berlin, Oktober 1917 (,, Luthers Heldenzeit‘‘).
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 3 19
290
Friedrich v. Gentz ungedrucktes Werk
über die Geschichte der franzósischen
Nationalversammlung.'
Von
Paul Wittiehen 4.
In der Abhandlung, die gegen Mackintoshs Vindiciae Gallicae
gerichtet war’, hatte Gentz den ersten AufriB einer Geschichte der
Revolution gegeben. Er scheint damals die Absicht gehabt zu
haben, eine Gesamtgeschichte der Revolution zu schreiben. Natür-
lich war er sich darüber klar, daß ein solches Unternehmen not-
wendig lückenhaft sein werde. Aber die Epoche unterschied sich
doch dadurch merklich von früheren, daß die geheimen Vorgänge,
wenigstens in den ersten Jahren der Revolution, hinter die öffent-
lichen weit zurücktraten. Über die Ereignisse und Beratungen von
Hof und Ministerium konnte erst einer späteren Zeit Aufklärung
beschieden sein; die ungleich bedeutungsvolleren Aktionen der
Stände, des Volks, der Demagogen lagen schon jetzt größtenteils
offen am Tage. Viel größer war die Schwierigkeit der Beschränkung
bei der Massenhaftigkeit des Stoffes, und Gentz hatte denn auch
bald erkannt, daß ein Zeitgenosse sich damit begnügen müsse, ein-
zelne Perioden der ungeheuren Entwicklung aufzuklären. Ohne
auf eine chronologische Zusammenstellung der wichtigsten Tatsachen
1 Vorliegende Veröffentlichung bildet den Schluß des zweiten Kapitels
des zweiten Buches der von Paul Wittichen unvollendet hinterlassenen
Gentzbiographie, von der schon F. C. Wittichen einige Kapitel in den
Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte XVIII,
205ff., und XIX, 319ff. veröffentlicht hat. Ich habe nur einige Zitate nach
F.C. Wittichens und meiner neuen Ausgabe der Briefe von und an Friedrich
von Gentz geändert und eine Anmerkung betreffend den Brief an Göschen
zugefügt, den ich im Anhang mitteile, und der Paul Wittichen noch nicht
bekannt war. Ernst Salzert.
2 Versuch einer Widerlegung der Apologie des Herrn Mackintosh, im
2. Bande der Übersetzung von Burkes Betrachtungen über die französische
Revolution 1793.
Friedrich v. Gentz’ ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 291
der späteren Jahre zu verzichten, hatte er sich bald darauf be-
schränkt, die Geschichte der Nationalversammlung zu schreiben.
Denn sie sah er mit Recht als den Grund- und Eckstein aller Revo-
lutionsgeschichtschreibung an.! Ein außerordentliches Material, wie
wenigen Menschen seiner Zeit, stand ihm zur Verfügung. Außer
sämtlichen offiziellen Druckschriften und Protokollen, den bisher
erschienenen Memoiren, den bedeutendsten Flugschriften, die er
sich durch in Paris weilende Freunde und Bekannte verschaffte,
konnte er auch die einfluBreichsten Zeitungen benutzen. Neben
dem Moniteur, dem Mercure de France, dem Journal des Débats
und der Gazette de Leyde nennen: wir nur Mirabeaus Courier de
Provence, Camille Desmoulins’ Révolutions de France, Prudhommes
Révolutions de Paris und Baréres Point du Jour?
Die Form, die er zur Behandlung der Geschichte des ersten Revo- .
lutionsparlaments wählte, war die ungewöhnliche eines Tagebuchs.
Sie lag dadurch, daß sich alles Interesse der Periode auf die Ver-
handlungen der Nationalversammlung konzentrierte, im Grunde
recht nahe und war auch schon von anderen Schriftstellern ange-
wendet worden.? Sie hatte den Vorteil, der der annalistischen Dar-
stellung eigentümlich ist, den chronologischen Zusammenhang stets
gegenwärtig zu halten und kein irgend bedeutendes Ereignis uner-
wähnt zu lassen. Doch waren auch die Nachteile groß: ein unkünst-
lerischer Mangel an Ruhepunkten und die Notwendigkeit, auch un-
bedeutende Debatten oder Ereignisse zu erwühnen. Gentz verstand
es jedoch, den ersteren sehr zu mildern, indem er die bequeme Form
benutzte, um an die wichtigsten Verhandlungen und die folgen-
reichsten Ereignisse Reflexionen oder ausführliche Untersuchungen
anzuknüpfen, die fast den wertvollsten Bestandteil des Ganzen
ausmachen: man kónnte aus ihnen, soweit sie argumentativer Natur
sind, eine vollstándige Staatslehre entwickeln. Einen oder den
anderen dieser essaiartigen Kommentare hat er spáter gelegentlich
1 S. die Vorrede zu Mallet Du Pan: „Wer die Revolution begreifen will, der
muß sie in den Journalen der ersten Nationalversammlung studieren“; Vor-
rede zu Mounier S. IVf. und Briefwechsel Schiller-Humboldt, herausg. von
Leitzmann S. 161. Wenn G. in verschiedenen später zu erwähnenden Briefen
aus den Jahren 1797 und 1798 noch von einer ,,Geschichte der Revolution*
spricht, so ist das nur eine Ungenauigkeit des Ausdrucks.
* Vgl. Briefe von und an Friedr. v. Gentz I, 220ff.
3 8. die Besprechung eines Werkes „Tagebuch der zweiten französischen
Nationalversammlung‘ in der Allg. Litt.-Zeitung, Mai 1793, Nr. 141.
19*
292 Paul Wittichen t
in den Aufsätzen des Historischen Journals verwertet!, aber die Ver-
óffentlichung und Vollendung des Ganzen bat er frühzeitig auf-
gegeben. Im März 1797 schreibt er an Herder, indem er ihn um
seine Unterstützung zur Erlangung seltener Broschüren der Wei-
marer Hofbibliothek bittet, er sei seit Jahr und Tag mit einem
Werk über die französische Revolution beschäftigt.“ Ein Jahr
darauf hatte er bereits auf die Publikation verzichtet und teilte Böt-
tiger, der sich nach dem Fortgange des Werks erkundigte, seine
Gründe dafür mit?: „Sie fragen mich“, schrieb er ihm, „nach mei-
nem großen Werk über die Geschichte der Revolution. Auch hier-
über will ich einmal recht aufrichtig mit Ihnen sprechen. An und
für sich konnte der Eifer, an einem Werke, dem ich so viel Zeit und
Kräfte schon aufgeopfert habe, zu arbeiten, nie erkalten. Aber
obich es in 3, 5, 10 Jahren, ob ich es jemals vor das Publikum bringen
werde — das ist eine andere Frage. Sollte ein Mann, wie Sie, sich über
diese Äußerung wundern ? Ja, wenn ich mir ein Feld gewählt hätte,
wo man, sobald man sich des Fleißes, der Gründlichkeit, und einiger
Talente bewußt ist, die Menschen zwingen kann, einem Gerechtig-
keit widerfahren zu lassen (Mathematik, Physik, Chemie, Philo-
logie usw.), so wollte ich über den Erfolg ganz ruhig sein. Aber in
diesem stürmischen Zeitalter, auf diesem von Erdbeben und unter-
irdischen Feuern durchwühlten Boden, in dieser Periode der hef-
tigsten Gärungen des menschlichen Geistes — jetzt in der Dar-
stellung der größten politischen Begebenheiten aller Zeiten, eben
der Begebenheit, welche die Veranlassung aller dieser Stürme und
Ungewitter gewesen ist, ein xvijuc ic dei zu suchen, auf Beifall, nur auf
Billigkeit zu rechnen — welch ein Unternehmen! Zumal wenn man,
obgleich mit wahrer Unparteilichkeit, deren ich mir wirklich in
hohem Grade bewußt bin, doch lebhaft fühlt, daß man — da, wo
vollkommene Neutralität nur einen Schafskopf zieren könnte
— immer mehr noch zur alten, als zur neuen Schule, immer mehr
noch zu der Partei gehört, gegen welche sich die ungeheure Masse
— —
1 So ist die Ausführung über die Geschworenengerichte im Hist. Journal,
2. Jahrg., Bd. 1, S. 275—282, wörtlich dem „Tagebuch“ entlehnt.
* Jetzt in: Briefe von und an Friedr. v. Gentz ed. F. C. Wittichen I, S 314ff.
Vgl. auch die Briefe an Bóttiger ebd. S. 219 ff. (Ende 1795). Im Mai 1797
schreibt er Bóttiger, von jetzt an solle ihn keine Nebenarbeit von der Voll-
endung seines größeren historischen Werkes abhalten. Ebd. S. 229,
Jetzt ebd. S. 2458.
—— `
— — Te ana U
Friedrich v.Gentz' ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 993
aller oberflächlichen, aller unruhigen, aller neuerungssüchtigen Men-
schen, gegen welche sich mehrere der vorzüglichsten Köpfe, die Majo-
rität der Schriftsteller in allen Sprachen, der Geist der Zeit, das
Glück, alle Torheiten und Fehler der Regierungen, und unerhörte
Siege, verschworen haben.! Überlegen Sie das alles, und tadeln Sie
mich, wenn Sie können, über meine Zähheit und Verdrossenheit,
einer Sache, die ich für verloren halten müßte, wenn ich nicht zu
fest überzeugt wäre, daß sie, so wie ich sie verstehe, die gute Sache
ist, und deshalb einst wieder triumphieren muß, öffentlich das
Wort zu reden, und für ein Publikum zu schreiben, welches mich
schon jetzt — was wird es erst in einigen Jahren werden! — weder
belohnen, noch verstehen würde.
Sie werden mir vielleicht einwenden: Seien Sie Geschichts-
schreiber und kehren Sie sich an das übrige nicht. Aber erwägen
Sie nur selbst, was es heißt, Geschichtsschreiber der französischen
Revolution zu sein: wie wäre es wohl möglich, Begebenheiten, die
großenteils im Raisonnement empfangen und geboren sind, die man
aus Raisonnements hervorsuchen muß, die sich immer um Raisonne-
ment drehen — ohne alles Raisonnement darzustellen.“
Wer könnte leugnen, daß die Gründe, die Gentz für seinen Ver-
zicht angibt, stichhaltig waren? Wir kennen die Richtung der
herrschenden Philosophie, und wir werden sehen, daß auch die Zu-
kunftsaussichten Gentz’ nicht zu düster waren. Aber wenn man
bedenkt, wie lange Zeit die Geschichtschreibung gebrauchte, um
sich über die gewaltige Macht der öffentlichen Meinung zu erheben,
welche Anfeindungen noch heute eine objektive Würdigung der
großen Umwälzung vielfach erfährt, so muß man doppelt bedauern,
daß Gentz nicht den Mut hatte, mit seinem Werke hervorzutreten:
die Geschichte der Nationalversammlung blieb unvollendet?, indem
sie kurz nach dem Tode Mirabeaus abbricht, und hat nie das Licht
der Öffentlichkeit erblickt.“ Gentz’ politische Anschauungen hatten
! Vgl. auch a. a. O. S. 225.
* Es sind 5 druckfertige Bände in GroBoktav (2062 S.) mit Register, durch
die Güte des Grafen Prokesch v. Osten in meinem Besitz. Die jüngste noch
verwertete Quelle sind Bertrand de Molevilles Private memoirs (London
1797), die Gentz selbst in der Allg. Litt.-Zeitung 1797, Nr. 209 ff., rezensierte.
3 Im November des Jahres 1801, während seines Aufenthalts in Weimar,
hat Gentz den Verlag des Werkes, das er freilich noch einer Umarbeitung
unterziehen wollte, dem Leipziger Verleger Góschen angeboten (vgl. den An-
hang). Dieser Plan sollte wohl als Mittel zur „Entfesselung“ dea verschuldeten
994 Paul Wittichen f
sich zwar noch nicht ganz aus den Fesseln der Aufklärung gelöst.
Aber gerade deswegen hätte seine Darstellung, etwa nach 1815
veröffentlicht, in Deutschland leichteren Eingang gefunden als ultra-
royalistische Werke, wie Schütz’ Geschichte der Staatsverände-
rungen in Frankreich unter Ludwig XVI., und so rascher einen
Umschwung in den Ansichten über die Revolution angebahnt. Zu
dieser Zeit war Gentz freilich schon weiter von jenen Anschauungen
früherer Jahrzehnte entfernt, und manches einzelne in dem Werk
enthaltene Urteil mochte er mit der Abneigung betrachten, die er
gegen das Sendschreiben von 1797 empfand. Versuchen wir die
Grundzüge des Werks, Gentz” Auffassung von den größten Ereig-
nissen der epochemachenden Jahre vom Mai 1789 bis April 1791
wiederzugeben, indem wir seine Darstellung selbst, gelegentlich mit
seinen eigenen Worten, vorführen.
Die Zusammenberufung der Stände war notwendig und unver-
meidlich; ebenso unvermeidlich ihre vorläufige Vereinigung zu einer
einzigen Versaminlung. Der Adel, der in fast allen Punkten das
Recht auf seiner Seite hatte, handelte unpolitisch, wenn er sich dieser
Vereinigung zu entziehen suchte, der Tiers revolutionür, gesetzlos,
indem er sich anmaßte, sich selbst als Nationalversammlung zu
erklären. Die königliche Sitzung vom 23. Juni, die die notwendige
Entwicklung rückgängig machen wollte, war eine Torheit; denn
es fehlte die Macht, diese Absicht durchzusetzen. ,,Es gab nur ein
Mittel, wodurch der König sich selbst und die höheren Stände
retten konnte: die mächtige, die beliebte, die siegreiche Partei zu
ergreifen und Adel und Geistlichkeit zur gemeinschaftlichen Deli-
beration hinüberzuziehen.“ Nicht minder töricht war deswegen
Neckers Entlassung, der dann auch der Aufstand von Paris auf
dem Fuße folgte. Von diesem Augenblick an war die revolutionäre
Gewalt der Nationalversammlung, durch die machtlose Monarchie
kaum noch beschränkt, fest konstituiert. „Die, welche gegen eine
solche Macht mit alltäglichen Hilfsmitteln, mit gewöhnlichen Rechts-
grundsätzen oder gar mit Subtilitäten eines Gerichtshofes zu Felde
Gentz dienen, der damals an eine Verbindung mit Amalie v. Imhof dachte
(Briefe von und an F. v. Gentz II, 239). Es läßt sich nicht feststellen, ob sich
die Unterhandlungen über die Publikation, die Gentz auf der Rückreise von
Weimar mit Góschen persönlich in Leipzig führte, sofort zerschlagen haben,
oder ob erst die Übersiedlung nach Wien im folgenden Sommer den Plan ver-
eitelt hat.
Friedrich v. Gentz' ungedrucktes W erk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 995
ziehen wollten, mußten notwendig unterliegen, sich selbst, indem sie
ihre Gegner zu zertrümmern glaubten, eine traurige Blöße geben,
und, wenn sie es mit ihrem Vaterlande aufrichtig meinten, ihrem
eigenen Zweck entgegen arbeiten, der jetzt schlechterdings nicht
mehr durch die Zerstörung jener neuerstandenen Macht, sondern
einzig und allein durch die Richtung, die man ihr hätte beibringen
müssen, erreicht werden konnte.“
Um so schärfer darf die Kritik der Beschlüsse des revolutionären
Parlaments sein. Gleich die Dekrete vom 4. August waren nicht
Gesetze, sondern höchstens Entwürfe zu Gesetzen, und die Antwort
des Königs darauf (18. September), die ihre Vorlegung als Gesetze
forderte, war in allen Punkten, vom Standpunkt des Rechts wie der
Politik, durchaus gerechtfertigt. „Der strengste, der bitterste, der
ungerechteste Richter könnte an dem Schreiben des Königs keinen
gegründeten Tadel finden. Die Aufhebung der Leibeigenschaft, des
ausschließenden Jagdrechts, der Abgabeprivilegien, der Vorrechte .
einzelner Provinzen, die Zulässigkeit aller Bürger zu allen Ämtern,
die Abkäuflichkeit der Grundrenten wurden ohne die geringste Ein-
schränkung gebilligt; die Mißbräuche bei den Pensionen wurden der
strengsten Untersuchung preisgegeben; die Anmerkungen, welche
die Artikel wegen Abschaffung der Lehnsdienste und Lehnsabgaben,
wegen Vertilgung der Zehnten, der Annaten, der Territorialgerichts-
berkeit, der Ämterkäufe begleiteten, waren sämtlich aus unbestreit-
baren Grundsätzen des Rechts und der vernünftigen Politik her-
geleitet, hatten Achtung für das Eigentum, den Wohlstand des
Reichs, Vermeidung unnützer Ausgaben, Rücksicht auf auswärtige
Verhältnisse zum Fundament. Der König war vollkommen berech-
tigt, seine Meinung über diese Beschlüsse zu setzen und nähere
Untersuchung einiger Artikel anzuraten.''
Ganz unpolitisch, und nur aus Haß zu erklären, war der Be-
schluß vom 4. August über die Abschaffung der Zehnten der Geist-
lichkeit ohne Entschádigung. In Wirklichkeit bedeutete er nicht
etwa eine Entlastung der 25 Millionen Menschen in Frankreich,
sondern ein Geschenk an die reichen Landeigentümer. Nicht
minder unstaatsmännisch das Dekret über das suspendierende Veto.
Diejenigen hatten recht, die in dem absoluten Veto des Monarchen
viel mehr eine Schutzwehr des Volks gegen eine parlamentarische
Oligarchie als eine Prärogative der Krone erblickten. Necker, der
dieses Dekret sogar förderte, verdient die schärfste Verurteilung.
296 Paul Wittichen f
Faktisch bedeutete das angeblich suspendierende Veto für eine
Reihe der wichtigsten Materien den Verzicht auf jedes Veto: denn
die jáhrlichen Ausgaben konnten natürlich nicht um zwei Jahre suspen-
diert werden. Am 1. Oktober verknüpfte dann die Nationalversamm-
lung in einer Weise, die zu ihren patriotischen Phrasen in auffallendem
Widerspruch stand, die Restauration der Finanzen mit der Forde-
rung, daß der König die bisher festgestellten konstitutionalen Artikel
und die vollkommen tórichte Deklaration der Rechte ohne weiteres
annehme. Das Zógern Ludwigs, verbunden mit anderen Ursachen,
führte das grauenhafte Attentat des 5./6. Oktober herbei.
Eine gewissenhafte Untersuchung dieses Ereignisses, das eine
neue Epoche einleitet, gestützt auf die Prozefakten des Chatelet,
die Schriften Mouniers, Malonets, des Herzogs von Orléans, Zei-
tungen und anderen Quellen, ergibt das Resultat, daß Mirabeau
und der Herzog von Orléans beide hóchstwahrscheinlich beteiligt
waren.! Aber nicht hierin liegt die Bedeutung des Ereignisses. ,,So
wichtig es auch für die Geschichte sein mag, den wahren Ursprung
jener merkwürdigen Auftritte zu entdecken, so liegt doch in Rück-
sicht auf den Hauptgesichtspunkt, aus welchem man sie ansehen
muB, weit weniger als man bisher (ziemlich allgemein) geglaubt
zu haben scheint, daran, ob sie das Werk eines Komplotts waren
oder nicht. Das, was eigentlich die ganze Aufmerksamkeit des
Forschers verdient, was den 5. und 6. Oktober zu wichtigen, folgen-
reichen, entscheidenden Tagen erhob, war — das Betragen der
Nationalversammlung bei diesen Vorfällen. Nur dadurch, daß die
Nationalversamm]ung Mitschuldige der Verbrechen ward, die der
Pöbel in seiner Blindheit beging, traten diese in die Reihe großer
Weltbegebenheiten ein; denn nur dadurch bewirkten sie den Um-
sturz der französischen Monarchie.“
Die Nationalversammlung hat nie eine förmliche Mißbilligung der
Ereignisse ausgesprochen, sie hat durch den Entschluß, den König
nach Paris zu begleiten, die Gewalttätigkeiten, die ihn von Versailles
rissen, sanktioniert, und vor allen Dingen, sie hat seine Verlegenheit
benutzt, um die an sich ungerechte Forderung der unbedingten An-
1 Diese Untersuchung Gentz’, die ca. 130 Seiten umfaßt, ist ein Meister-
stück historischer Kritik. Sie scheidet natürlich streng zwischen gerichtlichem
und historischem Beweis. Den gerichtlichen hält er für nicht erbracht und die
Verwerfung der Anklage seitens der Nationalversammlung also für formell
gerechtfertigt.
Friedrich v. Gentz' ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 997
nahme der Konstitution und Deklaration der Rechte geltend zu machen,
m. a. W., sie hat gemeinsam mit dem Pöbel agiert. „Wenn die Na-
tionalversammlung sich an diesen Tagen dem Volk mit Würde und
Energie widersetzte, wenn sie fórmlich die Partei des Kónigs ergriff,
so nahm die Revolution einen durchaus anderen Gang. Indem sie
das Gegenteil tat, gab sie das Signal zum Kriege und eróffnete die
lange Reihe von Feindseligkeiten, welche das tragische Ende des Mon-
archen beschlof. Von dieser Seite betrachtet, waren die Szenen vom
5. und 6. Oktober eine Hauptepoche der Revolutionsgeschichte.“ !
Nach diesen Ereignissen wurden nun auch die Dekrete der Natio-
nalversammlung entsprechend demokratischer, so schon das Dekret
vom 29. Oktober, durch das das passive Wahlrecht von einem Ein-
kommen von nur 45 Livres (= ca. 230 M.) abhängig gemacht wurde.
Es folgten die unheilvollen Debatten über die Einziehung des Kirchen-
guts, die mit dem Beschlusse vom 2. November endigten, daB der
Staat zu dieser Maßregel berechtigt sei.
Nicht alle Korporationen bestehen durch den Willen des Staates. Die
Vertragstheorie schließt nicht aus, daß juristische Personen, nicht nur
Individuen, an dem Gesellschaftsvertrag beteiligt sind. Ein Recht des
Staates, die Güter einer solchen Korporation — und die Kirche ist
eine solche — einzuziehen, existiert nicht. Nur ein indirektes Mittel
steht dem Staat zu Gebote, eine ihm lästige Korporation zu besei-
tigen; er kann seinen Untertanen den Beitritt verbieten, so daß ihr
Besitz nach dem Tod der letzten Mitglieder als herrenloses Gut in
seine Hände übergeht. Kein Zweifel ist also, daß die Nationalver-
sammlung unrecht handelte. Handelte sie aber wenigstens vom Stand-
punkt revolutionärer Politik vernünftig ? Nicht einmal das, die Maß-
regel war weder finanziell notwendig — denn der Klerus erbot sich
freiwillig zu Beitrágen, die im Verein mit der patriotischen Steuer
zur Deckung der außerordentlichen Bedürfnisse genügten — noch
war sie auch nur nützlich; denn dasjenige, was nach Übernahme der
Schulden und Verpflichtungen des Klerus und nach der Verstaat-
lichung des Gottesdienstes von dem Ertrag der Güter übrig blieb,
erreichte noch lange nicht das freiwillige Angebot der Geistlichkeit.?
' Weder Droz, dessen 3. Band die ausführlichste Untersuchung der Er-
eignisse vom 5./6. Oktober enthält (1842), noch Sybel, der ausschließlich
Lafayette belastet, haben diese maßgebenden Gesichtspunkte.
* Schon Struensee hatte in einer Abhandlung in der Berliner Monata-
schrift (Jahrg. 1788, Nov., bis 1791, Jan.) das Dekret vom finanziellen Stand-
298 Paul Wittichen f
Und endlich sprachen die einfachsten Gründe der Politik dagegen:
„Zur Zeit einer Revolution nur den Schatten eines rechtmäßigen
Besitzes vorsätzlich angreifen, heißt der ganzen bürgerlichen Ord-
nung ihr Grab bereiten. Nachdem die Sophistereien, welchen die Geist-
lichkeit aufgeopfert ward, die Heiligkeit des Eigentums in allen
Gemütern zerstört hatten, war es ein leichtes, auf neuen Sophistereien
neue Konfiskationen zu erbauen und endlich zum Besten der Nation
die sämtlichen Individuen zugrunde zu richten.“
Das Dekret setzte zugleich die Extreme in den religiösen An-
schauungen in Bewegung und entzündete so den Bürgerkrieg. Was
kann die Urheber eines so unheilvollen Beschlusses in Wirklichkeit
bestimmt haben? Zu vermuten sind folgende Gründe: erstens die
Absicht, eine große Masse von Eigentum, d.h. von Macht in ihre
Hände zu bringen, zweitens der Plan, mit Hilfe dieser Mittel einige
ungeheure revolutionäre Projekte, wie die Abfindung der richter-
lichen Beamten und das Assignatensystem, ins Werk zu setzen,
ferner der Wunsch, ihre besten Freunde, die Kapitalisten, hypothe-
karisch zu sichern, und endlich die Geistlichkeit als Stand zu ver-
nichten. Bei einigen spielte auch der Haß gegen die Religion als
solche eine Rolle.
Das zweite über den Gang der Revolution entscheidende Dekret
war das vom Juni 1790 über die Abschaffung des Adels. ‚Dieses
Dekret, welches, wie die Philosophen des Tages sagten, sich mit
bloßem Tand und Kinderklappern der Eitelkeit beschäftigte, dessen
Gegenstand sie so unbedeutend, so verächtlich fanden, daß sie sich
sogar bitter beklagten, “von den großen Angelegenheiten aller Natio-
nen (nämlich der Deputation des menschlichen Geschlechts) zu den
gleichen abgeschmackten Kleinigkeiten herabsteigen zu müssen’ —
dieser Beschluß gegen wesenlose Distinktionen, gegen leere Zeichen
und Titel, gegen luftige Kleinodien der Meinung und gegen hohle
Prärogativen des Wahns hat Hunderttausende von Menschen er-
würgt und Hunderttausende von Familien ins tiefste Elend ver-
senkt, hat in Frankreich mit aller Kraft und Wut eines agrarischen
Gesetzes eine neue Verteilung der Güter und eine allgemeine Dis-
lokation aller Eigentümer bewirkt, hat seinen guten Anteil an dem
punkt aus scharf kritisiert, bezeichnenderweise aber nur von diesem. Vom
rechtlichen aus stimmte er ihm zu (s. wieder abgedruckt in Struensee, Ab-
handlungen über wichtige Gegenstände der Staatswirtschaft, Berlin 1800,
Bd 3, 8. 275—292).
Friedrich v.Gents' ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 299
Umsturz des französischen Thrones gehabt, hat den auswärtigen Krieg
und alle die unsäglichen Greuel, zu welchen dieser Krieg Anlaß, Grund
oder Vorwand war, erschaffen, hat eine ungeheure Zerrüttung in Eu-
ropa und in allen mit Europa verbundenen Teilen der Welt gestiftet.“
Die Ableitung dieser Folgen aus dem Dekrete ist nicht schwer.
Es war der härteste Schlag, der den Adel treffen konnte. Er fand
sich in dem, was er als sein heiligstes Eigentum ansah, „was ihm in
einem gewissen Sinn keine Macht der Erde rauben konnte“, verwundet
und beraubt. Und es war nicht einmal irgendein Grund des Staats-
wohls, aus dem ihn diese Verfolgung traf, sondern Eifersucht, Neid und
Eitelkeit aller Nichtadligen, und höchstens eine mif verstandene Gleich-
heitstheorie brachten das Gesetz zu Wege. Es unterstützte die bereits
im Gange befindliche Jacquerie. Denn voneiner Versammlung, die ihre
ehemaligen Herren mit solcher Strenge verfolgte, konnten die mor-
denden und sengenden Bauern mit Recht Straflosigkeit erwarten.
Bisher hatte sich die Nationalversammlung trotz aller für Frank-
reich selbst verderblichen Beschlüsse doch nicht außerhalb des
europäischen Völkerrechts gestellt. Das geschah zum erstenmal
im Herbst 1790, als es zur Verhandlung über die Beschwerden der
g&schädigten deutschen Fürsten kam. Die in der Nationalversamm-
lung offiziell verkündigte Lehre, daß Staatsverträge der Regenten
jederzeit durch Plebiszit der Untertanen aufgehoben werden können,
kündigte allen bisherigen Begriffen und Grundsätzen des öffent-
lichen Rechts den Krieg an, isolierte Frankreich von allen übrigen
Staaten und „benahm dem ganzen Europa die Hoffnung, mit einem
Staate, der dem gemeinschaftlichen Fundament aller völkerrecht-
lichen Verhandlungen entsagte, fernerhin eine gültige Negoziation
zu betreiben oder eine dauerhafte Verbindung einzugehen".
Die drei Dekrete über die Einziehung des Kirchenguts, die Ab-
schaffung des Adels und die den deutschen Fürsten aus Gründen
der Billigkeit und nicht des Rechts zu gewáhrende Entschädigung
enthalten recht eigentlich die Summe der Revolution, nachdem das
Kónigtum am 5. Oktober niedergeworfen war. Auch einzelne nütz-
liche, hier und da vortreffliche Beschlüsse in Angelegenheiten zweiter
oder dritter Ordnung, wie die Aufhebung der Binnenzölle!, eine
! Gentz bemerkt gelegentlich, wie es bezeichnend sei, daf selbst in diesem
revolutionären Parlament die wichtigsten Grundsätze der Physiokraten, die
einzige Territorialsteuer und die absolute Handelsfreiheit, nicht zur Durch-
führung kamen, trotz Mirabeau, Dupont und Röderer.
300 Paul Wittichen t
Reihe zivil- und strafrechtlicher Reformen, eine ausgezeichnete In-
struktion für die Verwaltungsbehórden vom August 1790, die frei
lich nie zur vollen Ausführung kam, machten das Unheil, das diese
Dekrete über die Welt gebracht haben, nicht wett.
Im Herbst 1790 traten die ersten Anzeichen des herannahenden
Bürgerkrieges auf: der fórmliche Protest eines Teils der Geistlich-
keit gegen die Zivilkonstitution. Die Geistlichkeit hatte mit ihrem
Widerstand gewartet, bis ihr Gewissen (durch den geforderten Eid)
in Bedrängnis kam. Leider führte sie den Kampf vollkommen ver-
kehrt. Sie durfte sich nicht auf die Maximen der Kurie berufen,
von der sie sich doch bisher sehr unabhängig gehalten hatte, und
ebensowenig auf die Prärogative ihres Standes. Mirabeau und
Pétion hatten es leicht, „mit den Waffen, die Vernunft und Er-
fahrung geschmiedet hatten‘, solche Argumente zu Boden zu schla-
gen. Die Geistlichkeit hátte vielmehr ,,das heilige Panier des Besitz-
rechts" ergreifen sollen; nur hiermit konnte sie noch Eindruck
machen. Wie sie nun einmal den Kampf führte, blieb der National-
versammlung nichts übrig, als Gewalt anzuwenden. In welcher
Weise sie das tat, das zeugte freilich von einer barbarischen Gefühl-
losigkeit gegen ein ehrfurchtgebietendes Leiden; ein Vorspiel dér
furchtbaren Ereignisse spáterer Jahre.
Dies in kurzen Zügen Gentz' Auffassung von den wichtigsten
Momenten der ersten Jahre der Revolution. Es ist begreiflich und
dem Stoffe angemessen, daB die persónlichen Momente hinter den
Kampf der gewaltigen Interessen zurücktreten. Schon in der Deut-
schen Monatsschrift hatte Gentz mit Recht auf den ungewóhnlichen
Mangel bedeutender Persónlichkeiten in der Geschichte dieser Jahre
aufmerksam gemacht. Doch fehlt es keineswegs an trefflichen
Charakteristiken der Hauptakteure. Die bedauernswerte Unbedeu-
tendheit Ludwigs XVI., seine fast übermenschliche Güte, die Eitel-
keit, Popularitätshascherei und staatsmännische Unfähigkeit Neckers,
die Genialität und sophistische Unmoral Mirabeaus!, die Herzhaftig-
keit und Ritterlichkeit Cazalés', die glänzende, aber maßlos leiden-
schaftliche Beredsamkeit des Abbe Maury werden mit kräftigen
Strichen gezeichnet. Bezeichnend dafür, wie Gentz das Interesse
' An dessen pekuniäre Abhängigkeit vom Hof er allerdings noch nicht
glauben will. In derartigen Dingen konnte der zeitgenössische Historiker
natürlich nicht gegen die Lückenhaftigkeit der Quellen aufkommen.
F riedrich v. Gentz' ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 301
Bemerkung über eine Rede Clermont-Tonnerres, dessen politischer
Standpunkt ihm als derjenige erscheint, der dem des Geschicht-
schreibers am nächsten kommt. Er meint, die bewußte Parteilosig-
keit, deren sich Clermont-Tonnerre in jener Rede rühmt, hátte in
ruhigen Zeiten gewiß ihren Ruhm gefunden; aber „unter den Stür-
men einer Revolution führte sie zur Nichtigkeit und beinahe zur
Verachtung“.
Auch den Vorgängen im Jakobinerklub, den Verschiebungen der
Parteien, den blutigen Ereignissen in Nancy und Nimes, den ersten
Justizmorden schenkt Gentz die gebührende Aufmerksamkeit. Sein
Hauptinteresse aber bleibt immer das Sachliche der Debatten der
Nationalversammlung. Mit den Waffen des Räsonnements, wie
er an Böttiger schrieb, tritt er der unstaatsmännischen Behandlung
der größten politischen Probleme durch die Dilettanten und Dem-
agogen der Nationalversammlung entgegen. Eindringende Unter-
suchungen über die Finanzen, vom Pensionsetat bis zu dem skan-
dalösen Betrug der Assignaten, über die verschiedenen Wahlmethoden,
über die einzelnen Artikel der Konstitution von 1791, kurz die tech-
nische Seite der Ereignisse, bilden einen großen Teil des Werks.
Es gab wohl kein bedeutendes durch die Nationalversammlung ver-
handeltes oder angeregtes Problem der Nationalökonomie und der
Finanzwissenschaft, des Staatsrechts und des Verwaltungsrechts,
das er nicht in allen Details durchdacht hätte.
So war das Werk, wenn er es auch nicht der Öffentlichkeit über-
gab, für ihn selbst keine verlorene Arbeit. Ein großer Teil der
politischen Fragen, die ihn später beschäftigen sollten, war so enge
mit den hier erörterten Angelegenheiten verknüpft, daß es nur der
Anwendung der einmal gefundenen Grundsätze auf die konkreten
Umstände bedurfte. Nicht als ob er die Unterschiede verkannt
hätte, die zwischen den französischen und den preußischen oder
deutschen Verhältnissen bestanden. Vielmehr verband sich gerade
die Erkenntnis derselben in ihm mit seiner an der Nationalversamm-
lung geübten Kritik, um seine Gegnerschaft gegen die gewaitsame
Nivellierung der sozialen Gegensätze zu verstärken. Denn in Preußen
fehlte die politische Notwendigkeit, mit der der franzósische Tiers
einen Teil seiner Absichten rechtfertigen konnte, ganz und gar. Die
Leistungen des Bürgerstandes kamen neben denen der Krone und
des Adels kaum in Betracht. Wir werden sogar sehen, daß er keinen
geringen, vielleicht den bedeutendsten Teil der Schuld an der Kata-
309 Paul Wittichen f
strophe des Staates auf sich lud. Doch diese letztere Einsicht sollte
Gentz erst einige Jahre später kommen. Während er sein histo-
risches Werk schrieb, gehörte er noch der bürgerlichen gemäßigten
Reformpartei an
Anhang.'
Gentz an den Verleger J. G. Góschen? in Leipzig.
Weimar?, den 26. November 1801.
Ich ging seit mehreren Jahren bestándig mit der Idee um, eine Geschichte
der Franzósischen Revoluzion zu schreiben. Ich habe den Gegenstand studirt,
wie wenige; ich habe darüber gesammelt, zusammengestellt, mehr vielleicht
als irgend ein anderer. Ich hatte sogar die Geschichte der ersten Nasional-
Versammlung schon vor zwei Jahren völlig ausgearbeitet; ein Manuskript
von mehr als 100 Druckbogen, das eigentlich jeden Augenblick unter die
Presse wandern könnte und längst diesen Weg gegangen wäre, wenn ich nicht
immer gefühlt hätte, daß ich noch ein höheres Ideal in meiner Brust herum-
trage.
Tausend Skrupel haben sich von Zeit zu Zeit gegen den Plan überhaupt auf-
gethürmt, und ihn mehr als einmal beinahe in mir verdrängt. Mein jetziger
Aufenthalt in Weimar hat, mir selbst unerwartet, diese Skrupel beseitiget. Der
tägliche und stündliche Umgang mit großen und interessanten Menschen,
gegen die ich jede Bedenklichkeit aussprechen, mit denen ich jede Seite der
Sache erörtern, und an deren Kraft ich gleichsam meine eigne messen konnte,
hat mich auf einmal zum Entschluß gebracht; und ich habe mir selbst und denen,
die ein Interesse an mir und meinen Produkten nahmen, gelobt, daß ich mich
sofort binden, und so fest als möglich binden wollte.
Mit diesem Vorsatz wende ich mich an einen Mann, deni seit langer Zeit
meine ganz vorzügliche Hochachtung gewidmet war. Längst gewohnt, Sie als
den einzigen deutschen Buchhändler, der wahren Sinn für das Gute in jeder
Art und wahre Delikatesse in der Behandlung der Menschen besitzt, anzu-
sehen, bin ich nun durch persönliche Bekanntschaft und durch das einstimmige
Urtheil Ihrer hiesigen zahlreichen Freunde in dieser Ansicht auf immer be-
festigt worden. Ich denke mir mit wahrem Vergnügen den Gedanken, mit
Ihnen in Verbindung zu treten, und frage Sie daher, ob Ihre Neigung einer
Seits, und ob die Umstände andrer Seits Ihnen gestatten, den Verlag eines
Werkes von der vorhin beschriebnen Art, unter den Bedingungen, die ich
Ihnen jetzt eröfnen werde, zu übernehmen.
! Or. 6 ½ S., durch Ankauf aus dem Autographenhandel in meinem Besitz.
* Gentz hatte auf dem Wege nach Weimar Göschen am 16. November in
Leipzig besucht. Tagebücher I, 6f. *
3 Über Gentz Reise nach Weimar vgl. ebenda, ferner F. C. Wittichen,
Friedrich Gentz und Amalie v. Imhof. Sonntagsbeilage Nr. 49 zur Vossischen
Zeitung, 5. Dezember 1909. Ders., Briefe von und an Friedr. v. Gentz I, 259ff.,
II, 238f. i
——— — — mt _ ni
Friedrich v. Gentz' ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 303
Jch mache mich fürs erste zu weiter nichfe anheischig, als zu einer Ge-
schichte der Revoluzion von ihrem Ausbruch bis zur Auflósung
der ersten Nazional-Versammlung; diese erste und nach meiner Über-
zeugung wichtigste Periode der Geschichte zu behandeln, glaube ich mich
einigermaßen berufen und ausgerüstet; sie formirt ein eignes für sich bestehen-
des Werk; obgleich, wenn ich in der Folge Muth und Kräfte in mir fühlen sollte,
weiter zu gehen, die Geschichte der spüteren Perioden mit jener ersten immer
wieder ein Ganzes ausmachen kónnte.
Dieses Werk existiert eigentlich schon jetzt in seinem ganzen Umfange;
ich werde Ihnen bei meiner Zurückkunft das letzte Heft, und sogar das schon
vollendete Register über das Ganze, in natura vorzeigen. Aber es bedarf, um
das zu werden, was es nach meinen jetzigen Ideen seyn soll, einer nochmaligen
Umarbeitung; zu dieser kann ich nicht füglich eher als mit Anfang des künf-
tigen Jahres schreiten; und da ich sie als ein hóchst wichtiges Gescháft betrach-
ten und behandeln muß, so glaube ich nicht, daß ich sie in weniger als Jahres-
Frist zu vollenden im Stande seyn würde. Das Werk wird überhaupt 4 ziem-
lich starke Bände ausmachen; die beiden ersten würden Sie in der Michaelis-
Messe von 1802 und die beiden letzten in der Oster-Messe von 1803 liefern
konnen.
Das Honorar für dieses Werk zu bestimmen, überlasse ich unbedingt und
unbeschränkt — Ihnen. Sie wissen Menschen und Bücher und Verdienste
von Menschen und Bücher[n] hinreichend zu würdigen. Dies in meinem eignen
Falle selbst zu thun — ist mir rein unmóglich; ich prüfe meinen Mann; und als-
dann unterwerfe ich mich blindlings.
Es waltet aber bei der ganzen Sache noch eine eigenthümliche Schwierig-
keit ob, die mich beinahe allein zurückgehalten hätte, sie Ihnen vorzutragen.
Bei näherer Überlegung sehe ich indessen nicht ab, weshalb ich einen mir nun
schon lieb gewordenen Plan einem leeren Skrupel der Eitelkeit oder der Deli-
katesse aufopfern sollte. Verhindert der Umstand, den ich jetzt berühren
‚will, Ihre Theilnahme an meinem Plan, so ist es doch weiter kein großes Übel
für mich, Sie damit bekannt gemacht zu haben.
Ich bin nehmlich im gegenwärtigen Augenblick nicht etwa durch bestimmte
Contrakte und Versprechungen, aber doch durch Verhültnisse, die mir gleich
heilig seyn müssen, an die Ausarbeitung eines andern, von dem hier bemeldeten
ganz verschiednen Werkes gebunden." Diese Arbeit widersteht meinem
Gemüth und allen meinen Neigungen; und ich würde mich unendlich gern
davon los machen, wenn ich es auf eine anständige Weise bewirken könnte.
! Etwa das Werk „Von dem politischen Zustande von Europa vor und
nach der franzósischen Revolution", wovon die beiden ersten (und einzigen)
Hefte im Herbst 1801 bei Frölich erschienen waren? Man könnte auch an eine
Publikation im Auftrag des Grafen Haugwitz denken. Denn Anfang Mürz
1801 schreibt G. dem Verleger Frólich, Haugwitz wolle seine Korrespondenz
mit dem englischen Gesandten bekannt machen und habe von Gentz 3 Noten
zu diesem Zweck übersetzen lassen. Aber G. fährt fort, hier ende seine Rolle
als Autor, was H. weiter über die Sache beschließe, gehe G. nichts an, er habe
die Arbeit lediglich für Graf H. übernommen. Auferdem wisse F. beeser, als
304 Paul Wittichen f
Das letztre kann nur geschehen, wenn ich einen ziemlich beträchtlichen Geld-
VorschuB tilgen kann.
Die Frage ist also, ob Sie Sich dazu verstehen würden, mir für die ersten
beiden Bände des Ihnen offerirten Werkes das Honorar (nach dem von Ihnen
einzig zu bestimmenden Satze) jetzt gleich vorzuschieBen. Durch diese Ope-
ration würde ich mir die völlige Freiheit zur Ausarbeitung und Ausführung
meines Lieblings-Projektes verschaffen.
Ich kann um so weniger beurtheilen, ob dieser Antrag mit Ihren merkan-
tilischen Verhältnissen und Maximen zusammenstimmt, als ich im Grunde
nicht einmal weiB, ob auch nur überhaupt meine Intention, Ihnen den Verlag
meines historischen Werkes zu übertragen, Ihrer Convenienz angemessen ist
oder nicht. Alles, was ich hier sage, ist also immer nur hypothetisch. Aber,
wenn Sie die Sache überhaupt praktikabel finden, in diesem Falle darf ich Ihnen
wenigstens die bestimmte Versicherung geben, daB bei dem oberwühnten
Vorschusse keine Art von Gefahr für Sie existieren kann.
Denn außer daß ich mich durch einen bestimmten schriftlichen Contrakt
gegen Sie verbinden würde, den zu übertreten oder auch nur übertreten zu
wollen, ich unfähig bin, würde ich Ihnen auch zugleich auf den Fall, daß ich
während der Arbeit stürbe, das Manuskript, so wie es jetzt ist, übereignen;
und daß Sie Sich durch den Augenschein überzeugen werden, daß es eigentlich
ganz vollendet ist und heute gedruckt werden könnte, wenn ich nicht, einem
hóheren Ideal zu Liebe, es noch einmal umwerfen wollte, 80 wird Ihnen eben
dadurch klar werden, daß Sie im schlimmsten Falle für den geleisteten Vor-
schuB über und über gedeckt seyn würden.
Dies sind nun die Propositionen, worüber ich mir Ihre gütige Antwort er-
bitte; und zwar werde ich mir diese in Leipzig selbst abholen. Sie sehen aus
dem Datum dieses Briefes, daß er schon drei oder vier Tage früher in Ihren
Händen hätte seyn sollen; ich versäumte aber den letzten Posttag, weil ich
über den Abgang der Post von hier nicht richtig instruirt war. Vielleicht bin
ich 24 Stunden nach Ankunft dieses Briefes selbst in Leipzig; auf jeden Fall
aber, und was auch die schmeichelhafte Güte, mit der man mich hier auf-
genommen hat, nun weiter an mir versuchen mag, reise ich Donnerstag von hier
ab; so daB ich entweder Donnerstag oder Freitag gewiD in Leipzig eintreffe.!
Ich setze nichts weiter hinzu als den Wunsch, daß, wenn Sie auch in meinen
Plan nicht eingehen mögen, die Freimüthigkeit, mit welcher ich mich an Sie
gewendet habe, Ihnen ein Beweis der ausgezeichneten und aufrichtigen Hoch-
achtung seyn möge, die ich Ihnen für immer gewidmet habe, und womit ich
mich von ganzem Herzen nenne Ihren sehr ergebnen Diener
Weimar den 30. November 1801. Fr. Gentz.
Gentz es ihm sagen könne, daß dieser wohl nicht füglich über die jetzigen
Verhältnisse zwischen England und Preußen etwas öffentlich von sich geben
kónnte (G. St. A. Berlin — ungedruckt). Danach ist cs doch nicht wahrschein-
lich, daß Gentz bei der Stelle oben im Text an eine solche Publikation dachte.
! Gentz traf am Freitag den 4. Dezember in Leipzig ein und war am
anderen Morgen mit Góschen zusammen. Tagebücher I, 15.
305
Kritiken.
Maurice de Wulf, Geschichte der mittelalterlichen Philosophie.
Autorisierte deutsche Übersetzung von Rudolf Eisler. Tübingen 1913,
G.C.B. Mohr (Paul Siebeck).
Dem bekannten Wiener Gelehrten, dem Verfasser des vielgebrauchten
„Wörterbuches der philosophischen Begriffe", der sich um die Übermitt-
lung der philosophischen Literatur des Auslands schon manche Verdienste
erworben hat, verdanken wir nunmehr eine gute Übersetzung dieses aus-
eezeichneten Handbuches der Geschichte der mittelalterlichen Philosophie.
Wenn man irgendwo sagen kann, daß einem dringenden Bedürfnis abge-
holfen wird, so ist es hier; denn „bekanntlich“ sind diese mittelalterlichen
Lehrsysteme trotz ihrer geistesgeschichtlichen Wichtigkeit für die meisten
unter uns mehr oder weniger eine terra incognita. Da es sich um ein bereits
bewährtes Handbuch handelt, das in seiner französischen Urgestalt schon
die vierte Auflage erlebte, erübrigt es sich, kritisch viel darüber zu sagen.
Die Grenzen seines Themas hat sich der Verf. sehr weit gesteckt; einleitungs-
weise gibt er eine Übersicht über die griechische und die patristische Philo-
sophie; am Schluß behandelt er — und auch dafür wird man ihm Dank
. wissen — das Abklingen der Scholastik bis ins 17. Jahrhundert, bis zum Auf-
kommen des Cartesianismus. Eine Eigentümlichkeit des Verf., die man
beanstanden kann und auch beanstandet hat, besteht in der scharfen Schei-
dung von „scholastischer“ und „nicht scholastischer“ (,,antischolastischer'')
Philosophie. Er scheidet nicht etwa, wie man das vielfach tut, Scholastik
und Mystik, d. h. rationalistische und intuitionistische Richtung des mittel-
alterlichen Denkens; sondern er konstruiert sich (mit allen Mitteln „schola-
stischer‘‘ Definitionskunst) einen weit engeren Begriff von „Scholastik“,
der nur die offizielle, im ganzen mit dem Dogma konforme Schulphilosophie
umfaßt, indes alle andern Richtungen, mögen sie nun methodisch oder sach-
lich von dieser „Einheit des scholastischen Systems“ abweichen, als ,,anti-
scholastisch“ bezeichnet werden. Dabei ist des Verf.s eigener Standpunkt,
obgleich dieser niemals schroff oder aufdringlich hervorgekehrt wird, doch
deutlich zwischen den Zeilen zu lesen. Er selbst ist Anhünger der ..scholasti-
schen Synthese“, wie sie auf den Schultern des Aristoteles — von den
„Fürsten der Scholastik" entwickelt wurde; die Rekonstruktion dieses ja
in der Tat groBzügigen Weltbildes, die Darlegung seiner Entwicklung vom
9. bis zum 15. Jahrhundert, die Analyse der vielfältigen Variationen, die es
bei den einzelnen Denkern erfuhr, das bildet den glänzenden Hauptteil des
Histor. Vierteljabrschrift. 1916. 3 20
: |
t
306 Kritiken !
Buches. Die „antiscKolastischen“ Richtungen, der Platonismus, Averrois-
mus, Mystizismus, Empirismus, werden mit merklich geringerem Interesse
behandelt; die deutsche Mystik findet man mit Bedauern auf zwei Seiten
abgetan, verkannt und geringgeschätzt. Für die geschichtlichen Prozesse,
denen zufolge mit Anbruch der Neuzeit die Scholastik überwunden werden
mußte, hat der Verf. nur geringes Verständnis. Sätze wie diese: Die Philo-
sophie der Renaissance „gleicht einer entsprungenen Irrsinnigen, die der
Reihe nach fruchtlose Dinge unternimmt" (S.411) — „der Leitgedanke
der protestantischen Theologie ist die individuelle Auslegung der heiligen
Sehrift und der Dogmen“ (S. 424). „Die Scholastik verfiel aus Mangel an
Menschen, nicht an Ideen“ (S. 448) — welcher unbefangene Forscher wird
solche Schiefheiten unterschreiben wollen? Der Anerkennung des ausge-
zeichneten, auf gründlichster Quellenkenntnis und schär;ster Erfassung
der Probleme beruhenden Werkes im ganzen können diese einzelnen Schwä-
chen natürlich keinen Eintrag tun. Was noch als besonderer Vorzug her-
vorzuheben ist, das ist z. B. die sorgfältige Registrierung des philosophischen
Bücherschatzes der einzelnen Jahrhunderte (Abschnitt 128. 231), sowie die
Berücksichtigung kultureller Verhältnisse und Einrichtungen, vor allem des
Sehul- und Universitätswesens im Mittelalter. Auch auf die parallele Ent-
wicklung der bildenden Kunst wird zuweilen in guten Bemerkungen hin-
gewiesen, während freilich auf die profane Literatur kaum jeweils ein Streif-
blick fällt.
Leipzig. Wilhelm Metzger T.
Hermann Henrici, Privatdozent für deutsches Recht und schweize-
risches Privatrecht an der Universität Basel, Über Schenkungen an
die Kirche. Weimar 1916, Hermann Böhlaus Nachfolger. 63 S.
In dieser Antrittsvorlesung (im Drucke etwas erweitert und mit Anmer-
kungen versehen) sucht der Verf. das Recht der Zuwendungen an die Kirche
in seinen wichtigsten Entwicklungsstufen zu skizzieren und den Einfluß auf-
zudecken, den die Kirche auf die Entwicklung des deutschen Privatrechtes
von dieser Seite her genommen hat. Dadurch, daß sich die Kirche eine größere
Erwerbsmöglichkeit zu verschaffen bestrebt war, hat sie auf die Institutionen
des deutschen Vermögensrechtes (auch des Erbrechtes, denn es handelt
sich vor allem auch um Vergabungen von Todes wegen) umgestaltend ein-
gewirkt. Verf. hält verschiedene Kategorien von Schenkungen an die Kirche
auseinander und teilt die Entwicklung in Perioden ab. Allerlei Einflüsse
auf die Ausgestaltung im einzelnen waren am Werke. Neben der Sorge für
das Seelenheil spielten auch verschiedene Rechtsvorstellungen (echte Not,
Besthaupt, besonders der auf heidnische Vorstellungen zurückgehende Ge-
danke des Totenteiles), jedoch auch wirtschaftliche Erwägungen auf seiten
der Spender eine Rolle. Auch die weltliche Gewalt wirkte teils fördernd,
Kritiken 301
teils hemmend ein. So vor allem die Städte seit dem späteren Mittelalter
durch Amortisationsvorschriften. Der Kern der ganzen Entwicklung war
das „Seelgeräte‘‘. Es war. seit etwa 1000 die Schenkung an die Kirche xcr
SEO. Als Prolegomenon zu dessen Geschichte ist überhaupt die ganze
Arbeit gedacht. — Ich vermag mich den Ausführungen des Verf.s (von
Fehlern im Detail ganz abgesehen) nur in sehr beschränktem Maße anzu-
schlieBen. Eine in so weit ausgespanntem Rahmen (Verf. beginnt mit der
Rómerzeit und führt die Untersuchung durch Mittelalter und Neuzeit herab,
wobei er schweizerische Verhältnisse besonders berücksichtigt) gehaltene
Entwicklungsübersicht erfordert neben dem Literaturstudium, das der Verf.
gründlich betrieben hat, vor allem lange, eingehende Beobachtung der Quellen
selbst und sollte überhaupt erst als Ergebnis und nicht als Plan der Forschung,
als eine Reihe von meist hypothetischen Ideen, geboten werden. Verf. tritt
aber, das merkt man der Schrift gleich an, an die Durcharbeitung der Quellen-
massen im wesentlichen erst heran. Seine Einteilungen haben nur beschränk-
ten Wert. Sie treffen nur teilweise zu. Vieles, z. B. die Ableitung des Seel-
gerätes aus der Wachszinsigkeit, halte ich für ganz verfehlt. Wichtiges,
so vor allem die in vieler Beziehung vorbildlichen und besonders bedeutungs-
vollen Königsschenkungen an die Kirche, sind überhaupt nicht berücksich-
tigt. Ebenso das für die Frage in mehr als einer Richtung wichtige Begräb-
nisrecht. Trotzdem bietet die Arbeit auch manche interessante Seite dar
und enthält auch sicher fruchtbare Anregungen. Sie kann als viel-
versprechender Anfang auf diesem Gebiete bezeichnet werden.
Graz. Arnold Pöschl.
Martin Luther, Ausgewählte Werke (in 15 Bänden), unter Mitwirkung
von H.Barge, G. Buchwald, P. Kalkoff, M. Schumann, W.
Stammler, H. Thode, herausg. von H. H. Borcherdt. Reformato-
rische und politische Schriften, II. Bd., herausg. von H. H. Borcherdt
und P. Kalkoff. München u. Leipzig 1914, Georg Müller. CLXXXVI
u. 315 S. 8°. Geh. ca. M. 6,—, geb. ca. M. 8,50, Luxusausgabe (150 Expl.
auf Bütten in Ganzleder) M. 25,--.
Um den schriftlichen Nachlaß Luthers in seinem Reichtum zu überblicken,
sich dem Zauber dieser starken Persönlichkeit hinzugeben oder auch nur
einzelne Seiten seines Wirkens voll zu erfassen, einzelnen Ideen durch die
ganze Schriftenfolge nachzugehen, dazu wird auch der Fachmann gern eine
bequem lesbare Sammlung zur Hand haben, ehe er zu speziellem Studium
die Bände der „Kritischen Gesamtausgabe“ durchsucht. Und wenn es auch
ein erlesener Genuß ist, den epigrammatisch zugespitzten lateinischen Stil
des gefürchteten Kämpen auf sich wirken zu lassen, so greift man doch zu
Gewinnung einer schnellen Übersicht zu einer guten Übersetzung. Wie viel
mehr gilt dies von dem weiteren Kreis der Gebildeten, denen diese Jubiläums-
ausgabe das vielseitige Lebenswerk Luthers in einer Auswahl näher bringen
20*
308 Kritiken
möchte, bei der nur die eigentlich theologischen Schriften in den Hintergrund
treten sollen, während von den volkstümlich erbaulichen und den Predigten,
sowie von den der Reorganisation der Gesellschaft und der Kirche gewid-
meten Schriften stattliche Reihen geboten werden; die für den Gang der
Reformationsgeschichte wichtigen Schriften sollen möglichst vollständig
wiedergegeben werden.
Auch dem Cermanisten und Historiker werden die ausführlicher als etwa
in der „Braunschweiger“ Lutherauszabe bemessenen Einleitungen und An-
merkungen nicht unwillkommen sein, da als leitender Grundsatz eine er-
schöpfende und dem neuesten Stande der Forschung entsprechende Heran-
ziehung des wissenschaftlichgn Apparates gelten soll. Die Ergebnisse der
reformationsgeschichtlichen Forschung wie der textkritischen und biblio-
graphischen Arbeit der letzten Jahrzehnte sollen nutzbar gemacht werden.
Dabei mußte für letzteren Zweck die Weimarer Ausgabe als Grundlage
dienen, während ihre geschichtlichen Einleitungen für den Zeitraum von
1517—1521 vielfach veraltet sind. Bei der raschen Folge der Schriften
Luthers in dieser entscheidenden Periode empfahl es sich für die Einleitungen,
den politischen Zusammenhang der Ereignisse und die Entstehungssituation
der einzelnen Werke in fortlaufender Darstellung zu behandeln, die in dem
„ie großen Reformationsschriften" umfassenden II. Bande gerade bis zu
diesem Höhepunkt im literarischen Schaffen Luthers geführt wurde. Mit
dem für den III. Band bestimmten Teile ergab sich so eine Geschichte dieser
weltbewegenden Jahre, die sich in den letzten Kapiteln mit einer abschlieBen-
den Darstellung des Wormser Reichstages und der Wirkungen des Wormser
Edikts zur Reichsgeschichte erweitert. Da vorläufig der Weltkrieg das
weitere Erscheinen verzögert hat, so ist diese Einleitung wie ein der ganzen
Ausgabe vorangestellter Essai H. Thodes (‚Luther und die deutsche Kul-
tur“) in Sonderausgabe unter dem Titel „Luther und die Entscheidungs-
jahre der Reformation“ erschienen. Die speziellen Einleitungen sollen alle
übrigen für die Entstehung und Verbreitung der einzelnen Schrift wichtigen
Umstände nachtragen, und endlich soll eine eingehende Erläuterung durch
Anmerkungen am Schlusse jedes Bandes, im Bedarfsfalle durch kleinere
Untersuchungen, zum Verständnis des Textes beitragen.
Ein Beispiel für einen derartigen Exkurs bietet die von dem Ref. beige-
steuerte Erörterung über die von Th. Murner herrührende Übersetzung
der Schrift „De captivitate Babylonica ecclesiae", die von dem neuesten
Biographen Murners (Th. v. Liebenau) im Einklang mit Luthers eigenem
Urteil als eine auf die Schädigung seines Ansehens berechnete Entstellung
aufgefaßt worden ist, aber tatsächlich bona fide ausgeführt und an den Straß-
burger Drucker Joh. Prüß verkauft wurde. Da nun der Herausgeber auch
die Übersetzungen möglichst im Sprachgewande jener Zeit zu bringen
wünschte, so empfahl es sich in diesem Falle zwar nicht, den Text Murners
unverändert zum Abdruck zu bringen, der den modernen Leser doch zu
/
Kritiken 309
fremdartig anmuten würde; doch ist er schon für die Altenburger Luther-
ausgabe (1662) gewissenhaft überarbeitet und 80 eine Wiedergabe geschaffen
worden, die, sachlich zuverlässig, der Sprache des 16. Jahrhunderts noch
sehr nahe steht. Überhaupt wurde die heikle Aufgabe der Anpassung der
Sprache Luthers an die Bedürfnisse des Lesers’ Germanisten anvertraut
wie dem Herausgeber selbst, der sich in der Schule des Goethe-Schiller-
Archivs als Editor bewährt hat.
Dem festlichen Anlaß der Ausgabe soll zunächst durch die vom Verleger
mit größter Freigebigkeit besorgte Ausstattung in Druck und Papier, ferner
dem entwickelten Geschmack des Bücherfreundes durch die von der Künstler-
hand Paul Renners herrührenden Einbände Rechnung getragen werden.
Vor allenı soll aber auch das Verständnis des Textes gefördert werden durch
eine reiche Beigabe von zeitgenössischen Abbildungen, besonders Porträts
der führenden Personen, Faksimiles wichtiger Urkunden u. dgl. In erster
Reihe steht dabei das Bild des Reformators selbst, so daß alle gleichzeitigen
Darstellungen als Grundlage einer Luther-Ikonographie gebracht werden
sollen, während für alle andern Bildnisse strengste Prüfung der geschicht-
lichen Treue gehandhabt wird; wo irgend möglich, wird daher auch auf
die den Kupferstichen oder Holzschnitten zugrunde liegenden Zeichnungen
zurückgegriffen werden. Endlich soll durch eine lückenlose Reproduktion
der Titelblätter aller in der Weimarer Ausgabe verzeichneten Originaldrucke
eine wissenschaftlich wertvolle Ergänzung ihrer Bibliographie geboten werden.
Es darf wohl als eine vaterlündische Pflicht der öffentlichen Büchersamm-
lungen bezeichnet werden, ein derartiges Unternehmen zu unterstützen,
und als die besondere Aufgabe reicher Bücherfreunde, durch Bestellung
der Luxusausgabe dem opfermutigen Verleger die Fortführung eines Werkes
zu ermöglichen, das als ein des Reformators würdiges Denkmal dazu bei-
tragen möchte, sein Gedächtnis künftigen Geschlechtern lebendig zu erhalten.
Breslau. P. Kalkoff.
Wilhelm Gußmann, Quellen und Forschungen zur Geschichte
des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses. Erster Band: Die
Ratschläge der evangelischen Reichsstände zum Reichstag von Augs-
burg 1530. I. Teil: Untersuchungen. II. Teil: Texte. 545 u. 422 S.
Leipzig und Berlin 1911, B. G. Teubner. M. 28,—.
Das vorliegende Werk, eine sehr rühmliche Leistung deutschen Gelehrten-
fleiBes, ist die Frucht einer langjührigen Beschüftigung mit der Confessio
Augustana (im folgenden abgekürzt, CA“) und ihrer Entstehungsgeschichte,
die der Verfasser durch ausgebreitete archivalische Studien und Verarbeitung
der in weitestem Umfange verwerteten wissenschaftlichen Literatur in eine
neue Beleuchtung zu rücken unternimmt. Indem G. die bisher von der For-
schung gänzlich vernachlässigten „Ratschläge“ der evangelischen Stände
zum Augsburger Reichstage von 1530 heranzieht, tritt die CA aus ihrer
310 Kritiken
bisherigen Isolierung heraus. Wir sehen, daB der bekannten Aufforderung
des Kaisers, daß jeder Reichsstand „sein Opinion und Meinung" schriftlich
darlege, nicht bloß von Kursachsen entsprochen worden ist; abgesehen von
den Gravamina der deutschen Nation, den Schutzschriften der Stadt Straß-
burg, den Schreiben Zwinglis und der Stadt Ulm gibt es eine Reihe von
sehriftlichen Vorbereitungen auf den Reichstag, die man als Parallelen zur
CA betrachten kann, so wenig sie auch mit ihr zu rivalisieren vermögen.
Als erster hat Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach von seinen Super-
intendenten und Geistlichen die Ausarbeitung von Gutachten gefordert;
er brachte 28, in zwei Bänden gesammelte Schriftstücke mit nach Augsburg.
Dazu kommt der Anfang 1530 vermutlich zu Nürnberg veróffentlichte, wohl
von Spengler verfaßte „Auszug aus dem päpstlichen Recht“, eine Flugschrift,
die „den römischen Klerus mit seinen eigenen Waffen zu schlagen“ suchte;
ferner sind die Bedenken der Nürnberger Juristen und Theologen und zwei
Rechtfertigungsschriften der Stadt Heilbronn heranzuziehen. Die Entste-
hung dieser Urkunden und ihr Verhältnis zur CA werden im I. Teile (S. 1—246)
umsichtig und sorgfältig untersucht; die Beilagen zu Teil I (S. 247 —342)
und Teil II geben die Texte. Indem G. mit den bisher unveröffentlichten
Texten auch schon anderwärts zu findende vereinigte, gibt er eine höchst
dankenswerte Quellensammlung. Beiden Teilen sind eine Fülle von Anmer-
kungen beigegeben, in denen eine bewundernswerte Kleinarbeit aufgespeichert
ist. Der Verf. will nicht eine vollständige Geschichte der CA geben, die sich
beim gegenwärtigen Stande der Forschung noch nicht schreiben ließe (S. VT),
sondern nur einen Beitrag dazu. Freilich ist es ein sehr bedeutsamer, wert-
volle Anregungen gebender Beitrag. Schon die Veröffentlichung der bisher
völlig ungenutzten „Ratschläge“ bedeutet ein Verdienst; denn sie ermöglicht,
den Stand der Reformation um 1530 in ganz anderer Weise als bisher zu über-
blicken. Wir gewinnen z. B. ein deutliches Bild davon, wie weit die Refor-
mation Anfang 1530 in Heilbronn tatsächlich gediehen ist (I, S. 203); oder
wir sehen, wie sich allerorten schon vor der CA ein gewisser theologischer
Grundtypus durchgesetzt hat, daneben aber theologisehe Besonderheiten
und Unklarheiten, ja selbst unglaubliche MiBverstándnisse des Zentralbegriffs
der lutherischen Reformation begegnen. Hier bietet der Verf. sehr wertvolle
Anregungen für die territorialgeschichtliche, dógmengeschichtliche und
konfessionskundliche Forschung, mógen auch manche Perspektiven, die
gich ihm eróffnet haben, historische Traumbilder sein; ich kann z. B. nicht
finden, daß der um 1530 innerhalb des Luthertums sich findende Gegen-
satz die Geschichte der lutherischen Kirche bis heute bestimme (I, S. 209).
— AuBerdem empfüngt der Leser eine ziemlich eingehende Darstellung
von dem allmählichen Werden der CA, von den mannigfachen redaktionellen
Änderungen bis zu ihrer eiligen Fertigstellung (S. 106ff.); dabei ist besonders
interessant, daB das Werk in seiner endgültigen Gestalt doch noch wieder
einen Stich polemischer ausgefallen ist, als in seinem vorletzten Stadium
Kritiken 311
(S. 115). Einer näheren Nachprüfung wird die Kritik bedürfen, die der Verf.
in diesem Zusammenhange an den epochemachenden Aufstellungen Briegers
über die Torgauer Artikel übt (S. 93ff.). G.s Hauptanliegen ist das Verhält-
nis der „Ratschläge“ zur CA, ihre Einwirkung auf deren „schrittweise (I)
Ausgestaltung" (S. 203; vgl. S. 222). Er selbst will von einer Überschätzung
dieses Einflusses nichts wissen, glaubt aber nachweisen zu kónnen, daB die
„Ratschläge“ einerseits Melanchthon gewisse Anregungen gegeben und ihn
anderseits durch ihre Fehler auf Fehler seines eigenen Entwurfs aufmerksam
gemacht hátten. Mir erscheinen diese kritischen Ausführungen (S. 222 —241),
so vorsichtig G. auch im allgemeinen verfährt, nicht durchweg geglückt;
doch wird man bei äußerster Vorsicht wenigstens zugeben dürfen, daß
das in den späteren Teil der CA eingearbeitete kirchengeschichtliche Beweis-
material Melanchthon möglicherweise durch die Arbeiten der Nürnberger
und der Ansbacher vermittelt worden ist. Daß prinzipielle Änderungen auf
jene Einflüsse zurückgehen könnten, nimmt G. selbst nicht an. — G.s Werk
zeugt von gutem historischen Können; er weiß verwickelte Vorgänge klar
darzustellen und die Gestalten plastisch herauszuarbeiten. Licht und Schatten
werden freilich nicht selten nach Art der konfessionellen Geschichtschrei-
bung verteilt, z. B. Zwingli und Eck sehr geringschätzig behandelt. Man muß in
dieser Hinsicht in einem wissenschaftlichen Werke grüBere Zurückhaltung
Íordern. Auch eine Betrachtung der Dinge im Lichte der Vorsehung (S. 6)
gehórt nicht in eine historische Darstellung. Die Darstellung ist flieBend ge-
schrieben, leidet aber an Breite und unnótigen Wiederholungen und schwelgt
in.einem Reichtum an Bildern, die nicht immer glücklich sind. Die Kapitel-
überschriften sind nicht geschickt formuliert; Kap. I darf nicht überschrieben
werden: ,,Die schriftlichen Vorbereitungen auf den Reichstag von Augsburg",
denn in Kap. II wird ebenfalls, und zwar sehr ausführlich, von schriftlichen
Vorbereitungen gehandelt. Noch eine ÁuBerlichkeit: die beliebte Zitierweise
„a & O.“ sollte man nur anwenden, wenn das betr. Werk auf derselben oder
allenfalls auf der vorhergehenden Seite genannt ist; sonst zitiere man: „vgl.
K. Müller (o. S. 246), S. 72“ und man wird dem Benutzer viel Zeit ersparen.
— Daß wir in G.s Werk, aufs Ganze gesehen, eine der hervorragendsten refor-
mationsgeschichtlichen Publikationen der letzten Jahre zu erblicken haben,
wird nach dem, was oben ausgeführt ist, kaum der ausdrücklichen Erwühnung
bedürfen.
Leipzig. Karl Heussi.
Georg Buchwald, Doktor Martin Luther. Ein Lebensbild für
das deutsche Haus. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage mit
zahlreichen Abbildungen im Text und auf 16 Tafeln nach Kunstwerken
der Zeit. Leipzig 1914, B. G. Teubner. 516 S. M.8,—.
Dank den glücklichen und reichen Funden, an denen auch Buchwald erheb-
lich beteiligt gewesen ist, ist reges Leben in die Lutherforschung eingedrungen.
312 Kritiken
Gewiß haben auch neue Gesichtspunkte und schärfere Beachtung historischer
Zusammenhänge das ihrige dazu beigetragen. Aber die neuen Quellen, die
ans erschlossen wurden, haben doch ganz beträchtlich das Interesse geweckt
und einer Darstellung des Lebens Luthers ganz neue Aussichten eröffnet.
Buchwalds Lutherbiographie stand schon in ihrer ersten Auflage im Zusam-
menhang mit der neuen Bewegung. Er selbst hatte mit wissenschaftlichen
Erfolg sich an ihr beteiligt, ehe er sich der größeren und zusammenfassenden
Aufgabe zuwandte. Mit ihr wollte er nicht vornehmlich der gelehrten Welt
dienen, sondern dem deutschen evangelischen Haus. Das bestimmte die
Darstellung und die Auswahl des Stoffes. Auch die neue Auflage ist dem
gleichen Kreis gewidmet. In drei Abschnitten wird geschildert, wie Luther
seiner Aufgabe entgegengeführt wurde (bis zum Eintritt ins Kloster), wie er
sie ergreift (bis zu den 95 Thesen) und wie er sie hinausführt (Niederreißen
des Alten, Wartburgjahr und Aufbau des Neuen). In einem vierten Abschnitt
wird das Leben im Hause Luthers gezeichnet. Ein fünfter Abschnitt handelt
von Luthers Anteil an der „weiteren Entwicklung der evangelischen Kirche“
(von den Reichstagen von Speyer und dem Marburger Religionsgespräch
über den Augsburger Reichstag, den Nürnberger Religionsfrieden und die
Wittenberger Konkordie bis zu den schmalkaldischen Artikeln und Luthers
Anteil an der Ausbreitung der Reformation). Der sechste Abschnitt berichtet
von den letzten Lebensjahren Luthers bis zunı Begräbnis. Viele Bilder sind
dem Text mitgegeben. Textveränderungen bringt die neue Auflage nur dort,
„wo die Ergebnisse der neuesten Forschung solche forderten“.
Ob der Stoff zweckmäßig gegliedert ist, soll hier nicht erörtert werden.
Denn eine Änderung hätte eine völlige Umarbeitung nötig gemacht. Da fer-
ner die Gliederung der ersten Auflage offenbar in jenen Kreisen Freunde fand,
auf die der Verfasser es abgesehen hatte, eine originale wissenschaftliche Leistung
für die Gelehrten aber von vornherein nicht beabsichtigt war, so mochte der
neuen Auflage der alte Aufbau erhalten bleiben. Die drei ersten Abschnitte
sind auch vermutlich weithin als eine geschickte Gruppierung empfunden
worden. Auch eine dritte Ausgabe, die Buchwalds Werk gern zu wünschen
wäre — wir besitzen keine bessere Lutherbiographie ‚für das deutsche Haus“;
vor J. v. Dorneths Martin Luther muß ich trotz der Anerkennung J. Köst-
lins und neuer Besprechungen der zweiten Auflage dringend warnen
würde darum schwerlich gerade hier auf wesentliche Änderungen sich ein-
lassen.
Zwelerlei dürfte aber doch wohl dem Verfasser zur Erwügung gesagt sein.
Bilder sind ganz gewiß wertvolle Beigaben. Nicht nur wenn es sich um ein
auf weitere Kreise berechnetes Werk handelt. Die Vermehrung des Bilder-
schmuckes in der neuen Auflage bedarf darum grundsätzlich keiner Recht-
fertigung. Aber auch Bilder müssen in historischen Werken mit der gleichen
Kritik geprüft und ausgelesen werden wie literarische Dokumente. Die histo-
rische Orientierung darf hier so wenig wie in der Darstellung vernachlüssirt
Kritiken 313
werden. Ich möchte es darum für richtiger halten, lieber auf ein Bild zu ver-
zichten, als moderne oder historisch unzuverlässige Bilder aufzunehmen.
Die Reichhaltigkeit allein verbürgt nicht die Anschaulichkeit; dann wenig-
stens nicht, wenn historische Anschaulichkeit erstrebt wird. .,Die Wartburg
zur Zeit Luthers“ (S. 227) wird Buchwald schwerlich als historisch zuverläs-
sige Wiedergabe charakterisieren wollen. Eine historisierende Zeichnung ist
keine historisehe Quelle. Gelingt es nicht, auf Grund eingehender Unter-
suchung der Baugeschichte und der vorhandenen Baurisse und Prospekte
oder auf Grund eines zuverlässigen Stiehs oder Holzschnitts aus der Zeit selbst
ein Bild zu gewinnen, so verzichtet man am besten auf eine bildliche Beigabe.
Das gleiche gilt von den „historischen“ Porträts, mit denen man wirklich
nicht viel anfangen kann. Leicht ist es gewiß nicht, auf dem Gebiet
der Illustration die Forderung der historisehen Treue zu verwirklichen.
Manches kann man freilich erreichen, wenn man mit Wiedergaben kargt
und möglichst sich auf die Zeit der Ereignisse beschränkt. Aber auch
Stiche, Schnitte und Gemálde aus dem 15. und 16. Jahrhundert kónnen auf
Irrwege leiten. Darauf wird in unseren Lutherbiographien, soweit sie Bild-
schmuck enthalten, nicht genügend geachtet. Es gewinnt den Anschein,
als glaube man die historische Forderung erfüllt zu haben, wenn man z. B.
die Stadtbilder den Weltchroniken und Kosmographien des 15. und 16. Jahr-
hunderts entnimmt. So findet man in einer neuen, von historischem
Geist getragenen illustrierten Monographie über Luther die Weltchronik
Schedels benutzt und demgemäß die Stadt Erfurt zur Zeit Luthers nach
Sehedel wiedergegeben. Da diese Weltehronik 1493 in Nürnberg gedruckt
wurde, Luther schon 1501 in Erfurt einzog, so hat man offenbar das Bild,
das allen historischen Bedingungen gerecht wird. Tatsächlich ist es ganz
unbrauchbar, eine fast ganz phantastische Zeichnung. Ständen wir vor einer
literarischen Quelle, so würde jeder von einer Fälschung oder einem wertlosen
Dokument sprechen. Doch die historische Kritik an bildlichen Darstellungen
ist anscheinend noch nicht Allgemeingut. Sonst würde man den alten Chro-
niken und Kosmographien mit größeren Mißtrauen begegnen. Dresser bringt
es sogar fertig, in seiner sächsischen Chronik für alle Bischofsstädte den
gleichen Schnitt zu verwenden. Nur die Benennung wird gewechselt. So
bequem hat es sich freilich Schedel nicht gemacht. Aber die Wirklichkeit
wiederzugeben oder auch nur einen ernsthaften Versuch einer zuverlässigen
Wiedergabe zu machen, ist ihm nicht in den Sinn gekommen. Nun hat aller-
dings Buchwald die Städtebilder zumeist aus Sebastian Münsters Kosmo-
graphie genommen. Der Name ist gut. Aber die Prospekte stammen doch
zum Teil aus einer um Jahrzehnte nach den Ereignissen liegenden Zeit. Und
auch sie können nicht ungeprüft übernommen werden. Was Sebastian
Münster von Erfurt zeigt, ist freilich nicht solche Phantasie wie Schedels
Bild. Aber einen einigermaßen verläßlichen Eindruck, d. h. also eine histo-
rische Anschauung, die bei aller Unvollständigkeit. mit der wir hier immer
314 Kritiken
rechnen müssen, doch den Charakter der Wirklichkeit einigermaßen treu ent-
hielte, vermittelt auch Seb.Münsters Bild vonErfurt nicht. Dieeinzige, historisch
brauchbare Ansicht von Erfurt aus dem Beginn des 16. Jahrhunderts besitzt
die großherzogliche Bibliothek zu Weimar in einem auf Holz gemalten Ölbild.
Nur dessen Wiedergabe kann in Betracht kommen. Vielleicht unterzieht
Buchwald den Bildschmuck seiner Lutherbiographie bei den Vorarbeiten
für eine neue Auflage nochmals einer historisch-kritischen Prüfung. Da er
von vornherein auf historische Orientierung der Bilder Wert gelegt hat,
würde eine solche Prüfung ihn nicht vor neue Aufgaben stellen. Eine Vermeh-
rung des Bilderschmuckes wäre freilich dann wohl ausgeschlossen.
Auch stärkere Veränderungen im Text möchte ich für wünschenswert
halten. Denn schon die zweite Auflage verarbeitet die wissenschaftlichen
Untersuchungen der letzten Jahre nicht in dem Maße, wie die Ankündigung
im Vorwort erwarten läßt. Buchwald will ja die Ergebnisse der neuesten
Forschung berücksichtigen. An nicht unwichtigen Stellen sind sie aber doch
unberücksichtigt geblieben. Die „ehernen Worte“, mit denen Luther am
18. April vor dem Wormser Reichstag angeblich seine Rede schloß — in der
bekannten überlieferten Fassung sind sie doch etwas pathetisch, 'trotz B.s
Charakteristik —, hat er nicht gesprochen. Mit einem schlichten „Gott helfe
mir, Amen!“ beendigte er seine Rede. Die Darstellung des Marburger Reli-
gionsgespräches hat von den Forschungen v. Schuberts keinen Gebrauch
gemacht. Ich kann mir nicht recht denken, daß B. deren Ergebnisse ablehnt.
Ich wüßte wenigstens nicht, wie es möglich wäre. Und wenn er wirklich so
weitreichende Ergebnisse für irrig hielte, wäre eine kritische Bemerkung in
der Darstellung doch wohl nötig. Auch von den Resultaten der Forschungen
Kalkoffs und anderer zu Luthers rómischem Prozeß und über das Aufein-
anderprallen zweier verschiedener Rechtskreise, des kanonisch-mittelalter-
lichen und des „magdeburgischen‘‘ und konziliar-spätmittelalterlichen, hören
wir nichts. Auch hier möchte ich zunächst nicht beabsichtigtes Stillschweigen
vermuten. Eine stärkere Revision des Textes wäre wohl möglich, ohne seine
Brauchbarkeit in dem Leserkreis zu beeinträchtigen, auf den er berechnet
ist. In einer neuen Auflage dürfte auch nicht die alte, auf Paul Luthers Be-
richt gestützte Erzählung von Luthers Erlebnis auf der santa scala ohne kri-
tische Reduktion neben der neuen, durch Buchwalds Fund ermöglichten und
allein richtigen Darstellung stehen bleiben. In der Schilderung der Schul-
und Universitätsjahre Luthers sähe ich gern manches anders. Die uns zur
Verfügung stehenden Quellen sind reichhaltiger, als Buchwald, aber auch
unsere bisherigen Lutherbiographien erkennen lassen. Und manche der alten
Darstellungen, auf die man hier gern sich stützt, wie Melanchthons, Ratze-
bergers und Mathesius’ Biographie Luthers, sind recht unzuverlässig oder
schon mit Legenden verwoben. Die Erzählung Ratzebergers vom „Testa-
ment" des alten Grafen Günther 1498, das auf Hans Luther großen Eindruck
gemacht habe, dem eben von Magdeburg zurückgekehrten Martin aber
Kritiken 315
ganz geringfügig erschienen sei, ist in der herkómmlichen, auch von Buch-
wald vorgetragenen Form legendür. 1498 ist kein alter Graf Günther auf
dem Mansfelder Schloß gestorben. Des Eisenacher Aufenthalts Luthers hat
sich früh die Legende bemächtigt. Davon zeugen schon die Viten aus der zwei-
ten Hälfte des 16. Jahrhunderts, die insgesamt mangelhaft unterrichtet und
gegen legendäre Überlieferungen ganz wehrlos sind. Eine gründliche und un-
bestechliche kritische Prüfung der alten biographischen Quellen ist unbedingt
erforderlich, wenn unsere modernen Lutherbiographien wissenschaftlich vor-
wärts kommen wollen. Auch Buchwalds Schilderung der Aufnahme Luthers
ins Cottasche Haus weiß mehr als der Historiker wissen kann. So wünschte
ich auch im Text der Lutherbiographie Buchwalds kräftigere Änderungen, im
einzelnen sowohl wie in der Markierung der historischen Linien (vgl z. B.
die Darstellung der Schulreform). Aber dies sei Buchwald nicht zur Unlust
gesagt, sondern aus innerem Interesse an seinem Werk und der Erhöhung
seines historischen Wertes.
Tübingen. Otto Scheel.
Paul Kalkoff, Die Entstehung des Wormser Edikts. Eine Ge-
schichte des Wormser Reichstags vom Standpunkt der lutherischen
Frage. 8°. VIII u. 311 S. Leipzig 1913, M. Heinsius Nachf.
* Das vorliegende Buch stellt den Niederschlag jahrzehntelanger, eindring-
licher Studien des Verf. über das erste Eingreifen der Reichsgewalt in die
lutherische Angelegenheit dar, das schließlich in dem Erlasse des Wormser
Edikts gipfelte. Wir stehen nicht an, den Ertrag dieser zähen Forschungs-
arbeit ungewöhnlich hoch einzuschätzen. Jeder Versuch, von einem einzelnen
bestimmten Gesichtswinkel aus die Lösung der Aufgabe in Angriff zu nehmen,
mußte angesichts der großen Menge sachlicher und persönlicher Momente,
die bei den Wormser Vorgängen ineinanderspielten, aussichtslos sein. Es galt,
auf breitestem Untergrunde die Forschung aufzubauen, wenn anders sicherer
Boden unter den Füßen gewonnen werden sollte. So hat Kalkoff sich von
den Einrichtungen, diplomatischen Gepflogenheiten und einflußreichen
Persönlichkeiten an der Kurie genaue Kenntnis verschafft, sich über die
maßgebenden Behörden am Kaiserhofe informiert, darüber hinaus die Mit-
glieder des (aus dem conseil d'état der niederländisch-burgundischen Herr-
scher hervorgegangenen) Geheimen Rats und des deutschen Hofrats zum
Gegenstande biographischer Sonderuntersuchungen gemacht, und ist gleich-
zeitig in die Intentionen der deutschen Reichsfürsten eingedrungen, hat
über die Stellung der lutherfreundlichen Humanisten, zu denen damals
auch noch Erasmus gehörte, wichtige Aufschlüsse gebracht, Luthers geistigen
und literarischen Werdegang verfolgt und das geschickte diplomatische Spiel
Friedrichs des Weisen bloßgelegt.
Die Depeschen des Nuntius Aleander, die K. vor Jahren übersetzt und
mit Erläuterungen versehen hat, bilden ihm nach wie vor die wichtigste
216 Kritiken
Grundlage für die Kenntnis der Wormser Vorgänge. K. hebt natürlich
die Stellen hervor, an denen Aleander bewußt der Kurie gegenüber den
wahren Hergang der Dinge vertuscht hat (vgl. S. 172, 269), oder aus anderen
Gründen seine Darstellung ungenügend ist (S. 143f.). Aber darum erscheint
ihm doch Aleander als der überlegene Diplomat und Beobachter, der aus
seinem Heimatlande — zugleich dem Macchiavellis! -- eine fortgeschrittene
Technik in der Behandlung politischer Dinge mitgebracht hat, gegen die
seine deutschen Antagonisten sehr schwer aufkamen. Mit Eifer macht
Verf. diese Auffassung gegen F. Boller geltend. In der Tat erhält man den
Eindruck, daß dieser in seiner Gießener Dissertation „Luthers Berufung
nach Worms“ (1912) zu gewollt den advocatus diaboli gegen den von K.
in seinen früheren Publikationen vertretenen Standpunkt gespielt hat.
Eigentliche Widersacher hat Aleander unter den Persönlichkeiten am
Hofe des Kaisers nicht gehabt. Die seinerzeit von Maurenbrecher behaup-
tete, gegen Luther versöhnliche Haltung des kaiserlichen Beichtvaters
Glapion oder gar die Existenz einer ganzen Vermittlungspartei (Th. Kolde)
zerflieDen bei näherem Zusehen in nichts. Nur daß die kaiserlichen Räte
die Rücksicht auf den Reichstag, solange dessen Geldbewilligungen noch
ausstanden, öfters geltend machten und darum den Übereifer Aleanders
gelegentlich dämpften. Schließlich sind sie doch Hand in Hand mit ihm ge-
vangen, als es galt, die Annahme des Wormser Edikts und der ihm an-
gefügten lex impressoria zu erschleichen. Darüber, daß das Edikt nicht
rechtmäßig zustande gekommen ist, kanu nach des Verf. Untersuchungen
kaum noch ein Zweifel bestehen. K. legt dabei weniger Wert auf den bis-
lang überschützten Umstand, daß das am 25. Mai formlos zustande gekom-
mene Gesetz auf den 8. Mai ,zurückdatiert^ worden sei: er weist nach,
daB auch sonst die Reichskanzlei das Datum des Beurkundungsbefehls
(der für das Wormser Edikt am 8. Mai erfolgte) als Datum bei der Aus-
fertigung festgehalten hat. Die Unrechtmäßigkeit beruht vielmehr auf
einer Reihe von anderen Umständen: nicht nur darauf, daß (wie bislang
schon bekannt) die wenigen Reichsstände, die bei Verlesung des Edikts
vom 25. Mai noch anwesend waren, als eine Vertretung des Gesamtreichs-
tags nieht anzusprechen sind, sondern auch darauf, daB in das Edikt grobe
Unwahrheiten eingeschmuggelt waren, die zu früheren Willensäußerungen
der Stünde in Widerspruch standen, und daB der Reichskanzler, Erzbischof
Albrecht von Mainz, seine Unterschrift dem Edikt nicht gegeben hat. Die
dafür erfolete Unterzeichnung durch den Reichsvizekanzler Nikolaus Ziegler
war „verfassungsrechtlich wertlos“. Demgemäß haben auch die meisten
Reichsfürsten und -stádte — darunter der streng katholische Herzog Georg
von Sachsen -- dem Edikt vorerst keine Gesetzeskraft beigemessen.
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Forscherarbeit K s kann unseres
Erachtens höchstens an Einzelheiten seiner Darstellung anknüpfen. So
hätten die Gründe noch deutlicher angegeben werden können, die Karl V.
Kritiken 311
veranlaBten, den von Aleander verfaßten 1. Entwurf des Wormser Edikts
vom 29. Dezember 1520 (dessen lateinischen Wortlaut der Vert. in der ,,Bei-
lage" am Schluß rekonstruiert) zunächst unter den Tisch fallen zu lassen:
hier lag doch ein generelles Entgegenkommen gegen die Reichsstände vor.
— Sehr mit Recht hebt K. hervor, daB dem gegen die kirchlichen Neue-
rungen in Wittenberg gerichteten Mandate des Nürnberger Reichsregi-
mentes vom 20. Januar 1522 eine Berufung auf das Worniser Edikt nicht
zugrunde liege. Aber trotz der ungleich gemäßigteren Auffassung, die darin
zum Ausdruck kommt, kann man doch nicht sagen: die im Regiment ver-
tretenen Reichsstände hätten „dem großen Grundsatze Rechnung getragen,
daß in Religionsfragen eine Vergewaltigung durch Mehrheitsbeschlüsse un-
zulässig sei (S. 277). Dazu würde die am Schluß des Mandates stehende
Strafandrohung gegen die hartnäckigen Anhänger der kirchlichen Neuerung
nieht stimmen. — S. 37 Anm. 1, Zeile 2, ist „XXIX. Dezember“ statt
„XIX. Dezember“, S. 152, Zeile 15, „6. März“ statt „G. Februar“ zu lesen.
Der S.7 Anm. 1 erwähnte Brief des Rektors der Wittenberger Universität
Peter Burkhardt an Herzog Johann vom 11. Oktober 1520 war schon von
mir früher angezogen worden: H. v. Schubern, der (Sitzungsberichte der
Heidelberger Akademie d. Wissensch. 1912, S. 19) von diesem Schreiben als
von einem „noch unbekannten" spricht, und Archivdirektor Dr. Trefftz
und Geheimrat Dr. Ehwald für ihre Bemühung bei Aufsuchung des Schrei-
bens dankt, hátte seinen Aufbewahrungsort im Weimarer Archiv in meinem
Karlstadt I, 221, Anm. 107, bequemer finden kónnen.
Leipzig. Hermann Barge.
Wilhelm Bode, Karl August von Weimar. Jugendjahre. Mit
zahlreichen Abbildungen. Berlin 1913. Gedruckt und verlegt bei Ernst
Siegfried Mittler u. Sohn. 364 S.
Hermann Freiherr von Egloffstein, Karl August während des
Krieges von 1813. Berlin 1913. Verlag von Gebrüder Paetel (Dr.
Georg Paetel). 180 S.
Es gibt noch keine Biographie Karl Augusts. Viele mögen diesen Mangel
empfinden, der Pläne mögen manche geschmiedet worden sein seit jenen
Tagen, als Großherzog Karl Alexander daran dachte, Joh. Gust. Droysen
damit zu beauftragen (Gustav Freytag an Salomon Hirzel, 19. Juli 1855).
W. Bode, der seine eingehende Kenntnis Weimars zur Goethezeit durch eine
Fülle von Schriften bewiesen hat, versucht, diese Lücke auszufüllen. Auf
Grund der gedruckten Literatur behandelt er in einem ersten Bande die
Jugendjahre, bis zur Neugestaltung des Kabinetts nach dem Regierungs-
antritt des 18jährigen. Durch diese Beschränkung wird es ihm möglich,
nach einer Schilderung von Zeit und Umwelt, Eltern und Verwandten, der
prinzlichen Erziehung den gehörigen Raum zu gönnen und die Erzieher,
an erster Stelle den Grafen Eustachius von Görtz-Schlitz (vel. inzwischen
~
318 Kritiken
Lockemann im Jahrbuch der Goethe- Gesellschaft Bd. 2, 1915), zu würdigen.
Sehr verdienstlich ist dabei das Herausarbeiten der Eindrücke, die der Knabe
am Hofe und im Städtchen erfahren konnte. Nach der Konfirmation wird
das literarische, künstlerische, musikalische Leben Weimars aufgezeigt, wo
schon zur Zeit der Regentin Anna Amalia sich Männer aufhielten, die durch
schöpferische Tätigkeit und Geschmack hervorragten. Früh kam es zu be-
greiflichem Zwiespalt zwischen Mutter und Sohn. Die zunächst verweigerte
Kavaliersreise wurde schließlich genehmigt im Anschluß an die Brautwer-
bung um Luise von Darmstadt, der länger, als ursprünglich beabsichtigt
war, ausgedehnte Aufenthalt in Paris beschränkte ihre Weite. Nach der
Heimkehr prägt Karl August dem Weimarer Hofe den Charakter auf, es
folgt das brausende tolle Genietreiben und das Verlangen nach Erdgeruch.
Der Gast Goethe gilt als das treibende Element, gegen ihn richtet sich der
Tadel des würdigen Klopstoek. Mit der neuen Einrichtung, mit dem Kampf
um des Dr. Goethe Eintritt in den geheimen Rat, schließt der Band. Seine
Sprache ist einfach und klar, wichtige Zeugnisse von Zeit und Menschen
werden wörtlich angeführt, Anmerkungen sind auf die allernotwendigsten
beschränkt. Christian Felix Weiße (S. 71 u. 121) war Kreissteuereinnehmer.
Gleichzeitige Bildnisse und neue Zeichnungen von Häusern und Winkeln
schmücken das Buch. Ob ihm eine Fortsetzung beschieden sein wird?
In einem Briefe von 1774 betont Wieland, daß er den jungen Prinzen zu
einen „deutschen Patrioten" zu bilden beabsichtigt habe (Bode S. 240),
Egloffstein setzt vor seine neue Arbeit als Motto aus dem Tagebuche des
Erzherzogs Johann: „Der Herzog von Weimar, ein trefflicher Deutscher.“
Das war er sicher, und Napoleons Argwohn gegen ihn war nicht ungerecht-
fertigt. An eine Studie über Karl August auf dem Fürstentage in Dresden
1812 (Deutsche Rundschau Bd. 129, Oktober 1906) schließt E. seine Ermitt-
lungen über des Herzogs und seines Landes Schicksale im nächsten Jahre,
über die Inanspruchnahme durch Napoleon im Kriege gegen die Verbün-
deten und über den Umschwung nach der Schlacht bei Leipzig. Anders als
Bode kann er sich auf ungedruckte Akten stützen, die genau nachgewiesen
werden. Karl Augusts nächstes Interesse war, den Druck, den Napoleon auf
sein Land ausübte, möglichst zu mildern, dann aber erstrebte er auch Er-
höhung und Vergrößerung. Seine Beziehungen zu Kaiser Alexander, dessen
Schwester Maria Paulowna seine Schwiegertochter war, sollten ihm Gewicht
geben. Als Rheinbundsfürst erhoffte er den GroDherzogstitel und Erweite-
rung seines Gebietes von Napoleon, nach dessen Fall von den Verbündeten,
besonders dem russischen Kaiser, dem Allgewaltigen, ja da hoffte er sogar
die große Wendung in der Reformationszeit rückgängig zu machen und das
albertinische Sachsen des nunmehr gefangenen Königs an seine Linie zu
bringen. Die Verhandlungen über Sachsen erfolgten bekanntlich erst später.
Egloffsteins Büchlein gibt natürlich den ganzen Verlauf von Karl Augusts
Leben in diesem Jahr, den Aufenthalt in Teplitz, in Ilmenau, bis zur mili-
Kritiken 519
tärischen Verwendung des einstigen preußischen Offiziers. Sollte der Aus-
spruch der Herzogin Luise auf S. 153 wirklich „scherzend“ gemeint sein?
Seine Arbeit ist ein erfreulicher Beitrag zu einer wissenschaftlich begründeten
Biographie seines Helden.
Inzwischen ist bekannt geworden, daß eing solche nunmehr auf breitester
Grundlage vorbereitet wird. Mehrere Männer teilen sich in die Vorarbeiten
und Stoffveröffentlichungen, einer soll dann die abschließende Darstellung
geben.
Halle a. d. S. | Hans Schulz.
Ernst Molden, Die Orientpolitik Metternichs 1829—1833. Heraus-
gegeben von der Gesellschaft für Neuere Geschichte Österreichs. Wien
1913. Leipzig, Ed. Hólzel 123 S. M. 5,50, geb. M. 6,50.
Der Verfasser gibt vorwiegend auf Grund des Wiener Aktenmaterials eine
Darstellung der Orientpolitik Metternichs in den Jahren 1829 —1833 im Rah-
men des türkisch-ügyptischen Krieges und der Beziehungen der europäischen
Großmächte untereinander sowie namentlich ihrer Stellungnahme zu diesen
Verwicklungen.
Im Vorwort bezeichnet M. sehr richtig den Standpunkt, von dem aus
man die Orientpolitik Metternichs beurteilen muB: das vornehmste Ziel der
Metternichschen Politik nach den Freiheitskriegen war die Behauptung der
deutschen und italienischen Machtstellung Österreichs, im Kampfe gegen die
sich immer enger verbindenden nationalen und liberalen Bewegungen, und da
die Monarchie zu schwach war, um auch nach Osten zu rüsten und gerüstet
zu sein, so war damit der Verzicht auf eine aktive und expansive Orient-
politik gegeben. So war denn das bescheidene Ziel der ósterreichischen Orient-
politik jener Jahre ein rein negatives: Weil man an eigne Expansion nicht
denken konnte und wollte, so sollte die Integrität der Türkei — aber einer
schwachen Türkei — nach Möglichkeit aufrecht erhalten und ein Vordringen
RuBlands oder Ágyptens oder eine wirkliche Regeneration der Türkei unter
der Herrschaft Mehemed Alis verhindert werden. Dieses Ziel wurde im Grunde
doch nur halb erreicht. Durch sein tätiges Eingreifen in den türkisch-ägyp-
tischen Krieg gewann Rußland ein faktisches Protektorat über die Türkei,
das der Vertrag von Hunkiar Iskelessi besiegelte. Und der praktische Vorteil
des Münchengrützer Vertrags über die orientalischen Angelegenheiten war
doch ganz auf der Seite RuBlands (vgl. Treitschke, Deutsche Geschichte IV“,
3. 330f. und jetzt auch den III. Band von Schiemanns Geschichte RuBlands
unter Kaiser Nikolaus L, S. 238). Sehr viel erfolgreicher als unter dem Ge-
sichtspunkt der orientalischen Politik waren die Münchengrätzer Verträge
für Metternich unter dem Gesichtspunkt der gesamteuropüischen Stellung
Österreichs. Durch die Erneuerung der Allianz mit Rußland und Preußen
kam der Kaiserstaat wieder aus jener Isolierung heraus, in die ihn seine
Orientpolitik in den zwanziger Jahren und die vorübergehende Verbindung
320 Kritiken
M
Rußlands mit den Westmüchten gebracht hatte. Wie sehr übrigens diese Er-
neuerung der Allianz der konservativen Mächte den innersten Wünschen
Nikolaus’ L seit der Juli- und der polnischen Revolution entsprang, das geht
jetzt aufs klarste aus Schiemanns Darstellung hervor.
Im einzelnen scheint der Verf. bisweilen sich nicht auf unbedingt authen-
tisches Material zu stützen: So wird für die Abschwächung der München-
grätzer Vereinbarungen über das Interventionsrecht, die Preußen nachträg-
lich durchsetzte, lediglich ein Vortrag Metternichs an den Kaiser zitiert, wo
diese Modifikationen geflissentlich als unwesentlich dargestellt werden, wäh-
rend sie nach Treitschke (IV?, S. 334) doch recht erheblich waren; es wäre
sehr dankenswert gewesen, wenn der Verf. die ursprüngliche (soweit ich sehe,
bis jetzt noch nicht publizierte) Fassung des österreichisch-russischen Vertrags
veröffentlicht hätte.
Charlottenburg. Ernst Salzer T.
Karl Bachem, Josef Bachem und die Entwicklung der katho-
lischen Presse in Deutschland. II. Bd.: Die Geschichte der katho-
lischen Presse von 1848 bis 1860. Köln 1913. XVI u. 5178. M. 5,—.
Der I. Band des vorliegenden Werkes ist auf S. 437/8 des Jahrgangs 16
(1913) dieser Zeitschrift besprochen worden. Der II. hült nicht nur, was der
I. versprochen, er übertrifft ihn sogar an allgemeiner Bedeutung für die Kennt-
nis des katholischen Pressewesens und der Vorgeschichte des Zentrums
entschieden.
Den Kern des Werkes bildet die Geschichte der „Deutschen Volks-
halle‘, der ersten großen katholischen Zeitung in Deutschland, die (im heu-
tigen Format der „Kölnischen Volkszeitung") von 1849—55 bei J. P. Bachem
in Kóln gedruckt wurde. Die Abonnentenzahl schwankt zwischen 4000 und
2800, davon sehr wenig in Kóln selbst. Die finanzielle Seite war auch bei
dieser Zeitung recht ungünstig, doch schien ihr Weiterbestehen gerade 1855
gesichert, als sie auf Betreiben Westphalens, des preußischen Ministers des
Innern, unterdrückt wurde.
Die „Rheinische Volkshalle“ (Oktober 1848 bis September 49) bildet
den Auftakt zur „Deutschen Volkshalle“, einen Nachklang des Hauptorgans
stellt die Frankfurter Zeitung „Deutschland“ dar. Diese wurde kurze
Zeit nach Unterdrückung der „D. V.“ von Dr. Eikerling und Stadtpfarrer
Beda Weber in Frankfurt gegründet — mit der ausgesprochenen Absicht,
die „D. V.“ zu ersetzen. Sie ging aber bereits 1855 wieder ein, nachdem
ihre Verbreitung in Preußen auf Bismarcks Betreiben hin verboten worden
War. --
Bei der Fülle des Materials können hier nur Andeutungen über Inhalt und
Wert der Bachemschen Veröffentlichung gemacht werden.
Die Haltung der drei Organe in den Verfassungsfragen ist sehr inter-
essant. 1848 war die „Rheinische Volkshalle entschieden liberal-konstitu-
— — —
Kritiken 821
tionell. „Freiheit in Allem und für Alle“ ist ihr Grundsatz. Die „Deutsche
Velkshalle‘‘ geriet dann unter dem Einfluß des Chefredakteurs Hermann
Müller und des katholisch-konservativen Preßvereins bedenklich ins reak-
tionäre Lager der Kreuzzeitungsrichtung. Dadurch verschlechtert sich auch
das Verhältnis zur katholischen Fraktion des Preuß. Abgeordnetenhauses.
Erst nach dem Ausscheiden des Chefredakteurs Florencourt gelingt es,
die Zeitung in ein gemäßigt-konstitutionelles Fahrwasser zu steuern, in dem
dann auch die „Deutschland“ weitersegelt.
In der auswärtigen Politik ist die Haltung der drei Zeitungen von Ax
fang an entschieden großdeutsch. Besonders während des Krimkriegs unter-
stützt die „D. V.“ die antirussische Politik Österreichs immer und bekämpft die
offizielle preußische Politik sehr lebhaft. Das wurde der Hauptgrund für ihre
Unterdrückung, neben dem die konfessionelle Haltung des Blattes als zweiter
Grund doch erheblich zurücktritt.
In der Betonung des konfessionellen Charakters sind die „Rh. V.“
und die „D. V.“ anscheinend meist maßvoll und vorsichtig. Alle Bachemschen
Zeitungsgründungen ähneln in dieser Beziehung eigentlich immer der spä-
teren „Kölnischen Volkszeitung". „Jede auffallende konfessionelle Farbe
soll vermieden werden", schreibt schon 1848 Lambert B. an seinen Sohn Josef.
Die Hauptredakteure der Rhein. und D. Volkshalle, W. von Chezy, Pro-
fessor Hermann Müller und Florencourt, werden in ihrer Bedeutung für das
katholische Pressewesen eingehend gewürdigt. Die Liste der Mitarbeiter
an der ,,D. V.'*, die der Verfasser S. 418/19 aufstellt, zeigt deutlich, wie wenig
überragende Köpfe (wenigstens journalistisch tätige) der Katholizismus in
Deutschland damals aufwies,
Nach einer auf S. 419 mitgeteilten Äußerung des Erzbischofs Melchers
hat allerdings auch Windthorst mehrere Leitartikel für die „D. V.“ geschrie-
ben. Es ist sehr zu bedauern, daß es dem Verfasser nicht gelungen ist, zu er-
mitteln, welche.
Ein Werk wie das vorliegende muB auf die Parteigeschichte fortgesetzt
Bezug nehmen. Der Verfasser hat sich in dieser Beziehung auf das unbedingt
Notwendige beschränkt. Alles, was über die Beziehungen der katholischen
Zeitungen zu den parlamentarischen Vertretungen des Katholizismus (be-
sonders zu dem Kath. Klub in Frankfurt und der kath. Fraktion im Preuß.
Abg.-Haus) gesagt wird, verdient besonderes Interesse, aber gerade diese
Partien des Werkes bedürfen der Vertiefung — schon durch stárkere Heran-
ziehung der bereits vorhandenen Literatur. —
Bachems Werk bringt nebenher noch eine Menge Interessantes: über preu-
Bische Preßgesetzgebung jener Zeit, über Vorläufer des Zentrumswahlspru-
ches: „Für Wahrheit, Recht und Freiheit!“, über die kleineren katholischen
Organe der 50er Jahre und manches andere. Mit Hilfe des ausführlichen
Inhaltsverzeichnisses, sowie des sehr dankenswerten Personen- und Sach-
registers ist es leicht, sich in dem umfünglichen Band schnell zurecht zu finden,
Histor. V ierteljahrschgift, 1916. 8 21
N
399 Kritiken
Auch der TI. Band bringt wieder eime Reihe Anlagen. Von diesen erwek-
ken besonderes Interesse die Grändungsprogramme der Zeitungen, die Akten-
stücke zur Geschichte des katholisch-korservativen Proßvereins and die
Briefe des Grafen Montalembert an Josef Bachem.
Des Familengeschiehtliehe nahm im I. Band des Werkes einen denied,
breiten Raum ein, im II. Band tritt es ganz zurück. Was die Tendenz des W efkes
angeht, so tut man gut vu berücksichtigen, daß em warmherziger Freund
der Bestrebungen, die den Gegenstand des Buche bilden, die Feder führt. —
Die Geschichte der politischen Presse Deutschlands im 10. Jahrhundert
und die Vorgeschichte des Zentrwrhs werden durch das Werk Bachems be-
deutsam gefördert. Seine Bedeutung wird gerade durch den II. Band wesent-
lich gesteigert. Mit um so mehr Erwartung wird man dem III. (Schließ-)
Band, der die Geschichte der Kölnischen Blätter, später „Kölnische Volks-
zeitung‘, behandeln soll, entgegensehen. .
Leipzig. Karl Zuchardt.
Emi Hammacher, Hauptfragen der modernen Kultur. Leipzig
u. Berlin 1914, B. G. Teubner. 351 S. M. 10.
Es ist eine schwierige Sache, vom Standpunkt der Philosophie — bew.
einer Philosophie, die als solche immer subjektiv gefärbt sein wird — dies
Faktum einer bestimmten Zeitkultur zu kritisieren; und gerade der Historiker
wird sich eines starkem MiBtrauens gegen solches Unterfangen kaum er-
wehren können. In den entschesdungsschweren Tagen vollends, die über die
ganze Kulturwelt nunmehr hereingebrochen sind, scheint ein solches Mißtrauen
doppelt geboten. Was soll man von einer philosophischen Zeitkritik halten,
welche — obgleich sie die Jahreszahl 1914 trägt — von dem großen Kriege
noch nichts weiß, ja welche auch an den weltpolitischen Problemen, aus
denen dieser Krieg erwuehs, ziemlich achtlos vorübergeht ? Welche tief ein-
greifende Bedeutung dieser Krieg nicht nur får den faktischen Fortgang der
Weltereignisse, sondern sogar für deren theoretische und ethische Beurteilung
haben muß, das läßt sich augenblicklich gar nicht ermessen; jedenfalls scheint
heute jedes Wort, in dem diese ungeheure Tatsache noch nicht mitschwingt,
wie aus einem vergangenen Jahrhundert herüberzutönen. Trotzdem ist das
vorliegende Werk — obwohl es der Verf. heute sicherlich in wesentlichen
Punkten umarbeiten würde — der aufmerksams en Berücksichtigung wert.
Im ersten Teil des gedankenreichen Buches äußert sich der Verf. zunächst
in einer historischen Einleitung über den Werdegang der modernen Kultur.
Sie erwuchs aus der Aufklärung des 18. Jahrhunderts; in ihrem weiteren
Verlaufe suchte sie die Schattenseiten dieser Aufklärung, deren abstrakten
Rationalismus und Individualismus, zu überwinden; aber alle Versuche in
dieser Richtung, so bedeutungsvoll sie sind, haben bis heute noch zu keinem
endgültigen Ergebnis geführt. Solche Versuehe, wenigstens theoretisch
über die Aufklärung hinauszukommen, finden wir bereits in der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts; der Verf. rechnet dahin die Kantisehe Philo-
Kritiken 323
sophie, die neue Geschichtsauffassung (Montesquieu, Herder, wiederam Kant),
die französische Sozialphilosophie, die schon früh vom Liberaksnus zum Sozia-
lismus führte. Das 19. Jahrhundert hatte — wie der Verf. sehr richtig ausführt
— zunächst einmal die große Aufgabe, die Ideen der Aufklärung zu realisieren,
den Rationalismus „praktisch“ zu machen; seit 1789 sah sich ein Volk nach
dem andern nolens volens veranlaßt, seine Verhältnisse nach ‚‚neuzeit-
lichen Prinzipien, d. h. im Sinne eines aufklürerischen Liberalismus, einer
„sozialen Atomistik" zu ordnen. Mit den großen politischen und wirtschaft-
lichen Bewegungen dieses 19. Jahrhunderts hat sich der Verf. aber entschieden
za wenig beschäftigt; er springt gleich auf die geistigen Strömungen über,
deren Charakteristik ich jedoch auch nicht als sehr gelungen bezeichnen kann.
Vier „systematische Lösungsversuche des modernen Kulturproblems“ will er
unterscheiden ; einmal den klassischen deutschen Idealismus, gipfelnd in Hegel,
sodann die gleichzeitige französische Philosophie, vorzüglich durch Comte:
„Positivismus repräsentiert, alsdann das System des Sozialismus und endlich
die Gedankenwelt Nietzsches. Als weitere Wesenszüge des 19. Jahrhunderts
werden angegeben die Neuaufwärmung und Neubefestigung früherer Denk-
formen, des Mittelalters im der katholischen und protestantischen Orthodoxie,
dann wieder der Aufklärung in allerlei Schattierungen, neuestens im „Monis-
mas: Häckels und Ostwalds, endlich aber als bedenkliche Zeichen der Zeit der
moderne Pessimismus, Skeptizismus und Impressionismus, der schließlich zur
Auflösung alles Wollens und Denkens führt. Indem diese Aufzählung sich im
ganzen auf die spezifisch philosophischen Richtungen beschränkt, vernach-
lässigt sie sonstige höchst wichtige Tendenzen des modernen Geisteslebens, so
die Romantik, den Aufschwung der empirischen Natur- und Geisteswissen-
schaften, die Entwicklung einer realistischen Literatur und Kunst; und ge-
rade der richtige Grundgedanke des Verf.s, das Jahrhundert strebe über die
Aufklärung hinaus, ohne doch für seinen neuen Lebensgehalt die endgültige
Prägung zu finden, tritt in der Durchführung nicht recht klar hervor. Jeden-
falls ist das Resultat dieses 19. Jahrhunderts, die Kultur der Gegenwart,
in hohem Grade problematisch; und um dieses Problem von einer höheren,
ja der allerhóchsten Warte zu studieren, geht der Verf. nunmehr in einer
sehr gründlichen „systematischen Einleitung‘ daran, die Fundamente einer
philosophischen Weltansicht zu legen. An dieser Stelle genügt es wohl,
von diesen Darlegungen die Resultate mitzuteilen. Der Verf. steht — einem
gewissen Zuge der Zeit folgend — bewußtermaßen auf einem stark „meta-
physischen Standpunkt"; er bekennt sich — den Realismus sowie den sub-
jektiven Idealismus zurückweisend — zu einem „objektiven Idealismus“,
der ein Absolutes als „überphänomenale Wesenseinheit" alles Seins annimmt
umd dieses Absolute als „Geist“ bestimmt. Auf Grund dieser „Hypothese“
wird das Weltgeschehen als teleologischer Prozeß gedeutet, demzufolge
das Absolut-Eine (die Gottheit) sich zum Unendlich-Vielen (der Welt) aus-
einandersetzt, um durch diesen kosmischen Werdegang das vorausbestimmte
21“
324 Kritiken
Endziel, die „Verwirklichung des SelbstbewuBtseins", herbeizuführen. Das
ist nicht etwa im Sinne des Theismus, sondern eines mystisch-evolutionisti-
schen Pantheismus gemeint; wie denn der Verf. sich ausdrücklich zur Ge-
folgschaft Hegels bekennt, ohne freilich dessen Panlogismus zu teilen und
ohne in den einzelnen Fragen des Denkens und Lebens dem Meister allzu
treulich anzuhängen. Aus den angegebenen spekulativen Prämissen ergibt
sich nun auch des Verf.s Stellung zum Wert- und Kulturproblem. Obgleich:
er gelegentlich in Kantischer Weise erklärt, im sittlichen Leben gäbe es nur
ein Absolutes: die Pflicht als solche, und alle bestimmten Pflichten seien rela-
tiv: so ist es doch klar, daß er als Metaphysiker und Hegelianer sich mit
dieser „formalen“ Ethik nicht begnügen kann, sondern zur Aufstellung be-
stimmter inhaltlicher Lebens- und Kulturwerte schreiten muß, deren Ver-
wirklichung im Ganzen des Weltprozesses vorgesehen und gefordert ist.
Im Rahmen dieser Weltanschauung muß nun der Endpunkt der Wertskala,
das „höchste Gut", notwendig (und das mehr noch als bei Hegel) eine religiöse
Färbung gewinnen. In der Tat erscheint dem Verf. das mystische Phänomen
der Erhebung des endlichen Menschen zum Absoluten als der letzte Sinn und
Zweck unseres Daseins; das „metaphysische SelbstbewuBtsein", der „Akt
der Vergottung“ ist es, in dem alles Welt- und Menschenwesen seine letzte
Erfüllung findet, weil hier die Gottheit zu sich selber kommt. Alle sonstigen
Werte, Güter und Leistungen verhalten sich zu diesem mystischen Endziel
nur wie Vorstufen und Zurüstungen; vor allem gilt dies von den kulturellen
Errungenschaften, auf die gerade unsere moderne Zeit so stolz zu sein pflegt.
So hat die empirische Wissenschaft, die Erforschung der erscheinenden Wirk-
lichkeit, für den Verf. keinerlei Eigenwert, wie er denn diese wichtige Seite
des heutigen Geisteslebens auffällig vernachlässigt; nur gewissermaßen als
Sprungbrett zur Erhebung ins Metaphysisch-Mystische kann er sie gelten
lassen. Vor allem aber wendet sich der Verf. — vielfach im Anschluß an
Nietzsche, und vielfach nicht ohne Grund — gegen die moderne Über-
schätzung der sozialen Ideale; statt, wie üblich, in der gesellschaftlichen Ord-
nung und Wohlfahrt ein letztes Ziel anzuerkennen, gilt ihm auch das Soziale
nur als notwendige Vorbedingung, damit sich in einigen wenigen ausgezeich-
neten Individuen das „metaphysische Leben“ realisiere. Nachdem sich der
Verf. nun einmal auf einen so wenig „modernen“ Standpunkt festgelegt hat,
kann er freilich nicht umhin, die einzelnen Phänomene der heutigen Dies-
seitskultur mit ziemlich kritischen Augen zu betrachten. Um seine Auf-
fassung zu charakterisieren, mag hier zunächst seine Stellung zu einigen
speziellen Zeitfragen erwähnt werden. Was das Problem des Staates be-
trifft, dessen (übrigens doch auch „metaphysisches‘‘) Wesen treffend als
„rechtlich organisierte Macht“ definiert wird, so sucht er — unabhängig
von jeder offiziellen Parteimeinung — zu bestimmten (zunächst für Deutsch-
land gültigen) politischen Forderungen vorzudringen. Sein politisches Pro-
gramm kleidet er in die Formel: „Synthese des Aristokratischen und Demo-
Kritiken 325
kratischen", d. h. „nicht Demokratie als Selbstzweck, auch nicht Klassen-
aristokratie, sondern qualitative (Geistes-) Aristokratie auf Grundlage der
Demokratie“ (vgl. S. 190, 178). Wie Hegel, verlangt er die konstitutionelle
Monarchie, das Zusammenwirken von Monarch und Parlament. Das Wahl-
recht soll „selbstverständlich“ allgemein, geheim und direkt sein — aber
nicht „gleich“; dem persönlichen Wertvorzug, den Bildung und Alter ver-
leiht, soll durch ein „gemäßigtes Mehrstimmenrecht" Rechnung getragen
werden. Geschieht dies, dann sei ein besonderes Herren- oder Oberhaus
überflüssig. Wiederum mit Hegel fordert der Verf. zwar den ,,Stündestaat",
d. h. die Organisation des Volkes nach Berufszweigen, erklärt sich aber ent-
schieden gegen den ,,Klassenstaat", gegen die feindselige AbschlieBung der
Besitzenden von den Besitzlosen. Um das Überwuchern des Großkapitals
zw verhindern, tritt er für eine „starke Beschneidung des Erbrechts“ ein;
um den leistungsfähigen Individuen der Unterschicht jederzeit den Auf-
stieg in die höheren Schichten zu ermöglichen, verlangt er — was sicher zu
beherzigen — „die Demokratisierung der Bildungsmittel". Als das „soziale
Ideal“ erklärt er „die möglichste Identität der pe! sönlichen und gesellschaft-
Heben Rangordnung“, wobei nur eben zu fragen wäre, ob es für die Ab-
schätzung des „persönlichen“ Ranges denn wirklich einen objektiven Maß-
stab gibt. Was das „Prinzip des Nationalstaates", diese Errungenschaft des
19. Jahrhunderts, betrifft, so scheint der Verf. zunächst ganz auf dessen
Boden zu stehen; auch für die stärkste Auswirkung des nationalen Egoismus,
für den Krieg, findet er mit Hegel Worte hoher Bewunderung. Anderseits
will er im Gange der modernen Kultur — und vielleicht (trotz 1914!) mit
Recht — doch Weder eine über die Nation hinausführende Tendenz er-
blicken; er. nennt das „internationale Annäherung“; vielleicht steht auch
eine Zusammenballung der Völker und Staaten zu großen übernationalen
Organisationen (zunächst Bündnissen, später vielleicht militärischen, wirt-
schaftlichen, kulturellen Einheiten) in Sicht. Überhaupt kommt der Verf.
schließlich zu dem Schlusse, daß-— Hegelsch ausgedrückt — „nunmehr
der Weltgeist endgültig die Stufe verlassen hat, auf der er seine volle Be-
friedigung im politischen Leben fand". Der moderne Staat, obgleich er mehr
als früher Kulturstaat sein will, hat doch nimmermehr die Kraft, alle Kultur
in sich zu konzentrieren; was im wahrsten Sinne Kultur heißen darf, nämlich
&öchstes geistiges Leben, dessen Reich bildet jenseits aller staatlichen Gren-
zen und Ordnungen eine Welt für sich. Sofern nun diese höhere „metaphy-
sieche“ Sphäre im Sinne des Verf. wesentlich durch die Religion repräsentiert
wird, ist es die religiöse Lage der Gegenwart, der er besonders eingehende
Betrachtungen widmet. So sehr er anerkennt, daß auch heute noch „alle
tieferen Gedanken“ irgendwie „aus der christlichen Überlieferung stammen“,
so kann ihm doch das Christentum beider Formen nicht mehr genügen
und er macht keinen Versuch, dasselbe zu rehabilitieren. Schlimmer aber
noch dünkt ihn der moderne religiongfeindliche Naturalismus; das einzige
326 » Kritiken
Heilmittel sieht er in seiner eigenen religiös-philosophischen Denk weise, in
einem „mystischen Pantheismus“, von dem er indessen bekennt, daß er „in
absehbarer Zeit" nur erst für eine „kleine Schar“ zugänglich sein wird. Eine
Reihe sonstiger Probleme des modernen Lebens, so die Frauenfrage, die sexualle
Frage, die augenblickliche Situation der Kunst, werden in kürzeren Abschnitten
behandelt; wenn der Verf. freilich die Kunst ein Abbild des metaphysisehen
„Seins nennt, dergestalt, daß in den Kunstformen „die idealen Potenzen, die
zeugenden Krüfte des Weltalls" ihren Reflex finden sollen, so wird dieser
Schellingianismus den meisten etwas verstiegen vorkommen. Vor allem aber
verdienen die scharfsinnigen Ausführungen, in denen der Verf. schließlich den
Charakter und Wertgehalt der modernen Kultur im ganzen begutachtet, die
ernsthafteste Beachtung. Nicht mit Unrecht bezeichnet er den ,, Rationalis-
mus", die Herrschaft des denkenden Verstandes in Theorie und Praxis, das
aufklärerische Element, das sich trotz aller Gegentendenzen immer wieder
durchsetzt, als die typische,, Lebensform“ unserer Zeit. Indem er nun (nament-
lieh in Kapitel VII) die vielgestaltigen Auswirkungen dieses modernen Ratio-
nalismus in ihren inneren Zusammenhängen aufdeckt und analysiert, gelangt
er eben doch zu einer wesentlich negativen Stellungnahme zu unserer Zeit. So
sehr er gelegentlich die „Großzügigkeit des modernen Lebens anerkennt: im
ganzen Zuschnitt dieses „sachlichen Zeitalters, das — aller Phantastik ziem-
lich abhold — in Leben und Wissen vor allem auf intellektuelle Nüchternheit,
auf soziale Ordnung, Arbeit, Wirtschafts- und Wirkliehkeitssinn gestimmt uei,
scheint er doch die Schattenseiten für überwiegend zu halten. Das unleugbare
„Letaphysische Element unserer Zeit, das „Werden der Mystik", der Auf-
schwung zum Idealismus, so sehr er durch die geistige Entwicklung gerade des
19. Jahrhunderts angebahnt zu sein scheint, kommt eben doch nicht zuma
Durchbruch, sondern bleibt auf den engsten Kreis einiger genialer Ausnah-
individuen beschränkt, die dadureh zu der (immer mehr verflachonden) Maase
in einen „Kampf auf Tod und Leben" geraten. Angesichts dieser Tatsaaben
geht der Verf. so weit, ein ausdrücklich , pessimistisches Bekenntnis abgu-
legen, die moderne Kultur für lebensunfähig, für reif zum baldigen Untergang
zu erklüren; und nur der metaphysische Trost bleibt ihm, daß eben jede empi-
rische Daseinsform vergänglich, nichtadesto weniger aber in Hinsicht des
„mystischen Sinnes der Welt“ notwendig und somit auf ewig gereohtfertigé ist.
Vielen wird dieses Resultat nicht ganz einleachten. Sie werden sagem,
der Verf. habe sich entweder in einseitig-pham£astischem Spiritualismas in
seinen Idealen vergriffen, oder er habe die eigentümliche Tiofe und Größe
gerade unserer Zeit nicht gesehen und nicht verstanden. Jedenfalls läßt
die große politische und kulturelle Umwälzung, unter deren Eiglruck wir
jetat alle stehen, uns alle diese Diage (vor allem auch den sogenannten ,,ratie-
nalistäschen‘‘ Zeitgeist) in einem ganz neuen Liahte erblicken, so daß ein ab-
wägendes und abschließendes Endurteil vorläufig kaum zu gehen ist,
Leipeig. Wilhelm Metzger ł-
Nachrichten und Notizen
fuhühr Dietrich Schäfers haben dem verehrten Lehrer sum 70. Ge-
bburetag am 16. Mai 1915 eine Festsohrift dargebracht: Forschungen uad
Versuche zur Geschichte des Mittelalters und der Beuseit.
Jana, Fischer 1915, VIII u. 838 & 19 verschiedene Studien erseheinem ver-
kunden, manche, wie die Hofmeistere über des Wormser Konkordat, von
beträchtliohem Umfang. Mehrere vorgesehene Beiträge mußten zurückgesogen
werden, weil die Verf. das Schwert mit den Beder vertewschten, vier Ge&reue
haben den Tod fürs Vaterland erlitten. Die glücklichen Erfolge einer reichen
und umfassenden Lehrwisksamkeit treten in dem stattlichen Band entgegen
1877-85 hatte Schäfer in Jena, 1885—88 in Breslau, 1888—96 im Tübingen,
1886—1903 in Heidelberg und seit. 1908 in Berlin gewirkt. Die Feataohrift
kezemgt, daß er überall reichen Samen ausstreute und anf dem venebiedensten
Gebieten des geschichtlichen Lebens Anregungen bot. Quellenkritinehe und
siedelungsgeschichtliche Arbeiten sind vertreten, Politik, Verwaltung, Handel,
Wirtschaft und Geisteskultur wird berührt. Es würde zu weit führen, auf
den Inhalt der einzelnen Abhandlungen einzugehen. Strenge Sorgfalt der
Fochung, das ist der eine Grundzug, der allen Studien der Festschrift eigen
tümlich ist. Und dazu kommt die gleiche Liebe zum eigenen Volk und zum
Vateslend, die da und dort lebendig hindurehklingt. Georg Weitz und Hein-
sieh w. Treitechke hat Dietrich Soháies wiederholt als seine geistigen Mührer
auf dem Gebiete der Geschiehtswissenschaften hezeichmet. Die unbesjeoblisb
strenge Methodik Waitz und die &ehvaumgkseft und den ldeemreiehtum
Treitsehkes schweben auch über der Heatgabe. Der háehste Lohn, der dam
Lohse» gawerden ist, daf so manche Leistungen seiner Schüler nicht Sehällar-,
sonden Meisterwerke sind.
Da. Ludw. Pfeiffer, Die speimgeitliche Museheltechnik und ihre Beziehungen
zur Gegenwart. Bin Beitrag zur Geschichte der Arbeit und zus Payche
logie der Geräte. 304 & gr. 8% m. 338 Abb. im Toxt. Jens 1914. M. 18.
Der Verf, lange Zeit ale ärztlichen Schriftsteller und Praktikas tig. heb
siah im spiteson Lebensjahren mit großem RBifer dem findinee der niederen stalt-
ehem Makur worgesohiehtleber Beit und bei dem neueren Netwreblkema sw-
gewendet. Als erste grüßere Frucht seiner zu diesem Zwecke wa(araemqtenen
Reisen und Norsehungen erschien 1943 sen Werk über die steinaeitlieha Teah-
sauge, Schmuchsachen, Zahlungenitkel usw. aue Musehelmaieria. Eine
mächtige Btetimengs ist hier amsamumengeiragem, und an Denk defzz sedens
jener, dis sia benikiaen werden, kann er dem Verf. niaht feblen. W» hatta ich
aber viellsioht mehr empfehlen, wenn ct Ländar uad Zeiten bamer aein-
328 Nachrichten und Notizen
andergehalten hätte, statt den primären Gesichtspunkt der, Muschelsorte
seiner Ordnung zugrunde zu legen. Überhaupt muB gesagt werden, daB das
Buch seinem Titel nicht ganz entspricht; denn es bringt weit mehr Tech-
nisches, und anderseits paßt der Ausdruck „Steinzeit‘‘ wohl für Europa und
Amerika; nicht aber für Ozeanien, wo gerade vom Muschelmaterial der größte
Gebrauch gemacht ist. Was Europe betrifft, so dürfte der Versuch, nachzu-
weisen, daß auch hier das Muschelmaterial eine größere Rolle gespielt hatte,
als. bisher angenommen wurde, wohl als mißglückt anzusehen sein, und die
Schlußbetrachtung über die Tauschwerte im vorgeschichtlichen Europe
greift nicht nur über den Gegenstand des Buches weit hinaus, sondern ent-
spricht auch nur wenig der Absicht des Verf. S. 314ff. scheint er zu glauben,
daB Steingerät noch im frühen Mittelalter Thüringens als Tauschmittel
gedient habe; S. 303 wird das erste Auftreten des Schneidestichels (burin)
ins Magdalenium verlegt; S. 310 werden die Solutréspitzen von Volgu als
Handelsware aus Ägypten angesprochen. Aber für solche Irrtümer dürfen
wir mit dem Verf., der sich selbst als Nichts pezialisten bezeichnet, nicht zu
streng ins Gericht gehen, Im allgemeinen hat er ein nützliches, nur etwas
schwer benützbares Buch geliefert.
Wien. i M. Hoernes (1).
Fritz Norden, Apulejus von Madura und das römische Privatrecht. Leipzig
und Berlin 1912, B. G. Teubner. 196 S. Geb. M. 8.—.
Der Verfasser ist von der außergewöhnlichen Wichtigkeit seiner Aufgabe
durchaus überzeugt; mehr noch: er mißt ihr über den Spezialfall hinaus eine
direkt programmatische Bedeutung bei, Das zeigen mit erfreulicher Deutlich-
keit das dem Buche vorangestellte Goethesche Motto und die Ausführungen
der — sage und schreibe — 56 Seiten umfassenden Einleitung, deren erster Teil
„Klassische Altertumswissenschaft und Jurisprudenz. Die nichtjuristische
Literatur als Quelle der Kenntnis des römischen Rechts“ überschrieben ist.
F. Norden hat nämlich gemeint — freilich aber keineswegs gegen Rudolf Helms
vorsichtig abwägende Kritik erwiesen —, Apulejus, dem er, wie dies meist
bisher geschehen ist, eine vorübergehende advokatorische Tätigkeit in Rom,
um „seinen Unterhalt zu verdienen'*!, zuschreibt, sei in ganz besonderem Maße
juristisch geschult gewesen und müsse daher in erster Reihe einmal nach dieser
Richtung hin geprüft werden, so erst werde ein volles Verständnis für ihn ge-
wonnen. Denn aber fordert der Autor in ,,zündenden'' Worten, daß in Zukunft die
Interpretation der „lateinischen Klassiker weit mehr juristisch einzustellen sei
als bisher; denn „Die Epoche, wo, wie Theodor Mommsen 1893 in einem
Gelegenheitedruck sagte,, es dem Philologen als ein Allotrium erschien, die
ı 8.12. — Für den diesen Dingen Fernerstehenden sei noch bemerkt, da6-
Apulejus selbst sich nirgends auf seine angeblich verflossene Anwaltstätigkeit
bezieht; das allerdings „will wenig genug besagen“ (S. 14, sic!). Oder spricht
es für eine solche, wenn Apulejus im zehnten Buche seiner Metamorphosen die
Advokaten als die „gemeinsten Lumpen, die auf Erden existieren‘, als
„Schöpse des Forums, als die Aasgeier im Talar“ brandmarkt ? Er. wird wohl
einmal recht trübe Erfahrungen mit diesen Herren; gemacht haben!
Nachrichten und Notizen 929
Digesten aufzuschlagen, und wo zwischen den beiden Hälften des römi-
‚schen Rechts, dem öffentlichen und dem privaten, die Fakultätelinie durch-
ging —, diese Epoche gehört trotz Mommsen immer noch nicht der Ver-
Fengsnheit an.“
Es ist natürlich ganz fraglos, daB das römische volk auch der Kaiserzeit in
bedeutend intensiverem Maße von dem Geiste seiner eigensten, vornehmsten
Schöpfung, des Rechtes, durchdrungen war, als heutigentags etwa das deutsche,
das gemeinhin von einer Art Angst beherrscht wird, und dies nicht nur in den
unteren Schichten, mit den Gerichten überhaupt etwas zu tun zu bekommen;
ebenso fraglos ist es nur mit Freuden zu begrüßen, wenn tüchtig juristisch ge-
bildete Köpfe die antiken lateinischen Autoren auf ihren Rechtsgehalt hin
prüfen, nur kann leider dies Prädikat F. Norden nicht zuerteilt werden. Denn
es finden sich eine ganze Reihe von unklaren, schiefen, ja direkt fehlerhaften
und sinnlosen Erörterungen und Bemerkungen bei ihm, deren Einzelheiten
in dieser kurzen Besprechung anzuführen viel zu weit gehen würde. Wer sich
für die Konkreta interessiert, mag, um nur eins zu nennen, beispielsweise die
selbstredend nicht erschöpfende Zusammenstellung G. Beselers in der Berliner
Philologischen Wochenschrift 1913, Sp. 1391f. einsehen. Demgegenüber ist die
Berufung auf einen der Größten, einen Otto Ribbeck und seine „Geschichte der
römischen Tragödie“ mit dem Zugeständnis, daß das Ganze „zuweilen den
Eindruck eines Notbaues macht, der an verschiedenen Stellen bedenklich klafft,
wackelt und einen unharmonischen Anblick bietet — hie und da ein pannus
purpureus, dann wieder nackte Latten und schäbige Fetzen“ einfach und ent-
schieden als unzulässig von der Hand zu weisen. Die großen Worte von dem
, wundersamen Marmorbau des ius Romanum selber‘? tun es freilich nicht,
und so gern F. Norden ein Wegführer in diesen, vor allem philologischen Lesern“
sein möchte, so werden wir dieselben gleichwohl nicht ihm, sondern lieber dem
bewährten und wohlfeilen Büchlein von Wilhelm Kalb* anvertrauen, da und
F. Nordens Führung denn doch noch viel zu unsicher erscheint.® =
Pönitz bei Leipzig. Otto Th. Schulz. $
Beschreibung des Oberamts Münsingen. Herausg. vom k. Statistischen
Landesamt. Zweite Bearbeitung. Stuttgart 1912. 937 S. M. 7,—.
Die volkswirtechaftlichen und geschichtlichen Veröffentlichungen des
württembergischen Statistischen Landesamtes erfreuen sich seit langer Zeit
eines ganz besonders guten Rufes, denn sie aind durchweg ebenso zahlreich wis
1 8. 3. — Windmühlenflügel! Wer ist heute etwa nicht davon überzeugt ?
13 8.56. 3 S. 56.
4 W. Kalb, Wegweiser in die römische Rechtasprache für Absolventen des
humanistischen Gymnasiums, mit Übersetzungsbeispielen aus dem Gebiete des
römischen Rechts, Leipzig 1912, X und 152 S., ein geradezu glänzendes Werk:
chen.
* Der Preis des Nordenschen Buches ist u. E. ganz auffallend hoch gestellt;
das gebundene Exemplar kostet ebensoviel alsdietreffliche „Geschichte der Auto-
biographie“ von G. Misch (im selben Verlage 1907) geheftet, obwohl die letztere
ungefähr das 2 ½ fache des Umfanges des ersteren auf weist. N
330 Nachrichten und Notizen
imhaltsreich und sorgfältig, und für die letzten Veröffentlichungen hat der
Historiker um degwillen besonders dankbar zu sein, weil bier für das Gebiet der
Lokalgeschiehte etwas vorbildlich Neues geleistet worden ist, Wenn dem
Titelblatt der Zusatz „Zweite Bearbeitung“ beigegeben ist, so soll daa nieht
darüber täuschen, daß von der alten Bearbeitung Memmingers in den 30er Jahren
des vorigen Jahrhunderts eigentlich nur der Titel und ein Teil der Gesamt-
anlage geblieben ist, Denn die neue Bearbeitung geht auf allen Gebieten von
neuem Material und neuen Vorstellungen aus. Der jetzt so umfangreiche Band
könnte ala eina Übertreibung des lokalpatriotischen Interesses erscheinen,
wena e nicht für alle Gebiete höchst, Lehrreichea, aus dem Besonderen ent-
. wückelea Allgemeines en&hielte. Das Oberamt (suf preußisch: Landratsamt)
Münsingen ist das größte aller württembergischen Ämter; es liegt auf der
schwäbischen Alb, etwa in der Mitte zwischen Ulm und Tübingen — das Kloster
Zwiefalten ist wahl der einzige bekeantere Ort des fast nur mit Bauerndörfern
besetzten Gebietes. Aber die Bearbeiter des Bandes zeigen, was sich aus so
sobliehtem Materiala machen läßt. Der Tühinger Geograph Robert Grad-
mann schildert zuarak die geegraphiscben Verhältnisse; schon hier wird der
Historiker manches Nützliche über Bevölkerung und Besiedlung, über Wirt-
schafta und Verkehregeograpbie lernen können. Dia Altertümer von der Stein-
zeit am bis zur frühgermenischen Zeit schildert der Stuttgarter Prähistoriker
und Areb&elog Peter Gößler, wobei den Römerstraßen ein besonderer Ab-
schnitt von Kugen Nägele gewidmet ist. Auf reichlich 100 Seiten schildert
dann. Viktor Ernst die Geschichte dea Amtes, Karl Bohnenberger die
volkstümlichen Überlieferungen und die Mundart, Finanzrat Dr. Otto Trà-
dinger die wirtschaftlichen Verhältnisse, und von demselben Verfasser stammt
auch zum gräßten Teil der Abschnitt Verwaltung, Kirche und Unterrichts-
wesen, Denn folgt in der „Ortsbeschreibung“ eine geschichtlich - topographisabe
Schilderung aller Orte des Amtes, im die sich Gradmann und Ernst geteilt haben.
Tabellen, orientierende Bilder usw. bilden den Schluß. Ernsts Geschichte des
Amtes iat, nun unzweifelhaft für den Historiker der lehrreichste Teil deg Buches.
Anstatt der üblichen Lokalgeschichte hat Ernst etwas Neues gegeben: er hat
zum erstenmal planmäßig die lokalen Quellen der Lagerbücher, der Dorfbücher
(Fleckenrodel) und aller verstreuten Akten benutzt und damit den Abschnitten
über „Deutsche Besiedlung“, „Grafschsften und Territorien“, „Amt und Forst“,
„Grundeigentum“, „Die Därfer“, „Der Verkehr“, „Kirche und Schule“ eine
sichere Grundlage gegeben. Man sicht es bereits aus diesen Überschriften, daß
die geschichtliche Schilderung sich auf die Hersushebung des geschichtlich
Wichtiger richtet; jeder einzelne Abschnitt aber zeigt, was aich aus diesen
lokalen Quellen noch für reiche Ergebnisse gewinnen lassen — die Fragen der
Hundertschaften, der Grafschaften, der ältesten und der mittelalterlichen
Straßen, der wirtschaftlichen und geistigen Kultur erfahren reiche Klärung
und Bereicherung. Das Werk darf als mustergültig bezeichnet werden.
Leipzig. W. Goetz.
J. Bösel, Dia Reichsatausse der deutechen Judengemeinden von ihren Anfangen
bis zur Mitte des 14. Jabshunderta (Schriften der Gesellschaft zur Förde-
rung der Wissenschaft des Judentums.) Berlin, L. Lamm. 908. 8*. . 24
Nachrichten und Notizen 331
. Dan Sehwerpwnkt der vorliegenden, recht nützlichen Arbeit bilden die Aus-
fahrungen über „die ordentlichen Reiohssteuorn der deutschen Judengemainden
wem der Thronbesteigung Rudolfs vom Habebung bis zur Mitte des 14. Jahr-
hundaste (S. 19££), derem Ergebaisse su übersichtliober Daratollung gelsngen
in den beigefügten Tabellen (S. 80ff.) „der Jahresstauem“ und der „Verleihungen,
Verpfändung und Anweisungen von Jehzessteuern". Nicht auareinhend sind
die wosangesehiokten, kurzen Bemerkungen über die Entatehung des. Juden-
regal (S. Hf.) Es tritt daber auch niabá genügend hervor, daß nun schließlich,
wenn man otwe von Würzburg aheieht, nur die Juden, die in Frei- und Reiobs-
städten oder sonst auf Reichsgut wohnten, die Jahresstauer an den König zu
entriehten pflegten, während aie zum mindesten in den größeren Territorien,
wie Bayern, Üsterreieh, der Mark Brandenburg eder vollends dem Königreich
Böhmen iwo Abgaben dem Lendesberrn sahlten, auch ohne daß eine besondere
Verleihung des Regale nachweisbar wäre, dessen spätere Bestätigungen nur
den geltenden Reehtezustand gewährleisteten. Za außexordentlichen Steuarn
(S. 57fl.) hat der König wohl in der Regel auch nur die Juden der Frej- und
Reishestädte heranzuziehen vermocht. Dagegen war der von Ludwig d. B. 1342
eingeführte ,Guldenpfennig" (S. 55M ) als Kapfsteuer sämtlichen Juden des
Reiche auferlegt. Die ordentliche Jahressteuer selbst wurde von der Gemeinde
in iner Gesamtheit aufgebracht und dem König abgeliefert, oder wenn er sie
teilweise oder ganz, zeitweise ader für die Dauer angewiesen hatte. Auf Be-
teiligang von Juden an der Zentralverwaltung am Hofe scheint der Besckluß
einer Mainzer Rabbinersynode vom Juli 1223 zu deuten (S. 40), der sich. gegen
die Exemtion einzelner Gemeindemitglieder von der Beitragspflioht wendet.
Bpesiellere Ausführungen.über die „Jahressteuer der Frankfurter Juden" und
den „Dortmunder Judenschuta" sind in Exkurse werwiesen (S. 70). Als An-
hang su seiner fleißigen und, soviel ich sehen kann, sorgfältigen Arbeit hat
Reel sieben bisher nur im Regest bekannte Königsurkunden vollständig ediert.
Zürich. G. Caro (1).
Vittorio Franchini, Saggio di ricesehe per l'ingtituto del podestà nei oomuni
‘medievali. Balogna 1912. L. 5.
Dime Untersuchungen füllen eine empfindliche Lücke in durchaus ent
sprenhender Weise aus. Denn bisher fehlte uns eine zusammenfassende, wirklich
ersehöpfende Arbeit über den Podestà der italienischen Kommunen. Wehl
wurden über seine Erseheimung und Entstehung in Verfassungsgeschichtan
Allerhand Theorien aufgestellt, aber niemals wurde er zum Gegenstand einer
beseucdasen, tiefgehenden umd alles Material herauziebanden Abhandlung ge-
macht Der Italiener Franchini hat en non ia dem oben genannten Werke getan
und die Aufgabe, die er sieh gestell hat, denkbar glüeklich gelöst. Einen
Hamptgsend zum Gelingen bildet bei ihm die breite weitanaschauende Fun-
dierung seiner Einzelferschusg.
Mit vollen Recht geht er von dem alimáblishen Werden der Kommuns aus
und hehandelt zuerst die Konsulertegierung, die der Podestäregierung voa
geht. Beachtenswert ist schon der Hinweis, daß der Podestà in seiner eigent-
lichen Norm keine Sehépfung Friedrichs I. ist. Dema erstens findet sioh die
Bezsichnung bereite früher, und zweitens verbindet Barbarossa mit der Ein-
332 Nachrichten und Notisen
setzung seiner Beamten gleichen Titels nicht die unbedingte Einheit der Person,
die bekanntlich nachher ein Hauptmerkmal ist, sondern überträgt oft mehreren
Männern nebeneinander die Leitung, die dann alle diese Benennung führen.
Die ganze Neuschöpfung erwächst vielmehr logisch und etappenmaflig aus den
inneren Verhältnissen der Städte heraus, wie sie durch das Heranwachsen einer
mächtigen, reichen Bürgerschaft und deren Rivalität mit der alten Aristokratie
entstanden. Franchini unterscheidet dabei einige Entwicklungsstufen, aus
-denen der gesamte Prozeß noch deutlicher wird. Anfangs vermindern sich die
Konsuln; ihre Zehl sinkt bis auf zwei herab. Dann wird bei besonderen Ge-
legenheiten, in Kriegsfällen etwa oder zu Zeiten der Parteizwiste ein Diktator
oder Rektor mit der Führung der Geschäfte betraut, weil es ihm leichter ist,
zielbewußt und entschieden zu handeln. Auf diesen einen überträgt sich all-
mählich immer mehr, man möchte sagen: die Kommunalidee. Er soll die Ver-
körperung und Vertretung des Gesamtinteresses werden. „Zwischen den
Kämpfen der Fraktionen soll sich der Organismus des Staates bewahren und
leben." Das ist im Grunde die eigentliche Ursache zu der neuen Einrichtung.
Der Podestä bedeutet nicht, wie viele annahmen, einen Sieg der Bürger
über die Adligen, denn oft sind es gerade die Nobili, die ihn berufen, er be-
deutet den Versuch zwischen dem Hin und Her der Tagesströmungen einen
festen Mittelpunkt zu schaffen, der der Gemeinde als solcher Gewähr leistet.
Darum muß es einer sem, weil dadurch Meinungsverschiedenheiten in der
Leitung ausgeschlossen werden, darum holt man ihn bald von auswärts, weil er
dann am sichersten unabhängig und unbeeinflußbar bleibt. Ungefähr um 1180
taucht er in allen Städten auf, bis 1210 wechselt er noch mit Konsuln ab. Von
da an stellt er nahezu überall die Spitze der Verwaltung dar, bis er Ben 1260
durch den Volkskapitän allmählich verdrängt wird.
Diese allgemeinen Untersuchungen, die durch ihre Klarheit und Umsicht
das Buch Franchinis an Wert neben die Arbeit Salzers: „Über die Anfänge der
Signorie in Oberitalien“ stellen — eine Arbeit übrigens, die gewissermaßen
seine Fortsetzung bildet —, sind durch Sonderforschungen noch reichlich er-
günzt: Die Befugnisse und Pflichten des höchsten Beamten. werden an der
Hand der Statuten geschildert, seine Unterbeamten in ihrem jeweiligen Wir-
küngskreis vorgeführt. Ein Kapitel weist in Kürze auf die Neuschöpfungen
hin, die innerhalb der Kommune durch einzelne besonders befähigte Podestäs
ins Leben gerufen wurden. Ein weiterer Abschnitt stellt in äußerst begrüBens-
werter Weise die Gegenden und Familien zusammen, aus denen die meisten der
neuen Städteleiter hervorgingen, und liefert damit das Material zu allerhand
anregenden Nebenfragen, wie etwa zu der, wie weit ein in verschiedenen Orten
hintereinander gewählter Mahn die Einrichtungen einer Stadt in die andere
übertrug. Die Podestäliteratur, die ja Hertter schon in einer Einzelabhandlung
gewürdigt hat, wird hier abermals beschrieben und erhält durch die Einreihung
in den großen Rahmen erst ihren eigentlichen Platz. Auch wird sie durch die
Aufzählung der Denkmäler in Erz und Stein, die auf die gleiche Erscheinung
hinweisen, ergänzt. Das Ende bildet eine vollständige Übersicht über die Zeit
dar Einführung des Podestà in den verschiedenen Städten. pri
Unser Wissen vom inneren Leben der italienischen Kommunen, das auch
für die politische Geschichte dieser Stadtstaaten mehr, als man bisher wohl
Nachrichten und Notizen 333
beachtet hat, die eigentlichen letzten Aufschlüsse birgt, hat durch Franohinis
„Studie“ wichtige und dankenswerte Beiträge erhalten, zumal der Verfasser
keineswegs im Material stecken bleibt, sondern bei genügender Sichtung und
Beherrschung desselben zu Schlüssen von allgemeinerer Bedeutung vordringt.
München. Fr. Stieve.
Fritz Hertter, Die Podestaliteratur Italiens im 12. und 13. Jahrhundert.
Beitráge zur Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renaissance. Her-
ausgegeben von Walter Goetz. Heft VII. Leipzig und Berlin. M. 2,40.
Eine nach Meinung des Verfassers den städtischen Statuten gleichwertige
Quelle für die Geschichte des Potestats sind die sogenannten Podestaapiegel:
der Liber de regimine civitatum, die Übersetzung dieses Werkes von Brunetto
Latini, das Poema de regimine et sapientia potestatis und der Oculus Pastoralis.
Brunetto und das Poema de regimine bieten naturgemáB nichta oder wenig Selb-
stándiges. Auch den Oculus Pastoralis hált Hertter an sich für beinahe wertlos
und nur für literaturgeschichtlich interessant als Übergang von der rein formal-
rhetorischen Literatur der ars dictandi zur scienza politica. Im Gegensatz zu
Muratori setzt Hertter die Entstehungszeit des „Oculus“ in die Jahre zwischen
1179 und 1190 und verweist in der Begründung auf die Tatsache, daß im „Oou-
lus“ das Podestat noch ein einfacheres Bild zeige als in den Schriften des 13. Jahr-
hunderts. Für die Feststellung des Verfassers fehlt nach Hertter jeder Anhalt.
— Inhaltlich bedeutend hóher steht der Liber de reg. civ., ein Tagebuch des
ersten Beamten, des assessor eines florentinischen Podesta. Hertter (p. 62)
entnimmt dieser Schrift, daß Gericht, Verwaltung und Krieg ganz in der Hand
der Fremden gelegen habe. Der Podesta werde jedoch in wachsendem Maße
zugunsten des Rates beschränkt. Nur als oberster Richter besitzt er nach p. 63
„gelegentlich noch einige Freiheit"; p. 64 aber wird gesagt, daB „das ganze Ge-
richtswesen ausschließlich vom Podesta, den (d. h. seinen) Richtern und Notaren
ausgeübt wird". „Die entscheidende Instanz" für Verwaltung und hohe Politik
ist laut p. 65 der Rat; p. 66 aber wird der Rat als „eine beratende Behörde“
bezeichnet, deren Meinung das Staatsoberhaupt zu befragen hatte, an deren An-
sioht es sich gesetzlich nicht absolut zu halten hatte, die es aber fast regelmäßig
befolgte“. Im schärfsten Gegensatz steht die Behauptung p. 62, wonach die
gesamte Regierung in ihren Hauptzweigen ganz in der Hand der Fremden
liegt, zu p. 83: „Dieser ganzen, aus der Fremde berufenen Beamtenschaft fehlt
es fast an jeder Initiative, sie ist nur die exekutive Behörde gegenüber der im
Grunde regierenden: dem Rat." — Die prosaischen Podestaspiegel, besonders
der Liber de reg. civ., behandeln u. a. das Verhältnis der geistlichen zur welt-
lichen Macht im Sinne unbedingter Unabhängigkeit der letzteren; sie sind also
ein Teil der allgemeinen Streitschriftenliteratur dieses Inhalts. Die besprochenen
Schriften bestätigen nach Hertter die bereits aus den Statuten und Urkunden
gewonnenen Resultate. Róssler.
Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich
ob der Enns. II. Teil. Herausg. von Dr. Konrad Schiffmann
(Üsterreichische Urbare, III. Abt.: Urbare geistlicher Grundherrschaften,
3. Band). Wien u. Leipzig 1913, W. Braumüller. 617 8.
Der vorliegende zweite Teil der oberösterreichischen Stiftsurbare enthält
334 Nachrichten und Notizen
1. Teilurbare der Benediktinerabtei Garston von o. 1415 und c. 1425 sowie ein
kurzes Besitzverzeichnis dieser Abtei, das noch dem 12. Jahrh. angehört;
2. ein Urbar der Benediktinerabtei Gleink aus der Zeit von 1308—1312; 3, Ur-
bare des Benediktinerstiftes Kremsmünster von 1299, 1434, 1467 wad 1468;
4. ein Urbar des Zisterziensernonnenstifts Schlierbach oder Maria Seel von
1362 und 1395; 5. ein Urbar des Kollegiatstifts Spital am Pyhrn von 1497.
Das gróBte Interesse kónnen zufolge ihres Inhalts und Umfangs die Urbare
von Kremsmünster beanspruchen, namentlich das austührliche Urbar von 1299.
Letzteres gewährt nicht bloß Einblick in die Zusammensetzung des klöster-
lichen Grundbesitzes und das aus ihm fließende Einkonımen, sondern gelegent-
lich auch in das Betriebssystem (Dreifelderwirtschatt, vgl. S. 101, 108 u. ff.)
und die Betriebstechnik (Erwähnung eines „aratrum ferro bene expeditum"
S. 102, 109 a. ff.). Auch über die Entstehung des Urbars unterrichtet teilweise
dieses selbst; ausdrücklich wird hervorgehoben, daß im Wege des Inquisitions-
verfahrens Angaben über die Verpflichtung der Klosterleute gesammelt wurden;
anderseits diente allerdings auch ein älteres Urbar als Vorlage für die Zu-
sammenstellung des Urbars von 1299. Das Kremsmünsterer Urbar wie jenes
von Garsten verdienen weitere Beachtung aus dem Grunde, weil sie sich zum
Teil auf ehemalige Slawensiedlungen beziehen. Während die Urbare regel-
mäßig nur die ordentlichen Abgaben anzuführen pflegen, erwähnt das Schlier-
bacher Urbar neben diesen die außerordentlichen Leistungen bei Besitzver-
änderungen, hier als „abfart“ und „anlayt‘ bezeichnet. Das „Sterbhaupt‘, ur-
sprünglich eine Abgabe vom Nachlaß des Unfreien, die an die Stelle des leibherr-
lichen Erbrechts getreten ist, wird gleichfalls unter den Gutslasten neben den
schon genannten Besitzveränderungsgebühren angeführt, ist also anscheinend
— einer allgemeinen Entwicklung folgend — aus einer persönlichen Last zu
einer Reallast geworden. Einen eigenartigen Typus stellt das Güterverzeichnis
der Abtei Garsten von c. 1415 dar, welches als „Oblaibuch“ bezeichnet wird.
Es führt die einzelnen Güter mit den Namen der Schenker an, welche diesefben
an das Kloster übergaben „in oblaiam“, d. h. mit der Verpflichtung, daB aus
dem geschenkten Gute, das ursprünglich nach Art der „precaria oblata“ dem
Schenker zurückverliehen worden sein dürfte, alljährlich eine bestimmte Ab-
gabe (oblatio, oblai) behufs Abhaltung eines Jahrtages entrichtet werde.
In der Technik der Ausgabe hält sich der vorliegende Band an die bei den
übrigen Urbarpublikationen der kais. (österreichischen) Akademie der Wissen-
schaften beobachteten bewährten Regeln. Die, soviel ich sehe, sorgfältige
Arbeit Sch.s wird vollauf gewürdigt werden können, wenn der Schluß des
Werkes auch die Register bringt, durch welche ein solches Werk erst recht
benützbar wird. Sehr wertvoll wäre es m. E., wenn in solchen Urbarausgaben
dort, wo mehrere Urbare ein und derselben Grundherrschaft aus verschiedenen
Zeiten veröffentlicht werden, die in den einzelnen Urbaren wiederkehrenden
Güter durch Verweise miteinander in Beziehung gesetzt würden. Da Sch. die
einzelnen im Urbar genannten Objekte mit (innerhalb der einzelnen Amts-
bezirke) fortlaufenden Nummern bezeichnet, wird ein solcher Verweis nicht
viel Raum einnehmen. Die im Lauf der Zeit erfolgten Ánderungen der Be-
lastung, Güterteilungen u. dergl. kónnten so leichter beobachtet werden.
Innsbruck. H. Wopíner.
Nachrichten und Notizen 835
Grotefend, Siegfried. Dr. phil., Die Erwerbungspolitik Kaiser Karls IV.
Zugleich ein Beitrag zur politischen Geographie des deutschen Reiches
im 14. Jahrhundert. In: Historische Studien, veröffentlicht von Dr. E.
Ébering, Heft LXVI. Berlin. 128 S. M.3,60.
In dem vorliegenden Buche werden auf Grund der bisher gedruckten Queflen
die territorialen Erwerbungen zusammengestellt, mit denen Kaiser Karl IV.
seine Hausmacht über die natürlichen Grenzen Bóhmens hinaus erweitert hat.
Eta ersten Teil bespricht der Verf. die Erfolge des Kaisers in Schlesien, im Eger-
land, in Süddeutschland (vor allem in der Oberpfalz), im heutigen Königreich
Sachsen und in Thüringen und verweilt eingehender bei der Erwerbung der
Lausitz und der Mark Brandenburg. Abgesehen von geringfügigen Uagenauig-
keiten {so wäre bei Urkunden grundsätzlich das genaue Datum und der Aus-
stellungsort anzugeben, Benesch von Weitmühl micht nach der Ausgabe vom
Jahre 1784, sondern nach Fontes rerum Bohemioarum IV. von 1884 zu zitieren),
gewährt die Arbeit eine außerordentlich dankenswerte Übersicht über die
Ausdehnung der mehr oder minder geschlossenen außerböhmischen Erwerben-
gen und deren rechtliches Verhältnis zur Krone Böhmen. Ein Register der
geographischen Namen (in moderner und urkundlicher Form) hätte den Wert
des Buches zweifellos erhöht. Von den Ausführungen des zweiten Teiles über
den Begriff der Inkorporation, über die Unveränderlichkeit der Reohtetitel
bei erworbenen Besitzungen, über Kaiser Karls Stellung zum Reichsgut und
seine Erwerbungsmittel verdienten insbesondere die beiden ersten Absehnitt
eine eingehendere rechtageschichtliche Erörterung und Begründung; auch des
Kaisers Finanzpolitik, welche die umfangreichen Erwerbungen ermöglichte,
hätte un dieser Stelle zusammenhängend charakterisiert werden können. Der
Wert der Untersuchung liegt in dem ersten, politisch -geographischen Teile.
Prag. Gustav Pirchen.
Johannes Janssen, Geschichte des deutschen Volkes. Erster Band: Die
allgemeinen Zustände des deutschen Volkes beim Ausgang des Mittelalters.
19. und 20., vielfach verbesserte und vermehrte Auflage, besorgt durch
Ludwig v. Pastor. Mit einem Bildnis des Verfassers. Freiburg 1913.
Herder. LX u.838 S. M. 11,40.
Johannes Janssens deutsche Geschichte hat bei ihrem ersten Erscheinen
kurz vor dem Lutherjubiláum von 1883, wie noch erinnerlich sein wird, starke
Wellen geschlagen, ähnlich wie etwa in neuerer Zeit Denifles „Luthertum“.
Heutzutage stehen wir dem Werke ruhiger gegenüber und erkennen an, daß
gerade der erste Band durch sein auf eine sehr umfangreiche Literatur
gestütztes, wennschon nicht unvoreingenommenes Eindringen in die Psyohe des
ausgehenden Mittelalters in gewisser Weise bahnbrechend gewirkt und auch
der protestantischen Geschichtsforschung teilweise neue Wege gewiesen hat.
Das Buch ist dadurch gleichsam selbst zum historischen Dokument geworden.
Zugleich aber ist es, obschon im einzelnen überholt und in seiner Auffassung
binreichend widerlegt, gleichwohl in seiner Eigenart noch nicht ersetzt, so
daB — für diesen Band — die Veranstaltung von Neuauflagen sich recht-
fertigt. Ihre Bearbeitung liegt in guten Händen, in demen L. v. Pastors.
Dieser hat, nachdem der Verfasser selbst das Buch zuletzt 1890 hinausgesandt,
336 Nachrichten and Notizen
zunächst 1897 eine neue Doppelauflage (17./18.) besorgt und legt jetzt die
19. und 20. Auflage vor, die gegen die vorausgehende um etwa drei Druckbogen
vermehrt ist. Die Umarbeitung des neuen Herausgebers hatte anfangs vor allem
einer ausführlicheren Darstellung der kirchlichen Mängel und Gebrechen ge-
golten; gegenwärtig hat sich v. Pastor in der Hauptsache auf Nachtragung
und Verwertung der neuen Literatur beschränkt.
Magdeburg. Walter Friedensburg.
F. Braesch, La commune du 10 août 1792. Étude sur l'histoire de Paris du
20 juin au 2 Décembre 1792. Paris 1911, Hachette. XVIII u. 1236 8.
Man wird einem Buche, das auf über 1200 Seiten den Zeitraum nicht ganz
eines halben Jahres behandelt, ohne weiteres skeptisch gegenüberstehen, auch
wenn die betreffende Periode besonders wichtig war. Und die Zweifel sind ge-
rechtfertigt. Dem Verfasser fehlt es nicht nur an jedem darstellerischen Talent,
er weiB überdies Haupt- und Nebensachen nicht zu unterscheiden, er kann nicht
aus einer Summe gleicher Tatsachen einfach in kurzen Worten die Folgerung
ziehen. Noch mehr. Er will nach seinem Vorwort nicht einmal eine eigentliche
Darstellung, sondern zugleich eine „kritische Bibliographie" geben. Das ver-
führt ihn dazu, lange Listen der Mitglieder der Commune vom 10. August seiner
Darstellung einzureihen und alle Dokumente (Aufrufe, Beschlüsse der Sektio-
nen, der Commune, der Klubs usw.) im vollen Wortlaut zu geben. Dann wird
doch noch einmal der Inhalt umschrieben und die Folge ist ein unlesbarer
Wälzer.
Natürlich könnten trotzdem die Ergebnisse wissenschaftlich bedeutend sein.
Der Gegenstand ist an sich gut gewählt. Paris, die Bevölkerung der Haupt-
stadt ist während der ganzen Revolution die treibende Kraft. Der Entwicklung
ihrer politischen Anschauungen auch im einzelnen und bei wichtigen Abschnit-
ten fast Tag für Tag nachzugehen kann reizvoll sein, denn hier werden poli-
tische Gedankengünge erstmals entwickelt, die das konstitutionelle Europa
bis zur Gegenwart beschäftigen. So bietet das Werk im einzelnen auch z. B. für
die Entstehung des allgemeinen Wahlrechte, für die Frage der öffentlichen oder
geheimen Abstimmung und andere staatsrechtliche Probleme vielerlei. Auch
Neues, da zum ersten Male.die Politik der Sektionen aus allen vorhandenen
Quellen darzustellen versucht ist. Leider aber ist das Werk auch hier nur als
Materialsammlung zu gebrauchen, selbst als solche nur mit einiger Vorsicht.
Denn das Verfahren des Verf. ist durchaus unkritisch. Er stellt sich so voll-
ständig auf die eine Seite (der radikalen Demokratie), daß er für die Gegenseite
keine Gerechtigkeit aufbringen kann. Er vertuscht ihre Motive zum Teil, er
behandelt ihre Führer als moralisch zweifelhafte Personen, wo sie sich poli-
tisch erlaubter Mittel bedienen (S. 278 f., Métróe); er wäscht Mohren wie Hugue-
nin rein und vor allem: er sucht die Stärke der konstitutionellen Partei (die er
als eine reaktionäre Masse mit den Absolutisten und der Hofpartei zusammen-
wirft) zu verkleinern, wo es nur angeht. Man darf aus Abstimmungen der
Sektionen allein nicht auf die Stimmung der Bürgerschaft schließen, denn
sehr viele gerade der politisch rechts Stehenden hielten sich von aller öffent-
lichen Betätigung fern. Greift Mortimer-Ternaux manchmal daneben, indem er
den Radikalen schlechte Motive und gemeine Mittel . so füllt Braesch
ins andre Extrem (z. B. S. 84ff.),
ı oc
Nachrichten und Notizen 331
Im ganzen also ein unerfreuliches Buch, für das es charakteristisch ist, daß
das Verzeichnis der Druckfehler und: Berichtigungen 10 Druckseiten einnimmt;
eine unsaubere Arbeit. Bergsträßer.
Paul Reinhardt, Die sächsischen Unruhen der Jahre 1830—1831 und
Sachsens Übergang zum Verfassungsstaat. Historische Studien, herausg.
v. R. Fester, H. VIII, Halle a. S. 1916. 319 S. gr. 8°. M. 10.
Der Verf. gibt eine sorgfültige und ausführliche Darstellung der inneren
Geschichte Sachsens vom T hronwechsel 1827 bis zum ersten konstitutionellen
Landtag 1833/34. Er hat dazu neben zahlreichen auf S. 3—24 verzeichneten
zeitgenóssischen Quellenschriften Akten der Archive zu Berlin und Wien be-
nutzt. Das Dresdner Archiv hat eine Benutzung seiner Akten abgelehnt.
Infolgedessen kann der Arbeit kein die Erforschung des Gegenstandes ab-
schlieBender Wert zugesprochen werden. Vielfach muß sich der Verf. begnügen,
die Ergebnisse der früheren Forschungen zu wiederholen. Wer daher einiger-
maßen mit der neueren sächsischen Geschichte vertraut ist, wird manches in
der Darstellung entbehrlich finden, was dem Fernerstehenden wieder beson-
ders willkommen ist. Immerhin freuen wir uns des Buches, das zum ersten
Male im Zusammenhang uns Sachsens erste Revolutionszeit erzählt!
z. 2. im Heeresdienst. A. Philipp-Borna.
Am 16. Dezember fand in Leipzig die 21. Jahresversammlung der König-
lich Sächsischen Kommission für Geschichte statt. Die wissenschaft-
lichen Arbeiten der Kommission waren auch in dem verflossenen Jahr 1916
stark behindert, doch liegt Bd. II der Akten und Briefe Herzog Georgs,
welche Geheimrat Prof. Dr. Geß in Dresden herausgibt, nunmehr abgeschlossen
vor. Im Druck gefördert ist der von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Johann
Georg herausgegebene Briefwechsel zwischen dem König Johann und dem
amerikanischen Historiker Ticknor, ferner die von Bibliothekar Dr. Bemmann
in Dresden bearbeitete Bibliographie zur Sächsischen Geschichte, sowie der
von Rektor Oberstudienrat Prof. Dr. Schmidt in Freiberg bearbeitete Brief-
wechsel zwischen dem Grafen Brühl und Heinrich v. Heinecken. An Stelle
des verstorbenen Prof. Wustmann ist Prof. Dr. Schering in Leipzig mit der
Fortführung der Leipziger Musikgeschichte beauftragt worden.
Die Historische Kommission für die Provinz Sachsen und das
Herzogtum Anhalt tagte am 19. Mai 1917 in Cöthen und es wurde da-
bei über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten wie folgt berichtet:
Erschienen sind das Urkundenbuch zur Geschichte des Mansfeldischen
Saigerhandels im 16. Jahrhundert (Möllenberg), Baurdinge nebst anderen
Quellen der Stadtverfassung von Quedlinburg (Lorenz), Urkundenbuch des
Klosters Pforte II, 2 (Böhme) und Jnventare der nichtstaatlichen Archive, Kreis
Neuhaldensleben (Möllenberg). Im Druck befinden sich: Kirchenvisitations-
protokolle des Kurkreises Bd. VI, Schlieben und Gommern (Pallas), Stadt-
bücher von Neuhaldensleben (Sorgenfrey) und Wüstungen der Kreise Bitter-
feld und Delitzsch. Die Beschreibende Darstellung der Bau- und Kunst-
denkmäler, Kreis Quedlinburg (Brinkmann) kommt demnächst in Druck,
auch das Urkundenbuch zur Geschichte der Universität Wittenberg
Histor, Vierteljahrschrift. 1916. 3 22
338 Nachrichten und Notizen
(Friedensburg) soll binnen Jahresfrist druckfertig werden. Das Staats-
archiv Magdeburg plant die Herausgabe eines hlosterbuchs für die Provinz
Sachsen, das eine vollständige Übersicht der Archivbestände und Literatur
der betreffenden Klóster geben soll.
Die meisten übrigen Arbeiten der Kommission ruhten oder wurden in
der Drucklegung behiudert.
Die Kommission für neuere Geschichte Österreichs tagte am 8. Juni
1917 in Wien. Dabei wurde über den Stand der wissenschaftlichen Ar-
beiten wie folgt berichtet: Von der Abteilung Staatsverträge war der
Registerband des Chronologischen Verzeichnisses der Staatsverträge (Prof.
Bittner) erschienen und das Werk damit abgeschlossen. In der Abteilung
Korrespondenzen soll die Drucklegung von Bd. lI der Familienkorrespondenz
Ferdinands I. (Prof. Bauer) und Bd. II der Familienkorrespondenz Marxi-
milians II. (Prof. Bibl) noch im laufenden Jahr beginnen. Die übrigen
Arbeiten der Kommission ruhten.
Die Fürstlich Jablonowskisehe Gesellschaft zu Leipzig stellt folgende
historische Preisaufgaben:
1. Darstellung der Entwicklung des Bergwesens in Polen.
Es handelt sich dabei vor allem um das früheste Bergwesen des Mittel-
alters. Durch genau eindringende Forschung, insbesondere auf dem Gebiete
der Entwicklung des Bergrechts, ist der Zusammenhang der ursprünglichen
Geschichte mit Zentraleuropa aufzuklären und von hier aus die ganze Breite
der Beziebungen ins Ausland, vornehmlich auch nach den Sudetenländern
und nach Ungarn hin, zu ermitteln. Einlieferung bis zum 31. Oktober 1918;
Preis 1500 Mark.
2. Die mittelalterliche Idee der sechs Weltzeitalter. Dem
Bearbeiter bleibt überlassen, wieweit er in der Sammlung der Quellen gehen,
und in welchem Umfange er auf römisch-griechische Vorstellung zurück-
greifen will. Einlieferung bis zum 81. Oktober 1919; Preis 1500 Mark.
8. Unter den Kreditformen, deren sich die mittelalterlichen Städte be-
dienten, nimmt das Leibgedinge im 14. und 15. Jahrhundert eine finanziell
nicht unwichtige Stelle ein. Zugleich scheint es dem in weiten Kreisen
empfundenen Bedürfnis nach Personalversicherung in großem Umfang ent-
gegengekommen zu sein und sich hier für die verschiedensten persönlichen
Verhältnisse anpassungsfühig erwiesen zu haben. Die Archivbestände einer
Reihe von älteren Städten erlauben, nicht bloß die örtliche und zeitliche
Ausdehnung dieses Geschüfts, sondern auch die Gesellschaftskreise, denen
es zugute kam, die Bedingungen, unter denen es abgeschlossen wurde, und
die administrativen Einrichtungen, welche die Städte für dasselbe aus-
gebildet haben, genauer festzustellen. Zugleich dürften die Urkunden älterer
Zeit es ermöglichen, dem Ursprung der ganzen Einrichtung nachzugehen
und ihre früheren Formen festzustellen. Da in der Literatur über die
moderne Lebens- und Rentenversicherung dieses interessanten mittelalter-
lichen Vorläufers kaum gedacht wird, so wünscht die Gesellschaft: die
Untersuchung der Leibgedingsverhültnisse einer hervorragen-
den deutschen oder außerdeutschen Stadt bis zum Ende des
Nachrichten und Notizen 339
15. Jahrhunderts und die Aufklärung ihres Zusammenhangs mit
älteren analogen Erscheinungen. Einlieferung bis zum 81. Oktober
1917; Preis 1500 Mark.
4. Die Landwirtschaft hat sich in den östlichen Gebieten des Deutschen
Reiches während der letzten Jahrzehnte besonders stark entwickelt. Die
Gesellschaft wünscht nun ein möglichst klares Bild dieser Entwicklung für
die Provinzen Posen und Westpreußen oder mindestens für ein landwirt-
schaftlich abgeschlossenes Gebiet dieser Provinzen zu baben. In der Be-
werbungsschrift ist daher diese Entwicklung an der Hand möglichst sicherer
Nachweise, und zwar sowohl nach der erzeugenden Seite, für die Erträge
der wichtigsten Feldfrüchte und der Hauptnutzungsarten der Tierhaltung,
als auch in wirtschaftlicher Hinsicht, unter Erörterung der Ursachen und
unter Heranziehung von Beispielen, eingehend darzulegen. Besonders in
Betracht zu ziehen ist dabei die Veränderung der Kauf- und Pachtpreise
des landwirtschaftlich benutzten Bodens seit Beginn des 20. Jahrhunderts
und ferner die Einwirkung der neuerdings ergriffenen Entschuldungsmaß-
nahmen. Die Preisaufgabe lautet daher: Die Entwicklung der Land-
wirtschaft in den Provinzen Posen und WestpreuBen oder eines
landwirtschaftlich abgeschlossenen Gebietes dieser Provinzen
etwa seit dem Jahre 1880. Einlieferung bis zum 31. Oktober 1918;
Preis 1500 Mark.
5. Die Wiener Hofbibliothek bewahrt unter ihren Handschriften 28 Fo-
lianten aus den Jahren 1568 bis 1604, die nach einem Aufsatze von Sichel
im Athenaeum francais von 1854, S. 828 f. allgemein für Jahrgänge einer
vom Hause Fugger in Augsburg zu einem festen jährlichen Abonnements-
preise herausgegebenen geschriebenen Zeitung gehalten werden. Geht man
jedoch auf die bei Jos. Chmel, die Handschriften der k. k. Hof bibliothek in
Wien I, 8. 847 ff. sich findenden Nachweisungen über die einzelnen Bestaud-
teile der Sammlung näher ein, so überzeugt man sich bald, daß diese Auf-
fassung nicht richtig sein kann, daß aber trotzdem die Sammlung für die
Erkenntnis der Anfünge des Zeitungswesens insofern eine große Wichtigkeit
besitzt, als sie über die Organisation der Nachrichtenvermittlung, die Ent-
stehungsweise der geschriebenen Zeitung und die Ausdehnung ihrer gewerbs-
mäßigen Herstellung zu belehren vermag. Der Gesellschaft scheint deshalb
eine nähere Untersuchung und Bearbeitung der Sammlung vom Standpunkte
der Zeitungsgeschichte erwünscht, und sie stellt darum die Aufgabe: Die
sog. Fuggerzeitungen, ihr Wesen sowie die aus ihnen sich er-
gebende Organisation des Nachrichtendienstes und desgewerbs-
mäßigen Betriebes der schriftlichen Nachrichtenvermittlung.
Einlieferung bis zum 31. Oktober 1919; Preis 1500 Mark.
Die ohne Namensangabe einzureichenden Bewerbungsschriften sind,
wenn nicht die Gesellschaft im besonderen Falle ausdrücklich den Gebrauch
einer andern Sprache gestattet, in deutscher, lateinischer oder fran-
zösischer Sprache zu verfassen, müssen einseitig geschrieben und
mit Seitenzahlen sowie mit einem Kennworte versehen und von einem
versiegelten Umschlage begleitet sein. der auf der Außenseite das
Kennwort der Arbeit trägt und inwendig den Namen und den Wohnort
92*
340 Nachrichten und Notizen
des Verfassers angibt. Jede Bewerbungsschrift muß auf dem Titelblatte
die Angabe einer Adresse enthalten, an welche die Arbeit für den Fall
zurückzusenden ist, daB sie nicht preiswürdig befunden wird. Die Ein-
sendungen sind an den derz. Sekretär der Gesellschaft (für das Jahr 1917
Geh. Hofrat Professor Dr. Bücher, Leipzig, GoethestraBe 6) zu richten.
Die Ergebnisse der Prüfung der eingegangenen Schriften werden durch die
Leipziger Zeitung im März des folgenden Jahres bekanntgemacht. Die ge-
krünten Bewerbungsschriften werden Eigentum der Gesellschaft.
Preisausschreiben der Kant-Gesellschaft. Das Thema lautet:
„Kritische Geschichte des Neukantianismus von seiner Ent-
stehung bis zur Gegenwart." Der erste Preis betrügt 1500 Mk, der
zweite 1000 Mk. Doch kann unter Umständen die Gesamtsumme von 2500 Mk.
einer einzigen, besonders wertvollen Arbeit zugewiesen werden. Die Er-
läuterungen und die Angabe über die Bedingungen für die Bearbeitung des
Preisausschreibens versendet auf Wunsch unentgeltlich der stellv. Geschäfts-
führer der Kant-Gesellschaft Dr. Arthur Liebert, Berlin W. 15, Fasanen-
straße 48, an den sich die Interessenten wenden wollen.
Personalien, Ernennungen und Be órderungen. Akademien: Die
Königliche Bayerische Akademie der Wissenschaften in München ernannte
die Professoren Dr. Otto Hirschfeld in Berlin und Eberhard Gothein
in Heidelberg, und die Königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin
den l'rofessor Dr. Karl v. Müller in Tübingen zu Korrespondierenden
Mitgliedern. Die Akademie der Wissenschaften in Heidelberg ernannte
Professor Dr. Hermann Oncken daselbst zum o. Mitglied. Die Fürstlich
Jablonowskische Gesellschaft in Leipzig wühlte Professor Dr. Gerhard
Seeliger und die Kónigliche Ungarische Akademie zu Ofen-Pest Professor
Dr. Georg Steindorff in Leipzig zum Mitglied.
Universitäten und Technische Hochschulen. Als Ordinarien wurden be-
rufen: der o. Professor des rómischen Hechts Dr. Fritz Schulz in Kiel
nach Göttingen, der o. Professor der deutschen Sprache und Literatur in
Wien Dr. Karl v. Kraus nach München, der o. Professor des römischen
und deutschen Rechts in Góttingen Dr. Heinrch Titze nach Frankfurt,
der o. Professor der klassischen Philologie in König-berg Dr. Ludwig
Deubuer nach Freibu:g i. B., der o. Professor der klassischen Philologie
in Freiburg i. B. Dr. Alfred Kórte nach Leipzig, der o. Professor der
alten Geschichte in München Dr. Ulrich Wilcken nach Berlin, der o.
Professor der alten Geschichte in Innsbruck Dr. Rudolf v. Scala nach
Graz, der o. Professor des Handela- und bürgerlichen Rechts in Halle Dr. Hans
Fehr nach Heidelberg und der o. Professor der Kirchengeschichte in Straß-
burg Dr. Johannes Ficker nach Halle, der o Professor iür bürgerliches
Recht und Kirchenrecht in Freiburg i. B Dr. Alfred Schultze nach
Leipzir, der ao. Professor der österreichischen Geschichte in Innsbruck
Dr. Harold Steinacker als Ordinarius für historische Hilfswissenschaften
nach Prag und der Pr.vatdozent n Wien Dr. Norbert Krebs zum Ordi-
narius für Geographie nach Würzburg und der Professor der Volk-wirt-
schaftsleure an der Technischen Hochschule in Aachen Dr. Richard
Passow als Ordinarius nach Kiel.
Nachrichten und Notizen 34t
Zu Ordinarien wurden ernannt die ao. Professoren Dr. Johannes
Ziekursch (mittlere und neuere Geschichte) in Breslau, Dr. Heinrich
Ritter v. Srbik (neuere Geschichte und Wirtschaftsgeschichte) in Graz
und Dr.Jose ph Sauer (Patrologie, christliche Archäologie und Kunstgeschichte)
in Freiburg i. B.
Der Privatdozent Dr. Paul Hartmann in Straßburg wurde als
o. Professor der Kunstgeschichte an die Technische Hochschule in Darm-
stadt, der ao. Professor Dr. Franz Eulenburg in Leipzig als etatsmäßi-
ger Professor der Volkswirtschaftslehre an die Technische Hochschule in
Aachen, der etatsmäßige Professor der Handelshochschule in Köln Dr. Curt
Hassert als o. Professor der Geographie au die Technische Hochschul»
nach Dresden, der Privatdozent Professor Dr. Thorbecke in Heidelberg
als Professor der Geographie an die Handelshochschule in Köln berufen.
Dozent Dr. Bruno Kuske in Köln wurde zum etat:mäßigen Professor
der Wirtschaftsgeschichte an der dortigen Handelshochschule ernannt.
Zu o. Honorarprofessoren wurden ernannt: die Privatdozenten Professor
Dr. Hugo Willrich (alte Geschichte) in Góttingen, Professor Dr. Eduard
Firmenich-Richartz (Kunstgeschichte) in Bonn, Professor Dr Karl
Neubecker (römisches und deutsches bürgerliches Recht) in Berlin.
Dem &o. Professor Dr. Rudolf Kótzschke in Leipzig wurde der Lehr-
auftrag für Landesgeschichte und Siedelungskunde umgewandelt in einen
solchen für sächsische Geschichte.
Zu ao. Professoren wurden ernannt: die Privatdozenten Dr. Martin
Wackernagel (mittlere und neuere Kunstgeschichte) in Leipzig, Dr. Paul
Mutzner (deutsche und schweizerische Rechtsgeschichte) in Bern, Dr.G ustav
Turba (österreichische Geschichte) in Wien.
Es habilitierten sich: Dr. Hans Pirchegger (üsterreichische Geschichte)
in Graz, Dr. Johann Zellinger (Kirchengeschichte) in München, Dr.H ans
M£ik (Historische Geographie des Orients) in Wien, Dr. Georg Kyrle
(Urgeschichte des Menschen) in Wien und Dr. Adam Wrede (Deutsche
Sprache und Kulturgeschichte) an der Handelshochschule in Köln,
Archive und Bibliotheken: Der Archivar Dr. Richard Knipping am
Staatsarchiv in Koblenz wurde als Staatsarchivar nach Osnabrück versetzt
und der Archivassistent Dr. Gustav Kling zum Archivar in Koblenz ernanut.
Oberbibliothekar Dr. Hans Schulz an der Bibliothek des Reichsgerichts
in Leipzig wurde zum Oberbibliothekar an die Universitätsbibliothek in
Halle berufen.
Museen: Der Kustos am bayerischen Nationalmuseum in München
Dr. Hans Buchheit wurde zum Konservator ernannt. Als Direktor der
GroBherzoglichen Kunstsammlungen in Weimar wurde Dr. Hans Schulze
in Berlin berufen.
Todesfülle. Auch diesmal bat der Krieg wieder Lücken in den Reihen
der jüngeren Gelehrten gerissen.
Am 12. Juni 1916 fiel in Wolbynien — die Tatsache ist erst im April
1917 zur Gewißheit geworden — als Leutnant eines Infanterie-Regiments
Dr. Fritz Schönherr, ein hochbegabter Jünger der historischen Wissen-
349 Nachrichten und Notizen
schaft, der große Erwartungen zu erfüllen versprach. Sein Buch über
„Die Lehre vom Reichsfürstenstand des Mittelalters“, 1914, bezeugt unge-
wöhnlichen Scharfsinn und reife Selbständigkeit der Forschung.
Im Herbst vorigen Jahres fiel in den Kämpfen um Görz der Musikhistoriker
Dr. Bruno Studeny.
Zu Anfang dieses Jahres fiel im Alter von 28 Jahren Dr. Hans Hessen,
dessen Forschungsgebiet das Keltentum war.
Im März fiel der Kunsthistoriker Dr. Wolfgang Roch, Direktor des
Stadtmuseums zu Bautzen. Er hat über Philipp Otto Runges Kunstan-
schauungen geschrieben und weiter einen Führer durch das Stadtmuseum
Bautzen verfaßt. ' ——
Der am 29. September 1914 zu Magdeburg gestorbene Geheime Arohivrat
Staatearchivar a. D. Georg Adalbert von Mülverstedt war mehr Jurist
als Historiker, obwohl er eine erhebliche Anzahl ins Gebiet der Geschichte
hineinreichende Werke verfaßt hat. Geboren am 4. Juli 1824 zu Neufahrwasser
(unweit Danzig), erhielt er seine Ausbildung auf dem Königlichen Gymnasium
zu Tilsit, besuchte 1844 bis 1850 die Universität zu Königsberg, war 1850 bis
1857 als Referendar beim Tribunalgericht ebenda tátig und erhielt im letzt-
genannten Jahre die Berufung an das Staatsarchiv in Magdeburg, dessen
Vorstand er in der Folge wurde und bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1898
blieb. Was in Sybels Hist. Zeitschrift 49, Seite 146—151; 61, Seite 500—503,
63, Seite 478—480 über zwei der älteren Buchpublikationen von Mülverstedt
gesagt worden ist, gilt auch von seinen neueren Veróffentlichungen, z. B.
Diplomatarium Ileburgense (2 Bände, Magdeburg 1879); Geschichtliche Nach-
richten vom Geschlecht von Osten (Magdeburg 1886); Urkundenbuch zur
Geschichte des Geschlechts von Kalckstein (2 Teile, Magdeburg 1904 und 1906),
auch den drei Heften ,,Nachtrüge'*, die er Nürnberg 1900 und folgende Jahre
zu Beinen 2 Bänden „Adel Preußens“ (Nürnberg 1872—1874) als Teile des
großen Siebmacherschen Wappenbuchs erscheinen ließ. Bei erheblichem
Sammelfleiß haftet Unkritik, gepaart mit Mangel an Methode und äußerst
zahlreichen Flüchtigkeitsversehen allen seinen Büchern und Schriften an und
hat zu seinem Ungunsten geltend gemacht werden müssen.
Am 3. Juli 1916 starb zu Jena im Ruhestand der langjührige Ordinarius
der alten Geschichte Professor Dr. Franz Rühl, Verfasser zahlreicher kritisch
darstellenden Monographien und Herausgeber von Geschichtsquellen, u. a.
des Pompejus Trogus und des Eutropius und eines Handbuches der grie-
chischen Chronologie. R. hat mit Erfolg auch auf dem Gebiet der neuen Ge-
schichte gearbeitet. Von grundlegender Bedeutung ist seine „Chronologie des
Mittelalters u. d. Neuzeit. 1897“. Geboren zu Hanau am 26. Oktober 1845,
erhielt er seine Ausbildung an den Universitäten zu Jena, Berlin und Marburg.
Nach wissenschaftlichen Reisen war er einige Zeit Hauslehrer, dann 1868
Gymnasiallehrer in Schleswig, 1871 Privatdozent in Leipzig; 1872 nach Dorpat
berufen, wurde er 1875 hier Ordinarius, kam 1876 an die Albertina nach
Kónigsberg, der sein Wirken bis 1911 angehórte. Ein Augenleiden, wegen
dessen er pensioniert wurde, nahm so zu, daß er seit 3 Jahren völlig erblindet war.
Am 80. September 1916 starb in Berlin der o. Professor der Staats-
wissenschaften an der Technischen Hochschule Dr. Otto Warschauer,
Nachrichten und Notizen 343
fast 64 Jahre alt. Er schrieb hauptsächlich über Bank- und Börsenwesen,
sonst ist von ihm zu erwähnen noch eine Schrift Zur Entwicklungsgeschichte
des Sosialismus (1909).
Am 7. November starb im Alter von 75 Jahren der Sprachforscher und
Kulturhistoriker Professor Dr. Hermann Brunnhofer in München.
Anfang November 1916 starb in Dresden im Alter von 70 Jahren der
Historiker Professor Dr. Karl Wittich.
Am 25. Dezember 1916 starb in Berlin im Alter von 87 Jahren der
frühere Direktor der Handschriftenabteilung der Königlichen Bibliothek Geh.
Regierungsrat Dr Valentin Rose. Er gab eine Reihe griechischer Autoren
heraus und bearbeitete auch die ersten Bünde des Verzeichnisses der la-
teinischen Handschriften der Königlichen Bibliothek.
Im Januar 1917 starb im Alter von 53 Jahren der ao. Professor der Ge-
schichte in Bern Dr. Friedrich Wolfgang Graf v. Mülinen, Ober-
bibliothekar der Stadt- und Hochschulbibliothek.
Am 6. Januar 1917 starb zu Danzig der Gymnasialprofessor Dr. Paul
Simson, 47 Jahre alt, ein geborener Elbinger, der in Kónigsberg und
Berlin studiert hatte, und jahrelang (schon von Jastrows Zeiten her) in den
JBG. über ,,Ost- und Westpreußen“ referierte. Außer anderen auf die Geschichte
Danzigs, der Hansabeziehungen usw. bezüglichen Werken verfaßte er im
Auftrage des Danziger Magistrats (seit 1916) eine ausführliche „Geschichte
Danzigs“. Fs liegen 2 Bünde vor, Manuskript liegt jedoch weiter vor für
die Zeit bis zum 17. Jahrhundert. Während des Krieges vertrat er zugleich
den im Felde stehenden Danziger Stadtbibliothekar Professor O. Günther.
Am 8. Januar 1917 starb im fast vollendeten 49. Lebensjahre der Direktor
des Stadtgeschichtlichen Museums zu Leipzig, Professor Dr. Albrecht Kurz-
welly. Mit einer unter Springer begonnenen Arbeit über den Dürerschüler
Georg Pencz hat er sich 1894 in der Gelehrtenwelt eingeführt. Seit 1895
wirkte er als Lehrer an der Akademie für graphische Künste, eine Zeit-
lang als Assistent am Kunstgewerbemuseum, seit 1907 als Direktor des neu
gegründeten Stadtgeschichtlichen Museums. Zahlreiche Sonderarbeiten waren
der Heimatkunde gewidmet. Im Auftrage der Kgl. Sächs. Kommission für Ge-
schichte sollte er eine Geschichte der bildenden Kunst Leipzigs verfassen.
Es war ihm nicht vergönnt, die Aufgabe zum Abschluß zu bringen.
Im Februar starb im Alter von 55 Jahren der Direktor des Stadtarchivs
in Wiesbaden Hofrat Dr. C. Spielmann, ein sehr fruchtbarer Schriftsteller,
der namentlich auf dem Gebiete der Lokalgeschichte tätig war.
Im Februar starb in Königsberg der o. Professor der Geographie Geh.
Regierungsrat Dr. Friedrich Hahn im Alter von 65 Jahren. Er war der
Verfasser eines Topographischen Führers durch das nordwestliche Deutsch-
land (1895), ferner behandelte er in „Unser Wissen von der Erde“, Frank-
reich, die britischen Inseln und die skandinavischen Reiche. Auch auf die
Schrift: Die Städte der norddeutschen Tiefebene in ihren Beziehungen zur
Bodengestaltung (1885) möge hier noch hingewiesen sein.
Am 6.Februar starb im Alter von 70 Jahren {in Berlin der Altertums-
forscher Dr. Max Ohnefalsch-Richter, bekannt durch seine Forschungen
auf Zypern.
344 Nachrichten und Notizen
Am 8. Februar 1917 starb im Alter von 69 Jahren der o. Professor der
österreichischen Geschichte inWien Hofrat Dr. Joseph Hirn. Von seinen zahl-
reichen Schriften, die vor allem die Tiroler Geschichte behandelten, sei hier
nur hingewiesen auf: Rudolf von Habsburg (1883), Erzherzog Ferdinand II.
von Tirol, Geschichte seiner Regierung und seiner Länder (2 Bde. 1885/88);
der Kanzler Biener und sein Prozeß (1898) und Tirols Erhebung im Jahre
1809 (1909). |
Am 11. Februar starb in München Dr. phil h. c. Lady Charlotte
Blennerhassett geb. Grüfin v. Leyden im Alter von 74 Jahren. Ge-
nannt sei von ihren Schriften Frau v. Staël, ihre Freunde und ihre Bedeutung
in Politik und Literatur (1887/89), Talleyrand (1894), Romantik und Restaura-
tionsepoche in Frankreich, Chateaubriand (1908), Maria Stuart, Königin von
Schottland (1907). Im Jahre 1916 erschien noch eine Sammlung ihrer Li-
terarisch-Historischen Aufsätze.
Im Márz starb im Alter von 66 Jahren der Kunstarchüolog Rektor a. D.
Dr. Paul Weizsäcker in Ludwigsburg. Er war Mitglied des Kaiserlich
Deutschen Archäologischen Instituts und des Württembergischen Landes-
konservatoriums. Wir verdanken ihm u. a. eine Biographie der Herzogin Anna
Amalia (1893). |
Am 5. März starb in Wien im Alter von 74 Jahren der emeritierte o. Pro-
fessor der alten Geschichte Dr. Eugen Bormann, bekannt als Epigraphiker.
Mitte Mürz starb in München im Alter von 64 Jahren der o. Professor
der Kirchengeschichte und christlichen Kunstgeschichte in Innsbruck Dr.
theol. Emil Michael S. J. Verfasser einer 6bändigen Geschichte des
deutschen Volkes vom 18. Jahrhundert bis zum Ausgang des Mittelalters
(1897— 1915), deren Tendenz vielfach und selbst von katholischer Seite hart
angegriffen wurde.
Am 15. April starb in Gießen, 65 Jahre alt, der Historiker und Alt-
philolog Professor Dr. Ludwig Holzapfel. Er verfaßte neben anderen
Schriften: Untersuchungen über die Darstellung der griechischen Geschichte
von 489—413 (1879), Beiträge zur griechischen Geschichte (1888) und eine
Römische Chronologie (1886).
In Bonn starb Mitte April 1917 der o. Honorarprofessor der Kirchen-
geschichte in der katholisch-theologischen Fakultät Dr. Gerhard Rauschen
im Alter von 62 Jahren. Er war als Gymnalsialoberlehrer zugleich auch
Verfasser zahlreicher Schriften über Geschichtsunterricht und Bibelkunde.
Wir erwähnen hier vor allem: Die Legende Karls des Großen im 11. und
12. Jahrhundert (1890), Das griechisch-römische Schulwesen zur Zeit des
ausgehenden Heidentums (1901), Jahrbücher der christlichen Kirche unter
. dem Kaiser Theodosius dem Großen (1897), Grundriß der Patrologie (1903),
der viele Neuauflagen erlebte, Eucharistie und Bußsakrament in den ersten
6 Jahrhunderten der Kirche (1908).
In Halle starb Mitte April der o. Professor des Deutschen bürgerlichen
Rechts und der Rechtsgeschichte Geh. Justizrat Dr. Wilhelm v. Brunneck
im Alter von 78 Jahren. In das historische Gebiet schlagen seine Unter-
Nachrichten und Notizen 345
suchungen ein über Sisiliens mittelalterliches Stadtrecht (1881), Zur Geschichte
des Grundeigentums in Ost- und WestpreuBen (1891— 96), Beitrüge zur Ge-
schichte des Kirchenrechts in den deutschen Kolonisationslanden (1902— 09)
und Das Burggrafentum und Schultheißentum in Magdeburg und Halle (1908).
In Freiburg i B. starb Ende April im Alter von 62 Jahren der Biblio-
thekar an der Universitätsbib iothek Hofrat Professor Dr. Friedrich Pfaff,
Sein Forschungsgebiet war die deutsche Sprache, Literatur und Volkskunde
und erwarb er sich besonders als Herausgeber von mittelalterlichen Sprach-
denkmülern und Volksbücherd große Verdienste. So gab er 1899—1909
die groBe Heidelberger Liederhandschrift heraus, von der allerdings nur der
erste Teil mit dem Textabdruck vorliegt. Auch war er seit Jabren der Leiter
der Zeitschrift für Sprache, Kunst und Altertum, Alemannia.
Am 2. Mai starb in Leipzig im Alter von 62 Jahren der Konrektor am
Königin - Carola- Gymnasium, Studienrat Prof. Dr. Horst Kohl. Er war am
19. Mai 1855 in Waldheim geboren, hatte in Leipzig und Berlin Geschichte
und Philologie studiert, war eine Zeitlang Hilfsarbeiter an den Monumenta
Germaniae historica und dann als Oberlehrer zuerst in Chemnitz und
schließlich in Leipzig tätig gewesen. Von seinen Werken sind als be-
sonders verdienstlich hervorzuheben die Annalen zur deutschen Geschichte
des Mittelalters, die er, einer Anregung G. Richters folgend, 1887 bis 1898
herausgab. Vor allem aber war er ein tätiger Bismarckforscher, der mit
emsigem Eifer alles Material über den Altreichskanzler zusammentrug und
diesem selbst bei der Abfassung seiner Gedanken und Erinnerungen mit zur
Hand ging. Er gab Bismarckbriefe, ein Bismarck-Jahrbuch, Fürst Bismarck-
Gedenkbuch, die nützlichen Bismarck-Regesten (2 Bände 1891— 92), Bismarcks
Briefe an General Leopold v. Gerlach, einen Wegweiser durch Bismarcks
Gedanken und Erinnerungen und vor allem die groBe kritische Gesamt-
ausgabe der politischen Reden des Fürsten in 14 Bänden (1892—1905)
heraus. Auch gab er eine zusammenfassende Darstellung von Bismarcks
Wirken in dem Buche 80 Jahre preuBisch-deutecher Geschichte 1858—88,
welches 1888 erschien.
Àm 8. Juni starb im 70. Lebensjahr der als Kunsthistoriker bekannte Pro-
fessor Dr. Wilhelm Effmann in Bonn. Er hatte ursprünglich Philologie
studiert, sich dann dem Baufach gewidmet, kehrte aber immer wieder zur
wissenschaftlichen Beschüftigung zurück und galt als so bedeutender Kenner
der mittelalterlichen Baugeschichte, daB er als Professor der Kunstgeschichte
nach Freiburg in der Schweiz berufen wurde, wo er indes nur einige Jahre
blieb, um sich dann nach Bonn als Privatgelehrter zurückzuziehen. Von seinen.
Schriften verdient vor allem das Werk über die Karolingisch-ottonischen Bauten
zu Werden a. d. Ruhr hervorgehoben zu werden, von dem allerdings nur der
erste Band vorliegt.
Heinrich Brunner und Richard Schroeder.
In diesen Jahren schwersten Völkerringens sind hochbetagt nach arbeits-
reichem Leben zwei bahnbrechende Gelehrte, zwei Meister der deutschen
Rechtsgeschichte von uns geschieden, H.Brunner und R. Schroeder.
346 Nachrichten und Notizen
Gerne folge ich der jüngst an mich ergangenen Einladung, in dieser Zeit-
schrift ihres Lebens und Wirkens in Kürze zu gedenken.
Brunner wurde am 21. Juni 1840 als zweiter Sohn des k. k. Statthalterei-
rats W. Brunner zu Wels in Oberösterreich geboren.! Väterlicherseits war er
deutsch-bóhmischer Herkunft, die Mutter stammte aus Koessen in Nord-
tirol In Linz besuchte er das Gymnasium und bezog im Herbst 1858 die
Wiener Universität als Hörer der Rechte. Von idealer Begeisterung für das
deutsche Volk beseelt und angeregt durch Heinrich Siegels Vorträge, war
er bald entschlossen, die Pflege der deutschen Rechtsgeschichte zum Lebens-
berufe zu erwühlen. Um sich für dieses Studium eingehend vorzubereiten,
arbeitete er auch im historischen Seminar Albert Jügers und erwirkte 1861
die Aufnahme in das wenige Jahre vorher in Wien neu eröffnete Institut für
österreichische Geschichtsforschung, das dank der genialen Wirksamkeit
Theodor Sickels rasch zur ersten Pflanzstätte geschichtswissenschaftlicher
Ausbildung in deutschen Landen emporstieg. Von ihm, dem großen Meister
der Urkundenlehre, erhielt auch B. die hervorragende historisch-diplomatische
Schulung. Am 8. April 1864 in Wien zum Doktor der Rechte promoviert.
zog er nach Göttingen zu Georg Waitz und verbrachte ein weiteres Semester
in Berlin. In kurzer Folge erschienen damals seine ersten, nach Inhalt und
Form schon durchaus abgeschlossenen Untersuchungen: „Das gerichtliche
Exemtionsrecht der Babenberger“ sowie „Zeugen- und Inquisitionsbeweis
der karolingischen Zeit“. Erstere, zugleich B.s einziger Beitrag zur öster-
reichischen Rechtsgeschichte, behandelt in vorsichtiger Verwertung urkund-
licher Quellen ein für die Frage der Entstehung der Landeshoheit in der Ost-
mark wichtiges Problem. Letztere zeigt uns den jungen Forscher schon als
gewiegten Kenner des fränkischen Gerichtsver fahrens. Es folgt 1868 die
bekannte Abhandlung über „Wort und Form im altfranzösischen Prozeß‘
und vier Jahre später jenes Werk, das B. weit über deutsche Lande hinaus
die Meisterschaft verlieh: „Die Entstehung der Schwurgerichte“. Stellt es
doch für die Prozeßgeschichte völlig neue, damals kaum geahnte Entwicklungs-
reihen fest, indem es in gesicherter Beweisführung den Zusammenhang des
normannischen und englischen Verfahrens mit dem fränkischen Inquisitions-
gedanken (Rüge- und Zeugenverfahren) aufdeckte. Bei diesen Verdiensten
darf uns der ungewöhnlich rasche Aufstieg B.s im akademischen Leben nicht
wundernehmen. Im August 1865 wurde er in Wien Privatdozent seines Faches.
Wenige Wochen später zog er als Supplent an die damals noch deutsche
Universität in Lemberg und rückte an ihr 1866 zum aord. und 1868 zum ord.
Professor vor. Das Jahr 1870 brachte ihn nach Prag. Einen Ruf nach Zürich
lehnte er ab. Dagegen nahm er 1872 die ihm von der deutschen Regierung
angebotene Lehrkanzel an der neuen Universität Straßburg an. Ein Jahr
später folgte er — noch nicht 33 Jahre alt — dem Rufe nach Berlin als Nach-
folger G. Homeyers.
In Berlin erreichte B. in mehr als 42jähriger unermüdlicher und bahn-
brechender Wirksamkeit die höchste Stufe wissenschaftlichen Könnens und
ı Vgl. u.a. die Nachrufe von O. v. Gierke, E. v. Schwind, E. Seckel,
H. v. Voltelini und U. Stutz. |
Nachrichten und Notizen 941
Ansehens. Wiederholt Dekan seiner Fakultät, waltete er 1897/98 als Rektor
dieser hohen Schule. Seit 1884 war er Mitglied der preußischen Akademie
der Wissenschaften. Seit 1887 gehórte er der Zentraldirektion der Monumenta
Germaniae historica an, in welcher er, ohne selbst Herausgeber zu sein, die
Abteilung Leges erfolgreichst leitete. Auch als Mitglied und Vorsitzender
des Kuratoriums der Savignystiftung vermochte er die Wissenschaft in reich-
stem Maße zu fördern. Sein lebhaftes Interesse an einer Verjüngung des
Rechts auf deutscher Grundlage führte ihn in Berlin alsbald der Deputation
des deutschen Juristentages zu, in deren Reiben er in voller Beherrschung
der Dogmatik des Rechts und mit auserlesenem Verständnisse für den
Werdegang desselben schöpferisch und richtunggebend wirkte. Und wie
glänzend der sonst so stille und bescheidene Mann durch die Kraft seines
sprühenden Geistes und die Macht seiner Rede die Vollversammlungen
dieser großen Tagung zu gestalten wußte, bleibt wohl allen Teilnehmern
unvergessen.!
In der Hauptstadt des Deutschen Reiches machte auch B. im wahrsten
Sinne des Wortes „Schule“. Denn ein großer Teil der heutigen Germanisten
und Vertreter verwandter Fücher empfing in seinem Seminar die wissen-
schaftliche Prägung. Mit so manchem von ihnen stand er, jedes ehrliche und
ernste wissenschaftliche Streben rückhaltlos fördernd und ermunternd, zeit-
lebens in regem Verkehr. So war der 70. Geburtstag, den mein verehrter Lehrer
noch im Vollbesitze schöpferischer Kraft im Kreise der Seinen, umgeben
von Freunden und Schülern, am 21. Juni 1910 in Berlin feierte, zugleich ein
Ehrentag für die germanistische Wissenschaft. Mit stolzer Freude nahm er
die verschiedenen Glückwünsche und Festgaben, unter ihnen die reichhaltige
Festschrift entgegen, die ihm fast 30 Mitarbeiter unter der Leitung von U. Stutz
gewidmet hatten. In der Folge begann er mehr und mehr zu krünkeln.
In aller Stille beging er im April 1914 in Wiesbaden das goldene Doktorjubi- .
läum. Das Sommerhalbjahr 1915, sein hundertstes akademisches Semester,
ganz zu Ende zu führen, war ihm nicht mehr vergönnt. Am 11. August 1915
entschlief er im Bade Kissingen, wo er vergeblich Heilung von schwerer Krank-
heit gesucht hatte.
Sein Zeitgenosse R. Schroeder entstammte dem deutschen Norden. In
Treptow an der Tollense, einem kleinen Städtchen Altvorpommerns, wurde
er am 19. Juni 1838 geboren. Sein Vater, ein Schüler Savignys, war dort
Justizrat. Als Knabe hatte er 1850 und 1851 Fritz Reuter zum Lehrer und
damals wurde jenes Band aufrichtiger Freundschaft geknüpft, das Sch. dauernd
mit dem großen Dichter verband.” Nach Absolvierung des Gymnasiums
in Anklam ging er als Jurist nach Berlin, besuchte aber späterhin in Göttingen
bei Waitz auch historische Vorlesungen und Übungen. Nach Berlin zurück-
gekehrt, durfte er mit Georg Beseler und Jakob Grimm in engere Berührung
! In Berlin (1902), Innsbruck (1904), Karlsruhe (1908), Danzig (1910)
und Wien (1912).
3 Neue Heidelberger Jahrbücher V. 18ff. (1895). — Nach Vollendung dieser
Skizze erschienen die tiefempfundenen Gedenkworte E. v. Künßbergs
für Sch. in der Zeitschrift der Geschichte des Oberrheins.
348 Nachrichten und Notizen
treten, was für seine weitere wissenschaftliche Entfaltung bestimmend war.
Dort lóste er auch eine von der Juristenfakultüt gestellte Preisaufgabe und
erwarb 1861 den Doktortitel. Nach kurzer Referendarzeit in Berlin und
Stettin wurde er in Bonn 1863 Privatdozent für deutsches Recht, 1866 aord.,
1870 ord. Professor. Dann kamen die Wanderjahre. Wir finden ihn von
1873 an in Würzburg, seit 1882 in Straßburg, seit 1885 in Göttingen. Im
Jahre 1888 berief ihn die Juristenfakultät Heidelberg als Nachfolger Otto
Gierkes. Die liebliche Neckarstadt wurde ihm zur zweiten Heimat. Dort
war er eine in den weitesten Kreisen wohlbekannte, seines abgek ärten, stets
heiteren Wesens wegen gerne gesehene und hceohgesc: ätzte Persönlichkeit.
Im Jahre 1891/92 war er Prorektor der Alma mater. An ihr entfaltete er,
ein warmer Freund der Studenten, in stiller emsiger Arbeit eine erfolgreiche
Lehrtätigkeit. Auch den r: chts- und geschichtswissenschaftlichen Bestrebungen
gelehrter Vereinigungen widmete er seine Fürsorge und Mitarbeit, bis ihn, den
noch in vorgerückten Jahren jugendfrohen und s'ets Schaffensfreudigen, der
Tod am 3. Januar 1917 den Seinen und der Wissenschaft entriD.
Wer B. und Sch. nühertreten durfte, war von der Macht ihrer Persönlich-
keit gefesselt. So verschieden ihre äußere Erscheinung war, so viel Gemein-
sames zeigte ihr reiches Innenleben. Sie waren echte Deutsche von trefflichem
Charakter und edler, vornehmer Denkungsart, mannhaft und überzeugungs- '
treu, voll Begeisterung und selbstlosem Empfinden für die Größe und Macht-
stellung des deutschen Volkes und die Wiedergeburt seines Rechtes. Als
Forscher von nicht ermüdender Arbeitskraft, größter Gewissenhaftigkeit und
unbegrenzter Wahrheitsliebe wußten sie in seltener Vereinigung juristischer
und historisch-diplomatischer Begabung und Schulung mit kritischem Blick
die Quellen zu sichten, ihnen eine Fülle von Rechtsgedanken zu erlauschen und
zu klarer und leichtfaßlicher Darstellung zu bringen.
Für die von der Wissenschaft nach der ersten schöpferischen Leistung
K. F. Eichhorns und seiner Nachfolger bald als notwendig erkannte Er-
weiterung und Vertiefung der deutschen Rechtsgeschichte zog B. nicht nur
die Schwesterrechte, sondern als Erster auch die Tuchterrechte heran. Der
tiefgründige Erfurscher der deutschen Quellen wurde rasch zum besten Kenner
des altfranzösischen und normannischen, des angelsächsischen und englischen.
wie auch des alten italienischen und niederländischen Rechtes. Seinem Scharf-
blick verdanken wir die Erkenntnis verschiedener Brechungen germanischer
und spätrömischer Rechtsgedanken im frühen Mittelalter und er wurde geradezu
der Entdecker des rómischen Vulgürrechtes. Selbstredend verwertete er für
seine Forschungen namentlich auch die Urkunden und Formelsammlungen.
Aber seine prozeßgeschichtlichen Studien führten ihn von der gerichtlichen
Stellvertreturg zu eingehender Prüfung des We e:s der älteren Privat-
urkunde, deren Entfaltung aus römischer und germanischer Wurzel ihm
bald feststand. Dankt ihm die Rechtsgeschichte in dieser Hinsicht vor allem
auch die Erklärung des älteren Urkundenvertrags und die Aufhellung des
Werdegangs der Wertpapiere, so wurde der bewährte Schüler Sickels selbst
ein führender Meister der Diplomatik, neben Julius Ficker geradezu ein
Begründer der Lehre von der Privaturkunde. Diese Arbeiten B.s sind daher
auch für die, Schulung des Historikers unentbehrlich. Ihren hohen Wert ändert
Nachrichten und Notizen 349
in nichts die Tatsache, daB das eine oder andere der einschlägigen Ergebnisse
erneuter, auf erweiterter Quellengrundlage fußender Forschung nicht voll
standzuhalten vermag.
Das Gewaltige und Umfassende des von B. begonnenen Neubaus der deut-
schen Rechtsgeschichte und seine die Quellen auf breitester Grundlage rest-
los verwertende Methode erklären uns, daB der größte Teil seiner Lebens- .
arbeit in Einzelforschung und Zusammenfassung der germanischen und
fränkischen Zeit gewidmet war. Doch konnte er sein monumentales Hand-
buch nicht einmal für diese Epoche abschließen. Die Geschichte des Privat-
rechts, als dritter Band des Werkes gedacht, blieb ungeschrieben. Für sie
liegen aber wertvolle Sonderstudien zum Familien- und Erbrecht vor. Die
Einführung des BGB., der Entschluß, die längst vergriffenen zwei ersten
Bände neu zu bearbeiten, und das Bedürfnis, so manche seiner Lehrmeinungen
gegen Angriffe von dritter Seite zu verteidigen und noch fester zu gründen,
hinderten den Fortgang des Riesenwerkes. So erschien nur mehr der erste
Band in wesentlich erweiterter Gestalt (1906), für den zweiten liegen Vorarbeiten
im Nachlassc.
Doch gab uns auch B. eine meisterhafte Gesamtdarstellung des ganzen
‚Stoffes in dem bekannten, vielbenützten GrundriB, den er als kühnen Wurf
erstmals 1870 verfaßte und für alle weiteren Auflagen der Holtzendorff-
schen Enzyklopädie der Rechtswissenschaft neu gestaltete. Aus diesem Abriß
gingen dann 1901 durch Erweiterung des Textes und Beigabe reicher Lite-
raturvermerke die „Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte“ hervor,
die bis 1913 sechs Auflagen erlebten. Durch ihren reichen Inhalt, die abgeklärte
und knappe, durch und durch quellenmäßig gesicherte Darstellung und die
allen Arbeiten des Meisters in so vollendetem Maße eigene künstlerisch schöne
-Sprache bilden sie wohl die beste kürzere Einführung in dieses Wissensgebiet.
Andere Wege gingen Sch.s wissenschaftliche Arbeiten. Schon J. Grimm
lenkte Beine Aufmerksamkeit auf den hohen Wert der Weistümer als Erkennt-
nisquelle des Rechts. Zunüchst Mitarbeiter am 4. Bande dieser Sammlung,
veröffentlichte er nach des Meisters frühem Tode in den Jahren 1866 und 1869
selbständig zwei weitere Bände und fügte dem ganzen Werke als Frucht mehr-
jähriger entsagungsvoller Kleinarbeit ein ausführliches Namen- und Sachregister
an (1878), das allein erst dem reichhaltigen Stoff sachkundige Verwertung
sichert. In späteren Jahren betätigte er sich als ordentliches Mitglied der
badischen historischen Kommission an der Herausgabe oberrheinischer Stadt-
rechte. Nicht minder hat er die Bedeutung mittelalterlicher Dichterwerke
für die Erkenntnis des Rechtslebens ihrer Zeit mehrfach erwiesen.
Mit besonderer Liebe aber wandte sich Sch. der Erforschung des ehelichen
Güterrechts zu. Schon seine Preisarbeit, die als Erstlingsschrift 1861 unter
dem Titel „de dote secundum leges gentium germanicarum antiquissimas‘
erschien, behandelt eine einschlägige Frage. Ihr folgte in den Jahren 1863—74
sein zweibündiges Werk: „Geschichte des ehelichen Güterrechts in Deutsoh-
land“, das diese Probleme auf Grund eines reichen, aus allen deutschen Gauen
gehobenen Materials für die Zeit der Volksrechte und das Mittelalter eingehend
erörtert und so in eine der verworrensten und schwierigsten Materien des
älteren deutschen Privatrechts Licht und ordnende Klarheit bringt. Aber auch
4.
350 Nachrichten und Notizen
x à
die spütere und jüngste Gestaltung dieser Fragen fand in Sch., der gleich
B. auch ein scharfsinniger moderner Jurist war, wiederholt einen trefflichen
Bearbeiter.
Nebenher gehen Einzeluntersuchungen für die fränkische Zeit, namentlich
über den Stamm der Franken, dessen Herkunft und Recht, aber auch für
die späteren Epochen, so für den Sachsenspiegel und die sächsische Gerichts-
verfassung, den Prozeß des Mittelalters, die Entwicklung der Landeshoheit
über die Trave, das Weichbild und die Rolande, die deutsche Kaisersage usw.
Im Verein mit H.Loersch und A. Reifferscheid veröffentlichte er
für den Gebrauch bei Vorlesungen und Übungen erstmals 1874 jene hand-
liche Sammlung von „Urkunden zur Geschichte des deutschen Privatrechts“,
die in ihren zahlreichen aus den verschiedensten deutschen Landen dem Rechts-
leben unmittelbar entnommenen Beispielen das ganze System des älteren
Privatrechts veranschaulichen, aber auch die so verbängnisvoll gewordene
Rechtszersplitterung offenbaren. Sie erschienen 1881 in zweiter und 1912
— nunmehr unter tätigster und selbständiger Mitarbeit seines Schülers
L. Perels — in dritter, neugestalteter Auflage.
Auch Sch. schritt im Verlaufe seiner an Erfahrungen reichen lehr- und
Forschungstütigkeit zur Ausarbeitung eines großen Lehrbuches. Erstmals
1887—1889 erschienen, überragte es alle Vorgänger an Vollständigkeit und
Fülle des Gebotenen, an erstaunlicher Beherrschung der Quellen und über-
reichen Literatur, an anschaulicher, ahgerundeter Zusammenfassung des
Entwicklungsganges von der Urzeit bis in die letzten Jahre, wobei auch die
neuzeitliche Gestaltung ausführliche Berücksichtigung findet. Vier weitere
Auflagen, jede ein Meisterwerk an Stoffreichtum und Darstellungskunst,
zeigen, wie sorgfältig Sch. arbeitete, wie leicht er die Forschungsergebnisse
anderer zu verwerten verstand, wie mächtig er selbst unsere Wissenschaft
gefördert hat. In der Tat ist Sch.s Deutsche Rechtsgeschichte, an deren
sechster Auflage der Meister bis an sein Lebensende besserte, eine wahre Fund-
grube namentlich auch für den Geschichtsforscher, der in diese oder jene
rechtsgeschichtliche Frage tiefer eindringen und rasch die einschlägige Literatur
finden will. Einen kurzen Auszug aus dem großen Buche verfaßte Sch. in
den Jahren 1912 und 1913 für die Sammlung Goeschen. —
Schon von den Göttinger Tagen her waren B. und Sch. einander in aufrich-
tiger Freundschaft zugetan. „Dank der Größe der Auffassung ihres Berufes,
die beiden eigen war, und vermöge der Verschiedenheit, in der sie ihrem Ziele
zustrebten und ihre Aufgabe verstanden“, sind sie es zeitlebens geblieben.“
Anlaß zu regem Meinungsaustausch und gemeinsamer Arbeit bot ihnen nament-
lich auch die Herausgabe der Zeitschrift für Rechtsgeschichte und in den
späteren Jahren die Vorbereitung des großen Wörterbuches der deutschen
Rechtsprache. Schon 1893 hatte B. überzeugend auf die Notwendigkeit
eines solchen Werkes hingewiesen, und seinem Einflusse war es zu danken,
daß die Berliner Akademie die hierfür erforderlichen Mittel beschaffte. Er
wurde Vorsitzender der Wörterbuchkommission, die fast jährlich in Heidel-
berg tagte. Sch. aber übernahm, wie kein zweiter hierfür trefflich geschult,
1 U. Stutz in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte GA. XXXVI. S. XXXV.
Nachrichten und Notizen 351
frohen Mutes die wissenschaftliche Leitung des Unternehmens. Dank seiner
umsichtigen und verständnisvollen Mithilfe konnten die Vorarbeiten rasch
fortschreiten. Es war beiden Gelehrten noch gegönnt, das erste Heft
vollendet zu sehen. Vorher schon, nämlich im Jahre 1908, hatten Freunde
und Mitarbeiter am Wörterbuch ihrem verehrten Leiter zum 70. Geburts-
tage als Ausschnitt aus dem schon gesammelten Material eine Festschrift
gewidmet.
Nun sind die großen Meister, denen die Mitwelt so oft in Verehrung und
Liebe huldigte, denen Fürsten, gelehrte Vereinigungen und hohe Schulen
wohlverdiente Auszeichnungen zuerkannten, zu den Toten eingegangen.
Ein reiches und kostbares Erbe aber besitzt die Nachwelt an ihren Werken.
Unvergessen bleibt ihr großer Name und ihr segensreiches Wirken, so lange
lebendiger Sinn für die großen Fragen der germanischen Vergangenheit, für
das herrlich und kraftvoll erblühte Recht unseres Volkes die Menschheit
erheben und begeistern wird.
Innsbruck. A. v. Wretschko.
Adolf Bachmann 1.
In die ohnehin schwache Zunft deutschböhmischer Geschichtschreiber
hat dieser nach kurzer Krankheit am 31. Oktober 1914 unerwartet eingetretene
Todesfall eine empfindliche Lücke gerissen.
B., am 27. Januar 1849 in Kulsam im Egerer Bezirk geboren, war ein ruhiger
Lebenslauf nach selbstgewähltem Plan beschieden. Er besuchte, um sich für
das Lehrfach der Geschichte auszubilden, die Universitäten Prag, Göttingen,
Berlin, promovierte 1871, war zuerst Gymnasiallehrer, habilitierte sich 1875
in Prag, wurde 1885 ordentlicher Professor, war mehrmals Dekan, 1902 Rektor,
hatte Titel und Charakter eines Hofrates.
Seit 1901 widmete er sich auch dem politischen Leben, war Landtags- und
Reichsratsabgeordneter, beteiligte sich besonders eifrig an den deutsch-techechi-
schen Ausgleichsverhandlungen und nahm in den letzten Jahren seines Lebens
die Stelle eines Obmannes der deutschfortschrittlichen Partei in Böhmen ein.
Wir können hier nur seine Tätigkeit als Geschichtsforscher, die ihn auch
mehrfach zu dieser Zeitschrift in Beziehung brachte, ins Auge fassen.!
Das Arbeitsgebiet B.s war anfangs böhmische und Reichsgeschichte in
der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und erweiterte sich allmählich zu
böhmischer Geschichte des Mittelalters überhaupt. Diese Grenzen hat er in
seiner fast vier Jahrzehnte umfassenden publizistischen Tätigkeit — von
politischen Broschüren abgesehen — sowohl zeitlich als sachlich selten über-
schritten: einmal in einer Abhandlung über die „Pragmatische Sanktion“
in der Jurist. Vierteljahrschrift, Bd. 10, und dann in dem bis in die neueste
Zeit reichenden „Lehrbuch der österreichischen Reichsgeschichte“, das 1895
in erster und 1904 in zweiter Auflage erschienen ist und anerkanntermaßen
seinen Zweck vollkommen erfüllt.
Seine erste größere, im Archiv f. österreich. Geschichte 1876 (Bd. 54) er-
schienene Arbeit, betitelt „Ein Jahr böhmischer Geschichte (1457—58).
! An dem verspäteten Erscheinen dieser Zeilen trägt weder der Ver-
fasser noch die Schriftleitung die Schuld.
Y
359 i Nachrichten und Notizon
Georg von Podiebrads Wahl, Krönung und Anerkennung“ bildet gleichsam
das erste Glied einer ganzen Reihe von Veróffentlichungen, die fast ein Jahr-
zehnt sich fortsetzen und dann mit der groDangelegten zweibündigen ,,Deut-
schen Reichsgeschichte im Zeitalter Friedrichs IIL und Max' I. Mit beson-
derer Berücksichtigung der österreichischen Staatengeschichte“ (Leipzig
1884, 1894) zu einem gewissen Abschluß gebracht wurden. Die vorzügliche,
auf gründlichen archivalischen Studien beruhende Darstellung gewinnt noch
dadurch an Wert, daB B. das gesamte von ihm gesammelte archivalische
Material in den Fontes rerum Austriacarum, Abteil. II, Bd. 42, 44,46 (1879,
85, 92) veröffentlicht hat. Wie er selber dieses Werk nur als „Fortsetzung
der früheren Arbeiten in mehrfacher Hinsicht betrachtet wissen wollte, so
durfte man aus anderen Bemerkungen schließen, daß er auch mit der Ver-
öffentlichung der ,,Reichsgeschichte'* seinen Stoff noch lange nicht erschöpft
habe. Er hat ausdrücklich die Bearbeitung der „Entwicklungsgeschichte
der Maximilianischen Epoche“ in Aussicht gestellt, von der aber nur einige
Aufsätze, einer in dieser Zeitschrift Jg. IV (1901), erschienen sind, und seine
mehrfachen Beiträge zur Geschichte König Georgs noch in den 90er Jahren
ließen erwarten, daß er dieser wichtigen geschichtlichen Persönlichkeit eine
selbständige Darstellung widmen werde.
Eben in dieser Zeit ward ihm aber der ehrende Auftrag zuteil, die Geschichte
Böhmens in der Heeren-Ukertschen Sammlung zu bearbeiten, eine Aufgabe,
die begreiflicherweise ihn fortan ganz in Anspruch nahm, um so mehr, als er
bis dahin mit Ausnahme zweier Aufsätze über die „Einwanderung der Bayern“
in den Sitzungsberichten der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien,
Bd. 91 (1878) und über „Die Völker an der Donau nach Attilas Tod. Ein
Beitrag zur Geschichte der Völkerwanderung‘, im Archiv f. österreich. Ge-
schichte, Bd. 61 (1880) keinen Abschnitt der böhmischen Geschichte außer
dem angeführten selbständig bearbeitet hatte. Jetzt allerdings vertiefte er
sich eifrigst in die böhmischen Quellen des früheren böhmischen Mittelalters.
Er schrieb 1897—1909 in rascher Folge über Cosmas, dessen Fortsetzer, die
Hradisch-Oppatowitzer Annalen, Abt Gerlachs Chronik, Dalimil, König-
saaler Chronik, das Chronicon Procopii und andere Quellen der Hussitenzeit;
— an sich zuviel, wenn man die mannigfachen und oft recht schwierigen Pro-
bleme berücksichtigt, die diese Themen dem Forscher stellen, aber auch aus
dem Grunde, weil B. daneben zwei dicke Bände der böhmischen Geschiohte
— anderer Veröffentlichungen nicht zu gedenken — 1899 und 1905 herausgab.
Das hatte zur Folge, daß seine quellenkritischen Studien heftig angegriffen
. wurden und seine Geschichte Böhmens, insbesondere der erste bis 1306 rei-
chende Band, night in dem Maße befriedigte, als es bei diesem wichtigen
Werke wünschenswert gewesen wäre. Wir verweisen nur auf die Anzeigen in
dieser Zeitschrift Jg. V (1909).
Seine Fähigkeiten, Geschichte zu erforschen und darzustellen, hatte er
längst vorher erwiesen und sein seltener Fleiß und seine Arbeitefreudigkeit
mußten auch anläßlich seiner letzten Arbeiten anerkannt werden. Sein Tod
ist eine wirkliche Einbuße an Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit der deutsch-
böhmischen Geschichtsgilde.
Brünn. Prof. Dr. B. Bretholz-
- sand
v ABRT |
^." HISTORISCHE.
" VIERTELJAHRSCHRIFT
-,
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. GERHARD SEELIGER
"©. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
— — —
XVIII. JAHRGANG 1916/18
— — —
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
ê — — — —
DER GANZEN FOLGE SECHSUNDZWANZIGSTER JAHRGANG
4. HEFT
' AUSGEGEBEN AM 14. DEZEMBER 1918
LEIPZIG
VERLAG UND DRUCK VON B. G. TEUBNER
1918
) Eu. t pigizca y Coogle
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG.
DRUCK UND VERLAG VON B. d. TEUBNER IN LEIPZIG, POSTSTR. 8.
— «5 09-4 »-— — —
Der Preis für den Jahrgang von 4 Heften im Umfange von ca. 48 Bogen
betrügt 20 Mark. |
Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite-
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem persón-
lichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.
Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von Herrn
Prof. Seeliger geführt, dem als Sekretär Herr Dr. B. Hilliger, Bibliothekar
an der Universitätsbibliothek in Leipzig, zur Seite steht.
Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Gohlis, Kirchweg 2)
zu richten. Aufsätze und Kritiken werden mit 40 Mk. für den Bogen honoriert.
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Verlagsbuch-
handlung erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer
Berichterstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen
usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim
Erscheinen der Verlagsbuchhandlung oder der Redaktion zugehen zu lassen.
INHALT DES 4. HEFTES
Aufsätze: Seite
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle (St. Wandrille).
Zugleich ein Beitrag zur Entstehung der sog. ,Formularsammlung von
St. Denis". Von Privatdozent Dr. Max Buchner in München
Kleine Mitteilungen:
Kaiser Joseph II. von Österreich und Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen
1780 in Mitau. Von Prof. Dr. Otto Clemen . . ... 2.2.2.2 22200. 386
Kritiken:
K. Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. (Von Univ.-Prof. Dr.
Heinrich Ritter von Srbik in Gran. . . .............. 395
H. O. Meisner, Die Lehre vom monarchischen Prinzip im Zeitalter der He-
in un) %% EEE wu BEE EEE RE 400
E. Vogt, Die hessische Politik in der Zeit der Reichsgründung (1868— 1871).
(Von Univ.-Prof. Dr. Karl Wild in Heidelberg 401
Nachrichten und Notisgee n . 405
Darunter einzelne besprochene Schriften: E. G. Sihler, C. Julius Caesar. oan)
8. 405. — H. Seger, Urgeschichte Mitteleuropas. S. 406. — Lothringen un
seine Hauptstadt. Hrsg. von A. Ruppel. (v. Kauffungen.) S. 406. — W. Franke,
Romuald von Calmaldoli und seine Reformtätigkeit zur Zeit Ottos III.
(H.Kromayer) S. 407. — K. Wichmann, Die Metzer Bannrollen des 18. Jahr-
hunderts. Bd. IV. (Keussen.) S. 408. — E. Koch, Das Lehenbuch des Abtes
Georgius Thun zu Saalfeld 1497—1526. (Devrient.) S. 409. — G. Pasolini,
Adriano VI. (W. Friedensburg.) 8.411. — P. Lehmann, Johannes Sichardus
und die von ihm benutzten Bibliotheken und Handschriften. (Levison.) S. 411. —
Die Memoiren des Ascher Levy aus Reichshofen im Elsaß 1698— 1680.
g von M. Ginsburger. (O. Weber) S. 412. — Acta Nicolaitana
et Thomana. Aufzeichnungen von Jakob Thomasius während seines
Rektorates an der Nikolai- und Thomasschulo zu Leipzig (1670—1684). Hrsg.
von R. Sachae. (G. Müller) S. 413. — Nils Wimarson, Sveriges Krig i
Tyskland 1675—1679. Bd. III. (R. Hirsch.) 8.414 M. Stübel, Christian
IFortaeotrnne anf I mechlannsite 31
953
Zum Briefwechsel Einhards
und des hl. Ansegis von Fontanelle (St. Wandrille).
Zugleich ein Beitrag zur Entstehung der sog. ,,Formular-
sammlung von St. Denis“.
Von
Max Buchner.
Das Schreiben, das uns im folgenden beschäftigen soll, ist uns
durch die sog. Formularsammlung von St.Denis! im Codex
Parisiensis latinus 2777 überliefert. Der franzósische Gelehrte
Andreas Duchesne hat es im zweiten Band seiner ‚Historiae Fran-
«orum Scriptores“? zum erstenmal durch den Druck veröffentlicht.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde dann der erwáhnte Brief wieder-
holt herausgegeben: A. Teulet zog ihn bei seiner Edition der Werke
Einhards heran; im 2. Band derselben? druckte Teulet jenes Schrift-
stück ab. Neuerdings wurde es dann von Eugéne de Roziére in seinem
„Recueil général des formules usitées dans l'empire des Francs du
V° au X? siècle“ publiziert. Endlich hat es auch Aufnahme gefunden
in unsere Monumenta Germaniae: in den „Formulae“ hat Karl
Zeumer neben einer Reihe anderer Schriftstücke der ,,Collectio sancti
Dionysii“ auch den uns hier interessierenden Brief herausgegeben.“
Da im folgenden für uns mehr als eine Stelle des Textes von Wich-
tigkeit ist, glaube ich der Einfachheit halber den ganzen Wortlaut
des Schriftstückes auf Grund der Zeumerschen Edition wiedergeben
zu sollen. Er lautet:
Carus carissimo, dilectus diesun; filius in Christo patri ill., ill. humilis
ill. abbati in Domino sempiternam salutem. Duo enim simul nostro versantur
in animo, admiratio videlicet et tristitia: Quare? Quia, postquam a vestra
dilectione corpore, non mente, separati sumus, neque per missum neque per
mellifluos apices vestros de desiderabili prospiritate vestra, quam, Deo teste,
semper audire et videre desideramus, certi effici meruimus. Notum igitur
sit sapientiae vestrae, quoniam 5. Kal. Augustas saumas nostras partibus
palacii dirigere dispositum habemus et postea propter opus eclesie tres dies
1 Zuletzt herausgeg. von K. Zeumer in den M. G., Formulae Merowingici
et Karolini aevi (1886), 493ff. 2 Paris 1636, 665.
3 Einhardi omnia quae extant opera ed. A. Teulet, II (Paris 1843), 150ff.
* II. partie (Paris 1859), 1033f. ala Nr. DCCLXV.
* A. a. O. 504 als cap. 17.
Histor. Vierteljalırschrift. 1916.4 23
354 Max Buchner
Stare, easque festinanter deinde, Domino auxiliante, sequi volumus, ea vide-
licet ratione, ut 18. Kal. Septembr. ad Magantiam esse possimus. Nam ai
vobis placuerit, sicut dispositum habetis, ut per nos veniatis, tunc secundum
voluntatem vestram iter nostrum disponere habemus. Nulla enim causa est,
exceptis his que per nullum ingenium inmutare possumus, que voluntatem
vestram, in quantum Christo auspice valemus, de his dimittere faciat. Fuimus
namque ad locellum vestrum, in loco qui dicitur ill., ipsum man[sum con idera-
vimus ibique nostrum repustum ex nostro adducere precepimus et una cum
nostris vestrisque [fideli]bus in amore vestro illic letati sumus. Inde navigio
pisces capiendo ad villam ... pervenimus. Tassilo vero, ut speramus, fidelis
vester, de his, que ab eo quesivimus, [prude]nter nobis in omnibus responsum
dedit, et putamus, si eum probaveritis et secundum [scien]tiam vel doctrinam
vestram aliquod servicium ei iniunxeritis, quod vobis exinde placere [curab]it.
Precamur denique, ut illo preposito vestro precipiatis, ut de illo manso, [quod]
vestra caritas nobis beneficiavit, bonum certamen secundum promissionem
vestram [face]re studeat, qualiter nobis vobisque exinde mercis adcrescat,
De plumbo [autem] et materiamine similitcr demandate, qualiter navigio
juxta voluntatem [vestram de] Sancto! illo usque ad locum, ubi Signa con-
fluit in mare, nos ita adducere [possimus], quatenus dominum meum sanctum
illum, amatorem vestrum, una cum omnibus sanctis, quorum reliquias in mo-
nasterio habemus, intercessores exinde habeatis. Deus omnipotens evis tem-
poribus in presenti scculo vos sanum et incolomem custodiat et in futuro cum
sanctis angelis letabundum efficiat. Amen.
Wer ist der Schreiber dieser Zeilen? Wer ist der „Abt“, an den
sie sich wenden? Wann sind sie geschrieben? — Die Beantwortung
dieser Fragen scheint zunächst nicht so sehr aus inneren als vielmehr
aus äußeren Gründen unser Interesse wachzurufen ; schon ein äußeres
Moment läßt uns nämlich den Wunsch hegen, hinsichtlich des Ver-
fassers, des Adressaten und namentlich hinsichtlich der Abfassungs-
zeit des fraglichen Schriftstückes Bestimmteres zu erfahren und fest-
zustellen; denn wenn uns solches gelingt, vermag der Brief uns auch
einen Anhaltspunkt zu bieten zur Datierung der Sammlung, in
welcher er uns überkommen ist: der „Formularsammlung von
St. Denis“. Nur wenn wir eine möglichst große Zahl der Schrift-
stücke, aus denen sich diese Sammlung zusammensetzt, tunlichst
bestimmt datieren können, werden wir die bisher kontroverse Frage
nach der genaueren? Entstehungszeit dieser Sammlung? einer Lösung
1 So Zeumer; Rozière a. a. O. liest „loco“; der Kodex hat nach Zeumet:
a. a. O. 503 Note 1: „co“.
2 Darüber, daB die Sammlung im Laufe des 9. Jahrhunderts abgeschlossen
ist, ist man sich ja einig.
3 Vgl. zur Entstehungszeit vorläufig Nouveau traité de diplomatique III
(Paris 1757), 343ff., wo die in Frage kommenden Blätter des cod. Par. lat.
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanele 355
>
entgegenzuführen imstande sein. Das aber wäre — von allem andern
abgesehen — schon allein darum im Interesse der geschichtlichen
Forschung äußerst wünschenswert, weil diese Sammlung auch die
älteste Überlieferung des „Constitutum Constantini“ und damit
einer der berühmtesten mittelalterlichen Fälschungen enthält und
weil somit die Entstehungszeit der sog. Formularsammlung von
St. Denis zugleich einen terminus ante quem für das Datum jener
Fiktion oder doch für die Formulierung des uns überkommenen Wort-
lauts derselben bietet.
2711 als noch vor 840 geschrieben erklärt werden; G. H. Pertz im Archiv der
Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde VII (1839), 43; F. Maa Ben,
Bibliotheca latina juris canonici manuscripta, in den [Wiener] Sitzungsberichten
der philos.-hist. Kl. Bd. LIV, Jahrgang 1867, S. 220; H. Grauert, Die konstan-
tinische Schenkung, im Historischen Jahrbuch III (1882), 13f. ist geneigt,
eine spätere Abfassungszeit anzunehmen, während K. Zeumer a. a. O. 4931.
(vgl. auch K. Zeumer, Der älteste Text des Constitutum Constantini, in
der Festgabe für R. v. Gneist, Berlin 1888, S. 41) vermutet, die Sammlung
sei schon unter Abt Fardulf von St. Denis (t 806), also bereits am Beginn des
9. Jahrhunderts abgeschlossen worden. — Seit etwa fünf Jahren habe ich mich
mit der Untersuchung der einzelnen Schriftstücke, welche diese Sammlung
umfaßt, beschäftigt, um auf diese Weise die Entstehungszeit der ganzen For-
mularsammlung ermitteln zu können. Es ergab sich mir hierbei nunmehr
mit voller Bestimmtheit, daB die Sammlung durch den Erzkaplan Ludwigs
des Frommen, Abt Hilduin von St. Denis, und durch den gleichzeitig mit ihm
als Hofbeamter fungierenden obersten Kanzler, Fridugis von St. Martin in
Tours, zwischen 819 und 830 angelegt worden ist. Die ausgedehnten und
weitverzweigten Forschu:.gen, auf Grund deren ich zu dieser Erkenntnis kam,
sowie meine hiermit in Zusammenhang stehende Arbeit über umfangreiche
Fälschungen, die in der Zeit Hilduins in St. Denis hergestellt wurden, hoffe
ich in nicht allzu ferner Zukunft ausarbeiten und veröffentlichen zu können.
Vorläufig verweise ich auf meine Einzelstudien über die Kapitel 18, 23 und 24
der genannten Sammlung, die unter den Titeln: „Ein Brief des Ermoldus
Nigellus an Pippin I. von Aquitanien“ (im Histor. Jahrb. X X XV, 1914, S. 1ff.)
und „Zur Biographie des hl. Aldrich“ (in den Studien und Mitteilungen zur
Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige XXXV = N. F. IV,
1914, S. 201ff.) erschienen sind. Auf die Kritik dieser beiden Studien durch
Levison im N. A. XL, 465ff., habe ich im Histor. Jahrb. X X XVII, 1916, 3. 221 ff.
und in den eben genannten „Studien“ XXXVII bez. N. F. VI, 1916, S. 392ff.
geantwortet. Sollten seitens Levisons noch neue Gesichtspunkte in dieser
Kontroverse vorgebracht werden, so werde ich im Zusammenhang mit meiner
erwähnten abschließenden Untersuchung über unsere Formularsammlung,
nicht aber vorher, nochmals auf dies» Frage zurückkommen. — [Nachtrag:
Vgl. neuect«ns auch Levis on, Noch einmal Ermoldus Nigellus und das For-
mulırbuch von Saint-Denis, im Histor. Jabrb. XXXVII (1916) 683ff.
N 28*
356 Max Buchner /
Der erste Herausgeber des fraglichen Schriftstückes, Duchesne, hat
sich über dessen Verfasser und Abfassungszeit mit keinem Worte
ausgelassen. Anders Teulet!: er wirft die Frage auf, ob jener
Brief nicht Einhard zugetei!t werden kónne. Die Gründe,
die für und gegen diese Hypothese sprechen würden, hat Teulet
gewissenhaft aufzuzählen gesucht: dafür, daß der Brief jedenfalls
in der Zeit Einhards abgefaßt ist, zeugen nach Teulet das Alter der
Handschrift, die ihn uns überliefert hat, der Stil, in welchem die Zeilen
abgefaßt sind, und ebenso die Formeln, welche der Text enthält.
Zudem zieht Teulet einen andern Brief, der sicher von Einhard her-
rührt, heran? und macht auf Anklänge unseres Schreibens an diese
Zeilen aufmerksam. In beiden Schriftstücken kommt nämlich der
Absender auf einen von ihm unternommenen Kirchenbau und auf
eine hierfür nötige Bleilieferung zu sprechen.? Da sich diese Stelle
in dem Briefe Einhards auf den Bau der Marzellin- und Petrusbasilika‘
im heutigen Seligenstadt (Obermühlheim) am Main bezieht, mit
welchem Einhard in den Jahren 833/4 beschäftigt war?, so zeigte sich
1 a. a. O. 150, A. 1.
2 Es ist Brief Nr. 46 in der Ausgabe Teulets; in der Edition der Briefe Ein-
hards von K. Hampe in den M. G. Epistolae V (— Epistolae Karolini aevi III)
ist es Brief Nr. 36 auf S. 127f., vermutlich im Herbst 834 geschrieben.
3 Brief Einhards: „.. . . quando . .. de tecto basilice beatorum Christi
martyrum Marcellini et Petri, quam ego nune....construere molior,
locuti sumus, et constitit inter nos de plumbo emendo... Sed quamvis opus
basilicae nondum ad hoc perductum sit, ut tegendi necessitas me te admonere
conpellat, tamen. .. semper videtur esse festinandum . .. Proinde precor ....
ut me de eodem plumbo emendo per litteras tuas digneris facere certiorem . . .*'
Vgl. in unserem Brief die Stellen: „Notum...sit..., quoniam... disposi-
tum habemus...propter opus eclesie tres dies stare... De plumbo...
et materiamine...demandate, qualiter navigio juxta voluntatem [vestram
de] Sancto illo usque ad locum, ubi Signa confluit in mare, nos ita adducere
[possimus], quatenus dominum meum sanctum illum, amatorem vestrum,
una cum omnibus sanctis, quorum reliquias in monasterio habemus, inter-
cessores exínde habeatis.''
* Es ist im wesentlichen die spätere Abtei- und nunmehrige Pfarrkirche
daselbst; vgl. E. Braden, Die Pfarrkirche zu Seligenstadt, im Archiv für hes-
sische Geschichte und Altertumskunde XIII (1874), 100ff.; Friedrich Schnei-
der, Über die Gründung Einharts zu Seligenstadt, in den Annalen des
Vereins für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung XII (1873),
294; K. Hampe, Zur Lebensgeschichte Einhards, im N. A. XXI (1896),
613; besonders Gg. Schäfer in den Kunstdenkmälern im Großherzogtum
Hessen (A. Provinz Starkenburg, Kreis Offenbach, Darmstadt 1885), 1'71ff.
6 Vgl. E. Bacha, Étude biographique sur Eginhard (Dissertations aca-
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanele 357
Teulet geneigt, die betreffende Stelle in unserem Briefe gleichfalls mit
diesem Kirchenbau in Zusammenhang zu bringen. Aber ein solcher
Versuch stößt, wie Teulet selbst offen bekannt hat, auf mehr als
eine Schwierigkeit: die Kirche, um welche es sich in dem Schreiben
des Unbekannten handelt, ist offenbar nur einem Patron geweiht,
nicht zwei Heiligen, wie die von Einhard errichtete Marzellin- und
Petruskirche in Seligenstadt; spricht ja doch der Verfasser unseres
Briefes von dem ,,dominus meus sanctus ille‘‘, zu dessen Ehren der
Kirchenbau aufgeführt wird, nicht von „domini mei sancti illi“,
wie es Einhard tun würde, wenn es sich um die Patrone seiner zu Be-
ginn der dreiDiger Jahre in Seligenstadt erbauten Kirche handeln
würde. Freilich bemerke ich, daß dieser Umstand allein noch nicht
genügen würde, um die Autorschaft Einhards an dem fraglichen Briefe
auszuschließen. Denn es wäre ja auch der von Teulet außer acht
gelassene Fall denkbar, daß sich der in dem Schreiben des Unbe-
kannten erwähnte Kirchenbau zwar nicht mit der Errichtung der
Marzellin- und Petrusbasilika in Seligenstadt, wohl aber mit einem
der anderen Kirchenbauten deckt, die Einhard im östlichen Franken
aufgeführt hat: durch Einhard selbst! wissen wir nämlich, daß er in
dem ihm von Kaiser Ludwig dem Frommen geschenkten Michel-
stadt im Odenwald eine Basilika hatte aufführen lassen?; wir wissen
ferner, daß Einhard in Obermühlheim (Seligenstadt) bereits vor der
démiques publices par G. Kurth, Liege 1888), 58; Hampe a. a. O. 615; F.
Kurze, Einhard (Wissensch. Beil. zum Jahresbericht des Königl. Luisen-
gymnasiums zu Berlin, Ostern 1899, Berlin 1899), 71.
1 'Translatió et miracula SS. martyrum Christi Marcellini et Petri I cap. 8,
in den M. G. Ss. XV, 1. Teil, S. 243; vgl. Bacha a. a. O. 47f., 57; Kurze
a. &. O. 40.
1 Es ist die in wesentlichen Resten bis in unsere Tage erhaltene Baailika
in Steinbach bei Michelstadt. Deren Identitát mit Einhards Basilika wird
heute von der Forschung einmütig angenommen; s. darüber G. Schüfer,
Die Einhard-Basilika bei Michelstadt im Odenwald, in der von C. v. Lützow
herausgegebenen Zeitschrift für bildende Kunst IX (1874), 129 ff.; Draudt,
Das Kloster Michelstadt, Steinbach im Odenwald, im Archiv für bessische
Geschichte und Altertumskunde XIII (1874), 385ff.; Friedr. Schneider,
Die Karolingische Basilika zu Steinbach-Michelstadt im Odenwald, in den
Annalen des Vereins für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung
XIII (1874), 99 ff.; R. Adamy, Die Einhard-Basilika zu Steinbach im Oden-
wald (Darmstadt 1885), 7f.; Kurze, Einhard, 40; besonders auch G. Schäfer
in den Kunstdenkmälern im Großherzogtum Hessen (A. Provinz Starkenburg,
Kreis Erbach, Darmstadt 1891), 246ff.
358 Max Buchner
Errichtung der Marzelli;- und Peterskirche daselbst ein anderes
Gotteshaus gebaut hatte. Wollte man an dieses oder auch an die
Einhards-Basilika in Michelstadt (bzw. Steinbach) denken statt an
die Marzellin- und Petersbasilika, so wäre alierdings die Einzahl
„dominus meus sanctus ille“ in unserem Briefe kein Hindernis, ihn
Einhard zuzuteiien und den erwähnten Kirchenbau auf die Her-
stellung eines dieser beiden Gotteshäuser zu beziehen ; denn wohl keines
derselben war gleich der Marzellin- und Peterskirche zwei Patronen,
sondern bloß einem Heiligen geweiht.“
Gleichwohl kann sich der Kirchenbau, von welchem in unserem
Briefe die Rede ist, ebensowenig wie auf die letztgenannte Kirche
auch auf die beiden andern von Einhard aufgeführten Gotteshäuser
beziehen. Mit Recht hat nämlich schon Teulet hervorgehoben, daß,
wenn es sich wirklich um einen Bau Einhards am Main oder — wie
ich in Rücksicht auf die Einhards-Basilika in Steinbach (Michelstadt)
hinzufüge — im Odenwalde handeln würde, es unbegreiflich wäre,
warum der Verfasser des Briefes das Baumaterial zu Schiff in das
Gebiet ,ubi Signa coníluit in mare“ gebracht wissen will.
Denn da unter dem Namen ,,Signa* zweifellos die Seine zu verstehen
ist?, so ist mit „locus, ubi Signa confluit in mare“ cin im Mündungs-
1 Darüber s. Bacha a. a. O. 57f.; Ham pe im N. A. XXI, 613; Kurze a. a. O.
44. Neuerdings wollte Marguerite Bondois, La translation des Saints
Marcellin et Pierre (Bibliothéque de l'école des hautes études, Sciences histo-
riques et philologiques 160. fasc., Paris 1907), 72, A. 1 die Errichtung zweier
Gotteshäuser in Obermühlheim seitens Einhards in Abrede stellen; doch ver-
mag ihre Darlegung die Beweisführung Bachas und namentlich Pumpes nicht
umzustoßen.
2 Die von Einhard in Obermühlheim vor 827 errichtete Kirche ist nach
Hampe im N. A. XXI, 613f. (vgl. Kurze, Einhard, 44) höchstwahrscheinlich
identisch mit der Lorenzkirche in Seligenstadt, die erst im 19. Jahrhundert
niedergerissen wurde. Einhards Basilika in Michelstadt (bzw. in Steinbach)
war später der hl. Maria geweiht; doch wäre zu berücksichtigen, daß Einhard
bei Vollendung des Baues noch unschlüssig darüber war, „in cuius potis-
simum sancti vel martyris nomine atque honore dedicari deberet“ (Translatio I
cap. 1 a. a. O. 240); erst später scheint die Kirche der hl. Jungfrau geweiht
worden zu sein; 8. dazu Fr. Schneider in den Annalen des Vereins für nas-
sauische Altertumskunde und Geschichtsforschung XIII, 123.
3 S. über die Formen, die für „Sequana“ (Seine) vorkommen, J. J. Egli,
Nomina geographica, 2. Aufl., Leipzig 1893, 838; für die erste Hälfte des 7. Jahr-
hunderts ist die Form Sigona (Chronicarum, quae dicuntur Fredegarii scho-
lastici liber IV, cap. 20, ed. B. Krusch, in den M. G.Ss. rer. Merovingicarum
II, 128, s. im Index 551), für die zweite Hälfte des 9. Jahrhunderts die Form
Z
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 359
gobiot der Seine gelegener Ort gemeint. Daß aber das Material für
einen Bau am Main oder im Odenwald zu Schiff bis in die Gegend der
Seinemündung gebracht und hier dann ausgeladen worden sei, wäre
eine geradezu ungeheuerliche Annahme! Teulet schlägt daher eine
Konjektur vor — freilich eine Konjektur, die nicht minder unge-
heuerlich als jene Annahme klingt: er meint, unter „Signa“ sei viel-
leicht unsere deutsche Sieg — ihr Name lautet im mittelalterlichen
Latein nicht ,,Signa' sondern „Siga“ ! — zu verstehen. Nun mündet
aber die Sieg nicht „in mare“, sondern in unsern Rheinstrom! Teulet .
sieht sich daher gezwungen, das „mare“ kurzerhand zu verwandeln
in „Hrenum“. Daß solche Verwandlungen für den Historiker nicht
zulässig sind, versteht sich von selbst. Aber selbst wenn wir sie gelten
ließen, so wäre damit — Teulet ist sich dessen selbst bewußt und
ehrlich genug, es auch zu bemerken — soviel als nichts erreicht. Denn
wenn Einhard für einen Bau am Main oder im Odenwald Baumateria-
lien gebraucht hätte, wozu sollte er diese dann bereits bei der Sieg-
mündung, also bei Bonn, haben ausschiffen lassen ? Zweifellos hätte
er siein diesem Falle weiter rheinaufwärts und dann auch den unteren
Main hinauf bis unmittelbar nach Seligenstadt zu Schiff gebracht
und nicht statt dessen den Landweg, der eine Durchquerung des
Taunus nötig gemacht hätte, gewählt! — Die Hypothese, daß der
Kirchenbau, von dem in unserem Briefe die Rede ist, auf eine der
Bauunternehmungen Einhards zu beziehen und daß dieser daher als
Verfasser des Schriftstückes anzusehen ist, kann somit keinesfalls
als stichhaltig befunden werden. Teulet selbst äußert sich denn auch
hinsichtlich der Autorschaft Einhards ziemlich resigniert?, wenngleich
er nicht davon Abstand genommen hat, die Zeilen jenes Unbekannten
in die Sammlung der Briefe Einhards aufzunehmen, allerdings in die
Gruppe jener Schreiben, deren Authentizität zweifelhaft sei. —
Entschiedener als Teulet spricht de Rozière“ unser Schriftstück
Einhard ab: wohl sei es von einem Zeitgenossen Einhards, wohl
„Signe“ bezeugt; zwischen diesen beiden Formen steht (in der ersten Hälfte
des 9. Jahrhunderts) unsere Form „Signa‘; über den Ausfall des „O“ nach
der betonten Silbe s. H. Suchier, Die französische Sprache und ihre Mund-
arten, im Grundriß der romanischen Philologie, herausgeg. von G. Gröber, I
(Straßburg 1888), 577.
1 H.Österley, Historisch-geographisches Wörterbuch des deutschen
Mittelalters (Gotha 1883), 633.
2 „„ . il est fort douteux que cette lettre soit, d’Eginhard.“
3 „Epistolae dubiae.“ A. a. O. 143 ff. * A. a. O. 1033, Nr. DCCLXV, Note a.
360 Max] Buchner
möchte man es zunächst diesem selbst zusprechen, aber eine nähere
Untersuchung lehre, daß es aus Einhards eigener Feder nicht her-
In der Tat liegt nicht ein Umstand vor, der uns berechtigen würde,
auch nur vermutungsweise Einhard als Verfasser anzunehmen. Die
methodische Forschung wird sich überhaupt nicht dazu entschließen
können, auf diese oder jene Persönlichkeit als den mutmaßlichen
Verfasser zu raten, sondern sie wird bei den Angaben, welche der
Wortlaut des Schreibens selbst bietet, namentlich zunächst bei den
wenigen Namen, die in der Überlieferung nicht durch die formular-
hafte Wendung „ill.“ ersetzt sind, einzusetzen suchen.
Ein solcher Name ist ,, Magantia". Der Schreiber will am 15. August
in Mainz sein und hier den Adressaten vertreten. Auf Grund dieser
Stelle nimmt Zeumer! an, daß der Verfasser des Schreibens, der ein
Abt sei“, bei Abfassung seines Briefes beabsichtigte, nach Mainz zu
einer im August daselbst tagenden Versammlung zu ziehen; da nun
eine derartige Tagung zu Mainz während des Monates August unter
Karl dem Großen? nur für das Jahr 8004 überliefert ist’, so vermutet
Zeumer, unser Schriftstück sei in diesem Jahre® abgefaßt. — Es sei
1 A. a. O. 504, Note 4.
2 Das ist dem ganzen Zusammenhang zu entnehmen: der ,,dominus meus
sanctus ill.“ ist offenbar der Patron jener Kirche, welcher der Schreiber als
Bischof oder Abt vorsteht; daß es sich um kein Bistum, sondern um eine Abtei
handelt, lehren die Worte: „ . . quorum reliquias in monasterio habemus.“
3 In seine Regierungszeit will ja Zeumer die mutmaßliche Entstehungszeit
der Formularsammlung verlegen; s. oben S. 355, Anm. 3.
Bei Zeumer a. a. O. 504, Noto 4, heißt es „810“; doch ist das offenbar
ein Druckfehler, wie die Zitate sowie die richtige Zahl ,,800'* auf S. 493 zeigen.
5 8. J. F. Böhmer, Regesta imperii I, bearbeitet von E. Mühlbacher,
2. Aufl. von J. Lechner (1908), Nr. 358 (349)b; vgl. S. Abel und B. Simson,
Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Karl d. Gr. II (1883), 217£f.
5 Und zwar will Zeumer den Brief zwischen den 28. Juli und 15. August
datieren; daB der 15. August als terminus ante quem zu betrachten ist, ist
zweifellos. Dagegen scheint es mir mehr als fraglich zu scin, ob der 28. Juli
als terminus a quo gelten darf; denn wenn der Schreiber dem Adressaten kund
tut: ,quoniam 5. Kal. Augustas saumas nostras partibus palacii dirigere dis-
positum habemus", so ist damit doch nicht gesagt, daß der 28. Juli schon der
Vergangenheit angehóre. Eine gegenteilige Auffassung ist mindestens eben-
sowohl móglich. — Als ich den Brief in meinem Histor. Praktikum behandelte,
machte Herr P. Aloys Seibert darauf aufmerksam, daß das Wörtchen
»postea" nach der angeführten Stelle (s. oben S. 353 den Wortlaut) dafür
spricht, daB der 28. Juli noch in der Zukunft liegt.
Zum Briefwecbsel Einbards und des hl. Ansegis von Fontanelle 361
gestattet, zu dieser Hypothese folgendes zu bemerken: Daß der
Adressat zu einer Versammlung nach Mainz ziehen wollte, wird zwar
nirgends in dem Briefe ausdrücklich gesagt; doch ist es auch meines
Erachtens das Nächstliegende, die Vertretung des Adressaten durch
den Schreiber auf eine Versammlung, auf einen Reichstag oder dergl.,
zu beziehen; immerhin bestünde die Möglichkeit, daß der Schreiber
den Adressaten bei einer andern Angelegenheit, etwa im Hofgericht,
zu vertreten beabsichtigte. —- Aber auch wenn man voraus-
setzt, daß sich jene Vertretung auf eine Versammlung bezog, so ist
doch wohl die weitere Annahme, der Brief sei in das Jahr 800 zu ver-
legen, nur eine von vielen Möglichkeiten; denn es könnte sich ja auch
um eine Tagung in Mainz während des Monats August handeln, die
wohl stattgefunden hat, von der uns aber nichts überliefert ist.
Ebensogut wäre der Fall denkbar, daß die Versammlung, deren
Besuch der Schreiber allerdings beabsichtigte, schließlich überhaupt
nicht zustande kam. Aus den Tagen Ludwigs des Frommen ist uns
ausdrücklich die Tatsache überliefert, daß eine für das Jahr 828 pro-
jektierte Reichsversammlung aus äußeren Gründen unterbleiben
mußte.!
Die Zeumersche Hypothese geht ausschließlich von der Tatsache
aus, daß jener Abt, der als Absender des Schreibens zu gelten hat,
am 15. Augustin Mainz zu sein gedenkt. Nun gibt uns aber der Wort-
laut des Briefes selbst noch nähere Anhaltspunkte, um die Person
jenes Abtes festzustellen. Er sagt uns nämlich, daß dieser Abt mit
einem Kirchenbau beschäftigt ist.” Die Kirche, um deren Bau es sich
handelt, ist — wie der Zusammenhang lehrt — die Klosterkirche,
welcher der Absender unseres Briefes vorsteht.” Da es nun heißt, es
l S. das Rundschreiben Ludwigs und Lothars von der Wende 828/9, in den
M. G. Capitularia II, 3ff., Nr. 185, und M. G. Concilia II, pars 2, S. 597ff.,
Nr. 50 B; Reg. imp. I 2, Nr. 854: Simson a. a. O. I, 300; vgl. dazu Bondois
a. a. O. 94ff., sowie nun auch Studien und Mitteilungen aus der Geschichte
des Benediktinerordens XXXV, 204 f., Anm. 3.
3 „. . . dispositum habemus... propter opus eclesie tres dies stare.“
3 Den Heiligen, zu dessen Ehre der fragliche Bau ausgeführt werden sollte,
bezeichnet der Schreiber des Briefes als „dominus meus“, d. h. eben als den
Patron der Kirche seines Klosters; die Gnade dieses Heiligen, wie auch aller
übrigen Heiligen, deren Reliquien man in dem Kloster hatte, verspricht der
Absender dem Adressaten für die Förderung des Kirchenbaues (. . . qua-
tenus dominum meum sanctum illum ... una cum omnibus sanctis, quorum
reliquias in monasterio habemus, intercessores exinde habeatis“).
362 Max Buchner
solle das Baumaterial in die Gegend der Seinemündung geschafft
werden!, so muß das Kloster, an dessen Spitze der Schreiber
unseres Briefes als Abt stand, im Gebiet der Seinemün-
dung gesucht werden.
Das ist natürlich ein wesentlicher Punkt, der bei Aufstellung einer
den Absender des Briefes betreffenden Hypothese — weit mehr als
der erwähnte Aufenthalt des Unbekannten in Mainz — heranzuziehen
sein wird. Denn während die Beziehungen des Schreibers zu Mainz
nur zufálliger, vorübergehender Natur sind, steht er zu dem fraglichen
Kloster im Gebict der untersten Seine als dessen Abt in dauerndem,
engem Verhältnis. An diesem Punkte wird daher die Forschung am
besten einsetzen.
Es fragt sich zunächst, ob im Gebiet der unteren Seine ein Kloster
gelegen ist, das als jenes ,,monasterium"' gelten kann, von dem der
Briefschreiber spricht und dessen Abt er ist. — Das ,, Monasterium
Villare“ — es ist das heute Montivil'iers —, das nicht weit von der
Seinemündung, nordóstlich von Le Havre, liegt und daher in Frage
kommen möchte?, kann keinesfalls jenes ,,monasterium'' sein; denn
das „Monasterium Villare“ war ein Frauenkloster, an dessen Spitze
Äbtissinnen, nicht Ábte, standen.? Ebensowenig kann ein zweites
und drittes der Seinemündung benachbartes Kloster, „Grestanum“
und „Valassia“, mit dem „B monasterium" gemeint sein, das in unserem
Briefe erwähnt wird; denn „Grestanum“ ist eine Gründung des 11.,
„Valassia sogar erst des 12. Jahrhunderts.“ Dagegen kommt ein
anderes Kloster sehr wohl in Betracht, das gleichfalls im Gebiet der
untersten Seine gelegen ist: die berühmte Abtei Fontanelle (St. Wan-
drille en Rengon). Allerdings: unmittelbar an der heutigen Mün-
dung der Seine in das Meer ist St. Wandrille nicht gelegen. Doch ist
1 „De plumbo . . . et materiamine ... demandate, qualiter ... usque ad
locum, ubi Signa confluit in mare, nos ... adducere [possimus] .
2 Im Gebiet der Seine-Mündung (s. Spruner-Menke, Hand- Atlas für die
Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit, 3. Aufl., Gotha 1880, Nr. 53:
„Frankreich nach seiner kirchlichen Einteilung bis 1322“; A.Longnon,
Atlas historique de la France, Paris 1885, Pl. VII) licgen folgende Abteien:
Monasterium Villare (Montivilliers), Grestanum (Grestain), Valassia (Valasse)
und Fontanella (S. Wandregisili, Fontanelle).
8 S. Gallia Christiana XI (1759), 281 f. — Daß der Absender unseres Briefes
nicht etwa eine Äbtissin sein kann, sondern ein Abt ist, zeigen schon die Worte:
„Carus .. dilectus ... filius.
* S. U. Chevalier, Répertoire des sources historiques du moyen äge. Topo-
bibliographie I, 1355, und II, 3213.
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 363
hierbei zu bedenken: einmal, daß ehedem die Mündung der Seine
bereits wesentlich oberhalb des heutigen Mündungsgebietes erfolgte! ;
ferner, daß in unserem Briefe ja keineswegs gesagt wird, daß das frag-
liche Kloster bzw. dessen Kirche selber da, „wo die Seine ins Meer
mündet‘, gelegen ist; diese Gegend der Seine-Mündung wird vielmehr
bloß als Ort, an dem die Baumaterialien ausgeschifft werden sollen,
genannt; daß das betreffende Kloster von diesem Platze natürlich
nicht weit entfernt anzunehmen ist, ist selbst verständlich; in der Tat
ist auch St. Wandrille nahe an der ehemaligen Seine-Mündung ge-
legen; warum man das für diese Abtei bestimmte Baumaterial nicht
noch et was Seine-auf würte bringen und erst hier ausschiffen ließ, zeigt
ein Blick auf die Karte: an der St. Wandrille zunáchst gelegenen Stelle
am rechten Seineufer ist der Fluß von einem ziemlich schroff ab-
fallenden Hóhenzug begrenzt? — leicht erklärlich, warum diese Stelle
sich nicht zum Ausladen der Fracht eignete.
Es wird demnach — zunächst ausschließlich vom örtlichen Ge-
sichtspunkte aus betrachtet — unter dem „monasterium“ des
Briefschreibers die Abtei Fontanelle zu verstehen sein;
die Zulässigkeit dieser Annahme gewinnt etwas dadurch an Be-
deutung, daß einerseits in dem Briefe von Reliquien einer Reihe von
Heiligen die Rede ist, die man in dem fraglichen Kloster besaß”, und
daß anderseits nach den zwischen 834 und 845 abgefaßten „Gesta
abbatum Fontanellensium‘“ der Stifter der Abtei Fontanelle, St.
Wandregisilus, nach Rom gesandt und von hier „eine große Anzahl
von Reliquien der Apostel und Märtyrer Christi“ hatte holen lassen’,
daß man somit in Fontanelle die Reliquien von vielen Heiligen zu
besitzen sich rühmte, geradeso, wie der Autor unseres Schreibens
1 S. Vivien de Saint-Martin, Nouveau dictionnaire de géographie
universelle V (1892), 777
3 Unmittelbar bei Caudebec; s. auch Vivien de Saint-Martin I, 655,
und V, 501.
3 „ .. cum omnibus sanctis, quorum reliquias in monasterio habemus.“
4 Ed. S. Loewenfeld, in den Ss. rerum Germ. in usum scholarum (1886);
vgl. zur Abfassungszeit ebd. 8.5; s. auch A. Rosenkranz, Beiträge zur Kennt-
nis der Gesta abbatum Fontanellen.
5 Cap. 1 a. a. O. 15: „Misit ... venerandus pater ... Godonem ad urbem
Romuleam propter pignera beatorum apostolorum ac martyrum Christi...
Qui votis piis patris ... parens ... Romam abiit ... acceptam maximam
reliquiarum copiam apostolorum ac martyrum Christi, quas etiam dinumerare
longum est, rediens secum detulit.“
364 Max Buchner
solches von seinem Kloster tut. Doch kann dieses Zusammentreffen
natürlich nur wenig beweisen.
Die Hypothese, daB wir es bei dem in Frage stehenden ,,monaste-
rium“ mit der Abtei Fontanelle, bei dem Briefschreiber selbst, den
wir als Vorsteher dieses „monasterium“ kennen gelernt haben, sonach
mit einem Abte von Fontanelle zu tun haben, diese Hypothese
kónnte freilich erst dann einen erheblicheren Anspruch auf Glaub-
würdigkeit gewinnen, wenn es sich nachweisen ließe, daß man sich
in Fontanelle in der Zeit, in welche ungeführ die Abfassung unseres
Briefes fällt, also etwa im ersten Drittel des neunten Jahrhunderts’,
mit einem Kirchenbau beschäftigte. Ein solcher Nachweis ist nun
auf Grund der ,,Gesta abbatum Fontanellensium“ tatsächlich zu er-
bringen. Diese Quelle, die, wie erwähnt, selbst noch in der ersten
Hälfte des neunten Jahrhunderts geschrieben ist, berichtet nämlich
in eingehender Weise von den Bauten, die Abt Ansegis von Fonta-
nelle unternahm?; sie erzählt namentlich von der beträchtlichen Er-
weiterung, welche die Peterskirche — es war dies die Hauptkirche
der Abtei, neben welcher sich noch andere unbedeutendere Gottes-
häuser befanden? — durch Abt Ansegis erfuhr: Ansegis habe diese
Kirche an der Westseite um dreißig Fuß in der Länge und um ebenso-
viele Fuß in der Breite vergrößern lassen?; zudem habe er darüber
ein Oratorium? errichten lassen, das er zu Gottes und des Erlösers
Ehre zu weihen wünschte; sein rascher Tod habe ihn aber an der
Fertigstellung dieses Baues verhindert. Bei der erwähnten Peters-
kirche habe Ansegis auf den First des Turmes noch eine vierwinklige
Pyramide aus gedrechseltem Holze setzen und sie mit Blei, Zinn und
vergoldetem Kupfer bedecken sowie eben darin drei Glocken auf-
! Darüber, daß der fragliche Brief in der Zeit Einhards geschrieben ist,
sind sich Teulet, de Roziére und Zeumer einig; auch wir werden in dieser
Hinsicht zu demselben Ergebnis kommen.
3 Gesta abbatum Fontanellensium ed. Loewenfeld, cap. 17, S. 54: „Aedi-
ficia autem publica ac privata ab ipso coepta et consummata haec sunt
3 Gallia christiana XI (1759), Sp. 156.
* Vgl. die Miracula SS. Waldeberti et Eustasii in den M. G. Ss. XV pars 2,
S. 1174: [Ansegisus] „situm aecclesiae longius extendit.“
5 „Coenaculum“; vgl. das „coenaculum‘“, das Einhard an seiner Basilika
zu Seligenstadt „supra porticum“ errichten ließ (Translatio SS. Marcellini et
Petri III, cap. 12, in den M.G. Ss. XV, 1. Teil, S. 252); dazu Friedrich
Schneider, Über die Gründung Einharts zu Seligenstadt, in den Annalen
des Vereins für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung XII
(1873), 301.
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 865
hängen lassen; vor dieser Erhöhung sei nämlich der Bau viel zu
niedrig gewesen.
Wir wissen somit, daß in Fontanelle, d.h. in jenem Kloster, das
wir auf Grund der in unserem Briefe selbst enthaltenen örtlichen An-
gabe unter dem „ monasterium“, dessen Leitung der Absender
des fraglichen Schriftstückes innehatte, verstehen zu müssen glaubten,
unter Abt Ansegis? ein Kirchenbau, ein „Opus eclesie“ ausgeführt
wurde, indem Ansegis die Hauptkirche der Abtei sowohl nach der
Längs- wie nach der Breitseite hin wesentlich erweitern ließ. Dieser
Kirchenbau ist jenes „opus eclesiae", mit dem der Absender unse-
res Briefes bescháftigt ist und für welches er das nótige Baumaterial
in die Gegend: „ubi Signa confluit in mare“, herbeigeschafft wissen
will; das „plumbum et materiamen“, das der Schreiber des Schrift-
stückes braucht, sind jene Materialien, welche Ansegis damals nötig
hatte, als er jenen Kirchenbau ausführte, insbesondere als er die Pyrami-
denspitze, welche er dem Turm der Peterskirche aufsetzte und die
1 a a. O. S. 55: ,,Accclesia autem sancti Petri a parte meridiana sita est,
versa tamen ad orientem; ipsam etiam a parte occidentali triginta pedum
in longitudine ac totidem in latitudine accrevit, constructio desuper coenaculo,
quam in honore domini Dei ac Salvatoris nostri Jesu Christi dedicandam forc
praeoptabat; sed et ipsum opus propter mortem cius tam citam imperfectum
remansit, In eadem autem sancti Petri basilica piramidam quadrangulam alti-
tudinis triginta quinque pedum, de ligno tornatili compositam, in culmine
turris eiusdem aecclesiae collocari jussit; quam plumbo, stagno ac cupro deau-
rato cooperiri jussit. triaque ibidem signa posuit; nam antea nimis humile hoc
opus erat.''
2 Bei der Behandlung dieser Untersuchung in meinem Histor. Praktikum
warf Herr P. Angelus Sturm in dankenswerter Weise die Frage auf, ob nicht
unter dem Kirchenbau, von dem in unserem Briefe die Rede ist, die Tätigkeit
des Abtes Gervold (f 806) auf baulichem Gebiete verstanden werden könne.
Von ihm berichten nämlich die Gesta abbatum Fontanellensium cap. 16 a. a. O.
47 u. a., daß er die Peterskirche „plumbo cooperuit, similiter sancti Michaelis
archangeli". Herr stud. germ. Hermann Hanner hat in einem trefflichen
Referate die Gründe zusammengefaßt, die man für die Meinung anführen
kónnte, daB Abt Gervold der Schreiber unseres Briefes ist. Gleichwohl scheinen
mir die Argumente, welche für die Autorschaft Ansegis' sprechen, zu über-
wiegen, namentlich deshalb, weil von einem „Kirchenbau“ Gervolds streng
genommen doch nichts überliefert ist; denn die von Gervold vorgenommene
Bedeckung der Peters- (bez. Michels-) Kirche mit Blei (plumbo cooperuit)
kann doch wohl nicht unter dem „opus eclesiae' verstanden werden, von
dem der Schreiber unseres Briefes spricht. Wohl aber pabt dieses „opus ecle-
giae“ auf den Erweiterungsbau, den Anscgis an der Peterskirche vornahm.
366 Max Buchner
aus gedrechseltem Holz verfertigt war, „mit Blei, Zinn und ver-
goldetem Kupfer“ bedecken ließ, wie uns solches der Bericht der
„Gesta“ ausdrücklich überliefert. — Wie wir hörten!, könnte die
von Einhard zu Seligenstadt errichtete Marzellin- und Peterskirche
schon allein deshalb nicht in Frage kommen, weil sie zwei Heiligen
geweiht war, während Patron der Kirche, um deren Bau es sich
in unserem Briefe handelt, nur ein Heiliger ist; das trifft nun aber
wieder auf die Basilika zu, welche Abt Ansegis zu Fontanelle er-
weiterte: auf die Hauptkirche dieser Abtei, die Peterskirche da-
selbst. Auch dieser Umstand spricht für die Richtigkeit unseres
Ergebnisses, es sei unter der „eclesia“ des Briefes eben-
diese Peterskirche, unter dem „monasterium“ aber die
Abtei Fontanelle zu verstehen. Daß der Vorstand dieses ,,mona-
sterium“: und damit der Verfasser unseres Schriftstückes
dann niemand anders als Abt Ansegis von Fontanelle sein
kann, der nach dem Erwähnten den fraglichen Bau ausgeführt hat,
ergibt sich als eine notwendige Folgerung.
In der Tat paßt nun all das, was wir dem Wortlaut unseres Briefes
selbst über die Person des Schreibers entnehmen können, ganz
trefflich auf die Person des hl. Ansegis von Fontanelle?;
eine Reihe von Gründen zeugen für die Identität desselben mit
dem Autor unseres Briefes: nicht nur, daß beide Persónlich-
keiten Ábte waren, und zwar Ábte eines im Gebiet der Seine-Mün-
dung gelegenen Klosters, eines Klosters, in dem die Reliquien von
mehreren Heiligen aufbewahrt wurden, nicht nur, daß diese beiden
Ábte mit dem Bau einer Kirche, die einem Patron geweiht war,
beschäftigt waren — auch reger Beziehungen zum kaiserlichen
-Hofe scheinen sich beide Persönlichkeiten erfreut zu haben: der
Abfasser unseres Briefes berichtet, er werde demnächst sein Gepäck
an das Hoflager senden und dann selbst dorthin abreisen.“ Von
Abt Ansegis aber wissen wir, daß auch er in enger Fühlung stand
! 8. oben S. 357.
3 Vgl. über ihn Otto Schmid in Wetzer und Weltes Kirchenlexikon I“
(1882), Sp. 884 f.; (Merkel-) Hinschius in der Realenzyklopädie für pro-
testantische Theologie I? (1896), 560f.; H. Bremer im Kirchlichen Hand-
lexikon, herausgeg. von M. Buchberger I (München 1907), Sp. 241; dazu s.
U. Chevalier, R^pertoire des sources historiques du moyen äge. Bio-biblio-
graphie I (Paris 1905), Sp. 255.
3 „Saumas nostras partibus palacii dirigere dispositum habemus ... easque
.. . Bequi volumus.“
Zum Briefwechsel Einbards und des hl. Ansegis von Fontanelle 367
mit dem Hofe sowohl Karls des Großen! wie insbesondere auch
Ludwigs des Frommen’. Ansegis war zudem auf jenem Ge-
biete bewandert, auf dem wir auch den Absender unseres Schrift-
stückes gerade tätig sehen: auf dem Gebiete der bildenden Kunst.
Wie uns der Inhalt des fraglichen Briefes den Verfasser eben
mit der Ausführung eines Kirchenbaues, mit der Sorge um „plum-
bum et materiamen“, beschäftigt zeigt, so wissen wir auch von Abt
Ansegis aus den Gesta abbatum Fontanellensium?, daß er die Leitung
der königlichen „Werke“ in der Aachener Pfalz unter der Oberauf-
sicht Einhards hatte. — Denselben ,,Gesta/ danken wir es, wenn
wir nicht nur über den äußeren Lebenslauf des Abtes Ansegis und
über seine Tätigkeit gut unterrichtet sind, sondern auch ein verhält-
nismáDig klares und anschauliches Bild von der Persónlichkeit
Ansegis' besitzen. Als einen bemerkenswerten Zug im Charakter-
bilde dieses Mannes geben die „Gesta“ die Tatsache an, daß er
in der Kunde der Landwirtschaft außerordentlich scharfsichtig war,
ein Vorzug Ansegis’, der einen ständigen, reichen Vorrat an den
verschiedenen Fruchtarten und damit auch die Möglichkeit, den Ar-
1 Abt Gervold von Fontanelle, so erzählen die Gesta abbatum Fontanellen-
sium cap. 17 a. a. O. 49, habe Ansegis an den Hof Karls d. Gr. gebracht.
3 „A quo [Hludovico] idem domnus Ansegisus magnifice honorari meruit.“
Ebd. a. a. O. 50.
3 Cap. 17 a. a. O. 50: „. . exactor operum regalium in Aquisgrani palatio
regio sub Einhardo abbate.“ Vgl. Kurze, Einhard, 22, der unter den „opera
regalia^ hauptsächlich königliche Bauwerke, nicht etwa nur Erzeugnisse
eines Bildhauers oder Holzschnitzers verstehen zu müssen glaubt; im selben
Sinne Bacha 32, sowie A. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands IIS
u. * (1912), 185; anders namentlich E. aus'm Weerth, Die Reiter-Statuette
Karls des Großen aus dem Dome zu Metz, in den Jahrbüchern des Vereins
von Altertumsfreunden im Rheinlande LXXVIII (1884), 156; vgl. auch
R. Doh me, Einhard, Kunst und Künstler des Mittelalters und der Neuzeit I
(Leipzig 1877), 8.10. — In meinen demnächst in Druck erscheinenden, „Forschungen
zur karolingischen Kunstgeschichte und zur Biographie Einhards“ habe ich des
näheren die Frage der Interpretation der „opera regalia'* unter Berücksichtigung
des Sprachgebrauchs der „ Gesta“, ferner unter Berücksichtigung des Standes
des Kunstgewerbes im Frankenreiche und anderer Gesichtspunkte untersucht
mit dem Ergebnis, daß unter diesen „opera regalia" nicht ausschließlich
königliche Bauten, sondern vielmehr vor allem die Werkstätten der ver-
schiedenen zur Aachener Pfalz gehörigen Kunsthandwerker zu verstehen
sind, kurz gesagt die Kunstgewerbeanstalt und -schule zu Aachen, daß aber
auch die Aufsicht über die öffentlichen Bauten in das Ressort Einhards und
Ansegis’ gehörte.
368 Max Buchner
men stets mit offener Hand zu geben, zur Folge hatte.! Dieses
„Organisations- und Verwaltungstalent des Abtes Ansegis, seine
„umfassenden land wirtschaftlichen Kenntnisse“ hat Karl Gareis?
mit Recht hervorgehoben und die Bedeutung dieses Mannes auf wirt-
schaftlichem Gebiete betont. Ja, Gareis hält Ansegis sogar für den
Verfasser jener berühmten Wirtschaftsordnung, des ‚Capitulare de
villis.^3 — Wie trefflich paßt nun aber dieser Zug im literarischen
Porträt des hl. Ansegis wieder auf unseren Briefschreiber: daß auch
er eine Persönlichkeit war, die sehr ökonomisch dachte und aus der
Landwirtschaft den größtmöglichen Gewinn ziehen wollte, das
zeigt uns eine Stelle in unserem Briefe — ich meine jenen Satz, in
welchem der Absender den Adressaten bittet, dieser möchte seinem
Propst“ die Weisung geben, in der Bewirtschaftung des Gutes,
mit dem der Schreiber vom Adressaton belehnt worden war, mög-
lichst großen Eifer zu entfalten, damit so die Rente, welche sowohl
der Lehnsträger wie der Lehnsherr aus jenem Gute zog, gesteigert
würde.
—— ͤ mò— ä [W — —
1 „In praeceptis rei rusticae sagacissimus erat; unde factum est, ut diver-
sarum frugum maxima illi copia nunquam deesset, quam semper larga manu
cunctis indigentibus erogare noverat. Gesta abbatum Fontanellensium cap. 17
a. a. O. 8.49.
3 Gareis, Bemerkungen zu Kaiser Karls des Großen Capitulare de
Villis, in den Germanistischen Abhandlungen zum LXX. Geburtstag Konrad
von Maurers (Göttingen 1893), 236f.
Ebenda 235 ff.: K. Gareis, Die Landgüterordnung Kaiser Karls des Großen,
Berlin 1915, 12; anders A. Dop sch, Die Wirtschaftsentwicklung der Karo-
lingerzeit vornehmlich in Deutschland I (Weimar 1912), 26ff., 54.
4 Über das Amt des ,,praepositus'*, das bekanntlich in der Verwaltung des
klösterlichen Grundbesitzes eine Zwischeninstanz zwischen der Zentralstelle
und den einzelnen Fronhófen darstellte und in entfernter liegenden Gebieten
einer Grundherrschaft begegnet, s. K. Lamprecht, Deutsches Wirtschafte-
leben im Mittelalter I, 2 (Leipzig 1886), 831; vgl. G. Waitz, Deutsche Ver-
fassungsgeschichte IV? (Berlin 1885), 466, VII (Kiel 1876), 313; zur kirch-
lichen Grundherrschaft im allgemeinen s. Dopsch, Die Wirtschaftsentwick-
lung der Karolingerzeit I, 151ff.
5 „Precamur denique, ut illo preposito vestro precipiatis, ut de illo manso.
[quod] vestra caritas nobis beneficiavit, bonum certamen secundum promissio-
nem vestram [face]re studeat, qualiter nobis vobisque exinde mercis adcrescat."
— Es handelt sich hier somit um die Belehnung des Absenders mit einem Gute,
das nach wie vor der Beaufsichtigung seitens des grundherrlichen Propete®
unterstand, also in den wirtschaftlichen Betrieb der Grundherrschaft bis zu
einem gewissen Grade eingegliedert blieb; der Zweck einer derartigen Land-
leihe konnte nur der sein, den Beliehenen an dem Ertrag des betreffenden
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 369
Wir sehen: ebenso wie uns örtliche Angaben in unserem
Schreiben auf Fontanelle hinweisen und uns einen Abt
dieses Klosters als Autor annehmen ließen, ebenso klar
sprechen alle Umstände, die wir hinsichtlich der Person
des Absenders den Zeilen selbst entnehmen können, für
die Autorschaft des hl. Ansegis, der von 822 bis 833 die
Leitung Fontanelles innehatte. Er hat als Verfasser des uns
interessierenden Schriftstückes zu gelten.
Wer &ber ist die Persónlichkeit, an die Ansegis seine
Zeilen richtet? — Ich glaube, niemand anders als Einhard.
Die Gründe, welche sich für diese Meinung vorbringen lassen, sind
folgende: Einhard und der Adressat unseres Briefes haben zunächst
das gemein, daß beide Persönlichkeiten Ábte waren: als Adressat
unseres Schreibens ist ja ausdrücklich ein Abt genannt (ill. abbati);
bekanntlich befand sich aber auch Einhard im Besitz einer Reihe
von Abteien und erscheint daher schon in den ersten Jahren der
Regierung Ludwigs des Frommen als Abt.! An ihn könnte somit
unser Schriftstück gerichtet sein; freilich ist das nur eine reine
Möglichkeit — nicht mehr. Erst dadurch, daß sich Beziehungen
Einhards zum Absender des Briefes, also zu Abt Ansegis von Fon-
tanelle, nachweisen ließen, gewänne diese Annahme einigermaßen
an Wahrscheinlichkeit. In der Tat ist es nun möglich, derartige Be-
ziehungen zwischen beiden Männern festzustellen: wir haben bereits
gehört?, daß Ansegis „exactor operum regalium in Aquisgrani palatio
regio sub Einhardo abbate“ war, daß Einhard also der Chef
des Ansegis bei dessen Tätigkeit in der Leitung der Aachener Kunst-
Gutes teilnehmen zu lassen, ihm also eine gewisse Rente zuzuweisen — jeden-
falls für Dienste, die er dem Adressaten leistete. Vgl. über die verschiedenen
Arten von Landleihen H. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte I? (Leipzig
1906), 302, besonders 303; vgl. S. 306. — Natürlich brauchte der Beliehene
nicht selbst das Gut zu bewirtschaften, sondern konnte es auf dem Wege der
Afterleihe weitergeben. — Vgl. über die Verleihung von „terrae dominicatae"
seitens Einhards an Mönche seines Klosters St. Bavo in Gent Bondois, Trans-
lation des Saints Marcellin et Pierre, 77f.
1 Bacha, Étude biographique sur Eginhard, 39f.; Kurze, Einhard, 25, 33;
W.Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter bis zur
Mitte des 13. Jahrhunderts, I. Bd., 7. Aufl. herausgeg. von E. Dümmler (Stutt-
gart-Berlin 1904), 201; M. Manitius, Geschichte der lateinischen Literatur
des Mittelalters I. Teil (München 1911), 611; Bondois, La translation des
Saints Marcellin et Pierre, 64ff.
2 Oben S. 367 Anm. 3.
Histor. Viertejahrsohrift. 1:16. 4 34
370 Max Buchner
anstalten war.! Und wenn in unserem Briefe der Adressat ersucht
wird, sich mit der Beschaffung gewisser Baumaterialien zu befassen,
so paßt auch dies sehr gut auf Einhard, da wir ihn auch in einem
anderen Falle mit der Besorgung von derartigen Dingen beschäftigt
finden.? Ist es unter diesen Umstánden nicht natürlich, wenn sich
Ansegis hinsichtlich des beabsichtigten Transportes von Baumaterial
an Einhard wandte, wie solches der Schreiber unseres Briefes gegen-
über dem Adressaten tut ? — Von den Beziehungen, die Einhard und
Ansegis verbanden, kündet uns auch ein Brief Einhards an Ansegis.*
Bereits Bacha hat bemerkt, daß dies nicht der einzige Brief gewesen
sein wird, den Ansegis von Einhard zu lesen bekam. Auch die Zeilen,
mit denen wir uns hier beschäftigen, scheinen ein Überrest von dem
zwischen diesen beiden Männern geführten Briefwechsel zu sein.*
Für die Identität des Adressaten unseres Schriftstückes mit Ein-
hard spricht ein weiterer Umstand: ich meine die Tatsache, daß
sein Autor, Ansegis, der Nachfolger Einhards in der Leitung der
Abtei Fontanelle war; sieben Jahre lang war Einhard selber diesem
Kloster als Abt vorgestanden; im Jahre 823 hatte er es Ansegis
überlassen. Wenn nun dieser in seinem Brief sich an den Adres-
saten in der Frage des Erweiterungsbaues der Hauptkirche von
Fontanelle wendet und ihm für die Förderung dieses Unternehmens
die Gnade des Patrons der Kirche, der als „amator“ des Adressaten
bezeichnet wird, die Gnade auch aller anderen Heiligen, deren Reli-
1 Es ist für unsere Frage gleichgültig, ob man Einhard als selbständigen
Architekten gelten läßt oder in ihm nur einen Minister für öffentliche Bauten
sehen will; daß Einhard selbständig als Architekt gewirkt babe, bestreitet
Ph. Jatfe, Bibliotheca rerum Germanicarum IV (Monumenta Carolina, Bero-
lini 1867), 190, A. 6, und ebenso Fr. Schneider, Über die Gründung Einharts
(Annalen des Vereins für nassauische Altertums- und Geschichtsforschung XII,
3021f.); anders Bacha a. a. O. 27ff.; Ham pe im N. A. XXI, 613, A. 5; Kurze.
Einhard 21f., besondeis auch Doh me, Kunst und Künstler I, 10f.; ich werde
auch hierauf in meinen erwähnten „Forschungen zur karolingischen Kunst-
geschichte und zur Biographie Einhards“ näher eingehen.
! S. den Brief Nr. 59 in den Epistolae Einharti ed. K. Ham pe (in den
M. G. Epistolae V, 139; dazu Ham pe im N. A. 618, A. 2), wo Einhard Ziegeln
bestellt.
3 Einharti epistola Nr. 1, in den M. G. Epistolae V, 109. * S. 41.
5 Wie mit Ansegis, so stand Einhard auch mit dessen Nachfolger, dem
Abte Fulko von Fontanelle, in brieflichem Verkehr; s. Bacha, Étude biogra-
phique sur Eginhard, 41; Kurze, Einhard, 77f.
6 Kurze, Einhard, 33f.
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 371
quien man in Fontanelle besaß, in Aussicht stellt!, so paßt auch das
auf Einhard; denn von diesem seinem Vorgünger durfte Ansegis
mit Recht erwarten, daB er ihm bei seinem Beginnen, die Haupt-
kirche der Abtei zu vergrößern, behilflich sein werde; den Patron
dieses Gotteshauses konnte zudem Ansegis als den „amator“ Ein-
hards als des früheren Abtes einführen.
Wir werden also keinen Fehlgriff tun, wenn wir den Empfänger
unserer Zeilen in Einhard sehen.“ Unter jenem „locellus“ des
—
1 „De plumbo . . . et materiamine .. demandate, qualiter .. . juxta volun-
tatem [vestram ...] ... nos ita adducere [possimus], quatenus dominum
meum sanctum illum, amatorem vestrum, una cum omnibus sanctis, quorum
reliquias in monasterio habemus, intercessores exinde habeatis.''
? Dafür, daß das Schriftstück aus der Korrespondenz des hl. Ansegis mit
Einhard stammt, spricht vielleicht auch folgende Erwägung: Da Ansegis der
Gehilfe Einhards bei der Leitung der „opera regalia“ war (Kurze, Einhard,
34), so ist doch wohl anzunehmen, daB Einhard dem Ansegis hierfür eine
Entlohnung zuteil werden ließ — ähnlich, wie Einhard selbst für seine dem Kai-
ser geleisteten Dienste von diesem ein Besitztum in Michelstadt erhielt. Auf welch
andere Art hátte aber Einhard Ansegis entlohnen sollen als durch eine Landleihe
d. h. auf jene Art, mit welcher der Absender unseres Briefes vom Adressaten
bedacht worden war, indem dieser ihn an der Rente jenes „mansus“, den
er ihm zur Lehn gegeben hatte, teilnehmen ließ (s. oben S. 368, Anm. 5). — Zu
dem kommt, daß auch der oben 8. 370, Anm. 1 erwähnte Brief, welcher uns aus
der Korrespondenz Einhards und Ansegis' erhalten ist, sich mit einer Lehns-
sache beschäftigt: Einhard legt hier für einen gewissen N. N., dem er selbst
ehedem ein Lehn gewührt hatte, Fürsprache ein, indem er Ansegis bittet,
vorläufig dieses Lehn dem fraglichen N. N. zu belassen; es kann sich hier um
ein Gut handeln, das Einhard Ansegis gegeben und das dieser auf dem Wege
der Afterleihe weiter verliehen hatte, vielleicht um jenes Gut, von dem in
unserem Briefe die Rede ist; Ham pe (im N. A. XXI, 628, und in den Epistolae
V, 109, Anm. 2) ist zwar geneigt, bei dem Lehn, das der erwähnte N. N. inne-
hatte, an ein Gut zu denken, das Einhard noch in seiner Eigenschaft als Abt
von Fontanelle vergeben hatte und das dann von Einhards Nachfolger Ansegis
zu Lehn ging; demgemäß datiert Hampe den fraglichen Brief Einhards
„non multo post Apr. 2. a. 823°, d. h. kurz nach dem Zeitpunkt, da Ansegis
dem Einhard in der Leitung Fontanelles nachfolgte. Gegen eine solch frühe
Datierung spricht aber nicht nur die Tatsache, daß alle übrigen erhaltenen
Briefe Einhards erst aus einer späteren Zeit herrühren (s. Hampe im N. A.
XXI, 628), sondern auch eine Stelle in dem Briefe selbst: Einhard sagt hier,
er hoffe seinem Schützling künftig ein anderes Lehn „ex largitate dominorum
nostrorum — d. h. natürlich Ludwigs des Frommen und Lothars I. (s. Hampe
in den Ep. V, 109, Anm. 3) — zu verschaffen; der Umstand, daß nicht nur
Ludwig, sondern auch sein Sohn als Verleiher jenes Lehns gedacht ist, erklärt
sich m. E. wohl daraus, daß vom 1. Dezember 825 an bis zum Jahr 830 die
24*
372 Max Buchner
„Adressaten „in loco qui dicitur ill.", den der Absender jüngst
besucht hat und von dem er seinem Freund berichtet!, ist dann
eine Besitzung Einhards zu verstehen. Ich glaubte hierbei zuerst
an „Hludolvesthorp“ an der Ahr, das Einhard im Jahre 828 von
Kaiser Ludwig dem Frommen erhielt? — es ist das heutige Lohrs-
dorf an der Ahr? (zwischen Ahrweiler und Sinzig) —, denken zu
dürfen; doch scheint mir diese Annahme nicht haltbar zu sein; und
zwar kann das „praediolum ... vocabulo Hludolvesthorp" m. E.
deshalb nicht unter dem ,,locellus ... in loco qui dicitur ill." ver-
standen werden, weil das „praediolum“ Lohrsdorf nicht zu einem
größeren Orte gehörte, sondern ein selbständiger ,,locellus" war,
weil man Lohrsdorf also nicht bezeichnen konnte mit ‚„locellus ...
in loco qui dicitur ill.“. — Gerade dieser Ausdruck paßt nun aber
in einzigartiger Weise auf eine andere Besitzung Einhards: auf
seine Besitzung in Michelstadt oder vielmehr im heutigen
Steinbach, das unmittelbar an das Michelstadt von heute stößt.
Im Jahre 815 schenkte Kaiser Ludwig bekanntlich Einhard und
seiner Gattin Imma für die treuen Dienste, die ihm Einhard geleistet
hatte, den Ort Michelstadt — d.h. natürlich „Großstadt“ — im
Odenwalde.* Zur Zeit, da Einhard diesen Ort erhielt, befand sich
Urkunden im Namen der beiden Herrscher ausgestellt wurden (Reg. imp. 1?,
Nr. 816, 879; vgl. Hampe im N. A. XXI, 606); erst in die Zeit nach dem
1. Dezember 825 wird daher jener Brief Einhards an Ansegis zu datieren
sein; damit stimmt sehr gut die Tatsache überein, daß der in der handschrift-
lichen Überlieferung zunächst stehende Brief (Nr. 2) nach Hampe (N. A. XXI.
628, und Epistolae V, 109, Nr. 2) gleichfalls etwa in das Ende des Jabres 825
gehört. — Mit dieser späteren Datierung von Brief Nr. 1 (Dezember 825) ver-
liert auch die Vermutung an Wahrscheinlichkeit, daß das darin erwähnte
beneficium" ehedem von Einhard in seiner Eigenschaft als Abt von Fon-
tanelle vergeben worden sei.
1 „Fuimus . . . ad locellum vestrum, in loco qui dicitur ill., ipsum man[sum
con]sideravimus .. .'' ,
3 Einhard berichtet davon in seiner ,, Translatio SS. Marcellini et Petri LI,
cap. 6 (in den M.G. Ss. XV, 1, 8.247): „. . quoddam praediolum, situm juxta
fluvium Aram, vocabulo Hludolvesthorp“; vgl. Bacha a. a. 0.45; Kurze,
Einhard, 46.
3 N. W. Fabricius, Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rhein-
provinz V, 1. Hälfte (Bonn 1909), S. 138.
* S. E.Förstemann, Altdeutsches Namenbuch IIs, Orts. . Namen,
2. Hälfte, 1912, 286—288.
5 Urkunde Ludwigs vom 11. Januar 815 (in den M.G. Ss. XXI, 359; Reg.
imp. I ?, Nr. 569): „... locum qui vocatur Michlinstat, in silva quae vocatur
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 373
in dessen Mitte bereits eine Holzkirche von bescheidenen Verhält-
nissen!; außer dieser Holzkirche erhielt nun Michelstadt durch
Einhard noch eine andere Kirche?; sie ist uns in wesentlichen Resten
erhalten in der Kirche des jetzigen Steinbach?, das vom heutigen
Michelstadt durch die Mómling getrennt ist. Das von Einhard im
nunmehrigen Steinbach errichtete Gotteshaus ist also von Anfang
an von der Michelstádter Pfarrkirche zu unterscheiden; es gehórte
unmittelbar zu dem Hofgut Einhards“; auch sonstige Gebäude,
„Häuser und Wohnstätten“, hatte Einhard errichtet.“ Diese Siede-
lung Einhards wurde, wie bemerkt, zu Michelstadt gerechnet; die
Fluren des ehemaligen „Großstadt“ dehnten sich eben auch über
das jetzige Steinbach aus. Wann für diese Siedelung ein beson-
derer Name aufkam, kann man nicht genau festlegen.“ Jedenfalls
war auf lange Zeit hinaus die Bezeichnung ,,cella Michlenstat“ für
die im späteren Steinbach erwachsende Siedelung in Gebrauch.
Einhard selbst hatte diese „cella“ samt all ihrem Zubehör schon im
Jahre 819 an das Kloster Lorsch geschenkt, sich aber hierbei für
Lebenszeit das Eigentumsrecht vorbehalten.“ Erst mehr als 2½ Jahr-
hunderte später (1073) wurde diese „cella Michlenstat“ seitens
eines Lorscher Abtes (Udalrich) wiederhergestellt und mit Mönchen
besiedelt.” In der Folgezeit erschien sie auch unter dem Namen
Odonewalt, in cuius medio est basilica lignea modica constructa. Vgl. Kurze,
Einhard, 40.
1 S. vorige Anm.
* Translatio SS. Marcellini et Petri, in den M.G. Ss. XV, 1, S. 213: „basili-
cam noviter a me constructam sed nondum dedicatam.“
3 S. oben S. 357, Anm. 2.
1 F. Schneider in den Annalen dcs Vereins für nassauische Altertums-
kunde und Geschichtsforschung XIII (1874), 101f., 125f.; Kurze, Einhard, 40.
5 Translatio SS. Marcellini et Petri I cap. 1 (in den M.G. Ss. XV, 1, S. 239 f.):
2.2... Cum... domos et habicula ad manendum ... aedificassem ...; Bacha
a. a. O. 48; Kurze, Einhard, 4C.
$ Vgl. dazu Draudt im Archiv für hessische Geschichte und Altertums-
kunde XIII, 387; Schneider a. a. O. XIII. 103 f.: Adamy, Einharl-
Basilika zu Steinbach, 8.
1 Die Urkunde ist überliefert im Chronicon Laureshamense (in den M. G. Ss.
XXI, 360: „cellam nostri juris vocabulo Michlenstat“); vgl. Kurze, Einhard,
35; s. nun auch Friedrich Hülsen, Die Besitzungen des Klosters Lorsch
in der Karolingerzcit (in den Histor. Studien, herausgeg. von E. Ebering CV,
1913), 102 fl.
* Chron. Lauresham. in den Sp. XXI, 428f.; vgl. Draudt a. a. O. 39?f.
374 Max Buchner
Steinbach!, der natürlich schon weit früher in Gebrauch gewesen
Bein kann.
Die „cella“ Einhards, unter der wir zwar kein Kloster, aber doch
eine mit einem herrschaftlichen Verwaltungssitz verbundene món-
chische Niederlassung zu verstehen haben?, ist also das heutige Stein-
bach, gehörte aber zu Michelstadt.3 Gerade auf sie paßt, wie ich
meine, der Ausdruck ,,locellus . . . in loco qui dicitur ill.“ ausgezeich-
net — gleichviel, ob für diesen „locellus“ damals von dem benach-
barten Bächlein!“ schon die Bezeichnung „lapideus rivus" in
Gebrauch war oder ob er eines eigenen Namens noch völlig ent-
behrte; der „Ort“, in dem jener „locellus“ gelegen war
und zu dem er gehórte, ist jedenfalls Michelstadt.
Dieses Ergebnis kann durch die weiteren órtlichen Angaben, welche
der Text unseres Briefes bietet, nur erhürtet werden. Der Ab-
sender berichtet nämlich dem Adressaten, daß er von dem frag-
lichen Orte, d.h. eben von Michelstadt‘, zu Schiff weiter gefahren
sei zu einer „villa“, deren Name wiederum weggelassen wird. Nun
ist Michelstadt auch wirklich an einem Flüßchen gelegen: an der
1 8. Draudt a. a. O. 398. — Der Name der Siedelung Steinbach begegnet
zuerst in einer Urkunde des Abtes Anselm von Lorsch vom 27. Oktober 10%
(Chron. Lauresham. in den M.G. Ss. XXI, 428f.; vgl. Österley a. a. O. 654).
Doch erscheint, wie ich bemerken möchte, bereits in der von Einhard abgefaDten
Grenzbeschreibung der Mark Michelstadt (Chron. Lauresham. in den M. G. &.
XXI, 561) ein „lapideus rivulus". Felix Schreiber, Die Mark Michelstadt
(Schleusinger-Programm, 18%), S. 10, glaubt, daß wir es hier nicht mit einem
alten Namen, sondern einfach mit einer „steinigen Wasserrinne“ zu tun haben
(vgl. Österley a. a. O. und M.G. Ss. XXI, 361, Nr. 29). Ich lasse das dabin-
gestellt. Day aber der Ort Steinbach seinen Namen von einem gleichnamigen
Bächlein erhalten hat, ist sicher anzunehmen.
* 8. Draudt a. a. O. 390; Schreiber a. a. O. 4; Lamprecht a. a. O. 831.
5 S. Schreiber a. a. O.
1 S. oben Anm. 1.
5 Der Absender, also Ansegis, scheint hier selbst eine Besitzung bez. ein
Lehn gehabt zu haben, da er schreibt, er habe bei seinem dortigen Aufenthalt
seine Atzung „ex nostro“ herbeibringen lassen. Vielleicht war der „mansus“,
mit dem er vom Adressaten belehnt worden war (s. oben S. 368), eben hier
in der Michelstädter Mark gelegen. Die Aufsicht über dieses Gut hatte dann
nach obigem (S. 368) ein ,,praepositus'* Einhards. Für die spätere Zeit (12. Jahr-
hundert) ist Michelstadt als Sitz eines „praepositus“, als Propstei des Klosters
Lorsch, nachweisbar (s. Draudt a. a. O. 395ff.; Schneider in den Annalen
des Vereins für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung XIII,
1874, 103).
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 375
schon genannten Mómling.! Dadurch wird unsere Identifizierung
des vom Absender besuchten ,,Ortes" mit Michelstadt nur ge-
sichert. — Zu dem kommt nun ein anderes: neben Michelstadt hatte
Einhard im Jahre 815 von Kaiser Ludwig auch die „villa, quae dici-
tur Mulinheim ... sita super ripam fluminis Moyni“ erhalten.*
Diese „villa Mulinheim“, Obermühlheim, das nach der Übertragung
der Reliquien der Heiligen Marzellinus und Petrus dorthin (i. J. 828)?
bekanntlich den Namen Seligenstadt erhielt, liegt von der Mündung
der Mómling in den Main nur eine kleine Strecke mainabwärts. Nun
schreibt der Absender unseres Briefes, wie schon erwáhnt, an den
Adressaten, d.h. an Einhard, er sei von dem ersterwähnten Besitz
tum desselben zu Schiff nach einer „villa“, nach einem Fronhof“,
gefahren, dessen Name in dem Briefe nicht genannt wird; ebendort
scheint der Absender im Interesse des Adressaten eine Kontrolle
der Wirtschaftsführung vorgenommen zu haben; denn er berichtet,
ein gewisser Tassilo, der ein Untergebener des Adressaten war, habe
ihm auf alle Fragen die gebührende Antwort erteilt; dieser Tassilo
wird daher auch dem Adressaten zur Übernahme eines Amtes emp-
fohlen.” Man darf diesem Zusammenhang entnehmen, daß, ebenso
! Wie mir Herr Pfarrer Bernbeck in Michelstadt unterm 29. Juli 1914
gütigst auf meine Anfrage hin mitteilte, ist heute die Mömling nicht schiff-
bar. Damit ist aber keineswegs gesagt, daß auch in der fraglichen Zeit die Möm-
ling nicht mit einem Nachen hütte befahren werden kónnen. Denn wir wissen,
daß ehedem auch solche Flüßchen für den Verkehr zu Wasser benützt worden
sind, die heute hierfür völlig bedeutungslos sind; so waren die Sieg und die
Fulda in ihrem größeren Teile schiffbar. Die damaligen Flüsse waren eben
— eine Folgc der dichteren Bewaldung — weit wasserreicher als die hcutigen;
a. hierüber K. Kretschmer, Historische Geographie von Mitteleuropa (im
Handbuch der mittelalierlichen und neueren Geschichte, herausgeg. von G.
v. Below und F. Meinecke, München-Berlin 1904), 400; W. Götz, Die Ver-
kehrswege im Dienste des Welthandels (Stuttgart 1888), 553; zu den damaligen
Schiffen selbst s. W. Vogel. Zur nord- und westeuropäischen Seeschiffahrt
im früheren Mittelalter, in den Hanseatischen Geschichtsblättern 1907, S. 189.
— Wenn der Absender schreibt, er habe sich auf seiner Wasserfahrt mit Fischen
beschäftigt (pisces capiendo), so paßt auch das auf die Mömling, die noch
heute als fischreich gilt, wie mir gleichfalls Herr Pfarrer Bernbeck mitzuteilen
die Güte hatte.
2 M.G. Ss. XXI, 359. 3 S. Kurze, Einhard, 44.
* S. Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben I, 2, 8. 721; vgl. K. Th.
v. Inama- Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte T? (Leipzig 1909), 444 ff.
„Inde navigio pisces capiendo ad villam ... pervenimus. Tassilo vero,
at eperamus, fidelis vester, de his, que ab eo quesivimus, [prude]nter nobis
376 Max Buchner \
wie der zuerst erwähnte „locellus“, den der Absender besucht hat,
so auch die „villa“, nach welcher er zu Schiff von dem ‚,‚locellus“
kam, im Besitz des Adressaten, also Einhards, stand. Wie trefflich
paßt das nun wieder auf die beiden Besitzungen Einhards, auf
Michelstadt und Obermühlheim, die beide, wie wir schon hörten,
durch die von Mömling und Main gebildete Wasserstraße in enger
und naher Verbindung miteinander standen! Unter der „villa“,
zu der Ansegis von Michelstadt aus fuhr, ist somit die
„villa... Mulinheim" zu verstehen.
All die einzelnen Angaben, welche wir aus dem Text unseres
Schreibens selbst erhalten, fügen sich auf diese Weise zu einem
harmonischen Bilde zusammen; sie zeugen dafür, daß wir mit unserer
Forschung den richtigen Weg eingeschlagen haben.
Aber auch die äußere Überlieferung unseres Briefes in der
sog. „Formularsammlung von St. Denis“ paßt vorzüglich zu dem
gewonnenen Ergebnis, wonach Einhard der Adressat des Schreibens
ist; denn zu dem Mann, durch den m. E. die Anlage dieser Sammlung
vorzugsweise erfolgt ist, zu Hilduin von St. Denis!, stand Einhard
nachweislich in engen Beziehungen, sodaß es nun sehr leicht erklär-
lich ist, wenn ein an Einhard gerichteter Brief auch dem Erzkaplan
Hilduin zu Gesicht kommen und von diesem in seine Formularsamm-
lung aufgenommen werden konnte: wie Einhard selber eines der an-
gesehensten Mitglieder der karolingischen Hofgesellschaft zur Zeit
Ludwigs des Frommen war?, so gehörte auch Hilduin auf Grund
seines Amtes als Erzkaplan zu den ersten Würdenträgern dieses
Kaisers?; und wie Einhard selber seine Wirkungsstätte als oberster
Leiter der „opera regalia in Aquisgrani palatio regio" zu Aachen
in omnibus responsum dedit, et putamus, si cum probaveritis, et secundum
[scien]tiam vel doctrinam vestram aliquod servicium ei iniunxeritis, quod vobis
exinde placere [curab it.''
1 S. oben S. 355.
? 8. Kurze, Alff.
$ 8. W. Lüders, Capella. Die Hofkapelle der Karolinger bis zur Mitte
des 9. Jahrhunderts, im Archiv für Urkundenforschung, herausgeg. von K.
Brandi, H. Breßlau, M. Tang! II (Leipzig 1909), 55f.; über Hilduin im all-
gemeinen vgl. den Artikel von J. Schlecht im Kirchlichen Handlexikon von
M. Buchberger I (1907), 972f., und die daselbst angegebene Literatur; eine
zusammenfassende Biographie dieser Persönlichkeit, deren hochstrebende
Pläne noch nicht gewürdigt wurden, fehlt bis heute; seit längerer Zeit bin
ich mit den Vorarbeiten zu einer solchen beschäftigt.
*
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 377
lange Jahre hindurch hatte l, wie er daselbst ein Haus besaD!, so hatte
auch die Behörde, an deren Spitze der Erzkaplan Hilduin stand,
die kaiserliche Kapelle, seit dem Ende der Regierung Karls des
Großen ihren Sitz in Aachen?, hatte hier somit auch Hilduin seinen
Amtssitz.“ Daß zwei so hochgestellte, am selben Orte schaltende
Hofwürdenträger, wie Hilduin und Einhard es waren5, auch in regem
persönlichem Verkehr standen, wäre ohnehin ganz selbstverständ-
lich, auch wenn wir nicht noch ausdrücklich von Einhard selber“
Kunde von seinem vertrauten Umgang mit Hilduin erhalten hätten.
Ist durch den Nachweis dieser Beziehungen Einhards zu Hilduin
als dem einen Urheber unserer Formularsammlung somit auch
die Aufnahme des fraglichen Briefes in diese Sammlung klargestellt,
so bleibt uns doch noch eine Hauptfrage zu beantworten — die
Frage: wann ist unser Brief geschrieben?
Wir gehen bei der Beantwortung dieser Frage am zweckmäßigsten
von den Ergebnissen aus, zu denen wir hinsichtlich des Briefschreibers
gekommen sind. — Wir haben gefunden, daß der hl. Ansegis, als
Abt von Fontanelle mit dem Erweiterungsbau der Hauptkirche
seines Klosters beschäftigt, die fraglichen Zeilen geschrieben hat;
wir erhalten demgemäß als terminus a quo und als terminus ante
quem zwei ganz bestimmte Daten: den Beginn und das Ende der
Regierung des Abtes Ansegis von Fontanelle. Durch die ,,Gesta
abbatum Fontanellensium“ sind uns diese beiden Daten über-
! S. oben S. 367, Anm. 3. °8. Kurze, 24, 35. ° S. Lüders, 52f., Anm. 6
* Als „domus pontificis“ oder ,,palatium Lateranense“ wurde das Gebäude.
das Hilduin zu Aachen bewohnte, bezeichnet; s. F. v. Reber, Der karolin-
gische Palastbau (II: Der Palast zu Aachen), in den Abhandlungen der
histor. Kl. der Münchener Akademie der Wissenschaften XX (— Denkschriften
LXV, 1892), 205.
5 Vgl. auch Walahfried Strabo, De imagine 'Tetrici vers 208 ff. (in
den M.G. Poetae Lat. II, 376f.), der bei der Schilderung der karolingischen
Hofgesellschaft i. J. 829 Einhard unmittelbar im Anschluß an Hilduin nennt.
6 Translatio SS. Marcellini et Petri II, cap. 1, in den SS. XV, 245: „. ego
secundum consuetudinum aulicorum maturius surgens, primo mane palatium
petii lbi cum ingressus Hildoinum ... ante fores regii cubiculi sedentem
atque egressum principis opperientem invenissem, ex more salutatum surgere
atque ad quandam fenestram ... modum accedere rogavi. Ad quam pariter
stando inoumbentes, de translatione sanctorum martyrum Marcellini et Petri
necnon de miraculo ... mirando multa sumus locuti." Vgl. Translatio II,
cap. 3, ebd. 246; Kurze, 45.
T Cap. 17 ed. Loewenfeld, 49 und 60.
378 Max Buchner
liefert. Wir wissen aus dieser Quelle, daß Ansegis am 2. April 822
die Abtei Fontanelle erhielt und daß er sie bis zu seinem Tode, der
am 20.Juli 833 erfolgte, innehatte. Der fragliche Brief ist
demgemäß zwischen dem 2.April 822 und dem 20. Juli
833 geschrieben. Soweit haben wir festen Boden unter unseren
Füßen. — Wenn wir nun die Entstehungszeit des Schriftstückes
noch enger zu begrenzen suchen, so wird uns hierbei folgende Über-
legung dienlich sein können: im Jahre 827 hat bekanntlich Einhard
die Reliquien der Heiligen Marzellinus und Petrus von Rom nach
Michelstadt und kurze Zeit später von dort nach Obermühlheim bringen
lassen.! Die Translation dieser Reliquien nach einer seiner Be-
sitzungen sollte für Einhards weiteren Lebenslauf, wie màn weiß, gerade-
zu epochemachend sein. Einhards Lebenerhielt, wie Kurze? bemerkt,
fortan ein neues Ziel. Der Verehrung der beiden genannten Heiligen
galt künftig in erster Linie sein Interesse. — Nun vergegenwärtige
man sich: der Schreiber unseres Briefes hat nach unseren Ergeb-
nissen kurz vor Abfassung seiner Zeilen sowohl Michelstadt wie auch
Obermühlheim besucht, also jene beiden Orte, in welche 827 bez. 828
der Reliquienschatz übertragen worden ist; der Schreiber berichtet
auch dem Adressaten von diesem Besuch; aber er gedenkt hierbei
mit keinem Worte der beiden Heiligen, erzählt dem Adressaten nichte
von deren Verehrung, obgleich ein solcher Bericht seit dem Jahre 827
doch Einhards größtes Interesse beansprucht hätte! Der Grund die-
scs Schweigens wird nur darin zu suchen sein, daß der Brief zu
einer Zeit geschrieben ist, da die Übertragung der beiden Heiligen von
Rom nach dem mittleren Deutschland noch nicht erfolgt war —
also jedenfalls vor dem November 8273. Die Entstehungszeit
unseres Schriftstückes fiele demgemäß in die Zeit
zwischen dem 2.April 822 und dem Herbst 827.
Ich würde dieser mit Hilfe eines argumentum ex silentio gewon-
nenen Datierung nicht viel Wert beilegen, wenn wir nicht auch
durch positive Angaben im Texte unseres Schreibens dazu geführt
würden, dessen Abfassungszeit bereits in das Jahr 826 zu
verlegen. Der Absender teilt nämlich dem Adressaten mit, er wolle
am 28. Juli scin Gepäck an das Hoflager senden, um dann drei Tage
später selbst dahin aufzubrechen und am 15. August in Mainz ein-
! Kurze, Einhard, 41ff.
* Ebenda 41. i
3 5, ebenda 43; Bondois, La translation des saints Marcellin et Pierre, 20f.
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 379
zutreffen.! Man wird daher anzunehmen haben, daß sich im August
des fraglichen Jahres das kaiserliche Hoflager in Mainz befand;
da der Absender den Adressaten in Mainz zu vertreten verspricht,
80 wird es sich — wie dies schon Zeumer meinte — vermutlich um
eine Versammlung daselbst, um eine weltliche oder kirchliche Zu-
ìl „Notum igitur sit sapientiae vestrae, quoniam 5. Kal. Augustas saumas
nostrhs partibus palacii dirigere dispositum habemus et postea propter opus
eclesie tres dies stare, easque festinanter deinde . . . sequi volumus, ea videlicet
ratione, ut 18. Kal. Septembr. ad Magantiam esse possimus.“ — Diese Stelle
gibt uns gleichzeitig die Möglichkeit, die Richtigkeit unseres Ergebnisses,
daB das fragliche „opus eclesie“ der von Ansegis vollzogene Erweiterungsbau
der Kirche von Fontanelle ist, einer erneuten Kontrolle zu unterziehen: wenn
der Schreiber &m 15. August in Mainz zu sein gedenkt und dabei bis zum
31. Juli an dem fraglichen Orte, an dem er mit dem Kirchenbau beschäftigt
ist, also nach unserer Annahme in Fontanelle, zu verweilen beabsichtigt, so
blieben ihm 15 Tage, um die Strecke von Funtanelle bis Mainz zurückzulegen.
Nun sind wir über den Reiseverkehr und die Reisedauer im Frankenreich
zur fraglichen Zeit verhältnismäßig genau durch einzelne Angaben in Einhards
Translatio SS. Marcellini et Petri unterrichtet (vgl. dazu W. Matthäi, Ein-
hards Translatio SS. Marcellini et Petri in kulturgeschichtlicher Beziehung,
Laubacher Programm, Grünberg 1854) Matthäi a. a. O. 15 hebt hervor,
daß das Reisen zu den Zeiten Ludwigs des Frommen tatsächlich nicht so er-
schwert war, wie wir es uns ohne die Angaben der genannten Schrift unwill-
kürlich vorstellen würden. Zur Zurücklegung der in gerader Linie etwa 32 Meilen
betragenden Strecke von Obermühlheim (Seligenstadt) bis Aachen brauchte
Einhard, ungeachtet seines leidenden Gesundheitszustandes und der Schwierig-
kcit des Weges, in der Regel nur 7 Tage, so daß er trotz der angegebenen ver-
zögernden Umstände täglich doch 4½ Meilen ritt Matthäi a. a. O. 22), wäh-
rend Einhards Sekretär Ratleik die Entfernung von Pavia bis St. Moriz, die
in der Luftlinie gleichfalls ca. 32 Meilen ausmachte, trotz des hochgebirgigen
Geländes in 6 Tagen zurücklegte (ebenda). Auf Grund mehrfachen Materials
kommt Matthäi a. a. O. 23 zu dem Ergebnis, daß die durchschnittliche
Leistung eines Reiters bei längeren und nicht durch besondere Umstände
beeinflußten Reisen täglich 5 Meilen (in der Luftlinie) betragen habe. — In
15 Tagen konnte daher der Absender unseres Briefes unschwer eine Strecke von
rund 75 Meilen in gerader Linie zurücklegen — eine Strecke, die sich mit der
ca. 72 Meilen betragenden Entfernung zwischen Mainz und St. Wandrille
(Fontanelle) fast genau deckt. Vgl. W. Goetz, Die Verkehrswege im Dienste
des Welthandels (Stuttgart 1888), 600, der die tägliche Geschwindigkeit von
Reisenden und Boten im flachen oder hügeligen Terrain auf 7 Meilen, innerhalb
des Gebirges auf 6 Meilen angibt. F.Ludwig kommt gelegentlich seiner
„Untersuchungen über die Reise- und Marschgeschwindigkeit im XII. und
XIII. Jahrhundert“ (Straßburger Diss., Berlin 1897, 8. 97) zu dem Ergebnis,
daB für die französischen Könige tägliche Reisen von 36—44 km nachzuweisen
sind.
380 Max Buchner
sammenkunft, gehandelt haben. Hat nun vielleicht in der Zeit, da
Ansegis die Würde eines Abtes von Fontanelle innehatte, in Mainz
im Monat August eine derartige Versammlung getagt? Ist über-
haupt für diese Jahre ein Aufenthalt des kaiserlichen Hofes in Mainz
nachzuweisen ?
Ehe wir diese Frage zu beantworten suchen, móchte ich eine Tat-
sache hervorheben, auf die schon Simson! hingewiesen hat: ich
meine den Umstand, daß die Quellen zuweilen die Stadt Mainz
und die Pfalz Ingelheim, die ja bekanntlich Mainz unmittelbar be-
nachbart lag, eben wegen dieser räumlichen Nähe durcheinander
werfen; es genügt, die Annales q. d. Einhardi anzuführen, die (zum
Jahre 787) von der „villa quae vocatur Ingilunheim“ sprechen
und dabei diese , villa“ zum „suburbanum Mogontiacense‘‘, zur Vor-
stadt von Mainz, rechnen.? In ähnlicher Weise mag also auch der
Schreiber unseres Briefes die Ingelheimer Pfalz insbesondere ge-
meint haben, wenn er von seinem künftigen Aufenthalt ‚ad Magan-
tiam“ schlechthin spricht; ja daß er hierbei wirklich Ingelheim
und nicht die eigentliche Stadt Mainz im Auge gehabt haben wird,
dafür spricht der Umstand, daß der Schreiber kurz vorher sagte,
er wolle „ad palatium“ ziehen. Das Hoflager aber war naturgemäß
auf der Ingelheimer Pfalz, nicht in der Stadt Mainz selbst.
Nun zeigt das Itinerar Ludwigs des Frommen, daß er im Som-
mer des Jahres 826 sich in seiner Pfalz zu Ingelheim aufhielt; vom
Beginn des Juni an weilte er dort; am 20. Juni und am 10. Juli
urkundete Ludwig zu Ingelheim?; wie lange der Aufenthalt Lud-
wigs zu Ingelheim währte, wissen wir nicht. Spätestens ging er im
September zu Ende; denn noch im Laufe dieses Monats verweilte
Ludwig auf der Pfalz Salz, die nórdlich von Schweinfurt an der
Saale gelegen ist; am 1. Oktober fuhr der Kaiser bereits wieder
den Main hinab nach Frankfurt.“
Während jenes Ingelheimer Aufenthalts des Kaisers tagte nun
eine größere Reichsversammlung5, mit der eine kirchliche Synode
— — —— ħŇĂ
1 Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Ludwig dem Frommen (in den
Jahrbüchern der deutschen Geschichte) I (1874), 258, Anm. 9.
3 Annales q. d. Einhardi rec. F. Kurze (1895), 79f.
5 Reg. imp. I?, Nr. 830f.; vgl. auch P. Olemen, Der n Kaiser-
palast zu Ingelheim, in der Westdeutschen Zeitschrift IX (1890), 56.
4 Reg. imp. I*, Nr. 832 a, b.
5 Reg. imp. I?, Nr. 829b; Simson, Jahrbücher Ludwigs I., 254ff.
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 381
verknüpft war. Auch von diesen Versammlungen können wir
nichts hinsichtlich ihres Beginnes und hinsichtlich ihres Endes an-
geben; nur soviel kónnen wir sagen, daB sie zeitlich in die Tage des
am 1. Juni beginnenden und spätestens im September endenden
Aufenthaltes Ludwigs in Ingelheim fielen. Jedenfalls steht, soviel
ich sehe, nichts der Annahme im Wege, daß jene Tagung geistlicher
und weltlicher Großen in den Monat August fiel’ und daß somit
unter ihr jene Versammlung zu verstehen ist, auf welcher der Ab-
sender unseres Schreibens, Ansegis’, den Adressaten, Einhard, zu
vertreten beabsichtigte.
Gelegentlich jenes Tages zu Ingelheim fand bekanntlich ein bedeu-
tungsvolles Ereignis statt: ich meine die Taufe des Dänenkönigs
Harald zu Mainz bei St. Alban.“ Bekanntlich schildert Ermoldus
Nigellus? mit aller wünschenswerten Anschaulichkeit diesen Vor-
gang und zeichnet hierbei ein lebensvolles Bild vom Kaiserhof
! Vita Anskarii cap. 7 in den M.G. Se. II, 691: „Augustus in publico con-
ventu optimatum suorum cum sacerdotibus suis ceterisque fidelibus tractare
coepit." Die Annales Xantenses zu 826 (M.G. Ss. II, 225) berichten aus-
drücklich von einer ,,sinodus episcoporum ad Ingulunheim“. Vgl. Ch. J. He-
fele, Histoire des conciles, Traduction française faite sur la deuxième édition
Allemande par H. Lecleroq, IV, p. I (Paris 1911), 49f.
3 Im Oktober fand in Ingelheim eine neue Versammlung statt (Reg. imp. I*,
Nr. 832c). Dafür, daB die beiden Ingelheimer Tage zeitlich sehr nahe beiein-
ander lagen, spricht der Umstand, daB eine Quelle, die Vita Hludowici cap. 40
(in den M.G. S. II, 629f.), beide Versammlungen in eine einzige zusammen-
wirft (Simson a. a. O. I, 255, Anm. 9. Es wird sich daher schon allein aus
diesem Grunde empfehlen, den ersten Ingelheimer Tag erst in den August zu
verlegen. Jedenfalls berechtigt uns, wenn ich nicht irre, kein Umstand, gerade
den Juni als Zeit der ersten Zusammenkunft zu Ingelheim anzugeben, wie
dies meist geschieht.
3 Ich darf hier wohl auch auf einen Umstand hinweisen, der gleichfalls
geeignet ist, für die Teilnahme des Ansegis an der damaligen Synode zu Ingel-
heim zu sprechen: in seine berühmte Kapitulariensammlung hat Ansegis auch
eine Reihe von Kapitularien aufgenommen (Capitularium collectio lib. II,
cap. 29—46, in den M.G. Capitularia regum Francorum I, 420 ff.), welche
vermutlich auf jener Ingelheimer Versammlung vom Episkopat vorgeschlagen
wurden (s. Reg. imp. I“, Nr. 289b; A. Werminghoff in M. G. Concilia II.
pers 2, 8.551, Nr. 45); zur Überlieferung s. G. Seeliger, Mitteilungen aus
einer Münchener Handschrift der Kapitularien, im N. A. XIX (1894), 670 ff.
* S. Simson a. a. O. I, 258 f., Anm. 9; auch hier wird seitens der Quellen
Ingelheim und Mainz durcheinander geworfen.
$ In honorem Hludowici IV, vers 399 ff., in den M.G. Poetae Latini aevi
Carolini II, 69 ff.; vgl. Simson a. a. O. I, 260 f.
382 Max Buchner
Ludwigs des Frommen; in prächtigem Aufzug sehen wir den Kaiser
und all seine Hofwürdenträger an unserem geistigen Auge vor-
überziehen. Der Erzkaplan Hilduin, Helisachar, der Obertürwart
Gerung, der Kanzler Fridugis, die Grafen Matfried von Orleans
und Hugo von Tours und noch viele andere Große werden als Teil-
nehmer an der Feier genannt. Nur einen vermissen wir, der doch
zu Ludwigs bedeutendsten und vertrautesten Ratgebern gehórte
und dessen gerade Ermoldus Nigellus ein andermal rühmend ge-
denkt: Einhard. Mit Recht hat Kurze? diese Nichterwähnung
Einhards bei der Schilderung jener Mainzer Festlichkeit seitens des
genannten Dichters hervorgehoben; der Schluß liegt nahe, daß
Einhard bei jenem Feste eben gefehlt hat — wieder ein Umstand,
der uns in der Annahme bestärken wird, daß die Vertretung des
Adressaten unseres Briefes durch dessen Schreiber sich auf den
damals bevorstehenden Ingelheimer bez. Mainzer Tag bezieht.?
Zu der Zeit, da Ansegis seine Zeilen an Einhard richtete, also
vermutlich im Frühsommer (vor dem 28. Juli) 826, mag sich Ein-
hard in Aachen, wo er in der Regel seinen Wohnsitz hatte*, befunden
haben; hier konnte dann auch Hilduin in den Besitz des Textes der
Zeilen Ansegis' gelangen und so diesen Brief als Formular in seine
Sammlung aufnehmen.“ Aus der unweit Aachens sich erhebenden
Eifol, die in ihrem Schofe Blei barg und in der bereits seit den Tagen
der Römer Bleibergbau getrieben wurde‘, kann Einhard das „, plum-
bum“ bezogen haben, hinsichtlich dessen Transportes nach Fon-
tanelle er Anordnungen treffen sollte; vielleicht vom Kloster des
! In honorem Hludovici II, vers 31, a. a. O. 25. 3 Einhard, 36.
5 Vgl. Kurze, ebenda 36, der bemerkt, daß Einhard in den 20er Jahren
„häufiger und länger als vorher vom Hofe beurlaubt war“.
* Kurze, Einhard, 24, 35; vgl. Bach a, Etude biographique sur Eginhard, 38.
"5 8. oben S. 376f.
ê 8. A. Róssing, Geschichte der Metalle (Berlin 1901), 51; vgl. S. P. Alt-
mann im Handwörterbuch der Staatswissenschaften VI® (1910), 665; B.
. Knüll, Deutschland zu Beginn der sächsischen Kaiserzeit (Hórder Programm .
1908), 18; besonders auch Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben II (1886),
330, und Dopsch, Die Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit II, 175f.
sowie R. A. Peltzer, Geschichte der Messingindustrie und der künstlerischen
Arbeiten in Messing (Dinanderies) in Aachen und den Ländern zwischen
Maas und Rhein, in der Zeitschrift des Aachener Gkschichtsvereins X X X (1908)
24bf. über die in der wciteren Umgebung Aachens gelegenen ausgedehnten
Ligustätton von Galmeierz und über den schon früh hier betriebenen
Galmeibergbau.
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 383
hl. Servatius? zu Maastricht aus, dem Einhard ja als Abt vorstand?,
mochte sodann die erwünschte Lieferung an Blei und anderem Bau-
material auf den Fluten der Maas und dann der belgischen und
nordíranzósischen Küste entlang „bis zu dem Orte, wo die Seine
in das Meer flieDt", bis in die Gegend von Fontanelle, gebracht
werden.
Es sei ausdrücklich bemerkt, daß diese letztere Annahme nicht
mehr als eine bloße Möglichkeit ist, daß wir keinen festen Anhalts-
punkt für die Vermutung haben, daß sich Einhard zur Entstehungs-
zeit unseres Briefes in Aachen oder auch im Servatiuskloster zu
Maastricht befand und daß von hier aus der in unserem Schreiben
erwähnte Transport in das Gebiet der Seine-Mündung gehen sollte.
Von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Hypothese werden
die übrigen Ergebnisse unserer Untersuchung nicht berührt, wie
gleichfalls mit Nachdruck betont sei. Als solch gesichertes Er-
gebnis fanden wir vor allem, daß der Absender unseres Brie-
fes Abt Ansegis von Fontanelle ist und daß demgemäß das
Schreiben jedenfalls zwischen 822 und 833 abgefaßt ist.
Als Adressaten aber konnten wir Einhard feststellen. Sein Be-
sitztum in Michelstadt ist jener „locellus .. . in loco qui dicitur
ill.“, den der Schreiber kurz vorher besucht hat; seine „villa“ Ober-
mühlheim aber ist die „villa. ., zu der Ansegis von Michelstadt
aus zu Schiffe fuhr. Als wahrscheinlich ergab sich uns endlich,
daß Ansegıs den fraglichen Brief vor 827, allem Anschein nach :
im Jahre 826, und zwar vor dem 28. Juli dieses Jahres ge-
schrieben hat. — Eine schlagende Bestätigung erhält diese Datie-
rung nun auch wieder durch die Überlieferung des Schrift-
stückes in der wiederholt erwähnten Formularsammlung an
17. Stelle. In früheren Untersuchungen hatte sich mir ergeben,
daB die Kapitel 23 und 24 der genannten Sammlung im Frühsommer
(vor dem 19. Juni) 829 geschrieben sind?, wührend ich für den an
1 Das Kloster des hl. Servatius wäre dann der im Brief nach der Zeumer-
schen Edition als Ortsangabe vorkommende „Sanctus ille“ („de Sancto illo
usque ad locum . .); wenn dagegen mit Roziére statt „de Sancto illo“ „de
loco illo“ zu lesen ist (s. oben S. 354, Anm. 1), so könnte man Maastricht selbst
hierunter verstehen.
3 S. Kurze, Einhard, 25.
3 S. Buchner in den Studien und Mitteilungen xur Ceschichte des Bene-
diktinerordens und sciner Zweige, N. F. IV (1914), 8.200 ff., besonders 204 ff.,
und ebenda N. F. VI (1916), 392 ff.
384 Max Buchner
18. Stelle überlieferten Brief die Abfassungszeit in die Jahre 826
bis 834 festsetzen konnte und aus verschiedenen Umständen ver-
mutete, daß dies Schriftstück 827 entstanden sei. Bei der vorläufig
allerdings noch nicht veröffentlichten Untersuchung über die „For-
mularsammlung von St. Denis", als Ganzes kam ich zu dem Er-
gebnis,daß die hier überlieferten Schreiben im großen ganzen in chrono-
logischer Folge, nach ihrer Entstehungszeit, eingetragen sind. Da nun
cap. 18, wie bemerkt, nicht vor 826, vermutlich 827, geschrieben ist, 80
gelangen wir auch auf diesem Wege zur Ansetzung von cap. 17, also
unseres Briefes, in eine dem Jahre 827 unmittelbar vorhergehende
Zeit — es wird m. a. W. unsere Datierung ins Jahr 826 nur bestátigt.
Die Untersuchung unseres Schriftstückes? bietet uns, abgesehen
von ihrer Bedeutung für die Datierung unserer Formularsammlung,
nun auch um der Sache selbst willen einiges Interesse: zwar be-
schäftigt sich der Inhalt des Briefos mit herzlich unbedeutenden
Fragen; er läßt uns nicht etwa die Fäden der fränkischen Reichs-
politik jener Tage schauen; wir spüren hier auch nichts von der ge-
witterschwülen Atmosphäre am Kaiserhofe Ludwigs des Frommen,
von der Brief Nr.18 einen charakteristischen Niederschlag dar-
Stellt.) Der Inhalt unseres Schreibens gleicht vielmehr einer Idylle
— einem Bilde, wie uns ein solches Friedrich Wilhelm Weber im
zweiten Gesang (,, Das Kloster“) seines „Dreizehnlinden“-Epos ge-
zeichnet hat: unter den würzigen Bäumen des Odenwaldes konnten
wir in Michelstadt mit dem Schreiber des Briefes Rast halten und
ihm dann folgen, als er einen Nachen bestiog und den Main hinab
bis Obermühlbeim fuhr, mit Fischen sich die Zeit verkürzend. Wir
lauschten ihm, als er auf dem Fronhof zu Obermühlheim an den
1 Buchner im Histor. Jahrbuch XXXV (1914). 1ff., besonders 20ff.,
sowie ebenda XXXVII (1916), 221ff.
3 [Nachtrag v. 26. IX 18: ] Seit das Manuskript dieser Untersuchung fertig-
gestellt wurde, sind reichlich vier Jahre verflossen. Inzwischen erschien im
N. A. XLI (1917), 283 noch ein „Das Formularbuch von Saint-Denis“ behandeln-
der Aufsatz W. Levisons, auf den ich in dem oben S. 355 Anm. 3 ange-
deuteten Zusammenhang einzugehen gedenke. — Meine oben S. 367, Anm. 3
erwähnten „Forschungen“ erscheinen gleichzeitig mit dieser Abhandlung
in der „Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins** und sodann selbständig
als 207. Heft der „Studien zur Deutschen Kunstgeschichte“ bei Haitz in
Straßburg unter dem Titel „Einhard als Künstler“. Eine zusammenfassende
Skizze über das Leben Einhards werde ich demnächst (voraussichtlich in
der „Deutschen Rundschau“) veröffentlichen.
$ S. Histor. Jahrbuch XXXV, 18, 95.
Zum Briefwechsel Einhards und des hl, Ánsegis von Fontanelle 885
getreuen Tassilo seine Fragen hinsichtlich der Wirtschafteführung
richtete und nach dem Rechten sah. Und dann waren wir im Geiste
wieder fern im Westen, im Mündungsgebiet der Seine, und beobach-
teten, wie die Peterskirche der berühmten Abtei St. Wandrille die
wachsende Menge der frommen Beter nicht mehr fassen kann, und
wie sich daher der tatkräftige Abt des Klosters dazu entschließt,
einen Erweiterungsbau vorzunehmen; das bringt manche Arbeit,
manche Sorge mit sich; der Transport des Baumaterials und all
die anderen tausend Fragen, die es zu erledigen gilt, wollen über-
dacht und wohl erwogen sein. Und natürlich kostet ein solcher
Kirchenbau auch Geld; da kónnen wir es denn jenem rührigen Abt
gewiß nicht verargen, wenn er sich darum bemüht, seine Renten
möglichst zu steigern. Mit ganzer Seele gibt er sich so dem Unter-
nehmen hin, das er begonnen hat. Aber auch andere Pflichten
treten an den Vielbescháftigten heran: bald muß er sein stilles Kloster
verlassen, um sich an den kaiserlichen Hof zu begoben; am 15. August
will er in Mainz eintreffen.
So bietet der Inhalt unseres Briefes einen Blick in das Alltags-
leben der Menschen des 9. Jahrhunderte, in ihre Alltagssorgen und
-arbeiten. Was uns diesen Blick besonders interessant erscheinen
lá8t, ist der Umstand, daß der Mann, den wir im Geiste bei seiner
Tätigkeit schauen durften, kein anderer ist ale der später heilig
gesprochene Abt Ansegis — jener Ansegis, der als erster eine Samm-
lung des kirchlichen und weltlichen Rechtes veranstaltet hat und
von dem man! mit gutem Grund bemerkte, er stelle „in seinem
Wirkungskreise nach seiner allumfassenden Tätigkeit ein kleines
Bild Karls d. Gr." dar. Nicht minder müssen uns jene Zeilen des-
halb besonders interessieren, weil sie &n den würdigen Biographen
des großen Karl gerichtet sind: an Einhard; seinen ,,looel:us" gu
Michelstadt, von dessen Besuch der Schreiber erzählt, hat später
die Sage zum Schauplatz jener Szene gemacht, da Kaiser Karl sich
wieder versöhnt mit seiner Tochter Imma und deren Gemahl Einhard.?
1 Otto Schmid in Wetzer und Weltes Kirchenlexikon I? (1882), 885.
2 Wie bemerkt sein mag, sollte dieser „Einhardspoesie“ auch die heute als
„Thüringer Volkslied“ bekannte und in dem Singspiel Hermine v. Chezys
vorkommende Weise „Ach, wie ist's möglich dann . ihre Entstehung ver-
danken; s. Felix Schreiber a. a. O. 20.
Histor. Vierteljahrec! ri ft. 1916. 4 25
386
Kleine Mitteilungen.
Kaiser Joseph 1I, von Österreich und Kronprinz
Friedrich Wilhelm von Preußen 1780 in Mitau.
Im Jahre 1780 sah Mitau kurz hintereinander zwei hohe Gäste. In der
Nacht vom 25. zum 26. Juli traf Kaiser Joseph II. von Österreich auf der
Rückreise von St. Petersburg hier ein, wo er mit Katharina II. verhandelt
hatte. Ganz spontan und unbeeinflußt hatte er den Plan gefaßt, die Bündnis-
bestrebungen zwischen Preußen und Rußland durch eine persönliche Zu-
sammenkunft mit der Zarin zu stören. Er ließ ihr durch seinen Wiener
Gesandten seine Absicht kundtun, Katharina ging darauf ein, und so trat
er am 26. April 1780 die Reise nach St. Petersburg an. Bei den Besprechungen,
die er im Frühling in Mohilew und später in St. Petersburg mit der Zarin
hatte, gelang es ihm, deren Vertrauen zu gewinnen und sie von Preußen
ab und zu sich herüberzuziehen.
Im Münzkabinett des Kurländischen Provinzialmuseuns zu Mitau ist
eine Erinnerung an diese Petersburger Konferenz erhalten: eine große kup-
ferne Medaille, deren Vorderseite das Brustbild Josephs mit der Umschrift
in russischer Transkription: „Graf Falkenstein“ — unter diesem Pseudonym
reiste der Kaiser — aufweist, während auf der Rückseite in russischer Schrift
und Sprache das Datum „1780. Jahres Julis 1. Tages“ steht.
Zurück reiste Joseph über Riga!, Mitau, durch Litauen und Polen. Über
seine Reise durch Kurland wird in dem Protokollbuch der Grünen Bürger-
sarde, das im Mitauschen Museum verwahrt wird und dem wir dann größere
-Abschnitte entnehmen werden?, nur ganz kurz berichtet, daß Herzog Peter
von Kurland dem Kaiser zum Empfang seinen Oberhofmarschall Ewald v. Klop-
mann? nach Riga entgegenschickte; es ward ihm ., mit einer nur dem großen
Joseph eigenen Leutseligkeit begegnet“; , Hóchstdieselben geruheten eine
Weile sich mit ihm auf die gnädigste Art zu unterhalten‘; in der Naeht
vom 25. zum 26. Juli traf der hohe Reisende in aller Stille in Mitau ein
und setzte ohne Aufenthalt seine Reise nach Litauen fort.
! Hier sollte ihm ein von einem jungen Romanus verfaßtes Begrüßungs-
gedicht überreicht werden. Die Ode wurde aber nicht angenommen, da das
Inkognito des Kaisers nicht gelüftet werden sollte; dem Dichter wurde be-
deutet, der Kaiser wäre in Wien, nicht in Riga; in Riga wäre nur der Graf
Falkenstein. Rigasche Stadtblätter für das Jahr 1880, S. 234f.
' Vgl. Sitzungsberichte der Kurländischen Gesellschaft für Literatur und
Kunst aus den Jahren 1864—1871, Mitau 1884, S. 103 ff., bes. S. 108 ff.
` Vgl. über ihn Baltische Monatsschrift 40, 108 ff.
Kaiser Joseph II. v. Österr. u. Kronpr. Friedr. Wilh. v. Preußen 1780 in Mitau 387
Bedeutend mehr enthält ein Brief, den wenige Tage darauf, am 28. Juli
1780, der ehemalige Hofgerichtsadvokat und Hofrat Christoph Anton Tottien
in Mitau! an einen Verwandten geschrieben hat und der mir aus Privatbesitz
freundlichst zur Verfügung gestellt wurde:
. . . Der Graf Falkenstein ist in der Nacht hier durchgegangen. Vor
Rheder! seinem Hause ist die Umspannung innerhalb 8 Minuten
seschehen, und so ist er, ohne auszusteigen oder jemanden zu sprechen,
weggefahren. Der Herzog ist mit dem Herrn Hofmarschall Í Klopmann;
und einigen Cavaliers auch da gewesen. Unter der Menge der Menschen
hat ein Stuhlmacher sich in den Wagen gebogen und ganz begeistert hinein-
verufen: „Göttlicher Joseph, irdischer Gott, mache doch uns Sterbliche
glücklich und steige aus! Man sagt, der Kaiser hätte hernach auf der ersten
Station gesagt, der Kerl hätte ihnı so gut gefallen, daß, wenn nicht ein solches
Gedränge von Menschen da gewesen wäre, er ausgestiegen seyn würde,
Man weiß nur zwey seelige Curlandsche Sterbliche, mit denen er gesprochen,
erstlich mit dem Advokaten Tieden?, der ihm bis in Oley* entgegengeritten
gewesen, und hernach mit dem Schneckenwächter? beym übersezen.
Man erzühlet mancherley Sehnórckehen, z. Ex. in Riga hátte der Plaz-
major sich bey der Anrede des Ausdrucks ,,Ewer Kaiserl Maj." bedienet;
der Kaiser hätte ihn sehr ernsthaft angesehen und gefraget: „Wer seyd
ihr?“ der Plazmajor hätte sich recolligiret und gesaget, er wäre der Plaz-
major, der Generalgouverneur ließe sich seiner Excellence bestens empfehlen;
darauf hätte der Graf v. Falkenstein sehr freundlich erwidert: „Ach, be-
lieben sie sich zu setzen" etc.
Nun genug von der neusten Rómischeu Kaiser Historie .
Einige Stunden nachdem Joseph durengereist war, traf der Prinz
von Preußen, der nachmalige König Friedrich Wilhelm IL, in Mitau
ein. Friedrich der Große hatte ihn nach St. Petersburg entsandt, um nun
wieder seinerseits die Verbindung, die Joseph soeben mit dem russischen
Hofe angeknüpft hatte, zu lockern. Unterwegs sollte der Prinz am her-
zoglich kurländischen Hofe vorsprechen und zu erkennen geben, daß Preußen
! Geb. 1721 in Mitau, gest. 1790 ebd. Vgl. über ihn Recke-Napiersky,
Allgemeines Schriftsteller- und Gelehrten-Lexikon der Provinzen Kurland,
Livland und Esthland, IV. Bd., Mitau 1832, S. 383 f.
2 In den Rechnungsbüchern der herzoglichen Rentei im kurländische::
Landesarchiv zu Mitau erscheint er als „Traiteur“. Er hat dann auch die
Domestiken des Prinzen von Preußen bewirtet.
* Vgl. über ihn Sitzungsberichte 1894, S. 10.
.* Olai, Grenzort zwischen Livland und Kurland, halbwegs an der Straße
Riga - Mitau.
* Der Führmann am Schneckenkrug jenseits der Aa direkt hinter Miteu.
25*
388 Otto Clemen
auf gute Beziehungen zum Mitauischen Hofe Wert lege und umgekehrt
dieser in eigenem Interesse sich eng an Preußen anschließen müsse. Den
letzteren Auftrag zu erfüllen wurde dem Prinzen nicht schwer. Es wurde
ihm von seiten des Herzogs Peter ein ebenso herzlicher wie glänzender
Empfang bereitet, so daß der Prinz versprach, auf der Rückreise hie länger
Station zu machen. In diesen Tagen wurde er vollends mit Aufmerksam-
keiten überhäuft. Auch rein menschlich, jenseits der Grenzen politischer
Interessen, traten sich damals der Prinz, Herzog Peter und dessen schöne
(dritte) Gemahlin, die Herzogin Dorothea, nahe. Tiedge schreibt in seiner
Biographie der letzten Herzog n von Kurland Leipzig 1823) S. 68: „Drei
Fürstenseelen schlossen einen, von entlegenen Zwecken fernen, echt mensch-
lichen Freundschaftsbund, der sich in dem Herzen des edlen Monarchen
bis an seinen Tod fortsetzte und be jeder Gelegenheit . . . tütig erwies." Über
den Empfang, der dem Prinzen bei seiner ersten Ankunft in Mitau bereitet
wurde, und die Festlichkeiten, die dann bei seinem zweiten Aufenthak in
der Hauptstadt Kurlands ihm zu Ehren stattfanden, enthält das oben er-
wühnte Protokollbuch einen ausführlichen Bericht, den wir im folgenden
mit einigen Kürzungen wiedergeben. In seinem schwerfüllgen Kuria stil
und mit seinen gehäuften überschwenglichen Devotionsversicherungen
trägt er ganz das Kolorit jener entschwundenen Zeit. Zugleich steigt ein
lebensvolles, farbengesättigtes Kulturbild vor uns auf.
Am 23. Juli 1780 war der Prinz in Memel angekommen, am 26. früh nach
9 Uhr traf er im JagdschloB Pónau (nordöstlich Doblen), später zur Er-
innerung an die zweimalige Anwesenheit des Prinzen Friedrichslust genannt!,
ein, woselbst Seine Durchlaucht der Herzog Dero hohen Gast, Höchst-
welchem die Einrichtung des daselbst befindlichen Hochfürstlichen Land-
hauses nebst dem neu angelegten schönen Garten ausnehmend gefiel, mit
einer Kollation bewirteten. Einige hundert Bauernmüdchen der Hochfürst-
lichen Pónau-, Doblen- und Siuxtischen Gebiete war die Gnade zuteil ge-
worden, Seine Kgl. Hoheit in ihrer làndlichen sauberen Tracht mit frohen
Gesängen zu empfangen und vor Dero Wagen nicht nur Blumen streuen
xu dürfen, sondern auch Hóchstdenenselben durch die in den Wagen gereichten
! Die Urkunde vom 25. September 1780, durch die Herzog Peter die
Umtaufung vornahm, ist abgedruckt in der Dorpater Wochenschrift „Das
Inland“ von 1845 Nr. 37 Sp. 647f. Der Herzog ließ auch im Parke von
Friedrichslust zur Erinnerung an den Aufenthalt des Prinzen einen Obelisken
errichten, den jedoch 1797 der neuernannte kurländische Gouverneur Driesen
an die Rigasche Straße, da, wo der Weg nach dem ihm vom Kaiser Paul L
von Rußland geschenkten Gute Paulsgnade abzweigt, versetzen und in ein
Denkmal für diesen seinen Wohltäter verwandeln ließ. Vgl. den Mitauschen
Almanach auf das Schaltjahr 1880, wo auch das Titelkupfer eine Dar
stellung des Denkmals bietet, ferner Mitausche Zeitung 1896 Nr. 33 und
1916 Nr. 279. Dieses „ umadressierte Denkmal“ steht heute noch.
Kaiser Joseph II. v. Osterr. u. Kronpr. Friedr. Wilh. v. Preußen 1780 in Mitau 389
Kränze ihre untertänigste und ehrfurchtsvollste Freude kennbar zu machen.
Gegen 12 Uhr verließen Seine Kgl. Hoheit diesen ländlichen Ruhesitz unseres
innigstgeliebten Fürsten und kamen in Höchstderoselben Gesellschaft nach
1 Uhr mittags bei dem vor der Doblenschen Pforte nicht weit vor
der Stadt aufgeschlagenen Hochfürstlichen Paradezelte an, vor welchem
Höchstd eselben von Ihro Exzellenzen den Herrn Oberräten und zween
Herrn Oberhauptleuten, im gleichen von dem Stadtmagistrat und den
dazu in Parade haltenden Bürgergarden auf das freudenvollste empfangen
wurden. Der solenne Einzug ging nunmehr, nachdem die Reisewagen mit
den Paradekutschen gewechselt waren, unter Abfeuerung der Kanonen vom
Schloß und von den Wällen der Stadt durch die am Stad.tor errichtete und
ausnehmend schön gezierte Ehrenpforte in folgender Ordnung vor sich . . .
(Die Zug ordnung schenken wir uns.) In dem Hochfürstlichen prächtig be-
spannten Staatswagen, zu dessen Se ten acht Heiducken einhergingen und
neben welchem die Hochfürstlichen Offiziere à la suite nebst vier Hofkava-
lieren ritten, zogen Seine Kgl. Hoheit, Dero freudenvolle Gegenwart Seiner
Durchlaucht unserm gnädigsten Fürsten und Herrn, die Hóchstdenenselben
zur Seite saBen, sowie den vielen hunderten von Einheimischen und Fremden
höchst entzückend war, die frohesten Blicke aller von Ehrfurcht und Be-
wunderung durchdrungenen Zuschauer auf sich. . . In dem an der Schloß-
brücke prüchtig errichteten, mit dem Namenszug Seiner Kgl. Hoheit und
verschiedenen Wappen vortrefflich gezierten Triumphbogen wurden Seine
Kgl. Hoheit durch einen mit fleischfarbenem Atlas bekleideten und von einem
Gewande von Grün- und Silberseide umschlungenen kleinen Genius, der gich
über die Staatskutsche herunterließ, auf die angenehmste Art überrascht.
Unter dem freudigen Zuruf: „Willkommen, geliebter Prinz!“ überreichte
dieses durch seine Kleidung sowohl als durch sein lockiges Haar und un-
schuldiges Ges cht reizvolle Kind Seiner Kgl. Hoheit einen auf weißem Atlas
gedruckten und in einem Umschlag von orangefarbener Goldseide liegenden
Höchstdenenselben zu Dero Ankunft geweihten feierlichen Gesang, worauf
es im Forteilen Seiner Kgl. Hoheit mit den Worten: „Leb wohl, geliebter
Prinz!" sich ehrfurchtsvoll empfahl. —
Ein Exemplar dieses Gesangs, zwar nicht das Dekorationsexemplar auf
Atlas, das der Prinz gewiß an sich genommen hat, sondern ein gewöhnliches
Druckexemplar auf Papier, aber gewiß das einzig erhaltene, hat sich in einem
Sammelbande der Museumsbibliothek gefunden. Der Titel lautet: Gesang
Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen von Preußen bey Hóchstdero
Durchreise dureh Kurland geweiht. Mitau 1780. Gedruckt bey dem Hoch-
fürstl. Hofbuchdrucker Johann Friedrich Steffenhagen. Das Carmen beginnt:
Feyernd grüßt, mit Blumen im Haar, mit Jubelgesange
Grüßt Kuronia Dich,
Tag, an dem, wie Friderich groß, der Erbe der Preußen
Unsre Fluren betrat!
390 Otto Clemen
und endet:
Kehre, wenn Ruthenia, wenn der prächtigen Newa
Silberwelle Dich nun —
Für uns allzu lange — gesehn, zu Troste den Deinen,
Uns zur Freude zurück!
Die in behaglicher Breite sich ergehende Schilderung der weiteren Emp-
fangsfeierlichkeiten im Schloß selbst übergehen wir. Am Nachmittage
wurde die 1754 gegründete Freimaurerloge zu den drei gekrönten Schwertern
und das 1775 von Herzog Peter ins Leben gerufene akademische Gymnasium
besucht, und abends fand im Schloß ein Konzert unter Direktion des herzog-
lichen Kapellmeisters Franz Adam Veichtner! statt.
Die Erinnerung an den Besuch, den der Prinz von Preußen der Academia
Petrina abgestattet hat, hält eine große silberne Medaille von edelster Prägung
fest, die sich im Münzkabinett des Museums fand. Die Vorderseite zeigt
das Brustbild des Prinzen mit der Umschrift: Fridericus Wilhelmus princeps
Borussiae, Auf der Rückseite sieht man Herkules, kenntlich an der Kcule und
dem Felle des nemeischen Löwen, vor einem Sockel sitzen, auf dem sich ein
Obelisk erhebt; die obere Hälfte desselben ist indes nicht mehr sichtbar, sie
verliert sich in Wolken. Unter diesem Bilde liest man in kleiner Schrift die
Jahreszahl MDCCLXXX, und die Umschrift bildet der Hexameter: ,,Huc
ades et genium templis nascentibus infer!" Den Weg zur Erklärung dieser
Symbolik weist uns ein in der Autographensammlung der Museumsbibliothek
vorhandener Brief, den der leitende Minister Herzog Peters Friedr ch
Wilhelm Raison? am 24. September 1780 aus Mitau an Karl Wilhelm Ramler
in Berlin, den „deutschen Horaz“, geschrieben hat. Der Brief lautet, soweit
er uns in diesem Zusammenhang interessiert, folgendermaßen:
Wohlgeborner Herr,
Hochzuverehrender Herr Professor!
Die Zeit zwischen der Ankunft der gestrigen und dem Abgauge der heutigen
Post ist zu kurz, um mir zu erlauben, die Antwort meines Herrn, bei dem
Aufenthalt Seiner Durchlaucht auf dem Lande, abzuwarten, sonst würde mit
diesem Briefe zugleich die Anweisung zu dem erforderlichen Golde und Silber
abgefertigt werden. Da ich aber nicht unterlassen habe, dem Herzoge sogleich
von der Gütigkeit Rechenschaft zu geben, mit welcher Euer Wohlgeboren
nicht alleiu einen Künstler auszumachen beliebt haben, welcher die Ver-
fertigung des Schaustücks in der bestimmten Zeit übernimmt, sondern
überdies für eine vorteilhafte Veränderung in dem Entwurf der Zeichnung
Sorge tragen zu wollen; so bin ich sicher, daß mit nächster Post die erwähnte
Übermachung geschehen wird. Die in den beiden Überschriften, die Euer
1 Vgl. über ihn Sitzungsberichte 1864—1871, S. 441 ff., ferner Eitner,
Quellenlexikon der Musiker u. Musikgelehrten 10, 46.
? Vgl. über ihn Sitzungsberichte 1909 und 1910, 8. 2.
Kaiser Joseph II. v. Österr. u. Kronpr. Friedr. Wilh. v. Preußen 1780 inMitau 391
Wohlgeboren neben einander zur Wahl stellen, ausgedrückten Gedanken
sind so nah miteinander verwandt, daB mir der Vergilianische notwendig
heifallen mußte, da ich auf ein Motto für unsre Münze dachte. Vielleicht
war es bloB der Zufall, der mich auf die nascentia templa brachte und den
Ausdruck des Statius vorziehen ließ. Ir ist aus dem ersten Gedicht des
dritten Buchs seiner Wälder. Dieses letzte Wort darf ich wohl wagen, da
schon etliche von unseren Landsleuten ihre vermischten Schriften ebenso
nennen!
Der Brief lehrt folgendes: 1. Raison, der nach der Autobiographie seines
Sohnes „gern zeichnete“, schickte einen Entwurf an Ramler, nach dem die
Denkmünze in Berlin in Gold und Silber, das baldigst angewiesen werden
würde, hergestellt werden sollte. 2. Ramler erklärte sich bereit, einen Me-
dailleur zu engagieren? und eine Korrektur in der Zeichnung zu besorgen.
und schlug zwei Inschriften vor, von denen Raison den Vers des Statius:
Huc ades ete. auswählte, weil er in den nascentia templa eine Anspielung
fand auf das in der Entstehung, im Aufblühen begriffene akademische
Gymnasium, dem der Prinz am Nachmittage des 26. Juli einen Besuch ab-
gestattet hatte. Es war die glücklichste, segens- und ruhmreichste Gründung
des Herzogs Peter; ihr intellektueller Urheber aber war der hochgebildete
Raison; ausgezeichnete Gelehrte, größtenteils auf den Vorschlag des Ber-
liner Akademikers Sulzer aus Deutschland berufen, bildeten das Professoren-
kollegium. In geistvoller Weise ist das Petrinum in seiner ersten Entwick-
lung auf unsrer Medaille durch den stattlichen Obelisken, dessen. obere
Hälfte sich in Wolken verliert, angedeutet. Der vor dem Bauwerk sitzende
Herkules soll nur mit echt deutscher philologischer Gründlichkeit und Ge-
wissenhaftigkeit auf die Herkunft und ursprüngliche Bedeutung der Inschrift:
Huc ades etc. hinweisen: es ist Vers 28 des 1. Gedichts im 3. Buche der
Silvae des Publius Papinius Statius, und hier schildert der Dichter den präch-
tigen Tempel, den der reiche Puteolaner Pollius Felix dem Herkules zu
Ehren bei Sorrento hatte erbauen lassen.
Nach dieser Abschweifung kehren wir zu der Reise des preuDischen Kron-
prinzen zurück. Am 27. Juli reiste er über Riga nach St. Petersburg weiter.
Am 20. Oktober traf er auf der Rückreise wieder in Mitau ein und blieb
bis zum 23. In diesen Tagen reihte sich Fest an Fest. Wir geben aber
aus unsrer Quelle nur die Beschreibung des „höchstvergnügten“ Masken-
balls wieder, der am Abend nach dem Ankunftstage auf dem Schlosse abge-
halten wurde und seinen Höhepunkt in einer allegorischen Aufführung und
geist- und geschmackvollen Huldigung vor dem Prinzen erreichte:
ü— — — —
1 Hier denkt Raison offenbar vornehmlich an Herders „Kritische Wälder“.
* Höchstwahrscheinlich erhielt Abraham Abramson (gest. 1811 in Berlin
als kgl. preuß. Münzmeister, vgl. Allgemeine Deutsche Biographie 1, 21)
den Auftrag.
392 | Otto Clemen
Nach geendigter Kur wurde von verschiedenen aufs prüchtigste servierten
Tafeln zu Mittag gespeist, Abends war die ganze Stadt aufs herrlichste er-
leuehtet, bei Hofe aber Ball en masque, zu welchem der in hiesigen Fürsten-
tümern accreditierte russisch-kaiserliche Minister mit Dero Frau Gemahlin!
und die hierselbst anwesende zahlreiche Noblesse, im gleichen die Professoren
der hiesigen Tetrinischen Akademie und die Hochfürstlichen Offizianten
aus allen Departements, wie nicht weniger die beiden Bürgermeister dieser
Residenzstadt und verschiedene von der hiesigen Kaufmannschaft durch
besonders dazu gedruckte Billets waren eingeladen worden. Während der
Maskerade erfolgte für Seine Kgl. Hoheit den Kronprinzen und die im frohen
Tanz begriffene Gesellschaft die angenehmste Überraschung, indem bei
Aufziehung eines im großen Tanzsaal künstlich und verdeckt angebrachten
Vorhangs sich auf einer prächtigst erleuchteten Bühne der Pa-naB darstellte.
Auf selbigem sah man den Apoll und die neun Musen, am Fuße desselben
aber standen Mars, Merkur, Orpheus und Amphion. Nach einer kurzen
Verweilung stiegen alle den P. rna5 herunter. Zu ihren Füßen erhob sich
ein Altar, auf welchen Mars das wohlgetroffene und von dem Hochfürst-
lichen Hofmaler Herrn Parisius! angefertigte Bildnis Seiner Kgl. Hoheit
des Kronprinzen' hinstellte. Die Musen traten hierauf alle bewundernd `
um den Altar herum und sehmückten Altar und Bild mit Blumen, die ein
Amor, neben welchem ein Hymen stand, darreichte. Apollo legte hier-
nächst auf das Bild einen Lorbeerkranz. und plötzlich fuhr der Adler Jupiters
aus der Hóhe herab, das Bild mit seinen Fittichen zu decken. Alle, die
bisher um den Altar gestanden, traten nunmehr zurück, und die Musen und
Götter sangen in verschiedenen Chören, Arien und Rezitationen das Lob
des liebenswürdigsten Prinzen. Nach Beendigung des Gesangs stiegen alle
auf einigen aus dem Vordergrunde der Bühne schnell vorspringenden Stufen
auf den Tanzsaal herunter. Eine der Musen überreichte Seiner Kgl. Hoheit
das auf weißem Atlas gedruckte, in hellrotem Samt gebundene und vom
Hochfürstlichen Kapellmeister Herrn Veichtner in Musik gesetzte Sing-
gedicht, eine andre dagegen brachte Seiner Kgl. Hoheit eine mit Höchst-
dero gekröntem Namenszuge und den Worten: Vive en joye! gezierte Schleife,
. welehe Hóchstdenenseiben von Thro Durchlauchten der regierenden Herzogin
Baron Burchard Alexis Konstantin v. Krüdener mit seiner abenteucr-
lichen Frau Julie geb. Victinghoff.
* Der Hofmaler Parisius oder besser Parisien oder Barisien ist der wegen
seiner Abstammung aus einer französischen Emigrantenfamilie so genannte
Friedrich Hartmann aus Koburg, der 1767 nach Riga, 1770 nach Mitau kam.
Vgl. Wilhelm Neumann, Lexikon Baltischer Künstler, Riga 1908, S. 5f.
Der Kronprinz wird dieses Porträt mit nach Berlin genommen haben.
Herr Geheimrat Paul Seidel, der Dirigent der Kunstsammlungen in den kónig-
lichen Schlössern und Direktor des Hohenzollernmuseums, teilte mir aber
mit, daß ihm das Bild unbekannt sei. |
Kaiser Joseph II. v. Österr. u. Kronpr. Friedr. Wilh. v. Preußen 1780 in Mitau 393
in Höchsteigner Person am Arm befestiget und auf eben die Art auch nun-
mehro von den auf der Maskerade Anwesenden zu Ehren dieses festlichen
Tages getragen wurde. Seine Kgl. Hoheit geruheten nicht nur sämtlichen
bei Aufführung dieses Singgedichts auf die würdigste Art beschäftigt ge-
wesenen Verehrern und Freunden der Dicht- und Tonkunst sowohl während
des Singspiels als auch bei dem Schluß desselben Höchstdero gnädigen Bei-
fall auf die froheste und huldreichste Art zu erkennen zu geben, sondern
auch unserer Durchlauchtigsten Landesherrschaft die innigste Freude über
diese Hóchstdenenselben überaus angenehme Sürprise in den einnehmendsten
und für das Herz jedes Anwesenden rührendsten Ausdrücken kennbar zu
machen. Höchstdieselben erzeigten hierauf den über den huldreichsten Bei-
fall des erhabenen königlichen Kenners frohen Musen die Freude, in Hóchst-
eigner Person eine jede derselben zum Tanze nehmen, und wie Höchst-
dieselben Ihro Durchlaucht die regierende Herzogin zur Tafel führeten und
von Ihro Durchlaucht der verwitweten Herzogin an der Seite Seiner Durch-
laucht des Herzogs zu selbiger begleitet wurden, in Gesellschaft sämtlicher
in ihrer allegorischen Tracht annoch prangenden Musen an einer sinnreich
dekorierten und prächtig servierten Tafel das Souper einzunehmen, wo-
nächst von der übrigen auf der Maskerade befindlichen Gesellschaft an
verschiedenen Tafeln gespeiset und nach Aufhebung derselben bis gegen
3 Uhr morgens der Ball höchstvergnügt fortgesetzt wurde. —
Zu dem im Mittelpunkt des Festes stehenden Singgedicht, das übrigens
auf ausdrücklichen Wunsch des Prinzeh am 22. Oktober abends vor einem
großen Publikum wiederholt wurde, sei noch eine Bemerkung nachgetragen:
Es war verfaßt von dem Professor des Griechischen an der Akademie Karl
August Kütner! und komponiert von dem schon erwähnten Veichtner. Ein
leider am untern Rande angesengtes Exemplar des bei Steffenhagen in
Mitau gedruckten Stücks — wohl das einzig erhaltene — befindet sich in
der Museumsbibliothek. Der Titel lautet, soweit lesbar: Singgedicht auf
die Rückkehr Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Preuben aus
Rußland. In Musik gesetzt von F. A. Veichtner, Hochfürstl. Kurl. Koncert-
meister. [Der Name des Dichters ist nur handschriftlich beigefügt.] Mitau,...
Kütner hat die Gelegenheit benutzt, zugleich auch den großen König zu
feiern, aus dessen Lande und in dessen Auftrag der Prinz erschienen war:
O! Seligkeit, geboren seyn
Im Lande, das ein guter Fürst regiert !
Ein Fürst, der nie Sein Ohr
Der Menschlichkeit verschloß,
Der gute Thaten gern belohnt,
Gern das Verdienst aus seinem Winkel zicht,
Und gern auf Weisheit hört!
1 Vgl. über ihn Karl Dannenberg, Zur Geschichte und Statistik des Gym-
nasiums zu Mitau, Mitau 1875, S. 8.
394 ‚Otto Clemen
So thaten Friedrichs Vüter, so der Held,
Der Silberlockige,
Der Seiner Zeit
Ein Wunder selbstgeschaffner Größe ward:
So Friedrich: — so Sein Erbe! —
Am 23. Oktober früh verließ der Prinz Mitau. Der Herzog begleitete ihn
bis einschließlich 26. über Libau hinaus bis an die Grenze seiner „Fürsten-
tümer", Am 23. frühstückte man auf dem Jagdschloß Pónau - Kriedrichs-
lust, und zu Mittag speiste man in Grobblinden bei dem gelehrten Reichs-
grafen Heinrich Christian v. Keyserling und dessen ebenso gelehrter Ge-
mahlin Karoline Charlotte Amalie, geb. Gräfin Truchseb von Waldburg.“
Der herzoglich kurländische Kammerherr Heinrich v. Offenberg saß mit
an der Tafel, und sein Tischnachbar war der königlich preußische Kammerherr
Reichsgraf Ernst Ahasverus Heinrich v. Lehndorff?, der sich ’& Bliden a:
passage du Prince de Prusse' in Offenbergs an wertvollen Handzeichnungen
und interessanten Autographen reiches Stanunbuch? eingetragen hat.
1 Vgl über ihn Stammtafeln, Nachrichten und Urkunden aus dem Ge-
schlechte derer v. Keyserlingk, zusammengetragen von H. A. J. Frhr. v. Keyser-
lingk, Berlin 1853, 8. 65 ff.
? Derselbe, dessen Tagebücher Karl E. Schmidt unter dem Titel: 30 Jahre
am Hofe Friedrichs des Großen, Gotha 1907, herausgegeben hat.
3 Vgl. über dieses Sitzungsberichte 1872, S. 34ff. 1887, S. 16 ff., W. Neu-
mann, Aus alter Zeit. Kunst- und kulturgeschichtliche Miszellen aus Liv-,
Est- und Kurland, Riga 1913, S. 63 ff.
Otto Clemen.
395
Kritiken. |
Kurt Zielenziger, Die alten deutschen Kamerälisten. Ein Bei-
irag zur Geschichte der Nationalókonomie und zum Problem des Mer-
kantilismus. (Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie, herausg.
von Karl Diehl Zweites Heft.) Jena 1914. Gustav Fischer. XIV
und 468 S. M. 20,—.
Am Schlusse seiner Darlegungen behauptet Zielenziger, die ältere deutsche
wirtschaftliche Literatur sei bisher sehr unterschützt worden. Diese Be-
merkung, an sich unrichtig, muß um so mehr Verwunderung hervorrufen.
da der Verfasser in den ihm vorangegangenen Untersuchungen sehr gut be-
wandert ist, sie im ersten Teile kritisch in bezug auf ihre Auffassung von
Merkantilismus und Kameralismus betrachtet und sie im zweiten Teile sehr
ausgiebig für die Biographien und für seine. Referate über die Lehren der
einzelnen Kameralisten verwertet. Gerade in den letzten Jahren hat sich
die Forschung sehr eindringend mit seinem Thema befaßt: 1909 erschien
Albin Smalls The Cameralists, the Pioneers of German Social Polity, 1910
meine Monographie über Wilhelm von Schröder, 1911 Axel Nielsens Ent-
stehung der deutschen Kameralwissenschaft im 17. Jahrhundert. Die Nei-
gung vieler junger Autoren, die ihre ersteren gróBeren Studien veróffentlichen,
die eigenen Ergebnisse etwas gar zu sehr zu unterstreichen, mag an jenem
Urteile die Schuld tragen; sie soll uns nicht hindern, gern anzuerkennen,
daB Zielenziger unsere Erkenntnis wieder um ein Ansehnliches gefórdert hat.
Der Verfasser führt mit Recht aus, daß bisher über den Begriff des Ka-
meralisten und des Kameralismus, über die Abgrenzung zwischen alten und
neuen Kameralisten und zwischen Kameralisten und Merkantilisten keine ein-
heitliche Auffassung bestanden hat. In der Regel verstand man unter dem Ka-
meralismus Verwaltungslehre, auch Small definierte ihn als Verwaltungstheorie
und Verwaltungstechnik, für Nielsen dagegen war der ültere Kameralismus einc
auf der Politik desAristoteles beruhende „Auffassung vomVerhältnis des Staates
zu den verschiedenen Erwerbszweigen", Kameralismus gleich deutscher Mer-
kantilismus. Nach einem Überblick der bisher in der Literatur vertretenen
Ansichten über beide Begriffe kommt Z. zu der durchaus richtigen Anschauung.
daB der Merkantilismus kein Svstem sei, und erklürt ihn, nicht weit von
Schmoller abweichend, als eine Zeitströmung, in der sich alles um das na-
tionale Selbstbewußtsein konzentriert, als Nationalismus mit dem leitenden
Prinzip der politischen und volkswirtschaftlichen Zentralisation; nur stellt
Sehmoller die Staatsbildungspolitik in den Vordergrund, Z. sieht als das
Primäre die „Bewegung“ an. Die Grenze zwischen dem merkantilistischen
396 Kritiken
und dem liberalen Geiste bietet ihm die nationale Richtung des einen, die
kosmopolitische des andern. Ich glaube, man wird dem allen zustimmen
dürfen. In den Ausführungen über die merkantilistisch-volkswirtschaft-
lichen Anschauungen, das Wesen des Geldes, die Handelsbilanz, den Glauben
an die Allmacht des Staates u. a. konnte Z. naturgemäß weniger Eigenes
bieten, aber auch hier finden sich treffende Zusammenfassungen der bis-
herigen Forschung: so wenn er S. 283f. sagt, daB der wirtschaftliche Mer-
kantlismus dem politischen gehorchte, wenn er häufig den eudämonistischen
Gedanken des Merkantilismus betont und wiederholt seine „ökonomische
Inkongruenz‘ hervorhebt; oder wenn er im Neomerkantilismus wieder wie im
Altmerikantilismus das Streben nach Schutz der nationalen Arbeit und nach
der „nahrhaften, volkreichen Gemein“ Bechers erkennt. Dagegen scheint
mir die Entstehung des Merkantilismus zu mechanisch in den Beginn des
16. Jahrhunderts gesetzt zu sein; als die „Geburtsstunde des Merkantilis-
mus“ kann der „Beginn der neuen Zeit“ schlechthin nicht bezeichnet werden:
Einzelne seiner Wurzeln reichen ja zweifellos ins Mittelalter zurück, dem
4. sich freilich recht fremd zeigt, wenn er etwa (S. 70) sagt: „die Macht der
Kaiser war vom Ausgang des 14. Jahrhunderts immer mehr gesunken, die
goldene Bulle 1357 war der erste Schritt zur Selbständigwerdung der Ter-
ritorien". Eine Bewegung kommt natürlich nicht in einem genau bestimmten.
Zeitpunkte zustande, aber soweit ist Z. gewiß im Rechte, daß im 16. Jahr-
hundert, dessen wirtschaftliche Rolle in der deutschen Geschichte er zu ein-
heitlich dunkel malt, durch Humanismus, Reformation und Rezeption des
römischen Rechts wesentliche neue Elemente zu den schon vorhandenen
staatsrechtlichen und wirtschaftlichen hinzugekommen sind, um einen spe-
fisch deutschen Merkantilismus zu bilden. Die staatliche Festigung der
deutschen Territorien des 16. Jahrhunderts und ihre Verwaltungsorganisation
hat, wie Z. sehr richtig betont, dem staatlichen Egoismus, d. h. dem Mer-
kantilismus, die Basis geliefert.
Der neue Beamte ist der Kameralist im weiteren Sinne. Man hat sich
gewöhnt, den Ausdruck enger, zum Teil ganz anders zu fassen, als er einst
üblich war, und Z. versucht nun, den Begriff „älterer deutscher Kameralis-
mus“ neu und scharf zu präzisieren. Ältere deutsche Kameralisten
sind nach seiner Definition merkantilistische Staatsmänner, vom.
beginnenden 16. bis zum Anfang des 18, Jahrhunderts, Volks-
und Privatwirte zugleich, die ihre Forderungen und Ideen in
nichtwissenschaftlichen, politischen Schriften niederlegen. Zer-
gliedern wir diese Definition, um zu sehen, ob sie zutrifft. Die Kameralisten.
im engeren Sinne sind nach Z's Auffassung Beamte, und zwar eine Sonder-
gruppe innerhalb des großen Kreises der gewöhnlichen Kammerbeamten, die-
Z. von ihnen als „Fiskalisten“ trennen will. Sie sind ferner Merkantilisten,
da sie das Land politisch und wirtschaftlich stark und einig machen wollen ;
ihrem wirtschaftlichen Programme sind sogar weltwirtschaftliche Ideen
Kritiken 397
nicht fremd, ohne daß sie sich freilich von mittelalterlichen Grundgedanken
wie der Nahrungsidee freimachen können; aus den vielen Vertretern des
Merkantilismus heben sie sich durch ihr besonderes Verhältnis zum Fürsten
hervor. Sie vereinen weiter Volkswirtschaft und fürstliche Privatökonomie,
manchmal mit Überwiegen des ersteren, manchmal des zweiten, fiskalistischen
Momentes. Ihre Schriften haben endlich nicht den Charakter der Wissen-
schaftlichkeit, sondern nur den der Technik und Politik, erst mit dem Beginn
des 18. Jahrhunderts entsteht eine wissenschaftlich-kameralistische Lite-
ratur und zugleich die Ausweitung auf die Staatswissenschaften überhaupt.
— Gewiß hat Z. richtig geurteilt, daß der Merkantilismus der übergeordnete
der Kameralismus der untergeordnete Begriff ist, während Small die ent-
gegengesetzte Ansicht vertreten hatte; zweifellos bedeutet seine Auffassung
auch einen Fortschritt gegenüber dem geistreichen Nielsen, der die Abhängig-
keit von Aristoteles als Kennzeichen des älteren Kameralismus doch über-'
schätzt hat. Aber auch Z's Definition scheint mir nicht einwandfrei.
Namentlich in den Begründungen betont Z. den Beamtenoharakter dieser
Gruppe von Merkantilisten viel zu sehr. Sie waren zum groBen Teile weder
aus den Justiz-, Finanz- und Verwaltungsbehórden hervorgegangen, noch
wurden sie in solche aufgenommen, sie fühlten sich selbst vielmehr im Gegen-
satze zu den Beamten der landesfürstlichen Kollegialbehörden, die sie
Kameralisten nannten, als eine Art Staatskünstler, frei von berufsmäßiger
Dienstleistung gegenüber dem öffentlichen Gemeinwesen. Das gilt besonders
von den „drei großen Osterreichern“, die Z. selbst als die typischen Vertreter
des älteren Kameralismus bezeichnet. Johann Joachim Bechers Stellung
als kaiserlicher Kommerzienrat bedeutete 1673, als er seine Politischen
Discurs zum zweiten Male herausgab, kaum mehr als einen bloßen Titel, und
das Manufakturhaus in Wien, das 1676 vollendet wurde, ging, wenn er auch
dem Namen nach durch Kontrakt mit Gehalt bestellter technischer Leiter
eines staatlichen groBindustriellen und Lehrunternehmens war, schon nach
wenigen Monaten hinsichtlich der Kosten und Gefahr ganz an ihn als Privat-
person über, während Grundeigentümer der Hofkammerprásident Sinzendorf
war. Und Wilhelm von Schröder schrieb seine Schatz- und Rentkammer
erst, nachdem das Haus, dessen Leitung er nach Becher übernommen, ab-
gebrannt war; er bezog damals ohne irgendeine beamtenmäßige Verwendung
mur ab und zu eine Gnadengabe und wurde erst nach Erscheinen seines
Werkes Kameralist im alten Sinne, Beamter der Zipeer Kammer. Über
Hörnigks Biographie sind wir noch zu wenig aufgeklärt, anscheinend fehlte
ihm in Österreich ebenso der „typische Beamtencharakter", wie Z. selbst
dessen Fehlen bei Obrecht konstatiert. Es ist ferner sehr fraglich, wie viele
dieser merkantilistischen Schriften als amtliche aufzufassen sind. Die Po-
tischen Discurs z. B. und die Schatz- und Rentkammer sind Privatarbeiten,
denen nicht einmal offizióeer Ursprung nachgesagt werden kann, der aller-
dings bei anderen zweifellos vorhanden ist. Die Widmung an den Kaiser
398 Kritiken
bringt diese Werke erst in eine nicht uneigennützige Beziehung zum Landes-
fürsten, mit dessen Dienst sie z. T. auch durch ihre empirische Grund-
lage zusammenhängen. Man sieht, daß die Bezeichnung „ältere Kameralisten“
eigentlich keine volle Berechtigung hat; doch hat sie sich einmal in der
Wissenschaft eingebürgert und möge darum beibehalten werden. Ein an-
derer Einwand gilt Z's Kriterium der Wissenschaftlichkeit, die den Schriften
der jüngeren Kameralisten zukommen, denen der älteren fehlen soll. Nur
wenn man den heutigen Begriff der Wissenschaft (freie Forschung um ihrer
selbst willen ohne anderen Zweck als den der Erkenntnis) auf die ältere
Literatur anwendet, fällt diese aus dem Bereiche des Wissenschaftlichen
heraus, in den die Zeitgenossen dieser Schriften sie unbedenklich einbezogen.
Es will mir nicht einleuchten, daß der jüngere Kameralismus jenen modernen
Forderungen reiner Wissenschaftlichkeit viel mehr entsprach; deshalb nannte
ich ihn eine Zweckmäßigkeitswissenschaft, ein Ausdruck, den Z. beanstandet.
Er selbst gibt zu, daß man im 18. Jahrhundert erst begann, die Dinge um
ihrer selbst willen zu betrachten. Die Entscheidung wird wohl davon ab
hüngen, ob man Wissenschaftlichkeit vom Standpunkte der Vergangenheit
oder der Gegenwart aus auffaßt: dann wird man entweder zwischen den beiden
Phasen des Kameralismus nur einen gradweisen Unterschied an Wissen
schaftlichkeit erkennen, oder beiden diese Eigenschaft absprechen müsser.
Das Unterscheidendste ist vielmehr — damit lehnen wir uns an Nielsen an —,
daB der ältere Kameralismus einigermaßen von Aristoteles beeinflußt ist,
der jüngere erst auf einem festen philosophischen System, der Wolffschen
Aufklärungsphilosophie beruht. Nach all diesem hätte m. E. die Definition
mit Übernahme von wesentlichen Elementen der Z'schen zu lauten: Die
älteren deutschen Kameralisten sind Merkantilisten, vom be-
ginnenden 16. bis zum Anfange des 18. Jahrhunderts, Volks-
und Privatwirte zugleich, die in persónlicher oder dienstlicher
Beziehung zu einem Landesfürsten standen und ihre Forde-
rungen und Ideen von Aristoteles beeinflußt ohne systema-
tische philosophische Grundlage in politischen Schriften nie-
derlegten. Dabei soll „ politisch“ keinen Gegensatz gegen „wissenschaft
lich“, sondern nur die vorwiegende Rücksicht der Schriften auf das praktische
Leben bezeichnen. Im Wesentlichsten trifft Z. selbst das Richtige, wenn er
(S. 115) ganz schlicht sagt: „Wer Merkantilist, Volks- und Privatwirt und
Politiker ist, kann zu den alten deutschen Kameralisten gerechnet werden.“
Die Auswahl aus der großen Zahl staatswissenschaftlicher Schriftsteller
unter die engere Gruppe der so qualifizierten Kameralisten dürfte eine glück-
liehe sein. Es fallen also Bornitz, Besold, Klock und Faust von Aschaffenburg
weg. Aber nicht weil Bornitz Gelehrter ist, hat er auszuscheiden, sondern
weil er nur Gelehrter ist und ihm die politischen Absichten des Merkantilie-
mus ferne liegen. Und aus demselben Grunde wie dieser erste Systematiker
der Finanzwissenschaft, sind auch Besold, der Kompilator Faust und der
Kritiken 399
bedeutende Forscher Klock auszuschließen, die ganze Gruppe, die Z. treffend
als „juristische Steuerliteratur“ bezeichnet. Sie alle sind Nichtpolitiker und
den nationalen Zielen des Merkantilismus fremd. Es bleiben als Vorläufer
der alten deutschen Kameralisten die Verfasser der süchsischen Münzschriften
von 1530, dann als vollgültig Melchior von Osse, Obrecht, Becher, Hórniek,
Schröder, Seckendorff, Leib und Lau.
Der zweite, weit umfangreichere Teil des Werkes enthält eine im wesent-
lichen chronologisch nach den Verfassern geordnete Inhaltsangabe der ka-
meralistischen Schriften, und zwar in der bei nahezu dreihundert Seiten
ziemlich ermüdenden Form eines Mitteldinges zwischen Neuedition und
kürzender Bearbeitung. Trotzdem ist auch diese Art der Wiedergabe wert-
voll, da man einen verläßlichen objektiven Überblick der wichtigsten, z. T.
schwer zugänglichen Werke erhält und die Zergliederung der Schriften gründ-
lich und viel reichhaltiger als Roschers Exzerpte ist. Vieles tritt nun erst
ins rechte Licht, was früher wenig beachtet wurde, z. B. (S. 191) Obrechts
Bedeutung für die Bevölkerungsstatistik. Besonders schätzbar aber ist
dieser Teil durch verschiedene glückliche Funde geworden: Z. hat Bechers
lange gesuchten Moral-Discurs wieder entdeckt und es ist ihm auch gelungen,
zwei unbekannte Schriften Laus aufzufinden; an ihrer Hand konnte er
diesen bisher immer unterschätzten Kameralisten zum ersten Male ein-
gehender würdigen. Freilich scheint es mir, daß an Lau doch die reiche
Kenntnis fremder Literatur und die offensichtliche Überleitung zu den ,
jüngeren Kameralisten das Beachtenswerteste ist, während seine Lehren
zum geringsten Teile originell sind und selbst seine „theoretische Formel
über das Geld“ kaum besonders Nenes bietet. Gleich Lau führt auch Secken-
dorff mit dem starken Hervortreten des a momentos zum Neu-
kameralismus hinüber.
Der noch ausstehende dritte Teil soll die „systematische Gruppierung T
leitenden nationalókonomischen Prinzipien“ und die Kritik bringen. Einige
Kleinigkeiten mögen zum Schlusse noch angemerkt werden: S.89 spricht
Z. von einem „Berg“ Tabor bei Wien; S. 136 ist der Ausdruck „apokryph“
für die sächsischen Münzautoren falsch angewendet. Der österreichische
Hofkammerpräsident heißt, sooft auch sein Name falsch geschrieben wird,
nicht Zinzendorf, sondern Sinzendorf. Der Schreibweise Hörnigk dürfte der
Vorzug vor der Form Hornigk zu geben sein. Obwohl Z. gelegentlich selbst
anmerkt, daß Bechers Hauptwerk richtig Politische Discurs heißt, schreibt
er doch wiederholt Politischer Discurs. Schröder wurde nicht am 15. No-
vember 1640 geboren — wenigstens wissen wir das nicht —, sondern an
diesem Tage getauft. Sein Geburtsort ist doch besser Königsberg in Franken
als K. in Sachsen zu nennen, wenn das Städtchen auch 1640 Besitz Herzog
Ernsts von Sachsen-Gotha war. Bei der oft seitenlangen Wiedergabe des
Textes kameralistischer Schriften ist es sehr störend, daß Z. nicht einmal
die Kürzungszeichen aufgelöst und die diagonalen Interpunktionsstriche
400 Kritiken
nicht durch unsere Beistriche ersetzt hat. Zu S. 80 A. ist F. Rachfahl,
die niederländische Verwaltung usw., Histor. Zeitschr. 110, und A. Walther.
Die Ursprünge der deutschen Behórdenorganisation im Zeitalter Maximilians 1.
(1913) nachzutragen.
Graz. Heinrich Ritter von Srbik.
Heinrich 0. Meisner, Die Lehre vom monarchischen Prinzip im
Zeitalter der Restauration und des Deutschen Bundes. Breslau
1913. (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte.
Heft 122. VII u. 317 S.) M. 10.
Die vorliegende Schrift sucht die Entstehung des Lehrsatzes vom mon-
archischen Prinzip und seine Ausprägung in den deutschen Verfassungen aus
(der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts festzustellen. Man pflegt die Be-
tonung des monarchischen Prinzips in diesen Verfassungen auf das Muster
der französischen Charte vom 4. Juni 1814 und im besonderen auf die Fassung
der Einleitung (Präambel) dieser Verfassungsurkunde zurückzuführen. Verf.
leugnet dies. Die Erwähnung der Machtstellung des Monarchen habe an
diesem Orte nur die Bedeutung eines historischen Rückblickes auf die abso-
luten Regierungen der Vorgänger Ludwigs XVIII. gehabt. Wie schon Paul
Lenel in der Zeitschr. d. Savigny-Stiftung für Rechtsgesch., Germ. Abt. 35,
616f. und in seiner Erwiderung ebendort 36, 638 betont hat, völlig mit Un-
recht. Heißt es doch in der erwähnten Präambel: nous avons dà nous souvenir
aussi, que notre premier devoir envers nos peuples était de conserver pour
leur propre intérét les droits et les prérogative de notre couronne usw.
Der Verf. findet die Wurzeln des Lehrsatzes im Legitimitätsprinzip der
Reaktion. Er geht auf die Theorien Hallers, Adam Müllers, der französi-
schen Legitimisten Bonald, De Maistre und des Dünen Malte Brun ein und
zeigt, wie die Vertreter des Legitimitütsprinzips gegen die volkstümliche,
auf eine Mitwirkung der Volksvertretung an der Staatsverwaltung drängende
Strömung ankämpften. Die heilige Allianz und in ihr die beiden deutschen
Vormächte vertreten die Legitimität, die deutschen Mittelstaaten sehen sich
veranlaßt, der volkstümlichen Stzömung nachgebend Verfassungen einzu-
führen. Besprecher hat anderwärts darauf hingewiesen, wie der französische
Gesandte in München, Graf Otto, Napoleon schon 1809 aufgefordert hat,
durch die Einführung von Verfassungen in den Rheinbundstaaten die óffent-
liche Meinung Deutschlands für sich gegen Österreich zu gewinnen. So weit
waren schon damals in Süd- und Westdeutschland verfassungerechtliche
Neigungen verbreitet. Bekannt sind die Zusagen der Verbündeten in und
seit der Proklamation von Kalisch. An sie klammerten eich die Wünsche
der Deutschen, Bekannt auch, daB Staatsmänner, wie der Freiherr vom Stein
und Wilhelm v. Humboldt die Einführung verfassungsrechtlicher Einrich-
‚tungen auch für Preußen notwendig hielten. Diesen Bestrebungen kam
der Artikel 13 der deutschen Bundesakte entgegen. Ob er in seiner Fassung
Kritiken 401
so harmlos war, wie der Verf. meint, möchten wir doch bezweifeln. Kaiser
Franz und Metternich glaubten durch die Wiedereinführung von Petitions-
. landtagen genug getan zu haben. Die Lehre vom monarchischen Prinzip
geht dahin, daß die Vollmacht staatlicher Befugnisse sich im Monarchen
vereinige. Die Fermel selber findet sich, wie der Verf. zeigt, zuerst im ständi-
schen Entwurfe der württembergischen Verfassung von 1816. Von dieser
Seite aufgestellt bedeutet sie nichts anderes, als daß sie die zentrale Stellung
des Monarchen nach den in der Landesverfassung gesetzten Bestimmungen,
wie die Urkunde sagt, also auch mit den aus der Landesverfassung sich er-
gebenden Beschränkungen betonen will. So kam sie den konservativ-legiti-
mistischen, aber auch den konstitutionell Gesinnten entgegen. Der Verf.
zeigt die Abwandlungen der Lehre bis zu Stahl, der zwar den englischen
Parlamentarismus, auf dessen Entwicklung der Verf. ebenfalls eingeht,
ablehnt, aber doch die Souveränität nicht dem Monarchen, sondern dem
Staate zuschreibt, dessen erstes und oberstes Organ der Monarch sei, eine
Erkenntnis, die bekanntlich schon Friedrich II. ausgesprochen hat, indem
er sich den ersten Diener des Staates genannt hat. Daß die Darstellung
des Verf.s der Ergänzung bedarf, hat ebenfalls schon Paul Lenel a. a. O.
dargetan.
Wien. Hans v. Voltelini.
Ernst Vogt, Die hessische Politik in der Zeit der Reichsgrün-
dung (1863—1871). Hist. Bibliothek, Bd. 34. München 1914, R. Olden-
bourg. 229 S. M. 4,50.
Hessen hat dem wirtschaftlichen Leben Deutschlands die Brücke über
den Main geschlagen, als es im Jahre 1828 dem preuBischen Zollverein bei-
trat. Im Gegensatz zu dieser entgegenkommenden Haltung bekümpfte
Hessen in der Periode der Reichsgründung jede Ausdehnung des preußischen
Einflusses nach dem Süden zu. Der Leiter der damaligen hessischen Politik
war der Freiherr Reinhard v. Dalwigk. Mit der Wirksamkeit dieses parti-
kularistisch gesinnten, groBdeutsch gerichteten, rheinbundfrohen Staats-
manns macht uns die Schrift Ernst Vogts näher bekannt.
Dalwigk gehört zu den Triaspolitikern der Firma Beust, Pfordten u. Co.,
die sich in den Jahren 1863—1865 vergeblich bemühen, Österreich von dem
verbündeten Preußen abzudrüngen und zu einer bundestreuen Haltung
zurückzuführen. In ihrer isolierten Lage bewerben sie sich, Sachsen und
Hessen voran, um die Gunst des franzósischen Kaisers, der nicht übel Lust
zeigt, sich einzumischen. Aber Bayern erhebt energischen Widerspruch
gegen eine Hereinziehung Frankreichs, und der Ausbruch des lang erwar-
teten Konflikts zwischen Preußen und Österreich schafft mit einemmal
eine völlig veränderte Situation. Die hessische Regierung zögert keinen
Augenblick, sich mit Abweisung jeder Neutralität dem Kaiserstaat zur Ver-
fügung zu stellen. Nach dem Sieg der preußischen Heere muß Dalwigk seinen
Histor Vierteljahrschrift. 1916. 4 26
409 Kritiken
BuBgang nach Nikolsburg machen, und bei den Friedensverhandlungen zu
Berlin werden Hessen harte Bedingungen auferlegt. Es ist vornehmlich
der eifrigen Fürsprache des Zaren Alexander II., des Schwagers Großherzog
Ludwigs IIL, zuzuschreiben, wenn damals Hessen von größeren Verlusten
verschont blieb. *
Doch Oberhessen und der nórdliche Teil von Rheinhessen müssen in deu
Norddeutschen Bund eintreten. Die hessischen Patrioten wünschen den
Eintritt des Gesamtstaates. Ihren Anforderungen gegenüber stellt sich
Dalwigk taub. PreuBens ausgestreckte Hand nennt er in einem vertraulichen
Schreiben eine Katzenpfote. Um sich einem weiteren Drängen zu entziehen,
beginnt er ein Versteckspiel, bei dem er sich bald hinter das Einspruchsreclit
Österreichs, bald hinter den Widerstand der Kammern, bald hinter eine vor-
geschützte Abneigung Preußens verschanzt. Einen Antrag auf Eintritt von
Gesamthessen stellt er nicht. Er harrt auf eine Korrektur des Prager Friedens.
Inzwischen treibt er eine Politik der freien Hand, wie sie nur einem völlig
souveränen Staat zukommt. So verspricht er, ohne sich mit den andern
deutschen Regierungen ins Benehmen zu setzen, dem franzósischen Gesandteu
die Teilnahme Hessens an einem geplanten europäischen Kongreß. Aus
seiner Franzosenfreundschaft macht er kein Hehl. Er besucht Kaiser
Napoleon III. in St. Cloud, bespricht sich in Darmstadt mit General Dueret
und andern einflußreichen Befehlshabern der französischen Armee, versichert
sie der Sympathie der Süddeutschen und muntert sie zum Kampfe gegen
Preußen auf. Auch den Zar sucht er gegen Preußen feindlich zu stimmen,
indem er ihn auf die Gefahr aufmerksam macht, die den russischen Ostsee-
provinzen aus dem Heranwachsen Preußens und den Umtrieben des Grafen
Bismarck drohen. Beim Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges erweist
er sich als Flaumacher, der die patriotische Stimmung zu dämpfen versucht.
Im Gegensatz zum Jahre 1866 bleibt er diesmal in Darmstadt, um den Ein-
zug der Franzosen und den Gegenbesuch Napoleons abzuwarten. Mit dem
Sieg der Deutschen bricht sein ganzes politisches System zusammen. Hessen
ist nicht mehr vor den Fängen des preußischen Adlers zu retten.
Bei den Unterhandlungen im preußischen Hauptquartier bekommt Dal-
wigk die Mißstimmung Bismarcks stark zu fühlen, aber er macht sich bei
den hohen Herrschaften durch seine weltmännischen Formen beliebt und:
erwirbt sich sogar ein gewisses Verdienst um das Einigungswerk, da er mit-
hilft, die bayerischen Bevollmächtigten von ihrem exklusiven Standpunkt
abzubringen. Aber nach dem Friedensschluß verlangt Bismarck die Ent-
lassung des Mannes, der mit seinen Kreaturen Darınstadt so lange zu einem
Zentrum preußenfeindlicher Bestrebungen gemacht hat. Mit einem verbind-
lichen Lächeln versichert Dalwigk dem preußischen Gesandten, daß Bismarck
ihm keinen größeren Gefallen hätte erweisen können, als wenn er bereits
früher seinen Wunsch ihm offen zur Kenntnis gebracht hätte. Damit schied
er von dem Schauplatz seiner 20jährigen Tätigkeit.
Kritiken 403
Dalwigk betrachtete es als seine vornehmste Aufgabe, Hessen die volle
Souveränität zu erhalten. Das war nur im Deutschen Bunde möglich, wo
Preußen und Österreich den Schutz und die Vertretung nach außen über-
nahmen und das Bundesrecht den mittleren und kleineren Staaten erlaubte,
sich ebenbürtig neben die großen zu stellen. Und nur solange Österreich
im Bunde war, konnte sich ein Staat wie Hessen der erdrückenden Über-
macht Preußens erwehren. Das partikularistische Interesse machte Dal-
wigk zu einem bundestreuen Anhänger Österreichs und zu einem Verteidiger
des großdeutschen Gedankens. Er stritt für ein höheres Ziel als die klein-
deutschen Politiker, aber es war für die damalige Zeit nicht ausführbar.
Mit Recht erhebt E. Vogt das Schicksalsjahr 1866 zum Kriterium für die
Beurteilung der großdeutschen Bestrebungen. Niemand wird Dalwigk einen
Vorwurf machen, daß er für die volle Unabhängigkeit seines Staates eintrat,
solange der Deutsche Bund bestand. Aber nach dessen Auflósung war Deutsch-
land im Lager Preußens. Die Mittelstaaten konnten jetzt eine selbständige
Politik nur noch auf Kosten der nationalen Interessen führen. Wer die alten
Zustände wiederherzustellen wünschte, mußte die Hilfe Frankreichs in An-
spruch nehmen; Österreich allein war dazu zu schwach. Das hieß aber dann:
Frankreich das linksrheinische Gebiet opfern, denn dies war der Kanıpf-
preis, nach dein es dem französischen Kaiser gelüstete. Dalwigk konnte
sich dieser Erkenntnis nicht verschließen, aber er wollte in der Öffentlich-
keit die bedenklichen Folgen einer französischen Einmischung nicht zu-
gestehen. Dadurch kam in seine Politik etwas Unwahres und Heuchlerisches,
ganz abgesehen von den intriganten Mitteln, deren er sich aus Mangel an realer
Kraft bedienen mußte.
E. Vogt hält mit einem abschließenden Urteil über Dalwigk noch zurück,
offenbar mit Rücksicht auf den Biographen, der das ganze Lebenswerk
Dalwigks darzustellen unternommen hat. Es steht zu erwarten, daß wir
später Näheres über die klerikalen Einflüsse erfahren, die zweifellos auf die
Haltung Dalwigks stark einwirkten. (
E. Vogt hat für seine Schrift bereits Dalwigks Tagebuch benützen können.
Sein bestes Material ist aber H. v. Gagerns NachlaD, ein Schatz, aus dem
er reichliche Mitteilungen macht, wobei wir gewiß nicht bedauern, daB er
hier und da über den engeren Rahmen seines Themas hinausgegangen ist.
Gagern besaß einen ausgedehnten Bekanntenkreis; in seiner damaligen
Stellung als hessischer Gesandter in Wien flossen ihm viele Nachrichten zu,
die uns auf archivalischem Wege noch nicht zugänglich sind. Allerdings
befinden sich darunter auch manche schlecht verbürgte Gerüchte und aller-
hand Histörchen, aber wir möchten sie nicht missen, da sie uns zur Ver-
anschaulichung der diplomatischen Lage dienen.
Auf Grund gesicherten Materials liefert uns E. Vogt einige Ergänzungen
und Korrekturen zu Sybels monumentalem Werk über die Reichsgründung.
Sie haben freilich keine tiefgreifende Änderung unserer Auffassung zur
26*
404 Kritiken
Folge, aber sie sind immerhin erwähnenswert. Sie zeigen z. B., wie rück-
sichtslos Bismarck auf der Londoner Konferenz mit dem Herzog von Augusten-
burg umsprang, den er nach seiner Äußerung eine Zeitlang „vor den Pflug
spannte", um diesen vorwärts zu treiben. Sie zeigen auch, wie sehr Sybel
bemüht ist, den Eindruck der Gewalttätigkeit aus dem politischen Verhalten
Bismarcks zu entfernen, und wie leicht er einer einseitigen Rechtsauffassung
zuneigt, wenn das Interesse Preußens dabei in Frage kommt.
Der Verf. bemerkt in der Einleitung, daß es bis jetzt keinem Historiker
lockte, die hessische Politik von 1863—1871 darzustellen. Es ist da sicher-
lich manches Kleine und Kleinliche zu erforschen gewesen, aber die Dar-
stellung E. Vogts erhebt sich frei darüber und gibt das einzelne im Zusammen-
hang mit der allgemeinen deutschen Entwicklung. Vor allem interessiert
den Leser die problematische Gestalt des leitenden Staatsmanns. Was war
das doch für ein absonderlicher deutscher Diplomat! Ollivier sagt von ihm,
er sei der einzige gewesen, „chez lequel l'antipathie prussienne ne fût pas
contrebalancee ou méme dépassée par la haine ou la terreur françaises“.
Heidelberg. Karl Wild.
405
Nachrichten und Notizen.
E. G. Sihler, C. Julius Caesar. Sein Leben nach den Quellen kritisch dar-
gestellt. Leipzig u. Berlin, B. G. Teubner, 1913. M. 6,—, geb. M. 8, —.
Diese deutsche Ausgabe des ursprünglich englisch geschriebenen Buches hut
der Verfasser selbst besorgt. Sein Ziel gibt er in der Vorrede folgendermaßen
in: „Ich habe mir von vornherein nicht gestattet, mich in der Erzählung oder
Zeichnung durch Liebe oder HaB gegen die Hauptgestalten dieser Studien be-
stimmen zu lassen. Ich habe ohne Vorurteil und ohne Einmischung, sei es poli-
tischer Überzeugungen oder sei es einer besonderen Weltanschauung, den Ver-
such gemacht, Caesar selbst und den anderen bedeutenden Gestalten seines
Zeitalters durchaus gerecht zu werden.“ Ist das nicht eigentlich ein selbst-
verständlicher Grundsatz? Die Worte zielen besonders auf Mommsen. Und
doch : Wenn man sich dio Gesamtauffassung Sihlers vergegenwürtigt — was,
beiläufig gesagt, nicht so einfach ist, da er es nicht für nötig hält, die Ergebnisse
zusammenzufassen, sondern dies dem Leser überläßt —, so findet sich kaum
eine wescntliche Abweichung von Mommsens Zeichnung. Als einzige ist mir
die aufgefallen, daß der Verf. Caesar keinen überzeugten Demokraten sein läßt.
Das Werk behandelt in zweiundzwanzig Kapiteln das Leben Caesars, und zwar
vom Jahre 63 v. Chr. an streng annalistisch, so daß immer die Ereignisse eines
Jahres ein Kapitel umfassen. Zum Schluß wird über Caesats Schriften, die er-
gänzenden Berichte und die anderen Quellen gesprochen. Der Wert des Buches
liegt darin, daß alle vorhandenen literarischen Quellen durchgearbeitet und kri-
tisch geprüft worden sind. Dadurch sind im einzelnen manche kleinen, aller-
dings die Gesamtauffassung der Zeitumstände und der Persönlichkeiten, wie
sie seit Drumann und Mommsen in der deutschen Forschung feststeht, nicht
wesentlich ändernden Ergebnisse erzielt worden. Sehr nützlich als Zusammen-
fassung ist die Würdigung von Caesars Schriften und der übrigen literarischen
Quellen ; aber auch sie enthält keine Abweichung von der heute im wesentlichen
feststehenden Auffassung. Im ganzen ist mir doch aufgefallen, wie wenig Neues
das 268 Seiten umfassende Buch bringt. Sodann ist doch zu sagen, daß das
Werk in seiner vorliegenden Gestalt nur eine Vorarbeit ist. Es muß doch wohl
allgemein zugestanden werden, daß die annalistische Form nicht die richtige
ist, daß man in ihr das Leben Caesars behandelt. In der Tat wird innerlich Zu-
sammengehöriges auseinandergerissen und Dinge, die nichts miteinander zu
schaffen haben, werden zusammengestellt. Weiter finden sich Nebensachen,
Anekdoten, Klatschgeschichten aufgezählt, die ohne Schaden hätten fort-
bleiben können. Öfters unterbricht der Verfasser den Zusammenhang durch
ganz abseits liegende Gedankenreihen, wirft irgendeine ihm gerade einfallende
Frage auf, beantwortet sie manchmal, zuweilen auch nicht, und fährt dann im
Zusammenhange fort. Dadurch macht die Darstellung einen abgerissenen und
unfertigen Eindruck. Endlich möchte ich darauf hinweisen, daß der Stil voller
406 Nachrichten und Notizen
Mängel ist. Es ist schlechterdings kein Deutsch, was uns in dem Buche geboten
wird. Selbst grammatische Fehler finden sich nicht selten, wofür nur zwei
Beispiele: „die gewaltige Konsequenz in dem Wesen Catos, Caesars größtem
politischen Gegner“, „er stand Caesar so nahe, wie dessen ältesten Freunde“.
Heute verlangt man doch, daB auch ein wissenschaftliches Werk in anständigem
Gewande erscheint.
Liegnitz. G. Mau.
Die Mitteilungen der Schlesischen Gesellschaft für Volkskunde, herausg.
v. Siebs Bd. 16 (1914) S. 161ff., bringen einen trefflich orientierenden Auf.
satz von Hans Seger, Urgeschichte Mitteleuropas, Bericht über die Er
gebnisse der neueren Forschung. Wir lernen die groDen Fortschritte der For,
schung gerade während des letzten Jahrzehnts kennen, zugleich allerdings
auch das noch Gürende und Unbestimmte. In den Zeitbestimmungen kommt
man „mit mathematischer Folgerichtigkeit zum Ziele“, aber zu einem ver-
schiedenen. „Es wirkt fast erheiternd zu sehen, wie dieselben "Tatsachen
von den Vertretern der verschiedenen Richtungen im entgegengesetzten
Sinne ausgelegt werden“, bemerkt Seger.
Lothringen und seine Hauptstadt. Eine Sammlung orientierender Auf-
sätze. In Verbindung mit J. B. Keune und R. S. Bour herausgegeben von
A. Ruppel. Gr. 89. 557 S. Mit 32 Kunstbeilagen, 70 Textabbildungen,
17 Karten, Plänen, Skizzen und Profilen sowie 10 Wappenzeichnungen.
Metz 1913, Lothringer Verlags- und Hilfsverein. Geh. M. 3,—.
Anläßlich der im August 1913 in Metz stattgehabten 60. Generalversanımlung
der Katholiken Deutschlands ist vorliegende, in Verbindung mit Museums-
direktor Prof. J. B. Keune und dem Professor am Priesterseminar R.S. Bour
von dem derzeitigen Direktor des Kaiserl. Bezirksarchivs von Lothringen
A. Ruppel herausgegebene umfangreiche und ganz vorzüglich ausgestattete
Festschrift veröffentlicht worden, die, um es gleich vorweg zu sagen, eine
wirklich wertvolle Bereicherung der lothringischen Geschichtsliteratur bildet.
und welche wir allen Freunden des leider in Altdeutschland so wenig bekannten
und geschätzten schönen Lothringerlandes zur Lektüre angelegentlichst emp
fehlen können. Dem rührigen Herausgeber und seinen beiden in historis
Lotharingica et Met tensi als Autoritäten allgemein gewürdigten Mitheraus-
gebern gebührt aufrichtiger Dank aller Geschichtsfreunde für die wirklich ge-
lungene und schöne Festgabe. Rühmend ist zunächst hervorzuheben, daß sich
diese Festschrift zum Metzer Katholikentage, an der auch Protestanten mit-
gearbeitet haben, von allem religiösen Parteihader fernhält und durchaus den
streng wissenschaftlichen Standpunkt zu vertreten sucht. Das Werk, zu dem
fast 50 der besten Kenner des Landes, sowohl Einheimische wie Eingewanderte,
Beiträge geliefert haben, und welches so recht geeignet ist, bei allen, die in
Lothringen geboren oder ihre zweite Heimat gefunden haben, das Heimat-
gefühl zu wecken und zu pflegen, orientiert uns in gedrängter Form, aber dabei
möglichst vollständig und durchaus zuverlässig über die Schönheiten, Eigen-
tümlichkeiten und mannigfachen Geschicke Lothringens von einst und jetzt.
Auf den vielseitigen Inhalt des Werkes — es enthält 55 Einzelaufsätze —
Nachrichten und Notizen | 401
konnen wir des gemessenen Raumes wegen leider nicht näher eingehen. Wir wollen
nur hervorheben, daB es in zwei Teile zerfüllt. Der 1. Teil (Seite 9—290) be-
handelt in 33 Einzelstudien die mannigfachen Wesenseigentümlichkeiten Loth-
ringens (z. B. Landschaft, Flora und Fauna, Siedlungen, historische Gebiete
des Bezirkes, Verfassung und Verwaltung, Volkstum, Mundarten, Religion und
Kirche, Parteipolitik, geistiges und literarisches Leben, Volkslied, Kunst.
Forst- und Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe und Verkehr, Bergbau und
Hüttenwesen, Industrie, Dorf und Bauernhaus, Schlösser und Herrensitze usw.),
der 2. Teil (Seite 291—551) dagegen ist der alten ehrwürdigen Moselfeste Metz,
der Hauptstadt Lothringens, gewidmet. Hier erfahren wir Näheres über die
Geschichte der alten ‚Metis‘‘ vom Altertum bis zur Gegenwart, über die Wand-
lungen des Stadtbildes im Laufe der Jahrhunderte, speziell durch ‘Belle-Isle,
über die Schlachten um Metz im Jahre 1370, über die Kathedrale und die
übrigen Kirchen und Kapellen, über Klöster und Kirchengesang, Profanbauten,
Denkmäler, Sammlungen (Stadtbibliothek und die städtischen Archive, städt.
Museum, Kaiserl. Bezirksarchiv, Domschatz), Schulwesen, Musik und Theater,
charitative und soziale Bestrebungen, Militárwesen u. dergl Eine umfas-
sende und vielseitige Behandlung des Stoffes ist somit zu konstatieren. Einen
wirklichen Schmuck bilden neben den 70 Textabbildungen die 32 wunder-
vollen Kunstbeilagen. Unter den 17 Kartenbeilagen heben wir als besonders
beachtenswert hervor den vierfarbigen Plan von Metz und Vororten mit Straßen-
verzeichnis (Maßstab 1: 10 000) und die dreifarbige Karte von Lothringen
mit Sprachgrenze um 1500 und 1900 (Maßstab 1: 25 000). Zu bedauern ist,
daß dem Werk kein Namen-, Orts- und Sachregister beigefügt ist.
Metz, 7. Z. Hauptquartier Oberbefehlshaber Ost
(Oberquartiermeister) Presse-Abt^ilung. K. v. Kauffungen.
Walter Franke, Romuald von Camaldoli und seine Reformtätigkeit zur Zeit
Ottos III. 251 S. Berlin 1913, Verlag von Etering. M. 6,80,
Der Verfasser gibt eine ausführliche Darstellung der Wirksamkeit der inter-
essanten Einsiedlergestalt Romualds und dessen Bedeutung für die Einsiedler-
reform in Italien, indem cr die erst vor einigen Jahren entdeckte Schrift Brunos
von Querfurth, das Fünfbrüderleben, mit heranzieht und dadurch den früheren
Biographien gegenüber zu manchen Abweichungen und einer an Einzelheiten
reicheren Schilderung gelangt. In einer eingehenden Untersuchung wird eine .
neue Chronologie von Romualds Leben gegeben, durch die das früher ver-
teidigte legendarische Alter von 120 Jahren, das allerdings auch schon von
Voigt in seinem Buch Brun von Querfurth fallen gelassen wurde, als falsch
erwiesen wird. Der Werdegang Romualds wird ausführlich geschildert, ebenso
die Quellen zusammengestellt, aus denen Romuald bei seiner Reformtätigkeit
geschöpft hat, und sein Verhältnis zu Cluni klargelegt. Hierbei kommt es
auch zu einer Würdigung der Reformtätigkeit Guarins, des Abtes von Cusan
in Südfrankreich, der dem Kloster von Cusan in jener Gegend eine ähnliche
Stellung zu verschaffen suchte, wie sie Cluni in anderen Teilen Frankreichs ein-
nahm. Von besonderem Interesse ist die Reformtätigkeit Romualds in Italien,
durch die ein Rückschluß auf die gewaltige Persönlichkeit des Eremiten er-
möglicht wird.
408 Nachrichten und Notizen
Die Exkurse, in denen das Material zu der zusammenhángenden Darstellung
gewonnen wird, sind mit Gründlichkeit behandelt, die Darstellung selbet hátte
durch eine größere Konzentration gewinnen können; es kommt häufiger zu
Wiederholungen, und der Stil ist, besonders gegen Ende, nicht sorgfältig genug
behandelt. Bei der für Romuald aufgestellten Genealogie mangelt es an der
genügenden Klarheit. Man weiß nicht recht, wie der Verf. zu Sergius als Groß-
v&ter Romualds kommt, da man nach den angeführten Stellen ebensogut einen
Romuald als solchen vermuten könnte. In einem 2. Band soll die Tätigkeit
Romualds unter Heinrich II. behandelt werden.
Witten. H. Kromayer.
Karl Wichmann, Die Metzer Bannrollen des 13. Jahrhunderts. Vierter
Teil, nach des Verfassers Tode zum Druck befórdert von Fritz Grimme.
(Quellen zur Lothringischen Geschichte, herausgegeben von der Gesell.
schaft für Lothringische Geschichte und Altertumskunde, Band VIII.)
1916. Verlag der Ges. für Lothr. Geschichte und Altertumskunde in Metz.
Der vorliegende Band schließt die verdienstliche Publikation der Metzer
Bannrollen ab, über welche ich bereits in dieser Zeitschrift, Bd. 17, S. 444/7,
berichtet habe. Leider fehlen die beiden versprochenen Beigaben, die Karte
des Metzer Landes und der Plan der Stadt Metz. Warum erstere nicht bei-
gegeben ist, wird nicht gesagt. Dagegen hat der neue Herausgeber den Plan
von Metz, zu dem er keine Vorarbeiten in Wichmanns Nachlaß fand, nicht
angefertigt, weil aus den allgemein gehaltenen und ungenauen Angaben der
Bannrollen sich kein richtiges Bild des mittelalterlichen Metz habe herstellen
lassen. Diesen Grund läßt der Referent voll gelten; es würde z. B. ebenso un-
möglich sein, nur auf Grund der Angaben der Schreinsbücher des 12. und
13. Jahrhunderts eine zuverlässige Karte des damaligen Köln zu entwerfen
Wir werden nun vom Herausgeber auf eine in Aussicht genommene Topogra-
phie der Stadt Metz verwiesen. Aber wann wird diese erscheinen ? Der Be-
nutzer der Bannrollen würde sicher schon zufrieden sein, wenn ein neuerer
Plan von Metz ihm die Orientierung erleichterte; wenn in diesem die jetzt
verschwundenen mittelalterlichen Kirchen und sonstigen bemerkenswerten
Gebäude, soweit deren Lage feststeht, cingetragen wären, um so besser. In-
folge der jetzigen Unterlassung ist eine nähere Beschäftigung mit dem spröden
Stoff schr erschwert.
Mit um so größerem Dank begrüßen wir es, daß der Herausgeber im übrigen
das Testament Wichmanns mit viel entsagungsvoller Arbeit ausgeführt bat.
Ganz druckfertig hatte er nur das Verzeichnis der Flurnamen (V) vorgefunden.
Dagegen mußte er das Verzeichnis der Ortsnamen (IV), das mit fast über-
triebener Genauigkeit hergestellt ist, nochmals durcharbeiten und ergänzen:
es ist übrigens gleichzeitig Personenregister. Durch vielfache topographische
Nachrichten und Erläuterungen erhält das Verzeichnis einen besonderen
selbständigen Wert. Das Wort- und Sachregister (VI) ist ganz eigene Arbeit
von Grimme, der in demselben unter Stichworten reichliche sachliche Be-
lehrung niedergelegt hat; nur könnte man zweifeln, ob nicht ein Teil der bier
verborgenen sachlichen Aufklärung zweckmäßigerweise in Vorbemerkungen
Platz gefunden hätte, da man in einem Register nur Einzelbelehrung zu finden
Nachrichten und Notizen 409
gewohnt ist und nicht grundlegende allgemeine sachliche Ausführungen. Den
Abschluß des Werkes bildet eine tabellarische Übersicht über den Inhalt
der Bannrollen, sämtlich noch Arbeit von Wichmann bis auf die Rolle von
1277, welche Grimme beigesteuert hat. 8. VII wird ein Verzeichnis von Ab-
kürzungen geboten; man empfindet es als einen vermeidbaren Übelstand,
daß dieselben Buchstaben mehrfache Bedeutung haben können, z. B. m. maille,
marit, meire und mostaige bedeuten kann, woneben übrigens noch mar. für
marit vorkommt. Es mag im Einzelfalle die richtige Deutung meist nicht
schwer fallen; aber einer unrichtigen Deutung hätte durch eindeutige Siglen
vorgebeugt werden sollen.
Diese Ausstellungen des Referenten sollen den Dank nicht mindern, den
wir dem Herausgeber für seine große Mühewaltung zu zollen haben, und der
Gesellschaft für Lothringische Geschichte und Altertumskunde für den Ent-
schluß, in dieser harten Kriegszeit ein Werk vollenden zu lassen, das beweist,
mit welcher Liebe und Sorgfalt die Geschichte Lothringens und seiner Haupt-
stadt von deutscher Seite gepflegt wird.
Köln. Herm. Keussen.
Ernst Koch, Das Lehenbuch des Abtes Georgius Thun zu Saalfeld 1497 bis
1526 (Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertums-
kunde, Neue Folge, 5. Supplementsheft); 7.u.LXXX u. 336 8. 8°. Jena
1913. Verlag von Gustav Fischer. (Vorzugspreis für Mitglieder des Vereins
M. 7.50.)
Ähnlich wie die Stadtbücher gehören die Lehnbücher zu denjenigen Ge-
schichtsquellen, deren Wert erst in neucrer Zeit gebührend erkannt worden ist.
Wohl waren die bündereichen Lehnsarchive der größeren Territorien wie
Brandenburg, Kursachsen, Tirol usw. bekannt, aber es scheint, als ob erst die
ziemlich gleichzeitig auftretenden wirtschaftsgeschichtlichen und genealogischen
Interessen dazu geführt haben, den Quellenwert dieser Archivalien nach allen
Seiten hin auszubeuten. Veröffentlicht ist noch nicht viel von dieser Quellen-
gattung. Bei den erwähnten größeren Archiven würde allerdings die Not-
wendigkeit und besonders die Begrenzung einer Druckausgabe schwer zu finden
sein, soweit es sich nicht um ältere Handschriften von grundlegender Bedeutung
für die betr. Kanzlei handelt, wie bei dem Lehnbuche Friedrichs des Strengen
von 1349, dessen sorgfältige Herausgabe durch Woldemar Lippert und Hans
Beschorner (1903) am besten zeigt, wieviel die historische Forschung in ver-
schiedenen Zweigen von der kritischen Bearbeitung der Lehenbücher zu er-
warten hat. Größere Schwierigkeiten findet der Forscher, wenn er genötigt ist,
‚den Archiven der zahlreichen kleineren Lehnshófe nachzuspüren, besonders in
Gebieten mit weitgehender territorialer Zersplitterung wie Thüringen. Das
ehemals gewiß bedeutende Archiv der Benediktiner-Abtei Saalfeld ist von
manchem Mißgeschick betroffen worden. Die Archivalien, welche den Kloster-
sturm von 1525 überstanden hatten, scheinen nur teilweise mit dem Stift 1533
an das Haus Sachsen gelangt zu sein. Wichtige mittelalterliche Urkunden sind
uns nur aus späteren Abschriften bekannt geworden, die Mehrzahl jedenfalls
völlig verloren gegangen, darunter Kaiser- und Papsturkunden. Der Rest wurde
410 Nachnchten und Notizen
1615 von Weimar nach Altenburg und um 1650 nach Koburg abgegeben, von
wo er nach 1825 an die meiningische Regierung kam.
Der wertvollste Bestandteil dieses Archivrestes ist das Lehnbuch des letzten
Abtes, welches die aktiven Lehnsgeschälte dieses nicht unbedeutenden geist-
lichen Territoriums vor seiner Auflösung darstellt. DaB es jetzt durch den
Druck einem größeren Kreise von Forschern zugänglich gemacht wird, ist wegen
seiner Sonderstellung und besonders deshalb zu begrüßen, weil das Original,
wie der Herausgeber berichtet, durch Feuchtigkeit sehr gelitten hat und vermut-
lich mit der Zeit ganz oder größtenteils verschwinden wird, nachdem es ihm
geglückt ist, durch cine „sorgsame Kur“ die Schriftzüge zunächst wieder lesbar
zu machen. Die Ausgabe ist mit der Genauigkeit hergestellt worden, die wir
an Ernst Koch gewöhnt sind, freilich auch mit seiner m. E. zuweit gehenden
Berücksichtigung von Kleinigkeiten, einem gewissen Mangel an Unterscheidung
zwischen Haupt- und Nebensachen. Die Ausgabe hätte ohne jeden Schaden
an Umfang erheblich eingeschränkt werden können und wäre übersichtlicher
geworden, wenn der Herausgeber sich hätte entschließen wollen, den Inhalt de:
Lehnbuches in chronologischer Anordnung nach Art eines Urkundenbuches
zu bringen. Gibt Koch in seinem Bemühen, ein möglichst getreues Bild der
Handschrift (die doch an sich nicht so große Bedeutung hat) zu bieten, hier
zu viel, so läßt er in der Einleitung wieder einiges vermissen. So fehlt jede Be-
merkung über die allgemeine historische Bedeutung der Ausgabe; nicht einmal
auf Lipperts Arbeit über die deutschen Lehnbücher (in der Einleitung zu der
oben erwähnten Veröffentlichung) werden die Leser aufmerksam gemacht.
Auch über frühere Benutzung der Handschrift (bei Silvester Lieb und L. v. Schul-
tes) wünscht man unterrichtet zu werden. Lückenhaft sind ferner Kochs Mit-
teilungen über Verfasser und Schreiber des Werkes. Wir erfahren zwar (S. II).
daß hauptsächlich zwei Personen an dem Buche geschrieben haben, vermissen
aber genaue Angaben des Anteils von jedem der beiden. Den Geheimschreiber
Johann Reinholt bezeichnet Koch als den eigentlichen Verfasser des Werkes.
unterläßt es aber zu erklären, wie dieser, der erst 1506 oder 1507 ins Stift kam.
so genau über die Vorgänge des Jahres 1496 berichten konnte. Sind die Ur-
kunden von 1497—1506 in einem Zuge geschrieben ? Oder sollte nicht die
Anlegung des Buches doch von dem unbekannten Andern herrühren? Für solche
quellenkritischen Erwägungen ist gewiß Vollständigkeit geboten.
Den wissenschaftlichen Ertrag der Veröffentlichung darf man nicht gerine
schätzen. Rechtsgeschichtlich interessant ist der Einblick in die Lehnsverhält-
nisse, den Koch selbst in der Einleitung andeutet und durch Auszüge aus andereu
Urkunden ergänzt. Wirtschafts- und Ortsgeschichte, wie auch die Namen-
forschung finden schätzbaren Stoff in dem Buche. Den Hauptgewinn zieht aber
die Familiengeschichte. Die Abtei Saalfeld hatte eine ansehnliche Vasallen-
schaft zu beiden Seiten des Rennstieges, und da beim Herrn- wie beim Manns-
fall die Lehen erneuert wurden, auch alle Veräußerungen und Verschreibungen
vom Lehnsherrn bestätigt werden mußten, so erhalten wir aus dieser ein
Menschenalter dauernden Regierung wertvolle Daten über eine Reihe bekannt cr
Familien. Über die v. Thüna, zu welcher der Abt gehörte, gibt der Heraus-
geber eine sorgfältige Zusammenstellung auf Grund besonderer Forschungen.
Aber auch zahlreiche Bürger- und Bauernfamilien aus Thüringen und Franken
Nachrichten und Notizen 411
lernen wir kennen, da das Lehnbuch nicht nur die Ritterlehen berücksichtigt.
Treffliche Dienste leistet zu solchen Forschungen das 50 engbedruckte Seiten
füllende alphabetische Verzcichnis der Namen.
Jena. Ernst Devrient.
Guido Pasolini, Adriano VI. Saggio storico. Con 20 tavole ed un facsimile
Roma 1913, E. Loescher & Co. IX u. 140 S. L.10.—.
Verfasser glaubt, daß, nachdem über Adrian VI. Brom u. A. das urkundliche
Material vervollstindigt, Pastor aber im Zusammenhange der Papstgeschichte
gehandelt hat, es nunmehr an der Zeit sei, die Summe der Erscheinung des
letzten ausländischen Papstes zu ziehen. Das ist die Aufgabe, die er sich stellt,
ohne dabei freilich zu erheblich neuen Ergebnissen zu kommen oder das Pro-
blem zu vertiefen. Natürlich sieht Verfasser die Bedeutung Adrians weniger
in dem, was er erreicht, als in dem, was er erstrebt hat; er gibt auch zu, daß der
Papst den Zeitumständen nicht gewachsen und nach seinem ganzen Wesen
wenig geeignet gewesen ist den Schwierigkeiten, mit denen er zu kämpfen hatte,
irgendwie beizukommen. Gleichwohl sieht Pasolini in Adrian den Vorläufer
der spáteren katholischen Gegenreformation. Allein man wird doch kaum
behaupten wollen, daf in dieser Adrian wieder auflebe. Es führen keine direk-
ten Verbindungslinien von letzterem zu der so viel spáteren Entwicklung
oder zu Ignaz v. Loyola, mit dessenerstem Auftreten in Rom Pasolinis Darstellung
eífektvoll abschließt. Die Zeiten mußten erst völlig andere werden, die alte
Kirche mußte erst ungleich tiefer erschüttert und machtvoller aufgerüttelt
werden, ehe die ihr verbliebenen regenerierenden Kräfte an die Oberfläche
treten konnten. — Das Buch ist flieBend und geschmackvoll geschrieben und
durch 20 Tafeln, die Porträts Adrians und einiger Zeitgenossen, Ansichten des
damaligen Rom, Abbildungen der Münzen Adrians usw. bringen, sowie das
Faksimile einer Urkunde geschmückt.
Magdeburg. Walter Friedensburg.
Paul Lehmann, Johannes Sichardus und die von ihm benutzten Biblio-
theken und Handschriften ( Quellen und Untersuchungen zur lateinischen
Philologie des Mittelalters begründet von Ludwig Traube, Band IV, Heft I).
München 1911, Beck. X u. 237 S. M. 10,—.
Die vorliegende Schrift ist ein Gegenstück zu dem 1908 erschienenen „F Fran-
ciscus Modius“ desselben Verfassers. Wie er dort den flämischen Philologen
des 16. Jahrhunderts in den Mittelpunkt stellt, so hier den Humanisten Jo-
hann Sichart aus Tauberbischofsheim, der 1552 als angesehener Professor
der Rechte in Tübingen gestorben ist, aber sich auch als Herausgeber zahl-
reicher lateinischer Texte des Altertums und Mittelalters verdient gemacht
hat. So gibt diese Seite seiner Wirksamkeit den Anlaß, die von ihm benutzten
Handschriften und Bibliotheken näher zu betrachten und damit gleichwie in dem
ersten Buche ein nützliches Stück deutscher Bibliotheksgeschichte und zu-
gleich der Überlieferungs- und Entdeckungsgeschichte so manchen Textes
zu zeichnen. Lehmann beginnt mit einer Übersicht über das Leben Sicharts,
einer knappen Zusammenstellung der Tatsachen des äußeren Verlaufs, indem
er als Belege eine bisher ungedruckte Lebensbeschreibung Sicharts von seinem
412 Nachrichten und Notizen
Frankfurter Schüler Konrad Humbracht und 23 Briefe beifügt, die ebenfalls
zu drei Vierteln noch nicht herausgegeben waren. Er verzeichnet dann seine
sämtlichen Textausgaben, von denen hier die Erstausgaben der Chroniken
Cassiódors und des Hermann von Reichenau (zum größeren Teil richtiger des
Chronicon Suevicum universale) und Deutscher Stammesrechte genannt
seien; er erörtert dann zunächst im allgemeinen Sicharts Handschriften-
forschungen und seine u. a. durch Ferdinand I. geförderten Bibliotheksreisen
und die Art und Weise seines Verfahrens bei der Textgestaltung. Der Haupt-
teil des Werkes ist endlich den von Sichart benutzten Handschriften gewidmet,
indem der Verfasser sich nicht darauf beschränkt, nur diese zu besprechen,
sondern soweit ihre Herkunft aus bestimmten Bibliotheken bekannt ist, stellt
er zusammen, was er über deren Benutzung durch Gelehrte seit dem Ausgang
des Mittelalters, über die Schicksale und den Verbleib der sämtlichen Hand-
schriften überhaupt hat ermitteln können, und er bietet so wie in seinem
Modius ein für viele Handschriftenstudien sehr brauchbares Hilfsmittel.
dessen Benutzung auch durch geeignete Register erleichtert ist. Entsprechend
den Studien Sicharts kommen hier die Bibliotheken von Augsburg, Basel,
Fulda, Hersfeld, die Dalbergsche Bibliothek in Ladenburg, die von Lorsch,
Mainz, Murbach, Schönau, Sponheim, Straßburg und Trier zur Erörterung.
Sicharts Text des Hermann von Reichenau ist S. 210 nicht vollständig gekenn-
zeichnet; vgl. Breßlau, Neues Archiv XXVII, 128. Unter den von Georg
Wicelius benutzten Fuldaer Handschriften fehlt S. 96 eine in Frankfurt,
deren Fuldaer Ursprung S. 114 wohl ohne genügende Gründe in Frage gezogen
ist; vgl. meine Ausgabe der Vitae Bonifatii S. LXXXff. Zu den Hersfelder
Handschriften ist S. 122 die Urschrift von Lamperts Vita Lulli in Maihingen
hinzuzufügen; vgl. Holder-Egger, Lamperti Opera S. XX. Zu den Benutzern
der Murbacher Bibliothek (S. 168) gehórte auch Grandidier, zu ihren Hand-
schriften wohl auch Einsiedeln 759 (MG. SS. R. Merov. VI, 54). Endlich
dürfte in Brief 21, Z. 7 (S. 38) das entstellto Halengo' nach Z. 34 in “Hirenaeo’
zu verbessern sein und Sichart an der ersten Stelle von demselben Buche
reden, auf das er in der Nachschrift zurückkommt und das Mathias von Saar-
burg durch Vermutung Irenäus zugeschrieben hatte; daß jedenfalls die von
Lehmann S. 38 Anm. 6 (vgl. S. 201f.) erwogenen Möglichkeiten ausgeschlossen
sind, zeigen die Worte Z. 9, nach denen der fragliche Verfasser doch älter als
Hieronymus sein muß. Eine Anzahl von Druckfehlern und unbedeutender
Versehen, die den Dank für das Gebotene nicht mindern, verbessert A. Souter,
English Historical Review XXVII (1912). 358f.
Bonn. Wilhelm Levison.
Die Memoiren des Ascher Levy aus Reichshofen im Elsaß. 1598—1635.
Herausgeg., übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Dr. M. Gins-
burger. Berlin, Louis Lamm, 1913. 97 u. VII. 44 S. M. 3,50.
Die Handschrift, die dieser Übersetzung zugrunde liegt, und die auf den
letzten 44 Seiten des Buches in hebräischem Urtext zum Abdruck gelangt,
war von Herrn Elias Scheid zufällig in Paris bei einem fliegenden Bücherhündler
aufgefunden worden. Die Gesellschaft für Geschichte der Israeliten in Elsaß-
Lothringen gibt sie nun hier in sorgfültigster Weise heraus. Sie schildert die
Nachrichten und Notizen 413
e
Lebensschicksale des Verfassers von seiner Geburt an. In seinen jungen Jahren
durchwandert er ein Stück Welt, kommt auch nach Prag, lebt einige Zeit in
Frankfurt und siedelt sich endlich dauernd in Reichshofen an. Das Leben eines
Juden in schwerer drangvoller Zeit schildert er uns ausführlich ; es ist keine
Frage, daß das Buch, von Dr. Ginsburger mit sorgfältigen Anmerkungen ver-
sehen, für die Geschichte des Judentums von großer Bedeutung ist; aber die
Ansicht des Herausgebers, daß seine Angaben auch ein allgemeingeschichtliches
Interesse haben, kann der Ref. nicht teilen. Von einigen flüchtigen Bemerkun-
gen über die Kriegszüge jener Zeit, über Witterung, Getreide- und Weinpreise
kommen wir nicht hinaus ; ein zweiter Teil des Werkes, in welchem er eine Art
von allgemeiner Zeitchronik bringen wollte, ist leider noch nicht aufgefunden
worden.
Prag. i O. Weber.
Acta Nicolaitana et Thomana. Aufzeichnungen von Jakob Thomasius
während seines Rektorates an der Nikolai- und Thomasschule zu Leipzig
(1670—1684). Herausgegeben von Richard Sachse. Leipzig 1912,
Johannes Wörners Verlag. XXXV u. 771 S. gr. 80. Brosch. M. 35,—, geb.
M. 37,00. Auch unter dem Titel: Schriften der Königlich Sächsischen
Kommission für Geschichte. XX.
Am 13. Juli 1760 kaufte der bekannte Nikolairektor J. J. Reiske auf einer
Leipziger Auktion für 16 Groschen das handschriftliche "Tagebuch seines
Amtsvorgängers Thomasius über die Jahre 1670—1676, während die Nieder-
schrift über das Rektorat an der Thomasschule in den folgenden 8 Jahren
1836 von dem Thomasschüler Hentschel dem Rektor Stallbaum übergeben
wurde. Diese durch Zufall vor dem Untergange geretteten Handschriften liegen
der vorliegenden Veröffentlichung zugrunde. Sie enthalten wertvolles Material:
zunächst umfangreiche Aktenstücke und Urkunden: erwähnt seien die Nach-
richten über die Visitation von 1671, die manchen genauen Einblick in die
Zustände gestatten; die Mitteilungen über die Wahl, Bestätigung und Amte-
antritt des Rektors, über sein Verhältnis zur vorgesetzten städtischen und
kirchlichen Behörde. Z. B. wird die Frage erörtert, ob der Pfarrer zu St.
Thomas, der damals nicht Superintendent war, Inspektor der Thomasschule
sei Dann begleiten wir den Rektor bei seinen täglichen Amtsgeschäften,
im Verkehr mit seinen Lehrern in Konferenzen und Einzelverhandlungen.
Aufnahme und Abgang der Schüler spielen eine groBe Rolle, schon wegen der
Einnahmen, die für den Rektor damit verbunden waren. Überhaupt werden
die finanziellen Verhältnisse der Schule, der Lehrer und Schüler in zahl-
reichen Einzeleinträgen berührt. Die verhängnisvollen Folgen des DreiBig-
jährigen Krieges machen sich vielfach geltend, auch im inneren Schulbetriebe.
Schwere Übelstände waren eingerissen, an deren Beseitigung "Thomasius
arbeitete, durch den Rat dazu veranlaßt. Am 8. Mai 1676 spricht er von dem
bösen Beispiele, „quod omnino abrogandum mihi visum fuit, quod iussus
essem a senatu coercere omnes abusus“. Manche Notiz berührt moderne
aktuelle Fragen, wenn z. B.1671 die Frago zur Erórterung gestellt wird,
ob nicht das Gotische Lesebüchlein einzuführen sci , wegen der schönen Haupt
und Kernsprüche, deren theils auch wol würdig auswendig zu lernen“. Ein-
414 Nachrichten und Notizen
gehende Nachrichten betreffen den Betrieb des Gesangunterrichts und die
Pflege der Musik in den Stunden, bei Schulfeiern, beim Kirchendienst. Auch
das außerdienstliche Leben des Rektors, z. B. das Familienleben, wird viel-
fach gestreift, auch das Treiben der Schüler untereinander; wie das Verhältnis
der Thomaner zu den Nikolaitanern, Scherz und Spiel, aber auch Ungebunden-
heit und Frechheit, in charakteristischen Zügen uns entgegentritt.
Leipzig. Georg Müller.
NilsWimarson, Sveriges Krig i Tyskland 1675—1679 Bd. III. Lund, Glerup.
Ọ. J. (1912). 598 S. Gr. 8°.
Im Anschlusse an den II. Bd. (besprochen in Hist. V. J. Schrift 1904, 305)
behandelt Verf. die auf die Erwerbung Pommerns und Verteidigung Preußens
gerichteten Anstrengungen des Gr. Kurfürsten und die damit in Wechsel-
wirkung stehenden schwedischen Maßnahmen, die manche Aufklärung erfahren,
und die insbesondere dem schwedischen Führer Grafen Königmark zur Ehre
gereichen. Nochmals sei die gewissenhafte und man kann wohl schon jetz?
sagen, abschließende Verarbeitung aller irgendwie vorhandenen Quellen
anerkannt, auch das wohlbegründete, beiden Parteien gerecht werdende
Urteil; dies gegenüber mancher brandenburgischen Verherrlichung, die gern
mit der Übertreibung schwedischen Mißgeschicks und seiner Verlustziffern
arbeitete! Fehrs Abhandlung über die auswärtige Politik des Gr. Kurfürsten
stand Verf. noch nicht zu Gebote; dieser schließt sich Philippsons Urteil an
über das Verkehrte der zur Gewinnung Pommerns wie hypnotisiert fest-
gehaltenen Kriegsführung des Kurfürsten, worüber er das ihm zunächst vor-
liegende Ziel: die gemeinsame Niederwerfung Louis XIV. aus den Augen
verlor... Vielfach beruht die vorliegende Arbeit auf dänischem Aktenmaterial,
besonders für die auf Rügen stattgefundenen schwedischen Operationen;
zur Darstellung der Belagerung Stralsunds sind die dortigen Ratsakten
mit herangezogen. Die welfische Politik tritt (siehe den IL Bd.) etwas zurück.
ist aber ausreichend berücksichtigt. Bezüglich des Winterfeldzugs in Preußen
ergänzt Verf. die Abhandlung des nun verstorbenen Ferd. Hirsch in manchem, da
ihm schwedische Quellen in reicherem Maße als zuletzt dem Dänen Nystedt
1894 zu Gebote standen (ein dänischer Vertreter war zu der Zeit nicht recht-
zeitig beim Gr. Kurfürsten eingetroffen). Während N. den zu langen Aufent-
halt des schwedischen Generals Horn bei Insterburg auf Verpflegungsschwierig-
keiten zurückführt, gelingt Wimarson der Nachweis, daß außer der Nachricht,
die französischen Subsidien kämen in Wegfall, auch die königliche Anweisung
aus Ljungby vom 16. Nov. 1678 (abgedruckt in Beilage 13) die ganz ver-
änderte Grundlage geschaffen hat: da Pommern selbst nach Stralsunds
Fall, wie Louis XIV. in Nymwegen es zusicherte, Schweden erhalten bleiben
würde, habe Horn nicht mehr dahin zu gehen, sondern solle vorläufig in
einer gesicherten Stellung verbleiben, bis die aus Pommern nach Schweden
zurückzuführenden Truppen zu Horn gestoßen seien; sollte Polen aber in-
zwischen abfallen, so sei der Rückzug nach Livland anzutreten. — Ebenso ist
Horns Marsch südwärts um Königsberg nicht bloß aus Ernährungsrück-
sichten geschehen, sondern aus der strategischen Absicht, v. Görtzke sozusagen
in Königsberg einzuschlie Ben, bevor Entsatz da sei. Daß der Gr. Kurfürst
Nachrichten und Notizen 415
selbst und so rasch zur Stelle sein würde, das blieb freilich damals auBer An-
schlag! — Verdienstlich ist es, daß Verf. die s. Z. von Weibull nicht ausreichend
behandelte dänische Politik gegehüber Louis XIV. — seit Sommer 1678 — näher
beachtet; damit erfáhrt die zwar kurze, aber noch dunkle Periode in den
dànisch - brandenburgischen Beziehungen nach der Doberaner Zusammen-
kunft die erwünschte Beleuchtung. — In den Beilagen wird Abschnitt für
Abschnitt das Verhältnis der benutzten Flugblütter zu den großen Sammel-
werken des XVII. Jahrhunderta erórtert: eine nützliche Vorarbeit wie schon
die Róddings über S. Pufendorf für die systematische Durcharbeitung jener
Tagesliteratur einerseits und dieser, man möchte zum Teil davon fast sagen,
berüchtigten Monstruositäten anderseits! So viel steht fest, daB die ange-
führten Flugblätter größtenteils mehr oder weniger offiziósen brandenbur-
gischen bez. dänischen Korrespondenzen entstammen. — Die verschiedenen,
in den Beilagen befindlichen Stärkelisten zeugen von der unverdrossenen,
peinlichen Arbeitsweise des Autors, der auch durch ein Namenregister sein
Werk besonders brauchbar gestaltet. Einige beigegebene Karten z. T. in Kroki-
form, erleichtern das Studium der kriegsgeschichtlichen Abschnitte des Buches.
Leipzig. Richara Hirsch.
Moritz Stübel, Christien Ludwig von Hagedorn, ein Diplomat und Sammler
des 18. Jahrhunderts. Leipzig 1912, Klinkhardt und Biermann. 252 S. 8°. M, 6.
Christian Ludwig von Hagedorn (1712—1780), der von 1735 in kursäch-
sischen Diensten stand, kann in vieler Hinsicht als Typus des damaligen Di-
plomaten gelten. Er war überaus fein gebildet, nahm an allen geistigen Fragen
seiner Zeit regen Anteil, besaß Kunstverständnis, sammelte Kunstgegenstände
und versuchte sich selbst als Künstler. Seine diplomatische Tätigkeit war
unbedeutend; Brühl beschäftigte ihn von 1737 bis 1752 in untergeordneten
Stellungen mit gelegentlichen Unterbrechungen in Wien, Mainz, Mannheim,
Bonn, Frankfurt a. M. und Breslau. In der Folge erhielt Hagedorn keine
weiteren diplomatischen Aufträge, er lebte ganz seinen künstlerischen Nei-
gungen in Dresden; einige Kunstechriften waren die Frucht dieser Muse;
1764 wurde Hagedorn Generaldirektor der Künste, Kunstakademien und
Galerien in Dresden. In dieser Stellung blieb er bis zu seinem Tode.
Der Wert der Schrift besteht darin, daß sie uns einen guten Einblick in
das vielgestaltige Getriebe der damaligen Diplomatie mit all ihren Rück-
sichten und Ränken gewährt, und daß wir durch sie das Kunstleben des 18. Jahr-
hunderts mit all seinen Licht- und Schattenseiten, mit Mäzenatentum, Bilder-
schwindel und -schacher genau kennen lernen. Als Hauptquelle hat Stübel
den Briefwechsel Hagedorns mit seinem Bruder, dem bekannten Dichter,
benutzt. Ein sorgfältiges Register mit biographischen Angaben, namentlich
über die in dem Buche erwähnten Künstler, kommt bei der Lektüre zustatten;
die Zahl und Länge der Quellenzitate im Text hätte sich wohl einschränken
lassen. Der größte Teil des Textes bestebt aus Briefstellen.
Borna-Leipzig. Albrecht Philipp.
Die verdienstliche Arbeit Léon Cahens „Les querelles religieuses et par-
lementaires sous Louis XV.“ (Paris 1913, Hachete et Cie) ist das vierte
416 Nachrichten und Notizen
Bündchen der von Ernest Lavisse begründeten Sammlung ,,L'histoire par
les contemporains", die sich die Aufgabe stellt, das Studium zusammenhän-
gender Partien oder Probleme der neueren Geschichte durch Mitteilung des
einschlägigen Stoffes übersichtlicher und leichter zu machen. In acht Ka-
piteln wird hier ein guter Überblick über die parlamentarischen und kirch-
lichen Streitigkeiten in Frankreich während der Regentschaft und der Re-
gierungszeit Ludwigs XV. geboten. Eingeloitet ist die Sammlung durch
eine zwar knappe, aber nichts Wesentliches außer acht lassende Darstellung
der Organisation der Parlamente und, da in diesen die kirchlichen Fragen
zeitweise die Hauptrolle spielen, auch der kirchlichen Situation in den ersten
. Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Man darf hier an die vier Artikel von 1682,
an den Jansenismus und an die Bulle Unigenitus, und was damit zusammen-
hängt, erinnern. Wurden die ersteren vollinhaltlich mitgeteilt, so wurden
aus der Bulle die Hauptsätze ausgehoben. Die Einleitung schließt mit der
zur Sache gehörigen Bibliographie. Die einzelnen Kapitel haben an der Spitze
eine kurze Inhaltsangabe, die Texte sind kurz und nur hier und da durch
eine ins einzelne gehende Note erläutert.
Graz. J. Loserth.
Paul Chrisler Phillips, The West in the diplomacy of the American Revo-
lution. (University of Illinois studies in the social sciences. Vol. II. No. 2,
3.) University of Illinois Urbana 1913. 247 S. Preis Doll. 1,25.
Phillips zeigt in dieser auf gründlichen archivalischen Studien beruhenden
Arbeit, im Gegensatz zu der herkömmlichen amerikanischen Auffassung, daß
die französische Regierung und insbesondere ihr Leiter Vergennes während
des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges, in loyaler Erfüllung der Bestim-
mungen des Bündnisvertrages, zu keiner Zeit die Wiedereroberung der 1763
verlorenen nordamerikanischen Gebiete beabsichtigt habe. Ihr Ziel war die
Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten, als Gegengewicht gegen England;
die Republik sollte mindestens die Gebiete umfassen, die zum Territorium
der 13 Kolonien gehört hätten; Kanada wünschte Vergennes in englischem
Besitze zu sehen, um dadurch die Vereinigten Staaten in dauernden Gegensatz
gegen England zu bringen. Ganz andere Absichten hatte Spanien: von großem
und, wie die Entwicklung gezeigt hat, berechtigtem Mißtrauen gegen die junge
Republik erfüllt, suchte es deren Territorium soweit als möglich zu beschnei-
den; es strebte nach dem Besitz Floridas und des gesamten Mississippitals.
Vergennes hatte die überaus schwierige Aufgabe, zwischen den Ansprüchen
seiner beiden Verbündeten zu vermitteln, eine Aufgabe, bei der er nicht immer
geschickte Mitarbeiter fand. Daraus insbesondere erklären sich die vielfachen
falschen Auffassungen über seine im allgemeinen klare und zielsichere Poli-
tik. Verf. steht nicht an, Vergennes als denjenigen unter den ausländischen
Freunden Amerikas zu bezeichnen, dem die Republik am meisten verpflichtet
sei. Ob die Franzosen freilich in gleicher Weise diesen Stastsmann bewundern
sollen, sei dahingestellt. Das Buch enthält in den Anmerkungen eine Fülle
von Auszügen aus den französischen Quellen, die leider von Fehlern wim-
meln.
Göttingen. Paul Darmstädter.
Nachrichten und Notizen 417
W, v. Unger, Denkwürdigkeiten des Generals August Freiherrn Hiller
von Gaertringen. Berlin, Mittler & Sohn, 1912. XII und 276 8. M. 6.
'3jeneral von Unger, der Biograph Blüchers, hat in vorliegendem Buche
die Lebenserinnerungon eines Untergenerals der Befreiungskriege veröffent-
lich*, oder richtiger gesagt, eines Stabsoffiziers, der aber tatsáchlich die Stel-
lung eines Brigadegenerals ausfüllte. Als Hiller an seinem größten Ruhmes-
tage, am 18. Juni 1815, seine Brigade zum Sturme auf Plancenoit führte, war
er seit einem Jahre erst Oberst, vorher war er nur ein Vierteljahr lang Oberst-
leutnant gewesen.
Diese Denkwürdigkeiten sind ein wertvoller Beitrag zur Kriegsgeschichte
der Zeit von 1787 bis 1815. Freilioh war Hiller erst 15 Jahre alt, als er 1787
den Feldzug in Holland als Fáhnrich mitmachte, aber doch bietet schon dieser
Teil der Erinnerungen manches Interessante. Wertvoller werden sie für den
Krieg gegen die franzósische Revolution und für das Unglücksjahr 1806. Im
Feldzug gegen Rußland 1812 war er zuerst Adjutant des Generals Grawert,
dann dessen Nachfolgers, des Generals York. Dann wurde ihm der Befehl
über die 80 Preußen anvertraut, die neben etwa 800 Franzosen die Besatzung
von Spandau bildeten. Kurz vor Ausbruch des Befreiungskampfes hatte
Hiller den Plan, mit Hilfe von patriotischen Männern die Franzosen zu über-
rumpeln und ihnen die Zitadelle von Spandau zu entreiDen, er bekam aber
nicht die Erlaubnis des Kónigs dazu. Den Frühjahrsfeldzug von 1813 machte
er wieder als Adjutant Yorks mit, dann wurde er, obgleich er erst Major war,
an die Spitze von vier Grenadier-Bataillonen und einem halben Jäger-Batail-
lon gestellt. Mit diesen Truppen nahm er ruhmreichen Anteil an den Kämpfen,
die Blüchers Heer von der Oder bis zur Seine führte. Es war ihm schmerzlich, als
mn ihm im März 1815 die Grenadiere nahm und ihn zum Kommandanten von
Minden machte. Aber schon nach sechs Tagen wurde dieser Befehl geändert,
an der Spitze der 16. Infanterie-Brigade, die aus dem 15. Infanterie-Regiment
urd zwei schlesischen Landwehr-Regimentern bestand, durfte er wieder ins
Feld rücken und am 18. Juni durch den Sturm auf Plancenoit wesentlich zum
Siege von Belle-Alliance beitragen.
Neben der Schilderung der etwa 50 Schlachten und Gefechte, an denen er
teilgenommen, sind auch seine Bemerkungen über bekannte Generale, so über
d«n Herzog von Braunschweig, über Grawert, York, Gneisenau und andere
von Interesse. Auch gewinnen wir einen Einblick in die wirtschaftlichen Ver-
hiltnisse des Offizierkorps. Welcher Mißbrauch mit Beurlaubungen vor 1806
g trieben wurde und wie sich manche Kompagniechefs dabei bereichorten, ist ja
b»kannt. Hiller gibt an, daß einige sich auf 10—12 000 Taler im Jahr standen.
Lesto schrecklicher waren die Zustände nach der Katastrophe. Im Jahre 1809 be-
kam Hiller als Hauptmann monatlich 15 Taler; damit konnte er als Familienvater
natürlich nicht auskommen, er geriet in Not, erst 1810 besserte sich seine Lage.
S. 187 und 188 wird die Heldentat eines sechzehnjährigen Jünglings von
Falckenstein erwähnt. Das ist ohne Zweifel der 1866 berühmt gewordene
Befehlshaber der Main-Armee, General Vogel von Falckenstein, denn dieser
wer 1813 sechzehn Jahr alt und diente bei dem angegebenen westpreuDischen
Grenadier-Bataillon.
Charlotten burg. Richard Schmitt.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 4 97
418 Nachrichten und Notizen
Louis Madelin, La Révolution. Paris 1911, Hachette. 578 S. Br. Fr. 5,.—.
Da sich die franzósische historische Forschung scit langem der Geschichte
der ersten Revolution mit überaus großem (manchmal auch übergroBem?!
Eifer zugewandt und in den letzten 30 Jahren eine Unmasse neuer Quellen
erschlossen hatte — man denke allein an Aulard und seine Schüler — so
bestand das Bedürfnis, daß die Ergebnisse dieser Einzelarbeiten wohl einmal
in einer Gesamtdarstellung verwertet würden. Eine solche liegt hier vor.
Sie hat einen besonderen Charakter insofern, als es dem Verfasser im Rahmen
der von Funck-Brentano herausgegebenen Histoire de France racontée à
tous natürlich nicht darauf ankommen konnte, ein Werk reiner Wissenschaft
vorzulegen — wenn wir uns unter einem solchen einen Band etwa nach Art
des Below-Meineckeschen Handbuches denken wollen, der móglichst vollstándige
Literatur gibt, Streitfragen eingehend behandelt und von aller Schilderung
absieht. Ganz im Gegenteil will Madelin erzählen; er schafft dadurch ein
Buch, das am ehesten mit Häußers Geschichte der französischen Revolution
verglichen werden kann; denn auch M. versteht lebendig zu erzählen, geschickt
zu gruppieren, die Hauptsachen hervortreten zu lassen und hervorzuheben, was
für den wciteren Gang der Dinge von besonderer Wichtigkeit war. Er kennt
auch die ganze Literatur und benutzt vor allem die unmittelbarsten Quellen,
die zahlreichen da und dort veröffentlichten Briefe von Parlamentsmitgliedern
und sonstigen Personen, die an den Bewegungen direkten Anteil hatten. Da-
durch ist wirkliches Leben, ist Ursprünglichkeit in seiner Erzählung. Er ist in-
folgedessen auch befáhigt, zu bestimmten Fragen selbstündig Stellung zu
nehmen; und indem er den Fehler so vieler Historiker dieser Zeit vermeidet.
sich entweder ganz auf die Seite einer Partei zu stellen, wie etwa Aulard, oder
alles auf eine einfache und darum ungenügende Formel zu bringen wie andere.
erzielt er eine ziemliche Objektivität, die sich in wohltuender Zurückhaltung der
Urteile ausspricht.
Es ist selbstverständlich, daß man da und dort anderer Meinung sein kann
— es ist gewiß, daß manches, so z. B. die Entwicklung der jeweils herrschenden
staatsrechtlichen Anschauungen, schärfer hätte herausgearbeitet werden kön-
nen —, trotzdem bedeutet das Werk in seiner klugen Verständigkeit unzweifel-
haft einen Gewinn auch für die Forschung, auf die es nicht in erster Linie be-
rechnet ist.
Greifswald. Bergsträßer.
A. Aulard, Recueil des Actes du Comité de salut public. Bd. XXI 879 5.
Bd. XXII. 868 S. Paris 1911 u. 1912.
Die beiden Bände enthalten die Aktenstücke vom 13. März bis 9. Mai 17%
in der gleichen endlosen Breite, wie die vorhergehenden. Die Beschlüsse des
Comité beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Kampf gegen die Hunger:-
not, auch viele Berichte der Reprüsentanten. Andere Berichte haben dic
Truppenbewegung zum Gegenstand, viele auch die Wiederaufrichtung geord-
neter Zustände, Räuberwesen usw. Für die deutsche Geschichte sind einige
allerdings recht subjektive Schilderungen der Stimmung am Niederrhein von
Interesse. Die Art der Herausgabe ist wieder dieselbe. Es werden viel zuviel
Aktenstücke wörtlich abgedruckt. Oft ist ihr Inhalt wertlos, wenn z. B. nur cin
Nachrichten und Notizen 419
Eriaß des Repräsentanten eingeschickt wird, dieser Erlaß selbst aber weder
mit abgedruckt, noch sein Inhalt in einer Anmerkung skizziert ist. Unter
Umständen erfährt man aus einem späteren Bericht, um was es sich han-
delte, oft auch nicht. Das, Inhalts verzeichnis ist zu ausführlich und ersetzt
ein Personen- und Sachregister durchaus nicht. Und was nützen die ganzen
dicken Bände ohne Register ?
Greifswald. Bergsträßer.
F. Braesch, Procès-verbaux de l'assemblée générale de la section des Postea.
4 Décembre 17% — 5 Septembre 1792. Paris, Hachette 1911. 278 8.
Fr. 7,50.
Die Sektionen sind ursprünglich Wahlkörper, in die die Stadt Paris als
selbständige Verwaltungseinheit eingeteilt wurde nach dem Gesetz vom Mai/
Juni 1790. Sie bilden sich allmühlich immer mehr heraus zu Organen, durch
die das Volk von Paris in die Leitung nicht nur der Gescháfte der Kommune,
sondern auch in die des ganzen Staates eingreift. Durch die an den Aufstand
vom 10. August 17% anschließende Entwicklung wird dieser Zustand legalisiert.
Zur gleichen Zeit wurden die Sektionen insofern verändert, als bisher nur die
citoyens actifs zu den allgemeinen Sitzungen zugelassen waren, also der bürger-
liche Mittelstand die vorherrschende Schicht bildete, während dann mit dem
Eindringen des allgemeinen Wahlrechts, das von der allgemeinen Wehrpflicht
abgeleitet wird, die unteren Klassen überwiegen. So spiegelt sich in den Sck-
tionen die Entwicklung des Ganzen naturgetreu ab. Sie sind zum großen Teil
bis zum August 17% durchaus gemäßigt, demokratisch, aber nicht antimonar-
chisch, werden erst nach der Suspendierung des Königtunıs ganz radikal. Die
hier zum ersten Male vollständig veröffentlichten Sitzungsprotokolle der
Section des Postes sind also gewiß interessant. Sie zeigen, wie allmählich die -
demokratischen Gedankengänge immer stärker werden, schließlich überwiegen,
sie lassen uns auch — besonders die letzten Protokolle — in das nicht sonderlich
erbauliche Getriebe der kleinen radikalen Welt hineinschauen, wo politische
Intrigen durch persönliche Feindschaften ersetzt werden.
Die Herausgabe ist auch insofern lohnend, als diese Protokolle die einzigen
sind, die sich von den Jahren 1790—92 erhalten haben. Die übrigen sind
der Kommune von 1871 zum Opfer gefallen. Braesch ist in der Ausgabe
zuverlässig, in der Behandlung des Textes und besonders in vielen Anmerkungen
m. E. zu kleinlich genau und zu breit. Da wird alles mógliche herbeigetragen
und uns von diesem und jenem Nachruf, Erlaß usw. mitgeteilt, in wieviel
Exemplaren er auf die Nachwelt kam, wo cr erhalten ist usw. Hier hätte weniger
genügt, besonders da, wo große, jedem Forscher bekannte Werke schon alles
Nötige gegeben haben. Dankenswert ist das Personenregister und die kurze
Inhaltsangabe der einzelnen Sitzungen.
Greifswald. Bergsträßer.
Paul Mautouchet, Le gouvernement révolutionnaire (10 aoüt 1792 bis
4 brumaire au 10). (Collection de textes herausg. v. C. Bloch, Bd. II.) 406 S.
Paris 1912, Edouard Cornély & Cie. Fr.12,—.
M. gibt zunüchst auf 140 Seiten eine Einleitung, in der Entstehuug, Organi-
27°
420 Nachrichten und Notizen
sation, Geschichte und Wirksamkeit des gouvernement révolutionnaire klar
herausgearbeitet werden. Besonderer Nachdruck ist gelegt auf die theoretischen
undstaatsrechtlichen Grundlagen. Der letzte Teil der Einleitung enthält eine wohl-
abgewogene Kritik der Wirksamkeit der Regierung. Sie baut sich zumeist auf
der Korrespondenz zwischen den Repräsentanten und dem Comité de salut
public auf und hätte doch wohl durch anderes Material ergänzt werden müssen,
um ein vollständiges Bild zu geben, durch Material, das nicht von der Zentrale
herrührt oder an sie gerichtet ist. Nur Einzelheiten geben ein sachliches Bild
von dem tatsächlichen Zustande einer Verwaltung. Diese Ausstellung bezieht
sich auch auf den betr. Teil der Aktensammlung, der im übrigen gerechten
Wünschen durchaus entspricht. Werke wie das vorliegende sind ein Bedürfnis.
da die Riesensammlungen Aulards so umfangreich geworden sind, daD eigent-
lich nur der Spezialist von ihnen Nutzen ziehen kann.
Greifswald. B ergstráBer.
Gertrude Kirchcisen, Napoleon und die Seinen. München 1914. Geo. Mülier.
1. Bd. M. 10.—.
Eine höchst bemerkenswerte Bereicherung hat die, trotz ihres Über.
reichtums, an wirklich wertvollem Material recht arme Napoleons-Literatur
durch das Werk der Gattin des Genfer Schriftstellers erhalten. Der Fleiß
und die sorgsame Beurteilung der erschlossenen Quellen des gewissenhaften
Geschichtsforschers verbindet sich hier auf das glücklichste mit dem Takte
der Frau, die von einer Zeit den Schleier hebt, in der, wie Paul Lacroix etwas
pessimistisch sagt, es verlorenes Mühen war, von Tugend und Sittenreinheit
zu sprechen — ohne falsche Prüderie und doch unter absoluter Ablehnung
jedes ungesunden Gercdes, wie es besonders in Memoirenwerken sich breit
macht, und dessen Unhaltbarkeit mehrfach schlagend nachgewiesen wird. —
Der erste Band, der nach der Verfasserin eigenen Worten ein geschlossenes
Ganze bildet, enthüllt die Schilderung der energischen, von ihrem großen Sohn
auf das Höchste geehrten Mutter Letizia wie die der eigenwilligen und undank-
baren vier Brüder und ihrer Gattinnen. Dem Kaiser selbst ist kein besonderer
Abschnitt gewidmet; sein Bild tritt uns auch so wieder und wieder vor Augen.
Von einer Sunderbeschreibung von Josephine und Marie Louise ist aus äußeren
Cründen Abstand genommen. Die Schwestern des Kaisers und ihre Ehemänner
eollen in einem zweiten Bande Platz finden. — Zu einem Vergleich scheint auf
den ersten Blick Massons bekanntes Buch „Napoleon und die Frauen“ einzu-
Inden. Es hat aber mit dem vorliegenden Werke so gut wie nichts gemein:
Dort wird das eigenartige Liebesleben des Welteroberers, von der ersten Be-
gegnung des jungen Leutnants an mit einer Pariser Straßendirne, geschildert,
hier liegt eine objektive Beschreibung der Personen — männlichen wie weib-
lichen Geschlechts — vor, die dem Kaiser durch Blutsbande, durch eheliche
Verbindung oder durch Adoption nahe standen. Eher möchten wir den Ver-
gleich wagen mit einem Werkchen, das, trotz seiner Kürze, zu dem Besten
gehört, was in neuerer Zeit in Deutschland über den fränkischen Cäsar geschrie-
ben worden ist: zwar gibt Professor Dr. Max Lenz in seinem Napoleon I.
(Bielefeld und Leipzig 1905) in einem nur dem geschulten Historiker erstem
Ranges möglichen Knappheit und Klarheit eine erschöpfende Lebensbeschrei-
Nachrichten und Notizen 421
bung des Kaisers, bei der die Hervorhebung der weltgeschichtlichen Bedeutung
Hauptzweck ist, das innere und Familienleben dagegen nur gestreift werden
kann, während Frau Gertrude ihr Werk auf weit breitere Grundlage gegrün-
det hat und sie umgekehrt der welt bewegenden Ereignisse nur ganz selten
und kurz gedenkt. Dennoch stehen beide Werke in einem wichtigen Punkte
sich sehr nahe: fast ein Jahrhundert lang hat die Napoleons-Literatur zwi-
schen zwei Extremen hin und her geschwankt: hier geistlose Vergötterung —
Prof. Heyck spricht einmal sehr anregend von einer „Verklärung“ Napoleons
(Velhagen und Klasings Almanach 1914) — dort das Bestreben, den willens-
starken Welteroberer als die Fleischwerdung alles Schlechten und Gemeinen:
ja den bisher in seiner Genialität unerreichten Feldherrn als ,, Glückssoldaten'
hinzustellen (noch im Jahre 1913 brauchte ein vielgelesenes Blatt diesen Aus-
druck) Der Hamburger Historiker hat sich voll und ganz in den Genius des
Gewaltigen zu denken vermocht, ohne seine Schwächen und großen Fehler
zu verschweigen, und Gertrude Kircheisen ist ihm hierin gefolgt — soweit
ea der impulsiveren Frauennatur móglich war. Lenz wie Frau Gertrudo be.
tonen den starken koraischen, oft an Schwäche streifenden Familiensinn des
Welteroberers, der uns viele seiner Taten erst richtig zu erklären vermag. —
Von Vorteil wäre es unseres Erachtens gewesen, wenn die Verfasserin etwa
wie York in seiner geistvollen Betrachtung „Napoleon als Feldherr“ ab und
zu die benutzten Quellen an- bzw. wiedergegeben hätte. — Das Äußere des
Buches ist ein angenehmes und wird durch zahlreiche, oft wenig bekannte
Abbildungen noch mehr gehoben. Die anregende, jedermann verständliche
Darstellungsweise machen das Werk Frau Gertrudes schätzbar für den Privat-
mann wie für den Fachgelehrten. Schwerlich hätte eine andere als Frauenhand
hier so Gutes schaffen können.
Dresden. Frhr. v. Friesen.
Herman Haupt, Hessische Biographien, herausgegeben in Verbindung
mit Karl Esselborn und Georg Lehner, Band I, Lieferung 1. Darm-
stadt 1912. Großherzogl. hessischer Staatsverlag.
In diesem Sammelwerk sollen alle noch im 19. Jahrhundert verstorbenen
Personen Aufnahme finden, die sich im Großherzogtum Hessen seit seinem
Bestehen (1806) durch ihre Wirksamkeit irgendwie hervorgetan haben; in
zweiter Linie sollen geborene Hessen, die sich außerhalb ihres Heimatlandes
einen Namen gemacht haben, kurz berücksichtigt werden. Dem vorliegenden
ersten Jahresheft hat der Herausgeber etwas von der feinen Eigenart seiner
wissenschaftlichen Persönlichkeit mit auf den Weg gegeben, indem er eine
Reihe von ansprechenden burschenschaftlichen Charakterköpfen (v. Buri,
Ferber, Scriba, Wiener) beigesteuert hat. Zu den Auswanderungsplänen Buris
wäre auf einen Artikel in dem von J. Förster in Fulda herausgegcbenen Teut-
schen Volksblatt vom 19. Sept. 1832 zu verweisen: er wendet sich gegen einen
in der Teutschen allgemeinen Zeitung entwickelten Plan, für die Gründung
eines teutschen Staates in Amerika eine Auswanderung von 60000 Männern zu-
stande zu bringen. Aus dem sonstigen Inhalt des Heftes heben wir die ein-
dringende, wenngleich kühle Studie über Ludwig Büchner von H. Sicbeck
hervor. Der Artikel über den Oberpräsidenten Grafen Solms-Laubach von
422 Nachrichten und Notizen
A. Herrmann ist aus dessen 1909 in den Annalen des Historischen Vereins
für den Niederrhein (87, 138 ff.) veröffentlichtem Aufsatz zusammengezogen.
der Artikel über den Mainzer Bischof Frhrn. v. Ketteler von G. Krüger aus
dessen 1911 erschienenem Charakterbild. Aus ihm ist auch die Angabe über-
nommen, daß General v. Auerswald und Fürst Lichnowsky „Opfer des Barri-
kadenkampfes am 18. September“ geworden seien. Als Episode aus dem
Barrikadenkampf kann man die bubenhafte Tat, die an ihnen verübt wurde,
doch unmöglich ansprechen.
Utrecht. Oppermann.
Franz Schneider, Geschichte der Universität Heidelberg im ersten Jahr-
zehnt nach der Reorganisation durch Karl Friedrich (1803—1813). —
Rich. Aug. Keller, Dieselbe. Preisschriften der Korps- Suevia Stiftung.
Heidelberger Abhandlungen, Heft 38, bzw. 40. Heidelberg 1913, Carl
Winter. M. 9,20 und M. 9,—.
Gelegentlich seiner Hundertjahrfeier hat das Korps Suevia, die älteste
Korporation der Universität Heidelberg, eine Stiftung begründet, deren erste
Preisaufgabe den Titel der beiden zu besprechenden Schriften trägt. Aus dem
Wettbewerb sind die beiden preisgekrönten Arbeiten hervorgegangen. Bauen
sie sich auch naturgemäß guten Teils auf denselben Quellen auf, so ist doch die
Anlage und Durchführung der Lösung ganz verschiedenartig; aber das Er-
gebnis ist bei beiden Arbeiten dasselbe: die Feststellung eines ganz erstaunlichen
Fortschritts in der materiellen Lage wie in der Zusammensetzung des Lehr-
körpers der Universität seit der Besitzergreifung durch Baden, Dank vor allem
der hervorragenden Persönlichkeit des Kurators Frhrn. Sigismund v. Reitzen-
stein, des guten Genius der Universität, und des von ihm beratenen Kurfürsten
und Großherzogs Karl Friedrich. Die Erscheinung der erneuerten Hochschule
hebt sich ganz auffällig ab von dem dunkeln Bilde, das beide Autoren von ihrem
traurigen materiellen und geistigen Tiefstande zu Ende der pfälzischen Zeit
entwerfen. Damals, als sie unter der Herrschaft der Lazaristen und Jesuiten
stand, hätten die durchweg unbedeutenden Professoren geistlichen Standes
schon deshalb nicht zu einer gedeihlichen Wirksamkeit kommen können, weil
sie den Ordenssatzungen gemäß stets wechselten. Bei den weltlichen Pro-
fessoren war die teilweise Erblichkeit ein ebenso schlimmer Übelstand. An der
ganzen Universität gab es 1803 nur 8 Professoren, die etwas bedeuteten; die
Mehrzahl war ganz oder teilweise unbrauchbar. Hier setzte ein Entwicklungs-
prozeß ein, eine Verschmelzung der besseren Kräfte unter den alten Professoren
mit tüchtigen neuen Gelehrten, durch deren Berufung die neue Regierung die
Universität zu heben versuchte. Mit wissenschaftlichem Scharfblick wählte
Reitzenstein die geeigneten Männer aus. Mit dem Beirat von Savigny, der
freilich selbst nicht kam, gestaltete er in wenig Jahren die juristische Fakultät
zur ersten ihrer Art in Deutschland, an der 1810—13 auch eine große Zahl von
Privatdozenten wirkte. Die kath.-theol. Fakultät wurde freilich 1807 nach
Freiburg verlegt. Dagegen wurde die evang.-theologische mit regsamen Talenten
ausgestattet. Hinderlich war diesen Bestrebungen allerdings die Gründung
der Universität Berlin, die in kurzer Zeit so hervorragende Theologen wie Mar-
heineke, Neander und de Wette Heidelberg abspenstig machte, während die
Juristen Pätz und Heinse nach Göttingen gingen. Der wissenschaftliche Geist
Nachrichten und Notizen 493
der umgestalteten Korporation wurde bezeugt durch die seif 1808 erscheinenden
Heidelberger Jahrbücher. Die Universität Heidelberg kann stolz sein auf diese
Zeit der Vorbereitung und des Kráftesammelns, die sie in wenig Jahren in die
vorderste Reihe der deutschen Hochschulen führte.
Der Schrift von Keller ist noch ein Abschnitt über das Studentenleben und
das Verbindungswesen angegliedert. Er weist den Studentenorden der Con-
atantisten seit 1794 nach, die Harmonisten i. J. 1803. Von den Landsmann-
schaften erscheint zuerst 1802 die Rhenania. Fünf Korps konstituierten sich
i. J. 1810, darunter die heute noch blühende Suevia, deren Anregung wir die
beiden tüchtigen, dazu auch lesbaren Preisschriften verdanken.
Köln. Herm. Keussen.
Franz Schmidt, Sachsens Politik von Jena bis Tilsit (1806—1807). Inaugu-
raldissertation der philos. Fakultät zu Leipzig. Halle 1913. 101 S. 8°.
Unter Benutzung reichen Aktenmaterials der Archive zu Berlin, Dresden.
Leipzig, Paris und Wien behandelt der Verfasser Kursachsens allmähliche Ab-
kehr von Preußen und seinen Eintritt in die napoleonische Vasallität. Das
Bild des friedliebenden Kurfürsten Friedrich August, der um jeden Preis die
N»utralität will und doch sich am Kriege — erst mit Preußen, dann mit Napo-
leon — beteiligen muB, erh< einige neue Züge; diese lassen aber den mensch-
lich hochachtbaren Fürsten als Politiker in keinem günstigeren Lichte erschei-
nen. Ohne gefragt zu werden, wird er erst zum König erhoben, später zum
Herzog von Warschau bestimmt. Interessante Details bietet der Verf. über den
Umschwung in Sachsen nach der Schlacht bei Jena, insbesondere über die Ver-
drängung der anfangs herrschenden preußenfreundlichen Ratgeber des Königs
(LoB) durch Marcolini und den Grafen Bose, der unter dem Eindrucke der
Persönlichkeit Napoleons zu dessen blindem Verehrer wird. Hals über Kopf
schlieBt Bose den Frieden zu Posen ab (11. Dez. 1806), ohne die Wünsche des
Kurfürsten auch nur zur Sprache zu bringen. Mit besonderer Ausführlichkeit
sind Artikel V des Posener Friedens und seine Folgen behandelt. Die in ihm
ausgesprochene bürgerliche und politische Gleichberechtigung der Katholiken
und Lutheraner ist nicht auf die Initiative des katholischen Kurfürsten zurück-
zuführen, sondern auf ein energisches Verlangen Napoleons, der gleiche Bestim-
mungen in alle Verträge mit den Rheinbundfürsten hatte aufnehmen lassen,
um seine Fürsorge für die katholische Religion zu zeigen. Die Arbeit macht
einen gründlichen Eindruck und ist flott geschrieben.
Borna-Leipzig. Albrecht Philipp.
Rudolf Friederich, Die Befreiungskriege 1813— 1815. Berlin 1913,
E. S. Mittler und Sohn. III. Band: Der Feldzug 1814. Mit 17 Bildnissen
und 15 Karten. X u. 347 S. M. 5,.—. |
Die beiden ersten Bände dieses Werkes habe ich in der Historischen Viertel-
jahrschrift XVI, 431 und 432 besprochen. Der vorliegende 3. Band hat nicht
nur die Vorzüge der beiden ersten, sondern zeigt in der Beurteilung der führen-
den Männer einen entschiedenen Fortschritt. So werden vor allem die großen.
Verdienste Gneisenaus, die in den beiden ersten Bänden nicht genügend ge-
würdigt worden waren, voll anerkannt. Auch da, wo Gneisenau ausnahms-
weise versagte, in den Tagen von Laon, wird er durchaus gerecht beurteilt.
494 i Nachrichten und Notizen
Dagegen wird die Feldherrntátigkeit Schwarzenbergs, die im zweiten Bande
wohl zu günstig beurteilt worden war, in diesem Teil einer geradezu vernichten-
den Kritik unterzogen. Seine klägliche Führung der Hauptarmee, seine Untátig-
keit, Ratlosigkeit, Unentschlossenheit und Schwäche, wird S. 59, 146, 174,
191, 192, 196, 251, 257, 310—343 so trefflich geschildert, daB man heute noch
erregt wird, wenn man sieht, welche gewaltigen Opfer nicht bloß an Ruhm,
Zeit und Geld, sondern auch an Menschenleben dieser unfühigen Führung
zur Last fallen. Daß die Entschuldigung, Schwarzenberg sei durch die Politik
Metternichs gehindert gewesen, in sehr vielen Fällen nicht zutrifft, wird eben-
falls von Friederich überzeugend nachgowiesen. Schlägt man die Karte auf und
sieht, wie nahe beieinander die Orte Brienne, wo am 29. Januar, Bar-su‘-
Aube, wo am 25. Februar und Arcis-sur-Aube, wo am 20. und 21. März g-
kämpft wurde, liegen, so gewinnt man ein Bild von der Unfruchtbarkeit cer
Heerführung eines Schwarzenberg. i
Ebenso stimme ich Friederich völlig bei, wenn er zeigt, daß die Strategie
eines Knesebeck keineswegs besser war, oder wenn er nachweist, daß die Diplo-
matie eines Hardenberg in jenen Tagen auch nicht auf der Höhe stand. Wie
immer, so war auch diesmal Stein einem Hardenberg bedeutend überlezen.
Von ihm und von Pozzo di Borgo beeinflußt, hat Zar Alexander wiederholt
eine kräftigere Kriegführung verlangt, und König Friedrich Wilhelm hat diesen
Wunsch unterstützt.
Es ist nicht leicht, diesen Feldzug zu schildern, der an Fehlern und Irrtü-
mern so reich ist, der zwar noch einmal die Feldherrnkunst eines Napoleon zeigt,
aber eines Napoleon, der durch die Schwäche seiner Armee oft gehindert ist,
seine Gedanken zur Ausführung zu bringen. Das Buch von Friederich wird
vielen, die sich dem Studium dieses Krieges widmen, von großem Nutzen sein.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Richard Schwe mer, Geschichte der freien Stadt Frankfurt a. M. 1815
bis 1866. Frankfurt a. M., Joseph Baer. Bd. I 1910, 407 S. M. 7,50. Bd. II
1912, 7728. M. 12,—.
Zwei Vorbedingungen sind nötig, um eine gute Spezialgeschichte zu schrei-
ben: Genaue aus eigenen und umíassenden Studien erwachsene Kenntnis
der allgemeinen Entwicklung und eine besonders lebendige Darstellungsgabe.
Dann wird das Besondere gut eingeordnet werden und die vielen unvermeid-
baren, weil dem Zweck entsprechenden Einzelheiten werden nicht zur langweili-
gen Aufzählung, sondern dienen als lebhafte Lichter, die dem subtil gemalten Bilde
erst den Charakter ciner einheitlichen und lebensvollen Komposition geben.
Die vorliegende Geschichte erfüllt beide Bedingungen im vollsten Maße
und stellt sich somit als eine der vorzüglichsten Leistungen unserer landes-
geschichtlichen Literatur dar. Das ist um so mehr anzuerkennen, als des Kleinen.
das beachtet werden wollte, hier besonders viel war.
Bei einer solchen Ausführung zeigt sich dann auch die Bedeutung, die der-
artige Werke für die allgemeine Geschichte haben. Wenn wir nur Hauptpunkte
aus dem Inhalt der beiden Bände hervorheben, etwa Frankfurts Stellung
im Deutschen Bunde, den Rückhalt, den der Senat der liberalen Opposition
gegenüber bei Metternichs Politik findet, die Entstehung und die Anschau-
Nachrichten und Notizen 495
ungen dieser liberalen Opposition, Börnes Schriftstellertätigkeit — das für
den ersten Band —, für den zweiten etwa das wertvolle Kapitel über Frank-
furt als Handelsstadt nach dem Abschluß der Freiheitskriege, die Handelspolitik
der Stadt, die vom negativen Mitteldeutschen Handelsverein zum positiven
preußisch-deutschen Zollverein führten, und die Schilderung der liberalen
Bewegung der dreißiger Jahre —, so sind das doch alles Gegenstände, wo
die besondere Perspektive, unter die sie gestellt sind, zugleich eine Vergröße-
rung unseres Gesichtsfeldes für die allgemeine Geschichte bedeutet. Für
die Parteientwicklung ist das am selbstverständlichsten, denn sie hat für die
vormärzliche Zeit ihren natürlichen Rahmen ganz im Einzelstaat. Prst das
Bevolutionsjahr bringt hier tiefe gesamtdeutsche Einwirkungen, die nir-
gends stárker sind als am Sitze der Nationalversammlung — und von denen
wir hoffentlich bald aus Schwemers berufener und gewandter Feder gnregend-
anschauliche Bilder erhalten werden.
Greifswald. Bergsträßer.
Als Band II der „Quellen und Forschungen zur Hessischen Geschichte,
herausg. von der Historischen Kommission für das Großherzogtum Hessen“
erschien: Reinhard Carl Theodor Eigenbrodt, Meine Erinnerungen aus den
Jahren 1848, 1819 und 1850. Mit einer biographischen Einleitung herausg.
von Ludw. Bergsträßer, Darmstadt 1914. Großh. Hess. Staatsverlag.
58 u. 374 S. Verfasser dieser Aufzeichnungen ist ein hessischer Jurist mit
burschenschaftlicher Vergangenheit, Freund und Gesinnungsgenosse Heinrichs
von Gagern, überzeugter Kümpfer für die deutsche Einheit unter preuDischer
Führung, liberal, doch kein Parteimann und dem Radikalismus abhold. Er
wurde 1847 in den hessischen Landtag gewühlt und trat 1848 als Rat in das
Gagernsche Mürzministerium ein, leitete bis zum Juli das Ministerium des
Innern, wurde dann aber Bevollmächtigter des GroBherzogtums bei der Zentral-
gewalt in Frankfurt. Als Unterhändler erklärte er 1850 in Berlin, etwas voreilig
über seine Vollmacht hinausgehend, den Beitritt Hessens zur Union und er-
reichte dadurch, daß er abberufen wurde, und daß seine politische Tätigkeit
bis auf unbedeutende Nachspiele ein Ende fand. Enttäuscht und verbittert
ist er 1866 gestorben.
Die deutsche Bewegung hat er also als Teilnehmer aus der Nähe und von
einer nicht untergeordneten Stelle aus beobachtet, und was er zu sagen hat,
bildet eine gehaltreiche, auch in der Form wohlgelungene Darstellung, die leider
nur bis in das Jabr 1849 geführt ist. Er urteilt verstándig und von Anfang
an etwas resigniert; zur Charakteristik der Mánner, mit denen ihn sein Beruf
zusammenbrachte, bietet er wertvolle Züge, zum Beispiel von Camphausen,
Schmerling u.a. Max v. Gagern, der Konvertit, erfährt eine sympathische
Würdigung. Höchst interessant sind die Randbemerkungen Heinrichs von
Gagern, der die Niederschrift des Freundes gelesen hat. Daß für die Politik
eines westdeutschen Kleinstaates eine so ergiebige Quelle der Erkenntnis
erschlossen wird, ist wohl der Hauptvorzug der Veröffentlichung. Was der
Herausgeber Bergsträßer einleitend und erläuternd beigesteuert hat, verdient
vollauf Lob und Dank.
Wiesbaden. E. Schaus.
496 Nachrichten und Notizen
Josef Alexander Freiherr v. Helfert, Geschichte der ósterreichischen
Revolution im Zusammenhange mit der mitteleuropüischen Bewegung der
Jahre 1848—1849. I. Band. Bis zur österreichischen Verfassung vom
25. April 1848. II. Band. Bis zur Flucht der kaiserlichen Familie aus Wien.
Freiberg i. B. und Wien (Herder) 1907 u. 1909. 536 S. u. 382 S. M. 9— .
u. M. 10,—.
Da es dem Vernehmen nach noch nicht feststeht, ob von diesem letzten Werke
des inzwischen (im März 1910) verstorbenen Verf. der Schlußband noch er-
scheinen wird, so soll die Anzeige der beiden ersten Bände nicht länger vet-
schoben werden. Das vorliegende Werk bildet eine Fortsetzung nach rück-
wärts zu der in den Jahren 1869—1886 erschienenen „Geschichte Österreichs
vom Ausgang des Wiener Oktoberaufstandes 1848“, in der derselbe Verf. in
4 resp. 5 Bänden von durchschnittlich je 550 Seiten die Darstellung bis zum
März 1849 geführt hat.
Die beiden ersten Bände des neuen Werkes behandeln auf nahezu 900 Seiten
(sehr großen Formats !) die österreichische Revolution bis Ende Mai. Schon in
diesem Umfang liegt eine Kritik der beiden Werke. Noch mehr als das frühere
hat das letzte Werk eher den Charakter einer Quelle als den einer Darstellung.
Namentlich in den ersten Kapiteln ist die Fülle des Details geradezu erdrückend.
Große Gesichtspunkte, Berücksichtigung der geistigen Strömungen, Charak-
teristiken der hervorragenden Persönlichkeiten und ein Zurückgehen auf die
Motive ihrer Handlungsweise — das alles fehlt. Bewundernswert ist der wahre
Bienenfleiß, der in dem Werk steckt. Für eine wirkliche Geschichte der öster-
reichischen‘Revolution wird es für lange Zeit hinaus ein unentbehrliches und
wertvolles Hilfsmittel sein, denn es beruht auf einer höchst intimen Kenntnis
der Zeit, die der Verfasser (geb. 1820) ja selbst mithandelnd erlebt hat, und auf
einem eingehenden Studium der Literatur und der Akten. Die Anhänge bringen
Exkurse und archivalisches Material, freilich von ungleichem Wert.
Die jedem Bande in dankenswerter Weise beigefügten Register erleichtern
die Benutzung. Auch die chronologischen Übersichten sind eine willkommene
Zugabe. Druck und Ausstattung sind sorgfältig und gut.
Charlottenburg. Ernst Salzer. (t)
Max von Szczepanski, Napoleon III. und sein Heer. (Heidelberger Ab-
handlungen zur mittleren und neueren Geschichte, Heft 42.) 'Heidelberg
1913, Carl Winters Universitätsbuchhandlung. VI und 173 S. M. 4,40.
Das vorliegende Buch wird allen, die sich mit dem Studium der Geschichte
des Deutsch-Französischen Krieges von 1870 beschäftigen, willkommen sein.
Es zeigt uns, welche verschiedenen Entwicklungen das französische Heer durob-
laufen hat, von der Zeit ab, wo Napoleon III. an die Spitze Frankreichs trat,
bis zu dem großen Kriege, der seiner Herrschaft ein Ende bereitete. Wie die
Staatsformen, so ist auch die Heeresverfassung in jenen beiden Jahrzehhten
mannigfachen Veränderungen unterworfen gewesen. Nicht bloß militärische
Gründe waren ausschlaggebend, sondern oft genug auch Rücksichten der
1 Nahezu eine ganze Seite (S. 339) über ein Gasthaus, das dadurch historisch
ist, daB die kaiserliche Familie und andere Monarchen und Staatsmänner dort
gespeist haben — das ist doch etwas reichlich.
Nachrichten und Notizen 497
mneren Politik. Eine Militärpflicht, die es den besitzenden Bürgern möglich
machte, sich durch Kauf eines Stellvertreters von allen Unbequemlichkeiten
zu befreien, die anderseits den nicht besitzenden Massen ihre kräftigsten Ele-
mente entzog und sie zur Gegnerschaft gegen republikanische Strömungen er-
zog. schien die Fortdauer des Kaisertums zu verbürgen. Zu spät wurde erkannt,
daB man auf diesem Wege nicht die numerische Stärke erhielt, die notwendig
war, um den auf allgemeiner Wehrpflicht beruhenden Heeren der deutschen
Staaten entgegenzutreten. Als 1867 Niel an die Spitze des Kriegsministeriums
trat, war schon viel kostbare Zeit verloren, und Niels Reformen, so schonend
und maßvoll sie waren, stießen auf heftigen Widerspruch. Indem uns Szeze-
panski diese Vorgänge schildert, gibt er einen wertvollen Beitrag zur Vor-
geschichte des Krieges von 1870.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Heinrich Heubner, Unter Emmich vor Lüttich, unter Kluck vor Paris;
Selbsterlebtes aus dem Herbstfeldzug 1914. 6. Auflage. Schwerin 1915.
F. Bahn. 89. 1848. M. 1,50.
Von Kämpfen im größeren Verband einer Brigade, teils in Belgien, teils
in Nordfrankreich (Mons, Jemappes, Maubeuge usw.), besonders liebevoll
und genau dann vom VorstoD auf Paris und dem notwendig gewordenen
Rückschwenken auf die befestigten Stellungen an der Aisne, erzáhlt Verf., der als
Reserveoffizier die Stellung eines Kompagniechefs in seinem Regiment meist
innchatte, mit viel Wärme und Begeisterung, zugleich in der Absicht, echtes
Deutschempfinden und diejenige Nationalgesinnung, von der er selbst durch-
drungen ist, und die bei all seinem Tun im Feld ihn leitete, und die Richt-
schnur abgab, auch auf die Leser des Büchleins zu übertragen. Die Erzählung
wird spannend und ganz in chronistischer Weise, mit Ausblicken historischer,
und öfter auch das Kunstgeschichtliche streifender Art dargeboten, bis S. 133.
Von da ab ist die Form der Mitteilung von Briefen gewählt, die er an seine
Freu und Angehörigen nach Wernigerode gerichtet hat. Hier wirkte er vor dem
Krieg als Professor am Fürstlich Stollbergschen Gymnasium, speziell im Fach
des Unterrichts der Geschichtsdisziplin. Eine Schußverletzung, die ihm am 2. No-
vember 1914 durch GewehrschuB aus dem Hinterhalt vom Feinde in den rechten
Unterarm beigebracht wurde, zwang ihn, der Tätigkeit an der Front zu ent-
sagen, gab ihn dafür der Heimat und den schwürmerisch ihn verehrenden
Schülern wicder. Die Schrift hat sich einen beachtenswerten Platz in der Lite-
ratur der Denkwürdigkeiten des Weltkriegs erworben, und war an dieser Stelle
nicht zu übergehen, schon weil ihr Verfasser ein verdienter Historiker ist.
Königsberg i. Pr. Gustav Sommerfeldt.
Johannes Krafft, Kriegstagcbuch (1. August bis 10. Dezember 1914), herausg.
von seinem Freunde F. L., mit Vorwort von V. v. Strantz. Minden u.
Leipzig 1915, Verlag von Wilhelm Köhler. 8°. 184 S., mit 35 Text-
abbildungen. M. 2,50.
Aus der Stadt Hannover gebürtig, zugleich aber auch nach Ostfriesland
infolge Verwandtschaft die mannigfachsten Beziehungen unterhaltend (S. 146),
war J. Krafft, als der Krieg im August 1914 ausbrach, der 7. Kompagnie eines
in Mannheim zusammentretenden Landwehrregiments zugeteilt worden. Er
428 Nachrichten und Notizen
weiß in der ersten Hälfte seines hinterlassenen Tagebuchs, das mit einem
Vorwort des Militürschriftstellers Major Viktor v. Strantz versehen ist,
von äußerst interessanten Erlebnissen zu berichten, dic er im Kampf gegen
die Franzosen bei Lörrach, an der Schweizer Grenze, und später im Elsaß bis
Mülhausen hin hatte. Über Mülhausen, das er am 13. August erreichte (S. 38),
berichtet er in besonderer Ausführlichkeit, war es hier doch auch, wo er seine
Feuertaufe und die erste Verwundung erhielt. Das betreffende Gefecht, das
gegen eine französische Division geliefert wurde, die zur Besatzung Belforts
gehörte, fand bei Dornach am 19. August statt. Die Absicht, Mülhausen zu
halten, ging nicht in Erfüllung, diese Stadt mußte vielmehr von den Land-
wehren auf einige Tage — und zwar zum zweitenmal — den Franzosen über-
lassen werden. Im Hasenrain-Lazarett zu Mülhausen, wo Dr. Horstmann zu
den Ärzten gehörte, dio die Schußverletzung des in Kriegsgefangenschaft be-
findlichen J. Krafft behandelten, wurden die Verwundeten u.a. von dem
französischen General Vautier besucht. Beim Wiedereinrücken der Deutschen
freigeworden, begab Krafft sich über Mülheim, Freiburg und Karlsruhe nach
Hannover. Von einer Verwandten hier unterstützt, heilte er so vollständig
aus, daß er am 16. September in das Ersatzbataillon eines Infanterieregimente
zu Hannover eintreten konnte, von wo er bald über Trier an die Westfront
wieder kam (S. 114). Besonders in den Schützengrabengefechten vor Reims
konnte er recht zahlreiche Beweise seiner kaltblütigen Unerschrockenheit und
Tapferkeit ablegen. Zuletzt von Lille aus gegen die Engländer marschierend,
wurde er vor Ypern durch einen Schuß in beide Oberschenkel so schwer ver-
wundet, daß am 24. November im Feldlazarett die Anıputation erfolgen mußte.
Die ihn erfüllende Hoffnung auf eine Genesung ging nicht in Erfüllung. Nahe
dem Ziel ist er, schon auf deutschem Boden, den er unter Benutzung eincs
Lazarettzuges erreichte, gestorben, nachdem er sein Tagebuch dem Freund
mit dem Auftrag der Veröffentlichung übergeben hatte.
Königsberg i. Pr. Gustav Sommerfeldt.
Hermann Oncken, Historisch-politische Aufsätze und Reden. Berlin u.
München, R. Oldenbourg, 1914. 2 Bde. I. Bd. 344 S. II. Bd. 382 S. M. 12,50.
In zwei von der Verlagsbuchhandlung sehr vornehm ausgestatteten Bánden
legt Oncken die Früchte fünfzehnjühriger Arbeit in Rede und Schrift vor. Es
ist ein höchst erfreuliches Ergebnis, auf das der Heidelberger Historiker zurück-
schauen kann. Mit Glück und Geschick hat er in der Geschichte der neuen,
meist der neuesten Zeit nachgeschürft und wertvolle Ergebnisse zum Vorschein
gebracht. Neben dem Neuen, was er bringt, liegt aber seine Hauptbedeutung in
der reizvollen Form, mit der er auch Bekanntes seinen Hörern und Lesern beizu-
bringen versteht: ein rüstiger Erzieher zum Verständnis von Geschichte und Politik.
An der Spitze der Aufsätzo steht eine feinsinnige Würdigung des jetzigen
deutschen Kaisers in seinem Verhältnis zu seinem Volke. Als Ergänzung dazu
werden die Ideen von 1813 mit der Gegenwart in Verbindung gebracht. Der
interessante Essay über den Imperialismus in Amerika — dieser ist nicht ein
Produkt von heute, sondern längst vorhanden gewesen — findet hier ebenfall:
‚Platz, sowie eine weitere Studie über die Bedeutung des Deutschtums für die
Nordamerikanische Union. Mit der Stellung Deutschlands zu England und Östcr-
i i Nachrichten und Notizen 429
reich beschäftigen sich zwei weitere Abschnitte. Lord Haldanes geistvoller
Vortrag „Über die Nations ität hinaus“ wird gründlich erörtert; anschließend
daran befaßt sich Verf. mit dem Verhältnis von Politik, Geschichtschreibung
und öffentlicher Meinung. In knappen Zügen erfahren wir die Geschichte der
Universität Gießen und ebenso knapp und anmutend werden uns die Geschicke
Oldenburgs vorgeführt. Unter den drei Fürsten, die im 19. Jahrhundert hie:
geherrscht haben, erfährt besonders Großherzog Peter eine warmherzige Schil-
derung. Einzelne Persönlichkeiten werden auf Grund ihres Briefwechsels oder
neu erschienener Monographien behandelt, so Schäffle, Bamberger, Reichen-
sperger, Graf Alexander Kayserling, Marx, Engels usw. Auf eigene Forschung
gehen Aufsätze über Sebastian Frank und Bennigsen zurück. Buschs Buch über
die Berliner Märztage 1848 gibt Anlaß zu Erörterung und Kritik. Mit beson-
derer Freude befaßt sich O. mit Bismarck. So werden Scharlachs Briefe er-
wähnt; die eigene Studie über Lassalle führte ihn zur wichtigen Entdeckung.
daß Bismarck das allgemeine Wahlrecht schon in die preußische Verfassung
einführen wollte. O. verbreitet sich noch über die neueste Bismarckliteratur
und läßt zusammenfassend in einer Heidelberger Rede die große Gestalt des
Reichskanzlers vor uns erstehen. Man darf zusammenfassend sagen, nicht nur
die Fachmänner, auch das große Publikum werden diese beiden Bände mit
Interesse und Gewinn lesen.
Prag. O. Weber.
Karl Theodor von Heigel. Zwölf Charakterbilder aus der neueren Ge-
schichte. München 1913, C. H. Beck. 398 S. M. 5, —.
Ref. möchte die Bemerkung voranstellen, daB eine Geburtstagsfeier, wiv
sie im vorliegenden Buch erscheint, ihm viel sympathischer ist, als die bisher
übliche Form, bei der Freunde und Schüler eines Jubilars mehr oder minder
wertvolle Aufsätze auf dem Altar der Verehrung opfern. Diesmal ist es der
Jubilar selbst, der einer auswärtigen Anregung folgend, eine Blütenlese aus
den eigenen Werken neu herausgibt. Alle Historiker und Freunde der Ge-
schichte kennen die kleinen Meisterwerke, in denen Heigel Zeiten und Menschen
geschildert hat; es genügt daher, die Essays aufzuzählen, die er anläßlich
seines 70. Geburtstages in sorgsamer Auswahl seinen Verehrern darbietet.
Es sind folgende: Prinz Eugen von Savoyen; Peter der Große und die Deutschen:
Marin Theresia und Marie Antoinette; Antoine Barnave; Lucian Bonaparte;
Andreas Hofer; Metternich; Gneisenau; Friedrich Christoph Dahlmann;
Hippolyte Taino; Festrede zum Gedächtnis Kaiser Wilhelms I.; Zum 18. Ok-
tober 1908. Wahrlich, um die Schlußworte des Verfassers im Vorwort zu
verwenden: der Strauß, den dieser Emeritus darbietet, wird nicht verwelkt
und wertlos befunden werden. |
Prag. O. Weber.
Hohenzollernjahrbuch. Forschungen und Abbildungen zur Geschichte
der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen, herausgegeben von Paul
Seidel. 19. Jahrgang. Berlin und Leipzig 1915, Giesecke u. Devrient.
XVIII u. 2508. 49. M. 20,— Í
In kurzen, markigen Gedenkworten „Zum Hohenzollernjubiläum 1915“
würdigt Otto Hintze die Verdienste der Dynastie vom Großen Kurfürsten
430 Nachrichtén und Notizen
an um den preußischen Staat und das Deutsche Reich, um die Ausbildung de
Militär- und des Verfassungsstaates: „Das ist charakteristisch für die Hohen-
zollern und ein wesentliches Stück dessen, was man Militarismus nennt, daß
die kriegsherrliche Gewalt des Königs von Preußen auch der Volksvertretung
gegenüber in vollem Maße gewahrt geblieben ist, daß das Hcer nicht auf die
Verfassung, sondern nur auf den König vereidigt wird, und daß überhaupt
die Krone der erste und die Volksvertretung nur der zweite Faktor in unserem
Staatsleben ist. Diese monarchisch-konstitutionelle Regierungsweise, die
im Gegensatz zu der demokratisch-parlamentarischen steht, ist aus dem Geiste
des Militärstaats geboren, der eine starke und einheitliche Führung verlangt,
und ist in ähnlicher Weise auch auf die anderen Bundesstaaten und auf das
Reich übertragen worden. Dieses Regierungssystem ist freilich einer Weiter-
entwicklung nach der volkstümlichen Seite hin sehr bedürftig und auch woll
fähig; aber in seinem Grundgedanken wird es unverändert bleiben müssen.
solange Deutschland in der Mitte Europas eine so gefährdete Stellung einnimmt,
wie wir es heute spüren.“ Als Schwester der allgemeinen Wehrpflicht bezeich-
net Hintze die allgemeine Schulpflicht und betont, daß der preußische Militär-
staat auch die höhere Geistesbildung nicht vernachlässigte; „unsere ganze
neuere deutsche Bildung seit Leibniz, Lessing und Kant, die in ihrem Wesen
durchaus protestantisch ist, hätte ohne den Rückhalt an einem starken pro-
testentischen deutschen Staat, wie es Preußen war, schwerlich ihre Blüten
treiben können, wenn auch ihre Früchte nur zum Teil auf preußischem Boden
gereift sind“; daß die Lehre vom kategorischen Imperativ von einer preuDi-
schen Universität aus verkündet wurde, war wohl kein Zufall, sondern eine
Nachwirkung der Reformation und der Regierungstätigkeit der großen Hohen-
zollern, die das unbedingte Pflichtgefühl im Dienst des Staates nicht nur
selbst bewährten, sondern auch ihren Dienern und Untertanen einzuflößen
verstanden. Ein zweiter Beitrag von Otto Hintze, „Der Krieg 1915“, gibt
einen Überblick über die militärischen Operationen dieses Jahres. Dem
Ernst der Zeit trägt auch der Aufsatz des Generals v. Janson Rechnung
„König Friedrich Wilhelm III. und die preußischen Prinzen in den Befreiungs-
kriegen 1813—1815“, der Beweise für ihre Tapferkeit bringt; von anderer
Seite werden die Persönlichkeiten jenes Monarchen, seines zweiten Sohnes
und des Kronprinzen beleuchtet in ,,Reisebriefen des Prinzen Wilhelm an seine
Schwester Prinzessin Charlotte, Großfürstin Alexandra Feodorowna“, die
Paul Bailleu veröffentlicht; „leider ist Papa“, schreibt der Prinz seiner Schwe-
ster am 5. November 1822 aus Verona, „wie gewöhnlich durch Alles nur durch-
gelaufen, um sagen zu können, er sei überall gewesen; er sagt täglich, daß
das viele Besehen zu nichts helfe“, und 13 Tage später aus Rom: „Die Peters-
kirche! Von dem Eindruck, den sie mir gemacht hat, kann ich keine Be-
schreibung machen; ich war wie zerschlagen über die gigantesken Dimen-
sionen dieses wundervollen Gebäudes!!! Selbst Papa ist über alles erstaunt
gewesen, und das will viel sagen.“ „Aus dem Briefwechsel des Prinzen Wilhelm
des Älteren von Preußen und seiner Gemahlin, der Prinzessin Marianne“
teilt Georg Schuster 14 Stücke, die in den Januar und Februar 1813 fallen,
mit; der Prinz charakterisiert sie einmal selbst ganz gut mit den Worten:
„Wenn Dir meine Briefe zuweilen wie Predigten vorkommen mögen, 30
Nachrichten und Notizen 431
müDte ich Dich darum um Vergebung,bitten. Aber es sind darum keine Pre-
digten, weil der Prediger andere auf den rechten Weg führen will. Das kann
ich aber nicht zur Absicht haben, wenn ich mit Dir spreche, die schon darauf
wandelt. Es ist mehr egoistisch: Ich selbst, indem ich so schreibe, belehre
und stärke mich. Und aus diesem Gesichtspunkt betrachtet, wirst Du mir
vergeben." Amüsant ist seine Bezeichnung Jahns ald „des Gladiators aus der
Hasenheide“, wertvoll ein Bericht der Prinzessin über die Berliner am 11. Fe-
bruar: „Der gestrige Aufruf in den Zeitungen [zur Bildung freiwilliger Jäger-
korps] hat ganz Berlin von jungen Leuten entblößt. Alles strömte fort und
findet sich so glücklich, einmal mit Sanction tun zu dürfen, was sie lüngst
gern aus Neigung getan hätten ... Mitunter finden sich aber auch solche,
welche es natürlicher fánden, daß der König ihnen vor allen Dingen deutliche
Erklärungen gäbe. Ja, die Menschen sind recht unvernünftig.“ Auf den großen
König beziehen sich drei Beiträge des 19. Bandes: von Gustav Berthold Volz
„Friedrich der Große und die Osmanen“, von Georg Lenz „Die Tafelservice
Friedrichs des Großen aus der Berliner Porzellanmanufaktur“ und von Paul
Seidel „Die Wohnräume Friedrichs des Großen in Schloß Sanssouci, Ergän-
zung und Nachtrag“; auch Bogdan Kriegers Bericht über „Die Sonderaus-
stellung der Kgl. Hausbibliothek auf der Internationalen Ausstellung für
Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914“ berücksichtigt naturgemäß in erster
Linie diesen Hohenzollern, da die Kgl. Hausbibliothek in ihren Grund-
lagen auf Friedrich dem Großen ruht. „Vom Hofe König Friedrichs I. aus den
Jahren 1709—1711“ betitelt Hans Droysen seinen Beitrag, der interessante
Auszüge aus den Briefen der Kronprinzessin an ihren Gemahl und aus den
Berichten des hannöverschen Rates in Berlin, v. Heusch, bringt, vor allem
Mitteilungen über die dritte unglückliche Fhe des Königs, über die ihm un-
sympathische Pietisterei Sophie Luisens und ihrer „Betschwester“, des Frl.
v. Grävenitz; über den Sturz des Grafen Wartenberg schrieb die Kronprin-
zessin am 3. Januar 1711: „Comme le Grandchambellan est parti d’ici, le
peuple a cric: Da kommt der alte Mann mit seiner Hure, es geschiehet ihm
nichts übles“, und am 4. Januar: „le Roi a écrit une lettre fort tendre au
Grandchambellan et a pleuré en l'écrivant. Blaspiel m'a aussi dit que le Roi
disait quelquefois: Der alte Mann hat doch nichts gethan, seine Frau aber hat
alle Schuld.“ Christoph Voigts Aufsatz „Die Beziehungen des Großen Kur-
fürsten zu der Stadt Amsterdam“ wäre besser betitelt worden „Amsterdam
als Patin des Kurprinzen Karl Emil“; er bietet nicht viel mehr als ein darauf
bezügliches Kapitel in dem Buche des Amsterdamer Archivars N. de Roever
Uit onze oude Amstelstad 9. Aufl., Amsterdam 1902; die von Voigt im Wort-
laut abgedruckten Aktenstücke sind recht belanglos. „Die Stellung des Kónig-
lichen Kabinetts in der preußischen Behördenorganisation“ skizziert auf
wenigen Seiten mit festen Strichen Melle Klinkenborg; ausgehend von der
mittelalterlichen Kanzlei und ihrer Differenzierung, beschreibt er zunächst
die Stellung der (Geheimen) Kammersekretäre, die zugleich eine Art Ab-
teilungsvorstände in der Kammerkanzlei und Vertrauenspersonen des Kur-
fürsten waren; nach dem Sturz des Dreigrafenministeriums 1710 traten sie
zurück und dafür die Geheimen Räte wieder in| nähere Beziehung zum König,
da bestimmt wurde, daß jeder Geheime Rat das Königliche Reskript, das er
432 Nachrichten und Notizen
konzipiert und revidiert habe, auch kontrasigniere, bevor es der Königfunter-
schreibe; das Kammersekretariat wurde seit 1710 mit der gesamten Kanzlei
mehr und mehr ein Organ der Geheimen Räte. Friedrich Wilhelm I. schuf
sich aber sogleich wieder eine expedierende Behörde für die Ausfertigung
seiner schriftlichen Befehle; dadurch daß der Hof- und Kammerrat von Creutz,
der bis dahin seine geschäftliche Korrespondenz erledigt hatte, auch ferner
damit betraut blieb, entstand das von den Geheimen Räten unabhängige
Kabinett des 18. Jahrhunderts; die erste von Creutz geschriebene Kabinetts-
order, die Klinkenborg aufgefunden hat, trägt das Datum des 1. April 1713.
— Zu den Miszellanea hat der Herausgeber, Paul Seidel, beigesteuert: Notizen
tiber die Beziehungen der Königin Sophie Dorothea zur bildenden Kunst.
eine Beschreibung der 1914 vom Kaiser gestifteten Erinnerungstafel an Andreas
Schlüter im Berliner Schlosse und eine kleine Mitteilung über Friedrich den
Großen und die Berliner Säuftenträger; die letztere schließt sich an die vorauf-
gehende Plauderei Fritz Arnheims „Friedrich Wilhelm I., Friedrich der Große
und die Berliner Droschkenkutscher“ an; die 15 zu Weihnachten 1739 an
den Rat des Barons von Pillnitz eingeführten öffentlichen Fiaker schienen sich
zunächst infolge des den Berlinern zu hohen Preises von 8 Groschen pro Stunde
nicht einbürgern zu wollen, kamen aber dann nach dem Tode des Soldaten-
königs und mit Beginn eines froheren Lebens und Trcibens am Berliner Hofe
rasch in Aufnahme, zumal da Friedrich der Große bei Fahrten zu Opern-
redouten sich ihrer selbst bediente, und erst in den 60er Jahren verfiel dae
Fiakerwesen der Hauptstadt und hat 1794 ganz aufgehört, um zu Beginn
des 19. Jahrhunderts in anderer Form wieder aufgenommen zu werden.
Berlin. Paul Haake.
Preisaufgabe der Samsonstiftung bei der K. Bayerischen Akademie de
Wissenschaften im Jahre 1917: Die moralische und gesellschaftliche Aut-
fassung der Ehe und außerehelicher Beziehungen im Mittelalter, in der Zen
der Renaissance wie der Reformation in Deutschland, Italien und Frankreich.
Für die Lösung der gestellten Aufgabe sind die Poesie wie die erzählende
Literatur, die zeitgenössischen Geschichtschreiber, die Predigten, die Schriften
der Moralisten, päpstliche Schreiben über Eheverhältnisse, Urkunden sowie
die epistolare Literatur (nebst den Briefmuster-Sammlungen), ferner biogr&
phisches Material, auch Heiligenleben, heranzuziehen. Als Preis wird die Summe
von 4000 (viertausend) Mark, sowie die Veröffentlichung auf Kosten der
Stiftung ausgesetzt. Als Termin, bis zu welchem die zur Preisbewerbung
bestimmten Arbeiten einzureichen sind, wird der 1. Januar 1922 festgesetzt.
Nur druckfertige Reinschriften in deutscher Sprache sind zugelassen. Sie
sind ohne Nennung der Verfasser, doch mit Kennworten bezeichnet, bei der
K. Bayerischen Akademie der Wissenschaften (München, Neuhauserstr. 51)
einzureichen. v. Gruber.
Preisaufgaben der Rubenow-Stiftung. 1. Die Wirksamkeit des Oberpräs-
denten J. A. Sack von Pommern (1816—1831) soll mit besonderer Berück-
sichtigung der Organisation der Verwaltung und der Entwicklung der Hilfs-
quellen der Provinz ergründet und dargestellt werden. — 2. Die Universität
Greifswald im Jahrhundert der Aufklàrung. — 3. Die kirchenpolitischen
Nachrichten und Notizen 433
und kirchenrechtlichen Anschauungen des Petrus Damiani zur Zeit König
Heinrichs IIL. und IV. sollen, besonders im Zusammenhange mit den augustini-
schen und eschatologischen Zeitanschauungen, aus Beinen Schriften in ihren
Wandlungen dargestellt werden. — Die Bewerbungsschriften sind in deutscher
Sprache abzufassen. Sie dürfen den Namen des Verfassers nicht enthalten,
sondern sind mit einem Wahlspruche zu versehen. Der Name des Verfassers
ist in einem versiegelten Zettel zu verzeichnen, der außen denselben Wahl-
spruch trägt. Die Einsendung der Bewerbungsschriften muß spätestens bis
zum 1.März 1921 an uns geschehen. Die Zuerkennung der Preise erfolgt
am 17. Oktober 1921. Als Preis für jede der vier Aufgaben haben wir
1500 M. festgesetzt.
Greifswald. Rektor und Senat der Königlichen Universität.
Erwiderung.
In seinem Aufsatz „Die treuen Weiber von Weinsberg“ (Historische
Vierteljahrschrift Bd. XVIII 1. u. 2. Heft) bestreitet Robert Holtzmann zwei
von mir besonders hervorgehobene Besonderheiten im Sprachgebrauch des-
jenigen Teils der Paderborner Annalen, der auf die Einnahme von Stadt
und Burg Weinsberg Bezug hat. Seine Einwände beruhen aber auf metho-
dischen Fehlern.
Erstens soll meine Behauptung unrichtig sein, daß „das Perfektum obsedit"
beim Paderborner Autor mit „er besetzte“ und nicht mit „er belagerte" zu
übersetzen sei. Von den vermeintlichen Parallelstellen, auf die sich Holtz-
mann beruft, scheidet die erste, als zum Jahre 1086 gehörig, obne weiteres
&us, weil unser Gewührsmann für die Ereignisse von Weinsberg i. J. 1140
diesen Teil der Paderborner Annalen jedenfalls nicht verfaßt hat, Seine
erkennbare Schreibweise setzt nach Scheffer Boichorst erst 1105 ein. Also
verlieren auch die beiden „obsedit“ von 1102 ihre direkte Brauchbarkeit
zur Textvergleichung, zumal der Wortlaut, weil nur im Annalista Saxo er-
halten, nicht genügend verbürgt ist Lehrreich ist die eine dieser Stellen
(„Cameracum obsedit*) aber dadurch, daß die Kölner Kónigschronik, die
den Paderborner Annalen am treuesten folgt, dasselbe Ereignis zu 1107
bringt und den Wortlaut hat: „Cameracum occupat et obtinet", was doch
nur mit „besetzt und behauptet" wiedergegeben werden kann. Der zu 1125
gehörige Satz in Scheffer-Boichorsts Rekonstruktion ist mit Unrecht in die
Paderborner Annalen gekommen; denn er findet sich nur im Annalista Saxo
und ist als ein Zusatz dieses Kompilators schon durch die Redefigur „ut
taceam" und durch die völlig überflüssige Wiederholung des Paderborner
Berichte zu 1123 kenntlich. In den beiden letzten Stellen trifft auch die schon
von Scheffer-Boichorst (S. 68) hervorgerufene Eigenart des Annalista Saxo
zu, daß er „das Präsens seiner Vorlage vielfach ganz offenbar in das Perfekt
verwandelt“.
Um die deutsche Übersetzung von „obsedit“ festzustellen, dient uns am
besten die ca. 1175 geschriebene Regensburger Kaiserchronik, die Holtzmann
zwar zitiert, aber unter Weglassung der entscheidenden Verse. Schum hat
in den Forschungen Bd. XV nämlich erwiesen, daß diese deutsche Quelle
Histor, Vierteljahrschrift. 1916. 4 l 28
434 Nachrichten und Notizen
die Paderborner Annalen benutzt hat. Also sind die folgenden Parallelen
entscheidend:
Pad. Ann. 1128. „, o bsed itq ue urbem | Kaiserchron. V. 17078. Ein burc heizet
Spirae" Spire
daz instuont der Kunig Liuther besaz
„ » 1140. „Rex urbem Wines- | Kaiserchron. V. 17260. Der Kunig
berg dictam obsedit... Kuonrät Winsberg besas...
Ja, für diese uns besonders angehende Stelle gibt es noch eine andere
deutsche Wiedergabe des aus den Paderborner Annalen stammenden „obse-
dit“. Denn die Lüneburgische (Repgowische) Chronik (Eccard, Corpus histo-
ricum 1878) übersetzt aus der Pöhlder Chronik: Do besat de Köning
sine burch Winesburch“. Überdies müßte in dem Zusammenhange des
rekonstruierten Textes der Paderborner Annalen „obsidebat“ stehen, wenn
gemeint wäre: „er belagerte“.
Die zweite Ausstellung Holtzmanns betrifft die von mir behauptete
strenge Unterscheidung von „castrum“ und „urbs“. Er führt vier angebliche
Ausnahmen von der Regel auf, versäumt es aber wieder, sich nur an Stellen
zu halten, deren Wortlaut durch 2 Ableitungen genügend gesichert und
deren Sinn durch den Zusammenhang klar ist. Zu 1105 „in urbe Bikelen-
heim“ beruft er sich auf die Anmerkung Scheffer-Boichorsts (S. 111): „Die
Burg Bóckelheim bei Bingen". Diese Stelle liegt aber nur in der Para-
phrase des Gobelinus Persona vor, die für den Sprachgebrsuch der Pader-
borner Annalen allein nichts bezeugen kann. Dann soll zu 1118 Horneburg
erst „castellum“, dann aber „urbs“ genannt sein, in Wahrheit bezieht sich aber
„urbs“ gar nicht auf Horneburg, sondern auf Halberstadt, das unmittelbar
vorhergeht und durch diese Bezeichnung bei Erwühnung der Ladung des
Halberstädter Bischofs (,ipsique episcopo") genügend bestimmt ist. Die
dritte Berufung, daB bei der Weserüberschwemmung von 1126 bei Corvey
die Überflutung des ganzen Stadtbezirks („totam urbis aream“) erwähnt ist,
beweist gar nichts, denn Corvey wird doch in unseren Annalen niemals als
„Castrum“ oder „castellum“ bezeichnet. Endlich hat die von Scheffer-Boichorst
im Exkurs (S. 199) stillschweigend, im Text (S. 168) aber unter Erwähnung
von Gobelinus Persona vorgenommene Änderung von „castrum“ in „urbem“
Holtzmann zu der Hypothese eines „Druckfehlers“ verleitet, weil er den
Sinn dieser Heranziehung von G. nicht verstanden hat. Denn in dem stark
verkürzten und verwirrten Bericht des Gobelinus Persona steht allerdings
in dem unzuverlüssigen Abdruck des Meibomius nichts von Winsberg, sondern
nur das ganz unpassende „in castro Nuremberch castrum cepit". Die An-
nahme Scheffer-Boichorsts war meiner Meinung nach, daB Winsberg gemeint
war und Gobelinus Persona das zweifache „castrum“ nach Lektüre der
Paderborner Annalen gebraucht habe. Jedenfalls hütte es Holtzmann, der die
Unzuverlüssigkeit der Textüberlieferung des Cosmidromium aus Scheffer-
Boichorsts Angaben kennt, in seiner Annahme eines bloßen Druckfehlers, auf
den ich his eingefallen sei, stutzig machen müssen, daß sich an der von mir
zitierten Stelle das verlangte „castrum“ wirklich wiederholt findet. Das
kann doch kein Zufall sein.
Die eigentliche Aufgabe, bei der historischen Rekonstruktion des Er-
Nachrichten und Notizen 435
eignisses das Phantasiebild, das im 16. Jahrhundert durch die Zusätze des
Trithemius („extra portas cunctis inspectantibus et industriam mirantibus"
und ,Nam praeter infantes et pueros, quidquid sexus erat in hominibus
virilis, aut morti aut captivitati fuit obnoxum. Mulieribus dumtaxat et
pueris liber permittebatur egressus") geschaffen worden ist, ganz beiseite-
zulassen und aus den wiedergefundenen primären Quellen die Wahrheit
zu erkennen, hat Holtzmann in seinem neuesten Aufsatz ebensowenig be-
rührt wie 1911 in den „Württembergischen Vierteljahrsheften für Landes-
geschichte“ (Bd. XX). Das ist ein Jahrhundert nach Niebuhrs Begründung
der kritischen Geschichtsforschung allerdings merkwürdig.
Berlin. Ludwig Rieß.
Antwort.
1. In der Frage nach der Bedeutung des „obsedit“ in den Paderborner
Annalen habe ich (in meinem Aufsatz S. 27) die drei Stellen aus den
Jahresberichten zu 1086 und 1102 mit vollem Recht herangezogen. Denn
die Behauptung von Rieß, daB die früheren Teile der Paderborner Annalen
(vor 1105) einen anderen Verfasser hätten als die späteren (bis 1144), ist
ein grober Irrtum, für den sich RieB zu Unrecht auf Scheffer-Boichorst be-
ruft. Nicht die „erkennbare Schreibweise“, sondern die Gleichzeitigkeit der
Aufzeichnungen beginnt nach Scheffer-Boichorst (Annales Patherbrunnenses
S. 82) etwa seit 1105. Das ganze Werk bis 1144 schreibt Scheffer-Boichorst
ausdrücklich Einem Verfasser zu (ebd. 86; vgl. auch die Stilvergleickung
S. 85 mit Zitaten aus den Jahresberichten zu 1084 und 1098) Übrigens
hatte RieB sich in den Preußischen Jahrbüchern ja selbst auf die beiden
Stellen in dem Jahresbericht zu 1102 berufen.
2. Das „Cameracum obsedit" der Paderborner Annalen zu 1102 (Scheffer-
Boichorst 8. 107) betrifft natürlich ein ganz anderes Ereignis als das, was
die Kölner Königschronik gleichfalls den Paderborner Annalen zu 1107
entnimmt („Cameracum occupat et obtinet", Scheffer-Boichorst S. 119). Die
Paderborner Annalen berichten zu 1102 ausdrücklich eine vergebliche Be-
lagerung von Cambrai (,, Cameracum obsedit, set viriliter ab his, qui urbi
praesidio erant, repulsus est“) und zu 1107 eine Einnah me von Cambrai
das aber bald darauf dem König wieder übergeben werden mußte. Vgl. zu
diesen Dingen Meyer von Knonau, Jahrbücher 6, 154 f. 6, 66 ff, Was soll
man zu einer Kritik sagen, die das ,obsedit" der ersten Stelle nach dem
„Occupat et obtinet" der zweiten interpretieren will?
8. Auch das „obsedit‘‘ in den Paderborner Annalen zu 1125 hatte
Rieß in den Preußischen Jahrbüchern ausdrücklich zum Zeugnis für seine
merkwürdige Übersetzung („besetzte‘ statt ,belagerte") angerufen. Meinem
Nachweis, daB die Stelle ebenfalls unzweifelhaft das Gegenteil beweist, be-
gegnet er jetzt mit der neuen Behauptung, daB der ganze betreffende Satz
von Scheffer-Boichorst überhaupt zu Unrecht in die Paderborner Annalen
aufgenommen worden sei. Das würde zwar noch immer kein Beweis für
seine Übersetzung sein, ist aber überhaupt völlig aus der Luft gegriffen.
Es genügte der Hinweis darauf, daß der Stil des Satzes durchaus der Stil
der Paderborner Annalen ist (vgl. hostiliter invasit 1186, viriliter occur-
436 Nachrichten und Notizen
rente 1139), und daB das Perfekt, auch sonst in deu Paderborner Annalen
häufig angewandt, bier, wo es sich um einen Rückblick auf die Taten
Lothars handelt, das einzig mögliche Tempus war.
4. Die Regensburger Kaiserchronik habe ich in meinem Aufsatz aus
guten Gründen überhaupt nicht herangezogen. Was jetzt RieB über sie
vorbringt, ist alles ohne Ausnahme falsch. Freilich selbst wenn sie wirk-
lich auf die: Paderborner Annalen zurückginge, könnte die Frage, wie sie das
„obsedit“ ihrer Vorlage wiedergübe, ganz gleichgültig sein, wenigstens für
jemanden, der selbst Latein zu verstehen glaubt. Aber es ist ja überhaupt
nicht richtig, daß sie die Paderborner Annalen kennt, und ebensowenig,
daß sie von einem „Besetzen“ spricht, wo andere Quellen von einem „obsedit“
reden. Wie es auch falsch ist, daB sie „c. 1175 geschrieben“ sei, und
ungenau und unverständlich, was Rieß aus ihr zitiert (in der von Rief
als V. 17074 gedruckten Zeile fehlen allein 5 Worte). Von all diesen Aus-
stellungen ist nur eine damit zu entschuldigen (wenn das eine Entschuldi-
gung ist), daB Rieß eine alte Ausgabe der Chronik benutzte (nach der Vers-
zählung zu urteilen, ist es diejenige von MaBmann, 1849) Aus der Aus
gabe von E. Schröder, Mon. Germ., Deutsche Chroniken I, 1 (1892) S. 73
hätte Rieß sehen können, daB Schums Ansicht von einer Benutzung der
Paderborner Annalen in der Kaiserchronik irrig ist. Aber der gröbste Fehler
ist doch der, daß Rieß das Wort „besaz‘ ohne weiteres mit neuhochdeutsch
„besetzte“ wiedergibt. Das Imperfekt „besaz“ kommt von „besitzen“, und
aus jedem mittelhochdeutschen Wörterbuch hätte Rieß ersehen können, daß
„besitzen“ (eigentl. = wozu hinsitzen) in der Bedeutung von „belagern“ im
Mittelhochdeutschen sehr gewöhnlich ist. Vgl. Müller-Zarncke, Mittelhoch-
deutsches Wörterbuch II, 2 S. 883; Lexer, Mittelhochdeutsches Handwörter-
buch I Sp. 217. Auch Schröders Glossar hebt diese Bedeutung hervor.
Und vor allem: RieB hätte die beiden Stellen, auf die er sich beruft, nur
zu Ende zu lesen brachen, um zu erkennen, daß beide Male das „besar“
eben „belagerte“ heißt; denn das Besetzen wird erst einige Verse nachher
erzählt. Schröder S. 889 (Vers 17059—65): „Eine Burg beißt Speyer. Das
wurde nicht lange, bis der König Lothar sie belagerte (besaz), weil sie der
Feinde Hauptstadt war. Konrad ermutigte sie; doch daß er die Burg erlöste,
blieb ohne Frommen: der König Lothar verließ sie nie, bis sie ihm die
Burg übergaben (unze si im die burch ergäben)“ . Und Schröder S. 892
(Vers 17237—47): „Der König Konrad belagerte (besaz) Weinsberg. Welf
sammelte seine Helden, er wollte die Burg befreien, mit dem König focht
er da. Welf hatte der Mehrzahl Kraft; gar wenig half ihm das: das Reich
behielt die Oberhand. Welf entkam mit großer Mühe, seine Leute wurden
ihm gefangen. Weinsberg übergab man da (Winesberc man dó regap),
Welf hatte genug am Fechten.“
5. Die „Lüneburgische (Repgowische) Chronik“, die RieB bei seiner
Vorliebe für alte Codices nach der allerältesten Ausgabe bei Eccard, Cor-
pus historicum I (1723), Sp. 1878 zitiert (und wiederum falsch zitiert), ist
moderneren Forschern unter dem Titel der Sächsischen Weltchronik und in
der Ausgabe von Weiland, Mon. Germ., Deutsche Chroniken II (1877) be-
kannt. Und als hätten sich die neueren Herausgeber im voraus gegen Rieß
Nachrichten und Notizen 437
verschworen, findet sich auch hier im Glossar die Versicherung, daß mhd.
„besitzen“ = belagern sei. Und wieder ergibt auch der Text, daB diese
Übersetzung die einzig mögliche ist: „Da belagerte (besat) der König seine
[Herzog Welfs] Burg Weinsberg Der Herzog kam mit ihm zu Kampf und
wurde sieglos. Da wurde viel Volks erschlagen, auch ertranken ihrer viele
im Neckar, bei dem der Kampf war. Der König gewann auch die Burg
(De koning gewan oc de burch)".
6. Warum in den Paderborner Annalen 1140 „obside bat“ (statt „ob-
sedit") stehen müßte, wenn wirklich eine Belagerung erzählt werden sollte,
bleibt ganz unerfindlich. Die Einnahme der Burg wird doch zweifellos gleich
darauf im Perfekt erzählt („in deditionem accepit").
7. Rieß hatte bebauptet, daß das Wort „urbs“ in den Paderborner
Annalen ausschließlich von Städten gebraucht werde, und daran seine phan-
tasievolle Unterscheidung von urbs und castrum Weinsberg geknüpft. Dem
gegenüber habe ich (S. 28 f.) nachgewiesen, daß dem Annalisten jeder be-
festigte Ort eine urbs ist. Das ist ja auch eine dem Mittelalter ganz all-
tägliche Ausdrucksweise; ich benutze die Gelegenheit, dazu nachträglich
auf Karl Hegel im Neuen Archiv 18 (1898), 8.210—217 zu verweisen. Da-
für, daß die Paderborner Annalen auch nichtstädtische Befestigungen als
„urbes“ bezeichnen, habe ich außer dem Fall Weinsberg noch sechs Belege
gebracht. Davon läßt Rieß drei stillschweigend unter den Tisch fallen
(Burg Dülmen 1121, oberitalienische Bergbefestigung 1188, Burg Plötzkau
1188), während er einen vierten (Burg Bóckelheim 1105) mit der windigen
Bemerkung abmacht, daß hier die Ableitung das Wort „urbs“ vielleicht
willkürlich eingesetzt habe. Gegen solche Taktik ist nicht zu streiten. Daß
die abgeleitete Quelle (Gobelinus) wieder den Beinamen „Persona“ erhält
trotz meines Hinweises auf 8. 28 Anm. 8, spricht für erfreuliche Selbstgewiß-
heit auch in kleinen Dingen.
8. Die Hornburg wird in den Paderborner Annalen 1118 sowohl „urbs“
als auch „castrum“ und „castellum“ genannt, was mir ein fünfter Beweis
für die Bedeutung des Wortes ,urbs" schien. Die Behauptung von RieB,
daB mit der „urbs“ vielmehr Halberstadt gemeint sei, ist unrichtig. Der
Annalist erzählt, daß Kaiser Heinrich V. während einer Abwesenheit des
ungetreuen Bischofs Reinhard von Halberstadt nach Halberstadt kam (,, Hal-
verstad venit" — das soll doch nun nicht etwa heiBen: er belagerte Halber-
stadt?) daB er Reinhards Kastell Hornburg belagerte, daB der Bischof
mit seinen Anhängern zum Ent:at; heranzog, daß dann aber nach Übergabe
der Burg („deditione urbis facta) und nach Anberaumung eines gericht-
lichen Termins, auf dem der Bischof zur Verantwortung gezogen werden
sollte, die Feindseligkeiten aufhörten. Etwas später hören wir schließlich,
daß der Kaiser auf Verwendung der Fürsten das gerichtliche Verfahren ein-
stellte und den Bischof beynadigte, das castrum Hornburg aber durch
Feuer zerstört, d. h. geschleift wurde. Vgl. dazu Meyer von Knonau 6,
210 f. 276.
9. Kloster Korvei heißt in den Paderborner Annalen 1126 gleichfalls
„urbs“. Das beweist aber nach Rieß „gar nichts“, da es nie „castrum“
oder „castellum“ heiße, Mit Verlaub! Darauf kommt es gar nicht an.
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 4 9og*
438 Nachrichten und Notisen
Auch Bóckelheim heißt weder „eastrum“ noch ,castellum'', und doch sah
sich Rieß hier nach einer anderen Ausrede um (vgl. oben unter 7. Es
handelt sich um die Feststellung, daß „urbs“ nicht nur von Städten gebraucht
wird. Und Korvei war zwar ummauert, aber niemals eine Stadt; sehr zu
Unrecht redet RieB jetzt von dem „Stadtbezirk“ des Klosters.
10. Rie) wollte in den Paderborner Annalen 1140 lesen: „Rex urbem..
Winesberg obsedit . . . castrum in deditionen accepit" (anstatt: urbem in
ded. acc.) und behauptete, die Lesart „castrum“ sei durch Gobelinus ver-
bürgt. Ich habe demgegenüber nachgewiesen (S. 80—32), daß Rieß mit
dieser Behauptung, auf der seine ganze Untersuchung beruht, einem ein-
fachen und mit voller Sicherheit erkennbaren Druckfehler bei Scheffer-Boi-
chorst erlegen ist. In Wahrheit hat Gobelinus den Bericht der Paderborner
Annalen zu 1140 gar nicht benutzt, die ganze Weinsberger Geschichte über-
haupt nicht erwähnt. Dieser unbestreitbaren Feststellung gegenüber be-
ruft sich Rieß jetzt auf ein ganz anderes „castrum“ und meint, mit diesem
„eastrum“ in dem „stark verkürzten und verwirrten“ Bericht des Gobelinus,
der zudem nur in einem „unzuverlässigen Abdruck“ vorliege, seine Sache
retten zu können. Das ist ein starkes, ja ich glaube wiederum einmal gans
unerhörtes Stück. Gobelinus erzählt von Konrad III. am Anfang von dessen
Regierung: „Contra hunc opposuit se Henricus dux Bavariae [Heinrich der
Stolze T 1189], intendens regnum obtinere: quem ipse obsedit in castro
. Nürenberch, castrum cepit et ducem privavit ducatamque contulit Alberto
marchioni de Brunswick." Diese Nachricht gehört zu 1188 (vgl. zur Sache
Bernhardi, Konrad III. S. 49 Anm. 1), und Gobelinus entnahm sie der Säch-
sischen Weltchronik (Ausg. v. Weiland S. 216 Nr. 290), einer von ihm be
sonders geschützten Quelle (vgl. Scheffer-Boichorst 8. 51; Jansen, Ausg. des
Gobelinus, Einl. S. XLVII). Der Gedanke, nach dieser Stelle einen Bericht
der Paderborner Annalen über die Einnahme von Weinsberg 1140 zu rekon-
struieren, wird an Abenteuerlichkeit nur noch durch die Vermutung über
troffen, daB ein Forscher von den Qualitäten Scheffer-Boichorsts solche Wege
gewandelt sei. — Danach möge man ermessen, was heutzutage alles über
kritische Geschichteforschung reden und belehren wil! R. Holtzmann.
Zur Nachricht.
Dieses Heft der H. V. ist das letzte, das im Verlag von B. G. Teubner
erscheint. Es mußte sich deshalb fast nur auf Beiträge beschränken, die
vor Jahr und Tag eingeliefert und gesetzt waren, aber infolge der Kriegs-
wirren nicht zur Ausgabe gelangen konnten. Der Raum für Neues war
gesperrt. Auch die wichtigen Personalnotizen mußten zurückgestellt werden.
— Die H. V. wird vom Januar 1919 an im Verlag der Wilhelm und
Bertha v. Baenschstiftung zu Dresden regelmäßig und im alten unver-
minderten Umfang von 46 Bogen erscheinen. Der Jahrespreis mufte auf
80 Mark erhóht werden, doch ist vorgesehen, beim Eintritt normaler Papier-
preise eine wesentliche Erweiterung des Umfanges ohne neue Preiserhóhung
vorzunehmen.
Leipzig. Prof. Dr. G. Seeliger.
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. De. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG
BIBLIOGRAPHIE
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
1916/1918
BEARBEITET VON
Pror. Dr. OSKAR MASSLOW
OBERBIBLIOTHEKAR IN BONN
di
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 1918
ALLE REOHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN
Inhalt.
A. Allgemeine Werke.
L Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . 1. *65
II. Hilfswissenschaften:
1. Bibliographien und Literaturberichte . . . . . . . . . *8. 66
2. Geographie 4. *66
8. Sprachkunde . . . ox Moss mol ue e SOT
4. Palü&ographie; Diplomatik; Chronologie we dur m. edt y Cs OT
5. Sphragistik und Heraldik. . . . IPTE *
6. Numismatik. . poe . . #7. OB
7. Genealogie, Familiengeschichte und Biographie. é woo 7. 88
UL Quellen:
1. Allgemeine Sammlungen 9. 70
2. Geschicht schreiber 110. #70
8. Urkunden und Akten „ „„ xou 10; 79
4. Andere schriftliche Quellen dnd Denkmäler . a ee "42
IV. Bearbeitungen:
1. Allgemeine deutsche Geschichte 713. 72
2. Territorial geschichte e e TS
3. Geschichte einzelner verhältnisse T" 2.25.55. . 915. *14
&) Verfassung. b) Wirtschafts- u. Bosialgesohiohte. o) Recht und Gericht.
d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche, f) Bildung, Literatur u. Kunst.
g) Volksleben.
B. Quellen und Darstellungen' nach der Folge
| der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis ca. 5000 . *91. *83
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Deutschen in de Geschichte,
b) Einwirkungen Roms. o) Ausbreitung der Deutschen und Begründung
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse,
2. Fränkische Zeit bis 918 . . . . *99. *85
a) Merowingische Zeit, b) Karolingische Zeit. o) Innere Verhältnisse. -
3. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 #31. *86
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1135. b) Btaufische Zeit, 1125—1354,
c) Innere Verhältnisse,
4. Vom Interregnum bis sur Reformation, 1254—1517 . . . . #88. *88
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1354—1378. b) Von Wenzel
bis sur Reformation 1378—1517. c) Innere Verhältnisse.
IV Inhalt
Seite
5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jührigen
Krieges, 1517—1648. . . . . . . . ... #39. *90
a) Reformationsseit, 1517 — 1555. b) S und 30 j&hr. Krieg,
1555 —1648. c) Innere Verbältnisse (unter Ausschlaß von Religion und Kirche).
6. Vom Westfül Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I., 1648—1740 . . . . i Ue uL Uecu dol 40. 9A
1. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789 . "NE" . *19.
8. Zeitalter der franzós. Revolution u. Napoleons, 1789—1815 . *52. *98
9. Neueste Zeit seit 1815. . > 2 22 . . . . 57.7102
Alphabetisches Register . . . . . . . . . . . . . . . *109.
Teil i I >
A. Allgemeine Werke.
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
* Ab
nicht vermerkt, 1914.
Grundri8 d. G.-Wiss., hrsg. v. A. Meister. [1
Studien, Hist., veröff. v. Ebering. 117f. [2
Bibliothek d. Kgl. Preuß. Hist. Institute in
Rom. 121. [8
Festsehrift d. akad. Ver. dt. Historiker in
Wien. Hrsg. anläßl. d. Feier d. 25jähr. Be-
standes. Wien: Deuticke. 178 8.; Taf. 5 M. [4
Stadien, Schweizer., z. G.wiss. 6, 1f. (5
Veröftentlichungen d. Hist. Kommiss. d. St.
Frankf.a.M. V, 1. [6
Beiträge, Münstersche, z. G. forschg. N. 105
31. (
Arbeiten, Jenaer hist. 7f. . (8
Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. 54f. [9
Beiträge, Straßb., z. neuer. G. 8f. (10
Zeitschrift, Hist. 1131. (11
Viertelj Hist. 17, 3f. (12
Jahrbuch, Hist. 85, 2f. (18
Mitteilungen
d. Inst. f. öst. G.forschg. 35f.
u. Erg.bd. 9, 2f. [14
Geschichtsblätter, Dt. 15, 31. (16
Koerespondensblatt d. Gesamt-Ver. 62, ö f. [16
Bericht üb. d. 13. Versammig. dt. Historiker
su Wien 16.-20. IX. '13. (17
Zeitschrift, Prähist. 6f. - [18
Mannus. Zt. f. Vor-G. 6, 8f. (19
Archiv, Neues, d. Ges. f. Alt. dt. G.kde. 120
20
Quellen u. Forschungen a. ital. Archiven u.
Biblioth. 17, 1. [21
Jahresberichte d. G.wiss. 35: '12. 52 M. (22
a. d. hist. Lit. N. F. 2, 3f. (23
Jahresbericht üb. d. Erscheinungen auf d.
Gebiet d. german. Philologie. 34:'12. 85: 13. [24
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. 22/23:
*11 u. 12. II: Text u. Regist. 40 M. 24: '13.
I: Bibliogr. 13 M. II: Text u. Regist.: 36 M. [25
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. 15. [26
Zeitschrift f. dt. Mundarten. 14, 3f. (27
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg.
21.
— —
40f. — Korrespondenzblatt. 331. [28
Archiv f. Urkundenforschg. 5, Sf. (20
Zeitschrift, Archival. 20f. [30
Zeitschrift f. Num. 31f. (31
Zeitschrift, Num. N. F. 7f. 132
Mitteilungen d. Bayer. Tum. Ges. 31 f. [33
Vierteljahrsschrift f. Wappen-, Siegel- u.
Familienkde. 42, 2f. [34
Herold, Dt. '14, 5f. (35
Jahrbuch d. Herald. Ges. „Adler“. N. F.
24. [36
Mitteilungen d. Zentralstelle f. dt. Personen-
u. Fam. G. H. 12/14. (37
Veröffentlichung d. Zentralstelle f. Frankf. Fa-
millenforschg. (geneal. Vereinigung). Nr. 1f. [38
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G.
1231. (39
ossen, von Ergänzungen abgesehen, ca. 1. Jan. 1915. — Erscheinungsjahr, wo
= gemens d. Savigny-Stiftg. f. Mn
. [
Festschrift f. Hnr. Brunner 3. 50]. Dr.-
Jubil., überr. v. d. Juristenfak. d. Univ. Berl.
Münch. u. Lpz.: Dunoker & H. 654 8. 18 M. (41
Vierteljahrsschrift f. Sos. u. Wirtsch.-G.
12, 11. : [42
Abhandlungen z. Verkehrs- u. See-G. 8. [43
Mitteilungen d. Gesamtarchivs d. dt. Juden.
4. [44
Zeitschrift f. Kirch.-G. 35, 2f. [45
Studien u. Mitteilungen z. G. d. Bened.-Or-
dens. N. F. 4, 1f. [46
m Zeitschrift f. G. d. Erziehg. u. d. Untere
A (4
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. 20, St. [48
; Zeitschrift f. dt. Altert. 55, 1f. — Anzeigen
37. [4
3 2. G. d. dt. Sprache u. Lit. 89,
31. 50
Studien z. dt. Kunst-G. 10 (Aufl. 2) m
1
1771.
Jahrbuch d. Kunsthist. Sammlgn. d. Allerh.
Kaiserhauses. 31, 4f. (52
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunstsammign.
35, 2f. [58
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. 241. [54
Blitter, Hess., f. Volkskde. 13f. [65
Mitteilungen d.
Schles. Ges. f. Volkskde.
151. (66
Archiv f. österr. G. 1041. [67
Forschungen z. inner. G. Österreichs. 11. (58
Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protestant. in
Österr. 351. [59
Beiträge z. öst. Ersziehgs.- u. Schul-d.
151. (60
Zeitschrift f. öst. Volkskde. 20, 1f. [61
Jahrbuch d. Stiftes Klosterneuburg. 6. [62
Zeitsohrift d. Hist. Ver. f. Steiermark. 12 f. [63
Carinthia I. Jg. 1041. (04
5 d. Ges. f. Salzburg. Ldkde.
541. (06
Zeitschrift d. Ferdinandeums. 8. F., 57f. [66
Forschungen u. Mitt. z. G. Tirols u. Vor-
arlbergs. 111. [67
Jahresbericht d. Landesmuseumsver. f. Vor-
ariberg. 50. [68
1 d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen.
531. [69
Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens u.
Schlesiens. 18, 3f. [70
Korrespondensblatt d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
37, 4t. 171
Jahrbuch f. schweiz. G. 30f. [72
Anzeiger f. schweiz. G. '14, 1f. 173
Zeitschrift f. schweiz. Kirch.-G. 8, 2f. (74
Archiv, Schwei4., f. Volkskde. 17, 4f. [75
Jahrbuch, Basler: '16. [76
Zeitschrift, Basler, f. G. usw. 13, 2f. [77
Histor. Vierteljahrschrift. 1915/1916. 1. Bibliographie 1
x9 Bibliographie Nr. 78—219
Taschenbuch d. Hist. Ges. d. Kant. Aar-
gau: '14. (78
Mitteilungen z. vaterl. G. Hrsg. v. Hist.
Ver. St. Gallen. 32 u.34 = 4. F., 2 u. 4. [79
Geschichtstreund
. Mitt. d. Hist. Ver. d.
V Orte. 69f. (80
Taschenbuch, N. Berner. 20: '15. (81
Beitráge z. Anthropologie u. Ur-G. Bayerns.
19, 3/4. (82
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. 20, 6f. (83
Archiv, Oberbayer. 591. (84
Monatsschrift, Alt bayer. 12, 3f. (85
io petam Ninge c: Hist. Ver. f. Niederbayern.
(86
Neujahrsblátter d. Ges. f. fränk. G. 91. [87
Archiv f. G. usw. v. Oberfranken. 25, 31. [87a
Bericht d. Hist. Ver. Bamberg 71 u. Jahrb.
13/14. 188
Archiv d. Hist. Ver. v. Unterfrank. u.
Aschaffenb. 551. (89
Sammelblatt d. Hist. Ver. Eichstätt. 25. [90
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Schwaben u. Neu-
burg. 40 f. 191
Kollektansenblatt, Neuburg. 75/70. (92
Jahrbuch d. Hist. Ver. f. Nördlingen u. Um-
14. 193
Jahrbuch d. a. Ver. Dillingen. 26 f. [94
Darstellungen a. d. württb. G. 131. (95
Vierteljahrehefte, Württemberg., f. Landes-
G. N.F. 23, 3f. [96
Jahrbücher, Württemb., f. Statist. u.
[9
"4f.
Fundberichté a. Schwaben. 21. (98
Blätter f. württb. Kirch.-G. N. F. 18f. [99
Blätter, 1 15 (= N. F. 1). (100
Zeitschrift f. d. G. d. Oberrh. N.F. 29,
31. (101
Mitteilungen d. Bad. Hist. Komm. N.F.
36, St. [102
Alemannia. 42, 21. (103
Zeitschrilt d. Ges. f. Beförderg. d. G. kde. usw.
v. Freiburg. 30 f. (104
Diósesan-Archiv, Freiburg. N. F. 15
(= 42) f (105
Schau-ins-Land. 41. [106
Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensees. 43f. [107
Ortenau, Die. 5. [108
Jahresbericht d. Hist. Ver. deo
. 1
Beiträge z. Landes- u. Volkskde. v. Elsaß-
Lothr. 481. [110
EN f. G., Sprache u. Lit. Els.-Loth-
ringens. 30 (111
2 s ad BR Els., f. G. u. Volkskde. 4,
(112
"Anzeiger 1. elshss. Altkde. Jg. 5. [113
Bulletin du Musée hist. de Mulhouse. 37. (114
Jahresberichte d. Hagenauer Alt.-Ver.
H. 4 u. 5. 1115
Jahrbuch d. Ges. f. lotbr. G. u. Altkde.
1116
"Gesch ichtsblátter, Mannheim. 14, 5f. [117
Jahrbuch Mannheim. Kultur 13. (1. Jahr.)
Hrsg. v. K. Hónn. Mannh.: Haas. 12 M. (118
lätter d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt.
Hessen. N. F. 5, 0f. [119
Zeitschrift, Mainzer. 8./9£. [120
Beiträge z. hess. Schul- u. Universit.-G.
3, 2/31. {121
Mitteilungen d. Oberhees. G.-Ver. N.F.
211. (122
Annalen, Nassauische. 421. (123
Heimatblätter, Nassauische. 17 f. (124
. Zeitschrift, Westdt. 32, 4f. (125
Gescbicbtablütter, Rhein. 10, 10f. (126
Monatshefte f. rhein. Kirch.-G. 8, 61. (127
Zeitschrift d d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks-
kde. 11f. (128
Archiv, Trier. 22/23f. u. Erg.-Hft. 14f. —
Trier. Chronik. 10, 9f. (129
Mitteilungen d. Wetzlarer G.-Ver. 5. [130
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96 f. u.
Beitr. 11. (131
Mitteilungen a. d. Btadtarch. v. Köln.
H. 35. (132
Zeitschrift d. Berg. G.-Ver. 47f. — Monats-
schrift. 21, 6f. 33
Jahrbuch, Düsseldorf. (Beitrr. z. G. d.
Niederrh.) 261. (134
3 G. d. Stiftes Werden. 16 u. Erg. -
(135
Bulletin dc la Comm. Roy. d'hist. de LARA
de Belg. 83, 2. [136
Ond-Holland. 32, 21. [137
Bijdragen voor vaderl. gesch. 5 B., 1,
3f. (138
Archief, Nederl., voor kerkgesch. N.8.
11. [130
Bijdragen en meded. v. h. Hist. er
te Utrecht. 35. (140
F f. hess. G. 481. u. a
1
Hessenland. '14, 10f. Mr
6 Ver. f. ev. Kirch.-G. 18
Beiträge z. westfäl. Kunst-G. H. 6. (144
Jahrbuch d. Ver. f. Orts- u. 8 d.
Grafsch. Mark. 26: 11/12.
Beiträge zx. G. Dortmunds. 24. (146
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. d. Grafsch.
Ravensberg zu Bielefeld. 28. (147
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Ldkde. v. Osna-
brück. 38 f. (148
Abhandlungen u. Vorträge 2. G. Ostiries-
lands. 181. (149
Beiträge 2. G. Niedersache. u. Westtal.
441. (150
Geschichtsblätter, Hannover. 17, 3f. — [151
Jahrbuch d. G.-Ver. f. Göttingen u. Um-
geg. 3. (152
Museumsblätter, Lüneburg. H. 9. [153
- Jahrbuch d. Männer vom More
1
Geschichtshlätter, Hansische. '14f. (155
Pfingstblätter d. Hansisch. G.-Ver. 10f. (156
Mitteilungen d. Ver. f. hamb. G. Jg. 33f. [157/58
Zeitschrift d. Ver. f. lübeck. G. 16, 1f. [159
Zeitschrift d. Ges. f. schlesw. -holst. G.
44 f. [160
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-
G. 2. R.: Beitrr. u. Mitt. 6,2. (101
Magasin, Braunschweig. 14, 5f. (102
Zeitschrift d. Harz.-Ver. 47, 2f. (168
Geschichtsblätter f. Magedb. 49, 1f. (104
. Beiträge z. anhalt. G. 21f. (165
Mitteilungen d. Mi icd G. usw. N.F.
H. 2. [166
Zeitschrift d. Ver. f. thür. G. N. F. 22 u.
Suppl.-H. 6. [167
Forschungen z. thür.-sächs. G. 6f. [168
Zeitschrift, Thür.-sächs. 4, 2f. (169
Beiträge ». Kunst-G. Thüringens. 3. [170
Blätter, Mansfelder. 28. (171
Mitteilungen d. Ver. f. G. usw. v. Erfurt.
351. (172
Schriften d. Ver. f. Sachsen-Meining. G. u.
Ldkde. 70f. [173
Schriften d. Henneberg. G.-Ver. Schleu-
singen. 7. (174
Gesammelte Abhandlgn. u. Zeitschriften. Bibliographien u. Literaturberichte #3
Aus Sachsens Vergangenheit. 3. (175
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. 28 f. (176
Mitteilungen d. Freiberg. Altert.-Ver. 40f. [177
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St. Meißen.
9, 1. 1178
Mitteilungen d. Altertumsver. f. Zwickau 150
11
Umgeg. 11.
„ N. Lausitz. 90, 1f. (180
Forschungen z. brandenb. u. pr. G. 27f. (181
Schriften d. Ver. f. G. Berlins. 48/49. [182
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins. '14, 6f. [183
Mitteilungen d. Ver. f. G. Potsdams. N.F.
&, 8f. (184
Jahrbücher u. Jahresberichte d. Ver. f.
mecklenb. G. 791. (185
Jahrbücher, Pommersche. 15 f. [186
Monatsblätter d. Ges. f. pomm. G. 13f. [187
Darstellungen u. Quellen z. schles. G. 19f. [188
Zeitschrift d. Ver. f. G. Schlesiens. 48 u.
Regist. zu Bd. 36-47. [189
Geschichtsblätter, Schles. *15 f.
Zeitschrift d. Hist. Ges. Posen. 29. 1191
Monatssohrift, Alt preuß. 51, 3 f.
Mitteilungen d. West preuß. G.-Ver. 13,
31. (193
Zeitschrift d. Hist. Ver. Marne
1
64.
Mitteilungen d. Liter. Ges. Masovia. H.
19. (195
Zeitsehrift d. Alterts.- Ges. UU 605
15. (1
G. . d. Cst-
Sitsungsberichte d. Ges. f.
seeprovinzen RuBlands. 12 u. 138. 1197
II. Hilfs wissenschaften.
1. Bibliographien
und Literaturberichte,.
Schellhaß, K., Bibliogr. (s. '14,
2471). Abt. 2. (Quell. u. Forsch. a.
ital. Archiven usw. 17, 141-210.) [198
Lósche, G., G. A. Skalský u. K.
Völker, Liter. Rundschau üb. d. d.
Protestant. in Österr. betr. Veröffent-
liohgn.: 13. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Österr. 35, 225-328.) [199
Osegka, E., Übers. üb. d. v. 1. XI. '13 bis
1. VII. '14 ersch. Lit. z. steirisch. Heimatkde.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 12, 190-203.) (200
Wachter, Frs., Tirol.-vorarlb. Bibliogr.:
2. Halbjahr '13 u. 1. Halbj. '14. (Forsch. usw.
s. G. Tirols usw. 11, Beil., 1-38.) [201
H., Bibliogr. d. Schweizer-
G. (s. '14, 2475). Bd.2 u. 3: Quellen u.
Bearbeitgn. nach sachl. u. formalen
Gesichtspunkten geordn. (= Nr. 425.)
xjv, 746 S. 15 M. 40. xvij 961 S
22 M. 40. 202
Bez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 27 G. Tobler;
Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensces 44, 196f.
But ler; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 722-24
Sillib: Lit. Zbl. 14, Nr. 34 -ch-; Anz. f. schweiz.
G. '14, 159f. W. J. Meyer.
Martin, Paul E., Bull. d'hist. du Moy.-Age
pour '13. Suisse romande. (Anz. f. Expire
G. '14, 111-24.)
Leuze, O., Württb. G.-Lit.: 13. u. 14
(Württb. Vierteljhfte. 23, 431-62. 24,
255-83.) [204
Baier, Herm., Badische G.-Lit.: 13
u. '14. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29,
517-70. 30, 427-66; 673.) [205
Rieder, K., Die kirchengeschichtl. Lit. Ba-
dens; '12 u. '13. (Freiburg. Dióz.-Arch. N. F.
15, 868-81.) . (206
Batzer, E., mU Mittelbadens: '13. (Die
Ortenau 65, 101 -5.) [207
(Zt. f. G.
Stenzel, K., Elsäss. G.-Lit.: 13 u.'14.
d. Oberrh. N. F. 29, 657-
709. 30, 619-66.) [208
Zedler, G., Lit. z. nassauisch. G.,
Volkskde. u. Heimatpflege: '11 u. '12.
(Nass. Ann. 42, 213-39.) Ders. u. L.
Pfeiffer, Desgl. 13 u. 14. (Ebd. 43,
401-23) [209
Sehmidt, Bernh. J. Chr., Katal. d. Riehlschen
Zeitungsaufsätze, 1841-53. (Ebd. 15-57.) [210
Gotzen, J., Lit.ber.: '12. (Ann. d.
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96, 134-
22b.) 211
Seitz, Bibliogr. £. bergisch. G. bis z. 1. Juni
14. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 293-99.) (212
Japiske, Nederl.hist. Lit.: Febr. '13-Oct. '14
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 1, 381-402.
2, 234-66.) [218
Laue, M., Bibliogr. (Thür.-süchs.
Zt. 4, 111-48; 239-76. 5, 135-65;
257.305, 6, 85-111.) [214
Bemmann, R., Übers. üb. neuer-
dings ersch. Schrr. u. Aufsätze z.
sächs. G. u. Altkde. (N. Arch. f. sächs.
G. 35, 421-36. 36, 157.65; 384-94.) [215
Jentsch, H. u. M. Kutter, "Niederlaus. Lit.-
Ber.: 1. Juli 10-30. Juni 13. (Niederlausitz.
Mitt. 12, 269-92.) [216
Asen, J., Geschichtl. u. landeskdl.
Lit. Pommerns: 13 u.’14. Mit Nachtrr.
f. '12 u. '13. (Pomm. Jahrbb. 15,
139-66. 16, 211.39.) E
Nentwig, H., Lit. d. Landes-
Volkskde. d. Prov. Schleeien: "01-12;
(Erg.-Hft. z. 91. Jahresber. d. Schles.
Gesellech. f. vaterl. Kultur.) Breslau:
Aderholz. 409 S. 5 M. [218
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 31 Kühnau;
Mitt. d. Schl. Ges. f. Volkskde. 17, 228-30
Jantzen.
issalek, E., Die Forschungen auf d. Ge-
biete d. ältest. polnisch. G. (Hist. Zt. 113, 862-
69.) [219
1°
^
*A Bibliographie Nr. 220—281
Bellinghausen, H., Coblenz u. seine
Umgebg. E. landeskundl. Studie.
Bonn. Diss. 118 8. [236
Ruggieri, F., E. ungedr. Beschreibg. d.
Reichsst. Aachen 1561. Hrsg. v. L. v. Pastor.
Wultius, W., Livländ. G.-Lit. (s.
12, 192): 12. 70 S. 2 M. [220
. Bibliotheca geogr. Bearb. v. O. Ba-
sohin (s. '13, 2285). 18: '09 u. 10.
xvij, 483 S. 8 M. 221
Bräuning, H., Jahresber. d. geneal.
Lit.: 12 bis Okt. 13. (Mitt. d. Zentral-
stelle f. dt. Personen- u. Fam.-G. 12 /A4,
204-90.) - [222
Mühlbreoht, H., Übers. d. ges.
staats- u. rechtswiss. Lit. (s. 14. 194).
Jg. 46: 13. XIV, 345 S. 7M. [223
land (s. ’14, 2523). II: De Rijnverdee-
ling in de 17. en 18. eeuw. Bl. 1-5.
(10 fl. 40; Subekr.-Pr. 7 fl. 90.) Es
Peters, " 5
[239
rungsverhältnisse d. Kreises Recklinghausen
Marb. Diss. '13. 62 8.
Studien u. Vorarbeiten z. hist. Atlas
Niedersachsens. (Veröffentl. d. Hist.
Kommiss. f. d. Prov. Hannov., d.
GroBhrzgt. Oldenb., d. Hrzgt. Braun-
schw., d. Fürstent. Schaumb.-Lippe
u. d. freie Hansest. Bremen. 1: R.
Scherwatzky, Die Herrschaft Plesse.
9. A.Siedel, Untersuchgn. üb. d.
Entwicklg. d. Landeshoheit u. d. Lan-
desgrenze d. ehemal. Fürstbist. Ver-
den (bis 1586). Götting. Diss.
Gótting.: Vandenhoeck u. R. xvj
60 S. 6 M. 69 S. 5 M. 240
Hahn, O., Heimatkde. f. d. Fürstent.
Schwarzburg-Sondershausen. Mit ur-
kdl. Anh. Sondersh.: Eupel. xvj.
351 8. 3 M. 50. [241
Langer, O., Älteste Karte d. MeiBner
uer Arch. f. sachs. G. 35, 982-84.) [242
2. Geographie.
Curschmann, Entwicklg. d. hist.-geogr.
Forschg. in Dtld. währ. d.letzt. Jahrh. (Korr.bl.
d. Gesamt-Ver. 62, 185-90.) [224
Steinberger, L., Zur geschichtl. To-
pographie Tirols. (Zt. d. Ferdinan-
deums 3. F., 57, 133-56.) [225
Mader, J., Besledlungsgeschichtl. Studien
üb. d. Tal Lüsen. Mit Sammig. d. Ortsnamen
d. Tales u. Namenkarte. (Ebd. 323-47. 68, 133-
235.) (220
Friedrich, M., Die hist. Geo phie
Bóhmens bis z. Beginn d. dt. oloni-
sation. (Abh. d. k. k. Geogr. Ges. in
Wien 9, H. 3.) 209 S. [227
Merian, M., Topographia Bavariae
(1644). (Zwickauer Faksimiledrucke.
26.) Zwickau: Ullmann. 4°. 55 Taf.;
6 S. 12 M. 228
Proben d. Territorialkarte v. 1802 d. hist.
Atlas v. Bayern, 8. 14, 206. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 17, 276f. G. H. Müller; Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 35, 190-04 Mell; Zt. d. Hist. Ver.
f. Steierm. 12, 207-9 Pirchegger. [229
Widmaier, J., Untersuchgn. z. To-
gr. d. städt. Siedlungen im württb.
Neckargebiet. Freiburg. Diss. 13.
79 8. [230
Metz, Fr. Der Kraichgau. Sied- ‚no EEE
lungs- u. kulturgeogr. Untersuchg. | Berchtesgadener La Altbayer. Monats-
(Abh. z. bad. Ldkde. H. 4.) Karlsr.: echt. 1273-84.) MT [246
Süchs.-Thür. Ver. f. Erdkde. 14.) [243
Altenburg, O., Der älteste Stadtplan v.
Stettin. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13.
18.) (244
Doebner, Th., Die Lage d. Burg Beverin.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostaeepro vin.
Rußlands 12, 82-91.) (245
. . 3 M. 60. Schoof, W., Zur Deutg. d. Namens Hunde
pum zm Pacht ond 231 | rack. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde.
burg. (Schau-in’s-Land 41, 34-86.) pad | Ibo id "ar ers Hundsruck oder
uß, J. M. B., Hist.-topogr. Wör- "Michel Fr., Die Fluraamen v Coblens,
terbuch d. Elsaß (s. 13, 33). Líg. 16. | Moselweis, Lützel-Coblenz u. Neuendorf. (ma
961-1024. Arch. 22/23, 1-51.) í
S. 961 10 24. 1M [233 e, Th., Flurnamenstudion suf d. Ge-
Lothringen u. seine Hauptstadt. rs alt. Stifte Essen (s. 13, 2342). Schluß.
Festschr. z. 60. Generalversammlg. d. | t. d. Ver. t. rhein. u. westf. Volkskde. 11, 11%-
Katholiken Dtlds. in Metz. In Ver- : . [249
bindg. m. J. B. Keune u. R. S. Bour, EEE Bud., Die Flurnamen d. Basats
hrsg. v. A. Ruppel. Metz: Lothr. | Dis. 35 8
Verl.- u. Hilfsverein '13. 557 S. [234 Ohnesorge, Deutg. d. Namens Lübeck, 8. 18.
Rez.: Hist. Zt. 114, 160-62 Wolfram. g eio D Nine O ek Hale i
e ocinski, ame ; e u.
Wirtz, L., Stud. z. G. rhein. Gaue. | sachs. Saale in d. alt. hebräi Queli
(Düsseldorf. Jahrb. 26, 65-258.) [235 | (Thür.-s&chs. Zt. t. G. 4, 200-202.) [252
Gesammelte Abhandlgn. u. Zeitschriften. Bibliographien u. Literaturberichte #3
Aus Sachsens Vergangenheit. 3. (175
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. 281. [176
Mitteilungen d. Freiberg. Altert.-Ver. 49f. [177
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St. Meißen.
9, 1f. (178
Mitteilungen d. Altertumsver. f. Zwickau u.
Umgeg. 11. (179
Magasin, N. Lausitz. 90, 1f. (180
Forschungen z. brandenb. u. pr. G. 27f. (181
Schriften d. Ver. f. G. Berlins. 48/49. (182
Mitteilungen d. Ver. f. a Berlins. '14, 6f. (183
Mitteilungen d. Ver. f. G. Potsdams. N. F.
&, 8f. [184
Jahrbücher u. Jahresberichte d. Ver. f.
mecklenb. G. 791. (186
Jahrbücher, Pommersche. 15 f. (186
Monatsblátter d. Ges. f. pomm. G. '13f. (187
Darstellungen u. Quellen z. schles. G. 19f. (188
Zeitschrift d. Ver. f. G. Schlesiens. 48 u.
Regist. zu Bd. 36-47.
Geschichtsblätter, Schles. *15 f. (190
` Zeitschrift d. Hiat. Ges. Posen. 29. (101
Monatsschrift, Alt preuß. 51, 3f.
nen d. Westpreuß. G.-Ver. 1
3 [19
Zeitschrift d. Hist. Ver. Marienwerder.
54. (194
Mitteilungen d. Liter. Ges. Mene H
19. 1
Zeitschrift d. Alterts.- Ges. Insterburg.
15. [196
berichte d. Ges. f. G. usw. d. 195
(197
seeprovinzen RuBlands. '12 u. '18.
II. Hilfswissenschaften.
1. Bibliographien
und Literaturberichte.
SchellhaB, K., Bibliogr. (s. 14,
2471). Abt. 2. (Quell. u. Forsch. a.
ital. Archiven usw. 17, 141-210.) [198
Lösche, G., G. A. Skalský u.
Völker, Liter. Rundschau üb. d. Fi
Protestant. in Österr. betr. Veröffent-
liohgn.: 13. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Österr. 35, 225-328.) [199
Osegka, E., Übers. üb. d. v. 1. XI. '13 bis
1. VII. '14 ersch. Lit. z. steirisch. Heimatkde.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 12, 190-203.) (200
Wachter, Frs., Tirol.-vorarlb. Bibliogr.:
2. Halbjahr '13 u. 1. Halbj. '14. (Forsch. usw.
8. G. Tirols usw. 11, Beil., 1-38.) [201
H., Bibliogr. d. Schweizer-
G. (s. '14, 2475). Bd.2 u. 3: Quellen u.
Bearbeitgn. nach sachl. u. formalen
Gesichtspunkten geordn. (= Nr.425.)
xjv, 746 S. 15 M. 40. xvij. 961 S.
22 M. 40. [202
Res.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 27 G. Tobler;
Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensces 44, 1961.
But ler; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 722-24
Billib; Lit. Zbl. 14, Nr.34 -ch-; Anz. f. schweiz.
G. 14, 159f. W. J. Meyer.
Martin, Paul E., Bull. d'hist. du Moy.-Age
pour '13. Suisse romande. (Anz. f. schweiz.
@. '14, 111-24.) (203
Leuze, O., Württb. G.-Lit.:’13. u. 14.
(Württb. Vierteljhfte. 23, 431-62. 24,
255-83.) [204
Baier, Herm., Badische G.-Lit.: 13
u. '14. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29,
517-70. 30, 427-66; 673.) [205
Rieder, K., Die kirchengeschichtl. Lit. Ba-
dens: 12 u. 13. (Freiburg. Diöz.-Arch. N. F.
15, 368-81.) (206
Batzer, E., G.-Lit. Mittelbadens: '13. (Die
Ortenau 5, 101-5.) (207
K., Elsüss. G.-Lit.: 13 u. 14.
| tenzel,
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 657-
709. 30, 619-66.) [205
Zedler, G., Lit. z. nassauisch. G.,
Volkskde. u. Heimatpflege: 11 u. 12.
(Nass. Ann. 42, 213-39.) Ders. u. L.
Pfeiffer, Desgl. 13 u. 14. (Ebd. 43,
401-23) [209
Sehmidt, Bernh. J. Chr., Katal. d. Riehlschen
Zeitungsaufsätze, 1841-53. (Ebd. 15-57.) [210
Gotzen, J., Lit.ber.: 12. (Ann. d.
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96, 134-
225.) [211
Seitz, Bibliogr. 3. bergisch. G. bis z. 1. Juni
'14. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 293-99.) (212
Japiske, Nederl.hist. Lit.: Febr. '13-Oct. 14
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 1, 381-402.
2, 234-60.) [213
Laue, M., Bibliogr. (Thür.-sächs.
Zt. 4, 111-48; 239-76. 5, 135.65;
257-305, 6, 85-111.) [214
Bemmann, R., Übers. üb. neuer-
dings ersch. Schrr. u. Aufsätze z.
sächs. G. u. Altkde. (N. Arch. f. sächs.
G. 35, 421-36. 36, 157-65; 384-94.) [215
Jentsch, H. u. M. Kutter, Niederlaus. Lit.-
Ber.: 1. Juli 10-30. Juni 13. (Niederlausitz.
Mitt. 12, 269-92.) 1216
Asen, J., Geschichtl. u. landeskdl.
Lit. Pommerns: '13 u.'14. Mit Nachtrr.
f. '12 u. '13. (Pomm. Jahrbb. 15,
139-66. 16, 211.39.) p
Nentwig, H., Lit. d. Landes-
Volkskde. d. Prov. Schlesien: 07- 12:
(Erg.-Hft. z. 91. Jahresber. d. Schles.
Gesellsch. f. vaterl. Kultur.) Breslau:
Aderholz. 409 S. 5 M. [218
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 31 Kühnau;
Mitt. d. Schl. Ges. f. Volkskde. 17, 228-30
Jantzen.
Missalek, E., Die Forschungen auf d. Ge-
biete d. ältest. polnisch. G. (Hist. Zt. 113, 62-
69.) [219
1*
*
*4
Wulffius, W., Livländ. G.-Lit. (s.
12, 192): 12. 7⁰ S. 2 M. [220
. Bibliotheca geogr. Bearb. v. O. Ba-
schin (s. '13, 2285). 18: '09 u. ’10.
xvij, 483 S. 8 M. [221
Bräuning, H., Jahresber. d. geneal.
Lit.: 12 bis Okt. 13. (Mitt. d. Zentral-
stelle f. dt. Personen- u. Fam.-G.12/14,
204-%.) . [222
Mühlbrecht, H., Übers. d. ges.
staats- u. rechtswiss. Lit. (s. 14. 194).
Jg. 46: 13. XIV, 345 S. 7 M. [223
2. Geographie.
„ Entwicklig. d. hist.-geogr.
Forschg. in Dtld. währ. d. letzt. Jahrh. (Korr. bl.
d. Gesamt -Ver. 62, 185-90.) 1224
Steinberger, L., Zur geschichtl. To-
pographie Tirols. (Zt. d. Ferdinan-
deums 3. F., 57. 133-56.) 225
Mader, J., Besiedlungsgeschichtl. Studien
üb. d. Tal Lüsen. Mit Sammlg. d. Ortsnamen
2 es u. Namenkarte. (Ebd. 323-47. 58, og
“Friedrich, M., Die hist. Geographie
Bóhmens bis z. Beginn d. dt. Koloni-
sation. (Abh. d. k. k. Geogr. Ges. in
Wien 9, H. 3.) 209 S. [227
Merian, M., Topographia Bavariae
(1644). (Zwickauer Faksimiledrucke.
26.) Zwickau: Ullmann. 4°. 55 Taf.;
6 S. 12 M. 228
Proben d. Territorialkarte v. 1802 d.
Atlas v. Bayern, s. '14, 206. Rez.: Hiat.
Vierteljschr. 17, 276f. G. H. Müller; Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 35, 190-04 Mell; Zt. d. Hist. Ver.
t. Steierm. 12, 207-9 Pirchegger. [229
Widmaier, J., Untersuchgn. z. To-
ogr. d. städt. Siedlungen im württb.
Neckargebiet. Freiburg. Diss. ’13.
79 S. [230
Metz, Fr., Der Kraichgau. Sied-
lungs- u. kulturgeogr. Untersuchg.
(Abh. z. bad. Ldkde. H.4.) Karlsr.:
3 M. 60. 231
Braun. 12" S.
Flamm, H., Zur Topogr. d. Vorstadt
burg. (Schau-in's-Land 41, 34-30.) [232
Clauß, J. M. B., Hist.-topogr. Wör-
terbuch d. Elsaß (s. ’13, 33). Lfg. 16.
S. 961-1024. 1 M. [233
Lothringen u. seine Hauptstadt.
Festschr. z. 60. Generalversammlg. d.
Katholiken Dtlds. in Metz. In Ver-
bindg. m. J. B. Keuneu. R. S. Bour,
hrsg. v. A. Ruppel. Metz: Lothr.
Verl.- u. Hilfsverein '13. 557 S. [234
Rez.: Hist. Zt. 114, 160-62 Wolfram.
Wirtz, L., Stud. z. G. rhein. Gaue.
(Düsseldorf. Jahrb. 26, 65-258.) [235
|
Bibliographie Nr. 220—287
Bellinghausen, H., Coblenz u. seine
Umgebg. E. landeskundl. Studie.
Bonn. Diss. 118 S. - 236
Ruggieri, E. edr. Beschreibg. d.
Reichsst. Aden 1561. “Hrsg. v. L. v. Pastor.
(Karlsfeier '14. Festgabe d. Aach. G.-Ver.)
(Aus: „Zt. d. Aach. G.-Ver. 36.“) Aach.: Cremer
14 8. 60 Pf. [237
Atlas, Geschiedkund., van Neder-
land (s. 14, 2523). II: De Rijnverdee-
ling in de 17. en 18. eeuw. Bl. 1-5.
(10 fl. 40; Subskr.-Pr. 7 fl. 90.) deas
Peters, Aug. ., Die Taen. 11 Be
rungsverhältnisse d. Kreises
Marb. Diss. ’13. 62 8. Er
Studien u. Vorarbeiten z. hist. Atlas
Niedersachsens. (Veróffentl. d. Hist.
Kommiss. f. d. Prov. Hannov., d.
Großhrzgt. Oldenb., d. Hrzgt. Braun-
schw., d. Fürstent. Schaumb. -Lippe
u. d. freie Hansest. Bremen. 1: R.
Scherwatzky, Die Herrschaft Plesse.
2: A. Siedel, Untersuchgn. üb. d.
Entwicklg. d. Landeshoheit u. d. Lan-
desgrenze d. ehemal. Fürstbist. Ver-
den (bis 1586). Götting. Diss.
Götting.: Vandenhoeck u. R. xvj,
60 S. 6 M. 69 S. 5 M. [240
Hahn, O., Heimatkde. f. d. Fürstent.
Schwarzburg-Sondershausen. Mit ur-
kdl. Anh. Sondersh.: Eupel. xvj.
351 S. 3 M. 50. 241
Langer, O., Älteste Karte d. Meißner
des. (N. Arch. f. sächs. G. 35, 382-84.) [242
Lauburg, W., Die Siedelungen d.
Altmark; Beitr. z. altmürk. Ldkde.
Hall. Diss. 62 S. (Vollst. in: Mitt. d.
Süchs.-Thür. Ver. f. Erdkde. 14.) [243
Altenburg. O., Der älteste Stadtplan v.
UN (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. uo
1-8.)
Doebner, Th., Die Lage d. Burg Beverin.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinsz.
RuBlands '12, 82-91.) [245
Miedel, J., Ortsnamen u. Besiedelung d.
Berchtesgadener Landes. (Altbayer. Monats-
schr. 12, 73-94.) (246
Schoot, W.. Zur Deutg. d. Namens Hunds-
rück. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde.
11, 93-112. — K. Stuhl Hundsrück oder
Hundsding. (Ebd. 241-52.) [247
Michel, Fr., Die Flurnamen v. Coblenz,
Moselweis, Lützel-Coblenz u. Neuendorf. (Trier.
Arch. 22/23, 1-51.) [248
Imme, Th., Flurnamenstudien suf d. Ge-
biete d. alt. Stifte Essen (s. 13, 2342). Schluß.
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 11, 112-
31; 177-94. 12, 1-36; 117-26.) (249
Neumann, Rud., Die Flurnamen d. Busecker
. Tl.1: Bestandteile d. Namen. Gieß.
Diss. 35 8. [250
Ohnesorge, Deutg. d. Namens Lübeck, s. 13.
2848. Rez.: Dt. G.bll. 15, 239—41 Fedde. [251
Tykocinski, H., Name d. Stadt Halle u. d.
sächs. Saale in d. alt. hebräisch. Quellen.
(Thür.-sächs. Zt. f. G. 4, 200-202.) [252
Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie *5
Krüger, W., Die Flurnamen d. Stadtgebletes
Luckau. (Niederlausitz. Mitt. 12, 218-51.) [253
Schulte, Fr. L., Angebliche altfranz. Orta-
namen in Schlesien. (Mitt. d. Schles. Ges. f.
Volkskde. 16, 88-93.) [254
—— r— 0
3. Sprachkunde.
Grimm, J. u. 1 Dt. Wörterbuch
(8. 14, 2542). „Abt. 1, Lfg. 3:
0 Sp. 6917-7076.
Bd. 4, Abt. 1, Tl. 6, Lfg. 1: Greander-
Grenzförster. 160 Sp. Bd. 10, Abt. 2,
Lig. 10: Stehen. Sp. 1521-1680. Abt. 3,
Lfg. 1: Stob — Stoff. 160 Sp. Bd. 11,
Abt. 3, Lfg. 3 u. 4: Unbequem — Un-
gedichtet. Sp. 321-640. Bd 13, Lfg.
12 u. 13: Wappen—Wase. Sp. 1953
-2272. Bd. 14, Abt. 1, Lfg. 4: Weiche
— Weigern. Sp. 481- 640. Bd. 16, Lfg. 1:
Zobel — Zu. 160 Sp. (& 2 M.) [255
Kluge, Fr., Etymol. Worterb. d. dt.
Sprache. 8. verb. u. verm. Aufl.
Straüb.: "'Trübner. xvj, 515 8.
10 M. 256
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 35, 203 f.
A. Götze.
Lasch, A., Mittelniederdt. Gram-
mat. (Sammig. kurz. Grammatiken
germ. Dialekte 9.) Halle: Niemeyer.
Xj, 286 S. 6 M. 80. [957
Rez.: Hans. G.bll. 14, 385-87 Edw. Schröder;
Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 20 van Hamel; Zt. f. dt.
Mundarten ’16, 194-99 Teuchert.
Mascheck, W., Zur Syntax d. Bedingungs-
sátze d. Sachsenspiegels. Leipz. Diss. ’13.
81 8. [258
Kopperschmidt, H., Die Sprache d. Hildes-
heimer Urkk. in d. 1. Hälfte d. 14. Jh. u. ihr
VerbAltn. z. Sprache Bertholds v. Holle u. Eil-
harts v. Oberge. Marb. Diss. 136 8. [250
Wietig, W., Die Sprache d. erst. gedr. hochdt.
Plenars. (Augsb., Günth. Zainer, 1473). Greifsw.
Diss. '13. 79 8. [260
Pfals, A., Die Mundart d. Marchfeldes.
(Sitzungsberr. d. Wien. Akad. 170, 6.) Wien:
Holder ’13. 75 8. 1 M. 80. Rez.: Dt. Mund-
arten '14, 281-84 Steinhauser. (261
Huß, R., Siebenbürg.-dt. Sprachatlas. Ent-
gegng. auf d. Nachwort u. Fußnote d. Redakt.
(Korr.bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 37, 56-59;
101 f.) Vgl. 14, 2548. 1262
lot, E., Die alemann. Lehnwörter in
d. Mundart. d. franz. Schweiz. Kulturhist.-
linguist. . TI. 1. Straßb.: Trübner.
104 8. 4 M (263
Dietl, H., ` Ergänzgn. zu Schmellers bayer.
Wörterb. (8. '14, 240). TI. 2. Ingolst. Progr.
32 8. [264
Schneider, Pet., Wortschatz d. Bamberg.
Mundart v. 1880-1910 (s. 14, 2550). TI. 2.
(71. Ber. u. Jahrb. '13/'14 d. Hist. Ver. Bamb.
67-94. 72, 1-22.) [265
Fischer, Herm., Schwäb. Worterb.
Bd. 4. Bearb. unt. Mitw. v. W. Pflei-
derer. xjx S., 2098 Sp. 40 M. Vgl.
14, 247. (Lfg. 44-49 ersch.) [266
Heilig, O., Aus badisch. Mundarten. 185 5
dt. Mundarten 14, 245-54.)
Halter, E., Die dt. Sprache im El.
saD auf hist. Grundlage. Jena: Coste-
noble. 92 S. 2 M. 25. [268
. Bach, Ad., Üb. d. lat.-rom. Elemente im
Wortschatz d. nassauisch. Mundarten. (Nass.
Annalen 42, 82-131.) [269
Wrede, Adam, Der hist. Kölner Sprach-
schatz. (Zt. f. dt. Mundarten'14, 226—235. ) [270
Hanenberg, A., Studien z. nieder-
Den Dialektgeogr. zwisch. Nymegen
Ürdingen. (Sonderabdr. a. H. 8
d. Dt. Dialektgeogr. Marb. Diss.
100 S. [271
Brand, Jos., Studie z. Dialektgeogr.
d. Hochstiftes Paderborn u. d. Abtei
Corvey. (Münst. Diss. ’15 u. Forsch. u.
Funde, hrsg. v. Jostes. IV, 2.) Münst.:
Aschendoríf. 39 S. 1 M. 25. [272
Weise, O., Niederdeutsches in Thüringen.
(Zt. f. dt. Mundarten '14, 237-45.) [273
Reichardt, E., Die Wasunger Mundart. TI. 2.
(71 v. Nr. 173.) Hildburgh.: Gadow. S. 157
256. 2 M. [274
Gerbet, E., Nachlese a. Westsachsen zum
Obersächs. Wörterb. (Zt. f. dt. Mundarten ’14,
345-76.) (275
Siewert, M., Wörterb. d. Neu-Golmer Mund-
art. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg.
39, 75-97.) (276
Wolff, Rich., Zur Einführg. d. hochdt.
Schriftsprache in d. hrzgl. pomm. Kanzlei.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13, 431.) [277
Rother, K., Ein schles. Wörterb. v.
Hoffmann v. Fallersleben. (Mitt.
d. Schles. Ges. f. Volkskde. 15, 231-
69. 16, 104-58.) [278
Gräbisch, Fr., Verbreitg. u. Kennzeichen d.
glätzisch. Mundart u. ihre wichtigst. Unter-
schiede. (Ebd. 19: 197-243.) [279
Bähnisch, A., Die dt. Personennamen.
2. Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt, 296.) Lpz.:
Teubner. 126 8. 1 M. 1280
eintze, A., Die dt. Familiennamen. 4.,
verb. u. verm. Aufl., hrsg. v. Cascorbi.
Halle: Waisephaus. 298 S. 8 M. 50. Rez.:
Preuß, Jabrbb. 163, 344f. Matthaei. (281
Grohne, Die Hausnamen u. Hauszeichen, =.
12, 2108. (Gött. Preisschr.) Rez.: Eupho-
rion 20, 169-72 Nadler; Westdt. Zt. 31, 486-88
Keußen: Hess. Bil. f. Volkskde. 12, 237-40
Ebel. [282
Egger, A., Die Haus-, Hof- u. Geschlechts-
namen d. Gemeinde Obernberg im Silltal. (Zt.
d. Ferdinandeums 3. F., 57, 157-208.) 1283
Wagner, Fritz, Studien üb. d. Namengebung
in Köln im 12. Jh. TI. 1: Die Rufnamen. Gótt.
Diss. '13. 90 S. [284
Usbeck, C., Frühere Namen in Niederzwehren.
(Hessenland '14, Nr. 10f.) (235
Klose, M., Grünberger Familiennamen. TI.
1-3. Grünb. Progr. '12f. 4. 12; 29; 12 8. [286
4. Palüographie: Diplomatik:
Chronologie.
Monumenta palaeogr. Hrsg. v. A.
Chroust. 1. Abt. Ser. 2 (s. 14. 2569).
Lfg.16-21. à 20 M. [287
*6
Ehrie, Frs. u. P. Liebaert, Specimina codi-
cum Lat. Vat., 8. '14, 257. Rez.: Mitt. d. Inst.
f. öst. G. 35, 151-53 Bretholz. v
Brandi, K., E. latein. Papyrus a
Anfang d. 6. Jh. u. d. Entwicklg. d.
Schrift in d. älter. Urkk. (Arch. f.
Urkundenforsehg. 5, 269-88.) (289
92. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 450f. Bret-
holz; Hist, Jahrb. 34, 219 f, König; N. Arch. f.
sächs, G. 34, 182-84 Faass, 1290
Handschrift, Die Kasseler, d. Tiron.
Noten samt Ergánzgn. a.d. Wolfenbütt-
ler Hs., hrsg. v. F. RueB. Lpz.: Teub-
ner. 29. 150 Taf.; jv S. Text. 40M. [291
Tangl, M., Die Tiron. Noten d. ;
Vat. Regin. lat. 612. (N. Arch. 39,
507-09; Taf.) [292
Schiaparelli, L., Note paleogr. Segni
tachigr. nelle Notae Juris. (Arch. stor.
it. 72, Vol. 2, 241-54.) [293
Urkunden u. Siegel in Nachbildun-
gen f. d. akad. Gebrauch, hrsg. v. G.
en (4 Hfte.) H. 2, 3 u. 4.
Lpz.: Teubner. 29. Text: 89. (1 noch
nicht ersch.) (à 5 M.) 294
H. 2: A. Brackmann, Papsturkk. 16 Taf.;
32 8. Text. 6 M. — H.3: O. Redlich u. L.
Groß, Privaturkk. 15 Taf., 32 8. Text. —
H. 4: F. Philippi, Siegel. 11 Taf.; 84 8. Text.
Rez.: Neue Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw.
83, 644-46 Werminghoff; Lit. Zbl. '14, Nr. 48
Ilgen; Forsch. usw. z. G. Tirols 12, 905-10
Heuberger: Freiburg. Diöz. Arch, N.F, 16, 346-48
Albert; Hist. Jahrb. 36, 640-53 Schmitz—Kal-
lenberg u. Erwiderg. v. Brackmann ebd, 927 E:
Zt. f öst. Gymn. 67, 53—55 Loserth; Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 36, 676—86 Erben.
Steinacker, H., Der Ursprg. d.,, Tra-
ditio Cartae“ u. d. westgot. Urkunden-
wesen. (Festschr. d. Akad. Ver. dt.
Historiker in Wien 7-24.) [295
Hirsch, Hans, Kaiserurkunde u.
Kaisergeschichte. (Mitt. d. Inst. f.
öst. G. 35, 60-99.)
296
Rez.: Hist. Zt. 114, 442f. OM: Zt.
d. Sav.-Stiftg. 36, G. A. 494 Levison.
Hein, M., Die Kanzlei Kaiser Lo-
thars I. (N. Arch. 39, 279-325.) [297
Nelis, H., Études de diplomat. me-
diévale (s. '10, 79). 3: Examen des
diplómes impériaux du chapitre de
Saint-Servais de Maestricht, 1087-
18 mai 1236. (Anal. p. s. à l'hist. ecol.
de la Belg. 3. S., 10, 1-32.) [298
Eitel, A., Über Blei- u. Goldbullen im Mittel-
alt., s. '18, 94. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.
85, 868-72 Lahusen. [299
Philippi, F., Zur Technik d. Siegel-
bullen. (Arch. f. Urkundenforschg. 5,
289-98.) (300
Tm A., Rota u. Rueda, (Ebd. 299-
33 [301
Bibliographie Nr. 288—349
Baumgarten, P. M., Bullenstempel.
(Róm. Quartalschr. 28, 1
Heuberger, R., Zur G. d. Sigillum
authentioum. (Festschr. d. Akad. ver.
dt. Historiker in Wien 49-58.) [303
Heuberger, R., Das Urkunden- u.
Kanzleiwesen d. Grafen v. Tirol, Her-
zoge v. Kärnten, a. d. Hause Görz
(s. 14, 276). TI. 2. (Mitt. d. Inst. f.
öst. G., Erg. bd. 9, 265-394.) — Pr.
Eckhart, Die glaubwürdig. Orte
Ungarns im Mittelalt. (Ebd. 395-
698.) [304
Stowasser, O. H., Klosterneuburger Fäl-
schung a. d. J. 1480. (Mitt. d. Inst. f. oet. Q.
35, 100-118.) 1206
Baumann, Frz. Ldw., Die Benedikt-
beurer Urkk. bis 1270. (Sitzungsberr.
d. Münch. Akad. '12, 2.) Münch.:
Franz ’12. 122 8.; 6 Taf. 4 M. [306
Rez.: Stud. u. Mitt. x. G. d. Bened.-Ordens
N. F. 4, 1641. Bühler.
Grotefend, H., Taschenbuch d. Zeit-
rechng. d. dt. Mittelalters u. d. Neu-
zeit. 4. Aufl. Hannov.: Hahn 15.
246 S. 4 M. 80. [307
Osten-Sacken, P. Baron v. d., Der Gebrauch
d. Wortes „der andere“ in mittelalterl. Ur-
kundendatiergn. Livlands. (Sitzungsberr. d.
Ges. f. G. usw. d. Ostseeprovinzen Rußlands
12, 24-40.) [308
enmann, H., Beginn d. Kalenderjahres
in d. Beichsstadt Augsburg 1434-1600. (Zt. d.
5005 Ver. f. Schwaben u. Neuburg 40, 232-
1309
9. 5
Borrelli de Serres, Le commencement de
l'année dans les Pays-Bas au moy. Age. (Bor
relli de Serres, La date du décés d'Élisabeth
etc. Paris: Picard. 49-118.) [319
6. Sphragistik und Heraldik.
Ewald, W., Siegelkde. (Hdb. d.
mittelalterl. u. neuer. G., Abt. 4.)
Münch.: Oldenbourg. xjv, 244 S.;
40 Taf. (Preis m. Nr. 316: 12 M.) [311
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 431-33
Kekul^ v. Stradonitz; Mitt. d. Inst. f, oet, G.-
forschg. 36, 511-19 Philippi.
öder, Fra. X., Original-
siegelstócke ehemal. bayer. Klöster u.
Kollegiatstifte im K. bayer. allgem.
Reichsarchiv. (Archiv. Zt. N. F. 20,
157-210.)
Hauptmann, Fel, Wappenkde.
(Hdb. d. mittelalterl. u. neuer. G.
Abt. 4.) Münch.: Oldenbourg. 61 S.;
4 Taf. (Preis s. Nr. 311.) [316
Sphragistik. u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie, Familiengeschichte #7
Res.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 433-35
Kekule v. Stradonitz; Dt. Herold '14, Nr. 9.
Siebmachers Wappenbuch (s. '14,
2591). Lfg. 564-75. à 6 M. [317
Inh.: Lfg. 564, 68, 71 u. 75 Bd. I. 1. 3.
H. 12-15. (Die dt. Souveräne u. Lande.) 8. 37-112:
Taf. 55-122.) — Lig. 565, 66, 69, 70, 73, 74
= Bd. IV. 4. H. 27-32. (Niederóet. Adel.)
S. 417-06. Taf. 109-244. — Lig. 567, 72 =
Bd. V. 10. H.3-4. (Bürgerl. Geschlechter.)
8. 37-72; Taf. 41 - 80.
Trummer, P. H., Uffenbachsches Wappen-
buch. Mit Taf. (Dt. Herold '14, Nr. 5.) [318
Hupp, Die Wappen u. Siegel d. dt. StAdte,
Flecken u. Dórfer. Bd. 2, H. 1: Kreise Ober-
u. Niederbayern, s. 13, 2405. Rez.: Archival.
Zt. N. F. 20, 302-7 Baumann. (319
Besler, M., Das Wappen von Loth-
ringen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
usw. 25, 1-40.) [320
Hauviller, E., Wappen v. Ars u. Saargemünd.
(Ebd. 331-35.) (321
Strecker, K., G. d. Mainzer Wap-
pens. (Mainzer Zt. 8/9, 115-23.) [322
Knüsl, H., Herald.-genealog. Beitrr. s.
„Bergisch. Wappenbuch bürgerl. Familien".
(Monatsschr. d. Bergisch. G.-Ver. *15, 1-4.) [323
Reimers, J., Das Adlerwappen bei
d. Friesen. Oldenb.: Stalling. 211 S.
4 M. [324
Rez.: Korr.bl. d. Gesamt - Ver. 68, 1511.
Hildebrandt.
Voigt, J. F., Die Wappentafeln zu d. „Fast i
proconsulares et consulares". (Mitt. d. Ver. f.
hamb. G. Bd. 11, 381-86.) Vgl. '13, 2417. [325
Meier, H. u. C. Kämpe, Herald. Untersuchgn.
ind. Architektur d. St. Braunschweig. (Braun-
schw. Magaz. '14, Nr. 11.) Vgl. 03, 2091. [326
Nieländer, Frz., D. Kopf Jobannis d. Evan-
gel. im Breslauer Stadtwappen. (Zt. d. Ver. f.
G. Schlesiens 48, 144-50.) [327
G. Numismatik.
F., Die Münze in d. Kultur-G.,
8. 13, 122. Rez.: Gött. gel. Anz. '15, 67-62
Luschiu v. Ebengreuth. (328
, F., Die Symbolik d. Mittel-
altermünzen. 1, s. '14, 2602. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. 14, Nr. 38/39 Bahrfeldt; Gött. gel. Anz.
*15, 62-64 Luschin v. Ebengreuth. (329
Buchenau, H., Der Münzfund v. Beratz-
hausen. (Mitt. d. Bayer. Num. Ges. 31, 137-
63.) — M. Bemhart, Fund v. Reichenberg.
(Ebd. 169-77.) (330
Luschin v. Ebengreuth, Wiener Münzwesen
im Mittelalt., s. '14, 2609. Rez.: Mitt. d. Inst.
f. oet. G.forschg. 35, 526 f. Doblinger; Zt. d.
Hist. Ver. f. Steierm. 12, 218 Czegka. (331
Schöttie, G., Die Münzstätte Haldenstein u.
ihr Streit mit d. Stadt Lindau 1623. (Jahrb. f.
schweiz. G. 39, 89-102.) [332
Kull, J. V., Münz-Privilegien im Gelände d.
chtl. u. heutigen Bayerns. (Mitt. d.
Bayer. Num. Ges. 31, 73-84.) — Ders., Die
Zeichen d. altbayer. Münzstütten im späten
Mittelalt. (Ebd. 85-87.) — Ders., Die Münz-
produzenten vornebml. im Gelände d. Jetzig.
Bayerns 1500-1806. (Ebd. 94-112.) — Ders.,
Die Grafschaft Neuburg a. Inn u. ihre Münz-
herren. (Ebd. 88-93.) — Rich. Schmid, Augs-
burger Zeichen. (Ebd. 113-27; 9 Tat.) — G.
Habich, Bayer. Medaillen. Nachtir. u. Berich-
tigungen. (Ebd. 128-33; Tat.) [333
Schöttle, Geld- u. Münz-G. d. Pfalzgrafschaft
Tübingen, s. '12, 2252. Rez.: Rev. suisse de
num. 19, 176-78 Lugrin. [334
Münzen u. Medaillen v. Köln. 2: A. NoB,
Münzen d. Erzbischöfe v. Köln, 1306-1547, 8.
14, 302. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 42/48
Luschin v. Ebengreuth. [336
Nagl, Altr., Das niederländ. Troyes-Gewicht
u. seine Verifikationen zu Paris 1529 u. 1756.
(Num. Zt. N.F. 7, 211-18.) (236
Buse, W., Münz-G. d. Grafsch. Rietberg, 8.
*18, 2430. (Münst. Diss. '13.) [337
Langes, Christ., Sa . schlesw.-holst.
Münzen u. Medaillen. Bd.2: Das oldenb.
Fürstenhaus in Schl.-Holst., s. 12, 2258. Rez.:
Zt. f. Num. 29, 404 f. Menadier. 1338
Bahrfeldt, M. v., Üb. die Münzprägung d.
Herzogs Heinr. Jul. v. Braunschw. u. Lüneb.,
3. 5. 1589-20. 7. 1613. (Quell. usw. z. braun-
schw. G. 6, 71-81.) — W. Jeep, Das braunschw.
Viergutegroschenstück v. J. 1840. (Ebd. 82- '
84.) [339
Schrötter, Fr. Frhr. v., Die Münzen Friedr.
Wilhelms d. Gr. Kurf. u. Friedrichs III. y.
Brandenb., s. 44, 306. Rez.: Forsch. s. brandb.
u. pr. G. 27, 299-301 Cahn; Num. Zt. N. F. 7.
204-7 Luschin v. Ebengreuth. 1340
Bahrieldt, E., Münzwesen d. Mark Brandenb.
unt. Fr. Wilh. d. Gr. Kurf. u. Kurf. Friedr. III.,
1640-1701, s. 14, 307. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. N. F. 2, 151-55 Heineken. (341
, Brandenb. Münzelend zur Kipper-
zeit 1620/23. (Groß-Berliner Kalender 13, 156-
(342
64.)
Gumowski, M., Die Goldmünze im mittel-
alterl. Polen. (Abhlgn. d. Krakauer Akad. 55,
130-234.) [343
Clauß, H., Der Scbraubtaler u. seine G. (Mitt.
d. Bayer. Num. Ges. 31, 1-45; 5 Taf.) 1344
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Heydenreich, Handb. d. prakt. Genealogie.
(2. Aufl.), s. 14. 2622. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. N. F. 2, 326-29 Wecken; Westdt. Zt. 32,
495-07 Redlich; Hist. Zt. 113, 419f. Grütz-
ner; Thür.-sAchs. Zt. 5, 131-33 Heldmann;
Zt d. Ver. f. hamb. G. 19, 147—49 Westberg;
Arch. f. Sozialwiss. 41, 232 f. R. Michels. [345
Forst-Battaglia, Genealogie, 8. '14, 309.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 206f. Kekule
v. Stradonitz; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
35, 361-04 Dungern; Lit. Zbl. '14, Nr.37
Krabbo. [346
Hönger, A., Entwicklg. d. literar. Darstel-
lungsform d. Geneal. im dt. Mittelnlt. von d.
Karolingerzeit bis zu Otto v. Freising, etwa
850-1150 (s. '13, 2440). Forts. (Mitt. d. Zen-
tralstelle f. dt. Personen- u. Fam.-G. 12/14,
1-50.) [347
Forst-Battaglia, Geneal. Tabellen z.
G. d. Mittelalters u. d. Neuzeit. Abt.
Mittelalter. (In 30 Lfgn.) Lfg. 1.
Wien: u. G. 49. 12 Tab.
3 M. [348
Rez: Lit. Zbl. 16, Nr. 2 Schnettler.
*
Hofkalender, Goth. geneal. (s. 14,
2623). Jg. 152: 15. xxjv, 1204, 40 S.
Ig 153: 16. xxjv 1176 5. à 10 M. [349
28 Bibliographie Nr. 350—429
Sohlipsenbach, A. Graf v., Die welfische Ab-
stammg. burgund. Kónige im 9. u. 10. Jh. (Dt.
Herold '14, Nr. 6.) [360
Wilhelm, Stammtafeln d. Hohenzollern u.
Welfen v. Mitte d. 17. Jh. bis z. Gegenw. Ihre
wechselseit. verwandtechaftl. Beziehgn. u. ihr
Zusammenhg. m. d. regier. dt. Fürstenhäusern.
Hannov.: Hahn. 2°. 2 Bl. 40 Pf. [851
Gaisberg-Schóckingen, Fr. Frhr. v.,
Das Kónigshaus u. d. Ádel v. Würt-
temb., hrsg. unt. Mitw. v. Th. Schón
u. A. G. Cloß. Lfg. 1-15. Stuttg.:
Kohlstädt. 49. 382 S.; Taff. à 7 M.
50. A 352
Reichert, $ binger Gra us.
A zu rd bee Bl. N.F. 1, un
Jenner. A., Beitr. s. G. d. Herzoge v. Top.
peu-Münsterberg. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens
48, 151-59.) [354
— —— — —— —
Taschenbuch, Goth. gedeal. (s. '14,
2630): 15 u. 16. Gräfl. Häuser.
Jg. 88u. 89. — Freiherrl. Häuser.
65 u. 66. — Uradel. Häuser. 16
u. 17. — Briefadel. Häuser. 9 u. 10.
(à 10 M.) [355
Geschlechterbuch, Dt. (s. 14, 2631).
Bd. 27: Hamburg. Geschlechterb.,
hrsg. v. B. Koerner, bearb. m. A.
Lutteroth. Bd. 5. ıxuj, 378 S. —
Bd.28. xxxvj, 602 S. (à 10 M.; Sub-
skr.-Preis 8 M.) . [356
Kießkalt, E., Die altertüml. Grabdenkmäler
u. Gedächtnistafeln d. k. bayer. Bezirksämter
Cham, Waldmünchen u. Burglengenfeld (Ober-
pfalz) in geneal. u. herald. Beziehg. (a. *12, 129).
Forts. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 42, 20-
67.) [357
Strack, Das Kontraktenbuch d. Stadt Tau-
berbischofsheim 1556-1586. (Mitt. d. Zentral-
stelle f. dt. Personen- u. Fam.-G. 12/14, 51-
88.) [358
Majer-Leonhard, Die Frankfurt.
Ahnen d. Reichskanzlers u. d. Fami-
lien v. Bethmann-Hollweg u. Frei-
herren v. Bethmann. Frankf.a.M.:
Diekmann. 7 S., 3 Stammtaf. —
Ders., Geneal. Beitrr. zum Welt-
krieg. 4 S., 10 Stammtaf. u. 1 Plan.
— (1 u. 2 v. Nr. 38.) — à 6 M. [359
Lepel, K. v., Die Grabsteine in d. Kirche d.
ehemal. Bened.-Abtei auf d. Michaelsberge in
Siegburg. (Vierteljschr. f. Wappenkde. usw.
42, 201-61.) [360
Lorme, E. de, E. Bürgerverzeichn. d. St.
Lübbecke a. d. J. 1608. (Ebd. 187-200.) [361
e-Allerburg, A. Frhr. v., E. Pagen-
buch. (Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 194-
203.) [302
Nohl. Die Leichenpredigten d. Biblioth. d.
Marienkirche in Berlin. (Vierteljschr. f. Wap-
penkde. usw. 42, 202-07.) [363
Lütsow, Frhr. v., Auszüge a. d. Militär-
kirchenbüchern d. ehemal. Inf.-Reg. v. Zenge
(Nr. 24) v. 1723-1806. (Ebd. 97-130.) [364
Seuberlich, E., 1. Bericht d. Auskunftsstelle
f. baltische Personen- u. Fa milienkde.
(Bitzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d. Ostere-
provinzen Rußlands '13, 279-85.) [365
Amelunxen, J. v., DasCorveyische Geschlecht
v. Amelunxen (s. '13, 152). 2. (Schlu8-) Bd.
203 S. 4 M. [366
Devrient, E., D. Geschlecht v. Ar-
nim. II. 1: Urkundenb. Lpz.: De-
gener. 49. 576 S.; Taf. 22 M. [367
Arnswaldt, W. C. v., Die Herren
v. Arnswaldt u. ihre Sippe. H. 1 u.
6. Münch.: Kellerer. 97; 157 S., Kte.
u. Taff. (Vollst.: 30 M.) [368.
Ballin, O., Die Fam. Ballin. Mit besond.
Berücks. ihr. hannover.-braunschw. Zweiges.
Berl.: Lamm. 74 8.; 4 Tat. 5 M. (369
Baumann, C. R. u. M. Baumann-Neet,
Chron. d. Fam. Baumann aus d. Dürrenmoos.
Zürich: Amberger '13. 4*. 271 8. [370
Houwald, Zur Geneal. d. neumärk. Zweiges
d. Fam. v. Birckholts. (Dt. Herold 14, Beil.
zu Nr.5.) A (971
Geschichtsquellen d. burg- u. schloß-
gessen. Geschlechts v. Boroke, hreg.
v. G. Sello (s. 12, 2293). Bd. 4. 13.
757 S. [372
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. *13,
126f. Wehrmann.
Sommerfeldt, G., Zur G. einig. preuß. Fa-
millen d. Namens v. Borkowski. (Zt. d. Hist.
Ver. Marienwerder 54, 23-31.) (373
„C. v., Üb. d. Herkunft der v. Fünf-
hausen in Lübeck u. Alt-Livland. (Dt. Herold
'14, Nr. 6.) (374
Goese, W., Stammtafeln d. Fam. Goeze.
Groitzsch (Bez. Leipzig). 4*. 47 S. [375
Golde, M., Stammb. d. Fam. Golde. Schleiz:
Rosenthal o. J. 58 S.; 12 Tab., 1 Taf. . [376
Gutwasser, K. A., G. d. Fam. Gutwasser.
Als Hs. gedr. Lpz.: Degener. 231 8. 9 M. [377
Kühn, J., Zur G. d. Fam. Hessenstein.
(Hessenland '14, Nr. 23/21.) (378
„G. d. Fam. Hoesch, s. 14, 340.
Rez.: Hist. Zt. 113, 386-88 H. Thimme; Dt.
Lit.-Ztg. '15, Nr. 6 Devrient. [379
Thierer, G., Chron. u. Stammb. d. Fam.
Hofelich d. schwäb. Alb. Gussenstadt (O.-A.
Heidenheim): Dorfmuseum d. Ursulastifts.
103 S.; Taff. 6 M. [380
Schumacher, Karl, Zur G. d. Düsseld. Fam.
Jacobi. (Düsseld. Jahrb. 26, 286-90.) 1381
Jagow, v., Die Jagow 1243-1518. Gehrdorf
b. Seehausen i. A.: Schröter 13. 67 S. 1382
Geschichte d. Fam. Kees. In Yerbindg. 1n.
P. Kees u. K. Krebs hrsg. v. H. Kees. Bd. 2.
Lpz.: Teubner. xj, 566 S.; Taff. u. Ktn. 24 M.
(Bd. 1 noch nicht ersch.) 1383
Seuberlich, E., Die Fam. Kessenich in Riga.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d. Ostseeprov.
Rulands 13, 81-83.) [384
„Herm. usw., 500 Jahre Chron. d.
Fam. K ühn. Berl.: R. Kühn. 4°. 127 8.; 14 Taf.
10 M. (385
Lamm, L., Durch 3 Jahrhunderte. Stamm-
taf. d. Levitenfam. Lamm a. Wittelshofen in
Bayern. Berl.: Lamm. 2°. 2 M. (386
„ Hans, G. d. Fam. Lehmann,
Halle a. d. 8. 1: Die Lehenmänner v. Güsten.
Halle 13. 35 8. [387
Leverkus, C. O., Die Fam. Leverkus. Wies-
bad. '13. 32 8.; 48 Stammtaf. nebst 181 Urkk.
in Auszügen. (385
Liebeneiner, E. E., „Aus alt. Jägerblut“.
Überliefergn. e. preuß. Forstbeamten u. Korps-
Genealogie, Familiengeschichte. — Allgem. Quellensam mlungen 39
ren. Neudamm: Neumann. en 1
88
t. B. v. d., Kurze geschichtl. Übersicht d.
Familien „von Lund" u. deren Wappen. (Dt.
Herold 14, Nr. 8.) [890
Schmidt, Geo., Dic Fam. v. Manteuffel.
Abt. 3: Stamm Poplow d. pomm. Geschlechts,
s. 13, 2491. Vgl.: Köller. Berichtig. (Mo-
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13, 61f.) 1391
Hi a. d. Mitzschkeschen Famil.
Verbande (s. 14, 2557). H. 11: Nov. 14. 8. 93-
100. 60 Pf. [302
Cullmann, Fam.-G. der Petri, 1391-1913.
Nürnb.: Bieling-Dietz '13. xIj, 112 S. [393
Klocke, Fr. v., Patrizische Sprossen d. ritter-
bürtig. Geschlechts v. Plettenberg. (Dt.
Herold ’14, Nr. 7.) 394
Dobeneek, Frhr. v., Zur G. d. erloschen. Ge-
»chlechtes der Rabensteiner v. Doehlau.
(Arch. f. G. usw. v. Oberfrank. 25, 3, 37-
145.) [305
Kentenich, Zur G. d. Fam. Recking. (Trier.
Chron. N.F. 10, 128.) [396
Reinstorl, E., G. der Reinstorf. Wilhelms-
burg (Elbe): Verf. '12. 243 8. 6 M. 65.
[397
Rieder, O., Die Fam. v.Reisach. Ge-
»chicht!. Überbl. mit Stammb. (Neuburg.
(398
Kollektaneenblatt 75/76, 1-88.)
Schimmelpfennig. Vorfahrenliste d. Hans
v. Schimmelpfennig. (Vierteljschr. f. Wap-
penkde. usw. 42, 268-308.) [399
Tur G. d. Fam. v. Schlieben. (Dt. Herold
'14, Nr. 0 u. 11.) [400
Charlier. M. L., Vorarbeiten zu e. 8tammtaf.
d. Fam. 8chniewind. Kóln '13. 28 8. [401
v., G. d. Fam. v. Selmnitz, erg.
u. . v. 8. Schultze-Gallera. ‚Halle:
Hendel. 143 S. 3 M. (402
Nügele, A., Urkdl. Beitrr. z. G. d. Herrn
v. Speth. (Württb. Vierteljhfte. 23, 256-
78.) r403
Kalender d. freiherrl. u. grāfi. Geschlechtes
v. Stackelberg. Reval: Kluge u. St. xLjv,
78 8. 4 M. [404
Steinbach, C., Tableaux généalog. de la fam.
Steinbach. Mulbouse: Meininger 13. Li.
208 8. [405
Strack, P., Meine Ahnentafel. Tauber-
bischofsh.: Selbstverl. 4“. 34 Taf.; 12 S.
3 M. [406
Stromeyer, H. u. E., G. der Stromeyer a.
Duderstadt. Freib.: Wagner '13. 247 8. [407
Tauber, R., Beitrr. z. Chron. d. Fam. Tau-
ber. Wien: Hasbach. 19 8. 1 M. (408
Thüna, Frhr. L. v., Zur Geneal. derer v.
Thüna u. d. ,,Lehenbuch d. Abts. Georgius
Thun zu Saalfeld". (Vierteljschr. f. Wappen-
kde. usw. 42, 809-22.) — Ernst Koch, Ent-
gegng. (Ebd. 44, 1-5.) (409
Thuet, A., G. u. Geneal. d. Fam. Tbuet
v. Hammerstatt unt. besond. Berücka. d. geistl.
Mitglieder. Carspach '12: Bethsaida-Dr.
320 S. [410
Burckhardt, A., Untersuch. sz. Geneal. d.
Grafen v. Tierstein (s. '14, 867). Forte.
(Basler Zt. f. G. 18. 376-80.) (411
Strecker, G. F. A., Die von Vemern in
Fritzow. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. '13,
89-08; 113f.) 1412
Schnettler, O., Sind die Volmarsteiner
freien Ursprungs? (Dt. Herold 14, Nr. 8.) [413
Kiefer, K., Frankfurter u. weitere Ahnen
(Arch. f. G.
1414
von Frau Dr. Cosima Wagner.
usw. v. Oberfrank. 25, 3, 36 a.)
Warsberg, O. Frhr. v., Über das Geschlecht
d. Freiherren v. Warsberg. (Jahrb. d. Ges.
f. lothr. G. usw. 25, 285-330.) (415
Archiv Weidler. Vermischte Beitrr. zu e.
Chron. d. Fam. Weitler, Weidler, Wydler,
hrsg. v. W. Weidler. Jahrg. 1: '14. (4 Lfgn.)
Lfg. 1. — Jg. 2, Lig. 6. Altona: Weidler. 112 S;
Taff. (Jg. 8 M., Lig. 3 M.) (410
Petersdorf, H. v., Dt. Männer u. Frauen, 8
'14, 379. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27,
6241. Hersc. [417
Mahuet, A. de, Biographie de la
Chambre des Comptes de Lorraine.
Nancy: Poncelet-Berger. 200 S.
18 tr. 418
Biographien, Hessische, in Verbin-
dung m. K. Esselborn u. Geo Leh-
nert, hrsg. v. Herm. Haupt (s. 14,
2679). Bd. 1, 3. S. 257-384. 2 M.
40. 419
Res. v. 1, 1-5: Hist. Zt. 113, 624-26 E. Vogt.
III. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Monumenta Germ. hist. (s. '14, 2684). Auc-
tores antiquissimi. T. 15. P. 2 8. Nr. 1008. —
Poetae lat. med. aevi. T. 4, P. 2, 1 8. Nr. 1008.
— Legum sectio IV: Constitutiones etc. im-
peratorum et regum. VI, 1, 2 s. Nr. 1139. (420
Weissembach, A. v., Quellensammig.
z. G. d. Mittelalters u. d. Neuzeit.
Bd. 1: Mittelalter bis z. Mitte d. 13. Jh.
ppe i Köhler’13.x1j,235 S. 5 M.75. [421
Theol. Lit.-Ztg. '15, Nr.5 Lerche;
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 24, 337 Ruck.
Katalog d. Univ.- u. Landesbiblioth.
in Straßburg. Die dt. Handschrr.,
beschr. v. Adf. Becker. StraDb.:
Trübner. x, 143 S. 6 M. 60. [422
Steinmeyer, E. v., Die jünger. Hss.
d. Erlang. Univ.-Biblioth. Erlang.
'13: Junge. 241 S. [423
Keuffer, M. u. G. Kentenich, Ver-
zeichnis d. Hss. d. Hist. Archivs d. St.
Trier (s. 14, 386). Bog. 19/20: Nr.659-
749 u. Regist. (Trier. Arch. 22/23,
Beil. S. 289-351.) (Sep.: Trier: Lintz.
7 M.) [424
Quellen z. Schweizer-G. (s. 14, 2689, N.F.
4. Abt.: Handbücher. Bd. 2 u. 3 8. Nr.202. [425
Veróflentlichungen d. Ges. f. frünk. G. (s.
13, 2435). Reihe 4, Bd. 3 s. Nr. 837. — Reihe V,
Bd. 1 s. Nr. 454. — Chroust, Das Würzburg.
'Land vor 100 Jahren s. in Abt. B. (426
tsquellen, Württb. (s. '14, 389).
Bd. 16 (Blarer. Briefe usw. 1520-67) s8. in
Abt. B. — 18 s. Nr. 481. (427
Quellen u. Forsch. z. hess. G. (s. '14, 2691).
2 (Eigenbrodt, Erinnergn. 1848-50) s. in
Abt. B. (428
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. '14,
2695). 18 s. Nr. 485.“ (429
*10
u. Darstellungen z. G. Niedersachs.
(s. '14, 394). 30 s. Nr. 572. — 31 (v. Möller,
Herm. Conring) s. in Abt. B. [430
Quellen u par rn z. G. Bchlesw.-Hol-
steins. Hrsg. v d. Ges. f. schlesw.-holst. G.
(Forts. zu '14, 2699.] Bd. 1 s. Nr. 660. Bd. 2
(Kupke, Vor 50 Jahren) s. in Abt. B. er
u. Forschungen z. braunsch
(s. '14, 3 7 8. Nr. 879.
Geschich tsquellen d. Prov. Sachs. (s. '12,
183) Bd. 41. Abt. 2, TI. 5 (Pallas, Registra-
turen d. Kirchenvisitationen) s. in Abt. B. [433
Bahr, H., Quellen x. brandb.- preuß. G. 1:
Von den Anfängen bis z. J. 1415. 2: Von
Friedrich I. bis Joachim I. (Voigtländers
Quellenbücher 79 u. 80.) Lpz.: Voigtl. 122;
160 8. 2 M. 20. [434
2. nn
d. dt. Mittelalters
Quellenlesebuch z
(s. 18, 2544). Bd. 2. Ex $49 8. 3 M. 50. [435
ellen z. G. d. mittelalterl. G.-
schreibg. 2: Dt. G.schreiber d. Kaiser-
zeit (v. Widukind bis auf Eike v.
Repgow) Von Fr. Vigener. Quel-
lensammlg. z. dt. G.) Lpz.: Teubner.
126 S. 2 "M. 40. (1 noch nicht
ersoh.) [436
rer. Germ. in usum scholarum (s.
Scriptores re
*13, 3 Liudprand v. Cremona s.
Nr.1 (437
tschreiber d. dt. Vorzeit. 2. Ge-
samtausg. 94 (Salimbene.
1069. [438
Hainer, C., Das epische Element bei
d. Geschichtsschreibern d. früher.
Mittelalters. Gieß. Diss. 117 S. [439
eiten a. Altósterreich (s. 14,
(Caroline Pichler) u. 11/12
Denkwürdigk
2709). 5/6
(Gräfin Lulu Thürheim) s. in Abt. B. [440
Gromer, G., Die Geschichtschreibg.
d. Stadt Hagenau i. Els. bis um 1850.
Straßb. Diss. 88 S. [441
Hulshof, A., Egmondsche Annalen
uit de 14. eeuw. (Bijdragen etc. v. h.
Hist. Genootsch. te Utrecht 35, 40-
82.) [442
Geschichtsquellen, Werden»r (s. 12,
192). TI. 1. 2: Insignis monasterii
sanoti Ludgeri Uuertinensis annales
et catalogus abbatum. Nach d. Berl.
Hs. (Mit '12, 192 = Erg.-H. 2 v.
Nr. 135.) Bonn: Hanstein. 12. 99 S.
5 M. [443
' Chroniken, Merseburger. Merseb.:
Ver. f. Heimatkde. 1: Chr. Voccius,
G. d. Kirche im Stifte Merseb. seit d.
Einführg. d. Evangeliums. Übers. u.
hrsg. v. O. Rademacher. 94 S.
1 M. 2: G. Móbius, Neue merseb.
Chronik v. 1668 nebst d. Forte. v. G.
L. Präger bis 1760. 482 8. 4 M.
40. [444
— —
Bibliographie Nr. 480—482
3. Urkunden und Akten.
Archivalien z. neuer. G. Österreiche, I, 4,
s. 14, 2719. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, N
v. Brbik.
OBwald, P., Krit. Bemerkgn. ab. 4.
Herausgabe v. Landtagsakten. (Hist.
Vierteljschr. 17, 401-16.) — Adam,
(D ;gl. Ebd 518. 21.) — Vgl. H Gold-
schmidt (Vierteljschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-G. 18, 193 ff.). [446
Bodenstein, G., Urkunden u. Re-
gesten a. d. K. u. K. Reichsfinanz-
Archiv in Wien. Forts. (Jahrb. d.
kunsthist. Sammlgn. d. allerh. Kaiser-
hauses 31, H. 6. Lxjv S.) [447
Schmid, Geo., Archiv-Bericht üb. d,
Stand d. Dekanats-Archives Stilfes:
1810-60. (Nachtrr. zu ’14, 2726.)
Innsbr.: Wagner. 82 S. 2 M. 50. (448
Rez. v. '14, 2726: Forsch. usw. z. G. is
usw. 11, 41- 43 Wieser.
Fontes rerum Transylvanicarum (s.
'14, 2688). 4: Acta et epistolae rela-
tionum Transylvaniae 1 us
cum Moldavia et Valachia, coll. et ed.
A. VereB. Vol. 1: 1468-1540. xij,
343 8. 8 M. 50. [449
Mers, W., Inventar d. Stadtarchivs Aarau.
WH esrb Aarau: Sauerländer & Co. 64 8.
Urkundenbuch, Appenzeller. 1.
Tr. Schieß, s. 14, 2729. (789 8.;
26 M.)
Urkundenbuch d. Stiftes Bero- Münster.
2 Bde. Bero-Münster 06-13. 6 M. Vgl. '14,
2731. [452
Mitterwieser, A., Regesten d.
Frauenklosters Altenhohenau am Inn
(8. ’14, 2733). Schluß: Nachtrr., dann
17. u. 18. Jh., Regist. (Oberba r.
Arch. 59, 383-472.) 453
Amrh A., Archivinventare d.
kath. Pfarreien in d. Diózese Würz-
burg. (V, 1 v. Nr. 426.) Würzb.:
Stürtz. xxvij, 891 S. (30 M.; Sub-
Skr.-Preis: 24 M.) 1985
Rez.: Freiburg, Diöz. i 10,3421.; A
Lit. Zbl. 16, Nr. 23, Knöpfler
Fr., Württemb. Urkunden in
d. Kgl. Biblioth. in Berlin. (Württb. Viertel-
jhfte. 23, 341-54.) 1231-1495. [455
Koch, Herb., Inventare d. kath. Kirchen-
archive im Fürstentume Hohenzollern. (Mitt.
d. Zentralstelle f. dt. Personen- u. Fam.-G.
12/14, 181-95.) (456
mlein, R., Arch. d. Conoordien-
kirche in Mannheim. (Mitt. d. Bad.
Hist. Komm. 36, 75-86.) — F. Frank-
hauser, Quellen z. G. Badens u. d.
Geschichtechreiber. —
Pfalz in d. Handschriftenbestánden d.
Offentl. Bibliotheken Frankreichs nach
d. Catal. génér. des mss. des biblio-
théques publ. de France, départe-
ments. (Ebd. 87-111.) — Roder, Ar-
chivalien d. Gemeinde Überlingen
(Ebd. 120-26.) 457
Hessel Alfr, Elsäss. Urkk., vor-
nehml. d. 13. Jh. (Schrr. d. wissen-
schaftl. Ges. in Strab. 23.) Straßb.:
Trübner '15. 74 S.; 1 Taf. 4 M.
50. [458
Bez.: Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 49 A. Groß; Zt.
d. Sav.-Stiftg. 36, G. A., 607 f. Stutz; Hist.
Jahrb. 36, 891 f. Bendel; N. Arch. 40, 480 f. M.T.
Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz (s.
'14, 433). Líg. 16: Abt. 2. Bearb. v.
Frz. Vigener. (1354-1396.) Bd.2.
(1371-74.) 80 S. 4 M. 50. [459
Res. v. Lfg. 12-16: Zt. d. Ver. f. hess. G.
47, 347-40 u. 48, 2271. Wenck; v. Lig. 12: Mitt.
&. d. hist. Lit. N. F. 2, 131f. K. H. Schmitt.
Lager, Regesten d. Urkk. d. ehe-
mal. St. Jakobshospitals in Trier bis
z. J. 1769. (Erg.hft. 14 v. Nr. 129 u.
Veróff. d. Ges. f. trier. G. u. Denk-
malpflege 5.) Trier: Lintz. xvj,
202 S. 8 M.; Abonn.-Pr. 7 M.) iin
Louis, P., Archivalien aus d. Pfarr-
archiv v. St. Jakob in Kóln. (Ann.
d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96, 117-
33.) . (461
Haacke, Übersicht üb. d. Bestände
d. Archivs d. Stadt Barmen. Als Ms.
gedr. Barmen 13. 20. 88 8. [462
Kochendörffer, K., Urkundenre-
gesten a. d. Arch. d. Fürsten u. Alt-
grafen v. Salm - Reifferscheid - Kraut-
heim u. Dyck auf Schloß Dyck (Rhld.).
(Archival. Zt. N. F. 20, 107—056). [463
Essen, L., van der, Les archives far-
nesiennes de Parme au point de vue
de l'hist. des ano. Pays-Bas cathol.
Brux.: KieBling et Co. '13. 164 S.
2 fr. 50. [464
a. d. Arch. d. Hauses Westhusen.
(Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde. d.
Grafsch. Mark 26.) [465
Becker, Kl., Akten u. Urkk. z. G. d. Btadt
Bocholt. T1.1: Die Bocholter Stadtrech-
nungen. Boch. Progr. 44 8. [466
Reinecke, W., Das Stadtarch. zu Lüneburg.
(Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 15-32.) [467
Witt, Die Pastoratarchive in Schlesw.-Hol-
stein. E. vorläuf. Bericht. (Schrr. d. Ver. f.
schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 145-68.) [468
Mack, H., Zur G. d. Landschaftl. Archivs in
Braunschw. (Quell. usw. z. braunschw. G. 6,
1-14.) — Br. Krusch, Uned. braunschw. Urkk.
Urkunden und Akten *11
im Puhl. Record Office in London. (Ebd. 47-
66.) — O. Lerche, Stud. z. Diplomat.- u.
Rechts-G. d. älter. Papsturkk. braunschw.
Klöster. (Ebd. 57-70.) [469
Aktenstücke z. G. d. Amtes Harzburg. Hrsg.
v. Harzb. Altert.. u. G.-Ver. Braunschw.:
Appelhans & Co. 76 B. 1 M. -~ (470
Devrient, E., Das Arch. d. Stadt Eisleben.
(Thür.-sáchs. Zt. f. G. 4, 202-7.) — O. Rade-
macher, Vom Stadtarch. zu Merseburg. (Ebd.
208-18.) (471/72
Urkundenbuch z. G. d. Markgrafts. Nieder-
lausitz. 2: Urk.buch d. St. Lübben. 1, hrsg.
v. W. Lippert, 14. 2600. Rez.: Viertel-
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch. -G. 12, 484-88 Alfr.
Schultze; Hist. Zt. 114, 174- 77 Rehme. [473
Wutke, K., Bilesisca neuer. Zeit in österr.
Archiven (s. 10, 244). Forte. (Schles. G. bil.
15, 13-19.) [474
Wiersbowski Th., Matricularum
regni Poloniae Summaria, exoussis
codicibus, qui in Chartophylacio maxi-
mo Varsaviensi asservantur, oon-
texuit indicesque adjecit. I-IV, 2.
Warschau '05-'12. 475
Bez.: Mitt. d. WestpreuB. G.-Ver. '14, 16-
19 Warschauer.
Bruiningk, Baron H., Die Arbeiten im Liv-
ländisch. Ritterschaftsarchiv. (Sitzungsberr. d.
Ges. f. G. usw. d. Ostseeprovinzen Bußlands
13, 145—94.) [476
ung z. kirchl. Rechta-G. u. .
. v. E. Eichmann (s. 13,
208). 2: Kirche u. Staat. II: Von 1122 bis s.
Mitte d. 14. Jh. 182 8. 4 M. 80. Bez.: Theol.
Lit.-Ztg. 13, Nr. 2 Werminghoff; Arch. f. kath.
Kirchenrecht 93, 179-81 Heyer; Zt. d. Bav.-
Stiftg. 34, K. A., 498f. Stengel u. 35, K. A.,
499-501 Werminghoff. [477
Sammlung schweiz. Rechtsquellen
(s. 13, 270). Abt. 16: Rechtsquellen
d. Kantons Argau. Tl. 1: Stadtrechte.
Bd. 5: Stadtrecht v. Zofingen; bearb.
Quellensammi
Kirchenrecht,
u. hrsg. v. W. Merz. xvij, 509 S.
14 M. 478
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 632-84
Stutz.
Baumann, Fr. L. v., Das Benedikt-
beurer Traditionsbuch. (Archival. Zt.
N. F. 20, 1-82.) 419
Demi, J., Die Registraturen d. ober. Eich-
stätt. Hochstiftsämter nach d. 30j. Kriege.
(Ebd. 283-91.) [480
Müller, Karl Otto, Obersohwäb.
Stadtrechte. 1: Die älter. Stadtrechte
v. Leutkirch u. Isny. (18 v. Nr. 427.)
Stuttg.: Kohlhammer. 317 S. 2 M.
50.
481
Rez. Hist. Zt. 115, 394-97 Rehme. Eu
'14, 2778 (Oberrh. Stadtrechte. Abt. 2:
Schwäb. Stadtrechte. H. 3: Neuenberg a. Rh.,
bearb. v. W. Merk): Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A.,
507-11 Beyerle; Viertel jschr. f. 8ox.- u."Wirtsch.-
G. 12, 614-16 K. O. Müller.
Frankfurt., bis
Amta- u. Zanfturkunden,
1612. Hrag. i u. eingel. v. K. Bücher u. Benno
Schmidt. TI. 1: Zunfturkk., s. '14, 2781.
Rez.: Lit. Zbl. '14, Nr. 33 Croon; Jahrbb. 1.
Nat.ök. 103, 689-91 Heldmann; Hist. Zt. 114,
*12
163-67 v. Below; Hist. Jahrb. 35, 8691.
Grupp. — (TI. 2zersch. ) 482
Kracauer, J., Urkundenbuch z. G.
d. Juden in Frankf. a. M., 1150-1400.
Bd.1: Urkk., Rechenbücher, Rede-
bücher. Frankf.a.M.: Kauffmann.
1056 S. 30 M. [483
Schüler, A. Des Rat u. Schöffenbruder-
5 v. Boppard. (Trier. Arch. x
Weistümer d. Rheinprovinz. Abt. 2:
Kurfürstent. Köln (s. '14, 2782).
Bd. 2: Amt Brühl, hrsg. v. H. Aubin.
Mit Skizze d. Herrschaft Gleuel u. Kte.
d. Amts. (= Nr. 429.) xxvj, 246 S.
11 M. [485
Rez. v. Bd. 1 (Hülchrath): Düsseld. Jahrb.
26, 325-28 Wirtz. Rez. v. 2 (Brühl): Zt. d
Sav.-Stiftg. 35, G. A., 506f. Fehr.; Düsseldorf.
Jahrb. 27, 208-12 Wirtz.
Mees, Jul., Inventaire des archives
du Comité de oommerce maritime.
Brux.: Goemaere. 32 S. 2 fr. [486
Codex traditionum Westf. (s.
197) VII: Frz. Darpe, Güter- u
Einkünfte-Verz. d. Stifter Langen-
horst, Metelen Borghorst, sowie d.
Klöster Groß- u. Klein-Burlo. Münst.:
Theißing. xij, 258 S. 8 M. [487
Schlüter, Wolfg., Die Novgoroder
Schra in 7 Fassgn. v. 13.-17. Jh. Dor-
pat: Mattiesen. 49. xıj, 216; 145 S.
— Ders., Die Novgor. Schra in ihr.
geschichti. Entwicklg. v. 14.-17. Jh.
(Sep.a.: Sitzgs.berr. d. Gel. Estnisch.
Ges.) Ebd. '11. 48 8. 488
Bez.: Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 22 L.K.
Corpus iuris Polonici. Sectionie I.
privilegia, statuta, constitutiones, edic-
ta, decreta, mandata regum Poloniae
speotantia comprehendentis volumi-
nis IV annos 1523-1534 continentis
fasc. 1; ed. O. Balzer. Cracoviae:
Acad. '10. 49. 272 8. 115
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 194-97
Kunkel.
chartarum Italiae (s. '14,
2786) 13: Regesto di Camaldoli.
Pubbl. dall’ Istit. Stor. It. a cura di
E. Lasinio. Vol. 3. 399 S. 12 M. [490
Regesta pontificum Romanorum;
cong. P. Fr. Kehr (s. 14, 460). Italia
pontificia. Vol. 6: Liguria sive pro-
vincia Mediolanensis. Pars 2: Pede-
montium. Liguria maritima. XXXVIJ,
392 S. 15 M [491
Rez. v. Germ. pontif. 1: Provincia Salis-
burg. et episcop. Trident.: Mitt. d. Inst. f. óst.
G. 35, 366f. Groß; Forsch. usw. 3. G. Tirols
11, 189-91 Heuberger. — Rez. v. 6,1 u. 2:
Arch. f. kath. Kirchenrecht 95, 348-61 Heyer:
Zt. f. Kirch.-G. 36, 213f. Beß.
Bibliographie Nr. 482—530
Kehr, P., Nachtrr. zu d. Papsturkk.
Italiens (s. 13, 2619). VIII. (Nachrr.
d. Ges. d. Wiss. zu Gótting. '14, 52-
84.) [492
Brackmann, u u. Vorarbeiten £z. Ger-
mania pontificia. 1, s. '13, 2620. Res:
Rev. d'hist. eccl. m 591-99 Baix: Hist. Jahrb.
34, 884 Zibermayr; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 5
Ficker; Hist. Zt. 112, 696f. v. Srbik; Zt. f.
kath. Theol. 38, 606-8 Kröß; Lit. Zbl. '14,
Nr. 35 v. Pflugk-Harttung: Zt. d. Sav.-2t. 35,
K. A., 520-27 Geo. Schreiber. Mitt. a. d. hist.
Lit. N. F. 4, 140-50 Hofmeister. [493
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Koch, Herb., Die protest. Kirchenarchive
Grhzgta. Sachsen. (Mitt. d. Zentralstelle f.
di Personen- u. Fam.-G. 12/14, 87-160.) (494
Naumann, L., Die ältest.
ae im Dienste d. Btadt-G
a. d.
Volkslieder u. Zeitgedichte, Hist., v. 16.-
18. Jh., gesamm. u. erl. v. Aug. Hartmann.
3: 1756-1879, 8. '14, 467. Bez.: Hist. Zt. 114,
128 f. Biezler; Hist. Vierteljschr. 17, S roS
496
Götze
Roth, Paul, Die neuen Zeitungen in Dtid.
im 15. u. 16. Jh., s. '14, 2797. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. '14, Nr. 291. Spahn; Hist. Zt. 115, in
Joachimsen. [497
Doering, O., Ditds. mittelalterl. Kunstdenk-
mäler als Geschichtsquelle, 8. '11, 2528. Bez.:
Thür.-sächs. Zt. f. G. 4, 232-38 Heldmann. (498
Kunsttopographie, Österr. (s. 14.
469). 13: H. Tietze, Die profanen
Denkmale d. St. Salzburg. Mit archi-
val. Beitrr. v. Frz. Martin. jx, 523S.;
498a
16 Taf. 32 M.
Rez. v. 1-0: Kunstgeschichtl. Anz. ibl.
d. „Mitt. d. Inst. f. österr. G.“ '12, 09-82 P.
Clemen.
Topographie d. hist. u. Kunst-Denk-
male im Kgr. Böhmen (s. '13, 2631).
38: F. Mareá u. J. Sedláóek, Der
polit. Bezirk Prachatitz. Unt. Mitw.
d. Fürst. Adf. Jos. v. Schwarzen-
burg verf. 420 S.; 1 Kte. 17 M. [499
Rahn, J., Zur Statist. schweiz. K enk-
mäler (s. 14, 2801). Forts.: Th. Durrer, Un-
terwalden. 8. 593-672. (Beil. z. Anz. f. schweiz
Altkde. N. F. 16, 2f.)
Kunstdenkmäler, Die, des Kor.
Bd. 3: Reg.
Bayern (s. '14, 3802).
Bez. Unterfranken u. Aschaffenb.,
hrsg. v. Fel. Mader. Mit hist. Einl.
v. H. Ring. H.9: A. Feulner, Bez.-
Amt Lohr. 152 S.; 12 Taf. u. Kte.
* M. H.10: K. Gróber, Stadt Bad
Kissingen u. Bez.-Amt Kissing. 245S.;
21 Taf. u. Kte. 11 M. H. 11: K. Grö-
ber, Bez.-Amt Brückenau. 80 S.:
6 Taf. u. Kte. 4 M. H. 12: F. Mader,
Stadt Würzburg 15 709 8; 72 Taf.
24 M. H. 13: H. Karlinger, Bez.
Andere schriftl. Quellen usw. — Allgem. deutsche Geschichte
Amt Königshofen. 15. 187 S; 15 Taf.
u. Kte. 8 M. — Bd. 4: Reg.-Bez.
Niederbayern. H. 2: Ant. Eckardt,
Amt Landshut. Mit hist. Einl. v.
Fr. Hefele. 256 S. 4 M. [501
Pfitzer, F. X., Grabdenkmäler d. Stadtpfarr-
kirche u. d. 8t. Wolfgangskapelle in Dillingen.
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 26, 41-161.) [502
Kunst- u. Altertums- e im
Kgr. Württemb., hrsg. v. E. Grad-
mann (s. '13, 2636 u. ’14, 2803).
Lfg. 53-56: Donaukreis, Jul. Baum,
Oberamt Geislingen. Lfg. 57-59: Do-
naukr., H. Klaiber, Oberamt Göp-
pingen. à 1 M. 60. [503
Kunstdenkmäler im Grhzgt. Hessen:
W.Dammann, Kreis Bensheim; be-
arb. unt. Mitw. v. K. Henkelmann.
Darmst.: Staatsverl. 317 S.; Taf. u.
Kte. 8 M. [504
Haering, H., Die Palatina-Bánde d. Thesau-
rus Picturarum d. Grhzgl. Hofbiblioth. in Darm-
*13
stadt. (Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 36, 112-
19.) (505
Luthmer, Jahresber. d. Besirks-Kommiss. s.
Erforschg. u. Erhaltg. d. Denkmäler innerh.
d. Reg.-Bez. Wiesbaden (s. 12, 2444): 11 u.
12. (Nass. Annalen 42, Beigabe.) 20; 21 S. (506
Darstellung, Beschreib., d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d. :
Sachsen (s. 14, 2811). 38: C. Gurlitt,
Städte Großenhain, Radeburg u.
Riesa. 168 S.; 4 Taf. 9 M. [507
Kunstdenkmäler d. Prov. Bran-
denb. (s. 14, 479). I, 3: Kr. Ruppin.
Unt. d. Schriftleitg. v. Th. Goecke,
bearb. v. P. Eichholz, W. Spatz u.
Fr. Solger. vij, nij, 424 S.; 27 Taf.,
3 Ktn. 20 M. [508
Neumann, W., Bericht üb. d. Tätigkeit d.
Kommjss. für Denkmalpflege: 12. (8itsungs-
berr. d. Ges. f. G. usw. d. Osteeeprovins. Rug -
lands 12, 413 f.) — Ders., Bericht üb. d. Er-
gebnis d. Enquéte d. kirchl. Altertümer in Liv-,
Est- u. Kurland. (Ebd. 394-403.) [509
IV. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Schäfer, D., Dt. G. 4. Aufl. 2 Bde. Jena:
Fischer. jx, 468; x, 509 S. 14 M. [610
Guglia, Die Geburts-, Sterbe- u. Grabstätten
d. röm.-dt. Kaiser u. Könige, s. '14, 2819.
Bez.: Hist. Jahrb. 35, 611-19 Pfleger; Stud.
usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 5, 583-88
J. Mart in. 1511
Cartellieri, A., Dtid. u. Frankreich im Wan-
del d. Jahrhunderte. (Jen. Univ.-Progr.) Jena:
Fischer. 28 S. 1 M. Rez.: Zt. f. Polit. 9, 574 f.
en. [512
Weber, Ottok., Dt. G. v. Westf. Frieden bis
z. Untergang d. röm.-dt. Reiches 1648-1806,
$.'14, 2822. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '16, Nr. 2 Walt.
Schulze. [513
Lam t K., Dt. Aufstieg 1750-1914.
N. Aufl. Gotha: Perthes. 62 S. 1M. —
A. Hönger, Zeugnisse zum dt. Aufsti
1750-1814. Nach L.’s glcichnam. Schrift. Ebd.
15, xj, 259 8. 2 M. 1514
Show, A. B., The new Culture-History in
Germany. (The History-Teacher's Magazine
4, 8. Okt. '13.) — Dasselbe, deutsch unt. d.
Tit. „Die Kulturg.schreibg. K. Lamprechts“.
(Vergangenh. u. Gegenw. '14, 2.) [515
R., Ósterr. G. 2. u. 3. durchges. u.
verm. Aufl. Wien: Holzhausen. xnj, 635 8.
15 M. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
52, Lit. Beil., 35-88 O. Weber; Die Kultur 15,
981-40 Hübl; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36,
559-82 Guglia. (516
Fritsche, V. v., Bilder a. d. österr.
Hof- u. Gesellschaftsleben. Wien:
Gerlach u. W. 378 S. 6 M. [517
Hofmann, Emil Wiener Wahr-
zeichen. Beitr. z. Sage u. G. d. Kaiser-
stadt. Wien: Gerlach u. W. 234 S.
5 M. [518
Jaksch, A. v., Die 4 Burgen in Klagenfurt
(Carinthia I. Jg. 104, 9-12.) (519
Widmann, H., G. Salzb (s. 13,
ten-G., Abt.3, Werk 9.) 629 S.
12 M. [520
Zycoha, A., E. neue Theorie tib. d. Her
d. Deutschen in Bóhmen. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhm. 53, 1-23.) Vgl. 14, 2829. [521
Wanie, P., Die staatsrechtl. Stellung Egers
bis z. endgültig. Verpfándg. v. Böhmen (1322).
Eger. Progr. '13. 23 S. [522
Bretholz, G. d. Stadt Brünn, s. '13, 312.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. óst. G. 35, 378-84 v. Be-
low. —Bretholz, Zur Zychaschen Kritik. (Zt.
d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 20, 1-13.) [523
Müller, Hnr, Zur G. d. Repser
Stuhles (s. 12, 2478). Schluß. (Arch.
d. Ver. f. siebenb. Ldkde. N. F. 39,
249-476.) [524
Schaffner, J., G. d. schweizer. Eid-
genossenschaft. Stuttg.: Franckh ’15.
128 S. 2 M. 25. [525
Stauber, E., Schloß Widen, s. 12, 2.
(Auch Zürich. Diss. '12. 4°. 208 8.) [526
Aus Zürichs Vergangenheit. VonF. Schult-
he8-Meyer, Hardmeyer-Jenny, A. Vö-
geli, K. Escher u. O. Amberger. Belch. 1-
3. Zürich: Füßli '11f. à 3 M. [527
Escher, K., Chronik d. Gemeinden
Ober- u. Unterstraß. Zürich: Füßli
15. 392 S. 8M. [528
Widemann, J., Kl. Beitrr. z. ält. G.
Bayerns. (Oberbayer. Arch. 59, 1-
30.) [529
Dirt, P., Augsburg in d. Publizistik
u. Satire d. 18. Jh. (Zt. d. Hist. Ver.
f. Schwab. u. Neub. 40, 177ff.) [530
*14
Schrütter, G., Beitrr. z. G. v. Neu-
burg a. D. (Altbayr. Monatsschr. 12,
128-52.) [531
Hagen, Karl Jos, Entwicklg. d.
Territoriums d. Grafen v. Hohenberg
1170-1482, 1490. (Tübing. Diss. u.
15 v. Nr. 95.) Stuttg.: Kohlhammer.
x, 97 8. 2 M. [532
Pfeffer, A., Vom Kaiserstammland
Hohenzollern. Rottenburg a. N.: Ba-
der 13. 49. 112 S. 2 M. 50. [533
Rommel, K., Reutling. Heimatbuch.
Reutling.: Kocher. 303 S. 1 M.
80. ss.
Weiser, E., G. d. ehemals württb. Stadt
ein im Kraichgau. Bruchsal: 11975
Haug. F. H., Die Wetterburg. (Jahresber. d.
Hist. Ver. Alt-Wertheim 13, 57-69.) (536
Behrle, L. P., Beitrr. z. G. d. Stadt Renchen.
(Die Ortenau 5, 34-51.) 1587
Karl, Haslach u. d. Kinzigtal (s. '14,
521). Schluß. (Ebd. 84-88.) (538
Heilig, F., Aus Freiburgs Vergangenheit u,
Gegenw. 2. verm. Aufl. Freib.: Troemer.
160 8.; 3 Doppeltaf. 1 M. 90. [539
Fischer, Alb., Aus Villingens Vergangenh.
Villing.: Wiebelt. 143 8. 1 M. 20. (540
Rech, F., Beitrr. z. G. d. Stadt Bräunlingen.
Schrr. d. Ver. f. G. d. Baar '13, 95-148.) [541
Scheurer, F., Essai hist. sur la seig-
neurie du Rosemont. (Bull. de la Soc.
Belfortaine d' emulation 32, 105-
210.) [542
Würts, J., G. v. Lutterbach seit
sein. Entstehg. bis z. Gegenw. Rix-
heim: Sutter 13. 472 8. 1013
Walter, Theob., Rurgen u. Adel im
TONN (Jahrb. f. G. usw. Els. dur 3
Waldner, E., Kurz. Überblick üb. 15
Gesch. d. Stadt Colmar. Colmar:
Lang u. R. 718. 1 M. 20. [545
: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 30. 4861.
Hund.
Duvernoy. E., Une enclave lorraine en Al-
aco. (Mém. dell' Acad. de Stanislas 6. 8., T. 9,
65-130.) Leberau u. Deutsch-Rumbach. 1546
Boch, K. E., Das Steintal im Elsaß.
Geschichtl. Studie üb. d. ehemal.
Herrschaft Stein u. der. Herren, so-
wie üb. die Entwicklg. d. gesamt.
Wirtschafts- u. Geisteslebens im
Steintal. StraBb.: Trübner. 250 S.
5 M. 547
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
13, 279 v. Below; Zt. f G. d. Oberrh. N. F.
31, 150-59 Hund; Alemannia 43, 62f. Mentz.
Klein, Karl, Beitrr. z. G. d. ehe-
malig. Grafsch. Hanau-Lichtenberg u.
ihr. Resid.-St. Buchsweiler (s. 13,
2697). 2: Pfarrerbuch u. Kirchen-
chronik d. àlter. ev. Gemeinde zu
Buchsweiler. 156 S. 4 M. [548
Bibliographie Nr. 681—598
Grotka8, Die Burg Ornel b. Rei
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. usw. 25, 41-54.) 1549
Maujean, L., Histoire de Destry et du Pays
Saulnois. Mets: Lorraine '13. 329 8. Rez:
Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. usw. 25, 582-84. (550
Richter, Paul, Der Rheingau. É. Wanderung
durch seine G., s. '14, 532. Bez.: Korr.bl. d.
Gesamt-Ver. 62, 85-88 P. Wagner; Hist. Jahrb.
85, 440f. Bauermeister; Intern. Monateechr.
f. Wiss. u. Kunst Jg. 8, Nr. 9, Juni '14, 1165-
67 Hashagen; Westdt. Zt. 32, 471-73 Stimming;
Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 513-19 Hey-
mann; Zt. d. Ver. f. hese. G. 48, 216f. Wenck;
Mitt. a. d. hist. Lit. N.F. 3, 296-08 Fridri-
chowicz. [551
Humpert, Th., Territoriale Entwickig. v.
Kurmainz zwisch. Main u. Neckar. (Arch. d.
Hist. Ver. v. Unterfrank. 55, 1-102.) va 14,
633. [552
Kobelt, W., Beitrr. z. G. d. Dorfes Schwan-
heim a. Main. (Nass. Annalen 42, 147-84.) [653
Veltmann, H., Von d. Reichsstadt Wetzlar
Größe u. Verfall u. d. Ursachen ihr. Nieder-
ganges. (Mitt. d. Wetzlar. G.-Ver. 5, 72-151.)
Sep. Wetzl : Waldschmidt 15. 1 M. — ge
Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 1 Hoogeweg
Brasse, E., G. d. St. u. Abtei Glad-
bach. 1: Mittelalt. Hrsg. v. d. St. M.
Gladb. M.-Gladb.: Kerle. xvj, 483 S.;
Taf. 7 M. 555
Frank, S., M.-Gladbach, d. Stadt d.
Benediktiner, d. niederrh. Manchester.
Ebd.: Boltze. 288 S. 7 M. 50. (556
Müller, Aeg., Seelscheid. (Monatsschr. d.
G.-Ver. 14, 202-10.) — A Wey Aus 80-
lingens vergang. Tagen (s. '13, 350). Forts.
(Ebd. '14f.) — Braun, Geschichtl. Mitt. üb.
Opladen u. Lützenkirchen. (Ebd. "14, 55
87
.
Henrichs, L., G. d. Grafsch. Moers
bis z. J. 1625. (In oa. 5 Heften.)
H. 1. Hüls b. Crefeld: Kaltenmeier
u. V. 80 S. 1 M. 558
Oellers, H., Das Jülicher Herrscherhaus u.
d. Reichsstadt Aachen im 13. u. 14. Jh., 14.
2863. Rez.: Düsseld. Jahrb. 26, 318 f. O. B.
Redlich. [559
Terwelp, G., D. St. Kempen im
Rheinlande. 2 Tl. Kemp.: omas
Dr. 248 S. 3 M. 25. (TI. 1 ersch.
1894.) [560
Blok, P. J., Gesch. van het Nederl.
volk. 2. druk. D.1-4. Leiden: Sijt-
hoff '13f. à 6 fl. [561
Hulshof, A., Historiographie d. middeleeuw-
sche geschied. van Nederland. Haarlem: Wil-
link 13. 34 8. 562
J. H., De vorming van het
graafschaft Holland (I) (Bijdrr. v.
vaderl. gesch. ete. 5. R., 2, 107-72.
267-332.) Sep. 's Gravenh : Nijhoff.
2f — 563
Schuind, G., Une principauté ec-
oleés. de l'anc. régime: Stavelot-Mal-
Stavel:
2 fr.
Havelange-Gillard.
medy.
[564
120 S.
Andere schriftl. Quellen usw. — Allgem. deutsche Geschichte
Amt Königshofen. *15. 187 S ; 15 Taf.
u. Kte. 8 M. — Bd. 4: Reg.-Bez.
Niederbayern. H.2: Ant. Eokardt,
Amt Landshut. Mit hist. Einl. v.
Fr. Hefele. 256 8. 4M. (501
Ptitser, P. X., Grabdenkmäler d. Stadtpfarr-
kirche u. d. St. Wolfgangskapelle in Dillingen.
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 26, 41-161.) [502
Kunst- u. Altertums- e im
Kgr. Württemb., hrsg. v. E. Grad-
mann (s. '13, 2636 u. '14, 2803).
Lig. 53-56: Donaukreis, Jul. Baum,
Oberamt Geislingen. Lfg. 57-59: Do-
naukr., H.Klaiber, Oberamt Göp-
pingen. à 1 M. 60. [503
Kunstdenkmäler im Grhzgt. Hessen:
W. Dammann, Kreis Bensheim; be-
arb. unt. Mitw. v. K. Henkelmann.
Darmst.: Staatsverl. 317 S.; Taf. u.
Kte. 8 M. [504
Haering, H., Die Palatina-Bánde d. Thesau-
rus Picturarum d. Grhzgl. Hofbiblioth. in Darm-
*18
Tas (Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 36, 1805
"Lothmer, Jahresber. d. — AI E
Erforschg. u. Erhaltg. d. Denkmäler innerh.
d. Reg.-Bez. Wiesbaden (s. 12, 2444): 11 u.
12. (Nass. Annalen 42, Beigabe.) 20; 21 8. [506
Darstellung, Beschreib., d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Kgr.
Sachsen (s. 14, 2811). 38: C. Gurlitt,
Städte Großenhain, Radeburg u.
Riesa. 168 S.; 4 Taf. 9 M. [507
Kunstdenkmäler d. Prov. Bran-
denb. (s. 14, 479). I, 8: Kr. Ruppin.
Unt. d. Schriftleitg. v. Th. Goecke,
bearb. v. P. Eichholz, W. Spatz u.
Fr. Solger. vij, IIi, 424 S.; 27 Taf.,
[508
A : : stseeprovins. Buß-
4131.) — Dors., Bericht üb. d. Er-
gebnis d. Enquéte d. kirchl. Altertümer in Liv-,
Est- u. Kurland. (Ebd. 394-103.) [509
— V
IV. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
"Fischer. jx,
Guglia, Die
d. róm.-dt. Kaiser u. Könige, 8.
Bez.: Hist. Jahrb. 35, 611-19 Pfleger;
usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 5, 583-8
J. Martin. 1511
A., Dtld. u. Frankreich im Wan-
del d. Jahrhunderte. (Jen. Univ.-Progr.) Jena:
Fischer. 28 S. 1 M. Bez.: Zt. f. Polit. 9, 5741.
" [512
Weber, Ottok., Dt. G. v. Westf. Frieden bis
z. Untergang d. róm.-dt. Reiches 1648-1806,
$.'14, 2822. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 2 Walt.
Schulze. [513
t K., Dt. Aufstieg 1750-1914.
N. Aufl. Gotha: Perthes. 62 S. 1 M
A. Hönger, Zeugnisse zum dt. Aufstieg
1750-1814. Nach L.’s gleichnam. Schrift. Fr
A 514
The new Culture-History in
Germany. (The History-Teacher's Magazine
4, 8. Okt. '13.) — Dasselbe, deutsch unt. d.
Tit. „Die Kulturg.schreibg. K. Lamprechts“.
(Vergangenh. u. Gegenw. '14, 2.) [515
—
2. Territorial- Geschichte.
Kralik, R., Österr. G. 2. u. 3. durchges. u.
verm. Aufl. Wien: Holzhausen. xnj, 635 S.
15 M. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
52, Lit. Beil., 36-38 O. Weber; Die Kultur 15,
331-40 Hübl; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30,
559-62 Guglia. (516
Fritsche, V. v., Bilder a. d. österr.
Hof- u. Gesellschaftsleben. Wien:
Gerlach u. W. 378 S. 6 M. [917
Hofmann, Emil, Wiener Wahr-
zeichen. Beitr. z. Sage u. G. d. Kaiser-
stadt. Wien: Gerlach u. W. 234 8.
5 M. [518
|
Jaksch, A. v., Die 4 Burgen in Klagenfurt
(Carinthia I. Jg. 104, 9-12.) (619
Wi , G. Salzburgs (s. '13,
307) Bd.3: 1519-1805. (Allg. Staa-
ten-G., Abt.3, Werk 9.) 629 8.
12 M. 520
Zychs, A., E. neue Theorie üb. d. Her
d. Deutschen in Bóhmen. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhm. 53, 1-23.) Vgl. '14, 2829. [521
anie, P., Die staatsrechtl. Stellung Egers
bis z. endgültig. Verpfándg. v. Bóhmen (1322).
Eger. Progr. '13. 23 8. (522
Brethols, G. d. Stadt Brünn, s. '13, 312.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. óst. G. 35, 378-84 v. Be-
low. — Bretholz, Zur Zychaschen Kritik. (Zt.
d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 20, 1-13.) [523
Müller, Hnr., Zur G. d. Repser
Stuhles (s. 12, 2478). SchluB. (Arch.
d. Ver. f. siebenb. Ldkde. N. F. 39,
249-476.) [524
Schaffner, J., G. d. schweizer. Eid-
genossenschaft. Stuttg.: Franckh ’15.
128 S. 2 M. 25. 525
Stauber, E., Schloß Widen, s. '12, 2482.
(Auch Zürich. Diss. '12. 4°. 208 9.) [526
Aus Zürichs Vergangenheit. VonF. Schult-
hc8-Meyer, Hardmeyer-Jenny, A. Vö-
gcli, K. Escher u. O.Amberger. Belch. 1-
3. Zürich: Fübli '11f. à 3 M. [527
Escher, K., Chronik d. Gemeinden
Ober- u. UnterstraB. Zürioh: FüBli
15. 392 S. 8 M. [528
Widemann, J., Kl. Beitrr. z. ält. G.
Bayerns. (Oberbayer. Arch. 59, 1-
30.) [529
Dirr, P., Augsburg in d. Publizistik
u. Satire d. 18. Jh. (Zt. d. Hist. Ver.
f. Schwab. u. Neub. 40, 177ff.) [530
*14
Schrötter, G., Beitrr. z. G. v. Neu-
burg a. D. (Altbayr. Monatsschr. 12,
128-52.) [531
Hagen, Karl Jos, Entwicklg. d.
Territoriums d. Grafen v. Hohenberg
1170-1482, 1490. (Tübing Diss. u.
15 v. Nr. 95.) Stuttg.: Kohlhammer.
x, 97 8.2 M. [532
Pfeffer, A., Vom Kaiserstammland
Hohenzollern. Rottenburg a. N.: Ba-
der 13. 49. 112 S. 2 M. 50. [533
Rommel, K., Reutling. Heimatbuch.
Reutling.: Kocher. 303 S. 1 M.
80. [554
Weiser, E., G. d. ehemals württb. Stadt
5 im Kraichgau. Bruchsal: EM S
Haug, F. H., Die Wetterburg. (Jahresber. d.
Hist. Ver. Alt-Wertheim '13, 57-69.) (536
Behrle, L. P., Beitrr. z. G. d. Stadt Renchen.
(Die Ortenau 5, 34-51.) [537
Ernst, Karl, Haslach u. d. Kinzigtal (s. '14,
521). Schluß. (Ebd. 84-88.) [538
Heilig, F., Aus Freiburgs Vergangenheit u,
Gegenw. 2. verm. Aufl. Freib.: Troemer.
160 8.; 3 Doppeltaf. 1 M. 90. [539
Fischer Alb., Aus Villingens Vergangenh.
Villing.: Wiebelt. 143 8. 1 M. 20. [540
F., Beitrr. z. G. d. Stadt Bräunlingen.
Schrr. d. Ver. f. G. d. Baar '13, 95-148.) [541
Scheurer, F., Essai hist. sur ]a seig-
neurie du Rosemont. (Bull. de la Soc.
Belfortaine d’&mulation 32, 105-
210.) [542
‚Würts, J., G. v. Lutterbach seit
sein. Entstehg. bis z. Gegenw. Rix-
heim: Sutter ’13. 472 S. 543
Walter, Theob., Burgen 2 Adel im ur
mattertal. (Jahrb. f. G. usw. Els. A:
107-98.)
Waldner, E., Kurz. Überblick üb. d.
Gesch. d. Stadt Colmar. Colmar:
Lang u. R. 71 8. 1 M. 20. NI
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 30. 480f.
Hund.
3 É., Une enclave lorraine en Al-
(Mém. de l'Acad. de Stanislas 6. S., T. 9,
65-136.) Leberau u. Deutsch-Rumbach. 1546
Boch, K. E., Das Steintal im Elsaß.
Geschichtl. Studie üb. d. ehemal.
Herrschaft Stein u. der. Herren, so-
wie üb. die Entwicklg. d. gesamt.
Wirtschafts- u. Geisteslebens im
Steintal. Straßb.: Trübner. 250 S.
5 M. [547
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
13, 279 v. Below; Zt. f G. d. Oberrh. N. F.
31, 156-59 Hund; Alemannia 43, 02f. Mentz.
Klein, Karl Beitrr. z. G. d. ehe-
malig. Grafsch. Hanau-Lichtenberg u.
ihr. Resid.-St. Buchsweiler (s. 13,
2697) 2: Pfarrerbuch u. Kirchen-
chronik d. älter. ev. Gemeinde zu
Buchsweiler. 156 S. 4 M. [548
Bibliographie Nr. 681—598
Grotkaß, Die Burg Ornel b. Rei
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. usw. 25, 41-54.) 1549
Maujean, L., Histoire de Destry et du Pays
Saulnoıs. Mets: Lorraine '13. 329 S. Rer.:
Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. usw. 25, 582-84. (550
Richter, Paul, Der Rheingau. E. Wanderung
durch seine G., s. '14, 532. Res.: Korr.bl. d.
Gesamt-Ver. 62, 85-88 P. Wagner; Hist. Jahrb.
85, 440f. Bauermeister: Intern. Monataschr.
f. Wiss. u. Kunst Jg. 8, Nr. 9, Juni '14, 1165-
07 Hashagen; Westdt. Zt. 32, 471-73 Stimming:
Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G.A., 613-19 Hey-
mann; Zt. d. Ver. f. hess. G. 48, 2161. Wenck;
Mitt. &. d. hist. Lit. N.F. 3, 296-98 Fridri-
chowicz. (651
Humpert, Th., Territoriale Entwicklg. v.
Kurmainz zwisch. Main u. Neckar. (Arch. d.
Hist. Ver. v. Unterfrank. 56, 1-102.) Vgl. '14,
633. [652
Kobelt, W., Beitrr. z. G. d. Dorfes Schwan-
heim a. Main. (Nass. Annalen 42, 147-84.) [653
Veltmann, H., Von d. Reichsstadt Wetzlar
GróBe u. Verfall u. d. Ursachen ihr. Nieder-
ganges. (Mitt. d. Wetzlar. G.-Ver. 5, 72-151.)
Sep. Wetzl: Waldschmidt 15. 1 M. — Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 1 Hoogeweg [554
Ae G. d. St. u. Abtei Glad-
bach. 1: Mittelalt. Hrsg. v. d. St. M.
Gladb. M.-Gladb.: Kerle xvj, 483 S.;
Taf. 7 M. 555
Frank, S., M.-Glad bach, d. Stadt d.
Benediktiner, d. niederrh. Manchester.
Ebd.: Boltze. 288 S. 7 M. 50. Ge
Müller, Aeg., Seelscheid. (Monataschr.d.
G.-Ver. '14, 202-10.) — A Weyersberg, Aus 80.
lingens vergang. Tagen (s. 13, 350). Forts.
(Ebd. '14f.) — Braun, Geschichtl. Mitt. üb.
aa u. Lützenkirchen. (Ebd. 14, um
[55
"Henrichs, L., G. d. Grafsch. Moers
bis z. J. 1625. (In oa. 5 Heften.)
H.1. Hüls b. Crefeld: Kaltenmeier
u. V. 808. 1 M. [558
Oellers, H., Das Jülicher Herrscherhaus u.
d. Reichsstadt Aachen im 13. u. 14. Jh., 14,
2863. Rez.: Düsseld. Jahrb. 26, 318f. O. R.
Redlich. (559
Terwelp, G., D. St. Kempen im
Rheinlande. 2 Tl. Kemp.: Thomas
Dr. 248 S. 3 M. 25. (Tl. 1 ersch.
1894.) [560
Blok, P. J., Gesch. van het Nederl.
volk. 2.druk. D.1-4. Leiden: Sijt-
hoff '13f. à 6 fl. 561
Hulshof, A., Historiographie d. middeleeuw-
sche geschied. van Nederland. Haarlem: Wil-
link '13. 34 S. [502
Gosses, J. H., De vorming van het
graafschaft Holland (I). (Bijdrr. v.
vaderl. gesch. eto. 5. R., 2, 107-72.
267-332.) Sep. 's Gravenh : N ijhoff.
2 fl [563
Schuind, G., Une principauté ec-
clés. de lanc. régime: Stavelot-Mal-
medy. Stavel: Havelange-Gillard.
120 S. 2 fr. [564
Territorial-Geschichte. — Verfassung.
Jacob, Be., Hessens Stellung u. Aufgaben
im Verlaufe sein. Geschichte. (Hessenland 14,
Nr. 21-24.) — W. Wolff, Zur Erinnerg. an d.
Botenburger Quart. (Ebd. Nr. 16-18.) 1565
Schäffer, J., Paderborn u. Hessen
im Diemellande. Beitr. z. G. d. Lan-
deshoheit in Niederhessen. (Zt. f.
vaterl. G. Westf. 72, II, 1-89 u.
Münst. Diss. [566
Meininghaus, A., Die Grafen v. Dort-
mund. Beitr. z. G. Dortmunds. 2. ver-
änd. u. verm. Aufl. (= Nr. 146.)
Dortm.: Ruhfus’15. xj,341 S.4M. [567
Eberhard, Zur Bau-G. d. Sparen
(Ravensberg. Bil. *13, Nr. 4.) Vgl. 18, 365. (568
Peter, Hnr., Der Streit um d. Lan-
deshoheit üb. d. Herrschaft Gemen.
(In: Zt. f. vaterl. G. Westf. 73, I u.
Münst. Diss.) 121 8. [569
Jürgens, Aus d. Inhaltverzeichn. zu Re-
dekers Chronik (s. '14, 2877). Forts. (Hannov.
Q.bll. 17, 321-26.) — Verzeichnis d. stadt-
hannov. Straßennamen. (Ebd. 1-95.) [570
Brakebusoh, H., G. d. Dorfes Berkum (Ber-
kem), Kr. Peine. Braunschw.: Selbstverl.
159 8. 2 M. Rez.: Braunschw. Magaz. 14, 571.
Fr. Cunze. 1571
Reinecke, W., Die Straßennamen
Lüneburgs. (30 v. Nr. 430.) Hannov.:
Geibel. xjx, 165 S. 5 M. [572
King, W., Chronicles of three free
cities Hamburg, Bremen, Lübeck.
With an nad by J. F. Mahaffy.
Lond.: Dent. d 464 S. 10 sh.
6d. - [573
Schneider, B., Aus Lübecks groBer Zeit.
(Quellenlesebuch TI. 2.) Lüb.: Schmidt 13.
xij, 112 8. 2 M. 25. (TI. 1 s. 12, 365.) (574
Carstensen, A., Gründg. u. anfängl. Ent-
wickig. v. Friedrichstadt an d. Eider. Kiel.
Diss. 13. 55 8 1575
Jaeger, J., Alt-Duderstadt (s. 13, 372). TI. 2
Duderst. Progr. 4°. 56 8. (576
Pietsch, E., Antiqua urbs u. d. Altenburg
b. Quedlinburg. Beitr. z. hist. Topograph.
Quedlinburgs. Mit Kartenskizze. (Zt. d. Harz. -
Ver. 47, 42-50.) [577
tteher, H., Neue Halberstädter Chronik,
8. '14, 567. Rez.: Thür.-sächs. Zt. 4, 99-103
Arndt. [578
Spangenberg, C., Mansfeld. Chroni-
ca (8. 14, 565). Tl. 4. 8. 313-554.
(= Nr. 171.) 4 M. [579
Platen, P., D. Herrschaft Eilen-
burg von d. Kolonisationszeit bis z.
Ausg. d. Mittelalt. Beitr. z. Siede-
lungskde. u. Verfassg.-G. d. ostsaal.
Mittellandes. (Leipz. Diss. ’13.)
Eilenb.: Offenhauer. xvj, 108 S.
3 M. 50. [580
Neubauer, Th., Zur G. d. mittel-
alterl. Stadt Erfurt. (Mitt. d. Ver. f.
G. usw. v. Erfurt 35, 1-95.) [581
Boie, A., Die Käfernburg. (Zt. d. Ver. f.
thür. G. N. F. 22, 65-74.) [582
13. 604 S.
815
Lommer, V., Die Lobdeburg u. ihre G. TE
Pohle. 24 8.; 3 Taf. 60 Pf.
Brandt, O. H., Die Kolonisletg. p
Gebiete d. jetzig. Hrzgts. Sachs.-
Altenburg im früh. Mittelalter. (Zt.
d. Ver. f. thür. G. N. F. 22, 1-48.) [584
Groger, Fr., Urkundl. G. d. Stadt
u. ehemal. Festung Peitz. Peitz 1585 i
585
Koser, G. d. brandb.-preuß. Politik. 1, s.
'14, 2897. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr.30
Chroust; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 418-22
u. Mitt. d. Ver. f. G. Berl. '14, Nr. 11 Hirsch;
Forsch. s. brandb. u. pr. G. 27, 013-24 O.
Hintze; Monatshfte. d. Comen.-Ges. '15, 9-13
Steffens; Hist. Jahrb. 36, 184.86 F. Schröder;
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 280-84
H. Goldschmidt. 580
Schuster, Geo., Aus d. G. d. Hauses
Hohenzollern. Ereignisse u. Episoden
a. b Jahrhh., 1415-1915. Berl.-Lich-
terfelde: Runge '15. 264 S. 3 M.
75. [687
Wagner, M., Beitrr. z. G. d. Entwicklg.
Berlins bis z. Mitte d. 19. Jh. (Mitt. d. Ver.
f. G. Berlins '14, Nr. 12.) 588
» H., Bilder a. d. G. d. Stadt Frankf.
a. O. (Mitt. d. Hist. Ver. f. p zu
Frankf. a. O. 25, 1-146.) 689
Dobbert, E, G. d. uckermark.
Hauptstadt Prenzlau. Prenzl.: Vin-
cent. 97 S. [590
Witte, H., Mecklenburg. G. Bd.2. s. '14,
589. Rez.: Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 27,
651-53 v. Sommerfeld. [691
Haas, A., Die Insel Vilm (s. '12, 2584).
Nachtrr. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. *13,
98-103.) 592
Lerche, A., Die territoriale Entwicklg. d.
schles. Johanniter-Kommenden Groß-Tinz, Bei-
lau, Lossen u. Alt-Zünz bis z. J. 1333. Kap. 3:
Groß Tinz. Bresl. Diss. '12. 41 8. (593
Rademacher, J., G. d. St. Stroppen, Kr.
Trebnitz. Stropp.: Seibstverl. 1 M. 10. (594
„ P., G. d. Stadt Danzig, s. 14, 2910.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 313-17 F.
Hirsch; Lit. Zbl. '14, Nr. 47 Markull; Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 27, 649 f. Rachel. Hans.
G.b11. 15, 179—94 Techen; Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.- G. 13. 256-58 Foltz. [595
Seuberlich, E., Entstehg. u. Entwicklg. d.
Mitauer Vorstadt in Riga bis z. Ende d. 18. Jh.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d. Ostseeprov.
Rußlands 13, 238-54.) [696
3. Geschichte einzelner
Verhältnisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Luschin v. th, Verfasse. u. Ver-
waltg. d. Germanen, 8. 12, 337. Rez.: Hist.
Zt. 111, 165f. Hartung; Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 18
v. Wretschko. [597
Below, G. v., Der dt. Staat d. Mittelalters.
Bd. 1, s. '14, 2912. Rez.: Lit. Zbl. '14, Nr. 42
Brinkmann; Hist. Jahrb. 35, 945f. K.O
Müller; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35. d. A., 484-506
Hübner; Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 8 Holtzmann;
*16
Hist. Zt. 115, 372—94 Rosenthal; Zt. d. Aach.
G.-Ver. 30, 235.43 Schué; Theol. Lit.-Ztg. 15,
Nr. 8 Holtzmann. [598
Stengel, E. E., Den Kaiser macht d. Heer,
s. '12, 811. Rez.: Zt. f. Polit. 7, 269-73 R.
Scholz; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 872-78
Hugelmann. [599
Werminghoff, A., Von d. Insignien u. d.
Reliquien d. alt. heil. Rómisch. Reiches. (N.
Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 83, 557-69.) [600
Kerrl, A., Üb. Reichsgut u. Hausgut d. dt.
Kónige d. früher. Mittelalters, s. '13, 424.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. óst. G.forschg. 35, 516-
17 Dopsch; Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 63, 104
E. Müller. [601
Buchner, M., Die dt. Königswahlen u. d.
Hrzgt. Bayern, s. '14, 607. Rez.: Zt. d. Bav.-
Stiftg. 85, 527-31 E. Mayer; Hist. Jahrb. 36,
200 f. Riedner; Lit. Zbl. 15, Nr. 39 Schnett ler;
Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 48 Glitsch u. Entgegng. v.
B. ebd. 10, Nr. 2u. Antw v. dl. ebd. Nr 3 (602
Schönherr, Die Lehre vom Reichsfürsten-
stande d. Mittelalters, s. '14, 2915. Rez.: Zt.
d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 537-30 G. Goetz; Hist.
Jahrb. 85, 946f. K. O. Müller; Dt. Lit.-Ztg. '15,
Nr. 6 Fehr; Lit. Zb1.*16, Nr. 21 Brinkmann [603
Buchner, M., Zur Interpretation d.
palatinus regalis aulae“. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. 35, G. A., 441-47.) 604
. et, Frs., Das Königtum d. Thronfolger
im Dt. Reich d. Mittelalters, s. '14, 610. Rez.:
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 484f. E. Meister;
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 23 Stäbler; Lit. Zbl. '15,
Nr. 2 Lerche; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 686-89
ern. ' [605
Wopfner, H., Beitrr. z. G. d. älter. Mark-
genossenschaft, s. '13, 2796. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 34, G. A., 460ff. Mayer-Homberg; Dt.
Lit.-Ztg. 18, Nr. 41 Rörig; Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtech.-G. 12, 321f. Aubin; Hist. Zt. 116,
199 f. Haft. [606
Stübler, H., Zum Streit um d. ältere
dt. Markgenossenschaft. (N. Arch. 39,
693-757.) [607
Hartung, Fr., Dt. Verfassgs.-G. v.
15. Jh. bis z. Gegenw. (2. R., Abt. 4
v. Nr.1.) Lpz.: Teubner, 174 S.
3 M. 40. 608
Rez.: Lit. Zbl.’15, Nr. 12 v. Srbik; Zt. f öst.
Gymn. 66, 245 f. Loserth; Forsch. z. brandb. u.
pr. G. 28, 594. Klinkenborg.
Luschin v. Ebengreuth, A., Handb.
d. öst. Reichs-G. Gesch. d. Staats-
bildg., d. Rechtsquellen u. d. öffent.
Rechts. Bd. 1: Ost. Reichs-G. d. Mittel.
alters. 2. verb. u. erweit. Aufl.
Bamb. : Buchner. xx, 469 S. 11 M. [609
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 586-02
Rosenthal; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 27 Punt-
a ; Lit. Zbl. 15, Nr. 36; Hist. Zt. 115, 639 f.
«ST `
: Zehntbauer, Verfassungswandlgn. im neuer.
Österreich, s. 14, 2934. Rez.: Hist. Zt. 113,
033-35 Eisenmann. [610
Reinitz, M., Das österr. Staatsschul-
denwesen von sein. Anfängen bis z.
Jetztzeit. Münch.: Duncker u. H. 13.
jx. 182 S. 5 M. [611
Res: Jahrb f Gesctzgebg. 41, 1057-60 Meisel;
Mitt. d. Inst. f öst. G. forschg. 36, 547-51 v. Srbik.
Bibliographie Nr. 598—658
Mensi, Frs. v., G. d. direkt. Steuern in Steier-
mark bis z. Regierungsantritte Maria Theresias.
Bd. 2, s. '13, 2808. Rez.: Jahrbb. f. Nat.ök.
101, 117f. K. Heldmann; Hist. Zt. 118, 6281.
Bittner; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 8, 2351.
Ilwot. [612
Timon, Ungar. V - u. Beochte-G.
2. Aufl., s. 09, 2445. Rez.: Hist. Zt. 113, 895-
404 u. 700 Steinacker. [613
Omlin, Die Allmend-Korporationen d. Ge-
meinde Sarnen, s. 14, 2940. (Auch Bern. Diss.
18.) Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G A., 631
Stutz. (014
Reding-Biberegg, A. v., Die Landes-
ämter d. eidgenöss. Standes Schwyz.
Bern. Diss. ’12. 179 S. [615
Kistler, P., Das Burgrecht zwisch.
Bern u. d. Münstertal. (Bern. Diss. u.
6, 3 v. Nr. 5.) Zürich: Leemann & Co.
375 S. 7 M. 20. - — [616
Rez.: Dt. Lit. Ztg. 18. Nr. 4 Bindschedkr.
Hermelink, H., Die Verhdlgn. üb.
d. altwürttb. Kirchengut seit 1806.
(Württb. Jahrbb. f. Statist. u. Ldkde.
14, 46-83.) [617
Ruppel, A., Steuern u. Waldberechtigungen
in d. ehemal. Herrschaft Forbach. (Jahrb. d.
Ges. f. lothr. G. usw. 25, 478-99.) [618
Schell O., Die drei Grundrechte d. Ein-
wohner d. Unterherrschaft Hardenberg gegen-
über ihr. Herrschaft 1551, 1621, 1651. (Zt. d.
Bergisch. G.-Ver. 47, 85-100.) - [619
Stricker, K., G. d. Essener Propsteihofes
Nünning unt. besond. Berücks. d. ropetei-
lich. Hofesverwaltg. Münst. Diss. 18. 69 S. [620
Philippi, D., Die Erbexen in d.
sächs.-westfäl. Markgenossenschaft d.
ausgeh. Mittelalters u. d. beginn. Neu-
zeit. Münst. Diss. xjv, 84 S. [621
Lappe, J., Die Bauernschaften u. Huden d.
Stadt Salzkotten, s. 13, 2822. Rez.: Z$. d.
Sav.-Stiftg. 34, G. A., 563-65 Haff. [632
Krosch, W., Die landständ. Ver-
fassg. d. Fürstentums Lüneburg. Kiel.
Diss. 49 8. [623
Siedel, A., Entwicklg. d. Landeshoheit usw.
d. Fürstbist. Verden s. Nr. 240. [024
Ruhe, W., Die magdeb.-brandenb.
Lehnsbeziehgn. im Mittelalt. (— Nr.
168 u. Berl. Diss.) Halle: Gebauer-
Schw. xıj, 83 S. 2 M. 75. 1625
Arndt. G., Die kirchl. Baulast in d. Bereich
d. früher. Hrzgts. Magdeburg. (G. bil. f. Magdeb.
49, 78-144.) — Ders., Desgl. im Bereich d.
ehem. Bistums-Fürstents. Halberstadt.
197-217; 237-67.) [626
Hilling, Die Offiziale d. Bischöfe v. Halber-
stadt im Mittelalt., s. '14, 631. Rez.: Rev.
d'hist. eccl. 15, 117-19 Fournier. 1827
Schmidt, Rud., Die kursächs. Amter
im Bereiche d. unter. Muldentals von
d. Mitte d. 16. bis z. Anfg. d. 18. Jh.
(Soziale Gliederg. d. bäuerl. Bevölke-
rung u. Amtsverfassg.) Leipz. Diss.
'13. xij, 166 S. 628
Kalkoff, P., Die Vor-G. d. allgem. Wehr-
pflicht in Preußen. Bresl. Gymn. Progr. ox
26 8.
Verfassung. — Wirtechafie- und Sozialgeschichte
Kutresbe, Grundriß d. poln. Verfassgs.-G.,
übers. v. W. Christiani, s. *18, 468. Res.:
Hist. Zt. 113, 639-42 Missalek. [630
Meurer, Frz., Der mittelalt. Stadt-
iB im nördl. Dtld. in sein. Ent-
wicklg.
Franke. 99 S. 5 M.
Res.: Lit. Zbl. 15, Nr. 9 v. Below; Viertel-
Wirtsch.-G. 18, 468-05 K. 0.
d. Anfänge
(Kerr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 222-46.) — W. Ger-
lach, Zur Frag
Stadt. (Hist. Vierteljschr. 17, 608—12.) [632
K
forsehg 36, 520 f. Coulin.
Hoffmann, Art, Die typisch. Stra-
Bennamen im Mittelalt. u. ihre Be-
ziehgn. z. Kultur-G. Unter besond.
Berücks. d. Osteeestádte. Königsb.
Diss. 18. xij, 103 8. [634
Haas, Ant., Die Gebäude f. kommu-
nale Zwecke in d. mittelalt. Städten
Dtlds. Freiburg. Diss. 142 S. [635
Haterlach, A., Das Geleitswesen d.
dt. Städte im Mittelalt. (Hans. G. bll.
14, 1-172.) 96 S.: Gött. Diss. [636
Müller, Gust., Grundzüge d. Gemeindever-
waltg. v. Teplitz im 16. u. 17. Jh. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 52, 546-53.) [637
Martiny, R., Die Anlage d. altbayer. Städte.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 357-62.) (038
N G., rs. üb. d. Ver-
fassgs-G. d. St. Cöln seit d. Römer-
zeit u. üb. ihre Verwaltg. im 20. Jh.
Cóln: Neubner. 216 S.; Taff.
3 M. [639
Wittrup, A., Rechts- u. Verfgs.-G.
d. kurköln. Stadt Rheinberg. (Münst.
Diss.) Rheinb.: Sattler u. K. xv,
178, 110 S.; 5 Taf. 5 M. [640
Ren: Vierteljschr. f. Sos.- u. Wirtsch.-G 18,
465 68 K O. Müller; Lit. Zbl. 16, Nr. 20 Markull.
Blok, P. J., Geschiedenis eener Hol-
landsche stad. Eene Holland. stad
onder de Bourgondisch-Oostenrij ksche
heerschappij. 's.-Gravenh.: Nijhoff
12. x, 289 8. [641
Rez.: Nederl. Archievenblad 21, 177-80 S.
Gratama.
Espinas, G., La vie urbaine de Douai
au moy.-äge. 4 Bde. Paris: Picard ’13.
.xLjv, 1003; 1210; 643; 785 8. [642
Rez.: Zt. d. Bav.-Stiftg. 35, G. A., 558-60
Beyerle.
Weißker, P., Verfassg. u. Verwaltg.
d. St. Münden im Mittelalt. Gött.
Diss. 13. 97 8. [643
17
Amor, K., G. d. Verfg. u. Verwaltg.
d. St. Flensburg bis 1700. Flensb.:
Soltau. 168 S. 2 M. (33 S.: Kiel.
i 644
Dise.)
Lambsdorft, G. Graf v., G. d. Poli-
zeiverwaltg. in Magdeburg. Tl. 1: Bis
e Magdeb.: Heinrichshofen. 2188.
5 [645
Kober, Die Naumburger Freiheit, s. 11, 29.
Rez.: Hist. Zt. 113, 693 Heldmann. — K. Held-
Domfreiheit u. B
Goerke, O., Die Privilegien d. 8t. Krojanke.
(Zt. d. Hist. Ver. Marienwerder 54, 1-13.) (047
2, 428—51. 53, 294.330.)
Hegi, Fr., G. d. Zunft zur Schmiden
in Zürich, 1336-1912. Festschr. Zür.:
Amberger. 49. 400 S. 650
ur Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 635-37
Favarger, Ph., La noble et vertu-
euse compagnie des Marchands de
Neuchâtel. Neuchät.: Wolfrath et
Sp. 13. 837 S. 7 fr. 50. [651
Westermann, A., Zur G. d. Mem-
minger Weberzunft u. ihr. Erzeug-
nisse in 15. u. 16. Jh. (Vierteljschr.
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 385-403;
667-92.) (652
Ader, K., G. d. Ämter u. Gemein-
heit in d. Stadt Soest bis z. Ende d.
17. Jh. Münst. Diss. xj, 103 8. [653
J k, E., Die ältest. Rollen d. -
bierämter in Dithmarschen.
schlesw.-holst. G. 44, 95-124.)
8 A., Gesch. d. Bückerinnung zu
Cópenick. Cópen.: Schön. 104 S. 4 M. 1655
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse, Ge-
werbe, Handel, Verkehr.
Stände, Juden.)
Bikel, H., Die Wirtschafteverhält-
nisse d. Klosters St. Gallen v. d.
Gründg. b. z. Ende d. 13. Jh. Freib.:
Herder. xjv, 351 S. 7 M. [656
Res.: Freib. Diöz.-Arch. N.F. 15, 884-86
Ehrler; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A., 512 Wer-
minghoft; Zt. f. d G. d Oberrh. 30, 427 Baier.
Klein, Fr. Chr., Beitrr. 2. Wirtsch.-
G. d. Reichsstadt Eßlingen im Mittel-
alt. bis 1420. StraBb. Diss. 71 S. [657
Alet, P., Verwaltgs.- u. Wirtsch.-G.
d. Bened.-Klosters Maria-Laach b.
Andernach im Mittelalt. Münst. Dies.
978. | [658
(Zt. d. Ges. f.
1654
Histor. ViertelJahrschrifi, 1915/1916. 1/2. Bibliographie 2
*18
Pauen, H., Die Klostergrundberrschaft Hei-
sterbach, 8. 14, 672. Bez.: Zt. d. Sav.-Stiftg
34, K. A. 3, 528-26 Nottarp; Katholik 4. F.
13, 224-260 Zimmer; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 9
Lempp; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
12, 350 f. Aubin; Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 264-
66 Ferd. Schmitz; Lit. Zbl. 15, Nr. 8
e Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 29 v. ETER
659
Schwennicke, Fr., Die holstein. Elb-
marschen vor u. nach d. 30j.
(1 v. Nr. 431.) E Haessel. 123 S.
2 M. (43 S.: Diss ) 11
Bottstädt, O., Besiedelg. u. Wirt-
schaftsverfg. d. Thüring. Waldes.
Hist.-volkswirtschaftl. Studie. (Staats-
u. sozialwiss. Stud. 179 u. Berl. Diss.)
Münch.: Duncker & H. xuj, 100 S.
3 M. [661
Zahn, Fr. W., Kultur u. Arrondie-
rungswesen d. Kraicher Niederungs-
bota u. d. markgräfl. bad. Domäne
ultheim unt. bes. Berücks. ihr.
Entstehg. u. ihr. Entwicklg. im
19. Jh. (Volkswirtschaftl. Abh. d.
bad. Hochschulen. N. F. H. 24.)
Karlsr.: Braun. 229 S.; Kte. (4 M.
662
Ginsberg, Die Privatkanzlei d. Metzer Ko
"e de HM 1350-1550. Quellenstud. s.
Wirtach.-G Metser
un s. '14, 2780.
Res.: Viertélchr. f. Box. . Wirtsch. -G. 12
616-18 L. Groß; Dt. Lit.. 216. 10, Nr. 4 Has-
hagen. 1683
Floer, Frs., Das Stift Borghorst u.
d. Ostendorfer Mark. Grundherr-
schaft u. Markgenossenschaft im Mün-
sterland. (Tübing. Diss. u. Tübing.
staatswiss. Abh. N.F. 5.) Stuttg.:
Kohlhammer. X, 157 8. (4 M.; Sub-
skr.-Pr. 3 M. 50.) [664
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. usw. 39, 4561.
Brinkmann.
Bruch, R. v., Beitrr. zur G. d. Ritter-
sitze d. Fürstents. Osnabrück. (Mitt.
d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 38, 254-
83.) 665
Hansen, Jórg., Die Flurverfassg. d.
Dörfer auf d. Insel Alsen im 17. u.
18. Jh. Beitr. z. Agrar-G. Schlesw.-
Holsteins. Kiel. Diss. ’13. 55 S. [666
Kohlsdort, K., G. d. Leipziger
Ökonom. Sozietät. Leipz. Diss. 13.
69 8. 667
Dorno, Fr., Der Fläming u. d. Herr-
schaft Wiesenburg. Agrar-hist. Stu-
dien a. d. nördl. Ämtern d. sachs. Kur-
kreises. (Staats- u. sozial wiss. For-
schgn. 178 u. Berl. Diss.) Münch.:
Duncker & H. 111 S. 3 M.
Res.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 39, 457 f. Brink-
mann.
| "Tog ads in Lambrecht. Würzb. Diss.
Bibliographie Nr. 659—709
t G. Von -
sitzeri, in besond. ehg. auf d. 10.-18. Jh
(s. '14, 684). Forte. (Alt ;
61, 353-67; 471-506; 607-20
Eheberg, K. Th. v., Die Reichswäl-
der b. Nürnberg bis z. Anfang d. Neu-
zeit. (= Nr.87. Würzb.: Stürtz.
185 S. 4 M.
Wolf, Emil, Das Salz in Württemberg. Seine
un u. s. G. Heilbronn. Progr. 4*.
8 A 672
Sals, G. d. böhmisch. Industrie in d. Neu-
zeit, 8. 14, 3010. Res.:
nn 12 Aubin; Vierteljschr.
12, 603-611 Pick; Mitt. d. Inst. f. Set. G.-
Forsch, 36, 742—652 v. Srbik. (673
Meister, O., Mährische Beitrr. z. G.
d. österr. 'Gewerbepolitik zwisch. 1701
u. 1833. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schles. 18, 278-96.) [674
Bücher, K., Die Berufe d. St.
Frankf. a. M. im Mittelalt. 8 d.
Sächs. Ges. d. Wiss. 30, 3.)
1575
Teubner. 143 S. 4 M. 50.
Rez.: Westdt. Zt. 32, 473-79 edd E
Lit.-Ztg. '14, Nr. “205 Bothe;
Nat.ök. 108, 691 f. H ; Preuß. P abe
158, 517 f. Smith; Viertaljochi, L 8o£.- u Wirt-
sch..G. 13, 252 65 van Dillen; Hirt. Zt. 15
132—35 v. Below. — A. Tille,
ngn. d. Mittelalters (Dt. G. bll. 17, aic E
Voye, G. d. Industrie im märkisch.
Sauerlande (s. 10. 457) 4: Kreis
Schwelm. 342 S. 5 M. 676
; d. H
Gumbinnen: Krauseneck 13. 62 8.
Bez.: AltpreuB. Rundschau 2, 72 Sommer
feldt. 1677
Kaiser, Adam, G. d. Wollweberei in
Schwaben bis z. Wende d. 15. Jh.
(Zt. d. Ges. f. Beförderg. d. G.kde. usw.
2 Freiburg 30, 113-66 u. Freiburg.
iss.) dg
Bauer, Fr., Das Wollgewerbe v.
lingen bis z. Ende d. 17. Jh. (55 v.
Nr. 9.) Berl: Rothschild. 164 S.
(5 M.; Subskr.-Pr. 4 M. 50.) (52 S.:
Frei . Diss.) xh
Bez.: jerteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-
248-50 K. O. Müller.
L., Das alte e im-
Valet,
| EBlingen. (Württb. Vierteljhfte. 23, n
27.)
Bühler, Fr, Entwicklg. d. Tuch-
(681
Wirtschafts- und Sozialgeschichte
airs Frs., Das Baugewerbe in
in Vergangenheit u. Ge-
— m Tübing. Diss. 132 S.
M. 30.
Ver
Solinger Industrie
Jh. Solingen: Schmitz 1085
Schierenberg, H., Blüte u. Verfall
d. lippisch. Leinenindustrie. Münst.
Diss. 111 8. - [684
Rätser, 8, Die Baumwollwaren-
manufaktur im sächs. Vogtlande von
ihr. Anfängen bis z. Zusammenbruch
d. napoleon. Kontinentalsystems.
Königsb. Diss. 113 S. [685
Diener-Schünberg, A., Gesch. d.
Olbernhauer Gewehrindustrie.
z. Wirtsch.-G. d. sáchs. Erzgebirges.
Lpz. Diss. 121 S. (686
Rómer, H., Die 5
in Schlesien bis z. preuß. Zo ice
v. 1815. (= Nr. 188 u. Tübing
Bresl.: Hirt. 83 S. 3 M. [68
Schäfer, D., Die dt. Hanse, 2. verb.
Ausg. (Mono Yu z. Welt-G.
N. A. 19.) Bielef.: Velhagen & Kl.
140 S. 4 M. [688
Bugge, A., Untergang d. norwe-
gisch. Sohiffahrt im Mittelalt. (Vier-
teljahrsschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
14, 92-151.) (689
Kuske, Br., Die städt. Handels- u.
Verkehrsarbeiter u. d. städt.
Sozialpolit. in Köln bis Ende d. 18. Jh.
(Köln. Stud. z. Staate- u. Wirtschafts-
leben. H. 8.) Bonn: Marcus & W.
118 8. 3 M. (690
Rez.: Hans. G.bil. 14, 494-98 (auch v. 14,
3029) Techen; Lit. Zbl. 16, Nr.49 Brink-
mann; Jahrbb. f. Nat Ok. 105, 8261 Leon-
hard; Mitt a d hist. Lit N.F. 4, 69-72 Koehne.
H., Les Corsaires Dunker-
quois et Jean Bart. I: Des origines
à 1662. Paris: Mercure de France '12.
xvij, 461 S. [691
Bes.: Hans. G.bll. '14, 3866 —061 Held.
Jürgens, Adf., Zur schlesw.-holstein.
Handels-G. d. 16. u. 17. Jh. (— Nr. 43.)
Berl: Curtius. xvj, 316 S. 9 =
Br S.: Berl. Diss.
Res: Hans. G bil. 15, 867-74 Hag :
Vierteljschr f Soz- u Wirtech.-G. 13, 286-88
Wätgen; Zt. d. Ver. f. hamb. G. 20, 137-39
Techen; Lit Zbl. 16, Nr. 18 Baasch; Mitt. a.
d, hist, Lit. N. F. 4, 721. Holtze.
Stolterfoht, H. d., Üb. d. ältest. Geschäfts-
bücher d. Firma J. N. re (Zt. d. Ver.
f. lüb. G. 16, 95-110.) [693
—
Bardenbewer, L., Der Satranhandel im Mittel-
alt. Bonn. Dias. 74 8. (694
Bender, E., Weinhandel u. Wirts-
gewerbe im mittelalterl. Straßburg.
Beitr.
*19
(48 v. Nr. 110.) Straßb.: Heitz. 162 S.
M. (23 S.: Freib. Diss.) [695
Kleerkooper, De boekhandel te
Amsterdam voornamelijk in de
17. eeuw ir 14, 3036). II-III. S.321-
963. 12 fl [696
Seuberlich, E., Die ältest. Apotheken Liv-
u. Estlands (s. '13, 2893). Forts. (Bitzungsberr.
d. Ges. f. G. d. Ostseeprov. RuBlands 12, 206-
345.) .097
— — — —
Scheitel, P. H., Verkehrs-G. d. Al-
pen y '12, 424). Bd. 2: Mittelalt.
298 S. 12 M. [698
n Mitt. a. d. hist. Lit. N.F. 4, 144 - 46
un: Forsch. usw. s. G. Tirols usw 12, 133
7 Heuberger.
Be Hnr., Die natürl. Richten. alt. Han-
delswege, besond. d. Hrzgts. Braunschw.
(Braunschw. Magas. '14, 109-17.) (099
Braun, Paul Die Hauptverkehrs-
wege üb. d. Franken- u. Thüringer
Wald u. ihre Bedeutg. f. d. innerdt.
Verkehr im Mittelalt. u. Neuzeit.
(Thür.-sächs. Zt. f. G. 4, 149-72.) [700
Fiegl. A., Der Rhein als Handels- u. Ver-
"ou wis (s. *18, 2901). TI. 2. Krems. 7991
01
Peters, A., D. G. d. Schiffahrt auf d. Aller,
Leine u. Oker bis 1618, 8/14, 727. Rez.: Hane
G.bll. 14, 358-64 P. Wegner: Vierteljschr.
Soa.- u. Wirtsch. -G. 12, 623-27 Mack. a
d. Oder-
Riese, F. C. R., Entwiokig.
Sohiffahrt. Erlang. Diss. 146 S. [703
—— — —
Moll, e Zur G. d. Vermögenssteuern
13, 2806. : Mitt. d. Inst f. C4. 0.36, 176
bis 77 Ds (70
Benkert, 0., Entwicklg. d. Dresdener
Wohnhauses v. 16. bis z. Ausgang d.
18. Jh. E. Beitr. z. G. d. Mietskaserne.
(Abh. a. d. volkswirtschaftl. Semin.
d. Techn. Hochsch. zu Dresd. H. 7.)
Münch.: Duncker & H. 133 S. 3 M.
50. [705
Kretsschmar, J., Des Feuerversicherungs-
wesen in Lübeck. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 45
-94.) (706
Hogen, G., Erwerbsordng. u. Unter-
stützungswesen in Dtld. v. d. letzt.
Jahrhunderten d. Mittelalt. bis z.
30j. Kriege, m. bes. Berücks. d. Zunft-
verfassg. noL ee '13. 108 S. [707
W., Das Heil. Geist-Hospi-
ul in Lübeck in 17. u. 18. Jh. Beitrr.
z. G. s. Verfassg., Verwaltg. u. Ein-
richtg. Lüb.: Schmidt. 281 S. 2 M.
80. [708
Bez.: Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 291-93
Human, A, Stift n u. Ver-
máohtnisse d. aea ildburghausen
*18
H., Die Klostergrundherrschaft Hei-
sterbach, 8. 14, 072. Rez.: Zt. d. Bav.-Btiftg
$4, K. A. 3, 623-26 N . Katholik 4. PF.
13, 224-26 Zimmer: Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 9
Lempp; Vierteljschr. f. 803.- u. Wirtsch.-G.
12, 3601. Aubin; 7t. d. Berg. G.-Ver. 47, 264-
66 Ferd. Schmitz; Lit. Zbl. 15, Nr. 8
erle; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 29 v. mar
marso . a
(1 v. Nr. 431.) WE Haessel. 123 S.
2 M. (43 S.: Kiel. Diss) 660
Rottst idt, O., i
tudie. (Staats-
u. sozialwiss. Stud. 179 u. Berl. Dise.)
Münch.: Duncker & H. xnj, 100 S.
3 M. [661
Zahn, Fr. W., Kultur u. Arrondie-
n d. Kraioher Niederunge-
hagen. 663
Floer, Frs., Das Stift Borghorst u.
d. Ostendorfer Mark. Grundherr-
schaft u. Mere pues Pig. u. im Mün-
sterland. (Tübing. Diss. u. Tübing.
staatswias. Abh. N.F. 5.) Stuttg.:
Kohlhammer. x, 157 8. (4 M.; Sub-
skr.-Pr. 3 M. 50.) (664
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. USW. 39, 4561.
Brinkmann.
Bruch, R. v., Beitrr. zur G. d. Ritter-
sitze d. Fürstents. Osnabrück. (Mitt.
d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 38, 254-
(665
83.)
Hansen, Jörg., Die Flurverfassg. d.
Dörfer auf d. Insel Alsen im 17. u.
18. Jh. Beitr. z. Agrar-G. Schlesw.-
69 8.
Dorno, Fr., Der Fläming u. d. Herr-
schaft Wiesenburg. Agrar-hist. Stu-
dien a. d. nördl. Ám
kreises. (Staats- u. Sozialwiss. For-
schgn. 178 u. Berl. Diss.) Münch.:
Duncker & H. 111 S. 3 M. 66
Res.: Jahrb. f. Gesetsgebg. 39, 457f. Brink-
Entstehg. u. s. G.
30 8.
tern d. sächs. Kur- .
Bibliographie Nr. 659—109
— — — —
Eheberg, K. Th. v., Die Reichswäl-
der b. Nürnberg bis 2. Anfang d. Neu-
zeit.
(= Nr. 87.)
Würzb.: Stürtz.
185 S. 4 M. 670
Machwatt,
—
Woll, Emil, Das Salz in Württemberg. Seine
Heilbronn. Progr. am Bd
G. d. böhmisch Industrie in d. Neu-
Salz,
zeit, s. 14, 3010. Res.: Jahrbb. f. Nat.ök. 104,
101-12 Aubin; Vierteljschr. f. Bor. U. Wirtsch.-
G. 12, 593-611 Pick; Mitt. d. Inst. t. öst. G.
Forschg. 35, 742—52 v. Srbik. (673
, O., Mährische Beitrr. z. G.
d. österr. Gewerbepolitik zwisch. 1701
u. 1833. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schles. 18, 278-96.) (674
Bücher, K., Die Berufe d. 8t.
pz.:
(675
Rez.: Westdt. Zt. 32, 473-719 Kuske; Dt.
tg. * : Jahrbb. f.
Nat.ök. 108, 691f. Heldmann; Preuß. Jahrbb.
152—35 v. Below. — A. T ille, Berufsbezcich-
ngn. d. Mit lalters (Dt. G. bil. 17, 65—72.
Voye, G. d. Industrie im märkisch.
Sauerlande (8.
Schwelm. 342 S. 5 M. 676
R., Geschichtl.
Gumbinnen: Krauseneck 13. ` 62 8
Rez.: AltpreuB. Rundscha
Kaiser, Adam, G. d. Wollweberei in
Schwaben bis z. Wende d. 15. Jh.
(Zt. d. Ges. f. Beförderg. d. G.kde. usw.
zu Freiburg 30, 113-66 u. Freiburg.
Diss.) (678
Bauer, Fr., Das Wollgewerbe v. EB-
lingen bis z. Ende d. 17. Jh. (55 v.
Nr. 9. Berl: Rothschild. 164 $.
(5 M.; Subskr.-Pr. 4 M. 50.) :
i 7
Freiburg. Dise.)
Rer.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.- G. 13,
248-50 K. O. Müller.
Valet, L., Das alte Zinngießerhandwerk in-
Eglingen. (Württb. Vierteljhfte. 23, em
|
180 S. (681
Wirtechafts- und Sozialgeschichte
Krug, Frz, Das Baugewerbe in
Mannheim in Vergangenheit u. Ge-
nw. Tübing. Diss. 132 S. [682
Fr. W., Solinger Industrie Ver-
hältnisse im 18. Jh. Solingen: Schmitz u. O.
jz, 61 8. 1 M. 30. [683
Schierenberg, H., Blüte u. Verfall
d. lippisch. Leinenindustrie. Münst.
Diss. 111 8. |. [084
Rátzer, B., Die Baumwollwaren-
manufaktur im sáchs. Vogtlande von
ihr. Anfángen bis z. Zusammenbruch
d. napoleon. Kontinentalsystems.
Kónigeb. Diss. 113 8. [685
Schönberg, A., Gesch. d.
Diener-
Olbernhauer Gewehrindustrie. Beitr.
z. Wirtsch.-G. d. süchs. Erzgebirges.
Lpz. Diss. 121 S. (686
Römer, H., Die Baumwollspinnerei
in Schlesien bis z. preuß. Zo tz
v. 1815. (= Nr. 188 u. Tübing. Diss.)
Bresl.: Hirt. 83 S. 3 M. [687
Schäfer, D., Die dt. Hanse, 2. verb.
(Monographien z. Welt-G.
N. A. 19.) Bielef.: Velhagen & KI.
140 S. 4 M. (688
Bagge, A., Untergang d. norwe-
gisch. Schiffahrt im Mittelalt. (Vier-
teljahrsschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
14, 92-151.) (689
| Kuske, Br., Die städt. Handels- u.
Verkehrsarbeiter u. d. Anfänge städt.
Sozialpolit. in Köln bis Ende d. 18. Jh.
(Köln. Stud. z. Staate- u. Wirtschafts-
leben. H.8.) Bonn: Marous gn
H., Les Corsaires Dunker-
quois et Jean Bart. I: Des origines
à 1669. Paris: Mercure de France '12.
xvij, 461 8 [691
ürgens,
Handels-G. d. 16. u. 17. Jh. (= Nr. 43.)
Berl.: j
(57 S.: Berl. Diss.
Rez: Hans. G bll. 15, 367-74 Hagedorn:
Vierteljschr f Soz- u Wirtsch.-G. 18,
Watgen; Zt. d. Ver. f hamb. G. 20, 137-39
Techen; Lit Zbl. 16, Nr. 18 Baasch; Mitt. a.
d. hist. Lit. N. F. 4, 721. Holtze.
Stolterfoht, H. d., Üb. d. Altest. Geschäfte-
bücher d. Firma J. N. Stolterfoht. (Zt. d. Ver.
f. lab. G. 16, 95-110.) [693
Bardenhewer, L., Der Safranhandel im Mittel-
alt. Bonn. Diss. 74 8. ‚1694
Bender, E., Weinhandel u. Wirts-
gewerbe im mittelalterl. Straßburg.
”19
(48 v. Nr. 110.) Straßb.: Heitz. 162 8.
6 M. (23 S.: Freib. Diss.) [695
Kleerkooper, De boekhandel te
Amsterdam voornamelijk in de
17. eeuw (s. 14, 3036). II-III. 8.321-
963. 12 fl. 696
Seuberlich, E., Die ültest. Apotheken Liv-
u. Estlands (s. 13, 2893). Forts. (Bitzungsberr.
d. Ges. f. G. d. Ostseeprov. Rußlands '12, 206-
345.) .097
Scheffel, P. H., Verkehrs-G. d. Al-
pen (s. 12, 424). Bd. 2: Mittelalt.
298 S. 12 M. 698
Rez. Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 144 - 46
Kende; Forsch. usw. = G. Tirols usw 12, 133
-37 Heuberger.
Meier, Hnr., Die natürl. Richtgn. alt. Han-
besond. d. Hrzgts. Braunschw.
(Braunschw. Magaz. 14, 109-17.) (699
Braun, Paul, Die Hauptverkehrs-
wege üb. d. Franken- u. Thüringer
Wald u. ihre Bedeutg. f. d. innerdt.
Verkehr im Mittelalt. u. Neuzeit.
(Thür.-sächs. Zt. f. G. 4, 149-72.) [700
Fiegl, A., Der Rhein als Handels- u. Ver-
kehrastraße (s. 13, 2901). TI. 2. Krems. Progr.
36 8. (701
Peters, A., D. G. d. Schiffahrt auf d. Aller,
Leine u. Oker bis 1618, s/'14, 727. Rez.: Hans.
G.bll. 14, 358-64 P. Wegner; Vierteljschr. f.
Sos.- u. Wirtsch.-G. 12, 623-27 Mack. [702
Riese, F, C. R., Entwicklg. d. Oder-
Schiffahrt. Erlang. Diss. 146 S. [703
— — —
—
Moll B. Zur G. d. Vermögenssteuern, 5.
13, 2896. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 174
bis 77 Dopech. (704
Benkert, O., Entwicklig. d. Dresdener
Wohnhauses v. 16. bis z. Ausgang d.
18. Jh. E. Beitr. z. G. d. Mietskaserne.
(Abh. a. d. volkswirtschaftl. Semin.
d. Techn. Hochsch. zu Dresd. H. 7.)
Münch.: Duncker & H. 133 S. 3 M.
50. [705
Kretsschmar, J., Das Feuerversicherungs-
wesen in Lübeck. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 45
-94.) (706
; [708
Res.: Zt. d. Ver. f. lüb. d. 16, 291-95
T.
Human, A., Stif n u. Ver-
mächtnisse d. Diözese Hildburghausen
2 *
*20
(s. '06, 2418). II. (72 v. Nr. 178.)
Hildburgh.: Gadow 15. S. 245-
388. [709
Odin, A., Entwicklg. d. Georgen-
u. d. Johannishospitals zu Leipzig
bis z. Beginn d. 19. Jh. Lpz. Diss.
109 8. [710
Tille, Reichsritterschaft. (Dt. G.bll. 15, 318-
21.) Vgl. 13, 732. 1711
Schn etüler, o. Nobilis u. Ministerialis im
Mittelalt. (Dt. Herold '14, Nr. 6.) (712
Schumacher, Karl, Nochmals d. Siegburg.
Klosterreform u. d. Ministerialität. (Düsseldorf.
Jahrb. 26, 207-301.) Vgl. '13, 2913. [718
Hermberg, E., Zur G. d. älter. hol-
stein. Adels. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.-
holst. Kirch.-G. 9. R., 6, 159-285 u,
Kiel Diss.) [714
Beyerle K., Die Pfleghaften. (Zt.
d. Sav.-Siftg. 35, G. A., 219-495.)
Rez.: Hist. Zt. 114, 445 f.; N. Arch. 40,
4611. M. Kr. 1715
Gerdes, H., G. d. dt. Bauernstandes, s. 11,
496. Rez.: Hlst. Zt. 118, 185 f. A. W. [716
Deutschmann, A., Zur Entstehg. d.
Tiroler Bauernstandes im Mittelalt., s. 14, 736.
Rez.: Forsch. usw. 3. G. Tirols usw. 11, 108-10
Dörrer; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12,
266-73 Stolz, Zt. d. Ferdinandeums 3.F., 57,
381. v. Schullern; Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm.
12, 213f. Pirchegger; Hist. Jahrb. 36, 202
Riedner; Hist. Zt. 115, 640f. Heuberger. [717
Studien z. G. d. Wachszinsigkeit.
1: A.Meister, Zur Entstehg. d.
Wachszinsigkeit. 2: W. Holland, D.
Wachszinsigk. am unter. Niederrh.,
besond. im Stift Xanten. 3: Joha,
Schulte (Münster Diss.), D. Wachs-
zinsigk. im nórdl. Westíal. (32 v.
Nr.7.) Münst.: Coppenrath. 154 S.
3 M. 718
Rez.: Vierteljschr. f. Soz. u. Wirtsch.-G. 13,
184-92 v. Minnigerode.
Bertheau, F., Geschichtl. Entwioklg.
d. ländl. Verhältnisse im Fürstentum
Ratzeburg. (Jahrbb. d. Ver. f.
mecklenb. G. 79, 71- 09 [719
Gedenkbuch d. Frankfurt. J udon.
Nach Aufzeichngn. d. Bee
Bruderschaft hrsg. Bearb. u. ins
Deutsche übertr. v. Unna. Bd.1:
1624-80. Frankf. a. M.: Kauffmann.
537 S. 15 M. [720
Zuiden, D. 8. van, De Hoogduitsche
Joden in 's-Gravenhage van af hunne
komst tot op heden. ’s-Gravenh.:
Levisson. 209 S.; 17 Taf. 4 fl. 50. [721
Maser, K., Die Juden d. Frei- u.
Reichsst. Dortmund u. d. Grafsch.
Bibliographie Nr. 709—762
Mark. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u.
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 26.)
103 S.
Rexhausen,
virtechaftl. I. Lage d. Juden im Hoch-
stift Hildesheim. (H.44 = Bd. 8,
H. 2 v. Nr. 150.) Hildesh.: Lax. 167 S.
2 M. 80
i 123
Victor, Die Emanzipation d.
Schleswig-Holstein. Hambg.: Philipsen. 06 8.
1 M. 50. [724
c) Recht und Gericht.
Schröder, Rich., Dt. Rechts- G. (Sammig.
Göschen), 8. 13, 2934. Rez.: Vierteljschr. f.
Boz.- u. Wirtsch.-G. 12, 630 van Brakel. (725
Amira, K.
symbolik, s
öst. G. 1 35, 839-61 Puntschart.
Mayer, Ernst, Zur Einkleidung (Ge-
were). (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A.,
431-35.) 421
Reinecke, W., Eidesformeln. (Lüne 3
Museumsbll. H. 9, 47-78.)
(728
Brünneck, W. v., Zur G. d. Magdeb.
Rechts u. der Statuten d. Armenier
in Lemberg. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35,
G. A., 1-40.) [729
Weimann, K., Das tägliche a 8.14.
8057. Rez.: Zt. d. Bav.- Stiftg. G. A.,
643 — 49 Aubin. (730
Phillpotts, B. 8., Kindred and Clan
in the middle ages and after. A study
in the sociology of the teutonic races.
Cambridge: Univ. Press '13. x, 302 S.
10 sh. 6 d. [7308
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 477-80
v. Schwerin.
Gierke, O. v., Über d. G. d. Majori-
tätsprinzips. (Essays in legal history,
read before the Intern. Congress of
hist. studies held in London 13.
S. 312-35.) [731
A Ae
Möller, Geo., Die ursprüngl. Rechtalage d.
Rumänen im Siebenbürg. Sachsenlande, s. '13,
2943. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 649-51
Voltelini; Mitt. d. Inst. f. öst. 'G. 35, 177-82
Nistor u. Entgegng. v. M. ebd. 36, 403f.; Hist.
Vierteljschr. 17, 4471. Kaindl. 1732
Göbel, Ferd., Zur G. d. Emmericher
Gerichte. (Festschr. z. Einweihg. d.
neuen Amtsgerichtsgebäudes zu Em-
merich 5-36.) [733
Schneemann, Th., Zur G. d. Dins-
lakener Gerichts. Duisburg: Ter-
brüggen 13, 44 S.; 3 Bl. Abbil-
dgn. [734
Fockema Andreae, Bijdragen tot
de Nederl. rechtsgesch. Deel. 5. Haar-
lem: Bohn. 407 S. 3 fl. 50. BEN
Goldhardt, Gerichtsbarkeit in d. Dörfern d
mittelalterl. Hennegaus, s. '11, 2890. Res.:
Hist. Vierteljschr. 17, 421-23 Wopfner. (736
Recht und Gericht
Loewe, Walt., Das Gerichtswesen d.
Grafschaft Steinfurt. Münst. Diss. ’13.
68 8.
Philippi, F., Zur EN
Sachsens im hohen Mittelalt. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forsehg. 35, 209-59.) [738
Böhme, R., Das Beweissystem d.
Freiberg. Stadtrechte. Leipz. Diss.
13. 80 8. [739
Goldmann, E., Cartam levare. (Mitt.
d. Inst. f. öst. G. 35, 1-59.) 740
Frommhold, G., Das Andelang-Rät-
sel. (Zt.d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 426-
31.) [741
Planitz, H., Fehrnisverfolg. im dt.
Recht. (Ebd. 34, G. A., 424-29.) [742
Sohm, R., Die Litis contestatio in
ibr. Entwicklg. vom früh. Mittelalt.
bia z. Gegenw. Beitr. z. G. d. Zivil-
prozesses. Münch. u. Lpz.: Duncker
& H. xvuj, 238 S. 6 M. 50. [743
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, R. A., 350-52
Mittels.
Buch, Die Übertragbarkeit v. Fordergn. im
dt. mittelalterl. Recht, s. '18, 2051. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. 14, Nr. 28 Voltellni. (744
Kisch, G., Die Pfándungsklausel.
Beitr. z. G. d. dt. it. 8. 0.8,
rechts. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G
on
347-86.) Sep. Münch.: Duncker & H.
1 M. [746
Kisch, G., Der dt. Arrestprozeß. In
sein. geschichtl. Entwicklg. dargest.
Lpz.: Freytag. xxv, 196 S. 4M. 40. [747
Fischbach, O., Treuhänder u. Treu-
handgeschäfte, nebst Beitrr. z. Lehre
vom Eigentum, von d. EE
u. vom Auftrag. Münch.
gg 12. 223 8. 7 M. 1748
: Gött. gel. Anz. 14, 361-78 Behme.
Simon. H. V., Die Interimsscheine,
zugleich e. Beitr. z. G. u. Lehre d.
Aktien- u. Anleihepapiere. Berl.:
Güttentag '13. 348 8. 8 M. Ks
. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., f.
Rehe.
Gierke, O. v., Das dt. Genossen-
sohafterecht. Bd. 4: Die Staats- u.
Korporationslehre d. Neuzeit. Duroh-
gef. bis z. Mitte d. 17., f. d. Natur-
recht bis z. Beginne d. 19. Jh. Berl.:
Weidmann 13. Ljv, 567 S. 20 M. [750
eru Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 448-55
ndsberg.
Gierke, O. v., Die Wurzeln d. Dienst-
moet ( Festeohr. f. H. Mc
-68.) 751
[737 |
| gabe f. Sohm 225-72.)
8
*21
Rez.: Zt.
d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 4641.
Stutz
Meyer, Herb., Die Anfänge d. Fa-
milienfideikommiases in Dtld. 17562
752
chultze, Alfr, Einfluß d. Kirche
auf d. Entwicklg. d. german. Erb-
rechts. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A.,
75-110.) Sep. Freiburg: Speyer u. K.
1M 753
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 95 (= 4.F.,
3), 178f. Hilling.
Bere
nt Marg, Die Zugewinnst-
gemeinschaft d. Ehegatten. (123 v.
Nr. 39.) Bresl.: Marcus 15. 150 S.
5 M. [754
Voltelini, H. v. " Zur Rezeption d.
gemein. Rechtes in Wien. (Festschr.
d. Akad. Ver. dt. Historiker in Wien
79-93.) [755
Heimberger, H., Die Veränderg. d. Stiftungs-
zwecks. Beitrr. z. G. d. Badischen Stiftungs-
wesens, 8. 14, 770. Rez.: Zt. d. Bav.-Stiftg.
84, G. A., 637- 40 van Calker; Arch. f. kath.
Kirchenrecht 94, 550f. Rösch. (750
Biévre, A., Essai sur l'hist. de la
dévolution héréditaire dans les suc-
cessions ab intestat en Bourgogne de-
pe les [rr jusqu'au 16. siécle.
Impr. bourguign.
57
(Coll. d'études rel. à l'hist. du droit etc. de
Bourgogne 28.)
Strippel, K., Die Währschafts- u
Hypothekenbücher Kurhessens. (Ar
beiten z. Handels-, Gewerbe- u. Land-
wirtschafterecht, hrsg. v. E. Hey-
mann 24.) Marb.: Elwert.
335 S. 10 M.
Rez.: Zt. d. Sav.-Btiftg. 35, G. A.,
Rehme. MINES
Coulin, A., Die Wüstung. Beitr. z.
G. d. Strafrechts unt. besond. Be-
rücks. d. dt. u. franz. Hochmittel-
alters. (Zt. f. vergleich. Rechtswiss.
32, 326-501.) [159
Schütte, O. Der Scharfrichter in Braun-
ae (Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 1560
Fehr, H., Das Waffenrecht d. Bau-
ern im Mittelalt. (Zt. d. Sav.-Stiftg.
85, G. A., 111-211.) [761
Eichholser, E., Über Zwangs- u.
Bannrechte, namentl. nach schweiz.
Recht. (Zürcher Beitrr. z. Rechts-
wiss. 54 u. Zürch. Diss.) Aarau: Sauer-
länder. 111 8. 762
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 635 Stutz:
Vierteljachr. f. 80z.- u. Wirtsch.-G. 13, 180-8:3
Koehne.
22
Stüssi, R., G. d. glarnerischen Land-
u. Tagwenrechts. Zürich. Diss. 12.
233 8. (763
Stats, Kirchenrecht. 2.A., s. '14, 3097.
Bez.: Arch. stor. it. 72, Vol. 2, 126-34 Falco;
Hist. Jahrb. 36, 627-40 Königer; Theol. Lit.
Ztg. 16, Nr. 10 Lietzmann. [764
tze
Schultze, Alfr, Stadtgemeinde u.
Kirche im Mittelalt. (Festgabe f. Sohm
103-42.) Sep. Münch. u. Lpz.: Dunoker
& H. 1 M. [765
Ros.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 95 ( = 4.F.,
3), 177 f. v. Bombiero; Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr.9
Lerche.
Blume, K., Abbatis. Beitr. z. G. d.
kirchl. Rechtssprache. (Kirchenreohtl.
Abhdlgn., hrsg. v. U. Stutz.) jc
Enke. xjv, 118 S. 5 M. 40. (35 S.:
Bonn. Diss.) [766
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 36, 219 Schmeidler;
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 24, 326-20 Ruck; Arch.
1. kath. Kirchenrecht 94, 699-704 Hilling: Theol.
Lit.-Ztg. 15, Nr.4 Lerche; Dt. Lit.-Ztg. 15,
Nr. 19 Riedner; Hist. Zt. 115, 2261. Brack-
mann; Zt. f. Kirch.-G. 26, 216. Schmeidler. [767
Sachsse, Das Geistl. Ministerium in Bostock
u. sein Superintendent. (Dt. Zt. f. Kirchen-
recht 24, 72-93.) [768
d) Kriegswesen.
Delbrück, H., Üb. d. kriegerisch.
Charakter d. dt. Volkes. (Preuß.
Jahrbb. 158, 95-113.) — G. Roethe,
Dt. Art u. dt. Krieg. (Intern. Mo-
natsschrift f. Wiss. usw. 14. Okt. 15,
81-92.) (769
Below, G. v., Das dt. Heerwesen in
alt. u. neuer Zeit. (Internat. Monate-
schr. f. Wiss. usw. Jg. 9, H. 5, 329-
62.) 770
Liebe, Geo, Der Soldat in d. dt.
Vergangenheit. N. Ausg. Jena: Die-
derichs 15. 157 S. 3 M. 771
Nell, M., Die Landsknechte. Ent-
stehg. d. ersten dt. Infanterie. (123
v. Nr. 2.) Berl.: Ebering. 288 S. 7M.
Vgl. 14, 1300. 772
Ders., Die Landsknechte. (Dt. G. bll. 16,
243-01.)
Grosch, F., Ed. Hagen u. A. Schenk,
G. d. k. b. 12. Inf.-Reg. Prinz Arnulf
u. sein. Stammabtlgn. Münoh.- Lin-
dauer. xj, 948 S.; Taff. 26 M. 773
Waliner, J., Die Grazer Stadtfahne.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 12, 17-
153.) 774
Diener-Schónberg, Die Waffen d. Wartburg,
s.’13, 594. Rez.: Mitt. d. Inst. f. óst. G.forschg.
35. 511-44 Erben. 1775
Geller,. E.
(Basler Zt. 14, 85-104.)
Bibliographie Nr. 168—828
A., Basler Gesehütsnamen
[776
e) Religion und Kirche.
Lulvös, J., Die Machtbestrebgn. d. `
Kardinalkollegiums gegenüb. d. Papet-
tum. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
35, 455-83.) 177
Paulus N., Der Hauptschädling d.
Ablasses im Mittelalt. (Hist. Jahrb.
35, 509-42.) 778
schmidt, Edm., Die Klosterrege d.
heilig. Benedikt. 4. neu bearb.
Aufl. Regensb.: Pustet. 159 S. 1M.
10. [779
Rez.: Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens
N.F. 4, 525-29 Viehbacher.
Beichlin-Meldegg, M. R. u. Frs. J.
Bendel, Verzeichn. d. dt. Benedik-
tinerinnenklöster. (Stud. u. Mitt. z.
G. d. Bened.-Ordens N.F. 4, 1-
45.) [780
Quellen u. Forschungen z. G. d.
Dominikanerordens in Dtld. (s. *14,
788). H. 10. 207 S. 8 M. 781
nh.: Registrum litterarum. Joach. Tur-
riani 1487-1500, Vincentii Bandelli 1601-
1606, Thomae de Vio Caietani. Hrsg. v.
B. M. Reichert.
Miller, A., Die Jesuiten. Ordensleben u.
Schicksale. (Voigtländers Quellenbücher 77.)
Lpz.: Voigtländer. 149 8. 1 M. 20. Res.:
Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 6 Hoensbroech. [782
Brackmann, A. (Üb. neuerdings ersch. Diss.
s. G. dt. Domkapitel.) (Hist. Zt. 113, od
398 Hashagen; Hist. Jahrb. 35, 666 Seppelt ;
Zt. f. Kirch.-G. 85, 610f. Dietterle; Mitt. a. d.
hist. Lit. N. F. 3, 188-90 Markull. (784
— — ——
Eisentraut, E., Die Feier d. Sonn-
u. Festtage seit d. letzt. Jahrh. d.
Mittelalters. Würzb. Diss. 258 8. 785
Bunsel J., Aus innerösterr. Glau-
benskämpfen. (Dt. G.bll. 15, Ban
215-38.)
Kelber, K., Chronika d. Kirchspiels Immel-
dorf. Nürnb.: Noris. 70 8. Rez.: Beitrr. z.
bayer. Kirch.-G. 21, 44-46 Schornbaum. [787
Bossert, G., Zur G. d. Pfarrei Dürrmenz-
Mühlacker bis z. 17. Jh. (BH. f. württb. Kirch.-
G. 18, 54-68.) [788
H., Kirchen-G. d. Grafschaft Mark,
s. 14, 793. Res.: Zt. f. Kirch.-G. 3, 137f.
O. Clemen; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 2981.
Platzhoff. (789
Kirchengalerie, Neue sächs. (s. 14,
lief. 2-5. à 90 Pf. 490
Menghin, O.. Gründungsbilder v. Wall-
fahrtsorten. (Zt. f. öst.Volkskde. 20, 14-23.) [791
Kriegswesen. — Religion und Kirche
Stanovský, O., Austria sancta. Die
Heiligen u. Seligen d. . Galizien
= Lodomerien u. Hrzgts. kau von
Anfängen d. Christentums bis z.
Aug. dl 14. Jh. (Stud. usw. a. d.
ngesch. Semin. d. Univ. Wien.
H. 14.) Wien: Mayer & Co. 101 S.
1 M. 50. 192
Brüder, Die barmherzigen, in Wien
1614-1914. Wien: Kirsch. 128 S.;
11 Tef. 5 M. [793
` Lijubéa, Die Christianisierg. d. heutig. Diözese
Seckau, s. 14, 798. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f.
Steierm. 10, 130-34 Pirchegger. (794
Frs. J., N Ábte v. Amor-
bach. (Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens
N. F. 4, 107-13.) [795
bmiller, H., Der Staat u. d. kath.
Ordenswesen in Württemberg seit d.
Sákularisation bis z. Gegenw. E.
aktuell. Stück Rottenburger Diözesan-
G. Mit Anh. meistent. unveröffentl.
Aktenstücke. TI. 1: Vor d. Konkor-
dat. Rottenb.: Bader. xij, 172 8.
2 M. 20. [796
Brehm, Von d. Stuttgarter Priesterbruder-
schaft. (Württb. Vierteljhfte. 23, 355-64.) (797
Denk, W., Zur G. d. St. Blasianerbreviers.
(Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.- Ordens N. F. 4,
245-80.) (798
Krebs, E., Wonnenthal im Breisgau 1240-
1806. G. e. verschwund. Cisterzienserinnen-
stifts. (Ebd. 281-92.) (799
Lager, Prozessionen in Trier in früher. Zei-
ten. (Trier. Arch. 22/28, 180-86.) (800
Michel, N., Das alte freiherrl. Kano-
nissenstift St. Cäcilien in Köln. Bonn.
Diss. 96 S. [801
Grijpink P. M., Register op de
55 altaren, vicarieöen en de
zooals die voorkomen in
de middeleeuwsche rekeningen van
den officiaal des aartsdiakens van den
Utrechtschen dom. Uitg. ond. toe-
zicht van de redactie der Bijdragen
voor de geschiedenis van het bisd.
Haarlem. Amst.: van Langenhuysen.
20, 30, 105, 182 S. (pro compl. (3 din.)
21 fl.) 802
Rothert, H., Das St. Patroklusstift
zu Soest von sein. Ursprüngen bis in
d. Tage d. Reform. (Jahrb. d. Ver.
f. ev. Kirch.-G. Westfal. 16, 1-92 u.
Münst. Diss. ’13.) [803
K., Kloster Hardehausen
in Westfalen, s. Güterbesitz u. s. wirt-
schafte- u. verfassungsgeschichtl. Ent-
wicklg. bis z. Ende d. 14. Jh. (Stud.
u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens N. F.
4, 81-106; 216-44 u. Münst. Diss.
54 8.) 804
Gerhardt, Fr., Kloster Langendorf. ( —
s&eha, Zt. 4, 2-28.) um.
— o —
923
Specht, Geo., Das Kloster Sitzen-
roda u. seine Klosterdörfer. 11006
Diss. 13. 89 8.
Grimmert, J., Gesch. d. E liue
Lausigk 1590-1669. (21 v. Nr. 166.)
Cóthen: Schettler. 37 8. 75 Pf. [807
Hoppe, W., Kloster Zinna. E. Beitr.
z. G. d. ostdt. Koloniallandes u. d.
Cistercienserordens. (Veröff. d. Ver. f.
G. d. Mark Brandenb.) Münch.: Dunoker
& H. xjv, 270 B; 2 Ktn. 7 M. (808
Ees.: Hist. ahrb. 86, 416 Greven; Dt.
Lit.-Ztg. 16, Nr. 3 SpieB.
Wehrmann. M., Von Alter. Arbeiten 3. G. d.
Bistums Eammin. (Monatebll. d. Ges. f. pomm.
G. 13, 102-07.) [809
Jungnitz, J., Die Breslauer Weih-
bischófe. Bresl.: Görlich. 453 8.
b M. [810
Hist.-pol. Bll. 154, 865-78 Frans;
Theol Lit.-2tg. 15, Nr. 25/26 Lerche;
Stud. 2, 4281, Doelle; Zt. d. Sav.-Stiftg. 36,
Kan. Abt., 527-29 Stutz.
Wutke, K., Die schles. Besitzgn. d.
Coelestinerklosters Oybin. (Zt.d. Ver.
f. G. Schlesiens 48, 34-73.) [811
Lemmens,
berr. d. Ges. f. G. usw. d. Ostseeprovinzen Ruß-
lands 13, 106-24 Arbusow.
Loesche, G., Von d. Duldung zur Gleich-
berechtigung, s. '14, 838. Bez.: Zt. f. Kirch.-
G. 35, 325-27 u. Theol. Lit.-Ztg. '14, Ne Miss
(auch v. 12, 530) Zscharnack.
Skalsky, G. A., Aus d. liter. .
d. ev. Kirche in Österr. nach d. Toleranzpatent
(s. '14, 8175). Forts. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Österr. 35, 153-87.) . [814
Schultheß-Rechberg, v., Die zür-
cherische Theologenschule im 18. Jh.
Zür.: Schultheß & Co. 149 S. 2 M. (815
Merz, W., 1714-1914. Zur G. d. Baues d.
ref. Kirche u. d. Entwieklg. d. ref. Kirchen
SEN Baden. Bad.: Doppler. 55 8.; 4 Tat
Gümbel, Kirchengeschichtl. Skizzen a. Lan-
daus Vergangenheit. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-
G. 21, 20-383; 49-67.) [817
tenich, G., Beitrr. sur G. d. Protestan-
ar in Trier. f Monatshfte. f. rhein. m
G. 8, 195-202.) (81
Kelleter, H., „Aus d. Eifelbergen“. (Ebd. 3
21-81.) [8 19
Hulu, J. de, De Waalsche Gemeente te
Sluis. (Nederl. Archief voor kerkgesch. N. F. 11,
108-54.) (8 90
Eickhoft, P., Das älteste Mindener,
d. älteste Ravensbergische u. d. beiden
ültest. — Herforder Gesangbücher.
(Jahrb. d. Ver. f. d. ev. Kirch.-G.
Westfal. 16, 188-280.) 821
Beste, J., Unterm schiefen Turm. (Quell.
usw. z. braunschw. G. 6, 212-25.) Die Super-
intendentur Schóp 1822
„ Ralph, G . d. 5 Ge-
meinde zu Magdebu 2. 9 . XI],
731; 874 8. 12 M. [823
*24
"y em sus d. polit. Gemeinde. Jen. Diss.
" 24
Wotschke, Th., Die ev. Gemeinde in Poen.
Sehwersenz im 17. Jh. (Zt. d. Hist. Ges. Posen
29, 97-1069.) 1826
Machhols, E., Materialien z. G. d.
Reformierten in AltpreuBen u. im
Ermlande (s. 13, 650). Schluß. (Mitt.
d. Lit. Ges. Masovia 19, 1-42.) [826
f) Bildung, Literatur und Kunst.
" Koeberlin, K., Augsburger Studenten u.
Stipendiaten im 16. bis 18. Jh. (Zt. d. Hist.
Ver. f. 8chwab. u. Neuburg 40, 77-083.) [827
Beyerle, K. u. K. Obser, Verzoichn. badisch.
Studierender an d. Univ. Göttingen 1734-1870.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 612-45.) [828
Metzger, K., Entwicklg. d. Beam-
ten- u. Wirtschaftsorganisation d. Al-
bert-Ludwigs-Universit. zu Freiburg
i.B. (Zt. d. Ges. f. Beförderg. d.
G.kde. usw. zu Freib. 30, 1-111 u.
Freib. Diss.) [829
Iwand, Die Mülhäuser Studenten auf d.
Straüburg. Univ. 1621-1793. (Bull. du Musée
hist. de Mulhouse 37, 157-67.) — Ders., Desgl.
auf d. Heidelb. Univ. 1486-1870. (Ebd. 168
bis 70.) (830
Oncken, H., D. hessische Staat u. d. Landes-
universit. Gießen. (Oncken, Hist.-pol. Aufsätze
u. Reden 1, 245-71.) (831
Academia Groningana 1614-1914.
Gedenkboek ter gelegenh. van het
3. eeuwfeest d. Univers. te Groning.
uitg. in opdracht van d. Acad. Senaat.
Groning.: Noordhoff. 4°, xxırj, 578 S.;
63 Taf. 5 fl. [832
Res.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 48 Kaufmann.
Koller, L., Dt.-österr. Schulwesen
vor d. Reform. (Beitrr. z. österr. Er-
ziehgs.- u. Sohul-G. 15, 1-19.) UM K.
Wotke, Beitrr. z. G. d. Piaristen-
ordens. (Ebd. 33-94.) [833
A., Angelegenheiten d. Elementar- u.
Hauptschulen in Steiermark zu Ende d. 18. u.
zu Anfang d. 19. Jh. (Ebd. 20-32.) [834
Lechner, K., G. d. Gymn. in Innsbruck (8.
14, 862). TI. 7 u. 8. Innsbr. Progr. S. 178-207. [835
Wiget, G., Beitrr. z. Sohul-G. d.
Kantons St. Gallen. Frauenf.: Huber
u. Co. x, 279 S. 6 M. 40. [836
W K. Die Matrikel d.
Gymn. Hof in Registerform. (4, 3 v.
Nr. 426.) Würzb.: Stürtz. Lx, 464 S.
18 M. 837
Hamp, K., Die äußere Entwicklg. d. dut
nist. Lehr- u. Erzieh lten in Neuburg
838
d. Gesanit-Ver. 62, Lenze; Hiert.
Vierteljschr. 17, 451 Geo. Müller; Hist. Zt. 114,
401-4 Rapp. (839
Bibliographie Nr. 824—889
Stein, Das Schulwesen Heidenheims
im 15. u. 16. Jh. (Württb. Viertel-
jhfte. 23, 288-301.) [840
Schacht, Die alte Schülermatrikel
d. Gymn. zu Lemgo. Lemg. Progr.
88 S. =
Beestermöller, B, G. d. Akad.
Gymn. in Lingen, 1697-1820. Münst.
Diss. 179 S. [842
Schwabe, E., Geistige Entwicklg.
d. gelehrt. Schulwesens im test.
Mitteldtld. im 17. Jh. (Dt. G. bll. 15,
267-90.) [843
Goldmann, H., Die Schüler d. Er-
furter Ratsgymn. 1655-1820. Ff.
Progr. 40. 110 8. [944
Gilow, H., Die Schüler-Matrikel d.
Köllnischen Gymn. 1656-1767. (Berl.
Progr. Berl.: Weidmann. 30 s.
1 M. [545
Begemann, H., Die Lehrer d. latein.
Schule zu Neuruppin 1477-1817.
(Progr.) Ebd. 119 8. 2 M. [546
Verwaltg. d. städt. Bürgerschul-
wesens In Mecklenburg. Hamb.: Hermes. 1268.
2 M. 60. Rez.: Zt. f. G. d. . 4,
217-49 Wienecke. 1847
aschinski, E., Das Schulwesen im
Lande Lauenburg u. Bütow bis 1773.
(Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 4, 84-
115.) [548
Armstedt, B., G. d. Kneiphófisch. Gymn. zu
Königsberg (s. '14, 3219). TI. 4. Königsb.
Progr. S. 141-63. [249
Schwenke, P., Die Königl. Bibliothek. (Grogz-
Berlin. Kalender 18, 240-54.) 1850
Ortner, I., Zur G. d. Buchdrucks u. d.
Geisteskultur in Kärnten. (Carinthia I. Jg. 104,
12-83; A491.) ` (851
Weyersberg, A., Die Drucker- u. Papier-
macher-Familie Soter an d. Papiermühle b. So-
lingen. (Zt. d. Bergisch. Q.-Ver. 47, 113-61.) 1452
Scherer, W., G. d. dt. Literat. 13.Aufl.
Berl.: Weldmann. xij, 894 S. 10 M. 1853
Schlegel, A. W., G. d. dt. Sprache
u. Poesie. Hrsg. v. Jos. Körner.
(Dt. Literaturdenkmale d. 18. u.
19. Jh. 147 = 3. F., 27.) Berl. (Steg-
litz): Behr 13. xxxvnj, 184 S. 4 M.
50. : 854
r He. (Mite d. Ver f. G. d
Dt. in Bóhm. 53, 43-57.) (855
Findeis, R., G. d. dt. Lyrik. 1 u. 2. (Sammig.
Göschen Nr. 737 f.) Berl.: Göschen. 151; 120 8.
1 M. 80. 856
. (
Durieux, G., La théologie dans le
drame religieux en Allemagne au moy.
áge. Lille: Giard. Paris: Tallandier.
14 fr. [867
Bildung, Literatur und Kunst. — Volksleben
Schätsiefn, P., Saxo Grammatikus in d. dt.
Dichtg. v. Ausgange d. Mittelalters bis x. Ver-
falle d. Romantik. Münst. Diss. '13. 54 8. [858
Zimmermann, P., Dichterkróngn. auf d.
Universit. Helmstedt. (Braunschw. Magaz. '14,
133 -40.) [859
Schönholl, H., d. 3 e
Münst.: Greve. 69 ri 1 M. [860
— [m Henn
Wetsel, Frs., d. kath. Presse Dtlds. im
18. Jh. Heidelb. pons. 13. 50 S. (861
und, C., Die München-Augsburg. Abend-
zeitg. Kurs. "Abriß ihr. mehr als 300jähr. G.
1609-1914. Auf Grund d. v. Verlagsdir. Ernst
Heuser gesamm. uri ET Münch.: Bruck-
mann. 90 8.; Taf. 1 M. [862
Bertheau, F. R., Das PIN E in Ham-
burg 1616-1913. Hamb. Prog. 106 8. [863
G., Zur G. d.'hamb. Zeitungs-
wesens (s. 12, 588). VIII. (Mitt. d. Ver. f.
hamb. G. Bd.11, 340-50.) [864
Schöne, Walt., Anfänge d. Dresdner Zei-
tungswesens im 18. Jh., a. 13, 3112. (Auch
Tübing. Diss.) Res.: Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 0
45 Consent ius. (86
Dehio, G., Dt. Kunst-G. u. dt. G.
(Dehio, Kunsthistor. Aufsätze (l-
74.) [866
Stütten d. Kultur. Hrsg. v. G.
Bierbaum (s. '13, 3115). [867
32: Heinz Stolz, Düsseldorf. 148 8. 3 M.
-Jordan, E. u. Woltg.
M. Schmid, Der Bamberger Domschatz.
(Bayer. Kirchenschátze. Hrsg. v. E.
Bassermann-Jordan.) Münch.:
Bruckmann. 29. xjx, 66 S.; 24 Taf. u.
24 Pausen. 180 M. [868
Betke, G., Die Kirche zu Dormitz
und ihre Kunstschätze. Erlang. Diss.
175 8. [909
E., Kunstwandergn. in
Württemberg u. Hohenzollern. Be-
arb. unt. Mitw. v. H. Klaiber u. H.
Christ. (Ilustr. Kunstreisebücher.
1.) Stuttg.: Meyer-Ilschen. 340 S
148 Taf. 4 M. 80. [870
Rott, H., Bruchsal. Quellen z.
Kunst-G. d. Schlosses u. d. bischöfl.
Residenzstadt. Mit Einl. v. J. Wille.
(Zt. f. G. d. Architektur. Beih. 11.)
Heidelb.: Winter. xj, 151 S. (16 M.;
Abonn.-Pr. 12 M. 80.) M
Kunst, Die, am Bodensee. .1:
K. Gróber, Das Konstanzer Münster.
Seine G. u. Beschreibg. Lindau:
Stettner. 207 S. 2 M. 60. [872
Dehio, G., Hist. Betrachtung üb. d.
Kunst im Elsaß. (Dehio, Kunsthist.
Aufsätze 75-89. * [873
Kimakowicz, M. v., Studien x. Bau- G. d.
ev. Stadtpfarrkirche in Hermannstadt. (Arch.
d. Ver. f. siebenb. Ldkde. N. F. 39, 477-508;
9 Taf.) [874
*25
W., Von d. Sankt-Petrikirche ru
Kulmbach. Geschichtliches üb. ihr. Bau u.
innere Ausstattung. (Arch. f. G. usw. v. Ober-
frank. 25, 3, 146-55.) 1875
Rückert, Gg., Beitrr. z. Kunsttopographie d.
Bezirksamtes Dillingen. (Jahrb. d. Hist. Ver.
Dilling. 26, 1-24.) [576
Baudenkmäler, Die, in Frankf. a. M.
(s. 03, 2589). Lfg. 6. Von R. Jung
u. J. Hülsen. Bd. 3, 267-464, v-xxjv.
6 M. [877
Cordes, Die Fachwerkbauten d.
Stadt Celle. (Diss.) (Erweit. Son-
derabdr. a.: Zt. d. Verb. dt. Arcbit.
u. Ingen.-Vereine.) Hannow: Schulze.
71 S. 4 M. [878
Spies, G., G. d. Hauptkirche B. M.
V. in Wolfenbüttel. (= Nr. 432.)
Wolfenb.: Zwißler. 164 S. 3 M. [879
Siedler, E. J., Märkisch. Städtebau
im Mittelalt. Berl.: Springer. 4°.
148 S. 16 M. [550
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 22 Hoppe.
Lorenz, A. Fr., Die alte bürgerl.
Baukunst in Rostock. Rost.: Leo-
pold. 49. 32 S.; 32 Taf. 10 M. [881
Walcher, A. v., Burg Kreuzenstein
an d. Donau. Mit hist. Einleitg. v.
J. v. Paukert. Wien: Schroll u. Co.
40. 202 Taf.; X jv S. Text. 42 M. [882
—— — —
Nemitz, H., Die altdt. Maler i in Süd-
dtld. (Natur u. Geisteswelt 464.)
Lpz.: Teubner. 70; 12 S. 1 M. [883
„H., Entwicklg. d. barocken Decken-
malerei in Tirol, 8. '13, 3149. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. 13, Nr. 27 Neuwirth: Forsch. usw. . G.
Tirols usw. 11, 111-15 Menghin. (854
Auner, I., Zur G. d. Abendmahlskelches in
Siebenbürgen. (Korr.bl. d. Ver. f. siebenb.
Ldkde. 37, 41-56.) Vgl. '14, 8241. — V. Roth,
Kritik u. Wissenschaft. Entgegng. (Ebd. 74-
95.) [885
Frankenburger, M., Die Landshuter Gold-
schmiede. (Oberbayer. Arch. 59, 55-188.) [56
Brock, P., Die Keramik, ihre Grundlage u.
versuchsweise Ausgestaltg. im Erzstift Trier.
(Trier. Arch. 22/23, 151-660.) 1837
Hoftheater, D. fürstl. Fürstenbery..
zu Donaueschingen 1775-1850. Beitr.
z. Theater-G. Donauesch.: Fürstl.
Fürstenb. Archiv. jx, 137 S. 3 M. [888
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 30, 489f. Kilian
u. Entgeung. v. Tumbült ebd. 674.
— — e — I €——
g) Volksleben.
Handbücher z. Volkskde. (s. 12
610).
7/8: P. Sartori, Sitte u. Brauch. 9
Zeiten u. Feste d. Jahres. 354 8. 4 M.
*26
Grupp, G., Kultur-G. d. Mittel-
alters. 2. Bearb. (s. '14, 933). 4.
(SchluB-)Bd. 524 S. 9 M. 50. [890
Liebe, Geo., Zur G. dt. Wesens 1300-1848.
Kulturhist. Darstellgn. a. Alter. u. neuer. Zeit.
2. unveränd. Abdr. (N. Tit.-Ausg.) Berl.:
Vossische Buchh. 319 8. 6 M. [891
Buchner, E., Kulturhist. interess.
Dokumente a. alt. dt. Zeitgn. Vom
Ende d. 17. bis z. Ende d. 18. Jh.
Münch.: n. 276 S. 3 M. [892
Minden, G., Die Entstehg. d. Berliner Volks-
trachtenmuseums, jetzt Kgl. Sammig. f. dt.
Volkskde. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 337-
49.) — Karl Brunner, Die Entwicklg. d. Kgl.
Sammlg. f. dt. Volkskde. seit 1904. (Ebd. 349-
60.) — Fra. Weinitg, Das Landesmuseum f.
säche. Volkskunst in Dresden. (Ebd. 361-67.)
— W. Peßler, Aufgaben d. dt. Sach-Geographie.
(Ebd. 367-87.) [893
(Auch ersch. in: Mitt. a. d. Ver. d. Kgl.
Sammig. f. dt. Volkskde. zu Berlin. Bd. 4.)
Preen, H. v., Der Oberinnviertler. (Ebd.
387-409.) [894
Zéliqzon, L., Zur lothring. Volkskde. (Jahrb.
4. Ges. f. lothr. G. usw. 25, 67-129.) (805
Diehl, W., Aus d. guten alt. Zeit. Kultur-
geschicht. Bilder aus Hessens Vergangenh.
(Hess. Volksbücher 20.) Darmst. Schlapp.
70 8. 50 Pf. [896
Maurer, F., Unser Odenwald. Kul-
turbild d. Odenwaldes a. alt. u. neuer
Zeit. Ebd.: BergstraeBer. 49. 80 S.
3 M. 50. [897
Fr., Volkstümlich .H à
S (Zt. d. Vor. t nein. u.
westf. Volkskde. 11, 207-12.) [898
Hoffmann, Hnr., Zur Volkskde. d. Jülicher
Landes, 8. 12, 2068. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver.
35, 172-75 Cramer. (899
Aus Schlesiens volkstüml. Über-
liefergn. ;Sammlgn. u. Studien d.
Schles. Ges. f. Volkskde. Bd.1: Fr.
Vogt, Weihnachtsfestspiele. Lpz.:
Teubner. 44 S. 1 M. 900
Rudolf, J Volkskundliches aus d.
dt. Kolonie Hirschenhof. (Sitzungsberr. d. Ges.
f. G. usw. d. Ostseeprov. Rußlands '19, 151-
56.) [901
Anmerkungen zu d. Kinder- u.
Hausmárchen d. Brüder Grimm, neu
bearb. v. J. Bolte u. G. Polívka.
Bd.1. Lpz.: Dieterich '13. 556 S.
12 M. [902
Rez.: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 425-27 v. der
Leyen.
Erben, W., Untersberg-Studiem
Beitr. z. G. d. dt. Kaisersage. (Mitt.
d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 54, 1-
96.) 903
Regell, P., Zur G. d. Rübezahlsage. (Mitt.
d. Schles. Ges. f. Volkskde. 15, 166-85. 16, 1-
48. — Ders., Rübezahl im heutig. Volks-
glauben. E. Beurteilg. d. Arbeiten Loewes.
(Ebd. 15, 98-136.) Vgl. ’13, 749. [904
Bibliographie Nr. 890—950
Laser, J., Der Zauborer v. Magdeburg.
Beitr. z. Erforschg. d. mittelalterl. Waade-
sagen. (Ebd. 16, 49-63.) (905
Graber, Sagen a. Kärnten, s. 14, 3289. Res.:
Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 12, 218-20 Geramb;
Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 327f. Bolte. (906
Freisauft, R. v., Aus Salzburgs 8a-
gensohatz. Salzb.: Höllrigl. 199 8.
. 50.
907
Märchen a. Bayern. (Wissenschaftl. 05 1
Jahresber. d. Ver. f. bayer. Volkskde. usw. in
Würzb. auf d. J. 14.) Würzb.: Ver. f. b. Volks-
kde. 46 8. 60 Pt. 905
U
Chariot, E. u. G. Sed „ Sagen
u. Gesch. a. Lothringen. 2. Aufl.
Metz: Even. 183 S. 2 M. 50. [909
Bruinier, J. W., Das dt. Volkslied. Über
Wesen u. Werden d. dt. Vol . &
völlig umgearb. u. verm. Aufl. (Aus Natur
u. 1 N. F. 7.) Lpz.: Teubner. SS
1 M.
Fr., Sprichwórter u.
Gregorius, Redensarten
a. Horn b. Simmern, Hunsrück. (Zt. f. di.
Mundarten 14, 265-76; 327-84.) 1911
Caminada, Chr., Die Bündner
Glocken. Kulturhist. Studie a. Bün-
den. Zürich: FüBli. 119 S. 9 M.
40. [912
. Stüekrath, O., Himmelsbriefe. (Nass. Hei-
matbll. 17, 21-27; 56-59.)
H., Volksglauben u. Volksmei-
nungen a. Schlesw.-Holstein (a. 14, 3310).
Forts. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 55-62.) [914
Humborg, L., Die Hexenprozesse in
d. Stadt Münster. (31 v. Nr. 7.)
Münst.: Coppenrath. 135 S. 9 M. 40.
(66 S.: Münst. Diss.) [915
Menghin, O., Über Tiroler Bauernhochseiten
u. Primizen (s. '14, 3321). Forts. (Zt. d. Ver.
f. Volkskde. 24, 71-76.) [916
Keller, Läw., Die Hohenzollern u..d. Frei-
maurer. (Groß-Berl. Kalender 13, 129-37.) (91?
Mehring, G., Badenfahrt. Würt-
temb. Mineralbäder u. Sauerbrunnen
vom Mittelalt. bis z. Beginn d. 19. Jh.
(13 v. Nr. 95.) Stuttg.: Kohlhammer.
xj, 204 S. 2 M. 80. [918
Rez.: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 63, 471.
GóBler. l
. Martin, Alfr., G. d. Tanzkrankheit in Deid.
(Zt. d. Ver. f. volkakde. 24, 118-34; 225-39.) —
Ders., G. d. Tollwutbekämpfung in Dtid. Beitr.
3. Volksmedizin. (Hess. Bil. f. Volkskde. 13,
48-102.) [919
Schell, O., Beitrr. 2. Volksmedizin im Ber-
gischen. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks
kde. 11, 101-76.) [920
— — — —
Volksleben. — Das deutsche Altertum bis ca. 500
Ehmig, P. Das dt. Haus. Bd.1.
À: Entwicklg. d. geschichtl. dt. Hau-
see. ITI. 1: Frühzeit, Kloster- u.
Feudalwohnbau. Berl.: Wasmuth. 848.
6
M. 921
Haberlandt, A., Beitrr. z. Kenntn. d. ler
Bauernhauses. (Zt. f. öst. Volkskde. 20, 1-14.)
— A. Dachler, Obcrinntaler u. Grödener Bauern-
häuser. (Ebd. 168-70.) [922
Hunsiker, J., Das Schweizerhaus
(s. 13, 790). Bd. 8: Schlußwort u.
Regist. Hrsg. v. C. Jeoklin. jx,
83 S. 4 M. 80. 923
Andrae, À., Hausinschrr. a. Nord- u. Mittel-
atid. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 31-47.) [924
27
Schaefer, Karl Zur G. d. lübecker Wohn-
hauses. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 121-25.) (926
Bein, L., Beitr. z. Kenntnis d. obersteirisch.
Haus- u. Ackergerätes u. zum steirisch. Wort-
schatz. (Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 44, =
221.)
Christ, Herm., Zur G. d. alt. Bauerngartens
d. Basler Landschaft. (Baal. Zt. 14, 11-84.) [027
Langguth, O., Unsere Volkstrachten. (Jah-
resber. d. Hist. Ver. Alt-Wortheim 18, 37-
66.) (928
Winkel G. G., Alte u. neue Vivatbänder.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 207-13.) [929
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
J. Das deutsche Altertum bis
ca. 500.
a) Germanische Urseit und erstes
Auftreten der Deutschen in der
Geschichte.
Piper, Bedenken zur Vorgeschichtsforschg.,
s. '14, 978. Rez.: Hist. Zt. 114, 196 Anthes. (930
müller, J., Die Urseit d. Menschen.
8. verm. Aufl. Köln: Bachem. 307 8. 5 M.
Res.: Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 4 Hörnes. (931
Seger, H., Ur-G. Mitteleuropas. Bericht
fib. d. Ergebnisse d. neuer. F . (Mitt. d.
Schles. Ges. f. Volkskde. 16, 101-78.) (932
Feist, Kultur, Ausbreitg. u. Herkunft d.
en, 8. '18, 3447. Res.: Mitt. a. d.
hist. Lit. N. F. 2, 347-52 Leßmann; Gött. gel.
Anz. 14, 690-604 NilBon; Zt. f. dt. Philol. 46,
452-55 (auch v. 14, 3340) Fr. Kauffmann. —
Fol. Wolff, Die Urheimat d. Indogermanen.
(Mannus 6, 309-21.) [933
M., Die nen im Alt.
Orient, s. 12, 818. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 12,
Kossinna, Die dt. Vor-G., e. her-
vorrag. nation. Wissenschaft. 2. star k
verm. Aufl. (Mannus-Biblioth. 9.)
Würzb.: Kabitzsch. 255 S.; 50 Taf.
6 M. [995
Wilser, Die Germanen, s. '14, 986. 2.
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 3301. Kodderits;
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 40/41 Hoernes; Lit. Zbl.
'14, Nr. 51/52 A. R. (936
Reallexikon d. German. Altertskde.
Hrsg. v. J. Hoops (s. 14, 3344).
Il, 4: Handel, deutsoh. (Forts. —
Jydske lov. ITI, 1-3: Kacheln-Oxiones.
8. 409-630. xj S. 390 S. [937
"e v. E = veg ee Nr.31 5
ning, „Der Name d. . Orsb.:
Kabitzsch. 16 8. (Beil. zu Mannus 6, 3.) Vgl.
*14, 989. (938
Küchler, C., Ein vergess. Germanen-
volk. n a = Se A
d. Färinger (Nord u. Süd, 38. Jg. 14,
149-65.) UN [939
Beltz, R., 6. Bericht üb. d. Tätigkeit d. v.
d. dt. anthropol. Gesellsch. SML Kom-
miss. f. 3 e
enghin, O., Die tirol.-vorarlberg. Ur-
geschichtaforschg. im J. 12, 18 u. 14. (Forsch.
usw. 3. G. Tirols usw. 10, 257-68. 11, 59-66.
12, 293-27.) [941
Tschumi, O. u. P. Vouga, une:
in d. Vor-G. d. Schweiz. (Veröff. d.
Schweizer Ges. f. Ur-G.) Bern:
Francke 15. 39 S. 1 M. 20. 942
Häusler, R., Die Ausgrabgn. beim Schweizer-
bild. (Mannus 6, 245-60.) [943
Birkner, F., Der Eisseitmensch in Bayern.
(Beitrr. z. Anthropol. u. Ur-G. Bayerns 19, 105-
84; 10 Taf.) — H. A. Ried, Die Hallstattfibeln
d. prähist. Staatssammig. in München. (Ebd.
81-108; 6 Tat.) [944
Hoeck, G., Die Frühhallstattzeit im bayer.
Maingebiet. (Aus: „Frankenland“.) Würsb.:
Perschmann. 23 8. 75 Pf. [945
RoBbach-Lichtenfels, G., Urnonbestattg. b-
Wolfsdorf (Bez.-A. Staffelstein). (71. Ber. u.
Jahrb. 18/14 d. Hist. Ver. Bamberg 53-56.)
— Hinsler, Steinhügelgrab d. Früh-La Tène-
Zeit b. Menchau, B.-A. Kulmbach. (Ebd. HR
66.)
Oberndorfer, R., Ausgrabgn. d. Hist. Ver.
Günsburg: '12 u. '13. (Jahrb. d. Hist. M
4
Dilling. 26, 161-03.)
Schmid
geschlechtes. (Tübing. Bll. N. F. 1, 31-48.) [948
Wernert, P., Diluviale Funde a. Schmiechen,
OA. Blaubeuren. (Fundberr. a. Schwaben 21,
2-5.) — Fleck u. d. Berau. Vorgeschichtl. Funde
&. Mergentheim. (Ebd. 15-22; Taf.) — F. Hert-
lein, Die vorgeschichtl. Kocherburg b. Unter-
kochen OA. Aalen. (Ebd. 29-82; Tat.) — G.
Bersu, Die Lenensburg im Argental OA. Tett-
nang. (Ebd. 32-30; 2 Taf.) [949
umacher, K., Neolith. e im
westl. Deild. (Prähist. Zt. 6, 29-56.) (050
298 Bibliographie Nr. 951—1016
Christ, G., Alte Befestigungen auf d. Oelberg
d. Schriesheim. (Mannheim. G.bll. 15, 159-
04.) (951
Bremer, W., Zur Weinstraße. (Quartalbli.
d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 5, 190-95.) [952
Bremer, W., Gambach (Kr. Friedberg):
Spätbronzezeitl. Brandgrab. (Röm.-germ. Korr.-
bl. Jg. 6, Nr. 4.) [958
Brenner, E., Ber. üb. d. Tätigkeit d. Landes-
museums nassauisch. Altertümer: '11 u. '12.
(Nass. Annalen 42, 185-212.) — Ders., Grab-
fund aus Schwanheim a. M. (Nass. Heimatbil.
17, 115f.) ME Ch. L. Thomas, Die Burg b. Ram-
bach. (Ebd. 138-40.) (954
Holwerda, J. H., Das große Steingrab b.
Emmen, Prov. Drente. (Prähist. Zt. 0, 57-67;
7 Taf.) [955
Lange, Wilh., Der Rhündaer Berg in Nieder-
hessen. (Ebd. 5, 460-67.) (956
Knoke, F., Beitrr. z. heimatl. Altertkde. v
Osnabrück. (Mitt. d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr.
38, 1-39.) (957
Krüger, F. u. W. Reinecke, E. bronzezeitl.
Hügelfeld. (Lüneburg. Museumsbll. H.9, 5-
20.) [958
Muchsu, Das 4000jühr. Alter d. Volkes d.
Hermunduringer, 8. 11, 050. Res.: Thür.-
sächs. Zt. f. G. 3, 60-67 Devrient. (059
Motefindt, H., Die Diebeshóble b. Uftrungen,
Kr. Sangerhausen. (Zt. f. Ethnol. 48, 646-
61.) (960
Jacob, K. H., Zur Pràhist. Nordwestsach-
sens, 8. '13, 096. Rez.: Präh. Zt. 5, 274f. Deich-
müllor; Mannus 5, 142f. Wahle. [961
Kalliefe, H., Das bronzezcitl. Dorf Hohen-
salza. (Prähist. Zt. 6, 80-114.) — Ders., E.
Hügelgrab v. Schedbojewitz b. rer
(Mannus 6, 326-31.)
Ebert, M., E. Hügelgrab d. älter. N
unt. Meiran, Kirchsp. Lubahn. (Sitzungsberr.
d. Ges. f. G. usw. d. Ostseeprov. Rußlands 13,
931-34.) [963
b) Einwirkungen Roms.
Rech, F., Römische Kaiser an d. Donau-
quelle. (Alemannia 42, 114-20.) (964
Schmidt, Ldw., Zur Frage nach d.
Romanisierg. Rätiens. (Mitt. d. Inst.
f. óst. G. e 35, 140-42.) [965
Limes, Der röm., in Österr. (s. 11,
3321). H. 12. 8 8., 342 Sp.; 7 Taf.
21 M. 966
Inh. E. Nowotny, Die Grabgn. im Stand-
lager zu Carnuntum 08-11. Fr. v. Kenner,
Num. Anhg. E. Bormann, Epigraph. Anhg.
Bericht d. Ver. Carnuntum in Wien:
08/14. Wien: Ver. 49. xxıj, 342 Sp.:
7 Taf. [967
Burckhardt-Biedermann, Th., Stadtmauer u.
Tor im Südosten von Augusta Raurica. (Basier
£t. f. G. 18, 363-75.) — Ders., Falschmünzer
in Augusta Raurica. (Ebd. 14, 1-10.) — Bes.
v. 12, 3257 (B.-B., Die Kolonie Aug. Rau.):
Böm.-germ. Korr. bl. Jg. 5, Nr. 6 Barthel. [968
Eckinger, Th., Der Plan v. Vindonissa. (In:
Festgabe H. Blümner überr. Zürich.) [969
Roger, O., Róm. Funde in Augsburg. (Zt.
d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neuburg 40, 157-
61. 41. 140f.) — Ders., Bildertypen v. Augs-
burg. Sigillaten (s. 14, 3401). 2. u. 3. Folge.
(Ebd. 40, 94-112. 41, 1-26; Taf. 19-31.) — E. Rit-
terling, Die röm. Münzen a. Oberhausen b.
Augsb. (Ebd. 40, 102-70.) (970
Frickhinger, E., Großorheim. Böm. a. d.
schwüb.-bayr. Ries. (Róm.-germ. Korr. bl.
Jg. 6, Nr. 5.) 1971
Linder, J., Die Toranlage d. spätröm. Ka-
stellis Kellmüns. (Ebd. Nr. 6.) (972
Burkhardt, G., Róm. Ausgrabgn.
kingen. (Fundberr. a. Schwaben 91, 45 45-50.)
— Paradeis, Römisches u. Nachrómisches a.
Rottenburg. (Ebd. 68-73.) — G. Bersu u. P.
GóBler, Ausgrabgn. in Rottweil. (Ebd. 78-80;
Taf.) — P. Gößler, Funde antik. Münzen im
Kgr. Württemb. 21. Nachtr. (Ebd. 82-84.) —
H. Dorn, Róm. Denarfund v. Welzheim. (Ebd.
85-105.) (073
Paret, O., Röm. Gutshof mit Bad b. Enz-
berg. (Festschr. z. Feier d. 50j. Bestehens d.
K. Altertümeisammlg. in Stuttg. 74-77.) —
L. Sontheimer, E. róm. Augenarztstempel a.
Rottweil. (Ebd. 78-84.) (074
Kornemann, E., Vom róm. Rottweil. (Tü-
bing. Bll. N. F. 1, 44-47.) [075
Werner, L'arrondissement de Mulhouse à
l'époque rom. (Bull. du Musée hist. de Mulh.
87, 5-84.) 1976
Forrer, A. E., Die Ziegel u. d. Legionsstemy:el
a. d. röm. Straßburg. (Anz. f. els. Altertakde.
5, 858-75.) — Ders., Neue Materialien zum
nordöstl. Stadtmauerring d. róm. Straßb. (Ebd.
388-09; 421-31.) 1977
Steiner, Röm. Gru berfunde auf d. Eigentum
Montigny in Altenstadt. (Jahresber. d. Ver.
2. Erhaltg. d. Altertümer in Weißenburg 8, '13,
205-10.) [978
GropengieBer, H., Die röm. Basilika in Laden-
burg. (Vereinsgabe d. Mannh. Alt.-Ver. Bep.-
a.: Jahrb. Mannh. Kultur.) Mannb.: Hans.
16 8. (Rez: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 720 f.
Fritsch.) — Ders., Neue röm. Funde in Laden-
burg, (Mannh. G. bill. 15, 117.) wre
Schumacher, K., Beitrr. z. Topogr. u.
d. Rheinlande (s. '13, 3491). Forts. (Mainzer
Zt. 8/0, 97-110.) — F. Körber, Die '12 u. '13
fund. röm. Inschrr. u. Bildwerke. (Ebd. 15-
36; Taf.) — E. Neeb u. P. T. Kobler, Die Aus-
bgn. auf d. róm. Friedhof b. WeiBenau.
(Ebd. 37-51. — G. Behrens, 3. Bericht üb.
Funde a. d. Mainz. (Ebd. 66-96;
2 Taf.) [980
Bodewig, R., Merkurtempel im Osterspeier
Wald. (Nass. Ann. 42, 1-9.) (931
Schoop, A., D. róm. Wasserltg. b. Soller,
Kr. Dürer. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 86, 156f.) [052
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Klein, Walt., Studien z. Ammianus
Marcellinus. (Klio. Beihft. 13.) Lpz.:
Dieterich. 136 S. (7 M. Subskr.-Pr.
6 M.) [983
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 5 A. Rosenberg.
Beeson, Isidorstudien, s. 14, 1033. Rez.:
Lit. Zbl. 14, Ni. 29 Hofmeister. 1984
Edda. Die Lieder d. Codex regius
nebst verwandten Denkmälern, hrsg.
v. G. Neckel. Tl. 1. (German.
Biblioth. 2. Abt., Bd.9.) Heidelb.:
Winter. xij, 329 S. 6 M. 80. [985
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 49 Heusler; Zt.
f£ dt. Philol 46, 466-69 Gering.
. Z. Edda-
Neckel, G., Untersuchgn
kritik. I. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache
40, 48-80.) [986
Das deutache Altertum bis ca. 500. — Fränkische Zeit bis 918 29
patrz. H., Die Verbindg. d. Bigfrids- u. d.
Burgundensage. Dortm.: Ruhfus. 49 8. 1 M.
20. (987
Much, R., Rüdiger v. Pechlarn. Wien: Höl-
der '13. 18 8. 44 PL [088
Kudrun, hrsg. v. B. Symons.
2. verb. Aufl. (Altdt. Textbiblioth.
Nr. 5.) Halle: Niemeyer. oxj, 343 8.
4 M. 40. [989
Friese, H., Thidrekssaga u. Diet-
richsepos. (Palaestra 128.) Berl.:
Mayer & M. 185 S. 5 M. 50. (Kap. 1
u. 3: Berl. Diss. 95 S.) [990
—À mM
Mischer, E. v., Julians Feldzüge am
Rhein 356-61. (Mannheim. G. bll. 15,
147-58; 171-81; 194-206.) 1
Pace, B., I Barbari e i Bizantini in Sicilia,
. 13, 1041. Rez.: Byzant. Zt. 21, 5291. W.
Cohn 1992
Lot, F., Hengist, Hors. Vortigern:
la conquête de la Grande-Bretagne par
lea Saxons. (Mélanges d’hist. off. à Ch.
Bémont 1-19.) [993
Fastlinger, Der Volksstamm d. Nosi, s. '13,
$518. Rez.: Hist. Zt. 113, 618-20 Riezler. [994
d) Innere Verhältnisse.
Tacitus, Germania. Übers. m. Ein-
leitg. u. Erläuterg. v. G. Ammon.
(Meisterwerke d. Weltliterat. 7.)
Bamb.: Buchner 13. L, 106, 18 S.
995
2 M. 60.
- Bez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 51/52 Philipp.
—
- Krammer, M., Forschgn. zur Lex
Salica. (N. Arch. 39, 099-691. x
9
461.)
Herwegen, German. Rechtssymbolik in d.
röm. Liturgie, s. 13, 3524. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 34, G. A., 713f. Kallen. [997
Hörter, P., Die Basaltlava-Industrie b. Mayen
(Rhld.) in vorróm. u. röm. Zeit. (Mannus 6,
983-94; Tat. 12-15.) [998
Quente, P., Stelnzeitl. Ackerbaugeräte aus
d. Ost prignits, Erdhacken u. Piluge, u. ihre
Schaftungsmöglichkeit. (Pra hist. Zt. 6, 180-
87.) (099
Helm, Altgerman. Relig.-G., s. 14, 1050.
Rez. Zt. f. d. Ver. f. Volkskde. 23, 4241. R. M.
- Theol. Lit.-Ztg. '14, Nr. 18/19 Fr.
fme [1000
Muus, R., Die altgerm. Religion
nach kirchl. Nachrichten a. d. Be-
kehrungszeit d. Südgermanen. Bonn.
Diss. 57 S. [1001
Bing, J., Der Götterwagen. (Mannus 11055
82.
Much, R., Vagdavercustis. (Zt. f. dt. Altert.
55, 284-90.) . (1003
Schubert, H. v., Staat u. Kirche in d. aria-
niech. Kónigreichen u. im Reiche Chlodwigs,
s. '13, 3633. Res.: Monatshtte. f. rhein. Kirch.-
G. 8, 153-58 Jungk; Mitt. d. Inst. t. óst. G. 35,
104 f. Herwegen; Hist. Zt. 113, 427 Brink-
mann; Dt. Lit. Ztg. 15, Nr. 20 Köstler. (1004
Ficker, Jobs., Altohristl. Denkmäler
u. Anfänge d. Christentums im Rhein-
gebiet. 2. verm. Aufl. Straßb.:
Heitz. 42 S. 1 M. 20. [1005
Walt., Das german. Haus in vor-
geschichtl. Zeit, s. 14, 8101. Res.: Zt. d. Ver.
f. Volkskde. 24, 3321. Mielke; Dt. Lit.-Ztg. '16,
Nr. 5 Meringer. (1006
2. Frünkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Auctores antiquissimi. T.15, 2:
Aldhelmi opera, ed. R. Ehwald (s.
14, 1063). Fasc.2. (Tl. v. Nr. 490.)
S. 395-554; 2 Taf. 10 M. 1007
Rez.: Lit. Zbl. '16, Nr. 85; Hist. Zt. 116,
836 f. Levison.
Poetarum latin. medii aevi T. 4,
2, 1; ed. R. Streoker. Tl. v.
Nr. 420.) Berl: Weidmann. 8. 445-
900; 4 Taf. 20 M. (T.4, pars 1 s.
1900, 1008
81.)
Rez.: Hist. Jahrb. 36, 449 Weyman; Hist.
Zt. 116, 206—99 Leviso
n.
Müller-Marquardt, F., Die i vy d. alt.
Vita Waudregiscli, 8. '13, 3549. .: Dt. Lit.-
Ztg. 13, Nr. 37 Gamillscheg; Rev. crit. 14,
Nr. 25 J. D. (1009
Peisker, T., The expansion of the
Slavs. (Cambridge mediev. hist. 2,
418-58.) (1010
Schäfer, Aug. Die Bedeutg. d.
Päpste Gregor II. (715-31) u. Gre-
gor III. (731-41) f. d. Gründg. d.
Kirchenstaates. Münst. Diss. 13.
57 8. [1011
a DÀ ů — —
digung sein. Person u. Wirksamkeit. (Sammlg.
Kurze, F., Die karoling. Annalen bis 2. Tode
Einhards, s. 13, 3553. (Lps.: Fock '13. 1 M.)
Res.: Hist. Jahrb. 34, 9211. J. Sturm; Hist.
Zt. 112, 424f. A. W. (1013
Notker, D. Stammler, Die G. v. Karl d. Gr.
(Übertr. u. hrsg. v. K. Brügmann.) (Insel-
Bücherei 114.) Lpz.: Insel-Verl. 1%% E
1014
60 Pt.
Haar, H. ter, Leven van St. Rad-
boud, medeged. (Bijdragen v. h. Hist.
Genootech. te Utrecht 35, 158-
68.) MAP (1015
Knop, Fr., Die Libri Carolini u. d.
Epistola Hadriani Papae de Imagini-
bus als Quellen f. d. Verhältn. Karls
d. Gr. zum griech. Kaiser u. röm.
Papst auf Grund d. augustin.-escha-
*30
tolog. Anschauungen. Greifsw. Diss.
54 8. [1016
Tangi, M., Die Epoche Pippins. (N.
Arch. 39, 257-77.) [1017
Riegel, J. Bischof Salomo
Konstanz u. seine Zeit. (Freiburg.
Diözes.-Arch. N. F. 15, 111-88.) [1018
Endres, J. A., Karls d. Gr.
Prül an 8t. Emmeram in
burg a. N. u. d. Ausgra
bof. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 297-304.)
Vgl. '13, 1007. (1020
„ E., Die Lipporner Schanse. (Nass.
Heimatbll. 17, 38-40.) (1021
c) Innere Verhältnisse.
Seckel, E., Stud. zu Benediotus Le-
vita (s. 10, 3126.) VIII. (N. Arch. 39,
327-431, 40, 15-130.) [1022
Seckel, E., Bened. Levita decurta-
tus et exoerptus. E. Studie zu d. Hss.
d. falsch. Kapitularien. (Festschr. f.
H. Brunner 14, 377-464.) [1023
Res.: Zt. d. Sav.-Btiftg. 85, K.A., 509-11
Werminghoff.
Stimming, M., 2 gefälschte karoling.
55 (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. 35, 495-501.) [1024
Baist, G., Zur Interpretation der
Brevium Exempla u. d. Capitulare de
Villis. (Vierteljsohr. f. Soz.- u. Wirt-
sch.-G. 14, 22-70.) Sep. Stuttg.: Kohl-
hammer. 1 M. DO. 1025
At Der Rechtasug im Alter. dt.
Recht, s. ‚3568. Bez.: Dt. Lit.-Ztg. '14,
Nr.25 Gál; "Hat. Zt. 114, 398-400 Köstler. [1026
Sohm, R., Die Pfándung durch d.
Gläubiger im langoberd. u. fränkisch.
Rechte e. Abspaltg. d. Fehde. (Fest-
gabe f. Sohm 317-46.) [1027
Mayer, Ernst, Entstehg. d. Vasalli-
tät u. d. Lehnswesens. (Festgabe f.
Sohm 22-67.) [1028
Fehr, H., Landfolge u. 5
im fränk. Recht. E. Beitr. z. Lehre
vom fränk. Untertanenverband. (Ebd.
387-427.) [1029
Cam, H. M., Local government in
Francis and England. A oom n
of the local administration anc juris-
diction of the Carolingian Empire with
that of the West Saxon Kingdom.
(Diss.) Lond.: Univ. of Lond. Press.
12. x, 166 S. ö ah. [1030
Res.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 4801.
Bchreuer.
—
Billiographie Nr. 1016— 10692
Dopsch, A., * d. Karo-
3 vornehm. in Dtd., s. 14, 1087;
: Engl. hist. rev. 29, 133-41 Vinogradoff.
don. gel. Ans. '14, 624-32 Philippi; Viertel-
jschr. f. Boz.- u. Wirtach.-G. lr Sb is Brink“
Sozialwiss. N. F. 5, 796f. v. Be-
à "di A., 466-76
; Hist. Vierteljschr. 17, 624-38 v. Dun-
(1031
— O., Zu d. karoling. Grenz-
beschreibgn. v. Heppenheim u. Mi-
oherstadt i. O. (Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.-G. 14, 71-91.) [1032
Hulshof, A., Theod. Pauli, de werke-
lijke auteur van Marcellinus’ Vita S.
Swiberti apostoli Fresonum. (Bij-
n etc. v. h. Hist. Genootsch. te
Utrecht 35, 123-34.) [1033
Peltre, H., Vio lat. inéd. de Sainte Odile;
publ. p. G. de Dartein. (8ep.a.: Rev. d'Al-
sace.) Chev Prov. Namur: Abbaye 8.
Mart rtin de Ligugé '13. Res.: N. Arch. 30, 550
e
Voigt, K., Zu d. Privilegie
dikts III. u. Nikolaus’ I. tt. d.
Inst. f. óst. G. 35, 142-48.) 1035
Metzger, M. J., 2 karoling. Ponti-
(
Diss. u. Freib. theol. Stud. H. 17.)
Freib.: Herder. xv, 190, 115 S.
6 M. [1036
Res.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 20, 738t.
Tumbült; Freiburg. Diöz.-Are Diös.-Arch. N. F. 15, 3821.
Foakes-Jackson, F. J. F. J., The Papacy
to Charles the Great. (Cambridge
mediev. hist. 2, 685-706.)
Hänlein, Th., Die Bekehrg. d. Germanen sum
Christentum. TI. 1: Bekehrg. d.
Angelsachsen. (Voigtländers Quellenbücher 78.)
Lps.: Voigtl. 102 8. 1 M.
„ Frs., Geburtsort d. hl. Liudger.
(Beitrr. s. G. ^ * Werden 1@ 54-61.) (1039
rechtsche Kathedraal-
Muller,
kwestie. (Biläragen etc. voor vaderl. gesch
5. R., 2, ure Vgl. '12, 1041.
Karl d. Gr. u. s. 3 in Grau-
bunden. 18003 u. Mitt. sz. G. d. 3
N. F. 4, 46-55.)
Buchner, M., Zur Biogr. d. hl. po
drich, Abtes v. Ferrières u. Erz-
bischofes v. Sens (829-836), zugl. e.
Beitr. z. Entsteh it F . For-
melsammlg. v. St. Denis. 201-
15.) [1041
Rez.: N. Arch. 40, 465-67 Levison.
Hirsau. (Württb. Viertjhfte. 23, 229-
41.) [1042
Brückner, A., Die Wahrheit üb. d.
Slavenapostel. Tübing.: Mohr ’13.
127 S. 2 M. 40. Vgl.: Kwart. Hist.
Bd. 2b. 1043
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '15. Nr. 1 Snopek; Dt.
Lit.-Ztg. '15, Nr. 22 Pastrnek; Hist. Zt. 116,
667 f. Loserth.
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254 *31
Van der Linden, H.. Virgile de Salzburg et
théories cosmographiques au 8° siècle.
(Bull. de l'Acad. B. de Belgique *14, 163-
87. (1044
Leitgmaan,. A., Zu den kleiner. ahd. Denk-
mälern. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 39, 548-
63.) — v. Grienberger, Leudus. (Ebd. 40, 127-
$6.) Vgl. 11, 1052. [1045
Jostes, F., Heimat d. Heliand, s. 13, 1102.
Res.: Theol. Lit.-Ztg. '14, Nr. 24/25 Borch
ling. (1040
, Edw., Ottrid beim Abschluß sein.
Werkes. (Zt. f. dt. Altert. 55, 377-80.) [1047
Brenner, E., Nou aufgefund.
Skulptur a. d. Rheingau. (Nass. Annalen 42,
132-37.) — Ders., 2 Grabfunde merowing. Zeit
a. Westfalen. (Prähist. Zt. 6, 194-96.) (1048
VOITOIDAD.
—À — — —
3. Zeit der süchsischen, frünki-
schen und staufischen Kaiser,
919 — 1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919— 1125.
Li v. Cremona Werke.
3. Aufl, hrsg. v. Jos. Becker
(= Nr. 437.) Hannov.: Hahn 15.
xt, 246 S. 4 M. 50. [1049
Hofmeister, Adf., Die älteste Über-
lieferg. v. Aschaffenburg. Mit Beitrr.
z. G. d. sächs. Königshauses. (Mitt.
d. Inst. f. öst. G.forschg. 35, 260-77.)
Vgl. '12, 963. (1050
Steinberger, H., Zu d. Ber. d. Alt-
sicher Annalen üb. d. Eroberg. Eng-
lands durch d. Normannen. (Hist.
Jahrb. 35, 349-52.) [1051
Schmeidier, B., Neuere Lit. üb.
Adam v. Bremen. (Zt. d. Ver. f. lüb.
G. 16, 111-21.) 1052
Osumpelik,
J. P., E. Anmerkg. 2. tik d.
Cosmas v. Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 52, 358-64.) (1053
Wibel, Eine Originalurk. Bisch. Ramberta
v. Verdun. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. usw. 25,
376-79.) (1054
Zur Beurteilg. d. Registers
Gregors VII. (Feetschr. d. Akad. Ver. dt.
Historiker in Wien 45-48.) Vgl. 14, 1108. [1065
8 , M., E. Urkundenfä F. J.
Bod manns. (Nass. Heimatbll. 17, 46-48.) [1056
Hampe, K., Neuere Forschgn. sz. dt. G. in
d. Zeit d. Ottonen u. Salier. (Dt. Lit.-Ztg. '14,
Nr. 481.) (1057
Das rhein. Herzogtum unt. d. Ottonen
in polit. Hinsicht 916-1002, 8. 13, 1115. Rez.:
Westdt. Zt. 32, 480f. Oppermann. (1068
Lilienoron, A. M. Freiin v., Beziehgn.
d. Dt. Reichos zu Dänemark im 10. J h.
(Zt. d. Ver. f. schleew.-holst. G. 44,
1-48 u. StraBb. Diss.) [1059
Rez.: N. Arch. 39. 539 f. Schmeidler. |
Schwartz, Gerh., Besetzg. d. Bistümer
Reichsitaliens unt. d. sächs. u. salisch. Kaisern
951-1122, s. 14, 1114. Rez.: Rev. crit. '14,
Nr. 8 Grillet; N. Arch. 39, 210 u. Zt. f. Kirch.-
G. 85, 473 Schmeidler; Hist. Zt. 114, 110-14
Haller; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A., PD
(1
Perels.
- Hersteld, G., Papst Gregors VII.
Begriff d. bösen Obrigkeit (tyrannus,
rex injustus, iniquus) im Sinne d. An-
sohauungen Augustins u. Papst Gre-
gors d. Gr. Greifsw. Diss. 88 S. [1061
Göts, Jos., Krit. Beitrr. z. G. d.
Mailänder Pataria. (Aus: Arch. f.
Kult.-G. 12.) Tübing. Diss.69 S. [1061 a
Sellin, G., Burchard IL, Bisch. v.
Halberstadt, 1060-1088. Münoh. u.
Lpz: Dunoker & H. jx, 168 S.
4 M. 1062
Rez.: Hist. Jahrb. 36, 406f. Löffler; eol.
Lit.-Ztg. 15, Nr. 12 Lerche; t. f. Kirch.-G.
36, 205 Schmeidler; Gött. gel. Anz. 16, 2391.
Meyer v. Knonau.
ürer, G., Neuere Arbeiten z. G. d. Kreuz-
Behn U.,
züge. (Hist. Jahrb. 35, 848-55.) (1063
Burckhardt, Aug., Herkunft d. Grafen v.
Saugern u. ihre Verwandtschaft mit d. übr.
Gründern v. Beinwil. (Basler Zt. 14, 177-
202.) [1064
— —
b) Staufische Zeit, 1125— 1254.
Kath, P. Sigeberti Continuatio
Aquioinotina. E. TRO. Unter-
suchg. (Bull. de la Comm. Roy. d'hist.
de I' Acad. de Belg. 83, 1-222 u. Greifs-
(1065
Jahncke, Guilelmus Neubrigenais, s. '
3626. Bez.: Rev. d'hist. eccl. 14,
Moreau; Mitt. a. d. hist. Lit. N.F. 1,
W. Cohn
Ballschmiede, H., Die Sächs. Welt-
ohronik. (Aus: Niederdt. Jahrb. 40.)
Berl Diss. 60 S. Vgl: Korr.bl d.
Ver. f. niederdt. Spraohforschg. 33,
22f. 1067
Res.: Hist. Zt. 115, 207 Hofmeister.
i Ist Gunther v.
igurinus ?
(S 3
N. F. 4, 671-83.)
Salimbene, Chronik, bearb. v. A.
Doren (s. 14, 3556). 2. (Schluß-)Bd.
(94 v. Nr. 438.) Lpz.: Dyk. 494 S.
8 M. 50. [1069
Rez.: N. Arch. 40, 466f. B. Schm.
Coster, H. P., De kroniek van Johs.
de Beka, haar bronnen en haar eerste
redactie. (Bijdrr. van h. Instituut voor
middeleeuwsche gesch. d. rijks.-univ.
te Utrecht II.) Utr.: Oosthoek. 302 8.
3 fl. 50. 106%
|. Rez.: N. Arch. 40, 458 f. Levison.
+32
Sohneider, Fedor, Analecta Toscana.
(Quell. u. Forsch. a. ital. Archiven
usw. 17, 1-77.)
Schambach, C., Beitrr. zu d. Re-
(
Bock, R., Die Glaubwürdigkeit Bonithos
v. Sutri im Liber ad amicum, s. '11, 3425.
Rez.: Hist. Zt. 114, 114-16 Bernheim. (1074
Witte, Hans, Besiedlung d. Ostens
u. Hanse. (10 v. Nr. 156.) Münch. u.
Lpz.: Duncker & H. 53 S. 1 M. [1075
Bes.: Dt. Lit. Ztg. 16, Nr. 98 Ohnesorge.
Cosack, H., Konrads III. Entschluß
zum Kreuzzug. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. 35, 278-96.) 1076
Karge, H., Gesinnung u. Ma nah-
men Alexanders III. ge
Barbarossa. (Auf Grund d. augustin.-
eschatolog. Anschauungen.) Greifw.
Diss. 84 8. [1077
Geyer, J., Papst Klemens III., 1187-
91 (7 v. Nr. 8. Bonn: Marcus & W.
xvj, 68 S. 1 M. 80. (37 8: Jen.
Diss ) 1078
Rez: Histor. Jahrb. 36, 402 Lerche; Zt. f.
Kirch. G 36, 206 Schmeidler; Mitt. a, d. hist.
Lit. N. F. 4, 99-101 W. Cohn.
Smets, G., Henri I, duc de Brabant 1190-
1235, s. '09, 1070. Rez.: Hist. Zt. 113, 3471.
(10788
Hofmeister.
Haller, J., Kaiser Heinrich VI.
(Hist. Zt. 113, 473-504.) 1079
iser
Haller, J., Heinrich VI. u. d. röm.
Kirche. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 35, 385-454; 546-669 ) [1081
Rez; Hist. Zt. 115, 204—006 u. 116, 339—141
Hofmeister.
t, Der Kreuzzugsplan Kaiser Heln-
richs VI., s. 14, 1140. Rez.: Hist. Zt. 113,
660f. Kalbfuß; Zt. f. Kirch. G. 36, 200
Scomeidler. (1082
Eichmann, E., Die Exkommunika-
tion Philipps v. Sehwaben. (Hist.
Jahrb. 35, 273-90.) [1083
Meyer, Erich, Staatstheorien Papst
Innocenz? III. Jen. Diss. xIj,
29 S. [1084
Fiebach, J., Die augustin. Anschau-
ungen Papst Innocenz’ III. als Grund-
lage f. d. Beurteilg. sein. Stellg. z. dt.
Thronstreit 1198-1208. Greifsw. Diss.
65 S. [1085
Bibliographie Nr. 1070—1131
Seháfer, D., Zur Schlacht b. Born-
hoved. (Hans. G.bll. 14, 301-3.) [1086
H on-
Bóhlau. . 80. (1087
Rer: Zt. d. Sav.-Stiftg 36, G.A., 550f.
v. Wretachko; N. Arch. 40, 4621. M. Kr.
Zösmair, J., Schloß Tirol ursprünglich kein
Kloster. (Zt. d. Ferdinandeums 8. F., 57, 289-
301.) Vgl. 1900, 972. — Mich. Mayr, Zur ültest-
G. d. Schlosses Tirol. (Forsch. usw. s. G. Tirols
11, 107-77.) (1088
Jacob, 8., Wimpfen u. d. Hohenstenfen.
Wimpf. Progr. 20 8. 1089
Schnettier, O., Zur G. v. Volmarstein tm 12.
u. 13. Jh. (Jahrb. d. Ver. f. Orte- u. Heimate-
kde. d. Grafsch. Mark 26.) [1090
Lüders, W., Der Übergang a. Be
Harlingeberg in welfiech. Hausbesitz. (Zt. d.
Harz-Ver. 47, 217-26.) 11091
Seidel, V., Beginn d. at. Besiedjung Schie-
siens, 8. '14, 1150. Rez.: Mitt. a. à. hist. Lit.
N.F. 2, 212-14 Siegel; Mitt. d. Inst. f. öst.
G. forschg. 35, 518-26 (auch v. 14, 1170 Gôr-
ka) Bretholz. [1092
c) Innere Verhältnisse.
Reynaud, Les origines de l'influence franç.
en Allemagne, s. '14, 3589. Rez.: Hist. Jahrb.
85, 856-65 Schnürer. [1093
Zeumer, K., Das vermeintliche
Widerstandsrecht geg. Unreoht d.
Königs u. Richters im Sachsenspiegel.
(Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G.A., 68-
75.)
Draeger, W., Das alte lübische Becht u. 8.
Quellen, 8. '14, 1153. Bez.: Zt. d. Ver. f. lüb.
G. 16, 134-37 Rehme. [1095
Eug., Der Patriziat Heinrichs JII.
Hist. 74.
[1096
Fischer,
u. Heinrichs 1V., s. 10, 1131. Rez.:
113, 345 f. Bernheim.
Schmitt, Karl Hnr., Erzbisoh. Adal-
bert I. v. Mainz (1111-37) als Landes-
fürst. Gieß. Diss, 39 S. [1097
Dopsch, A., Reformkirche u. Lan-
desherrlichkeit in Österr. (Festschr. d.
Akad. Ver. dt. Historiker in Wien
25-43.) 1098
Bloch, H., Der Freibrief Friedr. 1.
für Lübeck u. d. Ursprg. d. Rate-
verfassg. in Dtld. (Zt. d. Ver. f. lüb.
1
G. 16, 1-43.) 099
Aue, Zur Entstehg. d. altmärk. Städte, s.
'12, 1040. Rez.: Zt. f. osteurop. G. 3, 262 f.
Tschirch. [1100
IB M um om m
Beck, W., Tegernseeische Güter a.
d. 10. Jh. (Archival. Zt. N. F. 20, 83-
105.) [1101
Missalek, E., Trebnitzer Grundte-
sitz d. schles. Herzogs im 12. Jh. (Zi.
d. Ver. f. G. Schlesiens 48, 241-
62.) [1102
Vom Interregnum bis sur Reformation, 1254—1617
Hausrath, H., Stellg. Kaiser Fried-
richs I. zu d. Einforsten. (Hist. Zt.
113, 56-61.) [1103
Singer, H., Die Dekretalensammlg.
d. Bernardus Compostellanus anti-
aus Mit Benutzg. d. in Fr. Maaßens
achlasse enthaltenden Vorarbeiten.
(Sitzungsberr. d. Wien. Ak. 171, 2)
Wien: Holder 14. 120. S. 2 M. 35;
Vgl. 14, 3600. [1103 a
. Heyer. Die Dekretalensammign. a. d.
1. Jahrzehnt d. 19. Jahrh. (Zt. d. Sav.-Bt. 35.
Kan. A. 4, 583-608.)
— — —
Pfister, Obf., Le Bullaire de l'église e Tould
1060—1198. (Mélanges d' hist. off. à Ch. Be-
mont 181-99.) [1104
Winterfeld, L. v., E. Originalurkunde d.
Klosters St. Jakob zu Lüttich c. 1100. (Bull.
de la Comm. R. d'bist. de l'Acad. R. de ;
[1105
Schulte, Fr. Lamb., Die angebl. Urk. d. Hrzgs.
. 1149. E. Abwehr, (Zt. d.
Dresen, A., E. d.
12.-19. Jh. (Cod. lat. 10075 d. Hof- u. Staats-
biblioth. su München.) (Sep.a.: Jahrb. 26 d.
Düsseld. G.-Ver.) Düsseld.: Lints 13. 84 8.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 861-64
Körnicke. . (1109
Bönhoft, Eid, der 3. Bischof v.
Meißen. (Beitrr. z. sáchs. Kirch.-G.
28, 158-85.) oos
Wosaseok, B. Der hl. Norbert.
Durohges. v. O. Mannl Wien:
Eichinger. 318 8. 4 M. 1111
Fr. Lamb.. Gründg. d. Ko egiat-
stifts Unser Lieben Frau in Gro8-Glogau. (Zt.
d. Ver. f. G. Schlesiens 48, 19-33.) (1112
—
Grabmann, M., D. Albertusautograph in d.
k. u. k. Bofbibliothek zu Wien. (Hist. Jahrb.
35, 352-50.) MDC (1113
Ranke, F., Zur 5 Gott-
frieds Tristan. (Zt. f. dt. Altert. 55,
157-278.) [1114
Dittrich, Br., Die Darstellg d.
Gestalten in Gottfrieds „Tristan“.
Greifsw. Diss. 279 S. [1115
Langer, Th., Der Dualismus in
Weltanschauung u. Sprache Hart-
manns v. Aue. Greifsw. Diss. 13.
132 S. [1116
Schuppe.
Peccator Arnolds v. Lübeck. Leipz. Diss.
E., Zur Textkritik d. „Gregorius |
[1117 |
50 S.
Gogala di Leesthal, O., Studien üb,
Veldekes Eneide. (Acta germanica.
+33
N.R. H.5.) Berl: Mayer & M.
164 S. (4 M. 50; Subskr.-Pr. 4 M.
05.) 1118
Vetter, F., Das Tegernseer Spiel vom
Dt. Kaisertum u. vom Antichrist.
(Münch. Museum f. Philol. d. Mittel-
alters 2, 279-333.) 1119
Zingerle, O. v., Freidanks Grabmal
in Treviso. Lpz.: Dyk. 102 S. 8 M.
50 [1120
Walther
135 S.
Schats, J., Die Bruchstücke d.
Handschr. d. Weltchronik Rudolfs v. Ems.
Dehio, G., Die Kunst Unteritallens in d.
Zeit Friedrichs IT. (Dehio, Kunstbist. Aufsätse
101-18.) (1126
Thormann, L., Der Ostchor d. Trierer Domes.
E. Kapit. a. d. Architekt.-G. d. ehemal. Kir-
chenprov. Trier im 12. Jh. Freiburg. Dies.
70 8. (1185
Schumacher, Johs., Einführg. u. .
Entwicklig. d. gotisch. Architektur in
Köln und seinem Bezirke I. Bonn.
Diss. 110 S. [1126
Marignan, A., Les fresques des
églises de Reichenau. Les bronzes de
la cathédrale de Hildesheim. (169 v.
Nr. 51.) Straßb.: Heitz. 1628. 8 M. [1127
Weese, A., Die Bamberger —
skulpturen. E. Beitr. z. G. d. dt.
Plastik d. 13. Jh. 2 gänzl. umgearb.
u. erweit. Aufl. (H. 10 v. Nr. 51.)
Ebd. xjx, 355 S.; 106 Taf. 45 M. [1128
G. Dehio, Zu d. Skulpturen d. Bam
Domes. (Dehio, Kunsthist. Aufsätze 91-99.)
Klein, Johs., Die Skulpturen d,
13. Jh. im Dome zu Münster. Berl,
Diss. 155 S.; 3 Taf. . [1129
, J., Dt. Leben im 12. u. 18. Jh.
|. Dieffenbacher
Realcommentar zu d. Volks- u. Kunstepen u.
sum Minnesang. I: Öffentl. Leben. Neudr.
(Goschen-Bammig. Nr. 98.) Berl.: Göschen.
1428. 90 P —— [1180
4. Vom Interregnum bis aur
Reformation, 1254—1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254—1878.
Silva, Questioni e ricerche di cro-
nista Pisana. (Arch. Muratoriano 13,
1-67.) {1131
Histor. Vierteljahrschrift. 1915/1916. 1/2. Bibliographie 3
*34 Bibliographie Nr. 1182—1187
Neumann, R., Die Colonna u. ihre
Politik von d. Zeit Nikolaus IV. bis
z. Abzuge Ludwigs d. B. a. Rom,
1988-1328. (Sammlg. wiss. Arbeiten.
Dino Compagni, Chronik. Übers. u.
eingel. v. Id& Schwarz. (Zeitalt. d.
Renaissance. 2. S., Bd. 1.) Jena: Die-
derichs. 229 S. (4 M. 50. Subskr.-
Pr. 3 M. 90.) (1132
Harstedt u. Kern, F., Analekten z.
G. d. 13. u. 14. Jh. (s. 11, 3528). 8:
Zum Kampf um Sizilien 1256, 1258.
it. d. Inst. f. . 85, 91- l t. ch,
nr 3 5511 l- | Dt. Ritterorden u. d. Kurie 1300-1330.
Königsb. Diss. 15. xj, 128 8. ae
„2 Urkk. Kg. Budolfs I. f. d.
ReichsschultheiBen Werner v. Oppenheim. (Mitt.
d. Inst. f. öst. G. 35, 609-11.) (1135
Heubergee, Unbekann Schreiben Kg.
Adolfs (v. Nassau) an Bisch. Landolf v. Brixen
1296. (Forsch. usw. s. G. Tirols 12, 40-42.) [1136
towasser, Die österr. Kanzlei-
bücher vornehml. d. 14. Jh. u. d.
Aufkommen d. Kanzleivermerke.(Mitt.
d. Inst. f. óst. G. 35, 688-724.) [1137
Motski, Avignones. Quellen z. G. d.
Ordenslandes 1342-66. Braunsb.Gymn.
Progr. 62 8. [1138
Constitutiones et acta publ. imperat.
et regum (s. 14, 3655) VI, 1, 2
(1329-30). (Tl. v. Nr. 420.) xxxij S.,
S. 449-741. 14 M. (1139
Que
& d. Geb. d. G. 16.) x, 463 S.
18 M. (1150
Res.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 16 A. Schulte u.
Entgegng. V. Schäfer ebd. Nr. 22; Arch. f.
kath. Kirchenrecht 95, 367-69 Hilling; gt. t.
Kirch.-G. 86, 214 f. Schmeidler.
Stróbele, Nikolaus v. Prato, Ker-
dinalerzbisch. v. Ostia u. Velletri.
Freiburg. Diss. 93 S. — Theile, Nikol.
v. Prato. Marb. Diss. 13. x1j, 80 8. (1151
Grüner, Stellg. d. Habsburger in d.
Westschweiz nach d. Tode Albrechts I.
Stieglitz, Die Staatstheorie d. Mar-
silius v. Padua. Beitr. z. Kenntn.
d. Staatslehre im Mittelalt. (Straßb.
Diss. u. Beitr. z. Kult.-G. d. Mittel-
alters usw. 19.) Lpz.: Teubner. 56 8.
2M. (1140
Res.: Zt. d. Bav.-Stiftg. 35, G. A., 633 R.
Ebel,
d. A. v. Falkenstein 1364-66. (Mitt.
d. Oberhess. G.-Ver. N. F. 22, 129-
42.) 1153
Hecht, Die Schlacht b. Rudau 1370.
(Königsb. Diss. 678. u. Oberländ.
G.bll. H. 16.) (1154
Traversa, Ottobono de’ Razzi 1302-15 (6. 14.
1209). Schluß. Wien. Progr. 8. 67-87. [1156
er, O. Basler Bischofstre it
1809-11. (Basler Zt. f. G. 13, 276-
362.) [1156
Fenner, Erwerbspolitik d. Erzbis-
tums Mainz von d. Mitte d. 13. bis
Davidsohn, Beitrr. z. G. Manfreds.
(Quell. u. Forsch. a. ital. Archiven
usw. 17, 78-107.) Sep. Rom: Loe-
scher & Co. 1M nas. v. mne, 100 . Marb. Dias. "15.
1252-79. Jen. Diss. 868. pias | 1058. (1157
Niegel, Berthold, Graf v. Leiningen,
Bisch: v. Bamberg 1258-85. Hall. Diss.
75 8. .. (1144 | (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. N. F. 21,
Grünberg, Ausgang d. pommerell. 12-53.) (1158
Selbständigkeit. (128 v. Nr. 2.) Berl.: Obreen, De eerste jaren na den dood van
Ebering 15, 1438. 4M. (638: Flora V. (Bijare, v. veter eh. 6. 17166
Berl. Diss.) . u iis [1145 Zeper, Jan van Henegouwen heer
v. Hebeb. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 149. van Beaumont. Bijdr. tot de gesch.
80.) (11 d. Nederlanden in de 1. helft d. 14.
Vogt, E., Mainz u. Hessen im spáter.
Mittelalt. (s. 13, 1224). orts.
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1264— 1517
eeuw. 's Gravenh. Nijhoff. xjx, 641 8.
9fL (112 S.: Leid. Diss.) [1159
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1278—1517.
Deiter, Textkrit. Bemerkgn. zu Statwechs
Gereimt. Weltchron. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt.
8 hg. 40, 43-45.) Vgl. '09, 1159. [1160
eim, v., Freiburger Chronik
d. Burgunderkriege. Hrsg. v. Büchi.
Bern: Wyss xv, 384 S. 6 M. 50. [1161
A. Büchi, Zur Biogr. Peters v. Molsheim.
(Ans. f. schweiz. G. '15, 112f.)
Chronik, Wiler, d. Schwabenkrieges,
hrsg. v. Bütler. (Mitt. z. vaterl. G.,
hrsg. v. Hist. Ver. St. Gallen 34,
141-272.) [1162
Seraphim, Zur G. u. Kritik d.
angebl Statuten d. Hochmeisters
Werner v. Orseln. (Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 28, 1-82.) [1163
.
Ges. „Adler“ N. F. 24, 130-88.) Vgl. 10,
[1164
Reichstagsakten, Dt. (s. ’12, 3474).
Bd. 15, 2: Unt. Kaiser Friedrich III.
Abt. 1: 1440-41, hrsg. v. 3
j, LXXXITj u. S. 525-970. 36 1165
8 — Swel humanist. Re an
Bisch. Johann IV. Roth v. Breslau. (Schles.
G. bil. 14, 03-67.) Von Geo. Altdorfer. [1166
Bütler, G. u. Akten d. Varnbüler-
- (Mitt. z. vaterl. G., hrag.
v. Hist. Ver. St. Gallen 34.) Lxxxvj,
140 S. [1167
Stein, W., Brief Heinrichs VII. v. England
an Ferd. v. Aragonien 16. Aug. 1490. (Hans.
G. bil. 14. 487-92.) [1168
Tanner, Briefe d. Schaffhauser
Hauptmanns Ludwig v. Fulach üb.
d. Schlacht v. Novara, 6. Juni 1513.
(Anz. f. schweiz. G. '14, 86-97.) [1169
Jacobsohn, F., Darstellungsstil d.
hist. Volkslieder d. 14. u. 15. Jh. u.
d. Lieder von d. Schlacht b. Sempach
Berl. Dias. 115 8. [1170
Res.: — y ore 5 Pra. vigi
Uhlirs, nesis d. rager Ar-
tikel. (Abh. d. Wien. Akad. 173, 3.)
Wien: Hólder. 98 S. 3 M. [1171
Res.: N. Arch. f. sachs. G. 35, 386 f.
. Lit.-Ztg. 15, Nr. 7 Loesche.
Bachmann, Dt
Jacobi de Noviano, Mgri. Parisiensis,
disputatio cum Hussitis. (Tractatus
causam i Joannis Hus e
cathol. illustrantes. E codicibus manu
soriptis eruit atque introd. notisque
orit. instr. Sedlák. Fasc. 1.) Brunae.
xv, 248. 1K. 1172
Ren.: Zt. f. kath. Theol. 89, 142 f. Spácil.
+35
| Schneider, Fr., Johann v. Bayern.
n. d. Schlacht v. Othée 1408. (Fest-
schr. d. Ak. Ver. dt. Historiker Wien
| 71-77.) [1173
Jecht, Oberlausitz. Hussitenkrieg
u. d. Land d. Sechsstädte unt. Sig-
mund (s. 14, 1224). TI. 2. (N. Laus.
Magaz. 90, 31-146.) Sep. S. 249—444;
5 Taf. 5 M. [1174
d. Reichs-G. unt. Sigismund u.
Marb. Diss. x,
132 [1175
Heigl, P., Beitrr. z. G. Diethers v.
Isenburg, 1461 (Festschr. d. Ak. Vor.
dt. Historiker Wien 95-110.) [1176
Dürr, Das mailänd. Kapitulat Sa-
voyen u. d. burgund.-schweiz. Ver-
trag 1467. (Basler Zt. 14,203-73.) [1177
Dürr, Karl d. Kühne u. d. Ursprg.
d. habsb.-spanisch. Imperiums. (Hist.
Zt. 113, 22-55.) 11178
Rohdich, Münster u. d. Nieder-
rhein währ. d. Reichskrieges geg.
Karl d. Kühnen 1474-75 u. währ. d.
Wirren in Geldern 1478-82. Münst.
Diss. 106 8.
11179
Dürr, Ludwig XI., d. aragones.-
ande Heirat u. Karl d. Kühne.
itt.
d. Inst. f. öst. G. 85, 297-
u. G.
203-4 [1181
II.
u. Maximilian 1 1491. (Korr. bl. d. Ver. 1.
siebenb. Ldkde. 37, 106-7.) [1182
i, Mailänder u. Franzosen
in d. Schweiz 1495-99. Eidgenöss.
Zustände im Zeitalt. d. Schwaben-
kriegs. (Jahrb. f. schweiz. G. 39,
1*-283*. 40, 1*-279*.) [1183
Oberländer, Hochmeister Friedr. v.
Sachs. (1498-1510). TI. 1: Wahl u.
Politik bis z. Tode König Johann
Albrechts v. Polen Berl. Disse.
115 S. [1184
Carlsson, Sverige och Lybeck år 1509.
(Svensk. hist. tidskr. 34, 149-69.) [1188
Mathis, Kaiser Maximilians I. östl.
Politik, haupteüchl. 1511-15.
dt. Ritterorden, Polen, Rußland,
Ungarn.) Progr. Loeben. 4°. 28 S. [1186
Culley, Konrad v. Gelnhausen.
, Sein Leben, seine Werke u. seine
38
36
Quellen. Leipz. Diss. 13. 104 S. [1137
Eubel, Die avignones. Obedienz im Franzis-
kanerorden zur Zeit d. großen abendl. Schismas.
(Franzisk. Stud. 1, 165-92 usw. 479-90.) [1188
Ehlen, D. Schisma im Metzer Sprengel
(8. 11. 1239). TI. 2: Bis z. Border. d 28 Urba-
nisten. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. , 380-
477.) = 189
Weber, Gertr., Die selbstándige Ver-
mittelungspolitik der Kurfürsten im
Konflikt zwisch. Papst u. Konzil
1437-38. (197 v. Nr. 2.) Berl.: Ebering
'15. 123S. 3 M. 50. (55 S.: Berl.
Diss.) i [1190
Königer, Johann III. Grünwalder, Bisch.
v. Freising. Münch. Prog. 79 3 [1190a
Dörrer, Zur Ewerbg. d. halben Herrschaft
Bregenz durch Hrzg. Siegmund 1451. (Forsch.
usw. x. G. Tirols 11, 249-51.) [1191
Hegi, Ritter Hans v. Puch, d. verbannte
Sekretär u. Rat d. Erzhrzgs. Sigmund v. Österr.
(Ebd. 1-11.) [1192
Ure, Bauernkrieg, Türkennot u. ungar.
Besitznahme in Kärnten unt. Kais. Friedrich III.
(s. '13, 3764). TI. 2. Pilsen. Progr. 13. Rez.:
Carinthia I. Jg. 104, 106-10 Hann. 11193
Fresacher, Belagerg. Villachs 1425. Progr.
Villach. 28 8. (11938
Büchi, Die päpstl. Pensionen an d.
Eidgenossen 1510-16. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 8, 124-42.) [1194
Müller, Karl Otto, Die Schenken v. Limpurg
im Kampf mit Zollern u. Werdenberg um
Achweizer Erbe 1467/68. (Württb. Vierteljhfte.
23, 375-93.) (1195
Müller, Karl Otto, Die el-
säss. Deutschordenskommenden 1414.
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 30,
199-251.) [1196
Stenzel, Politik d. Stadt StraDburg
&m Ausgang d. Mittelalters in ihr.
Hauptzügen. (49 v. Nr. 110.) Straßb.:
Heitz. xxxij 256 S. 10M. (76 S.:
Straßb. Diss. '14.) [1197
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr.50 Kiener.
Jentjens, Rainald IV., d. 2. u.
letzte Regent in d. vereinigt. Herzog-
tümern Geldern u. Jülich (1402-23).
Beitr. z. niederrhein. G. Münst. Diss.
*13. 178 8. [1198
Grossart, Die Landstünde in d.
Reichsabtei Fulda u. ihre Einungen
bis 1410. Marb. Diss. 114 S. [1199
. Bichart, Die Fehden d. Grafen
Gerd. v. Oldenburg mit d. Erzstift
Bremen 1471 u. 1474. (Zt. d. Hist.
Ver.f. Niedersachs. 14, 280-307.) [1200
c) Innere Verhältnisse.
æ) Verfassungsgeschichte; Wirt-
schafts- und Sozialgeschichte; Rechts-
eschichte; Kriegswesen.
e, Goldene, Karls IV. v. 1356 übers.
u. erl. v. Herb. Koch, s. '13, 3775. Rez.:
'Thür.-sAcln. Zt. 4. 91-96 Heldmann. [1201
—— ms E A a —— ———ʒ — —— e m ————————M—
— ß—— —' ñ — ö ſum—
Bibliographie Nr. 1187 — 1244
Woolf, C. N. 8., Bartolus of Sasso -
ferrato, his position in the history of
mediev. polit. thought. (The Thirwall
prize essay 13.) Cambr.: Univ. Pr. 13.
xxjv, 414 S. 12029
[
Rez.: Zt. d. Bav.-Stiftg. 35, G. A., 534 R.
Schols.
Krammer, Frage d. Laienkurrechte
vom. Interregnum bis z. Golden.
Bulle. (N. Arch. 39, 433-67.) [1203
Asche, Die Landfrieden in Dtld.
unt. König Wenzel. Greifsw. Diss.
137 S. [1204
Seiler, Der gemeine Pfennig, e. Vermögens-
abgabe vor 500 Jahren. Emmerich. Progr.
4*. 29 8. (1206
Walther, A., Ursprünge d. dt. Behörden-
organisation im Zeitalt. M REMIT, 8. '14,
1258. Rez.: Vierteljschr. f. 8oz.- u. Wirtach.-Q
13, 277-79 Rosenthal; Hist. Zt. 118, 202 f.
Kaser. — Bachtahl, Ursprg. d.
Behórdenorganisation D€lds. in d.
(Jahrbb. f. Nat.ök. 105, ERA
—
Schwarz, Karl, Aragon. Hofordngn.
im 13. u. 14. Jh. (54 v. Nr. 9.) Berl. u.
Lpz.: Rotschild x, 144 S. (4 M. 40.
Subskr.-Pr. 4 M.) [1207
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 535-37
Holtzmann.
Heuberger, D. Alter. landesfürst]. Vicedomi-
nate in Tirol u. d. Anfänge d. Hauptmannschaft
an d. Etach. (Forsch. z. G. Tirols 11, 66-74
123— 38.) (1208
Winiterlin, Anfünge d. landstünd.
Verfassg. in Württemb. (Württb.
Vierteljhhfte. 23, 327-36.) [1209
Kolb, Kraichgauer Ritterschaft
Regierg. d. Kurt. Philipp v. d. Pfalz, a "i ds
1273. Erwiderg. d. Verf. &
Bez. u. Antw. v. G.: Vi
Wirtsch.-G. 12, 370-76.
Römer, H., Zur Verfassgs.-G.
Grafsch. Ziegenhain im 13. u. 14. Jh.
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 48, 1-118.) [121 !
Beer, Über Losungsbüehee u. Lo-
sungswesen böhm. Städte im Mittelalt.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 31-
95.) [1211a
Stadsrekeningen van Leiden (1390-
1430); uitg. d. Meerkamp v. Emb-
den (s. '14, 1253). D. 2: 1424-34.
(Werken d. Hist. Genootach. Utrecht
3. Ser., 34.) 561 S. 11 M. [1212
Lüttich, Stadthagener Stadtrechn (Zt.
d. Hist. Ver. 1. Niodersachs. '14, 327- 711215
Voltelini, v., E Wiener Stadt-
verfassg. im 15. Jh. (In: Festschr. d.
Ver. f. Ldkde. v. Niederóst. 14.) [121
Borries, v., Das Straßburger Ge-
schelle 1332. (Jahrb. f. G. Els.-Lothr.
31, 53-73.) — Ders., Zum StraBb.
,
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517
Geschelle. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
31, 3-20.) [1215
Mittag, Zur Struktur d. Haushalts
d. Stadt Hamburg im Mittelalt. Kiel.
Diss. 93 8. [1216
Neubauer, Th., Wirtschaftsleben im
mittelalterl. Erfurt. (Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch.- G. 12, 521-48.
13, 132-52.) Vgl. 14, 1278. [1217
„ Der Karmeliterorden u.
d. dt. Kaufmann im Mittelalter.
Bonn. Diss. 67 8. [1218
Stein, W., Die Hansestüdte (s. '14,
1983) Schluß. (Hans. G.bll 14.
257-89. '15, 119-78.)
tols, E., venetian.- bóhm.-
belgisch. Verkehrsprojekt Kais. Karl
IV. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 52, 413-22.) [1221
ner: Johs, Geschäftsreisen u.
Gewinnanteile Endres Imhofs d.
Fe als Teilhabers d. Handels-
gesellschaft „Peter Imhof u. Gebrüder“
1608-25. (Vierteljschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-G. 13, 153-79.) [1222
Kováts, Handelsverbindgn. zwisch.
Köln u. Preßburg (Pozsony) im
Spätmittelalt. (Mitt. a. d. Stadt-
arch. v. Köln. H. 85, 1-32.) [1223
Smit, H. J., De opkomst van den
bandel van Amsterdam. Onder-
zoekingen naar de econom. ontwikke-
i d. stad tot 1441. Amsterd.:
Kuyt 318 S. 4fl. 50. [1224
Hans. G.bll '15, 353-62 W. Vogel.
Müller, Karl Otto, Finanzwesen d.
schweizer. Ordenskommenden 1414.
(Arch. d. Hist. Ver. d. Kant. Bern 22,
83-139.) - [1225
Meyer, Pet, Studien üb. d. Teu-
rungsepoche 1433-1438, insbes. üb.
d. Hungersnot 1437-38. Erl. Diss.
82 S. [12258
Eberbach, Die dt. Reichsritterschaft in ihr.
staatsrechtl.-polit. Entwicklg. bis 1495, s. 14,
1291. Bez.: Dt. Herold '14, Nr.3 Forst
— Battaglia; Hist. Jahrb. 35, 695 f. K. O. M.;
Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 539-43 Glitsch:
Hist. Zt. 114, 361 f. Kaser; Lit. Zbl. '16, 1255
Beitrr. z. G. d. Hagenauer Jadea
Lemptrid,
im 14. Jh. (Jahresberr. d. Hagen. Alt.-Ver.
475, 110-31.) (1227
Kurtscheid, Die Tabula utriusque juris d.
Job. v. Erfurt. (Franzisk. Stud. 1, 269-90.) [1228
Stenzel, Die geistlich. Gerichte zu
Straßburg im 15. Jh. (Zt. f. G. d.
*91
Oberrh. N. F. 29, 365-446. 30, 52-95
usw. 343-83.) [12288
Fischel, v., Erbrecht u. Heimfall
auf d. Grundherrschaften Böhmens
u. Mährens v. 13. bis z. 15. Jh. (Aus:
Arch. f. öst. G. 106, I.) Wien: Hölder
15. 48 8. 1M. 10. [1229
Lipke, Aus d. Grundbuchrecht d.
Hallisch. Schóffenbücher. Heidelb.
Diss. 15, 48 8. N [1230
Kohler, E., Beweis- u. Spruchtermin
vor d. Kgl. Hofgericht 1434. (Festachr.
f. Brunner '14, 191-205.) [1231
Die, und ihre Vorgängerinnen
s. Nr. 1474. 112312
Knapp, H., Rechtsbuch Ruprechta
v. Freising (1328) in sein. Bedeutg.
als strafrechtl. Quelle d. Mittelalters.
(Aus: Arch. f. Strafrecht 61.) Berl.:
Decker 57 S. 1M 1232
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 11 Gilis.
Keussen, Der Rotulus v. S. Maria
im Kapitol v. J. 1300. (Mitt. a. d.
Stadtarch. v. Kóln H. 35,95-211. er
Bez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A., 484-8
Stutz; Arch. f. kath. Kirchenrecht 95 ( = 4. F.
8), 170 f. Hilling.
Srbik, v., Zum jus primariarum
precum. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A.
4, 486-97.) [1934
Hilling, Róm. Rotaprozesse a. d.
sächs. Bistümern v. 1464-1513. Rege-
sten a. d. Arch. d. Röm. Rota.
(Arch. f. kath. Kirchenrecht 95f.
= 4. F., 3f.). [1235
Klingeischmidt, Aus d. Anfängen d. Feuer-
waffen am Mittelrhein. (Nass. Heimatbll. 18,
15-82; 190f.) [1986
B) Religion und Kirche.
Naumann, L., Die Wiener Taulerhandschrr.
2189 u. 2744. (Zt. f. dt. Philol. 46, 269-85.) [1237
Martin, F., Aus d. püpstl. Supplikenregistern.
(Mitt. d. Ges. f. Salsb. Ldke. 54, 97-116) [1238
Bünger, Aktenfragmente e. Pro-
vinzialkapitels d. Dominikanerprov.
Saxonia zwisch. 1418 u. 1430. (Zt.
f. Kirch.-G. 35, 502-28.) [1939
Kaiser, Hans, Annahme d. Wiener
Konkordats durch Bisch. Ruprecht
v. Straßb. (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F.
29, 604-11.) [1240
Frommbhold, Das wiedergefundene Renten-
buch d. geistl. Brüderschaften zu Bergen a.
R. (Diplomatarium Bergense). (Pomm. Jahrbb.
15, 1-30.) [1241
Minges, Trilogium animae d. Ludwig 3.
Preuß. O. F. M. (Franzisk.Stud. 1, 201-311.) [1242
Doelle, Statuten d. Klarissen zu WeiBenfel-
1513. (Ebd. 356-62.) 124%
Stöckerl, Bruder David v. Augsburg.
E. dt. Mystiker a. d. Franziskaner-
238 Bibliographie Nr. 1244—1298
Meyer, Otto, Die Brüder d. gemeins. Lebens
in Württemb. 1477-1517 (s. 14, 1310). Schiuß.
(BU. f. württb. Kirch.-G. 18, 142-160.) Auch
: Hist. Jahrb.
Zoept, Die Mystikerin Marg. Ebner
(c. 1291-1851). (Beitr. z. Kult.-G. d.
Mittelalters 16.) Lpz.: Teubner. jx,
177S. 8M. [1245
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 19 Bihlmeyer;
Hist. Jahrb. 36, 174 Pfleger; Hist. Zt. 115,
Hümpiner, Friemar. (Zt. d. Ver.
t. thür. G. N. F. 22, 49-64.) Vgl. O7, 8167. (1259
Bóhmer, H., Die Waldenser von
Arch. f.
sächs. G. 36, 1-38.) [1260
4) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Matthaesius, Auszug d. dt. Studen-
Uhlirz, , Petrus v. Dresden. | ten a. Prag 1409. (Mitt. d. Ver. f.
Beitr. z. G. d. Laienkelches. (Zt. d. | G. d. Dt. in Bóhm. 62, 451-99. 53,
8 | 58-110 u. Erl Diss.) [1261
J Wilh. v. Waldeck an
Huyskens,
d. Universit. Köln 1509/10. (Ann. d. Hist.
Zibermayt, Die Legation d. Kar- | Ver. f. d. Niederrh. 97, 78-110.) (1262
dinals Nikol. Cusanus u. d. Ordens-
reform in d. Kirchenprov. Salzburg.
(29 v. Nr. 1287.) Münst.: Aschendorff.
xx, 128 S. 3M. 75. 1248
Rez.: Forsch. usw. 2. G. Tirols usw. 12,
139-41 Schats; Hist. Jahrb. 36, 1751. Seppelt;
Stud. usw. z. G. d. Bened. - Ordens N. F. 6,
678-80 Chr. Schmitz; Mitt. d. Gee. f. Salzb.
Ldkde. 55, 225-20 M. B. i
Dittrich, Plautus u. Terens in Pädagogik u.
Schulwesen d. dt. Humanisten. Leips. Diss.
15. 908. Rez.: Zt. f. G. d. Ersiehg. usw. 5,
277-84 Br. Alw. Müller. (1263
Ruepprecht, Die Alteste G. d. Univ.-Biblioth.
München, 1472-1500. (Zbl. t. Bibliothw. 32,
91-28.) (1204
Hehle, 2 Bibliothekstiftgn. in Ehingen a. D.
v. 1475 u. 1508. (Württb. Viertel)hfte. 23, 279-
87.) [1265
22.)
Vonschott, Geistig. Leben im Augu-
stinerorden am Ende d. Mittelalters
u. zu Beginn d. Neuzeit. (129 v. Nr. 2.)
Berl.: Ebering 15. 1808. 4M. 80. (1250
Die Observanzbewegung in
d. süchs. Franziskanerprov. bis z.
Beginn d. Glaubensspaltung. Mit
Berücks. d. Martinianisch. Reform
in Kursachs. Münst. Diss. x, 56 S. [1251
Schlecht, Ecks Anfänge. ( Hist.
Jabrb. 36, 1-36.) [1252
Allen, The age of Erasmus. Oxford:
Clarendon Pr. 302 8. 6 gh. [1266
Rez.: Hist. Zt. 115, 140f. W. Köhler.
Wolkan, Neue Briefe von u. an Niklas
von Wyle. (Beitrr. &. G. d. dt. Sprache 39,
524-48.) (1267
Vüterbuch, Das, a. d. Leipz., Hildes-
. heim. u. Straßburg. Hs., „ V.
Reißenberger. (Dt. Texte d. Mittel-
alt. 22.) Berl.: Weidmann. XXY,
643 S. 23M. [1268
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 42 Strauch.
Massey, Text- u. Quellenstudien zu d. anon.
mitteldt. Gedicht von d. sieben weisen Meistern
Marb. Diss. 70 S. (1209
Poppen, Alexander-Buch Joh. Hartliebe u.
seine Quelle. Heidelb. Diss. 80 8. (1270
Lechleitner, Kampf um d. Rechts-
kraft d. dt. Konkordate im Bistum
Trient. (Zt. d. Ferdinand. 3. F., 57,
1-132.) [1253
Kirsch, Prozeß geg. d. Klerus v. Basel
weg. Verweigerg. d. Zahlung d. Kreuzzugs-
zehnten 1280. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 8,
81-92.) 1254
Schmitz, Caj., Zustand d. süddt.
Franziskaner-Konventualen am Ausg.
d. Mittelalters. (T übing. Diss.) Düs-
seld.: Schwann 15. XII, 107 8.
(1255
Leistie, Die Ábte d. Bt. Magnusstiftes in
Dehio, Aus d. Übergang d. Mittelalters sur
Neuzeit. (Dehio, Kunsthist. Aufsätze 119-
30.) [1271
C. L., Das Nürnberger Bauamt am
Ausgange d. Mittelalters. (10 v. Nr. 87.) Münch.
u. Lpz.: Duncker & H. 15. x, 70 8. 2 M. 60. [1272
Neumann, W., Dom zu Peter u. Paulin
Dorpat. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostsee-
Provinzen Rußlands 13, 5-15; 3 Taf.) [1273
Becker, F., Die Profanbaukunst d. Dt.
Ritterordens in Preußen. Greifsw. Diss.
48 8. (1274
Füssen 1397-1433 (s. "14, 1315). Schluß. (Stud. ; :
=. G. d. Bened.-Ordens N. F. 4, 641-70.) [1256 Winkler, Studien z. G. d. nieder-
Walk, Einfluß d. württb. Grafen auf d. | länd. Miniasurmalerei d. 15. u. 16. Jh.
wen „a AUi pew Apto On d P et (32, 3 v. Nr. 52.) Wien: Tempeky.
Schu 8 e . 1 rn u. 08 . itr.
= Kirchenpolit.d. Grafen v. Württemb. (Württb. Lpz.: Freytag. 29. 8. 277-342, 21 Taf.
Vierteljhfte. 23, 242-56.) 1257 | 99 M. (1275
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 80jähr. Krieges, 1517—1648 *39
à terzi
Tirol. (Zt. d. Ferdinand. 3. F., 58, 1-132.) (1276
Escherich, (Grünewald - Bibliogr.
(1489-Juni 1914) (177 v. Nr. 51.)
Straßb.: Heitz. 61S. 4M. [1277
Koch, Ernst, Valent. Lendestreich u. andere
Saalfelder Maler um d. Wende d. Mittelalters.
„ (8 v. Nr. 170.) Jena: Fischer.
Zimmermann, Hans
Alter. ats: z. Geneal. Maximilians I.
nn s
(Jahrb. d. Preuß. . 36, 39-64
n. Beih. B. 1- -20.) — v . Baldass, Desse Ib. Ent-
Mii su J Erharta. Reiterbildn. Maximilians
1. (Jahrb. Kunstbist. d. Allerh.
Kaiserh. 81, 359-062.) 279
Wirkteppichen d. 15 Jh. (Ebd. 82, 231-53.) [1280
Junius, Spätgotische sächs. SchnitzaltAre
Sartori, Volkskundliches a. Dortmund.
Chroniken. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks-
kde. 11, 81-93; 194-203. 1282
Stohlin, B. spanisch. Ber. t üb. e. Turnier
in Schaffhausen 1436. (Basler Zt. 14, 145-
79). 1288
Sudholl, 21 7 2 Árste Stadt-
behórden am En e d. 18. Jh. (Arch. f. G. d.
Medis. 8, 98-124 (1284
&. Zeit der Reformation, Gegen-
und des 30j
a) Reformationszeit, 1517—1655.
Wolf, Gust., Quellenkde. d. dt.
Reform.-G. Bd.I: Vorref. u. allg. Ref.-
G. Bd. 2: Kirchl. Ref.-G. TI. 1 Gotha:
Perthes 15 f. xjv, 582 S. 16 M. xij,
862 S. 12 M. [1285
Res.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 95, 693-08
Göller; Bll. f. württb. Kirch.-G. 19, 185-87
Grieb; Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 10,
191f. Rotecheidt; Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch.
G. Westfal. 18, 180-82 Rothert; Hist. Jahrb.
87, 438-87 Löffler.
Archiv f. Rdf. a "Ye Unter-
suchgn. (s. 14, 3817). Nr. 43-51 (J
11, 3-13, 3). 8. 161-320; 320;
240 8. [1286
Studien u. Texte, Reformations-
eschichtl., hrsg. v. J. Greving (s.'14
$818) 21/28: Aug Brandt, Joh. Ecks
ätigkeit an U. L. Frau zu
er 1525-42. xij, 239 S. 6 M.
40. —29 s. Nr. 1248. —32: Karl Otto
Müller, Aktenstücke z. G. d. Re-
form. in Ravensburg 1533-77. 92 8.
9 M. 40. [1287
Ees.: v. 8/10 (Schottenloher,
Ziegler): Hist. Zt. 115, 146-48 Brecht. — Res. v.
Hee, u. Tautoro Stellg. 5 Phil. v.
): Dt. Lit.-Ztg. 14,
48 (such v. 14, 1469) Kawerau. — Bez.
v. 20 (Lemmens, Aus ungedr. Fransiskaner-
briefen d. 16. Jh.): Ebd. '15, Nr. 12 Barge. —
Res. v. 27/28: Et. f. Kirch. -G. 36, 3226-28
O. Clemen; Theol. Lit.-Ztg. '16, Nr. 7 Schorn-
baum; Lit. Zbl. '15, Nr. 12 Buchwald; Hist.-
pol. Bu. 1 166, 296-09 Hirschwald.
Luther, M., Werke. Krit. Gesamt-
ausg. (s. 14, 3819). Bd. 31, Abt. 2.
(Josaias Vorlesg. 1527-30 u. Vorlesg.
üb. d. Hohelied 1530-31. LTi, 771 8.
24 M. Bd. 40, Abt. 2. (In epistolam
ad Galatos Commentarius 1531 15365]
11532. 7 dud d. iei 2. D1. 45.
achtrr. u riohtigungen.)
615 S. 19M. Bd. 48. (Forts. u.
Schluß d. Geneais-Vorlesg.) XX ^ VIIj,
825 S. 26 M. Bd. 51. (Predigten 1545
u. 1546, Psalmenauslegungen 1534-36
u. Schrr. a. d. Jahren 1540/41.) xvj,
733 S. 23 M. Bd. 52. De)
xxxv, 843 S. 26 M. 40. —
Bd. 3. xijv, ds 23 M. 60. [1288
O., Beitrr. z. Lutherforschg. (s.
1368). Forts. (Zt. f. Kirch.-G. 36, 11.44) —
(Theol. Stud u. Krit. 16, 80-106; 239-63.) —
Herausgebers
Schrr. (Arch. f. Ret.-G. e =
Luther s correspondence and other
contempo letters. Hrsg. v. P.
Smith. 1: 1507-21. Philadelphia:
Luther. Publ. Society ’13. 583 S. [1290
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '15, Nr. 22 werau.
Gisse, E., Untersuchgn. Ad. d
Norer, Luther’ the Pro-
sions of the Bible. 1. Ann- Arbor. Mi :
Wahr'12. 628. 350. Res.: Dt. Lit-Ztg. 715,
Nr. 19 Kawerau. 11292
Luther. J., Stud. s. PEE d. Kirchen-
re Luthers. (Aus: Zbl. f. Bibliothw. 32.)
Harrassowitz 16. 34 8 1M. Bes.:
— Lit. -Ztg. 16, Nr. 3 Kawerau. (1298
Nieländer, Die beiden Plakatdrucke
d. AblaBthesen Luthera. (Zt. f. Kirch.-
G. 35, 151-65.) [1294
Kalkoff, Die Bulle „Exsurge“.
(Ebd. 166-203.) 1295
Fatio, Témo espagnol sur les
. 8., Année 36, Bull. Hispan. 16,
1296
11
Kühn, J., Zur Entstehg. d. Wormser
Edikts. Untersuchg. üb. d. Reihen-
felge d. ültest. Entwürfe Aleanders
nebst e. Exkurs. (Zt. f. Kirch.-G. 35,
372-92; 529-47.) [1297
Bossert, G., u. W. Friedensburg, Melanchtho-
niana. (Arch. f. BRef.-G. 11, 228f.) E. angebl.
Melanchthons. Melanchth. u. d.
Praeceptor
kurbrandenb. Städte 1547. — Sehornbeum.
Zum Briefwechs. Melanchthons. (Zt. f. Kirch.-
?40
G. 35, 2771.) Brief an d. beiden Bürgermeister
Ohr. Tezel u. L. Tucher v. Nürnb. 1538. [1298
Braun, Fr., Lazar. Spengler u. Hieron. v.
Berchnishausen. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-Q.
22, 1-27; 49-65; 97-120.) (1299
hier, W., 'Brentiana u. andere Reforma-
toria (s. 14. 1378). Forts. (Arch. f. Ref.- G. 11,
241-90. 13, 228-30.) 11300
Friedensburg, W., Die Anstellg. d. Flacius
illyricus an d. Univ. Wittenberg. (Ebd.
302-9.) [1301
Corpus ref. (s. 14, 1380). 90, 11/12; 91,
3-4; 95,8 u. 96,1- -3.)Z wingli' s Werke,
hreg. v.E gli, Finsler u. W. Kóhler,
Bd. 3, 11/12 S. 721-800. Bd. 4, 161-
320. Bd. 8 — Briefwechs., Bd. 2. Lfg.
8f. S. 561-824. Bd. 9 = Zwinglis
Briefe. Bd. 3, Lfg. 1-3. ’15f. 240 S. (3M.
Subskr.-Pr. 2 M.). ; [1308
Althaus, Zur Charakteristik d. ev. Gebets-
literatur im Ref.-Jahrh. Leipz. Univ.-Progr.
4*. 107 8. 3 M. 50. Rez.: Hist. Zt. 115, 623f.
W. Köhler. [1303
Hotmann, Hans, Das erste Leipzig. Gesang-
buch v. M. Blume, Lpz. 1530. Neudr. Ge-
schichtliches üb. d. 1.Leipz. Gesangb. u.
textkrit. Anmerkgn. £u einzeln. Liedern desselb.
Lpz.: Quelle & M. 118, 308. 1M. 60. Res.:
Dt. Lit.-Ztg. '16, Nr. 90 Kawerau. [1304
Vetter, Das älteste Ordinationsformular d.
luth. Kirche. (Arch. f. Bef.-G. 12, 64-75.) —
M. Reu, E. latein.-dt. Katechismus f. d. Schule
zu Gras 1544. (Ebd. 47-63.) [1305
Redlich, O. R., Jülich-Bergische
Kirchenpolitik am Ausgang d. Mittel-
alters u. in d. Ref.-Zeit (8. 14. 3835).
pus 2: Visitationsprotokolle. TI. 2:
g (1550-91) mit urkdl. Beilagen
" 1442-1592 nebst Einleitg., Wort-
. Sachregist. zum 2. Bde. (28, 2, 2
= Nr. 429.) ) 15. xxnj, 70*, 486 S.
19 M. [1306
Res.: Zt. d. Berg. G.-Ver. 48, 313-16; Hist.
Jahrb. 36, 677 Paulus; Zt. d. Sav.-Stiftg. 36,
Kan. Abt., 540f. Rieker; Gött. gel. Ans. 16, 1-
24 Hashagen; Arch. f. kath. Kirchenrecht 96,
320-83 Hilling.
Pallas, Die Registraturend. Kirchen-
visitationen im ehemal. sächs. Kur-
kreise (s. 12, 1285). Abt. 2, Tl. 6:
Die Ephorien Liebenwerda u. Elster-
werda (= Nr. 433. xxxj, 596 S.
15 M. [1307
HaB, Die áltest. Entwürfe e. Kon-
sistorialordng. f. d. Kurmark Bran-
denb. Veróff. v. Meusel. (Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 27, 1-54.) Akten-
stücke. — Meusel, Zur Entstehg. d.
Konsistorialordnung v. 1543. (Ebd.
545-47.) [1308
Oncken, Sebast. Franck als Historiker.
(Oncken, Hist.-pol. Aufsätze 1, 273-319.) —
Ders. Aus d. letzt. Jahren Francks. (Ebd.
321-41.) (1309
Bibliographie Nr. 1298—1849
Arnecke, Schloß Peine ahr. u. nach d.
Hildesheim. Stiftsfebde 1519-1608. Unbekannte
Teile a. „Henning Brandis’ Diarium" m. 2
urkdl. u. e. Brief-Beilage. (Zt. d. Harz.Ver. 47,
141-58.) 11310
rir Ambr. v. Gumppenbergs Bericht
üb. Mission d. Erzbisch. Job. Blankenfeld
v. Riga vor d. Eroberg. Roms 1527. (Bitzungs-
berr. d. Ges. f. G. d.
'12, 346-06.)
Brom, Ital. bericht over d. laatsten Gelder-
schen oorlog. ( Bijdrr. etc. v. h. Hist. Genoot sch.
te Utrecht 35, 185-51.) (1312.
Kolberg, Aus d. Leben d. letzt. kath. BI-
schófe Schwedens. 1: Joh. Braske v. Lin-
köping u. d. Bischöfe Mauritius Ferber u.
Johs. Dantiscus. 2: Joh. Magnus v. Upsals
u. Hrzg. Albrecht v. Preuß. (Verz. d. Vorlesgn.
d. Akad. Braunsberg S. 8. 14.) 48 B. — Ders.,
Aus d. Briefwechs. d. Erzbischöfe v. Upsala
Joh. u. Olaus Magnus mit d. Bisch. Jobs.
Dantiscus v. Kulm u. Ermland (Vers. d. Vor-
lesgn. d. Akad. Braunsb. 8. B. '15.) 87 8. (1313
Blarer, Gerw., Abt v. Weingarten
1520-1567, Briefe u. Akten, bearb. v.
Hnr. Günter. Bd.1: 1518-47. (16
v. Nr. 427.) Stuttg.: Kohlhammer.
xxxjx, 672 S. 9 M. [1314
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 30, 301f.
Haering; Dt. Lit.-Ztg. 16. Nr. 2 Boeert:
Hist. Zt. 115, 625-27 W.
Schottmüller, Offizielle Berichtigung e. hist.
Darstellg. durch d. Danzig. Rat (Mitt. d. West pr.
G.-Ver. 14, 27-31.) Dans. Aufstand 1525
betr. [1315
Akten u. Urkunden. Niederländ., z. G. d.
Hanse u. z. dt. See-G., bearb. v. Häpke.
1: 1531-67, s. '13, 3929. Res.: Vierteljachr.
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 331f. Wätjen, Hist.
Zt. 115, 143-40 Keußen. (1316
Woite, Die Testamente Philipps d. Grob-
müt. Greifsw. Diss. 67 8. [1317
Brief d. Just. Menius an d. Söhne Jobann
Friedrichs 1547. (Arch. f. Ref.-G. 12, 76f.){1318
Haehnie, Nachrr. a. d. Beutl ing. Archiv
sum Fürstenkrieg von 1552. Reutl. Progr.
4*. 358. [1319
Brieger, Th., Die Ref. s. '14, 1406. Ber.:
Preuß. Jahrbb. 157, 327f. Hobohm; Hist. Zt
115, 141-43 W. Kóhler. — Gust. Krüger, Ge-
danken zu Briegers Ref.- G. (Theol. Stud. u.
Krit. '14, 106-15.) [1320
Seeliger, Dt. u. engl. Reformation. Lpr.
Hinrichs 15. 28 8. 50 Pfg. Rez: Theol.
Lit. ra 2 ‚Nr.4 Kawerau; Hist. Zt. 116,
21t W {1321
Schrifien d. Ver. f. BRef.-G. (s. '14, 1403).
115f. (Jg.31, 3/4f.). Vgl. Nr. 1344 u. 1414. 11322
Frenzel, Zur katechet. Unterweisung im
Zeitalt. d. Ref. u. Orthodoxie. (Leipz. Univ.-
Progr.) Lpz.: Hinrichs 15. 4°. 59 8. 2 M. 20.
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '16, Nr. 18 Knoke. [1323
Scheel, M. Luther; Moli Katholizis-
mus zur Reformation. Bd. 1: Auf d.
Schule u. Universität. Tübing.: Mohr
'15. xij 309 S. 7M. 50. [1324
Rez.: Lit. Zbl. '16, Nr.2 G. B.: Arch. f.
Ref.-G. 13, 74-77; Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 1
Aug. Baur; Theol. Lit.-Ztg.’16, Nr. 11 Kawerau:
Theol. Lit. bl. 16, Nr. 5 Preuß. u. Entgegnung.
v. Sch.: Theol. Lit.- Ztg. 16. Nr. 13.
Hausrath, Luthers Leben. 3. Ausg. (s. 14.
Zeit d. Reformation, Gegenreformation v. d. 30jühr. Krieges, 1517—1648 *41
4111). Bå. 2, X, 511 S. 7 M. Rez.: Dt. Lit.-
Ltg. 15, Nr. 6 Kawerau. (1325
Ziegler, Luther. (Ziegler, Menschen usw.
18-30.) M. Le „ Luther u. Zwingli
(Preuß. Jahrbb. 163, 19-25.) — Bitschl, Luthers
eeelische Kämpfe in sein. früher. Mónchszeit.
(Intern. Wochenschr. 5, 65-84.) — Kalkoft,
Luthers Antwort auf Kajetans Ablaßdcekretale
30. V. 1519. (Arch. f. Ref.-G. 11, 161-75.)
Vgl. 12, 3662. [13
Luthers Theologie. (Zt. f. Theol.
u. Kirche. Jg. 24, Erg. Hft. 1.) Tübing.: Mohr.
92 B. (3 M., f. Abonn. 2 M.). Rez.: Zt. f. Kirch.-
Q. 35, 606 f. Kropatscheck. (1327
Bóhmer, H., Luthers Romfahrt.
Lpz.: Deichert 183 S. 4 M. 80. [1328
Bes.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 604 f. O. Clemen;
Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 16/17 Kawerau.
Ziegler, Melanchthon, d. humanist. Genosse
Luthers. (Ziegler, Menschen usw. 31-45.) —
W. Sohm, Die Sorialehren Melanchthons.
(Hist. Zt. 115, 64-76.) 1329
Wehrmann, Libor. Schwichtenberg, e. literar.
Gegner Bugenhagens. (Arch. f. Ref.-G. 12,
386-95. [1330
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis u.
d. Ref. (s. 14. 3862). 14, 2 u. 15.
Bd. 3, S. 1-228. [1331
Inh.: Farner, Zwinglis Entwicklg. zum
Beformator nach sein. Briefwechs. bis Ende
1522. Forts. (S. 97-115; 129-41; 161-80.) Rez.:
IX. Lit.-Ztg. '15, Nr. 49 Aug. Baur. — Ders.,
Anna Reinhart, d. Gattin Zw.'s. (Ebd. 197-211.)
— Finsler, Zwinglis Schrift „Eine Antwort,
Valent. Compar gegeben von England aus
zitiert. (115-17.) — Zickendraht, Das Blut-
runder in Oberflachs v. 26. Juli 1531. (117-24.)
— W. Köhler, Aus d. G. e. Zwinglibriefes.
(124-27.) — Ders., Antistes Zwingli. (194.) —
Ders., Zw.s. Abreise nach Marburg 1529.
(2221.) — Gagliardi, Unbekannte Quelle zu
H. Bullingers Ref.-G. (Bernh. Sprüngli.) (141-48.)
— Wuhrmann, 2 Namensvettern als Zwinglis
Helfer am Großmünster. (148-53.) — R ordorf-
Gwelter, Die Geschwister Rordorf u. ihre
Beziehgn. z. Zürcher Ref. (180-93.) Hegi.
Schlacht b. Kappel u. d. Náfengeschlecht (211-
21.) (1332
—
Schmitt, Wilh., Landgraf Philipp
d. Großm. v. Hess. u. d. Schwäb.
Bund 1519-31. Marb. Diss. 15,
152 8. (1333
Dobmeyer, Pfalzgraf Philipp d.
Streitbare. Münch. Diss. 139 S. [1334
Kruse, W., Lübeck u. d. Streit
um Gotland, 1523-26 (s. '14, 1437).
T]. 2: Bis z. Abschluß 1526. (Hans.
G. bll. 14, 463-78. 15, 229-62.) [1335
Außerer, Kardinal Bernhard v. Cles
u. d. Papstwahl 1534. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G. 35, 114-39.) [1336
Gagliardi, Die Schlacht v. Pavia
auf d. Teppichen d. Museums zu
Neapel. Tl. 1. (Neujahrsbl. d. Feuer-
werker-Ges. in Zürich: 15.) Zür.:
Beer & Co. 15. 40 S.; 4 Taf. 3 M.
60. [1337
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 26 Haebler.
— —
Platzhoff, Frankreich, d. dt. Reichs-
tag u. Kurpfalz vom Passauer Vertrag
bis z. Tode Heinrichs IL, 1559. (Zt.
f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 447-
63.) [1338
Ebering, Kampf um Siena 1552-55
m. bes. Berücks. d. Schlacht b.
Marciano (2. 8. 1554). Sieg d. Kaiser-
lichen üb. d. Franzosen. (Erlang. Diss.)
Berl.: Ebering. 62 S.; Taf. 1 M.
60. (1339
Schiller, Pl., Zur G. d. Bef. u. Gegemef.
im mittler. Mühlviertel. Progr. Wien $1 8. [1340
Bücbi, Kard. Schiner u. d. Ref. (Vereinsachr.
d. Görres- Ges. 14, 3, 34-42.) 11341
Hartl, Über d. pfilz. Kurfürsten u. ihre
Stellg. s. Glaubenserneuerg. 1517-69. (Ober-
pfälz. Bll. Beibl. z. Amberger Volkszeitg. '18,
Nr. 11-26.) 11342
Ried, Durchführg. d. Ref. in d.
ehem. freien Reichsstadt Weißenburg
i B. (Hist. Forsch. u. Qu. hrsg. v.
J. Schlecht. 1.) Münch. u. Freising:
Datterer 15. 136 S. (4 M. 50. Subskr.
Pr. 4 M.) [1343
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 22, 45-48
Schornbaum; Hist. Jahrb. 36, 676f. Paulus;
Theol. Lit.-Ztg. '15, Nr. 1
Bürckstümmer, Ref. u.
Gegenref. in d. ehem. freien Reichs-
stadt Dinkelsbühl 1524-48. Tl. 1 u. 2.
(Tl. v. Nr. 1322.) Lpz.: Haupt. 167;
1038. 4M. [1344
Rez.: Bil. f. württb. Kirch.-G. 19, 187-89
ee Beitr. s. bayer. Kirch.-G. 22, 236-39
ug.
Weigel, Erster Reform.-Versuch in
d. Reichsstadt Kaufbeuren u. seine
Niederwerfg. (Beitrr. z. bayer. Kirch. -
G. 21, 145-56 usw. 241-53.) [1345
Bossert, Zur G. Stuttgarts in d.
1. Hülfte d. 16. Jh. (Württb. Jahrbb.
f. Statist. u. Ldkde. 14, 138-243.) [1346
Fieker, Johs., Bildnisse d. Straßb.
Reformation. (Quell. usw. z. Kirch.-
u. Kultur-G. v. Els.-Lothr. 4.) Straßb.:
Trübner. 49. 13 Taf.; 90 S. 3 M.
20. [1347
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '15, Nr.8 Bossert.
Vierling, Das Ringen um d. letzt.
d. Katholizismus treuen Klöster Straß-
burgs zur Zeit d. Ref. u. Gegenref.
(8 v. Nr. 10.) Straßb.: Herder. 124 S.
3 M. 20. (45 S.: StraBb. Diss. 13.) [1348
Sohm, W., Territorium u. Ref. in
d. hess. G. 1526-1555. (Marb. Habil.-
Schr. u. XI, 1 d. Veróff. d. Hist. Komm.
f. Hessen u. Wald.) Marb.: Elwert '15
xvj, 186 S. 6 M. (1349
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15. Nr. 47 K. Bachmann;
Lit. Zbl. 15, Nr. 49 Brinkmann; Theol. Lit.
242 Bibliographie Nr. 1849—1414
d 15, Nr. a Diehl; Zt. d. Sav.-Stiftg. 36,
n. Abt., 5 40 Hasenclever.
Dan. Greser. Lebensbild a. d.
Zeit d. Ref. (Nass. Ann. 42, 70-81.) 1
Bockmühl, Minorit Johs. Meyn
Lebenswerk u. s. Anteil an d. Handbüchlein
d. ev. Bürgers. (Theol. Arbeiten &. d. rhein.
wiss. Pred.-Ver. N. F. 16, 1-37.) (1351
Classen, Beitrr. z. G. d. Reichsst.
Aachen unt. Karl V. (Zt. d. Aach.
G.-Ver. 36, 1-98.) [1352
Forsthoff, Die Ref. in Mülheim a. d. Ruhr.
(Monatahfte. f. rhein. Kirch.-G. 9, 257-72.) [1958
ch, O. R., Zur Einführg. d.
Interim in Wesel u. Soest. (Düssel-
dorf. Jahrb. 26, 259-66.) [1354
| Kinghorst, Die Grafschaft Diepholz
zur Zeit ihr. Überganges an d. Haus
Braunschw.-Lüneb. itr. z. G. d.
Grafschaft im 16. Jh. Münst. Diss.
12. 1738. [1365
Heerdegen, G. d. allg. Kirchen-
visitation in d. Ernestin. Landen
1554/55. (Suppl.-Hft. 6 v. Nr. 167.)
Jena: Fischer. xj, 182 S. 4 M. (jx,
20 S.: Jen. Diss.) 1356
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 30, 133f. Geo.
Müller.
Herrmann, Rud. Die Generalvisi-
tationen in d. Ernestin. Landen zur
Zeit d. Lehrstreitigkeiten d. 16 Jh.:
1554/55, 1562, 1569/70, 1573. (Zt. d.
Ver. f. thür. G. N. F. 22, 75-156.) [1357
Boehmer, H., Zur G. d. Leisnig. Kastenordng.
(N. Arch. f. sachs. G. 35, 379-82.) (1858
Doelle, Aus d. letzt. Tagen d. Franziskaner
zu Meißen. (Franziskan. Studien 1, 65-76.) [1359
Tetzner, Hieron. v. Hirscheide. (Beitrr. s.
sächs. Kirch.-G. 28, 116-57.) (1300
Kawerau, Bisch. Matthias v. Jagow u. d.
Ordination ev. Geistlicher. (Jahrb. f. brandb.
Kirch.-G. 13, be (1361
Bugenhagen. (Monatabll. d. Ges. f. pomm. G.
18, 1241.) Vgl.: Wehrmann (Ebd. 152). (1362
Wotschke, Posener Fürstentag 1543. (Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 15, 1-10.) [1363
Wendt, Kirchenpolitik u. Stadtbefestig. in
Breslau 1529-38. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens
48, 74-88.) [1364
' Arbusow, Die Aktion d. Rigaschen
Franziskaner geg. d. Vordringen d.
Luthertums u. hro Edo. ir (Sitzungs-
berr. d. Ges. Osteeeprov.
Rußlands ’13, im] [1365
b) Gegenreformation und 30 jähr. Krieg,
1555—1648.
Schmidt, Geo., Tagebuch d. Christoph v.
Bismarck 1625-40. (Thür.- sachs. Zt. 5, 67-
98.) [1366
Wäschke, Eindrücke vom Kurfürstentag zu
Regensburg 1630. Auszüge a. d. Tagebuche
Christians II. v. Anhalt. (Dt. G. bil. 16, VA
108-32; 147-52.) (136
Clauß, H., Ottinger Briefe Jak.
Andreas. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G.
21, 34-37; 72-89.) [1368
Platzhoff, Die Gesandtachaftebe-
richte Hub. Languets als hist. Quelle
u. als Spiegel sein. Persónlichkeit.
(Hist. Zt. 113, 505-39.) [1369
Briefwisseling tussch. M «i ja ies
van Parma en Charl, de Brimeu,
Graaf van Megen, stadhouder van
Gelderland (1560-67) | Door van
Veen. (Werken, uitg. door „Gelre“.
Nr. 11.) Arnhem: Gouda Quint. 12,
631 S. 9 fl. [1370
Ungern-Sternberg, v., Urkk. z. G.
d. schwed.-poln. Krieges a. d. J.
1600-27. ( Sitcungsberr. d. Ges. f. G.
d. Ostseeprov. Rußlands 12, 172-
204.) [1371
Brants Avis sur les affaires d.
Pay-Bas adr. à l'archid. Albert par
Phil. de Croy, comte de Solre. (Bull.
de la Comm. R. d'hist. de l'Acad.
R. de Belg. 83, 254-79.) Vgl 13,
4002. [1372
Stadtarchiv. (Sftzungsberr, d. Ge. f. f. d.
Ostseeprov. Rulands 13, 131-44.) 11575
Erlässe, Dt., d. Reformations-Kom-
mission in Böhmen an d. Bürger u.
andere Einwohner d. Städte 1627-30.
Hrsg. v. Podlaha. Prag 15. 92 8.
" "Ahalund, Üfverl&gmingarna i riks.
un verläggni i riks-
rådet om tyska t 1628-1630.
(Svensk hist. tidskr. 34, 108-23.) [1375
Blum, Einnahme Freiburgs urch
Hrzg. Bernhard v. Weimar 1638,
geschild. nach d. in d. hrzgl Bi-
blioth. zu Gotha liegend. handschriftl.
Nachl. Bernhards. (Alemannia 42,
65-79.) [1376
Schenner, Die protest. Matrikeln v. Znaim.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 19, 51-77;
248-02. 20, 220-35.) {1 1377
Schorn baum, Aus d. Matrikeln d. Pfarrei
St. Johannis zu Ansbach 1553-80. (Beitrr.
2. bayer. Kirch.-G. 21, 124-81 usw. 253-67.) [1378
Goltz, v. der, Lieder d. Herzogin Elisabeth
v. Braunschw.-Lüneburg, Gräfin v. Henneberg
zu Hannov. 1553-55 gedichtet. (Zt. d. Ges. f.
nledersachs. Kirch.-G. 19, 147-208.) (1379
Kawerau, 2 Briefe aus d. Tagen d. lutber.
Orthodoxie. (Arch. f. Ref.-G. 12, 301-3.) (1380
Rotscheidt, Brief d. Tilmann Heßhusius an
d. Lutheraner in Wesel, dat. Helmstadt, d.
6. Mai 1583. (Monstshfte. f. rhein. Kircb.-G.
8, 368-73.) — Ders., Desgl. 3. Febr. 1004.
(Ebd. 213-24.) 11 m
Wotschke, E. dogmat. E d.
Unitariers Ostorod. (Arch. f. Ref.-G. 12, 137-
54.) .. [1882
-!
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jábr. Krieges, 1517—1648 *48
Ilias Malorum. Beitr. z. G. d.
Loseh, Ph.
bees. Verbesserungspunkte. (Zt. f. Kirch.-G. 85,
419-37.) [1888
Pastor, G. d. Püpste im Zeitalt. d. kath.
Bet. u. Restauration 1550-50, s. '14, 1494.
Rez.: . 17, 420-99 Friedens-
A *14, Nr.6 W. Köhler;
weis. Kirch.-G. 9, 157-60 Segmüller:
Lit. Zbl. *15, Nr. 47 Fed. Schneider. [1384
Ww „ Der Verfall u. d. Auflösg. a
livi. Ordens unt. Kettler im Zusammenhg. m
a Verhalten d. Nachbarstaaten. Fazer
f. Wappenkde. usw. 42, 131-86.)
Koss, Die Schlachten bei St. Quen-
tin (10.8.1557) u. b. Gravelingen
(13. 7. 1558). (118 v. Nr. 2.) Berl.:
Ebering. xvj, 161 S. 4 M. 80. [1386
- Reas.: Hist. Jahrb. 86, 707 f. F. Schröder.
Schäfer, O., Der niedersächs. Kreis
1558-1562 mit bes. Berücks. Braun-
schw.-Calenbergs, Braunschw.-Lüne-
burg u. Mü ausens. Hall. Diss.
79 8. 1387
Des selig. Petr. un gr üb.
ünsch, g
lians II. in Wien 1563. (Berr. u. Mitt.
d. Alt.-Ver. Wien 46/47, 97 05
138
Schlußakt d. Konzils v. ent.
. d. Görres-Ges. 14, 3, 43-58.) (1390
Grente, Saint Pie V. (Les sainte.) Paris:
Lecoffre. X, 253 8. 2 fr. Rez.: Theol. Lit.-Ztg.
*15, Nr. 14 Hugo Koch. (1891
Huybers, Don Juan van Oostenrijk,
landvogt d. Nederlanden (s. 14’, 3923).
DI.2. Amsterd.: Van der Vecht. 12, 3568.
3fL 50. (TL 1: Utr. Diss. 13.) [1392
Japiske, Onafhankelijkhei 26.
Juli 1581. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5.
R., 1, 213-40.) 11393
Reuter, R., Frans v Ans (Anjou) u.
+ Augsb. Reichstag 1688. (Zt. d. Hist. Ver.
. Schwab. u. Neuburg 40, , 4-16). [1394
digungen d.
Krus, Unbegründete
Aitest. Innsbruck. rss rw eiii (Zt. f.
kath. Theol. 39, 171-80.) [1396
Schweiser, J., Der Frankfurt. De-
37 er YI 1590. (Hist. Jahrb. 36,
7
kaiserl. 5 bel d. Hohen Pforte. (Zt.
d. Ver. f. G. Schlesiens 48, 160-73.) [1897
Steinwenter, Steiermark u.
Friede v. Zoitvatorok (1606). (Aus:
Arch. f. óst. G. 106. I.) Wien: Hólder
*15. 84 8. 1 M. 70. 1398
Kybal, Henri IV et Jacques I** pend.
l'affaire de Clöves et de Juliers en
1609 et 1610. (Mélanges d'hist. off.
à Bémont 581-600.) [1399
Althaus, Die Prinzipien d. dt. ref.
Dogmat. im Zeitalt. d. aristotel.
‚Scholastik. Untersuchg. z. altprot.
Theologie. Lpz.: Deichert 275 8.
7 M. 50 1
` JH
Res.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 596f. pat-
scheck: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 20/21 Lobstein;
Lit. Zbl. ’16, Nr. 19 Petersen.
Christ. Suriano, Resident von de
serenissime Bepubliek van 'Venetie in den Haag
1616-23. Leiden. Diss. '13. xjv, 195 8. [1401
Helmeoke, Frhr. v. Bronckhorst-
Batenburg, Graf v. Anholt. Münst.
Diss. 127 8. [1409
Ahnen. e, d. Grafen Tserclaes v. Tilly
(Dt. Me à Nr. 5.) — v. Mülveestedt,
Tillys 4 mütterl. Ahnen u. deren Wappen.
(Ebd. Nr. 6.) 1408
Kramer, Jos., Die diplom. Tätigkeit
d. Kurf. Brandb. Geh. Rates en
v. Winterfeldt 1624-27 u. d. geg. dies
geführte Strafprozeß. Bonn. 15.
97 8. [1404
Altmann, A., Regensburg. Kur-
fürstentag. TL 1: Vor-G. Kap. 1 u. 2.
Münch. Diss. 13. 72 S. [1405
Carisson, Gustaf II. Adolf och Stral-
sund 1628-juli 1630. Diss. Upeala
'12. xjx, 246 8. (1406
Rez.: Svensk. hist. tidskr. 34, Ótvers., 36-45
Ahnlund.
Höpfl, Belagerungen Regensburgs
1633 u. 1634 durch Bernh. v. Weimar
u. durch d. Kaiserlichen u. Ligisten.
Münch. Diss. 13. 57 8. [1407
Baur, Jos, Philipp: v Sótern,
istl. Kurfürst zu ler u. seine
olitik währ. d. 30j. Krieges (s. '98,
1939). Bd. 2: Bis z. westf. Frieden u.
d. nürnberg. Vo tage (1650). 15
68, 447 S.; 5 Taf. u. Kte. 4 M. [1408
Res.: Trier. Arch. 24/25, 247t.
Pfaff, Zum Tode Bernhards v. Weimar.
(Alemannia 442, 189-91.) (1409
Groß, Der Überfall v. Tuttlingen
24. Nov. 1643. (Schrr. d. Ver. f. G. d.
Bodensees 43, 1-13.) [1410
Hegemann, Die 5 in Bischof -
lack. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest.
in Ost. 35, 1-80.) [1411
Hrejsa, Die Bóhmische Konfession,
ihre Entetehg., ihr Wesen u. ihre G.
(Ebd. 81-123.) [1412
Lukášek, Jáchyen Ondřej hrabě
Šlik. (Joach. Andr. Graf Schlick.)
Prag 13, 340 8. [1413
Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
52, E Beil., 43f. Stehlik
Loesche, Zur Gegenref. in Schlesien.
Troppau, Jägerndorf, Leobschütz.
Neue archival. Aufschlüsse. 1: Trop-
pau-Jügerndorf. (32, 1/2 v. Nr. 1322.)
Lpz.: Haupt 15. jx, 253S. 2 M.
40. (1414
s
*44
Kopp, K. A., Ldw. Bircher, 1583-1640. (G.
freund. Mitt. d. Ver. d. 6 Orte 69, 197ff.) [1415
Kleinert, Ed., Der Bieler Tausch-
handel 1594-1608. (VI, 2 v. Nr.5.)
Zür.: Leemann. 237 S. 4 M. 50. [1416
Rez.: Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10, 157t.
Büchi; Ans. f. schweiz. G. '15, 116-19 Bähler.
Theobald, Einführg. d. Reform. in
d. Grafsch. Ortenburg. (Beitr. z.
Kultur-G. d. Mittelalters usw. 17.)
Lpz.: Teubner. 136 S. 4 M. 80. [1417
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 92
Fr. Roth; Zt. f. Kirch.-G. 35, 613 O. Clemen;
Hist. Jahrb. 35, 920 Paulus; Theol. Lit.-Ztg.
'16, Nr. 20/21 Barge.
Irschik, Grundzüge d. pfälz. Politik beim
18 d. Gegenref. Progr.. EN TIE
16 8.
Gollwitszer, Enchenreuth im 380 J. Kriege.
(Arch. f. G. v. Oberfrank. 25, 3, 1-32.) [1419
Kasp. v. Seckendorf, Bisch. v.
Eichstätt. (Der Katholik 4. F., 14, 262-76;
361-74; 448-60.) 11420
Spindler, Heinrich V. v. Knóringen,
Fürst bisch. v. Augsburg, 1598-1646.
Seine kirchenpolit. Tätigkeit. Frei-
burg. Dias. 15. 260 S. [1421
baii; Fijat. Herold, Äbtissin v. Ober-
schónenfeld. Lebensbild a. d. Zeit d. 30 j.
Krieges. (Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ordens
N.F. 4, 463-81; 607-920.) (1422
Kolb, Das Stift im 30 J. Krieg. (Bll. f.
württb. Kirch.-G. 18, 1-53; 106-41. 19, 1-
37.) (1423
Elble, Einführg. d. Ref. im Markgräf-
lerland u. in Hochberg, 1556-61. ( Freib.
Diöz.-Arch. N. F. 15, 1-110.) [1424
Bauer, Fr., Ref. u. Gegenref. in d.
früher. nassau-bad. Herrschaft. Lahr-
Mahlberg. Lahr: Schauenburg 15,
3608. 4 M. 50 [1425
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 23 Diehl];
Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 31, 149-51 Bossert.
Haug, Fl. H., Die Grafschaft Wertheim im
80 1. Kriege, 1618-20. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N.F. 80, 96-108.) [1426
Herr, Der Bürgerkrieg zu Mülhausen 1587,
Finingerkrieg genannt. (Alemannia 42, 80-
118.) [1427
Haupt, E., Die Reichsstadt Mühl-
hausen 1641-50. Hall. Diss. 81 S. [1428
Rodewald, Casp. Streccius. E. sponheim.
Pfarrerleben a. d. Zeit d. groß. Krieges.
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 9, 129-60.) —
Back, Die Pfarrei Enkirch 1560-1630. (Ebd.
8, 821-65.) — H. A. Grimm, Berichtigungen u.
Erg&nzgn. (Ebd. 9, 208-20. — Back, Die
Pfarrei Wolf 1560-1620. (Ebd. 8, 277-87.) (1429
Redlich, O. R., Aus d. kirchl. Leben d. ber-
gisch. Landes im 16. u. 17. Jh. (Zt. d. Berg.
G.-Ver. 47, 152-89.) — Ders., Das Vorgehen
d. jülich-clevisch. Regierg. geg. ref. Predigt
u. Bilderstürmerei 1564-67. Beitr. z. Kirchen-
polit. d. Hrzge. Wilhelm V. (Ebd. 190-212.) [1430
Pauls, E., Zur G. Jakobes v. Baden u. d.
Geisteskrankheit ihr. Gemahls. (Monatsschr.
4. Berg. G.-Ver. 21, 141-52; 1062-70.) [1431
Goldschmidt, H., Spanische Raubzüge in
Jülich-Berg. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 951-
$1.) (1432
Bibliographie Nr. 1415—1475
Hollweg, Johs. Schumacher gen. Badius
(Theol. Arbeiten a. d. rhein. wiss. Predig.-Ver.
N. F. 15, 47-61.) Vgl. '14, 1529. — Forsthoßf,
Wyrich VI., Graf v. Daun-Falkenstein, Herr
zu Broich. e. Schirmherr d. Protestantismus.
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 9, 225-49.) —
Bockmühl, Adr. Corn. van Haemstede in Jülich.
(Ebd.8, 238-53.) — Kessel, Zur Lebens-G. d.
erst. Inspektors d. luth. Kirche im Hrzgt.
Cleve Mag. J. Hesselbein. (Ebd. 225-38.) (1433
Garrelts, Johs. Ligarius. Sein Leben
u. seine Bedeutg. f. d. Luthertum
Ostfrieslands u. d. Niederlande. Em-
den: Schwabe 15, xv, 179 S. 8M. [1434
Japiske, De Staten-Generaal van
1576. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R.,
D. 3, 1-39.) [1436
Reyntjes, Groningen en omme-
landen 1580 tot 1594. Gron. Diss.
xxv, 205 8. [1436
Muller, 8., Het verbod van bet
kath. godsdienst in de prov. Utrecht
1581. (Nederl. Arch. voor kerkgesch.
N. F. 11, 97-102.) [1437
Kaajan, De Pro-Acta d. Dordtsche
Synode in 1618. Diss. Rotterdam:
de Vries. 392 S. [1438
Res.: Theol. Lit.-Ztg. '15, Nr. 6 W. Kóhler.
Essen, van der, Les progrè du
luthéranisme et du calvinisme dans
le monde commercial d'Anvers et
Lespionnage polit. du marchand Phil.
Dauxy, agent secret de rite
de Parme, 1566f. (Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch.-G. 14, 152-234.)
Vgl. 12, 1404, [1439
ensburg, W., Aus d. letzt. Tagen d.
Kryptocalvinismus in Wittenberg. (Arch. f.
Ref.-G. 12, 296-300.) [1440
Böttcher, Halberstadt im 30j. Kriege.
H. 1: 1618-31. (Zt. d. Harz-Ver. 47, 81-103;
161-96.) Sep. Quedlinb.: Huch '14. 1M. Res.:
Zt. d. Harz-Ver. 48, 76-79 Eckerlin; Thür.-
säche. Zt. 6, 80-83 Arndt. H. 2: 1631-48.
(Halberstädt. Ztg. u. Intelligenzbl. 14, Unter-
baltungsbl. Nr. 104-11, 175-90, 216-19.) H. 1
u. 2 in e. Bde. verein. Halberst.: Schimmelburg.
3 M. 50. (1441
Waas, Die Generalvisitation Ernsts d.
Frommen im . Bachs.-Gotha 1641-45
(8. '14, 1546). Schluß. (Zt. d. Ver. thür. Q.
N. F. 22, 157-87.) [1442
ttgerber, Dic Gegenref. im Kreise Schwie-
bus (s. '14, 1547). Schluß. (Jahrb. f. brandb.
Kirch.-G. 11/12, 77-112.) [1448
Wehrmann, Von d. letzt. Mönchen im
Augustinerkloster zu Anklam. (Monatabll. d.
Ges. f. pomm. G. '13, 65-73.) [1446
Zunker, Kirchspiel Neuenkirchen b. Greifs-
wald um d. Zeit d. 30j. Krieges. (Pomm.
Jahrbb. 15, 31-66.) (1446
Krebs, J., Vorstoß Kais. Ferdipands II.
geg. die Piastenherzóge 1629. (Zt. d. Ver. f. G.
Schlesiens 48, 89-112.) [1446
Frölich, G., Litauische Kirchen u. Dörfer
im Hauptamt. Insterburg um 16590. (Zt. d.
Altert.- Ges. Insterb. 15, 31-64.) 11447
Lange, Har., Johs. Colerius. Lebensb. aus
d. Zeit d. Unterganges livinnd. Selbständigkeit.
Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 80jähr. Krieges, 1517—1648 #45
(Bitsungsberr. d. Ges.
; f. G. d. Ostseeprov.
Bußlands 12, 105-36.)
[1448
——
€) Innere Verhálinisse (unter Ausschluß
von Religion und Kirche).
Pastor, v., U . Beschreibg. d. Reichsst.
A ngedr
Aachen a. d. J. 1561 v. F. Buggieri s. Nr.
237. [1449
—
Dürr, Hat d. 30 j. Krieg d. dt. Kultur ver-
nichtet ? Beleuchtg. d. Frage durch d. Darstellg.
d. Schicksale d. Reichsstadt Heilbronn. (Württb.
Vierteljhfte. 23, 302-26.) (1450
Schlosser, J., Die Lehre vom Widerstands-
recht d. Untertanen geg. d. legitime Fürsten-
gewalt bei d. Katholiken d. 16. Jh. Bonn.
Diss. 101 8. (1451
Thiel, Zur G. d. inneróst. Kriegs-
verwaltg. im 16. Jh. (Zt. d. Hist. Ver.
f. Steierm. 12, 159-70) [1452
Löbl, E. mährische Anleihe im Zeit-
alt. i 5 90 1
verpfändungen vor d. j. lege.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 18.
353-82.) [1453
Siebeck, Die landstánd. Verfassg.
Hessens im 16. Jh. (= Nr. 141) Kassel
15 185 8. 3 M. 60. (49 S.: Kiel.
iss.
Ee
Res.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 48, 83
Lichtner; Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 48 Brinkmann.
Schwarz, Pet, Die Landstánde d.
Erzstifts Trier unt. Lothar v. Metter-
nich 1599-1623. Münst. Diss. '15.
65 S. [1455
Koken, H., Die Braunschweig. Land-
stánde um d. Wende d. 16. Jh. unt.
d. Herzógen Julius u. Heinr. Julius
1568-1613 im Hrzgt. Braunschw.-
Wolfenb. (Kiel. Diss.) Braunschw.:
Appelhans & Co. 53 S. 1 M. 50. [1456
Haß, M., Die kurmärkisch. Stände im letzt.
Drittel d. 16. Jh., s. 14, 3968. Bez. Forsch.
3. brandb. u. pr. G. 28, 598-601 Rachfahl;
Vierteljschr. f. Boz.- u. Wirtsch.-G. 13, 470-74
H. Goldschmidt; Hist. Vierteljschr. 17, 555-60
Oßwald. [1457
E. Erbschaftssteuer u. e. Vermögens-
steuer in Mecklenburg zur Zeit d. 30 j. Krieges.
(Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G. 79, 191-
200.) [1458
Beyhoff, Die Stadt Gießen im
Zeitalt. d. 30j. Krieges unt. bes.
Berücks. d. wirtschaftl. Verhältnisse.
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. N. F. 22,
1-138.) (45 S.: Gieß. Diss.) [1459
Dürr, Zur Frage d. wirtschaft. Wirkungen
d. 80}. Krieges (Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirt-
ech.-G. 13, 422-29.)
[1460
Evers, W., Das hansische Kontor in
Antwerpen. Kiel. Diss. 15. 140 S.;
4 Taf. [1461
Thimme, H., Quellen z. G. d. ital.
Kaufmannschaft in Kóln um d. Wende
d. 16. Jh. (Mitt. a. d. Stadtarch. v.
Köln. H. 35, 33-94.) [1462
Bijlsma, Oud-Rotterdamsche Groen-
lands-Vaart. (Bijdrr. v. vaderl. gesch.
5 R., 2, 194-215.) — Ders., Rotter-
dams Amerika-Vaart in de 1. helft d.
17. eeuw. (Ebd. 3, 97-142.) [1468
Tomfohrde, Die Heringsfischerei an
d. Bohus-Len-Küste 1556-89. (Arch.
f. Fischerei-G. H.3, 1-199.) [1464
Rez.: Hans. G. bil. 15, 201-9 Vogel; Zt. d.
Ver. f. bamb. G. 20, 141-45 Jagow; Jahrbb.
f. Nat.ök. 105, 5421. Aubin.
Ostfrieslands Handel u. Schiffahrt
vom Ausg. d. 16. Jh. bis z. Westf. Frieden,
1580-1648, s. 18, 1578. Rez.: Engl. hist. rev.
Veel. Unwin; Hist, Zt. 118, 888-92
1468
Krieg, L., Die Schalfahrt im 16. Jh.
u. ihre wirtschaftsgeschichtl. Bedeutg.
(Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G. 79,
1-70.) [1466.
Wotschke, Die Posener Post in alt. Zeit.
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 15, 56-60.) (1407
Jastrow, Kopernikus Mün«- u. e.
(Arch. f. Sozialwise. 38, 734-51.) [1468
H., Besitz u. Steuer von Adel
u. Geistlichkeit in d. Ämtern Jülich u. Alden-
hoven. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 227-50.) [1469
Below, v., Zur G. der Kötter. (Vierteljschr.
f. Boz.- u. Wirtsch.-Q. 18, 208.) (1470
Moeller, E. v., Herm. Conring, d.
Vorkämpfer d. dt. Rechte 1606-81.
(31 v. Nr. 340.) Hannov.: Geibel 15.
116S. 4M. [1471
Mayer, M., D. Zivilprozeßrecht d.
Reichsst. Schwäb.-Wörth (Donau-
wörth) im 16. Jh. (Erlang. Diss.)
Donauw.: Auer. 123S. 2 M.
Rez: Korr.bL d. Gesamt- ver. 64, Nr. 5/6
CU Erstes landesfürstl. Lehenall Ta
tionsprojekt in d. Erzherzogtümern Osterreich
unt. u. ob. der Enns 1642. (Festschr. d. Ak.
Ver.dt. Historiker Wien 111-27.) [1478
Carolina, Die, und ihre Vorgünge-
rinnen. Text, Erläuterg., Geschichte.
Hrsg. u. bearb. v. Kohler (s. 05, 1116).
Bd. 4: Wormser Recht u. Wormser
Reformation. 1: Alter. Wormser
Recht. Von Kohler u. Koeh ne,
unt. philol. Beihilfe v. Feist. Halle:
Waisenhaus 15, x, 328 S. 10 M. [1474
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 30, Germ. Abt.,
587-90 Kisch; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. $1,
308-13 Merk; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
14, 158-60 K. O. Müller.
Segal, Gesch. u. Strafrecht d.
Reichspolizeiordngn. v. 1530, 1548
u. 1577. (Strafrechtl. Abh. 183 u.
Gießen. Diss.) Bresl.: Schletter xvj,
1938. 5 M. Ä [1475
*46
Höniger, Die Armeen d. 80 j. Krieges. (Beih.
z. Milit.-Wochenbl. 146, 300-23.) (14706
Möller, Karl Otto, E. „Loblied“ auf d.
Tübinger rer illustre 1617. (Württb.
Vierteljhfte. 23, 428-80.) [1477
Thudichum, M.Ch. A., Calvin als Pä-
dagoge. Münch. Diss. 15 103 S. 11323
Vogt, "Carl, J. B. Schupps Bedeutg.
Pädagogik. (Zt. f. G. d. Erziehg. 4, 1-22.) 50
Bauer, Eug., Beitrr. s. G. d. lateln. Schulen
d. Kur-Oberpfals im Jahrh. d. Ref. Münch.
Diss. '15. X, 1218. [1480
Andr. Libavius u. seine Tätigkeit
am Gymn. zu Rothenburg. Bothenb. Progr.
18/14. 338. [1481
Ziegler, Joh. Sturm. (Ziegler, Menschen
usw. 46-62.) — Paasch, J. Sturms u. Calvins
Schulwesen. E. Vergleich. Münst. Diss. '15.
79 8. [1482
Virnich, A d. Kölner Jesuitenschule.
(Anm. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96, Hes t) (1483
Schumacher, K., Zur Düsseld. ul-G. d.
16. u. 17. Jh. (Düsseld. Jahrb. 26, 291.0 97.) [1484
weg.
1610, 1611, 1618, 1621. (Mitt. d. Ver. f. hamb.
@. Bà. 11, 822-30.) [1485
- Desch, Die Bücherverzeichnisse d. Franzis-
kanerklöster Grünberg u. Cor bach. (Franziskan.
Stud. 1, 438-78.) [1486
Besmelmans, Dr. Blas. Spieß u. seine Bücher.
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 30, 252-81.) [1487
Lofflee, 20 Briefe d. Herforder Fraterherrn
Jak. Montanus an Willib. Pirckheimer. (Zt. f.
vaterl. G. usw. Westíal. 72, I, 22-46.) [1488
Nägele, Beitrr. 3. G. d. Humanismus im
Benediktinerstift Wiblingen. Briefe u. Gedichte
&. d. Korrespond. Wolfg. Rychards v. Ulm
m. Wiblinger Mónchen. (Stud. usw. z. G. d.
Bened.-Ordens N. F. 4, 482-515; 621-40.) [1489
Schlüter, Joach., Die Frómmigkeit u. d.
theolog. Prinzipien d. Hugo Grotius. Rost.
Diss. 478. — 8. Görres, Ist Grotius kath.
ben? (Hist.-pol. Bll. 164, 1-11; 182-44;
161-73.) (1490
„ Wolfg. Schmeltzl, d. Wiener
Hans Sachs. Wien: Gerlach & W. '15. 235 8.
5 M. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 199-95
Kaindl. [1491
Blume, R., Die Gestalten in d. ältest. Volks-
buche vom Faust u. ihre Beziehgn. zu Staufen
im Breisgau. (Schau-in’s-Land 41, 37-56;
73-93.) Vgl. '14, 1601. — Ders., G. d. Gast-
hauses zum , Löwen“ in Staufen im Breisgau,
d. Stätte d. Untergangs d. geschichtl. Faust.
(Alemannia 42, 141-58.) [1492
Diehl, P. H., Die Dramen d. Thomas Naogeor-
gus in ihr. Verhältn. zur Bibel u. zu Luther.
Münch. Diss. 15. 81 8. [1498
Brandl, Sebast. Wild, e. Augsburg. Meister-
singer. (Forsch. s. neuer. Lit.-G. 48.) Weim.:
Duncker. 170 8. (8 M. Subekr.-Pr.: 6 M. 65.)
(07 8.: Münch. Diss.) [1494
KErafft E., Das „Speculum mundi“ d.
Barth. Ringwaldt. (Germ. Abh. 47.) Dresd.:
Marcus 15. 165 8. 5M. 60. (60 8.: Marb.
Diss. '15.) [1495
Behrend. F., Wolfh. Spangenberg. (Jahrb. f. G.
usw. Els.-Lothr. 30, 136-60. 31, 109-48.) (1496
Wels, Opitzens polit. Dichtgn. in Heidel-
berg. (Zt. f. dt. Philol. 46, 87-95.) (1497
» H., Moscheroschiana. Beitrr. zu
e. Derstellg. d. Lebensschicksale M's. währ.
Bibliographie Nr. 1476—1548
sein. wiederholt. Aufenthaltes im jets. Bezirk
Lothringen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 25,
130-254.) (1498
Dehio, Die Krisis d. dt. Kunst im 16. Jh.
(Dehio, Kunsthist. Aufsätze 145-62.) Vgl. 14,
4010. (14 99
Pfister, R., Das W Wohnhaus im
16. Jh. Würzb. Diss. '15. 4°. 688. (1500
Bruhns, L., Die beiden Peter Dell u. Thomas
Kistner, 3 Würzburger Bildhauer d. 16. Jh. (Arch.
d. Hist. Ver. v. Unterfrank. 55, 108-92.) [1501
Dirksen, Die Gemälde d. Martin de Vos
Berl. Diss. 116 8. (1508
Zwonkin-Grünberg, Rembrandt in
sein. Selbstbildnissen. Bern. Diss.
12. 35 8. [1508
Demmler. Th., Der Meister d. Breisacher
Hochaltars (Jahrb. d. Egl. Preuß. Kunst-
sammign. 35, 103-35.) (1504
Grüter, J.. Joh. Kuper u. d. Holzschnitze-
reien d. Renaissance in Münster währ. d. 16. Jh.
( = Nr. 144.) Münst.-Coppenrath. 64 8.; 18 Taf.
5 M. 11505
Nägele, 5 Generationen e. schwäb. Erz-
gieBerfamilie Neidhart. Dokumente u. Monu-
mente z. G. d. Bronzeplastik d. Renaissance.
(Aus: Württb. Jahrbb. f. Btatist. usw. '14,
112-37.) Stuttg.: Kohlhammer. 76 Pf. [1506
Sommerfelät, G., Die Reisebeschreibg. e.
Altmärkers u. d. Reisebrief e. Jenenser Magi-
sters a. d. 17. Jh. (Thür.-süchs. Zt. 4, 29-44.)
— K. v. Hagen, E. hallisches Wohnhaus 1632.
(Ebd. 62-73.) — O. Mörtssch, Vornehmer
Dresdner Haushalt zur Zeit d. 30 J. Krieges
(Dresdn. el '14, Nr. 1 u. 2.) [1507
Husung, Stammbucheintragungen a. d.
Frühzeit d. "Univ. Helmstedt. (Braunschw.
Magaz. '14, 54-58.) (1508
Marzell, Volkskundliches a. d. Kräuter-
büchern d. 10. Jh. (Zt. d. Ver. f. Volkskde.
24, 1-19.) — Wilh. Müller, Zur G. d. Aberglau-
bergrafschaft Katzenelnbogen
. (1509
Ammann, Hexenprozesse im Fürstent.
Brixen. (Forsch. usw. 3. G. Tirols 11, 9-18 usw.
227-48.) — Schüller, Eifeler Hexenproze8 1611.
(Trier. Chron. N. F. 10, 129-59; 184£.) (1510
Leidinger, Studien z. Turnierbuche Hrzg.
Wilhelms IV. v. Bayern. (Altbayer. Monats-
schr. 12, 105-27.) [1511
6. Vom Westfälischen Frieden bis
zum Tode Karls VI. und Fried-
rich Wilhelms I., 1648— 1740.
Brom, Beschrijving van den aanslag op
Amsterdam in 1650, medeged. (Bijdrr. etc. v.
h. Hist. Genootsch. Utrecht 35, 105-32.) (1512
Turenne, Maréchal de, Mémoires,
1 p. P. Marichal (s. 11, 1466).
2: 2: 1654-59. 9 fr. (1513
Hirsch, Ferd., Zur Lebens-G. D. 8. v. Buchs.
(Forsch. s. brandb. u. pr. G. 27, 658-55.) Vgl.
*10, 3549. (1514
Kriegsbüder a. d. 17. Jh. Nach Aufßscich-
ngn. d. Braunschw.-Wolfenb. Obersten Hans
v. Bchweinitz. (Braunschw. Magas. 15,
Nr. 1-3.) (1515
Srbik, v., E. hollànd. Ber. üb. Kais. Leopold I.
u. s. Staatsmänner. (Festschr. d. Ak. Ver. dt.
Historiker Wien 129-43.) (1516
Vom Westf. Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedr. Wilhelms I., 1648—1740 47
Koußler, Fr. E. Staatskalender a. d.
Ende d. 17. Ih. mit Nachrr. üb. d. Ostsee-
11 eg f. G. usw.
Ostseeprovinzen Ru Rußlands 12, 380-87.) [16168
Preußens a. d. Regierungs-
"i Kg. Friedr. Wilhelms I., hrsg. v. Loewe,
. "13, 4129. Rez.: Gött. gel. Anz. '14, 449-86
Bittner; Hist. Vierteljschr. 17, 456 f. O. Weber;
Hist. Zt. 113, 449 Pantenius; Dt. Lit.-Ztg.
'15, Nr. 29 Stolze. [1517
Wolff, Rich., Vom Berliner Hofe
zur Zeit Friedr. Wilhelms I. Berr. d.
Braunschw. Gesandten (W. Strate-
mann) in Berlin 1728-33, hrsg. u.
erl. (= Nr. 182.) Berl: Mittler. xij,
3108. 6M. 50. [1518
Res.: Forsch. s. brandb. u. pr. G. 28, 6061.
Gronow, Die öffentl.
ung in Dtld. gegenüb. Holland
nach 1648. Marb. Diss. 64 8. [1519
Krauß, R., Die ältest. Stuttgart. Zeit
(Württb. Vierteljhfte. 23, 365-74.)
„ Prophezeiungen d. Jesuitenpaters
üb. Ereignisse a
it Kaiser Leopold I. (Zt.
Regierungsze d.
Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 19, 113 f.) [1521
Gräfin
Kiotssch, Die Liebeszauberelen d.
» Rochlitz, "Maitresse Kurf. Johann Georgs 1V.
Sachs. Hrsg. v. Jühling. (Rara. Bd. 3.)
Stuttg.: Lutz 889 8. 4M. 50. [1522
Beitrr. z. kurfürstl.-trier.
Politik unt. Karl Kaspar von der
Leyen 1002-76. (Trier. Arch. 22/23,
51-138 u. Straßb. Diss.) [1523
Dürrwächter, Zur bayer. G. unt.
Ferdinand Maria u. Max Emanuel.
ne Jahrb. 35, 543-89; 753-
80.) [1523a
Koser, Der Gr. Kurfürst u. Karl X.
v. Sohweden. (Hohenzoll. Jahrb. 18,
4-18.) [1524
Leuriäsen, Havde de gottorpeke Hertuger
efter 1658 (60) Medarveret till de kongelige
Dele af Slesvig? (Dansk bist tidsskr. 8. R.,
5, 287-809.) [1525
Gollub, Der Gr. Kurfürst u. Polen
1660-68. Berl. Diss. 140 S. 1526
Der Malteserritter u. Generalleutn.
Jak. Bretel v. Crémonville, d. Gesandte Lud-
wigs XIV. am Wiener Hofe 1664-78, d. Mann
Maske. (117 v. Nr. 2.) Berl.:
: Hist. Jahrb. 30,
Töchbaur; Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18
Pier Et. f. schweiz. Kirch.-G. 10, en
mo R., Geburtsort und Geburtetag v.
Sophie Charlotte d. erst. Königin v. Preußen.
(Mitt. d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 38, 284-
816.) [1528
Hirsch, Ferd., Der Gr. Kurfürst u.
Ostfriesland 1681-88. (18 v. Nr. 149.)
Aurich: Friemann. 91 S. 1 M. 60. [1529
Hirsch, Ferd., Der Gr. Kurfürst u. d.
pfälz. Erbfolgestreit 1685-88. (Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 27, 55-96.) [1530
Heyne, Erw., Die Feldzüge d. kur-
sächs. Armee geg. Frankreich 1688-90.
Leipz. Diss. 162 S.; Kte. (1531
King, H. L., Brandenburg and the Engl.
Revolution of 1688. Freib. Dise. 61 8. (1532
Kilchenmann, Die Mission d. engl.
Gesandten Thom. Coxe in d. Schweiz
1689-92. (VI, 1 v. Nr. 5 u. Bern. Diss.)
Zür.: Leemann. 176 S. 3 M. 30. [1533
Fahrmbacher, Kurf. Johann Wil-
helms Kriegsstaat im spanisch. Erb-
folgekriege 1700-1714. (Zt. d. Berg.
G.-Ver. 47, 11-84. 48, 105-91.) [1534
Pekrun, Hot u. Politik August d. Starken
im Lichte d. Portrait de 1 Cour de Pologne.
TI. 1. Friedland. Progr. 4*. 658. 11535
Droysen, Zu Friedrichs d. Gr. Geburt u.
Taufe. (Hohenzoll. Jahrb. 18, 241.) (1536
Zesiger, Das bernierbe Heer im Zwölferkrieg.
(Anz. f. schweiz. G. '14, 142-52.) (1537
Szekfü, A ezámuzótt Rákóozi (Der
verbannte Rákoczi). Budap. 13.
418 8. (1538
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 36,
378-92 Eckhart.
er, Elise, Friedr. Wilh. v.
Grumbkows Rolle in d. auswärtig.
preuß. Politik vornehml. 1732-35.
Marb. Diss. 104 S. [1539
Jordan, Krummauer Stadtschreiber
en. 16 J. F. A. chen.
Tscherni
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Bóhmen ux ine
412.)
Mabholz, Der Kampf b. Wohlenschwil
8. Juni 1653. (Ans. f. schweiz. G. 14, 11-41.) [1541
Müller, Jos, Landweibel Jos. German.
Beitr. 3. G. d. Zwölfer-Krieges. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 8, 201-20; 279-311.) (1542
Hägelsbach, Wie man im 18. Jh. d. bayreuth.
Pfarrer zu Kriegsswecken brandschatzte. (Beitrr.
z. bayer. Kirch.-G. 21, 7-20.) [1543
Lerche, Hrzg. August d. J. su Braunschw.-
Wolfenbüttel, D. Joh. Balth. Schupp u. d.
Obrist Schott min ee Magar.
14, 61-69.) — Herzogin Henriette
Christine v. ee -Wolenb., Äbtissin v.
Gandersheim. (Ebd. 97-101; 117.20) —
Herm. Schulze, Konr. Deti. raf v. Dehn.
(Ebd. 16, 121-27.) (1544
Bekmann, J. Chr. (1641-1717), Beschreibg.
d. + re hrsg. v. Fredrich. pic:
8. 1543
(1661/62). Hall. Diss. 718. Rez.:
brandb. u. pr. G. 28, 6021. F. Hirsch.
Innere Verhältnisse.
Urkunden u. Aktenstücke z. G. d.
inner. Polit. d. Kurf. Friedr. Wilh.
v. Brandenb. ITI. 1. Bd. 2: G. d.
brandb. Finanzen in d. Zeit v. 1640-97.
Bd. 2: Die Zentralverwaltg. d. Heeres
*48
u. d. Steuern. Von Fr. Wolters.
Münch.: Duncker & H. ’15. xxjv,
650 S. 30 M. [1548
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 48 Skalweit.
Koch, Walt, Gründg. d. Hofstaatskasse
(1673). (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 547-
83.) [1549
are, Jean Lacarriere, d. Schweizerinspek-
tor. (Altpr. Monataschr. 52, 22-55; 205-82;
283-314.) (1550
Brakel, van, Eene Memorie over
den handel d. Westind. Compagnie
omstreeks 1670. (Bijdrr. eto. v. h.
Hist. Genootsch. Utrecht 35, 87-
104.) [1551
Maire, Ph. R. Hecht, preu£. Resident zu
Frankf. a. M., in sein. Tätigkeit f. Kolonisten-
anwerbgn. 1717-20. (Zt. d. Altert.-Ges. Inster-
burg 15, 1-14.) — Bernh. Hagen, Die Nassau-
Siegensche Kolonie in Litauen. (Ebd. 65-82.)
— Ders., 2 Tabellen zur ,,Depeuplierung"
Ostpreußens. (Ebd. 96-99.) — Maire, Die letzten
` Bchweizerkolonisten in Ost preuß. Beitr. zur
preuB. Besiedlungs-G. in d. letzt. Regierungs-
Jahren Friedr. Wilhelms I. (Mitt. d. Lit. Ges.
Masovia. 19, 91-115.) [1562
Stollreither, Das Zoll- u, Hallen-
wesen d. Stadt Augburg im 18. Jh.
Erl. Diss. ’15. 958. [1553.
Krebs, K., Das kursächs. Post wesen zur
Zeit d. Oberpostmeister Joh. Jak. Kees I
u. II. (= Nr. 383.) Bez.: Dt. Lit.-Ztg. 14,
Nr. 40/41 v. d. Leyen; Lit. Zbl. '14, Nr.31
Lange; Hist. Zt. 116, 180 f. Gritzner; N. Arch.
f. sächs. G. 36, 147-56 Thieme. (1564
—
^. Bischoff, Über steirische Rechtspflege im
17. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 12,
9-10). [1556
Hagenauer, Die Zehntbaulast nach d.
Fürstbischöfl.-Würzburg. Verordng. v. 11. Apr.
1687. Bechtsgeschichtl. Untersuchg. (Arch. f.
kath. Kirchenrecht 95, 422-60; 612-38.) [1566
Kaphahn, Zum kursächs. Heerwesen im 17.
u. 18. Jh. (Thür.-sächs. Zt. 4, 81-90.) Vgl.
Thum u. Thenius '13, 1660 u. 4176. [1657
Herter, G. d. kurkólnisch. Truppen vom
Badener Frieden bis z. Beginn d. 7 j. Krieges.
Bonn. Dies. 109 8. [1558
Krause, L., Mecklenburg. Inf.-Uniform unt.
Hrzg. Karl Leopold. (Jahrbb. d. Ver. f. meck-
lenb. G. 79, 171-90.) (1559
— —
Schulte, Joh. Chr., Martin v. Cochem — e.
Fórderer d. Eucharist. Kultes. (Franziskan.
8tud. 1, 30-52.) (1560
Landgraf Ernst v. Hess.-Rheinfels
u. d. dt. Jesuiten. Beitr. s. Konvertiten-G.
d. 17. Jh. (117. Erg.hft. d. Laach. Stimmen.)
Freib.: Herder. 1008. 2 M. 50. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. 15, Nr. 27 Diehl; Zt. d. Ver. f. hess.
G. 48, 236 f. Dersch. [1501
Krix, Friedr. Wilhelm T. und d. kath.
Gemeinde Potsdam. Berl. Diss. 15. 77 S. [1562
Reichel, G., Der „Senfkornorden“ Zinzen-
dorfs. TI. 1.: Bis zu Z.s Austritt a. d. Pädago-
gium in Halle 1716. Lpz.: Jansa. 228 S. 4 M.
Rez.: N. Arch. f. sachs. G. 36, 141-41 J. Th.
Müller. [1568
Bibliographie Nr. 1548— 1620
Grosse, Johs., Studien üb. Friedr. v. Watte-
ville. Beitr. 3. G. d. Herrnhutertums. Leips.
Diss. 109 8. [1564
Fuchs, Christian Knorr v. Rosenroth. (Zt.
f. Kirch.-G. 35, 548-83.) [1566
Hauck, Fr., Pietismus in Unteraltertheim
1718-24. (Beitr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 38-42.)
— A. Peter. Einführg. d. Konfirmation in
Altdorf 1734. (Ebd. 57-64.)
Heck, Beitr. 3. Kirch.-G. v. Nassau-Diez.
(Nass. Heimatbll. 10, 32-40.)
Rotscheidt, Hohenzollern u. Habsburg in
ihr. Verhältn. z. ev. Gemeinde in Köln. (Monats-
hfte. f. rhein. Kirch.-G. 9, 832-47.) (1508
Rotscheidt, Notizen auf e. Reise zur MAr-
kisch. Synode 1687. (Jahrb. d. Ver. f. ev.
Kirch.-G. Westfal. 16, 114-29.) (1609
Wolters, E. G., Kirchl. u. eittl.
Zustände in d. Herzogtümern Bremen
u. Verden 1650 bis 1725, dargest. auf
Grund d. Generalkirchenvisitations-
akten. (Zt. d. Ges. f. niedersüchs.
Kirch.-G. 19, 1-79. 20, 136-234.)
(79 S.: Erlang. Diss.) [1570
Regula, Die Berchtesgadener (Salzburger)
Emigranten in Göttingen 1733-42. (Ebd. 10,
209-29.) [1871
Riemer, General- u. Lokal-Kirchenvieita-
tionen im Hragt. Magdeb. währ. d. 18. Jh.
(G.bll. f. Magdeb. 49, 1-50.)
Haehnel, G., Relation d. in diesem Oels-
nisch Fürstentumb u. in specie Oelsnisch.
Distriktu anno 1683 gehalt. Kirchenvisitation
( 13, 1674). TI. 3. Progr. Oels. 8. 31-38. (1573
Prochnow, Konr. Friedliebe Kämpfe. E.
Beitr. z. Greifswald. Universit.-G. in d. 2. Hälfte
d. 17. Jh. (Pomm. Jahrbb. 15, 79-128.) (1574
Kvačala, Neue Leibnizsche Fragmente üb.
d. Erziehg. e. Prinzen. (Zt. f. G. d. E
usw. 4, 79-83.) [1876
Sellsohopp, Aug. Herm. Francke u. d.
Schabbe sche Stipendium. (N. kirchl. Zi. 24,
241-77.) Vgl. '14, 1682. [1676
Klüger, Die pädag. Ansichten d. Philosophen
Tschirnhaus. Lpz. Diss. '13. 088. Rez.:
N. Laus. Mag. 89, 238 f. Jecht. [157
Stecher, Die Erziehgsbestrebgn. d. dt.
moral. Wochenschriften. Beitr. z. G. d. PAdag
d. 18. Jh. (Mann's püdag. Magas. H. 582.)
Langensalza: Beyer. 1428. 2M. [1578
Krauß, I., Schulmeisters Leiden vor 200
Jahren. (Zt. f. G. d. Erziehg. 4, 227-39;
807.) (1579
Hessenberg, Aus d. G. d. Berl. Akad. d.
Wiss. im 18. Jh. Bresl.: Max. 16 S. 50 Pf. [1580
Ritter, P., Wie Leibniz gestorben u. begraben
ist. (Preuß. Jahrbb. 167, 437-49.) [15808
Schultz, Rich., Die Kgl. Dt. Gesellschaft
zu Greifswald. Greifsw. Diss. 1418. [1581
Jaksch, v., Joh. Dominikus Prunner v.
Sonnenfeld. (Carinthia I. Jg. 104, 8-9.) [1582
Suchier, J. F. K. Retter. (Nass. Heimatbll.
17, 78-81.) [1683
Sternberg, Fr., Fritz Grimmels-
hausen u. d. dt. satir.-polit. Literat.
sein. Zeit. Triest: '13 Lloyd. (Fr.
Sternberg Verleger.) 307 S. [1584
Rez.: Lit. Zbl. '15, Nr. 47 Lerche.
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789
Petrich, Paul Gerhardt. Beitr. z. G.
d. dt. Geistes. Gütersloh: Bertels-
* mann. xjv, 3608. 6.M. (1585
Rez.: Lit. Zbl. '14, Nr.36 Linschmann;
Zt. f. Kirch.-G. 35, 623 Dietterle; Theol.
Lit.-Ztg. 16, Nr.12 Kawerau.
Kölmel, Johs. Riemer 1648-1714. Heidelb.
Dies. 78 B. 1586
Hülle J. V. Pietsch. Beitr. z. dt.
Lit.-G. d. 18.Jh. (Forsch. z. dt.
Lit.-G. 50.) Weim.: Duncker 15.
1328. (6 M. 60, Subskr.-Pr. 5 M.
50.) O [1587
Lan, Beitrr. 3. G. d. Kunstbestrebgn. d.
Kurf. Johann Wilhelm. (Düsscld. Jahrb. 26,
239-58.) (1588
Seidel, P., Notizen üb. d. Bezicbgn. d.
Königin Sophie-Dorothea zur bild. Kunst.
4Hohenzoll.Jahrb. 19, 228-30.) (1589
Lohmeyer. K., Zur Bau-G. d. Rastatter
Schlosses. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 27, 269-
307. 29, 583-603.) 11590
Weiß, K., Schloß Ludwigsburg. Bauge-
schicht). Abhdlg. über d. von Joh. Friedr.
Nette erbauten Teile. Stuttg. Diss. '15. 60 8.;
Taff. (1591
Beschorner, Permoser-Studien. Presd.: v.
Baensch-Stiftg. 18. 1248. 2 M. (Vgl. *13,
1694 u. '14, 1693. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’16,
Nr. 13 Junius. 11592
Urban, Groot Schilderboek d. Gerard de
Jairesse. Berl. Diss. 56 8. (1593
Lilienfeld, Arent de Gelder. (Quel-
jenstud. z. holl. Kunst-G. 4.) Haag:
Nijhoff. 287 S. 8 M. 50. [1594
Hofmann, Woltg., Sim. Bened. Faisten-
berger. Beitr. 3. G. d. Tirol. Malerei im 18. Jh.
Berl.: Hofmann. 96; 23 S. 2 M. Rez.: Zt. d.
Ferdinand. 3. F., 58, 476-79 Weingartner. [1595
Maul, Leben u. Werke d. Malers Chr. Ben-
tum. (178 v. Nr. 51.) Straßb.: Heitz 15. 558.;
3 Taf. 4M. (1596
Hofer, Conr., Weimarische Theaterveran-
staltgn. zur Zeit d. Herzogs Wilh. Ernst. (Progr.)
Weim.: Hoffmann. 188. IM [1597
Sahm, Beschreibg. d. Reisen d. Reinhold
Lubenau (s. 14, 4119). Tl. 2. Lig. 1. (Mitt.
a. d. Stadtbiblioth. zu Königsb. VI.) Tl. 1.
S. 321 u. TI. 2, 1-160. 15. 3 M. 11598
Busé, Volkszonden en kerkel. tucht in do
9. helfs d. 17. eeuw. (Nederl. Arch. v. kcrkgesch.
N. 8.11, 78-96.) [1599
Wolsogen Kühr, v., De nederlandsche
vrouw in de 1. helfs d. 18e eeuw. Leid. Diss.,
250 B. (1600
Bruiningk, v., Verheerungen durch d. Pest
auf d. flach. Lande in Livland 1710. (Sitzungs-
berr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprov. Rußlands '12,
387-903.) [1601
Hift Des alte Lied vom Prinzen Eugen.
(Zt. f. öst. Volkskde. 20, 157-60.) [1602
7. Zeitalter Friedrichs
des Großen, 1740—1789.
Friedrichs d. Gr. Briefe. In dt.
Übers. 2.Bde. Hrsg. v. M. Hein,
dt. v. Fr. v. Oppeln-Bronikowski
u. Eberh. König. Berl.: Hobbing '14.
25 M. 11603
*49
Khevenhüller-Metsch, Fürst Joh.
Jos.: Aus d. Zeit Maria Theresias,
Tagebuch 1742-1776. Hrsg. v. R. Graf
Khevenhüller-Metech u. H. Schlit-
464 S. 10 M. 50. [1604
Fridericus. Kgl. Gedanken u. Aussprüche
Friedr. d. Gr. (Ausgewählt u. chronolog.
geordnet v. Helmolt. Berl.: Dt. Bibliothek.
2418. 1M. Rez.: Mitt. &. d. hist. Lit. N. F. 3
266 f. Arnheim. [1605
Wintera, Die Benediktinerabtei Břevnov-
Braunau in d. Zeit d. 3. Schles. Krieges. (Stud.
u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 4, 439-62;
586-606.) Diarium d. Abtes Fr. Grundmann. [1006
Schneider, Mor., Briefe an J. G.
Tielke 1758-87. (N. Arch. f. sächs.
G. 35, 259-330.) [1607
Kolshorn, Unbekannte Briefe Fried-
richs d. Gr. (Gartenlaube ’14, 521-23
usw. 634 f.) [1608
Archives ou correspondance inéd.
de la maison d’Oranje-Nassau (s. ’13,
4996). 5. Sér., publ. p. F. J. L. Krämer.
T. 3: 1782-89. 54, 664 S. 6fl. 75. [1609
Korrespondenz, Polit., Karl Fried-
richs v. Baden 1783-1806. Hrsg. v. d.
Bad. Hist. Kommiss., bearb. v.
Erdmannsdörfferu. Obser (s. 13,
3265). 6. Bd. .-Bd. (1783-1806);
bearb. v. Obser. 15. 379 S. 12 M. [1610
Hamacher, Die Beurteilg. d. Franzosen in
d. dt. Zeitungen u. in d. dt. Publizistik währ.
d. 3 Schles. Kriege. Bonn. Diss. 15. 78 8. [1611
Lentz, F., 3 bisher unbekannt gebliebene
Lieder auf Friedr. d. Gr. (Eupborion 20,
370-76.) 11612
„ Friedr. d. Gr. Gedichte vornehml.
a. d. Zeit d. 7j. Krieges, ausgew. u. verdt.
Heidelb.: Winter 56 8. 1 M. Res.: Dt. Lit.-Ztg.
'15, Nr. 30 Mangold. (1613
Bitterauf, Friedr. d. G. 2. veränd.
Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt 246.)
Lpz. u. Berl: Teubner. 95 8.
1 M. 25. 11614
Volz, Koser als Geschichtsschreiber Fried -
richs d. Gr. (Hohenzol. Jahrb. 18, 166-
73.) [1615
Schultse, Ernst, Das engl. Urteil üb. Friedrich
d. Gr. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 35,
44-50.) (1016
Dalwigk, v., Der Anteil d. hess.
Truppen am Oesterr. Erbfolgekriege
1740-48 (s. 12, 3967). Schluß. (Zt.
d. Ver. f. hess. G. 48, 119-87.) [1617
Koser, Der Zerfall d. Koalition v.
1741 geg. Maria Theresia. (Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 27, 169-88.) [1618
Voigt, J. F., Aus d. Kriegszeit 1741. (Mitt.
d. Ver. f. hamb. G. Bd. 12, 136-39.) [1019
Karlshoven, De diplomat. ver-
houding tusschen Engeland en de
republiek d. Vereen. Nederlanden 1746-
56. 's Gravenh. 10, 268 S. 2 fl. 90. [1620
Histor. Vierteljahrschrift. 1915/1916. 3. Bibliographie 4
+50
Vols, Friedrich d. Gr. u. d. Osmanen.
(Hohenzoll.-Jahrb. 19, 81-105.) [1621
Hall R. A., Frederick the Great
and his Seven Years' War. Lond.:
Allen & U. 15. 256 S. 4 sh. 6 d. [1622
Süve, Sveriges deltagande i sjuäriga
kriget &ren 1757-62. Stockh.: Beijer
15. xjx, 587 S. [1623
Goslich, Die Schlacht b. Kolin 18. Juni 1757,
s. 12, 1619. (Berl. Diss. 11.) Rez.: Dt. Lit.
Ztg. '15, Nr. 18 Hadank. [1624
en, Wichtiger Fund s. Kriegs-G.
Oberhessens. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d.
Grhzgt. Hessen 5, 2771.) Treffen b. Laubach
21. März 1701. [1625
Schächer, Kaiser Josef II. in Westböhmen.
Unt. besond. Berücks. d. Kaiserreise nach
Haid. Wien: Selbstverl. 36 8. Bez.: Mitt.
å. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 53, 377f. Geo.
Schmidt. (1626
Urbanek, V., Friedrich d. Gr. u.
Polen nach d. Konvention v. 5. Aug.
1772 (1772 u. 1773). Bresl. Diss.
45 S. [1627
Kautsky, E., Die Wahl d. Erzherzogs Maxi-
milian, d. Bruders Josefs II., zum Koadjutor
v. Köln u. Münster. (Die Kultur 15, 164-
78.) [1628
Kunzer, Die Beziehgn. d. Speierer
Fürstbisch. Damian Aug. Phil. Karl,
Grfn. v. Limburg-Styrum, zu Frank-
reich. Münch. Diss. ’15. 150 S. [1629
Esselborn, Darmstadt u. sein Hof
zur Zopízeit in zeitgenöss. Schildergn.
(Hess. Volksbücher, hrsg. v. Diehl.
21/22.) Friedberg: Selbstverl. Darmst.:
Schlapp i. K. 1b. 236 S. 1 M. 70. [1630
J. Chr. v. Wöllner, d. Rosenkreuzer.
(Jahrb. f. brandb. Kirch.- G. 11/12, 342-47. [1631
Kaufmann, Aus d. Zeit d. Russenherrschaft
in Ostpreußen 1758/59. (Mitt. d. Westpr.
G.-Ver. 14, 54-56.) [1632
Innere Verhältnisse.
Heinemann, Emma, Zur G. d.
Staatsanschauungen in Dtld. währ.
d. 18. Jh. vor d. franz. Revol. Bonn.
Diss. 15. 82 8. [1633
Kohlhepp, Die Militár-Verfassg. d.
dt. Reiches zur Zeit d. 7j. Krieges.
Greifsw. Diss. 848. [1634
Mayer, Th., Der ungar. Gesetzartikel 11
v. 1741. (Festschr. d. Akad. Ver. dt. Historiker
Wien 145-58.) (1635
Reinhard, Rud., Aug. Graf v. Stirum,
Bisch. v. Speier, u. d. Zentralbehörden
im Bist. Speier. (Mitt. d. Hist. Ver.
d. Pfalz 34/35, 161-208.) [1636
Kuhn, W., Kleinsiedlungen aus
Friderizian. Zeit. Danzig. Diss. 15.
49, 26 S. [1637
Bibliographie Nr. 1621—1693
Ziekursch, Die innere Kolonisation
im altpreuB. Schlesien. (Zt. d. Ver.
f. G. Schlesiens 48, 113-43.) [1638
Damköhler, Gebäude- u. Einwohnerzahl d.
Dorfes Cattenstedt im 18. Jh. (Quell. usw. z.
braunschw. G. 6, 148-58.) [1639
Sommerfeldt, Nachrr. vom Betrieb d. Eisen-
industrie im Bergischen um 1780. (Zt. d.Berg.
G.-Ver. 47, 101-12.) [1640
Großmann, H., Österreichs Handels-
polit. m. Bezug auf Galizien in d.
Reformperiode 1772-17%. (Stud. z.
Soz.-G. usw. H. 10.) Wien: Konegen.
xvi, 5108. 12M. [1641
Bez.: Hist. Zt. 115, 419-23 v. Srbik.
Cleven, Floridablancas Handelspolitik geg.
Österreich 1777-92. Münch. Diss. 13. 70 8. [1642
Lewin, Die Judengesetzgobg. Friedr. Wil-
helms II. (Monatsschr. f. G. u. Wiss. d. Juden-
tums 57, 74-98 usw. 507-90.) (1043
Springer, M., Die Coccejisohe Justiz-
reform. Münch.: Duncker u. H. xij,
387 S. 10M. (71 S.: Berl. Diss.’14.) [1644
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 2; Zt. d. Sav.-
Stiftg. 36, G. A., 498-501 Hübner; Zt. f. d.
ges. Btaatswias. 72, 121-24 Beyer; Lit. Zbl. 16,
Nr. 89 Markull.
Arnoldi, A., Tagbuch üb. d. zu Ems
gehalt. Zusammenkunft d. 4 erz-
bischófl. dt. Herrn Deputierten, d.
Beschwerde d. dt. Nation geg. d.
róm. Stuhl u. sonstige geistl. Gerecht-
same betr. 1786. Hrsg. v. Höhler.
Mainz: Kirchheim & Co. 15. 3545.
8M. [1646
Rez.: Katholik 4.F., 16, 53-59 Kißling;
Lit. Zbl. 16, Nr. 12 G. Kr.; Arch. f. katb.
Kirchenrecht 96, 169-71 Nottarp; Dt. Lit.-
Ztg. 16, Nr. 20 Hauck; Nass. Heimatbll. 19,
26-32 P. Wagner.
J Das milit. Testament d. Gr. Königs.
(Beitr. z. Milit.-Wochenbl. 14, 267-82.) [1647
Dette, Friedr. d. Gr. u. sein Heer.
Götting.: Vandenhoeck & R. 15. jx.
98 S. 2 M. 80. (49 S.: Gött. Diss.
'14.) 1648
Res.: Altpr. Monatsschr. 52, 129 Bommer-
feldt; Hist. Zt. 115, 687 Ziekursch.
Herrmann, O., Probleme friderizian.
Kriegskunst. (Forsch. z. brandb. u.
pr. G. 27, 555-66.) Vgl. 12, 4004. [1649
Holzknecht, Ursprung u. Herkunft
d. Reformideen Kaiser Josefs II. auf
kirchl. Gebiet (11 v. Nr. 58.) Innsbr.:
Wagner. xij, 108 S. (5 M. Subekr.-Pr.
4 M. [1650
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr.12 Loescbe;
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 269-71 Gumlich:
Zt. d. Bav.-Stiftg. 36, Kan. Abt, 546-50 v.
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789
Voltelini; Hist. Zt. 115, 642-44 Windelband;
Stud. usw. z. d. d. Bened.-Ordens N. F. 6,
240-48 Hübl.
Loserth, Grundsätze d. Kaiserin Maria
Theresia, nach welchen d. Religionsschwärmer
in Mähren zu behandeln seien. (Zt. d. Dt. Ver.
f. G. Mährens u. Schles. 18, 297-300.) Kopie
e. Originalkonzeptes v. 14. Nov. 1777. [1651
Kosch, Nicolai u. seine Reise durch d. kath.
Süden Dtlds. zu Ausgang d. 18. Jh. (Katholik
4. F., 14, 338-53; 407-24.) [1652
Reindl, Ulr. Mayr aus Kaisheim. Beitr. z.
kirchl. Aufklärung in Bayern. (Stud. u. Mitt.
z. G. d. Bened.ordens N. F. 5, 117-84; 258-
71.) : [1658
RüBler, Die kirchl. Aufklürg. unt.
d. Speier. Fürstbisch. August v.
Limburg-Stirum (1770-97). (Aus:
Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 34/35.)
Würzb. Diss. 160 S. [1654
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’16, Nr. 18, Bigelmair.
Clau8, H., Herrnhuter Brüder in Schwabach
u. Umgebg. E. Beitr. s. d. d. Pietismus in
Franken. (Beitrr. 3. bayer. Kirch.-G. 21,
101-8). [1665
. Zillessen, Der letzte Gesangbuchstreit in
d. niederrhein. Kirche. (Monatshfte. f. rhein.
Kirch.-G. 8, 257-760.) [1056
Meyer, Ph. L., Der Quellenwert d.
Kirchen- u. Schulberichte für e.
Darstellg. d. G. d. kirchl. Lebens uns.
Heimat im Zeitalt. d. Aufklärg.
(Zt. d. Ges. f. niedersüchs. Kirch.-G.
19, 80-146.) [1657
Wendland, Dic prakt. Wirksamkeit Berlin.
Geistlicher im Zeitalter d. Aufklärg. 1740-1806
(8. 14, 4163). Schl. (Jahrb. f. brandb. Kirch-.
G. 11/12, 233-303.) — Aner, F. G-Lüdke. Streif-
lichter auf d. Theologie u. kirchl. Praxis d. dt.
Aufklärg. (Ebd. 160-232.) — P. Schwarts,
Phil. Rosenfeld, e. neuer Messias in d. Mark.
(Ebd. 113-69. — Ders., Konduitenlisten d.
neumáArkisch. Geistlichen u. Lehrer v. J. 1741.
(Ebd. 9/10, 392-402.) [1658
— — --—
Zimmermann, P., Zur G. d. Univ. Helm-
stedt 1747. (Braunschw. Magaz. '14, 101-7.) (1659
Bacherler, Dt. Familienerziehg. in
d. Zeit d. Aufklärg. u. Romant.
Erlang. Diss. 222 8. [1660
Etzin, J. G., Schummels Pädagog. Beitr. s. G.
d. dt. Philanthropinismus. Erl. Diss. 84S. [1661
Buchholz, Fr., Just. Mósers Gedanken üb.
Ersiehg. Beitr. z. Pädagog. d. Sturm- u. Drang-
periode. Jen. Diss. 94 8. [1662
» Zur G. d. Hagenauer Volks-
schulwesens am Vorabend d. Revol. (Jahresber.
d. Hagen. Alt.-Ver. 4/5, 100-109.) [1663
Scherg, Fr. v. Steigentesch u. d. Frhr. v.
Ickstatt. Beitr. z. Schul-G. Süddeutschlands
(Zt. f. G. d. Erziehg. 4, 110-51.) [1664
Schwanold, H., Gesetzeskde. in d. lippisch.
Volksschulen am Ende d. 18. Jh. (Ebd. 296-
307.) [1065
Ziegler, Kant. (Ziegler, Menschen usw.
63-73.) [1666
Wo ist Justus Möser geboren?
9395 d- Ve d d uo e Osnabr. 38, 244-
(1667
*51
Schönfuß, Das 1. Jahrzehnt d. Allgem.
Lit.-Ztg. Leipz. Diss. 87 3. . [1668
Lübbert, Friedr. d. Gr. u. d'Alembert (s. 14,
1785). TI. 2. Progr. Wohlau. 4°. 178. [1669
Biedermann, Fiod. v., Chr. E. Wünsch.
(Euphorion 20, 405-98.) [1670
Kühne, Studien üb. d. Moralsatiriker G. W.
Rabener 1740-55. Berl. Diss. jx, 143 S. [1671
Trillmich, Christlob Mylius. Leipz. Diss.
150 8. [1072
Freude, Die Schaubühne d. Frhrn. v. Pe-
trasch. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens 18 u. 10.)
Geänd. Sep.-Abdr.: Brunn: Winiker 16. 208 S.
5 M. [1673
Wahl, H., @. d. Teutsch. Merkur. (Palaestra
127.) Berl.: Mayer & M. 272 S. 7 M. 50.
(Kap. 1-4: Berl. Diss. 95 S.) ; (1074
„ J. K. Wezel. Münst. Diss. '13.
153 S. (1675
Stammler, F. A. Klockenbring. Beitr. z.
G. d. geistig. u. sozial. Lebens in Hannov.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14, 185-219.)
— Ders., Gleim u. Claudius. (Zt. d. Harz-Ver.
47, 103-40.) (1676
Maync, Neuere Gocthe-Schrr. (N. Jahrbb.
f. d. klass. Altert. 33, 713-21.) (1077
Schaeffer. E., Goethes äußere Erscheinung.
Liter. u. künstler. Dokumente sein. Zeitgenossen.
Lpz.: Inscl-Verl. 868. u. 808. Bildnissc.
8 M. 11678
Heuer, O., Erinnergn. an Lili. (Jahrb. d.
Fr. Dt. Hochstifts 13, 250-96.) [1679
Hóffner, Goethe u. d. Weimarer Hoftheater.
Weim.: Kiepenheuer '13. 66 8. 2 M. [1680
Sauer, E., Goethe u. d. franz. Revol. (Jahrb.
d. Fr. Dt. Hochstifts '13, 173-98.) [1681
Ziegler, Schiller. (Ziegler, Menschen usw.
74-89.) 11682
Bornhausen, Schillers relig. Persönlichkeit.
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts 13, 155-70.) [1683
Bulling, Joh. Bapt. v. Alxinger. Leipz. Diss.
170 S. (1684
Burg, H., Der Bildhauer Frz. Ant. Zauner
u. seine Zeit. Beitr. z. G. d. Klassizismus in
Österr. Hrsg. v. Minist. f. Kult. u. Unterr.
Wien: Schroll. 15. 4°, 204 8.; 10 Tat.
25 M. [1685
Fuchs, W. P., Die Abteikirche zu Neresheim
u. d. Kunst Balth. Neumanns. (Stuttg. Diss.)
Stuttg.: Wittwer. 4°. 72 S.; 7 Taf. 8 M. [1686
Obser, Zur Bau-G. d. neucn Schlosses,
insbes. d. Hofkapelle zu Meersburg. (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Bodensces 42, 45-55.) [1687
Rübel, R., Die Bautätigkeit im Hrzgt.
Pfalz-Zwcibr. u. in Blieskastel im 18. Jh. m.
Hervorhcbg. d. Baudircktors Ch. Ldw. Hautt
1726-1806. Heidelb.: Winter 14. 68 S. 6 M. [1688
Scherer, Chr., Die Chelysche Fayencefabrik
zu Braunschw. (Quell. usw. z. braunschw.
G. 6, 269-80.) [1689
Lenz, G., Die Tafelservice Friedrichs d. Gr.
8. d. Berlin. Porzellan-Manufaktur. (Hohenz.
Jahrb. 19, 106-23.) (1690
Persönlichkeit Mozarts. Urteile d. Zeit-
genossen, gesamm. u. erl. v. A. Leitzmann.
Lpz.: Insel-Verl. 2008. 4M. 11691
Groß, E., J. F. Fleck. Beitr. z. Entwick-
lungs-G. d. dt. Theaters. (Schrr. d. Ges. f.
Theat.-G. 22.) Berl.: Ges. f. Theat.-G. 207 8. [1092
Pauls, E., Zur G. d. Exorzismus im Köl-
nischen währ. d. 18. Jh. (Zt. d. Berg. G.-Ver.
47, 213-20.) (1693
A*
*52
Zierler, Der Exorzist P. Engelbert v. Dil-
lingen. (Freiburg. Dióz.-Arch. N. F. 15,
302-8.) [1694
Begemann, W., Der Alto u. Angenommene
Schottische Ritus und Friedrich d. Gr. Berl..
Mittler 13. is 2 M. 50. [1695
ühn,
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons, 1789
bis 1815.
Scharnhorst's Briefe. Bd. 1: Privat-
briefe. Hrsg. v. Linne bach. Münch.:
G. Müller xxxıj, 509 S. 8M. [1697
Docc. biogr. sur J. F. Reubell (1747-
1807). These. Paris: Berger-Levrault. 184 8.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 458 f. Waas. [1698
Lager, Mitt. aus c. Trier. Tageb. a. d. Zeit d.
frz. Revol. (8. '14, 1826). Schluß. (Trier. Chron.
10, 112 f. usw. 179-87.) 11699
"Divotf, geb. Gräfin Buturlin, 7 Monate am
Wien. Hof 1798. Aus d. Tageb. (Dt. Rev.
Jg. 40, I, 57-71.) (1700
Gulat, v., Aktenstück z. G. d. Schleifung d.
Festg. Mannheim 1799. (Mannh. G. bil. 16,
181-84.) 11701
Müsebeck, Fragmentar. Aufzeich-
ngn. Altensteins üb. d. auswärt.
Politik Preußens v. 28./2 9. Dez. 1805.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28,
139-73.) [1702
Dóberi, Aus d. Tagob. d. Nuntius A. della
Genga. (Hist.-pol. Bll. 154, 768-79.) (1703
„ A., D. Ehren tafel d. Schlesier
1806/7. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 48,
365-412.) [1704
Fritsch, C. W., v., Dio Eriegslciden u. Kriegs-
kosten d. Hrzgte. Bachs.
mitg. v. W. Müller. (Zt. d. Ver. f. thür. G.
22, 203-12.)
Sch Fr., Weimars Kriegsdrangsale
1806-14. Berichte d. Zeitgenossen. (Insel-
Bücherei Nr. 162.) Lpz.: Insel-Verl. 15. 808.
50 Pf. [1706
Caspary, K. Chr., Erinnergn. aus d.
span. Fel u. aus d. engl. Ge-
fangenschaft. 1808-14. Bearb. u.
hrsg. v. K. Esselborn. Darmst.
Schlapp. 2308. 4M. [1707
Die Hessen in Spanien u. in engl.
Gefangenschaft er Nach d. Erinnergn.
v. L. Venator, Fr. Geo. Maurer, Caspary.
(Hess. Volksbücher 15/14.) Darmst.: Schlapp
12. 240 8. 1M. 50. Rez.: Dt. Lit-.Ztg. 14,
Nr. 42/43 Hellwig.
Documents relat. à la correspond.
secrète de F. d' Ivernois avec la
cour de Berlin 1808-9. (Rev. hist. de
la révol frang 4, 385-98; 577-
98.) 11707
Prem, Bericht d. Oberstleutnants Frhrn.
v. Taxis an d. Kaiser Franz üb. d. Aprilereignisse
in Tirol 1809. (Teutonia 15, 111-15.) 11708
Ester, d', Die dt. Presse im J. 1810 in frs.
Beleuchtg. (Trier. Arch. 22/23, 174-80.) [1709
Bibliographie Nr. 1694—1755
Schmidt, O. E., Aus d. Zeit d.
Freiheitskriege u. d. Wien. Kongresses.
87 ungedr. Briefe u. Urkk. a. sáchs.
Adelsarchiven. (= Nr. 175.) Lpz.:
Teubner. 1868. 3M. [1710
Bolte, H., Blüchers Adjutant 1813/14,
Tagebuch. Avantgarden-Chronik a. d. Be-
freiungskriege; hrag. v. H. L. v. Zieten. rci
v. Zieten. 156 8. 1M. 50. (171
Köppel, Tageb. u. Briefe mein. Vaters iu
d. Kriege 1813/14 nebst kurz. Lebensabriß.
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 32, 1-49.) [1712
Ostwald, Aus groB. Zeit (1813 u. 1814).
Außzeichngn. a. e. alt. Gemeinde. Rechnungs-
buch d. Dorfes Breitenhagen &. d. Elbe. (Thür.-
sächs. Zt. f. G. 4, 191-98.) [1718
Siösteen, 8. F., Minnen frän tyska
fälttåget 1813. Utg. af K. M. Jonson.
Stockh.: Norstedt. 239 S. [1714
Zimmermann, M. G., Das Eiserne
Kreuz. Orig.-Abdr. d. Akten u.
Zeichngn. (Amtl. Veröffentlichg. d.
Schinkel-Mus. d. Techn. Hochsch.
Berl.) Berl.: Bard. 32 S.; 8 Taf.
1 M. 50. [1715
Bailleu, Aus d. Briefen Kg. Friedr.
Wilhelms III. an seine Tochter Prin-
zess. Charlotte. (Hohenz. Jahrb. 18,
188-256.) [1716
Breycha, Aus d. Tageb. o. KAmpfers v. Leip-
zig 1813. (Carinthia I. Jg. 104, 48-53.) [1717
York nass. Hofmarschall
u. d.
v. Desert (Hist. Zt. 118, 316-23.) (1718
Gruner, J., Die Verbreitg. d. t.
Tires. x Just. Gruners v. 17./29. Nov. 1813.
(Düsseld. Jahrb. 26, 802-5.) Vgl. '09, 3936. [1719
J., Reden geg. Napoleon.
Aufsätze u. Berr. d. Rhein. Merkur
1814/15. Hrsg. u. eingel. v. Ihringer.
Münch.: Müller. 3718. 5 M. [1720
Rez.: nn Jahrb. 36, 682f. Schnütgen. —
Tschirch, Górres, d. Rhein. Merkur u. d. preuB.
Staat. (Preuß. B. Jahrb. 157, 225-47.)
PI
ugk-Hartung, v., Aus d. bayer.
Hauptquartier 1814/15. (Hist. Jahrb.
35, 356-74.) [1721
Richter, P., Der Rheinübergang b. Caub
nach e. Volkssplel &. d. J. 1814. (Westdt. Zt.
82, 457-65.) [1722
Penn! B. 4.-12. Jan. 1814. (Zt. d.
Befórderg. d. G kde. Freib. 30, 207 164 (1725
Pictet de Rochemont u. Fr. d'Iver-
nois, Correspondance dipl. Paris,
Vienne, Turin 1814-16. Genéve et les
traités de 1815. Publ. p. L. Cramer.
T. 1. 2. Genéve: Kündig. Paris: Cham-
pion. xLvij, 752; 642 S. [1724
Beuve, O., L'invasion de 1814-1815
en Champagne. Souvenirs inéd. publ.
avec introd. et des notes. (Biblioth.
de la Rev. hist. de la révol. frang.
et de l'Empire IL) Paris: Berger-
Levrault. xxrj 1878. 6 fr. [1725
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 17 89—1815 *53
„ J. G.: Au Congrès de
Vienne. Journal. Publ. avec introd.
et des notes p. Chapuisat. Paris:
Plon. xxij, 338 8. [1726
Rez.: Anz. f. schweiz. G. '15, 62-64 Seitz.
Schwertfeger, Vom Wien. Kongreß.
Briefe d. Oberstleutnants v. Thile an
d. Kriegsminister v. Boyen. (Dt.
Rundschau '14, Okt. u. Nov.) [1727
Stern, 8., Anach. Cloots, d. Redner
d. Menschengeschlechts. E. Beitr. z.
G. d. Deutschen in d. franz. Revol.
(119 v. Nr.2.) Berl: Ebering. xx,
269 S. 7 M. 20. (102 S.: Münch.
Diss.) [1728
Kühn, J., Wie Lüttich dem Reiche
verloren ging. Rückbl. auf d. Reichs-
exekution 1790/91. Berl: Stilke.
103 S. 2 M. [1729
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 81f.
Herse.
Criste, Erzhrzg. Karl v. Österr., s. '13,
1857. Rez.: Hist. Zt. 113, 629-33 A. Herrmann;
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 539 f. Kretsch-
(1730
„ Beschießung Breisachs durch d.
Franzosen 15.-19. Sept. 1793. (Alemannia 42,
129-40.) 1731
Woringer, Verteidigung v. Nieuport durch
d. Hessen 1793. (Hessenland 14, Nr. 23/24.) 11732
Walter, Fr., Übergabe d. Rheinschanze an
d. Franzosen 24. Dez. 1794. (Mannh. G.bll.
16, 9-19.) (1738
Waizenegger, Gefecht um d. Schwaben-
schanze auf d. RoBbühl im Rahmen d. allg.
Kriegsereignisse d. J. 1796 in Dtld. (s. 14, 1903.)
Schlu8. (Die Ortenau 5, 52-67.) (1784
Ullrich, K., Die dt. Polit. Kg. Gu-
stavs IV. v. Schweden 1799-1806.
Erl. Diss. 114 S. [1735
Breuer, H., Die Strategie Erzhrzg.
Carls u. Jourdans im Feldzuge v.
1799. (Gieß. Diss.) Berl.: Skopnik.
54 S. 1M. 25. [1736
Zwirner, Die kriegerisch. Ereignisse in
Vorarlberg zu Beginn d. 2. Koalitionskrieges
1799. 2. verb. Aufl. (Sep. a.: 19. Jahresber.
d. kath. Privatlehrerseminars Feldkirch.) Feldk.:
Lehrersemin. 12. 108 8. 17368
Fischer, J., Massenas Sturm auf Feldkirch
22. Mars 1799. Feldkirch 14. 1M. 25. (1787
Stroh, Das Verhältn. zwisch. Frankr.
u. England 1801-03 im Urteil d. polit.
Lit. Dtlds. Unt. Berücks. d. Einwirkg.
auf d. Festland, besond. Dtld. (121
v. Nr. 2.) Berl.: Ebering. xvıj, 239 S.
6 M. 50. (xvrj, 65 S.: GieB. Diss.) [1738
Rez.: Lit. Zbl. '15, Nr. 26 Czygan; Dt. Lit.-
Zig. 15, Nr. 40 Platzhoff; Hist. Zt. 115, 688 f.
Hashagen.
Krauel, Die Beteiligung PreuBens
an d. 2. Bewaffneten Neutralität v.
Dez. 1801. (Forsch. z. brandb. u.
pr. G. 27, 189-245.) [1739
Bitterauf, Stud. z. preuß. Politik
1805. (Ebd. 431-515.) [1740
Brunker, Story of the Jena-cam-
paign 1806. Groom: Forster. 120 S.
5 sh. [1741
Lionnet, Die Insurrektionspläne
preuß. Patrioten Ende 1806 u. Früh-
jahr 1807. Mit Anhg.: Akten d. Geh.
Staatsarchivs u. Kriegsarchivs z. G. d.
J. 1807. (120 v. Nr. 2.) Berl.: Ebering.
194 S. 5M. 20. (618.: Berl. Diss.
13.) 11742
Grade, Sverige och Tileit-alliansen
(1807-10). (Akad. avh.) Lund: Glee-
rup 13. xxvirj, 492 8. 1743
Rez.: Svensk hist. tidskr. 34, Öfvers.,
61-72 Herlitz.
Müsebeck, E. M. Arndt. Buch 1, s. '14,
1914. Rez.: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 334-36
v. Petersdorff; Preuß. Jahrbb. 168, 153-59
Daniels; Hist. Zt. 114, 182-35 Dreyhaus; Pomm.
Jahrbb. 15, 131-38 Rassow; Monatahfte. d.
Comen.- Ges. 23, 148-52 Steffens; Zt. f. Kirch.-
G. 36, 263f. Dietterle; Zt. f. öst. Gymn. 67,
55-58 Loserth. — v. Plehwe, Neueste Forschgn.
üb. Arndt u. seine Schüler. (Altpreuß. Monats.
schr. 52, 423-39.) — Dühr, Probleme d. Arndt-
Biographie. (Hist. Zt.115, 537-69. 116, 556.) [1744
Hashagen, Probleme d. Görres-
forschg. (Westdt. Zt. 32, 409-57;
510.) [1745
Friedrich, Jos., Der schwarze Herzog im
Dt.-Gabler Bezirke 1809. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhmen 52, 499-512.) — Ders.,
Die Russen daselbst 1813. (Ebd. 606-16.) [1746
Widmann, E., Die relig. Anschauungen d.
Fürst. Metternich. Darmst.: Winter. 150 S.
1 M. 40. (38 8.: GleB. Diss.) [1747
Oman, A history of the Peninsular
war (s. 12, 4104). 5: Oct. 1811-31 Aug.
1812. 14, 634 S. 4 Doll. 75. [1748
Jusskiewies, Zur Vor-G. d. Krieges 1812 in
Riga. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d.
Ostseeprov. RuBl. 12, 416-44.) — Ders.,
Bericht üb. meine Archivreise nach Pleskau
u. Petschory. (Ebd. 445-47.) [1749
Gerdes, Kgl. Westfäl. u. Grhrzgl.
Berg. Truppen im russ. Feldzuge 1812.
Progr. Langendreer. xj, 134 S. [1750
Hartmann. Frits, Vor 100 Jahren. Geschicht}.
Skizzen. Hannov.: Jäneke. 141 S. 2 M. [1751
Rößler, R., Die inner. Ursachen d. dt. Bo-
freiungskriege Progr. Mährisch-Trübau 13/14.
8
8 8. 11752
Meyer, Chr., Die Erhebg. Dtlds.
1813-14. Münch.: Foth 15. 173 8.
2 M. (1753
Pflugk-Harttung, v., Üsterr. in d. Befreiungs-
kriegen. (Mitt. d. Inst. f. öst. pisi 19 55
385-38
Ulmann, G. d. Befreiungs-Kriege
1813 u. 1814. Bd.1 u. 2 Münch.:
Oldenbourg. 477; 558 S. 18 M. 50. [1755
Res.: Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr.22 v. Janson;
Hist. Jahrb. 36, 4571. v. Landmann; Forsch.
s. brandb. u. pr. G. 28, 619-22 Müsebeck ;
Lit. Zbl. 16, Nr. 29 v. Janson. Hist. J ahrb. 37,
665 Landmann.
*54
Beizei 1813 u. 1814. Einzel ·
darstellgn., s. 14, 1934. Rez.: Hist. Zt. 114,
372-74 x.— Delbrück, Neues üb. 1813.(Preuß.
Jahrbb. 157, 34-60.) [1756
Glaise v. , Der Oberbefehl d.
Verbündeten in d. Befreiungskriegen. (Streff-
leurs milit. Zt. 14, II, 1311-22.) — v. Pflugk-
Harttung, Der Oberbefehl 1813. (Hist. Jahrb.
35, 836-47.) [1767
Janson, v., Friedr. Wilh. III. und
d. preuß. Prinzen in d. Befreiungs-
kriegen 1813-15. (Hohenz.-Jahrb. 19,
1-46.) [1758
Leffmann, Gentz u. Nesselrode. Beitr. 2.
diplom. G. d. J. 1813, s. '13, 1895. Rez.:
Forsch. z. pr. G. 27, 636-39 Salzer. (1759
Meyer, V., Stein u. Landhofmeister v.
Auerswald im Anfang 1813. (Zt. d. Hist. Ver.
Marienwerd. 54, 14-22.) [1760
Zwehl, v., Der Gegensatz zwisch. Yorck u.
Gneisenau. Prycholog. Studie. (Beih. z. Milit.
Wochenbl. '14, 403-69.) Sep. Berl: Mittler.
1 M. 20. [1761
Haeberlin, Th. Kórners Tod. (N. Arch. t.
sAchs. G. 35, 331-61.) — Bergsträßer, Nochmals
K.s Tod. (Ebd. 36, 132.) [1762
Haedecke, Bernadotte u. d. Schlacht
b. Dennewitz. Gießen. Diss. '15.
48 S. [1763
Bode, B., Die Schlacht bel d. Góhrde 10. 9.
1813. Hannov.: Geibel '13. 1518. 1 M. [1764
Medicus, Bayerns Anteil am Herbstfeldzug
1813. (Altbayr. Monatsschr. 12, 97-107.) [1765
Ziegler, Leipzig. Schlacht. (Ziegler, Menschen
usw. 104-75.) — v. Pitreich, Entgegg. auf d.
FestgruB d. Prof. Dr. Herm. Oncken z. Ge-
düchtnisfeier an die Leipzigerschlacht (,, N.
Freie Presso“ 17. 10. 1. J.) Wien: Seidel '18
2318. 1M. (1766
Sassnick, Friccius u.
Landwchrbataill.
sein Königsberg.
beim Sturm auf Leipzig
19.10.1813. E. Ehrenrettung. (Aus: „Altpr.
Monatsschr. Bd. 51.“) Lpz.: Schlemminger.
8. 377-410: 1 Planskizze. 1M. 30. (1767
Rockstroh, Ereignisse u. Verhält-
nisse in d. Herzogtümern Schlesw. u.
Holstein währ. d. Invasion 1813/14.
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 44,
125-219.) [1768
Cordon, v., Die Tätigkeit d. Detachements
unt. Kommando d. Obersten Baron Simbschen
im Walliserland 1814. (Streffleurs milit. Zt.
14, II, 1641-58.) [1769
Friedensburg, W., Die sächs. Landwehr b.
Courtray 31. März 1814. (N. Arch. f. sächs. G.
36, 64-83.) (1770
Freksa, Wiener Kongreß. (Memoiren-Biblioth.
N.A. Bd.4.) Stuttg.: Lutz. 5M. 50. 11771
Chapuisat, Empereurs, rois ct ministres
au congrès de Vieune. (Rev. de Paris 21,
Nr. 14.) „ l [1772
Feuk, Nagra tvistepunkter i. Wien-kon-
gressens litteratur. (Svensk hist. tidskr. 34,
1-37.) [1773
Görtz, v., Die Rückkehr Napoleons I. von
Elba am 1. März 1815. (Dt. Revue 40, I,
328-35.) (1774
Becke, A. F., Napoleon and Water-
loo: the emperors campaign with
the Armée du Nord 1815. Lond.
378; 3448. F. 1,5. [1776
Rönsch, Belle-Alliance. Darstellg.
Bibliographie Nr. 1756—1888
d. Sommerfeldzuges v. 1815. Lpz.:
Kóhler. 104 S. 2 M. [1776
Unser, Darstellg. d. Begebenheiten vor u.
währ. d. Schlacht b. Belle-Alliance (Waterloo)
17. u. 18. Juni 1815 belm 1. Bataillon d.
hrzgl. 1. Regiments. (Nass. Heimatbll. 19,
1-10.) — M. D: oranien-nass. freiwill.
Jägerkompagnie v. 1815 u. ihro Teilnahme
an d. Schlachten v. Quatrebras u. Belle-All.
(Ebd. 10-24.) (1777
Hirn, Gesch. Tirols 1809-14, s. 14, 4201.
Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 3. F., 58, 466-69
Prem; Mitt. a. d. hist. Lit. N.F. 3, 56-59
Ilwof. (1778
Hirn, Aushebg. der Geisel in Vorarlberg
1813. Progr. Dornbirn '18. 998. (1779
Frick, J. C. Finslers polit. Tätigkeit
zur Zeit d. Helvetik. Zür. Diss.
135 S. [1780
Schlumberger-Vischer, Beitrr. z. G.
Basels in d. 90er Jahren d. 18. Jh.
(Basler Zt. 13, 205-76.) (1781
, G. d. Aarauer Zeitung 1814-21.
(= Nr.78 u. Zür. Biss.) 178 8. [1782
Mülinen, Ende d. Mediation in
Bern. (Arch. d. Hist. Ver. d. Kant.
Bern 22, 1-56.) (1783
Rieder, O., Karl Aug. Graf v.
Reisach. (Sep. a.: Oberbayer. Arch.
59, 189-382.) Münch.: Selbstverl. '15.
2 M. [1784
Krenser, Jahresfeier d. Völkerschlacht b.
Leipz. in Bamberg 18. u. 19. Okt. 1814. (71. Ber.
u. Jahrb. ’13/’14 d. Hist. Ver. Bamberg 95-
122.) (1785
Helmes, Herm., Die Würzburg. Truppen vor
100 J. (Arch. d. Hist. Ver. v. Unterfrank. 55
123-32.) (1786
Mayer, Herm., In Freiburg vor 100 Jahren.
(Schau-in’s-Land 41, 1-22.) [1787
Wetterer, Die Condéschen Truppen in Bruch-
sal u. im Bruhrain 1795. Bruchs.: Biedermann
48 8. (1788
Wimmer, Hagenau zur Zeit d. Befreiungs-
kriege. (Jahresberr. d. Hagen. Alt.-Ver. 795
(178
Walter, Fr., Mannheim. Einquart. im
Kriegsj. 1815. (Mannh. G. bil. 15, 205-11.) [1790
Esselborn,
Frdr. Vogel. (Quartalhll. d.
Hist. Ver. f. d. Erzhgt. Hess. 5, 149-67; 212-20.)
78 5 Sonderabdr. Darmst.: Schlapp. 20 8.
50 Pf. (1701
Schwarz, Ernst, Rechterhein.-Nas-
sau, die Mächte u. d. Reich 1795.
Berl. Diss. 15. 78 8. [1792
Gióel, Wetzlar währ. d. Befreiungskriegee.
(Mitt. d. Wetzl. G.-Ver. 5, 17-55.) (1703
Hauptmann, F., Insturmbewegt. Zeit. (s. '14,
1989). Schluß. (Rhein. G.bll. 10, 227-69.) [1704
Michel, Fr., Die Coblenzer Cisrhenanen 1797
(Trier. Arch. 22/28, 167-74.) — Ders., Die
letzt. Tage d. Franzosenzeit in Coblens. (Trier.
Chron. 10, 161-71.) (1705
Aubin, Vertrieb v. Napoleonstatuen im
franz. Kaiserreich. (Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrh. 96, 111-10.) [1796
Schumacher, K., Die Bergisch. Infanteristen
G. Deiter u. K. Rosendahl. Beitr. s. G. d.
milit. Verhältnisse Düsseldorfs sur Zeit d.
Grhzgts.u. GeneralgouvernementsBerg. (Düsseld.
Jahrb. 26, 53-64.) (1797
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 55
Kórholz Der Landrichter Müller
u. sein Werk üb. d. G. d. Stiftes
Werden. (Beitrr. z. G. d. Stiftes
Werd. 16, 40-53.) Vgl. 08, 1670. [1798
J., 9 westfäl. Töchter d. Königs
Jérôme: Melanie v. Wietersheim, Jenny v.
Pappenheim, Pauline v. Schönfeld. (Hessen-
land 14, Nr. 19-22.) [1799
Schwerter, Die große Zeit vor 100 Jahren
in uns. Heimat. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u.
Heimatekde. d. Grafsch. Mark 26.) (1800
Rhotert, J., D. ehemal. Stiftskurien in d.
St. Osnabr. nach d. Bestande v. 1802. (Mitt.
d. Ver. f. G. v. Osnabr. 38, 48-83.) [1801
Gravenhorst, Gesuch um Freilassg. d. Prä-
fekten v. Reimann 1813. (Braunschw. Magaz.
14, 142-44.) 11802
Jacobs, R., Von d. franz. Revol. bis Water-
loo. Wernigeröder Erinnergn. a. d. Zeit 1790-
1815. Wernig.: Jüttner. 1969. 2M. Rez.:
Zt. d. Harz-Ver. 48, 159f. Arndt. [1803
Lorens, H., Vor 100 Jahren. Quedlinburg.
Erinnergn. an d. Befrelungszeit. Nach d.
Ratsakten geschild. (Progr. Quedlinb.: Huch.
848. 1 M. (1804
Straßburger, Aschersleben 1814 u. 1815.
(Zt. d. Harz-Ver. 47, 282-304.) [1805
Löser, Pirna 1813. Pirna: Eberlein 13.
128 8. 1806
Von Jena bis 3. Wien. Kongreß.
` (Aus Natur u. Geisteswelt 465.) Lpz.: Teubner.
116 8. 1M. Rez.: Hist. Zt. 115, 220f. Wahl. [1807
Hiltmann, E. franz. Kontributionsforderg.
an d. Stadt. Guben a. d. J. 1806 u. K. A. v.
Rade. Guben. Progr. 4*. 178. [1808
Kochendörffer, Freiwill. Gaben aus Stadt u.
Kr. Kottbus z. Ausstattg. d. Freiwilligen 1813.
(Niederlaus. Mitt. 12, 252-68.) [1809
Beintker, Die Kriegsleistgn. d. Stadt u. d.
Kr. Anklam 1813-15. (Monatebll. d. Ges. f.
pomm. G. '13, 8-13 usw. 49-55.) (1810
Pflug-Harttung, v., Stadt- u. Polizei-
pe üsident v. Tilly u. d. Zustände in
arschau zur preuß. Zeit 1799—1806.
Danz.: Kafemann. 142 S. 4 M. [1811
Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 18, 631.
Warschauer; Forsch. z. brandb. u. pr. G.
27, 6342. Laubert; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4,
110f. Markull; Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 16, 631. Prümers.
Mankowski, Niedola wojennav w Nie
mieckiem Brzozin 1807-12 (Kriegselend in
Dt.-Brozie 1807-12). (Zapiski Towarzystwa
naukowego w Torunicn 3, Nr. 6, 81-88.) [1812
d rien Beitr. d. Kirchspiels Arrasch zu
d. Kriegskosten 1806/07. (Sitzungsberr. d. Ges.
t. G. d. Ostseeprov. Ru8l. 12, 142-44.) (1818
Innere Verhältnisse.
Ingelmann, Ständische Elemente in
d. Volksvertretg. nach d. dt. Ver-
fassungsurkk. d. J. 1806-19. (Abhdlgn.
a. d. Staats- u. Verwaltungsrecht 33.)
Bresl.: Marcus. x1j,173 S. 5 M. (68 S.:
Bresl. Diss.) [1814
. Rez: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 29 5
Müsebeck, Die ursprüngl. Grundlagen d.
Liberalismus u. Konservativismus in Dtid.
Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 63, 1-26.) Sep. Berl.:
Mittler 15. 408. 40 Pf. Rez.: Lit. Zbl. 16,
Nr. 12 Bergstr Ber. 11815
Merk, G., e unt. bayer. Verwaltg.
(Württb. Vierteljhfte. 93 , 405-22.) (1816
Schnabel, Ldw. v. Liebenstein u. d. polit.
Geist vom Rheinbund bis 3. Restauration.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 80, 2-43.)
Lohmann, P.
Kirchengüter in d. .
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96, 91- 108.) 11818
J P., Zur Einführg. d. preuB. Verwaltg.
im Gebiet d. ehem. Reichsabtei Werden. (Beitrr.
z. G. d. Stiftes Werd. 16, 5-39.) [1819
Crone, Die innere Politik Frz. Egons
v. Fürstenberg, Fürstbischofs v. Pa-
derb. u. Hildesh. 1789-1802. (46 v.
Nr. 150 u. Münst. Diss.) Hildesh.:
Lax. 72 S. 2M. 40. [1820
Hömberg, Über Verwaltungsein-
richtgn. währ. d. franz. Zeit im
Osnabrückischen. (Mitt. d. Ver. f. G.
usw. v. Osnabr. 38, 129-243 u. Münst,
Diss.) 1821
Fehling, Dio Revision d. lübeck. Staats-
verfassg. 1814-17. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16,
231-60.) [
„ H., Joh. Gottfr. Hoffmann u. 3.
Anteil an d. staatewirtschaftl. bg.
Preußens 1765-1813. Tüb. Diss. 888. Bez.:
Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 17 Skalweit. [1823
Jacobi, R., Die Thorner Stadtverfassg. d. J.
1794. (Mitt. d. Coppernicus-Ver. 22, 38-56.) [1824
Haken, Die sogen. Cleemannschen Unruhen
in Riga 1801-1803. (Sitzungsberr. d. Ges. f.
G. d. Ostseeprov. RuBl. '12, 44750 11825
Tarle, Dt.- franz. Wirtschaftsbe-
ziehgn. zur napoleon. Zeit. (Jahrb.
f. Gesetzgebg. usw. 38, 661-726.) [1826
Chroust, Das Würzburg. vor
100 Jahren. E. statist.ökon. Dar-
stellg. in amtl. Berr. u. Tabellen. (Tl.
v. Nr. 426.) Würzb.: Stürtz. XL vj,
446 S.; Kte. 10 M. [1827
Slokar, G. d. öst. Industrie u. ihre
Förderg. unt. Franz I. Mit bes.
Berücksicht. d. GroDindustrie. Wien:
Tempsky. xjv, 674 S. 25 M. [1828
Rez.: Jahrbb. f. Nat. ök. 104, 553-55 Aubin
u. Antw. v. 81. m. Erwiderg. v. A. ebd. 106,
505-068; Jahrb. f. Gesetzgebg. 39, 1518-25
v. Srbik.
Wirth, M., Die Industrie d. Grafsch.
Mark u. d. franz. Schutzzollgesetz-
gebg. 1791-1813. Münst. Diss. x,
107 S. l [1829
Kost, Aus d. Elberfeld. Geschäftsleben vor
100 Jahren. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. 21,
101-5.) (1830
Lazarus, Das Kgl. Westphäl. Konsistorium
d. Israeliten. (Monatsschr. f. G. u. Wiss. d.
Judentums 58, 81-96 usw. 542-61.) [1831
Freund, Die Emanzipation d. Juden in
Preußen, s. 14, 2023. Rez.: Hist. Zt. He
135-37 v. Petersdortt ; Zt. d. Bav.-Stiftg. 35
G. A., 611-15 Anschütz; Lit. Zbl. '16, Nr. 3-
Pe enner. [1882
Stern, Jacques, Thibaut u. Savi-
gay. Zum 100 jähr. Gedächtn. d.
*56
Kampfes um e. einheitl. bürgerl.
Recht f. Dtld. 1814. 1914. Die
Origi hrr. in ursprüngl. Fassg.
m. Nachtrr., Urteilen d. Zeitgenossen
u. Einleitg. Berl.: Vahlen. 239 S.
3M. [1833
Res.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 36, G. A., 502 Hüb-
ner; Vierteljschr. f. Boz.- u. Wirtsch.-G. 13,
6301. v. Below.
Marigk, Savigny u. d. Modernis-
mus im Recht. Berl: Vahlen 239 S.
M. [1834
Res.: Vierteljschr. f. 80z.- u. Wirtsch.-G.
prozeBentw. Fr. Brauers u. d. Anfangsstadium
d. dt. Justizreform. (Aus „Festschr. f. Wach“ .)
Lpz.: Meiner 13. 70 8. 3 M. Rez.: Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 29, 7331. Merk.
Metzger, E. elgenart. Betrugs versuch zu
Königsberg 1778. (Altpr. Monatsschr. 51, 632-
36.) [1836
Wetterer, Das Kollationsrecht d. ehemal.
Fürstbischöfe v. Speier. (Freib. Dióz.-Arch.
N. F. 15, 297-302.) (1837
Lemcke, H., Ersto Anfänge e. preuD. Kriegs-
marine. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13
81-88.) [1838
Döberl, Montgelas' Kirchenpolitik 1800-1808.
(Hist.-pol. Bll. 154, 11-25; 104-14.) (1839
Monumenta Hofbsueriana. 1. Der hl.
Klem. Hofbauer u. d. Auswanderungspatent
v. 10. Aug. 1784. Sammig. d. diesbezügl. Doku-
mente. Miscelianea. ( Hrsg.L.Szoldrski.) Krakau:
Verl. d. Redemptoristen '15, 97 8. 3 Kr. [1840
Wendland, J., Die relig. Entwicklg.
Schleiermachers. Tüb.: ohr. 243 8.
5 M. [1841
Res.: Theol. Lit.-Ztg. '16, Nr. 2 Hnr. Scholz.
Weinel, Fichte. (Religion d. Klassiker. 6.),
Berl.-Schöneberg: Prot. Schriftenvertrieb. xxjv,
111 8. 1 M. 50. — Haack, F.s Theologie.
(Das Christentum in d. Philos. d. später. Fichte.)
Heidelb. Diss. 84 8. (1842
Schenner, Zum inner. Leben d. Toleranz-
Kirche. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in
Österr. 35, 188-224.) [1843
Jungklaus, Wie d. Ereignisse d. Freiheits-
kriege zu ihr. Zeit in Berlin kirchlich gefeiert
worden sind. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-G.
11/12, 904-30.) (1844
Erben, Fichtes Universitätepläne.
Inaugurationsschrift. Innsbr.: Dt.
Buchdr. 738. 1 M. 50. (1845
La question de l'Université à
Genéve, il y 4 cent ans (Anz. f. schweiz. G. 438
(1
05-86.)
Kernkamp, Précis de l'état de l'université
&tablio à Utrecht 1811. (Bijdragen etc. v. h.
Hist. Genootsch. te Utrecht 35, 186-215.) [1847
Life and work of Pestalozzi. Lond.:
Clive 13. 398 8. 4 sh. 6d. Rez. Zt. f. G. d.
- Ergiehg. 4, 165-01 Natorp. — , Pesta-
losti. (Ziegler, Menschen usw. 1083-17.) —
Helle, Pests Verhältn. zu d. Philanthropen
u. ihr. PAdag. (Manns pädag. Magaz. Hoe
Bibliographie Nr. 1883—1904
Wagner, R., Fichtes Anteil an d. Einführg.
d. Pestalozzischen Methode in PreuBen. Lpz.:
Dürr. 1808. 3 M. (35 S.: Erl. Diss.) 11849
ofmann, Fr., K. H. L. Poelitz als Pädagoge.
11850
Schule. Berl.: Reuther & R. 13. x, 160 8. 3 M.
Bez.: Zt. f. G. d. Erziehg. 4, 244-47 Bpranger. [1851
Wotke, (Beitrr. 3. öst.
Erziehgs.- u. 8chul-G. 15, 95-1656.) — Ders.,
3 Arbeiten d. Frhrn. v. Birkenstock. (Ebd.,
157-88.) — Ders., Gymnasiallehrerplan d.
Wiener Gymnssiallehrerversammig. 1792. (Ebd.
189-259.) — Hofer, Wink u. Anleitung f. Schul-
Práparanden u. Lehrer. (Ebd. 260-71.) [1852
Leu , Der erste thurgauische Er-
zichungsrat. (Thurg. Beitrr. 54, 1-81.) 11853
Sachs, B., Pläne u. Maßnahmen d. Regierg.
d. Kónigs Max I. Joseph im Madchenschul-
wesen Altbayerns. (Erl. Diss.) Münch.: Duncker
& H. 108 8. 3 M. Rez.: Zt. f. G. d. EBrziehg.
5, 64-66 Heigenmooser. [1854
Genzken, Das Katharineum zu Lübeck in
d. Franzosenzeit 1806/15. Lüb. Progr. 4°,
86 8. (1855
Karbowisk, 2 Kämpfe für d. Wahrheit.
E. Flugschrift geg. e. Berlin. Schulgeschichts-
schreiber. Krakau: Selbetverl. 71 B. (Gegen
P. Schwartz] Rez.: Zt. f. G. d. Erzichg.
usw. 5, 202-22 Waschinski. (1856
Ziegler, Fichte. (Ziegler, Menschen usw. `
140-48. — Wie Fichte u. Lasalle
national waren. (Arch. f. G. d. Sozialismus 5,
143-62.) — Reincke - Bloch, Fichte u. d. dt.
Geist von 1914. (Univ.-Schr.) Rost.: Warken-
. 70 Pf. Rez.: Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 28, 622f. Müscbeck. — D. Jacoby.
Fichte u. scin Verhültn. zu PreuBen. (Euphorion
21, 237-51.) (1857
Dreyhaus, H., Niebuhr u. Achim v. Arnim
Mit 2 ungedr. Briefen Niebuhrs. (Preuß.
Jahrbb. 147, 356-62.) [1858
„ G. F. v. Martens, Leben u. Werke.
Beitr. z. G. d. Völkerrechtswissenschaft.
Bresl. Diss. 39 8. [1859
Haym, D. romant. Schule (s. ’06, 3454).
3. Aufl. Bes. v. Walzcl. XIj, 089 B. 18 M.
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 46, 489-91 Enders;
Preuß. Jahrbb. 160, 621-25 Hnr. Scholz. (1860
Schmidt, W., Fichtes Einfluß auf d. ältere
Romantil. (Euphorion 20, 435-58 usw. 21,
251-70.) [1861
Hering, R., Aus Maler Müllers Briefen
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts '13, 204-49.) (1862
Pichler, Caroline, geb. v. Greiner, Denk-
würdigke:ten a. m. Leben. Mit Einleitg. usw,
neu hrsg. v. BlümmL (Denkwürdigk. a. Alt.
österr. 5 u. 6.) Münch.: G. Müller. LXXXVIj,
670; 749 S. (14 M. Subekr. Pr. 11 M.) [1863
Minde-Pouet, Neue Briefe Hnr.s v. Kleist.
(Dt. Rundschau ’14, Okt., 112-20.) — Finger.
Kleists Geheimnis. Berl.: Puttkammer &
M. ’13. 63 8. 1M. 20. (1804
Heuer, O., Zur Erinncrg. an Theod. Körner.
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts 13, 201-3 u.
Faks.) Brief an sein. Vater v. 6. Jan. 1812. (1865
M arckwahi, Geo. Dan. Arnold. (Neuansg.
d. ,»Pfingstmontags". (2. Jahresgabe d. Ges.
1. els. Lit. Straßb. 14, 8. V-XLV). — Ders.,
Beitr. z. Lebens-G. Arnolds. (Ebd. 188-35). —
E. Wendling. Zur Biogr. Arnolds. (Jahrb. d.
Ges. f. G. Els.-Lothr. 80, 125-32). (1866
Richter, Paul, Die Alter. Wetslarer Zei-
tungen. (Mitt. d. Wetal. G.-Ver. 5, 67-71.) [1867
Neueste Zeit seit 1815
[1868
südpreuß. Zeit. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 16, 17-23.) (1869
Simon, K., G. Schick. Beitr. z. G. d. dt.
Malerei um 1800. Lpz.: Klinkhardt u. B.
254 S.; 19 Taf. 20 M. [1870
Persönlichkeit Beethovens. Urteile d. Zeit-
genossen, gesamm. u. erl. v. Leitzmann.
Lpz.: Insel-Verl. 446 8. 6 M. [1871
Hass, R., Karl Maria v. Weber in Prag
1813-16. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
62, 512-27.) (1872
Wentrcke, Die älteste Verfassg. e. student.
Landsmannschaft: Die Gesetze d. Schles.
Kränzchens in Halle v. 12. Jan. 1792. (Thür.-
sächs. Zt. f. G. 4, 173-90.) [1873
Seidel, P., E. Erinnerg. an d. erst. Frauen-
verein 1813. (Hohenz. Jahrb. 18, 237-40.) [1874
Wutte, M., Prophet. Andeutgn. a. Kärnten
1814. (Carinthia I. Jg. 104, 63-80.) (1875
Christ, K., Die erste Feier d. Leipziger
Schlacht in Mannheim 1814. (Mannb. G.bll.
15, 1871.) (1876
Neueste Zeit seit 1815.
(Literatur zum Weltkriege folgt später.)
Thürheim, Gräfin Lulu, Mein Leben.
. Erinnergn. a. Österreichs groß. Welt,
1819-53. Nach d. vorhand. Tage-
büchern übers. u. hrsg. v. R. van
Rh yn (Ph. v. Blittersdorf) (s.'14,
1830 Bd. 3 u. 4. (11 u. 12 v. Nr. 440.)
Münch.: G. Müller. 12 M. [1877
Arneoke, F., 3 zeitgenöss. Quellen a. d.
Tagen d. Gießen. Schwarzen. (Mitt. d. Oberhess.
G.-Ver. N. F. 21, 54-65.) (1878
x „ Der WestfAl. Merkur. Münst.
Diss. '14. 112 8. [1879
Oechali, Brief Nicbuhrs an Bluntschli üb.
d. Julirevolution n. d. dreißiger Bewegung in
d. Schweiz. (Anz. f. schweiz. G. '14, 152 f.) —
C. Lessing, Aus d. Briefwechs. zw. Metternich
u. Joh. v. Salis. (Ebd. 154-58.) [1880
Ebart. v., Jugendbriefe d. Hrzgs. Ernst II.
v. Sachs.-Coburg-Cotha a. Bonn. (Dt. Revue
40, II f.) [1881
Neefe, G. d. Leipzig. Allgem. Zeitg.
1837-43. (Beitrr. z. Kult.- u. Univ.-G.
u. Leipz. Diss.) Lpz.: Voigtländer.
xvj. 192 S. 6 M. 80. (1882
Res.: Zt. f. d. ges. Staatawiss. 71, 100-64; Lit.
Zbl.'16, Nr. 2 Bergsträßer; N. Arch. f. sächs.
G. 36, 368 £ Bruchmüller.
Bismarck, O. v., Briefe an Schwester
u. Schwager Malwine v. Arnim, geb.
v. Bismarck, u. Osk. v. Arnim-Kröch-
lendorff 1843-97; hrsg. v. H. Kohl.
Lpz.: Dieterich 15. xj, 171 8.
5 NM. [1883
Res.: Lit. Ebl. 15, Nr. 5 Bergsträßer.
Riebold, H. v., Tagebuch; hrsg. v. E. Wer-
nicke. (Zt. d. Hist. Ver. Marienwerder 54,
32-79.) [1884
Rjassnott, Karl Marx u. Fr. Engels üb. d.
Polenfrage. (Arch. f. G. d. Sozialismus 6,
175-221.) (1886
*51
elingen, Prinz Karl su: Aus
| Hobenlohe-Ing
mein. Leben. Aufzeichngn. aus d. J. 1848-71.
| Jubil.-Ausg. in 1 Bde., hrsg. v. W. v. Bremen.
Berl.: Mittler'15. xvj, 424 8. 6 M. [1886
Eigenbrodt, R. C. Th., Meine Er-
innergn. a. d. J. 1848, 1849 u. 1850;
hrsg. v. Bergsträßer. (= Nr. 428.)
Darmst.: Buchh. d. Staatsverlags. 58,
374 S. 12 M. 50. [1887
Rez.: Hist. Zt. 115, 360 f. Rapp; Dt. Lit. -
Ztg.'10, Nr. 24 Esselborn.
Kaeber, Zur Entstehg. v. Wolffs
Berlin. Revolutionschronik. (Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 27, 566-72. [1888
Bünau, M. H. Gräfin v., Briefe e. preuß.
Offiziers (Ferd. Frhr. v. Meerheimb) a. d.
J. 1848. (Preuß. Jahrbb. 157, 460-80. 158,
68-94.) [1889
Strobl v. Ravelsberg. Gablenz in Briefen an
sein. Bruder (Dt. Revue 39, III, 191-203.) (1890
Miquel, J. v., Einige Mitteilg. a. mein. Br-
innergn. 2. dt. Einheitsbewegfing. Memoiren-
fragment, veröff. v. Fr. Thimme. (Ebd. 40,
I, 171-85.) [1891
Conrad, M., 2 Reisen an d. Hof d. Kaisers
Nikolaus I. 1850. Aufzeichngn. d. damalig.
preuß. Majore v. Schlegell. (Ebd 40, I £.) [1892
A., Aus d. Briefwechs. d. preu&.
Ministers Karl v. Manteuffel.(Süddt.Monatshíte.
14, Mai, 238-48.) (1893
Schiemann, Aus e. Brief Alexander II. an
Kónlg Wilh. v. PreuB. (Zt. f. osteurop. G. 4,
583 f.) (1894
Kupke, Vor 50 Jahren. Briefwechs.
zw. Dr. Karl Lorentzen u.d. Füh-
rern d. Augustenburg. Partei, 1863-66.
(2 v. Nr. 431.) Lpz.: Haenel. 520 S.
6 M. (1895
Rez.: Mitt. a. d. hist, Lit. N. F. 3, 284 f.
David, N.C., elser om aarene 1863/66.
(Dansk hist. tidsskr. 8. R., 5, 45-99.) (1896
Monrad, Deltagelse i begivenhederne
1864, en efterladte redegorelse, udg.
ved A. Friis. Kopenh.: Gyldendal.
xxx, 318 S. [1897
Rez.: Zt. d. Ges. £ schles.-holst. G. 44, 317-19
v. Hedemann-Heespen u. 319-22 J. Hansen.
Denkwürdigkeiten a. d. dt.-dänisch. Kriege
v. 1864 (Biblioth. werthvoll. Denkwürdigkeiten.
Bd. 4.) Freib.: Herder xv, 278 3.; Kte. u. 12 Tat.
2 M. 40. (1898
Reich, Chr. E., Dagberg fra 1864. (Denske
Magas. 6. R., 2, 151-81.) (1899
Strobl v. Ravelsberg, Gablenz vor Oeversee.
In Briefen a. d. J. 1864. (Dt. Revue 40, III,
212-25.) 1900
Biergans, L., Erinnergn.d. Generals d. Kavall.
G. v. Fleschues, 1866-71. (Beitr. z. Milit.-
Wochenbl. 14, %.) Berl.: Mittler. 8. 327-402.
1 M. 50. [1901
Albedyli-Alten, J. v., Aus Hannover u.
Preußen. Lebenserinnergn. a. e. halb. Jahrh.
Hrsg. v. B. Boschan. Potsdam: Gropius
848 8. 5 M. Ä [1902
Oertsen, D. v., Erinnergn. a. m. Leben. Berl.
Lichterfelde: Runge, 195 8. 3 M. [1903
Zingeler, K. Th., Briefed. Erbprinzen Leopold
v. Hohenzoll. a. d. Kriege 1870/71. (Dt. Revue
39, IV, 1-24; 125-40.) (1904
+58
Otto, Aug., Moine Erlebnisse in Frankreich
1870/71. Kriegserinnergn. e. Füsiliers vom Inf.-
Reg. Nr. 55. Oldenb.: Stalling '15. 346 8.
1 M. 75. — Fr. Leo, Kriegserinnergn. an 1870/71.
Mit Einl. v. U. v. Wilamowitz. Berl.: Weid-
mann. 80 8. 1 M. — Gust. Freytag, Auf d.
Höhe d. Vogesen.
114 8. 1 M. 50. — W., Cahn, Im belagert.
Paris. Tagebuchaufzeichngn. Lpz.: Insel-Verl.
„15. 400 S. 3 M. (1905
Müller, K. A. v. Bismarck u.
Ludw. II. im Sept. 1870. (Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 27, 572-99.) [1906
Welschinger, La Protestation d’Al-
eace-Lorraine les 17. févr. et 1. mars
1871 à Bordeaux. Paris & Nancy:
Berger-Levrauls. 68 S. 1 fr. [1907
Lalance, A., Mes souvenirs 1830-1914. Pref.
p. E. Lavisse (Auch in dt. Übers. ersch. ebd.)
Paris: Berger-Levr. xv), 77 8. 1 fr. 50. Rez.:
Lit. Zbl. 14, Nr. 46Bergsträßer. Res. d. Übers.:
Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 35 Hub. Richter. [1908
E., Sein polit. Wirken.
Reden u. Aufsätze, hrsg. u. eingel. v.
Mittelmann. Bd. I: Zur auswärt.
Polit. Berl.: Curtius. X, 255 8.
3 M. 1909
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4,
Walt. Schultze.
17-19
Treitsohke, v., Dt. G. im 19. Jh. (Neue Ausg.
in 50 Lign.) Lpz.: Hirzel 1908-12. à 1 M. [1910
Meinecke, Weltbürgertum u. Nationalstaat.
(s. 14, 2096). 3. Aufl. Münch. u. Berl.: Olden-
bourg 15. 528 8. 12 M. Res. d. 2. A.: Zt. f.
Kirch.-G. 36, 251-54 Zscharnack. Rez. d.
3. Aufl.: Vierteljschr. f. Soz.- U. Wirtsch.-G. 18,
436 f. v. Below. (1911
Goltz, C. Frhr. v., Kriegs-G. Dtlds. im
19. Jh. (s. 10, 3730). TI. 2: Im Zeitalt.
Kais. Wilhelms. (Das 19. Jh. in Dtlds.
Entwicklg. 9.) xxxj, 655 S. 10M. [1912
Res.: Dt. Rundschau '14, Okt., 148-52
v. Petersdorff.
Charmatz, R., G. d. auswärt. Politik Österr.
im 19. Jh. (s. '18, 2022). TI. 2: Von d. Revo-
lution bis z. Annexion, 1848-1908. (Aus Natur
u. Geisteswelt 375.) 136 8. 1 M. Rez.: Hist.
Zt. 113, 678 f. Jacob; Zt. t. 6st. Gymn. 66,
375 Loserth; Mitt. Inst. Öst. G. 37, 129-81
Molden. 11913
, Zur Lit. d. Dt. Burschenschaft.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 63, 257-60.) — Ed.
Voigt, Der Anteil d. Berl. Studentenschaft an
d. allgem. dt. Burschensch. bis zu ihr. erst.
Katastrophe. (Berl. Diss.) Berl.: Ebering,
118 8. 2 M. 50. — M. Laubert, Die erst. polv.
Studentenverbindgn. in Berlin u. ihre Beziehgn.
z. dt. Burschensch. TI. 1. (Zt. f. osteurop.
G. 4, 513-74.) — H. Leonhardt, Die älteste
Leipz. Burschensch. 1813-38. Münst. Diss. '15.
75 8. (1914
Albrecht, Curt, Die Triaspolitik d.
Frhr. K. Aug. v. Wangenheim. (14 v.
Nr. 95 u. Leipz. Diss.) Stuttg.: Kohl-
hammer. x, 196 S. 2 M. 80. [1915
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '16, Nr.49 Mehring;
Lit. Zbl. 16, Nr. 30.
Wendling. Görres“ Reise ins Elsaß 1818.
(Jahrb. f. Q. usw. Els.-Lothr. 30, 161-60.) (1916
‚Bibliographie Nr. 1905—1956
Morker, A., Die Stellg. d. nassanisch. Staats-
ministers v. Marschall zu d. Karlsbader Be-
schlüssen. (Nass. Heimatbll. 18, 43-46.) (1917
Petersdort!, H. v., Fr. v. Motz, 8. 14, 2099.
Res.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 97, 829-34
W. v. Sommerfeld; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2,
402-4 Rachel; Lit. Zbl. '14, Nr. 41 Wolters;
Jahrbb. f. Nat.ök. 104, 399f. Hartung; Zt. d.
Ver. f. hoss. G. 48, 210-43 Wenck. (1918
Krauter, J., Frz. Frhr. v. Ottenfels, Beitrr.
z. Polit. Metternichs im griech. Freiheitskampfe
1822-32. Salzb.: Pustet. 310 8. 6 M. Res.:
Hist. Zt. 115, 3561. Hasenclever. (1919
Laubert, M., E. russische Verdächtigung d.
Breslauer Studentenschaft. (Schles. G. bil. i
[1
58-63.)
Wildgrube, Die polit. Theorien
Ludwigs v. Gerlach. Heidelb. Diss.
139 S. (1921
Stern, A., Der große Plan d. Fürsten v. Po-
lignac 1829. (Stern, Reden usw. 846-89.) [1922
Schwahn, L., Die Beziehgn. d. kath.
Rheinlande u. Belgiens 1830-40. Beitr.
z. Vor-G. d. kirchl. u. polit. Bewegung
unt. d. rhein. Katholiken. (11 v. Nr.
10.) Straßb.: Herder. xx, 208 8.
4 M. 80. (xxvuj, 63 S.: StraBb.
Diss.) [1923
Rez.: Zt. d. Berg. G.-Ver. 48, 316-18, Hist.
Jahrb. 36, 4131. Bauermeister; Zt. f. Polit. 9,
318f. Düsseld. Jabrb. 28, 129, Lit. Zbl. '16,
Nr. 28 Keller; Kathollk 4.F., 16, 1521. J.
Schmidt; Zt. Kirch.-G. 86, 610 f. G. Krüger.
Biokhoff, Frdr. Steinmann. E. westfäl. Publi-
zist u. Politiker (1801-75). Straßb. Diss. '15.
83 8. (1924
than, Grf. Osk. Reichenbach, e. Vorkämp-
fer d. dt. Einheit u. Freiheit. (Zt. d. Ver. t. G.
Schles. 49, 73-90.) (1925
Hasenolever, Ehrenhandel zwisch. Aug. v.
d. Heydt u. Landrat Georg v. Vincke 1844.
(Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. '16, 3-14.) (1926
Oncken, H., Zur Genesis d. preuB. Revol. v.
1813. (Oncken, Hist.-pol. Aufsätze 2, 1-84.) [1927
Feißkohl, Ernst Keils publizist. Wirksam-
keit u. Bedeutg. Stuttg.: Union. 144 8.
1 M. 50. (023. Heidelb. Diss.) Res.: N. Arch.
f. sachs. G. 36, 147 Bruchmüller. [1928
Gust, J. D. H. Temme. E. münsterlánd.
Schriftsteller u. Politiker d. 19. Jh. Beitr. s.
G. d. Restaurations-, Revolutions- u. Beak-
tionsepoche. (Münst. Diss.) Münst.: Coppen-
rath. 207 8. 3 M. 50. Rez: Lit. Zbi.’16,
Nr. 16/17. (1029
Nathan, Aus d. Leben e. Achtundvierzigers:
Graf Ed. Reichenbach. Beitr. 2. Q. d. preuB.
Demokratie. (Zt. d. Ver. f. G. Bchlesiens 48,
174-240.) — A. Stern, Gabr. Riesser. (Stern,
Reden usw. 18-35.) (1930
Klemm, M., Sachsen u. d, dt. Pro-
blem 1848 (von d. Wirkungen d. Pari-
ser Februarrevolution an b. z. Einsetzg.
e. provisor. Zentralgewalt durch
Frankf. Parlament.) Heidelb. Diss.
160 8. [1931
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 1181.
Bergsträßer; N. Arch. f. süchs. G. $6, 3691.
Friedrich; Lit. Zbl.’16, Nr. 20 Keller.
Schmidt, Hans, Die poln. Revolution 1848
im Grhzgt. Posen, s.'13, 4026. Rez.: Hist.
Monatsbll. f. Posen 14, 7-11 Laubert; Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 27, 336-40 Schottmüller;
Hist. Zt. 114, 143-46 Missalek. 11932
Neueste Zeit seit 1815
Bleck, W., Die Posener Frage auf d. Natio-
oal-Versammign. 1848 u. 1849. (Zt. d. Hist.
Gee. Poson 29, 1-06 u. Greifsw. Diss.) [1932
Niebour, Die Abgeordneten Steiermarks s.
Prankfurt. Nationalversammig. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Stelerm. 10, 247-66.) — Ders., Desgl.
d. Prov. Sachsen. (Thür.-sächs. Zt. 4, 45-60.)
— Ders., Desgl. d. brandb. Abgeordneten.
(Drandenborgia 24, 33-48.) [1933
Langermann, v., Über Abrüstung u. Völker-
friedenskongreB 1848 in d. Paulskirche zu
Frankf. a. M. (Dt. Revue 40, III, 134-42.) [1934
Kricheldorff, Der Beitritt Hanno-
vers zum Dreikönigsbündnis v. 26.Mai
1849. (Aus: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. 14, 220ff.) Freiburg. Diss.
60 S. [1935
Kunau, Die Stellg. d. preuB. Kon-
servativen z. äußer. Polit. währ. d.
Krimkrieges (1853-56). (Hist. Stud.,
hrsg. v. Fester D.) Halle: Niemeyer
14. xij, 115 S. 3 M. 60. (65 S.: Hall.
Das 15.) [1936
, Die Begegnung zu Oos 1857.
(Hugelmann, Hist.-polit. Stud. 157-60.) [1937
Richthofen, G. Frhr. v., Die Politik
Bismarcks u. Manteuffels 1851-58.
Berl. Diss. 15. 138 S. 1938
Hengelmüller, Frhr. v., Graf Alois Karolyi
Beitr. z. G. d. öst.-ung. Diplomatie (s. 13, 4632).
Forts. (Dt. Revue 38 III u. 40.) [1939
Cierpinski, Die Politik Englands in
d. schlesw.-holst. Frage, 1861 bis An-
fang Jan. 1864. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 44, 220-97.) — Ders., Desgl.
im Anfange d. J. 1864. (Ebd. 45,
86-115.) — (64 S. Kiel. Diss. „Die
Polit. Englands 1861 bis Ende
63.0) 1940
Hoff, H. E., Die Kämpfe um Schleswig-
Holstein 1863-66. Kiel: Schlesw.-holst. Verl. -
Anst. 208 8. 3 M. 50. 11941
Clason, Skodsborgsmötet och Ulriksdals-
konferensen. (Svensk hist. tidskr. 34, 6l-
106.) 11912
Sscsepanski, M. v., Der dt.-dänische Feldzug
v. '64. (Konserv. Monatsschr. 71, H.7.) —
Läw. Berger, Die k.k. Pioniere im Feklzuge
geg. Dänemark. (Streffleurs mil. Zt. 14, II
1479-91.) [1943
Oberlindober, Die Erstürmung d. Düppeler
Schanzen. (Jahrbb. f. d. dt. Armee '14, H. 511.)
— Ders., Der Übergang auf Alsen. (Ebd.
H. 513.) — Blasich, Das Seegefecht b. Helgo-
land. (Streffleurs mil.Zt. '14, I, 719-32; 847-60.)
— F. v. Wiser, Die Besetzg. d. nordfries. In-
seln Juli 1864. Wien: Seidel. 24 S. 60 Pf. [1944
Crenneville, Graf, Die ncuere Lit. üb. d.
Krieg geg. Preußen 1866. (Die Kultur 15, 18-
35.) [1946
Friedjung, Custozza u. Lissa. (Österr. Biblioth.
3.) Lpz.: Insel-Verl. 15. 112 8. 60 Pf. [1946
Sosnosky, v., Die Balkanpolitik
Österr.-Ungarns seit 1866 (s. 14,
2132). 2. (Schluß-) Bd. x, 405 S.
7 M. 50. [1947
Rez.: Lit. Zbl.'15, Nr. 36 Bergsträßer; Zt.
Polit. 9, 316 Charmatz.
*59
Erinnerungen an Bismarck. Auf-
zeichngn. v. Mitarbeitern u. Freunden
d. Fürsten m. e. Anhg. v. Dokumenten
u. Briefen. In Verbindg. m. A. v.
Brauer gesamm. v. E. Marcks u.
K. A. v. Müller. Stuttg. u. Berl.:
Dt. Verl-Anst. 15. XIj, 421 S.
8 M. [1948
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 11 Kohl.
E., O. v. Bismarck. Stuttg.
u. Berl.: Dt. Verl.-Anst. 15. xj, 256 S.
4 M. [1949
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G 28, 641f.
Müsebeck; Hist. Zt. 117, 492 Rapp.
Du Moulin- Eckart, Bismarck.
Stuttg.: Union ’15. 310 S.; 38 Taf.
17M. [1950
Matthias, A., Bismarck. Münch.:
Beck. jx, 458 S. 5 M. [1951
Funke, A., Das Bismarck-Buch d.
dt. Volkes. Lfg. 1-23. Berl.: Vobach
& Co. ’14/’16. 768 S. à 50 Pf. [1952
G., Bismarck. Stuttg.: Cotta '15.
01 8. 40 Pf. — J. Haller, B. u. Dtid. Tübing.:
Kloeres 15. 23 8. 50 Pf. — H. F. Helmolt, B.
Lpz.: Meulenhoff '15. 357 8. 1 M. 90. — G.
Hesekiel, Das Buch v. Fürsten B. 2 Bde.
Lpz.: Reclam '15. 317; 297 8. 2 M. — G.
Roethe, Zu B.s Gedächtn. Berl.: Weidmann
15. 42 8. 70 Pf. — Spahn, B. M.-Gladb. Volks-
ver.-Verl. 15. 275 8. 2 M. 50. 2. verm. A.
Ebd. '15. 307 8. 3 M. — V. Valentin, B. u.
seine Zeit. (Aus Natur u. Geisteswelt 500.)
Lpz.: Teubner 15. 134 S. 1 M. 25. Rez.: Lit.
Zbl. 15. Nr. 11 H. Richter; Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 28, 642 Müscbeck. [1953
Hofmann, Herm., Fürst Bismarck
1890-98 (s. ’14, 2095). 3. (Schluß-)Bd.:
Der Fürst als Hüter d. Reichsverfassg.
u. Berater uns. Volkes. 198 8.
5 M. 50. [1954
Bez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 2 H. Richter.
Bismarck-Jahr (s. 14. 4423). Nr.
4-15 (Schluß). S. 63-274. (Vollst.
8 M.) [1955
Inh.: 8. 63-82: Fr. Endres, Bismarck u. d.
Armee. S.83-08: M. Lenz, B. als Diplomat.
8. 99-118: F. Rachfahl, B. u. d. Slawentum.
— 8.119-29: M. Lenz, B. u. Napoleon III. —
S. 130-34: R. Sternfeld, B. u. d. Musik. —
8. 135-50: M. Spahn, B. u. d. Elsaß. — 8. 151-
03: E. Marcks, B. als Künstler. — S. 164-70:
M. Lenz, B. u. d. dt. Idee. — 8.171-84: E.
Brandenburg, B. u. d. Reichsgründg. —
8.185-00: A. Wahl, B. u. d. Englánder. —
8.191-206: Adf. Wagner, B.s Wirtschafts-
u. Finanzpolitik. — S. 207-14: K. Rathgen,
B.s Kolonialpolitik. — 8. 215-22: Ders., B. s
Sozialpolitik. — Z. 223-34. Fr. Meinecke,
B. u. d. neue Dtld. — 8. 235-40: M. v. Hagen,
B.s Orientpolitik. — 8.241-51: H. Oncken,
B. u. d. Parteien. — 8.252-59: Th. Ziegler,
B. u. d. akad. Jugend. — 8. 259-74: M. Lens,
Der Weltkrieg im Spiegel Bismarckisch. Ge-
danken. 11955
Janson, A. v., Moltke. Berl.: Ullstein & Co.
15. 251 S. 1 M. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 4, 49f. O. Herrmann. — Endres, M.
+60
(Aus Natur u. Geisteswelt 415.) Lpz.:. Teub-
mer '13. 1 M. 25. Rez.: Hist. Zt. 113, 413f. —
D. Schäfer, Zu M.s Gedächtn. (Schäfer, Auf-
sätze 2, 146-76.) — R. Peschke, M. als Politiker.
(Preuß. Jahrbb. 158, 16-35.) — A. Stern, M.
als Historiker. (Stern, Reden 189-210.) [1956
Nippold, Fr., Das Kaiserin Augusta-
Problem. Lpzg.: Hirzel.2 M. 40. [1957
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 38 F. Fdch.
Dtlds.
Frisch, E., Die Einigung
1870/71 im Lichte d. bayrisch. Publi-
zistik. Leipz. Diss. 15. 130 S. [1958
Hesselbarth, Licht üb. d. Vor-G. d. Krieges
1870/71. Progr. Lippstadt. 4°. 8 8. [1959
Marx, E., Bismarck u. d. Hohenzollern-
Kandidatur in Spanien, s.’12, 1968. Rez.:
Hist. Zt. 113, 383-86 Hesselbarth. (1960
Hesselbarth, 3 psychol. Fragen z. spanisch.
Thronkandidatur. 8.'13, 4650. Rez.: Forsch.
3. brandb. u. pr. G. 27, 358 Roloff; Hist. Zt.
13, 113, 607f. P. Goldschmidt; Dt. Lit.-Ztg.
*15, Nr. 27 Mahl; Hist. Jahrb. 36, 423 f.
E. K.
(1061
Fester, R., Die Genesis d. Emser
Depesche. "Berl: Paetel 15. jx,
240 S. 4 M. (Auch: Dt. Rundschau
159, 321-47. 160, 28-60; 191-219.) [1962
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 627-41
Rie8 u. Erklürg. v. F. m. Gegenerklürg. v.
Klinkenborg u. Antw. v. R. ebd. 29, 300-303,
vgl. auch Jacpb: Hist. Zt. 116, 358f.; Dt. Lit.-
Ztg. 15, Nr. 14 Ulmann, Entgegng. v. F. m.
Antw. U.s ebd. Nr. 18, Erwiderg. v. F. u. Antw.
U.s ebd. Nr. 28; Hist. Jahrb. 37, 166f. E. Kónig.
Cahn, W., Zur Vor-G. d. franz. Kriegserklärg.
im J. 1870. (Dt. Rev. 39, IV, 208-88.) [1903
Canonce, F., Histoire de l'invasion
allem. en 1870-71. Paris: Perrin 15.
xxxvj, 371 S. [1964
Moots, E. Ergánzg. d. kriegsgeschichtl. Dar-
stellgn. d. Schlacht am 8. Aug. 1870. (Mil.-
Wochenbl.'14, Nr. 89.) Tätigkeit d. Hessen b.
Gravelotte. — Schievelbein, Die takt. Verwendg.
d. sachs. Banitätsforinationen in d. Schlacht
b. St. Privat. (Ebd. Nr.79.) — v. GoBler,
General v. Alvensleben vor Le Mans. (Dt. Rev.
30, III, 278-84.) [1965
Jacky, L’occupation des frontieres
suisses en 1870-71 et l'entrée en Suisse
de l'armée frang. de l'Est. Neuchátel:
Delachaux & N. 379 8. [1966
Rez.: Anz. f. schweiz. G. '14, 165f. Nabholz.
Egelhaaf, G. d. neuest. Zeit vom
Frankf. Frieden bis z. Gegenw. 5. Aufl.
Stuttg.: Krabbe 15. x, 840 8.
19 M. 50. 6. Aufl. Ebd. '17 x, 887
S. 14 M. [1967
Res.: Lit. Zbl. '16, Nr. 26 H. Richter.
Wechssier, E., Die Franzosen und Wir.
Der Wandel in d. Schätzung dt. Eigenart 1871-
1914. Jena: Diederichs '15. 82 8. 1 M.80.
Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 51 Bergsträßer; Dt.
Lit.-Ztg. 16, Nr. 26 Kuttner; Hist. Zt. 116,
3041. Darmstaedter. 11968
Oncken. H., Dtld. u. Osterreich seit d.
Gründg. d. Neuen Reiches, 1871-1911. (Oncken,
Hist.-pol. Aufsätze 1. 121-44.) — Ders., E.
groBdt. Politiker: Alb. Schäffler. (Ebd. 145-
03.) (1960
Bismarck u. d. dt. Politik in d. An-
fangen uns. Zeitalters. Straßb.: Heitz 15.
Bibliographie Nr. 1956—2013
27 8. 1 M. — v. Nostitz-Rieneck, Bismarck u.
d. Dreiverbandmächte. 1875 u. 1878. (Stimmen
a. Maria-Laach 89, 237-53.) (1970
Zweybrück, Zur Entstehgs.-G. d. Bündnisses
zw. d. Dt. Reiche u. Österr.-Ungarn. (Dt.
Rundschau ’15, Febr., 161-78.) 1971
Hugelmann, Das europ. Mandat zur bosnisch.
Okkupation. (Hugelmann, Hist.-polit. Stud.
165-71.) 11072
Müller, K. A. v., Beitrr. £. Außer. Polit. Bis-
marcks in d. achtziger Jahren. Nach zeitgenös=.
Aufzeichngn. bearb. (Aus: Erinnergn. an Bis-
marck.) Stuttg. u. Berl.: Dt. Verl.-Anst. '15.
44 8. (1973
Reventlow, Graf zu, Dtlds. auswärt.
Politik (s. 14, 4441). 1888-1914. Aufl.
2. 15. 417 S. 8 M. 50. — 3. vollst.
neubearb. Aufl. 16. xx, 480 S. 9 M. 50.
— 4. durchges. Aufl. 16. xxjv, 480 8.
10 M. [1974
Rez.: Lit. Zbl. '15, Nr. 9 BergstrüBer; Hist.
Jahrb. 37, 437-44 Löffler, Mitt. Hist. Lit. N.
F. 5 47-51 Walt. Schultze. — V. Valentin, Graf
R. als G.schreiber (Aus: Preuß. Jahrbb. Aug.
M m. Antw. d. Grafen R. (Aus: Dt. T
. 1. Aug. *16, Nr. 400) u. e. Schlugwort. Berl.
18. 15 8. — Hans Goldschmidt, Geschicht-
schreiber neuest. Zeit u. ihre Kritik. (Grenz-
boten 16, Nr. 51, 368-77.) — Edua. Meyer,
Zur Vor-G. d. Weltkrieges. (Süddt. Mt.-Hefte.
*10, Nov., 1061-79.)
Hanotaux, La politique de l'équi-
libre 1907-11. Paris: Plon 12.
449 S. 975
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 626-95
Rieß.
Schultheß’ europ. Geschichtskalen-
der. N. F. 29: 13 u. 14 (= ganze
Reihe 54 u. 55); hrsg. v. L. Rieß, bzw.
W. Stahl. xjv, 854, XXXVIj. 1248 8.
16 u. 30 M. 976
G., Hist.-pol. J
lhaat, res-
übersicht (s. 14, 2166). 14, 15 u.
16. Jg. 7—9 d. polit. Jahresübers.
15f. 159; 175; 191 S. 2 M. 50; 2 M. 75
bzw. 3 M. [1977
Traub, H., Die pri anri
nenz im Okt. 1848. (Mitt. d. Inst. f
Ost. G.forschg. 36, 96-155.) [1978
Stähelin, Fel., „Domagog. Umtriebe“ 2
Enkel Salom. Geßners. (Jahrb. f. schweiz. G.
39, 1-88.) [1979
Götz, Aife., Dr. J. P. V. Troxler als Poli-
tiker. E. Lebensbild a. d. Werdezeit d. ncuen
schweiz. Eidgenossenschaft. (Zürich. Diss. u.
7 2v. Nr. 5.) Zür.: Leemann & Co. 15, 182 8.
2 M. 85. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 186, Nr. 19 Ehren-
zol ler. [1980
Schmid, Oberst Friedrich Frey-
Hérosé, schweiz. Bundesrat. Zürich. Diss. '16.
147 8. [1081
Barth, P., Basler Bilder u. Skizzen a. d. Mitte
d. 19. Jh. (Neuj.bl., hrsg. v. d. Ges. 3. Be-
fórderg. d. Guten 93.) Bas.: Helbing & L. '15.
69 S. 1 M. 40. (1982
Jahre, Hundert. Bilder a. d. G. d. St.
Zürich 1814-1914. Bd. 1. Zür.: Buchdr. Be-
richthaus. xvij, 371 8. 12 M. {1983
Neueste Zeit seit 1815 *61
Jahre, 100, bayerisch. Festbuch, hrsg. in
Verbindg. m. Albert u. a. v. d. Stadt Würz-
burg. Würzb.: Stürtz. 468 S. 5 M. [1984
Heuf, Theod., Schwaben u. d. dt. Geist.
Konstanz: Reul & I. o. J. 84 S. 50 Pf. (1935
Ackermann, K., Gustav v. Struvo
mit besond. Berücks. sein. Bedeutg. f.
d. Vor-G. d. bad. Revolution. Heidelb.
Diss. 15. 123 8. [1986
Delahache, L’insurrection de Strasbourg
30. oct. 1836. (Rev. alsac. 11). *15, 117-58.) [1087
Schwemer, G. d. Fr. Stadt Frankf.
a. M. 1814-66 (s. '14, 2175). Bd. 3,
T]. 1. (= Nr. 6.) Xij, 420 S. 6 M. [1988
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 48, 246846 enck;
Jahrb. f. Gesetzgebg. 38, 4, 507-12 Petersen;
pt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 23 Heuer.
Toelle, H., Das Herzogtum Nassau
u. d. dt. Frage 1852-57. (Aus: Nass. An-
nalen 43.) Marb. Diss. '15. 104 S. [1989
Bachem, J., Zur J ahrhundertfeier
d. Vereinigung d. Rheinlande mit
PreuBen. Denkschrift. Kóln: Bachem
*15. 260 S. 3 M. — 2. A. unt. d. Tit.
.Die Vereinigung d. Rheinlande m.
Preußen. E. Denkschrift.“ 268 8.
3 NM. 1990
Rez.: Dt. Lit.- Ztg. 16, Nr. 20 Hashagen;
Hist. Zt. 117, 116-18, Düsseld. Jb. 28, 2801.
u. Lit. Zbl. '17, Nr. 25 B. A. Keller.
Kruse, H., Das Siegerland unt.
preuß. Herrschaft 1815-1915. Siegen:
Montanus 15. 295 S. 8 M. [1991
Rez.: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 04, Nr. 7/8
P. Wagner; Dt. Lit.-Ztg. 16. Nr. 44 Philippi.
Kaufmann, Geo, Adolf Ellisscn. E. Vor-
kämpfer nation. Politik a. d. letzt. Periode d.
Königreichs Hannover. (Preuß. Jahrbb. 161,
470-90.) [1992
Oncken, H., Großhrzg. Peter v. Oldenb.
1927-1900. (Oncken, Hist.-pol. Aufsätze 2, 35-
92.) (1993
Dersch, W., Landrat Bauer zu Krotoschin
u. General v. Willisen im Frühjahr 1848. (Zt.
d. Hist. Ges. Posen 29, 261-83.) (1991
c —
Innere Verhältnisse.
Meisner, Hnr. O., D. Lehre vom monarch.
Prinzip, 8. 11, 2186. Rez.: Zt. f. d. ges. Staatsw.
70, 331-33 Beyer; Zt. d. Sav.-St. 35, G. A.,
616-22 Leonel. [1995
Haske, Kg. Friedr. Wilh. III.,
Hardenberg u. d. preuß. Verfassungs-
frage (s. 14, 4460). TI. 2 u. 3. (Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 28, 175-220. 29,
305-69.) — Ders., Errichtg. d. preuß.
Steaterate März 1817. (Ebd. 27, 247-
65.) [1996
Willner, Ldw. Wieland, e. liberal. Publizist.
(Thür.-süchs. Zt. 5, 1-06 u. Greifsw. Dies.
15.) 11997
Goeser, Der junge Fr. List. E. schwäb. Poli-
tiker. Stuttg.: Dt. Verl.-Anst. jx, 134 8. 3 M.
(TI. 2:7Heidelb. Diss. jx, 79 8.) Rez.: Lit. Zbl.
*14, Nr.29 Bergsträßer. — Kumpmann, List
als Prophet d. neuen Dtid. Tüb.: Mohr 15.
528. 00 Pf. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3,
275-77 Borckenhagen. [1998/98
Sachs, Entwicklgs.-G. d. bayer. Landtage
in d. erst. 3 Jahrzehnten nach d. Verfassungs-
gebung 1818-48. Würzb.: Memminger. 166 8.
2 M. 2000
Kähler, Beitrr. z. Würdigung v. W. v. Hum -
boldts Entwurf e. ständ. Verfg. f. Preuß. 18 19.
Freih. Diss. 56 8. 2001
Röbers, Die Errichtg. d. westf. Pro-
vinzialstände u. d. erste westf. Pro-
vinziallandtag. Münst.: Aschendorff
15. 99 S. 3 M. (38 S.: Münst. Diss.
15.) 2002
Rez.: Forsch. z. brandb- u. pr. G. 28, 6461.
Hasenclever; Hist. Zt. 116, 541 f. Goldschmidt.
Jordan, E., Entstehg. d. konservat.
Partei u. die preuß. Agrarverhältnisse
v. 1848. Münch.: Duncker u. H.
370 S. 10 M. [2003
Roz.: Lit. Zbl. 15, Nr.19 DBergsträßer;
Jahrb. f. Gesetzgebg.80, 990f. Schmoller;
Hist. Zt. 115, 357-60 Brinkmann.
Meusel, Bismarck, Arnstedt u. d. Patriot.
Verein d. Zauche 1848-52. Unt. Mitteilg. un-
gedr. Briefe Bismarcks. (Dt. Rs.'15, Apr.,
39-77.) (2004
Geyer, C., Polit. Parteien u. Verfassungs-
kämpfe in Sachs. von d. Märzrevolut. bis z.
Ausbr. d. Maiaufstandes 1948-49. (Lpz. Diss.)
Lpz.: Leipz. Buchdr. 211 S. 3 M. Rez.: Lit.
Zbl.'16, Nr.9 BergstrüBer; N. Arch. f. sachs.
G. 36, 369f. Friedrich. (2005
Bergs , G. d. Reichsverfassg.
(Arch. d. öff. Rechts. Beilagehft. 3.)
Tübing.: Mohr. 121 S. (3 M. Subskr.-
Pr. 2 M. 40.) [2006
Hübner, R., Der Verfassungsentwurf d. 17
Vertrauensmänner. Beitr. x. G. d. Frankf.
Parlaments. (Essays in legal hist read before
the Intern. Congress of hist. studies London
'13. S. 384-90.) (2007
Haule, Die Anschauungen üb. Gebiet, Staats-
form u. Oberhaupt d. dt. Nationalstaates in d.
Flugschrr. 1848/49. Leipz. Diss.'15. 200 8.
Unt. d. Tit. „Der dt. Nationalstaat in d. Flug-
schrr. v. 1818/49." Lpz.: Koehler '15. 5 M.
Rez.: Hist. Jahrb. 37, 517f. Schnütgen; Dt.
Lit.-Ztg. 17. Nr. 28 v. Martin. (2008
Clausen, Stellg. Leopolds v. Gerlach zum
Abschluß d. preuß. Verfassungswerkes unt.
Friedr. Wilh. IV. Leipz. Diss. 78 8. (2009
Loening, Das preuß. Gesetz v.
10. Juni 1854 betr. d. Deklaration d.
Verfassungsurk. v. 31. Jan. 1850.
(Aus: Festg. d. Univ. Halle f. v. Brün-
neck.) Halle: Waisenhaus. 62 S.
1 M. 50. [2010
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 42/43 A. Arndt ;
Krit. Vierteljschr. f. Gesetzgebg. 3. F., 17,
133-40 Waldecker.
Heydethotl, Brief M. Dunckers an Herm.
Baumgarten üb. Junkertum U. Demokratie im
Preuß. 6. Juni 1858. (Hist. Zt. 113, 323-
29.) (2011
Oncken, Bennigsen u. d. Epochen d. parla-
ment. Liberalismus in Dtld. u. Preuß. (Oncken,
Hist.-pol. Aufs. 2, 197-223.) [2012
Wahl, A., Beitrr. z. G. d. Konflikt-
zeit. (Univ. Tübing. Dokt.-Verz. 14.)
Tüb.: Mohr. 108 S. 3 M. [2018
362
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgobg. 39, 14921.
Schmoller; Lit. Zbl. '15, Nr. 43 Brinkmann; Dt.
Lit.-Ztg. 15, Nr. 50 Schwemer; Forsch. 2.
brandb. u. pr. G. 28, 624 f. v. Petorsdorff.
Löwenthal, D. preuß. Verfassungsstreit 1862-
66. (Münch. Diss.) Münch.: Duncker u. H. xj,
349 8. 8 M. 50. Rez: Lit. Zbl. 15, Nr. 43
Brinkmann; Jahrb. Gesetzgebg. 41, 1025-29
Bunzel. (2014
Rachtahl, Die inn. Politik Bismarcks und
d. Gegenwart. (Dt. Rs. *15, Apr., 1-10.) [2018
Oncken, H., Bism.,Lassalle u. d. Oktroyie-
rung d. gleich. u. direkt. Wahlrechts in Preuß.
(Oncken, Hist.-pol. Aufs. 2, 167-96.) (2016
Ritter, G., Entstehg. d. Indemnitätsvorlage
v. 1866. Mit Aktenbeilagen. (Zur Ergänzg. u.
Krit. d. „Gedanken u. Erinnergn.“ Bismarcks.)
(Hist. Zt. 114, 17-04.) (2017
Kolmer, Parlamentar. Verfassg. in
Österr. (s. 12, 2035). 8: 1900-04.
xxvij, 632 S. 13 M. 50. [2018
Rez.: Zt. f. Polit. 9, 312-14 Cbarmatz.
Hug „ Die öst. Landtage. (Hugel-
mann, Hist.-pol. Stud. 175-01.) — Ders., Die
Parlamentssprache d. óst. Abgeordnetenhauses
in Ihr. geschichtl. Entwicklg. (Ebd. 262-72.) —
Ders., Rochtl. Stellg. d. Nationalitäten in
Öst. (Ebd. 192-261.) — Ders., Der óst. Minister-
rat u. Ministerpräsident. (Ebd. 273-82.) —
Ders., Die Veränderungen d.
einteilg. Öst. 1868-96. (Ebd. 338-47.) [2019
Möllering, Entwicklg. d. Wahlrechts in d.
fr. u. Hansest. Hamburg. Würzb. Diss.
71 B. (2020
Wagner, Frz., Das braunschw. Wahlrecht in
scin hist.. Entwicklg. Leipz. Diss. 68 8. (2021
Lautenschlager, Die Agrarunruhen
in d. bad. Standes- u. Grundherr-
schaften 1848. (46 v. 2100.) Heidelb.:
Winter 15. jx, 94 S. 2 M. 80.
(xj, 33 S.: Heidelb. Diss. 15.) [2022
Bez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 31, 153f.
R. A. Keller; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 42-45
J. Philippson.
Lanbert, Staatl. Kolonisationsversuche in d.
Prov. Pos. unt. Friedr. Wilh. IV. (Ostland.
Jahrb. f. ostdt. Inter. 2, 148-80.) Vgl.: Korr.bl.
d. Gesamt-Ver. 62, 201-4. 12023
Borckenhagen, National- u. handels-
pol. Bestrebgn. in Dtld. (1815-22) u.
d. Anfänge Lists. (57 v. Nr. 9.) Berl.-
Wilmersdorf '15. (2 M. 60. Subskr.-
Pr. 2 M. 20.) (Kap. 4: Berl. Diss.
S. 30-82.) [2024
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N.F.3, 277-81
Beckmann, A., Die Rhein.-Westind. Kom-
pagnie; ihr Wirken u. ihre Bedeutg. Münst.
Diss. 15. 109 S. Rez.: Forsch. z. brandb. u.
pr. G. 28, 643-46 Hasenclever.— H asenclever,
€. Chr. Becher, Subdir. d. Rhein.-Westind.
Komp. (Mtschr. d. Berg. G.-Ver. '16, 161-
65.) — Ders., Neue Mitt. z. G. d. Rh.-Westind.
Komp. (Zt. Berg. G. Ver. 49, 108-42.) — [2025
Thieme, W., Eintritt Sachsens in d. Zollver-
ein u. seine wirtschattl. Folgen. Leip-. Diss.
98 8. (2026
Cosoiu, Die belg. Handelspolit. d. letzt.
40 Jahre. Münch. Diss. 80 8. (2027
polit. Landes-
Bibliographie Nr. 2014—2078
N
Engiram, Das Postwesen in d. Rheinpfalz
seit 1816. Kaiserslaut.: Kayser '13. 309 8.
4 M. 50. : (2028
Firnhaber, Zur Vor-G. d. kurhees. Eisen-
bahnen. (Mitt.d. Ver. f. hess. G. „12/13. 75-78.)
— Hedrich, Entwicklg. d. schlesw.-holst. Eisen-
bahnwesens. Diss. Kiel; Lipsius T. 15. 195 3.
3 M. — Walt. Keller, Die Saal- und Weimar-
Geraer Eisenb. in hist.-statist. Darstellg. Jen.
Diss. 197 8.; 4 Anl. — C. Born, Entwicklg. d.
Kgl. PreuD. Ostbahn. (Arch. f. Elsenbahnw.
11, 879-039; 1125-72, 1431-61.) [2029
Keimer, Lage d. münsterländ. Bauern in d.
beid. erst. Jahrzehnten nach d. franz. Revol.
Heidelb. Diss. 15. 130 8. [2030
Jackowski, v., Bauernbesitz in d. Prov. Pos.
im 19.Jh. Leipz. Diss. 154 8. u. Volkswirtsch.
Abh. F.3, H.7.) [2031
Adler, M., Der Kommunismus bei Marx.
(Arch. f. G. d. Sozialism. 6, 229-08.) — Schill-
mann, Zum Streit um d. Erbe Lassalles. Briefe
a. d. Nachl. v. G. Schoenberg. (Ebd. 5, 464-
70.) | (2032
Herberger, Stellg. d. preuD. Konservativen
zur sozial. Frage 1848-62. (Leipz. Dies.) Lpz.:
Fock. 77 8. 2 M. (2038
Frans, Alb., Der soziale Katholizismus in
Dtid. bis s. Tode Kettelere. (Apolog. Tages-
fragen 15.) M.-Gladb.: Volksver.-Verl. 259 8.
3 M. Rez.: Arch. f. Sozialwise. 89, 570f. Picht;
Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 4 Vigener. (2034
Bunzel, E. amtl. Darstellg. d. Anfänge d. öst.
Arbeiterbewegung. (Vierteljschr. f. Soz.-G. 12,
284-99.) (2035
Stuck, Aufnahme d. Lehre von d. Staats-
souveränität in d. Lit. d. dt. Staatsrechts im
19. Jh. Heidelb. Diss. 68 8. (2036
Scharnagl, Die konfession. Schule in Bayern
im 19. Jh. (Arch. f. kath. Kirchenr. 95 ( 4. F.,
3), 3-32.) (2037
Schäfer, Aufmarsch- u. Operationsentwürfe
Moltkes geg. Frankr. 1859-1870. (Streffleurs
mil. Zt. '14, I, 751-70.) [2038
—
Cramer, V., Bücherkde. Z. G. d. kath. Be-
wegung in Dtld. im 19. Jh. (Apolog. Tagesfragen
16.) M.-Gladb.: Volksver.-Verl. 198 8. 2 M.
Rez.: Hist. Jahrb. 36, 4701. Seppelt. [2039
Stölale, J. M. Sailer, seine Ablehng. als Bisch.
v. Augsb. 1819. (Aus: Zt. d. Hist. Ver. f.
Schwaben u. Neub.40.) Paderb.: Schöningh.
45 8. 1 M. (2010
Laubert, Zur Abführg. d. Erzbisch. v. Dunin
nach Kolberg. Schriftwechs. zwisch. Flottwell
u. Dunin. (Hist. Monatebll. f. Pos. 15, 130-
37.) (2041
Rögele, Hnr. v. Brentano, Geistl. Rat u.
Apost. Vikar. (Freib. Diöz.-Arch. N.F. 15,
189-296.) — Rösch, Zur kirchl. Statist. d. Erz-
diöz. Freib. (Ebd. 317-67.) (2042
Vigener, Ketteler u. d. Vaticanum. Beitr. 4.
G. d. Minorität auf d. Konzil. (Festechr. f.
Schäfer 652-746.) [2043
u —
Lang, W., Ferd. Baur u. D. Fr. Strauß.
(Preuß. Jahrbb. 160, 474-504. 161, 193-44.) —
Th. Ziegler, Strauß. (Ziegl., Menschen usw.
- 68.)
Francke, Rud., Die kirchl. Verfassungsstrei-
tigkeiten in Kurhess. u. d. Renitenz.
Pastoralbl. f. d. Consist.-Bez. Cass.). (Ver. f.
kurhess. Kirch.-G. H. 1.) Cass.: Lometsch.
101 8. 80 Pf. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 49,
329-31 Bachmann. 12045
i Neueste Zeit seit 1815
Wepler, Jobs. v. Hofmann. Beitr. s. G. d.
theol. Grandproblems, d. kirchl. u. d. pol. Be-
wegungen im 19.Jh. Lpz.: Deichert. x, 306 8.
9 M. Rez.: Beitr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 42f.
Bachmann; Theol. Rev. 17, Nr. 9/10 Merkle. (2046
Simons, D. rhein.-westf. Kirchenordng. u.
d. Kirchenideal Fr. Wilh. IV. (Theol. Arb. a.
d. rhein. wiss. Pred.-Ver. N. F. 15, 62-74.) (2047
Gre&mann, Eichhorn u. die religionsge-
schichtl. Schule. Gött.: Vandenhoeck u. R.
51 8. 1 M. 60. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 20
A. Baur; Zt. f. Kirch.-G. 36, 264 Stocks; Lit.
Zbl. 16, Nr.26 J. H. (2048
Petri, H., D. Leop. Petri. (Jahrb. f. vrandb.
Kirch.-G. 11/12, 331-38.) [2049
Haag, Fr., Die Sturm- u. Drang-Poriode d.
bern. Hochschule 1834-54. Bern: Grunau.
648 8.; Taff. 30 M. (2050
Schwabe, Ldw., Dorpat vor 50 Jahren. Aus
d. Lebenserinnergn. e. dt. Prof. Lpz.: Hirzel
*15. 103 8. 1M. 50. Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 51
Schonack; Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Ulmann. —
Mollenhauer, Dorpat-Jurjew. Erinnergn. a.
d. Studienzeit. (Dt. Rev. 40, III, 311-18.) [2051
Thommen, R., Dio Univ. Basel 1884-1913
(Univ.schr.) Basel: Reinhardt 4° 200 3. [2052
Tews, E. Jahrh. preuß. Schul-d. Lpz.:
Quelle u. M. xij, 270 8. 3 M. 12053
Prüfer, Fr. Fróbel. (Aus Natur u. Geistesw.
N. A. 82.) Lps. u. Berl.: Teubner. 116 S. 1 M. 25.
Res.: Zt. f. G. d. Erziehg. 5, 66-69 R. Leh-
mann. [2054
Nóthe, Das erste Vierteljahrh. d. sächs.
Gymn.-Direktoren in Halle 1833 u. '34. Magd.
Progr. 4*. 60 8. — K. A. „Das erste
Vierteljahrh. d. G. d. Sächs. Gymnasiallehrer-
vereins 1890-1915. (Sammlg. v. Schrr. d. Ver.
4.) Lpz.: Hesse & B. 15. 310 S. 3 M. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. 15. Nr. 33 Schwabe; Jahrbb. f. d.
klass. Altert. 36, 431 Stemplinger; Lit. Zbl. 16,
Nr. 25 K. (2055
Apeens, Die pädag. Bewcgg. d. J. 1848.
Riberf.: Lukas. xviij, 258 S. 2 M. 50. (35 8.:
Jen. Diss.) Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. 0, 125-33
Matthias. (2056
Seeliger, K., Th. Vogel. Beitrr. z. G. d. höh.
Schulwesens im Kgr. Sachs. (N. Jahrbb. f.
d. klass. Altert. 34, 293-321; 386-407; 419-
06.) (2057
Brethols, Zur G. d. kais. Akad. d. Wiss. in
Wien. E. Gutachten d. Grafen Kasp. v. Stern-
berg üb. d. Gründungsplan v. 18. 3. 1837. (Sit-
zungsberr. d. Wien. Ak. 176, 8.) Wien: Hölder.
19 8. 52 Pf. (2058
Baumann, Fr. L. v., Rückblicke auf d. ersto
Jh. d. Kgl. Bayer. Allg. Reichsarchivs. (Arehiv,
Zt. N. F. 20, 211-30.) — Riedner, D. bayer.
Gemeindearchivwesen Ende 13. Unt. Mitw.
v. Mitter wieser. (Ebd. 231-70.) (2059
A., Modern Germany and
her historians. London: Jarrold &
sons. 15. 360 S. 7 sh. 6 d. [2060
Srbik, v., E. Schüler Niebuhrs: W. H.
Grauert. (Sitzungsberr. d. Wien. Akad.176, 4.)
Wien: Hölder. 63 8. 1 M. 45. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. 15, Nr. 8 Fueter. 12061
„ v., Rankes Anschauungen üb.
d. Z . zw. d. auswärt. u. d. inner.
Polit. d. Staaten. (Zt. f. Polit. 7, 489-623.) —
A. Stern, htnisrede auf Ranko u. Waitz.
(Stern, en 30-08.) — Frensdorf, Zur Er-
innerg. an d. 25. Okt. 1013. (Hans. G. bl. 14,
291-99.) (2062
*63
Treitschke, H. v., Briefe, hrsg. v. Corni-
celius, s. 14, 2284. Rez.: Hist. Zt. 114, 147-51
Meinecke; Hist. Vierteljschr. 17, 433-38 u. 571-
74 Salzer; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 354-56
Dreyhaus; N. Arch. f. sachs. G. 35, 182-85
Ermisch; Hist. Jahrb.. 35, 704 Löffler; Engl.
hist. rev. 29, 501-93 Ward; Krit. Vierteljschr.
f. Gesetzgebg. 3. F., 17, 1-16 Waldecker. [2063
Devis, The polit. thought of v. Treitschke.
Lond: Constable. 306 S. 6 sh. (2064
König, Erich, K. Th. v. Heigel. (Hist. Jahrb.
36, 476-79.) mR K. A. v. Müller, H. (Büddt.
Mthfte. 15. Juni, 658-60.) — Striedinger, H.
(Heigel, Dt. Reden jx-xx.) — Wolfram, H. (Dt.
G.bll. 16, 135-40.) : (2065
Riedner, Frz. Ldw. v. Baumann. (Dt. G.bll.
17, 20-47 u. Hist. Jahrb. 36, 929-31.) — Tum-
bült, B. (Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 116f.) [2066
Kaiser, H., W. Wicgand. (Zt. f. G. d. Oberrh.
30, 407-82.) — K. J. Neumann, W. (Hist.
Vierteljschr. 17, 598-600.) (2007
. Hintze, Koser. (Hist. Zt.114, 65-87. —
Ders., Gedächtnisredo auf K. (Abh. d. Berl.
Akad.'15.) Berl.: G. Reimer 15. 4*. 11 8.
3 M. — Klinkenborg, K. (Forsch. z. brandb. u.
pr. G. 28, 285-310.) — Salzer, K. (Hist. Viertel-
jschr. 17, 595-98.) — Tangl, K. (N. Arch. 39,
767-70.) (2068
Bücher, Worte z. Gedächtn. an Lamprecht.
Kötzschke, Verz. d. Schrr. L.s. (Berr. d. Sachs.
Ges. d. Wiss. 67, H.3.) — L. M. Hartmann,
L. (Vierteljschr. f. Soz.-G. 13, 209-12.) —
Kötzschke, L. (Dt. G.bll. 16, 159-86) u. Tille,
Nachw. (Ebd. 187-03). Sep. Gotha: Perthes
'15. 35 S. 1 M. — Meinecke, L. (Hist. Zt. 114,
696-08.) — Schmoller, Zur Würdigung v. L.
(Jahrb. f. Gesetzgebg. 40, 1113-40.) —Spranger,
L.s G.auffassg. (Voss. Ztg.'15, Sonntagsbeil.
23.) — Wundt u. Klinger, L. Lpz.: Hirzel '15.
4°. 18 8. 2 M. 50. Rez.: Hist. Zt. 115, 585-88
Dovo. 2069
Ottenthal, v., Uhlirz. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.
36, 214-10.) — v. Srbik, U. (Zt. d. H. Ver. f.
Steierm. 12, 1-8.) [2070
Stats, Hnr. Brunner. (Zt. d. Sav.-St. 36,
G. A., jx-Lv.) — v. Seckel, Gedächtnisrede auf
Br. (Sitzungsberr. d. Berl. Ak.’16, 700-68.)
Sep. Berl.: G. Reimer '16. 50 Pf. 12071
Kern, Fr., Zeumer. (Hist. Zt. 113, 540-58.)
— Krammer, Z. (Zt. d. 8av.-8t. 35, G. A.,
IX-xXXXI]J.) — Salomon, Z. (N. Arch. 39, 518-
33.) : (2072.
Rohracher, A. Muchar, Bened. v. Admont.
(Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ord. N. F. 4, 313-
44; 400-38.) — Steinwenter, J. Wallner. (Zt.
d. H. Ver. f. Steierm. 12, 185-89.) [2073
» L. Arbusow. Mit Anhg.: Ver-
zeichn. d. bruckschtr. A.s (Sitzungsberr. d.
Ges, f. G. d. Ostseeprov. Rubl. 12, 5—25.) —
W. Neumann, A. als Kunsthist. (Ebd. 77-
81.) [2074
Boguth, Gründg. d. Akad. Ver. dt. Histori-
ker in Wien. (Festschr. d. Ver. 3-6.) — Q. Red-
lich, Zur G. d. Hist. Seminars an d. Univ. Wien.
(Ebd. 159-72.) (2076
Vancsa, 50 Jahre Verein f. Ldkde. v. Nieder-
öst. 1864-1914. (Beigabe z. Jahrb. d. Ver. 13/14.)
Wien: Kirsch. 115 S. 3 M. (2076
Teutsch, Zur Vor-G. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
(Korr.bl. d. Ver. 37, 129-32. 88, 33-35.) [2077
Dürrwaechter, Gemeinschaftl. Aufgaben d.
Bayer. G. u. Ur-G.-Vereine. (71 Ber. usw. d.
H. Ver. Bamb. 1-52.) (2078
i
*64
, Grillparzer. (Aus Natur u. Gei- |
stesw. 513.) Lpz.: Teubner'15. 124 8. 1 M.
— v. H G.s polit. Testament.
(Österr. Biblioth. 1.) Lpz.: Insel-Verl. 15.
62 8. 60 Pf.
(2079
Gieben, Chr. D. Grabbe in d. nachschill.
Entwicklg. Lüdinghausen: Selbstverl. 143 8.
2 M. 50. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 18 Nie-
ten. (2080
Alexander, W., Entwicklungslinien d. Welt-
anschauung Lenaus. Greifsw. Diss. xx, 220 8.
— Sehlerbaum, L.s Geistesumnachtg. (Dt.
Rov. 40, III, 328-39; IV, 87-97.) (2081
Mutenbecher, H., Heine u. d. Drama.
Bonn. Diss. 170 8. — Teschner, H. Chr. Ander-
sen u. Heine. Münst. Diss.'15. 90 8. —
Hirth, H. u. Rothschild. (Dt. Rs. 15, Febr.,
239-47.) — Ders., H., Detmold, Christiani.
(Ebd.'14, März, 432-41.) — Lau, Über H.s
mütterl. Familie u. Eltern. (Düsseld. Jahrb.
26, 283-86.) (2082
Back, M., Holteis Stellg. zu d. polit. Strö-
mungen sein. Zeit. Münst. Dies. 79 8. (2083
Molle, Laube als sozial. u. polit. Schriftsteller.
Münst. Diss. '15. 87 8. [2084
i Uhlands Briefwechs. hrag. v. J. Hartmann
(s.'14, 2054.) 3: 1834-50. 4 (Schl.): 1851-02.
(Veröft. d. Schwäb. Schillerver. 6 u. 7.) xjv, 480;
xv,425 8. à 7 M. 50. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15,
Nr. 7 R. Kraub. (2085
Bibliographie Nr. 2019—3155
Hobbel, Fr., Tagebücher. Krit. Ausg. v.
B. M. Werner (8.'14, 2310). Bd. 2 u. 3: 1840-
54. à 2 M. 50. : (2086
Scheffel, V. v., Briefe an Ant. v. Werner 1863-
86. Stuttg.: Bonz 15. jx, 217 S. 3 M. 50.
Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 12 H. Richter. [2087
Wittwer, Das dt. Zeitungswesen in sein.
neuer. Entwicklg. Beitrr. z. G. d. dt. Zeitungs-
wes. Hall.Diss. 90 8. (2088
Wagner, Rich., Mein Leben. Volks-Ausg.
3 Tle. in 1 Bde. Münch.: Bruckmann. 293,
308 u. 402 S. 3 M. Rez. Dt. Lit.-Ztg.'15,
Nr. 18 Oolther. — Erich W. Engel, R. W. Leben
u. Werke im Bilde. Wien u. Lpz.: E. M. Engel
'13. 691 8. 20 M. — d. Ernest, R. W. Volks-
ausg. Berl.: Bondi 15. xj, 587 8. 4 M. 60. (2089
Brahms, Briefwechs., hrsg. v. Kalbeck (s.
11, 2193). Bd.8. 15. 243 8. 4 M. 50. —
Kalbeok, B. (s.'12, 4370). 3,2—4,2: 1881-91.
S. 207-555; xij, x, 573 8. 15 M. (2090
Hartmann, Geo., Küstner n. d. Münch. Hof-
schauspiel. 1833-42. Münch. Diss. 134 8. (2091
Rachel, Altdresdner Familienleben in d.
Biedermeierzeit. Dresd.: Ver. f. G. Dresd. '15.
215 8.: 8 Taf. Rez.: N. Arch. S&ohs. G. 37,
155 f. Ermisch. [2092
— —— — É—À— M —À—
*65
Teil II.“
À. Allgemeine Werke.
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
eAbgeschlossen etwa 1. Mai 1916. — Erscheinungsjahr, wo nicht vermerkt, 1915.
Stern, A., Reden, u u. Abhdign. Stuttg.:
Cotta '14. 389 8. 6 M. 50 [2093
Heigel, K. Th. v., Dt. Reden. Münch.: Beck
16. xx, 306 S. 5 M. (2094
Forschungen u. Versuche s. G. d. Mittelalt.
u. d. Neuz. Festschr. D. Schäfer 3. 70. Geburtst.
dargebr. Jena: Fischer. 838 8. 20 M. 12095
Studien, Geschichtl., A. Hauck z. 70. Ge-
burtat. 3 Lpz.: Hinrichs. xij, 352 8.
13 M. [
Bibliothek, Hist., hrsg. v. d. Red. d. Hist. Zt.
35f. [2097
Leipz. hist. 39f. (2098
Forschungen, Frankf. hist. N.F. 1. [2099
5 Heidelb. 3. mittler. u. 19105
G. (21
io Mittelalterl. Hrsg. v. F. Kern.
Bd. 1. [2101
a. d. Germ. Nationalmus.
Jg. 14/15. [2102
J te d. G. wiss. Jg. 36: 13.
50 M. (2103
Jahresberichte f.. ncucre dt. Lit.-G. 24 ('13)
II: Text u. Reg. xij u. 8.309-855. 36 M. 25
(14) I: Bibliogr.; bearb. v. Arnstein. 1.
xxvnj, 360 S. 13 M. [2104
Jahrbuch, Biogr, u. dt. Nekrolog. 17:
12. 2105
Archiv f. Kultur- G. 11, 4 u. 12. (2106
Beiträge, Deutschrechtl. 9-11. (2107
Zeitschrift f. Brüder-G. 8t. (2108
Zeitschrift f. dt. Philol. 46f. [2109
Hugelmann, K., Hist.-polit. Studien. Ge-
samm. Aufsätze z. Staatsleb. d. 18. u. 19. Jh.,
insbes. Öst. Wien: St. Norbertus. 488 8.
8 M. (2110/11
Berichte u. Mitt. d. Alterts.-Ver. zu Wien.
46-18. (2112
36. [2113
Beiträge, Thurg., z. vaterl. G. 54f. 12114
Neujahrsblatt, Hist., hrsg. v. Ver. f. G. v.
Uri. 21. [2115
Taschenbuch, N. Berner. 21: ’16. [2116
Jahresbericht d. Hist.-antiqu. Ges. v. Grau-
bünd. 44. 12117
Beiträge z. G. usw. d. Erzbist. Münch. u.
Freising. 12 (— N. F. 6). [2118
Verhandlungen d. Hist. Ver. v. Oberpfalz
u. Regensb. 65 (= N. F. 57) f. [2119
Bericht, 72., u. Jahrbuch '14/'16. d. Hist.
Ver. Bamb. (2120
Archiv f. G. d. Hochstifts Augsb. 3, 2, 1-4
u. IV 5/6. (2121
Mitteilungen d. Ver. f. Kunst u. Altert. v.
Ulm u. Oberschwab. 20. [2122
Histor. Vierteljahrschrift.
in Hobenzoll.
Mitteilungen d. Ver. f. G.
47/49. [2123
Bausteine z. els.-lothr. G. 14f. (2124
d. Ges. f. Erhaltg. d. gesch.
Denkmäler im Els. 2.F., 24. [2125
d. Hist. Ver. d. Pfalz.
34/35. (2126
Archiv, Neucs, f. G. d. St. Heidelb. usw. 12,
21. [2127
Beiträge x. G. d. St. Mainz. 4. [2128
Beiträge z. Kunst-G. Hessens. 4. [2129
Veróffentlichungen d. Fuldaer G.-Ver. 12.
8. Nr. 2639. 121292
Zeitschrift d. Aach. G.-Ver. 36 f. (2130
Zeitschrift f. vaterl. G. Westf. 72f. [2181
Zeitschrift d. Ver. f. G. v. Soest u. d. Börde.
31f. (2132
Verüffentlichungen z. niedersächs. G.
101. [2133
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieders. 14f. [2134
Jahrbuch, Bremisches. 26. (2135
Verüffentlichungen z. 9: d. fr. u. Hansest.
Lübeck 323. [2186
Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw.
13. (2137
Neujahrshlätter d. Hist. Kommiss. f. d. Prov.
Sachs. 391. [2138
Jahresbericht d. Thür.-Sächs. Ver. f. Er-
forschg. d. vaterl. Altert. 94/95; '13/'14. 95/96:
14/15. (2139
5 Mühlhäuser. 15. (2140
Mitteilungen d. G.- u. Alterts.forsch. Ver. zu
Eisenb. H.31 (VI, 1). [2141
Beitráge z. neuer. G. Thüring. 3. (2142
Mitteilungen d. Geschichts- u. Altertums-
forsch. Ges. d. Osterlandes. 12, 4.
(2143
Archiv, Neues, f. sächs. G. Set. (2144
Mitteilungen d. Ver. f. sächs. Volkskde.
6, 71. [2145
Mitteilungen d. Ver. f. G. Dresdens. 24. [2146
Mitieilungen ,d. Alt.-Ver. zu Plauen i. V.
251. [2147
Mitteilungen, Niederlaus. 13,1/4:'14/’15. [2148
Hohensollern-Jahrbuch. 18 f. [2149
Jahrbuch f. brandb.Kirch.-G. Jg. 11/12 f. (2150
Schritten d. Ver. f. G. d. Neumark. 321. [2161
H., Kleine Schrr. z. G. Schles. u
Breslaus. (Mitt. a. d. Stadtarch. usw. 12.)
Bresl.: Morgenstern. 256 8. 3 M. (2152
Studien, Balt. N. F. 18f. (2153
Monatsblätter, Hist., f. d. Prov. Posen.
15f. [2164
Studien, Baltische, z. Archäol. u. G. Hrsg.
v. d. Ges. f. G. d. Ostseeprov. Rußl. Berl.:
G. Reimer. 4°. 415 S.; Taff. 30 M. [2155
1918/1916. 3. Bibliographie 5
*66
1. Bibliogruphien
und Literaturberichte.
Loewe, Über Bibliographien d. Territ.-G.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 63, 105-20.) — M.
Bär, Zur Bibl. d. Rbeinprov. (Ebd. 249-57.)[2156
Dörrer u. Wörndle, Tirol.-vorarlb. Bibl.:
1. VII 14-15. VI. ’15 (Forsch. z. G. Tirols 12,
1 u. 13, 1: Beil. 26 u. 23 8. (2157
Literatur, Hist., d. Schweiz. (Anz. f. schweiz.
G. 14.16.) — F. X. Weber, Die liter. Arbeiten
v. Th. v. Liebenau. (Ebd.'14, 168-93.) —
Büchi. Thurg. Lit. 13 u. '14. (Thurg. Beitrr. 54,
114-23. 55, 134-14.) — Brandstetter. Lit. d.
V Orte: 12 u. 13. (G. freund 69, 257-303.) 2158
Dürrwáchter, Neue Lit. z. Bamb. G. (72.
Ber. usw. d. H. Ver. Bamb. 123-56.) — (2159
Bibliographie d. württb. G. Be-
gründ. v. W. Heyd. 4: Ortsgeschichtl.
u. biogr. Lit. 1896-1905. (Mit Nach-
trr.) 2. Hälfte. Bearb. v. Lenze.
Stuttg.: Kohlhammer. jx u. S. 241-
596. 3 M. [2160
Redlich, O. R., Die wissensch. Tätigkeit d.
Geschichtsvereine anı Niederrh. (Korr.bl. d.
Gesamt-Ver. 63, 49-69.) — Seitz, Bibl. z. berg.
G. (Zt. d.Berg. G.-Ver. 48, 325f. 49, 202 f.) (2161-
Japiske, Nederl. hist. Lit.: Oct. '14-A pr. 16.
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 2, 365-84. 3,
190-208; 392-107.) [2162
Reinecke, K. u. Mößler, Lit. d. hann. u.
braunschw. G.: 12. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieders.
'14, 343-86.) (2163
Jecht, Laus. Lit. (N. Laus. Magaz. 91, 259-
70; 92, 226-33.) (2104
'13-'15.
Greifsw.)
1 M.
Nentwig, Lit. z. schles. G.: '13-'15. (Zt. d.
Vor. f. G. Schles. 48, 417-45. 49, 304-00. 50,
329-01.) (2107
Glockmann u. Christiani, Erscheinungen auf
d. Gebiete d. Posen. Provinzial-G.: '13 u. '14.
(Hist. Monatsbll. f. Pos. 15, 100-20. 16, 134-
40.) [2168
eldt, Masur. G.forschg. (Dt. G. bll.
17, 1-15; 18, 16-25.) 12169
Buchholtz, A., u. Spreckelsen, Bibl. d. Ar-
chäologio Liv-, Est- u. Kurlands bis 13. (Balt.
stud. z. Archl. u. G. 296-398.) [2170
Buddecke, Bibliogr. d. neuer. dt.
Kriegs-G. Tl. 1: Feldzug 1864. Berl.:
Bath. 92 S. 3 M. 50. [2171
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 114-16
Arnheim; Zbl. f. Bibliothw. 33, 110f. Wolfstieg.
Wolf, Rudf., Bibliogr. x. G. d. Deutsch-
ordens-Balleien. (Dt. G. bll. 16, 76-98.) [2172
Rosenbaum. Bibliogr. z. dt. Lit.-G.: 12 u.
„18. (Erg.hft. 11 v. Nr. 48.) Wien: Fromme 14.
407 3. 18 M. 40. [2173
Bibliographie Nr. 2156 — 2216.
Il. Hilfswissenschaften.
2. Geographie.
Brandmair, Bibliogr. Untersuchgn. üb. Ent-
stehg. u. Entwicklg. d. Ortelianisch. Karten-
werkes. Münch. Diss. 158 8. (2174
Sieger, Die geogr. Grundlagen d. óst.-ung.
Monarchie u. ihr. Außenpolitik. (Aus: Geogr-
Zt. 21.) Lpz.: Teubner. 54 3. 1 M. Rez.: Lit.
Zbl. 15, Nr.37 Kende; Zt. f. Polit. 9, 311
Friederichsen; Jalırbb. f. Nat.ók. 107, 424-26
Schenck. 12175
Topographie v. Niederöst. (s. 13, 2303). 7.
11/12 u. 8, 1/2. 8. 641-748; 128 S. 12178
Schiffmann, Beitrr. z. hist. Topogr. Oberöst.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 345-51.) — Stznadt,
Florian u. Rosdorf. (Ebd. 670-75.) [2177
Kende, Tirol. Geogr. u. geschichtl. Grund-
züge u. Probleme. (Zt. f. Polit. 9, 185-212.) [2173
Beck, W., E. Karte v. Bayern v. J. 1531.
(Altbayer. Monatsschr. 13, 76-80.) (2179
Knecht, Siedlungsgeogr. d. Berchtesgad.
Landes. (Bez.-Amt Berchtesg.) Münch. Diss.
4°. 39 8.; Kte. [2180
Beschreibung d. Oberamts Tettnang,
hrsg. v. Statist. Landesamt. 2. Bear-
beitg. Stuttg.: Kohlhammer. X,
929 s. 7 N. 2181
Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 609-11 Stutz:
Bll. f. württb. Kirch.-G. 19, 189 Rauscher;
Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 64, 42-44 Knapp; Hist.
Zt. 116, 175-77 Rapp.
Schott, K., Entwicklg. d. Kartographie d.
Elsasses. (Mitt. d. Ges. f. Erdkde. zu StraDb. 4.
105-72.) [2182
Müller, Eug., Karte d. Gemarkg. Hattstatt-
Vöklinshofen v. 1621. (Mitt. d. Ges. f. Erhaltg.
d. gesch. Denkmiler im Ele. 2. F., 24, 135-
49.) (2183
Erlüuterungen z. geschichtl. Atlas
d. Rheinprov. Bd. 6: W. Fabricius,
Herrschaften d. unter. Nahegebietes.
Nahegau u. Umgebg. (XII, 6 v. Nr.
2296.) Bonn: Behrendt 14. xxjv,
668 S.; 3 Ktn. 2t M. 2184
Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 590-99 Rórig.
Boer, M. G. de en Hettema, Hist.
atlas voor de gesch. van het Nederl.
Volk. Leid.: Sijthoff. 2°. 14, 197 8.
1 fl. 90. [2185
Krumm u. Stoltenberg, Unsere meerum-
schlung. Nordmark. 2 Bde. Kiel: Lipsius & T.
440; 391 S. 30 M. Rez.: Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 45, 414-25 v. Hedemann-Hcespen. (2186
Bönhoft, Der Gau Nisan in polit. u. kirchl.
Beziehg. (N. Arch. f. sachs. G. 36, 177-211.) (2187
Bekmann, J. Chr. (1641-1717), Beschreibg.
d. Stadt Cüstrin. Progr. Cüstr. 4°. 34 S. [2188
Kröcher, Stettin. Beitr. z. modern. Stadt-
geogr. (Balt. Stud. 18, 1-55; 4 Taf. u. Greifsw.
Diss.) [2189
Stur, Die slaw. Sprachelemente in d. Orte-
namen d. dt.-öst. Alpenländer zw. Donau u.
Drau. Hist.-philol. Unters. üb. d. Siedlgn. d.
mittelalt. Alpenslawen. (Sitzungeberr. d. Wien.
Ak. 176, 6.) Wien: Hölder. 106 8. 2 M. 40.
Bibliogr.u. Literaturberr.— Geogr.— Sprachk.—Palüogr.; Diplom.; Chronol *67
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. Q. 36, 522-20 Unter-
forcher. [2190
Schumacher, K., Ortsnamen u. Römerstraßen
in Westdtld. (Mainz. Zt. 10, 63-68.) [2191
Herr, Unters. z. Herkunft u. G. d. Namens
„Elsaß“. (Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 31, 21-52.)
Vgl. 14, 2535. — F. Mentz, Entwicklg. u.
Bedeutg. d. Namens ‚Elsaß‘ (Ebd. 32, 2-34.)
— Ders., Name „Elsaß“. (Zt. f. G. d. Oberrh.
30, 44-51.) — Herr, Desgl. (Ebd. 614-18.) —
Riese, Deagl. (Róm.-Germ. Korr.bl. '15, 76 u.
93) u. Entgegng. v. Schoof (Dt. G.bll. 17,
161-04). [2192
Teichmann, Zur Herleitg. v. Namen d.
Aachen. Topographie. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 37,
250-78.) [2193
Börner, G., Bildg. slaw. Ortsnamen. (Dt.
G.bll. 16, 219-47; 17, 251-69.) — A. Brückner,
Ostdtlds. sław. Namengebg. (Ebd. 17, 75-
90.) ' [2104
Thesaurus linguae lat. (s. 14, 237).
V, 6: dimico-disputatio. Sp. 1201-
1440. VI, 2-3: familia-figo. Sp. 241-
720. [2195
Reichel, E., Auch e. Quelle fürs dt. Wörter-
buch. (Zt. f. dt. Wortforschg. 15, 220-28.) [2196
Möller, Paul, Fremdwörter a. d. Latein. im
später. Mittelhochdt. u. Mittelniederdt. Gieb.
Diss. 929 8. 12197
Rechtswörterbuch, Dt. (Wörterb. d.
älter. dt. Rechtssprache.) Hrsg. v. d.
Kgl. Pr. Ak. d. Wiss. I, 1. Weim.:
Böhlau '14. 4o. 160 Sp. Quellenheft.
Ebd. 12. 87 S. à 5 M.) 2198
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenr. 95, 344-46
Hilling; Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 402-01 Stutz;
Zt. d. Ver. f. Volkskde. 26, 106 Wrede; Mitt.
Inst. Ost. G. 37, 299-92 v. Wretschko.
H. Brunner u. Rich. Schröder, Bericht d.
Ak. Kommiss. f. d. Wórterb. (Zt. d. Sav.-St. 36,
G. A., 651-55.)
—
phie. Hrsg. v. F. Wrede (s.
'14, 242). H.4. (13 M. Subskr.-Pr. 10 M.)
S. 1-63 u. Kte.: Hommer, Dialektg. d. Wester-
waldes. S. 65-381 u. Kte.: Kroh, Beitrr. z.
nass. Dialcktg. (66 S.: Marb. Diss.'12.) H. 8.
(10 M. 60. Subskr.-Pr. 8 M. 75.) 8.1*-16*:
Wenker, Das rhein. Platt. S. 1-80: Lobbes,
Nordberg. Dialektg. 8. 81-176: Neuse, Stud.
x. niederrhein. Dialektg. in d. Kreis. Rees,
Dinslaken, Hamborn, Mülheim, Duisburg.
(Auch Marb. Diss. 14.). 8.177-277 u. kte.:
Hanenberg, 8. Nr. 271. H. 14 (3 M. 50.
Subskr.-Pr. 2 M. 60.) Frings, Die rhein. Ac-
centuierung. Vorstudie zu e. Grammat. d. rhein.
Mundarten. 16. x, 08 S. Frings, Rhein.
Dialektgeogr. (Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 45.) Rez.
v. 4: Nass. Heimatbll. 10, 60-62 Euling. Rez.
v. 4 u. 8: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 40 Brenner; Zt.
d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 12, 266-03
Imme; Hist. Zt. 117, 314-17 Götze, Rez. v. 4,
8 u. 14: Zt. f. dt. Mundarten 16, 296-304
Teuchert. (2199
Huß, R., Der heutige Stand d. siebenb.-sächs.
Dialektforschg. (Arb. z. dt. Philol. 5.) Budap.:
Pfeifer '13. 42 S. (Ungarisch.) (2200
Idiotikon, Schweiz. (s. 14, 2549). H. 76-81.
à 2 M. — Gröger, Zum 7. Bde. (H. 69-73) d.
Schw. Idiot. (Zt. f. dt. Wort forschg. 15, 811-26.)
— Frühe, Unters. üb. d. Wortschatz schw.
Schriftsteller d. 18. u. Freib. Diss.
'13. 84 8. 12201
Huber, Fr., Neue Beitrr. zum Wortbestand
mittelbad. Muudarten. (Zt. f. dt. Mundarten
'15, 209-14.) — Wasmer, Wortbestand d.
Mundart v. Oberweier, A. Rastatt. (Ebd. 233-
90. 10, 209f.; 305-50.) [2202
Frings, Mittelfränk.-niederfränk. Studien.
1: Das ripuar.-frünk. Übergangsgebiet. (Beitrr.
z. G. d. dt. Sprache 41, LU [2203
Schoppe. Beitrr. z. schles* Wörterb. (Mitt.
d. Schl. Ges. f. Volkskde. 17, 76-117.) — Grä-
disch, Zur Mundart d. Kreises Brieg. (Ebd. 188-
212.) [2204
Seelmann, Mundartenmischung in lübisch.
Urkk. (Niederdt. Jahrb. 41, 133-36.) [2205
Stephan, W., Hoch- u. Nicderdt. als Amts-
u. Schriftsprache in Ordens- u. Danzig. Urkk.
(Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 14, 22-24.) 12206
19. Jh.
Vogel, Cl., Üb. Entstehg. d. gebräuchlichst.
sächs. Familiennamen. (Mitt. d. Ver. f. sächs.
Volkskde. 7, 16-22.). (2207
Lucas, Dic Waffen d. Mittelalters u. d. neuer.
Zeit im Spiegel d. dt. Familiennamen. (Dt.
Herold '15, Nr. 7f.) [2208
4. Paldographie; Diplomatik :
Chronologie.
Loew, The Beneventan script, à
hist. of the south ital. minuscule.
Oxford: Clarend. Press 14. xx, 384 S.
21 sh. [2209
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. 6. 36, 201-13
v. Ottenthal; Hist. Vierteljschr. 18, 198 f.
Bretholz.
Schu Hans, Lüttich. Schriftprovinz,
8. 09, 72. Rez.: Gott. gel. Anz. 15, 65-75 Op-
permann. [2210
BreBlau, Handb. d. Urkundenlehre
(s. 14, 2575). Bd. 2, Abt. 1. Aufl. 2.
x, 392 S. 11 M. [2211
Rez.: Zt. Bav.-St. 37, G. A., 524 Stengel;
Hist. Zt. 117, 151-53 Brackmann.
Ottenthal, v., Das Brondolo-Privi-
leg Leos IX. (Mitt. d. 1nst. f. óst. G.
36, 288-311.) Pair
Heinemann, B., Freiheitsbrief Heinrichs VI.
f. Konstanz 24. Sept. 1192. Beitr. z. Diplom.
d. Staufenzeit. (Schrr. f. G. d. Bodensees 44,
50-52.) 2213
Martin, Frz, Urkundenwesen d.
Erzbischófe v. Salzb. 1106-1246. Vor-
bemerkgn. z. Salzb. Urkundenb.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. Erg.bd. 9,
559-765.) [2214
Rez.: Mitt. Salzb. Ldhde. 55, 223-25 Wid-
mann.
Ruf, Stud. z. Urkundenwesen d.
Bischöfe v, Freising im 12. u. 13. Jh.
(Münch. Diss. '14. Aus: Beitrr. z.
G. d. Erzbist. Münch. 12. 978.
3 Taf. [2215
Pirenne, Album beige de diplom., 8. 11,
2319. Rez.: Gött. gel. Anz. 15, 75-85 Opper-
mann. 12216
5 *
368 . Bibliographie Nr. 2217—2287.
Miesges, Trierer Festkalender. Ent-
wicklg. u.Verwendg. zu Urkk.datiergn.
(Erg.hft. 15 v. Nr. 129 u. Bonn. Diss.)
Trier: Lintz. 161 S. 7 M. [2217
Ermisch, Zur G. d. Jahresanfangs in d.
meißn. u. thür. Kanzleien d. Mittelalters. (N.
Arch. f. sáchs. G. 36, 232-45.) (2218
Hagen, J. G., Gregorian. Kalenderreform.
(Laacher Stimmen 87, 41-51.) (2219
5. Sphragisti und Heraldik.
Glasschróder, Originalsiegelstöcke
ehem. bayer. Klöster u. Kollegialstifte
im Bayer. Allgem. Reichsarch. (s. Nr.
312.) Schl. (Archiv. Zt. 3. F., 1, 103-
87.) 2220
Stückelberg u. Haflinger, Einheim. Heilige
auf schweizer. Siegeln. (Zt. f. schw. Kirch.-G.
10, 42-49.) (2221
Weiß, Dt. Wappenwasserzeichen. (Dt.
Herold 15, Nr. 8-11.) — Stróhl, Die Wappen
d. ref. Zisterzienser in Dtid. (Ebd. 16, Nr. 3.)
— Ders., Die neuen Wappen d. öst.-ung. Mon-
archie. (Ebd.'15, Nr. 11.) — W. R. Stáhelin,
5 Wappenbücher a. d. Faeschisch. Kunstkabi-
nett zu Basel. (Ebd. '10, Nr. 1.) — Bretschnei-
der, Das Stift W. in d. Zürich. Wappenrolle.
(Ebd. Nr.6.) — v. Kretschmar, Der Rauten-
kranz. (Ebd. '15,Nr. 1.) — v. Lepel, Das Grafen-
diplom der Grafen v. Jahnko.(Ebd. Nr. 4.) (2222
Merz, Die Gemeindewappen d. Kant. Aar-
gau. (Aus: Schweiz. Arch. f. Herald.) '13-'15.
Aarau: Sauerlánder. 91 8. 3 M. [2223
Zedtwitz, A. v., Wappen sächs. Adelsfami-
lien. (Dresdn. Resid.-Kalender auf '15.) [2224
Warschauer, Wappen u. Banner v. Danzig.
(Schrr. d. St. Danz. 1 a.: Zt. d. Westpr. G.-Ver.
56, 155f.) Danz.: Kafemann 16. 31 S., 2 Taf.
1 M. 20. [2225
6. Numismatik.
Menadier, D., Die Münzen u. d.
Münzwesen d. dt. Reichsäbtissinnen
im Mittelalt. Berl. Diss. 113 S. [2226
Buchenau, Münzfund v. Karlstein b. Reichen-
hall (1851) mit Beitrr. z. Münzkde. d. beid.
erst. Bayernherzóge a. d. Hause Wittelsb. (Mitt.
d. Bayer. Num. Gea. 32/33, 77-114; 3 Taf.) —
Ders., Fund v. Beutelhausen b. Landshut
(1901): Zeit Ludwigs d. B. (Ebd. 115-19.) —
Ders., Fund v. Schaffnach, B.-A. Schwabach.
(Ebd. 119f.) (2227
Roll, Die Medaillen-Stempel-Sammlung d.
Bened.-Stiftes St. Peter in Salzb. (Aus: Mitt.
d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 54.) Münch.: Hirsch.
98 8.; 5 Taf. 3 M. 60. Rez.: Stud. usw. z. G.
d. Bened.-Ordens N. F. 6, 233-35 Schock. [2228
Kull, Medaillen u. Denkmünzen d. pfalzgrütl.
Hauses Sulzbach v. 1615 bis z. Erlangg. d.
Kurwürde 1743. (Mitt. d. Bayer. Num. Ges.
32/33, 1-10; Taf.) (2229
Binder, Chr, Württb. Münz- u.
Medaillenkunde, neu bearb. v. Ebner
(s. 13, 2426). 2, 2. S. 71-164;
4 Doppeltaf. 2 M.
[2230
Schóttle, Geld- u. Münzwes. Württembergs
v. 18. bis 17. Jh. (Württb. Jahrbb. f. Statist.
u. Ldkde. '15, 1, 127-34.) 12231
Joseph, Medaillen u. Münzen d.
Wild- u. Rheingrafen Fürsten zu Salm.
Frankf.: Frankf. Münzztg. 14. 136 S.;
8 Taf. 12 M. [2232
Rez.: Zt. f. Num. 32, 155-58 Me er.
Fiala, Münzen u. Medaillen d. welf.
Lande (s. '14, 305) Tl: Das neue
Haus Lüneburg zu Hannov. II u. III.
(Sammlg. d. Hrzgs. v. Cumberland.)
S. 285-766; Taff. 40 M. [2233
Engelke, Münz-G. d. Stadt Hannov.
(Hann. G.bll 18, 1-219; 422-56;
6 Taf.) [2234
Rez.: Lit. Zbl.'15, Nr. 28 F.F.
Heineken, Älteste Münzprägung d. Bischöfe
v. Lübeck. (Festschr. f. Schäfer 197-210:
2235
Taf.
geh midt, Berth. u. Knaab, 3. Nachtr. z.
Reutisch. Münz- G. (Bll. f. Münzfreunde 15,
Nr. 4, 5784-800; 5807-21.) (2236
Heineken, Zur mittelalterl. Münzkde.
Brandenburgs. (Zt. f. Num. 32, 93-
146; Taf.) [2237
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Heydenreich, Geneal. u. Familienforschg. in
d. Gegenw. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 63, 210-
25.) [2238
Forst-Battaglia, Vom Herrenstande.
Rechts- u. ständegeschichtl. Unters.
als Ergänzg. zu d. gen. Tabellen z. G.
d. Mittelalters. H.1u.2. (H. 2 Bonn.
Diss.) Lpz.: Degener. xvıj, 101 S.:
130 S. 10M. [2239
Rez.: Dt. Herold '16, Nr.1 v. Dungern;
Lit. Zbl. ’16, Nr. 2 u. Nr. 40 Schnettler (vgl. zu
dieser Rez.: F.-B. in: Dt. Herold '16, Nr. 5.);
Dt. Herold '16, Nr. 6 v. 8trantz; Zt. Sav.-Stift.
37, G. A., 619-22 Fehr.
Sepp, Stammb. d.Welfen. Berichtig. Münch.:
Rieger. 14 8.; 2 Stammtaf. 1 M. Rez.:Braun-
schw. Magaz. 16, Nr.7 Lerche. [2240
Schuster, Geo., Verwandtschaft d.
Häuser Hohenzoll u. Württemb.
(Hohenz. Jahrb. 18, 52-97; 7 Taf.) [2241
Klitscher, Nachkommenschaft d. link. Grüfin.
Beitr. x. hess. G. (Dt. Herold '16, Nr 1.) [2242
Zosmair, Die alt. Grafen v. Tirol u.
ihre Vorfahren d. Adalbertiner. (Zt.
d. Ferdinand. 3 F., 58, 235-318.) [2243
Trotter, Zur Herkunft d. älter. Grafen v.
Tirol. (Forsch. z. G. Tirols 12, 75-85; 147-
55.) 12243 a
Sohmidt, Geo., Stammbuchbll. dt. Edelleute
(s. '07, 2070). 9. (Vierteljschr. f. Wappenkde.
44, 113-59.) [2244
Haan, Frhr. v., Gen. Auszüge a. d. Sperr-
Relationen d. n.-ö. und k. k. n.-ö. Landrechtes
1762-1852 (8.'14, 318). Forts. (Jahrb. d. Her.
Ges. „Adler“ N. F. 24, 43-105.) : (2945
a uml.
Sphragist.u. Herald. — Numismat. — Genealog., Familiengesch. u. Biogr. *69
Ledöchowski, D. Ritterbuch d. St. Ruperti-
Ritterordens. (Ebd. 1-42.) (2246
Wasmannsdorf, Der dt. Adel in d. Graf-
schaften Görz u. Gradiska. (Dt. Herold 16,
Nr. 3.) (2247
Schmidt, Adf., Pleickhards v. Helmstatt
Stammbäume süddt. Adelsgeschlechter. Um
1612. (Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 53-64.) [2248
Andrian-Werburg, v., Auszüge a. d. Trau-
matrik. d. Dompfarramtes St. Stephan in
Passau. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 43, 104-
35.) . [2249
Gritzner, Auszüge a. d. ältest. Kirchenb. v.
Veitsberg, Sachs.-Weim. (Ebd., 1-27.) — v. Gel-
rer 05 e ar:
103.) [2250
Human, Die Adelsgeschlechter d.
Hrzgts. Sachs.-Mein. (Schrr. d.
Ver. f. Sachs.-Mein. G. 73, 597-
868.) [2251
Albedyll v., Verbindungen d. Fam. von
Albedyll u. Frhr. v. Albedyhll. (Vierteljschr.
f. Wappenkde. 43, 42-19.) — Ders., Verbindgn.
d. legit. Zweiges von Albedyhll. (Ebd.
501.) [2252
Trippenbach, Asseburger Fam.-G.
Nachrr. üb. d. Geschlecht Wolfenb.-
Asseb. u. seine Besitzgn. Hannov.:
Hahn. 543 S.; Taff. 25 M. [2253
v. Dórr, Ahnentaf. d. Maria Antonia v. As-
seb. (Dt. Herold '16, Nr. 0.)
Weidler, Künstlerfam. Bernigeroth. Al-
tona: Selbstverl. 14. 175 8. 5 M. 25. [2254
Wecken u. P. v. Gebbardt, Zur Ahnentaf. d.
Fürst. Bismarck. (Familiengesch. Bll. 13,
203-10: 237-42.) (2256
Bütler, Dio Freiherren von Bürglen.
(Thurg. Beitrr. 55, 63-113.) [2256
Grube, M. W., Gibt es noch Freiberren
v. Canitz? (Dt. Herold 15, Nr.7.) [2257
Truöl, Die Herren v. Colditz u. ihre Herr-
schaft. Leipz. Diss. ’14. 135 8. Rez.: Schles.
G. bll. 15, 70f. Wutke. [2258
Sommerfeldt, Die von Corfey in Westfal.
(Dt. Herold 15, Nr. 6 u. 8.) — Nieberg, Beitr.
z.Corfeyschen Geneal. (Ebd. Nr.6.) (2259
Danockelmann, v., Ursprg. d. Fam. Danckel-
mann. (Zt. f. vaterl. G. Westf. 72, I, 321-
32.) [2260
Slawik, Das Eichendorff-Geschl. in Dt.-
Krawarn. (Oberschles. Heimat 11, 117-31.)[2261
» Chronique de la fam. Engel-
mann de Mulhouse (1450-1898). Trad. de
l'orig. all. (Lo vieux Mulh. 5.) Mulh.: Meininger
'14. x, 398 S. [2262
Rothert, Zur mittelalterl. G. d. Soester
Patrizierfam. Epping. (Jahrb. d. Ver. f. ev.
Kirch.-G. Westf. 16, 130-43.) [2263
Studien z. Fugger-G. 5 s. Nr. 2900. [2264
Ried, v., Ub. Vinschgauer Geschlechter d.
Namens v. Galsaun (s.’13, 2475). 2: Egno
v. Galsaun, Abstammg. u. Nachkommen. (Zt.
d. Ferdinand. 3. F., 58, 351-404.) (2265
Verbandsblatt d. Fam. Glafey, Hasenclever,
Mentzel u. Gerstmann sowie der. Seitenver-
wandten. Bd. 1: Jg. 1-5. '10/'11-'14/'15. Lauf.
Nr. 1-12. Schriftl.: Gerstmann. Dresd.-A.:
Gerstmann. 10 M. [2266
Dachenhausen, v., Geschl. de Gou£. (vier-
teljschr. f. Wappenkde. 43, 64-80.) [2267
Rammelt, Niedersächs. Predigerfam. Hampe
(Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-G. 19, 258-03.) [2268
Doerr, v., Die Hayek v. Waldstatten.
(Jahrb. d. Her. Ges. „Adler“ 24, 134-56.) [2269
Sommerfeldt, Zur G. d. Geschl. v. Hoßler
in Thür. (Dt. Herold '15, Nr. 11.) [2270
Semrau, Die Vorfahren d. Generalfeldmarach.
v. Beneckendorf u. v. Hindenburg in d. Neu-
mark u. in Preuf. (Aus: Mitt. d. Coppern.-
Ver. 23.) Thorn: Lambeck. 40 8. 80 Pf. Rez.:
Dt. Herold ’16, Nr. 6 Sommerfeldt. [2271
Jagemann, v., Stammtaf. d. Fam. v. Jage-
mann, soweit diese v. dem in d. Reichsadel-
stand (d. d. Prag 27. 11. 1590) erhob. braunschw.
Kanzler u. Geh. Rat Dr. Joh. v. Jagemann
zu Hardegsen u. Götting. abstammt. Lpz.:
Degener. 2° u. 12 S. Text 4*. 8 M. [2272
Klocke, v., Das westf. Geschlecht v.Klocke
= Nr. 2132.) Sep. Görlitz: Starke. 184 S.;
6 Taf. 10 M. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 4,
305-7 Kekule v. Stradonitz; Dt. Herold 16,
Nr. 10 Fischer. [2273
Sommerfeldt, Die v. Knoblauch in Preuß.
(Famillengesch. Bll.13, 229-32. — Ders.,
Neues üb. d. ostpr. Fam. v. Knobloch. (Dt.
Herold 16, Nr. 7.) [2274
Gottberg, v., Gen. d. pomm. Geschl. v.
Lemcke. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 43,
28-34.) [2275
Schmidt, Geo., Dic Fam. v. Man-
teuffel (s. Nr. 391). 4. Abt. (Stamm
Polzin u. Arnhausen d. pomm. Geschl.)
156 S. 8M. [2276
Müllenheim-Rechberg,v., Familienb.
(Urkundenb.) d. Freiherrn v. Müllen-
heim-Rechberg (s. '02, 157). III,
1 u. 2. 268 S., 10 Taf. 3 300 S.,
16 Taf. 100 M. 2277
Stammbaum Primisser-Unterkircher.
(Forsch. s. G. TIrols 12, Hft. 3.) [2278
Roggenbach, Geschl. Roggenbach in
Bayern. (Dt. Herold '15, Nr. 6t.) (2270
Schmidlin, Gen. der Freiherren v. Roll.
Soloth.: Union 14. xij, 279 8.; Taff. [2280
FlanB, v., Die v. Schwichow in Pomm.,
auch Preuß. u. Pos. (Vierteljschr. f. Wappenkde.
44, 6-71.) [2281
Troschke, v., G. d. Fam. v. Troschke. Lud-
wigslust 14. Rez.: Dt. Herold 14, Nr. 10. [2282
Vincentz, Stammtaf. d. Fam. Vincentz.
Lpz. 11. Drugulin 4*. 9 Taf., 7 8. [2283
Weltz, G. d. Fam. Weltz a. Speyer. Münch.:
Hugo Schmidt. 84 S. 2 M. 80. [2284
Meyer, Wilh. Jos., Zuger Biographien u.
Nekrologe. Bio-Bibliogr. bis Ende '12. Zug:
WyG. 188 8. 2 fr. 50. 12285
Kühn, J., Romant. Porträts a. Niedersachs.
Hann.: Gersbach 16. 191 S. 1 M. 50. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 52/63 Kohl. (2286
Kötzschke, W., Sammig. v. lebensbildern
hervorragend. Zittauer. Bd.1. Zittau: Oliva.
x, 105 8. [2287
*70
Bibliographie Nr. 2288—2889.
III. Quellen.
| 1. Allgemeine Sammlungen.
Stieve, F., Dio dt. Kaiseridee im Laufe d.
Jahrhunderte.
u. Zeugnisse. Münch.: Delphin-Verl. 124 S.
1 M. 50. Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 37,
367f. Werminghoff. (2288
Veröffentlichungen d. Kommiss. f. neuere G.
Österr. (s. 14, 2685). 14 s. Nr. 2915. (2289
Monumenta hist. ducatus Carin-
thiae (s. '07, 191). 1. Erg.-H. zu
Bd. 1-4: v. Jaksch, Die Kürntner
G.Qu. 1. Erg.-H.: 811-1269. jx,
298. 2 M. 50. [2290
Quellen z. G. d. Stadt Brassó (s.
11, 2445). Bd. 6: Chroniken u. Tage-
bücher. Bd. 3: 1549-1827. 772 S. [2291
Rez.: Hist. Zt. 116, 184 Loserth.
Quellen u. Erörtergn. z. bayer. u. dt. G. (s.
'10, 204). N. F. 3 s. Nr. 2794. (2292
Veróffentlichungen d. Ges. f. fränk. G. (s.
Nr. 426). R.6 8. Nr. 2318. [2293
Quellen u. Forsch. z. hess. G. (s. Nr. 428).
3 8. Nr. 2376. (2204
Verüffentlichungen d. Hist. Komm. d. St.
Frankf. a. M. (s. 14, 2602). 2 s. Nr. 2481. 6 s.
Nr. 2339. [2295
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s.
Nr. 429). 12, 6 s. Nr. 2184; 19, 4 s. Nr. 2223;
21 8. Nr. 2324; 20, 1 s. Nr. 2310. [2296
Verötfentlichungen d. Hist. Komm. f. Hess.
u. Waldeck (s.'14, 2697). 11, 1 s. Nr. 1249; 12
s. Nr. 2556. [2297
u. Abhdlgn. z. G. d. Abtei u. Diöz.
Fulda (s. 14, 393). 6 s. Nr. 2948. [2298
Quellen u. Forsch. z. braunschw. G. (s. '14,
390). Bd. 8 s. Nr. 3000. (2290
Geechichtsquellen d. Prov. Sachs. (s.'14,
433). 34, 2, 2 8. Nr. 2331; 47 s. Nr. 2964. (2300
Quellen u. Forsch. z. G. Schlesw.-Holsteins
ts. Nr. 431). Bd. 3. 254 8. [2301
2. @Geschichtschreiber.
Kern, F., Quellen z. G. d. mittelalterl.
G.schreibg. 1: G.schreiber d. früh. Mittelalters
(von Eusebius bis Regino v. Prüm). (Quellen-
sammig. z. dt. G.) Lpz.: Teubner. 89 8.
1 M. 80. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Lovi-
son; Hist. Zt. 115, 660 Hofmeister. (2302
Scriptores rer. Germ. in us. schol. s. Nr. 2723.
[2303
Chroniken, Basler. Hrsg. v. d. Hist.
u. Antiquar. Ges. in Basel (s. '03, 167).
Bd. 7, bearb. v. Bernoulli. 528 S.
18 M. [2304
Inh.: 1. Aufzeichngn. Hnr. u. Konr. Iselins
u. e. Unbekannt. 1364-1452. 2. Kaplans Nikl.
Gerung gen. Blauenstein Forts. d. Flores Tem-
porum 1417-75. 3. Desselb. Chron. d. Basl.
Bischöfe. 4. Aufzeichngn. v. Johs. Ursi 1474-98,
samt älter. Nachrr. 5. Aufzeichngn. d. Kaplans
Hier. Brilinger 1474-1525. 6. Anonyme Chron.
a. d. Ref.-Zcit 1521-20. 7. Konr. Schnitts Wap-
pentaf. d. Basl. Bischöfe 237-1533. 8. Desselb.
Auszüge a. verlor. Quellen 1284-1541. 9. Dekans
Nikl. Briefer Chron. d. Basl. Bischöfe 741-1529.
10. Chronikalien a. Zunftbüchern 1487-1576.
11. Bcrichtig. u. Nachtrr. zu Bd. 1-7.
Auswahl wichtig. ÁuDerungen |
Kies, Bayr. Chronik Aventina. Stuttg. Progr.
13/14. 4°. 27 8. (2305
Leidinger, Unters. z. Passauer G.-
schreibg. d. Mittelalt. (Sitzungsberr.
d. Münch. Ak., '15, 9) Münch.:
Franz. 126 S. 3 M. [2306
Rez.: Hist. Zt. 116, 528 Hofmeister.
Coster, De Kroniek v.’ Johannes de Beka.
Haar bronnen en haar eerste Redactie. Utr.
Diss. '14. 302 8. [2307
Löffler, Die Minden. G.schreibg. d.
Mittelalt. Krit. Unters. (Hist. Jahrb.
36, 271-305.) — [2308
3. Urkunden und Akten.
Rosenteld, Urkundenb. u. Archivinventar.
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 63, 72-76.) [2309
Hussi, Die Urkundensammlg. d.
Codex Udalrici. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G. 36, 422-47.) [2310
Epistolae selectae in us. schol. ex Monument.
Germ. hist. separ. ed. T. 1 s. Nr. 2714. (2311
Veróffentlichungen d. k. k. Archiv-
rates. 1: Archivberr. a. Niederöst.
Unt. Leitg. d. Geschäftsausschusses
red. v. Frz Wilhelm. Bd. 1, H. 1 u. 2.
Wien: Schroll & Co. 223 S. 6 M. [2312
Langer, Aus mein. Sammlgn. (Mitt. d. K. K.
Archivrates 2, 74-86.) — Straßmayr, Arch. d.
Marktkommune Kirchdorf in Oberósterr. (Ebd.
87-08.) — NóBlbóck, Arch. u. alte Biblioth. d.
Stadt Horn in Niederóst. (Ebd. 180-60.) —
Mudrich, Salzb. Archivwesen. (Ebd. 1-32. 181-
249,) — Martin, Gräfl. Kuenburgsches Arch.
im Langenhof zu Salzb. (Ebd. 99-149.) —-
Siegl, Aus d. Eger. Stadtarch. (Ebd. 33-73.)
— Ders., Ezer. Stadtarch. (Mitt. d. Alt.-
Ver. Plauen 25, 1-27.) 12312 a
Komatar, Kranjski mestni archiv (Das
Stadtarch. v. Krainburg). Progr. Krainb. 13.
24 8. [2313
Urkunden, Die, d. k. k. Stiftes
Emaus in Prag (s. '05, 209). 2: 1415-
1885. Von Helmling. 14. xvj, 376 S.
9 K. [2314
Heuberger, 8., Habsburg. Urkk. im Stadt-
arch. Brugg. (Anz. f. schweiz. G.'15, 83-
109.) [2315
Urkundenbuch d. St. u. Landsch.
Zürich. Bearb. v. J. Escher u.
P. Schweizer (s. ’12, 200). 9,2: 1315-
18. S. 201-478 (10 M. 20; Subskr.-Pr.
7 M.) 10, 1-2: 1319-25. 409 S.(16 M.25:
Subskr.-Pr. 14 M. 55.) [2316
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 146-48 A.
Schulte.
Robbi, Die Urkk.-Regesten d.Staats-
arch. d. Kant. Graubünd. 1301-1797.
(Jahresber. d. Hist.-antiqu. Ges.
Graub. 44, 127-327.) [2317
Allg. Quellensammlungen. — Geschichtschreiber. — Urkunden u. Akten. *7]
Heidingstelder, Regesten d. Bischöfe
v. Eichstätt. Lfg. 1-3: 741-1254.
(= Nr. 2293.) Innsbr.: Wagner. 4°.
240 S. 18 M. [2318
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 223f.
u. 23, 164 f. Rieder; Hist. Jahrb. 36, 680 u.
38, 157 Hirschmaun; N. Arch. 40, 489 M. T.
, O., Das Arch. d. Stadt Rain a. Lech.
(Archiv. Zt. 3. F., 1, 83-102.) [2319
Regesten d. Markgrafen v. Baden
u. Hachberg 1050-1515. Bd. 4:
Markgrín. v. Bad. 1453-75 (s. 14,
2137). Lfg. 5; bearb. v. A. Krieger.
S. 363-431. 10 M. [2320
Tumbült, Fürstl. Fürstenberg. Arch. zu
Donauesch. (Archiv. Zt. 3. F.,1, 189-210.) (2321
Beoker, Edua., Regesten a. d. Alsfeld. Stadt-
arch. 1551-1832. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver.
N. F. 21. 66-112.) VSI. 13, 2583. [2322
' Krudewig, Übers. üb. d. Inh. d.
kleiner. Archive d. Rheinprov. (s. '14,
745). Bd. 4, H. 5: Kreis Bernkastel,
Nachtrr. u. Berichtig. zu Bd. 1-4,
Regist. (Beih. 11 v. Nr. 131.) S. 241-
515. — (Bd. 4 vollst. als 19, 4 v. Nr.
9996. Bonn: Behrendt. xij, 515 S.
9 M.) [2323
Regesten d. Erzbischófe v. Kóln im
Mittelalt. (s. 14, 434). 4: 1304-1332.
Bearb. v. Kisky. (21, 4 v. Nr. 2296.)
xxxuj, 564 S. 40 M. (Bd. 1 noch
nicht ersch.) [2324
Rez.: Ann. Hist. Vcr. Niederrh. 99, 206-11
Neuss,
Verkooren, Invent. des chartes et
cartulaires du Luxemb. (Comté puis
duché). T. 1. Brux. 14. xxxjx,
563 8. [2325
Inventare d. nichtstaatl. Archive d.
Prov. Westf. (s. '10, 2436). 3, 1:
Reg.-Bez. Minden. Bearb. v. Schmitz-
Kallenberg. (Veröff. d. Hist.
- Komm. d. Prov. Westf.) Münst.:
Aschendorff. 206 S. 4 M. [2326
Urkundenbuch, Oldenb. 1: Stadt
Oldenb. v. D. Kohl. Oldenb.: Stal-
ling '14. 330 $.; 3 Taf. 8M. [2327
Rez.: Brem. Jahrb. 26, 193-90 H. Hertzberg;
Zt. Hirt. Ver. Niedersachs. 16, 149-51 Büttner.
Urkundenbuch, Hans. (s. 14, 2759).
11: 1486-1500; bearb. v. W. Stein.
16. xxxij, 900 S. 46 M. [2328
Rez.: Hist. Zt. 117, 479-81 Keussen; Altpr.
Mtsch. 53, 269-71 Perlbach.
Hedemann-Heespen, v., Aus Aufzcichngn. u.
Briefen üb. 3 Jahrhh. schlesw.-holst. G. Vom
Ende des 16. bis Mitte d. 19. Jh. (S. 1-76 v.
Nr. 2301.) — Vgl. R. Hansen, Bericht. (Ebd.
4, 415.) 5 | (2329
Regesta dipl. necnon epistol. hist.
Thuringiae (s. '07, 209). III, 2: 1247-
...... "ce n md
jx S., S. 369-724. 9 M.
1266; bearb. v. Dobenecker. S. 241-
554. 20 M. [2330
Rez.: Zt. d. Ver. f. heas. G. 49, 253 Dersch.
Urkundenbuch d. Klosters Pforte
(s. 10, 241). II, Halbbd. 2; bearb. v.
P. Boehme. (34, 2 v. Nr. 2300.)
[2331
Codex dipl. Lusatiae super. (s. 13, 2599).
IV. 2 s. Nr. 2797. [2332
Krabbo, Ungedr. Urkk. d. Mark-
grafen v. Brandenb. a. askan. Hause
(s. 13, 263). 2. F. (Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 27, 391-430.) [2333
. Testamente, Die, d. Kurfürsten v.
Brandenb. u. d. beid. erst. Kónige v.
Preuß. Hrsg. v. H. v. Caemmerer.
(Veröff. d. Ver. f. G. d. Mark Bran-
denb.) Münch.: Duncker & H. xjv,
87, 465 S. 16 M. [2334
Rez.: Forsch. Brandb. Pr. G. 20, 528-30
Rachfahl; Mitt. Hist. Lit. 5, 32 f. Lange;
7t. Sav.-Stift. 87, G. A., 579-84 Heymann.
Codex diplom. Silesiae (s. 13, 264).
28: Inventare d. nichtstaatl. Archive
Schles. 2: Kr. y. St. Glogau. Hrsg.
v. Wutke. 3288. 10 M. [2335
Urbare, Ost. (s. 14. 2775). Abt. 3:
Geistl. Grundherrschaften. Bd. 3:
Mittelalt. Stiftsurbare d. Erzhrzgts.
Öst. ob. d. Enns. Tl. 3: Baumgarten-
berg, St. Florian, Waldhausen, Wil-
hering; hrsg. v. Schiffmann. 411 8.
11 M. [2336
Rez.: Zt. d. Sav.-St. 35, G. A., 519-22
Schreuer: Sozialwiss. Zt. N. F. 6, 614 v. Below:
Hist. Zt. 114, 469 u. 117, 186-88 v. Srbik:
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 624
Thaussing.
Sammlung schweiz. Rechtsquellen
(s. Nr. 478). *Abt. 1: Kant. Zürich.
Tl. 1: Öffnungen u. Hofrechte. Bd. 2:
Bertschikon bis Dürnten; bearb. v.
Hoppeler. xvj 541 S. Abt. 2:
Kant. Bern. Tl. 2: Landschaft. Bd. 1:
Statutarrecht d. Simmentales (bis
1798). Halbbd. 2: Niedersimmental;
bearb. v. v. Tscharner. LXVIIj.
334 S. 12 M. Abt. 16: Kant. Aargau.
Tl. 1: Stadtrechte. Bd. 6: Laufenburg
u. Mellingen; bearb. v. Welti u.
Merz. xvnj, 564 S. (je 14 M.) [233°
Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 622-24
u. 37, 718-20 Stutz; Anz. f. schweiz. G. 16,
37 Escher.
Wackernagel u. H. Bächtold, Katal.
d. schweiz. Wirtschaftsarchivs in
Basel. Bas.: Birkhäuser '14. xv.
312 S. [2338
Amts- u. Zunfturkk., Frankf. Hrsg.
v. Bücher u. Benno Schmidt (s.
*72
Nr. 482) 2: Amtsurkk.;
eingel. v. Bücher. (VI v. Nr.
73, 458 8. 10 M.
Res.: Hist. Zt. 115, 401-5 Below; Vierteljschr.
f. Soz.-G. 13, 620-22 K. O. Müller; Zt. d. Ver.
f. hess. G. 49, 300 Küch.
Quellen z. Rechts- u. Wirtsch.-G.
d. rhein. Städte (8. 12,2417). Kurtrier.
Städte. 1: Trier. Gesamm. u. hrsg.
v. F. Rudolph. Mit Einl. v. Kente-
nich. (29, 1 v. Nr. 2296.) xx, 96,
866 S. 37 M. 50. 2340
Rez.: Lit. Zbl. 18, Nr. 20; Vierteljschr. f.
Sog.-G. 11, 249-46 Rietschel u. 14, 147-52
Techen; Westdt. Zt. 31, 478-78 Foltz.
Altmann, W., Ausgew. Urkk. z.
brandb.-preuß. Verfassgs.-G. Aufl. 2
(s. 14, 2785). TI. 2, Hälfte 1: 1806-49.
346 S. 6 M. [2341
Rex. v. 1: Vierteljschr. f. Soz.-G. 13, 284
Below.
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Möller, ge Visitationsakten als G.- Qu. (s.
*08, 208). (Dt. G.bll. 16, 1-32.) (2342
Müller, E Q., Die er d. Grafsch.
Hohenberg. (Württb. Jahrbb. f. Statist. '15, I,
135-79.) 2343
Góbels, Der Graaffeschafft Hanaw-Münster-
bergk - Kirchendiener — Bestallungs - Puncten.
Hanau: Waisenhaus-Buchdr. 14. 77 8. [2344
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov.
Pomm. (s. 13, 2647). Tl. 2: Reg.-Bez.
Stettin. Hrsg. v. Lemcke. Bd. 4:
Bibliographie Nr. 2389— 2895.
Kreise Greifenberg u. Kammin. H. 11:
Kr. Greifenb. 272 S. 12 M. [2345
Topographie d. hist. u. Kunst-
Denkmale d. Kgr. Böhmen (s. Nr. 2
19: Cechner, Polit. Bez. König
grütz. 222 S. 28. 8 M.80. Podlaha,
Pol. Bez. Weinberg. 16. 191 g.
10 M. 20. 37: Ders., Pol. Bez. Karlo-
witz. 16. 289 S. 12 M. [2316
Obser, Epitaphien, Gedenk- u. Wappen-
tafeln im Klost. Salem. (Zt. f. G. d. Oberrh. 31,
Hrsg. v. Ludorff (s. 14, 2810). Kr.
Höxter. 14. 248 S.; 127 Taf. u. 3 Ktn.
4 M. 50.
Kunstd
(s. 14, 475). H. 13. IV. Reg.-Bez.
Osnabr. 3: Kr. Wittlage u. Bersen-
brück. Bearb. v. Nóldeke. xvj.
197 S.; 15 Taf. 6 M. [2349
Bau- u. K enkmäler Thüring.
(s. 13, 2642). H. 39 u. 40: G. Voß,
Grhrzgt. Sachs.-Weim.-Eisen. Amtsg.-
Bez. Eisen. (1:) St. Eisen. 288 S.;
41 Taf. 12 M. (2:) Amtsg.-Bez. Eisen.
Landorte. xvj, 221 S.; 35 Taf.
10 M. [235
(Schrr. d. Ver. f. Sachs.-
Rückert,. Nachtrr.
Mein. G. 74, 1-28.
Die Erfurt. Inschrr. bis
Jahr u. W. Lorenz,
1550. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Erf. 36, 1-180.) (2351
IV. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
|. Geschichte.
Schäfer, D., Das dt. Volk u. d. Osten. Lpz.:
Teubner. 97 8. 1 M. Rez.: Mitt. a. d. bist. Lit.
N. F. 4, 198-30 Gumlich. [2352
Windelbend, Habsburg: u. Hohenzollern.
(Dt. Revue 40, III, 176-89.) [2353
, Dtlds. Daseinskampf von Friedr.
.d. Gr. bis heute. Marb.: Elwert. 31 8.50 Pf. (2354
Lindner, Weltlage Europas seit d. Befreiungs-
kriegen. Lpz.: Teubner '14. 27 S. 80 Pf. [2355
2 „
Krones, v.. Österr. G. (s. 11, 2560). 2: 1439-
1619. 3. vollst. umgearb. Aufl. 8: 1619-1714.
2. erw. u. vollst. umgearb. Aufl. (Bammig.
Gösch. 105 u. 765.) 131; 159 S. u. 90 Pf. Rez.:
Hist. Zt. 116, 182 Erben; Mitt. a. d. T 3
N. F. 4, 100 Levinson.
Dudan, La monarchia degli Aba-
burgo: Origini, grandezza, decadenza.
1: 800-1849. 2: 1849-1915. Roma:
Bontempelli. 2 Bde. 10 L. [2357
Geschichte d. St. Wien. Hrsg. v.
Alt.-Ver. Wien. Rez. v. Ant. Mayer
(s. 11, 2562). 5: Vom Ausgange d.
Mittelalt. bis z. Regierungsantr. Maria
Theresias. Tl. 2. '14. x, 502 S. [2358
Voltelini, v., Anfänge d. St. Wien, a. '14, 492.
Rez.: Lit. Zbl. '14, Nr. 9 Dopsch; Vierteljschr.
f. Soz.-G. 12, 314-47 K. O. Müller; £t. d. Bav.-
St. 35, G. A., 555-68 Alfr. Schultze; Mitt. d.
Inst. f. 6st. G. 36, 703-8 Bretholz. [2359
—
Wackernagel, B^ G. d. St. Basel
(s. 13, 316). 2, 2. 516. S. 535-947 u.
978.201“. 12 M. [2360
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 180-82 König; Gött.
gel. Anz.'16, 347-64 Wartmann; Zt. f. schweiz.
Kirch.-@. 10, 2371. Büchi; Hist. Zt. 116, 308-11
Kaser; Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 722-24 Stutz
u. K. A., 429-31 Werminghoff.
Meier, Ser., G. v. Tägerig. (— 2113.) gr
Sauerlander. xjv, 210 S. 3 M. 20.
Speidel, Beitrr. x. G. à Zürichgaus. Zur.
Diss. 14. 71 8. — Blumer, Beitrr. z. G. d.
Zurichgaus. (Ans. Schweiz. G. N. F. 1 15%
G. d. Kant. Glarus 1770-1798.
Zür. Diss. 266 S. 2
Rez.: Anz. f. schweiz. G. '15, 119-21 N Iz.
And. schriftl. Quellen u. Denkm. — Allg. dt. Gesch. — Territ.-Gesch.
Angelomontana. Bil. a. d. G. v. Engelberg-
Gossau, St. Gall. 14, 501 8. 12364
Aebersold, Stud. z. G. d. Landsch.
Saanen. (Abh. z. schw. Recht 66.)
Bern: Stämpfli. jx, 202 S. 4 M. 50. [2365
Gautier, Hist. de Genéve des ori-
gines à l'année 1691. 8 Bde. Gen.
1896-1914. 1230 fr. [2366
Cramer, M., Genéve et les Suisses
1691-1792. Gen.: Eggimann 14.
x, 356 8. 2367
Rez.: Anz. f. schw. G. N. F. 12, 238 Feller.
Lerche, Polit. Bedeutg. d. Ehe-
verbindgn. in d. bayer. Herzogshäu-
sern von Arnulf bis Heinr. d. Löwen,
907-1180. (Sammlg. wissensch. Ar-
beiten 43.) Langens.: Wendt & Kl.
136 S. 3 M. 50. [2368
Rez.: Hist. Zt. 115, 673 Riezler.
Lommer, G. d. oberpfälz. Grenzst. Wald-
münchen. 4.Amb. Progr. 68 8. — Menrad
Heimatkdl. G. Münnerstadts im Zusammenhg.
m. d. dt. G. Münn. Progr. 58 8. — Borger,
G. d. Ortes u. d. Pfarrei Obereisenheim. Nürnb.:
Noris. 380 8. Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G.
22, 186 H. Preuß; Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 64,
Nr. 5/6 Bomhard. — Schnets, Ältere G. v.
Neustadt a. Main. Lohr. Progr. 853. — Dorn,
Beitrr. z. G. u. Topogr. v. Dillingen. (Jahrb. d.
H. Ver. Dill. 27, 112-31.) [2369
Eisele, Zur G. Trochtelfingens (s. 10, 333).
Schl. (Mitt. d. Ver. f. G. in Hohenz. 47/49,
1-51.) [2370
Woltart, Erinnergn. a. d. G. d. Hohentwiel.
(Schrr. f. G. d. Bodensees 43, 14-21.) — Weiß-
mann, G. d. Dorfes u. d. ehem. Herrsch. Boh-
lingen im Hegau. Freib.: Carit.-Verl. 299 8.
4 M. [2371
Rens, Vortrr. üb. d. G. d. 8t. Mosbach (s.
'14, 522). 2: Alt-Mosbach, Stadtbild a. d.
16. Jh. Tl. 1. '14. S. 73-170. 80 Pf. [2372
Reuss, La France et l'Alsace à travers l'hist.
Paris: Fischbacher. 4°. 45 B. 3 fr. 60. [2373
Schreibmüller, Die Wittelsbacher seit 700
Jahren Pfalzgrafen b. Rhein. (Mitt. d. H. Ver.
d. Pfalz 34/35, 209-24.) — Ders., Burg u.
Herrsch. Stauf in d. Pfalz (s.'14, 527). TI. 2:
bis 1393. Progr. Kaiserslaut. 24 8. [2374
Braun, Ant., G. d. St. Eppingen. Epp.:
Petri '14. 49 8. (2375
Stimming, Entstehg. d. weltl. Terri-
toriums d. Erzbist. Mainz. (3 v. Nr.
2294.) Darmst.: Hess. Staatsverl. 4°.
xij, 166 S. 5 M. 50. [2376
Bes.: Katholik 4. F., 16, 73 H. Schmidt;
Zt. d. Bav.-8t. 30, G. A., 599-604 Stutz; Theol.
Lit.-Ztg.'10, Nr. 10 Lerche; Nass. Heimatbil.
19, 100-103 P. Wagner; Hist. Jahrb. 37, 514
Bauermeister; Arch. f. kath. Kirchenr. 96, 502-5
Louis; Zt. d. Ver. f. hess. G. 49, 203-65 Dersch.
Schrohe, Mainz in sein. Beziehgn. zu
d. dt. Kónigen u. d. Erzbischófen d.
. St. Mainz bis z. Untergang d. Stadt-
freiheit 1462. (= 2128.) Mainz:
Wilokens. 248 S. 7 M. 50. [2377
*13
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 38 Markull; Zt. d.
Ver. f. hess. G. 49, 265 Wenck; Hist. Zt. 117,
808f. Stimming.
Söhngen, G. d. 8t. Hachenburg. 1. Hachenb.:
Bungeroth 14. 437 8. [2378
Kreuzberg, P. J., Geschichtsbilder a. d.
Rheinlande. 8. neu bearb. Aufl. Bonn: Han-
stein. 216 8. 3 M. 60. [2378
Kentenich, G. d. St. Trier. Trier:
Lintz. jx, 1035 S. 10 M. [2380
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr.1 Markull; Korr. bl.
d. Gesamt- Ver. 63, 205 Anthes; Röm. - germ.
Korr. bl. 9, Nr. 2 Cramer.
Ribbeck, G. d. St. Essen. 1. Essen:
Baedeker. 506 S. 5 M. [2381
Rez.: Düsseld. Jb. 27, 315-18 Wirtz; Hist.
Zt. 115, 413-15 Keussen; Vierteljschr. f. Soz.-
G. 13, 622-24 R. O. Müller; Hist. Jahrb. 37.
533 K. H. Schäfer.
Lau, G. d. 8t. Uerdingen a. Rh. Uerd. '13:
Fohrer. 186 8.; 13 Taf. (2382
Meyer, C., G. d. adlig. Damenstifts Stoppen-
burg u. d. Bürgermeistereien Stoppenb.-Rott-
hausen u. Kray-Leithe. 3. völl. umgearb. u.
erw. Aufl. Ess. 14: Fredebeul & K. 4“.
692 8. (2383
Nothomb, Hist. belg. du Gr.-Duché de
Luxemb. Paris: Perrin. 82 8. [2384
Hampe, K., Belgiens Vergangenh. u. Gegenw.
Lpz.: Teubner. 97 8. 1 M. 50. 2. umgearb. u.
erw. Aufl. Ebd. 16. 107 S. 1 M. 75. (2385
Wagner, Wilb., G. v. Ottrau u. Klein-Rop-
pershausen. Ottrau: Selbstverl. 14. 207 8.
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 48, 220 Wenck. [2386
LeiB, Chron. d. St. Corbach. 1: 980-1377.
(G. bil. f. Wald. usw. 14, 149-60.) (2387
Übers. üb. d. ältere G.
Niedersachs. 2: Das Herzogt. Nieder-
sachs. (Hann. G.bll. 19,1-109 u.
H. 11 v. Nr. 2133.) Hann.: Gers-
bach 16. 1 M. 50. 388
Schónecke, Personal- u. Amtsdaten d. Erz-
bischófe v. Hamb.-Brem. 831-1511. Greifsw.
Diss. 91 S. (2389
Soll, G. d. Stiftsdorfes Westerau. (IV, 2
v. Nr. 2136.) Lüb.: M. Schmidt, xij, 147 8.
5 M. (xjv, 99 S.: Leipz. Diss. '14.) Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ’16, Nr. 37 Ed. Hahn. (2390
Schmidt-Ewald, Entstehg. d. weltl.
Territoriums d. Bist. Halberstadt.
(60 v. Nr. 9 u. Freib. Diss. 16.)
Berl.-Wilmersd.: Rothschild '16. xnj,
110 S. (3 M. 30; Subskr.-Pr. 2 M.
80.) [2391
Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 670-72
Glitsch; Th. Lit.-Ztg. 16. Nr. 24 Lerche.
Schmidt, Berth., G. d. St. Schleiz
(s. 10, 2562). 3: 1550-1871. 16.
410 S.; 8 Taf. 8 M. [2392
Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 23, 1681.
H. G. Francke.
Francke, H. G., Aus d. thür.-meißnisch.
Grenzgebiete. (Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen 26,
89-226.) [2393
Schubert, Br., Ortsgeschichtliches v. Tra-
chenau. Trachen.: Selbstverl. 13. 47 8. —
Ders., Desgl. v. Gaulis. Ebd. 29 S. (2304
Petermann, Pirnaische Chronik (1720). Nach
d. im Pirn. Ratsarchiv vorband. Abschrr. hreg. v.
Flachs. Pirna: Eberlein'14. 265 S. 8 M.20 (2395
+74
KreyBig, Besitzer v. Schloß u. Herrsch. Puls-
nitz von d. Wendenzeit bis z. Gegenw. Pulsn.:
v. Lindenau '14. 64 8. 2 M. 25. (2396
Hintze, Die Hohenzollern u. ihr
Werk. 500 Jahre vaterl. G. Berl.:
Parey. xvj, 704 S. 5 M. [2397
Rez.: Hist. Zt. 116, 288-03 Ziekursch; Hist.
Jahrb. 37, 525 F.Schróder; Mitt. Hist. Lit.
N. F. 4, 241-48 Dreyhaus. — Schmoller,
500 Jahre Hohenz.-Herrschaft. (Jahrb. f. Ge-
setzgebg. 40, 1-10.) — Hintze, Das Werk d.
Hohenz. (Dt. Rs. '15, Okt., 1-25.)
Below, v., Dtid. u. d. Hohenz. (Zwisch. Krieg
u. Frieden 30.) Lpz.: Hirzel. 47 8. 80 Pf. —
Rogge. 5 Jahrh. Hohenz.-Herrsch. in. Brand.-
Pr. Berl. Pactel. 175 S. 2 M. 50. — Geo.
Schuster, 500 J. Hohenz. Ebd.: Scherl. 4*.
96 S. 3 M. — Titius, Staat u. Staatsidee d.
Hohenz. in ihr. Eutwieklg. Gött.: Vandenh.
& R. 21 S. 40 Pf. [2308
Seeliger, O., G. d. Kirchspiels Schmarse.
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neum. 32, 89-192.) [2300
Krebs, J., Beitrr. z. G. d. St. Reichenstein
1540-1740. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 49, 223-90.)
— Kleber, Löwenberg unt. d. Piasten. I. Progr.
Lüwenb.'14. 4*. 46 &. [2400
Zivier, Neuere G. Polens. 1: Die
2 letzt. Jagellonen 1506-1572. (Allg.
Staaten-G. Abt. 1, 39. Bd. 1. Lfg.
104.) Gotha: Perthes. 809 S. 20 M. [2401
Rez.: Hist. Jahrb. 37, 459-65 Kolberg; Mitt.
Inst. Öst. G. 37, 327-44 v. Halecki; Mitt. Hist.
Lit. 4, 226-30 Bollee.
Brückner, Die leitend. Ideen d. poln. Politik
1795-1863. (Zt. f. Polit. 8, 381-426.) [2402
Warschauer, G. d. Prov. Posen in
poln. Zeit. Pos.: Hist. Ges. f. Pos.
14. 171 S. 3 M. [2403
Mersohel, 200 Jahre Geschichte d. St. Ra-
witsch. Raw.: Frank 11. 573 8. Rez.: Hist.
Monatsbll. f. Pos. 16, 37-42 Bickerich. — (2404
Werner, P., Stellg. u. Polit. d. preuß.
Hansestädte unt. d. Herrsch. d.
Ordens bis zu ihr. Übertritt z. Krone
Polen. Königsb. Diss. xij, 189 S. [2405
Szpeer, F., Nederl. nederzettingen in West-
Pruisen godur. d. Poolsch. tijd. Amst. Diss.
13. 256 8. [2406
Bezzenberger, Die Kriegsnöte Ost preußens
in früher. Zeit. (Intern. Monatsschr. usw.
Jg. 10, H.4, 385-134.) (2407
Schiemann, Die G. d Ostsecprovinzen.
(Süddt. Monatshfte. 15, Juli, 597-610.) — Tor-
nius, Die Balt. Provinzen. (Aus Nat. u. Goistes-
w. 542.) Lpz.: Teubner. 104 8. Rez.: Mitt.
A. d. hist. Lit. N. F. 4, 130-38 Girgensohn. [2403
3. Geschichte einzelner
Verhiiltnisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Dopsch, Der dt. Staat d. Mittel-
alters. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36,
1-30.) [2409
Buchner, M., Zur neuest. Lit. üb. d. Ent-
stehg. d. Kurfürstenkollege. (Hist. Jahrb. 36,
110-41; 326-68.) —Hagelmann, War Dtid. c.
Wahlreich? (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 405-
21.) [2410
Bibliographie Nr. 2396— 2160.
W off, Der Rechtsgedanke in d. Un-
teilbarkeit d. Staates in d. dt. u. brandb.-pr. G.
Halle: Niemeyer. 31 8. 80 Pf. (2411
Kern, F., Gottesgnadentum u.
Widerstandsrecht im früh. Mittelalt.
Zur Entwicklgs.-G. d. Monarchie.
(— 2101.) Lpz.: Kóhler. xxxij, 445 5.
9
M. 50. [2412
Rez.: Zt. Bav.-Stift. 37, G. A. 547-62 Stutz;
Korr.bl. Ges.-Ver. '17 Nr. 1/2 Meisner.
Günter, H., Die Krönungseide d. dt. Kaiser
im Mittelalt. (Forsch. z. G. d. Mittelalt. usw.
Festschr. f. Schäfer 6-39.) — Ders., Die röm.
Krónungseido d. dt. Kaiser. Bonn: Marcus
& W. 51S. 1 M. 20. Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36,
K. A., 521-26 Eichmann; Hist. Zt. 115, 671f.
‚Hofmeister. [2413
Korsch, Die Rechte d. Kaisers bei d. Gesetz-
gebg. nach d. Reichsverfassg. verglich. mit d.
Staatsrecht d. alt. Dt. Reichs. Greifsw. Diss.
48 3. 12414
Mayer, E., Zu d. Fürsten (Pairs)-gericht.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 497 f.) Vgl. 12.
353. 2415
Winkler, A., Grundlage d. Habsburg. Mon-
archie. Stud. üb. Gesamtstaatsidee, Pragm.
Sankt. u. Nationalitätenfrage im Majorat Österr.
Lpz. u. Wien: Edm. Schmid. 69 3. 2 M. Rez.:
Hist. Jahrb. 37, 444-52 Turba. (2416
Grüter, Dio luzerner. Korporations-Gernein-
den. (Aus: G.freund d. 5 Orte 69.) Bern.
Diss.'14. 150 8. — Camenzind, Verhältn. d.
luzern. Bezirke z. alt. Lande Schwyz. Zür. Diss.
'14. x, 158 8. — Oavelti, Entwicklig. d. Landes-
hoheit d. Abtei St. Gallen in d. alt. Landschaft.
Bern. Diss. '14. 115 8. Rez.: Zt. d. Sav.-St.
36, G. A., 624-26 Stutz; Anz. f. schw. G. 15.
277-79 Fehr. — Beeler. Landammann - Amt d.
Kant. Glarus. Zür. Diss. 14. 83 3. — Th. Brun-
ner, Organisation d. bern. Exekutive scit 1803.
(Bern. Diss.) Bern: Francke '14. xij, 175 8.
3 M. 60. — O. Weiß, Die tessin. Landvogteien
d. 12 Orte im 18. Jh. (Zür. Diss.) (7, 1 v. Nr. 5.)
Zür.: Leemann. 285 8. (4 M. 50. Subskr.-Pr.
3 M. 60.) (2417
Kahn, Unters. 3. G. d. Konstitutionalismus
in Baycrn. (Heid. Diss.) Mannh.: Bensheimer.
102 S. 2 M. {2418
Jegel, Fürst u. Adel in d. ehem.
Fürstentümern Ansb.-Bayreuth. (Ar-
chiv. Zt. 3. F., 1, 210-75.) 2419
Imgram, Zur G. d. Markgenossenschaften im
unter. Malngau. Münst. Diss. 89 8. (2420
Krütgen, Die Landstände d. Erzst.
Magdeb. vom Beginn d. 14. bis z.
Mitte d. 16. Jh. Mit Nachw. v.
Heldmann. (8 v. Nr. 168 u. Hall.
Diss. 14.) Halle: Gebauer. x, 79 8.
2 M. 25. [2421
Tümpel, Entstehg. d. brandb.-pr.
Einheitsstaates im Zeitalt. d. Abso-
lutismus 1609-1806. (124 v. Nr. 39.)
Bresl.: Marcus. xxj, 267 S. 9 M.
(Kap. 1 u. 2 Berl. Diss.) 2422
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.-G. 18, 623 midt-
Ewald; Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 604-7 Smend;
Hist. Jahrb. 37, 537 F. Schröder.
Klinkenborg, Die kurf. Kammer n.
d. Begründg. d. Geheim. Rats in
Brandenb. (Hist. Zt. 114, 473-88)
` Territorial-Geschichte. — Verfassung. — Wirtsch.- u. Sozialgeschichte. 575
— Ders., Stellg. d. Kgl. Kabinetts in
d. pr. Behórdenorganisation. (Hohenz.-
Jb. 19, 47-51.) [2433
Hintze, Ursprg. d. pr. Landratsamts
in d. Mark Brandenb. (Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 28, 357-422.) —
Ders., Desgl. (Sep.a.: Sitzungsberr.
d. Berl. Ak.) Berl: G. Reimer.
S. 352-68. 1 M. 3424
Warschauer, O., Anleihepolitik d. Hohen-
zollern bis z. Errichtg. d. Rciches mit bes.
Berücks. d. Kriegszeiten. (Intern. Monatsschr.
Jan. 15, 492-512.) [2125
Leweck, Die Ost preuß. Geueral-Landschafts-
Syndici im Lichte d. G. d. Ostpr. Landschaft
1788-1914. (Altpr. Monatsschr. 52, 1-21.) 12426
Below, v., Zur G. d. dt. Stadtverfassg. (Jahr-
bb. f. Nat.ök. 105, 651-62.) [2427
Schranil, Stadtvorfg. nach Magdeb.
Recht, Magdeb. u. Halle. (125 v. Nr.
39. Bresl.: Marcus. xij 384 8.
13 M. [2428
Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, G. A.. 526-41
Schmidt-Rimpler; Hist. Jahrb. 37, 180 K. O.
Müller; Lit. Zbl. 16. Nr. 44 Markull.
Bücher, Das städt. Beamtentum im
Mittelalt. Lpz.: Teubner. 22 S.
80 Pf. [2429
Roz.: Dt. Lit.-Ztg.'15, Nr. 36 Bothe.
Eberle, H. H., Beitrr. z. G. d. Be-
stellg. d. städt. Organe d. dt. Mittel-
alt. 1: Ratskollegium bis z. Zeit d.
Zunftkämpfe. Freiburg. Diss.u.Gymn.-
Progr. 14. 134 8. [2430
Fajkmajer, Verfassg. u. Verwaltg.
d. St. Wien 1526-1740. (G. d. St.
Wien 5, 100-59.) [2431
Zyeha, D. Ursprg. d. Städte In Böhm. u.
Städtepolitik d. Premysliden. Prag: Calve '14.
233 8. 4 M. Vgl. 14, 2062. Rez.: Zt. d. Sav.-
At. 36, G. A., 542-49 Rehme; Lit. Zbl. ’16,
Nr. 51/52 Brinkmann. [2432
Schmid, Rudf.. Stadt u. Amt Zug bis 1798.
(G.freund 70, 1—156 u. Zür. Diss.) (2433
Bezold, R. W. v., Verfassg. u. Ver-
waltg. d. Reichsst. Rothenburg o. d. T.
(1172-1803). Würzb. Diss. 187 S. [2434
Mittag, H., Zur Struktur d. Haushalts d. St.
Hamburg im Mittelalt. Kicl. Diss. '14. 93 8.
-- J. F. Voigt. Vom ehem. Zehnteamt in Hamb.
(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. 12, 48-57.) - [2435
Frölich, K., Zur Ratsverfassg. v.
Goslar im Mittelalt. (Hans. G.bll.
15, 1-98.) [2436
Rosendorf, Die kurf. Bestátigungen d. Rats-
wahlen in d. altmärk. Städten. (Jahresber. d.
Altm. Ver. zu Salzwedel 41/42, 20-29.) — Uhle-
mann, Verhältn. d. polit. z. Kirchengemeinde
d. St. Altenb. Jen. Diss. 81 8. — R. Albrecht,
Entwicklg. d. Stadtverfg. Crimmitschaus. (Ber.
üb. d. Stand d. Gemeindeangelegenh. C.s '12,
1-21.) [2437
Kaeber, Die St. Berlin u. d. Staat.
Hist.-polit. Betrachtg. (Zt. f. Polit.
9, 426-70.) [2438
Sehottmüller, Verzeichn. d.bei d. St. Danzig
einst beglaubigt. stünd. Geschäftsträger aus-
wärt. Mächte. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 14.
69-73.) [2439
Eberstadt, Ursprg. d. Zunftwesens
u. d. älter. Handwerkerverbände d.
Mittelalt. 2. erw. u. umgearb. Aufl.
Münch. u. Lpz.: Duncker & H. 330 S.
8 M. [2440
Rez.: Jbb. f. Nat.ök. 106, 292-96 u. Lit. Zbl.
16, Nr. 6 Below; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 6,
155-60 Koehne; Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 646-
49 Fehr.
Schragmüller, Bruderschaft d. Borer u.
Balierer v. Freiburg u. Waldkirch. Beitr. z.
Gewerbe-G. d. Oberrheins. (Volkswirtsch. Abb.
d. bad. Hochsch. N. F. 30.) Karlsr.: Braun '14.
120 S. 2 M. 40. Rez.: Jahrbb. f. Nat.ök. 105,
407-9 Aubin; Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 158f. R. A.
Keller. (2441
Dórner, Sarworter- u. Schwertfegeramt in
Köln bis 1550. TI. 1. Freib. Diss. 59 8. —
Grisberg, Goldschiniede-Gilde in Münster. (Zt.
f. vaterl. G. Westf. 72, I, 152-320.) — H. AI-
brecht, Das Lübeck. Braugewerbe bis z. Aufhebg.
d. Brauerzunft. (Zt. d. Ver. f. lüb. Q. 17, 63-117:
205-66.) 12442
Zöllner, Zunftverfassg. in Leipzig bis 1600.
Lpz. Diss. 106 S. — Aubin, Die Leineweber-
zechen in Zittau, Bautzen u. Görlitz. (Jbb. f.
Nat.ök. 104, 577-649.) Rez.: N. Laus. Mag. 01.
254 Jecht. l [24142a
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe,
Handel, Verkehr, Stände, Juden.)
Sieveking, Grundzüge d. neueren
Wirtsch.-G. v. 17. Jh. bis z. Gegenw.
3. verb. A. (II, 2 v. Nr. 1.) Lpz.-Berl.:
Teubner. 104 S. 2 M. 20. [2443
Rez.: Jahrb. f. Gesetzecb; 40, 130 Schmoller;
Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 309-12 Koehne.
Dillen, van, Het econom. karakt. d.
middeleeuwsche stad. 1: De theorie
d. gesloten stad-huishouding. Amst.
Diss. 14. 4°. 224 8. [2444
Rez.: Hans. G.bil. '15. 374-93 W. Stein; Hist.
Zt. 116, 500-7 Below.
Lingg, Die Volkswirtsch. d. bayr.
Allgäus. 1. Tüb. Diss. 13. 1988. [2445
Baier, Zur Wirtsch.-G. d. St. Kon-
stanz im 18. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh.
30, 491-543.) [2446
Daverkosen, Die wirtsch. Lage d. Reichs-
abtei Cornelimünster. (Münst. Diss.) Aach.:
Jacohi & Co. 75 S. 2 M. Rez.: Zt. d. Aach. G.-
Ver. 37, 402-4 Mummenhoff; Hist. Jahrb. 37,
539 J. Greven. 12447
Ismer, Der 30 j. Krieg als Ursache d. wirtsch.
Niederganges u. d. Verschuldg. d. St. Essen
vom 17. bis um d. Mitte d. 19. Jh. (Aus:
Beitrr. G. Essen 36.) Heidelb. Diss. 153 S. [2448
Diehl, Aus 4 Jahrhh. Volkswirtsch. Bilder
a. Hessens Vergangenh. Friedb.: Selbstverl.
u. Darmst.: Schlapp. 102 S. 70 Pf. [24149
Förster, K., Die wirtsch. Lage d. Dt.-Ord.-
Ballei Westf. im 18. Jh. (Aus: Zt. f. vateri.
G. Westf. 73, II.) Münst. Diss. 79 8. [2450
*16
Hermberg, P., Bevölkerg. d. Kirchspiels
Münsterdorf. Darstellg. ihr. Entwicklg. Puit
bes. Berücks. d. Geburten. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.-holst. G. 44, 49-94.) (2451
Knauth, Bevölkerungszahl u. Bevölkerungs-
bewegung d. St. Freiberg. Vom Ausg. d. Mittel-
alt. bis s. Mitte d. 19. Jb. (N. Arch. f. sachs. G.
36, 300-55.) 12452
Liedhegener, Das Würzb. Univ.-Gut Maria-
burghausen 1582-1880. (Würzb. Diss. u. Wirt-
sch.- u. Verwaltgs.stud. 52.) Lpz.: Deichert.
x, 70 S. 3 M. [2453
Koch, Fr., Wirtsch.-G. d. Klost. u. Dorfes
Berich in Waldeck. (G.bll. f. Wald. 14, 1-148
v. Gieß. Diss.) — H. Neuhaus, Beitrr. z. G. d.
Grundherrsch. Varlar. Münst. Diss. 71 S.12454
Festschrift z. 150j. Bestehen d. Kgl. Land-
wirtsch. Ges. in Hannov. 1764-1914. Hann.:
Schaper 14. x1), 872 S. 20 M. — H. Brinkmann,
Gemeinheiten u. Gemeinheitsteilgn. d. Fürstent.
Lüneburg 1763-1803. Greifsw. Diss. 111 S. [2455
user, Der obere, mittl. u. unt. Hoch-
wald in d. chem. Herrsch. Pernstcin. (Vhdlgn.
d. Hist. Ver. Niederbayern 50, 1-51.) — Ehren-
bauer, Die G. d. fränk. Hopfenbaues. Erl.
Diss. 142 S. [2456
Peßler, Forst- u. Jagdabteilg. im Vaterl.
Museum d. St. Hannov. (Hann. G.bll. 19, 110-
211 u. H. 12 v. Nr. 2133.) Sep. Hann.: "Gers-
bach '16. 2 M. 25. [2457
Günther, F., Forstbesitz d. Herzöge v.
Grubenhag. auf d. Oberbarze; hrsg. v. Denker.
(Zt. d. Harz-Ver. 48, 101- 93.) — Denker,
Bemerkgn. zu G.s Ausführg. üb. d. Hellen-Forst
u. 2. Deutg. d. Nachr. üb. d. gemeins. Forst-
besitz d. Braunschw. Herzöge (GU. IV, 409).
(Ebd. 194-206.) [2458
Machwart, Dio Jagd u. d. Jagdrecht im
chem. Markgrafent. Ansbach. Erl. Diss. '14.
80 8. — Tetzner, Zur Jagd-G. d. Werdauer
Waldes 15.-17. Jh. (Zt. f. Forst- u. Jagdwes.
*14, 519-61.) [2459
Zastrow, Die Fischerei auf d. Schwerin.
Aintsscen in ihr. gesch. Entwicklg. (Aus: Arch.
f. Fisch.-G.) Berl.: Parey '14. 110 8. 3 M. 60.
— Jagow, Heringsfisch. an d. Ostsceküsten im
Mittelalt. (Aus: Arch. f. Fisch.-G. H.6.) Erl.
Diss. 45 S. Bez: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 20,
140 Techen. 124594
Lingke, Versunkene Bergherrlichkeit. Vom
alt. Freiberg u. s. erlosch. Silberbergbau.
(Mitt. d. Freib. Alt.-Ver. 49, 35-80.) — Wutke.
Aus d. Vergangenh. d. schles. Berg- u. Hütten-
lebens. (Bd. 5 d. Festschr. z. 12. Allg. Dt.
Bergmannstage 13.) Bresl. 13. 774 8. Rez.:
Hist. Zt. 115, 168-70 Ziekursch. [2460
Der Gewandschnitt in d. dt. Städten
d. Mittelalt. (59 v. Nr.9.) Berl.: Rothschild.
jx. 73 8. (2 M. 20. Subskr.-Pr. 1 M. 80.) Rez.:
Vierteljschr. f. Soz.-G. 14, 152-55 Techen; Zt.
Sav.-Stift. 37, G. A., 650 f. Fehr. [2401
Reuther, O., Entwicklg. d. Augsb. Text.“
Industrie. (Heidelb. Diss. 14.) Diessen:
Huber. 94 8. 2 M. 80. m H. Roth, Die kurf.
pfalzbayr. privil. Seidenmanufaktur Lechhausen.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. usw. 41, 127-30.)
— W. Schumacher, Entwicklg. d. berg. Seiden-
ind. Heidelb. Diss. '14. 94 S. — Bindhardt,
Entw.-G. d. Soling. Waffenind. (Mtschr. d.
Berg G.-Ver. 15, 22-34.) — Eidelloth, Entwicklg.
d. Porzell.-Ind. Oberfrankens. Erl. Diss. '14.
54 B. — P. K. Kaufmann, Mühlengewerbe in
Württb. u. Hohenz. Stuttg.: Kohlhammer 13.
96 8. 2 M. Rex: Zt. f. Soz.-G. 11, 629f.
Bibliographie Nr. 2461—9504.
Koehne. — K. Th. Weiß, Papiermühle zu Stok-
kach. (Schrr. f. G. d. Bodensees 44, 14-24; 198-
204.) — Stieda, Mecklenb. Papiermühlen. (Jbb.
d. Ver. f. meckl. G. 80, 115-84.) 12402
Hüpke, Der gegenw. Stand d. handelsge-
schichtl. Forschg. (Festschr. f. Schäfer 822-
38.) 2463
Vogel, W., Kurze G. d. Dt. Hense. (11 v.
Nr. 156.) Münch. u. Lpz.: Duncker & H.
99 S. 1 M. Rez.: Mitt. d. West pr. G.-Ver. 14,
77-79 Simson; Jahrb. Gesetzgebg. 41, 471
Brinkmann.
Das hans. Kontor in Antwerpen.
Kiel. Diss. 140 8. — Häpke, Handelspolit. d.
Tudors. (Hans. G.bll. 14, 393-411.) — Feit,
Hummerei als Warenname. Beitr. z. @. d.
hans. Zollordngn. (Ebd. 479-80.) — van Brakel,
Rostock. Scheepvaartestatistieken, e. controle-
middel op de Sonttolregisters. (Bijdrr. v. vaderl.
gesch. 5. R., 2, 923-33.) (2465
Hennig, R., Zur Verkehrs- G. Ost- u. Nord-
europas im 8.bis 12. Jh. (Hist. Zt. 115, 1-30.) [2466
Sieghart, Zolltrenng. u. Zolleinheit.
Die G. d. öst.-ung. Zwischenzoll-Linie.
Wien: Manz. 413 S. 12 M. 80. [2467
Rez.: Lit. Zbl. '15, Nr. 34 Fleischer; Jahrb.
f. Gesetzgebg. 39, 1594-96 Somary ; Vierteljschr.
f. Soz.-G. 18, 625-27 Bauer; Mitt. Inst. Ost.
G. 37, 134-44 v. Srbik; Arch. Sozialwiss. 42,
625-27 Pribram; Hist. Zt. 117, 129 f. O. Weber;
Jbb. Nat. ók. 107, 223-28 Jul. Wolf.
Wild, E., Die eidgen. Handelsprivi-
legien in Frankr. 1444-1635. (32 v.
Nr. 79.) St. Gall: Fehr. x, 423 S.
15 M. 2468
Rez.: Anz. Schweiz. G. 16, 275-78H.Bächtold.
Stollreither, Das Zoll- u. Hallenwesen d. St.
Augsb. im 18. Jb. Erl. Diss. 95 8. [2469
Baasch, E., Die Handelskammer zu
Hamburg 1665-1815. 2 Bde. (in
3 Teilen. Hamb.: Gräfe & S.
40 M. [2470
Scholz, O., Die wirtschaftspolit. Tätıgk. d.
Bresl.Kaufmannschaft unt. kgl. preuß. Herrsch.
bis 1811. Bresl. Disa. '14. 68 8. (2471
Hessel, Fr., Dio Zinnblechhandels-Gesellsch.
in Amberg. (Vhdl. d H. Ver. f. Oberpf. 66 u.
Erl. Diss.) 105 S. — Th. Hampe, Beitrr. 3. G.
d. Buch- u. Kunsthandels in Nürnb. (Aus: Mitt.
d. Germ. Nat. mus. 12-14.) Nürnb.: Sebald.
179 S. Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 32, 399 Schotten-
loher. — Hagedorn, Entwicklg. u. Organisation
d. Salzverkchrs v. Lüneb. nach Lübeck, 10.
u. 17. Jh. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 17, 7-26.) —
Straßburger, G. d. Leipz. Tuchhandcls bis z.
Ausg. d. 16. Jh. Lpz. Diss. 113 8. (2472
Vogel, W., G. d. dt. Seeschiffahrt.
Gekr. Preisschr. (In 3 Bdn.) 1: Von
d. Urzeit bis z. Ende d. 15. Jh. Berl.:
G. Reimer. XVIj, 560 S.; 4 Taf. u. Kte.
14 M. [2473
Res.: Lit. Zbl. 16, Nr. 16/17 Keutgen; Hist.
Jahrb. 37, 644 Grupp.
Konijnenburg, E. van, Der Schiffbau seit
sein. Entstehg. Hrsg. v. Int. Stand.-Verband d.
Schiffahrtskongresses. Übers. v. Hugo Müller.
3 Bde. Brüssel '13. qu. 4°. Rez.: Zt. d. Ver. f.
lüb. G. 16, 264-06 Vogel. — Van der Tollen.
Nederl. zeeschepen 1470-1830. Leid.: Brill. *13.
gr. 25. 36 S.; 20 S. — Frz. Schulse, Alte Schiffs-
Wirtschafts- und Sozialgeschichte. — Recht und Gericht.
modelle a. d. Hause d. Schiff.-Ges. in Lübeck.
Lüb.: Nóhring 12. 4°. 12 Taf. m. Erl. 5 M.
Eez.: Zt. d. Ver. f. 10b. G. 16, 263 Vogel. (2474
Vogel, W., Zur Größe d. europ. Handels-
flotten im 15.-17. Jh. (Festschr. f. Schäfer 268-
333.) [2475
Brakel, S. van, Schiffsheimat u. Schiffer-
heimat in d. Sundzollregistern. (Hans. G. bll.
15, 211-28.) (2476
Becker, H. Jos., Postwesen im Baargebiet.
Saarbr.: Clauß. 668. 1 M. — G. d. braun-
schw. Staatspost bis 1806. (Jahrb. d. G.-V. f.
Braunschw. 13, 84-129.) [2477
Gerlich, G. u. Theorie d. Kapitalis-
mus. Münch. u. Lpz.: Duncker & H.
13. 406 S. 10 M. [2478
Res.: Vierteljschr. f. Soz.-G. 13, 437-40
Below; Hist. Jahrb. 36, 897 f. Ilgner.
Pirenne, Les périodes de l'hist. soc. du capi-
talisme. (Bull. d. Kgi. Belg. Akd. '14, 5. Mai.)
Ref.: N. Arch. 40, 445-47 L. v. E. 12479
Barth, W., Entwicklg. d. Bankwesens in d.
8t. Hannov. (Zt. d. H. V. f. Nieders. 14,
337-421.) [2480
Schnapper-Arndt, Stud. z. G. d.
Lebenshaltg. in Frankf. währ. d. 17.
u. 18. Jh. Hrsg. v. Bräuer. 1: Text.
2: Quellen u. Materialien. (= 2295.)
Frankf.: Baer. XXXIj, 405; XL, 433 S.
20 M. | [2481
Res.: Lit. Zbl. '15, Nr. 39 Markull; Hist.
Jahrb. 37, 540 Grupp; Zt. d. Ver. f. hess. G.
49, 301 Küch.
Das Biergeld in d. Kurm. Brandenb.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 221-83 Gött.
Dise.) (2482
Wolf, Fr., Entwicklg. d. Armenwesens d. St.
Duisburg bis um d. Wende d. 19. Jh. Heidelb.
Diss. 124 8.; 1 Tab. — Kuhn, Aus d. G. d.
Heiliggeistspitals zu Freiburg. Freib. Diss. 14.
86 S. [2483
— — —
Strants, v., Dynasten u. Dienstmannen. (Dt.
G. bll. 16, 288-315.) — Blokland, Wat zijn Rid-
derheeren? (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 2,
216-22.) 12484
Strnadt, Die freien Leute d. alt.
Riedmark. (Arch. f. öst. G. 104, 207-
686.) ug dE Holder. 10 M. 20. [2485
Beck, W., Die Bruckedeln im Gerichte Neu-
ótting. (Archiv. Zt. 3. F., 1, 67-73.). — Jötze,
Die Ministerialität im Hochst. Bamberg. (Hist.
Jahrb. 36, 516-97; 748-98.) [2486
Styger, Die Beisassen d. alt. Landes Schwyz.
Bern. Diss. 443 S. Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36,
G. A., 626 Stutz. [2487
Völter, Die grundherrschaftl.-bäuerl. Ver-
hältnisse im nördl. Baden, dargest. an d. G. d.
ehem. Reichsritterschaftl. v. Gemming. Gebiets
v. 15. bis Ende d. 18. Jh. (N. Heidelb. Jahrb.
19, 1-102.) [2488
Ziekursch, 100 Jahrc schles. Agrar-
G. Vom Hubertusb. Fried. bis z.
Abschl. d. Bauernbefreiung. (20 v.
Nr. 188.) Bresl.: Hirt. XVj, 443 S.;
Kte. 6 M. 50. [2489
Rez.: Lit. Zbl. '16, Nr. 14 Skalweit; Dt. Lit.
Etg. 16, Nr. 10 Brinkmann; Forsch. Brandb.
Pr. d. 29, 658-61 Kern.
* 77
Warszawski, Entwicklg. d. gutsherrl.-buuerl.
Verhältnisse in Polen u. d. Bauernfrage im
18. Jh. Zur. u. Lpz. 14. 129 8. 3 M. 50.
Rez.: H. Monatsbll. f. Pos. 16, 92-94 Rummler;
Arch. f. Sozialwiss. 41, 885-87 Leonhard. [2490
m el ——
Singermann, Die Kennzeichng. d. Juden im
Mittelalt. Freib. Diss. 51 8. 12491
Priebatsch, Die Judenpolit. d. fürstl.
Absolutismus im 17. u. 18. Jh.
(Festschr. f. Schäfer 564-651.) [2492
Quellen u. Forschgn. z. G. d. Juden
in Dt.-Österr. (s. 14, 3051). 6: Rosen-
i Steiermark. 14. x, 200 S.
M.
[2493
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '16, Nr. 18/19 Loesche.
Lamm, Zur G. d. Jud. im bayer. Schwaben.
2: In Lauingen u. in and. pfaiz-neub. Orten.
2. verm. Aufl. Berl.: Lamm. 48 8. 1 M. 50.
— 8. Adler, Desgl. in Mülhausen i. E. Bas.
Disa. '14. x, 90 S. Roz.: Zt. f. G. d. Oberrh. 30.
488 Stenzel. [2494
Kober, A., Zur G. d. Jud. Wiesbadens in d.
1. Bälfte d. 19. Jh. Wiesb. '13: Friedmann.
34 8. — Nienhaus, Die Jud. im ehem. Hrzgt.
Cleve unt. brand.-pr. Verwaltg. Münst. Diss.
Xj, 105 8. — M. Wollt, Eerste vestiging d.
joden te Amsterd. (s. 18, 2929). Schl. (Bijdrr.
v. vaderl. g. 5. R., 1, 350-76.) [2495
Neufeld, Die hallesch. Jud. im Mittelalt.
(StraBb. Diss.) Berl.: Selbstverl. 102 S. 9 M.
— Beitr. z. Aufhebg. d. Judenschutz -
geldes. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 32,
193-209.) ` [2496
c) Recht und Gericht.
Kern, F., Über d. mittelalt. An-
schauung vom Recht. (Hist. Zt. 115,
496-515.) [2497
Harburger, Das privilegium fori im
dt. Recht. Berl. Diss. 145 S. [2498
Kohler, J., Acht u. Anleite d. Königl. Hof-
gerichts. (Festschr. f. Cohn 1-15.) (2490
Trolle, Om ordalierna hos de germ. folken.
Stockh.: Nord. bokh. 157 8. — Glitsch, Gottes-
urteile. (Voigtlünders Qu.bücher 44.) Lpz.:
Voigtl. '14. 63 8. 60 Pf. — Kapras, Der alt-
bóhm. Grenzeid im Grabe unt. d. Rasen. Beitr.
z. G. d. Ordalwesens. (Zt. f. vergl. Rechtswiss.
34, 283-322.) . zs [2600
Amrhein, Die Würzb. Zivilgerichte
erst. Instanz. (Arch. d. Hist. Ver. f.
Unterfrank. 56, 73-212.) [2501
Menges, Das Obergericht zu Stundweiler
im Kr. WeiBenb. (Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 30,
14-24.) f [2502
Riedner, Die geistl. Gerichtshöfe zu
Speier im Mittelalt. 2: Texte. (Veröff.
d. Görr.-Ges. Sekt. f. Rechtswiss. 26.)
Paderb.: Schöningh. Xj, 305 S. 12 M.
(1 ersch. später.) [2503
Rez.: Zt. Sav.- Stift. 37, K. A., 484-86
Kóniger.
Friedrich, W. L., Zur G. d. Zent Ober-Ram-
stadt. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt.
Hess. 5, 231-39.) — Nellessen, Der Send in
Bardenberg. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 36, 194-
97.) [2504
*18
Brünneck, v., Zur G. d. Gerichts-
verfg. Elbings, Alt- u. Neust. (Zt. d.
Sav.-St. 36, G.-A., 24-136.) [2505
Schuster, H.M., Beitrr. z. G. d. Wien. Privatr.
im Mittelalt. (s. 14, 764). Schl. (Berr. u. Mitt.
d. Alt.-Ver. Wien 46/47, 97-119.) [2506
Mayer, E., Zur Lehre von d. Einkleidung.
(Zt. d. Sav.-St. 36. G. A., 439-41.) Res. v. 14,
3062: Mitt. Inst. Óst. G. 37, 85-00 Coulin. [2507
Häberli, Begriff, Entstelig. u. Untergang d.
bernisch. Grunddienstbarkeit. Bern. Diss. 14.
151 8. — J. Hartwig, Recht d. Bauerngüter
im Ritzenauer Landbez. (Zt. d. Ver. f. lüb. G.
16, 195-230.) 2508
Wiedenmann, Fischercirechte d. Augsb.
Fischerhandwerks im Lech und in d. Wertach
u. der. Nebenbächen 1276-1806. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Schwab. u. Neub. 41, 27ff.) — H. Meyer,
Beitrr. z. Entwicklg. d. Fischereir. im Gebiete
d. Prov. Hann. m. Ausn. v. Ostfriesl. Gött. Diss,
'14. 74 S. (2509
Spieß, W., Das Marktprivileg. Ent-
wicklg. v. Marktpriv. u. Marktrecht
insbes. auf Grund d. Kaiserurkk.
(11, 3 v. Nr. 2107.) Heidelb.: Winter
16. 145 S. 3 M. 20. [2510
Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 051-63
A. Schulte.
Crebert, Künstl. Preissteigerg. durch
Für- u. Aufkauf. Beitr. z. G. d.
Handelsrechts. (11, 9 v. Nr. 9107.)
Ebd. 16. 120 S. 3 M. 20. 2511
Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 632-35
Gierke.
Meyer, Hugo, Entwicklg. d. solothurn. chel.
Güterr. (Bern. Diss.) Olten: Dietschl. '14. xij,
285 S. 2 M. 40. 12512
Fritz, M., Gesetzl. Verwandten-
erbfolge d. ält. schwed. Rechts. (Zt.
d. Sav.-St. 36. G. A., 137-275.) [2513
Voltelini, Der Ältere teilt, der Jüngere wählt.
(Ebd. 478.) [2514
Steinwedel, Beitrr. z. G. d. hann. Gesinder.
Gött. Diss. 56 S. [2515
Frommhold, Die Klage mit d. tot. Mann u.
mit d. tot. Hand. (Zt. d. Sav.-St. 36, G. A.,
458 f.) Vgl. 11, 2858. 12516
Lechner, J., Die Rcichsacht. (Hist. Viertel-
jschr. 17, 512-17.) [2517
Schmidt, Rich., Königsrecht, Kir-
chenr. u. Stadtr. beim Aufbau d. In-
quisitionsprozesses. (Aus: Festg. d.
Leipz. Juristenfak. f. Sohm.) Münch.:
Duncker & H. 79 S. 2 M. 20. [2518
Rau, Beitrr. z. Kriminalr. d. Fr.
Reichsst. Frankf. im Mittelalt. bis
1532. Freib. Diss. 16. xv, 240 S. [2519
Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 610-12 His.
Schmidt, Eberh., Entwicklg. u. Voll-
zug d. Freiheitsstrafe in Brandenb.-
Pr. bis z. Ausg. d. 18. Jh. Berl.:
Guttentag. jx, 95 S. 2 M. 80. [2520
Rez: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 612-14
knapp. cU
Wolzendorff, Staatsrecht u. Na-
turr, in d. Lehre v. Widerstandsrecht
Bibliographie Nr. 2505—2558.
d. Volkes geg. rechtswidr. Ausübg. d.
Staatsgewalt. (126 v. Nr. 39.) Bresl.:
Marcus 16. xv, 535 S. 18M. [2521
Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 568-70
Heymann.
Bónicke, A., Dic Ehe zur link. Hand. Beitr.
z. Lehre vom dt. Fürstenr. Lpz. Diss. 76 S. [2522
Freisen, J., Verfgs.-G. d. kath.
Kirche Dtlds. in d. Neuzeit. Lpz.:
Teubner 16. xxjv, 455 S. 12 M. [2523
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 96, 340-47
Hiling; Beitrr. Bayer. Kirch.- G. 23, 45f.
Ricker; Th. Lit.-Ztg. '16, Nr. 25/26 Sehling;
Theol. Quartalschr. 98, 397-99 Sügmüller; Zt.
Sav.-Stift. 37, K. A., 451-55 Kaas; Freib,
Dióz.-Arch. N. F. 17, 274-76 Rieder; Zt. Kath,
Theol. 41, 371-80 Führich; Dt. Lit.-Ztg. '17,
Nr. 19 Kóstler.
Lacki, v., Die Autonomie d. kath. Dom-
kapitel in Dtld. hist. u. dogm. dargest. Bresl.
Diss. 81 8. [2524
Henrici, Entwicklg. d. Basl. Kirchen-
verfg. bis z. Trennungsgesetz 1910.
(Zt. d. Sav.-St. 35, K. A., 151-262.)
Sep. Weim.: Böhlau. ’14. 2 M. [2525
Rez.: Hist. Zt. 116, 174f. W. Köhler.
Bruggaier, Die Wahlkapitulationen
d. Bischófe v. Eichstátt 1259-1790.
Hist.-kan. Studie. (Freib. theol. Stud.
18 u. Freib. Diss.) Freib.: Herder.
xvj, 130 S. 3 M. [2 526
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 91, 224
Steinberger; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.--
G. 13, 250-52 Below; Arch. f. kath. Kirchenr.
95, 545-51 Hollweck; Zt. d. Sav.-St. 36, K. A.,
530-32 Stimming; Th. Lit.-Ztg. '17, Nr. 3
Lerche.
Dorn, Ursprg. d. Pfarreien u. An-
fänge d. Pfarrwahlrechts im mittelalt.
Köln. Beitr. z. G. d. Pfarrsystems in
d. dt. Bischofsstüdten. (Zt. d. Sav.-
St. 36, K. A., 112-64.) [2527
Kaas, Die geistl. Gerichtsbarkeit d.
kath. Kirche in Preuß. in Vergangenh.
u. Gegenw. m. bes. Berücks. d. West.
d. Monarchie. (Kirchenr. Abhdlgn.
84-87.) Stuttg.: Enke. XL, 488 S.;
x, 482 S. 38 M. [2528
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 22 u. 52/53 Giese;
Zt. Sav.-Btift. 37, K. A., 465-73 Rothenbücher;
Th. Lit.-Ztg. 17, Nr. 1 Sehling.
Probst, Die staatskirchenr. Stellg.
d. kath. Kirche im Hrzgt. Sachs.-
Mein. (Veröff.d. Görr.-Ges. Sekt. f.
Rechtswiss. usw. 21.) Paderb.: Schö-
ningh ’14. 170 S. 5 M. [2529
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenr. 95, 372-74
Nottarp; Hist. Jahrb. 36, 437 Maring; Zt. d.
Sav.-3t. 36, K. A., 552-57 Niedner.
Schäfer, Rudf., Die Geltg. d. kan.
Rechts in d. ev. Kirche Dtlds. von
Luther bis z. Gegenw. (Zt. d. Sav.-St.
36, K. A., 165-413.) (2530
Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche.
Grünschlag, Rechtl. Stellg. d. Nass. Landes-
kirche. Erl. Diss. 16. xj, 59 S. 12531
d) Kriegswesen.
Janson, v., Das Volk in Waffen einst u. jetzt.
(Dt. Rs. 166, 140-51.) — W. Beck, Die dt. Rei-
terbestallungen 1491 bis 1570. (Archiv. Zt.
3. F. 1, 1-65.) 12532
Dorn, Das Hohenzoll. Milit. z. Z. d. Napol.
Kriege bis zur Auflösg. 1840. Sigmaring.:
Selbstverl. 34 8. 60 Pf. [2533
Schäfer, E., Mecklenburgs Milit.wesen vor
u. in d. Freiheitskriegen. (Jahrbb. d. Ver. f.
meckl. G. 80, 97-114.) [2534
Winterer, Entstehg. u. Verwertg. d. Schanzen
u. Linien auf d. südl. Schwarzwald unt. bes.
Bcrücks. d. Hohlen Grabens. (Zt. d. Ges. f.
Betfórd. d. G.kde. v. Freiburg 31, 1-48 u. Freib.
Diss.) [2535
Boissonnas, Alte Waffen a. d. Schweiz.
Sammig. Ch. Boissonnas. Berl.: R. C. Schmidt
& Co. 14. 4°. 32 S.; 33 Taf. 32 M. — Bohl-
mann, Die braunschw. Waffen auf Schloß
Blankenb. a. Harz. (Aus: Zt. f. hist. Waffenkde.)
Braunschw.: G. C. E. Meyer. 4°. 24 8. 1 M.
50. [2536
e) Religion und Kirche.
Gümbel, Th., Denkschr. üb. d. Stiftskirche
u. d. prot. Kirchengemeinde Landau. Landau:
Kirchengem. 80 S. Rez.: Beitrr. 3. bayer.
Kirch.-G. 22, 112-44 H. Jordan. — Dresen,
Quellenbeitrr. z. Rating. Kirch.-G. Rat. Progr.
14. 97 S. 5 12537
Gröteken, Die Franziskaner an Fürstenhófen
bis z. Mitte d. 14. Jh. Münst. Diss. 8. —
Wilms, Aus mittelalt. Fraucnklöstern. Freib.:
Herder 16. 280 8. 3 M. Rez.: Hist. Jahrb. 37,
503 Pfleger. (2538
Tomek, Das kirchl. Leben n. d.
christl. Charitas in Wien. (G. d. St.
Wien 5, 160-330.) [2539
Hohenegger, G. d. tirol. Kapuzin.-
Ordensprov., 1593-1893. Fortg. u.
voll. v. Zierler (s. ’13, 3005). 2.
(Schl.-) Bd. xv, 747 S. 12 M. 50. [2540
Rez.: Franzisk Stud. 4, 98 f. J. Chr. Schulte.
Neegle, Kirch.-G. Böhmens. 1:
Einführg. d. Christent. Wien: Brau-
müller. xjv, 226 S. 5 M. [2541
Rez.: Gött. gel. Anz. ’16, 233-30 Bonwetsch;
Zt. f. kath. Theol. 40, 361-68; Lit. Zbl. 16,
Nr. 37; Theol. Lit.-Ztg. '16, Nr. 18/19 Locsche;
N. Laus. Magaz. 91, 256 W. Jecht; Mitt. Inst.
Öst. G. 37, 292-94 Bretholz.
Stückelberg, E. A., Kirchl. Archiiol. u. Hagio-
graphie. (Zt. f. schw. Kirch.-G. 9, 161-76.) —
Ders., Kl. Beitrr. z. schw. Hagiogr. (Ebd. 47-
56.) — Gabe. Meier, Die Bcginen d. Schweiz.
(Ebd. 23-34; 119-33.) — Wymann, Zur G. d.
Landkapitels Bremgarten im 15. u. 16. Jh.
(Ebd. 183-91.) — Ders., Zugerische Primizen
e1027-1701. (Ebd. 219-23.) — Niquille, Les
bénédictines d’Engelberg. (Ebd. 10, 25-41.) [2542
„ Joh. Geo., G. d. Bist. Chur. (8. 14,
3132). Vollst. 2 Bde. xj, 507; 780 S. 26 fr.
Rez.: Zt. f. schw. Kirch.-G. 9, 230-32 u. Hist.
Jahrb. 36, 141-44 Büchi. [2543
Benserath, Die Kirchenpatrone d. alt. Diöz.
Lausanne im Mittelalt. Freib. (Schw.) Diss.
'14. xvj, 210 S. 3 M. Rez.: Hist. Jahrb. 36,
884 Fastlinger; Trier. Arch. 24/26, 244. [2544
+79
Kißlinger, G. d. Ben.-Klost. St. Veit (früher
Elsenbach) b. Neumarkt a. d. Rott in Oberb.
(Beitrr. z. G. d. Erzbist. München 12, 103-394.)
— Schlecht, Analecta z. G. d. Freising. Bischófe.
(10. Sammelbl. d. H. Ver. Freis.'15.) — Oswald,
G. d. Pfarrei Iggensbach. (Vhdlgn. d. H. Ver.
f. Niederb. 50, 53-159.) — Dengler, Kloster
Oberaltaich; veróff. v. Danzer. (Vhdlgn. d.
H. Ver. Oberpf. 65, 101-17.) [2545
Sperl, Klost. Heilsbronn — d. Alınengruft d.
Ka iserhauses. Münch.: Bruckmann. 20 S.:
10 Taf. 7 M. 50. Rez.: Beitg. z. bayer. Kirch.-
G. 9, 280f. Schornbaum. [2546
Sontheimer, Die Geistlichkeit d. Kapitels
Ottobeuren (s. 13, 614.) Bd. 2. 13. 635 S.
7 M. 50. Rez.: Arch. f. G. d. Hochst. Augsb. 4,
643-50 A. Schröder. — Hafner, G. d. Kl. Ful -
tenbach. (Jb. d. H. Ver. Dilling. 27, 1-97. 28,
255-309.) 12547
Schüler, A., Die Orden d. h. Franz in Würt-
temb. bis z. Ausg. Ludwigs d. B. Tüb. Diss.
109 8. 12548
Feurstein, Die Heiligenpatronate in ihr.
Bedeutg. f. d. Alteste Pfarr-G. (Freib. Diöz.-
Arch. 15, 313-16.) — H. Baier, Zur G. d. Ki.
Allerheiligen. Notitiae hist. de canonia Sanc-
torensi 1613-92. (Lbd. 16, 201-56.) [2549
König, J. H., Die kath. Körperschaften d.
Unterelsasses vor u. währ. d. groß. Revol. (50
v. Nr. 110). Straßb.: Heitz. xvj, 186 S. 8 M.
(82 S.: Straßb. Diss. '14.) 2550
Hufischmid, Zur G. d. Kirchen u. Klöster
auf d. Heiligenberg (s. 146, 3144). Schl. (N.
Arch. f. G. d. St. Heidelb. 12, 105-28.) (2551
Sehmitz-Kallenberg, Kl. Beitrr. z. G. d.
Windesheim. Kongregstion. (Hist, Jahrb. 36,
306-17; 598-608.) 12552
Bertram, R., Chronik d. kath. Pfarre Brühl.
1: Bis 1815. Brühl: Martini '13. xjv, 2028.
Rez.: Franzisk. Stud. 1, 104-6 Schlager. [2553
Lamy, L'abbaye de Tongerloo dep. sa fon-
dation jusqu'en 1263. Paris: Picard '14. XL,
470 S. 5 fr. (2554
Duchesne, Fastes épiscopaux de
lanc. Gaule III: Les provinces du
nord et de l'est, Paris, Fontemoing.
270 S. 2555
Dersch, W., Hessisch. Klosterbuch.
Quellenkde. z. G. d. im Reg.-Bez.
Kassel, d. Prov. Oberhess. u. d.
Fürstent. Waldeck gegründ. Stifter,
Klöster u. Niederlassgn. v. geistl.
Genossenschaften. (12 v. Nr. 2297.)
Marb.: Elwert. xxxj 160 S.; Kte.
6 M. [2556
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr.9 lerche;
Zt. d. Ver. f. hess. G. 49, 318-20 H. Brunner;
Hist. Jb. 37, 742 f. Greven; Mitt. Hist. Lit.
N. F. 5, 69-71 Hoppe; Theol. Rev. 17, Nr. 9, 10
A. Meister.
Voß, A., Verfassgs.- u. Wirtsch.-G. d. Kol-
legiatstifts Busdorf zu Paderborn bis 2. Auf-
hebg. 1036-1810. (Zt. f. vaterl. G. Westf. 72,
II, 147-207. 73, 11, 1-62.) (03 S.: Münst. Diss.)
— W. E. Schwarz, Stud. z. G. d. Kl. d. Augu-
stinerinnen Marienthal gen. Niesing zu Münster.
(Ebd. 72, I, 47-151.) Rez.: Hist. Jahrb. 36,
415. Löffler. (2557
Bertram, A., G. d. Bist. Hildesheim
(s. 1900, 2476). Bd. 2. xij, 449 S.
19 M. 50. [2558
Res.: Zt H. Ver. Niedersachs. 16, 145-47
Peters.
*80
Wolpers, G., Gnadenort Germershausen.
Entwicklg. d. Wallfahrt u. d. Klost. Duderst.:
Mecke 14. 82 8. 1 M. [2559
Schlager, Fr., Verzeichn. d. Klöster d. sächs.
Franziskanerprovinzen. (Franzisk.-Stud. 1,
231-42.) [2560
Wolt, Rud., Das Dt.-Ordenshaus St. Kuni-
gunde b. Halle a. d. S. (1200-1511). (Hall. Diss.
u. H. 7 v. Nr. 168.) Halle: Gebauer. 87 8.
3 M. 25. [2561
Schulze, Zur G. d. Grundbesitzes d.
Bist. Brandenb. (s. ’14, 3166). Schluß. (Jahrb.
f. brandb. Kirch.-G. 11/12, 1-40. 13, 1-36.) —
Funcke, Das Bist. Lebus bis z. Anfg. d. Hohenz.-
Herrsch. in Brandb. (Ebd. 11/12, 41-78.) —
Hoppe, Zur neuer. Lit. üb. d. Kl. Lehnin.
(Forsch. z. brand b. u. pr. G. 28, 554-63.) [2561a
Goeters, Joh. Overbeek in Cleve als Mitarb.
an Gottfr. Arnolds Kirch.- u. Ketzer- Historie.
(Monatahfte. f. rhein. Kirch.-G. 8, 3-20.) [2502
Loesche, Inn. Leben d. óst. 'Tole-
ranzkirche. Archiv. Beitrr. z. Kirch.-
u. Sitten-G. d. Protest. in Osterr.
1781-1861. (36 v. Nr. 59.) Wien:
Manz. Lpz.: Klinkhardt. xij, 531 S.
10 M. [2563
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '10, Nr. 23 A. Baur;
Gött. Gel. Ans. '17, 305-8 Loserth.
Clau, H., Lit. tätige öst. Exulanten. (Jahrb.
f. G. d. Protest. in Óst. 35, 127-32.) — Ders.,
Vagierende Exulanten. (Ebd. 133-52.) [2564
Trenkle, Theob., Zensur v. Druckschrr. in
Regensb. im 16.-18. Jh. (Beitrr. z. bayer. Kirch..
G. 22, 134-37.) — Nügelsbach, Pfarrei Erlangen-
Neust. 1751-1855. (Aus: Erl. Tagebl.) Erl.:
Junge. 58 8. 80 Pf. Rez.: Beitrr. z. b. K.-G.
21, 236f. H. Jordan. [2565
Bossert, Entstehg. u. Entwicklg. d. Kirchen
u. Pfarreien im O.-A. Gerabronn. (Bll. f. württ.
Kirch.-G. 19, 28-59; 143-77.) [2566
Bauer, Johs., Zur G. d. Bekenntnis-
standes d. verein. ev.-prot. Kirche im
Grhzgt. Baden. Heidelb.: Ev. Verl.
x, 178 S. 5 M. — Ders., Üb. d. Vor-G.
d. Union in Baden. Ak. Rede. Ebd.
4°, 42 8. [2567
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '16. Nr. 22 Mulert; Zt.
Sav.-Stift. 37, K. A, 483f. Eger.
H. A., Pfarrei Enkirch 1630-1800.
(Mthfte. f. rhein. Kirch.-G. 9, 289-332. —
Bósken, Zur G. d Gem. Wallach. (Ebd. Bd. 8-
10.) — Schell, Beitrr. z. G. d. ref. Gem. in
Elberf. (Ebd. 91.) [2568
Veltenaar, Het kerkel. leven d. geref. in Den
Briel tot 1816. (Utr. Diss.) Amst.: Kruyt. 22;
482 S. 3 fl. 50. [2569
Dresbach, Die ehem. ref. Gem. Halver, 1749-
1817. (Jahrb. f. ev. Kirch.-G. Westf. 18, 158-
77.) [2570
Steinmetz, Die Generalsuperintendenten v.
Lüneb.-Celle. (Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-@.
20, 1-135.) (2571
f) Bildung, Literatur und Kunst.
Matrikel d. Univ. Dillingen (s. 14,
3192). Registerbd., bearb. v. A.
Schróder (3, 2 v. Nr. 2191.) xxx,
429 S. [2572
Rez.: Hist. Zt. 117, 320-22 Luschin v. Eben-
greutb; Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 17, 280-85
Bibliographie Nr. 2569—2619
Herm. Mayer; Zt. G. Erslehg. 6, 196-202 Stein
meyer; Württb.Vierteljhfte 26, 197-200 Pfeiffer.
Reinhard, E., Aus d. Leben d. tbeol., jur. u.
phil. Fakultäten an d. Univ. Mainz 1688-1786.
(Hist. Jahrb. 36, 316-25.) [2573
Jung, R., Frankfurt. Hochschul-
pläne 1384-1868. (= 2099. Lpz.:
Köhler. xnj, 1538. 5 M. [2574
Album d. Christ.-Albrechte. Univ.
zu Kiel 1665-1865. Hrsg. v. Gund-
lach. Kiel: Lipsius & T. x, 709 8.
30 M. MORES [2575
Monumenta Germ. paed. (s. '14,
3198). 54 s. Nr. 3257. —- Beih. 1:
A. Stolze, Die dt. Schulen u. d. Real-
schulen d. Allg. Reichsstádte bis z.
Mediatisierg. 16. xjv, 175 S. 6 M.
(Auch Münch. Diss.) Selbstanz.: Zt.
f. G. d. Erziehg. 6, 53-57. [2576
Kahl, Zur G. d. Schulaufsicht. Lpz.: Teub-
ner 13. 136 8. 4 M. Rez.: Hist. Zt. 118, 674
Sohm. [2577
Lamp, Polit. Entwicklg. d. öst. Volksschule.
(Zt. f. Polit. 8, 943-54.) — Hübl, Die Schulen
in Wien. (G. d. St. Wien 65, 331-459. —
Góri, Entwicklig. d. Volksschulwesens d.
landesf. Hauptst. Graz. Gras: Stadtschulrat
13. 3 K. (2578
Greiner, O. d. Ulmer Schule. (= Nr. 2122.)
Stuttg.: Kohlhammer 14. 4°. 90 8. (2579
Falke, D., Klost. u. Gymn. Antonianum d.
Franziskaner zu Gcseke. (Franz. Stud. Beih.
1. Münst.: Aschendorff. xjv, 101 8. 6 M.
Rez.: Franz. Stud. 2, 418-21 Balthasar. [2580
Bertram, F., G. d. Ratsgymn. (vo-mal. Lys.)
zu Hannov. (s. 14, 3211). Schl. (Hann. G. bil.
17 u. 18, Beil. 8. 449-615; x S. Auch vollst.
als Bd. 10 v. Nr. 2133.) Hann.: Gersbach. 5 M.
Rez: Zt. f. G. d. Erziehg. 6, 57-69 Wehr-
mann. (2581
Müller, Geo., Aus d. G. d. Schulpatronats in
Sachs. (Geschichtl. Stud. f. Hauck 203-9.)
— Schaarschmidt, Die lat. Stadtschule 1515-
1842. (Festschr. d. Gymn. Albert. zu Freiberg
1-52.) (2582
Weidemann, Die Hohenzollern u. d. Schule.
Halle: Waisenhaus. 206 8. 2 M. — i
Die pr. Volkssch. in ihr. geschichtl. Entwidkig
Paderb.: Schöningh. 110 S. 1 M. 40. (2583
Schwartz, W., Annalen d. Friedr.-Wilh.-
Gymn. zu Neuruppin. Erneuert u. erg. v.
Begemann. Berl.: Weidmann. xj, 222 8.
3 M. Rez.: Dt.Lit.-Ztg. 15, Nr. 51/52 Schwabe;
Lit. Zbl. 16, Nr. 14 K. [2584
Kruse, R., Schulwesen Parchims bis z. 30j.
Kriege. Parch. Progr. 101 S, 12585
Burda, Untors. x. mittelalt. Schul-G. im
Bist. Breslau. Bresl.: Aderholz '16. xvj, 444 S.
0 M. (xvj, 47 8. Bresl. Diss. '14.) [2586
Mayer, Ant., Kl. Beitr. zu Wiens Buchár.-
G. 1637-1740. (Berr. usw. d. Alt.-Ver. Wien
48, 65-81; 10 Taf.) — Schiffmann, 1615-'18.
Anfänge d. Buchdruckes u, Zeitungswesens in
Oberöst. Linz: Selbstverl. 17 8. 1 M. 75. (2587
Bibliothekskataloge, Mittelalt. Hrsg.
v. d. Berl Ak. usw. Österreich.
Hrsg. v. d. Wien. Ak. 1: Niederöst.,
bearb. v. Gottlieb. Wien: Holz-
hausen. xjv, 615 S.; 2 Taf. 16 M. [2688
Religion u. Kirche. — Bildung, Literatur u. Kunst. — Volksleben
Rez.: Lit. Zbl. '15, Nr. 47 M. M.; Dt. Lit.-
Zig. 15, Nr. 51/52 Wessely: Zbl. f. Bibl. 33,
183-86 Eichler; Hist. Jahrb. 37, 471-73 Schot-
tenloher; Hist Zt. 117, 286-88 Haupt; Mitt.
k. k Archivrates 2. 365-63 F. Wilhelm.
Leistle, Üb. Klosterbibliotheken d. Mittel-
alt. (Stud. z. QG. d. Bened.ordens. N. F. 5, 197-
228; 357-77.) — Dorimüller, G. d. Lindauisch.
8tadtbiblioth. (Schrr. f. G. d. Bodensees 44,
111-28.) — P. Lehmann, Nachrr. v. d, ait. Trier.
Dombibl. (Trier. Arch. 24/25, 203-28.) — B.
Krieger, Sonderausstellg. d. Kgl. Hausbibl. auf
d. Int. Ausstellg. f. Buchgewerbe. Lpz. 14.
(Hobens. Jb. 19, 170-81.) [2559
v., Die Münch. Akademie 1759 bis
1909. (Heigel, Dt. Reden 56-99.) (2590
Below, v., Die dt. G.schreibung von d. Be-
freiungskriegen bıs zu uns. Tagen. G. u. Kult.-
G. (Intern. Monatsschr. 9, 15, H. 12-14.)
Lps.: Quelle x M. 16, xIIj., 18€ 8. 3M 60.
Bez : Dt. Lit.-Ztg. '17, Nr.1-3 Neumann; Lit.
Zbl. 17, Nr 4; Theol. Lit. Bl. 17, Nr. 10
Bonwetsch; Dt. Rundschau '17, Apr., 152f. —
Vgl.: v. Below (Vierieljschr. f. 808. - u. Wirtsch.-
G. 13, 430ff.) — Curschmann, Entwicklg. d.
hist.-geogr. Forschg. in Dtid. durch 2 Jahr-
hunderte. (Arch. f. Kult.-G. 12.) — Obser,
Zur badisch. Historiogr. d. 17. Jh. (Zt. f. G. d.
Oberrh. 29, 710-17.) [2591
Nagi, J. W. u.a., Dt.-öst. Lit.-G. (s. '13,
701). 2, 1: 1750-1848. 14. 8. 769-1117, xvj 8.
9 M. Bez.: Zt. f. öst. Gymn. 66, 142-51 u.
234-43 v. Kummer; N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. 37, 5429-46 Walzel. [2592
Bächtold, J. M., E. schweiz. Lit.-G. Zur.
Diss. 119 S. [2593
Pompecki, Lit.-G. d. Prov. Westpreuß.
Danz.: kafemann. 318 8. 7 M. Rez.. Mitt.
d. Westpr. G.-Ver. 15, 13-16 Simson; Dt. Lit.-
Ztg.'106, Nr. 2 Neubaur. [2594
Loewenthal, Stud. zum germ. Rätsel. Hei-
delb.: Winter 14. 150 8. 4 M. (51 8.: Königsb.
Diss. 14.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '16, Nr. 31
Ranisch. (2595
Sonneborn, Gestaltg. d. Sage v. Herzog Ernst
in d. altdt. Lit. Gótt. Diss. 51 8. — Steidel,
Die Zecher- u. Schlemmerlieder im dt. Volks-
liede bis z. 30 J. Kr. Heidelb. Diss. '14, xv,
107 S. — Tardel, Patriot. Lyrik v. Friedr. d. Gr.
bis Wilh. II. (N. Jahrbb. f. d. klasa, Altert. 35,
57-64.) — Holl, Das dt. Lustspiel. Geschichtl.
Entwicklg. (Ebd. 453-73.) — Stümcke, Kronpr.
Fritz u. Katte auf d. Bühne. (Mitt. d. Ver. f.
G. Berl. 15. u. 16.) 12590
West, Der 30 j. Krieg u. d. Kunst. (Preuß.
Jahrbb. 159, 10-48.) 12597
Dreger, Wiens Stellg. in d. Kunst- O. (Ber.
üb. d. 13. Vers. dt. Historiker 15-22.) — V. Roth,
Die siebenb -sächs. Kunst ind. magyar. Forschg.
(Arch. d. Ver. f. sıeb. Ldkde. 39, 511-628.) [2593
Künstler-Lexikon, Schweizer (8. '12, 592).
Lig. 12, 14. 8. 401-584. Suppl. Lig. 1-3. 480 8.
à 3 M. 20. [2599
Rauch, v., Bau-G. d. Heilbronn. Kilians-
kirche. (Württb. Vierteljhfte. 24, 218-54.) —
Dort, Bischofshof in Ladenburg. Karlar. Diss.
’)2. 4°. 54 S. — Edelmaier, Kloster Schönau
b. Heidelb. (Karlsr. Diss.) Heideib.: Winter.
103 S. 5 M. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 313f.
Sıllıb.— A.Wiegand, Die Kirchen d. Kr. Heppen-
heim. Darmst. Diss. 13. 4°. 31 S.; 21 Taf. (2600
Obser, Beitrr. z. Salemer Bau- u. Kunst-Q.
im 15. u. 16. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. 30, 574-
612.) — Walt. Beck, Stadt Lahr im 18. u. 19. Jh.
*$1
Baugeschichtl. Stud. Karlsr. Diss. 13. 4°.
77 8.; 12 Taf. (2601
Pick, R. u. Laurent, Rathaus zu Aachen.
Asch. 14. 221 8. Res.: Zt. d. Aach. Q.-Ver.
36, 230-33 Fritz. [2602
Mählmann, Wohnhaus Alt-Emdens v. 15.
bis z. 19. Jh. Berl. Diss. 56 8. — Rabives,
Entwicklg. d. städt. Wohnhauses in Nordhaus.,
Sangerhaus. u. Eieleb. Berl. Diss. 4*. 54 8. (2008
Müller, Gottfr., Die Domin!kanerklóster d.
ehem. Ordensnation „Mark Brandenb.“ Berl.
Diss. 14. 4*. 175 8. Rez.: Forsch. £z. brandb.
u. pr. G. 28, 596f. Kohte. — Kania, Potsdamer
Baukunst. Potsd.: Jaeckel. 112 8. 2 M. 75.
— Q. Nagel, Die Dorfkirchen d. Uckermark.
Greifsw. Diss. 14. 73 8. [2604
Fink, A., Figürl. Grabplast. in Sachs. bis
z. 2. Hälfte d. 13. Jh. Berl. Diss. 69 8. [2605
Winkler, F., Stud. z. G. d. niederl. Miniatur-
malerei d. 15. u. 16. Jh. (22, 3 v. Nr. 52.) Wien:
Tempsky. 8.277-342; 21 Taf. 30 M. [2606
Lütgendorft, Frhr. v., Die Geigen- u. Lauten-
macher bis z. Gegenw. 2. verb. u. verm. Aufl.
Frankf.: Keller 13. xij, 407; 972 8. 45 M.
Rez.: Arch. f. G. d. Hochst. Augsb. 4, 630-36
Bchróder. 12607
Glossy, Zur G. d. Theater Wiens. I. (1801 -
20.) (Aus: Jahrb. d. Grillparz.-Ges.) Wien:
Konegen. xxxv, 334 S. 6 M. — Kädär, G. d.
Ofener u. Pester dt. Theater bis 1812. (Arb. sz.
dt. Philol. 12.) Budap.: Pfeifer '14. 148 R.
(Ungar.) [2605
Becker, Wilh. Jos., Forsch. z. Theaterwesen
v. Koblenz im Rahmen d. dt., namentl. d. rhein.
Theat.-G. bis 1815. 1: Von d. engl. Komödian-
ten bis z. Tätigkeit d. Böhm. Gesellsch. 1600-
1805. Gieß. Diss. 158 8. [2609
g) Volksleben.
Floerke, Dt. Wesen im Spiegel d. Zeiten.
Berl.: Ke.chl '16. 412 S. 3 M. (2610
Joachimsen, Vom dt. Volk zum dt. Staat.
G. d. dt. Nationalbewußtseine. Lpz.: Teubner
16. 130 S. 1 M. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 4,
285-87 Steffens — Kaerst, Geschichtl. Wesen u.
Recht d. dt. nation. Idee. Münch.: Beck '16. 518.
1M.50. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 27G. Kauf-
mann; Mitt. Hist Lit 5, 126-28 Kende. [2611
Reynaud, Hist. génér. de l'influence
frang. en Allemagne. Paris: Hachette
14. 554 S. 12 Fr. [2612
Schlager, Wiener Skizzen a. d. Mittelalt. In
Ausw. hrsg. v. W. Kohler. Wien: Gerlach
& W. 200 S. 5 M. [2613
Beiträge z. dt.-bóhm. Volkskde. (s. 14, 937).
12: Schramek, Der Böhmerwaldbauer. x1],
359 S. 5 M. — Reutter, Kulturh. Beitrr. z. G.
v. Pohrlitz. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mähr. 19,
175-91.) [2614
Trautmann, K., Kulturbilder a. Alt-Münch.
(s. 14, 3233). 2. R. 161 S.; 23 Taf. 4 M. [2615
Reinfried, Kulturgeschichtl. a. Mittelbad.
17. u. 18. Jh. (Freib. Diózesanarch. 16, 129-
60.) [2616
Anrich, Dt. u. franz. Kultur im Elsaß in
geschichtl. Beleuchtg. (Univ.-Rede.) Straßb.:
Trübner 16. 53 8. 1 M. 12617
Strauß, B., La culture franç. à Francfort au
18 siècle. Paris: Rieder & Co. 14. 202 8. 6 fr.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Kracauer. (2018
Dibelius, Engl. Berr. üb. Hamburg u. Nord-
dtid. a. d. 10.-18. Jh. (Zt. d. Ver. f. hambh. G.
19, 51-82.) [2619
Histor. Vierteljahrschrift. 1916/18. 3. Bibliographie . 6
*82
Mitzschke, Thüringen u. d. Thüringer in
Sprichw., Bedewendg., Gleichnis, Neckspruch
u. Beinamen. (Jahrb. d. Akad. Erf. 41, 159-74.)
Sep. Erf.: Villaret. 80 Pf. (2620
Trümper- Volkskundliches aus
Nord-West-Sachs. (Mitt. d. Ver. f. sächs.
Volkskde. 6, 266-68.) — Bóhme, Desgl. a d.
Vogtlande; mitg. v. Hälsig. (Ebd. 178-91;
259-02; 284-97.) [2621
Weigert, Das Dorf entlang. Buch vom dt.
Bauerntum. Freib.: Herder. Il, 439 8.
5 M. (2622
Bächtold, H., Volkskdl. Mitt. a. d. schweiz.
Soldatenleben. (Schw. Arch. f. Volkskde. 19,
208-04.) [2623
Plischke, Die Sage vom wild. Heere im dt.
Volke. Leipz. Diss. 14. xij, 83 8. [2624
Kronfeld, Der Krieg im Aberglauben u.
Volksglaub. Münch.: Hugo Schmidt. 270 8.
2 M. 50. — Teutsch, Sachs. Hexenprozcsse.
(Arch. d. Ver. f. s:ebenb. Ldkde. 39, 709-803.)
— Allgäuer, Zeugnisse zum Hexenwahn d.
17. Jh. Beitr. z. Volkskde. Vorarlbergs. Salzb.
Progr. 38 S. — Spirkner, Kulturgeschichtliches
a. Mirakelbüchern. (Vhdlgn. d. H. Ver. Nieder-
bayern 51, TII.) 23 S. — Solleder, Hexenwahn,
Zauberei u. Wunderglauben in Franken. (Fran-
Bibliographie Nr. 2620 —2655
kenland 1, 115-26; 176-83.) — Heberling, Zau-
berei u. Hexenprozesse in Schlesw.-Bolst.-
Lauenb. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 45,
116-217.) — E. Bürger, Aberglauben in Sachs.
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 6, 297-
804.) [2625
Bünker, Volksschauspiele a. Obersteiermark.
(Erg. bd. 11 v. Nr. 61.) Wien: Gerold. 261 S.
8 M. 50. [2626
Jecht, Aus d. G. d. Górlitz. Schützengesell-
schaft. (N. Laus. Magaz. 91, 1-120.) — Prü-
mers, Die Schützengilde zu Grütz. (Hist. Mo-
natsbll. Pos. 16, 82-88.) — E. Meyer, Desgl. in
Zerkow. (Ebd. 114-28.) l (2827
Forrer, Primitive Vogesenhütten a. Altest.
u. neuer. Zeit. (Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 31, 1-
20.) — Kaune, Unters. üb. slaw. u. germ.
Einflüsse auf d. Entwicklig. d. vogtländ. Bauern-
hauses. (Aus: Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen 26.)
Hann. Diss. 88 8. [2628
Wirsching, Die Manteltracht im Mittelalt.
Würzb. Diss. 87 S.; 6 Taf. — Helerli, Die
Klett gauer- oder Hallauertracht d. Kant:
Schaffhaus. (Schw. Arch. f. Volkskde. 19, 137-
00; 21 Tat.) [2629
Das deutsche Altertum bis ca. 500
+83
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge
der Begebenheiten.
I. Das deutsche Altertum
bis ca. 500.
a) Germanische Urzeit u. erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
"€ Schrader, O., Die Indogermanen. 2. verb.
Aufl, Lpz.: Quelle & M. 16. 167 8. 1 M. (2630
Schmidt, Ldw., Allg. G. d. germ. Völker
bis z. Mitte d. 6. Jh., s. '12, 820. Res.: Hist.
Zt. 114, 395-98 EL uet Y goi
Kauffmann, Fr., Dt. Alterts.kde. 1. Hälfte,
8.'14, 3343. Rez.: Hist. Zt. 114, 392-95 v. Schwe-
rin. [2632
Mitteilungen d. Prüh. Kommiss. II, 3.
S. 229-366. 10 M. 60. Inh.: a. Walt. Schmid,
Die Bingwälle d. Bacherngebietes. Rez.:
Pr&h. Zt. 6, 363-65 Schuchhardt; Zt. d. Hist.
Ver. Stelerm. 14, 129 Pirchegger; Lit. Zbl.
'16, Nr.32 Seger. b. A. Mahr, La Tène-
periode in Oberóst. [2633
Mahr, Álteste Besiedlg. d. Ennser Bodens.
(Mitt. Anthrop. Ges. Wien 46, 1-36; 3 Taf.) [2034
Scherer, E., Vorgeschichti. u. frühgesch.
Altertümer d. Urschweiz. (Mitt. Antiq. Ges.
Zürich 27, 4.) Zür.: Beer '16. 4*. 87 8. 4 M. 80.
— Jahresbericht d. Schw. Ges. f. Ur-G. (Soc.
suisse de préh.) 7: 14. Verf.: Tatarinoff.
Zür.: Beer. 180 8. 5 M. 40. [2635
Schumacher, K., Gallische u. germ. Stämme
u. Kulturen im Ober- u. Mittel-Rheingebiet
zurspäter. La Tenezeit. (Präh. Zt.6, 230-92.) [2636
Gößler, Die vor- u. frühgeschichtl. Alter-
tümes d. Oberamts Tettnang. (Aus: Nr 2181.)
Stuttg.: Kohlhammer 14. 42 S. [2637
Sprater, Die Ur-G. d. Pfalz, . Führer
durch d. vorgesch. Abtlg. d. Hist. Museums
d. Pfalz in Speier. Speier: Museum. 80 8.
2 M. 60. [2638
Vonderau. 2 Hallst. Flachgräber im Kreise
Fulda. (= Nr. 2129a.) Fulda: Fuld. Aktiendr.
'14. 4°. 9 8.; 2 Pläne u. 2 Taf. 1 M.20. (2639
Hahne, H., Vorzeitfunde a. Niedersachs.
Funde u. Fundgruppen nebst zusamınenfass.
Darstellgn. z. Vor-G. d. Prov. Hannov. u.
d. angrenz. Gebiete. (In ca. 50 Lfgn.) Lfg. 1
u. 2. Hann.: Gersbach. 4°. 39 S.: 20 Taf.
6 M. Rez.: Prüh. Zt. 8, 169-72 Schuchhardt. [2640
Knoop, Die vorgeschichtl. Siedelgn. in d.
Umgebg. v. Börbum. (Braunschw. Mag. '15,
Nr. 4.) — Schuchhardt, Lissdorf, e. band-
keram. Siedlg. in Thüring. (Präh. Zt. 6, 293-
$03; 8 Taf.) — Amende, Bish. bekannt geword.
bronzez. Friedhófe im altenb. Ostkreise. (Mitt.
d. G. forsch. Ges. Osterland 12, 393-430.) [2641
Jacob, K. H. u. Gräbert, Die steinzeitl.
Fundstelle Markkleeberg b. Leipz. (Veróff.
d. Städt. Mus. f. Völkerkde. Leipz. H. 5.)
Lpz.: Voigtländer '14. 105 8.; 24 Taf. 4 M. 60.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 16 Hörtes; Mannus
0, 869-77 Gagel. 12642
Bchuchhardt, Der Goldfund vom Messingwerk
b. Eberswalde. Mit 13 Taf. Berl.: Verl. f.
Kunstwiss. '14. 30 M. Selbstans.: Präh. Zt. 7,
222-20. (2043
Walter, E., Über Altertümer u. Ausgrabgn.
in Pomm.: 13 u. 14. (Balt. Stud. 18, 122 82
10, 262-80.) (2644
Bolz, Neolith. Gräberfeld von Kiwisaare
in Livland. (Balt. Stud. s. Archl. u. Q. 15-
32. — R. Hausmann, Depotfund v. Dorpat.
(Ebd. 97-116; Taf.) (2045
b) Einwirkungen Roms.
Stein, A., Tacitus als Geschichtsquelle.
(N. Jbb. Klass. Alt. 35, 361-74.) 12646
Woyle, Antike Quellen z. G. d. Germanen
(8. 14, 983.) 8: Von d. Kämpfen d. Germa-
nicus bis z. Aufst. d. Bataver. (Voigt land.
Quellenbücher 83.) Lpz.: Voigtl. 133 8.
1M. , b [2647
Schütte, Die Quellen d. Ptolemäisch. Kar-
ten v. Nordeuropa. (Beitrr. G. D. Sprache
41, 1-46; xxjx S. Ktn.) [2648
Wolff, G., Entwicklig. d. róm.-germ. Alterts.
for:chg., Aufgaben u. Hilfsmittel. (Festschr.
d. Ver. ak. gebild. Lehrer z Eröffng. d. Frankf.
Univ. 41-78.) [2649
Bir, Germanen „die Echten“. (Preuß.
Jahrbb. 160, 414-22) — Reiche, Der Name
Germanen. (N. Jbb. Klass. Alt. 35, 603-5.) (2650
Rüthee, Rómerzüge im Sauerlande u. ihr
Verhältn. zum „saltus Teutoburg.’ Arnsb.:
Stahl. 68 8. 1 M. 50. [2651
Oldfather u. Canter, The defeat of Varus
and the Germ. frontier policy of Augustus.
(Univ. of Illinois Studies in soc. sciences 4, 2.)
Urbana, Ill: Univ. 118 8. 75 Cents. Rez.
Hist. Zt. 116, Mn Gelzer. [2652
Schaumann ilit. Betrachtgn. üb. d.
Feldzüge d. Germanicus. 26. Vaterl. G.
Westf. 72, I. 1-21.) [2658
Limes, Der obergerm.-rüt. (s. ’14,
3393). Lfg. 40 (25 M. 60), 41 (4 M. 20),
42 (9 M. 40). [2654
Inh. v. 40: E. Fabricius, Lim. v. Rhein
bis z. Lahn. 154 S.; 23 Taf. (Sep. 32 M.) .—
Inh. v. 41: Ders., Kast. Seligenstadt, 6 S.;:
Taf. (Sep. 1 M. 60.) Ders., Kast. Arnheiter
Hof. 11 8.; Taf. (Sep. 2 M). Hertlein,
Kast. Oberdorf. 18 8.; 2 Taf. (Sep. 3 M.) —
Inh. v. 42: Geo. Wolff, Kast. u. Erdlager
v. Heddernheim. 90 8.; 8 Taf. (Sep. 12 M.).
Ders., Kast. Frankf. 10 S.; Tat. (Sep. 1 M.
80). [2054
Wahle, Bei d. Auxillen am Limes. (Milit.-
Wochenbl. '14, Beih., 471-510; 8 Taf.) Sep.:
Berl.: Mittler. 90 Pf.
Inscriptiones Bavariae Rom. sive
inscr. prov. Raetiae adjectis aliquot
Noricis Italicisque mand. Acad. reg.
Monac. ed. F. Vollmer. Münch.:
Franz. 49. 253 S.; 76 Taf. 10 M [2655
Bez.: Lit. Zbl. *16, Nr. 6 Koepp; Zt. Ost.
Gymn. 67, 1-8 v. Scala; Korr.bl. Gesamt-
6 *
+34
Ver. '16, Nr.5/6 Anthes; Forsch. Mitt. G.
Tirols 17, 123f. Menghin.
„Linder, Die Reste d. röm. Kellmüns. an
Bkulpturen u. Mauern nach d. Grabgn. 'Ol-
'13. Trier: Lints '14. 44 S.; 16 Taf. 8 M.
Rez.: Róm.-germ. Korr.bl.8, Nr. 6 Hähnle. [2656
Haug u. Sixt, Die róm. Inschrr. u. Bild-
werko Württemberg. 2. Aufl. Hrsg. unt.
Mitw. v. Göhler (s. 14, 1020). 3. (Schl.-)
Lfg. '14. 8.453-727; Kte. 5 M. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. 16, Nr. 25 Ritterling; Beitrr. Bayer.
Kirch.-G. 23, 75-78 Schulten; Württb. Viertel-
jhfie. 26, 193-96 Weller. [2657
Fuchs, A., Die Kultur d. kelt. Vogesensiede-
ign. m. bes. Berücks. d. Wasserwaldes b.
Zabern. Mit 21 Skizzen, 6 Beil. u. 33 Taf.
Beitr. 3. Früh-G. Els.-Lothr. (15 v. Nr. 2124.)
Zabern: Fuchs '14. xj, 150 8. 6 M. Vgl. '14,
3359. Res.: Präh. Zt. 7, 227 Schumacher;
Röm.-germ. Korr. bl. 8, Nr.5 Sprater. [2658
Forrer. Das Mithra-Heiligtum v. Königshofen
b. Strab. (Mitt. Ges. Erhaltg. Gesch. Denk-
máler Els., 24, 1-133; 28 Taf.) Sep. Stuttg.:
Kohlhammer. 12 M. (Ders., Nachtr.: Rom.-
germ. Korr. bl. 9, Nr. 4.) Rez.: Korr. bl. Ge-
samt-Ver. 64, Nr. 5/6 Anthes. (2659
Krüger, E. u. Krenker, Vorber. über d.
Ergebnisse d. Ausgrabg. d. sog. róm. Kaiser-
palastes in Trier. (Abh. d. Berl. Akad.’ 15, 2.)
Berl.: G. Reimer. 82 S.; 7 Taf. 5 M. 50.
Rez.: Korr.bl. Gesamt- Vcr. 63, 204 Anthes. (2000
Körber, Die gr. Juppitersäule im Alt.-Mus.
d. 8t. Malnz. Mainz: Wilckens. 29 8.; 10 Taf.
8 M. (2661
Wolter, Das röm. Luxemburg. (Jahrb.
Ges. Lothr. G. 20, 216-54; 8 Taf.) [2002
Adenaw, Archl. Funde in Aachen nach
1898. (Zt. Aach. G.-Ver. 36, 111-35.) Vgl.
'99, 2751. [2063
Kiekebusch, Die altgerm. Siedlg. v. Lagardes-
mühlen b. Custrin. (Prüh. Zt. 6, 303-30.) 12664
Blume, E., Die germ. Stämme u. d. Kul-
turen zw. Oder u. Passarge zur róm. Kaiser-
zeit (8. 14, 1031.) 2. (Sch.-) Tl.: Material.
Aus d. Nachl. hrsg. v. Mart. Schultze.
(Mannus-Biblioth. 14.) xij, 212 8. 8 M. Rez.:
Korr.bl. Gesamt-Ver. 17, Nr.1/2 Kicke-
busch. [2005
— —
c) Ausbreitung der Deutschen und Be-
gründung germanischer Reiche.
Ballou, The Manuscript-Tradition
of the Historia Augusta, Lpz.: Teub-
ner 14. 89 S. 3 M 60. — Hohl, Das
Problem d. Hist Aug (N. Jbb. Klass.
Alt. 33, 698-712.) — Woldt, De Scrip-
torum hist. Aug. copia verborun et
facult. docendi. Greifsw. Diss. 14.
122 8. [2666
Jordanes, The Gothic hist. in Engl. ver-
sion with an introd. and a comment. by Mie-
row. Lond.: Milford. 183 8. 7 sh. 6 d. Rez.:
Hist. Zt. 115, 670 Levison. [2607
Ammiani Marcellini rerum gest.
libri qui supersunt. Rec. Clark adjuv.
Traube et G. Herre (s.’11,978). IL, 1:
Libri 26-31. S. 389-600. 8 M. [3668
Rez. v. Nr. 033 (W. Klein): Lit. Zbl. 16,
Nr. 51/52 Schonack.
Steinberger, Zum Itinerar Kais. Gratians
879 n. Chr. (Dt. G.bll. 16, 248-59; 316. Vgl.
ebd. 18, 27: Bauxare.) [2009
Bibliographie Nr. 3656—2713
Gering, Glossar zu d. Liedern d. Edda
(Soemundar Edda). 4. Aufl. (Bibl. d. Alt.
Lit.-Denkm. N. A. 8). Paderb.: Schöningh.
xij, 2298. 6 M. [2670
Bruinier, Germ. Heldensage. Lpz.: Teub-
ner. 139 8. 1 M. Rez.: Lit. Zbl. '16 Nr. 33
Brenner. — Holz, Sagenkreis d. Nibelungen.
Lpz.: Quelle '14. 1 M. — Herm. Fischer, Do.
d. Entstehg. d. Nibelung.liedes. (Sitzungsberr.
d. Münch. Ak. '14, 7.) Münch.: Franz. 32 8.
80 Pf. — Heusler, Die Heldenrollen im Bur-
gundenuntergang. (Sitzungsberr. d. Berl. Ak.
’14, 1114-43.) Sep. Berl.: G. Reimer. 1 M. [2671
Schmidt, Ldw., G. d. dt. Stämme bis
z. Ausg. d. Völkerwanderg. (s. '14,
3425). IL 3. (Quell. u. Forsch. z. ait.
G. 29.) S. 291-366. 5 M. [2672
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 44 Levison;
N. Arch. Sächs. G. 36, 364 Lippert; Zt. Ver.
Hess. G. 49, 240 Wenck; Mitt. Hist. Lit. N. F.
4, 186 Philipp; Röm. -germ. Korr. bl. 9, Nr. 3
Schmaus.
Martia, P. E, La destruction d' Avenches
dans les Sagas scandin. (Anz. Schweiz. G.
*16, 1-13.) [2673
Joret, Les noms de lieu d'origine non romane
et la colonis. germ. et scandin. en Normandie.
Par.: Picard '13. 4°. 68 8. (2674
d) Innere Verháltnisse.
Tacitus, Germanis. Erkl. v. A. Gudeman.
Berl.: Weidmann '16. 272 8. 3 M. Bes.: Dt.
Lit.-Ztg. '17, Nr. 35 Münzer. [2675
Krammer, Ursprüngl. Gestalt u. Be-
deutg. d. Titel De filtorto u. De
vestigio minando d. salisch. Gesetzes.
(Zt. Sav.-St. 30, G. A., 336-437.) [2676
Schreuer, Das Recht der Toten.
Germ. Untersuchg. (Zt. Vergl. Rechts-
wiss. 33, 333-432. 34, 1-208.) Vgl.
14, 3439. [2677
Rössingh, Het gebruik en bezit van
den grond bij Germanen en Celten.
Diss. Groning.: Noordhoff. 634 S.;
3 Ktn. 4fl. 50. [2678
Rez.: Zt. Sav.-St. 37, G. A., 526 f. van Kan.
Jahn, M., Die Bewaffng. d. Ger-
manen in d. älter. Eisenzeit etwa v.
100 v. Chr. bis 200 n. Chr. (Mannus-
Biblioth. 16.) Würzb.: Kabitzsch '16.
x, 276 S.; 2 Ktn. 7 M. [2679
Rez.: Präh. Zt. 7, 229-34 Beltz; Lit. Zbl.
16, Nr. 38 A. R.
Heusler, Dier altgerm. Religion. (Kultur
d. Gegenw. TI. 1, Abt. 3, 1, 258-72.) [2680
Wulfila, Der, d. Bibliotheca Augusta zu
Wolíenb. (Codex Carolin.). In Faks.-Lichtdr.
u. m. d. Text d. Tafeln in Transskript. hrsg.,
sowie m. Einlcitg. v. H. Henning. Hamb.
u. Lpz.: Behrens '14. 4*. 4 Bl., 8 Taf. 6 M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr.46 Risch. [2681
Babut, Saint Martin de Tours. Par.: Cham-
pion '12. 320 S. Rez.: Hist. Zt. 115, 606-8
Levison; Bull. d'anc. litt. et d'archl. chrét.
4, 145-48 de Labriolle. [2082
Das deutsche Altertum bis ca. 500, — Fränkische Zeit bis 918
Europa von d. Anfängen bis um 500
v. Chr. 2. umgearb. u. neu ill. Aufl.
90 M. [2683
Rez.: Präh. Zt. 7, 220-22 Schuchhardt;
Korr.bl. Gesamt-Ver. 64, Nr.6/6 Anthes;
Hist. Zt. 117, 267-71 R. Martin; Korr. Bl. Röm.
Germ, Komm. 1,31f. Köpp.
Neumann. C., Von ältest. dt. Kunst. (Preuß.
Jahrbb. 163, 305-23.) (2684
Mielke, Die angebl. germ. Rundbauten an
d. Markussaule in Rom. (Zt. f. Ethnol. 47,
76-91.) [2685
2. Frünkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Bigelmair, Zur Afralegende. (Hist.-pol.
BU. 154, 624-31.) [2686
Krusch, Die neueste Wendg. im Genovefa-
Streit. (N. Arch. 40, 131-81; 267-327.) [2087
Gregorius, Bisch. v. Tours, 10 Bücher
fränk. G., übers. v. v. Giesebrecht. 4.A.
v. Hellmann, s. '14, 3405. Rez.: Stud. G.
Bened.otd. N. F. 5, 179-88 Widmann; Zt.
Öst. Gymn. 66, 132f. Horn. (2688
Tarducci, L'Italia dalla diocesa di
Alboino alla morte di Agilulfo. Città
di Castello: Lapi 14. xj, 388 S. [2689
Hauptmann, L., Polit. Umwälzgn.
unt. d. Slowenen v. Ende d. 6. Jh. bis
z. Mitte d. 9. (Mitt. Inst. Óst. G. 36,
229-87.) [2690
Rez.: Hist. Zt. 116, 334 Hofmeister; Zt.
Hist. Ver. Steierm. 14, 136-43 Pirchegger.
Hofmeister, H., Slav. Siedlg. auf d. Schan-
zenberge am Ratzeburg. See. (Zt. Ver. Lüb.
G. 16, 165-93; 2 Taf.) (2691
Dorr, Vorgeschichtl. Gräberfeld v. Benken-
stein-Freiwalde, Rr. Elbing. (Mitt. Coppernic.-
Ver. 22, 2-20; 4 Taf.) 12092
b) Karolingische Zeit.
Müle, K. O., Bruchstück e. neuen Hs.
d. Vita Caroli Magni. (Zt. Aach. G.-Ver. 36,
188-92.) — Huyskens, E. Hs. d. Vita Caroli
Magni aus Cornelimünster. (Ebd. 192-94.) [2693
Osternacher, Überlieferg. d. Ecloga
Theoduli. (N. Arch. 40, 329-76.) [2694 *
Kirch, 3 Tholeyer Urkk. a. karol. Zeit.
(Jahrb. Ges. Lothr. G. 26, 445-60.) 12695
Müller, Ernst, Beitrr. zu Urkk. Lud-
wigs d. Frommen. I. (N. Arch. 40,
377-97.) i [2696
Halbedel, Fränk. Studien. Kleine
Beitrr. z. G. u. Sage d. dt. Altertums.
(132 v. Nr. 2.) Berl.: Ebering. 115 S.
3 M. 50. (51 S.: Berl. Diss.) [2697
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Ldw. Schmidt;
Trier. Arch. 24/25, 240.
Depoin, Les comtes de Paris sous la dynastie
Caroling. (Mém. de la Soc. hist. do l'arrond.
de Pontoise 31, 83-117.) [2698
Brackmann, Dic Erneuerg. d. Kai-
serwürde 800. (Geschichtl. Stud. f.
Hauck 121-34.) [2699
*85
Próhl, H., Beitrr. z. G. d. Entstehg.
d. Kirchenstaates. Hall. Diss. 14.
9g S. [2700
Ernst, V., Zur Besiedig. Oberschwabens.
(Festschr. f. D. Schäfer 40-63.) [2701
c) Innere Verhälinisse.
Kralik, v., Dt. Bestandteile d. Lex Baiuva-
riorum, 8. "1, 1082. Rez.: Mitt. Inst. Öst. G.
35, 154-64 u. 36, 4021. v. Grienberger. [2702
eister, A., Über d. älteste Vita
Lebuini u. d. Stammesverfg. d. Sach-
sen. (Geschichtl. Stud. f. Hauck 85-
107.) — L. Schmidt, Zur Stammes-
verfg. d. Sachsen. (Korr.bl. Gesamt-
Ver. 64, 236f.) [2703
Dopsch, A., Westgot. Recht im Ca-
pitulare de Villis. (Zt. Sav.-St. 36,
G. A., 1-23.) — Ders., Das Cap. de
V., die Brevium Exempla u. d. Bau-
plan v. St. Gallen. (Vjschr. Soz. G.
13, 41-70; 609-11.) — Gareis, Die
„Familia“ d. Cap. de V. (Festschr.
f. G. Cohn 261-87.) [2704
Simson, v., Pseudoisidor u. d. Le
Mans-Hypothese. (Zt. Sav.-St. 35,
K. A., 1-74.) [2705
Beyerle, Frz., Das Entwicklungs-
problem im germ. Rechtsgang. 1:
Sühne, Rache u. Preisgabe in ihr.
Beziehg. z. Straf proz. d. Volksrechte.
(X, 2 v. Nr. 2107.) Heidelb.: Winter.
408 S. 12 M. 90. (92 S.: Jen. Hab.-
Schr. 13.) [2706
Rez.: Zt. Sav.-St. 36, G. A., 503-26 v. Schwe-
rin.
May Ernst, Leudes- curiales. (Zt. Sav.-
St. 467 "d. A., 4381.) 12707
Mengozzi, La città ital. nell ito
medio evo. Il periodo langob.-franco.
Rom: Loescher '14. 317 S. 10 L.[2708
Rez.: Lit. Zbl. '16, Nr 36 Fed. Schneider.
Quoidbach, Le régime polit. de l'état des
Francs au temps de Charlemagne. (Annuaire
de l'univ. cath. de Louvain 78, 269-87.) [2709
Lévy-Bruhl, Les élections abbatiales
en France. 1: Epoque franque. Paris:
Rousseau 13. 201 8. (2710
Rez.: Zt. Sav.-St. 36, K. A., 517-24 Rothen-
hàusler.
Mayer, Ernst, Zum frühmittelalt.
Münzwesen u. d. angebl. karol. Buß-
reduktion. (Vierteljschr. Soz.-G. 13,
337-60.) [2711
Zur Kontroverse üb. Marinus u.
(Stud. G. Bened. ord.
N. F. 6, 315-23.) — Steinberger, Die Legende
d. hl. Mar. u. Ann., Kloster Rott u. Sepp.
(Beitrr. Bayer. Kirch.-@. 22, 78-83.) Rez.
v. 14, 3508a. N. Arch. 40, 450 Levison. [2712
Steinberger, Zu Arbeos Vita Cor-
biniani (N. Arch. 40, 245-48). [2713
Sepp,
Annan, Rott a. Inn.
*86
Bonifatius u. Lullus, Briefe. Hrsg.
v. Tangl. (= Nr. 2311.) Berl.: Weid-
mann 16. xj 321 S. 6 M. — Tangl,
Stud. z. Neuausg. d. Bonif.-Briefe.
Tl. 1. (N. Arch. 40, 639-790.) [2714
Rez.: Zt. Ver. Hess. G. 50, 250f. Wenck;
Theol. Lit. Ztg. 17, Nr. 11 Ficker; Theol. Lit. bl.
17, Nr. 13 Bonwetsch. — Flaskamp, Bonif.
u. d. Sachsenmission. (Zt. Miss.-Wiss. '16,
273-85.)
Tangl Das Bist. Erfurt. (Geschichtl.
Stud. f. Hauck 108-20.) [2715
Köbner, Venantius Fortunatus, seine
Persónlichkeit u. Stellg. in d. geistig.
Kultur d. Merow.-Reiches. (Beitrr.
Kult.-G. Mittelalt. 22.) Lpz.: Teub-
ner. 1508. 5 M. [2716
Rez: Dt. Lit-Ztg. '16, Nr.29 Levison;
Lit. Zbl.'16, Nr. 41 v. Prittwitz-Gaffron; Zt.
Kath. Theol. 41, 137-40 Bruders; Hist. Zt. 117,
523f. Hellmann.
Unwerth, v., E. Quelle d. Muspilli. (Beitrr.
G. Dt. Sprache 40, 349-72.) — W. Braune,
Muspilli. (Ebd. 425-45.) [2717
Garber, Karol. St. Bened.kirche in Mais.
Innsbr.: Mus. Ferdinand. 62 S. 7 Kr. Rez:
Forsch. G. Tirols 12, 204f. M. Mayr. [2718
3. Zeit der süchsischen, frün-
kischenund staufischen Kaiser,
919—1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919—1125.
Schulte, L., Die älteste poln. Nationalsage.
(Zt. Ver. G. Schles. 49, 91-125.) (2719
G., Die Fälschgn. d.
Abtes Guido Grandi I. Die Vita s.
Bononii auct. Ratberto. II. Die In-
schrift in S. Ambrogio di Torino. IIL
Zur G. d. Abtes Leo v. Nonantula.
(N. Arch. 40, 183-241.) [2720
Priest, Die Handschrr. d. 'Vita
Heinrici’ u. ‘Vita Cunegundis’.
249-63.)
Gold, Einheitliche Anschauung u.
Abfassg. d. Chron. Ekkehards v. Aura,
nachgew. auf Grund d. Zeitanschau-
ungen. Greifsw. Diss. 16. 104 S. [2722
Wipos Werke. 3. Aufl, hrsg. v. Bresslau
(= Nr. 2303). Hannov.: Hahn 15. jx, 127 8.
3M. ^ (2723
Perlbach, Zur G. e. verloren. Hs. Brief
d. schwäb. Herzogstochter Mathilde an Ka.
Miesko II. v. Polen. (Zbl. Bibliothw. 32,
69-85.) (2724
Schrörs, Erzbisch. Friedr. v. Mainz (937-954)
u. d. Priester Gerhard. (N. Arch. 40, 419-
20.) (2725
Pregie, 5 unbek. Urkk. Heinrichs II.
u. IV. (Archival. Zt. 3. F., 1, 75—81.) 1052-
68. [2726
Bazzi, G., Ricerche per la storia di Ravenna
e di Roma 850-1118. (Arch. d. Soc. Rom.
di stor. patr. 38, 107-213.) Rez.: Róm. Quar-
talsohr. 29, 299-303 Carusi. [2727
Bibliographie Nr. 2714—2776
Hartmann, L. M., G. Italiens im
Mittelalt. (s. 12, 927). 4, 1: Otto-
nische Herrschaft. (G. d. eur. Staa-
ten. Werk 32. Bd. 4, 1. Lfg. 103.)
194 S. 6 M. [2728
Rez. v. III, 2: Hist. Vierteljschr. 18, 189-42
Fed. Schneider.
Hampe, Dt. Kaiser-G. im Zeitalt. d. Salier
u. Staufer (s. '13, 1121). 3. Aufl. 16. 294 8.
4 M. 80. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 99-
102 Willy Cohn. [2729
Wunderlich, C. Aribert v. Antemiano,
Erzbisch. v. Mailand. Hall. Diss. 14. 80 8. (2730
Halko, v., Richeza, Königin v. Polen,
Gemahlin Mieczyslaws II. Diss. Freib. 1.
Schw. 14. xx, 120 S. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'15 Nr. 24
Perlbach; Hist. Jahrb. 36, 6881. Bendel. (2731
Lange, Johs., Das Staatensystem Gregors VII.
auf Grund d. August. Begriffs von d. libertas
ecclesiae. Greifsw. Diss. 81 8. [2732
Berkut, Der Investiturstreit währ. d. Zeit
Heinrichs V. (In russ. Sprache.) Bd. 1.
Warszawa 14. xxx, 252 8. 2 Rbl. (2733
Hofmeister, A., Das Worms. Kon-
kordat. Zum Streit um seine Bedeutg.
Mit textkrit. Beil. (Festschr. f. Schä-
fer 64-148.) [2734
Ebert, Zu d. Beziehgn. d. Ostseeprovinzen
mit Skandinavien in d. 1. Hälfte d. ıL Jh.
(Balt. Stud. z. Archäol. u. G. 117-69.) [2735
b) Staufische Zeit, 1125—1254.
Ligurinus, 8. '14, 3552. Res.: Zt.
Dt. Philol. 46, 101-9 Lundius. (2736
Schmeidler, Holsatica. (N. Arch.
40, 399-416.) [2737
1. Sidonis epistola. 2. Versus de venerando
Vicelino. 3. De venerabili Vicelino. 4. Cata-
logus codicum Schauenburgensium.
Haupt, R., Sido. Kleine Schrr. s. G. Hol-
steins aus d. Prager Hs. veróff. (Zt. Ges.
f. Schlesw.-Holst. G. 45, 14-54b.) Verb. Abdr.
unt. d. Tit.: Nachrr. üb. Wizelin. N. F. Sido,
d. Prager Hs. u. Zugehöriges. Preetz: Hansen
'16. 46 S. 75 Pt. — Ders., Nachrr. üb. Wizelin.
[3.] Altwagrische Baukunst in Abb. u. Rissen.
(Bilderhft. als Beigabe k. 3. Bde. d. Tübing.
Stud. u. z. 45. Bde. d. Zt. Schlesw.-Holst. G.)
Ebd. '16. 14 Taf.; 3 S. Text. 1 M. 60. Vgl. '14.
1122. (2738
Meyer, W., Der Kölner Archipoeta.
(Nachrr. Gött. Ges. d. Wiss. Geschäftl.
Mitt. 14, 99-114.) [2739
Puhlmann, Der Staufer Konrad IV. im
Lichte — august.-eschat. Geschichtsauffassg.
Greifsw. Diss. 14. 80 8. (2740
Biereye, Die Urkk. d. Erzbisch.
Adalbero v. Bremen. (Zt. Ver. Hamb.
G. 20, 28-99.) [2741
Schrörs, Untersuchgn. zu d. Streite
Friedrichs I. m. Hadrian IV., 1157-58.
(Bonn. Univ.-Progr. Freib.: Herder
16. 72 S. 3 M. [2742
Rez.: Arch. Kath. Kirchenrecht 96, 498-
502 Neuß: Dt. Lit.-Ztg.'17, Nr. 14 8cham-
bach; Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 25f. Dauch;
Hist. Zt. 117, 525-27 Hofmeister; Theol. Rev.
„17, Nr. 7/8 Ldw. Fischer; Hist. Jahrb. 88,
3711. Seppelt.
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254
Cohn, Willy, Kampf d. Flotte Friedrichs II. geg.
Genua. (Zt. „Überall“. Jan. u. Febr. 16.) (2743
Schambach, Verhalten Rainalds v. Dassel
zum Empfange d. Höchst. Weihen. (Zt. H.
ver. Nieders. 15, 173-95.) 12744
Biereye, Die Kämpfe geg. Heinr. d.
Löwen 1177-81. (Festschr. f. Schäfer
149-98.) — Ders., Die Wendeneinfälle
1178-80 u. d. Herausforderg. Heinr.
d. Löw. z. Zweikampf durch Markgt.
Dietr. v. Landsberg. (Hist. Zt. 115,
311-23.) [2745
Rez.: N. Arch. 41, 339 A. H.
Michael, G. d. dt. Volkes v. 13. Jh.
bis z. Ausg. d. Mittelalt. (s. 13, 3699).
Bd. 6: Gegenkónige Otto v. Braun-
schw. u. Phil. v. Schwab., Friedrich II.
bisz Tode Honorius’ III. 1227. (Auch
unt. d. Tit.: „Polit. G. Dtlds. v. Tode
Heinrichs VI. bis z. Ausg. d. Mittelalt.
Buch 1.) xxxij, 512 S 8M. [2746
Res.: Hist.-pol. Bll. 150, 398-406 Lauchert;
Hist. Jahrb. 37, 693-714 H. Otto; Lit. Zbl. '17,
Nr.6 -sn. v. Bd. 6: Theol. Lit. Zeitg. 16. Nr,
25/26 Stuhlfauth.
Was ist von d. Projekt d. Heirat
e. Neffen Papst Innozenz III. mit e. Tochter
d. Staufers Philipp zu halten? (Zt. Kath.
Theol. 39, 162-65.) [2747
Dobenecker, Margarete v. Hohenstaufen,
d. Stammutter d. Wettiner. I (1230-65). Jen.
Progr. 4°. 26 S. Rez.: N. Arch. Sächs. G. 37,
892 Hoppe. [2748
Meyer, Wern., Ludwig IX. v. Frankr. u.
Innozenz IV.,1244-47. Marb. Diss. x, 103 S. (2749
Hampe, K., Die Pfälzer Lande in d. Staufer-
zeit. (Hist. Zt. 115, 31-61.) Sep. Münch.:
Oldenbourg 60 Pf. [2750
Naumann, Louis, Die fläm. Siedlgn. in d.
Prov. Sachsen. (40 v. Nr. 2138.) Halle:
Hendel '16. 44 S. 1 M. [2751
Mielke, Zur Besiedgs.-G. d. Prov. Braudenb.
im 12. Jh. (Brandenburgia 23, 145-64.) (2752
Bruns-Wüstefeld, Beitrr. z. G. d. Koloni-
sation u. Germanisierg. d. Uckermark. Kiel.
Diss. 54 8. [2753
c) Innere Verhältnisse.
Kempf, J., Zur Kult.-G. Frankens währ.
d. sächs. u. fränk. Kaiser. (Würzb. Progr.)
Würzb.: Bauch. 51 8. 40 Pf. [2754
Zbemair, Das Urbar d. Reichsguts in Chur-
rätien a. d. Zeit Ottos I. (Arch. G. Vorarl-
berg. 10, 61-80.) Rez.: Zt. Sav.-St. 36, G. A,
612-20 Stutz. [2755
Beyerle, Neues Schwabenspiegelfragment.
(Zt. Sav.-St. 36, G. A., 441-55.) [2756
Beyerle Die Urkundenfálschgn. d. Köln.
Burggrafen Heinr. III. v. Arberg, 8. 14.
3593. Rez.: Mitt. Inst. f. Ost. G. 36, 360-67
Stowasser; Hist. Zt. 116, 299-308 Oppermann.
— v. Minnigerode, Bemerkgn. zu d. Köln.
Burggrafenfälschgn. (Vierteljschr. Soz.-G. 13,
108-31.) [2757
Klapeer, Zur Überlieferg. d. Constitutio
de expeditione Romana. (Mitt. Inst. Öst. G.
35, 725-32.) 12758
Hofmann, M., Stellg. d. Königs v. Sizilien
nach d. Assisen von Ariano (1140). (Münst.
Diss. Hildesh.: Borgmeyer. 193 S. 2 M. 50.
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 51/62 E. Mayer; Mitt.
*87
Hist. Lit. N. F. 4, 196f. Cohn; Hist. Jahrb. 87,
755f. K.O. Müller; Zt. Zav.-St. 37, G. A.,
573-79 Henrici. [2769
Welle, K., Zur Organisation d. Reichs-
guts in d. spät. Btauferzeit. (Festschr. f.
Schäfer 211-21.) [2760
F Der Titel „Herzog v. Z&ühringen".
(Zt. Oberrh. 30, 254-84.) [2761
Nagel, Entstehg. d. StraBb. Stadt-
verfg. (51 v. Nr. 110) Straßb.:
Heitz '16. 106 S. 4 M. (78 S.: StraBb.
Diss. ’16.) [2762
Rörig, Lübeck u.d.Ursprg.d.Ratsver-
fassg. (Zt. Ver. Lüb. G. 17, 27-62.) [2763
Meyer, P. J., Anfänge u. Grundrißbildg. d.
8t. Stendal. (Forsch. Brandb. Pr. G. 27, 371-
89.) [2764
Voltelini, v., Königsbannleihe u.
Blutbannleihe. (Zt. Sav.-St. 36, G.
A., 290-335.) — Ph. Heok, Die Bann-
leihe im Sachsenspiegel. (Ebd. 37,
260-90.) [2765
Wirtz, H. Donum, investitura, conductus
ecclesiae. Beitr. z. G. d. kirchl. Stellenbeset-
zungsrechtes auf Grund rhein. Urkk. vornehml.
d. 12. Jh. (Ebd. 35, K. A., 116-50.) [2766
Schwark, Bisch. Rather v. Verona
als Theologe. Beitr. z. G. d. Theo-
logie im Zeitalt. d. Ottonen. (Bonn.
Diss.) Königsb.: Teichert '16 163 S.
3M [2767
Biereye, Entstehungsjahr d. Bist. Olden-
burg. (Zt. Ver. f. Hamb. G. 19, 87-50.) A
13, 1175.
Grosse, Gründg. u. Glanzzeit d. Stiftes
Quedlinburg unt. d. Ludolfingern. (Zt. Harz-
Ver. 48, 1-27.) 12769
Schulte, L., Dlugosslana. Die Breslauer
Bischofs, wahlen bis 1200. (Zt. Ver. G. Schlee.
49, 126-43.) — Ders., Neue Dlugossiana.
(Ebd. 144-91.) 12770
Lucidarius a. d. Berl. Hs. hrsg. v.
Heidlauf. (Dt. Texte d. Mittelalt.
28. Berl.: Weidmann. xvj, 98 8.
4 M. 60. [2771
Heidlauf, Das mittelhochdt. Volksb. Lucid.
Berl. Diss. 130 S. — Edw. Schröder, Die Reim-
vorreden d. dt. Lucid. (Nachrr. Gótt. Ges.
Wiss. '17, 153-72.)
Ludwig, K., Unters. z. Chronologie Albrechts
v. Halberstadt. (Germ. Arbb., hrsg. v. Bae-
secke 4.) Heidelb., Winter. 71 8. 2 M. (2772
Stöckle, Die theol. Ausdrücke u. Wendungen
im Tristan Gottfrieds v. StraBb. Tüb. Diss.
105 8. — Ders., Gottfr. v. Straßb. Lit.-
hist. Studie. (Hist.-pol. Bill. 155, 6578-81;
603-73.) Bez.: Zt. G. Oberrh. 31, 470-73
Stenzel. [2773
Hartig, Die Kunstpflege d. Bened.stiftes
Scheyern in d. Zeit d. roman. Kunst. Würzb.
Diss. 25 8.; 4 Tat. (2774
Rose, H., Die Baukunst d. Cister-
zienser. Münch.: Bruckmann 16.
144 8. 6 M. [2775
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 23 Stuhl-
fauth. Rep. Kunst w. 40, 279 f. Raut⸗ sch.
Mettler, Die beid. roman. Münster in Hirsau
u. verwandte Kirchenbauten in Württemb.
*88
(Württb. Vierteljhfte. 24, 67-116.) — Eioken,
Stud. z. Bau-G. v. 8. Maria im Kapitol. (Zt.
G. Archit. Beih. 12) Heidelb.: Winter. 58 8.
6 M. 40. (31 8.: Bonn. Diss.) — Thormählen,
Der Ostchor d. Trier. Domes. Freib. Diss.
^14. Rez.: Trier. Arch. 24/25, 237-42 Vogts. [2776
Niederrhein. u. normann. Architektur
im Zeitalt. d. Frühgotik. TI. 1. Berl.: G. Rei-
mer. 4°. 114 8.; 80 Taf. 30 M. [2777
Klapper, Dt. Volksglaubo in Schlesien in
Altest. Zeit. (Mitt. Schles. Ges. Volkskde. 17,
19-57.) (2778
— —À o —
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1264 — 1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254—1378.
Durrer, Neue Beitrr. z. Aus- u. Fort-
bildung d. Befreiungssage. (Anz.
Schweiz. G. 15, 157-75. 16, 1-19.) [2779
Documenti delle relazioni tra Carlo I
d'Angio e la Toscana ed. p. cura di
Terlizzi. Parte 1: Firenze e Roma.
(Doc. di stor. patr. pubbl. a cura d.
R. Deput. di stor. patr. Vol. 12.) Roma:
Loescher '14. 312 S. 12 L. 50. [2780
Rez.: Hist. Zt. 116, 310-18 Sthamer.
Heuberger, R., Die Kundschaft Bisch.
Konrads III. v. Chur üb. d. Landrecht Graf
Meinhards II. v. Tirol. (Aus: Arch. Óst. G.
106, I.) Wien: Hölder. 38 3. 85 Pf. (2781
Steinberger, E. unbekannt. Schreiben Erz-
bisch. Peters v. Mainz an Heinrich VII. (N.
Arch. 40, 427-31.) : 12782
Höjberg Christensen, Missivbuch Jak. Cyn-
nendorps. (Zt. Ver. Lüb. G. 16, 278-86.) (2783
Bähr, Adf., Albrecht I. Hrsg. zu
Braunsch w. u. Lüneb. 1252-79. (Jahrb.
G.-V. Braunschw. 13, 1-62.) [2784
Egidi, La Colonia Saracena di Lucera e
la sua distruzlone (s. 14, 1195). Forts. (Arch.
Stor. Prov. Napol. 39, 132-71; 607-766.) [2785
Schrader, J., Isabella v. Aragonien, Gemahl.
Friedrichs d. Schön. v. Óst. (Freiburg. Diss.
u. 58 v. Nr. 9.) Berl.: Rothschild. 80 8. (2 M.
50. Subskr.-Pr. 2 M. 20.) [2786
Samanek, E. dt. Generelvikar Ludwigs d.
B. in d. Lunigiana. (Mitt. Inst. Ost. G. 36,
156-61.) 12787
Scheffler, Karl IV. u. Innocenz VI., 8. 14,
1206. Rez.: Rev. Hist. Eccl. 15, 125-32 Mollat:
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 30 Pirchan; Mitt. Hist.
Lit. N. F. 4, 19-21 Hofmeister. 12788
Kentenich, Der Trier. Kurf. Kuno v. Fal-
kenstein (1392-83) u. seine Zeit. (Trier. Chron.
12, 1-10; 69-74.) [2789
Ebel, Hessen u. d. Erwerbg. Gießens vor
650 Jahren (1265). Vortr. (Sonderabdr. a.:
Gieß. Anz.) Gieß.: Brühl. 20 8. (2790
Küch, Beitrr. z. G. d. Landgrafen Herm. 11.
v. Hess. (8. '07, 3066). 6: Quellen a. d. Zeit
nach d. Sternerkriege, 1375-77. (Zt. Ver.
Hess. G. 49, 172-232.) 12791
Lüders, Das Gericht z. Bocla. Beitr. z.
Territ.-Polit. Hrzg. Albrechts d. Groß. v.
Braunschw. (Braunschw. Magaz. 14. 45-52.) [2792
Panske, Zur G. e alt. dt. Ansiedlg. in West-
preuben (s. 14, 3680). Forts. (Mitt. Coppern.-
Ver. 22, 81-95.) (2793
|
Bibliographie Nr. 2777—2844
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1278—1517.
Arnpeck, V., Sämtl. Chroniken:
hrsg. v. Leidinger (= Nr. 2292).
Münch.: Rieger. cxxxv, 1014 8.
32 M. [2794
Rez.: Hist. Zt.115, 342-45 Riezler; Hist.
Jahrb. 37, 465-71 Dürrwächter.
B., Ex libris rerum gest. Gor-
licensium. Abschn. 3: Ex libro expeditionum
bellicarum 1404-79, bearb. v. W. v. Bótticher.
(N. Laus. Magaz. 91, 161-97.) 12795
Siegl, Aus d. Egerer Stadtarch. (Aus:
Mitt. d. k. k. Archivrats II, 1.) Eger: Kobrtsch
& G. 39 8. 1 M. 10. 1: Hussiten briefe. 2: Aus
e. Kopialbuche d. Eger. Stadtarch. [2796
Urkunden, Oberlaus., unt. Al-
brecht II. u. Ladislaus Posthumus,
hrsg. v. Jecht (s. '13, 3734). H. 2:
1442-48. (= Nr. 2292.) 16. 8. 225-
519. 3 M. 60. [2797
Meyer, Karl, 2 Dokumente z. ennetbirgi-
schen Politik Uris im Zeitalt. d. Ambrosian.
Republik 1448-49. (G. freund 70, 281-94.) [2798
Gagliardi, Ein freiburg. Bericht üb. d. Schlacht
von Hericourt, 13. Nov. 1474. (Anz. Schweiz.
G. '15, 268f.) (2799
Dürr, Fel. Hemerli als Verfasser e. hist.
Volksliedes. (Ebd. 220-35.) (2800
Brant, Seb, Flugblütter. Hreg. v.
Heitz. Mit Nachw. v. F. Schultz.
(Jahresgaben d. Ges. f. els. Lit. 3.)
Straßb.: Heitz. 29. 25 Taf. m. 12
u. xjv S. Text. 30 M. [3801
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr.39 Hamann;
Zt. Dt. Philol. 47, 273-75 H. Kauffmann; Zbl.
Bibliothw. 34, 193f. Voullicme.
Dürr, Dio auswärt. Politik d. Eidgenossen-
schaft u. d. Schlacht b. Marignano. Basel:
Helbing & L. 45 S. 1 M. 20. Rez.: Anz. Schweiz.
G. N. F. 14, 185-87 Ehrenzeller. — Mers, Wie
der Aargau an d. Eidgenossen kam. Aarau:
Sauerlander. 21 S. 80 Pf. [2502
Enetsch, Des Hauses Hessen Ansprüche
auf Brabant. Marb.: Elwert. 29 S. 60 Pf.
Rez.:Zt. Ver. Hess. G. 49, 257-63 Dieterich. (2803
Eck, J., Die Heimat d. kurmainz. Kansiers
Mart. Mayr. (Quartalbll. H. V. Hess. 5,
817f.) (2304
Cosack, Zur auswärt. Politik d. Or-
densmeisters Wolthus v. Herse. (Hans.
G.bll 15, 99-118.) [2805
Kaser, Dt. G. im Ausg. d. Mittelalt., s.
'13, 3756. Rez.: Vierteljschr. Soz.-G. 13,
273-77 Trausing; u. Erwiderg. v. K. ebd. 14,
1611.; Dt. Lii.-Ztg. 15. Nr. 45 Ulmann; Mitt.
Inst. Öst. G. 35, 532-34 Andr. Walther. [2306
Bauermeister, Berthold v. Henneberg u.
d. Turkenzehnte 1457. (Hist. Jahrb. 36, 609-
21.) 12807
Mehring, G., Kard. Peraudi als
AblaBkommissar in Dtld. 1500-1504 u.
8. Verhültn. zu Maximil. I. (Festschr.
f. Schäfer 334-409.) [2808
Janov, M.de, Regulae Veteris et
Novi Testam., ed. Ky bal (s. 13, 1255).
4: Tractatus de abominatione deso-
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254— 1517
lationis in loco sancto. '183. xxxxij,
499 8. 17 M. [2809
Res.: Mitt. Inst. Óst. G. 37, 112-18 Loserth,
Das Quellenmaterial z. G. d. Kon.
stanz. Konzils. (Zt. G. Oberrh. N.F. 31-
253-75.) — Riegel, Dio Teilnehmerlisten d.
Konst. Konzils. (Zt. Ges. Befórd. G. kde.
Freiburg 31, 193-267 u. Freib. Diss. 16.) Rez
Hist. Zt. 118. 356f. R. K. [2810
Beß, Die Lehre vom Tyrannenmord auf d.
Konstanz. Konzil. (Zt. Kirch.-G. 36, 1-61.)
— Dieterle, Stellg. Neapels u. d. groß. it.
Kommunen £z. Konst. Konz. (Röm. Quartal-
schr. 29, 3*-21* usw.) [2811
M. Jan Hus. Prag: De-
dictvísv. Prokopa. xrrj, 378; 3548. [2812
Res.: Mitt. Inst. Öst. G. 37, 118-21 Loserth.
Schaft, Hus, his life, teachings and death.
Lond.: Allen & W. 10 sh. — W. N. Schwarze,
Hus, the martyr of Bohemla. Lond.: Revell.
2 sh. 6 d. [2813
Pijper, Hus. (Ned. Arch. Kerkgesch. 13,
1-57.) — Schall, A spurious account of Huss’
Journey to Constance, trial and death. (Amer.
Journ. Theol. 15, 2, 276-82.) — Waldburger,
2 Briefe d. sterb. Hus. (Schweiz. Theol. Zt. 32,
97-99.) — H. Bóhraer, Mag. Peter v. Dresden.
(N. Arch. Sächs. G. 36, 212-31.) (2814
Hauser, E., G. d. Freiherren v. Raron.
(VIII, 2 v. Nr. 5.) Zürich: Leemann & Co. ’16.
205 8. 8 M. 25. [2815
Stechele, Zur G. d. Haft Ludwigs ‚des
Gebarteten'" in Burghausen. (Altbayer. Mo-
natsschr. 13, 32-42.) [2816
Greven, Lüttich 1430. (Hist. Jahrb. 36,
811-14.) (2817
Bemmann, Mühlhausen in Thür. im später.
Mittelalt. (39 v. 2138.) Halle: Hendel. 30 S.
1M. [2818
un, P., Beitr. z. Schwarzburg. Hauskrieg.
Budolst. 14: Fürstl. priv. Hofbuchdr. 88. [2819
Wehrmann, Bisch. Marinus v. Kammin
1479-82. E. ltaliener auf d. Kamm. Bischofs-
stuhle. (Balt. Stud. N. F. 18, 117-60.) [2820
6) Innere Verhältnisse.
Werminghoff, Zum 5. Kapitel d.
Gold. Bulle 1356. (Zt. Sav.-St. 36,
G. A., 275-90.) [2821
Werminghoff, Die dt. Reichskriegs-
Steuergesetze v. 1422 u. 1427 und d.
dt. Kirche. Beitr. z. G. d. vorreform.
dt. Staatskirchenrechts. (Ebd., K. A.,
1-111.) Erw. Aldr. Weim.: Böhlau ’16.
273 S. 6 M. [2822
Res.: Theol. Rev. 17, Nr.5/6 Löftler;
Hist. Jahrb. 33, 170f. K. O. Müller.
Werminghoff, Drei Fürstenspiegel
d. 14. u. 15. Jh. (Gesch. Stud. f.
Hauck 152-76.) [2823
Weizsäcker, H., Olmütz. Lehenwesen unt.
Bisch. Bruno. (Zt. Dt. Ver. G. Mähr. 20, 32-
50.) [2824
Rümelin, Der Tübing. Vertrag v. 8. Juli
1514. (Jahrb. Gesetzgebg. 39, 1-15.) [2825
Meyer, Hans, Bürgerschaft u. Geistlichkeit
in Sangerhausen währ. d. Mittelalt. (Thür.-
sächs. Zt. 5, 197-244 u. Hall. Diss. 15.) [2826
Jeoklin, Urbar d. Hospizes St. Peter auf d.
Septimer. Chur: Sprecher. xxvj, 25 8. Bez.:
Zt. Sav.-St. 36, G. A., 0211. Stutz. [2827
+89
Diehl, A., Wirtschaftl. Vorgänge in
d. Reichsst. EBlingen währ. d. Kämpfe
m. Württemb. 1372-88. (Festschr. f.
Schäfer 222-67.) [2828
Sachs, C. L., Nürnbergs reichsstädt. Ar-
beiterschaft wahr. d. Amtszeit d. Baumeisters
Mich. Beheim VII., 1503-1511. (Mitt. Germ.
Nationalmus.’14/’15, 141-209 u. Erl. Diss.)(2829
Apelbaum, Basler Handelsgesell-
schaften im 15. Jh. m. bes. Berücks.
ihr. Formen. (Beitrr. z. schw. Wirt-
schaftskde. 5 u. Basler Diss.) Bern:
Stämpfli & Co. 186 S. 4 M. [2830
Rez.: Jahrb. Gesetzgebg. 40, 444 Brinkmann.
Maurer, A., Ulr. Imholz. Beitr. z. Wirtsch.-
G. d. St. Konstanz a. d. Zeit nach d. Konzil.
(Schrr. V. G. Bodensee 44, 93-110.) [2831
Semrau, Kaufhaus u. Verkaufsläden in d.
StraBen im Ordenslande im 14.Jh. (Mitt.
Coppern.-Ver. 22, 95-97.) 12832
Schleese, Die Handelsbeziehgn. Oberdt Ids.,
insbes. Nürnbergs, zu Posen im Ausg. d. Mit-
telalt. (Zt. Hist. G. Pos. 29, 171-260 u. Greifsw.
Diss.) Rez.: Zt. Ver. Lübeck. G. 18, 212-15
Bórig. [2833
Schaltegger, Die beid. altest. Thurbrüclen-
briefe. (Schrr. V. G. Bodensee 44, 180-93 ) (2834
Groß, L., Städt. Vermógensstatistik d. 14.
u. 15. Jh. in Österr., 8. 14, 3736. Rez.: Vjschr.
Soz.-G. 13, 260-68 Bothe u. Entg. v. G. ebd.
14, 1021.; Mitt. Inst. Ost. G. 35, 531 Vol-
telini. [2835
Moll, Die Ritterbürtigen im Braun-
schw. Lande. Beitr. z. Standes-G. d.
später. Mittelalt. (Zt. H. Ver. Nieders.
'15, 207-315 u. Lpz. Diss.) [2836
Süßmann, Das Erfurt. Judenbuch (1357—
1407) Lpz.: Fock. 126 8. 3 M. Rez.: Zt.
Sav.-St. 37, G. A., 675-77 Rehme. (2837
Sommerfeldt, E. Brief d. Matthäus v.
Krakau üb. d. Judenfrage um 1400. (Mitt.
Inst. Öst. G. 36, 341-45.) [2838
Stadtbuch, Das älteste Böhm.-Kam-
nitzer. Aus d. Nachl. Horcickas.
Hrsg. v. Ver. f. G. d. Dt. in Bóhmen.
Mit 2 Abhdlgn.: üb. d. Sprache d.
Stadtbuches v. Berndt, üb. d. rechts-
geschichtl. Bedeutg. v. Peterka.
Prag: Calve. xrj, 291 S. 4 M. 50. [2839
Rez.: Zt. Sav.-St. 37, G. A., 677-84 Rehme.
Rosenthal, Fr., Üb. d. Prozeß weg. e. ver-
Auß. Jahreszinses d. Klosters Kamenz um
1350. (Zt. Ver. G. Schles. 48, 203-72). —
Schnippel, Landgerichtsurtei] a. d. 14. Jh.
(Altpr. Mtschr. 52, 141-58.) [2840
Hradil, Über ehel. Errungenschaftsgemein-
schaft auf Grund öst. Rechtsquellen d. später.
Mittelalt. (Zt. Sav.-St. 36, G. A., 459-77.) [2841
Arras, Von d. Willkür d. Stadt Bautzen
in d. 1. Hälfte d. 16. Jh. (N. Laus. Mag. 91,
245-49.) — Wutke, Erbrechtswillkür f. Land
u. St. Lüben 1457. (Schles. G.bll. '16, 20f.) (2842
Willmann, E. Freiburg. Malefiz-Ordng. a.
d. Mitte d. 15. Jh. u. d. Einrichtg. d. sog.
„Heimlichen Räte“. (Zt. Ges. Bef. G.kde.
Freiburg 31, 125-61.) (2843
Pfleger, Der Neuburg. Abtsmord 1334 u.
d. Huberkreuz b. Neub. Beitr. z. G. mittelalt.
Kriminaljustiz. (Jahresberr. Hagenauer Alt.-
Ver. 4/5, 140-57.) (2844
*90
Erben, Maximilian I. u. d. Landsknechte.
(Hist. Zt. 116, 48-68.) Vgl. 16, 772. [2846
Buchwald, Dt. Heiligenpredigten nach Art
d. ,Schwarzwüld. Predigers“ (s. 14, 3757).
Forte. (Mitt. Dt. Ges. Erforschg. Vaterl.
Sprache usw. Lpz. 11, 2, 7-55.) — Brill, Mittel-
niederdt. Predigtmärlein. (Jahrb. V. Niederdt.
Sprachf. 40, 1-42.) — Deiter, 2 BA 5 Ge-
bete. (Ebd. 46f.) — W. Walther, Hss. dt. Ge-
betbücher a. d. später. Mittelalt. (Geschichtl.
Stud. f. Hauck 183-90. — F. Wiegand, E.
Kreuzpredigt geg. d. Ketzer. (Ebd. 177-82.)
— Eug. Schmid, Handschrift]. Klarissinnen-
Gebetb. a. d. 14.15. Jh. (Vhdlgn. H. V.
Oberpfalz 65, 1-20.) (2846
Monumenta Budicensia. Quellen sz. G. d.
August. "Chorherreustiftes Böddeken |. W.
TI. 1: hrsg. v. Schmitz-Kalienberg. (Ge-
Schichtl. Darst. u. Qu., hrsg. v. Schm.-K. 2.)
Hildesh.: Borgmeyer. 14; 137 S. 6 M. [2817
Martin, Frz., E. Supplik Thom. Ebendorífers.
(Mitt. Inst. Ost. G. 35, 732-36.) [2848
Braun, G., Epistola de miseria curatorum
seu plebanorum. (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 22,
27-42; 66-77.) — WerminghoH, Zur Epistola
de ... (Ebd. 145-64.) — Ders., Die Epistola
de ... (Arch. Ref.-G. 13, 200-27.) — Stuts,
Parochus; Reste d. Eigenkirchenrechts in d.
Epistola de miseria ... u. in d. Reformation
Kais. Sigmunds. (Zt. Sav.-St. 37, K. A.,
405-12.) (2849
Bömer, A., Unbekannt. Frühdruck d. Epi-
stolae obscur. virorum. (Zbl. Biblw. 32, 266-
69.) [2850
Heuberger, R., E. Kundschaft d. 14. Jh.
üb. Entstehg. d. Pfarre Gais. (Zt. Ferdinand.
67, 302-09.) [2851
Köberlin, Zur kirchl. Praxis im 15. Jh.
(Beitrr. z. Bayer. Kirch.-G. 22,42-44.) — Hierl,
Kasp. Tobritsch, Weihbisch. v. Eichstätt u.
Pfarrer v. Hippoltstein 1444-1511. Hipp.:
Haas. 32 8. 1 M. Rez.: Hist. Jahrb. 37, 507
Hirschmann. 12852
Schmid, E. liter. Fund vom Klost. Alpirs-
bach. (Bll. Württb. Kirch.-G. 18, 85-04.) —
Roder, Zur Lebens-G. d. Pfarrers Schlupf in
Überlingen. (Freib. Dióz.arch. 16, 257-89.) (2853
Kentenich, Verzeichn. d. Trier. Domschatzes
1429. (Trier. Arch. 24/25, 228-32. — A.
Grimm, Die Annalen d. Klost. Wolf 1478-1503.
(Trier. Chron. 12, 10-17.) 12854
Doelle, Reformtütigkeit d. Provinzials Ldw.
Henning in d. Sächs. Franziskanerprovinz,
1507-1515. (Franz. Stud. Beih.3.) Münst.:
Aschendorff. xvj, 104 S. 2 M. 80. Rez.: Th.
Lit.-Ztg. 17, Nr. 1 Lempp. 12855
Meyer, Th., Zur G. d. Kirche in Münder.
(Zt. Ges. Nieders. K.-G. 20, 235-85.) — F.
Zur G. d. St. Annen-Klost.
Lüb. G. 17, 173-204.)
Buchwald, Die Leipz. Universitätspredigt
in d. erst. Jahrzehnten d. Bestehens d. Uni-
verstität. (Zt. Kirch.-G. 36, 62-98.) — Ders.,
Predigten 1493 u. 94 im Klost. Altzella.
Beitr. z. G. d. relig.-sittl. Unterweisg. in Sachs.
(Beitrr. Sächs. Kirch.-G. 29, 9-84.) (2857
Jentsch, Kirchliches a. d. ültest. Gubener
Stadtbüchern u. gleichzeitig. Urkk. (Nieder-
laus. Mitt. 13, 1-153.) [2858.
Seppelt, Anfänge d. Wahlkapitulationen d,
Breslauer Bischöfe. (Zt. V. G. Schles. 49,
192-222.) — C. F. Arnold, Die schles. Bewegg.
üb. d. symb. Figur d. Jesusnamons 1427.
(Gesch. Stud. f. Hauck 191-202.) 12859
Bibliographie Nr. 2846—2900
Bertalot, Humanist. Vorlesungsankündigun-
gen in Dtid. im 15. Jh. (Zt. G. Erziehg. 5,
1-24 ) [2
Meier, Gabr, Der Bibliothekskatal. v.
Wonnenstein a. d. Anfg. d. 16.Jh. (Zbl.
Biblw. 32, 29-38.) [2861
Voulléme, Die dt. Drucker d. 15. Jh.
Kurzgef. Einführg. in d. Mon. Germ. et It.
typogr. Lpz.: Harrassowitz 16. xv), 123 S.
5 M. — Ders., Zur áltest. Buchdr.-G. Stras-
burgs: (Zbl. f. Biblw. 32, 309-21.) Res. d.
Buches: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 5 Schottenlober;
Zbl. Biblw. 33, 371f. Häbler; Hist. Jahrb. 33,
197-99 Freys. 12862
Lefftz, Die volkstüml. Stilelemente in Mur-
ners Satiren. (Einzelschrr. z. els. Geist.- u.
Kult.-G. 1. Straßb.: Trübner. x, 200 8.
6 M. Rez.: Hist.-pol. Bll. 156, 335-48 Pfleger;
Lit. Zbl. 16, Nr. 37 Staimnuler. [2863
Gümbel, Zur Biogr. Albr. Dürers d. Ált. m.
archiv. Notiz üb. Albr. Dürer d. Jüng. (Rep.
Kunstw. 37, 210-21; 311-22. — H. Preuß,
Lutherisches in Dürers Kunst. (Gesch. Stud.
f. Hauck 331-38.) — F. Winkler, Der Brügger
Meister d. Dresd. Gebetbuches. (Jahrb. K.
Preuß. Kunsts. 35, a. — A. Schröder,
Zum Werk H. Holbeins d. Ält. (Arch. G.
Hochst. Augsb. 4, 437- "iu [2864
Garber, Das Haller Heiltumbuch m. d.
Unika- Holzschnitten Hans Burgkmairs d.
Alt. (32, 6 v. Nr. 52.) Wien: Tempeky. Lps.:
Freytag. cı.ıxvij. S. 36 M. [2865
Neuber, Ldw. Juppe v. Marb. Beitr. . G.
d. dt. Plast. am Ausg. d. Mittelalt. (= Nr. 2129;
Marb.: Elwert. xij, 202 8.; 20 Taf. 12 M.
(115 S.: Freiburg. Diss. '14.) [2866
Dettlofi, Der Entwurf v. 1488 zum Sebal-
dusgrab. Beitr. z. G. d. got. Kleinarchit. u
Plast., insbes. z. Vischer-Frage. Posen: Bt.
Adalbertdr. jx. 98 8.: 49 Taf. 10 M. [2807
Wostry, Deutschfeindi. Pamphlet aus Bólr
men a. d. 14. Jh. (Mitt. V. G. Dt. Böhm. 83.
193-238.) [2365
Koch, Herb., Hrzg. Wilhelms III. v. Bachs.
erste Hochzeit 20. Juni 1446. (Zt. V. Thür. G.
22, 293-320.) [2869
5. Zeit der Reformation, Gegen-
reformation und des 30 jáhr.
a) Reformationszeit, 1517—1555.
Luthers ausgew. Werke. Unt. Mitw.
v. Barge, Buchwald, Kalkoff u.
a. hrsg. v. Borcherdt. 2: Reform.
u. polit. Schrr. Bd. 2: Die groß. Re-
form.schrr. v. 1520. Münch.: G. Mül-
ler 14. cıxxxvj, 315 S. 6 M. [2870
Rez.: Lit. Zbl. '16, Nr. 43 Kalkoff; Dt.
Lit.-Ztg. 16, Nr. 45 Kawerau; Z. Kirch.-G.
36, 587-89 Kalkoff.
Luther-Monumente. Hrsg. v. B. Schubert
(8. '14, 1309). 4: Vorreden zu d. Büchern d.
Hl. Schrift. 108 S. 2 M. 60. (2871
Degering, Aus Luthers Frühzeit.
Briefe a. d. Eisen. u. Erfurt. Luther-
kreise, 1497-1510. (Zbl. Biblw. 33,
69-95.) Sep. Lpz.: Harrassowitz ’16.
1 M. Vgl.: Zt. K. G. 36, 507-9. [2872
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'10, Nr.31 Aug. Baur;
Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 20/21 Kawerau; Mitt.
Hist. Lit. N. F. 5, 90f. Herr.
Zeit der Reformation, Gegenreformation u. des 80 jähr. Krieges, 1517-1648 391
Albrecht, O., Luthers Katechismen.
(Nr. 121/22 = Jg. 33, 1/2 v. Nr. 1322.)
Lpz.: Haupt. 196 S. 3 M. [2873
Rez.: Theol. Lit.-Ztg.'17, Nr.4 Knoke;
Theol. Lit.bl.'17, Nr.7 J. Meyer.
Luthers groß. Katechismus. Textausg. m.
Kennzeichng. sein. Predigtgrundlagen u. Ein-
leitg. (Quellenschrr. z. G. d. Protest. Heft 12.)
Lpz.: Deichert 14. 178 S. 3 M. 80. [2874
Buchwald, Nachschrr. v. Predigten u. Vor-
lesgn. Luthers von d. Hand d. spáter. Pirnaer
Superint. Lauterbach. (Beitrr. Sächs. Kirch.-
G. 29, 233f.) — Carl Franke, Die Abweichgn.
v. d. Concept in L.s Fabeln. (Beitrr. G. Dt.
Sprache 40, 395-411.) — E. Thiele, L.s ältest.
erhalt. Brief u. e. Brief an Lang. (Th. Stud.
u. Kr.'15, 263-68.) — Karl Müller, L. u. Me-
lanchth. üb. d. jus gladii. (Gesch. Btud. f.
Hauck 235-39.) (2875
Schottenloher, Magist. Andr. Lutz in Ingol-
stadt, d. Drucker d. Bulle ,, Exsurge Domine".
(Zbl. Biblw. 32, 249-66.) [2876
Herte, Die Lutherbiographie d. Cochläus.
Quellertkrit. Unters. Münst. Diss. 62 S. [2877
Melanchthon, Schrr. z. prakt. Theol.
1: Katechet. Schrr. Hrsg. v. Cohrs.
(Supplem. Melanchthoniana. 5. Abt.
Tl. 1.) Lpz.: Haupt. cLvj, 485 8
30 M. [2878
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 3 Knoke.
Albrecht, O. u. P. Flemming, Das
sogen. Manuscriptum Thomasia-
num. Áus Knaakes Abschrift ver-
öff. (Arch. Ref.-G. 12, 205-35; 241-84.
13, 1-39 usw.; 277-303.) [2879
Corpus Sch wenckfeldianorum (s. ’14,
3827). 5: Schwenckfeld, Letters and
treatises 1534-Jan. 38. Ed. Hart-
ranftusw.'16. xxx1j, 996 S.24 M. [2880
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr 6/7 W. Köh-
ler. — E. E. S. Johnson, Prof. Hartranft u.
d. Corp. Schwenckf. (Braunschw. Mag. ’16,
Nr. 8.)
Fioker, Johs., Die Originale d. Vierstädte-
bekenntnisses u. d. origin. Texte d. Augsb.
Konfession. ( Gesch. Stud.f. Hauck 240-51.) [2881
Wotschke, J., Radomski u. M. Quiatkowski.
Die beiden erst. Übersetzer d. Augsb. Konf.
ins Polnische. (Altpr. Mtschr. 52, 159-98.) [2882
Bibliotheca reform. Neerland. (s.
13, 3918). D. 10: De geschriften van
Dirk Philipps, bew. door F. Pijper.
14. xj, 723 S. 8 fl. [2883
Rez.: Theol. Lit.-Ztg.'16, Nr.18/19 W.
Köhler; v. 9: Arch. Ref.-G. 10, 381-83 O.
Clemen.
Urkunden, d. Allerheiligenstift zu Witten-
berg betr., 1522-20. Aus d. Nachl. Nik. Mül-
lers hrag. v. Pallas. (Arch. Ref.-G. 12, 1-46;
81-131.) [2884
Jordan, E. Schreiben d. Hrzgs. Heinr. v.
Braunschw. a. d. Lager von Mühlhausen
29.Mai 1525. (Mühlh. G.bll. 15, 108f.) [2885
Acta Tomiciana (s. 06, 3041). 13:
1531. Per St. Görski. 416 S. [2886
Rez.: Mitt. Westpr. G.-V. 15, 39 Perlbach.
Below, v., Die Ursachen d. Refor-
mation. (Hist. Zt. 116, 377-458 u.
Freib. Univ.-Schr. 4°. 93 S.) [2887
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr.3 Benrath;
Theol. Lit.bl. '17, Nr. 7f. Böhmer; Hist. Jahrb.
38, 152 Ehser; Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 31,32
v. Martin.
Brieger, Th., Luther u. wir. (Hrsg. v. BeB.)
Gotha: Perthes ’16. 106 8. 2 M. Rez.: Theol.
Lit.bl.'17, Nr.6 Schornbaum; Theol. Revue
'17, Nr. 1/2 Paulus. — Alph. V. Müller, Zur
Verteidigung L.s u. mein. Buches ,,L.s theol.
n.“, s. 14, 1413. (Th. Stud. u. Kr. 15,
131-72.) Vgl.: Erklürg. v. Grisar (ebd. 396).
— Hol, Entstehg. v. L.s Kirchenbegriff.
(Festschr. f. Schäfer 410-56.) — Scheel, Zum
wissensch. Weltbild L.s. (Gesch. Stud. f.
Hauck 220-34.) [2888
Müller, Karl, Luthers Äußerungen
üb. d. Recht d. bewaffnet. Widerstands
gegen d. Kaiser. (Sitzungsberr. d.
Münch. Akad. 15, 8. Münch.:
Franz. 95 S. 2M — Fr. Kern, Luther
u. d. Widerstandsrecht. (Zt. Sav.-St.
37, K. A. 331-40) [2889
Anrich, Bucer, 8.'14, 3860. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg.'15, Nr.29 Baur; Zt. G. Oberrh. 30,
672 Winckelmann; Hist. Zt. 115, 680: Zwing-
liana '15, 195 u. Th. Lit.-Ztg. '10, Nr.8 Kóhler.
— Lindsay, Bucer and the reform. (Quat.
Rev. Nr. 440, '14, 116-33.) [2890
Bossert, Brenz in Frankf. 1535. (Gesch.
Stud. f. Hauck 252-59.) [2891
Strauß, D. F. Hutten. (Neu hrsg. v. O.
Clemen.) Lpz.: Insel-Verl. '14, 527 8.; 35 Taf.
12 2892
M. l
Seeberg, Der Augustinismus d. Johs. Driedo.
(Gesch. Stud. f. Hauck 210-19.) [2893
Häpke, Die Regierg. Karls V. u. d.
europ. Norden. (3 v. Nr. 2136.) Lü-
beck: M. Schmidt ’14. xvj, 386 S.
10 M. [2894
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 11 Lerche; Zt. Ver.
Lübeck G. 18, 204-6 Techen.
V6gh, v., Die Bilderstürmer. Straßb.:
Heitz. xvj, 140 S. 4M. 50. [2895
Spitta, Mich. Sattler als Dichter. (Zt.
Kirch.-G. 35, 393-402.)
Mayer, Edua. W., Forsch. z. Polit.
Karls V. wáhr. d. Augsb. Reichstages
1530. (Arch. Ref.-G. 13, 40-73; 124-
46.) [2896
Schweizer, P., Die Schlacht b.
Kappel 11. Okt. 1531. (Jahrb.
Schweiz. G. 41, 1-50.) [2897
Wotschke, Poln.-brandenb. Grenzstreit 1533.
(Hist. Mtsbll. Pos. 15, 179-85.) [2898
Bockmühl, Heinr. v. Tongern, gen. Slacht-
scaep. (Jahrb. Ver. Ev. Kirch.-G. Westfal. 16,
281-302.) [2899
Kirch, Die Fugger u. d. Schmalkald.
Krieg. (= 2264.) Münch. u. Lpz.:
Duncker & H. xjv, 305 S. 8M. [2900
Rez.: Forsch. Brandb. Pr. G. 28, 697
R. Wolff: Th. Lit.-Ztg. 16, Nr. 9 Schornbaum;
Hist. Jahrb. 37, 510 Schweizer; Hist. Zt. 117,
292-08 Hasenclever.
*92
Streili, Stift 8t. Paul in Kärnten unt. Abt
Ulr. Pfinzing. (Stud. usw. G. Bened.ord.
N. F. 5, 93-106.) 12901
Roth, Fr., Zur G. d. Marktes Bruck an d.
Ammer u. d. Klost. Fürstenfeld im 16. Jh.
(Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 22, 120-33 usw.: 23,
9-27; 62-73.) (2902
Fritz Die Liebestätigkeit d. württb. Ge-
meinden v. d. Ref.-Zeit bis 1650 (s. '14, 841).
Schluß. (BII. Württb. Kirch.-G. 19, 59-82;
97-143.) — Bossert, D. Joh. Mantels Lebens-
ende u. d. Eheprozeß d. Mich. Back u. sein.
Gattin. (Arch. Ref.-G. 12, 161-201.) [2903
Süss, G. d. Ref. in d. Grafsch. Rap-
poltstein. 1: Bis 1648. (14 v. Nr.
2194 u. Jen. Diss. ’14.) Zabern:
Fuchs. 74 S. 2 M. [3904
Rez.: Zt. G. Oberrh. 31, 467-69 Stenzel.
Bossert, Wiedereinführg. d. Messe in Frank-
furt 1535. (Arch. f. Ref.-G. 13, 147-53.) [2905
Bockmühl, Andr. Nonus Acanthius. (Theol.
Arb. a. d. rhein. wiss. Pred.-Ver. N. R. 15
88f.) — Ders., Die Anfünge d. ref. Bewe
in d. Stadt Neuß. (Mthite. Rhein. Kirch.-G,
8, 203-12.) — Rotscheidt, Zur Ref.-G. v. Kem-
pen. (Ebd. 10, 255f.) — Röhrig, Die Elber-
felder Kirchenrolle v. J. 1551. (Zt. berg.
G.-V. 49, 143-78.) — K. Schumacher, Amalie
v. Jülich-Cleve-Berg, d. angebl. Liedersamm-
lerin. (Düsseld. Jb. 26, 35-52.) [2906
Pont, Het eigen karakter en beginsel van
het Luth. Protestantisme in Nederland. Univ.-
Rede. Utrecht: Ruys. 28 S. Bez.: Th.Lit.-
Ztg 16, Nr. 20/21 Köhler. [2007
Vos, K., Menno Simons, 1496-1561. Leiden:
Brill '14. 350 S. 3 fl. 12908
Wolf, W. u. L. Büff, Zur Ehrenrettg. Phi -
lipps d. Großmüt. Cassel: Kurhess. Haupt-
ver. d. Ev. Bundes 13. 19 8. 20 Pf. 12909
Wappler, Die Täuferbewegung in Thür.
1526-84, s. 14, 1459. Rez.: Th. Lit.-Ztg. 15,
Nr. 3 u. Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 23-27 Barge;
Lit. Zbl. 15, Nr. 49 Brinkmann: Hist. Zt. 117,
126-28 Sohm. — Jordan, Wiedertäufer in
Mühlhausen, Thür. (Mühlh. G. bll. 15, 35-50.) 2910
Trautmann, O., Der Klosterhof mit d. Stei-
nernen Hause in Leubnitz b. Dresden zu Luthers
Zeit. (Dresin. G. bll. Jg. 24, 15, 113-31.) [2911
Wotschke, Zum Leben Jak. Schenks.
(Jahrb. Brandb. Kirch.-G. 11/12, 339-42.) —
Ders., Der Posener Bürgermeister Nik.
Schilling. (Hist. Mtbll. Poe. 15, 150-56.) [2912
Simson, Wann hat d. Danzig. Priester Jak.
Knothe geheiratet? (Mitt. d. Westpr. G.-Ver.
14, 2-4. — Ders., Hat Dauzig d. Könige
Siglsm. Aug. v. Polen gehuldigt ? (Ebd. 31-33.) —
O. Günther, Vom Kónigsbesuch in Danzig 1552.
(Ebd. 15, 23-37.) (2913
b) Gegenreformation und 30jahr. Krieg,
1555—1648.
Concilium Tridentinum. Diariorum,
actorum, conciliorum, tractatuum nova
collectio; ed. Societas Goerresiana
(s. 14, 1468). T. 10: Epistolarum pars
1 complect. epistulas a die 5 martii
1545 ad conc. translationem 11 martii
1547 scriptas; colleg., ed. Buschbell.
'16. LXXvj, 996 S. 80 M. [2914
Rez.: Hist. Jahrb. 37, 508 Paulus; Zt.
Kath. Theol. 40, 577 Bruders; Lit. Zbl. 16,
Nr. 50 K. -r; Hist.- pol. Bll. 159, 240-45 Amann;
Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 11 Benrath. Rez. v. T.
Bibliographie Nr. 2901—2965
2, 2 u. 5, 2: Hist. Zt. 113, 120-96 Brandi: Theol.
Lit.-Ztg. '14, Nr. 24. 25 Benrath- Mitt. a. d.
hist. Lit. N. F. 4, 269-72 Gust. Wolf.
Korrespondenzen österr. Herrscher.
Die Korrespond. Maximilians IL Bd.
1: Familienkorrespondenzen 1564 Juli
26-1566 Aug. 11. Bearb. v. Bibl.
(= Nr. 2289.) Wien: Holzhausen ’16.
xLjv, 643 S. 25 M. [2915
Rez.: Hist. Jahrb. 37, 516 Paulus.
Schweizer, J., Röm. Beitrr. 2.
Korrespond. d. Hrzgs. Wilhelm V. v.
Bayern 1593-94 (s. ’11, 3766). Forta.
(Róm. Quartalschr. 28, *130-51*;
199*—*214. 29, *22-39*.) [2916
Bericht üb. d. Tod d. Hrzgs. Friedr. Wilh.
v. Sachs.; mitg. v. Schönach. (Zt. Ver.
Thür. G. N. F. 22, 331-39.) (2917
Mennricke, Die Markgrafschaft im 30j.
Kriege. (Bll. &. d. Markgrafsch. 1, 15-30.) [2918
Baier, H., Akten z. G. d. 30j. Krie-
ges am Bodensee. (Schrr. Ver. G.
Bodens. 44, 129-62.) [2919
Wieser, Th., Füßener Aufzeichngn. üb. d.
Kriegsjahr1632.(Forsch.G.Tirols 13,31-36.) [2920
Lang, A., Der theolog. Charakter d. Heidelb.
Katechismus. (Theol. Stud. Krit. 16, 138-57.)
— Rez. v. 14, 1485 (Lang, Heidelb. Katech.):
Theol. Lit.-Ztg. '14, Nr. 8 A. Baur. (2921
Flamm, Das älteste kath. Kirchenbuch
Badens. (Zt. G. Oberrh. N. F. 30, 1091.) [2922
Krollmann, 2 Lieder aus d. Russenkriege
in Livland um 1562. (Altpr. Monatsschr. 52,
199-203.) (2923
Baerent, Entsatz v. Wenden Okt. 1573.
(Sitzungsberr. Ges. G. Ostseeprov. Bußl.’12,
371-80.) 12924
Bechtold, A., Wahrheit u. Dichtg. im Simpli-
eissimus. (Zt. G. Oberrh. N. F. 30, 382-409.) [2925
Roth, F. W. E., Joh. zu Wege, e. Contro-
versist d. 16. Jh. (Theol. Arb. a. d. rhein.
wiss. Prediger-Ver. N. F. 15, 40-46.) 12928
Krabbel. Paul Skalich. Lebensbild a. d.
10. Jh. (Geschichtl. Darst. u. n.: hrsg. v.
Schmitz-Kallenberg 1.) Münst.: Borgmeyer
& Co. xjx, 211 8. 6 M. (xvij, 109 8.: Münst.
Diss.) [2927
Rörig, Beitrr. z. Polit. d. Grafen Johann VI.,
d. Älteren, v. Nassau-Dillenb. m. besond.
Berücks. sein. Tätigkeit in d. Niederlanden
Herbst 1577 bis z. Abschl. d. Utrecht. Union
23. Januar 1579. Bonn. Diss. 16. 89 8. [2928
Schrevel, de, Le Traité d'alliance conclu
en 1339 entre la Flandre et le Brabant re-
nouvelé en 1578. (Mélanges d'hist. off. à
Ch. Moeller 2, 207-51.) [2929
Mantel, Anteil d. ref. Schweizer amNavarres.
Feldzug v. 1587. Der sog. Tampiskrieg. (Jahrb.
Schweiz. G. 40, 1-52.) (2930
Lóbl Das Reitergefecht b. Sissek 22. Juni
1593. (Mitt. Inst. Öst. G. Ergbd. 9, 767-
87.) [2931
Goldschmidt, H., Tapfere Abwehr e. apanisch.
Überfalls auf Ratingen. (Düsseld. Jahrb. 27,
288-90.) (2932
Setterl, Die Ligapolitik d. Bamberg.
Fürstbisch. Joh. Gottfr. v. Aschhau-
sen 1609-17. (72. Ber. u. Jahrb. '14/15
d. Hist. Ver. Bamberg, 23-122. 73,
57-101. Würzb. Diss. 16.) [2933
Zeit der Reformation, Gegenreformation u. des 80jühr. Krieges, 1517-1648 *03
Kolshorn, Die Vor-G. d. Vermählg.
d. Tochter d. Kurf. Joh. Sigismund v.
Brandenb. Markgrüfin Anna Sophia
(1598-1659). Beitr. z. Jül.-Clev. Erb-
folgestreit 1609-14. (Sep. a.: Düsseld.
Jahrb. 27, 1-144.) Düsseld.: Schmitz
& O. 3 M. (80 S.: Greifsw. Diss.
14.) 2934
Rez.: Zt. Aach. G.-Ver. 37, 404-6 Schu ·
macher: Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 107 Schuster.
Merbach, Wallenstein in d. Mark Brandenb.
(Brandenburgia 23, 12-16; 17-20.) [2935
Henner, E. Soldatenleben a. d. Zeit d. 30j.
Krieges: Peldmarsch. Ernst Albr. v. Eberstein.
(Arch. Hist. Ver. Unterfrank. 57, 77-90.) (2936
Wieris, E. Gesandtschaft d. Reichsstadt
Goslar an Wallenstein nach Aschersleben
1626. (Zt. Harz-Ver. 48, 56-61.) (2937
Zum Winkel, Die Schlacht b. Lieg-
nitz. 13. V. 1634. (Zt. Ver. G.
Schles. 50, 28-56.) [2938
Hirn, J., Erzhrzg. Maximilian, d.
Deutschmeister, Regent v. Tirol. Bd.1
Innsbr.: Vereinsbuchh. jx, 544 S.
10 M. [2939
Rez.: Hist. Jahrb. 37, 452-59 Turba.
Mayr, Thom., Einrichtg. u. Tätig-
keit d. tirol. Religionsagenten 1607-65.
(Forsch. G. Tirols 13, 37-86; 90-
120.) [2940
Martin, Ch., Les protestants anglais réfugiés
à Genève au temps de Calvin 1555-60. Gen.:
Jullien x, 354 S. 7 fr. 50. 12941
Theobald, Der Religions prozeß geg. d. bayer.
Marschall Pankraz v. Freiberg 1561. (Beitrr.
Bayer. Kirch.-G. 21, 64-72; 108-23; 157-69.)
— Bürckstimmer, Die Beziehgn. v. D. Jac.
Andreae zu Dinkelsbühl. (Ebd. 202-5.) —
H. Clauß, Weigelianer in Nürnberg. (Ebd.
267-71.)
Wagner, E., Schicksale d.
Schwäb. Gmünd währ. d. 30). Krieges. (Württb.
Vierteljhfte. 24, 123-217.) (2943
Henche, Herm. Nauraths Vogteibeschreibg.
v. Ems anno 1646. (Nass. Ann. 43.219-33.) [2944
Forsthoff, Die kirchl| Vergangenheit d.
Niederrheins u. ihre Erforschg. (Monatshfte.
Rhein. Kirch- G. 10, 97-107.) Betr. d. veröf-
fentlichgn. v. Simons. — Ders., Amtsanweisg.
f. d. Pfarrer in Mulheim a. d. Ruhr 1594. (Ebd.
. 9, 353-68.) — Notscheidt, Die Papst- G. e.
rhein. Pfarrers (W Huls). (Ebd. 49-56., (2945
Pasture, Le placard d' hérésie du 31 déc. 1609:
sa portée jurid. et son application pend. le régne
des archiducs Albert et Isabelle 1609-33. (Mé-
langes d’hist. off. à Ch. Moeller 2, 301-10.) (2946
Komp, Der Fuldaer Fürstabt Balthas.
v. Dermbach u. d. Stiftsrebellion v. 1576.
Nebst einig. blsh. ungedr. Aktenstücken hrsg.
v. Greg. Richter. Fulda: Fuld. Aktiendr.
103 S. 1 M. 50. (2947
Richter, Greg., Zur Reform d. Abtei
Fulda unt. d. Fürstabte Joh. Bernh.
Schenk v Schweinsberg (1623-32)
nebst Anhg.: Das Proprium Sanctd-
rum Eccl. Fuldensis seit d. Anfange
d. 17. Jh. (6 v. Nr. 2298.) xxxvnij,
233 S. Fulda: Aktiendr. 4 M. (2948
Rez.: Zt. Ver. Hess. G. 49, 331-83 Veit;
Arch. Kath. Kirchenrecht 90, 647 Müssener.
Blau, L., La communauté cathol. de Ham-
bourg en 1624. (Mélanges d'hist. off. à Ch.
Moeller 2, 311-17.) 12949
Schmidt, Berth., Rechtsstreit um d. Reußen-
land 1555-62. (Festschr. f. Schäfer 457-909.) (2050
Mendner, Die Herrsch. Burgk dis zu ihr.
Angliederg. an d. Haus Reuß Greiz 1596/1616.
(Erl. Diss.) Lpz.: F. Schneider. 95 8. 3 M. (2951
PE ueri rar Dresden im 30. Kriege. (N.
ch. Sächs. G. 36, 240-56.) — E. Sparmann,
Desgl. (Mitt. Ver. G. Dresd. 24 u. Lpz. Diss.)
140 8. - CHEN 5 12952
Rehmann, e e. graf zu Brandenb.
kath. werden sollte. (Schrr. Ver. G. Neumark
33, 183-90.) Vgl.'09, 3372. [2953
Wehrmann, Beziehgn. pomm. Fürsten zu
Florenz. (Balt. Stud. N.F.18, 57-81. (2954
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
schluß von Religion und Kirche).
Ständeakten, Kurmärk., a. d. Re-
gierungszeit Kurf. Joachims IL Hrsg.
v. Friedensburg (s. ’13, 4068). Bd.
2:1551-71. (Veröff.d. Ver. f. G. d. Mark
Brandenb.) 16. xr, 804 S. 24 M. [2955
Rez. v. 1: Vjschr. Soz.-G. 13, 205-7 Gold-
schmidt; Jahrb. Brandb. Kirch.-G. 18, 180f.
Kawerau.
Lóbl Der Sieg d. Fürstenrechtes
auch auf d. Gebiete d. Finanzen vor
d. 30j. Kriege. (Staats- u. sozialwiss.
Forsch. 187.) Münch. u. Lpz.: Duncker
& H. 16. 134 S. 3 M. 50. [2956
Rez.: Jahrbb. Nat.ök. 107, 690-09 Gold-
schmidt; Hist. Jahrb. 38, 3891 K. O. Müller.
Gótt. Gel. Anz. 17. 478 f. Tezuer.
Löbl, A. H., Landanlage u. Kir-
chengut im 16. Jh. (Vjschr. Soz.-G.
13, 477-554.) [2957
Loserth, Zur Frage d. Aufrichtg. e. allg.
Polızeiordng. in Mähren 1542. (Zt. Dt. Ver.
G. Mähr. 19, 1-6.) [2958
Marneffe, de, La Secrétairerie d'État allem.
aux Pays-Bas. (Melanges d’hist. off. à Ch.
Moeller 2, 141-48.) (2059
Stadtordnung v. Sigmaringen; hrsg. u. erl.
v. Hebeisen. (Mitt. Ver. G. Hohenzoll. 47/49,
53-113.; (2960
Ratsordnung d. J. 1647. (Hannov. G.bll. 17,
411-13.) [2961
Zollikofers, B. u. D. Studers Ge-
sandtschaftsberr. Hrsg. v. Wart-
mann. Beitr. z. schweiz. Handels-G.
a. d. Arch. d. kaufmänn. Direkto-
riums St. Gallen. (Progr. d. Städt.
Handelshochsch. St. Gall. 13-15.)
St. Gall: WeiB. rxrj, 179 S. [9969
Focke, Seefahrtenbuch d. Brüning
Rulves. ( Brem.Jahrb. 26, 91-144 )(2963
Urkundenbuch z. G. d. Mansfeld.
Saigerhandels im 16. Jh. Bearb. v.
Móllenberg. (47 v. Nr. 2300.) Halle:
Hendel. xij, 835 S. 20 M. [2964
Schrötter, G., Neuburg a. D. als Handels-
stadt. (Korr. bl. Gesamt- Ver. 63, 165-72.) [2965
— ͤ Ertk—
*94
Wätjen, Zur G. d. Tauschhandels an d. Gold-
küste um d. Mitte d. 17.Jh. (Festschr. f.
Schäfer 527-63.) [2066
Hampe, Th., Beitrr. z. G. d. Buch- u.
Kunsthandels in Nürnberg (s. 14, 1590). 2:
Paul. Fürst u. sein Kunstverl. (Mitt. Germ.
Nationalmus. '14/'16, 1-127) — H. Lorens,
Beitrr. z. G. d. Leipz. Buchhandels im 16. u.
17. Jh. (Lpz. Diss.) Lpz.: Verf. 87 S. 1 M. 50. [2967
Wollt, W., Inwieweit sind wir imstande, d.
Besitz, Ertrag u. Geldwert d. im 16. Jh. i.
Hess.- Kassel säkular. Stifts- u. Klostergüter
auf Grund d. vorhand. Urkk. festzustellen ?
(Zt. Ver. Hess. G. 48, 188-202.) [2968
Vogts, Das Besitztum e. Kölner Patriziers
a. d. J. 1586. (Beitrr. Köln. G. 1, 131-67.) (2969
Krieg, L., Die „Erfindung“ d. Berth.
Holzschuher. EB. Finanzreform d. 16. Jh.
(2970
(Vjschr. Soz.-G. 13, 612-19.)
Schäfer, Rud., Die Geltg. d. kanon. Rechts
in d. ev. Kirche Dilds. im Ref.-Zeitalt. Jen.
Diss. 51S. Vgl. Nr. 2530. [2971
Neide, Geo. Ulrichs Urfried. (Schrr. Ver.
G. Neumark 34, 1-18.) (2972
Fehr, Vom Lehnsheer zum Söldnerheer.
(Zt. Sav.-St. 30, G. A., 455-58.) [2973
Steinwenter, Das Reiterrecht d. steirisch.
Gültpferdrüstung 1005. (Zt. Hist. Ver. Steierm.
13, 1-116.) (2974
Fierens, Les ambitions de la faculté des
arts de Louvain au début du 16. siècle. (Mé-
langes d'hist. off. à Ch. Moeller 2, 56-68.) —
Collard, La pédagogie de Sturm. (Ebd. 149-
67.) [2975
Schwabe, Die Zwickauer Schulordnung d.
Rektors Esrom Rüdinger 1550. (N. Jbb.
Klass. Altert. 36, 293-318.) 12976
Jongh, de, Renseignements inéd. sur les
humanistes de Louvain 1522-28. (Mélanges
d'hist. off. à Moeller 2, 69-81.) (2977
Didier, Nikol. Mameranus. E. Luxemb.
Humanist d. 16. Jh. am Hofe d. Habsburger.
(Diss. Freib. i. Schw.) Freib.: Herder. xv,
330 S. 6 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18
Hasenclever; Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 15 Bos-
sert; Ann. Hist. Ver. Niederrh. 99, 204-6
Greven. Hist. Jahrb. 38. 630f. E. König. [2978
Kaiser, Hans, Aus d. letzt. Jahren d. Beatus
Rhenanus. (Zt. G. Oberrh. N. F. 31, 30-52.) [2979
Götze, E., Adam Puschmann. (Zt. Dt.
Philol. 46, 84-87.) [2980
Hauffen, A., Fischart-Studien (s. 13,
4101) 15: Bildungsreise u. philos. Studien
in Paris u. Straßb. 16: Rechtsstudien in
Siena, Straßb. u. Basel. (Euphorion 20, 332-
56. 21, 403-90; 681-95.) — Bob, Fischarts
Nachleben in d. dt. Lit. Straßb. Diss. 118 S8. [2981
Spangenberg, Wolfh., Anbind- oder Fang-
briefe; hrsg. v. F. Behrend. (262. Publ. d. Litt.
Ver. in Stuttg.) Tübing. 14. xvj, 249 S. [2082
Heurich, Die lyr. Dichtgn. J. Baldes. (Qu.
Forsch. Sprach- u. Kult.-G. 122.) Straßb.:
Trübner. jx, 233 S. 6 M. 50. 12983
Wölfflin, Die Architektur d. dt. Renais-
sance. (Akademierede.) Münch.: Franz 14.
10 S. 60 Pi. 12984
Ehrlich, Die Dessauer Schloß bauten bis z.
Ausgang d. 16. Jh. Dresdn. Diss. 14. 4°.
71 8. (2085
Mannewitz, Das Wittenberg. u. Torgauer
Bürgerhaus vor d. 30]. Kriege. Dresd. Diss.
'14. 4?. 95 S. [2986
Nägele, Die Bronze-Epitaphien in Meß-
kirch u. ihre Meister. Beitrr. d. G. d. Renais-
Bibliographie Nr. 2966—3082.
sance in Baden, Hohenzoll. u. Württemb. (Frei-
burg. Diözesanarch. N. F. 16, 167-200.) (2987
Falke, v., Pet. Flötner u. d. süddt. Tisch-
lerei. (Jahrb. Preuß. Kunstsammlgn. 87, 121-
45.) [2988
Niedecken- Gebhart, Neues Aktenmaterial
üb. d. englisch. Komödianten in Dtid. (Eupho-
rion 21, 72-85.) [2989
Schröder, Erw., Das hist. Volkslied d. 303.
Krieges. Marb. Diss. ’16. x, 169 S. [2990
Reinfried, Auszüge aus d. Hexenprozeß-
Protokollen d. Amts Bühl 1628 u. 1629. (Ale-
mannia 43, 1-21.) [2991
Schüßler, Sendgerichts-Protokolle d. 16. Jh.
aus d. Gemeinden Ende, Herdecke, Volmar-
stein u. Wengern. (Jahrb. Ver. Ev. Kirch.-
G. Westfal. 10, 93-113.) [2992
6. Vom Westfül. Frieden bis zum
Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I., 1648—1740.
Reineccius, Henric., Annalen. Hrsg.
v. Frz. Weber. (Balt. Stud. N. F. 18,
83-115.) [2993
Verlauf, Histor., dessen, was sich in d.
Hintern Graffschaft Sponheim, insbes. zu
Wolff, Denkwürdiges zugetragen, 1677-1709.
Zum Druck beförd. durch H. A. Grimm.
(Trier. Chron. N. F. 12, 75-89.) (2994
Christ, G., Der BergstrüBer Rezeß 1650.
(Mannh. G.bll. 16, 102-14; 127-33.) — Ders.,
Die Schirmvertrüge d. Kurfürst. Carl Ludw.
v. d. Pialz m. d. Reichsstüdten Worms u.
Speyer. (Ebd. 17, 11-17; 41-45.) 12995
Heuberger, Zeugenaussagen üb. d. erste
Schlacht b. Vilmergen. (Anz. Schweiz. G.
N. F. 12, 209-12) [2996
Rille, Aus d. Briefwechs. d. Kurf.
Philipp Wilhelm v. d. Pfalz m. d.
Fürst Ferdinand v. Dietrichstein
1681-90 üb. d. ungar. Aufstand, d.
groß. Türkenkrieg u. d. franz, An-
griffe auf Dtlds. Westgrenze. (Zt.
Dt. Ver. G. Mühren 19, 192-247.) (2997
Huber, A., Gutachten d. Basler jurist.
Fakult. üb. Teilnahme Basels an e. Bündnisse
m. England. (Basler Zt. 14, 335-50.) (2998
Akten z. G. d. bayer. Bauernauf-
standes 1705/06, hrsg. v. Riezler
u. v. Wallmenich (s. ’14, 4034). 3.
(Schluß-) TI.: Verhórsprotokolle, Tage-
bücher u. Berr. v. Augenzeugen;
Nachtrr. z. 1. u. 2. Tl. (Abh. d.
Münch. Akad. 29, 1.) 254 S. 10M. (2999
Aus d. Briefen d. Herzogin Philip-
pine Charlotte v. Braunschw. 1732-
1801. Mitg. v. Droysen. 1: 1732-68.
(= Nr. 2299.) Wolfenb.: Zwißler ’16.
999 S. 4 M. [3000
Rez.: Lit. Zbl. '16, Nr. 36 Lerche.
Urkunden u. Aktenstücke z. G. d.
Kurf. Friedr. Wilh. v. Brandenb. (s. 14,
1624). 21: Polit. Vhdlgn. 13. Bd., hrsg.
v. Ferd. Hirsch. 458 S. 23 M. [3001
Bez.: Lit. Zbl. 17. Nr. 40 Penner.
!
Yom Westfäl. Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedr. Wilhelms I., 1648-1710 *95
Voigt, Chr., E. holländ. Huldigungsgedicht
auf d. Gr. Kurfürsten. (Hohenz. Jb. 18, 38-
61.) — 13002
Neuber, Der schwed.-poln. Krieg u.
d. öst. Politik 1655-57. (Prager Stud.
a. d. Gebiet d. G. wiss. 17.) Prag:
Rohliéek & S. 16. 150 S. 2 M. [3003
Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 191f. Levinson.
Japiske, Johan de Witt (Nederl.
hist. biblioth. 9.) Amsterd.: Meulen-
hoff. 359 S. D fl. 90. [3004
Gie, S. F. N., Die Kandidatur Lud-
wigs XIV. bei d. Kaiserwahl v. J.
1658. (61 v. Nr. 9 u. Berl. Diss. ’16.)
Berl.-Wilmersdorf: Rothschild ’16.
108 S. (3 M. 20; Subekr.-Pr. 2 M.
80.) [3005
Bex: Mitt. Hist. Lit. N.F.5, 106-10 Le-
VIDSON.
Preuß, Fr., Das Erbe d. schlesisch.
Piasten u. d. Gr. Kurfürst. (Zt. Ver.
f. G. Schles. 49, 1-40.) [3006
Drossaers, Diplom. betrekkingen
tusschen Spanje en de Republik d.
Vereen. Nederlanden 1678-84. Leid.
Diss. 15. xij, 172 8. [3007
Barbar, Zur wirtschaftl. Grundlage
d. Feldzuges d. Türken geg. Wien
1683. (Wiener staatsw. Stud. 13, 1.)
Wien: Deuticke 16. 45 S. (2 M. 50.
Subskr.-Pr. 2 M.) [3008
Überhorst, Der Sachs.-Lauenburg.
Erbíolgestreit bis z. Bombardement
Ratzeburgs 1689-93. (126 v, Nr. 2.)
Berl: Ebering. 171 S. 7 M. 50. (TI. 2
u. 3: Berl. Diss. 14. 71 8.) [3009
Rez.: Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16, 143-45
Büttner.
Pekrun, Hof u. Politik August d. Starken
(s. Nr. 1535). TI. 2. Friedl. Progr. 66 3.
Reoz.: N. Arch. Süchs. G. 37, 399 Kaphahn. (3010
Peters, W., Die Franche-Comté,
Neuchátel u. d. oranische Sukzession
in d. Plänen d. preuß. Politik währ.
d. span. Erbfolgekrieges. (Forsch.
Brandb. Pr. G. 28, 83-138; 423-74.)
Kap. 7-12: Berl. Diss. 61 S. [3011
O., Besetzg. d. Hrzgts. Braunschw.
durch cellisch-hannov. Truppen 1702. (Braun-
schw. Magaz. 16, Nr. 1f.) (3012
Pfaff, Fr., Übergabe Breisachs an d. Fran-
zosen 1703 u. d. Graf Marsigli. (Alemannia 43,
85-110.) [3013
Droysen, Graf Seckendorff u. Kronprinz
Friedrich. (Forsch. Brandb. Pr. G.28, 475-
500.) 13014
Beyrich, Der geheime Plan d. kur-
sächs. Räte z. öst. Erbfolge v. J. 1738.
(N. Arch. Sächs. G. 37, 56-67.) [3015
Meyer v. Knonau, Die eidgenöss. Besatzung
in d. Reichsstadt Lindau im span. Erbfolge-
krieg. (Schrr. Ver. G. Bodensee 44, 40-49.) 13016
Schrörs, Die Berufskàmpíe d. Kurf. Jos.
Clemens. (Ann. Hist. Ver. Niederrh. 98, 1-28.)
— Ders., Kurf. Jos. Clemens u. Madame
de Ruysbeck. (Ebd. 97, 1-77.) [3017
Geerds, R., Die Prinzessin v. Ahlden
u. Graf Phil. Chr. v. Kónigsmarck.
(Zt. H. Ver. Nieders. ’15, 55-90.) [3018
Voigt, Chr., Die Beziehungen d. Gr. Kur-
fürsten zu d. Stadt Amsterdam. (Hohenz.
Jahrb. 19, 182-205.) — Droysen, Vom Hofe
König Friedrichs I., 1709-11. (Ebd. 52-80.) [3019
Innere Verhältnisse.
Hirsch, Ferd, Die Erwerbg. v.
Lauenburg u. Bütow durch d. Gr.
Kurfürsten u. d. Errichtg. d. dort
Verwaltg. (Forsch. Brandb. Pr. G. 28,
527-51.) [3020
Sommerfeldt, Eulenburgs Verwaltung d.
preuß. Münze zu Königsberg 1656-60. (Ebd.
[3021
Ranke, E. v. Das Fürstentum
Schwarzburg-Rudolstadt zu Beginn
d. 18. Jh. Der Landstreit geg. d.
fürstl. Willkür vor Reichskammer-
gericht u. Reichshofrat. Hall. Diss.
138 S. [3022
Schwinkowski, Die Reichsmünz-
reformbestrebungen 1665-1670 u. d.
Vertrag zu Zinna 1667. Mit Berücks.
d. obersächs. Münz- u. Geld-G.
(Vierteljschr. Soz.-G. 14, 1-87.) Sep.
Stuttg.: Kohlhammer 16. 2 M. 20.J3023
Rez.: Jbb. Nat. ök. 108, 256 f. Friedens-
burg. Jb. Gesetzgebg. 41, 1032-34 v. Schröt-
ter; Hist. Zs. 118, 167 f. W. M.
Pee, v., Alte serbische Handels-
beziehgn. zu Wien. (Mitt. Inst. Ost.
G. 36, 498-510.) [3024
Freytag, R., Wald- u. Jagdfronen d. Amts-
untertanen zu Vogisberg u. Plauen u. der.
Ablósg. 1681. (Mitt. Alt.-Ver. Plauen 25.
62-91.) (3025
Thum, Rekrutierg. d. sächs. Armee unt.
August d. Starken 1694-1733, s. '13, 1660.
Rez.: N. Arch. Sächs. G.30, 135-10 Haake
u. Erwiderg. v. Th. m. Antw. v. H. ebd. 37.
177-79. (3026
ch, Werbungen Kg. Friedr. Wil-
helms I. in d. Grafsch. Solms-Braunfels, 1719-
39. (Mitt. Wetzlar. G.-Ver. 5, 50-58.) [3027
Hollweg, Kurbrandenb. Kirchen-
politik am Niederrhein 1672-83. (Zt.
Berg. G.-Ver. 48, 1-104. 49, 1-94.
104 S.: Bonn. Diss.) [3028
Obser, Zur G. d. Klosters Salem im 17. Jh.
(Zt. G. Oberrh. N.F.31, 65-85.) — Frank-
hauser, Klost. St. Peter im Schwarzwald 1739.
( Ebd. 276-95.) [3020
Foz, Zur G. d. Reichsabtei Weißenau.
(Schrr. Ver. G. Bodensee 43, 25-37.) [3030
Schornbaum, Zur G. d. Reformationsfestes.
(Geschichtl. Stud. f. Hauck 260-67.) 13031
orsth Theod. Under Eyck in Mülheim
a. d. Ruhr,
1660-68. (Monatshíte. Rhein.
*96
Kirch.-G. 10, 33-66.) — Ders., E. verhäng-
nisvoller Vertrag. Beitr. z. G. d. ref. Gemeinde
Mülh. a. d. R. (Ebd. 193-200.) — Ders., E.
dramat. Predigerwahl ebd. ( Ebd. 9, 65-128.) [3032
Herrmann, R., Bedeutg. d. Herzogs Wilhelm
Ernst v. Sachs.-Weimar (1633-1728) f. d.
Weim. ev. Kirche. (Zt. Ver. Thür. G. N.F.
22, 225-78.) [3033
Jannasch, Erdmuthe Doroth. Gräfin v. Zin-
zendorf, geb. Gräfin Reu8 zu Plauen, ihr
Leben als Beitr. z. G. d. Pietismus u. d. Brüder-
gemeine dargest. Gnadau: Univ.-Buchh. '14.
507 8. 8 M. TI. 1: 1700-1722. (8 v. Nr. 2108.)
Rez.: Theol. Lit.-Zig. '15, Nr.25/20 Utten-
dórfer; Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 203-7
Hacring. [3034
Sommerfeldt, Übertragung d. Pietismus von
Halle a. S. nach Löbenicht-Königsberg (8. '13,
4185) 2: G. Wegners theol. Gutachten v.
27. Febr. 1700 u. d. Schilderg. d. Pietisten
J. F. Bayer, Frühjahr 1710. (Zt. Kirch.-G. 36,
123-53.) [3035
Riemer, Zur Vor-G. d. Pietismus im Hrzgt.
Magdeburg. (G. bll. Magdeb. 49/50, 251-89.) [3036
Forsthof, Schulverháltnisse am Niederrhein
im 17. Jh. (Monatshfte. Rhein. Kirch.-G. 10,
108-26.) 13037
Oidtmann, v., Mart. Henriquez v. Streves-
dorff u. seine Descriptio Coloniensis. (Ann.
Hist. Ver. Niederrh. 97, 111-18. Vgl.'11,
1674. [3038
Sommerfeldt, Die Altertumsforschgn. d.
Historikers u. Linguisten Gottl. Bayer, f 1738.
(Altpr. Mtschr. 52, 76-89.) 13039
Bechtold, J. J. Ch. v. Grimmelshausen und
Würzburg. (Arch. Hist. Ver. Unterfrank. 57,
53-76.) — Trostler, Zur Quellen-G. d. Simpli-
cissimus. (Euphorion 21, 695-702.) [3040
Suchier, Hofgerichtsrat Dr. jur. Joh. Dan.
Reyser (1640-1712) als latein. Dichter. Beitr.
z. Kenntn. d. akad. Gclegenheitspoesie in
Dtid. Borna: Noske. 67 S. 1M. 60. [3041
Tietze, Wolfg. Wilh. Praemers Architektur-
werk u. d. Wiener Palastbau d. 17. Jh. (32, 4
v. Nr. 52.) Wien: Tempsky u. Lpz.: Freytag.
2*. S. 342-102. 12 M. [3042
Maul, Mich. Willmann. Beitr. s. Barock-
kunst Schlesiens. Berl. Diss. '14. x, 80 S. (3043
Kainz, Osw. Oughers; Leben u. seine
Werke. Beitr. z. G. d. fränk. Barockmalerei.
(179 v. Nr. 51.) Straßb.: Heitz. xj, 160 S.;
25 Taf. 12 M. [3044
Berend, Fr., Nikol. Adam Strungk 1640-1700.
Leben u. Werke, mit Beitrr. z. G. d. Musik
u. d. Theaters in Celle, Hannov., Leipzig.
Münch. Diss. Freiburg: Troemers. 247 S.,
10 Bl. Beil. 4 M. Rez.: N. Arch. Sachs. G.
37, 1731. Wustmann. [3045
Dietz, Meister Joh., d. Groß. Kurf. Feld-
scher u. kgl. Hofbarbier. Nach d. alt. Hs.
d. Kgl. Biblioth. zu Berl. z. erst. Male in Dr.
gezeb. v. Consentius. (Schicksal u. Aben-
teuer. 11. Ebenhausen b. Münch.: Lange-
wiesche- Brandt. 368 3. 1 M. 80. [3046
Raab, Groß. Hexenprozeü zu Geisling
1689-91. (Vhdlgn. Hist. Ver. Oberpfalz 65,
73-99.) [3047
7. Zeitalter Friedrichs d. Großen,
1740—1789.
Friedrichs d. Gr. ausgew. Werke. In dt.
Übersetzg. Hrsg. v. Volz. Berl.: Hobbing 16.
xvj 335; 341 S. 10 M. [3048
Friedrichs d. Gr. Werke, f. d. Gegenw. hrsg.
u. übertr. v. Alb. Ritter. Mit Bildern v.
Bibliographie Nr. 3038—3108
A. v. Menzel. Berl.: Bornträger. 569; 678 R.
6 M. (3049
Lüscher, Friedr. d. Gr. im hist. Volkslied.
Bern. Diss. 96 8. [3060
Hardenbroek, G. J. van, Gedenkschriften
1747-87, uitg. door van der Meulen.
(Werken uitg. door h. Hist. Genootsch. te
Utrecht 3. B., 36.) Amsterd. Joh. Müller.
732 8. 3 13051
Droysen, Aus d. Briefen d. Königin Sopbie
Dorothea (s. 14, 1630). Schl. (Hohenz.-Jb.
18, 98-121.) [3052
Pantenius, Briefe d. Prinzen v. Preuß.
August Wilhelm an d. Sekretár d. Akademie
d. Wiss. C. E. Darget 1763-56. (Altpr. Mteschr.
52, 387-96.) (3058
Aus d. Kriegstagebuch e. Soldaten
d. Gr. Friedr. (Mtechr. Berg. G.-Ver. 16,
50-54.) [3064
Dreher, Bisher unbekannte seitgenóes.
Schilderg. d. „Schlacht am Johannisberg b.
Friedberg in d. Wetterau‘ 1762, Aug. 30.
Friedb.: Bindernagel. 23 8. 35 Pt. (3055
Seeliger, H., Die Zeitungsberr. unt.
Friedr. d. Gr. u. d. schles. Reisen d.
Königs. (Zt. Ver. G. Schles. 49, 281-
303.) | [3056
Voigt, F., Die Separatartikel zum Gottorper
Vertrag 1768. (Mitt. Ver. bamb. G. Jg. 36,
'15, 227-31.) [3057
Pick, 2 Briefc Friedrichs d. Gr. an d. Stadt
Aachen. (Zt. Aach. G.-Ver. 36, 1711.) 18058
Pettenegg, v., Ign. Joh. Frhr. v. WaBner,
e. kärntuer. Diplomat d. 18. Jh. (Carinthia I.
106, 14-19; 90-92.) [3059
Kleinschmidt, A., Karl VII. u. Hessen (s. '14,
1725). Forts. (Oberbayer. Arch. 59, 31-64.) [3060
Kalshoven, De diplomat. verhou-
ding tusschen Engeland en de repu-
blick d. Vereen. Nederlanden 1747-56.
's Gravenh.: Nijhoff '16. 10, 268 8.
2 fl. 90. [3061
Klinkenborg, Materialien z. G. d. Geh.
Staatsministers Grafen Karl Wilh. Finck v.
Finckenstein. (Forsch. Brandb. Pr. G. 28,
563-74.) [3062
Mann, Th., Friedr. d. Gr. u. d. große Koa-
lition. (Sammlg. v. Schrr. z. Zeit-G. 16.)
Berl.: S. Fischer ’16. 131 S. 1 M. Rez.: N.
Jahrbb. Klass. Altert. 37, 416-23 Ueding. [3063
Volz, Friedr. d. Gr. nach d. Schlacht b.
Kunersdorf. E. Entgegng. (Forsch. Brandb.
Pr. G. 28, 328-35.) Vgl. 13, 4243. [3064
Markgraf, Gener. Tauentzien u. sein Denk-
mal in Breslau. (Mitt. Stadtarch. Breslau 12,
115-51.) [3065
Knebel, K., Freiberg u. Umgebg. im Kriegs-
jahr 1762. 2 Schlachten b. Freiberg. (Mitt.
Freib. Alt.-Ver. 50, 1-43.) (3066
Obser, Fr. K. v. Moser u. d. ruse.-hese.
Heiratsverhandlgn. v. 1773. (Zt. G. Oberrb.
N. F. 28, 316-20.) [3067
Droysen, Dic braunschw. Truppen im nord-
amerikan. Unabhängigkeitskriege. Aus d
Briefen d. Herzogin Philippine Charlotte v.
Braunschw. (Jahrb. G.-Ver. Hrzgt. Braun-
schw. 13, 145-59.) — P. Zimmermann, Beitrr.
z. Verstándn. d. zwisch. Braunschw. u. Eng-
land 9. Jan. 1776 geschloss. Subsidienvertrages.
(Ebd. 160-76.) Vgl.: Braunschw. Magas. 15,
Nr. 1. [3068
Obser, Kais. Josef IT. in Karlsruhe. (Zt.
G. Oberrh. N. F. 31, 135f.) [9009
Zeitalter Friedrichs des GroBen, 1740—1789
Peters, Erw., Orientpolitik Friedrichs d. Gr.
nach d. Frieden v. Teschen 1779-86, 8. 14,
4129. Rez.: Forsch. Brandb. Pr. G. 28,
607-10 Volz; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr.9 Dopsch;
Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 112f. Putzner. [3070
Böpple, Friedr. d. Gr. Verhältnis zu Würt-
temb. Straßb. Diss. 91 8. (3071
Polacsek, Der Straßburg. Stadtregulie-
rungsplan d. Paris. Architekten Blondel 1765.
(Zt. G. Oberrh. N. F. 30, 410-29.) [3072
Kouwer, De Doelistenbeweging te Amster-
dam in 1748. Utrecht. Diss.'14. 243 S. [3073
Rufert, Eine Neißer Sage. (Schles. G.bll.
15, 64-67.) [3074
Innere Verháltnisse.
Rosenmöller, Schulenburg-Kehnert unt.
Friedr. d. Gr., s. 14, 4146. Rez.: Hist. Jahrb.
36, 420 Löffler; Mitt. Hist. Lit. N. F. 3, 114-16
Rachel; Hist. Vierteljschr. 18, 181-84 Walt.
Schultze; Hist. Zt. 116, 510-12 Ziekursch. (3075
Kaiser, J. B., E. Vasallenverzeichn. d. Metzer
Bistums a. d. 18. Jh. (Jahrb. Ges. Lothr. G.
26, 343-444.) [3076
Brenkenhoff. Züge zu e. Charak-
terbilde. (Schrr. Ver. G. Neumark 34,03-93.) [3077
Küster, A., Kultivierg. d. Seidenbaues zu
Calbe an d. Milde. (Jahresber. Alt märk. Ver.
Vaterl. G. Salzwedel 41/42, iocum 1 1 9 5
Reimann, E. P., Tabaksinonopol Friedric
d. Gr., s. 13, 4281. Rez.: Jahrb. Gesetzgebg.
38, 4, 517-19 Wolters; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 44
Ziekursch; Mitt. Hist. Lit. N. F. 3, 190-201
Walt. Schultze; Hist. Zt. 116, 507-10 Pan-
tenius; Forsch. Brandb. Pr. G.29, 539-41
Stieda. (3079
k, Vom oberschles. Handel zur Zeit
Friedrichs d. Gr. (Oberschlesien 14, 151-54.)[3080
Koch, Fr., Die Bromberger Kaufmannschaft
1772-1806. (Hist. Monatsbll. Pos. 15, 97-
106.) [3081
Arnheim, Fr., Friedrich Wilhelm I., Friedr.
d. Gr. u. d. Berliner Droschkenkutscher.
(Hohenz.-Jahrb. 19, 225-28.) — P. Seidel,
Friedr. d. Gr. und d. Berliner Sünftentrüger.
( Ebd. 228.) 13082
Springer, M., Die Coccejische Justizreform,
8. Nr. 1644. Rez.: Hist. Zt. 117, 82-88 Ziekursch;
Arch. Öffentl. Recht 36, 372-75 Giese. [3083
Coulin, Der Einser Kongreß d. J. 1780.
Beitr. z. G. d. Kirchenrechta d. Aufklärungs-
zeit. (Dt. Zt. Kirchenrecht 3. F., 21, 1-79.) 13084
Holzknecht, Ursprg. u. Herkunft d. Reform-
ideen Kaiser Josefs II. auf kirchl. Gebiet, s.
Nr. 1651. Rez.: Jb. Ges. G. Prot. Österr. 37,
971. Loesche. — Entgegng. v. H. auf d.
Rez. Voltelinis u. Erwiderg. v. V.: Zt. Sav.-
St. 37, K. A., 480-01. [3086
Ebner, Die Krönung d. Wallfahrtsbildes
von Maria Plain b. Salzburg. (Stud. u. Mitt.
z. G. d. Bened.ordens N. F. 5, 107-16.) [3086
Heß, W., Die Verteidigungsschrift d. Banzer
Benediktiners u. Bamberg. Universitätsprofes-
sors J. B. Roppelt. Klösterl. u. naturwiss.
Stimmungsbild a. d. Zeitalt. d. Aufklarg.
(Stud. G. Bened.ordens N. F. 5, 403-81.) (3087
Krebs, E., Das Visitationsprotokolld. Klosters
Wonnental v. J. 1755. (Ebd. 4, 510-23.) [3088
Terlinden, La réception de la princesse Marie
Cunégonde de Saxo au chapitre noble de
*97
Munsterbilsen 1766-71. (Mélanges d'hist. off.
à Ch. Moeller 2, 424-53.) — Gits, Quelques
réformes de l'empereur Joseph II. concern.
les chapitres nobles de filles aux Pays-Bas
autrich. (Ebd. 454-69.) (3089
Gabriel, Die Theologie W. A. Tellers. (Stud.
z. G. d. neuer. Protest. 10.) Gieß.: Tópelmann.
91 S. 2 M. 60. Rez.: Zt. Kirch.-G. 36, 244f.
Lindau. [3090
Jegel, Relig. RelsepaB a. d. Ende d. 18. Jh.
(Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 21, 271-75.) [3091
Michel, K., Die hessische Festtagsordnung
v. 19. Jan. 1771. Ihre Entstehg. u. Aufnahme
im Volk. (Arch. Hess. G. 11, 123-46.) (3092
Rotscheidt, Statist. d. ref. Gemeinden d.
Hrzgts. Berg 1773. (Mthfte. Rhein. Kirch.-G.
9, 250.) [3093
Hoffmann, Geo., Herm. Dan. Hermes, d.
Günstling Wöllners, 1731-1807. (Aus: Korr.bl.
Ver. G. Ev. Kirche Schlesiens.) Bresl.: Ev.
Buchh. 14. 158 8. 2 M. vgl.: Korr. bl. Gesamt-
Ver. 62, 161-84. 13094
Konschel Der junge Hamann nach sein.
Schriften u. Briefen im Rahmen d. lokalen
Kirch.-G. (Schrr. d. Synodalkomm. f. ostpr.
Kirch.-G. H. 18.) Königsb.: Beyer. 143 S.
2 M. 25. [3095
Schwarz, Walt., Kant als Pädagoge. (Manns
pädag. Magaz. H. 607.) Langensalza: Beyer.
173 8. 2 M. 25. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16,
Nr. 18/19 Buchenau. [3096
Bock, Alfons, Die bayer. Schulordngn. v.
J. 1774 u. 1778. (Pädag. Quellenschrr.
H. 3.) Münch.: Schnell ’16. 61 S. 1 M. [3097
Mauel, Die kurkóln. Normalschule in Bonn.
(Beltrr. z. Köln. G 1, 292-302.) [3098
Schüller, A., Die Volksbildg. im Kurfürstent.
Trier zur Zeit d. Aufklärg. Die Anfänge d.
modern. Volksschule (s. 13, 4309). Schluß.
(Trier. Jahresber. N. F. 5, 43-90. 6, 38-157.) [3099
Pieper, A., Klopstocks „Dt. Gelehrtenrepu-
blik.“ Hall. Diss. 79 S. [3100
Hagenbring, Iselins Geschichtsphilosophie.
(Hist. Vierteljschr. 17, 465-88.) [3101
Thallóczy, v., Joh. Christian v. Engel u.
seine Correspondenz 1770-1814. Münch. u.
Lpz.: Duncker & H. 139 8. 3 M. 50. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg.'16, Nr.12 Wilh. Bauer. [3102
Weber, P. X., Dr. Mor. Ant. Kappeler 1685-
1769. (Geschichtsfreund. 70, 157-249.) [3103
Suchier, Die Mitglieder d. Dt. Gesellsch.
zu Götting. 1738-55. (Zt. H. Ver. Niedersachs.
16, 41-121.) — Grußendorf, Die Helmstedt. Dt.
Gesellsch. (Braunschw. Magaz.’16, Nr. 4f. (3104
Hill Die dt. Theaterzeitschriften d. 18. Jh.
(Forsch. z. neuer. Lit.-G. 49, 1. Weimar:
Duncker. 154 S. 8 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '16,
Nr. 30 v. Weilen. 13105
Stammler, Aus Gellerts Briefwechs. (Dt.
Rundschau 16, Febr., 237-49.) — Ders.,
Gellert u. d. Univ. Wittenberg. (Thür.-süchs.
Zt. 5, 250-52.) [3106
Fittbogen, Klopstock der Patriot u. Revo-
lutionär. (Dt. Rundschau 16, Febr., 192-216.)
— Trippenbach, Briefe Kl. an d. Frhrn.
Achatz Ferd. v. d. Asseburg. (Euphorion 20
u. 21.) [3107
Wolff, Alfe., Der Toleranzgedanke in d. dt.
Literatur zur Zeit Mendelssohns. Berl.:
Mayer & M. 48 S. 1 M. Rez.: Lit. Zbl. 16,
Nr. 2 tz; Dt. Lit.-Ztg- 16, Nr. 11 Michae-
lis, : [3108
Histor. Viorteljahrschrift. 1916/18. 2. Bibliographie 7
*98
Morris, Goethe-Lit. (Euphorion 21, 327-
[3109
56.)
Carl August. Darstellgn. u. Briefe
z. G. d. weimar. Fürstenhauses u.
Landes. I. A. d. Grhrzgs. Wilh. Ernst
z. Hundertjahrfeier d. Grhrzgts. hrsg.
v. E. Marcks. 4. Abt., Bd. 1 u. 2:
Briefwechs. m. Goethe; hrsg. V. H.
Wahl. 1: 1775-1806. 2: 1807-20. Berl.:
Mittler. xviij. 478; 479 S. 20M. [3110
v .
Goethe u. Zelter, Briefwechs.; hrsg. V.
Hecker (s. 14, 4177). 2: 1819-27. 612 8.
5 M. 13111
Jäger, H., Das christentum Goethes.
Yriedewald-Dresd.: Aurora 16. 52 8. 2 M.
Rez.: Thool. Lit.-Ztg. 17, Nr. 12 Eck. — Fitt-
G. als national. Dichter. (Dt. Rund-
(Stunden m. G. H. 38/39.) Berl.:
179 8. 2 M. Rez: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 49
Plat zhoff. 13112
Thie8, Fr., Die Stellg. der Schwaben Zu
Goethe. (16 v. Nr. 95.) Stuttg.: Kohlhammer.
210 S. 3 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 5
Maync. (3113
Leitzmann, Schillerlit.: '11u.'12. (Euphorion
21, 816-30.) — Stammler, Neuc Schiller-Lit.
(N. Jbb. Klass. Altert. 35, 271-81.) — Ort-
lepp, Sch.s Bibliothek u. Lektüre. (Ebd.
375-406.) — v. Heigel, Zu Sch.s Gedücht nis.
(Heigel, Dt. Reden 100-111.) — Lempp, Sch.
(Religion d. Klassiker 7.) Berl.: Prot. Schriften-
Verl. 154 S. 1 M. 50. — Birt, Schiller d. Poli-
tiker im Licht uns. groB. Gegenw. Stuttg.:
Cotta 16. 78 S. 80 Pf. Rez.: Mitt. Hist. Lit.
N. F. 5, 34 Beich; Hist. Zt. 118, 169 Rapp —
Elsa v. Klein, Die frühest. Beziehgn. Sch.s zu
Berlin. (Zt. Öst. Gymn. 67, 123-31.) (3114
Müller, Herm., Schillers journalist. Tätig-
keit an d. »Nachrichten zum Nuzen u. Ver-
gnügen“. (Württ. Vierteljhfte. 24, 1-06 u.
Münch. Diss.) — Leitzmann, Die Hauptquellen
zu Sch.s Wallenstein. (Quenschrr. Z. neuer.
Lit.-G. 8.) Halle: Niemeyer. 130 S. 2 M. 50.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 97 Geyer.
Stammler, Matth. Claudius, d. Wandsbeck.
Bothe. Beitr. z. dt. L.- u. Geistes-G. Halle:
Waisenhaus. 282 8. 6 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
15, Nr. 48 Hock. Zt. Ges. Schlesw.- Holst.
G.45, 403-5 Hedemann-Heespen; Zt. Ver.
hamb. G. 21, 217f. R. Kayser. — L
Zum Gedüchtn. d. Wandsb. Boten. (Theol
Stud. Krit. 15, 173-223; 273-366.) Sep.
Got ha: Perthes 2 M 13116
Kleineibst, G. Ch. Lichtenbergs Stellg. 2.
dt. Lit. (Freie Forschgn. E. dt. Lit.-G. 4.)
Straßb.: Trübner. 173 8. 6 M. (61 S.: StraDb.
Diss.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 13 Stamm-
ler. 13117
—
Döbler, J. A. V. Thoman ‚Gen.-Feldmarsch.-
Lieuten. u. Obrist d. oberrhein. Kreisinfant.-
Reg. Pfalz-Zweibrücken, Architekt u. Ingen.
im Erzstift Maınz (1695-1777). (Mainz. Zt. 10,
1-57 u. Darmst. Diss.) — W. Deuser, E. Adels-
hof d. 18. Jh. in Trier. (Trier. Chron. 13, 97-
103.) (3118
Rübel, R., Chr. Ldw. Hautt, Hrzgl. Pialz-
Zweibrück. Baudircktor u. Kammerrut 1726-
1806. Beitr. z. ptülz. Archit.-G. Dresd. Diss.
^14. 4°. 43 8. (3119
Seidel, P., Die Wohnräume Friedrichs d. Gr.
in Schloß Sanssouci. ETRänzg. U. Nachtr.
(Hohenz.-Jb. 19, 142-69.) Vgl. 12, 4033. [3120
Bibliographie Nr. 8109—8175
Hackmann, Das Schloß Bellevue u. seine
Stellg. in d. Archit.-G. Berlins. Hall. Diss.
96 8. [3121
Haas, R., Joh. Geo. Schürer 1720-86. E.
Beitr. z. G. d. Musik in Dresden.
Sächs. G. 36, 257-77.)
Kohteldt, Die Ackermannsche Schauspieler-
gesellschaft in Hannover 1768. (Euphorion 21,
147-56.) (9123
8. Zeitalter der franzósischen
Revolution und Napoleons,
1789—1815.
(Stern,
Reden usw. 260-94.) (3121
Minola, Die Franzosen in Coblenz 1794-97.
Auíze.chngn., hrsg. v. Cardauns. Coblenz:
8 [3125
Reh E. wiedergefund. Inschrift [betr.
d. Gräfın Lichtenau]. (Schrr. Ver. G. Neu-
mark 33, 1607-82.) — D
d. Besitztitel. E. Episode a. d. ;
Gräfin v. L. (Ebd. 34, 95-137.) (3126
Rassow, Verhandlgn. üb. d. Vereini-
gung d. ehem. schwed. Vorpommerns
u. Rügens mit Preußen. (Pomm.
Jahrbb. 16, 93-199.) [3127
Joh. Geo. Jacobis Bitte für Breisach
u. d. nachbarl. Kaiserstuhlorte 1799. (Ale-
mannia 43, 44-46.) (3128
Bretholz, Brünner Brief v. 21. Febr. 1807
m. Bemerkgn. üb. d. Schlacht b. Austerlitz
v. 2. Dez. 1805. (Zt. Dt. ver. G. Mährens 20,
236-38.) [3129
Marwitz, v. d., E. mürk. Edelmann im Zeit-
alt. d. Befreiungskriege. Hrrg. V. Meusel.
Bd. 2, s. 14, 1835. Rez.: Dt. Rundschau '14,
Mai, 291-08 v. Petersdorff; Dt. Lat.-Ztg. 14:
Nr. 20 Neubauer. Hist. Zt. 114, 137-43 Wahl;
Mitt. Hist. Lit. N. F. 2, 1851. P. Goldschmidt.
— Meusel, Aus Marwitz Memoiren: Zusam-
menbruch d. pr. . (Dt. Rund-
schau 102, 426-49. 163, 114-27; 357-06.) 13130
Claußen, Br., In Berlin nach d. Schlacht b.
Jena: Brief Jul. v. Voß’ an K. V. Altrock.
(Mitt. Ver. G. Berlins '15, Nr. 7.) (3131
Czygan, Aus d. Zeit d. Not vor 100 Jahren.
I. Konıgsb. Progr. X, 104 S. (3132
Kriegsgelangen in Metz 1807. (Braunschw.
Magaz. 'lö, Nr. 3-5.) Aufzeichngn. d. Majors
du Roi. 13133
Windelband, Aus d. Briefen Frdr. Eichhorns.
(Dt. Rev. 41, 111-42, III.) 13134
Dokumente a. Österreichs Krieg geg. Napo-
leon. Hrsg. v. Zopf. (Ost. Biblioth. 6.) Lpz.:
Insel-Verl. 16. 72 3. 60 Pf. 13135
Pösin ger, Kremsmünster im J. 1809. Aus
Beda Planks Stiftschronik hrsg. Progr.hremsm.
'14. 23 8. (3136
Kern, A., Briefe a. d. Zeit d. Reform u. d.
Befreiung 1811-13, 8. alt. Familıenpapieren
hrsg. (Schrr. Ver. G. Neumark 32, 51-838.) 13137
Pfiugk-Harttung,v.,BriefeBlüchersu.
Gneisenaus an Thile 1812-16. (Forsch.
Brandb. Pr. G. 28, 507-25.) [3138
Granier, Aus d. Briefwechs. d. Kronprinz.
Friedr. Wilh. u. d. Prinz. Wilh. mit ihr. Cousine
Prinzess. Friederike V. Preuß. währ. d. Frei-
heitskriege (8. '14, 4229). 3: 1815. (Hohenz.-
Jahrb. 18, 28-37.) [3139
Schuster, Geo., Aus d. Brief wechs.
d. Prinzen Wilhelm d. Aelter. v. Preuß.
u. sein. Gemahlin, d. Prinzess. Ma-
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 499
rianne. (Ebd. 19, 206-24. 20, 105-
35.) [3140
Mack, Zur Regierungs-G. Hrzg. Friedr.
Wilhelms v. Braunschw. Briefe e. Zeitgenos-
sen. (Jahrb. G.-Ver. Hrzgt. Braunschw. 13,
130-44.) [3141
Alberti, Kriegsbriefe a. d. Befreiungskriegen,
hrsg. v. R. Brieger, s. '13. 4408. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 17, 277-79 R. Schmitt; Lit. Zbl.
'15, Nr. 49 Pflugk-Harttung. [3142
Ungedr. Kriegrszeitg. vor 100 Jahren
1813-16. (Neujahrsbl. d. Stadtbiblioth.: '15.)
Zürich: Beer & Co. 36 8. 3 M. [3143
Granier, Kriegstageb. d. schles. Husaren
Jul. Berent 1813/14, 5. '14, 1874. Berichtigung
v. Laubert: Zt. Ver. G. Schles. 49, 344. [3144
Beuve, L'invasion de 1814-15 en Champagne.
(Rev. hist. de la révol. frang. 4, 451-58.) 2 Be-
richte. — Vgl. Nr. 1725. [3145
Schults, Frz., Aus d. Stimmung d. Befrei-
ungskriege. Brief Josefs v. Eichendorff.
(Süddt. Monatshíte. 15. Apr., 134-41.) [3146
Hugelmann, Niebuhrs Erklürg. a. d. J. 1814
üb. sein Verhältnis zu Preußen u. zu Däne-
mark. (Hugelm.: Hist.-pol. Stud. 17-22.) Vgl.
'97, 1657. [3147
Fournier, Briefe vom Wiener Kongreß:
Prinz Ant. Radziwill an seine Gemahlın Prin-
zess. Luise v. Preußen. (Dt. Rundschau 163,
411-28. 104, 56-77.) 13148
Anderson, Eduard, Kriegstagebuch 1815.
(Altpr. Monatsschr. 52 u. 53.) 13149
Pflugk-Harttung, v., Belle-Alliance.
(Verbündetes Heer.) Ber. u. Angaben
üb. d. Beteiligg. dt. Truppen d. Armee
Wellingtons an d. Gefechte b. Quatre-
bras u.d. Schlacht b. Belle-All. Berl.:
Eisenschmidt xv, 296 S. 3 M. [3150
Rez.: Nass. Heimatbll.19, 62f. Unzer;
Lit. Zbl. '17, Nr. 13 v. Janson.
Pick, H., Karl August u. d. dt. Politik.
Weimar. Progr. 4°. 38 5. Rez.: Lit. Zbl. '17,
Nr. 17 Bergsträßer. [3151
Kühn, J., Ephraims Geheimsendg.
nach Paris 1790/91. Beitr. z. Kabi-
nettspolitik Friedr. Wilhelms II.
Gieß. Diss. 16. 59 S. (Vgl: Dt.
Rundschau ’16, Febr., 171-91.) [3152
Rez.: Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 54lf.
Windelband.
Dalgren, Sverige och Pommern
1792-1806. Statskuppen 1806 och
dess förhistoria. (Diss.) Uppsala:
Akad. bokh. 14. xvj, 186 S. 3 Kr. 50.
(In dt. Bearbeitg.: Pomm. Jbb. 17,
1-191.) [3153
Schoop, Die Kricgsereignisse in u. um Düren
1792-94. (Zt. Aach. G.-Ver. 36, 148-60.) [3154
Lord, The second partition of Po-
land: a study in diplom. history.
Lond.: Milford ’16. 616 S. 10 sh. [3155
Jouan, La campagne de 1794-95
dans les Pays-Bas. 1: La conquéte de
la Belgique. (Mai-Juill. 1794.) Publ.
sous la direct. de la sect. hist. de l'état-
major de l'armée. Paris: Fournier.
xvnuj, 425 S. 12 fr.
N
[3156 '
Kentenich, Einzug d. Franzosen in Trier
1794. (Trier. Chron. 13, 62f.) [3157
Lennhoff, E. Fürstenbundplan d. Frhrn.
Hans v. Gagern a. d. J. 1794. (Dt. Revue 40,
III, 230-33.) (3158
Pélissier, Autour des négociations de Bâle,
Juillet-Sept. 1795. (Rev. hist. de la révol.
franc. 4, 206-36.) [3159
Averdunk, Übergang d. Franzosen üb. d.
Rhein am Eikelskamp, b. Uerdingen u. b.
Düsseldorf 5. u. 6. Sept. 1795. (Schrr. d. Duis-
burg. Museumsver. 6, 37-72.) [3160
Eggerking, Morcau als Feldherr in d. Feld-
zügen 1796 u. 1799. (Berl. Diss.) Berl.: Ebe-
ring '14. 87 S. 1 M. 80. (3161
Oppliger, Neuenburg, d. Schweiz u.
Preußen 1798-1806. (7, 3 v. Nr. 5 u.
Bern. Diss.) Zürich: Leemann & Co.
125 S 2 M. [3162
Rez.: Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 542f.
Hasenclever.
Brandt, O., England u. d. Napoleon.
Weltpolitik 1800-1803. (48 v. Nr.
2100.) Heidelb.: Winter 16. xvIj,
231 S. 5 M. 60. — 2. verb. Aufl. Ebd.
xx, 282 S. 5 M. (xij, 34 S. Heidelb.
Diss. unt. d. Tit. Genesis d. Frie-
dens v. Amiens 1800-1801.) — Th.
Ebbinghaus, Napoleon, England u. d.
franz. Presse (35 v. Nr. 2097.) Münch.
u. Berl.: Oldenbourg 14. xv, 211 8.
5 M. (61 S.: Münch. Diss.) [3163
Rez.: Hist. Zs 118, 96-103 Krauel; Dt.
Lit.-Ztg. 15, Nr. 40 u. '17, Nr. 29 Platzhoff.
Heigel, v., Auflehnung Europas geg.
England vor 100 Jahren. (Heigel, Dt. Reden
268-83.) — Müsebeck, Arndts Urteil üb. Eng-
land u. engl. Politik. (Dt. RS. 15, Aug.,
187-210.) (3164
Mette, Napoleon u. Moreau in ihr. Plänen
f. d. Feldzug von 1800. E. Beitr. z. Strategie
d. beiden Feldherren. (Berl. Diss) Berl.:
Trenkel. 82 8. 1 M. 20. [3105
Uebergabe Mannlieims a. d. Franzosen
14. Ma: 1800. (Mannh. G.bll. 15, 115f.) [3166
Heigel, v., Zur Erinnerg. an d. Erhebg.
Bayerns zum Königreich. (Heigel, Dt. Reden
152-04.) [3167
Kellinghusen, Der Einfall d. Majors
Ameil in d. hamburg. Gebiet. (Zt. Ver. Hamb.
G. 20, 13-27.) [3108
, M., Kleine Beitrr. z. Lebeus-G.
Speckbachers. (Forsch. G. Tirols 12, 166-80.
269f.) — Troger, Zur Stammtaf. Speckbachers.
Progr. Hall 1. T. 17 8. 13169
Hirn, Engl. Subsidien f. Tirol u. d. Emi-
Zranten v. 1809, s. 14. 1920. Rez.: Zt. Ferdi-
nandeum 3. F., 58, 404-66 Voltelini; Mitt.
Inst. Ost. G. 37, 126-28 Prem. [3170
Jaksch, v., Die Schleifung d. Klagenfurter
Festungswerke durch d. Franzosen 1809.
(Carinthia I. 106, 61-70.) [3171
Mack, H., Beitrr. z. G. Hrzg. Friedrich
Wilhelms. (Braunschw. Magaz. 15, 49-53;
97-101.) 13172
Stern, A., Gneisenaus Reise nach London
1809 u ihre Vor-G. (Stern, Reden 295-345.) [3173
Mülinen, v., Die schweiz. Grenzbesetzung
1809. (Arch. H. V. Bern 22, 3, 141-242.) [3174
Updyke, The diplomacy of the war
of 1812. Baltim.: Johns Hopkins
Press. 10; 494 S. 2 Doll 50. [3175
7°
*100
Btockhorner v. Starein, Zur Parallele d.
russ. Kriegführg. v. 1812 u. 1915. (Nachtr.
zu ’13, 1835.) Heidelb.: Winter. 14 3. 50 Pf. (3176
Uimaan, Schwedisch-Pommern als Träger
d. Kaisertums. E. Phantasie a. d. J. 1812.
(Pomm. Jalirbb. 16, 201-9.) [3177
Rößler, Die inner. Ursachen d. dt. Befrei-
ungskriege. Progr. Mahr.-Irübau. 8. 8-15.
— Moppert, Vom Geist d. Erhebg. Preußens vor
100 Jahren. (Schweiz. Theol. Zt. Jg. 32.) (3178
1813-1815. Österreich in d.
freiungskriegen (s. '14, 4268). 10.
(Schluß-) Bd.: Glaise v. Horstenau,
Die Heimkehr Tirols. 148 S. 2 M. (3179
Rez.: Zt. Ferdinandeum 3. F., 58, 4691.
m.
Zweybrück, Österr. Staatspolitik u. liter.
Stimmungen vor 100 Jahren. (Zweybr., Öst.
Essays 281-94.) [3180
Neupert, Körner mit d. Lützowschen Frei-
korps im Vogtlande. (Mitt. Alt.-Ver. Plauen
26, 275-83.) (3181
Schultze, Maxim., Das 1. u. d. 2. Neumark.
Landwehr-Kavall.Regim. (Schrr. Ver. G.
Neumark 33, 1-165.) [3182
Haedecke, Bernadotte u. d. Schlacht b.
Dennewitz, s. Nr. 1763. (Berl: Schall & R.
'16. 1 M.) Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 4 1691.
v. Friederich; Forsch. Brandb. Pr. à 29,
543-46 Pflugk-Harttung. (3183
Woringer, Eroberg. Kassels durch d. Bus-
sen 30. Scpt. 1813. (Mitt. Ver. Hess. G. 13/14,
27-34.) (3184
Gruner, J. v., Die Zensur d.,, Rheinisch. Mer-
kur“ 1814-1816. (Westdt. Zt. 32, 465-71.) [3185
Ketterer, Das Fürstentum Aschaffenburg
u.s. Übergang an d. Krone Bayern. Aschafienb.
Progr. 276 3. [3186
Egloffstein, Frhr. v., Carl August
auf d. Wiener Kongreß. (= 2142.)
Jena: Fischer. xj, 199 S. 5 M. [3187
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 17 v. Petersdorff;
Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 36f. Dreyhaus; Lit.
Zbl. 17, Nr. 17 Bergsträßer.
Braun, Paul, Weimars Erhebg. z. Großherzog-
tum 1815. (Lhür.-sachs. Zt. 5, 167-90.) [3188
Feuk, Sverige pa kongressen i Wien
1814-15, ett bidrag till kànnedomen
om Karl Johans yttre politik. Lund.
Diss. XXII, 351 8. [3189
Rez.: Pomin. Jahrbb. 18, 197-99 Dalgren.
Wendt, Schlesisches zum Wiener. Kongreß.
(Schles. G.bll.'15, 1-12; 20-39; 49-60.) [3190
Übergang Neu-Vorpommerns u. Rügens an
Preußen. (Pomm. Jalırbb. 16, 7-14.) [3191
Görtz, v., Der fünftigıge Feldzug in Belgien
vor 100 Jahren. (Dt. Revue 15, Juli, 46-62.) [3102
Oehlmann, E., Waterloo. (Hannov. G.bll.
18, 225-92. — Peßler, Dt. Waterloo-Erin-
nergn. im Vaterländ. Museum d. St. Haunov.
(Ebd. 293-338.) [3193
Pflugk-Harttung, v., Hinter d. Schlacht-
linie v. Belle-Alliance. (Hist. Jahrb. 36, 815-
20.) (3194
Stern, S., Juliane v. Krüdener. Erinnerg.
an d. Tage d. Heiligen Allianz 1815. (Dt.
Rundschau '15, Nov., 233-00.) [3195
Hugelmann, Die Zurückbringung d. Ste-
phanskrone nach Ungarn (1790) u. ihre wciter.
Schicksale. (Hugelmann, Hist.- pol. Stud.
3-9.) [3196
Stifter, Adalb., Aus d. alt. Wien 1814. Wien:
Hof- u. Staatsdr. 14. 218 8. 20 M. 13197
Bibliographie Nr. 8176—3253
Reinhard, Ew., Karl Ldw. v. Haller. Lebens-
bild &. d. Zeit d. Restauration. (Vereinsachr.
d. Górres-Ges.'15, 2.) Köln: Bachem. 103 S.
1 M. 50. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 11
Bossert; Hist.-pol. Bll. 157, 761-72 Kosch. [3198
Lüthi, Zum ö. III. 1708. Beitr. zx. G. d.
Helvetik. Bern: Stämpfli & Co. '16. 79 8.
1 M. Rez.: Anz. f. schweiz. G. N. F. 14, 117f.
Feller. (3199
Hertling, Frhr. v., Beitr. x. G. d. Schwäb.
Kreises. (Hist.-pol. Bll. 155, 517-33; 582-98,
673-33.) [3200
Scherg, Verkauf d. säkular. Domherrnhófe
in Würzburg. (Arch. Hist. Ver. Unterfrank.
56, 1-71.) (3201
Roth, J., 2 Schlettstadter Bürgermeister
in d. Revolutionszeit. Schlettet.: Bürckel 13.
113, jx S. (3202
Saarburg, Das Amt, beim Ausgang d. kur-
fürsu. Zeit. (Trier. Chronik 11, 161-73.) [3205
Christ, G., Der abgesügte Freiheitsbaum in
Zweibrücken. (Mannh. G.bll. 16, 19-21.) [3204
Reichert, H., Aufhebg. d. Vogtei u. Abtei
Seligenstadt 1802. (Arch. Hess. G. 10, 305-
27.) [3205
Henriette Prinzess. v. Nassau-
Weilburg u. Erzhrzg. Karl v. Öst. Wiesbad.:
Staadt 16. 170 8.; 7 Taf. 3 M. Rez.: Monats-
hfte. Rhein. Kirch.-G. 10, 313-15 Nippold. [3206
Gerhardt, Das preuß. Militärlazarett im
Schlosse zu Runkel a. d. Lahn 1813/14. (Nass.
Ann. 43, 105-99.) 13207
Aachen unt. d. Herrschaft Napoleons.
Aach.: Jacobi. 72 S. 1 M. 50. Rez.: Zt. Asch.
G.-Ver. 37, 397-402 Schué. (3208
Loon, The rise of the Dutch kingdom
1795-1813. New York 16. 20, 270 8. 2 Poll.
50. [3209
Hertling, Frhr. v., Holland 1807-10. (Hıst.-
pol. Bil. 156f.) (3210
Jordan, Die erzwungen. Anleihen d. Kg.
Westf. u. d. Kriegssteuer nebst d. Ligu. f.
d. westl. Truppen 1813. (Mühlh. G.bll. 15,
56-82.) [3211
Eisentraut, Erbauung d. stüdt. Kaserne
zu Kassel. Beitr. z. G. d. westf. Hauptstadt.
(Zt. Ver. Hess. G. 49, 40-157.) (3212
Wiegmann, Franzosenzeit u. Befreiungs-
kriege. Zur G. d. Fürstentums Schaumburg-
Lippe 1807-16. Stadthagen: Heine. 307 B.;
9 Taf. 4 M. (3213
Bippen, v., Der Domherr Lor. Meyer u.
Joh. sinidt. (Zt. Ver. Hamb. G.20, 1-12.)
— Aus d. Jahren 1812 u. 1813. (Mitt. deseelb.
Ver. 12, 7-18.) — Desgl.: 1814. (Ebd. 83-39.)
— J. F. Voigt, Schuldenbestund d. St. Hamb.
1814. (Ebd. 57-63.) — Ders., Wünsche f.
Hamb. im Frühjahr 1814, als d. Kapitulation
d. Franzosen bevorstand. (Ebd. 66-77.) [3214
Volkmar, karl Volkmar. Mit 2 Briefen d.
Hrzgs. Friedr. Wilh. v. Braunschw.-Oels.
(Braunschw. Magaz. 15. S. 61-68.) [3215
Neubauer, E., Magdeburg in d. .
zeit. Lit.-ber. (s. 13, 1927). Nachtr. (G.bll.
f. Magdeb. 49/50, 290-95.) 13216
Fischer, Kurt, Eine Erinnerg. an 1813.
(Zt. ver. Thür. G. N. F. 22, 340-43.) 13217
Limbach, Die polit. Verdienste d. Kanzlers
Frdr. v. Müller um Sachs.-Weimar 1806-18.
Progr. Eisenach. 4°. 24 8. 13218
Nitzsche, Altenburg im J. 1813. (Mitt.
G.- u. Alterts. forsch. Ges. Osterland 12, 361-
93.) [3219
Merbach, Aus d. Leben e. süchs. Btaats-
beamten in d. 1. Hälfte d. 19. Jh.: J. D. Mer-
bach 1777-1861. Nach sein. handschriftl.
Selbstbiogr. (N. Arch. Sachs. G. 36, 84-
112.) (3220
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 *101
Neupert, Kriegsdrangsale u. Heimsuchungen
d. Stadt Plauen wühr. d. Napoleonisch. Kriege.
(Mitt. Alt.-Ver. Plauen 26, 284-312.) [3221
Klinkenborg, Vom Berlin. Hof u. Theater
am Vorabend d. Schlacht b. Belle-Alliance.
(Mitt.Ver. G. Berlin '15, Nr. 8.) 13222
Schröder, Karl, Mecklenburg u. d. Kurwürde.
(Jahrbb. Ver. Meckl. G. 80, 1-87.) 13223
Klaje, H., Pommern im J. 1813 (s. 14,
4318). TI. 2. Kolberg. Progr. 111 8. Rez.:
Forsch. Brand b. Pr. G. 29. 555 f. Ernst Möller:
Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 39f. Dreyhaus. [3224
Muhl, Der Senator Abrah. Ldw. Muhl.
(Mitt. Westpr. G.-Ver. 14, 8-16.) [3225
Kochendórffer, Die Gefangenschaft d.
ehem. Kalisch. Kammer- u. Accise-Direktors
Geheimrat Serre in Glogau 1808-9. (Hist.
Monatsbll. Prov. Pos. 15, 81-00.) — E. Meyer,
Die Familie Uminski u. ihr Besitz. (Ebd.
16, 49-59.) Vgl. '13, 4688. — Prümers, Der
widerspenstige Schulze v. Dronzno. (Ebd. 15,
163-66.) [3226
Thümen, v., Besitznahme d. neuerworb.
Prov. Posen 1815 durch d. erst. kommand.
General in derselb. Aug. v. Thümen. (Jahrbb.
f. d. dt. Armec usw. Hft. 523.) [3227
Innere Verhältnisse.
Destouches, v., E. Wehr- u. Kriegssteuer
d. Stadt München vor 100 Jahren. (Korr. bl.
. Gesamt-Ver. 03, 69-72.) (3228
Vollheim, Provisor. Verwaltg. am Mittel-
u. Niederrhein 1814-10, 8. '14, 2015. Rez.:
Lit. Zbl.'14, Nr. 40 Markull; Düsseld. Jahrb.
20, 308f. Wentzcke; Zt. Berg. G.-Ver. 47,286-88;
Mitt. Hist. Lit. N. F. 3, 64-66 Reich. [3229
Brüning, Die preuB. Stüdteordnung v. 19.
Nov. 1808 (d. Städteordng. d. Frhrn. vom Stein)
im Vergleich m. d. Verfassgn. d. hannov.
Städte. (Hann. G.bll. 18, 353-88.) [3230
Gehrmann, Die Städte u. Freiheiten
in Pr. im J. 1806. (Einwohner, Han-
del, Gewerbe u. Repräsentation.)
(Veröff.d. Ver. f. G. v. Ost- u. Westpr.)
(Königsb. Diss.) Münch.: Duncker &
H. 16. 123 S. 3 M. 20. 3231
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 41 Perlbach.
Laubert, Provinzialabgrenzungsprojekt Theo-
dor v. Schöns. (Forsch. Brandb. Pr. G. 28,
574-76.) 13232
Hasse, G., Theod. v. Schön u. d.
Stein'sche Wirtschaftsreform. Zugl.
Beitr. z. e. Biogr. v. Schóns. (Lpz.
Diss.) Lpz.: Koehler. 106 S. 4 M. [3233
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'16, Nr. 41 Brinkmann.
Vogel, W., Die Hansrestädte u. d. Kon-
tinentalsperre, 8. '14, 2021. Rez.: Zt. Ver.
Hamb. G. 19, 135-40 Hitzigrath; Mitt. Hist.
Lit. N.F. 3, 126-28 Markull; Hist. Zt. 118,
170f. Wahl. — M. Schäfer, Bremen u. d.
Kontinentalsp. (Hans. G bll. '14, 413-62 u.
Leipz. Diss.) — Streit, Einwirkg. d. Kontinen-
talap. auf Handel u. Industrie d. Vogtlands.
(Mitt. Alt.-Ver. Plauen 25, 47-61.) : [3234
Sautter, Frdr. Cotta General-Post-
direktor d. Franz. Republik in Dtld.
1796. (Hist. Jahrb. 37, 98-121.) [3235
Woringer, Dic kgl. westfil. Feldpost. (Zt.
d. Ver. f. hess. G. 49, 168-71.) [3236
Ulens, Un projet de Banque „Belgique“
enu 1793. (Mélanges off. à Ch. Moeller 2, 516-
20.) — Laloire, Le comité de liquidation des
affaires belg. do 1797 à 1804. (Ebd. 521-
20.) [3237
Wagner, P., Denkschrift K. F. Ibells üb.
d. Einrichtg. d. Armenwesens in Nassau.
(Nass. Heimatbll. 19, 78-88.) [3238
Die Motive d. preu8. Judenemanzi-
pation v. 1812 m. bes. Berücks. ihr. Verhält-
nisses zu d. Idcen d. Judengesetzgebg. d.
franz. Revol. (Freib. Diss.) Berl.: Lamm '16,
65 S. 2 M. 50. ; [3239
Die Kontinentalsperre u. d. dt.
Juden. (Monatsschr. f. G. usw. d. Judentums
59.) — Lewin, E. Judentag aus Süd-Neuost-
preuß. (Ebd.) — J. Jacobson, Zur G. d. jüd.
Handwerks in südpr. Zeit. (Hist. Monatsbll.
Posen 15, 65-77.) [3240
Schwagmeyer, Der Landsturm von Hidden-
hausen u. Umgegend 1814/15. (Ravensberg.
Bil. '15, Nr. 2.) [3241
Blanckmeister, Sächs. Soldatenleben vor
100 Jahren. (Dresdn. G.bll. ’16, 133-40.) [3242
Wutke, Verwendg. v. Kirchenglocken zum
Kanonenguß u. Herstellg. v. Geschütz a,
schlesisch. Eisen 1813/14. (Zt. Ver. G. Schles.
49, 41-72.) [3243
Leipoldt, Frau v. Stael-Holsteins Werk
„Über Dild.“ u. d. Theologie. (Geschichtl.
Stud. Hauck gewidm. 279-85.) [3244
Bastgen, Die Neueinrichtg. d. Bis-
tümer in Österr. nach d. Säkulari-
sation. (Quell. u. Forsch. z. G. usw.
Österr. 12.) Wien: Opitz 14. x.
499 S. 10 M. [39245
Reiß, Der Reichsprälat Mich. Dobler, d.
chemal. Reichsstiftes Neresheim 45. u. letzt.
Abt 1730-1815. (Erlang. Diss.) Aupb.:
Schmid. 127 8. 2 M. 60. [3246
Schramek, Das Kollegiatstift zum bl.
Kreuz in Oppeln. Aufhebg. 1810. (Oberschles.
Heimat 12, 49-00.) (3247
Wendland, G. A. L. Hanstcin als patriot.
Prediger in Berlin. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-
G. 13, 88-118.) [3248
Jungklaus, Zur Berliner Lazarettscelsorce
u. Kriegsfürsorge 1813/15. (Ebd. 11/12, 347-
50.) [3249
Keller, R. A., Eidesformeln d. Univ. Heidel-
berg zur Zeit. ihr. Restauration. (Zt. G. Oberrh.
N.F. 31, 86-93.) [3250
Schneider, Frz., Aus d. Schicksalsjahren
d. Univ. Helmstedt. Briefe v. K. Fr. Haeberlin
an Joh. Ldw. klüber 1792-1805. (Jahrb. G.-
Ver. Hrzgt. Braunschw. 13, 63-83.) (3251
Vogel, P., Das Bildungsideal d. dt. Früh-
romantik. (Zt. G. Erziehg. 4, 175-226; 259-
95.) Sep. Berl.: Weidmann '15. 2 M. 40. —
Teuscher, Die Erziehungsanstalten d. Philan-
thropisten Chr. Carl Andre. Beitr. z. G. d.
Mädchenerziehg. (Zt. G. Erziehg. 5, 123-31.)
— Wienecke, Einführg. d. Pestalozz. Methoden
in d. Schulen d. Kurmark 1809-16. (Ebd. 6,
168-201.) (3252
Bergmann, E., Fichte, d. Erzieher zum
Deutschtum. Darstellg. d. Fichteschen Er-
ziehungslehre. Lpz.: Meiner. 340 S. 6 M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'16, Nr.15 Griesbach;
Hist. Zt. 117, 154-60 Frischeisen-Köhler. [3253
*102
Wotke, Die v. d. Studien-Revisions-Hof-
kommission (1797-99) vorgeschlag. Reform d.
öst. Gymnasien. (17 v. Nr. 60.) Wien: Fromme.
xxx], 144 S. 4 M. 80. — Ders., Die Jahres-
hauptberichte Langs u. Ruttenstocks üb. d.
Zustand d. óst. Gymn. 1814-10. (16 v. Nr. 60.)
Ebd. 14. xvj, 446 S. 12 M. Rez.: Zt. G. Er.-
ziehg. 5, 135-39 Rethwisch. 13254
Vä gacs, Zur Entstehg. d. bayer. Lehrpläne
v. 1804 u. 1808. (Zt. G. Erziehg. 5, 251-
72.) 13255
Ziegler, C., Dio Anfänge d. preuß. Volks-
schule am Rhein 1814-16. (Mann's päd.
Magaz. 505.) Langensalza: Beyer. 44 8.
60 Pf. — Hasenclever, Zur G. d. Volksschule in
Ehringhausen b. Remscheid. (Mtschr. Berg.
G.-Ver. 15, 201-12.) [3256
Knoke, Niederdt. Schulwesen zur
Zeit d. franz.-westf. Herrschaft 1803-
13. (54 v. Nr. 2576.) Berl.: Weid-
mann. xvj, 431 S. 11 M. [3257
Selbstanz.: Zt. G. Erziehg. 5, 289-96. Rez.:
N. Jbb. Klass. Altert. 38, 285-88 Schwabe;
Lit. Zbl. 16, Nr. 30; Hist. Jahrb. 37, 553
Löffler; Theol. Quartalschr. 08, 257-59 Säg-
müller; Theol. Stud. u. Kr. 16, 417-26 Katten-
busch; Zt. Ver. Hess. G. 50, 253-55 Knabe.
Schulz, Luise v. Schlesw.-Holstein.
Beitr. 2. G. d. Publikums im Zeitalt. Goethes,
Schillers u. Kants. (Mitt. Dt. Ges. Erforschg.
Vaterl. Sprache usw. Lpz. 12, 2, 55-119.) [3258
Müsebeck, Verhalten d. preuß. Regierg. im
Fichteschen Atheismusstreit. (Hist. Zt. 115,
278-310.) 13259
Ruof, Fr., Joh. Wilh. v. Archenholtz. E.
dt. Schriftsteller zur Zeit d. franz. Revolution
u. Napoleons, 1741-1812. (131 v. Nr.2)
Berl.: Ebering. xvij, 149 S. 4 M. 60. (xvij,
26 $S.: Berl. Diss.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16,
Nr. 125f. Fueter. 13260
Lenel, O., Briefe Savignys an Geo. Arn.
Heise. (Zt. Sav.-St. 30, R. A., 96-156.) [3201
Schleiermachers, Fr., Briefe an A. W.
Schlegel, hrsg. v. Elstner u. m. Einleitg. u.
Anmerkgn. verseh. v. Klingner. (Euphor. 21,
584-98; 730-73. — H. Günther, Ungedt.
Briefe Tiecks. (Ebd. 20, 641-47. 21, 230-
37.) 3262
Widmann, B., Zu Clem. Brentanos Brief-
wechs. 1802 bis Herbst 1803. Münch. Diss.
72 8. — Cardauns, Clem. Brentano. Beitrr.
namentl. 3. Emmerich-Frage. (1. Vereinsschr.
d. Görr.-Ges. 15.) Köln: Bachem. 130 8.
LM. 80. [3203
Hoffman, E. T. A., Tagebücher u. liter.
Entwürfe. Hrsg. v. Hans v. Müller. Bd. 1.
Berl.: Paetel. cvij, 352 S. 10 M. Rez.: Lit.
Zbl. ’16, Nr. 5 u. Zt. Österr. Gymn. 67, 875-82
cerny. [3264
Richter, Wern., Alte u. neue Probleme d.
Kleistforsche. (Dt. Lit.-Ztg. 16. Nr. 10f.)
— Herm. Schneider, Stud. zu Kleist. Berl.:
Weidmann '15. 130 8. 3 M. — Max Fischer,
Kl. als Dichter d. Preußentums. Stuttg.:
Cotta '16. 70 3. 60 Pf. — B. Luther, Kl.s Patrio-
tismus u. Staatsidee. (N. Jbb. Klass. Altert.
37, 513-38.) — J. Honig, Kl. als Freiheitsdichter.
(Hist.-pol. BH. 157, 326-36.) [3265
Schissel v. Fleschenberg, Zu Frz. Carl Zol-
lers polit. Lyrik. (Teutonia 15, 51-75.) [3206
Kleia, Elsa v., 6 Briefe Schenkendorfa an
d. Bruder Boisserce. (Altpr. Monatsschr. 52,
95-120; 282.) [3267
Bibliographie Nr. 8254—3315 i
Firmenich-Richarts, Dio Brüder
Boisserée. 1: Sulp. u. Melch. B. als
Kunstsammler. Beitr. z. G. d. Ro-
mantik. Jena: Diederichs 16. 546 S.
16 M. [3268
Rez.: Lit. Zbl.’16, Nr.50 Enders; Dt.
Rundschau '17, Mai, 313-15 Zinkernagel.
Dóbber, Hnr. Gentz, e. Berlin. Baumeister
um 1800. Berl.: Heymann 16. 2°. xij, 88 S.;:
50 Taf. 24 M. [3269
Reinits, Becthovens Prozessc. (Dt. Rund-
schau '15, Febr., 218-82.) — G. Ernest, Beetb.
u. seine Ankläger. (Ebd. 15, Jan. u. März.)
— Wintzer, Prınz Louis Ferdinand v. Pr. als
Mensch u. Musiker. Lpz.: Breitkopf & H.
82 S. 1 M. 13270
Markgraf, Die Anfänge d. Stadttheaters
in Breslau 1797 u. 1798. (Mitt. Stadtarch.
Breslau 12, 163-75.) [3271
Rückerinnerungen e. alt. Schlesiers. (Schles.
G.bll. 16, 25-33.) [3272
9. Neueste Zeit 1816.
(Literatur zum Weltkriege folgt später.)
Baileu, Reisebriefe d. Prinzen Wilhelm
(Kaiser Wilhelms d. Gr.) an seine Schwester
Prinzess. Charlotte, Großfürst. Alexandra-Feo-
dorowna. (Hohenz.-Jahrb. 19, 124-41.) (3273
Humboldt, W. v., u. Carol. v. H.
in ihr. Briefen. Hrsg. v. A. v. Sydow
(s. 131, 1981). 7: 1820-35. 16. xij,
407 S. 8 M. [3274
Rez. v. 5 u. 6: Euphor. 20, 233-55 u. 21,
411-43 Leitzmann; v. 7: Lit. Zbl. '10, Nr. 13.
Humboldt, W. v., Autobiogr. Fragmente:
mitg. v. Leitzmann. (Dt. Rundschau 167.
378-405.) [3275
Ries, Bericht d. Gener. v. Clausewitz üb.
Gneisenaus Tod. (Jahrbb. Akad. Erfurt,
N. F. 40, 309-10.) [3276
Aller, van, Erinnergn. a. schlesw.-
holst. G.; im Auszuge veróff. v. Chr.
Volquardsen. (Quellen u. Forsch.
z. G. Schlesw.-Holst. 3, 77-253.) [3277
Schlózer, K. v., Jugendbricfe. (Dt. Rev. 40,
IV, u. 41, If.) [3278
Wentzcke, Krit. Bibliogr. d. Flugschrr. z.
dt. Verfasszs frage 1848-51, s. '12, 1899. Bez.:
Mitt. Inst. Öst. G. 37, 133f. Stolze; Hist. Zt.
111, 391 Valentin; Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr.1
G. Kaufmann. [3279
Köster, W., Arndt üb. d. Erbkaiserpartei
u. üb. d. dt. Einigung. Ungedr. Briefe. (Dt.
Rev. 40, IIL, 267-82.) [3280
Sosnosky, v., Aus vergang. Tagen: Krieg-
briefe 1859. (Ebd. 204-11.) [3281
Karl, Des Königs v. Rumänien, Tageb. als
Ordonnanzoffizier d. Kronprinzen Friedr.
Wilh. v. Preuß. im Feldzug 1864. Mit Ein-
leitg. v. Lindenberg. Stuttg.: Bonz & Co.
08 8. 70 Pf. 13282
Bergmaun, E. v., Kriegsbriefe 1866, 70/71
u. 77. (Aus: Buchholtz, v. Bergmann.
3. Aufl.) Lpz.: Vogel 14. 120 S. 3 M. [3233
Thimme, Fr., Bismarck u. Kardorfr.
Neue Mitt. a. d. Nachl. v. Kardorffs.
(Dt. Rev. 41, IV u. 42, I-III. [3284
Einsiedel, v. (Generalleutnant), 1866. Kriegs-
tageb. 1866 Hauptmann in d. kgl. sächs.
Leibbrigade. (Dt. Rundschau 167f.) [3285
Neueste Zeit 1815
Bischoff, Zeitgemäße Reminiszenzen. Zur
Vor-G. d. dt.-franz. Krieges 1870/71. Basel:
Frobenius. 99 3. 2M. 50. [3286
Ubisch, v., Kriegserinnerungen e. pr. Offi-
ziers 1870/71. 2. Aufl. Berl.: Union. 145 S.
1 M. 80. [3287
Brügel Denkschr. Bismarcks üb. d. Paris.
Kommune. (Öst. Rundschau 46, H. 1.) 17. Juni
1871 an Beust. [3288
Zingeler, Fürst Karl Anton v. Hohenz. in
sein. Politik. Aus Briefen an ihn u. von ihm.
(Dt. Revue 40, III, 158-68; 301-11.) (3289
Wiadelband, Urteile e. franz. Staatsmannes
üb. Frankreich u. d. europ. Lage d. neunzig.
Jahre. (Ebd. 40, II, 129-38.) (3290
Stern, A., G. Europas seit d. Verträgen von
1815 bis z. Frankf. Frieden. 2. Aufl. Bd. 1
u. 2, 8. 14, 2037. Rez.: Hist. Zt. 115, 629-33
Geo. Kaufmann; Mitt. Inst. Öst. G. 37, 128f.
Kretschmayr; Hist. Vierteljschr. 18, 214f.
Bergsträßer. (Bd. 7 erschien) [3291
Ward, Germany 1815-90. 1: 1815-
52. Cambridge: Univ. Press. 16. 619 S.
12 sh. [3292
Heigel, v., 1813-1913. (Heigel, Dt. Reden
-55.)
22 [3293
Meinecke,
Grundzüge uns. nation. Ent-
wicklg. bis z. Aufrichtg. d. neuen Reiches.
(Int. Monatsschr. f. Wiss. usw. Jg. 10, Mai u.
Juni ’16, 901-31. 1069-92.) (3294
Brandenburg, Die Reichsgründg.
Lpz.: Quelle & M. '16. xjv, 444;
452 S. 14 M. — Ders., Untersuchgn.
u. Aktenstücke z. G. d. Reichsgründg.
Ebd. 16. xj, 729 S. 16 M. [3295
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '16, Nr. 18 u. '17, Nr.10
G. Kaufmann bzw. Ulmann; Lit. Zbl. 17,
Nr.4 H. Richter; Württb. Vierteljhfte. 26,
189-91 Eug. Schneider. — Meinecke, Zur G. d.
Alter. dt. Parteiwesens. (Hist. Zt. 118, 46 62.)
Kleinmayr, v., Zu Jak. Bleyers „Fr. Schlegel
am Bundestage in Frankf.“ (Zt. Ost. Gymn.
65, 961-79.) Vgl. 14. 4392. Rez. v. B.s Buch:
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 27 Rácz. 13296
i K. Seebold. Die Geschichte e.
GieB. „Schwarzen“ aus Kırberg.
(Nass. Ann. 43, 200-18.) [3297
Molden, Zur G. d. óst.-ung. Gegen-
satzes. Die Politik d. europ. Groß-
mächte u. d. Aach. Konferenzen.
(Veröff. d. Ges. f. neuere G. Öst.)
Wien: Seidel & S. 16. 184 S. 4 M.
(Vgl. Molden: Öst. Rundschau 41,
H. 3.) [3298
Rez.: Korr.bl. Ges mt-Ver. 17, Nr 7/8, Hasen-
clever; Mitt Inst. Öst G 87,704f. Kretschmayr.
Rez.: Zt. f. Polit. 10, 103f. Charmatz.
Hegemaun, Aus d. Tagen d. Laibach. Kon-
gresses, Lalb.: v. Kleinmayr & B. 14. 48 S.
50 Pf. . [3299
Brock, Die Vor-G. d. Schlesw.-
Holst. Erhebg. von 1848. Götting.:
Vandenhoeck & R. 16. x, 216 S. 6 M.
(Kapit. 1-4: Götting. Diss. 13. jx,
76 S.) [3300
Rez.: Korr.bl. Gesamt-Ver. 64, Nr. 7/8 K.;
Zt. Ges. Schlesw.-Holst. G. 47, 237-45 v. Hede-
mann- Heespen.
Hasenclever, Die orient. Frage 1838-
41. Ursprg. d. Meerengenvertrages
Nassau,
*103
v. 13. 7. 1841. Lpz.: Koehler '14.
xij 320 S. 7 M. 50. [3301
Rez.: Gött. Gel. Anz. '15, 305-10 Littmann;
Lit. Zbl. ’15, Nr. 43 Pappritz; Hist. Jahrb. 36.
845-55 Süßheim; Mitt. Hist. Lit. N.F. 4,
37f. Markull; Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 546-48
Meisner.
Zaddach, Loth. Bucher bis z. Ende
sein. Lond. Exils (1817-61). (H. 47 v.
Nr.2100.) Heidelb.: Winter. xj, 152 S.
4 M. 20. (36 S.: Heidelb. Diss. 13.) [3302
Rez.: Lit. Zbl.'16, Nr. 23 BergstrüBer;
Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 550-52 Hasen-
clever; Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 43 f. Dreyhaus.
Christ, G., Aus Mannheims Revolutions-
tagen 1849. Die Gefechto b. Ladenburg.
Küferthal an d. Bergstraße u. b. Ludwigshafen,
sowie d. Beschie8g. Mannheims 15. u. 16. Juni
1849. Die Kundgebungen d. „Diktators“
Mieroslawski. (Mannh. d. bil. 18, 39-47.) [3303
Oncken, Ldw. Bamberger. (Oncken, Hist.-
pol. Aufsátze u. Reden 2, 225-61.) [3304
Wielandt, Lustiges Spottlied v. J. 1849 a.
d. Eggener Tal. (Alemannia 42, 120-24.) [3305
Hansen, A., Hertugen af Augustenborg og
Prof. P. Hjort. (Festskrift til Steenstrup 47-
65.) [3306
Hopf, Kurhessens dt. Politik 1850, s.'13,
2037. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 901f. Schnütgen:
Zt. Vér. Hess. G. 47, 157-70 Busch. [3307
Reiche, Der franz. General Champion, e.
Anhänger Kaiser Wilhelms I. (Dt. Rev. 40,
III, 253-58.) 13308
Hasenclever, Zur G. d. Neuenburg.
Frage 1856 u. 57. (Forsch. Brandb.
Pr. G. 27, 517-44.) [3309
Marcks, Bismarck. 1: Jugend 1815-48.
Verb. Neudr. 16. u. 17. Aufl. Stuttg.: Cotta.
XVII, 458 S. 7 M. 50. [3310
i Bismarck in G., Karikatur u. Anek-
dote. Stuttg.: Strecker & Schr. xj, 300 S.
14 M. [3311
Thadden-Trieglaff, v., Erinnergn. an d. Fürst.
Bismarck. (Dt. Revue 40, I, 278-90.) — Oncken,
Zum Gedächtn. B.s. (Oncken, Hist.-pol.
Aufsätze 2, 117-30.) — Ders., Vom jung. B.
(Ebd. 149-56.) — Ders., E. Freund B.s:
Graf Keyserling. (Ebd. 93-115.) — Biese,
B. im Leben u. in dt. Dichtg. Berl.: Grote '16.
124 S. 1 M. 50. — Kohut, B. in sein. Beziehen.
zu Schriftstellern u. Gelehrten. (Lit. Zbl.
Beil. „Die schöne Lit." 15, Nr. 7) —
Schwetschke, B. u. sein Dichterfreund. Halle:
Gebauer. 33 S. 50 Pf. [3312
BreBlau, Bismarcks Stellg. zu Preußentum
u. Deutschtum. Straßb.: Heitz. 36 S. 1 M. 20.
— Zweybrück, B. u. Österreich. (Öst. Biblioth.
4.) Lpz.: Insel-Verl. 112 3. 60 Pf. — Kohut,
B.s Beziehgn. zu Ungarn u. zu ung. Staats-
miännern. Berl: E. Hofmann & Co. 2018.
2 M. 80. [3313
Baum O., Bismarcks Glaube. Tübing.:
Mohr. 324 S. 2 M. 80. Rez.: Lit. Zbl. *19,
Nr.13 H. Richter; Dt. Lit.-Ztg.'15, Nr.32
Auer; Hist. Zt. 117, 491-97 Rapp. [3314
Delbrück, Bismarcks Erbe. Berl.-Wien:
Ullstein. 220 8. 1 M. Selbstauz.: Preuß. Jbb.
161, 102f. Rez.: Dt. Wille 16, Jan. / Febr.
Sange, Abdr. u. Erklürg. D.s: Preuß. Jbb.
163, 139-44. — Marcks, Vom Erbe B.s Lpz.:
Quelle ’16. 54 s. 1 M. — Eigenbrodt, B.
u. d. Nachwelt. Würzb.: Memminger. 72 S.
1 M. — W. Busch, B. u. sein Vermächtnis.
Marb.: Elwert. 29 8. 50 Pf. — Ders., B. u.
Moltke. Ebd. 16. 29 S. 50 Pf. [3315
*104
k, Johanna v., Lebensbild in Brie-
fen 1814-94. Stuttg. U. Berl.: Dt. Verl.-Anst.
369 8. 4 M. 50. Rez.: Pr. Jahrbb. 161, 168-72
Elbinghaus; Dt. Lit.-Ztg. ’16, Nr. 11 Kohl. (3316
E., Die hess. Politik in d. Zeit d. Reichs-
dg. 1803-71, 8. 14, 4410. Rez: Zt. Ver.
Hess. G. 48, 246-50 Busch; Jahrb. Gesetzgebg.
41, 1029-32 Bunzel. [3317
Buddecke, Bibliogr. d. neuer. dt. Kriegs-G.
TI. 1: 1864. s. Nr. 2171. [3318
Graet, 1864. Schleswig-Holstein u.
das Ausland. Nach d. Berr. d. franz.
Diplomaten: Über d. Ursprg. d. Krieges
1870/71. (Zt. Ges. Schlesw.- Holst. G.
45, 310-28.) [3319
i (Welt-
Ebd. 17. 109 S. 2 M. Rez:
ter. 13320
Göts, E., Stellg. Hessen-Darmstadts 2. dt.
Einigungs- Frage 1860-71, s. 14, 4410. Rez.:
Zt. Ver. Hess. G. 48, 246-50 Busch. (3321
Wahle, O., Erinnergu. im Schanzenpark.
Die provis. Befestigung Dresdens 1866. (N.
Arch. Sachs. G. 37, 97-116.) (3322
i Graf St., Von Sadowa nach
Sedan.
Aut. Übers. a. d. Ungar.
v. J. Schwartz. Warnsdorf i. B.:
Strache 16. 123 S. 3 M. [3323
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr.47 G. Kaufmann.
Zweybrück, Zur neuest. dt. u. üst. G,
(Zweybr., Öst. Essays 153-246.) [3324
Hugelmann, Bismarck u. Türr über d. Tren-
tino. (Hugelm., Hist.-pol. Stud. 161-64.) [3325
Stolze, Die Gründg. d. Dt. Reiches 1870,
s. '14, 2138. Rez.: Hist. Zt. 116, 129-37
Busch. [3326
Kühn, J., Bismarck u. d. Bonapartismus
im Winter 1870/71. (Pr. Jahrbb. 163, 49-
100.) (3327
Frankreich. Bonn:
Pf. (3328
Scala, v., Otto v. Bülow. Mitarbeiter Bis-
marcks beim dt.-öst.- ung. Bündnis. (Dt. Revue
41, I, 5-12.) (3329
Fraknói, Zur Entstehgs.-G. d. Dreibund-
vertrags (Dt. Rov. 40, IV, 241-51.) — E. Moller,
Tre-Forbundet. (Festskr. til Steenstrup 151-
74.) (3330
Müller, K. A. v., Beitrr. z. Außer. Polit.
Bismarcks in d. achtzig. Jahren. Nach zeit-
genóss. Nr. 1948.)
Stuttg u. Berl.: Dt. Verl.-Anst. 44 8. (3331
Hagen, M. v., G. u. Bedeutg. d. Helgoland-
Vertrages. (Weltkult. u. Welt pol. 6) Münch.:
Bruckmann ’16. 60 8. 1 M. Rez.: Zt. Polit. 9.
596 f. Rachfahl; Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 45-47
Gunilich. (3332
Bülow, Fürst v., Dt. Politik. Berl.:
Hobbing 16. xvj. 3598. 6M. [3333
Rez.: Hist. Zt. 117, 98-105 Meinecke;
Hochland '16, Sept. Spahn; Südd. Mtshfte.
Jan. 17, 403-28 Haller; Türmer 18, Nr. 23
Strantz; Dt. Rundschau 17, Mai, 308-13
Fromme.
Grauert, England u. Dtld. am Ende d. 19. Jh.
(Hochland Jg. 12, Bd. 2, 317-34: 447-72.) (3334
Kampfimeyer, Die Grundlagen d. Marokko-
frage. (Zt. Polit. 8, 297-380.) 13335
Fraknói, W., Die letzte Erneuerg. d. Drei-
bundvertrages 1912. (Dt. Revue, Febr. '16,
179-85.) 13336
Bibliographie N.. 8316—8391
Hugelmann, Kaiserreisen nach d. öst. Bal.
kanländern. (Hugelmann, Hist.-pol. Stud. 48-
56.) — Ders., Polit. Vereinsicben d. J. 184
in Österr. (Ebd. 57-71.) (3337
Heer, J., Der Ständerat Pet. Conrad
v. Planta. Lebensbild 2. Charakterist. Grau-
bündens im 19. Jh. Bern: WyB 16. 217 8.
[3338
3 M.
Heigel, v., Zum 80. Geburtstag d. Prinz -
regent. Luitpold v. Bayern 12. März 1901.
(Heigel, Dt. Boden 112-27.) — Ders., Nachruf
auf denselb. (Ebd. 128-35.) 13339
Döberl, A., Zur Abdankg. Kg. Ludwigs I.
(Hist.-pol. Bll. 157, 349-54.) [3340
Herrbach, Das Unterelsaß 1815-24. Straßb.
Diss. 70 8. (3341
Varrentrapp, 3 Oberbürgermeister v. Frank-
furt a. M. Frankf.: Knauer. 32 8. 50 Pf. [3342
Raab, Wetzlar wühr. d. Krieges 1860. (Mitt.
Wetzi. G.-Ver. 5, 59-06.)
Bayer, J., Die Vereinigung d. Rheinlandc
mit d. Kgr. Preußen. Mit bes. Berücks. d. 3t.
Köln. (Beitrr. Köln G. 1, 317-47.) (3344
Kentenich, Trier im Kriege 1870/71. (Trier.
Chron. N. F. 11, 1-21.) 13345
Ridder, A. de, La Belgique et la reconna:s-
eance de la deuxième république frang. (Mc-
langes d’hist. off. à Ch. Moeller 2, 579-93.) [3346
Hopf, W., Aug. Vilmar, s. 14, 2178. Rez. :
Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr.11 H. Stephan; Lit.
Zbl. 15. Nr. 11. — G. Heer, Vilmar u. d.
Marburg. Burschenschaft. (Mitt. Ver. Hess. G.
13/14, 103-11.) — Fenner, Zur Würdigg:
Vilmars. (Christl. welt '16, Nr. 24-26.) [3347
Fischer, K. B., Kg. Georg V. v. Hannov. u-
Gemahlın in Goslar 7. Okt. 1856. (Zt. Harz-
Ver. 48, 206-14.) [3348
Febling, E. F., Zur lübeck. Ratslinie 1814-
1914. (4, 1 v. Nr. 2136.) Lüb.: M. Schmidt.
83 S. 5 M. Rez.: Zs. Ver. Lüb. G. 18, 2061.
Techen. 13349
Mackeprang, Nordschleswig 1864-1911, s. 14.
9181. Rez.: Hist. 7t. 115, 162-65 Daenell [3350
Zugwurst, Weimar U. Preußen 1849-51.
Progr. Eisenach. 4°. 25 8. [3351
Bang, 10 Jahre Kónigtum. Rückblick auf
d. Entwicklg. d. süchs. stantes währ. d. letzt.
10 Jahre. Lpz.: Deichert. 40 8. 80 Pf. —
Ders., Kg. Friedr. Aug. III. v. Sachs. Dresd.:
Ehlermann 64 8. 50 pt. — (Rez. beid. Schrr.:
N. Arch. f. Sächs. G. 37, 153-55 Ermisch.) [3352
Menz, Die revolution. Bewegung 1848 u.
1849 im Kreise Kreuzburg. (Oberschles. 12,
1-13: 65-78.) — Ders., Die Wahlen im Kreise
Kreuzberg u. d. Tätigkeit d. Abgeordneten in
Frankf. u. Berlin 1815/49. (Ebd. 20-35; Ti-
86.) (3353
Innere Verhältnisse.
Gottwald, Die Vertretg. d. kleinen nicht-
adel. Grundbesitzer (Bauern) in d. Kammern
d. dt. Staaten scit d. 19. Jh. (Dargel. an d.
Hand d. Verfasag3.-Urkk. einschl. d. Ent-
würfe.) Greifsw. Diss. 146 8. [3354
Jäger, G., Der preuß.-dt. Stast u. seine
Machtorganisation. (Jb. Gesetzgebg. 40, 21-
53.) — Lasson, Der preuß. Staat u. d. engl.
Verfg. nach d. Urteil Hegels. (Mthfte. Comen.-
Ges. N. F. 7. 147-62.) [3355
Käding, Beitrr. Z. Pr. Finanzpolit. in
d. Rlieinlanden, 8. 14, 2191. Rez.: Jahrbb.
Nationalók. 103, 282 f. Aubin; Lit. Zbl. 14,
Nr. 31 P. W.; Düsseld. Jahrb. 26, 312 f.
Croon; Jahrb. Gesetzgebg. 39, 536-42 v. Becke-
rath. (3366
Lenel, P., W. v. Humboldt u. d. Anfänge d.
pr. Verfassg., 8. 14, 2189. Rez.: Forsch. Brandb.
0
Neueste Zeit 1815
Pr. G. 27, 641f. Haako; Zt. Sav.-8t. 35, G. A.,
615f. Henrici. [3357
Mönckmeier, Rhein- u. Moselzeitung, 8. 13,
4697. Rez.: Hist. Jb. 34, 853-55 Schnütgen;
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 8 G. Kaufmann; Mitt.
Hist. Lit. N. F. 2, 397.99 Kaeber; Arch.
Kath. Kirchenrecht 95, 369-71 Haug. — Frán-
kel, N. Forschgn. z. kath. Bewegung im Rhein-
land 1830-60. (Düsseld. Jb. 26, 267-82.) [3358
Kulenkampff, Der erste Vereinigte pr.
Landtag 1847 u. d. öfientl. Meinung Süd-
westdtlds., s. 13, 4704. (85 8.: Freiburg.
Diss.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '13, Nr. 35 G. Kauf-
. mann; Zt. G. Oberrh. N. F. 28, 5281. Schnabel;
Hist. Zt. 113, 597-601 Valentin. [3359
Hemmerle, Die Rheinlünder u. d. pr. Ver-
fassungsfrage auf d. 1. Verein. Landtag 1847,
8. '14, 2203. Rez.: Hist. Zt. 113, 601-3 Valentin;
Düsseld. Jb. 26, 310f. Croon; Jb. Gesetzgebg.
41, 469-71 v. Beckerath. 13360
Nathan, Preußens Verfassg. u. Verwaltg. im
Urteile rhein. Achtundvierziger, 8. 14, 2204.
Rez: Jahrbb. Nat.ök. 102, 533 f. Hartung:
Vjschr. S0z.-Wirtsch.-G. 12, 279-83 Kaser;
Düsseld. Jb. 26, 309 f. Wentzcke; Hist. Zt. 114,
631-35 Valentin. (3361
Wendorf, Die Fraktion d. Zentrums
im pr. Abgeordnetenhause 1859-67.
(Lpz. Diss. u. 40 v. Nr. 2098.) Lpz.:
Quelle & M. 16. 141 S. 4 M. 75. [3362
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'17, Nr.18 u. Hist. Jb.
38, 122-20 Schnütgen.
e, Die besonder. Rechte Preußens u.
Bayerns nach d. Reichsverfg. Bresi. Diss. '16.
48 S. [3363
Teschemacher, Reichsfinanzreform u. innere
Reichspolitik 1906-13. E. geschichtl. Vor-
spiel zu d. Ideen v.1914. Berl.: Springer.
92 8. 2 M. Rez.: Jb. Gesetzgebg. 40, 508-11
Boese; Arch. Sozialwiss. 41, 893 f. Gerloff. 13364
Fischel, Die Protokolle d. Verfassungsaus-
schusses üb. d. Grundrechte, s. 13, 2105. Rez.:
Mitt. Hist. Lit. N. F. 1, 173-75 Ilwof: Dt. Lit.
Ztg. 13. Nr. 41 O. Weber; Mitt. Inst. Ost. G. 35,
541 Bibl.; Zt. Polit. 9, 6111. Hartung. [3365
Tezner, Das ständisch-monarch. Staatsrecht
u. d. öst. Gesamt- oder Länderstaatsidce. (Zt.
Privat- u. öffentl. Recht d. Gegenw. 42, 1-
136.) — Sieger, Der óst. Staatsgedanke u. d.
dt. Volk. (Zt. Polit. 9, 2-98; 616.) — O. Weber,
Dtld. u. Óst.-Ungarn. (Ebd. 99-155.) [3366
Oechsli, Der Ustertag v. 22. Nov. 1830.
(Anz. Schweiz. G. N. F. 12, 212-20.) [3367
er, v., Die Staatssteuern d. Kant.
Graubünden in neuer u. neuest. Zeit 1838-
1913.
Diss.) Stuttg. u. Berl.: Cotta. xj, 223 8. 6 M.
Rez.: Jbb. f. Nat.ök. 104, 849f. E. Müller. [3368
Hedemann-Heespen, v., Graf Kurt Revent-
low. (Zt. Ges. Schlesw.-Holst. G. 45, 1-13.) (3369
Zimmermann, F. W. R., Karl Kybıtz.
(Braunschw. Magaz. 15, Nr.1 12.) [3370
Dücker, Die Fuldaer Finanzen 1810-1910.
W ürzb. Diss. 137 S. [3371
Mehnert, Die Stadtverfassg. Greifswalds
verglichen mit d. verfg. d. Stadtgemeinden
nach d. Stidteordng. v. 1853. (Pomm. Jahrbb.
16, 15-92.) [3372
Teven, Der Deutsche im franz. Roman seit
1870. Bonn. Diss. 219 8. [3373
Rümelin, Geistiges Leben in Württemb. unt.
d. Regierg. Kg. Wilhelms II. Tübing.: Mohr
18. 33 S. RS [3374
——— —
»
(Münch. volksw. Stud. 134 u. Münch.
*105
Langermann, v., 2 Staatsdokumente z.
Problem d. mitteleurop. Wirtschaftsbündnisses
(Dt. Rev. 16, Febr., 205-17.) (3375
Schulze-Delitzsch, Schriften u. Reden (s.
13, 4719). Bd. 5. 13. 338 8. Rez.: Jbb.
Nat.ök. 104, 853f. Conrad. — Thorwart,
Schulze-Del. (Aus: Sch.-Del., Schrr. u. Reden.)
Beri.: Guttentag 13. 359 S. 6 M. (3376
Schwann, Ludf. Camphausen als
Wirtschaftspolitiker. 3 Bde. (Veröff.
d. Arch. f. rhein.-westf. Wirtsch.-G.
3-5.) Ess.: Baedeker. 15 M. [3377
Rez.: Arch. Sozialwiss. 41, 867-73 Has-
hagen; Forsch. Brandb. Pr. Gd. 20, 548f.
Brinkmann; Lit. Zbl. 17, Nr. 10 Bergsträßer.
Schneider, Osw., Bismarcks Finanz- u.
Wirtschaftspolit. s. 13, 4721. Rez.: Jb. Ge-
setzgebg. 38, 420-29 v. Beckerath; Jbb. Nat.ók.
103, 269f. Brodnitz; Hist. Vierteljschr. 18,
224-26 Zuchardt. [3378
Zoepfl Verwaltg. u. Wirtschaftspolit. d.
dt. Kolonien. (Süddt. Monatshfte. Aug. '15,
737-43.) — W. Busse, Landwirtschaft daselbst.
(Ebd. 755-59.) — Allmaras, Verkehrswesen
das. (Ebd. 746-51.) — Strachler, Rechtspflege
in d. dt. Schutzgebieten. (Ebd. 729-36.) [3379
Mayer, Eduard W., Das Retablisse-
ment Ost- u. Westpreußens unt. d.
Mitwirkg. u. Leitg Th. v. Schóns.
(Schrr. d. Ver. f. ostdt. Wirtsch. in
Königsb. 1.) Jena: Fischer 16. xmj,
124 S. 3 M. 60. [3380
Rez.: Mitt. Westpr. G.-Ver. 16, 46-48
Schottmüller; Hist. Jahrb. 38, 384f. Sacher.
Jecht, Die wirtschaftl. Verhältnisse d. St.
Górlitz im erst. Drittel d. 19. Jh. Górl.: Magi-
strat '16. xj, 119 S. Rez.: Jb. Gesetzgebg. 41,
480 f. Most. 13381
Crusius, E., Die Veränderungen d. Volks-
dichte in d. lothr. Kreisen Forbach u. Saar-
gemünd 1801-1910. (Jb. Ges Lothr. d. 26.
255-352; 9 Ktn.) Vgl. 14, 2994. [3382
Dimpfl, Einfluß d. Bauernbefrmung in
Bayern auf d. landwirtschaítl. Betrieb. Erl.
Diss. ’16. 105 8. [3383
Heucke, Beitrr. z. Freiberg. Bergchronik
1831-1900; hrsg. v. Treptow (s. '13, 2125).
2. u. 3. Forts. (Beil. zu Mitt. Freiberg. Alt.-
Ver. 49 u. 50.) S. 161-304 [3384
Keibel, Aus 100 Jahren dt. Eisen- u. Stahl-
industrie. (Jb. Gesetzgebg. 38, 889-937) [3385
Berdrow, Frdr. Krupp. d. Gründer d. Guß-
stahlfabrik in Briefen u. Urkk. Ess.: Baedeker.
335 8. 5 M. Rez.: Vjschr. Soz.-G. 13, 474f.
H. Goldschmidt. [3386
Wick, Beitrr. z. Entwicklgs.-G. d. schweiz.
Braugewerbes 1870-1912. (Schweiz. Wırtsch.-
Stud. 2.) Zür.: Füßli’14. xx, 230 8. 4 M.
80. [3387
Doeberl, M., Bayern u. d. wirt-
schaftl. Einigung Dtlds. (Abh. d.
Münch. Akad. 29, 2.) Münch.: Franz.
117 S. 5 M. [3388
Philippovich, v., Österreichs u. Ungarns
Zollgemeinschaft. (Zt. f. Polit. 9, 156-84.) [3389
Pabst, Das óst. Tabakmonopol 1860-80.
Beitr. z. öst. Wirtsch.- u. Finanz-G. d. öst.
Tabakregie. Heidelb. Diss. '16. 95 8. [3390
Fischer, Job. W., G. d. Kornvereins (1816/17)
zu Barmen; hrsg. v. Poppelreuter. (Zt.
Berg. G.-Ver. 48, 252-312.) — Schell, Der Elber-
*106
feld. Kaufherr Hnr. Kamp. (Mtschr. dess.
Ver. '16, 41-51.) (3391
Biernatzki, Aus d. Leben e. Hamburg.
Kaufmanns. Lebens-G. v. B. Hamb.: Boysen.
237 S. 3 M. 50. (3392
Mac-Elwee, Wesen u. Entwicklg. d. Hamb.
im besond. 1818 bis 1888.
S [3393
el, H., Dampfschiff u. Eisenbahn am
Niederrhein. Stud. üb. ihre Anfünge, unt.
besond. Berücks. Düsseldorfs.
27, 179-287.) Sep.: Düsseld.: Schmitz & O.
(33
Gubler, Die Anfünge d. schweizer. Eisen-
bahnpolit. auf Grundlage d. wirtschaftl. Inter-
essen 1833-52. (8, 1 Vv. Nr.5 u. Zür. Dıss.)
Zür.-Selnau: Lecmann & Co. 362 S. 5 M. 80.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 51/92 v. d.
Leyen. (3395
Lannoy, de, La question colon. en Belgique
de 1830 à '48. (Mélanges d'hist. off. à Ch.
Moeller 2, 556-03.) [3396
Müller, K. A. v. England u. d. dt. Kolonial-
politik. (Südd. Monatshíte.'15, Aug. 787-
819.) [3397
Rudloff, Beitrr. 2. G. d. Bauernbefreiung u.
d. bäuerl. Grundentlastg. in Kurhessen. (Jbb.
Nat.Ók. 105, 802-10.) [3398
Mehring, Marx im Brüsseler Exil. (Arch.
G. Sozialism. 7, 281-331.) (3399
Blos, W., Denkwürdigkeiten €. Sozialdemo-
kraten. Bd. 1 Münch.: Birk & Co. 14.
287 8. 3 M. [3400
G. d. Basler Grundbuchs. (Aus: Schweiz.
Zbl. f. Staats- u. Gemeinde-Verwaltg.) Zür.:
9 (3401
— —
. 50.
Kollmann, H., Entstehgs-G. d. dt. Koali-
tionsgesetzgebg. (Strafrecht. Abh. 189 u.
191.) Bresl.: Schletter „16. 7 M. 13402
Grosch, Der erste Schwurgerichtsfall in
Baden, verhand. zu Freiburg März 1849.
(Schau-in's-Land 41, 95-108.) [3403
Stutz, Die kath. Kirche u. ihr Recht
in d. pr. Rheinlanden. (Aus der
Jahrhundertfestschrift „Die Rhein-
prov. 1815-1915.“ Bonn: Marcus & W.
49. jx, 36 S. 1 M. 20. [3404
Rez.: Arch. Kath. Kirchenrecht 95, 504-66
Hilling: Hist. Zt. 116. 177 Hashagen; Mitt.
Ost. 6.37, 131 Eichmann; Forsch.
Brandb. Pr. G. 29. 5611. Heller; Düsseld. Jb.
Diehl, Zur G. v. E. Zimmermanns „Grund-
lagen e. ev. Kirchenverfg.“ (Dt. Zt. Kirchenr.
3. F., 21, 80-96.) [3405
Caspar, Die Verordng. v. 11. Nov. 1844.
Quellensammlg. üb. d. Beitragspflicht d. Ritz
tergutsbesitzer u. and. Grundbesitzer in
vorm. Kgl. Sächs. Landesteilen d. Prov.
Sachsen . Unterhaltg. v. Kirchen, Pfarren
u. Schulen. Magdeh.: gelbstverl.'13. 3 M. 60.
Rez.: Thür.-sächs. Zt. G. 4, 230-32 Krieg. (3406
Lenz, F., Dic geschichtl. Voraussetzgn. d.
modern. Krieges. (Dt. Rundschau '1$, Okt.,
1-37.) — Ders., Die polt. Voraussetzgn.
(Ebd. 15. Jan. u. Febr. 80-105; 211-31.) (3407
Lan ger mann. V.. Die Anfänge d. dt. Flotte
1845. (Dt. Rundschau '15, Aug., 217-28.) (3108
Kißling, J. B., G. d. Kulturkampfes
(s. 14, 9262). Bd. 3: Der Kampf geg.
d. passiven Widerstand. Die Friedens-
verhandlgn. 16. 474 S. 6 M. 50. [3409
Bibliographie Nr. 3392 3455
Rez. Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 18 Schna-
bel; Pr. Jahrbb. 156, 122-25 Kulemann; Forsch.
Brandb. Pr. G. 27, 9631. Kacber; Zt. Sav.-
St.35, K.A., 563-65 Rothenbücher; Zt.
Kirch.-G. 36, 254f. Kropatscheck ; Katholik
4. F., 18, 68-70 J. Schmidt; Hist.- pol. Bll. 158,
840-48; Arch. Kath. Kirchenr. 96, 648-51
Hilling; Hist. Vierteljschr. 18, 2231. Zuchardt ;
Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 23, 122f. Rieker.
Bastgen, Zur G. d. kirchlich. Stiftungen
nach d. Säkularisation. (Mitt. Ges. Salzburg.
Ldkde. 46/47, 71-92.) [3410
Stücheli, Aufhebg. d. Stiftes Rheinau. (Zt.
Schweiz. Kirch.-G. 8, 111-23.) (3411
Schnütgen, Ein Dtld. eng verbund. Kurial-
beamter zur kirchl. Lage insbes. im dt. Süden
zwisch. Wien. Kongreß u. bayer. Konkordat.
(Hist. Jahrb. 36, 820-44.) (3412
Ludwig, A. F., Aus d. Gründungszeit von
Hallbergmoos. (Sammelbl. Hist. Ver. Frei-
sing 10, 153-56.) (3413
Rieder, O., Kardin. Graf Reisach (s.'13,
4745). Nachtrr. (Neuburg. Kollektaneenblatt
75/76, 89-108.) [3414
Rósch, Der Kulturkampf in Hohenzollern.
(Freiburg. Diózes.-Arch. N. F. 16, 1-128.) Sep.
Freib.: Herder ’16. 1 M. 50. [3415
Dóberl A., Bisch. Nikolaus v. Weis. Er-
gänzgn. zu Remlings Biographie. (Kathol.
4. F., 16, 145-58; 212-20.) [3416
Schmitz, J., Ant. Kardinal Fischer, Erz-
bisch. v. Köln. Köln: Bachem. xij, 246 8.
4 M. (3417
Lieberknecht, G. d. Deutschkatholizismus
in Kurhessen. (Gött. Diss.) Marb.: Elwert.
116 S. 2 M. 50. Rez. Zt. Ver. Hess. G. 49.
325-29 W. Wolff; Hist. Jahrb. 37, 510f. Schnüt-
gen; Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 51 Mirbt; Hist
Zt. 108, 180f. W K. [3418
Kótzschke, W., Karl Jul. Klemm, Pastor
primarius in Zittau 1852-74. (Sammlg. v.
Lebensbildern hervorra&. Zittauer. 1.) Zittau:
Oliva. x, 195 8. 2 M. 50. [3419
Bonwetsch, Die Anfänge d. „Evang. Kir-
chenztg. Beitr. z. G. d. relig. u. kirchl. Lebens
im 19. Jh. (Gesch. Stud. f. Hauck 288-99.) 13420
Schlatter. G. d. Basler Mission 1815-1915.
3 Bde. Basel: Missionsbuchh. 16. xij 422;
xuj, 452; XV 345 3. 12 M. Rez.: Theol. Lit.-
Ztg. 16, Nr. 20/21 Bornemann. 3421
Plitt, Erlaß u. Aufhebung d.
Gustav- Adolf- Vercinsverbotes. Münch. Diss.
13. 36 8. (3122
Nägelsbach, Prof. Krafft in Erlangen u. d.
Einführg. d. Kirchenvorstände in d. bayer.
luth Landeskirche. (Beitrr. Bayer. Kirch.-G.
21, 97-101.) [3423
Strauß, E., Gründg. u. Anfänge d. ev. Gc-
meinde Bonn 1816-14. Febr. 1819. Bonn:
Georgi 16. 115 S. 1 M. Rez.: Monatshfte.
Rhein. Kirch.-G. 10, 285-88 Rosenkranz. (3424
Hartmann, Chronik d. Luther. Kouferenz v.
Minden-Ravensberg. (Jahrb. Ver. Ev. Kirch. -
G. Westfal. 16, 160-87.) (3125
Wachsmuth, Entwicklg. d. hann. Gustav
Adolf-Vereine. (Zt. Ges. Niedersáehs. Kirch.-
G. 19, 230-58.) [3426
Haccius, Hann. Missions-G. (s. '11, 2128).
HI 1. Insbes. d. G. d. Hermannsb. Miss. V.
1865 bis z. Gegenw. Herm.: Missionshdlg. 552 8.
. — Schomerus, 1890-1915. 25 Jahre
Hermannsb. Miss -G. Ebd. 90S. 1 M. (3427
Kaiser, Briefwechs. mit. A. G. Rudelbaca.
weil. Sup. u Konsistorialrat zu Glauchau i. Sh,
Neueste Zeit 1815
streit in Sachs. 1842. (Gesch. Stud. f. Hauck
300-10.) [3428
— —
Hochschule, Die k. k. Technische, in Wien
1815-1915. Gedenkschr. hrsg. v. Professoren-
kolleg., redig. v. Neuwirth. Wien: Techn.
Hochsch. u. Gerold. 2*. xj, 700 S.; 18 Taf.
24 M. — Neuwirth, Beitrr. z. G. d. Studenten-
schaft d. k. k. Techn. Hochsch. Ebd.'16.
68 S. 1 M. 20. en er
Heilbrunn, Die Gründg. d. Univ. Frankt.
a.M. Frankf.: Baer & Co. 233 S. 4 M. 60.
— Adickes Persönl. Erinnergn. z. Vor-Q. d.
Univ. Frankf. Ebd.: Englert & Schl. 4°.
97 8.; 15 Taf. 4 M. [3430
Cauchie, Un demi-siècle d'enseignem. hist.
& l'Université de Louvain. (Mélanges d'hist.
off. à Ch. Moeller 1, jx-xxxvj.) [3431
Spranger, 25 Jahre dt. Erziehungspolit.
Berlin: Union '16. 58 3. 1 M. (3432
Hermsdorf, Joh. Ferd. Schlez. Sein Leben
u. seine päd. Ansichten. Lpz.: K. F. Koehler.
112 S. 2 M. 40. — Greißl. O. Willmann als
Pädagog u. seine Entwicklg. Würzb. Diss.
243 8. [3433
Rethwisch, Höher. Unterrichtswesen u.
staatl. Gesamtentwicklg. Österreichs seit 1848.
(Zt. G. Erziehg. 4, 23-61.) [3434
Richter, W., Beitrr. z. G. d. Paderb. Volks-
schulwesens im 19. Jh. (s. 13, 4703). Forts.
(Zt. Vaterl. G. Westfal. 73, II, 215-65. 74, H,
133-68.) [3435
Gymnasium, Das Luisenstädt., in Berlin
1864-1914. Festschr. Berl. '14: Pormetter. 159 8.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 13 Schonack. [3436
Laubert, Denkschr. J. S. Richters üb. d.
oberschles. Elementarschulwesen 1821. (Ober-
schles. 14, 571-80.) [3437
Wustmann, Weimar u. Dtld. 1815-
1915. (Schriften d. Goethe-Ges. 30.)
Weim.: Goethe-Ges. 389 S. [3438
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '17, Nr. 16 Merian-Genast
gorovius, Freundesbriefe; mitg. v. Hou-
ben. (Dt. Rundschau 16, Apr. 42-58) —
J. Hönig. Gregorovius u. Dtlds. Zukunft.
(Hist.-pol. Bll. 155, 812-21. 156, 29-36.) —
Ders., Greg. als Dichter. (Bresl. Bertrr. z.
Lit.-G. 39.) Stuttg.: Metzler'14. 292 S. 9 M.
50. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N.F.4, 214-17
G. Schuster. — Merzdorf, Zur G. v. Gervinus'
„Bekehrung“. (Dt. Rev. 40, IV, 69-77.) [3439
Sommerfeldt, G. A. v. Mülverstedt. (Dt.
G. bll. 16, 99-101.) — F. L. v. Lil w.
v. Rockinger. (Archiv. Zt. 3. F., 1, 276-903.)
— Glück, Sebast. Góbl. (Ebd. N. F. 20, 293-
300.) — Osw. Redlich, Siegm. Herzberg-Frän-
kel. (Mitt. Inst. Óst. G. 35, 205-7.) — E. Gótze,
Frz. Schnorr v. Carolsfeld. (N. Arch. Süchs.
G. 30, 113-20.) — Breßlau, B. v. Simson. (N.
Arch. 40, 819-27. — O. Heinemann, Geo.
Liebe. (Jahresber. Thür.-Sächs. Ver. 93/941,
069-71.) [3440
Wackernagel, Bricfe v. Jak. Burckhardt
an Bernh. Kugler 1867-75. (Basler Zt. 14,
351-77.) [3441
Meyer, A. O., Ldw. Cardauns. (Hist. Zt.
115, 233f) — Fed. Schneider, Hans Niese.
(Ebd. 234f.) — Beyerle, Desgl. (Zt. Sav.-Stift.
36. G. A., 644-46.) — Seckel, H. Stäbler.
(N. Arch. 40, 432-35) — Bre8lau, Gerh.
Schwartz. (Ebd. 430-40. — Ders., Frdr.
Kunze. (Ebd. 441f.) — D. Schäfer, Berni.
*107
Hagedorn. (Hans. G.bll. ’14, 2, nj-xxxjv.) —
Rörig, Desgl. (Zt. Lüb. G. 16, 311-13.) [3442
Jaksch, v., Frz. Mart. Mayer. (Mitt. Inst.
Öst. G.36, 217-21.) — Löschnigg, Desgl. (Zt.
Hist. Ver. Steierm. 14, 151-62.) 3443
Totenschau schweiz Historiker: 12 u. 13.
(Anz Schweiz G. 15, 67-72; 16, 129-32 —
P. X. Weber, Theod v. Liebenau. (Zt. Schweiz.
Kirch.-G 8, 234-38) [3444
Hofmann, B., Nachruf auf Jul. Meyer.
(Jahresber. Hist. Ver. Mittelfrank. 00, 1-15.)
— Esselborn, K. Hattemer. (Quartalbil. Hist.
Ver. Großhrzgt. Hess. 5, 159-64.) — Pfann-
müller, L. W. Luck, Pfarrer u. Chronist v.
Wolfskehlen. (Ebd. 267-77.) — Schnock, Zum
Andenken an Matth. Schollen. (Zt. Aach.
G.-Ver. 37, 242-40.) — Hymans, A. G. B.
Schayes. (Biogr. Nat. Belg. 21, 604-26.) [3445
Richter, W., Paul Wigand. (Zt. Vaterl. G.
Westfal. 72, II, 90-146.) — Kretzschmar, Chr.
Reuter. (Zt. Ver. Lüb. G. 17, 3-7.) [3446
Sommerfeld, Ed. Heydenreich. (Thür.
Sächs. Zt. 6, 133 u. Zt. Ver. Thür. G. N.F. 22,
344-47 u. Bericht. v. E. Devrient ebd.
306.) — Ermisch, Rob. Wuttke. (N. Arch.
Süchs. G. 35, 374-78.) — Geo. Herm. Müller,
Desgl. (Dresdn. G.bll.'16, 1531.) — A. Neu-
pert, Erinnergn. f. meine Kinder u. Enkel,
niedergeschr.'12-'15. Als Ms. gedr. Plauen
15: Neupert. 79 S. — Gander, u. Weineck,
H. Jentsch f. (Niederlaus. Mitt. 13,j-xj.) [3447
Klinkenborg, H. v. Caemmerer. (Forsch.
Brandb. Pr. G.28, 311-15.) — Tschirch, Zur
Erinnerg. an D. E. Wernicke. (Jahrb. Brandb.
Kirch.-G. 11/12, 351-53.) [3448
Rothert, Herm. Grote. (Allg. hannov. Biogr.
2, 175-86.) — v. Lóhr, K. Domanig. (Jb. Kunst-
hist. Sammlgn. 32, 416-23.) — Regling, M. L.
Strack. (Zt. f. Num. 32, 179-81.)
Hansen, Jos., Geschichtsvereine u. Ge-
schichtsforschg. (Zt. Ver. Hamb. G. 19, 86-
108.) — Sommerlad, Zur G. d. thür.-sächs.
G.-Ver. 1865-86. Halle: Gebauer-Schw. 16.
170 8. 2 M. 50. Vgl.: Jahresber. Thür.-Sächs.
G.-Ver. 95/96, 1-58. [3450
Carriere, M., Lebenserinnergn. (1817-47);
hrsg. v. Diehl. (Arch. Hess. G. 10, 133-301.)
Sep. Darmst.: Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess.
14. 2 M. 40. [3451
Briefwechsel, J. K. Bluntschlis
m. Savigny, Niebuhr, Leop. Ranke.
Jak. Grimm u. Ferd. Meyer. Hrsg.
v. Oechsli. Frauenf.: Huber. xj.
343 S. D M. 50. [3452
Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 725-97
Stutz; Zt. G. Oberrh. 32, 161f. Schnabel; Mitt.
Mist. Lit. N. F. 5, 120-22 Steffens.
Rudorff, Jak. Grimm über Savigny. (Zt.
3Sav.-Stift. 36, G. A., 478-82.) — Ew. Rein-
hard, Priludien zu e. Biogr. K. Ldws. v. Hal-
ler. (Hist. Jahrb. 35, 591-605.) — Luschin
v. Ebengreuth, Ferd. Bischoff. (Zt. Hist.
Ver. Stererm. 14, 165-73.) — Hiling, Joh.
Fr. Ritter v. Schulte. (Arch. Kath. Kirchenr.
95, 519-27.) — Pöschl, Fr. Thaner. (Ebd. 96.
170-77.) — Planitz, Edua. Mcister. (Zt. Sav.-
St. 36, G. A., Lvj-Ljx.) [3453
Diehl, Johs Conrad. (Jbb. Nat.ök. 104,
737-62.) — Wutke, Gust. Croon. (Zt. Ges.
Schles. G. 49, 345-54.) [3454
Beutel, T.ecks Vorlesgn. in Dresden (Dresd,
G.bll. 22, 57-68.) — Heyderhoff, Briefe Hille-
brands an Sybel u. Treitschke. (Süddt. Mo-
natshfte. ’14, Okt., 96-104.) [3455
*108
Knapp, F., Carl Justi 1832-1912. (Pr.
Jahrbb. 161, 27- 70.) — Jos. Braun, Zur Er-
innerg. an Steph. Beißel. (Zt. Aach. G.-Ver.
37, 319-30.) [3450
Wilamowitz, v., Gedächtnisredo auf Alex.
Conze u. G. Loeschcke. (Sitzungsberr. Berl.
Ak. 16, 754-59.) Sep. Berl.: G. Reimer '16.
50 Pf. — Dragendorff, A. Conze. Ebd. 17 8.
1 M. 50. — Fr. Winter, Desgl. (Bonn. Jbb.
123, 75-86.) — Koepp, G. Loeschcke. (N. Jbb.
Klass. Altert. 37, 139-47.) — Badée, Desgl.
(Bonn. Jbb. 123, 237-40.) 13457
Klasr, Die Briefe d. Doroth. v. Schlegel an
Theres. Unterkircher geb. Primisser. (Forsch.
z. G. Tirol usw. 12, 25-38; 86-115; 156-65.) (3458
Kuttenkeuler, Bogum. Goltz.
Danzig: Kafemann '13. 119 S. 2 M. 50. Rez.:
Altpr. Mtschr. 53, 494-501 Uhl. 13459
Rothert, Hoffmann v. Fallersleben. (Allg.
hann. Biogr. 2. 215-58) — Gerstenberg,
Lebensbild d.Dichters Hoffmann v. F. Münch.:
Beck '16. 100 S. 2 M. — Berneisen, H. v. F.
als Vorkämpfer dt. Kultur in Belg:en u. Hol-
land. (Münst. Diss.) Lpz.: Krüger & Co.
102 8. 1 M. 50. [3400
Hauk, Die Quellen zu Platens Polenliedern.
(Euphor.21, 593-610; 773-00.) — Wesemeier,
Eichendorffs satir. Novellen. Marb. Diss.
59 3. — Hinnah, E. Willkomm. Münst. Diss.
160 S. — Halbeisen, Hnr. Jos. König. Beitr. z.
G. d. dt. Romans im 19. Jh. Münst. Diss.
83 8. [3401
Bórschel, Eine Dichterliebe. Jos. Vict.
v. Scheffel u. Emma Heim. Mit Briefen u.
Erinneren. Völlig neu bearb., erg. u. wohlf.
Ausg. Lpz.: Hesse & B. 16. 364 S. 3 M. [3462
Fischer, Max, Hnr. Heine. Der dt. Jude.
Stuttg.: Cotta '16. 64 S. 80 Pf. — Hirth, Heine
u. Rothschild. (Dt. Rundschau '15, Nov.,
261-80.) — Ade, Der junge Alfr. Me'Bner.
Münch. Diss. 14. 79 8. [3463
Kohut, Geibel als Mensch u. Dichter.
Berl.: Ver. d. Bücherfreunde. 381 8. 4 M.
Rez.: Pr. Jahrbb. 163, 345f. R. Zimmermann.
— E. Curtius, Erinnergn. an Geibel. Berl.:
K. Curtius. 44 S. 1 M. 20. — Maync, G. (Dt.
Rundschau '15, Okt., 56-82.) — A. Hildebrand,
Die vaterl. u. polit. Dichtg. G.s. (Pr. Jahrbb.
160, 218-48.) 13464
Ulich, Chr. Fr. Scherenberg. (Leipz. Diss.
u. Probefahrten 27.) Lpz.: Voigtländer. x,
153 8. 4 M. 80. — Göbler, Dingelstedt u.
Gut zkow. (Dt. Rundschau 159, 369-95. 160,
88-103.) — Sickel, Fr. Hebbel als Politiker
u. Patriot. (Pr. Jahrbb. 163, 281-304.) 13465
Dreyer, Liiw. Steub. (Oberbayer. Arch. 60,
1-154.) — Wackernell, Steub, Pichler u. d.
Tirol. Sängerkrieg. (Forsch. G. Tirol 13, 189-
258.) — Rothert, Bodenstedt. (Allg. hann.
Biogr. 2, 74-81.) [3466
Storm, Th., Briefe an seine Frau. Hrsg. v.
Gertr. Storm. — Braunschw.: Westermann.
196 S. 4 M. 50. — Brüll, Heiligenstadt in Storms
Leipz. Diss.
Bibliographie Nr. 8456—3480
Leben u. Entwicklg. Münst.: Coppenrath.
59 3. 1 M. 50. (3467
Ermatinger, Gottfr. Kellers Leben, Briefe
u. Tagebücher. Auf Grund d. Biogr. Jak.
Baechtols dargest. 1: Leben. 2. Aufl. 2:
Briefe u. Tageb. 1830-61. 3: Briefe u. Tageb.
1861-90. Stuttg.: Cotta '16. 46 M. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg.'16, Nr. 26 Köster; Gott. Gel.
Anz. 16, 681-706 Fránkel u. Richtigstellg.
v. E.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 15 u. 30. — Deps.,
Neue Briefe a. Ks. Frühzeit. (Dt. Rund-
schau 161, 342-72) u. Keller-Briefe. (Ebd.
105, 385-412.) — Bollmann u. Hunziker, G.
K. Heimat u. Dichtg. Frauenf.: Huber.
64 8. 2M. 40. [3468
Wille, Gottfr. Nadler. (Alemannia 42,
1-7.) — Siebs, Herm. Allmers. Berl.: Mittler.
873 8.6 M. Rez.: Zt. H. Ver. Niedersachs. '16,
155-57 Stammler. [3469
Krüger, Chr., Quellenforschgn. zu Reuters
Dichtgn. u. Leben (s. '14, 2321). Forts. (Jahrb.
Ver. Niederdt. Sprachforschg. 40, 141-49.)
— Heitmüller, Reuter u. sein Verleger. (Ebd.
39, 1-16.) [3470
Böhm, Frz. J., Gedenkbll. an Anzengruber.
Bresl.: Schottländer. 157 S.; 31 Taf. 2 M.
50. [3471
Stock, Aus d. Briefwechs. Friedr. Wilhelms IV.
m. C. F.v. Rumohr. (Bcihft. zu Bd. 35 v. Nr. 53.)
Berl.:Grote '14. 84 S. 4°.5 M. 50. (3472
Loevy, Die Grundlagen zum Schaffen
Schinkels. Dresd. Diss. 95 8. [3473
Beringer, M. v.Schwinds Karlsruh. Zeit.
Beitr. z. bad. Kunst-G. d. 19. Jh. (Zt. G.
Oberrh. N. F. 30, 137-200; 4 Taf.) — Dieffen-
bacher, Hofmaler W. Dürrs Briefe im Busen-
berger Altarbildstreit 1858/59. (Ebd. 31, 94-
115.) (3474
Wellmann, Der bremische Domkautor
Dr. Wilh. Chr. Müller. Beitr. z. Musik- u.
Kult.-G. Bremens. (Brem. Jb.25, 1-137.)
Sep. Brem.: Winter. 2 M. 50. — P. Zimmer-
mann, Alfr. Methíessel. (Braunschw. Magaz.
15, Nr. 7f.) 13475
Lierscher, Die erste Dresdner Aufführg. d.
Meistersinger 1869 im Lichte d. bisher un-
bekannt. Tagebuchaufzeichugn. ihr. musik.
Leiters Jul. Rietz. (N. Arch. Sächs. G. 36.
278-99.) 13476
Hackmann, Die nationale Idee im 19. Jh.
Halle: Waisenhaus 14. 32 S. 50 Pf. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr.37 v. Martin. — W.
Götz, Der nationale Gedanke 1870-1914.
(suddt. Mthfte. 14, Okt., 12-21.) (3477
Hauptmann, A., Köln im J. 1840. (Beitrr.
Köln. G. 1. 59-90.) 13478
Dugend, Einiges aus d. alt. Oldenburg.
(Jahrb. G. Oldenb. 22, 212-37.) [3479
Kentenich, E. Volkslied a. d. Kriege 1870-71.
(Zt. Ver. Khein. Westfäl. Volkakde. 13, 18-
26.) 13480
Alphabetisches Register
* 109
Alphabetisches Register
Unberücksichtigt blieben die Abteilung „Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften",
anonym erschienene Aufsätze,
Aachen unt. Napoleon
3208
Academia Groning. 832
1813—15 3179
Ackermann 1986
Acta Tomiciana 2886
Adam 446
Adenaw 2663
Ader 653
Adickes 3430
Adler, M. 2032
Adler, S. 2494
Adihelm 1007
Aebersold 2365
Ahnlund 1375
Akten: Bayer. Bauern-
aufstand 2999
Akten u. Urkk.: Nie-
derl. 1316
Aktenstücke: AmtHarz-
burg 470
Albedyll v. 1902. 2252
Albert 1984
Alberti 3142
Albrecht, H. 2442
Albrecht, K. 1915
Albrecht, O. 1289. 2873.
2879
Albrecht, R. 2437
Album: Univ. Kiel 2575
Alef 658
Alexander 2081
Allen 1266
Aller, van 3277
Allgäuer 2625
Allmaras 3379
Alnor 644
Altenburg 244
Althaus 1303. 1400
Altmann, A. 1405
Altmann, W. 2341
Amelunxen, v. 366
Aunende 2641
Amira, v. 726
Ammann 1510
neuer Auflagen.
Ammianus Marcellinus
2668
Ammon 995
Amrhein 454. 2501
Amts- u. Zunfturkunden
482. 2339
Anderson 3149
Andrae 924 [2249
Andrian-Werburg, v.
Angelomontana 2364
Anrich 2617. 2890
Apelbaum 2830
Appens 2056
Arbusow, v. 1311. 1365
Archiv: Ref.-G. 1286;
Weidler 416
Archivalien: G. Oest.
445
Archivberichte a. Nie-
deróst. 2312
Archives: Orange- Nas-
sau 1609
Armstedt 849
Arndt, G. 626
Arnecke 1310. 1378
Arnheim 3082
Arnold, C. F. 2859
Arnold, R. 1528
Arnoldi 1646
Arnpeck 2794
Arnswaldt, v. 368
Arras 2842
Asche 1204
Asen 217
Atlas: Nederl. 238
Aubin 485. 1796. 2442a
Auctores antiq. 1007
Aue 1100
Auer 1658
Auner 885
Au Berer 1336
Averdunk 3160
Baasch 2470
Bach 269
die Namen der Übersetzer und der Bearbeiter
Bachem 1990
Bacherler 1660
Back, F. 1429
Back, M. 2083
Bächtold, H. 2338. 2623
Bächtold, J. M. 2593
Bähnisch 280
Bähr, A. 1143. 2784
Bär, M. 2156
Baerent 1813. 2924
Bagenski, v. 402
Bahr 434
Bahrfeldt, E. 341
Bahrfeldt, M. v. 339
Baier 205. 2446. 2549.
2919
Bailleu 1716. 3273
Baist 1025
Baldass, v. 1979
Ballin 369. 489
Ballschmiede 1067
Ballou 2666 a
Bang 3352
Bardenhewer 694
Barge 2870
Barth, H. 202
Barth, P. 1982
Barth, W. 2480
Baschin 221
Bassermann, E. 1909
Bassermann- Jordan 868
Bastgen 3245. 3410
Batzer 207. 1134
Baudenkmiler 877
Bau- u. Kunstdenkmäler
2345 ff.
Bauer, E. 1480
Bauer, Fr. 679.—1425
Bauer, J. 2567
Bauermeister 2807
Baum 503
Baumann, F. L. v. 306
479. 2059. 3440
Baumann, K. R. 370
Baumgarten, O. 3314.
*110
Baumgarten, P. M. 302
Baur 1408
Bayer 3344
Bechtold 2925. 3040
Beck, Walt. 2601
Beck, Wilh. 1101. 2179.
2486. 2532
Becke 1775
Becker, A. 422
Becker, E. 2322
Becker, F. 1274
Becker, Frz. 605
Becker, H. J. 2477
Becker, J. 1049
Becker, KL 466
Becker, W. 2609
Beckmann 2025
Beeler 2417
Beemelmans 1487
Beer 1211a
Beeson 984
Beestermöller 842
Befreiungskriege 1756
Begemann 846. 1695
Behrend 1496. 2982
Behrens 980
Behrle 537
Bein 926
Beintker 1810
Beiträge z. dt. Volks-
kde. 2614
Bekmann 1545
Bellinghausen 236
Below, v. 598. 648. 770.
1470. 2398. 2427. 2591.
2587
Beltz 940
Bemmann 215. 2818
Bendel 780. 795
Bender 69%
Benkert 705
Benzerath 2544
Berdrow 3386
Berend 3045
Berent 754
Berger 1943
Bergmann, E. 3253
Bergmann, E. v. 3283
Bergsträßer 1762. 1887.
2006
Bericht d. Ver. Carnun-
tum 967
Beringer 3474
Berkut 2733
Berndt 2839
Berneisen 3460
Bernhart 330
Bernoulli 2304
Bernstein 1857
Alphabetisches Register
Bersu 949. 973
Bertalot 2860
Bertheau 719. 863
Bertram, A. 2558
Bertram, F. 2581
Bertram, R. 2553
Beschorner 1592
Beschreibung: Tettnang
Besler 320 [2181
Beß 2811. 2888
Beste 822
Bethge 1032
Betke 869
Beutel 3455
Beuve 1725. 3145
Bezold, R. W. v. 2434
Bezzenberger 2407
Beyerle 715. 828. 2706.
2756. 2757. 3442
Beyhoff 1459
Beyrich 3015
Bibl 2915
Bibliographie d. württb.
G. 2160
Bibliotheca: geogr. 221;
ref. Neerl. 2883
Bibliothekskataloge
2588
Bickhoff 1924
Bieder 589
Biedermann 1670
Bierbaum 867
Biereye 2741. 2745. 2768
Biergans 1901
Biernatzki 33%
Bicse 3312
Bievre 757
Bigelmair 2686
Bikel 656
Binder 2230
Bindhardt 2462
Bing 1002
Biographien, Hess. 419
Bippen, v. 3214
Birkner 944
Birt 2650. 3114
Bischoff, E. 3286
Bischoff. F. 1555
Bismaıck, Johanna 3316
Bismarck, O. v. 1883
Bismarck-Jahr 1955
Bitterauf 1614. 1740
Blanckmeister 3242
Blarer 1314
Blasich 1944
Blau 2949
Bleck 1932 a
Blittersdorf, v. 1877
Bloch 1099
Blok 561. 641
Blokland 2484
Blos 3400
Blümml 1863
Blum 1376
Blume, E. 2665
Blume, K. 766
Blume, M. 1304
Blume, R. 1492
Blumer 2362
Bluntschli 3452
Bob 2981
Boch 547
Bock, A. 3097
Bock, R. 1074
Bockmühl 1351. 1433.
2899. 2906
Bode, B. 1764
Bode, W. 3112
Bodenstein 447
Bodewig 981
Bóhm 3471
Bóhme 2621
Boehme, P. 2331
Böhme, R. 739
Böhmer, H. 1260. 1328.
1358. 2814
Bömer 2850
Bönhoff 1110. 2187
Bönicke 2522
Böpple 3071
Boer, de 2185
Börner 2194
Börschel 3462
Bösken 2568
Böttcher 578. 1441
Bötticher, v. 2795
Boguth 2075
Bohlmann 2536
Boie 582
Boissonnas 2536
Bollmann 3468
Bolte, H. 1711
Bolte, J. 902
Bolz 2645
Bonifatius 2714
Bonwetsch 3420
Borcherdt 2870
Borckenhagen 2024
Borgeaud 1846
Borger 2369
Born 2029
Bornhausen 1683
Borrelli de Serres 310
Borries, v. 1215
Boschan 1902
Bossert, G. 788. 1298.
1346. 2566. 2891. 2903.
2905
Bossert, H. Th. 1276
Bour 234
Brackmann 294. 493.
783. 2699
Brüuer 2481
Bräuning 222
Brahms 2090
Brakebusch 571
Brakel, van 1551. 2465.
2476
Brand 272
Brandenburg 1955. 3295
Brandi 289
Brandl 1494
Brandmair 2174
Brandstetter 2158
Brandt, A. 1287
Brandt, O. H. 584
Brann 3240
Brant, Seb. 2801
Brants 1372
Brasse 555
Brauer, v. 1948
Braun 557
Braun, A. 2375
Braun, J. 3456
P. 700.
Brehm 797
Bremen, v. 1856
Bremer 952f. 1048
Brenner 954. 1021
BreBlau 2211. 3313.
3440. 3442
Bretholz 523. 2058. 3129
Bretschneider 2222
Breuer 1736
Breycha 1717
Brieger, R. 3142
Brieger, Th. 1320. 2585
Brill 2846
Brimeu, de 1370
Brinkmann 2455
Brock, J. 3300
Brock, P. 887
Brom 1312. 1512
Bruch, v. 665
Brückner 1043. 2194.
2402
Brüder, barmherz. 793
Brügmann 1014
Brüll 3467
Brüning 3230
Brünneck, v. 729. 2505
Bruggaier 2526
Brugger 1782
Bruhns 1501
2819.
Alphabetisches Register
Bruinier 910. 2671
Bruiningk, v. 476. 1601.
2074
Brunker 1741
Brunner, H. 2198
Brunner, K. 893
Brunner, Th. 2417
Bruns, F. 2856
Bruns-Wüstefeld 2753
Buch, G. 744
Buchenau 330. 2227.
Buchholtz, A. 2170
Buchholz, Fr. 1662
Buchner, E. 892
Buchner, M. 602. 604.
1041. 2410
Buchwald 2846. 2857.
2870. 2875
Buddecke 2171 e
Bücher 482. 675. 2069.
2339. 2429
Büchi 1161. 1194. 1341
Büff 2909
Bühler 681
Bülow, v. 3333
Bünau 1889
Bünger 1239
Bünker 2626
Bürckstümmer 1341.
2942
Bürger 2635
Bütler 1162. 1167. 2256
Bugge 639
Bulle, Goldene 1201
Bulling 1684
Bumüller 931
Bunzel 756. 2035
Burckhardt, A. 411.
1064
Burckhardt-Biedermann
968
Burda 2586
Burg 1655
Burkhardt, G. 973
Busch 2354. 3315
Buschbell 2916
Busé, H. J. 1599
Buse, W. 337
Busse 3379
Buzzi 2724
Bijlsma 1463
Caemmcrer, v. 2334
Cahn 1905
Cam 1030
Camenzind 2417
Caminada 912
Canonce 1964
Canter 2652
*111
Cardauns 3125. 3268
Carlsson 1185. 1406
Carolina 1474
Carriere 3451
Carstens 914
Carstensen 575
Cartellieri 512
Caspar 3406
Caspary 1707
Cauchie 34131
Cavelti 2417
Cechner 2346
Chapuisat 1726. 1772
Charlier 401
Charlot 909
Charmatz 1913
Christ, G. 951. 2995.
3204. 3303
Christ, H. 870. 927
Christ, K. 1876
Christiani 630. 2168
Chronik, Wiler 1162
Chroniken. Basler 2304;
Merseb. 444
Chroust 287. 1827
Cierpinski 1940
Clark 2668
Clason 1942
Classen 1352
Clausen 2009
Clauß, H. 344. 1368.
1655. 2654. 2942
Clauß, J. M. B. 233
Claußen 3131
Clemen, O. 1289
Cleven 1642
Cloß 352
Codex dipl.: Lus. sup.
2332; Silesiae 2335
Codex trad. Westf. 487
Cohn, W. 2743
Cohrs 2878
Collard 2975
Concilium Trident. 2914
Conrad 1892
Consentius 3046
Constitutiones 1139
Cordes 878
Cordon, v. 1769
Corpus: jur. Pol 489;
ref. 1302; Schwenckf.
2880
Cosack 1076. 1181. 2305
Cosoiu 2027
Coster 10698
Coulin 759. 3084
Cramer, L. 1724
Cramer, M. 2367
Cramer, V. 2039
* 112
Crebert 2511
Crenneville 1945
Criste 1730
Crone 1820
Crusius 3382
Culley 1187
Cullmann 393
Curschmann 224. 2591
Curtius 3164
Czegka 200
Czumpelik 1053
Czygan 3132
Dachenhausen, v. 2267
Dachler 922
Dalgren 3153
Dalwigk, v. 1617
Damkohler 1639
Dammann 504
Darpe 487
Darstellung: Bau- u.
Kunstdenkm. 507
Dartein, de 1034
Daverkosen 2447
David 1896
Davidsohn 1142
Davis. 2064
Degering 2872
Dehio 866. 973. 1124.
1128. 1271. 1499
Dehn, v. 374
Deiter 1160
Delahache 1987
Delbrück 769.
3315
Demi 480
Demmler 1504
Dengler 2545
Denk 798
Denker 2458
Denkwürdigkeiten: dt.-
dän. Kr. 1898
Depoin 2698
Dersch, 1486. 1994. 2556
Destouches, v. 3228
Dette 1648
Dettloff 2867
Deuser 3118
Deutschmann 717
Devrient 367. 471. 3447
Dialektgeographie 2199
Dibelius 2619
Didier 2978
1756.
Dieffenbacher 1130.-
Diehl, A. 2828 |3474
Diehl, K. 3154
Diehl, P. H. 1493
Diehl, W. 896. 2449.
3405. 3451
Alphabetisches Register
Diener-Schönberg 686.
75
7
Dieterle 2811
Dietl 264
Dietz, Joh. 3046
Dillen, van 2444
Dimpfl 3383
Dino Compagni 1132
Dirksen 1502
Dirr 530
Dittrich, Br. 1115
Dittrich, P. 1263
Divoff 1700
Dobbert 590
Dobeneck, v. 395
Dobenecker 2330. 2748
Dobmeyer 1334
Döbber 3269
Döberl, A. 1703. 1839.
3340. 3416
Doeberl, M. 3388
Döbler 3118
Doebner 245
Doclle 1243. 1251. 1359.
Doering 498 [2855
Dórner 2442
Dorr 2600
Doerr, A. v. 2269
Dorrer 1191. 2157
Dokumente a. Österr.
Krieg geg. Napol. 3135
Domarus 1777
Dopsch 1031. 1098. 2409.
2704
Doren, A. 1069
Dorfmüller 2589
Dorn, H. 973. 2369
Dorn, J. 2527
Dorn, R. 2533
Dorno, F. 668
Dorr 2692
Draeger 1095
Dransfeld 683
Dreger 2598
Dreher 3055
Dresbach 2570
Dresen 1109
Dreyer 3466
Dreyhaus 1858
Drinkwelder 1068
Drossaers 3007
Droysen 1536. 3000.
3014. 3019. 3052. 3068
Drücker 3371
Duchesne 2555
Dudan 2357
Dühr 1744
Dürr 1177f. 1180. 1450.
1459. 2800. 2802
|
—Ó M —À —— M— —„—- 2 J— — — — À—
Dürrwáchter 1523 a.
2078. 2159
Dugend 3479
Dukas 3239
Du Moulin-Eckart 1950
Durieux 857
Du Roi 3133
Durrer 500. — 2779
Duvernoy 546
Ebart, v. 1881
Ebel 1153. 2790
Eberbach 1226
Eberhard 568
Ebering 1339
Eberle 2430
Eberstadt 2440
Ebert 963. 2735
Ebner 3086
Eck 2804
Eckardt 501
Eckhart 304
Eckinger 969
Edda 985
Edelmaier 2600
Egelhaaf 1953.
1977
Egger 283
Eggerking 3161
Egidi 2785
Egli 1302
Egloffstein, v. 3187
Eheberg. v. 670
Ehlen 1189
Ehmig 921
Ehrenbauer 2456
Ehrle 288
Ehrlich 2985
Ehses 1388. 1390
Ehwald 1007
Eichholz 508
Eichholzer 762
Eichmann 477. 1083
Eicken 2776
Eickhoff 821
Eidelloth 2462
Eigenbrodt 1887. 3315
Einsiedel, v. 3285
Eisele 2370
Eisentraut, E. 785
Eisentraut, O. 3212
Eitel 299. 301
Elble 1424
Elsner v. Gronow 1519
Elsther 3262
Emlein 457
Endres, F. 1955
Endres, J. A. 1019
Endres, M. 1956
1967.
Engel 2089
Engelke 2234
Englram 2028
Epistolae sel. 2311
Erben 903. 1845. 2845
Erdmannsdörffer 1610
Erinnerungen an Bism.
1948
Erlässe, Dt., d. Ref.-
Komm. 1374
Erläuterungen z. gesch.
Atl. d. Rhein prov. 2184
Ermatinger 3468
Ermisch 2218. 3447
Ernest 2089. 3270
Ernst, K 538
Ernst, V. 2701
Escher, J. 2316
Escher, K. 528
Escherich 1277
Espinas 642
Esselborn 419. 1630.
1707. 1791. 3445
Essen, van der, 464.
1439
Ester, d', 1709
Etzin 1661
Eubel 1188
Evers 1461
Ewald 311
Eynard 1726
Fabricius, E. 2654
Fabricius, W. 2184
Farner 1331
Fastlinger 994
Favarger 651
Fehling, E. F. 3349
Fehling, F. 1613. 1822
Fehr 761. 1029. 2973
Feißkohl 1928
Feist 933
Feit 2465
Fellinger 1218
Fenner, E. 1157
Fenner, J. 3347
Fester 1962
Festschrift: Landw. Ges.
Hannov. 2455
Feuk 1773
Feulner 501
Feurstein 2549
Fiala 2233
Ficker 1005. 1347. 2881
Ficbach 1085
Alphabetisches Register
Fiegl 701
Fierens 2975
Figge 1859
Findeis 856
Finger 1864
Fink, A. 2605
Finke, H. 2810
Finsler 1302. 1331
Firmenich-Richartz
3268
Firnhaber 2029
Fischbach 748
Fischel 1229.-3365
Fischer, A. 540
Fischer, E. 1096
Fischer, H. 266. 2671
Fischer, J. 1737
Fischer, J. W. 3391
Fischer, Karl B. 3348
Fischer, Kurt 3217
Fischer, M. 2463. 3265
Fittbogen 3107. 3112
Flachs 2395
Flamm 232. 2761. 2922
Flanß, v. 2281
Flaskamp 2714
Fleck 949
Flemming 2879
Fleschuez, v. 1901
Flessa 875
Floer 664
Floerke 2610
Florer 1292
Foakes-Jackson 1037
Focke 2963
Fockema-Andreae 735
Förster 2450
Fontes rer. Trans. 449
Forrer, A. E. 977
Forrer, R. 2628. 2659
Forst-Battaglia 346. 348
2239
Forsthoff 1353. 1433.
2945. 3032. 3037
Fournier 3148
Fox 3030
Fränkel 3358. 3394
Fraknói 3330. 3336
Francke, H. G. 2393
Francke, R. 2045
Frank 556
Franke, K. 2875
Frankenburger 886
Frankhauser, F. 457.
3029
Franz 2034
Freisauff, v. 907
Freisen 2523
Freksa 1771
Histor. Vierteljahrschrift. 1916/18. 7. Bibliographie
*113
Frensdorff 2062
Frenzel 1323
resacher 1193a
reude 1673
Freund, C. 862
Freund, J. 1832
Freytag, G. 1905
Freytag, R. 3025
Frick 1780
Frickhinger 971
Friedens burg, F. 328f.
Friedensburg, W. 1298.
1301. 1440. 1770. 2955
Fried jung 1946
Friedrich d. Gr. 1603.
1605. 3048. 3049
Friedrich, J. 1746
Friedrich, M. 227
Friedrich, Walt. 1148
Friedrich, Wilh. L. 2504
Friese 990
Fried 1473
Friis 1897
Frings 2199. 2203
Frisch 1958
Fritsch 1705
Fritsche, v. 517
Fritz 2903
Fritz, M. 2513
Frölich, G. 1447
Frölich, K. 2436
Frommhold 741. 1241.
Frühe 2201 [2516
Fuchs 1565
Fuchs, A. 2658
Fuchs, W. P. 1686
Funcke 2561a
Funke 1952
Gabriel 3090
Gagliardi 1183. 1331.
1337. 2799
Gaisberg-Schöckingen,
v. 352
Gall 2777
Gander 3447
Garber 2718. 2865
Gareis 2704
Garrelts 1434
Gaus 2477
Gautier 2366
Gebhardt, v. 2255
Gedenkbuch: Frankf.
Juden 720
Geerds 3018
Gehrmann 3231
Geiger 2319
` Geldern-Crispendorf, v.
2200
8
Gerber 1175
Gerbet 275
Gerdes, A. 1750
Gerdes, H. 716
Gerhardt, A. 3207
Gerhardt, F. 805
Gering 2670
Gerlach 633
Gerlich 2478
Gerstenberg 3436
Gerstmann 2266
Geschichte: Fam. Kees
383; human. Schulw.
Württb. 839; St. Wien
2358
Geschichtschreiber d. dt.
Vorzeit 438
Geschichtsquellen: Ge-
schl. v. rcke 372;
Prov. Sachsen 433.
2300; Werden 443;
württb. 427
Geschlechterbuch 356
GeBler 776
Geyer, C. 2005
Geyer, J. 1078
Geyl 1401
Gie 3005
Gieben 2080
Gierke, v. 731. 750f.
Giese 1291
Gilow 845
Ginsberg 663
Gits 3089
Glaise, v. 1757. 3179
Glasschróder 312. 2220
Glitsch 2500
Glockmann 2168
Glóel 1793
Gloning 1422
Glossy 2608
Glück 3440
Göbel 733
Göbels 2344
Goecke 508
Gohler 3465
Goerke 647
Görres, J. 1720
Görres, S. 1490
Görtz, v. 1774. 3192
Goeser 1998
Gößler 973. 2637. 2657
Goeters 2562
Goethe 3111
Götz, A. 1980
Götz, E. 3321
Götz, J. 1061 a
Alphabetisches Register
Götz, W. 3477
Götze 2980. 3440
Goeze 375
Gogala di Leesthal 1118
Gold 2722
Golde 376
Goldhardt 736
Goldmann, E. 740
Goldmann, H. 844
Goldschmidt 446. —
1432. 1469. 1974. 2932
Gollub 1526
Gollwitzer 1419
Goltz, v. der 1379
Goltz, C. v. 1912
Górske 2886
Goslich 1624
Gosses 563
Goßler, v. 1965
Gottberg, v. 2275
Gottlieb 2588
Gottschick 1327
Gottwald 3354
Gotzen 211
Graber 906
Grabmann 1118
Grade 1743
Gradmann 870
Grübert 2642
Grábisch 279
Graef 3319
Granier 3139. 3144
Grauert 3334
Gravenhorst 1808
Green 1848
Gregor v. Tours 2688
Gregorius 898. 911
Gregorovius 3439
Greiner 2579
Greißl 3433
Grente 1391
Greven 2817
Greving 1287
Grienberger, v. 1045
Grimm, H. A. 1429.
2568. 2854. 2994
Grimm, J. u. W. 255
Grimmert 807
Grisar 2888
Grisberg 2442
Gritzner 2250
Grijpink 802
Gröber 501. 872
Gröger 2201
Gröteken 2538
Groger 585
Grohne 282
Gromer 313. 441
Gropengießer 979
Grosch, A. 3403
Grosch, F. 773
Groß 1410
Groß, E. 1692
GroB, L. 294. 2835
Grossart 1199
Grosse 2769
Grosse, J. 1564
Großmann 1641.— 2048
Grotefend 307
GrotkaB 549
Grube 2257
Grünberg 1145
Grüner 1152
Grüter, R. 2417
Gruner 1719. 3186
Grupp 8%
Grußendorf 3104
Gubler 3395
Gubo 834
Gudeman 2675
Gümbel, A. 2864
Gümbel, Th. 817. 2537
Günter, H. 1314. 2413
Günther, F. 2458
Günther, H. 3262
Günther, O. 2913
Guglia 511
Guilland 2060
Gulat, v. 1701
Gumowski 343
Gundlach 2575
Gurlitt 507
Gust 1929
Gutwasser 377
Guyot 1698
Gymnasium,
3438
Haack 1842
Luisenst
Haas, R. 1872. — 3122
Haberlandt 922
Habich 333
Haccius 3427
Hackmann 3477
Häberli 2508
Haeberlin 1762 .
Haedecke 1763. 3183
Häflinger 2221
Haehnel 1573
Haehnle 1319
Hälsig 2621
Hänlein 1038
Häpke 1316. 2463. 2465.
2894
Haering 605
Háusler 943
Haferlach 636
Hafner 2547
Hagedorn 1465. 2472
Hagen, B. 1552
E. 773
Hagenauer 1556
enbring 3101
Haba 241
Hahne, H. 2640
Hahne, O. 1544. 3012
Hainer 439
Haken 1825
Halbedel 2697
Halbeisen 3461
Halko, v. 2731
Hall 1622
E 1079. 1081. 1953.
2
. 2750
Hampe, Th. 2472. 2967
Handbücher z. Volks-
kde. 889
Handschrift: Tiron. No-
ten 291
Hanenberg 271
Hanotaux 1975
Hansen, A. 3306
Hansen, Jörg 666
Hansen, Jos. 3450
Hansen, R. i
Harburger 249
Harstedt 1133
Hartig 2774
Hartl 1342
Hartmann 3425
Hartmann, A. 496
Hartmann, F. 1751
Hartmann, G. 2091
Alphabetisches Register
Hartwig 2508
Hartz 1058
Hasenclever 1926. 3256.
3301. 3309
Hashagen 379. 1745
Haß 1308. 1457
Hasse 3233
Hauck, F. 1565
Hauck, W. 3461
Haufe 2008
Hauffen 2981
Hausmann 2645
Hausrath, A. 1325
Hausrath, H. 1103
Hauviller 321
Ha 1860
Hebbel 2086
Hebeisen 2960
Heberling 2625
Hecht 1154
Heck, Ph. 2765
Heck, R. 1567
Hecker 3111
Hedemann-Hees
2165. 2329. 3269
Hedrich 2029
Heer, G. 3347
Heer, J. 3338
Heerdegen 1356
Hefele 501
Hefti 2363
Hegemann 1411. 3299
Hegi 1192. 1332
Hehle 1265
Heidingsfelder 2318
Heidlauf 2771
Heidmüller 3470
Heierli 2629
Heigel v. 2094. 2590.
3114. 3164. 3167. 3293.
3339
Heigl 1176
Heil 1012
Heilbrunn 3430
Heilig, F " 539
Heilig, O. 267
Heimberger 756
Hein 297. 1603
Heineken 2235. 2237
*115
Heinemann, B. 2213
Heinemann, E. 1633
Heinemann, O. 3440
Heintze 281
Heitz 2801
Heller 1848
Imling
Helmolt 1605. 1953
Hemmerle 3360 `
Henche 2944
Hengelmüller, v. 1939
Henkelmann 504
Henner 2936
Hennig 2466
Henning 2681
Henrich 2983
Henrichs 558
Henrici 2525
Herberger 2033
Hering 1862
Hermberg 714. 2451
Hermelink 617
Hermsdorf 3433
Herr 1427. 2192
Herrbach 3341
Herre 1165. — 2668
Herrmann, O. 1649
Herrmann, R. 1357.
3033
Herte 2877
Herter 1558
Hertlein 949. 2654
Hertling, v. 3200. 3210
Herwegen 997
Herzfeld 1061
Hesekiel 1953
HeB 3087
Hessel, A. 458
Hessel, F. 2472
Hesselbarth 1959. 1961
Hessenberg 1580
Hettema 2185
Heuberger, R. 308f.
1136. 1208. 2781. 2851
Heuberger, 8. 2315.2996
Heucke 3384
Heuer 1679. 1865
Heusler 2671. 2680
Heuß 1985
Heyd 2160
Heydenreich 345. 2238
Heyderhoff 2011. 3465
Heyer 1103a
Heymach 1350
Heyne 1531
Hierl 2852
8?
* 116
Hift 1602
Hildebrand 3464
Hill 3105
Hilling 627. 1235. 3453
Hiltmann 1808
Himmelreich 3027
Hinnah 3431
Hintze 2068. 2397. 2424
Hinzler 940
Hirn, F. 1778f.
Hirn, J. 2939. 3170
Hirsch, F. 1514. 1529f.
3001. 3020
Hirsch, H. 296. 1055
Hirschmann 1420
Hirth 2082
His 3401
Hochschule,
Wien 3429
Hock 945
Höfer 1597
Höffner 1680
Höjberg Christensen
2783
Hömberg 1821
Hönger 347. 514
Hönig 3265. 3439
Höniger 1476
Höpfl 1407
Hoernes 2683
Hörter 998
Hofer 1852
Hoff 1941
Hoffmann, A. 634
Hoffmann, E. T. A. 3264
Hoff mann, G. 3094
Hoffmann, H. 899
Hoffmeyer 1667
Hofkalender 349
Hofmann, B. 3445
Hofmann, E. 518
Hofmann, F. 1850
Hofmann, Hans 1304
Hofmann, Herm. 1954
Hofmann, M. 2759
Hofmann, W. 1595
Hofmannsthal, v. 2079
Hofmeister, A. 1050.
1140. 2703. 2734
Hofmeister, H. 2691
Hoftheater, Fürstenb.
888
Hogen 707
Hohenegger 2540
Hohenlohe-Ingelfingen
1886
Hohl 26668
Holl 2596. 2888
Holland 718
Techn.,
Alphabetisches Register
Hollweg, O. 3028
Hollweg, W. 1433
Holwerda 955
Holz 2671
Holzknecht 1650. 3085
Hommer 2199
Hoops 937
Hopf 3307. 3347
Hoppe 808. 2561 a
Hoppeler 2337
Horcicka 2839
Houwald 371
Hradil 2841
Hrejsa 1412
Huber, A. 2998
Huber, F. 2202
Hübl 2578
Hübler 649
Hübner 2007
Hülle 1587
Hülsen 877
Hümpfner 1259
Huffschmid 2551
Hugelmann 1087. 1937.
1972. 2019. 2110. 2410.
3147. 3196. 3325. 3337
Hullu, de 820
Hulshof 442. 562. 1033
Human 709. 2251
Humboldt, v. 3274. 3275
Humborg 915
Humpert 552
Hunziker 923. 3468
Hupp 319
Huß 262. 2200
Hussi 2310
Husung 1508
Huybers 1392
Huyskens 1262. 2693
Hymans 3445
Jackowski, v. 2031
Jacky 1966
Jacob, B. 565
Jacob, K. H. 961. 2642
Jacob, S. 1089
Jacobus de Noviano
1172
Jacobi 1824
Jacobs, E. 1803
Jacobs, F. 1819
Jacobsohn, F. 1170
Jacobson, J. 3240
Jacoby 1857
Jäger, G. 3355
Jäger, J. 576
Jäger, M. 3112
Jagemann, v. 2272
Jagow, v. 382
—————— a te • ä—ä᷑—. ——
Jahn 2679
Jahncke 1066
Jahr 2351
Jahre, 100: bayer. 1984;
Zürich 1913
Jahresbericht: Schweiz.
Ges. f. Ur.-G. 2635
Jaksch, v. 519. 1072.
1582. 2290. 3171. 3443
Jannasch 3034
Janov, de 2809
Janson, v. 1758. 1956.
2532
Japiske 213. 1393. 1435.
2162. 3004
Jastrow 1468
Idiotikon 2201
Jecht 1174. 2164. 2627.
2797. 3381
Jecklin 923. — 2827
Jeep 339
Jegel 2419. 3091
Jendreyczyk 654
Jentjens 1198
Jentsch 216. 2858
Ihringer 1720
Imgram 2420
Imme 249
Ingelmann 1814
Inscriptiones Bav. Rom.
2655
Inventare: Archive
Jötze 2486
Johnson 2880
Jongh, de 2977
Jonson 1714
Jordan, E. 2003
Jordan, R. 2885. 2910.
3211. — 1540
Jordanes 2667
Joret 2674
Joseph 2232
Jostes 1046
Jouan 3156
Irschik 1418
Ismer 2448
Jühling 1522
Jürgens, A. 69%
Jürgens, O. 570. 2388
Jung 877. 2574
Jungklaus 1844. 3249
Jungnitz 810
Junius 1281
Juszkiewicz 1749
Ivernois, d' 1707a. 1724
Iwand 830
Kaajan 1438
Kaas 2528
Kádár 2608
Kaeber 1888. 2438
Käding 3356
Kähler 2001
re Stackelberg
Kalkoft 629. 1295. 1326.
2870
Kalliefe 962
Kampffmeyer 3335
Kania 2604
Kaphahn 1557
Kapras 2500
Karbowiak 1856
Karge 1077
Karl, Kg. v. Rumän.
3282
Karl August (Grhrzg.)
3110
Karl Friedrich v. Bad.
1610
Karlinger 501
Karlshoven 3061
Kaser 2806
Katalog: Univ. bibl.
Straßb. 422
Kath 1065
Kautsky 1628
Kaweraul 2.89.1361.1380
Keber 646
Kees 383
Kehr, P. 492
Kehr, P. F. 491
Keibel 3385
Keimer 2030
Kelber 787
Kellen, van der 2474
Keller, L. 917
Keller, R. A. 3250
Keller, W. 2029
Kelleter 819
Alphabetisches Register
Kellinghusen 3168
Kempf 2754
Kende 2178
Kenner, v. 966
Kentenich 396. 424. 818.
2340. 2380. 2789. 2854.
3157. 3345. 3480
Kern, A. 1704. 3137
Kern, F. 1133. 2072.
2302. 2412. 2497. 2889
Kernkamp 1847
Kerrl 601
Kessel 1433
Keßler 980
Ketterer 3186
Keuffer 424
Keune 234
Keussen 1233
Keußler, v. 1516a
Khevenhüller-Metsch
1604
Kiekebusch 2664
Kiefer 414
Kies 2305
Kießkalt 357
Kilchenmann 1533
Kimakowicz, v. 874
King, H. L. 1532
King, W. 573
Kinghorst 1355
Kirch, H. J. 2900
Kirch, J. P. 2695
Kirchengalerie 790
Kirsch 1254
Kisch 745. 747
Kisky 2324
KiBling 3409
KiBlinger 2545
Kistler 616
Klaar 3458
Klaiber 503. 870
Klaje 3224
Klapeer 2758
Klapper 905. 2778. —
1249 .
Kleber 2400
Kleerkooper 696
Klein, E. v. 3114. 3267
Klein, F. Ch. 657
Klein, J. 1129
Klein, K 548
Klein, W. 983
Kleinberg 2079
Kleineibst 3117
Kleinert 1416
Kleinmayr, v. 3296
Kleinschmidt 3060
Klemm 1931
Klingelschmidt 1236
*117
Klinger 2069
Klingner 3262
Klinkenborg 2068. 2423.
3062. 3222. 3448
Klitscher 2242
Klocke, v. 314. 394. 2273
Klose 286
Klotzsch 1522
Klüger 1577
Kluge 256
Knaab 2336
Knapp, F. 3456
Knapp, H. 1232
Knauth 2452
Knebel 3066
Knecht 2180
Knetsch 2803
Knoke, F. 957
Knoke, K. 3257
Knoop 2641
Rüop- 1016
Knüsli 323
Kobelt 553
Kober 2495
Koch, E. 409. 1278
Koch, F. 2454. — 3081
Koch, H. 456. 494. 1201.
2869
Koch, W. 1549
Kochendörffer, H. 1809.
3226
Kochendörffer, K. 463
Koeberlin 827. 2852
Köbner 2716
Kohler 1300. 1302. 1331
Koller 391
Kölmel 1586
König, Eberh. 1603
König, Erich 2065
König, J. H. 2550
Königer 1190a
Koepp Er
Köppel 1712
Körber 980. 2661
Körholz 1798
Koerner 356
Köster 3280
Kötzschke 3419. — 2069
Kohfeldt 3123
Kohl, D. 2327
Kohl, H. 1883
Kohler 1231. 1474. 1231.
— 1474. 2499.
Kohlhepp 1634
Kohlsdorf 667
Kohte 1869
Kohut 3312. 3313. —
3464
Koken 1456
*118
Kolb 1210. — 1423
Kolberg 1313
Koller 833
Kollmann 3402
Kolmer 2018
Kolshorn 1608. — 2934
Komatar 2313
Komp 2947
Konschel 3095
Konijnenburg, van 2474
Kopp 1415
Kopperschmidt 259
Kordzikowski 1373
aue 975 Xs
orrespondenz:
Frdr. v. Bad. 1610
Korrespondenzen öst.
Herrscher 2915
Korsch 2414
Kosch 1652
Koser 586. 1524. 1618
Koss 1386
Kossinna 935
Kost 1830
Kouwer 3073
Kováts 1223
Kowalewski 864
Krabbel 2927
Krabbo 2333
Kracauer 483
Krämer 1609
Krafft 1495
Kralik, D. v. 2702
Kralik, R. 516
Kramer 1404
Krammer 996. 1208.
2072. 2676
Kratz 1561
Krauel 1723. 1739
Krause 1559
Krauß, I. 1579
Krauß, R. 1520
Krauter, v. 1919
Krebs, E. 799. 3088
Krebs, J. 1446. 2400
Krebs, K. 383. 1554
Krenker 2660
Krenzer 1785
Kretschmar, v. 2222
Kretzschmar 706. 3446
Kreuzberg 2379
Kreymborg 1675
Krey Big 2396
Kricheldorff 1935
Krieg, J. 767
Krieg, L. 1466
Krieg, Luise 2970
Krieger, A. 2320
Krieger, B. 2589
Alphabetisches Register
Kröcher 2189
Kroh 2199
Krollmann 2923
Krones, v. 2356
Kronfeld 2625
Krosch 623
Krudewig 2323
Krüger, Ch. 3470
Krüger, E. 2660
Krüger, F. 958
Krüger, G. 1320
Krüger, W. 253
Krütgen 2421
Krusch 469. 2687
Kruse, H. 1991
Kruse, R. 2585
Kruse, W. 1335
Kudrun 989
Küch 2791
Küchler 939
Kühn, H. 385
Kühn, Joach. 1696.
2286. 3152. 3327
Kühn, Joh. 1297. 1729.
1799
Kühne 1671
Künstler-Lexik. 2599
Küster 3078
Kuhn, Jul 2483
Kuhn, W. 1637
Kulenkampff 3359
Kull 333. 2229 .
Kumpmann 1998
Kunau 1936
Kunst: Bodensee 872
Kunstdenkmäler 498ff.
2345ff.
Kunsttopographie 498 a
Kunzer 1629
Kupke 1895
Kurth 1280
Kurtscheid 1228
Kurze 1013
Kuske 690
Kuttenkeuler 3459
Kutter 216
Kutrzeba 630
Kvaéala 1575
Kybal 1399. 2809
Lacki, v. 2524
Lager 460. 800. 1699
Lalance 1908
Laloire 3237
Lambsdorff, v. 645
Lamm 386. 2494
Lamp 2578
Lamprecht 514
Lamy 2554
Langer, O.
Langer, Th. 1116
1934.
Lasson 3355
Lau 1588. 2082. 2382
Laubert 1914. 1920.
2023. 2041. 3232. 3437
Lechleitner 1253
Lechner, J. 2517
Lechner, K. 835
Ledóchowski 2246
Leffmann 1759
Lefftz 2863
Lehmann, H. 387
Lehmann, M. 1326
Lehmann, P. 2589
Lehnen 1523
Lehnert 419
Leidinger 1511. 2306.
2794
Leipoldt 3244
Leib 2387
Leistle 1256. 2589
Leitzmann 1045. 1691.
1871. 3114. 3115. 3275
Lemcke 1838. 2345
Lemmens 812. 1287
Lempírid 1227
Lempp 3114
Lenel 3261. — 3357
Lennhoff 3158
Lenz, F. 3407
Lenz, G. 1690
Lenz, M. 1955
Leo 1905
Leonhardt, H. 1914
Leonhardt, W. 1082
Lepel, v. 360. 2222
Lerche, A. 593
Lerche, L. A. 2368
Lerche, O. 469. 1544
ing 1880
Leutenegger 1853
Leuze 204. 2160
Leverkus 388
Lévy-Bruhl 2710
Leweck 2426
Lewin 16433. 3240
Leythäuser 2456
Liebaert 288
Liebe 771. 891
Liebeneiner 389
Lieberknecht 3418
Liedhegener 2453
Lierscher 3476
Liliencron 1059
Lilienfeld 1594
Liman 3311
Limbach 3218
Limes 966. 2654
Linden, van der 1044
Lindenberg 3282
Linder 972. 2355. 2656
Lindsay 2890
Lingg 2445
Lingke 2460
Linnebach 1697
Lionnet 1742
Lipke 1230
Lippert 473
Ljubsa 794
Liudprand 1049
Lobbes 2199
Lobmiller 796
Loebl 1397. 1453. 2931.
2956.
Löffler 1488. 2308
Löhr, v. 3449
Loening 1823. — 2010
Lösche 199. 813. 1414.
Loew 2209
Loewe, V. 1517. 2156
Loewe, W. 737
Löwenthal 2014. 2595
Lohmann 1818
Lohmeyer 1590
Lommer 583. — 2369
Loofs 3116
Loon 3209
Lord 3155
Alphabetisches Register
Lorentzen 1895
Lorenz, A. 881
Lorenz, Herm. 1804
Lorenz, Hugo 2967
Lorenz, W. 2351
Lorme, de 361
Losch 1383
Loserth 1521. 1651. 2958
Lot 993
Lothringen 234
Louis 461
Lucas 2208
Lucidarius 2771
Ludorff 2348
Ludwig, A. T. 3413
Ludwig, K 2772
Lübbert 1669
Lüders 1091. 2792
Lüscher 3050
Lütgendorff, v. 2607
Lüthi 3199
Lüttich 1213
Lützow, v. 364
Lukäsek 1413
Lullus 2714
Lulves 777
Luschin v. Ebengreuth
331. 597. 609. 3453
Luther, B. 3265
Luther, J. 1293
Luther, M. 1288. 12%.
2870ff.
Luthmer 506
Lutteroth 356
Mac- Elwee 3393
Machholz 826
Machwart 671. 2459
Mack 469. 3141. 3172
Mackeprang 3350
Mader 226. — 501
Mählmann 2603
Märchen a. Bayern 908
Mahaffy 573
Mahr 2633f.
Mahuet, de 418
Majer-Leonhard 359
Maire 1550. 1552
Malo 691
Mankowski 1812
Mann 3063
Mannewitz 2986
Mantel 2930
Marcks, E. 1948f. 1955.
3110. 3310. 3315
Marckwald 1866
Mareá 499
Margaretha v. Parma
1370
*119
Marichal 1513
Marigk 1834
Marignan 1127
Markgraf 2152. 3065.
3271
Marneffe, de 2959
Martin, A. 919
Martin, Ch. 2941
Martin, Frz. 498a. 1298.
2214. 2312a. 2848
Martin, P. E. 203. 2763
Martiny 638
Marwitz, v. d. 3130
Marx, E. 1%0
Marzell 1509
Mascheck 258
Maser 722
Massenkeil 1879
Massey 1269
Mathis 1186
Matrikel: Dilling. 2572
Matthaesius 1261
Matthias 1951
Mauel 3098
Maujean 550
Maul 1596. 3043
Mayer, H. 1787
Mayer, J. G. 2543
Mayer, M. 1472
Mayer, Th. 1635
Maync 1677
Mayr, M. 1088. 3169
Mayr, Th. 2940
Medicus 1765
Meerkamp 1212
Mees 486
Mehnert 3372
Mehring, F. 3399
Mehring, G. 918. —
2808
Meier, Gabr. 2542. 2861
Meier, H. 326. 699
Meier, P. J. 632
Meier, S. 2361
Meinecke 1911.
2069. 3294
Meininger 2262
Meininghaus 567
Meisner 1995
Meister, A. 718
Meister, O. 674
Melanchthon 2878
1955.
*120
Menadier 2226
Mendner 2951
Menestrina 1645
Menges 2502
Menghin 791. 916. 941
Mengozzi 2708
Menius 1318
Mennicke 2918
Menrad 2369
Mensi, v. 612
Mentz, F. 1612. 2192
Mentz, G. 290. 3353
Merbach 2935. 3220
Merian 228
Merk, G. 1816
Merk, W. 481
Merker 1917
Merle 3363
Merschel 2404
Mertens 1547
Merz 450. 478. 816. 2223.
2337. 2802
Merzdorf 3439
Mette 3165
Mettler 2776
Metz 231
Metzger, J. D. 1836
Metzger, K. 829
Metzger, M.J.1036
Meurer 631
Meusel 1308. 2004. 3130
Meyer, A. O. 3442
Meyer, C. 2383
Meyer, Chr. 1753
Meyer, E. 2627. 3227. —
1974
Meyer, Edua. W. 3380
Meyer, Erich 1084
Meyer, H. 2509
Meyer, Hans 2826
Meyer, Herb. 752
Meyer, Herm. 1141
Meyer, Hugo 2512
Meyer, Karl 2798
Meyer, Otto 1258
Meyer, P. J. 2764
Meyer, Pet. 1225a
Meyer, Ph. L. 1657
Meyer, R. 823
Meyer, Th. 2856
Meyer, V. 1760
Meyer, Wern. 2749
Meyer, Wilh. 2739. —
2285
Meyer v. Knonau 3016
Michael 1073. 2746f.
Michel, F. 248. 1795
Michel, K. 3092
Michel, N. 801
|
Alphabetisches Register
Miedel, J. 246
Mielke 2685. 2752
Mierow 2667
Miesges 2217
Miller 782
Minde-Pouet 1864
Minden 893
Minges 1242
e v. 362.
2757
Minola 3125
Miquel. v. 1891
Missalek 219. 1102.3 080.
Mittag 1216
Mitteilungen: Mitzschk
Fam. 392; Präh.Komm.
2633
Mittelmann 1909
Mitterwieser 453. 2059
Mitzschke 2620
Möbius 444
Möllenberg 2964
Moeller, E. v. 1471
Möller, P. 2197
Möller, R. 1149
Möllering 2020
Mönckmeier 3358
Mörtzsch 1507
Mößler 2163
Mötefindt 960
Mohr 1122
Molden 3298
Moll, B. 704
Moll, M. 2836
Mollenhauer 2051
Moller 3330
Molsheim, v. 1161
Monrad 1897
Monumenta: Budic.
2847; hist. duc. Ca-
rinth. 2290; Germ. hist.
420; Hofbauer. 1840;
Germ. paed. 2576; pa-
laeogr. 287
Mootz 1965
Morel-Fatio 1296
Morris 3109
Motzki 1138
Much 988. 1003
Muchau 959
Mudrich 2312a
Mühlbrecht 223
Mülinen 1783. 3174
Müllenheim- Rechberg,
v. 2277
Müller, Aeg. 557
Müller, Alph. V. 2888
Müller, Ernst 2696
Müller, Eug. 2183
i
Müller, Geo. 732. —
2342. 2582. 2952. 3447
Müller, Gottfr. 2604
Müller, Gust. 637
Müller, Hans v. 3264
Müller, Hnr. 524
Müller, Herm. 3115
Müller, Johs. 1222
Müller, Jos. 1542
Müller, Karl 2875. 2889
Müller, Karl Alex. v.
1906. 1948. 1973. 3331.
3297
Müller, Karl Otto 481.
1195f. 1225. 1987. 1477
2065. 2343. 2693
Müller, N. 2884
Müller, W. 1509. 1705
Müller-Marquardt 1009
Mülverstedt, v. 1403
Münzen: Köln 335
Müsebeck 1702. 1744.
1815. 3259
Muhl 3225
Muller 1039a. 1108. 1437
Mutzenbecher 2082
Muuß 1001
Nabholz 1541
Nägele 403. 1489. 1506.
2987
Nägelsbach 1543. 2565.
3493
Naegle 2541
Nagel, C. 2604
Nagel, H. G. 2762
Nagl, A. 336
Nagl, J. W. 2592
Nathan 1925. 1930. 3361
Naumann 495. 1237.
2751
Neckel 985f.
Neeb, E. 980
Neefe 1882
Neide 2972
Nelis 298
Nell 772
Nellessen 2504
Nemitz 883
Nentwig 218. 2167
Neubauer, E. 3216
Neubauer, Th. 581. 1217
Neuber, A. 3003
Neuber, H. 2866
| Neufeld 2496
Neuhaus 639. — 2454
Neumann, K. 2684
Neumann, K. J. 2067
Neumann, Rich. 1147
Neumann, Rud. 250
Neumann, W. 509. 1273.
2074
Neupert 3181. 3221.
3447
Neuse 2199
Neuwirth 3429
Nieberg 2259
Niebour 1933
Niedecken- Gebhart 2989
Niegel 1144
Nieländer 327. 1294
Nienhaus 2495
Nippold 1957
Niquille 2542
Nischer, v. 991
Nitzsche 3219
Nöldecke 2349
Nößlböck 2312 u
Nöthe 2055
Nohl 363
Nolle 2084
Noß 335
Nostitz-Rieneck, v. 1970
Nothomb 2384
Notker 1014
Nowotny 966
Oberländer 1184
Oberlindober 1944
Oberndorfer 947
Obreen 1159
Obser 828. 1610. 1687.
3347. 2591. 2601. 3029.
3067. 3069
Odescalchi 1164
Odin 710
Oechsli 1880. 3143. 3367.
Oertzen, v. 1903
rreich in d. Befrei-
ungskriegen 3179
Ohnesorge 251
Oidtmann, v. 3038
Oldfather 2652
Oman 1748
Omlin 614
Oncken 831. 1309. 1927.
1955. 1969. 1993. 2012.
2016. 3304. 3312
Oppeln-Bronikowski, v.
1603
Oppliger 3162
Ortlepp 3114
Ortner 851
OBwald 446
Osten-Sacken, v. d. 308
Alphabetisches Register
Osternacher 2694
Ostwald 1713
Oswald 2545
Ottenthal, v. 2070. 2212
Otto 1905
Paasch 1482
Pabst 3390
Pace 992
Pallas 1307. 2884
Panske 2793
Pantenius 3053
Pape 677
Paradeis 973
Paret 974
Pastor, v. 1384
Pasture 2946
Patzig 987
Pauen 659
Pauls 1431. 1693
Paulus 778
Peez, v. 3024
Peisker 1010
Pekrun 1535. 3010
Pélissier 3159
Peltre 1034
Perlbach 2724
Peschke 1956
Peßler 893. 2457. 3193
Peter, A. 1566
Peter, H. 569
Peterka 2839
Petermann 2395
Peters, A. 239. — 702
Peters, E. 3070
Peters, W. 3011
Petersdorff, v. 417. 1918
Petri 2049
Petrich 1585
Pettenegg, v. 3059
Pfaff 1409. 1731. 3013.
3128
Pfalz 261
Pfannmüller 3445
Pfeffer 533
Pfeiffer 209
Pfister, Ch. 1104
Pfister, R. 1500
Pfitzer 502
Pfleger 2844
Pfleiderer 266
Pflugk-Harttung,v.1721.
1754. 1757. 1811. 3138.
3150. 3194
Philippi, D. 621
Philippi, F. 294. 300.
38
Philippine Charl. v.
Braunschw. 3000
*121
Philippovich, v. 3389
Philipps 2833
Phillpotts 730a
Pichler 1863
Pick 2602. 3058
Pictet de BRochemont
Pieper 3100 [1724
Pietsch 577
Piper 930
Pirenne 2216. 2479
Pitreich, v. 1766
Planitz 742. 746. 2453
Platen 580
Platzhoff 1338. 1369.
3328
Plehwe, v. 1744
Plessing 708
Plischke 2624
Plitt 3422
Podlaha 1374. 2346
Pöschl 3453
Pösinger 3136
Poetae lat. 1008
Polaezek 3072
Pompecki 2594
Pont 2907
Poppelreuter 3391
Poppen 1270
Präger 444
Praesent 216€
Preen, v. 894
Pregler 2726
Prem 1708
Preuß, F. 3006
Preuß, H. 2864
Priebatsch 2492
Priest 2721
Proben: Terr.karte 229
Probst 2529
Prochnow 1574
Pröhl 2700
Prüfer 2054
Prümers 2627. 3226
Publikationen: Ges.
rhein. G. 429. 2296
Puhlmann 2740
Pijper 2814. 2883
Quellen (usw. z. G.):
Bayer. u. dt. 2292;
Stadt Brassó 2291;
braunschw. G. 492.
2299; Dominikaner-
orden 781; Fulda 2298;
hess. 428. 2294; Juden
2493; Niedersachs. 430;
Rechts- G. rhein. Städte
2340; Schl.-Holst. 431.
2301; Schweiz. 425
Digitized by Google
* 122
Quellenlesebuch 435
Quellensammlung
kirchl. Rechts- O.
Quente 999
Quoidbach 2709
Raab, F. 3343
Raab, M. 3047
Rachel 2092
Rachfahl 1955. 1206.
2015
Raddatz 1148
Rademacher 594
Rademacher, O. 444.
471
411
Rammelt 2268
Ranke, E. v. 3022
Ranke, F. 1114
Raspe 1458
Rassow 3127
Rathgen 1955
Rau 2519
Rauch, v. 2600
Reallexikon 937
Rech 541. 964
Rechtsquellen: Aargau
478
Rechtswörterbuch 2198
Reding-Biberegg, v. 615
Redlich, Osw. 294. 2075.
3440
Redlich, Otto R. 1306.
1354. 1430. 2161
Rees 3054
Regell 904
Regesta: chart. It. 490;
dipl hist. Thur. 2330;
pont. Rom. 491
Regesten: Bischöfe v.
Eichst. 2318; Erzbisch.
v. Köln 2324; Erzb. v.
Mainz 459; Markgraf
v. Bad. 2320
Regling 342. 3449
Regula 1571
Rehmann 2496. 2953.
3077. 3126
Reich 1899
Reiche 3308
Reichardt 274
Reichel E. 2196
Reichel, G. 1563
Reichert, H. 3205
Reichert, J. 353
Reichlin-Meldegg 780
Reichstagsakten 1165
Alphabetisches Register
Reimann 3079
Reimer 1107
Reimers 324
Reincke-Bloch 1857
Reindl 1653
Reineccius 2993
Reinecke, K. 2163
Reinecke, W. 467. 572.
728. 958
Reinfried 2616. 2991
Reinhard, E. 2573. 3198
3453
Reinhard, R. 1636
Reinicke 1631
Reinitz 611. — 3270
Reinstorf 397
Reiß 3246
Reißenberger 1268
Rensing 1039
Renz 2372
Rethwisch 3434
Reu 1305
Reuss 2373
Reuther, O. 2462
Reuter, R. 1394
Reutter 2614
Reventlow, zu 1974
Rexhausen 723
Reynaud 1093. 2612
Reyntjes 1436
Rhotert, J. 1801
Rhyn, van 1877
Rjasanoff 1885
Ribbeck 2381
Richter, Gr. 2947. 2948
Richter, P. 551. 1722.
1867
Richter, W. 3435. 3446.
— 3265
Richthofen 1938
Ridder, de 3346
Riebold, v. 1884
Ried, E. H. v. 2265
Ried, H. A. 944
Ried, K. 1343
Rieder, K. 206
Rieder, O. 398. 1784.
3414
Riedner 2059. 2066. —
2503
Riegel 1018. 2810
Riemer 1572. 3036
Ring
Ritschl 1326
Ritter, A. 3049
Ritter, G. 2017
Ritter, P. 15808
Robbi 2317
Roch 315
Rockstroh 1768
Rómer 687. — 1211
Rönsch 1776
Rörig, F. 2763. 3442
Rörig, H. 2928
Rösch 2042. 3415
Röschen 1625
Rössingh 2678
RoBler, E. 3178
RóBler, J. 1654
Roethe 769. 1953
Roger 970
Rogge 2398
Roggenbach 2279
Rohdich 1179
Rohracher 2073
Roll 2228
Rolle 1851
Roller 1156
Roloff 1807
Rommel 534
Rordorf 1332
Rose 2775
Rosenbaum 2173
Rosenberg 2498
Rosendorf 2437
Rosenfeld 2309
Rosenmöller 3075
Rosenthal 2840
Roßbach-Lichtenfels
Roth, H. 2468
Roth, J. 3202
Roth, P. 497
Roth, V. 2598
Rother 278
Rothert, H. 789. 803.
2263
Rothert, W. 3449. 3460.
3466
Rotscheidt 1381. 1568f.
2906. 2945. 3093
Rott 871
Rottstádt 661
Rudloff 3398
Rudolff 901
Rudolph 2340
RudorH 9453
Rübel 1688. 3119
Rückert 876. 2350
Pen 15 us
ue t 1264
Rue 7291
Rüther 2651
Ruf 2215
Ruffert 3074
Ruggieri 237
Ruhe 625
Ruof 3260
Ruppel 234. 618
Sachs, B. 1854
Sachs, K. L. 1272
Sachs, L. . 2829
Salomon 2072
Salz 673
Salzer 2068
Samanek 2787
Schaarschmidt 2582
Schacht 841
Schücher 1626
Schäfer 2038
Schäfer, Albr. 2548
Schäfer, Aug. 1011
Schäfer, D. 510. 688.
1086. 1956. 2352. 3442
Schaefer, Elise 1539
Schäfer, Ernst 2534
Schaefer, Karl 925
Schäfer, Karl Hnr. 1150
Schäfer, M. 3234
Schäfer, O. 1387
Schäfer, R. 2530. 2971
Schaeffer, E. 1678
Schäffer, J. 566
Schaff 2813. 2814
Schaffner 525
Schaltegger 2834
Schambach 1071. 2744
Scharnag] 2037
Scharnhorst 1697
Schatz 1123
Alphabetisches Register
Schaumann 2653
Schaus 1718
Scheel 1324. 2888
Scheffel, P. H. 698
Scheffel, V. v. 2087
Scheffler 2788
Scheichl 1527
Schell 3391
Schellhaß 198. 619. 920.
2568
Schenk 773
Schenner 1377. 1843
Scherer, Chr. 1689
Scherer, E. 2635
Scherer, W. 853
Scherg 1664. 3201
Scherwatzky 240
Scheurer 542
Schiaparelli 293
Schiemann 1894. 2408
Schierbaum 2081
Schierenberg 684
Schieß 451
Schievelbein 1965
Schiffmann 2177. 2336.
2587
Schiller 1340
Schillmann 455. 2032
Schimmelpfennig 399
Schissel v. Fleschen-
berg 3266
Schlatter 3421
Schlecht 1166. 1252.
Schlegel 854
Schleiermacher 3262
Schlippenbach, v. 350
Schlitter 1604
Schlózer, v. 3278
Schlosser, H. 1498
Schlosser, J. 1451
Schlüter, J. 1490
Schlüter, W. 488
Schlumberger- Vischer
1781
Schmeidler 1052. 2737
Schmid 2853
Schmid, E. 2846
Schmid, Rich. 333
Schmid, Rudf. 2433
Schmid, Walt. 2633
Schmid, Wolfg. M. 868
Schmidlin 2280
Schmidt, Adf. 2248
Schmidt, Berth. 2236.
2392. 2950
Schmidt, Eberh. 2520
Schmidt, Edm. 779
Schmidt, Geo. 391.1366.
2244. 2276
Schmidt, Hans 1932
Schmidt, Ldw. 965.
2631. 2672. 2703
Schmidt, O. E. 1710
Schmidt, R. R. 948
Schmidt, Rich. 1838.
2518
Schmidt, Rud. 628
Schmidt, W. 1861
Schmidt-Ewald 2391
Schmitt, K. H. 1097
Schmitt, W. 1333
Schmitz, Caj. 1255
Schmitz, Herm. 1868
Schmitz, J. 3417
Schmitz-Kallenberg
2326. 2552. 2847
Schmoller 2069. 2397
Schnabel 1817
Schnapper-Arndt 2481
Schneemann 734
Schneider, B. 574
Schneider, Fedor 1070.
3442
Schneider, Frdr. 1173
Schneider, Frz. 3251
Schneider, Herm. 3265
Schneider, Mor. 1607
Schneider, Osw. 3378
Schneider, Pet. 265
Schnell 847
Schnettler 413. 712.
1090
Schnetz 2369
Schnippel 2840
Schnizlein 1481
Schnock 3445
Schnürer 1063
Schnütgen 3412
Schön 352
Schönach 2917
Schönecke 2389
Schönfuß 1668
Schönherr 603
Schönhoff 860
Schöttle 332. 334. 2213
Scholz 2471
*124
Schomerus 3427
Schoof 247
Schoop 982. 3154
Schoppe 2204
Schornbaum 1298. 1378.
3031
Schott 2182
Schottenloher 1287.
2876
Schottmüller 1315. 2439
Schrader, J. 2786
Schrader, O. 2630
Schramek 2614. — 3247
Schranil 2428
Schreibmüller 2374
Schreuer 2677
Schrevel, de 2929
Schriften: Ref.-G. 1322
Schröder, A. 2572. 2864
Schröder, Edw. 1047
Schröder, Erw. 2990
Schröder, K. 3223
Schröder, R. 725. 2198
Schrörs 2725. 2742. 3017
Schrötter, F. v. 340
Schrötter, G. 531. 2965
Schrohe 2377
Schubert, B. 2871. —
2394
Schubert, H. v. 1004
Schubert, Hans 2210
Schuchhardt 2641. 2643
Schüller 484. 1510. 3099
Schüßler 2992
Schütte, G. 2648
Schütte, O. 760
Schuind 564
Schulte, F. L. 254. 1106.
1112. 2719. 2770
Schulte, J. Ch. 1560
Schultheß 1976
Schultheß-Meyer 527
Schultheß-Rechberg, v.
815
Schultz, F. 2801. 3146
Schultz, R. 1581
Schultze, A. 753. 765
Schultze, E. 1616
Schultze, Mart. 2665
Schultze, Max. 3182
Schulze, F. 1706
Schulze, Frz. 2474
Schulze, Hans 2561a
Schulze, Herm. 1544
Schulze-Delitzsch 3376
Schumacher, J. 1126
Alphabetisches Register
Schumacher, Karl 381.
713. 1484. 1797. 2906.
Sello 372
Sellschopp 1576
— 950. 980. 2191. 2636 | Semrau 2271. 2832
Schumacher, W. 2462
Schuppe 1117
Schuster, G. 587. 2241.
2398. 3140
Schuster, H. M. 2506
Schwabe, E. 843. 2976
Schwabe, L. 2051
Schwagmeyer 3241
Schwahn 1923
Schwark 2767
Schwann 3377
Schwanold 1665
Schwartz, G. 1060. 2720
Schwartz, P. 1658
Schwartz, W. 2584
Schwarz, E. 1792
Schwarz, J. 1132
Schwarz, K. 1207
Schwarz, P. 1455
Schwarz, R. 1546
Schwarz, W. E. 2557
Schwarz, Walt. 3096
Schwarze 2813
Schweizer, J. 1396. 2916
Schweizer, P. 2316. 2897
Schwemer 1988
Schwenckfeld 2880
Schwenke 850
Schwennicke 660
Schwerter 1800
Schwertfeger 1727
Schwetschke 3312
„chwinkowski, W. 3023
Scriptores rer. Germ.
437. 2303
Scultetus 2795
Seckel 1022f. 2071. 3442
Sedelmayr 909
Sedläk 1172. 2812
Sedláček 354 499
Seeberg 2893
Seeliger, G. 294. 1221
Seeliger, H. 3056
Seeliger, K. 2057
Seeliger, O. 2399
Seelmann 1026. 2205
Segall 1475
Seger 932 '
Sehling 3428
Seibert 3206. 3297
Seidel, P. 1589. 1874.
3082. 3120
Seidel, V. 1092
Seiler 1205
Seitz 212. 2161
Sellin 1062
| Sepp 2240. 2712
Seppelt 2859
Seraphim 1163
Setterl 2933
Seuberlich 365. 384. 596.
697
Show 515
Sichart 1200
Sickel 3465
Siebeck 1454
Sieger 2175. 3366
Sieghart 2467
Siegl 2312a. 2796
Sieveking 2443
Siewert 276
Silva 1131
Simon, H. V. 749
Simon, K. 1870
Simons 2047
Simson, B. v. 2705
Simson, P. 595. 2913
Singer 1103a
Singermann 2491
Siösteen 1714
Sixt 2657
Skalsky 199. 814
Slawik 2261
Slokar 1828
Smets 1078a
Smit, H. J. 1224
Smith, P. 1290
Söhngen 2378
Sohm, R. 743. 1027
Sohm, W. 1329. 1349
Soll 2390
Solleder 2625
Sommerfeldt, G. 373.
669. 1246. 1507. 1640.
2169. 2259. 2270. 2274,
2838. 3021. 3035. 3090.
3440. 3447
Sommerlad 3450
Sonneborn 2596
Sontheimer, L. 974
Sontheimer, W. 2547
Sosnosky, v. 1947. 3281
Spahn 1953. 1955. 1970
Spangenberg, C. 579
Spangenberg; W. 2982
Sparmann 2952
Specht 806
Speidel 2362
Sperl 2546
Spies, G. 879
Spieß, W. 2510
Spina 855
pina
Spindler 1421
Spirkner 2625
Splittgerber 1443
Spranger 2069. 3432
Sprater 2638
Springer 1644. 3083
Srbik, v. 1234. 1516.
2061. 2070
Ssymank 1914
Staatsverträge Preuß.
1517
Stadtbuch, Kamnitz.
2839
Stadsrekeningen 1212
Stadtrechte 481
Stäbler 607 Y
Stähelin, F. 1979
Stähelin, W. R. 2222
Ständeakten, Kurmärk.
2955
Stätten d. Kultur 867
Stahl 1976
Stammler 1676. 3106.
3114. 3116
Stanovsky 792
Stauber 526
Stechele 2816
Stecher 1578
Steffen 938
Stehlin 1283
Steidel 2596
Stein 840
Stein, A. 2646
Stein, W. 1168. 1219.
2328
ewski 655
Stenzel 208. 1197. 1228
Stephan 2
Stern, A. 1893. 1922.
1930. 1956. 2062. 2093.
3124. 3173. 3291
Stern, J. 1833
Stern, S. 1728. 3192
Alphabetisches Register
Sternberg 1584
Sternfeld 1955
Stieda 2462
Stieglitz 1140
Stieve 2288
Stifter 3197
Stimming 1024. 1056.
2376
Stindt 1080
Stöckerl 1244
Stöckle 2773
Stölzle 2040
Stoeven 2461
Stollreither 1553
Stoltenberg 2186
Stolterfoht 693
Stolz 1221
Stolze, A. 2576
Stolze, W. 3326
Storm 3467
Stowasser 305. 1137
Strack 358. 406
Straehler 3379
Strantz, v. 2484
Straßburger 1806. 2472
Straßmayr 23128
Stratemann 1516
Strauß, B. 2618
Strauß, D. F. 2892
Strauß, E. 3424
Strecker, G. F. A. 412.
1362
Strecker, K. 322
Strecker, R. 1008
Streit 3234 f
Strelli 2901
Stricker 620
Striedinger 2065
Strippel 758
Strnadt 2177. 2485
Strobl v. Ravelsberg
1890. 1900
Ströbele 1151
Ströhl 2222
Stroh 1738
Stromeyer 407
Stuck 2036
Studer 2962
Studien z.: er- G.
2264; G. d. achs-
zinsigkeit 718
Studien u. Texte: Ref.
1287
Studien u. Vorarbeiten
240
Stücheli 3411
+125
Stückelberg 2221. 2542
Stückrath 913
Stümcke 2596
Stüssi 763
Stuhl 247
Stur 2190
Sturm 2736
Stutz 764. 2071. 2849.
3404
Styger 2487
Suchier 1583. 3041. 3104
Sudhoff 1284
SüB 2904
Süßmann 2837
Sydow, v. 3274
en 11 1943
Zcre v. ^
2062
Szekfü 1538
Szpeer 2406
Szoldrski 1840
Tacitus, Germania 995
Tacitus 2675
Tangl, M. 1017
Tangl 292. 2068. 2714f.
Tanner 1169
1135
Taschenbuch: Goth. 355
Tauber 408
Techen 1220
Teichmann 2193
Ter Haar 1015
Terlinden 3089
Terlizzi 2780
Ternius 2408
Terwelp 560
Teschemacher 3364
Teschner 2082
Testamente 2334
Tetzner 1360. 2459
Teuscher 3252
Teutsch 1182. 2077.
2625
Teven 3373
Tews 2053
Tezner 3366
Thadden-Trieglaff, v.
3312
Thaler 1040
Thallóozy, v. 3102
Theile 1151
Theobald 1417. 2942
Thesaurus ling. lat. 2195
Thiel 1452
*126
Thiele 2875
Thieme 2026
Thierer 380
Thieß 3113
Thimme, F. 1891. 3284
Thimme, H. 1462
Thomas 954
Thormählen 2776
Thommen 2052
Thormann 1125
Thorwart 3376
Thudichum 1478
Thümen, v. 3227
Thüna, v. 409
Thürheim 1877
Thuet 410
Thum 3026
Tietze 498a. 3042
Tille 675. 711. 2069
Timon 613
Titius 2398
Toelle 1989
Tomek 2539
Tomfohrde 1464
Topographie: Denkmale
Böhmen 499. 2346;
Niederöst. 2176
Traub 1978
Traube 2668
Trautmann 2615. —
2911
Traversa 1155
Treitschke, v. 1910. 2063
Trenkle 2565
Triebnigg 1491
Trillmich 1672
Trippenbach 2253. —
3107
Troger 3169
Trolle 2500
Troschke, v. 2282
Trostler 3040
Trotter 2243a
Trümper-Bödemann
2621
Trummer 318
Truöl 2258
Tscharner, v. 2337. 3368
Tschirch 3448
Tschumi 942
Tümpel 2422
Tumbült 2066. 2321
Turenne 1513
Tykocinski 252
Ubisch, v. 3287
Überhorst 3009
Überlieferungen: Schles, |
volkst. 900.
Alphabetisches Register
Übersicht: kleiner. Ar-
chive d. Rheinprov.
2323
Uhland 2085
Uhlemann 2437
Uhlirz 1171. 1247
Ulens 3237
Ulich 3465
Ullrich 1735
Ulmann 1755. 3177
Ungern-Sternberg, v.
1371
Unna 720
Unwerth, v. 2717
Unzer 1777
Updyke 3175
Urban 1593
Urbanek 1627
Urbare, Öst. 2336
Ure 1193
Urkunden: Stift Emaus
2314; Oberlaus. 2797
Urkunden u. Akten-
stücke: Kurf. Friedr.
Wilh. 1548. 3001
Urkunden u. Siegel 294
Urkundenbuch: Appen-
zell 451; Stift Bero-
Münster 452; Hans.
2328; Juden in Frankf.
483; Freiherren v. Mül-
lenheim- Rechberg
2277; Markgrafent.
Niederlausitz 473; OI.
denb. 2327; Klost.
Pforte 2331; Mansfeld.
Saigerhandel 2964; Zü-
rich 2316
Usbeck 285
Väterbuch 1268
Vágacs 3255
Valentin 1953. 1974
Valet 680
Vanesa 2076
Varrentrapp 3342
Veen, van 1370
Végh, v. 2895
Veltenaar 2569
Veltmann 554
Verbandsblatt:
2266
Vereß 449
Vergangenheit Zür. 527
Glafey
|l Verkooren 2325
Veröffentlichungen d.
K. K. Archivrats 2312;
Ges. f. fränk. G. 426.
2293; Komm. f. neuere
desgl. Hess. 2297
Vetter, F. 1119
Vetter, P. 1305
Victor 724
Vierling 1348
Vigener 436. 784. 3048
Vincentz 2283
Virck 3151
Virnich 1483
Voecius 444
Völker 199
Völter 2488
Vogel, Cl. 2207
Vogel, P. 3252
Vogel, W. 2464. 2473.
2475. 3234
Vogt, E. 1158. 3317
Voigt, Chr. 3002. 8019
Voigt, J. F. 325. 1485.
1619. 2435. 3057. 3214
Voigt, K. 1035
Volkmar 3215
Vollheim 3229
Vollmer, F. 2655
Vollmer, V. 1121
Volquardsen 3277
Volkslieder usw. d, 16.
bis 18. Jh. 496
Voltelini, v. 755. 1214.
2359. 2514. 2765
Volz 1615. 1621. 3048,
3064
Vonderau 2639
Vonschott 1250
Vos 2908
Voß, A. 2557
Voß, G. 2350
Vouga 942
Voulliéme 2862
Voye 676
Waas 1442
Wachter 201
Wachsmuth 3426
Wackernagel 2338. 2360.
3441
Wackernell 3466
Wäschke 1367
Wätjen 2966
Wagner, 1955
Wagner, 2943
Wagner, Frz. 2021
Wagner, Fritz 284
Wagner, M. 588
Digitized by Google
Wagner, P. 3238
Wagner, R. 1849. 2089
Wagner, W. 2386
Wahl, A. 1955. 2013
Wahl, H. 1674. 3110
Wahle 2654a. 3322
Waizenegger 1734
Waldburger 2814
Walcher, v. 882
Waldner 545
Wallmenich, v. 2999
Wallner 774
Walter, E. 2644
Walter, F. 1733. 1790
Walter, Th. 544
Walther, A. 1206
Walther, W. 2846
Wanie 529
Wapler, P. 2046
Wappler, P. 1287. 2910
ars , v. 415
Warschauer, A. 2225.
Wasmannsdorf 2247
Wasmer 22902
Weber, F. X. 2158
Weber, Frz. 2993
Weber, G. 1190
Weber, O. 513. 3366
Weber, P. X. 3103.
3444
Wechssler 1968
Wecken 2255
Weese 1128
Wegner 1123
Wehrmann 809. 1330.
1362. 1444. 2820. 2954
Weidemann 2588
Weidler 416. 2254
Weigel 1345
Weigert 2622
Weigner 1385
Weimann 730
Weineck 3447
Weinel 1842
Weinitz, 893
Weiß 2222
Weiß, K. 1591
WeiB, K. Th. 2462
WeiD, O. 2417
Weißembach, v. 421
Weißker 643
`
nn — MÀ
Alphabetisches Register
Weißmann 837
Weistümer d. Rhein-
Welschinger 1907
Welter 2662
Welti 2337
Weltz 2284
Wendland, J. 1841
Wendland, W. 1658.
3248
Wendling 1866. 1916
Wendorf 3362
Wendt 1364. 3190
Wenker 2199
Wentzcke 1873. 3279
Werminghoff 600. 2411.
2821-23. 2849
Werner 976
Werner, P. 2405
Werner, R. M. 2086
Wernert 949
Wernicke 1884
Wesemeier 3461
West 2597
Westermann 652
Wetterer, 1788. 1837
Wetzel 861
Weyersberg 557. 852
Wibel 1054
Wick 3387
Widemann 529
Widmaier 230
Widmann, B. 3263
Widmann, E. 1747
Widmann, H. 520
Wiedenmann 309. 1460.
2509
Wiegand, A. 2600
Wiegand, F. 2846
Wiegmann 3213
Wielandt 3305
Wienecke 3252
Wienstein 2583
Wieris 2937
Wierzbowski 475
Wieser 2920
Wietig 260
Wiget 836
Wilamowitz, v. 1905.
3457
Wild 2468
Wildgrube 1921
Wilhelm 351
Wilhelm, Frz. 2312
* 127
Wille 871. 3469
Willmann 2843
Willner 1997
Wilms 2538
Wilser 936
Wimmer 1663. 1789
Windelband 2353. 3134.
Winkel 929 [3290
Winkler, A. 2416
Winkler, F. 1275. 2864
Winter 3457
Wintera 1606
Winterer 2535
Winterfeld, v. 1106
Wintterlin 1209
Wintzer 3270
Witte 591. 1075
Wittrup 640
Wittwer 2088
Wolfflin 2984
Wörndle 2157
Woite 1317
Woldt 2666a
Wolf, E. 672
Wolf, F. 2483
Wolf, G. 1285
Wolf, R. 2561
Wolfart 2371
Wolff, A. 3108
Wolff, F. 933
Wolff, G. 2649. 2654
Wolff, M. 2495
Wolff, Rich. 277. 1518
Wolff, Rud. 2172
Wolff, W. 565. 2909.
2968
Wolfram 2065
Wolkan 1267
Wolpers 2559
Wolters, E. G. 1570
Wolters, F. 1548
Wolzendorff 2521
Wolzogen, v. 1600
Woolf 1202
Wopfner 606
Woringer 1732. 3184.
3236
Wostry 2868
Wotke 833. 1852. 3254
Wotschke 825. 1303.
1382. 1467. 2882. 2898.
2912
*128
Woyle 2647
Wozaseck 1111 .
Wulffius 220
Wulfila 2681
Wundt 2069
Wustmann 3438
Wutke 474. 811. 2335
2460. 2842. 3243
Wutte 1875
Wymann 2542
Zaddach, C. 3302
Zahn, Fr. W. 662
Zastrow 2459
Zedler 209
Zedtwitz, v. 2224
Alphabetisches Register
` Zentbauer 610
Zéliqzon 895
Zelter 3111
Zeper 1159a
Zesiger 1537
Zeumer 1094
Zibermayr 1248
Zickendraht 1331
Ziegler 1326. 1329. 1482.
1666. 1682. 1766. 1848.
1857. 1955. 2044.
Ziegler, C. 3256
Ziekursch 1638, 2489
Zierler 1694. 2540
Zieten, H. L. v. 1711
Zillessen 1656
Zimmermann, F. W. R.
3370
Zimmermann, H. 1279.
Zimmermann, M.G. 1715
Zimmermann, P. 859.
1659. 3068
Zingeler 1904. 3289
Zingerle, v. 1120
Zivier 2401
Zöepf 1245
Zollner 2442 a
Zoepfl, G. 3379
Zösmair 1088.
2755
Zollikofer 2962
Zopf 3135
Zug wurst 3351
Zuiden, van 721
Zum Winkel 2938
Zunker 1445
Zwehl, v. 1761
Zweybrück 1971. 3180.
3313. 3324
Zwingli 1302
Zwingliana 1331
Zwirner 17368
Zwonkin- Grünberg 1503
Zycha 521. 2432
2243.
Gottes wort
blelbt ewig.
^ 2 a 77
um 400. Jahrestage
er Reformation
Schriften
über Lutber
kr
N
= sv
E jo
TE
lt
o
list
NUS
2
ES
4 J. ver
5
UM
A
Aus demVerlag von B. O. Teubner
Leipzig und Berlin
|
1 " Bier Iren
" TN ! Fi t
ART
-o
— Tc
: COCOON
—
V.57. HI. 17:69 T.
- ( _nnalo
Digitized b 8000 le
C)
Q
Doktor Martin Tuffer
Ein Lebensbild für das deutſche Haus
von Superint. D. Grorg Buchwald
2., vermehrte und verbeſſerte Auflage. mit 16 Tafeln und 120 Textabbildungen nach Kunſt⸗
werken der Zeit. [X n. 516 s.] gr. 8. Geb. M. 8.—, in Balbpergament geb. M. 10.—
uchwalds Cutherbiographie will dem deutſchen evangeliſchen Haufe dienen.
Volkstümlichkeit und Leichtverſtändlichkeit, aber auf ſtreng wiſſenſchaft⸗
licher Grundlage, geben ihr das Gepräge. Sahlreiche, faſt ausfchlieglich gleidh-
zeitige Bilder erhöhen die Anſchaulichkeit des Textes. Daß Cuther moͤglichſt
ſelbſt zu Worte kommt, wird dem Lefer beſonders willkommen fein. Die
zweite Auflage, die die Anlage der erſten beibehalten hat, verwertet gewiſſen⸗
haft die Ergebniſſe der neueſten Cutherforſchung und erweitert einige Kapitel
(Romreiſe, Ratechismus u. a.).
Aus den Beſprechungen
GT PA „Meine Freude an jiem Luther für
272 das deutſche Haus und meinen Danf dafür
= wollte ich Ihnen er? aus ſyrechen, wenn id
ordentlich drin geleſen hätte, unb tne es je
aus vollen Herzen.“
(Julius Aöftlin an den Derfaſſer.)
„Buchwalds Buch i eine originale
| keiftung, die ihren ſelbſtaͤndigen Wert
| auch Aber bas Deutche Baus’ hinaus —
| befigt. Buchwald läßt Cuther möglich viel
qjelbſt zu Worte kommen; in der Auswahl der
dutherworte verrät fich der gruͤndliche Euther>
| tenner; nicht die am Wege lie genden, fondera
weniger bekannte, darum aber nicht mindert
| wertvolle werden geboten und hoffentlich darde
Buchwalds Wert unferem volte vertraut.
Eine originale £eiftung If auch die Würdigung
Kuthers als Prediger; als Bearbeiter der
predigten für bie Weimarer Kutherausgabe
war Buchwald ja den wie kein anderer
befähigt. Und endlich hat Buchwalds Hand
jedenfalls auch mitgeſptelt bel der Auswahl
der Illafratlonen, die nahsza darch;
erſtklaſſig md.’
(Chesingtfäe Rundfihen.)
„Buchwald if, wie wenige andere, be»
rufen, ein Cebensbild Luthers ju entwerfen,
ba er bekanntlich in der Gelehrten welt feit
| Jahrzehnten den Auf eines der fleißigſten und
glädlihken —futherforíder und beden
| £utherfennmer genteft.”
(Jahresberichf 5. bem bills. Sdhutmefen.)
pe
|
NA. 3 t 1 lj
E | xul li
Bud wald, Pektor Martin Tuttzer
„Was Buchwald bietet, hat nod) feiner x
geboten. Wir haben für bas deutſche Gaus
feine Cuther biographie gehabt, die fich nach
Gediegenheit des Inhalts, nach anſprechen⸗
der, inſtruktiver Darſtellung und nach Bilig-
keit des Preifes mit Buchwald meſſen könn⸗
te. — Nehmen wir nur das Außere, ſo
möäffen wir dem Herausgeber Glück wüns
ſchen; ſchon der große Druck, das Papier,
vor allem aber die zahlreichen intere ſſanten
Muſtrationen machen das Buch zu einem
Hausbuch. Wir begegnen den Porträts faſt
aller hervorragender Männer aus der Zeit
der Reformation in möglich getreuer Wie⸗
dergabe nach den vorhandenen Originalen;
wir Anden Abbildungen von Städten, Bur-
gen und Báufern, die in Euthers Leben Bez
deutung gewannen, ja aud; gute Reproduk⸗
tionen der Citelbldtter von berühmten
£nutherbüdyern. Der Inhalt if des Bils
derſchmuckes würdig. Ein Kenner der
Sache, der überall aus dem Vollen greift,
führt hier die Feder. Er hält nichts zurück,
was fleißige Forſchung der legten Zeit zus È
tage gefördert hat. Wir hören hier den
betenden, rebenben und ſchreibenden £uther
in feiner ganzen Urwächfigfeit, Energie und
Derbheit, ober auch in feiner Glaubens A
innigfeitunb Glaubens kraft reden und fehen | v VW
ihn vor uns wandeln, So lebensvoll hat | : . —
um das deutſche evangelifche Haus“ noch xe + OPVS * EFFIGIES ( HAEC! ESTi AAORITVRA I Lv THERJ!
nicht gefehen ; barum wird es, wie gefagt, ACTHERBAM * AAENTIS | EXPRIMIT + IPSE + SVAG à
mit beiden Bänden danach greifen und MD .- XI
bem Buche einen Ehrenplatz bei fid :
einräumen,’ (Allgemeine Evangelifch- Martin £uther, (Nach Kranad 1521.)
Intherifche Kirchenzeitung.) |
„Die Darſtellung ift in 51 kleinere Abſchnitte mit gut zuſammenfaſſenden, Aberſichtlichen Überfchriften eingeteilt,
mit befonderer Genauigkeit iſt das behandelt, was für breitere Hreiſe Intereſſe hat, die Sprache ift anſchaulich und
ſchlicht, moͤglichſt unter Anſchluß an fnthers Wort. Doch hat der Verfaſſer auch geſchickt die Ergebniſſe feiner
ſreziellen wiſſenſchaftlichen Arbeiten näher berädfichtigt, 3. B. in den Abfchnittens ‚Der Prediger — * und
ber ordinlert enanazliiche Dfnrrer! Mich.
T "
KDE PR
——XV eu
5*2,
"e
jn neuen, verbefferten, die neueſten Forſchungen
erückſichtigenden Auflagen find joeben erſchienen:
Buchwald: Doktor Martin Tuther
Gebunden M. 10.—, in Halbpergament M. 12.— ,
borhmer: Tuther im Tichte der neueren Jorſchung
: Geheftet M. 5.—, gebunden M. 5.50
ark vermehrten Umfanges halber erſcheint das Buch nicht mehr im
ó e SA Sammlung „Aus Natur und Geifteswelt‘.)
‚öhler: Martin Tuther und die deuffche Reformation
[ Geheftet M. 1.20, gebunden M. 1.50, in Halbpergament M. 2.25.
Doktor Martin Luther
Ein Lebensbild für das deutſche Haus
von Superint. D. Georg Buchwald
2., vermehrte und verbeſſerte Auflage. Mit 16 Tafeln und 120 Textabbildungen nach Kunſt⸗
werken der Seit. [X n. 516 S.] gr. 8. Geb. M. 8.—, in Halbpergament geb. M. 10.—
uchwalds Cutherbiographie will dem deutſchen evangeliſchen Haufe dienen.
Volkstümlichkeit und Ceichtverſtändlichkeit, aber auf ſtreng wiſſenſchaft⸗
licher Grundlage, geben ihr das Gepräge. Sahlreiche, faſt ausſchließlich gleich⸗
zeitige Bilder erhöhen die Anſchaulichkeit des Textes. Daß Luther möglichft
ſelbſt zu Worte kommt, wird dem Leſer beſonders willkommen ſein. Die
zweite Auflage, die die Anlage der erften beibehalten hat, verwertet gewiſſen⸗
haft die Ergebniſſe der neueſten CTutherforſchung und erweitert einige Kapitel
(Romreiſe, Katechismus u. a.).
1
„meine Freude an Ihrem etus f z |
bas deutfche Haus und meinen Dank fi i
wollte ich Ihnen erg ausiprechen, | dd |
ordentlich drin gelefen hätte, und tue es jet
aus vollen Herzen.“
(Julius Aöftlin an den rfa rr.)
V
„Buchwalds Buch ijt eine origina je
| £riftung, die ihren ſelbſtändigen Wer N
— auch über bas ‚deutiche Haus“ binaus " 3
beſitzt. Buchwald läßt £utber möglichft »
{elbi zu Worte kommen; in der Auswahl b
£utberworte verrät fid) der gründliche f ber:
fenner; nicht bie am Wege liegenden, ſondern
weniger befar nte, barum aber nicht minde
*
a. 9
1
Ir
"v.
Tul
* " T
uu
|
k 75 r
uf "ue Ser
FT
TW
i
1 *
»
Dozen Dy SES
utter
Buchwald, Pektor
„Was Buchwald bietet, hat noch keiner BESSER i
geboten. Wir haben für bas deutſche haus
feine Cuther biographie gehabt, die ſich nach
Gediegenheit des Inhalts, nach anſprechen⸗
der, inſtruktiver Darſtellung und nach Bilig-
feit des Preiſes mit Buchwald meſſen fónnz
to. — Nehmen wir nur das Außere, (o
mäflen wir dem Heraus geber Glück wäns
ſchen; fon der große Drud, das Papier,
vor allem aber die zahlreichen intere ſſanten
Muſtrationen machen das Buch zu einem
Hausbuch. Wit begegnen den Porträts faſt
allet hervorragender Männer aus der Zeit
der Reformation in möglich getreuer Wie⸗
dergabe nach den vorhandenen Originalen;
wir Anden Abbildungen von Städten, Bur-
gen und Bäufern, bie in Cuthers £eben Be:
deutung gewannen, ja auch gute Reproduk⸗
tionen der Citelbldtter von berühmten
Tutherbüchern. Der Inhalt ift bes Bils
derſchmuckes würdig. Ein Kenner der
Sache, der überall aus dem Vollen greift,
führt hier die Feder. Er hält nichts zurück,
was fleißige Forſchung der letzten Zeit zus
tage gefördert hat. Wir hören hier den
betenden, redenden und ſchreibenden cuther
In feiner ganzen Urwüͤchſigkeit, Energie und
Derbheit, ober auch in feiner Glaubens⸗
innigkeit und Glaubens kraft reden und ſehen
ihn vor uns wandeln. So lebens voll hat
ihn das , deutſche evangelifche Haus“ noch
nicht geſehen; darum wird es, wie geſagt,
mit beiden Bänden danach greifen und
dem Buche einen €hrenplag bei fid j
einräumen.‘ (Allgemeine Evangelifch- Martin £uther.
lutheriſche Kirchenzeitung.)
„Die Darſtellung if in 51 kleinere Abſchnitte mit gut zuſammenfaſſenden, Aberfichtlichen Überfchriften eingeteilt,
mit befonderer Genauigkeit i das behandelt, was für breitere Mreiſe Intereſſe hat, die Sprache (jt anſchaulich und
ſchlicht, moͤglichſt unter Anſchluß an Luthers Wort. Doch hat der Verfaſſer auch geſchickt die Ergebniſſe feiner
ſpeziellen wiſſenſchaftlichen Arbeiten näher berädfichtigt, 3. B. in den Abſchnitten 1 ‚Der Prediger Cutter“ und
cutter orbiniert evangelifde Pfarrer‘. Auch tritt in der ganzen Erzählung, in einzelnen Wendungen und kleinen
Sagen die grändliche Bekannntſchaft mit den einſchlagenden Fragen und bas Zurädgehn anf bie Quellen
deutlich hervor. Die Darſtellung wird durch elne Fülle von guten Bildern unterſtützt. Wir ſchließen uns dem
Danke an, den ber Derfaffer der Verlags buchhandlung für die vornehme Austattung des Werkes, auch in papier
und Druck, ausſpricht.“ (Diſtoriſche Piertellahrsſchrift.)
„Edelſte Popularität auf Grund vollkommenſter Beherrſchung des Gegenſtandes und eines unerſchoͤpflichen
Derrates von intereſſanten, feſſelnden, belebenden Einzelheiten zeichnen das Buch aus. Wie ſchoͤn, wie reichhaltig
aus Cuthers Briefen und Schriften belebt und geziert it es! So etwas müßten alle Evangeliſchen, eigentlich
alle Deutſchen leſen, um ſtolz und warm zu werden über dieſem Urbild deutſcher Treue nud deutfcher Kraft, dieſem
großen Bürgen der allzeit guten Gedanken Gottes mit feinen lieben Deutſchen.“ (Tit. Rundfi hau f. d. evang. Peukſchl.)
„„Eine cutherbiographte von Buchwald konnte man erwarten, ja verlangen. Mit rafllofem Eifer hat er fid
zwei Jahrzehnte hindurch der Cuttzerforſchung zugewandt und manchen Stein entdeckt, den er felber als Biograph
dem Mofaifbilde feines Helden einzufügen berufen mar. — Wir gónnen jedem Hauſe dieſes reife Werk mit
feiner alle zuverläffiger Belehrung von der Höhe der gelehrten Forſchung herab.“ (Peulſche Titeraturzeitung.)
Buchwalds Cutherbiographie, deren Vorzüge in einer richtigen, auf durchaus wiſſenſchaftlicher Grundlage ſich
aufbauenden Do(fstümlidyfeit befteht, hat in ber neuen Auflage bie £rgebniffe ber neueſten £utherforfdiung gewiſſenhaft
verwertet. Dec Bilderſchmuck, ber ſchon in der erten Auflage muſterhaft in der Auswahl und tadellos in der Wieder⸗
gabe war, i noch um 15 Tafeln bereichert worden. Wir haben kein Lebensbild £uthers für bas evangelifche Haus,
das fidh inhaltlich, unb erſt tacht nicht in ber Aus ſtattung, mit Buchwalds Werk meſſen könnte.“
(Lölniſche Zeitung.)
i Y 3 A M 2
VCAE * OPVS o EFFIGIES I HAEC’ ESTI MORITVRAI DV THERTS
AETHERIXAM : MENTIS + EXPRIMIT « IPSE + SVALE A
^. D XXI. X.
(Radh Kranadı 1521.)
3
—— —
—— mn — — ͤ—ũ—U— — — 3ʒß—ß— ä — —Uä— —— — —— . —
Anuchwal d. Doktor Marlin ——
d eu
gern IER
Wr M
e
i rt »
| " = *
x
E
$
t
FR aZ | *
ke ri
Ms.
Ji
1
ap
$
;
X
re
m.
.
W 7 —
z
1%
a8
Die wahre und ſalſche Dergebi ung der Sünden. Nach einem Holzschnitt von Dans Holbein
Buchwald iR als Entherforfcher befonders berufen, zu entſcheiden, was an bem Reformator vorzüglich hervor
zuheben if; fo finden wir neben wiſſenſchaftlicher Juverläſſigkeit eine forgfältige Stoffauswahl, dazu eine (ele
anſprechende Art der Darſtellung, durch eine unendliche Salle von einzelnen Zügen und Ertegnifien belebt. 5o Qj
das Buch als ein ausgezeichnetes Familienbuch zu beseidinen. Die Aus ſtattung macht ber berähmten Firma alle Ehre.“
(Meuze Sͤchmſches Nirdjenbistt)
„Eine der pråchtigiten Gaben für das deutſche Baus! Der Derfaſſet beherrfcht wie kaum ein zweiter den
Gegenfland und war der berufenſte, dem deuiſchen Volke feinen Luther in wahrhaft volkstämlicher Weiſe näher
zu bringen. Es ig ihm vortrefflich gelungen; wit haben nun eine Tutherblographie, die zuperläfftg auch die €v
gebniſſe der neueſten Cutherforſchung verwertet und in der Tuther ſelbſt breit zu Worte kommt. Charafteriſtiſch
Illuſtrationen (dinüden das im würdigem Gewande fid) zeigende Buch vortrefflich, durch einen aͤußerſt niedrigen
Preis iſt es ,das Buch für das deutſche evangeliſche haus“ geworden.“ (Die Wartburg.)
„Alles Gute, was feinerzeit in vielen Beſprechungen von der l. Auflage geſagt wurde, gilt natürlich auch von
dlefer zweiten. Mit Freude liet der Fachmann dieſes Werk, denn er ſieht (di überall anf feſtem wiſſenſchaftlichen
Boden. Buchwald gehört ja zu den verdienſtvollſten Cutherforſchern unferer Zeit.
Mit nod) größerer Freude wird der Cate dieſes Werk leſen, får den es ja in erer Linie beſtimmt if, denn die
Sprache ijt echt volkstümlich und feſſelnd, ohne irgendwo geſucht populär oder gar trivial zu werden. So rede
markig, wie er war, tritt der große Gottes- unb Dolfsmann ſuther vor fein geliebtes deutſches Volk hin, und es
gehört nur zu den beſonderen Vorzügen des Buches, daß es ihn fo oft mit eigenen Worten reden läßt. Auch die
Bilder, fat ſämtlich von zeitgensſſiſchen Künſtlern, erwecken das lebhafte Intereſſe und unterſtüͤtzen das Derfiändeis.
Zuletzt darf auch die vornehme Aus ſtattung nicht unerwähnt bleiben.“ 555
Inhalt
Einleitung. C. Der Aufbau bes Nenen.
wis Cuther durch Gottes Wort den Sturm filte.
1. Wie Tukher ſeiner Aufgab £ 2. 5 an iotesbieng. 3. Der 3. Der
entgegengefährt wurde. Dichter Euther ſchenkt feinem Volke das evangelifche Ge:
|, Elternhaus, Kindheit und deren Eindrücke. 2. Auf langbuch. &. Abermals Rürmiſche Zeit. 5. Scala, F., fn ders vifitiert
5 Kirche und Schule. 6. Luther und
der Univerſttät Erfurt. 5. Magifter £uther wird Mönch, Katchismen. 8. Wie Cutter die Bibrläberfepung vols vols
2. Wie Luther feine Mufgabe ergreift. rt ior dide penes En
T pe: a o iiih 3 2. Decimo 4
rofeſſor 75 Rom. 4. „, 1 2
euer por feinen . Bot feinen klcalchräbern 4.Im Kaufe a. Martin Iuthers.
und vor feiner Gemeinde, 3. n Stellung jur orden iR. 2. Des
|. wie en
Ki 6. Der Ablaß. 7. Tut Abs eim". 3. Die nd. 4. T. tuthers ers Baus eine dict
tere 8 (ide Berberse. 5 , Banshali und Cifd. 6. Erholungs
kunden. 7. Crübía
B. Wie Tutfrer feme Aufgabe
hinausfü
frt. 5. Tuthers Anteil an der weiteren
A. Das . des Alten. Entwicklung d. evangeliſchen Kirche.
. Der E. über die 95 Chefen. 2. Hom MM I. Die Vni appo von 3 und das
3. Di hae s Disputation. 4. Refigionsgefpräd. Angsburgiſche Ko
liche Arbeiten qu weitere Kampfe bis sum een und f£nuthet auf der Coburg . Bis zum Religions-
ber Bannbulle. 5. ‚An den dif lichen Adel deutſcher frieden von ne ie Wittenberger Nonkordie.
Nation von des chriſtlichen Potius Befjeeung‘' und 5. Die Schmalkaldiſchen V titel 6. Luthers Anteil an
‚Don der babylonifdyen Selongmiscl a der Kirche der Ausbreitung der Reformation.
6. Die Bannbulle. 7. Dor Xalfer und Reidh.
B. Das Wartburgjahr. 6. Tuthers lekte Tebensjahre.
Cut der Wartburg. 2. D tb [o ergleichsperhundia i den *
der . u^ Die Wartburg wid pie Menden ten and 2 Bómi(dyen. uci 2. Mandıeriel pers Erfahrungen.
Kanzel. as iazulſchen in Wittenberg vosging. 3. £uthers Schriften aus feinen letzten Lebensjahren.
5. €ntber Mire ble Wartburg. €. £uthers feliger Beimgang. 3. Luthers Begräbnis.
4
- "o m en
EITITIUE Doktor Marfin Inther
nn er a nern.
Tafeln
Martinus €u'ber (Titelbild nach einem Gemälde Kranads im Nürnberger Germaniſchen Mufenm).
. Ritter, Cod und Teufel. Mach Uibre
"n (Radh einem Gemälde im Stift
Iburg.)
Mach einem alten Holzſchnitt.)
3. Martin pollich von mellrichſtadt. (Nach einem Ge:
aus in e
e a
måde im
Erasmus von .
Därer.) 7. Der Weinberg bes Herrn. ( Nach Xranad b. J.)
8. un Seite aad Originalhandſchrift der Bibel:
ung
16. Aus Tutters eigenhändiger Sprichwörterſammlung.
e Mach Nranach.)
rina von Bora. (Nach Nranach.)
Magdalen, £utber. (Nach Aranach.)
u : fh A von Geien, (Gemälde aus - Zeit.)
d Swingli. (Nach in Aſper.)
Julius Ii. (Nady Bano Burgfmair.) En Der Fürſtenban der Feſte Coburg.
5. zum ns 3 0 an. (Holztafeldruck aus £uthers Zimmer auf ber Coburg
der Mitte des 12 ahrhunderts.) 14. Philipp Melanditkon. (Nah Nranach.)
9. auf der X N (Nach Kranadı.) Johannes 3 nagen. (Nah Kranach.)
Die e auf der Wartburg. Nach Schnorr.) 15. Inneres der ey im . zu Wittenberg.
Textabbildungen
Schrribender Mönch. 54. Kardinal Albrecht von Mainz. 74. Titelblatt des Swickaner Ge⸗
u auf dem Balbmonb.
8. St. Anna felbdritt. (N. Nranach.)
4. Der cua ots. egen bie pef.
5. Joann 15 von "Kalfersberg.
ut Stammhaus zu Möhra.
7. £uthers Geburtshaus in Cis;
leben.
B. Eisleben. (Nadh Merian.)
9. Euthers Dater, (Nach Kranadı.)
10. £uthers Mutter. (Radh ae )
ud Mansfeld. (Nach Meri
£uthers Schule in Mansfeio,
13. St. Georg der Drachentöter
Mach Nranach .)
18. Eisenach. (Nach Merian.)
Eiſenach. (Nach Ulerian.)
le. Erfurt. (Radh Sebaſtlan Maͤn⸗
a Auguſtiner kl in Erfurt.
18. duguine ofer in Erfant. in
19. Cohen: Kloſterzelle in Erfurt.
20. > Tracht der Augufliners
2l. Wittenberg £uthers Zelt.
A Qag Krana, 20 Witten
. u .
dach Stem.) e
25. un latt des von Luther bes
nutten Anguſtin.
24. Hom. (Nach Seb. Mänfter.)
25. Altar ber heiligen Deronifa.
26. Eine Seite der dentſchen Ans⸗
gabe der re urbis Ro-
mas über bie Bey c o
27. soys eigen nblge aittung
ber den Empfang der ihm vom
Aarfärten zugewiefenen fünf;
28. Kfielbla t der erſten Aufgabe
polltändigen „Deutſch
Theologia’ mit Luthers eigens
händiger Widmung.
29. Sta rhe zu Wittenberg.
30. Kanzel der Stadtkirche zu Wit⸗
tenberg, von der aus Kuther
red gt hat.
31. Johann Keuchlin.
32. Die wahre und die falſche Der:
ebung der Sünden. Mach
ein.)
35. Abl bandel
Nach Dürer.)
35. Johann Tegel.
36 zu Wittenberg.
Sch
(Nach Kranach.)
37. Johann Eck.
38. Kaifer Mesimilian. (Nach £u;
fas von n.)
59. Angsburg. (Nach Mänfter.)
. Konrad Pen panne
41. Friedrich ber Welſe. (N. Dürer.)
42. Melanchthon. (Nach Dürer.)
45. Titelblatt des Sermons von der
Betrachtung d.h. Ceidens Chrifti.
44. Ceipzig zur Seit Luthers,
45. £nther im Jahre 1519.
46, Sebaftian Fröſchel.
47. 1 Rhan. (Nach Nranach.)
48. Titelblatt der von Luther 1519
zu Leipzig gehaltenen Predigt.
2.2 Herzog Georg.
. Erasmus von Rotterdam.
51. Spalatin. Mach Xranady.)
85 £uther.
53. Franz von Sickingen.
54. Ulrich v. Gutten. (Vrah Weech.)
55. Kaifer Karl V.
56. Martin £uther. Nach Kranach.)
57. £ufas Kran
58. PaſſtonalChri Hund Antichriſti.
Nach Aranach.
59. Dafflonalbrift und Antichriſti.
60. Martin Luther,
6l. Worms zur Seit Luthers. (Nach
Seb. Münſter.)
62. Georg von Frundsberg.
84. tn 1 Nach Bopfer.)
65. Die Wartbacg zur Seit Luthers.
66. a. Somme £uthers auf der
67. Eine e Sell der Nachſchrift einer
Predigt p rh von der Band
3.
68. Bom Kl blait der erſten Aus⸗
ename Iberfegung des Neuen
ments.
69. 1155 als er, ieh Mrs = Me
10. 0. Bane Sas Sachs
itelblatt von Hans Sachs ', Die
es, Nachtigall“.
72. Titelblatt des erpen tvange⸗
liſchen Geſangbuchs.
73. Titelblatt bes Wittenberger EN
(angbud:. vom Jahre 1526
5
ſangbuchs vom Jahre 1525.
15. Eine Seite aus dem Swickauer
Geſangbuch vom Jahre 1525.
76. Thomas Münzer.
rr^ iei ber Weife nnb fein
tuber Johann, (N. Kranach.)
78. Titelblatt von £uthers Schrift
„An die Ratsherrn“.
79. Titelblatt von Luthers „Bros
fem Katechismus.”
80-88. Bilder aus ſutbers „Gros
fenm Katechismus”. Mei
unbekannt, aber vermutlich aus
Nranachs Schule.
89. Johann Foörſtec.
90. Johann Matheflus.
91. Titelblatt ber eren Ausgabe
von £uthers vollkändiger Biz
belüberfegung. (D
de Eee giger eh : "
Witten zur uthers.
3 Trauring £uthers.
einert.)
Melanchthons .
6. Tuthers Famillenſtube
7. Sperer. (Nach Seb. Manſter. )
8. Johann KNochlaens.
. König Ferdinand. (N. Beham.)
1 lampabius.
oQann
m (Nach Seb. Män-
101. Marburg.
102. Martin Buger
1035. 5 ad Nlerian.)
Bräd.
108. Klar Jo Johann von Sadılen.
¶ Nach samin )
106. tut appen.
107. a ei 5 „ von
arkgraf von Bran:
en Nach Seb. Mänßer.)
" Georg von Anhalt.
2. Ulrich von Wärttenberg.
13. Joachimll. Kurfärf von Bran:
denburg.
14. Martin ſuiher. Nach kKranach.)
Us. Philipp von Geffen. Mach
18. Schloß mans feld. (Merian. J
119. Luthers Bildnis aus ein
Oredigtdruck (1546).
120. Tnthers Ste:behans.
Buchwald, Doktor Martin Luther
Tufher und Käthe.
Wie zu erwarten war, ließ es die Welt draußen nicht an Spott und
gehäſſiger Verleumdung Luthers und ſeines Ehegemahls fehlen. Um ſo
freundlicher und friedlicher fah es drinnen aus in Herz und Haus. Der Welt
Cäſterung galt Cuther als ein Beweis, daß ſein Schritt ein Gott wohlgefälliger
geweſen war: „Iſt meine Ehe Gottes Werk, fo darf man fid) nicht wundern,
wenn das Fleiſch fid) daran ftößt. Würde fid) die Welt nicht an uns ſtoßen,
fe würde ich mich ſtoßen an der Welt; denn ich würde fürchten, was wir
vornehmen, fet nicht von Gott! nun jene fid) ärgert und mich nicht leiden
mag, erbaue und tröſte ich mich in ihm“ „Ja das Gerücht redet wahr,“
ſchreibt er noch, bevor er Käthe heimgeführt, „daß ich mit Katharinen eilends
bin getraut worden, ehe ich die böſen Mäuler, die, wie das ſo zu geſchehen
pflegt, wider mich ſchelten werden, anhören mußte. Denn ich gedenke nur noch
kurze Seit zu leben, da wollte ich dieſen letzten Sehorſam meinem Vater nicht
weigern, der nun einmal ſeine Hoffnung auf mich geſetzt hat, zugleich auch
mit der Tat bekräftigen, was ich gelehrt habe. Ich finde ſo viele noch klein⸗
mütig bei dieſem hellen Licht des Evangeliums. Denn nicht eine wilde Leiden⸗
ſchaft, aber ein ehrlich Herz habe ich zu meinem Weibe.“ Auch unter den
Freunden hatte mancher unverhohlen feine Bedenken gegenüber Luthers Wahl
gehabt; ſtand doch Käthe im Rufe, hochmütig zu fein. „Wenn ich nicht als»
bald und in der Stille“, fagte Luther einmal bei Tiſche, „hätte Hochzeit ge⸗
halten mit Vorwiſſen weniger Leute, fo hätten fie es alle verhindert; denn alle
meine beſten Freunde ſchrien: Nicht dieſe, ſondern eine andere!“ Wie ſehr ſie
ſich getäuſcht hatten, beweiſt ein Wort Luthers, ein reichliches Jahr nach ſeiner
Hochzeit geſchrieben: Sie iſt mir Gott ſei Dank willfährig, gehorſam und ge⸗
fällig, mehr, als ich hätte hoffen können, fo daß ich meine Armut nicht mit
des Kröfus Reichtum vertauſchen möchte.“
Niemand wohl hat inniger und dankbarer den Beſitz eines treuen, frommen
Weibes geprieſen als £uther. In feinem Lobpreis ſpiegelt fih der Dank gegen
Sott für die Gabe, die er ihm in ſeiner Räthe geſchenkt hatte. „Die höchſte
Gnade und Gabe Gottes ijt, ein fromm, freundlich, gottfürchtig und häuslich
Gemahl haben, mit der du friedlich lebeſt, der du darfſt all dein Gut und was
du haft, ja dein Leib und Leben anvertrauen. — Käthe, du haft einen frommen
Mann, der dich lieb hat, du biſt eine Kaiſerin. Ich danke Gott.“ — „Wenn man
dies Geſchlecht, das Weibervolk, nicht hätte, fo fiele die haus haltung und alles, was
dazu gehört, läge gar darnieder.* Als einmal Kranad) Käthe gemalt und Luther
das Bild an die Wand gehangen hatte, ſagte er: „Ich will einen Mann dazu
malen laffen und ſolche zwei Bilder gen Mantua auf das Konzilium ſchicken
und die heiligen Väter, allda verſammelt, fragen laffen, ob fie lieber haben
wollten den Sheſtand oder den zölibat, das eheloſe Leben der Geiſtlichen.“
6 ,
uw
«
lem ti S
à
^i
ANNA
AN
* Y
N UTE)
$ *
"
4,8
$
AN
00
NY
wt
XX
S
X)
V
A)
55
5
E
a Ve TA e
*,3.9
88
E X
AXX)
=
2| 5
(X)
X
men
2 —ͤ "ata
N N
ED F TR
Za
ff N —
h 1 NI prets
X)
Les e Im N
zz mm
vv ka
KICK
KL
m
Le
à
LI
« $ -t L P ^
- a
- — e ^
die P un t
"T"
8
^
XXY
5
Ex
Schloßkirche zu Wittenberg.
nach einem Bilde von £ufas Kranadı (1509).
Ans Buchwald, Doktor Martin £uther.
Ausgezeichnete Ergänzungen zu Buchwalds Lutherbiographie bilden:
Martin Luther
und die deukſche Reformation
Don Prof. Dr. W. Köhler
mit | Bildnis Luthers. [V u. 135 S.] 8. (Aus Natur- und Geiſteswelt Bd. 515.)
Geh. M. 1.20, geb. M. 1.50, in Balbpergament M. 2.25.
Tur Gedenkfeier der Reformation will das Büchlein £uther und ſein Werk lebendig
2 werden laſſen. Es will zeigen, wie aus dem Seelen kampf des Mönches die Weltbe⸗
wegung der deutſchen Reformation werden konnte, die Frage beantworten: Was ift Martin
£uther in der deutſchen Reformation, und was verdankt die Menſchheit dieſer Meuſchheits⸗
bewegung? Und es kommt zu dem Ergebnis, daß die Reformation eine nene Grundlage
auch für unfere Zeit geſchaffen hat, und daß wir darum, und da Luther Deutſcher iſt und ſein
deutſches Land den erften Befreiungskampf der Reformation erſtritten, mit gutem Recht
mitten im Waffenlärm des Weltkrieges, des deutſchen Krieges, ihr Gedächtnis begehen.
Luther
im Lichte der neueren Jorſchung
Ein kritiſcher Bericht. Von Prof. Dr. Heinr. Boehmer
3. Aufl. Mit 2 Bildniſſen en i u. 170 S.] 8. (Aus Ztaturs n. Geiſteswelt Bd. 115.)
Geh. M. 1.20, geb. M. 1.50.
as Bändchen verſucht, durch forgfältige hiftorifche Unterſuchung und unter Berückſichti⸗
gung der neneſten Forſchungsergebniſſe eine erſchöpfende Darſtellung von Luthers Leden
und Wirken zu geben, die Perſönlichkeit des Reformator aus ihrer Seit heraus zu erfaſſen,
ihre Schwächen und Stärken beleuchtend zu einem wahrheits getreuen Bilde zu gelangen,
und gibt fo nicht nur ein pfychologifches Porträt, ſondern bietet zugleich ein interefjantes
Stück Kulturgeſchichte.
is nene Forſchungen das Bild von neuem umzuzeichnen nötigen, wird Boehmers
Büchlein die leſenswerteſte Ergänzung unſerer großen £ntherbiographien bleiben: kundig
und freimütig in feinen Anſichten, zielfiher im Aufbau, friſch in Beweisführung und Sprache,
bei aller inneren Freiheit gegen den Stoff voll warmer Begeiſterung für den Genius Luther,
trägt das gute Buch Leben und Lebens berechtigung klar in ſich. (Reue Jahrbücher.)
| Wi. müſſen jedem, der fid) für die Geſchichte der Reformation und für Luthers Leben inter:
eſſiert, nur den dringenden Rat geben, (id) dieſes Büchlein ſofort zu beſtellen. Als Prote-
ſtanten können wir Boehmers Unterſuchung mit höchſter Freude begrüßen, auch die unbefangenſte
und ſchärfſte kritiſche Unter ſuchung muß nur dazu dienen, Luthers Perſönlichkeit in ihrer über-
ragenden Größe immer wieder aufs neue ins helle Licht zu rücken. (Die Wartburg.)
inen fold intereſſanten Bericht über die Ergebniſſe der neueren Forſchung über Luther haben
wir noch nicht geleſen. Keine Seite ift langweilig; immer nene Reſultate und Ergebniſſe
über Luther, (ein Leben und Wirken, neue pſychologiſche Unterſuchungen über die Perſönlichkeit
des Reformators, neue Anſichten über £nther als den Begründer einer neuen Kultur geben
dem £efer die Möglichkeit, fid auf Grund der neueſten Forſchung ein unparteiiſches Bild von
Luther und der Bedentung, die er gehabt hat, zu bilden. Ein eingehendes Kiteraturrer-
zeichnis gib! Anregung zur weiteren Beſchäftigung mit der modernen Forſchung über Lutder.
(Pädagogiſches Jaljrbud: :
8
Aus Köhler, Martin Iutjer und die deutſche Reformation
Xuther, der Mann und fein Werk.
Wie ein Atlas hat ber eine Mann die Weltenkugel auf feiner Schulter ges
tragen. „Das Einzige, was uns an der Reformation intereffiert, ift Luthers Cha-
rakter, und er iff auch das Einzige, was der Menge wirklich imponiert hat. Alles
Übrige ift nur ein verworrener Quark, wie er uns noch täglich zur Kaft fällt“, ſchrieb
Goethe zum Reformations jubiläum 1817 an Knebel. Wenn je, fo hat damals der
eine Mann die Geſchichte — man darf ruhig ſagen: die Weltgeſchichte — gemacht.
Die Menge veranſchaulicht fid) £ebensfráfte und Ideen in Perſonenz hier greift
fie nicht fehl, weil es wirklich fo war: die deutſche Reformation ift Martin Luther.
Als verborgene Kraft oder als wuchtig dreinſchlagender Hammer wirkt er über
oder in den Geſchehniſſen, er beherrſcht ſie alle, wird aber nie von ihnen über⸗
wunden. Eine prächtige Daraborie der Geſchichte: der thüringiſche Bauernſohn
zwingt Kaifer, Könige, Fürſten, Städte und Bauern in feinen Bann und fein Ge⸗
folge, fte neigen fid) vor ihm wie die Barben der Brüder vor Joſeph — Kraft der
Derfönlichkeit gegenüber überkommenen Werten, umgeſtaltende Schöpferkraft! Er
reißt empor und hält das Erſtrittene feft: £utber ift Deutſchlands Nationalheros
geblieben und wird es bleiben. Keiner nach ihm, auch Bismarck nicht, trägt ſo in
ſich die deutſche Eigenart. Einzelheiten tun es hier nicht, die deutſche Bibel, das
deutſche Pfarrhaus, die deutſche Schule, und was es auch ſei, es geht um mehr, um
die deutſche Seele und den deutſchen Charakter. Das deutſche Volk wird ſich immer
in Luther ſchauen. „Ein Mann, der mächtig wirken will, muß feine Individualität
fo ſchroff in die Welt hereinrücken, daß fih das Gemeine und Alltägliche die Stirn
daran einrennen.“ Luther hat feinen lieben Deutſchen das Siegel feines Geiſtes ein⸗
gedrückt. Auch denen, die von feinem Glauben fih abwandten; das ganze Deutſch⸗
land von heute, nicht etwa nur das proteſtantiſche, ift ohne Luther undenkbar. Die
formende Kraft der Geſchichte hat ihn dem religiófen Rahmen, in dem er bleiben
wollte und doch nie bleiben konnte, entnommen und ihm Rulturbedeutung geliehen.
Auch über die nationalen Schranken hinaus. Das iſt ein Schaffen der nie raſtenden
Geſchichte zum Wohle der Menſchheit. Hier berühren fid) Dergängliches und
Bleibendes, Idee und Perfönlichkeit, die Toten reden die Sprache der Lebenden,
und die Lebenden tauchen in den Quell der Vergangenheit. So gewinnt das Leben
Kraft. Denn wir fühlen uns in unferem Daſein dann am reichſten, wenn Altes
und Neues groß ineinanderwirkt.
Er, Cuther felbft, hat das gar nicht gewollt. Er durfte es nicht wollen, um
ſeiner Größe willen. Univerſaliſten führen nicht weiter, Erasmus von Rotterdam
beweiſt es, hiſtoriſche Größe heiſcht Einſeitigkeit. Aber Einſeitigkeit iſt niemals
abfolut, fie bricht fid) an der £ebensmannigfaltigfeit zum Widerſpruch und ſchafft
damit die Keimkraft vielfältiger Entwickelungs möglichkeit. Man kann Luthers
ganzes Wollen unter das eine Wort: Glaubensgerechtigkeit! bringen und täte
ihm damit faſt noch zuviel. Denn er ſelbſt hat eigentlich gar nichts „gewollt“, ſondern
„wollte“ nur „Bewollter* fein, des Herrgotts blinder Gaul, der ihn in diefe Sache
geſtoßen. Ganz einfeitig ſcheint Luther zu fein, „will“ er auch fein, und hat
nun doch in weiteſte Weiten gewirkt. Das ift das Geheimnis der Reformation.
9
Aus Boehmer, Tuther im Tichte der neurren Forſchung
Das alte Tukherbild und die Enlwicklung der Tutherforſchung.
Schon die Bereicherung, Klärung und Korrektur des Geſamtbildes der
Seit, die durch diefe neuen Problemſtellungen und Spezialſtudien erzielt worden
ift, nötigt in manchen Punkten zu einer Revifton des überlieferten Tutherbildes.
Aber noch mehr drängen dazu die überreichen Funde der letzten Jahrzehnte,
die direkt auf den Reformator ſich beziehen, und die vielen Forſchungen, die
daran anknüpfen. Daß £utber am II. November 1485 im Turmgeſchoß der
Peter- Paulskirche zu Eisleben wahrſcheinlich von dem Pfarrer Bartholomäus
Rennebecher getauft worden iſt, daß er nicht, wie man bisher allgemein annahm,
der Erſtgeborene war, ſondern noch einen älteren Bruder hatte, daß er in Eiſenach
den kleinen Schalbe in die Schule zu bringen pflegte und als Student in Erfurt
in der Georgenburſe an ber Tehmannsbrücke wohnte, daß er ſchon als junger
Profeífor einmal über die Geneſis las und auf der Koburg 1530 eine Brille und
einen langen Bart trug, daß alles ift zwar für ben Cutherforſcher nicht ohne Inter⸗
eſſe, aber nötigt uns doch in feiner Weiſe, unfer Urteil über feine Perſon ober fein
Werk zu revidieren. Wichtiger erſcheinen ſchon die lebhaften Verhandlungen ũber
die Echtheit des berühmten Wormſer Diktums „Hier ſtehe ich, ich kann nicht anders,
Gott helfe mir, Amen“, über die Entſtehungszeit des Liedes „Ein feſte Burg ift
unfer Bott“, über die Urfache und die näheren Umftände feines Todes. Aber fo
wichtig find fie doch nicht, wie fie den Beteiligten erſcheinen. Ob „Ein feſte Burg“
1521 oder 1528 gedichtet iſt, iſt ſachlich ſehr gleichgültig. Intereſſant iſt der Streit
hierüber nur inſofern, als er zeigt, wie kühn, phantaſiereich und naiv noch heute
manche £utherforfcher find, denn all die Gelehrten, die fo zuverſichtlich jetzt das
Jahr 1521 als Entſtehungsjahr von „Ein feſte Burg“ angeben, und bisweilen
fogar Tag und Stunde und felbft den Ort ganz genau bezeichnen zu können glauben,
der Luther die Inſpiration zu dem unſterblichen Liede gegeben habe, führen als
einzigen triftigen Beweis in aller Unſchuld „Das Gebet Martin Luthers zu Worms“
an, eine höchſt zweifelhafte Urkunde, die erft 1564 auftaucht, und zwar im Beſitze
eines ſehr wenig zuverläffigen Gewährs mannes, des Johann Aurifaber. Was
dann das Wormſer Diktum anlangt, ſo gibt es heute wohl nur noch ſehr wenige
Forſcher, die es in der Geſtalt, in der es in den Schulbüchern von Geſchlecht zu
Geſchlecht überliefert wird, für echt halten. But bezeugt find jedenfalls nur die
Worte: „Gott helfe mir“. Die Worte, ich kann nicht anders, hier ſtehe ich“ tauchen
allerdings ſchon 1521 in einem Wittenberger Drucke auf. Aber dieſem Druck ſteht
£uther nachweislich fern. In der üblichen Form und Stellung: „Hier ſtehe ich, ich
kann nicht anders, Gott helfe mir“ finden ſie ſich gar erſt in der Wittenberger Ge⸗
ſamtaus gabe von 1545. Man wird alfo gut tun, dies berühmteſte Cutherwort
nicht mehr als Tutherwort zu zitieren. Das wird manchem ſchwerfallen. Aber für
die Beurteilung von Luthers Verhalten in Worms gewinnt oder verliert man damit
gar nichts. Denn nicht darauf kommt es an, daß der Reformator ausdrücklich ver⸗
ſicherte, er ſtehe und könne nicht anders, ſondern darauf, daß er tatſächlich feft ſtand
und nicht anders konnte. Das gleiche gilt von den neueren Verhandlungen über
£utbers Tod.
Luthers Tifhreden
in der Matheſiſchen Sammlung
Aus einer Handſchrift der Leipziger Stadtbibliothek herausgegeben von
Ernſt Kroker
[XXII u. 472 S.] gr. 8. Geheftet M. 12.—, gebunden M. 14.—
Jar die Überlieferung der Ciſchreden £utbers und ihre Datierung ift es von hohem Werte, bie Sammlung fennen zu
lernen, bie der Joachimstaler Pfarrer Johannes Matheſtus durch eigene Nachſchriften und durch Abichriften aus den
Sammlungen anderer Tiſchgenoſſen zuſammenge⸗
bracht hat. Eine gute, voll&ánbige der Matheſiſchen
Sammlung liegt in einer bisher unbeachtet geblie⸗
benen Handſchrift der Ceipziger Stabtbibliothef vor,
Die Königliche Sächſiſche Kom miſſton für chich te
hat die e eee der wichtigſten Abſchnitte
dieſer Bandichrift unter Publikation aufgenom«
men. Div Publikation enthalt 847 feſt datierte, 3. C.
zum erſtenmal veröffentlichte Reden.
Luther
Originallithographie von
Karl Bauer
(50»«60 cm) M. 4.—.
In dunkelbraunem oder ſchwarzem
Bolzrahmen unter Glas M. 12.—
SIND Kar! Bauer, deffen Meiſterſchaft auf bem Ge-
biete bes eher sing ts allgemein anerfannt
' ijt, war ber rechte Mann, uns auch einen Cuther zu
ſchen ken. Auch bel feinem €utberbilo ift eg ibm nid
fo febr um die genaue Wiedergabe der Ahnlichkeit
als vielmehr um die fcharfe Erfaflung und großzägige
V Bert. Verkörperung der Perſönlichkeit zu tun. Karl
; E T TRES
bentiden ae bestia evangelifhe Sans.
Das £utherbild aus Bauers Jederzeichnungen „Charanterköpfe zur deutſchen
Geſchichte“ bringt den Seherblick des Reformators, das Prophetenhafte in ihm wunder:
voll zum Ausdruck. Das Blatt ift auch einzeln käuflich und koſtet auf Karton M. —.60, in
Erlenrahmen unter Glas (zum Ans wechſeln) M. 2.50, in ſchwarz polierter £eijte (zum Aus:
wechſeln) unter Glas M. 3.50. |
Wartburg-Wanpfriefe
Don Mori; v. Schwind
Die Wartburgfres ken Moris v. S winds, mit denen er diefe deutſcheſte der Burgen (di mádte, find beredte en
der auf echt nationalem Empfinden beruhenden Kunſt des Meiners. Kein anderer wie Schwind hätte bas findlich
Fromme unb, Reine, den Gedanken der Treue, des Mutes, der Wahrhaftigkeit, bas Sinnige und Heitere, wie dies fih
in den alten Überlieferungen offenbart, an der von Sagen umwobenen Stätte, hier, wo bie größte Menſchheits bewegung
ihren Ausgang nahm, fo dem deutſchen Empfinden entſprechend zum Ausdruck bringen können. Darum yum
auch dieje Frieſe zum deutſchen Nationaleigentum, und viel Laufende, die Jährlich zur Wartburg wandern, bewun fie.
So foll es aud) eine Jubilänmsgabe fein, bag eine gie ate der Frieſe jetzt in
fünftlerifh wertvoller farbiger Ausführung, die vollkommen getreu ben
Eindruck der Originale hervorruft, zu mäßigem Preiſe dem deutſchen Volke darge⸗
boten wird. — Die Bilder, die auch in geſchmackvoller, ganz ihrem Charakter anaepafter
Rahmung geliefert werden, dürften fih ganz beſonders auch zur Ausſchmückung des Ef:
zimmers eignen.
Es werden zunächſt folgende Frieſe erſcheinen:
1. Wart Berg, du PIIR mir eine Burg werden. 2. Tandgraf, werde hart!
B. Treue Wannen ind die belle Mauer. 4. Per gerechte Tanbpgrat.
Weitere Blätter find in Vorbereitung. Preis des Einzelblattes M. 5.—
u
B
u,“ 8
r.
S
—
—] —
futher. (Aus ben Charafterföpfen zur
Bur Geſchichte des Reformationszeitalters
Nuellen und Jorſchungen jur Geſchichte des Augsburgiſchen Glaubens-
bekennkniſſes. Herausgegeben von Pfarrer Wilhelm Gußmann. 2 Bände. I: Die
Ratſchläge der evangel. Reichs ſtände zum Reichs tag von . 1550. 1. Teil: Unter⸗
dar — 2. Teil: Texte. — Beide Teile zuſammen geh. N. 23.—, geb. M. 52.—
(Einzeln find die Teile nicht känflich.)
„ » Was wir in ben Unterſuchungen in fchöner, oft gehobener Sprache und klarer Ans führung erhalten, ig felt
werf mit elnen wertvollen Hogiien wird bald ein unentbehrikäen Madıfelage-pret werben umb gu weiteren
Forſchungen anregen. = is en (Cheolog. YXilerafurblati.)
Reformation. (Onellenſammlung zur deutſchen Geſchichte I. Reihe, Heft 10a.) Don Prof.
Dr. F. Kurze. Geh. M. —. 40. '
Gegenreformation und Preifigjä Krieg. (OQuellenſammlung zur deutſchen
Geſchichte I. Reihe, Heft 10 b.) Dou fe or Dr. e Seh, m. MT
Johann Calvin. Mit einem Bildnis Calvins. (Aus Natur und Geiſteswelt Bd. 247..
Don Pfarrer Dr. G. Sodeur. Geh. M. 1.20, geb. 1.50.
Des kurſächſtſ Bates ans von der Planik Beri aus dem Reihs-
regiment in Bürnberg 1521—1523. Don E. Wülcker. Herausgegeben von proi.
Dr. H. Dird, Geh. M. 26.— geb. M. 28.—.
Bekanntlich gehören dieſe Berichte zu den pee Quellen jenes petama, die allen neueren Darſteſiungen
zn runde liegen, Sie gewähren ben beſten Einblick in die damalige polltiſche, kirchliche und foslale Lage des Reiches.
Namentlich aber klären fie über die Schwierigkeiten auf, ble ber Reformation entgegenſtanden, und über bas Der:
hältnis Friedrichs bes Weiſen zur veligiójen Bewegung und zu Luther. Dabei fin y^ von größter urjprünglid;e:
Zrifche und dramatiſcher ſebendigkeit. — Die Einleitung gibt Biographiſches und faßt die Keſultate, die ons
den Berichten ergeben, zuſammen.
Akten und Briefe pr ar ra B Georgs von Sachſen. Don
Geh. Hofrat prof. Dr. Fel. Gef. 1. Band. 151 524. Geh. M. 29.—, geb. M. 55.—.
Il. Band. 1525—1527. Geh. M. 44.—, Geb. M. 52.—.
Die vorliegende Sammlung bringt ein zum weit überwiegenden Celle bisher ungedrucktes und unbekanntes Materiel,
das als ein wertvolles Fundament für bie Geſchichte der Reformation in einem bedeutenden Stücke Mitteldeutichlands
bezeichnet werden darf. Die kirchlichen und ſittlichen Zuſtände ſowie die Anfänge der religidfen Bewegung in
den genannten Gebieten treten in hellere Beleuchtung.
Morik von Sachſen. Don Geh. Rat Prof. Dr. E. Brandenburg. 2 Bände. gr. 8.
l. Band (bis zur Wittenberger u. tonven 1540). Mit Titelbild. Geh. M. 12.—,
geb. M. 14.—. H. Band. [In Vorbereitung.]
olitiſche Rorreſpondem des anne und Kurfürſten Morty pan Sachſen.
erausgegeben von Geh. Rat Prof. Dr. E. Brandenburg. gr. 8. I. Band. Bis zum
nde des Jahres 1545. Geh. M. 24.—, geb. M. 26.—. 1. Band. 1544 bis zum Ende
des Jahres 1546. Geh. M. 34.—, geb. M. 38.—.
Baurrnkriegsakten. Herausgegeben von Archivrat Dr. Merg. l. Band. (Schriften der
Kgl. Sächſiſchen Kommiſſton für Geſchichte.) gr. 8. 1013.
Gef e der KAirchenverfaſſung Deutſchlands im Mittelalter. Don :
Dr. rur PTA I. Buon m. us EM
Derfaſſungsgeſchichte der deutfchen Kirche im Mittelalter. Don Prof. Dr.
Albert Werminghoff. (Grundriß der Geſchichtswiſſenſchaft. Herausgegeben von
ed = Il. Reihe, Abt. 6.) Zweite, ftar? vermehrte Auflage. Geh. M. 5
geb. M. 5.60.
Geſchichte der proteſtanliſchen Kirchen verfaſſung. Don Prof. Dr. Emil Sehling.
de i der Geſchichtewiſſenſchaft. a von A. Meiſter. II. Reihe, Abt. 8.)
2. Auflage. Geh. M. 1.20, geb. M. J.80.
Staat und Geſellſchaft der neueren Zeit. (Die Kultur der Gegenwart. Herausgegeben
von Prof. P. Hinneberg. Teil Il, Abt. VI.) Don Geh. Reg.⸗Rat prof. Dr. F. v. Bezold,
Geh. Hofrat Prof. Dr. E. Gothein, weil. Wirkl. Geh. Oberreg.⸗Rat Dr. R. Kofer, Erz.
Geh. m. 9.—, geb. M. 11.—, in Halbfr. geb. M. 15.—.
Herlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin
" 12
°. i
Druck von B. 6. Teubner in £etp3íg.
CHARLES DICKENS
VON
WILHELM DIBELIUS
MIT EINEM TITELBILD
[XIV u. 525 S] 8. 1916
Geh. Æ 8.—, in Halbpergament geb. Æ 10.—
Ein Buch über Dickens wird augenblicklich auf nicht geringes In-
teresse rechnen dürfen; denn die eingewurzelten Fehler des englischen
Nationalcharakters, die er bekämpft, sind dieselben, die auf dem Ge-
biete der auswärtigen Politik den Weltkrieg entfacht haben. Neben
Carlyle und Ruskin gehört Dickens zu den Engländern, die den heuch-
lerischen Egoismus der führenden Kreise ihres Volkes mit schonungs-
loser Energie brandmarkten, wenn er auch England nicht hat umwandeln
kónnen. Pecksniff und Gradgrind schwingen noch immer in England
das Zepter. Diese aktuelle Bedeutung gewinnt die vorliegende Bio-
graphie Dickens', weil sie zum ersten Male versucht, die Persónlichkeit
von Dickens literarhistorisch in den Gang der geschichtlichen und
kulturgeschichtlichen Entwicklung Englands einzuordnen. Das Buch
verwertet sorgfältig das gesamte bekannte biographische Material. Es
sucht ferner die Leistung des Dichters im Zusammenhange mit der
ganzen englischen Literaturentwicklung zu würdigen; die Beziehungen
des Dichters zu seinen Vorgängern im 18. Jahrhundert und zur zeit-
genössischen Bühne werden deutlich herausgehoben, es wird gezeigt,
wie Dickens die romantischen und die klassizistischen Strömungen
seiner Zeit in eigenartiger Mischung widerspiegelt. Endlich ging das
Streben des Verfassers dahin, die eigentümliche Persönlichkeit des
Dichters und seine sozialen Anschauungen aus den großen kultur-
- historischen Strömungen der Zeit heraus zu begreifen. Und eben in
dieser kritischen Beleuchtung erscheint Dickens so bezeichnend und
bedeutsam für die innere englische Entwicklung im 19. Jahrhundert.
VERLAG B. G. TEUBNER - LEIPZIG - BERLIN
V. 3. V. 18. 34 T.
| Bl. LEA. O , AVI, 102 uua 400 8. Gel.
INHALTSÜBERSICHT
Erstes Kapitel: England um 1830 . . . . . . .
I. Mittelstand und Arbeiterstand 2. 2. Der Liberalismus des
18. Jahrhunderts: religióse Stellung, Staatsbegriff, Freiheitsideal,
Verstandeskultur 7. 3. Landwirtschaft 16. 4. Großindustrie, Kinder-
arbeit; soziale Not 17. 5. Haltung des Unternehmertums 22. 6. Kirche,
Quäker, Wesley, Evangelische Partei, Oxforder Bewegung 27.
7. Wissenschaft: Adam Smith, Godwin, Malthus, Ricardo, Bent-
ham 35. 8. Freiheit, Egoismus, Nützlichkeitsprinzip 45. 9. Nieder-
gang des Liberalismus 48. 10. Konservativ. romantische Gegen-
strómung 51. 11. Religióses Interesse, romantische Staatsauffassung:
Burke, Coleridge 53.
Zweites Kapitel: Dickens' Familie, Jugend und erste
humoristische Leistungen (Skizzen und Pickwick) .
I. Eltern und Geschwister 60. 2. Jugendlektüre, Kindheit, erste
Liebe 63. 3. Beziehungen zum Lustspiel, der Posse, dem Melo-
drama 68. 4. Parlaments-Berichterstatter, erste politische Ein.
drücke 75. 5. Sketches: Großstadtbilder, realistisch. phantastischer
Stil 78. 6. Pickwick Papers. Beziehungen zur Tradition, rea-
listisch-phantastischer Stil 85. 7. Heirat und Freundschaften 92.
Drittes Kapitel: Oliver Twist.
I. Die englische Armensteuer 98. 2. Das neue Armengesetz
von 1834 103. 3. Der Roman und das Armengesetz 107. 4. Lite-
rarische Tradition, Verbrechertum 108. 5. Psychologisches; Ver-
einigung von Tragik und Humor 113. 6. Als politischer Problem-
roman verfehlt 115.
Viertes Kapitel: Nicholas Nickleby, Der alte Raritäten-
laden, Barnaby Rudge . . . . . . . . . . .
I. Die Schulen von Yorkshire 118. Nicholas Nickleby: Ver-
hältnis zur Tradition und zum Oliver Twist 121. Charaktere 123.
2. The Old Curiosity Shop 127. Romantische Auffassung des Kindes
129. Sentimentale Tragik unter romantischem Einfluß 131. 3. Bar-
naby Rudge unter Einfluß Walter Scotts 135. Massenszenen 142.
Fünftes Kapitel: Die Erkenntnis der Lebensaufgabe:
Amerikanische Noten, Martin Chuzzlewit. . . . .
I. Wachsende Berühmtheit 144. 2. Englische Ansichten über
Amerika vor Dickens 146. Reise nach Amerika und ‘American
Notes! 149. Dickens’ Auffassung von Amerika: Amerika als Land
des heuchlerischen Egoismus 150, als Land des sozialen Fort.
schritts 152. 3. Martin Chuzzlewit als Niederschlag der ameri-
kanischen Eindrücke 154. Verháltnis zum Nickleby und zur Tra.
dition 155. Charaktere (Pecksniff) 157. Stil: groteske Stilisierung, vage
Analogien, unmögliche Folgerungen 161. Humor: Sarah Gamp 163.
60—97
98—117
118—143
144—164
Inhaltsübersicht 3
Seite -
Sechstes Kapitel: Englands soziale Lage um 1843 . . 165—209
I. Allgemeines 165. 2. Liberalismus und Freihandel 166. 3. Radi-
kale 168. Volkserziehung 171. Jane Marcet und Harriet Martineau
172. 4. Robert Owen 176. 5. Demokraten: Cobbett 178. 6. Ge- =
werkschaftsbewegung 179. 7. Chartisten und Sozialisten 183. 8. Ethi-
sche Mängel des liberalen Programms 186. 9. Die Konservativen
188. 10. Disraeli 190. 11. Carlyle 193. 12. Evangelische Partei:
Sadler und Shaftesbury 198, Kingsley 202. 13. Liberalismus und
Konservatismus 204. 14. Dickens und der Liberalismus 208.
Siebentes Kapitel: Die Weihnachtsbotschaft . . . .210—237
I. AChristmas Carol: Quelle, Märchenstil, Geisterhaftes 210.
2. Ethisches Programm 215. 3. The Chimes; politische Satire
und positive Forderungen 218. 4. Politischer und religióser Stand-
punkt von Dickens 228.
Achtes Kapitel: Charakterroman, Idylle und Mystik. . 238—274
I. Dombey and Son 238. 2. und 3. Charakterkunst: kompli- ,
zierte Charaktere, typischer Stil (Leitmotive) 242. 4. David Cop-
perfield 256. Verhältnis zur älteren Idylle (Goldsmith) 257. Aus-
druck der Ideale des Bürgertums 261. 5. Die Kinderseele 262.
6. Uriah Heep, das Grauenhafte und das Visionáre bei Dickens 267.
Neuntes Kapitel: Dickens’ Persönlichkeit . .275—293
1. Äußere Erscheinung 275. Gesundheitliches 277. Rastlosig-
keit 278. Lebenskraft 280. 2. Rücksichtslosigkeit und Eitelkeit
281. Idealismus 285. Ehetrennung 286. 3. Liebenswürdigkeit 287.
4. Dichterisches Schaffen, Verhältnis zur Wirklichkeit 289.
Zehntes Kapitel: Letzte Jahre, Romane der Spätzeit . 294—335
ı. Verhältnis zur französischen Literatur 294. 2. Beziehungen
zu englischen Literaten 296. 3. Politische und religiöse Stellung
300. 4. Household Words 301. 5. Dickens als Schauspieler
und Vorleser 305. 6. Die späteren Romane: stärker satirisch und
realistischer 307. 7. Politischer Charakter der späteren Romane
309. 8. Bleak House 314. 9. Little Dorrit 316. 10. Hard
Times 317. 11. Fabrikstadt und Eisenbahn 319. 12. Der Kapi-
- talist 323. 13. Der Fabrikarbeiter 328. 14. Kriminalroman 330.
15. Tale of two Cities 332.
Elftes Kapitel: Dickens als Menschendarsteler . . . 336—357
A. Grundplan des Romans . . . ... . . . . . 336
B. Rollenverteilung. m^ N 339
1. Themata aus dem Familienleben 25e. 2: 3 Grüppiening Dach
widerstreitenden Kräften: Der Held 342. 3. Rival, Schützer, Regie-
figur 344.
BI. LCS. 0. AI, 104 uud 200 8.) Gen. 18
4 Inhaltsübersicht
Seite
C Die Charaktere = e =o 39 5 oo€03- 9 0X) ow Ws 347
1. Heldencharaktere 347. 2. Heldinnen 348. 3. Frauentypen
und unmodernes Frauenideal 349. 4. Verbrechertypen 353. 5. Alte
Berufstypen 355. 6. Neue Standestypen: Adel 359, Mittelstand
(Kapitalismus usw.) 360, Arbeiter 362. 7. "Seltsame Charaktere’:
Die Hilflosen, die idealen Phantasten 366. 8. Psychologische Misch-
zustände 369. Massenszenen 370. 9. Psychologische Entwicklungs-
prozesse fehlen 372.
D. Portrátkunst . . 373
I. Symbolisches und auffallendes Detail ie Leitmótive 336
2. Umgebung, Innenraum 378. 3. Anreihung der Einzelzüge 380.
4. Ist Dickens ein Realist? 381. Mittelalterlich- volkstümlicher Stil
384, seine kulturhistorische Bedeutung 385.
Zwölftes Kapitel: Erzählungskunst und Lebensbild . . 388—437
A. Handlungsführung. . 388
Eingang 388. Überlieferte Spanuingsmitel 300: Einfluß "der
Bühne 394. Melodramatische Leitmotive 397.
B. Vortrag (Darstellungskunst) . . . Es cn 400
I. Detail, Malerisches 400. 2. Diktion, Blankvers 464; E^ Sti-
listisches: Wiederholung, Streckung der Aussage 403. 4. Subjek-
tive Wirkungen 407. 5. Didaxis 408.
C. Pathos und Tragik. . . . 409
I. Alte und neue Themata 409. 2. Verbrecherium T 3. Sterbe.
bett 413. 4. Getsterhaftes 414.
D. Naturgefühl . . . . Vo ode. deo a 418
I. London und andere Themata 418. Romantisches 420. Im-
pressionistisches 421. 2. Leitmotive, phantastische Mau 422.
E. Komik und Humor. . : 425
1. Situationskomik 425. Chärakterkomik mr Subjektive Komik
430. 2. Heroisierung des Kleinen, Zusammenstellung von Gegen-
sätzen 431. 3. Humor und Tragikomik 434.
Dreizehntes Kapitel: Das Lebenswerk von Dickens. . 438—462
I. und 2. Dickens als Vertreter volkstümlicher Kunst 438.
3. Dickens als Romantiker 442. 4 "Dickens als Realist 443. 5. Dickens
als Demokrat 445. Kunstmischung 447. 6. Dickens und der spä-
tere Roman 450. 7. Dickens als Förderer sozialer Reform 454.
8. Der moderne Liberalismus 458.
Anmerkungen 463—478
Bibliographj ieee „479 — 504
Register 0 . . 0 0 e. * . . 0 * 0 0 . 0 0 . L] . . [] 905— 525
—— u MES — — -~
Aus dem VII. Kapitel D 5
. Politischer Standpunkt von Dickens
Die populáre Ansicht, die Dickens als den grofen sozialen
Reformer des 19. Jahrhunderts hinstellt, ist hóchst einseitig und
falsch. Keine einzige der großen Reformen, die aus dem feu-
dalen England des 18. Jahrhunderts einen modernen demokra-
tischen Staat schufen, ist von ihm ausgegangen. Aber er war
für die englischen Reformer ein unschátzbarer Bundesgenosse.
Sie kämpften gegen die Machthaber mit Hilfe der öffentlichen
Meinung, und die óffentliche Meinung stand unter Dickens'
Einfluß. Stárker als alle Parlamentsrhetorik, als alle Beredsam-
keit der Times, als alle Enthüllungen offizieller Blaubücher
wirkten die Schulen von Yorkshire und das Schuldgefängnis
in Dickens' sinnfálliger Beschreibung, und gerade Dickens'
Übertreibungen und starken Stilisierungen, die doch immer an
der Grenze der Wahrscheinlichkeit haltmachten, stachelten
die Phantasie des Reformers stárker zum Handeln auf, als alle
Argumente der Redner und Journalisten.es tun konnten. Und
die Menschen, in denen Dickens den Willen zur Reform ent-
zündete, waren seit 1832 im Besitze des Stimmrechtes fürs
Parlament, hatten seit den Veränderungen von 1834 und den
folgenden Jahren die Macht, in städtischen und anderen Orga-
nisationen ihren Willen durchzusetzen. Shaftesbury kämpfte
im Unterhaus mit einem kleinen Häuflein von Idealisten gegen
die kompakte Majorität der Interessenten. Daß diese Mehrheit
langsam zur Minderheit wurde, das ist zum nicht geringen Teile
Dickens’ Werk. Nicht er allein hat es getan, aber Dickens war
der große Prediger des Fortschrittes, den sie alle hörten, der
Mann, der begeisterte, anfeuerte und die Stimmung schuf, daß
etwas Großes getan werden mußte. Er war kein Führer des
Heeres; aber der Tyrtäus der Reformer. Und es war gut, daß
er — trotz gelegentlicher Entgleisungen — erkannte, wo seine
Stärke lag. Zum Führer fehlte ihm alles, die umfassende Bil-
dung, der beherrschende klare Blick, die Fähigkeit, die prak-
tischen Folgerungen allgemeiner Grundsätze zu erkennen, die
Mäßigkeit im Erfolg. Aber als Beherrscher und ent
der öffentlichen Meinung war er eine Macht.
BI. LEX. O'. (Avi, 103 und 200 8.) Geh. J
6 Aus dem VIII. Kapitel
Das Visionäre bei Dickens
Bei Menschen dieser Art, über die frühe, anscheinend schon
längst überwundene Lebenszustände eine starke Macht behal-
ten, spielt das Unbewußte eine große Rolle. Bei Dickens
zeigt es sich noch in einer anderen Form, im seltsam visio-
nären Rauschzustand. Dieser Mann, der so ganz den Ein-
druck eines hartdisziplinierten Willensmenschen macht, der
sich sogar dazu zwang, methodisch nach der Uhr zu arbeiten,
der jeden Gedanken daran, von Inspirationen abhängig zu sein,
als schwächliche Weichlichkeit verachtete, hatte doch auch
seine starke visionäre Anlage. Ihm waren, wie allen Dichtern,
seine Gestalten etwas Reales, von ihm Unabhängiges: er konnte
über die seltsamen Abenteuer eines Pick Wwick naiv mit anderen
sich freuen; Little Nell, Fagin, Bob Cratchit waren ihm lebende
Wesen, mit denen er lachte und weinte .. Phantastische Ge-
stalten sind um ihn, auch wenn er mit anderen marschiert: da
flüstert er seinem Begleiter zu: Dort kommt Mr. Pumblechook —
eine Figur aus den ‘Großen Aussichten’ — und will uns be-
grüßen; wir wollen ihm ausweichen; dort ist Mr. Micawber,
lassen Sie uns lieber in diese Straße einbiegen.’
Der Mann, der dies erlebte, mochte im gewöhnlichen Leben
ein harter, praktischer Willensmensch sein, aber er hatte auch
etwas vom Visionár an sich. Er mochte tausendmal behaupten,
daB alle Personen, die er schilderte, reale Personen waren, und
gerade die. seltsamsten am meisten; das Traumleben des Dich-
ters straft den scheinbaren Naturalisten Lügen. Er wollte rea-
listisch schildern, aber er konnte es nicht. Er war ein scharfer
Beobachter der realen Dinge, aber kein Photograph der Wirk-
lichkeit, sondern der Photograph der eigenen Phantasie, in der
Eindrücke aus der Welt von 1840 in seltsamem Gemisch mit
den Gestalten der englischen Literatur der Vorzeit, Figuren
von Curantes und Lesage, orientalischer und englischer Mär-
chen vereinigt waren und sich mit den selteamen Urmensch-
heitseindrücken mischten, durch die jeder vor uns an seine
Rasse und die Geschichte seines Volkes gekettet 1
Aus dem X. Kapitel 7
Der Kapitalist
In der Zeit von 1830 bis 1860 arbeitet die englische Lite-
ratur dauernd daran, den neuentstandenen Typus des Lebens
nun auch in der Kunst nachzubilden; aber das ist schwieriger,
als es auf den ersten Blick erscheinen mag... Auch der Typus
des modernen Kapitalisten im Roman ist nicht ohne Anlehnung
an ältere literarische Arbeit entstanden.
Die Darstellungen des modernen Kapitalisten bei Dickens
lehnen sich an den literarischen Typus des Geizigen an. Die
weniger gelungenen, Gride und Jonas Chuzzlewit, sind ganz
die alten Typen, auf die der Dichter nur eine Fülle von per-
sönlichen, abstoßenden Zügen gehäuft hat... Aber ganz bleiben
sie doch nicht im alten Typus stecken: neu ist eine Eigenschaft,
die Dickens ganz besonders betont, ihre bewußte, brutale Miß-
achtung geistiger und sittlicher Werte. Ralph Nickleby benutzt
seine schöne Nichte als Lockspeise für seine Opfer unter den
jungen Aristokraten, für Scrooge sind Eheglück und Weih-
nachtsfreude nur Humbug. Vom Jahre 1848 ab erscheint die
charakteristische neue Eigenschaft des Typus dann frei ohne
Anlehnung an das Alte: Dombey ist nur der Mann der entsetz-
lichen- Seelenkälte, kein Geizhals mehr, und das gleiche gilt
von den Kapitalisten der 'Harten Zeiten', Gradgrind und Boun-
derby. Gradgrind ist der entsetzliche Mann der Zahlen, der
Vertreter der nationalökonomischen Theorie, der Mann nach
dem Herzen von Bentham, Ricardo, Malthus: der Aldermann
Filer der Weihnachtsglocken' war sein Vorläufer. Seine Toch-
ter, deren Existenz freudlos dahinsiecht, klagt über die Kürze
des Lebens. Der Vater tróstet sie damit, daß die Statistik der
Lebensversicherungen beweist,daf die menschliche Lebensdauer
im Ansteigen begriffen ist. Er ist der Mann der harten Tatsachen,
der seine Kinder mit Kenntnissen erbarmungslos überfüttert,
aber jeden Schmuck des Lebens, jede Phantasietátigkeit für
zwecklos, ja gefährlich erklärt. Sein Sohn erleidet schließlich
Schiffbruch, und eine grausame Ironie des Schicksals will es
haben, daß Vater Gradgrind ihn nur mit Hilfe einiger Zirkusleute,
denen seine Tatsachentheorie überhaupt keine Existenzberech-
" águng zuerkennt, der verdienten Bestrafung entziehen kann,
| Sr. LEX. O . (AVI, 104 UNU 200 8.) uen. 19
8 Aus dem XIII. Kapitel
Der moderne Liberalismus
Ist der englische Idealismus seit der Zeit von Dickens ge-
wachsen?... Wer da weiß, welch erschreckend geringe Rolle
das tiefere Problem auf geradezu jedem Gebiet des Lebens
spielt, in der Politik, in der Literatur, in der Kirche, ja in der
Wissenschaft, wie der Durchschnittsengländer jede Frage nach
ihrer praktischen Nützlichkeit, nach ihrem Wert in harter
Münze beurteilt, der wird nicht gerade zu der Überzeugung
kommen, daß die idealen Kräfte um 1915 in England sehr
viel mächtiger geworden sind, als sie es 1835 waren. Und wer
in diesem Weltkriege gesehen hat, wie der brutale Krámgr-
geist einiger weniger die gehorsame Masse des auf sein Selbst-
bestimmungsrecht so stolzen Engländertums in den Krieg
schickte und wie nun eine Welle von Haß und skrupelloser
Verleumdung gegen den wirtschaftlichen und politischen Neben-
buhler das Land durchflutete,... der mag aus anderen Quellen
wissen, daß in diesem Volke eine gewaltige Kraft an Idealismus
und Tüchtigkeit unter der Oberfläche verborgen ist und daß
sie sofort in Wirksamkeit treten, sowie des Engländers naiver
Anspruch auf Oberherrschaft anerkannt wird — aber er vermag
nicht zu sehen, daB die Wirksamkeit von Dickens den Charakter
seines Volkes irgendwie wesentlich geändert hätte, |
Ist das Dickens' Schuld? Nur der kann ihn dafür verant-
wortlich machen, der nur einem Luther oder Cromwell, einem
. Napoleon oder Friedrich dem Großen ein Recht auf Existenz
zuerkennt. Dickens war ein großer Mann trotz all seiner
Schwächen, aber er war nicht größer als der Liberalismus,
aus dem erstammte und für den er focht. Aber der Liberalismus
war unfähig, die gewaltigen Fragen zu lösen, die das ı9. Jahr-
hundert stellte. Dickens hat dem Liberalismus neues Leben
eingehaucht, er hat ihn aus der erstickenden Enge erlöst, in
die Benthams Nützlichkeitsphilosophie ihn getrieben hatte. Wäre
diese Erneuerung nicht gekommen, hätte nicht ein begeisterter
Idealist die Freude, die Begeisterung, die Sympathie wieder
zu Ehren gebracht, so wäre der Liberalismus in der Gewalt der
Krämerseelen in ein oder zwei Generationen verdorrt, und dann
hátte eine konservative Reaktion die Führung übernommen.
Verlag der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin.
Soeben erschien:
REPERTORIUM GERMANICUM
Verzeichnis
der in den pápstlichen Registern und Kameralakten
vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches,
seiner Diözesen und Territorien
vom Beginn des Schismas bis zur Reformation.
Herausgegeben
vom
Königlich Preußischen Historischen Institut in Rom.
Erster Band
Verzeichnis der in den Registern und Kameralakten
Clemens’ VII. von Avignon
vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches,
seiner Diózesen und Territorien
1378—1394
Bearbeitet
von
Dr. Emil Göller
ord. Professor des Kirchenrechts an der Universität Freiburg i. Br.
i .
gr. Lex. 8°. (XVI, 182 und 250 S.) Geh. 18 &.
Vorwort.
Das Repertorium Germanicum, von dem wir einen neuen Band
vorlegen, ist von Anfang an ebenso sehr eine der vornehmsten Aufgaben
des PreuDischen Historischen Instituts in Rom gewesen wie sein besonderes
Schmerzenskind. Den Anstoß zu dem Unternehmen gaben die Erfahrungen,
die man bald nach der Eröffnung des Vatikanischen Archivs machte, als
ältere und jüngere Gelehrte in stattlicher Zahl von historischen Kommis-
sionen und Vereinen Deutschlands naeh Rom entsendet wurden, um die
pápstlichen Register auf Westfalica, Saxonica, Wirtembergensia, Badensia,
Livonica usf. zu exzerpieren. Sie gelangten alle nicht zum Ziel. Denn für
den Einzelnen war die Ausbeutung der schier endlosen Bändereihen der
Register, die meist ohne Indizes und ohne feste chronologische oder
sachliche Ordnung, in buntester Fülle den Stoff darbieten, eine physische
Unmöglichkeit. Hier konnte — darüber herrschte bald volle Einmütigkeit
— nur die organisierte Arbeit zum Ziele führen.
Eben diese war ja die Aufgabe unseres Historischen Instituts in Rom.
War ihm doch von Anfang an, neben der Herausgabe der Nunziatur-
berichte, aufgetragen worden, ein Verzeichnis der in den Archiven Roms
und Italiens ruhenden Urkunden und Akten, welche sich auf die deutsche
Geschichte, zunächst des Mittelalters, beziehen, herzustellen. So ergab sich
gleichsam von selbst, daß an Stelle der einzelnen, der Bewältigung einer
so großen Aufgabe nicht gewachsenen Forscher das Institut trat.
Aber der Größe der Aufgabe entsprachen die Schwierigkeiten. Welche
Mittel würden erforderlich, wieviel Arbeitskräfte würden nötig sein, um
die päpstlichen Register und Akten systematisch auszubeuten und nach
welcher Methode war vorzugehen ? Die deutschen Gelehrten stehen im
Rufe besonderer Gründlichkeit; es liegt in ihrem Temperament, nach einer
Methode zu arbeiten, welche möglichst restlose Ausbeutung des Stoffes in
Aussicht stellt. Andererseits konnte man sich nicht verhehlen, daß damit
der Abschluß der Arbeiten ins endlose vertagt werden würde. Auch ein
sachliches Bedenken erhob sich. Die große Masse der zu exzerpierenden
Urkunden hat — darüber konnte kein Zweifel sein — an sich einen sehr
geringen Wert. Wer darunter Aktenstücke von hoher politischer Bedeutung
sucht, würde enttäuscht werden. Es sind die Akten der laufenden Ver-
waltung der Kirche, unschätzbar in ihrer Fülle und Massenhaftigkeit, höchst
wertvoll als statistisches Material für die Erkenntnis der Beziehungen
Deutschlands zur Kurie, der '\iirchenrechtlichen Entwicklung, Jer Ver-
— 11 — „u 4 21525 1121. 2 fi E ya 7: —l: 3... M m am AT. zc dau A. d
Repertorium Germanicum. I. Band. 3
k—— — Ó— —— — — — —.—
für die Lokalgeschichte und vor allem andern für die Personengeschichte
jener Jahrhunderte.
In völlig zutreffender Erkenntnis der Natur und des Wertes dieser
Materialien hat Ludwig Qui d de, damals Erster Sekretär am Historischen
Institut, die Aufgabe formuliert. Er verlangte die Herstellung eines In-
ventars, nicht einer Regestensammlung, eines Repertoriums, nicht eines
Urkundenbuchs, das nichts anderes sein sollte als ein Hilfsmittel zum
sicheren und schnellen Auffinden gesuchter Urkunden und ein Führer
durch das mare magnum der Register und Akten des Vatikanischen Archivs,
also eine Art von Vorarbeit für eine spätere endgültige Ausschöpfung des
gesamten Quellenstoffes. Er meinte am schnellsten zum Ziele zu kommen,
wenn es gelänge, die an der Ausbeutung der päpstlichen Register vornehm-
lich interessierten lokalen und provinziellen Geschichtsvereine Deutsch-
lands zu gemeinsamer Arbeit zu gewinnen, indem ein jeder der von ihnen
zu entsendenden Mitarbeiter eine bestimmte Zahl der Registerbände aus-
ziehen und alle darin vorkommenden deutschen Stücke verzeichnen solle;
das so gewonnene Material sollte dann an die verschiedenen lokalen und
provinziellen Interessenkreise zur weiteren Bearbeitung und schließlichen
Veróffentlichung in Urkundenbüchern oder Regestenwerken verteilt wer-
den. Allein, so lockend diese Idee war, sie erwies sich als undurchführbar,
schon darum, weil die heutige lokale und provinzielle Einteilung mit der
für jene Zeiten allein maßgebenden Einteilung nach Diözesen sich nicht
deckt.
Nach längeren Verhandlungen und Erwägungen kam die damalige
Leitung des Instituts zum Beschluß. Man stellte als allgemeines Ziel hin:
„in einem großen Regestenwerk alle Deutschland betreffenden Archivalien
der Kurie aus dem späteren Mittelalter zu vereinigen“. Die dazu erforder-
lichen sehr erheblichen Mittel wurden durch kaiserliche Munifizenz aus
dem Allerhöchsten Dispositionsfonds bereitgestellt. Das Reichsamt des
Innern, das Preußische Kultusministerium und die Preußische Archiv-
verwaltung vereinigten sich in der Förderung des großen Unternehmens.
Zu seiner Leitung wurde der Archivar am Geheimen Staatsarchiv in
Berlin Dr. Robert Arnold. berufen, einer der tüchtigsten unter den
preußischen Archivaren, der vor kurzem als Staatsarchivar in Osnabrück
gestorben ist. Im November 1892 konnte Arnold mit zwei Gehilfen,
Dr. Kaufmann und Dr. Haller, die Arbeiten beginnen; im April 1893
kam als weiterer Mitarbeiter Dr. Lulvés hinzu. „Als erstes Arbeits-
gebiet ward die Zeit des Schismas und der Reformkonzilien ausgewählt, da
die ältesten Bände für die Monumenta Germaniae ausgebeutet, und auch die
späteren Register, bis ins 14. Jahrhundert hinein, bereits von anderer Seite
publiziert oder in Angriff genommen waren. Im Mai 1893 ward diese
Grenze noch enger gezogen. Infolge einer mit-dem Institut der Görres-
Gesellschaft getroffenen Verständigung grenzten wir unser Arbeitsgebiet,
bel 1 9 æ cx m * R
4 Repertorium Germanicum. I. Band.
(23. Februar 1447) ab, und überließen dazu noch der Görres-Gesellschaft
auf deren besonderen Wunsch einen kleinen Ausschnitt, die ersten sechs
Monate, aus dem Pontifikat Martins V.“ |
So war an Stelle der ursprünglichen Aufgabe, die auf Deutschland sich
beziehenden Urkunden der päpstlichen Archive aus dem späteren Mittel-
alter zu verzeichnen, eine sehr viel enger begrenzte Aufgabe getreten:
die Bearbeitung der Vatikanischen Register und Akten von 1378 bis
1447. Wie stattlich nun auch immer noch die Zahl der zu exzerpierenden
Bände war, eine Übersicht war doch möglich, und der Gedanke, diese
Aufgabe in möglichst erschöpfender Arbeit zu bewältigen und sie in
einer Art von endgültiger Edition abzuschließen, lag nahe. Die gegebene
Form dafür aber konnte nur die althergebrachte der chronologisch ge-
ordneten Regestensammlung sein, die in Deutschland eine gewisse Vor-
herrschaft erlangt hat und für mittelalterliche Urkundenpublikationen mit
besonderer Vorliebe angewandt zu werden pflegt. In der Tat ließ sich so
vieles Nützliche unterbringen: das Schema jeder einzelnen Urkunde, die
Adresse, alle in ihr vorkommenden Einzelheiten, das „Incipit“, die Da-
tierung und die Fundstelle. Hätte man dazu noch die Namen der Sekretäre,
der Abbreviatoren und Korrektoren und die Taxen verzeichnet, so würde
man beinahe zu einer auch für die Zwecke des Diplomatikers ausreichenden
Edition gelangt sein.
Schon im Jahre 1897 konnte ein erster Band des Repertorium Germa-
nicum, wie man nicht eben zutreffend diese Regestensammlung betitelte,
vorgelegt werden, der das erste Jahr des Pontifikats Eugens IV. (1431 bis
1432) umfaßte und den Titel trug:
Repertorium Germanicum, Regesten aus den päpstlichen
Archiven zur Gesohichte des Deutschen Reichs und seiner Territorien
im XIV. und XV. Jahrhundert. Mit Allergnädigster Unterstützung
Seiner Majestät des Kaisers herausgegeben durch das K. Preußische
Historische Institut in Rom. Pontifieat Eugens IV. (1431 bis 1447).
I. Band. Unter Mitwirkung von Johannes Haller, Joseph Kaufmann und
Jean Lulves bearbeitet von Robert Arnold. Berlin 1897. Verlag von
A. Bath. |
Er enthält nach einem kurzen, von dem damaligen Vorsitzenden der
Kommission der K. Akademie der Wissenschaften (unter deren Obhut
damals das Historische Institut stand), W. Wattenbach, gezeichneten
Vorwort eine ausführliche Einleitung des Bearbeiters Arnold, in der dieser
zunächst über die geographische Umgrenzung der Arbeit berichtet, dann
gründlich von dem benutzten handschriftlichen Material handelt, das durch
Proben erläutert wird, worauf er sich kurz über die Art der Bearbeitung,
das Register und den wissenschaftlichen Ertrag des Bandes äußert und eine
Liste der gebrauchten Abkürzungen bietet. Hierauf folgen 2328 ‚chrono-
logisch geordnete Regesten vom 11. März 1431 bis 9. März 1432. Endlich
das 994 Seiten füllende Personen und Orteraricter
Repertorium Germanicum. I. Band. 5
Der Band, lediglich als solcher betrachtet, fand die verdiente An-
erkennung für den aufgewandten Fleiß und für die geleistete Arbeit, aber
die Enttäuschung war doch größer. Man fand; daß dem gebotenen Quellen-
stoff jeder höhere geschichtliche Wert fehle. Man berechnete, wie viele
Bände noch folgen müßten, um das Werk zum Abschluß zu bringen, wenn?
schon das eine Pontifikatsjahr Eugens IV. einen ganzen Band erfordert
habe. Man gewann ziemlich übereinstimmend von diesem Probeband den
Eindruck, daß die Publikation nicht in derselben Weise fortgesetzt werden
könne. Der Vorsitzende der Akademischen Kommission, W. Wattenbach,
sprach im Vorwort selbst Zweifel darüber aus: „Ob nun die Urkunden
auch weiterhin in der gleichen Ausführlichkeit zu veröffentlichen sind,
muß späterer Erwägung vorbehalten bleiben. Bei der Überfülle des Ma-
terials, wie auch bei der Natur des Stoffes selbst, möchte es vielleicht
genügen, wenigstens für bestimmte größere Abschnitte nur ausführliche
Register zu drucken, die Masse der Regesten selbst aber an einer allen
Forschern zugänglichen Stelle niederzulegen“. Damit war bei aller Un-
sicherheit eines festen Zieles immerhin bereits angedeutet, daß die obere
Leitung selbst es nicht für zweckmäßig ansah, dem einen Band noch
eine lange Reihe anderer Bände von dem gleichen Inhalt und demselben
Umfang folgen.zu lassen. Und diese Zweifel haben auch die Nachfolger
der Akademischen Kommission, das Kuratorium und den wissenschaftlichen
Beirat für das Historische Institut, lange und ernstlich beschäftigt. Der
resignierte Gedanke, die Masse der Regesten an einer allen Forschern
zugänglichen Stelle niederzulegen, kam allerdings zunächst zur Aus-
führung, indem die fertigen Regestenzettel aus der Zeit des Schismas,
Martins V. und Eugens IV. im Jahre 1901 nach Berlin überführt und im
Geheimen Staatsarchiv deponiert wurden, wo sie seitdem auch häufiger
benutzt worden sind, aber man sah es durchaus als eine Ehrenpflicht
an, das Repertorium fortzuführen und zu vollenden. Ging es nicht in
dieser Form, so mußte eine andere, zweckmäßigere gefunden werden.
Kuratorium und wissenschaftlicher Beirat beschlossen zunächst, von
den an den Arbeiten selbst am meisten beteiligten und daher erfahrensten
Herren Gutachten einzuholen. Das erste erstattete der langjährige Mit-
arbeiter am Repertorium Herr Prof. Dr. Johannes Haller am 5. April
1903. Er trat auf das entschiedenste für die Fortführung ein, forderte
aber zugleich, daß man auf ein Regestenwerk endgültig verzichten und
sich auf die Herstellung eines „Repertoriums“ im eigentlichsten Sinne
des Wortes beschränken solle, in der Form eines Personen- und Orts-
registers, das aber immer einen ganzen Pontifikat umfassen müsse. Er
verlangte die Ausdehnung des Planes auf die ganze Periode von 1316 bis
1527, oder doch wenigstens von 1378 bis 1527, andererseits eine Ein-
schränkung nach richtigeren geographischen Grenzen, Seine Vorschläge
sind im wesentlichen für unsern neuen Band maßgebend gewesen, so dab,
j) ccc dan WQ lll se erin web haffa. ee albe
T S
/
6 Repertorium Germanicum. I. Band.
Herrn Haller an dem Gelingen kein geringes Verdienst gebührt. In aus-
führlicher Darlegung empfahl dagegen Herr Dr. Arnold in seinem
Gutachten vom 7. Juli 1903, mit der Publikation der Regesten, wenn auch
mit gewissen Kürzungen, zunächst für Eugen IV. fortzufahren, indem
er die Schwierigkeiten hervorhob, welche jeder andern Gestaltung sich
entgegenstellen würden. Weitere Gutachten erstatteten der unterzeichnete
kommissarische Direktor des Instituts (15. Januar 1904) und das Mitglied
des wissenschaftlichen Beirats Herr Prof. Dr. Michael Tangl (26. Fe-
bruar 1904), die bei allen Abweichungen im einzelnen den Vorschlag des
Herrn Haller, das gesamte Material eines Pontifikats in einem Personen-
und Ortsregister zu verarbeiten, als den einzigen zum Ziele führenden
Weg bezeichneten.
Auf Grund dieser Gutachten und der Vorschläge des wissenschaft-
lichen Beirates beschloß das Kuratorium des Historischen Instituts:
„das Repertorium Germanicum nicht im Stil und Umfang des ersten
erschienenen Bandes fortzusetzen, sondern es fortab ledigiich als ein
doppeltes Register (Personen- und Ortsregister) für jedes Pontifikat
auszuarbeiten, weiterhin den zeitlichen Grenzen nach die ganze zweite
Hälfte des XV. Jahrhunderts — nachdem die Górres-Gesellschaft durch
eine Erklärung ihres Präsidenten, des Herrn Freiherru Dr. v. Hert-
ling, von der Bearbeitung der ihr durch das Abkommen vom 17. Mai
1893 reservierten Periode zurückgetreten war — miteinzubeziehen.“
So kehrte man zu dem alten umfassenden Plane zurück.
Aber noch eine andere, nicht weniger wichtige Frage, nämlich wie
das Arbeitsgebiet geographisch abzugrenzen sei, forderte eine Ent-
scheidung. Daß diese Frage nicht so leicht und sicher zu beantworten
sei, darauf hatte schon der Bearbeiter des alten Repertoriums hingewiesen.
Ihm war seinerzeit als Instruktion mitgegeben worden, daB aufgenommen
werden sollte:
1. alles was sich auf die Geschichte des Deutschen Reiches und seiner
Territorien in dem Umfange von 1378, sowie auf das heute zu Preußen
gehörige polnische Gebiet bezieht;
2. gewisse Generalia (wie Sendung von Nuntien und anderes, was even-
tuell auf Deutschland zurückwirken konnte) betr. die östlichen und
nördlichen Grenzlande; |
3. alles was sich über Deutsche im Auslande findet.
Allein bei näherem Zusehen ergab sich, daß der Umfang des Deutschen
Reiches um 1378 nicht so leicht festzustellen war; ‚manche italienische
oder französische Landschaft, welche damals unstreitig zum Reiche ge-
hörte, hat heute für uns nur noch wenig Interesse“. Auch erkannte Arnold
sehr bald, daß die Instruktion, die vom Deutschen Reiche und seinen
Territorien redet, sich auf den eigenartigen Vatikanischen Quellenstoff
gar nicht anwenden ließ; in ihm ist überwiegend von der deutschen
. Kirche die Rede. also von ihren Diózesen und ihrem Klerus. nur selten
Repertorium Germanicum. I. Band. 7
— —
von den deutschen Territorien. Territorien und Diözesen decken sich nicht,
mithin konnten für das geographische Einteilungsprinzip nur die deutschen
Diözesen in Betracht kommen.
Aber mit dieser Erkenntnis waren und sind auch heute keineswegs
alle Schwierigkeiten behoben. Denn die Grenzdiözesen greifen bekanntlich
tief in das fremde Sprachgebiet hinein, wie umgekehrt deutsche Land-
schaften unter ausländischem Kirchenregiment standen. Arnold suchte
diese Schwierigkeiten zu lösen, indem er folgendes geographische Schema
der kirchlichen Provinzen und Diözesen aufstellte:
Trier mit Metz, Toul, Verdun;
Köln mit Lüttich, Utrecht, Minden, Münster, Osnabrück;
Bremen mit Lübeck, Schleswig, Schwerin, Ratzeburg;
Riga mit Dorpat, Reval, Kurland, Oesel, Pomesanien, Samland;
Magdeburg mit Brandenburg, Havelberg, Meißen, Merseburg, Naum-
burg, Lebus;
Mainz mit Worms, Speier, Straßburg, Konstanz, Chur, Augsburg, Eich-
städt, Würzhurg, Paderborn, Halberstadt, Hildesheim, Verden;
Salzburg mit Brixen, Trient, Freising, Regensburg, Passau, Seckau,
Gurk, Lavant, Chiemsee;
Prag mit Olmütz, Leitomischl ;
Aquileja mit Triest;
Breslau, Kammin, Bamberg;
Roeskilde (betr. Rügen);
Gnesen, Leslau, Kulm, Posen, Ermland, Samogitien ;
Cambrai, Tournai;
Basel, Lausanne, Genf, Sitten.
,Man sieht," sagt Arnold selbst, „auch so ist die Abgrenzung nicht streng
konsequent. Große Gebiete der Diözesen Cambrai, Tournai, Lüttich, Trier,
Metz, Toul, Verdun waren damals und sind heute französisch ; Genf stand
ganz unter savoyischem Einfluß; Lausanne, Sitten, Chur sind großenteils
französisch oder italienisch... Bei den an Belgien grenzenden franzö-
sischen Teilen von Cambrai und Tournai, wie bei den italienischen und
polnischen Grenzgebieten, wurde es dem Takte der einzelnen Mitarbeiter
überlassen, wie weit sie in der Aufnahme bezüglicher Urkunden gehen
wollten.“
Indem so der Herausgeber des alten Repertoriums die Gebiete des
heutigen Deutschen Reiches, die russischen Ostseeprovinzen, Österreich
diesseits der Leitha, die Schweiz außer kleinen zu Mailand und Como
gehörigen Strichen, eine Anzahl an Elsaß-Lothringen grenzender franzö-
sischer Gebiete, Luxemburg, Belgien außer einem kleinen zu Boulogne
gehörigen Zipfel und die Niederlande als sein Arbeitsgebiet umschrieb und
sich nach dieser Abgrenzung, freilich nicht immer konsequent, richtete,
ist in den ersten Band des Repertoriums eine so große) Masse von fr^ den,
1
nichtdeutschen Personen- und Ortsnotizen aufgenommen worden dT
e
8 Repertorium Germanicum. I. Band.
Frage mit Notwendigkeit sich aufdrängte, ob in demselben Umfange fort-
gefahren werden kónne. Herr Arnold selbst machte den Vorschlag, vom
Basler Konzil ab nur die das eigentliche Deutschland, d. h. die eigentlich
deutschen Diózesen betreffenden Urkunden aufzunehmen, also Lothringen,
Belgien und die Niederlande auszuschließen. Auch die andern eingeholten
Gutachten erörterten ausführlich das in Zukunft einzuschlagende Ver-
fahren; mochten sie in Einzelheiten auseinandergehen, so stimmten sie
darin überein, daß die Diözesen Tournai, Cambrai, Toul, Verdun, Genf, Sion
und der romanische Teil von Lausanne auszuscheiden seien. Das gleiche
mußte sinngemäß für die italienischen Teile von Chur, Trient und Aquileja
gelten. Es ergab sich eine weitere Schwierigkeit in Bezug auf Utrecht,
Lüttich und die Prager Kirchenprovinz aus dem Umstand, daß seit Jahren
deren Materialien von dem Holländischen und dem Belgischen Historischen
Institut in Rom und von den Herausgebern der Monumenta Bohemica be-
arbeitet und publiziert werden. Hier konnte und kann nur eine Ver-
stándigung mit jenen Instituten zum Ziele führen.
Kuratorium und wissenschaftlicher Beirat stimmten diesen Vorschlá-
gen zu. Bei dem vorliegenden Bande liegt indessen die Sache insofern
etwas anders, als Clemens' VII. Obedienz sich nicht über das ganze Reich,
sondern nur über Teile Deutschlands erstreckte. Hierüber hat sich der
Bearbeiter dieses Bandes im vierten Abschnitt seiner Vorbemerkungen
ausführlich ausgesprochen.
So unterscheidet sich der erste Band des neuen Repertoriums ganz
wesentlich von dem alten. An Stelle der chronologischen Regesten sind
zwei Indizes getreten, von denen der erste in alphabetischer Folge den
Status personarum, der andere den Status ecclesiarum et locorum bietet.
Denn an dem kurzen und prázisen lateinischen Text der Register glaubten
wir festhalten zu sollen. Unser Band umfaßt nicht ein Jahr und ein be-
schränktes Quellenmaterial, sondern den ganzen Pontifikat des Avignone-
sischen Gegenpapstes und dessen gesamte Vatikanische Überlieferung.
So ließ sich denn auch ein ganz anderer Gewinn aus dem Material ziehen
als dies bei dem Eugenfragment móglich war. Dem Bearbeiter erwuchs
gleichsam von selbst die Aufgabe, den wissenschaftlichen Ertrag des
Quellenstoffes, der in den beiden Indizes geordnet vorliegt, zusammen-
zufassen. Er hat es in den drei großen Abschnitten seiner Einleitung getan.
Im ersten behandelt er das Quellenmaterial (die Suppliken-, die Bullen-
register und die Register der Camera apostolica), im zweiten das pápstliche
Benefizialwesen und die Praxis der Stellenbesetzung, insbesondere den
Geschäftsgang der Kurie unter Clemens VIL, im dritten endlich zieht er
die Summe, indem er die Beziehungen dieses Papstes zu Deutschland und
zur deutschen Kirche darlegt.
Dieses Schema wird im wesentlichen auch für die folgenden Bände
maßgebend sein, von denen ein jeder einen Pontifikat umfassen soll.
e Germanicum. I. Band. | 9
Mit der Bearbeitung dieses ersten Bandes des neuen Repertorium
Germanicum betraute das Kuratorium des Historischen Instituts den dama-
ligen Assistenten Dr. Emil Góller. Er begann die Vorarbeiten im Herbst
1903. Doch konnte er sich ihnen zuerst nur mit halber Kraft widmen, da
ihm als früherem Mitgliede des Instituts der Górres-Gesellschaft noch die
Herausgabe der Kameralakten Johannes’ XXII. oblag. Daneben veröffent-
lichte er mehrere Untersuchungen zur Geschichte des päpstlichen Register-
wesens und des Liber taxarum und ein zweibündiges Werk über die Ge-
schichte der päpstlichen Pónitentiarie, Studien, die dem Verfasser allgemeine
Anerkennung und im Frühjahr 1909 seine Berufung als ordentlicher
Professor in der theologischen Fakultät der Universität Freiburg i. Br.
einbrachten, aber natürlich die Arbeiten am Repertorium aufhielten. Doch
war die Sammlung des Materials im wesentlichen abgeschlossen, als Herr
Dr. Göller uns verließ. Dagegen erforderte die Herstellung des Manuskripts
wieder mehr Zeit und Mühe als vorauszusehen war. Nicht nur stellte sich
bei der Ausarbeitung die Notwendigkeit heraus, Ergänzungen vorzunehmen
und zweifelhafte Stellen nachzuprüfen, sondern auch Schwierigkeiten teils
grundsátzlicher Natur, teils gelegentlicher Art galt es zu überwinden. So
einfach der Gedanke erschien, das ganze Material in einem Personen- und
Ortsindex zusammenzustellen, so schwierig war es im einzelnen Falle, die
rechte Form zu finden. Immer wieder wurde versucht und wieder ver-
worfen. Die pápstlichen Register muDten immer wieder zu Rate gezogen
werden, eine Aufgabe, der sich der Verfasser auf wiederholten Romreisen
und der damalige Volontär am Institut, Dr. Rudolf Budde, unterzogen.
Daß der Druck vor sich ging, während draußen der Weltkrieg tobte, hatte
außer andern unvermeidlichen Hemmungen die bedauerliche Wirkung,
daß es unmöglich war, in einzelnen zweifelhaften Fällen die Register selbst
zu konsultieren.
Entstanden so durch die Übersiedelung des Bearbeiters nach Freiburg
gewisse Schwierigkeiten, so kam seiner Arbeit doch wieder zugute, dab
er gerade an seinem neuen Wohnsitz Kollegen und Freunde fand, die,
mit Arbeiten ähnlicher Natur vertraut, ihm raten und erwünschte Hilfe
leisten konnten. So ist mit dem Bearbeiter auch das Institut diesen Herren
zu nicht geringem Danke verpflichtet, den wir auch hier gerne abstatten.
Er gilt vorzüglich Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. H. Finke, Herrn Archivrat
Prof. Dr. Albert und Herrn Dr. Rieder; desgleichen den Herren
Dr. Riegel und Bieszk, die bei der Herstellung der Indizes behilflich
waren.
Zu diesen Hemmungen kam zuletzt der Weltkrieg, der der an sich
schwierigen Drucklegung nicht förderlich sein konnte und in der Tat
mancherlei Schwierigkeiten verursacht hat. Daß auch diese glücklich
überwunden würden, verdanken wir dem Entgegenkommen der hochver-
dienten Weidmannschen Buchhandlung in Berlin, in deren Verlag das
neue Repertorium erscheint. und der Buchdruckerei Gutenbere in Dessau.
10 Repertorium Germanicum. I. Band.
-— [a
Ein Wort noch über den Anteil, den die Leitung des Instituts an dem
Werke hat.
Jener erste Band des Repertorium Germanicum, der die Regesten aus
dem ersten Jahre des Pontifikats Eugens IV. enthält, ist von dem Heraus-
geber Dr. Arnold redigiert auf Grund der Auszüge, die seine Mitarbeiter
aus den Registern und Akten angefertigt hatten. Es ist kein Werk aus
einem Guß und die Spuren davon sind für den gründlich Nachprüfenden
nicht zu verkennen. Denn jeder dieser Mitarbeiter folgte bei der Arbeit
zwar nicht einer verschiedenen Methode, aber doch, wie es unvermeidlich
ist, einer verschiedenen Auffassung derselben, und die so entstandenen
Ungleichmäßigkeiten konnte auch die sorgfältigste Schlußredaktion durch
den Herausgeber nicht beseitigen. War ihnen doch z. B. durch die bereits
besprochene Instruktion ganz überlassen, selbst zu entscheiden, welche
von den Urkunden aus den an Belgien grenzenden franzósischen Teilen
von Cambrai und Tournai und aus den italienischen und polnischen Grenz-
gebieten aufzunehmen seien, und in der Tat ist hier die Ungleichmäßigkeit
am stärksten. Wie hätte nicht auch diese jahrelange mühselige Kleinarbeit
des Exzerpierens und Verzettelns ohne den hóheren Lohn, den allein
selbständige Arbeit gewähren kann, die jungen Gelehrten ermüden müssen.
Die neue Leitung des Instituts hat grundsätzlich die Stellung der Mit-
arbeiter anders geregelt, indem sie ihnen mit größerer Selbständigkeit in
der wissenschaftlichen Arbeit auch den entsprechenden Teil der Ver-
antwortung für sie überließ. Auch in Bezug auf den neuen Band des
Repertorium Germanicum ist sie so verfahren. Der Herr Bearbeiter hat
mit voller Selbständigkeit nach den allgemeinen Normen, die die Leitung
des Instituts auf Grund der vom Kuratorium erteilten Anweisungen auf-
gestellt hatte, die Arbeit ausgeführt und trägt die Verantwortung dafür:
ihm gebührt auch die Anerkennung, die der neue Band hoffentlich finden
wird. Ich selbst habe nur in gelegentlichen Aussprachen auf den Fortgang
der Arbeit eingewirkt und dabei mich der Zurückhaltung befleißigt, die
einem Manne von der wissenschaftlichen Autorität des Herrn Bearbeiters
gegenüber sich ziemte. An der Korrektur habe ich mich stärker beteiligt
und auch gewisse Änderungen vorgeschlagen, die Herr Prof. Göller an-
nahm. Daß nicht in allen Einzelheiten unsere Auffassung die gleiche ist
und sein konnte, liegt in der Natur solcher Arbeiten -und daneben auch
in der Verschiedenheit der wissenschaftlichen Temperamente begründet.
Überdies war auch dieser Band als eine Art Probeband gedacht, der nicht nur
in Bezug auf die neue Methode der Bearbeitung eine Probe aufs Exempel
sein, sondern auch andern, an dem Werke interessierten Fachgenossen
die Möglichkeit geben soll, die Arbeit im einzelnen zu prüfen und Ände-
rungsvorschläge zu machen, die bei den späteren Bänden berücksichtigt
werden könnten. Denn weder der Bearbeiter noch die Leitung des Instituts
erheben den Anspruch, immer das richtige getroffen zu haben! Der Herr
„ Bearbeiter selbst hat in dem vierten Abschnitt seiner Vorbemerkungen
Repertorium Germanicum. I. Band. 11
— ——— ——À — . 1
sich kritisch über einige Punkte ausgesprochen und angedeutet, daß in
Zukunft manches noch zweckmäßiger eingerichtet werden könnte. So
würde zu erwägen sein, ob in dem Index personarum die Anordnung nach
den Vornamen sich auch für die Folge empfiehlt oder ob nicht, wie
in dem Regestenbande Eugens IV., die Anordnung nach den Zunamen
die zweckmäßigere ist. Der Herr Bearbeiter hat, um dem Benutzer die
Auffindung der Namen zu erleichtern, zu dem Hauptindex noch einen
Supplementindex hinzugefügt, der die Zunamen in alphabetischer Folge
aufführt. Es würe uns erwünscht, die Meinung der Fachgenossen über
diese wesentlich praktische Frage zu hóren. Wie der Herr Bearbeiter die
in der Schreibweise oft schwankenden Namenformen angeordnet hat, setzt
er selbst (S. 172* ff.) auseinander; ich für meine Person hätte eine straffere
Zusammenfassung gewünscht. Andererseits stimme ich jetzt dem Herrn Be-
arbeiter darin zu, daD in Zukunft die Datierungen der Suppliken ebenso-
wenig übergangen werden dürfen, wie die Angaben in den Nonobstantia;
auf sie war im ursprünglichen Plane verzichtet worden aus Furcht vor
erdrückendem Ballast; jetzt aber stellt sich heraus, daB auch diese Angaben
aufgenommen werden könnten ohne Gefahr, in uferloser Unübersichtlich-
keit zu versinken. Einer besonderen Erörterung wert erscheint auch das
von uns angewandte System der Abkürzungen: es könnte vielleicht noch
strenger durchgebildet, im einzelnen aber wieder gemildert werden. Was
endlich den Index ecclesiarum et locorum anlangt, so vertrüge er wohl
noch einen weiteren und konsequenteren Ausbau auf einer breiteren
Grundlage.
Aber dies alles sind Fragen von minderer Bedeutung, wenn sie auch
wert sind, von denen, die an dieser Arbeit interessiert sind, eingehend
erörtert zu werden. Ich kann nur namens des Instituts wiederholen, daß
uns jeder sachkundige Rat willkommen sein und gern erwogen werden
wird.
Berlin, den 18. August 19106.
| Kehr.
12 Repertorium Germanicum. I. Band.
Vorbemerkungen sus T 1*
Erster Abschnitt: Das Quellenmaterial.
L Die ppi, ðↄ ̊ 3*
II. Die Bullenregister Clemens“ VIII.. . 13*
die enn 8 15*
1. Regesta Avinionensia...... eec eeeeee eee . 16*
2. Regesta Vallcana. ss 27*
B. Die päpstlichen Kammerregiste-ůãnnn . Tre i
C. Bemerkungen über die Sekretregister und die politische Korrespondenz
! ᷣ ⁰¶Vy y ren 31*
III. Die Register der Camera apostolic . eeeeese 33*
1. Die Register der Briefe und Instrumente der Kammer 36*
2. Die Oblgationstegister ss al 37*
9. Die Suter u Mo o oe 39*
„ y 40*
5. Die Introitus “r,... ASTA DIM HEAR 40*
6. Bemerkungen zu dem übrigen Materiaů ...... 41*
Zweiter Abschnitt: Die Grundlagen des päpstlichen Beneflzial-
wesens und die Praxis der Stellenbesetzung zur Zeit des
großen Sehismas.
I. Die rechtliche Entwicklung des päpstlichen Provisi-
onswesens bis zur ZeitClemens VII ..................... 43*
A. Die Besetzung der höheren Benefizien .......-sue-suscorenenerenn en 44*
B. Die Besetzung der niederen Benefizien ....2....2.--eecsenseosnenene 53*
1. Die älteren Besetzungs formen 53*
2. Die allgemeinen Reservationen bis auf Clemens VII. .............. 54*
3. Die Kanzleiregeln Clemens! VIIImã:nõrã· . 56*
II. Der Geschäftsgang bei Verleihung von Benefizien
und Gnadenbewilligungen an der Kurie................ 59*
A; pen, 59*
l. Die formale Gestaltung der Suppliken und ihre rechtlichen Voraus-
/ ³ oe bd ³ͤ dd ͤ ( 60*
2. Die äußere Ausstattung der Suppliken und ihre Expedition 65*
a) Suppliken und Supplikenformularte ek... 66*
b) Einteilung der Suppliken.....cce-suceeeenseneeseneneeren nenn 69*
c) Die Einreichung der Suppliken und die Stellung der Referendare. 71“
d) Die Signierung der Supplikennnnuu n 74*
e) Die Datierung der Suppliken und das Amt des Datars (Datators) .77*
DE DIS Ree ToN 2x52 eros ua quos uiti udo tuse Kur vae babes 79*
g) Das Examen bei Verleihung von Benefizien................... 83*
B Bemerkungen zum Geschäftsgang bis zur Ausfertigung der Urkunden...87*
1. Die Konzepte und die Formulare für die Ausfertigung der Urkunden. 87*
2. Anwendung bestimmter rechtlicher Formeln und Klauseln .......... 89*
3. Expeditions- und Traditionsvermer -( UU Vl. 91*
/// ·¹qqĩ/ ¶¶yddſ y Ne CE Ee Es 93*
5. Die Tätigkeit der Sekretäre 93*
6. Die Camera apostolica und die Expedition der Urkunden........... 97*
Dritter Abschnitt: Clemens VII. von Avignon und das große
Schisma in Deutschland ........................... ꝗ . 99*
Vierter Abschnitt: Die Methode der Quellenbearbeitung.......... 171*
Nachträge und Berichtigungen vos N
a E ³⅛˙ . ] é ͤ d ³ĩð2³A E EA 181*
Status personarum I................ Wc 1
Die ea ee ee rel 152
Status ecclesiarum et locorunn . 188
*
Verlag der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin.
REGESTA PONTIFICUM ROMANORUM
ITALIA PONTIFICIA
SIVE
REPERTORIVM PRIVILEGIORVM ET LITTERARVM
A ROMANIS PONTIFICIBVS ANTE ANNVM MCLXXXXVIII
ITALIAE
ECCLESIIS, MONASTERIIS, CIVITATIBVS SINGVLISQVE PERSONIS
CONCESSORVM
IVBENTE REGIA SOCIETATE GOTTINGENSI
CONGESSIT
PAVLVS FRIDOLINVS KEHR
PRAEFATIO.
Regia Societas Gottingensis, cum sibi persuasum habuisset, privilegia et
litteras pontificum Romanorum usque ad Innocentium III secundum criticae artis
canones iterum colligenda atque edenda esse, ita ut eorum textus ex omni parte
perfectus inde haberetur, mihi honorificum hoc munus iam ab a. 1896 commisit.
Cui condendo operi ubi naviter et magna animi voluptate manus admovi, facile
intellexi, documentorum regesta quasi ad viam sternendam prius necesse esse in
lucem proferri.
Ingens enim Philippi Jaffé opus illud ,Regesta Pontificum Romanorum
ab condita ecclesia ad annum post Christum natum MCXCVIII* (Berolini 1851),
quod per dimidium fere saeculi omnibus historiam pontificum Romanorum in
medio aevo tractantibus unicus et optimus dux et comes erat, quamquam
nova editione sub auspiciis Guihelmi Wattenbach, curantibus F. Kaltenbrunner,
P. Ewald et S. Loewenfeld (a. 1885—88), et auctum et emendatum fuit, doctrinae
necessitatibus haudquaquam hodie respondet. Etenim post annos tot, novis
archivis patefactis, novis inventis fontibus, novis editis operibus, innumera, ut
ita dicam, huiusmodi documenta prodierunt, ita ut elenchus regestorum Jaffeanus
lacunarum plenus recenseri iam debeat. Praeterea viri docti, qui arti diplomaticae
student, gravissimum in indicandis fontibus eximii operis defectum accusabant.
Jaffé enim, qui solus et unus sibi erat, non ex ipsis documentis originalibus
regesta haurire potuit, sed ad libros typis impressos accedere coactus est; ita ut
securum critices fundamentum et accuratior fontium notitia, imprimis auto-
graphorum documentorum, in eius opere desideretur. Moleste denique ferimus,
in nova quoque regestorum editione elenchum illorum, ad quos litterae aposto-
licae missae fuerint, non inveniri, licet, „index initiorum“ additus sit, qui,
quamvis ad requirenda documenta utilis sit, non (tamenoid>affert beneficium.
quod repetere ab altero licuerit.
14 Regesta Pontificum Romanorum.
Von den Regesta Pontificum Romanorum wird zunächst
das italienische, dann auch das deutsche und später das französische
Material usw. in einem großen Sammelwerk herausgegeben. Die
Abteilung Italia pontificia wird alle Papsturkunden bis 1198 für
Italien enthalten. Die Ausgabe erfolgt in. einzelnen Bänden, von
denen jeder eine der historischen Regionen Italiens umfaßt.
„Wie dringend nötig eine Neubearbeitung der päpstlichen Regesten gewesen
ist, wird durch die Zahlen des vorliegenden Bandes bereits zur Genüge erwiesen:
von den 586 Regesten, die er bietet, würde man nicht weniger als
393 bei Jaffe-K.-E.-L. vergeblich suchen. Die typographische Ausstattung
ist ausgezeichnet, wie auch in der äußeren Anordnung alles darauf abgestellt
worlen ist, um das Buch zu einem Nachschlagewerk zu gestalten, das sich in
jeder Hinsicht auf der Höhe der Zeit hält.“ Theologische Literaturzeitung.
„Was Kehr in mühseligster Forschung nach den Archiven der in Betracht
kommenden Institute und in ihrer Rekonstruktion geleistet hat, wird ganz erst
die gelehrte Arbeit der Zukunft ermessen können. Seine Italia pontificia ist ein
Fundament, auf dem die Kirchengeschichte Italiens im Mittelalter sich neu auf-
bauen wird. ..... : Neue philologische Rundschau.
„Mögen günstige Sterne dem Fortgang des Unternehmens leuchten, das die
besten Traditionen deutscher Wissenschaft aufnimmt und weiterführt.“
Historisches Jahrbuch der Górres-Gesellschaft.
Man besitzt in der historischen Literatur wenig Werke, die bei solcher
Massenhaftigkeit des umspannten Stoffes mit einer gleichen Übersicht und
Genauigkeit im Kleinen gearbeitet wären, wie sich deren die vorliegenden
Regesten rühmen kónnen.
Auf Einzelheiten einzugeben wird sich wohl später, wenn weitere Bünde
des Werkes vorliegen, Gelegenheit bieten. Für diesmal mögen diese mehr
allgemein gehaltenen Bemerkungen genügen, die Ref. aber nicht abschließen
móchte, ohne nochmals seiner Bewunderung der geradezu erstaunlichen Arbeits-
leistung, die Kehr in diesem Bande niedergelegt hat, und der, wie zuversichtlich
zu hoffen steht, sich auch die noch zu erwartenden Bünde würdig anschlieBen
werden, Ausdruck zu geben. Historische Vierteljahrsschrift über Vol. L
Die ganze Anlage und Durchführung der bis jetzt erschienenen Bände
machen das Unternehmen zu einem Standardwerk deutscher Wissenschaftlichkeit
und historischer Methode; sie sichern dem Autor den Ruf eines der ersten
Historiker der Gegenwart, der Katholik darf sich noch auferdem an der ver-
ständnisvollen, ruhig vornehmen Art der Behandlung spezifisch katholischer
Dinge freuen. Literarischer Ratgeber für die Katholiken Deutschlands.
Diesem Unternehmen deutscher Gelehrsamkeit und Gründlichkeit, dessen
rascher Fortgang gesichert ist, haben andere Nationen auf historischem Gebiete
nichts Gleichwertiges an die Seite zu stellen. Die Aufnahme, die die beiden
Bände in allen Weltteilen gefunden haben, ist die denkbar schmeichelhafteste.
Regesta Pontificum Romanorum. 15
Bisher erschienene Bünde:
Vol. I: Roma
gr. Lex. 8. (XXVI u. 201 S) 1906. Geh. 6 4.
Index. S. Romana Ecclesia — Patriarchium Lateranense — Urbis Romae
ecclesiae et monasteria — Urbs Roma. l
Vol. Il: Latium
gr. Lex. 8. (XXX u. 230 S.) 1907. Geh. 8 &.
Index. Patrimonia S. R. E. in Latio — Dioeceses suburbicariae: Ostia
— Porto — Silva Candida — Albano — Tusculanum — Palestrina — Sabina —
Campania Romana: Tivoli — Velletri — Terracina — Segni — Anagni —
Ferentino — Alatri — Veroli — Tuscia Romana: Nepi — Sutri — Civita
Castellana — Orte — Gallese — Toscanella — Bagnorea — Castro — Orvieto.
Vol. Il: Etruria
gr. Lex. 8. (LII u. 492 S.) 1908. Geh. 16 AM.
Index. Firenze — Fiesole — Pistoia — Arezzo — Siena — Chiusi —
Sovana — Rosellae — Grosseto — Populonia-Massa Marittima — Volterra —
Pisa — Lucca.
Vol. IV: Umbria, Picenum, Marsia
gr. Lex. 8. (XXXIV u. 386 S) 1909. Geh. 12 4.
Index. Spoleto — Terni — Rieti — Narni — Amelia — Orvieto — Todi
— Foligno — Nocera — Assisi — Perugia — Gubbio — Citta Di Castello —
Camerino — Fermo — Ascoli Piceno — Rimini — Pesaro — Fano — Senigallia
— Ancona — Umona — Jesi — Osimo — Fossombrone — Urbino — Cagli —
Montefeltro — Furconium-Aquila — Marsi — Valva-Sulmona — Chieti —
Penne — Teramo.
Vol. V: Ravenna
gr. Lex. 8. (LIV u. 534 S) 1911. Geh. 20 Al.
Index. Aemilia — Exarchatus Ravennas — Romandiola Ravenna — Cervia
— Sarsina — Cesena — Forlimpopoli — Forli — Faenza — Imola — Comacchio
— Adria — Ferrara — Bologna — Modena — Reggio-Emilia — Parma — Piacenza.
Vol. VI: Liguria pars I Lombardia
gr. Lex. 8. (XLIV u. 418 S) 1913. Geh. 15 M.
Index. Provincia Medialanensis — Lombardia — Societas Lombardorum —
Milano -- Pavia — Lodi — Cremona — Brescia — Bergamo — Como.
Vol. VI: Liguria pars Il Pedemontium Liguria maritima
gr. Lex. 8. (XXXVII u. 392 S) 1914. Geh. 15 M.
Index. Pedemontium — Verselli — Novara. — Torino — Jurca — Aosta
— Asti — Alba — Acqui — Alessandria Della Taglia œ) Tortona — Boblio --
Liguria Maritima — Genova — Savona — Albenga — Ventimiglia
Reırnatn — I nni
Verlag der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin.
Regesta Pontificum Romanorum
1
lubente Regia Societate Gottingensi
concessit
Paulus Fridolinus Kehr
Germania Pontificia
Auctore
Alberto Brackmann
Vol.I Pars I: Provincia Salisburgensis I
gr. Lex. 8. (VI u. 265 S.) 1915. Pars Geh. 10 4.
Vol. 1 Pars lI: Provincia Salisburgensis II et episcopatus Fridentium
gr. Lex. 8. (XXXIV u. v. S. 266—412.) 1915. Pars II Geh. 6 A.
Inhalt von Vol. I ParsI u. II: Salzburg — Gurk — Süben — Bruxen — Passau
— Regensburg — Freising — Neuburg — Appendix II — Addenda et Corrigenda.
Studien und Vorarbeiten I
Zur
Germania Pontificia
von
Albert Brackmann
gr. Lex. 8. (VIII u. 270 S) 1912. Geh. 8 K.
Die Kurie und die Salzburger Kirchenprovinz.
Inhalt. 1. Teil: Die Geschichte des päpstlichen Privilegs innerhalb der
Salzburger Kirchenprovinz. 2. Teil: Die Fälschungen. 3. Teil: Exkurse und
unbekannte Urkunden.
Der Verfasser der „Germania pontificia, Albert Brackmann hat nun auch
die „Studien und Vorarbeiten“ zu seiner vortrefflichen Regestensammlung der
Offentlichkeit übergeben. Wer den ersten Band zur Hand nimmt und die
reichhaltigen Literaturangaben, Quellennachweise und Fundstellen der bearbeiteten
Regesten überblickt, wird sich der Beobachtung nicht entziehen können, daß die
Vorstudien und Materialiensammlung zu diesem mit minutiósem Fleiß zusammen-
gestellten Quellenwerke auch wertvolles Material für den Ausbau und die kritische
behandlung der verschiedenen Zweige der Geschichtswissenschaft zutage fördern
müsse. Das ist denn auch in der Tat der Fall, und die vorliegende Publikation
Brackmanns bildet hierfür den sprechenden Beleg. Die Ergebnisse der Vorarbeiten
ersten Band der „Germania pontificia bilden für sich einen stattlichen Band
tern interessante Streiflichter auf das Verhältnis der römischen Kurie zur
vinz Salzburg. Literarische Rundschau.
INL a dE u A
——— — nm v7 070 €
DIE KULTUR DER GEGENWART
IHRE ENTWICKLUNG UND IHRE ZIELE
HERAUSGEGEBEN VON Pror. PAUL HINNEBERG
VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG UND BERLIN
TEIL IL ABT. 2, 1:
ALLGEMEINE VERFASSUNGS-
UND VERWALTUNGSGESCHICHTE
VON
ALFR. VIERKANDT - LEOP. WENGER. MART. HARTMANN. O. FRANKE
K. RATHGEN . ARN. RITTER LUSCHIN von EBENGREUTH . O. HINTZE
ERSTE HALFTE
[VII u. 373 S] 1911. Geh. 4 10.—, in Leinwand geb. MÆ 12.—
Die „Kultur der Gegenwart“, für den weiten Umkreis aller
Gebildeten bestimmt, soll in allgemeinverstándlicher Sprache
aus der Feder der geistigen Führer unserer Zeit eine systematisch
aufgebaute, geschichtlich begründete Gesamtdarstellung unserer
heutigen Kultur darbieten.
So behandelt der vorliegende Band, seiner Aufgabe im Rahmen
des Gesamtunternehmens entsprechend, in großzügiger Darstel-
lung aus der Feder der berufensten Fachleute die allgemein
historisch und kulturgeschichtlich wichtigen Tatsachen der Ver-
fassungs- und Verwaltungsgeschichte und führt einerseits von
den Anfängen bei den primitiven Völkern und den Völkern des
orientalischen Altertums über die islamischen Staaten bis zu
den modernen Verhältnissen in China und Japan, andererseits
vom europäischen Altertum und den Germanen bis zum Unter-
gang des römischen Reiches deutscher Nation.
(mit Auszug aus dem Vorwort des Herausgebers, der Inhalts-
Pr obeheft übersicht des Gesamtwerkes, dem Autoren-Verzeichnis und
mit Probestücken aus dem Werke) umsonst von der Verlagsbuchhandlung.
INHALTSVERZEICHNIS.
EINLEITUNG.
DIE ANFÄNGE DER VERFASSUNG UND VERWALTUNG UND DIE
VERFASSUNG UND VERWALTUNG DER PRIMITIVEN VÖLKER.
Von ALFRED VIERKANDT.
Einleitung. — A. Die Verfassung. — B. Die Verwaltung. — Literatur.
A. DIE ORIENTALISCHE VERFASSUNG
UND VERWALTUNG. .
L DIE VERFASSUNG UND VERWALTUNG DES ORIENTALISCHEN
ALTERTUMS. Von LEOPOLD WENGER.
Einleitung. — A. Die orientalischen Despotien in Ägypten, Babylonien,
Assyrien, Persien und Indien: I. Der König. II. Die Stände. — B. Israel
und Juda: I. Staatliche Anfänge. II. Königtum und Priestertum. IlI. Die Ver-
fassung. IV. Stände des Volkes. — C. Karthago: I. Kónigtum. II. Oligarchie
und Demokratie. — Schluß. — Literatur.
II. DIE ISLAMISCHE VERFASSUNG UND VERWALTUNG.
VoN MARTIN HARTMANN.
Einleitung. — A. Die Verfassung der islamischen Staaten: I. Das Reichs-
und Staatsgebiet. II. Die Reichs- und Staatsangehórigen und die Schutzgenossen.
III. Die Gesetzgebung. IV. Die Leitung des Reiches und der Staaten. V. Die
Finanzen. VI. Das Heerwesen. VII. Das Reich und die Staaten in ihren Be-
ziehungen zur Umwelt. — B. Die Verwaltung der islamischen Staaten:
I. Justiz. II. Kulturpflege. — Literatur.
III. DIE VERFASSUNG UND VERWALTUNG CHINAS.
, Von OTTO FRANKE.
Einleitung. — 1. Die Entwicklung der Verfassung und Verwaltung aus dem Alter-
tum. II. Die Verfassung und Verwaltung der regierenden Dynastie (seit 1644“.
II. Die Reformversuche der jüngsten Zeit. — Literatur.
IV. DIE VERFASSUNG UND VERWALTUNG JAPANS.
Von KARL RATHGEN.
Einleitung. — I. Überblick über die Entwicklung der japanischen Verfassung von
1868. II. Das Ende des Shogunats und die Entstehung des modernen absoluten
Staats. III. Die Verfassungsbewegung. IV. Die Verfassung von 1889. V. Ver-
fassungsleben seit 1890. — Literatur.
Inhaltsverzeichnis. 3
B. DIE EUROPAISCHE VERFASSUNG UND VERWALTUNG.
(Erste Hälfte.)
I. DIE VERFASSUNG UND VERWALTUNG DES EUROPÄISCHEN
ALTERTUMS. Von LEOPOLD WENGER.
Einleitung. — A. Staatsverfassung: I. Grundlegung. Il. Das Urkönigtum.
III. Der Adelsstaat. IV. Die Demokratie. V. Die Monarchie. — B. Staats-
verwaltung: I. Verwaltungskörper. II. Staatshaushalt. III. Heeresorganisation.
IV. Agrarverwaltung. Handel. Soziale Gegensätze. V. Nationen und Kon-
fessionen im Staat. VI. Freie und Sklaven. — Schluß. — Literatur.
^
IL DIE VERFASSUNG UND VERWALTUNG DER GERMANEN UND
DES DEUTSCHEN REICHES BIS ZUM JAHRE 1806.
Von ARNOLD RITTER LUSCHIN von EBENGREUTH.
Einleitung. — A. Frühgermanische Reiche (bis 887): I. Die germanischen
Urstaaten. II. Die germanischen Stammesreiche. III. Die Staatenbildungen bie
den Westgermanen. IV. Die Reiche der arianischen Germanen. V. Die Reiche
der Angeln und Sachsen. VI. Die Reiche der Nordgermanen. VII. Das Reich
der Franken. ı. Unter den Merowingern. 2. Unter den Karolingern. — B. Das
Heilige Rómische Reich Deutscher Nation (887—1806): I. Entstehen
und Blütezeit des Deutschen Reiches (887—1198). 1. Geschichtlicher Überblick.
2. Die Verfassung. 3. Die Verwaltung. 4. Die Stánde. — II. Das Deutsche Reich
in der Zeit der päpstlichen Vorherrschaft (1198—1519). 1. Geschichtlicher Über-
blick. 2. Die Verfassung. 3. Die Verwaltung. 4. Die Stánde. — III. Von der
Glaubenstrennung im 16. Jahrhundert bis zum Untergang des Rómisch-Deutschen
Reiches (1519—1806). 1. Geschichtlicher Überblick. 2, Die Verfassung. 3. Die
Verwaltung. 4. Die Stände. — Literatur. — Register.
ER BESTELL-ZETTEL. ER
Beem. Buchhandlung in
bestellt Unterzeichneter aus dem Verlage von B. G. Teubner in Leipzig,
fest — zur Ansicht:
Allgemeine Verfassungs- u. Verwaltungsgeschichte.
Erste Hälfte.
(Die Kultur der Gegenwart. Ihre Entwicklung und ihre Ziele. Heraus-
gegeben von Prof. Paul Hinneberg. Teil II, Abt. 2, I.) 1911. Geh.
4 10.—, in Leinwand geb. K 12.—
Ich ersuche um unentgeltliche und postfreie Zusendung des Probeheftes.
Ort, Wohnung: Unterschrift:
4 Aus: ALFRED VIERKANDT: Die Anfänge der Verfassung.
A. Die Verfas. Die Verteilung der staatlichen Macht — diese ist hier gleichbedeutend
Natürliche mit der Verfassung des Staates — spiegelt von Anfang an die drei Gruppen
W von Verschiedenheiten wider, welche von Natur aus in jeder mensch-
Machtverteilung lichen Gemeinschaft bestehen; genauer gesagt, sie geht eben aus ihnen
m Staate auf organischem Wege hervor. Es sind das die Unterschiede des Ge-
schlechtes, des Alters und der Persönlichkeit. Von einer allgemeinen
Gedrücktheit und Rechtlosigkeit des Weibes bei den Naturvölkern ist
freilich keine Rede. Bei vielen von ihnen, besonders durchweg bei den
Jäger- und Sammlervólkern, also den wenigst gestiegenen Stämmen der
Gegenwart, steht die Frau dem Manne relativ selbständig gegenüber: sie
erwirbt und verbraucht zum groBen Teil ihre Nahrung für sich selbst, führt
mit ihren Kindern vielfach ein Leben für sich, hat vielleicht eigenen Be-
sitz und an ihrer Sippe einen starken Rückhalt. In Hinsicht des öffent-
lichen Rechtes steht sie jedoch überwiegend hinter dem Manne zurück.
Àn den politischen Angelegenheiten hat sie ziemlich selten Anteil, noch
seltener übt sie einen dominierenden EinfluB auf sie aus. Die Tatsache,
daß die Herrscherwürde vereinzelt auch bei den Naturvölkern von Frauen
bekleidet wird, bedeutet hierfür ebensowenig wie das gelegentliche Vor-
kommen dieser Erscheinung in unseren europäischen Verhältnissen. —
Die Unterschiede des Alters ferner sind bei den Naturvölkern von ein-
schneidender Bedeutung, weil die Autorität bei ihnen eine noch viel
stärkere Macht als bei uns ist: sie kommt überall den älteren und damit
erfahreneren Personen zugute und erzeugt einen gewaltigen Respekt vor
dem Alter. Verschiedenheiten in der persónlichen Veranlagung end-
lich müssen wir als universell bei der Menschheit von Anfang an verbreitet
voraussetzen. Mag auch den europäischen Reisenden ein fremder Stamm
zunáchst als homogenes Ganzes erscheinen, so belehrt uns von den Er-
gebnissen genauerer Beobachtungen abgesehen über das Irrige dieser An-
nahme doch schon die psychologische Beobachtung, die wir täglich machen
können, daß der Gegensatz zwischen führenden und geführten Individuen
bis in die kleinsten Kreise hinein alles menschliche Leben beherrscht.
Im Gegensatze zu diesen drei Gruppen von Unterschieden bildet sich ein
vierter erst im Laufe der Kultur heraus, nämlich derjenige zwischen
Freien und Sklaven. Den Sammler- und Jägervölkern ist die Insti-
tution der Sklaverei im allgemeinen fremd, während sie bei den Acker-
bau treibenden Stämmen am meisten verbreitet ist. Die persönliche
Behandlung der Sklaven entspricht zwar keineswegs der verbreiteten Vor-
stellung von der absoluten Roheit und Herzenshärtigkeit der Naturvölker;
selbst völlig rechtlos sind sie nicht überall, und von der mit ihnen ver-
wandten Klasse der Hörigen gilt wohl überall das Gegenteil. Jedoch
von den öffentlichen Angelegenheiten sind sie ebenso wie die Frauen
e
durchgángig ausgeschlossen.
» o -— — — -
— — — Er og in ——
Ww —-
Aus: LEOPOLD W ENGER: Die Verfassung u. Verwaltung des orientalischen Altertums. 5
Die Organisation eines Weltreichs ist zuerst in Persien versucht und
mit groBem Erfolge durchgeführt worden. Das Reich, das so ziemlich
den ganzen Orient umfaßt, besteht aus national und religiös heterogensten
Elementen. Während die Assyrer ihr Weltreich auf Grausamkeit grün-
deten und erhalten wollten, während es ihnen Regierungskunst war, ganze
Völker vom heimischen Boden gefangen wegzuschleppen und anderwärts
anzusiedeln, ist — freilich nicht ohne Rückfálle — religióse und nationale
Toleranz persisches System. Jene ist schon gekennzeichnet worden, diese
drückt sich unter anderem in der Duldung des Gebrauchs der Landes-
sprache aus, freilich unbeschadet der arischen Staatssprache, in der alle
Staatsurkunden abgefaßt sind. Aber auch diese Denkmäler enthalten da-
neben Übersetzungen in den Sprachen der Residenzen Susa und Babylon.
Für den Verkehr mit der Bevölkerung dient daneben in weitem Ausmaße
das Aramáische. Das Reich ist in groBe Provinzen, Satrapien, geteilt. Bei
ihrer Begrenzung wird die Kunst geübt, historische Individualitäten zu
trennen, mit anderen feindlichen zusammenzuschlieBen und so die Reichs-
gewalt zu stärken. An der Spitze der Provinzen stehen Statthalter, Sa-
trapen, Landpfleger. Ihr Hof ist ein Abbild des Königshofes, ihre Macht
der der Könige nachgebildet. Sie sind wahrhafte Vizekönige. Ihre Selb-
ständigkeit äußert sich vielleicht am deutlichsten darin, daß sie selbst
eigenes Münzrecht besitzen, sonst eine Prärogative der Krone. Die Sa-
trapien vererben sich oft vom Vater auf den Sohn, indes wird vom König-
tum stets argwöhnisch daran festgehalten, daß es Beamtenposten sind,
nicht Stammesherzogtümer mit eigenen Dynastien. Aber Persien war
groß und der König der Könige weit. So drohte dem Königtum stets die
Emanzipierung der Satrapien. Darum suchten die Könige durch außer-
ordentliche Maßnahmen dem entgegenzuwirken. Ein hoher Hofbeamter,
das Auge des Königs, konnte überall unangemeldet inspizieren. Jeder
Verwaltungsakt kann mit Umgehung des Satrapen vom König vollzogen
werden. Ihn bindet kein Instanzenzug. Über die umfangreiche könig-
liche Tätigkeit werden Amtsjournale geführt. Analoge Tagebücher führen
auch die höheren und niederen Beamten. Aus ihnen läßt sich die Amts-
führung jedes Beamten jederzeit ersehen. Es ist das übrigens eine weit-
verbreitete Einrichtung. Wir finden sie in Israel, in Ägypten, Syrien und
Assyrien, wir begegnen ihr im Makedonenreiche und sehen sie von den
hellenistischen Ländern aus nach Rom kommen. Das ganze Reich ist
von Königsstraßen durchzogen, die in Susa zusammenlaufen. In Ab-
ständen von etwa drei Meilen gibt es königliche Posthaltereien und vor-
treffliche Gasthäuser. Berittene Postboten sind jederzeit bereit, kónig-
liche Befehle und Regierungsdepeschen zu befördern schneller als die
Kraniche. Hier war vielleicht in manchem Babylon vorbildlich. Auch
die Feuerpost haben die Perser von dort übernommen.
6 Aus: MARTIN HARTMANN: Die islamische Verfassung und Verwaltung.
Staatliche Die Schutzgenossen sind solche Ungläubige, die durch gewisse Lei-
ng der stungen das Recht auf den Schutz der Muslime erworben haben, zugleich
aber in einem Hörigkeitsverhältnis zu ihnen stehen, denn sie dürfen sich
den Leistungen, mit denen sie den Schutz erkaufen, nicht beliebig durch
Auswanderung entziehen. Da virtuell die ganze Erde Gebiet des islamischen
Staates ist, so würden sie bei Auswanderung auf nicht erorbertes Gebiet
sofort zu Feinden werden. Sie müssen deshalb da wohnen, wo ihre isla-
mischen Herren es wollen. Die Bewahrung der Stellung hängt von der
Erfüllung der ihnen auferlegten Verpflichtung ab, den Tribut (dschizja, Ab-
lösungssteuer) in Demut zu zahlen. Diese Bestimmung läßt verschiedene
Deutungen zu, doch ist der Sinn der Worte „in Demut“ (eigentlich „in-
dem sie klein sind“) kaum je anders aufgefaßt worden, als daß diese
Schutzgenossen minderwertig und verächtlich sind. Es ist auch den Mus-
limen verboten, Ungläubige zu Freunden zu nehmen.....
Eine Änderung der Verfassung der islamischen Staaten hinsichtlich der
Stellung der Nichtmuslime ist unmöglich, solange der islamische Charakter
gewahrt wird. Denn eine Gleichstellung der Nichtmuslime mit den Mus-
limen in staatlichen Rechten und Pflichten widerstreitet dem Geiste des
Islams und den ausdrücklichen Bestimmungen des Korans und der heiligen
. Tradition.....
1 Das kulturelle Leben der islamischen Völker zeigt, wie wir sahen, so
den Religions- schwere Schäden, daß die Gesundung fast unmöglich scheint. Die voll-
erkunden. kommene Gleichstellung von Geistlichem und Weltlichem, die sich in der
Vorstellung äußert, daß alle menschliche Lebensbetätigung durch Satzungen
Gottes geregelt sei, führt zu der Alleinherrschaft derer, die die Quellen dieser
Satzungen, die heilige Überlieferung in Koran und Sunna, lesen und deuten
können. Wenn deshalb tatsächlich Gewaltnaturen als absolute Herrscher
das Regiment führen, so wird dabei doch immer der Schein aufrecht-
erhalten, daß dieses Regiment im Sinne der Religion geführt werde. Das
Moment der Teilnahme der Gemeinde an allen óffentlichen Angelegen-
heiten wurde schon früh ausgeschaltet. Aber nur die Rückkehr zum
Consensusprinzip kann der Weg zur Gesundung sein. Die islamischen Völker
müssen sich vor allem darüber einig werden, daB auch die von ihnen als
Hauptquelle ihrer Religion angesehene Urkunde der historisch-kritischen
Betrachtung unterliegt. Zu dieser Erkenntnis wäre es gekommen, hätte
der rationalistische Wissenschaftsbetrieb, den Mamun (813—833) be-
günstigte, sich normal entwickelt. Er wurde unter dem Drucke der sieg-
reichen Orthodoxie bald aufgegeben.... Die islamischen Vólker werden zu
der vollen Teilnahme an den Kulturgütern nur gelangen, wenn auch sie
zu ihren Offenbarungsurkunden die Stellung einnehmen, die das Haupt-
kennzeichen der Kulturgemeinde ist: der vorurteilslosen Kritik.
Aus: OTTO FRANKE: Die Verfassung und Verwaltung Chinas. 7
Diese Darstellung der Chou-Verfassung zeigt das Bild des absoluten * 2 7
cásaropapistischen Feudalstaates, vergleichbar dem späteren römischen Staates.
Cásarentum und dem daran anknüpfenden Papsttum, beiden aber über-
legen an Folgerichtigkeit. Ob das ganze wunderbar verästelte System
jemals in allen Einzelheiten verwirklicht gewesen ist, vermag heute nie-
mand zu sagen; sehr wahrscheinlich ist es nicht. Jedenfalls um die Zeit,
wo die chinesische Geschichte anfángt, durchsichtiger und konkreter zu
werden, d. h. um die Mitte des 9. Jahrhunderts v. Chr., zeigt die Chou-
Verfassung bereits den Verfall. Das hohe sittliche Prinzip, die Grundlage
der staatlichen Ordnung, findet in den Persónlichkeiten der Kaiser eine
unzulängliche Vertretung, und zugleich damit sinkt die reale Macht des
Himmelssohnes gegenüber dem durch Eroberung wachsenden Landbesitz
der Vasallenfürsten. Ihre Stellung wird erblich, Dynastien bilden sich
auch in den „Außenstaaten“, die Vasallen eignen sich Vorrechte des
Souveráns an, und die Zentralgewalt wird schließlich zu einem bloßen
theoretischen Begriff. Diese Entwicklung zeitigte das natürliche Ergebnis:
derjenige unter den Vasallenfürsten, der über die stárksten Machtmittel
gebot, unterwarf und verdrängte die übrigen und zertrümmerte am Ende
die hohle Kaisergewalt der Chou, um selbst eine neue zu begründen.
Dieser Mann war der Fürst von T’sin, der in der Geschichte mit dem
stolzen Namen Si Huang-ti, d. h. „der erste Kaiser“ genannt wird.
Dieser Name hat seine gute Berechtigung, denn der neue Kaiser war
verfassungsmäßig ein anderer als seine Vorgänger, der erste seiner Art. Umformung dos
Mit den Chou-Kaisern verschwand auch ihr altüberkommenes System: die den pisse in
Lehensfürsten waren beseitigt, und Shi Huang-ti setzte keine neuen an x
ihre Stelle, er allein wollte Fürst sein und bleiben. So ward aus dem
Feudalstaate der Einheitsstaat mit absolutem Kaisertum. Auf diesem neu
geschaffenen Grunde ist das chinesische Staatsgebáude entstanden, wie
wir es noch in der Gegenwart sehen. Freilich: trotz alles gewaltsamen
Umstürzens der ererbten Formen, in dem Generationen von chinesischen
Geschichtschreibern einen verbrecherischen Eingriff in die góttliche Welt-
ordnung gesehen haben, ohne zu ahnen, daB ihm das politische Dasein
ihres Volkes zu danken ist, trotz alles Mühens, selbst die Erinnerung an
die Vergangenheit durch Vernichtung der Literatur auszulóschen, die
wesenhaften Züge des chinesischen Staatsorganismus hat auch Shi Huang-ti
nicht zu verwischen vermocht. Er selbst stand mehr unter dem Einflusse
des uralten Gedankens einer Universalherrschaft über die Menschheit als
seine Vorgánger, wenngleich, seinen hinterlassenen Inschriften zufolge, das
Gefühl der persönlichen Beziehungen zum „Himmel“, d. h. Gott, in ihm
nicht lebendig gewesen zu sein scheint War aber auch vielleicht der
religióse Charakter seinem neuen Staate fremd, so ist er unter seinen
Nachfolgern in der Verfassung um so stárker wieder hervorgetreten.
8 Aus: KARL RATHGEN: Die Verfassung und Verwaltung Japans.
Verfassungaleben Wie hat sich die japanische Verfassung im praktischen Leben be-
555 währt? Das Urteil muß verschieden lauten, je nach den Erwartungen
4es Landtages und nach den allgemeinen politischen Anschauungen des einzelnen.
Wer mit großen Erwartungen von dem Einfluß einer volkstümlichen Re-
gierung, von Volksfreiheit und einer neuen Ara dem Verfassungsstaate
entgegenging, ist sicher ernüchtert. Die Feiern der zehn- und zwanzig-
jährigen Wiederkehr der Verfassungsverkündigung im Februar 1899 und
1909 sind wohl äußerlich geräuschvoll, aber innerlich kühl gewesen.
Auch anderwärts ist ja eine Ernüchterung in der Einschätzung des Parla-
mentarismus eingetreten.
In anderen Kulturländern hat das Parlament aber doch fast überall
wenigstens anfangs eine Blütezeit erlebt. Die Volksvertretungen haben
wenigstens zeitweise hervorragende Geister beherbergt und einen starken
Einfluß auf das politische Leben geübt. In Japan ist das bisher nicht der
Fall gewesen. Sachkenntnis und reiner Eifer haben meist in gleichem
Maße gefehlt. Das Parlament hat keine führende Rolle gespielt. Frei-
lich haben die herrschenden Kreise auch von Anfang an nicht die Ab-
sicht gehabt, ihm eine bedeutende Stellung einzuräumen. Japan ist auch
heute ein Beamtenstaat. Es ist auch als Verfassungsstat regiert worden
von den Männern, die das ganze neue Japan geschaffen haben, und von
dem Nachwuchs Jüngerer, die sie sich herangezogen haben. Heute, wo
die Revolutionäre der sechziger Jahre grau geworden sind, sitzen sie nicht
mehr auf den Ministersesseln. Aber hinter den Kulissen sind es immer
noch die „alten Staatsmänner“, wie man sie ganz technisch nennt, wie
Ito, Yamagata, Inouye, Matsukata usw., welche die Geschichte Japans
bestimmen, Ministerien stürzen und einsetzen, wie der Ministerwechsel
von 1908 wieder deutlich gezeigt hat. Die jüngeren Staatsmänner, die
heute Minister sind und werden, sind regelmäßig nicht aus dem Parla-
ment hervorgegangen.
Dem Parlament ist es nicht gelungen, einen maßgebenden Einfluß auf
die Geschäfte zu erlangen. Dem steht der Vorteil gegenüber, daß die
Gesetzgebung, wenn man von Steuergesetzen absieht, mit einer staunens-
werten Glätte und Schnelligkeit arbeitet. Die wichtigsten Gesetze werden
im Handumdrehen erledigt, was sich nicht bloß dadurch erklärt, daß der
Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit ganz in den Ausschüssen liegt.
In der Session 1908/og sind alle von der Regierung eingebrachten Vor-
lagen, mehr als 40, fast unverändert durchgegangen. Von Initiativ-
anträgen im Landtage sind drei solche des Abgeordnetenhauses durch-
gegangen, 43 andere sind teils im Hause selbst, teils im anderen Hause
abgelehnt. Ein einziger vermochte das Abgeordnetenhaus lebhaft zu be-
schäftigen: ein Antrag auf Wiederherstellung des Totalisators bei Wett-
rennen.
Aus: LEOPOLD WENGER: Die Verfassung u. Verwaltung des europäischen Altertums. 9
Auch in der guten Zeit der Republik sind bóse Tage für den Staat €
gekommen, wenn äußere Kriegsnot und innere Unruhe den Wunsch wach
werden lieB, dab ein Mann Ordnung schaffe und Frieden bringe. In
solchen Zeiten kehren die Rómer zur Alleinherrschaft durch Ernennung
eines Diktators zurück. Aber höchstens sechs Monde darf seine Ge-
walt währen — so ist der Tyrannis vorgebeugt.
| ] Die Tribunatsjahre der beiden Gracchen sind die Wende der groBen is 538
f Ara der römischen Republik. Da tritt an Stelle der ruhigen Fortentwick- Beginnende Re-
lung, der legalen Reformen des Staatsrechts die schrankenlose Revolution. fon.
Drohend erheben sich die feindlichen Parteien unter den Bürgern des
| einen Staates gegeneinander: die Volkspartei und die des Senats, Demo-
kratie und Oligarchie. Und im Adel ringen um den EinfluB reiche Ritter
j und ämterstolze Optimaten. Gesetzentwürfe der Tribunen, die bestimmt
sind, der sozialen Not zu steuern, werden zu demagogischen Lockmitteln,
die Menge in die Gefolgschaft eines Mannes zu bannen. Wer mit List
die Menge nicht gewinnen kann, scheut vor keinem Verbrechen öffent-
licher Gewalttätigkeit zurück. Wenn neue Gesetze gegeben oder ab-
| gelehnt werden, flieBt Bürgerblut Aber neben der hauptstädtischen
| Masse wird noch ein zweiter viel gefährlicherer Machtfaktor sich seines
| Einflusses bewußt. Es ist das Heer. Seit Marius’ Heeresreform darf ohne Das Heer als
| Rücksicht auf den Zensus jeder freigeborene Bürger ins Heer eintreten. 5
Das letzte Jahrhundert der Republik hält mit seinen vielen Kriegen das
d Heer fast stets unter Waffen. Der Kriegsdienst ist nicht mehr Ehre und
Wehre des Bürgers, sondern Erwerb einer bald zügellosen, dem siegreichen
Feldherrn ergebenen, im Unglück aber treulosen Menge, die dem Staats-
| wohl gleichgültig gegenübersteht, ja oft kein Vaterland kennt. Aus dem
Bürgerheer ist eine Sóldnerbande geworden. Sie herrscht auf den Wink
ihres Herrn in Rom wie in Feindesland. Die militárischen Ereignisse auf
den auswärtigen Kriegsschauplätzen jagen sich, und nicht anders ist
es mit den politischen Verfassungsänderungen in Rom. Der Volkspartei-
mann Marius, der die Herrschaft des Senates stürzt, Sulla, der Optimat,
der sie wiederaufrichtet, haben ihr Andenken mit Raub und Mord be-
fleckt. Pompeius, der mit Hilfe der Volkspartei die Senatsherrschaft bricht,
erscheint im Kriege mit Mithradates wie ein römischer Alleinherrscher.
Aber schon ist ein anderer Stern aufgegangen, vor dessen zunehmendem Cäsar.
Glanz bald alles erbleicht, was in Rom an politischer und militärischer
Energie vorhanden ist: C. Julius Cäsar. Er, der Führer des Volks, Pom-
peius, der siegreiche Feldherr, und Crassus, der reiche Ritter, tun sich
zum Triumvirat zusammen und verteilen unter sich die Welt. Cato sah
das Ende der Republik gekommen, Cicero dachte nicht anders. Der
Kampf unter den Triumvirn entschied für Cäsar. Mit seiner Diktatur hebt
eine neue Zeit an.
— Jean —
|
Sklaverei.
10 Aus: LEOPOLD WENGER: Die Verfassung u. Verwaltung des europäischen Altertums.
Die griechisch-rómische Kultur setzt die Sklaverei als selbstverständ-
lich voraus. Es fehlt schon früh nicht an Geistern, die das Unrecht ein-
sehen, das in der Theorie der Rechtsunfähigkeit eines großen Kreises
von Menschen steckt. Aber an die praktische Änderung des Zustandes
denkt man nicht. Das ist die düstere Kehrseite des so oft gepriesenen
antiken Kulturideals. Die Sklaverei wurzelt vornehmlich in Kriegsgefangen-
Schaft und Schuldknechtschaft. Aber sie erbt sich fort von der Mutter
auf das Kind. Die antiken Rechte behandeln den Sklaven als Sache,
der Herr kann darüber verfügen, wie es ihm beliebt. Faktisch ist ja
allerdings die Lage der Sklaven zu den verschiedenen Zeiten und in
den verschiedenen Staaten des Altertums keineswegs dieselbe gewesen.
Vielfach läßt die wirtschaftliche Lage des Sklaven seine Rechtlosigkeit
wenig fühlbar erscheinen. Wenn wir uns der Bilder erinnern, die Homer
von Sklaven im Hause des Odysseus entwirft, oder wenn wir der Sklaven
gedenken, von denen Horaz in seinen Schilderungen rómischer Land-
wirtschaften erzáhlt, so tritt da ein gewaltiger Unterschied hervor zwischen
der Stellung einzelner ländlicher Haus- oder Felddienstboten und den
Sklavenherden, welche Großgrundbesitz und Großindustrie halten. In
Griechenland und Rom haben Sklaven faktisch Vermögen haben können
— wir wissen, daß sie sich selbst loskaufen konnten. In Athen hat der
demokratische Zug aller Staats- und Privateinrichtungen jede Brutalität
gehindert. Die Sklaven waren nicht bloß gegen Fremde, sondern auch
gegen den Herrn geschützt. In Rom geht es mit dem rechtlichen Schutz
der Sklaven nur zögernd und langsam vorwärts. Der Fechter- und Sklaven-
aufstand, der ganz Italien mit Angst erfüllt, wirft ein grelles Licht auf
die traurige Lage der Sklaven, aber auch auf die stete Gefahr, die diese
Entrechteten für die herrschende Klasse bedeuten. Das Los der Sklaven
ist nach der grausamen Unterdrückung dieses typischen Aufstands nicht
besser geworden. Nur die Staatssklaven hatten überall eine bevorzugtere
Position. Aber trotz allem und allem ist es doch ein beherzigenswertes
Wort, das einmal gesprochen wurde, daß die Antike sich praktisch ebenso
hoch über ihre Theorie erhoben habe, als unser Leben unter der seinigen
stehe. Schon seit dem Beginn der Kaiserzeit wird, wohl vielfach unter
stoischem Einfluß, eine Schutzgesetzgebung für die Sklaven inauguriert,
aber auch in der christlichen Kaiserzeit geht es auf dieser Bahn nur schritt-
weise vorwärts. Wohl fördert man Freilassungen und führt neue Formen
derselben ein, aber der antike Staat mußte eher zusammenbrechen, als
jene frei und Menschen wurden, ohne die er nie hätte seine Kultur
schaffen können. Sklaven haben nicht nur materiell diese Kultur ge-
fördert, sie haben auch an der geistigen Kulturförderung als Lehrer und
Philosophen keinen geringen Anteil genommen. Epiktet, der freigelassene
Sklave, und Kaiser Mark Aurel stehen vollwertig nebeneinander.
nn |
Aus: v. LUSCHIN: Verfass. u. Verwalt. d. Germanen u. d. deutsch. Reichs bis 1806. 11
Die Germanen hatten die Stufe reinen Nomadentums bei ihrem Ein- Die germani-
schen Urstaaten:
tritt in die Geschichte schon überwunden. In den hundertfünfzig Jahren,Frübgermanisch«
———_— A E
-4
die zwischen den Berichten Cäsars und der Schilderung des Tacitus
liegen, hatte die Seßhaftigkeit, namentlich bei den Westgermanen, zu-
genommen, die, von der überlegenen römischen Nachbarschaft im Vor-
dringen über den Rhein gehemmt, zu einer besseren Ausnützung des
Bodens durch stärker betriebenen Ackerbau genötigt waren. Demungeachtet
blieben die Sippenverbände immer noch das für die Gliederung des
Staatswesens zunächst Entscheidende und nicht etwa der zurzeit be-
setzte Boden, der nur fremden Völkerschaften gegenüber als Staatsgebiet
erschien und durch Wüstungen und Verhaue gegen Feindeseinfall ge-
schützt wurde.
Aus dem Wesen von Familie und Sippe erklären sich die geschicht-
lich beglaubigten Verfassungseinrichtungen in diesen Völkerschaftsstaaten.
In der Familie herrscht Unterordnung unter den Willen des Familien-
haupts. Damit mag die umfassende Bedeutung zusammenhängen, welche
die Rechtssprache aller germanischen Völker mit dem Begriffe des Ältesten
als eines Vorgesetzten verband. Zwischen den Angehörigen der Sippe wal-
tete aber Gleichberechtigung. Beim Zusammenschluß zum Urstaat, der sich
áuBerlich als Verband einer Anzahl Sippen darstellte, kamen daher sowoh]
das Moment der Herrschaft als das des genossenschaftlichen Willens —
wenngleich in wechselndem Ausmaß — zur Geltung. Das Bedürfnis einer
gewissen Leitung des Staates führte zur Einsetzung von Obrigkeiten, aber
die Unterordnung unter diese war mehr freiwillig als erzwingbar. War
schon für die einzelne Sippe nur ihr EntschluB bindend, so war der Ur-
staat als Vereinigung von Sippen um so mehr an den Gesamtwillen dieser
gebunden. Auf dieser Tatsache ruht in den Staaten der germanischen Ur-
zeit die Bedeutung der Landsgemeinde, neben welcher der Einfluß der
Obrigkeit zurücktritt. Die Einteilung dieser Urstaaten durch Tacitus in
Solche, die unter einer Mehrzahl von Fürsten, und in solche, die unter
einem Konig stehen, hat darum nicht jene Bedeutung, die man ihr früher
beigelegt hat: das eigentliche Staatshaupt war in beiden Fällen die Lands-
gemeinde, d. i. die allgemeine Versammlung der vollfreien Volksgenossen;
für die Herrschergewalt einzelner hatte die germanische Urverfassung
keinen Raum. König wie Fürst waren also damals von der Lands-
gemeinde gewählte Beamte, und es gab eigentlich nur auf dem Gebiete
des Kriegswesens zwischen beiden Staatsformen einen größeren Unter-
Schied. Staaten mit einer Fürstenmehrheit an ihrer Spitze hatten nàm-
lich in Friedenszeiten keinen gemeinsamen Heerführer, der nur im Kriegs-
falle nach der persönlichen Eignung des einzelnen gewählt wurde, während
das germanische Königtum überall militärischen Oberbefehl und Dis-
ziplinargewalt bleibend besaß.
Reiche,
Verfassungs-
formen,
Das heil. röm.
Reich deutsch.
Nation:
Seit der Glau-
12 Aus: v. LUSCHIN: Verfass. u. Verwalt. d. Germanen u. d. deutsch. Reichs bis 1806.
Die wenigen freien Reichsbauern erfreuten sich angemessener wirt-
schaftlicher und gesellschaftlicher Verháltnisse, um so trostloser war die
benstrennung im Lage der übrigen Bauernschaft in den meisten Gegenden Deutschlands.
16. Jahrhundert. Unter dem Namen des armen Konrad, des Bundschuh, in windischen
Bauern-
aufstände,
Landen der s/ara pravda, gab es seit dem letzten Viertel des 15. Jahrh.
Bauernaufstände, die zum Teil sogar in den Kalendern vorhergesagt
worden waren. Einige von diesen verbreiteten sich 1502, 1514/15, 1524/25
mit unheimlicher Schnelle über große Teile des Reichs. Sie wurden mit
Gewalt niedergeschlagen und haben die Lage der Bauernschaft nur noch
mehr verschlechtert, so daß der Kosmograph Sebastian Münster diese in
seiner derben Sprache als jedermanns Fußhader bezeichnete.
Begreiflich werden diese Versuche einer gewaltsamen Änderung der
drückend empfundenen gesellschaftlichen Ordnung, wenn man bedenkt,
um wieviel sich im ganzen die Lage des Bauernstandes gegen das Mittel-
alter verschlechtert hatte. Der abnehmende Geldwert erweckte bei den
Grundherren den Gedanken, statt der vor Jahrhunderten in Geld fest-
gestellten Ablösungssätze die Naturalabgaben neuerlich einzuführen. An-
dererseits drängte die Beseitigung der Lehnsheere durch besoldete Truppen,
die Erhaltung der Beamten und die Steigerung der Verwaltungsauslagen
überhaupt die Staatswirtschaft dazu, ihre Bedürfnisse mehr als früher durch
Geld, also durch Steuern oder Schulden zu befriedigen. Die Steuern wurden
nun, ohne die Bauern zu befragen, von den Grundherrn bewilligt und auf
ihre abhängigen Leute überwälzt. Diese wirtschaftlich Schwächsten trugen
aber nicht bloß den größten Teil der Staatslasten, sondern waren im
gleichen oder selbst in höherem Ausmaß überdies zu Leistungen an ihre
Herren verpflichtet. Das bisher über die Lage des Bauernstandes Gesagte
galt ziemlich allgemein in Deutschland, dazu kam in den Gegenden des
Kriegsschauplatzes noch der Jammer, den der Dreißigjährige Krieg un-
mittelbar verursachte. Wie verheerend seine Wirkungen für den Bauern-
stand waren, kann man den ergreifenden Schilderungen Grimmelshausens
entnehmen. Immer und immer wieder zerstörte die wilde Kriegsfurie,
was des Landmanns Fleiß geschaffen; immer und immer wieder kehrten
diese Bauern in alter Anhänglichkeit an die väterliche Scholle zu den
zerstampften Äckern und niedergebrannten Häusern zurück, bis endlich
Verzweiflung die Gequälten in die Wälder trieb und sie dann durch
Räuberhandwerk vergalten, was man an ihnen verbrochen hatte. Als
endlich die Friedensglocken läuteten, hatte in den vom Kriege betroffenen
Gegenden die Mehrzahl der Bauern keine Heimat mehr, die Gutsherren
hatten der Flüchtigen Grund und Boden eingezogen und stellten nun
jenen, die sich meldeten, harte Bedingungen. Erst nach 1648 ist bei-
spielsweise in der verschrieenen Uckermark, wo es vor dem Kriege noch
freie Bauern gab, die Leibeigenschaft neu begründct worden.
——
DIE KULTUR DER GEGENWART. Ij
Bisher sind ferner erschienen:
Teil II, Abt. 5, 1: Staat und Gesellschaft der neueren Zeit
(bis zur franzósischen Revolution) Bearbeitet von F. v. Bezold, E. Gothein
und R. Koser. Æ 11.—
Inhalt. Staat und Gesellschaft des Reformationszeitalters: F. v. Bezold. —
Staat und Gesellschaft des Zeitalters der Gegenreformation: E. Gothein. —
Staat und Gesellschaft zur Höhezeit des Absolutismus: R. Koser.
„Es ist ein bedeutsames Werk, das uns vorliegt, das Werk dreier Männer, die, jeder au: seinem
Gebiete, anerkannt Hervofragendes geleistet haben und nun die gesicherten Ergebnisse langjáhriger
eigener und fremder Forschungen in abgeklärter, gediegener Form zusammenfassen und einem ge-
schichtlich interessierten Publikum darbieten. Die drei Teile des Werkes stellen wohlgesonderte,
in sich abgegrenzte Gebiete dar, die allemal wenigstens ein Jahrhundert umfassen und sich über alle
wesentlichen Betätigungen des geschichtlich bedingten Menschen erstrecken.‘
(Mitteilungen aus der historischen Literatur.)
„In diesem von berühmten Historikern geschriebenen Werke werden Staat und Gesellschaft des
Reformationszeitalters, des Zeitalters der Gegenreformation und die zur Höchstzeit des Absolutismus
in klassischer, auch die Staatslehre bereichernder Weise großzügig dargestellt. Besonders der von
v. Bezold geschriebene Teil des Werkes ist voll der tiefsten und feinsten Würdigung persönlicher,
kultureller und die Staatsentwicklung fórdernder Taten.“ (Deutsche Juristen-Zeitung.)
Teil IL, Abt, 8: Systematische Rechtswissenschaft. Bearbeitet
von R. Stammler, R. Sohm, K. Gareis, V. Ehrenberg, L. v. Bar, L.
v. Seuffert, F. v. Liszt, W.Kahl, P. Laband, G. Anschütz, E. Bernatzik,
F. v. Martitz. & 16.—
Inhalt. Allgemeines. Wesen des Rechtes und der Rechtswissenschatt;
R. Stammler. — Die einzelnen Teilgebiete. A. Privatrecht. Bürgerliches Recht:
R. Sohm. Handels- und Wechselrecht: K. Gareis. Versicherungsrecht:
V. Ehrenberg. Internationales Privatrecht: L. v. Bar. B. Zivilprozeßrecht:
L. v. Seuffert. C. Strafrecht und Strafprozeßrecht: F. v. Liszt. D. Kirchenrecht:
W. Kahl. E. Staatsrecht: P. Laband. F. Verwaltungsrecht. Justiz und Ver-
waltung: G. Anschütz. Polizei und Kulturpflege: E. Bernatzik. G. Völker-
recht: F. v. Martitz. — Die Zukunftsaufgaben des Rechts und der Rechts-
wissenschaft: R. Stammler.
»... Alle Materien des Rechts finden sich hier in anschaulicher Weise und in knapper Form
systematisch dargestellt, wie sie sind und wie sie geworden sind, der Aufgabe entsprechend natur-
gemäß nur in ihren allgemeinen Grundzügen, aber mit erschópfender Gründlichkeit, so daB auch
dem Fernerstehenden ein klarer und vollständiger Überblick über die das Rechtsleben beherrschenden
Gedanken und seine Ziele ermóglicht wird. Die Namen unserer ersten Rechtslehrer, welche die
Stoffe bearbeitet haben, bieten Gewähr für eine hervorragende Lösung der Aufgabe.“
(Conrads Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik.)
Teil II, Abt. 10, 1: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. von
W. Lexis. M 9.—
Inhalt. A. Einleitung. I. Die Entwicklung der Volkswirtschaft. — II. Die
Methode der Volkswirtschaftslehre. — B. Der Kreislauf derVolkswirtschaft.
I. Der Wert. — II. Die Nachfrage. — III. Die Produktion. — IV. Kapital-
vermógen und Unternehmung. — V. Das Angebot. — VI. Die Preisbildung. —
VII. Handel und Preise. — VIII. Das Geld. — IX. Kredit. und Bankwesen. —
X. Der Wert der Geldeinheit. — XI. Das Einkommen. — XII. Näheres über
Arbeitseinkommen und Kapitalgewinn. — XIII. Die Grundrente. — XIV. Pro-
duktion und Einkommen. — XV. Krisen. — XVI. Die Konsumtion. — XVII. Pro-
duktion und Verteilung. — XVIII. Zukunftsaussichten.
„Die Hauptvorzüge des neuen Werkes des in den weitesten Kreisen bekannten Verf. liegen
auf der einen Seite in einer staunenswerten Beherrschung des Tatsachenmaterials, andererseits in
der vorurteilslosen Darstellung des Stoffes. Niemaud zuliebe, niemand zuleide, läßt sich der Verf.
allein durch seine auf eingehendsten Studien beruhende wissenschaftliche Überzeugung bestimmen
und hält sich dabei von jeder persönlichen Polemik fern. Daß die Abschnitte ‚Geld‘, ‚Kredit- und
Bankwesen“, ‚der Wert der Geldeinheit' besonders ausgezeichnet sind, konnte von Lexis nicht anders
erwartet werden.“ (Deutsche Juristen-Zeitung.)
„Ein geistvolles Werk, in dem der Verfasser seine durch langjährige, vielseitige, tirfgründige
Studien ausgereifte Stellung zur Volkswirtschaftslehre in glänzender Weise niedergelegt hat.“
(Literarisches Zentralblatt für Deutschland.)
14 PIE KULTUR DER GEGENWART.
Teil I, Abt. 1: Die allgemeinen Grundlagen der Kultur der Gegenwart.
Bearbeitet von Lexis, Paulsen, Schóppa, Matthias, Gaudig, Kerschen-
steiner, v. Dyck, Pallat , Kraepelin, Lessing,Witt, Góhler ‚Schlenther,
Bücher, Pietschmann, Milkau, Diels. & 18.—
Teil I, Abt. 3, 1: Die orientalischen Religionen. Bearbeitet von Lehmann,
Erman, Bezold, Oldenberg, Goldziher, Grünwedel, de Groot, Florenz,
Haas. M 9.—
Teil I, Abt. 4, 1: Geschichte der christlichen Religion. Mit Einleitung:
Die israelitisch-jüdische Religion. Bearbeitet von Wellhausen, Jülicher,
Harnack, Bonwetsch, Müller, Ehrhard, Troeltsch. 2. Auflage. & 20. —
Teil I, Abt. 4, 2: Systematische christliche Religion. Bearbeitet von
Troeltsch, Pohle, Mausbach, Krieg, Herrmann, Seeberg, Faber,
Holtzmann. 2. Auflage. M 8.—
Teil I, Abt. 5: Allgemeine Geschichte der Philosophie. Bearbeitet von
Wundt, Oldenberg, Goldziher, Grube, Jnouye, v. Arnim, Baeumker,
Windelband. & 14.—
Teil I, Abt. 6:. Systematische Philosophie. Bearbeitet von Dilthey,
Riehl, Wundt, Ostwald, Ebbinghaus, Eucken, Paulsen, Münch,
Lipps. 2. Auflage. M 12.—
Teil I, Abt. 7: Die orientalischen Literaturen. Bearbeitet von Schmidt,
Erman, Bezold, Gunkel, Nöldeke, de Goeje, Pischel, Geldner, Horn,
Finck, Grube, Florenz. M 12.—
Teil I, Abt. 8: Die griechische und lateinische Literatur und Sprache.
Bearbeitet von v. Wilamowitz-Moellendorff, Krumbacher,Wackernagel,
Leo, Norden, Skutsch. 3. Auflage. ca. M 12.—
Teil I, Abt. 9: Die osteuropäischen Literaturen und die slawischen
Sprachen. Bearbeitet von Bezzenberger, Brückner, v. Jagic, Máchal,
Murko, Riedl, Setälä, Suits, Thumb, Wesselowsky, Wolter. & 12.—
Teil I, Abt. 11, 1: Die romanischen Literaturen mit EinschluB des
Keltischen. Bearbeitet von Zimmer, Meyer, Stern, Morf, Meyer-
Lübke. & 14.—
Teil II, Abt. 4, 1: Staat und Gesellschaft der Griechen und Römer.
Bearbeitet von v. Wilamowitz-Moellendorff und Niese. & 10.—
Von Teil I und II (die geisteswissenschaftlichen Kulturgebiete)
befinden sich noch in Vorbereitung:
Teil I, Abt. 2: Die Aufgaben und | Teil I, Abt. 13: Die orientalische
Methoden der Geisteswissen- | Kunst Die europäische Kunst
schaften. des Altertums.
Teil I, Abt. 3, II: Die europäische | Teil I, Abt, 14: Die europäische
Religion des Altertums. Kunst des Mittelalters u. der Neu-
Teil I, Abt. 10: Die deutsche Lite- | zeit. Allgemeine Kunstwissen-
ratur und Sprache. schaft.
Teil I, Abt. 11, II: Englische Lite-
ratur u. Sprache, skandinavische
Literatur u. allgemeine Literatur-
wissenschaft,
Teil I, Abt. 12: Musik.
Teil II, Abt. I: Völker-, Lánder-
und Staatenkunde. (Die anthropo-
geographischen Grundlagen von
Staat und Gesellschaft, Recht und
Wirtschaft.)
[
sun #7 . 2
Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin
Das Erlebnis und die Dichtung. Lessing. Goethe. Novalis. Hölderlin.
Vier Aufsätze von Wilhelm Dilthey. 8., erweiterte Auflage. Geh. & 5.20,
geb. & 6.20, Geschenkausgabe in Halbpergament & 7.20.
„Man kennt Dilthey als Pfadfinder einer neuen Psychologie, der überall das Lebendige,
Irrationale sah, dem man nicht mit Hebeln und Schrauben beikommen konnte. Ihm konnte
das Literaturhistorikergerede von Dichterschulen, Beeinflussung, großen Erlebnissen nicht
genügen. Er sah den Menschen allseitig bedingt und bedingend, wußte, daß diese Bo-
dingungen nur Schranken sind, in denen sich die unendliche Kraft des Individuums ent-
falten kann.“ Dilthey sieht hier das lebéndige Wachstum des Geisteslebens eines Volkes,
aus dem die großen Männer mit Notwendigkeit hervorgehen, bedingt und bedingend, und
so löst sich der Widerstreit zwischen der Heroen- und der Massentheorie der Geschichte.
Er spricht nicht theoretisch über diese Fragen; aber wie er Lessing und Novalis heraus-
holt aus Tradition, Milieu, Zeitgenossen und sie doch darin verwurzelt zeigt, — das ist
eine wundervolle Bestätigung der Gedanken über Größe und Zufall, wie H. v. Keyserling
sie jüngst skizziert hat. Hier redet aus Dilthey die echtgeborene Schwermut eines Dichters,
der das Fazit eines siebzigjährigen Lebens zieht. Er spricht von der Tragik des Menschen,
der eine unendliche Forderung im Endlichen zu erfüllen hat, eine Forderung, die in sich
wieder den furchtbaren Dualismus von Ideal und Natur birgt, und er sieht in dieser Tragik
Schönheit und Zauber dieses traurig-süßen Daseins. „Wir haben die Schönheit des Lebens
in unseren Verhältnissen zu den Menschen, und in jedem derselben ist doch insgeheim
ein Trennendes, das nicht berührt werden darf.“ (Neue Rundschau.)
Goethes Faust. Ein Analyse der Dichtung. Von Professor Dr. Wilhelm
Büchner in Darmstadt. [VI u. 128 S] 8. 1911. Geh. 4 2.—, in
Leinw. geb. & 2.80.
Das Buch, das nicht nur für die von Berufs wegen mit Goethe und dem Faust sich
Beschüftügenden, sondern überhaupt für alle, die ernsthaft einen Weg zum Verständnis
der Dichtung als eines Ganzen zu finden bestrebt sind, wertvoll ist, gibt einen systematischen
Überblick über Aufbau und Ideengehalt der Dichtung, indem es die wesentlichen Motive
hervorhebt und ihre Beziehungen untereinander und xu dem Ganzen erörtert. Überall bleibt
dabei die Darstellung in Fühlung mit der Welt- und Lebensanschauung des Dichters und
sucht vor allem die intime Kenntnis seiner Denkweise, wie sie in unseren Tagen dank
zahlreicher Veröffentlichungen, insbesondre seiner Briefe, ermöglicht ist, für die Erklärung
zu nützen, namentlich werden die in der Weimarer Ausgabe veróffontlichten Faustpapiere
des Dichters als ein wichtiges Hilfsmittel verwertet. So vermag das Buch als Ergebnis
fein empfundener Interpretation des einzelnen mehr zu bieten als mancher dickbändige
Faustkommentar.
Charakterköpfe aus der antiken Literatur. Von Eduard Schwartz.
I. Reihe. 1. Hesiod und Pindar. 2. Thukydides und Euripides. 3. So-
krates und Plato. 4. Polybios und Poseidonios. 5. Cicero. 3. Auflage.
[IV u. 128 S.] gr. 8. 1910. — II. Reihe. 1. Diogenes der Hund und
Krates der Kyniker. 2. Epikur. 3. Theokrit. 4.Eratosthenes. 5.Paulus.
[IV u. 136 S.] gr. 8. 1910. Geh. je & 2.20. in Leinw. geb. je & 2.80.
„ . . Schwartz beherrscht den Stoff in ganz ungewöhnlicher Weise: das Reinstoffliche
aber tritt allmählich gans in den Hintergrund, dafür erglänzt jede einzelne der Er-
scheinungen um so klarer und mächtiger im Lichte ihrer Zeit. Der Verfasser ist in den
Jahrhunderten der griechischen Poesie — sowohl in denen, wo sie sich entwickelte, als
auch in denen, da sie ihre Blüte erlebte — mit gleicher sozusagen hellseherischer Sicher-
heit zu Hause: wir lernen jeden einzelnen der geistigen Heroen als ein mit innerer Not-
wendigkeit aus seiner Epoche hervorgehendes Phänomen betrachten und einschätzen, und
Schwartz schildert uns ihn so lebendig, da8 wir ihn wie mit Fleisch und Blut begabt
vor uns zu sehen glauben.“ (Das literarisohe Echo.)
Die Renaissance in Florenz und Rom. Von C. Brandi. 3. Auflage.
Geh. M 5.—, geb. M 6.—.
„. . Moisterhaft sind die Erscheinungen von Politik, Gelehrsamkeit, Dichtung,
bildender Kunst zum klaren Entwioklungsgebilde geordnet, mit großem Takte die Persönlich-
keiten gexeichnet, aus freier Distanz die Ideen der Zeit betrachtet. Dio Ausstattung des
Buches entspricht durchaus dem gewählten Inhalte; sie dürfte zum Geschmackvollsten der
neueren deutschen Typographie gehören “ „ (Historisches Jahrbuoh.)
Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin
Grundriß der Geschichtswissenschaft
Herausgegeben von Aloys Meister.
Inhaltsübersicht des Gesamtwerkes
In 2. Auflage erschienen. + In Vorbereitung.
I. Band.
Abteilung 1. M 2.40.
“Lateinische Palllographle. Von Archiv-
direktor Prof. Dr. Berthold Brethols.
Abteilung 2.
Diplomatik. Von Prof. Dr. Rudolf
Thommen, Privatdozent Prof. Dr. Lud -
wig Schmitz- Kallenberg, Prof. Dr.
Harold Steinacker.
Abteilung 3.
Cbrosologle des deutschen Mittelalters und
der Neuzeit. Von Archivdirektor Geh.
Archivrat Dr. Hermann Grotefend.
Sphragistik. Von Archivdir. Dr. Theodor
Ilgen.
Heraldik. Von Archivar a. D., Kgl. süche.
Kommissar für Adelsangelegenheiten Dr.
krich Gritzner.
+Numismatk._ Von Geh. Reg.-Rat Dr.
Ferdinand Friedens burg.
Quellen und Grundbegriffe der histor. deo“
raphie Deutschlands und seiner Nach-
arlünder. Von Prof. Dr. Rudolf
Kötzsohke.
Abteilung 4.
Grundzüge der historischen Methode.
Prof. Dr. Aloys Meister.
1Oesohiohtsphilosophie. Von Privatdozent
Dr. Otto Braun.
Historiographie und Quellen der deutschen
Geschichte bis 1500. Von Prof. Dr.
Max Jansen.
Von
tQuellen und Historiographie der Neuzeit.
Von Prof. Dr. Hermann Oncken.
Il. Band.
Abteilung 1. . 9.80.
Deutsche Wirtschaftageschlehts bis zum17.Jabr-
hundert. Von Professor Dr. Rudolf
Kötzschke,
Abteilung 9. AM 1.80.
Grundzüge der neuoren Wirtsoha
vom 17. Jahrhundert bis zur G
Von Prof. Dr. Heinrich 81eve
Abteilung 3. & 2.59.
Deutsche Verfassungsgesohlohto voa dea An-
füngen bis ins 15.Jahrhundert. - Von Prof.
Dr. Aloys Meister.
Abteilung 4.
tDeutsohe Verfassungsgesohlehte vom 15. Jahr-
hundert bis zur Gegenwart. Von Privat-
dozent Dr. Fritz Hartung.
Abteilung 5. M 3—
Deutsche Reohtsgeschlobte. Von Privatdozent
Dr. Claudius Frh. v Schwerin.
Abteilung 6. & 3.—
Verfassungsgesohiohte der deutschen Kirche
im Büttelalter. Von Prof. Dr. Albert
Werminghoft.
Abteilung 7.
tVerfassungsgésohliohte d. katholischen Kirche
In der Neuzeit. Von Prof. Dr. Joseph
Freisen.
Abteilung 8. 4 1.—
Geschichte der protestantischen Kirohenver-
lohte
enwart.
ing.
fassung. Von Prof. Dr. Emil Sehling.
Quellensammlung z. deutschen Geschichte
Herausgegeben von E. Brandenburg und 8. Seeliger.
Die Sammlung soll in erster Linie püádagogiscnen, in zweiter Linie auch wissenschaftlichen
Zwecken dienen. In jedem Bändchen wird das für die erschöpfende seminaristische Be-
handlung eines bestimmten Problems erforderliche Material zugänglich gemacht. Einmal
gilt es, die Quellen für die historische Erörterung jener Fragen zu sammeln, die in den
historischen Seminaren der deutschen Universitäten behandelt zu werden pflegen. Dann
aber soll auch die Besprechung solcher Probleme ermöglicht werden, die bisher wegen der
Verstreutheit des Materiales in den historischen Übungen an den Universitäten nicht er-
Ortert werden konnte.
Bisher sind erschienen:
Die Quellen zur Geschichte der Entstehung des
Kirohenstaates. Von Johannes Haller.
& 3.60.
Quellen zur deschiohte des Investiturstreites.
Von Ernst Bernheim. I. Heft: Zur Ge-
schichte Gregors VII. und Heinrichs IV.
& 1.40. II. Heft: Zur Geschichte des
Wormser Koukordats [VI u. 88 S.] 8. 1907.
Kart. % 1.90
Die deutschen Partelprogramme. Von Felix
Salomon. I. Heft: Von 1844—1871. M 1.40.
II. Heft. Von 1871 — 1900. % 1.60
Briefe und Aktenstücke zur Geschichte der
Gründung des Deutsohen Reiches (1870/71).
Von Erich Brandenburg. I. Heft: Vor-
verhandlungen. (Bis zur Eröffnung dor
Konferenzen in Versailles 23.Oktobeor 1870.)
1 1.80. II. Heft: Hauptverhandlungen in
Versailles. 1 2.—
Die politischen Testamente der Hohenzollern
nebst ergänzenden Aktenstücken. Von
Georg Küntzel und Martin Haß,
I. Heft: Hofordnung Joachims IL Die
politischen Testamente des Großen Kur-
fürsten von 1667 und Friedrich Wilhelms].
von 1722. 4 1.60. II. Heft: Friedrich
der Große. Das politische Testament von
1752 nebst Ergänzungen — Friedrich
Wilhelm III. Gedanken über die Be-
gierungskunst von 1796/97. Denkschrift
über das preußische Heerwesen vom No-
vember 1797. Generalinstruktion für die
Kommission der Finanzen vom 19. Februar
1798. 4 2.20.
Quellen zur Geschichte der deutschen Könlge-
wahl und des Kürfürstenkollegs. Von Mario
Krammer. I. Heft: Zur Entwicklung
der Kónigswahl vom X. bis zum XIII. Jahr-
hundert & 1.80. II. Heft: Königswahl und
Kurfürstenkolleg von Rudolf von Habs-
burg bis zur Goldenen Bulle. . 2.20.
= Weitere Hefte befinden sich in Vorbereitung. — Zn
Prospekt mit ausführlichen Inhaltsangaben umsonst und postfrel vom Verlag
Der britiſche
Imperialismus
Ein geſchichtlicher Überblick über den Werdegang des
britiſchen Reiches vom Mittelalter bis zur Gegenwart
" Don Dr. Felix Salomon
ti nd franzöſiſche Geſchichte
predi ter fre ah
[Vil] u. 225 S.] 8. 1916. Geheftet M. 3.—, gebunden M. 3.60
in geſchichtliches Verſtändnis des britiſchen Imperia⸗
edi poesis E Cinblid in das Werden des britiſchen
Weltreiches, mit dem — und nicht mehr mit England allein — i in
Gegenwart und Zukunft zu rechnen haben. Im Gegenſatz zu = E,
heit bes Schlagwortes, das ben Ubergang zur Weltpolitik Bd à 5
durchziehen die Strömungen, die im modernen Imperialismus nn nden,
wie das Buch zeigt, die ganze engliſche Geſchichte, von den 1
im Mittelalter an, ſich in Frankreich feſtzuſetzen, während in der 2: SE
England von den beiden anderen Möglichkeiten der Ausdehnung über 5
kleine Inſelgebiet hinaus Gebrauch macht, der weiteſter nn " l
Welthandels und der der Erwerbung reichen Kolonialbeſitzes. xs i
baut fid) auf ben von den Tudors gelegten Grundlagen ju b A E
tiliſtiſcher Imperialismus auf, für den 1 ES =
puritaner befondere hier in neuer Beleuchtung erfcheinende Bedeutung
Derlag von B. 6. Teubner in Leipzig und Berlin
V. 5. VIII 16. 33 T.
cmmimiimiiimnm betete: 57777777770
VERLAG VON B. d TRU
mm
BNER IN LEIPZIG UND BERLIN
E
m O iTi
* Den = i - - à M
Adi Kur LL — 2 n
erhandlungen. (Bis zur rronnuny uos:
Konferenzen in Versailles 23.Oktobor 187 0.)
M 1.80. II. Heft: Hauptverhandlungen in
Versailles. H 2.—
Die politischen Testamente der Hohenzollern
nebst ergänzenden Aktenstüoken. Von
Prospekt mit ausführlichen Inhaltsangaben umsonst und postfr
2 Salomon Der britiſche Imperialismus
gewinnen. Im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts beginnt der Aufbau
des neuen KHolonialreiches; er geht mit der Entwicklung eines
Welthandelsreihes hand in hand. Napoleons Verhältnis zu
England und ſeine Rolle in der Geſchichte des britiſchen Imperialismus
erfährt dabei ebenfalls beſondere Würdigung. Der moderne Impe⸗
rialismus ift vor die Aufgabe geſtellt, gleichzeitig den Bedürfniſſen
des Welthandelsreiches und des Holonialreiches Rechnung zu tragen;
die Darſtellung zeigt, wie aus dieſer Verkettung der Weltkrieg hervor⸗
gegangen iſt. Erſt ſo, indem das Wachstum des Reiches ſowohl
aus den Schickſalen des Mutterlandes als auch aus den Jnter-
eſſen der Kolonien abgeleitet und in Verbindung mit beiden dar⸗
gelegt wird, ift es möglich, ein Derftändnis zu gewinnen für das
Weſen des britiſchen Imperialismus als einer Macht, mit der wir
weiter zuſammenleben müſſen, und die mit klaren Blicken betrachten zu
lehren eine vaterländiſche Aufgabe ift, die das Buch zu erfüllen ſucht.
Inhaltsverzeichnis.
Vorwort. — Erſter Hauptteil: Der mittelalterliche Imperialismus. 1. Die
Dorausfegungen. II. Das anglonormanniſche Reich. III. Das angeviniſche Reich.
IV. Britiſcher Imperialismus im Mittelalter. V. Der Ausgang des Mittel⸗
alters. — Zweiter Hauptteil: Der merkantiliſtiſche Imperialismus. I. Die
Dorausfegungen. 1. Die Anfänge von Handel und Induſtrie im Mittelalter.
2. Das Werk der Tudors als Dorausſetzung der neuen Reidjsbilbung. II. Die
Anfänge des merkantiliſtiſchen Imperiums. 1. Die erſten Koloniengründungen.
2. Der Weg zum Kolonialreich. Ill. Der Höhepunkt des merkantiliſtiſchen
Imperialismus. 1. Wirtſchaft und Staat in ber erſten Hälfte des 17. Jahr-
hunderts. 2. Don der Re[tauration bis zum Utrechter Frieden 1660 — 1713.
3. Vom Utrechter Frieden bis zum Pariſer Frieden 1713—1761. IV. Der Aus»
gang des merkantiliſtiſchen Imperiums. — Dritter Hauptteil: Der Impe-
rialismus in der Blütezeit des Sreihandels. I. Die Dorausfegungen. 1. Wand⸗
lungen im Wirtſchaftsleben und neue Strömungen in der Kolonialpolitik.
2. Die letzte Phaſe im Ringen zwiſchen England und Frankreich. II. Auf dem
Wege zum Welthandelsmonopol 1815—1870. III. Das neue Kolonialreid.
1. Die Siedlungskolonien: a) Kanada, b) Auftralien, c) Kapkolonie. 2. Anderes
koloniales Wachstum. 3. Indien. 4. Das imperialiſtiſche Problem. — Dierter
Hauptteil: Der moderne Imperialismus. I. Die Dorausfegungen. Il. Der
Fortgang der Reichsbildung. III. Weltherrſchaft und Weltkrieg.
der König swahl vom X. bis sum X111.9Bar-
hun dert 61 ‚80. II. Heft: Könlgewahl und
Kurfürstenkolleg von Rudolf von 28
burg bis zur Goldenen Bulle. 1 2.20.
2 > — ——
Weitere Hefte befinden sich in Vorbereitung. = vom Verlag
Die Anfänge der Gleichgewichtspolitik 3
Das Glück hat bei der Ordnung der neuen Derhältniffe Date ge:
ſtanden; es brachte jene Gruppierung der Kontinentalmächte, ohne
welche Englands Gelingen unmöglich geworden wäre. Frankreich
fand einen kontinentalen Gegner im Haufe Habsburg. Dieſer bis
ins 18. Jahrhundert währende Gegenſatz brachte England in die
erwünſchte Lage, die Entwicklung der kontinentalen Verhältniſſe mit
neuen Mitteln zu beeinfluſſen und die Wahrung ſeiner Intereſſen
vorzunehmen: dieſe neuen Mittel beſtanden in der Ausbildung einer
Gleichgewichtspolitik, die man urſprünglich ſo begriff, daß England
das Sünglein an einer Wage darſtellte, von der die fid) befehden-
den Mächte die Wagſchalen bildeten; das Schwergewicht verlegte ſich
dann dorthin, wohin England ſich neigte. Eine Denkmünze ent⸗
hielt auf der Kufſchrift den Sinn dieſes Verfahrens: „Cui adhaereo
praeest." Auf diefe Weiſe ſollte England wieder bündnisfähig und
umworben werden. ... Daß fid) bei Englands Aufitieg noch viele
Hemmniſſe zeigten, lag vor allem daran, daß konfeſſionelle Gegenſätze
in die politiſche Gruppierung eingriffen. hätten Frankreich und das
habsburgiſche haus in der Gemeinſchaft des katholiſchen Glaubens
gegenüber dem proteſtantiſch gewordenen England zuſammengehal⸗
ten, wie es zeitweiſe trotz der politiſchen Rivalität als möglich er⸗
ſchien, ſo wäre England in ſeiner Entwicklung erſtickt worden; zu ſei⸗
nem Glück erwies ſich hier die politiſche Rivalität wirkſamer als die
religiöſe Verwandtſchaft. Immerhin blieb die Lage ernſt genug, als
fid Europa in ein katholiſches und proteſtantiſches Lager ſpaltete
und der ſpaniſche Sweig der Habsburger unter König Philipp II. die
Spitze der gegenreformatoriſchen Bewegung gegen England richtete;
das Übergewicht der Gegenreformation ſchien entſchieden, ſobald
England für die alte Kirche zurückgewonnen wurde. Das war für
England auf dem Wege zur neuen Reichsbildung im Suſammenhange |
der internationalen Derhältnifje die Schickſalsſtunde. Angeſichts die- |
jer Derhältniffe entſchied fid) die lange vorſichtig lavierende Regie-
rung Eliſabeths ſchließlich, die Führung des Proteftantismus zu über-
nehmen.
eee A TETTO ittis
| VERLAG VON B.G. TEUBNER IN LEIPZIG UND BEL.:
&
Rb UNA t i"
4776666 %
— pe-a
[
* ? AER dee »
n - me a **
VM. un Dh ou, ee
4 Cromwell als Jmperialift
Seit den Tagen der großen mittelalterlichen Könige hat niemand
den imperialiſtiſchen Gedanken mit gleichem Bewußtſein und glei⸗
cher Energie erfaßt wie Oliver Cromwell. Fragen und Sorgen der
Reichsbildung rückten in den Mittelpunkt ſeiner Tätigkeit, und mehr
als das: die Reichsbildung beſchäftigte ihn unter einem neuen, eine
heitlich leitenden Geſichtspunkte. Sein Imperialismus wurzelte in
der puritaniſchen Weltanſchauung; [eine Religiofität war nichts
weniger als nach innen gewandt und weltabgewandt; jein Purita-
nismus lehrte und forderte die Verherrlichung Gottes durch Er⸗
oberung und Umgeſtaltung der Welt. Aus dem Alten Teſtamente
wurde entnommen, daß die Miſſion des auserwählten Volkes auf
die Engländer übergegangen fei; das engliſche Volk fei von Gott
auserwählt, um anderen Völkern die gleichen Segnungen zu bringen,
durch welche das engliſche Staatsweſen den Sturz der Tyrannei
erreicht habe. Die £ebre vom auserwählten Volke begegnet uns bei
dem Dichter des „Verlorenen Paradieſes“, bei John Milton; ein
anderer Seitgenoſſe Cromwells, Harrington, widmete dem Protektor
ein Buch, das er „Ozeana“ nannte, und worin er ein vom Meer um⸗
ſpültes Gemeinweſen ſchilderte, das im Dienſt der leidenden Menſch⸗
heit zur Weltherrſchaft beſtimmt fei. ... Dieſe und ähnliche Rufe:
rungen des Puritanismus ſind in ihrer Beziehung zur britiſchen
Keichsbildung jüngſt von der deutſchen Wiſſenſchaft jo hoch ange-
ſchlagen worden, daß 6. von Schulze⸗Gaevernitz in einem Rückblick,
den er feiner Darſtellung des modernen Imperialismus voraus.
ſendet, im Puritanismus die geiſtige Urkraft des Imperialismus
gefunden zu haben meint, mir ſcheint dies eine übertriebene Schät⸗
zung dieſes Gedankenelements zu fein. . .. Indeſſen ijt richtig:
der Puritanismus ſchürte die Tatkraft in einer kritiſchen Phaſe
der Reichsbildung und brachte vergängliche Empfindungen in die
Form einer Lehre, die ſich einprägen und immer wieder vertreten
ließ. Auf dieſe Weiſe ſind die puritaniſchen Glaubensſätze in die
imperialiſtiſche Gedankenwelt für alle Seiten übergegangen und in
ihr maßgebend geblieben.
— —
— — — iin —̃ EAA,
- 2n — — — —
MONI ee ge erden) er eder er . een
N in Versailles 23. Oktober 1) € e a g el 1 Hefi: Königewahl und
, en 1 1.80. €
30. II. Heft: Hauptverhandlung hunde ee von Rudolf on Ha
| ta ldenen
"iem Testamente der Hohenzollern | burg bis zur Golden -
bst ergünzenden Aktenstüoken. is "me .
Wenn en en ben umsonst und postfrei vom Verlag
Prospekt mit ausführlichen Inhaltsanga
England und Napoleon I. 5
PM —
Don 1796 an wurde Napoleon die maßgebende Perſönlichkeit,
mit der auch England in allem zu rechnen hatte. In unjerem Su⸗
fammenbange kommt es auf die Wirkung, nicht auf die Beweg⸗
gründe der Napoleoniſchen Politik an, aber auch an dieſen dürfen
wir nicht ganz vorübergehen, weil Napoleon in der Geſchichte der
britiſchen Reichsbildung eine Rolle ſpielt, wie kaum ein Ausländer
außer ihm; die tiefſte Tragik in dieſem gewaltigen Leben liegt doch
wohl darin, daß er durch die Gegenkräfte, die er auslöſt, zu einem
der Bildner des britiſchen Reiches geworden iſt, dem er den Todes⸗
ſtoß verſetzen wollte. Wie konnte dies geſchehen? Hier liegt eine
alte wiſſenſchaftliche Streitfrage vor: wie kam es, daß Napoleon
den Krieg mit England fortſetzte, und wieſo verewigte jid) dieſer
Krieg, von einer kurzen Friedenspauſe abgeſehen, bis zu der Kata»
ſtrophe des großen Soldatenkaiſers? Iſt es wahr, daß England den
Krieg aufgedrungen hat, wie Napoleon es in der Verbannung auf
St. Helena als Geſchichtsſchreiber ſeiner Taten behauptete, und daß
es ſeiner Hartnäckigkeit und Standhaftigkeit die Ernte verdankt, die
es einheimſen wird; oder war es anders: daß Napoleon an der
Andauer des Krieges Schuld trug und auf dieſe Weiſe wider Willen
die Gegenwirkungen hervorrief, die der britiſchen Reichsbildung zu⸗
ſtatten kommen werden? Mir ſcheint, die Antwort muß dahin lau-
ten: Napoleon war der Urheber des Krieges, inſofern als Urheber
eines Krieges derjenige zu bezeichnen iſt, der ihn notwendig gemacht
hat. Er iſt dazu nicht durch Ehrgeiz allein, durch Unerſättlichkeit
oder gar durch Luft am Kriegführen gebracht worden; er tat es
für die Aufrechterhaltung feines Werkes, feiner Schöpfung, worin
das Sachliche mit dem Perſönlichen untrennbar verſchmolzen war.
. . . Hier wird es uns deutlich, daß Napoleon nicht nur als Kind
feiner Zeit ein großer Rationaliſt war, der alles nach feinem Willen
einrichten zu können meinte, ſondern auch ein Phantaſt mit dem
Hange zum Abenteuerlichen und der Freude am Grenzenloſen; er
glaubte an eine Miſſion, für die ihn das Schickſal auserſehen und
zum Kaiſer des Kontinents beſtimmt habe.
VERLAG VON B. d. TEUBN ER IN LEIPZIG UND R
H
— — — E ttt
(LEZE)
pe es
2 „ 0 DE ou io RARE
TIME ˙— ——
6 . £ord Palmerfton und das Ausland
Die Einheit in dem Wirrſal der diplomatiſchen Geſchäfte Lord
palmerſtons liegt darin, daß er die geeigneten weltpolitiſchen Be
dingungen für das induſtrielle Wachstum ſchaffen half. Am widz-
tigſten dünkte auch ihm die Kufrechterhaltung des Friedens; das
Kunſtſtück, deſſen er ſich rühmte, beſtand darin, daß er ſeinen Wil⸗
len ohne Berufung an die Waffen geltend machte, und zwar ſo, daß
er fid) eine beſtändige Kontrolle über die Entwicklung der äußer⸗
wie innerpolitiſchen Verhältniſſe in Europa anmaßte. Er nahm
zu den nationalen Bewegungen des Seitalters, zu den Derfaffungs-
fragen, Stellung, verwandte feine diplomatiſchen Agenten zum Der.
kehr mit Partei- und Dolfspertretern, ließ fih konſultieren oder
gab ungerufen feinen Rat, immer mit dem Hintergedanken, daß
Englands politiſcher oder wirtſchaftlicher Vorteil, am beſten beides
zugleich, dabei gewahrt werde. Er ſorgte für die Stärkung einer
befreundeten Regierung, für die Schwächung einer gegneriſchen, um
Machtverſchiebungen oder Beſitzveränderungen den £eitjágen der
engliſchen Politik gemäß zu erreichen. Wo ein wirtſchaftlicher Kon⸗
kurrent in Sicht trat, bekämpfte er ihn mit kleinlichſten Mitteln.
. Er verglich die Stellung des modernen Briten mit der des
alten Römers, der nur ſeine herkunft zu bekunden brauchte, um
Ehrfurcht einzuflößen. Wunderbar verſtand es palmerſton, vor fei-
nen Landsleuten, die nichts vom Kontinent wußten, aber auch vor
dem gefühlswarmen europäiſchen Liberalismus, die engliſche Do: |
litik zu idealiſieren; er wagte es zu behaupten, England ftände
ſtets auf ſeiten der Gerechtigkeit und nehme ſich der Unterdrückten
an. Dabei hatte es nie einen kaltherzigeren Realpolitiker gegeben, |
der bei anderer Gelegenheit das Bekenntnis nicht ſcheute, es gäbe
keine rechtlichen Schranken, wo Englands Intereſſe in Frage ſtände,
und der den Gefühlspolitikern entgegenſtellte: nur Träumer könnten |
wähnen, der Verkehr ber Völker regele jid) nach den Geſetzen wie
der Verkehr einzelner Menſchen, nur Träumer ſich der romantiſchen :
Vorſtellung hingeben, das Verhältnis der Völker, der Regierungen |
werde durch Freundſchaft oder ähnliche Gefühlsregungen beſtimmt.
|
„„ er. 1 mv. wm > —
i prse (Di zur. Eröffnung 250 ) i Konigewabl vom X. A 5
1 J .
uferenzen in Versailles OE in hander K130. Il Rudolf von Habe-
1.80. II. Heft: Haup Kurfürste Goldenen Bulle. M
‚ersailles. . 2. nzollern
mente der Hohe
E painan Hiie Aktenstückem. Von
Bez Weitere Hefte befinden sich in Vorbereitung.
—
ben umsonst und postfrel vom Verlag
Prospekt
Wandel in den Weltverhältniſſen: Bismarck 7
Ei = Das britiſche Reich um 1870 ftellte ein nur aus feinem Werde»
gange begreifliches Bild dar, denn es war weder nach einheitlichem
e Plane entſtanden, noch ruhte es auf einheitlichen Grundlagen. ówei-
‘ir. mal war ein óujammenbrud), wie wir erfuhren, in der Reids»
"2:05 geſchichte erfolgt; aus jedem waren einige Beſtandteile übriggeblie⸗
Sz. ben, die dann mit Neuerworbenem zu einem neuen Ganzen ver⸗
B ; einigt wurden. ... Bewundernswert und großartig ijt das Ergeb»
zy; nis, ſtaunenswert aber find auch die Möglichkeiten, die es Eng»
ip], land erlaubten, in ſolchem Maße nach feinem Ermeſſen fih auszu⸗
leben und durchzuſetzen. Es ijt gewiß: die Engländer leiſteten ihrer-
mna feits Gewaltiges; ihre Energie war unverſiegbar, und die Kraft,
e mit ber fie phuſiſch ausgeſtattet waren, unverwüſtlich; außerdem
za leiſtete ihnen ihre Skrupelloſigkeit und die vollendete Unempfind⸗
lichkeit im Beugen des Rechtes vor ihren Intereſſen die größten
Dienſte. Alles das aber hätte nicht ausgereicht, um die Engländer
an das õiel zu bringen, wenn nicht noch etwas hinzugekommen wäre:
es war die Gunſt der Weltverhältniſſe. Die Engländer haben ſie
meiſterhaft auszunutzen verſtanden; ſie haben ſie nicht geſchaffen.
Darum konnten ſie auch nicht verhindern, daß die Weltlage ſich zu
ihren Ungunſten verſchob .
Der Eintritt der den Engländern höchſt empfindlichen Störung
iſt nicht durch ein beſtimmtes Datum zu fixieren, indeſſen iſt eine
ER beſtimmte Perſönlichkeit zu nennen, welche hierbei die Hauptrolle
ſpielte: Otto von Bismarck. Wie kam es denn, daß dasfelbe England,
l das bis dahin von den großen Erinnerungen von 1815 zehrte und
ud Europa zu leiten gemeint hatte, plötzlich aus allen wichtigen Ent-
> ſcheidungen ausgeſchloſſen und zu politiſcher Einflußloſigkeit per»
| dammt wurde? Bismarcks Kunſt brachte dies 1860—1865 zuſtande,
und diefe Kunft beſtand darin, daß er Preußen auf fih ſtellte und
die europäiſchen Mächte ſich gegenſeitig in Schach halten ließ. Ange⸗
ſichts dieſer im eigenen Boden wurzelnden Kraft fand Englands ſtets
mit der Hilfsbedürftigkeit anderer rechnende Politik keinen Raum;
Tord Palmerſton verließ den Schauplatz, von Bismarck beſiegt.
d * 4 14
e t oooosa0000000000000000000900008 0900 9T HP (E0003 (UV nt ELLLELLELLELTLELELETTITTTITTTITITTT]
VERLAG VON B.G. TEUBNER IN LEIPZIG UND BERLIN
Saai
VonErichBranaeuvuie: Se ung der Krammer „om X bis zum XIII. Jahr-
ur Eröffnung í bl vom X. bis z
verhandlungen. (Bie en 23.Oktober 1870.) d 1 80. II. Heft: Königewahl und
zen in Versai )
71.80. II. Heft: Hauptverhandlungen 1n
illes. 1 2.—
Die politisohen Testamente der Hohenzoliern
nebst
—— Weitere Hefte
Prospekt mit ausführlichen
8 u Jofeph Chamberlain und der Reichsbund
Chamberlains Programm des Reidjsbunóes beſteht aus zwei Cei-
len: erſtens aus der Ankündigung der Annahme der von den Ho⸗
lonien angebotenen Präferentialzölle mit der Gegenleiſtung des von
Kanada gewünſchten Getreidezolls auf ausländiſches Getreide; zwei⸗
tens aus einer Drohung mit Dergeltungsmaßnahmen gegen das
ſchutzzöllneriſche Ausland. Mit alledem erſcheint Chamberlain nicht
als der Führer, ſondern als der Geführte, aber der Schein trügt;
er iſt doch die leitende Perſönlichkeit, denn all dieſe wirtſchaftlichen
Abmachungen bleiben ihm nur Mittel für feinen Zweck; und dieſer
iſt: des Reiches Zuſammenſchluß zu einer politiſchen Einheit. Die
Seitverhältniſſe waren ſeinem Vorhaben günſtiger als je zuvor;
der Burenkrieg ſtärkte den Reichsgedanken ungemein; Chamberlain
pries die haltung der Kolonien in wärmſten Tönen und trium⸗
phierte: das Reid) habe fid) ſelber gefunden. Er wiederholte dann
immer wieder, daß zum erſten Male der Gedanke einer gemeinſamen
Reichsverantwortlichkeit zum Ausdruck gekommen ſei; dieſer Gedanke
ſei neu, und er habe nichts getan, ihn zu erwecken
Worauf iſt ſchließlich das Beſtreben nach Zuſammenſchluß hinaus-
gekommen? Innerhalb der Kolonien führte es zu bedeutſamen Er-
gebniſſen: die auſtraliſchen Kolonien ſchloſſen mit voller Sympathie
der engliſchen Regierung einen Staatenbund (1900), womit eine
der noch mangelnden Vorausſetzungen für den Reichsbund erfüllt
war. Es folgte die Schlußſteinlegung der ſüdafrikaniſchen Dominion
(1907). Dieſes in den Kolonien Erreichte gewann aber ein ganz
anderes Ausjehen, als die Löfung des Kernproblems, die Mutterland
und Siedlungskolonien umfaſſende Reichsgründung, aus blieb
Die liberalen Imperialiſten im Suſammengehen mit den Arbeitern,
welche eine Verteuerung der Lebensmittel beſorgten, haben Cham:
berlains Programm zu Falle gebracht.
Der Verſuch, die Sicherſtellung des Reiches als innerpolitiſche An-
gelegenheit zu erledigen, hatte am Ende verſagt; die Imperialiſten
meinten, es bliebe nichts übrig, als die Löfung von außen zu ſuchen
und die Welt in den Dienſt des britiſchen Imperialismus zu ſtellen.
Habe-
ürstenkolleg von Rudolf von
| er zur Goldenen Bulle. .# 2.20.
Von |
befinden sich in Vorbereitung.
ergänzenden Aktenstüoken.
sonst und postfrel vom Verlag
Inhaltsangaben um
- - — jyinummmeae Gu EE SERT E — EEE En SENSO, or a rr pude —— — T
ue
900005000460000 902040 00€1000000/2000000 0010/00045000190004000042940020000000002000100002 00000002222 200000220000200002022 200022092 % f 10 0200000900200 02022 0 00 00 0 0200000000021 0 12000000 009201
ENNIUS
UND VERGILIUS
KRIEGSBILDER AUS ROMS GROSSER ZEIT
VON
EDUARD NORDEN
[V u. 176 $] gr. 8. 1915. H Geh. M.6.—, geb. M. 7.60
In dem im Juli 1914 bis auf den Titel fertiggestellten Buche, das
sich an Philologen und Historiker richtet, verbinden sich, vom Verfasser
ungewollt, Wissenschaft und erlebte Gegenwart: die Discordia der Völker,
Waffenfabrikation, Flottenbau, das Ringen der GroBmüchte zu Lande
und zur See, die Gegensätze von Volksheeren und Sóldnerheeren sowie
manches andere dieser Art sehen wir in gewaltigen Bildern der beiden
Dichter an unserem Auge vorüberziehen. Zum ersten Male untersucht
das Buch das Abhängigkeitsverhältnis Vergils von Ennius. Dies ge-
schieht, indem vor allem zwei Bücher der beiden Dichter miteinander
verglichen werden: das VII. Buch der Aeneis mit den Fragmenten des
VII. Annalenbuches. Zu diesem Zwecke mußte das letztere, soweit die
Überlieferung es erlaubt, erst wiederhergestellt werden. Eine genaue
Interpretation der Fragmente ergibt, daß in dem VII. Annalenbuche nicht
der erste punische Krieg, sondern die ersten Jahre des zweiten sowie
die Verwicklungen, die zu ihm führten, erzählt worden sind. Vergil
hat die völkergeschichtlichen Begebenheiten der Legende, die er im
VII. Buche sowie im Beginne des X. der Aeneis erzählt, in genauem
Anschluß an das gewaltige Völkerringen dargestellt, das Ennius in jenem
Buche der Annalen entrollt hatte. Die Komposition besonders des VII.
Buches der Aeneis, aber auch anderer, die am Schluß mit ennianischen
Vorbildern verglichen werden, trittdadurch ineigentümliche Beleuchtung.
AOLAODIDSADOBSOONADODSORBOCODCONOODOOCNCALETOBOOAEDOAPOOCNOADSCOOPLPDORCOCDACROPBOOSDOAODASDABALOCACOODDODBBLOODCOARLOLEDODAAOARORABAADOGAOCOCOGOGCBGDO
t99t1100o 000000000 005000000000
LLLELTETELELTITELETITTILLIIIS Wut 90502600002120000000200400900000050000002040000€0002000100000 0020002 203000000008 (909 0022 22 0020 0 LU LLU UE 06010 E ECL 00004002 LE ELUULLOE ULL 004 (0604001
VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG UND BERLIN
| ——— —— Án!
4 e I Y * - " PRI
DE 7 "WERE 2 LLn 2222 TT
— mm — —
Aus der Zusammenfassung
Hiernach stellt sich die Ubereinstimmung zwischen Ennius und
Vergil folgendermaBen dar:
Ennius
VII Diekarthagischen Gesandten
kehren mit dem Friedensvertrage
heim (o. S. 57).
Juno stört den Frieden durch
Entsendung der Discordia. Diese
schlägt die Pforten des Janus-
tempels ein (o. S. 10 ff. 53 fl.).
Beginn der Kriege Roms.
Götter versammlung: Jupiter ta-
delt Juno wegen Störung des Frie-
dens; Juno rechtfertigt sich; Jupiter
erklärt in einer zweiten Rede, seine
Parteinahme für Rom einstweilen
aufgeben zu wollen (o. S. 41ff.).
VIII Fortsetzung der Kriege.
Juno verspricht Jupiter Nach-
giebigkeit zugunsten Roms (oben
S. 168f.).
Vergil
VII Die trojanischen Gesandten
kehren mit dem Friedensvertrage
heim (o. S. 52).
Juno stórt den Frieden durch
Entsendung der Allecto. Juno
schlägt die Pforten des Janustem-
pels ein (o. S. 18ff. 53ff.).
VIII. IX Beginn des Krieges
zwischen Trojanern und Latinern.
X Götterversammlung: Jupiter
tadelt Juno wegen Stórung des
Friedens; Juno rechtfertigt sich;
Jupiter erklürt in einer zweiten
Rede, den Dingen ihren Lauf lassen
zu wollen (o. S. 44 ff).
X. XI Fortsetzung des Krieges.
XII Juno verspricht Jupiter
Nachgiebigkeit zugunsten der Tro-
janer (o. S. 168ff.).
Nach dieser Tabelle erscheint Ennius als der Gebende, Vergil als
der Nehmende. Aber vor Ennius steht Homer und zwischen beiden
Naevius. DaB Ennius das Discordiamotiv als solches dem Anfang des 4
der Ilias entnahm, wurde schon gesagt (o. S. 41 f.). Daß die Parteinahme
der Gótter für oder wider die Küámpfe der Menschen, die Verkündi-
gung der Unparteilichkeit durch Zeus, der Ungehorsam der Here, die
Nachgiebigkeit des Zeus aus den Anfängen der Bücher 4 9 O T abge-
leitet sind, bedarf nur des Hinweises; insbesondere G — drohende Rede
des Zeus, beschwichtigende der Athene, nachgiebige des Zeus — ist
als Vorbild von Ennius VII handgreiflich. Also: im Anfang war Homer,
und mit ihm verglichen ist der Maeonides Quintus nicht der Erfinder,
sondern nur der Nachbildner gewesen, wie es sich gehórt und wie er
selbst es mit Stolz empfunden hat. Und weiter: derjenige, der zuerst
2. De Vergilio Ennii imitatore
die Gótter vom Ida nach den sieben Hügeln geführt hatte, war nicht
Ennius, sondern Naevius gewesen, für den uns, wie oben bemerkt wurde
(S. 148f.), ein Götterrat vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten zwischen
Rom und Karthago bezeugt ist. Vergil steht am Ende dieser Reihe,
U6rarog & ore Ópóuov xuralsındusvog. Aber mit richtigem Takte ver-
legte er die himmlischen Vorgünge aus dem hellen Lichte der Ge-
schichte, das sie nicht vertrugen, wieder in die legendarische Vergangen-
heit, indem er, ein echter poeta cyclicus — das ist er gewesen, nicht
mehr, aber auch nicht weniger —, sich zu Homer zurückwandte. Der Weg
zu diesem führte ihn über seine beiden lateinischen Vorgünger. Diese
hatten den trojanischen Rahmen für römische Verhältnisse zugerichtet,
insbesondere Jupiter und Juno ihre Plätze in den Kriegsgemälden zu-
gewiesen. Neuer Erfindung bedurfte es seitdem auf diesem Gebiete
poetischer Gestaltung nicht mehr, es genügte fortan, và doyala xaıvüs
Aéysw. Arma virumque cano: diese Worte, die nach der von Horaz
(a. p. 136) getadelten Weise der kyklischen Epiker geformt sind, be-
zeichnen Ilias und Odyssee oder, auf rómische Verhültnisse übertragen,
das ennianische und das naevianische Epos. Denn wührend das Ge-
dicht des Naevius, soweit es Kriegsgeschichte enthielt, mit dem Kriege
selbst, der durch den hannibalischen bald verdunkelt wurde, in den
Hintergrund trat, blieben die beiden ersten Bücher, die den Rómern
zum ersten Male ihre Stammeslegende in lateinischer Dichtung er-
zühlten, lange unvergessen. Ihrer Erneuerung diente die erste Hexade
der Aeneis. Das sollte, nach der unzweifelhaften Absicht des Dichters,
gleich sein erstes Buch zeigen. „Im Anfang der Aeneis — so lesen
wir bei Macrobius (VI 2, 31) in demselben Zusammenhange, mit dem
wir diese Untersuchungen begannen — wird ein Unwetter beschrieben,
Venus beklagt sich bei Jupiter über die Fährnisse ihres Sohnes, und
Jupiter tröstet sie mit dem Hinweise auf das Glück der Zukunft. Diese
ganze Stelle ist aus dem ersten Buche des Bellum Punicum des Nae-
vius genommen. Denn dort beklagt sich in gleicher Weise Venus bei
Jupiter, als die Trojaner durch ein Unwetter gefährdet werden, und
es folgen die Worte Jupiters, der seine Tochter mit der Hoffnung auf
die Zukunft tröstet.“ Also die Handlung in I hat er durch Naevius I
in Gang gebracht und sie dann zu einer römischen Odyssee erweitert,
Denn jene Eingangsworte entsprechen dem Inhalte der beiden Hexaden
Aus der Zusammenfassung E
in umgekehrter Folge: erst der vir, der vieles duldend von Troja nach
Latium kommt, dann die arma. Mit diesen setzt im VII. Buche die
römische Ilias ein: den Hebel für die Kriegserzählung bietet ihm nun
das Epos des Ennius. Arma klingt wie ein Signal: Waffenlärm soll durch
sein Gedicht rauschen.... So wendet er sich mit dem VII. Buche Ennius
zu, dessen Annalen gerade auch mit dem VII. Buche aus dem engeren
Rahmen italischer Geschichte heraustraten und sich zu einem Gemälde
weltgeschichtlicher Begebenheiten gestalteten. Wie bei den „Geburts-
wehen“ von I Naevius I, so trat ihm bei denen von VII Ennius VII zur
Seite. Als Dichter der Kriegsgeschichte lebte Ennius weiter: omnia bella
persequens sagt Cicero von ihm. Dann trat Vergil mit der zweiten Hälfte
der Aeneis in die Fußstapfen des großen Vorgängers. Als Vergil starb,
da gab es, nach dem SchluBverse des schónen Epigramms des Domitius
Marsus, keinen mehr,
qui caneret forti regia bella pede.
Unter der Presse:
VERGIL: AENEIS BUCH VI
Von EDUARD NORDEN
2. Auflage. Geheftet ca. M. 12.—, gebunden ca. M. 18.—
Der Kommentar stellt sich die Aufgabe, die gerade in letzter Zeit wieder
lebhaft betriebenen Vergilstudien für den Zweck der Exegese zu verwerten und
zu erweitern. Die Neuauflage berücksichtigt das dem Verfasser zugänglich
gewordene reiche Material an Zuschriften, Dissertationen, Aufsätzen in Zeit-
schriften, Rezensionen usw. Die Beobachtungen zur lateinischen Dichtersprache
ließen sich an der Hand des Thesaurus bzw. des Thesaurusmaterials vielfach
auf neue Grundlagen stellen. Heinzes Vergilwerk konnte mit reichem Nutzen
im Kommentar selbst berücksichtigt werden. Insbesondere aber ist das immer
enger gewordene Verhältnis des Verfassers zu dem Dichter der Betrachtung zugute
Be onen: wie vielfach der freundliche Rat von U. v. Wilamowitz. So ist die
marbeitung des Werkes an sehr vielen Stellen zu einer völligen Neubearbeitung
ausgestaltet worden. Die Anlage selbst ist in der Hauptsache unverändert ge-
blieben. Die Einleitung bespricht zusammenfassend Fragen der Komposition
und Quellen und versucht, der vergilischen Nekyia ihren Platz in der Ent-
wicklung der hellenistisch-altchristlich-mittelalterlichen Jenseitsvorstellangen
anzuweisen. Dem Text mit knappem Apparat und beigegebener metrischer
Übersetzung folgt der Kommentar, in dem neben der fortlaufenden Quellen-
analyse und sachlicher Exegese auch auf die grammatisch technische Erklärung
besonderes Gewicht gelegt worden ist. Eine Schlußbetrachtung sucht der ästhe-
tischen Bedeutung des Gedichts auf historischer Grundlage gerecht zu werden.
VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG UND BERLIN
na. — a
Herzog von Bayern und Sachſen
Sein Leben und ſeine Zeit
Zweite gänzlich umgearbeitete Auflage
von
Profeſſor Dr. Martin Philippſon
Lexikon⸗Oktav — IV unb 632 Seiten
Preis:
geheftet Mk. 24.—, gebunden Mk. 27.—
1918
Erſchienen im Verlag von Oskar Leiner in Leipzig
|
|
|
m uem — — — — — E — — —— EE 22 — — —— — — EEE o
La pe ber Loͤwe ift eine der wichtigſten Perſoͤnlichkeiten ber deutſchen
Geſchichte. Zwar iſt er keiner der großen Helden, zu denen die ge⸗
ſamte Mit⸗ und Nachwelt in ſtaunender Bewunderung aufſchaut; aber
er hat den beſtimmendſten Einfluß auf die Geſchicke des deutſchen Reiches
geübt. Er lebte und handelte in der erſten Hälfte der ſtaufiſchen Zeit,
einer Epoche, in der noch einmal gewaltige Kaiſer es verſuchten, ihren
päpſtlichen Gegnern die Oberherrſchaft über das Abendland zu entreißen
und zugleich die deutſche Nation zu der erſten und gebietenden in Europa
zu machen. Aber ihr Verſuch mißlang; das Zepter der Cäſaren wurde
ihren Händen entriſſen, und mit ihm fiel die Größe, die Herrlichkeit,
ja die Einheit des deutſchen Volkes. Heinrich der Löwe hat einen großen
Einfluß auf die Entwickelung dieſer Kataſtrophe geübt. Indem er zuerſt
die geſamten Kräfte ſeines weiten Gebietes dem genialen Barbaroſſa
zur Verfugung ſtellte, half er vor allem dazu, daß dieſer in raſchem
Siegeslaufe einen ſeiner Feinde nach dem andern niederwarf. Als er
dann aber ſeine Macht Friedrich L bei deſſen Entſcheidungskampfe mit
den Lombarden entzog, veranlaßte er die unwiederbringliche Niederlage
dieſes Kaiſers und damit der deutſchen Herrſchaft in Italien überhaupt.
Indes hat Heinrich nicht bloß negativ, nicht bloß zerftörend gewirkt.
Indem er das flawiſche Obotritenland, das jetzige Mecklenburg, zu
germaniſcher Kultur hinüberführte und mit deutſchen Anſiedlern ans
füllte, hat er dieſe fruchtbare und wichtige Provinz für immer unſerem
Vaterlande gewonnen, der Germaniſierung der oſtelbiſchen Gebiete übers
haupt die weſentlichſten Dienſte geleiſtet. Und auch fur ſeine weiten
deutſchen Beſitzungen, Sachſen und Bayern, war Heinrich ein zwar
ſtrenger, aber Recht und Geſetz eifrig handhabender Herrſcher, ein ſteter
Bewahrer des inneren Friedens. Er war ein erfolgreicher Förderer des
deutſchen Städteweſens: Lübeck wie München danken ihm ihren Auf⸗
ſchwung in kommunaler Verfaſſung und Handelswohlſtand.
|
|
|
Inhaltsverzeichnis
I. Bud. Einleitung. . . . . ñß7ĩ? a ER UL AR sos 1
II. Buch. Von Heinrichs Geburt bis zur Wiedererlangung Bayerns (1129
111111I1i1ilßkk y deas SE e 49
1. Kapitel. Heinrichs JugeddddZ)Z n 49
2. Kapitel. Heinrich und König Konrad; Heinrichs erſte Slawenkaͤmpfe. 84
3. Kapitel. Welfiſch⸗italiſche Verbindungen gegen König Konrad; defen Tod 111
4. Kapitel. Friedrich I.; Heinrichs Freundſchaft mit ihm, Friedrichs und
Heinrichs erſte Rom fahrt 129
3. Kapitel. Die Wiedererlangung Bayerns 170
III. Buch. Heinrich auf dem Gipfel feiner Macht (1156—1174). . . . . - 180
1. Kapitel. Heinrichs Bemühungen um bie Wohlfahrt feiner Länder . . . 180
2. Kapitel. Heinrich im Gefolge der kaiſerlichen antipaͤpſtlichen Politik; Er-
oberung von Obotri tien. 197
9. Kapitel. Der Kaifer erobert mit Hilfe Heinrichs Mailand; Scheitern feiner
Kirchenpolitill „ 257
4. Kapitel. Heinrich befeſtigt feine Macht in Sachſen und Slawien . . 277
5. Kapitel. Scheitern der Politik Friedrich 305
6. Kapitel. Heinrichs Entſcheidungskampf mit ſeinen ſächſiſchen Feinden. Er
gelangt auf den Gipfel feiner Machte: k- 340
7. Kapitel. Erſtes Zerwürfnis zwiſchen Kaifer Friedrich und Heinrich bem
l ↄꝰↄ WG” 3 858
8. Kapitel. Ordnung der Verhaͤltniſſe in Sachſen und Bayern; Heinrichs
Milgertahrt eee ROO LIST N 379
9. Kapitel. Der Kaiſer bricht nach Durchführung feiner deutſchen Reſtaura ·
tionspolitik wiederum nach Italien aun 392
IV. Buch. Heinrichs Abfall und Sturz (1174—118eo/ꝰ . 408
1. Kapitel. Der Buch - ehh 408
2. Kapitel. Heinrich angeklagt und verurteilt - - - - > >> 22000 423
9. Kapitel. Der Entſcheidungskamp kt.. 436
4. Kapitel. Heinrichs Unterwerfung und Verbannung. 451
V. Buch. Heinrichs des Löwen Ausgang (1182—1195). . . . . . . . 457
1. Kapitel. Heinrich in der Verbannung. Kaifer Friedrichs letzte Taten. 457
2. Kapitel. Heinrichs erſte Kämpfe mit dem jungen König und Adolf von
Holſtein. Friedrichs I. Ausgang und Heinrichs VI. erſte Stalienfabrt 485
9. Kapitel. Großer Fürſtenbund gegen Heinrich V7 .. 516
4. Kapitel. Heinrichs des Löwen Ausſöhnung mit Heinrich VI., deffen Er⸗
folge, Heinrichs des Löwen letzte Tagge 540
Kritiſche Erörterungen 561
Namenressiler 24.2. 28. se seat owes RES 641
7 j T e
Mm i -
BESTELLSCHEIN.
Unterzeichneter beftellt bei der
Verlagsbuchhandlung von Oskar Leiner in Leipzig 19
Philippſon, Heinrich der Löwe.
Zweite Auflage.
geheftet Mk. 24. —
gebunden „ 27. —
MM õ]§ðO5⁰E ⁵ ˙ i ——
Dami nn df é
%)7%ö»ö%ͤOdddd”„]7]?:7.ꝗ) ER SILRANSE
17. IV. 18. Druck von Oskar Leiner in Leipzig. 36763
í
HISTORICORVM ROMANORVM
RELIQVIAE
ITERATIS CVRIS
DISPOSVIT RECENSVIT PRAEFATVS EST
HERMANNVS PETER
VOLVMEN PRIVS
[CCCLXXX u. 381 S.] gr. 8. Preis geh. M. 22.—, geb. M. 25.—
&
Diese 43 Jahre nach der ersten erscheinende 2. Auflage ist in ihrem
ersten Teile, den Abhandlungen über die Annalisten, auf Grund eigener
und fremder Forschungen vollständig neu bearbeitet und zeitgemäß
— umgestaltet worden, so daß sie sich wieder auf dem Stande unseres
. zuverlässigen Wissens über die alte römische Historiographie befindet.
\ Gleiche Sorgfalt ist auf die Sammlung der Fragmente mit den An-
merkungen verwandt worden; die kritischen wurden genau durch-
gesehen und nach den letzten Textausgaben revidiert, die sachlichen
meist umgearbeitet. Die Zählung der Fragmente konnte dadurch
beibehalten werden, daB neu eingereihte Nummern durch Zusätze von
groBen Buchstaben deutlich gemacht, ausgeschiedene durch eckige
| Klammern und kleinen Druck bezeichnet wurden. Der Wert und die
Benutzbarkeit des Werkes wird durch die 6 beigegebenen Indices
(T. Scriptorum index. — II. Tabula rerum romanarum. —- III. Index
verborum et nominum propriorum rerumque memorabilium. —
IV. Index locorum, quibus fragmenta servata sunt. — V. Index
a) locorum ex fragmentorum numero eiectorum. — b) locorum in
hac editione ab historicis abiudicatorum uncisque inclusorum. —
c) fragmentorum, quae in hac editione accesserunt. — VI. Index libro-
rum recentioris aetatis, qui breviter laudati sunt.) wesentlich erhöht.
VERLAG B. G. TEUDNER - LEIPZIG. BERLIN. 1914
V. 1. 11. 16. 5,2 T.
2 DE LITTERARVM MONVMENTIS PRIVATIS
Itaque Romae non in uita publica, ut Athenis, sed intra domos
priuatas etiam mutatis dominis triumphantes erat stimulatio ingens’,
ut ait Plinius n. h. 35, 7, exprobrantibus tectis cottidie imbellem
dominum intrare in alienum triumphum', sed ne hic quidem uitium
alienas imagines suae genti inserendi probro censorio notabat, quippe
cui 'etiam mentiri clarorum imagines esset aliquis uirtutum amor’.
etiam Cicero (qui loco Bruti s. s. ita pergit: quamquam his lauda-
tionibus historia rerum nostrarum est facta mendosior. multa enim
scripta sunt in eis, quae facta non sunt, falsi triumphi, plures con-
sulatus, genera etiam falsa et ad plebem transitiones, cum homines
humiliores in alienum eiusdem nominis infunderentur genus: ut
si ego me a M. Tullio esse dicerem, qui patricius cum Seruio
Sulpicio consul anno decimo post exactos reges fuit) in eodem
libro (11, 42) rhetoribus concesserat 'ementiri in historiis, ut ali-
quid dicere possent argutius’ (Geschichtl. Litter. II p. 185 sqq.),
similiterque Liuius (id ipsa eius narratio probat) de diuersis famis
eam eligere haud dubitasse uidetur, quae propter argutias magis
placeret, dum mendaciis offensus examinandique molestiis fatigatus
extremis uerbis libri octaui in uitiatam funebribus laudibus falsisque
imaginum titulis inuehitur, quo loco quam potissimum gentem in
animo habuerit, infra explicabimus, nunc de eis disputabimus, quas.
nominauerit.)) primum exemplum est L. Minucii, quem, cum
patricia eius nominis gens non ultra a. 366. 388 appareret, plebeia
posteritas Augurinorum uel Ruforum uel Thermorum (Mommsen
R. F. J 66 sq. H 213 sqq.), ut laudem Maelianae seditionis oppressae
sibi uindicaret, tum (a. 439. 315) ‘transisse a patribus ad plebem
undecimumque tribunum plebis cooptatum' esse finxisse 'falsoque
imaginis titulo confirmasse’ uidetur, quod mendacium ‘quorundam
auctorum?’ recte Liuius refellit (4, 16, 3 sq.), postquam praefecti
annonae munere eum functum Maelii insidiis ad senatum delatis
bene de re publica eum meruisse antea narrauit (c. 13, sqq.
uide Schwegler III p. 131 sqq.). Altero loco (7, 9, 4 sq.) Licinium
Macrum rerum scriptorem improbat, quod a. 361. 393 consulem
eius anni C. Licinium res feliciter contra Gallos gerentem fecerit;
illum enim exposuisse dictatorem T. Quinctium Poenum comitiorum
ab eo habendorum causa dictum esse, quia collega (C. Sulpicio)
comitia bello praeferre festinante, ut continuaret consulatum, ob-
uiam eundunf prauae cupiditati fuisset, se, cum mentionem eius
rei in uetustioribus annalibus nullam inuenisset quaesitaque ea
propria familiae laus leuiorem auctorem Licinium faceret?),
dictatorem Gallici belli causa creatum esse arbitrari, qua in re cum
fastis consularibus consentit; sic igitur Liuius praefatus T. Quinctii dicta-
turam laude T. Manlii certaminis eius permissu suscepti et feliciter
eonfecti ornat. Tertia gens eo crimine insimulatur Fabia 22, 31, 11
(ubi Q. Fabius Maximus dictator an pro dictatore fuerit quaerit).
T CHEN
Q. CLAVDII QVADRIGARII ANNALES 3
7
EX LIBRO I
1. Geil. 17, 2, 12. Haec uerba ex Q. Claudi primo annali quae (ses)
meminisse potui, notaui: — Postquam nuntiatum est, inquit, ut pu-
gnatum esset in Gallos, id ciuitas grauiter tulit.
2. Gell. 17, 2, 19. Verba ex Q. Claudi primo annali: — Tanta,
inquit, sanctitudo fani est, ut numquam quisquam uiolare sit ausus.
3. Gell. 17, 2, 10. Verba ex Q. Claudi primo annali: — sole,
inquit, occaso.
4. Gell. 17, 2, 24. Verba ex Q. Claudi primo annali: — Comi- 999
nius, inquit, qua ascenderat, descendit atque uerba Gallis dedit. 30
5. Gell. 17, 2, 26. Verba ex Q. Claudi primo annali: — Puta-
bant, inquit, eos qui foris atque qui in arce erant, inter se commu-
tationes et tonsilia facere.
6. Gell. 17, 2, 17. Verba ex Q. Claudi primo annali: — Cum
iis, inquit, consermonabatur.
1. Vel de clade Aliensi uel de proelio anni 295. 459, quod ad Clu-
sium aduerso Marte cum Gallis commissum est.
2. Flamen Quirinalis uirginesque Vestales — optimum ducunt
[sacra] condita in doliolis sacello proximo aedibus flaminis Quirinalis,
ubi nunc despui religio est, defodere, Liu. 5, 40, 7. cf. Schwegler, hist.
Rom. wol. III p. 250 not. 2.
8. Tum demum, postquam nihil usquam hostile cernebatur, uiam ingressi
[Galli post pugnam Aliensem] haud multo ante solis occasum ad
urbem Román perueniunt, Liu. &, 39, 2. De latinitate cf. Lucil.u.68 p.7 M.
4. Ingenti periculo transeundum per hostium custodias erat. ad
eam rem Pontius Cominius inpiger iuuenis operam pollicitus, incubane
cortici secundo Tiberi ad urbem defertur. inde, qua proximum fuit &
ripa, per praeruptum eoque neglectum hostium custodia saxum in Ca-
pitolium euadit et ad magistratus ductus mandata exercitus edit. ac-
cepto inde senatus consulto, uti comitiis curiatis reuocatus de exilio
iussu populi Camillus dictator extemplo diceretur militesque haberent
imperatorem quem uellent, eadem degressus nuntlus Veios con-
tendit [/xavalàg mee &vífn: — sig Bulovs &véovoespev Diod. 14, 116, 4]
missique Ardeam legati ad Camillum Veios eum perduxere, Liu. 5, 46, 8.
Kal Aa9Ov roùs róð: gviaccoyzag KeAvovg &vijAOÉ te xal
einav boa lót naliv und voxra dnmllayn, Dionys. 13, 9.
5. Inde /post factum Manlii] intentiores utrimque custodiae esse, et
apud Gallos, quia uulgatum erat inter Veios Romamque nuntios
commeare, et apud Romanos ab nocturni periculi memoria. Liu. 6, 47, II.
6. Indutiae deinde cum Romanis factae et colloquia permissu im-
peratorum habit a. in quibus cum identidem Galli famem obicerent eaque
necessitate ad deditionem uocarent, dicitur auertendae eius opinionis causa
multis locis panis de Capitolio iactatus esse in hostium stationes, Liu. ö, 48, 4.
1, 1 exq; cl. Z exq * + claudii (ug erasum) X claudi N claudii
celeri libri Hertzi 2 nunciatum R
2, 5 ut om. Z quisquam] quis II
3, 7 occasio Z occasu O ante correct.
4, 8. 9 quomimus Z cominus II 9 qua] qui X
6, 5 his Z his XOIIN ed sermonabatur Z
|
4 | INDICES
a. Sal nn TABVLA RERVM ROMANARVM
189 565 numerus Gallorum in monte Olympo caesorum 229 12 258 3.
rumor Romae emanauit, L. et P. Scipiones ab Antiocho com-
prehensos esse, exercitum Romanum deletum; Aetoli ab-
nuunt imperata facere 256 11.
res a C. Fabio praetore in Creta gestae 257 e.
P. et L. Scipionum iudicium 258 18.
Cn. Manlius Asia deuicta semina futurae luxuriae Romam
inuexit 130 1.
186 568 ludi a L. Scipione Asiatico editi 268 16.
184 570 cloacae restitate (52 4).
L. Quinctii Flaminini facinus 269 3.
duo milia hominum Romae ueneficii damnati 268 24.
183 571 mors P. Scipionis 187 11.
SCRIPTORVM INDEX
L. Calpurnius Piso CLXXXI--CXCII (uita CLXXXI. eius historia
moralis CLXXXIII. de eius annalibus
stinguendus alius Piso, aetate inferior CLXXXV. qui eo usi
Rel. 120—138.
CLXXXVII, Liuius CLXXXIX.)
C. Piso CCCLXVIII. Rel. 317.
L. Cassius Hemina CLXV—CLXXIII.
CLXXXIII. non est ab eo di-
sint
(aetas CLXV. de annalibus
CLXVI. ab aliis Cassiis distinguitur CLXVIII. qui scriptores Hemina
usi sint CLXXII. eius de censoribus liber CLXXIII.) Rel. 98—111.
Cato uid. M Porcius.
Catulus uid. Q Lutatius.
L. Cincius Alimentus CI—OCXVI. (uita CI. distinguitur ab alio L.
Cincio, cuius libri enumerantur CIV. qui scriptores usi sint CVIII,
Liuius CVIII, Dionysius CXII.) Rel. 40—43.
INDEX VERBORVM ET NOMINVM
Tarquinius Superbus filius T. Prisci
227 sqq. nepotem Prisci fuisse 191
18. Suessam Pometiam cepit 25 4.
Apiolas cepit, ex cuius oppidi
praeda Capitolium incohauit 243 1.
ad T. tres libros Sibylla attulit
1106. T. iussit corpora eorum, qui
se suspendio necassent, cruci af-
figi 103 s. obsidibus Porsennae da-
tis insidiatur 317 19. pugnar Regil-
lensi interest 153 19 302 8
L. Larquinius Collatinus filius Egerii
26 3 8qq.
Tarutius Tuscus diues, coniux Accae
Larentiae 2983
Tatius Tarpeiae auxilio Capitolium
capit, Tarpeiam occidit 19 10 121
21. ad T. T. Hersiliae preces 162 5.
Lauinii obtruncatus 300 8
Taureae 223 s. T. et Artorii certa-
men 223 5 : l
Tauriani 75 9 l
Tauricana pars Siciliae 316 16
Taurinum 75 11
Tauriscae gentis Lepontii et Salassı
65 13
taurum 156 13
tegebat 278 2. tecti 277 14
tegularum 278 8
Telluris aedes 137 3
telum 211 8. tela 96 16 289 10. telis
280 8
tempestas 156 11
temptabam 94 14 ]
tempus 94 17. tempore 132 11 12
182 3 211 4 234 16. *tempora 280 1.
temporibus 2796
tenebras 811 7
teneto 116 2.
tenus 2201
Cn. Terentius scriba arcam Numae
effodit 109 4 124 12
tenere 916 176 8
Seite
Ludwig von Hagedorn, ein Diplomat und Sammler des 18. Jahrhunderta.
(A. Philipp) S. 415. — Leon Cahen, Les querelles religieuses et parle-
mentaires sous Louis XV. (Loserth.) 8.415. — P. Ch. Philipps, The West
in the diplomacy of the American Revolution. (Darmstädter.) 8. 416. — W.v.
Unger, Denkwürdigkeiten des Generals August Freiherrn Hiller von Gaertringen.
(R. Schmitt.) S. 417. — L. Madelin, La Revolution. (Bergsträßer.) S. 418. —
A. Aulard, Recueil des Actes du Comité de salut publie. (Bergsträßer.)
B. 418. — F. Braesch, Procès-verbaux de l'ussemblée générale de la section
des Postes. (Bergsträßer.) 8. 419. — P. Mautouchet, Le gouvernement
révolutionnaire. (BergstráBer) S. 419. — G. Kircheisen, Napoleon und die
Seinen. (v. Friesen.) S. 420. — H. Haupt, Hessische Biographien. Bd. I, 1.
(Oppermann.) 8. 421. — Franz Schneider, Geschichte der Universität Heidel-
berg. (Keussen. S. 422. — R. A. Keller, Geschichte der Universität Heidel- ,
berg. (Keussen) S. 422. — Franz Schmidt, Sachsens Politik von Jena :
bis Tilsit (1806—1807). (Philipp) S. 428. — R. Friederich, Die Befrei-
ungskriege 1813— 1815. Bd. rm (B. Schmitt.) S. 428. — R. Schwemer, Ge-
schichte der freien Stadt Frankfurt a. M. 1815—1866. (BergstrüBer. S. 424. —
R. C. Th. Eigenbrodt, Meine Erinnerungen aus den Jahren 1848, 1849 und
1850. Hrsg. von L. Bergsträßer. (Schaue.) S. 425. — J. A. Freiherr v. Helfert,
Geschichte der ósterreichischen Revolution. Bd. 1. gre S. 496. — M. v.
Szczepanski, Napoleon III. und sein Heer. (B. Schmitt) 8. 496. —
H. Heubner, Unter Emmich vor Lüttich, unter Kluck vor Paris. (Sommer-
feldt.) S. 427. — Johanes Krafft, Kriegstagebuch. (Sommerfeldt.) S. 427. —
H. Oncken, Historisch-politische Aufsätze und Reden. (O. Weber.) S. 428. —
K. Th. v. Heigel, Zwölf Charakterbilder aus der neueren Geschichte. (O. Weber.)
S. 429. — Hohenzollernjahrbuch. Jahrg. 19. (Haake.) S. 429.
Pyeisaufgaben. ............ / . 483
Erwiderungen. (Ludwig Rieß — R. Holtzmann). . . . . „„ 433
Titel und Register zu Jahrgang 18.
Bebliographie zur deutschen Gesch’-hte 1916/18. Bearbeitet von Oberbibliothekar
Prof. Dr. Oskar Maßlow in Born. *81—128*
Mit. Titel und. Register.
Verlag von Gustav Fischer in Jena.
Thüringische Einigungsbestrebungen
im Jahre 1848.
Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Einheitsbewegung
Mit einem Anhang:
Politische Briefe Moritz Seebecks aus Frankfurt u. Berlin 1848—1851
Von Paul Wentzcke.
(VII, 321 S) 1917. . . . . . Preis: 8 Mark.
Beitráge
aus der Universitätsbibliothek zu Jena.
|
|
Zur Geschichte des Reformationsjahrhunderts.
Von Carl Georg Brandis.
Festschrift des Vereins für thüring. Geschichte und Altertumskunde
zum Jubiläum der Reformation.
(Vl, 84 S. 8°) 1917. . . . . . . Preis: 2 Mark.
/ Se^ J.G.Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger
ERIS Stuttgart und Berlin
—
Soeben erschienen:
Caesars Monarchie
und das Principat des Pompejus
Innere Geschichte Roms von 66 bis 44 v. Chr.
von
Eduard Meyer
Geheftet M. 24.—, Halbleinenband M. 28.—
(Hierzu 10 0% Teuerungszuschlag)
Der bekannte Historiker der Berliner Universität
gibt hier eine höchst lebendige und gerade heute
esonders fesselnde Gegenüberstellung zweier mit-
einander ringender Regierungsformen: der allein auf
eine starke Persönlichkeit gegründeten Monarchie,
wie sie Caesars letztes Ziel war, und des demo-
kratisch- legitimen, parlamentaristischen Principats, wie
es Pompejus verkórperte. |
BERLIN . GIESECKE & DEVRIENT - LEIPZIG |
HOHENZOLLERN- JAHRBUCH] |
FORSCHUNGEN UND ABBILDUNGEN ZUR GESCHICHTE
DER HOHENZOLLERN IN BRANDENBURG-
PREUSSEN HERAUSGEGEBEN
VON PAUL SEIDEL
re —
Das ,,Hohenzollern-Jahrbuch", jährlich erscheinend, bildet einen Mittelpunkt für die früher überall
verstreuten Forschungen über die Geschichte der Hohenzollern und ihre Tätigkeit für den Staat. Das
, Hohenzollern-Jahrbuch'' unterscheidet sich dadurch wesentlich von anderen historischen Zeitschriften,
daß es sich nicht nur an die Historiker von Fach sondern an ein größeres Publikum wendet, indem Heraus-
ge and Verleger davon ausgehen, daß die Geschichte der Hohenzollern in den weitesten Kreisen leb-
es und eingehendes Interesse gefunden hat.
Qanz eigenartig ist das Jahrbuch in seiner Erscheinung dadurch, daß neben der literarischen Dar-
stellung auf die Illustrierung nach zeitgenössischen Quellen ganz besonders Wert gelegt wird. Die GRE
dieses bisher noch so gut wie gar nicht oder oberflächlich bearbeiteten, für die allgemeine Geschichte
wie für die Kunst- und Kulturgeschichte gleich wichtigen Materiales laßt sich der Herausgeber Geh. Reg.-
Rat Professor Dr. Paul Seidel, den seine amtliche Stellung als Dirigent der Kunstsammlungen in dem
Königlichen Schlosse und als Direktor des Hohenzollern-Museums hierfür überaus glücklich gestellt er-
scheinen tät, vor allen Dingen angelegen sein. in den bisher erschienenen 20 Bänden ist ein reicher
Schatz wertvoller literarischer Gaben sowie bildlicher Darstellungen in Textillustrationen, schwarzen und
farbigen Volltafeln, dargeboten, so daß jeder einzelne Band als eine Zierde für die Bibliothek jedes
Patrioten, Geschichts- und Büchertreundes bezeichnet werden kann. — Band V ist bereits vergriffen.
Preis: Broschiert M. 20.—, gebunden M. 24.— jeder Band.
Jede Buchhandlung ist in der e, das Werk zur Ansicht vorzulegen bezw. Prospekte hierüber zur
Verfügung zu stellen. Event. liefert solche gern die Verlagshandlung
Giesecke & Devrient, Berlin und Leipzig.
Hierzu Beilagen von Oskar Leitner, Verlag in Leipsig, R. Oldenbourg, Verlagsbucbhandlung in Manche“
fessor Dr. Stefan v. Csekey in Keoskemót, sowie von B. d. Teubner in Leipzig, die der Beachtung 4i
der Leser empfohlen werden. T
„% „ Lo o. x.
Digitized by Google
E KNEE NEP ˙ S . E ð⅛ðVw!dPx
BOUND
SEP 171920
UNIV. CF MIGH.
LIBRARY
**
UM x
VM.
MM
1
e
* *
„. K Led scii —
-e * — T- .
.
-
2 .
E 4
, * .
er mL
" *
- = “ * "
*
— -
- > * -
P — —9 m d L
« * a M
= 4 M V
4 nya
me " 1
> m El —
` - LI
hdc CHEM y" e . 3 E
.n «iacere E ^5 wo ^ .
r y NL, S > —
- ña y * 2
= "1 hu -- v 2 d- N 173 =
ian Ed — . *
LE am -- M 2 " i = N - "CV m .
4 — Ss : deett d — mae
Pe 5
- — = 2 LI — --— -
=. 2 > LJ
diim un 2 "ne
y
ee ToL: le cr :
. x — — r " vr:
2 m, -
- 4A- v i 4
VE a re 2 DA) u
. a. 2 ar
Par an - p
= —
d E M
i M
-
É M ? — -
m —
. * ^" ah
- v. -- ^ V Amit 22
- Fe m. Pm —
I "u.a Qe eR " a
i ` , =
: - —
a E -
LI - ^ m
" " m)» -
-
LA * — = -
"d^" `
Pa 1
« - vo " E ii^ m
mn 4 «o I .
von „wo. JA
. - - m =- BARS S
2 go, "a pi xe
" ne v
M - `
- - „* — è €
, ILE IL
> T fU dde m AVV oru e PARS
> un
m FR —
x" -, — `
* 2 — $ IEEE wa 4 a m e
^ war. -- - ^ -— ya
- DEC Ze e
ie * " ie. . iis
. m -s = m - his
. = è e E dua m „=
* E » er ^ — * — —
o MS Ur ua um » " 3 EE I e COPS s
* hei S gus
- ? : A — erre s PESHÉÁ-
7 < Mw - e x « " pau
" " ». Lu
UU etw mm * 4^ $ m
»
s vafis . - NS Mua o mimm m eu er a = - —
AREAS co TR : j
— Der e ^ Se n - -
22 à npe» IL d f npn
.-"- s D 6
- - -s -- "re> . - - " - 4
- * " pr * a à
" * "x " »
= - —— , T
8325
dy Lm
LI
wd y
ecu
-w
>
Yan“
te" n m d DER I V T
NC
dm ain
ww.
Pr »
ER a = er
pd
4
M ur
- --- -
—— — T. ^4
"wa
De -4
-— -
——
de
ww. w
a An
f
2
. Mu ALL S
p i -
»
„„
ur Ere UP.
psum um
^-^
Pa
<s
éct Pa
"-
— grum um — 4
Ld *
7
aero
* ^
'
T
t] u.
n" in
+ ze * ti LJ
. " h Hv a
t
„+ " ..
' . - b
" .
sy d + 3 " " vi
?
* » "
+e b v . * - 149
, —
* a *- LI
- d - . Y
ie ^ L2]
» »
E
- - " |
- u a LE ET m
' =. - h . , ' 9 "e
" - ---—. v" m
* M LA v vieupté e
E " € e
8 *
- * - r b LI
’ . *
. = x - E i =
E $ edi MS
- T * + sa d 1
J ri
La x "t
a hd "u - IARE
v — — * E -— ullo
3 22 f v ^ h
— ar , - n
" , i.
AA rd x -
m. war - m h T * 7
s m S us . d mpe * $ 4
" E — p 4 P
PPA " r * m v d'a . - HM
1 > * , n " s-
3 E er rc yo. s Meu M. E
- — TJ d
7 - M - Pi Mh
AP A — b 5 M b
1 . EE IRRE, P
-a L * - LI e . 0 — -
t à oa Wm. 1 eas
e . ` 4 4 ^M 7 *
33 LI . P. "y - fe b hd i
te = . ` » m * 7 * .
. 2 Jj m ^ ? Li
* Tn a LA 4 4 ww Majo! s ot * ^
- 7 Sa er A 4
" " iF ko
E Md r m '
a m a * E fr 4*5
k j í "
i d '] Nee nt " —
* i 24
* “is :
B "f ,
EUCH, r A ee H3 Sn
"AT Oo. 2 her 2 E Aw! - be LP
4 DE Lidl E VITE 14 v v * 1 e ' rm IB
* re * v. bahis
B r ' m ^ T.V
vert à * - í Fa "13 , * -
- 121 - Pur d u - -—" —
J m "i ne ia ar T t
= "—"- - E É TAS
eN , 1 Zz ( TI m» ^
ti n ' je "y u“ mud» " H "
(mer (1v “ah “ i
. AI. P
MO PS u“ NT id
"cw "at. 08 » = P d LS E
TER y PENRY ~ * ——
ei 2 r Y
) " « : . T » b MAS qi USA t
Daip’ af wen es E r
4 w » Ls LI £ 1
IRORA 1 LAT.
4 "T
eim, diem Cey v ^ 3^ I
» n, Vila mo
- TOTS
—- a Y ne ase n» = Nr rin
u‘ ^ ae te 57» T ga d "n APA TE «
LEM en FE d T a ee
un. u "d
i *
z] ^ M
=r E
- L LI = *
f..
„> * * v
(và e * i .
| - v
t . f d . — — » uns
i J - - »" 777 EMIT
"M -
^, . .n Li .
ung 1 My B é
— m .
* -— "P st 2 P - Ps
B Ju" +
4 len "" 2 bs "
b ? Li k P — M »
Hr H 99. nes
»
* -2.9, * - “
e y Que " è
PIC ^ 2 vex —- E i P" 4a
« e. yev * * P. 4 a. Pu
u - B è ' iate i
dE Pr ss
- 24 Pay »
eM - * = E "
ed EC x 2
2 7 * d . d " fem e
» * — —
1 x -* -
x k è v » 4
4, "PP
*
po
+
Lo
> ,
B aat)
1
Dx
I
ki bá
1 *
* e^ s
Dar
i . E
v j
prie
TN
— -a
nd " r3
a» D
> < ti
, i
4
E
— |
å
h
42
t
. e'-- 4 &' „
i ' qu
Mas ,
Pre“ UJ M
* 77 pi
i 222
$ 1 LE
dev < Muir
^ I"
Å Li r
15 “ılr
— 1
1 * S
ee AM
e", 9 LI
"T
P ls * 1
LI LAS X LXI b
. y Gd P
ap.
ns ptm eeu
>
i E
m 1
LI
di
E! T
4 +
i
-
Au
’
4
p L]
i
$ '
a»
...
*
i
"" AMD A —