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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 18.1916/18"

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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 
XVIII. JAHRGANG 1916/18 


NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT 
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE SECHSUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 


i 


DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 1918 


Inhalt 
des achtzehnten Jahrgangs 1916/18. 


Aufsätze. 
Soltau, Wilhelm, Zur Verfassung der vorarindogermanischen Bewohner 
Europas . 


Buchner, Max, Zur Koirkepondene Einhards und ds hl. Ansegis: von. 


Fontanelle (St. Wandrille). Zugleich ein Beitrag zur Entstehung 
der sog. „Formularsammlung von St. Denis“ 5 
Holtzmann, Rob., Die treuen Weiber von Weinsberg. Zwei Kritiken 
Cohn, Wie ly, Heinrich von Malta 
Kalkoff, Paul, Luthers Verhältnis zur Reicherorfaanung und die Re- 
zeption des Wormser Edikts 8 
Dyke, Paul van, Machiavelli und Katharina von Medici . Bee 
Brinkmann, Karl, Die ländliche Selbstverwaltung des Fossssolien 
Nordens im 17. Jahrhundert . ; Eee 
Volz, G. B., Friedrich der Große und die orientsliiche Frage : i 
Wittich gi, Paul, Friedrich v. Gentz’ ungedrucktes Werk über die 
Geschichte der französischen Nationalversammlung 


Kleine Mitteilungen. 


Brummer, Jakob, Das carmen de Timone comite a 
Biereye, W., Contemptus et reatus maiestatis in der Gelnhäuser 
Urkunde vom 13. April 1180. . . . . . 

Oppermann, O., Zu den sogenannten Marbacher Annalen A . 

Clemen, Otto, Kaiser Joseph II. von Österreich und rn Friedrich 
Wilhelm von Preußen 1780 in Mitau . . 

Kaerst, J., Nachruf für Pöhlmann 

Seeliger, d., Nachruf für Dove. . . 

Wretschko, È v., Nachruf für Heinrich Branner 1 5 Richard Schröder 

Bretholz, B., Nachruf für Adolf Bachmann 


* 


Besprechungen. 
Acta Nicolaitana et Thomana. Aufzeichnungen von Jakob Thoma- 
sius. Hrsg. v. R. Sachse. (Geo. Müller). . . . 2... 


Arnecke, F., Die Hildesheimer Stadtschreiber. (Keussen) . 7 
Aulard, A., Recueil des Actes du Comité de salut public. (Berg- 
sträßer) 
Ba chem, K., Josef Bachem und dia Entwicklung dei katholischen 
Presse in Deutschland. Bd. II. (Zuchardt) . . - 
Becker, F., Das Königtum der Thronfolger im Deutschen Reich dik 
Mittelalters. (Buchner). ; BE 
Beschreibung des Oberamts Münsingen. (w. Goetz) 9 a ae ie 
Bode, W., Karl August von Weimar. Jugendjahre, (Hans Schulz) 
Bothe, Fr. Geschichte der Stadt Frankfurt a. M (Keussen) 
Braesch, F., La commune du 10 août 1792 (Bergsträßer) 


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290 


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200 
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126283 Inhalt 


Braesch, F., Procès-verbaux de l'assemblée ann de la section 
des postes. (Bergsträßer) . . . 

Brieger, Th., Die Reformation. (Friedensburg) . Er 

Buchwald, d. Doktor Martin Luther. 2. verm. Aufl. (Scheel) 

Bücher, K., Die Berufe der Stadt Frankfurt a. M. im Mittelalter 
(@. H. Mäller) . . . nr e o ze 

Cahens, Leon, Les güèrelles el et ene sous 
Louis XV. (Loserth). . . . 

Cartwright, J., Isabella d’Este Marguise: dè Mantoue. (Friedensburg) 

Celier, L., Catalogue des actes des évêques du Mans. (Oppermann) 

Dierauer, J., Geschichte der Schweizerischen nen 
Bd. I. 2. Aufl. (K. Weller) . . . . 5 

Dobiache-Rojdestvensky, O., La vie 0 en nee au 
XIIIe siècle. (G. Schreiber) . 

Dohn, W., Das Jahr 1848 im deutschen Drama und Epos. (Bergsträßer) 

Eber stadt, R., Städtebau und Wohnungswesen in Holland. (Koehne) 

Egloffstein, H. Frhr. v., Karl August während des Krieges von 
1813. (Hans Schulz) . : 

Eigenbrodt, R. K. Th., Meine nen e aus des Jahren 1848, 
1849 und 1850. Hrsg. v. L. Bergsträßer. (Schaus) . . . . 

Festgabe für Dietrich Schäfer. Forschungen und Versuche zur Ge- 
schichte des Mittelalters und der Neuzeit. (Seeliger). 

Figgis, J. N., The divine right of kings. 2. ed. (Rieker) 

Forst-Battaglia, O., Genealogische Tabellen zur Geschichte des 
Mittelalters und der Neuzeit. (v. Dungern) . 

Forst-Battaglia, O. y wödpmdk o Maryi Lesserh Hebie 6. Dangem) 

Franchini, V., Saggio di ricerche per l’instituto del podestà nei 
comuni W (Stieve) ; Be ae 

Franke, W., Romuald von Camaldoli. A. Krousye): De 

Friederich, Rud. „Die Befreiungskriege 1813—1815. Bd. III. (R. Schmitt) 

Gercke, A., und Norden, E., Einleitung in die Altertums wissenschaft. 
Bd. III. 2. Aufl. (O. Th. Schulz) 8 

Gerlach, W., Die Entstehungszeit der Stadtbefestigungen in Deutsch- 
land (Helbok) re ; 1 

Gengel, A., Geschichte des Fränkischen Reichs. (Levison) . 

Ginsberg, F., Die Privatkanzlei der Metzer Patrizierfamilie de Heu. 
(Rörig). 

Gneisenau, Neidhardt vo n, Briefe hrsg. v. J Pflugk- Harttung. (Schmitt) 

Görland, A., Ethik als Kritik der Weltgeschichte. (Metzger) . 

Görka, O., Über die Anfänge des Klosters Leubus. (Missalek) . 

Grotefend, S., Die Erwerbungspolitik Kaiser Karls IV. (Pirchan) 

Grundlagen, Die allgemeinen, der Kultur der Gegenwart. 2. Aufl. 
(Geo. Müller 

Gussmann, W., Quellen und Forichnngen a zur Geschichte dós 8 
burgischen dene n Bd. 1. (Heussi h)) 

Halphen, L., L'histoire en France depuis cent ans. (Fueter) 


282112 


III 
Seite 
419 


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335 


226 


309 
213 


IV Inhalt 


Hammacher, E., Hauptfragen der modernen Kultur. (Metzger) 


Hartmann, L. M., Geschichte Italiens im Mittelalter III. 2. (F. Schneider) 133 
Hashagen, J., Geschichte der Familie Hoesch. (Devrient) 178 
Haupt, H., Hessische Biographien Bd. I, 1. (Oppermann) 421 
Heer, Das Preußische, der Befreiungskriege Bd. 1—2. (Schmitt) . 186 
Heigel, K. Th. v., Zwölf Charakterbilder aus der neueren Geschichte, 
(O. Weber) i 429 
Helfert, J. A. v., Geschichte der Selerreichischen Revolution Bd. 1—2. 
(Salzer). 426 
Henrici, H., Über Selen ngen an die Kirche. (Pöschl) . : 306 
Hertter, F., Die Podestaliteratur Italiens im 12. und 13. Jahrhundert. 
(Rößler) 333 
Heubner, H., Unter Fa vor Lüttich, antet Kluck vor Paris, 
(Sommerfeldt) . 427 
Hirsch, J., Die Genesis des Ruhmes. (Metzger)! . ; 118 
Janssen, J., Geschichte des deutschen Volkes. Bd. 1. 100 Aufl., 
bearb. von L. v. Pastor. (Friedensburg) : ; 335 
Kalkoff, P., Die Entstehung des Wormser Edikts. (Barge) . 815 
Keller, R. A., Geschichte der Universität Heidelberg. (Keussen) . 422 
Kellner, H., Heortologie oder die geschichtliche Entwicklung des 
Kirchenjahres. (G. Schreiber). : a En a, 2 
Kircheisen, G. v., Napoléon und die N 6. Friesen) 420 
Kissling, J. B., Geschichte des Kulturkampfes im Deutschen Reiche 
(Zuchardt). : 223 
Koch, E., Das Lehenbuch dos Abtes Georgius Thun zu Saalfeld. | 
(Devrient). A i 4 A er |) 
Koischwitz, O., Sacken ind Horn. (Schmitt). 213 
Krafft, J., Krisgstagdbach. (Sommerfeldt) . 427 
Krieg, Th., Hermann von Tresckow. (Schmitt) 221 
Lavisse, E., Histoire de France. (Kern). . . . . . 132 
Lehmann, Paul, Johannes Sichardus und Hier: von an beunkiten 
Bibliotheken und Handschriften. (Levison).. . . .. 411 
Levy, Ascher, Die Memoiren des, aus Reichshofen im Elsaß hrag. v. | 
M. Ginsburger. (O. Weber) e 
Loew, E. A., The Beneventan Script. Gretholb) 2 S wue 198 
Lothringen und seine Hauptstadt. Eine Sammlung orientierender 
Aufsätze hsg. von A. Ruppel. (v. Kauffangen) . . 406 
Luther, Martin, Ausgewählte Werke, . von H. H. Borcherdt EN 
P. Kalkoff Bd. II. (Kalkoff) re a ee. i 
Madelin, L., La Revolution. (Bergsträßer) . 5 . 418 
Mautouchet, P., Le gouvernement révolutionnaire. (Bergsträßer) . . 419 
Meisner, H. O., Die Lehre vom monarchischen Prinzip im Zeitalter 
der Bean en und des Deutschen Bundes (v. Voltelini) 398 
Mell, A., und Pirchegger, H., Steirische . 
(v. Wretschko) ie ne. EG 
Molden, E., Die Orientpolitik Metternichs 1829—1838. (Salzer) . 819 


Seite 
322 


Inhalt 


Monumenta Germaniae historica: Necrologis Germaniae tom. V ed. 
A. Fuchs. (Erben) 

Norden, F., Apulejus von Madaura und da :ömische Privatrecht, 
(O. Th. Schulz) > 

Oncken, H., Historisch - politische Aufsätze und Reden. Q Weber) 

Pasolini, d. Adriano VI. (Friedensburg) . 

Pfeiffer, L., Die steinzeitliche Muscheltechnik. (Hoernes) . 

Pfeiffer, N., Die ungarische Dominikanerprovinz. (Loserth) . 

Pflugk- Rare J. v., Das Befreiungsjahr 1818. (Schmitt). 

Pflugk-Harttung, J. v., Leipzig 1813. (Ulmann) . 


Phillips, Paul Chrisler, The West in the R of the Anero 


Revolution (Darmstädter) . 
Pistorius, H., Beiträge zur Geschichte s von Lebe (W. Otto) 


Planer, E., Recht und Richter in dei innerösterreichischen Landen. 


(v. voltelini) i 
Quellen und Darstellungen: zur Geschichte dar Burschenschaft 
Bd. II. III, 1. 2. (Valentin) . N 
Rapp, A., Friedrich Theodor Vischer und die Politik. (Valentin) 
Reclus, M., Ernest Picard. (Bergsträßer) 


Reinhardt, P., Die sächsischen Unruhen der Jahre 1830—1831. 
(A. Philipp) . 


Reinöhl, W., Uhland als Politiker. (Valentin) 
Rösel, I., Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden. 1858 


Ros enmöller, B., Schulenburg-Kehnert unter Friedrich dem Großen. | 


(W. Schultze) er 
Ro senstock, E., Ostfalens Rechtsliteratur unter Friedrich IT. (Fehr) 
RoB, Gräfin L., Die Colonna. (Rößler) ; 
Sarason, D., Das Jahr 1913. (G. Kaufmann) a 
Schif N K., Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erahersogtama 
Österreich ob der Enns. Teil II. (Wopfner) . 
Schmidt, F., Sachsens Politik von Jena bis Tilsit. (Philipp) . 
Schneider, F., Geschichte der Universität Heidelberg. (Keussen) 
Schneider, 0. Bismarcks Finanz- und Wirtschaftspolitik. (Zuchardt) 
Schultze, J., Klöster, Stifter und Hospitäler der Stadt Kassel. 
(Heldmann) . i 
Schulze-Delitzsch, Schriften und Reden Bd. v (Bergsträßer) . 


Schwemer, R., Geschichte der freien Stadt Frankfurt a. M. Bd. 1—2. 


(Bergsträßer) i 
Seger, H., Urgeschichte Mitteleuropas > 
Seidel, v. Der Beginn der deutschen Besiedlung Schlesiens. (Missalek) 
Sihler, E. G., C. Julius Caesar. (Mau) ; 
Stählin, K., Der Deutsch-Französische Krieg 1870/7: 1. (Schmitt) 


Stern, A., Geschichte N 1815—1830 Bd. I. II. 2. Aufl. (Berg- 


sträßer) 


Stjerna, K., Essays on 1 88 5887 with the old english 
poem of Beowulf. (Mogk) „„ 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 4 1 * 


VI Inhalt 


Seite 
Stübel, M., Christian Ludwig von Hagedorn, ein Diplomat und 

Sammler des 18. Jahrhunderts. (Philipp) . p Br > ee ALO 
Szczepanski, M. v., Napoleon III. und sein Heer. (R. Schmitt) 426 
Teufer, J., Zur Geschichte der V im alten Rom. 

(O. Th. Schulz) * 193 
Uebersberger, H., Rußlands Orientpolitik. Bd. L (Stabe) 179 
Unger, W. v., Denkwürdigkeiten des Generals August Freiherrn 

Hiller von Gaerne (R. Schmitt) 8 417 
Vogt, E., Die hessische Politik in der Zeit der Reichsgründung. (wild) 895 
Wichmann, K., Die Metzer Bannrollen des 18. Jahrhunderts. (Keussen) 408 
Wilcke, G., Kulturbeziehungen zwischen Indien, Orient und Pop 

(Hoernes) . 192 
Wimarson, Nils, Seeger Kag i Tyskland 1675—1679, Bd. 3. 

(Rich. Hirsch) 20 414 
Wulf, Maurice de, Geschichte der mittelalterlichen Philosophie. Über- 

setzt von R. Eisler. (Metzger) 805 
Wutke, R., Aus der Vergangenheit des Schlesischen “Berg. und 

Hüttenlebens. (Ermisch) )) . 167 
Zielenziger, K., Die alten denticion Kaneralisien. (v. Srbik) . 899 

Nachrichten und Notizen. 
Histarische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, In- 

stitute . ; E ee re aa 837 

en ee ee 227, 429 
Preis aufgaben . . . . 888, 432 


Erwiderungen: O. Oppermann 191. — L. Riess 433. — R. Holtzmann 435. 


Pers ona lien: 231, 340. 


Todes fälle: Bachmann 351. — Blennerhassett 344. — Bormann 344. — 


H. Brandt 232. — v. Brunneck 844. — Brunner 345. — Brunnhofer 843. 
— Burger 232. — Buchholz 235. — v. Destouches 234. — Dibelius 
288. — Dove 238. — Effmann 345. — Freise 232. — v. d. Goltz 233 
— F. Hahn 348. — Hennig 233. — Hessen 342. — Hirn 341. — 
Hirschfeld 232. — Holder 233. — Holzapfel 344. — Hübbe-Schleiden 
234. — Jentsch 234. — Kohl 845. — Kurth 233. — Kurzwelly 843. — 
Leskien 236. — Liman 234. — Maspero 235. — Michael 344. — 
v. Mülinen 843. — v. Mülverstedt 342. — Nell 232. — Ohnefalsch- 
Richter 8343. — Ohr 232. — Pfaff 845. — v. Pöhlmann 236. — Joh. 
Ranke 235. — Rauscher 844. -- Roch 342. — Rose 343. — Rübel 234. 
— Rühl 842. — Schlenther 234. — Schönherr 341. — Rich. Schröder 
845. — Simson 343. — Spielmann 343. — Studeny 342. — Sturm- 
höfel 286. — H. Walter 232. — O. Warschauer 342. — K. Weber 233. 
— Weizsäcker 344. — Wittich 343. — Wustmann 235. 


Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Oberbibliothekar 


Prof. Dr. Oskar Masslow in Bonn. 


ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN 


4 


Die treuen Weiber von Weinsberg. 


Zwei Kritiken. 


Von 
Robert Holtzmann. 


In einer Untersuchung, die im November 1911 erschienen ist!, 
glaube ich den Nachweis geliefert zu haben, daß der Bericht der Köl- 
ner Königschronik (K) zum Jahre 1140, der die Erzählung von den 
Weinsberger Frauen enthält?, aus den verlorenen Paderborner Annalen 
stammt, ebenso wie auch der Bericht der Poehlder Chronik über die 
Weinsberger Schlacht?, die der Kapitulation der Burg und der listigen 


1 R. Holtzmann, Die Weiber von Weinsberg. Zugleich ein Beitrag zur 
Kritik der Paderborner Annalen. Württembergische Vierteljahrshefte für 
Landesgeschichte, N. F. 20 (1911), 413ff. | 

2 Chronica regia Coloniensis, in den SS. rer. Germ. rec. G. Waitz (1880), 
77: „Rex urbem Welponis ducis Baioariorum Winesberg dictam obsedit et in 
deditionem accepit, matronis ac ceteris feminis ibi repertis hac regali liberalitate 
licentia concessa, ut quaeque humeris valerent deportarent. Quae tam fidei 
maritorum quam sospitati ceterorum consulentes, obmissa suppellectili descen- 
debant viros humeris portantes. Duce vero Friderico ne talia fierent contra- 
dicente, rex favens subdolositati feminarum dixit, regium verbum non decere 
immutare. “‘ 

3 Annales Palidenses, ed. G. H. Pertz, Mon. Germ. hist. SS. 16 (1859), 
80, Zl. 34—43: „Rex castrum Welfi ducis Bawariorum Winesberg dictam (so, 
vgl. unten) obsedit. Dux autem congregato exercitu super regem uti sperabat 
negligentius agentem meditabatur irruere. Hoc ille postquam rescivit, illico 
post fratrem suum ducem Fridericum a se paulo ante profectum misit, et quos 
in vicino poterat adtingere collectis, hostium opperiebatur adventum. Mane diei 
sequentis ipse propria incendit tabernacula et venientibus hostibus obviam fac- 
tus cum paucis sese certamini fiducialiter dedit; in quo non segniter agens mag- 
nificüm ex adversariis triumphum cepit. Interfectis namque multis, plures 
fugae remediam quaerentes fluvius Necker, iuxta quem congressi fuerant, 
absorbuit, nonnullis praeter hos captis. Rex vero demum voti compos effectus, 
castrum in deditionem accepit.“ —- Die Worte castrum ... dictam am Anfang 
zeigen, daß in der Paderborner Vorlage so, wie in K, urbem .. . dietam gestan- 
den hat, und daß der Poehlder Chronist urbem willkürlich in das (synonyme) 
castrum geändert hat. Vgl. Holtzmann 420, Anm. 6; unten S. 23f. a 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 1 


2 Robert Holtzmann 


Tat der Weinsbergerinnen vorangegangen ist, und daß also Scheffer- 
Boichorst in seiner glänzenden Rekonstruktion der Paderborner 
Annalen den Jahresbericht dieser verlorenen Quelle zu 1140 mit vollem 
Recht aus der Poehlder Chronik und aus K zusammengesetzt hat. 
Ich glaube ferner, gezeigt zu haben, daß der Paderborner Annalist 
in diesen Teilen des Werks seine Nachrichten nicht ganz gleichzeitig, 
d.h. so wie ihm die jeweiligen Ereignisse zu Ohr kamen, aufgezeichnet 
hat, sondern daß die Berichte von Ende 1138 an erst nach dem Mai 
1142 geschrieben sind, unter dem Eindruck des in diesem Monat 
zwischen Staufern und Welfen abgeschlossenen Frankfurter Friedens, 
den der Verfasser nach Ausweis seiner eigenen Worte mit innerer 
Anteilnahme und freudigem Herzen begleitete, der ganz seinen Wün- 
schen entsprach, und der ihm den Mut zur Wiederaufnahme seiner 
unterbrochenen Arbeit gab.” Zum Schluß machte ich darauf auf- 
merksam, daß die sonach aufs beste beglaubigte Erzählung über die 
Weinsberger Vorgänge auch innerlich durchaus wahrscheinlich sei, 
auf einer dem Brauch der Zeit entsprechenden Kapitulationsbedin- 
gung beruhe. Ja, wir haben Grund zu der Annahme, daß später in 
den Fällen, wo den Frauen wiederum, ähnlich wie in Weinsberg, der 
freie Abzug mit allem, was sie auf den Schultern tragen konnten, 
gewährt wurde, das Heraustragen der Männer ausdrücklich verboten 
worden ist: ein deutliches Zeichen dafür, daß diese Kapitulations- 
bedingung wirklich einmal zur Rettung der Männer durch die Frauen 
benützt worden war. 

Meine Ausführungen haben reiche Zustimmung gefunden, persön- 


1 P. Scheffer-Boichorst, Annales Patherbrunnenses, eine verlorene 
Quellenschrift des zwölften Jahrhunderts aus Bruchstücken wiederhergestellt 
(1870), 168f., vgl. 199ff. Der rekons truierte Bericht der Paderborner Annalen 
lautet danach folgendermaßen: „Rex urbem Welphonis ducis Baioariorum 
Winesberg dictam obsedit“ (= Poehlder Chronik und K). Dann folgt der Bericht 
über die Schlacht bei Weinsberg nach der Poehldeı Chronik (Dux autem — praeter 
hos captis). Hierauf: „Rex vero demum voti compos effectus urbem (bis hier 
nach Poehlder Chronik) in deditionem accepit (= Toehlder Chronik und K), ma- 
tronis ac oeteris feminis .. usw. die Geschichte von den Weibern nach K 
(bis immutare). 

2 Holtzmann 444—447. 

s So daß im Jan. 1160 bei der Einnahme von Crema, wo die Männer und 
die Frauen freien Abzug mit dem, was jeder tragen konnte, erhielten, eine Frau, 
die ihren gebrechlichen Mann heraustragen wollte, dazu eine Sondererlaubnis 
des Kaisers brauchte. Ebda. 469—471 und unten S. 15. 


Die treuen Weiber von Weinsberg 3 


liche und öffentliche. Aber bereits im Jahr darauf (1912) erschienen 
zwei neue Arbeiten über die Weinsberger Frauen, die zu ganz verschie- 
denen Ergebnissen gelangten — verschieden sowohl mir gegenüber 
als untereinander. Der eine Verfasser, Walter Norden, will unsere 
Erzählung aufs neue in das Reich der Fabel verweisen. Der andere, 
Ludwig Rieß®, will, wie er gleich in der Überschrift verkündet, die 
Weinsberger Weibertreue als wahre Begebenheit erweisen, aber frei- 
lich nicht nur auf eine ganz neue Art, sondern auch mit einem ganz 
neuen Ergebnis, was den Hergang betrifft; denn nach ihm ist unsere 
Erzählung von den bisherigen Verteidigern ihrer Geschichtlichkeit 


1 Vgl. namentlich K. Hampe, Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der 
Salier und Staufer, 2. Aufl. (1912), 111 Anm. 1; [A. Werminghoff, ] Hist. Ztschr. 
108, 658 (dazu ebda. 109, 220 die Bemerkung gegen den Aufsatz Nordens); 

Prou, Le Moyen äge 25, 125f. Den einzigen Widerspruch, der mir (außer bei 
Norden und Rieß, s. unten) bekannt geworden ist, erhob F. Güterbock, der 
schon vorher für die Unglaubwürdigkeit der Geschichte von den Weinsberge- 
rinnen eingetreten war (s. Holtzmann 425), und der im Neuen Archiv 38 (1913), 
338ff., Nr. 52 (Anzeige der Aufsätze von mir, Norden und Rieß) diese Ansicht 
festzuhalten sucht. Ich begrüße seine Ausführungen aber in Wahrheit als cine 
Bestätigung meiner These, da das einzige Positive, was sie zur Sache bringen, 
eine Verstärkung meines Nachweises der Übereinstimmung des Stils unserer 
Erzählung von den Weinsbergerinnen mit dem Stil der Paderborner Annalen 
ist (S. 338 unten). Was Güterbock gegen meine These anführt, sind nur einige 
Möglichkeiten (,, Aus der Stilverwandtschaft braucht man noch nicht auf den 
gleichen Verfasser zu schließen‘, „das Fehlen der Geschichte in der Poehlder 
Chronik bleibt trotz der Gegengründe Holtzmanns auffällig“, „übrigens würde, 
selbst wenn man die Geschichte dem Paderborner zuschriebe, die Tatsächlich- 
keit des Vorgangs noch nicht einwandfrei bewiesen sein“). Sie geben kein 
scharfes Bild von dem Stand der Frage, sollen aber im folgenden, wo das er- 
wünscht scheint, noch berührt werden. Dagegen stehen die ganzen Erörte- 
rungen auf S. 339 (von Zl. 11 an), was bei flüchtiger Lektüre vielleicht übersehen 
werden kann, in keinem direkten Zusammenhang mit der vorher und nachher 
berührten Frage nach Provenienz und Glaubwürdigkeit des Kölner Berichts 
über die Weinsbergerinnen. Sie keschäftigen sich vielmehr mit der Poehlder 
Chronik und ihrem Schlachtbericht, den Güterbock gleichfalls den Paderborner 
Annalen aberkennen will. Ich möchte mich auf diesen Teil der Frage hier nicht 
mehr einlassen und begnüge mich mit der Bemerkung, daß Güterbock, der dabei 
lediglich einige alte Einwände wiederholt, auch in diesem Punkt sicher Un- 
recht hat. | 

2 W. Norden, Die Weiber von Weinsberg. Deutsche Literaturzeitung 33, 
Nr. 10 (9. März 1912), b81ff. 

® L. Rieß, Die Weinsberger Weibertreue als wahre Begebenheit erwiesen. 
Preußische Jahrbücher 148, Heft 3 (Juni 1912), 463 ff. 


1* 


4 Robert Holtzmann 


(d. h. hauptsächlich von Scheffer-Boichorst, Weller! und mir) nicht 
weniger verkannt worden als von ihren Gegnern (namentlich Waitz?, 
Bernheims und Norden). 

Wenn ich nun noch einmal auf diese Angelegenheit zurückkomme, 
die vielleicht manchem einen bereits über Gebühr breiten Raum in 
der kritischen Literatur einzunehmen scheint, so bestimmen mich 
dazu zwei Gründe. Zunächst das außerordentlich interessante 
quellenkritische Problem, um das es sich hier handelt, und das nicht 
verdunkelt und nicht verwischt werden soll. Die Quellenkritik steht 
heute nicht mehr so im Mittelpunkt unserer Wissenschaft wie noch 
vor drei Jahrzehnten, und es ist gewiß, daß neue Probleme und Be- 
trachtungen den geschichtlichen Blick und unsere Auffassung vom 
Mittelalter stark erweitert haben. So sehr dies anerkannt zu werden 
verdient, so bestimmt muß doch für heute und alle Zukunft an einer 
gewissenhaften und methodischen Quellenbehandlung als an einer 
unerläßlichen Vorbedingung jeder historischen Arbeit festgehalten 
werden. Es ist bereits nicht unbeachtet geblieben, daß diese strenge 
Schule sich hier und da zu lockern beginnt. Von den beiden Auf- 
sätzen, die ich im folgenden bespreche, wird man den zweiten wohl 
unbedenklich als ein charakteristisches Beispiel dafür bezeichnen 
dürfen.* Man hat das Gefühl: so etwas wäre früher nun doch nicht 
möglich gewesen. - 

Der andere Grund, weshalb ich noch einmal um Gehör bitte, 
liegt in der Sache selbst, um die es sich handelt. Man nenne diese 
Dinge nicht unwichtig oder gar gleichgültig! Gewiß, für den großen 


1 K. Weller, Die Weiber von Weinsberg. Württembergische Viertel- 
jahrshefte für Landesgeschichte, N. F. 12 (1903), 95ff. Weller ging quellenkri- 
tisch von anderen Ansichten aus wie Scheffer-Boichorst und ich, indem er die 
Kölner Erzählung von den Weinsbergerinnen (ebenso wie den Poehlder Bericht 
über die Weinsberger Schlacht) nicht aus den Paderborner Annalen ableitete, 
hierin den Untersuchungen Bernheims folgend; vgl. Holtz mann 423f. 

2 G. Waitz, Göttingische gelehrte Anzeigen 1870, II, Stück 45 (9. Nov. 
1870), 17908. 

® E. Bernheim, Die Sage von den treuen Weibern zu Weinsberg und der 
Zusammenhang sächsischer Annalen. Forschungen zur Deutschen Gesch. 15 
(1875), 239ff. Ders., Die Sage von den treuen Weibern zu Weinsberg. Histo- 
risches Taschenbuch, 6. F. 3 (1884), 13 ff. Vgl. Holtzmann 420—422, 450ff. 

4 Auch Güterbock 340 urteilt über den Aufsatz von Rieß: „Bewiesen ist 
schlechterdings nichts in dieser Abhandlung, die sich aus einer Reihe kaum be- 
greiflicher Irrtümer zusammensetzt. Und das, obgleich der schlimmste Irrtum 
von Rieß ihm entgangen ist. 


Die treuen Weiber von Weinsberg 5 


Gang der Ereignisse, den Kampf der Parteien oder die Entwicklung 
der historischen Ideen mag es gleichgültig sein, ob einige deutsche 
Frauen bei der Kapitulation einer unbedeutenden schwäbischen Burg 
durch eine mutige List ihre Männer und Geliebten gerettet haben. 
Aber ich glaube, es ist keine Flachheit und mehr als ein rein antiqua- 
risches Interesse, wenn man in der Geschichte nicht nur die großen 
Richtlinien politischer oder wirtschaftlicher Entwicklung sucht, sondern 
sich daneben ein Herz auch für das Kleine, für charakteristische Züge 
im Leben und Empfinden, in den Alltäglichkeiten der einzelnen Men- 
schen bewahrt hat. Spürt man dort den mächtigen Hauch historischer 
Ideen, so kann man hier den Pulsschlag gewöhnlicher Leute, etwas 
von der Seele des Volkes fühlen. Wie die Gedankenwelt des Künstlers 
sich nicht nur in den großen Konturen und der allgemeinen Kompo- 
sition seiner Werke, sondern daneben und oft besonders charakte- 
ristisch im Beiwerk und Schmuck offenbart, so tritt der Geist der 
Geschichte nicht nur in den Haupt- und Staatsaktionen und dep 
großen Entwicklungszügen, sondern liebevoller Betrachtung gerade 
auch im Detail entgegen. Daher denn auch das rege Interesse, das 
weite Kreise des Volks tatsächlich einer Frage wie der hier erörterten 
entgegenbringen.! Die kritische Forschung des letzten Jahrhunderts 
hat mit zahllosen Fabeln und Erfindungen aufgeräumt, und senti- 
mentale Gemüter haben das wohl manchmal zu Unrecht beklagt. 
Aber nicht immer hat die Wissenschaft im Kreis der sinnigen Erzäh- 
lungen zerstört. Die Geschichte von den Weibern von Weinsberg ist 
oft geprüft und von sorgfältiger Kritik wiederholt bestätigt worden. 
Und unsere Wissenschaft hat alle Ursache, ein solches überliefertes 
Gut in Ehren zu halten. 


I. 
Wir beginnen mit einer Betrachtung des Aufsatzes von Norden. 
Er unterscheidet mit Recht und in Übereinstimmung mit allen 
seinen Vorgängern das quellenkritische Problem (die Frage der „Be- 
glaubigung‘‘) von der Glaubhaftigkeit der Erzählung an sich. Das 
quellenkritische Problem hat es mit der Frage zu tun, ob der Bericht 
von K über die Weiber von Weinsberg (K 1140) Eigengut des Kölner 


1 Schon mein Aufsatz ist von unbekannter Hand im Auszug in die Zeitung 
gekommen (Berliner Lokal-Anzeiger v. 30. Mai 1912). Besonders aber wurde 
der Aufsatz von Norden in die Presse gebracht und wanderte von Zeitung zu 
Zeitung. Vgl. Frankfurter Zeitung v. 13. März 1912 (Abendblatt), Karlsruher 
Tageblatt v. 16. März 1912 (Drittes Blatt) und viele andere. 


6 Robert Holtzmann 


Chronisten sei, oder ob dieser ihn aus den Paderborner Annalen oder 
vielleicht aus noch einer anderen verlorenen Quelle geschöpft habe. 
Es versteht sich, daß mit der Entscheidung in dieser quellenkritischen 
Frage zugleich wichtiges Material gewonnen wird für die Entscheidung 
der anderen Frage, die es mit der inneren Glaubwürdigkeit unserer 
Erzählung zu tun hat; denn wenn wir wissen, wo, wann und von wem 
die Geschichte von den Weinsbergerinnen zuerst gebracht wurde, 
ob kurze oder lange Zeit nach den Ereignissen, ob von einem glaub- 
würdigen oder fabulierenden Autor, so wird das bei der Untersuchung 
über ihre Glaubwürdigkeit sehr erheblich ins Gewicht fallen. Daher 
haben die bisherigen Forscher sich zuerst um die quellenkritische 
Frage bemüht. Eben auf Grund der Ableitung von K 1140 aus den 
Paderborner Annalen hat Scheffer-Boichorst für die Glaubwürdig- 
keit unserer Erzählung plädiert, während Waitz, da er in dem quellen- 
kritischen Problem anders entschied!, nun auch ihre Geschichtlich- 
keitanzweifelte. Bernheim,der zweiAufsätze überdieWeiber vonWeins- 
berg veröffentlicht hat, spricht in dem ersten gleichfalls K 1140 den 
Paderborner Annalen ab? und will dann auf Grund dieses Ergeb- 
nisses in dem zweiten die Unglaubwürdigkeit der Geschichte von den 
Weibern dartun. Weller, der ihm in der quellenkritischen Frage Recht 
gab, mußte nun ein besonderes Argument für die Glaubwürdigkeit 
des Kölner Berichts beibringen und fand es in der Tatsache, daß ein 
Kölner die Weinsberger Ereignisse mit erlebt habe, der Reichskanzler 
Arnold von Wied, der zugleich Kölner Dompropst und später (1151 
bis 56) Erzbischof von Köln war, und von dem K mittelbar oder un- 
mittelbar die Erzählung erhalten habe. Ich kehrte dagegen in der 
quellenkritische Frage zur Ansicht Scheffer-Boichorsts zurück und 
besprach nur in zweiter Linie, um ein übriges zu tun, auch die Frage 
der Glaubwürdigkeit.® 

Norden schlägt den umgekehrten Weg ein. Er nennt die guelien: 
kritische Beglaubigungsfrage eine „sekundäre“, da sie für die Frage 


1 Nach ihm enthielten die Paderborner Annalen über Weinsberg nur das, 
was in die Poehlder Chronik übergegangen ist. 

3 Nach Bernheim enthielten die Paderborner Annalen über Weinsberg noch 
viel weniger als nach Waitz, nämlich nur den Satz: „Rex urbem Welphonis 
ducis Baioariorum Winesberg dictam obsedit et in deditionem accepit“, der der 
Poehlder Chronik und K gemeinsam ist, und der also das Mindestmaß dessen, 
was in den Paderborner Annalen gestanden haben muß, darstellt. 

® Vgl. Holtzmann 462. 


Die treuen Weiber von Weinsberg 7 


der Glaubhaftigkeit nichts austrage; denn seit Weller die Möglichkeit 
einer guten Orientierung auch des Kölner Chronisten nachgewiesen 
habe, könne man die Glaubwürdigkeit unserer Erzählung auf Grund 
der Überlieferung nicht mehr anfechten.! „Ob Eigengut der Pader- 
borner Annalen oder der Kölner Königschronik: die Geschichte kann, 
soweit der Gewährsmann in Betracht kommt, die Wahrheit enthalten. 
Nur durch den direkten Nachweis ihrer inneren Unglaubhaftigkeit kann 
es gelingen, sie endgültig ins Gebiet der Sage zu verweisen.“ Und er 
geht nun darauf aus, die innere Unglaubhaftigkeit der Geschichte auf 
solche „direkte“ Art darzutun. Aber es ist dann doch nicht so, als 
ob er die quellenkritische Frage der Beglaubigung ganz ausschalten 
könne. Aus dem „direkten“ Nachweis der Unglaubhaftigkeit ergibt 
sich ihm nämlich, zugleich als erwünschte ‚nachträgliche Stütze“ 
desselben, ein Zusammenhang zwischen unserem Bericht K 1140 über 
die Weinsbergerinnen und einem schon von Bernheim herangezogenen 
Bericht derselben Quelle über die Kapitulation von Crema im Jan. 
1160, und hieraus wieder ergibt sich, daß K 1140 nicht aus den Pader- 
borner Annalen stammen kann, sondern Eigengut des Kölner Chro- 
nisten sein muß, desselben Mannes, der auch den Bericht über Crema 
geschrieben hat. I 

Zu dieser, durch logische Schärfe nicht eben ausgezeichneten Ge- 
dankenreihe habe ich zunächst die methodische Bemerkung zu 
machen, daß man so das Pferd am Schwanz aufzäumt. Norden ge- 
winnt ein quellenkritisches Ergebnis ohne jedes Eindringen in die 
quellenkritischen Zusammenhänge, die hier in Frage stehen, und daher 
auch ohne wirkliche Widerlegung der für die Ableitung von K 1140 
aus den Paderborner Annalen vorgebrachten Gründe.? Die von ihm 
selbst in den Vordergrund gerückte Scheidung zwischen den Fragen 
der Beglaubigung und der Glaubhaftigkeit wird verwischt und un- 
fruchtbar dadurch, daß er fie wichtige und interessante quellenkri- 
tische Seite des Problems letzten Endes durch ein Dekret, das von 


1 Norden 591. Ich merke gleich hier an, daß der Nachweis Wellers, wo- 
nach der spätere Kölner Erzbischof Arnold im Lager von Weinsberg anwesend 
war, durchaus keine bindende Kraft hat. Weller beruft sich auf die Rekogni- 
tionen der vor Weinsberg ausgestellten Urkunden, womit aber gar nichts zu 
beweisen ist, wie schon Güterbock 341 mit vollem Recht hervorhob. Vgl. 
H. Breßlau, Handbuch der Urkundenlehre 1, 2. Aufl. (1912), 492, 49. 

2 Über die wenigen Sätze, die Norden am Schluß der eigentlichen quellen- 
kritischen Frage widmet, vgl. unten S. 18ff. 


8 Robert Holtzmann 


der Seite der inneren Glaubwürdigkeit aus gesprochen wird, entschei- 
det. Man hat demgegenüber von vornherein zu betonen, daß die Auf- 
stellungen Nordens über den Cremasker Bericht, eine logische Folge 
seiner Ansichten über die Weinsberger Erzählung (K 1140) und die 
Grundlage für seine quellenkritischen Behauptungen, schon allein 
durch eine andere Entscheidung in der quellenkritischen Frage über 
den Haufen geworfen werden. 

Doch wir wollen diese methodologischen Einwände einmal bei- 
seite lassen und wenden uns zu dem „direkten“ Nachweis Nordens, 
daß K 1140, die Erzählung von den Weibern von Weinsberg, unglaub- 
haft sei. Er besteht in der Betonung zweier Eigentümlichkeiten. 
Erstens: die Erzählung setze eine einzigartige Kapitulationsart vor- 
aus; zweitens: die angeblichen Kapitulationsbedingungen seien ganz 
auf die Geschichte vom Heraustragen der Männer zugeschnitten. 
Was die Kapitulationsart anlangt, so können wir zwar aus dem 12. 
Jahrhundert mehrere Fälle anführen, wonach alle Belagerten (also 
die Männer und die Frauen) freien Abzug erhielten mit der Erlaubnis, 
daß jeder von seiner Habe so viel mitnehmen dürfe, als er beim Abzug 
auf seinen Schultern tragen könne — eine Erlaubnis, die wir im folgen- 
den mit Norden kurz als „Beförderungserlaubnis“ bezeichnen wollen; 
und wir können außerdem Fälle nachweisen, in denen nur die Frauen 
und Kinder freien Abzug erhielten, sie jedoch ohne solche Beförde- 
rungserlaubnis.! Wir kennen dagegen in der Tat außer der Kapitu- 
lation von Weinsberg keinen Fall, wo nur die Frauen freien Abzug 
aber mit Beförderungserlaubnis erhielten. Diese Kombination ist 
es, an der schon Waitz Ärgernis genommen hat, und die auch Norden 
keineswegs unanstößig finden kann. Was ihn aber dann erst wirklich 
zu seinem Verdikt bewegt, ist die zweite Beobachtung, die er ge- 
macht hat, daß nämlich der ganze Bericht von K 1140 auf das Her- 
austragen der Männer durch die Frau®& abgestimmt ist und alles 
andere beiseite läßt. Die Hauptsache, meint Norden, sei doch ge- 
wesen, daß den Frauen Leben und Freiheit gewährt werde, K aber 
berichte nur die a E „Nicht auf die Be son- 


1 Vgl. die e e bei Weller 104—106 und Holtzmann 
467—469. Dazu Norden 593f., wo bei der Ergebung von Trezzo 1158 statt 
1159 zu lesen ist. Es handelt sich um vier Fälle der ersten Art und um zwei der 
zweiten. Die Vermutung Wellers, daß in den beiden letzteren Fällen die Frauen 

eine Beförderungserlaubnis erhalten haben, scheint auch mir ä 

2 Norden 594—596. 


Die treuen Weiber von Weinsberg 9 


dern auf die Funktion kommt es (in dem Bericht) an, die Funktion 
des Tragens nämlich.“ Und während in den anderen Fällen, wo die 
Frauen ohne die Männer freien Abzug erhielten, auch den Kindern 
gleiche Vergünstigung zuteil wurde, sei im Weinsberger Fall nur von 
den Frauen die Rede.! Ja, diese Frauen erscheinen in zwei Gruppen 
geteilt, in Verheiratete und Unverheiratete, damit nachher sowohl 
die Ehemänner als die Junggesellen ihre Trägerinnen haben.? „Daß 
eine solche Bestimmung nie in Wirklichkeit erlassen worden sein 
kann, ist ohne weiteres klar. Wir befinden uns im heiteren Lande 
der Fabel. Und zu all dem komme schließlich noch ein ganz beson- 
ders auffallendes Manko, das freilich die ganze Erzählung erst er- 
mögliche: die Beförderungserlaubnis der Weinsbergerinnen sei ganz 
allgemein (Norden sagt unschön „abstrakt“) gehalten, ohne jede 
Bestimmung über die Objekte, die herausgetragen werden durften. 
Das sei denn doch ganz unwahrscheinlich, wie denn auch in den meisten 
anderen Fällen, in denen die Kapitulierenden freien Abzug mit Be- 
förderungserlaubnis erhielten, diese Erlaubnis ausdrücklich auf leb- 
lose Objekte beschränkt gewesen sei. 3 

Soweit der „direkte“ Nachweis der Unglaubhaftigkelt u unserer 
Erzählung, die Grundlage aller weiterer Uberlegungen Nordens. Mit 
derartigen Erörterungen nun scheint man mir nichts, aber auch schlech- 
terdings gar nichts erweisen zu können. Auf solche Art mache ich 
mich anheischig, noch zahllose andere gesicherte Tatsachen der mittel- 
alterlichen Geschichte anzuzweifeln. Wir wollen einmal versuchen, 
uns mit diesen Argumenten im einzelnen auseinanderzusetzen. Das 
erste, die Einzigartigkeit der Kapitulationsart, wiegt wohl gewiß nicht 
viel. Weil die Kapitulationsbedingungen in sechs anderen Fällen 
nur entweder den Abzug aller Belagerten mit Beförderungserlaubnis 
oder den Abzug allein der Frauen ohne Beförderungserlaubnis ent- 
hielten, soll die Kombination, wie sie bei Weinsberg überliefert ist, 
unmöglich sein? Muß es denn überall gleich hergegangen sein? 
Kann König Konrad nicht, vielleicht um die Belagerung abzukürzen, 
den Weinsberger Frauen günstigere Bedingungen gestellt haben als 
später Friedrich I. den Frauen von Spoleto und Trezzo ?* Schon 


1 Norden 5%. 2 Norden 596f. 3 Norden 597—599. 

4 Das sind die beiden oben S. 8, Anm. 1 erwähnten Fälle, wo nur die 
Frauen und Kinder freien Abzug erhielten, die einzigen ihrer Art. Zu den un- 
befriedigenden Ausführungen Nordens 592f. über die Deditionen bemerke ich, 
daß formell jede Deditio eine bedingungslose Übergabe (deditio sine omni pac- 


* 


10 Robert Holtzmann 


Scheffer-Boichorst! hat gegen Waitz bemerkt, daß auch die Belagerer 
die Bedingungen vorschreiben konnten. „Und wenn der Abzug mit 
so viel Habe, als sich tragen ließ, den Gewohnheiten der Zeit entspricht, 
weshalb soll diese Gewohnheit nicht auch dann geübt sein, wenn bloß 
den Frauen der Abzug gestattet wurde?“ Auch Norden hat uns keine 
Antwort auf diese Frage gegeben. — Und nun gar der andere Einwand, 
daß in K 1140 alles auf das eine Moment, daß die Frauen ihre Männer 
herausgetragen haben, zugeschnitten sei! Natürlich ist das so, denn 
eben diese Geschichte will uns der Chronist oder Annalist erzählen, 
da sie ihm Freude macht, und es ist wirklich ein starkes Stück, sich 
vor ihn hinzustellen und zu verlangen, daß er wie ein Aktenkramer 
uns die Kapitulationsbedingungen Punkt für Punkt hersage! Und 
was wird ihm da alles zum Vorwurf gemacht! Er „ unterdrückt“ 
die Hauptsache, nämlich „die Gewährung von Freiheit und Leben“ 
— es schien ihm wohl keine allzu große Forderung an den Verstand 
des Lesers, zu schließen, daß den Frauen, die mit heraustragen durften, 
was sie auf den Schultern tragen konnten?, mit diesem Abzug Leben 


tione) war. Das schließt nicht aus, daß tatsächlich häufig Bedingungen gestellt 
und angenommen worden sind; dann gewährte der Sieger nach der Übergabe 
mit „Freigebigkeit‘‘, was er vorher zugesagt hatte. So war es bei Weinsberg 
wie bei den sechs anderen, hier zum Vergleich herangezogenen Kapitulationen. 

1 Forschungen zur Deutschen Gesch. 11 (1871), 494f. = Scheffer-Boichorst, 
Gesammelte Schriften 2 (1905), 284. Vgl. Holtzmann 466. 

2 Ich mache Norden auf einen weiteren Anstoß aufmerksam, der ganz in 
der Richtung seiner übrigen Einwände liegt. Die Frauen erhielten nach K die 
Erlaubnis, herabzutragen, was sie auf den Schultern konnten (quaeque humeris 
valerent). Warum nur auf den Schultern? Konnten sie nicht auch noch man- 
ches in den Händen tragen ? Hier zeigt sich der fabulierende Chronist, der alles 
auf die Tragfähigkeit der Frauen zuspitzt; denn zum Tragen ihrer Männer 
brauchten sie natürlich die Schultern. Wie viel besser berichtet doch Otto 
Morena von Tortona (1155), daß die Belagerten abziehen durften „cum 
omnibus rebus, quas ipsi portare possent“, und von Crema (1160) ähnlich „cum 
tanto solummodo . ., quantum una vice extra castrum portare possent“; 
wie viel sachlicher heißt es in dem Bericht über die Einnahme von Castel- 
Manfredo (1186) „exierunt portantes secum, quod una vice portare potuerunt“ ! 
Leider lauten indes andere Quellen anders, indem sie gleichfalls von den Schul- 
tern reden. So im Falle Crema, außer K (dessen Bericht von Norden verdäch- 
tigt wird, vgl. unten S. 12ff.), Rahewin (, de rebus suis, quantum quisque 
semel humeris efferre posset, secum exportaret“) und Burchard von Ursberg, 
der aus Johann von Cremona schöpft (, in humeris suis aut scapulis“, unten 
S. 16, Anm. 1). So bei der Übergabe von Arsouf in Palästina (1101) Alber b 
von Aachen (, cum omnibus, quae collo deferre possent“). Da trotz dieser, die 


Die treuen Weiber von Weinsberg 11 


und Freiheit geschenkt war. Er spricht nicht von den Kindern! — 
wie er ja auch nichts von dem sonstigen Schicksal der Burg und 
ihres Inhalts berichtet, da alles das nämlich mit der Geschichte, die er 
erzählen will, nichts zu tun hat. Er redet von den verheirateten und 
von den ledigen Frauen, da er gehört hat und sich in naiver Erzähler- 
freude ausmalt, wie die Weinsberger Frauen ihre Gatten und Geliebten 
gerettet haben.” Woher nimmt Norden das Recht, dem Annalisten 
vorzuschreiben, was er erzählen soll, und von ihm einen aktenmäßigen 
Bericht zu verlangen ? woher das Recht, ihm den Glauben zu ver- 
sagen lediglich aus dem Grund, weil der Annalist das erzählt, was 
ihn interessiert, und nicht das, was sein Kritiker wissen möchte ? 
Nein, nicht ‚im heiteren Lande der Fabel‘ befinden wir uns hier, 
sondern in dem, jedem mittelalterlichen Historiker wohlbekannten 
Milieu annalistischer Berichterstattung. — Mit besonderer Betonung 
schließlich muß noch der letzte Einwand Nordens zurückgewiesen 
werden, der Anstoß, den er an der mangelnden Beschränkung der Be- 
förderungserlaubnis auf leblose Objekte nimmt. Bei zwei anderen 
Fällen? können wir in der Tat nachweisen, daß die Beförderungs- 


Kapitulationsbedingung zu Unrecht verengernden Berichte die Beförderungs- 
erlaubnis in den Fällen Arsouf und Crema nicht bestritten werden kann, hat 
Norden wohl darauf verzichtet, dieses Argument zu verwerten. Was er vor- 
bringt, ist aber an sich genau so belanglos. 

1 Wer dem Historiker das Recht zuspricht, zu kombinieren und nicht nur 
Quellen zu übersetzen, darf der Ansicht sein, daß mit den Frauen auch die 
Kinder aus Weinsberg abziehen durften, ebenso wie er es auch für möglich halten 
darf, daß nicht restlos jede Frau ihren Mann auf den Schultern hatte. Man 
treibe doch einer solchen Erzählung gegenüber keine Pedanterie ! (Die Kinder 
führt Norden später selbst ein; vgl. unten S. 18, Anm. 1.) 

Natürlich war in der Weinsberger Kapitulation nicht von „matronis 
ao ceteris feminis“ die Rede, so wenig wie bei der Übergabe Cremas von 
„humeris aut scapulis“, obwohl das Burchard von Ursberg so berichtet 
(vgl. oben S. 10, Anm. 2). Wir haben es hier eben mit mittelalterlichen 
Schriftstellern und nicht mit Akten zu tun. Was Norden übrigens aus 
diesem „Lasten -Verteilungsplan‘‘ für seine Behauptung, daß K alles auf 
die Tragfähigkeit der Frauen zugespitzt habe, gewinnen will, bleibt unklar. 
Denn tragen konnten die Frauen auch ohne solche Lastenverteilung. Nicht 
auf die ‚‚Tragfertigkeit der Frauen“ oder auf die „Funktion des Tragens“ 
kommt es bei dem Bericht an, sondern auf die Erzählung von den treuen 
Frauen, die ihre Gatten und Geliebten in schwerer Not gerettet haben. 

Bei Tortona (1155) und Crema (1160). Nicht dagegen bei Arsouf 
(1101), wo König Balduin I. ganz allgemein den Abzug „cum omnibus, 
quae collo deferre possent“ erlaubte, und wo die Beschränkung auf lebloses 


aa. He ... ____ 


12 Robert Holtzmann 


erlaubnis sich nur auf Sachen erstreckte, aber diese beiden Fälle 
liegen zeitlich nach der Übergabe von Weinsberg, und es ist ein- 
leuchtend und zudem von mir ausdrücklich hervorgehoben worden!, 
daß man sich seit demWeinsberger Vorgang vorgesehen und das Heraus- 
tragen von Menschen durchweg verboten hat. Solange die Weiber 
von Weinsberg ihre List noch nicht ausgeführt hatten, dachte eben 
niemand an die Möglichkeit, daß eine Beförderungserlaubnis zum Her- 
austragen der Männer benutzt werden könne, und man hatte keinen 
Grund, sie zu beschränken. Es gehört zum Wesen eines jeden listigen 
Anschlags in alter und neuer Zeit, daß der Überlistete sich in irgend- 
einer Hinsicht nicht gehörig vorgesehen hat, und es geht doch nicht 
an, diesen Mangel in der Voraussicht einer der handelnden Personen 
als ein Beweisstück für die Ungeschichtlichkeit des Vorgangs zu ver- 
werten! 

Hat sich somit der Nachweis der inneren Unglaubhaftigkeit von 
K 1140 als durchaus mißlungen herausgestellt, so werden wir mit 
einigem Mißtrauen an die weiteren Untersuchungen Nordens betreffs 
eines Zusammenhangs der Berichte von K über die Kapitulationen 
von Weinsberg (1140) und Crema (1160) herantreten. Denn Norden 
will hier, ähnlich wie einst Bernheim?, die Entstehung der „Sage“ 
erklären. Es ist aber nötig, ihm auch hier zu folgen, schon allein des- 
halb, weil er in seinen Erörterungen „eine nachträgliche Stütze für 
das Resultat, das bereits die unmittelbare Untersuchung des Weins- 
berger Falles ergab“, finden zu dürfen glaubt.? Wir haben über die 
Kapitulation Cremas (Jan. 1160) vier gute und voneinander unab- 
hängige Berichte: K, Rahewin, Otto Morena und Burchard von Urs- 
berg, der dabei auf das verlorene Werk des Johannes von Cremona zu- 
rückgeht.* Nun meint Norden, durch einen Vergleich des Berichtes 
Gut von Norden 598 zu Unrecht eingeführt wird. Gemeint war natürlich, 
genau wie in Weinsberg, die Habe, um so mehr, als in Arsouf ja alle 
Menschen freien Abzug erhielten; aber der Wortlaut der Beförderungs- 
erlaubnis war allgemein gehalten wie in Weinsberg. 

1 Holtzmann 471. Ich nehme an, daß auch bei der Einnahme von Castel- 
Mankredo (1186) nur das Heraustragen von Sachen erlaubt war, was keinen An- 
stand hat, da unser einziger Bericht darüber die Kapitulationsbedingung gar 
nicht erzählt, sondern nur die Tatsache, daß die Belagerten abzogen „portan- 
tes secum, quod una vice portare potuerunt“. 

2 In seinem zweiten Aufsatz (1 884); vgl. dazu Holtzmann 469—471. 

Norden 591. Ebda. 600—607 die im folgenden kritisierten Ausführungen. 


4 Holtzmann 468 mit Anm. 2. Vgl. über Johannes von Cremona zu 
W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter 2 (6. Aufl. 


Die treuen Weiber von Weinsberg 13 


in K? mit den drei anderen Quellen, insonderheit mit Rahewin?, zeigen 
zu können, daß K die Bedingungen der Kapitulation, ebenso wie in 
dem Weinsberger Fall, unvollständig, verkürzt wiedergebe und die 
Vorgänge von Crema denen von Weinsberg anpassen wolle. K ent- 
stelle den Hergang in beiden Fällen mit gleicher Tendenz. ‚Man be- 
denke folgendes: die Weinsberger Erzählung erschien uns in sich un- 
glaubhaft. Sie ist nur in der Kölner Königschronik überliefert. Von 
einer ganz ähnliche Unwahrscheinlichkeiten enthaltenden Geschichte, 
die dieselbe Chronik zum Jahre 1160 bringt, läßt sich durch den Ver- 
gleich mit anderen Berichten über dasselbe Ereignis aufs deutlichste 
zeigen, daß sie von dem Chronisten auf Kosten der Wahrheit konstruiert 
ist. Der Schluß liegt nahe, daß er erst recht die . Weinsberger Ge- 
schichte konstruiert hat.. Wodurch hat nun der Chronist in dem 
Bericht über Crema auf Kosten der Wahrheit gesündigt? Er gibt nach 
Nordens Behauptung, wie bei Weinsberg, die Kapitulationsbedingun- 
gen nur unvollständig wieder, indem er im Gegensatz zu den drei 
anderen Quellen, die die Bewilligung von Leben und Freiheit in den 
Vordergrund stellen, nur die Beförderungserlaubnis erwähnt, diese 
aber ganz allgemein (,, abstrakt“) gehalten sein läßt, während die 
anderen Quellen sie ausdrücklich auf Sachen, also lebloses Gut, ein- 
schränken. Das wäre eine doppelte Entstellung der Wahrheit da, 
wo wir den Chronisten kontrollieren können, und daraus ergibt sich 
natürlich, daß wir ihm auch im Falle Weinsberg nicht glauben dürfen. 

Aber die Sache liegt i in Wirklichkeit ganz anders und viel einfacher. 


1894), 327f., 449 auch Scheffer-Boichorst, Forsch. z. Deutsch. Gesch. 11, 
494f,, Anm. 1 = Ges. Schriften 2, 284, Anm. 12. 

1K bringt ihn zu 1159, im Anschluß an den Beginn der Belagerung, rec. 
Waitz 102: „Dedit autem imperator facultatem singulis, ut quaeque humero 
gestare potuissent, efferent; ubi matrona quaedam neglectis opibus virum 
suum debilem permissu caesaris humeris impositum urbe eduxit.“ Die Beförde- 
rungserlaubnis wird von den drei anderen Quellen, die Tatsache, daß u. a. eine 
Frau ihren Mann herausgetragen hat, von Burchard von Er bestätigt; vgl. 
unten S. 16f. 

3 Ottonis et Rahewini Gesta Friderici I. imperatoris IV, 72 (62), in den Ss. 
rec. Germ. ed.3., rec. G. Waitz cur. B. de Simson (1912) 317, Z1. 18—24: „Erat 
autem pactum tale, quod Cremenses civitatem dederent ipsique vita sibi indulta 
cum coniugibus ac liberis quovis eundi facultatem haberent, de rebus suis, quan- 
tum quisque semel humeris efferre posset, secum exportaret; Mediolanenses vero 
et Brixienses, qui ad presidium eiusdem civitatis intraverant, relietis ibidem 
armis et omnibus suis, vitam sibi pro lucro existimarent.“ 

® Norden 606; vgl. ebda. 601. 


14 | Robert Holtzmann 


Zunächst der erste Vorwurf, daß K auch bei Crema nur die Beförde- 
rungserlaubnis, nicht auch die Gewährung von Leben und Freiheit 
berichte. Daraus würde sich doch, da ja an der Erteilung einer Be- 
förderungserlaubnis in Crema nicht zu zweifeln ist, für den Fall Weins- 
berg, wo K ähnlich berichtet, nur das eine ergeben, daß auch hier den 
Frauen in Wahrheit nicht nur die Beförderungserlaubnis, sondern auch 
Freiheit und Leben gewährt waren — eine Tatsache, die von nieman- 
dem bestritten wird, und die der zweifellose Sinn der Erzählung ist. 
Vielleicht könnte man eine Eigenart des Chronisten darin finden, 
daß er seinen Lesern den schwierigen Gedankensprung zumutet: 
wenn jemand die Erlaubnis erhielt, bepackt abzuziehen, dann waren 
ihm auch Leben und Freiheit geschenkt. Mehr ergibt sich aber beim 
besten Willen nicht daraus. K erzählt die Einnahme von Crema und 
fährt fort: „Es gab aber der Kaiser den einzelnen (Belagerten) die 
Erlaubnis, herauszutragen, was sie auf der Schulter tragen konnten.“ 
Es gehört wohl eine starke Dosis von Mißtrauen dazu, diesen Bericht 
dahin zu interpretieren, daß er nur besage, die Kapitulierenden 
durften irgend etwas auf ihren Schultern vor die Stadt tragen; ob sie 
es aber nicht vielleicht da niederlegen und wieder in die Stadt und 
Gefangenschaft zurückkehren mußten, das wüßten wir nicht, wenn 
wir nicht noch andere Quellen hätten. Ist es nicht wirklich eine übel 
angebrachte Haarspalterei und Konsequenzmacherei, wenn uns 
Norden versichert, der Kölner Chronist verstoße hier gegen die Wahr- 
heit, indem er uns eine Konzession des Königs „auftische“, von der 
„in Wirklichkeit gar nicht die Rede gewesen“ sei, da die den Cremas- 
kern tatsächlich gewährte Bewilligung sich gar nicht ‚auf das Tragen“ 
bezogen habe ? (Gemeint ist wohl: sondern auf das Hinausgehen und 
Mitfortnehmen.) Jawohl, bezog sich die Kapitulation auch auf das 
Tragen! Rahewin: ‚Von seiner Habe sollte jeder mit sich heraustragen, 
so viel er einmal auf den Schultern heraustragen konnte. In Wahr- 
heit kann von einem Gegensatz zwischen K und den anderen Berichten 
hier gar nicht geredet werden. Überhaupt aber gestehe ich, daß mir 
für das eben besprochene Argument das Verständnis fehlt. Weshalb 
soll denn eigentlich K in den beiden Fällen nur von der Beförderungs- 
erlaubnis, nicht auch von Leben und Freiheit gesprochen haben ? 
Wenn er wirklich die Weinsberger Geschichte erfunden hätte, so 


wäre sie doch in keiner Weise glaubwürdiger oder unglaubwürdiger - 


geworden, wenn er hier oder dort oder in beiden Fällen auch die Ge- 
währung von Leben und Freiheit erwähnt hätte. Die angebliche. 


— 


Die treuen Weiber von Weinsberg 15 


Unterlassung, die bei näherem Zusehen lediglich die Art der Erzäh- 
lung charakterisiert, ist zu einer Verwertung in der Frage der Glaub- 
haftigkeit völlig ungeeignet. 

In dieser Hinsicht steht es besser mit dem zweiten Vorwurf, den 
Nörden gegen den Bericht von K über Crema erhebt. Die allgemeine 
Beförderungserlaubnis, die in Wahrheit auf leblose Habe beschränkt 
gewesen sei, ist in der Tat eine Voraussetzung der Weinsberger Ge- 
schichte. Aber auch hier hat Norden den Bericht über Crema zu 
Unrecht nur nach seinem Wortlaut und nicht nach seinem Zusammen- 
hang und Sinn verstanden. Nach K erhielten die Belagerten allerdings, 
wie einst in Weinsberg, die allgemeine Erlaubnis, herauszutragen, 
was sie auf der Schulter tragen konnten. Derselbe Bericht läßt aber 
andererseits unzweideutig erkennen, daß inzwischen, d.h. seit dem 
Weinsberger Vorfall und — wie wir hinzufügen —- infolge dieses Vor- 
_ falls, das Heraustragen der Männer durch die Frauen verboten war.! 
Nach Erwähnung der Beförderungserlaubnis von Crema folgt näm- 
lich in K sofort die Erzählung von einer Frau, die eine Sondererlaub- 
nis des Kaisers zum Heraustragen ihres Mannes erhielt: ,da hat eine 
Frau unter Zurücklassung ihrer Schätze ihren gebrechlichen Mann 
mit Erlaubnis des Kaisers (, permissu caesaris‘) auf die Schultern 
geladen und aus der Stadt gebracht“. Ich habe über diesen Satz und 
die Worte ‚permissu caesaris in meiner früheren Abhandlung? aus- 
führlich gesprochen und gezeigt, daß es sich hier um eine Sonder- 
erlaubnis handelte; denn der Vorschlag Wellers, in den Worten, per- 
missu caesaris nur eine nochmalige Erwähnung der unmittelbar vor- 
her berichteten allgemeinen Beförderungserlaubnis zu sehen und also 
zu übersetzen ‚mit der (eben genannten) Erlaubnis des Kaisers‘, 
mutet dem Berichterstatter eine Zwecklosigkeit zu und widerspricht 
den Grundsätzen einer richtigen Interpretation. Schon allein dieser 
Bericht zeigt im Gegenteil, daß im Jahre 1160 bei einer Beförderungs- 
erlaubnis das Heraustragen von Menschen verboten war, worin eine 


1 „In welcher Form ist unbekannt; vielleicht, daß in der Kapitulations- 
bedingung nur mehr das Heraustragen leblosen Gutes gestattet wurde“ (Hol tz- 
mann 471). Dann hätten Rahe win, der von res spricht, und Burchard von Urs- 
berg, der res vel facultates nennt, recht. Vielleicht blieb aber die Käpitulations- 
bedingung auch allgemein gehalten, galt jedoch infolge authentischer Inter- 
pretation oder gemeinsamen Einverständnisses oder auch eines einmaligen 
Erlasses nicht für das Heraustragen von Menschen. 

3 Holtzmann 469—471. 


16 Robert Holtzmann 


deutliche Folge des Ereignisses von Weinsberg zu erkennen ist. Was 
uns K über die Einnahme Cremas erzählt, ist die Übergabe der Stadt, 
die Gewährung des Abzugs der Bürger mit Beförderungserlaubnis, 
die Heraustragung eines kranken Mannes durch seine Frau mit be- 
sonderer kaiserlicher Billigung. Kein Wort zuviel, kein Wort, das 
der Wahrheit widerspräche. Eben die Tatsache, daß es bei der Über- 
gabe von Crema vorgekommen ist, daß Menschen herausgetragen 
wurden, und insonderheit, daß ‚eine Frau ihren Mann in ehelicher 
Treue“ mitnahm, wird von Burchard von Ursberg (Johannes von 
Cremona) ausdrücklich bestätigt, obgleich gerade nach Burchard die 


allen Belagerten erteilte Beförderungserlaubnis auf Besitz und Ver- 


mögen (res vel facultates), also auf lebloses Gut, eingeschränkt war.! 
Man sieht, daß Burchard gleichfalls eine Sondererlaubnis zum Tragen 
von Menschen voraussetzt, daß hier alles aufs beste übereinstimmt, 
und daß K nicht schlecht, sondern in den Worten ‚permissu caesaris‘ 
besonders überlegt und zuverlässig berichtet. Auch Norden gibt zu, 
daß wir dem knappen (und gerade nach ihm allzu knappen) Kölner 
Chronisten eine überflüssige Unsinnigkeit zumuten, wenn wir bei ihm 
die Worte ‚permissu caesaris‘ als eine nochmalige Erwähnung und 
Bekräftigung der eben erst genannten allgemeinen Beförderungs- 
erlaubnis auffassen?: ‚Freilich, einen eigentlichen Zweck hat eine 
solche Bekräftigung in dem Cremasker Zusammenhang nicht.“ Den- 
noch läßt er sich uf die weiteren Überlegungen überhaupt nicht ein, 
sondern dekretiert statt dessen, daß die Interpretation Wellers trotz- 


1 Mon. Germ. hist. SS. 23 (1874), 351, Zl. 25—34: „ Quibus (näml. den Bür- 
gern von Crema) imperator mitis effectus .. . misericorditer permisit, ut de 
castro et de terra cum mulieribus et parvulis exirent, nec de rebus vel faculta- 
tibus suis quicquam asportarent, nisi quantum quivis eorum una vice in humeris 
suis aut scapulis deportare potuisset ... Perpendat iam quilibet prudens lector 
quanta miseria ibi fuerit, ubi mulier parvulos suos gressu uti non valentes potius 
quam res exportavit,. vir quoque mulierem febricantem aut mulier virum 
pro fide coniugii exportarunt, pregnans quoque iam parturiens semivivum pue- 
rum eduxit.“ Norden 602 nennt das „eine starke rhetorische Ausschmückung“. 
Um so vorteilhafter hätte ihm der Bericht in K erscheinen sollen. Statt dessen 
dreht er diesem einen neuen Strick aus der „Hervorhebung der einen Frau, die 
ihren Mann wegträgt“ und sieht darin einen charakteristischen Schritt zur Sagen- 
bildung. Aber sehr zu Unrecht. Denn K erzählt den einen Fall offenbar nur 
als ein Beispiel. Daß diese Quelle sich gerade für ihn interessierte, erklärt sich 
wohl in der Tat daraus, daß sie sich dabei an das Weinsberger Ereignis erinnerte ; 
vgl. Holtzmann 471, Zl. 14f. 

2 Norden 604; vgl. auch ebda. 590. 


% 


Die treuen Weiber von Weinsberg 17 


dem richtig sei. Die Zwecklosigkeit erkläre sich dadurch, daß der 
Chronist dabei an die Weinsberger Geschichte denke. ‚Alles kam ihm 
darauf an, an einem Exempel zu zeigen, daß solch eine abstrakte Be- 
förderungserlaubnis, wie er sie 1160 den Kaiser erteilen läßt, für die- 
jenigen, an die sie gerichtet war, die Möglichkeit enthält, außer Sachen 
auch Lebendiges zu tragen, und dementsprechend für den, der sie 
erteilte, die Notwendigkeit, eine solche Anwendung seitens der Kapi- 
tulanten ohne weiteres zu gestatten.. Er wollte durch die betonenden 
Worte ‚permissu caesaris in dem Bericht über Crema hervorheben: 
„auch die Weinsberger Weiber haben kraft der einmal ihnen erteilten 
allgemeinen Erlaubnis gehandelt“. — Ich bitte den Leser, hier einen 
Augenblick zu pausieren, um sich diese seltsamen Gedankengänge 
recht klar vor Augen zu führen. Norden ist folgender Ansicht. In 
Wahrheit ist 1160 nur eine beschränkte Beförderungserlaubnis erteilt 
worden; nur das Heraustragen von leblosen Gegenständen war ge- 
stattet, wie uns das unsere verläßlichen Berichte (Rahewin, Otto 
Morena, Burchard von Ursberg) ausdrücklich sagen!, nicht das Her- 
austragen von Menschen. K hingegen konstruiert sich eine Geschichte 
„auf Kosten der Wahrheit“ zurecht, hat in doppelter Hinsicht die 
Wahrheit entstellt. Erst mehr durch eine Ungenauigkeit, indem von 
einer ganz allgemeinen Beförderungserlaubnis gesprochen wird, 
während sie doch auf lebloses Gut beschränkt war; dann aber ex- 
pressis verbis durch die positive Behauptung, daß eine Frau, die ihren 
Mann heraustrug, dies kraft der allgemeinen Erlaubnis des Kaisers 
(permissu caesaris) getan habe. Was soll man zu solchen Irrwegen 
sagen? Norden hat K so lange vergewaltigt, bis er eine Entstellung 
der Wahrheit konstatieren kann. Nun aber vermag er, wenn ich recht 
sehe, die Vorgänge bei der Übergabe Cremas überhaupt nicht mehr 
zu erklären. Hat vor Crema eine Frau ihren Mann herausgetragen ? 
Norden vermeidet eine bestimmte Antwort auf diese Frage; angesichts 
der Bestätigung bei Burchard von Ursberg wagt auch er offenbar 
nicht, sie zu verneinen. Wenn aber K mit der Erzählung von der 
Ehefrau, die ihren Mann heraustrug, an sich unbestreitbar recht hat, 
auf Grund welcher Erlaubnis hat diese Frau dann gehandelt? Hier 
gerät Norden in einen unlösbaren Widerspruch. Er leugnet, daß eine 
Sondererlaubnis stattgefunden hat, und stellt andererseits doch fest, 
daß die, allen erteilte Beförderungserlaubnis sich nur auf lebloses 

1 Vgl. Norden 598. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 


te 


18 Robert Holtzmann 


Gut bezogen hat. Da blieb denn allerdings nichts anderes übrig, als 
von jedem Versuch, zu erzählen, wie es in Wahrheit vor Crema her- 
gegangen sei, stillschweigend abzusehen. Für uns dürfte die Unmög- 
lichkeit seiner Interpretation dadurch erwiesen sein. i 

Mit dem Hauptteil der Nordenschen Untersuchung sind wir damit 
fertig. Norden wollte in den Berichten von K über Weinsberg und 
Crema eine Entstellung der Wahrheit nachweisen ; sie sollte im zweiten 
Fall eine Verdrehung der Kapitulationsbedingungen, im ersten gar eine 
ganze Anekdote gezeitigt haben.! Er ist hier wie dort gescheitert. 
Norden benutzt nun aber seinen Versuch, wie schon angedeutet, dazu, 
auch in der quellenkritischen Frage, d. h. in der Frage, woher der Be- 
richt K 1140 über die Weiber von Weinsberg stammt, ein Urteil ab- 
zugeben, das wenigstens als ein sehr großes Wahrscheinlichkeitsurteil 
auftritt. Da die Weinsberger Erzählung ebenso wie die Cremasker 
in K „auf Kosten der Wahrheit konstruiert“ ist, und da die letztere 
sicher Eigentum von K ist, gilt das gleiche auch von der ersteren. 
Sie ist Kölner Eigengut, stammt nicht aus den Paderborner Annalen. 
Etwas erstaunt ob solch raschen Schlusses wird man fragen, ob denn 
für den Paderborner Ursprung von K 1140 die Gründe wirklich so 
schlecht sind, wie es nach den kurzen Bemerkungen Nordens scheint. 

Kein Leser des Nordenschen Aufsatzes wird einen richtigen Ein- 
blick in den Stand des quellenkritischen Problems gewinnen können. 
Das kommt schon allein daher, daß Norden hier Zusammengehöriges 
weit auseinandergerissen hat.? Was er zum Schluß erörtert und als 
Widerlegung meiner Ansicht ausgibt, sind nur zwei untergeordnete 
Beobachtungen, die ich als Stütze meines Standpunkts angeführt 
habe und als solche Stütze nach wie vor für sehr dienlich halte. Von 
der einen dieser Beobachtungen behauptet Norden ausdrücklich, aber 
zu Unrecht, sie habe immer als das schlagendste Argument zugunsten 
des Paderborner Ursprungs von K 1140 gegolten. Die Hauptsache 
bei dem Nachweis dieses Paderborner Ursprungs ist vielmehr etwas 


1! Während Norden, wie eben erwähnt, über die Cremasker Wirklichkeit 
schweigt, spricht er sich S. 607 über die Weinsberger Wirklichkeit aus. Er ver- 
mutet, daß in Weinsberg die Frauen und Kinder freien Abzug ohne Beförderungs- 

erlaubnis erhalten haben. Das schwebt völlig in der Luft und wird auch durch 
die in der Anm. unter Berufung auf „Exzellenz Brunner“ beigebrachte Parallele 
nicht schmackhafter. 

Er behandelt, oder besser: streift die quellenkritische Frage in der Lite- 
raturübersicht am Anfang S. 582 f. und dann wieder am Schluß S. 608. 


Die treuen Weiber von Weinsberg 19 


ganz anderes. Am Anfang seines Aufsatzes, bei dem Referat über 
meine frühere Untersuchung, hat Norden es richtig berührt. Die 
Sache steht nämlich folgendermaßen. Das Hauptargument für die 
Zugehörigkeit des Berichtes von K 1140 zu den Paderborner Annalen 
ist die Tatsache, daß K die ganze (in der Waitzschen Ausgabe 38 Sei- 
ten umfassende) Partie von 1106—1144 ohne jede Ausnahme aus den 
Paderborner Annalen entnommen hat.! Bernheim? hatte zwar zwei 
Ausnahmen feststellen wollen; außer dem Bericht über die Weins- 
berger Frauen 1140 sei auch der über den Frankfurter Frieden 1142 
nicht den Paderborner Annalen entnommen. Daß er im zweiten 
Falle geirrt hat, obgleich er ihn auf ganz ähnliche Weise wie den ersten 
begründete, ist heute absolut sichergestellt durch einen glücklichen 
Zufall, der uns mit zwei annalistischen Quellen aus Braunschweig, die 
mittelbar gleichfalls auf die Paderborner Annalen zurückgehen, be- 
kannt gemacht hat.“ Auch meine Gegner müssen daher anerkennen, 
daß der ganze Text von K 1106—1144, wenn wir von dem einen Weins- 
berger Fall absehen, aus den Paderborner Annalen genommen ist.* 
Und Norden gibt folgerichtig zu, daß die Beweispflicht in der 
quellenkritischen Frage nunmehr bei dem liege, der die Ansicht ver- 
trete, daß K 1140 nicht aus Paderborn stamme —, eine Pflicht, der 
er in der oben gekennzeichneten Weise nachgekommen zu sein glaubt. 
Ich habe die Gründe widerlegt, die Bernheim u. a. gegen den Pader- 
borner Ursprung unserer Erzählung vorgebracht haben (ihren an- 
geblich staufischen Charakter und ihr Fehlen in der Poehlder Chro- 
nik) 5, und Norden erkennt an, daß mir diese Widerlegung gelungen ist.“ 


! Vgl. Holtzmann 449f. Ähnlich schon Scheffer-Boichorst, Ann. 
Path. 59—61, 200 unten. Er und ich sind die einzigen, die K 1140 aus den Pader- 
borner Annalen ableiten; wie kommt Norden zu der oben erwähnten Behaup- 
tung über das, was , immer“ als das schlagendste Argument für diese Ableitung 
erschienen ist ? 

2 In seinem ersten Aufsatz (1875). 

5 Holtzmann 445f. 

4. Norden 583; Güterbock 338. Wenn Güterbock sich noch etwas verklau- 
suliert (K habe die Darstellung des Frankfurter Tags „sicherlich zum Teil, wenn 
nicht ganz“, den Paderborner Annalen entnommen), so ist das eine durch nichts 
gerechtfertigte Einschränkung. 

d Holtzmann 453—460. 

ê Norden 583. Güterbock 339f. begnügt sich damit, einfach nochmals 
die Gründe Bernheims (den „königfreundlichen Ton“ in K 1140 und das Fehlen 
der Geschichte in der Poehlder Chronik) zu wiederholen, wodurch sie nicht besser - 


werden. 
9% 


20 Robert Holtzmann 


Ich glaube, daß der „direkte“ Nachweis Nordens von der „inneren 
Unglaubhaftigkeit‘‘ der Geschichte von den Weinsbergerinnen ebenso 
gescheitert ist, und warte nun noch immer auf den Beweis, daß K 1140 
zum Unterschied von allem, was vorher und nachher in dieser Quelle 
steht, nicht aus den Paderborner Annalen stamme. Der.Beweis wird nie 
erbracht werden. Da Norden aber auch davon keine richtige Vorstel- 
lung gibt, wie nun zu dem Hauptargument drei kleinere Beobachtun- 
gen kommen, die jenes stützen und alle in die gleiche Richtung fallen, 
alle die Herleitung von K 1140 aus den Paderborner Annalen weiter 
wahrscheinlich und in ihrer Gesamtheit so gut wie gewiß machen, 
will ich auch sie hier kurz vor Augen führen. 

1. K, das seine Nachrichten über die Jahre 1106—1139 und 1141 
bis 1144 restlos aus den Paderborner Annalen schöpfte, hatte diese 
Quelle auch bei dem Bericht zu 1140 nachweislich und anerkannter- 
maßen vor sich. Denn der Anfang von K 1140 (Rex — accepit) ist sicher 
den Paderborner Annalen entnommen, wie der Vergleich mit der 
Poehlder Chronik beweist.! 

2. Der Stil der Erzählung von den Weinsbergerinnen entspricht 
dem Stil der Paderborner Annalen. Norden erbietet sich freilich zu dem 
Nachweis, daß die Parallelen, die ich in dieser Hinsicht hervorgehoben 
habe?, „nichts weniger als zwingend“ seien. Aber damit zeigt er nur, 
daß er den Wert dieses Arguments falsch eingeschätzt hat. Allein 
auf Grund des Stils wäre es mir nie eingefallen, K 1140 aus den Pader- 
borner Annalen abzuleiten, und einen „zwingenden“ Nachweis habe ich 

mit meinen Parallelen wahrlich nicht geben wollen. Sie sollen ledig- 
lich zeigen, daß von Seite der Stilkritik nicht nur keine Einwendungen 
gegen mein Ergebnis erhoben werden können, sondern daß auch 
eine Stilvergleichung zu der aus anderen Gründen geflossenen Über- 
zeugung von der Paderborner Provenienz unseres Berichtes paßt. 
Eine Stütze also, die freilich durch neue Beobachtungen in gleicher 
Richtung eine erfreuliche Stärkung erfahren kann. Daher begrüße ich 


Das wird von niemandem geleugnet. Vgl. auch oben S. 6, Anm. 2. 

? Holtzmann 460f. Hierbei ruft Norden die Autorität Bernheims gegen 
mich an, offenbar auf Grund einer schriftlichen oder mündlichen Äußerung: 
„auch Bernheim ist dieser Ansicht‘ (nämlich, daß meine Stilvergleichung nicht 
„Zwingend“ sei). Eine solche persönliche Art der Beweisführung lehne ich ab 
und begnüge mich mit der Bemerkung, daß es mit meiner Wertschätzung der 
Leistungen Bernheims nichts zu tun hat, wenn ich in einer Einzelfrage anderer 
Ansicht bin als er. 


“Die treuen Weiber von Weinsberg 21 


es sehr, daß Güterbock meine Zusammenstellungen um einen Punkt 
erweitert hat. Er weist darauf hin, daß gerade die in dem Bericht 
K 1140 so charakteristische Aufeinanderfolge der Worte matrona 
und femina in dem Bericht K 1142, der sicher den Paderborner 
Annalen angehört, wiederkehrt.! 

3. Das unvermittelte Auftreten des Herzogs Friedrich in dem Be- 
richt K 1140 spricht nach der Ansicht von Scheffer-Boichorst und 
mir? gleichfalls für die Paderborner Herkunft. Das ist der Punkt, von 
dem Norden zu Unrecht behauptet, er sei ‚immer als das schlagendste 
Argument erschienen‘, und den er deshalb wirklich zu widerlegen ver- 
sucht. Aber waser hier vorbringt, schlägt gänzlich vorbei und gehört 
zu den mancherlei Unbegreiflichkeiten seiner Arbeit. In K 1140 ist 
im Verlauf der Erzählung plötzlich von dem „Herzog Friedrich“ die 
Rede; wir hören nicht, was das für ein Herzog ist, und woher er auf 
einmal kommt. Gemeint ist Herzog Friedrich II. von Schwaben und 
Elsaß, König Konrads älterer Bruder, der in den Paderborner Anna- 
len sonst als „dux Alsatiae oder als Bruder des Königs bezeichnet 
zu werden pflegt. Das unvermittelte Auftreten des Herzogs in K hatte 
Scheffer-Boichorst zur Rechtfertigung der eigentümlichen, aber m. E. 
durchaus zutreffenden Art, mit der er den Text der Paderborner Anna- 
len zu 1140 aus der Poehlder Chronik und aus K zusammengestellt hat, 
verwertet. Nach ihm enthalten die Paderborner Annalen zuerst den in 
der Poehlder Chronik ausgeschriebenen Bericht über die Weinsberger 
Schlacht, in dem uns u. a. ausführlich erzählt wird, wie König Konrad 
„seinen Bruder, den Herzog Friedrich“ zu sich heranzog, und darauf 
dann den Bericht über die Tat der Weiber, der uns in K erhalten ist. 
Erst dadurch, daß K seine Vorlage um den Schlachtbericht kürzte, 
kam es zu dem unvermittelten Auftreten des Herzogs. Demgegenüber 
weist Norden nicht ohne Emphase darauf hin, daß K den „Herzog 


ı Güterbock 338. Er will dennoch von der Paderborner Herkunft der 
Geschichte von den Weinsbergerinnen nichts wissen und meint: „Aus der Stil- 
verwandtschaft braucht man noch nicht auf den gleichen Verfasser zu schließen, 
zumal ein Kopist sich von seiner Quelle leicht sprachliche Eigentümlichkeiten 
aneignen konnte.“ Aber das ist ein Auskunftsmittel, das man nur dann an- 
wenden wird, wenn dem Schluß auf den gleichen Verfasser erhebliche Bedenken 
gegenüberstehen, nicht aber, wenn so wie so alles für die Gleichheit des Verfassers 
spricht. In einem Falle hat Güterbock wirklich gezeigt, daß eine, dem Pader- 
borner eignende Redewendung auf den Kölner Chronisten übergegangen ist: 
K 1152 „quod regem decuit‘‘ (vgl. Holtzmann 461). 

2? Holtzmann 461f. . Vgl. oben S. 2, mit Anm. 1. 


22 Robert Holtzmann 


Friedrich“ auch sonst gelegentlich ohne nähere landschaftliche 
oder verwandtschaftliche Bezeichnung einführe, und zitiert dazu 
zwei Stellen — aus den Jahren 1130 und 1143, d. h. zwei Stellen, 
die gleichfalls aus den Paderborner Annalen genommen sind! Auch 
wenn man die Beweiskräftigkeit dieser beiden Stellen zugeben 
würdel, so wäre doch daraus höchstens zu folgern, daß eine solche 
unbestimmte Bezeichnung des Herzogs wirklich manchmal in den 
Paderborner Annalen vorkomme, und daß K 1140, soweit das länder- 
und bruderlose Auftreten des ‚Herzogs Friedrich‘ in Betracht kommt, 
auch ohne die Poehlder Chronik den Paderborner Annalen angehören 
könne. Dagegen bleibt es schlechterdings unerfindlich, wie Norden 
gerade diese Beobachtung zum Beweis gegen die Paderborner Pro- 
venienz des Kölner Berichts gebrauchen will. Hier stehen wir am 
Ende jeder Logik, im heiteren Lande einer Kritik um jeden Preis, selbst 
den der eigenen Position. 

Damit genug. Glaube ich, in meinem ersten Aufsatz gezeigt zu 
haben, daß der Bericht K 1140 über die Weiber von Weinsberg aus den 
Paderborner Annalen stammt und in jeder Hinsicht glaubwürdig ist, 
so habe ich diesmal, durch Norden gezwungen, mit dem Nachweis 
der Glaubwürdigkeit begonnen und zum Schluß noch einmal erhär- 
tet, daß in der Tat alles dafür spricht, daß der Bericht den Paderborner 
Annalen angehört hat. Ein Vorgang vom Dezember 1140 ist in einer 
trefflichen Quelle etwa anderthalb Jahre darauf? aufgezeichnet wor- 
den, und wir haben nicht den geringsten Grund, ihn in Zweifel zu 

ziehen. 
11. 

Im Gegensatz zu Norden glaubt Rieß die Geschichte von der 
Weinsberger Weibertreue von ganz neuen Gesichtspunkten aus beur- 
teilen zu können. Er kommt dabei auch zu dem entgegengesetzten 
Ergebnis, daß sie nämlich historisch verbürgt, eine wahre Begebenheit 


1 Was nur mit Einschränkung geschehen kann. Den ersten Fall habe auch 
ich S. 461, Anm. 2, erwähnt und bemerkt, daß hier nicht von Friedrich, sondern 
von seiner Gemahlin die Rede sei („coniux ducis Friderici“); d. h. Friedrich 
wird hier nur in Apposition genannt, was immerhin ein Unterschied ist. Genau 
so liegt der zweite Fall, den Norden nun hervorhebt (1143 „filius ducis Friderici“). 
Daß man in K 1140 nicht weiß, woher Herzog Friedrich auf einmal kommt, 
entschuldigt Norden damit, daß der Chronist nur die Weibergeschichte erzählen 
wollte. Hätte er sich dieser Überlegung doch weiter oben bedient, bei der Frage 
der Glaubwürdigkeit, wo sie wahrlich besser am Platz gewesen wäre! . 

2 Vgl. oben S. 2. 


Die treuen Weiber von Weinsberg 23 


sei, aber freilich ganz anders verlaufen, als man das bisher glaubte. 
Die Grundlage für seine Konstruktion bildet die Behauptung, daß 
Scheffer-Boichorst ber der Herstellung des Textes der Paderborner 
Annalen zu 1140 einen Fehler gemacht habe. Und zwar kommt dabei 
weniger in Betracht, daß Rieß nur den Schlachtbericht der Poehlder 
-Chronik, nicht auch die Weibergeschichte in K auf die Paderborner 
Annalen zurückführen will!, als die Ansicht, daß Scheffer-Boichorst 
in dem Bericht der Poehlder Chronik ein Wort zu Unrecht emendiert 
habe. Die Poehlder Chronik, die wir in der Urhandschrift besitzen, 
hat folgenden Wortlaut:? „Rex castrum Welfi ducis Bawariorum 
Winesberg dictam (so!) obsedit. Dux autem... (folgt der Schlacht- 
bericht). Rex vero, demum voti compos effectus, castrum in deditio- 
nem accepit.“ Scheffer-Boichorst hat, als er diese Stelle in die Pader- 
borner Annalen aufnahm, statt des zweimaligen castrum' beide Male 
‘urbem’ eingesetzt. Das erstemal zweifellos (auch nach Rieß) mit 
Recht; denn hier hat K, das den ersten Satz des Paderborner Berichts 
ja gleichfalls übernahm, urbem', und die Poehlder Chronik läßt durch 
das folgende ‘dictam’ erkennen, daß sie hier ihre Vorlage geändert hat. 
Dagegen hat Scheffer-Boichorst an der zweiten Stelle die gleiche Ände- 
rung nach Rieß zu Unrecht vorgenommen. Der Vergleich mit K fällt 
hier weg, da K diese Stelle verkürzt hat und das Wort nicht wieder- 
holt. Dafür glaubt Rieß hier eine andere Ableitung der Paderborner 
Annalen heranziehen zu können, den „Weltenlauf“ des Gobelinus 
Person®, der gleichfalls ‘castrum’ habe, so daß an der zweiten Stelle 
dieses Wort gesichert sei“. Die Paderborner Annalen berichteten zu 
1140 nach Rieß also: „Rex urbem Welphonis ducis Baioariorum 
Winesberg dictam obsedit“; dann die Schlacht mit der Niederlage 
Welfs, und zum Schluß: „Rex vero, demum voti compos effectus, 
castrum in deditionem accepit.‘ Der Poehlder Chronist habe ‘urbem’ 
in castrum' geändert, um die Übereinstimmung mit dem Schluß 
des Berichtes herzustellen. Da habe er aber sehr unrichtig gehandelt; 


1 Vgl. unten S. 25. Rieß ist also der Ansicht, die früher schon Waitz 
vertreten hat, daß der Text der Paderborner Annalen zu 1140 in der Poehlder 
Chronik vorliege; oben S. 6, Anm. 1. 

2 Oben S. 1, Anm. 3. Ich sperre die Worte, auf die es im folgenden an- 
kommt. Über die Handschrift der Poehlder Chronik vgl. auch Rie B 464 mit Anm. 

s Rie B 463 gebraucht wieder die schlechte Namensform Gobelinus Persona; 
vgl. dagegen Max Jansen in seiner Ausgabe des Cosmidromius Gobelini Person 
(1900), Einl. S. VIII mit Anm. 2. 

* Rieß 464. 


24 Robert Holtzmann 


denn die Paderborner Annalen hielten mit Absicht die Stadt (urbs) 
Weinsberg und die nordwestlich von ihr auf steilem Berg liegende 
Burg (castrum) Weinsberg auseinander. Da man das bisher ver- 
kannte, sei man hüben und drüben, bei den Verteidigern und den 
Gegnern unserer Geschichte gleicherweise in die Irre gegangen. In 
Wahrheit mache gerade der Paderborner Annalist, „vielleicht der 
mit militärischen Dingen vertrauteste Geschichtsschreiber seiner 
Zeit“, einen scharfen Unterschied zwischen urbs' und castrum', wie 
er überhaupt auf genaue geographische Bezeichnungen Wert lege.“ 
Zum Verständnis des dergestalt gereinigten Textes der Paderborner 
Annalen ist nun aber noch eine wichtige Interpretation nötig. Das 
Perfectum ‘obsedit’ heißt nämlich nach Rieß nicht, wie man bisher 
allgemein glaubte, er belagerte’, sondern er besetzte’. So verlange 
es der Sprachgebrauch der Paderborner Annalen.” Diese haben 
danach also folgendes berichtet: Die Besetzung der Stadt Weinsberg 
durch Konrad III., die Schlacht und die Niederlage des Herzogs Welf, 
die Übergabe auch der Burg an den König. Die Kapitulationsbedin- 
gung bei der Übergabe der Burg und die Tat der Frauen standen nach 
Rieß nicht in den Paderborner Annalen. Der Bericht darüber in 
K 1140 ist ihm durchaus selbständig, aber darum nicht minder glaub- 
würdig. Denn dieser Bericht, durch die Zuverlässigkeit der Kölner 
Quelle aufs beste verbürgt, harmoniere in jeder Hinsicht mit der neu 
gewonnenen Einsicht von den Ereignissen in Stadt und Burg Weins- 
berg. : | 
Folgendes war nämlich nun der Hergang, wenn man die gereinigten 
Paderborner Annalen und den Kapitulationsbericht in K 1140 zu- 
sammennimmt. König Konrad besetzte die Stadt Weinsberg und 
vereinigte sich hier mit seinem Bruder Friedrich. Noch aber war die 
Burg Weinsberg von einer welfischen Besatzung gehalten. Sie wurde 
vom König belagert‘, während Friedrich den Bruder wieder verließ, 
um dem Herzog Welf entgegenzurücken. Dieser verstand es jedoch, 
dem Gegner auszuweichen, und zog zum Entsatz der Burg gegen Kon- 
rad. Der König rief nun seinen Bruder wieder herbei und rückte mit 
allen seinen Truppen dem Herzog Welf entgegen, so daß jetzt die Stadt 
unbesetzt, die Burg unbelagert war. Während Konrad und Friedrich 
dann den Herzog Welf besiegten, wurde die Burg — das „ist ohne 


ı Rieß 465. 
2 Rieß 467. ® Rieß 469—472. 
Wie sich aus ‘demum voti compos effectus’ ergibt; Rieß 468. 


Die treuen Weiber von Weinsberg 25 


weiteres klar — neu verproviantiert; die Besatzung erhielt eine Ver- 
stärkung aus Weinsberger Bürgern, und auch die Wertsachen wur- 
den „aus der jetzt neutralen Stadt“ in die Burg hinaufgeschafft. 
„Frauen und Kinder gab es natürlich in der Burg nicht, als Konrad 
und sein Bruder sich anschickten, sie wieder zu belagern und ays- 
zuhungern.“! Es kam in der Tat bald zur Kapitulation der Burg 
unter der Bedingung, die K erzählt, die aber jetzt erst wirklich ver- 
ständlich ist. Die Frauen in der Stadt erhielten die Erlaubnis, ihre 
vorher hinaufgeschaffte Habe wieder herunterzuholen. Nicht das 
Leben wurde ihnen also geschenkt (sie gehörten ja nicht zu den Be- 
lagerten), sondern ihre Habe, und es hat daher nichts Auffallendes, 
daß K. nur die Beförderungserlaubnis erwähnt, nicht die Schenkung 
des Lebens, nicht auch die Greise und Kinder.? Die Frauen ließen 
nun ihre Habe oben und trugen statt dessen die Besatzung der Burg 
herunter. „Wir müssen aber annehmen, daß sie das nur wagten, weil 
der König, der seinem Bruder die Schonung der Besatzung nicht an- 
nehmbar machen konnte, im stillen seine Zustimmung dazu gegeben 
hatte; denn es heißt in K, er habe die List der Frauen begünstigt.“ 
„Nicht der König ist getäuscht worden, sondern sein Bruder, Herzog 
Friedrich, durch ihn und die Frauen.“ 

Damit haben wir die ebenso neue als merkwürdige Ansicht von 
Rieß wiedergegeben. Man ist vielleicht zunächst geneigt, sie für eine 
Ausgeburt sehr reger Phantasie zu halten. Aber der Verfasser ver- 
sichert uns selbst, daß sie „durch unerbittlich strenge quellenkriti- 
sche Untersuchung“ gewonnen worden sei.“ Prüfen wir solche Un- 
erbittlichkeit auf ihre Grundlage 

Man wird in diesem Zusammenhang keinen besonderen Wert auf 
die Feststellung legen, daß auch Rieß die Nichtzugehörigkeit der Köl- 
ner Erzählung von der Weibertreue zu den Paderborner Annalen zwar 
behauptet, aber nicht bewiesen und die entgegenstehenden Gründe 
überhaupt mit keinem Worte erwähnt hat. Denn auch wenn K 1140 


Rieß 469. 

? Rieß 470 mit längerer Anm. gegen Norden. 

3 „rex favens subdolositati feminarum“; Rieß 471. Fa vens hängt aber von 
dem Hauptsatz rex dixit’ ab und besagt nur, daß der König bei seinem Aus- 
spruch der List günstig war, sie gelten ließ. | 

Rieß 473. 

5 Rieß 472 begnügt sich mit dem Hinweis darauf, daß eine Stelle des Be- 
richtes in K 1140 („ut quaeque humeris valerent deportarent“) in der Wort- 
wahl an den Bericht derselben Quelle über Crema anklinge. Diese Ähnlichkeit 


— 


26 Robert Holtzmann 


aus den Paderborner Annalen entlehnt ist, so ist daraus allein doch 
noch kein durchschlagender Grund gegen die Richtigkeit der Kon- 
struktionen von Rieß zu gewinnen. 


Von großer Bedeutung sind dagegen die beiden Behauptungen 
von Rieß, die sich auf den Sprachgebrauch der Paderborner Annalen 
beziehen. Die eine, wonach die Paderborner Annalen einen strengen 
Unterschied zwischen ‘urbs’ (Stadt) und ‘castrum’ (Burg) machen, 
und die andere, wonach ‘obsedit’ in den Paderborner Annalen ‘er 
besetzte’ heißt. Denn es ist klar, daß nur diese beiden Behauptungen 
die ganze „Rekonstruktion des Ereignisses“ bei Rieß ermöglichen. 
Wenn ‘obsedit’ nicht ‘besetzte’, sondern belagerte heißt, so ist damit 
schon unmittelbar gegeben, daß nicht, wie Rieß will, die Stadt besetzt, 
sondern die Burg belagert wurde, dieselbe Burg, die dann nach der 
Niederlage Welfs sich übergeben hat. Und wenn ‘urbs’ und ‘castrum’ 
das gleiche bedeuten, so wird eben die ganze Unterscheidung zwischen 
Stadt und Burg Weinsberg hinfällig. Wir untersuchen daher zunächst 
diese beiden Punkte. 


Über die Bedeutung von ‘obsidere’ in den Paderbomer Annalen 
belehrt uns Rieß, daß höchstens das Präsens ‘obsidet’ mit er belagert’ 
übersetzt werden dürfe!, während sonst dafür ‘obsidione circumdat’ 
oder obsidione vallat’ gesagt werde. „Wo dagegen das Perfektum 


beschränkt sich auf die drei ersten, wahrlich unverfänglichen Worte. Und so 
wenig auffallend es ist, wenn ein Chronist nach längerem Ausschreiben einer 
Quelle sich Stileigentümlichkeiten von ihr angeeignet hat (vgl. oben S. 21, 
Anm. 1), so zeigt doch gerade ein Vergleich der viel behandelten Berichte von K 
über Weinsberg und Crema, daß hier erhebliche Unterschiede vorhanden sind. 
Die Übergabe, die kaiserliche Bewilligung, das Heraustragen des Mannes durch 
die Frau wird im Falle Crema mit ganz anderen Worten und Wendungen er- 
zählt, wie im Falle Weinsberg. Rieß glaubt übrigens seine Stilvergleichung selbst 
nicht, denn er führt nicht nur, wie das Weller tat, die Kenntnis von dem Weins- 
berger Vorfall in Köln auf den dortigen Erzbischof zurück, sondern er glaubt 
nach S. 473, Anm., daß K auch den Wortlaut bereits in einer Kölner Abschrift 
der Paderborner Annalen am Rande gefunden habe, vielleicht durch den Erz- 
bischof selbst da notiert. Welch ein Widersinn! Charakteristisch für die ganze 
Art der Arbeit ist auch, daß der Erzbischof (Arnold von Wied) bei Rieß — ich 
weiß nicht, aus welchem Grund — „Konrad, Graf von Altenau“ heißt. 


! Rieß 467 muß gleich vier Stellen anführen, wo das Präsens diese Bedeu- 
tung hat, zu 1112, 1113, 1115 und 1124. Ich füge hinzu, daß es in den Pader- 
borner Annalen immer und nur in dieser Bedeutung vorkommt, auch zu 1116 
(zweimal, Ausg. von Scheffer-Boichorst, S. 132 u. 133), 1118 (S. 136) und 
1123 (S. 142). 


Die treuen Weiber von Weinsberg 27 


‘obsedit’ erscheint (zu 1128, 1125, 1102 und 1100), erklärt der Zu- 
sammenhang oder erweisen besondere Zusätze es jedesmal, daß die 
Einnahme oder Besetzung der betreffenden Stadt oder Burg statt- 
gefunden hat“; obsedit' bedeute „er besetzte“. Diese höchst selt- 
same Behauptung erweist sich bei näherem Zusehen als völlig ver- 
kehrt. Ich zitiere folgende fünf Stellen, wo die Perfektform von ‘ob- 
sidere’ ganz zweifellos im Sinn von belagern' gebraucht wird; eben 
auch die vier, von Rieß für das Gegenteil angeführten Beispiele be- 
finden sich darunter.! 

1086. „Saxones.. Wirceburg obsederunt, ad cuius liberationem 
imperator cum magna manu venit. Set rege fugato Saxones urbem 
ceperunt.“ Also Würzburg wurde belagert und erst nach Besie- 
gung eines Entsatzheeres eingenommen. 

1102. „Ruotbertus comes Flandriae Cameraci fines vastavit. 
Ipsam Cameracum obsedit, set viriliter ab his, qui urbi prae- 
sidio erant, repulsus est.“ Also Robert von Flandern belagerte 
Cambrai, wurde aber von der Besatzung der Festung abgewiesen. 

1102. „Frithericus Coloniensis archiepiscopus] castrum Arnes- 
berg obsedit et in deditionem accepit.“ Hier ist, genau wie 
zu 1140, klar, daß das obsidere der Übergabe vorangeht, die Belage- 
rung bedeutet. 

1125. (Ausg. von Scheffer-Boichorst S. 146). „[Liutgerus dux 
Saxoniae] in Sculenburg imperatorem [Heinricum V.] praedictum 
castrum obsidentem obsedit et ab obsidione discedere com- 
pulit.“ Hier ist ganz unzweideutig gesagt, daß der Herzog den Kaiser, 
der Schulenburg belagerte, seinerseits wieder belagerte und ihn da- 
durch zur Aufhebung der Belagerung Schulenburgs zwang. Der Anna- 
list erwähnt dieses Ereignis aus dem Jahre 1123 hier zum Lob des 
neuen Kaisers Lothar, hat es aber auch zu 1123 (S. 142f.) schon aus- 
führlicher erzählt, und an der Interpretation kann danach kein Zwei- 
fel sein. Lothar hat Schulenburg entsetzt, indem er heranrückte, ein 
Lager gegenüber dem kaiserlichen aufschlug und Deventer überfiel.? 


1 Das Zitat des Jahresberichtes 1100 ist irrig, da hier von obsidere überhaupt 
nicht die Rede ist; Rieß meinte wohl die oben angeführte erste Stelle aus dem 
Jahresbericht 1102. Außerdem kommt ‘obsedit’ noch vor zu 1081, 1089, 1140, 
immer in der gleichen Bedeutung. Ebenso ‘obsessus’ und ‘obsidendus’ zu 1089, 
1098 (S. 105, dreimal); obsidet' (vgl. die vorige Anm.); ‘obsidens’ zu 1125 
{S. 146); obsidio' (wie Rieß selbst zugibt, vgl. oben). 

3 Vgl. Gerold Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches 
unter Heinrich IV. und Heinrich V. Bd. 7 (1909), 250f. 


28 Robert Holtzmann 


Nach Rieß hätte Lothar den Kaiser besetzt. Was er sich darunter 
denkt, erfahren wir leider nicht. : 

1128. „Circa festum sancti Johannis baptistae expeditio regis 
fuit contra Cuonradum, invasorem regni, obsedit que urbem Spirae, 
in qua ille invasor suum praesidium ... collocaverat; acceptisque 
rex obsidibus cum iuramento multorum nobilium circa festum sancti 
Martini discessit.“ Also mehrere Monate lang hat Lothar Speyer 
belagert, bis die Bürger Geiseln stellten und Treue gelobten, so daß 
er abziehen konnte. Eine eigentliche Unterwerfung und Besetzung 
der Stadt hat damals gar nicht stattgefunden.! Daher mußte Lothar 
sie schon im folgenden Jahr aufs neue belagern; das erzählen unsere 
Paderborner Annalen zu 1129 (S. 153) mit den Worten „urbem Spirae 
iterum obsidione circumdat“. Das iterum' zeigt schon allein, dag 
‘obsedit’ zu 1128 nichts anderes bedeutet als ‘obsidione circumdat’? 
zu 1129, und dasletztere wird ja auch bei Rieß mit ‘belagert’ übersetzt.? 

Hat sich sonach hinsichtlich der Bedeutung von ‘obsedit’ die An- 
sicht von Rieß als ganz unhaltbar erwiesen, so steht es nicht anders mit 
seiner Behauptung, daß der Paderborner Annalist einen scharfen 
Unterschied zwischen ‘castrum’ und ‘urbs’ mache, und daß ‘urbs’ 
bei ihm ausschließlich ‘Stadt’ heiße. Für eine Stadt, so will Rieß 
feststellen, gebraucht der Paderborner Annalist entweder den Namen 
‘civitas’ (besonders bei alten, ehrwürdigen Städten) oder den Namen 
‘urbs’. „Niemals ist es bei ihm zweifelhaft, daß zu einer Stadt in erster 
Linie eine zahlreiche, bürgerliche, seßhafte Bevölkerung gehört.“ 
Mauerschutz scheine bei den ‘urbes’ vorausgesetzt zu werden; aber 
alle anderen, nicht städtischen Befestigungen, die Burgen, Schlösser 
und Verschanzungen, trügen andere Namen (castra, castella, praesidia). 
Diese Feststellungen sind jedoch durchaus unrichtig. In Wahrheit 
braucht ‘urbs’ in den Paderborner Annalen keineswegs eine Stadt 
zu bedeuten, sondern jeder befestigte Ort kann diese Bezeichnung er- 
halten. Das Wort ‘urbs’ wird sowohl von ummauerten Städten als 
auch von Burgen gebraucht, wie das im Mittelalter bekanntlich keine 
Seltenheit ist. So werden einerseits zahlreiche befestigte Städte in 
den Paderborner Annalen als urbes' bezeichnet.“ Aber andererseits 


1 Vgl. Wilhelm Bernhardi, Lothar von Supplinburg (1879), 194f. 

2 Vgl. oben S. 26. 

® Rieß 466 redet viel über diesen ganzen Punkt, gibt aber keine systemati- 
sche Zusammenstellung. Die folgenden Städte heißen in den Paderborner An- 
nalen ‘urbs’. In Deutschland: Magdeburg, Hildesheim, Quedlinburg, Bentheim, 


Die treuen Weiber von Weinsberg 29 


werden auch folgende Burgen mit dem gleichen Ausdruck belegt: 
Böckelheim', die Hornburg?, die fast im selben Atem ‘castellum’, 
‘urbs’ und ‘castrum’ genannt wird, die Burg Dülmen’, das Kloster 
Korveii, eine Bergbefestigung in Oberitalien° und die Burg Plötzkau 
in Sachsen.“ Wir fügen der Liste unbedenklich die Burg Weinsberg 
hinzu. 

Damit dürfte den Ausführungen von Rieß bereits jeder Boden ent- 
zogen sein. Wenn wirklich die Paderborner Annalen berichteten, 
daß Konrad die ‘urbe’ Weinsberg belagerte und dann, nach dem Sieg 
über das Entsatzheer Welfs, das ‘castrum’ einnahm, so wäre doch 
selbstverständlich beide Male das gleiche gemeint, nämlich die Burg 
Weinsberg, die allein damals befestigt war und belagert werden konnte.“ 
Die ganze Unterscheidung zwischen Stadt und Burg, das Hinauf- 
schaffen der Habe aus der Stadt nach der Burg, das Wiederherab- 


Würzburg, Nürnberg, Augsburg, Speyer, Worms, Köln, Cambrai, Utrecht. In 
Flandern Douai, bei den Slaven Kessin (Kirzun 1121, wahrscheinlich nur eine 
Burg), in Italien wohl Parma und Venedig (1117). 

! in urbe Bikelenheim 1105 (S. 111); Böckelheim, wohin Heinrich IV. von 
seinem Sohne gebracht wurde, war eine einfache Burg und niemals Stadt. 

2 deditione urbis facta 1113 (S. 126). Dabei heißt dieselbe Hornburg un- 
mittelbar vorher ‘castellum’, nachher (S. 127) ‘castrum’. Das erwähnt Rieß 
466; daß sie auch urbs' heißt, hat er übersehen. Zur Sache vgl. Meyer v. 
Knonau Bd. 6 (1907), 271. 

3 Dulmene urbem munitam in deditionem accepit 1121 (S. 139). Die Burg 
liegt eine halbe Stunde von der heutigen-Stadt Dülmen (Westfalen), die 1304 
Stadt geworden ist; Heinrich Gottfried Gengler, Codex juris municipalis 
Germaniae medii aevi Bd. 1 (1863), 928. Vgl. Clemens Löffler, Die westfäli- 
schen Bischöfe im Investiturstreit und in den Sachsenkriegen unter Heinrich IV. 
und Heinrich V. (1903) 37; Meyer v. Knonau, Bd. 7, 166. 

* totam urbis aream 1126 (S. 147). Korvei war ummauert, aber nie Stadt. 

5 urbem in superoilio excelsissimi montis 1133 (S. 159). Die Paderborner 
Annalen nennen den Namen dieses Felsennestes nicht, dachten wohl irrig 
an die Befestigung über den Etschklausen, während nach den Thüringischen 
Annalen, von denen ein Teil im Erfurter Peterskloster zu einer Fortsetzung der 
Chronik Ekkehards benutzt wurde, die Burg Lodrone gemeint war; Monumenta 
Erphesfurtensia, ed. O. Holder-Egger (1899) 39. Vgl. Bernhardi, Lothar 
4% mit Anm. %. 

6 post subversionem urbis 1138 (S. 167). In anderen Quellen heißt Plötzkau 
sowohl ‘urbs’ als ‘castrum’. Vgl. Wilhelm Bernhardi, Konrad III. (1883) 
Bd. 1, 79 Anm. 8, 115 Anm. 30. 

7 Unsere Geschichte ist immer nur auf die Burg, nie auf den Ort Weinsberg 
bezogen worden. Auch daß Rieß 468, Annı.2, die Datierung zweier Urkunden 
auf den Ort (die , Stadt“) Weinsberg bezieht, geschieht mit sichtlichem Unrecht. 


30 Robert Holtzmann 


holen der Habe durch die Frauen der Stadt Weinsberg — alles das 
steht in keiner Quelle und ist nur in der Phantasie unseres Verfassers 
enthalten. 

Es kommt aber noch besser. Ist es denn wahr, daß die Paderborner 
Annalen in dem Bericht zu 1140 zwar das erstemal von einer ‘urbe’ 
Weinsberg sprechen, das zweitemal aber von einem ‘castrum’? Von 
diesem Nachweis hatte Rieß seinen Ausgang genommen; er ist die 
Grundlage seiner Konstruktion. „Rex urbem Winesberg obsedit ... 
castrum in deditionem accepit“: ist wirklich so zu lesen? Hat Schef- 
fer-Boichorst in der Ausgabe zu Unrecht auch das zweitemal ‘urbem’ 
(statt castrum') eingesetzt? In der Poehlder Chronik steht an der 
zweiten Stelle allerdings ‘castrum’; aber sie hat auch das erstemal 
‘urbem’ in ‘castrum’ geändert, wo wir diese Änderung noch sicher er- 
kennen können, und deshalb glaubte Scheffer-Boichorst, an der zwei- 
ten Stelle gleichfalls urbem' wiederholen zu dürfen. Nun lesen wir 
jedoch bei Rieß mit großem Erstaunen, daß hier, an der zweiten 
Stelle, das Wort ‘castrum’ durch eine andere Ableitung der Pader- 
borner Annalen, den „Weltenlauf“ des Gobelinus Person, gesichert 
sei.! Mit großem Erstaunen, sage ich, und das wird jeder verstehen, 
der sich über die quellenkritische Lage bei der vielbesprochenen Stelle 
klar ist. Darin besteht ja gerade die Crux des Problems, daß wir zur 
Wiederherstellung des Berichtes der Paderborner Annalen über die 
Vorgänge bei Weinsberg ausschließlich die Poehlder Chronik und K 
zur Verfügung haben. Und um die Frage, ob wir nur das diesen beiden 
Quellen gemeinsame, oder noch mehr, ob wir den ganzen Bericht der 
Poehlder Chronik, ob wir auch den ganzen Bericht vonK für die Pader- 
borner Annalen in Anspruch nehmen dürfen, drehte sich ja vorwie- 
gend die Erörterung seit bald einem halben Jahrhundert. Keiner von 
den zahlreichen Gelehrten, die hierzu das Wort ergriffen, hat gewußt, 
daß noch eine dritte Ableitung der Paderborner Annalen hier in Frage 
kommt. Jetzt lesen wir bei Rieß, so ganz nebenbei und ohne besondere 
Betonung, als handle es sich um eine längst bekannte Sache, daß auch 
Gobelinus etwas über die Weinsberger Vorfälle den Paderborner An- 
nalen entnommen habe. Er biete die Lesart ‘castrum’. Bestürzt, ver- 
wundert und erwartungsvoll eilen wir herbei, um bei Gobelinus nach- 
zuschlagen, was er denn sonst über Weinsberg erzählt. Bestürzt, weil 


1 Rieß 464: „Daß aber am Schluß... in den Paderborner Annalen castrum 
gestanden hat, ist nicht zu bezweifeln, weil auch Gobelinus die Bezeichnung 
castrum bietet.. Das ist alles, irgendwelcher Verweis wird nicht gegeben. 


Die treuen Weiber von Weinsberg 31 


wir bisher uns einer großen Unterlassung schuldig gemacht und in 
dieser schwierigen und strittigen Frage eine Ableitung übersehen 
haben. Verwundert, weil der Entdecker dieser Ableitung die Bedeu- 
tung seines Fundes für die ganze Frage gar nicht gewürdigt zu haben 
scheint. Aber unsere Erwartung wird bitter enttäuscht. Denn bei 
Gobelinus finden wir gar nichts über Weinsberg.! Wirklich gar nichts. 
Er erzählt weder etwas von der ‘urbs’ noch von dem ‘castrum’, nichts 
von der Belagerung und von der Einnahme, nichts von der Schlacht 
und von den treuen Weibern. Er hat nichts aus dem Jahresbericht 
der Paderborner Annalen 1140 entnommen, und man hat ihn also 
doch zu Recht bisher beiseite gelassen. i 

Nun stehen wir aber vor einem neuen Rätsel. Wie kommt denn 
Rieß zu der Behauptung, daß Gobelinus die Lesart ‘castrum’ habe ? 
Woraus erklärt sich diese Behauptung, auf der seine ganze Unter- 
suchung mit allen weiteren Entdeckungen und der erstaunlichen Re- 
konstruktion des Hergangs beruht? Ich glaube, auch dieses Rätsel 
lösen zu können. Rieß hat nämlich sein Wissen nicht etwa aus einem 
Studium des Gobelinus gewonnen, sondern nur aus einer Anmerkung 
Scheffer-Boichorsts zu der Ausgabe der Paderborner Annalen. In 
dieser Ausgabe? lesen wir zu dem zweiten, hier in Frage stehenden 
‘urbem’ die Anmerkung; „G.: castrum“ und dazu einen Verweis auf 
das erste ‘urbem’, wo die Poehlder Chronik gleichfalls ‘castrum’ liest, 
in der Vorlage jedoch sicher urbem' gestanden hat; die Sigle G. aber 
bedeutet bei Scheffer-Boichorst in der Tat Gobelinus. Nun ist es 
zwar unschwer, zu erkennen, daß in der Anmerkung ein Druckfehler 
vorliegt: statt G. ist P., die Sigle für die Poehlder Chronik, zu lesen. 
Die ganze Stelle, um die es sich handelt, ist ja ausschließlich aus der 
Poehlder Chronik genommen, wie aus den Quellenzeichen im Text 
der Ausgabe zu ersehen ist; die Poehlder Chronik aber liest castrum', 
was in der Anmerkung verzeiehnet sein muß, so daß also, wenn bei 
Gobelinus wirklich ‘castrum’stände, die darauf verweisende Anmerkung 


1 Gobelinus handelt im Cosmidromius, Aetas VI, Kap. 59 über Lothar 
und Konrad III. Aber er hat dabei keinen Bericht über Weinsberg. Vgl. die 
Ausg. v. H. Meibom (Francofurti 1599) S. 223; bei dem jüngeren H. Meibom, 
Rerum Germanicarum tomi III (Helmaestadii 1688) Bd. 1,269. Auch M. Jansen 
hätte in seiner (verkürzten) Ausgabe S. 39 die Stelle gewiß nicht fortgelassen. 

2 S. 168, Anm. g. Vgl. die Siglenerklärung S. 63. Es versteht sich nach dem 
Gesagten, daß der Text der Paderborner Annalen, wie ihn Scheffer-Boichorst 
bietet, vollkommen zu Recht besteht, daß insonderheit beide Male urbem' 


zu lesen ist. i 


32 Robert Holtzmann: Die treuen Weiber von Weinsderg 


bei Scheffer-Boichorst lauten müßte: „P. G.: castrum“; undauchderVer- 
weis auf das erste ‘urbem’ zeigt, daß es sich in der Anmerkung nur wieder 
um die Poehlder Chronik handeln kann. Rieß hat das alles nicht ge- 
merkt, so wenig wie er sich die weiteren Konsequenzen der Behaup- 
tung, daß Gobelinus den Bericht der Paderborner Annalen zu 1140 
benutzt habe, klar gemacht hat. Er beruhigte sich mit dem Buch- 
staben bei Scheffer-Boichorst und baute darauf sein Gebäude. Eine 
kritische Untersuchung, die auf dem Druckfehler eines anderen be- 
ruht: das verdient immerhin festgestellt zu werden. 


33 


Machiavelli und Katharina von Mediei. 
Von 


Paul van Dyke. Universität Princeton, Vereinigte Staaten 
von Nordamerika. 


Ins Deutsche übertragen von Dr. Susanne Engelmann. 


Der Verfasser hat das Thema des folgenden Aufsatzes nicht nur 
aus Interesse am Stoffe gewählt, sondern weil es ein ausgezeichnetes 
Beispiel bietet für eine Tendenz, die in der Geschichtsschreibung, 
besonders der Geschichtsschreibung des 16. Jahrhunderts, viel Unheil 
gestiftet hat. Diese Tendenz wird von allen, die über historische 
Forschungsmethoden schreiben, gebrandmarkt, und ihr Einfluß ist 
daher in jüngster Zeit weniger zutage getreten, aber sie ist immer 
noch wirksam, wenn auch nicht so offenkundig. Die Tendenz, yon 
der ich spreche, ist die Gewohnheit, ohne gebührende Nachprüfung 
Behauptungen -über historische Persönlichkeiten, welche von ihren 
erklärten Gegnern stammen, als Tatsachen hinzunehmen. Direkt und 
bewußt geschieht das jetzt selten. Aber indirekt und unbewußt ge- 
schieht es immer noch, und vor allem auf folgende Weise: 

Polemiker aller Zeiten, und besonders die Polemiker des 16. Jahr- 
hunderts, pflegten ganz harmlos ein großes Unrecht zu begehen: sie 
erklärten ein Verhalten, das ihnen übel zu sein schien, dadurch, daß 
sie annahmen, es sei die Folge allgemein als verderblich geltender 
Grundsätze, und gaben so diesem Verhalten das Ansehen eines wohl 
verketteten unheilvollen Plans, das ihm von Rechts wegen gar nicht 
eignet. Aber wenn Gesamturteile über Beweggründe und Charaktere 
erst einmal von einer Generation oder ihren bedeutendsten Vertretern 
angenommen worden sind, pflegen sie wie Wasser durch die Literatur 
späterer Generationen durchzusickern und zum geistigen Besitz des 
Volkes zu werden. Nach ein paar Jahrhunderten nimmt man sie hin, 
ohne sich ihres polemischen Ursprungs bewußt zu sein. Mancher 
Schriftsteller, der bei der Prüfung von Tatsachenmaterial sofort auf 
seiner Hut sein würde, wenn seine Quelle ihm verdächtig erschiene, 
nimmt, ohne zu fragen, Beurteilungen von Charakteren hin, weil sie 

Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 8 


34 Paul van Dyke 


eine logische und lückenlose Erklärung für das Verhalten eines Men- 
schen zu geben scheinen, und vergißt dabei, daß eine logische Er- 
klärung für das Verhalten eines Menschen ebenso gut richtig wie 
falsch sein kann. Deshalb will ich über den angeblichen Einflug 
Machiavellis auf das politische Verhalten der Katharina von Medici 
schreiben. 

Wenige Bücher haben eine seltsamere Geschichte gehabt als 
Machiavellis Buch vom Fürsten. Es war für eine bestimmte Zeit und 
zu einem besonderen Zweck geschrieben, und man hat in ihm eine 
allgemeine Abhandlung über politische Grundsätze gesehen und es 
über die Maßen getadelt und gelobt. An diesem Mißverstehen seiner 
Abhandlung ist Machiavelli zum Teil selbst schuld, denn ihr eigent- 
licher Zweck wird erst am Ende angedeutet, und er beginnt sie mit 
der irreführenden Erklärung, daß er beabsichtige, seine Kenntnis 
des Verhaltens großer Männer darzulegen, „die ich durch lange Er- 
fahrung im modernen Leben und fortgesetztes Studium früherer Zu- 
stände erworben habe“. In Wirklichkeit beschreibt er den Charakter 
und das Verhalten eines großen Mannes, der die kleinen Tyrannen 
Italiens niederzwingen, das Land einigen und die Fremden vertreiben 
könnte. Der „Fürst“ war in der Tat für örtliche und zeitliche Zwecke 
bestimmt. 

Aber binnen fünfzig Jahren nach dem Tode des Verfassers wurde 
zur Auflehnung gegen zwei verschiedene Regierungen angetrieben 
mit der Begründung, sie ließen sich von Grundsätzen Machiavellis 
leiten. Eins von diesen Ländern, England, hatte Machiavelli nie be- 
sucht und kannte es gar nicht. Das andere, Frankreich, hatte er be- 
sucht und beschrieben. Als Ergebnis seiner Reise betont er im „Für- 
sten“ 1, wie verschieden die politischen Zustände dort von denen in 
den italienischen Staaten seien, deren idealen Fürsten er schildert. 
In beiden Fällen geschah der Angriff auf Machiavelli aus religiösen 
Gründen, und die Auflehnung gegen die Regierung wurde zum Teil 
wegen religiöser Verfolgung gefordert. 

Im Jahre 1539 beschuldigte Kardinal Pole in seiner „Apologie 
Heinrichs VIII., er habe sich von Thomas Cromwell verleiten lassen, 
„des Teufels Statthalter“ zu werden und „die Herrschaft des Anti- 
christs in einer Form zum Ausdruck zu bringen, wie nie zuvor“. Pole 
behauptet, daß Cromwell seine Anschauungen aus dem Studium von 


> 


„Der Fürst“, Kap. 4, 19, 25. 


Machiavelli und Katharina von Medici 35 


Machiavellis „Fürsten“ gewonnen habe, einem Buch, „F das von Satans 
eigener Hand geschrieben worden ist“. Ich habe in der American 
Historical Review im Juli 1904 die Gründe angegeben, weshalb ich 
bezweifle, daß Machiavellis „Fürst“ irgendwelchen unmittelbaren 
oder mittelbaren Einfluß auf die Politik Heinrichs VIII. hatte; und 
ich habe zuverlässige Gründe angeführt, warum ich glaube, daß das 
Buch, das nach Poles Angabe Cromwell ihm leihen wollte, ehe Hein- 
rich die Trennung von der Kirche begann (die in Poles Augen die 
Wurzel all seiner Verbrechen ist), nicht Machiavellis „Fürst“ war, 
sondern der „Höfling“ von Castiglione. Das erste in England nach- 
weisbare Exemplar des , Fürsten“ wurde Thomas Cromwell kurz vor 
seiner Hinrichtung (1539) von seinem vertrauten Freund Lord Morley 
geschickt als ein neues Buch, das er noch nicht gelesen hätte. 1 Die 
nächste beachtete Erwähnung Machiavellis in England stammt von 
Ascham in seinem „Schulmeister“ (zwischen 1563 und 1568). Er- 
sichtlich hat er Machiavelli nicht gelesen, nimmt aber an, daß er in 
England bier und da gelesen wird. Aber diese Lektüre muß sich auf 
gelehrte Kreise beschränkt haben, denn Machiavellis wichtigere 
Werke waren damals nur in lateinischer und italienischer Sprache 
vorhanden, mit Ausnahme einer Übersetzung des „Fürsten“ ins 
Französische aus dem Jahre 1553. Binnen eines Menschenalters nach 
der Veröffentlichung von Aschams „Schulmeister“ ist das Wort 
„Machisvellismus‘‘ in der englischen Literatur zu einem Schimpf- 
wort geworden, und das protestantische England nahm eifrig die An- 
sicht über den „Fürsten“ auf, die in des römischen Kardinals un- 
gelesener „Apologie“ ausgesprochen war. 

Der erste Antrieb zu dieser Haltung kam aus Frankreich, wo ein 
protestantischer Schriftsteller zur Vernichtung der Sein Bekenntnis 
verfolgenden Regierung aufrief und die Anklage erhob, daß ihre 
Politik auf die Grundsätze Machiavellis gegründet sei. Innocent 
Gentillets „Discours sur les moyens de bien gouverner et maintenir 
en paix un royaume: contre N. Machiavel Florentin“ (1576) — ins 
Englische übersetzt im Jahre 1577 — versucht, dem Einfluß der 
Katharina von Medici gegenüber dasselbe zu tun, was Pole 37 Jahre 
vorher in seiner Apologia dem Einfluß Cromwells gegenüber zu tun 
beabsichtigt hatte. Denn Katharina hatte noch gegen Ende des 
zweiten Jahres der Regierung ihres jüngsten Sohnes Heinrichs III. 


1 Letters and Papers of Henry VIII. Bd. 14, P. 1 Nr. 285. 
3 * 


36 Paul van Dyke 


den überwiegenden Einfluß auf die Staatsgeschäfte, den sie mit 
verhältnismäßig kurzer Unterbrechung während der ganzen Re- 
gierung ihres zweiten Sohnes Karls IX. besessen hatte. 

Der Vorwurf, daß Katharina von Medici ihre Politik auf die 
Grundsätze Machiavellis gründete, erscheint nicht erst in dieser Flug- 
schrift. Ein Jahr früher war eine andere Schrift erschienen, betitelt 
„Discours Merveilleux de la vie, actions et deportemens de Catherine 
de Medicis‘“!, in welcher es heißt: „Die Florentiner kümmern sich wenig 
um ihr Gewissen, wie es Machiavelli, einer ihrer vornehmsten politi- 
schen Lehrer, ihrem Prinzen rät“. Etwas später schiebt diese Schrift 
Katharina Absichten unter, Edelleute mittels falscher Anklagen hin- 
richten zu lassen, „ein Wink, dessen sich dieses Weib aus Machiavelli 
entsann.‘‘ Wenn es wahr ist, daß der Verfasser des Contre-Machiavel 
an der Abfassung des Discours Merveilleux beteiligt war — wie Louis 
Clement in seinem „Henri Estienne“ (Paris 1899) sehr glaubhaft 
macht — erklärt sich diese Übereinstimmung leicht. Auf alle Fälle 
bezeichnen die beiden Bücher das Auftauchen des bestimmten Glau- 
bens, der seitdem unerschüttert geblieben ist, daß Katharina ihre 
Politik beständig auf die Lehren Machiavellis, besonders auf seine im 
„Fürsten“ gegebenen Anweisungen, gründete. 

Diese Anklage ihrer bitteren Feinde ist zu einem gewissen Grade 
ein geschichtlicher Gemeinplatz geworden: einer von den geschicht- 
lichen Gemeinplätzen, die oft falsch sind. Selbst ein Schriftsteller, 
der die Epoche meisterlich beherrscht, hat unlängst geschrieben: 
„Catherine s’inspire des conseils de Machiavel qui a dedie le 
Prince à son père.“? Ein gutes Beispiel dafür, wie diese Anklage 
zu einer verbürgten Tatsache wurde, findet sich in dem eben an- 
geführten Buche von Clément. Nachdem er darauf hingewiesen hat, 
daß für Innocent Gentillet und seine Genossen Machiavellismus 
gleichbedeutend war mit dem in Italien herrschenden Geist, „eine 
Schlußfolgerung, deren beleidigende Ungerechtigkeit wir jetzt an- 
erkennen“, schließt er seine Besprechung des Discours Merveilleux 
mit den Worten: „In dieser Schrift erhält die Satire menschliche 


ı Cimber et Danjou, Archives Curieuses, Serie 1 t. 9, S.7 u. 65. Louis 
Clement hat in seinem Henri Estienne, Paris1899, darauf hingewiesen, daß aus 
den Jahren 1575, 1576, 1643 drei Texte des Discours Merveilleux vorliegen, 
die bedeutend voneinander abweichen. 
| "L’Action politique de Calvin hors de Genève.: Francis De Crue. 

Genève et Bäle. 1909. 


Machiavelli und Katharına von Medici 37 


Form, greift ein lebendes Beispiel an, um alles Itakenertum in der 
Frau zu bekämpfen, die dessen hauptsächlichste Förderin und in 
Frankreich Machiavellis erste Schülerin war.“ Ebenso schreibt 
Joseph Barrère auf S. 86 seines Buches „Etienne de la Boetie 
contre Nicolas Machiavel“ (1908): „Catherine de Medicis est pré- 
cisement la fille de ce Laurent, duc d’Urbin, & qui Machiavel 
avait dédié le Prince! Elle aimait ce livre, elle s' inspirait de son 
enseignement, elle aspirait déjà peut-être à en appliquer les prin- 
cipes: elle en avait fait son „Évangile“; grâce à elle et à son entou- 
rage italien, ce livre allait devenir „le Bréviaire de la Cour“. In ganz 
gleicher Art schrieb Green in seiner Geschichte des englischen Volkes 
über Thomas Cromwell, der seine Jugend in Italien verlebt hatte: „er 
beherrschte nicht nur die italienische Sprache, sondern sog in sich Art 
und Ton des ihn umgebenden Italien, des Italien der Borgias und der 
Medici. Italienische Staatskunst kam mit Cromwell in die englische Po- 
litik, seine Regierungskunst hat er genau dem Ideal des florentinischen 
Denkers nachgebildet, dessen Buch er nicht aus der Hand ließ.‘! 

Die Quellen dieser beiden historischen Gemeinplätze sind beide 
gleich verdächtig. Poles Apologia, die Cromwell für Generationen 
zum Machiavellianer stempelte, ist eine der heftigsten von den unglaub- 
lich heftigen polemischen Schriften des 16. Jahrhunderts. Der Dis- 
cours Merveilleux ist ein Erzeugnis der Montmorency-Anjou-Huge- 
notten-Partei, der sich gegen den Einfluß der Katharina von Medici 
wendet, und er verrät durch die Heftigkeit seines Tons seine Un- 
glaubwürdigkeit. Die darin ausgesprochen Behauptung, daß Katha- 
rina einen — übrigens durch nichts bewiesenen — Plan eines ver- 
räterischen Mordes dem Machiavelli entnahm, entzieht sich der Nach- 
prüfung, aber da so viele Behauptungen, die wir prüfen können, nach- 
weisbar falsch sind, ist sie wertlos. Der Contre-Machiavel ist sogar 
noch polemischer. Allerdings hätte Katharina den „Fürsten“ lesen 
können, denn ein Exemplar dieses Buches befindet sich unter den 
4500 Bänden ihrer Bibliothek.? Es scheint jedoch nicht zu den 
Büchern ihrer bibliothèque intime gehört zu haben, die sie in einem 
Bücherschrank zwischen zwei Fenstern ihres cabinet personnel im 
Hötel de la Reine? aufbewahrte, wo Katharina in Paris zur Zeit der 


1 History of the English People von John R. Green, Buch 5, Kap. 4. 

2 Bulletin de Bibliophile, 1858, S. 916. 

8 Bonnaffé, E. Inventaire des Meubles de Catherine de Médicis en 1589. 
Paris 1874. 8.16. 


38 Paul van Dyke 


Veröffentlichung dieser Abhandlungen wohnte. Aber jedes positive 
Zeugnis dafür, daß Katharina wirklich den „Fürsten“ studiert hat, 
fehlt. Leo Jordan’ zitiert aus Davila, daß er bei der Erziehung Hein- 
richs III. beteiligt war, daß er ihm aus Machiavelli vorlas und daß 
Katharina viel im „Fürsten“ las. Dies Zitat beweist nichts. Erstens 
ist, wenn Davila wirklich sagte, daß er an der Erziehung Heinrichs III. 
beteiligt war, seine Behauptung wertlos, weil Heinrich III. König von 
Frankreich und 25 Jahre alt war, als Davila geboren wurde. Aber 
ich finde nicht, daß Davila irgend etwas über seine Erziehertätigkeit . 
bei Heinrich III. sagt, oder daß er auf Katharinas Lektüre des „Für- 
sten“ anspielt. Was er wirklich sagt, ist, daß Heinrich, als er schon 
jahrelang regierte, „die Gewohnheit hatte, sich nach Tische von den 
in griechischer und römischer Literatur belesenen Florentinern Baccio 
del Bene und Jacopo Corbinelli, Polybius, Tacitus und noch häufiger 
die Abhandlungen und den „Fürsten“ Machiavellis vorlesen zu lassen.? 
Diese Behauptung wird von Boucher gestützt, einem der heftigsten 
Prediger der Liga, welcher sagt, daß „Heinrich III. den Machiavelli 
stets in der Hand oder in der Tasche trug.“ Das Zeugnis Bouchers 
ist wertlos, außer als Bekräftigung. Aber Davila, der an Heinrichs 
Hofe Page und bei Katharinas Tode 12 Jahre alt war, kann sich wohl 
der Gewohnheit Heinrichs, sich nach Tische vorlesen zu lassen, er- 
innert oder von einem der beiden Vorleser davon gehört haben. 

Unmittelbare Beweise dafür, daß Katharina den „Fürsten“ be- 
nutzte, fehlen also. Jordan zitiert zwar La Hugueryes Bericht über 
Anjous Verteidigung der Bartholomäusnacht dem Landgrafen von 
Hessen gegenüber als unmittelbaren Beweis für Katharinas Benutzung 
Machiavellis. Aber selbst wenn wir Elkans bequeme Zurückweisung 
dieses Zeugnisses (weil La Huguerryes ‚anerkanntermaßen un- 
zuverlässig“ ist),“ nicht anerkennen, so ist Jordan doch keineswegs 
berechtigt zu sagen: „Es scheint sogar, daß Katharina ihre Söhne 
lehrte, die grauenhafte Tat mit Machiavellis Grundsätzen zu ver- 
teidigen.“ | 


1 Historische Vierteljahrschrift, 1908, Machiavelli und Katharina von 
Medici. 
2 Storia delle Guerre Civili di Francia, Bd. 6. E. C. Davila. London 1801. 
Bd. 3, S. 129. | | 
3 Zitiert von Lord Acton in der Vorrede zu Burds Ausgabe des „Fürsten“. 
` * Elkan E. Die Publizistik der Bartholomäusnacht. S. 24. Heidelberger 
Abhandlungen. Heidelberg 1905. l 


Machiavelli und Katharina von Medici 309 


Eine Prüfung der Briefe und der Politik Katharinas beweist ziem- 
lich deutlich, daß, wenn sie wirklich den „Fürsten“ las, sie wenig 
Nutzen aus seinen Ratschlägen zog. Nirgends in ihren Briefen findet 
sich eine Anspielung auf den „Fürsten“, oder ein Zitat daraus. Das 
beweist jedoch an sich nicht, daß Katharina sich nicht auf seine 
Grundsätze stützte. Denn ehe sie in Frankreich zur Macht kam, war 
Machia vel unter Kirchenbann, und sie hat vielleicht unnötige Gegner- 
schaft vermeiden wollen, indem sie ihren Gewährsmann nicht nannte. 
Aber es ist nicht schwer zu zeigen, daß sie in ihrer Politik geradezu 
wider seine Grundsätze handelte. Leo Jordan hat in dem erwähnten 
Aufsatz den Versuch gemacht, dies zu tun, aber sowohl Holtzmann! 
wie Elkan? halten den Versuch für nicht geglückt. 

Jordan versucht vier Beweise beizubringen. Erstens sagt er, 
daß das Buch (, Der Fürst“) für einen Soldaten geschrieben und da- 
her für eine Frau unbrauchbar war. Wenn das stimmt, ist jede 
weitere Erörterung überflüssig. Ferner weist er darauf hin, daß 
Katharina jene stets entschiedenes Handeln verschiebende Ver- 
schleppungspolitik liebte, die Machiavelli ausdrücklich tadelt als 
„ein Schlagwort, das unsere neuen Politiker so oft im Munde führen, 
um die so gewonnene Zeit zu nutzen“. Das ist ein ausgezeichneter 
Beweisgrund. Drittens erinnert er uns daran, daß Machiavelli seinem 
Fürsten den Rat gibt, sich auf die Liebe des Volkes zu stützen, und 
er zitiert zwei in auseinanderliegenden Jahren geschriebene Briefe 
Katharinas, in denen sie Karl IX. und Heinrich III. Ratschläge für 
die Regierung gibt. In diesen Briefen legt sie großes Gewicht darauf, 
dem Adel zu gefallen, aber spricht nicht davon, daß die Gunst des 
Volkes zu gewinnen sei. Das wäre ein kräftiger Beweisgrund, wenn 
diese beiden Briefe nicht mehr in der Absicht geschrieben wären, 
ihren Söhnen Ratschläge für die Leitung ihrer Hofstaaten als ihrer 
Königreiche zu geben. Viertens zeigt er, daß sie Machiavellis Lehre 
„Fürsten sollten die lästigen Staatspflichten andern überlassen‘, miß- 
achtete, weil sie alles selbst tun wollte; — aber das könnte das Ergeb- 
nis ihres trotz ihrer Vorliebe für Machiavelli hervorbrechenden 
Temperaments gewesen sein. — Es scheint mir aber möglich, dem 
einen oben erwähnten Beweisgrund für Katharinas Verleugnung der 
Grundsätze des Machiavelli (die Zeitgewinnung) zehn weitere hinzu- 


1 Historische Zeitschrift 1892, I, S. 170. 
. 2 Die Publizistik der Bartholomäusnacht. 


40 Paul van Dyke 


zufügen, welche Anzahl wohl genügen dürfte um zu zeigen, daß „F Der 
Fürst“ wenig Einfluß auf Katharina hatte. 

I. „Wer einen anderen Menschen fördert, schädigt sich selbst.“ 
(„Der Fürst“, Kap. III.) 

Beim Beginn ihrer Regentschaft erhob der König von Navarra 
Katharina gegenüber den Anspruch, die Regentschaft mit ihr zu 
teilen. Sie willigte ein, ihn zum Mitregenten zu machen, und schrieb 
in überschwenglichen Ausdrücken an ihren Gesandten in Spanien 
über das Ergebnis der Verhandlungen.! Aber die Gesandten Venedigs 
und Spaniens in Frankreich stimmten mit den Lehren Machiavellis 
überein. Sie waren der Ansicht, daß Katharina sich von anderen 
abhängig gemacht hätte und in Gefahr wäre, den Rest ihrer Autori- 
tät aufgeben zu müssen, so daß ihr allmählich nur noch die Sorge für 
die Person des Königs obliegen würde.? 

II. „Zu den bestgeordneten Königreichen unserer Zeit gehört 
Frankreich, und es gibt in Frankreich viele gute Einrichtungen, auf 
denen die Freiheit und Sicherheit des Königs beruht; unter diesen ist 
die erste das Parlament und seine Machtstellung.“ (,, Der Fürst“, 
Kap. 19.) 

Einer der letzten Regierungsakte des angebeteten Gatten der 
Katharina war die Verletzung der Redefreiheit im Pariser Parla- 
ment durch die Verhaftung von Du Bourg und seinen Parteigenossen, 
weil sie auf seine Anfrage über ihre Auffassung der religiösen Lage 
Frankreichs freimütig geantwortet hatten. Katharina verfuhr nicht 
anders. Im ersten Jahre ihrer Regentschaft verhaftete sie den ersten 
Präsidenten des Pariser Parlaments, weil er seiner Meinung über 
einige Artikel der dem Parlament zur Registrierung unterbreiteten 
Ordonnance von Orléans freien Ausdruck gegeben hatte. Etwas 
später verweigerte Katharina dem Parlament richterliche Gewalt über 
Mitglieder des Königlichen Rates und verwies die Prozesse gegen 
Condè und Coligny, die wegen der Ermordung des Herzogs von Guise 
verfolgt wurden, an den Urteilsspruch des Königs. Bei einer anderen 
Gelegenheit war sie so wütend über den Widerstand des Parlaments, 
daß sie, wie ein Zuschauer berichtet, drauf und dran zu sein schien, 
auf ihrem Pferd in den Sitzungssaal hineinzureiten. Ihre Politik zeigte 
keine Spur von dem Gedanken Machiavellis, daß „das Parlament 


1 Lettres de Catherine de Médicis. I, Anmerkung zu S. 178. 
2 Bibliothèque Nationale. Nouvelles acquisitions. Italien 1723. S. 22. 


Machiavelli und Katharina von Medici 41 


ein sehr nützlicher Puffer für den König gegen die Eifersucht des 
Volkes und des Adels ist“. 

III. „Söldner- und Hilfstruppen sind unnütz und gefährlich = 
(Der Fürst“, Kap. 12.) 

Katharina focht die Bürgerkriege großenteils mit Söldner- und 
Hilfstruppen aus, obgleich sie theoretisch ihre Abneigung dagegen 
aussprach, fremde Truppen in Frankreich zu sehen: „König Ludwig 
entließ seine eigene Infanterie und nahm Schweizer in seinen Sold, 
seine Nachfolger begingen, wie noch heute ersichtlich, denselben 
Fehler, der zu einer Gefahr für das Königreich wird.“ Katharina 
verwandte jedoch reichlich schweizer Söldnertruppen. 

IV. „Ein Fürst soll somit keinen anderen Plan, keinen anderen 
Gedanken, kein anderes Studium haben als den Krieg, Kriegskunst 
und Kriegslehre. (,, Der Fürst“, Kap. 14.) 

Wie anders erzog Katharina ihre Kinder! Franz II. war ein 
schwächlicher, zuchtloser Jüngling. Karl IX., der tatkräftig war und 
hin und wieder auch Fähigkeiten zeigte, sprach beständig vom Krieg 
und zeigte einmal seinem Gefolge ein Muttermal, an dem man seine 
Leiche auf dem Schlachtfelde würde erkennen können. Der junge Hein- 
rich und Herkules, der spätere François d’Alencon, träumten müßig 
von kriegerischem Ruhm. Aber sie hatten beide weder die Charakter- 
eigenschaften eines Soldaten noch das Wissen eines Heerführers; auch 
wäre keiner der Brüder im Turnier gegen ihren Vater oder Großvater 
auch nur für einen Gang im Sattel geblieben. Für diesen Mangel an 
militärischer Ausbildung und militärischer Gewandtheit muß vor 
allen Dingen die Mutter verantwortlich gemacht werden. Denn beim 
Tode Franz’ II. war sie ausdrücklich durch die Stände von Orleans 
mit der Erziehung des Königs und seiner Brüder beauftragt worden. 

V. „Deshalb darf ein Fürst sich nicht scheuen, als grausam zu 
gelten, wenn er nur dadurch seine Untertanen in Gehorsam und 
Einigkeit hält; in Anbetracht, daß man sich durch ein paar Beispiele 
von Gerechtigkeit gnädiger erweisen kann als die, die allgemein 
Mitleid üben und so Wirren entstehen lassen, aus denen Mordtaten 
und Plünderung hervorgehen.“ (, Der Fürst“, Kap. 17.) 


1 Diese Meinung wird von H. Aubert, Nouvelle Revue Historique de Droit 
Français, 1906, „Le Parlement de Paris au seizième siècle“, bestätigt. Er sagt: 
„Weder der überschätzte L’Hospital noch der jämmerliche Birague (Kanzler 
während der Regierungszeit Katharinas) zeigten irgendwelche Rücksicht auf 
das Parlament.‘ 


42 Paul van Dyke 


Jeder, der KatharinasVerhalten vor der Bartholomäusnacht kennt, 
sieht sofort, in welchem Gegensatze es zu diesen Grundsätzen des 
„Fürsten“ steht. Sie war immer kräftigen Strafmaßregeln abgeneigt. 
Bei jedem neuen Ausbruch der Bürgerkriege verriet sie ihr ängst- 
liches Bemühen, Frieden zu schließen, wenn der Kampf kaum be- 
gonnen hatte. Die ihr von allen Seiten gemachten Vorschläge einer 
durchgreifenden Bestrafung wies sie beständig zurück. Von der Hin- 
richtung Montgomerys und dem übereilten, zögernd und schwäch- 
lich durchgeführten Verbrechen der Bartholomäusnacht abgesehen, 
kann man sich nichts denken, was der im 17. Kapitel des „Fürsten“ 
beschriebenen entschlossenen, durch berechnende Milde maskierten 
Grausamkeit unähnlicher wäre als Katharinas Verhalten. 

VI. „Es wäre vorteilhaft, für freigebig zu gelten. Daher wird ein 
Fürst, . . . um sich den Ruf eines freigebigen Mannes zu erhalten, .... 
schließlich gezwungen sein, seinem Volke große Lasten aufzuerlegen. 
Das wird ihn bei seinen Untertanen verhaßt und, wenn er einst arm 
wird, jedermann verächtlich machen.“ (,, Der Fürst“, Kap. 16.) 
„In unseren Tagen hat man große Taten nur von denen vollbringen 
sehen, die für Geizhälse gehalten wurden.“ 

Es war der hervorstechendste Fehler der Regierung des Gatten 
Katharinas, daß er seine Geldmittel teilweise in leichtsinniger Frei- 
gebigkeit vergeudete; er ließ Franz II. völlig bankrott zurück, sämt- 
liche Einnahmen der Krone waren verpfändet, so daß er, zum ersten- 
mal nach 80 Jahren, die Generalstaaten einberufen mußte. Es war 
für Katharina unmöglich, ihres Gatten leichtsinnige Freigebigkeit 
gegen seine Freunde wieder aufzunehmen; aber während der Jahre 
ihres größten Einflusses, als der Staat nahe am Bankrott und zeit- 
weise so arm war, daß Gesandte wegen Schulden verhaftet wurden, 
und daß das Geld für die königliche Tafel bei Hofe fehlte, selbst in 
solchen Zeiten kam die kleinliche und doch ruhmreiche Sparsamkeit 
der Elisabeth Katharina nie in den Sinn. Der französische Hof war 
der prunkvollste der Welt, und keine Bankette waren so verschwende- 
risch wie die der Königin-Mutter. Katharina schien nie auf den Ge- 
danken zu kommen, die Pausen der Bürgerkriege dazu zu benutzen, 
einen Schatz zu sammeln, der es ihr ermöglicht hätte, die Hugenotten 
zu unterwerfen. Sie trieb von einem Krieg zum anderen am Rande 
eines chronischen Bankrotts dahin, und jeder mit den Aufrührern 
gemachte Friede wäre der Krone durch finanzielle Erschöpfung auf- 
gezwungen worden, selbst wenn er nicht aus anderen Gründen wün- 


Machiavelli und Katharina von Medici 43 


schenswert erschienen wäre. Ihr Lieblingssohn Heinrich III. konnte, 

obgleich er wahrscheinlich Machiavelli eifrig studierte, seinem er- 
erbten und durch seine Erziehung ungezügelten Temperament nicht 
widerstehen. Es juckte ihn ständig in den Fingern zu schenken. 
Bei seinem Empfange in Polen überreichten ihm die Magnaten eine 
Schale. voll Goldstücken. Noch ehe die lange Feier vorüber war, 
brannte er so vor Begier, das Geld wegzuschenken, daß er ganz in 
‚Schweiß gebadet war und die Kleider wechseln mußte. 

VII. „Nie hören wir, daß ein weiser Fürst seine Untertanen ent- 
waffnet hätte, vielmehr hat er. sie, wenn er sie ungerüstet erfand, mit 
Waffen versehen.“ („, Der Fürst“, Kap. 20.) 

Die wiederholten Erlasse, die dem Volk oder einzelnen Volks- 
gruppen den Waffengebrauch untersagten, stehen in schroffem Wider- 
spruch zu diesem Grundsatz. Die während 30 Jahren sich immer in 
Frankreich wiederholenden Aufstände und Verbrechen schienen diese 
Erlasse zu rechtfertigen, aber wahrscheinlich hatten sie nur wirk- 
lichen Erfolg bei dem friedlichen und ruhigen Teil der Bevölkerung. 
Jedenfalls verhinderten sie nicht ungezählte Morde und ganz und 
gar nicht fortwährende Gewalttaten des Pöbels. 

VIII. „Nichts empfiehlt einen Fürsten der Welt so sehr wie große 
Unternehmungen.“ (,, Der Fürst“, Kap. 21.) 

Katharinas Politik war stets vorsichtig. Sie trug Bedenken, ob 

Frankreich die Oberhoheit über die Niederlande annehmen sollte. 
Selbst als sie ihre Expedition gegen die Azoren aussandte, tat sie es 
so vorsichtig, daß Philipp wirklich behaupten konnte, von vornherein 
die Einwilligung des französischen Königs erhalten zu haben, alle, 
die er auf der besiegten Flotte gefangennahm, als Seeränber hin- 
zurichten. Vor allem scheute sie, obwohl sie Spanien ungemein haßte 
und fürchtete, immer vor einem Kriege mit Spanien zurück, dem 
einzigen Mittel, das Frankreich vielleicht inneren Frieden hätte 
bringen können. Der Kampf um Gehör beim König in dieser Sache 
führte sie zur Ermordung Colignys und zum darauffolgenden Blut- 
bad der Bartholomäusnacht. 

IX. (Ich bin) ‚durchaus der Meinung, daß die Bildung von Par- 
teien niemals von Vorteil ist. keine starke und zielbewußte 
Regierung wird solche Spaltungen dulden.“ 

Von allen Fällen, in denen Katharina den Grundsätzen Machia- 
vellis entgegenhandelte, zeigt keiner deutlicher, gründlicher und 
häufiger als dieser ihre Abweichung von seiner Lehre. Es war von 


44 Paul van Dyke 


— 


Anfang bis zu Ende Ziel ihrer Politik, Parteien zu unterstützen oder 
vielmehr zu dulden, um selbst ihre Macht durch ein La vieren zwischen 
ihnen zu bewahren. Jeder Beobachter, der ihr nahe kam und seine 
Ansicht über ihre Politik aufgezeichnet hat, hat von ihrer Politik 
gesagt, daß sie das Vorhandensein sich im Gleichgewicht haltender 
Parteien als eine Sicherheit für die eigene Macht betrachtete. Sehen 
wir uns einige Beispiele an: Im Jahre 15631 schreibt der englische 
Gesandte: „Die Königin-Mutter laviert zwischen zwei Strömungen. 
Ich weiß nicht, von welcher Partei sie mehr gehaßt wird.“ Ala va 
schreibt im Jahre 1571 an Philipp II.: „Die Königin-Mutter ist ent- 
schlossen, die Macht, die sie im Königreich hat, zu bewahren, und..... 
seit sie die Regierung in die Hand genommen hat, befolgt sie ein und 
dieselbe Politik, unter Anwendung eines Systems von en 
und Gegengewichten.“? 

Der venezianische Gesandte schreibt im Jahre 1584, nach dem 
Tode Anjous, nach Venedig: „Dies Ereignis bedeutet nicht nur den 
Tod eines Sohnes, sondern ihren eigenen Tod; denn sie verschaffte 
ihm am Hof ein höheres Ansehen, und wegen der Macht, die sie über 
Monseigneur, dessen der König nie sicher sein konnte, zu haben 
schien, gab der König wiederum viel auf sie.“ 3 

X. Das Blutbad der Bartholomäusnacht, das die Meinung ver- 
ursachte, Katharina sei eine Anhängerin von Machiavellis Buch vom 
Fürsten gewesen, ist ein starker Beweis dafür, daß Katharina das 
Buch nicht sorgfältig studiert haben konnte. Nach den Grundsätzen ` 
und Beispielen Machiavellis hätte nichts schlechter vorbereitet, zag- 
hafter ausgeführt und schwächlicher weiter verfolgt werden können 
als dieser große Mord. Heinrich III. plante in reifem Mannesalter 
ohne Wissen seiner Mutter die Ermordung des Herzogs von Guise 
und seines Bruders in Blois nach dem Vorbilde, wie Caesar Borgia 
die aufständischen Tyrannen von Romagno in Sinigaglia umbrachte, 
was Machiavelli als Muster kluger Gewalttat betrachtet. Aber in 
Paris wurde der junge Heinrich von seiner aufgeregten und furcht- 
erfüllten Mutter in eine Tat hineingehetzt, auf die Machiavelli, wenn 
er davon erfahren hätte, den bekannten Spruch angewandt hätte: 
„Es ist schlimmer als ein Verbrechen, es ist ein Fehler.“ 


Calendar of State Papers. Foreign. 1563. S. 362, 369. 

? Kervyn de Lettershove. Documents inédits relatifs à l'histoire du XVI® 
siècle. Teil I. S. 141. 

3 Bibliothèque Nationale. Nouvelles EE E Italien. 1733. S. 403. 


Machiavelli und Katharina von Medici 45 


Die F nannten Katharinas Tat ein Meisterstück 
der Staatskunst, die Trauernden häuften auf sie die Schande eines 
beispiellosen Verrats, indem sie der Welt den Glauben beibrachten, 
daß die Bartholomäusnacht lange vorher geplant worden sei. Die 
Geschichtsforschung hat diese Sage schließlich widerlegt. Die Bartho- 
lomäusnacht war improvisiert und zeigt einen vollständigen Mangel 
an der Kunst, mit der erfolgreiche politische Morde begangen werden 
müssen. Der Mangel an Voraussicht, der die gefährlichen Führer am 
linken Seineufer entkommen ließ, das törichte Bemühen, alle Schmach 
der Familie Guise zuzuschieben, der schnelle Wechsel sich wider- 
sprechender Erklärungen, die zögernden und erfolglosen Bemühungen, 
das Netz über die Provinzen auszubreiten und alle Führer der Huge- 
nottenpartei zu fangen; ein solches Versagen von Plan und Aus- 
führung dieser nutzlosen Verräterei deuten auf einen Urheber, der 
weder vom Wort noch vom Geist des „Fürsten“ gelernt hat. 

Wenn Katharina Machiavelli gründlich studiert hätte, wäre sie 
nie aus Furcht zu einem Blutbad, wie das der Bartholomäusnacht, 
getrieben worden. Niemand würde diese Tat geplant haben, der die 
folgenden Worte des „Fürsten“ verstand: „Der König von Frank- 
reich steht gleichsam mitten in einem Kreise großer Fürsten, die 
ihren Vorrang behaupten, weil ihre Herrschaft seit langer Zeit von 
ihren Untertanen anerkannt und ihre Familien von ihnen geliebt 
werden. Auch steht es nicht in der Macht des Königs, sie ihrer Stellung 
ohne unvermeidliche Gefahr für sich selbst zu berauben.“ („Der 
Fürst“, Kap. 4). Und ferner: „Aber in Königreichen, die nach der 
Art Frankreichs regiert werden . . ., wird es nicht genügen (für einen 
fremden Herrscher, das Geschlecht des Königs auszurotten), weil 
andere Fürsten bleiben werden, die bei Gelegenheit sich zum Haupt 
jedes Aufruhrs machen werden.“ (,, Der Fürst“, Kap. 4.) Ein auf- 
merksamer Leser des Buches vom „Fürsten“ kann nicht daran zwei- 
feln, daß Machiavelli von einem Massenmord abgeraten haben würde. 
Aber wenn selbst ein Kenner des „Fürsten“ sich, im Gegensatz zur 
Lehre seines Meisters, zu einem Versuch, die Führer der Hugenotten 
auszurotten, gezwungen gefühlt hätte, würde er sicher einen besseren 
Streich erdacht haben, als diesen Plan eines Massenmordes, der 
ebenso ungeschickt wie gewissenlos war, und nach dessen wirkungs- 
loser Ausführung die Partei der Hugenotten stärker als jemals zu- 
rückblieb. 


46 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen 
Nordens im siebzehnten Jahrhundert. 


Von 
Carl Brinkmanı. 


Das ausführliche zweibändige Werk, das der Moskauer Professor 
M. Bogoslovskij unter dem angeführten Titel im Laufe der letzten 
Jahre hat erscheinen lassen!, verdient in seinen Hauptergebnissen 
nicht nur als Bereicherung der russischen Geschichte, sondern auch 
und hauptsächlich als Beitrag zur vergleichenden Rechts- und Wirt- 
schaftsgeschichte weiten Kreisen bekannt gemacht zu werden. Die 
Geschichtsschreibung der westeuropäischen Gesellschaften kommt 
immer mehr zu der Erkenntnis der besonderen Schwierigkeiten, die 
ihr aus dem Verlust oder doch der Einseitigkeit, nämlich des über- 
wiegend kirchlichen, mindestens aber herrschaftlichen Charakters der 
meisten Überreste örtlichen und landschaftlichen Wirtschafts- und 
besonders Verfassungslebens während des ganzen frühern Mittel- 
alters erwachsen. Auch in Rußland, wo die entsprechenden Jahr- 
hunderte des sozialen Aufbaus schon mehr im Lichte einer modernen 
Geschäftsführung und daher Überlieferung liegen, hat man die gesell- 
schaftliche Bedeutung und Organisation der unteren Bevölkerungs- 
massen bisher überwiegend aus den handlichen chronikalischen und 
legislatorischen Denkmälern der Mittelpunkte und Spitzen studiert. 
Man ermißt deshalb die allgemeine Wichtigkeit der Tatsache, daß nun 
Bogoslovskij außer den immer noch stark zentral, somit aber ideal 
und normativ beeinflußten Urbarien zum ersten Male in umfänglicher 
und entscheidender Weise den unmittelbaren tatsächlichen Nieder- 
schlag ländlicher Lokalverwaltung zur Grundlage ihrer Schilderung 
gemacht hat. Es sind die gerade für die Höhezeit der Entwicklung im 
17. Jahrhundert besondersreichlich undräumlich vollständigfließenden, 


1 Zemskoe samoupravlenie na Russkom söverd v 17. v&k&, Izdanie Obätest- 
va Istorii i Drevnostej Rossijskich pri Moskovskom Universitetö. Moskva. 
Sinodal'naja tipografija 1909—12. 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 47 


Verwaltungsakten (prikaznye döla), die bei den beiden MoskauerZentral- 
ressorts der russischen Nordprovinzen aus ihrem Verkehr mit den 
dortigen Unterbehörden erwuchsen und heute im Moskauer Archiv 
des Auswärtigen Ministeriums aufbewahrt werden. Anhänge geben 
reiche Proben davon im Wortlaut. 

Das Beobachtungsfeld, über das eine Karte mit den wesentlichsten 
festgestellten Bezirks- und Ortsnamen auch geographisch ausreichend 
orientiert, ist das russische Kolonialland zwischen Onegasee und Pečora, 
dem Weißen Meer und der Kama. Die Besiedlung dieses Gebiets aus 
bereits gefestigten Staatswesen ist für seine ganze Geschichte be- 
stimmend geworden. Es ist ja bekannt, welche Rolle in Westeuropa 
das kolonisatorische Vordringen der germanisch-romanischen Völker 
gegen die Slaven in Deutschland, die Kelten in England und den Islam 
in Spanien bei der Umgestaltung der Feudalstaaten durch kommunale 
und domaniale Wirtschaften und Verwaltungen gespielt hat. 
Die Züge einer solchen Macht trägt auch die Verfassung der Kolo- 
nien, die hier seit dem 12. Jahrhundert namentlich die Fürstentümer 
von Novgorod und Suzdal’ gegen die finischen und sibirischen Völker 
vorschoben. | | 

Bei der hohen handels- und geldwirtschaftlichen Entwicklung 
Novgorods scheinen diese Unternehmungen zunächst freilich den 
Charakter einer etwas einseitigen Ausbeutungskolonisation getragen 
zu haben, die sich am liebsten der drei lockendsten Produktionen der 
nördlichen Steppe, Pelzjagd, Fischerei in Seen und Meer und Seesalz- 
siederei bemächtigte. Das Zurückbleiben eines örtlichen Getreide- 
baus hat dann wohl hauptsächlich dem kornreichen Hinterlande 
des Moskauischen Fürstentums Gelegenheit gegeben, einen wirtschaft- 
lichen Druck und so politischen Einfluß auf die neuen Kolonialgebiete 
auszuüben, bis Ende des 15. Jahrhunderts mit Novgorod selbst auch 
sein Kolonialbesitz teils sofort angegliedert, teils, wie besonders Perm 
und Vjatka, erst durch Scheinselbständigkeit und Protektorat in die 
unmittelbare Herrschaft überführt wurde. Aber es ist doch kaum 
anzunehmen, daß wesentlich erst der Moskauische Staat eine Besied- 
lung des Landes mit freien, d. h. von keiner privaten Grundherrschaft 
abhängigen, Bauern vorgenommen habe. Zwar betont Bogoslovskij 
mit Recht die überragende Stellung der großen Novgoroder Kapi- 
talistengeschlechter in der vormoskauischen Kolonisationsperiode. 
Sie ragten ja in einzelnen besonders reichen Vertretern, wie den 
Stroganov, noch in die moskauische hinein. Aber pogon die heimische 


48 Carl Brinkmann 


Verfassung des Novgoroder Landgebiets mit ihrem Vorwiegen des 
bäuerlichen Rentenguts über die grundherrliche Eigenwirtschaft! läßt 
eine gleiche Bedeutung des wo nicht freien doch selbständig wirtschaf- 
tenden Bauern auch für die Novgoroder Kolonien vermuten, zumal 
damals gewiß nur solche wurzelhafte Elemente auch den herrschaft- 
lichen Produktionen in der fernen Fremde über eine Fläche von der 
Größe des Deutschen Reichs den nötigen Halt und Schutz geben 
konnten. Das würde auch zu dem Bilde stimmen, das man sich von 
der parallelen und gleichzeitigen Kolonisation finischer Gebiete durch 
die Schweden und Norweger zu machen hat und worin Bauern und 
Bauernverbände stets die maßgebenden Faktoren sind.? An nordische 
Sitte klingt denn auch die Schilderung an, die die Novgoroder und Niko- 
nischen Annalen von dem räuberisch-kriegerischen Vorgehen der ge- 
nossenschaftlich gegliederten Kolonistenbanden (vatagi) entwerfen. 
Der eigentümliche Begriff des „schwarzen“ (&ernyj)“, d. h. etwa „ge- 
meinen“, nicht personaleigentümlichen und privilegierten, Bauern- 
landes erscheint demgemäß im Norden bereits im 13. Jahrhundert 
(1, 7), und auch die bodenständige Grundherrenklasse der (im Gegen- 
satze zu den Altnovgoroder sogenannten) Dvinsker Bojaren (1, 8) 
zeugt von Emporkommen zur Grundherrschaft erst im Koloniallande 
selbst. 

Unter dieser Voraussetzung hätte die moskauische Regierung den 
wichtigsten Wirtschafts- und Bevölkerungsträger schon vorgefunden, 
den sie nun nur in steigendem Maße gegenüber den alten herrschaft- 
lichen Gewalten des Nordens auch zum kollektiven Träger oder Mit- 
träger des staatlichen Lebens zu machen versucht hat. In dieser poli- 
tischen Organisation Nordrußlands kann man mit Bogoslovsky drei 
Hauptabschnitte unterscheiden. Zuerst ein Vorherrschen der erobern- 
den zentralen Staatsgewalt durch ihre feudalen Statthalter (namèst- 
niki). Darauf um die Mitte des 16. Jahrhunderts wachsende Verselbst- 
ständigung der beherrschten Landschafts- und Gemeindeverbände 


1 Vgl. meinen Aufsatz über die ältesten Grundbücher von Novgorod Vjschr. 
Soz WG. 9, 97ff. N 

2 K. Willgren, Zur Agrargesch. Schwedens im früheren Ma., Conrad, 
Jb. 100, 145 ff.; R. Hansen, Finlands medel tidsurkunder 1, Helsingf. 1910; 
A. Neovius, Akten u. Unters. über die Gesch. Finnlands bis 1401, ebda. 1912. 

3 Vgl. den t. t. brat? na ščit mit den an. bera oefra, haerra skjöld, bera á 
skildi Fritzner Ordbog 32, 360f. 

t S. Solovev, Oznatenii slova , cernyj“ v drevne-russkom jazyk&, Sbornik 
Valueva 282. 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 49 


(uèzdy und volosti), in Einzelfällen sogar bis zur Verleihung autonomer 
Strafgerichtsbarkeit. Endlich zur Zeit des staatlichen Wiederaufbaus 
nach den Wirren (smuta) des letzten Jahrzehnts im genannten Jahr- 
hundert die Einführung der modernen bureaukratischen Provinzial- 
verwaltung in der Person der Voevoden unter Herabsinken der bäuer- 
lichen Selbstverwaltung zur reinen Lastengemeinschaft. 

Der erste Band von Bogoslovskijs Werk enthält nach seinem Aus- 
druck mehr die Anatomie, der zweite mehr die Pathologie dieser 
Selbstverwaltungskörper. Im ersten Bande nehmen deshalb, trotz 
jener Periodisierung ihrer Geschichte, ihre durchschnittlichen oder 
allgemein gleichbleibenden Züge den breitesten Raum ein. Das gilt 
zuerst von einer Reihe von Kapiteln, die die politische Einteilung des 
Landes im räumlichen und begrifflichen Sinne darstellen. 

Die größten politischen Bezirke, mit dem alten gemeinslavischen 
Namen als uezdy (etwa ‚Beritte‘‘) bezeichnet, sind wie die analogen 
Gaue etwa der ostdeutschen Slavenländer! aus dem ursprünglichen 
Zusammenwirken geographischer Bodenbildung und wirtschaftlicher 
Okkupation entstanden zu denken: Der überall gleichmäßige Gang 
der ersten festen Besiedlung nach den Flußsystemen, die zugleich 
leichte Verkehrs verbindung und bequemen Tal- und Hangboden auf- 
wiesen, ergab auch hier schließlich eine Anzahl von selbständigen, 
halb von Natur, halb absichtlich durch breite Wald- und Odgürtel 
getrennten größeren Wirtschafts- und Lebensgemeinschaften. Ebenso 
erscheint in der Eigenbenennung dieser Gaue teils die politisch- 
soziale Rücksicht auf einen städtischen Mittelpunkt (z. B. Ustjug, 
Sol’vytegodsk), teils die beherrschende Bedeutung eines Stromes, 
die sich entweder im Stadtnamen selbst (Jug, Vycegda) oder 
unmittelbar (z. B. Dvinsker uezd nach der Dvina) äußert. Nur drei 
Bezirke führten eine andre offizielle Bezeichnung als uezd, näm- 
lich der Kargopol’sker „okrug' und zwei andre, in denen es offenbar 
zur Entwicklung eines maßgebenden Interessenmittelpunkts nicht 
gekommen war, die deshalb schon im Namen die Aggregatform an- 
deutenden Zaoneäsker „ pogosty und Ust’jansker ‚volosti“. Damit 
ist denn freilich schon der Punkt erreicht, wo die Geschichte dieser 
Gaue der willkürlichen und oft sehr künstlichen Ordnung anheimfällt. 
Sie geschah seitens der beiden schon erwähnten Pole des nordrussi- 


1 Darüber zuletzt A. Hennig, Boden und Siedelungen im Kgr. Sachsen 
(Bibl. d. sächs. Gesch. u. Landesk. herausgeg. v. G. Buchholzu. R. Kötzschke 
3, 3 Lpz. 1912) 145—54. 

Histor. Viertejahrschrift. 1913. 1/2 4 


50 Carl Brinkmann 


schen Verwaltungslebens, der Zentralregierung als Fordererin und 
den Bevölkerungsverbänden als Trägerinnen von öffentlichen Lasten. 
Die letzten benützen Vereinigung und Absonderung als gegenseitige 
egoistische Mittel zur Minderung solcher Lasten. Dabei handelt es. 
sich nicht immer um Gaue selbst, wie in dem Streit von Dvinsk mit 
den früher ihm angegliederten Mezensk und Kevrol’sk um Beiträge 
zum Bau der Dvinsker Festung in Archangelsk (1,17). Vielmehr war 
das meiste Schwanken der Bezirkseinteilung Schuld der Unterbezirke, 
die zur Selbständigkeit oder zum Wechsel ihrer Zugehörigkeit streb- 
ten, bzw. vom Staate selbst aufgerufen wurden. Die vorhin berührten 
Ust’jansker Voloste gehörten vor ihrer Absonderung als Großbezirk 
zuerst zu Ustjuzsk, dann zu Totemsk (1, 25f.). Und wenn sogar der 
Besitzwechsel von Privatgrundstücken vermutlich wegen des Wechsels 
der Steuerpflicht ihren Übergang in einen andern uèzd begründete 
(1, 22), so ist nicht erstaunlich, wie oft diese Zuständigkeitsverände- 
rungen, sozusagen auf halbem Wege stehen bleibend, die unnatürlich- 
sten Überschneidungen schufen: Die Vodlozersker volost’ wurde von 
der Grenze zwischen Zaonezsk und Kargopol’sk mitten durchschnit- 
ten (1, 14), der Aleksinsker stan von Sol’vytegodsk hatte eine zweite 
Pfarrkirche auf Ustjuzsker Gebiet (1, 23). In den Urbaren ist ge- 
legentlich eine und dieselbe Ortschaft, bezeichnenderweise ein Neu- 
bruch (slobodka), zu zwei verschiednen Gauen eingetragen (1, 15). 
In der inneren Gliedeyyng der einzelnen Gaue ist der einzige feste 
Punkt die derevnja, eine örtliche Siedlungsform zwischen Dorf und 
Hof, die auch in frühen oder schwierigen Stadien der westeuropäischen 
Besiedlungsgeschichte ein zeitliches oder wenigstens begriffliches Binde- 
glied zwischen den Polen isolierter und gehäufter Ansässigkeit und 
Wirtschaft zu bilden scheint.! Wie in der Geschichte der germanischen 
Gesellschaften ist die nächste politische Folge einer Schwäche der 
örtlichen Wirtschaftseinheit die Verlegung der untersten vergesell- 
schaftenden Funktionen in eine überlokale Mehrheit dieser Einheiten ; 
sogar der germanische Name dieses Gebildes, „Hundertschaft“ taucht 
hier, wenn auch selten, als sotnja auf. Übrigens haben Name wie 
Sache dieser im Vergleich zum uèzd der Zentralregierung noch ent- 
rückteren Instanz einen denkbar weiten Veränderungsspielraum. Die 
Nomenklatur nach der altrussischen Domänen- und Steuergemeinde 


1 Ihr Umfang schwankte nach urbarialen Durchschnitten (1, 147) zwischen 


2 (Vjatka) und 10 (Mezensk) Höfen, deren Bevölkerungskoeffizient (laut Tabelle 
1, 143), je nach Zeit und Ort wechselnd, 1—4 männliche Wirtschafter war. 


‘ 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 51 


(volost’), der Pfarr-, Tauf- und Begräbniskirche (pogost), dem öffent- 
lichen Stationsgebäude für ambulante Verwaltungsbehörden (stan) 
bezeichnet anschaulich ebensoviel verschiedene Hauptursachen der 
Zusammenfassung von derevni. Schon die Spannung zwischen der 
Höchst- und Mindestziffer von Lokaleinheiten innerhalb solcher 
unterster Kommunalverbände (927 in einem Zaonezsher pogost gegen 
drei auf Kola 1, 338) macht klar, daß sich unter gleicher Benennung 
und verwaltungsrechtlicher Rangordnung die heterogensten sozialen 
Körper verbergen können. Denn auch zu demselben Endergebnis 
des Steuer-, Kirchen- oder Verwaltungsverbandes sind noch die man- 
nigfaltigsten Wege denkbar und bezeugt. Einer der häufigsten dar- 
unter scheint die Selbstvermehrung der Einzelsiedlung durch die 
Abschichtung von Sippengenossen oder die freie Neubruchunter- 
nehmung. Ein Urbar von 1678 findet in einer volost’ des Kajgorodsker 
uezd die Entstehung von 27 neuen Vorwerken (poòùinki) zu buchen 
und erklärt ausdrücklich (1, 30): „razdélilis' ot otcov děti, ot brat’ev 
brat’ja, ot djadej plemjanniki, ot testev zjat'ja“, zählt also offenbar 
formelhaft von Söhnen über Brüder und Neffen zu Schwiegersöhnen 
die Verwandtschaftsgrade auf, die am meisten nach Absonderung 
von Hausgemeinschaften versippter Familien streben. Daneben wird 
hier jene offenbar der Sippe nachgebildete Kolonisationsgenossen- 
schaft unter der Firma eines Führers, die man im deutschen Früh- 
mittelalter so oft zum grundherrschaftlichen Verhältnis hat umdeuten 
wollen, bei fast wörtlichem Anklange!, doch als rein bäuerlich be- 
glaubigt. Nur vereinzelt gibt grundherrschaftliche Organisation den 
Rahmen eines Unterbezirks, der dann noch dazu (1, 37) mehr die Be- 
deutung einer „ideellen“, nicht topographischen Gruppe von Besitzun- 
gen gleicher Herrschaft zu haben pflegt. Von Fall zu Fall ihrer An- 
rufung, von Revision zu Revision ihrer Kataster folgt die Bezirks- 
und Zentralverwaltung dem Fluß der Siedlung? meist nur langsam, 
indem sie autonome Verbands- oder Absonderungsbildungen durch 
die Beziehung zu anerkannten Einheiten gleichsam sanktioniert, z. B. 
dort lose Gruppierungen zu „Hälften“ oder „Vierteln“ eines Gaues 
erhebt, hier dem Wachstum auch der Unterbezirke selbst in Forma- 


1 Vgl. „s tovarisci i mnogie ljudi“ (1, 34) mit „adiutorio amicorum suorum“ 
. Lacomblet, UB. 1, 12, oder „ego et socii mei“ CDFuld. 94. 
2 Eine Anschauung davon vermittelt die Übersicht über die Veränderung 
der Bezirksziffern durch Zuwachs, Verödung und Zusammenlegung zwischen 
Urbaraufnahmen der 20er und 70er Jahre des 17. Jahrh. 1, 45—4 7. 


4* 


52 8 Carl Brinkmann 


tionen mit den charakteristischen diminutiven Bezeichnungen von 
Ausbauen (vystavky, volostki, pogostey, uluscy) und Aufteilungen 
(etwa in „Enden“, koncy, entsprechend den deutschen Siedlungs- 
spaltungen in Ober- und Nieder-, Groß- und Klein- usw.) Rechnung trägt. 
Nicht zu übersehen ist aber, daß sich die Behörde dabei überall nach 
Weistümern, d.h. Zeugnissen und Weisungen der „alten Leute“ 
über die Grenzen der Grundstücke und Fluren, richtet, auf Grund deren 
dann die Bezirksgrenzen erst festgestellt werden.! 

Eine Übersicht über die Kategorien des nordrussischen Grund- 
eigentums füllt den so gewonnenen Rahmen mit den ersten inhalt- 
lichen Vorstellungen. Die beherrschende Tatsache dabei ist das große 
Übergewicht des freien Bauernlandes, der „Schwarzerde“. In der 
Masse der Gaue machen die dazu gehörigen 75—99,5 v. H. aller Höfe 
aus. Freilich zeigen diese Verhältniszahlen während des 17. Jahr- 
hunderts eine geringe Neigung zum Sinken. Aber nicht das ist auf- 
fallend, sondern im Gegenteil eher, daß zwei ganze Gaue, der Mezens- 
ker und die Ust’jansker Voloste, noch am Ende dieses Zeitraums von 
grundherrschaftlichem Besitz so gut wie frei sind, und daß in dem 
einzigen uezd mit größerem (34) Anteil der Grundherrschaft, Soli- 
kamsk, dieser Anteil im Laufe von 55 Jahren stetig bis auf die Hälfte 
zurückgeht (1, 50). Solikamsk war der Gau des Stroganovschen Groß- 
grundbesitzes, und es sieht aus, als sei die Moskauer Regierung an der 
Schwächung dieses und anderer Fremdkörper im bäuerlichen Norden 
nicht unbeteiligt gewesen: sogar aus einer der sozial viel weniger 
störenden klösterlichen Grundherrschaften kommt 1678 die Klage 
über Abwanderung von Bauern nach den neuen Staatskolonisationen 
in Perm (1,73). Wichtiger als solche doch immer nur mittelbare An- 
griffe auf die Grundherrschaft mußte die innere Widerstandsfähigkeit 
des bäuerlichen Besitzes dagegen sein. Die beiden wesentlichsten 
Hilfen dabei waren genau wie in Westeuropa die sippenhaften und 
die staatlichen Beschränkungen des individuellen Grundeigentums. 
In bezug auf die privatrechtliche Verfügungsfreiheit scheint dieses 
zunächst entsprechend dem bekannten deutschrechtlichen Gegensatz 
von Erbgut und Errungenschaft in die Begriffe des gebundnen Vater- 
guts (votöina) und des freien Kaufguts (kuplja) zerlegt. Aber selbst 
die Verkehrsfreiheit des letzten ist sehr einschneidend durch Losungs- 


! „po starym uročiščam, kuda ukazali starozil’cy toe ž volosti“, „po vyprosu 
staroZil’cov i po razsmotrön’ju‘ 1, 36, Anm. 1. 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 53 


und Beispruchsrechte der Sippe des Veräußerers gemindert, die in den 
Quellen trotz schwankender Rechtslage und entgegenstehenden Be- 
stimmungen namentlich des Kirchenrechts neben Brüdern und En- 
keln mit behördlicher Billigung auch von Vettern und allgemein als 
Verwandten (srodiči, votéinniki) Bezeichneten geltend gemacht wer- 
den (1, 53 N.2). Und äußerst merkwürdig, namentlich angesichts 
der westeuropäischen Kontroversen über die volksrechtliche oder _ 
staatlich-steuerpolitische Grundlage des Bauernschutzes, ist nun, 
wie hier der Staat die familienrechtlichen Bindungen des Bauern- 
gutes nicht bloß unterstützt, sondern gleichzeitig selbst aufnimmt und 
zu dem Anspruch eines wirklichen Obereigentunis mit der Folge weit- 
gehender Aufsicht über den Liegenschaftsverkehr ausbaut. Die ge- 
schilderte Beständigkeit des nordrussischen freien Bauerntums ver- 
liert sogleich das Wunderbare, wenn bedacht wird, daß im kultur- 
näheren und. früher besiedelten Westen alle Veräußerung und Ver- 
pfändung von Schwarzerde der staatlichen Genehmigung bedurfte 
und nur im Osten, offenbar im Interesse des kolonisatorischen Fort- 
schritts, die unter Brüdern davon befreit war.! Die Bevormundung 
der Bauernwirtschaft steht hier durchaus vor aller spezifisch wirt- 
schaftlichen, domanialen Einmischung des Staats in das Leben der 
freien Bauern und verhindert nicht, daß darunter die Vorstellung 
volksrechtlichen Grundeigentums in auch terminologisch eigen- 
tümlichen Kompromissen fortdauert.? Eine andere Wurzel doma- 
nialer Organisation, das Obereigentum auch über das unverteilte 
Land, wird vom Staat aus rein fiskalischen Gründen erst in der Form 
einer Gewinnbeteiligung an Neubrüchen und Ödlandsnutzungen be- 
hauptet. Zuwiderhandlungen werden u. a. mit einfacher Nichtigkeits- 
erklärung aller Besitzveränderungen nach dem Normaltermin einer 
gegebenen Urbarbeschreibung beantwortet, und in Kargopol’sk greift 
1653 der äbsolutistische Sozialismus zu einer wahren Seisachthie und 
befreit allen verpfändeten Grund und Boden schon auf Grund bloßer 
Zahlung der aufgelaufenen Zinsen (1, 60f.). Wo der Staat Bistümer 
und Klöster mit Land ausstatten will, tut er das sehr häufig unter ver 


1 Mit dieser Feststellung hat Bogoslovsky die Auffassung von Serg & e vi & 
(Zurnal; Ministers tva Jus ticii Feb. 1907) berichtigt, daß erst die Grenzinstruktion 
von 1754 diese „Verstaatlichung“ der Schwarzerde durchgesetzt habe. 

2 „Zemlja careva i velikago knjazja, a moego vladönija‘“, „zemlja Bo2’ja da 
gosudarja vel. kn., a rospasi i rži naši“‘, „zemlja vel. kn., aotcovskoe i moe posil’e 2 
„gosudareva careva votèina, a moe vladén'e“ 1, 56. 


54 Carl Brinkmann 


meidung grundherrschaftlicher Bildungen durch einfache Überwei- 
sung der Staatsabgaben (obrok) von schwarzem Bauernland. 

Schon das lehrt, daß die wirtschaftliche Bedeutung der Kirche 
in Nordrußland nicht allein auf der Grundherrschaft beruhte. Und 
in der Tat würde der Anteil ihres unmittelbaren Besitzes an der Ge- 
samthöfezahl der einzelnen Gaue, der von höchstens 32,8 v. H. in 
Zaoneisk bis niedrigstens 0,5 in Kajgorodsk und Cerdynsk variierte 
und während des 17. Jahrhunderts nur sehr langsam wuchs, für sich 
einen ganz unzureichenden Begriff von ihrem gesellschaftlichen Ein- 
fluß geben. Gewiß bestanden Macht und Reichtum der dort einhei- 
mischen und der dort begüterten Moskauer und Novgoroder im 
ganzen etwa 75 Klöster sowie der beiderseitigen Domkapitel und Bis- 
tümer naturgemäß vorzugsweise in Grund- und Nutzungseigentum, 
das bei bevorzugten, wie der Solikamsker Familiengründung der Stro- 
ganov Pyskorskij oder dem 1580 von Groznyj auf Ansuchen der Be- 
völkerung von Vjatka gestifteten Uspenskij-Trifonov-Kloster, Hun- 
derte von Höfen, bei andern, wie dem großgewerblichen Solovecker 
Kloster!, Salzlager, Fischereien, Märkte und Häfen mit Tausenden von 
Arbeitern umfaßte. Aber von diesen streng herrschaftlich aufgebauten 
Teilen des Kirchenguts führen mannigfache Übergänge zu andern 
Formen, mit denen es tiefer in die Gesellschaft eingebettet war. 
Für die Forschungen nach dem Ursprunge der westeuropäischen 
Kirchengemeinde und ihrer Vermögensverwaltung dürfte die Tat- 
sache immerhin von Belang sein, daß das liegende Gut der nordrussi- 
schen Pfarrkirchen als Schwarzerde in der Verwaltung von Kommunal- 
verbänden zu stehen pflegte. Den gleichen innigen Zusammenhang 
sozialer und kirchlicher Organisation wie die fertige Siedlung weist 
auch der Vorgang der Kolonisation selbst auf. Hier, und auch das 
wirft ein eigentümliches Licht auf die zahlreichen ähnlichen Nach- 
richten der frühen germano-romanischen Kirchengeschichte, ist es 
entsprechend der wirtschaftlichen Einzelniederlassung das individuelle 
Vordringen der Kirche in Einsiedeleien (pustyni), das schon in den 
Heiligenlegenden (Zitye) vom Volke mit Begeisterung, aber gelegent- 
lich auch mit Mißtrauen? ganz klar als verbündete, wenn nicht kon- 
kurrierende Aktion in dem großen wirtschaftlich-kulturellen Erobe- 


ı Vgl. darüber die Monographie von Kljudevskij in den Izvöstija Moskovs- 
kago Universiteta 1866/67. 

? S. den Protest gegen den Eremiten und Wundertäter als Vorposten des 
Klosters 1, 88: „otče, neugödno nam tvoe zus prebyvanie“. 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 55 


rungszug gegen die Steppe aufgefaßt wird. Die Stätten klösterlichen 
Lebens waren in mehr als einem Sinne geradezu die unentbehrliche 
Ergänzung des bürgerlichen und weltlichen Daseins. Was im west- 
europäischen Frühmittelalter „vereinzelt wie ein Notfall! oder eine 
aristokratische Sitte erscheinen könnte: daß alte Leute im Kloster Ver- 
sorgung oder Ruheplatz finden, offenbart sich hier als eine Art regel- 
mäßiger bäuerlicher Altersfürsorge; wiederholt (1, 77, 81f.) wird das 
Bedürfnis einer solchen geistlichen Stiftung in einer Gegend mit dieser 
Gewohnheit begründet. Doch auch für den tätigen bäuerlichen Wirt 
ist das Kloster allem Anschein nach so etwas wie eine sozialpolitische 
Anstalt. Man sieht deutlich, wie die für das mittelalterliche Kirchen- 
vermögen typische Funktion des Geld- und Darlehnsgeschäfts sich 
hier zunächst allenthalben auf die normale geldwirtschaftliche Unter- 
stützung der ländlichen Naturalwirtschaft gründet und das nord- 
russische Kloster zu einer wahren primitiven Bauernbank für den 
Leihverkehr sowie Seelgeräts- und Altersversicherungen (vklady po 
duse i postrizenie 1, 84) macht. Daß sich geistliche Stiftungen aller 
Art dann zu völlig eigensüchtigen Wirtschaftsunternehmungen aus- 
wachsen, bleibt natürlich auch hier nicht aus, nur ist dieser Vorgang 
häufiger sozusagen in dem ersten Stadium der Loslösung von der Ge- 
meinschaft mit weiteren sozialen Verbänden zu beobachten. Streitig- 
keiten der Geistlichkeit mit weltlichen Einzelbesitzern und Gemein- 
den um Grundstücksgrenzen und begonders Allmendanteile, deren 
Tendenz im Grunde fast stets die Herausziehung der nichtweltlichen 
Bodenberechtigungen aus alten kollektiven Wirtschaftsordnungen ist, 
sind ja aus der mittelalterlichen Geschichte Westeuropas geläufig 
genug. Zahlreicher und wichtiger als sie sind hier unter der Herrschaft 
eines drückenden staatlichen Abgabensystems die Fälle, wo auf dem 
Weg der alltäglichen Verwaltungsprozesse von Einzel- und Kollektiv- 
personen um die Zugehörigkeit zu fiskalischen Lastengemeinschaften 
geistlicher Streubesitz die steuerrechtliche Absonderung (osobaja 
otpis’, otpisnaja) aus den ursprünglichen örtlichen Verbänden er- 
strebt. Erst mit der Erreichung dieses Ziels, d. h. letzten Endes mit der 
Verwandlung des Kirchenguts in „weißes“, steuerfreies Land, ent- 
stehen darauf die typischen geistlichen Grundherrschaften, die zu- 
nächst durch Anziehung der ärmeren Bauernschichten zersetzend 


1 Vgl. z. B. die Carta de eo si quis hereditatem alicubi tradiderit et ibidem 
sibi convictum conciliat et vestimentum MG. Form. 405 Coll. Sangall. 15: 


prospiciens ... penuriam. = 


56 Carl Brinkmann 


auf den freien Grundbesitz wirken können. Bei der Unsicherheit der 
kolonialen Rechtspflege läßt sich oft schwer verhindern, daß den 
Abwanderern bald auch ihr Land in die geistliche Untertänigkeit nach- 
folgt (nach amtlichem Bericht von 1646, 1, 111, Anm. 1). 

Diese Entwicklungsphasen der geistlichen Grundherrschaft gelten 
auch für die weltliche, nur daß diese sich in Nordrußland dauernd 
in noch bescheidneren Grenzen hielt. Großfürstlichen Lehenbesitz der 
bekannten altrussischen Struktur (pomesto) gab es hier im ganzen 
bloß 92 Höfe in einem einzigen, westlichen Gau, Zaonez'e (1, 98), und 
den Allodialbesitz (vottina) des Adels zu heben hatte die Regierung 
selbstverständlich keine Veranlassung. So schwand die allein bedeu- 
tende Grundherrschaft des Nordens, die der Stroganov, in Solikamsk 
162378 sogar von 71 auf 43 v. H. der Gesamtbesiedlung. Denn selbst 
wenn der Staat ihrer und andrer grundherrschaftlicher Unterstüt- 
zung bei kolonisatorischen Plänen nicht entbehren zu können meinte 
und territoriale Grundeigentumsrechte! dafür verlieh, verbot er doch, 
für die Siedlung „eingeschriebne“ Bauern bestehender Steuergemein- 
den herbeizuholen. Wie die Arbeit in den Großfischereien der Klöster 
die volksrechtliche Verfassung der Genossenschaft (druzina 1, 70) 
hatte, kamen die urproduktiven Betriebe der weltlichen, meist kauf- 
männischen Grundherren im Unterschied von der westrussischen 
Manufaktur und Fabrik überwiegend statt leibeigner mit freien und 
gelohnten, freilich ebenfalls in der Regel fest ansässigen Arbeitskräften 
aus. Auch die Unternehmer und Grundherren selbst stammen zum 
großen Teil nicht mehr aus einem geschlossenen Erbstand, sondern 
der ganzen Reihe fließend verbundner Freienberufe vom Bauern über 
den einfachen Bürger (posadskij) der lokalen Klein- und Mittelstädte 
zum Mitglied der Moskauer Kaufmannsinnungen (sukonnoj, gostinoj 
sotni, gost) mit dem Rang des Dienstadels (sluzilye) und der offiziellen 
Bezeichnung als „Knecht“ (cholop) statt als „Waise“ (sirota) des 
Großfürsten.” Am lehrreichsten für die westeuropäische Sozial- 
geschichte, die erst neuerdings in den romanischen und germanischen 
Bauernländern schon des spätern Mittelalters eine bodenständig- 


— 


1 Sie bemaßen sich, wie das Privileg der Stroganov von 1558 (1, 101) lehrt, 
nach Art der frühmittelalterlichen oder amerikanischen Kolonisationsverleihun- 
gen in einer Dimension von einer gegebenen Grundlinie aus, im genannten Bei- 
spiel 146 Verst beiderseits der Kama. 

2? Dessen Erbtochter dann wohl in bekannter Weise hochadliges Familien- 
vermögen auffrischte, wie Anna Kirillova Bosa den Fürsten D. E. Mysòecky 1, 102f. 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 57 


bäder liche Plutokratie gleichsam entdeckt hat!, ist die unterste 
Sprosse dieser gesellschaftlichen Stufenleiter, der ‚reiche Bauer“ 
(obEl’nyj krest’jan), der im kleinen und stillen seine wirtschaftliche 
Differenzierung von der genossenschaftlichen Umgebung mit genau 
denselben Mitteln des Wuchergeschäfts, Grenz- und Steuerprozesses 
betreibt wie seine bürgerlichen, adligen und geistlichen Zeitgenossen 
oder sein heutiger Nachfolger, der bäuerliche Güterschlächter (kulak). 
Unmittelbar an nordwestdeutsche Bauerninventare erinnert eine Ein- 
gabe aus dem Ust’juzsker Geschlecht der Momotovy über ihre Raub- 
verluste an Geld, Pelzwerk, Waffen, Gold- und Seidenstoffen im Wert 
von 1000 (d. i. nach Kjucevskijs Berechnungen etwa 17 000 heutigen) 
Rubeln (1, 105). 

Bei der überragenden Bedeutung, die in den westeuropäischen 
Ländern gerade das Städte wesen für jede Art kolonisatorischer Wirt- 
schaftspolitik gehabt hat, dürfte im Zusammenhang mit den geschil- 
derten geringen Anfängen sozialgeschichtlicher Differenzierung in 
Nordrußland der Ursprung städtischer Lebensformen von besonderem 
Interesse sein. Es wird zunächst nicht wundernehmen, daß dabei auch 
hier gesellschaftliche Eigenbewegung und staatliche Ordnung ein- 
ander die Wage halten. Unsere Landgemeindetheorie wird in dem 
Synoikismos von Sondergemeinden wie den vier „posady“ der Stadt 
Cholmogory (1, 119; zwei davon heißen ganz dörflich auch „koncy“) 
ein willkommenes Beispiel organischen Wachstums finden; in einem 
Gebiet, wo im 17. Jahrhundert noch nicht einmal jeder Gau einen 
städtischen Mittelpunkt entwickelt hatte und in den Gausummen der 
Höfe die städtischen nur zwischen 1,6 (Kevrol’) und 17 (Dvinsk, 
Vjatka) v. H. ausmachten (1, 23), mußte sich eine solche Vereinigung 
noch oft wiederholen und z.B. erst im 18. Jahrhundert aus den 
„slobodi‘ (d.i.derevni ohne Landwirtschaft) Okladnikova und Kuzne- 
cova die Gauhauptstadt Mezen’ entstehen lassen (1, 115). Aber teils 
in teils neben diesem friedlich-wirtschaftlichen Vorgang bietet die 


1 S. etwa für Deutschland Sering, Erbrecht u. Agrarvf. in Schleswig-Hol- 
stein 154ff., für Frankreich S6e, Les classes rurales en France au moyen- äge 
547ff., für England R. H. Tawney, The agrarian problem in the 16. cent. 54ff., 
72 ff. 

3 Dieser Oberschicht entstammen wohl auch die reichen Mobiliarverzeich- 
nisse aus Depositalurkunden (1, 148—52), wie sie am häufigsten bei der perio- 
dischen Flucht vor Räuberbanden zur Zeit unbehinderten Sommerverkehrs er- 
richtet wurden. 


58 Carl Brinkmann 


nordrussische Städtegeschichte an mehr äußeren Einwirkungen ħa- 
mentlich der sogenannten Garnisontheorie reichen Vergleichsstoff. 
Eine Reihe der ältesten nordrussischen Kleinstädte (osadnye gorodki) 
waren weiter nichts als vorgeschobne (hölzerne) Festungen oder Forts 
der staatlichen Landesverteidigung und Polizei und deshalb wie die 
erwähnten klösterlichen Vorposten und im Grunde jede erste Besied- 
lung mitunter von sehr wechselndem Bestand, wenn sie auch während 
ihres Bestehens völlig nach Art der berühmten ersten Sachsenstädte 
bei Widukind in regelrechter Arbeitsteilung mit gegebenen ländlichen 
Verpflegungsbezirken standen und deren Bewohnern im Notfall 
Schutzquartiere boten (1, 116f.). Indes auch für die erwachsne und 
mit selbständigem Wirtschaftsleben erfüllte Stadt sind die Zwecke 
des militärischen Standorts und Unterhalts offenbar stets maßgebend 
geblieben: selbst in einem so stattlichen Handelszentrum wie Archan- 
gelsk (1, 119, 121), das in seinen beiden großen basarartigen „Gast- 
höfen‘‘ (gostinye dvory), dem russischen und dem deutschen, zu- 
sammen 202 staatliche und 70 private Verkaufsstände (ambary und 
lavki) enthielt, zählte die ansässige Bevölkerung neben nur 115 ge- 
wöhnlichen Bürgerhöfen (posadskie dvory) nicht weniger als 205 mit 
Schützen belegte (streleckie dv.). Höchst bezeichnend für die nord- 
russische Stufe staatlicher Kultur ist nun, daß die Bevölkerung die 
behördliche Regelung der Landesverteidigung nicht immer abwartete 
oder ohne weiteres hinnahm. Es ist nur eine Seite des freibäuerlichen 
Unabhängigkeitsgefühls, wenn 1647—49 das Zaonezsker Volk unter 
Berufung auf ein großfürstliches Privileg und unter Angebot hoher 
Ablösung den persönlichen Kriegsdienst gegen Schweden verweigerte 
(1, 144f.). Viel öfter kamen die Landgemeinden bedrohter Gegenden 
der militärischen Initiative der Regierung mit der Errichtung von 
Befestigungen zuvor, und es hing dann von der Billigkeit beider Teile 
ab, ob man sich darauf einigte, solche autonome Gründungen, wie 
1546 die Festung Söstakov in Vjatka, mit der Selbstverwaltung durch 
einen gewählten Bürgermeister und Richter (slobod&ik, kto vedal i 
sudil 1, 118) zu belohnen, oder ob, wie 1636 im Nikol’sker Ostrog 
des Ust’jansker Gaus, das gestiegne Selbstbewußtsein der Bauern 
nach Art der ‚coniurationes‘‘ der westeuropäischen Städtegeschichte! 
der Landesherrschaft in der Person ihrer Steuerbeamten jede Auf- 


1 Oft wurde auch hier eine solche revolutionäre Erhebung in die typische 
urkundliche Vertragsform einer sogenannten odinasnaja zapis’ (daß alle Kon- 
trahenten für einen stehen wollen) gefaßt. 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 59 


sicht verwehrte (1, 117). Neben dem differenzierenden Element des 
städtischen Handels- und Gewerbebetriebes war es wohl am meisten 
der Garnisonscharakter, der die nordrussische Stadt im Unterschied 
vom Lande zum Sitz massenhafter wirtschaftlicher Unselbständigkeit 
und Armut machte. Obwohl sie nur unter ausnahmsweise günstigen 
Verhältnissen das Ausmaß der mittelalterlichen Großstadt und in 
ihren beiden größten Exemplaren, Ustjug und der Metropole von 
Vjatka, Chlynov, mit 900 und 600 Höfen kaum die Bevölkerungszahl 
der größten Landgemeinden erreichte (das zum Teil starke Anwach- 
sen der städtischen Bevölkerung im 17. Jahrhundert kam fast aus- 
schließlich den kleinen Städten zugute), ist in den Angaben über die 
Vermögensschichtung der Bürger, die meist in den gemeineuropäi- 
schen (weil schon römischen) Klassen der Besten (luösie), Mittlern 
(srednie) und Jüngern, Geringern, Armen oder Schwachen (molodsie, 
men’sie, niséie, chudye) vorgenommen wurde, das starke Überwiegen 
der letzten unverkennbar (1, 122). An dieses für Industrie und Feld- 
heer unentbehrliche Rekrutierungsmaterial schloß sich dann auch 
hauptsächlich die soziale Dienstleistung des (mit durchschnittlich etwa 
10 v. H.) vergleichsweise immerhin nicht unbedeutenden geistlichen 
Grund- und Hausbesitzes weißer und schwarzer Gattung in den Städten 
an: In den zu Kirchen und geistlichen Höfen gehörigen Zellen (kel’i) 
erscheint als Ausnahme neben der sonst auch die Stadt beherrschen- 
den ländlichen Hofsiedlung zuerst eine Art von städtischen Klein- 
wohnungen (1, 120). 

Auch auf dem Lande bedingte die schon hervorgehobene Aussonde- 
rung einer plutokratischen, bäuerlichen Oberschicht mit Notwendig- 
keit Verfallserscheinungen am entgegengesetzten Ende der Betriebs- 
akala. Abgesehen von der.normalen Ergänzung der größern Bauern- 
wirtschaft durch allerlei kleine Stellen (wie die Jarensker podsused- 
niki, sosedy, zachrebetniki 1, 142) und Einlieger (podvorniki, rabot- 
čiki, kazaki, der Name bobyli ist beiden gemeinsam), die sich nament- 
lich in der staatlichen Steuer verfassung durch ihre oft schwere per- 
sönliche Einzelbesteuerung aus den Ręalsteuergruppen der Bauern 
klar herausheben, können besonders auch die schweren Formen der 
kurzfristigen Teilpacht, am häufigsten Halbscheid, der Ausdruck sol- 
cher Degeneration sein. Gewiß kam das Elend der Häusler und Miet- 
wohner, das zeigt schon ihre gelegentliche amtliche Bezeichnung 
mit den Namen der städtischen Unterklasse, sowie tatsächlich eine 
anscheinend starke Kriminalität unter den Lohn- und besonders 


60 | Carl Brinkmann 


Wanderarbeitern (z. B. 2, 202, 215), dem des städtischen Proletariats 
nicht selten mindestens gleich, und erhaltne Beschreibungen von 
Pachtwirtschaften lehren, daß ihre Inhaber bei äußerster Kapital- 
armut vielfach ebenfalls nicht höher als Lohnarbeiter werden gestan- 
den haben —- „Halbpächter“ (polovniki) werden manchmal auch 
Einlieger genannt. Aber auch wenn nicht (in dem Bericht des Ust- 
juzsker Kaufmanns Kirilo Bosoj von 1646 1, 134) einmal ausdrücklich 
das Arbeitsvieh als Eigentum des Pächters gekennzeichnet wäre, 
dürfte man die Ausdehnung dieser Scheidung von Arbeit und Unter- 
nehmung nicht überschätzen. Der Pächter zahlte, freilich unter Haf- 
tung des Verpächters, Steuern wie der Bauer, er wird ihm also wohl 
wie in der skandinavischen Agrarverfassung sozial annähernd eben- 
bürtig gewesen sein. Und endlich ist wohl zu beachten, daß sich um- 
gekehrt wie in den Städten die soziale Differenzierung in Klassen 
auf dem Lande zahlenmäßig innerhalb der engsten Grenzen hielt 
und trotz des größten Schwankens in dem Fortschritt der kolonisato- 
rischen Siedlung, der sich von einer Zunahme um 400 v. H. in Soli- 
kamsk bis zu einer Abnahme um 18 v. H. in Sol’ vyéegodsk bewegte 
(1, 130), die verhältnismäßige Vermehrung der unselbständigen Wirt- 
schaften im Durchschnitt der Gaue (1, 136, 138) in den erhaltenen 
Urbaren fast unmerklich bleibt. 

Hat das Bisherige wesentlich die Freiheit der nordrussischen 
Bauernwirtschaft von individuellen Abhängigkeitsverhältnissen dar- 
getan, so ist nun auch das zweite Hauptmerkmal primitiver Agrar- 
verfassung, ihre durchgehende Bindung an kollektive Ordnungen, 
in Bogoslovskijs Mitteilungen nicht weniger auffällig. Zunächst setzt 
schon die Siedlungseinheit der Derevnja an sich als Inbegriff mehrerer 
Höfe genossenschaftliche Verwaltung der Nutzungen voraus. Sie 
steht im Besitz, wenn nicht von Geschlechtsverbänden, aus deren 
Stammfamilie und Urhof sie nicht selten hervorgegangen ist, so von 
Gemeinschaften, deren Name (skladnicestvo, genau gleich dem nord- 
germanischen felagh, bolagh) bereits die privat- (nicht bloß kommu- 
nal-)rechtlich vertragliche oder vertragsähnliche kollektive Vermögens- 
verwaltung klar andeutet. Nichts ist merkwürdiger als der Gegen- 
satz zwischen der geldwirtschaftlich ungemein fortgeschrittnen Form 
dieser Vermögensverwaltung, wo die völlige Veräußerungsfreiheit 
mitunter kleinster (bis zu !/,,) Anteile auch Bogoslovskij (1, 159f.) 
wieder und mit größerm Recht den früher in der westeuropäischen 
Rechtsgeschichte beliebten gewaltsamen Vergleich mit der Aktien- 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 61 


gesellschaft nahelegt, und dem darin ausgedrückten Zustand urzeit- 
licher Beschränkung der individuellen Wirtschaftstätigkeit. Während 
nach der ja in Westeuropa überall bis zur neusten Zeit erhaltnen Weise 
der verschiednen „Gemeinheiten“ Weide (poskotina) stets und Wiese 
sehr oft unverteilt (vopcija) waren und die Ackerflur (prisel’naja) in 
der Regel selbst bei nur zwei Höfen auf die Derevnja (1, 167) bisweilen 
ohne sichtbare Anteilsgrenzen (1, 166, Anm. 3) im Gemenge lag, be- 
dingte die Beweglichkeit der Kolonisationswirtschaft auch an den 
beiden Polen individueller Okkupation, der Hofstatt und der eignen 
Rodung, kollektive Satzungen, die ihre Parallele nur in den Volks- 
rechten der zweiten nordeuropäischen Kolonisatorenrasse, der Nord- 
germanen, haben, wenn sie nicht sogar davon abstammen sollten. 
Sie sind besonders auch in das Gesetzbuch (Sudebnik) des Großfürsten 
Fedor Ivanovič von 15891 übergegangen. Die leichte Bauart der Wirt- 
schafts- besonders der Nebengebäude, die sie auch in Skandinavien 
bis in die neuern Jahrhunderte rechtlich teilweis zur Fahrhabe machte, 
läßt es zwar erklärlicher erscheinen, aber es bleibt noch außerordentlich 
genug, daß hier Gärten, es werden offenbar nach der Hauptkultur 
vorzugsweise Hopfengärten (chmelniki) genannt, im allgemeinen 
fremdem Überbaurecht ausgesetzt werden (Art. 160: 1, 65). Dazu 
stimmt, daß in Nordrußland auch Gemeineigentum an Nebengebäu- 
den, z. B. Ställen und Badehäusern, vorkam. Aber auch der Neu- 
bruch (novina), der im Unterschied von dem Schlagwechsel der Sied- 
lungsflur in einförmiger Brandwirtschaft mit Roggen bestellt zu wer- 
den pflegte und wahrscheinlich (1, 170) zunächst, wie der germanische 
Bifang und das nordische Ornum, außerhalb der kollektiven Flur- und 
Steuerverfassung gelassen wurde, unterlag in seiner Ausdehnung doch 
offenbar den bestimmten Idealmaßen? des individuellen Holzschlags, 
wie denn die Wirtschaftssphäre der ganzen Derevnja gegen den „groß- 
fürstlichen“ (d. i. herrenlosen) Wald im Sudebnik (Art. 177: 1, 164) 


1 Dessen Entstehung von Bogoslovskij (2, 225, Anm. 1) in den Ust’jansker 
Volosti lokalisiert werden kann, weil darin das nur dort EUER Strafrichter- 
amt des gubnyj starost erwähnt wird. 

2 Vgl. Westmannalagh I Bygninga Balk 24 (Schlyter 5, 35), wó 
für hwar sum hawir homblagard a tompt annars manz verschiedenartige Ent- 
schädigung dieses Besitzes normiert wird. 

3 Vgl. 1, 174, wo ein Erwerber von !/,, Derevnja zugleich das Recht erhält 
„ černom lösu sěči po měrě na god“, oder 1, 181, wo im Realteilungsvertrag 
eines skladničestvo dem einzelnen zur Verlängerung seiner Ackerstreifen er- 
laubt ist, „po konec těch polos na gorě koemu ž protiv polosy lěs sěči v möru“. 


62 Carl Brinkmann 


ganz germanisch durch den Beilwurf vom Grenzverhau (osék) aus 
beschränkt ist. Die Rodung im jungen, d.h. auf der erschöpften 
Brennkultur wieder nachgewachsenen, Wald wird ebenda (Art. 174: 
1, 173) durch die grundsätzliche Alternative zwischen Real- oder we- 
nigstens Ertragsteilung unter sämtliche Genossen (skladniki) sehr 
einschneidend geregelt. 

Die kollektive Begründung des Bodenbesitzes bewährt sich 
hier wie in Westeuropa am deutlichsten in dem doppelseitigen Recht 
des Genossen auf Veränderung seines tatsächlichen Standes an der 
Hand idealrechtlicher Verteilungsmaßstäbe. Dieses Recht drängt 
einmal zu einer individualistischen Fortentwicklung auf dem Wege 
der Auflösung gemeiner Nutzungen. Ursprünglich ist der Kollekti- 
vismus der Derevnjawirtschaft stark genug, um auch weitläufig oder 
nicht verwandte Wirte (wie in dem Beispiel der Ustjuksker Derevnja 
Upireva 1, 179ff.) in eine Hausgemeinschaft zusammenzufassen: Ist 
erst einmal mit der Realteilung auch nur in begrenztem Umfange 
begonnen, so scheinen selbst bei fester, durch Konventionalstrafen 
gesicherter Abrede, diesen aufrecht zu erhalten, namentlich unter 
dem Einfluß von Veräußerungen an dritte weitere Teilungen unver- 
meidlich. Auf .der andern Seite entsteht aus der Vergleichung voll- 
zogner Realteilungen mit ihrem Maßstab umgekehrt die kollektivi- 
stische Tendenz zu ihrer Berichtigung oder Wiederholung, d.i. zu 
den in Skandinavien als Reebning bekannten Umteilungen. Man 
braucht sich auf die theoretisch einigermaßen unsichere Unterschei- 
dung, die Bogoslovskij zwischen dem Kommunaleigentum der späteren 
russischen Steuergemeinde (obstina) und dem beschränkten Personal- 
eigentum dieser frühen Kolonialgemeinden! macht (1, 177f.), gar 
nicht einzulassen, um sogleich die Überlegenheit der vielfältig orga- 
nischen Landumteilungen hier über die rein mechanische dort ein- 
zusehen.. Wie das Teilungsmaß auf erbrechtlichem, steuerrechtlichem 
oder sonstigem Herkommen oder auf Vertrag beruhen kann, so liefern 
die gleichen Rechtsquellen eine ähnliche Mannigfaltigkeit von inein- 
ander übergehenden Teilungsmethoden, je nachdem dabei ein Antrag . 
oder eine Periode den Ausschlag geben, das ganze Areal (in der so- 
genannten „schwarzen Teilung‘‘) oder nur gewisse Überschüsse heran- 
gezogen werden. Zur Verhinderung oder Einschränkung der bereits 


1 Sie fanden übrigens ihr Vorbild durchaus schon in Altrußland, Vischr. 
Soz WG. 9, 10 7ff. 
f 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 63 


in ihrer individualisierenden Wirkung gekennzeichneten Veräußerun- 
gen hat schließlich genau wie in Westeuropa das russische Liegen- 
schaftsrecht den erbrechtlichen Retrakt wenigstens vertraglich! zu 
einer nachbarrechtlichen Marklosung umgebildet, und selbst der Sudeb- 
nik von 1589 versuchte (Art. 161: 1, 168) die Zulässigkeit des Besitzes 
von sogenannter naëzzaja seitens Flurfremder auf 3 Jahre zu befristen. 

So wenig schon die meisten Züge in dieser Ordnung der „privaten“ 
Lebensbeziehungen der Struktur modernen Privatrechts folgen, so 
wenig scharf ist der Übergang, in dem sich aus und über solchen 
Lebensgemeinschaften das öffentliche Recht der nordrussischen Ge- 
meindeverwaltung erhob, Anscheinend nur aus dem ganz äußerlichen 
Grunde, daß die Derevnja eine Kleinsiedlung von wenigen Höfen 
war, konnte sich der erste Begriff des russischen Gemeinderechts, der 
des Friedenschutzverbandes (mir) erst an die siedlungsgeographisch 
schon besprochne Mehrheit von Weilern knüpfen, von der man juri- 
stisch nach der häufigsten tatsächlichen Bezeichnung als volost’ 
spricht, so daß noch heute ein in Olonec gebräuchliches Rechtssprich- 
wort behauptet: „ derevn& mira ne naberes“ (1, 199). Bogoslovskjis 
schöne Ausführungen über das Wachstum des Gemeingefühls, das 
sich von den Notwendigkeiten dieser ersten Verkörperung erst all- 
mählich zu den höheren Ansprüchen eines abstrakten staatlichen 
Ganzen hindurchfindet, scheinen mir nun von allergrößtem Interesse 
für die westeuropäische Geschichtsforschung, auf deren eignem Ge- 
biet derselbe Vorgang, der eigentliche Inhalt des sogenannten Mittel- 
alters, in seinen Anfängen wohl stets von geheimnisvollem Dunkel 
bedeckt bleiben wird. Ein geographischer Raum, in dem die einzel- 
nen Gemeinden vom Staatsmittelpunkt und voneinander? viele Tage- 
reisen entfernt waren, mußte noch stärker als die oft betonten Ver- 
kehrsbedingungen unsers Mittelalters in den örtlichen Verbänden 
dauernd eine gewisse Bereitschaft und Neigung zur Selbständigkeit 
und Selbsthilfe unterhalten. Das tritt namentlich in der Art und Weise 
hervor, wie hier die beiden vornehmsten Organe staatsbildender sozia- 
ler Arbeitsteilung, politische Vertretung und Beamtung, fast ohne. 


1 Gewohnheiterechtlich wurde eine solche Rechtsbildung von zwei Weis- 
tiimern 1634 (1, 194, Anm. 1) geradezu verneint; der Fall 1, 178, Anm. 2 gehört 
nicht hierher, weil hier der Retrakt der Söhne den des Genossen überwand. 

2 So kam es vor, daß eine Jarensker Kleinvolost“ ohne eigne Gerichts- 
organisation lange (bis 1655) der Jurisdiktion der 400 Verst entlegnen über- 
geordneten Großvolost! unterstand 1, 260. 


64 Carl Brinkmann 


Dazutun herrschaftlicher Mächte wenigstens grundsätzlich auf rein 
genossenschaftlicher Grundlage entwickelt worden sind. 

Keimhaft vereinigt sind beide gewissermaßen in einer Einrichtung, 
die unmittelbar an die älteste, allgemeinste und zugleich dauerndste 
Form auch des westeuropäischen Gemeindeamts erinnert, der obli- 
gatorischen Zeugenschaft von 3—4 „guten Leuten“ (dobrye ljudi)! 
bei allen möglichen privaten und öffentlichen Rechtsgeschäften, hinter 
der hier wohl ebenfalls die ursprüngliche Pflicht des Gemeindezeug- 
nisses über Ortsrecht und Personenstand steht. Die aktive Leitung 
der Kommunalverwaltung liegt bereits in den Händen künstlicherer 
Instanzen, der eigentlichen Repräsentationskörper. Nur einfachere 
Geschäfte der kleineren Verbände können von der Gesamtheit ihrer 
selbständigen Glieder besorgt werden, die gern wie das vestry meeting 
des englischen Kirchspiels in der Sakristei (trapeza) der Pfarrkirche 
zusammentritt und gerade hier trotz der kirchlichen Verbote auch ihre 
heidnisch-rohen Festgelage (molebnye piva) feiert.? Für alle weiteren 
und schwierigeren Gemeinangelegenheiten ist eine eigentümliche 
primitive Vertretungstechnik im vollen Werden. Die weitgehende 
Schriftlichkeit des Verfahrens auch in der russischen Selbstverwal- 
tung hat es Bogoslovskij ermöglicht, diesen Prozeß des genaueren 
zu verfolgen. Er vergleicht (1, 209—17) die Angaben der Urbare 
besonders aus den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts über den 
Personalbestand einzelner Gemeinden mit den Namenlisten von Ge- 
meindevertretern in den Urkunden, die gewöhnlich bei Wahlen von 
Gemeindebeamten in der Gestalt von Verträgen (dogovory) zwischen 
diesen und den Gemeinden errichtet wurden. Dabei ergeben sich 
induktorisch die Grundzüge eines rohen Wahl- und Wählbarkeits- 
rechts. Während die Vertretung gleicher Gemeinden in gleichen Zeit- 
räumen nach Zahl und Person noch fortwährend wechselt, bezeugt 
doch die Häufigkeit gerade der Namen, deren Träger in den Urbaren 
als Hausvorstände für Söhne und Enkel aufgeführt sind, eine Bevor- 
zugung des Alters, die Abwesenheit von Landlosen und Pächtern 
sowie das wiederholte Vorkommen bürgerlicher und geistlicher Grund- 
herren eine Bevorzugung des Grundbesitzes 3. Andrerseits ist nur 


1 Vgl. jetzt E. Mayer, Geschworenengericht und Inquisitionsprozeß 
(München 1916) VIf., 372£. 

? Vgl. dazu jetzt E. Mayer in Beyerles Deutschrechtl. Beitr. 11, 166 ff. 

3 In der Tat beweist eine Fülle sonstiger Nachrichten, daß gerade auch 
diese Stellung als Ge meinde vertreter (golova) von der Plutokra tie als öffentlich- 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 65 


eine einzige Art von Beschränkung des Wahlrechts selbst aus der Tat- 
sache zu erschließen, daß von der allgemein bezeichneten Gesamtheit 
der vertretenen Gemeindegenossen (vsé krestane vměsto o. ä.) jene 
Amtsverträge nicht selten einzelne Namen als „Verräter an der Ge- 
meinde“ (miroprodavcy) ausdrücklich ausschließen. Ja, wie sich in 
den Verhandlungen der Gemeindeversammlungen das Mehrheits- 
prinzip wie im westeuropäischen Mittelalter der Regel nach noch unter 
wenigstens fiktiver Einstimmigkeit verbirgt oder vor Meinungs- 
verschiedenheiten, Beanstandungen der Beschlußfähigkeit zurück- 
treten muß (1, 219), so begegnet man Gemeindebeschlüssen in ganz 
privatrechtlicher Vertragsform (poljubovnaja zapis’), wo etwa zu 
einer gemeinsamen Pachtung großfürstlichen Landes die Zustimmung 
des einzelnen durch Spezialvollmacht auch seitens Brüdern und Söh- 
nen bekräftigt und über die übliche Beglaubigung durch Urkunden- 
zeugnis (rukoprikladstvo) hinaus von besonderen Geschäftszeugen 
bestätigt ist (1, 220, Anm. 3). 

Alle diese Unbeholfenheiten der Repräsentation erreichten natür- 
lich ihren Gipfel, wo es sich um die Organisation ganzer Gaue in so- 
genannten Landräten (vseuèzdnye zemskije sověty) handelte. Wo nicht 
bestimmte Forderungen oder Aufträge der Moskauer Staatsregierung 
die Art ihrer Zusammensetzung wie 1635 in Ust’jansk (1, 226f.) gleich 
vorschrieben oder die eigne Not der Bevölkerung, sei es staatsfeindlich, 
wie in der Vaäsker Opposition gegen den Senkursker Festungsbau 1640 
(1, 227), seies staatserhaltend, wie in den Hilfszügen nach Moskau 
während der Smuta (1, 228), dadurch Ausdruck suchte, schwankte 
die nordrussische Gauvertretung wie die fränkische Grafschaft ziem- 
lich unsicher um einige feste Punkte, die noch dazu meist außerhalb des 
bäuerlichen Lebenskreises lagen. Hier spielten bei Entsprechung von 
Vertretungsrecht und Steuerpflicht naturgemäß die grundherrschaft- 
lichen, namentlich geistlichen, Besitzer vielen zerstreuten Guts! eine 
noch größre Rolle als in den Landgemeinden. Schon der topographi- 
sche Aufbau des Gaus wies ferner in allen mit Ausnahme des Zaonezs- 
ker und des Vazsker einer Stadt die beherrschende Stelle auch als 
Versammlungsort darin an. Bei der durch Kizevetters Buch über die 


rechtliches Werkzeug zur Erhöhung ihres Einflusses in den Gemeinden be- 
nützt wurde, s. z. B. 1, 12 7f. 

1 So unterzeichnet einmal der Sol’vy&egodsker Kaufmann I. J. Usov eine 
Ustjuksker Landratsurkunde ‚‚po plateZu svoich derevnidek v Ustjuzskom udzdd“, 
1, 232. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 6 


66 Carl Brinkmann 


Stadtgemeinde (Posadskaja Obstina) bekannten oligarchischen Ver- 
fassung der meisten älteren russischen Städte hatte die aus wenigen 
(bis herunter zu 2,5 v. H. der Bevölkerung) Vollbürgern bestehende 
Stadtvertretung häufig ganz in.dem Landrat Platz und somit schon 
durch ihre ständige Zusammensetzung und ÖOrtsanwesenheit einen 
zwanglosen Vorrang vor den Landgemeinden, von denen trotz großer 
Eifersucht auf Sonderstimmrechte meist nur wenige Vertreter mit 
mehreren Mandaten dort zu erscheinen vermochten, bis sie etwa, meist 
gegen den zielbewußten Widerstand der Hauptstadt, wie Ustjuzsk 
nach 45 jährigem Kampf 1675 (1, 242—4), eine auch in Steuersachen 
folgenreiche Absonderung des ländlichen Gaus vom städtischen er- 
langten. Für die Landgemeinden wenigstens war der Landrat auch 
der Punkt, wo die Repräsentation aus den eben erwähnten Schwierig- 
keiten vielfach Sache besonderer Beamten wurde und so zur Ämter- 
verfassung hinüberführte. 

Die nordrussische Gemeindebeamtenschaft ist auch in ihrer histo- 
rischen Erscheinung unter dem ordnenden Einfluß der Moskauer 
Zentralregierung mit dem Begriff der Verbandspersönlichkeit eng 
verbunden. Es klingt überraschend an den typischen westeuropäi- 
schen Ursprung kommunaler Selbstverwaltung aus der Steuerpacht 
an, wenn von den ältesten,, Statthalterurkunden“ (namöstit’ i gramoty), 
die einen Gau wie z. B. 1488 Bölozersk 1, 247 immunitätsartig von 
der direkten Steuereinhebung durch die Statthaltereibeamten befrei- 
ten, bis zu den großen vielseitigen Privilegien (ustavnye) Ivan Groznyjs 
für Vaga 1552, Ust’jansk 1555 und Dvinsk 1556 die Einführung oder 
Wiedereinführung selbstgewählter Gemeindebeamten darauf beruhte, 
daß mittels ihrer die Regierung der eignen Verwaltung ihrer beiden 
notwendigsten und gewinnbringendsten Tätigkeitszweige, des Steuer- 
und Gerichtswesens, überhoben wurde. Daß sich aber diese Verlei- 
hungen in den Einzelheiten häufig an den Inhalt und sogar den Wort- 
laut kommunaler Petitionen darum anschlossen, offenbart schon die 
maßgebende Bedeutung, die auch für die Formen der Behörden- 
organisation die autonome Entwicklung der Gemeinde verfassung 
hatte. In der Tat braucht man sich wie bei der Repräsentation nur 
zu dem eigentlichen Sitz des nordrussischen kommunalen Lebens, dem 
Mittelbezirk der volost', zu wenden, um sogleich reichen volkstümlichen 
Quellen auch des Amtsrechts gegenüberzustehen. Am meisten fällt 
auch hier zunächst ins Auge, welche kräftigen Wurzeln die öffentliche 
Rechtsbildung in pri vatrechtlicher oder besser vielleicht in einer 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 67 


primitiven Schicht unterschiedslos kollektivistischer Anschauung hat. 
Die urkundliche Form der Beamtenbestallung, deren oben gedacht 
wurde, ist wenigstens in allen den Fällen, wo es sich um echte Wahl 
und nicht nur um formellen Vollzug großfürstlicher Nomination 
handelt (ein Unterschied, auf den Bogoslovskij 1, 203f. scharfsinnig 
auch den Gegensatz der für die Handlung gebrauchten Termini 
izljubit’ und vybrat’ bezieht), nur die Äußerung eines wohlverstand- 
nen Vertragsverhältnisses, das entweder ausdrücklich oder still- 
schweigend zwischen der Wahlgemeinde und ihrem Beamten u. a. 
eine gegenseitige Haftung für Schaden und Verlust während und aus 
seiner Amtstätigkeit begründete. Demgemäß herrscht auch hier in 
den Einzelsatzungen, z. B. Amtszeit und Entschädigung, größte Will- 
kür und Verschiedenheit. Die rechte Mitte zwischen Unstetigkeit 
infolge zu kurzer und Eigenmächtigkeit infolge zu langer Amtsfüh- 
rung zu halten, blieb in der Regel dem jedesmaligen Bedürfnis über- 
lassen, so selbst bei behördlicher Ordnung wichtiger Ämter, wie in 
der Dvinsker Ustavnaja von 1556 (1, 256). Doch wird die Jahres- 
periode die gewöhnliche gewesen sein (1, 305). Die in Dvinsk vor 1556 
(1, 254 Anm. 5) gelegentlich begegnende Amtszeit von acht Jahren 
ist die längste, die überhaupt vorkommt. Länger ist auch nicht die des 
spezialisiertesten und arbeitsvollsten, daher sehr einflußreichen nord- 
russischen Gemeindeamts, des Landschreibers (zemsky d’jacek), 
auf dem die ungeheure Last der kommunalen Beurkundung und Buch- 
führung ruht. Sein Gehalt, das z. B. in einer Ustjuzsker Volost’ 1634 
(1,299) zwei Rubel beträgt und charakteristisch Miete (naem) heißt, 
ist ausnahmsweise hoch in einer Organisation, wo das nichtberufliche 
Ehrenamt begreiflich überwiegt. 

Einigermaßen heraus aus dem übrigen Kreise der Gemeindeämter, 
deren gebräuchlichste Namen, die von Geschwornen (céloval'niki) 
und Ältesten (starosty), schon die Allgemeinheit ihrer Tätigkeit be- 
zeichnen, heben sich die richterlichen. Das hängt offensichtlich großen- 
teils damit zusammen, daß in den nordrussischen Volksgerichten, 
zwar begrifflich weniger scharf als die germanische Trennung von 
Einzelrichter und Urteilsfinderkolleg, aber tatsächlich doch auch 
durchgehend ein Nebeneinander von mehr gebildeten und ständigen 
und mehr laienhaften und wechselnden Elementen besteht. Schon 
vor der Ausstattung des Ustjuzsker Gaus mit jurisdiktioneller Selbst- 
verwaltung saß einer seiner Zentenare (sotskie) in dem vom Unter- 
beamten (tiun) des Statthalters geleiteten Staatsgericht (1, 255, 


5 * 


68 Carl Brinkmann 


Anm. 1). Nach der allgemeinen Verwaltungsreform findet man solche 
Beisitzer allenthalben, in der Sol’vycegodsker Großvolost’ Luzskaja 
Permca als „beigeschriebne“ (pripisnye) neben den Landrichtern 
(1, 266), in den Kleinvolosti desselben Gaus als, Genossen“ (tovariscy) 
des Richters (1, 270), im Vvedensker stan von Ust' jansk als „gute 
Leute“ (1, 307). Diese Beisitzer sind oft gar keine besonders dazu be- 
stellten Beamten, sondern die gewöhnlichen Altesten und Geschwor- 
nen, die nur im Nebenamt bei der Rechtsprechung mitwirken und 
im Hauptamt z.B. in Ustjuzsk (1, 276—80) die Verwaltung der 
Steuern oder der fiskalischen Fuhren besorgen. Um so auffälliger ist, 
daß in einigen Bezirken mit besonders lebhafter Selbstverwaltung 
solche nichtrichterlichen Beamten die Richter sogar ersetzen, so im 
Dvinsk benachbarten (Podvinsker) Viertel des Vakker Gaus Zentenare 
(1, 297) und namentlich in vielen Totemsker volosti „Landälteste“ 
(zemskie starosty 1, 284). Dabei ist bemerkenswert, daß in diesem 
letzten Gau auch die Gesamtverwaltung deutliche Spuren von einem 
Vorwiegen der Landgemeinden trägt, deren Kreis der einzige oberste 
Gaubeamte, der „Landälteste“, anzugehören scheint (1, 286f.)! So 
wird man vielleicht umgekehrt wenigstens stellenweise den Fortschritt 
der spezialisierten Rechtsprechung mit dem Einfluß der Städte auf die 
Lokalverwaltung in Verbindung bringen dürfen“; die Vergrößerung der 
Gerichtsbezirke, die oft mit dieser Spezialisation zusammengeht, 
vollzieht sich nicht selten als Aufsaugung kleinerer ländlicher Zu- 
ständigkeiten durch ein Stadtgericht, wie (1, 271f.) die jurisdiktio- 
nelle Angliederung der Sol’vöyegodsker Kleinvolosti an die Haupt- 
städte (posady) ihrer übergeordneten Bezirke (stany), die in den ersten 
nur mehr Finanzbeamte übrig ließ. Es verdient noch besonders her- 
vorgehoben zu werden, daß hauptsächlich, ganz wie in Westeuropa. 
und wie es freilich auch in der Sache selbst tief begründet ist, die Straf- 
rechtspflege dieses Streben nach Aussonderung und Ausdehnung ver- 
rät; soweit sie in ihrer höchsten Form, dem Blutgericht, überhaupt im 
Besitz nordrussischer Selbstverwaltungskörper ist, sind es stets nur 
ganze Gaue, die durch besondre staatliche Privilegien (gubnye) 


ı Ähnlich überragen in Carondsk, wo nur ein Kreisältester (okruæskoj 
starost) hauptsächlich der Steuerverwaltung des Gaus vorsteht, in den volosti 
die Starosten als gewöhnliche Gemeinde vertreter die Richter 1, 2 93ff. 

Oder mit Schwäche der Landgemeinden, z. B. der „Lappischen 
Kirchspiele“, deren Starosten sich 1628 über widerrechtlichen Ausschluß 
vom Gericht beschwerten, 1, 250. 


— 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 69 


damit begabt sind, wie Ust’jansk von Ivan Groznyj oder Carondsk 
von D. J. Godunov (1, 295). 

Im Gegensatz zur gerichtlichen Organisation zeigt die übrige 
nordrussische Gemeindeamtsverfassung außerhalb der Mittelbezirke 
nur schwache Bildungsansätze. Während einerseits die normalen 
Derevni und auf Kola sogar die nicht viel größern (5—7 Höfe um- 
fassenden) vier russischen Volosti (1, 250) eines eignen Beamten- 
apparats entbehren, muß die Einrichtung von Gauämtern denselben 
Schwierigkeiten unterliegen wie die von Gauvertretungen. Wie bei 
diesen erobern hier mitunter die Hauptstädte eine Vormacht, indem 
entweder ihre Gemeindebeamten ihren Amtsbereich über den ganzen 
Gau ausdehnen, wie die Starosten von Chlynov über Vjatka (1, 261) 
und von Kargopol’ und Turtasov über die beiden „Hälften“ von 
Kargopolsk (1, 253f.), oder doch die Gaubeamten einseitig in ihrer 
Gemeindevertretung wählen, wie vor 1675 Ustjug die drei Richter 
und den Starosten des Gaus (1, 281). Auch in Mittelbezirken, die 
größer und gegliederter sind, geschieht den gemeinsamen Geschäften 
bisweilen nur durch die Unterbezirke Genüge, die, wie um 1640 die 
Kleinvolosti des Vvedensker Stan (1, 291f.), paarweise wechselnd 
Zivil- und Strafrichter, Geschworne, Zentenare und Büttel (dovod£ik) 
für die größre Einheit stellen oder, wie die Zaoneisker Pogosty 
(1, 249), ihre ordentlichen Starosten mit besonderer Vollmacht für 
ganze Stany versehen. 

Der zweite große Vorzug der Lokalität und (wenn ich den Unter- 
schied der Rechtshandlung von bloßer Rechtssatzung so bezeich- 
nen darf) Aktualität von Bogoslovskijs Quellenmaterial, von dem er 
(besonders in dem Kapitel 1, 301—321) auch eine vorbildliche Diplo- 
matik entwirft, ist, daß es die bisher in den Umrissen geschilderte Ver- 
fassung der nordrussischen Gesellschaft auch in der vollen Lebendigkeit 
des Wirkens vorführt. Das verhindert gleichermaßen eine Idealisie- 
rung wie eine skeptische Unterschätzung politischer Formen, die so 
oft mit den vielumstrittenen der westeuropäischen Urzeit überein- 
zukommen schienen. Achtung gebietet da jedenfalls zuerst der grund- 
sätzliche Umfang der Selbstverwaltungstätigkeit. Unter denen ihrer 
Zweige, die rein örtliche Eigenangelegenheiten betreffen, hat Bogos- 
lovskij selbst den Bodenbesitz und das Kirchenrecht der Gemeinden 
als die bedeutendsten hervorgehoben. Der erste, dem er mit Recht für 
die Entwicklung des (freilich schon kollektiv beschränkten) Privat- 
eigentums zum späteren Steuerkommunismus entscheidende Wichtig- 


70 Carl Brinkmann 


keit beimißt, schloß sich ganz wie in unserem Mittelalter, von den nur 
privatrechtlichen Bodengemeinschaften (wie hier der Derevni) nicht 
immer reinlich zu scheiden, an die natürliche Verfügung der untersten 
politischen Verbände (also hier in der Regel der Volosti, aber auch 
jeder anderen organisierten Einheit) über die Zwischenräume der Orts- 
siedlungen und allgemein über ungenutztes Land, die noch vor ihrer 
fiskalischen Umbildung zur solidarischen Steuerhaftung für wüst- 
gewordnes Land und der entsprechenden Aufstellung eines großfürst- 
lichen Bodenregals allenthalben die Erscheinung eines kommunalen 
Obereigentums am Boden zeitigte (2, 10) und bei geeigneten Nutzun- 
gen darüber hinaus zu großen kommunalen Eigen- oder Gesamt- 
betrieben führte.! Die Neuvergebung oder -verpachtung verlaßnen 
oder herrenlosen Landes durch sogenannte dannyja und die Verwal- 
tung ‚ausgedehnter Allmendnutzungen, besonders lange Fischereien 
und Wiesen in verschiednen Graden von Erstreckung und Ertrags- 
oder periodischer Realteilung (wie z. B. unter die zwei volosti, zwei 
stany und zwei Klöster eines Markverbandes auf Inseln der Dvina- 
mündung 2, 13f.), machten deshalb zwei ansehnliche Gebiete des 
kommunalen Verwaltungs- und Urkundenwesens aus. In der Kirchen- 
verwaltung ging gleichfalls der zentralen und herrschaftlichen Zusam- 
menfassung und Beaufsichtigung der Gemeinden (prichody) durch die 
beiden nordrussischen Eparchien von Ustjug und Cholmogory (seit 
Ende des 17. Jahrhunderts) eine Periode kommunaler Selbständigkeit 
voran, die vielfach unmittelbar auf einem Eigenkirchenrecht der Ge- 
meinde (Derevnja, Volost’, U&zd) als Gründerin der zugehörigen An- 
stalt (Kapelle [&asovnja], Pfarrkirche, Kathedrale) beruhte, fast aus- 
nahmslos mit kommunalem Patronat verbunden war und in den 
(natürlich oft mit Gemeindebeamten identischen) Kirchenältesten 
(cerkovnye starosty) ein regelrechtes weltliches Organ besaß. Eine 
Art von eigentümlicher Gegenleistung des Klerus für diese Geschäfts- 
führung seiner Gemeinden war seine notarielle Funktion bei der Be- 
glaubigung und in allen primitiven Verhältnissen wohl sogar der Be- 
urkundung von Rechtsgeschäften nicht nur kommunaler, sondern 
auch privater Natur. Namentlich bei diesen letzten fand die geist- 
liche Mitwirkung im Laufe der Zeit immer mehr die Mißbilligung, 
die die Kirche auch sonst der engen Verflechtung ihrer Einrichtungen 


1 Über das ähnliche Verhältnis des skandinavischen Bodenregals zur Mark- 
verfassung s. jetzt am besten Haff, Dän. Gemeinderechte 5 7ff. 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 71 


in die bäuerliche Selbstverwaltung entgegenzusetzen begann: sie 
wurde 1683 auf die Errichtung von Testamenten beschränkt, die offen- 
bar wegen der kirchlichen Beteiligung an den Nachlässen von Wert 
sein konnte (2, 34). 

Die Rolle, die die nordrussische Selbstverwaltung in Beziehung 
zur Zentralregierung und damit im Staatsganzen spielte, wäre nicht 
zu begreifen ohne einen Umstand, der die primäre Wirksamkeit des 
sozialen Aufbaus in der Geschichte mit geradezu verblüffender Deut- 
lichkeit belegt. Es ist die ungemein rege äußerliche Verbindung, 
die diese Bauerngemeinden und auch einzelne Bauern für alle ihre 
Angelegenheiten bis zur kleinsten mit dem Staatsmittelpunkt, dem 
Hof und den Zentralbehörden (prikazy) zu Moskau, durch ein eigen- 
artig patriarchalisches Gesandtschafts- und Petitionssystem fort- 
während zu unterhalten wußten. Wenn man weiß, wie abgeschnitten 
die heutige russische Lokal verwaltung größtenteils von dem gleichen 
Zusammenhang ist, könnte es auf den ersten Blick geradezu unver- 
ständlich erscheinen, wie mit den Mitteln der Verkehrstechnik und 
Geldwirtschaft vor 2— 300 Jahren Hunderte solcher Boten der ein- 
zelnen Kommunalverbände die ungeheuren Schwierigkeiten eines sol- 
chen Weges überwunden und in oft jahrelangem Aufenthalt und Ver- 
kehr bei einer (verglichen selbst mit der heutigen) trägen und bestech- 
lichen Bureaukratie nichts geringeres als eine erste autonome Volks- 
vertretung noch vor und neben den ersten Ständeversammlungen 
gebildet haben. Aber es ist nur ein Maß für den Unterschied der poli- 
tischen Aktivität freibäuerlicher und kapitalistischer Gesellschaften. 
Die kommunalen Beschwerde- und Bitturkunden (telobitnyja), die 
gleichsam die Instruktionen dieser eigenmächtigen Abgeordneten 
darstellen, sind neben den Denkmälern der Vertretungs- und Amts- 
organisation Bogoslovskijs Hauptquelle für die Erkenntnis der selbst- 
tätigen nordrussischen Lokalverwaltung gewesen. 

Die Angelegenheit, die in solchen Verhandlungen alle andern 
weit in den Schatten stellte, war die alte Triebfeder jedes Parlamen- 
tarismus, die Besteuerung der Gemeinden. Soweit sie nach den 
damals üblichen oberflächlichsten Einteilungsgesichtspunkten aus 
veranlagten (okladnye), zentralen (nach den beiden Moskauer 
Kolonialämtern, dem Ustjuzsker und Novgoroder „Viertel“, sogen. 
tetvertnye) und staatlichen (gosudarevye) Auflagen bestanden, 
nahm eben die nordrussische Gemeinde den Platz der steuerlichen 
Mittelbehörden ein, die in fast allen größern Staatswesen des 


12 | Carl Brinkmann 


Mittelalters und der neuern Zeit dazu gedient haben, die rohe 
und schwer bewegliche Umlage von oben, dem Steuerbedarf, 
aus in eine genauere und anpassungsfähigere Veranlagung 
von unten, den Steuerträgern, aus zu überführen. Was bei den 
meisten westeuropäischen Urbaren eine offne Frage ist: wie weit 
die darin gebrauchten Steuereinheiten die wirklichen Grundlagen 
der Erhebung waren, das ist bei den nordrussischen Piscovyja eindeu- 
tig dahin zu beantworten, daß ihre Einteilung des Hauptsteuer- 
objekts, des Grundes und Bodens, in Gruppen von 5—6 Höfen oder 
10—15 Vierteln (Aussaat) Bodens einer von drei Bonitätsklassen (d. i. 
die Moskauische ‚‚vyt’“) bzw. in andre der zehn- bis vierzigfachen 
Anzahl (d. i. die Novgoroder „socha“) nichts als ein nomineller Anhalt 
für die Steuerforderung der Regierung von den einzelnen Siedlungs- 
verbänden war und daß ihre Aufbringung innerhalb dieser und un- 
abhängig durch sie individuell nach dem bekannten russischen Ein- 
kommensmaßstab „po Zivotam i promyslam“ erfolgte. In welcher 
Weise dies wiederum zuging, gewährt abermals einen Einblick in den 
weiten Spielraum örtlicher Selbständigkeit. Allgemein bestand die 
kommunale Veranlagung einmal in der Feststellung der wirklichen 
Besteuerungswerte (nach der wohl am häufigsten dabei zugrunde 
gelegten Landmessung poverstka genannt), sodann in deren Vertei- 
lung auf die staatlichen Steuereinheiten (razrub), die oft zur Anlegung 
besondrer kommunaler Unterurbare (rubeznye) führte. Dabei kam 
es vor, daß auch die Gemeinden selbst ihrerseits schon fertige, in ihnen 
herkömmliche Werteinheiten verwandten wie (2, 134, 137, 140) die 
Bürgerschaft von Sol’vyöegodsk 1638 die beliebte Kaufmannsware 
des Eichhörnchenfells (belka), die Ustjuzsker Volost’ Varzenskaja 
1652 die an die skandinavischen Ottinger und Attungar anklingende 
os’mina oder die Sol’ vyčegodsker volost’ Vilegodskaja 1626—28 einen 
Geldnenner (deneznyj söet). Besser erfüllten den eigentlichen Zweck 
der kommunalen Veranlagung periodische Neueinschätzungen, die 
ganz wie die Landumteilungen besonders bei den wirtschaftlich und 
sozial Schwächern beliebt waren; sie geschahen auf verschiedene 
Methoden, z. B. die der Selbstdeklaration in offner Gemeindever- 
sammlung, bei der jedoch überaus charakteristischerweise das ein- 
sohüchternde Erscheinen mehrerer Vertreter einer und derselben 
Familie auf Grund unliebsamer Vorkommnisse verboten wurde 
(2, 134) oder die der gemeindeamtlichen Beschau von Ernten und Vor- 
räten als Wohlstandsmaßstäben (2, 137). Die Steuern, die auf Grund 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 73 


dieser Veranlagung eingezogen wurden, zeigen in den einzelnen grö- 
Bern oder kleinern Verbänden eine verwirrende Mannigfaltigkeit, 
deren Erklärung in einer völlig mittelalterlichen, von Fall zu Fall vor- 
gehenden und gleichsam privatrechtlich feilschenden Steuerpolitik 
der Regierung liegt. Einigermaßen feste Beträge enthielten nur die 
als sogenannte alte Steuern oder Tribute (dani) zusammengefaßten 
Abgaben der Zeit bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, unter denen 
auch allerlei ihrer ursprünglichen Bestimmung längst entfremdete 
Zweckleistungen, wie Festungsbau- und Postfuhrgelder, waren.! 
Desto härter brach über die nordrussischen Gaue die Flut der Staats- 
bedürfnisse herein, die bei der wachsenden Machtpolitik des Groß- 
fürstentums hauptsächlich an ihre koloniale Verteidigungsstellung 
und den Durchgangsverkehr nach Sibirien anknüpften. Trotz größtem 
Wechsel und sogar Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Formen 
der Steueraufbringung, als Geld-, Natural- oder Dienstleistung?, und 
der Steuereintreibung, in Staatsverwaltung, Individual- oder Kom- 
munalpacht, waren im 17. Jahrhundert gerade die volkreichen und 
leistungsfähigen Gegenden mit Rückständen wie mit fortwährenden 
Neuauflagen schwer überlastet, das erweisen über alle Zweifel an 
der Aufrichtigkeit der typischen Steuerreklamation die gründlichen 
und zahlenmäßigen Denkschriften z.B. von Ustjuzsk aus 1638ff. 
(2, 67ff.). Unter den indirekten Belastungen, deren Verwaltung noch 
dazu in den dem Ustjuzsker Viertel unterstellten Gauen von der 
- Gauverwaltung ganz unabhängig war (2, 272f.), erkennt man nament- 
lich das großfürstliche Branntweinmonopol, den nach der Schankbude 
sogenannten kabak, der verpachtet oder in Regie auf allen Märkten 
und Festen sich einstellt und für stets schlechtere Ware stets steigende 
Preise berechnet, in seiner Verwandtschaft mit der Alkoholverseu- 
chung der außereuropäischen Kolonien als die verhängnisvolle staats- 
wirtschaftliche Grundlage des heute ebenso staatswirtschaftlich be- 
kämpften russischen Nationallasters. 

Der Steuerdruck hat nun nicht bloß unmittelbar die wirtschaft- 


1 Vgl. ihre Zusammenstellung für den Soltvytegodsker, Ustjuzsker und 
Totemsker Gau 1623—26: 2, 121. 

2 Die Verteilung der Kargopol’sker Festungsbaupflicht nach Nadeln gen 
unter die umliegenden volosti wäre eine bemerkenswerte Möglichkeit der Ent- 
stehung von Verhältnissen, wie sie aus dem englischen Domesdaybuch M. Ba te- 
son Engl. Hist. Rev. 20 (1 905), 149 in ihrer Theorie der upland burgesses an- 
genommen hat. | 


74 | Carl Brinkmann 


liche Grundlage der nordrussischen Selbstverwaltung, den unabhän- 
gigen Bauernstand, langsam geschwächt, sondern auch mittelbar 
gerade innerhalb seiner kommunalen Verfassung immer mehr ihm 
feindliche Kräfte großgezogen. Die Steuerverschuldung untergrub 
hier nicht bloß wie im westeuropäischen Mittelalter den Einzelbetrieb, 
sondern vermöge des eigenartigen Systems der kommunalen Haftung, 
.wo die Gemeinden selbst und neben und vor ihnen auch ihre Beamten 
für sie weitgehende Verpflichtungen eingehen konnten und mußten, 
den aus besonderen Gemeindeumlagen (mirskie dochody) gespeisten 
kommunalen Haushalt. So war es eine bei steigender Geldwirtschaft 
wachsende Eigenverschuldung der Gemeinden, die der oben geschil- 
derten Plutokratie ländlichen und städtischen Ursprungs in lang- 
fristig (meist 5 Jahre) durchschnittlich mit 20, kurzfristig bis zu 150 
v. H. verzinslichen! Darlehen erst einen eigentlich großen Schauplatz 
kapitalistischer Betätigung eröffnete. Es ist nicht schwer sich vorzu- 
stellen, zu was für unerträglichen sozialen Machtverhältnissen dies 
kommunale Schuldenwesen damit auch auf den Gebieten des öffent- 
lichen Lebens führte. Sie sind u. a. von großfürstlichen Kommissionen 
mehr als einmal offen gebrandmarkt worden. Im Jahre 1650 konnte 
der Stadt Tot'ma einer ihrer Bürger, der reichgewordne (izmozny) 
Bauer Dementij Pljugin, mit der Sperrung ihrer ganzen Getreide- 
zufuhr drohen, die er in der Hand hielt. Um so leichter konnte auf 
der andern Seite als Sicherheit des Fiskus die staatliche Leibeigen- 
schaft, zum erstenmal durch eine Verfügung des Ustjuzsker Viertels 
an den Totemsker Voevoden (1646—47, 2, 310), in Nordrußland ihren 
Einzug halten. | 

Besonders schwierig mußte sich bei so starker Verfälschung des 
kollektiven Prinzips die vornehmste der kommunalen Aufgaben, die 
Rechtspflege, gestalten. Noch schärfer und begründeter als in der Ver- 
fassung ihrer richterlichen Organe sieht man hier die beiden Elemente 
des nordrussischen politischen Lebens, volksrechtliches Wachstum 
und zentralstaatliche Regelung, aufeinanderstoßen. Von dem ersten 
bietet namentlich das formelle Gerichtsverfahren Beispiele, deren un- 
zweideutiges Altertum sie den neuerdings hauptsächlich von Pavlov- 
Sil’vanskij und Leopold Karl Goetz gezogenen Parallelen des altrus- 


Aus der dabei häufigen wucherischen Gepflogenheit, die Schuldverträge 
nominell auf das Doppelte der tatsächlichen Schuld zu errichten, erklärt Bogo- 
slovskij 2, 161 sogar etwas künstlich die gemeinslavische (vgl. Berneker, 
Et. Wtb. 1, 435) Bezeichnung des Kapitals als istina. 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 75 


sischen und altgermanischen Rechts würdig an die Seite stellt. Im 
Zivilprozeß gehört dahin vor allem das merkliche Streben hach Be- 
schränkung des Richters auf die Leitung der Parteivorbringen, die von 
Bogoslovskij mit der fiskalischen Passivität der feudalen Gerichts- 
halter in Altrußland in Parallele gesetzt wird und sich durch gütliche 
Vergleiche (2, 195f.) die Rechtsfindung immer wieder zu ersparen 
sucht. Eine desto erheblichere Rolle spielt die gewohnheitsrechtliche 
Ordnung der Beweismittel, unter denen zwar schon die Zeugen in 
merkwürdiger Unterordnung unter die Urkunden (in dem Verfahren 
„iz vinovatych“, wo eine solche vom Beklagten als maßgebend an- 
erkannt wird, 2,187) stehen, daneben aber eine sehr eigenartige Mi- 
schung von Geschwornen und Parteieideshelfern in stimmberechtigten 
Sonderbeisitzern (posaZennye [dobrye] ljudi [muži] 2, 179ff.) und, 
in der bäuerlichen Umgebung doppelt auffallend, das Gottesufteil 
als Losordal und Zweikampf, freilich mit Knütteln.' Beim Straf- 
prozeß tritt die Festigkeit der örtlichen Lebensgemeinschaft in einer 
wiederholt und ausführlich bezeugten Spurfolge mit subsidiärer 
Haftung der Tatortsgemeinde für die beiden Hauptdelikte des Tot- 
schlags und Diebstahls hervor. In der Sühne dafür findet sich einer- 
seits die staatliche Lebensbuße aufder alten Höhe der Russkaja Pravda 
(4 Rubel = 40 Grivni), die z. B. vom Eigentümer eines Hofs für die 
dort gefundne Leiche seines Bruders vor der Feststellung eines Un- 
falls gefordert wird (2, 218); anderseits zeigen die zahlreichen 
Sühneverträge und -verhandlungen zwischen den Familien von Tot- 
schlägern und Erschlagenen dieselbe Fortbildung von Fehde 
und Blutrache zu einem (privaten) Versorgungs- und (öffentlichen) 
Friederecht, die auch für den Kreis fast aller westeuropäischen Rechte 
bis in die neuere Zeit zu beobachten ist.“ 

Aber eben diese unausrottbare Fülle von volksrechtlichen und 
daher entweder unbeholfenen oder gegen sozialen Druck nur allzu nach- 
giebigen Gewohnheiten machte in der Rechtsprechung die staatliche 
Aufsicht der bäuerlichen Selbstverwaltung noch unentbehrlicher als 
anderwärts. Kein Wunder, daß die großfürstliche Regierung als 


1 Für Bogoslovskijs Einschränkung, daß dieser letzte im 17. Jahrhundert 
nicht mehr „real'nago znatenija‘‘ gehabt habe (2, 198), finde ich in der mit- 
geteilten Herausforderung keinen Anhalt. Über den Zweikampf der deut- 
schen Bauern vgl. vorläufig Fehr 75 Sav. St.G.A.35, 211. 

3? Vgl. darüber das schöne Buch von B. S. Phillpotts, Kindred and Clan, 
Cambr. 1913. | 


76 | Carl Brinkmann 


Quelle allen Rechts die gerichtliche Zuständigkeit nicht nur großer 
Gaugemeinden durch die Ustavnyja, sondern auch von Volosti wie 
die Liegenschafts- und Schuldgerichtsbarkeit der Luzskaja Permca 
(2, 184) urkundlich regelte und so zu schaffen schien; daß sogar Gau- 
gerichte nie wie die Voevoden als Berufungsinstanz (2, 203f.) haben 
fungieren dürfen und ein die Untersuchung überschreitendes Straf- 
urteil einer Ust’jansker Volost' als Lynchjustiz behandelt wurde 
(2, 224). Die Gemeindegerichte selbst und die Parteien vor ihnen 
waren an nichts mehr gewöhnt, als auch im Einzelfall den sehr 
schwankenden Gerichtsstand durch besondere sudimaja gramota, 
die Entscheidung durch Anfrage (Aktenversendung) oder gar Evo- 
kationsvorschlag (zazyvnaja), die Vollstreckung durch Kontumazial- 
beschwerde (neotvetnaja, otbojnaja) von Moskau aus bestimmen zu 
lassen, so daß man dort solche unerwünschte Anrufungen wieder- 
holt auf den Notfall der Rechtsunkenntnis zu beschränken versuchte 
(2, 184, 199). Von den Parteien drohte den Gemeinderichtern außer- 
dem bei Fehlurteilen die Privatklage auf Schadenersatz, den sie so 
(mit Ausnahme der durch die Gerichtsgemeinde erstatteten Reise- 
unkosten der Kläger von drei Den’gi täglich) persönlich zu leisten 
hatten. Auch hier erlauben erhaltne Prozeßakten (2, 240--59) wieder 
einen tiefen Blick in die erbitterten Kämpfe zwischen ganzen bäuer- 
lichen Familien und Parteien, die nicht selten das Privileg des Ge- 
meindegerichts zu ihrem Werkzeug herabwürdigten. 

Eine’ zusammenfassende Würdigung der nordrussischen Selbst- 
verwaltung ermöglicht am ehesten ein Vergleich ihrer Leistungen mit 
denen der Behörden, die ihr vorgesetzt waren und ihre zerbröckelnde 
Macht allmählich an sich gezogen haben. Die Voevoden standen 
schon als Angehörige des Hochadels oder Beamtentums der Zentral- 
regierung näher als die Bauerngemeinden. Die Geschäftsanweisungen 
(nakazy), die sie beim Amtsantritt nach zwei zeitlich und örtlich nur 
wenig veränderten Formularen aus dem Novgoroder und Ustjuzsker 
Viertel empfingen, machten sie in aller Form zur provinziellen Mittel- 
behörde, die die wichtigsten Geschäftszweige der Lokalverwaltung, 
wie besonders Selbstbesteuerung und Beamtenwahlen der Gemeinden, 
im Auftrage der Regierung zu leiten und zu bestätigen hatten. Aber 
während sie diese Kontrolle oft nur dem Namen nach geltend machen 
konnten (2, 279), waren sie umgekehrt selbst ständig argwöhnischer 
Beaufsichtigung von Moskau unterworfen. Sie sollten die Gemeinde 
wahlen weder persönlich beeinflussen, noch nach dem Muster der 


Die ländliche Selbstverwaltung des russischen Nordens im 17. Jahrh. 77 


alten feudalen Statthalter die Gemeinden mit übermäßigen Schatzun- 
gen zu ihrem Unterhalt (kormlenie) heimsuchen dürfen (2, 276, 282). 
In die Blutgerichtsbarkeit, die sie in der Regel für die Gaue innehatten, 
griffen in schwereren Fällen fast immer besondre Untersuchungs- 
kommissionen (syssiki) der Zentralregierung ein, und die Urteile 
wurden ebenfalls in der Regel dieser anheimgestellt (2, 229, 212); eine 
Art von Strafgesetzbuch wurde 1622/23 für das Ustjuzsker Viertel 
in der sogenannten statejnaja kniga erlassen (2, 273). So standen die 
Voevoden den Gemeinden an Unselbständigkeit und Aufsichts- 
bedürftigkeit wenig nach; noch heute zeugen die Ausgabebücher 
(izderznye) der Starosten von ihren gesetzwidrigen Bedrückungen 
(2, 283ff.). Der Grundzug der Zentralverwaltung selbst aber war nach 
Bogoslovskijs Urteil und Tatsachenmaterial schon im 17. Jahrhundert 
auch dem Norden gegenüber die amtliche und private Gier nach Ge- 
winn (pribyl’), von der sie noch gegenwärtig nicht frei ist und die die 
bäuerliche Selbstverwaltung mit hat zerstören helfen, ehe sie sie als 
unbrauchbar beiseite schob. 


18 


Friedrich der Große und die orientalische Frage. 


Von 
6. B. Volz. 


Wer sich bisher über die Geschichte der orientalischen Frage näher 
unterrichten wollte, mußte eine umfangreiche Literatur zu Rate ziehen; 
fehlte es auch nicht an einschlägigen Werken über die einzelnen Epo- 
chen und über die beteiligten Länder, so doch an einer zusammenfas- 
senden Darstellung. Eine weitere Schwierigkeit bestand darin, daß 
die meisten Werke und Abhandlungen über Rußland in russischer 
Sprache geschrieben waren. Diese große Lücke will das Buch von 
Übersberger: „Rußlands Orientpolitik in den letzten zwei Jahr- 
hunderten“, dessen erster bis zum Frieden von Jassy führender Band 
1913 erschienen ist, ausfüllen. 

Der Zweck der folgenden Untersuchung ist nicht, nachzuprüfen, 
wie weit das Werk seiner großen Aufgabe gerecht geworden ist. 
Nur eine Frage soll herausgegriffen werden, eine Frage, die, wenn auch 
nur auf einen Abschnitt bezüglich, dennoch für die Beurteilung des 
Werkes, wie für die wissenschaftliche Forschung bedeutsam genug 
ist: sie betrifft die Rolle, die König Friedrich der Große während des 
russisch-türkischen Krieges von 1768—74 gespielt hat. 

Welch bedeutsame Ereignisse fallen nicht in diesen Zeitraum! 
Das stürmische Vorwärtsdrängen Rußlands gegen das südöstliche 
Europa und gegen Asien, das während des folgenden Jahrzehnts zur 
Annexion der Krim führte: damit faßte Rußland am Schwarzen Meere 
festen Fuß. Wir sehen die beiden Kaisermächte zum erstenmal un- 
mittelbar in der Frage aufeinanderprallen, welcher von beiden die 
Vorherrschaft auf dem Balkan gebühren solle: das war die Geburts- 
stunde der orientalischen Frage, die mit ihrer Lösung zu einer völli- 
gen Umwälzung der Machtverhältnisse in Osteuropa führen mußte. 
Und ein drittes Ergebnis dieser Epoche bildet die Erste Teilung 
Polens. 

In diesem Komplex von Ereignissen weittragendster Bedeutung 
weist Übersberger dem Preußenkönig eine entscheidende Rolle zu. 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 19 


Er stempelt ihn zum treibenden Element und zum Hexenmeister 
der europäischen Politik; denn nach ihm ist Friedrich gleichsam der 
Vater der orientalischen Frage, indem er den Österreichern die Augen 
über die Gefahr öffnet, die ihnen von Rußland droht, und den Russen 
über den Widerstand, den sie beim Wiener Hofe finden werden. Er 
ist der Vater der Teilung Polens, die er schon mit dem sogenannten 
Lynarschen Projekt im Februar 1769 zur Diskussion stellte. Er ist 
die „Seele der Aktion“, die Katherina II., die ihre Hand bereits nach 
den Balkanländern streckt, von ihrem Vorhaben abzustehen zwingt. 
Dank seiner „ meisterhaften Kunst“ bewährt sich der „preußische 
Praktiker“ gegenüber den Staatslenkern der Kaiserhöfe, dem „Theo- 
retiker‘‘ Kaunitz und dem „ verschlagenen“ Panin, und triumphiert 
über diese „Stümper“. 

Welches waren nun die Motive, die den König bei dieser grandio- 
sen Rolle, die er spielte, bestimmten ? Übersberger findet deren drei 
(S. 302£.): 

1. Friedrich fürchtet Rußlands wachsende Übermacht — um ein 
Gegengewicht zu schaffen, plant er „eine gewisse Annäherung an 
den alten Rivalen Österreich“; | 

2. Er fürchtet die Vernichtung des Türkischen Reiches, „das ihm 
vielleicht zu Diversionen gegen Österreich oder Rußland nützlich 
sein konnte“ — um dieser Gefahr zu begegnen, plant er „die 
Intervention Österreichs und die gemeinsame Vermittlung mit 
diesem zwischen Rußland und der Pforte‘; 

3. Er fürchtet, daß beide Kaiserhöfe in der türkischen Frage sich 
nähern und einigen, und sieht davon schweres Unheil für Preußen 
voraus — um auch dieser Gefahr vorzubeugen, will er Rußland 
zwar nicht in seinem Siegeslaufe aufhalten, will seiner Bundes- 
pflicht nachkommen, aber er trachtet von allem Anfange an 
dahin, „daß auch Preußen seinen Anteil an der Beute erhalte“. 

Und all das soll erreicht werden, ohne das Schwert von neuem 
ziehen zu müssen. 

Wie sehr diese neue Auffassung Übersbergers den von den frühe- 
ren Forschern vorgetragenen Anschauungen widerspricht, liegt auf 
der Hand. Dabei darf nicht überraschen, daß er mit völligem Still- 
schweigen über sie hinweggeht; denn eben durch seine neue Darstel- 
lung sind, wofern sie zutrifft, die alten widerlegt. Rätselhaft bleibt 
hingegen, daß er von einer „unbefangenen Prüfung der bereits vor- 
liegenden diplomatischen Akten Österreichs, Preußens und Ruß- 


80 G. B. Volz 


lands“ spricht (S. 303), aber dennoch, als wäre sie nie erschienen, die 
„Politische Correspondenz Friedrichs des Großen“ vollkommen 
ignoriert, das monumentale Hauptwerk zur Erforschung der frideri- 
zianischen Geschichte, das mit seiner schier erdrückenden Fülle der 
Dokumente uns gestattet, den Gang der Politik des Königs nach ihrer 
ganzen Tiefe und Breite Tag für Tag zu verfolgen, so den unmittel- 
barsten Einblick in seine politische Werkstatt eröffnend. Statt dessen 
behilft er sich fast ausschließlich mit der in der russischen Publika- 
tion des „Sbornik“ gegebenen Auslese und greift, wie in der Darle- 
gung seiner Motive, auf Friedrichs Memoiren zurück, während ihm 
gleichzeitige Zeugnisse in der,, Correspondenz“ überreichlich zu Gebote 
standen. Mit einem Wort: auf Fragmenten des preußischen Akten- 
materials fußt seine Auffassung — stellen wir ihr das Bild gegenüber, 
das sich aus der erschöpfenden Sammlung der „Politischen Corre- 
spondenz‘ ergibt.! 


Wir setzen ein mit dem Ausbruch des russisch-türkischen Krieges 
im Oktober 1768. Durch das Bündnis vom 11. April 1764 und dessen 
Ergänzung, die Geheime Konvention vom 4. Mai 1767, die in Erwar- 
tung eines Angriffes des Wiener Hofes geschlossen worden, war König 
Friedrich verpflichtet, die Russen entweder mit einem Hilfskorps 
oder mit Subsidien zu unterstützen. Nach längeren Verhandlungen 
einigten sich beide Höfe auf die Zahlung der Subsidien, die jährlich 
480000 Taler betrugen. 

Ob Preußen sich noch selbst am Kriege beteiligen mußte, hing von 
dem Verhalten des Wiener Hofes ab. Zunächst waren die Aussichten 
nicht ungünstig. Seit dem Tode Kaiser Franz’ I. und seitdem Joseph II. 
als Mitregent an der Regierung teilnahm, hatten sich die Beziehungen 
zwischen Österreich und Preußen dauernd gebessert. Schon 1766 
war eine Zusammenkunft beider Herrscher geplant; sie scheiterte je- 
doch im letzten Augenblicke. Im November 1768 wurde sie von 
Wien aus von neuem angeregt. Den Anstoß gaben der Ausbruch des 
Türkenkrieges und Streitigkeiten zwischen Frankreich und England, 


1 Für die Einzelheiten der folgenden Untersuchung vgl. meine Abhandlun- 
gen: „Prinz Heinrich von Preußen und die preußische Politik vor der ersten 
Teilung Polens“, „Friedrich der Große und die erste Teilung Polens“ (Forschun- 
gen zur brandenburg. u. preuß. Geschichte, Bd. 18, S. 151 ff. und Bd. 23, S. 71£f.) 
und „Friedrich der Große und Joseph II. in Neiße und Neustadt“ (Hohenzol- 
lern-Jahrbuch 1906, S. 93ff.). 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 8 


die, wenn es zum offenen Kriege kam, wie 1756 immerhin auch den 
Kontinent in Mitleidenschaft ziehen konnten. Die Vorbesprechungen 
führten zum Besuch Kaiser Josephs in Neiße, der Ende August 1769 
stattfand. 

Aber auch Rußland tat einen Schritt, der im Falle des Gelingens 
sogar die Teilnahme der Österreicher am Kampf gegen die Pforte zur 
Folge haben konnte. Um über ihre Stellung Klarheit zu schaffen, 
wurde der russische Gesandte Prinz Golizyn zu der Anfrage in Wien 
ermächtigt, ob Maria Theresia bereit sei, gemäß dem Bündnis von 
1746 und dem 1753 erneuerten, die Pforte betreffenden Artikel den 
Russen beizustehen. Gleichzeitig hatte Golizyn festzustellen, was 
Österreich tun werde, falls Preußen seinem Bundesgenossen die ver- 
tragsmäßig ausbedungene Waffenhilfe leistete. Am 11. Mai 1769 ent- 
ledigte sich der Gesandte seines Auftrags, und bereits am 14. erhielt 
er den Bescheid, daß die Kaiserin-Königin den Vertrag von 1746 in- 
folge Rußlands Haltung im Jahre 1762 als zerrissen betrachte, daß 
sie entschlossen sei, strenge Neutralität zu beobachten, sich auch der 
preußischen Waffenhilfe nicht widersetzen werde, vorausgesetzt, 
daß die preußischen Truppen nicht in Polen einrückten. 

Dieser Schritt Rußlands war nach vorgängiger Vereinbarung mit 
König Friedrich und mit seinem ausdrücklichen Einverständnis er- 
folgt; denn schon im Januar 1769 hatte Panin ihn durch den Grafen 
Solms, den preußischen Vertreter in Petersburg, davon unterrichtet. 
Am 1. Februar war Solms’ Bericht in Friedrichs Händen; von diesem 
Tage datiert seine zustimmende Antwort.! 

Mit einem Postskript vom folgenden Tage erging das Lynarsche 
Projekt an den Gesandten.? Da liegt die Vermutung nahe, daß Pa- 
nins Anfrage und die Entsendung dieses Projektes in ursächlichem 
Zusammenhange stehen. Wenn Österreich, den Vertrag von 1746 an- 
erkennend, mit Rußland gegen die Türken marschierte, während 
Preußen mit Subsidien die russische Sache unterstützte, so bedeutet 
das Lynarsche Projekt ein Programm der künftigen Friedensbedin- 
gungen. So hatte sich der König in der Konvention von 1767 am Vor- 
abend des erwarteten Krieges mit dem Wiener Hofe sofort eine Ent- 
schädigung auf Österreichs Kosten ausbedungen. Nur sollte jetzt nicht 


1 Vgl. Politische Correspondenz Friedrichs des Großen (zitiert: P. C.), 
Bd. 28, S. 80f. Die Frage, wie sich Österreich zur preußischen Bundeshilfe an 
Rußland stellen würde, war sogar von König Friedrich direkt . 

2 Vgl. P. C., Bd. 28, S. 84. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 i 6 


82 G. B. Volz 


die Türkei die Kosten tragen, sondern Polen; denn nach Friedrichs 
Vorschlag sollte Osterreich für seine Waffenhilfe Lemberg und sein 
Gebiet nebst der Zips bekommen, Preußen Polnisch-Preußen mit 
Ermland und dem Protektorat über Danzig, und Rußland sollte sich 
einen entsprechenden Teil wählen. Bekanntlich scheiterte dieser Plan 
an dem Widerspruch Panins, der als würdiges Ziel eines solchen Drei- 
bundes die Vertreibung der Türken aus Europa bezeichnete. 

Daß diese Ablehnung seines Projektes den König „verletzt habe, 
wie Übersberger meint, ist nicht wahrscheinlich, hatte er doch dessen 
Mitteilung an Panin ausdrücklich in das Ermessen des Grafen Solms 
gestellt. Ebensowenig hatte sich Friedrich Illusionen darüber hin- 
gegeben, wie die österreichische Antwort auf Rußlands Anfrage wegen 
der Bundeshilfe ausfallen werde; aber er rechnete, Klarheit über 
Österreichs Stellung gegenüber dem Kriege zu gewinnen. Und so hat 
er vielleicht auch gehofft, durch das Lynarsche Projekt die Russen über 
ihr Verhältnis zu ihm selbst zur Sprache zu bringen; denn in der Tat 
schwebte ein gewisses Dunkel über seinen Beziehungen zum Peters- 
burger Hofe. | 

Nicht nur die Frage seiner Bundeshilfe stand nach dem Kriegs- 
ausbruch zur Erörterung. Friedrich hatte auch die Gelegenheit wahr- 
genommen, um sofort die Erneuerung seines Bündnisses mit Rußland, 
das erst in 2% Jahren ablief, zu beantragen, und hatte die Verbür- 
gung der ihm von Österreich strittig gemachten Erbfolge in den frän- 
kischen Markgrafentümern oder eines entsprechenden Äquivalents 
gefordert, um sich eine Entschädigung für die Zahlung der Subsidien 
zu sichern. Man zögerte in Petersburg mit der Antwort auf Friedrichs 
Antrag. Erst im Januar 1769 gelangte der Entwurf des neuen Ver- 
trages zur Absendung. Noch ein zweites Moment kam hinzu: der 
König fühlte sich der günstigen Aufnahme desselben nicht völlig 
sicher. Panin selbst schien Zweifel zu hegen. In einer Unterredung 
mit Solms betonte der Minister die Notwendigkeit, „ganz Europa 
und im besonderen der russischen Nation vor Augen zu führen, daß 
das neue von der Kaiserin Katharina auf die Allianz mit Preußen 
begründete System in keiner Hinsicht nachteiliger sei, vielmehr von 
gleichem Nutzen für Rußland wie das frühere, das auf dem engen 
Bunde mit Österreich beruhte“. Er bat um Friedrichs Unterstützung. 
Darauf hatte der König eigenhändig eine Denkschrift! verfaßt, die 


1 „Considérations sur l’alliance des Autrichiens ou des Prussiens avec la 
Russie, laquelle est la plus avantageuse à cette dernière puissance, lorsqu’elle 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 83 


diesen Nachweis erbringen sollte, und nach Petersburg gesandt. 
Ließen die Äußerungen Panins und sein Wunsch nach einer solchen 
Denkschrift nicht darauf schließen, daß man im Rate der Kaiserin 
geteilter Meinung war? und schienen sie nicht auf Schwierigkeiten 
zu deuten, denen die Erneuerung der Allianz in Petersburg begegnen 
würde ? 

In der Tat blieben diese nicht aus. Wie erwähnt, hatte der König 
die Garantie der Erbfolge in Ansbach und Bayreuth als „Entschädi- 
gung“ verlangt. Die Russen fügten nicht bloß eine einschränkende 
Klausel hinzu, sie forderten ihrerseits auch Gegenleistungen: eine 
preußische Diversion nach Sachsen, falls der Dresdener Hof zur 
Unterstützung einer sächsischen Kandidatur zu Lebzeiten von König 
Stanislaus Truppen nach Polen schicken sollte, und zweitens eine 
Diversion nach Schwedisch-Pommern, falls die schwedische Verfas- 
sung geändert würde — eine Bedingung, die nach dem Staatsstreich 
Gustavs III. im August 1772 den Kriegsausbruch zwischen Preußen 
und Schweden in unmittelbare Nähe rückte. Die Schwierigkeiten 
häuften sich derart, daß König Friedrich wiederholt von dem Ab- 
bruch der Verhandlungen sprach. Ja, Anfang August erklärte er 
seinem Minister, dem Grafen Finckenstein gegenüber geradezu, man 
müsse sie hinausziehen; denn er wolle abwarten, was für Vorschläge 
ihm Kaiser Joseph in Neiße zu machen habe. „Sollten wir vom 
Kaiser“, so äußerte eri, „sehr vorteilhafte Anerbietungen erhalten, 
so müßte man sie alsdann zurückweisen, da wir die Unklugheit be- 
gangen hätten, uns allzu schnell die Hände zu binden; sagt hingegen 
der Kaiser nichts Interessantes, so ist noch immer Zeit, unseren Ver- 
trag mit den Russen zum Abschluß zu bringen.“ Das bedeutet nichts 
Geringeres, als daß der König einen Allianzwechsel in Betracht zog. 
Wie völlig verkennt also Ubersberger (S. 306) die Sachlage, wenn er 
da von einer „Annäherung Friedrichs an Osterreich“ redet, „die nur 
so weit gehen sollte, als sie seinem Zwecke entsprach“ 

Die Zusammenkunft in Neiße hatte alle Aussicht, zu einem Wende- 
punkte in der preußischen Politik zu führen. Wie war ihr Verlauf? 
Kaiser Joseph sprach wohl von einem „patriotischen deutschen 
System“, wie Friedrich es umschrieb, von Vorteilen, die ein fried- 


est en guerre avec les Turcs“ (P. C., Bd. 28, S. 45f.). Bericht von Solms vom 
3. und Erlaß an ihn vom 21. Januar 1769 (ebda, S. 42 u. 52). 
1 Vgl. P. C., Bd. 29, S. 11f. 


6* 


84 G. B. Volz 


liches Einvernehmen, ‚ohne Schwertstreich“, beiden Mächten ver- 
schaffen könnte, von dem großen moralischen Eindruck ihrer Verbin- 
dung und den günstigen Folgen für die Erhaltung des Friedens in 
Europa, das sie wie ein Kordon vom Adriatischen bis zum Baltischen 
Meere in zwei Hälften teilten! — aber kein Wort fiel über eine öster- 
reichisch-preußische Allianz. So schritt dann der König zum Abschluß 
der Erneuerung des Vertrages mit Rußland, die am 23. Oktober 1769 
erfolgte. 

Immerhin wurde während der Neißer Zusammenkunft zwischen 
beiden Monarchen in Gestalt von persönlichen Schreiben, die sie mit- 
einander austauschten, ein Neutralitätsabkommen getroffen, das die 
Erhaltung der Ruhe in Deutschland für den russisch-türkischen 
Krieg sicherte. Sich darüber hinaus zu binden, wie die Österreicher 
verlangten, hatte freilich der König mit Rücksicht auf seine Ver- 
pflichtungen gegen Rußland abgelehnt. 

Nach Übersbergers Darstellung kommt den Neißer Tagen indessen 
noch eine andere und erhöhte Bedeutung zu. Er sagt (S. 306): Fried- 
rich konnte mit dem Erfolge dieser Reise zufrieden sein. Er hatte 
Österreich auf die Gefahren, die Rußlands Vergrößerung mit sich 
bringen werde, nachdrücklich aufmerksam gemacht. Wenn man auch 
in Wien ihnen gegenüber nicht blind war, so konnte doch eine solche 
Warnung aus dem Munde des russischen Bundesgenossen, der noch 
dazu betonte, wie teuer ihm das Bündnis zu stehen komme und wie 
lästig es ihm oft falle, nicht-ohne tiefen Eindruck bleiben. Außer- 
dem war es ihm gelungen, durch die Österreich nahe gelegte Friedens- 
vermittlung einem etwaigen Zusammengehen Österreichs und 
Rußlands vorzubeugen und damit auch die Pfort vor einem Zu- 
sammenbruche zu retten. Damit hatte er geschickt die Maschen 
zu dem Netze geknüpft, in dem Rußland und Österreich sich ver- 
fangen sollten.‘ 

Wie steht es nun mit der Behauptung, daß der König den Öster- 
reichern über die von Rußlands Vergrößerung drohenden Gefahren 
die Augen geöffnet habe? Richtig ist, daß er im Verlaufe der Unter- 
redungen mit Kaiser Joseph immer wieder Gelegenheit nahm, war- 
nend auf das Vordrängen der Russen, auf den Ehrgeiz Katharinas II. 


1 Vgl. P. C., Bd. 29, 8.41 Anm. 3, und Beer, „Die Zusammenkünfte 
Josephs II. und Friedrichs II. in Neiße und Neustadt (Archiv für österreichische 
Geschichte, Bd. 47, S. 463). 

? Vgl. P. C., Bd. 29, S. 47ff. 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 85 


. hinzuweisen; ganz Europa, so erklärte er, werde zur Schilderhebung 
gezwungen sein, um ihnen Stillstand zu gebieten. Aber die Frage ist 
doch, ob die Österreicher, wie Übersberger meint, wirklich erst auf 
diese Gefahr „nachdrücklich aufmerksam gemacht werden“ mußten? 
Sie ist zu verneinen. Schon in einer Denkschrift vom Januar 1768 
hatte Kaunitz von der Gefahr der Erschütterung des europäischen 
Gleichgewichts gesprochen, unter Hinweis darauf, „daß die Peters- 
burger Regierung im Begriff stehe, jetzt aus Polen, wie schon früher 
aus Kurland, in Wirklichkeit eine russische Provinz zu machen“. 
Dann erklärte er in der Instruktion, die er dem Kaiser nach Neiße 
mitgab, Österreich wünsche nicht die Vergrößerung der Macht Ruß- 
lands. Fuhr er auch fort, daß es noch sehr vieler Fortschritte und der 
Niederringung seiner beiden ansehnlichen Nachbarn, Preußens und 
der Pforte, bedürfe, „bevor es so weit ist, daß der Petersburger Hof 
unser Nachbar und uns gefährlich werden kann“ — so beweist das 
trotz der ausgesprochenen Tendenz, die in diesen Ausführungen liegt, 
dennoch klar, daß in Wien alle Eventualitäten bereits sehr ernsthaft 
in Betracht gezogen waren. Daher gab der Staatskanzler auch in 
einer wenige Monate später an Choiseul gerichteten Denkschrift 
die bündige Erklärung ab, daß die Fortsetzung des Krieges in keiner 
Weise den Interessen des Wiener Hofes entspreche, ‚in Anbetracht 
des mit seiner Fortdauer verbundenen Risikos“. Noch schlagender 
als alle diese Zeugnisse ist endlich die Erklärung des Fürsten Kaunitz 
in der vertraulichen Denkschrift vom 3. Dezember 1768: „Daß die 
Russen das griechische Kaisertum im Kopf haben, ist schon von 


den Zeiten Petri I. her bekannt; und daß die jetzige Kaiserin mit 


sehr weit aussehenden Projecten schwanger gehe und die Semiramis im 
Norden vorstellen wolle, bewähren ihre bisherigen Unternehmungen.“ 

Wahrlich, die Österreicher bedurften keiner ferneren Aufklärung 
mehr. Sie ihnen bringen wollen, hätte geheißen: Eulen nach Athen 
tragen. Schwere Sorgen um die eigene politische Zukunft diktierten 
dem König seine Warnungen an Kaiser Joseph. 

Nicht genug damit! Friedrich soll zweitens den Kaiser zu bacin 
versucht haben, Österreich müsse sich um die Friedensvermittlung 
bemühen. Allerdings bucht Joseph unter dem 25. August die Äuße- 
rung des Königs: das einzige Mittel, den Krieg zu beenden, bestehe 


1 Vgl. Beer, „Die erste Teilung Polens“, Dokumentenband, S. 1, 9 und 
263 (Wien 1873) und „Zusammenkünfte“ (Archiv für österr. Gesch., Bd. 47, 
S. 455). 


t 


86 G. B. Volz 


in der österreichischen Vermittlung, welche die Türken fordern 
müßten. Allein diese Äußerung fand vor Kaunitz Augen keine Gnade: 
sie sei entweder ein Köder oder ein Unding, meinte er; denn es sei ein 
innerer Widerspruch, anzunehmen, daß die Russen imstande und 
willens seien, das Gesetz zu diktieren, und gleichzeitig von der Mög- 
lichkeit einer Vermittlung zu reden.! Wir werden sehen, daß noch das 
ganze Jahr verstrich und es noch besonderer Schritte des Königs be- 
durfte, bevor Thugut in Konstantinopel angewiesen wurde, die öster- 
reichische Vermittlung der Pforte anzutragen. 

Was Ubersberger also von Friedrichs „Erfolgen“ in Neiße berich- 
tet, ist mehr als problematisch; denn über die russische Gefahr konnte 
der König den Osterreichern nichts sagen, was sie nicht selbst schon 
wußten, und seine Anregung zu einer österreichischen Vermittlung 
zerschellte an der niederschmetternden Kritik des Staatskanzlers. 

Erst in der zweiten Hälfte des Oktobers 1769 trat der König dem 
Gedanken der Friedens vermittlung näher. Schon in den Tagen der 
Krisis, die dem Kriegsausbruch vorangingen, hatte Finckenstein vor- 
geschlagen, freundschaftliche Vorstellungen zugunsten des Friedens 
bei der Pforte im Winter zu erheben. Friedrich behielt sich seine 
Entschließung vor. Doch kaum war der Bruch erfolgt, so ermächtigte 
er am 9. November 1768 seinen Gesandten Zegelin zu der Erklärung, 
daß er „allezeit“ gern durch seine „bona officia“ das Einvernehmen 
zwischen beiden Mächten wiederherstellen werde. Dann machte die 
Pforte selbst den preußischen und englischen Vertretern Eröffnungen 
für die Übernahme der Vermittlung. Sofort teilte der König diese den 
Russen mit, ohne deren Zustimmung er sich auf nichts einlassen wollte. 
Den erhaltenen Weisungen gemäß unterrichtete Zegelin die türki- 
schen Minister, erst mündlich, dann auf ihr Verlangen auch schriftlich 
von der Bereitwilligkeit des Königs, für den Frieden zu wirken. Am 
3. Januar 1769 meldete indes eri der Gesandte, der Großvezier habe 
erklärt, daß die Kriegsvorbereitungen zu weit vorgeschritten seien, 
um noch vor Beginn der Operationen über den Frieden zu verhandeln, 
daß aber die Pforte seinerzeit die preußische Vermittlung annehmen 
werde.“ So war denn einstweilen der Weg der Unterhandlung ge- 
sperrt, und die Ereignisse nahmen ihren Lauf. 

Der Feldzug von 1769 ging zu Ende. Noch im September war es 


1 Vgl. Beer, Zusammenkünfte (Archiv für österr. Gesch., Bd. 47, S. 457 


a. 470). l 
2 VgL P. C., Bd. 27, S. 379. 430. 491 f. 499; Bd. 28, S. 46£. 102. 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 87 


dem russischen Heerführer gelungen, zweimal die Türken am Dniester 
zu schlagen und das von ihnen verlassene Chozim zu besetzen. Das 
Kriegsglück hatte sich den Russen zugeneigt; ihr Stern war im Steigen. 
Da traf ein Bericht des Grafen Solms aus Petersburg ein, der in vollem 
Umfange die in Neiße ausgesprochenen Befürchtungen König Fried- 
richs zu bestätigen schien. Auf Grund einer Unterredung mit Panin 
bezeichnete Solms als Ziel der russischen Pläne, „der türkischen 
Macht einen tödlichen Streich zu versetzen, und zwar unabhängig 
von Österreichs Macht und Beistand“. Sofort äußerte der König in 
seiner Antwort vom 18. Oktober die Besorgnis, „daß, wenn Rußland 
seine Erfolge gegen die Osmanen allzuweit verfolge, der Wiener Hof 
eifersüchtig werden und schließlich durch Verkettung der Ereignisse 
ein allgemeiner Krieg daraus entstehen würde“. Noch packender ist 
die Situation in dem Erlasse gezeichnet, den er am gleichen Tage an 
Rohd, seinen Vertreter in Wien, richtete. Zunächst die von Rußland 
geplanten Operationen: eine Flotte im Frühjahr 1770 vor Konstan- 
tinopel gesandt, die Montenegriner gegen die Türken unterstützt, die 
Georgier zum Aufstand gebracht, dazu im nächsten Jahr Rüstungen 
im Schwarzen Meere, um über Azow ebenfalls gegen Konstantinopel 
vorzudringen — das ziele auf nichts Geringeres als auf einen allgemei- 
nen Umsturz des Osmanenreiches. Friedrich fuhr fort: „Mir scheint, 
das heißt den Bogen allzustraff spannen, und ich werde mich nicht 
davon überzeugen lassen, daß Österreich all diese Operationen ruhigen 
Auges ansehen kann. Gewiß ist die Pforte sein Erbfeind, aber ich 
bezweifle doch stark, daß es beim Tausche gewinnt, wofern nämlich 
es Rußland gelingen sollte, das Türkenreich gänzlich über den Haufen 
zu werfen.“ ! 

Daraufhin erging am 25. der Befehl an Rohd, vorsichtig zu „son- 
dieren“, wie man in Wien einen Antrag der Pforte zur Ubernahme 
der Friedens vermittlung aufnehmen würde; denn ihm sei der Gedanke 
gekommen, daß Österreich als Vermittler für die Türkei und Preußen 
als Vermittler für Rußland vielleicht einen guten Frieden herbeifüh- 
ren könnten. Rohd soll die Österreicher an das Sprichwort erinnern, 
daß, wenn des Nachbars Haus in Flammen stehe, die eigene Pflicht 
gebiete, das Feuer zu löschen, und er soll die Nutzanwendung daran 
knüpfen, wenn niemand sich mit der Vermittlung befassen wolle, 
dann stehe zu befürchten, daß der gegenwärtige Kriegsbrand immer 


1 Vgl. P. C., Bd. 29, S. 1522. 


88 G. B. Volz 


stärker anwachse und immer weiter um sich greife. 1 Die Mahnung des 
Königs fand taube Ohren in Wien. So entschloß er sich zu einem wei- 
teren Schritte, als Zegelin melden konnte, daß, wenn auch der krie- 
gerisch gestimmte Sultan vom Frieden nichts wissen wollte, die Mini- 
ster ihm nahegelegt hätten, in einer neuen Note „nochmals die Me- 
diation anzutragen“. Umgehend erhielt Zegelin die Weisung, fest- 
zustellen, ob die Pforte „zur Annahme der österreichischen Mediation 
zu disponieren sein dürfte“, und an Rohd erging der Befehl, die Wiener 
Regierung von dieser Order an Zegelin zu unterrichten (7. Dezember). 
Diese Maßnahme fand den vollen Beifall des Fürsten Kaunitz?, und 
man entschloß sich nunmehr in der Hofburg, der Pforte die Friedens- 
vermittlung anzubieten, drang aber zugleich darauf, daß die Türken 
ihrerseits Preußen zur Übernahme der Vermittlung bestimmen sollten. 
Friedrichs Gedanke einer gemeinschaftlichen Friedensvermittlung 
war damit von den Österreichern angenommen; sie gingen sogar 
noch weiter, indem sie gleichzeitig die Anwendung von Demonstra- 
tionen ins Auge faßten und die Truppen in Siebenbürgen verstärkten. 
Doch nach diesem ersten Anlauf bremste Kaunitz schnell wieder den 
Gang der Verhandlung. Er kehrte auf seinen alten Standpunkt zu- 
rück, daß die Initiative von den Türken auszugehen habe.“ Diese 
verlangten ihrerseits, Zegelin solle ihnen ‚einige direkte Propositio- 
nes für den Frieden machen, und zwar „im Namen Rußlands“. 
Dann ersuchten sie um Mitteilung der russischen Friedensbedingun- 
gen, wollten aber dabei nicht „kompromittiert“ werden und den 
Anschein vermieden wissen, als ob sie um Frieden bäten.“ Daraufhin 
forderte Katharina II., der König Friedrich die türkischen Eröff- 
nungen zugestellt hatte, als ‚Präliminarartikel‘‘ die Freilassung ihres 
bei Kriegsausbruch in Konstantinopel gefangengesetzten Gesandten 
Obreskow. 


Die entscheidende Wendung führte erst die Vernichtung der tür- 


kischen Flotte bei Tschesme (5. Juli) und des türkischen Heeres am Kagul 
(1. August 1770) herbei. Erst jetzt entschloß sich die Pforte, Oster- 
reich und Preußen förmlich um ihre Vermittlung zu bitten. Ihr Hilfe- 
ruf traf den König zu Anfang September während seines Gegen- 


1 Vgl. P. C., Bd. 29, S. 165f. 

3 Vgl. P. C., Bd. 29, S. 239f. und 278, Anm. 2. 

® Vgl. v. Arne th, Geschichte Maria Theresias, Bd. 8, S. 204 ff. (Wien 1877), 
und Beer, Teilung Polens, Bd. 1, S. 30 7ff. 

* Vgl. P. C., Bd. 29, S. 449f. 460, Anm. 2. 


— — — 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 89 


besuches bei Kaiser Joseph in Mährisch-Neustadt und gab den dorti- 
gen Verhandlungen ihre Signatur.! Zwar hatte Kaunitz, der durch 
Thugut bereits vorläufig orientiert war, zunächst nichts anderes 
beabsichtigt, als seine Entschließungen von der mehr oder minder ent- 
gegenkommenden Haltung des Königs abhängig zu machen, ja er hatte 
den direkten Friedensschluß zwischen Russen und Türken ohne 
Dazwischenkunft eines Dritten nach dem Muster von Hubertusburg 
empfehlen wollen?; jetzt aber, von Friedrich um Rat gebeten, 
erklärte er: nachdem das Gesuch der Türken vorliege, handle es 
sich nur noch darum, daß auch Rußland seine Zustimmung gebe 
und Preußen und Österreich um Übernahme der Vermittlung 
angehe. Da er den Wiener Hof keiner Ablehnung aussetzen wollte, 
forderte er den König auf, an Katharina deshalb zu schreiben, und 
entwickelte sofort den Gedankengang des Briefes. Dabei bezeichnete 
er als notwendig, der Kaiserin zu eröffnen: der Wiener Hof schiene zu 
ernsthaften Schritten entschlossen, sobald der Krieg in seinem fer- 
neren Verlaufe eine Wendung nähme, die eine größere Störung des 
Gleichgewichts der Macht zwischen Rußland und der Pforte, sei es zu- 
gunsten des einen oder des anderen, befürchten ließe. Im weiteren 
Gespräche fügte er noch hinzu, daß, falls England an der Vermitt- 
lung sich beteilige, Österreich auf die Zuziehung des mit ihm verbün- 
deten Frankreich bestehen würde. 

Sobald der König nach Potsdam zurückgekehrt war, übersandte 
er dem Grafen Solms das Vermittlungsgesuch der Pforte zur Mitteilung 
an die russische Regierung und unterrichtete davon die Kaiserin in 
einem eigenhändigen Schreiben vom 14. September.“ In der Tat fin- 
det sich in diesem der Passus, daß Kaunitz bei Erörterung des Krie- 
ges und des türkischen Gesuches „wiederholt auf Erhaltung des 
Gleichgewichts im Orient gedrungen habe“. 

Diese letzteren Worte sind es jedenfalls, die Übersberger veran- 
lassen, das Schreiben „für das erste Anzeichen“ zu erklären, ‚daß 


1 Die Berichte von Kaunitz an Maria Theresia über die Zusammenkunft 
sind abgedruckt von Beer (Zusammenkünfte, Archiv für österr. Geschichte, 
Bd. 47, S. 498ff.) und P. C., Bd. 30, S. 101 ff.; vgl. ebda., S. 115f. u. 132f. 
Zegelins Bericht vom 3. August 1770. Ubersberger (S. 310ff.) erwähnt ledig- 
lich das an Österreich gerichtete Vermittlungsgesuch der Pforte und verwirrt 
dadurch die Sachlage. 

2 Vgl. Beer, Teilung Polens, Bd. 1, S. 313f. und 318, und Zusammenkünfte 
(Archiv für österr. Gesch., Bd. 47, S. 495—497). 

s Vgl. P. C., Bd. 30, S. 125ff und 138ff. 


90 G. B. Volz 


Rußland bei den Friedensbedingungen, die es der Pforte aufzuerlegen 
willens war, trotz seiner Siege noch mit den anderen Mächten und 
vor allem mit Österreich zu tun haben würde (S. 302). Allein der 
Fall liegt ganz ähnlich wie bei der Zusammenkunft in Neiße. Wie der 
König dort mit der Warnung vor der russischen Gefahr den Öster- 
reichern nichts eigentlich Neues sagte, so auch jetzt nicht der Kaiserin 
Katharina mit dem Hinweis auf die Erklärungen des österreichischen 
Staatskanzlers. Mindestens seit dem Mai 1770 war man in Petersburg 
über die Stimmung des Wiener Hofes ganz genau unterrichtet. 
Damals, so erzählt Übersberger selbst (S. 308), hatte die russische 
Regierung wegen der demonstrativen Zusammenziehung der Truppen 
in Siebenbürgen interpelliert und die Erklärung verlangt, Österreich 
solle weder offen noch geheim die russischen Fortschritte hemmen und 
strenge, unverbrüchliche Neutralität beobachten. Darauf hatte 
Kaunitz zwar formell dem Prinzen Golizyn erwidert, daß die 
Truppenkonzentrierung nur der Erhaltung der Neutralität diene, 
persönlich aber die Warnung hinzugefügt, „daß die Mächte an 
dem Gleichgewichte im Orient ein Interesse hätten und der 
Wiener Hof ein scharfes Auge auf dessen Erhaltung richten 
würde“. Hat König Friedrich nun etwa auch diese Antwort in- 
spiriert? Erst dann wird man mit Übersberger sagen dürfen, „daß 
die Seele der Aktion der Bundesgenosse Rußlands, der König von 
Preußen, war“ (S. 302). 

Die Annahme der österreichisch-preußischen Vermittlung stieß 
in Petersburg sofort auf ernste Hindernisse. Das erste war die direkte 
Verhandlung, die die russische Regierung mit den Türken anzuknüp- 
fen versuchte und deren Ausgang sie abwarten wollte. Daher verfuhr 
sie zunächst dem König gegenüber dilatorisch. Ein neues Hindernis 
bildete die Frage der Zuziehung Englands. Nicht nur, daß Kaunitz 
dafür die Bedingung der Beteiligung Frankreichs gestellt hatte, er 
verlangte jetzt für diesen Fall auch die förmliche Einladung von sei- 
ten Rußlands. Nun war aber Katharina II., die sich den Briten ver- 
pflichtet fühlte, nicht gesonnen, auf England zu verzichten, während 
sie von Frankreich nichts wissen wollte. Sie schlug also den Ausweg 
vor, unter Vermeidung von ‚Normen und Formalitäten einer Vermitt- 
lung“ sollten Preußen und Österreich sich lediglich auf „gute Dienste“ 
beschränken. Und mochte sie dann auch von England ganz absehen, 
die Österreicher faßten die Annahme allein der „guten Dienste“ als 
Ablehnung auf; sie baten den König, keine Schritte weiter für sie 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 91 


zu unternehmen. Aber auch Friedrich selbst riet den Russen zu direk- 
ter Verhandlung. 

Erst als die Pforte erklärte, daß sie auf der österreichisch-preußi- 
schen Vermittlung beharre, und auch dann nur zögernd verstand sich 
die Zarin zur Mitteilungihrer Friedensbedingungen (20. Dezember 1770). 
Sie forderte: 1. Abtretung von Azow, Taganrog, der beiden Kabardien 
im Kuban und freie Handelsschiffahrt auf dem Schwarzen Meer, 
2. Generalamnestie für alle am Kriege Beteiligten und eine Insel im 
Archipel, 3. Unabhängigkeit der Tartaren, 4. Sequestrierung der 
Moldau und Walachei auf 25 Jahre als Ersatz für die Kriegskosten. 
Voraussetzung blieb nach wie vor die Freilassung Obreskows. 

Den König packte ein Grauen, als er die Bedingungen las; „Hörner 
seien ihm gewachsen“, so schrieb er; denn nun erst begannen die 
eigentlichen Schwierigkeiten, die sich bei jedem weiteren Schritte 
lawinenartig türmten. 

Er verhehlte seinem Bruder, dem Prinzen Heinrich nicht, daß 
die Mitteilung der russischen Bedingungen nach Wien einer Kriegs- 
erklärung gleich komme. In den Verhandlungen zu Neustadt hatte Kau- 
nitz ihm gegenüber rückhaltlos erklärt, daß Österreich „die Zertrüm- 
merung der Türkei oder auch nur einigermaßen beträchtliche Erobe- 
rungen“ nicht dulden könne und verhindern würde, müßte es auch 
darum einen Krieg beginnen, sei es allein oder im Bunde mit der 
Pforte. Die Stunde der Entscheidung nahte. Bereits im Januar 1770 
hatte die österreichische Regierung, so hörten wir, eine gemeinsame 
bewaffnete Vermittlung mit König Friedrich ins Auge gefaßt und die 
Truppen in Siebenbürgen demonstrativ verstärkt. Damals hatte auch 
Kaunitz zu dem preußischen Gesandten geäußert, man müsse die 
Vorstellungen bei den Russen wie bei den Türken mit der Erklä- 
rung begleiten, daß beide Mächte im Falle der Weigerung nicht um- 
hin könnten, „ihnen die Notwendigkeit des Friedens vor Augen zu 
rücken“.t Jetzt, Ende Dezember 1770, ließ er dem König eröffnen, 
die Österreicher seien bereit, auf alles einzugehen, ‚was er nur immer 
zur Hintertreibung der russischen gegenwärtigen oder künftigen Ver- 
größerung, wenn es auch mit gewaltsamen vereinigten Maßnahmen 
geschehen sollte“, in Vorschlag bringen würde. Friedrich bezog sich 
auf sein Bündnis mit Rußland und sprach die Erwartung aus, daß es 
nicht zum äußersten kommen werde. Allein seine Antwort befrie- 


1 Bericht Rohds vom 20. Januar 1770 (P. C., Bd. 29, S. 315, Anm. 3). 


92 G.B.Volz 


digte den Wiener Hof nicht. Man drängte dort zur Entscheidung und 
beschloß, ein Heer von 60000 Mann in Ungarn aufzustellen, die Rus- 
sen anzugreifen, sobald sie die Donau überschritten, den König noch- 
mals zu gemeinsamem Vorgehen gegen Rußland oder wenigstens zu 
schriftlicher Neutralitätserklärung aufzufordern und ein Bündnis mit 
der Pforte in die Wege zu leiten. Am 14. Februar 1771 fand die 
Audienz des österreichischen Gesandten in Potsdam statt; Friedrich 
lehnte die an ihn gestellten Forderungen glatt ab!, und Österreich 
zögerte nicht mehr, die Allianz mit der Pforte zum Abschluß zu brin- 
gen. Sie wurde in der Nacht vom 6. zum 7. Juli in Konstantinopel 
unterzeichnet. | 
Den drohenden Krieg zu beschwören, gab es nach Friedrichs 
Ansicht nur ein Mittel: Katharinas Verzicht auf die für Österreich 
unannehmbaren Bedingungen. Sie betrafen die Donaufürstentümer 
und die Unabhängigkeit der Tartaren. Diese Forderung stellte er denn 


auch in seiner Antwort an die Kaiserin vom 4. Januar 1771. Um der- 


selben erhöhten Nachdruck zu verleihen, kündigte er gleichzeitig 
seinen Rücktritt von der Friedens vermittlung an, wofern sein Mahn- 
ruf ungehört verhallte. In einer Denkschrift, die seine Antwort be- 


gleitete, fügte er hinzu: Hege man in Petersburg noch den gering- 


sten Zweifel an der Gesinnung des Wiener Hofes, so könne man sich 
leicht durch den dort residierenden Gesandten Aufklärung ver- 
schaffen. 

Aber gleich fest waren die Russen entschlossen, die einmal ein- 
geschlagene Bahn zu verfolgen, wie die Osterreicher, ihnen den Weg 
zu sperren. Schon längst hatte man in Petersburg die Möglichkeit 
der offenen österreichischen Gegnerschaft in Betracht gezogen. Wäh- 
rend der Verhandlungen über die Erneuerung der Allianz mit Preußen, 
bereits im Februar 1769 hatte Panin vorgeschlagen, Maßnahmen für 
den Fall zu vereinbaren, „daß die Ereignisse dem Kriege eine größere 
Ausdehnung gäben und ihn vielleicht zu einem allgemeinen europäi- 
schen machten“. König Friedrich hatte aber den Vorschlag als ver- 
früht abgelehnt.® Als dann im Spätherbst 1770 Prinz Heinrich auf 
Einladung der Kaiserin Katharina in Petersburg eintraf, kam Panin 
darauf zurück. Er äußerte, man werde gut tun, wenn die Türken sich 
auf Frieden nicht einlassen wollten, Maßnahmen zur Vermeidung 


Die Unterredungen des Königs mit Swieten vom 30. Dezember 1770 und 
14. Februar 1771: P. C., Bd. 30, S. 340 ff. und 446ff. 
2 Vgl. P. C., Bd. 30, S. 370ff. Vgl. P. C., Bd. 28, S. 160 f. 


— 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 93 


eines allgemeinen Krieges zu treffen. Und indem er sich nähere Mit- 
teilungen vorbehielt, setzte er hinzu, daß es sich um eine „besondere 
Konvention‘ und um „Anstalten für einen Feldzug handle. Einige 
Wochen später sprach er von einer Tripelallianz zwischen Österreich, 
Rußland und Preußen, aber auch von Maßnahmen für einen „ allgemei- 
nen Krieg“, wenn man bei den Österreichern auf Schwierigkeiten 
stoße.! Auch jetzt wollte der König von keiner Vereinbarung etwas 
wissen; er umschrieb seinen Standpunkt mit den Worten: „point de 
convention nouvelle quelconque!“ Und selbst als die Russen schweres 
Geschütz auffuhren und, indem sie ihm den Kampfespreis zeigten, 
ihn zur Besetzung des Bistums Ermland aufforderten, änderte das 
nichts an den Entschließungen des Königs. „Das Spiel ist nicht die 
Kerze wert“, schrieb er dem Prinzen Heinrich (31. Januar). Und dem 
Grafen Finckenstein erklärte er am 7. Februar: er werde sich weder 
von Rußland noch von Österreich „verblenden“ lassen und auf nichts 
eingehen, was seinem „Neutralitätsplan“ entgegen sei, den er un- 
bedingt aufrecht erhalten wolle.? 

So beschränkte er sich denn auch, als die Kaiserin Katharina in 
ihrer Antwort vom 30. Januar nur die früheren Bedingungen „re- 
kapitulierte“, in seiner Erwiderung darauf, zur Mäßigung zu raten, 
indem er, der Mahnung seines Bruders eingedenk, allen weiteren 
Widerstand den Österreichern und Türken überließ. Zugleich lobte 
er ihre ihm kundgegebene Absicht, mit dem Wiener Hofe in unmittel- 
baren Meinungsaustausch zu treten (19. Februar).? 

In diesem Augenblick, wo Friedrich den Entschluß gefaßt hatte, 
„sich ganz aus dem Spiel zu ziehen“, traf Prinz Heinrich aus Peters- 
burg in Potsdam wieder ein. Er gab der Politik des königlichen 
Bruders eine neue Richtung und bestimmte ihn, bei der russischen 
Regierung alte Ansprüche auf polnisches Gebiet geltend zu machen 
und damit den ersten Schritt zur Erwerbung von Westpreußen zu tun. 

Schon als Kronprinz hatte Friedrich von der politischen Notwen- 
digkeit dieser Erwerbung für Preußen gesprochen, dann als König 
während des Siebenjährigen Krieges einige, wenngleich vergebliche 
Versuche in dieser Richtung gemacht. In dem politischen Testament 
vom November 1768 kehrte er zu der schon 1752 formulierten Auf- 
fassung zurück, daß sie nur auf friedlichem Wege zu verwirklichen sei; 


1 Vgl. Forschungen, Bd. 18, S. 168f. 
2 Vgl. P. C., Bd. 30, S. 431f. Vgl. P. C., Bd. 30, S. 460 ff. 


94 G. B. Volz 


nur Stück für Stück, wie man eine Artischocke verspeise, lasse sie sich 
erreichen, durch Verhandlung, zu einem Zeitpunkt, wo Rußland 
dringend der preußischen Hilfe bedürfe. Als der Türkenkrieg aus- 
brach, forderte er die Ansicht des Grafen Solms, ob Rußland an Er- 

werbungen in Polen denke. Solms glaubte, die Frage verneinen zu 
müssen. 1 Diese Anfrage legt die Vermutung nahe, daß Friedrich 
bei dem Äquivalent, das er bei der Erneuerung des Bündnisses mit 
Rußland sich als eventuellen Ersatz für die fränkischen Markgrafen- 
tümer verbürgen ließ, vielleicht an Polen dachte. Dann folgte das 
Lynarsche Projekt, das, wie erwähnt, völlig von Panin abgelehnt 
wurde. Der Standpunkt, zu dem Friedrich nunmehr gelangte, tritt 
klar in seinem Briefwechsel mit dem Prinzen Heinrich zutage. Die 
allgemeine Lage erschien dem Prinzen für Erwerbungen günstig. 
Bald sprach er von einem Stück Polens, das Rußland dem König 
überlassen müsse, bald von Erwerbungen, die sich Österreich, Rußland 
und Preußen unter gegenseitiger Garantie verschaffen sollten. Für 
den letzteren Gedanken machte er dann auch während seines Aufent- 
haltes am Petersburger Hofe eifrige Propaganda. Auch drang er bei 
Friedrich auf Verständigung mit Österreich. Allen diesen vielgestal- 
tigen Plänen seines Bruders gegenüber blieb der König kühl bis ans 
Herz hinan, indem er ihm mit dem Einwand entgegentrat, daß Rußland 
und Österreich gleichermaßen scheel auf Preußens Vergrößerung blick- 
ten. Und mit stiller Resignation bekannte er: „Ich will nicht in Abrede 
stellen, daß Deine Gedanken vortrefflich sind ; aber man muß den Wind 
des Glückes in den Segeln haben, damit derartige Unternehmungen 
gelingen, und dessen wage und vermag ich mir nicht zu schmeicheln“ 
(25. Juni 1770). 

Die Lage der Dinge schien sich zu ändern, als Osterreich, alte An- 
sprüche vorschützend, Ende 1770 mehrere polnische Grenzstarosteien 
besetzte und für „wiedervereinigt mit dem Königreich Ungarn“ er- 
klärte. Das Ereignis fand starken Widerhall in Rußland. Der russi- 
sche Gesandte in Warschau äußerte daraufhin den Wunsch, daß 
Österreich bei seinem Entschlusse beharren und Preußen und Ruß- 
land sich über die Besitznahme eines noch bedeutenderen Stückes 
einigen möchten. In Petersburg sagte man: wenn Österreich das 


Vgl. P. C., Bd. 27, S. 447f. und 523f. 

Für den Briefwechsel mit Prinz Heinrich vgl. Forschungen, Bd. 18, S. 
164 ff. Das Schreiben vom 25. Juni 1770 ist mitgeteilt von Koser in den Sitzungs- 
berichten der Kgl. Preuß. Akademie der Wissenschaften 1908, S. 286. 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 95 


Beispiel zur Teilung gäbe, würde man Unrecht tun, nicht ebenso zu 
handeln; Preußen solle sich für seine Subsidienzahlungen durch Erm- 
land, Rußland für die Kriegskosten durch Polnisch-Livland entschä- 
digen. Katharina II. und der Kriegsminister Tschernyschew endlich 
ermunterten, auf das Vorbild des Wiener Hofes weisend, den König 
durch den Prinzen Heinrich zur Besetzung Ermlands. Wir hörten 
schon, wie Friedrich dieses Ansinnen kurz zurückwies. Im Gegensatz 
zu Rußland legte er dem Vorgehen der Österreicher in Polen keiner- - 
lei Bedeutung bei; er meinte: entweder würden sie die ‚kleinen 
Parzellen“ bei Friedensschluß herausgeben oder, „hätten sie deren förm- 
liche Erwerbung im Sinn“, würden die Nachbarmächte ihrerseits in 
gleicher Weise ‚irgend welchen alten Anspruch in Polen erheben“, 

So schrieb er noch am 17. Februar 1771; drei Tage später meldete 
er selber alte Ansprüche auf polnisches Gebiet in Petersburg an.! 
Dieser Umschwung in Friedrichs Ansichten war eben dem Prinzen 
Heinrich zu danken, der ihm auf Grund seiner am russischen Hofe 
gewonnenen Eindrücke nachwies— um die Worte des Königs zu wieder- 
holen —, „daß er den Wind des Glückes in seinen Segeln hatte“. 

Wenn Friedrich dann am 27. Februar den Russen vorschlug, ihre 
eigene Entschädigung in Polen zu suchen?, so war das ein neuer Ver- 
such, den Gegensatz zwischen beiden Kaiserhöfen aus der Welt zu 
schaffen und die Kluft, die zwischen ihnen schier unüberwindlich sich 
aufgetan, zu überbrücken. | 

Bisher hatte der Schwerpunkt der Verhandlungen in Berlin geruht. 
Mit dem Augenblick, da Katharina II. auf Friedrichs Anregung sich 
entschloß, die direkten Beziehungen mit Österreich wieder aufzu- 
nehmen, verlegte er sich nach Petersburg. Beide Verhandlungen, die 
mit Wien über die Friedensbedingungen, die mit Berlin über die Teilung 
Polens, gingen einander parallel. So konnte es nicht ausbleiben, daß 
sie sich gegenseitig auf das stärkste beeinflußten. 

Wir dürfen uns kurz fassen. Ende Mai 1771 forderten die Russen den 
preußischen Entwurf und überreichten den Österreichern, nachdem 
Obreskow endlich von den Türken freigelassen war, ihre Bedingungen, 
die im wesentlichen mit den im Dezember 1770 an König Friedrich mit- 
geteilten übereinstimmten ; vor allem bestanden sie unverändert auf der 
Forderung der Sequestrierung der Donaufürstentümer und der Unab- 
hängigkeit der Krim. Die Antwort, die der Wiener Hof erteilte, war 


1 Vgl. P. C., Bd. 30, S. 456f. und 466ff. 3 Vgl. P. C., Bd. 30, S. 483. 


96 ö G. B. Volz 


nichts anderes als eine formelle Ablehnung; jetzt kündete man auch 
den Russen an, daß Osterreich in den Krieg eingreifen werde, wenn 
die russische Armee die Donau überschreiten und versuchen sollte, 
„ihre Conqueten gegen Konstantinopel auszubreiten. Der Gegenzug 
der Russen bestand darin, daß sie in den Entwurf des Vertrages mit 
Preußen einen Artikel einfügten, der die preußische Unterstützung 
für den Fall der Teilnahme Österreichsam Kriegefestsetzte. Das wardie 
„Konvention“, von der Panin letzthin noch in Petersburg zum Prinzen 
Heinrich gesprochen hatte. Auch jetzt ging Friedrich nicht sofort 
darauf ein. Er erklärte, der Abschluß habe bis zum kommenden 
Frühling Zeit (2. September); denn er glaubte nicht, daß es noch im 
laufenden Jahre zum allgemeinen Kriege käme. | 

Da geschah das Unerwartete, daß Österreich einzulenken begann. 
Maria Theresia schüttete dem preußischen Gesandten in Wien ihr 
bekümmertes Herz aus. Sie eröffnete ihm, daß sie einen Ausweg aus 
ihrer bedrängten Lage suche und den Russen die Hand bieten wolle 
mit dem Zugeständnis der Unabhängigkeit der Tartaren, da man jene 
nicht aus der Krim vertreiben könne. Um so ausdrücklicher aber er- 
klärte sie, keinerlei Neuerungen in den Donaufürstentümern dulden 
zu wollen (5. September).! 

Hier knüpfte Friedrich an, indem er zwar den Russen die preu- 
Bische Unterstützung, wenn auch in modifizierter Form und unter be- 
stimmter Voraussetzung zusicherte, dann aber den russischen Verzicht 
auf die Moldau und Walachei forderte ; denn die Abtretung der Donau- 
fürstentümer, so erklärte er der Kaiserin Katharina, dürfe nicht zur 
„Quelle eines neuen Krieges werden (30. September). Außerdem 
verlangte er als Gegenleistung für die Zusicherung der preußischen 
Waffenhilfe nunmehr auch Danzig. 

Nicht nur der Widerstand, dem seine neuen Forderungen am rus- 
sischen Hofe begegneten, verzögerten den Abschluß des Vertrages, 
sondern auch das Verhalten des Wiener Kabinetts. Dieses trug Be- 
denken, den bereits von Maria Theresia verheißenen Verzicht auf die 
Krim zuzugestehen. Die offizielle Antwort, in der man, wenn auch 
mit gemilderter Schärfe des Tons, auf den alten Forderungen beharrte, 
begleitete Kaunitz mit einem vertraulichen Doppelvorschlag. Ent- 
weder, so sagte er, solle Rußland seine Kriegsentschädigung in der 
Türkei erhalten, indessen mit Ausschluß der Donaufürstentümer und 


Bericht von Rohd vom 7. September 1771 (P. C., Bd. 31, S. 362 f.). 


= — =i —ꝛ —— 


TT 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 97 


der Krim und mit Verzicht auf die Teilung Polens, oder es solle ein ge- 
meinschaftlicher Teilungstraktat geschlossen werden, in den auch 
Osterreich einzubegreifen sei (24. Oktober). Kaunitz verhehlte nicht, 
daß er der ersten Alternative, der Einigung mit Rußland unter Aus- 
schluß Preußens, den Vorzug gebe. Allein sie wurde abgelehnt und 
der zweite Weg beschritten. Dieser war schon von Anfang an durch 
Preußen und Rußland in Aussicht genommen. Auf Wunsch Panins 
hatte König Friedrich bereits im März des Jahres sich an den Wiener 
Hof gewandt und um Mitteilung der Gründe für die Besetzung der 
polnischen Grenzstarosteien gebeten, indessen eine abweisende Ant- 
wort erhalten. Die Österreicher hatten versucht, die Teilung Polens zu 
vereiteln; jetzt den Rückzug antretend, boten sie selbst die Hand dazu. 

Ohne wesentliche Schwierigkeiten vollzog sich der weitere Fort- 
gang der Verhandlungen. Wie der König verlangt hatte, entsagte 
Katharina II. nun in aller Form der Abtretung der Donaufürsten- 
tümer durch die Pforte. Damit schwand der Kriegsgrund zwischen 
beiden Kaiserhöfen. Ebenso gestand Friedrich den von den Russen 
geforderten Verzicht auf Danzig zu und begnügte sich mit der Ent- 
schädigung, die sie ihm, wie 1767, für den Fall eines Angriffes der 
Österreicher auf Kosten derselben zusicherten. Am 17. Februar 1772 
erfolgte die Unterzeichnung des preußisch-russischen Vertrages, der 
aus politischen Rücksichten auf den 15. Januar zurückdatiert wurde, 
und am 5. August des Jahres die der Verträge beider Mächte mit Öster- 
reich über die Teilung Polens. 

Deutlich spiegeln sich die Zeitereignisse in ihnen wider; denn, ob- 
wohl dem Gegenstand des Vertrages fremd, wurden zwischen Preußen 
und Rußland Bestimmungen über die preußische Waffenhilfe gegen 
Österreich aufgenommen, während in die Verträge vom August die 
Petersburger Regierung einen Artikel einfügte, der sich auf die „guten 
Dienste“ Preußens und Österreichs bei dem russisch-türkischen 
Friedenskongreß bezog. Darin liegt ein neues Zeugnis, daß das Pro- 
blem der preußisch-österreichischen Friedensvermittlung den Aus- 
gangspunkt der Verhandlungen bildete, die zu dem Abschluß dieser 
Verträge führten. Wer den Gang der Ereignisse sich vergegenwärtigt, 
wird erkennen, daß auf dem Grunde der orientalischen Frage die Tei- 
lung Polens wurzelt. Sie entsprang, nach dem Worte Rankes,! dem 
„Konflikt der großen Interessen“. 


1 Vgl. „Die deutschen Mächte und der Fürstenbund“, Bd. 1, S. 12 (Leip- 
zig 1871). 
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 7 


98 G. B. Volz 


Gemäß den Verträgen vom August nahmen die Gesandten Preußens 
und Österreichs am Kongreß von Fokschani teil, der ebenso ergebnis- 
los verlief, wie der zweite Kongreß von Bukarest. Auf dem Schlacht- 
feld erzwang Rußland 1774 den Frieden von Kutschuk-Kainardsche, 
durch den die Unabhängigkeit der Tartaren proklamiert wurde, 
während die Donaufürstentümer nach dem Verlangen Österreichs 
den Türken unverkürzt verblieben. Eben die Entschädigung dafür 
hatte Rußland in Polen erhalten. 

Wie anders das Bild, das Übersberger von den Ereignissen ent- 
wirft! Er teilt den Brief mit, den König Friedrich am 4. Januar 1771 
auf die Zustellung der russischen Friedensbedingungen an Katharinall. 
richtete, und ihre ablehnende Antwort vom 30. Januar. Dann fährt 
er fort: „Aber Friedrich gab die Partie nicht verloren. Die Haupt- 
sache war für Preußen nach seiner Meinung, weder von Rußland noch 
von Österreich sich mitreißen zu lassen und seine Zustimmung zu 
nichts zu geben, was seinem Plane der Neutralität widerspreche, den 
er in jedem Falle und um jeden Preis festhalten wolle. Vor allem war 
es ihm darum zu tun, eine Entschädigung für die Subsidien zu erhal- 
ten, die er Rußland zu zahlen hatte. Vorläufig kam es ihm nur darauf 
an, quelque petite partie de la Pologne zu erhalten; im weiteren Ver- 
laufe der Ereignisse hat er dann geschickt die Spannung zwischen 
Österreich und Rußland zu seinem Vorteile auszunutzen verstanden“ 
(S. 316). 

Stellen wir diesen Ausführungen unsere Darstellung gegenüber, 


so ergibt sich zunächst, daß Übersberger vollkommen die beiden 


Phasen der Entwicklung durcheinanderwirft, die durch die Rückkehr 
des Prinzen Heinrich aus Rußland und den durch ihn herbeigeführten 
Wechsel in der Stellungnahme Friedrichs gekennzeichnet sind. Mit 
keiner Silbe erwähnt er den Verzicht des Königs auf das russische An- 
gebot der Besetzung Ermlands. Wenn Friedrich, obwohl gleichmäßig 
von Rußland und Österreich umworben, beschloß, sich vollkommen 
neutral zu halten, so heißt das eben nichts anderes, als daß er „die 
Partie verloren gab“. Und wenn er dann auf Heinrichs Vorstellungen 
hin den Russen die Teilung Polens vorschlug, so bedeutet das wieder- 
um nichts anderes als den Verzicht auf seinen Neutralitätsplan. Die 
Folge lehrte ja auch, daß er zur Unterstützung Rußlands sich verpflich- 
ten mußte, sollten die Verhandlungen über die Teilung nicht scheitern. 
Ferner entspricht es durchaus den Grundsätzen einer gesunden 
Politik, wenn Friedrich eine Entschädigung für seine Subsidienleistung 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 99 


anstrebte. Aber ein anderes ist es, ob dies, wie Übersberger es dar- 
stellt,! den Leitstern seines Handelns bildete. Das ist mit aller Ent- 
schiedenheit zu bestreiten. 

Das Ziel, das König Friedrich von Anfang an verfolgte, bestand 
darin, zu verhüten, daß sich der russisch-türkische Krieg zu einem 
allgemeinen europäischen entwickelte, in dessen Strudel auch Preu- 
Ben unrettbar gerissen worden wäre. Die Gefahr war um so größer, 
als er zur Unterstützung Rußlands verpflichtet war, sobald Österreich 
angriff. Und da Österreich mit den Franzosen verbündet war, stand 
zu befürchten, daß auch diese alsdann zu Felde zogen. 

Die Beweggründe, die Friedrichs Handeln bestimmten, waren von 
zwingender Gewalt. Noch hatte sich Preußen kaum von den Leiden 
und Opfern des Siebenjährigen Krieges erholt. Das Werk des mili- 
tärischen und wirtschaftlichen „Retablissements“, das er 1763 sofort 
in Angriff genommen hatte, war noch keineswegs abgeschlossen. Dazu 
war es ihm keinen Augenblick zweifelhaft, daß die Hauptlast des 
Krieges auf seine Schultern fiel. „Ich werde vielleicht“, so schrieb er 
am 13. Dezember 1770 seinem Bruder,“ „die Österreicher und Fran- 
zosen allein auf dem Halse haben. Auf diese Weise läßt sich nichts 
Großes ausrichten, und beim Friedensschluß werde ich höchstens mei- 
nen gegenwärtigen Besitzstand behalten; aber Heer- und Provinzen 
wären ruiniert, das ganze Geld des Staates im Dienste Rußlands 
ausgegeben. 8 

In den letzten Worten lag keinerlei Übertreibung. Denn dieser 
Krieg an der Seite Rußlands war ein Krieg im Interesse Rußlands, 
ein Kampf für eine fremde Sache. Hatte etwa Preußen irgendwelche 


1 Nach Ubersberger war es Friedrichs „erster Entschluß“, einen Anteil 
an der russischen Beute zu erhalten, „ohne das Schwert ziehen zu müssen“ 
(S303). Damit stellt er die Dinge auf den Kopf; denn die Absicht des Königs 
war umgekehrt, den Ausbruch eines allgemeinen Krieges, an dem auch Preußen 
hätte teilnehmen müssen, zu verhüten. Um so besser, wenn es ihm glückte, 
gleichzeitig eine Entschädigung für die Subsidienzahlung zu erlangen! Mit seiner 
Behauptung steht Übersberger ganz im Banne der Darstellung Alfred von Ar- 
neths, der er auch das Zitat aus einem Schreiben Friedrichs an Prinz Heinrich 
entlehnt, das nach Arneth „wie mit einem elektrischen Schlage ein helles 
Licht“ auf die innersten Beweggründe des Königs werfen soll (vgl. v. Arneth, 
Bd. 8, S. 272). Der angezogene Ausspruch Friedrichs vom 11. Januar 1771 lau- 
tet: „ Je suis leur allié [der Russen], mais jamais je ne serai leur esclave et tra- 
vaillerai servilement à leur agrandissement, sans qu'il n'y ait rien de stipulé en 
ma faveur (P. C., Bd. 30, S. 385). 

2 Vgl. P. C., Bd. 30, S. 318. 


7 * 


100 G. B. Volz 


Vorteile von der Ausdehnung der Macht der Russen auf dem Balkan 
für sich zu erhoffen? Bei der orientalischen Frage handelte es sich 
einzig und allein um russische und österreichische Interessen. Sogar 
die Erhaltung der Integrität des Türkischen Reiches war für Friedrich 
nur eine Frage von sekundärer Bedeutung. Noch ein zweiter Gesichts- 
punkt kommt in Betracht. Zwar entstellte Kaunitz die Sachlage, 
wenn er durch Kaiser Joseph, dessen er sich in Neiße als Sprachrohr 
bediente, Preußen als „Vorposten“ gegen Rußland bezeichnen ließ.“ 
Aber soviel trifft zu, daß eine allzu große Erstarkung der moskowiti- 
schen Macht eine Bedrohung für Preußens Selbständigkeit in sich 
schloß. Friedrich erkannte das selbst unumwunden an? und prophe- 
zeite auch dem österreichischen Staatskanzler in Mährisch-Neustadt: 
eines Tages werde es vielleicht dahin kommen, daß er sich im Verein 
mit dem Wiener Hofe dem reißenden Anwachsen der Macht Ruß- 
lands, das die übrigen Staaten zu überfluten drohe, entgegenstellen 
. müßte. Sola nge indessen Osterreich fortfuhr, wie das Kaunitz in 
Neutsadt als Staatsgrundsatz proklamierte, am Bunde mit Frankreich 
festzuhalten, solange war Friedrich auf Rußland angewiesen, mußte 
die russische Allianz „Eck- und Grundstein“ des preußischen Sy- 
stems bleiben. Unter diesen Umständen trug der König mit Recht 
äußerstes Bedenken, um das bekannte Wort Fürst Bismarcks zu 
variieren, „die gesunden Knochen eines einzigen pommerschen Gre- 
nadiers in dem Widerstreit der russisch- österreichischen Politik aufs 
Spiel zu setzen, „solange er in dem Ganzen für Preußen kein Interesse 
sah‘. 

Wie ein Damoklesschwert, so schwebte seit Beginn des Kampfes 
zwischen Russen und Türken die Gefahr des Ausbruches eines all- 
gemeinen Krieges über ihm. Daher gıng sein ganzes Trachten von 
Anfang an darauf, dieser Gefahr vorzubeugen. So schloß er in Neiße 
das Neutralitätsabkommen mit Joseph II., drang er in Petersburg 
wie in Konstantinopel auf baldige Wiederherstellung des Friedens, 
betrieb er in Wien die gemeinsame Übernahme der Vermittlung, und 
als die Russen ihre Friedensbedingungen stellten, die den offenen Kon- 


1 Vgl. Beer, Zusammenkünfte (Archiv für österr. Gesch., Bd. 47, S. 454) 
und P. C., Bd. 29, S. 46, Anm. 5. | 

2 So schreibt er am 24. Januar 1771 an Heinrich: „Je croirais faire une 
faute impardonnable en politique, si je travaillais à Pagrandissement d'une 
puissance, quipourradevenir un voisin redoutable et terrible pour toute l’ Europe‘ 
(P. C., Bd. 30, S. 407). 


— — — 


Friedrich der Große und die orientalische Frage 101 


flikt mit Österreich /heraufbeschworen, da wies er sie darauf hin, in 
Polen ihre Entschädigung zu suchen, und schlug die Teilung dieses 
Landes vor. In der Tat führte dieser Vorschlag, die Lösung der orien- 
talischen Frage vertagend, zur friedlichen Verständigung zwischen 
Petersburg und Wien. 

In den Zitaten aus den „Denkwürdigkeiten‘‘, die Übersberger 
zur Fundierung seiner Ansicht anführt, sind die leitenden Gedanken 
Friedrichs nicht enthalten. Und doch hat sich der König in diesem 
Memoirenwerke mit aller erdenklichen Klarheit über die entschei- 
denden Motive seiner Politik ausgesprochen, indem er als den „Haupt- 
grund“ für den Vorschlag der Teilung Polens die Absicht bezeichnet, 
„einen allgemeinen Krieg zu vermeiden, der dicht vor seinem Aus- 
bruche stand‘. Sie war, wie er dort weiter bemerkt, „das einzige 
Mittel, das blieb, um neue Wirren zu vermeiden und alle Welt zu- 
frieden zu stellen.“ 


1 Oeuvres de Frederic le Grand, Bd. 6, S. 35: „La principale raison était 
celle d'éviter une guerre générale toute prête à éclore.“ Vgl. ebda S. 23. 27. 47. 


102 


Kleine Mitteilungen. 


Das carmen de Timone comite. ! 

Die älteste Nachricht von der Überlieferung des carmen de Timone comite 
et de miraculo fontis sancti Corbiniani primi Frisingensis ecclesiae episcopt’, 
das uns im Cod. Monac. lat. 21571 (einst Weihenst. 71) fol. 233—235” 
saec. XI erhalten ist?, haben wir in der Handschrift selbst. Bei Beginn des 
Gedichtes ist am Rande zu lesen: Versuum istorum initium non neglegentia 
uel ignavia est relictum sed pocius uetustate deletum in rotula scilicet antiquitus 
composita, unde hec sunt transscripta. Die Handschrift, in der unser Gedicht 
enthalten ist, wird auch in dem alten Katalog der einstigen Weihenstephaner 
Bibliothek erwähnt: Collationes patrum diversorum in uno volumine. Weiter- 
hin begegnet uns das Gedicht in der Schrift De prima fundatione monasterii 
in Weihenstephan.“ Kaspar Brusch, der auf seinen Reisen auch nach Freising 
und Weihenstephan kam, kannte das Gedicht und nahm einige Verse in seine 
Chronologia monasteriorum auf (v. 111—116, 119—120) und Pez (Thes. 
anecd. I. p. XXVI) spricht von ihm als einen “amplum elegiacum carmen’ 
und notiert die verstümmelten Verse 1 und 2 mit der schon erwähnten Rand- 
bemerkung. Zuerst gab das Gedicht, wenn wir von dem Verfasser der Schrift 
De prima fundatione monasterii in Weihenstephan absehen, Meichelbeck 
heraus in seiner Historia Frisingensis (I, 2 p. 38 sqq.) und nach ihm Deu- 
tinger mit der bereits genannten Schrift De prima fundatione monasterii 
in Weihenstephan. Die kritische en stammt von Eriet Dümmler 
in den M.G.P. lat. med. aev. II. p. 120 sqq.® 


1 Über dieses Gedicht sprach ich Anfang des Wintersemesters 1913/14 in den 
Übungen von Herrn Privatdozenten Dr. P. Lehmann, und der sich anschließen- 
den Diskussion und Kritik verdanke ioh manche Anregung und manchen Wink 
für die vorliegende Arbeit. 

2 Catalog. codd. mss. Monac. IV, 4 Nr. 62. 

® Pez, Thes. anecd. tom I. XXV. Schmeller, Serapeum II, 247. Becker. 
Catalogi bibliothecarum antiqui p. 173 sq. 

Diesen Titel gab der Schrift der Herausgeber Deutinger in den Beyträgen 
zur Geschichte des Erzbisthums München und Freysing. Bd. III (1851) S. 555. 
Deutinger vermutete Veit Arnpeck sei der Verfasser dieser Schrift. Dagegen 
spricht Leidinger, Über die Schriften des bayerischen Chronisten Veit Arnpeck 
1893 S. 89 ff., diese Schrift mit schwerwiegenden Argumenten dem Arnpeck ab. 

& Chronologia monasteriorum 1682 p. 649. 

s Ich habe die Hs. nochmals verglichen. Die fol. 233”—235”, die das Gedicht 
enthalten, sind in zwei Kolumnen geschrieben und zwar so, daß links immer 


Das carmen de Timone comite 103 


Die Handlung des Gedichtes ist kurz folgende. Graf Timo hält auf den 
Höhen von Weihenstephan Gericht; unterdessen trinkt sein Hund aus dem 
heiligen Quell und verendet. Diese einfache Geschichte hat der Dichter 
sehr erweitert. Das richterliche Walten Timos gibt ihm Anlaß zu Vergleichen 
mit dem Wirken Davids, Jobs, Moses usw., und an die Schilderung des 
Gerichtsverfahrens knüpft er Betrachtungen über Gottesgerichte. Die soge- 
nannte heilige Quelle Korbinians erinnert ihn an ein Wunder, das er auch 
mit angesehen hat. Als man nämlich das Grundstück, auf dem sich der Quell 
befand, verkaufen wollte und Hunde aus dem heiligen Wasser tranken, ver- 
siegte er und konnte erst durch einen Bittgang wieder hervorgerufen werden. 

Der Dichter erzählt in gewandten Versen seine Geschichte unter Ver- 
wendung von zahlreichen Floskeln aus Ovid und Vergil; seine Vergleiche 
nimmt er aus der Bibelt, an deren Wortlaut er sich manchmal sehr eng an- 
schließt. (So z. B. v. 21 — 22. 35.) Er liebt Wortspiele, so v. 9—10, 29—30, 
42, und verwendet an mehreren Stellen auch den Reim (v. 18, 19, 20, 28, 32, 
33, 66, 96, 98, 101). An sprachlichen Eigentümlichkeiten finden sich in dem 
Gedichte seltene Formen wie v. 22 conteruit, v. 31 adentes gebildet von 
adsum und v. 49 faxit. v. 69 ist das Wort disceptamen von n 
gebildet, das sich sonst nirgends belegen läßt. 

Zwei Probleme waren es, die mich an diesem Gedichte besonders beschäf- 
tigten, nämlich des Dichters Anschauung über die Gottesurteile und die 
möglichst genaue zeitliche Fixierung des Gedichtes. 

Unser Dichter übt an den Gottesgerichten eine Kritik, die für die damalige 
Zeit eine Aufgeklärtheit verrät, wie man sie kaum erwartet. Er sagt: 

V. 73—86 Ignis, aqua occultos rimantur frustra reatus, 
Quod ratio prorsus fuitile vera probat. 
Nam si obstrusa queunt retegi prodentibus undss, 
Proditor aut dubiis actibus esse focus, 
Haud opus est ratio, sapientia nulla necesse est, 
Totus in ambiguum sermo loquax teritur. 
Sanctorum nutat series incerta librorum, ' 
Argumenta sacrae cum fidei pereunt. 
Postremo cur iudicium speratur habendum, 
Si in vita hac homines nulla latere queunt? 
Verum alias haec: nunc, quod causa reposcit, agamus, 
Quae per se cuiquam frivula iure patent. 
Sunt super his exempla, quibus studiosa voluntas 
Quod nostrae fidei congruit inspiciat. 

In Widerspruch mit diesem aufgeklärten Geiste steht, worauf Riezler? auf- 


der Hexameter und rechts der Pentameter steht. V.7 hat die Hs. diffundit. 
Dümmler diffudit. 
1 Das ganze Material ist aus dem Apparate von Dümmler ersichtlich. 
2 Geschichte Bayerns I. S. 300. | 


. 


104 | Jakob Brummer 


merksam macht, die weitere Erzählung, die voll naiven Wunderglaubens 
ist. Es ist wohl klar, daß der Dichter hier nicht seine eigenen Ideen gibt, 


die in ihm allmählich ausgereift sind. Er entnahm diese Gedanken über die _ 


Gottesurteile, da sie ihm zusagten, jedenfalls einer Vorlage. Man hat schon 
lange auf die Schrift Agobards von Lyon hingewiesen!: Contra damnabilem 
opinionem putantium divini iudicii veritatem igne, vel aquis, vel conflictu 
armorum patefieri. Dort heißt es (Migne Patr. lat. 104 p. 254): Haec pie 
humiliterque considerantibus apparet non posse caedibus, ferro vel aqua, occultas 
et latentes res inveniri. Nam si possent, ubi essent occulta Dei iudicia ... 
Quod si talibus · adinventionibus, ut saepe diximus, valerent latentes culpae in- 
veniri, nec sapientia, nec sapientes, neque iudices, neque magisiri esseni neces- 
sarii. 

Agobard in seinen Schriften und unser Dichter stehen in der Anschauung 
über die Gottesurteile, „die so tiefe Wurzeln im Glauben des Volks geschlagen, 
daß sie das Christentum und die spätere Gesetzgebung ihm nur allmählich 
. entreißen konnte, anfangs aber und lange Zeiten hindurch dulden und sogar 
durch kirchliche Gebräuche heiligen mußte“ ?, in so früher Zeit ganz allein, 
und die Ähnlichkeit der beiden angeführten Stellen legt die Vermutung 
nahe, unser Dichter habe die Schriften des großen Bischofs von Lyon gekannt. 
Ein direkter Beweis freilich läßt sich dafür nicht erbringen, denn weder in 
Freising noch in Weihenstephan sind Agobards Schriften nachzuweisen. 
Wenn man aber bedenkt, daß Leidrad, der Diakon an der Kirche zu Freising 
war und von Karl dem Großen auf den Bischofsstuhl von Lyon berufen 
wurde, der Lehrer Agobards war“, der ihm 813 im Amte folgte, so scheinen 
auch für die spätere Zeit Beziehungen zwischen ZN und Lyon mindestens 
nicht unwahrscheinlich. 

Das zweite Problem, das an unserem Gedichte besonders interessiert, ist 
die Frage nach seiner Entstehungszeit. 

Die gewöhnliche Annahme ist, das Gedicht sei nach dem Jahre 834 verfaßt. 
So heißt es bei Riezler Gesch. Bayerns I S. 300: „Zwischen 834 und 8455 


1 So J. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer * 1899 Bd. II S. 564. Anm. 
Herr Dr. Lehmann machte mich noch aufmerksam auf Hauck, Kirchenge- 
schichte Deutschlands II. S. 761ff., wo über Gottesgerichte gesprochen wird. 
Hauck a. a. O. 770 meint „in Deutschland nahm niemand Anstoß daran“. 

2 J. Grimm a. a. O. 564. 


® Die schon erwähnte Schrift Agobards, in der sich die angeführte Stelle 


findet, ist wahrscheinlich kurz vor dem Wormser Reichstag 829 entstanden. 
Vgl. Friedrich Marcks, Die politisch-kirchliche Wirksamkeit des Erzbischofs 
Agobard v. Lyon. Programm Viersen 1888 S. 18. 

4 Vgl. Wattenbach, Geschichtsquellen I? S. 172. 

5 Warum Riezler als äußersten Entstehungstermin 845 annimmt, konnte 
ich nicht finden. Gegen 845 spricht schon die Unterschrift der Urkunde bei 
Meichelbeck, Hist. Fris. I. 2 p. 310 sq. aus dem Jahre 838, wo es heißt: Actum 


mapi ——̃ ͤ— 


Das carmen de Timone comite 105 


verfaßte ein Freisinger Kleriker das merkwürdige, im Anfange nicht erhaltene 
Gedicht. Dümmler (MG. Poet. lat. med. aev. II. 120 sqq.) vermutet, 
daß der Dichter ein Zeitgenosse des Timo gewesen sei und fährt dann fort: 
Post annum 834 eum scripsisse colligitur, eo quod reliquiae S. Alexandri papae, 
quas Hitto Frisingensis episcopus (811 835) hoc anno Roma attulit, laudantur. 
An Dümmler schließt sich Manitius an (Geschichte der lat. Lit. des Mittel- 
alter I. S. 598 f.), der ebenfalls annimmt, daß v. 60 und 62 die Übertragung 
des heiligen Alexander voraussetzen. Ein wenig anders urteilt Wattenbach 
(M. G. S. S. XV, 286): Translatio ipsa commemoratur in carmine illo de 
Timone comite quod scriptum est, cum reliquiae Roma advenissent, sed 
in St. Stephani ecclesiam, quae tunc aedificabatur, nondum illatae essent. 
Um die Entstehungszeit unseres Gedichtes festzusetzen, ging man von den _ 


Versen 61 —64 aus: 
Edita surrexere novi fastigia templi, 


Eminus adveniens quod procul aspiciat. 
Haec te, praesul Alexander martyrque, parato 
Expectant gremio cunctipotentis ope. 


Diese Verse besagen, daß das Gotteshaus vollendet war, als der Dichter 
schrieb, und daß man die Reliquien des hl. Alexander erwartete. So inter- 
pretierte wohl auch Wattenbach (a. a. O.) die Stelle und kam zur Annahme, 
daß die Reliquien bereits nach Freising überführt, aber noch nicht in Weihen- 
stephan beigesetzt waren. In dem angeführten Ereignis haben wir also einen 
Terminus ante quem für unseren Dichter. Als Jahr der translatio gilt 834 
im Anschluß an den Bericht 1 (M. G. S. S. XV, 286). Nach dem Berichte 
kam nämlich der Freisinger Bischof Hitto im Jahre 834 nach Rom und wurde 
am Pfingstfeste vom Papste Gregorius IV. mit den Leibern des heiligen 
Alexander und des heiligen Justinus beschenkt. Diese Tatsache erwähnt, 
ohne das Jahr 834 anzugeben, auch Conradus Sacrista (M. G. S. S. XXIV, 
320 1.36): Hie ( Hitto) in Weihenstephan inieiavit Dei servicium ... Qui 
sanctos Alexandrum et Justinum de Roma huc attulit. Veit Arnpeck, De 
gestis Episc. Fris. (Deutinger, Beyträge zur Geschichte des Erzbisthums 
München und Freysing III [1851] S. 485), der den Conradus Sacrista benutzt 
hat, berichtet ebenfalls, daß Hitto 834 in Rom war. Arnpeck kannte den Bericht 
über die translatio, soviel ich sehe, nicht. Er hat die Angabe 834 offenbar 
aus einer uns nicht bekannten Quelle.? In der Schrift de prima fundatione 
monasterii in Weihenstephan (Deutinger a. a. O. 562) wird zuerst im Anschluß 


est hoc ad Frisingas in monte Sancti Stephani, in ecclesia, ubi requiescunt Sanc- 
torum Corpora Alexandri Papae atque Justini Confessoris. 
1 Wenn der Bericht auch nach Winterfeld (Neues Archiv XXVI [1901] 
S. 751 ff.) gefälscht ist, so hatte der Schreiber für die geschichtliche Tatsache 
doch wohl dürre Angaben gekannt. So wahrscheinlich auch das Jahr 834. 
2 Daß Arnpeck neben Conradus Sacrista auch Urkunden benutzt und den 
Conradus Sacrista an manchen Stellen geändert hat, vgl. Lei dinger a. a. O. 97. 


106 Jakob Brummer: Das carmen de Timone comite 


an Conradus Sacrista ohne Jahresangabe von Hittos Aufenthalt in Rom 
berichtet. An einer späteren Stelle heißt es dann (S. 564), Hitto sei 883 in 
Rom gewesen.! 

Nach diesem Exkurs kehren wir wieder zu unseren Versen zurück. Aus 
ihnen wurde erschlossen, daß man den Leib des heiligen Alexander erwartete. 
Hitto war jedenfalls von seiner Romreise noch nicht zurück, als die Verse 
geschrieben wurden, sonst hätte sich unser Dichter die Erwähnung des 
heiligen Justinus, dessen Reliquien Hitto ebenfalls mitbrachte, nicht ent- 
gehen lassen. Man erwartete eben nur den Leib des heiligen Alexander, 
den sich Hittoin Rom holen wollte. Die sich aus den Versen 61—64 ergebende 
Annahme, unser Dichter habe vor der Ankunft der Reliquien in Freising 
geschrieben, wird noch durch andere Kriterien verstärkt. In dem entstellten 
Anfang des Gedichtes wird eine Romreise erwähnt?. V. 2. eum Romam 
sudor agebat iter. Hitto war in Rom, um sich den Leib des Heiligen zu holen. 
Auch v. 1 läßt eine Deutung zu: ... instanti oplatus quae contigit anno. Was 
im gegenwärtigen Jahre, also im Jahre als der Dichter schrieb, sich ereignete, 
wird erwähnt. Die ganze Reihe der Ereignisse will der Dichter besingen. 
V. 4/5. ec series, quoniam nota est, percurrere pleciro ... ictim nostra Thalia 
cito. Die Situation wäre demnach folgende: Hitto istin Rom. Während dieser 
Zeit vertrocknet die sog. heilige Quelle Corbinians. Man unternimmt einen 
Bittgang zur Quelle, und es gelingt, sie wieder hervorzurufen. Der Dichter 
war wohl selbst an dieser Veranstaltung beteiligt. V. 123 spricht ‚‚noster 
Oudalbaldus ... ait“. Merkwürdig ist ferner, daß bei dem Zuge zur Quelle, 
an dem sich Klerus und Volk beteiligt (v. 119), der Bischof nicht erwähnt 
wird. Wäre er in Freising gewesen, so hätte er sicherlich an dieser Bitt- 
prozession teilgenommen, und unser Dichter hätte nicht versäumt, das zu 
erwähnen. So führte man nur die „cambutta patris“ (v. 117) mit sich. 


Diese Jahresangabe ist eines der Argumente, auf Grund deren Leidinger 
(a. a. O. 97) die Schrift De prima fundatione ... dem Arnpeck abspricht. Eine 
Entscheidung, ob 833 oder 834 das richtige Jahr sei für den Aufenthalt Hittos 
in Rom, ließe sich nur nach einer eingehenden Quellenuntersuchung der beiden 
Schriften treffen. 

In den Übungen versuchten wir auch den Anfang des Gedichtes ver- 
schiedentlich zu ergänzen. Ich setze eine von Herrn Dr. Lehmann vorgeschla- 
gene Möglichkeit einer Ergänzung hierher: 
<Narrare)instanti optatur quod (statt des überlieferten optatus quae) contigit anno, 
¶Hitto) cum (statt eum) Romam sudore (statt sudor) agebat iter. 

Haec series quia non (statt quoniam) nota est, percurrere plectro 
<Incipiat strictim nostra Thalia cito. 

Die Ergänzungen v. 3 <haec, v. 4 <incipiat stryietim stammen von Dümm- 
ler. a.a. O. v. 2 bleibt es fraglich, ob man den metrischen Verstoß sudore unserem 
Dichter zumuten darf. Das überlieferte sudor gibt keinen Sinn. Für v. 3 
schlug Dr. Lehmann noch vor: (Neo series quoniam ... 


W. Biereye: Contemptus u.reatus maiestatis i. d. Gelnhäuser Urkunde usw. 107 


Aus diesen Erwägungen ergibt sich, daß das Gedicht während der Ab- 
wesenheit Hittos und vor der Uberführung der Reliquien nach 
Freising entstanden ist. Die Annahme, das Gedicht setze die Uberführung 
des heiligen Alexander voraus, erweist sich als unhaltbar. 

Wer war der Dichter? Darüber lassen sich natürlich nur Vermutungen 
aufstellen. Zur Zeit Hittos lebte als Lehrer an der Domschule zu Freising 
Erchambert, der sich eingehend mit grammatischen Studien beschäftigte. ! 
Wir dürfen wohl annehmen, daß er sich auch in Versen versuchte, und viel- 
leicht haben wir in unserem Gedichte einen solchen gelungenen Versuch. 


München. Jakob Brummer. 


Contemptus und reatus maiestatis 
in der Gelnhäuser Urkunde vom 13. April 1180. 


Mit großem Scharfsinn ist in den letzten Jahren von einer ganzen Reihe 
von Forschern? versucht worden, eine wirklich befriedigende Auslegung der 
berühmten Gelnhäuser Urkunde vom 13. April 1180 zu geben, in der Kaiser 
Friedrich I. den Erzbischof Phillipp von Köln mit dem westlichen Teile des alten 
Herzogtums Sachsen belehnt. Aber erst nachdem Haller die Überreste der 
ursprünglichen Schriftzeichen in der Urschrift selbst eingehend geprüft und 
im Anschluß an seine Abhandlung: der Sturz Heinrichs des Löwen? den Text 
der Urkunde mit den sich aus seiner Untersuchung ergebenden sehr wich- 
tigen Abweichungen von der bisherigen Lesart neu veröffentlicht hat, ist 
eine feste Grundlage für eine neue Auslegung der Urkunde geschaffen. Den- 
noch scheint mir auch Hallers Auslegung und Übersetzung in dem Teil, der 
über die Schuld Heinrichs handelt, anfechtbar. 

Der Wortlaut der Urkunde lautet an der entscheidenden Stelle nach der 
Hallerschen Neuausgabe folgendermaßen: | 

Proinde tam presentium quam futurorum imperii fidelium noverit uni- 
versitas, qualiter Heinricus quondam dux Bawarie et Westfalie, eo quod 
ecclesiarum dei et nobilium imperii libertatem, possessiones eorum occupando 
et iura ipsorum imminuendo, graviter oppresserat“, ex instanti principum 


1 Die wichtigsten Stellen bei Manitius, Lat. Lit. des Mittelalters I. S. 490 ff. 

2 Über die Literatur s. Güter boc k, Der Prozeß Heinrichs des Löwen. (Berlin 
1909, S. 3, Anm. 1 u. 2, S. 4, Anm. 1.) — An neuesten Untersuchungen treten 
hinzu: Haller, Der Sturz Heinrichs des Löwen. (Im Archiv f. Urkunden- 
forschung, Bd. III, S. 295—450; auch als Sonderdruck Leipzig 1911 erschienen.) 
H. Niese in Histor. Zeitschr., 3. F., Bd. XVI, S. 550ff., und als letzte sehr mit 
Kritik zu lesende Schrift: W. Ch. Francke, Barbarossas Angaben über das 
Gerichtsverfahren gegen Heinrich den Löwen (Hannover 1913). 

3 Haller, Der Sturz Heinrichs des Löwen S. 448ff. 

Im Text der Mon. Germ. Hist., Constit. I, S. 384: oppresserit. 


108 W. Biereye 


querimonia et plurimorum nobilium trina l eitatione vocatus maiestati nostre 
presentari contempserit et pro hac contumacia principum et suę conditionis 
Sueuorum prosriptionis nostrę inciderit sententiam; deinde quoniam in 
ecclesias dei et principum ac nobilium iura et libertatem grassari non destitit?: 
tam pro illorum iniuria quam pro multiplici contemptu nobis exhibito 
ac precipue pro evidenti reatu maiestatis sub feodali iure legitimo 
trino edicto ad nostram eitatus audientiam, eo quod se absentasset nec ali- 
quem pro se misisset responsalem, contumax iudicatus est ac proinde tam 
ducatus Bawarię quam Westfalie et Angarię quam etiam universa que ab 
imperio tenuit? beneficia per unanimem principum sententiam in sollempni 
curia Wirziburc celebrata ei abiudicata sunt. 

Aus zwei Gründen ist Hallers Deutung der Urkundenstelle, vor allem 
hinsichtlich der Erklärung der Ausdrücke contemptus und reatus maiestatis’, 
anzufechten. Erstens gründet Haller seine Ausführungen auf den alten 
Text und nicht auf den von ihm selbst verbesserten neuen, dann hat er aber 
auch gerade an dieser Stelle die von ihm aufgestellte Forderung, „die Gliede- 
rung des Satzbaus nicht aus dem Inhalt, sondern aus dem Wortlaute, rein 
grammatisch, zu erkennen‘, unberücksichtigt gelassen. Es ist kaum anzu- 
nehmen, daß bei der entscheidenden Wichtigkeit, die die Gelnhäuser Urkunde 
im Kampf gegen Heinrich den Löwen haben mußte, nicht jedes Wort genau 
überlegt und abgewogen ist. Ist dies aber der Fall, so wird eine Auslegung 
der Urkunde zunächst rein grammatikalisch mit einer Auflösung der langen 
Satzperiode, die über des Herzogs Schuld Aufklärung gibt, beginnen müssen, 
ohne sich zunächst um Parallelen in andern mehr oder minder gleichzeitigen 
Prozessen ähnlicher Art zu kümmern. | 

Von entscheidender Bedeutung ist vor allem der Wechsel von Indikativ 
und Konjunktiv in unserer Urkunde. Das Fragewort qualiter leitet nach 
dem Zeitwort des Erkennens noverit einen indirekten Fragesatz ein, dessen 
Prädikat nach den Regeln der Zeitenfolge im Konjunktiv Perfekti stehen 
muß. Contempserit und inciderit sententiam” sind dadurch deutlich als zu 


1 Im Text der M. G. H., s. Anm. 3, quia. 

? M. G. H., Constit. I, S. 384: destiterit. 

s M. G. H., Constit. I, S. 384: tenuerit. 

* Franckes Schrift, s. S. 1, Anm. 1, bedarf kaum noch einer besonderen 
Widerlegung. Bezeichnend für Franckes Sorgfalt ist der Satz S. 10: „Folgen 
wir nun, abgesehen von „ trina“, Haller, so lautet die Urkunde.. Es folgt 
dann aber nicht etwa der von Haller verbesserte Text, sondern derjenige Weilands 
aus dem M. G. H. mit allen seinen Fehlern. 

° Haller, Der Sturz usw., S. 361 ff. 6 Haller, a. a. O., S. 357. 

Allerdings bringt Haller, a. a. O., S. 358 eine ganze Reihe von Beispielen 
aus Erlassen Friedrichs I., in denen auf ein Verbum sentiendi abweichend von 
klassischer Latinität qualiter mit dem Indikativ folgt. Es ist aber, wie Haller 
selbst zugibt, nicht ausgeschlossen, daß wir es hier mit einer Empfängerausfer- 


Contemptus und reatus maiestatis i. d.Gelnhäuser Urkundev. 13. April1180 109 


qualiter gehörend gekennzeichnet. Bis hierher folge ich durchaus Haller. 
Nach sententiam folgt deutlich ein Einschnitt; das Bindewort deinde mit dem 
folgenden iudicatus est kann unmöglich noch von noverit abhängen und leitet 
ein neues Satzgefüge ein. 

Das entscheidende Wort, das ich aus grammatikalischen Gründen! in andere 
Beziehung zu den übrigen Teilen der Periode setzen muß als wie Haller, 
ist: absentasset nec ... misisset. Haller bezieht es auf contumax iudicatus 
est! und übersetzt daher auch: „sintemalen er fortgeblieben und keinen 
Fürsprech an seiner Statt gesandt, für widerspenstig erklärt. Warum 
steht aber gerade an dieser Stelle nach eo quod der Konjunktiv, während 
oben auf das gleiche eo quod der Indikativ oppresserat folgt? In dem Satze 
eo quod .. . graviter oppresserat soll offensichtlich die tatsächliche Begrün- 
dung zu trina citatione vocatus gegeben werden, also eine Tatsache, die klar 
und erwiesen vor Augen lag. Nicht minder offensichtlich war aber das Aus- 
bleiben Heinrichs an den Gerichtsterminen des kaiserlichen Lehnsgerichts. 
Es muß daher doch wohl bei den Worten absentasset und misisset ein beson- 
derer Grund vorliegen, weshalb der Verfasser der Urkunde hier den Kon- 
junktiv gewählt hat. Und da ist nur eine einzige Deutung möglich: eo quod 
se absentasset ist gar nicht die Begründung für contumax iudicatus est, 
sondern die juristische Erklärung des hier vorliegenden Falls von reatus 
maiestatis, die in indirekter Rede, also im Konjunktiv, an dies Wort ange- 
schlossen ist. Ich gebe daher diesem zweiten Teil der Periode folgende von 
Hallers Text abweichende Zeichensetzung: tam pro illorum iniuria quam 
pro multiplici contemptu nobis exhibito ac precipue pro evidenti reatu 
maiestatis, sub feodali iure legitimo trino edicto ad nostram citatus audien- 
tiam eo quod se absentasset nec aliquem pro se mississet responsalem, con- 
tumax iudicatus est. Das Bedenken, das sich etwa gegen die eigentümliche 
Wortstellung in dem Nebensatz sub feodali bis responsalem erheben könnte, 
halte ich nach den Ausführungen von Ficker und Güterbock“ über diesen 
Punkt für belanglos. Aus dieser rein grammatikalischen Erwägung ergibt 
sich nun ein wichtiger Schluß für die Auslegung des Ausdrucks reatus maie- 
statis in unserer Urkunde. Die Schuld des Herzogs, die unter diesem Begriff 
zusammengefaßt wird, besteht also nur in der völligen Nichtachtung der kai- 
serlichen dreimaligen Ladung nach Lehnsrecht, an deren evidentia nach dem 
Verhalten des Herzogs nicht mehr zu zweifeln war. 

Wie stimmt dieser Schluß zu den Angaben der übrigen Quellen, die über 
den Prozeß Heinrichs des Löwen ee Zunächst mögen hier die ent- 
tigung zu tun haben. Jedoch ist diese Frage bei der Auslegung des gegebenen 
Textes ohne großen Belang. 

! Haller, a. a. O., S. 361. 2 Haller, a. a. O., S. 405. 
® Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens. $ 81, Nr. 8. 
4 Güterbock, a. a. O., S. 60 Mitte, S. 65 Abs. 2, S. 67 unten. 


110 W. Biereye 


sprechenden Stellen aus den Magdeburger! und Pöhlder Jahrbüchern? und der 
Chronik von Lauterberg? behandelt werden, die in nahen Beziehungen zu- 
einander stehen.“ Die Magdeburger Annalen erzählen: „Herzog Heinrich, 
vom Kaiser nach Würzburg gerufen und zu kommen verschmähend, wird 
nach dem Spruch der Fürsten als reus maiestatis und seiner Lehen für 
verlustig erklärt.. Auch hier ist der reatus maiestatis durch das vorher- 
gehende Partizipium Präsentis deutlich als Ungehorsam gegen die Ladung 
vor das kaiserliche Lehnsgericht gekennzeichnet. Die Pöhlder Jahrbücher 
sprechen allerdings nicht ausdrücklich von Hochverrat, aber als entschei- 
denden Grund für die Verurteilung des Herzogs geben sie ebenfalls an: Aus- 
bleiben vor dem kaiserlichen Gericht trotz vielfacher Ladung. Mit ganz 
klaren Worten sagt es auch die Lauterberger Chronik: „Das Urteil ist gefällt 
worden und Heinrich als reus maiestatis erklärt, weil er sich weigerte, auch 
zum dritten und letzten ihm gesetzten Gerichtstag zu erscheinen.“ Uber den 
weiteren Bericht der Lauterberger Chronik, der sich an die Erzählung von 
des Herzogs Verurteilung anschließt, wird weiter unten die Rede sein.“ 

Zu demselben Schluß führt eine Untersuehung über die entsprechenden 
Stellen der Erfurter großen St. Peters- Jahrbücher. Sie lautet:“ evidentibus 
indiciis Romani agnitus hostis imperii, presenciam sui regie maiestati iam 
diu animose subtrahens, velut improbus multarum invasor ecelesiarum et 
violentus ubique oppressor Christi pauperum ex sententia imperatoris et una- 
nimi consensu episcoporum seu principum suis omnibus abdicatus cunctis 
persequendus proscribitur. Man beachte auch hier die Zeit des Partizipiums 
subtrahens und des darauf folgenden abdicatus. Das Wort subtrahens kann 
grammatikalisch nur aufgefaßt werden als nähere Erklärung zu agnitus 
hostis imperii und daher nur folgendermaßen aufgelöst werden: „Heinrich, 
aus klar ersichtlichen Anzeichen als Feind des Reiches erkannt, indem er 
schon lange seinen Anblick der kaiserlichen Majestät entzog, als gottloser 
Schänder vieler Kirchen und wütender Bedrücker der Armen Christi durch 


1 M. G. H., S. S. XVI, S. 194, 48f.: Dux Henricus ab imperatore ad curiam 
Wircibure vocatus et venire contempnens ex sententia principum reus maie- 
statis et privari beneficiis adiudicatur. 

2 M. G. H., S. S. XVI, 95, 26f.: quem imperator multis curiis evocatum 
sed minime consentientem tandem principüm iudicio rebus et beneficiis 
abiudicavit. Die hier hervorgehobenen und für unsere Untersuchung entschei- 
denden Worte sind bei Haller, S. 353, Anm. 2 fortgelassen. 

3 M. G. H., S. S. XXIII, 157, 27 ff.: Imperator in octavia epiphanie Herbi- 
polis curiam celebravit, ad quam Heinricus dux tercio vocatus venire rennuit. 
Quam ob rem ex sententia omnium principum reus majestatis damnatus 
est omnisque ei hereditaria proprietas et beneficiaria possessio abiudicata est. 

4 Haller, Der Sturz usw., S. 353 Anm. 3. 5 Vgl. S. 112. 

ê Holder-Egger, Monumenta Erphesfurtensia saec. XII, XIII, XIV, ed. 
in us. schol., S. 64, 19ff. 


Contemptus und reatus maiestatis i.d.Gelnhäuser Urkunde v. 13. April 1180 111 


Spruch des Kaisers und mit einhelliger Zustimmung der Bischöfe und Fürsten 
all seines Besitzes verlustig erklärt, wird geächtet. Mögen sich die kaum zu- 
fälligen Anklänge an den Wortlaut der Gelnhäuser Urkunde, trotz mancher sach- 
lichen Unrichtigkeit und offenbaren Unklarheit über die zeitliche Aufeinander- 
folge der einzelnen Phasen des Prozesses, auch verschieden erklären lassen!, der 
Ausdruck agnitus hostis Romani imperii der Erfurter Jahrbücher hat nichts 
mit dem heutigen Begriff von Hochverrat zu tun, sondern gründet sich allein 
auf unentschuldigte Versäumnis der Termine im kaiserlichen Lehnsgericht 
und damit auf Vergehen gegen den Träger der Reichsgewalt, den Kaiser. 

Der Ausdruck reus maiestatis findet sich wieder in dem Bericht der Pe- 
gauer Jahrbücher. Dort heißt es zum Jahre 11802: „Der Kaiser . .. hielt in 
Würzburg einen Reichstag ab, zu dem Herzog Heinrich, obwohl er geladen 
war, nicht kam, und deshalb wurde er nach dem Spruch der Fürsten für 
reus maiestatis erklärt. Auch hier wird als einziger Grund für die Anschul- 
digung des reatus maiestatis das Nichterscheinen des Herzogs vor dem kaiser- 
lichen Gericht, also Ungehorsam, genannt. 

Drei nicht unbeachtenswerte Quellen scheinen unserm bisherigen Ergeb- 
nis zu widersprechen. Es sind die Berichte Arnolds von Lübeck, Ottos von 
St. Blasien und eine Notiz der Lauterberger Chronik®, die dem oben wieder- 

1 Ozlberger im Progr. d. Gymnasiums zu Linz 1859/60, S.21 und Weiland 
Forschungen z. deutschen Geschichte, VII, 178, Anm. 3 glauben, daß diese 
Stelle „der Gelnhäuser Urkunde oder einer ähnlichen“ entnommen sei; nach 
Güterbock, a. a. O., S. 170 muß eine „Schilderung des Prozesses, wie er uns 
heute in der Gelnhäuser Urkunde vorliegt, früher auch in anderen Urkunden 
existiert haben, so z. B. in der Urkunde, die von der Belehnung Bernhards 
handelte; und aus einer solchen Urkunde dürfte in der Tat der Erfurter Annalist 
seinen Bericht zusammengestellt haben“. Dagegen mit guten Gründen Haller, 
a. a. O., S. 353, Anm. 4, der die Anklänge im Ausdruck „ etwa aus dem Schreiben 
eines geistlichen Teilnehmers am Reichstag“ erklärt. 

2 M. G. H., S. S. XVI, 263, 19ff.: Imperator... curiam habuit in Wirziburg 
ad quam Heinricus vocatus non venit et ide o ex sententia principum reus 
maiestatis adiudica tur. 

3 M. G. H., SS. XXIII, S. 157: Die Lauterberger Chronik unterscheidet 
zwischen der juristischen Formulierung der Klage, s. S. 4, Anm. 3, und der 
tatsächlichen inneren Ursache zum Streit zwischen dem Kaiser und seinem 
Lehnsmann. Sie fährt nach dem S. 4, Anm. 3 angeführten Text fort: Horum 
vero malorum causa fuit duci superbia eius. Es folgt dann die Erzählung von 
dem Fußfall des Kaisers in Chia venna- Partenkirchen. Quod factum impera- 
toris odium acquisivit, et utrum iuste an iniuste lector iudicet. Preter hec 
autem inductu eius Sclavi provinciam Tiderici marchionis ingressi . . , folgt 
die Erzählung von der Hochverratsklage Dietrichs von Landsberg, ... ad 
duellum coram imperatore sepius provocabat, sed ille male sibi conscius, impe- 
ratoris presenciam declinabat. Daran schließt sich unmittelbar der Bericht 
von der Verleihung Ostsachsens an Bernhard von Askanien. 


112 W. Biereye 


gegebenen Hauptbericht dieser Chronik! gewissermaßen als weiterer Be- 
weis für die Gerechtigkeit des kaiserlichen Urteilsspruches angehängt 
worden ist und sich durch die ganze Art ihrer Anknüpfung als spätere 
Zufügung zu dem aus älteren Quellen übernommenen Hauptbericht erweist. 
Bei Arnold? und in der Lauterberger Chronik wird als schwerwiegendes Mo- 
ment für die Verurteilung des Löwen die Klage Dietrichs von der Lausitz 
gegen den Herzog wegen „Verschwörung! gegen Kaiser und Reich und die 
Entscheidung dieser Anklage zu ungunsten des Löwen infolge seiner Weige- 
rung, sich zum Zweikampf zu stellen, vorgebracht. Wie ich an anderer Stelle“ 
zu beweisen gesucht habe, kann die Anklage Dietrichs von Landsberg aber 
erst frühstens auf dem Würzburger Reichstag erhoben, auf keinen Fall dort 
schon entschieden worden sein. Läßt man alles das, was sich auf diese Klage 
bezieht, beiseite, so stimmen beide Berichte durchaus zu dem vorher gewon- 
nenen Ergebnis. Dann bleibt auch bei Arnold als juristische Begründung 
des Urteils: Versäumnis der Ladungen zum Königsgericht. 

Größere Bedenken an der Richtigkeit unseres bisherigen Ergebnisses er- 
weckt auf den ersten Blick das Bild, das der Chronist von St. Blasien von dem 
Prozeß Heinrichs entwirft.* Die Chronik ist später als die meisten oben be- 
handelten Quellen, aber immerhin nicht allzu lange nach den Ereignissen, 
im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts verfaßt.“ Immerhin läßt sich noch 


1 S. 110, Anm. 3. 

2 M. G. H., ed. in us. schol. S. 48, 19ff.: Nach dem Bericht über die Hoch- 
verratsklage Dietrichs von Landsberg auf dem Reichstag zu Magdeburg, die 
bezeichnenderweise von Arnold selbst bei der weiteren Schilderung des Pro- 
zesses mit keinem Wort mehr erwähnt wird, und über die Verhandlungen zwi- 
schen Kaiser und Herzog bei Haldensleben fährt Arnold fort: Exinde imperator 
tertiam ei curiam Goslarie prefixit, nec minus illam supersedendo neglexit 
Imperator ita que procedens in concionem sententiam adversus eum propo- 
suit, querens quid iustitia super hoc decernat, quod tertio legitime vocatus 
iudicium declinsverit et per contemptum ad audientiam suam venire nolu- 
erit. Cui ex sententia principum responsum est, quod dictante iustitia omni 
sit destituendus honore, ita ut prosriptione publica diiudicatus et ducatu et 
omnibus beneficiis careat ... 

3 Historische Zeitschrift, 3. Folge, 17. Bd., 4. H. 

4 M. G. H., SS. XX. S. 315: Itaque (imperator) memor contemptus a 
duce Heinrico apud Clavellam sibi exhibiti in ipsum vehementissime exarsit 
et quod Italicis hostibus rei publice contra imperium fa veret, universis prin- 
cipibus conqueritur. Dataque ei curia apud Ulmam ipsum ad iudicium subeun- 
dum imperiali more cita vit. Quo non veniente curiam sibi secundam Ratis- 
pone prefixit; quam parvi pendens, tertiam nichilo minus apud Herbipolim 
sibi datam supersedit ibique sententia principum ducatu Norico cum Saxonico 
et omni prediorum et beneficiorum possessione feodali pena multatus privatur. 

5 S. H. Thoma e, Die Chronik des Otto von St. Blasien (Dissertat. Leipzig 
1877). 


Contemptus und reatus maiestatis i.d. Gelnhänser Urkundev. 13. April1180 113 


deutlich erkennen, wie die abweichende Darstellung entstanden ist. Die 
Lösung des Rätsels gibt das Wort contemptus. Auch die Magdeburger An- 
nalen! und Arnold? und vor allem die Gelnhäuser Urkunde selbst sprechen 
von einem contemptus des Herzogs gegen den Kaiser. In den beiden ersten 
Fällen bedeutete dieser Ausdruck, wie oben gesagt, Ungehorsam gegen die 
kaiserliche Ladung zum Gerichtstag. Das Mißverhältnis zwischen dem Schick- 
sal des Herzogs und seiner Schuld, wenn unter contemptus allein Nichtachtung 
kaiserlicher Ladungen zum Gericht zu verstehen ist, mag ihm jedoch so groß 
erschienen sein, daß er hinter dem Wort contemptus? mehr suchte, als es 
eigentlich sagen wollte. Eine gewisse Freude an phantasievoller Verknüpfung 
einzelner ihm bekannter Tatsachen ist auch sonst dem Chronist von St. Bla- 
sien eigen; und so scheint er auch hier eine ihm überlieferte Nachricht, daß der 
Herzog wegen „contemptus imperatori exhibiti“ verurteilt worden sei, aus 
eigenem Antrieb in Beziehung gesetzt zu haben zu einem anderen contemptus 
imperatoris, den die Urkunde allerdings nicht erwähnt, der ihm aber aus an- 
derer Quelle überliefert worden war, nämlich die Zurückweisung des kaiser- 
lichen Hilfsgesuchs in Chiavenna.: Dann mußte „et praecipue reatus maie- 
statis etwas noch Schlimmeres enthalten; und so bringt der Chronist denn 
eine weitere Nachricht von schwerem Hochverrat des Herzogs, einem Bünd- 
nis mit italischen Reichsfeinden, die in den Kreisen der hohenstaufischen 
Partei als willkommenes Gerücht Boden gefaßt hatte. Aber auch bei dieser 
Quelle zeigt die ausführliche Erwähnung des dreimaligen Ausbleibens vor 
Gericht, daß Otto demselben in Hinsicht auf das Urteil Bedeutung genug 
beimißt. . i 

Aus der bisherigen Untersuchung hat sich also ergeben, daß die Erklärung 
des Wortes reatus maiestatis in der Gelnhäuser Urkunde als Weigerung, sich . 
dem kaiserlichen Lehnsgericht an den ordnungsgemäß festgesetzten Terminen 
zu stellen, volle Bestätigung findet in den Berichten der sonstigen Quellen 
über den Prozeß Heinrichs des Löwen und daß das Zeugnis Ottos von St. Bla- 
sien für sich allein nicht genügen kann, dieses Ergebnis ernstlich zu gefährden. 

Aber das dreimalige Ausbleiben des Herzogs vor dem kaiserlichen Lehns- 
gericht ist nur ein Teil des multiplex contemptus nobis exhibitus. Worin be- 


1 Vgl. S. 110, Anm. 1. 

? Es scheint fast, als ob dem Chronisten irgendein Bericht vorgelegen habe, 
für den unsere Urkunde Quelle gewesen ist. Wenn Otto auch denselben bei 
seiner kurz zusammenfassenden Darstellung etwas geändert hat, indem er 
Entziehung der Lehen und des Eigenguts schon auf den Würzburger. Tag 
verlegt, — er nennt übrigens keinen der späteren entscheidenden Reichstage, 
auf denen auch über das Schicksal des Löwen verhandelt wurde, — so zeigt 
doch der eigentümliche Wortanklang des „contemptus sibi exhibiti“ zu dem 
„contemptus nobis exhibiti“ und die Reihenfolge der Vorwürfe, die Otto gegen 
den Herzog erhebt: contemptus — Hochverrat — Ungehorsam, trotz aller 
Entstellung eine eigentümliche Verwandtschaft mit dem Text der Urkunde. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 172 8 


y 


114 W. Biereye 


standen denn die übrigen contemptus gegen den Kaiser? Unser Text sagt 
es deutlich genug: deinde quoniam in ecclesias dei et principum ac nobilium 
jura et libertatem grassari non destitit. In zweierlei Hinsicht hat sich der 
Welfe dadurch strafbar gemacht. Man beachte nur die Korrelativpartikel 
in unserm Text: tam pro illorum (d. h. prineipium et nobilium) iniuria quam 
pro multipliei contemptu nobis exhibito. Durch das tam — quam wird meines 
Erachtens mit aller Bestimmtheit darauf hingewiesen, daß beiden Anklagen 
ein und derselbe Tatbestand zugrunde liegt, nämlich die Fortsetzung der 
Feindseligkeiten von seiten des Herzogs auch nach seiner Ächtung. Heinrich 
der Löwe hatte den nach Landrecht verhängten Achtspruch nicht ruhig hin- 
genommen, sondern ihn mit neuen Angriffen auf seine Feinde beantwortet. 
In Westfalen! wie in Ostsachsen wütete der Kriegsbrand weiter, und die viel- 
leicht unbeabsichtigte Einäscherung der Halberstädter Kirchen und Klöster 
durch Mannen des Herzogs? verursachte durch ganz Deutschland selbst bei 
Fürsten wie Erzbischof Wichmann von Magdeburg?, der persönlich nicht zu 
den Feinden des Herzogs gehörte“, einen Sturm der Entrüstung. Mochte 
Heinrich immerhin in der Notwehr handeln, nach der Verhängung der Acht 
über ihn war jede einzelne Verletzung des Gebiets seiner Gegner einmal als 
iniuria gegen 1 anzusehen, dann aber auch als contemptus gegen den 
Kaiser. 

„Das Beharren im Unrecht nach gesprochenem Urteil war auch eine 
offene Auflehnung gegen die rechtmäßige Herrscherge walt, eine Versündigung 
an der Herrscherwürde des Kaisers. Von diesem Satz ausgehend?, kommt 
Haller zu dem Schluß, daß mit dem reatus maiestatis der Gelnhäuser Ur- 
kunde diese Verfehlungen gegen die Herrscherwürde des Kaisers gemeint 
seien. Mit viel größerem Recht läßt sich aber multiplex contemptus in un- 
serer Weise deuten. Das dreimalige Ausbleiben des Herzogs vor dem kaiser- 
lichen Lehnsgericht würde den Ausdruck multiplex kaum rechtfertigen, 
zumal gerade diese Verfehlung durch et precipue als reatus maiestatis noch 
besonders aus den übrigen contemptus hervorgehoben ist, während er durch- 
aus berechtigt ist gegenüber dem andauernden Verharren im Unrecht nach 
der Verhängung des Achturteils.® 


1 Arnold II, 16. 

2 Arnold II, 14; Ann. St. Petri Erphesf. mai. 1179, M. G. H., S. 64, 1ff.; 
Ann. Magdeb. 1179, SS. XVI, 194, 39; Chron. Mont. Seren. 1179, SS. XXIII. 
157, 10f.; Ann. Pegav. 1179, SS. X VI, 262, 40; Ann. Palid. 1179, SS. XVI, 95, 30. 

® Jaffe, Biblioth. Rer. Germ., III, nr. 61, S. 410f. 

' 4 Vgl. Hoppe, Erzbischof Wichmann von Magdeburg, in Geschichtsbl. f. 
Stadt u. Land Magdeburg, 43 (1908), S. 236 f. 

6 Haller, Der Sturz usw., S. 374f. 

Paß auch die iniuria gegen die Fürsten und Edeln vor dem Lehnsgericht 
des Kaisers behandelt werden kann, hat seinen Grund darin, daß es sich hier 
um Gewalttat eines Vasallen gegen seine Mitvasallen handelt. 


Contemptus und reatus maiestatis i.d.Gelnhäuser Urkunde v. 13 April 1180 115 


Ich übersetze daher den zweiten Teil der Anklage nach der Gelnhäuser 
Urkunde folgendermaßen: 

„Dieweil er sodann wider die Kirchen Gottes und die Rechte und Frei- 
heiten von Fürsten und Edeln zu wüten nicht aufgehört hat, ist er einerseits 
wegen des jenen zugefügten Unrechts, anderseits wegen der vielfältigen 
(durch Fortsetzung des Widerstandes nach der Achtung) uns bezeigten Miß- 
achtung, und zwar insbesondere wegen offenkundigen Hochverrats, da er, im 
Lehensprozeß durch vorgeschriebene dreifache Aufforderung vor unser Ge- 
richt geladen, ausgeblieben ist und auch keinen Fürsprecher an seiner Statt 
gesandt hat, — für widerspenstig erklärt.‘ 

Wahlstatt bei Liegnitz. W. Biere ye. 


8 * 


116 


Kritiken. 
Albert Görland, Ethik als Kritik der Weltgeschichte. (Wissen- 
schaft und Hypothese XIX.) Leipzig und Berlin 1914, B. G. Teubner. 
404 S. Geb. M. 7,50. 

Der etwas anspruchsvolle Titel dieses Buches besteht — wie man wohl 
zu sagen berechtigt ist — nicht ganz zu Recht. Sofern wir unter „Welt- 
geschichte“ die menschlichen Taten und Zustände in ihrem Werden und 
Vergehen, in ihrer zeitlichen Folge und Entwicklung zu verstehen pflegen, 
müßten wir von einer Ethik, die diese Weltgeschichte „kritisieren“ will, 
offenbar die Ableitung gewisser Maximen und Maßstäbe erwarten, mittels 
deren der ethische Sinn und Wert der einzelnen Zeitalter und Kulturepochen, 
der wirkenden Individuen und Tendenzen (z. B. Griechentum und Christen- 
tum) sich gegeneinander abwägen ließe. Abgesehen nun davon, ob ein 
solches Unternehmen selbst einen Sinn hätte — die meisten Historiker, 
und nicht nur diese, werden das energisch bestreiten —: Das vorliegende 
Buch jedenfalls hat sich eine ganz andere Aufgabe gestellt. Von Geschichte 
und von Kritik der Geschichte ist darin — das darf man wohl sagen — auf 
keiner Seite die Rede. Wogegen diese Ethik sich „kritisch“ stellt, das sind 
die menschlichen Dinge gewissermaßen nicht in ihrem Längsschnitt, sondern 
in ihrem Querschnitt, nämlich die bleibenden und typischen Formen und Ver- 
hältnisse des menschlichen Gemeinschaftslebens. Richtig formuliert, müßte der 
Titel lauten: „Ethik als Kritik der menschlichen Gesellschaft.“ Was hier ge- 
geben wird, ist eine Sozialethik — und zwar eine Sozialethik im Sinne der Mar- 
burger neukantischen Schuldoktrin. In dieser „Marburger Schule“ ist seit den 
Tagen ihres Begründers, des geistvollen und hochsinnigen Friedr. Albert 
Lange (bekannt vor allem durch seine,, Geschichte des Materialismus“), neben 
den Problemen der Erkenntnistheorie immer auch der Gedanke der so- 
zialen Ethik wertgehalten und systematisch durchgebildet worden. So ist 
Cohens „Ethik des reinen Willens“, ein trotz aller scheinbaren Ver- 
worrenheit zweifellos bedeutendes Werk, vor allem auf die Probleme des 
sozialen Lebens bezogen; noch bestimmter wird in Natorps bekannter 
„Sozialpädagogik“, dann auch in Stammlers „Lehre vom richtigen Recht“ 
. der Kerngehalt dieser Gedankengänge herausgearbeitet. Alle diese Werke 
stellen es sich zur Aufgabe, im Gegensatz sowohl zur naturalistischen als 
zur historischen oder religiös-romantischen Gesellschaftsauffassung durch 
kritische Reflexion das Gesetz der sozialen Vernunft zu entdecken und 
hiernach die gültige Ordnung der menschlichen Dinge oberstinstanzlich 


Kritiken 117 


festzustellen. Es ist die Derikweise, wie sie ehemals das Naturrecht vertrat, 
vertieft und geläutert durch den — damit wesensverwandten — Idealismus 
der Kantischen Philosophie, bereichert und modernisiert durch einen starken 
Einschlag sozialreformerischen, ja sogar „sozialistischen“ Geistes. Daß 
freilich eine solche rationale Deduktion „der“ sozialen Ordnung möglich 
und gültig sei, das wird von diesen Denkern nicht sowohl „bewiesen“ als 
vorausgesetzt. Alles kommt hierbei auf die axiomatische Grundlegung 
an. Hat diese (man denke an Stammlers Prinzip der „Gemeinschaft frei- 
wollender Menschen“) „objektive“ Gültigkeit, so ist auch das ganze soziale 
System aller Subjektivität, allem Streit der Parteien, allem Fluß der Ge- 
schichte entnommen; sofern aber eben das Prinzip selbst nur ein Produkt 
einer subjektiven Einstellung und Werthaltung ist, so hat auch das darauf 
gegründete Lehrgebäude, so scharfsinnig es ausgedacht ist, doch nur eine 
empirisch bedingte und beschränkte Bedeutung. Die Schule selbst zwar 
muß — kraft ihrer sich selbst tragenden Voraussetzung — jeden Angriff 
auf die Absolutheit ihres Standpunktes als widersinnig zurückweisen; ein 
stolzer Vernunftglaube, in dessen Bann auch der vorliegende Abriß der 
Marburger Sozialethik befangen ist. Sein Vorzug liegt hauptsächlich in 
der klaren, beinahe lehrbuchartigen Disposition des Gedankengehaltes, wo- 
bei freilich die Gefahr scholastischen Schematisierens nicht immer ver- 
mieden ist. In der sehr ausführlichen Einleitung gibt der Verfasser zunächst 
einen Aufriß der Logik „unseres kritischen Idealismus“, welche den in 
der Schule üblichen (in dieser Zuspitzung m. E. unhaltbaren) Monismus 
von Denken und Sein entwickelt. Die Ethik selbst, vom Verfasser als Phi- 
losophie der „Gemeinschaftswissenschaften‘‘ bezeichnet, wird in zwei Teilen 
aufgebaut, die sich offenbar wie negativer und positiver Teil verhalten. 
In beiden Teilen spielt die sehr (treffende) Dreiteilung alles sozialen Lebens 
in Wirtschaftsgemeinschaft, rechtlich-staatliche und endlich sittlich-religiöse 
Gemeinschaft (letzteres die „, Gemeinde“) eine große Rolle. Im ersten ne- 
gativen Teil werden die „Gefahren“ entwickelt, von denen innerhalb jedes 
einzelnen dieser drei Lebenskreise die für denselben charakteristische, bezw. 
normativ erforderliche Lebensform bedroht wird. So liegt die gefährliche 
Schranke der „ökonomischen Gesellschaft“ im „Hedonismus“ der Einzel- 
personen, die sich (statt als Arbeiter“) als bloße „Individuen“ gebärden, 
aus deren rastlosem „Kampf ums Dasein“ nicht eine wirkliche Gemeinschaft, 
sondern nur die wirre Masse eines „Publikums“ von Produzenten und Kon- 
sumenten entspringt. Umgekehrt unterliegt das soziale Gebilde des,, Staates 
— die der Wirtschaft übergelagerte Stufe — stets der Gefahr des Absolutis- 
mus, der Machtpolitik, mag diese monarchisch oder demokratisch sein, mag 
sie durch den Machtwillen eines Despoten oder durch die Idee des,, Ganzen“, 
des „öffentlichen Wohles“, das Recht der einzelnen unterdrücken. (Der 
Begriff des „Historismus“, den der Verfasser hier hereinbringt, scheint 


118 Kritiken 


seine eigene Auffassung mehr zu verwirren als zu klären.) Endlich drittens 
die „Gemeinde“, d.h. die geistige (,, pädagogische“) Gemeinschaft der 
Kultur und Gesittung, ist stets vom Verfall in „Mystizismus“ bedroht; 
statt mit den übrigen sozialen Lebenskreisen zur „Einheit des Systems“ 
zusammenzuwirken, tritt sie zu alter „Weltlichkeit“ in bewußten Wider- 
spruch, um (als „Kirche“) eine Civitas Dei, ein „Reich von anderer Welt“ 
zu konstituieren. In entsprechender Weise entwickelt dann der zweite 
positive Teil (nach einigen grundlegenden Erörterungen, so vor allem über 
den „prospektiven Zweck‘ als den charakteristischen Wesenszug des ethischen 
Vernunftwillens) die dem Verfasser vorschwebende „vernünftige“ Gestaltung 
der drei Stufen des sozialen Lebens, wobei — während gerade der Staat 
etwas dürftig behandelt scheint — über die Ethik des Wirtschaftslebens 
(Verfasser ist wie alle Marburger ein Gegner des ungehemmten Kapitalis- 
mus) sowie vor allem über die ideale „Gemeinde“ (als die Gemeinschaft 
der Menschheits-Erziehung, der Humanität) manches freimütige und groß 
gedachte Wort gesprochen wird. Wer freilich in dem Buche eine liebevolle 
und feinsinnige Anteilnahme an den „F Unmittelbarkeiten“ des persönlichen 
und geschichtlichen Lebens sucht, wird vielleicht nicht ganz auf seine Rech- 
nung kommen; denn von dieser „Last‘‘ der Empirie ist der „kritische Idealis- 
mus“ — wie der Verfasser ausdrücklich verkündet — ein- für allemal „be- 
freit“. Aber die Kraft und Klarhe der Gedankenführung, wie sie der 
Schule überhaupt eigentümlich ist, wird niemand verkennen. — Merk- 
würdig, daß Hegels „Rechtsphilosophie“, die methodisch und sachlich 
dieser Sozialethik nicht ganz fernsteht (vgl. z. B. Hegels Begriff der „bürger- 
lichen Gesellschaft“), prinzipiell ignoriert wird; auch diese gehört übrigens 
zur Tradition der Schule. 
Leipzig. Wilhelm Metzger. f 


Julian Hirsch, Die Genesis des Ruhmes. Ein Beitrag zur Methoden- 
lehre der Geschichte. Leipzig 1914, Joh. Ambr. Barth. 285 S. M. 6,60. 
Über den Inhalt dieses Buches wird man durch den Untertitel nur schlecht 
belehrt; denn was der Verf. bietet, ist zunächst nicht eine methodologische 
Untersuchung, sondern vielmehr ein recht interessanter Beitrag zur Sozial- 
psychologie. Der erste Abschnitt hat die Aufgabe, den Erscheinungskomplex, 
den wir bei dem Worte „Ruhm“ im Auge haben, als ein höchst problemati- 
sches Wesensgebilde zu erweisen, für dessen Kausalerklärung die Wissenschaft 
einzustehen hat. Sehr einleuchtend legt der Verf. dar, daß im Mittelpunkte 
dieser Untersuchung weniger das „berühmte“ Individuum als solches, denn 
vielmehr dessen „Erscheinungsform“ steht; sofern nämlich der Ruhm nicht 
eine dem Individuum inhärierende Eigenschaft, sondern eine im Kopfe der 
„Andern“ bestehende „Meinung“ über dieses Individuum ist. Die Ursachen 
nun dieser „guten Meinung“, die „ruhmzeugenden und ruhmerweiternden 


Kritiken 119 


Faktoren“ zu erforschen, ist die Absicht des zweiten, des Hauptabschnittes. 
Der Verf. unterscheidet hierbei die „vom Individuum selbst“ und die „von 
der Masse ausgehenden“ Faktoren; letztere werden wieder in „psychische“ 
und „soziale“ (besser: innere und äußere) Faktoren geschieden. Zu diesen 
wohl durchdachten Ausführungen, in denen eine reiche Fülle von historischem 
Material mit großem psychologischen Scharfblick verarbeitet ist, möchte ich 
folgendes bemerken. So richtig es ist, die „Berühmtheit“ eines Mannes als 
eine komplizierte soziale (Massen-) Erscheinung zu bezeichnen, so fest steht 
es anderseits, daß unter den vielfachen „Faktoren“, aus denen diese sich Zu- 
sammensetzt, der wesentliche und ausschlaggebende — von Ausnahmen 
(Eckermann, Caspar Hauser u. a., vgl. S. 25) abgesehen — die persönliche 
Bedeutung, die vom Verf. sogenannte „Eminenz“ des historischen Indivi- 
duums ist. Diese wird auch vom Verf. an erster Stelle genannt und unter- 
sucht; aber es scheint, daß ihn das Problem, welches gerade in diesem Begriff 
der „Eminenz“ steckt, doch nicht in erster Linie interessiert hat. Hier hätte 
sich vielleicht tiefer dringen lassen, als es geschehen ist, wenn der Verf. von 
dem — heute in Philosophie und Psychologie so viel behandelten — Begriff 
des „Wertes“ ausgegangen wäre. Daß aller Ruhm auf Wertgefühlen und Wert- 
urteilen beruht, findet man wohl anerkannt; um so mehr hätte man vom Verf. 
erwarten dürfen, daß er sich von den allgemeinen Tatsachen des Wertbewußt- 
seins aus den Weg zu dieser spezifischen Wertqualität, welche als an der 
„eminenten“ Persönlichkeit haftend erlebt wird, gebahnt hätte. Das eigen- 
tümliche Ineinander von (gewertetem) Objekt und (wertendem) Subjekt, 
aus dem wie jede andere Wertsetzung so auch die Prädikation von „Eminenz“ 
entspringt, wäre damit sicher viel klarer geworden; ja der charakteristische 
Tatbestand, wie er im Phänomen der „Eminenz“ gegeben ist, wäre damit 
recht eigentlich erst beschreibbar und in seiner Wesensart bestimmbar ge- 
worden. Was der Verf. zur Kennzeichnung dieses Phänomens, zur Analyse 
dessen, was man menschliche ,, Größe“ nennt, beizubringen weiß (S. 27—36), 
ist wirklich etwas dürftig und kann nicht befriedigen. Ohne das typische Er- 
scheinungsbild des „großen Mannes“ in seinem tieferen Wesen klarzulegen 
unterscheidet er als Hauptformen die „Tateminenz“ und die „künstlerische 
Eminenz‘‘; bei jener soll die Wirkung mehr auf „Realität“, bei dieser mehr 
auf „Imagination“ beruhen. Als den eigentlichen „realen“ Kern des ganzen 
Phänomens scheint er übrigens das zu betrachten, was er eine „Zustands- 
änderung nennt; so soll Kopernikus „eminent“ sein, weil er den Zustand der 
Astronomie, Luther, weil er den Zustand der Kirche, Napoleon, weil er den 
Zustand der europäischen Machtverhältnisse geändert habe! (S. 28.) Das ist 
doch — zumal es, wie der Verf. selbst weiß, in der Anwendung auf „künst- 
lerische Eminenz ins Sinnlose führt — eine sehr bedenkliche, höchst mecha- 
nische Auffassung, die dem tatsächlichen Wesen von Größe in keiner Weise 
gerecht wird. (Statt „Zustandsänderung“ müßte m. E. mindestens „För- 


120 Kritiken 2 


derung“ gesagt werden; aber darin stecken eben Wert- und Zweckbegriffe, 
wie „Entwicklung“, „Fortschritt“, „Kultur“ als Inbegriff von Zielen und 
Aufgaben! Doch würde auch damit nur eine besondere Spezies von „Emi- 
nenz“ bzw. Größe umschrieben sein.) An diesem Punkte also, welcher 
— so grundlegend er ist — sehr rasch abgetan wird, scheint mir eine Schwäche 
des Buches zu liegen. Dagegen ist es in den weiteren Partien dem Verf., der 
eben vorwiegend „ kollektivpsychologisch“ interessiert ist, sehr gut gelungen, 
die einzelnen Faktoren aufzuführen, die zur „Eminenz“ hinzutreten bzw. 
diese sogar ersetzen, um innerhalb der Gesellschaft (oder in gewissen Gruppen 
derselben) den Namen eines Individuums „berühmt“ zu machen. In die 
Gruppe dieser höchst mannigfaltigen Tatbestände — die vom Verf. gegenüber 
dem „rationalen“ (d. h. wesentlichen Moment der „Eminenz“ als „ irratio- 
nale“ (d. h. außer wesentliche) Faktoren bezeichnet werden — gehören ein- 
mal „Besonderheiten in der Existenz des Individuums“, sodann „a priori 
in der Masse liegende psychische Bedürfnisse und endlich eine Reihe von 
Formen und Institutionen der Gesellschaft“ (S. 231). So hören wir hier vom 
Einfluß der Lebenslagen und des Lebensschicksals eines Mannes auf dessen 
Beurteilung, vom Verehrungs-, Sensations-, Widerspruchs-, Konzentrations- 
bedürfnis der Masse, von den Zeittendenzen, von Erziehung, Schule, Tages- 
presse, Museum und Konversationslexikon, und wie durch alle solche Um- 
stände der Größenwert eines geschichtlichen Individuums in den Augen der 
Masse modifiziert oder vielleicht erst „gemacht“ wird. Um diese sozialpsycho- 
logischen Untersuchungen zu einem theoretischen Abschluß zu bringen, hat 
der Verf. dann im dritten und letzten Abschnitt die Lehre des Franzosen 
Gabriel Tarde von den „Nachahmungsgesetzen“ herangezogen und damit 
für den offenkundigen „Traditionalismus‘‘ in aller menschlichen Größen- 
schätzung eine Reihe wertvoller Analogien gewonnen. In diesem letzten Ab- 
schnitt kommt dann auch endlich der Untertitel des Buches zu seinem Recht; 
der Verf. macht von seinen Resultaten die Anwendung auf die Methodologie 
der historischen, vor allem der biographischen Wissenschaft. Gegen alle 
bisherigen Biographien „großer“ Männer kann er — weil sie, wie er meint, 
alle mit ungeprüften Werturteilen arbeiten — ein starkes skeptisches Miß- 
trauen nicht unterdrücken; seine Forderung geht jedenfalls dahin, Biographie 
müsse von nun an durch „Phänographie“, d. h. durch die Lehre von der 
„Erscheinungsform“ der Individuen, vom „Bilde“ Ciceros, Goethes usw. er- 
gänzt werden, ja diese letztere Betrachtungsweise sei im ganzen die wich- 
tigere Aufgabe! In diesen Ausführungen macht sich — bei sehr vielen m. E. 
treffenden Gesichtspunkten — doch ein etwas allzu starker Positivismus 
geltend, eine übertriebene Neigung zu „exakter“, „wertfreier“ Behandlung 
der Dinge, bei deren konsequenter Durchführung Geschichte als Darstel- 
lung geistigen, d. h. wertbestimmten Geschehens doch wohl unmöglich würde. 
Das Buch, als dessen Verfasser man einen Literarhistoriker (Germanisten) 


Kritiken | 121 


vermuten darf, ist augenscheinlich nicht aus rein theoretischen Gedanken- 
gängen hervorgegangen, sondern aus dem praktischen Bedürfnis dessen, 
der eine „exakte“ Biographie eines „berühmten“ Mannes schreiben will 
und nun sieht, wie schwer das ist. Neben der französischen Soziologie hätte 
er aber die neuere deutsche Geschichtsphilosophie, vor allenı Dilthey und 
Rickert, die beide mit keinem Wort erwähnt sind, und übrigens auch ältere 
deutsche Denker, wie z. B. Wilh. v. Humboldt, einiger Berücksichtigung 
würdigen können! Trotz dieses (vielleicht absichtlichen) Mangels an philo- 
sophischer Vertiefung bietet die Arbeit ein gediegenes Beispiel einer sozial- 
psychologischen Monographie, wie man deren in unserer deutschen Wissen- 
schaft bisher leider nicht viele findet. 
Leipzig. Wilhelm Metzger. f 


H. Pistorius, Beiträge zur Geschichte von Lesbos im 4. Jahr- 
hundert v. Chr. (Jenaer Histor. Arbeiten Heft 5). Bonn 1913, A. Marcus 
und E. Webers Verlag. S. 178. M. 4,50. ö 

Monographien über alle wichtigeren selbständigen Gemeinden der grie- 
chischen Welt sind für uns dringend nötig; denn nur so kann man hoffen, 
allmählich zu einer griechischen Geschichte zu gelangen, in der sich die vielen 
einzelnen Glieder des griechischen Volkes plastischer als bisher aus der 

Gesamtheit herausheben. Zudem werden auch erst hierdurch die gemeinsamen 

und trennenden Züge in Verfassung und Recht, in Religion und Sitte, in Kunst 

und Literatur, überhaupt in allen Lebensbetätigungen, die wir schon jetzt 
innerhalb des Griechentums wahrnehmen können, zur vollen Klarheit gelangen, 
und erst dann wird man auch die Frage, die von Karl Otfried Müllers Ge- 
schichten hellenischer Stämme und Städte an bis auf die Neuauflage von 

Belochs Griechischer Geschichte die Forschung immer wieder beschäftigt hat, 

die Frage nach dem Vorhandensein und der Bedeutung von Stammeseigen- 

heiten — man darf hierbei natürlich nicht primitiverweise allein „Aoler“, 

Toner und Dorier in Betracht ziehen — einer endgültigen Lösung zum minde- 

sten naheführen können. Schon im Altertum ist übrigens die Bedeutung 

eingehenderer Kenntnis auch der nicht an erster Stelle stehenden Gemeinden 
gerade von einem so großen Systematiker wie Aristoteles durch das von ihm 
geleitete großzügige Sammelwerk der griechischen nolızeiaı voll anerkannt 
worden. Die moderne Forschung ist denn auch ebenso wie für Italien auch 
für Griechenland um die Schaffung derartiger Monographien mit gutem Er- 

folg bemüht, und auch die Arbeit von P. über die Geschichte von Lesbos im 

4. Jahrhundert v. Chr. bringt uns wieder einen Schritt weiter, wenn es sich 

inihr auch, abgesehen von einigen wenigen gelegentlichen wirtschaftsgeschicht- 

lichen Bemerkungen!, nur um eine neue Zusammenstellung und kritische Ver- 


1 Gut gelungen erscheint der Nachweis (S. 29ff.), daß die Elektronhekten 
von Mytilene aus der Zeit von 480—350 nicht als Stadt-, sondern als Handels- 


122 Kritiken 


arbeitung des Materials zur politischen Geschichte handelt, während das eigent- 
liche Ziel solcher Monographien, das Entwerfen eines geographisch orien- 
tierten politischen und kulturellen Gesamtbildes, bei dem übrigens eine 
zeitliche Abgrenzung wenig am Platze ist, leider gar nicht angestrebt ist. 
Es wäre daher wohl besser gewesen, wollte man die Arbeit nicht zu umfang- 
reich werden lassen, sie räumlich zu beschränken. Es hätte auch viel Raum 
gespart werden können, wenn manches, was nicht direkt zum Thema gehört, 
kürzer behandelt worden wäre (s. z. B. S. 20, 43/4, 58, 81ff.), ein Übelstand, 
der uns vor allem in manchen der ein Drittel des ganzen Buches ausmachen- 
den Exkursen entgegentritt. 

In einer Einleitung orientiert der Verf. zunächst über die bisherigen Bear- 
beitungen des Themas!, sowie über die Quellen, über diese freilich nicht recht 
zufriedenstellend (die von ihm selbst recht geschickt verwerteten Münzen 
[s. S. 29 ff., 89/90], sowie die Bauten .[S. 49f., 89f.] sind hier sogar nicht 
einmal erwähnt). Die Darstellung setzt dann mit Recht bereits mit dem 
‚Jahre 411 v. Chr. ein, in dem die erste lesbische Stadt, Eresos, wohl endgültig 
von Athen zu Sparta überging. Die Zertrümmerung des athenischen und die 
Aufrichtung des spartanischen Reiches in den nun folgenden Jahren tritt 
uns alsdann auch in dem Geschick der lesbischen Gemeinden entgegen, die 
alle Sparta untertan werden. (Ein Harmost ist für Methymna bezeugt, S. 18.) 
Erst Konons Sieg bei Knidos hat wenigstens das wichtige Mytilene (nachP. 
S. 24ff. nur dieses) wieder auf athenische Seite gebracht (wenn im Anschluß 
hieran P. behauptet, daß damals von Konon bereits die Schaffung eines neuen 
großen athenischen Seebundes ins Werk gesetzt worden sei, und wenn er 
sogar versucht, dessen innere Organisation als die weit straffere als die des 
Seebundes vom Jahre 377 v. Chr. hinzustellen [S. 21, Exkurs III, S. 102ff.], 
so ist ihm ein irgendwie zwingender Nachweis für diese Auffassung nicht 
geglückt“). Thrasybul ist es dann 389 v. Chr. gelungen, auch Eresos und Antissa, 
aber nicht ganz Lesbos für Athen zu gewinnen, ein Gewinn, den freilich 
der Antalkidas-Frieden wieder zunichte gemacht. Die nach diesem von Athen 
eingeschlagene Bündnispolitik, die auf vollkommener Gleichberechtigung 
aufgebaut war, hat auf Lesbos zunächst Mytilene und Methymna zum An- 
schluß bestimmt und nach Begründung des 2. athenischen Seebundes — 


münzen aufzufassen seien (der Ref. des Lit. Centralbl. 1914, 1008f. ], H. Philipp, 
gibt freilich das Gegenteil für die Ansicht von P. aus!). 

1 Er hebt mit Recht aus ihnen besonders Plehn, Liber Lesbiascorum, 
1826, heraus. 

2 So ist z.B. von allen von P. auf S. 107, 4 angeführten Belegen überhaupt 
nur Isokr. Euag. 56, 68 etwas ausgebend; von dem von ihm verwerteten numis- 

- matischen Material legt er z. B. ferner besonderes Gewicht auf ein Tridrachmon 

von Byzanz (S. 109), hält es aber dann selbst für wahrscheinlich, daß es erst 
nach 389 v. Chr. geprägt worden ist usw. 


Kritiken 123 


P. S. 36, 7 möchte ihn mit Beloch lieber den 3. nennen, was aber doch als 
ungerechtfertigt unterbleiben sollte! —, und zwar noch in den 70er Jahren, 
Antissa, Eresos und endlich Pyrrha, d. h. ganz Lesbos. 

Für die folgenden Jahre läßt sich über die Geschichte von Lesbos nicht 
viel ermitteln; aus Inschriften sehen wir nur, daß Athen es sich hat angelegen 
sein lassen, die wichtige Insel gut zu behandeln (s. auch den Exkurs V, S. 114ff. ). 
So ist es verständlich, daß Lesbos im Bundesgenossenkriege und auch noch 
einige Zeit nachher treu geblieben ist und sich erst um 350 v. Chr. von Athen 
abzuwenden begonnen hat. Der Versuch des Verf. (Exkurs VI, S. 116ff.), 
die genaue Zeit durch die Erwähnung einer Oligarchie in Mytilene in der 
Rhodierrede des Demosthenes (XV 19) und deren neue Datierung auf Januar- 
Februar 350 zu gewinnen, erscheint mir freilich nicht gelungen. Denn selbst 
wenn ınan das Vorhandensein der Oligarchie in Mytilene als unbedingt sicheren 
Hinweis für den erfolgten Abfall von Athen faßt, was aber immerhin erst 
zu beweisen wäre, so würde dies für die Stellung der vier anderen Gemeinden 
der Insel noch gar nichts besagen.“ Mytilene ist dann übrigens wohl die ein- 
zige lesbische Gemeinde, die sich im Jahre 34@ v. Chr. wieder Athen ange- 
schlossen hat, während sich die anderen, in denen sich Tyrannen erhoben 
und zum Teil auch noch in den 30er Jahren regiert haben, dauernd 


ı Im Exkurs VII (S. 112ff.) behandelt P. die Reihenfolge des Eintritts der 
sog. sechs Gründungsstädte in den Seebund. Er versucht dabei Diodors XV 
28, 3 Reihenfolge zu stützen, doch in nicht genügender Weise. I. Gr. II? 41, 
5/6 scheint mir nämlich zu zeigen, daß zur Zeit des Eintritts von Byzanz 
außer Chios mindestens noch ein Mitglied vorhanden gewesen sein muß, 
da neben Athen &Aloı oöuuayoı erwähnt werden. Da nun nach Diodor XV 29, 6 
„Theben“ éx} trò xoıwov ovvéðgrov En} roig cois n&cı aufgenommen worden ist, 
da ferner nach I. Gr. II? 40 der Eintritt von Theben und Mytilene so ziem- 
lich gleichzeitig erfolgt sein dürfte und die Form von Methymnas Aufnahme 
gleichfalls eine Reihe von Bundesmitgliedern voraussetzt (I. Gr. II? 42, 
19ff.), so kann neben Chios nur Rhodos als frühestes Bundesmitglied in Betracht 
gezogen werden. Ob nun Byzanz noch vor Theben-Mytilene oder erst nachher 
eingetreten ist, wird sich mit unsern Mitteln kaum entscheiden lassen, da die 
Nichthervorhebung des Bündnisses mit Theben in dem mit Byzanz abgeschlos- 
senen darauf zurückgehen kann, daß jenes, das wohl, wie P. S. 113f. selbst 
bemerkt, als Muster künftiger Verträge mit Landmächten in Betracht gezogen 
werden sollte, hier bei der Seemacht Byzanz nicht in Frage kam. 


2 Wenn in dem „Orontesvertrage‘‘ vom Winter 351/50 v. Chr. Beitragslei- 
stungen von Lesbos für Athen erwähnt werden, so zwingt dies m. E. noch nicht 
zu der Annahme, daß Mytilene damals auf keinen Fall von Athen abgefallen 
gewesen sein kann (anders P. S. 48), überdies ist aber dieser Orontesvertrag 
erst nach Demosthenes Rede für die Rhodier anzusetzen, s. auch Pokorny, 
Stud. z. griech. Geschicht. im 6. u. 5. Jahrz. des 4. Jahrh. Greifsw. Diss. 1913, 
S. 104ff. 


124 Kritiken 


von Athen ferngehalten haben dürften. (Das einzelne bleib&hier auch noch 
nach P.s Ausführungen zum Teil unsicher; über die Chronologie der Tyrannen 
von Eresos s. Exkurs VII, S. 120 ff.) 


Ende der 40 er Jahre hat zum erstenmal Makedonien auf Lesbos einge- 
griffen (König Philipp beseitigt Tyrannen von Eresos), und seit den 30 er 
Jahren ist auch das Geschick dieser Insel mit der neuen griechischen Vor- 
macht aufs engste verknüpft gewesen. Zuerst, und zwar schon 338, ist wohl 
Mytilene Mitglied des korinthischen Bundes geworden, das nun wie früher 
zu Athen, jetzt zu Makedonien besonders treu gehalten hat, die anderen 
Gemeinden jedoch erst nach der Schlacht am Granikos, und zwar waren sie 
aller Wahrscheinlichkeit nach zugleich Mitglieder des xo:v0v der Aioler, für 
dessen Wiederbelebung durch Alexander P. wichtige Gründe anführt!. Die 
persischen Erfolge zur See im Jahre 333 haben nur für kurze Zeit Lesbos dem 
Könige abspenstig machen können; mit der Zurückgewinnung im Jahre 332 
ist auf der Insel auch die von den Persern stets begünstigte Tyrannis end- 
gültig beseitigt worden (die bekannte Tyranneninschrift von Eresos, I. Gr. X112, 
526 wird eingehend behandelt S. 71ff. u. auch S. 86ff.). Alexanders starkes 
Eingreifen in die griechischen Verhältnisse tritt uns auch auf Lesbos deutlich 
entgegen in dem Volksbeschluß, der auf Grund des Ediktes Alexanders 
über die Rückkehr der Verbannten diese geregelt hat (I. Gr. XII 2, 6). Nach 
Alexanders Tode ist auch ganz Lesbos zugleich mit der Aufhebung deskorinthi- 
schen Bundes durch Antipatros aus der Stellung eines wenn auch nicht 
gleichberechtigten Verbündeten zu einer Gemeinde des Alexanderreiches herab- 
gedrückt worden (s. I. Gr. XII 2, 645); es hat jetzt der Reihe nach unter 
der Oberhoheit des Antipatros, des Polysperchon und des Antigonos gestanden 
(s. bez. des letzteren vor allem I. Gr.XII2,526c 30ff., Dittenberger, Syll.31344), 
bis es endlich bei dem letzten großen Ringen der Diadochen wohl schon 
302 v.Chr. von Lysimachos seinem Reiche einverleibt worden ist. Mit 

1 S. Exkurs VIII, S.123ff. Zu der von ihm als möglicher Beweis angeführten 
Stelle bei Diodor XX. 107, 4 sei bemerkt, daß für den hier uns begegnenden 
Titel „ xl ris Aloliò os xal is Iovis weupdels dr, Avcıudyov orgurnyös“ 
eine gewisse Parallele in dem inschriftlich bezeugten Titel „orocruyòs 
er! rau x, r¾ ’Ihvav xaraorafeis“ (Dittenberger, Syll. 31 368, 3f.) 
vorliegt und daß in hellenistischer Zeit ähnliche Titel für Verwaltungsbeamte 
bestimmter Provinzen u. dergl. vielfach bezeugt sind; s. z. B. Dittenberger 
a. a. O. 502, 2 ff., Dittenberger Or. gr. inscript. sel. 141, 4ff. J. Gr. XII 3, 1291; 
B. C. H. X S. 111; Polyb. V 40, 4; 96, 4. — Mit Recht hat auch P. S. 128 die 
Bedeutung hervorgehoben, die man den von Alexander wieder belebten xoiv& 
für die Verwaltung des Alexanderreiches beimessen muß, und er hat auch das 
richtige Gefühl (S. 132,3), daß seit der Diadochenzeit hierin immerhin eine 
Wandlung eingetreten ist; die oben angeführte Inschrift Dittenberger, Syll. 
3I 368 ist hierfür ein Beweis unter vielen. 


Kritiken 125 


2 


einer kurzen Übersicht und einem Ausblick auf die kulturhistorische Bedeu- 
tung Mytilenes in hellenistischer Zeit schließt P. die eigentliche Darstellung. 

Von den Exkursen sind noch zu erwähnen: I. (S. 96ff.) Die Chronologie 
der letzten Züge Lysanders (gipfelt in einer Tabelle für die Jahre 405 — 402), 
II. (S. 101f.) Peisandros’ Nauarchie (395/4 v. Chr. ist dieser allein und nicht 
auch der König Agesilaos spartanischer Nauarch gewesen) und endlich der 
umfangreichste, der als Anhang II bezeichnet wird: Zur Epigraphik von 
Lesbos (S. 135ff.). P. versucht hier, ausgehend von den sicher datierten In- 
schriften, auf Grund der Buchstabenformen, ihrer Anordnung der Schreibung 
des Iota adscriptum und sprachlicher Kriterien die undatierten Inschriften 
zeitlich festzulegen; es ist ihm hierbei sicher manches näher zu bestimmen 
geglückt, doch ist gerade gegenüber diesen seinen Ausführungen Skepsis 
um so mehr am Platze, als die unbedingt erforderliche Grundlage für solche 
epigraphische Untersuchungen, die selbständige Kenntnis von Originalen 
und Abklatschen, nicht vorhanden ist. Den Abschluß des sorgfältig gearbei- 
teten Büchleins bildet eine nützliche Zeittafel und ein Register. 

Breslau. Walter Otto. 
Heinrich Kellner, Heortologie oder die geschichtliche En twick- 

lung des Kirchenjahres und der Heiligenfeste von den älte- 
sten Zeiten bis zur Gegenwart. 3. Aufl. Freiburg i. Br., 1911 
Herder. Gr. 8. XV u. 318 S. M.7,—. 

Die erste Auflage dieses Buches erschien 1901 (nicht 1900, wie Dahl- 
mann-Waitz unter Nr. 495 ungenau bemerkt). Sie erfreute sich sofort 
der verdienten Wertschätzung der Heortologen und Liturgiehistoriker. Aber 
auch die Freunde der Kirchen- und Kulturgeschichte, nicht minder 
die Bearbeiter der religionsgeschichtlichen und volkskundlichen Forschung 
haben mit großem Nutzen nach dem viel zitierten Buch des kürzlich 
verstorbenen Bonner Theologieprofessors gegriffen. Diese Anerkennung 
tritt gewiß auch in dem bemerkenswerten Umstand zutage, daß sich einer 
italienischen Übersetzung (1906), seitdem eine englische (1908), eine franzö- 
sische (1909) und eine spanische (1910) Ausgabe anschloß. Dieser Erfolg 
war wohl zu erwarten. Liegt doch in Kellners Werk die erste brauchbare 
Darstellung vor, die das christliche Festwesen — die Feste anderer Konfessionen 
werden nur gelegentlich gestreift — überhaupt auf deutschem Boden gefunden 
hat. So hat gerade dieses Spezialwerk wesentlich mit dazu beigetragen, 
daß sich die Heortologie von der Liturgik und Liturgiegeschichte langsam 
loslöste und allmählich in die festere Stellung einer Sonderdisziplin in Lehr- 
betrieb und in der Forschung einrückt. Das sind übrigens Bestrebungen, 
die nicht bloß von den Forderungen des Tages und der Gegenwart diktiert 
werden. Wer hier ältere Entwicklungslinien verfolgt, kann feststellen, daß 
bereits der vielseitige Oratorianer Louis de Thomassin (1619—1695) hier die 


126 Kritiken 


Wege wies. Es ist gewiß in weitesten Kreisen bekannt, daß er mit seinem — 
nachmalig auch lateinisch herausgegebenen — Hauptwerk Ancienne et 
nouvelle discipline de l’Église touchant les bénéfices et les bénéficiers (3 vols, 
Paris 1678 s. und öfter) als Vater der kirchlichen Rechtsgeschichte anzu- 
sprechen ist. Aber weniger beachtet wird es, daß er zu alledem — und hier 
als ein Freund der kirchlichen Kulturgeschichte — den kirchlichen Festen 
eine Sonderuntersuchung einräumte. Es geschah das in seinem Trait& des 
festes de l'église, ein Traktat, der den zweiten Band seiner vornehmlich 
Gegenständen der kirchlichen Praxis gewidmeten Traités historiques et 
dogmatiques sur divers points de la discipline de l’église et de la morale chré- 
tienne (Paris 1680 ss. und öfter) ausmacht. 

Die dritte Auflage von Kellners Buch, das sich, wie man sieht als führend 
ausweist, gibt sich nun als eine wesentlich verbesserte und vermehrte. Neu 
aufgenommen sind die Untersuchungen über die Begleitfeste von Weihnach- 
ten, über die Marianischen Andachten, sowie neue Studien zu den Apostel- 
festen und zahlreiche Ergänzungen und Notizen, die den Ergebnissen der 
letztjährigen Forschung entnommen sind oder aus der eigenen Werkstatt 
des arbeitsfreudigen Verfassers stammen. Der Schwerpunkt der Darstellung 
fällt nach wie vor auf das altchristliche Festleben. 

Dem verdienten Werke sei als Gesamtleistung aufrichtige Anerkennung 
gezollt. Aber gleichwohl muß ich sagen, diese Neuauflage entspricht nicht mehr 
ganz dem Stande der heortologischen Forschung. Denn es ist dem Verf. 
ganz entgangen, daß sich inzwischen ein hocherfreuliches Interesse am terri- 
torialen Festwesen herausgebildet hat, das zu wertvollen Publikationen 
führen konnte. Hier sind zu erwähnen: A. Schilling, Die religiösen und 
kirchlichen Zustände der ehemaligen Reichsstadt Biberach unmittelbar vor 
Einführung der Reformation, Freiburger Diözesanarchiv XIX (1887), S. 1 ff.; 
A. Lechner, Mittelalterliche Kirchenfeste und Kalendarien in Bayern, 
Freiburg 1891; Ed. Wymann, Liturgische Taufsitten in der Diözese Kon- 
stanz, Geschichtsfreund XLV, S. 1ff. (wichtige Beiträge zum alamannischen 
Festleben); L. Lefebvre, L'évêque des fous et la fête des innocents à Lille 
du XIV® au XVI siècle, Lille 1902; M. Riemer, Mönchtum und kirchliches 
Leben im Bistum Halberstadt, Leipziger theol. Diss. 1906. Es geht gewiß 
auch nicht an, daß die führenden Arbeiten zur Chronologie, also die Werke 
von Rühl und Grotefend und verwandte Untersuchungen fürder noch 
unerwähnt bleiben. Daß weiterhin die zahlreichen und anregenden Aus- 
führungen von Hauck zu frühmittelalterlichen und hochmittelalterlichen 
Festen (vgl. die einzelnen Bände der Kirchengeschichte im Register unter 
„Feste“) immer noch entbehrt werden. Unzulässig ist es, daß über das 
kluniazensische Allerseelenfest gehandelt wird (S. 242), ohne daß die ein- 
schlägigen Ausführungen von E. Sackur, die Cluniazenser, Halle 1892ff., 
II, S. 475f. beachtet sind. Denn Sackur setzt das „statutum sancti Odilonis 


Kritiken 127 


pro defunctis“ doch bereits für die dreißiger Jahre des 10. Jahrhunderts 
an und nicht zum Jahre 998. Und wie viel an Anregung hat uns doch die 
pfarrgeschichtliche Forschung (K. H. Schäfer, K. Künstle u. a.) zum Be- 
griff der,, Hochzeiten“ und „festivitates praecipuae“ oder über Johannes d. T., 
den Patron der Baptisterien, gebracht, was alles noch nachzutragen bleibt. 
Uberhaupt fehlt dem Buche eine engere Fühlung mit Nachbargebieten. 
Welche intime Züge mittelalterlichen Festlebens lassen sich weiter aus neuer- 
lichen Bearbeitungen der mittelalterlichen Stadtgeschichte herausholen. 
Ich nenne nur eine für viele, wenn ich an R. Davidsohns große Geschichte 
der Stadt Florenz (Berlin 1896 ff., vgl. I, S. 716 f.) erinnere. Und auch die 
kräftig aufblühende Liturgiegeschichte hat doch unser heortologisches 
Wissen bedeutend vertieft. Aber die hier besonders fruchtbare Arbeit 
von A. Franz, Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter, Freiburg 
1909, ist hier gleichwohl noch unerwähnt geblieben. Selbst St. Beissels 
fleißige Untersuchungen zur Geschichte des Marienkultus (Freiburg 1909ff.) 
haben auf eine Anführung noch verzichten müssen. Auch ältere Darstellungen 
lassen sich mit Nutzen zur Abrundung und zur Vertiefung noch heran- 
ziehen. So bin ich bei meinen Untersuchungen zur Geschichte und 
Rechtsgeschichte des hochmittelalterlichen französischen Klosters, die 
erst zum Teil in meinem Kurie und Kloster im 12. Jahrhundert (Stutt- 
gart 1910) niedergelegt sind, auf nachfolgende und brauchbare Darstel- 
lungen gestoßen: Ch. Lalore, Les fötes chomées dans le diocèse de Troyes, 
Troyes 1869; R. Guerlin, Fêtes chomées, leur nombre, réglements éche- 
vinaux (M&moires de la société des antiquaires de Picardie, Quatrième série, 
tome IV, Paris-Amiens 1903, p. 215 ss. Oder ich denke hier an den wert- 
vollen, wenn auch anonym erschienenen Aufsatz „Ancien cérémonial de 
l’église angélique du Puy“ in Tablettes historiques du Velay, V° année 
1874 - 1875, Le Puy 1875, p. 584 ss. 

So wünsche ich denn dem altangesehenen Buche bei einer neuen Auflage 
eine gründliche Umgestaltung, die auch eine Erweiterung der Problemstellung 
in sich schließen mag. Und letzteres vor allem unter der Rücksicht, daß 
auch die volkskundliche Seite des Festwesens beachtet wird. Und das 
im Sinne von Arbeiten, wie sie etwa R. Andree, Votive und Weihegaben des 
kath. Volkes in Süddeutschland, Braunschweig 1904, und R. Reichard, 
Die deutschen Feste in Sitte und Brauch 2, Jena 1911, vorgelegt haben. 

Regensburg. Georg Schreiber. 


Ernest Lavisse, Histoire de France depuis les origines jus qu'à 
la revolution. Publiee avec la collaboration de MM. Bayet, Bloch, 
Carré, Coville, Kleinclausz, Langlois, Lemonnier, Luchaire, Mariéjol, 
Petit-Dutaillis, Pfister, Rébelliau, Sagnac, de Saint-Léger, Vidal de la 
Blache. Paris, Hachette. 9 Teile in 18 Bänden. 


128 Kritiken 


Einige Zeit vor dem Krieg wurde die unter Ernest Lavisses Leitung von 
mehreren französischen Gelehrten verfaßte „Histoire de France“ durch einen 
Registerband abgeschlossen, und vom Rücken der 18 geschmackvollen Bände 
grüßen in echtfranzösischem uniformierten Stolz achtzehn napoleonische 
Siegesgöttinnen mit Lorbeerkränzen: sie verkünden schon vom Einband her, 
daß hier ein Werk geschaffen wurde, auf das die französische Nation stolz 
ist. Wertvoll als Überschau des historischen Wissens und Denkens der Gene- 
ration nach 1900 erweckt dies Sammelwerk das größte Interesse durch seine 
Organisation. Man darf anerkennen, daß bisher kein anderes Volk zu einer 
so stileinheitlichen und typischen Nationalgeschichte gelangte, wie die ist, 
welche Lavisse und sein Stab in wenig mehr als einem Jahrzehnt vollendet 
haben. 

Stileinheit bedeutet noch nicht die Summe aller Vorzüge; aber jedenfalls 
liegt über dieser Gesamtleistung der Abglanz der geschlossenen literarischen 
Kultur Frankreichs und seiner sorgfältig gepflegten Hochachtung vor der 
nationalen Tradition. Sechzehn Fachleute, beinahe alle Autoritäten auf 
ihrem engeren Fachgebiet, aber eben doch nur Spezialforscher von verschie- 
dener Richtung und Begabung und bis auf zwei oder drei unter ihnen ohne 
universale Neigungen, konnten sich hier trotzdem zu einem Gesamtsshaffen 
zusammenschließen, in dem kaum eine ungeschickte Naht, kaum eine klaffende 
Fuge daran erinnert, daß so viele verschiedene Arbeiter am Werke waren. 
Unser älteres Parallelwerk, die „Bibliothek Deutscher Geschichte“, entbehrt 
dieser straffen und klaren Ordnung und dieses Zusammenhalts. Die Zahl 
der Mitarbeiter an dem deutschen Werk ist noch etwas kleiner als beim 
„Lavisse“; es finden sich Werke ersten Ranges darunter; die Summe der 
geleisteten Forscherarbeit ist in einzelnen Teilen größer als beim „ Lavisse“; 
und auch der gute lesbare Durchschnitt fehlt dort nicht. Dennoch war das 
Gesamtergebnis uneinheitlicher, die Wirkung des deutschen Unternehmens 
auf das Publikum zweifellos im ganzen schwächer. Der Kontakt mit dem 
Leser, der Gerfeingeist unter den Mitarbeitern ist bei dem französischen 
Werk lebendiger. Ein äußeres Zeichen dafür ist es auch, daß das deutsche 
Werk bei nicht wesentlich breiterer Anlage in 40 Jahren noch nicht vollendet 
worden ist. Der Stil, der Plan, die Gesichtspunkte, die wissenschaftliche 
Art divergieren unter den deutschen Mitarbeitern erheblich. Das französische 
Werk ist dagegen als Gesamtleistung gedacht und ausgeführt: es ist ausge- 
zeichnet durch klare Anlage, gleichmäßige Erzählungskunst und einen sicheren 
Rhythmus, der die Fassungskraft des Lesers immer in Spannung hält, ohne 
sie je zu überspannen, eine künstlerische Knappheit und doch zugleich 
behagliche Frische der Darstellung. 

Man kann auch die großen englischen Sammelgeschichtswerke der neuesten 
Zeit, die übrigens nicht ohne ausländische Mithilfe ausgeführt werden, zum 
Vergleich heranziehen: immer wird man finden, daß die Franzosen unter 


Kritiken 129 


Lavisse die besten Planmeister, die anmutigsten Erzähler und die kundigsten 
Vermittler zwischen Wissenschaft und Publikum sind. Was am meisten 
ins Auge fällt und dem „Lavisse‘‘ wohl am dauerhaftesten seine historio- 
graphische Bedeutung sichert, das ist die gleichmäßige Berücksichtigung 
der wirtschaftlichen, verfassungsgeschichtlichen, literarischen, künstlerischen 
und sozialen Entwicklung neben der politischen. So gliedern sich diese Ab- 
schnitte mit wenigen Ausnahmen nicht als Ballast von Notizen oder als 
Verlegenheitsanhängsel, sondern sehr lebendig dem Ganzen ein. Historiker, 
deren Arbeitsfeld vordem hauptsächlich die politische Geschichte gewesen 
war, haben sich in diese von Lavisse ihnen zugemutete Vielseitigkeit gut hinein- 
gefunden. Die betreffenden Kulturbilder, die Langlois und Luchaire ent- 
worfen haben, gehören zu den selbständigsten und glänzendsten Teilen des 
Gesamtwerks, und es bezeichnet den Wert dieser kulturgeschichtlichen 
Kapitel, daß sie sich späterhin noch zu gesondert erschienenen Büchern ausge- 
wachsen haben. Umgekehrt sind dem Kunsthistoriker Lemonnier gerade die 
politischen Abschnitte über das 16. Jahrhundert besonders gut gelungen. 
Die Schilderung des Zeitalters Ludwigs XIV. durch Lavisse erneuert in ge- 
wisser Weise die universale Absicht von Voltaires Siècle de Louis Quatorze: 
sie unterrichtet gleichermaßen gegenständlich und anregend über den Jan- 
senismus und die Reunionspolitik, die Finanzen und die Akademie, die Dra- 
gonnaden und die gelehrte Arbeit des Jahrhunderts: eine Fülle von Persönlich- 
keiten, die scharf und interessant umrissen sind, tritt auf und verleiht der 
Erzählung dramatisches Leben; vorzüglich gewählte Quellenzitate geben 
das Gefühl der Sicherheit und Ursprünglichkeit; die kurzen, wohlgeordneten 
Kapitel reizen zum Weiterlesen. Diese Eigenschaften sind mehr oder weniger 
allen Teilen des Werkes gemeinsam. 

Es fragt sich freilich, ob solche Vorzüge nicht auch ihre Nachteile haben. 
Zugegeben, daß die Franzosen durch ihre stilistische Kultur, ihre gewandte 
Vielseitigkeit, ihre Abneigung gegen eigenbrödlerische und grüblerische 
Gelehrsamkeit bei der Anlage solcher Sammelwerke im Vorteil sind: so kann 
doch der einheitlichen Haltung, dem ebenmäßigen Plan eine unerwünschte 
Nivellierung der Gesichtspunkte entsprechen. Die gescheite Einstellung 
desselben Autors auf die allerverschiedensten Seiten des nationalen Lebens 
kann eine gewisse Abschleifung der Probleme zur Folge haben. Die sorgsam 
gepflegte Erzählungsgabe, über welche alle diese Schriftsteller, von den 
temperamentvollen Persönlichkeiten Vidals oder Langlois’ bis zu den mehr 
konventionellen Darstellern Bloch oder Lemonnier verfügen, bedingt vielleicht 
zu häufig eine übertriebene Vereinfachung der geschichtlichen Linien, eine 
eindimensionale Richtung des Gedankengangs, eine äußerliche Betonung 
des Anekdotischen: alles in allem, eine mehr glatte als körnige Darstellung. 

Diese Gefahren sind nicht durchweg vermieden. Vergleicht man z. B. 
den Abschnitt von A. Kleinclausz über die Karlinger mit Mühlbachers Werk 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 9 


130 Kritiken 


aus der oben angeführten „Bibliothek deutscher Geschichte“, so fällt die vie! 
geringere Präzision des französischen Werkes, sein unbefangenes Vermeiden 
aller ernsteren Schwierigkeiten auf. Allerdings ist die Zeit bis zu den Kape- 
tingern im Plan Ernest Lavisses stiefmütterlich mit Raum bedacht worden: 
vielleicht ein bezeichnender Zug für das Geschichtsbewußtsein der gegen- 
wärtigen französischen Generation, daß hier dem römischen Gallien eben- 
soviel Raum angewiesen wurde, wie der Christianisierung Galliens, der 
merowingischen und der karlingischen Periode (bis 987) zusammen: nämlich 
je ein Band. Die Zeit Ludwigs XIV. dagegen füllt für sich allein drei Bände. 
Indes auch bei solcher Raumbeschränkung hätte Kleinclausz doch mehr 
buchstäbliche Genauigkeit und Schärfe der Umrisse anstreben, mehr Zu- 
sammenhang mit der Forschung erkennen lassen sollen. Auch bei den anderen 
Darstellern, die sich breiter ergehen dürfen, erscheint die Wissenschaft nicht 
selten zu „fertig“; an manchen Stellen vermißt man den auch in einer künst- 
lerischen Darstellung bis zu einem gewissen Grad möglichen und erwünschten 
Einschlag des kritischen Prüfens. Den letzten Band, der die Vorgeschichte 
der Revolution enthält, wird man nicht ohne eine gewisse Enttäuschung 
aus der Hand legen, so wenig sind darin die Spuren der anregenden Kontro- 
versen des letzten Jahrzehntes zu spüren. Nicht als ob es den Darstellern 
an der Vertrautheit mit den Quellen fehlte! Die meisten leben so sehr in 
den Quellen, daß sie von Vermittlungen aus zweiter Hand unabhängig 
erscheinen. Aber die Histoire de France will doch im allgemeinen den „Erd- 
geruch! der Forschung vermeiden und nicht offen andeuten, daß wir von 
den Zufälligkeiten der Quellen, von den gelehrten Kontroversen auf Schritt 
und Tritt abhängig sind. Diese Darsteller verstehen es, auch dort, wo sie 
höchst gewissenhaft aus dürftigen Quellen schöpfen, als Darsteller aus dem 
Vollen zu geben. Bei diesem säuberlichen Aufräumen mit allem Werkstatt- 
staub der Historie wird doch auch manch tieferer Zusammenhang hinweg- 
geräumt: die elegante Reinschrift gibt weniger zu denken, als wenn da und 
dort noch ein wissenschaftliches Fragezeichen gelesen werden könnte. Darum 
ist am „großen Lavisse“ die schlichte Erzählung meistens anregender als 
die Betrachtung; die Zusammenfassungen sind leicht etwas oberflächlich, 
sie lesen sich gut, aber wärmen nur für den Augenblick, und lassen im Leser 
mehr eine ästhetische Befriedigung als die Anregung zur innerlichen Weiter- 
arbeit zurück. Dafür liegen die Dinge meist zu klar, pointiert und elegant da. 

Wo aber einmal ein Non Liquet der Forschung auch in der Darstellung 
ausgesprochen wird, da vermag die Histoire de France mit graziösem Weiter- 
gleiten, scheinbar nur berichtend, nur Tatsachen und Anschauungen an- 
einander reihend, im Leser das Gefühl zu erwecken, als sei das Dunkle und 
für uns Unergründbare doch nicht so wichtig, wie das, was wir wissen. Eine 
feine, leichte Ironie schwebt dann wohl über der Darstellung. Die Geschichte 
Philipps des Schönen von einem Forscher wie Ch.-V. Langlois erzählen hören, 


Kritiken 131 


ist ein auserlesener Genuß, und doch bleibt ein Gefühl, als ob hier die Geschichte 
ein wenig zum Schattenspiel werde, als ob der Ernst und die Furchtbarkeit, 
welche die Vorgänge für die Mitlebenden hatten, sich verflüchtige. Allzuhäufig 
klingt ein gedämpftes rationalistisches Lächeln durch. Lavisse sagt in dem 
Schlußkapitel zu dem ganzen Werk einmal: „l'âme française a besoin d'ora- 
teurs qui s’adressent d ses sentiments nobles, comme d tronistes qui amusent 
sa naturelle malice. Der Orateur wie der Ironiste verstehen es, auch die 
sterileren Abschnitte der Geschichtserzählung zu beleben; mit gefälliger 
Spannung, anschaulich und durchsichtig schildernd geleiten Coville und Marie- 
jol den Leser duzch die undankbaren Partien des 14. und des 16. Jahrhunderts. 
Aber es will öfters scheinen, als ob die historischen Höhepunkte in dem 
anmutigen Tor an Bedeutung verlören: und wir können es nicht recht be- 
greifen, daß Lavisse die Aufhebung des Edikts von Nantes erzählt, ohne 
einen Augenblick die Erzählung zu unterbrechen und auf die unheilbare 
Wunde hinzuweisen, die Frankreich seinem Geistesleben damals geschlagen 
hat. Aber die Darstellung versagt vor solcher Aufgabe; ja, sie beeilt sich, 
etwaiger tieferer Erschütterung durch die Bemerkung vorzubeugen, daß 
ja nicht nur die französische Geschichte, sondern „alle Geschichte schimpf- 
liche Blätter“ aufweise; und der Abschnitt schließt mit dem Ausblick nur 
auf d politischen Mißerfolg von Ludwig XIV. Ketzerpolitik. Dafür 
sonnt sich die Erzählung für unsern Geschmack noch zu sehr — trotz aller 
Kritik — im verblichenen Glanz der Erfolge Ludwigs XIV. Es hat auf das 
historische Ethos der Franzosen tief verderblich eingewirkt, daß die Höhe- 
punkte ihrer Geschichte Ludwig XIV. und Napoleon I. heißen: die „Magni- 
ficence‘‘ wie die Ironie, unauflöslich miteinander verknüpft, herrschen vor, 
und es fehlt der nationalen Tradition bei allihren Reichtümern jenes Herdfeuer 
der Ehrfurcht, welches die Vorsehung anderen Völkern geschenkt hat, indem 
sie Gestalten wie Dante, Luther, Cromwell in ihr Geschichtsbewußtsein stellte. 
Ist die Kritik in dem Werk oft etwas verwaschen, so die Auffassung häufig 
etwas leichtherzig. 

Doch freuen wir uns der reinen Ausprägung, welche die französische 
Eigenart auch mit ihren guten Charakterzügen in diesem Geschichtswerk 
gefunden hat. Obwohl die Mitarbeiter Lavisses sämtlich einer Gelehrten- 
generation angehören, die à allemande forschen gelernt hat, ist ihre Schreib- 
weise dadurch nicht beeinflußt: sie ist national, und zwar mehr nach der 
Seite Voltaires als Bossuets, mehr im Stil Taines als Michelets: an Stelle 
der Reflexionen, der lyrischen Tönungen und der genialen Willkürlichkeiten, 
welche die bedeutendste, von einem Einzelhistoriker (Michelet) verfaßte 
französische Geschichte aufwies, herrscht in diesem Sammelwerk allein das 
fait nu et pur, rein zugeschliffen, in diskreter Fassung. 

Von den mittelalterlichen Teilen dürfte, was Stil und Geist betrifft, dem 
Bande Langlois’, was Gediegenheit anlangt, den Bänden A. Luchaires der 
9° 


132 Kritiken 


Vorzug unter den andern zuerkannt werden. Luchaires Kapetingerbände 
sind die abgeschlossenste Synthese dieses von ihm öfters und grund- 
legend behandelten Stoffes. Abschnitte, wie der über Bernhard von Clair- 
vaux, verdienen zur französischen Nationalliteratur gezählt zu werden. Unter 
den neuzeitlichen Teilen bestehen ehrenvoll die Bände Lemonniers, die unter 
anderem das Verdienst haben, der Überschätzung des italienischen Re- 
naissance-Einflusses auf die französische Nation entgegenzutreten, und noch 
mehr die elegantlebendige, ein wenig überlegene Darstellungsweise Mariéjols. 
Die Palme wird hier aber den Bänden Ernest Lävisses zu reichen sein. Ihm 
ist dann vor allem auch die durch das ganze Werk spürbare Regie zu danken, 
insbesondere das erwähnte, historiographisch bedeutsame Ebenmaß zwischen 
politischer und Kulturgeschichte. Sein organisatorischer Weitblick hat sich 
auch darin bewährt, dem ganzen Werk einen einleitenden geographischen Band 
voranzuschicken. Dieser Band Vidals de la Blache hat von allen wohl das meiste 
Aufsehen erregt: er ist eine ungewöhnlich geistvolle Verbindung von physika- 
lischer und ethnographischer Geographie, eine meisterhafte, sprechende Por- 
trätierung der „geographischen Persönlichkeit“ Frankreichs, und bei aller 
wissenschaftlichen Präzision doch zugleich ein höchstpersönliches Kunstwerk. 
Das schöne Motto unsrer Monumenta: Sanctus amor patriae dat animum trifft 
auf wenige Werke so zu, wie auf Vidals glänzende, originelle Leistung 
Wenn nun auch die Präsidentschaft Ernest Lavisses ein bedeutendes 
Verdienst an der Ordnung des Ganzen hat, so fühlt man sich doch angesichts 
dieser Organisation vor allem an das Wort erinnert, daß die Möglichkeit der 
Republik in Frankreich auf der fortwirkenden Zentralisationsarbeit der alten 
Monarchie beruht: die Gelehrtenrepublik im „großen Lavisse ist weniger 
durch einen Mann oder ein Programm zusammengeschweißt worden, als 
durch den starken Gemeingeist aller französischen Bildung seit dem 17. und 
18. Jahrhundert. Mit dieser Bemerkung aber sind wir zum Ausgangspunkt 
unserer Kritik zurückgekehrt, und es bleibt uns zum Schluß nur noch ein 
Wort an die Adresse des Verlegers auszusprechen, der im übrigen dem Werk 
eine mustergültige Ausstattung bei niedrigem Preis gegeben hat. Aber seit 
1911 sind die früher auf dem Titelblatt der einzelnen Bände vermerkten 
Jahreszahlen der Erscheinungsjahre nicht mehr aufgeführt. Gewiß wird dies 
Werk ein Hausbuch für mindestens eine Generation von Franzosen werden, 
aber vor dem Veralten läßt es sich nicht durch die künstliche Zeitlosigkeit 
der Stereotypie, sondern nur durch neue Auflagen bewahren; und es verdient 
sie! Man sollte denken, daß die französische Geschichtswissenschaft es sich 
zur Ehre rechnen würde, dies Werk auf der Höhe der Zeit zu halten, und wenn 
sich Lavisse auch eben in seinen Kriegsäußerungen über die Boches recht 
altersschwach gezeigt hat, so wollen wir doch hoffen, daß nach dem Krieg dem 
geschätzten Gelehrten die Kraft wissenschaftlicher Arbeit wiederkehrt. 
Frankfurt a. M.-Cronberg. Fritz Kern. 


— 


Kritiken | 133 


Ludo Moritz Hartmann, Geschichte Italiens im Mittelalter. 
III. Band, 2. Hälfte. Die Anarchie (Geschichte der europäischen Staaten, 
herausgegeben von Heeren, Ukert, von Giesebrecht und Lamprecht, 

32. Werk). Gotha 1911, Perthes. IX u. 2908. 8. 

Wiederum dürfen wir dem Verf. für die rüstige Förderung seines Werkes 
danken, dessen Vorzüge wohl nicht mehr hervorgehoben zu werden brauchen 
(vgl. diese Zeitschr. Bd. XVI, 434—436); der vorliegende Halbband schließt 
den II. Band, dessen Gesamtregister er auch enthält, ab und behandelt 
die 87 Jahre der Anarchie von Ludwigs II. Tode (12. August 875) bis zur 
Kaiserkrönung Ottos des Großen (2. Februar 962). Der Stoff ist besonders 
seit dem letzten Jahrzehnt des 9. Jahrhunderts infolge des Nigdergangs 
der italienischen Historiographie ausnahmsweise spröde; jedoch die Schwierig- 
keiten seiner Anordnung, die außerdem noch von dem Mangel einheitlicher 
Entwicklungsgänge infolge der Desorganisation Italiens herrühren, sind mit 
Geschick überwunden worden. Die ersten beiden Kapitel (S. 1—95) stellen 
den Versuch Johanns VIII. dar, das Papsttum zur entscheidenden Gewalt 
zu erheben; über die prinzipiell äußerst wichtige Stellung dieses Papstes 
zur Kaiserkrönung vgl. jetzt A. Werminghoff, Gesch. der Kirchenverfas- 
sung Deutschlands im Mittelalter I (1905), S. 103 und H. Bloch, Die stau- 
fischen Kaiserwahlen und die Entstehung des Kurfürstentums (1911) S. 3, 
der auf die in der wertvollen Dissertation von P. Doenitz, Über Ursprung 
und Bedeutung des Anspruchs der Päpste auf Approbation der deutschen 
Königswahlen (Halle 1891) S. 16 hervorgehobenen Worte Johanns auf der 
Ravennater Synode von 877 elegimus hunc merito et approbavimus als die erste 
für die spätere Entwicklung maßgebende Äußerung hinweist!; vgl. H. III 2, 
S. 15 zu III I, S. 307, wo er mit Recht betont, daß Ludwig II. in seinem Briefe 
an Basilios die päpstliche Salbung keineswegs als ausschlaggebend für die 
Kaiserwürde anerkannt hat (vgl. Werminghoff a. a. O. und besonders Doenitz 
S. 12). Im ersten Kapitel, das dem anfänglichen Erfolg und Aufschwung 
des Papsttums gewidmet ist, darf auf die Zustände in Rom und dem Kirchen- 
staate hingewiesen werden, deren Darstellung H. durch seine Studie über 
Grundherrschaft und Bureaukratie im Kirchenstaate vom 8. bis zum 10. Jahr- 
hundert (Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgesch. VII, 1909, 
S. 124—158) vorbereitet hat; vgl. auch seine für die grundsätzliche Auffassung 
des germanischen und des romanischen Staatstyps wichtige Schrift: Ein 
Kapitel vom spätantiken und frühmittelalterlichen Staate (1913) im Ver- 
hältnis zu der alten, mehr schematischen Ansicht wie bei J. Ficker, Das deut- 


1 Vgl. auch den anderen, von D., S. 17 irrtümlich zu 877 gestellten 
Ausspruch Johannes an Anspert von Mailand, jetzt in der Ausgabe des Re- 
gisters Johannes VIII. von Caspar MG Epp. VII 133 u. 163 zu März- 
April 879. Richtig ist die Stellung Johannes VIII. bereits gekennzeichnet 
von Mühlbacher, Deutsche Gesch. unter d. Karolingern (1896). S. 566. 


134 Kritiken 


sche Kaiserreich in seinen universalen und nationalen Beziehungen (2. Aufl. 
1862) S. 39, der sich v. Sybel, Die deutsche Nation und das Kaiserreich 
(1861) in diesem Punkte anschloß. Übrigens dürfte doch wohl erst eine exakte 
Kenntnis der Wirkungen der karolingischen Herrschaft im langobardischen 
Italien im einzelnen die materielle Grundlage vervollständigen, von der 
aus das entscheidende Wort zu sprechen ist; wobei man ebenso wie H., S. 10 
bis 11, für den Kirchenstaat von der wirtschaftlichen Entwicklung (Geldwirt- 
schaft-Beamtenstaat, Naturalwirtschaft-Feudalstaat) als dem primum 
agens ausgehen und deren Ursachen aufzeigen müssen wird.- Für das kirchen- 
staatliche Gerichtswesen seit dem fränkischen Patriziat kann jetzt die der 
Schule M. Tangls entstammende vortreffliche Arbeit von Th. Hirschfeld, 
Das Gerichtswesen der Stadt Rom vom 8. bis 12. Jahrhundert, im Archiv 
für Urkundenforschung IV 419 — 562, als abschließend gelten, während Ref. 
manche Ergebnisse der Leipziger Dissertation von Knauer, Karls des Kahlen 
Kaiserkrönung und seine Schenkung an die röm. Kurie (1909) nicht für ge- 
sichert hält; so ist mit Hirschfeld, S. 424 Anm. 3 der Libellus de imperatoria 
potestate in urbe Roma, wie Lapötre unter der Billigung aller Neueren 
erwiesen hatte, um 898 anzusetzen, während Knauer wieder auf die ältere 
irrige Ansicht, er sei im 10. Jahrhundert entstanden, zurückkommt. — 
Zu der Bemerkung von H., S. 20: „die Einrichtung von Kanonikaten wird 
den Bischofskirchen aufgetragen“, darf man vielleicht erinnern, daß das unter 
Ludwig I. bis Ludwig II. ganz allgemein von der Reichsgewalt angestrebt 
wurde; ein willkürlich herausgegriffenes Beispiel ist Pasqui, Codice diplo- 
matico d’Arezzo I, Nr. 30 aus den Jahren 835—843, wo der Bischof Peter von 
Arezzo erklärt: domno et perpetuo Hlothario semper augusto sepe nos admonuit 
cum cunctis obtimatibus atque doctores et sapientibus in eiusque imperio con- 
sıstentibus, ut unusquisque episcopus sue aecclesie cannonica con- 
stituere, und daher habe er ipsius piissimi augusti obaudientes precepta 
die Canonica gegründet. Über die Wirkungen der Konzessionen Karls des 
Kahlen an den Papst in Reichstoscana kann Ref. jetzt auf sein Buch über die 
Reichsverwaltung in Toscana I (1913), S. 281, 291. (über die Rekuperationen 
Karls III. ebenda S. 289) verweisen. Eine Reihe sachlich unbedeutender 
Korrekturen ergibt die jetzt vorliegende Ausgabe des Registers Johanns VIII. 
durch E. Caspar im VII. Band der MG. Epistolae ; so ist der eine der 876 
ins Frankenreich entsandten Legaten Bischof Leo von Gabii (Epp. VII 3 
nota 6; über Gabii im Mittelalter vgl. G. Tommassetti, La campagna 
Romana III, 1913, p. 496 - 504), nicht Bischof der Sabina (H., S. 27, 63). 
Ganz falsch ist die auch in der Handausgabe p. 131 der Annales Bertiniani 
u. 876 stehen gebliebene Note zu a Leone episcope Gavinense: „id est Savinense 
vel Sabinense‘‘. Über die gelegentliche Zugehörigkeit der Bischöfe von Gabii zu 
den Kardinalbischöfen sei auf J. B. Sägmüller, Die Tätigkeit und Stellung 
der Kardinäle bis Papst Bonifaz VIII. (1896) S. 14 mit weiterer Literatur 


Kritiken 135 


verwiesen; das territorium Gabinas und der fundus Gabiis z. B. von Zacharias 
bei Deusdedit III 254, ed. Wolf von Glanvell p. 375 = JE. 2298 genannt. 
Der Wortlaut von JE. 3139, dem einzigen Beleg für den von Johann den 
Sarazenen versprochenen Tribut von jährlich 25 Mankusen in Silber, jetzt 
ed. Caspar n. 89, scheint übrigens — Hartmann, S. 93, zweifelte mit Recht 
aus sachlichen Gründen — zu stimmen. In der Darstellung von Johanns VIII. 
Reise nach Frankreich konnte sich H. bereits auf die umsichtigen Forschungen 
Caspars (N. A. XXXVI, 79—156) stützen. Daß JE. 3331, wie Dümmler 
wollte (vgl. H., S. 94 Anm. 10), ins Jahr 879 statt 880 (und zwar nach der Stel- 
lung im Register etwa November oder Dezember, auch Januar 881 ist mög- 
lich) gehöre, ist durch Caspars Ergebnisse über das Register ausgeschlossen ; 
vgl. seine Ausgabe p. 235 u. 266. Zu Petrus superista (H. a. a. O.) vgl. jetzt 
Caspar, S. 89 nota 7 zu n. 94 der Ausgabe. Zu H., S. 74 ist jetzt zu bemerken, 
daß die von Johann VIII. im Sommer 880 in Rom zurückgehaltene „Ver- 
trauensperson nicht, wie H. für wahrscheinlich hält, der Bischof von Pavia, 
sondern der von Arezzo, der bekannte Vertraute Karls des Kahlen und des 
Papstes, war; Caspar hat die richtige Lesart von JE. 3321 (= n. 257 seiner 
Ausgabe) Aritiensem statt des Triliensem der älteren Texte, das zu Ticinensen: 
verkonjiziertworden war, festgestellt. Johann von Arezzo empfing von Karl III. 
das Diplom M. 2 1589, über dessen Verhältnis zu den Konzessionen Karls 
des Kahlen jetzt des Ref. Reichsverwaltung in Toscana 289 zu vergleichen ist. 
Zu den Beziehungen Johanns von Arezzo zu den Kaisern Karl II. und III. 
bemerkte Ref. a. a. O. S. 281, Anm. 3, daß die Translatio S. Florae (a. a. O. 
S. 283, Anm. 4) ihn cancellarius palatinus nennt. Über das Pactum Karls III. 
mit Johann VIII. (H., S. 75, mit S. 94, Anm. 14) ist gegenüber Dümmler, 
Gesch. des ostfränk. Reichs III? 180, der die Politik dieses Herrschers gegen- 
über dem Kirchenstaat nicht zutreffend kennzeichnet, immer noch auf die 
grundlegende Beweisführung von Th. Sickel, Das Privilegium Ottos I. 
für die römische Kirche vom Jahre 962 S. 126 zu verweisen, daß Karl III. 
die weitgehenden Konzessionen Karls II. nicht anerkannte (vgl. zu H.s 
richtiger Bemerkung des Ref. angeführte Arbeit S. 289) und daß ein förm- 
licher Pakt damals nicht zustande kam. Persönlich ist Ref. geneigt, die ita- 
lienische Politik Karls III. etwas höher einzuschätzen, als es H. in Überein- 
stimmung mit der herrschenden Auffassung tut. JE. 3353 = Caspar n. 287 
bezieht sich übrigens nach Ansicht des Ref. nicht auf die Vollmacht der 
Legaten von 881, die Gerechtsame des Petrus vor einem Missatgerichte 
des Kaisers zu verteidigen (H., S. 77), sondern auf die Entsendung solcher 
Missi, in deren Gegenwart die Legaten die durch Ludwigs Anhänger usur- 
pierten Hoheitsrechte wieder erhalten sollten, wie deren Übergabe an Hadrian I. 
einst durch Königsboten geschehen war (vgl. z. B. JE. 2463. 2464) und wie 

es Karl im Februar 882 auch wirklich bestimmte (H., S. 79; also beziehen 
sich die iustitiae, emendationes und totius terrae s. Petri restitutio von JE. 3353 


136 Kritiken 


besonders auf die Übergriffe der beiden Wido von Spoleto und Camerino, 
wie es die in JE. 3377 = Caspar n. 304 wiederkehrenden Ausdrücke tustitza, 
emendatio, redditio beweisen; ähnlich schon JE. 3321 = Caspar n. 257). 
Aus dem S. 79 behandelten letzten Notschrei Johanns an den kaiserlichen 
Hof, dem an die Kaiserin und den Erzkaplan gerichteten Brief JE. 3380 
Caspar n. 309, ist vielleicht noch die perfide, für den Charakter dieses Papstes 
bezeichnende Behauptung herauszuheben, vor ihrer (und des Kaisers) Ankunft 
in Rom (Anfang 881) habe er, der Papst, sich bis zu einem gewissen Grade 
der Ruhe erfreut (qualiscumque nobis erat tranquillitas), jetzt aber sei seine 


Bedrängnis unerträglich; man vergleiche etwa über die frühere relative Ruhe ` 


Johanns JE. 3324 = Caspar n. 260 vom 10. September 880, JE. 3318 = 
Caspar n. 251 vom 26. Juni des Jahres und wer weiß wie viele frühere Klage- 
briefe. — Als Darstellung gehört die Politik Johanns zu den gelungensten 
Teilen von H.s Werk, gerade weil sie so schwierig und uneinheitlich ist. 
Das 3. Kapitel über das Ende des karolingischen Kaisertums ist mit be- 
rechtigter Beschränkung auf Italien behandelt, so nahe auch ein stärkeres 
Hereinziehen der ost- und westfränkischen Dinge gelegen hätte. Hier ist 
S. 106 ein kleines Versehen richtig zu stellen: Berengars I. Erzkanzler war 
nicht Bischof Adalbert (Verwechslung mit dem B. von Bergamo ?), sondern 
wie S. 126 richtig gesagt, jener langlebige (vor 875 bis nach 905) und schon 
aus den Briefen Johanns VIII. bekannte Adalard von Verona, der schon 
S. 79 erwähnt war; vgl. über ihn Dümmler, Gesta Berengarii S. 62—64; 
Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre I? 402. Beachtenswert sind in 
diesem Kapitel die sorgfältigen Nachweise aus den Datierungen von Luccheser 
und Ravennater Privaturkk. für die Epochen der italienischen Herrscher; 
für Wido macht es die S. 137 angeführte Urkunde wohl ganz sicher, daß 
er vor dem 30. Dezember 894 starb. Auf diesem Gebiete dürfte aus einer 
besseren Durchforschung der Archive noch manches Ergebnis entspringen. 
Bei der dramatisch anschaulichen Darstellung des Totengerichts über 
Papst Formosus, S. 124, wäre vielleicht zu Pachalis, dem ersten der Ankläger, 
der sonst nicht bei H. vorkommt, zur Erklärung die Angabe erwünscht, 
daß er Kardinaldiakon war (Gregorovius, Gesch. der Stadt Rom III 221). 
Im 4. Kapitel wird das Vordringen der Byzantiner nach der Katastrophe 
der karolingischen Universalmonarchie und der macchiavellistischen Politik 
Papst Johanns VIII. geschildert; hervorzuheben ist die klare Darstellung 
der Themenverfassung wie überhaupt der byzantinischen Verwaltung. Mit 
Recht wird S. 171 das Verdienst von Jules Gay für die Geschichte Unter- 
italiens in dieser Periode gewürdigt. Die zudices in den ehemaligen Lango- 
bardenstädten des Themas Langobardia, die ja, wie H. hervorhebt, selbst 
Langobarden waren, dürften dem im Herzogtum Benevent begegnenden 
iudex der einzelnen civitas ziemlich entsprechen; so ist H. sicherlich zuzu- 
stimmen, daß der Unterschied eigentlich nur in der Form der Oberbehörde 


a ee 


Kritiken 137 


(byzantinischer Stratege statt des langobardischen princeps) bestand. Hier 
ist über Gay und auch über die Zusammenstellungen von E. Mayer hinaus 
sehr förderliche selbständige Forschung in kurzer Zusammenfassung geboten, 
von der man nur wünschen möchte, daß H. sich entschlösse, das Gebiet 
selbst oder durch einen seiner Schüler weiter auszubauen. S. 153 wird die 
Politik der Spoletiner gegen die Griechen Unteritaliens scharfsinnig mit den 
beiden byzantinischen Gesandtschaften an Arnolf in Beziehung gesetzt: 
darf da nicht an den Bericht des Regensburger Reichsannalisten (wohl 
Augenzeuge) über Arnolfs Kaiserkränung erinnert werden, nämlich den diesem 
nach der Einnahme der Leostadt omnis senatus Romanorum nec non Grecorum 
scola am Ponte Molle feierlich einholte? H., S. 121, sagt dafür,, die Scholen“; 
vielleicht ist es aus der politischen Konstellation zu erklären, daß nur die 
griechische Kolonie sich beteiligte. Dümmler, Gesch. d. ostfränk. Reiches 
III? 420, Anm. 3, der (ähnlich wie Gregorovius a. a. O. S. 215) „die Genossen- 
schaften der Fremden, voran die Griechengilde‘‘ den König begrüßen läßt, 
macht darauf aufmerksam, daß der Panegyrist Berengars (nach Dümmler, 
Gesta Berengarii S. 39 wahrscheinlich wiederum als Augenzeuge) die Be- 
teiligung der scola Graecorum auch bei der Einholung Berengars I. zur Kaiser- 
krönung im Jahre 915 besonders erwähnt. Daß sie stets als Kuriosum mit 
ihren griechischen Gesängen Äufsehen erregte, zeigen die Berichte über 
den Empfang Ludwigs II. und Heinrichs V. (bei Dümmler, Gesta Ber. 
S. 40, Anm. 2; vgl. Gregorovius a. a. O. S. 257); aber während Sergius II. 
universas militiarum scholas Ludwig entgegenschickte, die für 915 von den 
Gesta Ber. IV. 121 nach dem Senat und den Griechen erwähnte cetera turba 
mindestens die anderen Scholen enthalten (so anscheinend auch H., S. 188) 
kann, dürfte doch die alleinige Erwähnung der Graecorum schola durch Arnulfs 
Hofhistoriographen nicht ohne Grund sein und H.s Auffassung der Gesamt- 
lage durch einen an sich bedeutungslosen Nebenumstand bestätigen. Über 
die Entwicklung der Scholen im 11. Jahrhundert sind die Bemerkungen 
von Beno, Libelli de lite II 396 zu vergleichen. Vielleicht ist auch auf den 
Umstand Gewicht zu legen, daß beide Gesandten Ostroms an Arnolf, der 
von 894 wie der von 896, etwas nach dessen Rückkehr aus Italien in Regens- 
burg eintrafen; die Anregung (durch Arnolf?) muß also jeweils während 
Arnolfs Aufenthalt im Süden stattgefunden haben. Vgl. auch S. 179 über 
spätere Pläne Arnolfs und der Byzantiner gegen die Dynastie von Spoleto. 
— Sehr lebensvoll ist wieder (vgl. das 5. Kapitel des 1. Halbbandes) die Ge- 
schichte der Sarazenen in Sizilien erzählt, besonders plastisch tritt die Ge- 
stalt des Aghlabiden Ibrahim ibn Ahmed heraus. Bei den Kontroversen 
über die Schlacht am Garigliano, besonders bei ihrem Ansatz zu 915, schließt 
sich H. mit Recht den Ergebnissen von Pietro Fedele (s. u.) an. 

Im 5. Kapitel scheinen, außer der dankenswerten Heranziehung der Privat- 
urkunden (bes. aus Lucca und Ravenna) zur Feststellung von Epochen und 


138 Kritiken 


Einflußgebieten der Herrscher, die Ausführungen über die Vergebung 
von Kronrechten, Grafengut und Grafengewalt an die Bischöfe vor allem 
wichtig, und Ref. freut sich, auf Grund eigener Studien gerade hier H. 
überall, besonders auch (S. 185) über die wirtschaftliche Organisation der 
Stadtbürger (pascua comunia), durchaus zustimmen zu können. Diese 
Gesamtnutzung wird bis in die jüngste Zeit so oft verkannt und mit einer 
Art politischer Selbstverwaltung verwechselt, daß H.s von feinem historischen 
Takt zeugende Ausführungen um so erfreulicher wirken; es wäre endlich 
einmal an der Zeit, die veralteten Arbeiten über die Entstehung der ita- 
lienischen Städtefreiheit durch eine methodisch einwandfreie Monographie 
zu ersetzen; über G. Mengozzi, La eittä italiana nell' alto medio evo 
(Roma Loescher 1914) vgl. jetzt die Bemerkungen des Ref. im Litera- 
rischen Zentralblatt LXVI (1916). Den S. 176 als echt behandelten 
Brief Hattos von Mainz an Johann IX. (S. 203 ist Mühlbacher? 1983 4 
statt 1983 zu verbessern), der bekanntlich die Entschuldigung, daß man 
ohne des Papstes „Befehl und Erlaubnis“ zur Wahl Ludwigs des Kindes 
geschritten sei, und die Bitte um deren Bestätigung enthält, wird man nicht 
mit H. als echt verwerten können, obwohl Lindner einen Rettungsversuch 
unternahm, der Dümmler dazu bewog, seinen (zuletzt Gesch. des ostfränk. 
Reiches ITI? 495, Anm. 2) einleuchtend begründeten ablehnenden Stand- 
punkt aufzugeben, während Mühlbacher Lindners Beweisführung verwarf. 
Den Beweis, daß wir es mit einer um 1140 entstandenen Stilübung zu tun 
haben, hat in scharfsinniger und abschließender Untersuchung H. Bresslau, 
Der angebliche Brief des Erzbischofs Hatto von Mainz an Papst Johann IX., 
in den 1909 Karl Zeumer dargebrachten „Historischen Aufsätzen“ er- 
bracht. — S. 187 ist Papst Sergius III. statt IV. zu lesen. 

Ein besonders häufig behandeltes Gebiet — wenn man sich auch meist 
darauf beschränkte, den Bericht der Hauptquelle zu wiederholen — bildet 
teilweise die Materie des sechsten Kapitels: der Prinzipat Alberichs IL in 
Rom, Hugos Königtum im italienischen Reich. Hier hat P. Fedele im 

ersten Teil seiner Ricerche per la storia di Roma e del papato nel secolo X 
` (Archivio della Società Romana di storia patria XXXIII, 1910)! die grund- 
legende Vorarbeit geliefert, die nach ihrem, wie wir lebhaft wünschen, nicht 
allzu fernen Abschluß nach persönlicher Mitteilung ihres Verf. auch gesondert 
in Buchform ausgegeben werden soll. Die Darstellung H.s hat mit Recht 
auf Fedeles Hauptergebnis, die Liutprandkritik, stark Rücksicht genommen; 


1 Der II. Teil im XXXIV. Bd. der genannten Zeitschrift (1911) lag 
H. noch nicht vor. Vgl. jetzt auch P. Fedele, Teodora nella liturgia, in 
den Miscellanea di studi critici in onore del prof. Rodolfo Renier (Torino 
1912), über die Beziehungen von Theophylakt und Theodora zu S. Maria in 
Via Lata; auch p. 1064 über den Palast der Familie, domus Theophilucti, 
bei S. Apostoli, den von H., S. 224. erwähnten Palast Alberichs II. 


Kritiken 139 


wir erlebten vor ihm, wie so häufig z. B. bei Lampert von Hersfeld, Salim- 
bene oder Villani, den typischen Fall, daß man theoretisch die geringe Glaub- 
würdigkeit eines Autors genau kennt, im praktischen Einzelfalle aber ihm 
doch wieder gern folgt; zu verführerisch und interessant sind die lebens- 
vollen Schilderungen der Quelle, zu hart scheint es dem deskriptiven Trieb, 
gerade hier Entsagung zu üben. H. hat nun auf Fedeles kritischen Nach- 
weisen fußend die Erzählungen Liutprands sehr behutsam benutzt. Liegt 
Fedeles Arbeit vollendet vor, dann wird es auch an der Zeit sein, einmal 
nachzuprüfen, ob dieser im einzelnen nicht zu scharf mit dem medisanten 
Cremoneser Bischof ins Gericht ging; auch H., S. 238, Anm. 2 scheint 2. B. 
Fedeles Annahme einer Abhängigkeit gewisser Papstkataloge von Liut- 
prand nicht ganz vorbehaltslos zu teilen, und wenn sie unrichtig wäre, so 
hätte sich Liutprand in einem für Roms Zustände entscheidenden Punkt 
bewährt. — S. 223 läßt H., Gregorovius folgend, um 940 die Sabina von 
Spoleto abgetrennt und mit dem Kirchenstaat vereinigt werden. Bereits 
Karl der Große hatte die Sabina abgetreten: Ficker, Forsch. zur Reichs- 
u. Rechtsgesch. Italiens III 300, $ 333. Es würde sich also um eine der frühe- 
sten Rekuperationen handeln. Freilich bleibt die Geschichte der Land- 
schaft in der Zwischenzeit noch dunkel, auch H. hat den Zeitpunkt ihres 
Verlustes für den Kirchenstaat nicht bestimmt. Nach einer im Largitorius 
von Farfa, dessen erster Teil jetzt (1913) von Zucchetti in unsern Regesta 
chartarum Italiae gedruckt ist, verzeichneten Urkunde ist in der Sabina, 
wenn man von dem exemten Gebiet von Farfa selbst absieht, bestimmt unter 
Ludwig II. nur nach dem Kaiser unter Weglassung des Papstes datiert 
worden; freilich fehlt in den Auszügen Gregors von Catino meist der 
Ausstellungsort, aber die Objekte von n. 25, 859, n. 27, 866 liegen in Sabinis, 
dazu kommen eine Reihe Urkunden, in denen die Bezeichnung des Terri- 
toriums fehlt, aber die Zugehörigkeit der Objekte zur Sabina sicher ist, 
wie alle auf die massa Torana bezüglichen (am Fluß Torano, in der Sabina 
nach n. 703). Dagegen wird, wenn wir von n. 82 vom Jahre 927 absehen, 
wo neben sabinischen auch collinische Grundstücke genannt sind, hier zu- 
erst 930 nur nach dem Papst (Stephan VII.) datiert: n. 88, ebenso wieder 
935 n. 94 nach Inkarnationsjahr, Hugo und Lothar ohne Nennung des 
Papstes (gleicher Notar wie n. 88), ebenso n. 100 von 936, von einem Mönch 
geschrieben, dagegen n. 111 von 939 nur nach Papst Leo VII. und der 12. In- 
diktion von e. Notar, n. 122 vom September, 119 vom Dezember 939, n. 120, 
121 vom Februar 940 und 118 vom Mai 940 nach Inkarnationsjahr und den 
Königen von einem Mönch im Auftrag des Abtes Campo, und so auch 123 
vom Mai 942, n. 133 vom August 943; dann von einem Notar n. 145 vom 
28. Oktober 949, n. 167, 196 vom Februar und September 955. Dann z. B. 
(auch für Campo) n. 212 von 943, 215 von 942, 217 von 961, 220 von 956 
nur nach Päpsten und Indiktion. Das Regest von Farfa, das H. selbst heran- 


140 Kritiken 


— 


gezogen hat, ist hier nicht berücksichtigt. Nach dem Farfeser Abt kann sich 
die Datierung nicht richten, denn n. 111 von 936 gehört ebenso zu Abt Campo 
wie die folgenden und ist wie n. 118 — 123 von einem seiner Mönche geschrie- 
ben, demnach hängt das Datum auch nicht von der persönlichen Zuständig- 
keit des Notars ab. Dies nur, um die Verworrenheit der Territorialverhält- 
nisse im Kirchenstaat zu zeigen, die auch H. S. 240 Anm. 10 für Spoleto 
hervorhebt; das Problem bedarf neuer Studien. Vielleicht war die Sabina 
in einen päpstlichen und einen spoletinischen Anteil gespalten. — Für das 
Todesdatum des Senators Theophylactus ist n. 82 des Largitorius vom März 927 
wichtig, weil da concambium quod domnus Theophilactus quondam vestarartus 
vobis dedit erwähnt wird; das muß der große Theophylactus sein. Schon 
Gregorovius III“ 244 Anm! 2 hatte eine Notiz von 927 auf den jüngeren 
Namensvetter beziehen wollen; er gibt S. 247 Anm. 1 an, der ältere verschwinde 
nach 915. — Die S. 211 (dazu S. 239) erwähnte Niederwerfung des (dem Papst 
oder Theophylakt?) rebellischen Narni durch Markgraf Adalbert geht auf 
eine Notiz zurück, deren älteste Überlieferung die Cronica di Lucca des Cod. 
Pal. 571 ist, jetzt abgedruckt von B. Schmeidler im Neuen Archiv XXXIV 
177. Nachzutragen wäre dazu auch der Aufsatz von A. Simonetti, Adalberto I 
marchese di Toscana e il saccheggio di Narni nel 878 (Bolletino della R. 
deputazione di Storia patria per ! Umbria VII, 1901), wo die Nachricht 
auf Adalbert I. und 878 bezogen wird. Nun zeigt Schmeidlers Text, daß der 
Belagerer lo re Filipo heißt und die Chronik das Ereignis zu 845 bringt; drei 
Heilige führt der Sieger, da er mit Luccheser Truppen gefochten, als Beute 
nach Lucca. So wird die Notiz überhaupt auf keinen Adalbert, sondern 
auf König Ludwig II. und dessen ersten Römerzug (844) gehen!. — Daß 
der S. 219f. genannte Benedictus Campaninus Graf von Campanien war, 
bemerkt offenbar richtig Th. Hirschfeld a. a. O. S. 465, wo auch die weiteren 
Ausführungen zu vergleichen sind. — Von der „Bulle“ JL. T 3536 (Sergius III. 
für das monasterium s. Mariae Corsarum oder S. Sisto vecchio di Roma 
wird S. 238 bemerkt, sie gelte jetzt als falsch; Paul Kehr, Italia pontificia II, 
Latium (1906) p. 121 n. 3 sagt aber: etsi notae chronologicae corruptae sint, 
non intelligo, cur privilegium falsum diei possit, nämlich da wir nur eine seit 
1848 verschollene Kopie des 11. Jahrhunderts als Überlieferung besitzen. — 
S. 220 und 224 muß der Name der römischen Kirche S. Agnese (nicht Agnete) 
fuori heißen. — Abgesehen von solchen unwesentlichen Kleinigkeiten kann 
gerade dieses Kapitel, in dem Einzelforschung vielfach unsere Kenntnis 
gefördert hat, als eine einwandfreie kritische Musterleistung gelten. Wenn 
auch Ref. geneigt ist, die Politik König Hugos günstiger aufzufassen, se bleibt 
doch ihre Darstellung bei H. in ihrer umfassenden Berücksichtigung der Welt- _ 
politik die gesicherte Grundlage für unser Urteil, 


l Der König kam über Bologna, also lag Narni am Weg. 


i Kritiken 141 

Weniger ist zu dem 7. Kapitel, der Schilderung der deutschen Intervention, 
zu bemerken. Mit deren Ergebnis, der für die Geschichte der Kaiserzeit 
im engeren Sinne bestimmenden Krönung Ottos des Großen, schließt der 
Band: „Kaisertum und Papsttum, die beiden höchsten Organisationen der 


ma. Menschheit, hatten einander wiedergefunden, weil keine ohne die andere 


leben konnte“ (S. 261). Damit wird an die Grundauffassung (III 1 S. 244, 
vgl. in dieser Zeitschrift XVI 436) angeknüpft, die Ref. für die einzig richtige 
hält und die leider bei der Kontroverse über die Wirkungen der Kaiser- 
politik auf Deutschland (Italien, das ebenso in Betracht käme, tritt meist 
etwas zurück) nicht in der wünschenswerten Weise den Ausgangspunkt 
bildet, weil Ficker die karolingische Universalmonarchie preisgab und sein 
Gegner v. Sybel deshalb keinen Grund hatte, auf dieser zu bestehen. Es ist 
aber zur Erkenntnis der inneren Zusammenhänge unentbehrlich, nicht mit 
Otto I., sondern mit Pippin zu beginnen: nur so wird den Verteidigern 
der Universalmonärchie ein Hauptargument entzogen, das übrigens v. Sybel 
bereits völlig richtig bekämpft hat, nämlich daß Italien bei seiner staatlichen 
Zerrissenheit und dem Hang seiner Bewohner zur Unabhängigkeit der deutschen 
Herrschaft bedurfte, für sich selbst und weil eine andere Macht im Besitz 
der Kaiserkrone und des Langobardenreiches das europäische Gleichgewicht 
gestört hätte. Auch aus H. s Darstellung ergibt sich einwandfrei, daß Italien 
unter Hugo (dessen innere Politik im Prinzip, wenn auch nicht in der Wahl 
der Mittel die Wege Ottos I. ging) und wieder unter Berengar II. auf dem 
Wege zur staatlichen Kräftigung war und daß Ottos Interventionspolitik 
es bewirkte, daß beide scheiterten. — Für Ottos zweiten und entscheidenden 
Zug nach Italien (H. S. 257£.) ist der Aufsatz von Karl Hampe, Die Berufung 
Ottos des Großen nach Rom durch Papst Johann XII., in der oben genannten 
Festgabe für Zeumer (1909) nachzutragen, der freilich, soweit er die terri- 
torialen Abmachungen zwischen Kaiser und Papst betrifft, erst für den An- 
fang des künftigen Bandes in Betracht kommt, wo auch wohl die Bedeutung 
von Ottos Kaisertum eine eingehendere Würdigung erfahren wird. Zu 
Liudolfs Zug (S. 264 Anm. 8) darf Ref. vielleicht auf die Urkunde im Rege- 
stum Volaterranum n. 34 vom August 957 verweisen, die nach dem Inkar- 
nationsjahr ohne Herrscherjahr datiert ist; das dürfte (Einleitung S. XXXIX 
Anm. 1) mit dem Abfall von Berengar zusammenhängen. 

Wenn Ref. bei dauernder Benutzung des Werkes nur so unerhebliche 
Desiderien hatte, ihnen gegenüber aber dankbar empfand, auf Schritt und 
Tritt auf festem Boden zu stehen, so liegt vielleicht schon darin die beste 
ihm mögliche Empfehlung, und er möchte dem verehrten Verf. den Dank 
des Fachgenossen in zwei Punkten zusammengefaßt aussprechen, einmal für 
die rüstige Förderung der Geschichte Italiens, dann aber auch dafür, daß 
H. nicht, um noch rascher vorwärts zu kommen, zu abgekürzter Darstellung 
übergegangen ist. Möge uns bald ein vierter Band beschert sein und möge 


142 Kritiken 


er uns eine noch eingehendere Berücksichtigung der langobardischen Ver- 
hältnisse (Verfassung und Wirtschaft, Kirche und Kultur) bringen, die von 
jetzt ab zu immer entscheidenderer Bedeutung emporwachsen.! l 

Das einzige, was nicht von H. stammt, ist das Register der beiden Hälften 
des 3. Bandes, für das O. Neme ček verantwortlich zeichnet. Stichproben 
hatten ein nicht immer befriedigendes Ergebnis. Kleine Irrtümer des Textes 
wurden nicht berichtigt, sondern übernommen; so ist Adalbert, Bischof 
von Verona, zu streichen und die Stelle II 106 zu Adelhard zu ziehen, mit 
diesem auch Adalhard, der natürlich identisch ist, zu vereinen und die über- 
sehene Stelle II 78—79 hinzuzufügen. Statt des Bischofs von Sabina ist 
S. 271 der von Gabii einzusetzen und die Stelle II 27 hinzuzufügen; ebenso 
ist unter Leo, Neffe und missus Johanns VIII., „Bischof von Gabii“ und 
dieselbe Stelle zu ergänzen; unter den Päpsten ist Sergius III. statt IV., 
wie er einmal (s. o.) versehentlich im Text uud deshalb im Register für alle 
Stellen (S. 108 ist dabei zu tilgen) heißt, zu schreiben; Siegfried kommt 
vor Siena; unter Tarent fehlt II 54; Herzog Theobald von Spoleto wird im 
Text immer Thedbald geschrieben; bei Theobald, Sohn des (Herzogs) Boni- 
fatius von Spoleto, fehlt II 233; Bonifatius, Graf von Lucca und von Tuscien, 
sind (S. 272) eine Person; die Zusammenfassung der Bischofs- und Bistums- 
namen unter Bischof und Bistum hat Schwierigkeiten gemacht, häufig 
hätte man gern auch die Zitate, die bei den Eigennamen der Bischöfe stehen, 
oder eine Verweisung auf diese; S. 271 lies Bistum Arezzo statt Arezza, die 
Erzbischöfe von Köln und Mailand, das Erzbistum Mailand sind als Bischöfe 
und Bistum bezeichnet. Das nächste Mal wäre eine dem grundlegenden Werk 
entsprechend schärfere Durchsicht zu empfehlen. 

Frankfurt a. M. i Fedor Schneider. 


Otto Forst- Battaglia, Genealogische Tabellen zur Geschichte 
des Mittelalters und der Neuzeit. Abteilung Mittelalter. Lie- 
ferung I. Wien und Leipzig 1914, Verlag von Halm und Goldmann. 
12 Blatt quer Folio. M. 3,—. 
Otto Forst- Battaglia, Wywód przdk ów Maryi Leszczyńskiej. 
Lwow 1913. 

Genealogische Tabellen finden sich in den Handbibliotheken aller deutschen 
Archive und aller unserer Diplomaten und Staatsmänner, die noch irgend- 
wie Fühlung mit der alten historischen Schule haben. In England, Frank- 
reich, Italien, Spanien sind sie nicht so nötig, weil die Literaturen dieser 
Länder über handliche Werke verfügen, die viel mehr historische Genealogie 
enthalten wie irgendein deutsches Adelslexikon oder wie unser Gothaer 


1 Inzwischen ist dieser doppelte Wunsch in dem 1915 erschienenen 
1. Halbbande des 4. Bandes in erfreulichster Weise erfüllt worden (Korrektur- 
nachtrag). 


Kritiken 143 


oder die Allg. Deutsche Biographie. Die weiteste Verbreitung haben bei uns 
die Tabellen Cohns; eine Bearbeitung eines kleinen Teiles des ersten 
Bandes von Hübners berühmten, aber längst, auch in ihren neuen Aus- 
gaben, völlig veralteten und unbrauchbaren Tabellen. Cohns Werk war 
schon bei seinem Erscheinen überholt durch die „Genealogien‘‘ Kamill von 
Behr’s, die aber auch nur wenige Familien behandeln. Bahnson hat 
neuestens versucht, den alten Hübner zu ersetzen, allein die drei Bände 
Tabellen, die er bisher herausgegeben hat, sind nur eine unkritische Kom- 
pilation. Das Werk, dessen erste Lieferung hier vorliegt, macht dagegen 
Anspruch auf Wissenschaftlichkeit. _Es kann also.ohne Frage eine Lücke 
ausfüllen, wenn es kritischen Anforderungen genügt. 

Die ersten Blätter, die jetzt vorliegen, gefallen durch einfachen, über- 
sichtlichen Druck in bester Ausstattung. In bezug auf Handlichkeit und 
Klarheit sind sie sogar den Behrschen Tabellen überlegen und übertreffen - 
weit die anderen genannten Werke. Sie sind insofern auf wissenschaftlicher 
Grundlage aufgebaut, als sie Vollständigkeit erstreben: d. h. alle dem Autor 
bekannten nachweisbaren Mitglieder der behandelten Familien aufzählen, 
Söhne und Töchter; auch insofern sie die Quellen, nach denen die Stamm- 
bäume zusammengestellt sind, bei jeder Familie verzeichnen. Leider bezieht 
sich diese Vollständigkeit nicht auf die Lebensdaten, die den einzelnen Per- 
sonen beigegeben sind, noch auf die Einreihung der einzelnen Personen in 
den Stammbaum. Die prinzipielle Beschränkung auf Angabe der Jahres- 
zahlen der Geburt, Heirat und des Todes scheint mir ein Verzicht, der 
schwer zu rechtfertigen ist, solange wir nicht vollständigere Genealogien der 
betreffenden Familien besitzen — und für keinen der hier publizierten 
Stammbäume (auch nicht für die noch blühenden Häuser Lippe und Bent- 
heim) gibt es eine Genealogie, die als Ergänzung einiges Nähere über Lebens- 
gang, Titel, Besitzungen böte, wie das z.B. die besten Tafeln in Litta’s 
Famiglie celebri, die Genealogien von Fernandez de Bethencourt, von Douglas- 
Wood-Paul, von G. E. C. und Hon. Vicary Gibbs’ „ Complette Peerage“ tun. 
Mindestens die Geburts- und Todestage und wohl auch die Orte wären er- 
wünscht gewesen, und Belege hierfür wenigstens dort, wo die Angaben von 
denen der zitierten oder der besten sonst vorhandenen Literatur abweichen. 
Der Benutzer bleibt in diesen Fällen auf das Urteil Forsts angewiesen, ohne 
andere Möglichkeit der Kontrolle, als eigenes völliges Neuaufbauen der be- 
treffenden Genealogie auf Grund der Quellen. Das beeinträchtigt den 
großen Fortschritt, der ohne Frage mit Forsts Tafeln erreicht ist. Denn 
die streng wissenschaftliche Kritik verlangt nun einmal dort, wo die Fest- 
stellung einer historischen Verknüpfung irgendwelcher Art Selbstzweck ist, 
Bekanntgabe der Quellen, die den historischen Schluß begründen; wenn 
wir einen sonst ganz gleichgültigen Domherrn zu Köln oder eine Nonne zu 
Böddeken oder eine Gräfin von Oldenburg nur aus dem Grunde aufführen, 


144 Kritiken 


weil sie Kinder der Familien Volmarstein, Lippe, Sternberg waren, so wollen 
wir wenigstens wissen, welcherlei Urkunden oder Kombinationen hierauf 
hindeuten, zumal wenn die Einreihung in den Stammbaum, wie in den ge- 
nannten Fällen, durchaus nicht zweifelsfrei ist. In der Ahnentafel sind die 
Daten nur Orientierungsbehelf; in der Stammtafel sind sie essentiell. Die 
englische Literatur unterscheidet in dieser Beziehung richtig: Ahnentafeln, 
Deszendenznachweise, Konsanguinitäts- oder andere Verwandtschafts- 
tabellen begnügen sich mit einfachen Namen und den allernötigsten Zeit- 
daten und führen Quellen nur an, wo sie eine neue Behauptung aufstellen: 
Zweck ist hier klare Darstellung, also unbelasteter Druck. Sogar wo eine 
Familienstammtafel nur zur allgemeinen Übersicht beigegeben ist (in 
Ortsgeschichten, Biographien usw.), wird sie in der Regel mit knappen An- 
gaben gedruckt. Die meisten Personen in den Stammtafeln selbst berühmter 
Geschlechter sind ja doch im Grunde historisch uninteressant. Dagegen 
ist der englische Genealoge, sobald er sich mit bestimmten Personen be- 
schäftigt, etwa mit der Reihe der Besitzer einer Grafschaft, eines Herzog- 
tums, meist weitschweifiger wie selbst unsere vollständigsten Genealogien: 
hier ist eben Sammlung von Daten über die Person Selbstzweck. 

Bei der Aufzählung mehrerer Kinder eines Vaters sollte es selbstverständ- 
lich sein, daß die älteren den jüngeren vorangestellt werden. Französische, 
spanische Genealogen des 17. und 18. Jahrhunderts und ihre Nachschreiber 
haben oft die Söhne allgemein den Töchtern vorangestellt: ein längst über- 
wundener Standpunkt. Leider hat Forst in dieser Beziehung keine Ordnung 
eingehalten — ein Mangel, der in den folgenden Lieferungen abgestellt 
werden sollte. | 

Vom Standpunkt des Historikers muß ferner bedauert werden, daß Forst 
alle Stammtafeln grundsätzlich mit dem Jahr 1200 beginnt. Der einzig 
logisch mögliche Ausgangspunkt ist das erste urkundliche Auftreten eines 
Geschlechts. Für die mittelalterliche Geschichtsforschung ist gerade der 
Zusammenhang, die Stellung, die Verwandtschaft der großen Familien des 
11., 12. und 13. Jahrhunderts interessant und wichtig, weil sich daraus 
manche unmittelbar entscheidenden Schlüsse auf die Ständeordnung, die 
Besitzverteilung, die Namenbildung in diesen Jahrhunderten entnehmen 
lassen. Daß die Genealogien, wenn man über das Jahr 1200 hinausgeht, 
viel schwieriger und problematischer werden, sollte den Fachmann nicht 
abschrecken. 

Auch im einzelnen sind die Tafeln nicht ganz einwandfrei. Die Namen- 
schreibung fällt mitunter auf (Schlik, Diez, Aremberg, Loz-Lon, Walecourt, 
Viana). Die Vornamen sind teilweise übersetzt, teils auch nicht. Eine un- 
eheliche Frau Graf Eberwins von Benthein, gestorben 1454, ist als „morga- 
natische Gemahlin“ aufgeführt — ein Anachronismus. Tab. 191 erscheint 
die Gattin Graf Ottos I. von Tecklenburg mit ? als geborene Gräfin von der 


Kritiken | 145 


Marck — Tab. 172 ist sie als Tochter Graf Adolfs v. d. Marck ohne ? ein- 
gereiht. Die Richtigkeit der Einreihungen, die manches Neue bringen, im 
einzelnen nachzuprüfen, war ich nicht in der Lage, da mir die notwendige 
Literatur hier nicht zur Verfügung steht. Die ersten Generationen der Häuser 
Volmarstein und Güterswyck scheinen mir solcher Nachprüfung bedürftig: 
wenigstens bei diesem letzten Hause sind in den literarischen Quellen, die Forst 
zitiert, offenbar zwei gleichnamige Familien zusammengeworfen worden. 

Diese Bemerkungen gehen davon aus, daß bei einem modernen Genealogen 
der allerstrengste wissenschaftliche Standpunkt erwartet werden muß, und 
daß die wahrhaft monumentale Arbeit, die Forst unternommen hat, soweit 
irgend möglich den strengsten Anforderungen genügen sollte. Kein Genealoge 
verfügt heute über eine umfassendere Kenntnis der literarischen Vorarbeiten 
und des Urkundenmaterials zur genealogischen Geschichte deutscher hoch- 
adeliger Geschlechter im Mittelalter wie Forst. Selbst in der Beschränkung, 
die diese Tafeln sich leider auferlegt haben, stellen sie die Sammelwerke 
Bahnsohns und Hübners weit in den Schatten. Sie werden ein unentbehr- 
liches Hilfsmittel für Ahnentafelsammler sein. — Dem Verleger gebührt 
Dank, daß er die Herausgabe eines so großartig angelegten kostapieligen 
Werkes übernommen hat. — 

Die zweite Tafel, die auch in der Zeitschrift Rocznik, Towarzystwa 
heraldycznego we Lwowie, Tom IV, Rok 1913, erschienen ist, ergänzt die 
Ahnentafel des verstorbenen Erzherzog-Thronfolgers Franz Ferdinand (1910), 
in der Forst die 16 Ahnen der Königin Maria Leszezynska von Frankreich, 
Gemahlin Ludwigs XV., gebracht. Die dort gegebenen Daten und Quellen- 
nachweise hat er vielfach verbessert und ergänzt und hat für jeden der 16 
Ahnen nach Möglichkeit die Eltern, Großeltern und Urgroßeltern ausgeforscht. 
In Tabellen, Registern und Urkundenauszügen ist die größtmöglichste di- 
plomatische Genauigkeit und Sorgfalt erreicht. Mit der ältesten Ahnenreihe 
werden wir bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts zurückgeführt. 
Es erscheint bemerkenswert, daß dies für polnische Familien möglich ist. — 
Interessant ist, daß wir die polnischen Adelsfamilien. im 16. Jahrhundert 
mehrfach mit ausländischen Frauen, deutschen, französischen, rumänischen, 
verschwägert finden. In Forsts Tafel erscheinen auch ungarische Ahnen: 
Stefan Potocki, gestorben 1631, war mit Maria, Tochter des Jeremias Mo- 
hila, Fürsten der Moldau (gestorben 1606) vermählt. Forst gibt als Mutter 
der Maria eine Elisabeth Csomortany an, aus dem bekannten siebenbürgi- 
schen Adelsgeschlecht, das Forst in galizischen Lozinskis wiederfinden will 
(8. 29, 73). Die urkundlichen Belege hierfür sind inzwischen von Zotta, 
dem die vorliegende Ahnentafel Forsts nicht bekannt war, nachgeprüft, 
und das Resultat Forsts ist von Zotta zum mindesten in Frage gestellt 
worden. Zotta hat in Archiva genealogica, II (1913), 101 ff., den Nachweis 
versucht, daß diese Elisabeth vielmehr eine Rumänin, Tochter eines Georg 

Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 10 


146 Kritiken 


Parcalab von Hotin, in Galizien Losinski genannt, gewesen ist. Ob ihre 
Mutter, wie Forst angibt, eine Lozinska war, steht nicht urkundlich fest. 
Als Gattin des Johann Mohila und Mutter des eben erwähnten Fürsten 
Jeremias wird bei Forst S. 38, 73 Maria Rares genannt. Durch diese 
Ehe wurde die neue Dynastie Mohila an die älteren Fürsten der Moldau 
genealogisch angeknüpft; aus Gründen der Legitimität. Allein die Zu- 
gehörigkeit der Maria zum Stamme der älteren Fürsten der Moldau ist nicht 
ganz sicher. So wäre auch diese Ahnfrau nur mit einem Fragezeichen auf- 
zuführen. — Unter den übrigen Familien, die vorkommen, sind, neben vor- 
nehmen und altfürstlichen, wie Jablonowscy, Lubomirscy, Litewscy, San- 
guszkow, Ostrogscy, Ruscy, auch unbedeutende, bei denen urkundliches 
Material für die Filiationen fehlt und ältere polnische Literatur aushelfen 
muß. Ich zweifle nicht, daß Forst hier überall nach Möglichkeit vorsichtig 
und kritisch geprüft hat, aber das Ergebnis ist naturgemäß ungleichwertig. 
— Im allgemeinen haben derartige Ahnentafeln im wesentlichen Kuriositäts- 
wert und Sammelwert (ich darf mir dieses Urteil wohl erlauben, da ich selbst 
eine größere Sammlung von Ahnentafeln herausgegeben habe). Es scheint 
mir, die erheblichen hier von Forst aufgewendeten Bemühungen, zuverlässig 
und genau zu sein und umfassende Belege beizubringen, wären bei Stamm- 
tafeln wichtiger und eher angebracht. Denn es ist doch eine Illusion, an- 
zunehmen, daß es irgendein allgemeines Interesse hat zu wissen, ob eine 
niederadelige oder bürgerliche Ahnfrau des verstorbenen Thronfolgers vor 
400 Jahren mit Wahrscheinlichkeit einer bestimmten untergeordneten Fa- 
milie zugewiesen werden kann, die auch für den Polen heute nur einen gleich- 
gültigen Namen darstellt. Absolute Lückenlosigkeit, das Ideal des Ahnen- 
sammlers, konnte ohnedies auch hier nicht erreicht werden: mehrfach muß 
ein N. N. statt des Namens figurieren. — Von den zahlreichen großen Ahnen- 
tafeln, die in letzter Zeit gedruckt worden sind, ist die des verstorbenen 
Thronfolgers mit der vorliegenden Ergänzung jedenfalls die bestgearbeitete. 
— Der elegante Druck, auf feinstem Büttenpapier, macht der Lemberger 
Druckerei alle Ehre. 
Czernowitz. Dungern. 


Steirische Gerichtsbeschreibungen. (Als Quellen zum historischen 
Atlas der österreichischen Alpenländer. I. Abteilung. Landgerichtskarte: 
Steiermark.) Herausgegeben von Anton Mell und Hans Pirchegger. 
Mit einer Kartenbeilage. (Band I der Quellen zur Verfassungs- und Ver- 
waltungsgeschichte der Steiermark. Herausgegeben von der historischen 
Landeskommission für Steiermark.) Graz 1914, Verlag Leykam (LXII 
und 623 S.) 8°, Zugleich Jahrgang 37—40 (neue Folge 5—8) der Bei- 


Vgl. meine Ausführungen über die rumänischen Ahnen des heutigen Königs 
von Rumänien. Monatsblatt der Gesellschaft „Adler“, Wien 1914, S. 363. 


Kritiken 147 


träge zur Erforschung steirischer Geschichte, 3. Abhandlung (S. V bis 
LXIII, S. 129—749). M. 15,—. 

A. Mell, der hochverdiente steirische Geschichtsforscher und Direktor des 
Grazer Landesarchivs, hat schon im Jahre 1894 in einem Aufsatze über das 
Landgericht Limberg in Steiermark auf den Wert der Gerichtsbeschreibungen 
für historiseh-kartographische Untersuchungen aufmerksam gemacht.! Als 
kurze Zeit nachher unter E. Richters sachkundiger Leitung die Vor- 
arbeiten zur Herstellung eines historischen Atlas der österreichischen Alpen- 
länder begannen, wurde diesem Quellenkreise begreiflicherweise besondere 
Aufmerksamkeit geschenkt. Man durchforschte die Archive nach solchen 
Aufzeichnungen, die zum Teil noch dem Mittelalter entstammen. Verschie- 
dene Gelehrte empfahlen mit Nachdruck eine Veröffentlichung dieser Mate- 
rialien, deren Kenntnis für den Aufbau und die Benutzung der Landgerichts- 
karten unentbehrlich ist.? 

Die von der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien eingesetzte Atlas- 
kommission hat eine geschlossene Herausgabe dieser Quellen in ihr Programm 
nicht aufgenommen. Sie dachte nur daran, die einzelnen Landespublikations- 
institute für diese Frage zu interessieren.’ So blieb es in der Hauptsache den 
Mitarbeitern an der Landgerichtskarte überlassen, die „Abhandlungen“ zum 
historischen Atlas für die Veröffentlichungen einzelner, „ihnen besonders 
wichtig erscheinender Grenzbeschreibungen“, zu benützen, oder sich in den 
kurzgefaßten „Erläuterungen“ zu dieser akademischen Publikation auf „An- 
gaben über Datum und Fundort der von ihnen zu kartographischen Zwecken 
ausgenützten Gerichtsbeschreibungen“ zu beschränken. 

Für Steiermark hat A. Mell zunächst allein, späterhin gemeinsam mit 
H. Pirchegger diese Quellen mit Eifer und Sachkenntnis gesammelt. Das 
steiermärkische Landesarchiv, welches auch zahlreiche Familien- und Herr- 
schaftsarchive dieses Kronlandes verwahrt, das erst jüngst wieder erschlos- 
sene Statthaltereiarchiv in Graz, aber auch das Haus-, Hof-und Staatsarchiv, 
das gemeinsame Finanzministerialarchiv in Wien und noch so manches 
andere Archiv boten eine höchst erfreuliche Ausbeute. Schon im Jahre 1905 
erklärte die historische Landeskommission für Steiermark ihre Bereitwillig- 
keit, die damals weitgediehene Sammlung von Gerichtsbeschreibungen zu 
veröffentlichen. Doch ließen der frühe Tod E. Richters (1905) und die 


1 Mitteilungen der Archiv-Sektion der Zentralkommission zur Erforschung 
und Erhaltung der Kunst- un! historischen Denkmale, 2. Band, S. 307ff. 

A. Mell in der Einleitung zum vorliegenden Bande S. IX ff., und nun auch 
H. Pirchegger, Der historische Atlas der österr. Alpenländer, in der Zeitschrift 
des historischen Vereines für Steiermark. 11. Jahrgang, S. 327ff. 

8 Vgl. A. Mell in den Deutschen Geschichtsblättern, 6. Band, 8.63 und 
W. Erben in den Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung, 
30. Band, S. 587. 


10* 


148 Kritiken 


starke Inanspruchnahme der Geldmittel dieser Kommission für die Heraus- 
gabe anderer umfangreicher Werke den Plan vorerst noch nicht zur Aus- 
führung kommen. Erst als 1912 die „Kärntner Gerichtsbeschreibungen be- 
arbeitet von M. Wutte unter Mitwirkung von A. v. Jaksch und H. Pirchegger 
zur Veröffentlichung gelangten“, beschloß der ständige Ausschuß der Landes- 
kommission für Steiermark, die inzwischen durch H. Pircheggers Sammel- 
fleiß stark vergrößerte Anzahl steirischer Gerichtsbeschreibungen in Druck zu 
legen und mit ihnen eine dritte Reihe von Veröffentlichungen, die „Quellen 
zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark“ zu beginnen. 

Der Band enthält die stattliche Anzahl von 572 Gerichtsbeschreibungen. 
Ein großer Teil gelangt hier erstmals zur allgemeinen Kenntnis. Nur 120 
Stücke waren bereits anderwärts ganz oder im Auszuge gedruckt worden. 
Um die Ausgabe möglichst vollständig zu gestalten, haben die Herausgeber 
sie auch hier einbezogen. Das Material wurde der historischen Entwicklung 
dieses Kronlandes entsprechend angeordnet. Auf die aus den alten Graf- 
schaften hervorgegangenen Landgerichte folgen jene der Markengebiete im 
mittleren Teile und in dem von fremdherrschaftlichen Enklaven durchsetzten 
Süden des Landes. Dabei werden in jeder einzelnen Gruppe die Gerichts- 
beschreibungen in topographischer Reihenfolge gedruckt, Freiungen und 
Burgfriede aber bei jenen Landgerichten eingeschoben, in deren Bezirk sie ge- 
legen waren. Dem 13.—15. Jahrhundert entstammen 70 Aufzeichnungen, 
141 gehören dem 16., 157 dem 17., 186 dem 18., ein kleiner Rest dem 19. 
Jahrhundert an. In den Hauptteil des Bandes wurden 453 Stücke aufgenom- 
men, wogegen der erste Nachtrag? als wertvolle Ergänzung noch 114 ge- 
naue Grenzbeschreibungen aus dem Jahre 1754 wiedergibt, die, als das Manu- 
skript schon im Druck war, im Grazer Statthaltereiarchiv aufs neue zum 
Vorschein kamen. Sie sind den Berichten der Inhaber steirischer Land- 
gerichte und Burgfriede entnommen, welche diese über Umfang und Aus- 
dehnung ihrer Sprengel zu erstatten hatten, als das Landesgubernium eine 
Regulierung der den Gerichten obliegenden sogenannten alljährlichen „ Bett- 
lervisitationen“ ins Auge faßte. 

Die meisten Abschriften besorgten die Herausgeber selbst. In die „Her- 
stellung des druckfertigen Manuskriptes“ teilten sie sich in der Weise, daß 
A. Mell die Gebiete der Weststeiermark mit Graz und das Sanntal, H. Pirch- 
egger den Rest übernahm. Ersterer emendierte auch alle Texte in der Haupt- 
sache nach den Grundsätzen, welche in der Ausgabe der österreichischen 
Weistümer, namentlich in den Bänden 6 und 10, befolgt wurden. Von ihm 


1 Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie, 20. u. 21. Jahrgang. 

3 8. 443ff. Von Nachtrag II S. 494—496 waren vier Stücke ursprünglich 
auszugsweise für die „Erläuterungen“ bestimmt. Sie wurden der Vollständig- 
keit halber neben der Burgfriedsbeschreibung für den Markt Deutschlandsberg 
von 1611 dieser Sammlung nachträglich einverleibt. 


Kritiken 149 


rühren das für eine rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Erforschung dieser 
Quellen unentbehrliche und in erfreulicher Ausführlichkeit gehaltene Sachen- 
verzeichnis und ein kürzeres Personenregister her, wogegen sich Pirchegger 
der mühevollen Aufgabe unterzog, ein eingehendes „Örtlichkeitenverzeich- 
nis“ zu schaffen. Uber die hierbei befolgten Grundsätze berichtet er selbst 
in der Einleitung.“ Schon vom Standpunkte der Raumfrage aus schien es 
nicht angängig, alle Ortsnamen wiederzugeben. Selbst auf Gehöftenamen 
mußte vielfach verzichtet werden. Die in den Quellen vorkommenden Na- 
mensformen wurden der heutigen Bezeichnung in Klammern beigefügt und 
außerdem noch abgesondert in der alphabetischen Reihenfolge erwähnt, wo 
nicht die alte Schreibweise in den ersten drei Buchstaben mit der heutigen 
übereinstimmt und das Wort schon aus diesem Grunde leicht aufzufinden ist. 
Die Lage der Örtlichkeiten wurde außerdem noch durch die Erwähnung der 
Steuergemeinde bestimmt, innerhalb welcher oder in deren Nähe der frag- 
liche Ort oder Grenzpunkt zu suchen ist. 

Eine Beigabe von Karten zu den einzelnen Landgerichtsbeschreibungen, 
wie sie Erben und Uhlirz gewünscht hatten, scheiterte an den großen Kosten, 
welche die Herstellung von mehr als 120 Karten im Maßstabe der Spezial- 
karte (1: 75 000) verursacht hätte. Es wurde jedoch eine Übersichtskarte 
` (1:400 000) angeschlossen, welche die „Aufteilung des Landes Steiermark in 
die einzelnen Landgerichtsbezirke mit Angabe der Burgfriedensitze, und zwar 
als Zustandskarte für die theresianische Zeit darstellen soll“. In sie wurden 
auch die von Pirchegger ermittelten Grenzen der alten Grafschaften und 
Marken wie auch jene der Landeskreise zur Zeit Maria Theresias aufgenom- 
men, von den zahlreichen Burgfrieden aber nur solche genannt, deren Grenz- 
beschreibung die Sammlung selbst bringt. 

In den „Erläuterungen“, welche Pirchegger auf Grund emsiger Durch- 
forschung der Archive und als Kenner der historischen Topographie des 
Landes zur Landgerichtskarte der Steiermark? verfaßte, ließ sich schon aus 
Raumrücksichten nur wenig Allgemeines über die Gerichtsverfassung in 
Steiermark sagen. Um so dankbarer begrüßt es der Rechtshistoriker, daß 
A. Mell die Einleitung dieses Bandes (S. XIX—XLIV) durch eine knapp 
und übersichtlich gehaltene, den Leser rasch belehrende Darstellung der Ent- 
wicklung der Strafgerichte im Lande bereichert. Eine Arbeit, zu der ihn 
jahrelang fortgesetzte Forschungen für eine Geschichte der Gerichtsorgani- 
sation Innerösterreichs in hohem Maße befähigen. Diese Abhandlung setzt 
mit dem Aufbau der Gerichte zur Zeit der Entstehung der Landeshoheit ein, 
skizziert die Ausgestaltung der unteren Landgerichte zu Blutgerichten, die 
Zersplitterung der Landgerichtssprengel, die fortschreitende Patrimonialisie- 

"8. XIIff. 

? S. 29 ff. der „Erläuterungen zum his torischen Atlas der österr. Alpen- 
länder. 


150 Kritiken 


rung dieser Instanzen, sowie die Bildung von Gerichts- und Burgfriedherr- 
schaften. Sie berücksichtigt auch die Organisation, welche die Landgerichts- 
ordnung des Erzherzogs Karl (1574) für die Strafgerichte im Lande festlegte, 
und würdigt die einschlägigen Reformen Maria Theresias und Josephs IL und 
die Zeit bis zur vollen Verstaatlichung der patrimonialen Gerichtsbarkeit im 
Jahre 1849. 

Leider fehlt der Raum, um die Sammlung hier noch im einzelnen zu be- 
sprechen. Wer sie eingehend studiert, wird mir zustimmen, wenn ich sage, 
daß die mühevolle und mustergültige Veröffentlichung eines bisher so wenig 
verwerteten Materials eine Fülle beachtenswerter Details zur historischen 
Topographie des Landes bringt und sich zugleich auch als wichtige Quellen- 
publikation auf dem Gebiete der Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 
der Steiermark darstellt. 

Innsbruck. A. v. Wretschko. 


Monumenta Germaniae historica. Necrologia Germaniae tomus V. 
Dioecesis Pataviensis pars altera. Austria inferior. Edidit Adal- 
bertus Franciscus Fuchs. Berolini apud Weidmannos 1913. X u. 
750 S. 4%, M. 33,—. | 

Die Diözese Passau, auch nach endgültigem Verzicht auf mährische und 
ungarische Ansprüche eine der größten deutschen Kirchenprovinzen, ist 
erst zu Ausgang des Mittelalters durch Begründung eigener Bistümer in 

Wien und Wiener Neustadt verkleinert und erst unter Kaiser Josef II. 

durch Übertragung des letztgenannten Bischofsitzes nach St. Pölten und 

durch Errichtung des Linzer Bistums gänzlich auf ihr bayrisches Gebiet 
beschränkt worden. Bis ins 15. Jahrhundert hatte sie die wirtschaftlich 
und geistig rasch emporblühenden Landschaften des heutigen Ober- und 

Nieder-Österreich mit umfaßt. Es entspricht der inneren Verwandtschaft 

annalistischer und nekrologischer Aufzeichnungen, daB aus diesen beiden 

Ländern, denen wir zum guten Teil die im 9. Scriptoresband gedruckten 

österreichischen Annalen zu danken haben, jene „ganze Gebirgskette ge- 

schichtlicher Denkmale“, wie sie Lorenz nannte, zugleich auch eine unge- 
wöhnliche Fülle von Totenbüchern hervorgewachsen ist. Dieser Reichtum 
springt in die Augen, sowie man die Nekrologienbände der Monumenta 

Germaniae durchsieht. Während die einschlägigen Quellen des ursprüng- 

lichen Salzburger Sprengels, der, vom Inn bis an die untere Drau reichend, 

außer bayrischem, salzburgischem und tirolischem Gebiet auch Steiermark 
und den größten Teil von Kärnten einschloß, und ebenso die Nekrologien 
der drei westlichen Suffragane des Salzburger Erzbistums zusammen in 
je einem Band untergebracht werden konnteni, erfordert die alte Passauer 


1 Necr. 2, Dioecesis Salisburgensis ed. Herzberg-Fränkel, 1904; Necr. 3, 
Dioeceses Brixenensis, Frisingensis, Ratisbonensis ed. Baumann 1906. 


Kritiken 151 


Diözese zwei ganze Bände: Oberösterreich, das politisch zu Salzburg ge- 
hörige Mattsee und der bayrische Anteil des passauischen Kirchenbezirkes 
sollen in dem noch ausständigen 4. Band behandelt werden, den hier zu 
besprechenden fünften dagegen füllen, von wenigen Nachträgen abgesehen!, 
ausschließlich solche Totenaufzeichnungen, die im heutigen Niederösterreich 
entstanden sind. 

Auch in diesem Gebiet läßt die Erhaltung der Totenbücher vieles zu 
wünschen übrig; der liturgische Gebrauch, dem solche Handschriften zu- 
meist dienten, hat auch hier zur Abnutzung der ältesten Stücke, zu ihrem 
allmählichen Ersatz durch jüngere Abschriften und so zu vielfältigen Ver- 
lusten geführt.? Wenn trotzdem ein so reicher Schatz niederösterreichischer 
Nekrologien heute noch vorliegt, so erklärt sich das daraus, daß außer den 
berühmten Stiftern von Melk und Göttweih, Klosterneuburg, Heiligen- 
kreuz, Zwettl, Lilienfeld und manchen anderen geistlichen Stätten des 
Landes auch die Klöster der Stadt Wien umfangreiche Aufzeichnungen 
dieser Art geführt haben. Neben den Nekrologien der alten Orden nehmen 
daher in dem vorliegenden Band auch die der Minoriten, Franziskaner 
und Dominikaner einen stattlichen Raum ein. Und gerade hier gibt es 
Denkmäler von besonders bemerkenswerter Beschaffenheit. Das Toten- 
verzeichnis des Wiener Dominikanerklosters, dessen annalistisch geordnete 
Einträge vom Anfang des 15. bis in die ersten Jahre des 20. Jahrhunderts 
reichen, besteht, ähnlich wie jenes der Dominikaner zu Retz, aus mehreren 
im Jahr 1681 angelegten Holztafeln, welche mit Pergament überzogen und 
in einem hölzernen, an der Außenseite der Kirche eingelassenen Schrank, 
gleichsam wie Buchblätter, beweglich eingefalzt sind. Weiter zurück reicht 
das Necrologium der Wiener Minoriten, welches eine stattliche Menge von 


Von den Additamenta (Necr. 5, 579 bis 598) gehören vier zu Steiermark 
(außer den Nekrologien von Judenburg, Rottenmann und Vorau, deren Her- 
kunft der Herausgeber feststellte, vermutlich auch die „ Fragmenta necrologii 
incerti“ S. 596f., wie aus Vergleich der Einträge zum 13. März und 25. Sep- 
tember mit Neor. 2, 344, 11. März, 301, 25. August und 306, 19. November 
geschlossen werden darf; andere hier noch nicht berücksichtigte Nachträge zu 
den steirischen Nekrolo;ien veröffentlichten Doblinger und Kogler in der Zeitschr. 
des hist. Vereins f. Steiermark 9 (1911), 274ff., und 11 (1913), 1ff.); das letzte, 
Necr. 5, 598, stammt aus Kärnten (u.zwar von Rupertiberg im Rosental). 
Unsicher bleibt der Entstehungsort der S. 592 ff. aus einer vormals Göttweiher 
jetzt Wiener hs. geschöpften Bruchstücke; Fuchs vermutete im N. Archiv 35, 
765 oberitalischen Ursprung, während er sich in der Ausgabe begnügt, auf 
Herkunft aus einem Benediktinerkloster der cluniacensischen Richtung hinzu- 
weisen; in den Tabulae oodicum war Entstehung in Frankreich angenommen 
worden. 

2 Vgl. dazu und auch zur Beschreibung des Erhaltenen den Vorbericht des 
Herausgebers im N. Archiv 35, 721 bis 766. 


152 Kritiken 


zum Teil sehr vornehmen Namen des 14. Jahrhunderts umfaßt; es ist in 
der gebräuchlichen Form des Kalenders auf Grund älterer Vorlagen um 
1370 entstanden. Neben ihm gibt es aber noch zwei andere verwandte und 
fast gleichaltrige Arbeiten desselben Klosters, die Begräbnisbücher, welche 

nach räumlicher Ordnung, unter Hervorhebung aller zur Auffindung die- 

nenden Merkmale, die in der Minoritenkirche Bestatteten aufzählen; ein 
höchst beachtenswerter Ansatz archäologischer Sammeltätigkeit, um so 

mehr als die zweite der so zustande gekommenen Handschriften (jetzt im 
niederösterreichischen Landesarchiv aufbewahrt) die Namen der Bestatteten 

mit gleichzeitigen, um 1380 ausgeführten farbigen Wappenzeichnungen 
begleitet und darum in die Reihe der ältesten deutschen Wappenbücher! 
gestellt zu werden verdient. In erfreulicher Vollständigkeit, vom 14. bis 
ins 17, Jahrhundert sich fortpflanzend, liegen die nekrologischen Quellen 
des Stiftes Klosterneuburg vor, von denen nur die älteste, dem 12. oder 
13. Jahrhundert angehörige Handschrift verloren ist. Viel größere Lücken 
weisen die Nekrologien von Göttweih, Heiligenkreuz, Zwettl und mehreren 
anderen Stiftern auf. Auch in Melk hat man in dieser Hinsicht Verluste 
zu beklagen; sie betreffen besonders die Zeit vom 13. Jahrhundert herwärts; für 
das 12. sind uns dagegen zwei merkwürdige Melker Totenbücher erhalten, 
ein in dem berühmten, durch Jahrhunderte fortgeführten Annalenkodex 
noch vor der Mitte des 12. Jahrhunderts, von einer auch an den Annalen 
beteiligten Hand? angelegtes Kalendarium, welches nicht liturgischen, 
sondern historischen Gesichtspunkten seine Entstehung zu verdanken scheint, 

und ein Bruchstück von einer viel weitläufigeren um 1160 entstandenen 
Handschrift, die nicht die Kalenderform aufwies, sondern nach Art eines 
Diptychons auf jeder Seite unter romanischen Rundbogen den Raum für 
die Eintragungen von je zwei Tagen nebeneinander vorsah. Eine Gliederung 
in vier, über zwei Seiten verteilte Spalten (monachi, moniales, conversi 
und familiares) war bei der um 1270 erfolgten Anlage des Lilienfelder Ne- 
krologs beabsichtigt, das im übrigen die Kalenderform einhält; beachtens- 
wert sind hier die bis in die Neuzeit fortgeführten Nachträge, sowohl des- 
halb, weil sie Schlüsse auf die Mitteilung einzutragender Namen seitens 
verbrüderter Stifter zulassen, als auch wegen der berüchtigten Fälscher- 
tätigkeit, die im 18. Jahrhundert Chrysostomus Hanthaler hier entfaltete; 


1 Gritzner, Heraldik in Meisters Grundriß 12, 60 und Hauptmann, 
Wappenkunde in Below-Meineckes Handbuch S. 2 ff. haben diese schon seit 1872 
veröffentlichte Handschrift (Lind in den Berichten und Mitteilungen des Alter- 
tumsvereins zu Wien 12. Bd.) nicht berücksichtigt. Fuchs hat unter Verwendung 
der für die erste Ausgabe hergestellten Klischees in 209 Figuren die Wappen der 
Hs. auch in der Monumenta-Ausgabe wiedergegeben. 

2 Dazu vgl. jetzt auch Uhlirz bei Chroust, Mon. paläogr. II. Serie 13, 5 
und 14, 1. 


Kritiken 153 


an nahezu dreißig Stellen des Totenbuchs ist seine Hand anzutreffen, und 
vielfach verrät die Nachahmung mittelalterlicher Schriftzüge, deren sie 
-sich befleißigt, ohne weiteres die Absicht der Täuschung. 

Um die Herausgabe dieser ganzen Gruppe von Quellen hatten sich schon 
im 18. Jahrhundert Pez und Duellius, in der zweiten Hälfte des 19. Se- 
bastian Brunner, v. Meiller, Wiedemann, Zeibig und in hervorragendstem 
Maß Heinrich von Zeißberg verdient gemacht. Immerhin hat P. Adalbert 
Fuchs noch viele bisher unveröffentlichte Stücke aufzufinden vermocht. 
Diese neuen Funde sind nun von ihm mit dem bisher.bekannten, aber an 
verschiedenen Orten zerstreut und teilweise auch ungenügend gedruckten 
nekrologischen Stoff von Niederösterreich in einem Band vereinigt, für 
dessen Vollendung man dem Editor und der Zentraldirektion der Monumenta 
in und außer dem Lande dankbar sein muß. Es soll diesen Dank nicht 
schmälern, nur der richtigen Ausnützung des Gebotenen und späteren Weiter- 
führung der Arbeit dienen, wenn im folgenden auch Eigentümlichkeiten der 
Ausgabe berührt werden, über deren Zweckmäßigkeit man auch anderer 
Meinung sein kann als der Herausgeber. 

In bezug auf die richtige Wiedergabe der Texte darf man einem Forscher 
wie P. Fuchs, der sich in dem letzten Jahrzehnt um die Herausgabe nieder- 
österreichischer Geschichtsquellen vielfältige Verdienste erworben hat, 
gewiß alles Vertrauen schenken!. Die Scheidung der verschiedenen Ein- 
träge nach ihrem Alter ist in geschickter Weise durch den Satz ersichtlich 
gemacht. Die Fußnoten sind in textkritische und sachliche gegliedert, was 
gegenüber dem Vorgang in Bd. 3 durchaus zu begrüßen ist, und gewiß werden 
viele Benutzer das Vorhandensein und die stattliche Zahl sachlicher An- 
merkungen willkommen heißen. 

Leider haben sich jedoch in diese Anmerkungen, wie es bei der ungeheuren 
Menge der Namen kaum zu vermeiden war, manche Irrtümer eingeschlichen; 
der Herausgeber hat sie zwar am Schluß des Bandes zumeist wieder richtig- 
gestellt, sie können aber dennoch allzu leicht weitere Verbreitung finden.? 

1 Ein aus Mon. paläogr. II. Serie 15, 6 feststellbarer Lesefehler der Ausgabe 
(S. 571 Z. 36 statt Pragensi hat die hs.: Pagrasi) stellt eine sachlich berechtigte 
Verbesserung dar. — Eine kleine Unbequemlichkeit, die schon im 2. Bande 
der Nekrologien hervortrat, ist leider beibehalten worden; wo dis Einträge 
eines Monats über mehrere Seiten gehen, hat man den Monatsnamen nicht so 
rasch vor Augen, als es wünschenswert wäre; er könnte in solchen Fällen stets 
am oberen oder unteren Seitenrande beigesetzt werden, wie schon bei einer 
Besprechung des 2. Bandes Martin in den Mitt. des Inst. 28, 159f. mit Recht 
bemerkte. 

3 Zu den Versehen S. 49 n. 2, 53 n. 3, 58 n. 2, 59 n. 1, 71 n. 2, 73 n. 2, 77 n. 4, 
95 n. 1 (wo es sich um Otto v. Freising handelt) u. n. 2 usw., vgl. die Corrigenda 
8. 749f. — In bezug auf die Markgräfin Agnes, die Tochter K. Heinrichs IV. 


154 Kritiken 


Zudem dürfte, wenn überhaupt die Lebens- und Regierungszeiten welt- 
licher und geistlicher Würdenträger in den sachlichen Anmerkungen ver- 
zeichnet werden, wohl eine gewisse Vollständigkeit dieser Angaben gefordert! 
und überdies noch eine weitere Ausdehnung solcher Erklärungen befür- 
wortet werden. Die Erklärungen müßten dann nicht bei den oberen Ständen 
Halt machen, sie könnten sich auch auf andere mit einiger Sicherheit fest- 
gestellte Namen erstrecken. Man darf von der Monumenta-Ausgabe freilich 
nicht eine Vertiefung in alle Einzelheiten landes- und ortsgeschichtlicher 
Forschung verlangen, wenn aber in ihr Ergebnisse der auf die Nekrologien 
bezüglichen älteren Arbeiten in unvollständiger Auswahl Aufnahme finden, 
wie es hier geschehen ist, so wird die schon geleistete Arbeit der Gefahr 
des Vergessenwerdens ausgesetzt?. Ergibt sich für die sachlichen Anmer- 
kungen die Notwendigkeit einer Beschränkung, so dürfte es sich dabei 
empfehlen, nicht nach dem Rang der Verstorbenen, sondern nach einem 
anderen Gesichtspunkt vorzugehen. Am wertvollsten sind für den Benützer 
einer Nekrolog-Ausgabe diejenigen Zeitbestimmungen, welche zu Schlüssen 
über die Entstehungszeit der Quelle hinführen; diese also sollten, wenn 
nicht in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Stücken, so unter dem Text 


genannt werden, damit der Benützer sich daraus ein Bild machen könne, 
in welche Zeit die anderen Namen zu setzen seien“. In bezug auf die übrigen 


und Mutter K. Konrads III., findet man S. 59 n. 1, 142 n. 1, 144 n. 6, 359 n. 5 
die ungenaue Angabe „ob. post a. 1142“, erst S. 411 n. 11, 557 n. 2 ist das Todes- 
jahr 1143 genau angegeben; S. 566 n. 3 fehlt das Jahr, obwohl es gerade hier 
zur Berichtigung des in der Quelle vorliegenden Fehlers doppelt nötig wäre. — 
S. 75 n. 3 ist der bekannte Günstling K. Friedrichs III., Johann Beckenschlager, 
der 15. Dezember 1489 als Johann III. von Salzburg starb, mit Johann II. 
(1429 — 1441) verwechselt. — S. 369 n. 3 ist eine Bemerkung von Zeißbergs 
Fontes rer. Austr. II, 41, 28 unrichtig wiedergegeben. 

1 S. 62 zum 7. Oktober hat Perhtoldus, Propst von Salzburg, ebenso haben 
S. 434 zum 8. und 18. Februar die Pröpste Egidius und Andreas von S. Dorothea 
in Wien, S. 435 zum 1. Juli Abt Johann von Wittingau, S. 436 zum 5. Dezem- 
ber Propst Heinrich von S. Dorothea in Wien keine zeitliche Bestimmung 
erhalten, während sie anderen Namen desselben Ranges, die in der Nachbar- 
schaft stehen, beigefügt ist. 

2 Da die zahlreichen wertvollen Beobachtungen, welche Zei B berg den Lilien- 
felder Nekrologien in Fontes rer. Austr. II, 41 beigefügt hat, nur in unvollständiger 
Art herübergenommen sind, wird diese ältere Ausgabe noch neben der neuen zu 
benutzen sein. — An einigen Stellen hätten auch Bemerkungen, die ich bei der 
Ausgabe der Mattseer Nekrologien in Fontes rer. Austr. II, 49 machte, herange- 
zogen werden können, so S. 205 n. 2, 232 n. 3, 482 n. 6; Vergleichstellen zu den 
Einträgen S. 370, 12. Jänner Tiemo can. Pat. und 16. Jänner Heinricus Margram 
de Wienna habe ich a. a. O. 38, 51 und 139 besprochen. 

® Von dem Nekrolog der Martinsbrüderschaft zu Judenburg, das Fuchs 


* 


Kritiken 155 


etwa möglichen Zeitbestimmungen dürfte jedoch der von Herzberg-Fränkel 
eingeschlagene Weg, also Verzicht auf sachliche Fußnoten und Versparung 
aller Erklärungen, Zeitbestimmungen und Literaturhinweise auf das Re- 
gister, am besten vor mancherlei Versehen, irreführenden Ungleich- 
mäßigkeiten und großem Raumverbrauch bewahren. 


Die Register werden allerdings dann ihrerseits mehr Platz beanspruchen, 
als ihnen der vorliegende Band gönnt. Fuchs hat in diesem Punkte allzu- 
eroße Enthaltsamkeit geübt. Sein Hauptverzeichnis, der kaum 120 Seiten 
füllende Index personarum et locorum!, macht von vornherein nicht auf 
Vollständigkeit Anspruch, sondern berücksichtigt nur die hervorragenderen 
Personen weltlichen und geistlichen Standes, so daß Weltliche, die keinem 
vornehmen Geschlecht angehören, Geistliche, die nicht Ämter bekleiden 
‘oder akademische Würden aufweisen, hier ausgeschlossen sind; zudem ist 
mit Verweisen viel zu sehr gespart worden.“ Die an zweiter Stelle folgende, 
dem Nekrologienbande Baumanns nachgebildete Zusammenstellung von 
selteneren Personennamen und Namensformen vermag den Historiker für 
solche Dürftigkeit nicht zu entschädigen, und sie wird, zumal auch hier 
keine feste Grenze eingehalten werden konnte, selbst für philologische Zwecke 


unter den Additamenta (vgl. oben S. 151 Anm. 1) aus einer Wiener Hs. des 
18. Jahrh. zum erstenmal abdruckt, sagt er (S. 581, N. Arch. 35, 765) nur so viel, 
daß es aus einer verlorenen älteren annalistisch geführten Vorlage abgeschrieben 
sei. Die Ausgabe läßt dann weiter erkennen, daß der Schluß jener Vorlage 
von 1484 bis 1550 reichte, sie bietet aber keinerlei Anhaltspunkt darüber, mit 
welcher Zeit die Einträge begannen. Ist die Pfarrerliste, welche A. Fr. Leithner, 
Versuch einer Monographie über die Kreisstadt Judenburg (1840) S. 53f. 
bietet, zuverlässig, so dürften die nekrologischen Eintragungen der Vorlage 
etwa um die Mitte des 14. Jahrh. angefangen worden sein, da dem S. 582 Z. 20 
genannten Friedrich Phuntan (nach Leithner 1380—1420) noch zwei Pfarrer 
desselben Ortes vorangehen. — Zu Goryus Dyemer S. 584 Z. 40 vgl. Beiträge 
zur Kunde steierm. Geschichtsquellen 25, 88 zu 1458/59. 

! Herzberg-Fränkel widmete dem Index nominum 291 Seiten a er- 
gänzte ihn noch durch die 27 Seiten füllenden Verweisregister, ae nach Herkunft 
und Stand geordnet sind. 

2 Berhta imperatrix Grecorum S. 60, 28. September, fehlt S. 614 unter dem 
Personennamen, kommt nur S. 642 unter „Griechenland“ vor, und hier ohne 
Zeitangabe. — Wolvoldus abbas S. 68, 2. November, fehlt S. 719 und auch 
S. 603; kommt nur im Index II S. 730 vor. — Johannes Röchl de Argentina, 
Kanoniker von S. Dorothea in Wien, S. 269 Z. 25 und S. 436 27. Dezember, 
kommt (wie es eben bei Kanonikern die Regel ist) weder unter seinem Namen 
noch unter Straßburg vor, so daß der Index gar keinen Anhaltspunkt gibt, 
die beiden Belegstellen zusammenzufinden; ebenso verhält es sich etwa bei 
Zusammenklängen des Lilienfelder und St. Pöltener Nekrologs (S. 369, 8. Jänner, 
475, 8. Jänner usw.), auf welche Zeißberg hinwies. 


156 Kritiken 


schwerlich ganz ausreichen.! Es ist jedoch dankbar anzuerkennen, daß 
dieser 5. Band der Nekrologien in dem kurzen Zeitraum von sechs Jahren 
fertig geworden und daß dadurch das Gebotene mit aller Raschheit der 
Benutzung zugeführt worden ist. Der bedauerlichen Beschränkung der 
Namensverzeichnisse, ohne die eine solche Beschleunigung nicht hätte er- 
reicht werden können, steht überdies als erfreulicher Gewinn die Ausge- 
staltung des Sach- und Wortregisters (index rerum et verborum, 14 S.) 
gegenüber, welches die verschiedensten Richtungen kirchlichen Lebens be- 
leuchtet und auch darüber hinaus für die Geschichte der Kunst und des 
Kunstgewerbes gute Dienste tun wird. W. Erben. 


Franz Becker, Das Königtum der Thronfolger im Deutschen 
Reich des Mittelalters. Weimar 1913. Quellen und Studien zur 
Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neu- 
zeit, herausg. von Karl Zeumer, V. Band, 3. Heft. 80. IX und 134 S. M. 4, 60. 

Die vorliegende, aus dem Rostocker Historischen Seminar hervorgegangene 

Untersuchung bietet gewissermaßen eine Fortsetzung der Studien, die 

G. Eiten über „Das Unterkönigtum im Reiche der Merowinger und Karo- 

linger“ i. J. 1907 veröffentlicht hat; und zwar haben wir es mit einer erfreu- 

lichen, gediegenen Arbeit zu tun. Rühmend hervorzuheben sind neben den 
guten Literaturkenntnissen des Verfassers seine sorgfältige Einzelforschung, 
sein ruhiger, scharfer Blick, der ihn den Wert der einzelnen Quellennach- 
richten meist treffend beurteilen läßt. Zu wünschen wäre m. E., daß das 
Unsichere, Schwankende in den staatsrechtlichen Anschauungen der Zeit, 
das Nebeneinanderlaufen verschiedener staatsrechtlicher Auffassungen na- 
mentlich hinsichtlich des Regierungsbeginnes mehr hervorgehoben würde als 
dies geschieht; man kann beispielsweise die Behauptung, daß die 1186 zu Mai- 
land vorgenommenen Krönungshandlungen keine rechtliche Bedeutung gehabt 
hätten (S. 45f.), ebenso wenig aufstellen als die gegenteilige; denn die Ko- 
ronatoren selbst und mit ihnen wohl auch weitere Kreise werden jene Akte 
sicher nicht als bloße Zeremonien erachtet haben, wohl aber das staufische 

Kaisergeschlecht. — B. behandelt seinen Stoff naturgemäß chronologisch, 

indem er das Königtum der einzelnen Thronfolger aus ottonischem, salischem, 

und staufischem Geschlecht untersucht und hierbei auf Grund der Quellen 

Wesen und Zweck des jeweiligen Nachfolgekönigtums, seine staatsrechtliche 

Bedeutung und Eigenart klarzustellen sich bemüht. Die Vorzüge und Ge- 


Die gewiß nicht gewöhnliche Form Haestolphus S. 399, 23. Juli, ist S. 725 
nicht gebucht, natürlich auch nicht im Index I; Hierzo de Weydnich, 8. 95, 
7. September, ist zwar im Index I unter Weidling zu finden, aber nicht im 
Index II, woandere Träger des seltenen Namens Hierzo vorkommen. Über das 
entsprechende Register zu Bd. 2 vgl. Ed. Schröder in den Göttinger Gelehrten 


Anzeigen 1910, 322£. 


Kritiken 157 


fahren dieser Art des Königtums hat B. gut erfaßt, wenn er (S. 27) es eine 
„zweischneidige Waffe nennt, die sich bei der Verfechtung des Thronrechtes, 
also bei der Verwirklichung der Erblichkeitsidee dienlich erwies, anderseits 
aber auch gegen den sich wenden konnte, der es geschaffen hatte. Aus 
dieser Erkenntnis heraus ist auch die mannigfache Wandlung des Nachfolge- 
königtums und der ihm innewohnenden Rechte zu begreifen. Die Desi- 
gnationen, deren Wirkung erst später, nach dem Tod des königlichen Vaters, 
in Kraft treten sollte, unterscheidet B. scharf von jenen Königserhebungen, 
die dem Thronfolger bereits königlichen Namen verliehen und von denen 
an man demgemäß auch die Regierungsjahre zählte. Beachtenswert ist die 
Beurteilung der Politik Heinrichs (VII.) und seines Konfliktes mit seinem 
Vater; B. spricht sich hier gewiß mit Recht gegen die Auffassung aus, als 
habe Heinrich einen Kampf gegen den Imperialismus Friedrichs II. geführt 
und die „Bodenständigkeit‘‘ des deutschen Königtums verteidigt (S. 96f.). 
Im Gegensatz zu der Herrschaft Heinrichs (VII.), die von der Grundlage 
des römischen Königtums ausgegangen sei, habe Friedrich bei der Erhebung 
seines zweiten Sohnes Konrad es vermieden, eine mit eigenem Recht aus- 
gestattete Sondergewalt ins Leben zu rufen, indem Konrad von vornherein 
bloß zum Herrscher nach dem Tode seines Vaters designiert ward; in 
der ihm zugewiesenen räumlich begrenzten Statthalterschaft hat Konrad 
daher nur als Beauftragter Friedrichs mit abgeleiteter kaiserlicher Autorität 
beschränkte Rechte ausgeübt (S. 111). — Freilich ist der Boden, auf dem 
diese Kapitel aufgebaut sind, recht unsicher, und es möchte scheinen, daß 
hier der Verfasser mit allzu subtilen Unterscheidungen an sein Quellenmaterial 
herantritt, ja daß er Gefahr läuft, in innere Widersprüche zu verfallen: da 
Konrad zu Lebzeiten seines Vaters noch nicht Herrscher sein sollte, seien 
die Eidesleistungen der Fürsten nach seiner Wahl unterblieben (S. 99). 
Das ist doch kaum glaubhaft, wenn man berücksichtigt, daß 1238 sogar die 
Veronesen, die doch nicht zu Konrads „räumlich begrenzter Statthalter- 
schaft“ gehörten, diesem Gehorsam schwören mußten. Wenn Konrad den 
Titel „in regem Rom. electus“ führt (S. 111 A. 3), so erklärt sich dies schon 
einfach daraus, daß er eben nicht gekrönt worden war (s. Fieker in den 
Reg. imp. V Nr. 4385 b); das Unterbleiben seiner Krönung dürfte über- 
haupt weit mehr betont werden, als es B. tut. — Richtig ist es, wenn sich 
B. gegen die (übrigens jüngst von Krammer in seinem neuesten Buch über 
„Das Kurfürstenkolleg“, Berlin 1913, S. 58ff., in unhaltbaren Ausführungen 
vertretene) Annahme ausspricht, daß die Frankfurter Erhebung Heinrichs 
(VII.) i. J. 1220 nicht als eine wirkliche Kur, sondern bloß als Nomination 
zu gelten habe, und wenn er meint, daß eine derartige Annahme schon allein 
angesichts des Titels, den Friedrich II. seinen Sohn führen ließ, ausgeschlossen 
sei (S. 63). Bemerkt sei noch, daß die Bedingung: „si rector justus futurus 
esset‘, die 1054 bei der Wahl Heinrichs IV. gemacht wurde, sicher, nicht 


158 Kritiken 


nur anscheinend (S. 23 A.1), auf der promissio gelegentlich der Krönungs- 
feier beruht, wie sie bereits in karolingischer Zeit nachweisbar ist (s. darüber 
meine Studie „Grundlagen der Beziehungen zwischen Landeskirche und Thron- 
folge“ in der Festschrift für Gg. von Hertling, München-Kempten 1913, 
S. 248, 250). — In einem Exkurs behandelt B. in klarer Weise die Beherr- 
schung des Imperiums durch den römischen König, in einem weiteren zieht 
er das „Nachfolgekönigtum in anderen Staaten‘‘ zum Vergleich heran. 
München. Max Buchner. 


Prof. Dr. Rud. Eberstadt, Städtebau und Wohnungswesen in 
Holland. Mit 107 Abbildungen im Text. (Neue Studien über Städte- 
bau und Wohnungswesen Bd. 2.) Jena 1914, Gustav Fischer. 80. 
IV u. 456 S. M. 12,.—. 

Die vorliegende Schrift, welche die Entwicklung des Städtebaus in Holland 
„von den ältesten Zeiten bis in die jüngste Gegenwart“ darstellt, verdient 
auch von den Historikern beachtet zu werden. Von jeher haben Erschei- 
nungen des zeitgenössischen politischen und kulturellen Lebens dadurch 
auf die Geschichtsforschung höchst anregend gewirkt, daß sie den Blick 
auf vorher nur wenig beachtete Seiten der älteren Entwicklung lenkten. 
So erwachsen der historischen Wissenschaft neue Aufgaben auch durch das 
heute weite Kreise beschäftigende Problem der Beschaffung geeigneter 
und preiswerter Wohnungen für die breiten Volksmassen und durch das 
Streben nach solcher Ausgestaltung der modernen Ansiedlungen, dab sie 
den Anforderungen der Hygiene, des Verkehrs und der Asthetik entsprechen. 
Unter denen, welche sich mit der wissenschaftlichen Untersuchung der 
beklagenswerten Ubelstände auf diesen Gebieten und der Mittel zu ihrer 
Beseitigung beschäftigen, steht Rudolf Eberstadt in erster Linie. Den Er- 
forschern der Rechts- und Wirtschaftsgeschichte vor allem durch seine 
Theorie der Zunftentstehung und seine vorzügliche Arbeit über die Ge- 
schichte des französischen Gewerberechts bis zum Jahre 1581 bekannt, 
hat E. bei der Beschäftigung mit den aktuellen Fragen seines jetzigen Haupt- 
arbeitsgebietes auch die Erkenntnis der Entwieklung des Städtebaues 
in Deutschland in hervorragender Weise gefördert. Diesem Thema ist 
vor allem ein nicht unbedeutender Teil seines 1910 in zweiter Auflage er- 
schienenen „Handbuchs des Wohnungswesens und der Wohnungsfrage“ ge- 
widmet. Eine Ergänzung zu diesem großen Werke, das bei Architekten, 
Verwaltungsjuristen und Nationalökonomen gleiche Anerkennung ge- 
funden hat, bilden die „Neuen Studien über Städtebau und Wohnungs- 
wesen“, die sich vorwiegend mit den einschlägigen Erscheinungen im Aus- 
lande beschäftigen. So enthält der erste 1912 veröffentlichte Band dieser 
„Neuen Studien“ unter anderem auch einen Aufsatz über „Städtebau 
und Wohnungswesen in Belgien“. In ihm werfen auf eingehender historischer 


Kritiken 159 


Forschung beruhende Untersuchungen über Gent, Brügge und Lüttich 
mancherlei neues Licht auf die Geschichte des belgischen Städtewesens 
im Mittelalter, die seit den Arbeiten Warnkönigs auch in Deutschland 
bei Erörterung der Fragen der allgemeinen Entwicklung der städtischen 
Kultur und des Bürgertums vielfach berücksichtigt wird. Viel weniger 
hat man sich bei uns mit dem holländischen Städtewesen beschäftigt; von 
dem großen, das gesamte germanische Rechtsgebiet umfassenden Werke 
Hegels über Städte und Gilden abgesehen, sind von deutschen Forschern 
lediglich Besprechungen der Arbeiten niederländischer Historiker über 
jenen Zweig der Geschichte ihres Heimatlandes veröffentlicht worden. 
Um so dankenswerter ist das vorliegende Werk, das in seinem ersten Teile 
„Die ältere Entwicklung der holländischen Städte“ auf 83 Seiten das 13. 
bis 18. Jahrhundert eingehend bespricht und auch in dem die „Neuere 
Entwicklung und Gegenwart“ behandelnden zweiten Teile namentlich für 
den Haag und Amsterdam auf die älteren Verhältnisse zurückgeht. 

Während die im 10. und 11. Jahrhundert blühenden Handelsplätze Tiel 
und Dorestad ihre Stellung nicht behaupten konnten, zeigt sich seit dem Be- 
ginn des 13. Jahrhunderts in den Niederlanden ein lange Zeit ununterbrochener 
Fortschritt im Städtewesen. Namentlich Dordrecht, Leiden und Utrecht 
haben schon im Mittelalter eine bedeutende Rolle gespielt. Eingehend 
werden auf Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung Straßenanlage 
und Straßenbau, Einteilung der Baustellen, Baupolizei, Stadterweiterungen 
und Enteignung besprochen. Mancherlei in diesem Abschnitt enthaltene 
treffliche Bemerkungen müssen auch von denjenigen beachtet werden, die 
sich mit der deutschen Stadtentwicklung beschäftigen. Z. B. wird S. 53 
hervorgehoben, daß man sich trotz der Schmalheit der Straßen die mittel- 
alterliche Stadt infolge der Weite der Grundstücke nicht als engräumig 
bebaut vorstellen darf. Bei der Leichtigkeit der — gerade in Holland sehr 
zahlreichen — Stadterweiterungen bildeten auch Wall und Graben durch- 
aus „keine Einschnürung der Stadt“. Erst als man sich im 16. Jahrhundert 
durch die neue Feuergeschütztechnik gezwungen sah, kostspielige Festungs- 
werke zu errichten, wurde die Stadterweiterung schwierig und häufig für 
die finanziellen Kräfte der Bürgerschaft unausführbar. Erst seit jener Zeit 
wurden sowohl die überlieferten der Stadt gehörigen Freiflächen wie auch 
die Höfe und Gärten überbaut, und erst damals ging man auch zu einer 
größeren Stockwerkzahl über. 

Für die Stadterweiterungen wird in den Niederlanden das Rechtsinstitut 
der Enteignung, nämlich Entziehung privaten Grundbesitzes im öffentlichen 
Interesse mit Vermögensentschädigung an den früheren Eigentümer, 
schon 1347 verwendet. Die Enteignung bei Anlage neuer Befestigungen 
ist in jenen Gegenden etwa 60 Jahre älter. E. weist bei dieser Gelegenheit 


auch nach, daß, während bisher als ältestes Beispiel einer Enteignung im 


160 Kritiken 


Gebiete des heutigen Deutschen Reiches eine Urkunde von 1380 angesehen 
wurde, dies Institut schon 1239 in Straßburg bezeugt ist (S. 45). 

Verschieden von dem mittelalterlichen Städtebau, bei dem die Art der 
Bodenteilung und das Kleinhaus „das Individuum sicherstellten‘‘ und „die 
künstlerischen Formen aus den rechtlichen und technischen Grundlagen 
des Zeitalters hervorgewachsen sind“, ist derjenige der ersten neuzeitlichen 
Jahrhunderte. In ihnen spielen die Niederlande bekanntlich militärisch, 
politisch und kommerziell die erste Rolle in Europa, und auch die holländische 
Industrie nahm damals einen mächtigen Aufschwung. Zugleich wuchs 
die Zahl der Einwohner durch die bereitwillige Aufnahme von Scharen 
von Ausländern, die ihres Glaubens wegen aus ihrer Heimat vertrieben 
waren. In dieser Zeit drangen die Anschauungen der neuzeitigen Städte- 
baukunst, die sich in Italien seit Mitte des 15. Jahrhunderts ausgebildet 
und vielfach wissenschaftliche Bearbeitung gefunden hatte, auch nach 
Holland. Die wichtigsten einschlägigen Werke der Italiener werden von 
Eberstadt ausführlich besprochen, und er zeigt auch, wie die neuen An- 
sichten, welche durch die veränderten Anforderungen des Festungsbaues 
hervorgerufen waren, mit dem Umschwung auf dem Gebiete des Rechts 
und der Verwaltung und den Fortschritten der Technik und neuen ästhe- 
tischen Bestrebungen zusammenhingen. Bemerkenswert ist aber, daß in 
Holland, wenn die neuen Anschauungen auch bei den Stadterweiterungen 
in bezug auf den Gesamtplan und die Straßenführung maßgebend wurden, 
doch bezüglich der Hausformen die nationale Eigenart bewahrt blieb. Die 
Jahrhunderte, in denen in Deutschland und Frankreich ‚das breit gestreckte, 
den italienischen Bauformen nachgebildete Etagenhaus eingeführt wurde“, 
dessen èinzelne Stockwerke verschiedenen Familien zur Wohnung dienten, 
bilden für Holland,, gerade die Zeit, in der das Eigenhaus die höchste Stufe 
seiner Entwicklung erreichte“. 

Es braucht kaum darauf hingewiesen zu werden, daß der holländische 
Städtebau selbst im 17. Jahrhundert in vielen Orten vorbildſich gewirkt 
hat. Hier sei nur an Mannheim erinnert. Im Anhange des vorliegenden 
Buches finden wir auch einen Stadtplan von Mexiko aus dem Jahre 1628 
nach einem in Middelburg aufbewahrten Ölgemälde. Er zeigt, daß die 
Europäer das „streng geometrische Schema“ auch bei Neuanlage von Städten 
in ihrem Kolonialbesitze anwendeten. Auch in Nordamerika ist bei dem 
Fehlen eigener Uberlieferungen die von den Italienern in der Wende des 
15. und 16. Jahrhunderts ausgebildete „geometrische Planfigur‘‘ den Be- 
bauungsplänen der Städte zugrunde gelegt worden. 

Soviel von dem Inhalte des Eberstadtschen Buches. Es sei noch bemerkt, 
daß die Ausführungen auf sorgfältiger Durcharbeitung eines sehr verschieden- 
artigen Quellenmaterials beruhen. Neben der literarischen Uberlieferung, 
den Gesetzen und den Urkunden wurden auch die erhaltenen Architektur- 


Kritiken 161 


denkmäler und zahlreiche aus der Blütezeit Hollands stammende Stadt- 
planzeichnungen benutzt. Sehr viele Photographien solcher sind dem 
Werke eingefügt. Im Anhange finden wir außerdem die hier zum ersten 
Male publizierten Verkaufsbedingungen bei der Amsterdamer Stadt- 
erweiterung von 1620, in denen die Erwerber der Grundstücke am Grachten- 
gürtel sich mannigfachen Beschränkungen bezüglich der Bebauung unter- 
warfen, und eine für denselben Bezirk erlassene Bauordnung von 1668. 
Außerdem wird in diesem Anhange noch eine wichtige, bisher mißverstandene 
Stelle der Amsterdamer Brandordnung von ca. 1400 erklärt; ein anderer 
Exkurs enthält einen Beitrag zum Garnhandel und der Ausgestaltung des 
ehelichen Güterrechts im ‚mittelalterlichen Holland. 
Berlin. Carl Koehne. 


Walter Gerlach, Die Entstehungszeit der Stadtbefestigungen 
in Deutschland. Ein Beitrag zur mittelalterlichen Verfassungsge- 
schichte in Leipziger Historische Abhandlungen, Heft 34. Leipzig 1913, 
Quelle u. Meyer. VI u. 81 S. M. 2,70. 

Eine Schrift, die endlich an einer Seite des Stadtrechtproblems anfaßt 
und die zwar schöne und klare, jedoch für das Mittelalter zu einfache Formel 
Rietschels, sagen wir, modifiziert. Sehr richtig sagt G., daß Rietschel zu ein- 
seitig vorging, wenn er alles bürgerliche Leben in den rechtsrheinischen Städten 
in der Regel nur aus Siedelungen entstanden sein läßt, die auf Grund eines 
Marktprivilegs neben einer älteren Ortschaft gegründet worden sind. G. 
geht der Frage in zwei Richtungen nach. Zunächst sucht er „durch Nach- 
prüfen des mittelalterlichen Sprachgebrauchs den Wert der Forschung 
auf dem Gebiete der Siedelungsbezeichnungen für das Bestimmen der Ent- 
stehungszeit befestigter Anlagen festzustellen“, sodann untersucht er das 
Befestigungswesen während des 10. und 11. Jahrhunderts. In der ersten 
Frage stellt er nach Untersuchung der Terminologie der Urkunden fest, 
daß Rietschels Scheidung zwischen civitas und villa, burgus usw. unberech- 
tigt ist. „Ebenso wie in der Karolingerzeit finden wir in der sächsischen 
und fränkischen Kaiserzeit und in der Staufenzeit civitas in engerer Be- 
deutung (== Befestigung) und in weiterer (= Befestigung -+ anliegende 
Siedelung); civitas heißt in diesen Zeiten nicht nur befestigtes Gebiet, sondern 
ist Bezeichnung für eine Siedelung, innerhalb der eine Befestigung liegt. Der 
von Rietschel festgestellte Wandel im Sprachgebrauch seit der Mitte des 
12. Jahrhunderts hat nicht stattgefunden. Ferner gab es damals befestigte 
Bürgersiedelungen, die die Bezeichnung villa führten. Daraus geht hervor, 
dab die Methode, sich bei dem Bestimmen der Entstehungszeit befestigter 
Bürgersiedelungen auf diese Bezeichnungen zu stützen, doch recht bedenklich 
ist“ (S. 74 u. 75). In ähnlicher Sache hat uns ja auch Dopsch 1912 in seiner 
Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit in Beseitigung der bisherigen, 

Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 11 


162 Kritiken 


dem Linnéschen System gleichenden Terminologie der Wirtschaftsgeschichte 
jener Zeit gezeigt, wie unhistorisch jene Experimente waren. Das gelänge 
ja sogar für die heutige Zeit nicht einmal so, wie man es am Mittelalter ver- 
suchte. Wir wollen also an G.s Resultat festhalten, daß civitas und villa 
zuweilen identisch sein konnten. Fand zudem der von Rietschel konstatierte 
Wandel im Sprachgebrauch von civitas nicht statt, so ist doch ein anderer 
festzustellen. G. zeigt, wie der Ausdruck, der früher eine rein topographische 
Bedeutung war, seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in der über- 
tragenen Bedeutung „Bewohnerschaft“ gebraucht wird, hier spielt also 


wohl die Vorstellung von der Befestigung keine Rolle. Zwischen 1150 und 


etwa 1250 steht jedenfalls der Begriff „Stadt“ noch nicht so fest und ist 
überhaupt kein einheitlicher Begriff. Sonach fällt auch Rietschels Ansicht, 
vor 1100 habe es nur 11 befestigte Städte gegeben. 

Im 2. Teil geht G. nun der Frage der Befestigung hinsichtlich ihrer Anfänge 
und ihres Zusammenhanges mit dem späteren Städtewesen nach. Da ist zu- 
nächst zu konstatieren, daß er über eine Reihe von Resultaten der Archäo- 
logie verfügen konnte, die eben erst jetzt fruchtbar werden. Hier sollten 
überhaupt noch in breiterem Maße zunächst Grabungen vorgenommen 
werden, um über die Anlage und Befestigung der Siedelungen germanischer 
und römischer Zeit materielle Kenntnis zu erhalten. Dann sollte die Stadt- 
planforschung, die heute noch entschieden rückständig oder einseitig beein- 
flußt ist (vgl. Rietschels Einfluß auf K. O. Müller, Die oberschwäbischen 
Reichsstädte, Stuttgart 1912, bespr. in dieser Zeitschrift Bd. 16 (1913) S. 547 
hierzu erschienen, ebenfalls von Müller herausgegeben, Alte und neue Stadt- 
pläne der Oberschwäb. Reichsstädte), mit mehr System betrieben werden 
(vgl. hier die wertvolle Zusammenstellung der Stadtplanliteratur bei Gerlach 
S. 12 Anm.). In beiden Forderungen könnte sich die en große 
Verdienste erwerben und hat sie zum Teil schon. 

G. untersucht die Frage in drei Teilen: an den Römerstädten, an den Bi- 
schofstädten und schließlich an den Burgstädten. Vielleicht wäre eine andere 
Einteilung (Methodik) besser gewesen. Die Bischofstädte spielen nach 
seinen Resultaten doch nicht mehr jene Sonderrolle, die sie bei Rietschel 
spielen. Die Ergebnisse sind zum Teil sehr interessant. In einzelnen Städten 
hatten sich die Römermauern gut erhalten. In der Mehrzahl wurden im 
10, und 11. Jahrhundert Neubefestigungen vorgenommen teils im Sinne 
der Erweiterung und Aufnahme bürgerlicher Vorstädte, teils im Wege einer 
Verengerung, oder, wie z. B. in Metz und Mainz, indem die mittelalterliche 
Befestigung sich dem Verlaufe der römischen anschloß. Oft läßt sich natür- 
lich, wenigstens bisher, das Verhältnis der mittelalterlichen Befestigung 
zur römischen nicht feststellen. Zu diesen „Römerstädten‘ treten dann die 
aus befestigten Domburgen entstandenen und schließlich die größte Gruppe, 
die mittelalterlichen Burgstädte. Da waren alte Volksburgen, Dynasten- 


a ie 


Kritiken 163 


rd 


burgen, befestigte Wirtschaftshöfe, Pfalzen, Festungen (== Burgen mit stän- 
diger Besatzung), befestigte Klöster der Kern der Entwicklung. Hier macht 
der Verfasser interessante Feststellungen für die vorgeschichtliche und früh- 
mittelalterliche Zeit. Wie bekannt, besaßen die Germanen eine große Ab- 
neigung gegen das Wohnen innerhalb von Befestigungen. Demnach hatten 
sieinden Fällen der Gefahr nur Fluchtburgen. Die Normannen- und Ungarn- 
gefahr hob nun das Verständnis für die Befestigung bürgerlicher Siedelungen. 
Die ältere Forschung hatte hier nur die Ungarngefahr im Auge gehabt, Riet- 
schel hatte sie unterschätzt. 

Das Bild der ee des mittelalterlichen Stadtbegriffes, das G. zum 
Schlusse (S. 76) entwirft, ist sonach folgendes. Neben die beiden Siedelungs- 
formen Einzelhof und Dorf war seit der fränkischen Zeit ein dritter Typus ge- 
treten, der städtische, wirtschaftlich, rechtlich und topographisch sich vom alten 
unterscheidend. Seit dem 10. und 11. Jahrhundert tritt neben diese offene, also 
unbefestigte städtische Siedelung als neue Type die befestigte. Von Natur aus 
geschützte Lage, Mangel an Baumaterial, an Geld waren die Gründe, warum 
jene Siedelungen, vielleicht die Mehrzahl derstädtischen Siedelungen überhaupt, 
nicht befestigt waren. Deshalb darf man ihnen aber die Bezeichnung Stadt 
nicht streitig machen. In der Hohenstaufenzeit setzt im Begriff „Stadt“ 
eine neue Entwicklungsstufe ein. Veranlassung dazu war der große wirtschaft- 
liche Aufschwung, das Auftauchen autonomer Bestrebungen im Verfassungs- 
leben. Im 13. Jahrhundert gehörte dann schließlich zum Begriffe „Stadt“ 
als typisches Merkmal die Befestigung. Der ganze Komplex dieser letzt- 
genannten Erscheinungen, die das spezifisch mittelalterlich städtische Leben 
erweckten, ist damit allerdings nur in wenigen Grundzügen skizziert, aber 
das Bild dürfte richtig sein. Darin liegt auch der Wert der Arbeit. Sie ist 
ein materiell begründeter Warnungsruf gegenüber dem Streben vieler Rechts- 
historiker für alles mittelalterliche Leben kurze, klare Formeln zu finden. 

Bregenz. Adolf Helbok. 


Olga Dobiache-Rojdestvensky, La vie paroissiale en France 
au XIII' siècle d’après les actes ee Paris 1911, 
A. Picard. Gr. 80. 190 S. 4 Fr. 

Als ich mich in meinem Kurie und Kloster mit der Geschichte der fran- 
zösischen Pfarrei beschäftigte, habe ich nur immer wieder feststellen können, 
daß französische Historiker und Rechtshistoriker dieser doch gewiß lockenden 
Materie eigentlich nur eine geringe Aufmerksamkeit zugewendet haben. 
Ganz im Gegensatz zur deutschen Forschung, die die mittelalterliche Pfarr- 
kultur mehr und mehr in den Brennpunkt ihres Interesses gezogen hat. Be- 
sonders seitdem Ulrich Stutz mit seiner Geschichte des Benefizialwesens 
die Problemstellung bedeutend vertiefte, und seitdem weiter die kirchliche 
Verfassungsgeschichte dem mittelalterlichen Diözesankörper eine gesteigerte 

11* 


164 Kritiken 


Aufmerksamkeit zuwandte. Allerdings fehlt es ja in Frankreich nicht an 
lokalgeschichtlichen Untersuchungen. Aber eine bedeutendere Gestaltung 
des prächtigen Stoffes, für den das Quellenmaterial der zahlreichen Kloster- 
kartulare geradezu überreich fließt, haben — um von den gelegentlichen 
Ausführungen von Langlois abzusehen — eigentlich nur P. Imbart de 
la Tour (Les paroisses rurales du VI® au XI' siècle, Paris 1900) und A. Lu- 
chaire vorgenommen. Letzterer einmal in seinem, in allem so aufschluß- 
reichen Manuel des institutions francaises, Paris 1892, dessen erstes Kapitel 
gleich dem „clérgé inférieur“ gewidmet ist, und dann wiederum in seiner 
Socie:i6 francaise au temps de Philippe-Auguste, Paris 1909, mit seiner 
fesselnden, aber auch temperamentvollen und stark subjektiven Darstellung 
der „paroisses et curés“ (S. 40 — 66), eine Darbietung, die leider jedoch des 
Apparats entbehrt. Wie man sieht, hat Luchaire seinerseits die pfarrge- 
schichtliche Materie nur in den Rahmen größerer Gesamtwerke eingearbeitet. 
Doch so, daß seine damit knapp bemessenen Ausführungen an anregendem 
Gehalt dadurch nichts verlieren. 

So klaffen hier noch manche Lücken, und man begrüßt darum die Unter- 
suchung der Verfasserin mit gesteigertem Interesse. Zumal da sie mit der 
nötigen technischen Sorgfalt zu Werke geht und damit zugleich ihre Gabe 
von den beregten lokalgeschichtlich orientierten Arbeiten vorteilhaft abhebt. 
Aber sie bietet doch nur einen stark begrenzten Ausschnitt aus der 
mittelalterlichen Pfarrgeschichte. Wenn Verf. sich nämlich zum Ziel setzt, 
die pfarrliche Kultur des 13. Jahrhunderts zu schildern, vornehmlich im 
Sinne einer Darstellung der Tätigkeit, der Sitten und der Disziplin des Pa 
rochialklerus. Und überdies engt sie dieses Arbeitsziel noch dadurch ein, 
daß sie ein eng bemessenes Quellenmaterial für ihre Beobachtungen heran- 
zieht. Sie interessiert sich nämlich nur für die Synodalkanones der all- 
gemeinen Konzilien und der Diözesansynoden und ferner noch für die diesem 
Quellenstoff gewiß verwandten Diözesanstatuten und Visitationsprotokolle 
(les actes conciliaires, les synodes diocésains, les ordonnances et statuts des 
&vöques, les proces-verbaux des visiteurs ecclésiastiques). Man dürfte mir 
zustimmen, wenn ich sage, es handelt sich um eine karg bemessene Quellen- 
auslese, die darum bedenklich ist, weil die Autorin trotz allem vor allgemei- 
neren Schlußfolgerungen nicht zurückschreckt. Obwohl bei letzteren doch 
auch andere Quellengruppen gehört werden wollen. Doch ich will mit dieser 
und allerdings unerläßlichen Verwahrung der vorliegenden Arbeit das Recht auf 
die Existenz keineswegs absprechen. Mit Dank sei es auch anerkannt, daß 
die Autorin die vorgelegten Stoffmassen durch die Erschließung von Archi- 
valien bereichert hat. Sie setzt sich zudem in einer längeren Erörterung 
(S. 19—77) mit der Eigenart dieser konziliaren, bischöflichen und visitato- 
rischen Statuten auseinander. Die französische Quellenkunde wird solchen 
Ausführungen gewiß einige Bemerkungen mit Nutzen entnehmen. Aber 


Kritiken 165 


gleichwohl sind diese quellenkundlichen Erörterungen etwas zu breit gehalten 
und sie greifen auch nicht sonderlich tief. Denn wenn uns die Verfasserin 
über das Verhältnis der Konzilienausgaben von Mansi und Labbé belehren 
will, so ist doch da zu sagen, daß bereits J. v. Hefele in seiner Coneilien- 
geschichte (Freiburg i. Br. 1873, I“, S. 74ff.) über diese Konziliensammlungen 
richtiger und schärfer geurteilt hat. Und es wirft auch kein gutes Licht auf 
die synodale Quellenkunde der Verfasserin, wenn man überdies merkt, daß 
sie der conciliorum collectio des Jean Harduin überhaupt nicht gedenkt. 
Wertvoller läßt sich jedoch an, was in dem gleichen Abschnitt zur Ent- 
stehungsgeschichte der Diözesansynoden und über den Modus ihrer Ab-. 
haltung gesagt wird. Auch die deutsche Synodalforschung wird diese Be- 
obachtungen über Synodalbesuch, Synodalzins und Tagungszeremoniell 
gern zu Vergleichszwecken heranziehen. Daß sich allerdings das Quellen- 
material in dieser Richtung noch ausgiebiger ausschöpfen ließ, dürfte 
bereits ein flüchtiger Blick auf mein Kurie und Kloster (vgl. hier II, S. 404 
im Register unter „Diözesansynode“) dartun. Die einläßliche Erörterung der 
Quellenfragen kann auf den Fernerstehenden den Eindruck machen, als 
habe die Verfasserin das Quellenmaterial lückenlos zusammengebracht. 
Dem ist aber nicht so. So vermisse ich die Heranziehung der Statuta anti- 
quissima dioecesis Cameracensis ad fidem codicis Mechlinensis, die E. H. J. 
Reus ens, Lovanii 1903 (Analectes pour ser v. à hist. ecclésiast. de la Bel- 
gique, II' section, 6° fascicle), edierte. Völlig unbeachtet geblieben ist auch 
die „Lettre pastorale de Sylvestre, évêque de Sées, par laquelle il relève 
l'église de Saint-Léonard de l'interdit et avertit les fidèles de l’archidiacone 
du Bellesmois de renouveler la procession annuelle, qui avait coutume de 
se faire en l'honneur de ce grand saint, et les exhorte à d'autres oeuvres de l 
piété“, die Barret, Cartulaire de Marmoutier pour le Perche, Mortagne 1894, 
Nr. 41 S. 57, als bemerkenswerten Beitrag zur pfarrlichen Volksfrömmigkeit 
des 13. Jahrhunderts mitteilt. Über die Pariser Diözesansynoden des 13. 
Säkulums war zudem B. Guérard, Cartulaire de l'église Notre-Dame de 
Paris, Paris 1850, II, Nr. 127 S. 487, zu vergleichen. 

Soviel zur Quellenkunde. Die Darstellung wendet sich sodann der weit- 
verzweigten amtlichen Wirksamkeit des Pfarrers zu. Äußert sich also zu 
Pfarrmatrikel, Stolwesen und anderen Abgabenwesen, Sakramentenspendung, 
Bußgeschäft (an diesem Punkte habe ich die Verfasserin bereits mit meinen 
Ausiührungen in der Zeitschr. d. Savigny-Stift. f. Rechtsgeschichte XXXIII, 
Kan. Abt. II (1912), S.444, ergänzt), Zehnten, sanitätspolizeiliche Funktionen 
des P.arrers, Sittenkontrolle, Kirchenstrafen, Häresie, Predigt, Unterricht 
und verwandten Materien. Sie beschäftigt sich aber auch mit der pfarrlichen 
Konkurrenz der Mendikanten, Ritterorden und der älteren geistlichen Ge- 
nossenschaften, die mit Kollektieren, Terminieren und seelsorglichen Ein- 
griffen die Geschlossenheit des Pfarrbezirks beeinträchtigen. Mit viel Grund 


166 Kritiken 


hat die Verfasserin diesen Abschnitt mit der bezeichnenden Wendung „Les 
intrus“ überschrieben, und mit einiger Berechtigung hat sie die disparaten 
Materien des ersten Kapitels unter dem Titel „L'unité de la paroisse“ ge- 
bucht. Dazu traten dann schließlich die störenden Eingriffe der Laienwelt 
(les empietements du monde laique“), die das Kirchengebäude als Festung 
und zu anderen profanen Zwecken nutzten, den Kleriker und das Kirchen- 
gut mit Abgaben belästigten und zudem der laikalen Gerichtsbarkeit unter- 
warfen. Den Beschluß des Buches bilden einige Erörterungen über die 
„vita et honestas“ clericorum, also über Kleidung und Disziplin, über krie- 
gerische und inkontinente Kleriker, über die Residenzpflicht und andere 
Standespflichten, Bildungsstand und Examina, Testamente und päpstliche 
Provisionen. Wie man sieht, bietet die vorliegende Untersuchung eine Fülle 
von interessanten Einzelheiten. Aber wirklich in die Tiefe führt sie nicht. 
An sehr vielen Stellen, die eine eingehende Erläuterung verlangten, sinkt 
die Verfasserin zur Übersetzerin der einschlägigen Synodalkanones herab 
und weist ihre Arbeit in die Sphäre einer allerdings reizvollen Materialien- 
sammlung. Wirklich eingefühlt in die Kulturpsyche des 13. Säkulums, 
in dem alte und neue Kulturelemente auf geistigem und auf profanem Gebiet 
in einer merkwürdigen und gärenden, oft auch in einer ausgeglichenen 
Mischung nebeneinander lagen, hat sie sich nicht. Wenn die Autorin dennoch zu 
Eingang ihrer Arbeit verspricht, in den Bahnen Luchaires zu wandeln, 
so fehlt ihr doch jene Schärfe der Beobachtung und zugleich die Gabe, das 
Detail mit allgemeinen Zusammenhängen zu verknüpfen und überhaupt jene 
literarische Porträtkunst, die dem heimgegangenen Pariser Meister nun 
einmal eigen war. Vor allem kann von einer rechtsgeschichtlichen Durch- 
dringung eines doch stark rechtsgeschichtlich gearteten Stoffes keine 
Rede sein. Denn nirgendwo findet sich ein Interesse für ältere pfarr- 
geschichtliche Entwicklungslinien. Die Pfarrei des 13. Säkulums wird viel- 
mehr von der frühmittelalterlichen Entwicklungsstufe, aber auch von dem 
spätmittelalterlichen Nachleben völlig isoliert. Merkwürdig genug, da im 
13. Jahrhundert aus einer Kulturschicht, die gewiß einen Gipfelpunkt ka- 
nonistischer Betrachtungsweise darstellte, immer noch Reste des Eigen- 
kirchenrechts hervorlugen. Doch die Verfasserin bezeigt dafür nun einmal 
keinen Blick, da ihr nur die oben erwähnte Arbeit von Imbart de la Tour, 
nicht aber die von uns zu Eingang beregten Untersuchungen von U. Stutz 
bekannt wurden. Ebensowenig aber hat die Arbeit zu jenem großen 
Thema Stellung genommen, als welches sich die Auseinandersetzung des 
spätmittelalterlichen Staates mit der damaligen Kirche in allem ausweist. 

Zu allem noch eine andere Ausstellung. Ist die pfarrgeschichtliche 
französische Literatur auch nicht reich an Untersuchungen, so hätte 
das Vorhandene doch mit möglichster Treue benutzt werden sollen. 
Aberich erwähne nur, daß man die einschlägigen Arbeiten von Luchaire 


Kritiken | 167 


(wenigstens den Manuel), P. Fournier (Les officialit's au moyen äge, 
Paris 1880), P. Thomas (Le droit de propriété des laiques sur les églises. 
Bibliothèque de l Ecole des Hautes Etudes, Sciences religieuses XIX, 
Paris 1906), L. Bruhat (Le monachisme en Saintonge et Aunis, La 
Rochelle 1907), und schließlich von A. de Charmasse (Origine des pa- 
roisses rurales dans le département de Saöne-et-Loire, Autun 1909, 
auch in den Mömoires de la société éduenne, nouvelle serie, XXXVII, 
1909) vergeblich sucht. Kenner französischer Arbeitsweise werden es 
übrigens nicht ungewöhnlich finden, daß die bekannten pfarrechtsgeschicht- 
lichen Untersuchungen deutscher Autoren (wie von K. H. Schäfer und 
K. Künst le) gleichfalls keine Berücksichtigung fanden. 

Regensburg. Georg Schreiber. 


Konrad Wutke, Aus der Vergangenheit des Schlesischen 
Berg- und Hüttenlebens. Ein Beitrag zur Preußischen Verwaltungs- 
und Wirtschaftsgeschichte des 18./19. Jahrhunderts. Mit 9 Voll- 
bildern. Breslau 1913. IX u. 774 S. gr. 80. — Nebst einem Anhang: 
Das Goldene Buch von Tarnowitz (Fremdenbuch der Friedrichsgrube 
von 1788 ab). Ehrentafel. Verzeichnis der freiwilligen Beiträge der 
Berg- und Hüttenleute 1813/14 nebst Begleitbriefen. Mit 2 Licht- 
drucktafeln. Breslau 1913. 87 S. 80. 

Dem XII. allgemeinen deutschen Bergmannstage, einer der zahlreichen 
Versammlungen, die im Jubeljahr 1913 in Breslau stattfanden, wurde eine 
aus fünf stattlichen Bänden bestehende Festschrift unter dem Titel „Der 
Bergbau im Osten des Königreichs Preußen“ überreicht. Der erste Band 
enthält Beiträge zur Geologie Ostdeutschlands; die drei folgenden geben 
wirtschaftliche und bergtechnische Beschreibungen der schlesischen Berg- 
baubezirke. Für uns kommt hier nur der 5. Band in Betracht, dessen In- 
halt eine geschichtliche Darstellung des schlesischen Bergbaus, insbesondere 
seiner Verwaltungsorganisation, seit der Besitzergreifung Schlesiens durch 
Friedrich den Großen bildet. Der Bearbeiter, Archivrat Dr. Wutke in 
Breslau, hat sich durch eine Reihe von Veröffentlichungen längst als der beste 
Kenner der schlesischen Bergwerksgeschichte bekannt gemacht. Wenn an- 
fänglich vielleicht eine allgemeine Geschichte des schlesischen Bergbaus 
nach seiner technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Seite in Aussicht 
genommen war, so wird man die Beschränkung auf einen kleineren Zeit- 
raum bei dem gewaltigen Material, das der Verfasser im Staats- und Ober- 
bergamtsarchiv zu Breslau, im Geheimen Staatsarchiv und dem Archiv 
des Ministeriums für Handel und Gewerbe in Berlin, auch im Schloßarchiv 
zu Buchwald vorfand, nur billigen können, zumal die bisherigen Quellen- 
werke zur Geschichte des schlesischen Bergbaus, insbesondere die beiden 
Urkundensammlungen von Wutke im 20. und 21. Bande des Cod. Diplom. 


168 Kritiken 


Silesiae und E, Ziviers Akten und Urkunden zur Geschichte des schlesischen 
Bergwesens, nur bis zum Ende der österreichischen Zeit reichen und auch 
Steinbecks 1857 erschienene und heute zum Teil veraltete Geschichte des 


schlesischen Bergbaus wenig über diesen Zeitpunkt hinausführt. Dem 


Verfasser stand die Zeit von kaum einem Jahre zur Verfügung. Dies war 
wohl der Grund, warum er den Stoff nicht in streng systematischer Glie- 
derung bot, sondern, wie dies der Titel andeutet, auf eine Reihe von Einzel- 
abhandlungen verteilte. Diese Anlage des Werks hat, wenn auch die Auf- 
sätze unter sich im engen Zusammenhange stehen, doch zu manchen Wieder- 
holungen den Anlaß gegeben, und dies hat neben der Einschaltung zahl- 
reicher, teilweise sehr umfangreicher, wenn auch inhaltlich zumeist sehr 
interessanter Aktenstücke und Briefe eine gewisse Breite der Darstellung 
bewirkt. Immerhin ist es dem Verfasser gelungen, mit erstaunlicher Arbeits- 
kraft in kurzer Zeit ein weit über den Rahmen einer Gelegenheitsschrift 
hinausreichendes Werk von dauerndem Werte zu schaffen, bei dem wir 
nur bedauern, daß es nicht im Buchhandel erschienen und also weiteren 
Kreisen schwer zugänglich ist. 

Der schlesische Bergbau, der wie der sächsische im Mittelalter eine dop- 
pelte Blütezeit (um.1300 und um 1500) erlebt hatte, bot zur Zeit der preu- 
Bischen Besitznahme ein Bild des Verfalls. Es ist das Verdienst Friedrichs 
des Großen, diesem Rückgang Einhalt getan zu haben; freilich brachten 
es die politischen Verhältnisse mit sich, daß seine zunächst aus fiskalischen 
Rücksichten unternommenen Verbesserungsversuche erst nach einer Reihe 
von Jahren Erfolge zeitigten. Die Errichtung der Bergwerks- und Hütten- 
deputation als 7. Abteilung der Generaldirektion für die preußischen Pro- 
vinzen 1768, die Trennung des Berg- und Hüttenwesens von der schlesischen 
- Finanzverwaltung, der Erlaß der Revidierten Bergordnung für Schlesien 
und Glatz vom 5. Juni 1769, die Begründung eines Oberbergamts für Schlesien, 
dessen Sitz seit 1779 Breslau war, und mehrerer lokaler Bergämter waren 
die organisatorischen Maßnahmen, die ein neues Aufblühen des schlesischen 
Bergbaus anbahnten. Aber sie hätten schwerlich so glänzenden Erfolg 
gehabt, wenn nicht eine besonders glückliche Fügung zwei Männer an die 
Spitze der Bergwerksverwaltung gebracht hätte, wie man sie sich nicht 
geeigneter dafür wünschen konnte: Friedrich Anton Freiherr von Heinitz, 
der nach einer zehnjährigen glänzenden Laufbahn im sächsischen Berg- 
dienst — er ist der eigentliche Begründer der Freiberger wie später der 
Berliner Bergakademie geworden — im Jahre 1777 als Minister für die 
Bergwerksangelegenheiten und Oberberghauptmann nach Berlin berufen 
wurde, und sein Neffe Friedrich Wilhelm Graf von Reden, der seit 1779 
als Direktor des schlesischen Oberbergamts ihm treu zur Seite stand und 
nach seinem Tode 1802 sein Nachfolger wurde, beide Männer von umfassender 
Sachkenntnis, vielseitiger Bildung, weitem Blick und gewaltiger Arbeits- 


ren 


Kritiken y 169 


kraft. Ihr Verdienst ist es, wenn trotz des, geringen Verständnisses, das des 
großen Königs Nachfolger für das Bergwesen hatte, die Entwicklung des 
schlesischen, namentlich des oberschlesischen Bergbaus und Hüttenwesens 
eine außerordentlich günstige war; sie schufen die Grundlage für die heutige 
Bedeutung dieses Bergbaus. Mit Recht hat W. ihnen den ersten Platz in 
seinem Werke eingeräumt; mit großem Geschick hat er die sehr verschie- 
denen und doch, jeder in seiner Weise, gleich hervorragenden Persönlich- 
keiten treffend charakterisiert und ihren Lebensgang erschöpfend und 
fesselnd dargestellt. Für Reden konnte er dabei dessen Nachlaß benutzen, 
der noch heute im Schlosse Buchwald, dep einstigen Wohnsitze des kunst- 
sinnigen Mannes, aufbewahrt wird; zur Ergänzung dienten die von der 
Fürstin Eleonore Reuß veröffentlichten Aufzeichnungen der trefflichen 
Gemahlin Redens. Mit welchen Schwierigkeiten Reden zu ringen hatte, 
ersehen wir aus dem Abschnitte über das Dienstverhältnis Redens 
zu dem Oberbergamtsdirektor Krusemarck; die Mitteilungen über die 
Beziehungen Redens zu Alexander von Humboldt, zum Freiherrn von 
Stein, zu Goethe und anderen bedeutenden Persönlichkeiten, die gern im 
gastlichen Hause Redens verkehrten, sind auch für weitere Kreise von 
großem Interesse. König Friedrich Wilhelm III. förderte eifrig die Be- 
strebungen Redens und war ihm sehr gewogen, bis das Unglücksjahr 1806 
sein persönliches Verhältnis zu ihm änderte. Reden, geleitet vor allem 
von dem Wunsche, die schlesischen Betriebe zu erhalten, blieb auch - nach 
der französischen Besetzung Schlesiens auf seinem Posten; ja er leistete, 
blutenden Herzens, Napoleon den Treueid. Wohl erreichte er dadurch, 
daß der Bergbau nicht einging, aber seine Einkünfte kamen trotz des Ab- 
bruchs, den ihnen heldenmütige Bergbeamte wie der wackere Boscamp 
und Steinbeck d. J. taten, dem Feinde zugute. Für Reden hatte dies die 
Folge, daß. der König ihn nach dem Tilsiter Frieden in Ungnade entließ. 
Die Umgestaltung des schlesischen Bergwesens in den folgenden Jahren 
1807—1812 ging vor allem auf den Einfluß des Freiherrn von Stein, 
dem es zu verdanken ist, daß das Departement für Berg- und Hüttenwesen 
erhalten blieb, und des Freiherrn von Vincke, des späteren Oberpräsidenten 
von Westfalen, zurück; beide schätzten Redens Verdienst hoch und hätten 
ihn gern wieder an der Spitze des Departements gesehen, vermochten aber 
die Abneigung des Königs nicht zu überwinden. Glücklicherweise fanden 
zich auch jetzt tüchtige Männer, die Redens Lebenswerk in seinem S.nne 
fortführten: Fr. Ph. Rosenstiel, Dietr. Ludw. Gottfr. Karsten, Joh. Karl 
Ludwig Gerhard d. J. und der Direktor des Breslauer Oberbergamts Stein- 
beck d. A. Wenn es ihnen auch nicht gelang, die frühere Selbständigkeit 
der Bergbauverwaltung zu erhalten, so bezeugte doch die 25jährige Feier 
der Wiederbelebung des Tarnowitzer Bergbaus im Jahre 1809, daß die Er- 
rungenschaften der letzten Jahrzehnte trotz der schweren Zeiten nicht 


170 E Kritiken 


verloren gegangen*waren. Dann folgten die Jahre der nationalen Erhebung, 
an der sich gerade die Bergleute in ganz Preußen und besonders in Schlesien 
mit Gut und Blut hervorragend beteiligten. Der Verfasser behandelt diesen 
Absehnitt mit besonderer Vorliebe und hat dadurch seinem Werke den 
Charakter einer Festschrift zur Jahrhundertfeier der Befreiungskriege 
gegeben; er ahnte wohl nicht, daß noch vor Ablauf eines Jahres eine gleich 
großartige Erhebung des deutschen Volkes den Beweis liefern sollte, daß 
der gleiche Geist wie damals auch noch heute alle Kreise unserer Nation 
durchdringt. Einen stimmungsvollen Abschluß dieses Abschnitts bildet ein 
Kapitel über Theodor Körner als Bergmann in seinen — übrigens ziemlich 
flüchtigen — Beziehungen zu Schlesien, wenn es auch kaum etwas Neues 
zu bieten vermag. Inzwischen blieb der Mann, dem Schlesiens Bergbau 
soviel Dank schuldete, Graf Reden, zur Untätigkeit verurteilt; wohl stand 
er mit Stein fortdauernd in freundschaftlichem Briefwechsel, geleitete ihn 
nach seiner Ächtung nach Böhmen und vermittelte im September 1810 
eine wichtige Zusammenkunft zwischen ihm und Hardenberg; auch hatte 
er die Genugtuung, daß der König ihm seine Huld wieder zuwandte und 
dies durch die Verleihung des Roten Adlerordens I. Kl. im Nov. 1810 be- 
kundete, aber es war ihm nicht beschieden, seine Tätigkeit für den schle- 
sischen Bergbau wieder aufzunehmen. Noch erlebte er die Wiedergeburt 
Deutschlands; dann machte am 3. Juli 1815 ein sanfter Tod den Leiden, 
die ihn schon lange heimsuchten, ein Ende. — Die spätere Entwicklung der 
schlesischen Bergwerksverfassung wird in kurzen Zügen behandelt. Wutke 
widmet dem schon genannten Karl Friedrich August v. Boscamp ( 1830), 
dem oberschlesischen Bergamtsdirektor, ein Kapitel, das seinen Verdiensten 
als Patriot und Bergmann gerecht wird, wenn auch die eingehende Behandlung 
amtlicher Streitigkeiten nicht eben erquicklich ist. Dann fügt Bergassessor 
Forneberg einen Überblick über die Entwicklung der schlesischen Berg- 
behörden bis zur Gegenwart bei. Den Schluß bildet eine von Berghaupt- 
mann Schmeißer am 21. Sept. 1911 gehaltene Festrede „Vergangenheit 
und Gegenwart“, zu der (S. 737) wir nur bemerken, daß eigentlicher Berg- 
bau in Schlesien doch wohl kaum vor Anfang des 13. Jahrhunderts statt- 
fand und daß neben dem böhmischen auch das Freiberger Bergrecht schon 


1258 in Schlesien nachweisbar ist (vgl. mein Sächs. Bergrecht des Mittel- 


alters S. XIII u. XLVII f.). — In einem als Anhang erschienenen Bändchen 
veröffentlicht Dr. A. Kern das Goldene Buch von Tarnowitz, ein 1788 an- 
gelegtes und bis 1835 regelmäßig fortgesetztes Fremdenbuch der Friedrichs- 
grube bei Tarnowitz, das eine Reihe interessanter Einträge enthält (vgl. 
das Faksimile des ersten Blattes und der „Goetheseite“) und durch zahl- 
reiche Personalnachweise willkommene Erläuterungen erfährt, und Berg- 
assessor Forneberg ein dem Amtsblatt der Kgl. Breslauischen Regierung 
entnommenes Verzeichnis freiwilliger Beiträge der schlesischen Berg- und 


Kritiken 171 


Hüttenleute zur Unterstützung der Vaterlandsverteidiger 1813/14, dem 
Wutke eine Anzahl Begleitbriefe zu diesen Beiträgen aus den Akten des 
Breslauer Staatsarchivs beigefügt hat. 


Dresden. Ermisch. 


Eugen Rosenstock, Ostfalens Rechtsliteratur unter Friedrich II. 
Texte und Untersuchungen. Weimar 1912, Hermann Böhlaus Nachf. 
VII und 147 S. 80. M. 3,20. 

Der Verfasser zeigt sich in dieser Arbeit als eine deduktive Natur. Er ist 
getragen von der Idee, daß das scholastische Zeitalter in seiner geistigen 
Organisation eine außerordentliche Straffheit aufweise. Nur vom Postulat 
des einheitlichen Denkens aus, das alle wissenschaftlichen Geister umfaßte, 
konnte er diese Studie schreiben. Nur getragen von dem starken Glauben 
an diese Einheit konnte er das Wagnis unternehmen, den Nachweis anzu- 
treten, daß das Rechtsbuch Eikes von Repgau, die Summa prosarum dic- 
taminis d. h. die Urkundenlehre und der Kern des Magdeburgischen Weich- 
bildrechts in einem engen, innern wie äußern Zusammenhange stehen, in 
dem einen geistigen „Nährboden der ostfälischen Bischofssitze wurzeln 
und in einer literarischen und Bildungssphäre ihre Erklärung finden“. Ein 
solch energischer Glaube, wie ihn der Verfasser zutage legt, ist der Ausdruck 
einer starken, geschlossenen wissenschaftlichen Persönlichkeit. Und diese 
Persönlichkeit hat sich der Verfasser mühsam und eifrig errungen. Man 
merkt seinem Buche auf Schritt und Tritt an, welch tiefgründige Studien 
dem Ganzen vorangingen, welche Beherrschung des gesamten literarischen 
Stoffes der behandelten Epoche dem Verfasser eigen ist. Von hoher Warte 
ausschreibter. Wer das letzte Kapitel von der Universalität der Wissenschaft, 
von der Stellung der Jurisprudenz (mit dem ausgezeichneten Satz S. 140: 
Man philosophiert mit Hilfe der Jurisprudenz, weil man es mittels der Philo- 
sophie nicht kann), von der äußeren Zentralisation des Denkens und von 
den einheimischen Versuchen (mit dem vorzüglichen Hinweis, warum das 
staufische Zeitalter nur in einer Generation literarische Früchte zu erzeugen 
vermochte S. 145) liest, der wird das Buch mit der Gewißheit weglegen, 
daß Rosenstock an einem gleichsam zufälligen Material einen Beweis für seine 
Einheitsidee zu erbringen bestrebt war. Er hätte in seiner deduktiven Methode 
ebensogut einen andern Stoff in einem andern Gebiet anpacken können, 

In dieser deduktiven Erfassung des Themas liegt die Größe und Klein- 
heit, die Gewalt und die Kraftlosigkeit der Beweise und der Resultate. Klare 
wissenschaftliche Forschung, verbunden mit bleibenden, unverrückbaren 
Ergebnissen paaren sich mit kühnen, stark subjektiv gefärbten Annahmen 
und Kombinationen und mit Spekulationen, die durch eine antreibende 
Phantasie geboren worden sind (wie z. B. die Hypothese über die Person 
des Werner von Schartau als Verfasser der Chronik und des Rechtsbuches 


172 | Kritiken 


[Weichbildrecht]). Aber all dies ist eben zu verstehen aus dem Willen, die 
wissenschaftlichen Fäden zusammenzuspinnen und die Einheit der Erschei- 
nungen zu begreifen. Und diesen Willen muß derjenige haben, der über 
Rechtsgeschichte und Persönlichkeitsgeschichte (Biographie) hinaus, einer 
Geschichte zustrebt, die man mit Julius von Gierke als Geschichte des juri- 
stischen Geisteslebens oder auch als Geschichte der wissenschaftlichen 
Jurisprudenz bezeichnen kann. Ich bin der Erste, der einer solchen Zu- 
sammenfassung der wissenschaftlien Kräfte, konzentriert um die Jurisprudenz, 
gerne zustimmt. Und in diesem Sinne begrüße ich Rosenstocks Arbeit 
als einen kühnen, ernsten und zum Teil gelungenen Versuch auf dem Gebiete 
des deutschen Rechts. Aber eine wichtige, gewichtige Frage drängt sich dabei 
auf. Wird es dem Rechtshistoriker, selbst für ein kleines Gebiet, möglich 
sein, eine solche Geschichte zu schreiben? Es bedarf dazu nicht nur einer 
außergewöhnlichen Kenntnis des deutschen, des kanonischen und des rö- 
mischen Rechts, sondern auch einer intimen Kenntnis der Lokalgeschichte, 
der Personalgeschichte und einer vorzüglichen Schulung in der Paläographie. 
Das Ergreifen und Begreifen aller geistigen Zentren einer literarischen Epoche 
als Einheit wird nur möglich sein unter diesen gegebenen Voraussetzungen. 
Und endlich läuft das juristische Zentrum außerordentlich leicht, kaum merk- 
lich, in das Zentrum der Poesie, in das Zentrum der rein kirchlichen Literatur 
und in das Zentrum der reinen Chronistik hinein, so daß auch diese geistigen 
Werte jeweils auf ihren Zusammenhang hin zu prüfen sind. All dies hat Rosen- 
stock wohl gewußt. Und so gibt er z.B. treffliche Hinweise über den Einfluß des 
kanonischen Rechts auf den Sachsenspiegel, während mir die Stellung dieses 
Rechtsbuches zum römischen Recht zu wenig genau untersucht ist. Die 
Calpurnia Stelle (II 63 $ 1) und die Stelle I 10, die doch stark an die römische 
Pekulienlehre erinnert, hätten einer nähern Beachtung unterzogen werden 
sollen. Ich glaube, daß damit über die Arbeitsweise Eikes und hieraus über 


dessen Persönlichkeit, manches Wertvolle noch gewonnen werden könnte. 
Auch in der Personalgeschichte ist der Verfasser zu Hause, wenn auch das 


Geschlecht deren von Burg und deren von Schartau hätten eingehender unter- 
sucht werden müssen, um die Hypothese des Werner von Schartau und 
damit wieder andere Vermutungen zu stützen. Endlich sei hervorgehoben, 
daß sich Rosenstock auch auf dem Gebiete der Urkundenlehre mit Eifer 


und soweit ich ein Urteil fällen darf mit großem Erfolg betätigt hat. Die 2 


Untersuchungen über das Weichbildrecht (Verfasser nennt so die Artikel 
6—18 des von Laband bezeichneten „Rechtsbuches von der Gerichtsverfas- 
sung“) unter Heranziehung einer Reihe von Handschriften, scheinen mir 
ganz vorzüglich zu sein und die neue Ausgabe von Chronik und Weichbild- 
recht (Seite 35—52) bedeutet entschieden eine Bereicherung des Quellen- 
stoffes. Was aber die Kombination anbetrifft, die Rosenstock auftürmt 
in der Frage nach dem Verhältnis der beiden Bücher, so scheint mir hier 


Kritiken 173 


jeder wissenschaftliche Halt zu fehlen. Ich gehe nicht so weit wie Schreiber 
und Julius von Gierke, welche die Vermutung als völlig unannehmbar zu- 
rückweisen, Chronik und Weichbildrecht hätten den gleichen Verfasser ge- 
habt. Die Gründe, die Rosenstock für die Einheit der Quellen, namentlich 
für die Einheit des Verfassers angibt, überzeugen nicht, aber ebensowenig 
liefern die Gründe, die Schreiber gegen die Einheit heranzieht, einen Gegen- 
beweis. Der Einwand Schreibers von der Verschiedenheit des Dialektes ist bereits 
durch Gierke berichtigt und ich kann nicht zugeben, daß die ganze Geistes- 
richtung des Verfassers eine Zusammengehörigkeit der Quellen vollständig 
ausschließt. Non liquet. Zu einem andern Ergebnis komme ich nicht. Hier 
versagt eben der Jurist. Hier kann höchstens ein Germanist, ausgerüstet mit 
den eingehendsten Kenntnissen gerade dieses Quellenkreises die Wahrschein- 
lichkeit nach der einen oder anderen Seite erhöhen. Rosenstock selbst hat 
also einen treffenden Beweis für die unten ausgesprochene Befürchtung 
geliefert, daß es für einen Forscher ein unendlich schweres Beginnen sei, 
die geistige Einheit einer Literaturepoche wissenschaftlich zu begründen. 
Deshalb bleibt es doch wertvoll, daß der Versuch unternommen wurde, die 
juristischen Erzeugnisse des magdeburgischen Kreises nach dieser neuen Me- 
thode einander näher zu rücken. Hätte Rosenstock nicht den Fehler be- 
gangen, mit einer gewissen Leidenschaftlichkeit jedesmal auf die Entdeckung 
der Person des Verfassers hinzuarbeiten, hätte er die Quellen mehr nach 
ihrem allgemeinen geistigen und stilistischen Gehalte einander entgegen- 
gebracht, so wäre der gegen ihn erhobene Widerspruch nicht so scharf aus- 
gefallen. Aber welcher Finder eines neuen Gedankens schießt nicht in der 
Freude über das Gefundene weit über das Beweisbare hinaus! 

Einzelheiten der vorliegenden Arbeit sind bereits zweimal, größtenteilsüber- 
einstimmend beurteilt worden. Für diese verweise ich daher auf die Besprechung 
Otto Schreibers in den Göttingischen Gelehrten Anzeigen von1913 Nr.6 Seite 345 
bis 356 und auf die Kritik Julius von Gierkes in der Z. R. G. (germ. Abteil.) 
1913 Seite 541 - 551. Schon der Raum dieser, wenn auch in vielem ablehnen- 
den Besprechungen zeigt, wie ernst und gewissenhaft das Buch Rosenstocks 
von der Wissenschaft gewürdigt worden ist. 

Endlich bitte ich einen Druckfehler, den mir der Verfasser brieflich mitteilte, 
berichtigen zu wollen. Seite 5, Spalte 12 von oben muß die Zahl 2516 durch 
die Zahl 2513 ersetzt werden. 

Halle a. S. Hans Fehr. 


Karl Bücher, Die Berufe der Stadt Frankfurt aM. im Mittel- 
alter. Leipzig 1914, B. G. Teubner. (= Abh. d. phil.-hist. Kl. d. Kgl. 
Sächs. Gesellsch. d. Wissenschaften Bd. XXX, Nr. III.) Geh. M. 4,50. 

Bücher sagt (S.10): „Den Hauptwert, den die Arbeit in ihrer strengen 
zeitlichen Abgeschlossenheit haben wird, ist in einem fast unübersehbaren 


174 Kritiken 


Detail zu suchen, das sich für die Studien über mittelalterliches Städte- 
wesen mannigfach fruchtbar erweisen und die verbreitete Vorstellung zer- 
stören wird, als ob es möglich sei, auf Grund der erhaltenen Zunfturkunden 
auch nur eine halbwegs zutreffende Anschauung des städtischen Berufs- 
lebens zu gewinnen.“ Daß zum ersten Male ein „Berufswörterbuch“ 
quellengemäß ausgearbeitet ist, zunächst für eine Stadt, deren soziales und 
wirtschaftsgeschichtliches Leben schon näher untersucht war, bedeutet 
etwas derartig Neues, daß man als die bestimmende Konsequenz eine all- 
gemeine Korrektur der bisherigen Auffassung von mittelalterlichem Stadt- 
leben erwarten muß. Nicht nur in bezug auf das Erwerbsleben. Geht doch 
B. über die drei städtischen Hauptgebiete des Gewerbes, des Handels und der 
öffentlichen (städtischen und auch kirchlichen) Bedienstung hinaus auf An- 
gaben des Privatlebens (vgl. knecht, magit, aber auch z. B. sneckeman), 
des niederen öffentlichen Lebens (vgl. betteler, ziguner, giler = Land- 
streicher, dirne mit im ganzen 18 Ausdrücken, cloterer = Gaukler u. a), 
der jüdischen Verhältnisse. Und überhaupt wird man gezwungen sein, 
hinter dem fast „unübersehbaren Detail“ von etwa 1600 Berufszweigen 
die Beziehung und Einfügung in das politische, religiöse usw. Leben der Stadt 
zu finden, welches so erst von dieser Seite den reichen und lebensvollen 
Ausdruck erhält. 

Zweifellos aber ist zunächst jener von Bücher vorangestellte Punkt von 
größter Bedeutung! Niemand, der künftig über die Berufe oder speziell 
etwa über das Handwerk einer Stadt etwas zu veröffentlichen beabsichtigt, 
wird umhin können, so wie B. für Frankfurt getan, erst die umfassende 
Grundlage zu gewinnen, auf welcher sich die Einzeluntersuchung richtig 
abhebt. Soweit dies nach den vorhandenen Quellen möglich ist, aber auch 
soweit es möglich ist. (Ich denke an den mir naheliegenden Fall der Stadt 
Dresden, wofür trotz O. Richters Feststellungen in seiner Verfassungs- 
geschichte S. 208ff. die Frage noch nicht abgeschlossen ist.) 

Das Frankfurter Quellenmaterial geht sehr weit zurück: die Bürgerbücher 
bis 1311, die Bedebücher bis 1320, die Gerichtsbücher bis 1333, die Stadt- 
rechnungen bis 1348. Es mußte in ganzer Breite unter Verwertung auch 
der übrigen Stadt- (z. B. Bürgermeister-) und Einzel-Rechnungsbücher 
vorgegangen werden, um mit Sicherheit die Berufsbenennung angeben 
zu können, für eine Zeit, wo die Unterscheidung nach Familiennamen noch 
nicht fest war und anderseits der Berufs- als Nachname auch: nicht immer 
anzunehmen ist. Nur bei Angaben über die Berufsausübung und bei deut- 
lichem Einblick in die sozialen Verhältnisse wird man sicher gehen. Bücher 
beschreibt kurz den Modus, wie er das große Material an Einzeldaten ge- 
ordnet und eine Übersicht gewonnen hat, welche allgemeine Folgerungen 
zuläßt. Wenn er auch eine völlig erschöpfende Behandlung noch nicht be- 
haupten will, so doch mit Recht eine sonst nirgends erreichte Vollständigkeit. 


Kritiken 175 


Als die allgemeinen Ergebnisse faßt B. in dreifacher Richtung zusammen: 
1. in sprachgeschichtlicher Hinsicht den ungeheuren Reichtum der Be- 
rufsbezeichnung — 2. B. beim Gewerbe: nach der einfachen Flexion, der 
Zusammensetzung mit = mecher, einem anderen Zusatz nach dem Her- 
stellungsverfahren, oder nach Zusammensetzung mit = koufer, d. h. Ver- 
käufer, oder = dreger) —, ein Ausdruck des regsten sprachlichen Lebens 
in einer Zeit mannigfacher Begriffs-Neubildungen, woraus sich auch die 
vielen Änderungen und Übergänge zu anderen Formen erklären; 2. in tech- 
nologischer Beziehung eine Reihe neuer Einzelheiten, z. B. den Nachweis 
einer Radspinnerin schon im Jahre 1358. Hier will B. nur erst andeuten 
und die Ausbeutung den Kulturhistorikern überlassen. In der Tat 
wird man wohl mehr, als B. nach seinen Worten zu tun scheint, hier erwarten 
können. Gilt es doch nun die chronologische und kombinierende Durcharbei- 
tung, welcher B. durch Angabe der ältesten Datierung, der Höchstzahl 
der betr. Berufsangehörigen, der Scheidung in männliche und sehr zahlreiche 
weibliche Mitglieder (sogar bei Wechslern und Ärzten!) und besonders der 
Quellenbelege für die rechte sprachliche und sachliche Definition einen An- 
halt gibt. 3. geht B. kurz auf die wirtschaftsgeschichtlichen Ergebnisse 
ein, welche sofort ins Auge fallen: die außerordentlich große Berufsteilung 
in selbständige Zweige eigener Existenz, z. B. wurden aus dem alten Schmiede- 
handwerk etwa 45 einzelne Arten Metallhandwerker. (Nur in einem Falle, 
bei den Wollwebern, will B. eine Gliederung nach Art der modernen Arbeits- 
zerlegung annehmen.) Ferner die sehr umfangreiche Reparatur, das Alt- 
werk. Und die schon erwähnte sehr umfangreiche Anteilnahme der Frauen 
am selbständigen Erwerbsleben. (Ich weiß nicht, ob man dieses nun schon 
allgemein in der mittelalterlichen Stadtwirtschaft wird annehmen können.) 

Zunächst nur diese referierende Anzeige. Man wird nun Büchers neuen 
befruchtenden Anregungen folgend in die Differenzierung nach den Städten 
und Wirtschaftsgebieten eindringen müssen, um die typischen Zusammen- 
gehörigkeiten zu finden. Sicher gilt auch hier, was H. Ermisch einmal 
von der allgemeinen Darstellung der Städtegeschichte sagt: sie kann nur 
dann das Richtige treffen, wenn sie sich auf möglichst vollständige Kenntnis 
der Einzelerscheinungen stützt. K. Bücher hat uns diese Notwendigkeit 
aufs neue klar vor Augen gestellt. 

Dresden. | i G. H. Müller. 


Theodor Brieger, Die Reformation. Ein Stück aus Deutschlands 
Weltgeschichte. Berlin 1914, Ullstein & Co. XV u. 395 S.! M. 5,—. 
Th. Briegers „Reformation“ ist zuerst im Rahmen der von J. von Pflugk- 
Harttung im Verlage Ullstein & Co. herausgegebenen sechsbändigen illu- 


1 Das Referat erscheint hier ganz so, wie es noch zu Lebzeiten Briegers 
abgefaßt worden ist. 


176 Kritiken 


strierten Weltgeschichte erschienen. Sie wird uns jetzt von dem Verlage 
als selbständige Schrift dargeboten, ohne das Beiwerk der Illustrationen, 
dafür in erweiterter Form, indem gewisse Partien des Textes, die in der,, Welt- 
geschichte“ der Ökonomie des Gesamtwerks zum Opfer gefallen waren, nun- 
mehr in der ursprünglichen Anlage wieder hergestellt werden konnten. Trotz- 
dem ist der Umfang ein derartig mäßiger — nicht ganz fünfundzwanzig 
Druckbogen —, daß nur die souveränste Beherrschung des Stoffes in dieser 
Knappheit eine lebensvolle Darstellung einer so gewaltigen Begebenheit, 
wie die Reformation war, schaffen konnte. Allerdings verzichtet Brieger 
darauf, die Nebenströmungen im werdenden Protestantismus zu verfolgen; 
Karlstadt z. B. wird nicht einmal genannt, die Wiedertäufer werden mit 
einer beiläufigen Erwähnung abgetan, auch Sickingens und der ritterschaft- 
lichen Bewegung geschieht keine Erwähnung. Die Rechtfertigung hierfür 
liegt darin, daß Brieger die Reformation im Lichte der Weltgeschichte oder — 


wie der Untertitel besagt — als ein Stück aus Deutschlands Weltgeschichte - 


schildern will. Die deutsche Geschichte, führt Verfasser S. 169 aus, ist 
damals stärker als je das Zentrum der Geschichte Europas. Nicht nur dab 
sich um das Geschick Deutschlands das Geschick Karls V. drehte und Jahr- 
zehnte hindurch auch das seines Rivalen Franz von Frankreich: sondern 
der deutsche Geist dringt in dieser Zeit weit über die Grenzen seiner Heimat 
hinaus vor; alle Kulturländer Europas werden von ihm erfaßt und müssen 
sich mit ihm auseinandersetzen: die Schweiz und Frankreich, England, 
der Norden Europas, auch Ungarn und Polen, ja selbst in Italien und Spanien 
ist die Erzitterung (I) zu spüren. 

Diese Epoche des Aufschwungs Deutschlands aber bedeutet zugleich den 
Anbruch einer neuen Zeit. Von diesem Satz geht Brieger aus; er erhärtet 
ihn — unseres Erachtens durchaus mit Recht — sowohl gegen die bekannte 
Troeltschsche Auffassung, die das Mittelalter bis ins 17. Jahrhundert fort- 
dauern läßt, wie gegen jene andere Richtung, der zufolge der Einschnitt 
zwischen Mittelalter und Neuzeit vielmehr schon in der zweiten Hälfte des 
13. Jahrhunderts zu machen ist. Beide Auffassungen beruhen auf der Unter 
schätzung der Macht und Bedeutung des mittelalterlichen, in der Weltherr- 
schaft des Papsttums gipfelnden Geistes, den samt den vorlutherischen 
vergeblichen Versuchen, die Welt von ihm zu befreien, Brieger in den ersten 
Abschnitten seines Buches verhältnismäßig ausführlich schildert, bevor er auf 
Luther und sein Werk übergeht. In Luther gewinnt eine neue religiöse Welt 
Gestalt, der der Glaube an den barmherzigen Gott zugrunde liegt, ein Glaube, 
der den, der ihn besitzt, allen äußeren Autoritäten gegenüber frei macht, die 
Verantwortung für das eigene Heil keiner außenstehenden Instanz anheim- 
stellt und damit das hierarchische Gebäude des Mittelalters über den Haufen 
stürzt. „Petrus“ — formuliert Brieger sehr glücklich — „hat die Schlüssel des 
Himmels abgeben müssen, jeder gläubige Christ besitzt sie fortan“ (S. 8). 


Kritiken 177 


In welcher Gestalt und wie weit dann dies grundstürzende neue Prinzip 
bis 1555 durchgedrungen ist und welche Wirkungen es hervorgebracht hat, 
wird im Hauptteil des Buches geschildert. Die Darstellung umfaßt auch 
das Werk Ulrich Zwinglis, der erst durch die Berührung mit dem großen 
religiösen Genius seiner Zeit aus dem Humanisten und patriotischen Moralisten 
zum Reformator wird, und den westeuropäischen Protestantismus Johann 
Calvins, des „genauesten Schülers Luthers“, von dem er nicht nur religiös, 
sondern auch theologisch abhängig ist. Ebensowenig geht Brieger an den 
Anfängen der Neugründung der katholischen Welt vorbei, einer Entwicklung, 
die nicht minder unter den Antrieben der Reformation sich vollzieht, aber, 
wie Brieger — nach Ansicht des Ref. wiederum mit Recht — betont, selbst 
keine Reformation ist: „mit keinem Gedanken überschreitet sie das Mittel- 
alter; ja, es wird auch keine Idee herbeigeschafft, die geeignet gewesen wäre, 
es auf eine höhere Stufe der Entwicklung zu stellen“. Man wird deshalb auch 
dabei bleiben müssen, diese Bewegung nicht als „katholische Reformation“, 
sondern als „Gegenreformation“ zu charakterisieren. 

Auf der anderen Seite hat das Mittelalter, wennschon stark abgeblaßt, 
auch auf protestantischem Erdreich eine Art von Nachblüte erlebt, so zwar, 
daß die ursprünglichen Anschauungen Luthers eine Rückbildung in der 
Richtung auf das Autoritative erfahren, so daß die Intoleranz wieder Prinzip, 
ja religiöse Pflicht wurde. Doch sieht Verfasser darin weniger eine Umbil- 
dung, als bloß eine mangelhafte Ausbildung des Prinzips, wie überhaupt im 
Zusammenhang der Weltgeschichte die Epoche von 1517—1555 nur den 
ersten Akt in dem Drama der neueren Geschichte bildet, dem bis zur Gegen- 
wart noch nicht beendigten Kampfe zwischen Neu und Alt. 

Verfasser führt für seine Darstellung nirgends Belege an; sie bedarf solcher 
nicht; Brieger selbst ist, wenn einer, Autorität auf dem Gebiete der Refor- 
mationsgeschichte. Das will natürlich nicht sagen, daß, was er beibringt, 
widerspruchslos hingenommen werden müsse; so solide die Grundlage ist, 
auf der es steht, so subjektiv ist das Buch gehalten, Doch kann es nicht 
Aufgabe des Ref. sein, sich im einzelnen über die Punkte, wo er etwa anderer 
Ansicht sein mag, mit Brieger auseinanderzusetzen. Nurmußer die Behauptung 
des letzteren, daß die Rankesche Auffassung über die Tragweite des Speierer 
Reichsabschiedes von 1526 noch unerschüttert sei, als mindestens befremdlich 
bezeichnen. Allerdings hat Brieger selbst erst vor einigen Jahren eine 
Lanze für diese Auffassung gebrochen; aber warum dies, wenn er sie 
für noch unerschüttert hielt? Ref. glaubt ganz im Gegenteil, daß 
kein Unvoreingenommener an dem durchaus provisorischen Charakter 
jenes aus unentwirrbarer Verlegenheit geborenen Reichsschlusses zweifeln 
kann; nichts lag der (von Brieger ausdrücklich zugestandenen) katholischen 
Majorität auf dem Reichstage ferner, als vor dem Häuflein der Gegner die 
Waffen zu strecken. Walter Friedensburg. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 12 


178 Kritiken 


Justus Hashagen, Geschichte der Familie Hoesch. Erster Band: 
Die Anfänge; unter Mitwirkung von Fritz Brüggemann; Köln 1911, 
Paul Neubner, XXXVIII u. 732 S. gr.-8°, in zwei Teilen gebunden, mit 
151 Tafeln und 20 Karten. Dazu 11 Karten, entworfen und erläutert 
von Fritz Brüggemann, in besonderer Mappe Folio. M. 50,—. 

Die Dürener Familie Hoesch läßt sich urkundlich zurückverfolgen bis zu 

Jeremias Hoesch den Älteren zu Stolberg bei Aachen (ft 1643). Diesen stellt 

nach Familienüberlieferung ein auf dem Junkerhammer befindliches Bild vom 

Jahre 1620 dar. Der hier Abgebildete hält die rechte Hand über einen auf 

einem Tische liegenden Totenschädel, den die Überlieferung als den seines hin- 
gerichteten Vaters betrachtet. Die historischen Grundlagen dieser Überlieferung 
zu prüfen und die Herkunft und Vorfahren des Jeremias zu ermitteln, war die 
erste Aufgabe, welche den Bearbeitern der Familiengeschichte gestellt war. 

Sie haben sich ihrer Lösung mit großem Fleiß und Scharfsinn gewidmet und, 

indem sie unhaltbare Legenden, wie die der Schweizer Herkunft, endgültig 
beseitigten und alle Seiten der aus den Quellen erkennbaren Lebensumstände 
der alten Hoeschs untersuchten und im Zusammenhange der allgemeinen und 

Ortsgeschichte darstellten, ein anschauliches Bild geschaffen, welches uns die 

Schicksale einer ziemlich ausgebreiteten ländlichen Familie im Herzogtum 

Limburg auf dem Hintergrunde der großen religiösen und politischen Kämpfe 

des 16. Jahrhunderts zeigt. Nach dieser Darstellung ist es höchst wahr- 
scheinlich, daß Jeremias zu der um Eupen ansässigen Familie Hoesch gehörte, 
und da mehrere Mitglieder dieser Familie unter Alba hingerichtet worden 
sind, so scheint auch die erwähnte Überlieferung nicht grundlos zu sein. Weni- 
ger glücklich waren die Verfasser mit ihren Versuchen, diesen Zusammenhang 
im einzelnen nachzuweisen. Der Zustand der Quellen läßt hier nur Vermu- 
tungen zu, und es scheint mir nicht richtig, daß auf der dem Werke bei- 
gegebenen Stammtafel jener Jeremias ohne Kennzeichnung des Zweifels 
eingereiht worden ist. Gegen die ihm von den Verfassern zugewiesene Stelle 
läßt sich manches einwenden: den Grundbesitz in Kettenis hat Jeremias 
nicht geerbt, sondern gekauft; der frühere Besitzer Lenart braucht nicht sein 

Vater gewesen zu sein, wie auch unter den S. 612, Anm. 4 angeführten Fällen 

nur einmal ein Sohn des Bestraften als Käufer eines konfiszierten Gutes er- 
scheint. Zudem wird ausdrücklich berichtet, daß die Kinder des Lenart vom 

Pardon keinen Gebrauch gemacht haben. Schließlich könnte Jeremias auch 

sehr wohl der Sohn eines der hingerichteten Hoesch in Dolheim oder Kettenis 
sein, entsprechend der an das Bild anknüpfenden Erzählung. 

Die Verfasser haben einen großen Teil ihrer Vor- und Nebenarbeiten aus- 
führlich zur Kenntnis der Leser gebracht. Die eigentliche Familiengeschichte 
leidet infolgedessen etwas an Unübersichtlichkeit. Desto reicheren Gewinn 
zieht aus dem Buche die Landesgeschichte, zumal es den Verfassern geglückt 
ist, wichtige, bisher kaum gekannte Quellen zu erschließen und zu verwerten. 


Kritiken 179 


Besonders die wirtschaftlichen Verhältnisse der Landschaft werden uns vor- 
geführt. Ausgezeichnete Nachbildungen der handschriftlichen Quellen und 
topographische Skizzen machen das Buch nebenbei zu einem wirksamen Hilfs- 
mittel des akademischen Unterrichts. Da nun jenes Grenzland mit seinen 
nationalen, religiösen und politischen Gegensätzen in der behandelten Zeit 
auch für die allgemeine Geschichte wichtig ist, so kann das vorliegende Buch 
eine über die genealogisch interessierten Kreise hinausgehende Bedeutung 
beanspruchen. Hoffentlich können wir bald den zweiten (bzw. dritten) Band 
dieses Werkes begrüßen, welches den Verfassern wie der behandelten und her- 
ausgebenden Familie zur Ehre gereicht. 
Jena, Ernst Devrient. 


Hans Uebersberger, Rußlands Orientpolitik in den letzten zwei 
Jahrhunderten. I. Band: Bis zum Frieden von Jassy. Stuttgart 
1913, Deutsche Verlags-Anstalt. (10 u. 380 S. Preis M. 7,—, geb. 
M. 9, —.) 

Dieses bedeutende Buch hat durch die weltgeschichtlichen Ereignisse 
eine Bedeutung, die es weit über den Bereich der Geschichtswissenschaft 
erhebt. Es stellt den russisch-österreichischen Gegensatz auf dem Balkan in 
seinem Ursprung und seiner geschichtlichen Entwicklung dar. Es ist eine 
ungemein schwierige Aufgabe, die der Verf. bewältigt hat. Ein reiches, 
zum Teil noch nicht bekanntes Quellenmaterial ist hier verarbeitet. Wir 
lernen aber nicht nur recht viel Einzelheiten kennen; die russische Balkan- 
politik wird im Zusammenhang der großen europäischen Politik geschildert. 
Dem Verf., einem der besten Kenner Rußlands, hat ein sehr reiches Material 
zur Verfügung gestanden, so die große Bibliothek des russischen Historikers 
Bilbasow, die durch eine hochherzige Stiftung des Fürsten Liechtenstein 
in den Besitz des Seminars für osteuropäische Geschichte an der Universität 
Wien übergegangen ist. 

Der erste Band umfaßt vier Kapitel: Die Beziehungen Rußlands zum 
Balkan vor Peter dem Großen, die Politik Peters des Großen und die Ereig- 
nisse bis 1793, die Orientpolitik Katharinas II. bis 1774 und das griechische 
Projekt bis 1792. Bis dahin sind die Entscheidungen gefallen, die Österreich 
aus der Stellung als Vormacht auf dem Balkan verdrängt haben. Unter dem 
Prinzen Eugen konnte es scheinen, als werde Österreich die Balkanvölker 
mit sich verbinden und in Europa Erbe der Türkei werden. Seit 1739 aber tritt 
Rußland stärker auf dem Balkan hervor und erhebt den Anspruch einer 
Schutzherrschaft über die christlichen Balkanvölker, die sich ihrerseits 
von Österreich immer entschiedener zu dem stammes- und glaubensver- 
wandten Rußland hinwenden. ' 

Dieser Kampf Rußlands und Österreichs um den Balkan hat sich in oft 
sehr merkwürdigen Formen vollzogen und hat zwei Gedanken erzeugt, die 


12* 


180 Kritiken 


in der europäischen Politik seitdem immer wieder aufgetreten sind. Einerseits 
geht von Frankreich die Forderung einer Erhaltung der Türkei im Interesse 
des europäischen Gleichgewichtes aus, andrerseits ist es ein früher Gedanke 
der westeuropäischen politischen Stimmung, daß Rußland die Aufgabe habe, 
gegen die Türken die Schutzmauer zu bilden. Dieser Gedanke ist von Rußland 
spät aufgenommen worden, weil seine Politik durch den kontinentalen 
Charakter des Landes bestimmt war. Es gehört zu den glänzendsten Aus- 
führungen in Uebersbergers Werk, daß Rußlands Politik sich dem Lauf seiner 
großen Ströme anschloß. Man sucht den ganzen Lauf der Wolga, des Don 
und Dnjepr, der Dwina und des Wolchow zu gewinnen, um an das Meer 
zu gelangen. Der Dnjepr war noch polnisch-litauischer Besitz. Um die Mächte, 
die über die Meeresküste geboten, zu bezwingen, mußte Rußland mit der 
Türkei in Einvernehmen stehen. Nur heimlich unterstützte man die Kosaken 
inihren Kämpfen gegen die Krim-Tataren. An eine Befreiung der Südslawen 
von der türkischen Herrschaft dachte in Moskau zunächst niemand. Wohl 
betrachtete sich Moskau als die Erbin von Byzanz; das blieb aber zunächst 
auf religiöse Herrschaftsansprüche beschränkt. Erst Peter der Große hat 
sichtlich daran gedacht, die Balkanvölker mit Rußland zu verknüpfen. 
Und hier gewann Rußlands Ansehen ein gewaltiges Gewicht, obwohl der Zar 
nichts für sie getan hat. Es war das immanente Schwergewicht Rußlands, 
das fühlbar wurde. 

Die Beziehungen zu Österreich hingen von Rußlands Balkanplänen ab. 
In dem ersten russisch-österreichischen Vertrage von 1697 suchte Peter 
Österreich zu gemeinsamem Vorgehen gegen die Türkei zu gewinnen. Öster- 
reich hat sich zurückgehalten, weil es damit in seinem Handeln beschränkt 
wurde. Man war gegen Rußland nicht ohne Grund mißtrauisch. Ein neues 
Bündnis wurde 1710 auf Betreiben des Prinzen Eugen abgelehnt. Schärfer 
treten die russischen Tendenzen erst nach Peter dem Großen hervor. Ob 
Peter selbst die Vertreibung der Türken aus Europa plante, mag bei dem 
späten Zeugnis Münnichs (1762) zweifelhaft sein. Jedenfalls gewann dieser 
Gedanke Leben. Kaiserin Anna dachte an eine Zerstörung des türkischen 
Reiches. Damals trat auch in Europa zuerst der Gedanke auf, daß die Türkei 
nur durch die Rivalität der Mächte bestehe und um des Gleichgewichtes 
willen erhalten werden müsse. Weit stärker hat Katharina II. in ihren groß- 
artigen, aber oft phantastischen Gedanken ihr Ziel auf dem Balkan gesehen. 
Sie dachte an eine Vereinigung aller christlichen Balkanvölker in einem 
Reiche unter ihrem Enkel, dem sie bereits den bedeutungsvollen Namen 
Konstantin gegeben hatte. Josef IL war auch nicht abgeneigt, mit Rußland 
zu gehen. Obwohl er bemerkte, daß Rußland immer mehr fordere als ge- 
währe, ließ er doch in Petersburg darauf hinweisen, daß Österreich und Ruß- 
land alles gemeinsam erreichen könnten. Für Rußlands Haltung war aber 
immer mehr die Tatsache bestimmend, daß Österreich nicht mehr die Kraft 


Kritiken 181 


besaß, das im Frieden von Passarowitz Erreichte zu behaupten. Rußland 
gewann seit Küstük-Kainardsche immer mehr den überlegenen Einfluß. 
Der vorliegende Band schildert somit die Anfänge des großen Balkandramas, . 
dessen Spannungen sich bis zur Gegenwart stetig gesteigert haben. Mit der 
Annexion Bosniens und der Herzegowina 1908 drohte dieser Gegensatz wieder 
zu einer Katastrophe zu führen. Das Vorgehen Österreichs gegen Serbien 
nach der Mordtat von Serajewo hat dann die Explosion herbeigeführt. Die 
Geschichte des österreichisch-russischen Gegensatzes auf dem Balkan hat in 
diesem Werke eine klassische Darstellung gefunden; daneben werden zahl- 
reiche einzelne Fragen in ihrer Entstehung erläutert, wie die Dardanellen- 
frage. Auch in das innere Leben Rußlands gewinnen wir einen Einblick 
durch die Reiseberichte von Gesandten. Daß die Arbeiten der russischen 
Geschichtsforschung hier ausgiebig verwertet werden, gibt dem Buche ein 
besonderes Gewicht. Zugleich aber bedeutet dieses lediglich der wissen- 
schaftlichen Erforschung der Vergangenheit dienende Werk eine Vertiefung 
des politischen Verständnisses der Gegenwart. In dieser Hinsicht werden 
wir noch mehr vom folgenden Bande erwarten dürfen. Das Balkanproblem 
ist heute auch eine Lebensfrage für Deutschland geworden; deshalb hat der 
Wiener Gelehrte auch der deutschen Politik einen großen Dienst erwiesen. 
Sein Werk muß aber nicht nur als die vollendetste Darstellung der russischen 
Balkanpolitik, sondern als eines der besten Geschichtswerke der Gegenwart 
genannt werden, an dem niemand vorübergehen darf, der tiefes geschichtliches 
Verständnis für die Ereignisse der Gegenwart sucht. R. Stübe. 


Bernhard Rosenmöller, Schulenburg-Kehnert unter Friedrich 
dem Großen. (Preußische Staatsmänner. Herausgegeb. von A. Meister. 
Band I.) Berlin u. Leipzig, Dr. Walther Rothschild. 1914. 80. XV, 475 8. 
M. 9,—. 

Der preußische Staat ist sicher in erster Linie das Werk seiner Herrscher, 
hätte aber doch nicht seine Machtstellung erreicht, wenn diese nicht in ihrem 
Heer und Beamtentum eifrige, verständnisvolle und fähige Mitarbeiter 
gefunden hätten. So sehr dieses preußische Beamtentum in seiner Bedeutung 
für die innere Konsolidation und das äußere Emporsteigen des Staates über- 
all anerkannt wird, hat es sich doch seitens der Historiographie noch keines- 
wegs der Beachtung erfreut, auf die es nach seinen Leistungen Anspruch erheben 
kann. Abgesehen vielleicht von der sogenannten Reformperiode muß man 
konstatieren, daß wir aus dem 17. und 18., ja selbst aus dem 19. Jahrhundert 
von einer ganzen Reihe von Staatsmännern, die an maßgebender einflußreicher 
Stelle gestanden, kaum mehr wissen, als den Namen und die alleräußerlichsten 
Lebensschicksale, das, was sie wirklich für die Entwicklung des Staates 
geleistet, kaum in den Umrissen erkennen. Es sei beispielsweise daran erinnert, 
daß selbst für Motz erst soeben ein Biograph sich gefunden, daß Heinit:z 


182 Kritiken 


in dem großen nationalen Gedenkwerk der Allgemeinen Deutschen Biogra- 
phie ursprünglich ganz übergangen, und erst im allerletzten Ergänzungsbande 
der Aufnahme für würdig erachtet ist. Da ist es dankbar zu begrüßen, daß jetzt 
Meister eine Sammlung ins Leben ruft, die das Leben und Wirken preußischer 
Staatsmänner schildern soll; man darf sagen, daß hier in der Tat eine Lücke 
ausgefüllt wird. Mit richtigem Blick setzt diese Sammlung da ein, wo unsere 
Kenntnisse am dürftigsten und unbefriedigendsten sind: bei den frideriziani- 
schen Staatsmännern der inneren Verwaltung. 

Im ersten Bande führt uns Rosenmöller die Wirksamkeit Schulenburg- 
Kehnerts vor. Schulenburg, 1742 geboren, wurde bereits mit 27 Jahren zum 
Kammerpräsidenten in Magdeburg ernannt; ein Jahr später, 1771, berief 
ihn Friedrich als Nachfolger Horsts als Minister ins Generaldirektorium. 
Sein an sich schon bedeutendes Ressort erweiterte sich im Laufe der Jahre; 
schließlich war fast die Hälfte der Geschäfte des Generaldirektoriums in 
seiner Hand vereinigt. Entsprechend der damaligen Praxis umfaßte seine 
Kompetenz einmal Provinzial-, sodann Realdepartements. So waren ihm 
einerseits Magdeburg, Halberstadt, die westfäl.schen Provinzen, Ostfries- 
land anvertraut, standen andererseits außer dem Forstwesen alle wichtigeren 
friderizianischen Handelsinstitute unter seiner Leitung, wie die Bank, die 
Seehandlung, die Emdener Heringskompanie, die Hauptnutzholz- und 
Hauptbrennholzadministration; während des bayrischen Erbfolgekrieges 
ernannte ihn der König auch noch zum Kriegsminister, als der er die Auf- 
sicht über das gesamte Kassenwesen des Staates auszuüben hatte. Sein Ge- 
schäftskreis war also ungemein ausgedehnt und vielseitig, ließ sich nur bei 
einer erstaunlichen und ganz ungewöhnlichen Arbeitskraft bewältigen. 
Schulenburg ist kein origineller und schöpferischer Geist; es fehlt ihm der 
große Zug; dafür aber weist er alle sonstigen Vorzüge des besten preußischen 
Beamtentums auf: er ist durch und durch rechtschaffen, sachkundig und 
klug, ein unermüdlicher Arbeiter, zeigt scharfes und nüchternes Urteil; es 
mangelt ihm nicht an Ehrgeiz und Selbstbewußtsein. Er ist ein ausgezeich- 
neter Praktiker, nimmt sich der ihm anvertrauten Interessen mit Ver- 
ständnis und Eifer an, weiß sie zu pflegen und zu fördern. Den König versteht 
er trefflich zu behandeln, und dieser wieder sehätzt ihn nach Gebühr. 
Gewiß bewegt sich Schulenburg durchaus in dem Gedankenkreise Friedrichs, 
kümmert sich der Monarch um alles, im großen wie im einzelnen; aber 
Schulenburg ist doch auch keineswegs bloß ausführendes Organ; Friedrich 
überläßt vielmehr dem bewährten Manne seine Ressorts, insbesondere die 
Handelsinstitute, je länger je mehr so gut wie selbständig. Es gelingt auch 
dem Minister hier sehr schöne Resultate zu erzielen: er begründet das felsen- 
feste Vertrauen des Publikums auf die preußische Bank; er versteht es, die 
Seehandlung, die, ehe er sie übernimmt, sich nicht recht entwickeln will, ja 
fast zusammenzubrechen droht, in Ordnung und Aufschwung zu bringen; 


Kritiken 183 


aus der Hauptnutzholzadministration macht er trotz sehr schwieriger Ver- 
hältnisse ein blühendes Geschäftsinstitut. In allem wesentlichen ein treuer 
Diener seines Herrn, scheut er sich doch auch gegebenenfalls nicht, ganz auf 
eigene Verantwortung zu handeln: so führt er unmittelbar vor dem Teschener 
Frieden die ihm erteilten Weisungen, die der König in der Annahme der 
Fortsetzung des Krieges getroffen, einstweilen nicht aus. Wie der absoluten 
Monarchie so fehlt auch diesem Minister nicht ein Tröpflein sozialen Öls: 
ausschließlich sein Werk ist die Begründung der Witwenverpflegungs- 
anstalt, die eine Pensionsversicherung für Witwen aller Stände sein soll. 
Ganz entsprechend der Stellung des Monarchen, der den Westprovinzen 
sehr viel geringeres Interesse entgegenbringt als dem Hauptkomplex der 
Monarchie, ist auch Schulenburgs Verhalten gegenüber den westfälischen 
Gebieten: hier begnügt er sich im wesentlichen damit, für geordnete Fi- 
nanzen und sichere rechtliche Zustände zu sorgen, sieht im übrigen den 
Dingen mehr zu, läßt die wirtschaftlichen Interessen sich selbständig ent- 
wickeln, Nach dem Tode des großen Königs hat Schulenburg mit Intrigen 
zu kämpfen: in erster Linie arbeitet Wöllner gegen ihn; auch Werder be- 
nimmt sich ihm gegenüber taktlos. Friedrich Wilhelm II. sucht ihn zuerst zu 
halten, behandelt ihn dann aber recht rücksichtslos; in vollster Ungnade 
erteilt er ihm den Abschied. Schulenburg geht, weil er bei dem jetzt ein- 
tretenden völligen Umsturz des friderizianischen Finanzsystems nicht mit- 
wirken will. Doch schon 1790 wird er wieder Minister, gewinnt bald wieder 
großen Einfluß. Noch bedeutender wird seine Machtstellung unter Friedrich 
Wilhelm III.: dieser schenkt ihm unbedingtes Vertrauen, zieht ihn in allen 
wichtigen Fragen zu Rate; leider hört er in der auswärtigen Politik nicht 
auf sein oft sachgemäßes Urteil. Schulenburg ist insbesondere ein ent- 
schiedener Gegner der französischen Allianz. Allmählich lassen seine Kräfte 
wesentlich nach; 1806 als Gouverneur von Berlin versagt er vollständig; 
sein Ende — er stirbt 1815 — ist wenig erquicklich, entspricht in keiner 
Weise dem, was er früher gewesen und geleistet. 

Diese spätere Wirksamkeit Schulenburgs unter Friedrich Wilhelm IL und 
III. hat Rosenmöller nur ganz kurz skizziert; er führt uns in dem vorliegenden 
Buch lediglich seine Tätigkeit unter dem großen König vor. Vorarbeiten 
standen ihm hier nur in sehr geringem Umfange zur Verfügung; die Me- 
moiren Schulenburgs selbst sind nur knapp und wenig inhaltsreich. Das 
Buch ist daher direkt auf den Archivalien aufgebaut. R. hat ein sehr aus- 
gedehntes Aktenmaterial verarbeitet. Er geht über den Rahmen einer bloßen 
Biographie wesentlich hinaus, gibt uns überall auch die materielle Geschichte 
der unter Schulenburgs Leitung stehenden Territorien und Institute, greift 
dabei oft sowohl nach rückwärts bis zur Gründung des Instituts, wie nach 
vorwärts über seinen eigentlichen Schlußtermin, das Jahr 1786, hinaus. 
Wie vielen direkt aus den Akten herausgearbeiteten Werken, so haftet auch. 


184 Kritiken 


diesem mitunter eine gewisse Trockenheit an; dafür entschädigt es durch. 
solide Fundamentierung und unbefangenes sachliches Urteil. Inhaltlich ist 
uns hier ein äußerst wichtiges, bisher unbekanntes Material erstmalig 
erschlossen. Das Buch bezeichnet somit einen sehr wertvollen Beitrag ebenso 
für die Geschichte der inneren Verwaltung Preußens, wie die Wirtschafts- 
politik des großen Königs. 

Die neue Sammlung der preußischen Staatsmänner wird so durch das 
vorliegende Werk trefflich eingeleitet. Für die nächsten Bände werden: uns 
die Lebensbeschreibungen von Hagen, Heinitz, Horst, Derschau versprochen. 
Jeder, der sich näher oder entfernter mit der inneren Geschichte Preußens 
im 18. Jahrhundert beschäftigt, wird das neue verheißungsvoll eingeführte 
Unternehmen mit warmem Dank und aufrichtiger Freude begrüßen und 
nur wünschen, daß die weiteren Bände recht schnell folgen mögen. 

Berlin. Walther Schultze. 


J. von Pflugk-Harttung, Leipzig 1813. Aus den Akten des Kriegs- 
archivs des großen Generalstabs, des Geh. Staatsarchivs in Berlin, des 
Staatsarchivs in Breslau und des Ministeriums der auswärtigen Ange- 
legenheiten in London. Mit vier Schlachtenplänen und einer Abbildung. 
Gotha 1913, Perthes. XVII u. 452 S. M. 16,—. 

Der Herausgeber hat sich das Ziel gesteckt, das jedem „ Gebildeten“ 
innewohnende Bedürfnis nach Kenntnis des Hergangs der Völkerschlacht 
aus Originalschriftstücken zu befriedigen. Er wendet sich also auch in dieser 
Veröffentlichung, ähnlich wie in seinem „Befreiungsjahr 1813“ nicht eigentlich 
an die Gelehrten. Er hat sich dabei nicht auf die militärische Überlieferung 
der Völkerschlacht selbst beschränkt, sondern „zur sachgemäßen Einleitung“ 
zurückgegriffen bis zur Kriegserklärung. Hinzugefügt sind eine Abbildung 
des Völkerschlachtdenkmals und vier Schlachtpläne. 

Ich habe immer skeptisch gedacht über die Rätlichkeit solcher Ausschüt- 
tungen allgemeingeschichtlichen Urkundenmaterials zum Besten des größeren 
Publikums, abgesehen bei rein biographischen Aufgaben. Aber jeder muß 
selbst am besten wissen, was er seinem geistigen Magen zumuten darf. Jedoch 
die Wissenschaft kann sich nicht von vornherein in ihrem Urteil binden 
lassen durch eine Zielsetzung wie die angegebene. Um so weniger als ihr 
Hüteramt sie zur Aufmerksamkeit verpflichtet, ob unserm Volk auch wirk- 
lich, wie sich's gehört, nur das Zuverlässigste vorgelegt wird. Der ungelehrte 
Leser darf nicht irregeführt werden durch irrige Datierung oder falsche 
Bezeichnung von Aktenstücken. In der Beziehung hat es Pflugk-Harttung 
mehrfach an sorgfältiger Arbeit fehlen lassen. Nur einige Beispiele. Nr. 220 
Brief Yorcks an Blücher ist nicht vom 16. Oktober (Tag der Schlacht bei 
Möckern) sondern vom 18. Die Disposition Bernadottes (Nr. 226) kann 
nicht vom 17., sondern nur] vom 18. Oktober sein, wie sie denn auch 


Kritiken 185 


aus derselben Quelle bei Aster II 131 unter letzterem Datum längst ge- 
druckt war. Daß Nr. 190 von Blücher sei, ist recht zweifelhaft, ge- 
wiß ist's aber, daß Nr. 242 nicht ein Schlachtbericht der Großen (Böh- 
mischen) Armee ist, sondern ein seit 100 Jahren veröffentlichter Berna- 
dottes. Gehört schon starke Flüchtigkeit dazu, das nicht aus dem 
Inhalte zu sehen, so wird das Versehen noch unbegreiflicher, da eine 
der folgenden Nummern auf S. 296 wörtlich den Schlußsatz als vom 
schwedischen Kronprinzen herrührend zitiert. Nicht viel weniger schlimm 
ist's, daß Nr. 245 nicht als bekanntes Napoleonisches Bulletin, sondern als 
ein Frankfurter Zeitungsartikel erscheint. Obendrein sind die S. 305ff. 
dagegen gerichteten Bemerkungen Müfflings längst bekannt gemacht von 
Pertz (Gneisenau III 727). 

Überhaupt irrt der Herausgeber mannigfach, wenn er die von ihm aus- 
geschütteten Materialien durchweg für unbekannt oder unveröffentlicht hält. 
Das gilt nicht einmal von dem Briefwechsel Blüchers mit seinem König und 
dem Zaren, dessen meiste Stücke an verschiedenen Stellen gedruckt sind. 
Auch die Berichte der Brigade über die Schlacht sind nur teilweise neu. 
Vgl. z. B. den der 12. Brigade (Nr. 260) in den Kriegsgeschichtlichen Einzel- 
schriften Heft II 53 und 58. 

Damit soll nun nicht gesagt sein, daß nicht mancherlei Wissenswertes 
unter den dargebotenen Materialien sich fände. So der Briefwechsel Blüchers 
mit Wintzinerode, die Berichte Stewarts an Castlereagh, die freilich z. T. 
längst bekannt waren, und manchmal durch das, was sie nicht enthalten, 
am interessantesten sind. Ferner Briefe, die auf das Lazarettwesen neues 
Licht fallen lassen. Auch die Aktenstücke, die den Band eröffnen, haben 
wissenschaftlichen Wert, weniger für die „Gebildeten‘‘, die im unklaren sein 
werden, ob die Entwürfe zur Vorgeschichte eines motivierenden Preußischen 
Kriegsmanifestes oder zu der des Aufrufes an mein Volk gehören. Vgl. auch 
die schon „Der Befreiungskrieg 1813“ Nr. 39 bis 42 veröffentlichten Ent- 
würfe. Übrigens bedürfte die Zuweisung von Nr. 1 an Scharnhorst noch 
näherer Begründung als der durch die Handschrift des Feldjägers Greulich. 
Ein Übelstand ist auch das Auseinanderreißen zusammengehöriger Akten- 
stücke in zwei verschiedene Publikationen. — Für die spezielle Forschung 
sind die Berichte der Preußischen Korps und Brigaden sicher erwünscht. 
Entscheidend Neues bringen sie nicht, aber sie bestätigen oder ergänzen 
einzelne Punkte. Manche waren auch schon ausgiebig ausgebeutet, z. B. 
von Henk, Oberst O. v. Mirbach und die Erstürmung des Grimma- 
ischen Tors. 

Auch Publikationen zur neueren Geschichte dürften des Hinweises auf 
frühere Veröffentlichung oder Benutzung nicht ermangeln. Zur Erklärung 
dieser Unterlassung mag daran erinnert sein, daß der Herausgeber sich ja 
nicht direkt an die Fachgenossen wenden will, sowie daß auch andere Ver- 


186 Kritiken 


öffentlichungen von archivalischer Seite schon früher dieser methodischen 
Forderung nicht entsprochen hatten. 
Darmstadt. H. Ulmann. 


Das preußische Heer der Befreiungskriege. Herausgegeben vom 
Großen Generalstabe, Kriegsgeschichtliche Abteilung II. Band 1: Das 
Preußische Heer im Jahre 1812. Mit 9 farbigen, 3 schwarzen 
Tafeln, 41 Textskizzen und einer Ubersichtsskizze. Berlin 1912, E. S. 
Mittler u. Sohn. VIII u. 640 S. Band 2: Das Preußische Heer 
im Jahre 1813. Mit 7 farbigen Uniformbildern, 2 Textskizzen und 11 
Einschlagtafeln. Berlin 1914, E. S. Mittler u. Sohn. VIII u. 645 8. 
M. 29,—. 

Das vorliegende Buch ist der erste Band einer großen Veröffentlichung, 
die der preußische Generalstab unternimmt, in der er das preußische Heer 
im Zeitalter der Befreiungskriege schildern will. Der erste Band ist dem Jahre 
1812 gewidmet, das einen Teil der preußischen Truppen als französische 
Bundesgenossen nach Rußland führte. Mit vollem Recht wird der Zustand 
des Heeres gerade während dieses Feldzuges so eingehend geschildert, war 
es doch das erste Mal nach der großen Katastrophe, daß die reorganisierte 
Armee zeigen sollte, was sie gelernt hatte. Wir erhalten in dem Buche ein 
klares und treffliches Bild von dem neuen preußischen Heere, von den Offi- 
zieren und Mannschaften, den Waffengattungen, den Festungen und ihren 
Besatzungen, vom Sanitäts-, Kirchen- und Gerichtswesen, auch der damaligen 
Militärmusik ist ein interessantes Kapitel gewidmet. Dann wird die Mobil- 
machung, die Aufstellung und Verteilung sowohl der Truppen, die nach Ruß- 
land zogen, als auch der, die in der Heimat blieben, geschildert. 

Als Bundesgenossen sind die Preußen von Napoleon freilich nicht behandelt 
worden, sondern als unterworfene Vasallen, denen man nicht traut, die 
man in ihrer Ohnmacht erhalten will. Gar bitter mußte man es empfinden, 
daß das preußische Hilfskorps ganz einfach als 27. französische Division 
numerierte, daß man sie mit der aus Polen und Rheinbundstruppen beste- 
henden 7. Division zu einem 10. französischen Korps verband, daß man 
ein preußisches Husarenregiment den Preußen wegnahm und jener 7. Division 
zuteilte, daß man sogar ein anderes Husaren- und ein Ulanen- Regiment 
der nach dem Innern Rußlands marschierenden großen Armee zuwies. Da- 
mit nicht genug, erlaubten sich die Franzosen noch folgende brutale Will- 
kür. Zwei preußische Artillerie-Kompagnien, die in Königsberg standen, 
wurden im Juni zur „Kaiserlich Französischen Garde-Artillerie“ erklärt. 
Ohne daß der König Friedrich Wilhelm auch nur gefragt wurde, mußten sie 
mit der französischen Garde-Artillerie nach Moskau marschieren. Nur wenige 
haben die Heimat wiedergesehen. 

Um den unglücklichen König noch fester in der Hand zu haben, wurde 


Kritiken 187 


außer den Festungen Stettin, Küstrin und Glogau, die die Franzosen ver- 
tragsmäßig besetzt hielten, auch noch Spandau und Pillau den Preußen weg- 
genommen. Kolberg und Graudenz ließ man ihnen, aber französische Offi- 
ziere mußten dort aufgenommen werden, die die Aufgabe hatten, die dortigen 
Verhältnisse zu beobachten und die preußische Besatzung zu beaufsichtigen. 
Männer, die als Franzosenfeinde galten, wie Scharnhorst, Gneisenau und 
Boyen, mußten aus ihren Stellungen entfernt werden, Blücher war schon 
früher beseitigt worden. 

Der König litt schwer unter diesen schmachvollen Demütigungen, aber er 
mußte sie auf sich nehmen, wenn er den Bestand der Monarchie retten wollte. 

In den Anlagen sind die Verträge abgedruckt. Auch die Rang- und Quar- 
tierliste der Preußischen Armee vom 1. Januar 1813, ferner Stammtafeln 
der damaligen Truppenteile, sowie einen Aufsatz über die Krümper finden 
wir dort. 

Das vorliegende Werk ist nicht nur für den Militär, sondern auch für den 
Historiker wertvoll. In treffender Weise wird dort gezeigt, wie gewaltig 
die Schwierigkeiten waren, mit denen Preußen 1812 zu kämpfen hatte, wie 
wertvoll aber auch die dort gemachten Erfahrungen für 1813 geworden sind. 

Wenn der erste Band uns zeigte, wie Preußen trotz des schweren Druckes 
der napoleonischen Knechtschaft sein Heer reorganisierte, so gibt der zweite 
ein Bild von den staunenswerten Leistungen, welche die Neuschöpfer der 
Armee im Jahre 1813 vollbrachten. Denn was in den Jahren 1808 bis 1812 
geschaffen worden war, blieb doch nur ein Grundstock des zukünftigen 
Heeres. Die strengen Gebote Napoleons hatten nur eine kleine Truppenmacht 
dem gedemütigten Staate gestattet. Nun mußte diese bei Kriegsausbruch 
verdreifacht werden, und dabei konnte man nicht, wie heute, Reserven ver- 
wenden, die eine gründliche Ausbildung in Friedenszeit genossen, sondern 
die Krümper waren nur mangelhaft, die Landwehr überhaupt gar nicht 
vorgebildet, und der Landsturm war nur ein Volkshaufen, kaum anders als 
heute die Franktireurs. Es war ein großes Glück für Preußen, daß ihm in Scharn- 
horst ein glänzender Organisator zur Seite stand, der nur leider im Laufe 
des Krieges durch den Tod genommen wurde. Wie schwer dieser Verlust 
sich bemerkbar machte, zeigen S. 164—166 des vorliegenden Bandes. 

Nun sind die Schwierigkeiten allerdings erleichtert worden, weil das preu- 
Bische Volk einen herrlichen Opfermut gezeigt und die Zivilbevölkerung 
dem Militär tatkräftige Hilfe geleistet hat. 

Allein diesen patriotischen Kreisen standen leider auch andere gegenüber 
wo von dieser Gesinnung nichts zu spüren war. Schon lange war bekannt, 
daß in Oberschlesien ein Teil der Wehrpflichtigen versuchte, sich dem Dienste 
zu entziehen. Der vorliegende Band zeigt aber, daß auch in anderen Provinzen 
die Zahl der Widerwilligen recht groß war, besonders in Westpreußen und 
Hinterpommern. Vielfach flüchteten die Leute in die Wälder und mußten 


188 Kritiken 


mit scharfer Gewalt in ihre Garnisonen gebracht werden. Ein großer Teil 
entlief über die Grenze und gelangte nach dem Herzogtum Warschau. 

Es mag vielen, die in der Erhebung des Jahres 1813 nur die Zeichen der 
Vaterlandsliebe und des Opfermutes gekannt haben, nicht erfreulich erschei- 
nen, auch die dunklen Züge jener Tage hier grell beleuchtet zu sehen. Aber 
wir Historiker wollen es dankbar anerkennen, daß der Preußische General- 
stab auch hier rückhaltlos die Wahrheit gibt. Auch Mißgriffe der Behörden 
werden nicht verschwiegen. Ganz unbegreiflich muß es heute erscheinen, 
daß der Versuch gemacht wurde, aus Wilddieben ein Wildschützenkorps 
zu bilden. Man sicherte ihnen Verzeihung für ihre früheren Diebereien zu 
und versprach ihnen spätere Anstellung als Waldläufer. Man erwartete, 
daß ehrliche Jagdliebhaber als Oberschützen, Förster als Oberjäger und Feld- 
webel eintreten würden. Diese Idee war aber doch mit dem eee 
Ehrgefühl auch der damaligen Zeit unvereinbar. 

Viel Interesse bieten die zahlreichen Anlagen. Unter ihnen befindet sich 
auch die Rang- und Quartierliste der Königlich Preußischen Armee vom 
11. September 1813. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


D. Sarason, Das Jahr 1913. Ein Gesamtbild der Kulturentwick- 
lung. Leipzig u. Berlin 1913, B. G. Teubner. Geh. M. 14,—, geb. M. 15,—. 
„Ein Jahrbuch der Gesamtkultur ist dieses Werk. Nicht eine Chronik, sondern 
ein Denkmal der Zeit, die jährlich erneute Darstellung des kulturellen Nieder- 
schlages alles Geschehenen. Die Reflexe des Erlebens sind es, jener nachklin- 
gende Widerhall, der in denkenden Geistern ausgelöst wird durch die bedeut- 
samen und charakteristischen Erscheinungen der Zeit, was wir festhalten, kri- 
tisch sichten und in seinen Erkenntniswerten fruchtbar machen wollen für 
eine Steigerung unserer Eindrucksfähigkeit, eine Erhöhung unserer kulturellen 
Schaffenskraft und eine fortlaufende, dokumentarische Festlegung der Stre- 
bungen und Werturteile der Gegenwart für alle spätere Geschichtsbetrachtung.“ 
Mit diesen Worten spricht der Herausgeber in der „Einführung“ über 
Ziel und Inhalt des Werkes. Jahr um Jahr ist also ein ähnlicher Band zu er- 
warten, wenn auch manche Gebiete in dem einen oder anderen Jahre ausfallen 
werden, wie denn z. B. Tschermak am Schluß seiner Darstellung der Arbeiten 
der Physiologen ausdrücklich sagt, er hoffe in späteren Jahrgängen auch 
„andere bedeutsame, hier nicht berührte Fragen“ zu behandeln. Das gilt mehr 
oder weniger von allen Fächern. Dieser erste Band hat, wie es am Schluß der 
Einführung S. VII heißt, zudem die Doppelaufgabe, „neben der Berücksich- 
tigung der letzten Zeit auch durch allgemeine Umgrenzungen, Begriffserklä- 
rung und historische Anknüpfungen eine e Grundlegung für die folgen- 
den Jahrgänge zu schaffen“. 
A Ich habe das Buch nicht ohne ein gewisses Mißtrauen in die Hand genom- 


Kritiken 189 


men, aber ich bin erfreut neben einzelnen Verirrungen so viel Tüchtiges, 80 
viel kluge Belehrung zu finden. Das Werk gliedert sich in 18 Abteilungen. 
1. Politik, 2. Heer und Flotte, 3. Rechtswesen, 4. Sozialpolitik, 5. Frauen- 
bewegung, 6. Erziehungs- und Bildungswesen, 7. Volkswirtschaftslehre, 
8. Technik, 9. Astronomie, 10. Chemie, 11. Botanik, 12. Meteorologie, 13. Psy- 
chologie, 14. Kulturgeschichte, 15. Literarische Kunst, 16. Bildende Kunst, 
17. Musik, 18. Philosophie und Religion. Die meisten dieser Titel zerfallen in 
oder sind verbunden mit verwandten Fächern. So vereinigt Abschnitt XI die 
Botanik von Wettstein, Zoologie von Haecker, Meereskunde von Schott, 
Anthropogeographie von Schlüter, Völkerkunde von Vierkandt. Es sind viele 
Forscher von anerkannter Bedeutung hier vereinigt und sie haben ihre Aufgabe 
ernst genommen, wenn auch hier und da ein Fehlgreifen oder Entgleisung be- 
gegnet. Lamprechts Neue Kulturgeschichte (S. 449—465) wird auch den Leser 
mit starkem Interesse erfüllen, der ihm nicht folgen kann ; man erlebt eine Probe 
von der Energie, mit der Lamprecht um die Probleme ringt, die ihm als die zur 
Zeit wichtigsten erscheinen. Auch die vornehme Ruhe ist zu betonen, mit der 
er seinen oft so heftig angegriffenen Standpunkt verteidigt. Das gleiche ist 
an dem auch sonst nach Form und Inhalt hervorragenden Abschnitt über 
die gegenwärtigen Ziele und Leistungen der Psychologie (W. Stern) zu rüh- 
men. Wir gewinnen ein Bild von dem regen Leben, das hier herrscht, von den 
Gegensätzen zwischen der älteren und der jüngeren Generation von Forschern, 
aber auch davon, daß diese Gegensätze die Arbeit nicht hemmen. Sehr reich 
und anschaulich handelt Wygodzinski von der Landwirtschaft (S. 221—229), 
woran sich dann der gleicherweise zu rühmende über die Technik von A. Wal- 
lichs anschließt. Es ist unmöglich, so alle einzelnen Abschnitte durchzugehen, 
und so inhaltreiche aber zugleich so knappe Darstellungen wie Leonhards 
Bericht über die Arbeiten und Strömungen im Zivilrecht, wofür wir jetzt gern 
Bürgerliches Recht sagen und Leonhard Privatrecht behalten will, lassen 
sich nur durch Proben charakterisieren. Ich kann im Anschluß daran nur 
wiederholen, daß in diesen Artikeln meist wirklich sehr viel geboten wird. 
Das gilt im besonderen von dem letzten Artikel, in dem Ernst Troeltsch über 
die Religion und die sie betreffenden Erscheinungen handelt. Das ist eine 
geistvolle Studie über die für unsere sozialen Verhältnisse und weiter für unser 
ganzes Denken und Sein im letzten Grunde wichtigsten Fragen und Erschei- 
nungen. Das Bild zeigt in den alten Kirchen: „Kämpfe gegen Modernismus, 
Liberalismus, Anstrengungen zur Erhöhung der Anziehungskraft, soziale und 
humanitäre Unternehmungen zur Behauptung und Rechtfertigung der eige- 
nen Existenz, politische Anlehnungen um den Schutz der Staatsmächte zu 
gewinnen, Versuche der Staaten sich dem zu entziehen oder diese Anlehnungs- 
bedürfnisse ihrer Politik dienstbar zu machen, fortschreitende langsame Lö- 
sung der alten Zusammengehörigkeit von Staat und Religion... Die fort- 
schreitenden Entwicklungen ihrerseits bringen nichts Großes, Praktisch- 


190 Kritiken 


Bedeutsames hervor. Kritik, Hohn, Agitation, Aufklärung, Sehnsucht, 
literarische Reformreligionen, kühnste Umsturzpläne, wissenschaftlich histo- 
rische Erkenntnis, Beschaulichkeit des Begreifens oder Phantastik kommender 
Zukunftsreligionen: all das geht hier durcheinander“ (S. 536). Mit gleicher 
Plastik schildert Troeltsch dann den Einfluß dieser Verwirrung auf das Leben 
und dann den Zustand der großen Kirchen: der griechischen, der römischen, des 
Calvinismus, des Luthertums, des Anglikanismus und weiter der Sekten, 
endlich, die ungeheure Wiederbelebung der Romantik“, welche Literatur und 
Kunst mit einer nach neuen Formen suchenden Religiosität erfüllt. Freilich 
zeigen die Massen demgegenüber starke Indifferenz (S. 549). „Ihre Ursachen 
liegen in der Selbstdiskreditierung der kirchlichen Herrschsucht und in dem 
alldurchdringenden wissenschaftlichen Verdacht gegen die Begründetheit der 
religiösen Lehre, mehr noch aber in dem Reichtum, Sattheit und Wohl- 
befinden, vor allem in der Gewöhnung, durch Intelligenz und Berechnung 
Versicherung gegen alle Schäden des Weltalls herbeiführen zu können, die 
vom lieben Gott unabhängig macht und ihn nicht nötig hat.“ 
Ä Georg Kaufmann. 


191 


Nachrichten und Notizen. 


Zu den sogenannten Marbacher Annalen. 


Gegen meine im 34. Bande der Mitteilungen des Instituts für österr. Ge- 
schichtsforschung (S. 561—595) veröffentlichten Ausführungen hat Haller im 
17. Bande der Hist. Vierteljahrschrift (S. 345—360) einen Angriff gerichtet, 
den ich nicht unbeantwortet lassen kann. Auf Vorschlag der Redaktion, die 
mir mitteilt, daß sie des. Krieges wegen für baldiges Erscheinen eines Auf- 
satzes nicht einstehen könne, beschränke ich mich auf eine ganz kurze Er- 
widerung. 

1. Die Hauptfrage, auch nach Hallers Annahme, ist, ob das Werk — von 
den Neuburger Glossen abgesehen — bis 1212 von einem Verfasser herrührt, 
oder ob, wie Haller will, schon bei dem Jahre 1200 die Arbeit eines Fort- 
setzers beginnt. Ich hatte auf die stilistischen Parallelen 13, 34 und 76, 9; 
55, 23 und 83, 7; 17, 34, 43, 3 und 83, 13 hingewiesen. Zu der ersten hat Haller 
sich nicht geäußert, die beiden andern erklärt er kurzweg für belanglos. Seine 
Behauptung, daß ich mit der letztgenannten Stelle in Widerspruch zu mir 
selbst geraten sei, ist nur dadurch zustande gekommen, daß er meine Aus- 
führungen nicht genau gelesen hat. Ich batte ferner darauf aufmerksam ge- 
macht, daß bis zum Jahre 1208 einschließlich die Jahreszahlen in unserm Ge- 
schichtswerk durchweg mit „Anno domini“ eingeführt sind, und zwar nicht nur 
am Kopf der Berichte, sondern auch im Text, von 1209 ab dagegen mit blußem 
„Anno“. Mindestens bis 1208 ist also — was ja auch Bloch angenommen hat — 
die Chronik eine einheitliche Arbeit. Haller hat auch hiergegen nichts Stich- 
haltiges vorgebracht. Sein Versuch, die Abfassung der Chronik zu 1200 an- 
zusetzen, muß nach wie vor als verfehlt bezeichnet werden. 

2. Die Frage, wer der Verfasser der Chronik ist, läßt sich schlechterdings 
nicht trennen von der Frage nach ihrem Fortsetzer. Die innere Einheitlichkeit 
des Werkes tritt darin zutage, daß wie in der Chronik so auch in der Fortsetzung 
regelmäßig die Bischöfe von Basel berücksichtigt werden. Chronist und Fort- 
setzer müssen also dieselben Beziehungen zum Bistum Basel gehabt haben, 
müssen aus demselben Stift oder Kloster hervorgegangen sein. Zweifelhaft ist 
nur, ob es in Straßburg zu suchen ist, weil für die Chronik Straßburger Münster- 
annalen und in Straßburg entstandene „ Reichsannalen“ benutzt rind, oder im 
Marbacher Augustinerkonvent wegen der Verwertung von Material, das 
ganz gewiß dorther stammt. Die Schwierigkeiten, die sich der einen wie der 
anderen Annahme entgegenstellen, lösen sich, wenn man den Umstand be- 
rücksichtigt, daß die Biblio hek des Marbacher Konventes infolge der Kata- 
strophe von 1213 nach Straßburg gekommen sein kann. Dort können Straß- 
burger Domgeistliche das Material benutzt haben — aber auch Marbacher 
Augustinerchorherren, die sich in Straßburg aufhielten. Manches spricht für 


192 Nachrichten und Notizen 


die letztere Möglichkeit; der Chronist könnte infolge der Auflösung seines Kon- 
ventes 1213 nach Straßburg gekommen, der Fortsetzer dort als Mitglied des 
von Marbach aus gegründeten Straßburger Augustinerkonventes St. Trinitatis 
ansässig gewesen sein. Wenn ich mich gleichwohl für die andere Annahme 
entschieden und beide Verfasser im Straßburger Domstift gesucht habe, so 
geschah es, weil ich Bedenken trug, das hauptsächlichste Ergebnis von Hallers 
Untersuchung preiszugeben. Seine Annahme, daß Propst Friedrich von 
St. Thumas in Straßburg der Chronist sei, läßt sich nur aufrecht erhalten, wenn 
Friedrich noch 1213 dem Domstift angehört hat. 

Diese Möglichkeit aber bestreitet Haller ebenso entschieden wie die Herkunft 
der Fortsetzung aus dem Domstift. Er hat sich damit ein tragikomisches 
Schicksal bereitet. Denn wenn er recht behalten sollte, so wäre damit zwar 
weder widerlegt, daß die Chronik erst 1214 verfaßt wurde, noch meine weitere 
Annahme, daß Chronist und Fortsetzer in Straßburg gearbeitet haben und dem- 
selben Stift oder Kloster entstammen. Wohl aber wäre dann das Hauptergebnis 
von Hallers Untersuchung hinfällig geworden. 

3. Der Ton, den Haller anzuschlagen sich erlaubt, ist im höchsten Grade be- 
dauerlich und enthebt mich jeder Verpflichtung zur Fortsetzung der Debatte. 


Utrecht, August 1914. O. Oppermann. 


Georg Wilke, Kulturbeziehungen zwischen Indien, Orient und Europa. 
Mit 216 Abb. im Text. (Mannus- Bibliothek, herausgegeben von Prof. Dr. 
G. Kossinna Nr. 10.) Würzburg 1913, C. Kabitzsch. 276 S. 8%. M. 12,—. 


Verf. hat aus den Bereichen der materiellen und der geistigen Kultur eine 
große Anzahl Formen zusammengetragen, die in Westeuropa, dem nahen 
Morgenland und Indien (ja teilweise noch in Ostasien) gleich oder ähnlich vor- 
kommen. Ohne sich ernstlich mit der Frage unabhängiger paralleler Ent- 
stehung oder komplizierter Wechselwirkungen zu befassen, deutet er alle 
jene Ubereinstimmungen im Sinne neolithischer und früh-bronzezeitlicher, 
von West nach Ost gerichteter Völkerwanderungen, während alle Ubertra- 
gungen in entgegengesetzter Richtung auf Handelsbeziehungen zurückgeführt 
werden. Das Gesetz, wonach „jede größere Völkerwanderung sofort in um- 
gekehrter Richtung laufende Handelsbeziehungen auslöst“, erscheint aber 
recht problematisch und macht den Eindruck einer freien dichterischen Er- 
findung, deren durchsichtiger Zweck darin besteht, erwünschte Völkerwande- 
rungen auf Grund „rückläufiger“ Handelsbeziehungen zu konstruieren. Diese 
sind das Tatsächliche, Erwiesene —, jene das Unsichere, Hypothetische. Die 
Arbeit ist, wie alle früheren desselben Verfassers, nur mit größter Vorsicht 
zu benützen. 


Wien. M. Hoernes. 


Einleitung in die Altertums wissenschaft, unter Mitwirkung von 
Beloch, Bethe, Bickel, Heiberg, Keil, Kornemann, Kretschmer, Lehmann- 
Haupt, Neumann, Pernice, Wendland, Wide, Winter, herausgegeben von 
Alfred Gereke und Eduard Norden. III. Band, 2. Auflage, Leipzig 
und Berlin 1914. Preis des Gesamtwerkes geb. M. 30,—. 


Nachrichten und Notizen 193 


Die zweite Auflage des dritten Bandes, nach kaum einem Biennium der . 
ersten folgend, hat leider nicht die Darstellung der Paläographie, Epigraphik 
und Papyrologie nachgeholt, die ich, bereits in einer früheren Besprechung in 
dieser Zeitschrift! zu vermissen hedauerte und die jedenfalls ohne alle Frage 
in einer „Einleitung in die Altertumswissenschaft‘“ auf die Dauer doch nicht 
werden entbehrt werden können. So bringt derdritte Band wie früher Griechische 
und Römische Geschichte, dargestellt von C. F. Lehmann-Haupt (Griechische 
Geschichte bis zur Schlacht bei Chaironeia), K. F. Beloch (Griechische Ge- 
schichte seit Alexander sowie Römische Geschichte bis zum Ende der Re- 
publik) und E. Kornemann (Römische Kaiserzeit), sodann die griechischen 
(B. Keil) und die römischen Staatsaltertümer (K. J. Neumaun). Gleichwohl 
ist der Umfang des handlichen Bandes um ein volles Achtel angewachsen, 
namentlich bedingt durch einen weiteren dankensworten Ausbau der „Grie- 
chischen Staatsaltertümer“ B. Keils. 

Das Generalregister zur gesamten zweiten Auflage, wie es jetzt S. 484ff. 
vorliegt, bleibt leider nach wie vor unzureichend: Auf knapp einem Bogen 
lassen sich eben nicht — trotz sogenannter „zusammenfassender Stichworte“ 
wie Ägypten, Athen, Götter, Kultus, Religion, Rom, Verfassung, um einige 
Beispiele herauszugreifen — die nun einmal unbedingt erforderlichen Indizes 
zu einem Buche von beinahe hundert Druckbogen geben, wie es dieses ist, das 
heißt, zu einem Werke, das eine so unentbehrliche Führung und Förderung 
und damit auch fast unerschöpfliche Fundgrube des Wissens vom Altertum 
darstellt. ' 


Pönitz b. Leipzig. Otto Th. Schulz. 


Johannes Teufer, Zur Geschichte der Frauenemanzipation im alten Rom 
(Eine Studie zu Livius 34, 1—8). Leipzig und Berlin 1913, B. G. Teubner. 
Geh. M. 1,—. 

Verfasser geht von dem Bericht des Livius 34, 1—8, 3 aus über die „se- 
cessio muliebris“? in dem Konsulatsjahre des alten M. Porcius Cato 195 vor 
Chr. Die von Livius gegebene Rede und Gegenrede wird zutreffend als freie 
rhetorische Übung erwiesen, möglich daß der antike Autor vereinzelte Züge, 
die besonders charakteristisch für Catos Stellung zur Frauenwelt erscheinen, 
den Schriften des Mannes oder der annalistischen Überlieferung entnommen 
hat — direkt beweisbar ist es nicht. 

Die Ereignisse selbst, um die es sich handelt, sind höchst originell: 

Im Jahre 215 vor Chr. war eine Lex Oppia zur Annahme gelangt, durch 
die entsprechend der entsetzlichen Not des hannibalischen Krieges — ist es 
doch das Jahr nach der Schlacht von Cannae! — den Frauen Roms Beschrän- 
kungen im Tragen von Schmuck, in der Kleidung und im Gebrauche des 

1 Vgl. Seeligers Historische Vierteljahrsschrift. 1914, S. 439. Übrigens ist 
in der Zwischenzeit auch sonst von der Kritik auf diesen Mangel aufmerksam 
gemacht worden. 

2 Was J. Teufer durchaus unpassend mit,, Streik“ übersetzt, wie er denn 
auch Cato von dem einstigen „Streik der Plebs“ sprechen läßt. 


“ Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 13 


194 Nachrichten und Notizen 


Wagens! auferlegt wurden. Als die Gefahr längst vorüber war und der all- 
gemeine Aufschwung begann, das den Frauen mißliebige Gesetz aber nicht 
zeitgemäß geändert wurde, kam es Anno 195 so weit, daß „die verheirateten 
Frauen sich weder durch Zureden noch durch ihr Anstandsgefühl oder durch 
das Machtgebot der Männer im Hause festhalten ließen“. Im Gegenteil: 
„Sie hielten alle Straßen der Stadt und die Zugänge zum Forum besetzt und 
baten die nach dem Forum gehenden Männer, sie möchten bei dem Wohl- 
stande des Staates, bei dem täglichen Wachstum des allgemeinen Privat- 
besitzes auch den Frauen ihren ehemaligen Schmuck wieder zukommen lassen. 
Diese Ansammlung der Frauen wurde von Tag zu Tag stärker; denn auch aus 
den Landstädten und Marktflecken kamen sie herbei. Bereits wagten sie auch, 
die Konsuln, die Prätoren und die übrigen Magistratspersonen mit ihren Bitten 
anzugehen. Indes fanden sie besonders den einen Konsul, M. Poroius Cato, 
durchaus unerbittlich.“ Am Tage der Entscheidung „ belagerten sie sogar 
in einem langen Zuge alle Türen der Bruter, die gegen den Antrag ihrer 
Amtsgenossen Einspruch erheben wollten, und ließen nicht eher nach, als 
bis die Tribunen ihren Einspruch aufgaben. Jetzt war es selbstverständlich, 
daß alle Tribus für die Abschaffung des (oppischen) Gesetzes stimmten.“ 

Im Anschluß an die livianische Schilderung bespricht J. Teufer die Sitte 
der Frauenversammlungen in Rom überhaupt: hierbei handelte es sich recht 
eigentlich um die Matrone, die verheiratete Frau von Stand?, die sich der 
größten Achtung wie Selbständigkeit im Verkehr mit der Außenwelt erfreute 
und in den Dingen des Kultus dem Manne ebenbürtig, ja unentbehrlich zur 
Seite stand. Trotz der strengen Bindungen der altrömischen „Manus“-Ehe 
treffen wir auf Vereinigungen von Matronen auch außerhalb des sakralen 
Lebens zum Zwecke der Hilfe in außerordentlichen Gefahren der Res Publica. 
Das ist die Vorstufe zu dem Conventus Matronarum der Kaiserzeit, wenn auch 
nicht zum „Frauensenat des geisteskranken Wüstlings Elagabal, wie Ver- 
fasser allen Ernstes meint. 

Die natürlichen und gesunden ursprünglichen Verhältnisse hat die Eman- 
zipation des Weibes ausgangs der Republik und in der frühen Kaiserzeit in un- 
heilvoller Weise verwirrt, in erster Linie mit durch die juristische Entwicklung 
bedingt, die immer mehr dahin drängte, die alten patriarchalischen Verhält- 
nisse aufzulösen und die Frau auch zivilrechtlich dem Manne gleich, ja diesem 
gegenüber selbst günstiger zu stellen. Es trift nun die Frau mit der Eheschlie- 
Bung rechtlich nicht mehr in die Familie des Mannes ein, sondern sie bleibt in 
ihrem bisherigen Familienverband: so wird die Volljährige mit dem Tode des 
Vaters sui iuris und damit Verwalterin ihres Vermögens, von dem nicht einmal 
die Mitgift uneingeschränkt in die Verfügung des Mannes übergegangen ist. 


1 Die „Equipage“ des Verfassers hält ähnlich wie seine „Damenkutsche“ 
S.27, auf dem Gipfel der Manieriertheit! 

2 Man bemerke die Parallele in den Bezeichnungen , patronus“ „ matronae“ 
— Inder Tat entspricht die altrömische Vorstellung von einer gewissen höheren 
Intuition, die der Frau eignet, der Taciteischen Schilderung der altgermanischen 
Auffassung des Weibes. Vermutlich handelt es sich um gemeinsames arisches 
Erbgut: 


Nachrichten und Notizen 195 


Es ist bedauerlich, daß J. Teufer sich versagt hat, in diesem Zusammen- 
hang auf die Auswüchse der Scheinehe, zu der sich irgendein armer Schlucker 
hergibt, und des Cicisbeats, der keineswegs nur dem mittelalterlichen Italien 
angehört, einzugehen.! Daß eine direkt frivole Erleichterung der Ehescheidung 
das Ganze in der Kaiserzeit krönte, hat er richtig hervorgehoben. 

Nach alledem läge die Annahme nahe, daß eine zielbewußte Frauen- 
bewegung in Rom die gesamte Entwicklung geschaffen oder wenigstens zu ihren 
Gunsten beeinflußt habe. Doch ist das nicht der Fall gewesen trotz all des 
auch politischen Einflusses, den eben die römische Frau in einzigartiger Weise 
von jeher gehabt und geübt hat, bis er in der Kaiserzeit so weit ansteigt, daß 
jetzt wirklich das grollende Wort des alten Cato sich bewahrheitet, „daß die 
Herren der Welt von Weibern beherrscht werden“.“ 

Alles in allem ist J. Teufers Schrift eine sehr lesenswerte Abhandlung zu 
einem fast aktuell zu nennenden Thema, das zu erschöpfen kaum in der Ab- 
sicht des Verfassers lag; nur hätte der „Originalität der Reden“ bei Livius, 
die keine ist, nicht fast der fünfte Teil des Gesamtraumes eingeräumt zu werden 
brauchen und dafür lieber der lateinische Liviustext, den man bei der Lektüre 
schmerzlich vermißt, mit beigegeben werden können. 

Pönitz bei Leipzig. Otto Th. Schulz. 


John Neville Figgis, The divine right of kings. Second Edition, Cambridge 
University Press, 1914. XII u. 406 S. sh. 6. 

Im Vorwort zu dieser zweiten Auflage seines Buches gesteht Verf., daß 
er am Texte der ersten 1896 erschienenen Auflage nur die allernotwendigsten 
Änderungen vorgenommen, im übrigen aber ihn unverändert gelassen habe. 
Der Hauptfehler seines Buches sei der gewesen, daß er den Einfluß Luthers 
auf das darin behandelte Thema nicht berücksichtigt habe; diese Lücke habe 
er inzwischen in einem Essay über Luther und Machiavelli in seinem Werke 


! Damen verstehen in der Regel nicht allzuviel von Vermögens- und Geld- 
geschäften; das ist zu allen Zeiten der Fall gewesen. So beliebt die reiche 
Frau in der Kaiserzeit die Ratschläge eines Procurator Rei Privatae, der eben 
nicht ihr Mann sein darf. Zunächst waren es gewiß bewährte und vertraute 
Freigelassene, bald aber auch sonstige juristisch geschulte Herren. So spottet 
schon Cicero pro Caecina V 14 über Aebutius, der die Geschäfte und Prozesse 
der Witwe Caesennia hesorgt und sich so bei ihr eingenistet hat, daß sie meint, 
„ohne ihn könne nichts Gescheites geschehen“. Dieser Charakter, für den 
man die Schilderung eines Theophrast sich wünschte, ist damals in Rom schon 
alltäglich geworden, das sind ja die „ergebensten Diener der Frauen, Vertreter 
der Witwen, streitsüchtige Verteidiger, unter Männern töricht und albern, 
unter Frauen rechtsgelehrt und gewandt“. — Den nachsichtigen Ehemann, 
der „das krausgelockte Herrchen“ als Prokurator der Gattin duldet, fragt 
Martial V 61 spöttisch „Der besorgt die Angelegenheiten Deiner Frau ? — — 
Tor, Deine eigenen besorgt er.“ 

2 Die vorzügliche Monographie Fr. Sandels’ „Die Stellung der kaiserlichen 
Frauen aus dem julisch-klaudischen Hause“ 1912 (Gießener Dissertation) 
muß hier unbedingt herangezogen werden. 


13 * 


196 Nachrichten und Notizen 


From Gerson to Grotius auszufüllen gesucht. Eine andere Lücke der ersten 
Auflage hat die Beifügung einer Leoture on Ius Divinum in 1646 veranlaßt. 
Außerdem enthält die zweite Auflage im Unterschiede von der ersten einen 
Aufsatz über Erastus und Erastianism und über Bartolus and the Develop- 
ment of European Political Ideas. — In der Theorie vom Divine Right of 
Kings (dem Gottesgnadentum, wie wir sagen würden) sind nach dem Verf. 
folgende Sätze enthalten: 1. die Monarchie ist eine gottgeordnete Einrichtung, 
2. das erbliche Recht auf den Thron ist unverletzbar, 3. die Könige sind allein 
Gott verantwortlich, 4. Verzicht auf Widerstand und passiver Gehorsam 
ist von Gott anbefohlen. — Diese Theorie stellt der Verf. nicht dogmatisch, 
sondern rein geschichtlich von ihren ersten Anfängen, eingehender vom 
Mittelalter an bis in das 17. Jahrhundert dar, unter Ablehnung jeder ratio- 
nalistischen oder utilitaristischen Betrachtung und mit klarer Erkenntnis 
der Verschlungenheit der religiösen und politischen Anschauungen und Motive. 
Er betrachtet es als seine Aufgabe, jene uns oft seltsam anmutende Theorie 
geschichtlich begreiflich zu machen. Sie stellt, wie der Verf. wiederholt be- 
tont, den Übergang von der mittelalterlichen zur modernen Denkweise dar. 
Es ist verständlich, daß dabei die Entwicklung der Theorie auf englischem 
Boden vorzugsweise aber nicht ausschließlich berücksichtigt wird. Aus der 
Fülle des anziehend und klar behandelten Stoffes seien folgende wichtige 
Ergebnisse hervorgehoben. Gottesgnadentum dient im Mittelalter als Mittel 
zur Behauptung der Selbständigkeit des Königstums, zunächst des Kaisers, 
gegenüber dem Papsttum: Potestas imperialis est immediate a Deo, non a 
papa. Wenn aber die kaiserliche Gewalt unmittelbar von Gott ist, dann ist 
es auch jede königliohe Gewalt. Die Lehre vom Gottesgnadentum ist also 
von Hause aus antiklerikal; die antikonstitutionelle Seite kommt erst in 
zweiter Linie in Betracht. Als aber die Unabhängigkeit des Königtums von 
der Kirche erreicht war, hatte die Lehre ihr Werk getan. Und doch verschwindet 
sie damit nicht aus der Geschichte: sie streift nur ihr theologisches Gewand 
ab und verwandelt sich in eine Naturrechtstheorie, in die Lehre von der Sou- 
veränität der Staatsgewalt. Nichts ist in dieser Hinsicht charakteristischer 
als Filmers Patriarcha von 1681. Für Filmer ist der König der Vater seines 
Volkes, das Königreich eine Familie, die königliche Gewalt nichts anderes 
als die väterliche Gewalt. Das bedeutet: das Gottesgnadentum wird auf 
die Natur begründet, das Königtum ist eine natürliche Einrichtung und stammt 
deshalb von Gott, dem Schöpfer der Natur. Das Königtum ist also göttlichen 
Ursprungs, weil es ein Stück der natürlichen Ordnung ist. An die Stelle der 
biblischen Begründung der Monarchie tritt die naturrechtliche. Filmer hat 
damit den Weg gebahnt, nicht bloß für Locke, sondern auch für Rousseau. 
Erlangen. Rie ker. 


Knut Stjerna, Essays on questions connected with the old english poem of 
Beowulf. Translated and edited by J. R. Clark Hall. Gr. 8. XXXIV. 
u. 273 S. Published for the Viking Club by Curtis & Beamish. London 1912. 
Obgleich Knut Stjerna ein Alter von nur 35 Jahren erreicht hat, hat er 
doch eine Reihe Arbeiten veröffentlicht, die dauernden Wert besitzen. Er 
war Dozent der Archäologie in Uppsala und als solcher vor allem bestrebt, 


N 


Nachrichten und Notizen 197 


die Erdfunde in Verbindung mit den literarischen Quellen zu bringen und 
diese mit Hilfe jener zu erklären. Philologische und archäologische Kenntnisse 
ergänzten sich bei ihm in trefflicher Weise. Ganz besonders hatte er sein Augen- 
merk auf die Beowulfdichtung und die mit dieser in Zusammenhang stehende 
Geschichte der Goten gerichtet. So veröffentlichte er eine Reihe Abhandlungen 
in skandinavischen Zeit- und Festschriften, in denen er den Nachweis zu 
führen suchte, daß die Heimat der Beowulfdichtung Schweden sei, wo sie vor 
der Mitte des 6. Jahrhunderts unter den Gautar entstand. Nordische Funde, 
namentlich die Gräberfunde von Vendel in Uppland und die Platten von 
Torslunda auf Oland stimmen ganz zu den Sagenmotiven im Gedichte, und 
was man von den Waffen und dem Grabhügel aus dem Beowulf erfährt, wird 
durch die schwedischen Gräberfunde illustriert. Die Dichtung ist gleichsam 
der Schwanengesang der Gautar, ehe sie durch die Schweden von Öland und 
den benachbarten Küstengebieten verdrängt wurden. Sie bestand ursprünglich 
aus mehreren Gedichten, die erst nach der Einwanderung in Britannien durch 
die Angelsachsen vereint und mit zahlreichen Zusätzen vermehrt wurden. 
Hieraus erklärt sich, daß einzelne Teile (so das Lied von Skylds Totenfahrt) 
einen früheren Kulturzustand repräsentieren als andere. — Auf Stjernas Auf- 
fassungen hier näher einzugehen, liegt nicht in meiner Absicht. Allem, wie 
seiner Ansicht über Ynglingatal, kann ich nicht beistimmen. Jedenfalls sind 
sie scharfsinnig und von ganz neuem Standpunkte aus durchgeführt, so daß 
kein Beowulfforscher sie unbeachtet lassen darf. — Diese Abhandlungen 
Stjernas, 7 an Zahl (nicht 6, wie S. 266 angegeben ist), hat Clark Hall in einem 
Buche vereint ins Englische übersetzt. Hinzugefügt sind eine Einleitung, 
die namentlich über die Ergebnisse archäologischer Forschung und ihren 
Zusammenhang mit dem Beowulf orientiert, ein recht gutes Sachverzeichnis, 
dem auch mehrere Figuren beigegeben sind, ein Verzeichnis von Stjernas 
Schriften und Arbeiten anderer archäologischer Forscher, eine Aufzählung 
der besprochenen Stellen des Beowulf und eine Fund- und Völkerkarte Süd- 
skandinaviens einschl. Dänemarks. Hierdurch wird die Trefflichkeit dieses 
Beowulfkommentars nicht unwesentlich erhöht. 
~ Leipzig. E. Mogk. 
Achill Gengel, Die Geschichte des Fränkischen Reichs im besondern Hinblick 
auf die Entstehung des Feudalismus. Frauenfeld 1908, Huber & Co. 80, 
XV u. 475 S. M. 8,50. 

Die vorliegende Darstellung der politischen Geschichte des Fränkischen 
Reichs von der Begründung durch Chlodwig bis zum Aussterben der ost- und 
westfränkischen Karolinger ist das Alterswerk eines gebildeten Nichtfach- 
manns, der, vordem Redakteur der Thurgauer Zeitung, die Muße der letzten 
Lebensjahre zu wissenschaftlichen Studien über das Frankenreich verwandte. 
das als Grundlage der germanisch- romanischen Staaten sein besonderes Inter- 
esse erweckt hatte. Er starb 1906, ehe er selbst die Ergebnisse seines eifrigen 
Strebens veröffentlichen konnte, und seine Angehörigen haben dann die Heraus- 
gabe durch Dr. J. Huber, den früheren Leiter des dem Verfasser nahestehenden 
Verlags, veranlaßt. Gengel hat sich offenbar in weitem Umfang in die Literatur 
des Gegenstandes vertieft und zeigt eine nicht geringe Belesenheit: er beschränkt 


198 Nachrichten und Notizen 


sich nicht auf die Feststellung der Tatsachen, sondern erörtert auch, mitunter 
recht ausführlich, ihre Zusammenhänge und Bedeutung, wie er denn das 
„Diskutieren“ der Geschichte sich von vornherein zur Aufgabe setzte, und da- 
durch mag der eine oder andere Abschnitt Beachtung finden, auch wo die Ge- 
sichtspunkte des Verfassers überholt sind. Denn er kennt nicht nur so manche 
Quellen offenbar allein aus den Anführungen anderer und daher ungenügend, 
auch die Arbeiten der letzten Jahrzehnte mit ihren Problemen sind ihm nicht 
selten unbekannt geblieben, so daß er z. B. gleich zu Beginn die von Julien 
Havet als Fälschungen Vigniers erwiesenen Stücke arglos benutzt, und daß 
in diesem Buche, das besonders von der Zersetzung der fränkischen Staats- 
gewalt und dem Aufkommen des Lehnswesens berichten will, von den wirt- 
schaftlichen Voraussetzungen dieser Entwicklung nur unzureichend die Rede 
ist. So ist die Herausgabe dieses Werks bei aller Achtung, die es von den Zielen 
und der geistigen Regsamkeit des Verfassers erwecken muß, doch mehr ein 
Ausfluß der Pietät als ein Bedürfnis der Wissenschaft gewesen. 
Bonn. Wilhelm Levison. 


E. A. Loew, The Beneventan Script. — A history of the south italian minuscule. 
(Die beneventanische Schrift. — Geschichte der süditalischen Minuskel.) — 
Oxford 1914. Gr. 8%. XX u. 384 S. — sh. 21, geb. 25. 

In den „Vorlesungen und Abhandlungen von L. Traube“, Bd. 2 (1911), 

S. 24, Anm. 2 las man schon, daß von Traubes Schülern C. U. Clark und 

E. A. Loew Tafelwerke zur spanischen und bene ventanischen Paläographie 

zu erwarten seien. Das letztere wird denn auch als „Scriptura Bene ventana 

im Buchhandel bereits angekündigt. Aber noch vor dessen Erscheinen er- 

halten wir von demselben Autor eine umfangreiche Geschichte dieser Schrift- 

art, so umfangreich (und dementsprechend auch so teuer), daß man sich mit 
einiger Beängstigung fragt, ob damit etwa eine Serie von Monographien zur 
lateinischen Paläographie begonnen werden soll. Allerdings, es steckt sehr 
viel Arbeit und stupendes Wissen in diesem Buche, und wir glauben dem 

Verf. gern, daß er schon als Schüler Traubes darüber gesessen, der ihm das 

Thema empfohlen hatte: Monte Cassino, ein Zentrum der Überlieferung 

(transmission) lateinischer Klassiker. Dieser mehr nach der philologisch- 

historischen Seite gedachte Plan Traubes hat durch L. eine Umwandlung 

ins rein Paläographische erfahren, weil es ihm notwendig erschien, sich vorerst 
mit dem gesamten in der Schrift Monte Cassinos geschriebenen Material be- 
kannt zu machen. Nur das 1. Kapitel „Einleitung“ will gleichsam einen „hi- 
storischen Hintergrund für unsere Schrift“ geben, indem es mit Hilfe der reichen 

Literatur eine knappe Geschichte des Klosters Monte Cassino von seiner 

Gründung (529) bis ins 12. Jahrhundert bietet. Eine belehrende Zusammen- 

stellung, welche Autoren in Monte Cassino bei der Umschreibung bevorzugt 

wurden, beschließt das Kapitel und gibt eine Vorstellung von der Bedeutung 
dieser literarischen Arbeit eines einzigen Klosters. Dem Namen (littera lango- 

barda, Gotico cordellato; litt. beneventana), der zeitlichen Dauer (von 779/97, 

bez. 1295 datiert die älteste bez. jüngste Hs.), der räumlichen Ausdehnung 

(Spoleto bis Palermo, dann Dalmatien) mit Verzeichnis der zu lokalisierenden 

Hss. sind die drei nächsten Kapitel geweiht, die wenn auch nicht in prin- 


Nachrichten und Notizen 199 


zipiellen Punkten, so doch im Detail unsere bisherigen Kenntnisse sehr be- 
deutend vermehren. Im 5. Kap. setzt sich L. insbesondere mit Caravita über 
die Frage auseinander, ob die in gewöhnlicher Minuskel in der bene ventanischen 
Schriftprovinz geschriebenen Werke gleichzeitig mit jenen in bene ventanischer 
Schrift geschrieben worden sind, oder wie L. es auffaßt, als fremde Importation 
enzusehen sind. Nicht nur nach Umfang, sondern auch inhaltlich bilden den 
Grundstock des Buches die folgenden Kapitel: 6. Der Ursprung der Schrift, 
7. Die Morphologie, 8. Die Abkürzungen und 9. Interpunktion. Hier zeigt 
sich Schritt für Schritt die umfassende Kenntnis des handschriftlichen weit 
verstreuten Materials und die gute Beobachtung, obwohl ich von manchen 
Ausführungen insbesondere bezüglich der Kürzungen nicht überzeugt wurde. 
Mit Ausführungen über Silbentrennung, Orthographie, Schreibstoff, Schreib- 
regeln, Datierung, Schreiber, Unterschriften sind die weiteren Kapitel 10— 14 
ausgefüllt, denen noch ein Appendix und zwei Indizes folgen. Mit dem nun 
noch zu erwartenden Atlas wird das Werk eine vollkommene monographische 
Behandlung dieser einen Schriftart darstellen. Nur schade, daß, wenn auch in 
unseren deutschen Bibliotheken derartige Hss. vorkommen, diese Schrift 
für uns nicht die große Bedeutung hat, wie andere Arten und das Buch zufolge 
der angedeuteten Ursachen wohl nur in wenig Bibliotheken wird angeschafft 
werden können. Es wird wohl Sache der paläographischen Lehr- und Hilfs- 
bücher sein, den reichen Inhalt desselben zu verarbeiten und auf diese Weise 
allgemeiner bekannt zu machen. 
Brünn. B. Bretholz. 


Johannes Dierauer, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 
Erster Band. Bis 1415. Zweite Auflage. (Allgemeine Staatengeschichte, 
herausgegeben von K. Lamprecht. Erste Abteilung: Geschichte der 
europäischen Staaten. Sechsundzwanzigstes Werk.) Gotha 1913, Fried- 
rich Andreas Perthes A. G. VIII u. 517 S. M. 10.—. 

Der erste 1887 erschienene Band liegt nun in zweiter Auflage vor, nach- 
dem das gesamte Werk mit dem vierten Bande bis zum Jahr 1798 gediehen 
ist. Der greise Verfasser hat überall die bessernde Hand angelegt, wo dies 
das Fortschreiten der Forschung seit 25 Jahren als nötig erwiesen hat; schon 
die von Aug. Reymond besorgte Ubersetzung des Werks ins Französische 
(1910—1912) hat manche sachliche Verbesserung gebracht. Allenthalben 
setzt sich Dierauer zustimmend oder ablehnend mit den neueren Ansichten 
auseinander. Besonders anzuerkennen ist seine besonnene Nüchternheit 
gegenüber den Heldensagen der Anfänge der Eidgenossenschaft; er weist 
die neuesten Versuche, die ausgeschmückten Berichte der späteren Zeit als 
geschichtliche Wahrheit nachzuweisen, zurück, auch die Geschichte von der 
Winkelriedstat in der Sempacher Schlacht, die am ehesten Glauben gefunden 
hat (S. 174 Anm. 157, S. 367 Anm. 61). Eine der wichtigeren Abänderungen 
der ersten Auflage betrifft den Schlachtort des Gefechts bei Morgarten; die 
Walstatt wird auf das Zuger Territorium, in das Defilee von Hauptsee und 
Haselmatt am Fuß der steilen Alpweide Morgarten, verlegt (S. 145 Anm. 102) 
und die neuere Ansicht Sidlers (Die Schlacht am Morgarten, 1910), daß die 
Schlacht auf Schwizer Boden geschlagen worden sei, abgelehnt. In bezug 


200 Nachrichten und Notizen 


auf die Einwanderung der Alamannen in die heutige Schweiz hat sich Dierauer 
nun den Ausführungen Oechslis angeschlossen (Zur Niederlassung der Bur- 
gunder und Alamannen in der Schweiz, Jahrbuch für Schweizerische Ge- 
schichte Bd. XXXIII, 1908, S. 223—266), der jene erst um 455, nicht bereite 
407 sich im Lande festsetzen läßt (S. 17). Allein die Beweisführung Oechslis, 
der nur die literarischen Quellen beizieht, scheint mir nicht überzeugend zu 
sein; auch die Ansetzung der Burgunder in der Sapaudia, 443, erklärt sich 
am leichtesten durch die Annahme, daf sie daselbst zum Grenzschutz gegen 
die drohenden Einbrüche der alamannischen Bewohner der benachbarten 
Schweiz angesiedelt worden sind. Die Auffassung Dierauers, daß sich die 
Alamannen in der heutigen Schweiz nach dem Einöd- oder Hofsystem und 
nicht wie sonst überall im heutigen Schwaben und im Elsaß nach Dorfsied- 
lungen niedergelassen haben (S. 22), scheint mir nicht aufrecht gehalten 
werden zu können; ich verweise auf meine Abhandlung über die Besiedlung 
des Alamannenlandes (Württembergische Vierteljahrshefte für Landesge- 
schichte, Neue Folge VII, 1898, S. 326ff.). Die Eröffnung des Gotthardpasses 
fällt nach dem Verfasser noch ins 12. Jahrhundert; er folgt hierin K. Mayer 
in seinem Buche über Blenio und Leventina von Barbarossa bis Heinrich VII. 
(1911, S. 13 ff.). Auch dies ist mir wenig wahrscheinlich. Die Straße von 
Flüelen über den Gotthard war eine Reichsstraße. Die Gangbarmachung 
der Schöllenen hängt mit der Neuorganisation des gesamten staufischen und 
Reichsguts zusammen, die in die ersten zwei Jahrzehnte der Regierung Fried- 
richs II. fällt und die, was bisher nicht beachtet worden ist, auch die Neu- 
ordnung der Regalien, darunter die Eröffnung zahlreicher neuer Reichs- 
straßen, umfaßt hat. In diese planmäßige Neuorganisation fällt der Bau 
der Gotthardstraße. (Siehe jetzt meine Abhandlung „Zur Organisation 
des Reichsguts in der späteren Stauferzeit“, in der „Festschrift Dietrich 
Schäfer zum siebzigsten Geburtstag dargebracht von seinen Schülern“ 
1915 8. 216). Die den Schwizern im Dezember 1240 gegebene älteste 
Freiheitsurkunde wurde nach Dierauer (S. 109) von der Erklärung König 
Rudolfs mitbetroffen, daß er die Verfügungen Friedrichs II. aus der Zeit, 
da er mit dem Banne belastet war, nicht anerkenne. Allein diese Be- 
stimmung Rudolfs erstreckt sich erst auf die Zeit von 1245 an (s. Redlich, 
Rudolf von Habsburg S. 210, 232, 251), so daß es sich leicht erklärt, warum 
die Schwizer auch unter Rudolf von Habsburg unmittelbar unter dem Reiche 
geblieben sind. Die Eröffnung des Gotthardpasses hat die Reichsunmittel- 
barkeit von Uri 1231 und Schwiz 1240 zur nächsten Folge gehabt und so 
grundlegende Bedeutung für die Entstehung der Eidgenossenschaft gewonnen. 
Stuttgart. Karl Weller. 


Bothe, Friedr., Geschichte der Stadt Frankfurt a. M. Mit 230 Bildern und 
4 Beilagen (Geschichte der Stadt Frankfurt a. M. in Wort und Bild. Erster 
Band.) Frankfurt a. M. 1913, Mor. Diesterweg. M. 25,—. 

Für den Referenten ist die Anzeige des vorliegenden Werkes eine angenehme 
Pflicht. In ganz hervorragender Weise ist der Verf. der ihm gestellten Auf- 
gabe gerecht geworden, wobei er freilich von den berufenen Seiten in jeder 
Weise unterstützt worden ist. In acht Abschnitten wird die Geschichte Frank- 


Nachrichten und Notizen 201 


furts von der prähistorischen Zeit bis auf den heutigen Tag in einer gut les- 
baren Darstellung geführt. Ein kurzer Überblick auf die verkehrsgeographische 
Lage Frankfurts von R. Richter bildet eine passende Einführung. Der Nach- 
druck der Darstellung liegt in dem Nachweis der wirtschaftlichen Entwicklung; 
gerade auf diesem Gebiete liegen mehrere verdienstliche Arbeiten des Verf., 
der mit Recht betont, daß Frankfurts geschichtliche Bedeutung in seiner Stel- 
lung in der deutschen Volkswirtschaft gelegen ist. Auch für die innere Ge- 
schichte der Stadt sind die wirtschaftlichen Strömungen maßgebend gewesen 
und haben die politischen Zustände bedingt; der Gegensatz zwischen Zünften 
und Rat beruht vornehmlich auf der Verschiedenheit der wirtschaftlichen 
Interessen, weniger auf politischen Ursachen. Von besonderem Interesse sind 
die Abschnitte, in welchen der Einfluß der Religion auf das Wirtschaftsleben 
dargestellt wird: die Anregungen, welche die im 16. Jahrhundert eingewanderten 
kalvinischen Niederländer dem Frankfurter Handel gegeben haben, und dann 
namentlich auch die Betätigung der Juden, deren verhältnismäßiger Anteil 
an der Einwohnerzahl sich in drei Jahrhunderten nicht geändert hat. Be- 
sonders liebevoll ist daneben auch Goethes Jugendzeit behandelt und sind die 
entsprechenden Abbildungen ausgewählt. Der Schluß des Werkes führt in 
die unmittelbare Gegenwart und behandelt Frankfurt als Luftschiffhafen; 
die letzte Abbildung stellt Frankfurt dar, aufgenommen von dem Zeppelin- 
luftschiff Schwaben. Auch ist der Ausblick auf die inzwischen erfolgte Grün- 
dung der Universität erwähnenswert; S. 141 verzeichnet der Verf. die bisher 
unbekannte Nachricht, daß im Jahre 1384 bereits die Stadt versucht hat — 
allerdings vergeblich —, die von inneren Streitigkeiten zerrissene Universität 
Paris nach Frankfurt zu ziehen; eine früher unbeachtete Stelle aus den Stadt- 
rechnungen liefert diesen wertvollen Nachweis. 

Obwohl das auch typographisch hervorragend ausgestattete Werk mit 
schönen Abbildungen reichlich geziert ist, wird ihm als zweiter Band ein be- 
sonderer Bilderatlas folgen, den B. zusammen mit Bern. Müller vorbereitet. 
Die Stadt Frankfurt mag stolz sein auf dieses in edlem Sinne volkstümliche 


Geschichtewerk, | das ihrer historischen Bedeutung würdig ist. 
Köln. Herm. Keussen. 


Catalogue des actes des évêques Du Mans jusqu'à la fin du XIII“ 
siècle avec une introduction par Léonce Celier. Paris 1910, Librairie 
ancienne, Honoré Champion. LXXVII u. 402 S. Fr. 10,—. 

In diesem Buche findet man 762 Urkunden der Bischöfe von Le Mans aus 
den Jahren 572 bis 1297 verzeichnet; einige bisher unbekannte Stücke sind 
anhangs weise abgedruckt. Die Einleitung orientiert über die bisherigen Drucke 
und die handschriftliche Uberlieferung, sowie in kurzem Abriß über die 
Diplomatik der Bischöfe von Le Mans. Gegen die Echtheit der nur in den berüch- 
tigten Actus pontificum überlieferten Testamente der Bischöfe Bertramnus 
von 616 und Haiduindus von 643 findet C. nichts zu erinnern; das Formular 
beider Stücke ist in der Tat aus römisch-rechtlichen Bestandteilen und Formeln 
des 7. Jahrhunderts so charakteristisch gemischt, daß es nicht von einem 
späteren Fälscher erfunden sein kann. Ob das Testament des Bertramnus, 
das im Druck (Busson et Ledru, Actus pontificum Cenomanis in urbe degen- 


202 Nachrichten und Notizen 


tium, 1901, S. 102— 141) 40 Seiten füllt, seinem vollen Umfange nach echt ist, 
wird gleichwohl noch näher untersucht werden müssen. C. selbst hält für 
möglich, daß der Verfasser der Actus den Inhalt des Testaments eigenmächtig 
durch andere Schenkungen des Bischofs erweitert habe. Auch von den übrigen 
älteren Urkunden — es sind aus der Zeit vor 1100 im ganzen 34 bekannt, aber 
nur zwei Originale — hat C. keine einzige beanstandet. Es muß, da die Texte 
nicht vorliegen, dahingestellt bleiben, ob dieses beispiellos günstigeUrteil gerecht- 
fertigt ist. Dagegen scheinen uns die Zweifel, die C. gegen die Originalität 
der Datierung einiger Urkunden des 12. Jahrhunderts (Nr. 83, 89, 151) erhoben 
hat, nicht angebracht. Ein Datum wie anno 1146 regnante Ludovioo qui 
sequenti anno Ierosolymam perrexit’ braucht doch nicht interpoliert zu sein, 
sondern läßt nur das zeitliche Auseinanderfallen von Handlung und Beurkun- 
dung erkennen, das wahrscheinlich die Regel bildete, aber in den allermeisten 
Fällen nicht festzustellen ist. Die Kanzlei der Bischöfe von Le Mans zeigt sich 
vergleichsweise gut organisiert. Schon 971 (vgl. S. LXV der Einleitung) wird 
ein bischöflicher Kanzler erwähnt, und im 12. Jahrhundert ist die Herstellung 
der Urkunde durch den Aussteller durchaus die Regel; die 197 Urkunden 
des Bischofs Wilhelm von Passavant (1145—1187) sind nach C. von zwei oder 
drei Schreibern mundiert. Aus einer Urkunde des Bischofs Johann von Chan- 
lay von 1289 hat C. (S. LXXIV) mit Recht die folgende Stelle hervorgehoben, 
die über den Zweok des Sekretsiegels lehrreichen Aufschluß gibt: presentibus 
litteris parvum sigillum nostrum, quo ad presens utimur, propter falsitates 
litterarum et sigillorum, que tota die in nostra diocesi committuntur, duximus 
apponendum. 
Utrecht. Oppermann. 


Arnecke, Friedr., Die Hildesheimer Stadtschreiber bis zu den ersten An- 
fängendes Syndikats und Sekretariats 1217-1443. Marburg i. H. 1913. M. 6, 50. 
Auffallenderweise hält das vorliegende Werk mehr, als der Titel verspricht. 

Dem Inhalte würde eher der Titel entsprochen haben: Das Hildesheimer 

Kanzleiwesen bis 1443. Das ergibt sich ohne weiteres aus den Überschriften 

der drei großen Kapitel, in welche die Abhandlung zerfällt: A. Die Stadtschreiber 

in Hildesheim bis 1443, B. Stadturkunden (bis 1379) und Stadtbücher (bis 

1450), nebst einer Übersicht über die später geführten Bücher, C. Die Ent- 

wicklung des Stadtschreiberamtes in Hildesheim und seine Obliegenheiten 

bis 1443. Die Gliederung des Stoffes innerhalb der verschiedenen Kapitel 
ist bis ins einzelne durchgeführt. 
Die Hauptergebnisse der sorgfältigen, öfters mit Polemik gegen Doebner, 
den Herausgeber des Urkundenbuches, durchsetzten Arbeit sind etwa folgende: 
Der erste Stadtschreiber ist 1217 nachzuweisen; der erste mit Vornamen 
genannte ist Ludolf c. 1266—1277, wahrscheinlich Kanoniker an St. Andreas, 

der erste mit vollem Namen genannte Hermann von Minden 1330—1361. 

Schon in dem Stadtrecht um 1300 wird eine Mehrheit von Schreibern voraus- 

gesetzt; diesem Sachverhalt entspricht die Bezeichnung Hermanns von Minden 

als Protonotar. Während er noch Stiftsherr war, ist sein Nachfolger Hein- 
rich Lobecke (bis 1370) ein verheirateter Laie; unter ihm setzt das älteste Brief- 

buch im Jahre 1368 ein. Die Stellung des Schreibers Albert (o. 1320—1330) 


Nachrichten und Notizen 203 


als Kanonikus von St. Andreas dürfte anders aufzufassen sein, als der Verf. 
(S. 36) annimmt; er wird als Schreiber des Rates mit einer Kanonikatspfründe 
versehen worden sein; er war nicht in der Hauptsache Kanonikus und im 
Nebenamt Stadtschreiber; das verbot schon der Umfang der ihm in dieser 
Eigenschaft obliegenden Geschäfte, finden wir doch unter ihm zuerst regel- 
mäßige Aufzeichnungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt. 

Seit dem Jahre 1379 sind durch die Rechnungsbücher genaue Angaben 
über die Schreiber überliefert. Unter diesen ist durch sein Organisationstalent 
der bedeutendste Bartold Steyn, c. 1425—1443, ein Jurist, der 1443 regierender 
Bürgermeister wurde. Bis 1442 hatte Hildesheim einen Ober- und Unter- 
schreiber und Gehilfen, seitdem auch 2—3 Weinschreiber. Im Jahre 1445 
wandelt sich sodann die Stellung des Oberschreibers in die eines Syndikus, 
die Stellung des Unterschreibers in die eines Sekretärs. Neben den eigent- 
lichen Stadtschreibern wurden oft auch öffentliche Notare zu den Schreib- 
arbeiten herangezogen. 

In dem zweiten Kapitel trennt der Verf. die Stadtbücher nach Verfassung, 
Verwaltung und Rechtsprechung, freiwillige Gerichtsbarkeit, Finanzwesen, 
Formelbücher (hauptsächlich nach Beyerles System). Die Urkunden der Stadt 
sind bis 1302 nur lateinisch abgefaßt, seit 1342 überwiegend, seit 1369 aus- 
schließlich deutsch. Eingehend behandelt der Verf. die Formeln der Urkunden, 
wobei er die Eigentümlichkeiten der einzelnen Stadtschreiber berücksichtigt. 

Mehrere Exkurse und Tabellen, sowie zwei Tafeln mit Handschriftenproben 
sind der Arbeit beigegeben, die sich als einen sehr verdienstlichen Beitrag zur 
städtischen Diplomatik darstellt. 

Köln. Herm. Keussen. 


Klöster, Stifter und Hospitäler der Stadt Kassel und Kloster 
Weißenstein. Regesten und Urkunden bearbeitet von Johannes 
Schultze. Marburg, N. G. Elwert, 1913. XXIV u. 788 S. 80. (Veröffent- 
lichungen der Historischen Kommission für Hessen u. Waldeck. IX. Kloster- 
archive. Regesten und Urkunden, 2. Band.) M. 30,—. 

Die alte hessische Landeshauptstadt an der Fulda darf sich zu den literari- 
schen Gaben, die ihr zu ihrer sogenannten Tausendjahrfeier im Herbst 1913 
dargebracht worden sind, beglückwünschen. Zu H. Brunners großer und präch- 
tig ausgestatteter „Geschichte der Residenzstadt Kassel“, A. Holtmeyers sinni- 
gem „Alt-Kassel“ und anderen großen und kleinen Schriften historischen und 
künstlerischen Inhaltes gesellt sich als ganz hervorragende Quellenpublikation das 
vorliegende Werk. Methodisch in den Spuren von Dr. Küchs „Politischem 
Archiv des Landgrafen Philipp d. Gr. von Hessen“ wandelnd, verzeichnet und 
erschließt es zum erstenmal die gesamten erhaltenen Archivbestände der neun 
geistlichen Korporationen des mittelalterlichen Kassel (Ahnaberg, Karmeliter, 
8. Martinsstift, S. Georgenstift der Kugelherren, Schloßkapelle, zwei Hospitäler 
und zwei Schwesternhäuser) und des benachbarten Klosters Weißenstein im 
Habichtswald (Wilhelmshöhe) bis zu deren Aufhebung (152 7) in der Form von 
1663 überaus sorgfältig gearbeiteten und nach den einzelnen Fonds geordneten 
Regesten. Die Historische Kommission für Hessen und Waldeck hat mit dieser 
von einem Urkundenbuch absehenden Art der Quellenbearbeitung für die jün- 


204 Nachrichten und Notizen 


geren und kleineren geistlichen Häuser ihres Gebiets einen ganz neuen Weg ein» 
geschlagen, der sich vor allem aus Gründen der Raum-, Zeit- und Geldersparnis 
vollauf rechtfertigt und dessen wissenschaftliche Nachteile — die Nachteile 
eines jeden Regestenwerks — sich hier auch schwerlich allzustark bemerklich 
machen werden. Vollständige Urkunden sind im vorliegenden Bande (und in den 
folgenden Bänden dieser Reihe wird es nicht anders werden) nur in sehr geringer 
Zahl (34 Nummern) anhangsweise abgedruckt: „einige Stücke, bei denen es 
wünschenswert erschien“, andere, „bei denen die Erschöpfung des Inhalts im 
Regest nicht möglich war“ (S. XIV). Aber was heißt das: „wünschenswert“ ? 
Darüber wird man mit dem Bearbeiter rechten können. Durchmustert man diese 
Beilagen, die übrigens, statt durchlaufend chronologisch geordnet zu sein, bei 
ihrer kleinen Zahl recht unzweckmäßig die Rubriken der Regesten wiederholen, 
so finden sich darunter an wirklichen Urkunden im technischen Sinne nur 26 
Stück. Von ihnen sind es wieder nur 14, die hier zum erstenmal gedruckt? 
werden: Nr. 7 Innozenz IV. 1250/51, Nr. 8 Kardinal Hugo v. S. Sabina 1253, 
sowie sechs Urkunden Mainzer Erzbischöfe (Nr. 5, 1219; 6, 1224; 9, 1266; 17, 
12 92: 19, 1386 ; 15, 1462), drei Landgrafenurkunden (Nr. 12, 1358; 20, 1410; 21, 
1492) und drei andere (Nr. 18, 13, 16); aber gerade bei diesen dreien kann es sehr 
fraglich sein, ob sich hier nach ausführlichen Regesten (Nr. 599: 27 Zeilen, 
325: 23 Zeilen, 550: 37 Zeilen) noch der Abdruck der nur wenig längeren Texte 
(39, 35, 50 Zeilen) wirklich noch lohnte. Die übrigen acht Stück sind durchweg un- 
gedruckte Aufzeichnungen vornehmlich wirtschaftlicher Art (Nr. 44. 24, 25, 
2 9, 33), neben denen auf drei eigenartige Nummern aus dem S. Martinsstift be- 
sonders hingewiesen sei: eine Predigtordnung von 1439 (Nr. 26), zwei Einnah- 
menverzeichnisse über Begräbnisse im Kreuzgang der Stiftskirche von 1456 
und 1463 (Nr. 28) und zwei Urkundenverzeichnisse vom Ende des 14. Jahr- 
hunderts und von 1420ff. (Nr. 30). 

Diese letztgenannten Inventare mit ihren 150 und 119 Nummern führen uns 
in die archivalischen Ordnungsarbeiten der Kasseler geistlichen Stiftungen hin- 
ein, über die Hr. S. in einer knappen, aber überaus lehrreichen Einleitung berichtet. 
Mit dem Ende des 14. Jahrhunderts einsetzend ziehen sie sich, mehrfach wieder- 
holt, bis zu der Generalinventarisation des Jahres 1527 hin, deren Ergebnis ineinem 
heute noch im Staatsarchiv zu Marburg verwahrten Folioband vorliegt: trotz 
seiner tatsächlichen Unvollständigkeit „dem wichtigsten Hilfsmittel, um den 
1527 vorhandenen Archivbestand der einzelnen Klöster zu kontrollieren“ (S.XV). 
Bemerkenswert ist dabei, daß die Ordnung schon des Karmeliterarchivs am 
‚Anfang des 16. Jahrhunderts und vollends die Inventarisation der übrigen Archive 
im Jahre 1527 nur noch den forensisch und wirtschaftlich wichtigsten Urkunden 
Beschtung geschenkt, dagegen die Papsturkunden und Ablaßbriefe gänzlich 
beiseite gelassen hat. Und weiter hat S. mit der Erklärung der Urkunden- 
verluste besonders durch Kassierung von Rentenbriefen nach Ablösung der 
Renten die archivgeschichtliche Bedeutung dieser Urkundenspezies erstmalig 
konkret herausgearbeitet (S. XVII). 

1 Man muß das aus den Bemerkungen unter den entsprechenden Regesten 
erst umständlich feststellen. Ein graphisches Zeichen wäre hier überall am 
Platze gewesen. 


Nachrichten und Notizen 205 


Dies archivgeschichtliche Interesse veranlaßte den Bearbeiter mit Recht, 
die alten Kanzlei- und Archivvermerke soweit wie möglich den kurzen erläutern- 
den Bemerkungen zu seinen Regesten anzufügen. Dagegen fehlen Siegel- 
beschreibungen gänzlich, weil sie einem besonderen Siegelwerk der hessisch- 
waldeckischen Kommission vorbehalten werden sollen. Das eröffnet eine erfreu- 
liche Perspektive, wird aber die Umständlichkeit in sich schließen, daß bei dieser 
künftigen Publikation die Verwendung jedes einzelnen Stempels in den rege- 
stierten Urkunden nachgewiesen werden muß. 

Das angehängte Personen- und Ortsregister umfaßt in zweispaltigem Re- 
gistersatz 124 Seiten und läßt schon an sich die Fülle des in diesem Bande nieder- 
gelegten Stoffes erkennen. Inwieweit es vollständig und zuverlässig ist, kann 
allein die Praxis feststellen. Hier nur zwei kleine Korrekturen aus dem Heimats- 
gebiet des Referenten: S. 686 Foyl(e), Voyl(e) des 15. Jahrhunderts ist sicher 
= Vole 1259 = Vöhl; S. 73 78. v. Lotheim ist das eigentliche Kirchdorf dieses 
Namens (Kirch-Lotheim) übersehen. 

Der noch ausstehende 1. Band der „Klosterarchive‘ soll die Werraklöster 
behandeln. 

Halle. . K. Heldmann. 


Gräfin Luise Roß, „Die Colonna“, Bilder aus Roms Vergangenheit. Leipzig 
1912. Klinkhardt & Biermann. XII u. 523 S. M. 11.—. 

„Als Ahnherrn verehren die Colonesen den tapferen Alberich“ (p. 7). Schon 
der erste Colonna, Petrus, liegt im Kampfe mit Papst Paschalis II. Der hier 
angedeutete Gegensatz gewinnt später eine prinzipielle Bedeutung: die ent- 
schieden ghibellinische Richtung des Hauses Colonna beginnt mit dem Kardinal 
Giovanni (II), dem Parteigänger Friedrichs II. Doch als die Hohenstaufen 
zugrunde gingen, fand sich kein Colonna an ihrer Seite. In den folgenden 
Jahrzehnten ragen u. a. hervor: Giovanni Colonna (1288—1292), der alleinige 
Senator, dann Stefano und Sciarra Colonna, die Parteigänger Heinrichs VII. 
— Sciarra auch Ludwigs des Bayern Vorkämpfer, und der gelehrte Egidius 
Colonna. — Ausführlich wird von der Verfasserin das Freundschaftsverhältnis 
Giacomo und Giovanni Colonnas zu Petrarca erzählt und viele andere Tatsachen, 
ohne daß wir eigentlich Neues erfahren; oft verlieren wir das Thema ganz aus den 
Augen. — Ganze Sätze sind ohne Quellenangabe z. B. aus Reumont und Gre- 
gorovius entnommen, so der Satz p. 141: „dem Colonna gebührt das Verdienst“ 
usw. aus Reumont: „Beiträge“ p. 53, p. 42 die Schilderung des Einzugs Gio- 
vannis genau aus Gregorovius V, 491 usw. Namentlich im 1. Bande finden 
sich Verstöße gegen elementarste Regeln der Grammatik; so p. 37: „wir werden 
die Orsini .. . begegnen“, p. 53: „wegen seiner Reliquie, dem Haupte Jo- 
hannes des Täufers“. Entsprechendes p. 80 Zeile 2, 3; p. 90 Mitte, p. 115 
Zeile 4, p. 121 Zeile 3 von unten, p. 147 Zeile 2, p. 215 Zeile 14. — S. 138 
werden wir belehrt, daß „den natürlich empfindenden Südländern tanzen ein 
Ausdrucksmittel der Freude ist“; p. 201 lesen wir: „Cosimo Roselli verherrlicht 
den Tag von Campo Morto unter der Firma (I): Pharaos Untergang. — 
Besser liest sich der 2. Band. Wir hören viel von den berühmten Frauen des 
Hauses Colonna. Eingehend wird uns Vittorias Klosterleben und ihr Verkehr mit 
geistvollen Männern geschildert. Ihr Gegenstück ist Giulia Colonna aus dem 


206 | Nachrichten und Notizen 


Hause Gonzaga: „ihr Geist war umfassend, mit ihrem Urteil pflegte sie nicht 
zurückzuhalten“. Mit Schmerz sehen wir, wie Vittoria ihren früheren Schütz- 
ling Occhino, dessen vertrauliche Briefe sie der Inquisition ausliefert, preis- 
gibt. Giulia ist offenbar stärker: sie weigert sich zu fliehn, als schon ihre Freunde 
das Weite suchen, und nur der Tod rettet sie schließlich vor einem Inquisitions- 
prozesse. — 1540 konfisziert der Papst den ganzen Campagna-Besitz Ascanio 
Colonnas, wodurch die große Machtstellung des Hauses zusammenbricht. 
Durch Julius III. erhält Ascanio sein Lehen zurück, aber Paul IV. ächtet As- 
canio und Maro Antonio Colonna, und Ascanio endet im Gefängnis zu Neapel. 
Zwar der Name Marc Antonios II. prangt später neben dem Don Juan d’ Au- 
strias, unter dessen Oberbefehl er den Sieg von Lepanto erfechten hilft, 
aber „wie Vittorias lorbeergekrönter Name die schönste Blüte der Frauenbildung 
und feiner Sitte verkörpert, so Marc Antonios Triumphzug den Höhepunkt 
kriegerischen Ruhmes; fortan wird ein leises Abwärtsgleiten bemerkbar“. Wir 
hören von Schulden und Hypotheken, allmählich verschwinden die Colonna 
von der Bühne der großen Politik. Dem Kardinal Girolamo Colonna gelingt 
es indes Mitte des 17. Jahrhunderts, die Schulden seines Hauses zu tilgen. — 
Erwähnt sei noch die recht anziehende Schilderung der Schicksale Maria Man- 
cinis. Welcher Abgrund liegt zwischen den an den Colonna-Hof importierten, 
gallischen Sitten einer Mancini und der erhabenen Lebensführung der Frauen 
des rinascimento! — Am Schlusse teilt die Verfasserin ihre wissenschaftlichen 
Quellen und Hilfsmittel unter drei Rubriken mit, und zwar: 1. Quellen- 
schriften, 2. Colonesisches, 3. Kunst und Literatur. Befremdet schon diese 
Einteilung, so wirft es ein eigenartiges Licht auf die historischen Grundbegriffe 
der Verfasserin, wenn wir unter,, Quellenschriften“ u. a. Gregorovius, Reumont, 
Pastor, Ranke usw. finden, von den wirklichen Quellenwerken aber kein ein- 
ziges! : 
Berlin. | Oskar Rößler. 


Viktor Seidel, „Der Beginn der deutschen Besiedlung Schlesiens. Breslau 
1913. F. Hirt. M. 3,50. 


Olgerd Görka, „Über die Anfänge des Klosters Leubus“. Breslau 1913. 

F. Hirt. M. 2,50. 

Beide Studien sind als Band 17 bez. 18 der „Darstellungen und Quellen 
zur schlesischen Geschichte“ erschienen; die erstere als Erweiterung, die letztere 
als Exzerpt einer früheren Arbeit. Beide untersuchen die Leubuser Stiftungs- 
urkunde von 1175 und im Anschluß daran die Frage nach dem Zeitpunkt 
der ersten deutschen Siedelung in Schlesien. Sie gelangen übereinstimmend zu 
demselben Ergebnisse wie im wesentlichen Schulte (,‚Silesiaca‘‘, Breslau 1898), 
nämlich daß unter Boleslaus Altus von einer planmäßigen deutschrechtlichen 
Kolonisation noch keine Rede sein könne. Hand in Hand damit geht aber eine 
völlig entgegengesetzte Auffassung der erwähnten Urkunde: Seidel hält sie wie 
Schulte (a. a. O.) für unecht, Görka wie Meinardus (Darstell. u. Quellen Bd. 2, 
Breslau 1906) für authentisch. 

Seidel gelangt zu seiner Stellung vor allem durch eine m. E. falsche Inter- 
pretation des Satzes: guicumque vero theotonici possessiones monasterii coluerint 
vel super eas habitaverint per abbatem in eis collocati. Hier glaubt er einen Par- 


Nachrichten und Notizen 207 


allelismus herauszufinden zu dem späteren Passus: dotauimus ecclesiam lubensem 
decimis omnibus de nouis uillis, que nunc sunt in potestate legenicensi, et de illis 
que deinceps in ea in omni temporum successu constituentur. Daraus konstruiert 
nun Seidel eine planmäßige deutsche Kolonisation im Liegnitzer Lande und 
damit natürlich auch die Unechtheit der solche Anachronismen meldenden 
Urkunde. Was er sonst gegen dieses Diplom an inneren wie äußeren Grüntlen 
vorbringt, ist in keiner Weise zwingend. Von größerem Werte ist seine „Beson- 
dere Untersuchung über die einzelnen Klosterbesitzungen hinsichtlich terri- 
torialer Entwicklung, Höfeanlage und Gründung deutscher Dörfer“, weil hier 
mit großem Fleiße das Material zusammengetragen wird. Doch wirkt auch 
hier störend die mangelnde Vertrautheit Seidels mit den Ergebnissen der neue- 
ren polnischen Forschung, die nun einmal für Studien auf dem Gebiete der 
älteren schlesischen Geschichte nicht mehr zu entbehren sind. Das beweist 

aufs deutlichste Görkas Abhandlung. Von einer deutschrechtlichen Kolonisa- 
tion durch Boleslaus Altus ist auch bei ihm keine Rede; er weist aber auf dessen 
innere Siedlungstätigkeit hin, auf die Urbarmachung von Unland durch pol- 
nische Landwirte. Die Leubuser Theotonici von 1175 verdanken ihre bevor- 
zugte wirtschaftliche Stellung nicht dem Herzog, sondern dem Abte. Deut- 
sches Recht genießen sie nicht, obwohl sie ab omni sure polonico sine exceptione 
frei sind, d. h. von den Lasten des Herzogsrechtes. Die Befreiungen unserer 
Urkunden bilden nichts Einzigdastehendes, sondern entsprechen denen, die um 
1166 den Johannitern von Zagost, 1176 den Zisterziensern von Sulejów beur- 
kundet wurden. Den judicem Teutonicis propinguiorem darf man nicht als einen 
deutschen Richter betrachten. Dahingegen gab es bereits deutsche Stadtbürger 
zu deutschem Rechte; das beweist der Neumarkter Schöffenbrief von 1181 
(vgl. Meinardus in „Darst. u. Qu.“ Bd. 2 u. 8). Die deutschen Klosterleute 
von Leubus wohnen überhaupt nicht geschlossen in villis, sondern segregatim 
auf einzelnen possessionibus (Meierhöfen). Wenn Seidel das segregatim auf 
Wohnsitze im Liegnitzschen deutet, so heißt das dem Texte Gewalt antun. 

Die allgemeinere Auffassung, daß Boleslaus Altus deutschen Einflüssen den 
Weg bahnte, kann übrigens voll und ganz aufrecht erhalten werden. Das lehrt 
Görkas Untersuchung, die besonders auf die Einwanderung ausländischer, d. h. 
vorwiegend deutscher Ritter hinweist. Teils erlangen sie hohe Würden, teils 
dienen sie — wie polnische Chroniken berichten — als municipes, was mit 
castellani (Burgmannen), milites stipendiarii gleichzusetzen ist (vgl. Ducange). 
Unrichtig wäre es aber, dem Herzog bewußt germanisatorische Bestrebungen 
zuzumuten. Zur Titulatur der schlesischen Fürsten stellt Görka fest, daß im 
12. Jahrhundert die piastischen Senioren duæ Polonie, die Junioren schlechtweg 
duz benannt werden. Als 1163 die Söhne des zweiten Wladislaus auf alles 
außer Schlesien verzichteten, wurde der Titel des vertriebenen Großfürsten 
wohl auf duæ Zlesie gemindert. 

Betreffs der Vorgeschichte des Klosters Leubus stellt Seidel selbständige 
Untersuchungen nicht an. Görka dagegen gelangt zu der Vermutung, Bischof 
Walter (den man wie seinen Bruder fälschlich als Gegner der monachi nigri 
betrachte) habe 1150 in Leubus ein Benediktinerkloster gestiftet und mit 
Zehnt beschenkt; Mieszko III. habe es 1155 weiter ausgestattet. Die „schwarzen 
Mönche“ wichen bald wirtschaftlichen und politischen Schwierigkeiten und 


208 Nachrichten und Notizen 


wurden 1163 durch Zisterzienser ersetzt. Diese gelangten erst 1175 in eine 
so gefestigte Lage, daß sie auf Beurkundung Wert Ben 
Hirschberg i. Schl. E. Missalek. 


„Die ungarische Dominikanerprovinz von ihrer Gründung 1221 bis zur 
Tatärenverwüstung 1241— 1242“ betitelt sich eine in schlechtem Deutsch ge- 
schriebene und mit zahlreichen Druckfehlern behaftete Arbeit Dr. Nicolaus 
Pfeiffers (Zürich 1913, Verlag von Leemann & Co.), die einleitend eine wenig 
Neues bietende, zudem noch unvollständige Übersicht über das von ihr benutzte 
Quellenmaterial enthält, dann in sechs Kapiteln die Entwicklung des Ordens 
in Ungarn und seine Leistungen behandelt. Der wertvollste Teil dürfte im zwei- 
ten Kapitel „die Klöster der ungarischen Dominikanerordensprovinz“ enthalten 
sein. Wenig befriedigend ist das Kapitel über die Zurückdrängung der Häresie 
in Bosnien, dankenswert dagegen die Mitteilung der einschlägigen Dokumente. 

Graz. J. Loserth. 


Fritz Ginsberg, Die Privatkanzlei der Metzer Patrizierfamilie de Heu 
(1350—1550). Quellenstudien zur Wirtschaftsgeschichte des Metzer Landes. 
Sonderabdruck aus dem Jahrbuch der Gesellschaft für lothringische Ge- 
schichte und Altertumskunde 1914. Bd. 26. 215 S. u. 13 Lichtdrucktafeln. 


Bis zum Erscheinen der von Karl Wichmann bearbeiteten Metzer Bannrollen 
des 13. Jahrhunderts waren die rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen Quellen 
einer der wichtigsten mittelalterlichen Städte so gut wie unbekannt; schon aus 
diesem Grunde ist Wichmanns Lebenswerk eine wissenschaftliche Tat von all- 
gemeiner Bedeutung. Seitdem ist auch für das 14. Jahrhundert an der Quellen- 
erschlieBung weitergearbeitet worden: auf die in ihrer wirtschaftsgeschicht- 
lichen Bedeutung wohl einzig dastehenden Register der Bullette, d. h. der 
Metzer Verkehrssteuerbehörde, wurde verwiesen!, und indem Ginsberg in 
Fortsetzung der von Müsebeck begonnenen Studien über die de Heu mit allem 
Nachdruck sich zunächst einmal in die archivalische Überlieferung dieses vor- 
nehmsten Metzer Patriziergeschlechts vertiefte, erbrachte er in der vorliegenden 
Untersuchung den Nachweis, wie überraschend reich und mannigfaltig das 
wirtschaftsgeschichtliche Quellenmaterial der Metzer Archive auch nach dieser 
Richtung hin ist. 

Die wirtschaftsgeschichtliche Ausbeutung des Stoffes wurde allerdings 
zunächst gänzlich zurückgestellt, so daß der Wert der vorliegenden Arbeit 
auf hilfswissenschaftlichem Gebiete liegt. Eingehend werden die wichtigsten 
Produkte der de Heuschen Kanzlei untersucht, das Chartular von 1352, die 
Urbarialien und die Rechnungsakten. Das Chartular wurde 1352 von dem 
Schreiber Akart angelegt, indem dieser alle auf den Grundbesitz der de Heus 
bezüglichen Urkunden sammelte und nach örtlichen Gesichtspunkten in dem 
neu angelegten Buche verteilte: die Bedürfnisse der Verwaltung der auf kapi- 
talistischer Grundlage entstandenen und noch fortwährend sich ausdehnenden 


1 F. Rörig, Die Bullette von Metz. Ein Beitrag zur Geschichte der 
Verkehrssteuern und des Enregistrements. Jahrb. d. Ges. f. lothr. Gesch., 
Bd. 21, S. 132 ff. 


Nachrichten und Notizen 209 


Grundherrschaft der de Heus waren für ihn maßgebend. Auch Abgabenrotuli 
und Weistümer wurden von Akart und den späteren Schreibern mitverzeichnet, 
so daß sich das Buch von 1352 als Chartular mit Urbarcharakter bezeichnen 
läßt. Ein ausführlicher Vergleich der Eintragungen des Chartulars mit Original- 
urkunden ergibt, daß die meist gekürzten Eintragungen des Chartulars sehr 
zuverlässig sind, und bei den Rotuli den inzwischen eingetretenen Veränderungen 
Rechnung getragen wird. Dem älteren Chartular aus der Blütezeit des wachsenden 
herrschaftlichen Grundbesitzes folgen auch hier die Urbare, das ältere von 
1406, mit zahlreichen Weistumseintragungen, das jüngere von 1490, denen als 
interessante Ergänzungen Rechnungsakten zur Seite treten: neben den wichtigen 
Abrechnungen über die grundherrlichen Eingänge finden sich hier andere Notizen, 
über den Stand der Getreidevorräte in den Speichern, über Besoldung des zahl- 
reichen herrschaftlichen Personals, vor allem Nachrichten geldgeschichtlicher Art. 
In sehr eindringlicher Form analysiert G. sodann die einzelnen Schreiberhände, 
die an den Erzeugnissen der de Heuschen Kanzlei tätig waren. Mit G.s Identifizie- 
rungen vermag ich mich allerdings nicht immer einverstanden zu erklären. 
Wenn, was G. zwar nicht ganz bestimmt ausdrückt, die Proben 7a und 7b 
von einem Schreiber herrühren sollen, so verbietet mir diese Annahme der ver- 
schiedene Gesamtcharakter der Schrift und manche Einzelheit (z. B. das 
hochgeschlungene Anfangs- a von 7a im Verhältnis zu 7b; das durchgeschlun- 
gene g von 7 b im Verhältnis zu 7 a u. a.). Dasselbe gilt für den Schreiber 9, für 
den G. drei Stücke in Abbildung bringt. Die sehr verschiedene Bildung des 
w in 9b und 9c gibt doch zu bedenken. Die Identität von 12a und 12 b an- 
zunehmen, bereitet mir noch einige Schwierigkeiten (vgl. z. B. die verschiedenen 
Abkürzungen des , et“). Das reiche Material, welches G. vorgelegen hat, würde 
vielleicht diesen oder jenen Zweifel beseitigen können, der bei den wenigen 
Proben der einzelnen Hände sich aufdrängt. Als ein wertvoller Beitrag zur 
Paläographie des 14. Jahrhunderts ist die S. 197—204 gegebene Analyse der 
einzelnen Buchstabenformen zu betrachten. Wie aus verschiedenen Bemer- 
kungen hervorgeht, hat G. die Schriftanalyse dazu gedient, feste Anhaltspunkte 
für eine sichere Datierung der Anteile der einzelnen Schreiber zu gewinnen, pine 
anschauliche Zusammenfassung dieser Ergebnisse habe ich aber vermißt. Den 
Abschluß bringen Bemerkungen über Entwicklung, Geschäftsbereich und Or- 
ganisation der de Heuschen Kanzlei, die der Natur der Sache nach in manchem 
auf Vermutungen angewiesen sind. Auf die, namentlich für sprachliche Dinge, 
vortreffliche Literaturübersicht am Ende des Buches sei besonders verwiesen. — 
Von der umsichtigen und gründlichen Arbeit nehme ich in der Hoffnung Ab- 
schied, daß es ihrem Verfasser bald vergönnt sein möge, nach so mühevollen 
Vorstudien nun auch bald die Früchte zu ernten: uns die in Aussicht gestell- 
ten Studien zur Wirtschaftsgeschichte des Metzer Landes zu schenken. 
Lübeck. Fritz Rörig. 


Eugen Planer, Recht und Richter in den innerösterreichischen Landen 
Steiermark, Kärnten und Krain. Graz 1911. XI u. 400 S. M. 6,25. 
Das Buch eines Liebhabers, der interessanten Stoff unter den Händen hat 
und davon freigiebige Mitteilung macht.“ Seine Absicht war es, die Entwick- 
lung von Gerichten und Gerichtsbarkeiten und die Geschichte des Richter- 
Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/2 14 


210 Nachrichten und Notizen 


standes in dem heutigen Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz zu schildern. 
Dabei wollte er nicht bloß dem rechtegeschichtlichen, sondern auch dem 
kulturgeschichtlichen Standpunkte gerecht werden. Für die ältere Zeit sah 
er sich auf die Literatur angewiesen, für die spätere boten die Bibliothek und 
das Archiv des Oberlandesgerichtes in Graz reiche Ausbeute. Sein Buch 
besteht aus vier Teilen. Der erste umfaßt Gerichte und Gerichtsbarkeiten. 
Hier handelt der Verfasser vom geschichtlichen Werdegang der inneröster- 
reichischen Länder, von den einzelnen Gerichten, als da sind, Land-, Stadt- 
und Markt-, Orts- und Sondergerichte, den landesfürstlichen Bannrichtern, 
den Magistraten der Landeshauptstädte, den ständischen Gerichten, den 
Vizedomämtern, den Appellationsgerichten, der Gerichtsorganisation des 
19. Jahrhunderts und ihrem Wechsel. Der. zweite Teil macht Mitteilungen 
über Richtereid, Richteramtsprüfung und Anstellung der Richter, Dienst- 
instruktionen, Rangklassen, Titel, Gehälter und Pensionen, endlich die Per- 
sonalgeschichte des innerösterreichischen Richterstandes. Der dritte Teil will 
die Amtstätigkeit schildern, er bringt Nachrichten über den Geschäftskreis, 
die nichtrichterlichen Organe der Rechtspflege, Rechtshilfe, Strafe und Straf- 
vollzug, endlich umfassende statistische Daten, vorwiegend aus dem ver- 
gangenen Jahrhundert. Der vierte und kürzeste Teil handelt von Dingstätten 
und Amtshäusern und schließt mit der Baugeschichte der beiden Justizpaläste 
in Graz. 

Dieser reiche und bunte Inhalt ist in sehr verschiedener Weise ausgeführt. 
Der Verfasser ist selber Richter, der Geschichtsforschung steht er als Lieb- 
haber gegenüber. Die Probleme, die dem Fachmann für die älteren Zeiten 
so manches Kopfzerbrechen verursachen, bestehen für ihn nicht, weil er sie 
nicht kennt. Was er über die ältere Zeit bringt, ist zu allermeist aus zweiter 
Hand geschöpft, und diese zweite Hand ist etwas ältlich. Der Verfasser mag 
Ende der 60er oder Anfang der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts 
studiert haben. So ist er in seiner Literaturkenntnis nicht viel über diese 
Zeiten hinausgekommen. Den Namen Luschin oder die Weistümer-Ausgabe 
der kais. Akademie oder gar die Werke jüngerer Forscher sucht man mit 
wenigen Ausnahmen vergebens in dem Verzeichnis der mehrfach erwähnten 
Werke. Wertvoll sind dafür viele Nachrichten aus der späteren Zeit, wie der 
Hinweis auf die landesfürstlichen Bannrichter, und vor allem das Bild, das er 
von der neueren Entwicklung bietet. Allerdings klebt er auch da vielfach am 
Äußerlichen. Dem tieferen Zusammenhang der Dinge, der sich freilich nur 
durch eingehende Studien in den Wiener Archiven erschlossen hätte, ist er 
nicht nachgegangen. Auch wird seine Darstellung nicht selten breit, wenn er 
sich an wörtlichen Anführungen zum Teil nicht ganz unbekannter Gesetze 
und Verordnungen nicht genug tun kann, und redseelig, besonders bei per- 
sönlichen Verhältnissen der Männer, die ihm bei seiner Arbeit begegnen, oder 
anekdotenhaft. Aber wer möchte dem Verfasser darum gram sein. Aus dem 
Buche spricht eine Begeisterung für seinen Beruf, die mit allem versöhnt. 
Anregung werden seine Berufsgenossen und Landsleute gewiß in dem Buche 
genug finden, mag auch nicht alles stimmen. Und selbst der Fachgelehrte 
wird das Buch nicht ohne Dank aus der Hand legen und sich freuen, daß das 
große rechtsgeschichtliche und schöne Material der Sammlungen des Grazer 


Nachrichten und Notizen 211 


Oberlandesgerichts wenn auch nicht restlos verarbeitet, so doch der Beachtung 
der Fachgenossen erschlossen worden ist. 
Wien. Voltelini. 


Julia Cartwright (Mrs. Ady), Isabelle d'Este Marquise de Mantoue 1474— 
1539. Traduction et adaption de l’anglais par Mad. Emmanuel Schlum- 
berger, préface de Robert de la Sizeranne. Paris, Hachette u. Co., 1912. 

XVII u. 463 S. Fr. 15,—, | 

An der reichen Entfaltung des individuellen Daseins im Zeitalter der italie- 
nischen Renaissance hat auch das weibliche Geschlecht seinen Anteil; ja, in 
einer Anzahl edler Frauen treten uns die charakteristischen Merkmale der Epoche 
besonders deutlich entgegen. Zu diesen Frauen gehört Isabella aus dem Hause 

Este, durch ihre Heirat Markgräfin von Mantua (1474—1540), eine Dame, die 

sioh mit gleicher Virtuosität in den politischen Händeln der Zeit wie in der Be- 

tätigung eines ausgedehnten Mäzenaten- und Sammlertums bewegt hat. Wenn 

Isabella einer genügenden Biographie, die sie vollauf verdient, noch entbehrt, 

so ist der Hauptgrund dafür wohl in der fast unübersehbaren Reichhaltigkeit 

des Quellenmaterials zu suchen ; man denke nur, welche Entwicklung in politi- 
scher wie in kultureller Beziehung die Periode, die Isabellas Leben umfaßt, für 

Italien bedeutet. Im besonderen haben sich von Isabella selbst mehr als 2000 

Briefe erhalten, die erst zum kleinsten Teil (insbesondere durch den Mantuaner 

Archivdirektor Alessandro Luzio) ans Licht gebracht worden sind. Doch liegt 

seit Jahren eine anscheinend viel gelesene (schon in 4. Auflage vorhandene) 

englische Lebensbeschreibung Isabellas in zwei Bänden aus der Feder von Julia 

Cartwright (Mrs. Ady) vor, welches Werk neuerdings eine französische Bearbei- 

tung durch Mad. Schlumberger erfahren hat. Dem Ref. ist das englische Ori- 

ginalwerk nicht zugänglich ; die französische Ausgabe zeichnet, ohne gerade 
tiefer einzudringen, in lebhaften, vielleicht etwas zu lichten Farben das Bild 

Isabellas in ihren verwandtschaftlichen und sonstigen Berührungen mit den 

Häusern Ferrara, Urbino, Mailand, Neapel, den Borgia usw., in ihrem staats- 

männischen Walten, da sie, frühzeitig Witwe geworden, in den Wirren und Um- 

wälzungen der Zeit und unter dem Umsichgreifen der Großmächte die Herr- 
schaft Mantuas ihrem Sohne nicht nur zu erhalten, sondern letzterem als kaiser- 
liches Geschenk die herzogliche Würde zu verschaffen wußte; weiter in ihren 

Beziehungen zu den erlesensten Namen des Künstler- und Gelehrtentums der 

Zeit, mittels welcher Beziehungen Isabella Mantua zu einem der schöns ten 

Fürstensitze der Renaissance erhob und kostbare Sammlungen von Antiqui- 

täten, Kunstwerken, Drucken usw. dort anhäufte; endlich in dem ästhetisch 

verschönten prunkvollen Fürs tenleben der Zeit mit seinen Ausflügen, Reisen, 

Jagdpartien, Gastmählern, Spielen und Festlichkeiten aller Art. Auch in das 

Innenleben der hochbegabten, trefflichen Frau werden uns namentlich an der 

Hand ihrer in die Erzählung eingestreuten Briefe Einblicke gestattet. Zu schöner 

Zierde gereichen dem würdig ausgestatteten Buche die beigegebenen 33 Tafeln 

mit Reproduktionen von Porträts, Gemälden, Medaillen usw. Ist auch mit dieser 

Biographie nicht das Höchste geleistet, so dürfen wir doch der englischen Ver- 

fasserin und der französischen Bearbeiterin für die anmutige Gabe dankbar sein. 

Magdeburg. Friedens burg. 


14? 


212 Nachrichten und Notizen 


Das Befreiungsjahr 1813. Aus den Akten des Geheimen Staatsarchivs. 
Herausgegeben von Julius v. Pflugk-Harttung. Berlin 1913, Union 
Deutsche Verlagsgesellschaft Berlin. XIX u. 460 S. M. 16,—. 

Briefe des Generals Neidhardt von Gneisenau 1809—1815. Gesam- 
melt und herausgegeben von Julius v. Pflugk-Harttung. Gotha 1913, 
Friedrich Andreas Perthes. XI u. 180 S. M. 3, 60. 

Im Jubeljahr 1913 hat Pflugk-Harttung zwei Sammelwerke veröffentlicht. 
die beide viel wertvolles Material enthalten. Das erstgenannte umfaßt eine 
ganze Reihe von Verordnungen, Plänen und Berichten, die Einsicht in ver- 
schiedene wichtige Vorgänge gewähren. Der Herausgeber sagt in der Einlei- 
tung, daß er weniger an die Gelehrten, als an die Gebildeten gedacht, doch wür- 
den auch die Gelehrten reiche Ausbeute finden. Darin hat er recht. Urteile 
Gneisenaus über Langeron und Sacken (S. 309 u. 310) sind auch dem Fach- 
gelehrten von Interesse, ebenso die Klagen über Yorck, die zwar ungerecht sind, 
aber doch das ergänzen, was wir über das unerfreuliche Verhältnis, in dem die 
beiden verdienten Generale zueinander standen, wissen. 

S. 193 wird die „Mittziger“ Schiffbrücke erwähnt, der betreffende Ort heißt 
Miltzig. Auch möchte ich vermuten, daß der S. 80 sowie im Register „Zylinicki“ 
genannte Rittmeister der bekannten Offizierfamilie von Zglinicki angehört hat. 

In dem zweiten Sammelwerke finden wir 136 Briefe Gneisenaus veröffent- 
licht, von denen 88 an seine Frau, die anderen an Hardenberg, Boyen, Hudson 
Lowe und verschiedene Empfänger gerichtet sind. Wir sehen daraus, daß es 
keineswegs bloß Yorck war, mit den Gneisenau sich nicht vertragen konnte, 
auch mit Hardenberg gab es sehr ernste Schwierigkeiten. In einem Briefe, 
der an Hardenberg gerichtet ist, äußert sich ferner Gneisenau auffallend über 
Blüchers Habsucht, die er wohl nicht ganz treffend Geiz nennt. Auch in der 
Familie gab es mancherlei Differenzen. Wie unzufrieden Gneisenau mit der 
preußischen auswärtigen Politik war, das offenbaren verschiedene Bemerkungen. 
Als er freilich 1809 nach England kommt, findet er, daß es dort auch nicht 
besser ist. „In diesem Lande“, schreibt er, „werden die Regierungsangelegen- 
heiten ebenfalls auf die erbärmlichste Art betrieben. Unwissende und leiden- 
schaftliche Menschen stehen am Ruder, und durch ihre Ungeschicklichkeit 
müßte auch dieses Volk zugrunde gehen, wenn solches nicht dessen geogra- 
phische Lage schützte.“ Mit vollem Recht erklärt Gneisenau, daß die Un- 
geschicklichkeit der Gegner es Napoleon erleichtere, sein Spiel zu gewinnen. 
Sehr erbittert war Gneisenau 1815 auf die Diplomaten, die es nicht verstanden, 
die Schwäche Frankreichs auszunutzen. Schon 1814 hatte er sich an Harden- 
‚berg gewandt und auf die große Bedeutung Lüttichs hingewiesen, er wünschte, 
daß es preußisch würde. Lothringen wollte er unter der Herrschaft eines öster- 
reichischen Erzherzogs sehen. Die Lothringer hingen noch mit größter Liebe 
an ihrem alten Herrscherhause, sie wollten los von Frankreich, in Nancy seien 
die Verbündeten mit Jubel empfangen worden. Ganz richtig erkannte Gnei- 
senau, daß Frankreich ein Vulkan ist, den man nicht durch Milde beruhigt, 
sondern der mit eiserner Hand niedergehalten werden muß, damit er nicht aufs 
neue Schaden anrichtet. 

Sofort nach dem Erscheinen des Werkes wurde in der Tagespresse auf den 
Brief hingewiesen, in dem Gneisenau äußerst scharf sich über die Königin 


Nachrichten und Notizen 213 


Luise ausspricht. Man muß aber auch hier berücksichtigen, daß es in seiner 
Natur lag, überall den strengsten Maßstab anzulegen. Das hat er nicht bloß 
den Personen gegenüber getan, die im öffentlichen Leben standen, sondern er 
urteilte ebenso hart über seine Familienangehörigen. Dafür liefern die in obiger 
Sammlung veröffentlichten Briefe an seine Frau einen deutlichen Beweis. 
Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Otto Koischwitz, Sacken und Horn: Die Kämpfe der Russen und Preußen 
vor und nach der Katzbachschlacht bei Bunzlau am Bober. Ein Beitrag 
zur Geschichte des Herbstfeldzuges 1813 in Schlesien mit 5 Abbildungen 
und 5 Karten. Bunzlau 1913, Ernst Muschket. IV u. 80 S. M. 1,—. 

Otto Koischwitz, dem wir die verdienstvolle Untersuchung über den Waffen- 
stillstand von Pläswitz verdanken, die neuerdings durch die Dissertation von 

Le Fövre eine wertvolle Unterstützung und Ergänzung gefunden hat, gibt 

in der vorliegenden Schrift eine Schilderung der bisher wenig beachteten Ge- 

fechte, die im August 1813 bei Bunzlau stattfanden. Die strategische Lage 
zwang damals die Armee Blüchers zu wiederholtem Vorwärts- und Rückwärts- 
gehen. Mit Geschick wußte sich der Feldherr dem Angriff überlegener feind- 
licher Massen zu entziehen, aber eben so kühn drang er wieder vorwärts, sobald 
sich günstige Gelegenheit bot. So kam es, daß die Übergänge über den Bober 
bald in den Händen der verbündeten Russen und Preußen, bald in denen der 

Franzosen, bei denen sich auch deutsche Rheinbundstruppen befanden, waren. 

Bunzlau litt schwer darunter, es wurde wiederholt geplündert, die Stadt und 

ihre nächste Umgegend wurde Schauplatz heftiger Kämpfe. Spielen diese auch 

nur eine kleine Rolle im Rahmen des großen Krieges, so sind sie doch von Wich- 
tigkeit für die Entwicklung der Dinge in Schlesien und in der Lausitz und dürfen 
nicht vergessen werden, wenn man die glänzenden Erfolge der Armee Blüchers 
betrachtet. Es ist deshalb die Schrift von Koischwitz mit Dank zu begrüßen. 
Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Louis Halphen, Professeur adjoint à la Faculté des Lettres de Bordeaux, 
„L’Histoire en France depuis cent ans“. Paris 1914, Librairie Armand 
Colin. 2168. Fr. 3,—. 

Der Verfasser des vorliegenden hübschen Büchleins bezeichnet sein Werk 

im Vorwort als ein „tableau sommaire du mouvement historique en France 

depuis le début du siècle dernier jusqu’à l'heure présente“. Er hätte seine 

Arbeit nicht besser charakterisieren können. Er gibt nicht eine systematisch 

angelegte Übersicht über die Geschichte der französischen Historiographie im 

vergangenen Jahrhundert, sondern eine Reihe anziehender Skizzen; als Leser 

denkt er sich weniger Fachgelehrte als ein größeres historisch interessiertes 

Publikum, das sich rasch von autorisierter Seite über die Entwicklung und den 

Stand der geschichtlichen Studien in Frankreich unterrichten möchte. Nimmt 

man dies als das Ziel des Verfassers an, so wird man nicht bestreiten können, 

daß er seine Aufgabe vortrefflich gelöst hat. Unparteiisch, klar und auf Grund 
genauer Kenntnisse werden die allgemeinen Richtungen und die einzelnen 

Historiker besprochen; in den urteilenden Bemerkungen ist der Mann vom 

Fach erkennbar, ohne daß Halphen in die Pedanterie des Spezialisten verfallen 


214 Nachrichten und Notizen 


wäre. Die Geschichte der Methode ist ebenso eingehend behandelt wie die 
Entwioklung der Geschichtschreibung. Die Partien, die den letzten fünfzig 
Jahren gewidmet sind, sind die besten; in den früheren Abschnitten ist die 
Abgrenzung gegen die Geschichtschreibung des 18. Jahrhunderts wohl nicht 
durchweg glücklich formuliert und die „histoire philosophique“ und die „hi- 
stoire pittoresque“ scheinen mir zu scharf voneinander geschieden. Interessant 
und neu ist der Nachweis, daß die historisch-kritische Methode über die Alter- 
tumswissenschaft in Frankreich eingedrungen ist und daß zuerst die Historiker, 
die sich mit der Geschichte der Antike befaßten, die deutsche gelehrte Kritik 
übernahmen. Der Schlußabschnitt über den gegenwärtigen Zustand beschäftigt 
sich vor allem mit der Stellung der Geschichte zur Soziologie; Halphen ist der 
Ansicht, daß die Diskussionen der letzten Jahre zwar nicht eine völlige Meta- 
morphose der Geschichte zeitigen werden, wie einige wohl wünschen, aber daß 
die Geschichte sicherlich größere Klarheit über ihre Mittel und ihre Grenzen 
gewinnen werde. 

Eine nützliche Zugabe zuhanden der Fachleute ist der bibliographische 
Anhang, der nicht nur Titel und Namen, sondern auch Urteile enthält. Auch 
der Text der Darstellung ist übrigens mit fortlaufenden Anmerkungen versehen; 
dies und der gute Index haben aus dem Büchlein trotz seiner populären Anlage 
ein Nachschlagewerk gemacht, das auch der Historiker gern zu Rat zieben 
wird, um so mehr da er manches darin behandelt findet, das andere Geschichten 
der neueren Historiographie mit Stillschweigen übergehen. | 

Zürich. E. Fueter. 


Alfred Stern, Geschichte Europas von 1815 bis 1830. Bd. I u. II. 2. Auf- 

lage. Stuttgart und Berlin 1913, Cotta. I 653 S. M. 12,50. IL 571 S. 

M. 11.—. 

Die hier vorliegende zweite Auflage unterscheidet sich von der ersten, deren 
Band I 1894, Band II 1897 erschien, überaus wenig. An einigen Stellen ist, teil- 
weise in direkter Berücksichtigung kritischer Ausstellungen, der Text geändert, 
im allgemeinen ist nur da und dort neuere Literatur nachgetragen. Der Unter- 
schied zwischen erster und zweiter Auflage ist so gering, daß durchweg dieselbe 
Seitenzahl beibehalten werden konnte. 

Nun ist es ja natürlich, daß ein Autor auf. die Neuauflage der ersten 
Bände eines großen Werkes nicht sonderlich viel Mühe verwenden wird und 
kann, wenn er noch mitten in der Arbeit steckt; aber es ist Referenten doch frag- 
lich, ob die Zurückhaltung bier nicht übergroß gewesen ist. Schon der ersten 
Auflage wurde vielfach, neben aller Anerkennung der großen Leistung, der 
Vorwurf gemacht, sie sei zu enzyklopädisch angelegt, die Erzählung gleite zu 
gleichmäßig hin, die Anlage sei nicht straff genug. Gerade hier hätte sich bei 
einer neuen Auflage bessern lassen. Es läßt sich häufig, auch auf dem engen Rah- 
men, denVerfasser sich mit Recht für viele Einzelheiten gesteckt hat, mehr sagen. 
Es ist möglich, das Charakteristische schärfer hervortreten zu lassen, wenn man 
darauf verzichtet, gleichartige und gleiches beweisende Einzelheiten zu häufen. 
Wie wohl jeder Referent eines so umfangreichen Werkes bezieht auch der 
Unterzeichnete die Kritik im wesentlichen auf die Teile des Werkes, die seinem 
Arbeitsgebiete nahe liegen. 


Nachrichten und Notizen 215 
So wäre z. B. in Bd. I in den Kapiteln „Turner und Burschenschaft“ (S. 444 
bis 459) die Erzählung doch zum Teil äußerlicher Vorgänge einzuschränken. 
Damit wäre der Raum gewonnen, das wichtige politische Element dieser Be- 
wegung stärker zu unterstreichen, das Gemeinsame all der Einzelheiten, die 
besondere Art des damaligen Konstitutionalismus hervorzuheben und auszu- 
führen, wie und warum er gerade bei besonders befähigten Köpfen (Foller) 
in den Radikalismus umschlug, warum er sich erst Preußen zu-, dann von ihm 
abwandte. Auch bei der Besprechung der einzelnen süddeutschen Verfassungen 
vermißt Referent einige allgemeine Ausführungen über ihren stark ständischen 
Einschlag, die enge Beschneidung ihrer Tätigkeit, die extrem plutokratischen 
Wahlrechte und die Wirkung, die dieses alles auf das konstitutionelle Leben aus- 
geübt hat. 

Das nur als Beispiel; auch darum angeführt, weil die Forschung gerade auf 
diesem Gebiet in den letzten 20 Jahren doch viel Neues gebracht hat. 

Derartige Einzelheiten ließen sich noch manche vorbringen. Und doch würden 
sie alle dem großen Werk Sterns seine Bedeutung nicht nehmen können. Ich 
sehe sie neben dem Umfange des dargestellten Stoffes vor allem in der überaus 
großen Zuverlässigkeit im einzelnen. In den Besprechungen der ersten Auflage 
ist verschiedentlich hervorgehoben worden, daß Stern für Deutschland stark auf 
Treitschke fuße, und ist getadelt worden, daß er ihm keinen speziellen Dank wisse, 
vielmehr zu oft angreife. Dieser Tadel ist meines Erachtens unberechtigt. 
Denn gerade darin, daß Stern sehr oft die Darstellung von Treitschke berichtigen 
kann, liegt der Wert dieser Arbeit. Sie ist in den Einzelheiten viel zuverlässiger, 
weil sich Stern nicht durch ein leidenschaftliches Temperament verleiten läßt, 
vorschnelle Urteile niederzuschreiben. Der Verzicht im Urteilen mag ab und zu 
bei Stern fast übergroß werden, sein Werk ist gerade darum als Ausgangspunkt 
für Einzelarbeiten in den Deutschland berührenden Teilen ungleich brauchbarer 
als Treitschkes Deutsche Geschichte, wenigstens überall da, wo bei Treitschke 
nicht die Liebe, sondern der Gegner, oft auch der Haß spricht. 

Dieser Eigenschaften und Vorzüge des Sternschen Werkes halber möchten 
wir wünschen, daß der Verfasser uns den wichtigen Band über die 
Revolutionsjahre bald vorlegt. 

Greifswald. Bergsträßer. 


Quellen und Darstellungen zur Geschichte der Burschenschaft 
und der deutschen Einheitsbewegung, im Auftrage der burschen- 
schaftlichen historischen Kommission in Gemeinschaft mit W. Hopf, 
H. Kaiser, F. Meinecke, O. Oppermann, P. Wentzke herausg. von Her- 
man Haupt. Band II 334 S. 1911, Band III 1. u. 2. Heft 239 S. 1912. 
Heidelberg, Carl Winter. M. 15,—. 

Das Unternehmen, dessen ersten Band ich hier im Jahrgang 1911 S. 456ff. 
besprochen habe, scheint mir etwas ins Breite wachsen zu wollen. 

Es hat ja von Anfang an eine doppelte Schwierigkeit zu überwinden. Ein- 
mal will es sowohl der historischen Forschung als der burschenschaftlichen 
Familiengeschichte dienen; und dann sind es eben zumeist sehr jünglingshafte 
Helden, die nun so überaus gewissenhaft der Nachwelt ausgeliefert werden; 
sie muß an der Harmlosigkeit ihres Treibens zu vieles typisch finden, als daß 


216 Nachrichten und Notizen 


sie ihm geschichtlichen Wert zusprechen möchte. Am besten scheinen mir diese 
Schwierigkeiten dann behoben zu werden, wenn sich die Forschung mit einzelnen 
hervorragenden Persönlichkeiten befaßt und deren Verhältnis zur Burschen- 
schaft zum Ausgangspunkt einer biographischen Studie macht; es wird sich 
dann jedoch das Sonderbare ergeben, daß der abenteuernde Patriot wichtiger 
erscheint, als der brave Pfarrer oder Professor, der einen Ehrenplatz unter den 
alten Herren der Verbindung verdient. In der angedeuteten Weise hat Ernst 
Müsebeck seine Aufgabe aufgefaßt. Sein Beitrag: „Zwei Vertreter des deut- 
schen Einheitsgedankens von 1806—1820 macht uns mit zwei sehr bezeich- 
nenden Menschenschicksalen bekannt: mit dem hessischen Pfarrerssohn Martin, 
der Mitglied des 1785 in Marburg aufgehobenen Konstantistenordens, eines 
geistigen Vorläufers der Burschenschaft, war, der sich 1798 schon ausführlich 
über den Gedanken einer „teutschen Burschenschaft“ mit den beiden Grund- 
tendenzen Überwindung des landsmannschaftlichen Sondertums und der sitt- 
lichen Verrohung aussprach, der als Beamter des Königreiches Westfalen zum 
Verschwörer und Insurgenten im Dienst der nationalen Idee wurde, um 
dann mit Gruner und den deutschen Gesellschaften in Verbindung zu kommen. 
Im scharfen Gegensatz zu diesem leidenschaftlichen und ehrgeizigen Manne 
steht der preußische Gardeleutnant v. Plehwe: eine durch und durch religiöse 
Natur, ein Genosse der Gerlachs und Stolbergs, einer der „Maikäfer“, erfaßt 
er den neuen Patriotismus mit flammender Inbrunst: er stellt den „Verräter“ 
Schmalz, macht feierliche Eingaben an den König, in denen er ihn mit der 
patriarchalischen Apostrophe Du beschwört, die versprochene Verfassung zu 
gewähren. Er ist ein Freund seiner „Krieger“, die er nicht nur exerziert, son- 
dern auch geistig durch Lieder und Märchen im deutschen Sinne erbaut; ein 
eifriger Turner, macht er das Wartburgfest mit und tritt Berliner Burschen- 
schaftern und dem Schleiermacherschen Kreise nahe; Sand, der Mörder, ist 
sein Freund. Natürlich fällt sein schwärmerisches Treiben auf, er wird 
wiederholt zur Verantwortung gezogen, seine tadellose Führung schützt ihn vor 
Strafe. Seine Papiere werden von der Mainzer Untersuchungskommission 
eingezogen. Plehwe, eine exaltierte und unglückliche Natur, ist dann früh- 
zeitig zugrunde gegangen. 

Von weiteren Beiträgen hebe ich hervor: Paul Wentzke: Die Anfänge der 
Freiburger Burschenschaft; ein Aufsatz, der die Schwierigkeiten der Ent- 
stehung und des Anschlusses einer abseits befindlichen Gruppe gut veranschau- 
licht; Wilhelm Lang: Die Tübinger Feuerreiter 1828—1833 — ein farben- 
reiches Bild des Treibens origineller schwäbischer Köpfe; Eduard Dietz: 
Die Teutonia und die Allgemeine Burschenschaft in Halle, wobei mir die 
Knaust - Immermannischen Händel doch nicht ganz gerecht beurteilt zu sein 
scheinen. Das Vorgehen der satisfaktionslüsternen Teutonen gegen den armen 
Theologen Knaust wird man wohl heute mit dem Dichter Karl Immermann 
entschieden verurteilen. Und auch vom burschenschaftlichen Standpunkt aus 
ist die Duellwut ja durchaus eine Reaktion. Die ältesten Bestrebungen sind auf 
ein Zweikampfverbot gegangen, und je mehr der Paukereisport zunimmt, desto 
mehr läßt die alte schroffe Stellung zu den Korps nach. Eine objektive Unter- 
suchung der Auffassung der Duellfrage seitens der ersten Burschenschafter 
wäre sehr erwünscht. 


DIE KULTUR DER GEGENWART 
IHRE ENTWICKLUNG UND IHRE ZIELE 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. PAUL HINNEBERG 


VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG UND BERLIN 


TEIL II, ABT. 2, 1: 


ALLGEMEINE VERFASSUNGS- 
UND VERWALTUNGSGESCHICHTE 


VON 


ALFR. VIERKANDT - LEOP. WENGER . MART. HARTMANN. O. FRANKE 
K. RATHGEN . ARN. RITTER LUSCHIN von EBENGREUTH . O. HINTZE 


ERSTE HÄLFTE 


[VII u. 373 S.] 1911. Geh. M 10.—, in Leinwand geb. M 12.— 


Die „Kultur der Gegenwart“, für den weiten Umkreis aller 
Gebildeten bestimmt, soll in allgemein verständlicher Sprache 
aus der Feder der geistigen Führer unserer Zeit eine systematisch 
aufgebaute, geschichtlich begründete Gesamtdarstellung unserer 
heutigen Kultur darbieten. | | | 

So behandelt der vorliegende Band, seiner Aufgabe im Rahmen 
des Gresamtunternehmens entsprechend, in großzügiger Darstel- 
lung aus der Feder der berufensten Fachleute die allgemein 
historisch und kulturgeschichtlich wichtigen Tatsachen der Ver- 
fassungs- und Verwaltungsgeschichte und führt einerseits von 
den Anfängen bei den primitiven Völkern und den Völkern des 
orientalischen Altertums über die islamischen Staaten bis zu 
den modernen Verhältnissen in China und Japan, andererseits 
vom europäischen Altertum und den Germanen bis zum Unter- 


gang des römischen Reiches deutscher Nation. 


(mit Auszug aus dem Vorwort des Herausgebers, der Inhalts- 
Probeheft übersicht des Gesamtwerkes, dem Autoren-Verzeichnis und 
mit Probestücken aus dem Werke) umsonst von der Verlagsbuchhandlunv 
. . 


1 


INHALTSVERZEICHNIS. 


EINLEITUNG. 


DIE ANFÄNGE DER VERFASSUNG UND VERWALTUNG UND DIE 
VERFASSUNG UND VERWALTUNG DER PRIMITIVEN VÖLKER. 
Von ALFRED VIERKANDT. 


Einleitung. — A. Die Verfassung. — B. Die Verwaltung. — Literatur. 


A. DIE ORIENTALISCHE VERFASSUNG 
UND VERWALTUNG. 


I. DIE VERFASSUNG UND VERWALTUNG DES ORIENTALISCHEN 
ALTERTUMS. Von LEOPOLD WENGER. 


Einleitung. — A. Die orientalischen Despotien inÄgypten, Babylonien, 
Assyrien, Persien und Indien: I. Der König. II. Die Stände. — B. Israel 
und Juda: I. Staatliche Anfänge. II. Königtum und Priestertum. III. Die Ver- 
fassung. IV. Stände des Volkes. — C. Karthago: I. Königtum. II. Oligarchie 
und Demokratie. — Schluß. — Literatur. 


II. DIE ISLAMISCHE VERFASSUNG UND VERWALTUNG. 
Von MARTIN HARTMANN. 


Einleitung. — A. Die Verfassung der islamischen Staaten: I. Das Reichs- 
und Staatsgebiet. II. Die Reichs- und Staatsangehörigen und die Schutzgenossen. 
III. Die Gesetzgebung. IV. Die Leitung des Reiches und der Staaten. V. Die 
Finanzen. VI. Das Heerwesen. VII. Das Reich und die Staaten ın ihren Be- 
ziehungen zur Umwelt. — B. Die Verwaltung der islamischen Staaten: 
I. Justiz. II. Kulturpflege. — Literatur. 


III. DIE VERFASSUNG UND VERWALTUNG CHINAS. 
Von OTTO FRANKE. 


Einleitung. — I. Die Entwicklung der Verfassung und Verwaltung aus dem Alter- 
tum. II. Die Verfassung und Verwaltung der regierenden Dynastie (seit 1644). 
III. Die Reformversuche der jüngsten Zeit. — Literatur. 


IV. DIE VERFASSUNG UND VERWALTUNG JAPANS. 
Von KARL RATHGEN. 


Einleitung. — I. Überblick über die Entwicklung der japanischen Verfassung von 
1868. II. Das Ende des Shogunats und die Entstehung des modernen absoluten 
Staats. III. Die Verfassungsbewegung. IV. Die Verfassung von u: V. Ver- 
fassungsleben seit 1890. — Literatur. 


— nn nn ·— nl m — 


B. DIE EUROPÄISCHE VERFASSUNG UND VERWALTUNG. 
(Erste Hälfte.) 


I. DIE VERFASSUNG UND VERWALTUNG DES EUROPÄISCHEN 
ALTERTUMS. Von LEOPOLD WENGER. 


Einleitung. — A. Staatsverfassung: I. Grundlegung. Il. Das Urkönigtum. 
III. Der Adelsstaat. IV. Die Demokratie. V. Die Monarchie. — B. Staats- 
verwaltung: I. Verwaltungskörper. II. Staatshaushalt. III. Heeresorganisation. 
IV. Agrarverwaltung. Handel. Soziale Gegensätze. V. Nationen und Kon- 
fessionen im Staat. VI. Freie und Sklaven. — Schluß. — Literatur. 


II. DIE VERFASSUNG UND VERWALTUNG DER GERMANEN UND 
DES DEUTSCHEN REICHES BIS ZUM JAHRE 1806. 
VON ARNOLD RITTER LUSCHIN von EBENGREUTH. 


Einleitung. — A. Frühgermanische Reiche (bis 887): I. Die germanischen 
Urstaaten. II. Die germanischen Stammesreiche. III. Die Staatenbildungen bie 
den Westgermanen. IV. Die Reiche der arianischen Germanen. V. Die Reiche 
der Angeln und Sachsen. VI. Die Reiche der Nordgermanen. VII. Das Reich 
der Franken. 1. Unter den Merowingern. 2. Unter den Karolingern. — B. Das 
Heilige Römische Reich Deutscher Nation (887—1806): I. Entstehen 
und Blütezeit des Deutschen Reiches (887—1198). 1. Geschichtlicher Überblick. 
2. Die Verfassung. 3. Die Verwaltung. 4. Die Stände. — II. Das Deutsche Reich 
in der Zeit der päpstlichen Vorherrschaft (1198—1519). 1. Geschichtlicher Über- 
blick. 2. Die Verfassung. 3. Die Verwaltung. 4. Die Stände. — III. Von der 
Glaubenstrennung im 16. Jahrhundert bis zum Untergang des Römisch-Deutschen 
Reiches (1519—1806). 1. Geschichtlicher Überblick. 2. Die Verfassung. 3. Die 
Verwaltung. 4. Die Stände. — Literatur. — Register. 


$ BESTELL-ZETTEL. T 


bestellt Unterzeichneter aus dem Verlage von B. G.Teubner in Leipzig, 
fest — zur Ansicht: 


Allgemeine Verfassungs- u. Verwaltungsgeschichte. 
Erste Hälfte. 


(Die Kultur der Gegenwart. Ihre Entwicklung und ihre Ziele. Heraus- 
gegeben von Prof. Paul Hinneberg. Teil II, Abt. 2, 1.) 1911. Geh. 
M 10.—, in Leinwand geb. M 12.— 


Ich ersuche um unentgeltliche und postfreie Zusendung des Probeheftes. 


Ort, Wohnung: Unterschrift: 


4 Aus: ALFRED VIERKANDT: Die Anfänge der Verfassung. 


A. Die Verfas- Die Verteilung der staatlichen Macht — diese ist hier gleichbedeuten 4 
Natürfiehe mit der Verfassung des Staates — spiegelt von Anfang an die drei Gruppen 


a von Verschiedenheiten wider, welche von Natur aus in jeder mensch- 
Machtverteilung lichen Gemeinschaft bestehen; genauer gesagt, sie geht eben aus ihnen 
. organischem Wege hervor. Es sind das die Unterschiede des Ge- 
schlechtes, des Alters und der Persönlichkeit. Von einer allgemeinen 
Gedrücktheit und Rechtlosigkeit des Weibes bei den Naturvölkern ist 

freilich keine Rede. Bei vielen von ihnen, besonders durchweg bei den 

Jäger- und Sammlervölkern, also den wenigst gestiegenen Stämmen der 
Gegenwart, steht die Frau dem Manne relativ selbständig gegenüber: sie 

erwirbt und verbraucht zum großen Teil ihre Nahrung für sich selbst, führt rd 

mit ihren Kindern vielfach ein Leben für sich, hat vielleicht eigenen Be- e 

sitz und an ihrer Sippe einen starken Rückhalt. In Hinsicht des öffent- 

lichen Rechtes steht sie jedoch überwiegend hinter dem Manne zurück. 

An den politischen Angelegenheiten hat sie ziemlich selten Anteil, noch 

seltener übt sie einen dominierenden Einfluß auf sie aus. Die Tatsache, 

daß die Herrscherwürde vereinzelt auch bei den Naturvölkern von Frauen 


bekleidet wird, bedeutet hierfür ebensowenig wie das gelegentliche Vor- 
kommen dieser Erscheinung in unseren europäischen Verhältnissen. — — 


Die Unterschiede des Alters ferner sind bei den Naturvölkern von ein- 
eee Fedeniung, we ar nn bei e eine noch ves 


erfahreneren Personen zugute 04 erzeugt einen gewaltigen Respekt vor 
Se Alter. enen in pee parson chen A re g end- 


zunächst ss homogenes Ganzes erscheinen, so belehrt uns von den = 
gebnissen genauerer Beobachtungen abgesehen über das Irrige dieser An- 
nahme doch schon die psychologische Beobachtung, die wir täglich machen 
können, daß der Gegensatz zwischen führenden und geführten Individuen 
bis in die kleinsten Kreise hinein alles menschliche Leben beherrscht. 
Im Gegensatze zu diesen drei Gruppen von Unterschieden bildet sich ein 
vierter erst im Laufe der Kultur heraus, nämlich derjenige zwischen 3 
Freien und Sklaven. Den Sammler- und Jägervölkern ist die Insti- - 


tution der Sklaverei im allgemeinen fremd, während sie bei den Acker- * 

bau treibenden Stämmen am meisten verbreitet ist. Die persönliche 2 
Behandlung der Sklaven entspricht zwar keineswegs der verbreiteten Vor- 

stellung von der absoluten Roheit und Herzenshärtigkeit der Naturvölker; 2 

selbst völlig rechtlos sind sie nicht überall, und von der mit ihnen ver- 22 

— wandten Klasse der Hörigen gilt wohl überall das Gegenteil. Jedoch = 
von den öffentlichen Angelegenheiten sind sie ebenso wie die Frauen "D 


k durchgängig ausgeschlossen. * — 
à l 3 -p 
J 


7 * * * 
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* - 


——— NN Ze 
Aus: LEOPOLD WENGER: Die Verfassung u. Verwaltung des orientalischen Altertums. 5 


Die Organisation eines Weltreichs ist zuerst in Persien versucht und 55 
mit großem Erfolge durchgeführt worden. Das Reich, das so ziemlich l 
dien ganzen Orient umfaßt, besteht aus national und religiös heterogensten 
Elementen. Während die Assyrer ihr Weltreich auf Grausamkeit grün- 
deten und erhalten wollten, während es ihnen Regierungskunst war, ganze 
Völker vom heimischen Boden gefangen wegzuschleppen und anderwärts 
anzusiedeln, ist — freilich nicht ohne Rückfälle — religiöse und nationale 
Toleranz persisches System. Jene ist schon gekennzeichnet worden, diese 
drückt sich unter anderem in der Duldung des Gebrauchs der Landes- 
sprache aus, freilich unbeschadet der arischen Staatssprache, in der alle 
Staatsurkunden abgefaßt sind. Aber auch diese Denkmäler enthalten da- 
neben Ubersetzungen in den Sprachen der Residenzen Susa und Babylon. 
Für den Verkehr mit der Bevölkerung dient daneben in weitem Ausmaße 
das Aramäische. Das Reich ist in große Provinzen, Satrapien, geteilt. Bei 
ihrer Begrenzung wird die Kunst geübt, historische Individualitäten zu 
trennen, mit anderen feindlichen zusammenzuschließen und so die Reichs- 
gewalt zu stärken. An der Spitze der Provinzen stehen Statthalter, Sa- 
trapen, Landpfleger. Ihr Hof ist ein Abbild des Königshofes, ihre Macht 
der der Könige nachgebildet. Sie sind wahrhafte Vizekönige. Ihre Selb- 
ständigkeit äußert sich vielleicht am deutlichsten darin, daß sie selbst 
eigenes Münzrecht besitzen, sonst eine Prärogative der Krone. Die Sa- 
trapien vererben sich oft vom Vater auf den Sohn, indes wird vom König- 
tum stets argwöhnisch daran festgehalten, daß es Beamtenposten sind, 
nicht Stammesherzogtümer mit eigenen Dynastien. Aber Persien war 
- groß und der König der Könige weit. So drohte dem Königtum stets die 
> Emanzipierung der Satrapien. Darum suchten die Könige durch außer- 
ordentliche Maßnahmen dem entgegenzuwirken. Ein hoher Hofbeamter, 
} das Auge des Königs, konnte überall unangemeldet inspizieren. Jeder 
 „Yerwaltungsakt kann mit Umgehung des Satrapen vom König vollzogen 
Werden. Ihn bindet kein Instanzenzug. Über die umfangreiche könig- 
gr liche Tätigkeit werden Amtsjournale geführt. Analoge Tagebücher führen 
71 auch die höheren und niederen Beamten. Aus ihnen läßt sich die Amts- 
führung jedes Beamten jederzeit ersehen. Es ist das übrigens eine weit- 
£ verbreitete Einrichtung. Wir finden sie in Israel, in Ägypten, Syrien und 
i Assyrien, wir begegnen ihr im Makedonenreiche und sehen sie von den 
hellenistischen Ländern aus nach Rom kommen. Das ganze Reich ist 
von Königsstraßen durchzogen, die in Susa zusammenlaufen. In Ab- 
ständen von etwa drei Meilen gibt es königliche Posthaltereien und vor- 
treffliche Gasthäuser. Berittene Postboten sind jederzeit bereit, könig- 
liche Befehle und Regierungsdepeschen zu befördern schneller als die 
Kraniche. Hier war vielleicht in manchem Babylon vorbildlich. Auch 
die Feuerpost haben die Perser von dort übernommen. j — 
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Staatliche 
tellung der 
ichtmuslime, 


Ausblick. 
ie Kritik an 
n Religions- 
urkunden. 


6 Aus: MARTIN HARTMANN: Die islamische Verfassung und Verwaltung. 


Die Schutzgenossen sind solche Ungläubige, die durch gewisse Lei- 
stungen das Recht auf den Schutz der Muslime erworben haben, zugleich 
aber in einem Hörigkeitsverhältnis zu ihnen stehen, denn sie dürfen sich 
den Leistungen, mit denen sie den Schutz erkaufen, nicht beliebig durch 
Auswanderung entziehen. Da virtuell die ganze Erde Gebiet des islamischen 
Staates ist, so würden sie bei Auswanderung auf nicht erorbertes Gebiet 
sofort zu Feinden werden. Sie müssen deshalb da wohnen, wo ihre isla- 
mischen Herren es wollen. Die Bewahrung der Stellung hängt von der 
Erfüllung der ihnen auferlegten Verpflichtung ab, den Tribut (dschizja, Ab- 
lösungssteuer) in Demut zu zahlen. Diese Bestimmung läßt verschiedene 
Deutungen zu, doch ist der Sinn der Worte „in Demut“ (eigentlich „in- 
dem sie klein sind“) kaum je anders aufgefaßt worden, als daß diese 
Schutzgenossen minderwertig und verächtlich sind. Es ist auch den Mus- 
limen verboten, Ungläubige zu Freunden zu nehmen..... 


Eine Änderung der Verfassung der islamischen Staaten hinsichtlich der 
Stellung der Nichtmuslime ist unmöglich, solange der islamische Charakter 
gewahrt wird. Denn eine Gleichstellung der Nichtmuslime mit den Mus- 
limen in staatlichen Rechten und Pflichten widerstreitet dem Geiste des 
Islams und den ausdrücklichen Bestimmungen des Korans und der heiligen 
Tradition 


Das kulturelle Leben der islamischen Völker zeigt, wie wir sahen, so 
schwere Schäden, daß die Gesundung fast unmöglich scheint. Die voll- 
kommene Gleichstellung von Geistlichem und Weltlichem, die sich in der 
Vorstellung äußert, daß alle menschliche Lebensbetätigung durch Satzungen 
Gottes geregeltsei, führt zu der Alleinherrschaft derer, die die Quellen dieser 
Satzungen, die heilige Überlieferung in Koran und Sunna, lesen und deuten 
können. Wenn deshalb tatsächlich Gewaltnaturen als absolute Herrscher 
das Regiment führen, so wird dabei doch immer der Schein aufrecht- 
erhalten, daß dieses Regiment im Sinne der Religion geführt werde. Das 
Moment der Teilnahme der Gemeinde an allen öffentlichen Angelegen- 
heiten wurde schon früh ausgeschaltet. Aber nur die Rückkehr zum 
Consensusprinzip kann der Weg zur Gesundung sein. Die islamischen Völker 
müssen sich vor allem darüber einig werden, daß auch die von ihnen als 
Hauptquelle ihrer Religion angesehene Urkunde der historisch-kritischen 
Betrachtung unterliegt. Zu dieser Erkenntnis wäre es gekommen, hätte 
der rationalistische Wissenschaftsbetrieb, den Mamun (813—833) be- 
günstigte, sich normal entwickelt. Er wurde unter dem Drucke der sieg- 
reichen Orthodoxie bald aufgegeben. ... Die islamischen Völker werden zu 
der vollen Teilnahme an den Kulturgütern nur gelangen, wenn auch sie 
zu ihren Offenbarungsurkunden die Stellung einnehmen, die das Haupt- 
kennzeichen der Kulturgemeinde ist: der vorurteilslosen Kritik. 


Aus: OTTO FRANKE: Die Verfassung und Verwaltung Chinas. 7 


Diese Darstellung der Chou-Verfassung zeigt das Bild des absoluten an 
cäsaropapistischen Feudalstaates, vergleichbar dem späteren römischen Staates. 
Cäsarentum und dem daran anknüpfenden Papsttum, beiden aber über- 
legen an Folgerichtigkeit. Ob das ganze wunderbar verästelte System 
jemals in allen Einzelheiten verwirklicht gewesen ist, vermag heute nie- 
mand zu sagen; sehr wahrscheinlich ist es nicht. Jedenfalls um die Zeit, 
wo die chinesische Geschichte anfängt, durchsichtiger und konkreter zu 
werden, d. h. um die Mitte des 9. Jahrhunderts v. Chr., zeigt die Chou- 
Verfassung bereits den Verfall. Das hohe sittliche Prinzip, die Grundlage ` 
der staatlichen Ordnung, findet in den Persönlichkeiten der Kaiser eine 
unzulängliche Vertretung, und zugleich damit sinkt die reale Macht des 
Himmelssohnes gegenüber dem durch Eroberung wachsenden Landbesitz 
der Vasallenfürsten. Ihre Stellung wird erblich, Dynastien bilden sich 
auch in den „Außenstaaten“, die Vasallen eignen sich Vorrechte des 
Souveräns an, und die Zentralgewalt wird schließlich zu einem bloßen 
theoretischen Begriff. Diese Entwicklung zeitigte das natürliche Ergebnis? 
derjenige unter den Vasallenfürsten, der über die stärksten Machtmittel 
gebot, unterwarf und verdrängte die übrigen und zertrümmerte am Ende 
die hohle Kaisergewalt der Chou, um selbst eine neue zu begründen. 

Dieser Mann war der Fürst von T’sin, der in der Geschichte mit dem 
stolzen Namen Si Huang-li, d. h. „der erste Kaiser“ genannt wird. 

Dieser Name hat seine gute Berechtigung, denn der neue Kaiser war 
verfassungsmäßig ein anderer als seine Vorgänger, der erste seiner Art. Umformung 
Mit den Chou-Kaisern verschwand auch ihr altüberkommenes System: die den Pianeit 
Lehensfürsten waren beseitigt, und Shi Huang-ti setzte keine neuen an N 
ihre Stelle, er allein wollte Fürst sein und bleiben. So ward aus dem 
Feudalstaate der Einheitsstaat mit absolutem Kaisertum. Auf diesem neu 
geschaffenen Grunde ist das chinesische Staatsgebäude entstanden, wie 
wir es noch in der Gegenwart sehen. Freilich: trotz alles gewaltsamen 
Umstürzens der ererbten Formen, in dem Generationen von chinesischen 
Geschichtschreibern einen verbrecherischen Eingriff in die göttliche Welt- 
ordnung gesehen haben, ohne zu ahnen, daß ihm das politische Dasein 
ihres Volkes zu danken ist, trotz alles Mühens, selbst die Erinnerung an 
die Vergangenheit durch Vernichtung der Literatur auszulöschen, die 
wesenhaften Züge des chinesischen Staatsorganismus hat auch Shi Huang-ti 
nicht zu verwischen vermocht. Er selbst stand mehr unter dem Einflusse 
des uralten Gedankens einer Universalherrschaft über die Menschheit als 
seine Vorgänger, wenngleich, seinen hinterlassenen Inschriften zufolge, das 
Gefühl der persönlichen Beziehungen zum „Himmel“, d. h. Gott, in ihm 
nicht lebendig gewesen zu sein scheint. War aber auch vielleicht der 
religiöse Charakter seinem neuen Staate fremd, so ist er unter seinen 
Nachfolgern in der Verfassung um so stärker wieder hervorgetreten. 


* -i 


8 Aus: KARL RATHGEN: Die Verfassung und Verwaltung Japans. — 
S = = Y  —m — ZZ =  C .-._„,—,;3Ä 
assungsleben Wie hat sich die japanische Verfassung im praktischen Leben be- 
an as währt? Das Urteil muß verschieden lauten, je nach den Erwartungen - 
Landtages. und nach den allgemeinen politischen Anschauungen des einzelnen. 
Wer mit großen Erwartungen von dem Einfluß einer volkstümlichen Re- 
gierung, von Volksfreiheit und einer neuen Ära dem Verfassungsstaate _ $ 
entgegenging, ist sicher ernüchtert. Die Feiern der zehn- und Re 
jährigen Wiederkehr der Verfassungsverkündigung im Februar 1899 und 
1909 sind wohl äußerlich geräuschvoll, aber innerlich kühl gewesen. E 


Auch anderwärts ist ja eine Ernüchterung in der Einschätzung des Parla- R: 
mentarismus eingetreten. e 
In anderen Kulturländern hat das Parlament aber doch fast überall 

wenigstens anfangs eine Blütezeit erlebt. Die Volksvertretungen haben a 
wenigstens zeitweise hervorragende Geister beherbergt und einen starken $ < | 
Einfluß auf das politische Leben geübt. In Japan ist das bisher nicht der 

Fall gewesen. Sachkenntnis und reiner Eifer haben meist in gleichem -a 
Maße gefehlt. Das Parlament hat keine führende Rolle gespielt. Frei- 
lich haben die herrschenden Kreise auch von Anfang an nicht die Ab- 
sicht gehabt, ihm eine bedeutende Stellung einzuräumen. Japan ist auch 5 
heute ein Beamtenstaat. Es ist auch als Verſassungsstat regiert worden 
von den Männern, die das ganze neue Japan geschaffen haben, und von E 1 
dem Nachwuchs Jüngerer, die sie sich herangezogen haben. Heute, Wo 
die Revolutionäre der sechziger Jahre grau geworden sind, sitzen sie nicht 
mehr auf den Ministersesseln. Aber hinter den Kulissen sind es immer 


— 
„is 


am 


noch die „alten Staatsmänner“, wie man sie ganz technisch nennt, wie N 
Ito, Yamagata, Inouye, Matsukata usw., welche die Geschichte Japans E - 
bestimmen, Ministerien stürzen und einsetzen, wie der Ministerwechsel. 
von 1908 wieder deutlich gezeigt hat. Die jüngeren Staatsmänner, die 
heute Minister sind und werden, sind regelmäßig nicht aus dem Parla- = : 
ment hervorgegangen. ; 
Dem Parlament ist es nicht gelungen, einen maßgebenden Einfluß auf 
die Geschäfte zu erlangen. Dem steht der Vorteil gegenüber, daß die 
Gesetzgebung, wenn man von Steuergesetzen absieht, mit einer staunens- <+ 
werten Glätte und Schnelligkeit arbeitet. Die wichtigsten Gesetze werden 
im Handumdrehen erledigt, was sich nicht bloß dadurch erklärt, daß der 
Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit ganz in den Ausschüssen liegt. 12 
In der Session 1908/9 sind alle von der Regierung eingebrachten Vor- 
lagen, mehr als 40, fast unverändert durchgegangen. Von Initiativ- ` 
anträgen im Landtage sind drei solche des Abgeordnetenhauses durch- 


— 


8: 
= 


gegangen, 43 andere sind teils im Hause selbst, teils im anderen Hause 2 
7 abgelehnt. Ein einziger vermochte das Abgeordnetenhaus lebhaft zu be- ~ 
o schäftigen: ein Antrag auf Wiederherstellung des Totalisators bei Wett- 1 


* rennen. 


— 
1 
* 


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LEIK A a — — L- 


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- 


A CA Aus: : LEOPOLD WENGER: Die Verfassung u. Verwaltung des europäischen Altertums. 9 


* 
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4 Auch in der guten Zeit der Republik sind böse Tage für den Staat 5 
gekommen, wenn äußere Kriegsnot und innere Unruhe den Wunsch wach 

erden ließ, daß ein Mann Ordnung schaffe und Frieden bringe. In 

2 Ichen Zeiten kehren die Römer zur Alleinherrschaft durch Ernennung 

— Diktators zurück. Aber höchstens sechs Monde darf seine Ge— 

4 y alt währen — so ist der Tyrannis vorgebeugt. 

Die Tribunatsjahre der beiden Gracchen sind die Wende der großen en ne, 
a der römischen Republik. Da tritt an Stelle der ruhigen Fortentwick- Beginnende Re- 
lun ung, der legalen Reformen des Staatsrechts die schrankenlose Revolution. RER, 
E erheben sich die feindlichen Parteien unter den Bürgern des 
einen Staates gegeneinander: die Volkspartei und die des Senats, Demo- 
ratie und Oligarchie. Und im Adel ringen um den Einfluß reiche Ritter 
id ämterstolze Optimaten. Gesetzentwürfe der Tribunen, die bestimmt 
h „der sozialen Not zu steuern, werden zu demagogischen Lockmitteln, 
k Menge in die Gefolgschaft eines Mannes zu bannen. Wer mit List 
die Menge nicht gewinnen kann, scheut vor keinem Verbrechen öffent- 
icher Gewalttätigkeit zurück. Wenn neue Gesetze gegeben oder ab- 
elehnt werden, fließt Bürgerblut. Aber neben der hauptstädtischen 
Masse wird noch ein zweiter viel gefährlicherer Machtfaktor sich seines 
kinflusses bewußt. Es ist das Heer. Seit Marius’ Heeresreform darf ohne ne 
"Rücksicht auf den Zensus jeder freigeborene Bürger ins Heer eintreten. Machtfaktor. 
Das letzte Jahrhundert der Republik hält mit seinen vielen Kriegen das 

Heer fast stets unter Waffen. Der Kriegsdienst ist nicht mehr Ehre und 

Vehre des Bürgers, sondern Erwerb einer bald zügellosen, dem siegreichen 

feldherrn ergebenen, im Unglück aber treulosen Menge, die dem Staats- 

wohl gleichgültig gegenübersteht, ja oft kein Vaterland kennt. Aus dem 

zürgerheer ist eine Söldnerbande geworden. Sie herrscht auf den Wink 

ires Herrn in Rom wie in Feindesland. Die militärischen Ereignisse auf 

den auswärtigen Kriegsschauplätzen jagen sich, und nicht anders ist 

s mit den politischen Verfassungsänderungen in Rom. Der Volkspartei- 

2 ann Marius, der die Herrschaft des Senates stürzt, Sulla, der Optimat, 

ler sie wiederaufrichtet, haben ihr Andenken mit Raub und Mord be- 

eckt. Pompeius, der mit Hilfe der Volkspartei die Senatsherrschaft bricht, 

tscheint im Kriege mit Mithradates wie ein römischer Alleinherrscher. 

iber schon ist ein anderer Stern aufgegangen, vor dessen zunehmendem Cäsar. 

P az bald alles erbleicht, was in Rom an politischer und militärischer 

pergie vorhanden ist: C. Julius Cäsar. Er, der Führer des Volks, Pom- 

us, der siegreiche Feldherr, und Crassus, der reiche Ritter, tun sich 

oz um Triumvirat zusammen und verteilen unter sich die Welt. Cato sah 

b Ende der Republik gekommen, Cicero dachte nicht anders. Der 

Kam pf unter den Triumvirn entschied für Cäsar. Mit seiner Diktatur hebt = 

€ ine neue Zeit an. Pi * 


; 4 
Tag t | 


AU 


Sklaverei. 


10 Aus: LEOPOLD WENGER: Die Verfassung u. Verwaltung des europäischen Altertums. 


Die griechisch-römische Kultur setzt die Sklaverei als selbstverständ- 
lich voraus. Es fehlt schon früh nicht an Geistern, die das Unrecht ein- 
sehen, das in der Theorie der Rechtsunfähigkeit eines großen Kreises 
von Menschen steckt. Aber an die praktische Änderung des Zustandes 
denkt man nicht. Das ist die düstere Kehrseite des so oft gepriesenen 
antiken Kulturideals. Die Sklaverei wurzelt vornehmlich in Kriegsgefangen- 
schaft und Schuldknechtschaft. Aber sie erbt sich fort von der Mutter 
auf das Kind. Die antiken Rechte behandeln den Sklaven als Sache, 
der Herr kann darüber verfügen, wie es ihm beliebt. Faktisch ist ja 
allerdings die Lage der Sklaven zu den verschiedenen Zeiten und in 
den verschiedenen Staaten des Altertums keineswegs dieselbe gewesen. 
Vielfach läßt die wirtschaftliche Lage des Sklaven seine Rechtlosigkeit 
wenig fühlbar erscheinen. Wenn wir uns der Bilder erinnern, die Homer 
von Sklaven im Hause des Odysseus entwirft, oder wenn wir der Sklaven 
gedenken, von denen Horaz in seinen Schilderungen römischer Land- 
wirtschaften erzählt, so tritt da ein gewaltiger Unterschied hervor zwischen 
der Stellung einzelner ländlicher Haus- oder Felddienstboten und den 
Sklavenherden, welche Großgrundbesitz und Großindustrie halten. In 
Griechenland und Rom haben Sklaven faktisch Vermögen haben können 
— wir wissen, daß sie sich selbst loskaufen konnten. In Athen hat der 


demokratische Zug aller Staats- und Privateinrichtungen jede Brutalität 


gehindert. Die Sklaven waren nicht bloß gegen Fremde, sondern auch 
gegen den Herrn geschützt. In Rom geht es mit dem rechtlichen Schutz 
der Sklaven nur zögernd und langsam vorwärts. Der Fechter- und Sklaven- 
aufstand, der ganz Italien mit Angst erfüllt, wirft ein grelles Licht auf 
die traurige Lage der Sklaven, aber auch auf die stete Gefahr, die diese 
Entrechteten für die herrschende Klasse bedeuten. Das Los der Sklaven 
ist nach der grausamen Unterdrückung dieses typischen Aufstands nicht 
besser geworden. Nur die Staatssklaven hatten überall eine bevorzugtere 
Position. Aber trotz allem und allem ist es doch ein beherzigenswertes 
Wort, das einmal gesprochen wurde, daß die Antike sich praktisch ebenso 
hoch über ihre Theorie erhoben habe, als unser Leben unter der seinigen 
stehe. Schon seit dem Beginn der Kaiserzeit wird, wohl vielfach unter 
stoischem Einfluß, eine Schutzgesetzgebung für die Sklaven inauguriert, 
aber auch in der christlichen Kaiserzeit geht es auf dieser Bahn nur schritt- 
weise vorwärts. Wohl fördert man Freilassungen und führt neue Formen 
derselben ein, aber der antike Staat mußte eher zusammenbrechen, als 
jene frei und Menschen wurden, ohne die er nie hätte seine Kultur 
schaffen können. Sklaven haben nicht nur materiell diese Kultur ge- 
fördert, sie haben auch an der geistigen Kulturförderung als Lehrer und 
Philosophen keinen geringen Anteil genommen. Epiktet, der freigelassene 
Sklave, und Kaiser Mark Aurel stehen vollwertig nebeneinander. 


Aus: v. LuscHin: Verfass. u. Verwalt. d. Germanen u. d. deutsch. Reichs bis 1806. 11 


Die Germanen hatten die Stufe reinen Nomadentums bei ihrem Ein- Die 5 
tritt in die Geschichte schon überwunden. In den hundertfünfzig Jahren, Frühgermanis c P 
die zwischen den Berichten Cäsars und der Schilderung des Tacitus en 
liegen, hatte die Seßhaftigkeit, namentlich bei den Westgermanen, zu- 
genommen, die, von der überlegenen römischen Nachbarschaft im Vor- 
dringen über den Rhein gehemmt, zu einer besseren Ausnützung des 
Bodens durch stärker betriebenen Ackerbau genötigt waren. Demungeachtet 
blieben die Sippenverbände immer noch das für die Gliederung des 
Staatswesens zunächst Entscheidende und nicht etwa der zurzeit be- 
setzte Boden, der nur fremden Völkerschaften gegenüber als Staatsgebiet 
erschien und durch Wüstungen und Verhaue gegen Feindeseinfall ge- 
schützt wurde. Ä 

Aus dem Wesen von Familie und Sippe erklären sich die geschicht- nn 
lich beglaubigten Verfassungseinrichtungen in diesen Völkerschaftsstaaten. 
In der Familie herrscht Unterordnung unter den Willen des Familien- 
haupts. Damit mag die umfassende Bedeutung zusammenhängen, welche 
die Rechtssprache aller germanischen Völker mit dem Begriffe des Ältesten 
als eines Vorgesetzten verband. Zwischen den Angehörigen der Sippe wal- 
tete aber Gleichberechtigung. Beim Zusammenschluß zum Urstaat, der sich 
äußerlich als Verband einer Anzahl Sippen darstellte, kamen daher sowohl 
das Moment der Herrschaft als das des genossenschaftlichen Willens — 
wenngleich in wechselndem Ausmaß — zur Geltung. Das Bedürfnis einer 
gewissen Leitung des Staates führte zur Einsetzung von Obrigkeiten, aber 
die Unterordnung unter diese war mehr freiwillig als erzwingbar. War 
schon für die einzelne Sippe nur ihr Entschluß bindend, so war der Ur- 
staat als Vereinigung von Sippen um so mehr an den Gesamtwillen dieser 
gebunden. Auf dieser Tatsache ruht in den Staaten der germanischen Ur- 
zeit die Bedeutung der Landsgemeinde, neben welcher der Einfluß der 
Obrigkeit zurücktritt. Die Einteilung dieser Urstaaten durch Tacitus in 
solche, die unter einer Mehrzahl von Fürsten, und in solche, die unter 
einem König stehen, hat darum nicht jene Bedeutung, die man ihr früher 
beigelegt hat: das eigentliche Staatshaupt war in beiden Fällen die Lands- 
gemeinde, d. i. die allgemeine Versammlung der vollfreien Volksgenossen; 
für die Herrschergewalt einzelner hatte die germanische Urverfassung 
keinen Raum. König wie Fürst waren also damals von der Lands- 
gemeinde gewählte Beamte, und es gab eigentlich nur auf dem Gebiete 
des Kriegswesens zwischen beiden Staatsformen einen größeren Unter- 
schied. Staaten mit einer Fürstenmehrheit an ihrer Spitze hatten näm- 
lich in Friedenszeiten keinen gemeinsamen Heerführer, der nur im Kriegs- 
falle nach der persönlichen Eignung des einzelnen gewählt wurde, während 
das germanische Königtum überall militärischen Oberbefehl und Dis- 
ziplinargewalt bleibend besaß. 


12 Aus:v.Luschin: Verfass. u. Verwalt. d. Germanen u. d. deutsch. Reichs bis 1806. 
L a L e m  —__ 4 


H 2 . | . . . . 24.5 
ae = 52 N Die wenigen freien Reichsbauern erfreuten sich angemessener wirt- 
eic eutsch. a 
Nation: schaftlicher und gesellschaftlicher Verhältnisse, um so trostloser war die 7 
Seit der Glau- RE ; ; 2 
nstrennung im Lage der übrigen Bauernschaft in den meisten Gegenden Deutschlands. 


H enstrennung im 
z6. Jahrhundert. Unter dem Namen des armen Konrad, des Bundschuh, in windischen 


W Bauernaufstände, die zum Teil sogar in den Kalendern vorhergesagt 
mit unheimlicher Schnelle über große Teile des Reichs. Sie wurden mit 
Gewalt niedergeschlagen und haben die Lage der Bauernschaft nur noch 
mehr verschlechtert, so daß der Kosmograph Sebastian Münster diese in 
seiner derben Sprache als jedermanns Fußhader bezeichnete. a 

Begreiflich werden diese Versuche einer gewaltsamen Änderung der; d 
drückend empfundenen gesellschaftlichen Ordnung, wenn man bedenkt, 
um wieviel sich im ganzen die Lage des Bauernstandes gegen das Mittel- 
alter verschlechtert hatte. Der abnehmende Geldwert erweckte bei den 
Grundherren den Gedanken, statt der vor Jahrhunderten in Geld fest- 
gestellten Ablösungssätze die Naturalabgaben neuerlich einzuführen. An- 
dererseits drängte die Beseitigung der Lehnsheere durch besoldete Truppen, 
die Erhaltung der Beamten und die Steigerung der Verwaltungsauslagen : 
überhaupt die Staatswirtschaft dazu, ihre Bedürfnisse mehr als früher durch 
Geld, also durch Steuern oder Schulden zu befriedigen. Die Steuern wurden. 
nun, ohne die Bauern zu befragen, von den Grundherrn bewilligt und auf 
ihre abhängigen Leute überwälzt. Diese wirtschaftlich Schwächsten trugen . 
aber nicht bloß den größten Teil der Staatslasten, sondern waren im i 2 
gleichen oder selbst in höherem Ausmaß überdies zu Leistungen an ihre 
Herren verpflichtet. Das bisher über die Lage des Bauernstandes Gesagte 
galt ziemlich allgemein in Deutschland, dazu kam in den Gegenden des s 
Kriegsschauplatzes noch der Jammer, den der Dreißigjährige Krieg un- 
mittelbar verursachte. Wie verheerend seine Wirkungen für den Bauern- x 
stand waren, kann man den ergreifenden Schilderungen Grimmelshausens 
entnehmen. Immer und immer wieder zerstörte die wilde Kriegsfurie, k 
was des Landmanns Fleiß geschaffen; immer und immer wieder kehrten 
diese Bauern in alter Anhänglichkeit an die väterliche Scholle zu den 
zerstampften Äckern und niedergebrannten Häusern zurück, bis endlich ; 
Verzweiflung die Gequälten in die Wälder trieb und sie dann durch - 
Räuberhandwerk vergalten, was man an ihnen verbrochen hatte. Als * 
endlich die Friedensglocken läuteten, hatte in den vom Kriege betroffenen 
Gegenden die Mehrzahl der Bauern keine Heimat mehr, die Gutsherren 1 
hatten der Flüchtigen Grund und Boden eingezogen und stellten nun 
jenen, die sich meldeten, harte Bedingungen. Erst nach 1648 ist bei- 

m spielsweise in der verschrieenen Uckermark, wo es vor dem Kriege noch 

i freie Bauern gab, die Leibeigenschaft neu begründet worden. 


| J 


14. <a s 4 ** * 


DIE KULTUR DER GEGENWART. 13 


Bisher sind ferner erschienen: 


“ 


Teil II, Abt. 5, 1: Staat und Gesellschaft der neueren Zeit 


(bis zur französischen Revolution). Bearbeitet von F. v. Bezold, E. Gothein 
find R. Koser. M 11.— 


Inhalt. Staat und Gesellschaft des Reformationszeitalters: F. v. Bezold. — 
Staat und Gesellschaft des Zeitalters der Gegenreformation: E. Gothein. — 
Staat und Gesellschaft zur Höhezeit des Absolutismus: R. Koser. 


; „Es ist ein bedeutsames Werk, das uns vorliegt, das Werk dreier Männer, die, jeder aui seinem 

Gebiete, anerkannt Hervorragendes geleistet haben und nun die gesicherten Ergebnisse langjähriger 
eigener und fremder Forschungen in abgeklärter, gediegener Form zusammenfassen und einem ge- 
schichtlich interessierten Publikum darbieten. Die drei Teile des Werkes stellen wohlgesonderte, 
in sich abgegrenzte Gebiete dar, die allemal wenigstens ein Jahrhundert umfassen und sich über alle 
wesentlichen Betätigungen des geschichtlich bedingten Menschen erstrecken.“ 


„In diesem von berühmten Historikern geschriebenen Werke werden Staat und Gesellschaft des 
Reformationszeitalters, des Zeitalters der Gegenreformation und die zur Höchstzeit des Absolutismus 
in klassischer, auch die Staatslehre bereichernder Weise großzügig dargestellt. Besonders der von 
v. Bezold geschriebene Teil des Werkes ist voll der tiefsten und feinsten Würdigung persönlicher, 
kultureller und die Staatsentwicklung fördernder Taten.“ (Deutsche Juristen-Zeitung.) 


Teil II, Abt. 8: Systematische Rechtswissenschaft. Bearbeitet 
von R. Stammler, R. Sohm, K. Gareis, V. Ehrenberg, L. v. Bar, L. 
v. Seuffert, F. v. Liszt, W. Kahl, P. Laband, G. Anschütz, E. Bernatzik, 
. v. Martitz. & 16.— 


Inhalt. Allgemeines. Wesen des Rechtes und der Rechtswissenschaft; 
Stammler. — Die einzelnen Teilgebiete. A. Privatrecht. Bürgerliches Recht: 
= Sohm. Handels- und Wechselrecht: K. Gareis. Versicherungsrecht: 
V. Ehrenberg. Internationales Privatrecht: L. v. Bar. B. Zivilprozeßrecht: 
5 Seuffert. C. Strafrecht und Strafprozeßrecht: F. v. Liszt. D. Kirchenrecht: 
Kahl. E. Staatsrecht: P. Laband. F. Verwaltungsrecht. Justiz und Ver- 
waltung: G. Anschütz. Polizei und Kulturpflege: E. Bernatzik. G. Völker- 
recht: F. v. Martitz. — Die Zukunftsaufgaben des Rechts und der Rechts- 
wissenschaft: R. Stammler. 


.. Alle Materien des Rechts finden sich hier in anschaulicher Weise und in knapper Form 
ystematisch dargestellt, wie sie sind und wie sie geworden sind, der Aufgabe entsprechend natur- 
gemäß nur fn ihren allgemeinen Grundzügen, aber mit erschöpfender Gründlichkeit, so daß auch 
em Fernerstehenden ein klarer und vollständiger Überblick über die das Rechtsleben beherrschenden 
Gedanken und seine Ziele ermöglicht wird. Die Namen unserer ersten Rechtslehrer, welche die 
Stoffe bearbeitet haben, bieten Gewähr für eine hervorragende Lösung der Aufgabe.“ 
> . (Conrads Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik.) 


Teil II, Abt. 10, 1: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. von 
W. Lexis. M 9.— 


= Inhalt. A. Einleitung. I. Die Entwicklung der Volkswirtschaft. — II. Die 
Methode der Volkswirtschaftslehre. — B. Der Kreislauf der Volkswirtschaft. 
J. Der Wert. — II. Die Nachfrage. — III. Die Produktion. — IV. Kapital- 
vermögen und Unternehmung. — V. Das Angebot. — VI. Die Preisbildung. — 
VII. Handel und Preise. — VIII. Das Geld. — IX. Kredit- und Bankwesen. — 
Der Wert der Geldeinheit. — XI. Das Einkommen. — XII. Näheres über 
eisen kommen und Kapitalgewinn. — XIII. Die Grundrente. — XIV. Pro- 
duktion und Einkommen. — XV. Krisen. — XVI. Die Konsumtion. — XVII. Pro- 
duktion und Verteilung. — XVIII. Zukunftsaussichten. 


„Die Hauptvorzüge des neuen Werkes des in den weitesten Kreisen bekannten Verf. liegen 
f der einen Seite in einer staunenswerten Beherrschung des Tatsachenmaterials, andererseits in 
der vorurteilslosen Darstellung des Stoffes. Niemand zuliebe, niemand zuleide, läßt sich der Verf. 
allein durch seine auf eingehendsten Studien beruhende wissenschaftliche Überzeugung bestimmen 
und hält sich dabei von jeder persönlichen Polemik fern. Daß die Abschnitte ‚Geld‘, ‚Kredit- und 
Bankwesen‘, ‚der Wert der Geldeinheit‘ besonders ausgezeichnet sind, konnte von Lexis nicht anders 
erwartet werden.“ (Deutsche Juristen-Zeitung.) 


i; „Ein geistvolles Werk, in dem der Verfasser seine durch langjährige, vielseitige, tiefgründige 
udien ausgereifte Stellung zur Volkswirtschaftslehre in glänzender Weise niedergelegt hat.“ 


5 


I 


(Mitteilungen aus der historischen Literatur.) 


(Literarisches Zentralblatt für Deutschland. I F 


— 


14 | DIE KULTUR DER GEGENWART. 


Teil I, Abt. 1: Die allgemeinen Grundlagen der Kultur der Gegenwart. 
Bearbeitet von Lexis, Paulsen, Schöppa, Matthias, Gaudig, Kerschen- 
steiner, v. Dyck, Pallat, Kraepelin, Lessing, Witt, Göhler, Schlenther, 
Bücher, Pietschmann, Milkau, Diels. & 18.— 


Teil I, Abt. 3, 1: Die orientalischen Religionen. Bearbeitet von Lehmann, 


Erman, Bezold, Oldenberg, Goldziher, Grünwedel, de Groot, Florenz, 
Haas. X 9.— 


Teil I, Abt. 4, 1: Geschichte der christlichen Religion. Mit Einleitung: 
Die israelitisch- jüdische Religion. Bearbeitet von Wellhausen, Jülicher, 
Harnack, Bon wetsch, Müller, Ehrhard, Troeltsch. 2. Auflage. & 20.— 


Teil I, Abt. 4, 2: Systematische christliche Religion. Bearbeitet von 
Troeltsch, Pohle, Mausbach, Krieg, Herrmann, Seeberg, Faber, 
Holtzmann. 2. Auflage. & 8.— 


Teil I, Abt. 5: Allgemeine Geschichte der Philosophie. Bearbeitet von 


Wundt, Oldenberg, Goldziher, Grube, Jnouye, v. Arnim, Baeumker, 
Windelband. & 14.— 


Teil I, Abt. 6: Systematische Philosophie. Bearbeitet von Dilthey, 
Riehl, Wundt, Ostwald, Ebbinghaus, Eucken, Paulsen, Münch, 
Lipps. 2. Auflage. M 12.— 


Teil I, Abt. 7: Die orientalischen Literaturen. Bearbeitet von Schmidt, 
Erman, Bezold, Gunkel, Nöldeke, de Goeje, Pischel, Geldner, Horn, 
Finck, Grube, Florenz. & 12.— 


Teil I, Abt. 8: Die griechische und lateinische Literatur und Sprache. 
Bearbeitet von v. Wilamowitz-Moellendorff, Krumbacher, Wackernagel, 
Leo, Norden, Skutsch. 3. Auflage. ca. # 12.— 


Teil I, Abt. 9: Die osteuropäischen Literaturen und die slawischen 
Sprachen. Bearbeitet von Bezzenberger, Brückner, v. Jagit, Máchal, 
Murko, Riedl, Setälä, Suits, Thumb, Wesselowsky, Wolter. & 12.— 
Teil I, Abt. 11, 1: Die romanischen Literaturen mit Einschluß des 
Keltischen. Bearbeitet von Zimmer, Meyer, Stern, Morf, Meyer- 
Lübke M 14.— 


Teil II, Abt. 4, 1: Staat und Gesellschaft der Griechen und Römer. 
Bearbeitet von v. Wilamowitz-Moellendorff und Niese. & 10.— 


Von Teil I und II (die geisteswissenschaftlichen Kulturgebiete) 
befinden sich noch in Vorbereitung: 


Teil I, Abt. 2: Die Aufgaben und 
Methoden der Geistes wissen- 
schaften. 

Teil I, Abt. 3, II: Die europäische 
Religion des Altertums. 
Teil I, Abt. 10: Die deutsche Lite- 
ratur und Sprache. 

Teil I, Abt. 11, II: Englische Lite- 
ratur u. Sprache, skandinavische 
Literatur u. allgemeine Literatur- 
wissenschaft. 


Teil I, Abt. 12: Musik. 


Teil I, Abt. 13: Die orientalische 
Kunst. Die europäische Kunst 
des Altertums. 


Teil I, Abt. 14: Die europäische 

Kunst des Mittelalters u. der Neu- 

zeit. Allgemeine Kunstwissen- 
schaft. ö 


Teil II, Abt. I: Völker-, Länder- 

und Staatenkunde. (Die anthropo- 

geographischen Grundlagen von 

Staat und Gesellschaft, Recht und 
Wirtschaft.) 


Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin 


Das Erlebnis und die Dichtung. Lessing. Goethe. Novalis. Hölderlin. 
Vier Aufsätze von Wilhelm Dilthey. 3., erweiterte Auflage. Geh. 4.5.20, 
geb. & 6.20, Geschenkausgabe in Halbpergament A 7.20. 


„Man kennt Dilthey als Pfadfinder einer neuen Psychologie, der überall das Lebendige, 
Irrationale sah, dem man nicht mit Hebeln und Schrauben beikommen konnte. Ihm konnte 
das Literaturhistorikergerede von Dichterschulen, Beeinflussung, großen Erlebnissen nicht 
genügen. Er sah den Menschen allseitig bedingt und bedingend, wußte, daß diese Be- 
dingungen nur Schranken sind, in denen sich die unendliche Kraft des Individuums ent- 
falten kann.“ Dilthey sieht hier das lebendige Wachstum des Geisteslebens eines Volkes, 
aus dem die großen Männer mit Notwendigkeit hervorgehen, bedingt und bedingend, und 
so löst sich der Widerstreit zwischen der Heroen- und der Massentheorie der Geschichte. 
Er spricht nicht theoretisch über diese Fragen; aber wie er Lessing und Novalis heraus- 
holt aus Tradition, Milieu, Zeitgenossen und sie doch darin verwurzelt zeigt, — das ist 
eine wundervolle Bestätigung der Gedanken über Größe und Zufall, wie H. v. Keyserling 
sie jüngst skizziert hat. Hier redet aus Dilthey die echtgeborene Schwermut eines Dichters, 
der das Fazit eines siebzigjäbrigen Lebens zieht. Er spricht von der Tragik des Menschen, 
der eine unendliche Forderung im Endlichen zu erfüllen hat, eine Forderung, die in sich 
wieder den furchtbaren Dualismus von Ideal und Natur birgt, und er sieht in dieser Tragik 
Schönheit und Zauber dieses traurig-süßen Daseins. „Wir haben die Schönheit des Lebens 
in unseren Verhältnissen zu den Menschen, und in jedem derselben ist doch insgeheim 
ein Trennendes, das nicht berührt werden darf.“ (Neue Rundschau.) 


Goethes Faust. Ein Analyse der Dichtung. Von Professor Dr. Wilhelm 


Büchner in Darmstadt. [VI u. 128 S.] 8. 1911. Geh. M 2.—, in 
Leinw. geb. & 2.80. 


Das Buch, das nicht nur für die von Berufs wegen mit Goethe und dem Faust sich 
Beschäftigenden, sondern Überhaupt für alle, die ernsthaft einen Weg zum Verständnis 
der Dichtung als eines Ganzen au finden bestrebt sind, wertvoll ist, gibt einen systematischen 
Überblick über Aufbau und Ideengehalt der Dichtung, indem es die wesentlichen Motive 
hervorhebt und ihre Beziehungen untereinander und zu dem Ganzen erörtert. Überall bleibt 
dabei die Darstellung in Fühlung mit der Welt- und Lebensanschauung des Dichters und 
sucht vor allem die intime Kenntnis seiner Denkweise, wie sie in unseren Tagen dank 
zahlreicher Veröffentlichungen, insbesondre seiner Briefe, ermöglicht ist, für die Erklärung 
zu nützen, namentlich werden die in der Weimarer Ausgabe veröffentlichten Faustpapiere 
des Dichters als ein wichtiges Hilfsmittel verwertet. So vermag das Buch als Ergebnis 
fein empfundener Interpretation des einzelnen mehr zu bieten als mancher dickbändige 
Faustkommentar. 


Charakterköpfe aus der antiken Literatur. Von Eduard Schwartz. 
I. Reihe. 1. Hesiod und Pindar. 2. Thukydides und Euripides. 3. So- 
krates und Plato. 4. Polybios und Poseidonios. .5. Cicero. 3. Auflage. 
[IV u. 128 S.] gr. 8. 1910. — II. Reihe. 1. Diogenes der Hund und 
Krates der Kyniker. 2. Epikur. 8. Theokrit. 4.Eratosthenes. 5. Paulus. 
[IV u. 136 S.] gr. 8. 1910. Geh. je & 2.20. in Leinw. geb. je & 2.80. 


„ . . Schwartz beherrscht den Stoff in ganz ungewöhnlicher Weise: das Reinstoffliche 
aber tritt allmählich ganz in den Hintergrund, dafür erglänzt jede einzelne der. Er- 
scheinungen um so klarer und mächtiger im Lichte ihrer Zeit. Der Verfasser ist in den 
Jahrhunderten der griechischen Poesie — sowohl in denen, wo sie sich entwickelte, als 
auch in denen, da sie ihre Blüte erlebte — mit gleicher sozusagen hellseherischer Sicher- 
heit zu Hause: wir lernen jeden einzelnen der geistigen Heroen als ein mit innerer Not- 
wendigkeit aus seiner Epoche hervorgehendes Phänomen betrachten und einschätzen, und 
Schwartz schildert uns ihn so lebendig, daß wir ihn wie mit Fleisch und Blut begabt 
vor uns zu sehen glauben.“ (Das literarische Echo.) 


Die Renaissance in Florenz und Rom. Von C. Brandl. 3. Auflage. 
Geh. M 5.—, geb. M 6.—. 


„. .Meisterhaft sind die Erscheinungen von Politik, Gelehrsamkeit, Dichtung, 
bildender Kunst zum klaren Entwicklungsgebilde geordnet, mit großem Takte die Persönlich- 
keiten gezeichnet, aus freier Distanz die Ideen der Zeit betrachtet. Die Ausstattung des 
Buches entspricht durchaus dem gewählten Inhalte; sie dürfte zum Geschmackvollsten der 
neueren deutschen Typographie gehören “ (Historisches Jahrbuch.) 


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Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin 


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Grundriß der Geschichtswissenschaft 


Herausgegeben von Aloys Meister. 
Inhaltsübersicht des Gesamtwerkes 


* In 2. Auflage erschienen. 


I. Band. 


Abteilung 1. # 2.40. 

Lateinische Paläographie. Von Archiv- 
direktor Prof. Dr. Berthold Bretholz. 

Abteilung 2. 

Diplomatik. Von Prof. Dr. Rudolf 
Thommen, Privatdozent Prof. Dr.Lud- 
wig Schmitz-Kallenberg, Prof. Dr. 
Harold Steinacker. 

Abteilung 3. 

Chronologie des deutschen Mittelalters und 
der Neuzeit. Von Archivdirektor Geh. 
Archivrat Dr. Hermann Grotefend. 

Sphragistik. Von Archivdir. Dr. Theodor 
Ilgen. 

Heraldik. Von Archivar a. D., Kgl. sächs. 
Kommissar für Adels angelegenheiten Dr. 
Erich Gritzner. 

+Numismatiki. Von Geh. Reg.-Rat Dr. 
Ferdinand Friedensburg. 

Quellen und Grundbegriffe der histor. Geo- 
graphie Deutschlands und seiner Nach- 
barländer. Von Prof. Dr. Rudolf 
Kötzschke. 

Abteilung 4. 

Grundzüge der historisohen Methode. Von 
Prof. Dr. Aloys Meister. 

+Gesohiohtsphilosophie. Von Privatdozent 
Dr. Otto Braun 

Historiographie und Quellön der deutschen 
Geschichte bis 1500. Von Prof. Dr. 
Max Jansen. 


Quellensammlung z. deutschen Geschichte 


Herausgegeben von E. Brandenburg und 6. Seeliger. 


+ In Vorbereitung. 
Quellen und Historiographie der Neuzeit. 
Von Prof. Dr. Hermann Oncken. 


ll. Band. 
Abteilung 1. M 2.80. 
DeutscheWirtschaftsgesohiohte bis zum17. Jahr- 


hundert. Von Professor Dr. Rudolf 


Kötzschke, 

Abteilung 2. M 1.80. 

Grundzüge der neueren Wirtsohaftsgesohichte 
vom 17. Jahrhundert bis zur G wart. 
Von Prof: Dr. Heinrich Sieveking. 

Abteilung 3. M 2.80. 

Deutsche Verfassungsgeschichte von den An- 
fängen bis ins 15. Jahrhundert. Von Prof. 
Dr. Aloys Meister. 

Abteilung 4. 

Deutsche Verfassungsgeschiohte vom 15. Jahr- 
hundert bis zur Gegenwart. Von Privat- 
dozent Dr. Fritz Hartung. 

Abteilung 5. M 8— 

Deutsche Rechtsgeschichte. Von Privatdozent 

Dr. Claudius Frh. v Schwerin. 

Abteilung 6. M 2.— 

Verfassungsgeschichte der deutschen Kirche 
im Mittelalter. Von Prof. Dr. Albert 
Werminghoff. 

Abteilung 7. 

Verfassungsgeschichte d. katholischen Kirche 
in der Neuzeit. Von Prof. Dr. Joseph 
Freisen. 

Ahteilung 8. M 1.— 

Geschichte der protestantischen Kirohenver- 
fassung. Von Prof. Dr. Emil Sehling. 


Die Sammlung soll in erster Linie pädagogisenen, in zweiter Linie auch wissenschaftlichen 


Zwecken dienen. 


In jedem Bändchen wird das für die erschöpfende seminaristische Be- 


handlung eines bestimmten Problems erforderliche Material zugänglich gemacht. Einmal 
gilt es, die Quellen für die historische Erörterung jener Fragen zu sammeln, die in den 
historischen Seminaren der deutschen Universitäten behandelt zu werden pflegen. Dann 
aber soll auch die Besprechung solcher Probleme ermöglicht werden, die bisher wegen der 
Verstreutheit des Materiales in den historischen Übungen an den Universitäten nicht er- 


örtert werden konnte, 


Bisher sind erschienen: 


Die Quellen zur Geschichte der Entstehung des 
Kirchenstaates. Von Johannes Haller. 
M. 3.60. 

Quellen zur Geschichte des Investiturstreites. 
Von Ernst Bernheim. I. Heft: Zur Ge- 
schichte Gregors VII. und Heinrichs IV. 
M. 1.40. II. Heft: Zur Geschichte des 
Wormser Konkordats [VI u. 88 S.] 8. 1907. 
Kart. M 1.20 

Die deutschen Parteiprogramme. Von Felix 
Salomon. I. Heft: Von 1844—1871. M 1.40. 
II. Heft. Von 1871—1900. M 1.60 

Briefe und Aktenstücke zur Geschichte der 
Gründung des Deutschen Reiches (1870/71). 
VonErichBrandenburg. L Heft: Vor- 
verhandlungen. (Bis zur Eröffnung der 
Konferenzen in Versailles 23.Oktober 1870.) 
M 1.80. II. Heft: Hauptverhandlungen in 
Versailles. M 2.— 

Die politischen Testamente der Hohenzollern 
nebst ergänzenden Aktenstücken. Von 


Weitere Hefte befinden sich in Vorbereitung. 


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Georg Küntzel und Martin Haß. 
I. Heft: Hofordnung Joachims II. Die 
politischen Testamente des Großen Kur- 
fürsten von 1667 und Friedrich Wilhelms I. 
von 1722. l 1.60. II. Heft: Friedrich 
der Große. Das politische Testament von 
1752 nebst Ergänzungen. — Friedrich 
Wilhelm III. Gedanken über die Re- 
gierungskunst von 1796/97. Denkschrift 
über das preußische Heerwesen vom No- 
vember 1797. Generalinstruktion für die 
Kommission der Finanzen vom 19. Februar 
1798. M 2.20. 

Guellön zur Geschichte der deutschen Königs- 
wahl und des Kürfürstenkollegs. VonMario 
Krammer. I Heft: Zur Entwieklung 
der Königswahl vom X. bis zum XIII. Jahr- 
hundert M 1.80. II. Heft: Königswahl und 
Kurfürstenkolleg von Rudolf von Habs- 
burg bis zur Goldenen Bulle. # 2.20. 


Prospekt mit ausführlichen Inhaltsangaben umsonst und postfrei vom Verlag 


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Nachrichten und Notizen 217 


Endlich hebe ich noch den sehr interessanten Beitrag des verehrten Autors 
der Geschichte Europas Alfred Stern hervor: Theodor Schuster als angeb- 
licher Geheimagent; er behandelt darin die Frage, ob der Göttinger Privat- 
dozent und Revolutionskumpan des famosen Rauschenplat Theodor Schuster, 
später ein gesuchter und hochgeachteter Arzt in Paris, der in dem deutschen 
Bund der Geächteten neben Jakob Venedey eine leitende Rolle spielte — ob 
dieser Schuster später, kurz vor Ausbruch der Februarrevolution, Nachrichten 
über revolutionäre Bestrebungen der österreichischen Regierung hat zukommen 
lassen. Mit Alfred Stern möchte ich eine absichtliche Irreleitung der Behörden 
durch sensationelle Nachrichten eher für glaubhaft halten als eine heimliche 
Angeberei des Flüchtlinge. 

Der Hauptwert der Erforschung der burschenschaftlichen Bewegung liegt 
darin, daß sich hier die ersten Parteibildungen in Deutschland vollzogen haben, 
und zwar sowohl im autoritativen wie im freiheitlichen Sinne. Es wäre zu wün- 
schen, diesen Gesichtspunkt bei den weiteren Heften besonders betont zu 
finden. 

Freiburg i. B. Veit Valentin. 


Walter Reinöhl, Uhland als Politiker. Tübingen, Mohr, 1911. III u. 267 S. 

Dr. Adolf Rapp, Privatdozent der Geschichte an der Universität Tübingen, - 
Friedrich Theodor Vischer und die Politik. Tübingen, Mohr, 1911. 
VII u. 366 S. (Beiträge zur Parteigeschichte, herausgeg. von Dr. Adalbert 
Wahl, Professor in Tübingen, Heft 2 u. 3.) M. 5,— und M. 3, 40. 

Zwei Größen des kontemplativen Lebens werden hier in ihrem Verhältnis 
zur politischen Welt behandelt. Die erste der beiden Studien über Uhland 
scheint mir weniger geglückt; das Thema war dankbar genug. Ein Dichter, der 
ein durchgebildeter Jurist ist, und sich, aus einem starken Gefühl für das Volks- 
leben heraus immer mehr in die Erforschung alter Literatur versenkt, der gar 
keinen Sinn für das eigentlich Politische, die Welt der resignierten Zugeständ- 
nisse besitzt, dem das Staatsleben innerlich wenig bedeutet — und der trotz- 
dem die größten Opfer für die Öffentlichkeit bringt, Opfer, die eben darum 
doppelt wertvoll sind; ein Charaktermensch, der aus Liebe zur Heimat und 
ihrer Überlieferung konservativ, der aus Naturrechtsglauben radikal ist — 
welch ein Stoff für eine eingehende, tief schürfende Analyse ! Walter Reinöhl 
hat wohl die Probleme gesehen, aber an einer wirklichen Durcharbeitung hat 
er es fehlen lassen; er gibt den Stoff und die äußeren Tatsachen unter Verzicht 
auf eine feinere Verknüpfung und Begründung. Entwickelthaben sich ja Uhlands 
Anschauungen wenig; sie haben bald etwas Versteiftes, so daß man beinahe 
bedauert, daß der politische Strom diesen Mann nicht losgelassen hat, der keine 
Ziele wies, sondern nur aus tiefem Gefühl und wahrhafter Bedächtigkeit her- 
aus UnvergeBliches in Worte zwang. 

Die Leistung von Adolf Rapps Studie über Friedrich Theodor Vischer 
steht auf einem ganz anderen Standpunkt: da ist eine warme und frische Erfas- 
sung des Themas, da ist eine Behandlung von überlegenen Gesichtspunkten. 
Auch Vischer ist kein politischer Mensch : aber der Durst nach Objekten, der 
ihn beinahe hat Maler werden lassen, treibt ihn doch unwiderstehlich in die 
Wirklichkeit — und daß diese Wirklichkeit rauh und kriegerisch war, das paßt 


218 Nachrichten und Notizen 


gerade zu dem robusten Schwaben, der Feinheit und Verweichlichung so grim- 
mig befehdet, dem das Herz aufgeht im Anblick von Völkerkämpfen. „Ob 
Deutschland eine Einheit wurde, ist mir so sehr Lebensfrage, daß ich als Geist 
umgehen müßte, wenn ich heute stürbe ... Wissenschaft und alles steht mir 
weit unter diesem Interesse im jetzigen Moment“ — so schreibt er im Jahre 
1849 aus Frankfurt. In ganz anderem Maße als Uhland gibt er sich also an die 
Zeit hin — er willin das Parlament gewählt werden, er will seinem Vaterland 
dienen und alle Tugenden eines Staatsbürgers bewähren; auch er trägt, wie 80 
mancher, Gedanken aus der antiken res publica in die deutsche Gegenwart 
hinein. 

Er gibt sich an die Zeit hin und deshalb auch an alle ihre Irrtümer. Eine ehr- 
liche und männliche Figur wie Vischer läßt uns gerade die Notwendigkeit dieser 
Irrtümer verstehen. Die fließende norddeutsche Suada mit ihrer Süffisanoe 
ärgert einen Kopf, der wuchtig und mit heißem Bemühn zu denken gewohnt ist. 
Niemand hat ja so scharfäugig wie Vischer das Preußentum erkannt; es ist das 
ein Punkt, über den Rapp besonders glücklich aufklärt in Anknüpfung an frühere 
Arbeiten : dies natürliche Mißtrauen der Süddeutschen gegen die norddeutsche 
Großmacht. Und nirgends ist dieses Mißtrauen so kulturbewußt wie in Schwaben. 

Vischer glaubt eine Zeitlang an das dritte Deutschtum, er überwindet die 

oft in ihm aufsteigende „Sehnsucht nach Zwecklosigkeit“ und zwingt sich zu 
weiteren politischen Wünschen — Enttäuschungen zum Trotz ;er kann im Jahre 
1866 sein verletztes Rechtsgefühl nicht zum Schweigen bringen, wird dann ein 
paar Jahre still, um endlich, als ein Erfolgsanbeter von demokratischen Kampf- 
genossen befehdet, im neuen Reich den Kaisermacher Bismarck zu bewundern 
und den Kulturkampf mitzustreiten. Eine etwas opportunistische Zickzack- 
linie— wird man vielleicht urteilen ; in ihrem Gesamteinne ist diese Entwicklung 
aber politischer als manche selbstgefällige Starrköpfigkeit. 

Freiburg i. Br. Veit Valentin 


Walter Dohn, Das Jahr 1848 im deutschen Drama und Epos. Stuttgart 
1912, J. B. Metzler. VIH?®. 294 S. M. 7,—. (Breslauer Beiträge, Heft 32.) 
Verhältnismäßig viele Arbeiten leiden darunter, daß ihre Verfasser zu keiner 
klaren Problemstellung gelangten, ehe sie zu schreiben anfingen. Sie bleiben 
dann ratlos im Material stecken und nur als Materialsammlungen haben ihre 
Arbeiten Wert. Die Durchdringung des Stoffes oder die eigentliche wissenschaft- 
liche Arbeit fängt da an, wo sie aufhören oder versagen. — 

Insoweit die vorliegende Arbeit die Zeit nach 1850 behandelt, gehört sie 
in die rein literarhistorische Motivenforschung und kommt für die Geschichts- 
schreiber erst in zweiter Linie in Betracht. Über die geschichtlichen Probleme, 
die derartige Arbeiten bringen, soll bei anderer Gelegenheit gesprochen werden. 
Hier werde ich mich nur mit dem Teile der Arbeit befassen, der die den Er- 
eignissen im wesentlichen gleichzeitige dramatische und epische Produktion 
umfaßt; es ist auch rein räumlich nur der Hauptteil (S. 24—161). 

Diese Produktion bildet, insoweit sie sich mit den gleichzeitigen politischen 
Fragen befaßt und über sie urteilt, ein wichtiges Stück der Publizistik. Sie wird 
also zunächst einmal wie alle Publizistik zu behandeln sein. Man wird unter- 
suchen, was für Urteile sie im allgemeinen und einzelnen abgibt, ob sie bestimmte 


Nachrichten und Notizen 219 


Anschauungskomplexe besonders häufig, besonders früh oder in einer beson- 
deren Nuance ausdrückt. Man wird festzustellen versuchen, ob die Verfasser 
selbst an der politischen Bewegung aktiven Anteil genommen haben und nach 
welcher Richtung. Aus alldem wird sich dann ein allgemeines Bild ergeben, 
und die Möglichkeit, die einzelne Produktion einzuordnen. 

Der Stoff, den der Verfasser sich ausgesucht hat, ist in der angedeuteten 
Richtung besonders spröde, da es bei vielen anonymen Werken nicht leicht ist, 
den Verfasser festzustellen, besonders bei solchen, die nicht auf die Bühne gekom- 
men sind. Ebenso bietet die genaue Feststellung des Erscheinungstermins und 
der Zeit Schwierigkeiten, in der sie abgefaßt worden sind. Der Verfasser hat in 
keiner dieser Richtungen etwas getan. Er hat dus Problem, das Wentzcke in 
musterhafter Weise in der „Kritischen Bibliographie der Flugschriften zur 
deutschen Verfassungsfrage (Halle 1911) erörtert, wohl gar nicht gekannt. 
Und doch hätte er Versuche in dieser Richtung um so mehr machen müssen, als 
sie Anhaltspunkte für eine weitere Aufgabe hätten geben können. Der Unterschied 
dieser Publizistik zur gewöhnlichen der Zeitungsartikel oder Broschüren ist der, 
daß in den poetischen Werken — besonders insoweit sie satirisch sind — in den 
seltensten Fällen die auftretenden politischen Personen bei ihren richtigen Namen 
genannt sind. Viele Einkleidungen sind ja deutlich, andere aber auch schwer zu 
lösen. Nun wäre es für eine wirkliche innere Durchdringung des Stoffes, für 
eine einschneidende Beurteilung der einzelnen Erzeugnisse aber doch von wesent- 
lichem Werte, ja eine Hauptbedingung, diese Einkleid ungen alle aufzulösen, soweit 
es irgend möglich ist. Der Verfasser begnügt sich aber mit dem, was sich als 
Resultat einer oberflächlichen Betrachtung aufdrängt; d. h. er hört auch hier 
da auf, wo die Probleme anfangen. Bei dem Epos Athelstan von Karl Arend 
z. B. stellt er S. 75 selbst fest, daß sich noch manche andere Berliner Persön- 
lichkeiten aus der Verhüllung herausschälen ließen. Ja, warum tut er es nicht? 
Es müßten sich doch daraus Anhaltspunkte ergeben, ob der Verfasser selbst die 
Ereignisse in Berlin miterlebt hat, oder ob er nur aus Zeitungen schöpft. Eine 
solche eingehende Betrachtung müßte dann natürlich auch die Frage aufwerfen: 
Wie findet sich der Verfasser mit seinem Stoff ab? Ein Stück dieser Frage 
behandelt der Verf. vorliegender Arbeit: er gibt an, ob das einzelne Werk von 
dem liberalen oder konservativen Standpunkt geschrieben ist. Das ist ja leicht 
festzustellen. Er teilt sogar einzelne Abschnitte seiner Arbeit so ein, daß er 
erst die radikalen, dann die konservativen Erzeugnisse bespricht. An sich eine 
mögliche Einteilung. Indem er sie aber selbst zerreißt durch die Obereinteilung 
A. Epos, B. Drama, wird sie unfruchtbar. Noch schlimmer ist, daß der Verfasser, 
wenn er besonders einseitige demokratische oder konservative Gesinnung 
festgestellt hat, dies benutzt, um schulmeisterliche Bemerkungen anzuknüpfen. 
Das ist nicht seine Aufgabe. Die hätten vielmehr darin bestanden, nun zu fragen: 
Welche Personen nimmt sich der demokratische Satiriker vor, welche der kon- 
servative, wie behandelt dieser, wie jener die Ereignisse, wie urteilt dieser und 
jener über die Gründe der Entstehung der Revolution, über das Scheitern des 
Einheitswerkes usw. Da liegen wirkliche Probleme. Ein weiteres allerdings 
recht schwieriges liegt in der Frage: Hat der Verfasser einzelne persönliche 
Erfahrungen verallgemeinert, oder hat er allgemeine Beobachtungen typisiert. 
Diese Frage gäbe dann die Grundlage zu einer eigentlichen, inneren Kritik. 


220 Nachrichten und Notizen 


Material ist dazu vorhanden, so z. B. in dem Meißner ungeschriebenen Stück: 
Atta Trolls Sohn. Michel Troll hat als Burschenschafter nach Paris flüchten 
müssen, er kehrt zurück, kommt ins Parlament und ist für die — Vereinbarung! 
Das ist ein Typus, wenn man denkt an die gemäßigte Haltung von Eisenmann, 
Behr, Jordan; ferner daran, daß so viele Burschenschafter, die unter Schikanen 
und Verfolgungen hatten leiden müssen, doch zur erbkaiserlichen Partei ge- 
hörten. Nichts von dem bei Dohn, auch keine Ansätze. Statt dessen nur 
Urteile über gute Verse oder schlechte Verse. Gewiß ist die Frage der Technik 
im weiteren Sinn, wozu auch die Gewandtheit in der Behandlung der Sprache 
gehört, für den Literarhistoriker wichtig; es ist auch durchaus nicht zu tadeln, 
daß der Verfasser hierauf eingeht, sondern nur, daßer hierbei stehen bleibt, nicht 
zu einer mehr als gelegentlichen Beantwortung der Frage kommt: Was macht 
der Dichter aus seinem Stoff, hat er Gestaltungskraft ? 

Den Schluß einer nach solchen Gesichtspunkten durchgeführten Untersuchung 
konnte dann ein Kapitel bilden, in dem der Wert dieser gleichzeitigen Publizi- 
stik für die Zeitgeschichte, als Stimmungsbild, als etwaige Quelle für einzelne 
Vorgänge hätte untersucht werden können. Denn es ist durchaus möglich, daß 
auch ein Roman als geschichtliche Quelle dienen kann, man vergleiche nur die 
Aufschlüsse, die L. Bechsteins Roman, Berthold der Student, über die Anfänge 
der jenaischen Burschenschaft gibt. 

Dafür, daß einige der hier erhobenen Forderungen nicht allzuschwer zu be- 
friedigen gewesen wären, nur ein Beispiel: Dohn erwähnt S. 66 ein Gedicht 
„Grypsiade“, das vom konservativen Standpunkt aus die Greifswalder Demo- 
kratio des tollen Jahres schildert. Da zufällig ein ähnliches Epos vorliegt (Mena- 
gerie), das mecklenburgische Zustände schildert, und da Mecklenburg und Vor- 
pommern nicht allzuweit voneinander liegen, kommt er auf den Gedanken, daß 
derselbe Dichter beide Werke verfaßt haben könnte. Hätte er sich nur das 
Exemplar der Greifswalder Bibliothek geben lassen, oder die Angaben des 
Katalogs dieser Bibliothek erbeten, so wäre ihmF. H. Voitus stud. med. als Ver- 
fasser genannt worden. Voitus war, nach seiner Eintragung in der Matrikel, 
SS. 1848 u. WS., 1848/49 in Greifswald. Er hatte vorher 1 Jahr auf der Uni- 
versität in Berlin und ½ Jahr auf der Pepiniere zugebracht. Voitus war der 
Sohn eines Justiz-Amtmanns in Soldin in der Neumark und 1826 geboren. 
Wenn man das kleine Werkchen durchliest, so freut man sich doch der feinen 
Beobachtungsgabe des Studenten, man ist aber auch sicher, daß er nur seine 
Beobachtung gestaltet und Gedichte über andere Gegenden nicht gemacht 
haben kann. Das Exemplar der Greifswalder Universitätsbibliothek enthält 
auch gleichzeitige Bleistiftnotizen über die meisten der behandelten Personen, 
hätte also in den oben angedeuteten Werken herangezogen werden können. 
Das Beispiel sei nur angeführt, um zu zeigen, wie man’s machen muß — wie 
man’s hätte machen müssen. 

Ganz übersehen hat der Verfasser F. Th. Vischers schwäbisches Lustspiel 
„Nicht I a“ (Allotria von F. Th. Vischer, Stuttgart 1892, S. 313ff.). Es be- 
handelt die unter dem Namen Franzosenfurcht bekannte Panik, die vier 
Tage lang Baden und Württemberg in Schrecken hielt, und setzt durch einen 
schwäbischen Vikar und einen berlinischen Referendar sowohl Nord- und Süd- 
deutsche als Konservative und Liberale in einen wirksamen Gegensatz; viel- 


bor 


N achrichten und Notizen 221 


leicht das künstlerisch wertvollste Stück dieser ganzen Poesie — und das ist dem 
Verfasser nun gerade entgangen. 
Greifswald. Bergsträ Ber. 


Thilo Krieg, Hermann von Tresckow. Berlin, E. S. Mittler u. Sohn, 
1911. V u. 143 S. M. 4.—. 

Der Coburger Archivar Dr. Krieg, dem wir schon einige Biographien von 
Helden des Deutsch- Französischen Krieges verdanken, hat uns in dem vor- 
liegenden Buche das Lebensbild eines Mannes gegeben, der ein treuer Berater 
Wilhelms I. gewesen ist. Tresckow hatte in jungen Jahren, 1848—1850, in 
Schleswig-Holstein gefochten, er war Adjutant des Generals von Bonin ge- 
wesen, als dieser an der Spitze der schleswig- holsteinischen Truppen stand. 
Er hat im folgenden Jahrzehnt im preußischen Generalstabe gedient, wurde 
dann der preußischen Gesandtschaft in Paris zugeteilt und wurde gegen Ende 
des Jahres 1856 Flügeladjutant Friedrich Wilhelms IV. Als der König bald 
darauf schwer erkrankte, ist er ihm ein treuer Pfleger geworden. Nachdem 
er zehn Jahre lang dem praktischen Dienste fern gestanden, trat er als Regi- 
mentskommandeur in die Front zurück, doch wurde auch hier seine Tätig- 
keit durch eine militärisch-diplomatische Sendung nach Warschau unter- 
brochen, die längere Zeit in Anspruch nahm. Es galt, Beobachtungen zu ma- 
chen über die Kriegführung der Russen gegen die aufständischen Polen und 
das nötige Einverständnis zwischen dem russischen Hauptquartier und den 
preußischen Behörden herzustellen. 1865 wurde er zum General befördert, 
zum Chef der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegsmini- 
sterium, zwei Monate später zum vortragenden Offizier im Militärkabinett 
ernannt. In dieser Stellung hat er wichtigen Einfluß auf die Auswahl der Ge- 
neräle gehabt, welche 1866 und 1870 unsere Heere leiteten. Im November 1870 
wurde es ihm, der den größten Teil seiner Dienstzeit in der Adjutantur, im 
Generalstabe, in höfischen und diplomatischen Wirkungskreisen verbracht 
hatte, der eigentlich nur als Leutnant und als Regimentskommandeur in 
der Front gestanden, vergönnt, an die Spitze der 17. Division zu treten. 
Hier bewies er seine praktischen Fähigkeiten. Ruhmreich nahm er Anteil 
an den Gefechten von Dreux, Loigny, Orleans, Beaugency und Le Mans. 

Nach dem Feldzug befehligte er kurze Zeit die 19. Division, dann, von 
1873 bis 1888, das 9. Armeekorps. | | 

Siebenzig Jahre alt trat er in den Ruhestand. Er hielt den Zeitpunkt für 
gegeben, als der junge Kaiser den Thron bestieg. Zwölf Jahre später starb er. 

Tresckow hatte einst manche wertvolle Mitteilung gemacht, als Thilo Krieg 
die Biographien von Doering und von Alvensleben schrieb. Desto mehr ist 
zu bedauern, daß er über sein eigenes Leben so wenig Aufzeichnungen hinter- 
lassen. Es sind wohl Gründe der militärischen Diskretion gewesen, die ihn 
veranlaßten, so viele Geheimnisse mit ins Grab zu nehmen, die er als Chef 
des Militärkabinetts erfahren. So ist es Thilo Krieg nicht leicht gefallen, 
diese Biographie zu schreiben, aber doch ist es ihm gut gelungen, das Bild 
des Mannes zu zeichnen, der in seinem altpreußischen, tapferen, pflichtge- 
treuen und frommen Sinn vortrefflich in das Zeitalter Wilhelms I. paßte. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


222 Nachrichten und Notizen 


Schulze-Delitzsch Schriften und Reden Bd. V (Biographie, bearbeitet von 
F. Thorwart, herausgegeben von Professor Ph. Stein) 359 S. Berlin 1913, 
J. Guttentag. 


Der Verfasser dieses Lebensbildes ist kurz vor Beendigung der Darstellung 
gestorben. Er war Bankherr. Man wird sich also nicht wundern, wenn das 
Werk mancherlei Zeichen des Dilettantismus trägt und Forderungen nicht er- 
füllt, die die Wissenschaft stellen muß. Das Material ist mehr aneinander 
gereiht, als verarbeitet, Schulze erscheint losgelöst von der allgemeinen, auch 
von der Parteientwioklung. Er erscheint nur als Einzelperson. Mancherlei 
Briefe der späteren Zeit werden leider nur in ganz kurzen Auszügen mitgeteilt; 
es wäre zu wünschen, daß sie noch vollständig zugänglich gemacht würden. 
Von besonderem Interesse sind Briefe von Rodbertus, von Freytag und vom 
Adjutanten des Kronprinzen, ebenso ein Brief von Schulze über die Köthener 
Zusammenkunft der Demokraten im Jahre 1849. Durch eine rein äußerliche 
Kapiteleinteilung wird leider die Schilderung von Schulzes parlamentarischer 
Tätigkeit in der Konfliktszeit zerrissen; Besonderheiten seiner Auffassung 
sind nicht hervorgehoben, von der geschichtlichen Literatur werden nur ganz 
allgemein bekannte Werke benutzt. Das Register ist für die Personennamen 
sehr unvollständig, damit unbrauchbar. Fr. 3,50. 


Greifswald. 8 Bergsträßer. 


Maurice Reclus, Ernest Picard. Paris 1912, Hachette. Fr. 3,50. 

Picard ist ein typischer bürgerlicher Liberaler, mit starker Abgrenzung nach 
links trotz demokratisch-republikanischer Grundanschauung. Dabei gehört 
er zu der Richtung des Liberalismus, die durchaus nicht doktrinär ist, d. h. nicht 
durchweg im Rechtsstandpunkt die einzige Maxime des praktischen Handelns 
sieht. Nach dem Staatsstreich vom 2. Dezember ist er einer von denen, die 
den parlamentarischen Kampf nicht aufgeben, sondern ihn mit aller Energie 
führen wollen. Seit 1857 ist er in der Deputiertenkammer als einer der ge- 
wandtesten und sachkundigsten Oppositionellen. Seine Kritik der Regierung 
ist um so wirksamer als sie speziell ist, vom Etat, von Einzelbeiten der Verwal- 
tung, von der Kommunalpolitik usw. ausgeht. Picard ist 1870 gegen den Krieg. 
Er wird dann Mitglied des Ministeriums der nationalen Verteidigung als Finanz- 
minister, und auch unter dem Gouvernement Thiers bleibt er zunächst als Mini- 
ster, bis er der konservativen Mehrheit weichen muß und auf den Gesandtschafts- 
posten in Brüssel abgeschoben wird. 

Der Verfasser vorliegender Biographie schildert dies alles — leider ohne das 
Besondere genügend hervorzuheben und ohne seinen Helden in die Geschichte 
seiner Zeit wirklich ganz hinein zu stellen. Auch die Entwicklung des Liberalismus 
bleibt nur fragmentarisch angedeutet. Wertvoll ist eine größere Anzahl bisher 
unveröffentlichter Briefe, die manchen einzelnen Vorgang — auch gerade aus 
1870/71 — hell beleuchten. Die Arbeit ist eine Thèse complementaire (Tou- 
louse 1912) zu des Verfassers Hauptthese, die einen verwandten Gegenstand, 
Jules Favre, behandelt. Auf letztere sei wegen mancher neuer Aufschlüsse 
aufmerksam gemacht. 


Greifswald, l Bergsträßer. 


Nachrichten und Notizen 223 


Karl Stählin, Der Deutsch-Französische Krieg 1870/71. Mit 18 Karten. 
Heidelberg, Carl Winters Universitäts- Buchhandlung, 1912. VIII u. 215 S. 
M. 3,—. 

Es ist wirklich ein Genuß, dieses Buch zu lesen. Man hat wohl im ersten 
Augenblick einiges Bedenken, ob es möglich ist, in wenig mehr als 200 Seiten eine 
Geschichte des Krieges von 1870/71 zu schreiben. Aber es ist in der kurzen, 
knappen Form doch das Wesentliche gegeben. Gerade weil es sich nur auf die 
Hauptsachen beschränkt, wird es von denen mit Nutzen gelesen werden, die 
nicht Spezialforschungen auf diesem Gebiet unternehmen, sondern sich ein Bild 
von dem Gange des Krieges machen wollen. Ich möchte es besonders unseren 
Studenten empfehlen. 

Der Verf. sucht Freund und Feind gerecht zu werden. Nur an einer Stelle 
möchte ich hier Widerspruch erheben. S. 187 heißt es, daß die Deutschen 
nach einem Wechsel der Angriffsfront und nach einem systematischen Angriff 
gegen die Perchesforts vor Belfort zum Ziel gelangt sind, am 16. Februar 
habe die noch 12000 Mann starke Besatzung unter Zuerkennung aller mili- 
tärischen Ehren kapituliert. Hier liegt die Sachlage tatsächlich günstiger für 
den heldenmütigen Verteidiger Belforts, den Obersten Denfert-Rochereau. Er 
hat nicht, wie es in der Darstellung Stählins erscheint, kapituliert, weil er sich 
nicht mehr wehren konnte, sondern er mußte die Festung den Deutschen aus- 
liefern, weil Artikel I des Versailler Vertrages vom 15. Februar das anord- 
nete.! Wohl urteilt das deutsche Generalstabswerk?, „daß die Fortdauer der 
Belagerung in kürzester Frist zu einem vollständigen Erfolge geführt haben 
würde“, aber die Tatsache bleibt doch bestehen, daß der tapfere Oberst nur 
auf Befehl seiner Regierung den Platz geräumt hat. 

Ich hoffe, daß das Buch in recht viele Hände kommt und mit Nutzen ge- 
lesen wird. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


J. B. Kissling, Geschichte des Kulturkampfes im Deutschen Reiche. I. A. des 
Zentralkomitees für die Generalversammlungen der Katholiken Deutsch- 
lands. I. Bd.: Die Vorgeschichte. Freiburg i. B. 1911. M. 6,50. 

Der Verfasser des vorliegenden Werkes ist bereits bekannt als Herausgeber 
der letzten Bände von Brücks Geschichte der katholischen Kirche im 19. Jahr- 
hundert. Das sehr umfassend angelegte, auf drei starke Bände berechnete Werk 
soll die katholisch - offiziöse Darstellung des Kulturkampfes werden. Gleichzeitig 
sind Monographien über die Verhältnisse der einzelnen Diözesen in Arbeit, deren 
Ergebnisse K. in den folgenden Bänden verwerten will. 

Das Werk beginnt mit einer m. E. viel zu breiten Darstellung oder besser 
Kritik der brandenburg-preußischen Politik gegenüber der katholischen Kirche 
seit Johann Sigismund. K. will zwei Legenden zerstören: die von der frühzeitigen, 
weitgehenden Toleranz Preußens gegen seine katholischen Untertanen und die 
von dem „historischen Recht“ des preußischen Staates auf Einmischung in 


Der Deutsch-Französische Krieg 1870—71. Redigiert von der kriegs- 
geschichtlichen Abteilung des Großen Generalstabes. II. Teil, 1325. 
2 a. a. O. 1326. RG 


224 Nachrichten uud Notizen 


katholisch-kirchliche Dinge. Das Ergebnis ist, daß längst Bekanntes noch ein- 
mal in strengkatholischer Beleuchtung dargestellt wird. 

Berechtigt ist K.s Ausführlichkeit in der Schilderung der Verhältnisse nach 
1815. Der einzige Hohenzoller, dessen Namen die Katholiken Preußens „immer 
mit ehrfurchtsvollem Dank nennen werden“, ist natürlich Friedrich Wilhelm IV. 
Die Führer der katholischen Bewegung in Deutschland werden teilweise über- 
schwenglich verherrlicht. Inwiefern Geissel sich ein „großartiges Verdienst“ 
erworben hat, weil er die Würzburger Bischofs versammlung im Oktober 1848 
arrangierte, kann K. nicht nachweisen; ebensowenig, worin die,, un vergänglichen 
Verdienste“ bestehen, die sich die Jesuiten durch das Abhalten von Volksmis- 
sionen in Deutschland nach 1848 erworben haben sollen. Nach K.s Ansicht haben 
die letzteren „warm pulsierende Religiösität wiederum in den breitesten Volks- 
schichten geweckt“, während wir doch wissen, daß sogar die den Katholiken 
so günstig gesinnte Regierung Friedrich Wilhelms IV. gegen die Volksmissionen 
durch die Raumerschen Erlasse 1852 einschreiten mußte. Die aus Opposition 
gegen diese Erlasse sich bildende „Katholische Fraktion“ im Preußischen Ab- 
geordnetenhause ist zu kurz behandelt, ebenso später die Entstehung des Zen- 
trums. Die parteigeschichtlichen Teile der Darstellung zeigen den Verf. über- 
haupt nicht von seiner stärksten Seite. 

Besonders interessiert natürlich die Behandlung Bismarcks. Vieles, was 
K. über dessen Religiosität sagt, ist richtig. Anzuerkennen ist, daß K. un- 
umwunden zugibt, daß die ältere katholische Auffassung, Bismarck habe schon 
vor und während des Krieges 1870/71 weitgehende Pläne zur Bekämpfung der 
katholischen Kirche gehabt, ganz unhaltbar ist. K. stellt Bismarcks Haltung 
gegen die katholische Kirche bis 1871 als unbefangen, ja freundlich hin und folgert 
den Umschwung aus dem notwendigen Freundschaftsbündnis mit den Läberalen. 

Als Abschluß des 1. Bandes werden die Vorboten des Kulturkampfes in 
Bayern, Baden und Hessen behandelt. Unrichtig ist m. E. die Behauptung, 
daß die Hilfsbedürftigkeit des bayrischen Liberalismus (wegen des Kanzelpars- 
graphen !) „eine der wichtigsten wahren Ursachen“ des Kulturkampfs gewesen 
sei. Die Bedeutung der Vorgänge im badischen Kulturkampf für Bismarcks Hal- 
tung scheint K. ebenfalls zu überschätzen. 

Der Verf. macht aus seinen gutkatholischen Überzeugungen kein Hehl. Das 
wird ihm niemand verübeln. Aber er versteht es nicht, sich von konfessionellen 
Einseitigkeiten freizuhalten. Infolgedessen erscheinen alle die einzelnen Ereig- 
nisse aus den Jahren 1871 und 1872, die den Anfang des Kulturkampfes bedeu- 
ten: die Adreß- und die Grundrechtsdebatte, die Aufhebung der katholischen 
Abteilung usw., immer in ausgesprochen katholischer Beurteilung. Wenn also 
auch K.s Werk manches Neue und Interessante bringt und noch verspricht, 
so ist doch nach diesem Anfang eine unbefangene Würdigung des eigentlichen 
Kulturkampfes von ihm nicht mehr zu erwarten. 

Leipzig. Karl Zuchardt. 


Oswald Schneider, Bismarcks Finanz- und Wirtschaftspolitik. Eine 
Darstellung seiner volkswirtschaftlichen Anschauungen. (Schmollers 
Forschungen, Heft 166.) München und Leipzig 1912. XV u.276 S. M.7,—. 

Der Verfasser schließt sein Werk mit den Worten W. v. Humboldts über 


Nachrichten und Notizen 225 


Kant: „Einiges, das er zertrümmert hat, wird sich nie wieder erheben. Einiges, 
das er gegründet hat, wird nie wieder untergehen, und was das Wichtigste 
ist, er hat eine Reform (1879!) gestiftet, wie die gesamte Geschichte wenig 
ähnliche aufzuweisen hat. Aus diesem Zitat ergibt sich klar, wie sehr der 
Verfasser geneigt ist, die Bedeutung des Übergangs vom Freihandel zum 
Schutzzollsystem für die deutsche Volkswirtschaft zu überschätzen. Ja, 
seine ganze Darstellung gipfelt darin, daß es Bismarcks „größtes Verdienst“ 
gewesen sei, die Gefahren des herrschenden Manchestertums rechtzeitig er- 
kannt zu haben. Bei einem Schüler Schmollers ist diese Haltung nicht ver- 
wunderlich. Erfreulicherweise aber verführt sie den Verfasser nicht auch 
anderen wirtschaftspolitischen Maßregeln Bismarcks gegenüber zur Kritik- 
losigkeit. 

Die Arbeit beruht nicht auf neuen Quellen. Sie ist eine geschickte Zu- 
sammenstellung auf Grund des gedruckt vorliegenden Materials, das ja außer- 
ordentlich umfangreich und meist noch nicht systematisch durchgearbeitet 
ist. Besonders verdienstlich ist, daß Schn. auch Zeitungen in ausreichendem 
Maße als Material herangezogen hat. 

Der Verfasser meint, es sei unmöglich, die einzelnen Gebiete der Wirtschafte- 

politik Bismarcks gesondert darzustellen. Damit mag er bis zu einem hohen 
Grade recht haben. Man könnte sogar — gerade bei der Behandlungsart 
. Schn.s — noch weiter gehen und sagen: Die Wirtschaftspolitik dürfe auch 
nicht von der übrigen Politik Bismarcks losgetrennt werden. Und in der 
Tat vermißt man öfters in der Darstellung Schn.s ein deutliches Sich-Ab- 
heben auf dem Hintergrund der Gesamtpolitik Bismarcks. Besonders leiden 
unter diesem Mangel die Jahre 1878/79, die naturgemäß im Mittelpunkt 
stehen. Beispielsweise will der Verfasser den Einfluß von Bismarcks ERDE 
politik auf den Verlauf des Kulturkampfes nicht zugeben. 

Es läßt sich überhaupt bezweifeln, ob die ganze Problemstellung Schn.s 
.die wirklich fruchtbringende ist — daß nämlich Bismarck in den Mittelpunkt 
der Darstellung gerückt wird. Wäre es nicht gewinnbringender gewesen, so, 
. wie es kurz nach Schn. Gerloff getan hat, die Reichsfinanzen in den Mittel- 
punkt zu stellen und von diesem festen Boden aus Bismarcks Finanzpolitik 
zu beurteilen ? l 

Entschieden zu dürftig sind bei Schn. die Verhältnisse des Norddeutschen 
Bundes und die Entstehung der Reichsverfassung weggekommen. Das, was 
die Grundlage der gesamten Finanzpolitik im Deutschen Reiche wurde, durfte 
keinesfalls vernachlässigt werden. 

Die parteipolitischen Erörterungen Schn.s gehören ebenfalls nicht zu den 
stärksten Partien seines Buches. Doch ist ganz richtig dargestellt, daß Bis- 
.marck das schließliche Scheitern seiner Finanzpolitik (vor allem auch in 
Preußen) nächst seiner eigenen Starrheit in manchen Fragen (Tabaksmonopol, 
Abneigung gegen direkte Steuern) doch wesentlich seiner Haltung gegen die 
nationalliberale Partei verdankt. Durch den allzu lebhaften Wunsch, dem 
gemäßigten Liberalismus den Todesstoß zu versetzen, beraubte er sich selbst 
einer unentbehrlichen Hilfe im Parlamente. 

Mit Dank zu begrüßen ist die Berücksichtigung der Eisenbahnpolitik 
Bismarcks. Etwas wesentlich Neues bietet freilich der Verfasser hier so wenig 

Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 1/3 15 


226 Nachrichten und Notizen 


wie in den anderen Teilen seines Werkes. Das war auch offenbar seine Absicht 
gar nicht. Man muß trotz aller Ausstellungen anerkennen, daß Schn. doch 
ein abgerundetes Bild von Bismaroks Finanz- und Wirtschaftspolitik, wie 
wir es bisher noch nicht besaßen, gelungen ist. Und so vermehrt sein Buch 
die Bismarckliteratur nicht nur, sondern bereichert sie auch. 

Leipzig. Karl Zuchardt. 


Die allgemeinen Grundlagen der Kultur der Gegenwart von W. 
Lexis, Fr. Paulsen (ft), G. Schöppa, A. Matthias, H. Gaudig, G. Kerschen- 
steiner, W. v. Dyck, L. Pallat, K. Kräpelin, J. Lessing (t), O. N. Witt, 
G. Göhler, P. Schlenther, K. Bücher, R. Pietschmann, F. Milkau, H. Diels. 
Zweite, verbesserte und vermehrte Auflage. 1912, Berlin u. Leipzig. Druck 
u. Verlag von B. G. Teubner. XIV u. 716 S. gr. 8%. Geh. M. 18,—, geb. 
in Leinwand M. 20,—. Auch unter dem Titel: Die Kultur der Gegen- 
wart. Herausgegeben von Paul Hinneberg. Des Gesamtwerkes Teil 1, 
Abteilung 1. 

Wie sehr der wichtige Grundfragen behandelnde Band einem Bedürfnis 
entsprach, beweist die schnell notwendig gewordene neue Auflage. Äußerlich 
ist sie um 50 Seiten gewachsen, nach der Seite des Inhalts bietet sie wertvolle 
Ergänzungen und Erweiterungen. Neu hinzugekommen ist der Abschnitt von 
Walther v. Dyck über Technische Museen, der zunächst die geschichtliche Ent- 
wicklung, dann die Aufgaben und Einrichtung schildert. Eingehend wird das 
1903 von Oskar von Miller in München gegründete Deutsche Museum berück- 
sichtigt, mit dem für Deutschland ein gemeinsamer Sammelpunkt naturwissen- 
schaftlicher und technischer Arbeit geschaffen wird. An der Verwirklichung 
des umfassenden Planes arbeiten mit seinem Begründer die besten Kräfte der 
Industrie, der Technik, der Gelehrtenwelt. Fürst wie Arbeiter, Fachmann 
und Laie verfolgt mit lebhaftem Anteile die Entwicklung. — Eine wesentliche 
Erweiterung hat K. Büchers sachkundiger Beitrag über das Zeitungswesen er- 
fahren. Sein III. Kapitel über das moderne Zeitungswesen zerfällt jetzt in die 
inhaltreichen Abschnitte: 1. Die Ausweitung des Stoffbereichs, 2. Die Organi- 
sation der Stoffgewinnung, 3. Die Anonymität der Presse, 4. Die Verbreitung 
der Zeitungen. Zentralisation und Dezentralisation, 5. Wirkungen des Zei- 
tungswesens, aus denen besonders die Ausführungen über Presse und öffentliche 
Meinung, sowie der Nachweis, daß die Presse nicht die öffentliche Meinung 
macht, hervorgehoben seien. Zur Literatur ist jetzt O. Kippenbergs Artikel 
„Theologische Zeitungen“ in dem eben erschienenen 24. Bande von Haucks 
Reslenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche nachzutragen. — 
Auch die pädagogischen Artikel sind sorgfältig durchgesehen und mehrfach 
umgearbeitet worden. H. Gaudigs Beitrag über das höhere Mädohenschul- 
wesen zerfällt jetzt in die beiden Teile: Zur Geschichte der höheren Mädchen- 
schule und: Das Mädchenschulwesen der Zukunft. Für sie wird nach des Ver- 
fassers Ansicht entscheidend sein, „ob man den Mut zum Ideal haben wird. 
Das Ideal aber, auf das hin jede höhere Bildung und mithin auch alle höhere 
Frauenbildung organisiert werden muß, ist die Persönlichkeit.“ Auch G. 
Schöppa hat in seinem Aufsatze über das Volksschulwesen den Abschnitt 
über die Geschichte der Volksschule auf Grund der neuesten Arbeiten stark um- 


Nachrichten und Notizen 227 


gestaltet, aber auch die Volksschule der Gegenwart eingehender behandelt. 
— Der Band wird sich in der neuen Gestalt als ein zuverlässiger Führer durch 
die vielverschlungenen Bildungswege unserer Zeit bewähren, um so mehr als 
die Literaturangaben sorgsame Auswahl an den Tag legen. 

Leipzig. Georg Müller. 


Hohenzollernjahrbuch. Forschungen und Abbildungen zur Geschichte 
der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen. 17. und 18. Jahrg. Berlin und 
Leipzig 1913 und 1914, Giesecke u. Devrient. 2508. 40. je M. 20,—. 

Den 17. Band eröffnet ein von Reinhold Koser mit einem kurzen Vorwort 
eingeleiteter Aufsatz Paul Seidels Die Insignien und Juwelen der preußischen 

Krone, der dem Kaiser am 15. Juni 1913 als Festschrift überreicht worden 

ist. Es folgt eine kleine Untersuchung aus der Feder des Oberbibliothekars 

des Reichsmarineamts Kapitän z. S. Johann Friedrich Meuß über .die 1843 

von Friedrich Wilhelm IV. eigenhändig entworfene preußische Königsflagge 

und die Rede, die Otto Hintze am 16. Juni zur Feier der 25jährigen Regierung 

Wilhelms II. in der Aula der Berliner Universität gehalten hat — letztere 

eine höchst anziehende Betrachtung dieses Vierteljahrhunderts unter dem 

Gesichtspunkt, daß in Technik und Verkehr, in Kunst und Weltanschauung, 

im Wirtschaftsleben wie in den Beziehungen der Völker und Staaten unter- 

einander große weltbewegende Veränderungen sich vollziehen, die in ihrer 

Gesamtheit eine neue, die imperialistische Epoche im Leben der Menschheit 

und auch, unseres eigenen Volkes bedeuten; speziell interessiert besonders 

die Mitteilung, daß der Kaiser ein ihm unmittelbar nach dem Tode seines 

Vaters übergebenes politisches Testament Friedrich Wilhelms IV. vernichtet 

hat, das „eine in den stärksten und beweglichsten Wendungen gehaltene Mah- 

nung enthielt, die Verfassung noch vor der Beeidigung umzustoßen“, ein Testa- 
ment, das jedem Thronfolger beim Regierungsantritt vorgelegt werden mußte. 

Hermann Granier veröffentlicht das im Juli und August 1813 geschriebene 

Feldzugstagebuch dieses noch über seinen Tod hinaus Unheil planenden 

Hohenzollern sowie Partien aus dem Briefwechsel des Kronprinzen Friedrich 

Wilhelm und des Prinzen Wilhelm mit ihrer Cousine Prinzessin Friederike 

von Preußen während der Freiheitskriege 1813—1815; ersteres läßt den Leser 

wesentlich tiefer in die Seele Friedrich Wilhelms IV. blicken als die von ihm 
und seinem Bruder mit ihrer Spielkamaradin geführte Korrespondenz. „Aus 
den Briefen der Königin Sophie Dorothea“ bringt Hans Droysen, hie und da 
in der Mitteilung von Belanglosem wohl auch etwas zuweit gehend, Auszüge, 
die über die Kinderjahre Friedrichs des Großen, über das Gattenverhältnis 
seiner Eltern von 1706—1730 und über die Pläne des Soldatenkönigs zur 

Verheiratung seiner Tochter Wilhelmine 1729—1733 wertvolle Aufschlüsse 

geben. Die Darstellung in den Memoiren der Markgräfin von Bayreuth wird 

dadurch aufs neue ergänzt und berichtigt. Bogdan Krieger handelt in dem 

3. und letzten Teil seines Aufsatzes „Lektüre und Bibliotheken Friedrichs 

des Großen“ über die Vorleser des Königs Darget, de Prades, de Catt, Duval 

Pyrau, Le Bögue und Dantal; in dem sich daran anschließenden Gesamt- 

katolog der Bibliotheken Friedrichs des Großen nehmen die Titel der Werke 

der französischen Literatur noch mehr Raum ein als die der 16 folgenden Ab- 


15* 


228 Nachrichten und Notizen 


teilungen; die deutsche Literatur ist darin fast ebenso spärlich vertreten 
wie die spanische und portugiesische, die orientalische und chinesische. Auf 
Grund gedruckter Quellen und noch unbekannter Berliner und Charlotten- 
burger Akten schildert Melle Klinkenborg „die Stellung des Hauses Fincken- 
stein am preußischen Hofe im 17. und 18. Jahrhundert“; er zeichnet nach 
kurzer Charakteristik älterer Mitglieder dieser schon im Ordenslande zu großer 
wirtschaftlicher und politischer Macht gelangten Familie Lebensbilder von 
dem 1735 gestorbenen Generalfeldmarschall Grafen Albrecht Konrad Finck 
von Finckenstein, seit 1704 militärischem Berater und Gouverneur Friedrich 
Wilhelms I. und seit 1718 Oberhof meister Friedrichs des Großen, und von 
seinem ebenso frommen und feingebildeten dritten Sohne, dem Staatsminister 
Karl Wilhelm, der seit 1749, zunächst gemeinsam mit dem Grafen Podewils 
über ein halbes Jahrhundert die auswärtigen Angelegenheiten erledigt hat; 
einige Schlaglichter fallen auch auf die anderen drei Söhne des Feldmarschalla, 
während die beiden Söhne des Ministers, der infolge des Müller-Arnoldschen 
Prozesses 1779 als Präsident der Neumärkischen Regierung aus dem Staats- 
dienst geschiedene Friedrich Ludwig Karl und sein jüngerer der Landwirt- 
schaft treugebliebener Bruder, sowie ein Enkel des Ministers, der 1811 in Wien 
gestorbene preußische Gesandte am Kaiserhofe Karl Friedrich Alexander, 
nur eben erwähnt werden. Der Feldmarschall Albrecht Konrad Finck von 
Finckenstein, für seine in der Schlacht bei Malplaquet bewiesene Tapferkeit 
vom Kaiser in den Reichsgrafenstand erhoben, hat zwischen 1716 und 1720 
auf den von ihm erworbenen Habersdorfschen Gütern im heutigen Westpreußen 
das imposante Schloß Finckenstein vermutlich durch John von Collas bauen 
lassen — hat das vielleicht Friedrich Wilhelm I. mitveranlaßt zu der bekannten 
Warnung in seinem politischen Testament von 1722: „Auf die Finckische 
und Donaische Familie mus mein Successor ein wachsahmes auge hahben, 
sonsten sie mit mein Suocessor mit Regiren werden und die beide fammilien 
die alte Preußische Polnische Privilegia noch im hertzen hehgen, das seit 
versichert“ ? l 

Zu den Miszellaneen hat Hermann Granier einen Aufruf Schills an die 
Westfalen vom April 1809 beigesteuert, der Herausgeber Paul Seidel einen 
Bericht über das Leichenbegängnis Friedrich des Großen und einige Nach- 
richten über die von Burkart Tschudi in London erbauten Klaviere dieses 
Königs, Melle Klinkenborg eine Untersuchung über Politik und Zufall bei 
den Majestätssiegeln der hohenzollernschen Kurfürsten und Könige. Klinken- 
borg macht glaubhaft, daß, nachdem Friedrich I. und II. nach Art der zeit- 
genössischen weltlichen Fürsten ein prächtiges Reitersiegel geführt hatten, das 
von Joachim I. und IL, Johann Georg und Johann Sigismund benutzte 
Thronsiegel von demselben Stecher geschnitten ist, von dem auch das des 
Erzbischofs Albrecht von Mainz (des Bruders Joachims L) stammt und daß 
Johann Sigismund daneben als Erbe des Herzogtums Preußen ein neues, sehr 
feines Reitersiegel aufbrachte; Georg Wilhelm, sein Sohn und sein Enkel 
sind dann wieder zu Thronsiegeln zurückgekehrt; Friedrich Wilhelm I. ver- 
warf es als überflüssigen Luxus; Friedrich der Große ließ 1741 noch einmal 
ein Reitersiegel anfertigen, das auch für die seiner beiden Nachfolger als Vor- 
bild diente. 


Nachrichten und Notizen 229 


Beigegeben ist diesem Jahrgang ein mit Reproduktionen der Abbildungen 
geschmücktes Inhalts verzeichnis der bisher erschienenen 17 Bände des Hohen- 
zollernjahrbuchs; es bringt zunächst Inhaltsangaben der einzelnen Jahrgänge 
und sodann ein alphabetisches Namen- und Sachregister von Band I- XVII. 

Der Feier der 500 jährigen Herrschaft der Hohenzollern in der Mark Branden- 
burg hat der 18. Jahrgang des Hohenzollern-Jahrbuchs (Forschungen und Ab- 
bildungen zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen, herausg. 
von Paul Seidel, Berlin u. Leipzig 1914. 4°. XXI, 241 S.) dadurch Rechnung 
getragen, daß es im Eingang die Ansprache wieder abdruckte, die Kaiser Wil- 
helm II. am 30. Mai 1912 im Rathaus zu Brandenburg bei Gelegenheit der 
Enthüllung eines Brunnens mit dem Reiterdenkmal Friedrichs I. gehalten hat, 
— dem Weltkriege dadurch, daß er einen großzügigen Aufsatz über „Ursprung 
und Bedeutung des gegenwärtigen Krieges“ aus der Feder Otto Hintzes brachte, 
der sich inhaltlich ziemlich deckt mit den einige Wochen später in dem Buche 
„Deutschland und der Weltkrieg“ erschienenen beiden Essais Hermann Onckens 
„Die Vorgeschichte und der Ausbruch des Krieges“; Oncken hat den persön- 
lichen Anteil der daran mitschuldigen Politiker noch etwas schärfer abzu- 
grenzen versucht — ob immer ganz zutreffend, kann erst in ferner Zukunft das 
Studium der Akten lehren —, jedenfalls beurteilt Hintze die universalgeschicht- 
liche Bedeutung des gewaltigen Ringens richtig, wenn er sagt: „es handelt 
sich in diesem Weltkriege um eine neue Verteilung der Macht in der erweiterten 
Staatengesellschaft, welche jetzt die ganze Oberfläche unseres Planeten umfaßt“. 
Aus dem Nachlaß Reinhold Kosers, dem der Herausgeber Paul Seidel als be- 
sonders rührigen Mitarbeiter des Hohenzollern-Jahrbuchs einen kurzen Nachruf 
widmet und den Gustav Berthold Volz als Geschichtschreiber Friedrichs 
des Großen eingehend würdigt, wird ein Aufsatz abgedruckt, „Der Große Kur- 
fürst und Karl X. von Schweden‘; es ist ein auf Grund bekannter Akten 
gegebener Überblick über die Beziehungen der beiden Monarchen zueinander 
vom Ausbruch des schwedisch-polnischen Krieges bis zum Vertrage von Wehlau. 
„Ein holländisches Huldigungsgedicht auf den Großen Kurfürsten“, das 1685 
der aus Holland gebürtige kurfürstliche Admiralitätsrat Johann Clefman 
seinem Herrn und der Kurfürstin dargebracht hat, veröffentlicht der Admiral- 
stabssekretär und Marineoberzahlmeister a. D. Christoph Voigt; es ist eine 
schwülstige, aber gutgemeinte Geburtstagshuldigung der jungen brandenbur- 
gischen Marine; sie gibt Voigt Gelegenheit, daran einige Bemerkungen über die 
in dem Poem unter ihrem richtigen oder einem Decknamen aufgeführten 
Schiffe und ihre Taten zu knüpfen. Über „die Verwandtschaft der Häuser 
Hohenzollern und Württemberg“ unterrichtet den Leser mit bekannter Zuver- 
lässigkeit Georg Schuster; sechs Konsanguinitätstafeln und eine Übersichts- 
tafel erleichtern das Eindringen in diese genealogischen Beziehungen. „Aus 
den Briefen der Königin Dorothea“, zumeist an Friedrich den Großen, bringt 
Hans Droysen einige zum Teil recht interessante Exzerpte — besonders auf 
das Verhältnis Friedrich Wilhelms I. zu seinem Sohn und das Hofleben am Ende 
der 30 er Jahre fallen beachtenswerte Schlaglichter — außerdem hat Droysen 
noch in den Miszellaneen die Eintragung des Oberzeremonienmeisters v. Besser 
in das Hofjournal über die Geburt und die Taufe Friedrichs des Großen abge- 
druckt. „Aus den Briefen König Friedrich Wilhelms III. an seine Tochter 


230 Nachrichten und Notizen 


Prinzessin Charlotte hat Paul Bailleu diejenigen ausgewählt, die Beachtung 
verdienen ; die Feldzugsbriefe 1813, 14 und 15 gibt er vollständig, die der späteren 
Jahre bis 1826 nur zum Teil; sie zeugen von dem festen Gottvertrauen des 
Königs, seiner großen Liebe zu den Kindern und zu seiner unvergeßBlichen Ge- 
mahlin, aber auch von starkem Eigenwillen und Stolz: „Du schriebst mir un- 
längst wieder über die unglücklichen Liebesverhältnisse von Fritz und Wil- 
helm. Weshalb soll ich Dir aber darüber mehr sagen als was Du schon weißt! 
Ich sollte denken, daß Du hinlänglich meine väterlichen Gefühle kennen mußt, 
um überzeugt zu seyn, daß ich gewiß alles thue, was in meinen Kräften steht, 
um die so höchst bedeutenden Hindernisse aus dem Wege zu räumen, die sich 
beiden Verbindungen entgegenstellen, daß ich aber noch immer nicht weiß, 
wie dies alles enden soll, da ich doppelte Pflichten in dieser Hinsicht vor Augen 
haben muß“ (18. Mai 1823) und: „Karl ist der Einzige meiner Söhne, der eine 
Wahl getroffen hat, wie sie seinen Verhältnißen angemessen ist“ (18. April 1825). 
„Aus dem Briefwechsel des Kronprinzen Friedrich Wilhelm und des Prinzen 
Wilhelm mit ihrer Cousine Prinzessin Friederike von Preußen während der 
Freiheitskriege“ bringt Hermann Granier die des Jahres 1815 zum Abdruck; der 
interessanteste ist wohl der des Prinzen Wilhelm aus Paris vom 23. Juli über 
den „abgetretenen großen Acteur“ Napoleon: „er ist zwar nach dem Fort 
St. Georg in Schottland gebracht, aber wenn er will, und das wird er gewiß, 
so wird er schon loskommen; beim Einschiffen hat er zu den Umstehenden 
gesagt: à revoir“. In die Regierungszeit dieses Hohenzollern führt uns Graniers 
anderer Aufsatz: „ Die Aquarell-Sammlung Kaiser Wilhelms I. Ein Beitrag 
zu seiner Lebensgeschichte. Fortsetzung V“; er gibt historische Erläuterungen 
zu den Ende der 70er und in den 80er Jahren entstandenen Bildern, von denen 
Reproduktionen beigegeben werden. Mehr an den Kunsthistoriker wenden aich 
die Aufsätze von Georg Lenz , Kriegsandenken der Königlichen Porzellanmanu- 
faktur zu Berlin“ und von Paul Seidel , die Mosaiken der Schloßkapelle zu Posen“; 
„über Augengläser und optische Instrumente im Hohenzollernmuseum“ berichtet 
der Geheime Medizinalrat Professor Dr. Richard Greeff; als Miscellanea ver- 
öffentlicht der Greifenberger Gymnasialdirektor Martin Wehrmann „einige 
päpstliche Indulgenzbriefe für Angehörige des Hohenzollernhauses“ aus den 
Jahren 1352 bis 1399 und der Herausgeber als „eine Erinnerung an den ersten 
Frauenverein 1813“ den Aufruf der Schwägerin Friedrich Wilhelms III., der 
Prinzessin Marianne von Preußen (Gemahlin des Prinzen Wilhelm), an alle 
preußischen Frauen, mitzuhelfen zur Rettung des Vaterlandes, und eine Be- 
schreibung des Großfoliobandes, den der im März 1813 gegründete Frauen- 
verein der Prinzessin 1819 beim Rechnungsabschluß schenkte; der ganze Erlös 
der Sammlung hatte ungefähr 90 000 Taler betragen. Auch die Ausstattung 
dieses 18. Bandes des Hohenzollernjahrbuchs ist wieder die gewohnte glänzende; 
zwei photographische Aufnahmen Reinhold Kosers von der Berliner Firma 
Rudolf Dührkoop werden den Fachmann ganz besonders interessieren. 
Berlin. Paul Haake. 


Nachrichten und Notizen l 231 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
Kommissionen: Die Akademie der Wissenschaften in Heidelberg wählte den 
o. Professor der alten Geschichte Dr. Ernst Fabricius in Freiburg i. B. 
zum o. Mitglied. 

Die Badische historische Kommission wählte den o. Professor der Ge- 
schichte Dr. Felix Rachfahl in Freiburg i. B., den Archivar Dr. Fritz 
Frankenhausen am Generallandesarchiv in Karlsruhe und den Archiv- 
direktor am Bezirksarchiv für das Unterelsaß Dr. Hans Kaiser in Straß- 
burg zu o. Mitgliedern. Die Römisch-Germanische Kommission des Kais. 
Deutschen Archäologischen Instituts zu Frankfurt a. M. wählte den Direktor 
des Provinzialmuseums in Trier Professor Dr. Emil Krüger und den o. 
Professor der Archäologie in München Dr. Paul Wolters zu Mitgliedern. 


Universitäten und Technische Hochschulen: Der o. Professor der Ge- 
schichte Dr. Robert Holtzmann in Gießen wurde zu gleicher Stellung 
nach Breslau, der ao. Professor Fritz Vigener, Mitherausgeber der 
hist. Ztschr., als Nachfolger Holtzmanns nach Gießen, der Professor der 
alten Geschichte Dr. Wilhelm Weber in Groeningen nach Frankfurt, der 
o. Professor der Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule in Darm- 
stadt Dr. Wilhelm Pinder als Ordinarius nach Breslau, der o. Professor des 
römischen und bürgerlichen Rechts Dr. Ernst Rabel in Göttingen nach 
München, der Privatdozent der Kunstgeschichte Dr. Paul Hartmann in 
Straßburg als Ordinarius an die Technische Hochschule in Darmstadt berufen. 

Zu Ordinarien ernannt wurden der ao. Professor der Kirchengeschichte 
der katholischen theologischen Fakultät in Tübingen Dr. Karl Bihlmeyer, 
der ao. Professor der neueren Kunstgeschichte in Graz Dr. Hermann Egger, 


der ao. Professor der Völkerkunde Asiens Dr. Lucian Scherman, Direktor 


des ethnographischen Museums in München. 

Zu Honorarprofessoren befördert wurden der Direktor des Münzkabinetts 
Dr. Georg Habich und der Konservator des Münzkabinetts Dr. Heinrich 
Buchensau, beide in München. 

Zu ao. Professoren wurden ernannt die Privatdozenten der Geschichte 
Dr. Adolf Rapp in Tübingen, Dr. Wilhelm Bauer in Wien, Dr. Bern- 
hard Schmeidler in Leipzig, Dr. Veit Valentin und Dr. Gustav Wolf, 
beide in Freiburg i. B. 

Es habilitierten sich: Dr. Otto Stowasser (Historische Hilfswissen- 
schaften) in Wien, Dr. Robert Mielke (Geschichte der dörflichen Siedlungen) 
an der Technischen Hochschule in Charlottenburg und der bisherige Privat- 
dozent in Leipzig Dr. A. Gerlach (Staats wissenschaften) in Kiel. 


Archive: Zum Generaldirektor der Königl. Preußischen Staatsarchive 
und Direktor des Geheimen Staatsarchivs in Berlin wurde Professor Dr. 
Paul Kehr, zum Direktor des Königl. Bayerischen Allgemeinen Reichs- 
archivs in München der Geheime Haus- und Staatsarchivar Dr. 
Georg Maria Jochner, zum Geheimen Staatsarchivar Dr. Joseph 
Huggenberger und zum Geheimen Hausarchivar Dr. Joseph Weiß 
ernannt. An Stelle des in den Ruhestand tretenden Generals v. Woinowich 
wurde Generalmajor Max Ritter v. Hoen zum Direktor des k. u. k. Kriegs- 


232 Nachrichten und Notizen 


archivs bestellt. Archivar Dr. Melle Klinkenborg in Berlin wurde zum 


Geheimen Staatsarchivar befördert. 
Frl. Dr. Luise v. Winterfeld in Köln wurde zum Direktor des 
städtischen Archivs von Dortmund gewählt. 


Todesfälle: Wieder hat uns der Krieg eine Reihe jüngerer Forscher 


entrissen, deren Tod nicht nur das Vaterland sondern auch die Wissenschaft 
beklagt. 

Am 80. September 1915 ist der Assistent am Kunsthistorischen Institut 
zu Berlin Dr. Hermann Brandt der schweren Verwundung erlegen, die 
er in der Champagneschlacht am 25. September empfangen hatte. 1912 
war die Schrift „Die Anfänge der deutschen Landschaftsmalerei im 14. und 
15. Jahrhundert“ erschienen, 1913 das Buch „Goethe und die graphischen 
Künste“. Der 28jährige berechtigte zu den schönsten Hoffnungen. 

Es fiel am 22. Mai 1916 der ao. Professor der Kunstgeschichte an der 
Kunstakademie in München Dr. Fritz Burger im Alter von 88 Jahren. 
Er verfaßte zahlreiche Schriften und Untersuchungen namentlich zur Ge- 
schichte der italienischen Kunst und war der Herausgeber des seit 1913 
erscheinenden Handbuchs der Kunstgeschichte. 

Ende Mai fiel auch der Kunsthistoriker Dr. Curt Freise im Alter von 
32 Jahren, bekannt durch seine Studien über Coggiola, das Breviarium 
Grimani und Rembrandts Handzeichnungen. 

Im Juni fiel in den Kämpfen in Flandern der Historiker Dr. Martin Nell. 

Ebenfalls im Juni starb der Historiker Dr. Theodor Hirschfeld im 
Lazarett in Wilna. 

Am 15. Juli fiel der fürstlich Löwensteinsche Archivar in Wertheim 
Dr. Hans Walter im Alter von 33 Jahren. 

Am 22. Juli 1916 fiel im Kampf fürs Vaterland der Privatdozent für 
Geschichte an der Universität Frankfurt a. M. Wilhelm Ohr. In Wien 
1877 geboren, studierte er in Halle, Berlin und Leipzig Geschichte. Als er 
von Scheffer-Boichorst nach Leipzig kam, wurde er auf ein Gebiet gewiesen, 
auf dem er den Zusammenhang tiefer Geistesbewegungen und politischer 
Bestrebungen beobachten konnte. Seine Dissertation „Der Karolingische 
Gottesstaat in Theorie und Praxis“ 1902, seine Tübinger Habilitationsschrift 
„Die Kaiserkrönung Karls des Großen“ 1904 sind geistvoll und scharfeinnig, 
sie lassen mitunter philologische Peinlichkeit vermissen, aber sie sind un- 
gemein flott geschrieben und von einem wirklich originellen Geist diktiert. 
Mag man auch die „Ovationstheorie“ nicht annehmen, reiche und zugleich 
angenehme Anregung wird man dieser und allen Schriften Ohrs verdanken. 
In Tübingen war Ohr mit der Bearbeitung der Landtagsakten beschäftigt; 
eine Reihe von Veröffentlichungen zur württembergischen Geschichte steht 
damit im Zusammenhang. Das befriedigte ihn nicht auf die Dauer, in 
seinem Wesen klang eine starke publizistische und journalistische Saite. 
Wissenschaft und politisches Wissen glaubte er nicht vereinigen zu können, 
er gab die Dozentur auf und ging nach München. Mit Sigmund Günther 
gründete er den Nationalverein (1907) und wirkte, ein echter deutscher 
Idealist, in Reden und kleinen Schriften für einen Zusammenschluß des 
Liberalismus. Aber im flüchtigen obschon manchmal rauschenden Tages- 


Nachrichten und Notizen 233 


erfolg fand er nicht die volle innere Genugtuung. Er wollte wieder, frei 
von allen Beunruhigungen der Politik, in stiller Sammlung allein der 
Wissenschaft dienen. So ließ er sich, schon ein gereifter Mann, an der 
jungen Frankfurter Universität nieder, erfüllt von weiten wissenschaftlichen 
Plänen. Es ist ihm nicht vergönnt gewesen, sie reifen zu sehen und den 
wissenschaftlichen Erfolg zu erzielen, der seinen reichen Geistesgaben und 
seinem temperamentvollen Eifer entsprach. G. 8. 

Am 19. August fiel im Alter von 35 Jahren der Privatdozent der christ- 
lichen Archäologie und Kunstgeschichte in Bonn Dr. Franz Dibelius. 

Am 22. August fiel, 45 Jahren alt, der Professor der Baukunst der An- 
tike und Renaissance an der Technischen Hochschule in Hannover 
Dr. Karl Weber. 

Ende September fiel in den Kämpfen an der Somme der Assistent am 
Institut für Siedelungskunde in Leipzig Dr. Alfred Hennig. 

Auf Rechnung des Kriegs zu setzen ist der Tod des greisen Feldmarschalls 
Colmar Freiherr von der Goltz, der als Führer der türkischen Streit- 
kräfte in Mesopotamien am 19. April im Alter von 73 Jahren einer heim- 
tückischen Krankheit zum Opfer fiel. Er war einer unserer bedeutendsten 
Militärschriftsteller. Nach dem Krieg 1870 als Hauptmann zum preußischen 
Generalstab kommandiert, wurde er der kriegsgeschichtlichen Abteilung 
zugewiesen, seit 1878 war er auch als Lehrer der Kriegsgeschichte an der 
Kriegsakademie tätig, bis er 1883 nach der Türkei berufen in jahrelanger 
unermüdlicher Tätigkeit der Reorganisator der türkischen Armee wurde. 
Was er dann in führender Stellung in Frieden und Krieg uns gewesen ist, 
gehört der Geschichte an. Er war der Verfasser zahlreicher Schriften. Ein 
Teil derselben behandelte den Krieg von 1870, den er selbst als General- 
stabsoffizier im Oberkommando der zweiten Armee mitgemacht hatte: Die 
Operationen der zweiten Armee (1874—75). Die sieben Tage von Le Mans 
(1874), Léon Gambetta und seine Armeen (1877). Später erweiterte er sein 
Studiengebiet und es entstanden sein Volk in Waffen (ö. Aufl. 1899), Von 
Roßbach bis Jena (1883, 2. Aufl. 1906), Von Jena bis Pr. Eylau (1907) und 
vor allen sein zweibändiges Werk Kriegsgeschichte Deutschlands im 19. Jahr- 
hundert (1910— 14). 

Am 5. Januar 1916 starb im Alter von 68 Jahren der ehemalige Pro- 
fessor der mittelalterlichen Geschichte und allgemeinen Literaturgeschichte 
in Lüttich, Dr. Godefroid Kurth, zuletzt Direktor des belgischen Histo- 
rischen Instituts in Rom. Er war einer der hervorragendsten Forscher auf 
dem Gebiet der Merowingerzeit und der frühmittelalterlichen Heiligen- 
geschichte. Von seinen zahlreichen Schriften und Werken sei hier nur 
weniges angeführt: Etude critique sur Saint-Lambert (1876); La loi de 
Beaumont; Les origines de la ville de Liège (1882); Histoire poétique des 
Mérovingiens (1893); La frontière linguistique en Belgique et dans le nord 
de la France (2 Bde. 1896); Sainte Clotilde (1897); Clovis (2 Bde. 1896, 
2. Aufl. 1901); Saint Boniface (1902); Notger de Liège (2 Bde. 1905); La 
cité de Liège au moyen âge (3 Bde. 1910). 

Im Januar 1916 starb der Direktor der Hof- und Landesbibliothek in 
Karlsruhe, Geh. Hofrat Dr. Alfred Holder im Alter von 76 Jahren. Er 


234 Nachrichten und Notizen 


war ein verdienter Philolog, der sich durch zahlreiche vorzügliche Ausgaben 
klassischer und mittelalterlicher Schriftsteller bekannt gemacht hat. Es 
‘sei in dieser Hinsicht nur an seine Ausgaben des Waltharius, der Germania 
des Tacitus, der Lex Salica nach Einzelhandschriften erinnert. Weiter gab 
er den Altkeltischen Sprachschatz heraus, der in zwei Bänden von 1896 bis 
1904 bis zum Buchstaben T gediehen ist. Wir verdanken ihm auch die 
Bearbeitung des Handschriftenkatalogs der Hof- und Landesbibliothek, wo 
er namentlich die Reichenauer Handschriften in zwei Bänden 1906—14 
verzeichnet hat. Sehr verdienstlich ist auch seine Sammlung Germanischer 
Bücherschatz, von dem schon 11 Bände vorliegen. Zu erwähnen ist endlich 
noch seine Tätigkeit als Herausgeber der Mitteilungen aus der Großherz. 
Bad. Hof- und Landesbibliothek. 2 

Am 19. Januar starb im 68. Lebensjahre der Direktor des Städtischen 


Archivs in Dortmund Prof. Dr. Karl Rübel. Er war der Verfasser eines 


Buches über das Dortmunder Finanz- und Steuerwesen, Bd. 1 (1892), einer 
Geschichte der Frei- und Reichsstadt Dortmund, die zuerst 1901 in 2. Aufl. 
1905 erschien, und Herausgeber des Dortmunder Urkundenbuches (3 Bde.). 
Aufsehen in wissenschaftlichen Kreisen erregte besonders sein Buch Die 
Franken, ihr Eroberungs- und Siedelungssystem im deutschen Volkslande, 
1904, ein Werk von origineller Gelehrsamkeit, das ganz neue Gesichts- 
punkte über das ältere Siedelungswesen und über die siedelungspolitische 
Wirksamkeit der Franken brachte. In seinen Einzelergebnissen stark be- 
stritten, bleibt es mit seinen fruchtbaren Anregungen wissenschaftlich 
bedeutsam. | 

Am 28. Januar starb in Berlin der Publizist und Schriftsteller Dr. Paul 
Liman, politischer Redakteur der „Leipziger Neuesten Nachrichten“, im 
Alter von 56 Jahren. Von seinen zahlreichen Schriften meist politischen 
Inhalts mag hier nur sein Buch „Der Kaiser, ein Charakterbild Wilhelms II.“ 
(1904), „Fürst Bismarck nach seiner Entlassung“ (1901) und das Sammel- 
werk „Bismarck in Geschichte, Karikatur und Anekdote“ (1916) angeführt 
werden, 

Ende April starb in München im Alter von 73 Jahren der Genealog 
und Heraldiker Archivrat Ernst von Destouches. Er war zuletst 
Archivar und Chronist der Stadt München, Direktor des Stadtarchivs und 
des historischen Museums. Ein sehr fruchtbarer Schriftsteller, Verfasser 
einer Unzahl kleiner Untersuchungen und Gelegenheitsschriften, die 
namentlich auf München Bezug haben. 

Am 30. April starb 72 Jahre alt in Berlin der frühere Direktor des 
Hofburgtheaters in Wien, Hofrat Dr. Paul Schlenther, dessen wir hier 
als Herausgeber des großen Werkes „Das 19. ne in Deutschlands 
Entwicklung“ gedenken. 

Im Mai starb in Göttingen im Alter von 70 Jahren Dr. Wilh elm 
Hübbe-Schleiden, bekannt als Kolonialpolitiker, der namentlich in den 
80er und 90er Jahren die deutsche Kolonialbewegung in Wort und Schrift 
fördern half. 

Am 30. Mai starb hochbetagt im Alter von 76 Jahren der Direktor des 
Stadtmuseums in Guben, Prof. Dr. Hugo Jentsch. Er war Herausgeber 


— 


he 


Nachrichten und Notizen 235 


der Niederlausitzer Mitteilungen und ein bekannter Forscher auf gem Ge- 
biet der Urgeschichte. 

Am 25. Juni starb im Alter von 60 Jahren der Professor der mittleren 
und neueren Geschichte an der Akademie in Posen, Dr. Gustav Buchholz. 
Seine Erstlingsschrift (1879) behandelte die Würzburger Chronik; 1888 
habilitierte er sich in Bonn mit einer Untersuchung über Ekkehard 
von Aura, nachdem er neun Jahre im Bibliothekdienst in Dresden ge- 
wirkt hatte. 1895 übersiedelte er nach Leipzig, wo er 1896 ao. Professor 
wurde, um 1906 einem Rufe an die Posener Akademie Folge zu leisten. 
Buchholz hatte sich später der neueren Geschichte zugewandt und in 
Pariser, Petersburger und Moskauer Archiven Material zu einer Geschichte 
der politischen Beziehungen im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahr- 
hundert gesammelt. Zu einer Verarbeitung ist er nicht gelangt: nur 
kleine Bruchstücke liegen vor. Die Politik hatte es ihm in den letzten 
15 Jahren seines Lebens angetan. Er gab eine ostdeutsche Zeitungs- 
korrespondenz heraus. Kurz vor dem Kriegsausbruch und während des 
Krieges veröffentlichte er mehrere Schriften, die von einem starken deutschen 
Gedanken getragen sind. G. 8. 

Am 1. Juli starb in Paris der Ägyptologe Gaston Camille Charles 
Mas pero, der langjährige Direktor der französischen Ausgrabungen in 
Agypten und Leiter des Museums von Bulak, seit 1887 aber Professor der 
Philologie und ägyptischen Archäologie in Paris und Mitglied der Académie 
des Inscriptions. Wir heben von seinen zahlreichen Schriften seine groß 
angelegte Histoire ancienne des peuples de l'Orient hervor, die auch in 
deutscher Ubersetzung erschienen ist. 

Am 27. Juli starb in Solln bei München im Alter von 80 Jahren Geh. 
Hofrat Professor der Anthropologie in München, Dr. Johannes Ranke. 
Er war Herausgeber des Archivs für Anthropologie und der Beiträge zur 
Anthropologie und Urgeschichte Bayerns. Sein Hauptwerk Der Mensch, 
welches zuerst 1887 erschien, kam 1894 in zweiter Auf lage heraus. 

Am 2. August starb in Berlin der frühere Professor in Brüssel Dr. 
Martin Philippson. Als Sohn des Begründers der „Allgemeinen Zeitung 
des Judentums“ 1846 in Magdeburg geboren, studierte er in Bonn und 
Berlin unter Sybel und Ranke Geschichte, habilitierte sich 1871 in Bonn, 
wurde 1875 ao. Professor und folgte 1878 einem Ruf an die freie 
Universität Brüssel. 1890 legte er sein Lehramt nieder und lebte fortan 
als Privatgelehrter in Berlin, wo er unter den jüdischen wissenschaftlichen 
Kreisen eine führende Stellung einnahm, als Vorsitzender der Gesellschaft 
zur Förderung des Judentums usw. Philippson hat zahlreiche und umfangreiche 
Werke besonders zur Geschichte des 16., 17. und 18. Jahrhunderts veröffent- 
licht. Auch Friedrich III. als Kronprinz und Kaiser wurde von ihm 1890 
behandelt. Daneben hat er der Geschichte seiner Stammes- und Religions- 
genossen warme Teilnahme zugewandt und zwei Bände einer Geschichte des 
jüdischen Volks in der neuesten Zeit 1907—1909 veröffentlicht. 

Am 15. August schied aus dem Leben Prof. Dr. Rudolf Wustmann 
in Dresden. Als Sohn des bekannten Historikers der Stadt Leipzig Gustav 
Wustmann 1872 geboren, hat er Germanistik und Geschichte studiert, eine 


236 Nachrichten und Notizen 


Zeitlang als Gymnasiallehrer gewirkt, dann aber literarischer Arbeit allein 
gelebt. Seine verschiedenen literaturgeschichtlichen und geschichtlichen 
Veröffentlichungen werden bei weitem durch das in den Hintergrund ge- 
rückt, was er, ein gewiegter Kenner, auf dem Gebiet der Musikgeschichte 
geleistet hat. Von der groß angelegten Musikgeschichte Leipzigs ist leider 
nur 1909 der erste Band erschienen. 

Am 20. September starb Geheimer Rat Dr. August Leskien, o. Pro- 
fessor der slavischen Sprachen an der Universität Leipzig im Alter von 
76 Jahren. 

Am 21. September starb im 59. Lebensjahr der Gymnasialoberlehrer 
Studienrat Prof. Dr. Konrad Sturmhoefel. Von seinen Werken heben 
wir hier seine Studien über Gerhoh von Reichersberg und seine mehrbändige 
Illustrierte Geschichte der sächsischen Lande hervor, die 1898, und 1908 
in zweiter Auflage erschien. Auch war er Mitarbeiter an Spamers Welt- 
geschichte. 

R. v. Pöhlmann. 

Mit R. v. Pöhlmann, der kurz nach dem Ausbruch des großen Welt- 
krieges durch einen unerwartet frühen Tod seiner rastlosen Wirksamkeit ent- 
rissen wurde, ist ein eigenartiger und charaktervoller Vertreter geschichtlicher 
Wissenschaft von uns geschieden. 

Seine wissenschaftliche Bedeutung beruht vor allem auf dem sozial- 
geschichtlichen Charakter seiner Forschung. Er hat die Wichtigkeit der 
gesellschaftlichen Tendenzen gerade auch für die Geschichte des Alter- 
tums klar und scharf erkannt. Die wesentlich philologisch begründete und: 
gerichtete Altertumsforschung stand den sozialgeschichtlichen Problemen 
fremd gegenüber. In der antiken Literatur ist der gesellschaftliche Gesichts- 
punkt nur spärlich zum Ausdruck gelangt, infolge davon auch in der philologi- 
schen neueren Forschung. Ausführungen griechischer Schriftsteller, die auf 
den gesellschaftlichen Faktor stärkeres Licht fallen ließen, wie die des Aristo- 
teles in der Politik, wie die merkwürdige Schrift vom Staate der Athener, 
die schon durch Roscher eine ihrer geschichtlichen Bedeutung entsprechende 
Würdigung erfuhr, kamen für die Gesamtauffassung des griechischen Lebens 
wenig zur Geltung. Noch die neueste, aus dem Kreise der Altertumswissen- 
schaft hervorgegangene Darstellung von Staat und Gesellschaft der Griechen, 
die von Wilamowitz, läßt bei allen ihren sonstigen Vorzügen ein tieferes Ein- 
gehen auf diese Seite der geschichtlichen Entwicklung vermissen. Erst die 
Erfahrungen der großen gesellschaftlichen Bewegungen der Neuzeit, die Frage- 
stellungen der in die Tiefe der gesellschaftlichen Probleme eindringenden 
modernen Wissenschaft, die zunehmende Emanzipation der altgeschichtlichen 
Forschung von der gelehrt-antiquarischen Richtung der Altertumswissenschaft 
haben auch in dieser Beziehung zu einer helleren Beleuchtung des Altertums 
geführt. 

In seinem Hauptwerke: „Geschichte des antiken Kommunismus und 


Sozialismus“ versuchte P. die gesellschaftlichen Probleme in dem großen Zu- 


sammenhang ihrer geschichtlichen Entwicklung auf antikem Boden darzu- 
stellen. Eine außerordentliche Belesenheit, ein auch bei einem Historiker 
ungewöhnlich großer Umfang des Wissens auf staatswissenschaftlichem und 


Nachrichten und Notizen | 237 


nationalökonomischem Gebiete befähigten ihn, die Diskussionen der modernen 
Wissenschaft in weitestem Maße für die tiefere historische Erkenntnis des 
Altertums fruchtbar zu machen. Die zweite Auflage des Werkes bringt in 
ihrem allgemeineren Titel „Geschichte der sozialen Frage und des Sozialismus 
in der antiken Welt“ den leitenden Gedanken noch zu klarerem Ausdruck. 
Die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bestrebungen kommen 
ebenso zur Erörterung wie die auf ihrem Boden sich erhebenden utopischen 
populären Strömungen und vor allem die ernsten, tiefgreifenden Reform- 
gedanken der Sozialpolitiker und Philosophen. Es ist ein besonderes Verdienst 
des Pöhlmannschen Werkes, daß die Staatskonstruktionen der Idealphilo- 
sophie nicht bloß als mehr oder weniger isolierte philosophische Theorien ge- 
würdigt sondern in das Licht der bestehenden staatlichen und gesellschaft- 
lichen Zustände gestellt werden. Die in großem Stil durchgeführte Analyse 
des platonischen Idealstaates und Gesetzesstaates zeigt, wie die platonischen 
Reformideen aus der staatlich-gesellschaftlichen Wirklichkeit hervorgewachsen 
sind. Die unvergängliche Bedeutung dieser Ideen für wahrhaft staatliches Leben 
und wahrhaft staatliche Anschauung hat so eine besonders wirksame Dar- 
legung erfahren. Auch die Staatsromane des Euhemeros, Jambulos u. a. 
hat P. in den Spiegel jener gesellschaftlichen Wirklichkeit gerückt. Wir haben 
hier nicht zu untersuchen, ob er nicht in einzelnen Fällen, in einer etwas zu 
stark modernisierenden Auffassung, die Kategorien des Sozialismus und 
Kommunismus zu sehr den Erscheinungen des Altertums gewissermaßen auf- 
gedrungen habe. Die rein religiösen Faktoren des Christentums sind jedenfa ls 
in dieser einseitigen Beleuchtung nicht zu ihrem Rechte und zu ihrer klaren 
Erfassung gelangt. Aber auch wenn wir solche Bedenken nicht als unberech- 
tigt anerkennen, so vermögen dadurch das bleibende Verdienst und die Be- 
deutung seiner Betrachtungsweise im ganzen nicht in Frage gestellt zu werden. 

P.s Auffassung des Altertums ist eine den universalen Aufgaben histori- 
scher Erkenntnis dienende. Er hat somit tatsächlich auch jene „Emanzipation“ 
von der klassischen Philologie oder Altertumswissenschaft vertreten, die den 
Verfechtern einer wahrhaft universalgeschichtlichen Anschauung von philo- 
logischer Seite zum Vorwurf gemacht wird und anscheinend bei der gegen- 
wärtigen Besetzung der Lehrstühle für alte Geschichte in ihrem Einflusse 
möglichst ausgeschaltet werden soll. Mit Recht hat P. schon aus äußeren 
Gründen die Notwendigkeit einer Arbeitsteilung zwischen philologischer und 
historischer Forschung betont. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit der 
Geschichte des Altertums kann, wie sich namentlich aus dem Wesen der ge- 
schichtlichen Wissenschaft selbst ergibt, nicht ein Teil einer besonderen, 
philologisch begründeten klassischen Altertumswissenschaft, sondern nur ein 
solcher allgemeiner historischer Forschung sein. 

Die Richtung von P.s historischem Denken wird dadurch charakterisiert, 
daß das Typische bestimmter historischer Vorgänge, so vor allem die typische 
Bedeutung der staatlich-gesellschaftlichen Entwicklung des Altertums für das 
allgemeine geschichtliche Leben von ihm stark betont wird. Es ist eine Auf- 
fassungsweise, die gerade auf sozialgeschichtlichem Gebiete besonders nahe 
liegt. Der anderen, vornehmlich an Rankes wissenschaftliche Arbeit an- 
knüpfenden Richtung der universalhistorischen Anschauung, die einer Betrach- 


238 Nachrichten und Notizen 


tung der Entfaltung des gemeinsamen geschichtlichen Lebens selbst im Laufe 
der Jahrhunderte zugewandt ist, stand er deshalb nicht fremd oder sogar 
gegensätzlich gegenüber. Sein Interesse erschöpfte sich auch nicht in den Er- 
scheinungen, die vorzüglich mit dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen 
Leben zusammenhängen. Wie ich aus seinen persönlichen Äußerungen weiß, 
zogen ihn vor allem die Probleme einer griechischen Kulturgeschichte stark an. 
Auch hier war sein Augenmerk hauptsächlich, vielleicht nicht ohne eine gewisse 
Einseitigkeit, auf den typischen Charakter der griechischen Kultur als einer 
„Vollkultur“ gerichtet. Seine dem Sokrates gewidmeten Studien und die 
Ausführungen in seiner „Griechischen Geschichte“ — für die er in der letzten 
Auflage die Bezeichnung „Grundriß‘“ wegließ — zeigen dies besonders deut- 
lich. Wenn seine Forschung, wie wir sahen, vor allem in die realen Verhält- 
nisse des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens einzudringen ver- 
suchte, so erhoben sich ihm doch um so leuchtender als vornehmste Errungen- 
schaften und Werte der geschichtlichen Vergangenheit die vorbildliche Kraft 
einer reineren Staatsidee und einer auf wahrer Freiheit ruhenden Persönlich- 
keit. Im tiefsten Sinne hing auch ihm so die geschichtliche Wissenschaft mit 
den höchsten Fragen des Lebens zusammen. Die Gefahren, die diesen Werten 
durch die Herrschaft der Masse drohen, haben ihn besonders stark beschäf- 
tigt. Noch in seiner letzten größeren, an die politischen Reden des Isokrates 
anknüpfenden Arbeit hat er sich eingehend mit dem Problem der Demokratie 
auseinandergesetzt. Die gewaltige Hochflut demokratischer Ideen und Be- 
strebungen, die in dem gegenwärtigen Weltkriege die sogenannte europäische 
Zivilisation aus dem Ententelager gegen die deutsche Staats- und Persönlich- 
keitsidee anschwellen läßt, wird nicht bloß für die Theorie sondern auch 
praktisch die ganze Bedeutung des demokratischen Problems klarmachen. 
P. ist durch seinen Tod verhindert worden, mit den großen Lehren, die der 
Weltkrieg für die historische Betrachtung aufstellt, sich auseinanderzusetzen. 
J. Kaerst. 
Alfred Dove. 

Mit Alfred Dove ist vielleicht der eigenartigste deutsche Geschichts- 
professor des letzten Menschenalters aus dem Leben geschieden. Ein glän- 
zender Schriftsteller, ein vielseitiger Publizist, nicht eigentlich ein Forscher 
dem inneren Beruf nach, aber doch ein Förderer der historischen For- 
schung, nicht eigentlich ein Sucher historischer Wahrheit und tiefer Zu- 
sammenhänge des geschichtlichen Lebens, aber doch der feinste Kenner 
Rankescher Geschichtsbetrachtung und, in gewisser Hinsicht, der fruchtbare 
Fortführer dieser Geistesrichtung. Ein Freund edler Geselligkeit, voll 
sprudelnden Geistes und sprühenden Witzes, ist er überall in den leitenden 
Mittelpunkt eines angeregten und anregenden Kreises getreten, ein Mann, 
der vor allem als Persönlichkeit bedeutsam gewirkt hat. Kritisch, zer- 
setzend, ironisch. mitunter geradezu boshaft und dabei doch stets von gewinnen- 
der Liebenswürdigkeit, weil die überraschenden Spitzen der kede mit Vor- 
liebe, wenigstens mit freundlicher Abwechslung, gegen sich selbst gerichtet 
waren. | 

Als Sohn des berühmten Physikers am 4. April 1844 in Berlin 
geboren, hatte Dove anfangs Naturwissenschaften studiert, war aber rasch 


Nachrichten und Notizen 239 


zur Historie übergegangen und von Häusser in Heidelberg begeistert, von 
Ranke, Droysen und dem bedeutenden Paläographen und! Quellenkritiker 
Philipp Jaffé streng wissenschaftlich geschult worden. Aber er war bald 
zur Journalistik übergegangen, 1870 von Freytag für die Grenzboten ge- 
wonnen, seit 1. Januar 1871 als Herausgeber der Zeitschrift „Im neuen 
Reich“ in Leipzig tätig. Hier führte er die Tochter des Physiologen 
Ludwig als Gattin heim. Schwiegervater und Vater wünschten die. 
Habilitation. Eine kurz vorher veröffentlichte biographische Arbeit über 
Alexander von Humboldt, so erzählte später Dove in seiner schalkhaften 
Weise, konnte nicht als Habilitationsschrift angerechnet werden. „Da ward 
ich vom Geist nach Italien geführt und kehrte zurück mit einer Unter- 
suchung der Quellen Salimbenes, die genügendes Aufsehen in der gelehrten 
Welt erregte, weil sie hinlänglich viel des Unhaltbaren enthielt. Und so 
kam ich empor mit bedächtiger Schnelle, vom Dozenten in Leipzig über 
Breslau bis zum Ordinarius der Geschichte in Bonn auf dem Lehrstuhl 
Ernst Moritz Arndts.“ 1874 war Dove nach Breslau gegangen, 1884 nach 
Bonn. Nur bis 1891 litt es ihn im Bann der gelehrten Zunft. Er legte 
die Professur nieder und ging nach München als Redakteur der wissen- 
schaftlichen Beilage der Allgemeinen Zeitung, kurze Zeit führte er auch 
die Leitung des politischen Hauptblattes. So sehr ihn dort der Kreis 
hochgestimmter Künstler befriedigen mochte, das Mechanische, Aufreibende 
und persönliche Ärgernisse aller Art Erregende einer solchen Tätigkeit 
stieß ihn bald wieder ab, er sehnte sich zurück zur reklamefreien stillen 
Gelehrtenstube und dem bedächtigeren Katheder. 1897 erfüllte die Be- 
rufung nach Freiburg i. B. längst gehegte Wünsche. In Freiburg ver- 
brachte Dove den Lebensabend, als geistige Kraft im allgemeinen hoch 
geehrt, als Vorsitzender der badischen historischen Kommission an die 
Spitze der geschichtswissenschaftlichen Unternehmungen des Großherzog- 
tums gestellt. 1905 trat er in den Ruhestand. In Freiburg ist er am 
19. Januar auf einem Waldspaziergang einem Schlaganfall erlegen. 

Doves literarische Gaben sind ungemein ausgedehnt und vielseitig. 
Von mittelalterlicher Quellenanalyse war er ausgegangen, der Behandlung 
verwandter Themen hat er sich auch in späteren Jabren gelegentlich 
wieder zugewendet, wenn er, weniger aus innerem Bedürfnis als durch 
äußere Umstände veranlaßt, mit positiver kritischer Forscherarbeit hervor- 
treten wollte. Das Zeitalter des Stauferkaisers Friedrichs II. blieb seinem Inter- 
esse vom Beginn seiner geschichtswissenschaftlichen Studien an besonders nahe, 
hier war ihm die schulmäßig quellenkritische Kenntnis besonders vertraut. 
Dieser Periode hat er den Stoff seines historischen Romans entnommen, 
des einzigen seiner Muse, den er gleichsam auf einem Seitengang in einem 
Jahre publizistischer und wissenschaftlicher Ruhe verfaßt hat: Caracosa 1894. 
Briefe Freytags und Treitschkes bat er dann herausgegeben, ebenso Bismarcks 
parlamentarische Reden, auch mit Goethe hat er sich näher beschäftigt und 
seinem Landesherrn dem Großherzog Friedrich von Baden 1902 ein bio- 
graphisches Denkmal gesetzt. Die „Deutsche Geschichte im Zeitalter 
Friedrichs des Großen und Josefs II.“ aber (1883) blieb im ersten halben Anlauf 
stecken. Sie lag ihm nicht. — Das geschichts wissenschaftlich Nachdrück- 


240 Nachrichten und Notizen 


i 


lichste seiner Leistungen bildet wohl die Herausgabe des Rankeschen 
Nachlasses 1887—1890, das Charakteristischeste und Reizvollste aber sind 
seine Aufsätze, die zum guten Teil in den „Ansgewählten Schriftchen 
vornehmlich historischen Inhalts“ 1898 gesammelt vorliegen. 

Die mühevolle Kleinarbeit historischer Forschung liebte er nicht, er, 
der mehr ästhetisch genießen und genießend das Schöne zeigen wollte. 
„Im Betriebe der Wissenschaft selbst, deren herrliche Blütezeit ich vor 
mir sah,“ so sagt er von sich, „reizte und befriedigte mich mehr die reine 
Anschauung ihrer fruchtbaren Arbeit, als deren mühsame Förderung.“ 
Eine richtige, feine Selbstbeobachtung. „Ich bin nicht eigentlich Ge- 
lehrter von Natur, sondern geborener Schriftsteller und als Gelehrter 
nur zweimal mühselig naturalisiert.“ Auch dieses Wort Doves hat 
tiefere Begründung. Schriftsteller, nicht Journalist, vollends nicht poli- 
tischer Journalist. Im Grunde war er eine unpolitische Natur, ohne 
starke politische Neigungen, nicht getrieben vom Streben, einer be- 
stimmten politischen Richtung zu dienen. „Der Journalist in ihm störte 
den Gelehrten, der Gelebrte in ihm den Journalisten in seiner Ent- 
faltung“, so heißt es in einem Nekrolog. Nur in gewisser Hinsicht ist 
das zutreffend. Denn im Grunde ist es dasselbe, was ihn da und dort 
hemmte, dasselbe, was ihm da und dort eine eigentümliche Stellung wies. 
Er war nie der Mann der großen Leidenschaft und des großen Zuges. 
Sein Sinn war dem Einzelnen, dem Großen und dem Kleinen, aber dem 
mehr Isolierten zugewendet. Mit Witz, Satire, Ironie, immer auch mit 
Liebe, Zartheit und Anmut. Dove war der geborene Essayist und, auf 
historischem Gebiet, der geborene Biograph. Nicht der Biograph großen 
Stils, der die Persönlichkeit aus den allgemeinen Kräften eines Zeitalters 
sich heraus entwickeln läßt und die individuelle Rückwirkung auf das 


Allgemeine zu erfassen sucht, er war biographischer Essayist. Und bei 


aller Schärfe und Spitze des Urteils, bei ihm ist immer alles auf das 
Schöne gerichtet. Ästhetisch, fast leidenschaftslos betrachtete er die Welt, 
die Welt der Politik und die der Gelehrsamkeit. Mit überlegener Ironie 
sieht er auf die Schwächen und Mängel, auf die Einseitigkeiten und 
Widersprüche. Er ist innerlich befriedigt, wenn es ihm gelingt, seine 
Beobachtung in graziöse Worte zu kleiden, möglichst scharf, oft ironisch, 
nie verletzend. So übte er Kritik, so hielt er Gericht, so belustigte, so 
erfreute und belehrte er. (Vgl. den Nachruf Meineckes in Histor. Zeit- 
schrift 116, 69—100; E. Marcks, Jahrb. der bayr. Akad. d. Wiss. 1916.) 

Ä G. 8. 


\ 


Zur Verfassung - 


der vorindogermanischen Bewohner Europas. 
Von | 
Wilhelm Soltau. 


Die Wissenschaft der Sprachvergleichung ist längere Zeit be- 
müht gewesen, die Verwandtschaft der einzelnen indogermanischen 
Sprachen festzustellen, daneben aus der gleichen Bezeichnung für 
die Gegenstände, die für die Kultur charakteristisch sind, zu er- 
schließen, wie lange jene Völkerschaften eine gemeinschaftliche 
Entwicklung durchgemacht haben, wann eine solche aufgehört hat. 
Daneben hat die Sprachvergleichung auch sich der Erforschung 
der nicht arischen Sprachen zugewandt, ihre Eigenart fixiert und 
gewisse Beziehungen zwischen ihnen zu bestimmen gewußt. 

Mehr und mehr ist jetzt in den Gesichtskreis der Sprachforscher 
die Frage nach der sprachlichen Verwandtschaft und der Herkunft 
jener Völker getreten, welche vor dem Auftreten der arischen Stämme 
in den Mittelmeerländern gelebt und gewirkt haben. Mag schon 
die Sprache der Basken und der Berber vom reinlinguistischen 
Standpunkte aus auch der anziehenden Probleme genug bieten: 
Reichlich so wichtig ist es, die Qualität der eigenartigen Kultur- 
völker festzustellen, welche vor Hellenen und Italikern in Süd- 
europa gelebt und jene Kultur vorbereitet haben, welche wir in 
so vollendeter Weise durch die hellenische Bevölkerung weiter- 
entwickelt sehen. 

Seit langem beschäftigt auch das Problem der etruskischen Sprache 
die Sprachforscher. Durch die chetitischen Funde ist die Frage, wie 
die kleinasiatischen Völkerschaften verwandt waren oder im Gegen- 
satz standen, in den Vordergrund des Interesses gerückt. Ganz 
besonders aber sind durch die Forschungen von Herbig! und Litt- 
mann? die nahen Beziehungen aufgedeckt, welche zwischen dem 


1 G. Herbig, Kleinasiatisch-etruskische Namenvergleichung, München 1914. 
2 Enno Littmann, Sardis, Leiden 1916. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 3 16 


242 Wilhelm Soltau 


Etruskischen und der lydischen, lykischen, ja chetitischen Sprache 
bestehen. Diese Forschungen zu unterstützen, ist der Zweck der 
folgenden kleinen Abhandlung. Dieselbe will nicht auf die sprach- 
lichen Eigenheiten jener Völker eingehen. Dieses muß den Sprach- 
forschern überlassen bleiben. Wohl aber hat sie sich die Aufgabe 
gestellt, aus der Ahnlichkeit der vorarischen Völkerschaften in 
ihrer Verfassung und in ihrer bürgerlichen Ordnung Ergebnisse zu 
gewinnen, welche die Eigentümlichkeiten dieser Völker, be vor die 
arischen Stämme auftraten, feststellen und von der Höhe ihrer 
Kultur einen Begriff geben können. 


Zu diesem Behuf ist es notwendig, eine kurze Charakteristik der 
Verfassungsverhältnisse der indogermanischen, speziell der west- 
arischen Völker, voranzuschicken. Die große Ahnlichkeit, welche 
die meisten derselben auszeichnet, läßt die Folgerung zu, daß das 
Abweichende in den Institutionen, das in einigen von ihnen vor- 
kommt, aus Beeinflussung durch andere Völker und Völkergruppen 
zu erklären ist. Vor allem soll dies hier von den Germanen, Kelten, 
Slawen, Griechen und Italikern gesehehen. 

Trotz der Lockerheit des Bandes, welches die zu einem Staate 
vereinigten Germanen verknüpfte, ist dennoch der Zusammenhalt 
der durch die Wanderung getrennten Teile eines Volksstammes sogar 
bei längerer Trennung nicht völlig beseitigt worden. Die Vandalen 
fühlten sich noch als Teile eines Volkes, als größere Scharen sich 
von dem Hauptstamme, der in den Donaugegenden zurückgeblieben 
war, getrennt hatten. i Wie war dies möglich? Das lag an den fest- 
geschlossenen Ordnungen, nach welchen die germanischen Stämme 
und Staaten organisiert waren. Auch wenn manche Germanen sich ver- 
einzelt niedergelassen hat ten und in trotziger Selbständigkeit verharr- 
ten, blieben sie doch der früheren Hundertschaft oder dem alten pagus 
untergeordnet. Die versammelte Gemeinde des pagus war die Ge- 
richtsgemeinde, welche unter der Leitung eines von der Landgemeinde 
eingesetzten Gerichtsherrn (princeps) über die Streitfragen und 
Verbrechen mit Ausnahme von Landesverrat Recht sprach. 

Die Landesgemeinde war der Gauversammlung übergeordnet, 
hatte aber genau festgesetzte Befugnisse. Vor allem hatte die Lan- 


1 Sie schickten eine Gesandtschaft von Afrika, um über das frei gelassene 
und nicht angebaute Gelände zu verfügen. 


Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 243 


desgemeinde über die Grenzen des Staates und die Grenzlande zu 
entscheiden. Bei Streitigkeiten um diese mit anderen Staaten hatte 
sie abzuurteilen und somit die Entscheidung über Krieg und Frie- 
den zu fällen. Sie erteilte das Bürgerrecht an Unfreie. Bei allen 
wichtigen Beschlüssen ward über die an sie gestellten Aufträge 
erst dann zur Abstimmung geschritten, nachdem der Rat der Ältesten 
darüber Beschluß gefaßt hatte. In gar manchen Fällen hatte die 
Landesgemeinde die zwischen den einzelnen Gauen entstehenden 
Differenzen zu schlichten. Sie gab, wie erwähnt, den Gerichtsgemein- 
den den leitenden Richter. 

Eine Anzahl von populi gehörten einem Stamme an, der durch 
Sprache, Abkunft, geschichtliche Vergangenheit eine Einheit bil- 
dete. Auch ward derselbe meist durch einen sakralen Mittelpunkt, 
durch gemeinsame Opfer und religiöse Feiern enger zusammen- 
gehalten. Namentlich wurden größere kriegerische Unternehmungen 
auf diesen Stammversammlungen beschlossen. In solchen Fällen 
wurde ein Herzog (dux) an die Spitze des Stammesaufgebotes gestellt, 
dem auch die Anführer der einzelnen populi, auch nachdem bei 
ihnen die Königswürde üblich geworden war, zu gehorchen hatten. 

Auf der gleichen Grundlage wie der germanische Staatenbau be- 
ruhte das Staatswesen der Kelten. Nur ist hier zweierlei zu beächten, 
wodurch Modifikationen entstehen mußten. Früh, schon bei der 
ersten Bekanntschaft, die wir. mit den Kelten machen, sind sie auf 
der Wanderung. Diese übte den verschiedensten Einfluß aus; nament- 
lich entstehen durch Zersetzung neue Völkerstämme, die kleinen 
populi verlieren ihre Selbständigkeit; und daneben werden die klei- 
neren Volksteile der ausziehenden Völker, oft durch Aufnahme der 
mit zum Kriege ausziehenden anderen populi, bedeutend erweitert. 
Aus Gauen werden durch Zuzug oft neue Völker, aus diesen neue 
Völkerverbände. Dagegen werden in der Heimat die niederen Ele- 
mente des Volkes durch das Aufkommen des Adels und der Fürsten 
oft zur Einflußlosigkeit herabgedrückt. 

Nichtsdestoweniger sind die Grundzüge der keltischen Verfas- 
sung klar erkennbar, sie sind meist die gleichen und denen der Ger- 
manen nahe verwandt. Überall bildete, nach Mommsen, Röm. 
Gesch. III, 123f., der Gau die Grundlage der Gliederung der galli- 
schen Völker. Mochten auch die Völkerschaften bei den Wande- 
rungen und Zerteilungen der Stämme vielfach aufgelöst werden, für 
den Rest blieben doch die Gauverbände bestehen. Bekannt ist 

16 * 


244 | Wilhelm Soltau 


Catos Nachricht (H. Peter, Hist. Röm. Rel. S. 62, 12), daß die 
nach Italien ziehenden Bojer, mit anderen ihnen nahestehenden 
Völkerschaften vermischt, 112 Gaue besessen hätten. 

An der Spitze eines jeden Gaues stand nach Stra bo ein d vvacris, 
den Cäsar b. G. 5, 20 princeps nennt. Die Gaugenossen hatten, wie 
bei den Germanen, ihre eigene Gerichtsgemeinde für kleinere Streitig - 
keiten. Über den Gauen stand die Volksgemeinde mit dem Rat der 
Alten. An der Spitze jedes Volkes stand ein Stammeskönig (Beoslevs). 
Bei Bundeskriegen mehrerer näher verwandter Stämme oder des 
Hauptstammes und seiner Klientelvölker werden Herzöge erwähnt, 
die an der Spitze des Gesamtaufgebotes standen.“ 

Wie bei den Germanen der späteren Zeit trat auch bei den Kelten 
das Bestreben hervor, den Einheitsstaat an die Stelle einer Vielheit 
von Stämmen zu setzen. Auch bei ihnen wird durch einen auf- 
strebenden Adel und das Gefolgschaftswesen die Selbständigkeit der 
Volksgemeinde eingeschränkt. Wenn erwähnt wird, daß es später 
Gaue gegeben hat, welche aus 10000, ja aus 80000 Mitgliedern be- 
standen hätten, so ist damit in Wahrheit die Auflösung und Auf- 
hebung der alten Gauverfassung gegeben, ja noch mehr: eine wirk- 
liche Funktion der Volksgemeinde war dabei unmöglich. Der Schwer- 
punkt kam in die Hand einflußreicher Adliger mit ihrem Gefolge, 
die Staatsverwaltung stand in jener späteren Epoche vielfach unter 
Leitung der Druiden. Aber von einer sakralen Einteilung des Volks, 
von sakralen Ordnungen des bürgerlichen Lebens ist nirgends die 
Rede. 

Den Slawen, zunächst nach Familien und Verwandtschaft grup- 
piert, fehlte es schon früh nicht an größeren Verbänden.’ In alter 
Zeit stand der Älteste an der Spitze eines Hauswesens, dem mehrere 
verwandte Familien angehörten und die in weitgehender Gütergemein- 
schaft, vor allem in Feldgemeinschaft, lebten. So konnte es bei 
der großen Vermehrung der Slawenbevölkerung nicht bleiben. Ur- 
sprünglich hatte einer der Greise an der Spitze einer solchen Flur- 
gemeinschaft gestanden; eine größere Anzahl derselben bildeten dann 
wieder unter einem der Ältesten, unter einem Starosten, eine Ge- 
meinde. Der Starost wurde gewählt, und zwar aus den Gemeinde- 
ältesten. Schon in der Urheimat zwischen Oder und Karpathen 
hatte die Zerteilung der Slawen in einzelne Stämme stattgefunden. 


l Cramer, Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten, S. 108. 
? Vgl. H. Hirt in Hellwald, Kulturgeschichte IB (4. Aufl.), S. 171f. 


Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 945 


Aber, wie in Glaube und Sprache, so blieb doch die Grundlage der 
staatlichen und gemeindlichen Verhältnisse die gleiche. Bei den 
Serben z.B. finden wir eine gleiche Gemeinschaft des Familien- 
lebens auf demselben Gehöft wie in Rußland, dem entsprechend eine 
Gemeinsamkeit des Grundbesitzes und des Ertrages. Aus der Ge- 
meinschaft einer solchen bolschaja (= zadringa) ist die Dorfgemeinde 
entstanden, nur mit Gemeinschaft des Ackerbesitzes, wie sie in 
manchen Teilen Großrußlands noch heutzutage besteht. An der 
Spitze des Stammes steht ein von der Mehrheit der Gemeindeältesten 
(Starosten) erkorenes e oder der Woywode, dessen 
Amt oft erblich ward. 

Durch die Kriege, das Weib der. Slawen nach Westen 
und Süden wurde dieses einfache Dasein der Slawengemeinden viel- 
fach abgeändert. Es bildete sich ein Adel, der zuweilen eine größere 
Gefolgschaft um sich versammelte. Der friedliche Verkehr mit 
den benachbarten Germanen, wie auch die zahlreichen Kriege mit 
ihnen, förderten das Bestreben der slawischen Völkerschaften, sich 
unter adligen Heerführern zu größeren Stammverbänden zu ver- 
einigen. In Karls des Großen Zeit kommen bei den Nordslawen 
Könige vor, hernach. zahlreiche Häuptlinge. 

Bei den Südslawen zwang schon die Abwehr der mongolske 
Avaren und Madjaren zu einer festeren Konzentration der einzelnen 
Völkerschaften. Am bekanntesten ist die Bildung eines großmähri- 
schen Reiches, an dessen Spitze ein König stand. Aber auch bei Serben 
und Bulgaren entstand die königliche Gewalt und konsolidierte sich. 

Die Übersicht über die Arten der Verfassung bei den Westariern 
zeigt, daß bei der Gliederung sämtlicher Völkerschaften die gleichen 
Ordnungen zugrunde lagen. Verwandte Familien bildeten Geschlech- 
ter, der größere Verband des Gaus stand über der Geschlechterver- 
einigung. Der Gau umfaßte überall sämtliche Freien. Diese bildeten 
die Gerichtsgemeinde, zugleich die niedere Verwaltungseinheit. An 
der Spitze des Gaus standen Behörden (principes) als Organe des 
Volkes, dessen Teile die Gaue waren. Hier war stets, wenn wir 
absehen von den oligarchischen Um- und Mißbildungen, die Volks- 
gemeinde die letzte Instanz. Sie war Gerichtsgemeinde für schwerere 
Vergehen, sie gab die Entscheidung über Krieg und Frieden, über 
die Grenzlande. An der Spitze des Volkes standen von der Ge- 


1 So die plème. in Montenegro, die 3000 Köpfe zählte. 


246 | Wilhelm Soltau 


meinde gewählte Vorsteher, Könige oder Adlige, welche zunächst 
auch im Krieg die Leitung behielten. Nicht selten bei Kriegen 
eines ganzen Stammes wurde aber eine militärische Obergewalt in 
die Hand eines Herzogs gelegt. Im einzelnen sind hier sehr zahl- 
reiche Modifikationen denkbar und in Wirklichkeit auch eingetreten. 
Überall aber war es bei größeren Volksgemeinden üblich, ja notwendig, 
daß die wichtigsten Fragen der Staatsleitung erst in einer Vorberatung 
durch die „Alten“, durch Adlige geprüft und erst dann über sie 
von der Gemeinde Beschluß gefaßt wurde. 

Bei den hier geschilderten staatlichen Zuständen ist es befremdlich, 
daß von manchen Seiten auch bei einigen Westariern noch andere 
Gliederungen sakraler Art angenommen werden, die untereinander 
verwandt sein sollen. Diese Vermutungen sind indessen nicht be- 
gründet und müssen entschieden zurückgewiesen werden. Immer- 
hin ist eine Prüfung derselben notwendig. 

Verkehrt ist eine solche Annahme sicherlich bei den nordischen 
Völkern. Die nordischen fylki, die unter einem Jarl oder Stammes- 
könig standen, umfaßten meist mehrere pagi, entsprechend den Graf - 
schaften aus karolingischer Zeit. Sie hatten durchaus keine sakrale 
Bedeutung. Wenn allerdings diese fylki auch als solche an dem 
Hauptfeste des heidnischen Stammesgottes beteiligt waren, so hatten 
doch die Fest versammlungen keinen Einfluß auf bürgerliche Ord- 
nungen, wie es die Feststellung des Bürgerrechts, der Erbschaft, 
der Mündigkeit waren. Die fylki dagegen entsprachen Teilen der 
alten germanischen populi. 

Noch weniger können die angelsächsischen scire zur Vergleichung 
herangezogen werden. Sie bildeten künstlich eingerichtete, lokale 
Bezirke, die, wie das sich schon aus den weiten Wanderungen er- 
gibt, gewiß nicht allein durch Bande der Verwandtschaft zusammen- 
gehalten wurden, wenn natürlich auch manche verwandtschaftlichen 
Beziehungen in ihnen bewahrt wurden. 

Auch das slaw. plöme gehört sicherlich nicht hierher. Es sind 
Geschlechtsgenossenschaften, Verbände adliger Geschlechter mit 
ihren Klienten, die durch Kriegszüge noch fester aneinander ge- 
schlossen waren und 2. T. eher einer Gefolgschaft als einem sakralen 
städtischen Gemeindebezirk ähnelten. Die pl&me, die sich z.B. in 
Montenegro gebildet hatte, soll an 3000 Mitglieder umfaßt haben.! 


1 Hellwald, Kulturgeschichte, 4. Aufl., III. Bd., S. 79. 


Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 247 


In allen diesen Grundzügen sind die bedeutendsten und bestbekann- 
ten Völkerschaften des westarischen Stammes durchaus ähnlich 
konstituiert und geordnet gewesen. Nur in einem allerdings wichtigen 
Punkt weichen mehrere griechische sowie einige italische Völkerschaf- 
ten ab, stimmen aber unter sich und daneben merkwürdigerweise 
mit den tuskischen Gemeindeordnungen überein. Die Grundorgani- 
sation der Verfassung ist auch bei diesen Völkergruppen die gleiche 
wie die bei den nordischen Indogermanen. 

Auch bei den Griechen gibt es eine große Anzahl von Völker- 
schaften, welche in Phylen und Demen (pagi, Gaue) zerfallen. Da- 
neben aber gibt es mehrere, und zwar der wichtigsten Gemeinden, 
welche als Unterabteilungen der Phylen die sakralen Bezirke der 
Phratrien hatten, Genannt seien hier vorläufig nur Sparta, Athen, 
Agina, Korinth, Städte in Kreta, in Thessalien u. a. m. Daß hier 
Verschiedenheiten in der Gliederung und Zerteilung der Staaten 
bestanden, ist an sich nicht seltsam, vielmehr leicht erklärlich. Die 
verschiedene Beschaffenheit der Wanderzüge der griechischen Stämme 
mußte das mit sich bringen. Meist waren die Hellenen nicht in kom- 
pakten Massen in die südliche Halbinsel eingedrungen, sondern in 
kleineren Haufen. So zuerst die altäolischen und die ionischen Ein- 
wanderer. Die altachäischen Ansiedler zogen über .den Isthmus 
nach dem Peloponnes, gewiß ohne die bisherige Bevölkerung zu ver- 
treiben. Ebenso vielfach auch die Ionier, welche über die Kykladen 
nach der Westküste Kleinasiens zogen. Sie berichteten noch später 
von den dort vorgefundenen fremden Völkern wie den Lelegern. 

Bei derartigen Aufteilungen der Stämme und ihrer Ansiedlung 
an ganz verschiedenen Küsten des Ägäischen Meeres mußte die alte 
Gaueinteilung, ja z. T. sogar die Zusammengehörigkeit zu einer be- 
sonderen Völkerschaft eines Stammes aufgelöst werden. Damit 
erlosch jedoch die Erinnerung an die frühere Stammeszugehörigkeit 
und an den Volksteil, dem sie angehört hatten, keineswegs. Im Gegen- 
teil: wie wir bei den Doriern überall die Wiederkehr von drei Phylen, 
vielfach sogar mit den gleichen Namen wie in Sparta finden, so auch 
bei den Ioniern, Nirgends aber sind bei Ioniern und Doriern die Stämme 
unvermischt geblieben, ungeschieden von den bisherigen Einwohnern, 
welche meist eine oder eine geringe Anzahl von Phylen erhielten.“ 

1 Nur in Sparta hielt sich der herrschende dorische Stamm, gewissermaßen 


als eine Art Adel über den vorgefundenen Achäern, lange frei von den alten 
Einwohnern und benschbarten Griechen. 


248 Wilhelm Soltau 


So ist überliefert, daß in Sikyon neben den drei dorischen Phylen 
eine achäische bestand, während in Korinth die Bevölkerung 
in drei dorische und eine größere Anzahl von achäischen Phylen 
zerfiel. Dort aber, wo ganze Stämme in Hellas eingewandert sind, 
behielten sie die altarische Einteilung. So besonders die. Nordwest- 
griechen, welche in größeren Massen den Griechen gefolgt waren, 
die über Epirus nach Ätolien und Phokis, nach Achaia und Elis 
vordrangen.' 

Gerade nun bei diesen am spätesten e Stämmen, 
welche sonst am treuesten die alten Ordnungen beibehalten haben, 
finden wir keine sakralen Gliederungen. Nur die zuerst einge wan- 
derten Ionier und Dorier haben, jedoch auch nur teilweise, mehr- 
fach eine ganz neue eigenartige Einteilung in Phratrien bewahrt. 
Die Phratrien waren nach einem völlig abweichenden Grundsatz 
gebildet, wie er nirgends bei den oben genannten Indogermanen be- 
achtet worden war. Zusammengestellt waren in einer Phratrie die 
zu gemeinsamen religiösen und bürgerlichen Feiern vereinten Bürger 
eines Bruchteiles eines Stammes, welche prätendierten — mit Recht 
oder ohne Grund —, von gemeinsamer Abstammung zu sein, und diese 
ihre Zusammengehörigkeit durch sakrale Feiern und religiöse Ord- 
nungen zu befestigen suchten. Das aber ist das Bemerkenswerte, 
daß überall dort, wo neben die alten Gliederungen andere treten, 
diese überall die gleiche sakrale Ordnung besitzen, die den 
gleichen Namen der Phratrien trägt. Noch wichtiger ist, daß auch 
bei einigen Völkerschaften Italiens, welche im übrigen den gemein- 
arischen Einteilungsmodus bewahrt haben, gleichfalls eine ent- 
sprechende sakrale Einteilung getreten ist.“ 

Bei den Italikern finden sich durchweg die gleichen Gliederungen 
wie bei den übrigen Westariern. Überall ist der pagus die Grund- 
lage der Volksgliederung. Mögen in ihm wenige oder viele adlige 
Geschlechter wohnen: Die örtliche Zusammengehörigkeit und die 
Gruppierung um eine Dingstätte, zu welcher die Freien eines Distriktes 
gehörten, ist das Wesentliche eines solchen pagus. Eine Anzahl- 
von pagi gehörten zu einem populus, einer civitas. Mehrere civitates 
eines Stammes wählten im Falle eines Krieges einen Berufsfeldherrn. 


1 Bruno Keil, Griechische Staatsaltertümer (Wanderungen), S . 302 (III, 
Gercke u. Norden). 
2 Vgl. im einzelnen Soltau, Über Entstehung und Zusammensetzung der 
altrömischen Volksversammlungen, S. 66f. 


Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 249 


Gerade diese Seite der staatlichen Ordnung war, wie Rosenberg 
klar gezeigt hat, überall streng durchgeführt.! In Etrurien ward 
neben dem König, später dem Stadthaupt, einer der 12 Stadthäupter 
zum Bundesfeldherrn gewählt. In Aricia traten die Abgesandten der 
einzelnen civitates, von denen spätere Antiquare fälschlich 30 zähl- 
ten, ca. ein Dutzend zusammen und wählten den dictator Albanus.? 
Ähnlich wird in den mehr demokratisch gegliederten Campaner- 
städten ein Bundesfeldherr, ein Meddix-tuticus ernannt, bei. den 
Lucanern? ein „König“, welcher aber nur für die Kriegszeit, auf 
ein halbes Jahr gewählt ward. Auch der römische Diktator war, 
wie ich im Hermes 1914, 353 gezeigt habe, ursprünglich der Bundes- 
feldherr, der an die Stelle des dietator Albanus getreten war. 

Neben dieser einfachen Gliederung im Staatswesen, welche nach 
Entstehung der Städte nur wenig modifiziert erscheint‘, findet sich 
eine sakrale Gliederung bei den Etruskern und den von ihnen beein- 
flußten Latinern und Umbrern, die sonst nirgends eine Spur in 
Italien hinterlassen hat. Auch nicht in Pompeii, wie Rosenberg 
meint, denn die Verfassung von Pompeii war zuerst die einer helle- 
nisierten oskischen Stadt, dann seit 80 v. Chr. einer colonia latina. 

Bekanntlich kommen in den etruskischen Ritualbüchern tribus 
curiae und centuriae vor.’* Daß die etruskische Verfassung mit ihrer 
Erwähnung der tribus und Kurien älter ist als die römische, sollte 
schon deshalb ausgemacht sein, weil die Namen der tribus und curiae 
nach Rom übernommen sind. Die Tribusnamen waren tuskisch. 
Erst als neben die Ramnes die Tribus der Tities und der Luceres 
getreten war, bekam Rom seine 3 x 10 Kurien. Die Zehnzahl der 
Kurien war in Etrurien heimisch und ist von dort auch nach Umbrien 
in die Stadt Iguvium gekommen. Das hat Wilhelm Schulze klar 
nachgewiesen, indem er die 20 iguvinischen Bezirke aus ‚spaterer 
Verdoppelung der 10 Kurien gedeutet hat. l 

Es kann jetzt, wo der große Einfluß der Etrusker auf die Zusammen- 
fassung der kleineren Ansiedlungen am Tiber zu einer Stadt Roma 

1 Rosenberg, Der Staat der alten Italiker, S. 77. 

28. Cato origines II, b. Priscian 1, 129. 

3 Rosenberg, S. 30. | 

4 So z. B. werden in den campanischen Städten ein höherer und ein niederer 
meddix ernannt, bei den Völkern dıei meddices, in Fundi hatten einer, in 
Formiae zwei derselben die staatliche Obergewalt, das Abzeichen des Imperiums, 


vgl. Rosenberg, S. 46. 
5 Rosenberg, S. 118—134. 


250 Wilhelm Soltau 


offenbar geworden ist, nicht mehr fraglich sein, daß Rom durch sie 
die sakrale bürgerliche Ordnung nach Kurien erhalten hat. Von 
Rom aus erhielten dieselben die Latinerstädte, die coloniae latinae, 
die coloniae Romanae und die von Rom gegründeten Munizipien. 
Je klarer dieses am Tage liegt, desto notwendiger ist es, diese von 
den Etruskern in Italien importierte Organisation in Verbindung mit 
den in: Griechenland vorkommenden Phratrien zu bringen. Schon 
die Tatsache, daß nur ein Teil der hellenischen Landschaften, wahr- 
scheinlich nur die im Osten von Hellas wohnenden Ionier und Dorier, 
die sakralen Abteilungen der Phratrien kannten, gibt zu denken. 
Sie macht wahrscheinlich, daß diese Einteilung keine urgriechische 
ist, welche die Hellenen aus ihrer arischen Heimat mitgebracht 
haben. | | 

Nun könnte man allerdings annehmen, daß die Phratrieneinteilung 
lediglich in Städten vorkomme. Die ältesten Städte lagen vorzugs- 
weise im Osten, auf Euböa, in Attika, Mykene, Argos, Sparta und 
überall auf den zahlreichen Inseln in den städtischen Niederlassungen, 
deren Bewohner durch Schiffahrt und Handel zu städtischen An- 
siedlungen geführt waren. Richtig ist daran nur so viel, daß diese 
sakralen Bezirke in keiner Beziehung zu den ländlichen Distrikten 
im Westen und Nordwesten stehen. Aber beschränkt gewesen ist 
sie auf diese nicht. Schon ein Blick auf zwei der wichtigsten Fälle, 
in denen solche sakrale Unterabteilungen erscheinen, zeigt, daß sie 
keineswegs allein in-städtischen Bezirken üblich waren. 

Das dorische Sparta zerfiel in drei Stämme und 30 Oben; sicherlich 
aber war Sparta keine städtische Gemeinde im eigentlichen Sinn. 
Auch Attika mit seinen vier Pbylen zu je drei Phratrien enthielt nicht 
die städtische Gemeinde allein, sondern die Bürger ganz Attikas. 
Ebenso ist die Mitgliederschaft zu den Kurien in Italien, d. h. in Etru- 
rien und Rom, nicht auf den Wohnsitz in der Stadt beschränkt ge- 
wesen. Auch hätte es wenig Sinn gehabt, die 30 Kurienge bäude an 
einem Orte am Forum zu vereinigen, wenn eine jede zunächst für 
die einzelnen Bürgerbezirke und von lokaler Bedeutung gewesen 
wäre. Und wie leicht hätten bei der Verlegung von 23 Kurien- 

gebäuden dieselben in die einzelnen Stadtbezirke verlegt werden 
können, wenn sie lediglich den städtischen Bezirken und ihren Ord- 
nungen dienstbar gewesen wären. Umgekehrt. Es sollten die Phra- 
trien wie die Kurien die einzelnen Volksteile, die getrennt wohnten, 
zu einer sakralen Gemeinschaft vereinen. Sie setzten weniger die 


Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 251 


Stadt oder die Hauptstadt voraus, als sie vielmehr auf die allmäh- 
liche Stiftung eines Hauptortes hinführten, der erst sakraler, dann 
auch politischer Mittelpunkt eines Volkes werden sollte. 

Deutet eine derartige altertümliche Gliederung der antiken Staaten 
nicht auf einen gleichen Ursprung hin? Wenn Athener und die ioni- 
schen Kolonien, wenn Sparta und dorische Kolonien eine solche 
sakrale Gliederung des Volkes kannten, wenn Tusker und die von 
ihnen beeinflußten Römer und Latiner Kurien kannten, so ist diese 
Ahnlichkeit der Verfassung doch wohl auf einen gemeinschaftlichen 
Ursprung zurückzuführen. | 

Schon früher ward auf die mannigfachen Beziehungen der Tusker 
nach Osten hingewiesen Jetzt steht es fest, daß eine sprachliche 
Verwandtschaft zwischen Tuskern und Lydern bestand, ja manche 
Beziehungen weisen auf Wohnsitze. verwandter Völker in Nord- 
griechenland, auf Lemnos und Kleinasien (Karer und Lykier) hin.! 
Bei den Tuskern ist die Kurieneinteilung nicht aus Italien impor- 
tiert. Im Gegenteil, derartige sakrale Volksordnungen widerstreben 
der arischen Bevölkerung Italiens überall. Alles spricht dafür, daB 
die Tusker diese aus ihrer östlichen Heimat mit sich gebracht haben. 
In diesem Falle wäre es auch erklärt, wie die in Hellas einwandern- 
den Arier diese Ordnungen vor allem in den Bezirken übernommen 
hätten, welche bereits eine alte Kultur hatten, besonders da, wo die 
bisherigen Bewohner einen wichtigen Bruchteil der späteren Landes- 
bevölkerung ausmachten. So in Attika, in den ionischen Nieder- 
lassungen, sowie auf den Inseln. 

Eigentümlich ist allein, daß die Spartiaten, trotzdem sie sich von 
den Umwohnern fernhielten und nicht mit den Lacedämoniern 
vermischten, eine solche sakrale Ordnung übernommen haben soll- 
ten. Doch ist gerade bei den Spartanen der später reinlichen Schei- 
dung von Spartiaten und Lacedämoniern eine Epoche voraus- 
gegangen, da beide Bevölkerungselemente im Kampf lagen. Das 
Doppelkönigtum erscheint als ein Kompromiß zwischen dorischer 
und achäischer Bevölkerung. Als siegreiche Herren in den Partei- 
kämpfen mußten die Dorier ihr Recht auf eine ehrenvolle Stellung 
in den sakralen Bürgerbezirken, die sie wohl bereits vorgefunden 
haben, geltend machen und diesen Anspruch durchzusetzen suchen. 

Die Phratrien und Kurien sind ehrwürdige Überreste aus dem 


1 S. GustavHerbig (München 1914); Littmann, Sardis (Leiden 1916). 


252 Wilh. Soltau: Zur Verfassung der vorindogermanischen Bewohner Europas 


Leben jener vorarischen Bevölkerung, welche an Kultur, speziell an 
religiöser Entwicklung, in Kultus und staatlichen Ordnungen, höher 
standen als die Einwanderer. Wo die alten Elemente blieben, trat 
dis neue Bevölkerung in die Phratrien ein. Dieselben taten das 
Ihre, um eine Verschmelzung beider Be völkerungsklassen zu erleich- 
tern. Ahnlich auch in Etrurien und in Rom, wo die tuskischen 
Herren in den sakralen Bezirken und in den sakralen bürger- 
lichen Ordnungen ihren Einfluß auszuüben suchten. Überall sind 
sie nicht bloß Adelsversammlungen, sondern enthielten das ganze 
Volk. ä 


—— — —— 


253 


Heinrich von Malta. 
Von 
Willy Cohn. 


Die persönliche Stellung Kaiser Friedrichs II. zu seiner Flotte, die 
ihn sich gerade für diesen Zweig der sizilischen Staatsverwaltung 
lebhaft interessieren ließ, wird es berechtigt erscheinen lassen, sich 
einmal näher mit den Männern zu befassen, die unter ihm das Amt 
des Admirals bekleideten und seine Freunde und Helfer gewesen 
sind. Unter ihnen verdient Graf Heinrich von Malta besondere 
Beachtung. War er ja in den arbeitsreichen Jahren der Kreuzzugs- 
vorbereitungen unermüdlich für die Bereitstellung der sizilischen 
Flotte tätig. Seine Laufbahn aber beginnt schon lange vor der Er- 
nennung zum Admiral des Königreiches. Wie alle Männer, die nach 
ihm unter Friedrich II. das Amt bekleideten, hatte er schon ein bunt- 
bewegtes Leben hinter sich, das ihn überall auf den Meeren umher- 
getrieben und ihm eine große Erfahrung zur See verschafft hatte. 
- Über die Herkunft des Grafen Henricus Piscator herrschte lange 
Zeit Ungewißheit, bis die Forschungen Desimonis hierüber neues 
Licht verbreiteten. Daß er Genuese war, dies wußte man, aber man 
wußte nicht, aus welcher Familie er stammte. Die Forschungen 
Desimonis in den Notariatsakten Genuas ergaben, daß er einer der 
vornehmsten Familien der Stadt, den di Castro oder di Castello an- 
gehört. So hatten schon seine Ahnen eine große Zahl von Konsuln, 
von Kriegs- und Seehelden der Heimatstadt gestellt. Heinrich war 
mit der Tochter des Wilhelm Grassus, Admirals von Sizilien, ver- 
heiratet, und dieser Ehe hatte er es wohl zum großen Teil selbst zu 
verdanken, daß er später die gleiche Würde erhielt. Diese Ehe war 
mit Kindern gesegnet, von denen wir die Namen dreier Söhne kennen, 


C. Desimoni, J Genovesi ad i loro Quartieri in Constantinopoli nel 
secolo XIII. (Giornale Ligustico di Archeologia, Storia e belle“ Arti, Genova 
1876, 8. 217ff.) Vgl. hierzu Joannis Georgii Graevii Thesaurus Antiquitatum 
et Historiarum Siciliae 1723 Bd. V, S. 61 sowie Bd. XV Abelae: Melita illustrata 
S. 209—212. 


254 Willy Cohn 


nämlich Petrinus, Alexander und Nicolaus oder Nicolosius. Von 
diesem letzteren ist am meisten bekannt. Er erhielt im Jahre 1257 
vom König Manfred von Sizilien die Herrschaft über Malta, Comino 
und Gozzo, wie sie sein Vater besessen hatte, bestätigt.! Auch in 
Genua hielt er sich längere Zeit auf und besaß hier in den Jahren 
1248 und 1263 Häuser. An der Regierung Genuas nahm er insofern 
Anteil, als er sich in den Jahren 1243 und 1251 unter den 8 Adeligen 
befand, die mit dem Podestà zusammen die Stadt regierten.“ Die 
Persönlichkeit Heinrichs von Malta erheischt besonderes Interesse. 
Gelangt ja mit ihr der Typ des Seeheldens aus dem 11. und 12. Jahr- 
hundert zur Ausbildung. Heinrich von Malta ist von Natur Korsar, 
Seeräuber. Wie so viele andere seiner Zeit gehört er zu den ge- 
fürchtetsten Erscheinungen des Mittelmeeres, nur betrieb er seine 
Piraterie gewissermaßen in offizieller Weise, insofern er sich dabei 
der Unterstützung. Genuas erfreute. Überall da, wo Genua seinen 
Gegnern empfindlichen Schaden zufügen wollte, ohne doch dabei sich 
unmittelbar in den Krieg einzulassen, wurde er vorgeschickt. Hein- 
rich Piscator ist als Admiral des Königreichs Sizilien nach langem 
ruhmvollem Leben gestorben. Er wurde eine Persönlichkeit, die für 
das neu erstehende Staatswesen von hoher Bedeutung war, und ist 
doch früher nur ein Pirat gewesen. Andere seinesgleichen führte der 
Weg zum Kreuze, ihn zu Ruhm und Ansehen, vielleicht deswegen, 
weil Friedrich ihn nur dadurch für seine neu erstehende Flotte un- 
schädlich machen konnte, daß er ihn zu ihrem obersten Führer ein- 
setzte. : p a 

Über das Jahr der Geburt sowie über die Jugend Heinrichs wissen 
wir wenig. Vielleicht fördert hier ein Fund aus den Akten Genuas 
neues Material zutage. Gleich sein erstes Erscheinen im Lichte der 
Geschichte zeigt ihn uns als Grafen von Malta, in eigenartiger Doppel- 
stellung als Bürger Genuas und Lehensmann der sizilischen Krone. 
Im Jahre 1204 faßte eine aus dem Orient heimkehrende genuesische 
Schiffskarawane den Entschluß, Syrakus, das sich in den Händen 


1 Böhmer-Ficker, Regesta imperii Bd. V, 1 Nr. 4664, vgl. auch 4732, 
sowie lib. iurium reipublicae Januensis ed. Ricotti Bd. I, Sp. 1295 = Bd. 7 
der Hist. patr. monumenta, vgl. hierzu A. Karst, Gesch. Manfreds vom Tode 
Friedrichs II. bis zu seiner Krönung (Hist. Stud., herausg. v. Ebering, H. 6, 
Berlin 1897) S. 153, ferner Winkelmann, Jahrb. Friedrichs II., Bd. I. S. 159, 
Anm. 4. . 

2 Annales Januenses, S. S. XIX, S. 209 ad annum 1243, 


è 
Heinrich von Malta 255 


Pisanischer Freibeuter befand, zu erobern. Hierbei erhielt das Ge- 
schwader Unterstützung vom Grafen von Malta.!“ Zwar nahm er 
nicht selbst an dem Zuge teil, woran ihn wahrscheinlich nur seine 
Stellung zum sizilischen Königreiche gehindert haben mag?, immerhin 
sandte er seine Schiffe und seine Leute, mit deren Hilfe es den Ge- 
nuesen unter Führung des Alamannus da Costa gelang, am 6. August 
1204 Syrakus zu erobern. Für seine tatkräftige Hilfe feiern ihn die 
Annalen seiner Vaterstadt Genua als vir egregius et amator Januen- 
sium honoris. Auch im nächsten Jahre hatte Heinrich von Malta 
Gelegenheit, im Interesse von Genua tätig zu sein. Er lieferte den 
Pisanern vor dem Hafen von Syrakus eine Seeschlacht. Der Feind 
verfügte über eine beträchtliche Macht, die der Heinrichs mindestens 
ebenbürtig, wenn nicht überlegen war. Die Schlacht endigte mit 
einer Niederlage der Pisaner, die den größten Teil der Galeeren an 
die Gegner verloren. So hat sich Heinrich von Malta mit diesem Sieg 
als tüchtiger Führer zur See erwiesen und die Entsetzung von Syrakus 
erreicht. Heinrich verstand es, die Vorteile, die ihm der Sieg in die 
Hand gespielt hatte, auszunützen. Noch in demselben Jahre 1205 
schickte er das Rundschiff „Leopard“, das der Graf Alamannus den 
Pisanern abgenommen hatte, in Begleitung von zwei Galeeren gegen 
die Feinde Genuas nach dem Byzantinischen Reich. Wir können der 
Expedition nicht auf ihrem Zuge folgen, sondern nur feststellen, daß 
sie als Siegerin im Triumph nach Malta zurückkehrte. Die Frucht 
dieses Zuges war u. a. ein Privileg, das die oben genannten Führer 
der Flottille für den Grafen von Malta von dem Fürsten von An- 
tiochia erwirkten.“ Es ist bezeichnend für die Stellung des maltesi- 
schen Grafen zu Genua, daß dieses Privileg zu gleicher Zeit für diese 
Stadt. lautete. So ist es erklärlich, daß die genuesischen Annalen 
berichten, ganz Genua sei von Freude erfüllt gewesen, als das Privileg 
dem Podestà übergeben wurde. Aus all dem erhellt immer deut- 
licher das Verhältnis Heinrichs von Malta zu Genua. Wir können ihn 
als engen Verbündeten, ja als Teilfürst des genuesischen Reiches auf- 


ı Schaube, Handelsgeschichte der romanischen Völker des Mittelmeer- 
gebietes, 1906 (Hb. d. mittelalterlichen u. neueren Gesch.) 8. 480. 

2 Camillo Manfroni, Storia della marina italiana dalle invasioni bar- 
bariche al trattato di Ninfeo, Livorno 1899, S. 303. 

3 Annales Januenses, a. a. O. S. 122, die, wo nichts. weiter im folgenden an- 
gegeben ist, stets die Quelle sind, Manfroni, a. a. O. S. 303. 

* Liber iurium Bd. I, S. 522. 


256 Willy Cohn 


fassen. Auch das folgende Jahr brachte für den Grafen wieder eine 
große See-Expedition. Auch diese wurde in genuesischem Interesse 
ausgeführt, und so ist es erklärlich, wenn die genuesischen Annalen 
von dem ehrenwerten und siegreichen Grafen von Malta reden. Im 
Jahre 1206 zog Heinrich mit Rundschiffen, Galeeren, Pferdetransport- 
schiffen, Büsen und anderen Fahrzeugen! nach Kreta?, das die 
Venezianer dem Marquis von Montferrat abgekauft hatten, der 
seinerseits Kreta bei der Teilung des Byzantinischen Reiches nach 
der Einnahme von Konstantinopel erhalten hatte. Wutentbrannt 
schreibt die Geschichte der Dogen von Venedig“ von dem kühnen 
Seefahrer, er sei von solchem Stolz und solcher Kühnheit, daß er 
glaube, er müsse sich alle umliegenden Inseln und Provinzen unter- 
werfen. Auch ist es bemerkenswert, daß dieselbe Quelle von ihm als 
von dem Grafen von Malta und genuesischen Bürger spricht. Nehmen 
wir die Begeisterung seiner Anhänger für ihn, die Angst seiner Feinde 
vor ihm und das, was er wirklich zur See geleistet hat, zusammen, so 
verdichtet sich das alles zu dem Bild eines mächtigen Seehelden, von 
dem wir sagen können, daß er in hervorragendem Maße mit Mut und 
Energie, mit Freundestreue und mit der Fähigkeit, zu organisieren 
und Krieg zu führen, begabt war. Wenn wir also später verstehen 
wollen, was für eine Persönlichkeit sich Friedrich II. als Admiral 
seiner Flotte erwählt hat, und was für einen Ruf und was für Fähig- 
keiten dieser in sein neues Amt mitbrachte, so müssen wir die Taten 
Heinrichs von Malta, die dieser Ernennung vorausgehen, noch näher 
betrachten. Dabei handelt es sich in erster Reihe um das, was er vor 
Kreta geleistet hat.“ Heinrich von Malta nahm alsbald den Titel 


eines Herrn von Kreta an, als welcher er sich lange Zeit hindurch 


bezeichnete®, auf den er aber später wieder verzichten mußte. 


1 Vgl. dazu Eduard Heyck, Genua und seine Marine, S. 90ff., sowie Cesare 
Augusto Levi, Nave Venete, Venezia 1892, S. 245. Die Annales Januenses sagen 
8. 125: cum navibus galeis uscherüs, bucis aliisque lignis cursalibus armat is. 

1 Laurentii de Monacis Cretae cancellarii chronicon, Venetiis 1758, S. 153 
schreibt: (Januenses) introduxerunt in Insulam Henricum Comitem Maultae. 

3 Vgl. hierzu Hippolyte Noiret, Documents inédits pour servir à 
Fhistoire de la domination vénitienne à Crète de 1380 à 1485, Paris 1892, S. IV. 
Sonst kommt das Werk für Heinrich von Malta wenig in Betracht. 

4 Historia ducum Venetorum, S. S. XIV, S. 95. 

5 Eine eingehendere Darstellung der Ereignisse vor Kreta in den folgenden 
Jahren kann an dieser Stelle wegen Raummangel nicht gegeben werden. 

° So auch in dem später noch en zu erwähnenden ur für 
Genua vom 25. Juli 1210. 


— 


1 Heinrich von Malta 257 


In demselben Jahre 1218, in dem die kretensische Angelegenheit 
ihren endgültigen Abschluß durch den Frieden zwischen Genua und 
Venedig findet“, begegnen wir Heinrich von Malta als genuesischem 
Gesandten am Kaiserhofe. In diesem Jahre begab sich Graf Heinrich 
in einer Galeere nach Genua und von dort auf dem Land wege zu 
Kaiser Friedrich. Als er zurückkehrte, brachte er für Genua Zoll- 
und Abgabenfreiheit im Königreich Sizilien mit. Im Monat April 
wurde auf Kosten der Gemeinde Genua eine Galeere ausgerüstet, die 
ihn zunächst nach Rom zur Kurie brachte und dann in seine Graf- 
schaft führte.” Während uns das Jahr 1219 nichts aus Heinrichs Leben 
berichtet, finden wir ihn am 18. August 1220 beim Hofkanzler und 
Legaten von Italien, dem Bischof Konrad von Metz und Speier.“ 
Im September desselben Jahres befindet er sich sodann am Hofe des 
Kaisers bei Goito im Gebiete von Mantua. Wieder waren in diesem 
Jahre genuesische Gesandte vor Friedrich erschienen, um die Be- 
stätigung der Zollfreikeitsprivilegien zu erbitten. Wir müssen nach 
den Ereignissen des Jahres 1218 annehmen, daß auch Heinrich in 
diesem Sinne auf den Kaiser einzuwirken versucht hat. Doch ohne 
Erfolg. Er konnte nur den Gesandten Genuas melden‘, daß zwar 
Venedig ein umfassendes Privileg erhalten hat, Genua aber über- 
gangen worden ist. Am 29. Oktober ist der maltesische Graf noch 
beim Kanzler Konrad in Pontremoli nachweisbar, wo er vielleicht den 
Dank Genuas für die nur zur Schau getragene Freundschaft des 
Kanzlers abstatten sollte , wo er aber auch wohl gleichzeitig über 
seinen Eintritt in sizilische Dienste verhandelt hat. 

Das Jahr 1221 führte dann Heinrich von Malta endgültig in den 
Dienst des Königs von Sizilien.“ Der genaue Zeitpunkt läßt sich nicht 
bestimmen, doch steht es fest, daß der Eintritt in sizilische Dienste 
in der ersten Hälfte des Jahres erfolgt sein muß, da der Graf schon 
im Sommer als Admiral über das Mber geht. Welche Gründe beide Teile 
bewogen haben, in dieses Verhältnis zu treten, können wir mit Sicher- 


1 Liber iurium a. a. O. I S. 609. 

2 Ann. Jan. a. a. O. S. 139: vgl. hierzu Winkelmann, Jahrb. Friedrichs II. 
Bd. I S. 98 sowie B. F. 933. 

3 Ficker, Forschungen . Reichs- u. Rechtsgesch. Italiens, Bd. 4, Urk. z. 
Reichs- u. Rechtsgesch. Italiens, Innsbruck 1874, S. 316 Nr. 277. 

4 Die Möglichkeit einer derartigen Meldung nimmt Winkelmann, Jahrb. 
Friedrichs II. Bd. I S. 100 an. 

5 Das deutet Winkelmann, Jahrb. I S. 100 Anm. 2 an. 

6 Vgl. hierzu Winkelmann a. a. O. S. 143. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 3 17 


958 Willy Cohn 


heit nicht beantworten. Zweifellos hat auch der Umstand mit- 
gesprochen, daß Heinrich ein Schwiegersohn des Admirals Wilhelm 
Grassus war.! Bedenken hätte dem Kaiser der Umstand einflößen 
müssen, daß Heinrich bisher stets im genuesischen Dienste tätig ge- 
wesen ist. Wir haben schon oben der Vermutung Ausdruck gegeben, 
daß die Beziehungen Heinrichs zu Genua sich durch die Begeben- 
heiten auf Kreta gelockert haben mögen.“ Das mag Heinrich dem 
Kaiser zu verstehen gegeben haben, als er in den Jahren 1218 und 
1220 mit ihm zusammengetroffen ist. Damals hat wohl auch der 
Kaiser in dem Malteser Grafen die für Sizilien geeignete Persönlichkeit 
gefunden zu haben geglaubt und mit ihm sicherlich Verhandlungen 
angeknüpft. Auch die Vermutung möchte ich nicht unausgesprochen 
lassen, daß der Kaiser vielleicht nur auf diese Weise glaubte, den 
gefürchteten Piraten für sein Reich unschädlich zu machen. Doch 
über all das läßt sich eine ausreichende Antwort nicht erteilen. 

In seiner neuen Amtseigenschaft als Admiral der sizilischen Flotte? 
führt er im Juni des Jahres 1221 zusammen mit dem Kanzler von 
Palear 40 Galeeren über das Meer, um Damiata zu entsetzen.* Be- 
kanntlich hat die Expedition ihren Zweck nicht erreicht. Zwar fuhr 
Heinrich von Malta den Nil herauf, verfolgte hier eine Sarazenen- 
Flotte, konnte aber dem eingeschlossenen von Damiata getrennten 
Christenheere keine Nachricht geben, weil die Muselmänner Galeeren 
innerhalb des Flusses aufgestellt hatten, die alle Kähne, welche zum 
Heere sich begaben oder zu demselben zurückkehrten, daran hinder- 
ten. Auf ausdrückliches Verlangen des Legaten Pelagius ließen sich 
die Flottenführer zur Umkehr bestimmen®, ohne den Versuch zu 
machen, zu dem Christenheere durchzubrechen. „Dies ist“, so sagt 
Winkelmann’, „das einzige, was den Flottenführern allenfalls vor- 
geworfen werden kann, daß sie zu sklavisch einem unter anderen 
Voraussetzungen gegebenen Befehle des Kaisers gehorchten, welcher 
sie unter den Oberbefehl des Legaten gestellt hatte.“ Formell war 


1 Huillard-Bréholles, Historia Diplomatica Friderici II., Préface et 
Introduction, Paris 1859, S. 144. l i 

2 Vgl. hierzu Manfroni a. a. O. S. 374. 

3 Richard von S. Germano S. S. XIX S. 341. 

4 Vgl. das Kalendarium bei Schirmer, Beitr. z. Gesch. Kaiser Friedrichs II, 
Rostocker Diss. 1904, S. 30. Vgl. Ann. Jan. a. a. Q. zu diesem Jahre, 

5 Ann. Jan. a. a. O. 

ê H. B. III S. 41. Vgl. Winkelmann, Jahrb. a. a. O. S. 156. 

7 Ebendort S. 159. 


Heinrich von Malta 259 


Heinrich von Malta im Recht, und wenn man ihm, dem erfahrenen 
Seemanne, nicht freie Hand zum Handeln nach seinem Ermessen 
gelassen hatte, so war das nicht seine Schuld.! Trotzdem wurde er 
vom Kaiser nach seiner Rückkehr gefangen gesetzt. Allzu schwer 
lastete der Zorn des Monarchen jedoch nicht auf dem Admiral, denn 
schon im übernächsten Jahre finden wir ihn wieder im sizilischen 
Dienste. Das Jahr 1222 bringt uns keine Kunde über Heinrich von 
Malta. Aber noch vor April des Jahres 1223 muß der Graf wieder vom 
Kaiser in Gnaden aufgenommen worden sein, denn in diesem Monat 
ist erin einer Urkunde Friedrichs II. bei der Belagerung von Celano 
Zeuge. Bald darauf finden wir ihn wieder für seinen Herrn tätig. 
Die Sarazenen Siziliens hatten sich gegen den Kaiser empört, und zu 
ihrer Unterwerfung wurde der Graf abgesandt. Er scheint allerdings 
gegen die Aufständischen nicht energisch genug eingeschritten zu 
sein, denn bald darauf fiel er in neue Ungnade. Die Entschuldigung 
des Grafen, daß der Kaiser ihm eine zu kleine Truppenmacht bei- 
gegeben habe, ließ dieser nicht gelten. Die Ungnade des Kaisers 
kostete den Grafen den Besitz der Insel Malta, die er auch nicht 
wieder erhielt, als sich der Zorn Friedrichs verflüchtigt hatte.“ Kaiser 
Friedrich II. hat dieses wertvolle Besitztum weder dem Grafen noch 


1 Richard von S. Germano sagt allerdings in der Chronica priora, die 
Gaudenzi Neapel 1888 herausgegeben hat, auf S. 107 a: Henricus de Malta in 
Siciliam redit qui non sine causa postmodum ab imperatore captus est et 
terram amisit. 

Die Nachricht Richards von 8. Germano S. S. XIX, S. 341, daß Hein- 
rich in diesem Jahre auch sein Lehen Malta verlor; ist falsch, wie sogleich zu 
beweisen sein wird. 

B. F. 1479. 

Richard von S. Germano sagte a. a. O. S. S. XIX, daß Heinrich schon 
1221 nach den Ereignissen vor Damiata sein Lehen verloren habe. Dieser 
Nachricht gegenüber ist der Bericht der Genueser Ann., auf der die ganze Dar- 
stellung aufgebaut worden ist, deshalb vorzuziehen, weil diese Annalen stets 
mit lebhaftem Interesse alles das verfolgen und aufzeichnen, was den Grafen 
persönlich angeht. So dürfte ein Irrtum bei einem der wichtigsten Ereignisse 
seines Lebens ziemlich ausgeschlossen sein. Darauf weist besonders Winkel- 
mann, Jahrb. a. a. O. S. 206 hin, der hier einer Anregung folgt, die B. F. 1496 
gegeben hat. Immerhin ist die Darstellung bei Winkelmann nicht ganz ohne 
Widerspruch, da er schon zum Jahre 1221 (S. 159) bemerkt hatte: „Besser kam 
der Admiral Heinrich von Malta davon. Er wurde allerdings nach seiner Rück- 
kehr gefangen gesetzt und verlor sein Lehen usw.“ Es steht also fest, daß 
Heinrich im Jahre 1223 das Kastell Malta und damit die Herrschaft über die 
Insel verlor. . 


17* 


260 Winy Cohn 


dessen Erben wiedergegeben. Dies hat erst Manfred getan. So mag 
dem Kaiser dieser Mißerfolg Heinrichs gegen die Sarazenen nicht un- 
willkommen gewesen sein, da er ihm dazu verhalf, einen wesentlichen 
Stützpunkt im Mittelmeer zu erwerben. Wir müssen hierbei in Be- 
tracht ziehen, daß Friedrich unmöglich als Admiral einen Mann im 
Dienste behalten konnte, der als Herr von Malta ein mächtiger Fürst 
war. Bei dem eigenwilligen Charakter Heinrichs, bei seiner ganzen 
Vergangenheit, die von seinem Selbständigkeitsdrange Zeugnis ab- 
legt, bestand die dauernde Gefahr, daß Heinrich einmal Malta gegen 
Sizilien ausspielen und so die Macht des Kaisers gegen ihn selbst ver- 
wenden würde. Also hatte Friedrich ein gewisses Recht im Interesse 
der Sicherbeit des Gesamtreiches, ihm seine Insel vorzuenthalten. 
Doch diese Ungnade des Kaisers war eine vorübergehende. Denn 
wenn er vielleicht einen Augenblick froh war, den eigenwilligen Mann 
los zu sein!, so konnte er ihn auf die Dauer nur schlecht entbehren. 
Im März 1224 finden wir Heinrich zu Catania als Zeuge von Kaiser- 
urkunden?, allerdings aus dem Grafen von Malta war ein einfacher 
Graf Heinrich geworden, eine Bezeichnung, die er nunmehr bei- 
behalten hat. Im Jahre 1225 erhielt Heinrich den ehrenvollen Auf- 
trag, die Kaiserbraut Isabella von Jerusalem nach Europa zu führen. 
Er verließ mit einer Flotte von 14 Galeeren im August die heimat- 
liche Küste mit der Fahrtrichtung nach Akkon. Nachdem der 
Bischof Jacob von Patti der Prinzessin im Namen des Kaisers den 
Ring an den Finger gesteckt hatte, führte Heinrich von Malta sie 
zusammen mit einem stattlichen Gefolge von Großen des Königreichs 
Jerusalem über das Meer nach Brindisi, wo das Geschwader noch im 
Oktober des Jahres eintraf.“ i 

Die nächsten Jahre mit ihren Kreuzzugsvorbereitungen müssen für 
den Grafen Heinrich eine Fülle von Arbeit gebracht haben. Leider 
sind wir über seine persönliche Anteilnahme nur schlecht unterrichtet, 
sein Name wird in den Quellen nur selten genannt. Daraus aber zu 
schließen, daß er wenig geleistet hat, wäre voreilig, im Gegenteil, 


1 Manfroni a. a. O. S. 375. 

2 B. F. 1519, 1524. 

Hauptquelle für die Fahrt ist die Foen des Wilhelm x von Tyrus: 
L’estoire de Heracles (Recueil des historiens des croisades, Historiens occiden- 
taux Bd. II S. 357 zum Jahre 1225). Vgl. hierzu Winkelmann à. a. O. Bd. I 
S. 242. 

Chronicon de rebus Siculis ed. Huillard-Bréholles 1 S. 897. 


Heinrich von Malta 261 


ohne Zweifel ist er neben dem Kaiser die Seele der Organisation ge- 
wesen. Das Vertrauen seines Herrn besaß er in vollem Maße, denn 
im Jahre 1227 wird er zusammen mit den Erzbischöfen von Reggio 
und ‚Bari und mit Reinald v. Spoleto als Gesandter zum Papste ge- 
sandt, um darzutun, aus welchen Gründen der Kaiser den Kreuzzug 
nicht hatte unternehmen können. In dieser Angelegenheit wurde mit 
dem Papste am 10. November unterhandelt.? Als im nächsten Jahre 
Friedrich nun wirklich seinen Kreuzzug unternahm, stand an der 
Spitze der Flotte von 40 Galeeren als Admiral des Königreichs Graf 
Heinrich.: Am 28. Juni vefließ das Geschwader Brindisi, am nächsten 
Tage Otranto. Am 7. September landet die kaiserliche Flotte in 
Akkon.“ Heinrich ging alsbald mit der Hälfte der Schiffe, mit 20 Ga- 
leeren, nach der Heimat zurück.“ Er sollte zusammen mit dem Erz- 
bischof Marinus v. Bari dem Papste die Ankunft des Kaisers melden. 
Diese Meldung muß noch vor Ende November beim Papste erfolgt 
sein. Denn am 30. November schreibt Gregor an Genua, daß die 
beiden Männer bei ihm gewesen sind. So befindet sich also Heinrich 
in Italien und der Kaiser in Palästina. Will dieser zurückfahren, so 
muß er den Admiral erst holen lassen. Als im Februar 1229 ihm ein 
Schnellschiff Nachrichten aus der Heimat gebracht hat, läßt er durch 
das zurückkehrende Fahrzeug dem Grafen melden, daß dieser sich 
zu Ostern mit 20 Galeeren in Akkon einfinden solle.“ Um den 15. April 
ist dann Heinrich dort eingetroffen.” Am 1.Mai 1229 schiffte sich 
dann der Kaiser nach der Heimat ein, wobei der Admiral dann 
wiederum das Kommando über die Flotte hatte. Am 10. Juni landete 
der Kaiser in Brindisi.“ Im nächsten Jahre 1230 wird dann der Graf 


1 Richard von S. Germano a, a. O. zum Jahre 1227, ferner Winkel- 
mann, Jahrb. a. a. O. S. 337. 

2 Winkelmann, Jahrb. a. a. O. Bd. 2 S. 20 u. Anm. 3, wo > die i in Betracht 
kommenden Quellenstellen zusammengestellt sind. 

Die Schilderung der Fahrt selbst gehört nicht hierher, da Heinrich hierbei 
nirgends erwähnt wird. 

4 Winkelmann, Jahrb. a. a. O. Bd. 2 S. 105 Anm. 2. 

5 B. F. 6748, M. G. Ep. pont. I, 294, sowie H. B. III, 83; vgl. hierzu Winkel- 
mann, Jahrb. a. a. O. Bd. 2 S. 37. 

6 Winkelmann, Jahrb. a. a. O. Bd. 2 S. 108, als Quelle komat in Betracht 
L’estoire de Heracles a. a. O. S. 374. 

1 Winkelmann, Jahrb. a. a. O. Bd. 2 S. 134 u. S. 499. 

8 B. F. 1753a. Chr. de reb. Sic. H. B. I S. 902. 

? Chr. de reb. Sic. H. B. I S. 902: Imperator autem supradictus primo maii 
supradicte indictionis cum septem galeis armatis, quas comes Henricus de 


262 Willy Cohn 


Heinrich zum letzten Male genannt. Eine in dieses Jahr anzusetzende 
Stilübung läßt Friedrich dem Grafen Heinrich Vorwürfe machen, daß 
er sich nicht mit 40 Galeeren in Neapel eingestellt und dadurch den 
Feldzug gegen Gaeta aufgehalten hat; er befiehlt ihm bei seiner Un- 
gnade, besagte Schiffe in Apulien und zu Messina wohl auszurüsten 
und sich mit ihnen am 8. Juni vor Gaeta einzufinden. Der Graf ant- 
wortet, daß die Aufbringung der Schiffe große Schwierigkeiten mache, 
daß er aber eiligst mit 20 Galeeren komme. Ist auch diese ganze 
Überlieferung zweifellos nur eine der damals in den Diktatoren- 
schulen üblichen Stilübungen, so könneff wir doch als historischen 
Kern die Tatsache herausschälen, daß Heinrich um diese Zeit lebte, 
im Dienste des Kaisers stand und den Oberbefehl über die Flotte 
führte.! Ist auch sonst über ein Vorgehen des Kaisers gegen Gaeta 
nichts bekannt, auf das er besonders gereizt war, weil in ihm ein zur 
Unterwerfung auffordernder Bote erschlagen worden war?, so läßt 
sich diese Nachricht doch gut mit einer Notiz der Genueser Annalen 
vereinen.? | 
Ebenso wie über die Zeit der Geburt Heinrichs von Malta liegen 
auch über seinen Todestag keine bestimmten Nachrichten vor. 
Huillard-Breholles® ist der Ansicht, daß der Tod vor Mai 1232 erfolgt 
sein muß. Denn in dieser Zeit wurde ein Vertrag zwischen Genua 


Malta illis diebus de portibus regni siculi secum duxerat, mare intravit et X 
junii ad portum brundusii applicuit. Hiernach ist nicht ganz klar, ob alle kaiser- 
lichen Schiffe gleichzeitig Akkon verließen, oder ob der Kaiser mit den schnelle- 
ren vorausgefahren ist. Zweifellos aber wird Heinrich an der Spitze des Ge- 
schwaders gestanden haben, auf dem der Kaiser sich befand. 

1 Die Stilübung findet sich in dem Lübecker Kodex 152, Briefsamml. d. 
Simon Batz, im Auszug veröffentlicht v. W. Wattenbach: Iter Austriacum 
1853 im Arch. f. Kunde österreichischer Gäschichts quellen, 14. Bd. 1855, S. 52. 
Vgl. hierzu B. F. 1773 und 1787; hier ist jedoch gesagt, daß nichts der Annahme 
im Wege steht, daß Heinrich um diese Zeit noch lebte und Admiral war. Im 
übrigen ist die in diesem Regest gemachte Bemerkung, daß Graf Heinrich im 
November 1228 H. B. III, 83 zuletzt genannt wird, unrichtig, wie aus obiger 
Darstellung hervorgeht. Von der Stilübung abgesehen, können wir als letztes 
feststehendes Datum in Heinrichs Leben die Landung in Brindisi am 10. Juni 
1229 ansehen. Das letztemal mit Namen genannt wird.er bei der Abfahrt am 
1. Mai 1229. — Die Stilübungen enthalten überdies interessantes Material zur 
Geschichte der , marinaria“, das auf einen in maritimen Dingen erfahrenen 
Schreiber schließen läßt. 

2 B. F. 1773, Richard von S. Germano a. a. O. 

3 B. F. 1773, 1790, Ann. Jan. a. a. O. 

4 Introduction a. a. O. S. 145. 


——— — — 


sj 


Heinrich von Malta 263 


und Arles abgeschlossen, bei dessen Beurkundung als Zeuge Nicolaus 
Comitis Maltae angeführt wird.! Jedoch scheint mir diese bloße Er- 
wähnung des Sohnes keinen Beweis für den Tod des Vaters zu sein. 
Vielmehr ist m. E. nach ein anderer Umstand für die spätere An- 
setzung seines Sterbens schwerwiegender. Erst 1239 hören wir von 
der Ernennung des nächsten Admirals im Königreiche, Nicolinus 
Spinolas. Es dürfte ausgeschlossen sein, daß. eine derartig wichtige 
Stelle sieben Jahre lang unbesetzt war, vielmehr ist anzunehmen, daß 
auf den Tod des alten Admirals unmittelbar die Ernennung des neuen 
erfolgte. Tutini?, Graeviuss, Vincenti* und Pirro5 versuchen in ihren 
Werken diese Lücke zwischen 1232 und 1239 im Katalog der Admiräle 
dadurch auszufüllen, daß sie einen gewissen Alexander, Sohn Hein- 
richs, als dessen Nachfolger annehmen. Diese Auffassung, für die 
sich keinerlei Beweis beibringen läßt, ist durch Huillard-Breholles® 
endgültig widerlegt worden. Die Tatsache, daß in unsern sämtlichen 
Quellen zwischen Heinrich von Malta und Nicolinus Spinola nirgends 
ein Admiral erwähnt wird, läßt sich nur so erklären, daß eben der 
letztere sein Amt unmittelbar nach dem Tode Heinrichs antrat, und 
da der Amtsantritt Spinolas nicht früher als im Oktober oder No- 
vember 1239 angesetzt werden kann, so müssen wir so lange den Tod 
Heinrichs um diese Zeit annehmen, bis neue Funde diese Auffassung 
bestätigen oder widerlegen. Auf die Frage, wieso nun Heinrich von 
Malta in diesen sieben Jahren überhaupt nicht genannt wird, läßt sich 
eine doppelte Antwort geben. Einmal gab es in diesen Jahren für die 
Flotte wenig zu tun, so daß es sich für den Chronisten erübrigte, ihrer 
und ihres Führers Erwähnung zu tun, und anderseits sind wir über- 
haupt über die innere Verwaltung Siziliens während dieser Zeit nur 
schlecht unterrichtet. Auffällig bleibt es allerdings, und diesen Um- 
stand möchten wir nicht verschweigen, daß die Genueser Annalen, 


1 Papon, Histoire générale de Provence Bd. II, Paris 1777—86, Preuves, 
Nr. 51. : 

3 Camillo Tutini, Discorsi de sette officii overo de sette grandi del regno 
di Napoli, parte prima nella quale si tratta del Contestabile, del Maestro Giustieri - 
e dell’ Ammirante, Roma 1666, S. 49. 

$ Johann Georg Graevius, Thesaurus antiquitatum et historiarum 
Siciliae, 1723, Bd. 5, S. 61. 

4 Vincenti, Teatro degli Huomini illustri che furono grand’ammiragli nel 
regno di Napoli, 1628, S. 20. 

5 Sicilia Sacra. 

6 Introduction a. a. O. S. 146. 


264 Willy Cohn: Heinrich von Malta 


die sonst mit lebhaftem Interesse von allem, was den Grafen be- 
traf, Kenntnis nahmen, weder über seinen Tod noch über seine 
späteren Lebensjahre etwas zu berichten haben. 

Es liegt uns nunmehr ob, noch einmal in kurzen Strichen die Per- 
sönlichkeit Heinrichs von Malta zu schildern. Wir möchten hierbei 
von dem Umstande ausgehen, daß Heinrich in den Urkunden niemals 
den Titel admiratus reghi Siciliae führt, sondern nur als Graf amtlich 
bezeichnet wird. Friedrich mag in ihm doch mehr den Fürsten als 
den sizilischen Beamten gesehen haben. Heinrich ist als unabhängiger, 
seines Wertes sich voll bewußter Seeheld in die Dienste des. Kaisers 
getreten. Er muß ein eigenartiger Charakter gewesen sein, der sich 
nur schwer unterordnet. Immer versucht er dem Kaiser gegenüber 
auf seinem Standpunkt zu. verharren, so 1223 in der sarazenischen 
Angelegenheit und 1230 vor Gaeta. Wenn wir die beiden Teile von 
Heinrichs Leben, die Zeit, in der er unabhängiger Herr von Malta, 
und die, in der er sizilischer Admiral war, gegenüberhalten, so muß 
man sagen, daß die erstere die reich bewegtere war. Hier ist er ganz 
Seeheld, ja Korsar, der im Vollbewußtsein seiner Kraft und seines 
seemännischen Könnens die Meere durchstreift und sich als Herr 
der See fühlt, ein Kind seiner rauhen Zeit. Damals galt er als der 
erste unter den Seefahrern des Mittelmeers, und Weisungen zu seinen 
Unternehmungen empfing er nur durch sich selbst. In der zweiten 
Hälfte seines Lebens erscheint er uns wie ein Adler, dem die Schwingen 
beschnitten sind. Erist älter geworden, und anstatt als kühner Korsar 
durch die Meere zu kreuzen, führt er in ruhiger Fahrt die Fürstenbraut 
über das Meer, führt den Kaiser in ferne Länder und holt ihn wieder 
ab. So hat es Friedrich II. verstanden, den Seehelden in den fein- 
maschigen Netzen seiner Staatskunst einzufangen und ihr nutzbar 
zu machen. 


265 


Luthers Verhältnis zur Reichsverfassung 


und die Rezeption des Wormser Edikts. 
Von Paul Kalkoff. 


Im Anschluß an die Erstlingsarbeit eines auf dem Felde der Ehre 
gefallenen jungen Historikers, des Bonner Privatdozenten L. Car- 
dauns, über „die Lehre vom Widerstandsrecht des Volkes gegen die 
rechtmäßige Obrigkeit im Luthertum und im Calvinismus des 
16. Jahrhunderts“ 1 untersucht Karl Müller in einer lichtvollen und 
ergebnisreichen Untersuchung „Luthers Äußerungen über das Recht 
des bewaffneten Widerstands gegen den Kaiser- 2. Der Fortschritt 
über die bisherigen Ausführungen der Lutherbiographien liegt ein- 
mal in der Heranziehung alles in den letzten Jahren erschlossenen 
und durch eigene urkundliche Beilagen vermehrten Materials?, be- 
sonders aber in der schärferen Herausarbeitung der Übergänge in 
der durch die Zeitumstände bedingten Wandlung der Anschauungen 
Luthers vom Kaisertum. Denn in seinen Grundsätzen über das in 
Gottes Wort klar vorgezeichnete Verhalten des Untertanen zur 
Obrigkeit ist er sich stets treu geblieben: hier kennt er nur die Pflicht 
des leidenden Gehorsams, durch den sich der Glaube des Christen 
zu bewähren hat, auch einem ungerechten Herrn gegenüber. Aber 
während er bis zu der entscheidenden Wendung, die mit den Be- 
schlüssen des Speirer und Augsburger Reichstags von 1529 und 1530 


1 Dissertation Bonn 1903. Besonders die von C. vorgetragenen Ansichten 
über Luthers Anschauungen in der zweiten Periode seiner politischen Entwick- 
lung bedurften einer Richtigstellung: von Volksrechten, die bis zu dem „durch 
Volksbeschluß autorisierten Tyrannenmord“ reichten, kann bei Luther keine 
Rede sein. i 

2 Sitzungsberichte der Kgl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 
Philosoph. und histor. Klasse. Jahrg. 1915. 8. Abhandlung. München 1915. 

3 Bei Köstlin wird das Thema dreimal, unter Anknüpfung an die Gutachten 
Luthers vom 24. Dez. 1929 und 6. März 1530, dann vom Herbst 1530 im Zu- 
sammenhang mit der „Warnung an seine lieben Deutschen“ und an die Gut- 
achten von 1539 behandelt. Martin Luther. 5. Aufl. von G. Kawerau. Berlin 
1903. II, 182 ff., 249 ff., 401f. 


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in der Lage der Evangelischen eintrat, die von Gott gesetzte Obrig- 
keit in der Person des Kaisers erblickte, läßt er sich seitdem belehren, 
daß nach der bestehenden Reichsverfassung der Schwerpunkt des 
staatlichen Lebens in den Territorien liegt: die Landesherren, die 
kraft Erbrechts herrschen, dürfen jenen unbedingten Gehorsam 
fordern, nicht der Kaiser, der, von ihnen gewählt, nach den über- 
lieferten Ordnungen des Reichs und nach seiner besonderen Wahl- 
verschreibung zu regieren durch seinen Krönungseid verpflichtet ist, 
widrigenfalls die Fürsten das Recht haben, sich einem gewaltsamen 
Eingriff in ihre Rechtssphäre zu widersetzen. 

Abgesehen also von dem wertvollen Nachweis, wie Luther sich in 
den einzelnen Phasen der kirchenpolitischen Kämpfe zu den ge- 
planten Maßregeln des Schmalkaldischen Bundes gegen die Kriegs- 
pläne Karls V. gestellt hat, geben die Erörterungen K. Müllers Ge- 
legenheit zur Beantwortung der Frage, wie der Reformator über diesen 
wichtigsten Teil der Reichsverfassung, das Verhältnis des Kaisers 
zu den Reichsständen gedacht hat. Indem wir glauben, daß ein 
knappes Referat über diese Ergebnisse des Tübinger Kirchenhisto- 
rikers auch vom Standpunkt der Reichsgeschichte aus willkommen 
sein dürfte, möchten wir einige Bemerkungefi über die von ihm ge- 
wählten Ausgangspunkte beisteuern. 

K. Müller unterscheidet zutreffend nach den Gelegenheiten, die 
den Theologen Luther nötigten, sich mit diesen politischen Fragen 
zu beschäftigen, eine frühere Periode, in der es sich nur darum han- 
delte, wie sein Landesherr sich zu verhalten habe, wenn der Kaiser 
von ihm die Preisgebung Luthers und seiner Anhänger fordern 
sollte. Den ersten Anlaß findet er in dem Verbot des Kurfürsten 
Friedrich vom Ende Februar 1522, als dieser den Reformator an der 
Rückkehr nach Wittenberg zu verhindern suchte durch den 
Hinweis auf die sein Land bedrohenden Gefahren, wenn der Kaiser 
die Auslieferung Luthers verlangen würde. Luther erklärt darauf!, 
daß der Kurfürst alsdann dem Kaiser, als seiner Obrigkeit, schlecht- 
hin zu gehorchen habe: er müsse es also auch einfach zulassen, wenn 
der Kaiser Luther durch seine Gesandten abholen, ja, wenn er ihn 
mit Heeresgewalt verhaften und zum Tode führen lasse; falls man von 
dem Kurfürsten verlange, daß er Luther selbst Ausliefere — was, wie 


1 Borna, 5. März 1522. W. L. M. de Wette, M. Luthers Briefe usw. Berlin 


1825 ff. II, 140f. E. L. Enders, Luthers Briefwechsel III, 296f. Köstlin- 
Kawerau I, 498 f. l 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 267 


dieser wußte, sein Landesherr von jeher offen und ausdrücklich ver- 
weigert hatte —, so wollte Luther ihm diesen Gewissenskonflikt er- 
sparen, indem er sich selbst auslieferte. Alles andere wäre Empörung. 

Indessen war dieselbe Frage schon einmal an Luther und seinen 
Landesherrn herangetreten, als nach dem Augsburger Verhör Kar- 
dinal Kajetan als delegierter Richter die Vollziehung des päpstlichen 
Urteils vom 23. August vom Kurfürsten gefordert hatte; dieser sollte 
den damals schon verurteilten Ketzer und Schismatiker entweder 
nach Rom ausliefern oder zum wenigsten aus seinem Lande ver- 
treiben.]! Auch damals hatte Luther sich entschlossen, um seinem 
Beschützer Bann und Interdikt zu ersparen, freiwillig dessen Land 
zu räumen, und war nur auf Friedrichs Zureden geblieben. Dieser 
hatte damals außer der bei dem Legaten feierlich eingelegten Ver- 
wahrung, daß Luther nicht ohne Verhör und Widerlegung verurteilt 
werden dürfe, die Vermittlung des Kaisers angerufen. Luther selbst 
aber hatte gar nicht an den Schutz des Reichsoberhauptes gedacht, 
sondern hatte an ein Konzil appelliert. Schon als die kurzbefristete 
Vorladung nach Rom ihn erreicht hatte, dachte auch er nur daran, 
-daß sein Landesherr sich der Fürsprache des Kaisers bedienen könnte, 
um beim Papste die Verweisung des Verhörs an eine in Deutschland 
befindliche Instanz zu erwirken.? Daß Maximilian I. inzwischen be- 
reits am 5. August der Kurie angeboten hatte, ihr Urteil gegen den 
Verächter des Bannes und der Ablässe durch die Reichsacht voll- 
ziehen zu helfen, hat Luther erst auf der Rückreise von Augsburg 
erfahren; der Kaiser war aber infolge der Zustimmung Friedrichs zu 
einer Türkensteuer von dieser ungnädigen Anwandlung längst zu- 
rückgekommen und hatte anstandslos den von dem Kurfürsten 
nachgesuchten Geleitsbrief für den Wittenberger Professor bewilligt. 
Diese Vorgänge nötigten Luther also noch nicht, ernstlicher über sein 


1 Vgl. Kalkoff, Forschungen zu Luthers römischem Prozeß, Rom 1905. 
S. 167ff. Zeitschrift für Kirchengeschichte XXV, 281 ff., XXXIII, 59f. (weiter 
angeführt mit ZK G.). Kalkoff, Luther und die Entscheidungsjahre der Re- 
formation. München u. Leipzig 1917. Kap. VI: In Erwartung der Bannbulle. 

2 Schreiben vom 8. August 1518 an Spalatin. Enders I, 214, 9. 17. 

3 Es gehörte zu den „literae instructoriae“, die Luther in Nürnberg von 
Spalatin erhielt (Schreiben vom 31. Okt. 1518. Enders I, 274, 31 f.) und die der 
Kurfürst wie das Breve „Post quam ad aures sich von den beteiligten Sekre- 
tären verschafft hatte. 8. Forschungen S. 3f., 11 ff., 65, 139 Anm. 2. Wir 
kennen das Stück nur aus Luthers Aktensammlung im I. Bd. der a 
Ausgabe seiner Werke von 1545 (Fol. CCIII sq.). | 


968 Paul Kalkoff 


Verhältnis zu Kaiser und Reich nachzudenken; jedenfalls hatte er 
auch einen Wink erhalten, über jenen Schritt des Kaisers zu schweigen. 
In seinen mit aller Förmlichkeit vorgenommenen Appellationen 
hatte Luther zwar den bisherigen Gang des römischen Prozesses 
und die Haltung seiner Gegner in der schwebenden kirchlichen 
Streitfrage scharf kritisiert, im übrigen aber, solange seine Person 
allein in Betracht zu kommen schien, die päpstlichen Zensuren 
geduldig und im Vertrauen auf Gottes gnädige Führung auf sich 
genommen. = | | 
Dann hatte Luther den Streit um den Primat des Papstes auszu- 
fechten. Indem er sich nun zu der Erkenntnis hindurcharbeitete, daß 
die Begründung dieses Anspruchs auf ein „göttliches Recht“ des 
Papsttums haltlos sei, daß er auch durch die geschichtlichen Verhält- 
nisse zur Zeit der alten Konzilien nicht gerechtfertigt werde, befreite 
er zugleich das Kaisertum von der durch die gregorianische Staats- 
lehre geforderten Unterordnung unter den Statthalter Christi und 
Nachfolger Petri. Gleicherweise zeigte er sich den theokratischen Ten- 
denzen der mittelalterlichen Vorkämpfer des Kaisertums, die das 
sacerdotium mit dem imperium in einer Hand vereinigt sahen, un- 
zugänglich. Denn während der Leipziger Disputation erklärte er bei- 
läufig, „auch das deutsche Kaisertum bestehe zu Recht, wenn es auch 
nicht aus der heiligen Schrift zu begründen sei‘. Indem er damit die 
weltliche Staatsordnung auf eigene Füße stellte, befreite er auch die 
Geschichte des Deutschen Reiches von der Gebundenheit an das kirch- 
liche Schema der. vier im Traume Daniels geweissagten Weltreiche, 
ein bedeutsamer Wink, der freilich von der zeitgenössischen Historio- 
graphie noch nicht beachtet wurde.? Alser dann im Anfang des Jahres 
1520 die von Hutten wieder aufgelegte Schrift des Laurentius Valla 
über die erlogene Schenkung Kaiser Konstantins kennen lernte, war 
damit eine weitere Grundlage der mittelalterlichen Lehre von der 
Abhängigkeit des Kaisertums zerstört: wie konnten die Deutschen es 


1 Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe (Weimarer) II, 299: eum pri- 
matum non esse iure divino, sicut. neque imperatoriam potestatme apud Ger- 
manos improbari posse, quamvis in sacra scriptura non fundatam. 

2 Die beliebteste Weltgeschichte dieses und des folgenden Jahrhunderts, 
„de summis quatuor imperiis“ von Sleidan, behandelt die deutsche Geschichte 
noch im Rahmen des römischen Weltreiches. Vgl. neuerdings den fesselnden 
Aufsatz. von. R. Wolff, Wandlungen in den Anschauungen über das Refor- 
mationszeitalter. Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Ge- 
schichts- u. Altertumsvereine 1916, Nr. 3/4. 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 269 


aus der Hand des römischen Bischofs erhalten haben, wenn dieser 
selbst niemals die Verfügung darüber besessen hatte ? 

- Im Juni 1520 wußte man in Wittenberg, daß ein neuer Prozeß 
gegen Luther in Rom nachdrücklich betrieben wurde; aber auch die 
juristischen Ratgeber des Kurfürsten waren der Meinung, daß die 
Appellation Luthers an ein Konzil ihn vor dem Inkrafttreten der 
päpstlichen Zensuren schütze!, wie denn Luther selbst bald nach der 
Veröffentlichung des Urteils vom 15. Juni seine Berufung erneuerte. 
Aber das künftige Konzil hatte inzwischen für Hın eine andere und 
noch viel weiter reichende Bedeutung gewonnen. Je mehr sich seine 
Einsicht in die Reformbedürftigkeit der Kirche vertieft und verstärkt 
hatte, desto größere Hoffnungen setzte er nun um des allgemeinen 
Wohles der Christenheit und seines deutschen Vaterlandes willen auf 
ein Konzil. Wenn er einer solchen Kirchenversammlung auch jede 
Autorität in Glaubensfragen abgesprochen hatte, so behielt er ihr 
doch die Ordnung der zahlreichen Fragen vor, die auf dem Gebiet 
des kirchlichen Lebens einer Lösung harrten, von der Frage des Laien- 
kelchs an bis zu den zahlreichen Mißständen in Verwaltung und Recht- 
sprechung, Bildung und Sitte des Klerus wie der Laienwelt. Und eben 
in jenen Tagen war er damit beschäftigt, im Einvernehmen mit seinem 
Landesherrn, zum Angriff auf ‚‚die Gewaltherrschaft und Verderbtheit 
der Kurie“ überzugehen: er verfaßte damals seine erste große Re- 
formationsschrift von des christlichen Gemeinwesens Besserung. 
Schon in dem soeben im Druck beendeten Sermon „Von guten 
Werken‘ hatte er dem schamlosen Mißbrauch gegenüber, der am 
römischen Hofe mit den Bistümern, Pfarreien, Pfründen und Ab- 
lässen, den frommen Stiftungen und Opfern der Gläubigen getrieben 
werde, erklärt, daß „Könige und Fürsten, Adel und Städte sich 
dieser Notlage annehmen und den noch zu furchtsamen Bischöfen 
und Geistlichen in derartigen dringenden Reformen vorangehen 
müßten?. Jetzt gedenkt er auch des Kaisers; denn der ganzen großen 
Aufgabe ist nur ein Konzil gewachsen, und so legt er denn die Mauer 
der Romanisten in Trümmer, daß nur der Papst ein Konzil berufen 


b — 


1 ZRKG. XXV, 449. 

2? Köstlin-Kawerau I, 290 f. Krit. e EN 257f. O.Clemen, 
Luthers Werke in Auswahl. Bonn 1912. I, 280 f. Luthers Werke, hrsg. von 
Buchwald u. a. 3. Aufl. Berlin.1905. I, 73f. Wenn Luther klagt, daß die hohen 
Kirchenämter zum Schaden des Gottesdienstes nicht nur an ungelehrte, un- 
tüchtige Personen, sondern an die größten „Haupt-Buffen“ in Rom, sodann 


270 Paul Kalkoff 


dürfe; gerade „ die allerchristlichsten Konzilia sind von den römischen 
Kaisern berufen worden. Daß ein solches ‚rechtes und freies Kon- 
zilium werde“, darin erblickt er die vornehmste Aufgabe des neu- 
gewählten Kaisers; das „junge, edle Blut Carolus“ müsse sich der 
„Not und Beschwerung, die alle Stände der Christenheit, vor allem 
die deutschen Lande drückt“, annehmen und dann auch die Be- 
schlüsse des Konzils durchführen, da oft „durch die Konzilia etwas 
vorgewandt‘, aber dann durch die Tücke und Bosheit einzelner 
Menschen verhindert worden sei.! Bei der Wichtigkeit der Rolle, die 
er jetzt dem Kaisertum im Rahmen des kirchlichen Lebens der Nation 
zuweist, hat er sich bekanntlich entschlossen, der zweiten Auflage 
seiner Schrift jenen Absatz über das „heilige römische Reich“ ein- 
zufügen, das die Päpste von den abtrünnigen Griechen auf die ihnen 
treu ergebenen Deutschen übertragen haben wollten, aber nur zu 
dem Zwecke, um sie zu beherrschen, zu verderben und auszubeuten, 


auch an ‚„Stallbuffen, Maultiertreiber“ verliehen werden, und die christlichen 
Obrigkeiten auffordert, diesem Unwesen zu steuern, damit nicht länger der 
Papst seine Knechte und Söldner, seine „Buffen und Huren“ mit den Ein- 
künften der deutschen Stifter nähren könne, so hat er erstens in keinem Zuge 
übertrieben; die größten Pfründenräuber, allen voran der Vizekanzler Medici 
und der Großpönitentiar Lorenzo Pucci, besaßen zahllose Bistümer und Abteien, 
und der ungeheure Troß des päpstlichen Hofes und der kurialen Beamten teilte 
sich in das, was die großen Herren übrig ließen. Sodann geht Luther in seinen 
Vorschlägen auch hier durchaus nicht „revolutionär“, sondern sehr behutsam 
zu Werke: man soll zunächst nur den „Kurtisanen“, also den römischen Beamten 
selbst und den Überbringern ihrer Bestallungen, Prozeßurteile u. dgl. den Zu- 
tritt untersagen, falls sich die Beliehenen nicht entschließen, Residenz zu 
halten und ihren kanonischen Verpflichtungen nachzukommen; man solle dabei 
„die römische Gewalt in Ehren halten als unsern obersten Vater“, nur, solange 
sie in unrechten Händen sei, ihr begegnen wie Eltern, die den Verstand verloren 
haben. Die derben Züge, mit denen er das Bild der verwahrlosten Kurie aus- 
stattet, verdankt er nicht Hutten, sondern den ihm vom Kurfürsten mitgeteilten 
Gutachten Wimpfelings (vgl. Kalkoff, Wimpfeling und die Erhaltung der 
katholischen Kirche in Schlettstadt. Zeitschr. f. die Gesch. des Oberrheins. 
N. F. XII, 595, 599. XIII, 86ff.), und endlich ist Luthers Ausdruck „Buffen“ 
nicht mit „Buben“ wiederzugeben, sondern mit „Hofnarren, Possenreißern“, 
da er auf die Vorliebe Leos X. für seine „Buffoni“ abzielt, denen tatsächlich in 
einzelnen Fällen Ämter verliehen wurden (L. v. Pastor, Gesch, der Päpste 
IV, 1, 403 f.). Vgl. Grimms Wörterbuch II, 491f. 

1 Luthers ausgewählte Werke, hersg. von H. H. Borcherdt. München u. 
Leipzig 1914. II, 5f. 16, 250ff. Ebenda meine „Einleitung“ über Anlaß und 
Vorarbeiten zu dieser Schrift, S. CLXVIIIff. 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 271 


Auch daß der Papst den Kaiser weihe und krönel, könne keine Ober- 
hoheit der geistlichen Gewalt begründen; die Deutschen sollten also 
ihr Kaisertum unabhängig vom römischen Stuhle über dem Reiche 
walten lassen. „Darum laßt den deutschen Kaiser recht und frei 
Kaiser sein und seine Gewalt noch Schwert nicht niederdrücken durch 
solch blindes Vorgeben päpstlicher Heuchler.“ Eine besonders 
dringende Aufgabe wäre es, daß Kaiser und Fürsten die Aussöhnung 
mit den Hussiten durch eine geeignete Gesandtschaft herbeiführten, 
denn jener „Jammer zu Konstanz“ sei auch das Werk dieser päpst- 
lichen Intriganten gewesen und könne nur unter Zurückhaltung der 
Kurie abgestellt werden.? 

Mitten in diesen Gedankengängen stehend, hat Luther nun auch 
eine kurze, scharfe Zurückweisung jener Streitschrift des römischen 
Palasttheologen Silvester von Prierio drucken lassen, die ihm eben 
erst zugegangen war.? Es war nur eine „Inhaltsangabe“, aber die 
Lehre von der unfehlbaren lehramtlichen und richterlichen Gewalt 
des Papstes, der mit göttlicher Autoritätin allen Fragen des Glaubens 
und der Sitte urteilt, war besonders im Gegensatz zu der konziliaren 
Vertretung der Kirche so rücksichtslos und lückenlos entwickelt, daß 
damit jede Aussicht auf eine fruchtbare Arbeit des künftigen Konzils 
verrannt wurde; kein Konzilsbeschluß, der den „summus hierarcha“ 
binden, keiner, den er seinerseits nicht umstoßen könnte ; jede gegen- 
teilige Ansicht ist Ketzerei! Erst von ihm empfangen die Väter eines 
Konzils ihre Autorität, er allein kann alle „von Gott und der Natur 
gegebenen Gesetze auslegen, ja selbst die heilige Schrift erhält erst 
durch ihn, als die lebendige ‚‚regula fidei“, ihre bindende Kraft; jeder 
Widerspruch gegen seine Entscheidungen muß mit dem „ewigen und 
dem zeitlichen Tode“ gebüßt werden.“ 


1 Er wiederholt diese Sätze in einer seiner letzten Schriften, „Wider das 
Papsttum in Rom, vom Teufel gestiftet“, nur daß er da ausdrücklich die Wahl 
durch die Kurfürsten als Grundlage der Kaiserwürde nennt. Köstlin-Kawerau 
II, 601. 

2 Ausgewählte Werke II, S. 74—79, 65. 

5 Entscheidungsjahre S. 120f. 

4 Epitoma responsionis ad M. Lutherum. M. Lutheri opera latina varii 
argumenti . .. ed. Henr. Schmidt, Frankfurt 1865. II, 81 sqq. und z. B. S. 82, 
92, 98. Dabei bringt es der Hofdominikaner fertig, in einem Atem „das göttliche 
Recht“ des Papsttums, das „als das Reich Christi bis an das Ende der Welt 
dauert“, auf den Propheten Daniel zu begründen und die ebendaher stammende 
supranaturalistische Grundlage der Geschichtschreibung zu durchbrechen, 


272 Paul Kalkoff 


Indem Luther in einem Schlußwort diese für ihn schlechthin 
frivolen Lehren zusammenfaßt, sieht er dadurch alle Hoffnung auf 
eine Reform der Kirche von innen heraus vereitelt, wenn dieses 
„Wüten der Romanisten“, d. h. dieser Vorkämpfer schrankenloser 
Papstgewalt, fortdauert; das „einzige Rettungsmittel“ erblickt er 
nun in dem Eingreifen der weltlichen Mächte, nur daß diese — „im- 
perator, reges et principes“ —- sich jetzt ihrer Waffengewalt bedienen 
müssen, um diese „Pest des Weltkreises“, diese „verderblichen 
Theologen, diese Kardinäle, Päpste und diesen ganzen Schwarm des 
römischen Sodoms, die Gottes Kirche in endlose Verderbnis stürzen, 
anzugreifen und die Frage nicht mehr mit Worten, sondern mit dem 
Schwerte zu entscheiden“. ! Er folgert diese Befugnis aus der von 
ihm stets rückhaltlos anerkannten Gewalt der Obrigkeit, die- von Gott 
stammt: wie es ihr Recht oder vielmehr ihre Pflicht ist, „Diebe mit 
dem Galgen, Ketzer mit dem Feuer zu bestrafen“, wie viel mehr ist 
sie berufen, die Christenheit von einer „allen gemeinsamen und dazu 
der allergrößten Gefahr zu befreien“. Die Autorität des Papstes ist 


indem er lehrt, daß diese „heilige römische Kirche“, die durch den Papst re- 
präsentierte Hierarchie, ein „imperium monarchicum“ sei und in der „Ordnung 
der Weltreiche das fünfte, gemäß der Lehre der heiligen Schrift von den vier 
irdischen Monarchien der Assyrer, der Meder-Perser, der Griechen und der 
Römer“. Damit ist das Schema der ultramontanen Geschichtsauffassung 
stabiliert; das päpstliche Weltreich datiert, wie er dann zu verstehen gibt, von 
der Ankunft des heiligen Petrus in Rom; aber zugleich wird allen Folgerungen 
aus den kleinen Anomalien der Papstgeschichte vorgebeugt: der Nachfolger 
Petri könne auch anderswo als in Rom „präsidieren“, wie vorher in Antiochia 
oder künftig auch „alibi, deo volente“: damit war das Exil in Avignon und eine 
damals sehr naheliegende Verlegung der päpstlichen Residenz wegen der Türken- 
gefahr sanktioniert (l. c. S. 83). 

1 Bekanntlich hat diese Stelle wegen der Schluß worte: „omnibus armis 
impetimus et manus nostras in sanguine istorum lavamus“, zu der schon von 
Aleander im Wormser Edikt erhobenen Beschuldigung geführt, daß Luther 
damit außer zur Revolution auch zum Priestermord auffordere. Ich habe dem- 
gegenüber in der „Entstehung des Wormser Edikts‘“ (Leipzig 1913, S. 54ff.) 
nachgewiesen, daß Luther mit diesem dem Psalmisten entlehnten Ausdruck der 
höchsten Entrüstung das Gericht Gottes über den trotzigen Frevler weissagt, 
wie es der katholische Kaiser selbst wenige Jahre später an diesen „ Florentinern“ 
vollzog. Man kann L. v. Pastor (Geschichte der Päpste IV, 1, 270f.) allenfalls 
recht geben, wenn er von „einer Aufforderung zur blutigen Vernichtung der 
Päpstlichen“ spricht, obwohl Luther nur an eine gewaltsame Beseitigung des 
damals in Rom bestehenden unheilvollen Kirchenregiments denkt; von einer 
Aufforderung zum „RReligionskrieg“, „zur blutigen Verfolgung der katholischen 
Kirche“ aber kann keine Rede sein. 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 273 


ihm durch das vierte Gebot begründet und begrenzt, und es ist heilige 
Pflicht der „Fürsten, Bischöfe und aller Gläubigen“, den irrenden 
Papst „zuermahnen, zu tadeln, anzyklagen‘ und, wenn er nicht hören 
wolle, gemäß der Weisung Christi als „Heiden und Zöllner zu meiden“. 
Luther denkt also hier an einen gewaltsamen Eingriff der höchsten 
Stellen des christlichen Abendlandes, um den abnormen Zuständen 
im Schoße der höchsten kirchlichen Regierung, die auf den Einfluß 
hochmütiger Hoftheologen, geldgieriger und machthungriger Kauf- 
leute und Politiker zurückzuführen sind, ein Ende zu machen. Es 
schwebt ihm dabei höchst wahrscheinlich die Erinnerung an die Be- 
endigung des großen Schismas durch die Einwirkung der europäischen 
Staatenwelt vor!; aber, obwohl doch damals dem Kaiser Siegmund 
in Nachwirkung der theokratischen Theorien des Mittelalters wie der 
antiken Überlieferung von der römischen Universalmonarchie noch 
ein erheblicher Einfluß auf das Zustandekommen und den Verlauf 
der Konzilien zugestanden und von ihm auch tatsächlich ausgeübt 
worden war, erwähnt ihn Luther bei seiner Kritik der Verurteilung 
des Johann Hus mit keinem Worte, sondern mißt die Schuld allein 
den kirchlichen Sophisten und Pharisäern zu.? 
Luther beruft sich also für die obrigkeitlichen Pflichten, die er 
dem Kaiser der Kirche gegenüber beilegt, auch nicht auf den ge- 
sehichtlichen Rechtstitel eines ‚‚advocatus ecclesiae“, durch den die 
Kurie ihrem Gegner den Untergang zu bereiten gedachte, auf den sie 
sich in ihren Bullen und Breven zu beziehen nicht müde wurde. 
Wenn er dann auf dem Wormser Reichstage dem Kaiser seine „, Ver- 
wahrung“ gegen eine Verurteilung ohne Verhör und sein „Erbieten“, 
vor unparteiischen Richtern zu erscheinen, mit der feierlichen Bitte 


1 Wie F. v. Bezold (Gesch. der deutschen Reformation. Berlin 1887ff., 
S. 288) es für „einen vergeblichen Versuch“ erklären kann, „solche Worte ihres 
revolutionären Charakters entkleiden zu wollen“, ist mir ebenso unverständlich, 
wie ich es nur zu gut begreifen kann, daß L. v. Pastor (a. a. O. S. 270 Anm. 1) 
sich diesen Eideshelfer aus dem protestantischen Lager nicht entgehen läßt. 
Vgl. jetzt auch meine Arbeiten über „die Anfangsperiode der Reformation 
in Sleidans Kommentarien“, Kap. I., in der Ztschr. f. d. Gesch. des Ober- 
rheins, N. F. XXXII, 297 ff. und „das unechte Breve Hadrians VI. an den 
Kurfürsten von Sachsen — eine Flugschrift Hochstratens“ im Jubiläums- 
heft der „Theologischen Studien und Kritiken“. Gotha 1917. S. 231 ff. 

2 Es ist eine der vielen Verdrehungen, die sich Aleander im Wormser Edikt 
erlaubte, daß Luther den Kaiser Siegmund und die Reichsfürsten als Mörder 
und Pharisäer beschimpft habe. Entstehung, S. 114 Anm. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 3 18 


= N 
274 Paul Kalkoff 


überreichen ließ, ihm sein Recht widerfahren zu lassen, so sind diese 
Schritte in erster Linie auf seinen fürstlichen Beschützer zurückzu- 
führen, der schon in der Wahlverschreibung Karls V. für die reichs- 
rechtlichen Bürgschaften gesorgt hatte.! In dieser feierlichen Ur- 
kunde hatte der , erwählte römische König“ vor allem gelobt, „die 
Christenheit und den Stuhl zu Rom, auch päpstliche Heiligkeit und 
die Kirche als derselben Advokat in gutem Befehl und Schirm zu 
haben“, aber auch den Konkordaten, die doch eine Appellation an 
das Konzil zuließen, und allen Verträgen zwischen der Kirche, dem 
Papst oder dem Stuhl zu Rom und der deutschen Nation die gehörige 
Beachtung durch die römischen Machthaber zu sichern, die vielfältiger 
Verletzung derselben bezichtigt wurden.? Aber auch der Kurfürst 
vermeidet es, auf dieses kirchliche Ehrenamt des Kaisers anzuspielen, 
das für Luther ebensowenig vorhanden zu sein scheint wie die andern 
geschichtlichen Prärogativen des Kaisertums. Er stellt den Kaiser 
mit andern „Königen und Fürsten“ auf eine Stufe und läßt sich 
damals auch nicht näher darüber aus, in welchem Verhältnis das 
Reichsoberhaupt zu den übrigen Ständen des Reiches steht. 

Diese Frage wird auch noch völlig aus dem Spiele gelassen in dem 
ersten Gutachten Luthers über einen zur Verteidigung des Evange- 
liums etwa notwendig werdenden Krieg (1523) sowie in den dieser 
ersten Periode angehörenden Schriften „Von weltlicher Obrigkeit“ 
(1523) und „Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können“ 
(1526). Allen ist der leitende Grundsatz gemeinsam, daß Auflehnung 
gegen die Obrigkeit dem Christen unter keinen Umständen gestattet 
ist, daß der Kaiser auch dem Kurfürsten als die von Gott gesetzte 
Obrigkeit, als der Hüter des Rechts zu gelten hat, dem man in eigener 
Sache nicht einmal Widerstand entgegensetzen dürfe. Nur im Ver- 
hältnis zu Gott ist auch der Kaiser Privatperson, und nur, wenn der 
Kurfürst gewiß ist, für die gefährdete Sache des Evangeliums zu 
streiten, ohne jeden eigennützigen Hintergedanken, dürfte er das 
Schwert gegen den Kaiser erheben; diese Gewißheit aber dürfte er 
sich nur auf Grund einer, ausdrücklichen göttlichen Sendung, einer 
Inspiration, beilegen.“ Nur, wenn er von seinen Mitständen um des 
Evangeliums willen angegriffen würde. dürfte er ohne weiteres sich 
verteidigen. 


— — ——u— aa malaa 
* 


1 ZK G. XXV, 544 ff., 555 ff. Entstehung, S. 72 f. 
Deutsche Reichstagsakten. Jüngere Reihe. Gotha 18%. I, 865 f., 871. 
K. Müller, a. a. O. S. 6— 12. | 


nn 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 275 


Man fragt sich bei der weltfremden Art des „Bedenkens“ vom 
8. Februar 1523, ob denn die Wittenberger Gelehrten nichts vom 
Wormser Edikt, von der Haltung Karls V. und seiner Berater auf 
jenem Reichstage gehört hatten. Denn auch die übrigen Gutachten 
sind nicht viel deutlicher ausgefallen. Im grundsätzlichen Einver- 
nehmen mit K. Müller möchten wir daher ‚jede einzelne Urkunde“ 
nochmals ‚sorgsam erwägen und aus ihrem geschichtlichen Zu- 
sammenhang erklären. Den Anlaß zu der vom Kurfürsten aus- 
gehenden Einforderung der Gutachten gab, wie auch K. Müller fest- 
stellt, das dem Nürnberger Reichstage durch den Nuntius Chieregati 
übergebene Breve Papst Hadrians VI. vom 25. November 1522 und 
ein sachlich damit übereinstimmendes Breve an den Kurfürsten vom 
1. Dezember. Die Wittenberger Theologen und Juristen erwähnen 
daraus nur die Forderung der Kurie, daß Friedrich die ihm unter- 
gebenen Ketzer, Luther und seine Anhänger, entweder durch ge- 
schickte Einwirkung zur Unterwerfung veranlasse oder sie als Re- 
bellen züchtige nach der Amtsgewalt, die ihm verliehen sei — ihm 
also, so ist zwischen den Zeilen zu lesen, auch wieder entzogen werden 
könne. | | 

Das wäre nun nichts anderes als Forderungen, wie sie Leo X. schon 
vor dem Wormser Reichstage einfach kraft päpstlicher Autorität und 
auf Grund der über Luther und seine Anhänger ausgesprochenen 
Zensuren durch die Schreiben des Kardinals Riario und des Main- 
zischen Gesandten Tetleben, durch die Breven vom 8. Juli 1520, 
durch die Erklärungen der Nuntien in Köln und Worms an Friedrich 
gerichtet hatte. Das Entscheidende an den beiden Breven Ha- 
drians VI. aber ist die Berufung auf das Wormser Edikt, das zur 
pflichtgemäßen Vollziehung des „‚gesetzmäßig‘ erfolgten päpstlichen 
Urteils erlassene Reichsgesetz.! Dieses ist in Übereinstimmung mit 
den kirchlichen wie mit den von deutschen Kaisern erlassenen Ketzer- 
gesetzen vom Kaiser und den Reichsständen in Worms reiflich 
beschlossen und fast (!) in ganz Deutschland veröffentlicht, aber 


1 Reichstagsakten III, 399 ff., 406 ff. „sententiam . . . legitime contra eum 
latam . . . post Caroli, Romanorum . .. regis in imperatorem electi, et vestrum 
imperiale edictum super eiusdem sententiae executione in ... comitiis Wormat iae 
habitis mature decretum et per totam fere Germaniam promulgatum .. .“ 
„in eos iuxta sacras constitutiones, iuxta leges a vestratibus imperatoribus latas 
atque adeo recens vestrum super hac re imperiale edictum .. .“* 8.400, 21—27, 
403, 4—6. ; | 


18* 


276 Paul Kalkoff 


bisher gegen Luther und die übrigen Urheber dieser Empörungen und 
Irrlehren, von denen, die ihre Bestrafung hätten übernehmen müssen, 
nicht ausgeführt worden. Dem Kurfürsten aber wird vorgehalten, 
daß er nicht nur die vormals dem Legaten Kajetan gemachte Zusage 
verleugnet, sondern auch das kaiserliche Edikt mißachtet habe, das 
doch auf einem Reichstage, an dem er selbst teilgenommen 
habe, beschlossen worden sei. 

Man darf nun wohl annehmen, daß Luther, der das Wormser Edi kt 
im Jahre 1524 herausgab, es schon im Jahre 1523 gekannt hat, auch 
dab zum mindesten Spalatin und Amsdorf über die ungesetzliche Art 
seines Zustandekommens genau unterrichtet waren; aber zum Glück 
können wir hyperkritischen Naturen beweisen, daß man in Witten- 
berg auch über diesen engen Kreis der kurfürstlichen Berater hina us 
mit den Wormser Vorgängen ebenso gut Bescheid wußte wie etwa 
im Stadtrate von Augsburg. Der Zwickauer Schulmann Johann 


1 A. a. O. S. 408, 22—24: „ad eiusdem sententiae executionem imperiale” 
edictum in comitiis Wormatiensibus, ubi tu ipse aderas, decretum.“ Außer der 
von K. Müller S. 5 Anm. 4 vorgeschlagenen Lesart bedarf der in den Reichs- 
tagsakten nach einer wahrscheinlich sehr flüchtigen Abschrift wiedergegebene 
Text des Breve „Non dubitamus“ noch sehr zahlreicher Verbesserungen, die 
sich aus der von mir in den Forschungen zu Luthers römischem Prozeß (Rom 
1905, 8.208 ff.) abgedruckten Minute von selbst ergeben. Der Verfasser, Kar- 
dinal Kajetan (vgl. S. 158 ff.), hat mit eigener Hand das Diktat korrigiert, wie 
sich aus dem Vergleich mit der S. 212 vermerkten Unterschrift seines Namens 
ergab. Letzteres Schreiben wurde von mir erst auf der Rückreise von Rom in 
Florenz entdeckt und dem schon gedruckten Buche im letzten Augenblick noch 
beigegeben. Einige Auslassungen der Dresdener Kopie scheinen indessen auf 
Streichungen zu beruhen, die von dem päpstlichen Sekretär Dietrich Heeze, 
der das Breve für die Reichsstände unterzeichnet hat (Reichstagsakten S. 399, 
18), vorgenommen wurden: so beseitigte er die Bemerkung, daß die Universi- 
täten ihr Urteil gegen Luther „autoritate apostolica sibi in talibus concessa“ 
abgegeben hätten, um dieses Urteil als das unabhängiger und unparteiischer 
Instanzen erscheinen zu lassen; er strich die boshafte Bemerkung über Luthers 
„Triumphieren“ nicht, wohl aber den zweiten Ausdruck „sibique epinicia 
canit‘ als Pleonasmus; wenn der Kurfürst aufgefordert wurde, „seine Klugheit 
und sein Gewissen zu Rate zu ziehen“, so schien das zweite Wort doch zu ehren- 
rührig und verschwand. daher; Kajetans Ärger über die „disputationes scho- 
lasticae“, diese akademischen „Schaugefechte“ (vgl. Forschungen, S. 142. 
Köstlin-Kawerau I, 253), wurde durch Streichung des Beiwortes gemildert. 
Doch ist es nach meinen Feststellungen über die Mitarbeit Hadrians VI. 
an den damals nach Deutschland geschickten Breven nicht ausgeschlossen, 
daß diese letzte Redaktion vom Papste selbst vorgenommen wurde. Kleine 
Beiträge zur Geschichte Hadrians VI. Histor. Jahrbuch 1918. 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 277 


Neander, der 1521 in Wittenberg studiert hatte, weiß, daß dieses 
Mandat „hinter Wissen und Willen der Reichsstände ausgegangen, 
auch niemals versiegelt noch bewilligt“ worden sei, daß vielmehr die 
maßgebenden Staatsmänner der Reichsstände unter sich überein- 
gekommen waren, ein Mandat in dieser Angelegenheit erst auf dem 
nächsten Reichstage zu Nürnberg zu bewilligen, und daß dieses dann 
sehr viel anders ausfallen sollte als,, das blutdürstige welsche Süpplein“, 
das die von des Papstes Botschaft bestochenen Buben mit diesem 
„kraftlosen, gestohlenen Mandat“ dem deutschen Volke angerichtet 
hatten. Dieses von den Ständen geplante, auch den Wünschen der 
strengen Gegner Luthers entsprechende Mandat war inzwischen in 
dem milden und würdigen Erlaß des Reichsregiments vom 20. Ja- 
nuar 1522 gegeben!, und augenblicklich fragte niemand im Reiche 
nach jenem angeblich mit einhelliger Zustimmung des Reichstags 
beschlossenen Gesetz, das tatsächlich eben nur ein einseitiger Erlaß 
des Kaisers war. Uberdies hatte Karl V. den Kurfürsten von Sachsen 
von der Beachtung des Erlasses entbunden, indem er seine Bitte 
entgegengenommen hatte, ihn mit der Ubersendung des Mandats 
zu verschonen; diese Bitte aber war gestützt auf eine feierliche 
Erneuerung der von dem Beschützer Luthers eingelegten Rechts- 
mittel.? „ Ze | m i 

Aber auch in Rom war man sich dessen wohl: bewußt, daß die 
staatsrechtliche Gültigkeit und somit auch die Verbindlichkeit des 
„kaiserlichen Edikts“ besonders dem Kurfürsten gegenüber auf 
schwachen Füßen stand: schon der Ausdruck „mature decretum“ 
ist mit feiner Berechnung gewählt. Man hätte sagen müssen „mature 
deliberatum atque rite decretum“, wenn man nicht gewußt hätte, 
daß zwar einige Entwürfe von den Reichsständen „reiflich“ beraten, 
dann aber abgelehnt worden waren, und daß die endgültige Formel 
erst nach Schluß des Reichstags in einer Sonderversammlung der 
Eingeweihten mit dreister Lüge als das von den Reichsständen ein- 
hellig bewilligte Gesetz bezeichnet worden war. Daß der Kurfürst 


1 Entstehung des Wormser Edikts, S. 11 Anm. 12, Anm. 2, 230, 276, 294 ff. 
Kalkoff, Das Wormser Edikt und die Erlasse des Reichsregiments und 
einzelner Reichsfürsten. (Historische. Bibliothek, hrag. von der Redaktion 
der Hist. Zeitschr. 37. Bd.) München und Berlin 1917. Hier kommt be- 
sonders der Nachweis (S. 48—51) über «lie Wirkung des reichsständischen 
Erlasses auf Luther in Betracht. | 
2 ZKG. XXV, 562 ff. 


278 Paul Kalkoff 


von Sachsen an der Beschlußfassung beteiligt gewesen sei, wagte 
auch der Papst ihm nicht ins Gesicht zu sagen, und auch das hatte 
Aleander zutreffend gemeldet, daß das Edikt eben gerade in Kur- 
sachsen nicht von Reichs wegen veröffentlicht werden durfte. 
Daß auch Luther über die Sachlage unterrichtet war, geht auch 
daraus hervor, daß er bei aller schuldigen Ehrerbietung, die er bei 
seinem Erscheinen vor dem Kaiser wie in seinem auf der Rückreise 
am 28. April an ihn gerichteten Schreiben zur Schau trug!, doeh über 
die persönliche Gegnerschaft des jungen Herrschers sich keiner 
Täuschung hingab. Er bestand fest darauf, daß die von ihm ein- 
gelegten Rechtsmittel, die Appellation an ein Konzil, die durch die 
Konkordate geschützt war, das Verfahren vor unabhängigen, sach- 
verständigen Richtern, als Voraussetzung jeder weltlichen Mitwirkung 
bei der Vollziehung des Bannes, vom Kaiser beachtet werden müßten. 
Indem er die Geltendmachung dieser reichsrechtlichen Bürgschaften 
vertrauensvoll seinem Landesherrn überließ, verzichtete er doch nicht 
darauf, jede Verletzung dieser Rechtslage durch Übergriffe der 
Gegner zu rügen, selbst wenn sie durch die Autorität des Kaisers 
gedeckt waren. So hielt er diesem vor, daß er durch Zulassung der 
Bücherverbrennungen in den westdeutschen Städten für seine Gegner 
Partei ergriffen und durch das nach Bewilligung des Geleits und vor 
seiner Ankunft in Worms verfaßte und ‚an vielen Orten öffentlich 
angeschlagene Edikt gegen ihn und seine Bücher“! einen Vertrauens- 
bruch begangen habe, der ihn, den armen Mönch, eigentlich von der 
Befolgung der Vorladung hätte abschrecken müssen, wenn er nicht 
in Kraft seines reinen Gewissens zu Gott, dem Kaiser und den Reichs- 
ständen sich des Besten versehen hätte. Gleichzeitig erneuert er 
seine Verwahrung und sein Erbieten, sich einem auf Grund der heiligen 
Schrift abzugebenden Urteil zu unterwerfen.“ „Der unglückliche 
Jüngling aber, der „in Worms unter dem Einflusse schlechter Rat- 
geber der Wahrheit ins Gesicht geschlagen“, ist schon von der gött- 
lichen Strafe ereilt worden: „er wird mit Aufstand und Krieg heim- 
gesucht, es wird ihm nichts glücken, so daß er für fremde Gottlosig- | 
keit büßen muß; und leider wird er Deutschland in sein Mißgeschick 


1 Enders, Luthers Briefwechsel III, 129 ff. 

2 Das in Worms am 26. März angeschlagene Sequestrationsmandat vom 
10. März, das ebenfalls hinter dem Rücken des Reichstags erlassen worden war. 
Entstehung, Kap. VI. | 

® Enders III, S. 132 f., 140 f. 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 279 


verwickeln, das ihn verfolgt, weil er dem Rate der Ruchlosen zu- 
gestimmt hat“.! 

Wenn man nun auch in Wittenberg den 5 
Charakter des Wormser Edikts, insofern es sich als Reichsgesetz gab, 
kannte, so blieb es doch immer eine kaiserliche Verordnung, hinter 
der der Wille und die Macht Karls V. standen. Indessen hatte er 
vorerst dem Kurfürsten eine Ausnahmestellung eingeräumt, und über- 
dies waren ihm durch seine Abwesenheit in Spanien, seine Kriege und 
durch die Ubertragung der Reichsgeschäfte an eine ständische Be- 
hörde die Hände gebunden. Warum sollte man alle diese delikaten 
Fragen erörtern, da doch dem Papste vorläufig keine Mittel zu 
Gebote standen, die Ausführung des „kaiserlichen Edikts“ zu 
bewirken. Schwieg doch der Papst seinerseits von dem gegen Frie- 
drich als den gefährlichsten Beschützer Luthers angestrengten Pro- 
zeß und von dem deutlich genug auch über ihn von Leo X. ver- 
hängten Banne.? 

Aus dieser verwickelten Sachlage erklärt sich zum großen Teil die 
weltfremde Haltung des „Bedenkens“ vom 8. Februar 1523, besonders 
die Umgehung des entscheidenden Punktes, inwieweit sich das vom 
Papste geforderte Einschreiten des Kaisers auf die Billigung des 
Reichstags würde stützen können. Luther sagt nur, der Kaiser sei 
des Kurfürsten Herr mit Zustimmung Gottes und der Menschen, 
wenn diese auch gottlos seien. Unzweifelhaft dachte er dabei an die 
Reichsstände, an die er unter umständlicher Anführung ihrer Titel 
am 28. April 1521 das gleiche Schreiben wie an den Kaiser gerichtet, 
unter deren verfassungsmäßige Aufsicht er also die eingelegten Rechts- 
mittel gestellt hatte. Aber freilich hatte ein Teil von ihnen die un- 
redlichen Machenschaften des Kaisers und der Nuntien unterstützt, 
denen der ungeheuerliche Inhalt wie die erlogene Begründung des 
 Reichsgesetzes zuzuschreiben war; und es war aus den Berichten des 
kursächsischen Gesandten Hans von der Planitz wohlbekannt, daß 
diese „ Gottlosen auch in Nürnberg eifrig am Werke waren, den Lauf 
des Evangeliums zu hemmen, der Verfolgung der Lutheraner Vor- 
schub zu leisten. Dafür aber konnte man wieder den Kaiser nicht 
verantwortlich machen, und so kommt Luther zu dem praktischen 
Ergebnis, daß dem Kaiser als der von Gott gesetzten Obrigkeit 


Luther an Spalatin, 15. Juli 1521. Enders III, 200, 38 ff. 
2 ZKG. XXV, 136 ff., 143ff. Entscheidungsjahre, Kap. IX: Der zweite 
“römische Prozeß gegen Luther und den Kurfürsten. 


280 Paul Kalkoff 


Gehorsam zu leisten, ein Angriff übelwollender Mitstände aber mit 
den Waffen abzuweisen sei. 

Man könnte es auf diesen Rat Luthers zurückführen, wenn de 
Kurfürst in seiner dem Gesandten übermittelten Instruktion, in der 
er sonst die längst gebrauchten diplomatischen Wendungen wieder- 
holt, sich zur Rechtfertigung vor dem Kaiser oder dem Regiment 
erbietet gegen die unzutreffende Beschuldigung, daß er Luther ver- 
trete oder beschütze. Der vorsichtige Planitz schwächte dieses „Ex- 
bieten“ dahin ab, daß der Kurfürst jedem nachzuweisen bereit: sei, 
daß er wahrheitswidrig verdächtigt werde, indem er die Ausdrücke 
„Recht“ und „Verantwortung“ unterdrückte, mit Rücksicht auf die 
gereizte Stimmung einiger Fürsten.! Im Grunde aber hatte der Kur- 
fürst nur sein „Ansuchen und Erbieten“ wiederholen wollen, wie er 
es am 28. Mai 1521 dem Kaiser schriftlich hatte übergeben lassen- 

Doch da der Reichstag die Ausführung des „vom Kaiser auf dem 
Wormser Tage erlassenen Ediktes“ ablehnte und den Papst vielmehr 
auf die kirchlichen Mißbräuche hinwies, über die das Volk durch 
Luthers Schriften jetzt erheblich besser unterrichtet sei?, so ist es 
verständlich, daß auch Luther vorerst über den Rahmen dieser aka- 
demischen Erörterungen nicht hinausging. Er wurde aber dazu ge- 
drängt, als im nächsten Jahre (1524) der Kaiser durch eine besondere 
Gesandtschaft an die Stände erneute Veröffentlichung und strenge 
Ausführung des Wormser Edikts forderte und nun der Reichstag 
beschloß, daß jeder, ‚so viel ihm möglich sei“, dem Edikt nach- 
kommen solle.“ Da machte Luther in der zornigen Schrift „Zwei 
kaiserliche uneinige und widerwärtige Gebote, den Luther be- 
treffend“, auf den Widerspruch aufmerksam, daß man ihn als einen 
Verdammten verfolgen lasse, das Urteil über seine Lehre aber einem 
künftigen „Reichstage‘“ vorbehalte. Den Fürsten rückt er dann mit 


1 Des .. . H. v. d. Planitz Berichte aus dem Reichsregiment. Herausgegeben 
von E. Wülcker und H. Virck, Leipzig 1899. Instruktion vom 16. Februar, 
S. 366 ff. Der Entwurf rührt wahrscheinlich vom 9. Februar 1523 her, wurde 
also unmittelbar nach dem Eingang des Gutachtens Luthers abgefaßt, das in 
der Tat zu Bedenken keinen Anlaß geboten haben kann. S. 366 Anm. 3, 384, 419. 
Reichstagsakten III, 408 Anm. 

2 Reichstagsakten III, 421, 437f. Entstehung, S. 277 Anm. 2, 288f. 

Krit. Gesamtausgabe XV, 241 ff. Köstlin-Kawerau I, 599f. 

5 Luther lernte den Nürnberger Beschluß nur kennen aus einem Mandat 
Erzherzog Ferdinands in der Ausfertigung für den Grafen von Mansfeld, in der 
die Reichskanzlei den verheißungsvollen Ausdruck „Nationalkonzil‘“ durch den 


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Zum 400. Jahrestage 


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Hus dem Verlag von B. G. Teubner 
Leipzig und Berlin 


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V. 37. III. 17:60 T. 


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Doktor Marlin Luther | 
Ein Lebensbild für das deutſche Haus 


von Superint. D. Georg Buchwald 


2, vermehrte und verbeſſerte Auflage. Mit 16 Tafeln und 120 Textabbildungen nach Kan, 
werken der Zeit. [X u. 516 S.] gr. 8. Geb. M. 8.—, in Balbpergament geb. n. 10- ad 


uchwalds Lutherbiographie will dem deutſchen evangeliſchen Haufe dienen 

Volkstümlichkeit und Leichtverſtändlichkeit, aber auf ſtreng wiſſenſch 5 i 
licher Grundlage, geben ihr das Gepräge. Zahlreiche, faſt ausſchließlich gl 
zeitige Bilder erhöhen die Anſchaulichkeit des Textes. Daß Luther mög 
ſelbſt zu Worte kommt, wird dem Lefer beſonders willkommen fein. 
zweite Auflage, die die Anlage der erſten beibehalten hat, verwertet gew fe 
haft die Ergebniſſe der neueſten Lutherforſchung und erweitert einige apite 
(Romreiſe, us u. a.). 


di. 


AA N. 


BA, 


a Hus den Beſprechun 
A „Meine rende an Ihrem tut 1 fh 
das deutfcbe Haus und meinen 2 
wollte ich Ihnen erft ausſprechen, wenn 
ordentlich drin geleſen hätte, und T jepi 
aus volien Herzen.“ |. 
Julius Köflin au den perfa 
e 
„Buchwalds Buch if eine 0 ri ii 
TCeiſtung, die ihren felbid en 1 
( auch über das „deuiſche Gans h 
beſitzt. Buchwald läßt Luther m 
A (eibi zu Worte kommen z in der 
Tutherworte verrät ſich der g 
| fenner; nicht die am Wege liegenden, fo 
weniger bekannte, darum aber n 0 
wertvolle werden geboten und hoffentile 
Buchwalds Werk unſerem vel g 
Eine originale Ceiftung iſt auch di 
£uthers als Prediger; als Bearbe 
Predigten für die Weimarer cut 5 
war Buchwald ja dazu wie 
befähigt. Und endlich hat Bu 
jedenfalls auch mitgefpielt bei d 
der Jiluftrationen, die nahess 
erſtklaſſig ſind.“ 3 
re 
| „Buchwald iR, mie en k 
rufen, ein Lebensbild 2 f 
N y hl da er bekanntlich in der Gelehrten 
N! $ e I Jahrzehnten den Ruf eines wa fab 
n E 4 S | glücklichen Kutherforfcher è 
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| EN Hayrzsbrricht Ab. dan hih Sen 


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In neuen, verbeſſerten, die neueſten Forſchungen 


berückjichtigenden Auflagen find ſoeben erſchienen: 


I} 
SEN — | 
Buchwald: Doktor Martin Luther | 

Gebunden M. 10.—, in Balbpergament M. 12. 
Boehmer: Luther im Lichte der neueren Jorſchung 
Geheftet M. 3.—, gebunden M. 3.50 
(Des ſtark vermehrten Umfanges halber erſcheint das Buch nicht mehr im | 
Rahmen der Sammlung „Aus Natur und Geiſteswelt“.) j 


Köhler: Martin Luther und die deutſche Reformation 
Geheftet M. 1.20, gebunden M. 1.50, in Halbpergament M. 2.25. 


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Budwals, P Bordur Maritn 2 


sald bietet, hat noch keiner 
Ir haben für das deutſche Haus 
phie gehabt, die ſich nach 
re Jnhalts, nach anſprechen⸗ 
tiver Darfiellung und nach Billig⸗ 
mit Buchwald meſſen fönn- 
Nel wir nne das Außere, fo 
wir dem Herausgeber Glück wün⸗ 
{ hon der große Druck, das Papier, 
m aber die zahlreichen intereſſanten 

en machen das Buch zu einem 
wir begegnen den Porträts fait 
, Männer aus der Zeit 
in möglich getreuer Wie- 
be nach den vorhandenen Originalen; 
Abbildungen von Städten, Bur⸗ 
1 die in Cuthers Teben Be⸗ 
inen, ja auch gute Reproduk⸗ 
1 dee Titelblätter von berühmten 
rbi Der Inhalt iſt des Bil- 
nudes würdig. Ein Kenner der 

Ein ‚er überall aus dem Vollen greift, 

die Feder. Er hält nichts zurück, 
2 Forſchung der letzten Zeit zu⸗ 
f hat. Wir hören hier den 
en und ſchrelbenden Cuther 
Urwüchſigkeit, Energie und 
oder auch in ſeiner Glaubens⸗ 
ei 5 Glaubens kraft reden und ſehen 


2 


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uns wandeln. So lebens voll hat a a 
* evangelifche Haus! noch LVCAE + OPVS o EFFIGIES (HAECı ESTIMORITVRAI NN 
eben; darum wird es, wie geſagt, ÄETHERNAM : MENTIS» EXPRIMIT IEE. SE. 4 


€ 5 


beid Händen danach greifen und WM D XXI. KA 
i 4 uhe einen Ehrenplaz bei fich 
umen.” (Allgemeine Evangeliſch⸗ Martin Cuther. Nasen Hranach 1521.) 


lutheriſche Kirchenzeitung.) 
e, if in 51 kleinere Abſchnitte mit gut zuſammenfaſſenden, Aberfishtlichen Überschriften eingeteilt, 
Genauigkeit it das behandelt, was für breitere Kreiſe Intereſſe hat, die Sprache iit anſchaulich und 
a unter Anſchluß an Cuthers Wort. Doch hat der Verfaſſer auch geſchickt die Ergebniſſe ſeiner 
wiſſenſchaftlichen Arbeiten näher berädfichtigt, z. B. in den Abſchnitten : „Der Prediger Luther“ und 
r erdinlert evangeliſche Pfarrer’. Auch tritt in der ganzen Erzählung, in einzelnen Wendungen und kleinen 
n bie gründliche Bekannntſchaft mit den einſchlagenden Fragen und das Zuräd gehn auf die Quellen 
e hervor, Die Darſtellung wird durch eine Fülle von guten Bildern unterſtätzt. Wir ſchließen uns dem 
. an, den der Verfaſſer der Verlags buchhandlung får die vornehme Aus ſtattung des Werkes, auch in Papier 
1 Prack, aus ſpricht.“ (Biforifche Viertellahrsſchriſt.) 
1 Popularität auf Grund vollkommenſter Beherrſchung des Segenſtandes und eines unerſchöpflichen 
Dor: ates von intereſſanten, feſſelnden, belebenden Einzelheiten zeichnen das Buch aus. Wie ſchön, wie reichhaltig 
. Briefen und Schriften belebt und geziert it es! So etwas müßten alle Evangeliſchen, eigentlich 
e Deuti chen leſen, um folz und warm zu werden über dieſem Urbild deutſcher Trene uud deutſcher Kraft, dieſem 
Bürgen der allzeit guten Gedanken Gottes mit feinen lieben Deutſchen.“ (Lit. Nundſchau f. d. evang. Peukſchl.) 
„Eine kutherblographie von Buchwald konnte man erwarten, ja verlangen. Mit raſtloſem Eifer hat er ſich 
. hindurch der Cutherforſchung zugewandt und manchen Stein entdeckt, den er ſelber als Biograph 
n Mofaifbilde feines Helden einzufügen berufen war. — Wir gönnen jedem Hauſe dieſes reife Werk mit 
wer Sale zuverläffiger Belehrung von der Höhe der gelehrten Forſchung herab.“ (Peulſche Niteraturzeitung) 
Sach. £utherbiographie, deren Vorzüge in einer richtigen, auf durchaus wiſſenſchaftlicher Grundlage ſich 
l Dolfstämlichfeit befteht, hat in der neuen Auflage die Ergebniſſe der neueſten cutherforſchung gewiſſenhaft 
: Der Bilderſchmuck, der ſchon in der eren Auflage muſterhaft in der Auswahl und tadellos in der Wieder: 
wor, id noch um {5 Tafeln bereichert worden. Wir haben kein cebensbild £uthers für das evangeliſche Haus, 
be s. und erſt recht nicht in der Ausſtattung, mit Buchwalds Werk meſſen könnte.““ 
(Aülniſche Reifung.) 


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8 Doktor Martin I 


„Buchwald if als Cutherforſcher befonders berufen, zu entfcheiden, was an dem Reformator vorzüglich Hervors 
zuheben ift; fo finden wir neben wiſſenſchaftlicher Juverläſſigkeit eine forgfältige Stoffauswahl, dazu eine u i 
anſprechende Art der Darſtellung, durch eine unendliche Fülle von einzelnen Zügen und Eriegniffen belebt. 4 
das Buch als ein ausgezeichnetes Familienbuch zu bezeichnen. Die Aus ſtattung macht der berühmten Firma alle Ehre“ 


„Eine der prächtigſten Gaben für das deutſche Haus! Der Derfaffer beherrſcht wie kaum ein zweiter 3 
Gegenſtand und war der berufenſte, dem deutſchen Volke feinen Tuther in wahrhaft volkstümlicher Weile 4 
zu bringen. Es iſt ihm vortrefflich gelungen; wir haben nun eine £atherbtographie, die zunerläfftg auch die 
gebniſſe der neueſten Lutherforſchung verwertet und in der £uther ſelbſt breit zu Worte kommt. 
Illuſtrationen ſchmücken das im würdigem Gewande ſich zeigende Buch vortrefflich, durch einen Außerft wee, A 
Preis ift es „das Buch für das deutfche evangelifche Hans’ geworden.“ (Die 


„Alles Gute, was ſeinerzeit in vielen Beſprechungen von der J. Auflage geſagt wurde, gilt natürlich auc er 
dieſer zweiten. mit Freude lieſt der Fachmann dieſes Werk, denn er ſieht ſich überall auf feſtem wirfenfegafellihen * 
Boden. Buchwald gehört ja zu den verdienſtvollſten Tutherforſchern unſerer Zeit. 


Die wahre und falſche een 550 Sanden. Nach nem Bolzſchnitt von Hans Holbein 


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5 15 
H 


Soit 
(Bene Sächſiſches Kircheublakt) 


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Mit noch größerer Freude wird der Kate dieſes Wer? leſen, für den es ja in erfier Linie beſtimmt tft, denn | I 


Sprache ift echt volkstümlich und feffelnd, ohne irgendwo geſucht populär oder gar trivial zu werden. 80 W 
markig, wie er war, tritt der große Gottes- und Volksmann Luther vor fein geliebtes deutſches Volk hin, und es 
gehört nur zu den beſonderen Vorzügen des Buches, daß es ihn fo oft mit eigenen Worten reden läßt. Auch die 


Bilder, fat ſämtlich von zeitgenöfftichen Künſtlern, erwecken das lebhafte Intereſſe und unterſtützen das Derfiändnis. 4 


Juletzt darf auch die vornehme Ausſtattung nicht unerwähnt bleiben.“ 


Einleitung. 


1. Wie Tuther feiner Aufgabe 


enkgegengeführt wurde. 


1. Elternhaus, Kindheit und deren Eindrücke. 2. Auf 
der Univerſität Erfurt. 3. Magifter Luther wird Mönch. 


2. Wie Tuther ſeine Aufgabe ergreift. 


J. Im Auguſtinerkloſter Leit Erfurt. 2. Der Mönch 
wird Profeſſor. 3. Im „heiligen“ Rom. 4. „Doktor“ 
£uther vor feinen Studenten, vor feinen Klofterbrüdern 
und vor feiner Gemeinde. 3. Kuthers Stellung zur 
Hirche. 6. Der Ablaß. 7, £uthers Stellung zum Ab⸗ 
laß und ſeine 95 Theſen. 


3. Wie Tuther feine Aufgabe 
hinausführt. 
A. Das Niederreißen des Alten. 
D pe T . 2. Rom beginnt 
9 2 k 8. Die ei le . Fried⸗ 
liche Arbeiten jalh weitere Kämpfe bis zum Eintreffen 
der Bannbulle, 5. „An den chriftlichen Adel deutſcher 
Nation von des chriſtlichen Standes Beſſerung“ und 
„Von der babploniſchen Sefangenſchaft der Kirche‘. 
6. Die Bannbulle, 7. Vor Kaifer und Reich. 


B. Das re 
J. £uther auf der Wartburg. 2. Der ſtreitbare Held 
der Karben 5 Die Wartburg wird zur deutſchen 


Kanzel. inzwiſchen in Wittenberg vorging. 
5. Tuther Verlag! die Wartburg. 


Inhalt 1 


ruten 


C. Der Aufbau des Nenen. 

1. wie £uther durch Gottes Wort den Sturm 
2. Cuther ordnet den evangeliſchen Gottesd 
Dichter Cuther ſchenkt ſeinem Volke ua EN 
fangbuch. 4. Abermals ſtürmiſche 7 
Kirche und Schule, 6. Luther und Sale ‚Luthers 
Katechismen. 8. Wie £uther die Bibeläberfetzung vols 
endet hat. 9. Der Prediger cuther. 10, Kuiher a — 
niert evangeliſche Pfarrer. 7 


4. Im Bauſe Doktor Martin Tuthers. 7 * 
1. Wie £uther ein Ehemann rden nn *. 


9 3. Die Kinder. 4. Cuthers 
fi e 5. Haushalt und eee, 


funden. 7. Cräbfalszeiten. G | 


5. Luthers Anteil an der weiteren 


Entwicklung d. evangelischen Rircge 


Die Reichsta Speyer und das 4 
RN end in 915 Die Angstursiide X Eee > 


und Tuther auf der Cobu Ke 
je 9 


frieden von Nürnberg. 
5. Die Schmalkaldiſchen Artikel. 6. Tuthers Anteil an ö 


der Ausbreitung der Reformation, 


6. Luthers legte Lebensjahre 


Vergleichs v dl den Proteſtan⸗ 
ten bk Aömifhen. 2 925 Mandel , 


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Tafeln 


Buchwald, Doktor Martin Tuther 


Martinus Luther (Titelbild nach einem Gemälde Kranadıs im Nürnberger Germanifchen Muſeum). 


„Ritter, Tod und Teufel. Mach Albrecht Dürer.) 
Johann Staupitz. Nach einem Gemälde im Stift 


St. Peter zu Salzburg. 
Wienben. tach ein 


måde im Tutherhaus in 


4. Bieron 
Papſt £eo X, (Nach Raffael.) 
Pap Julius II. 

5. 8 1 

er Mitte des 15. Jahrhunderts.) 

9. £uther auf der Nang. 


$ Schreibender Mönd. 

Madonna anf dem Halbmond. 
(Nach Dürer.) 

3. St. Anna ſelbdritt. N. Kranach.) 

4. Der Bittgang gegen die Peſt. 

Mach OGſtendorfer.) 

5. Johann Geiler von Kaiſersberg. 

6. Luthers Stammhaus zu Möhra. 

7. Tuthers Geburtshaus in Éis- 
leben. 

8. Eisleben. (Nach Merian.) 

9. Luthers Vater. (Nach Kranach.) 


10. £uthers Mutter. (Nach Kranach.) 
I. Mansfeld. (Nach Merian.) 
12. Cuthers Schule in Mansfeld. 
15. St. Georg der Drachentöter. 
Nach Kranadı.) 
18. Magdeburg. (Nach Merian.) 
15. Eiſenach. (Nach Nlerian.) 
16. Erfurt. Nach Sebaſtian Mün- 
er 


f .) 
17. Auguftinerflofter in Erfurt. 
18. en der Auguſtinerkirche in 


rt. 
19. £uthers Kloſterzelle in Erfurt. 


20. Die Tracht der Auguſtiner⸗ 
mönche. AEST 

21. Wittenberg zu £uthers Seit. 
(Nach Kranach.) 

22. Auguſtinerkloſter in Wittenberg. 
Nach Stein.) 

23. Titelblatt des von Luther be⸗ 
nutzten Auguſtin. 

24. Rom. (Nach Seb. Münſter.) 

25. Altar der heiligen Veronika. 

26. Eine Seite der deutſchen Aus⸗ 
gabe der Marabilia urbis Ro- 
mae über die Pilatusſtiege. 

27. £uthers eigenhändige Quittung 
über den Empfang der ihm vom 
Kurfärften zugewieſenen fünf⸗ 
zig Sulden. 

28. Titelblatt der erſten Aufgabe 
der vollſtändigen „‚Deutich 
CTheologia“ mit £uthers eigen⸗ 
händiger Widmung. 

29. Stadtkirche zu Wittenberg. 


30. Kanzel der Stadtkirche zu Wit⸗ 

rad: von der aus £uther 
epredigt hat. 

31. Jehan Reuchlin, 

32. Die wahre und die faljche Der- 
gebung der Sünden. Mach 
Holbein.) 

33. Ablaßbandel. 


g. Mach eineni alten Holzſchnitt.) 

3. Martin pollich von Mellrichſtadt. (Nach einem Ge: 
ttenberg.) 

Erasmus von Rotterdam. (Desgl.) 

ymus Aleander. (Stich aus der Zeit.) 


(Nah Hans Burgkmair.) 
zum heiligen Sebaſtian. (Holztafeldruck aus 


(Nach Kranach.) 
Die Kapelle auf der Wartburg. (Nach Schnorr.) 


7. Der Weinberg des Herrn. Mach Aranach d. J.) 
8. Eine Seite aus der Originalhandſchrift der Bibel⸗ 


überſetzung Tuthers. 


10. Cuther. 


9. Aus Luthers eigenhändiger Sprichwörterſammlung. 
(Nach Nranach.) 
Katharina von Bora. 


(Nach Kranadı.) 


Magdalene Cuther. (Nach Aranach.) 


Il. Philipp von Heffen, (Gemälde aus der Seit.) 


12. Ulrich Zwingli. Nach Hans Aſper.) 


15. Der Fürſtenbau der Feſte Coburg. 
Luthers Zimmer auf der Feſte Coburg. 


14. Philipp Melanckthon. (Nach Kranadı.) 


Textabbildungen 


34. Kardinal Albrecht von Mainz. 
(Nach Dürer.) 

35. Johann Tegel, 

36. Schloßkirche zu Wittenberg. 
Nach Kranach.) 

37. Johann Eck. 5 

38. Kaifer Maximilian. Nach £u- 
fas von Keyden.) 

59. Augsburg. (Nach Mänſter.) 

40. Konrad Peutinger. 

41. Friedrich der Weiſe. (N. Dürer.) 

42. Melanchthon. (Nach Dürer.) 

45. Titelblatt des Sermons von der 
Betrachtung d.h. Leidens Chrifti, 

44. Leipzig zur Seit Luthers. 

45. Cuther im Jahre 1519. 

46. Sebaſtian Fröſchel. 

47. Georg Rhau. Nach Kranach.) 

48. Titelblatt der von Luther 1519 
zu Leipzig gehaltenen Predigt. 

49. Herzog Georg. 

50. Erasmus von Rotterdam. 

51. Spalatin, (Nach Kranadı.) 

52. £uther. 

55. Franz von Sickingen. 

54. Ulrich v. Hutten. Nach Weed.) 

55. Kaifer Karl V. 

56. Martin £uiher. (Nach Kranadı.) 

57. Cukas Mranach. ; 

58. PaſſionalChriſti und Antichriſti. 
(Nach Kranadı.) 

59. PaſſionalChriſti und Antichriſti. 

60. Martin Kuther. 

61. Worms zur Seit Euthers. (Nach 
Seb. Münfler.) 

62. Georg von Frundsberg. 

65. Cuther. Nach Hopfer.) 

64. Luther. 

65. Die Wartburg zur Seit Luthers. 

66. Das Zimmer Luthers auf der 
Wartburg. 

67. Eine Seite der Nachſchrift einer 
Predigt Kuthers von der Hand 
Stephan Roths. 

68. Dom Titelblatt der erſten Aus⸗ 

abe der Überſetzung des Neuen 


eſtaments. 

69. £uther als Junker Jörg auf der 
Wartburg. Mach Kranadı.) 

70. Hans Sachs. N 

71. Titelblatt von Hans Sachs“ „Die 
Wittembergiſch Nachtigall“. 

72. Titelblatt des erſten evange⸗ 
liſchen Geſangbuchs. 

75. Titelblatt des Wittenberger Ge⸗ 
ſangbuchs vom Jahre 1526. 


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Johannes Bugenhagen. Mach Uranach.) 
15. Inneres der Schloßkirche zu Wittenberg. 


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74. Titelblatt des Zwickauer Gez 
ſangbuchs vom Jahre 1525. 

75. Eine Seite aus dem Zwickauer 
Geſangbuch vom Jahre 1525. 

76. Thomas Münzer. 

72. Friedrich der Weiſe und fein 
Bruder Johann. (N. Kranach.) 

78. Titelblatt von Cuthers Schrift 
„An die Ratsherrn“. 

79. Titelblatt von £uthers „Gro⸗ 
gem Katechismus.“ 

80-88. Bilder aus £uthers „Gro⸗ 
fem Katechismus“. Meiſter 
unbekannt, aber vermutlich aus 
Kranadıs Schule. 

89, Johann Förſter. 

90. en Mathefius. be 

91. Titelblatt der erſten Ausgabe 
von Cuthers vollſtändiger Bi- 
belüberſetzung. (Oerkleinert.) 

92. Kaſpar Creutziger. 

93, Wittenberg zur Seit Luthers. 

94, Crauring £uthers. 

5. Melanchthons Wohnhaus. 
6. £uthers Familienſtube. 
97. Speyer. Nach Seb. Münſter.) 
8. Johann Kochlaeus. 
90. Nönig Ferdinand. (N. Beham.) 
100. Johann Gkolampadius. 
101. Marburg. Mach Seb. Mün- 


ſter.) 

102. Martin Butzer. 

105. Coburg. (Nach Merian.) 

104. Gregor von Brück. 

105. Kurfürſt Johann von Sachſen. 
(Nach Kranadı.) 

106. £uthers Wappen. 

107, Kurfürſt Johann Friedrich von 
Sachſen. (Nach Kranadı.) 

108. Papſt Clemens VII. 

8. Paul Vergerius. 

110. Albrecht Markgraf von Bran- 
denburg. (Nach Seb. Münſter.) 

111. Georg von Anhalt. e 

112. Ulrich von Württenberg. 

13. Be Kurfärft von Bran⸗ 


enburg. 
Ua. martin ccuther. Nach Kranach.) 


115. Philipp von Heſſen. Mach 
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. o oritz. 
. 91 Eber. 


18. Schloß Mansfeld. (Merian.) 
119, £uthers Bildnis aus einem 
Predigtdruck (1546). 
120. Luthers Sterbehans. 
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Buchwald, Doktor Martin Luther 
Tuther und Käthe. 
Wie zu erwarten war, ließ es die Welt draußen nicht an Spott und 
gehäſſiger Verleumdung Luthers und ſeines Ehegemahls fehlen. Um ſo 
freundlicher und friedlicher ſah es drinnen aus in Herz und Haus. Der Welt 


Cäſterung galt Luther als ein Beweis, daß fein Schritt ein Gott wohlgefälliger 


geweſen war: „Iſt meine Ehe Gottes Werk, fo darf man ſich nicht wundern, 
wenn das Fleiſch ſich daran ſtößt. Würde ſich die Welt nicht an uns ſtoßen, 
je würde ich mich ſtoßen an der Welt; denn ich würde fürchten, was wir 
vornehmen, fei nicht von Gott! nun jene fih ärgert und mich nicht leiden 
mag, erbaue und tröfte ich mich in ihm.“ „Ja das Gerücht redet wahr,“ 


ſchreibt er noch, bevor er Käthe heimgeführt, „daß ich mit Katharinen eilends 
bin getraut worden, ehe ich die böſen Mäuler, die, wie das ſo zu geſchehen 
pflegt, wider mich ſchelten werden, anhören mußte. Denn ich gedenke nur noch 
kurze Seit zu leben, da wollte ich dieſen letzten Behorfam meinem Vater nicht 


weigern, der nun einmal ſeine Hoffnung auf mich geſetzt hat, zugleich auch 


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mit der Tat bekräftigen, was ich gelehrt habe. Ich finde fo viele noch klein 


mütig bei dieſem hellen Licht des Evangeliums. Denn nicht eine wilde Leiden? 
ſchaft, aber ein ehrlich Herz habe ich zu meinem Weibe.“ Auch unter den 
Freunden hatte mancher unverhohlen feine Bedenken gegenüber Luthers Wahl 


gehabt; ſtand doch Käthe im Rufe, hochmütig zu fein. „Wenn ich nicht als- 


bald und in der Stille“, fagte Luther einmal bei Tifche, „hätte Hochzeit ge⸗ 


halten mit Vorwiſſen weniger Leute, fo hätten fie es alle verhindert; denn alle 


meine beſten Freunde ſchrien: Nicht diefe, ſondern eine andere!“ Wie ſehr fie 


ſich getäuſcht hatten, beweiſt ein Wort Luthers, ein reichliches Jahr nach ſeiner 


Hochzeit geſchrieben: Sie iſt mir Gott ſei Dank willfährig, gehorſam und ge⸗ 


fällig, mehr, als ich hätte hoffen können, ſo daß ich meine Armut nicht mit 
des Kröfus Reichtum vertauſchen möchte.“ 


Niemand wohl hat inniger und dankbarer den Beſitz eines treuen, frommen 


Weibes geprieſen als Luther. In feinem Lobpreis ſpiegelt ſich der Dank gegen 
Gott für die Gabe, die er ihm in ſeiner Käthe geſchenkt hatte. „Die höchſte 
Gnade und Gabe Gottes ift, ein fromm, freundlich, gottfürchtig und häuslich 
Gemahl haben, mit der du friedlich lebeſt, der du darfſt all dein Gut und was 
du haft, ja dein Leib und Leben anvertrauen. — Käthe, du haft einen frommen 
Mann, der dich lieb hat, du biſt eine Kaiſerin. Ich danke Gott.“ — „Wenn man 
dies Geſchlecht, das Weibervolk, nicht hätte, fo fiele die haus haltung und alles, was 
dazu gehört, läge gar darnieder.“ Als einmal Kranach Käthe gemalt und Luther 
das Bild an die Wand gehangen hatte, ſagte er: „Ich will einen Mann dazu 
malen laffen und ſolche zwei Bilder gen Mantua auf das Ronzilium ſchicken 
und die heiligen Däter, allda verſammelt, fragen laſſen, ob ſie lieber haben 
vollten den Eheſtand oder den Sölibat, das eheloſe Leben der Seiſtlichen.“ 
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Schloßkirche zu Wittenberg. 
Nach einem Bilde von Lutas Kranach (1509). 


Aus Buchwald, Doktor Martin Cuther. 


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Ausgezeichnete Ergänzungen zu Buchwalds Lutherbiographie bilden: 
Martin Luther 


und die deutliche Reformation 


Von Prof. Dr. W. Köhler 


Mit 1 Bildnis i [V u. 155 S.] 8. (Aus Natur: und Geiſteswelt Bd. 545) A 
Geh. M. 1.20, geb. M. 1.50, in Halbpergament M. 2.25. š 
ur Gedenkfeier der Reformation will das Büchlein Luther und fein Werk lebendig i 
werden laffen. Es will zeigen, wie aus dem Seelenkampf des Mönches die Weltbe⸗ * 
wegung der deutſchen Reformation werden konnte, die Frage beantworten: Was iſt Martin k 
Luther in der deutſchen Reformation, und was verdankt die Menſchheit dieſer Menfchheits: ~ 
bewegung? Und es fommt zu dem Ergebnis, daß die Reformation eine neue Grundlage 
auch für unſere Seit geſchaffen hat, und daß wir darum, und da Luther Deutſcher iſt und ſein 
deutſches Land den erſten Befreiungskampf der Reformation erſtritten, mit gutem Recht 
mitten im Waffenlärm des Weltkrieges, des deutſchen Krieges, ihr Gedächtnis begehen. 


Luther 


im Lichte der neueren Jorſchung 


Ein kritiſcher Bericht. Von Prof. Dr. Heinr. Boehmer 


3. Aufl. mit 2 Bildniſſen Luthers. [Il u. 170 S.] 8. (Ans Natur- u. Geiſteswelt Bd. 15 i 
Geh. M. 1.20, geb. M. 1.50. 
2), Bändchen verfucht, durch ſorgfältige hiftorifche Unterſuchung und unter Berückſichti⸗ 
gung der neueſten Forſchungsergebniſſe eine erſchöpfende Darſtellung von Luthers Leben 
und Wirken zu geben, die Perſönlichkeit des Reformators aus ihrer Seit heraus zu erfaſſen, 
ihre Schwächen und Stärken beleuchtend zu einem wahrheitsgetreuen Bilde zu gelangen, 


und gibt jo nicht nur ein pſychologiſches Porträt, ſondern bietet zugleich ein intereſſantes 
Stück Kulturgeſchichte. è 


is neue Forſchungen das Bild von neuem umzuzeichnen nötigen, wird Boehmers 

Büchlein die leſ enswerteſte Ergän zung unſerer großen Lutherbiographien bleiben: kundig 
und freimütig i in ſeinen Anfichteg, zielſicher im Aufbau, friſch in Beweisführung und Sprache, 
bei aller inneren Freiheit gegen den Stoff voll warmer Begeiſterung für den Genius Luther, 
trägt das gute Buch Leben und Lebensberechtigung klar in fih. (Neue Jahrbücher.) 


Wi müſſen jedem, der ſich für die Geſchichte der Reformation und für Luthers Leben inter⸗ 
eſſiert, nur den dringenden Rat geben, ſich dieſes Büchlein ſofort zu beſtellen. Als Prote⸗ 
ſtanten können wir Boehmers Unterſuchung mit höchſter Frende begrüßen, auch die unbefangenſte 
und ſchärfſte kritiſche Unterſuchung muß nur dazu dienen, Luthers Perſönlichkeit in ihrer über⸗ 
RB: Größe immer wieder aufs neue ins helle Licht zu rücken. (Die Wartburg.) 


inen ſolch intereſſanten Bericht über die Ergebniſſe der neueren Forſchung über Luther haben 

wir noch nicht geleſen. Keine Seite ift langweilig; immer neue Keſultate und Ergebniſſe 
über Luther, fein Leben und Wirken, neue pſychologiſche Unterf uchungen über die Perſönlichkeit 
des Reformators, neue Anſichten über Luther als den Begründer einer neuen Kultur geben 
dem Leſer die Möglichkeit, ſich auf Grund der neneften Forſchung ein unparteiiſches Bild von 
Luther und der Bedeutung, die er gehabt hat, zu bilden. Ein eingehendes Literaturver⸗ 
zeichnis gibt Anregung zur weiteren Beſchäftigung mit der modernen Forſchung über Luther. 


(Pädagygiſches Jahrbuch) 


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Aus Köhler, Martin Luther und die deulſche Reformation 


Euther, der Mann und fein Werk. 

Wie ein Atlas hat der eine Mann die Weltenkugel auf feiner Schulter ge- 
tragen. „Das Einzige, was uns an der Reformation intereſſiert, ift Luthers Cha- 
rakter, und er ift auch das Einzige, was der Menge wirklich imponiert hat. Alles 
Ubrige ift nur ein verworrener Quark, wie er uns noch täglich zur Laft fällt“, ſchrieb 
Goethe zum Reformations jubiläum 1817 an Knebel. Wenn je, fo hat damals der 
eine Mann die Geſchichte — man darf ruhig ſagen: die Weltgeſchichte — gemacht. 
Die Menge veranſchaulicht fich Cebenskräfte und Ideen in Perfonen; hier greift 
ſie nicht fehl, weil es wirklich ſo war: die deutſche Reformation iſt Martin Luther. 
Als verborgene Kraft oder als wuchtig dreinſchlagender Hammer wirkt er über 
oder in den Geſchehniſſen, er beherrſcht ſie alle, wird aber nie von ihnen über⸗ 
wunden. Eine prächtige Paradorie der Geſchichte: der thüringiſche Bauernſohn 
zwingt Kaifer, Könige, Fürſten, Städte und Bauern in feinen Bann und fein Ge⸗ 
folge, ſie neigen ſich vor ihm wie die Garben der Brüder vor Joſeph — Kraft der 
Perſönlichkeit gegenüber überkommenen Werten, umgeſtaltende Schöpferkraft! Er 
reißt empor und hält das Erſtrittene feft: Luther ift Deutſchlands Nationalheros 
geblieben und wird es bleiben. Keiner nach ihm, auch Bismarck nicht, trägt fo in 
ſich die deutſche Eigenart. Einzelheiten tun es hier nicht, die deutſche Bibel, das 
deutſche Pfarrhaus, die deutſche Schule, und was es auch ſei, es geht um mehr, um 
die deutſche Seele und den deutſchen Charakter. Das deutſche Volk wird ſich immer 
in Luther ſchauen. „Ein Mann, der mächtig wirken will, muß feine Individualität 
ſo ſchroff in die Welt hereinrücken, daß ſich das Gemeine und Alltägliche die Stirn 
daran einrennen.“ Luther hat feinen lieben Deutſchen das Siegel feines Geiſtes ein- 
gedrückt. Auch denen, die von feinem Glauben fich abwandten; das ganze Deutſch⸗ 
land von heute, nicht etwa nur das proteftantifche, iſt ohne Luther undenkbar. Die 
formende Kraft der Geſchichte hat ihn dem religiöſen Rahmen, in dem er bleiben 
wollte und doch nie bleiben konnte, entnommen und ihm Kulturbedeutung geliehen. 
Auch über die nationalen Schranken hinaus. Das iſt ein Schaffen der nie raſtenden 
Geſchichte zum Wohle der Menſchheit. Hier berühren ſich Dergängliches und 
Bleibendes, Idee und Perſönlichkeit, die Toten reden die Sprache der Lebenden, 
und die Lebenden tauchen in den Quell der Vergangenheit. So gewinnt das Leben 
Kraft. Denn wir fühlen uns in unſerem Daf ein dann am reichſten, wenn Altes 
und Neues groß ineinanderwirkt. 

Er, Luther ſelbſt, hat das gar nicht gewollt. Er durfte es nicht wollen, um 
ſeiner Größe willen. Univerſaliſten führen nicht weiter, Erasmus von Rotterdam 
beweiſt es, hiſtoriſche Größe heiſcht Einſeitigkeit. Aber Einſeitigkeit iſt niemals 
abſolut, fie bricht fich an der Lebens mannigfaltigkeit zum Widerſpruch und ſchafft 
damit die Keimfraft vielfältiger Entwickelungs möglichkeit. Man kann Luthers 
ganzes Wollen unter das eine Wort: Glaubensgerechtigkeit! bringen und täte 
ihm damit faſt noch zuviel. Denn er ſelbſt hat eigentlich gar nichts „gewollt“, ſondern 
„wollte“ nur „Gewollter“ fein, des Herrgotts blinder Gaul, der ihn in dieſe Sache 
geſtoßen. Ganz einſeitig ſcheint Luther zu fein, „will“ er auch fein, und hat 
nun doch in weiteſte Weiten gewirkt. Das iſt das Geheimnis der Reformation. 

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Rus Bpehmer, Tuther im Tichte der neueren Jorſchung 


Das alte Tufherbid und die Enlwicklung der Tulhierforſchung. 

Schon die Bereicherung, Klärung und Rorrektur des Geſamtbildes der 
Seit, die durch dieſe neuen Problemſtellungen und Spezialſtudien erzielt worden 
ift, nötigt in manchen Punkten zu einer Reviſion des überlieferten Cutherbildes. 
Aber noch mehr drängen dazu die überreichen Funde der letzten Jahrzehnte, 
die direkt auf den Reformator ſich beziehen, und die vielen Forſchungen, die 
daran anknüpfen. Daß Luther am II. November 1485 im Turmgeſchoß der 
Peter⸗ Paulskirche zu Eisleben wahrſcheinlich von dem Pfarrer Bartholomäus 
Kennebecher getauft worden ift, daß er nicht, wie man bis her allgemein annahm, 
der Erſtgeborene war, ſondern noch einen älteren Bruder hatte, daß er in Eiſenach 
den kleinen Schalbe in die Schule zu bringen pflegte und als Student in Erfurt 
in der Georgenburſe an der Lehmannsbrüde wohnte, daß er ſchon als junger 
Profeſſor einmal über die Geneſis las und auf der Koburg 1550 eine Brille und 
einen langen Bart trug, daß alles ift zwar für den Cutherforſcher nicht ohne Inter⸗ 
eſſe, aber nötigt uns doch in keiner Weiſe, unfer Urteil über feine Perſon oder fein 
Werk zu revidieren. Wichtiger erſcheinen ſchon die lebhaften Verhandlungen über 
die Echtheit des berühmten Wormſer Diktums „Hier ſtehe ich, ich kann nicht anders, 
Gott helfe mir, Amen“, über die Entſtehungszeit des Liedes „Ein feſte Burg ift 
unſer Gott“, über die Urſache und die näheren Umſtände ſeines Todes. Aber ſo 
wichtig find fie doch nicht, wie fie den Beteiligten erſcheinen. Ob „Ein feſte Burg“ 
1521 oder 1528 gedichtet iſt, iſt ſachlich ſehr gleichgültig. Intereſſant iſt der Streit 
hierüber nur inſofern, als er zeigt, wie kühn, phantaſiereich und naiv noch heute 
manche Cutherforſcher find, denn all die Gelehrten, die fo zuverſichtlich jetzt das 
Jahr 1521 als Entſtehungsjahr von „Ein feſte Burg“ angeben, und bisweilen 
ſogar Tag und Stunde und ſelbſt den Ort ganz genau bezeichnen zu können glauben, 
der Luther die Inſpiration zu dem unſterblichen Liede gegeben habe, führen als 
einzigen triftigen Beweis in aller Unſchuld „Das Gebet Martin Luthers zu Worms“ 
an, eine höchft zweifelhafte Urkunde, die erſt 1564 auftaucht, und zwar im Beſitze 
eines ſehr wenig zuverläſſigen Gewährs mannes, des Johann Aurifaber. Was 
dann das Wormſer Diktum anlangt, ſo gibt es heute wohl nur noch ſehr wenige 
Forſcher, die es in der Geſtalt, in der es in den Schulbüchern von Geſchlecht zu 
Geſchlecht überliefert wird, für echt halten. Gut bezeugt ſind jedenfalls nur die 
Worte: „Gott helfe mir“. Die Worte „ich kann nicht anders, hier ſtehe ich“ tauchen 
allerdings ſchon 1521 in einem Wittenberger Drucke auf. Aber dieſem Druck fteht 
£uther nachweislich fern. In der üblichen Form und Stellung: „Hier ſtehe ich, ich 
kann nicht anders, Gott helfe mir“ finden ſie ſich gar erſt in der Wittenberger Ge⸗ 
famtausgabe von 1545. Man wird alfo gut tun, dies berühmteſte Tutherwort 
nicht mehr als Cutherwort zu zitieren. Das wird manchem ſchwerfallen. Aber für 
die Beurteilung von Luthers Verhalten in Worms gewinnt oder verliert man damit 
gar nichts. Denn nicht darauf kommt es an, daß der Reformator ausdrücklich ver⸗ 
ſicherte, er ſtehe und konne nicht anders, ſondern darauf, daß er tatſächlich feft ſtand 
und nicht anders konnte. Das gleiche gilt von den neueren Verhandlungen über 
Luthers Tod. 


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E Luthers Ciſchreden 
in der Matheſiſchen Sammlung 
7 Mus einer Handfchrift der Leipziger Stadtbibliothek herausgegeben von 


x Ernſt Kroker 


[XXII u. 472 S.] gr. 8. Geheftet M. 12.—, gebunden M. 14.— 


* 
E ger Überlieferung der Tiſchreden Kuthers und ihre Datierung if es von hohem Werte, die Sammlung kennen zu 
10 , die der Joadı 


mstalet Pfarrer Johannes Matheſtus durch eigene Nachſchriften und durch Abſchriften aus den 

| | Sammlungen anderer Tifchgenofjen zuſammenge⸗ 
bracht hat. Eine gute, vollfändige der Matheſiſchen 
Sammlung liegt in einer bisher unbeachtet geblie⸗ 
benen Handſchrift der Leipziger Stadtbibliothek vor, 
Die Königliche Sächſiſche Kommiſſion für Geſchichte 
hat die Veröffentlichung der wichtigſten Abſchnitte 
dieſer Handſchrift unter ihre Publikation aufgenom⸗ 
men. Die Publikation enthält 847 fef datierte, 3. K. 
zum erſtenmal veröffentlichte Reden. 


Luther 


Originallithographie von 
Karl Bauer 
(50><60 cm) M. 4.—. 
In dunkelbraunem oder ſchwarzem 


Holzrahmen unter Glas M. 12.— 


8 Karl Bauer, deffen Meiſterſchaft auf dem Ge- 
biete des geſchichtlichen Porträts allgemein anerkannt 
ift, war der rechte Mann, uns auch einen £uther zu 
ſchenken. Auch bei feinem Cutherbild iſt ez ihm nicht 
ſo ſehr um die genaue Wiedergabe der Ahnlichkeit 
als vielmehr um die ſcharfe Erfaſſang und großzügige 
7 W Verkörperung der Perſönlichkeit zu tun. Marl 
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RN * s 3 — Bauers £utherbild if im Jubiläumsjahr 
ider. (Aus den Tharafterföpfen zur de 


+ | eine bejonders ſchöne Gabe für jedes 
tie dentſche evangeliſche Haus. f f 


ei Eutherbild aus Bauers Jederfeichnungen „TCharaklerköpfe zur deukſchen 

Edite“ bringt den Seherblick des Reformators, das Prophetenhafte in ihm wunder: 

vol zum Ausdruck. Das Blatt ift auch einzeln käuflich und koſtet auf Karton MR. —. 60, in 

Erlentahmen unter Glas (zum Auswechſeln) M. 2.50, in ſchwarz polierter Leiſte (zum Aus 
wechſeln) unter Glas M. 3.50. 


Wartburg-Wandfrieſe 


Don Moriz v. Schwind 


Die Wartburafresten Moriz vo. Sh winds, mit denen er dieſe dentſcheſte der Burgen ſchmückte, find sa) e e. 
Der auf echt nationalem Empfinden beruhenden Kunft des Meiſters. Hein anderer wie Schwind hätte das kindlich 
me und Keine, den Gedanken der Treue, des Mutes, der Wahrhaftigkeit, das Sinnige und Heitere, wie dies fich 
den alten Überlieferungen offenbart, an der von Sagen umwobenen Stätte, hier, wo die größte Menſchheits bewegung 
hen Uusgang nahm, fo dem deutſchen Empfinden entſprechend zum Ausdruck bringen können. Darum gehören 
auch dieſe e zum deutſchen Nationaleigentum, und viel Tauſende, die jährlich zur Wartburg wandern, bewundern fie, 
So ſoll es auch eine Jubiläumsgabe fein, daß eine Wiedergabe der Frieſe jetzt in 
fünflerifh wertvoller farbiger Ausführung, die vollkommen getreu den 
Eindenck der Originale hervorruft, zu mäßigem Preife dem deutſchen Volke darge: 
poien wird. — Die Bilder, die auch in geſchmackboller, ganz ihrem Charakter angepaßter 
m Rakmung geliefert werden, dürften fih ganz beſonders auch zur Ausſchmückung des Eğ- 
ke Zimmers eignen. 


. Es werden zunächſt folgende Frieſe erſcheinen: 
bart Berg, du WIR mir eine Burg werden. 2. Tandgraf, werde hart! 
M B. Treue Wannen find die belle Mauer, 4. Der gerechte Landgraf. 
9 Meiste Blätter Bud in Varberritung. Prais bes Eimzylblattes M. 5. 
; 1 1 


Zur Geſchichte des Reformationszeitalters 


Buellen und Jorſchungen zur Gelchichte des W Glaubens 
bekenntniſſes. Herausgegeben von Pfarrer Wilhelm Gußmann. 2 Bände. I: Die 
Ratfchläge der evangel. Reichsftände zum Reichstag von Augsburg 1550. I. Teil: Unter: 
ſuchungen. — 2. Teil: Texte. — Beide Teile zuſammen geh. M. 28.—, geb. M. 32.— 
(Einzeln ſind die Ceile nicht käuflich.) 

u . Was wir in den Unterſuchungen in ſchöner, oft gehobener Sprache und klarer Aus führung erhalten, tft ſehr 
der Beachtung wert. Scharf find die Charaktere der evangeliſchen Fürſten und ihre Politik gezeichnet. Das ganze 
Werk mit feinen wertvollen Regiſtern wird bald ein unentbehrliches Nachſchlagewerk werden und zu weiteren 
Forſchungen anregen l (Theolog. Titeraturblatt.) 


Reformation. (Quellenfammlung zur deutſchen Geſchichte I. Reihe, Heft 10a.) Don Prof. 
Dr. F. Kurze. Geh. M. —.40. 


Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg. (Quellenſammlung zur deutſchen 
Geſchichte I. Reihe, Heft 10 b.) Don Profeſſor Dr. F. Kurze. Geh. M. —.40. 


Johann Calvin. Mit einem Bildnis Calvins. (Aus Natur und Geiſteswelt Bd. 247.) $ 
Don Pfarrer Dr. G. Sodeur. Geh. M. 1.20, geb. 1.50. | 


Des kurſächſtſchen Rates Hans von der Planik Berichte aus dem Reichs- 
regiment in Nürnberg 1521—1523, Von E. Wülcker. Herausgegeben von Prof. 
Dr. H. Dird. Geh. M. 26.— geb. M. 28.—. 


Bekanntlich gehören diefe Berichte zu den wichtigſten Quellen jenes Zeitraumes, die allen neueren Darſtellungen 
zugrunde liegen. Sie gewähren den beſten Einblick in die . politiſche, kirchliche und ſoziale Cage des Reiches. 
Namentlich aber klären fie über die Schwierigkeiten auf, die der Reformation entgegenſtanden, und über das Der: 
ältnis Friedrichs des Weiſen zur religiöſen Bewegung und zu Tuther. Dabei find fie von Wen urſprünglicher 
riſche und dramatiſcher Tebendigkeit. — Die Einleitung gibt Biographiſches und faßt die Keſultate, die fih aus 
den Berichten ergeben, zuſammen. 


Akten und Briefe ur e Berwg Georgs von Sachſen. Von 

Geh. Hofrat Prof. Dr. * Geß. 1. Band. 15191524. Geh. M. 29.—, geb. M. 33.—. 

ll. Band. 1525—1527. Geh. M. 44.—, Geb. M. 52.—. 

Die vorliegende Sammlung bringt ein zum weit überwiegenden Teile bisher ungedrucktes und unbekanntes Material, 
das als ein wertvolles Fundament für die Geſchichte der Reformation in einem bedeutenden Stücke Mitteldeutichlands l- 
bezeichnet werden darf. Die kirchlichen und ſittlichen Zufände ſowie die Anfänge der religiöfen Bewegung in | 
den genannten Gebieten treten in hellere Beleuchtung. 


Morik von Sachlen. Don Geh. Rat Prof. Dr. E. n an 2 Bände. gr. 8. i 


l. Band (bis zur Wittenberger Kapitulat ionvon 1547). Mit Titel Geh. M. {2.—, r 
geb. M. 14.—. II. Band. [In Dorbereituna.] 


Politiſche Rorreſpondenz des Herzogs und Rurfür Morik von $ n. 
Serenade von Geh. Nat hr ep 8. I. Band. 5 

nde des Jahres 1543. Geh. M. 24.—, geb. M. 26.—. II. Band. 1544 bis zum Ende 
des Jahres 1546. Geh. M. 34.—, geb. M. 38.—. 


Bauernkriegsakten. Herausgegeben von Archivrat Dr. Merg. 1. Band. (Schriften der 
Kol. Sächſtſchen Kommiſſion für Geſchichte.) gr. 8. 1913. | 


Geſchichte der Rircgenverfalfung Deutſchlands im Mittelalter. Don Prof. 
Dr. A. Werminghoff. I. Band. Geh. M. 7.—. 


Perfaſſungsgeſchichte der deulſchen Kirche im Mittelalter. Von Prof. Dr. 
Albert Werminghoff. (Grundriß der Geſchichtswiſſenſchaft. Herausgegeben von 
. 15 II. Reihe, Abt. 6.) Sweite, ſtark vermehrte Auflage. Geh. M. 5.—, 
geb. M. 5.60. 


Geſchi der proteffantilchen Kirchenverfaſſung. Von Prof. Dr. Emil Sehling. 
(Grundriß der nn ale von A. Meiſter. II. Reihe, Abt. 8) 
2. Auflage. Geh. M. 1.20, geb. M. 1.80. | 


Slaat und Geſellſchaft der neueren Zeit. (Die Kultur der Gegenwart. Herausgegeben 
von Prof. P. Hinneberg. Teil Il, Abt. VI.) Don Geh. Reg.⸗Rat Prof. Dr. F. v. Bezold, 
Geh. Hofrat Prof. Dr. E. Gothein, weil. Wirkl. Geh. Oberreg.⸗Rat Dr. R. Kofer, Erz. 
Geh. M. 9.—, geb. M. II.—, in Balbfr. geb. M. 15.—. 


~ Prrlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin 


N 
\ druck von B. G. Teubner in Leipzig. 
J | 


* 1 
| 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 981 


scharfen Worten vor, wie:sie über ihn eine blutige Verfolgung ver- 
hängen, die sie dem Ratschlusse Gottes zuwider doch nicht würden 
durchführen können und die sie einst noch bitter bereuen könnten; 
dann spottet er im Nachwort darüber, daß der Kaiser, „dieser arme 
Madensack, der selbst seines Lebens keinen Augenblick sicher sei, 
sich so unverschämt rühme, der wahre und oberste Beschirmer des 
christlichen Glaubens zu sein“.! Mit diesem Ausfall bezieht er sich 
jedoch nur auf eine Stelle des Wormser Edikts, an der Aleander 
Karl V., wie schon in den früheren Entwürfen, an seine geschichtlich 
überlieferte Stellung als „des päpstlichen Stuhls und der christlichen 
Kirche Advokaten“ gemahnt hatte und die Luther noch besonders 
mit einer bittern Randbemerkung bedachte.? Er übersieht aber völlig, 
daß dieser seinem Wesen wie den ehrwürdigsten Überlieferungen des 
Imperiums nach monarchische Titel eines Schirmvogtes der Kirche 
in dem Nürnberger Mandat zufolge einer Anregung des Kaisers selbst 
auf die Reichsstände übertragen worden war. 

Die merkwürdige Gleichstellung der Stände mit dem Kaiser war aber 
nur der Reflex eines in politischer wie verfassungsrechtlicher Hinsicht 
gleich bedeutsamen Vorganges. Das Novum liegt weniger in der 
stärkeren Einwirkung der von dem Legaten Campegio geschickt ge- 
leiteten päpstlichen Partei, die sich bald im Regensburger Konvent 
zusammenschließen sollte. Denn es ließ sich zeigen, daß diese erste 
katholische Liga bereits von Aleander auf dem Wormser Tage or- 
ganisiert worden war: ihr Geburtstag war das Bankett des Kurfürsten 
von Brandenburg am 19. März 1521; dessen damaliges Programm, 
„die Reichsstände hinterher das beschließen zu lassen, was der Kaiser 
beföhle“, war durch die Trugversammlung am Abend des 25. Mai 
nur unvollkommen verwirklicht worden.? Jetzt war das Ziel auf 


farblosen „Reichstag“ ersetzt hatte: tatsächlich waren die beiden habsburgischen 
Brüder entschlossen, im besten Falle nur einen gewöhnlichen Reichstag zu- 
zulassen. Vgl. Gesamtausgabe 243ff., wo noch auf eine andere Abschwächung 
des Nürnberger Abschieds hingewiesen wird, den Luther somit nicht nach Ge- 
bühr würdigen konnte, wie schon Ranke treffend nachgewiesen hat. Deutsche 
Geschichte im Zeitalter der Reformation. 7. Aufl. Leipzig 1894. II, 98 Anm. 

1 Gesamtausgabe S. 278, 2 ff. 

? A. a. O. S. 258, 10 ff. Reichstagsakten II, 645, 13ff. Entstehung S. 303. 

3 Entstehung S. 168 f., 178, 263. Kalkoff, Die Depeschen des Nuntius 
Aleander. 2. Auflage. Halle 1897. S. 140. Die Ubereinstimmung der beiden 
Gruppen wird um so deutlicher, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die 
Regensburger Versammlung, wie Ranke (a. a. O. S. 108) sich ausdrückt, einen 


282 Paul Kalkoff 


dem Wege eines Kompromisses mit den lutherfreundlichen oder 
wenigstens reformeifrigen Reichsständen erreicht worden!, so daß 
also nicht die bloße Legendenbildung, die Unkenntnis über die ver- 
fassungswidrige Behandlung des Erlasses in Worms, als ausreichend 
zur Erklärung des folgenschweren Vorganges anzusehen ist. Die 
Altkirchlichen bewilligten die Ausschreibung eines „allgemeinen oder 
eines Nationalkonzils“, welch letzteres leichter zu erreichen sein 
werde; diesem sollten die Vorarbeiten der deutschen Universitäten 
über die streitigen Punkte, ein „Auszug aller neuen Lehre“, vor- 
gelegt werden; bis dahin aber sollte das heilige Evangelium nach dem 
Beschluß des ersten Nürnberger Reichstages gelehrt werden. Der 
Forderung der katholischen Partei wurde dabei insoweit nach- 
gegeben, als „von zweifelhaften Meinungen und allem, was der all- 
gemeinen Kirchenordnung und den ehrbaren hergebrachten Ge- 
bräuchen zuwider sei, geschwiegen“ werden sollte. Von einer Zurück- 


„provinziellen“ Charakter trug, daher nur süddeutsche Fürsten beteiligt waren. 
Es fehlten also hier von Aleanders Gefolgschaft der Erzbischof von Trier, der 
Bischof von Lüttich und die Hohenzollern und Welfen. Der Kaiser war jetzt 
durch seinen Bruder Ferdinand vertreten; der Erzbischof von Salzburg hatte 
Worms nur aus persönlichen Gründen vor Schluß des Reichstags verlassen; 
der ebenfalls schon von Aleander angeworbene Bischof von Trient, Bernhard 
von Cles, eine Hauptstütze aller papistischen Bestrebungen am Wiener Hofe, 
war schon im Januar 1521 in Regierungsgeschäften von Worms abgereist 
(ZKG. XXXV, 532 Anm. 2); auch die Bischöfe von Augsburg und von Straß- 
burg hatten sich schon in Worms dem Nuntius zur Verfügung gestellt. Der 
wichtigste Unterschied besteht darin, daß seit 1521 die Wittelsbacher, die 
bayrischen wie die pfälzischen, durch ansehnliche kirchliche Zugeständnisse und 
Pfründen für Rom gewonnen worden waren; daher waren in Regensburg außer 
den Herzögen von Bayern auch deren Bruder, der Bischof von Passau, und die 
pfalzgräflichen Administratoren von Freising, Regensbürg und Speier er- 
schienen oder vertreten. Auch der Vorgänger des Bischofs von Bamberg hatte 
schon in engen Beziehungen zu Aleander gestanden. Der neue Bischof von 
Brixen war völlig von Österreich abhängig, während sein Vorgänger ebenso- 
wenig wie die Bischöfe von Basel und Konstanz in Worms erschienen waren. 
1 Wenn H. Baumgarten (Geschichte Karls V. Stuttgart 1886. II, 341) jede 
Folgerichtigkeit vermißt, da „in demselben Aktenstück entgegengesetzte Ten- 
denzen zum Ausdruck zu kommen schienen“, und vermutet, daß man vielleicht 
nur eine Entscheidung hinausschieben wollte, so erklärt sich der widerspruchs- 
volle Charakter des Beschlusses hinlänglich aus seinem Ursprung auf dem Wege 
des Ausgleichs entgegengesetzter Richtungen: der Gewinn der katholischen 
Partei lag eben in der Anerkennung des Wormser Edikts durch Reichstags- 
beschluß, und damit war die Handhabe gewonnen, die gegenwärtigen Zugeständ- 
niese wirkungslos zu machen und künftig in das Gegenteil zu verkehren. 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 283 


nahme der dem entgegenstehenden Maßregeln der Evangelischen oder 
gar von ihrer Verfolgung auf Grund des Wormser Edikts durfte nicht 
geredet werden. Den bedeutendsten Fortschritt in grundsätzlicher 
und verfassungsrechtlicher Hinsicht aber erzielten wieder ihre Gegner 
durch die in den Beschluß vom 4./5. April und den Abschied vom 
18. April aufgenommene Formel!, daß der Kaiser laut seiner In- 
struktion erwarte, „die Stände des heiligen Reichs als Schützer und 
Schirmer des heiligen christlichen Glaubens sollten Seiner Majestät 
Mandata, zu Worms mit Bewilligung der Kurfürsten, Fürsten und 
aller Stände aufgerichtet, gehorsam beachten und ausführen“, und 
die Erklärung „der Kurfürsten, Fürsten und gemeinen Stände, daß 
ihnen dawider zu handeln nicht gebühre, daß sie vielmehr sich ge- 
horsam danach zu richten schuldig seien“. Nur in betreff der Voll- 
ziehung des Wormser Edikts wurde jene Einschränkung zugestanden, 
die aber, wie der Nürnberger Ratsschreiber Spengler mit staats- 
männischem Blick erkannte, die Tragweite des ersten Beschlusses 
wenig beeinträchtigte: „denn den bedrohlichen ernsten Mandaten 
folgen die Taten nach“. 2 

Damit war ein Akt vollzogen, dessen Bedeutung bisher nicht genau 
genug umschrieben werden konnte, weil über den Charakter der 
Wormser Vorgänge vom Standpunkte des Reichsrechtes, ja auch 
über ihren tatsächlichen Verlauf und inneren Zusammenhang keine 
klare Vorstellung berrschte; nicht ohne Absicht ist an dieser bedeut- 
samen Stelle auch von mehreren Mandaten die Rede; denn wenn von 
dem Verfolgungsgesetz gegen Luther und seine Anhänger mit der von 
den Ständen wiederholt und entschieden abgelehnten Reichsacht, 
noch dazu in der von Aleander beliebten tumultuarischen Form der 
Vollziehung“, gesagt werden muß, daß es im besten Falle erschlichen 
war, so muß das Gesetz über die Drucker und das über die Zensur 


1 Antrag vom 4. Februar. Reichstagsakten 295, 11f. Krit. Gesamtaus- 
gabe XV, 275, 1ff. In der für den Legaten hergestellten lateinischen Über- 
setzung lautet die Formel: „sacri Imperii status tamquam sanctae fidei de- 
fensores et protectores. P. Balan, Monumenta reformationis Lutheranae. 
Ratisbonae 1884. S. 330. 

2 Reichstagsakten IV, 500 f., 603, 493, 32 f. 

3 Spengler sagt bei Vergleichung des Wormser Mandats mit dem Reichstags- 
beschluß vom 6. März 1523, jenes sei „so scharf gestellt, daß es zu erleiden 
nicht möglich, und nicht minder denn einer tätlichen Handlung“ — nämlich 
einem Rechtsbruch und Staatsstreich — „zu vergleichen sei“. A. a. O. 8. 
493, 30 ff. 


284 T; Paul Kalkoff 


auch noch als untergeschoben bezeichnet werden. Was sich also jetzt 
in Nürnberg in der Stille der Ausschußberatungen vollzogen hatte, 
war nicht Geringeres als die Sanktionierung eines drei Jahre vorher 
erfolgten Staatsstreiches durch die Rezeption des Wormser 
Edikts, das bisher nur auf ein sehr anfechtbares und in praxi meist 
unwirksames kaiserliches Verordnungsrecht aufgebaut Wer, als 
Reichsrecht. N 


Kein Wunder, daß Luther, der diese Bedeutung des Reichstags- 
beschlusses herausfühlte, an den der evangelischen Sache günstigen 
Bestimmungen von 1524 keine rechte Freude haben konnte. Indessen 
sah er sich doch erst einige Jahre später genötigt, zu den reichs- 
politischen Fragen erneut Stellung zu nehmen, als die bedrohlichen 
Beschlüsse des zweiten Speirer Tages den nunmehrigen Protestanten 
eine Bündnispolitik aufnötigten, die ihre Spitze von vornherein gegen 
den Kaiser selbst kehrte. 

Dabei wird Luther von den beteiligten Fürsten wie den Witten- 
berger Juristen allmählich dazu gedrängt, den tatsächlichen Voraus-- 
setzungen der Reichsverfassung mehr als bisher Rechnung zu tragen. 
Den Ausgangspunkt bilden die von den evangelischen Ständen 
i. J. 1529 eingelegten Rechtsmittel der Protestation gegen den ihr 
Gewissen beschwerenden Beschluß der katholischen Mehrheit und 
der Appellation zunächst an den Kaiser, dann nötigenfalls an ein 
Konzil.! Es ist, wie leicht ersichtlich, die alte. Taktik Friedrichs des 
Weisen, übertragen auf eine zum Schutze ihrer kirchlichen Stellung 
verbündete Minderheit. Auch diese beruft sich auf die von Friedrich 
herrührenden Artikel der Wahlverschreibung, die der Kaiser als 
Richter zu berücksichtigen durch seinen Eid verpflichtet ist. Denn 
das Oberhaupt des Reiches steht den Fürsten eben nicht schlechthin 
als Obrigkeit gegenüber, sondern ist durch die Grundgesetze des 
Reichs an deren Zustimmung in allen wichtigeren Fragen gebunden. 
Eine Mißachtung dieses Vertragsverhältnisses, eine Vergewaltigung 
des geltenden Rechts würde die Reichsstände von der Gehorsams- 
Pflicht entbinden, und das Recht zu bewaffnetem Widerstande würde 
sich angesichts der Unveräußerlichkeit der den Fürsten mit ihren 
Untertanen gemeinsamen Interessen in allen Fragen des Glaubens 
in eine Pflicht der Notwehr verwandeln. 


1 K. Müller, S. 15ff. 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 285 


Man betont dabei zunächst mehr die prozessuale Seite, indem man 
auf Grund des römischen wie des kanonischen Rechts sich gegen 
Willkürmaßregeln des Kaisers zu decken sucht, der in Glaubensfragen 
überhaupt keine richterliche Gewalt hat; und das damit als höchste 
Instanz bezeichnete Konzil wird ganz im Sinne Luthers, dessen 
Appellation an ein Konzil ihm in der Verdammungsbulle von 1520 
als das schwerste seiner Verbrechen angerechnet worden war, auch 
dem Papste nicht unterworfen. 

Luther macht dabei im Dezember 1529 einen Gesichtspunkt geltend; 
der für seine tiefe Einsicht in die kirchlichen und sozialen Verhältnisse 
Deutschlands vor der Reformation zeugt und denen entgegenzuhalten 
ist, die ihm trotz aller seiner ausdrücklichen Verwahrungen die 
Neigung zu revolutionärem Vorgehen, zur Aufwiegelung der Massen 
gegen geistliche und weltliche Ordnung, unterschieben möchten. Er 
weist darauf hin, daß infolge der kirchlichen Mißbräuche schon lange 
vor 1517 Mißstimmung und Abfall, Feindseligkeit gegen den Klerus 
und offene Vergewaltigung der Kirche an der Tagesordnung gewesen 
sei, so daß eine stürmische Umwälzung drohte, die dem christlichen 
Wesen schweren Abbruch hätte tun müssen und wesentlich durch 
den Einfluß der evangelischen Lehre verhindert worden sei. Man 
könnte nun einwenden, daß es nach dem Ritter- und Bauernaufstand 
leicht war, ein derartiges „vaticinium post eventum“ abzugeben; 
aber die Bauernaufstände waren schon älteren Datums, das Raub- 
und Fehdewesen war ein noch älteres Übel, das durch die Schwäche 
der geistlichen Regierungen und die Zuchtlosigkeit der adligen Stifter 
verschärft worden war; vor allem aber machte sich gerade kurz vor 
dem Ablaßstreit in fast allen größeren Städten eine furchtbare 
Spannung fühlbar, die sich schon in zahlreichen örtlich begrenzten 
Revolutionen, wie in Köln, in Erfurt, in Regensburg, entladen hatte: 
und stets war die Unzufriedenheit mit den kirchlichen Zuständen, 
der Haß gegen die verrottete Geistlichkeit ein wesentlicher Faktor 
der Bewegung gewesen. Und wenn zum Leidwesen Roms gerade die 
Städte die Träger des neuen Geistes, die Brutstätten des Abfalls vom 
Papsttum geworden waren, während die Neigung zu gewaltsamen 
Ausbrüchen der Unzufriedenheit sichtlich nachgelassen hatte, so 
durfte Luther mit Recht seinem Landesherrn erklären, daß er seine 
Untertanen auch aus dieser politischen Erwägung heraus nicht 
zwingen dürfe, die alten Mißbräuche wieder einzuführen, die überdies 
von dem Reichstage in Worms unzweideutig verurteilt worden seien. 


286 Paul Kalkoff 


Sollte der Kaiser wegen Verweigerung dieser Forderung mit Acht und 
Krieg vorgehen, so wäre der Widerstand berechtigt, ja geboten.! 
Während sich Luther nun den besonders von dem Griechen Me. 
lanchthon vertretenen Grundsätzen des Naturrechts, der Anrufung 
eines dem Volke als solchem zustehenden Rechtes unzugänglich er- 
weist, tritt er von Jahr zu Jahr entschiedener für die ständischen 
Rechte der Fürsten ein. Ohne sich um die geschichtliche Entwicklung 
dieser ihrer Machtstellung in der Reichsverfassung zu kümmern, 
oder die ähnlichen, aber allerdings jüngeren Rechte der Reichsstädte 
zu berücksichtigen, stellt er nun in den Vordergrund seiner Er- 
wägungen, daß die Fürsten als erbangesessene, unabsetzbare In- 
haber der obrigkeitlichen Gewalt dem Kaiser gegenüber, der von 
ihnen bei Verletzung ihrer Rechte abgesetzt werden könne, auch im 
Sinne der Heiligen Schrift als die von Gott geordnete Obrigkeit zu 
gelten haben. Wenn schon das römische Recht, wie ihm die Juristen 
bewiesen, den Widerstand gegen ungesetzliche Maßregeln des Kaisers 
erlaubte, so mußte er dies erst recht auf dem Boden der Reichsver- 
fassung zugestehen. Er bleibt dabei zwar im tiefsten Herzen auf 
seinem alten Standpunkt, daß jede Auflehnung gegen eine Obrigkeit 
vom Übel sei, und vertraut fest darauf, daß durch Gottes Fügung 
der äußerste Fall, ein Angriff des Kaisers, abgewandt werden würde; 
er wünscht dringend, diesen Fall nicht durch präventive Rüstungen 
des Bundes nähergerückt zu sehen. Aber er muß sich doch mit dem 
Gedanken vertraut machen, daß der Kaiser im Bunde mit dem 
Papste die Wiederherstellung der alten Kirche versuchen, daß er als 
„Söldner des Papstes“ auftreten könnte. 

Unter dem Einfluß dieser Befürchtungen hat nun Luther gegen Ende 
der dreißiger Jahre sich ein Bild der Reichsverfassung entworfen, 
in dem die monarchische Gewalt des Kaisers sich bis auf den Titel 
verflüchtigt hat. Er hat sich jetzt eingehender um die wichtigsten Züge 
der Reichsverfassung, die Rechte der Stände, bekümmert und ziehtauch 
die politischen Reflexionen des Aristoteles heran, um sich ein klares 
Bild des geltenden Rechtszustandes zu machen. Danach steht dem 
Kaiser keine,, despotische“, sondern nur die , bürgerliche“ Gewalt zu, 
die eine gegenseitige Verpflichtung auf bestimmte Gesetze einschließt. 


1 K. Müller, S. 27. Vgl. auch besonders das Ergebnis der,, Warnung an seine 
lieben Deutschen“. S. 56. 2 K. Müller, S. 70f., 76. 

3 K. Müller, S. 64, 76: magistratus politicus, non despoticus. Dazu der 
Grundsatz: politicum regnum habet conditiones. S. 80 Anm. 2. 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 287 


Der Kurfürst ist also nicht einfach der Knecht des Kaisers, und 
dieser ist sein Herr nur auf Grund der Verträge, die er selbst 
ebenso achten und innehalten muß wie die Fürsten, denen er 
eidlich die Erhaltung der herkömmlichen Gestalt des Kaisertums 
gelobt hat. Dieser zufolge ist er eben nicht König in Deutschland, 
wie andere Könige in ihren Reichen, denn wichtige Hoheitsrechte, 
wie Münze, Bergwerke, Steuerwesen, sind nicht ihm, sondern den 
Fürsten zu eigen — daß sie auf eine nicht immer gesetzlich zu nennende 
Art vom Königtum auf die Fürsten übergegangen waren, wird nicht 
berücksichtigt. Die Fürsten regieren mit dem Kaiser gemeinschaft- 
lich; das Reich ist also dem antiken Schema zufolge als eine Aristo- 
kratie aufzufassen. Dabei stehen die Kurfürsten dem Kaiser am 
nächsten, da sie ihn wählen und bei Verletzung der Verfassung ab- 
setzen können, während er sie nicht beseitigen kann.! Wobei Luther 
die Möglichkeit nicht bedenkt, daß der Kaiser und die päpstliche 
Mehrheit des Reichstages einem ketzerischen oder rebellischen Kur- 
fürsten seine Würde entziehen könnten, um sie einem andern Fürsten 
zuzuwenden, wie dies schon auf dem Wormser Reichstage von 1521 
geplant worden war. 

Luther stellt weiter fest, daß der Kaiser sich nicht aller Gewalt 
entäußert habe, aber daß für deren Ausübung die Zustimmung der 
Fürsten nötig sei, denen er ihre Gewalt zu erblichem Besitz über- 
tragen hat.? Deshalb kann er keine Gesetze geben oder Gewalt 
brauchen ohne die einmütige Bewilligung der Kurfürsten, der 
Fürsten und der sämtlichen Reichsstände. Gelegentlich wird dann 
auch das Naturrecht herangezogen, um den bei dieser Lage der 
Reichsverfassung sehr wohl zulässigen Widerstand gegen unrecht- 
mäßiges Vorgehen des Oberherrn und besonders die Schutzpflicht der 
Fürsten bei den Angriffen auf den Glauben ihrer Untertanen zu recht- 
fertigen. Dies würde durch das Reichsrecht weiter gestützt, wenn der 
Kaiser sich bei kriegerischem Vorgehen Eingriffe in Hab und Gut 
der Untertanen erlaubte : und dieser Verdacht Luthers? brauchte nicht 
durch die bloße Besorgnis vor Anschlägen auf den Landbesitz der 
protestantischen Fürsten hervorgerufen zu sein; er fand seine nur 


1 K. Müller, S. 64, 72, 78. 

2 Der Kaiser hat nur gladium petitorium, die Fürsten gladium possesso- 
rium. Vgl. auch S. 80 Anm. 

3 K. Müller, S. 75 Anm. 1: „Caesar et alii similes quaerunt possessiones 
nostras“. | Ä | 


288 Ä | Paul Kalkoff 


allzu treffende Begründung im Wortlaut des Wormser Edikts, das ja 
zur Ermordung der Lutheraner anstachelte durch die Preisgebung 
ihrer Güter. Aber dieser Umstand kommt für Luther nur nebenher 
in Betracht, während er für eine christliche Obrigkeit es stets als 
oberste Pflicht erkannt hatte, den Glauben ihrer Untertanen zu 
schützen und zu pflegen, obwohl er dem Kaiser den Titel eines 
„advocatus ecclesiae“ sò bitter übelgenommen hatte. 

Denn im Grunde sind ihm diese verfassungsrechtlichen Erwägungen 
von den Fürsten und Juristen aufgedrängt worden, und er bewegt 
sich auf diesem Gebiet nicht mit der inneren Freiheit, wie wenn er 
bei der Entwicklung der biblischen Lehren auf die Könige des alten 
Testaments, auf Saul und Jojakim, auf Simson und die Makkabäer 
Bezug nehmen kann. Daher hat er auch die brennendste Frage der 
Reichsverfassung nicht bis zu den letzten Konsequenzen verfolgt, 
obwohl ihm dies durch die Geschichte des Wormser Edikts nahe genug 
gelegt war — „edictum crudele Caesaris Wormatiae decretum“ 1 —, 
obwohl sein Text wiederholt von der einhelligen Zustimmung aller 
Reichsstände sprach. Er macht dann gegen den Reichstagsabschied 
von 1530 geltend, daß er nicht von allen Ständen bewilligt worden 
sei, also keine verfassungsmäßige Gültigkeit besitze: wenn ihn der 
Kaiser unter dem Druck der Papisten vollstrecken wolle, würde er 
gegen die Grundlagen seiner eigenen Autorität, das durch den 
Krönungseid gesicherte Reichsrecht, handeln.? Diese Forderung eines 
einhelligen Beschlusses, wenigstens in den hier allein in Rede stehenden 
Fragen der Religion, war ja schon von den evangelischen Reichs- 
ständen gegenüber der katholischen Mehrheit von 1529 erhoben 
worden und sollte im weiteren Verlauf der kirchlichen Streitigkeiten 
endlich zu dem im Westfälischen Frieden allgemein anerkannten 
Grundsatze führen, daß in Glaubensfragen keine Mehrheitsentschei- 
dungen statthaben sollten. Luther selbst hat sich diese. für seine 
aristokratische Verfassungsform unabweisbare Frage nicht klar 
gemacht; wohl aber hat sein alter Beschützer, Friedrich der Weise, 
schon auf dem Wormser Reichstage dieser Forderung zweimal den 
Mehrheitsbeschlüssen des Kurfürstenrates gegenüber Geltung ver- 
schafft — durch kluge Ausnutzung der in der Reichsverfassung ge- 
gebenen Mittel.? 


1 Z. B. in dem Briefe vom 4. Juli 1524, Enders IV, 359, 26f. 
2 K. Müller, S. 60: aus den Notizen zur „Warnung an seine lieben Deutschen“. 
3 Vgl. Entstehung, S. 118, 182ff., 277. 


Luthers Verhältnis z. Reichsverfassung u. d. Rezeption d. Wormser Edikts 289 


Luther dagegen ist, wie es seinem innersten Wesen entsprach, in 
der Sphäre des Theologen geblieben, denn auch praktisch wollte er 
sich nur als Gewissensrat der Fürsten betätigen. Daß er den Schwer- 
punkt der Reichsverfassung in der Stellung der erbangesessenen 
Landesherren erblickte und demgemäß von einem unbeschränkten 
Territorialismus das Heil der protestantischen Kirche erwartete, lag 
einmal in dem Gang der Reichsgeschichte: von Kaiser und Reich 
verleugnet und verfolgt, flüchtete sich die evangelische Lehre unter 
den Schutz der ständischen Libertät. Dazu kam, daß diese Ent- 
wicklung schon seit Jahrhunderten durch die landeskirchlichen Be- 
strebungen der Fürsten vorbereitet worden war, und für Luther per- 
sönlich mußte bewußt und unbewußt die Erfahrung nachwirken, wie 
viel er für sich und sein Reformationswerk dem Schutze des klugen 
und treuen Herren verdankte, den er im Frühjahr 1518 feierlich an- 
gerufen! und den Friedrich ihm damals zugesagt und nie verleugnet 
hatte. 


1 ZK G. XXXII, 432 ff. Entscheidungsjahre, S. 36 ff. Vgl. dazu meine 
Arbeiten im Jubiläumsheft des „Archivs für Reformationsgeschichte“ 
(„Friedrich der Weise als Beschützer Luthers und des Reformations- 
werkes“) und im „Wegweiser für das werktätige Volk“, Monatsschrift des 
Reichsverlags, Berlin, Oktober 1917 („Luthers Heldenzeit“). 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 3 19 


290 


Friedrich v. Gentz’ ungedrucktes Werk 
über die Geschichte der französischen 
Nationalversammlung. 


Von ` 


Paul Wittichen t. 


In der Abhandlung, die gegen Mackintoshs Vindiciae Gallicae 
gerichtet war”, hatte Gentz den ersten Aufriß einer Geschichte der 
Revolution gegeben. Er scheint damals die Absicht gehabt zu 
haben, eine Gesamtgeschichte der Revolution zu schreiben. Natür- 
lich war er sich darüber klar, daß ein solches Unternehmen not- 
wendig lückenhaft sein werde. Aber die Epoche unterschied sich 
doch dadurch merklich von früheren, daß die geheimen Vorgänge, 
wenigstens in den ersten Jahren der Revolution, hinter die öffent- 
lichen weit zurücktraten. Über die Ereignisse und Beratungen von 
Hof und Ministerium konnte erst einer späteren Zeit Aufklärung 
beschieden sein; die ungleich bedeutungsvolleren Aktionen der 
Stände, des Volks, der Demagogen lagen schon jetzt größtenteils 
offen am Tage. Viel größer war die Schwierigkeit der Beschränkung 
bei der Massenhaftigkeit des Stoffes, und Gentz hatte denn auch 
bald erkannt, daß ein Zeitgenosse sich damit begnügen müsse, ein- 
zelne Perioden der ungeheuren Entwicklung aufzuklären. Ohne 
auf eine chronologische Zusammenstellung der wichtigsten Tatsachen 


1 Vorliegende Veröffentlichung bildet den Schluß des zweiten Kapitels 
des zweiten Buches der von Paul Wittichen unvollendet hinterlassenen 
Gentzbiographie, von der schon F.C. Wittichen einige Kapitel in den 
Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte XVIII, 
205ff., und XIX, 319ff. veröffentlicht hat. Ich habe nur einige Zitate nach 
F.C. Wittichens und meiner neuen Ausgabe der Briefe von und an Friedrich 
von Gentz geändert und eine Anmerkung betreffend den Brief an Göschen 
zugefügt, den ich im Anhang mitteile, und der Paul Wittichen noch nicht 
bekannt war. Ernst Salzerf?. 

2 Versuch einer Widerlegung der Apologie des Herrn Mackintosh, im 
2. Bande der Übersetzung von Burkes Betrachtungen über die französische 
Revolution 1793. 


Friedrich v. Gentz’ ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 291 


der späteren Jahre zu verzichten, hatte er sich bald darauf be- 
schränkt, die Geschichte der Nationalversammlung zu schreiben. 
Denn sie sah er mit Recht als den Grund- und Eckstein aller Revo- 
lutionsgeschichtschreibung an.! Ein außerordentliches Material, wie 
wenigen Menschen seiner Zeit, stand ihm zur Verfügung. Außer 
sämtlichen offiziellen Druckschriften und Protokollen, den bisher 
erschienenen Memoiren, den bedeutendsten Flugschriften, die er 
sich durch in Paris weilende Freunde und Bekannte verschaffte, 
konnte er auch die einflußreichsten Zeitungen benutzen. Neben 
dem Moniteur, dem Mercure de France, dem Journal des Debats 
und der Gazette de Leyde nennen wir nur Mirabeaus Courier de 
Provence, Camille Desmoulins’ Révolutions de France, Prudhommes 
Revolutions de Paris und Bareres Point du Jour.? 

Die Form, die er zur Behandlung der Geschichte des ersten Revo- 
lutionsparlaments wählte, war die ungewöhnliche eines Tagebuchs. 
Sie lag dadurch, daß sich alles Interesse der Periode auf die Ver- 
handlungen der Nationalversammlung konzentrierte, im Grunde 
recht nahe und war auch schon von anderen Schriftstellern ange- 
wendet worden.? Sie hatte den Vorteil, der der annalistischen Dar- 
stellung eigentümlich ist, den chronologischen Zusammenhang stets 
gegenwärtig zu halten und kein irgend bedeutendes Ereignis uner- 
wähnt zu lassen. Doch waren auch die Nachteile groß: ein unkünst- 
lerischer Mangel an Ruhepunkten und die Notwendigkeit, auch un- 
bedeutende Debatten oder Ereignisse zu erwähnen. Gentz verstand 
es jedoch, den ersteren sehr zu mildern, indem er die bequeme Form 
benutzte, um an die wichtigsten Verhandlungen und die folgen- 
reichsten Ereignisse Reflexionen oder ausführliche Untersuchungen 
anzuknüpfen, die fast den wertvollsten Bestandteil des Ganzen 
ausmachen: man könnte aus ihnen, soweit sie argumentativer Natur 
sind, eine vollständige Staatslehre entwickeln. Einen oder den 
anderen dieser essaiartigen Kommentare hat er später gelegentlich 


1 S. die Vorrede zu Mallet Du Pan: „Wer die Revolution begreifen will, der 
muß sie in den Journalen der ersten Nationalversammlung studieren“; Vor- 
rede zu Mounier S. IVf. und Briefwechsel Schiller-Humboldt, herausg. von 
Leitzmann S. 161. Wenn G. in verschiedenen später zu erwähnenden Briefen 
aus den Jahren 1797 und 1798 noch von einer „Geschichte der Revolution“ 
spricht, so ist das nur eine Ungenauigkeit des Ausdrucks. 

Vgl. Briefe von und an Friedr. v. Gentz I, 220ff. 

3 8. die Besprechung eines Werkes „Tagebuch der zweiten französischen 
Nationalversammlung“ in der Allg. Litt.-Zeitung, Mai 17%, Nr. 141. - 


19* 


292 Paul Wittichen t 


in den Aufsätzen des Historischen Journals verwertet!, aber die Ver- 
‚öffentlichung und Vollendung des Ganzen hat er frühzeitig auf- 
gegeben. Im März 1797 schreibt er an Herder, indem-er ihn um 
seine Unterstützung zur Erlangung seltener Broschüren der Wei- 
marer Hofbibliothek bittet, er sei seit Jahr und Tag mit einem 
Werk über die französische Revolution beschäftigt.“ Ein Jahr 
darauf hatte er bereits auf die Publikation verzichtet und teilte Böt- 
tiger, der sich nach dem Fortgange des Werks erkundigte, seine 
Gründe dafür mit?: „Sie fragen mich“, schrieb er ihm, „nach mei- 
nem großen Werk über die Geschichte der Revolution. Auch hier- 
‚über will ich einmal recht aufrichtig mit Ihnen sprechen. An und 
für sich konnte der Eifer, an einem Werke, dem ich so viel Zeit und 
Kräfte schon aufgeopfert habe, zu arbeiten, nie erkalten. Aber 
ob ich es in 3, 5, 10 Jahren, ob ich es jemals vor das Publikum bringen 
werde — das ist eine andere Frage. Sollte ein Mann, wie Sie, sich über 
diese Äußerung wundern ? Ja, wenn ich mir ein Feld gewählt hätte, 
wo man, sobald man sich des Fleißes, der Gründlichkeit, und einiger 
Talente bewußt ist, die Menschen zwingen kann, einem Gerechtig- 
keit widerfahren zu lassen (Mathematik, Physik, Chemie, Philo- 
logie usw.), so wollte ich über den Erfolg ganz ruhig sein. Aber in 
diesem stürmischen Zeitalter, auf diesem von Erdbeben und unter- 
irdischen Feuern durchwühlten Boden, in dieser Periode der hef- 
tigsten Gärungen des menschlichen Geistes — jetzt in der Dar- 
stellung der größten politischen Begebenheiten aller Zeiten, eben 
der Begebenheit, welche die Veranlassung aller dieser Stürme und 
Ungewitter gewesen ist, ein xrijua g del zu suchen, auf Beifall, nur auf 
Billigkeit zu rechnen — welch ein Unternehmen! Zumal wenn man, 
obgleich mit wahrer Unparteilichkeit, deren ich mir wirklich in 
hohem Grade bewußt bin, doch lebhaft fühlt, daß man — da, wo 
vollkommene Neutralität nur einen Schafskopf zieren könnte 
— immer mehr noch zur alten, als zur neuen Schule, immer mehr 
noch zu der Partei gehört, gegen welche sich die ungeheure Masse 

1 So ist die Ausführung über die Geschworenengerichte im Hist. Journal, 
2. Jahrg., Bd. 1, S. 275—282, wörtlich dem „Tagebuch“ entlehnt. 

2 Jetzt in: Briefe von und an Friedr. v. Gentz ed. F. C. Wit tichen I, S 314 ff. 
Vgl. auch die Briefe an Böttiger ebd. S. 219 ff. (Ende 1795). Im Mai 1797 
schreibt er Böttiger, von jetzt an solle ihn keine Nebenarbeit von der Voll- 


endung seines größeren historischen Werkes abhalten. Ebd. S. 229. 
Jetzt ebd. S. 245f. 


Friedrich v.Gentz’ ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 293 


aller oberflächlichen, aller unruhigen, aller neuerungssüchtigen Men- 
schen, gegen welche sich mehrere der vorzüglichsten Köpfe, die Majo- 
rität der Schriftsteller in allen Sprachen, der Geist der Zeit, das 
Glück, alle Torheiten und Fehler der Regierungen, und unerhörte 
Siege, verschworen haben.! Überlegen Sie das alles, und tadeln Sie 
mich, wenn Sie können, über meine Zähheit und Verdrossenheit, 
einer Sache, die ich für verloren halten müßte, wenn ich nicht zu: 
fest überzeugt wäre, daß sie, so wie ich sie verstehe, die gute Sache 
ist, und deshalb einst wieder triumphieren muß, öffentlich das- 
Wort zu reden, und für ein Publikum zu schreiben, welches mich 
schon jetzt — was wird es erst in einigen Jahren werden! — weder 
belohnen, noch verstehen würde. 

Sie werden mir vielleicht einwenden: Seien Sie Geschichts- 
schreiber und kehren Sie sich an das übrige nicht. Aber erwägen 
Sie nur selbst, was es heißt, Geschichtsschreiber der französischen 
Revolution zu sein: wie wäre es wohl möglich, Begebenheiten, die 
großenteils im Raisonnement empfangen und.geboren sind, die man 
aus Raisonnements hervorsuchen muß, die sich immer um Raisonne- 
ment drehen — ohne alles Raisonnement darzustellen.“ | 

Wer könnte leugnen, daß die Gründe, die Gentz für seinen Ver- 
zicht angibt, stichhaltig waren? Wir kennen die Richtung der 
herrschenden Philosophie, und wir werden sehen, daß auch die Zu- 
kunftsaussichten Gentz?’ nicht zu düster waren. Aber wenn man 
bedenkt, wie lange Zeit die Geschichtschreibung gebrauchte, um 
sich über die gewaltige Macht der öffentlichen Meinung zu erheben, 
welche Anfeindungen noch heute eine objektive Würdigung der 
großen Umwälzung vielfach erfährt, so muß man doppelt bedauern, 
daß Gentz nicht den Mut hatte, mit seinem Werke hervorzutreten: 
die Geschichte der Nationalversammlung blieb unvollendet“, indem 
sie kurz nach dem Tode Mirabeaus abbricht, und hat nie das Licht 
der Öffentlichkeit erblickt.“ Gentz’ politische Anschauungen hatten 


1 Vgl. auch a. a. O. S. 225. 

2 Es sind 5 druckfertige Bände in Großoktav (2062 S.) mit Register, durch 
die Güte des Grafen Prokesch v. Osten in meinem Besitz. Die jüngste noch 
verwertete Quelle sind Bertrand de Molevilles Private memoirs (London 
1797), die Gentz selbst in der Allg. Litt.-Zeitung 1797, Nr. 209 ff., rezensierte. 

3 Im November des Jahres 1801, während seines Aufenthalts in Weimar, 
hat Gentz den Verlag des Werkes, das er freilich noch einer Umarbeitung 
unterziehen wollte, dem Leipziger Verleger Göschen angeboten (vgl. den An- 
hang). Dieser Plan sollte wohl als Mittel zur „Entfessehang‘‘ des verschuldeten 


294 Paul Wittichen } 


sich zwar noch nicht ganz aus den Fesseln der Aufklärung gelöst. 
Aber gerade deswegen hätte seine Darstellung, etwa nach 1815 
veröffentlicht, in Deutschland leichteren Eingang gefunden als ultra- 
royalistische Werke, wie Schütz’ Geschichte der Staatsverände- 
rungen in Frankreich unter Ludwig XVI., und so rascher einen 
Umschwung in den Ansichten über die Revolution angebahnt. Zu 
dieser Zeit war Gentz freilich schon weiter von jenen Anschauungen 
früherer Jahrzehnte entfernt, und manches einzelne in dem Werk 
enthaltene Urteil mochte er mit der Abneigung betrachten, die er 
gegen das Sendschreiben von 1797 empfand. Versuchen wir die 
Grundzüge des Werks, Gentz’ Auffassung von den größten Ereig- 
nissen der epochemachenden Jahre vom Mai 1789 bis April 1791 
wiederzugeben, indem wir seine Darstellung selbst, gelegentlich mit 
seinen eigenen Worten, vorführen. 

Die Zusammenberufung der Stände war notwendig und unver- 
meidlich ; ebenso unvermeidlich ihre vorläufige Vereinigung zu einer 
einzigen Versammlung. Der Adel, der in fast allen Punkten das 
Recht auf seiner Seite hatte, handelte unpolitisch, wenn er sich dieser 
Vereinigung zu entziehen suchte, der Tiers revolutionär, gesetzlos, 
indem er sich anmaßte, sich selbst als Nationalversammlung zu 
erklären. Die königliche Sitzung vom 23. Juni, die die notwendige 
Entwicklung rückgängig machen wollte, war eine Torheit; denn 
es fehlte die Macht, diese Absicht durchzusetzen. „Es gab nur ein 
Mittel, wodurch der König sich selbst und die höheren Stände 
retten konnte: die mächtige, die beliebte, die siegreiche Partei zu 
ergreifen und Adel und Geistlichkeit zur gemeinschaftlichen Deli- 
beration hinüberzuziehen.“ Nicht minder töricht war deswegen 
Neckers Entlassung, der dann auch der Aufstand von Paris auf 
dem Fuße folgte. Von diesem Augenblick an war die revolutionäre 
Gewalt der Nationalversammlung, durch die machtlose Monarchie 
kaum noch beschränkt, fest konstituiert. „Die, welche gegen eine 
solche Macht mit alltäglichen Hilfsmitteln, mit gewöhnlichen Rechte- 
grundsätzen oder gar mit Subtilitäten eines Gerichtshofes zu Felde 


Gentz dienen, der damals an eine Verbindung mit Amalie v. Imhof dachte 
(Briefe von und an F. v. Gentz II, 239). Es läßt sich nicht feststellen, ob sich 
die Unterhandlungen über die Publikation, die Gentz auf der Rückreise von 
Weimar mit Göschen persönlich in Leipzig führte, sofort zerschlagen haben, 
oder ob erst die Übersiedlung nach Wien im folgenden Sommer den Plan ver- 
eitelt hat. 


Friedrich v.Gentz’ ungedrucktes Werk üb.d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 295 


ziehen wollten, mußten notwendig unterliegen, sich selbst, indem sie 
ihre Gegner zu zertrümmern glaubten, eine traurige Blöße geben, 
und, wenn sie es mit ihrem Vaterlande aufrichtig meinten, ihrem 
eigenen Zweck entgegen arbeiten, der jetzt schlechterdings nicht 
mehr durch die Zerstörung jener neuerstandenen Macht, sondern 
einzig und allein durch die Richtung, die man ihr hätte beibringen 
müssen, erreicht werden konnte.“ 

Um so schärfer darf die Kritik der Beschlüsse des revolutionären 
Parlaments sein. Gleich die Dekrete vom 4. August waren nicht 
Gesetze, sondern höchstens Entwürfe zu Gesetzen, und die Antwort 
des Königs darauf (18. September), die ihre Vorlegung als Gesetze 
forderte, war in allen Punkten, vom Standpunkt des Rechts wie der 
Politik, durchaus gerechtfertigt. „Der strengste, der bitterste, der 
ungerechteste Richter könnte an dem Schreiben des Königs keinen 
gegründeten Tadel finden. Die Aufhebung der Leibeigenschaft, des 
ausschließenden Jagdrechts, der Abgabeprivilegien, der Vorrechte 
einzelner Provinzen, die Zulässigkeit aller Bürger zu allen Ämtern, 
die Abkäuflichkeit der Grundrenten wurden ohne die geringste Ein- 
schränkung gebilligt; die Mißbräuche bei den Pensionen wurden der 
strengsten Untersuchung preisgegeben; die Anmerkungen, welche 
die Artikel wegen Abschaffung der Lehnsdienste und Lehnsabgaben, 
wegen Vertilgung der Zehnten, der Annaten, der Territorialgerichts- 
barkeit, der Ämterkäufe begleiteten, waren sämtlich aus unbestreit- 
baren Grundsätzen des Rechts und der vernünftigen Politik her- 
geleitet, hatten Achtung für das Eigentum, den Wohlstand des 
-Reichs, Vermeidung unnützer Ausgaben, Rücksicht auf auswärtige 
Verhältnisse zum Fundament. Der König war vollkommen berech- 
tigt, seine Meinung über diese Beschlüsse zu setzen und nähere 
Untersuchung einiger Artikel anzuraten.“ 

Ganz unpolitisch, und nur aus Haß zu erklären, war der Be- 
schluß vom 4. August über die Abschaffung der Zehnten der Geist- 
lichkeit ohne Entschädigung. In Wirklichkeit bedeutete er nicht 
etwa eine Entlastung der 25 Millionen Menschen in Frankreich, 
sondern ein Geschenk an die reichen Landeigentümer. Nicht 
minder unstaatsmännisch das Dekret über das suspendierende Veto. 
“Diejenigen hatten recht, die in dem absoluten Veto des Monarchen 
viel mehr eine Schutzwehr des Volks gegen eine parlamentarische 
Oligarchie als eine Prärogative der Krone erblickten. Necker, der 
dieses Dekret sogar förderte, verdient die schärfste Verurteilung. 


296 Paul Wittichen f 


Faktisch bedeutete das angeblich suspendierende Veto für eine 
Reihe der wichtigsten Materien den Verzicht auf jedes Veto: denn 
die jährlichen Ausgaben konnten natürlich nicht um zwei Jahre suspen- 
diert werden. Am 1. Oktober verknüpfte dann die Nationalversamm- 
jung in einer Weise, die zu ihren patriotischen Phrasen in auffallendem 
Widerspruch stand, die Restauration der Finanzen mit der Forde- 
rung, daß der König die bisher festgestellten konstitutionalen Artikel 
und die vollkommen törichte Deklaration der Rechte ‚ohne weiteres 
annehme. Das Zögern Ludwigs, verbunden mit anderen Ursachen, 
führte das grauenhafte Attentat des 5./6. Oktober herbei. 

Eine gewissenhafte Untersuchung dieses Ereignisses, das eine 
neue Epoche einleitet, gestützt auf die Prozeßakten des Chatelet, 
die Schriften Mouniers, Malonets, des Herzogs von Orleans, Zei- 
tungen und anderen Quellen, ergibt das Resultat, daß Mirabeau 
und der Herzog von Orleans beide höchstwahrscheinlich beteiligt 
waren.! Aber nicht hierin liegt die Bedeutung des Ereignisses. „ So 
wichtig es auch für die Geschichte sein mag, den wahren Ursprung 
jener merkwürdigen Auftritte zu entdecken, so liegt doch in Rück- 
sicht auf den Hauptgesichtspunkt, aus welchem man sie ansehen 
muß, weit weniger als man bisher (ziemlich allgemein) geglaubt 
zu haben scheint, daran, ob sie das Werk eines Komplotts waren 
oder nicht. Das, was eigentlich die ganze Aufmerksamkeit des 
Forschers verdient, was den 5. und 6. Oktober zu wichtigen, folgen- 
reichen, entscheidenden Tagen erhob, war — das Betragen der 
Nationalversammlung bei diesen Vorfällen. Nur dadurch, daß die 
Nationalversammlung Mitschuldige der Verbrechen ward, die der 
Pöbel in seiner Blindheit beging, traten diese in die Reihe großer 
Weltbegebenheiten ein; denn nur dadurch e sie ao Um- 
sturz der französischen Monarchie.“ 

Die Nationalversammlung hat nie eine förmliche Mißbilligung der 
Ereignisse ausgesprochen, sie hat durch den Entschluß, den König 
nach Paris zu begleiten, die Gewalttätigkeiten, die ihn von Versailles 
rissen, sanktioniert, und vor allen Dingen, sie hat seine Verlegenheit 
benutzt, um die an sich ungerechte Forderung der unbedingten An- 


1 Diese Untersuchung Gentz’, die ca. 130 Seiten umfaßt, ist ein Meister- 
stück historischer Kritik. Sie scheidet natürlich streng zwischen gerichtlichem 
und historischem Beweis. Den gerichtlichen hält er für nicht erbracht und die 
Verwerfung der Anklage seitens der Nationalversammlung also für formell 
gerechtfertigt. 


Friedrich v. Gentz’ ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 297 


nahme der Konstitution und Deklaration der Rechte geltend zumachen, 
m. a. W., sie hat gemeinsam mit dem Pöbel agiert. „Wenn die Na- 
tionalversammlung sich an diesen Tagen dem Volk mit Würde und 
Energie widersetzte, wenn sie förmlich die Partei des Königs ergriff, 
so nahm die Revolution einen durchaus anderen Gang. Indem sie 
das Gegenteil tat, gab sie das Signal zum Kriege und eröffnete die 
lange Reihe von Feindseligkeiten, welche das tragische Ende des Mon- 
archen beschloß. Von dieser Seite betrachtet, waren die Szenen vom 
5. und 6. Oktober eine Haupte poche der Revolutionsgeschichte.‘“ ! 

Nach diesen Ereignissen wurden nun auch die Dekrete der Natio- 
nal versammlung entsprechend demokratischer, so schon das Dekret 
vom 29. Oktober, durch das das passive Wahlrecht von einem Ein- 
kommen von nur 45 Livres (= ca. 230 M.) abhängig gemacht wurde. 
Es folgten die unheilvollen Debatten über die Einziehung des Kirchen- 
guts, die mit dem Beschlusse vom 2. November endigten, daß der 
Staat zu dieser Maßregel berechtigt sei. 

Nicht alle Korporationen bestehen durch den Willen des Saten Die 
Vertragstheorie schließt nicht aus, daß juristische Personen, nicht nur 
Individuen, an dem Gesellschaftsvertrag beteiligt sind. Ein Recht des 
Staates, die Güter einer solchen Korporation — und die Kirche ist 
eine solche — einzuziehen, existiert nicht. Nur ein indirektes Mittel 
steht dem Staat zu Gebote, eine ihm lästige Korporation zu besei- 
tigen; er kann seinen Untertanen den Beitritt verbieten, so daß ihr 
Besitz nach dem Tod der letzten Mitglieder als herrenloses Gut in 
seine Hände übergeht. Kein Zweifel ist also, daß die Nationalver- 
sammlung unrecht handelte. Handelte sie aber wenigstens vom Stand- 
punkt revolutionärer Politik vernünftig ? Nicht einmal das, die Maß- 
regel war weder finanziell notwendig — denn der Klerus erbot sich 
freiwillig zu Beiträgen, die im Verein mit der patriotischen Steuer 
zur Deckung der außerordentlichen Bedürfnisse genügten — noch 
war sie auch nur nützlich; denn dasjenige, was nach Übernahme der 
Schulden und Verpflichtungen des Klerus und nach der Verstaat- 
lichung des Gottesdienstes von dem Ertrag der Güter übrig blieb, 
erreichte noch lange nicht das freiwillige Angebot der Geistlichkeit.? 


! Weder Droz, dessen 3. Band die ausführlichste Untersuchung der Er- 
eignisse vom 5./6. Oktober enthält (1842), noch Sybel, der ausschließlich 
Lafayette belastet, haben diese maßgebenden Gesichtspunkte. 

3 Schon Struensee hatte in einer Abhandlung in der Berliner Monats- 
schrift (Jahrg. 1788, Nov., bis 1791, Jan.) das Dekret vom finanziellen Stand- 


298 Paul Wittichen f 


Und endlich sprachen die einfachsten Gründe der Politik dagegen: 
„Zur Zeit einer Revolution nur den Schatten eines rechtmäßigen 
Besitzes vorsätzlich angreifen, heißt der ganzen bürgerlichen Ord- 
nung ihr Grab bereiten. Nachdem die Sophistereien, welchen die Geist- 
lichkeit aufgeopfert ward, die Heiligkeit des Eigentums in allen 
Gemütern zerstört hatten, war es ein leichtes, auf neuen Sophistereien 
neue Konfiskationen zu erbauen und endlich zum Besten der Nation 
die sämtlichen Individuen zugrunde zu richten. 

Das Dekret setzte zugleich die Extreme in den religiösen An- 
schauungen in Bewegung und entzündete so den Bürgerkrieg. Was 
kann die Urheber eines so unheilvollen Beschlusses in Wirklichkeit 
bestimmt haben? Zu vermuten sind folgende Gründe: erstens die 
Absicht, eine große Masse von Eigentum, d.h. von Macht in ihre 
Hände zu bringen, zweitens der Plan, mit Hilfe dieser Mittel einige 
ungeheure revolutionäre Projekte, wie die Abfindung der richter- 
lichen Beamten und das Assignatensystem, ins Werk zu setzen, 
ferner der Wunsch, ihre besten Freunde, die Kapitalisten, hypothe- 
karisch zu sichern, und endlich die Geistlichkeit als Stand zu ver- 
nichten. Bei einigen spielte auch der Haß gegen die Religion als 
solche eine Rolle. 

Das zweite über den Gang der Revolution entscheidende Dekret 
war das vom Juni 1790 über die Abschaffung des Adels. „Dieses 
Dekret, welches, wie die Philosophen des Tages sagten, sich mit 
bloßem Tand und Kinderklappern der Eitelkeit beschäftigte, dessen 
Gegenstand sie so unbedeutend, so verächtlich fanden, daß sie sich 
sogar bitter beklagten, von den großen Angelegenheiten aller Natio- 
nen (nämlich der Deputation des menschlichen Geschlechts) zu den 
gleichen abgeschmackten Kleinigkeiten herabsteigen zu müssen’ — 
dieser Beschluß gegen wesenlose Distinktionen, gegen leere Zeichen 
und Titel, gegen luftige Kleinodien der Meinung und gegen hohle 
Prärogativen des Wahns hat Hunderttausende von Menschen er- 
würgt und Hunderttausende von Familien ins tiefste Elend ver- 
senkt, hat in Frankreich mit aller Kraft und Wut eines agrarischen 
Gesetzes eine neue Verteilung der Güter und eine allgemeine Dis- 
lokation aller Eigentümer bewirkt, hat seinen guten Anteil an dem 


punkt aus scharf kritisiert, bezeichnenderweise aber nur von diesem. Vom 
rechtlichen aus stimmte er ihm zu (s. wieder abgedruckt in Struensee, Ab- 
handlungen über wichtige Gegenstände der Staats wirtschaft, Berlin 1800, 
Bd 3, 8. 275—292). 


Friedrich v.Gentz’ ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 299 


Umsturz des französischen Thrones gehabt, hat den auswärtigen Krieg 
und alle die unsäglichen Greuel, zu welchen dieser Krieg Anlaß, Grund 
oder Vorwand war, erschaffen, hat eine ungeheure Zerrüttung in Eu- 
ropa und in allen mit Europa verbundenen Teilen der Welt gestiftet.“ 
Die Ableitung dieser Folgen aus dem Dekrete ist nicht schwer. 
Es war der härteste Schlag, der den Adel treffen konnte. Er fand 
sich in dem, was er als sein heiligstes Eigentum ansah, „was ihm in 
einem gewissen Sinn keine Macht der Erde rauben konnte“, verwundet 
und beraubt. Und es war nicht einmal irgendein Grund des Staats- 
wohls, aus dem ihn diese Verfolgung traf, sondern Eifersucht, Neid und 
Eitelkeit aller Nichtadligen, und höchstens eine miß verstandene Gleich- 
heitstheorie brachten das Gesetz zu Wege. Es unterstützte die bereits 
im Gange befindliche Jacquerie. Denn von einer Versammlung, die ihre 
ehemaligen Herren mit solcher Strenge verfolgte, konnten die mor- 
denden und sengenden Bauern mit Recht Straflosigkeit erwarten. 
Bisher hatte sich die National versammlung trotz aller für Frank- 
reich selbst verderblichen Beschlüsse doch nicht außerhalb des 
europäischen Völkerrechts gestellt. Das geschah zum erstenmal 
im Herbst 1790, als es zur Verhandlung über die Beschwerden der 
geschädigten deutschen Fürsten kam. Die in der Nationalversamm- 
lung offiziell verkündigte Lehre, daß Staatsverträge der Regenten 
jederzeit durch Plebiszit der Untertanen aufgehoben werden können, 
kündigte allen bisherigen Begriffen und Grundsätzen des öffent- 
lichen Rechts den Krieg an, isolierte Frankreich von allen übrigen 
Staaten und „benahm dem ganzen Europa die Hoffnung, mit einem 
Staate, der dem gemeinschaftlichen Fundament aller völkerrecht- 
lichen Verhandlungen entsagte, fernerhin eine gültige Negoziation 
zu betreiben oder eine dauerhafte Verbindung einzugehen“. 
Die drei Dekrete über die Einziehung des Kirchenguts, die Ab- 
schaffung des Adels und die den deutschen Fürsten aus Gründen 
der Billigkeit und nicht des Rechts zu gewährende Entschädigung 
enthalten recht eigentlich die Summe der Revolution, nachdem das 
Königtum am 5. Oktober niederge worfen war. Auch einzelne nütz- 
liche, hier und da vortreffliche Beschlüsse in Angelegenheiten zweiter 
oder dritter Ordnung, wie die Aufhebung der Binnenzölle', eine 


1 Gentz bemerkt gelegentlich, wie es bezeichnend sei, daß selbst in diesem 
revolutionären Parlament die wichtigsten Grundsätze der Physiokraten, die 
einzige Territorialsteuer und die absolute Handelsfreiheit, nicht zur Durch- 
führung kamen, trotz Mirabeau, Dupont und Röderer. 


300 Paul Wittichen f 


Reihe zivil- und strafrechtlicher Reformen, eine ausgezeichnete In- 
struktion für die Verwaltungsbehörden vom August 1790, die frei 
lich nie zur vollen Ausführung kam, machten das Unheil, das diese. 
Dekrete über die Welt gebracht haben, nicht wett. 

Im Herbst 1790 traten die ersten Anzeichen des herannahenden 
Bürgerkrieges auf: der förmliche Protest eines Teils der Geistlich- 
keit gegen die Zivilkonstitution. Die Geistlichkeit hatte mit ihrem 
Widerstand gewartet, bis ihr Gewissen (durch den geforderten Eid) 
in Bedrängnis kam. Leider führte sie den Kampf vollkommen ver- 
kehrt. Sie durfte sich nicht auf die Maximen der Kurie berufen, 
von der sie sich doch bisher sehr unabhängig gehalten hatte, und 
ebensowenig auf die Prärogative ihres Standes. Mirabeau und 
Pétion hatten es leicht, „mit den Waffen, die Vernunft und Er- 
fahrung geschmiedet hatten“, solche Argumente zu Boden zu schla- 
gen. Die Geistlichkeit hätte vielmehr „das heilige Panier des Besitz- 
rechts“ ergreifen sollen; nur hiermit konnte sie noch Eindruck 
machen. Wie sie nun einmal den Kampf führte, blieb der National- 
versammlung nichts übrig, als Gewalt anzuwenden. In welcher 
Weise sie das tat, das zeugte freilich von einer barbarischen Gefühl- 
losigkeit gegen ein ehrfurchtgebietendes Leiden; ein Vorspiel der 
furchtbaren Ereignisse späterer Jahre. 

Dies in kurzen Zügen Gentz' Auffassung von den wichtigsten 
Momenten der ersten Jahre der Revolution. Es ist begreiflich und 
dem Stoffe angemessen, daß die persönlichen Momente hinter den 
Kampf der gewaltigen Interessen zurücktreten. Schon in der Deut- 
schen Monatsschrift hatte Gentz mit Recht auf den ungewöhnlichen 
Mangel bedeutender Persönlichkeiten in der Geschichte dieser Jahre 
aufmerksam gemacht. Doch fehlt es keineswegs an trefflichen 
Charakteristiken der Hauptakteure. Die bedauernswerte Unbedeu- 
tendheit Ludwigs XVI., seine fast übermenschliche Güte, die Eitel- 
keit, Popularitätshascherei und staatsmännische Unfähigkeit Neckers, 
die Genialität und sophistische Unmoral Mirabeaus', die Herzhaftig- 
keit und Ritterlichkeit Cazales’, die glänzende, aber maßlos leiden- 
schaftliche Beredsamkeit des Abbe Maury werden mit kräftigen 
Strichen gezeichnet. Bezeichnend dafür, wie Gentz das Interesse 
an der Sache von dem Urteil über Personen zu trennen weiß, ist eine 


An dessen pekuniäre Abhängigkeit vom Hof er allerdings noch nicht 
glauben will. In derartigen Dingen konnte der zeitgenössische Historiker 
natürlich nicht gegen die Lückenhaftigkeit der Quellen aufkommen. 


e 


Friedrich v. Gentz’ ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 301 


Bemerkung über eine Rede Clermont-Tonnerres, dessen politischer 
Standpunkt ihm als derjenige erscheint, der dem des Geschicht- 
schreibers am nächsten kommt. Er meint, die bewußte Parteilosig- 
keit, deren sich Clermont-Tonnerre in jener Rede rühmt, hätte in 
ruhigen Zeiten gewiß ihren Ruhm gefunden; aber ‚unter den Stür- 
men einer Revolution führte sie zur Nichtigkeit und beinahe zur 
Verachtung“. | | 

Auch den Vorgängen im Jakobinerklub, den Verschiebungen der 
Parteien, den blutigen Ereignissen in Nancy und Nimes, den ersten 
Justizmorden schenkt Gentz die gebührende Aufmerksamkeit. Sein 
Hauptinteresse aber bleibt immer das Sachliche der Debatten der 
Nationalversammlung. Mit den Waffen des Räsonnements, wie 
er an Böttiger schrieb, tritt er der unstaatsmännischen Behandlung 
der größten politischen Probleme durch die Dilettanten und Dem- 
agogen der N ationalversammlung entgegen. Eindringende Unter- 
suchungen über die Finanzen, vom Pensionsetat bis zu dem skan- 
dalösen Betrug der Assignaten, über die verschiedenen Wahlmethoden, 
über die einzelnen Artikel der Konstitution von 1791, kurz die tech- 
nische Seite der Ereignisse, bilden einen großen Teil des Werks. 
Es gab wohl kein bedeutendes durch die Nationalversammlung ver- 
handeltes oder angeregtes Problem der Nationalökonomie und der 
Finanzwissenschaft, des Staatsrechts und des Verwaltungsrechts, 
das er nicht in allen Details durchdacht hätte. 

So war das Werk, wenn er es auch nicht der Öffentlichkeit über- 
gab, für ihn selbst keine verlorene Arbeit. Ein großer Teil der 
politischen Fragen, die ihn später beschäftigen sollten, war so enge 
mit den hier erörterten Angelegenheiten verknüpft, daß es nur der 
Anwendung der einmal gefundenen Grundsätze auf die konkreten 
Umstände bedurfte. Nicht als ob er die Unterschiede verkannt 
hätte, die zwischen den französischen und den preußischen oder 
deutschen Verhältnissen bestanden. Vielmehr verband sich gerade 
. die Erkenntnis derselben in ihm mit seiner an der Nationalversamm- 
lung geübten Kritik, um seine Gegnerschaft gegen die gewaitsame 
Nivellierung der sozialen Gegensätze zu verstärken. Denn in Preußen 
fehlte die politische Notwendigkeit, mit der der französische Tiers 
einen Teil seiner Absichten rechtfertigen konnte, ganz und gar. Die 
Leistungen des Bürgerstandes kamen neben denen der Krone und 
des Adels kaum in Betracht. Wir werden sogar sehen, daß er keinen 
geringen, vielleicht den bedeutendsten Teil der Schuld an der Kata- 


* 


302 Paul Wittichen f 


, 


strophe des Staates auf sich lud. Doch diese letztere Einsicht sollte 
Gentz erst einige Jahre später kommen. Während er sein histo- 
risches Werk schrieb, gehörte er noch der bürgerlichen gemäßigten 
Reformpartei an 


Anhang.' 
Gentz an den Verleger J. G. Göschen?: in Leipzig. 


Weimar“, den 26. November 1801. 

Ich ging seit mehreren Jahren beständig mit der Idee um, eine Geschichte 
der Französischen Revoluzion zu schreiben. Ich habe den Gegenstand studirt, 
wie wenige; ich habe darüber gesammelt, zusammengestellt, mehr vielleicht 
als irgend ein anderer. Ich hatte sogar die Geschichte der ersten Nazional- 
Versammlung schon vor zwei Jahren völlig ausgearbeitet; ein Manuskript 
von mehr als 100 Druckbogen, das eigentlich jeden Augenblick unter die 
Presse wandern könnte und längst diesen Weg gegangen wäre, wenn ich nicht 
immer gefühlt hätte, daß ich noch ein höheres Ideal in meiner Brust herum- 
trage. 

Tausend Skrupel haben sich von Zeit zu Zeit gegen den Plan überhaupt auf- 
gethürmt, und ihn mehr als einmal beinahe in mir verdrängt. Mein jetziger 
Aufenthalt in Weimar hat, mir selbst unerwartet, diese Skrupel beseitiget. Der 
tägliche und stündliche Umgang mit großen und interessanten Menschen, 
gegen die ich jede Bedenklichkeit aussprechen, mit denen ich jede Seite der 
Sache erörtern, und an deren Kraft ich gleichsam meine eigne messen konnte, 
hat mich auf einmal zum Entschluß gebracht; und ich habe mir selbst und denen, 
die ein Interesse an mir und meinen Produkten nahmen, gelobt, daß ich mich 
sofort binden, und so fest als möglich binden wollte. 

Mit diesem Vorsatz wende ich mich an einen Mann, dem seit langer Zeit 
meine ganz vorzügliche Hochachtung gewidmet war. Längst gewohnt, Sie als 
den einzigen deutschen Buchhändler, der wahren Sinn für das Gute in jeder 
Art und wahre Delikatesse in der Behandlung der Menschen besitzt, anzu- 
sehen, bin ich nun durch persönliche Bekanntschaft und durch das einstimmige 
Urtheil Ihrer hiesigen zahlreichen Freunde in dieser Ansicht auf immer be- 
festigt worden. Ich denke mir mit wahrem Vergnügen den Gedanken, mit 
Ihnen in Verbindung zu treten, und frage Sie daher, ob Ihre Neigung einer 
Seits, und ob die Umstände andrer Seits Ihnen gestatten, den Verlag eines 
Werkes von der vorhin beschriebnen Art, unter den Bedingungen, die ich 
Ihnen jetzt eröfnen werde, zu übernehmen. | 


1 Or. 6 ½ S., durch Ankauf aus dem Autographenhandel in meinem Besitz. 

2 Gentz hatte auf dem Wege nach Weimar Göschen am 16. November in 
Leipzig besucht. Tagebücher I, 6f. 

3 Über Gentz’ Reise nach Weimar vgl. ebenda, ferner F. C. Wittichen, 
Friedrich Gentz und Amalie v. Imhof. Sonntagsbeilage Nr. 49 zur Vossischen 
Zeitung, 5. Dezember 1909. Ders., Briefe von und an Friedr. v. Gentz I, 259ff., 
II, 238f. 


Friedrich v. Gentz’ ungedrucktes Werk üb. d. Gesch. d. franz. Nationalvers. 303 


Ich mache mich fürs erste zu weiter nichts anheischig, als zu einer Ge- 
schichte der Revoluzion von ihrem Ausbruch bis zur Auflösung 
der ersten Nazional-Versammlung; diese erste und nach meiner Über- 
zeugung wichtigste Periode der Geschichte zu behandeln, glaube ich mich 
einigermaßen berufen und ausgerüstet; sie formirt ein eignes für sich bestehen- 
des Werk; obgleich, wenn ich in der Folge Muth und Kräfte in mir fühlen sollte, 
weiter zu gehen, die Geschichte der späteren Perioden mit jener ersten immer 
wieder ein Ganzes ausmachen könnte. 

Dieses Werk existiert eigentlich schon jetzt in seinem ganzen Umfange; 
ich werde Ihnen bei meiner Zurückkunft das letzte Heft, und sogar das schon 
vollendete Register über das Ganze, in natura vorzeigen. Aber es bedarf, um 
das zu werden, was es nach meinen jetzigen Ideen seyn soll, einer nochmaligen 
Umarbeitung; zu dieser kann ich nicht füglich eher als mit Anfang des künf- 
tigen Jahres schreiten; und da ich sie als ein höchst wichtiges Geschäft betrach- 
ten und behandeln muß, so glaube ich nicht, daß ich sie in weniger als Jahres- 
Frist zu vollenden im Stande seyn würde. Das Werk wird überhaupt 4 ziem- 
lich starke Bände ausmachen; die beiden ersten würden Sie in der Michaelis- 
Messe von 1802 und die beiden letzten in der Oster-Messe von 1803 liefern 
können. 

Das Honorar für dieses Werk zu bestimmen, überlasse ich unbedingt und 
unbeschränkt — Ihnen. Sie wissen Menschen und Bücher und Verdienste 
von Menschen und Bücher[n] hinreichend zu würdigen. Dies in meinem eignen 
Falle selbst zu thun — ist mir rein unmöglich; ich prüfe meinen Mann; und als- 
dann unterwerfe ich mich blindlings. 

Es waltet aber bei der ganzen Sache noch eine eigenthümliche Schwierig- 
keit ob, die mich beinahe allein zurückgehalten hätte, sie Ihnen vorzutragen. 
Bei näherer Überlegung sehe ich indessen nicht ab, weshalb ich einen mir nun 
schon lieb gewordenen Plan einem leeren Skrupel der Eitelkeit oder der Deli- 
katesse aufopfern sollte. Verhindert der Umstand, den ich jetzt berühren 
will, Ihre Theilnahme an meinem Plan, so ist es doch weiter kein großes Übel 
für mich, Sie damit bekannt gemacht zu haben. 

Ich bin nehmlich im gegenwärtigen Augenblick nicht etwa durch bestimmte 
Contrakte und Versprechungen, aber doch durch Verhältnisse, die nıir gleich 
heilig seyn müssen, an die Ausarbeitung eines andern, von dem hier bemeldeten 
ganz verschiednen Werkes gebunden. Diese Arbeit widersteht meinem 
Gemüth und allen meinen Neigungen; und ich würde mich unendlich gern 
davon los machen, wenn ich es auf eine anständige Weise bewirken könnte. 


1 Etwa das Werk „Von dem politischen Zustande von Europa vor und 
nach der französischen Revolution“, wovon die beiden ersten (und einzigen) 
Hefte im Herbst 1801 bei Frölich erschienen waren? Man könnte auch an eine 
Publikation im Auftrag des Grafen Haugwitz denken. Denn Anfang März 
1801 schreibt G. dem Verleger Frölich, Haugwitz wolle seine Korrespondenz 
mit dem englischen Gesandten bekannt machen. und habe von Gentz 3 Noten 
zu diesem Zweck übersetzen lassen. Aber G. fährt fort, hier ende seine Rolle 
als Autor, was H. weiter über die Sache beschließe, gehe G. nichts an, er habe 
die Arbeit lediglich für Graf H. übernommen. Außerdem wisse F. besser, als 


304 Paul Wittichen f 


Das letztre kann nur geschehen, wenn ich einen ziemlich beträchtlichen Geld- 
Vorschuß tilgen kann. | 

Die Frage ist also, ob Sie Sich dazu verstehen würden, mir für die ersten 
beiden Bände des Ihnen offerirten Werkes das Honorar (nach dem von Ihnen 
einzig zu bestimmenden Satze) jetzt gleich vorzuschießen. Durch diese Ope- 
ration würde ich mir die völlige Freiheit zur Ausarbeitung und Ausführung 
meines Lieblings-Projektes verschaffen. 

Ich kann um so weniger beurtheilen, ob dieser Antrag mit Ihren merkan- 
tilischen Verhältnissen und Maximen zusammenstimmt, als ich im Grunde 
nicht einmal weiß, ob auch nur überhaupt meine Intention, Ihnen den Verlag 
meines historischen Werkes zu übertragen, Ihrer Convenienz angemessen ist 
oder nicht. Alles, was ich hier sage, ist also immer nur hypothetisch. Aber, 
wenn Sie die Sache überhaupt praktikabel finden, in diesem Falle darf ich Ihnen 
wenigstens die bestimmte Versicherung geben, daß bei dem oberwähnten 
Vorschusse keine Art von Gefahr für Sie existieren kann. 

Denn außer daß ich mich durch einen bestimmten schriftlichen Contrakt 
gegen Sie verbinden würde, den zu übertreten oder auch nur übertreten zu 
wollen, ich unfähig bin, würde ich Ihnen auch zugleich auf den Fall, daß ich 
während der Arbeit stürbe, das Manuskript, so wie es jetzt ist, übereignen; 
und daß Sie Sich durch den Augenschein überzeugen werden, daß es eigentlich 
ganz vollendet ist und heute gedruckt werden könnte, wenn ich nicht, einem 
höheren Ideal zu Liebe, es noch einmal umwerfen wollte, so wird Ihnen eben 
dadurch klar werden, daß Sie im schlimmsten Falle für den geleisteten Vor- 
schuß über und über gedeckt seyn würden. 

Dies sind nun die Propositionen, worüber ich mir Ihre gütige Antwort er- 
bitte; und zwar werde ich mir diese in Leipzig selbst abholen. Sie sehen aus 
dem Datum dieses Briefes, daß er schon drei oder vier Tage früher in Ihren 
Händen hätte seyn sollen; ich versäumte aber den letzten Posttag, weil ich 
über den Abgang der Post von hier nicht richtig instruirt war. Vielleicht bin 
ich 24 Stunden nach Ankunft dieses Briefes selbst in Leipzig; auf jeden Fall 
aber, und was auch die schmeichelhafte Güte, mit der man mich hier auf- 
genommen hat, nun weiter an mir versuchen mag, reise ich Donnerstag von hier 
ab; so daß ich entweder Donnerstag oder Freitag gewiß in Leipzig eintreffe.! 

Ich setze nichts weiter hinzu als den Wunsch, daß, wenn Sie auch in meinen 
Plan nicht eingehen mögen, die Freimüthigkeit, mit welcher ich mich an Sie 
gewendet habe, Ihnen ein Beweis der ausgezeichneten und aufrichtigen Hoch- 
achtung seyn möge, die ich Ihnen für immer gewidmet habe, und womit ich 


mich von ganzem Herzen nenne Ihren sehr ergebnen Diener 


Weimar den 30. November 1801, Fr. Gentz. 


Gentz es ihm sagen könne, daß dieser wohl nicht füglich über die jetzigen 
Verhältnisse zwischen England und Preußen etwas öffentlich von sich geben 
könnte (G. St. A. Berlin —- ungedruckt). Danach ist es doch nicht wahrschein- 
lich, daß Gentz bei der Stelle oben im Text an eine solche Publikation dachte. 

! Gentz traf am Freitag den 4. Dezember in Leipzig ein und war am 
anderen Morgen mit Göschen zusammen. Tagebücher I, 15. 


305 


Kritiken. 
Maurice de Wulf, Geschichte der mittelalterlichen Philosophie. 


Autorisierte deutsche Übersetzung von Rudolf Eisler. Tübingen 1913, 
G. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 


Dem bekannten Wiener Gelehrten, dem Verfasser des vielgebrauchten 
„Wörterbuches der philosophischen Begriffe“, der sich um die Ubermitt- 
lung der philosophischen Literatur des Auslands schon manche Verdienste 
erworben hat, verdanken wir nunmehr eine gute Ubersetzung dieses aus- 
gezeichneten Handbuches der Geschichte der mittelalterlichen Philosophie. 
Wenn man irgendwo sagen kann, daß einem dringenden Bedürfnis abge- 
holfen wird, so ist es hier; denn „bekanntlich“ sind diese mittelalterlichen 
Lehrsysteme trotz ihrer geistesgeschichtlichen Wichtigkeit für die meisten 
unter uns mehr oder weniger eine terra incognita. Da es sich um ein bereits 
bewährtes Handbuch handelt, das in seiner französischen Urgestalt schon 
die vierte Auflage erlebte, erübrigt es sich, kritisch viel darüber zu sagen. 
Die Grenzen seines Themas hat sich der Verf. sehr weit gesteckt; einleitungs- 
weise gibt er eine Ubersicht über die griechische und die patristische Philo- 
sophie; am Schluß behandelt er — und auch dafür wird man ihm Dank 
wissen — das Abklingen der Scholastik bis ins 17. Jahrhundert, bis zum Auf- 
kommen des Cartesianismus. Eine Eigentümlichkeit des Verf., die man 
beanstanden kann und auch beanstandet hat, besteht in der scharfen Schei- 
dung von „scholastischer“ und „nicht scholastischer“ („antischolastischer‘‘) 
Philosophie. Er scheidet nicht etwa, wie man das vielfach tut, Scholastik 
und Mystik, d. h. rationalistische und intuitionistische Richtung des mittel- 
alterlichen Denkens; sondern er konstruiert sich (mit allen Mitteln „schola- 
stischer‘‘ Definitionskunst) einen weit engeren Begriff von „Scholastik“, 
der nur die offizielle, im ganzen mit dem Dogma konforme Schulphilosophie 
umfaßt, indes alle andern Richtungen, mögen sie nun methodisch oder sach- 
lich von dieser „Einheit des scholastischen Systems“ abweichen, als „anti- 
scholastisch“ bezeichnet werden. Dabei ist des Verf.s eigener Standpunkt, 
obgleich dieser niemals schroff oder aufdringlich hervorgekehrt wird, doch 
deutlich zwischen den Zeilen zu lesen. Er selbst ist Anhänger der „scholasti- 
schen Synthese“, wie sie — auf den Schultern des Aristoteles — von den 
„Fürsten der Scholastik‘“ entwickelt wurde; die Rekonstruktion dieses ja 
in der Tat großzügigen Weltbildes, die Darlegung seiner Entwicklung vom 
9. bis zum 15. Jahrhundert, die Analyse der vielfältigen Variationen, die es 
bei den einzelnen Denkern erfuhr, das bildet den glänzenden Hauptteil des 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 3 20 


306 Kritiken 


Buches. Die „antischolastischen“ Richtungen, der Platonismus, Averrois- 
mus, Mystizismus, Empirismus, werden mit merklich geringerem Interesse 
behandelt; die deutsche Mystik findet man mit Bedauern auf zwei Seiten 
abgetan, verkannt und geringgeschätzt. Für die geschichtlichen Prozesse, 
denen zufolge mit Anbruch der Neuzeit die Scholastik überwunden werden 
mußte, hat der Verf. nur geringes Verständnis. Sätze wie diese: Die Philo- 
sophie der Renaissance „gleicht einer entsprungenen Irrsinnigen, die der 
Reihe nach fruchtlose Dinge unternimmt“ (S. 411) — „der Leitgedanke 
der protestantischen Theologie ist die individuelle Auslegung der heiligen 
Schrift und der Dogmen“ (S. 424). „Die Scholastik verfiel aus Mangel an 
Menschen, nicht an Ideen“ (S. 448) — welcher unbefangene Forscher wird 
solche Schiefheiten unterschreiben wollen? Der Anerkennung des ausge- 
zeichneten, auf gründlichster Quellenkenntnis und schär:ster Erfassung 
der Probleme beruhenden Werkes im ganzen können diese einzelnen Schwä- 
chen natürlich keinen Eintrag tun. Was noch als besonderer Vorzug her- 
vorzuheben ist, das ist z. B. die sorgfältige Registrierung des philosophischen 
Bücherschatzes der einzelnen Jahrhunderte (Abschnitt 128. 231), sowie die 
Berücksichtigung kultureller Verhältnisse und Einrichtungen, vor allem des 
Schul- und Universitätswesens im Mittelalter. Auch auf die parallele Ent- 
wicklung der bildenden Kunst wird zuweilen in guten Bemerkungen hin- 
gewiesen, während freilich auf die profane Literatur kaum jeweils ein Streif- 
blick fällt. | 
Leipzig. Wilhelm Metzger f. 


Hermann Henriei, Privatdozent für deutsches Recht und schweize- 
risches Privatrecht an der Universität Basel, Über Schenkungen an 
die Kirche. Weimar 1916, Hermann Böhlaus Nachfolger. 63 S. 


In dieser Antrittsvorlesung (im Drucke etwas erweitert und mit Anmer- 
kungen versehen) sucht der Verf. das Recht der Zuwendungen an die Kirche 
in seinen wichtigsten Entwicklungsstufen zu skizzieren und den Einfluß auf- 
zudecken, den die Kirche auf die Entwicklung des deutschen Privatrechtes 
von dieser Seite her genommen hat. Dadurch, daß sich die Kirche eine größere 
Erwerbsmöglichkeit zu verschaffen bestrebt war, hat sie auf die Institutionen. 
des deutschen Vermögensrechtes (auch des Erbrechtes, denn es handelt 
sich vor allem auch um Vergabungen von Todes wegen) umgestaltend ein- 
gewirkt. Verf. hält verschiedene Kategorien von Schenkungen an die Kirche 
auseinander und teilt die Entwicklung in Perioden ab. Allerlei Einflüsse 
auf die Ausgestaltung im einzelnen waren am Werke. Neben der Sorge für 
das Seelenheil spielten auch verschiedene Rechtsvorstellungen (echte Not, 
Besthaupt, besonders der auf heidnische Vorstellungen zurückgehende Ge- 
danke des Totenteiles), jedoch auch wirtschaftliche Erwägungen auf seiten 
der Spender eine Rolle. Auch die weltliche Gewalt wirkte teils fördernd, 


Kritiken 307 


teils hemmend ein. So vor allem die Städte seit dem späteren Mittelalter 
durch Amortisations vorschriften. Der Kern der ganzen Entwicklung war 
das „Seelgeräte‘‘. Es war seit etwa 1000 die Schenkung an die Kirche xer’ 
SSO 1 1ÿ⁵ . Als Prolegomenon zu dessen Geschichte ist überhaupt die ganze 
Arbeit gedacht. — Ich vermag mich den Ausführungen des Verf.s (von 
Fehlern im Detail ganz abgesehen) nur in sehr beschränktem Maße anzu- 
schließen. Eine in so weit ausgespanntem Rahmen (Verf. beginnt mit der 
Römerzeit und führt die Untersuchung durch Mittelalter und Neuzeit herab, 
wobei er schweizerische Verhältnisse besonders berücksichtigt) gehaltene 
Entwicklungsübersicht erfordert neben dem Literaturstudium, das der Verf. 
gründlich betrieben hat, vor allem lange, eingehende Beobachtung der Quellen 
selbst und sollte überhaupt erst als Ergebnis und nicht als Plan der Forschung, 
als eine Reihe von meist hypothetischen Ideen, geboten werden. Verf. tritt 
aber, das merkt man der Schrift gleich an, an die Durcharbeitung der Quellen- 
massen im wesentlichen erst heran. Seine Einteilungen haben nur beschränk- 
ten Wert. Sie treffen nur teilweise zu. Vieles, z. B. die Ableitung des Seel- 
gerätes aus der Wachszinsigkeit, halte ich für ganz verfehlt. Wichtiges, 
so vor allem die in vieler Beziehung vorbildlichen und besonders bedeutungs- 
vollen Königsschenkungen an die Kirche, sind überhaupt nicht berücksich- 
tigt. Ebenso das für die Frage in mehr als einer Richtung wichtige Begräb- 
nisrecht. Trotzdem bietet die Arbeit auch manche interessante Seite dar 
und enthält auch sicher fruchtbare Anregungen. Sie kann als viel- 
versprechender Anfang auf diesem Gebiete bezeichnet werden. 
Graz, Arnold Pöschl. 


Martin Luther, Ausgewählte Werke (in 15 Bänden), unter Mitwirkung 
von H.Barge, G. Buchwald, P. Kalkoff, M. Schumann, W. 
Stammler, H. Thode, herausg. von H. H. Borcherdt. Reformato- 
rische und politische Schriften, II. Bd., herausg. von H. H. Borcherdt 
und P. Kalkoff. München u. Leipzig 1914, Georg Müller. CLXXXVI 
u. 315 S. 80. Geh. ca. M. 6,—, geb. ca. M. 8,50, Luxusausgabe (150 Expl. 
auf Bütten in Ganzleder) M. 25,--. 

Um den schriftlichen Nachlaß Luthers in seinem Reichtum zu überblicken, 
sich dem Zauber dieser starken Persönlichkeit hinzugeben oder auch nur 
einzelne Seiten seines Wirkens voll zu erfassen, einzelnen Ideen durch die 
ganze Schriftenfolge nachzugehen, dazu wird auch der Fachmann gern eine 
bequem lesbare Sammlung zur Hand haben, ehe er zu speziellem Studium 
die Bände der „Kritischen Gesamtausgabe“ durchsucht. Und wenn es auch 
ein erlesener Genuß ist, den epigrammatisch zugespitzten lateinischen Stil 
des gefürchteten Kämpen auf sich wirken zu lassen, so greift man doch zu 
Gewinnung einer schnellen Übersicht zu einer guten U Ubersetzung. Wie viel 
mehr gilt dies von dem weiteren Kreis der Gebildeten, denen diese Jubiläums- 
ausgabe das vielseitige Lebenswerk Luthers in einer Auswahl näher bringen 


20 * 


508 Kritiken 


möchte, bei der nur die eigentlich theologischen Schriften in den Hintergrund 
treten sollen, während von den volkstümlich erbaulichen und den Predigten, 
sowie von den der Reorganisation der Gesellschaft und der Kirche gewid- 
meten Schriften stattliche Reihen geboten werden; die für den Gang der 
Reformationsgeschichte wichtigen Schriften sollen möglichst vollständig 
wiedergegeben werden. 

Auch dem Germanisten und Historiker werden die ausführlicher als etwa 
in der „Braunschweiger“ Lutherausgabe bemessenen Einleitungen und An- 
merkungen nicht unwillkommen sein, da als leitender Grundsatz eine er- 
schöpfende und dem neuesten Stande der Forschung entsprechende Heran- 
ziehung des wissenschaftlichen Apparates gelten soll. Die Ergebnisse der 
reformationsgeschichtlichen Forschung wie der textkritischen und biblio- 
graphischen Arbeit der letzten Jahrzehnte sollen nutzbar gemacht werden. 
Dabei mußte für letzteren Zweck die Weimarer Ausgabe als Grundlage 
dienen, während ihre geschichtlichen Einleitungen für den Zeitraum von 
1517—1521 vielfach veraltet sind. Bei der raschen Folge der Schriften 
Luthers in dieser entscheidenden Periode empfahl es sich für die Einleitungen, 
den politischen Zusammenhang der Ereignisse und die Entstehungssituation 
der einzelnen Werke in fortlaufender Darstellung zu behandeln, die in dem 
„die großen Reformationsschriften‘‘ umfassenden II. Bande gerade bis zu 
diesem Höhepunkt im literarischen Schaffen Luthers geführt wurde. Mit 
dem für den III. Band bestimmten Teile ergab sich so eine Geschichte dieser 
weltbewegenden Jahre, die sich in den letzten Kapiteln mit einer abschließen- 
den Darstellung des Wormser Reichstages und der Wirkungen des Wormser 
Edikts zur Reichsgeschichte erweitert. Da vorläufig der Weltkrieg das 
weitere Erscheinen verzögert hat, so ist diese Einleitung wie ein der ganzen 
Ausgabe vorangestellter Essai H. Thodes (, Luther und die deutsche Kul- 
tur“) in Sonderausgabe unter dem Titel „Luther und die Entscheidungs- 
jahre der Reformation“ erschienen. Die speziellen Einleitungen sollen alle 
übrigen für die Entstehung und Verbreitung der einzelnen Schrift wichtigen 
Umstände nachtragen, und endlich soll eine eingehende Erläuterung durch 
Anmerkungen am Schlusse jedes Bandes, im Bedarfsfalle durch kleinere 
Untersuchungen, zum Verständnis des Textes beitragen. 

Ein Beispiel für einen derartigen Exkurs bietet die von dem Ref. beige- 
steuerte Erörterung über die von Th. Murner herrührende Ubersetzung 
der Schrift „De captivitate Babylonica ecclesiae“, die von dem neüesten 
Biographen Murners (Th. v. Liebenau) im Einklang mit Luthers eigenem 
Urteil als eine auf die Schädigung seines Ansehens berechnete Entstellung 
aufgefaßt worden ist, aber tatsächlich bona fide ausgeführt und an den Straß- 
burger Drucker Joh. Prüß verkauft wurde. Da nun der Herausgeber auch 
die Übersetzungen möglichst im Sprachgewande jener Zeit zu bringen 
wünschte, so empfahl es sich in diesem Falle zwar nicht, den Text Murners 
unverändert zum Abdruck zu bringen, der den modernen Leser doch zu 


Kritiken 309 


fremdartig anmuten würde; doch ist er schon für die Altenburger Luther- 
ausgabe (1662) gewissenhaft überarbeitet und so eine Wiedergabe geschaffen 
worden, die, sachlich zuverlässig, der Sprache des 16. Jahrhunderts noch 
sehr nahe steht. Überhaupt wurde die heikle Aufgabe der Anpassung der 
Sprache Luthers an die Bedürfnisse des Lesers Germanisten anvertraut 
wie dem Herausgeber selbst, der sich in der Schule des Goethe-Schiller- 
Archivs als Editor bewährt hat. 
Dem festlichen Anlaß der Ausgabe soll zunächst durch die vom Verleger 
mit größter Freigebigkeit besorgte Ausstattung in Druck und Papier, ferner 
dem entwickelten Geschmack des Bücherfreundes durch die von der Künstler- 
hand Paul Renners herrührenden Einbände Rechnung getragen werden. 
Vor allem soll aber auch das Verständnis des Textes gefördert werden durch 
eine reiche Beigabe von zeitgenössischen Abbildungen, besonders Porträts 
der führenden Personen, Faksimiles wichtiger Urkunden u. dgl. In erster 
Reihe steht dabei das Bild des Reformators selbst, so daß alle gleichzeitigen 
Darstellungen als Grundlage einer Luther-Ikonographie gebracht werden 
sollen, während für alle andern Bildnisse strengste Prüfung der geschicht- 
lichen Treue gehandhabt wird; wo irgend möglich, wird daher auch auf 
die den Kupferstichen oder Holzschnitten zugrunde liegenden Zeichnungen 
zurückgegriffen werden. Endlich soll durch eine lückenlose Reproduktion 
der Titelblätter aller in der Weimarer Ausgabe verzeichneten Originaldrucke 
eine wissenschaftlich wertvolle Ergänzung ihrer Bibliographie geboten werden. 
Es darf wohl als eine vaterländische Pflicht der öffentlichen Büchersamm- 
lungen bezeichnet werden, ein derartiges Unternehmen zu unterstützen, 
und als die besondere Aufgabe reicher Bücherfreunde, durch Bestellung 
der Luxusausgabe dem opfermutigen Verleger die Fortführung eines Werkes 
zu ermöglichen, das als ein des Reformators würdiges Denkmal dazu bei- 
tragen möchte, sein Gedächtnis künftigen Geschlechtern lebendig zu erhalten. 
Breslau. P. Kalkoff. 


Wilhelm Gußmann, Quellen und Forschungen zur Geschichte 
des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses. Erster Band: Die 
Ratschläge der evangelischen Reichsstände zum Reichstag von Augs- 

burg 1530. I. Teil: Untersuchungen. II. Teil: Texte. 545 u. 422 8. 

Leipzig und Berlin 1911, B. G. Teubner. M. 28,—. 

Das vorliegende Werk, eine sehr rühmliche Leistung deutschen Gelehrten- 
fleißes, ist die Frucht einer langjährigen Beschäftigung mit der Confessio 
Augustana (im folgenden abgekürzt , CA“) und ihrer Entstehungsgeschichte, 
die der Verfasser durch ausgebreitete archivalische Studien und Verarbeitung 
der in weitestem Umfange verwerteten wissenschaftlichen Literatur in eine 
neue Beleuchtung zu rücken unternimmt. Indem G. die bisher von der For- 
schung gänzlich vernachlässigten „Ratschläge“ der evangelischen Stände 
zum Augsburger Reichstage von 1530 heranzieht, tritt die CA aus ihrer 


310 Kritiken 


bisherigen Isolierung heraus. Wir sehen, daß der bekannten Aufforderung 
des Kaisers, daß jeder Reichsstand „sein Opinion und Meinung“ schriftlich 
darlege, nicht bloß von Kursachsen entsprochen worden ist; abgesehen von 
den Gravamina der deutschen Nation, den Schutzschriften der Stadt Straß- 
burg, den Schreiben Zwinglis und der Stadt Ulm gibt es eine Reihe von 
schriftlichen Vorbereitungen auf den Reichstag, die man als Parallelen zur 
CA betrachten kann, so wenig sie auch mit ihr zu rivalisieren vermögen. 
Als erster hat Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach von seinen Super- 
intendenten und Geistlichen die Ausarbeitung von Gutachten gefordert; 
er brachte 28, in zwei Bänden gesammelte Schriftstücke mit nach Augsburg. 
Dazu kommt der Anfang 1530 vermutlich zu Nürnberg veröffentlichte, wohl 
von Spengler verfaßte „Auszug aus dem päpstlichen Recht“, eine Flugschrift, 
die „den römischen Klerus mit seinen eigenen Waffen zu schlagen“ suchte; 
ferner sind die Bedenken der Nürnberger Juristen und Theologen und zwei 
Rechtfertigungsschriften der Stadt Heilbronn heranzuziehen. Die Entste- 
hung dieser Urkunden und ihr Verhältnis zur CA werden im I. Teile (S. 1—246) 
umsichtig und sorgfältig untersucht; die Beilagen zu Teil I (S. 247—342) 
und Teil II geben die Texte. Indem G. mit den bisher unveröffentlichten 
Texten auch schon anderwärts zu findende vereinigte, gibt er eine höchst 
dankenswerte Quellensammlung. Beiden Teilen sind eine Fülle von Anmer- 
kungen beigegeben, in denen eine bewundernswerte Kleinarbeit aufgespeichert 
ist. Der Verf. will nicht eine vollständige Geschichte der CA geben, die sich 
beim gegenwärtigen Stande der Forschung noch nicht schreiben ließe (S. VI), 
sondern nur einen Beitrag dazu. Freilich ist es ein sehr bedeutsamer, wert- 
volle Anregungen gebender Beitrag. Schon die Veröffentlichung der bisher 
völlig ungenutzten „Ratschläge“ bedeutet ein Verdienst; denn sie ermöglicht, 
den Stand der Reformation um 1530 in ganz anderer Weise als bisher zu über- 
blicken. Wir gewinnen 2. B. ein deutliches Bild davon, wie weit die Refor- 
mation Anfang 1530 in Heilbronn tatsächlich gediehen ist (I, S. 203); oder 
wir sehen, wie sich allerorten schon vor der CA ein gewisser theologischer 
Grundtypus durchgesetzt hat, daneben aber theologische Besonderheiten 
und Unklarheiten, ja selbst unglaubliche Mißverständnisse des Zentralbegriffs 
der lutherischen Reformation begegnen. Hier bietet der Verf. sehr wertvolle 
Anregungen für die territorialgeschichtliche, dogmengeschichtliche und 
konfessionskundliche Forschung, mögen auch manche Perspektiven, die 
sich ihm eröffnet haben, historische Traumbilder sein; ich kann z. B. nicht 
finden, daß der um 1530 innerhalb des Luthertums sich findende Gegen- 
satz die Geschichte der lutherischen Kirche bis heute bestimme (I, S. 209). 
— Außerdem empfängt der Leser eine ziemlich eingehende Darstellung 
von dem allmählichen Werden der CA, von den mannigfachen redaktionellen 
Änderungen bis zu ihrer eiligen Fertigstellung (S. 106 ff.); dabei ist besonders 
interessant, daß das Werk in seiner endgültigen Gestalt doch noch wieder 
einen Stich polemischer ausgefallen ist, als in seinem vorletzten Stadium 


Kritiken 311 


(S. 115). Einer näheren Nachprüfung wird die Kritik bedürfen, die der Verf. 
in diesem Zusammenhange an den epochemachenden Aufstellungen Briegers 
über die Torgauer Artikel übt (S. 93ff.). G.s Hauptanliegen ist das Verhält- 
nis der „Ratschläge“ zur CA, ihre Einwirkung auf deren „schrittweise (I) 
Ausgestaltung‘ (S. 203; vgl. S. 222). Er selbst will von einer Überschätzung 
dieses Einflusses nichts wissen, glaubt aber nachweisen zu können, daß die 
„Ratschläge“ einerseits Melanchthon gewisse Anregungen gegeben und ihn 
anderseits durch ihre Fehler auf Fehler seines eigenen Entwurfs aufmerksam 
gemacht hätten. Mir erscheinen diese kritischen Ausführungen (S. 222 — 241), 
80 vorsichtig G. auch im allgemeinen verfährt, nicht durchweg geglückt; 
doch wird man bei äußerster Vorsicht wenigstens zugeben dürfen, daß 
das in den späteren Teil der CA eingearbeitete kirchengeschichtliche Beweis- 
material Melanchthon möglicherweise durch die Arbeiten der Nürnberger 
und der Ansbacher vermittelt worden ist. Daß prinzipielle Änderungen auf 
jene Einflüsse zurückgehen könnten, nimmt G. selbst nicht an. — G.s Werk 
zeugt von gutem historischen Können; er weiß verwickelte Vorgänge klar 
darzustellen und die Gestalten plastisch herauszuarbeiten. Licht und Schatten 
werden freilich nicht selten nach Art der konfessionellen Geschichtschrei- 
bung verteilt, z. B. Zwingli und Eck sehr geringschätzig behandelt. Man muß in 
dieser Hinsicht in einem wissenschaftlichen ‘Werke größere Zurückhaltung 
fordern. Auch eine Betrachtung der Dinge im Lichte der Vorsehung (S. 6) 
gehört nicht in eine historische Darstellung. Die Darstellung ist fließend ge- 
schrieben, leidet aber an Breite und unnötigen Wiederholungen und schwelgt 
in einem Reichtum an Bildern, die nicht immer glücklich sind. Die Kapitel- 
überschriften sind nicht geschickt formuliert; Kap. I darf nicht überschrieben 
werden: „Die schriftlichen Vorbereitungen auf den Reichstag von Augsburg“, 
denn in Kap. II wird ebenfalls, und zwar sehr ausführlich, von schriftlichen 
Vorbereitungen gehandelt. Noch eine Äußerlichkeit: die beliebte Zitierweise 
„a. A O.“ sollte man nur anwenden, wenn das betr. Werk auf derselben oder 
allenfalls auf der vorhergehenden Seite genannt ist; sonst zitiere man: „vgl. 
K. Müller (o. S. 246), S. 72“ und man wird dem Benutzer viel Zeit ersparen. 
— Daß wir in G.s Werk, aufs Ganze gesehen, eine der hervorragendsten refor- 
mationsgeschichtlichen Publikationen der letzten Jahre zu erblicken haben, 
wird nach dem, was oben ausgeführt ist, kaum der ausdrücklichen Erwähnung 
bedürfen. 
Leipzig. Karl Heussi. 


Georg Buchwald, Doktor Martin Luther. Ein Lebensbild für 
das deutsche Haus. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage mit 
zahlreichen Abbildungen im Text und auf 16 Tafeln nach Kunstwerken 
der Zeit. Leipzig 1914, B. G. Teubner. 516 S. M.8,—. 

Dank den glücklichen und reichen Funden, an denen auch Buchwald erheb- 

Iıch beteiligt gewesen ist, ist reges Leben in die Lutherforschung eingedrungen. 


312 Kritiken 


Gewiß haben auch neue Gesichtspunkte und schärfere Beachtung historischer 
Zusammenhänge das ihrige dazu beigetragen. Aber die neuen Quellen, die 
uns erschlossen wurden, haben doch ganz beträchtlich das Interesse geweckt 
und einer Darstellung des Lebens Luthers ganz neue Aussichten eröffnet. 
Buchwalds Lutherbiographie stand schon in ihrer ersten Auflage im Zusam- 
menhang mit der neuen Bewegung. Er selbst hatte mit wissenschaftlichem 
Erfolg sich an ihr beteiligt, ehe er sich der größeren und zusammenfassenden 
Aufgabe zuwandte. Mit ihr wollte er nicht vornehmlich der gelehrten Welt 
‘dienen, sondern dem deutschen evangelischen Haus. Das bestimmte die 
Darstellung und die Auswahl des Stoffes. Auch die neue Auflage ist dem 
gleichen Kreis gewidmet. In drei Abschnitten wird geschildert, wie Luther 
seiner Aufgabe entgegengeführt wurde (bis zum Eintritt ins Kloster), wie er 
sie ergreift (bis zu den 95 Thesen) und wie er sie hinausführt (Niederreißen 
des Alten, Wartburgjahr und Aufbau des Neuen). In einem vierten Abschnitt 
wird das Leben im Hause Luthers gezeichnet. Ein fünfter Abschnitt handelt 
von Luthers Anteil an der „weiteren Entwicklung der evangelischen Kirche 
(von den Reichstagen von Speyer und dem Marburger Religionsgespräch 
über den Augsburger Reichstag, den Nürnberger Religionsfrieden und die 
Wittenberger Konkordie bis zu den schmalkaldischen Artikeln und Luthers 
Anteil an der Ausbreitung der Reformation). Der sechste Abschnitt berichtet 
von den letzten Lebensjahren Luthers bis zum Begräbnis. Viele Bilder sind 
dem Text mitgegeben. Textveränderungen bringt die neue Auflage nur dort, 
„wo die Ergebnisse der neuesten Forschung solche forderten“. 

Ob der Stoff zweckmäßig gegliedert ist, soll hier nicht erörtert werden. 
Denn eine Änderung hätte eine völlige Umarbeitung nötig gemacht. Da fer- 
ner die Gliederung der ersten Auflage offenbar in jenen Kreisen Freunde fand, 
auf die der Verfasser es abgesehen hatte, eine originale wissenschaftliche Leistung 
für die Gelehrten aber von vornherein nicht beabsichtigt war, so mochte der 
neuen Auflage der alte Aufbau erhalten bleiben. Die drei ersten Abschnitte 
sind auch vermutlich weithin als eine geschickte Gruppierung empfunden 
worden. Auch eine dritte Ausgabe, die Buchwalds Werk gern zu wünschen 
wäre — wir besitzen keine bessere Lutherbiographie „für das deutsche Haus“; 
vor J. v. Dorneths Martin Luther muß ich trotz der Anerkennung J. Köst- 
lins und neuer Besprechungen der zweiten Auflage dringend warnen 
würde darum schwerlich gerade hier auf wesentliche Änderungen sich ein- 
lassen. Ä - 

Zweierlei dürfte aber doch wohl dem Verfasser zur Erwägung gesagt sein. 
Bilder sind ganz gewiß wertvolle Beigaben. Nicht nur wenn es sich um ein 
auf weitere Kreise berechnetes Werk handelt. Die Vermehrung des Bilder- 
schmuckes in der neuen Auflage bedarf darum grundsätzlich keiner Recht- 
fertigung. Aber auch Bilder müssen in historischen Werken mit der gleichen 
Kritik geprüft und ausgelesen werden wie literarische Dokumente. Die histo- 
rische Orientierung darf hier so wenig wie in der Darstellung vernachlässigt. 


Kritiken 313 


werden. Ich möchte es darum für richtiger halten, lieber auf ein Bild zu ver- 
zichten, als moderne oder historisch unzuverlässige Bilder aufzunehmen. 
Die Reichhaltigkeit allein verbürgt nicht die Anschaulichkeit; dann wenig- 
stens nicht, wenn historische Anschaulichkeit erstrebt wird. „Die Wartburg 
zur Zeit Luthers“ (S. 227) wird Buchwald schwerlich als historisch zuverläs- 
sige Wiedergabe charakterisieren wollen. Eine historisierende Zeichnung ist 
keine historische Quelle. Gelingt es nicht, auf Grund eingehender Unter- 
suchung der Baugeschichte und der vorhandenen Baurisse und Prospekte 
oder auf Grund eines zuverlässigen Stichs oder Holzschnitts aus der Zeit selbst 
ein Bild zu gewinnen, so verzichtet man am besten auf eine bildliche Beigabe. 
Das gleiche gilt von den „historischen“ Porträts, mit denen man wirklich 
nicht viel anfangen kann. Leicht ist es gewiß nicht, auf dem Gebiet 
der Illustration die Forderung der historischen Treue zu verwirklichen. 
Manches kann man freilich erreichen, wenn man mit Wiedergaben kargt 
und möglichst sich auf die Zeit der Ereignisse beschränkt. Aber auch 
Stiche, Schnitte und Gemälde aus dem 15. und 16. Jahrhundert können auf 
Irrwege leiten. Darauf wird in unseren Lutherbiographien, soweit sie Bild- 
schmuck enthalten, nicht genügend geachtet. Es gewinnt den Anschein, 
als glaube man die historische Forderung erfüllt zu haben, wenn man 2. B. 
die Stadtbilder den Weltchroniken und Kosmographien des 15. und 16. Jahr- 
hunderts entnimmt. So findet man in einer neuen, von historischem 
Geist getragenen illustrierten Monographie über Luther die Weltchronik 
Schedels benutzt und demgemäß die Stadt Erfurt zur Zeit Luthers nach 
Schedel wiedergegeben. Da diese Weltchronik 1493 in Nürnberg gedruckt 
wurde, Luther schon 1501 in Erfurt einzog, so hat man offenbar das Bild, 
das allen historischen Bedingungen gerecht wird. Tatsächlich ist es ganz 
unbrauchbar, eine fast ganz phantastische Zeichnung. Ständen wir vor einer 
literarischen Quelle, so würde jeder von einer Fälschung oder einem wertlosen 
Dokument sprechen. Doch die historische Kritik an bildlichen Darstellungen 
ist anscheinend noch nicht Allgemeingut. Sonst würde man den alten Chro- 
niken und Kosmographien mit größerem Mißtrauen begegnen. Dresser bringt 
es sogar fertig, in seiner sächsischen Chronik für alle Bischofsstädte den 
gleichen Schnitt zu verwenden. Nur die Benennung wird gewechselt. So 
bequem hat es sich freilich Schedel nicht gemacht. Aber die Wirklichkeit 
wiederzugeben oder auch nur einen ernsthaften Versuch einer zuverlässigen 
Wiedergabe zu machen, ist ihm nicht in den Sinn gekommen. Nun hat aller- 
dings Buchwald die Städtebilder zumeist aus Sebastian Münsters Kosmo- 
graphie genommen. Der Name ist gut. Aber die Prospekte stammen doch 
zum Teil aus einer um Jahrzehnte nach den Ereignissen liegenden Zeit. Und 
auch sie können nicht ungeprüft übernommen werden. Was Sebastian 
Münster von Erfurt zeigt, ist freilich nicht solche Phantasie wie Schedels 
Bild. Aber einen einigermaßen verläßlichen Eindruck, d. h. also eine histo- 
rische Anschauung, die bei aller Unvollständigkeit, mit der wir hier immer 


314 Kritiken 


rechnen müssen, doch den Charakter der Wirklichkeit einigermaßen treu ent- 
hielte, vermittelt auch Seb. Münsters Bild von Erfurt nicht. Die einzige, historisch 
brauchbare Ansicht von Erfurt aus dem Beginn des 16. Jahrhunderts besitzt 
die großherzogliche Bibliothek zu Weimar in einem auf Holz gemalten Ölbild. 
Nur dessen Wiedergabe kann in Betracht kommen. Vielleicht unterzieht 
Buchwald den Bildschmuck seiner Lutherbiographie bei den Vorarbeiten 
für eine neue Auflage nochmals einer historisch-kritischen Prüfung. Da er 
von vornherein auf historische Orientierung der Bilder Wert gelegt hat, 
würde eine solche Prüfung ihn nicht vor neue Aufgaben stellen. Eine Vermeh- 
rung des Bilderschmuckes wäre freilich dann wohl ausgeschlossen. 

Auch stärkere Veränderungen im Text möchte ich für wünschenswert 
halten. Denn schon die zweite Auflage verarbeitet die wissenschaftlichen 
Untersuchungen der letzten Jahre nicht in dem Maße, wie die Ankündigung 
im Vorwort erwarten läßt. Buchwald will ja die Ergebnisse der neuesten 
Forschung berücksichtigen. An nicht unwichtigen Stellen sind sie aber doch 
unberücksichtigt geblieben. Die „ehernen Worte“, mit denen Luther am 
18. April vor dem Wormser Reichstag angeblich seine Rede schloß — in der 
bekannten überlieferten Fassung sind sie doch etwas pathetisch, trotz B.s 
Charakteristik —, hat er nicht gesprochen. Mit einem schlichten „Gott helfe 
mir, Amen!‘ beendigte er seine Rede. Die Darstellung des Marburger Reli- 
gionsgespräches hat von den Forschungen v. Schuberts keinen Gebrauch 
gemacht. Ich kann mir nicht recht denken, daß B. deren Ergebnisse ablehnt. 
Ich wüßte wenigstens nicht, wie es möglich wäre. Und wenn er wirklich so 
weitreichende Ergebnisse für irrig hielte, wäre eine kritische Bemerkung in 
der Darstellung doch wohl nötig. Auch von den Resultaten der Forschungen 
Kalkoffs und anderer zu Luthers römischem Prozeß und über das Aufein- 
anderprallen zweier verschiedener Rechtskreise, des kanonisch-mittelalter- 
lichen und des „ magdeburgischen“ und konziliar-spätmittelalterlichen, hören 
wir nichts. Auch hier möchte ich zunächst nicht beabsichtigtes Stillschweigen 
vermuten. Eine stärkere Revision des Textes wäre wohl möglich, ohne seine 
Brauchbarkeit in dem Leserkreis zu beeinträchtigen, auf den er berechnet 
ist. In einer neuen Auflage dürfte auch nicht die alte, auf Paul Luthers Be- 
richt gestützte Erzählung von Luthers Erlebnis auf der santa scala ohne kri- 
tische Reduktion neben der neuen, durch Buchwalds Fund ermöglichten und 
allein richtigen Darstellung stehen bleiben. In der Schilderung der Schul- 
und Universitätsjahre Luthers sähe ich gern manches anders. Die uns zur 
Verfügung stehenden Quellen sind reichhaltiger, als Buchwald, aber auch 
unsere bisherigen Lutherbiographien erkennen lassen. Und manche der alten 
Darstellungen, auf die man hier gern sich stützt, wie Melanchthons, Ratze- 
bergers und Mathesius’ Biographie Luthers, sind recht unzuverlässig oder 
schon mit Legenden verwoben. Die Erzählung Ratzebergers vom „ Testa- 
ment“ des alten Grafen Günther 1498, das auf Hans Luther großen Eindruck 
gemacht habe, dem eben von Magdeburg zurückgekehrten Martin aber 


Kritiken 315 


ganz geringfügig erschienen sei, ist in der herkömmlichen, auch von Buch- 
wald vorgetragenen Form legendär. 1498 ist kein alter Graf Günther auf 
dem Mansfelder Schloß gestorben. Des Eisenacher Aufenthalts Luthers hat 
sich früh die Legende bemächtigt. Davon zeugen schon die Viten aus der zwei- 
ten Hälfte des 16. Jahrhunderts, die insgesamt mangelhaft unterrichtet und 
gegen legendäre Überlieferungen ganz wehrlos sind. Eine gründliche und un- 
bestechliche kritische Prüfung der alten biographischen Quellen ist unbedingt 
erforderlich, wenn unsere modernen. Lutherbiographien wissenschaftlich vor- 
wärts kommen wollen. Auch Buchwalds Schilderung der Aufnahme Luthers 
ins Cottasche Haus weiß mehr als der Historiker wissen kann. So wünschte 
ich auch im Text der Lutherbiographie Buchwalds kräftigere Änderungen, im 
einzelnen sowohl wie in der Markierung der historischen Linien (vgl. z. B. 
die Darstellung der Schulreform). Aber dies sei Buchwald nicht zur Unlust 
gesagt, sondern aus innerem Interesse an seinem Werk und der Erhöhung 
seines historischen Wertes. 
Tübingen. Otto Scheel. 


Paul Kalkoff, Die Entstehung des Wormser Edikts. Eine Ge- 
schichte des Wormser Reichstags vom Standpunkt der lutherischen 
Frage. 8°. VIII u. 311 S. Leipzig 1913, M. Heinsius Nachf. 

Das vorliegende Buch stellt den Niederschlag jahrzehntelanger, eindring- 
licher Studien des Verf. über das erste Eingreifen der Reichsgewalt in die 
lutherische Angelegenheit dar, das schließlich in dem Erlasse des Wormser 
Edikts gipfelte. Wir stehen nicht an, den Ertrag dieser zähen Forschungs- 
arbeit ungewöhnlich hoch einzuschätzen. Jeder Versuch, von einem einzelnen 
bestimmten Gesichtswinkel aus die Lösung der Aufgabe in Angriff zu nehmen, 
mußte angesichts der großen Menge sachlicher und persönlicher Momente, 
die bei den Wormser Vorgängen ineinanderspielten, aussichtslos sein. Es galt, 
auf breitestem Untergrunde die Forschung aufzubauen, wenn anders sicherer 
Boden unter den Füßen gewonnen werden sollte. So hat Kalkoff sich von 
den Einrichtungen, diplomatischen Gepflogenheiten und einflußreicheit” 
Persönlichkeiten an der Kurie genaue Kenntnis verschafft, sich über die 
maßgebenden Behörden am Kaiserhofe informiert, darüber hinaus die Mit- 
glieder des (aus dem conseil d' état der niederländisch-burgundischen Herr- 
scher hervorgegangenen) Geheimen Rats und des deutschen Hofrats zum 
Gegenstande biographischer Sonderuntersuchungen gemacht, und ist gleich- 
zeitig in die Intentionen der deutschen Reichsfürsten eingedrungen, hat 
über die Stellung der luther freundlichen Humanisten, zu denen damals 
auch noch Erasmus gehörte, wichtige Aufschlüsse gebracht, Luthers geistigen 
und literarischen Werdegang verfolgt und das geschickte diplomat.sche Spiel 
Friedrichs des Weisen bloßgelegt. 

Die Depeschen des Nuntius Aleander, die K. vor Jahren übersetzt und 
mit Erläuterungen versehen hat, bilden ihm nach wie vor die wichtigste 


316 Kritiken 


Grundlage für die Kenntnis der Wormser Vorgänge. K. hebt natürlich 
die Stellen hervor, an denen Aleander bewußt der Kurie gegenüber den 
wahren Hergang der Dinge vertuscht hat (vgl. S. 172, 269), oder aus anderen 
Gründen seine Darstellung ungenügend ist (S. 143f.). Aber darum erscheint 
ihm doch Aleander als der überlegene Diplomat und Beobachter, der aus: 
seinem Heimatlande — zugleich dem Macchiavellis! — eine fortgeschrittene 
Technik in der Behandlung politischer Dinge mitgebracht hat, gegen die 
seine deutschen Antagonisten sehr schwer aufkamen. Mit Eifer macht 
Verf. diese Auffassung gegen F. Boller geltend. In der Tat erhält man den 
Eindruck, daß dieser in seiner Gießener Dissertation „Luthers Berufung 
nach Worms“ (1912) zu gewollt den advocatus diaboli gegen den von K. 
in seinen früheren Publikationen vertretenen Standpunkt gespielt hat. 

Eigentliche Widersacher hat Aleander unter den Persönlichkeiten am 
Hofe des Kaisers nicht gehabt. Die seinerzeit von Maurenbrecher behaup- 
tete, gegen Luther versöhnliche Haltung des kaiserlichen Beichtvaters 
Glapion oder gar die Existenz einer ganzen Vermittlungspartei (Th. Kolde) 
zerfließen bei näherem Zusehen in nichts. Nur daß die kaiserlichen Räte 
die Rücksicht auf den Reichstag, solange dessen Geldbewilligungen noch 
ausstanden, öfters geltend machten und darum den Übereifer Aleanders 
gelegentlich dämpften. Schließlich sind sie doch Hand in Hand mit ihm ge- 
gangen, als es galt, die Annahme des Wormser Edikts und der ihm an- 
gefügten lex impressoria zu erschleichen. Darüber, daß das Edikt nicht 
rechtmäßig zustande gekommen ist, kann nach des Verf. Untersuchungen 
kaum noch ein Zweifel bestehen. K. legt dabei weniger Wert auf den bis- 
lang überschätzten Umstand, daß das am 25. Mai formlos zustande gekom- 
mene Gesetz auf den 8. Mai „zurückdatiert“ worden sei: er weist nach, 
daß auch sonst die Reichskanzlei das Datum des Beurkundungsbefehls 
(der für das Wormser Edikt am 8. Mai erfolgte) als Datum bei der Aus- 
fertigung festgehalten hat. Die Unrechtmäßigkeit beruht vielmehr auf 
einer Reihe von anderen Umständen: nicht nur darauf, daß (wie bislang 
schon bekannt) die wenigen Reichsstände, die bei Verlesung des Edikts 
vom 25. Mai noch anwesend waren, als eine Vertretung des Gesamtreichs- 
tags nicht anzusprechen sind, sondern auch darauf, daß in das Edikt grobe 
Unwahrheiten eingeschmuggelt waren, die zu früheren Willensäußerungen 
der Stände in Widerspruch standen, und daß der Reichskanzler, Erzbischof 
Albrecht von Mainz, seine Unterschrift dem Edikt nicht gegeben hat. Die 
dafür erfolgte Unterzeichnung durch den Reichsvizekanzler Nikolaus Ziegler 
war „verfassungsrechtlich wertlos‘. Demgemäß haben auch die meisten 
Reichsfürsten und -städte — darunter der streng katholische Herzog Georg 
von Sachsen — dem Edikt vorerst keine Gesetzeskraft beigemessen. 

Eine kritische Auseinandersetzung mit der Forscherarbeit K.s kann unseres 
Erachtens höchstens an Einzelheiten seiner Darstellung anknüpfen. So 
hätten die Gründe noch deutlicher angegeben werden können, die Karl V. 


Kritiken 317 


veranlaßten, den von Aleander verfaßten 1. Entwurf des Wormser Edikts 
vom 29. Dezember 1520 (dessen lateinischen Wortlaut der Verf. in der „Bei- 
lage am Schluß rekonstruiert) zunächst unter den Tisch fallen zu lassen: 
hier lag doch ein generelles Entgegenkommen gegen die Reichsstände vor. 
— Sehr mit Recht hebt K. hervor, daß dem gegen die kirchlichen Neue- 
rungen in Wittenberg gerichteten Mandate des Nürnberger Reichsregi- 
mentes vom 20. Januar 1522 eine Berufung auf das Worniser Edikt nicht 
zugrunde liege. Aber trotz der ungleich gemäßigteren Auffassung, die darin 
zum Ausdruck kommt, kann man doch nicht sagen: die im Regiment ver- 
tretenen Reichsstände hätten „dem großen Grundsatze Rechnung getragen, 
daß in Religionsfragen eine Vergewaltigung durch Mehrheitsbeschlüsse un- 
Zulässig sei“ (S. 277). Dazu würde die am Schluß des Mandates stehende 
Strafandrohung gegen die hartnäckigen Anhänger der kirchlichen Neuerung 
nicht stimmen. — S. 37 Anm. 1, Zeile 2, ist „XXIX. Dezember“ statt 
„XIX. Dezember“, S. 152, Zeile 15, „6. März“ statt „6. Februar“ zu lesen. 
Der S.7 Anm. 1 erwähnte Brief des Rektors der Wittenberger Universität 
Peter Burkhardt an Herzog Johann vom 11. Oktober 1520 war schon von 
mir früher angezogen worden: H. v. Schubern, der (Sitzungsberichte der 
Heidelberger Akademie d. Wissensch. 1912, S. 19) von diesem Schreiben als 
von einem „noch unbekannten“ spricht, und Archivdirektor Dr. Trefftz 
und Geheimrat Dr. Ehwald für ihre Bemühung bei Aufsuchung des Schrei- 
bens dankt, hätte seinen Aufbewahrungsort im Weimarer Archiv in meinem 
Karlstadt I, 221, Anm. 107, bequemer finden können. 
Leipzig. Hermann Barge. 


Wilhelm Bode, Karl August von Weimar. Jugendjahre. Mit 
zahlreichen Abbildungen. Berlin 1913. Gedruckt und verlegt bei Ernst 
Siegfried Mittler u. Sohn. 364 8. 

Hermann Freiherr von Egloffstein, Karl August während des 
Krieges von 1813. Berlin 1913. Verlag von Gebrüder Paetel (Dr. 
Georg Paetel). 180 8. 

Es gibt noch keme Biographie Karl Augusts. Viele mögen diesen Mangel 
empfinden, der Pläne mögen manche geschmiedet worden sein seit jenen 
Tagen, als Großherzog Karl Alexander daran dachte, Joh. Gust. Droysen 
damit zu beauftragen (Gustav Freytag an Salomon Hirzel, 19. Juli 1855). 
W. Bode, der seine eingehende Kenntnis Weimars zur Goethezeit durch eine 
Fülle von Schriften bewiesen hat, versucht, diese Lücke auszufüllen. Auf 
Grund der gedruckten Literatur behandelt er in einem ersten Bande die 
Jugendjahre, bis zur Neugestaltung des Kabinetts nach dem Regierungs- 
antritt des 18jährigen. Durch diese Beschränkung wird es ihm möglich, 
nach einer Schilderung von Zeit und Umwelt, Eltern und Verwandten, der 
prinzlichen Erziehung den gehörigen Raum zu gönnen und die Erzieher, 
an erster Stelle den Grafen Eustachius von Görtz-Schlitz (vgl. inzwischen 


318 Kritiken 


Lockemann im Jahrbuch der Goethe-Gesellschaft Bd.2, 1915), zu würdigen. 
Sehr verdienstlich ist dabei das Herausarbeiten der Eindrücke, die der Knabe 
am Hofe und im Städtchen erfahren konnte. Nach der Konfirmation wird 
das literarische, künstlerische, musikalische Leben Weimars aufgezeigt, wo 
schon zur Zeit der Regentin Anna Amalia sich Männer aufhielten, die durch 
schöpferische Tätigkeit und Geschmack hervorragten. Früh kam es zu be- 
greiflichem Zwiespalt zwischen Mutter und Sohn. Die zunächst verweigerte 
Kavaliersreise wurde schließlich genehmigt im Anschluß an die Brautwer- 
bung um Luise von Darmstadt, der länger, als ursprünglich beabsichtigt 
war, ausgedehnte Aufenthalt in Paris beschränkte ihre Weite. Nach der 
Heimkehr prägt Karl August dem Weimarer Hofe den Charakter auf, es 
folgt das brausende tolle Genietreiben und das Verlangen nach Erdgeruch. 
Der Gast Goethe gilt als das treibende Element, gegen ihn richtet sich der 
Tadel des würdigen Klopstock. Mit der neuen Einrichtung, mit dem Kampf 
um des Dr. Goethe Eintritt in den geheimen Rat, schließt der Band. Seine 
Sprache ist einfach und klar, wichtige Zeugnisse von Zeit und Menschen 
werden wörtlich angeführt, Anmerkungen sind auf die allernotwendigsten 
beschränkt. Christian Felix Weiße (S. 71 u. 121) war Kreissteuereinnehmer. 
Gleichzeitige Bildnisse und neue Zeichnungen von Häusern und Winkeln 
schmücken das Buch. Ob ihm eine Fortsetzung beschieden sein wird? 
In einem Briefe von 1774 betont Wieland, daß er den jungen Prinzen zu 
einen „deutschen Patrioten“ zu bilden beabsichtigt habe (Bode S. 240), 
Egloffstein setzt vor seine neue Arbeit als Motto aus dem Tagebuche des 
Erzherzogs Johann: „Der Herzog von Weimar, ein trefflicher Deutscher.“ 
Das war er sicher, und Napoleons Argwohn gegen ihn war nicht ungerecht- 
fertigt. An eine Studie über Karl August auf dem Fürstentage in Dresden 
1812 Deutsche Rundschau Bd. 129, Oktober 1906) schließt E. seine Ermitt- 
lungen über des Herzogs und seines Landes Schicksale im nächsten Jahre, 
über die Inanspruchnahme durch Napoleon im Kriege gegen die Verbün- 
deten und über den Umschwung nach der Schlacht bei Leipzig. Anders als 
Bode kann er sich auf ungedruckte Akten stützen, die genau nachgewiesen 
werden. Karl Augusts nächstes Interesse war, den Druck, den Napoleon auf 
sein Land ausübte, möglichst zu mildern, dann aber erstrebte er auch Er- 
höhung und Vergrößerung. Seine Beziehungen zu Kaiser Alexander, dessen 
Schwester Maria Paulowna seine Schwiegertochter war, sollten ihm Gewicht 
geben. Als Rheinbundsfürst erhoffte er den Großherzogstitel und Erweite- 
rung seines Gebietes von Napoleon, nach dessen Fall von den Verbündeten, 
besonders dem russischen Kaiser, dem Allgewaltigen, ja da hoffte er sogar 
die große Wendung in der Reformationszeit rückgängig zu machen und das 
albertinische Sachsen des nunmehr gefangenen Königs an seine Linie zu 
bringen. Die Verhandlungen über Sachsen erfolgten bekanntlich erst später. 
Egloffsteins Büchlein gibt natürlich den ganzen Verlauf von Karl Augusts 
Leben in diesem Jahr, den Aufenthalt in Teplitz, in Ilmenau, bis zur mili- 


/ 


Kritiken 319 


tärischen Verwendung des einstigen preußischen Offiziers. Sollte der Aus- 
spruch der Herzogin Luise auf S. 153 wirklich „scherzend“ gemeint sein? 
Seine Arbeit ist ein erfreulicher Beitrag zu einer wissenschaftlich begründeten 
Biographie seines Helden. | 
Inzwischen ist bekannt geworden, daß eine solche nunmehr auf breitester 
Grundlage vorbereitet wird. Mehrere Männer teilen sich in die Vorarbeiten 
und Stoffveröffentlichungen, einer soll dann die abschließende Darstellung 


geben. 
Halle a. d. S. | l Hans Schulz. 


Ernst Molden, Die Orientpolitik Metternichs 1829—1833. Heraus- 
gegeben von der Gesellschaft für Neuere Geschichte Österreichs. Wien 
1913. Leipzig, Ed. Hölzel. 123 S. M. 5,50, geb. M. 6,50. 

Der Verfasser gibt vorwiegend auf Grund des Wiener Aktenmaterials eine 
Darstellung der Orientpolitik Metternichs in den Jahren 1829—1833 im Rah- 
men des türkisch-ägyptischen Krieges und der Beziehungen der europäischen 
Großmächte untereinander sowie namentlich ihrer Stellungnahme zu diesen 
Verwicklungen. 

Im Vorwort bezeichnet M. sehr richtig den Standpunkt, von dem aus 
man die Orientpolitik Metternichs beurteilen muß: das vornehmste Ziel der 
Metternichschen Politik nach den Freiheitskriegen war die Behauptung der 
deutschen und italienischen Machtstellung Österreichs, im Kampfe gegen die 
sich immer enger verbindenden nationalen und liberalen Bewegungen, und da 
die Monarchie zu schwach war, um auch nach Osten zu rüsten und gerüstet 
zu sein, so war damit der Verzicht auf eine aktive und expansive Orient- 
politik gegeben. So war denn das bescheidene Ziel der österreichischen Orient- 
politik jener Jahre ein rein negatives: Weil man an eigne Expansion nicht 
denken konnte und wollte, so sollte die Integrität der Türkei — aber einer 
schwachen Türkei — nach Möglichkeit aufrecht erhalten und ein Vordringen 
Rußlands oder Ägyptens oder eine wirkliche Regeneration der Türkei unter 
der Herrschaft Mehemed Alis verhindert werden. Dieses Ziel wurde im Grunde 
doch nur halb erreicht. Durch sein tätiges Eingreifen in den türkisch-ägyp- 
tischen Krieg gewann Rußland ein faktisches Protektorat über die Türkei, 
das der Vertrag von Hunkiar Iskelessi besiegelte. Und der praktische Vorteil 
des Münchengrätzer Vertrags über die orientalischen Angelegenheiten war 
doch ganz auf der Seite Rußlands (vgl. Treitschke, Deutsche Geschichte IV“, 
S. 330f. und jetzt auch den III. Band von Schiemanns Geschichte Rußlands. 
unter Kaiser Nikolaus I., S. 238). Sehr viel erfolgreicher als unter dem Ge- 
sichtspunkt der orientalischen Politik waren die Münchengrätzer Verträge 
für Metternich unter dem Gesichtspunkt der gesamteuropäischen Stellung 
Osterreichs. Durch die Erneuerung der Allianz mit Rußland und Preußen 
kam der Kaiserstaat wieder aus jener Isolierung heraus, in die ihn seine 
Orientpolitik in den zwanziger Jahren und die vorübergehende Verbindung 


320 Kritiken 


Rußlands mit den Westmächten gebracht hatte. Wie sehr übrigens diese Er- 
neuerung der Allianz der konservativen Mächte den innersten Wünschen 
Nikolaus’ L seit der Juli- und der polnischen Revolution entsprang, das geht 
jetzt aufs klarste aus Schiemanns Darstellung hervor. 

Im einzelnen scheint der Verf. bisweilen sich nicht auf unbedingt authen- 
tisches Material zu stützen: So wird für die Abschwächung der München- 
grätzer Vereinbarungen über das Interventionsrecht, die Preußen nachträg- 
lich durchsetzte, lediglich ein Vortrag Metternichs an den Kaiser zitiert, wo 
diese Modifikationen geflissentlich als unwesentlich dargestellt werden, wäh- 
rend sie nach Treitschke (IV3, S. 334) doch recht erheblich waren; es wäre 
sehr dankenswert gewesen, wenn der Verf. die ursprüngliche (soweit ich sehe, 
bis jetzt noch nicht publizierte) Fassung des österreichisch-russischen Vertrags 
veröffentlicht hätte. 

Charlottenburg. Ernst Salzer . 


Karl Bachem, Josef Bachem und die Entwicklung der katho- 
lischen Presse in Deutschland. IL Bd.: Die Geschichte der katho- 
lischen Presse von 1848 bis 1860. Köln 1913. XVI u. 517 S. M. 5,—. 

Der I. Band des vorliegenden Werkes ist auf S. 437% des Jahrgangs 16 

(1913) dieser Zeitschrift besprochen worden. Der II. hält nicht nur, was der 

I. versprochen, er übertrifft ihn sogar an allgemeiner Bedeutung für die Kennt- 

nis des katholischen Pressewesens und der Vorgeschichte des Zentrums 

entschieden. 

Den Kern des Werkes bildet die Geschichte der „Deutschen Volks- 
halle“, der ersten großen katholischen Zeitung in Deutschland, die (im heu- 
tigen Format der,, Kölnischen Volkszeitung“) von 1849—55 bei J. P. Bachem 
in Köln gedruckt wurde. Die Abonnentenzahl schwankt zwischen 4000 und 
2800, davon sehr wenig in Köln selbst. Die finanzielle Seite war auch bei 
dieser Zeitung recht ungünstig, doch schien ihr Weiterbestehen gerade 1855 
gesichert, als sie auf Betreiben Westphalens, des preußischen Ministers des 
Innern, unterdrückt wurde. 

Die „Rheinische Volkshalle“ (Oktober 1848 bis September 49) bildet 
den Auftakt zur „Deutschen Volkshalle“, einen Nachklang des Hauptorgans 
stellt die Frankfurter Zeitung „Deutschland“ dar. Diese wurde kurze 
Zeit nach Unterdrückung der „D. V.“ von Dr. Eikerling und Stadtpfarrer 
Beda Weber in Frankfurt gegründet — mit der ausgesprochenen Absicht, 
die „D. V.“ zu ersetzen. Sie ging aber bereits 1855 wieder ein, nachdem 
ihre Verbreitung in Preußen auf Bismarcks Betreiben hin verboten worden 
war. — 

Bei der Fülle des Materials können hier nur Andeutungen über Inhalt und 

Wert der Bachemschen Veröffentlichung gemacht werden. 

Die Haltung der drei Organe in den Verfassungsfragen ist sehr inter- 
essant. 1848 war die „Rheinische Volkshalle“ entschieden liberal-konstitu- 


Kritiken 391 


tionell „Freiheit in Allem und für Alle“ ist ihr Grundsatz Die „Deutsche 
Volkskalls‘‘ geriet dann unter dem Einfluß des Chefredakteurs Hermann 
Müller und des katholisch-konservativen Preßvereins bedenklich ins reak- 
tionäre Lager der Kreuzzeitungsrichtung. Dadurch verschlechtert sieh auch 
das Verhältnis zur katholischen Fraktion des Preuß. Abgeordnetenhauses. 
Erst nach dem Ausscheiden des Chefredakteurs Florencourt gelingt es, 
die Zeitung in ein gemäßigt-konstitutionelles Fahrwasser zu steuern, in dem 
dann auch die „Deutschland‘‘ weitersegelt. 

In der auswärtigen Politik ist die Haltung der drei Zeitungen von An- 
fang an entschieden groß deutsch. Besonders während des Krimkriegs unter- 
stützt die,, D. V.“ die antirussische Politik Österreichs immer und bekämpft die 
offizielle preußische Politik sehr lebhaft. Das wurde der Hauptgrund für ihre 
Unterdrückung, neben dem die konfessionelle Haltung des Blattes als zweiter 
Grund doch erheblich zurücktritt. 

In der Betonung des konfessionellen Charakters sind die „Rh. V.“ 
und die „D. V.“ anscheinend meist maßvellund vorsichtig. Alle Bschemsohen 
Zeitungsgründungen ähneln in. dieser Beziehung eigentlich immer der spä- 
teren „Kölnischen Volkszeitung“. „Jede auffallende konfessionelle Farbe 
soll vermieden werden“, schreibt schon 1848 Lambert B. an seinen Sohn Josef. 

Die Hauptredakteure der Rhein. und D. Volkshalle, W. von Chezy, Pro- 
fessor Hermann Müller und Florencourt, werden in ihrer Bedeutung für das 
katholische Pressewesen eingehend gewürdigt. Die Liste der Mitarbeiter 
an der „D. V.“, die der Verfasser S. 418/19 aufstellt, zeigt deutlich, wie wenig 
überragende Köpfe (wenigstens journalistisch tätige) der Katholizismus in 
Deutschland damals aufwies. 

Nach einer auf S. 419 mitgeteilten Äußerung des Erzbischofs Melchers 
hat allerdings auch Windthorst mehrere Leitartikel für die,, D. V.“ geschrie- 
ben. Es ist sehr zu bedauern, daß es dem Verfasser nicht gelungen ist, zu er- 
mitteln, welche. 

Ein Werk wie das vorliegende muß auf die Parteigeschichte fortgesetzt 
Bezug nehmen. Der Verfasser hat sich in dieser Beziehung auf das unbedingt 
Notwendige beschränkt. Alles, was über die Beziehungen der katholischen 
Zeitungen zu den parlamentarischen Vertretungen des Katholizismus (be- 
sonders zu dem Kath. Klub in Frankfurt und der kath. Fraktion im Preuß: 
Abg.-Haus) gesagt wird, verdient besonderes Interesse, aber gerade diese 
Partien des Werkes bedürfen der Vertiefung — sehon durch stärkere Heran- 
ziehung der bereits vorhandenen Literatur. — 

Bachems Werk bringt nebenher noch eine Menge Interessantes: über preu- 
Bische Preßgesetzgebung jener Zeit, über Vorläufer des Zentrumswahkpru- 
ches: „Für Wahrheit, Recht und Freiheit!“, über die kleineren katholischen 
Organe der 50er Jahre und manches andere. Mit Hilfe des ausführlichen 
Inhaltsverzeichnisses, sowie des sehr dankenswerten Personen- und Sach- 
registers ist es leicht, sich in dem umfänglichen Band schnell zurecht zu finden. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 3 21 l 


323 i Kritiken 


Auch der II. Band bringt wieder eine Reihe Anlagen. Von diesen erwek- 1 
ken besonderes Interesse die Gründungsprogramme der Zeitungen, die Akten- 6 
stücke zur Geschichte des katholisch-konservativen Preßvereins und die 1 
Briefe des Grafen Montalembert an. Josef Bachem. 

Das Familiengeschichtliche nahm im I. Band des Werkes einen ziemlich. 
breiten Raum ein, im II. Band tritt es ganz zurück. Was die Tendenz des Werkes 
angeht, so tut man gut zu berücksichtigen, daß ein warmherziger Freund 
der Bestrebungen, die den Gegenstand des Buches bilden, die Feder führt. — 

Die Geschichte der politischen Presse Deutschlands im 19. Jahrhundert 
und die Vorgeschichte des Zentrums werden durch das Werk Bachems be- 
deutsam gefördert. Seine Bedeutung wird gerade durch den Il. Band wesent- 
lich gesteigert. Mit um so mehr Erwartung wird man dem III. (Schluß-) 

Band, der die Geschichte der Kölnischen Blätter, später „Kölnische Volks- 
l 


zeitung“, behandeln soll, entgegensehen. FA 
Leipzig. Karl Zuchardt, % 
Emil Hammacher, Hauptfragen der modernen Kultur. Leipig ;; 
u. Berlin 1914, B. G. Teubner. 351 S. M. 10. E 


Es ist eine schwierige Sache, vom Standpunkt der Philosophie — bzw. |; 
einer Philosophie, die als solche immer subjektiv gefärbt sein wird — das 
Faktum einer bestimmten Zeitkultur zu kritisieren; und gerade der Historiker . 
wird sich eines starken Mißtrauens gegen solches Unterfangen kaum er- 0 
wehren können. In den entscheidungsschweren Tagen vollends, die über dio 25 
ganze Kulturwelt nunmehr hereingebrochen sind, scheint ein solches Mißtrauen 
doppelt geboten. Was soll man von einer philosophischen Zeitkritik halten, 
welche — obgleich sie die Jahreszahl 1914 trägt — von dem großen Kriege H 
noch nichts weiß, ja welche auch an den weltpolitischen Problemen, aus 
denen dieser Krieg erwuchs, ziemlich achtlos vorübergeht? Welche tief ein- 
greifende Bedeutung dieser Krieg nicht nur für den faktischen Fortgang der lai 
Weltereignisse, sondern sogar für deren theoretische und ethische Beurteilung 
haben muß, das läßt sich augenblicklich gar nicht ermessen; jedenfalls scheint 
heute jedes Wort, in dem diese ungeheure Tatsache noch nicht mitschwingt, 
wie aus einem vergangenen Jahrhundert herüberzutönen. Trotzdem ist das 
vorliegende Werk — obwohl es der Verf. heute sicherlich in wesentlichen 
Punkten umarbeiten würde — der aufmerksams:en Berücksichtigung wert. 5 

Im ersten Teil des gedankenreichen Buches äußert sich der Verf. zunächst 


in einer historischen Einleitung über den Werdegang der modernen Kultur. a 
Sie erwuchs aus der Aufklärung des 18. Jahrhunderts; in ihrem weiteren a 
Verlaufe suchte sie die Schattenseiten dieser Aufklärung, deren abstrakten 8 
Rationalismus und Individualismus, zu überwinden; aber alle Versuche in i 
dieser Richtung, so bedeutungsvoll sie sind, haben bis heute noch zu keinem 5 
endgültigen Ergebnis geführt. Solche Versuche, wenigstens theoretisch N; 
über die Aufklärung hinauszukommen, finden wir bereits in der zweiten 
Hälfte des 18. Jahrhunderts; der Verf. rechnet dahin die Kantische Philo- 


Kritiken 323 


sophie, die neue Geschichtsauffassung (Montesquieu, Herder, wiederum Kant), 
die französische Sozialphilosophie, die schon früh vom Liberalismus zum Sozia- 
liamus führte. Das 19. Jahrhundert hatte — wie der Verf. sehr richtig ausführt 
— zunächst einmal die große Aufgabe, die Ideen der Aufklärung zu realisieren, 
den Rationalismus „praktisch“ zu machen; seit 1789 sah sich ein Volk nach 
dem andern nolens volens veranlaßt, seine Verhältnisse nach „neuzeit- 
lichen“ Prinzipien, d. h. im Sinne eines aufklärerischen Liberalismus, einer 
„sozialen Atomistik“ zu ordnen. Mit den großen politischen und wirtschaft- 
lichen Bewegungen dieses 19. Jahrhunderts hat sich der Verf. aber entschieden 
zu wenig beschäftigt; er springt gleich auf die geistigen Strömungen über, 
deren Charakteristik ich jedoch auch nicht als sehr gelungen bezeichnen kann. 
Vier „systematische Lösungsversuche des modernen Kulturproblems‘ will er 
unterscheiden; einmal den klassischen deutschen Idealismus, gipfelnd in Hegel, 
sodann die gleichzeitige französische Philosophie, vorzüglich durch Comtes 
„Positivismus“ repräsentiert, alsdann das System des Sozialismus und endlich 
die Gedankenwelt Nietzsches. Als weitere Wesenszüge des 19. Jahrhunderts 
werden angegeben die Neuaufwärmung und Neubefestigung früherer Denk- 
formen, des Mittelalters in der katholischen und protestantischen Orthodoxie, 
dann wieder der Aufklärung in allerlei Schattierungen, neuestens im „Monis- 
mus Häckels und Ostwalds, endlich aber als bedenkliche Zeichen der Zeit der 
moderne Pessimismus, Skeptizismus und Impressionismus, der schließlich zur 
Auflösung alles Wollens und Denkens führt. Indem diese Aufzählung sich im 
ganzen auf die spezifisch philosophischen Richtungen beschränkt, vernach- 
lässigt sie sonstige höchst wichtige Tendenzen des modernen Geisteslebens, so 
die Romantik, den Aufschwung der empirischen Natur- und Geisteswissen- 
schaften, die Entwicklung einer realistischen Literatur und Kunst; und ge- 
rade der richtige Grundgedanke des Verf.s, das Jahrhundert strebe über die 
Aufklärung hinaus, ohne doch für seinen neuen Lebensgehalt die endgültige 
Prägung zu finden, tritt in der Durchführung nicht recht klar hervor. Jeden- 
falls ist das Resultat dieses 19. Jahrhunderts, die Kultur der Gegenwart, 
in hohem Grade problematisch; und um dieses Problem von einer höheren, 
ja der allerhöchsten Warte zu studieren, geht der Verf. nunmehr in einer 
sehr gründlichen „systematischen Einleitung“ daran, die Fundamente einer 
philosophischen Weltansicht zu legen. An dieser Stelle genügt es wohl, 
von diesen Darlegungen die Resultate mitzuteilen. Der Verf. steht — einem 
gewissen Zuge der Zeit folgend — bewußtermaßen auf einem stark ‚‚meta- 
physischen Standpunkt“; er bekennt sich — den Realismus sowie den sub- 
jektiven Idealismus zurückweisend — zu einem „objektiven Idealismus“, 
der ein Absolutes als „überphänomenale Wesenseinheit“ alles Seins annimmt 
und dieses Absolute als „Geist“ bestimmt. Auf Grund dieser „Hypothese“ 
wird das Weltgeschehen als teleologischer Prozeß gedeutet, demzufolge 
das Absolut-Eine (die Gottheit) sich zum Unendlich-Vielen (der Welt) aus- 
einandersetzt, um durch diesen kosmischen Werdegang das vorausbestimmte 
21° 


324 Kritiken 


Endziol, die „Verwirklichung des Selbstbewußtseins‘“‘, herbeizuführen. Das 
ist nicht etwa im Sinne des Theismus, sondern eines mystisch-evolutionisti- 
schen Pantheismus gemeint; wie denn der Verf. sich ausdrücklich zur Ge- 
folgschaft Hegels bekennt, ohne freilich dessen Panlogismus zu teilen und 
ohne in den einzelnen Fragen des Denkens und Lebens dem Meister allzu 
treulich anzuhängen. Aus den angegebenen spekulativen Prämissen ergibt 
sich nun auch des Verf.s Stellung zum Wert- und Kulturproklem. Obgleich 
er gelegentlich in Kantischer Weise erklärt, im sittlichen Leben gäbe es nur 
ein Absolutes: die Pflicht als solche, und alle bestimmten Pflichten seien relar 
tiv: so ist es doch klar, daß er als Metaphysiker und Hegelianer sich mit 
dieser „formalen“ Ethik nicht begnügen kann, sondern zur Aufstellung be- 
stimmter inhaltlicher Lebens- und Kulturwerte schreiten muß, deren Ver- 
wirklichung im Ganzen des Weltprozesses vorgesehen und gefordert ist. 
Im Rahmen dieser Weltanschauung muß nun der Endpunkt der Wertskala, 
das „höchste Gut“, notwendig (und das mehr noch als bei Hegel) eine religiöse 
Färbung gewinnen, In der Tat erscheint dem Verf. das mystische Phänomen 
der Erhebung des endlichen Menschen zum Absoluten ala der letzte Sinn und 
Zweck unseres Daseins; das „metaphysische Selbstbewußtsein“, der „Akt 
der Vergottung ist es, in dem alles Welt- und Menschonwesen seine letzte 
Erfüllung findet, weil hier die Gottheit zu sich selber kommt. Alle sonstigen 
Werte, Güter und Leistungen verhalten sich zu diesem mystischen Endziel 
nur wie Vorstufen und Zurüstungen; vor allem gilt dies von den kulturellen 
Errungenschaften, auf die gerade unsere moderne Zeit so stolz zu sein pflegt. 
So hat die empirische Wissenschaft, die Erforschung der erscheinenden Wirk- 
lichkeit, für den Verf. keinerlei: Eigenwert, wie er denn diese wichtige Seite 
des heutigen Geisteslebens auffällig vernachlässigt; nur gewissermaßen als 
Sprungbrett zur Erhebung ins Metaphysisch-Mystische kann er sie gelten 
lassen. Vor allem aber wendet sich der Verf. — vielfach im Anschluß an 
Nietzsche, und vielfach nicht ahne Grund — gegen die moderne Über- 
schätzung der sozialen Ideale; statt, wie üblich, in der gesellschaftlichen Ord- 
nung und Wohlfahrt ein letztes Ziel anzuerkennen, gilt ihm auch das Soziale 
nur als notwendige Vorbedingung, damit sich in einigen wenigen ausgezeich- 
neten Individuen das „metaphysische Leben“ realisiere. Nachdem sich der 
Verf. nun einmal auf einen so wenig , modernen“ Standpunkt festgelegt hat, 
kann er freilich nicht umhin, die einzelnen Phänomene der heutigen Dies- 
seitskultur mit ziemlich kritischen Augen zu betrachten. Um seine Auf- 
fassung zu charakterisieren, mag hier zunächst seine Stellung zu einigen 
speziellen Zeitfragen erwähnt werden. Was das Problem des Staates be- 
trifft, dessen (übrigens doch auch „metaphysisches“) Wesen treffend ala 
„rechtlich organisierte Macht“ definiert wird, so sucht er — unabhängig 
von jeder offiziellen Parteimeinung — zu bestimmten (zunächst für Deutsch- 
land gültigen) politischen Forderungen vorzudringen. Sein politisches Pro- 
gramm kleidet er in die Formel: „Synthese des Aristokratischen und Demo- 


Kritiken 395 


kratischen‘“, d. h. „nicht Demokratie als Selbstzweck, auch nicht Klassen- 
eristokratie, sondern qualitative (Geistes-) Aristokratie auf Grundlage Ger 
Demokratie“ (vol. S. 100, 178). Wie Hegel, verlangt er die komtitntionefle 
Monarchie, das Zusammenwirken von Monarch und Parlament. Das Wahl- 
recht soll „ selbstverständtich“ allgemein, geheim und tirekt sein — aber 
nicht „gleich“; dem persönlichen Wertvorzug, den Bildung und Alter ver- 
keit, soll durch ein „gemäßigtes Mehrstimmenrecht' Rechnung getragen 
werden. Geschieht dies, dann sei ein besonderes Herren- oder Oberhaus 
&berflüssig. Wiederum mit Hegel fordert der Verf. zwar den, Ständestaat“, 
d. R. die Organisation des Volkes nach Berufszweigen, erklärt sich aber ent- 
schieden gegen den „Klassenstaat‘‘, gegen die feindselige Abschließung der 
Besitzenden von den Besitzlosen. Um das Uberwuchern des Großkapitals 
zu verhindern, tritt er für eine „starke Beschneidung des Erbrechts“ ein; 
um den leistungsfähigen Individuen der Unterschicht jederzeit den Auf- 
stieg in die höheren Schichten zu ermöglichen, verlangt er — was sicher zu 
beherzigen — „die Demokratisierung der Bildungsmittel“. Als das „soziale 
Tear erklärt er „die möplichste Identität der pei sönlichen und gesellschaft- 
chen Rangordnung“, wobei nur eben zu fragen wäre, ob es für de Ab- 
schätzung des „persönlichen“ Ranges denn wirklich einen objektiven Maß- 
stab gibt. Was das „Prinzip des Nationalstaates“, diese Errungenschaft des 
19. Jahrhunderts, betrifft, so scheint der Verf. zunächst ganz auf dessen 
Boden zu stehen; auch für die stärkste Auswirkung des nationalen Exofsmus, 
für den Krieg, findet er mit Hegel Worte hoher Bewunderung. Anderseits 
wäl er im Gange der modernen Kultur — und vielleicht (trotz 10141) mit 
Recht — doch weder eine über die Nation hinausführende Tendenz er- 
blieken; er nennt das „internationale Annäherung“; vielleicht steht Auch 
eine LEwummendallung der Völker und Staaten zu großen üUbernatiohaden 
Organisationen (zunächst Bündnissen, später vielleicht militärischen, wirt- 
schaftlichen, kultureſlen Einheiten) in Sicht. Überhaupt kommt der Verf. 
schließlich zu dem Schluise, daß — Fegelsch ausgedrückt — „nunmehr 
der Weltgeist endgültig die Stufe verlassen hat, auf der er seine volle Be- 
friodigung im politischen Leben fand“. Der moderne Staat, obgleich er mehr 
als früher Kulturstaat sein will, hat doch nimmermehr die Kraft, alle Kultur 
in sieh zu konzentrieren; was im wahrsten Sinne Kultur heißen darf, nämlich 
höchstes geistiges Leben, dessen Reich bildet jenseits aller staatlichen Gren- 
zéh und Ordnungen eine Welt für sich. Sofern nun diese höhere „metaphy- 
sische“ Sphäre im Sinne des Verf. wesentlich durch die Religion repräsentiert 
wird, ist es die religiöse Lage der Gegenwart, der er besonders eingehende 
Betrachtungen widmet. So sehr er anerkennt, daß auch hetrte noch „alle 
tieferen Gedanken“ irgendwie , aus der christlichen ÜberNeferung stammen“, 
80 kann ihm doch das Christentum beider Formen nicht melt genügen 
und er macht keinen Versuch, dasselbe zu tehabilitieren. Schlimmer aber 
noch dünkt ihn der moderne religionsfeindliche Naturalismus; das einzige 


326 i Kritiken 


Heilmittel sieht er in seiner eigenen religiös-philosophischen Denkweise, in 
einem „F mystischen Pantheismus“, von dem er indessen bekennt, daß er „in 
absehbarer Zeit nur erst für eine „kleine Schar zugänglich sein wird. Eine 
Reihe sonstiger Probleme des modernen Lebens, so die Frauenfrage, die sexuelle 
Frage, die augenblickliche Situation der Kunst, werden in kürzeren Abschnitten 
behandelt; wenn der Verf. freilich die Kunst ein Abbild des metaphysischen 
„Seins nennt, dergestalt, daß in den Kunstformen „die idealen Potenzen, die 
zeugenden Kräfte des Weltalls“ ihren Reflex finden sollen, so wird dieser 
Schellingianismus den meisten etwas verstiegen vorkommen. Vor allem aber 
verdienen die scharfsinnigen Ausführungen, in denen der Verf. schließlich den 
Charakter und Wertgehalt der modernen Kultur im ganzen begutachtet, die 
ernsthafteste Beachtung. Nicht mit Unrecht bezeichnet er den „F Rationalis- 
mus“, die Herrschaft des denkenden Verstandes in Theorie und Praxis, das 
aufklärerische Element, das sich trotz aller Gegentendenzen immer wieder 
durchsetzt, als die typische,, Lebensform“ unserer Zeit. Indem er nun (nament- 
lich in Kapitel VII) die vielgestaltigen Auswirkungen dieses modernen Ratio- 
nalismus in ihren inneren Zusammenhängen aufdeckt und analysiert, gelangt 
er eben doch zu einer wesentlich negativen Stellungnahme zu unserer Zeit. So 
sehr er gelegentlich die,, Großzügigkeit des modernen Lebens anerkennt: im 
ganzen Zuschnitt dieses „sachlichen“ Zeitalters, das — aller Phantastik ziem- 
lich abhold — in Leben und Wissen vor allem auf intellektuelle Nüchternheit, 
auf soziale Ordnung, Arbeit, Wirtschafts- und Wirklichkeitssinn gestimmt sei, 
scheint er doch die Schattenseiten für überwiegend zu halten. Das unleugbare 
„metaphysische“ Element unserer Zeit, das „Werden der Mystik“, der Auf- 
schwung zum Idealismus, so sehr er durch die geistige Entwicklung gerade des 
19. Jahrhunderts angebahnt zu sein scheint, kommt eben doch nicht zum 
Durchbruch, sondern bleibt auf den engsten Kreis einiger genialer Ausnahms- 
individuen beschränkt, die dadurch zu der (immer mehr verflachenden) Masse 
in einen „Kampf auf Tod und Leben‘ geraten. Angesichts dieser Tatsachen 
geht der Verf. so weit, ein ausdrücklich „pessimistisches‘‘ Bekenntnis abzu- 
legen, die moderne Kultur für lebensunfähig, für reif zum baldigen Untergang 
zu erklären; und nur der metaphysische Trost bleibt ihm, daß eben jede empi- 
rische Daseinsform vergänglich, nichtsdestoweniger aber in Hinsicht des 
„mystischen Sinnes der Welt“ notwendig und somit auf ewig gerechtfertigt ist. 

Vielen wird dieses Resultat nicht ganz einleuchten. Sie werden sagen, 
der Verf. habe sich entweder in einseitig-phantastischem Spiritualismus in 
seinen Idealen vergriffen, oder er habe die eigentümliche Tiefe und Größe 
gerade unserer Zeit nicht gesehen und nicht verstanden. Jedenfalls ‚läßt. 
die große politische und kulturelle Umwälzung, unter deren Eindruck wir 
jetzt alle stehen, uns alle diese Dinge (vor allem auch den sogenannten „ratio- 
nalistischen“ Zeitgeist) in einem ganz neuen Lichte erblicken, so daß ein ab- 
wägendes und . * vorläufig kaum zu geben ist. 

- Leipzig. Wilhelm Metzger f 


-y — 


327 


Nachrichten und Notizen 


Schöler Dietrich Schäfers haben dem verehrten Lehrer zum 70. Ge- 
“"burtstag am 16. Mai 1915 eine Festschrift dargebracht: Forschungen und 
‘Versuche zur Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit. 
Jena, Fischer 1915, VIII u. 838 S. 19 verschiedene Studien erscheinen ver- 
“bunden, manche, wie die Hofmeisters über das Wormser Konkordat, von 
beträchtlichem Umfang. Mehrere vorgesehene Beiträge mußten zurückgezogen 
Werden, weil die Verf. das Schwert mit der Feder vertauschten, vier Getreue 
haben den Tod fürs Vaterland erlitten. Die glücklichen Erfolge einer reichen 
und umfassenden Lehrwirksamkeit treten in dem stattlichen Band entgegen. 
187786 hatte Schäfer in Jena, 1885—88 in Breslau, 1888—96 in Tübingen, 
1896—1903 in Heidelberg und seit- 1903 in Berlin gewirkt. Die Festschrift 
bezeugt, daß er überall reichen Samen ausstreute und auf den verschiedensten 
Gebieten des geschichtlichen Lebens Anregungen bot. Quellenkritische und 
siedelungsgeschichtliche Arbeiten sind vertreten, Politik, Verwaltung, Handel, 
Wirtschaft und Geisteskultur wird berührt. Es würde zu weit führen, auf 
den Inhalt der einzelnen Abhandlungen einzugehen. Strenge Sorgfalt der 
Forschung, das ist der eine Grundzug, der allen Studien der Festschrift eigen- 
tümlich ist. Und dazu kommt die gleiche Liebe zum eigenen Volk und zum 
‘Vaterland, die da und dort lebendig hindurchklingt. Georg Waitz und Hein- 
rich v. Treitschke hat Dietrich Schäfer wiederholt als seine geistigen Führer 
auf dem Gebiete der Geschichtswissenschaften bezeichnet. Die unbestechlich 
strenge Methodik Waitz’ und die Schwungkraft und der Ideenreichtum 
Treitschkes schweben auch über der Festgabe. Der höchste Lohn, der dem 
Lehrer geworden ist, daß so manche Leistungen seiner Schüler nicht Schüler-, 
un 88 sind. 


Dr. Ladv. Pfeiffer, Die steinzeitliche Muscheltechnik und ihre B 
zur Gegenwart. Ein Beitrag zur Geschichte der Arbeit und zur Psycho- 
logie der Geräte. 334 S. gr. 8°, m. 332 Abb. im Text. Jena 1914. M. 15. 
Der Verf., lange Zeit als ärztlicher Schriftsteller und Praktiker tätig, hat 
sich in späteren Lebensjahren mit großem Eifer dem Studium der niederen stoff- 
lichen Kultur vorgeschichtlicher Zeit und bei den neueren Naturvölkern zu- 
gewendet. Als erste größere Frucht seiner zu diesem Zwecke unternommenen 
Reisen und Forschungen erschien 1912 sein Werk über die steinzeitliche Tech- 
nik und zwei Jahre später das oben genannte Buch. Dieses entnimmt seinen 
Stoff größtenteils drei räumlichen Gebieten: dem alten Europa (der am wenig- 
sten.ergiebige Länderraum), Ozeanien und Amerika. Die einzelnen Muschel- 
sorten und Materialgruppen (auch andere, wie Schildpatt, Bernstein usw.) 
werden in gesonderten Abschnitten behandelt, dann die Geräte und, Werk- 
zeuge, Schmucksachen, Zahlungsmittel usw. aus Muschelmaterial. Eine 
mächtige Stoffmenge ist hier zusammengetragen, und an Dank dafür seitens 
jener, die sie benützen werden, kann es dem Verf. nicht fehlen. Es hätte sich 
aber vielleicht mehr empfohlen, wenn er Länder und Zeiten besser ausein- 


328 Nachrichten und Notizen 


andergehalten hätte, statt den primären Gesichtspunkt, „der, Muschelsorte 
seiner Ordnung zugrunde zu legen. Überhaupt muß gesagt werden, daß das 
Buch seinem Titel nioht ganz entspricht; denn es bringt weit mehr Tech- 
nisches, und anderseits paßt der Ausdruck „Steinzeit“ wohl für Europa und 
Amerika, nicht aber für Ozeanien, wo gerade vom Muschelmaterial der größte 
Gebrauch gemacht ist. Was Europe betrifft, so dürfte der Versuch, nachzu- 
weisen, daß auch hier das Muschelmaterial eine größere Rolle gespielt hatte, 
als bisher angenommen wurde, wohl als mißglückt anzusehen sein, und die 
Schlußbetrechtung über die Teuschwerte im vorgeschichtlichen Ewropea 
greift nicht nur über den Gegenstand des Buches weit hinaus, sondern ent- 
spricht auch nur wenig der Absicht des Verf. S. 314ff. scheint er zu glauben, 
daß Steingerät noch im frühen Mittelalter Thüringens als Tauschmiftel 
gedient habe; S. 303 wird das erste Auftreten des Schneidestichels (buria) 
ins Magdalenium verlegt; S. 310 werdan. die Solutréspitzen von Volga als 
Handelsware aus Agypten angesprochen. Aber für solche Irrtümer diirfen 
wir mit dem Verf., der sich selbst als Nichts pesialistan bereichret, nicht zu 
strong ins Gericht gehen. Im allgemeinen hat ar ein nützliches, nur etwas 
sehwer benützbares Buch geliafart. 2 
Wien. M. Hoernes (t). 


Frits Norden, Apulejvs von Madura und das zömische Privatrecht, Laiprig 
und Berlin 1912, B. G. Teubner. 1968. Geb. M. 8.—. 

Der Verfasser ist von der anßergewöhnlichen Wichtigkeit seiner Aufgabe 
darmhaus überzeugt; mehr nach: er mißt ihr über den Spezialfall hinaus eine 
direkt programmatische Bedentung bei. Das zeigen mit erfreulicher Deutlioh- 
keit das dem Buche vorangsstellte Gosthesche Motto und die Ausführungen 
dar — gage und sohzeibe — 56 Seiten umfassenden Einleitung, deren arstar Teil 
„Klassische Altertums wissanschaft und Jurisprudenz. Die nichtjuristische 
Literatur als Quelle der Kenntnis des römischen Rechts“ überschrieben ist. 
F. Norden hat nämlich gemeint — freilich aber keines wegs gegen Rudolf Helms 
orsohtig abwägende Kritik erwiesen —, Apulejus, dem er, wie dies meist 
bisher geschehen ist, eine voriibergabende advokatorische Tätigkeit in Rom, 
um „seinen Unterhalt zu verdienen“, zuschreibt, sei in ganz besonderem Maße 
inristiach geschult gewesen und müsse daher in erster Reihe einmal nach dieser 
Richtung hin geprüft werden, sa arat werde ein vollen Verständnis für ihn ge- 
wonnen. Dann aber fosdert dar Autor in, zündendan Worten, daB in Zukunft ais 
Interpretation der „lateinischen Klassiker“ weit mehr juristisch einzustalloa sei 
als bisher; denn „Die Noche, we, wie Theodor Mommsen 1898 in ainem 
Gelegenkeitzdruck sagte, dem Philologea ala ein Allotriam amohien, die 


1K. 14 — Fr dan diesen Dingen -Fornarsichenden ast nnch besserkek, dad 
Apulejus selbst sich nirgends auf seine angeblich verflonene Auwaltstätigkeit 
bezieht; das allerdings „wiil wenig genug bessgan (S. 14, ao). Oder micht 
es für eine solche, wenn Apulejus im zehnten Bashe seinar Metamorphosen dio 
Advokaten als die „gemeinsten Jumpan, die auf. Erden eisern“, als 
„Bchöpes das Forums, als die Aaageier im Talar“ brandmarkt ? Rr wird, wehi 
einmal recht trübe Erfahrungen mit diesen Herren gamscht haben... 


Nachrichten und Notizen 329 


Digesten aufzuschlagen, und wo zwischen den beiden Hälften des zümi- 
sehen Rechts, dem öffentlichen und dem privaten, die Fakalitätelinie durch- 

ging —, diese Epoche gehört trotz Mommsen immer noch nicht der Ver- 
gangenheit an.“ 

Ess ist natürlich ganz fraglos, daß das römische Volk auch der Kaiserzeit in 
bedeutend intensiverem Maße von dem Geiste seiner eigensten, vornehmsten 

Schöpfung, des Rechtes, durchdrungen war, als heutigentags etwa das deutsche, 

das gemeinhin von einer Art Angst beherrscht wind, und dies nicht nur in den 
unteren Schichten, mit den Gerichten überhaupt etwas zu tun zu bekommen; 
ebenso fraglos ist es nur mit Freuden zu begrüßen, wenn tüchtig juristisch ge- 
bildete Köpfe die antiken lateinischen Autoren auf ihren Rechtsgehalt hin 
prüfen, nur kann leider dies Prädikat F. Norden nicht zwerteält werden. Denn 
es finden sich eine ganze Reihe von unklaren, schiefen, ja direkt fehlerhaften 
und sinnlosen Erörterungen und Bemerkungen bei ihm, deren Einselheiten 
in dieser kurzen Besprechung anzuführen viel zu weit gehen würde. Wer sich 
für die Konkreta interessiert, mag, um nur eins zu nennen, beispielsweise die 
sefbstredend nicht erschöpfende Zusammenstellung G. Beselers in der Berliner 
Philologischen Wochenschrift 1913, Sp. 1391f. einsehen. Demgegenüber ist die 
Berufung auf einen der Größten, einen Otto Ribbeck und seine , Geschichte der 
römischen Tragödie‘? mit dem Zugeständnis, daß das Ganze „zuweilen den 
Eindruck eines Notbaues macht, der an verschiedenen Stellen bedenklich klafft, 

wackelt und einen unharmonischen Anblick bietet — hie und da ein pannus 
purpureus, dann wieder nackte Latten und schäbige Fetzen“ einfach und ent- 
schieden als unzulässig von der Hand zu weisen. Die großen Worte von dem 

„wundersamen Marmorbau des jus Romanem selber‘? tun es freilich nicht, 
and so gern F. Norden ein Wegführer in diesen,, vor allem philologischen Lesern“ 
sein möchte, so werden wir dieselben gleichwohl nicht ihm, sondern lieber dem 
bewährten und wohlfeilen Büchlein von Wilhelm Kalb? anvertrauen, da una 
F. Nordens Führung denn doch noch viel zu unsicher erscheint.“ Ä 
Pönitz bei Leipzig. Otto Th. rum 


Beschreibung des Oberamts Münsingen. Hersusg. vom k. Bratistischen 
Landesamt. Zweite Bearbeitung. Stuttgart 1912. 987 8B. M.7—. 
Die volks wirtschaftlichen und geschichtlichen Veröffentlichungen des 
württembergischen Statistischen Landesamtes erfreuen sich seit langer Zeit 
eines ganz besonders guten Rufes, denn: sie sind durchweg ebenso zahlreich wis 


1 8.3. — Windmühlenflügel! Wer ist heute etwa nicht davon überzeugt? 

1 9.56. 3 S. 56. 

W. Kalb, Wegweiser in die römische Rechtssprache für Absolventen des 
humanistischen Gymnasiums, mit Übersetzungsbeispielen aus dem Gebiete des 
römischen Rechts, Leipzig 1912, X und 132 S., ein geradezu glänzendes Werk- 
chen. 

5 Der Preis des Nordenschen Buches ist u. E. ganz auffallend hoch gestellt; - 
das gebundene Exemplar kostet ebensoviel alsdie treffliche „Geschichte der Auto- 
biographie“ von G. Misch (im selben Verlage 1807) geheftet, 5 die letztere 
ungefähr das 2½ fache des Umfanges des ersteren auf weist. N 


330 Nachrichten und Notizen 


7 

inhaltsreich und sorgfältig, und für die letzten Veröffentlichungen hat der 
Historiker um deswillen besonders dankbar zu sein, weil hier für das Gebiet der 
Lokalgeschichte. etwas vorbildlich Neues geleistet worden ist. Wenn dem 
Titelblatt der Zusatz „Zweite Bearbeitung“ beigegeben ist, so soll das nicht 
darüber täuschen, daß von der alten Bearbeitung Memmingers in den 30er Jahren 
des vorigen Jahrhunderts eigentlich nur der Titel und ein Teil der Gesamt- 
anlage geblieben ist. Denn die neue Bearbeitung geht auf allen Gebieten von 
neuem Material und neuen Vorstellungen aus. Der jetzt so umfangreiche Band 
könnte als eine Übertreibung des lokalpatriotischen Interesses erscheinen, 
-wenn er nicht für alle Gebiete höchst Lehrreiches, aus dem Besonderen ent- 
wickeltes Allgemeines enthielte. Das Oberamt (auf preußisch: Landratsamt) 
Münsingen ist das größte aller württembergischen Ämter; es liegt auf der 
schwäbischen Alb, etwa in der Mitte zwischen Ulm und Tübingen — das Kloster 
Zwiefalten ist wohl der einzige bekanntere Ort des fast nur mit Bauerndörfern 
besetzten Gebietes. Aber die Bearbeiter des Bandes zeigen, was sich aus so 
schlichtem Materiale machen läßt. Der Tübinger Geograph Robert Grad- 
mann schildert zuerst die geographischen Verhältnisse; schon hier wird der 
Historiker manohes Nützliche über Bevölkerung und Besiedlung, über Wirt- 
schafts- und Verkehrsgeographie lernen können. Die Altertümer von der Stein- 
zeit an bis zur frühgermanischen Zeit schildert der Stuttgarter Prähistoriker 
und Archäolog Peter Gößler, wobei den Römerstraßen ein besonderer Ab- 
schnitt von Eugen Nägele gewidmet ist. Auf reichlich 100 Seiten schildert 
dann Viktor Ernst die Geschichte des Amtes, Karl Bohnenberger die 
volkstümlichen Überlieferungen und die Mundart, Finanzrat Dr. Otto Trü- 
dinger die wirtschaftlichen Verhältnisse, und von demselben Verfasser stammt 
such zum größten Teil der Abschnitt Verwaltung, Kirche und Unterrichts- 
wesen. Dann folgt in der, Ortsbeschreibung“ eine geschichtlich-topographisobe 
Schilderung aller Orte des Amtes, in die sich Gradmann und Ernst geteilt haben. 
Tabellen, orientierende Bilder usw. bilden den Schluß, Ernsts Geschichte des 
Amtes ist nun unzweifelhaft für den Historiker der lehrreichste Teil des Buches. 
Anstatt der üblichen Lokalgeschichte hat Ernst etwas Neues gegeben: er hat 
zum erstenmal planmäßig die lokalen Quellen der Lagerbücher, der Dorfbũcher 
(Fleckenrodel) und aller verstreuten Akten benutzt und damit den Abschnitten 
über „Deutsche Besiedlung“, „Grafschaften und Territorien“, „Amt und Forst“, 

„Grundeigentum“, „Die Dörfer“, „ Der Verkehr“, „Kirche und Schule“ eine 
sichere Grundlage gegeben. Man sieht es bereits aus diesen Überschriften, daß 
die geschichtliche Schilderung sich auf die Heraushebung des geschichtlich 
Wichtigen richtet; jeder einzelne Abschnitt aber zeigt, was sich aus diesen 
lokalen Quellen noch für reiche Ergebnisse gewinnen lassen — die Fragen der 
Hundertschaften, der Grafschaften, der ältesten und der mittelalterlichen 
Straßen, der wirtschaftlichen und. geistigen Kultur erfahren reiche Klärung 
und Bereicherung. Das Werk darf als mustergültig bezeichnet werden. 

Teipaig. VW. Goetz. 


J. Rösel, Die Reichssteuern der deutschen J dingin von ini Anfängen 
bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. (Schriften der Gesellschaft zur Förde- 
rung der Wissenschaft des Judentums.) Berlin, L. Lamm. 95 8. 8°, 


Nachrichten und Notizen | 331 


Den Sohwerpunkt der vorliegenden, recht nützlichen Arbeit bilden die Aus- 
Führungen über „die ordentlichen Reiohssteuern der deutschen Judengemeinden 
von der Thronbesteigung Rudolfs von Habsburg bis zur Mitte des 14. Jahr- 
hunderts (S. 19ff.), deren Ergebnisse zu übersichtlicher Darstellung gelangen 
in den beigefügten Tabellen (S. 80ff.) „der Jahressteuern“ und der „Verleihungen, 
Verpfändungen und Anweisungen von Jahressteuern“. Nicht ausreichend sind 
die vorangeschiokten, kurzen Bemerkungen über die Entstehung des Juden- 
regals (S. 9ff.). Es tritt daher auch nicht genügend hervor, daß nun schließlich, 
wenn man etwa von Würzburg absieht, nur die Juden, die in Frei- und Reichs- 
städten oder sonst auf Reiohsgut wohnten, die Jahressteuer an den König zu 
entrichten pflegten, während sie zum mindesten in den größeren Territorien, 
wie Bayern, Österreich, der Mark Brandenburg oder vollends dem Königreich 
Böhmen ihre Abgaben dem Landesherrn zahlten, auch ohne daß eine besondere 
Verleihung des Regals nachweisbar wäre, dessen spätere Bestätigungen nur 
den geltenden Rechtszustand gewährleisteten. Zu außerordentlichen Steuern 
(8. 57ff.) hat der König wohl in der Regel auch nur die Juden der Frei- und 
Reiohsstädte heranzuziehen vermocht. Dagegen war der von Ludwig d. B. 1342 
eingeführte „Guldenpfennig“ (S. 55ff) als Kopfsteuer sämtlichen Juden des 
Reichs auferlegt. Die ordentliche Jahressteuer selbst wurde von der Gemeinde 
in ihrer Gesamtheit aufgebracht und dem König abgeliefert, oder wenn er sie 
teilweise oder ganz, zeitweise oder für die Dauer angewiesen hatte. Auf Be- 
teiligung von Juden an der Zentralverwaltung am Hofe scheint der Beschluß 
einer Mainzer Rabbinersynode vom Juli 1223 zu deuten (S. 40), der sich gegen 
die Exemtion einzelner Gemeindemitglieder von der Beitragspflicht wendet. 
Speziellere Ausführungen über die „Jahressteuer der Frankfurter Juden“ und 
den „Dortmunder Judenschutz“ sind in Exkurse verwiesen (S. 70). Als An- 
ang zu seiner fleißigen und, soviel ich sehen kann, sorgfältigen Arbeit hat 
Rösel sieben bisher nur im Regest bekannte Königsurkunden vollständig ediert. 
. Zürich. | G. Caro (f). 


Vittorio Franchini, Saggio di ricerche per Tinstituto del pocese nel comuni 
medievali. Bologna 1912. L. 5, 

Diese Untersuchungen füllen eine empfindliche Lücke in durchaus ent- 
sprechender Weise aus. Denn bisher fehlte uns eine zusammenfassende, wirklich 
erschöpfende Arbeit über den Podestà der italienischen Kommunen. Wohl 
wurden über seine Erscheinung und Entstehung in Verfassungsgeschichten 
allerhand Theorien aufgestellt, aber niemals wurde er zum Gegenstand einer 
besonderen, tiefgehenden und alles Material: heranziehenden Abhandlung ge- 
macht. Der Italiener Franchini hat es nun in dem oben genannten Werke getan 
und die Aufgabe, die er sich gestellt hat, denkbar glücklich gelöst. Einen 
Hauptgrund zum Gelingen bildet bei ihm die breite weitausschauende Fun- 
dierung seiner Einzelforschung. * 

Mit vollem Recht geht er von dem allmählichen Werden der Kommune aus 
und behandelt zuerst die Konsularregierung, die der Podestäregierung voraus- 
geht. Beachtenswert ist schon der Hinweis, daß der Podestà in seiner eigent- 
lichen‘ Form keine Schöpfung Friedrichs I. ist. Denn erstens findet sich die 
Bezeichnung bereits früher, und zweitens verbindet Barbarossa mit der Ein- 


332 Nachrichten und Notizen 


setzung seiner Beamten gleichen Titels nicht dis unbedingte Einheit der Feson, 
die bekanntlich nachher ein Hauptmerkmal ist, sondern überträgt oft hren 
Männern nebeneinander die Leitung, die damm alle diene Benennung fühmen. 
Dis ganze Neuschöpfung erwächst vielmehr kogisch und etappenmäßig sas den 
inneren Verhältnissen der Städte heraus, wie sie duroh das Heorsnwaoksen einer 
mächtigen, reichen Bürgerschaft und deren Rivalität mit der alten Arissekretie 
entstanden. Franchini unterscheidst dabei einige Entwioklungsstsusen, atus 
denen der gesamte Prozeß noch deutlicher wird. Anfangs vermindern ioh die 
Konsuln; ihre Zahl sinkt bis auf zwei herab. Dann wird bei besonderen Gle- 
legenheiten, in Kriegsfällen etwa oder zu Zeiten der Parteiswiste oin Dikkater 
ader Rektor mit der Führung der Geschäfte betraut, weil es ihm leichter ist, 
zie!bewußt und entschieden zu handeln. Auf diesen einen überträgt sidh sli- 
mählieh immer mehr, man möchte sagen: die Kommunalidee. Er soll die Vor- 
körperung und Vertretung des Gesarmtinteremses werden. „Zwischetı den 
Kämpfen der Fraktionen soll sich der Organismus des Staates bewahren untl 
leben.“ Das ist im Grunde die eigentliche Ursache zu der neuen Einrichtung. 

Der Podestà bedeutet nicht, wie viele annahmen, einen Sieg der Bürger 
über die Adligen, denn oft sind es gerade die Nobili, die ihn berufen, er be- 
deutet den Versuch zwischen dem Hin und Her der Tagesströmungen einen 
festen Mittelpunkt zu schaffen, der der Gemeinde als solcher Gewähr leistet. 
Darum muß es einer sein, weil dadurch Memungsverschiedenheiten in der 
Leitung ausgeschlossen werden, darum holt man ihn bald von auswärts, weil er 
dann am sichersten unabhängig und unbeeinfhußbar bleibt. Ungefähr am 1180 
taucht er in allen Städten auf, bis 1210 wechselt er noch mit Konum ab. Von 
da an stellt er nahezu überall die Spitze der Verwaltung dar, bis er gegen 1960 
durch den Volkskapitän allmählich verdrängt wird. 

Diese allgemeinen Untersuchungen, die durch ihre Klarheit und Umsicht. 
das Buch Franchinis an Wert neben die Arbeit Salzers: „Über die Anfänge der 
Signorie in Oberitalien“ stellen — eine Arbeit übrigens, die gewissermaßen 
seine Fortsetzung bildet —, sind durch Sonderforschungen noch reichlich er- 
gänst: Die Befugnisse und Pflichten des höchsten Beamten werden an der 
Hand der Statuten geschildert, seine Unterbeamten in ihrem jeweiligen Wir- 
kungskreis vorgeführt. Ein Kapitel weist in Kürze auf die Neuschöpfungen 
hin, die innerhalb der Kommune durch einmselne besonders befähigte Podestàs 
ins Leben gerufen warden. Ein weiterer Abeohnitt stellt in äuBerst bogrüßens- 
werter Weise die Gegenden und Familien zusammen, aus denen die meisten der 
neuen Städteleiter hervorgingen, und liefort damit das Material za allerhand 
anregenden Nebenfragen, wie etwa za der, wie weit ein in verschiedenen Orten 
hintereinander gewählter Mann die Einrichtungen einer Stadt in die andere 
übertrug. Die Podestäliteratur, die ja Hortter schon in einer Nuaelabhaudlung 
gewürdigt hat, wird hier abermals beschrieben und erhält durch die Einreilnung 
in den großen Rahmen erst ihren eigentlichen Piata. Auch wird sie dutch die 
Aufzählung der Denkmäler in Era und Stein, die auf die gleiche Erweheimeung 
hinweisen, ergänzt. Das Ende bildet eine vollständige Übersicht über die Zeit 
der Einführung des Podestà in den verschiedenen Btädten. 

Unser Wissen vom inneren. Leben der italienischen Kommmnen, das auch 
für die politische Geschichte dieser Stadtstaaten mehr, als man bisher wohl 


— — — 


Nachrichten und Notizen 333 


beachtet hat, die eigentlichen letsten Aufschlüsse birgt, hat durch Franchinis 
» Studie“ wichtige und dankenswerte Beiträge erhalten, zumal der Verfasser 
keineswegs im Material stecken bleibt, sondern bei genügender Sichtung und 
Beherrschung desselben zu Schlüssen von allgemeinerer Bedeutung vordringt. 
München. Fr. Stie ve. 


Fritz Hertter, Die Podestaliteratur Italiens im 12. und 13. Jahrhundert. 
Beiträge zur Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renaissance. Her- 
ausgegeben von Walter Goetz. Heft VII. Leipzig und Berlin. M. 2, 40. 

Eine nach Meinung des Verfassers den städtischen Statuten gleichwertige 

Quelle für die Geschichte des Potestats sind die sogenannten Podestaspiegel: 

der Liber de regimine civitatum, die Ubersetzung dieses Werkes von Brunetto 

Latini, das Poema de regimine et sapientia potestatis und der Oculus Pastoralis. 

Brunetto und das Poema de regimine bieten naturgemäß nichts oder wenig Selb- 

ständiges. Auch den Oculus Pastoralis hält Hertter an sich für beinahe wertlos 

und: nur für literaturgeschichtlich interessant als Übergang von der rein formal - 
rhetorisehen Literatur der ars dictandi zur scienza politica. Im Gegensatz zu 

Muratori setzt Hertter die Entstehungszeit des „Oculus“ in die Jahre zwischen 

1179 und 1190 und verweist in der Begründung auf die Tatsache, daß im „Oou- 

Ius“ daa Podestat noch ein einfacheres Bild zeige als in den Schriften des 13. Jahr- 

hunderts. Für die Feststellung des Verfassers fehlt nach Hertter jeder Anhalt. 

— Inbaltlich bedeutend höher steht der Liber de reg. civ., ein Tagebuch des 

ersten Beamten, des assessor eines florentinischen Podesta. Hertter (p. 62) 

entnimmt dieser Schrift, daß Gericht, Verwaltung und Krieg ganz in der Hand 

der Fremden gelegen habe. Der Podesta werde jedoch in wachsendem Maße 

zugunsten des Rates beschränkt. Nur als oberster Richter besitzt er nach p. 63 

„gelegentlich noch einige Freiheit“; p. 64 aber wird gesagt, daß „das ganze Ge- 

richtswesen ausschließlich vom Podesta, den (d. h. seinen) Richtern und Notaren 

ausgeübt wird“. „Die entscheidende Instanz“ für Verwaltung und hohe Politik 
ist laut p. 65 der Rat; p. 66 aber wird der Rat als „eine beratende Behörde“ 
bezeichnet, deren Meinung das Staatsoberhaupt zu befragen hatte, an deren An- 
sicht es sich gesetzlich nicht absolut zu halten hatte, die es aber fast regelmäßig 
befolgte“. Im schärfsten Gegensatz steht die Behauptung p. 62, wonach die 
gesamte Regierung in ihren Hauptzweigen ganz in der Hand der Fremden 
liegt, zu p. 83: „Dieser ganzen, aus der Fremde berufenen Beamtenschaft fehlt 

es fast an jeder Initiative, sie ist nur die exekutive Behörde gegenüber der im 

Grunde regierenden: dem Rat.” — Die prosaischen Podestaspiegel, besonders 

der Liber de reg. civ., behandeln u. a. das Verhältnis der geistlichen zur welt- 

lichen Macht im Sinne unbedingter Unabhängigkeit der letzteren; sie sind also 
ein Teil der allgemeinen Streitschriftenliteratur dieses Inhalts. Die besprochenen 

Schriften bestätigen nach Hertter die bereits aus den Statuten und Urkunden 

gewonnenen Resultate, | Rössler. 


Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich 
ob der Enns. II. Teil. Herausg. von Dr. Konrad Schiffmann 
(Österreichische Urbare, III. Abt.: Urbare geistlicher Grundherrschaften, 
3. Band). Wien u. Leipzig 1913, W. Braumüller. 617 S. 

Der vorliegende zweite Teil der oberösterreichischen Stiftsurbare enthält 


334 Nachrichten und Notizen 


1. Teilurbare der Benediktinerabtei Garsten von o. 1415 und o. 1425 sowie ein 

kurzes Besitzverzeichnis dieser Abtei, das noch dem 12. Jahrh. angehört; 

2. ein Urbar der Benediktinerabtei Gleink aus der Zeit von 1308—1312; 3. Ur- 

bare des Benedikt inerstiftes Kremsmünster von 1299, 1434, 1467 und 1468; 

4. ein Urbar des Zisterziensernonnenstifts Schlierbach oder Maria Saal von 

1362 und 1395; 5. ein Urbar des Kollegiatstifts Spital am Pyhrn von 1492. 

Das größte Interesse können zufolge ihres Inhalts und Umfangs die Urbare 

von Kremsmünster beanspruchen, namentlich das ausführliche Urbar von 1299. 

Letzteres gewährt nicht bloß Einblick in die Zusammensetzung des klöster- 

lichen Grundbesitzes und das aus ihm fließende Einkommen, sondern gelegent- 

lich auch in das Betriebssystem (Dreifelder wirtschaft, vgl. S. 101, 108 u. ff.) 

und die Betriebstechnik (Erwähnung eines „aratrum ferro bene expeditum“ 
S. 102,109 u. ff.). Auch über die Entstehung des Urbars unterrichtet teilweise 
dieses selbst; ausdrücklich wird hervorgehoben, daß im Wege des Inquisitions- 

verfahrens Angaben über die Verpflichtung der Klosterleute gesammelt wurden; 
anderseits diente allerdings auch ein älteres Urbar als Vorlage für die Zu- 
sammenstellung des Urbars von 1299. Das Kremsmünsterer Urbar wie jenes 

von Garsten verdienen weitere Beachtung aus dem Grunde, weil sie sich zum 

Teil auf ehemalige Slawensiedlungen beziehen. Während die Urbare regel- 
mäßig nur die ordentlichen Abgaben anzuführen pflegen, erwähnt das Schlier- 

bacher Urbar neben diesen die außerordentlichen Leistungen bei Besitzver- 
änderungen, hier als „‚abfart‘‘ und „anlayt“ bezeichnet. Das „Sterbhaupt“, ur- 
sprünglich eine Abgabe vom Nachlaß des Unfreien, die an die Stelle des Jeibherr- 
lichen Erbrechts getreten ist, wird gleichfalls unter den Gutslasten neben den 
schon genannten Besitzveränderungsgebühren angeführt, ist also anscheinend 
— einer allgemeinen Entwicklung folgend — aus einer persönlichen Last zu 
einer Reallast geworden. Einen eigenartigen Typus stellt das Güterverzeichnis 
der Abtei Garsten von c. 1415 dar, welches als „Oblaibuch“ bezeichnet wird. 

Es führt die einzelnen Güter mit den Namen der Schenker an, welche dieselben 
an das Kloster übergaben ‚in oblaiam“, d. h. mit der Verpflichtung, daß aus 
dem geschenkten Gute, das ursprünglich nach Art der „precaria oblata“ dem 

Schenker zurückverliehen worden sein dürfte, alljährlich eine bestimmte Ab- 
gabe (oblatio, oblai) behufs Abhaltung eines Jahrtages entrichtet werde. 


In der Technik der Ausgabe hält sich der vorliegende Band an die bei den 
übrigen Urbarpublikationen der kais. (österreichischen) Akademie der Wissen- 
schaften beobachteten bewährten Regeln. Die, soviel ich sehe, sorgfältige 
Arbeit Sch.s wird vollauf gewürdigt werden können, wenn der Schluß des 
Werkes auch die Register bringt, durch welche ein solches Werk erst recht 
benützbar wird. Sehr wertvoll wäre es m. E., wenn in solchen Urbarausgaben 
dort, wo mehrere Urbare ein und derselben Grundherrschaft aus verschiedenen 
Zeiten veröffentlicht werden, die in den einzelnen Urbaren wiederkehrenden 
Güter durch Verweise miteinander in Beziehung gesetzt würden. Da Sch. die 
einzelnen im Urbar genannten Objekte mit (innerhalb der einzelnen Amts- 
bezirke) fortlaufenden Nummern bezeichnet, wird ein solcher Verweis nicht 
viel Raum einnehmen. Die im Lauf der Zeit erfolgten Änderungen der Be- 
lastung, Güterteilungen u. N könnten so leichter beobachtet werden. 

Innsbruck. H. Wopfner. 


Nachrichten und Notizen 335 


Grotefend, Siegfried, Dr. phil., Die Erwerbungspolitik Kaiser Karls IV. 
Zugleich ein Beitrag zur politischen Geographie des deutschen Reiches 
im 14. Jahrhundert. In: Historische Studien, veröffentlicht von Dr. E. 
Ebering, Heft LXVI. Berlin. 128 S. M. 3,60. 

In dem vorliegenden Buche werden auf Grund der bisher gedruckten Quellen 
die territorialen Erwerbungen zusammengestellt, mit denen Kaiser Karl IV. 
seine Hausmacht über die natürlichen Grenzen Böhmens hinaus erweitert hat. 
Im ersten Teil bespricht der Verf. die Erfolge des Kaisers in Schlesien, im Eger- 
land, in Süddeutschland (vor allem in der Oberpfalz), im heutigen Königreich 
Sachsen und in Thüringen und verweilt eingehender bei der Erwerbung der 
Lausitz und der Mark Brandenburg. Abgesehen von geringfügigen Ungenauig- 
keiten (so wäre bei Urkunden grundsätzlich das genaue Datum und der Aus- 
stellungsort anzugeben, Benesch von Weitmühl nicht nach der Ausgabe vom 
Jahıe 1784, sondern nach Fontes rerum Bohemicarum IV. von1884 zu zitieren), 
gewährt die Arbeit eine außerordentlich dankenswerte Übersicht über die 
Ausdehnung der mehr oder minder geschlossenen außerböhmischen Erwerbun- 
gen und deren rechtliches Verhältnis zur Krone Böhmen. Ein Register der 
geographischen Namen (in moderner und urkundlicher Form) hätte den Wert 
des Buches zweifellos erhöht. Von den Ausführungen des zweiten Teiles über 
den Begriff der Inkorporation, über die Unveränderlichkeit der Rechtstitel 
bei erworbenen Besitzungen, über Kaiser Karls Stellung zum Reichsgut und 
seine Erwerbungsmittel verdienten insbesondere die beiden ersten Abschnitte 
eine eingehendere rechtsgeschichtliche Erörterung und Begründung; auch des 
Kaisers Finanzpolitik, welche die umfangreichen Erwerbungen ermöglichte, 
hätte an dieser Stelle zusammenhängend charakterisiert werden können. Der 
Wert der Untersuchung liegt in dem ersten, politisch - geographischen Teile. 

Prag. | Gustav Pirchan. 


Johannes Janssen, Geschichte des deutschen Volkes. Erster Band: Die 
allgemeinen Zustände des deutschen Volkes beim Ausgang des Mittelalters. 
19. und 20., vielfach verbesserte und vermehrte Auflage. besorgt durch 
Ludwig v. Pastor. Mit einem Bildnis des Verfassers. Freiburg 1913, 
Herder. LX u. 838 8. M. 11,40. 

Johannes Janssens deutsche Geschichte hat bei ihrem ersten Erscheinen 
kurz vor dem Lutherjubiläum von 1883, wie noch erinnerlich sein wird, starke 
Wellen geschlagen, ähnlich wie etwa in neuerer Zeit Denifles „Luthertum“. 
Heutzutage stehen wir dem Werke ruhiger gegenüber und erkennen an, daß. 
gerade der erste Band durch sein auf eine sehr umfangreiche Literatur 
gestütztes, wennschon nicht unvoreingenommenes Eindringen in die Psyche des 
ausgehenden Mittelalters in gewisser Weise bahnbrechend gewirkt und auch 
der protestantischen Geschichtsforschung teilweise neue Wege gewiesen hat. 
Das Buch ist dadurch gleichsam selbst zum historischen Dokument geworden. 
Zugleich aber ist es, obschon im einzelnen überholt und in seiner Auffassung, 
hinreichend widerlegt, gleichwohl in seiner Eigenart noch nicht ersetzt, so 
daß — für diesen Band — die Veranstaltung von Neuauflagen sich recht- 
fertigt. Ihre Bearbeitung liegt in guten Händen, in denen L. v. Pastors. 
Dieser hat, nachdem der Verfasser selbst das Buch zuletzt 1890 hinausgesandt, 


336 Nachrichten und Notizen 


zunächst 1897 eine neue Doppelauflage (17./18.) besorgt und legt jetzt die 
19. und 20. Auflage vor, die gegen die vorausgehende um etwa drei Druokbogen 
vermehrt ist. Die Umarbeitung des neuen Herausgebers hatte anfangs vor allem 
einer ausführlicheren Darstellung der kirchlichen Mängel und Gebrechen ge- 
golten; gegenwärtig hat sich v. Pastor in der Hauptsache auf Nachtragung 
und Verwertung der neuen Literatur beschränkt. 

Magdeburg. Walter Friedensburg. 


F. Braesch, La commune du 10 aoùt 1792. Etude sur l’histoire de Parks du 
20 juin au 2 D&cembre 1792. Paris 1911, Hachette. XVIII u. 1236 8. 
Man wird einem Buche, das auf über 1200 Seiten den Zeitraum nicht ganz 
eines halben Jahres behandelt, ohne weiteres skeptisch gegenüberstehen, auch 
wenn die betreffende Periode besonders wichtig war. Und die Zweifel sind ge- 
rechtfertigt. Dem Verfasser fehlt es nicht nur an jedem darstellerischen Talent, 
er weiß überdies Haupt- und Nebensachen nicht zu unterscheiden, er kann nicht 
aus einer Summe gleicher Tatsachen einfach in kurzen Worten die Folgerung 
ziehen. Noch mehr. Er will nach seinem Vorwort nicht einmal eine eigentliche 
Darstellung, sondern zugleich eine „kritische Bibliographie“ geben. Das ver- 
führt ihn dazu, lange Listen der Mitglieder der Commune vom 10. August seiner 
Darstellung einzureihen und alle Dokumente (Aufrufe, Beschlüsse der Sektio- 
nen, der Commune, der Klubs usw.) im vollen Wortlaut zu geben. Dann wird 
doch noch einmal der Inhalt umschrieben und die Folge ist ein unlesbarer 
Wälzer. 
Natürlich könnten trotzdem die Ergebnisse wissenschaftlich bedeutend sein. 
Der Gegenstand ist an sich gut gewählt. Paris, die Bevölkerung der Haupt- 
stadt ist während der ganzen Revolution die treibende Kraft. Der Entwicklung 
ihrer politischen Anschauungen auch im einzelnen und bei wichtigen Abschnit- 
ten fast Tag für Tag nachzugehen kann reizvoll sein, denn hier werden poli- 
tische Gedankengänge erstmals entwickelt, die das konstitutionelle Europa 
bis zur Gegenwart beschäftigen. So bietet das Werk im einzelnen auch z. B. für 
die Entstehung des allgemeinen Wahlrechts, für die Frage der öffentlichen oder 
geheimen Abstimmung und andere staatsrechtliche Probleme vielerlei. Auch 
Neues, da zum ersten Male die Politik der Sektionen aus allen vorhandenen 
Quellen darzustellen versucht ist. Leider aber ist das Werk auch hier nur als 
Materialsammlung zu gebrauchen, selbst als solehe nur mit einiger Vorsicht. 
Denn das Verfahren des Verf. ist durchaus unkritisch. Er stellt sich so voll- 
ständig auf die eine Seite (der radikalen Demokratie), daß er für die Gegenseite 
keine Gerechtigkeit aufbringen kann. Er vertuscht ihre Motive zum Teil, er 
behandelt ihre Führer als moralisch zweifelhafte Personen, wo sie sich poli- 
tisch erlaubter Mittel bedienen (S. 279 f., Mötr&e); er wäscht Mohren wie Huges- 
nin rein und vor allem: er sucht die Stärke der konstitutionellen Partei: (dis er 
als eine reaktionäre Masse mit den Absolntästen und der Hofpartei zusammen- 
wirft) zu verkleinern, wo es nur angeht. Man darf aus Abstimmungen der 
Sektionen allein nicht auf die Stimmung der Bürgerschaft schließen, dena 
sehr viele gerade der politisch rechts Stebenden hielten sich von aller öffent- 
lichen Betätigung fern. Greift Mortimer-Ternaux manchmal daneben, indem er 
den Radikalen schlechte Motive und gemeine Mittel unterschiebt, so fällt Braeseb 
ins andre Extrem (z. B. S. 84ff.). 


Nachrichten und Notizen 337 


Im ganzen also ein unerfreuliches Buch, für das es charakteristisch ist, daß 
das Verzeichnis der Druckfehler und Berichtigungen 10 Druckseiten einnimmt; 
eine unsaubere Arbeit. Bergsträßer. 


Paul Reinhardt, Die sächsischen Unruhen der Jahre 1830—1831 und 
Sachsens Übergang zum Verfassungsstaat. Historische Studien, herausg. 
v. R. Fester, H. VIII, Halle a. S. 1916. 319 S. gr. 80. M. 10. 

Der Verf. gibt eine sorgfältige und ausführliche Darstellung der inneren 
Geschichte Sachsens vom Thronwechsel 1827 bis zum ersten konstitutionellen 
Landtag 1833/34. Er hat dazu neben zahlreichen auf S. 3—24 verzeichneten 
zeitgenössischen Quellenschriften Akten der Archive zu Berlin und Wien be- 
nutzt. Das Dresdner Archiv hat eine Benutzung seiner Akten abgelehnt. 
Infolgedessen kann der Arbeit kein die Erforschung des Gegenstandes ab- 
schließender Wert zugesprochen werden. Vielfach muß sich der Verf. begnügen, 
die Ergebnisse der früheren Forschungen zu wiederholen. Wer daher einiger- 
maßen mit der neueren sächsischen Geschichte vertraut ist, wird manches in 
der Darstellung entbehrlich finden, was dem Fernerstehenden wieder beson- 
ders willkommen ist. Immerhin freuen wir uns des Buches, das zum ersten 
Male im Zusammenhang uns Sachsens erste Revolutionszeit erzählt! 


0 


2. Z. im Heeresdienst. A. Philipp-Borna. 


Am 16. Dezember fand in Leipzig die 21. Jahresversammlung der König- 
lich Sächsischen Kommission für Geschichte statt. Die wissenschaft- 
lichen Arbeiten der Kommission waren auch in dem verflossenen Jahr 1916 
stark behindert, doch liegt Bd. II der Akten und Briefe Herzog Georgs, 
welche Geheimrat Prof. Dr. Geß in Dresden herausgibt, nunmehr abgeschlossen 
vor. Im Druck gefördert ist der von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Johann 
Georg herausgegebene Briefwechsel zwischen dem König Johann und dem 
amerikanischen Historiker Ticknor, ferner die von Bibliothekar Dr. Bemmann 
in Dresden bearbeitete Bibliographie zur Sächsischen Geschichte, sowie der 
von Rektor Oberstudienrat Prof. Dr. Schmidt in Freiberg bearbeitete Brief- 
wechsel zwischen dem Grafen Brühl und Heinrich v. Heinecken. An Stelle 
des verstorbenen Prof. Wustmann ist Prof. Dr. Schering in Leipzig mit der 
Fortführung der Leipziger Musikgeschichte beauftragt worden. 


Die Historische Kommission für die Provinz Sachsen und das 
Herzogtum Anhalt tagte am 12. Mai 1917 in Cöthen und es wurde da- 
bei über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten wie folgt berichtet: 
Erschienen sind das Urkundenbuch zur Geschichte des Mansfeldischen 
Saigerhandels im 16. Jahrhundert (Möllenberg), Baurdinge nebst anderen 
Quellen der Stadtverfassung von Quedlinburg (Lorenz), Urkundenbuch des 
Klosters Pforte II, 2 (Böhme) und Jnventare der nichtstaatlichen Archive, Kreis 
Neuhaldensleben (Möllenberg). Im Druck befinden sich: Kirchenvisitations- 
protokolle des Kurkreises Bd. VI, Schlieben und Gommern (Pallas), Stadt- 
bücher von Neuhaldensleben (Sorgenfrey) und Wüstungen der Kreise Bitter- 
feld und Delitzsch. Die Beschreibende Darstellung der Bau- und Kunst- 
denkmäler, Kreis Quedlinburg (Brinkmann) kommt demnächst in Druck, 
auch das Urkundenbuch zur Geschichte der Universität Wittenberg 

Histor. Vierteljabrschrift. 1916. 3 i 22 


338 Nachrichten und Notizen 


(Friedensburg) soll binnen Jahresfrist druckfertig werden. Das Staats- 
archiv Magdeburg plant die Herausgabe eines Klosterbuchs für die Provinz 
Sachsen, das eine vollständige Übersicht der Archivbestände und Literatur. 
der betreffenden Klöster geben soll. 

Die meisten übrigen Arbeiten der Kommission ruhten oder wurden i in 
der Drucklegung behiadert. 


Die Kommission für neuere Geschichte Österreichs tagte am 8. Juni 
1917 in Wien. Dabei wurde über den Stand der wissenschaftlichen Ar- 
beiten wie folgt berichtet: Von der Abteilung Staatsverträge war der 
Registerband des Chronologischen Verzeichnisses der Staatsverträge (Prof. 
Bittner) erschienen und das Werk damit abgeschlossen. In der Abteilung 
Korrespondenzen soll die Drucklegung von Bd. II der Familienkorrespondenz 
Ferdinands I. (Prof. Bauer) und Bd. II der Familienkorrespondenz Mari- 
milians II. (Prof. Bibl) noch im laufenden Jahr beginnen. Die übrigen 
Arbeiten der Kommission ruhten. 


Die Fürstlich Jablonowskische Gesellschaft zu Leipzig stellt folgende 
historische Preisaufgaben: 

1. Darstellung der Entwicklung des Bergwesens in Polen. 
Es handelt sich dabei vor allem um das früheste Bergwesen des Mittel 
alters. Durch genau eindringende Forsehung, insbesondere auf dem Gebiete 
der Entwicklung des Bergrechts, ist der Zusammenhang der ursprünglichen 
Geschichte mit Zentraleuropa aufzuklären und von hier aus die ganze Breite 
der Beziehungen ins Ausland, vornehmlich auch nach den Sudetenländern 
und nach Ungarn hin, zu ermitteln. Einlieferung bis zum 31. Oktober 1918; 
Preis 1500 Mark. | 

2. Die mittelalterliche Idee der sechs Weltzeitalter. Dem 
Bearbeiter bleibt überlassen, wieweit er in der Sammlung der Quellen gehen, 
und in welchem Umfange er auf römisch-griechische Vorstellung zurück- 
greifen will. Einlieferung bis zum 81. Oktober 1919; Preis 1500 Mark. 

8. Unter den Kreditformen, deren sich die mittelalterlichen Städte be- 
dienten, nimmt das Leibgedinge im 14. und 15. Jahrhundert eine finanziell 
nicht unwichtige Stelle ein. Zugleich scheint es dem in weiten Kreisen 
empfundenen Bedürfnis nach Personalversicherung in großem Umfang ent- 
gegengekommen zu sein und sich hier für die verschiedensten persönlichen 
Verhältnisse anpassungsfähig erwiesen zu haben. Die Archivbestände einer 
Reihe von älteren Städten erlauben, nicht bloß die örtliche und zeitliche 
Ausdehnung dieses Geschäfts, sondern auch die Gesellschaftskreise, denen 
es zugute kam, die Bedingungen, unter denen es abgeschlossen wurde, und 
die administrativen Einrichtungen, welche die Städte für dasselbe aus- 
gebildet haben, genauer festzustellen. Zugleich dürften die Urkunden älterer 
Zeit es ermöglichen, dem Ursprung der ganzen Einrichtung nachzugehen 
und ihre früheren Formen festzustellen. Da in der Literatur über die 
moderne Lebens- und Rentenversicherung dieses interessanten mittelalter- 
lichen Vorläufers kaum gedacht wird, so wünscht die Gesellschaft: die 
Untersuchung der Leibgedingswerhältnisse einer hervorragen- 
den deutschen oder außerdeutschen Stadt bis zum Ende des 


Nachrichten und Notizen 339 


15. Jahrhunderts und die Aufklärung ihres Zusammenhangs mit 
älteren analogen Erscheinungen. Einlieferung bis zum 31. Oktober 
1917; Preis 1500 Mark. 

4. Die Landwirtschaft hat sich in den östlichen Gebieten des Deutschen 
Reiches während der letzten Jahrzehnte besonders stark entwickelt. Die 
Gesellschaft wünscht nun ein möglichst klares Bild dieser Entwicklung für 
die Provinzen Posen und Westpreußen oder mindestens für ein landwirt- 
schaftlich abgeschlossenes Gebiet dieser Provinzen zu haben. In der Be- 
werbungsschrift ist daher diese Entwicklung an der Hand möglichst sicherer 
Nachweise, und zwar sowohl nach der erzeugenden Seite, für die Erträge 
der wichtigsten Feldfrüchte und der Hauptnutzungsarten der Tierhaltung, 
als auch in wirtschaftlicher Hinsicht, unter Erörterung der Ursachen und 
unter Heranziehung von Beispielen, eingehend darzulegen. Besonders in 
Betracht zu ziehen ist dabei die Veränderung der Kauf- und Pachtpreise 
des landwirtschaftlich benutzten Bodens seit Beginn des 20. Jahrhunderts 
und ferner die Einwirkung der neuerdings ergriffenen Entschuldungsmaß- 
nahmen. Die Preisaufgabe lautet daber: Die Entwicklung der Land- 
wirtschaft in den Provinzen Posen und Westpreußen oder eines 
landwirtschaftlich abgeschlossenen Gebietes dieser Provinzen 
etwa seit dem Jahre 1880. Einlieferung bis zum 31. Oktober 1918; 
Preis 1500 Mark. 

5. Die Wiener Hofbibliothek bewahrt unter ihren Handschriften 28 Fo- 
lianten aus den Jahren 1668 bis 1604, die nach einem Aufsatze von Sichel 
im Athenaeum francais von 1854, S. 828 f. allgemein für Jahrgänge einer 
vom Hause. Fugger in Augsburg zu einem festen jährlichen Abonnements- 
preise herausgegebenen geschriebenen Zeitung gehalten werden. Geht man 
jedoch auf die bei Jos. Chmel, die Handschriften der k. k. Hof bibliothek in 
Wien 1, S. 347 ff. sich findenden Nachweisungen über die einzelnen Bestand- 
teile der Sammlung näher ein, so überzeugt man sich bald, daß diese Auf- 
fassung nicht richtig sein kann, daß aber trotzdem die Sammlung für die 
Erkenntnis der Anfänge des Zeitungswesens insofern eine große Wichtigkeit 
besitzt, als sie über die Organisation der Nachrichtenvermittlung, die Ent- 
stehungsweise der geschriebenen Zeitung und die Ausdehnung ihrer gewerbs- 
mäßigen Herstellung zu belehren vermag. Der Gesellschaft scheint deshalb 
eine nähere Untersuchung und Bearbeitung der Sammlung vom Stundpunkte 
der Zeitungsgeschichte erwünscht, und sie stellt darum die Aufgabe: Die 
sog. Fuggerzeitungen, ihr Wesen sowie die aus ihnen sich er- 
gebende Organisation desNachrichtendienstes und desgewerbs- 
mäßigen Betriebes der schriftlichen Nachrichtenvermittlung. 
Einlieferung bis zum 31. Oktober 1919; Preis 1500 Mark. 

Die ohne Namensangabe einzureichenden Bewerbungsschriften sind, 
wenn nicht die Gesellschaft im besonderen Falle ausdrücklich den Gebrauch 
einer andern Sprache gestattet, in deutscher, lateinischer oder fran- 
zösischer Sprache zu verfassen, müssen einseitig geschrieben und 
mit Seitenzahlen sowie mit einem Kennworte versehen und von einem 
versiegelten Umschlage begleitet sein, der auf der Außenseite das 
Kennwort der Arbeit trägt und inwendig den Namen und den Wohnort 


99% 


340 Nachrichten und Notizen 


des Verfassers angibt. Jede Bewerbungsschrift muß auf dem Titelblatte 


die Angabe einer Adresse enthalten, an welche die Arbeit für den Fall 
zurückzusenden ist, daß sie nicht preiswürdig befunden wird. Die Ein- 
sendungen sind an den derz. Sekretär der Gesellschaft (für das Jahr 1917 
Geh. Hofrat Professor Dr. Bücher, Leipzig, Goethestraße 6) zu richten. 
Die Ergebnisse der Prüfung der eingegangenen Schriften werden durch die 
Leipziger Zeitung im März des folgenden Jahres bekanntgemacht. Die ge- 
krönten Bewerbungsschriften werden Eigentum der Gesellschaft. 

Preisausschreiben der Kant-Gesellschaft. Das Thema lautet: 
„Kritische Geschichte des Neukantianismus von seiner Ent- 
stehung bis zur Gegenwart.“ Der erste Preis beträgt 1500 Mk., der 
zweite 1000 Mk. Doch kann unter Umständen die Gesamtsumme von 2500 Mk. 
einer einzigen, besonders wertvollen Arbeit zugewiesen werden. Die Er- 
läuterungen und die Angabe über die Bedingungen für die Bearbeitung des 
Preisausschreibens versendet auf Wunsch unentgeltlich der stellv. Geschäfts- 
führer der Kant-Gesellschaft Dr. Arthur Liebert, Berlin W. 15, Fasanen- 
straße 48, an den sich die Interessenten wenden wollen. 


Personalien. Ernennungen und Be'örderungen. Akademien: Die 
Königliche Bayerische Akademie der Wissenschaften in München ernannte 
die Professoren Dr. Otto Hirschfeld in Berlin und Eberhard Gothein 
in Heidelberg, und die Königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin 
den Frofessor Dr. Karl v. Müller in Tübingen zu Korfespondierenden 
Mitgliedern. Die Akademie der Wissenschaften in Heidelberg ernannte 
Professor Dr. Hermann Oncken daselbst zum o. Mitglied. Die Fürstlich 
Jablonowskische Gesellschaft in Leipzig wählte Professor Dr. Gerhard 
Seeliger und die Königliche Ungarische Akademie zu Ofen-Pest Professor 
Dr. Georg Steindorff in Leipzig zum Mitglied. 

Universitäten und Technische Hochschulen. Als Ordinarien wurden be- 
rufen: der o. Professor des römischen Rechts Dr. Fritz Schulz in Kiel 
nach Göttingen, der o. Professor der deutschen Sprache und Literatur in 
Wien Dr. Karl v. Kraus nach München, der o. Professor des römischen 
und deutschen Rechts in Göftingen Dr. Heinrch Titze nach Frankfurt, 
der o. Professor der klassischen Philologie in Königsberg Dr. Ludwig 
Deubner nach Freiburg i. B., der o. Professor der klassischen Philologie 
in Freiburg i. B. Dr. Alfred Körte nach Leipzig, der o. Professor der 
alten Geschichte in München Dr. Ulrich Wilcken nach Berlin, der o. 
Professor der alten Geschichte in Innsbruck Dr. Rudolf v. Scala nach 
Graz, der o. Professor des Handels- und bürgerlichen Rechts in Halle Dr. Hans 
Fehr nach Heidelberg und der o. Professor der Kirchengeschichte in Straß- 
burg Dr. Johannes Ficker nach Halle, der o Professor für bürgerliches 
Recht und Kirchenrecht in Freiburg i. B Dr. Alfred Schultze nach 
Leipzig, der ao. Professor der österreichischen Geschichte in Innsbruck 
Dr. Harold Steinacker als Ordinarius für historische Hilfswissenschaften 
nach Prag und der Privatdozent ın Wien Dr. Norbert Krebs zum Ordi- 
narius für Geographie nach Würzburg und der Professor der Volk:wirt- 
schaftslenre an der Technischen Hochschule in Aachen Dr. Richard 
Passow als Ordinarius nach Kiel. 


Nachrichten und Notizen 341 


Zu Ordinarien wurden ernannt die ao. Professoren Dr. Johannes 
Ziekursch (mittlere und neuere Geschichte) in Breslau, Dr. Hein rich 
Ritter v. Srbik (neuere Geschichte und Wirtschaftsgeschichte) in Graz 
und Dr. Jose ph Sauer (Patrologie, christliche Archäologie und Kunstgeschichte) 
in Freiburg i. B. 

Der Privatdozent Dr. Paul Hartmann in Straßburg wurde als 
o. Professor der Kunstgeschichte an die Technische Hochschule in Darm- 
stadt, der ao. Professor Dr. Franz Eulenburg in Leipzig als etatsmäßi- 
ger Professor der Volkswirtschaftslehre an die Technische Hochschule in 
Aachen, der etatsmäßige Professor der Handelshochschule in Köln Dr. Curt 
Hassert als o. Professor der Geographie an die Technische Hochschul» 
nach Dresden, der Privatdozent Professor Dr. Thorbecke in Heidelberg 
als Professor der Geographie an die Handelshochschule in Köln berufen, 

Dozent Dr. Bruno Kuske in Köln wurde zum etat mäßigen Professor 
der Wirtschaftsgeschichte an der dortigen Handelshochschule ernannt. 

Zu o. Honorarprofessoren wurden ernannt: die Privatdozenten Professor 
Dr. Hugo Willrich (alte Geschichte) in Göttingen, Professor Dr. Eduard 
Firmenich-Richartz (Kunstgeschichte) in Bonn, Professor Dr. Karl 
Neubecker (römisches und deutsches bürgerliches Recht) in Berlin. 

Dem ao. Professor Dr. Rudolf Kötzschke in Leipzig wurde der Lehr- 
auftrag für Landesgeschichte und Siedelungskunde umgewandelt in einen 
solchen für sächsische Geschichte. 

Zu ao. Professoren wurden ernannt: die Privatdozenten Dr. Martin 
Wackernagel (mittlere und neuere Kunstgeschichte) in Leipzig, Dr. Paul 
Mutzuer (deutsche und schweizerische Rechtsgeschichte) in Bern, Dr. G us ta v 
Turba (österreichische Geschichte) in Wien. 

Es habilitierten sich: Dr. Hans Pirchegger (österreichische Geschichte) 
in Graz, Dr. Johann Zellinger (Kirchengeschichte) in München, Dr. Hans 
Mik (Historische Geographie des Orients) in Wien, Dr. Georg Kyrle 
(Urgeschichte des Menschen) in Wien und Dr. Adam Wrede (Deutsche 
Sprache und Kulturgeschichte) an der Handelshochschule in Köln. 

Archive und Bibliotheken: Der Archivar Dr. Richard Knipping am 
Staatsarchiv in Koblenz wurde als Staatsarchivar nach Osnabrück versetzt 
und der Archivassistent Dr. Gustav Kling zum Archivar in Koblenz ernannt. 

Oberbibliothekar Dr. Hans Schulz an der Bibliothek des Reichsgerichts 
in Leipzig wurde zum Oberbibliothekar an die Universitätsbibliothek in“ 
Halle berufen, 

Museen: Der Kustos am bayerischen Nationalmuseum in München 
Dr. Hans Buchheit wurde zum Konservator ernannt. Als Direktor der 
Großherzoglichen Kunstsammlungen in Weimar wurde Dr. Hans Schulze 
in Berlin berufen. 


Todesfälle. Auch diesmal hat der Krieg wieder Lücken in den Reihen 
der jüngeren Gelehrten gerissen. 
Am 12. Juni 1916 fiel in Wolhynien — die Tatsache ist erst im April 
1917 zur Gewißheit geworden — als Leutnant eines Infanterie-Regiments 
Dr. Fritz Schönherr, ein hochbegabter Jünger der historischen Wissen- 


342 Nachrichten und Notizen 


schaft, der große Erwartungen zu erfüllen versprach. Sein 'Buch über 
„Die Lehre vom Reichsfürstenstand des Mittelalters“, 1914, bezeugt unge- 
wöhnlichen Scharfsinn und reife Selbständigkeit der Forschung. 

Im Herbst vorigen Jahres fiel in den Kämpfen um Görz der Musikhistoriker 
Dr. Bruno Studeny. 

Zu Anfang dieses Jahres fiel im Alter von 28 Jahren Dr. Hans Hessen, 
dessen Forsch ungsgebiet das Keltentum war. 

Im März fiel der Kunsthistoriker Dr. Wolfgang Roch, Direktor des 
Stadtmuseums zu Bautzen. Er hat über Philipp Otto Runges Kunstan- 
schauungen geschrieben und weiter einen Führer durch das Stadtmuseum 
Bautzen verfaßt. 8 


Der am 29. September 1914 zu Magdeburg gestorbene Geheime Archivrat 
Staatsarchivar a. D. Georg Adalbert von Mülverstedt war mehr Jurist 
als Historiker, obwohl er eine erbebliche Anzahl ins Gebiet der Geschichte 
hineinreichende Werke verfaßt hat. Geboren am 4. Juli 1824 zu Neufahrwasser 
(unweit Danzig), erhielt er seine Ausbildung auf dem Königlichen Gymnasium 
zu Tilsit, besuchte 1844 bis 1850 die Universität zu Königsberg, war 1850 bis 
1857 als Referendar beim Tribunalgericht ebenda tätig und erhielt im letzt- 
genannten Jahre die Berufung an das Staatsarchiv in Magdeburg, dessen 
Vorstand er in der Folge wurde und bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1898 
blieb. Was in Sybels Hist. Zeitschrift 49, Seite 146—151; 61, Seite 500—503, 
63, Seite 478—480 über zwei der älteren Buchpublikationen von Mülverstedt 
gesagt worden ist, gilt auch von seinen neueren Veröffentlichungen, 2. B. 
Diplomatarium Ileburgense (2 Bände, Magdeburg 1879); Geschichtliche Nach- 
richten vom Geschlecht von Osten (Magdeburg 1886); Urkundenbuch zur 
Geschichte des Geschlechts von Kalckstein (2 Teile, Magdeburg 1904 und 1906), 
auch den drei Heften „Nachträge“, die er Nürnberg 1900 und folgende Jahre 
zu seinen 2 Bänden „Adel Preußens“ (Nürnberg 1872—1874) als Teile des 
großen Siebmacherschen Wappenbuchs erscheinen ließ. Bei erheblichem 
Sammelfleiß haftet Unkritik, gepaart mit Mangel an Methode und äußerst 
zahlreichen Flüchtigkeitsversehen allen seinen Büchern und Schriften an und 
hat zu seinem Ungunsten geltend gemacht werden müssen. 

Am 3. Juli 1916 starb zu Jena im Ruhestand der langjährige Ordinarius 
der alten Geschichte Professor Dr. Franz Rühl, Verfasser zahlreicher kritisch 
darstellenden Monographien und Herausgeber von Geschichtsquellen, u. a. 
des Pompejus Trogus und des Eutropius und eines Handbuches der grie- 
chischen Chronologie. R. hat mit Erfolg auch auf dem Gebiet der neuen Ge- 
schichte gearbeitet. Von grundlegender Bedeutung ist eine „Chronologie des 
Mittelalters u. d. Neuzeit. 1897“. Geboren zu Hanau am 26. Oktober 1845, 
erhielt er seine Ausbildung an den Universitäten zu Jena, Berlin und Marburg. 
Nach wissenschaftlichen Reisen war er einige Zeit Hauslehrer, dann 1868 
Gymnasiallehrer in Schleswig, 1871 Privatdozent in N 1872 nach Dorpat 
berufen, wurde er 1875 hier Ordinarius, kam 1876 an die Albertina nach 
Königsberg, der sein Wirken bis 1911 angehörte. Ein Augenleiden, wegen 
dessen er pensioniert wurde, nahm so zu, daß er seit 3 Jahren völlig erblindet war. 

Am 80 September 1916 starb in Berlin der o. Professor der Staats- 
wissenschaften an der Technischen Hochschule Dr. Otto Warschauer, 


—— —— — ———— —— — 


Nachrichten und Notizen 343 


fast 64 Jahre alt. Er schrieb hauptsächlich über Bank- und Börsenwesen, 
sonst ist von ihm zu erwähnen noch eine Schrift Zur Entwicklungsgeschichte 
des Sozialismus (1909). 

Am 7. November starb im Alter von 75 Jahren der Sprachforscher und 
Kulturhistoriker Professor Dr. Hermann Brunnhofer in München. 

Anfang November 1916 starb in Dresden im Alter von 70 Jahren der 
Historiker Professor Dr. Karl Wittich. 

Am 25. Dezember 1916 starb in Berlin im Alter von 87 Jahren der 
frühere Direktor der Handschriftenabteilung der Königlichen Bibliothek Geh. 
Regierungsrat Dr Valentin Rose. Er gab eine Reihe griechischer Autoren 
heraus und bearbeitete auch die ersten Bände des Verzeichnisses der la- 
teinischen Handschriften der Königlichen Bibliothek. 

Im Januar 1917 starb im Alter von 53 Jahren der ao. Professor der Ge- 
schichte in Bern Dr. Friedrich Wolfgang Graf v. Mülinen, Ober- 
bibliothekar der Stadt- und Hochschulbibliothek. 


Am 6. Januar 1917 starb zu Danzig der Gymnasialprofessor Dr. Paul 
Simson, 47 Jahre alt, ein geborener Elbinger, der in Königsberg und 
Berlin studiert hatte, und jahrelang (schon von Jastrows Zeiten her) in den 
JBG. über,, Ost- und Westpreußen“ referierte. Außer anderen auf die Geschichte 
Danzigs, der Hansabeziehungen usw. bezüglichen Werken verfaßte er im 
Auftrage des Danziger Magistrats (seit 1916) eine ausführliche , Geschichte 
Danzigs“. Es liegen 2 Bände vor, Manuskript liegt jedoch weiter vor für 
die Zeit bis zum 17. Jahrhundert. Während des Krieges vertrat er zugleich 
den im Felde stehenden Danziger Stadtbibliothekar Professor O. Günther. 

Am 8. Januar 1917 starb im fast vollendeten 49. Lebensjahre der Direktor 
des Stadtgeschichtlichen Museums zu Leipzig, Professor Dr. Albrecht Kurz- 
welly. Mit einer unter Springer begonnenen Arbeit über den Dürerschüler 
Georg Pencz hat er sich 1894 in der Gelehrtenwelt eingeführt. Seit 1895 
wirkte er als Lehrer an der Akademie für graphische Künste, eine Zeit- 
lang als Assistent am ‚Kunstgewerbemuseum, seit 1907 als Direktor des neu 
gegründeten Stadtgeschichtlichen Museums. Zahlreiche Sonderarbeiten waren 
der Heimatkunde gewidmet. Im Auftrage der Kgl. Sächs. Kommission für Ge- 
schichte sollte er eine Geschichte der bildenden Kunst Leipzigs verfassen. 
Es war ihm nicht vergönnt, die Aufgabe zum Abschluß zu bringen. 

Im Februar starb im Alter von 55 Jahren der Direktor des Stadtarchivs 
in Wiesbaden Hofrat Dr. C. Spielmann, ein sehr fruchtbarer Schriftsteller, 
der namentlich auf dem Gebiete der Lokalgeschichte tätig war. 

Im Februar starb in Königsberg der o. Professor der Geographie Geh. 
Regierungsrat Dr. Friedrich Hahn im Alter von 65 Jahren. Er war der 
Verfasser eines Topographischen Führers durch das nordwestliche Deutsch- 
land (1895), ferner behandelte er in „Unser Wissen von der Erde“, Frank- 
reich, die britischen Inseln und die skandinavischen Reiche. Auch auf die 
Schrift: Die Städte der norddeutschen Tiefebene in ihren Beziehungen zur 
Bodengestaltung (1885) möge hier noch hingewiesen sein. 

Am 6. Februar starb im Alter von 70 Jahren {in Berlin der Altertums- 
forscher Dr. Max Ohnefalsch-Richter, bekannt durch seine Forschungen 


auf Zypern. 


A 


344 Nachrichten und Notizen 


Am 8. Februar 1917 starb im Alter von 69 Jahren der o. Professor der 
österreichischen Geschichte in Wien Hofrat Dr. Joseph Hirn. Von seinen zahl- 
reichen Schriften, die vor allem die Tiroler Geschichte behandelten, sei hier 
nur hingewiesen auf: Rudolf von Habsburg (1883), Erzherzog Ferdinand II. 
von Tirol, Geschichte seiner Regierung und seiner Länder (2 Bde. 1886/88); 
der Kanzler Biener und sein Prozeß (1898) und Tirols Erhebung im Jahre 
1209 (1909). 


Am 11. Februar starb in München Dr. phil. h. c. Lady Charlotte 
Blennerhassett geb. Gräfin v. Leyden im Alter von 74 Jahren. Ge- 
nannt sei von ihren Schriften Frau v. Staël, ihre Freunde und ihre Bedeutung 
in Politik und Literatur (1887/89), Talleyrand (1894), Romantik und Restaura- 
tionsepoche in Frankreich, Chateaubriand (1903), Maria Stuart, Königin von 
Schottland (1907). Im Jahre 1916 erschien noch eine Sammlung ihrer Li- 
terarisch-Historischen Aufsätze. 


Im März starb im Alter von 66 Jahren der Kunstarchäolog Rektor a.D. 
Dr.Paul Weizsäcker in Ludwigsburg. Er war Mitglied des Kaiserlich 
Deutschen Archäologischen Instituts und des Württembergischen Landes- 
konservatoriums. Wir verdanken ihm u. a. eine Biographie der Herzogin Anna 
Amalia (1893). 

Am 5. März starb in Wien im Alter von 74 Jahren der emeritierte o. Pro- 
fessor der alten Geschichte Dr. Eugen Bormann, bekannt als Epigraphiker. 


Mitte März starb in München im Alter von 64 Jahren der o. Professor 
der Kirchengeschichte und christlichen Kunstgeschichte in Innsbruck Dr. 
theol. Emil Michael S. J. Verfasser einer 6bändigen Geschichte des 
deutschen Volkes vom 13. Jährhundert bis zum Ausgang des Mittelalters 
(1897—1915), deren Tendenz vielfach und selbst von katholischer Seite hart 
angegriffen wurde. 

Am 15. April starb in Gießen, 65 Jahre alt, der Historiker und Alt- 
philolog Professor Dr. Ludwig Holzapfel. Er verfaßte neben anderen 
Schriften: Untersuchungen über die Darstellung der griechischen Geschichte 
von 489—413 (1879), Beiträge zur griechischen Geschichte (1888) und eine- 
Römische Chronologie (1885). 


In Bonn starb Mitte April 1917 der o. Honorarprofessor der Kirchen- 
geschichte in der katholisch-theologischen Fakultät Dr. Gerhard Rauschen 
im Alter von 62 Jahren. Er war als Gymnalsialoberlehrer zugleich auch 
Verfasser zahlreicher Schriften über Geschichtsunterricht und Bibelkunde. 
Wir erwähnen hier vor allem: Die Legende Karls des Großen im 11. und 
12. Jahrhundert (1890), Das griechisch-römische Schulwesen zur Zeit des. 
ausgehenden Heidentums (1901), Jahrbücher der christlichen Kirche unter 
dem Kaiser Theodosius dem Großen (1897), Grundriß der Patrologie (1903), 
der viele Neuauflagen erlebte, Eucharistie und Bußsakrament in den ersten 
6 Jahrhunderten der Kirche (1908). 


In Halle starb Mitte April der o. Professor des Deutschen bürgerlichen 
Rechts und der Rechtsgeschichte Geh. Justizrat Dr. Wilhelm v. Brunneck 
im Alter von 78 Jahren. In das historische Gebiet schlagen seine Unter- 


Nachrichten und Notizen 345 


suchungen ein über Siziliens mittelalterliches Stadtrecht (1881), Zur Geschichte- 
des Grundeigentums in Ost- und Westpreußen (1891 96), Beiträge zur Ge- 
schichte des Kirchenrechts in den deutschen Kolonisationslanden (1902 — 09) 
und Das Burggrafentum und Schultheißentum in Magdeburg und Halle (1908). 


In Freiburg i B. starb Ende April im Alter von 62 Jahren der Biblio- 
thekar an der Universitätsbib iothek Hofrat Professor Dr. Friedrich Pfaff 
Sein Forschungsgebiet war die deutsche Sprache, Literatur und Volkskunde 
und erwarb er sich besonders als Herausgeber von mittelalterlichen Sprach- 
denkmälern und Volksbüchern große Verdienste. So gab er 1899—1909 
die große Heidelberger Liederhandschrift beraus, von der allerdings nur der 
erste Teil mit dem Textabdruck vorliegt. Auch war er seit Jahren der Leiter- 
der Zeitschrift für Sprache, Kunst und Altertum, Alemannia. 


Am 2. Mai starb in Leipzig im Alter von 62 Jahren der Konrektor am 
Königin - Carola- Gymnasium, Studienrat Prof. Dr. Horst Kohl. Er war am 
19. Mai 1855 in Waldheim geboren, hatte in Leipzig und Berlin Geschichte 
und Philologie studiert, war eine Zeitlaug Hilfsarbeiter an den Monumenta. 
Germaniae historica und dann als Oberlehrer zuerst in Chemnitz und 
schließlich in Leipzig tätig gewesen. Von seinen Werken sind als be- 
sonders verdienstlich hervorzubeben die Annalen zur deutschen Geschichte 
des Mittelalters, die er, einer Anregung G. Richters folgend, 1887 bis 1898. 
herausgab. Vor allem aber war er ein tätiger Bismarckforscher, der mit 
emsigem Eifer alles Material über den Altreichskanzler zusammentrug und 
diesem selbst bei der Abfassung seiner Gedanken und Erinnerungen mit zur- 
Hand ging. Er gab Bismarckbriefe, ein Bismarck-Jahrbuch, Fürst Bismarck- 
Gedenkbuch, die nützlichen Bismarck-Regesten (2 Bände 1891 — 92), Bismarcks 
Briefe an General Leopold v. Gerlach, einen Wegweiser durch Bismarcks. 
Gedanken und Erinnerungen und vor allem die große kritische Gesamt- 
ausgabe der politischen Reden des Fürsten in 14 Bänden (1892 — 1905). 
heraus. Auch gab er eine zusammenfassende Darstellung von Bismarcks. 
Wirken in dem Buche 30 Jahre preußisch-deutscher Geschichte 1858—88, 
welches 1888 erschien. 


Am 8. Juni starb im 70. Lebensjahr der als Kunsthistoriker bekannte Pro- 
fessor Dr. Wilhelm Effmann in Bonn. Er hatte ursprünglich Philologie 
studiert, sich dann dem Baufach gewidmet, kehrte aber immer wieder zur 
wissenschaftlichen Beschäftigung zurück und galt als so bedeutender Kenner 
der mittelalterlichen Baugeschichte, daß er als Professor der Kunstgeschichte 
nach Freiburg in der Schweiz berufen wurde, wo er indes nur einige Jahre 
blieb, um sich dann nach Bonn als Privatgelehrter zurückzuziehen. Von seinen 
Schriften verdient vor allem das Werk über die Karolingisch-ottonischen Bauten 
zu Werden a. d. Ruhr hervorgehoben zu werden, von dem allerdings nur der- 
erste Band vorliegt. 


Heinrich Brunner und Richard Schroeder. 
In diesen Jahren schwersten Völkerringens sind hochbetagt nach arbeits- 
reichem Leben zwei bahnbrechende Gelehrte, zwei Meister der deutschen 
Rechtsgeschichte von uns geschieden, H. Brunner und R. Schroeder. 


346 f Nachrichten und Notizen 


Gerne folge ich der jüngst an mich ergangenen Einladung, in dieser Zeit- 
schrift ihres Lebens und Wirkens in Kürze zu gedenken. 

Brunner wurde am 21. Juni 1840 als zweiter Sohn des k. k. Statthalterei- 
rats W. Brunner zu Wels in Oberösterreich geboren.! Väterlicherseits war er 
deutsch-böhmischer Herkunft, die Mutter stammte aus Koessen in Nord- 
tirol In Linz besuchte er das Gymnasium und bezog im Herbst 1858 die 
Wiener Universität als Hörer der Rechte. Von idealer Begeisterung für das 
deutsche Volk beseelt und angeregt durch Heinrich Siegels Vorträge, war 
er bald entschlossen, die Pflege der deutschen Rechtsgeschichte zum Lebens- 
berufe zu erwählen. Um sich für dieses Studium eingehend vorzubereiten, 
arbeitete er auch im historischen Seminar Albert Jägers und erwirkte 1861 
die Aufnahme in das wenige Jahre vorher in Wien neu eröffnete Institut für 
österreichische Geschichtsforschung, das dank der genialen Wirksamkeit 
Theodor Sickels rasch zur ersten Pflanzstätte geschichtswissenschaftlicher 
Ausbildung in deutschen Landen emporstieg. Von ihm, dem großen Meister 
der Urkundenlehre, erhielt auch B. die hervorragende historisch-diplomatische 
Schulung. Am 8. April 1864 in Wien zum Doktor der Rechte promoviert, 
zog er nach Göttingen zu Georg Waitz und verbrachte ein weiteres Semester 
in Berlin. In kurzer Folge erschienen damals seine ersten, nach Inhalt und 
Form schon durchaus abgeschlossenen Untersuchungen: „Das gerichtliche 
Exemtionsrecht der Babenberger“ sowie „Zeugen- und Inquisitionsbeweis 
der karolingischen Zeit“. Erstere, zugleich B.s einziger Beitrag zur öster- 
reichischen Rechtsgeschichte, behandelt in vorsichtiger Verwertung urkund- 
licher Quellen ein für die Frage der Entstehung der Landeshoheit in der Ost- 
mark wichtiges Problem. Letztere zeigt uns den jungen Forscher schon als 
gewiegten Kenner des fränkischen Gerichtsverfahrens. Es folgt 1868 die 
bekannte Abhandlung über „Wort und Form im altfranzösischen Prozeß“ 
und vier Jahre später jenes Werk, das B. weit über deutsche Lande hinaus 
die Meisterschaft verlieh: „Die Entstehung der Schwurgerichte“. Stellt es 
doch für die Prozeßgeschichte völlig neue, damals kaum geahnte Entwicklungs- 
reihen fest, indem es in gesicherter Beweisführung den Zusammenhang des 
normannischen und englischen Verfahrens mit dem fränkischen Inquisitions- 
gedanken (Rüge- und Zeugenverfahren) aufdeckte. Bei diesen Verdiensten 
darf uns der ungewöhnlich rasche Aufstieg B.s im akademischen Leben nicht 
wundernehmen. Im August 1865 wurde er in Wien Privatdozent seines Faches. 
Wenige Wochen später zog er als Supplent an die damals noch deutsche 
Universität in Lemberg und rückte an ihr 1866 zum aord. und 1868 zum ord. 
Professor vor. Das Jahr 1870 brachte ihn nach Prag. Einen Ruf nach Zürich 
lehnte er ab. Dagegen nahm er 1872 die ihm von der deutschen Regierung 
angebotene Lehrkanzel an der neuen Universität Straßburg an. Ein Jahr 
später folgte er — noch nicht 33 Jahre alt — dem Rufe nach Berlin als Nach- 
folger G. Homeyers. 

In Berlin erreichte B. in mehr als 42 jähriger unermüdlicher und bahn- 
brechender Wirksamkeit die höchste Stufe wissenschaftlichen Könnens und 


2 Vgl. u. a. die Nachrufe von O. v. Gierke, E. v. Schwind, E. Seckel, 
H. v. Voltelini und U. Stutz 


Nachrichten und Notizen 347 


Ansehens. Wiederholt Dekan seiner Fakultät, waltete er 1897/98 als Rektor 
dieser hohen Schule. Seit 1884 war er Mitglied der preußischen Akademie 
der Wissenschaften. Seit 1887 gehörte er der Zentraldirektion der Monumenta 
Germaniae historica an, in welcher er, ohne selbst Herausgeber zu sein, die 
Abteilung Leges erfolgreichst leitete. Auch als Mitglied und Vorsitzender 
des Kuratoriums der Savignystiftung vermochte er die Wissenschaft in reich- 
stem Maße zu fördern. Sein lebhaftes Interesse an einer Verjüngung des 
Rechts auf deutscher Grundlage führte ihn in Berlin alsbald der Deputation 
des deutschen Juristentages zu, in deren Reihen er in voller Beherrschung 
der Dogmatik des Rechts und mit auserlesenem Verständnisse für den 
Werdegang desselben schöpferisch und richtunggebend wirkte. Und wie 
glänzend der sonst so stille und bescheidene Mann durch die Kraft seines 
sprühenden Geistes und die Macht seiner Rede die Vollversammlungen 
dieser großen Tagung zu gestalten wußte, bleibt wohl allen Teilnehmern 
unvergessen.! | 

In der Hauptstadt des Deutschen Reiches machte auch B. im wahrsten 
Sinne des Wortes „Schule“. Denn ein großer Teil der heutigen Germanisten 
und Vertreter verwandter Fächer empfing in seinem Seminar die wissen- 
schaftliche Prägung. Mit so manchem von ihnen stand er, jedes ehrliche und 
ernste wissenschaftliche Streben rückhaltlos fördernd und ermunternd, zeit- 
lebens in regem Verkehr. So war der 70. Geburtstag, den mein verehrter Lehrer 
noch im Vollbesitze schöpferischer Kraft im Kreise der Seinen, umgeben 
von Freunden und Schülern, am 21. Juni 1910 in Berlin feierte, zugleich ein 
Ehrentag für die germanistische Wissenschaft. Mit stolzer Freude nahm er 
die verschiedenen Glückwünsche und Festgaben, unter ihnen die reichhaltige 
Festschrift entgegen, die ihm fast 30 Mitarbeiter unter der Leitung von U. Stutz 
gewidmet hatten. In der Folge begann er mehr und mehr zu kränkeln. 
In aller Stille beging er im April 1914 in Wiesbaden das goldene Doktorjubi- 
läum. Das Sommerhalbjahr 1915, sein hundertstes akademisches Semester, 
ganz zu Ende zu führen, war ihm nicht mehr vergönnt. Am 11. August 1915 
entschlief er im Bade Kissingen, wo er vergeblich Heilung von schwerer Krank- 
heit gesucht hatte. 

Sein Zeitgenosse R. Schroeder entstammte dem deutschen Norden. In 
Treptow an der Tollense, einem kleinen Städtchen Altvorpommerns, wurde 
er am 19. Juni 1838 geboren. Sein Vater, ein Schüler Savignys, war dort 
Justizrat. Als Knabe hatte er 1850 und 1851 Fritz Reuter zum Lehrer und 
damals wurde jenes Band aufrichtiger Freundschaft geknüpft, das Sch. dauernd 
mit dem großen Dichter verband.“ Nach Absolvierung des Gymnasiums 
in Anklam ging er als Jurist nach Berlin, besuchte aber späterhin in Göttingen 
bei Waitz auch historische Vorlesungen und Übungen. Nach Berlin zurück- 
gekehrt, durfte er mit Georg Beseler und Jakob Grimm in engere Berührung 


! In Berlin (1902), Innsbruck (1904), Karlsruhe (1908), Danzig (1910) 
und Wien (1912). 

2 Neue Heidelberger Jahrbücher V. 18ff. (1895). — Nach Vollendung dieser 
Skizze erschienen die tiefempfundenen Gedenkworte E. v. Künßbergs 
für Sch. in der Zeitschrift der Geschichte des Oberrheins. 


348 Nachrichten und Notizen 


treten, was für seine weitere wissenschaftliche Entfaltung bestimmend war. 
Dort löste er auch eine von der Juristenfakultät gestellte Preisaufgabe und 
erwarb 1861 den Doktortitel. Nach kurzer Referendarzeit in Berlin und 
Stettin wurde er in Bonn 1863 Privatdozent für deutsches Recht, 1866 aord., 
1870 ord. Professor. Dann kamen die Wanderjahre. Wir finden ihn von 
1873 an in Würzburg, seit 1882 in Straßburg, seit 1885 in Göttingen. Im 
Jahre 1888 berief ihn die Juristenfakultät Heidelberg als Nachfolger Otto 
Gierkes. Die liebliche Neckarstadt wurde ihm zur zweiten Heimat. Dort 
war er eine in den weitesten Kreisen wohlbekannte, seines abgek ärten, stets 
heiteren Wesens wegen gerne gesehene und hochgesc!.ätzte Persönlichkeit. 
Im Jahre 1891/92 war er Prorektor der Alma mater. An ihr entfaltete er, 
ein warmer Freund der Studenten, in stiller emsiger Arbeit eine erfolgreiche 
Lehrtätigkeit. Auch den r: chts- und geschichtswissenschaftlichen Bestrebungen 
gelehrter Vereinigungen widmete er seine Fürsorge und Mitarbeit, bis ihn, den 
noch in vorgerückten Jahren jugendfrohen und stets Schaffensfreudigen, der 
Tod am 3. Januar 1917 den Seinen und der Wissenschaft entriß. 

Wer B. und Sch. nähertreten durfte, war von der Macht ihrer Persönlich- 
keit gefesselt. So verschieden ihre äußere Erscheinung war, so viel Gemein- 
sames zeigte ihr reiches Innenleben. Sie waren echte Deutsche von trefflichem 
Charakter und edler, vornehmer Denkungsart, mannhaft und überzeugungs- 
treu, voll Begeisterung und selbstlosem Empfinden für die Größe und Macht- 
stellung des deutschen Volkes und die Wiedergeburt seines Rechtes. Als 
Forscher von nicht ermüdender Arbeitskraft, größter Gewissenhaftigkeit und 
unbegrenzter Wahrheitsliebe wußten sie in seltener Vereinigung juristischer 
und historisch-diplomatischer Begabung und Schulung mit kritischem Blick 
die Quellen zu sichten, ihnen eine Fülle von Rechtsgedanken zu erlauschen und 
zu klarer und leichtfaßlicher Darstellung zu bringen. 

Für die von der Wissenschaft nach der ersten schöpferischen Leistung 
K. F. Eichhorns und seiner Nachfolger bald als notwendig erkannte Er- 
weiterung und Vertiefung der deutschen Rechtsgeschichte zog B. nicht nur 
die Schwesterrechte, sondern als Erster auch die Tuchterrechte heran. Der 
tiefgründige Erfurscher der deutschen Quellen wurde rasch zum besten Kenner 
des altfranzösischen und normannischen, des angelsächsischen und englischen, 
wie auch des alten italienischen und niederländischen Rechtes. Seinem Scharf- 
blick verdanken wir die Erkenntnis verschiedener Brechungen germanischer 
und spätrömischer Rechtsgedanken im frühen Mittelalter und er wurde geradezu 
der Entdecker des römischen Vulgärrechtes. Selbstredend verwertete er für 
seine Forschungen namentlich auch die Urkunden und Formelsammlungen. 
Aber seine prozeßgeschichtlichen Studien führten ihn von der gerichtlichen 
Stellvertretung zu eingehender Prüfung des We ens der älteren Privat- 
urkunde, deren Entfaltung aus römischer und germanischer Wurzel ihm 
bald feststand. Dankt ihm die Rechtsgeschichte in dieser Hinsicht vor allem 
auch die Erklärung des älteren Urkundenvertrags und die Aufhellung des 
Werdegangs der Wertpapiere, so wurde der bewährte Schüler Sickels selbst 
ein führender Meister der Diplomatik, neben Julius Ficker geradezu ein 
Begründer der Lehre von der Privaturkunde. Diese Arbeiten B.s sind daher 
auch für die Schulung des Historikers unentbehrlich. Ihren hohen Wert ändert 


Nachrichten und Notizen 349 


in nichts die Tatsache, daß das eine oder andere der einschlägigen Ergebnisse 
erneuter, auf erweiterter Quellengrundlage fußender Forschung nicht voll 
standzuhalten vermag. 

Das Gewaltige und Umfassende des von B. begonnenen N 8 der deut- 
schen Rechtsgeschichte und seine die Quellen auf breitester Grundlage rest- 
108 verwertende Methode erklären uns, daß der größte Teil seiner Lebens- 
arbeit in Einzelforschung und Zusammenfassung der germanischen und 
fränkischen Zeit gewidmet war. Doch konnte er sein monumentales Hand- 
buch nicht einmal für diese Epoche abschließen. Die Geschichte des Privat- 
rechts, als dritter Band des Werkes gedacht, blieb ungeschrieben. Für sie 
Jiegen aber wertvolle Sonderstudien zum Familien- und Erbrecht vor. Die 
Einführung des BGB., der Entschluß, die längst vergriffenen zwei ersten 
Bände neu zu bearbeiten, und das Bedürfnis, so manche seiner Lehrmeinungen 
gegen Angriffe von dritter Seite zu verteidigen und noch fester zu gründen, 
hinderten den Fortgang des Riesenwerkes. So erschien nur mehr der erste 
Band in wesentlich erweiterter Gestalt (1906), für den zweiten liegen Vorarbeiten 
im Nachlasse. 

Doch gab uns auch B. eine meisterhafte Gesamtdarstellung des ganzen 
Stoffes in dem bekannten, vielbenützten Grundriß, den er als kühnen Wurf 
erstmals 1870 verfaßte und für alle weiteren Auflagen der Holtzendorff- 
schen Enzyklopädie der Rechtswissenschaft neu gestaltete. Aus diesem Abriß 
gingen dann 1901 durch Erweiterung des Textes und Beigabe reicher Lite- 
raturvermerke die „Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte“ hervor, 
die bis 1913 sechs Auflagen erlebten. Durch ihren reichen Inhalt, die abgeklärte 
und knappe, durch und durch quellenmäßig gesicherte Darstellung und die 
allen Arbeiten des Meisters in so vollendetem Maße eigene künstlerisch schöne 
Sprache bilden sie wohl die beste kürzere Einführung in dieses Wissensgebiet. 

Andere Wege gingen Sch.s wissenschaftliche Arbeiten. Schon J. Grimm 
lenkte seine Aufmerksamkeit auf den hohen Wert der Weistümer als Erkennt- 
nisquelle des Rechts. Zunächst Mitarbeiter am 4. Bande dieser Sammlung, 
veröffentliohte er nach des Meisters frühem Tode in den Jahren 1866 und 1869 
selbständig zwei weitere Bände und fügte dem ganzen Werke als Frucht mehr- 
jähriger entsagungsvoller Kleinarbeit ein ausführliches Namen- und Sachregister 
an (1878), das allein erst dem reichhaltigen Stoff sachkundige Verwertung 
sichert. In späteren Jahren betätigte er sich als ordentliches Mitglied der 
badischen historischen Kommission an der Herausgabe oberrheinischer Stadt- 
rechte. Nicht minder hat er die Bedeutung mittelalterlicher Dichterwerke 
für die Erkenntnis des Rechtslebens ih'er Zeit mehrfach erwiesen. 

Mit besonderer Liebe aber wandte sich Sch. der Erforschung des ehelichen 
Güterrechts zu. Schon seine Preisarbeit, die als Erstlingsschrift 1861 unter 
dem Titel „de dote secundum leges gentium germanicarum antiquissimas“ 
erschien, behandelt eine einschlägige Frage. Ihr folgte in den Jahren 1863—74 
sein. zweibändiges Werk: „Geschichte des ehelichen Güterrechts in Deutsch- 
land“, das diese Probleme auf Grund eines reichen, aus allen deutschen Gauen 
gehobenen Materials für die Zeit der Volksrechte und das Mittelalter eingehend 
erörtert und so in eine der verworrensten und schwierigsten Materien des 
älteren deutschen Privatrechts Licht und ordnende Klarheit bringt. Aber auch 


350 Nachrichten und Notizen 


die spätere und jüngste Gestaltung dieser Fragen fand in Sch., der gleich 
B. auch ein scharfsinniger moderner Jurist war, wiederholt einen trefflichen 
Bearbeiter. | | 

Nebenher gehen Einzeluntersuchungen für die fränkische Zeit, namentlich 
über den Stamm der Franken, dessen Herkunft und Recht, aber auch für 
die späteren Epochen, so für den Sachsenspiegel und die sächsische Gerichts- 
verfassung, den Prozeß des Mittelalters, die Entwicklung der Landeshoheit 
über die Trave, das Weichbild und die Rolande, die deutsche Kaisersage usw. 

Im Verein mit H.Loersch und A. Reifferscheid veröffentlichte er 
für den Gebrauch bei Vorlesungen und Übungen erstmals 1874 jene hand- 
liche Sammlung von „Urkunden zur Geschichte des deutschen Privatrechts“, 
die in ihren zahlreichen aus den verschiedensten deutschen Landen dem Rechts- 
leben unmittelbar entnommenen Beispielen das ganze System des älteren 
Privatrechts veranschaulichen, aber auch .die so verhängnisvoll gewordene 
Rechtszersplitterung offenbaren. Sie erschienen 1881 in zweiter und 1912 
— nunmehr unter tätigster und selbständiger Mitarbeit seines Schülers 
L. Perels — in dritter, neugestalteter Auflage. 

Auch Sch. schritt im Verlaufe seiner an Erfahrungen reichen Lehr- und 
Forschungstätigkeit zur Ausarbeitung eines großen Lehrbuches. Erstmals 
1887—1889 erschienen, überragte es alle Vorgänger an Vollständigkeit und 
Fülle des Gebotenen, an erstaunlicher Beherrschung der Quellen und über- 
reichen Literatur, an anschaulicher, ahgerundeter Zusammenfassung des 
Entwicklungsganges von der Urzeit bis in die letzten Jahre, wobei auch die 
neuzeitliche Gestaltung ausführliche Berücksichtigung findet. Vier weitere 
Auflagen, jede ein Meisterwerk an Stoffreichtum und Darstellungskunst, 
zeigen, wie sorgfältig Sch. arbeitete, wie leicht er die Forschungsergebnisse 
anderer zu verwerten verstand, wie mächtig er selbst unsere Wissenschaft 
gefördert hat. In der Tat ist Sch.s Deutsche Rechtsgeschichte, an deren 
sechster Auflage der Meister bis an sein Lebensende besserte, eine wahre Fund- 
grube namentlich auch für den Geschichtsforscher, der in diese oder jene 
rechtsgeschichtliche Frage tiefer eindringen und rasch die einschlägige Literatur 
finden will. Einen kurzen Auszug aus dem großen Buche verfaßte Sch. in 
den Jahren 1912 und 1913 für die Sammlung Goeschen. — 

Schon von den Göttinger Tagen her waren B. und Sch. einander in aufrich- 
tiger Freundschaft zugetan. „Dank der Größe der Auffassung ihres Berufes, 
die beiden eigen war, und vermöge der Verschiedenheit, in der sie ihrem Ziele 
zustrebten und ihre Aufgabe verstanden“, sind sie es zeitlebens geblieben.“ 
Anlaß zu regem Meinungsaustausch und gemeinsamer Arbeit bot ihnen nament- 
lich auch die Herausgabe der Zeitschrift für Rechtsgeschichte und in den 
späteren Jahren die Vorbereitung des großen Wörterbuches der deutschen 
Rechtsprache. Schon 1893 hatte B. überzeugend auf die Notwendigkeit 
eines solchen Werkes hingewiesen, und seinem Einflusse war es zu danken, 
daß die Berliner Akademie die hierfür erforderlichen Mittel beschaffte. Er 
wurde Vorsitzender der Wörterbuchkommission, die fast jährlich in Heidel- 
berg tagte. Sch. aber übernahm, wie kein zweiter hierfür trefflich geschult, 


1 U. Stutz in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte GA. XXX VI. S. XXXV. 


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Nachrichten und Notizen 351 


frohen Mutes die wissenschaftliche Leitung des Unternehmens. Dank seiner 
umsichtigen und verständnisvollen Mithilfe konnten die Vorarbeiten rasch 
fortschreiten. Es war beiden Gelehrten noch gegönnt, das erste Heft 
vollendet zu sehen. Vorher schon, nämlich im Jahre 1908, hatten Freunde 
und Mitarbeiter am Wörterbuch ihrem verehrten Leiter zum 70. Geburts- 
tage als Ausschnitt aus dem schon gesammelten Material eine Festschrift 
gewidmet. 

Nun sind die großen Meister, denen die Mitwelt so oft in Verehrung und 
Liebe huldigte, denen Fürsten, gelehrte Vereinigungen und hohe Schulen 
wohlverdiente Auszeichnungen zuerkannten, zu den Toten eingegangen. 
Ein reiches und kostbares Erbe aber besitzt die Nachwelt an ihren Werken. 
Unvergessen bleibt ihr großer Name und ihr segensreiches Wirken, so lange 
lebendiger Sinn für die großen Fragen der germanischen Vergangenheit, für 
das herrlich und kraftvoll erblühte Recht unseres Volkes die Menschheit 
erheben und begeistern wird. 

Innsbruck. | A. v. Wretschko. 


Adolf Bachmann . 

In die ohnehin schwache Zunft deutschböhmischer Geschichtschreiber 
hat dieser nach Kurzer Krankheit am 31. Oktober 1914 unerwartet eingetretene 
Todesfall eine empfindliche Lücke gerissen. 

B., am 27. Januar 1849 in Kulsam im Egerer Bezirk geboren, war ein ruhiger 
Lebenslauf nach selbstgewähltem Plan beschieden. Er besuchte, um sich für 
das Lehrfach der Geschichte auszubilden, die Universitäten Prag, Göttingen, 
Berlin, promovierte 1871, war zuerst Gymnasiallehrer, habilitierte sich 1875 
in Prag, wurde 1885 ordentlicher Professor, war mehrmals Dekan, 1902 Rektor, 
hatte Titel und Charakter eines Hofrates. 

Seit 1901 widmete er sich auch dem politischen Leben, war Landtags- und 
Reichsratsabgeordneter, beteiligte sich besonders eifrig an den deutsch-tschechi- 
schen Ausgleichsverhandlungen und nahm in den letzten Jahren seines Lebens 
die Stelle eines Obmannes der deutschfortschrittlichen Partei in Böhmen ein. 

Wir können hier nur seine Tätigkeit als Geschichtsforscher, die ihn auch 
mehrfach zu dieser Zeitschrift in Beziehung brachte, ins Auge fassen.! 

Das Arbeitsgebiet B.s war anfangs böhmische und Reichsgeschichte in 
der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und erweiterte sich allmählich. zu 

öhmischer Geschichte des Mittelalters überhaupt. Diese Grenzen hat er in 
seiner fast vier Jahrzehnte umfassenden publizistischen Tätigkeit — von 
politischen Broschüren abgesehen — sowohl zeitlich als sachlich selten über- 
schritten: einmal in einer Abhandlung über die „Pragmatische Sanktion“ 
in der Jurist. Vierteljahrschrift, Bd. 10, und dann in dem bis in die neueste 
Zeit reichenden „Lehrbuch der österreichischen Reichsgeschichte“, das 1895 
in erster und 1904 in zweiter Auflage erschienen ist und anerkanntermaßen 
seinen Zweck vollkommen erfüllt. | 

Seine erste größere, im Archiv f., österreich. Geschichte 1876 (Bd. 54) er- 
schienene Arbeit, betitelt „Ein Jahr böhmischer Geschichte (1457—58). 


I An dem verspäteten Erscheinen dieser Zeilen trägt weder der Ver- 
fasser noch die Schriftleitung die Schuld. 


352 Nachrichten und Notizen 


Georg von Podiebrads Wahl, Krönung und Anerkennung“ bildet gleichsam 
das erste Glied einer ganzen Reihe von Veröffentlichungen, die fast ein Jahr- 
zehnt sich fortsetzen und dann mit der großangelegten zweibändigen „Deut- 
schen Reichsgeschichte im Zeitalter Friedrichs III. und Max’ I. Mit beson- 
derer Berücksichtigung der österreichischen Staatengeschichte“ (Leipzig 
1884, 1894) zu einem gewissen Abschluß gebracht wurden. Die vorzügliche, 
auf gründlichen archivalischen Studien beruhende Darstellung gewinnt noch 
dadurch an Wert, daß B. das gesamte von ihm gesammelte archivalische 
Material in den Fontes rerum Austriacarum, Abteil. II, Bd. 42, 44,46 (1879, 
85, 92) veröffentlicht hat. Wie er selber dieses Werk nur als „Fortsetzung 
der früheren Arbeiten in mehrfacher Hinsicht betrachtet wissen wollte, so 
durfte man aus anderen Bemerkungen schließen, daß er auch mit der Ver- 
öffentlichung der „Reichsgeschichte“ seinen Stoff noch lange nicht erschöpft 
habe. Er hat ausdrücklich die Bearbeitung der „Entwicklungsgeschichte 
der Maximilianischen Epoche‘ in Aussicht gestellt, von der aber nur einige 
Aufsätze, einer in dieser Zeitschrift Jg. IV (1901), erschienen sind, und seine 
mehrfachen Beiträge zur Geschichte König Georgs noch in den 90er Jahren 
ließen erwarten, daß er dieser wichtigen geschichtlichen Persönlichkeit eine 
selbständige Darstellung widmen werde. 

Eben in dieser Zeit ward ihm aber der ehrende Auftrag zuteil, die Geschichte 
Böhmens in der Heeren-Ükertschen Sammlung zu bearbeiten, eine Aufgabe, 
die begreiflicherweise ihn fortan ganz in Anspruch nahm, um so mehr, als er 
bis dahin mit Ausnahme zweier Aufsätze über die „Einwanderung der Bayern“ 
in den Sitzungsberichten der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien, 
Bd. 91 (1878) und über „Die Völker an der Donau nach Attilas Tod. Ein 
Beitrag zur Geschichte der Völkerwanderung‘, im Archiv f. österreich. Ge- 
schichte, Bd. 61' (1880) keinen Abschnitt der böhmischen Geschichte außer 
dem angeführten selbständig bearbeitet hatte. Jetzt allerdings vertiefte er 
sich eifrigst in die böhmischen Quellen des früheren böhmischen Mittelalters. 
Er schrieb 1897—1909 in rascher Folge über Cosmas, dessen Fortsetzer, die 
Hradisch-Oppatowitzer Annalen, Abt Gerlachs Chronik, Dalimil, König- 
saaler Chronik, das Chronicon Procopii und andere Quellen der Hussitenzeit; 
— an sich zuviel, wenn man die mannigfachen und oft recht schwierigen Pro- 
bleme berücksichtigt, die diese Themen dem Forscher stellen, aber auch aus 
dem Grunde, weil B. daneben zwei dicke Bände der böhmischen Geschichte 
— anderer Veröffentlichungen nicht zu gedenken — 1899 und 1905 herausgab. 
Das hatte zur Folge, daß seine quellenkritischen Studien heftig angegriffen 
wurden und seine Geschichte Böhmens, insbesondere der erste bis 1306 rei- 
chende Band, nicht in dem Maße befriedigte, als es bei diesem wichtigen 
Werke wünschenswert gewesen wäre. Wir verweisen nur auf die Anzeigen in 
dieser Zeitschrift Jg. V (1902). 

Seine Fähigkeiten, Geschichte zu erforschen und darzustellen, hatte er 
längst vorher erwiesen und sein seltener Fleiß und seine Arbeitsfreudigkeit 
mußten auch anläßlich seiner letzten Arbeiten anerkannt werden. Sein Tod 
ist eine wirkliche Einbuße an Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit der deutsch- 
böhmischen Geschichtsgilde. | 

Brünn. Prof. Dr. B. Bretholz. 


353 


| Zum Briefwechsel Einhards 
und des hl. Ansegis von Fontanelle (St. Wandrille). 


Zugleich ein Beitrag zur Entstehung der sog. „Formular- 
sammlung von St. Denis“. 
Von 
Max Buchner. 


Das Schreiben, das uns im folgenden beschäftigen soll, ist uns 
durch die sog. Formularsammlung von St.Denis! im Codex 
Parisiensis latinus 2777 überliefert. Der französische Gelehrte 
Andreas Duchesne hat es im zweiten Band seiner „Historiae Fran- 
corum Seriptores“? zum erstenmal durch den Druck veröffentlicht. 
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde dann der erwähnte Brief wieder- 
holt herausgegeben: A. Teulet zog ihn bei seiner Edition der Werke 
Einhards heran; im 2. Band derselben? druckte Teulet jenes Schrift- 
stück ab. Neuerdings wurde es dann von Eugène de Roziere in seinem 
„Recueil general des formules usitees dans l’empire des Francs du 
Ve au X° siècle“ publiziert. Endlich hat es auch Aufnahme gefunden 
in unsere Monumenta Germaniae: in den „Formulae“ hat Karl 
Zeumer neben einer Reihe anderer Schriftstücke der ‚Collectio sancti 
Dionysii“ auch den uns hier interessierenden Brief herausgegeben.“ 
Da im folgenden für uns mehr als eine Stelle des Textes von Wich- 
tigkeit ist, glaube ich der Einfachheit halber den ganzen Wortlaut 
des Schriftstückes auf Grund der Zeumerschen Edition wiedergeben 
zu sollen. Er lautet: 

Carus carissimo, dilectus diiectissimo, filius in Christo patri ill., ill. humilis 
ill. abbati in Domino sempiternam salutem. Duo enim simul nostro versantur 
in animo, admiratio videlicet et tristitia: Quare? Quia, post quam a vestra 
dilectione corpore, non mente, separati sumus, neque per missum neque per 
mellifluos apices vestros de desiderabili prospiritate vestra, quam, Deo teste, 
semper audire et videre desideramus, certi effici meruimus. Notum igitur 
sit sapientiae vestrae, quoniam 5. Kal. Augustas saumas nostras partibus 
palacii dirigere dispositum habemus et postea propter opus eclesie tres dies 


1 Zuletzt herausgeg. von K. Zeumer in den M. G., Formulae Merowingici 
et Karolini aevi (1886), 493ff. 2 Paris 1636, 665. 

® Einhardi omnia quae extant opera ed. A. Teulet, II (Paris 1843), 150 ff. 

4 II. partie (Paris 1859), 1033f. als Nr. DPCCLXV. 

5 A. a. O. 504 als cap. 17. 


Histor. Vierteljabrschrift. 1916. 4 5 23 


354 | Max Buchner 


stare, easque festinanter deinde, Domino auxiliante, sequi volumus, es vide- 
licet ratione, ut 18. Kal. Septembr. ad Magantiam esse possimus. Nam si 
vobis placuerit, sicut dispositum habetis, ut per nos veniatis, tunc secundum 
voluntatem vestram iter nostrum disponere habemus. Nulla enim causa est, 
exceptis his que per nullum ingenium inmutare possumus, que voluntatem 
vestram, in quantum Christo auspice valemus, de his dimittere faciat. Fuimus 
nam que ad locellum vestrum, in loco qui dicitur ill., ipsum man[sum con]sidera- 
vimus ibique nostrum repastum ex nostro adducere precepimus et una cum 
nostris vestrisque [fideli]bus in amore vestro illic letati sumus. Inde navigio 
pisces capiendo ad villam ... pervenimus. Tassilo vero, ut speramus, fidelis 
vester, de his, que ab eo quesivimus, [prude]nter nobis in omnibus responsum 
dedit, et putamus, si eum probaveritis et secundum [scien]tiam vel doctrinam 
vestram aliquod servicium ei iniunxeritis, quod vobis exinde placere [curab]it. 
Precamur denique, ut illo preposito vestro precipiatis, ut de illo manso, [quod] 
vestra caritas nobis beneficiavit, bonum certamen secundum promissionem 
vestram [face]re studeat, qualiter nobis vobisque exinde mercis aderescat. 
De plumbo [autem] et materiamine similiter demandate, qualiter navigio 
juxta voluntatem [vestram de]. Sancto! illo usque ad locum, ubi Signa con- 
fluit in mare, nos ita adducere [possimus], quatenus dominum meum sanctum 
illum, amatorem vestrum, una cum omnibus sanctis, quorum reliquias in mo- 
nasterio habemus, intercessores exinde habeatis. Deus omnipotens evis tem- 
poribus in presenti seculo vos sanum et incolomem custodiat et in futuro cum 
sanctis angelis letabundum efficiat. Amen. 

Wer ist der Schreiber dieser Zeilen? Wer ist der „Abt“, an den 
sie sich wenden? Wann sind sie geschrieben? — Die Beantwortung 
dieser Fragen scheint zunächst nicht so sehr aus inneren als vielmehr 
aus äußeren Gründen unser Interesse wachzurufen ; schon ein äußeres 
Moment läßt uns nämlich den Wunsch hegen, hinsichtlich des Ver- 
fassers, des Adressaten und namentlich hinsichtlich der Abfassungs- 
zeit des fraglichen Schriftstückes Bestimmteres zu erfahren und fest- 
zustellen; denn wenn uns solches gelingt, vermag der Brief uns auch 
einen Anhaltspunkt zu bieten zur Datierung der Sammlung, in 
welcher er uns überkommen ist: der „Formularsammlung von 
St. Denis“. Nur wenn wir eine möglichst große Zahl der Schrift- 
stücke, aus denen sich diese Sammlung zusammensetzt, tunlichst 
bestimmt datieren können, werden wir die bisher kontroverse Frage 


nach der genaueren? Entstehungszeit dieser Sammlung? einer Lösung 


1 So Zeumer; Rozière a. a. O. liest „loco“; der Kodex hat nach Zeumeı 
a. a. O. 503 Note 1:\,,co“. 

2 Darüber, daß die Sammlung im Laufe des 9. Jamhad abgeschlossen 
ist, ist man sich ja einig. 

3 Vgl. zur Entstehungszeit vorläufig Nouveau traité de diplomatique III 
(Paris 1757), 343ff., wo die in Frage kommenden Blätter des cod. Par. lat. 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 355 


entgegenzuführen imstande sein. Das aber wäre — von allem andern 
abgesehen — schon allein darum im Interesse der geschichtlichen 
Forschung äußerst wünschenswert, weil diese Sammlung auch die 
älteste Überlieferung des „Constitutum Constantini“ und damit 
einer der berühmtesten mittelalterlichen Fälschungen enthält und 
weil somit die Entstehungszeit der sog. Formularsammlung von 
St. Denis zugleich einen terminus ante quem für das Datum jener 
Fiktion oder doch für die Formulierung des uns überkommenen Wort- 
lauts derselben bietet. 


2777 als noch vor 840 geschrieben erklärt werden; G.H. Pertz im Archiv der 
Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde VII (1839), 43; F.Maaßen, 
Bibliotheca latina juris canonici manuscripta, in den [Wiener] Sitzungsberichten 
der philos.-hist. Kl. Bd. LIV, Jahrgang 1867, S.220; H. Grauert, Die konstan- 
tinische Schenkung, im Historischen Jahrbuch III (1882), 13f. ist geneigt, 
eine spätere Abfassungszeit anzunehmen, während K. Zeumer a. a. O. 493f. 
(vgl. auch K. Zeumer, Der älteste Text des Constitutum Constantini, in 
der Festgabe für R. v. Gneist, Berlin 1888, S. 41) vermutet, die Sammlung 
sei schon unter Abt Fardulf von St. Denis (t 806), also bereits am Beginn des 
9. Jahrhunderts abgeschlossen worden. — Seit etwa fünf Jahren habe ich mich 
mit der Untersuchung der einzelnen Schriftstücke, welche diese Sammlung 
umfaßt, beschäftigt, um auf diese Weise die Entstehungszeit der ganzen For- 
mularsammlung ermitteln zu können. Es ergab sich mir hierbei nunmehr 
mit voller Bestimmtheit, daß die Sammlung durch den Erzkaplan Ludwigs 
des Frommen, Abt Hilduin von St. Denis, und durch den gleichzeitig mit ihm 
als Hofbeamter fungierenden obersten Kanzler, Fridugis von St. Martin in 
Tours, zwischen 819 und 830 angelegt worden ist. Die ausgedehnten und 
weitverzweigten Forschu:.gen, auf Grund deren ich zu dieser Erkenntnis kam, 
sowie meine hiermit in Zusammenhang stehende Arbeit über umfangreiche 
Fälschungen, die in der Zeit Hilduins in St. Denis hergestellt wurden, hoffe 
ich in nicht allzu ferner Zukunft ausarbeiten und veröffentlichen zu können. 
Vorläufig verweise ich auf meine Einzelstudien über die Kapitel 18, 23 und 24 
der genannten Sammlung, die unter den Titeln: „Ein Brief des Ermoldus 
Nigellus an Pippin I. von Aquitanien“ (im Histor. Jahrb. XXXV, 1914, S. 1ff.) 
und „Zur Biographie des hl. Aldrh“ (in den Studien und Mitteilungen zur 
Geschichte des Benediktinerordeng und seiner Zweige XXXV = N. F. IV, 
1914, S. 201 ff.) erschienen sind. Auf die Kritik dieser beiden Studien durch 
Levison im N. A. XL, 465ff., habe ich im Histor. Jahrb. XXXVII, 1916, 3. 221 ff. 
und in den eben genannten „Studien“ XXXVII bez. N. F. VI, 1916, S. 392 ff. 
geantwortet. Sollten seitens Levisons noch neue Gesichtspunkte in dieser 
Kontroverse vorgebracht werden, so werde ich im Zusammenhang mit meiner 
erwähnten abschließenden Untersuchung über unsere Formularsammlung, 
nicht aber vorher, nochmals auf diese Frage zurückkommen. — Nachtrag: 
Vgl. neuestens auch Levis on, Noch einmal Ermoldus Nigellus und das For- 
mularbuch von Saint-Denis, im Histor. Jahrb. XXXVII (1916) 683 ff. 


23 * 


356 Max Buchner 


Der erste Herausgeber des fraglichen Schriftstückes, Duchesne, hat 
sich über dessen Verfasser und Abfassungszeit mit keinem Worte 
ausgelassen. Anders Teulet': er wirft die Frage auf, ob jener 
Brief nicht Einhard zugeteiit werden könne. Die Gründe, 
die für und gegen diese Hypothese sprechen würden, hat Teulet 
gewissenhaft aufzuzählen gesucht: dafür, daß der Brief jedenfalls 
in der Zeit Einhards abgefaßt ist, zeugen nach Teulet das Alter der 
Handschrift, die ihn uns überliefert hat, der Stil, in welchem die Zeilen 
abgefaßt sind, und ebenso die Formeln, welche der Text enthält. 
Zudem zieht Teulet einen andern Brief, der sicher von Einhard her- 
rührt, heran? und macht auf Anklänge unseres Schreibens an diese 
Zeilen aufmerksam. In beiden Schriftstücken kommt nämlich der 
Absender auf einen von ihm unternommenen Kirchenbau und auf 
eine hierfür nötige Bleilieferung zu sprechen.? Da sich diese Stelle 
in dem Briefe Einhards auf den Bau der Marzellin- und Petrusbasilika® 
im heutigen Seligenstadt (Obermühlheim) am Main bezieht, mit 
welchem Einhard in den Jahren 833/4 beschäftigt war’, so zeigte sich 


1 a. a. O. 150, A. 1. 

2 Es ist Brief Nr. 46 in der Ausgabe Teulets; in ae Edition der Briefe Ein- 
hards von K. Hampe in den M. G. Epistolae V (= Epistolae Karolini aevi IH) 
ist es Brief Nr. 36 auf S. 127f., vermutlich im Herbst 834 geschrieben. 

3 Brief Einhards: „. . . quando. . . de tecto basilice beatorum Christi 
martyrum Marcellini et Petri, quam ego nunc . . . . construere molior, 
locuti sumus, et constitit inter nos de plum bo emendo... Sed quamvis o pus 
basilicae nondum ad hoc perductum sit, ut tegendi necessitas me te admonere 
conpellat, tamen . .. semper videtur esse festinandum ... Proinde precor .... 
ut me de eodem plum bo emendo per litteras tuas digneris facere certiorem .. .“ 
Vgl. in unserem Brief die Stellen: „Notum...sit..., quoniam .. . disposi- 
tum habemus ... propter opus eclesie tres dies stare. . De plum bo 
et materiamine .. demandate, qualiter navigio juxta voluntatem [vestram 
de] Sancto illo usque ad locum, ubi Signa confluit in mare, nos ita adducere 
[possimus], quatenus dominum meum sanctum illum, amatorem vestrum, 
una cum omnibus sanctis, quorum reliquias in monasterio habemus, inter- 
cessores exínde habeatis.“ 

t Es ist im wesentlichen die spätere Abtei- und nunmehrige Pfarrkirche 
daselbst; vgl. E. Braden, Die Pfarrkirche zu Seligenstadt, im Archiv für hes- 
sische Geschichte und Altertumskunde XIII (1874), 100ff.; Friedrich Schnei- 
der, Über die Gründung Einharts zu Seligenstadt, in den Annalen des 
Vereins für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung XII (1873), 

"294; K. Hampe, Zur Lebensgeschichte Einhards, im N. A. XXI (18%), 

613; besonders Gg. Schäfer in den Kunstdenkmälern im Großherzogtum 
Hessen (A. Provinz Starkenburg, Kreis Offenbach, Darmstadt 1885), 171ff. 

5 Vgl. E.Bacha, Etude biographique sur Eginhard (Dissertations aca- 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 357 


Teulet geneigt, die betreffende Stelle in unserem Briefe gleichfalls mit 
diesem Kirchenbau in Zus@mmenhang zu bringen. Aber ein solcher 
Versuch stößt, wie Teulet selbst offen bekannt hat, auf mehr als 
eine Schwierigkeit: die Kirche, um welche es sich in dem Schreiben 
des Unbekannten handelt, ist offenbar nur einem Patron geweiht, 
nicht zwei Heiligen, wie die von Einhard errichtete Marzellin- und 
Petruskirche in Seligenstadt; spricht ja doch der Verfasser unseres 
Briefes von dem „domin us me us sanctus ille“, zu dessen Ehren der 
Kirchenbau aufgeführt wird, nicht von „domin i mei sancti illi“, 
wie es Einhard tun würde, wenn es sich um die Patrone seiner zu Be- 
ginn der dreißiger Jahre in Seligenstadt erbauten Kirche handeln 
würde. Freilich bemerke ich, daß dieser Umstand allein noch nicht 
genügen würde, um die Autorschaft Einhards an dem fraglichen Briefe 
auszuschließen. Denn es wäre ja auch der von Teulet außer acht 
gelassene Fall denkbar, daß sich der in dem Schreiben des Unbe- 
kannten erwähnte Kirchenbau zwar nicht mit der Errichtung der 
Marzellin- und Petrusbasilika in Seligenstadt, wohl aber mit einem 
der anderen Kirchenbauten deckt, die Einhard im östlichen Franken 
aufgeführt hat: durch Einhard selbst! wissen wir nämlich, daß er in 
dem ihm von Kaiser Ludwig dem Frommen geschenkten Michel- 
stadt im Odenwald eine Basilika hatte aufführen lassen?; wir wissen 
ferner, daß Einhard in Obermühlheim (Seligenstadt) bereits vor der 


demiques publiées par G. Kurth, Liege 1888), 58; Hampe a. a. O. 615; F. 
Kurze, Einhard (Wissensch. Beil. zum Jahresbericht des Königl. Luisen- 
gymnasiums zu Berlin, Ostern 1899, Berlin 1899), 71. 

1 Translatio et miracula SS. martyrum Christi Marcellini et Petri I cap. 8, 
in den M. G. Ss. XV, 1.Teil, S. 243; vgl. Bacha a. a. O. 47f., 57; Kurze 
a. a. O. 40. 

2 Es ist die in wesentlichen Resten bis in unsere Tage erhaltene Basilika 
in Steinbach bei Michelstadt. Deren Identität mit Einhards Basilika wird 
heute von der Forschung einmütig angenommen; s. darüber G. Schäfer, 
Die Einhard- Basilika bei Michelstadt im Odenwald, in der von C. v. Lützow 
herausgegebenen Zeitschrift für bildende Kunst IX (1874), 129 ff.; Draudt, 
Das Kloster Michelstadt, Steinbach im Odenwald, im Archiv für hessische 
Geschichte und Altertumskunde XIII (1874), 385ff.; Friedr. Schneider, 
Die Karolingische Basilika zu Steinbach-Michelstadt im Odenwald, in den 
Annalen des Vereins für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 
XII (1874), 99 ff.; R. Ada my, Die Einhard- Basilika zu Steinbach im Oden- 
wald (Darmstadt 1885), 7f.; Kurze, Einhard, 40; besonders auch G. Schäfer 
in den Kunstdenkmälern im Großherzogtum Hessen (A. Provinz Starkenburg, 
Kreis Erbach, Darmstadt 1891), 246ff. 


358 Max Buchner 


Errichtung der Marzellin- und Peterskirche daselbst ein anderes 
Gotteshaus gebaut hatte. Wollte man an dieses oder auch an die 
Einhards-Basilika in Michelstadt (bzw. Steinbach) denken statt an 
die Marzellin- und Petersbasilika, so wäre allerdings die Einzahl 
„dominus meus sanctus ille“ in unserem Briefe kein Hindernis, ihn 
Einhard zuzuteilen und den erwähnten Kirchenbau auf die Her- 
stellung eines dieser beiden Gotteshäuser zu beziehen; denn wohl keines 
derselben war gleich der Marzellin- und Peterskirche zwei Patronen, 
sondern bloß einem Heiligen geweiht.” i 
Gleichwohl kann sich der Kirchenbau, von welchem in unserem 
Briefe die Rede ist, ebensowenig wie auf die letztgenannte Kirche 
auch auf die beiden andern von Einhard aufgeführten Gotteshäuser 
beziehen. Mit Recht hat nämlich schon Teulet hervorgehoben, daß, 
wenn es sich wirklich um einen Bau Einhards am Main oder — wie 
ich in Rücksicht auf die Einhards-Basilika in Steinbach (Michelstadt) 
hinzufüge — im Odenwalde handeln würde, es unbegreiflich wäre, 
warum der Verfasser des Briefes das Baumaterial zu Schiff in das 
Gebiet „ubi Signa confluit in mare“ gebracht wissen wili. 
Denn da unter dem Namen „Signa“ zweifellos die Seine zu verstehen 
ists, so ist mit „locus, ubi Signa confluit in mare“ ein im Mündungs- 


I Darüber s. Bacha a. a. O. 57f.; Hampe im N. A. XXI, 613; Kurze a. a. O. 
44. Neuerdings wollte Marguerite Bondois, La translation des Saints 
Marcellin et Pierre (Bibliothèque de l'école des hautes études, Sciences histo- 
riques et philologiques 160. fasc., Paris 1907), 72, A. 1 die Errichtung zweier 
Gotteshäuser in Obermühlheim seitens Einhards in Abrede stellen; doch ver- 
mag ihre Darlegung die Beweisführung Bachas und namentlich Hampes nicht 
umzustoßen. _ 

? Die von Einhard in Obermühlheim vor 827 errichtete Kirche ist nach 
Hampe im N. A. XXI, 613f. (vgl. Kurze, Einhard, 44) höchstwahrscheinlich 
identisch mit der Lorenzkirche in Seligenstadt, die erst im 19. Jahrhundert 
niedergerissen wurde. Einhards Basilika in Michelstadt (bzw. in Steinbach) 
war später der hl. Maria geweiht; doch wäre zu berücksichtigen, daß Einhard 
bei Vollendung des Baues noch unschlüssig darüber war, „in cuius potis- 
simum sancti vel martyris nomine atque honore dedicari deberet“ (Translatio 1 
cap. 1 a. a. O. 240); erst später scheint die Kirche der hl. Jungfrau geweiht 
worden zu sein; s. dazu Fr. Schneider in den Annalen des Vereins für nas- 
sauische Altertumskunde und Geschichtsforschung XII, 123. 

3 S. über die Formen, die für „Sequana“ (Seine) vorkommen, J. J. Egli, 
Nomina geographica, 2. Aufl., Leipzig 1893, 838; für die erste Hälfte des 7. Jahr- 
hunderts ist die Form Sigona (Chronicarum; quae dicuntur Fredegarii scho- 
lastici liber IV, cap. 20, ed. B. Krusch, in den M. G.Ss. rer. Merovingicarum 
II, 128, s. im Index 551), für die zweite Hälfte des 9. Jahrhunderts die Form 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 359 


gebiet der Seine gelegener Ort gemeint. Daß aber das Material für 
einen Bau am Main oder im Odenwald zu Schiff bis in die Gegend der 
Seinemündung gebracht und hier dann ausgeladen worden sei, wäre 
eine geradezu ungeheuerliche Annahme! Teulet schlägt daher eine 
Konjektur vor — freilich eine Konjektur, die nicht minder unge- 
heuerlich als jene Annahme klingt: er meint, unter ‚„‚Signa“ sei viel- 
leicht unsere deutsche Sieg — ihr Name lautet im mittelalterlichen 
Latein nicht „ Signa“ sondern „Siga“ — zu verstehen. Nun mündet 
aber die Sieg nicht „in mare“, sondern in unsern Rheinstrom! Teulet 
sieht sich daher gezwungen, das „mare“ kurzerhand zu verwandeln 
in „Hrenum“.. Daß solche Verwandlungen für den Historiker nicht 
zulässig sind, versteht sich von selbst. Aber selbst wenn wir sie gelten 
ließen, so wäre damit —- Teulet ist sich dessen selbst bewußt und 
ehrlich genug, es auch zu bemerken — soviel als nichts erreicht. Denn 
wenn Einhard für einen Bau am Main oder im Odenwald Baumateria- 
lien gebraucht hätte, wozu sollte er diese dann bereits bei der Sieg- 
mündung, also bei Bonn, haben ausschiffen lassen ? Zweifellos hätte 
er siein diesem Falle weiter rheinaufwärts und dann auch den unteren 
Main hinauf bis unmittelbar nach Seligenstadt zu Schiff gebracht 
und nicht statt dessen den Landweg, der eine Durchquerung des 
Taunus nötig gemacht hätte, gewähit! — Die Hypothese, daß der 
Kirchehbau, von dem in unserem Briefe die Rede ist, auf eine der 
Bauunternehmungen Einhards zu beziehen und daß dieser daher als 
Verfasser des Schriftstückes anzusehen ist, kann somit keinesfalls 
als stichhaltig befunden werden. Teulet selbst äußert sich denn auch 
hinsichtlich der Autorschaft Einhards ziemlich resigniert?, wenngleich 
er nicht davon Abstand genommen hat, die Zeilen jenes Unbekannten 
in die Sammlung der Briefe Einhards aufzunehmen, allerdings i a die 
Gruppe jener Schreiben, deren Authentizität zweifelhaft sei. — 
Entschiedener als Teulet spricht de Rozière*t unser Schriftstück 
Einhard ab: wohl sei es von einem Zeitgenossen Einhards, wohl 


„Signe“ bezeugt; zwischen diesen beiden Formen steht (in der ersten Hälfte 
des 9. Jahrhunderts) unsere Form „Signa“; über den Ausfall des „Oo“ nach 
der betonten Silbe s. H. Suchier, Die französische Sprache und, ihre Mund- 
arten, im Grundriß der romanischen Philologie, herausgeg. von G. Gröber, I 
(Straßburg 1888), 577. 
1 H.Österley, Historisch-geographisches Wörterbuch des deutschen 
Mittelalters (Gotha 1883), 633. 
2 „ . . . il est fort douteux que cette lettre soit d' Éginhard.“ 5 
„„Epistolae dubiae.“ A. a. O. 143 ff. 1 A. a. O. 1033, Nr. DCCLXV, Note a. 


360 Max Buchner 


möchte man es zunächst diesem selbst zusprechen, aber eine nähere 
Untersuchung lehre, daß es aus Einhards eigener Feder nicht her- 
rühre. 

In der Tat liegt nicht ein Umstand vor, der uns berechtigen würde, 
auch nur vermutungsweise Einhard als Verfasser anzunehmen. Die 
methodische Forschung wird sich überhaupt nicht dazu entschließen 
können, auf diese oder jene Persönlichkeit als den mutmaßlichen 
Verfasser zu raten, sondern sie wird bei den Angaben, welche der 
Wortlaut des Schreibens selbst bietet, namentlich zunächst bei den 
wenigen Namen, die in der Überlieferung nicht durch die formular- 
hafte Wendung „ill.“ ersetzt sind, einzusetzen suchen. 

Ein solcher Name ist „Magantia“. Der Schreiber will am 15. August 
in Mainz sein und hier den Adressaten vertreten. Auf Grund dieser 
Stelle nimmt Ze umer! an, daß der Verfasser des Schreibens, der ein 
Abt sei”, bei Abfassung seines Briefes beabsichtigte, nach Mainz zu 
einer im August daselbst tagenden Versammlung zu ziehen; da nun 
eine derartige Tagung zu Mainz während des Monates August unter 
Karl dem Großen? nur für das Jahr 8004 überliefert ist?, so vermutet 
Zeumer, unser Schriftstück sei in diesem Jahre? abgefaßt. — Es sei 


1 A. a. O. 504, Note 4. 

2 Das ist dem ganzen Zusammenhang zu entnehmen: der „dominus meus 
sanctus ill.“ ist offenbar der Patron jener Kirche, welcher der Schreiber als 
Bischof oder Abt vorsteht; daß es sich um kein Bistum, sondern um eine Abtei 
handelt, lehren die Worte: . . . quorum reliquias in monasterio habemus.“ 

3 In seine Regierungszeit will ja Zeumer die mutmaßliche Entstehungszeit 
der Formularsammlung verlegen; s. oben S. 355, Anm. 3. 

1 Bei Zeumer a. a. O. 504, Note 4, heißt es „810“; doch ist das offenbar 
ein Druckfehler, wie die Zitate sowie die richtige Zahl „800“ auf S. 493 zeigen. 

5 8. J. F. Böhmer, Regesta imperii I, bearbeitet von E. Mühlbacher, 
2. Aufl. von J. Lechner (1908), Nr. 358 (349) b; vgl. S. Abel und B. Simson, 
Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Karl d. Gr. II (1883), 217ff. 

6 Und zwar will Zeumer den Brief zwischen den 28. Juli und 15. August 
datieren; daß der 15. August als terminus ante quem zu betrachten ist, ist 
zweifellos. Dagegen scheint es mir mehr als fraglich zu sein, ob der 28. Juli 
als terminus a quo gelten darf; denn wenn der Schreiber dem Adressaten kund 
tut: „quoniam 5. Kal. Augustas saumas nostras partibus palacii dirigere dis- 
positum habemus“, so ist damit doch nicht gesagt, daß der 28. Juli schon der 
Vergangenheit angehöre. Eine gegenteilige Auffassung ist mindestens eben- 
sowohl möglich. — Als ich den Brief in meinem Histor. Praktikum behandelte, 
machte Herr P. Aloys Seibert darauf aufmerksam, daß das Wörtchen 
„postea“ nach der angeführten Stelle (s. oben S. 353 den Wortlaut) dafür 
spricht, daß der 28. Juli noch in der Zukunft liegt. 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 361 


gestattet, zu dieser Hypothese folgendes zu bemerken: Daß der 
Adressat zu einer Versammlung nach Mainz ziehen wollte, wird zwar 
nirgends in dem Briefe ausdrücklich gesagt; doch ist es auch meines 
Erachtens das Nächstliegende, die Vertretung des Adressaten durch 
den Schreiber auf eine Versammlung, auf einen Reichstag oder dergl., 
zu beziehen; immerhin bestünde die Möglichkeit, daß der Schreiber 
den Adressaten bei einer andern Angelegenheit, etwa im Hofgericht, 
zu vertreten beabsichtigte. — Aber auch wenn man voraus- 
setzt, daß sich jene Vertretung auf eine Versammlung bezog, so ist 
doch wohl die weitere Annahme, der Brief sei in das Jahr 800 zu ver- 
legen, nur eine von vielen Möglichkeiten; denn es könnte sich ja auch 
um eine Tagung in Mainz während des Monats August handeln, die 
wohl stattgefunden hat, von der uns aber nichts überliefert ist. 
Ebensogut wäre der Fall denkbar, daß die Versammlung, deren 
Besuch der Schreiber allerdings beabsichtigte, schließlich überhaupt 
nicht zustande kam. Aus den Tagen Ludwigs des Frommen ist uns 
ausdrücklich die Tatsache überliefert, daß eine für das Jahr 828 pro- 
jektierte Reichsversammlung aus äußeren Gründen unterbleiben 
mußte.! | 

Die Zeumersche Hypothese geht ausschließlich von der Tatsache 
aus, daß jener Abt, der als Absender des Schreibens zu gelten hat, 
am 15. Augustin Mainz zu sein gedenkt. Nun gibt uns aber der Wort- 
laut des Briefes selbst noch Nähere Anhaltspunkte, um die Person 
jenes Abtes festzustellen. Er sagt uns nämlich, daß dieser Abt mit 
einem Kirchenbau beschäftigt ist.” Die Kirche, um deren Bau es sich 
handelt, ist — wie der Zusammenhang lehrt — die Klosterkirche, 
welcher der Absender unseres Briefes vorsteht.“ Da es nun heißt, es 


18. das Rundschreiben Ludwigs und Lothars von der Wende 828/9, in den 
M. G. Capitularia II, 3 ff., Nr. 185, und M. G. Concilia II, pars 2, S. 597ff., 
Ir. 50 B; Reg. imp. I 2, Nr. 854: Simson a. a. O. I, 300; vgl. dazu Bondois 
a. a. O. 94 ff., sowie nun auch Studien und Mitteilungen aus der Geschichte 
des Benediktinerordens XXXV, 204 f., Anm. 3. 

2 „. . . dispositum habemus . . . propter opus eclesie tres dies stare.“ 

3 Den Heiligen, zu dessen Ehre der fragliche Bau ausgeführt werden sollte, 
bezeichnet der Schreiber des Briefes als „dominus meus“, d.h. eben als den 
Patron der Kirche seines Klosters; die Gnade dieses Heiligen, wie auch aller 
übrigen Heiligen, deren Reliquien man in dem Kloster hatte, verspricht der 
Absender dem Adressaten für die Förderung des Kirchenbaues (,. . . qua- 
tenus dominum meum sanctum illum ... una cum omnibus sanctis, quorum 
reliquias in monasterio habemus, intercessores exinde habeatis“). 


362 Max Buchner 


solle das Baumaterial in die Gegend der Seinemündung geschafft 
werden!, so muß das Kloster, an dessen Spitze der Schreiber 
unseres Briefes als Abt stand, im Gebiet der Seinemün- 
dung gesucht werden. | 

Das ist natürlich ein wesentlicher Punkt, der bei Aufstellung einer 
den Absender des Briefes betreffenden Hypothese — weit mehr als 
der erwähnte Aufenthalt des Unbekannten in Mainz — heranzuziehen 
sein wird. Denn während die Beziehungen des Schreibers zu Mainz 
nur zufälliger, vorübergehender Natur sind, steht er zu dem fraglichen 
Kloster im Gebiet der untersten Seine als dessen Abt in dauerndem, 
engem Verhältnis. An diesem Punkte wird daher die Forschung am 
besten einsetzen. 

Es fragt sich zunächst, ob im Gebiet der unteren Seine ein Kloster 
gelegen ist, das als jenes „monasterium“ gelten kann, von dem der 
Briefschreiber spricht und dessen Abt er ist. — Das „Monasterium 
Villare‘‘ — es ist das heute Montivilliers —, das nicht weit von der 
Seinemündung, nordöstlich von Le Havre, liegt und daher in Frage 
kommen möchte?, kann keinesfalls jenes „monasterium“ sein; denn 
das „Monasterium Villare“ war ein Frauenkloster, an dessen Spitze 
Äbtissinnen, nicht Äbte, standen.? Ebensowenig kann ein zweites 
und drittes der Seinemündung benachbartes Kloster, „Grestanum“ 
und „Valassia“, mit dem ,Fmonasterium“ gemeint sein, das in unserem 
Briefe erwähnt wird; denn „Grestanum‘“ ist eine Gründung des 11., 
‚„Valassia‘‘ sogar erst des 12. Jahrhunderts.“ Dagegen kommt ein. 
anderes Kloster sehr wohl in Betracht, das gleichfalls im Gebiet der 
untersten Seine gelegen ist: die berühmte Abtei Fontanelle (St. Wan- 
drille en Rengon). Allerdings: unmittelbar an der heutigen Mün- 
dung der Seine in das Meer ist St. Wandrille nicht gelegen. Doch ist 

1 „De plumbo . .. et materiamine .. . demandate, qualiter ... usque ad 
locum, ubi Signa confluit in mare, nos ... adducere [possimus] . . 

2 Im Gebiet der Seine-Mündung (s. Spruner-Menke, Hand-Atlas für die 
Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit, 3. Aufl., Gotha 1880, Nr. 53: 
„Frankreich nach seiner kirchlichen Einteilung bis 1322“; A. Longnon, 
Atlas histori que de la France, Paris 1885, Pl. VII) liegen folgende Abteien: 
Monasterium Villare (Montivilliers), Grestanum (Grestain), Valassia (Valasse) 
und Fontanella (S. Wandregisili, Fontanelle). 

3 S. Gallia Christiana XI (1759), 281 f. — Daß der Absender unseres Briefes 
nicht etwa eine Abtissin sein kann, sondern ein Abt ist, zeigen schon die Worte: 
„Carus ... dilectus ... filius. 


48. U. Chevalier, Repertoire des sources historiques du moyen äge. Topo- 
bibliographie I, 1355, und II, 3213. 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 363 


hierbei zu bedenken: einmal, daß ehedem die Mündung der Seine 
bereits wesentlich oberhalb des heutigen Mündungsgebietes erfolgte“; 
ferner, daß in unserem Briefe ja keineswegs gesagt wird, daß das frag- 
liche Kloster bzw. dessen Kirche selber da, „wo die Seine ins Meer 
mündet“, gelegen ist; diese Gegend der Seine-Mündung wird vielmehr 
bloß als Ort, an dem die Baumaterialien ausgeschifft werden sollen, 
genannt; daß das betreffende Kloster von diesem Platze natürlich 
nicht weit entfernt anzunehmen ist, ist selbst verständlich; in der Tat 
ist auch St. Wandrille nahe an der ehemaligen Seine-Mündung ge- 
legen; warum man das für diese Abtei bestimmte Baumaterial nicht 
noch etwas Seine-aufwärts bringen und erst hier ausschiffen ließ, zeigt 
ein Blick auf die Karte: an der St. Wandrille zunächst gelegenen Stelle 
am rechten Seineufer ist der Fiuß von einem ziemlich schroff ab- 
fallenden Höhenzug begrenzt? — leicht erklärlich, warum diese Stelle 
sich nicht zum Ausladen der Fracht eignete. 

Es wird demnach — zunächst ausschließlich vom örtlichen Ge- 
sichtspunkte aus betrachtet — unter dem „monasterium“ des 
Briefschreibers die Abtei Fontanelle zu verstehen sein; 
die Zulässigkeit dieser Annahme gewinnt etwas dadurch an Be- 
deutung, daß einerseits in dem Briefe von Reliquien einer Reihe von 
Heiligen die Rede ist, die man in dem fraglichen Kloster besaß”, und 
daß anderseits nach den zwischen 834 und 845 abgefaßten „Gesta 
abbatum Fontanellensium“ der Stifter der Abtei Fontanelle, St. 
Wandregisilus, nach Rom gesandt und von hier „eine große Anzahl 
von Reliquien der Apostel und Märtyrer Christi“ hatte holen lassen’, 
daß man somit in Fontanelle die Reliquien von vielen Heiligen zu 
besitzen sich rühmte, geradeso, wie der Autor unseres Schreibens 


1 8. Vivien de Saint-Martin, Nouveau dictionnaire de géographie 
universelle V (1892), 777 

2 Unmittelbar bei Caudebec; s. auch Vivien de Saint-Martin 1, 655, 
und V, 501. 

„. . . cum omnibus sanctis, quorum reliquias in monasterio habemus.“ 

4 Ed. S. Loewenfeld, in den Ss. rerum Germ. in usum scholarum (1886); 
vgl. zur Abfassungszeit ebd. S. 5; s. auch A. Rosenkranz, Beiträge zur Kennt- 
nis der Gesta abbatum Fontanellen. ` 

6 Cap. 1 a. a. O. 15: „Misit ... venerandus pater ... Godonem ad urbem 
Romuleam propter pignera beatorum apostolorum ac martyrum Christi... 
Qui votis piis patris ... parens . . Romam abiit .. acceptam maximam ` 
reliquiarum copiam apostolorum ac martyrum Christi, quas etiam dinumerare 
longum est, rediens secum detulit.“ 


364 Max Buchner 


solches von seinem Kloster tut. Doch kann dieses Zusammentreffen 
natürlich nur wenig beweisen. 

Die Hypothese, daß wir es bei dem in Frage stehenden ‚‚monaste- 
rium“ mit der Abtei Fontanelle, bei dem Briefschreiber selbst, den 
wir als Vorsteher dieses ‚‚monasterium‘‘ kennen gelernt haben, sonach 
mit einem Abte von Fontanelle zu tun haben, diese Hypothese 
könnte freilich erst dann einen erheblicheren Anspruch auf Glaub- 
würdigkeit gewinnen, wenn es sich nachweisen ließe, daß man sich 
in Fontanelle in der Zeit, in welche ungefähr die Abfassung unseres 
Briefes fällt, also etwa im ersten Drittel des neunten Jahrhunderts!, 
mit einem Kirchenbau beschäftigte. Ein solcher Nachweis ist nun 
auf Grund der „Gesta abbatum Fontanellensium“ tatsächlich zu er- 
bringen. Diese Quelle, die, wie erwähnt, selbst noch in der ersten 
Hälfte des neunten Jahrhunderts geschrieben ist, berichtet nämlich 
in eingehender Weise von den Bauten, die Abt Ansegis von Fonta- 
nelle unternahm?; sie erzählt namentlich von der beträchtlichen Er- 
weiterung, welche die Peterskirche — es war dies die Hauptkirche 
der Abtei, neben welcher sich noch andere unbedeutendere Gottes- 
häuser befanden? — durch Abt Ansegis erfuhr: Ansegis habe diese 
Kirche an der Westseite um dreißig Fuß in der Länge und um ebenso- 
viele Fuß in der Breite vergrößern lassen“; zudem habe er darüber 
ein Oratorium? errichten lassen, das er zu Gottes und des Erlösers 
Ehre zu weihen wünschte; sein rascher Tod habe ihn aber an der 
Fertigstellung dieses Baues verhindert. Bei der erwähnten Peters- 
kirche habe Ansegis auf den First des Turmes noch eine vierwinklige 
Pyramide aus gedrechseltem Holze setzen und sie mit Blei, Zinn und 
vergoldetem Kupfer bedecken sowie eben darin drei Glocken auf- 

! Darüber, daß der fragliche Brief in der Zeit Einhards geschrieben ist, 
sind sich Teulet, de Roziere und Zeumer einig; auch wir werden in dieser 
Hinsicht zu demselben Ergebnis kommen. 

2 Gesta abbatum Fontanellensium ed. Loewenfeld, cap. 17, S. 54: „Aedi- 
ficia autem publica ac privata ab ipso coepta et consummata haec sunt 

3 Gallia christiana XI (1759), Sp. 156. 

í Vgl. die Miracula SS. Waldeberti et Eustasii in den M. G. Ss. XV pars 2, 
S. 1174: [Ansegisus] „situm aecclesiae longius extendit.“ 

5 „Coenaculum“ ; vgl. das „ coenaculum“, das Einhard an seiner Basilika 
zu Seligenstadt „supra porticum‘ errichten ließ (Translatio SS. Marcellini et 
Petri III, cap. 12, in den M. G. Ss. XV, 1. Teil, S. 252); dazu Friedrich 
Schneider, Über die Gründung Einharts zu Seligenstadt, in den Annalen 


des Vereins für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung XII 
(1873), 301. 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 365 


hängen lassen; vor dieser Erhöhung sei nämlich der Bau viel zu 
niedrig gewesen. 

Wir wissen somit, daß in Fontanelle, d. h. in jenem Kloster, das 
wir auf Grund der in unserem Briefe selbst enthaltenen örtlichen An- 
gabe unter dem „æmonasterium“, dessen Leitung der Absender 
des fraglichen Schriftstückes innehatte, verstehen zu müssen glaubten, 
unter Abt Ansegis? ein Kirchenbau, ein „opus eclesie“ ausgeführt 
wurde, indem Ansegis die Hauptkirche der Abtei sowohl nach der 
Längs- wie nach der Breitseite hin wesentlich erweitern ließ. Dieser 
Kirchenbau ist jenes „opus eclesiae“, mit dem der Absender unse- 
res Briefes beschäftigt ist und für welches er das nötige Baumaterial 
in die Gegend: „ubi Signa confluit in mare“, herbeigeschafft wissen 
will; das „plumbum et materiamen“, das der Schreiber des Schrift- 
stückes braucht, sind jene Materialien, welche Ansegis damals nötig 
hatte, als er jenen Kirchenbau ausführte, insbesondere als er die Pyrami- 
denspitze, welche er dem Turm der Peterskirche aufsetzte und die 


1 a. a. O. S. 55: „Aecclesia autem sancti Petri a parte meridiana sita est, 
versa tamen ad orientem; ipsam etiam a parte occidentali triginta pedum 
in longitudine ac totidem in latitudine accrevit, constructio desuper coenaculo, 
quam in honore domini Dei ac Salvatoris nostri Jesu Christi dedicandam fore 
praeoptabat; sed et ipsum opus propter mortem eius tam citam imperfectum 
remansit, In eadem autem sancti Petri basilica piramidam quadrangulam alti- 
tudinis trigints quinque pedum, de ligno tornatili compositam, in culmine 
turris eiusdem aecclesiae collocari jussit; quam plumbo, stagno ac cupro deau- 
rato cooperiri jussit, tria que ibidem signa posuit; nam antea nimis humile hoc 
opus erat. 

? Bei der Behandlung dieser Untersuchung in meinem Histor. Praktikum 
warf Herr P. Angelus Sturm in dankenswerter Weise die Frage auf, ob nicht 
unter dem Kirchenbau, von dem in unserem Briefe die Rede ist, die Tätigkeit 
des Abtes Gervold (} 806) auf baulichem Gebiete verstanden werden könne. 
Von ihm berichten nämlich die Gesta abbatum Fontanellensium cap. 16 a. a. O. 
47 u. a., daß er die Peterskirche „plumbo cooperuit, similiter sancti Michaelis 
archangeli“. Herr stud. germ. Hermann Hanner hat in einem trefflichen 
Referate die Gründe zusammengefaßt, die man für die Meinung anführen 
könnte, daß Abt Gervold der Schreiber unseres Briefes ist. Gleichwohl scheinen 
mir die Argumente, welche für die Autorschaft Ansegis’ sprechen, zu über- 
wiegen, namentlich deshalb, weil von einem „Kirchenbau“ Gervolds streng 
genommen doch nichts überliefert ist; denn die von Gervold vorgenommene 
Bedeckung der Peters- (bez. Michels-) Kirche mit Blei (plumbo cooperuit) 
kann doch wohl nicht unter dem „opus eclesiae“ verstanden werden, von 
dem der Schreiber unseres Briefes spricht. Wohl aber pal't dieses „opus ecle- 
siae“ auf den Erweiterungsbau, den Ansegis an der Peterskirche vornahm. 


9 


366 Max Buchner 


aus gedrechseltem Holz verfertigt war, „mit Blei, Zinn und ver- 
goldetem Kupfer bedecken ließ, wie uns solches der Bericht der 
„Gesta“ ausdrücklich überliefert. — Wie wir hörten!, könnte die 
von Einhard zu Seligenstadt errichtete Marzellin- und Peterskirche 
schon allein deshalb nicht in Frage kommen, weil sie zwei Heiligen 
geweiht war, während Patron der Kirche, um deren Bau es sich 
in unserem Briefe handelt, nur ein Heiliger ist; das trifft nun aber 
wieder auf die Basilika zu, welche Abt Ansegis zu Fontanelle er- 
weiterte: auf die Hauptkirche dieser Abtei, die Peterskirche da- 
selbst. Auch dieser Umstand spricht für die Richtigkeit unseres 
Ergebnisses, es sei unter der „eclesia“ des Briefes eben- 
diese Peterskirche, unter dem '‚monasterium‘“ aber die 
Abtei Fontanelle zu verstehen. Daß der Vorstand dieses „mona“ 
sterium“ und damit der Verfasser unseres Schriftstückes 
dann niemand anders als Abt Ansegis von Fontanelle sein 
kann, der nach dem Erwähnten den fraglichen Bau ausgeführt hat, 
ergibt sich als eine notwendige Folgerung. 

In der Tat paßt nun all das, was wir dem Wortlaut unseres Briefes 
selbst über die Person des Schreibers entnehmen können, ganz 
trefflich auf die Person des hl. Ansegis von Fontanelle?; 
eine Reihe von Gründen zeugen für die Identität desselben mit 
dem Autor unseres Briefes: nicht nur, daß beide Persönlich- 
keiten Äbte waren, und zwar Äbte eines im Gebiet der Seine-Mün- 
dung gelegenen Klosters, eines Kiosters, in dem die Reliquien von 
mehreren Heiligen aufbewahrt wurden, nicht nur, daß diese beiden 
Äbte mit dem Bau einer Kirche, die einem Patron geweiht war, 
beschäftigt waren — auch reger Beziehungen zum kaiserlichen 
Hofe scheinen sich beide Persönlichkeiten erfreut zu haben: der 
Abfasser unseres Briefes berichtet, er werde demnächst sein Gepäck 
an das Hoflager senden und dann selbst dorthin abreisen.“ Von 
Abt Ansegis aber wissen wir, daß auch er in enger Fühlung stand 


1 8. oben 8. 357. 

3 Vgl. über ihn Otto Schmid in Wetzer und Weltes Kirchenlexikon I“ 
(1882), Sp. 884 f.; (Merkel-) Hinschius in der Realenzyklopädie für pro- 
testantische Theologie I? (1896), 560f.; H. Bremer im Kirchlichen Hand- 
lexikon, herausgeg. von M. Buchberger I (München 1907), Sp. 241; dazu s. 
U. Chevalier, Répertoire des sources historiques du moyen äge. Bio- biblio- 
graphie I (Paris 1905), Sp. 255. 

3 „Saumas nostras partibus palacii dirigere dispositum habemus .. eas que 
... sequi volumus.“ 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 367 


mit dem Hofe sowohl Karls des Großen! wie insbesondere auch 
Ludwigs des Frommen“. Ansegis war zudem auf jenem” Ge- 
biete bewandert, auf dem wir auch den Absender unseres Schrift- 
stückes gerade tätig sehen: auf dem Gebiete der bildenden Kunst. 
Wie uns der Inhalt des fraglichen Briefes den Verfasser eben 
mit der Ausführung eines Kirchenbaues, mit der Sorge um „plum- 
bum et materiamen“, beschäftigt zeigt, so wissen wir auch von Abt 
Ansegis aus den Gesta abbatum Fontanellensiums, daß er die Leitung, 
der königlichen „Werke“ in der Aachener Pfalz unter der Oberauf- 
sicht Einhards hatte. — Denselben „Gesta“ danken wir es, wenn 
wir nicht · nur über den äußeren Lebenslauf des Abtes Ansegis und 
über seine Tätigkeit gut unterrichtet sind, sondern auch ein verhält- 
nismäßig klares und anschauliches Bild von der Persönlichkeit 
Ansegis’ besitzen. Als einen bemerkenswerten Zug im Charakter- 
bilde dieses Mannes geben die „Gesta“ die Tatsache an, daß er 
in der Kunde der Landwirtschaft außerordentlich scharfsichtig war, 
ein Vorzug Ansegis’, der einen ständigen, reichen Vorrat an den 
verschiedenen Fruchtarten und damit auch die Möglichkeit, den Ar- 


1 Abt Gervold von Fontanelle, so erzählen die Gesta abbatum Fontanellen- 
sium cap. 17 a. a. O. 49, habe Ansegis an den Hof, Karls d. Gr. gebracht. 

? „A quo [Hludovico] idem domnus Ansegisus magnifice honorari meruit.“ 
Ebd. a. a. O. 50. 

3 Cap. 17 a. a. O. 50: „ . . exactor operum regalium in Aquisgrani palatio 
regio sub Einhardo abbate.“ Vgl. Kurze, Einhard, 22, der unter den „opera 
regalia hauptsächlich königliche Bauwerke, nicht etwa nur Erzeugnisse 
eines Bildhauers oder Holzschnitzers verstehen zu müssen glaubt; im selben 
Sinne Bacha 32, sowie A. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands II? 
u. * (1912), 185; anders namentlich E. aus m Weerth, Die Reiter - Statuette 
Karls des Großen aus dem Dome zu Metz, in den Jahrbüchern des Vereins 
von Altertumsfreunden im Rheèinlande LXXVIII (1884), 156; vgl. auch 
R. Doh me, Einhard, Kunst und Künstler des Mittelalters und der Neuzeit I 
(Leipzig 1877), S.10.— In meinen demnächst inDruckerscheinenden, ‚Forschungen 
zur karolingischen Kunstgeschichte und zur Biographie Einhards“ habe ich des 
näheren die Frage der Interpretation der „opera regalia“ unter Berücksichtigung 
des Sprachgebrauchs der „Gesta“, ferner unter Berücksichtigung des Standes 
des Kunstgewerbes im Frankenreiche und anderer Gesichtspunkte untersucht 
mit dem Ergebnis, daß unter diesen „opera regalia“ nicht ausschließlich 
königliche Bauten, sondern vielmehr vor allem die Werkstätten der ver- 
schiedenen zur Aachener Pfalz gehörigen Kunsthandwerker zu verstehen 
sind, kurz gesagt die Kunstgewerbeanstalt und -schule zu Aachen, daß aber 
auch die Aufsicht über die öffentlichen Bauten in dás Ressort Einhards und 


Ansegis gehörte. f 


-um 2. 


368 . Max Buchner 


men stets mit offener Hand zu geben, zur Folge hatte.! Dieses 
„Organisations- und Verwaltungstalent‘‘ des Abtes Ansegis, seine 
„umfassenden landwirtschaftlichen Kenntnisse“ hat Karl Gareis? 
mit Recht hervorgehoben und die Bedeutung dieses Mannes auf wirt- 
schaftlichem Gebiete betont. Ja, Gareis hält Ansegis sogar für den 
Verfasser jener berühmten Wirtschaftsordnung, des „ Capitulare de 
villis.‘“® — Wie trefflich paßt nun aber dieser Zug im literarischen 
Porträt des hl. Ansegis wieder auf unseren Briefschreiber: daß auch 
er eine Persönlichkeit war, die sehr ökonomisch dachte und aus der 
Landwirtschaft den größtmöglichen Gewinn ziehen wollte, das 
zeigt uns eine Stelle in unserem Briefe — ich meine jenen Satz, in 
welchem der Absender den Adressaten bittet, dieser möchte seinem 
Propst“! die Weisung geben, in der Bewirtschaftung des Gutes, 
mit dem der Schreiber vom Adressaten belehnt worden war, mög- 
lichst großen Eifer zu entfalten, damit so die Rente, welche sowohl 
der Lehnsträger wie der Lehnsherr aus jenem Gute zog, gesteigert 
würde.“ 


—— 


1 „In praeceptis rei rusticae sagacissimus erat; unde factum est, ut diver- 
sarum frugum maxima illi copia nunquam deesset, quam semper larga manu 
cunctis indigentibus erogare noverat.“ Gesta abbatum Fontanellensium cap. 17 
a. A. O. S. 49. 

3? Gareis, Bemerkungen zu Kaiser Karls des Großen Capitulare de 
Villis, in den Germanistischen Abhandlungen zum PAR Geburtstag Konrad 
von Maurers (Göttingen 1893), 236f£. 

3 Ebenda 235ff.: K. Gareis, Die Landgüterordnung Kaiser Karls des Großen, 
Berlin 1915, 12; anders A. Dop sch, Die Wirtschaftsent wicklung der Karo- 
lingerzeit vornehmlich in Deutschland I (Weimar 1912), 26 ff., 51. 

t Über das Amt des ., praepositus“, das bekanntlich in der Verwaltung des 
klösterlichen Grundbesitzes eine Zwischeninstanz zwischen der Zentralstelle 
und den einzelnen Fronhöfen darstellte und in entfernter liegenden Gebieten 
einer Grundherrschaft begegnet, s. K. Lamprecht, Deutsches Wirtschafts- 
leben im Mittelalter I, 2 (Leipzig 1886), 831; vgl. G. Waitz, Deutsche Ver- 
fassungsgeschichte IV? (Berlin 1885), 466, VII (Kiel 1876), 313; zur kirch- 
lichen Grundherrschaft im allgemeinen s. Dopsch, Die Wirtschaftsentwick- 
lung der Karolingerzeit I, 181 ff. 

5 „Precamur denique, ut illo preposito vestro precipiatis, ut de illo mansu, 
[quod] vestra caritas nobis benefioia vit, bonum certamen secundum promissio- 
nem vestram [face]re studeat, qualiter nobis vobisque exinde mercis aderescat. 
— Es handelt sich hier somit um die Belehnung des Absenders mit einem Gute, 
das nach wie vor der Beaufsichtigung seitens des gründherrlichen Propstes 
unterstand, also in den wirtschaftlichen Betrieb der Grundherrschaft bis zu 
einem gewissen Grade eingegliedert blieb; der Zweck einer derartigen Land- 
leihe konnte nur der sein, den Beliehenen an dem Ertrag des betreffenden 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 369 


Wir sehen: ebenso wie uns örtliche Angaben in unserem 
Schreiben auf Fontanelle hinweisen und uns einen Abt 
dieses Klosters als Autor annehmen ließen, ebenso klar 
sprechen alle Umstände, die wir hinsichtlich der Person 
des Absenders den Zeilen selbst entnehmen können, für 
die Autorschaft des hl. Ansegis, der von 822 bis 833 die 
Leitung Fontanelles innehatte. Er hat als Verfasser des uns 
interessierenden Schriftstückes zu gelten. 

Wer aber ist die Persönlichkeit, an die Ansegis seine 
Zeilen richtet? — Ich glaube, niemand anders als Einhard. 
Die Gründe, welche sich für diese Meinung vorbringen lassen, sind 
folgende: Einhard und der Adressat unseres Briefes haben zunächst 
das gemein, daß beide Persönlichkeiten Äbte waren: als Adressat 
unseres Schreibens ist ja ausdrücklich ein Abt genannt (ill. abbati); 
bekanntlich befand sich aber auch Einhard im Besitz einer Reihe 
von Abteien und erscheint daher schon in den ersten Jahren der 
Regierung Ludwigs des Frommen als Abt.! An ihn könnte somit 
unser Schriftstück gerichtet sein; freilich ist das nur eine reine 
Möglichkeit — nicht mehr. Erst dadurch, daß sich Beziehungen 
Einhards zum Absender des Briefes, also zu Abt Ansegis von Fon- 
tanelle, nachweisen ließen, gewänne diese Annahme einigermaßen 
an Wahrscheinlichkeit. In der Tat ist es nun möglich, derartige Be- 
ziehungen zwischen beiden Männern festzustellen: wir haben bereits 
gehört?, daß Ansegis „exactor operum regalium in Aquisgrani palatio 
regio sub Einhardo abbate“ war, daß Einhard also der Chef 
des Ansegis bei dessen Tätigkeit in der Leitung der Aachener Kunst- 


Gutes teilnehmen zu lassen, ihm also eine gewisse Rente zuzuweisen — jeden- 
falls für Dienste, die er dem Adressaten leistete. Vgl. über die verschiedenen 
Arten von Landleihen H. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte I? (Leipzig 
1%6), 302, besonders 303; vgl. S. 306. — Natürlich brauchte der Beliehene 
nicht selbst das Gut zu bewirtschaften, sondern konnte es auf dem Wege der 
Afterleihe weitergeben. — Vgl. über die Verleihung von „terrae dominicatae“ 
seitens Einhards an Mönche seines Klosters St. Bavo in Gent Bondois, Trans- 
lation des Saints Marcellin et Pierre, 77f. 

1 Bach a, Etude biographique sur Eginhard, 39f.; Kurze, Einhard, 25, 33; 
W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter bis zur 
Mitte des 13. Jahrhunderts, I. Bd., 7. Aufl. herausgeg. von E. Dümmler (Stutt- 
gart-Berlin 1904), 201; M. Manitius, Geschichte der lateinischen Literatur 
des Mittelalters I. Teil (München 1911), 641; Bondois, La translation des 
Saints Marcellin et Pierre, 64ff. 

3 Oben S. 367 Anm. 3. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1316. 4 24 


370 Max Buchner 


anstalten war.! Und wenn in unserem Briefe der Adressat ersucht 
wird, sich mit der Beschaffung gewisser Baumaterialien zu befassen, 
so paßt auch dies sehr gut auf Einhard, da wir ihn auch in einem 
anderen Falle mit der Besorgung von derartigen Dingen beschäftigt 
finden.? Ist es unter diesen Umständen nicht natürlich, wenn sich 
Ansegis hinsichtlich des beabsichtigten Transportes von Baumaterial 
an Einhard wandte, wie solches der Schreiber unseres Briefes gegen- 
über dem Adressaten tut ? — Von den Beziehungen, die Einhard und 
Ansegis verbanden, kündet uns auch ein Brief Einhards an ‚Ansegis.’ 
Bereits Bacha“ hat bemerkt, daß dies nicht der einzige Brief gewesen 
sein wird, den Ansegis von Einhard zu lesen bekam. Auch die Zeilen, 
mit denen wir uns hier beschäftigen, scheinen ein Überrest von dem 
zwischen diesen beiden Männern geführten Briefwechsel zu sein.“ 

Für die Identität des Adressaten unseres Schriftstückes mit Ein- 
hard spricht ein weiterer Umstand: ich meine die Tatsache, daß 
sein Autor, Ansegis, der Nachfolger Einhards in der Leitung der 
Abtei Fontanelle war; sieben Jahre lang war Einhard selber diesem 
Kloster als Abt vorgestanden; im Jahre 823 hatte er es Ansegis 
überlassen.“ Wenn nun dieser in seinem Brief sich an den Adres- 
saten in der Frage des Erweiterungsbaues der Hauptkirche von 
Fontanelle wendet und ihm für die Förderung dieses Unternehmens 
die Gnade des Patrons der Kirche, der als ‚amator‘‘ des Adressaten 
bezeichnet wird, die Gnade auch aller anderen Heiligen, deren Reli- 


! Es ist für unsere Frage gleichgültig, ob man Einhard als selbständigen 
Architekten gelten läßt oder in ihm nur einen Minister für öffentliche Bauten 
sehen will; daß Einhard selbständig als Architekt gewirkt habe, bestreitet 
Ph. Jaff é, Bibliotheca rerum Germanicarum IV (Monumenta Carolina, Bero- 
lini 1867), 490, A. C, und ebenso Fr. Schneider, Über die Gründung Einharts 
(Annalen des Vereins für nassauische Altertums- und Geschichtsforschung XII. 
302 ff.); anders Bacha a. a. O. 27ff.; Ham pe im N. A. XXI, 613, A. 5; Kurze. 
Einhard 21 f., besondeis auch Dohme, Kunst und Künstler I, 10f.; ich werde 
auch hierauf in meinen erwähnten „Forschungen zur karolingischen Kunst- 
geschichte und zur Biographie Einhards“ näher eingehen. 

3 8. den Brief Nr. 59 in den Epistolae Einharti ed. K. Ham pe (in den 
M. G. Epistolae V, 139; dazu Ham pe im N. A. 618, A. 2), wo Einhard Ziegeln 
bestellt. 

$ Einharti epistola Nr. 1, in den M. G. Epistolae V, 109. 4 8. 41. 

5 Wie mit Ansegis, so stand Einhard auch mit dessen Nachfolger, dem 
Abte Fulko von Fontanelle, in brieflichem Verkehr; s. Bacha, Etude biogra- 
phique sur Eginhard, 41; Kurze, Einhard, 77f. i 

ê Kurze, Einhard, 33f. 


Zum Briefwechsel Einbards und des hl. Ansegis von Fontanelle 371 


quien man in Fontanelle besaß, in Aussicht stellt!, so paßt auch das 
auf Einhard; denn von diesem seinem Vorgänger durfte Ansegis 
mit Recht erwarten, daß er ihm bei seinem Beginnen, die Haupt- 
kirche der Abtei zu vergrößern, behilflich sein werde; den Patron 
dieses Gotteshauses konnte zudem Ansegis als den „amator“ Ein- 
hards als des früheren Abtes einführen. 

Wir werden also keinen Fehlgriff tun, wenn wir den Empfänger 
unserer Zeilen in Einhard sehen.? Unter jenem „locellus“ des 


1 „De plumbo . . . et materiamine ... demandate, qualiter . . juxta volun- 
tatem [vestram ...] ... nos ita adducere [possimus], quatenus dominum 
meum sanctum illum, amatorem vestrum, una cum omnibus sanctis, quorum 
reliquias in monasterio habemus, intercessores exinde ha beat is.“ 

2 Dafür, daß das Schriftstück aus der Korrespondenz des hl. Ansegis mit 
Einhard stammt, spricht vielleicht auch folgende Erwägung: Da Ansegis der 
Gehilfe Einhards bei der Leitung der „opera regalia“ war (Kurze, Einhard, 
34), so ist doch wohl anzunehmen, daß Einhard dem Ansegis hierfür eine 
Entlohnung zuteil werden ließ — ähnlich, wie Einhard selbst für seine dem Kai- 
ser geleisteten Dienste von diesem ein Besitztum in Michelstadt erhielt. Auf welch 
andere Art hätte aber Einhard Ansegis entlohnen sollen als durch eine Landleihe 
d. h. auf jene Art, mit welcher der Absender unseres Briefes vom Adressaten 
bedacht worden war, indem dieser ihn an der Rente jenes „mansus“, den 
er ihm zur Lehn gegeben hatte, teilnehmen ließ (s. oben S. 368, Anm. 5). — Zu 
dem kommt, daß auch der oben S. 370, Anm. 1 erwähnte Brief, welcher uns aus 
der Korrespondenz Einhards und Ansegis’ erhalten ist, sich mit einer Lehns- 
sache beschäftigt: Einhard legt hier für einen gewissen N. N., dem er selbst 
ehedem ein Lehn gewährt hatte, Fürsprache ein, indem er Ansegis bittet, 
vorläufig dieses Lehn dem fraglichen N. N. zu belassen; es kann sich hier um 
ein Gut handeln, das Einhard Ansegis gegeben und das dieser auf dem Wege 
der Afterleihe weiter verliehen hatte, vielleicht um jenes Gut, von dem in 
unserem Briefe die Rede ist; Hampe (im N. A. XXI, 628, und in den Epistolae 
V, 109, Anm. 2) ist zwar geneigt, bei dem Lehn, das der erwähnte N. N. inne- 
hatte, an ein Gut zu denken, das Einhard noch in seiner Eigenschaft als Abt 
von Fontanelle vergeben hatte und das dann von Einhards Nachfolger Ansegis 
zu Lehn ging; demgemäß datiert Hampe den fraglichen Brief Einhards 
„non malto post Apr. 2. a. 823“, d. h. kurz nach dem Zeitpunkt, da Ansegis 
dem Einhard in der Leitung Fontanelles nachfolgte. Gegen eine solch frühe 
Datierung spricht aber nicht nur die Tatsache, daß alle übrigen erhaltenen 
Briefe Einhards erst aus einer späteren Zeit herrühren (s. Hampe im N. A. 
XXI, 628), sondern auch eine Stelle in dem Briefe selbst: Einhard sagt hier, 
er hoffe seinem Schützling künftig ein anderes Lehn „ex largitate dominorum 
nostro rum — d. h. natürlich Ludwigs des Frommen und Lothars I. (s. Ha m pe 
in den Ep. V, 109, Anm. 3) — zu verschaffen; der Umstand, daß nicht nur 
Ludwig, sondern auch sein Sohn als Verleiher jenes Lehns gedacht ist, erklärt 
sich m. E. wohl daraus, daß vom 1. Dezember 825 an bis zum Jahr 830 die 


' 24* 


372 Max Buchner 


Adressaten „in loco qui dicitur ill.“, den der Absender jüngst 
besucht hat und von dem er seinem Freund berichtet!, ist dann 
eine Besitzung Einhards zu verstehen. Ich glaubte hierbei zuerst 
an „Hludolvesthorp“ an der Ahr, das Einhard im Jahre 828 von 
Kaiser Ludwig dem Frommen erhielt? — es ist das heutige Lohrs- 
dorf an der Ahr? (zwischen Ahrweiler und Sinzig) —, denken zu 
dürfen; doch scheint mir diese Annahme nicht haltbar zu sein; und 
zwar kann das „praediolum ... vocabulo Hludolvesthorp“ m. E. 
deshalb nicht unter dem „locellus . . . in loco qui dicitur ill.“ ver- 
standen werden, weil das „praediolum“ Lohrsdorf nicht zu einem 
größeren Orte gehörte, sondern ein selbständiger „ocellus war, 
weil man Lohrsdorf also nicht bezeichnen konnte mit „locellus 
in loco qui dicitur ill.“ . — Gerade dieser Ausdruck paßt nun aber 
in einzigartiger Weise auf eine andere Besitzung Einhards: auf 
seine Besitzung in Michelstadt oder vielmehr im heutigen 
Steinbach, das unmittelbar an das Michelstadt von heute stößt. 

Im Jahre 815 schenkte Kaiser Ludwig bekanntlich Einhard und 
seiner Gattin Imma für die treuen Dienste, die ihm Einhard geleistet 
hatte, den Ort Michelstadt — d.h. natürlich „Großstadt‘* — im 
Odenwalde. Zur Zeit, da Einhard diesen Ort erhielt, befand sich 


Urkunden im Namen der beiden Herrscher ausgestellt wurden (Reg. imp. I:, 
Nr. 816, 879; vgl. Hampe im N. A. XXI, 606); erst in die Zeit nach dem 
1. Dezember 825 wird daher jener Brief Einhards an Ansegis zu datieren 
sein; damit stimmt sehr gut die Tatsache überein, daß der in der handschrift- 
lichen Überlieferung zunächst stehende Brief (Nr. 2) nach Hampe (N. A. XXI, 
628, und Epistolae V, 109, Nr. 2) gleichfalls etwa in das Ende des Jahres 825 
gehört. — Mit dieser späteren Datierung von Brief Nr. 1 (Dezember 825) ver- 
liert auch die Vermutung an Wahrscheinlichkeit, daß das darin erwähnte 
„beneficium“ ehedem von Einhard in seiner Eigenschaft als Abt von Fon- 
tanelle vergeben worden sei. 

1 „Fuimus . . . ad locellum vestrum, in loco qui dicitur ill., ipsum man[sum 
con]sideravimus .. .““ 

2 Einhard berichtet davon in seiner „Translatio SS. Marcellini et Petri II, 
cap. 6 (in den M. G. Ss. XV, I, S.247): „.. quoddam praediolum, situm juxta 
fluvium Aram, vocabulo Hludolvesthorp“; vgl. Bacha a. a. O. 45; Kurze, 
Einhard, 46. 

3 S. W. Fabricius. Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rhein- 
provinz V, 1. Hälfte (Bonn 1909), S. 138. 

4 S. E. Förstemann, Altdeutsches Namenbuch II;, Orts. . Namen, 
2. Hälfte, 1912, 286—288. | 

s Urkunde Ludwigs vom 11. Januar 815 (in den M. G. Ss. XXI, 359; Reg. 
mp. I ?, Nr. 569): „ . . locum qui vocatur Michlinstat, in silva quae vocatur 


— 
— 
— 
Frey 


l 
Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 373 


in dessen Mitte bereits eine Holzkirche von bescheidenen Verhält- 
nissen!; außer dieser Holzkirche erhielt nun Michelstadt durch 
Einhard noch eine andere Kirche?; sie ist uns in wesentlichen Resten 
erhalten in der Kirche des jetzigen Steinbach?, das vom heutigen 
Michelstadt durch die Mömling getrennt ist. Das von Einhard im 
nunmehrigen Steinbach errichtete Gotteshaus ist also von Anfang 
an von der Michelstädter Pfarrkirche zu unterscheiden; es gehörte 
unmittelbar zu dem Hofgut Einhards“; auch sonstige Gebäude, 
„Häuser und Wohnstätten“, hatte Einhard errichtet.“ Diese Siede- 
lung Einhards wurde, wie bemerkt, zu Michelstadt gerechnet; die 
Fluren des ehemaligen „Großstadt“ dehnten sich eben auch über 
das jetzige Steinbach aus. Wann für diese Siedelung ein beson- 
derer Name aufkam, kann man nicht genau festlegen.“ Jedenfalls 
war auf lange Zeit hinaus die Bezeichnung ‚‚cella Michlenstat“ für 
die im: späteren Steinbach erwachsende Siedelung in Gebrauch. 
Einhard selbst hatte diese „cella“ samt all ihrem Zubehör schon im 
Jahre 819 an das Kloster Lorsch geschenkt, sich aber hierbei für 
Lebenszeit das Eigentumsrecht vorbehalten.“ Erst mehr als 21, Jahr- 
hunderte später (1073) wurde diese „cella Michlenstat“ seitens 
eines Lorscher Abtes (Udalrich) wiederhergestellt und mit Mönchen 
besiedelt. In der Folgezeit erschien sie auch unter dem Namen 


Odonewalt, in cuius medio est basilica lignea modica constructa.“ Vgl. Kurze, 
Einhard, 40. 

1 S. vorige Anm. 

2 Translatio SS. Marcellini et Petri, in ‚den M. G. Ss. XV, 1, S. 243: „basili- 
cam noviter a me constructam sed nondum dedicatam.“ | 

3 S. oben S. 357, Anm. 2. 

4 F. Schneider in den Annalen des Vereins für nassauische Altertums- 
kunde und Geschichtsforschung XIII (1874), 101£., 125f.; Kurze, Einhard, 40. 

5 Translat io SS. Marcellini et Petri I cap. 1 a den M. G. Ss. XV, I, S. 239 f.): 
eh cum ... domos et habicula ad manendum ... aedificassem ...“; Bacha 
a. a. O. 48; Ne Einhard, 40. 

6 Vgl. dazu Draudt im Archiv für hessische Geschichte und Altertums- 
kunde XIII, 387; Schneider a. a. O. XIII, 103 f.: Adamy, Einhard- 
Basilika zu Steinbach, 8. 

Die Urkunde ist überliefert i im Chronicon Laureshamense (in den M.G. Ss. 
XXI, 360: „cellam nostri juris vocabulo Michlenstat“); vgl. Kurze, Einhard, 
35; s. nun auch Friedrich Hülsen, Die Besitzungen des Klosters Lorsch 
in der Karolingerzeit (in den Histor. Studien, herausgeg. von E. Ebering CV, 
1913), 102 ff. | 

8 Chron. Lauresham. in den Sp. XXI, 428f.; vgl. Draudt a. a. O. 392f. 

. 4 


374 Max Buchner 


Steinbach!, der natürlich schon weit früher in Gebrauch gewesen 
sein kann. | 

Die „cella“ Einhards, unter der wir zwar kein Kloster, aber doch 
eine mit einem herrschaftlichen Verwaltungssitz verbundene mön- 
chische Niederlassung zu verstehen haben?, ist also das heutige Stein- 
bach, gehörte aber zu Michelstadt.? Gerade auf sie paßt, wie ich 
meine, der Ausdruck „locellus ... in loco qui dicitur ill.“ ausgezeich- 
net — gleichviel, ob für diesen „ locellus“ damals von dem benach- 


barten Bächlein! schon die Bezeichnung „lapideus rivus“ in 


Gebrauch war oder ob er eines eigenen Namens noch völlig ent- 
behrte; der „Ort“, in dem jener „locellus“ gelegen war 
und zu dem er gehörte, ist jedenfalls Michelstadt. 
Dieses Ergebnis kann durch die weiteren örtlichen Angaben, welche 
der Text unseres Briefes bietet, nur erhärtet werden. Der Ab- 
sender berichtet nämlich dem Adressaten, daß er von dem frag- 
lichen Orte, d.h. eben von Michelstadt‘, zu Schiff weiter gefahren 
sei zu einer „villa“, deren Name wiederum weggelassen wird. Nun 
ist Michelstadt auch wirklich an einem Flüßchen gelegen: an der 


1 8. Draudt a. a. O. 398. — Der Name der Siedelung Steinbach begegnet 
zuerst in einer Urkunde des Abtes Anselm von Lorsch vom 27. Oktober 10% 
(Chron. Lauresham. in den M. G. Ss. XXI, 428f.; vgl. Österley a. a. O. 654). 
Doch erscheint, wie ich bemerken möchte, bereits in der von Einhard abgefaßten 
Grenzbeschreibung der Mark Michelstadt (Chron. Lauresham. in den M. G. Ss. 
XXI, 561) ein „lapideus rivulus“. Felix Schreiber, Die Mark Michelstadt 
(Schleusinger-Programm, 1896), S. 10, glaubt, daß wir es hier nicht mit einem 
alten Namen, sondern einfach mit einer „steinigen Wasserrinne“ zu tun haben 
(vgl. Österley a. a. O. und M. G. Ss. XXI, 361, Nr. 29). Ich lasse das dabin- 
gestellt. Daß aber der Ort Steinbach seinen Namen von einom gleichnamigen 
Bächlein erhalten hat, ist sicher anzunehmen. | 

? 8. Draudt a. a. O. 3%; Schreiber a. a. O. 4; Lamprecht a. a. O. 881. 

3 S. Schreiber a. a. O. | 

* S. oben Anm. 1. Ä 

5 Der Absender, also Ansegis, scheint hier selbst eine Besitzung bez. ein 
Lehn gehabt zu haben, da er schreibt, er habe bei seinem dortigen Aufenthalt 
seine Atzung „ex nostro“ herbeibringen lassen. Vielleicht war der „mansus“, 
mit dem er vom Adressaten belehnt worden war (s. oben S. 368), eben hier 
in der Michelstädter Mark gelegen. Die Aufsicht über dieses Gut hatte dann 
nach obigem (S. 368) ein „praepositus“ Einhards. Für die spätere Zeit (12. Jahr- 
hundert) ist Michelstadt als Sitz eines „praepositus“, als Propstei des Klosters 
Lorsch, nachweisbar (s. Draudt a. a. O. 395ff.; Schneider in den Annalen 
des Vereins für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung XIII. 
1874, 103). 


Zum Briefwechsel Einhards und des bl. Ansegis von Fontanelle 375 


schon genannten Mömling.! Dadurch wird unsere Identifizierung 
des vom Absender besuchten „Ortes“ mit Michelstadt nur ge- 
sichert. — Zu dem kommt nun ein anderes: neben Michelstadt hatte 
Einhard im Jahre 815 von Kaiser Ludwig auch die ‚villa, quae dici- 
tur Mulinheim . .. sita super ripam fluminis Moyni“ erhalten. 
Diese „villa Mulinheim“, Obermühlheim, das nach der Übertragung 
der Reliquien der Heiligen Marzellinus und Petrus dorthin (i. J. 828)? 
bekanntlich den Namen Seligenstadt erhielt, liegt von der Mündung 
der Mömling in den Main nur eine kleine Strecke mainabwärts. Nun 
schreibt der Absender unseres Briefes, wie schon erwähnt, an den 
Adressaten, d.h. an Einhard, er sei von dem ersterwähnten Besitz 
tum desselben zu Schiff nach einer „villa“, nach einem Fronhof“, 
gefahren, dessen Name in dem Briefe nicht genannt wird; ebendort 
scheint der Absender im Interesse des Adressaten eine Kontrolle 
der Wirtschaftsführung vorgenommen zu haben; denn er berichtet, 
ein gewisser Tassilo, der ein Untergebener des Adressaten war, habe 
ihm auf alle Fragen die gebührende Antwort erteilt; dieser Tassilo 
wird daher auch dem Adressaten zur Übernahme eines Amtes emp- 
fohlen.° Man darf diesem Zusammenhang entnehmen, daß, ebenso 


1 Wie mir Herr Pfarrer Bornbeck in Michelstadt unterm 29. Juli 1914 
gütigst auf meine Anfrage hin mitteilte, ist heute die Mömling nicht schiff- 
bar. Damit ist aber keineswegs gesagt, daß auch in der fraglichen Zeit die Möm- 
ling nicht mit einem Nachen hätte befahren werden können. Denn wir wissen, 
daß ehedem auch solche Flüßchen für den Verkehr zu Wasser benützt worden 
sind, die heute hierfür völlig bedeutungslos sind; so waren die Sieg und die 
Fulda in ihrem größeren Teile schiffbar. Die damaligen Flüsse waren eben 
— eine Folge der dichteren Bewaldung — weit wasserreicher als die heutigen; 
8. hierüber K. Kretschmer, Historische Geographie von Mitteleuropa (im 
Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte, herausgeg. von G. 
v. Below und F. Meinecke, München-Berlin 1904), 400; W. Götz, Die Ver- 
kehrswege im Dienste des Welthandels (Stuttgart 1888), 553; zu den damaligen 
Schiffen selbst s. W. Vogel, Zur nord- und westeuropäischen Seeschiffahrt 
im früheren Mittelalter, in den Hanseatischen Geschichtsblättern 1907, S. 189. 
— Wenn der Absender schreibt, er habe sich auf seiner Wasserfahrt mit Fischen 
beschäftigt (pisces capiendo), so paßt auch das auf die Mömling, die noch 
heute als fischreich gilt, wie mir gleichfalls Herr Pfarrer Bernbeck mitzuteilen 
die Güte hatte. 

2 M. G. Ss. XXI, 359. 2 8. Kurze, Einhard, 44. 

8. Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben I, 2, S. 721; vgl. K. Th. 
v. Inama- Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte T? (Leipzig 1909), 444ff. 

„Inde navigio pisces capiendo ad villam . . . pervenimus. Tassilo vero, 
ut speramus, fidelis vester, de his, que ab eo quesivimus, Iprude Inter nobis 

` 


376 | Max Buchner 


wie der zuerst erwähnte ‚locellus“, den der Absender besucht hat, 
so auch die „villa“, nach welcher er zu Schiff. von dem „locellus“ 
kam, im Besitz des Adressaten, also Einhards, stand. Wie trefflich 
paßt das nun wieder auf die beiden Besitzungen Einhards, auf 
Michelstadt und Obermühlheim, die beide, wie wir schon hörten, 
durch die von Mömling und Main gebildete Wasserstraße in enger 
und naher Verbindung miteinander standen! Unter der „ villa“, 
zu der Ansegis von Michelstadt aus fuhr, ist somit die 
„villa... Mulinheim“ zu verstehen. 

All die einzelnen Angaben, welche wir aus dem Text unseres 
Schreibens selbst erhalten, fügen sich auf diese Weise zu einem 
harmonischen Bilde zusammen; sie zeugen dafür, daß wir mit unserer 
Forschung den richtigen Weg eingeschlagen haben. 

Aber auch die äußere Überlieferung unseres Briefes in der 
sog. „Formularsammlung von St. Denis“ paßt vorzüglich zu dem 
gewonnenen Ergebnis, wonach Einhard der Adressat des Schreibens 
ist; denn zu dem Mann, durch den m. E. die Anlage dieser Sammlung 
vorzugsweise erfolgt ist, zu Hilduin von St. Denis!, stand Einhard 
nachweislich in engen Beziehungen, sodaß es nun sehr leicht erklär- 
lich ist, wenn ein an Einhard gerichteter Brief auch dem Erzkaplan 
Hilduin zu Gesicht kommen und von diesem in seine Formularsamm- 
lung aufgenommen werden konnte: wie Einhard selber eines der an- 
gesehensten Mitglieder der karolingischen Hofgesellschaft zur Zeit 
Ludwigs des Frommen war?, so gehörte auch Hilduin auf Grund 
seines Amtes als Erzkaplan zu den ersten Würdenträgern dieses 
Kaisers“; und wie Einhard selber seine Wirkungsstätte als oberster 
Leiter der ‚opera regalia in Aquisgrani palatio regio“ zu Aachen 


in omnibus responsum dedit, et putanius, si eum probaveritis, et secundun: 
[scien}tiam vel doctrinam vestram aliquod servicium ei iniunxeritis, quod vobis 
exinde placere [curabj]it,“ 

1 8. oben S. 355. 

2 S. Kurze, 31ff. 

3 S. W. Lüders, Capella. Die Hofkapelle der Karolinger bis zur Mitte 
des 9. Jahrhunderts, im Archiv für Urkundenforschung, herausgeg. von K. 
Brandi, H. Breßlau, M. Tang! II (Leipzig 1909), 55f.; über Hilduin im all- 
gemeinen vgl. den Artikel von J. Schlecht im Kirchlichen Handlexikon von 
M. Buchberger I (1907), 972f., und die daselbst angegebene Literatur; eine 
zusammenfassende ‚Biographie dieser Persönlichkeit, deren hochstrebende 
Pläne noch nicht gewürdigt wurden, fehlt bis heute; seit längerer Zeit bin 
ich mit den Vorarbeiten zu einer solchen beschäftigt. 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 377 


lange Jahre hindurch hatte!, wie er daselbst ein Haus besaß?, so hatte 
auch die Behörde, an deren Spitze der Erzkaplan Hilduin stand, 
die kaiserliche Kapelle, seit dem Ende der Regierung Karls des 
Großen ihren Sitz in Aachen?, hatte hier somit auch Hilduin seinen 
Amtssitz.* Daß zwei so hochgestellte, am selben Orte schaltende 
Hofwürdenträger, wie Hilduin und Einhard es warens, auch in regem 
persönlichem Verkehr standen, wäre ohnehin ganz selbstverständ- 
lich, auch wenn wir nicht noch ausdrücklich von Einhard selber® 
Kunde von seinem vertrauten Umgang mit Hilduin erhalten hätten. 

Ist durch den Nachweis dieser Beziehungen Einhards zu Hilduin 
als dem einen Urheber unserer Formularsammlung somit auch 
die Aufnahme des fraglichen Briefes in diese Sammlung klargestellt, 
so bleibt uns doch noch eine Hauptfrage zu beantworten — die 
Frage: wann ist unser Brief geschrieben? 

Wir gehen bei der Beantwortung dieser Frage am zweckmäßigsten 
von den Ergebnissen aus, zu denen wir hinsichtlich des Briefschreibers 
gekommen sind. — Wir haben gefunden, daß der hl. Ansegis, als 
Abt von Fontanelle mit dem Erweiterungsbau der Hauptkirche 
seines Klosters beschäftigt, die fraglichen Zeilen geschrieben hat; 
wir erhalten demgemäß als terminus a quo und als terminus ante 
quem zwei ganz bestimmte Daten: den Beginn und das Ende der 
Regierung des Abtes Ansegis von Fontanelle. Durch die „Gesta 
abbatum Fontanellensium“ sind uns diese beiden Daten über- 


1 S. oben 8.367, Anm. 3. 2 S. Kurze, 24,35. ° S. Lüders, 52f., Anm. 6 

t Als „domus pontificis“ oder „palatium Lateranense“ wurde das Gebäude. 
das Hilduin zu Aachen bewobnte, bezeichnet; s. F. v. Reber, Der karolin- 
gische Palastbau (II: Der Palast zu Aachen), in den Abhandlungen der 
histor. Kl. der Münchener Akademie der Wissenschaften XX (= Denkschriften 
LXV, 1892), 205. 

5 Vgl. auch Walahfried Strabo, De imagine Tetrici vers 208 ff. (in 
den M. G. Poetae Lat. II, 376f.), der bei der Schilderung der karolingischen 
Hofgesellschaft i. J. 829 Einhard unmittelbar im Anschluß an Hilduin nennt. 

6 Translatio SS. Marcellini et Petri II, cap. 1, in den SS. XV, 245: „ . ego 
secundum consuetudinum aulicorum maturius surgens, primo mane palatium 
petii. Ibi cum ingressus Hildoinum ... ante fores regii cubiculi sedentem 
atque egressum principis opperientem invenissem, ex more salutatum surgere 
atque ad quandam fenestram ... modum accedere rogavi. Ad quam pariter 
stando incumbentes, de translatione sanctorum martyrum Marcellini et Petri 
necnon de miraculo ... mirando multa sumus locuti.“ Vgl. Translatio II, 
cap. 3, ebd. 246; Kurze, 45. 

1 Cap. 17 ed. Loewenfeld, 49 und 60. 


378 Max Buchner 


liefert. Wir wissen aus dieser Quelle, daß Ansegis am 2. April 822 
die Abtei Fontanelle erhielt und daß er sie bis zu seinem Tode, der 
am 20. Juli 833 erfolgte, innehatte. Der fragliche Brief ist 
demgemäß zwischen dem 2.April 822 und dem 20. Juli 
833 geschrieben. Soweit haben wir festen Boden unter unseren 
Füßen. — Wenn wir nun die Entstehungszeit des Schriftstückes 
noch enger zu begrenzen suchen, so wird uns hierbei folgende Über- 
legung dienlich sein können: im Jahre 827 hat bekanntlich Einhard 
die Reliquien der Heiligen Marzellinus und Petrus von Rom nach 
Michelstadt und kurze Zeit später von dort nach Obermühlheim bringen 
lassen.! Die Translation dieser Reliquien nach einer seiner Be- 
- sitzungen sollte für Einhards weiteren Lebenslauf, wie man weiß, gerade- 
zu epochemachend sein. Einhards Lebenerhielt, wie Kurze? bemerkt, 
fortan ein neues Ziel. Der Verehrung der beiden genannten Heiligen 
galt künftig in erster Linie sein Interesse. — Nun vergegenwärtige 
man sich: der Schreiber unseres Briefes hat nach unseren Ergeb- 
nissen kurz vor Abfassung seiner Zeilen sowohl Michelstadt wie auch 
Obermühlheim besucht, also jene beiden Orte, in welche 827 bez. 828 
der Reliquienschatz übertragen worden ist; der Schreiber berichtet 
auch dem Adressaten von diesem Besuch; aber er gedenkt hierbei 
mit keinem Worte der beiden Heiligen, erzählt dem Adressaten nichts 
von deren Verehrung, obgleich ein solcher Bericht seit dem Jahre 827 
doch Einhards größtes Interesse beansprucht hätte! Der Grund die- 
ses Schweigens wird nur darin zu suchen sein, daß der Brief zu 
einer Zeit geschrieben ist, da die Übertragung der beiden Heiligen von 
Rom nach dem mittleren Deutschland noch nicht erfolgt war — 
also jedenfalls vor dem November 8273. Die Entstehungszeit 
unseres Schriftstückes fiele demgemäß in die Zeit 
zwischen dem 2.April 822 und dem Herbst 827. 

Ich würde dieser mit Hilfe eines argumentum ex silentio gewon- 
nenen Datierung nicht viel Wert beilegen, wenn wir nicht auch 
durch positive Angaben im Texte unseres Schreibens dazu geführt 
würden, dessen Abfassungszeit bereits in das Jahr 826 zu 
verlegen. Der Absender teilt nämlich dem Adressaten mit, er wolle 
am 28. Juli sein Gepäck an das Hoflager senden, um dann drei Tage 
später selbst dahin aufzubrechen und am 15. August in Mainz ein- 

! Kurze, Einhard, 41ff. 


2 Ebenda 41. 
$ S. ebenda 43; Bondois, La translation des saints Marcellin et Pierre, 20f. 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 379 


zutreffen.! Man wird daher anzunehmen haben, daß sich im August 
des fraglichen Jahres das kaiserliche Hoflager in Mainz befand; 
‚da der Absender den Adressaten in Mainz zu vertreten verspricht, 
so wird es sich — wie dies schon Zeumer meinte — vermutlich um 
eine Versammlung daselbst, um eine weltliche oder kirchliche Zu- 


„Notum igitur sit sapientiae vestrae, quoniam 5. Kal. Augustas saumas 
nostras partibus palacii dirigere dispositum habemus et postea propter opus 
eclesie tres dies stare, easque festinanter deinde ... sequi volumus, ea videlicet 
ratione, ut 18. Kal. Septembr. ad Magantiam esse possimus.“ — Diese Stelle _ 
gibt uns gleichzeitig die Möglichkeit, die Richtigkeit unseres Ergebnisses, | 
daß das fragliche „opus eclesie“ der von Ansegis vollzogene Erweiterungsbau 
der Kirche von Fontanelle ist, einer erneuten Kontrolle zu unterziehen: wenn 
der Schreiber am 15. August in Mainz zu sein gedenkt und dabei bis zum 
31. Juli an dem fraglichen Orte, an dem er mit dem Kirchenbau beschäftigt 
ist, also nach unserer Annahme in Fontanelle, zu verweilen beabsichtigt, so 
blieben ihm 15 Tage, um die Strecke von Fontanelle bis Mainz zurückzulegen. 
Nun sind wir über den Reiseverkehr und die Reisedauer im Frankenreich 
zur fraglichen Zeit verhältnismäßig genau durch einzelne Angaben in Einhards 
Translatio SS. Marcellini et Petri unterrichtet (vgl. dazu W. Matthäi, Ein- 
hards Translatio SS. Marcellini et Petri in kulturgeschichtlicher Beziehung, 
Laubacher Programm, Grünberg 1884). Matthäi a. a. O. 15 hebt hervor, 
daß das Reisen zu den Zeiten Ludwigs des Frommen tatsächlich nicht so er- 
schwert war, wie wir es uns ohne die Angaben der genannten Schrift unwill- 
kürlich vorstellen würden. Zur Zurücklegung der in gerader Linie etwa 32 Meilen 
betragenden Strecke von Obermühlheim (Seligenstadt) bis Aachen brauchte 
Einhard, ungeachtet seines leidenden Gesundheitszustandes und der Schwierig- 
keit des Weges, in der Regel nur 7 Tage, su daß er trotz der angegebenen ver- 
zögernden Umstände täglich doch 4 ½ Meilen ritt (Matthäi a. a. O. 22), wäh- 
rend Einhards Sekretär Ratleik die Entfernung von Pavia his St. Moriz, die 
in der Luftlinie gleichfalls ca. 32 Meilen ausmachte, trotz des hochgebirgigen 
Geländes in 6 Tagen zurücklegte (ebenda). Auf Grund mehrfachen Materials 
kommt Matthäi a. a. O. 23 zu dem Ergebnis, daß die durchschnittliche 
Leistung eines Reiters bei längeren und nicht durch besondere Umstände 
beeinflußten Reisen täglich 5 Meilen (in der Luftlinie) betragen habe. — In 
15 Tagen konnte daher der Absender unseres Brieſes unschwer eine Strecke von 
rund 75 Meilen in gerader Linie zurücklegen — eine Strecke, die sich mit der 
ca. 72 Meilen betragenden Entfernung zwischen Mainz und St. Wandrille 
(Fontanelle) fast genau deckt. Vgl. W. Goetz, Die Verkehrswege im Dienste 
des Welthandels (Stuttgart 1888), 600, der die tägliche Geschwindigkeit von 
Reisenden und Boten im flachen oder hügeligen Terrain auf 7 Meilen, innerhalb 
des Gebirges auf 6 Meilen angibt. F. Ludwig kommt gelegentlich seiner 
„Untersuchungen über die Reise- und Marschgeschwindigkeit im XII. und 
XIII. Jahrhundert“ (Straßburger Diss., Berlin 1897, S. 97) zu dem Ergebnis, 
daß für die französischen Könige tägliche Reisen von 36—44 km nachzuweisen 
sind. - 


* 


380 Max Buchner 


sammenkunft, gehandelt haben. Hat nun vielleicht in der Zeit, da 
Ansegis die Würde eines Abtes von Fontanelle innehatte, in Mainz 
im Monat August eine derartige Versammlung getagt? Ist über- 
haupt für diese Jahre ein Aufenthalt des kaiserlichen Hofes in Mainz, 
nachzuweisen? 

Ehe wir diese Frage zu beantworten suchen, möchte ich eine Tat- 
sache hervorheben, auf die schon Simson! hingewiesen hat: ich 
meine den Umstand, daß die Quellen zuweilen die Stadt Mainz 
und die Pfalz Ingelheim, die ja bekanntlich Mainz unmittelbar be- 
nachbart lag, eben wegen dieser räumlichen Nähe durcheinander 
werfen; es genügt, die Annales q. d. Einhardi anzuführen, die (zum 
Jahre 787) von der „villa quae vocatur Ingilunheim‘‘ sprechen 
und dabei diese „ villa“ zum „suburbanum Mogontiacense“, zur Vor- 
stadt von Mainz, rechnen.? In ähnlicher Weise mag also auch der 
Schreiber unseres Briefes die Ingelheimer Pfalz insbesondere ge- 
meint haben, wenn er von seinem künftigen Aufenthalt „ad Magan- 
tiam“ schlechthin spricht; ja daß er hierbei wirklich Ingelheim 
und nicht die eigentliche Stadt Mainz im Auge gehabt haben wird, 
dafür spricht der Umstand, daß der Schreiber kurz vorher sagte, 
er wolle „ad palatium“ ziehen. Das Hoflager aber war naturgemäß 
auf der Ingelheimer Pfalz, nicht in der Stadt Mainz selbst. 

Nun zeigt das Itinerar Ludwigs des Frommen, daß er im Som- 
mer des Jahres 826 sich in seiner Pfalz zu Ingelheim aufhielt; vom 
Beginn des Juni an weilte er dort; am 20. Juni und am 10. Juli 
urkundete Ludwig zu Ingelheims; wie lange der Aufenthalt Lud- 
wigs zu Ingelheim währte, wissen wir nicht. Spätestens ging er im 
September zu Ende; denn noch im Laufe dieses Monats verweilte 
Ludwig auf der Pfalz Salz, die nördlich von Schweinfurt an der 
Saale gelegen ist; am 1. Oktober fuhr der Kaiser bereits wieder 
den Main hinab nach Frankfurt.“ 

Während jenes Ingelheimer Aufenthalts des Kaisers tagte nun 
eine größere Reichs versammlungs, mit der eine kirchliche Synode 


1 Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Ludwig dem Frommen (in den 
Jahrbüchern der deutschen Geschichte) I (1874), 258, Anm. 9. 

2 Annales q. d. Einhardi rec. F. Kurze (18%), 79f. ; 

3 Reg. imp. I?, Nr. 830 f.; vgl. auch P. Olemen, Der karolingische Kaiser- 
palast zu Ingelheim, in der Westđeutschen Zeitschrift IX (1890), 56. 

4 Reg. imp. I?, Nr. 832a, b. 

5 Reg. imp. I?, Nr. 829b; Simson, Jahrbücher Ludwigs I., 254ff. 


4 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 381 


verknüpft war.! Auch von diesen Versammlungen können wir 
nichts hinsichtlich ihres Beginnes und hinsichtlich ihres Endes an- 
geben; nur soviel können wir sagen, daß sie zeitlich in die Tage des 
am 1. Juni beginnenden und spätestens im September endenden 
Aufenthaltes Ludwigs in Ingelheim fielen. Jedenfalls steht, soviel 
ich sehe, nichts der Annahme im Wege, daß jene Tagung geistlicher 
und weltlicher Großen in den Monat August fiel? und daß somit 
unter ihr jene Versammlung zu verstehen ist, auf welcher der Ab- 
sender unseres Schreibens, Ansegis’, den Adressaten, Einhard, zu 
vertreten beabsichtigte. 

Gelegentlich jenes Tages zu Ingelheim fand bekanntlich ein bedeu- 
tungsvolles Ereignis statt: ich meine die Taufe des Dänenkönigs 
Harald zu Mainz bei St. Alban.“ Bekanntlich schildert Ermoldus 
Nigellus® mit aller wünschenswerten Anschaulichkeit diesen Vor- 
gang und zeichnet hierbei ein lebensvolles Bild vom Kaiserhof 


1 Vita Anskarii cap. 7 in den M. G. Ss. II, 694: „Augustus in publico con- 
ventu optimatum suorum cum sacerdotibus suis ceterisque fidelibus tractare 
coepit.“ Die Annales Xantenses zu 826 (M.G. Ss. II, 225) berichten aus- 
drücklich von einer „sinodus episcoporum ad Ingulunheim“. Vgl. Ch. J. He- 
fele, Histoire des conciles, Traduction française faite sur la deuxième édition 
Allemande par H. Leclercq, IV, p. I (Paris 1911), 491. 

3 Im Oktober fand in Ingelheim eine neue Versammlung statt (Reg. imp. I2, 
Nr. 832c). Dafür, daß die beiden Ingelheimer Tage zeitlich sehr nahe beiein- 
ander lagen, spricht der Umstand, daß eine Quelle, die Vita Hludowici cap. 40 
(in den M. G. S. II, 629f.), beide Versammlungen in eine einzige zusammen- 
wirft (Simson a. a. O. I, 255, Anm. 9). Es wird sich daher schon allein aus 
diesem Grunde empfehlen, den ersten Ingelheimer Tag erst in den August zu 
verlegen. Jedenfalls berechtigt uns, wenn ich nicht irre, kein Umstand, gerade 
den Juni als Zeit der ersten Zusammenkunft zu Ingelheim anzugeben, wie 
dies meist geschieht. 

3 Ich darf hier wohl auch auf einen Umstand hinweisen, der gleichfalls 
geeignet ist, für die Teilnahme des Ansegis an der damaligen Synode zu Ingel- 
heim zu sprechen: in seine berühmte Kapitulariensammlung hat Ansegis auch 
eine Reihe von Kapitularien aufgenommen (Capitularium collectio lib. II, 
cap. 29—46, in den M. G. Capitularia regum Francorum I, 420 ff.), welche 
vermutlich auf jener Ingelheimer Versammlung vom Episkopat vorgeschlagen 
wurden (s. Reg. imp. I?, Nr. 289b; A. Werminghoff in M. G. Concilia II. 
pars 2, S. 551, Nr. 45); zur Uberlieferung s. G. Seeliger, Mitteilungen aus 
einer Münchener Handschrift der Kapitularien, im N. A. XIX (1894), 670 ff. 

4 S. Simson a. a. O. I, 258 f., Anm. 9; auch hier wird seitens der Quellen 
Ingelheim und Mainz durcheinander geworfen. 

In honorem Hludowici IV, vers 399 ff., in den M. G. Poetae Latini aevi 
Carolini II, 69 ff.; vgl. Simson a. a. O. I, 260 f. 


389 Max Buchner 


Ludwigs des Frommen; in prächtigem Aufzug sehen wir den Kaiser 
und all seine Hofwürdenträger an unserem geistigen Auge vor- 
überziehen. Der Erzkaplan Hilduin, Helisachar, der Obertürwart 
Gerung, der Kanzler Fridugis, die Grafen Matfried von Orleans 
und Hugo von Tours und noch viele andere Große werden als Teil- 
nehmer an der Feier genannt. Nur einen vermissen wir, der doch 
zu Ludwigs bedeutendsten und vertrautesten Ratgebern gehörte 
und dessen gerade Ermoldus Nigellus ein andermal rühmend ge- 
denkt: Einhard. Mit Recht hat Kurze? diese Nichterwähnung 
Einhards bei der Schilderung jener Mainzer Festlichkeit seitens des 
genannten Dichters hervorgehoben; der Schluß liegt nahe, daß 
Einhard bei jenem Feste eben gefehlt hat — wieder ein Umstand, 
der uns in der Annahme bestärken wird, daß die Vertretung des 
Adressaten unseres Briefes durch dessen Schreiber sich auf den 
damals bevorstehenden Ingelheimer bez. Mainzer Tag bezieht.? 
Zu der Zeit, da Ansegis seine Zeilen an Einhard richtete, also 
vermutlich im Frühsommer (vor dem 28. Juli) 826, mag sich Ein- 
hard in Aachen, wo er in der Regel seinen Wohnsitz hatte!“, befunden 
haben; hier konnte dann auch Hilduin in den Besitz des Textes der 
Zeilen Ansegis’ gelangen und so diesen Brief als Formular in seine 
Sammlung aufnehmen. Aus der unweit Aachens sich erhebenden 
Eifel, die in ihrem Schoße Blei barg und in der bereits seit den Tagen 
der Römer Bleibergbau getrieben wurde“, kann Einhard das „ plum- 
bum“ bezogen haben, hinsichtlich dessen Transportes nach Fon- 
tanelle er Anordnungen treffen sollte; vielleicht vom Kloster des 


1 In honorem Hludovici II, vers 31, a. a. O. 25. 2 Einhard, 36. 

3 Vgl. Kurze, ebenda 36, der bemerkt, daß Einhard in den 20er Jahren 
„häufiger und länger als vorher vom Hofe beurlaubt war“. 

t Kurze, Einhard, 24, 35; vgl. Bacha, Étude biographique sur Eginhard, 38. 

5 S. oben S. 376f. 

6 S. A. Rössing, Geschichte der Metalle (Berlin 1901), 51; vgl. S. P. Alt- 
mann im Handwörterbuch der Staats wissenschaften VI“ (1910), 665; B. 
Knüll, Deutschland zu Beginn der sächsischen Kaiserzeit (Hörder Programm 
1908), 18; besonders auch Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben II (1886), 
330, und Dopsch, Die Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit II, 175f. 
sowie R. A. Peltzer, Geschichte der Messingindustrie und der künstlerischen 
Arteiten in Messing (Dinander:es) in Aachen und den Ländern zwischen 
Maas und Rhein, in der Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins XXX: (1908) 
245f. über die in der weiteren Umgebung Aachens gelegenen ausgedehnten 
Ligustätten von Galmeierz und über den schon früh hier betriebenen 
Galmeibergbau. | 


Zum Briefwechsel Einhards und des hl. Ansegis von Fontanelle 383 


hl. Servatius? zu Maastricht aus, dem Einhard ja als Abt vorstand, 
mochte sodann die erwünschte Lieferung an Blei und anderem Bau- 
material auf den Fluten der Maas und dann der belgischen und 
nordfranzösischen Küste entlang „bis zu dem Orte, wo die Seine 
in das Meer fließt”, bis in die Gegend von Fontanelle, gebracht 
werden. 

Es sei ausdrücklich bemerkt, daß diese letztere Annahme nicht 
mehr als eine bloße Möglichkeit ist, daß wir keinen festen Anhalts- 
punkt für die Vermutung haben, daß sich Einhard zur Entstehungs- 
zeit unseres Briefes in Aachen oder auch im Servatiuskloster zu 
Maastricht befand und daß von hier aus der in unserem Schreiben 
erwähnte Transport in das Gebiet der Seine-Mündung gehen sollte. 
Von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Hypothese werden 
die übrigen Ergebnisse unserer Untersuchung nicht berührt, wie 
gleichfalls mit Nachdruck betont sei. Als solch gesichertes Er- 
gebnis fanden wir vor allem, daß der Absender unseres Brie- 
fes Abt Ansegis von Fontanelle ist und daß demgemäß das 
Schreiben jedenfalls zwischen 822 und 833 abgefaßt ist. 
Als Adressaten aber konnten wir Einhard feststellen. Sein Be- 
sitztum in Michelstadt ist jener ‚„locellus .. . in loco qui dicitur 
| ill.“, den der Schreiber kurz vorher besucht hat; seine „villa“ Ober- 
- . mühlheim aber ist die „villa. ., zu der Ansegis von Michelstadt 
aus zu Schiffe fuhr. Als wahrscheinlich ergab sich uns endlich, 
daß Ansegis den fraglichen Brief vor 827, allem Anschein nach 
im Jahre 826, und zwar vor dem 28. Juli dieses Jahres ge- 
schrieben hat. — Eine schlagende Bestätigung erhält diese Datie- 
rung nun auch wieder durch die Überlieferung des Schrift- 
stückes in der wiederholt erwähnten Formularsammlung an 
17. Stelle. In früheren Untersuchungen hatte sich mir ergeben, 
daß die Kapitel 23 und 24 der genannten Sammlung im Frühsommer 
(vor dem 19. Juni) 829 geschrieben sind“, während ich für den an 


1 Das Kloster des hl. Servatius wäre dann der im Brief nach der Zeumer- 
schen Edition als Ortsangabe vorkommende „Sanctus ille“ („de Sancto illo 
usque ad locum . . .); wenn dagegen mit Roziöre statt „de Sancto illo“ „de 
loco illo“ zu lesen ist (s. oben S. 354, Anm. 1), so könnte man Maastricht selbst 
hierunter verstehen. 

2 8. Kurze, Einhard, 25. 

8 S. Buchner in den Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Bene- 
diktinerordens und seiner Zweige, N. F. IV (1914), S. 200 ff., besonders 204 ff., 
und ebenda N. F. VI (1916), 392 ff. | 


384 Max Buchner 


18. Stelle überlieferten Brief die Abfassungszeit in die Jahre 826 
bis 834 festsetzen konnte und aus verschiedenen Umständen ver- 
mutete, daß dies Schriftstück 827 entstanden sei.! Bei der vorläufig 
allerdings noch nicht veröffentlichten Untersuchung über die „ For- 
mularsammlung von St. Denis“, als Ganzes kam ich zu dem Er- 
gebnis,daß die hier überlieferten Schreiben im großen ganzen in chrono- 
logischer Folge, nach ihrer Entstehungszeit, eingetragen sind. Da nun 
cap. 18, wie bemerkt, nicht vor 826, vermutlich 827, geschrieben ist, so 
gelangen wir auch auf diesem Wege zur Ansetzung von cap. 17, also 
unseres Briefes, in eine dem Jahre 827 unmittelbar vorhergehende 
Zeit — es wird m. a. W. unsere Datierung ins Jahr 826 nur bestätigt. 

Die Untersuchung unseres Schriftstückes® bietet uns, abgesehen 
von ihrer Bedeutung für die Datierung unserer Formularsammlung, 
nun auch um der Sache selbst willen einiges Interesse: zwar be- 
schäftigt sich der Inhalt des Briefes mit herzlich unbedeutenden 
Fragen; er läßt uns nicht etwa die Fäden der fränkischen Reichs- 
politik jener Tage schauen; wir spüren hier auch nichts von der ge- 
witterschwülen Atmosphäre am Kaiserhofe Ludwigs des Frommen, 
von der Brief Nr. 18 einen charakteristischen Niederschlag dar- 
stellt.? Der Inhalt unseres Schrei bens gleicht vielmehr einer Idylle 
— einem Bilde, wie uns ein solches Friedrich Wilhelm Weber im 
zweiten Gesang (,, Das Kloster“) seines „Dreizehnlinden“-Epos ge- 
zeichnet hat: unter den würzigen Bäumen des Odenwaldes konnten 
wir in Michelstadt mit dem Schreiber des Briefes Rast halten und 
ihm dann folgen, als er einen Nachen bestieg und den Main hinab 
bis Obermühlheim fuhr, mit Fischen sich die Zeit verkürzend. Wir 
lauschten ihm, als er auf dem Fronhof zu Obermühlheim an den 


1 Buchner im Histor. Jahrbuch XXXV (1914), 1ff., besonders 20ff., 
sowie ebenda XXXVII (1916), 221 ff. 

2 [Nachtrag v. 26. IX 18:] Seit das Manuskript dieser Untersuchung fertig - 
gestellt wurde, sind reichlich vier Jahre verflossen. Inzwischen erschien im 
N. A. XII (1917), 283 noch ein „Das Formularbuch von Saint-Denis behandeln- 
der Aufsatz W. Levisons, auf den ich in dem oben S. 355 Anm. 3 ange- 
deuteten Zusammenhang einzugehen gedenke. — Meine oben S. 367, Anm. 3 
erwähnten „Forschungen“ erscheinen gleichzeitig mit dieser Abhandlung 
in der „Zeitschrift des Aachener Geschichts vereins“ und sodann selbständig 
als 207. Heft der „Studien zur Deutschen Kunstgeschichte“ bei Haitz in 
Straßburg unter dem Titel „Einhard als Künstler“. Eine zusammenfassende 
Skizze über das Leben Einhards werde ich demnächst (voraussichtlich in 
der „Deutschen Rundschau“) veröffentlichen. 

3 S. Histor. Jahrbuch XXXV, 18, 25. 


rn 
— 


Zum Briefwechsel Einkards und des hl. Ansegis von Fontanelle 385 


getreuen Tassilo seine Fragen hinsichtlich der Wirtschaftsführung 
richtete und nach dem Rechten sah. Und dann waren wir im Geiste 
wieder fern im Westen, im Mündungsgebiet der Seine, und beobach- 
teten, wie die Peterskirche der berühmten Abtei St. Wandrille die 
wachsende Menge der frommen Beter nicht mehr fassen kann, und 
wie sich daher der tatkräftige Abt des Klosters dazu entschließt, 
einen Erweiterungsbau vorzunehmen; das bringt manche Arbeit. 
manche Sorge mit sich; der Transport des Baumaterials und all 
die anderen tausend Fragen, die es zu erledigen gilt, wollen über- 
dacht und wohl erwogen sein. Und natürlich kostet ein solcher 
Kirchenbau auch Geld; da können wir es denn jenem rührigen Abt 
gewiß nicht verargen, wenn er sich darum bemüht, seine Renten 
möglichst zu steigern. Mit ganzer Seele gibt er sich so dem Unter- 
nehmen hin, das er begonnen hat. Aber auch andere Pflichten 
treten an den Vielbeschäftigten heran: bald muß er sein stilles Kloster 
verlassen, um sich an den kaiserlichen Hof zu begeben; am 15. August 
will er in Mainz eintreffen. 

So bietet der Inhalt unseres Briefes einen Blick in das Alltags- 
leben der Menschen des 9. Jahrhunderts, in ihre Alltagssorgen und 
-arbeiten. Was uns diesen Blick besonders interessant erscheinen 
läßt, ist der Umstand, daß der Mann, den wir im Geiste bei seiner 
Tätigkeit schauen durften, kein anderer ist als der später heilig 
gesprochene Abt Ansegis — jener Ansegis, der als erster eine Samm- 
jung des kirchlichen und weltlichen Rechtes veranstaltet hat und 
von dem man! mit gutem Grund bemerkte, er stelle ‚in seinem 
Wirkungskreise nach seiner allumfassenden Tätigkeit ein kleines 
Bild Karls d. Gr.“ dar. Nicht minder müssen uns jene Zeilen des- 
halb besonders interessieren, weil sie an den würdigen Biographen 
des großen Karl gerichtet sind: an Einhard; seinen „locellus“ zu 
Michelstadt, von dessen Besuch der Schreiber erzählt, hat später 
die Sage zum Schauplatz jener Szene gemacht, da Kaiser Karl sich 
wieder versöhnt mit seiner Tochter Imma und deren Gemahl Einhard.? 


1 Otto Schmid in Wetzer und Weltes Kirchenlexikon I? (1882), 885. 

2 Wie bemerkt sein mag, sollte dieser „Einhardspoesie“ auch die heute als 
„Thüringer Volkslied“ bekannte und in dem Singspiel Hermine v. Chezys 
vorkommende Weise „Ach, wie ist's möglich dann .. ihre Entstehung ver- 
danken; s. Felix Schreiber a. a. O. 20. 


Histor. Vierteljahrsc} riit, 1916. 4 25 


386 


Kleine Mitteilungen. 


Kaiser Joseph 1I. von Österreich und Kronprinz 
Friedrich Wilhelm von Preußen 1780 in Mitau. 


Im Jahre 1780 sah Mitau kurz hintereinander zwei hohe Gäste. In der 
Nacht vom 25. zum 26. Juli traf Kaiser Joseph II. von Österreich auf der 
Rückreise von St. Petersburg hier ein, wo er mit Katharina II. verhandelt 
hatte. Ganz spontan und unbeeinflußt hatte er den Plan gefaßt, die Bündnis- 
bestrebungen zwischen Preußen und Rußland durch eine persönliche Zu- 
sammenkunft mit der Zarin zu stören. Er ließ ihr durch seinen Wiener 
Gesandten seine Absicht kundtun, Katharina ging darauf ein, und so trat 
er am 26. April 1780 die Reise nach St. Petersburg an. Bei den Besprechungen, 
die er im Frühling in Mohilew und später in St. Petersburg mit der Zarin 
hatte, gelang es ihm, deren Vertrauen zu gewinnen und sie von Preußen 
ab und zu sich herüberzuziehen. 

Im Münzkabinett des Kurländischen Provinzialmuseums zu Mitau ist 
eine Erinnerung an diese Petersburger Konferenz erhalten: eine große kup- 
ferne Medaille, deren Vorderseite das Brustbild Josephs mit der Umschrift 
in russischer Transkription: „Graf Falkenstein“ — unter diesem Pseudonym 
reiste der Kaiser — aufweist, während auf der Rückseite in russischer Schrift 
und Sprache das Datum „1780. Jahres Julis 1. Tages“ steht. 

Zurück reiste Joseph über Rigal, Mitau, durch Litauen und Polen. Über 
seine Reise durch Kurland wird in dem Protokollbuch der Grünen Bürger- 
garde, das im Mitauschen Museum verwahrt wird und dem wir dann größere 
Abschnitte entnehmen werden?, nur ganz kurz berichtet, daß Herzog Peter 
von Kurland dem Kaiser zum Empfang seinen OberhofmarschallEwald v. Klop- 
manns nach Riga entgegenschickte; es ward ihm , mit einer nur dem großen 
Joseph eigenen Leutseligkeit begegnet“; „Höchstdieselben geruheten eine 
Weile sich mit ihm auf die gnädigste Art zu unterhalten“; in der Nacht 
vom 25. zum 26. Juli traf der hohe Reisende in aller Stille in Mitau em 
und setzte ohne Aufenthalt seine Reise nach Litauen fort. 


! Hier sollte ihm ein von einem jungen Romanus verfaßtes Begrüßungs- 
gedieht überreicht werden. Die Ode wurde aber nicht angenommen, da das 
Inkognito des Kaisers nicht gelüftet werden sollte; dem Dichter wurde be- 
deutet, der Kaiser wäre in Wien, nicht in Riga; in Riga wäre nur der Graf 
Falkenstein. Rigasche Stadtblätter für das Jahr 1880, S. 234f. 

? Vgl. Sitzungsberichte der Kurländischen Gesellschaft für Literatur und 
Kunst aus den Jahren 1864—1871, Mitau 1884, S. 103 ff., bes. S. 108 ff. 

` Vgl. über ihn Baltische Monatsschrift 40, 108 ff. 


— 2 


Kaiser Joseph II. v. Österr. u. Kronpr. Friedr. Wilh. v. Preußen 1780 in Mitau 387 


Bedeutend mehr enthält ein Brief, den wenige Tage darauf, am 28. Juli 
1780, der ehemalige Hofgerichtsadvokat und Hofrat Christoph Anton Tottien 
in Mitau’ an einen Verwandten geschrieben hat und der mir aus Privatbesitz 
freundlichst zur Verfügung gestellt wurde: 

. Der Graf Falkenstein ist in der Nacht hier durchgegangen. Vor 
Rheder? seinem Hause ist die Umspannung innerhalb 8 Minuten 
geschehen, und so ist er, ohne auszusteigen oder jemanden zu sprechen, 
weggefahren. Der Herzog ist mit dem Herrn Hofmarschall [Klopmann] 
und einigen Cavaliers auch da gewesen. Unter der Menge der Menschen 
hat ein Stuhlmacher sich in den Wagen gebogen und ganz begeistert hinein- 
gerufen: „Göttlicher Joseph, irdischer Gott, mache doch uns Sterbliche 
glücklich und steige aus!“ Man sagt, der Kaiser hätte hernach auf der ersten 
Station gesagt, der Kerl hätte ihm so gut gefallen, daß, wenn nicht ein solches 
Gedränge von Menschen da gewesen wäre, er ausgestiegen seyn würde. 
Man weiß nur zwey seelige Curlandsche Sterbliche, mit denen er gesprochen, 
erstlich mit dem Advokaten Tieden’, der ihm bis in Oley“ entgegengeritten 
gewesen, und hernach mit dem Schneckenwächter5 beym übersezen. 

Man erzählet mancherley Schnörckchen, z. Ex. in Riga hätte der Plaz- 
major sich bey der Anrede des Ausdrucks „Ewer Kaiserl. Maj.“ bedienet; 
der Kaiser hätte ihn sehr ernsthaft angesehen und gefraget: „Wer seyd 
ihr?“ der Plazmajor hätte sich recolligiret und gesaget, er wäre der Plaz- 
major, der Generalgouverneur ließe sich seiner Excellence bestens empfehlen; 
darauf hätte der Graf v. Falkenstein sehr freundlich erwidert: „Ach, be- 
lieben sie sich zu setzen“ etc. 

Nun genug von der neusten Römischen Kaiser Historie . 


Einige Stunden nachdem Joseph durengereist wär, traf der Prinz 
von Preußen, der nachmalige König Friedrich Wilhelm II., in Mitau 
ein. Friedrich der Große hatte ihn nach St. Petersburg entsandt, um nun 
wieder seinerseits die Verbindung, die Joseph soeben mit dem russischen 
Hofe angeknüpft hatte, zu lockern. Unterwegs sollte der Prinz am her- 
zoglich kurländischen Hofe vorsprechen und zu erkennen geben, daß Preußen 

! Geb. 1721 in Mitau, gest. 17% ebd. Vgl. über ihn Recke-Napiersky, 
Allgemeines Schriftsteller- und Gelehrten-Lexikon der Provinzen Kurland, 
Livland und Esthland, IV. Bd., Mitau 1832, S. 383 f. 

2 In den Rechnungsbüchern der herzoglichen Rentei im kurländischen 
Landesarchiv zu Mitau erscheint er als „Traiteur“. Er hat dann auch die 
Domestiken des Prinzen von Preußen bewirtet. 

Val. über ihn Sitzungsberichte 1894, S. 10. 

4 Olai, Grenzort zwischen Livland und Kurland, halbwegs an der Straße 
Riga - Mitau. 

5 Der Fährmann am Schneckenkrug jenseits der Aa direkt hinter Miteu. 

257 


388 Otto Clemen 


auf gute Beziehungen zum Mitauischen Hofe Wert lege und umgekehrt 
dieser in eigenem Interesse sich eng an Preußen anschließen müsse. Den 
letzteren Auftrag zu erfüllen wurde dem Prinzen nicht schwer. Es wurde 
ihm von seiten des Herzogs Peter ein ebenso herzlicher wie glänzender 
Empfang bereitet, so daß der Prinz versprach, auf der Rückreise hier länger 
Station zu machen. In diesen Tagen wurde er vollends mit Aufmerksam- 
keiten überhäuft. Auch rein menschlich, jenseits der Grenzen politischer 
Interessen, traten sich damals der Prinz, Herzog Peter und dessen schöne 
(dritte) Gemahlin, die Herzogin Dorothea, nahe. Tiedge schreibt in seiner 
Biographie der letzten Herzogin von Kurland (Leipzig 1823) S. 68: „Drei 
Fürstenseelen schlossen einen, von entlegenen Zwecken fernen, echt mensch- 
lichen Freundschaftsbund, der sich in dem Herzen des edlen Monarchen 
bis an seinen Tod fortsetzte und bei jeder Gelegenheit . . tätig erwies.“ Über 
den Empfang, der dem Prinzen bei seiner ersten Ankunft in Mitau bereitet 
wurde, und die Festlichkeiten, die dann bei seinem zweiten Aufenthalt in 
der Hauptstadt Kurlands ihm zu Ehren stattfanden, enthält das oben er- 
wähnte Protokollbuch einen ausführlichen Bericht, den wir im folgenden 
nit einigen Kürzungen wiedergeben. In seinem schwerfälligen Kurialstil 
und mit seinen gehäuften überschwenglichen Devotionsversicherungen 
trägt er ganz das Kolorit jener entschwundenen Zeit. Zugleich steigt ein 
lebensvolles, farbengesättigtes Kulturbild vor uns auf. 

Am 23. Juli 1780 war der Prinz in Memel angekommen, am 26. früh nach 
9 Uhr traf er im Jagdschloß Pönau (nordöstlich Doblen), später zur Er- 
innerung an die zweimalige Anwesenheit des Prinzen Friedrichslust genannt!, 
ein, woselbst Seine Durchlaucht der Herzog Dero hohen Gast, Höchst- 
welchem die Einrichtung des daselbst befindlichen Hochfürstlichen Land- 
hauses nebst dem neu angelegten schönen Garten ausnehmend gefiel, mit 
einer Kollation bewirteten. Einige hundert Bauernmädchen der Hochfürst- 
lichen Pönau-, Doblen- und Siuxtischen Gebiete war die Gnade zuteil ge- 
worden, Seine Kgl. Hoheit in ihrer ländlichen sauberen Tracht mit frohen 
Gesängen zu empfangen und vor Dero Wagen nicht nur Blumen streuen 
zu dürfen, sondern auch Höchstdenenselben durch die in den Wagen gereichten 


! Die Urkunde vom 25. September 1780, durch die Herzog Peter die 
Umtaufung vornahm, ist abgedruckt in der Dorpater Wochenschrift „Das 
Inland“ von 1845 Nr. 37 Sp. 647f. Der Herzog ließ auch im Parke von 
Friedrichslust zur Erinnerung an den Aufenthalt des Prinzen einen Obelisken 
errichten, den jedoch 1797 der neuernannte kurländische Gouverneur Driesen 
an die Rigasche Straße, da, wo der Weg nach dem ihm vom Kaiser Paul 1. 
von Rußland geschenkten Gute Paulsgnade abzweigt, versetzen und in ein 
Denkmal für diesen seinen Wohltäter verwandeln ließ. Vgl. den Mitauschen 
Almanach auf das Schaltjahr 1880, wo auch das Titelkupfer eine Dar- 
stellung des Denkmals bietet, ferner Mitausche Zeitung 1896 Nr. 33 und 
1916 Nr. 279. Dieses „umadressierte Denkmal“ steht heute noch. 


-am 
ne Br 


Kaiser Joseph II. v. Osterr. u. Kronpr. Friedr. Wilh. v. Preußen 1780 in Mitau 389 


Kränze ihre untertänigste und ehrfurchtsvollste Freude kennbar zu machen. 
Gegen 12 Uhr verließen Seine Kgl. Hoheit diesen ländlichen Ruhesitz unseres 
innigstgeliebten Fürsten und kamen in Höchstderoselben Gesellschaft nach 
1 Uhr mittags bei dem vor der Doblenschen Piorte nicht weit vor 
der Stadt aufgeschlagenen Hochfürstlichen Paradezelte an, vor welchem 
Höchstdieselben von Ihro Exzellenzen den Herrn Oberräten und zween 
Herrn Oberhauptleuten, im gleichen von dem Stadtmagistrat und den 
dazu in Parade haltenden Bürgergarden auf das freudenvollste empfangen 
wurden. Der solenne Einzug ging nunmehr, nachdem die Reisewagen mit 
den Paradekutschen gewechselt waren, unter Abfeuerung der Kanonen vom 
Schloß und von den Wällen der Stadt durch die am Staditor errichtete und 
ausnehmend schön gezierte Ehrenpforte in folgender Ordnung vor sich. 
(Die Zugsordnung schenken wir uns.) In dem Hochfürstlichen prächtig be- 
spannten Staatswagen, zu dessen Seiten acht Heiducken einhergingen und 
neben welchem die Hochfürstlichen Offiziere à la suite nebst vier Hofkava- 
lieren ritten, zogen Seine Kgl. Hoheit, Dero freudenvolle Gegenwart: Seiner 
Durchlaucht unserm gnädigsten Fürsten und Herrn, die Höchstdenenselben 
zur Seite saßen, sowie den vielen hunderten von Einheimischen und Fremden 
höchst entzückend war, die frohesten Blicke aller von Ehrfurcht und Be- 
wunderung durchdrungenen Zuschauer auf sich. . . In dem an der Schloß- 
brücke prächtig errichteten, mit dem Namenszug Seiner Kgl. Hoheit und 
verschiedenen Wappen vortrefflich gezierten Triumphbogen wurden Seine 
Kgl. Hoheit durch einen mit fleischfarbenem Atlas bekleideten und von einem 
Gewande von Grün- und Silberseide umschlungenen kleinen Genius, der sich 
über die Staatskutsche herunterließ, auf die angenehmste Art überrascht. 
Unter dem freudigen Zuruf: „Willkommen, geliebter Prinz!“ überreichte 
dieses durch seine Kleidung sowohl als durch sein lockiges Haar und un- 
schuldiges Gesicht reizvolle Kind Seiner Kgl. Hoheit einen auf weißem Atlas 
gedruckten und in einem Umschlag von orangefarbener Goldseide liegenden 
Höchstdenenselben zu Dero Ankunft geweihten feierlichen Gesang, worauf 
es im Forteilen Seiner Kgl. Hoheit mit den Worten: „Leb wohl, geliebter 
Prinz!“ sich ehrfurchtsvoll empfahl. — 

Ein Exemplar dieses Gesangs, zwar nicht das Dekorationsexemplar auf 
Atlas, das der Prinz gewiß an sich genommen hat, sondern ein gewöhnliches 
Druckexemplar auf Papier, aber gewiß das einzig erhaltene, hat sich in einem 
Sammelbande der Museumsbibliothek gefunden. Der Titel lautet: Gesang 
Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen von Preußen bey Höchstdero 
Durchreise durch Kurland geweiht. Mitau 1780. Gedruckt bey dem Hoch- 
fürstl. Hofbuchdrucker Johann Friedrich Steffenhagen. Das Carmen beginnt: 

Feyernd grüßt, mit Blumen im Haar, mit Jubelgesange 
Grüßt Kuronia Dich, 

Tag, an dem, wie Friderich groß, der Erbe der Preußen 
Unsre Fluren betrat! 


390 Otto Clemen 


und endet: 
Kehre, wenn Ruthenia, wenn der prächtigen Newa 
Silberwelle Dich nun — 
Für uns allzu lange — gesehn, zu Troste den Deinen, 
Uns zur Freude zurück! 

Die in behaglicher Breite sich ergehende Schilderung der weiteren Emp- 
fangsfeierlichkeiten im Schloß selbst übergehen wir. Am Nachmittage 
wurde die 1754 gegründete Freimaurerloge zu den drei gekrönten Schwertern 
und das 1775 von Herzog Peter ins Leben gerufene akademische Gymnasium 
besucht, und abends fand im Schloß ein Konzert unter Direktion des herzog- 
lichen Kapellmeisters Franz Adam Veichtner! statt. 

Die Erinnerung an den Besuch, den der Prinz von Preußen der Academia 
Petrina abgestattet hat, hält eine große silberne Medaille von edelster Prägung 
fest, die sich im Münzkabinett des Museums fand. Die Vorderseite zeigt 
das Brustbild des Prinzen mit der Umschrift: Fridericus Wilhelmus princeps 
Borussiae. Auf der Rückseite sieht man Herkules, kenntlich an der Keule und 
dem Felle des nemeischen Löwen, vor einem Sockel sitzen, auf dem sich ein 
Obelisk erhebt; die obere Hälfte desselben ist indes nicht mehr sichtbar, sie 
verliert sich in Wolken. Unter diesem Bilde liest man in kleiner Schrift die 
Jahreszahl MDCCLXXX, und die Umschrift bildet der Hexameter: „Huc 
‚ades et genium templis nascentibus infer! Den Weg zur Erklärung dieser 
Symbolik weist uns ein in der Autographensammlung der Mnsenmsbibliothel 
vorhandener Brief, den der leitende Minister Herzog Peters Friedr.ch 
Wilhelm Raison? am 24. September 1780 aus Mitau an Karl Wilhelm Ramler 
in Berlin, den „deutschen Horaz“, geschrieben hat. Der Brief lautet, soweit 
er uns in diesem Zusammenhang interessiert, folgendermaßen: 

Wohlgeborner Herr, 
Hochzuverehrender Herr Professor 

Die Zeit zwischen der Ankunft der gestrigen und dem Abgange der heutigen 
Post ist zu kurz, um mir zu erlauben, die Antwort meines Herrn, bei dem 
Aufenthalt Seiner Durchlaucht auf dem Lande, abzuwarten, sonst würde mit 
diesem Briefe zugleich die Anweisung zu dem erforderlichen Golde und Silber 
abgefertigt werden. Da ich aber nicht unterlassen habe, dem Herzoge sogleich 


von der Gütigkeit Rechenschaft zu geben, mit welcher Euer Wohlgeboren 


nicht allein einen Künstler auszumachen beliebt haben, weleber die Ver- 
fertigung des Schaustücks in der bestimmten Zeit übernimmt, sondern 
überdies für eine vorteilhafte Veränderung in dem Entwurf der Zeichnung 
Sorge tragen zu wollen, so bin ich sicher, daß mit nächster Post die erwähnte 
Übermachung geschehen wird. Die in den beiden Überschriften, die Euer 


1 Vgl. über ihn Sitzungsberichte 1864—4871 ‚ 8. 441 ff., ferner Ettner, 
Quellenlexikon der Musiker u. Musikgelehrten 10, 46, 
2 Vgl. über ihn Sitzungsberichte 1909 und 1910, 8. 2. 


kg 3 2 Bel, Bas, 8 Po 


Kaiser Joseph II. v. Osterr. u. Kronpr. Friedr. Wilh. v. Preußen 1780 inMitau 391 


Wohlgeboren neben einander zur Wahl stellen, ausgedrückten Gedanken 
sind so nah miteinander verwandt, dag mir der Vergilianische notwendig 
beifallen mußte, da ich auf ein Motto für unsre Münze dachte. Vielleicht 
war es bloß der Zufall, der mich auf die nascentia templa brachte und den 
Ausdruck des Statius vorziehen ließ. Er ist aus dem ersten Gedicht des 
dritten Buchs seiner Wälder. Dieses letzte Wort darf ich wohl wagen, da 
schon etliche von unseren Landsleuten ihre vermischten Schriften ebenso 
nennen 

Der Brief lehrt folgendes: 1. Raison, der nach der Autobiographie seines 
Sohnes gern zeichnete“, schickte einen Entwurf an Ramler, nach dem die 
Denkmünze in Berlin in Gold und Silber, das baldigst angewiesen werden 
würde, hergestellt werden sollte. 2. Ramler erklärte sich bereit, einen Me- 
dailleur zu engagieren? und eine Korrektur in der Zeichnung zu besorgen, 
und schlug zwei Inschriften vor, von denen Raison den Vers des Statius: 
Huc ades etc. auswählte, weil er in den nascentia templa eine Anspielung 
fand auf das in der Entstehung, im Aufblühen begriffene akademische 
Gymnasium, dem der Prinz am Nachmittage des 26. Juli einen Besuch ab- 
gestattet hatte. Es war die glücklichste, segens- und ruhmreichste Gründung 
des Herzogs Peter; ihr intellektueller Urheber aber war der hochgebildete 
Raison; ausgezeichnete Gelehrte, größtenteils auf den Vorschlag des Ber- 
liner Akademikers Sulzer aus Deutschland berufen, bildeten das Professoren- 
kollegium. In geistvoller Weise ist das Petrinum in seiner ersten Entwick- 
lung auf unsrer Medaille durch den stattlichen Obelisken, dessen obere 
Hälfte sich in Wolken verliert, angedeutet. Der vor dem Bauwerk sitzende 
Herkules soll nur mit echt deutscher philologischer Gründlichkeit und Ge- 
wissenhaftigkeit auf die Herkunft und ursprüngliche Bedeutung der Inschrift: 
Hue ades etc. hinweisen: es ist Vers 28 des 1. Gedichts im 3. Buche der 
Silvae des Publius Papinius Statius, und hier schildert der Dichter den präch- 
tigen Tempel, den der reiche Puteolaner Pollius Felix dem Herkules zu 
Ehren bei Sorrento hatte erbauen lassen. 

Nach dieser Abschweifung kehren wir zu der Reise des preußischen Kren- 
prinzen zurück. Am 27. Juli reiste er über Riga nach St. Petersburg weiter. 
Am 20. Oktober traf er auf der Rückreise wieder in Mitau ein und blieb 
bis zum 23. In diesen Tagen reihte sich Fest an Fest. Wir geben aber 
aus unsrer Quelle nur die Beschreibung des „höchstvergnügten“ Masken- 
balls wieder, der am Abend nach dem Ankunftstage auf dem Schlosse abge- 
halten wurde und seinen Höhepunkt in einer allegorischen Aufführung und 
geist- und geschmackvollen Huldigung vor dem Prinzen erreichte: 


1 Hier denkt Raison offenbar vornehmlich an Herders „Kritische Wälder 

3 Höchstwahrscheinlich erhielt Abraham Abramson (gest. 1811 in Berlin 
als kgl. preuß. Münzmeister, vgl. Allgemeine Deutsche Biographie 1, 21) 
den Auftrag. 


392 Ä Otto Clemen 


Nach geendigter Kur wurde von verschiedenen aufs prächtigste servierten 
Tafeln zu Mittag gespeist. Abends war die ganze Stadt aufs herrlichste er- 
leuchtet, bei Hofe aber Ball en masque, zu welchem der in hiesigen Fürsten- 
tümern accreditierte russisch-kaiserliche Minister mit Dero Frau Gemahlin! 
und die hierselbst anwesende zahlreiche Noblesse, im gleichen die Professoren 
der hiesigen Petrinischen Akademie und die Hochfürstlichen Offizianten 
aus allen Departements, wie nicht weniger die beiden Bürgermeister dieser 
Residenzstadt und verschiedene von der hiesigen Kaufmannschaft durch 
besonders dazu gedruckte Billets waren eingeladen worden. Während der 
Maskerade erfolgte für Seine Kgl. Hoheit den Kronprinzen und die im frohen 
Tanz begriffene Gesellschaft die angenehmste Überraschung, indem bet 
Aufziehung eines im großen Tanzsaal künstlich und verdeckt angebrachten 
Vorhangs sich auf einer prächtigst erleuchteten Bühne der Parnaß darstellte. 
Auf selbigem sah man den Apoll und die peun Musen, am Fuße desselben 
aber standen Mars, Merkur, Orpheus und Amphion. Nach einer kurzen 


Verweilung stiegen alle den Parnaß herunter. Zu ihren Füßen erhob sich 


ein Altar, auf welchen Mars das wohlgetroffene und von dem Hochfürst- 
lichen Hofmaler Herrn Parisius? angefertigte Bildnis Seiner Kgl. Hoheit 
des Kronprinzen“ hinstellte. Die Musen traten hierauf alle bewundernd 
um den Altar herum und schmückten Altar und Bild mit Blumen, die ein 
Amor, neben welchem ein Hymen stand, darreichte. Apollo legte hier- 
nächst auf das Bild einen Lorbeerkranz. und plötzlich fuhr der Adler Jupiters 
aus der Höhe herab, das Bild mit seinen Fittichen zu decken. Alle, die 
bisher um den Altar gestanden, traten nunmehr zurück, und die Musen und 
Götter sangen in verschiedenen Chören, Arien und Rezitationen das Lob 
des liebenswürdigsten Prinzen. Nach Beendigung des Gesangs stiegen alle 
auf einigen aus dem Vordergrunde der Bühne schnell vorspringenden Stufen 
auf den Tanzsaal herunter. Eine der Musen überreichte Seiner Kgl. Hoheit 
das auf weißem Atlas gedruckte, in hellrotem Samt gebundene und vom 
Hochfürstlichen Kapellmeister Herrn Veichtner in Musik gesetzte Sing- 
gedicht, eine andre dagegen brachte Seiner Kgl. Hoheit eine mit Höchst- 
dero gekröntem Namenszuge und den Worten: Vive en joye! gezierte Schleife, 
welche Höchstdenenselben von Ihro Durchlauchten, der regierenden Herzogin 


Baron Burchard Alexis Konstantin v. Krüdener mit seiner abenteuer- 
lichen Frau Julie geb. Vietinghoff. 

Der Hofmaler Parisius oder besser Parisien oder Barisien ist der wegen 
seiner Abstammung aus einer französischen Emigrantenfamilie so genannte 
Friedrich Hartmann aus Koburg, der 1767 nach Riga, 1770 nach Mitau kam. 
Vgl. Wilhelm Neumann, Lexikon Baltischer Künstler, Riga 1908, S. 5f. 

3 Der Kronprinz wird dieses Porträt mit nach Berlin genommen haben. 
Herr Geheimrat Paul Seidel, der Dirigent der Kunstsammlungen in den könig- 
lichen Schlössern und Direktor des Hohenzollernmuseums, teilte mir aber 
mit, daß ihm das Bild unbekannt sei. 


* — AO Zaren er 
t T 1 1 = 
— 1 1 — 2. 


Kaiser Joseph II. v. Österr. u. Kronpr. Friedr. Wilh. v. Preußen 1780 ip Mita u 393 


in Höchsteigner Person am Arm befestiget und auf eben die Art auch nun- 
mehro von den auf der Maskerade Anwesenden zu Ehren dieses festlichen 
Tages getragen wurde. Seine Kgl. Hoheit geruheten nicht nur sämtlichen 
bei Aufführung dieses Singgedichts auf die würdigste Art beschäftigt ge- 
wesenen Verehrern und Freunden der Dicht- und Tonkunst sowohl während 
des Singspiels als auch bei dem Schluß desselben Höchstdero gnädigen Bei- 
fall auf die froheste und huldreichste Art zu erkennen zu geben, sondern 
auch unserer Durchlauchtigsten Landesherrschaft die innigste Freude über 
diese Höchstdenenselben überaus angenehme Sürprise in den einnehmendsten 
und für das Herz jedes Anwesenden rührendsten Ausdrücken kennbar zu 
machen. Höchstdieselben erzeigten hierauf den über den huldreichsten Bei- 
fall des erhabenen königlichen Kenners frohen Musen die Freude, in Höchst- 
eigner Person eine jede derselben zum Tanze nehmen, und wie Höchst- 
dieselben Ihro Durchlaucht die regierende Herzogin zur Tafel führeten und 
von Ihro Durchlaucht der verwitweten Herzogin an der Seite Seiner Durch- 
laucht des Herzogs zu selbiger begleitet wurden, in Gesellschaft sämtlicher 
in ihrer allegorischen Tracht annoch prangenden Musen an einer sinnreich 
dekorierten und prächtig servierten Tafel das Souper einzunehmen, wo- 
nächst von der übrigen auf der Maskerade befindlichen Gesellschaft an 
verschiedenen Tafeln gespeiset und nach Aufhebung derselben bis gegen 
3 Uhr morgens der Ball höchstvergnügt fortgesetzt wurde. — 

Zu dem im Mittelpunkt des Festes stehenden Singgedicht, das übrigens 
auf ausdrücklichen Wunsch des Prinzen am 22. Oktober abends vor einem 
großen Publikum wiederholt wurde, sei noch eine Bemerkung nachgetragen: 
Es war verfaßt von dem Professor des Griechischen an der Akademie Karl 
August Kütner! und komponiert von dem schon erwähnten Veichtner. Ein 
leider am untern Rande angesengtes Exemplar des bei Steffenhagen in 
Mitau gedruckten Stücks — wohl das einzig erhaltene — befindet sich in 
der Museumsbibliothek. Der Titel lautet, soweit lesbar: Singgedicht auf 
die Rückkehr Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Preußen aus 
Rußland. In Musik gesetzt von F. A. Veichtner, Hochfürstl. Kurl. Koncert- 
meister. [Der Name des Dichters ist nur handschriftlich beigefügt.] Mitau, 
Kütner hat die Gelegenheit benutzt, zugleich auch den großen König zu 
feiern, aus dessen Lande und in dessen Auftrag der Prinz erschienen war: 

O! Seligkeit, geboren seyn 

Im Lande, das ein guter Fürst regiert! 

Ein Fürst, der nie Sein Ohr 

Der Menschlichkeit verschloß, 

Der gute Thaten gern belohnt, 

Gern das Verdienst aus seinem Winkel zieht, 
Und gern auf Weisheit hört! 


1 Vgl. über ihn Karl Dannenberg, Zur Geschichte und Statistik des Gym- 
nasiums zu Mitau, Mitau 1875, S. 8. 


394 Otto Clemen 


So thaten Friedrichs Väter, so der Held, 
Der Silberlockige, 
Der Seiner Zeit 
2 Ein Wunder selbstgeschaffner Größe ward: 
So Friedrich: — so Sein Erbe! — 

Am 23. Oktober früh verlieg der Prinz Mitau. Der Herzog begleitete ihn 
bis einschließlich 26. über Libau hinaus bis an die Grenze seiner „Fürsten- 
tümer“. Am 23. frühstückte man auf dem Jagdschloß Pönau - Friedrichs- 
lust, und zu Mittag speiste man in Großblinden bei dem gelehrten Reichs- 
grafen Heinrich Christian v. Keyserling und dessen ebenso gelehrter Ge- 
mahlin Karoline Charlotte Amalie, geb. Gräfin Truchseß von Waldburg.“ 
Der herzoglich kurländische Kammerherr Heinrich v. Offenberg saß mit 
an der Tafel, und sein Tischnachbar war der königlich preußische Kammerherr 
Reichsgraf Ernst Ahasverus Heinrich v. Lehndorff?, der sich à Bliden au 
passage du Prince de Prusse’ in Offenbergs an wertvollen Handzeichnungen 


und interessanten Autographen reiches Stanmbuch? eingetragen hat. 


1 Vgl. über ihn Stammtafeln, Nachrichten und Urkunden aus dem Ge- 
schlechte derer v. Keyserlingk, zusammengetragen von H. A. J. Frhr. v. Keyser- 
lingk, Berlin 1853, S. 65 ff. 

2 Derselbe, dessen Tagebücher Karl E. Schmidt unter dem Titel: 30 Jahre 
anı Hofe Friedrichs des Großen, Gotha 1%7, herausgegeben hat. 

3 Vgl. über dieses Sitzungsberichte 1872, S. 34 ff. 1887, S. 16 ff., W. Neu- 
mann, Aus alter Zeit. Kunst- und kulturgeschichtliche Miszellen aus Liv-, 
Est- und Kurland, Riga 1913, S. 63 ff. 


Otto Clemen. 


Kritiken. 

Kurt Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten. Ein Bei- 
trag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Mer- 
kantilismus. (Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie, herausg. 
von Karl Diehl. Zweites Heft.) Jena 1914. Gustav Fischer. XIV 
und 468 8. M. 20,—. ö 

Am Schlusse seiner Darlegungen behauptet Zielenziger, die ältere deutsche 
wirtschaftliche Literatur sei bisher sehr unterschätzt werden. Diese Be- 
merkung, an sich unrichtig, muß um so mehr Verwunderung hervorrufen, 
da der Verfasser in den ihm vorangegangenen Untersuchungen sehr gut be- 
wandert ist, sie im ersten Teile kritisch in bezug auf ihre Auffassung von 

Merkantilismus und Kameralismus betrachtet und sie im zweiten Teile sehr 

ausgiebig für die Biographien und für seine Referate über die Lehren der 

einzelnen Kameralisten verwertet. Gerade in den letzten Jahren hat sich 
die Forschung sehr eindringend mit seinem Thema befaßt: 1909 erschien 

Albin Smalls The Cameralists, the Pioneers of German Social Polity, 1910 

meine Monographie über Wilhelm von Schröder, 1911 Axel Nielsens Ent- 

stehung der deutschen Kameralwissenschaft im 17. Jahrhundert. Die Nei- 
gung vieler junger Autoren, die ihre ersteren größeren Studien veröffentlichen, 
die, eigenen Ergebnisse etwas gar zu sehr zu unterstreichen, mag an jenem 

Urteile die Schuld tragen; sie soll uns nicht hindern, gern anzuerkennen, 

daß Zielenziger unsere Erkenntnis wieder um ein Ansehnliches gefördert hat. 

Der Verfasser führt mit Recht aus, daß bisher über den Begriff des Ka- 
meralisten und des Kameralismus, über die Abgrenzung zwischen alten und 
neuen Kameralisten und zwischen Kameralisten und Merkantilisten keine ein- 
heitliche Auffassung bestanden hat. In der Regel verstand man unter dem Ka- 
meralismus Verwaltungslehre, auch Small definierte ihn als Verwaltungstheorie 
und Verwaltungstechnik, für Nielsen dagegen war der ältere Kameralismus eine 
auf der Politik des Aristoteles beruhende „Auffassung vom Verhältnis des Staates 
zu den verschiedenen Erxwerbszweigen , Kameralismus gleich deutscher Mer- 
kantilismus. Nach einem Überbliek der bisher in der Literatur vertretenen 

Ansichten über beide Begriffe kommt Z. zu der durchaus richtigen Anschauung, 

daß der Merkantilismus kein System sei, und erklärt ihn, nicht weit von 

Sehmoller abweichend, als eine Zeitströmung, in der sich alles um das na- 

tionale Selbstbewußtsein konzentriert, als Nationalismus mit dem leitenden 

Prinzip der politischen und volkswirtschaftlichen Zentralisation; nur stellt 

Sehmoller die Staatsbildungspolitik in den Vordergrund, Z. sieht als das 

Primäre die „Bewegung“ an. Die Grenze zwischen dem merkantilistischen 


396 Kritiken 


und dem liberalen Geiste bietet ihm die nationale Richtung des einen, die 
kosmopolitische des andern. Ich glaube, man wird dem allen zustimmen 
dürfen. In den Ausführungen über die merkantilistisch-volkswirtschaft- 
lichen Anschauungen, das Wesen des Geldes, die Handelsbilanz, den Glauben 
an die Allmacht des Staates u. a. konnte Z. naturgemäß weniger Eigenes 
bieten, aber auch hier finden sich treffende Zusammenfassungen der bis- 
herigen Forschung: so wenn er S. 283f. sagt, daß der wirtschaftliche Mer- 
kantlismus dem politischen gehorchte, wenn er häufig den eudämonistischen 
Gedanken des Merkantilismus betont und wiederholt seine „ökonomische 
Inkongruenz hervorhebt; oder wenn er im Neomerkantilismus wieder wie im 
Altmerikantilismus das Streben nach Schutz der nationalen Arbeit und nach 
der „nahrhaften, volkreichen Gemein“ Bechers erkennt. Dagegen scheint 
mir die Entstehung des Merkantilismus zu mechanisch in den Beginn des 
16. Jahrhunderts gesetzt zu sein; als die „Geburtsstunde des Merkantilis- 
mus“ kann der „Beginn der neuen Zeit“ schlechthin nicht bezeichnet werden. 
Einzelne seiner Wurzeln reichen ja zweifellos ins Mittelalter zurück, dem 
J. sich freilich recht fremd zeigt, wenn er etwa (S. 70) sagt: „die Macht der 
Kaiser war vom Ausgang des 14. Jahrhunderts immer mehr gesunken, die 
goldene Bulle 1357 war der erste Schritt zur Selbständigwerdung der Ter- 
ritorien“. Eine Bewegung kommt natürlich nicht in einem genau bestimmten 
Zeitpunkte zustande, aber soweit ist Z. gewiß im Rechte, daß im 16. Jahr- 
hundert, dessen wirtschaftliche Rolle in der deutschen Geschichte er zu ein- 
heitlich dunkel malt, durch Humanismus, Reformation und Rezeption des 
römischen Rechts wesentliche neue Elemente zu den schon vorhandenen 
staatsrechtlichen und wirtschaftlichen hinzugekommen sind, um einen spe- 
zifiseh deutschen Merkantilismus zu bilden. Die staatliche Festigung der 
deutschen Territorien des 16. Jahrhunderts und ihre Verwaltungsorganisation 
hat, wie Z. sehr richtig betont, dem staatlichen Egoismus, d. h. dem Mer- 
kantilismus, die Basis geliefert. 

Der neue Beamte ist der Kameralist im weiteren Sinne. Man hat sich 
gewöhnt, den Ausdruck enger, zum Teil ganz anders zu fassen, als er einst 
üblich war, und Z. versucht nun, den Begriff „älterer deutscher Kameralis- 
mus“ neu und scharf zu präzisieren. Ältere deutsche Kameralisten 
sind nach seiner Definition merkantilistische Staatsmänner, voin 
beginnenden 16, bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts, Volks- 
und Privatwirte zugleich, die ihre Forderungen und Ideen in 
nichtwissenschaftlichen, politischen Schriften niederlegen. Zer- 
gliedern wir diese Definition, um zu sehen, ob sie zutrifft. Die Kameralisten 
im engeren Sinne sind nach Z’s Auffassung Beamte, und zwar eine Sonder- 
gruppe innerhalb des großen Kreises der gewöhnlichen Kammerbeamten, die 
Z. von ihnen als „Fiskalisten“ trennen will. Sie sind ferner Merkantilisten, 
da sie das Land politisch und wirtschaftlich stark und einig machen wollen; 
ihrem wirtschaftlichen Programme sind sogar weltwirtschaftliche Ideen 


y Kritiken n 397 
micht fremd, ohne daß sie sich freilich von mittelalterlichen Grundgedanken 
wie der Nahrungsidee freimachen können; aus den vielen Vertretern des 
Merkantilismus heben sie sich durch ihr besonderes Verhältnis zum Fürsten 
hervor. Sie vereinen weiter Volkswirtschaft und fürstliche Privatökonomie, 
manchmal mit Überwiegen des ersteren, manchmal des zweiten, fiskalistischen 
Momentes. Ihre Schriften haben endlich nicht den Charakter der Wissen- 
schaftlichkeit, sondern nur den der Technik und Politik, erst mit dem Beginn 
des 18. Jahrhunderts entsteht eine wissenschaftlich-kameralistische Lite- 
ratur und zugleich die Ausweitung auf die Staatswissenschaften überhaupt. 
— Gewiß hat Z. richtig geurteilt, daß der Merkantilismus der übergeordnete 
der Kameralismus der untergeordnete Begriff ist, während Small die ent- 
gegengesetzte Ansicht vertreten hatte; zweifellos bedeutet seine Auffassung 
auch einen Fortschritt gegenüber dem geistreichen Nielsen, der die Abhängig- 
keit von Aristoteles als Kennzeichen des älteren Kameralismus doch über- 
schätzt hat. Aber auch 2's Definition scheint mir nicht einwandfrei. 
Namentlich in den Begründungen betont Z. den Beamtencharakter dieser 
Gruppe von Merkantilisten viel zu sehr. Sie waren zum großen Teile weder 
aus den Justiz-, Finanz- und Verwaltungsbehörden hervorgegangen, noch 
wurden sie in solche aufgenommen, sie fühlten sich selbst vielmehr im Gegen- 
satze zu den Beamten der landesfürstlichen Kollegialbehörden, die sie 
Kameralisten nannten, als eine Art Staatskünstler, frei von berufsmäßiger 
Dienstleistung gegenüber dem öffentlichen Gemeinwesen. Das gilt besonders 
von den „drei großen Österreichern“, die Z. selbst als die typischen Vertreter 
des älteren Kameralismus bezeichnet. Johann Joachim Bechers Stellung 
als kaiserlicher Kommerzienrat bedeutete 1673, als er seine Politischen 
Discurs zum zweiten Male herausgab, kaum mehr als einen bloßen Titel, und 
das Manufakturhaus in Wien, das 1676 vollendet wurde, ging, wenn er auch 
dem Namen nach durch Kontrakt mit Gehalt bestellter technischer Leiter 
eines staatlichen großindustriellen und Lehrunternehmens war, schon nach 
wenigen Monaten hinsichtlich der Kosten und Gefahr ganz an ihn als Privat- 
person über, während Grundeigentümer der Hofkammerpräsident Sinzendorf 
war. Und Wilhelm von Schröder schrieb seine Schatz- und Rentkammer 
erst, nachdem das Haus, dessen Leitung er nach Becher übernommen, ab- 
gebrannt war; er bezog damals ohne irgendeine beamtenmäßige Verwendung 
nur ab und zu eine Gnadengabe und wurde erst nach Erscheinen seines 
Werkes Kameralist im alten Sinne, Beamter der Zipser Kammer. Über 
Hörnigks Biographie sind wir noch zu wenig aufgeklärt, anscheinend fehlte 
ihm in Österreich ebenso der „typische Beamtencharakter“, wie Z. selbst 
dessen Fehlen bei Obrecht konstatiert. Es ist ferner sehr fraglich, wie viele 
dieser merkantilistischen Schriften als amtliche aufzufassen sind. Die Po- 
litischen Discurs z. B. und die Schatz- und Rentkammer sind Privatarbeiten, 
denen nicht einmal offiziöser Ursprung nachgesagt werden kann, der aller- 
dings bei anderen zweifellos vorhanden ist. Die Widmung an den Kaiser 


398 Kritiken 


bringt diese Werke erst in eine nicht uneigennützige Beziehung zum Landes- 
fürsten, mit dessen Dienst sie 2. T. auch durch ihre empirische Grund- 
lage zusammenhängen. Man sieht, daß die Bezeichnung „ältere Kameralisten“ 
eigentlich keine volle Berechtigung hat; doch hat sie sich einmal in der 
Wissenschaft eingebürgert und möge darum beibehalten werden. Ein an- 
derer Einwand gilt Z's Kriterium der Wissenschaftlichkeit, die den Schriften 
der jüngeren Kameralisten zukommen, denen der älteren fehlen soll. Nur 
wenn man den heutigen Begriff der Wissenschaft (freie Forschung um ihrer 
selbst willen ohne anderen Zweck als den der Erkenntnis) auf die ältere 
Literatur anwendet, fällt diese aus dem Bereiche des Wissenschaftlichen 
heraus, in den die Zeitgenossen dieser Schriften sie unbedenklich einbezogen. 
Es will mir nicht einleuchten, daß der jüngere Kameralismus jenen modernen 
Forderungen reiner Wissenschaftlichkeit viel mehr entsprach; deshalb nannte 
ich ihn eine Zweckmäßigkeitswissenschaft, ein Ausdruck, den Z. beanstandet. 
Er selbst gibt zu, daß man im 18. Jahrhundert erst begann, die Dinge am 
ihrer selbst willen zu betrachten. Die Entscheidung wird wohl davon ab 
hängen, ob man Wissenschaftlichkeit vom Standpunkte der Vergangenheit 
oder der Gegenwart aus auffaßt: dann wird man entweder zwischen den beiden 
Phasen des Kameralismus nur einen gradweisen Unterschied an Wissen- 
schaftlichkeit erkennen, oder beiden diese Eigenschaft absprechen müsser. 
Das Unterscheidendste ist vielmehr — damit lehnen wir uns an Nielsen an —, 
daß der ältere Kameralismus einigermaßen von Aristoteles beeinflußt ist, 
der jüngere erst auf einem festen philosophischen System, der Wolffschen 
Aufklärungsphilosophie beruht. Nach all diesem hätte m. E. die Definition 
mit Übernahme von wesentlichen Elementen der Z’schen zu lauten: Die 
älteren deutschen Kameralisten sind Merkantilisten, vom be- 
ginnenden 16. bis zum Anfange des 18. Jahrhunderts, Volks- 
und Privatwirte zugleich, die in persönlicher oder dienstlicher 
Beziehung zu einem Landesfürsten standen und ihre Forde- 
rungen und Ideen von Aristoteles beeinflußt ohne systema- 
tische philosophische Grundlage in politischen Schriften nie- 
derlegten. Dabei soll , politisch“ keinen Gegensatz gegen „wissenschaft 
lich“, sondern nur die vorwiegende Rücksicht der Schriften auf das praktische 
Leben bezeichnen. Im Wesentlichsten trifft Z. selbst das Richtige, wenn er 
(S. 115) ganz schlicht sagt: „Wer Merkantilist, Volks- und Privatwirt und 
Politiker ist, kann zu den alten deutschen Kameralisten gerechnet werden.“ 
Die Auswahl aus der großen Zahl staatswissenschaftlicher Schriftsteller 
unter die engere Gruppe der so qualifizierten Kameralisten dürfte eine glück- 
liche sein. Es fallen also Bornitz, Besold, Klock und Faust von Aschaffenburg 
weg. Aber nicht weil Bornitz Gelehrter ist, hat er auszuscheiden, sondern 
weil er nur Gelehrter ist und ihm die politischen Absichten des Merkanfilis- 
mus ferne liegen. Und aus demselben Grunde wie dieser erste Systematiker 
der Finanzwissenschaft, sind auch Besold. der Kompilator Faust und der 


Kritiken 399 


| bedeutende Forscher Klock auszuschließen, die ganze Gruppe, die Z. treffend 
als „juristische Steuerliteratur‘‘ bezeichnet. Sie alle sind Nichtpolitiker und 
den nationalen Zielen des Merkantilismus fremd. Es bleiben als Vorläufer 
der alten deutschen Kameralisten die Verfasser der sächsischen Münzschriften 
von 1530, dann als vollgültig Melchior von Osse, Obrecht, Becher, Hörnigk, 
Schröder, Seckendorff, Leib und Lau. 

Der zweite, weit umfangreichere Teil des Werkes enthält eine im wesent- 
lichen chronologisch nach den Verfassern geordnete Inhaltsangabe der ka- 
meralistischen Schriften, und zwar in der bei nahezu dreihundert Seiten 
ziemlich ermüdenden Form eines Mitteldinges zwischen Neuedition und 
kürzender Bearbeitung. Trotzdem ist auch diese Art der Wiedergabe wert- 
voll, da man einen verläßlichen objektiven Überblick der wichtigsten, z. T. 
schwer zugänglichen Werke erhält und die Zergliederung der Schriften gründ- 
lich und viel reichhaltiger als Roschers Exzerpte ist. Vieles tritt nun erst 
ins rechte Licht, was früher wenig beachtet wurde, z. B. (S. 191) Obrechts 
Bedeutung für die Bevölkerungsstatistik. Besonders schätzbar aber ist 
dieser Teil durch verschiedene glückliche Funde geworden: Z. hat Bechers 
lange gesuchten Moral-Discurs wieder entdeckt und es ist ihm auch gelungen, 
zwei unbekannte Schriften Laus aufzufinden; an ihrer Hand konnte er 
diesen bisher immer unterschätzten Kameralisten zum ersten Male ein- 
gehender würdigen. Freilich scheint es mir, daß an Lau doch die reiche 
Kenntnis fremder Literatur und die offensichtliche Überleitung zu den 
jüngeren Kameralisten das Beachtenswerteste ist, während seine Lehren 
zum geringsten Teile originell sind und selbst seine „theoretische Formel 
über das Geld“ kaum besonders Neues bietet. Gleich Lau führt auch Secken- 
dorff mit dem starken Hervortreten des Verwaltungsmomentes zum Neu- 
kameralismus hinüber. 

Der noch ausstehende dritte Teil soll die „systematische Gruppierung nach 
leitenden nationalökonomischen Prinzipien“ und die Kritik bringen. Einige 
Kleinigkeiten mögen zum Schlusse noch angemerkt werden: S. 89 spricht 
Z. von einem „Berg Tabor bei Wien; S. 136 ist der Ausdruck „apokryph“ 
für die sächsischen Münzautoren falsch angewendet. Der österreichische 
Hofkammerpräsident heißt, sooft auch sein Name falsch geschrieben wird, 
nicht Zinzendorf, sondern Sinzendorf. Der Schreibweise Hörnigk dürfte der 
Vorzug vor der Form Hornigk zu geben sein. Obwohl Z. gelegentlich selbst 
anmerkt, daß Bechers Hauptwerk richtig Politische Discurs heißt, schreibt 
er doch wiederholt Politischer Discurs. Schröder wurde nicht am 15. No- 
vember 1640 geboren — wenigstens wissen wir das nicht —, sondern an 
diesem Tage getauft. Sein Geburtsort ist doch besser Königsberg in Franken 
als K. in Sachsen zu nennen, wenn das Städtchen auch 1640 Besitz Herzog 
Ernsts von Sachsen-Gotha war. Bei der oft seitenlangen Wiedergabe des 
Textes kameralistischer Schriften ist es selir störend, daß Z. nicht einmal 
die Kürzungszeichen aufgelöst und die diagonalen Interpunktionsstriche 


400 Kritiken 


nicht durch unsere Beistriche ersetzt hat. Zu S. 80 A. ist F. Rachfahl, 
die niederländische Verwaltung usw., Histor. Zeitschr. 110, und A. Walther. 
Die Ursprünge der deutschen Behördenorganisation im Zeitalter Maximilians I. 
(1913) nachzutragen. 

Graz. Heinrich Ritter von Srbik. 


Heinrich O. Meisner, Die Lehre vom monarchischen Prinzip im 
Zeitalter der Restauration und des Deutschen Bundes. Breslau 
1913. (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, 
Heft 122. VII u. 317 S.) M. 10. 

Die vorliegende Schrift sucht die Entstehung des Lehrsatzes vom mon- 
archischen Prinzip und seine Ausprägung in den deutschen Verfassungen aus 
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts festzustellen. Man pflegt die Be- 
tonung des monarchischen Prinzips in diesen Verfassungen auf das Muster 
der französischen Charte vom 4. Juni 1814 und im besonderen auf die Fassung 
der Einleitung (Präambel) dieser Verfassungsurkunde zurückzuführen. Verf. 
leugnet dies. Die Erwähnung der Machtstellung des Monarchen habe an 
diesem Orte nur die Bedeutung eines historischen Rückblickes auf die abso- 
luten Regierungen der Vorgänger Ludwigs XVIII. gehabt. Wie schon Paul 
Lenel in der Zeitschr. d. Savigny-Stiftung für Rechtsgesch., Germ. Abt. 35, 
616f. und in seiner Erwiderung ebendort 36, 638 betont hat, völlig mit Un- 
recht. Heißt es doch in der erwähnten Präambel: nous avons dũ nous souvenir 
aussi, que notre premier devoir envers nos peuples était de conserver pour 
leur propre intérêt les droits et les prerogative de notre couronne usw. 

Der Verf. iindet die Wurzeln des Lehrsatzes im Legitimitätsprinzip der 
Reaktion. Er geht auf die Theorien Hallers, Adam Müllers, der französi- 
schen Legitimisten Bonald, De Maistre und des Dänen Malte Brun ein und 
zeigt, wie die Vertreter des Legitimitätsprinzips gegen die volkstümliche, 
auf eine Mitwirkung der Volksvertretung an der Staatsverwaltung drängende 
Strömung ankämpften. Die heilige Allianz und in ihr die beiden deutschen 
Vormächte vertreten die Legitimität, die deutschen Mittelstaaten sehen sich 
veranlaßt, der volkstümlichen Strömung nachgebend Verfassungen einzu- 
führen. Besprecher hat anderwärts darauf hingewiesen, wie der französische 
Gesandte in München, Graf Otto, Napoleon schon 1809 aufgefordert hat, 
durch die Einführung von Verfassungen in den Rheinbundstaaten die öffent- 
liche Meinung Deutschlands für sich gegen Osterreich zu gewinnen. So weit 
waren schon damals in Süd- und Westdeutschland verfassungsrechtliche 
Neigungen verbreitet. Bekanut sind die Zusagen der Verbündeten in und 
seit der Proklamation von Kalisch. An sie klammerten sich die Wünsche 
der Deutschen. Bekannt auch, daß Staatsmänner, wie der Freiherr vom Stein 
und Wilhelm v. Humboldt die Einführung verfassungsrechtlicher Einrich- 
tungen auch für Preußen notwendig hielten. Diesen Bestrebungen kam 
der Artikel 13 der deutschen Bundesakte entgegen. Ob er in seiner Fassung 


Kritiken 401 


80 harmlos war, wie der Verf. meint, möchten wir doch bezweifeln. Kaiser 
Franz und Metternich glaubten durch die Wiedereinführung von Petitions- 
landtagen genug getan zu haben. Die Lehre vom monarchischen Prinzip 
geht dahin, daß die Vollmacht staatlicher Befugnisse sich im Monarchen 
vereinige. Die Formel selber findet sich, wie der Verf. zeigt, zuerst im ständi- 
schen Entwurfe der württembergischen Verfassung von 1816. Von dieser 
Seite aufgestellt bedeutet sie nichts anderes, als daß sie die zentrale Stellung 
des Monarchen nach den in der Landesverfassung gesetzten Bestimmungen, 
wie die Urkunde sagt, also auch mit den aus der Landesverfassung sich er- 
gebenden Beschränkungen betonen will. So kam sie den konservativ-legiti- 
mistischen, aber auch den konstitutionell Gesinnten entgegen. Der Verf. 
zeigt die Abwandlungen der Lehre bis zu Stahl, der zwar den englischen 
Parlamentarismus, auf dessen Entwicklung der Verf. ebenfalls eingeht, 
ablehnt, aber doch die Souveränität nicht dem Monarchen, sondern dem 
Staate zuschreibt, dessen erstes und oberstes Organ der Monarch sei, eine 
Erkenntnis, die bekanntlich schon Friedrich II. ausgesprochen hat, indem 
er sich den ersten Diener des Staates genannt hat. Daß die Darstellung 
des Verf.s der Ergänzung bedarf, hat ebenfalls schon Paul Lenel a. a. O. 
dargetan. 
Wien. Hans v. Voltelini. 


Ernst Vogt, Die hessische Politik in der Zeit der Reichsgrün- 
dung (1863—1871). Hist. Bibliothek, Bd. 34. München 1914, R. Olden- 
bourg. 229 S. M. 4,50. 

Hessen hat dem wirtschaftlichen Leben Deutschlands die Brücke über 
den Main geschlagen, als es im Jahre 1828 dem preußischen Zollverein bei- 
trat. Im Gegensatz zu dieser entgegenkommenden Haltung bekämpfte 
Hessen in der Periode der Reichsgründung jede Ausdehnung des preußischen 
Einflusses nach dem Süden zu. Der Leiter der damaligen hessischen Politik 
war der Freiherr Reinhard v. Dalwigk. Mit der Wirksamkeit dieses parti- 
kularistisch gesinnten, großdeutsch gerichteten, rheinbundfrohen ee 
manns macht uns d’e Schrift Ernst Vogts näher bekannt. 

Dalwigk gehört zu den Triaspolitikern der Firma Beust, Pfordten u. Co. 
die sich in den Jahren 1863—1865 vergeblich bemühen, Österreich von dem 
verbündeten Preußen abzudrängen und zu einer bundestreuen Haltung 
zurückzuführen. In ihrer isolierten Lage bewerben sie sich, Sachsen und 
Hessen voran, um die Gunst des französischen Kaisers, der nicht übel Lust 
zeigt, sich einzumischen. Aber Bayern erhebt energischen Widerspruch 
gegen eine Hereinziehung Frankreichs, und der Ausbruch des lang erwar- 
teten Konflikts zwischen Preußen und Österreich schafft mit einemmal 
eine völlig veränderte Situation. Die hessische Regierung zögert keinen 
Augenblick, sich mit Abweisung jeder Neutralität dem Kaiserstaat zur Ver- 
fügung zu stellen. Nach dem Sieg der preußischen Heere muß Dalwigk seinen 

Histor Viertaljahrschrift. 1916. 4 | 26 


402 Kritiken 


Bußgang nach Nikolsburg machen, und bei den Friedensverhandlungen zw 
Berlin werden Hessen harte Bedingungen auferlegt. Es ist vornehmlich 
der eifrigen Fürsprache des Zaren Alexander II., des Schwagers Großherzog 
Ludwigs III., zuzuschreiben, wenn damals Hessen von größeren Verlusten 
verschont blieb. 

Doch Oberhessen und der nördliche Teil von Rheinhessen müssen in den 
Norddeutschen Bund eintreten. Die hessischen Patrioten wünschen den 
Eintritt des Gesamtstaates. Ihren Anforderungen gegenüber stellt sich 
Dalwigk taub. Preußens ausgestreckte Hand nennt er in einem vertraulichen 
Schreiben eine Katzenpfote. Um sich einem weiteren Drängen zu entziehen, 
beginnt er ein Versteckspiel, bei dem er sich bald hinter das Einspruchsrecht 
Österreichs, bald hinter den Widerstand der Kammern, bald hinter eine vor- 
geschützte Abneigung Preußens verschanzt. Einen Antrag auf Eintritt von 
Gesamthessen stellt er nicht. Er harrt auf eine Korrektur des Prager Friedens. 

Inzwischen treibt er eine Politik der freien Hand, wie sie nur einem völlig 
souveränen Staat zukommt. So verspricht er, ohne sich mit den andern 
deutschen Regierungen ins Benehmen zu setzen, dem französischen Gesandten 
die Teilnahme Hessens an einem geplanten europäischen Kongreß. Aus 
seiner Franzosenfreundschaft macht er kein Hehl. Er besucht Kaiser 
Napoleon III. in St. Cloud, bespricht sich in Darmstadt mit General Ducrot 
und andern einflußreichen Befehlshabern der französischen Armee, versichert 
sie der Sympathie der Süddeutschen und muntert sie zum Kampfe gegen 
Preußen auf. Auch den Zar sucht er gegen Preußen feindlich zu stimmen, 
indem er ihn auf die Gefahr aufmerksam macht, die den russischen Ostsee- 
provinzen aus dem Heranwachsen Preußens und den Umtrieben des Grafen 
Bismarck drohen. Beim Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges erweist 
er sich als Flaumacher, der die patriotische Stimmung zu dämpfen versucht. 
Im Gegensatz zum Jahre 1866 bleibt er diesmal in Darmstadt, um den Ein- 
zug der Franzosen und den Gegenbesuch Napoleons abzuwarten. Mit dem 
Sieg der Deutschen bricht sein ganzes politisches System zusammen. Hessen 
ist nicht mehr vor den Fängen des preußischen Adlers zu retten. 

Bei den Unterhandlungen im preußischen Hauptquartier bekommt Dal- 
wigk die Mißstimmung Bismarcks stark zu fühlen, aber er macht sich bei 
den hohen Herrschaften durch seine weltmännischen Formen beliebt und 
erwirbt sich sogar ein gewisses Verdienst um das Einigungswerk, da er mit- 
hilft, die bayerischen Bevollmächtigten von ihrem exklusiven Standpunkt 
abzubringen. Aber nach dem Friedensschluß verlangt Bismarck die Ent- 
lassung des Mannes, der mit seinen Kreaturen Darmstadt so lange zu einem 
Zentrum preußenfeindlicher Bestrebungen gemacht hat. Mit einem verbind- 
lichen Lächeln versichert Dalwigk dem preußischen Gesandten, daß Bismarck 
ihm keinen größeren Gefallen hätte erweisen können, als wenn er bereits 
früher seinen Wunsch ihm offen zur Kenntnis gebracht hätte. Damit schied 
er von dem Schauplatz seiner 20 jährigen Tätigkeit. 


Kritiken 403 


Dalwigk betrachtete es als seine vornehmste Aufgabe, Hessen die volle 
Souveränität zu erhalten. Das war nur im Deutschen Bunde möglich, wo 
Preußen und Österreich den Schutz und die Vertretung nach außen über- 
nahmen und das Bundesrecht den mittleren und kleineren Staaten erlaubte, 
sich ebenbürtig neben die großen zu stellen. Und nur solange Österreich 
im Bunde war, konnte sich ein Staat wie Hessen der erdrückenden Über- 
macht Preußens erwehren. Das partikularistische Interesse machte Dal- 
wigk zu einem bundestreuen Anhänger Österreichs und zu einem Verteidiger 
des großdeutschen Gedankens. Er stritt für ein höheres Ziel als die klein- 
deutschen Politiker, aber es war für die damalige Zeit nicht ausführbar. 
Mit Recht erhebt E. Vogt das Schicksalsjahr 1866 zum Kriterium für die 
Beurteilung der großdeutschen Bestrebungen. Niemand wird Dalwigk einen 
Vorwurf machen, daß er für die volle Unabhängigkeit seines Staates eintrat, 
solange der Deutsche Bund bestand. Aber nach dessen Auflösung war Deutsch- 
land im Lager Preußens. Die Mittelstaaten konnten jetzt eine selbständige 
Politik nur noch auf Kosten der nationalen Interessen führen. Wer die alten 
Zustände wiederherzustellen wünschte, mußte die Hilfe Frankreichs in An- 
spruch nehmen; Österreich allein war dazu zu schwach. Das hieß aber dann: 
Frankreich das linksrheinische Gebiet opfern, denn dies war der Kampf- 
preis, nach dem es dem französischen Kaiser gelüstete. Dalwigk konnte 
sich dieser Erkenntnis nicht verschließen, aber er wollte in der Öffentlich- 
keit die bedenklichen Folgen einer französischen Einmischung nicht zu- 
gestehen. Dadurch kam in seine Politik etwas Unwahres und Heuchlerisches, 
ganz abgesehen von den intriganten Mitteln, deren er sich aus Mangel an realer 
Kraft bedienen mußte. 

E. Vogt hält mit einem abschließenden Urteil über Dalwigk noch zurück, 
offenbar mit Rücksicht auf den Biographen, der das ganze Lebenswerk 
Dalwigks darzustellen unternommen hat. Es steht zu erwarten, daß wir 
später Näheres über die klerikalen Einflüsse erfahren, die zweifellos auf die 
Haltung Dalwigks stark einwirkten. 

E. Vogt hat für seine Schrift bereits Dalwigks Tagebuch benützen können. 
Sein bestes Material ist aber H. v. Gagerns Nachlaß, ein Schatz, aus dem 
er reichliche Mitteilungen macht, wobei wir gewiß nicht bedauern, daß er 
hier und da über den engeren Rahmen seines Themas hinausgegangen ist. 
Gagern besaß einen ausgedehnten Bekanntenkreis; in seiner damaligen 
Stellung als hessischer Gesandter in Wien flossen ihm viele Nachrichten zu, 
die uns auf archivalischem Wege noch nicht zugänglich sind. Allerdings 
befinden sich darunter auch manche schlecht verbürgte Gerüchte und aller- 
hand Histörchen, aber wir möchten sie nicht missen, da sie uns zur Ver- 
anschaulichung der diplomatischen Lage dienen. 

Auf Grund gesicherten Materials liefert uns E. Vogt einige Ergänzungen 
und Korrekturen zu Sybe!s monumentalem Werk über die Reichsgründung. 
Sie haben freilich keine tiefgreifende Änderung unserer Auffassung zur 


26* 


404 Kritiken 


Folge, aber sie sind immerhin erwähnenswert. Sie zeigen z. B., wie rück- 
sichtslos Bismarck auf der Londoner Konferenz mit dem Herzog von Augusten- 
burg umsprang, den er nach seiner Äußerung eine Zeitlang „vor den Pflug 
spannte“, um diesen vorwärts zu treiben. Sie zeigen auch, wie sehr Sybel 
bemüht ist, den Eindruck der Gewalttätigkeit aus dem politischen Verhalten 
Bismarcks zu entfernen, und wie leicht er einer einseitigen Rechtsauffassung 
zuneigt, wenn das Interesse Preußens dabei in Frage kommt. 

Der Verf. bemerkt in der Einleitung, daß es bis jetzt keinem Historiker 
lockte, die hessische Politik von,1863—1871 darzustellen. Es ist da sicher- 
lich manches Kleine und Kleinliche zu erforschen gewesen, aber die Dar- 
stellung E. Vogts erhebt sich frei darüber und gibt das einzelne im Zusammen- 
hang mit der allgemeinen deutschen Entwicklung. Vor allem interessiert 
den Leser die problematische Gestalt des leitenden Staatsmanns. Was war 
das doch für ein absonderlicher deutscher Diplomat! Ollivier sagt von ihm, 
er sei der einzige gewesen, „chez lequel l’antipathie prussienne ne füt pas 
contrebalancde ou même dépassée par la haine ou la terreur françaises“. 

Heidelberg. | Karl Wild. 


405 


Nachrichten und Notizen. 


E. G. Sihler, C. qulius Caesar. Sein Leben nach den Quellen kritisch dar- 
gestellt. Leipzig u. Berlin, B. G. Teubner, 1 913. M. 6,—, geb. M. 8,—. 

Diese deutsche Ausgabe des ursprünglich englisch geschriebenen Buches hat 
der Verfasser selbst besorgt. Sein Ziel gibt er in der Vorrede folgendermaßen 
an: „Ich habe mir von vornherein nicht gestattet, mich in der Erzählung oder 
Zeichnung durch Liebe oder Haß gegen die Hauptgestalten dieser Studien be- 
stimmen zu lassen. Ich habe ohne Vorurteil und ohne Einmischung, sei es poli- 
tischer Überzeugungen oder sei es einer besonderen Weltanschauung, den Yer- 
such gemacht, Caesar selbst und den anderen bedeutenden Gestalten seines 
Zeitalters durchaus gerecht zu werden.“ Ist das nicht eigentlich ein selbst- 
verständlicher Grundsatz? Die Worte zielen besonders auf Mommsen. Und 
doch : Wenn man sich die Gesamtauffassung Sihlers vergegenwärtigt — was, 
beiläufig gesagt, nicht so einfach ist, da er es nicht für nötig hält, die Ergebnisse 
zusammenzufassen, sondern dies dem Leser überläßt —, so findet sich kaum 
eine wesentliche Abweichung von Mommsens Zeichnung. Als einzige ist mir 
die aufgefallen, daß der Verf. Caesar keinen überzeugten Demokraten sein läßt. 
Das Werk behandelt in zweiundzwanzig Kapiteln das Leben Caesars, und zwar 
vom Jahre 63 v. Chr. an streng annalistisch, so daß immer die Ereignisse eines 
Jahres ein Kapitel umfassen. Zum Schluß wird über Caesars Schriften, die er- 
gänzenden Berichte und die anderen Quellen gesprochen. Der Wert des Buches 
liegt darin, daß alle vorhandenen literarischen Quellen durchgearbeitet und kri- 
tisch geprüft worden sind. Dadurch sind im einzelnen manche kleinen, aller- 
dings die Gesamtauffassung der Zeitumstände und der Persönlichkeiten, wie 
sie seit Drumann und Mommsen in der deutschen Forschung feststeht, nicht 
wesentlich ändernden Ergebnisse erzielt worden. Sehr nützlich als Zusammen- 
fassung ist die Würdigung von Caesars Schriften und der übrigen literarischen 
Quellen ;aber auch sie enthält keine Abweichung von der heute im wesentlichen 
feststehenden Auffassung. Im ganzen ist mir doch aufgefallen, wie wenig Neues 
das 268 Seiten umfassende Buch bringt. Sodann ist doch zu sagen, daß das 
Werk in seiner vorliegenden Gestalt nur eine Vorarbeit ist. Es muß doch wohl 
allgemein zugestanden werden, daß die annalistische Form nicht die richtige 
ist, daß man in ihr das Leben Caesars behandelt. In der Tat wird innerlich Zu- 
sammengehöriges auseinandergerissen und Dinge, die nichts miteinander zu 
schaffen haben, werden zusammengestellt. Weiter finden sich Nebensachen, 
Anekdoten, Klatschgeschichten aufgezählt, die ohne Schaden hätten fort- 
bleiben können. Öfters unterbricht der Verfasser den Zusammenhang durch 
ganz abseits liegende Gedankenreihen, wirft irgendeine ihm gerade einfallende 
Frage auf, beantwortet sie manchmal, zuweilen auch nicht, und fährt dann im 
Zusammenhange fort. Dadurch macht die Darstellung einen abgerissenen und 
unfertigen Eindruck. Endlich möchte ich darauf hinweisen, daß der Stil voller 


- 


406 Nachrichten und Notizen 


Mängel ist. Es ist schlechterdings kein Deutsch, was uns in dem Buche geboten 
wird. Selbst grammatische Fehler finden sich nicht selten, wofür nur zwei 
Beispiele: „die gewaltige Konsequenz in dem Wesen Catos, Caesars größtem 
politischen Gegner“, „er stand Caesar so nahe, wie dessen ältesten Freunde“. 
Heute verlangt man doch, daß auch ein wissenschaftliches Werk in anständigem 
Gewande erscheint. 

Liegnitz. G. Mau. 


Die Mitteilungen der Schlesischen Gesellschaft für Volkskunde, herausg 
v. Siebs Bd. 16 (1914) S. 161ff., bringen einen trefflich orientierenden Auf. 
satz von Hans Seger, Urgeschichte Mitteleuropas, Bericht über die Er. 
gebnisse der neueren Forschung. Wir lernen die großen Fortschritte der For- 
schung gerade während des letzten Jahrzehnts kennen, zugleich allerdings 
auch das noch Gärende und Unbestimmte. In den Zeit bestimmungen kommt 
man „mit mathematischer Folgerichtigkeit zum Ziele“, aber zu einem ver 
schiedenen. „Es wirkt fast erheiternd zu sehen, wie dieselben Tatsachen 
von den Vertretern der verschiedenen Richtungen im entgegengesetzten 
Sinne ausgelegt werden“, bemerkt Seger. 

Lothringen und seine Hauptstadt. Eine Sammlung orientierender Auf- 
sätze. In Verbindung mit J. B. Keune und R. S. Bour herausgegeben von 
A. Ruppel. Gr. 8°. 557 8. Mit 32 Kunstbeilagen, 70 Textabbildungen, 
17 Karten, Plänen, Skizzen und Profilen sowie 10 Wappenzeichnungen. 
Metz 1913, Lothringer Verlags- und Hilfsverein. Geh. M. 3,—. 

Anläßlich der im August 1913 in Metz stattgehabten 60. Generalversammlung 
der Katholiken Deutschlands ist vorliegende, in Verbindung mit Museums- 
direktor Prof. J. B. Keune und dem Professor am Priesterseminar R. S. Bour 
von dem derzeitigen Direktor des Kaiserl. Bezirksarchivs von Lothringen 
A. Ruppel herausgegebene umfangreiche. und ganz vorzüglich ausgestattete 
Festschrift veröffentlicht worden, die, um es gleich vorweg zu sagen, eine 
wirklich wertvolle Bereicherung der lothringischen Geschichtsliteratur bildet, 
und welche wir allen Freunden des leider in Altdeutschland so wenig bekannten 
und geschätzten schönen Lothringerlandes zur Lektüre \angelegentlichst emp 
fehlen können. Dem rührigen Herausgeber und seinen beiden in historis 
Lotharingica et Mettensi als Autoritäten allgemein gewürdigten Mitheraus- 
gebern gebührt aufrichtiger Dank aller Geschichtsfreunde für die wirklich ge- 
lungene und schöne Festgabe. Rühmend ist zunächst hervorzuheben, daß sich 
diese Festschrift zum Metzer Katholikentage, an der auch Protestanten mit 
gearbeitet haben, von allem religiösen Parteihader fernhält und durchaus den 
streng wissenschaftlichen Standpunkt zu vertreten sucht. Das Werk, zu dem 
fast 50 der besten Kenner des Landes, sowohl Einheimische wie Eingewanderte, 
Beiträge geliefert haben, und welches so recht geeignet ist, bei allen, die in 
Lothringen geboren oder ihre zweite Heimat gefunden haben, das Heimat 
gefühl zu wecken und zu pflegen, orientiert uns in gedrängter Form, aber dabei 
möglichst vollständig und durchaus zuverlässig über die Schönheiten, Eigen- 
tümlichkeiten und mannigfachen Geschicke Lothringens von einst und jetzt. 
Auf den vielseitigen Inhalt des Werkes — es enthält 55 Einzelaufsätze — 


Nachrichten und Notizen | 407 


kännen wir des gemessenen Raumes wegen leider nicht näher eingehen. Wir wollen 
nur hervorheben, daß es in zwei Teile zerfällt. Der 1. Teil (Seite 9—290) be- 
handelt in 33 Einzelstudien die mannigfachen Wesenseigentümlichkeiten Loth- 
ringens (z. B. Landschaft, Flora und Fauna, Siedlungen, historische Gebiete 
des Bezirkes, Verfassung und Verwaltung, Volkstum, Mundarten, Religion und 
Kirche, Parteipolitik, geistiges und literarisches Leben, Volkslied, Kunst, 
Forst- und Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe und Verkehr, Bergbau und 
Hüttenwesen, Industrie, Dorf und Bauernhaus, Schlösser und Herrensitze usw.), 
der 2. Teil (Seite 291—551) dagegen ist der alten ehrwürdigen Moselfeste Metz, 
der Hauptstadt Lothringens, gewidmet. Hier erfahren wir Näheres über die 
Geschichte der alten „Metis“ vom Altertum bis zur Gegenwart, über die Wand- 
lungen des Stadtbildes im Laufe der Jahrhunderte, speziell durch Belle-Isle, 
über die Schlachten um Metz im Jahre 1870, über die Kathedrale und die 
übrigen Kirchen und Kapellen, über Klöster und Kirchengesang, Profanbauten, 
Denkmäler, Sammlungen (Stadtbibliothek und die städtischen Archive, städt. 
Museum, Kaiserl. Bezirksarchiv, Domschatz), Schulwesen, Musik und Theater, 
charitative und soziale Bestrebungen, Militärwesen u. dergl. Eine umfas- 
sende und vielseitige Behandlung des Stoffes ist somit zu konstatieren. Einen 
wirklichen Schmuck bilden neben den 70 Textabbildungen die 32 wunder- 
vollen Kunstbeilagen. Unter den 17 Kartenbeilagen heben wir als besonders 
beachtenswert hervor den vierfarbigen Plan von Metz und Vororten mit Straßen- 
verzeichnis (Maßstab 1: 10 000) und die dreifarbige Karte von Lothringen 
mit Sprachgrenze um 1500 und 1900 (Maßstab 1: 25 000). Zu bedauern ist, 
daß dem Werk kein Namen-, Orts- und Sachregister beigefügt ist. 
Metz, 2. Z. Hauptquartier Oberbefehlshaber Ost 
(Oberquartiermeister) Presse- Abteilung. K. v. Kauffungen. 


Walter Franke, Romuald von Camaldoli und seine Reformtätigkeit zur Zeit 
Ottos III. 254 S. Berlin 1913, Verlag von Etering. M. 6,80, o 
Der Verfasser gibt eine ausführliche Darstellung der Wirksamkeit der inter- 
essanten Einsiedlergestalt Romualds und dessen Bedeutung für die Einsiedler- 
reform in Italien, indem er die erst vor einigen Jahren entdeckte Schrift Brunos 
von Querfurth,.das Fünfbrüderleben, mit heranzieht und dadurch den früheren 
Biographien gegenüber zu manchen Abweichungen und einer an Einzelheiten 
reicheren Schilderung gelangt. In einer eingehenden Untersuchung wird eine 
neue Chronologie von Romualds Leben gegeben, durch die das früher ver- 
teidigte legendarische Alter von 120 Jahren, das allerdings auch schon von 
Voigt in seinem Buch Brun von Querfurth fallen gelassen wurde, als falsch 
erwiesen wird. Der Werdegang Romualds wird ausführlich geschildert, ebenso 
die Quellen zusammengestellt, aus denen Romuald bei seiner Reformtätigkeit 
geschöpft hat, und sein Verhältnis zu Cluni klargelegt. Hierbei kommt es 
auch zu einer Würdigung der Reformtätigkeit Guarins, des Abtes von Cusan 
in Südfrankreich, der dem Kloster von Cusan in jener Gegend eine ähnliche 
Stellung zu verschaffen suchte, wie sieCluni in anderen Teilen Frankreichs ein- 
nahm. Von besonderem Interesse ist die Reformtätigkeit Romualds in Italien, 
durch die ein Rückschluß auf die gewaltige Persönlichkeit des Eremiten er- 
möglicht wird. 


408 Nachrichten und Notizen 


Die Exkurse, in denen das Material zu der zusammenhängenden Darstellung 
gewonnen wird, sind mit Gründlichkeit behandelt, die Darstellung selbst hätte 
durch eine größere Konzentration gewinnen können; es kommt häufiger zu 
Wiederholungen, und der Stil ist, besonders gegen Ende, nicht sorgfältig genug 
behandelt. Bei der für Romuald aufgestellten Genealogie mangelt es an der 
genügenden Klarheit. Man weiß nicht recht, wie der Verf. zu Sergius als Groß- 
vater Romualds kommt, da man nach den angeführten Stellen ebensogut einen 
Romuald als solchen vermuten könnte. In einem 2. Band soll die Tätigkeit 
Romualds unter Heinrich II. behandelt werden. 

Witten. H. Kroma yer. 


ꝑKarl Wichmann, Die Metzer Bannrollen des 13. Jahrhunderts. Vierter 
Teil, nach des Verfassers Tode zum Druck befördert von Fritz Grimme. 
(Quellen zur Lothringischen Geschichte, herausgegeben von der Gesell- 
schaft für Lothringische Geschichte und Altertumskunde, Band VIII.) 
1916. Verlag der Ges. für Lothr. Geschichte und Altertumskunde in Metz. 
Der vorliegende Band schließt die verdienstliche Publikation der Metzer 
Bannrollen ab, über welche ich bereits in dieser Zeitschrift, Bd. 17, S. 444/7, 
berichtet habe. Leider fehlen die beiden versprochenen Beigaben, die Karte 
des Metzer Landes und der Plan der Stadt Metz. Warum erstere nicht bei- 
gegeben ist, wird nicht gesagt. Dagegen hat der neue Herausgeber den Plan 
von Metz, zu dem er keine Vorarbciten in Wichmanns Nachlaß fand, nicht 
angefertigt, weil aus den allgemein gehaltenen und ungenauen Angaben der 
Bannrollen sich kein richtiges Bild des mittelalterlichen Metz habe herstellen 
lassen. Diesen Grund läßt der Referent voll gelten; es würde z. B. ebenso un- 
möglich sein, nur auf Grund der Angaben der Schreinsbücher des 12. und 
13. Jahrhunderts eine zuverlässige Karte des damaligen Köln zu entwerfen 
Wir werden nun vom Herausgeber auf eine in Aussicht genommene Topogra- 
phie der Stadt Metz verwiesen. Aber wann wird diese erscheinen? Der Be- 
nutzer der Bannrollen würde sicher schon zufrieden sein, wenn ein neuerer 
Plan von Metz ihm die Orientierung erleichterte; wenn in diesem die jetzt 
verschwundenen mittelalterlichen Kirchen und sonstigen bemerkenswerten 
Gebäude, soweit deren Lage feststeht, eingetragen wären, um so besser. In- 
folge der jetzigen Unterlassung ist eine nähere Beschäftigung mit dem spröden 
Stoff sehr erschwert. | 
Mit um so größerem Dank begrüßen wir es, daß der Herausgeber im übrigen 
das Testament Wichmanns mit viel entsagungsvoller Arbeit ausgeführt hat. 
Ganz druckfertig hatte er nur das Verzeichnis der Flurnamen (V) vorgefunden. 
Dagegen mußte er das Verzeichnis der Ortsnamen (IV), das mit fast über- 
triebener Genauigkeit hergestellt ist, nochmals durcharbeiten und ergänzen; 
. es ist übrigens gleichzeitig Personenregister. Durch vielfache topographische 
Nachrichten und Erläuterungen erhält das Verzeichnis einen besonderen 
selbständigen Wert. Das Wort- und Sachregister (VI) ist ganz eigene Arbeit 
von Grimme, der in demselben unter Stichworten reichliche sachliche Be- 
lehrung niedergelegt hat; nur könnte man zweifeln, ob nicht ein Teil der hier 
verborgenen sachlichen Aufklärung zweckmäßigerweise in Vorbemerkungen 
Platz gefunden hätte, da man in einem Register nur Einzelbelehrung zu finden 


Nachrichten und Notizen 409 


gewohnt ist und nicht grundlegende allgemeine sachliche Ausführungen. Den 
Abschluß des Werkes bildet eine tabellarische Ubersicht über den Inhalt 
der Bannrollen, sämtlich noch Arbeit von Wichmann bis auf die Rolle von 
1277, welche Grimme beigesteuert hat. S. VII wird ein Verzeichnis von Ab- 
kürzungen geboten; man empfindet es als einen vermeidbaren Ubelstand, 
daß dieselben Buchstaben mehrfache Bedeutung haben können, z. B. m. maille, 
marit, meire und mostaige bedeuten kann, woneben übrigens noch mar. für 
marit vorkommt. Es mag im Einzelfalle die richtige Deutung meist nicht 
schwer fallen; aber einer unrichtigen Deutung hätte durch eindeutige Siglen 
vorgebeugt werden sollen. 

Diese Ausstellungen des Referenten sollen den Dank nicht mindern, den 
wir dem Herausgeber für seine große Mühewaltung zu zollen haben, und der 
Gesellschaft für Lothringische Geschichte und Altertumskunde für den Ent- 
schluß, in dieser harten Kriegszeit ein Werk vollenden zu lassen, das beweist, 
mit welcher Liebe und Sorgfalt die Geschichte Lothringens und seiner Haupt- 
stadt von deutscher Seite gepflegt wird. 

Köln. Herm. Keussen. 


Ernst Koch, Das Lehenbuch des Abtes Georgius Thun zu Saalfeld 1497 bis 
1526 (Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertums- 
kunde, Neue Folge, 5. Supplementsheft); 7.u.LXXX u. 336 S. 8°. Jena 
1913. Verlag von Gustav Fischer. (Vorzugspreis für Mitglieder des Vereins 

M. 7.50.) | 
Ähnlich wie die Stadtbücher gehören die Lehnbücher zu denjenigen Ge- 
schichtsquellen, deren Wert erst in neuerer Zeit gebührend erkannt worden ist. 
Wohl waren die bändereichen Lehnsarchive der größeren Territorien wie 
Brandenburg, Kursachsen, Tirol usw. bekannt, aber es scheint, als ob erst die 
ziemlich gleichzeitig auftretenden wirtächaftsgeschichtlichen und genealogischen 
Interessen dazu geführt haben, den Quellenwert dieser Archivalien nach allen 
Seiten hin auszubeuten. Veröffentlicht ist noch nicht viel von dieser Quellen- 
gattung. Bei den erwähnten größeren Archiven würde allerdings die Not- 
wendigkeit und besonders die Begrenzung einer Druckausgabe schwer zu finden 
sein, soweit es sich nicht um ältere Handschriften von grundlegender Bedeutung 
für die betr. Kanzlei handelt, wie bei dem Lehnbuche Friedrichs des Strengen 
von 1349, dessen sorgfältige Herausgabe durch Woldemar Lippert und Hans 
Beschorner (1903) am besten zeigt, wieviel die historische Forschung in ver- 
schiedenen Zweigen von der kritischen Bearbeitung der Lehenbücher zu er- 
warten hat. Größere Schwierigkeiten findet der Forscher, wenn er genötigt ist, 
den Archiven der zahlreichen kleineren Lehnshöfe nachzuspüren, besonders in 
Gebieten mit weitgehender territorialer Zersplitterung wie Thüringen. Das 
ehemals gewiß bedeutende Archiv der Benediktiner-Abtei Saalfeld ist von 
manchem Mißgeschick betroffen worden. Die Archivalien, welche den Kloster- 
sturm von 1525 überstanden hatten, scheinen nur teilweise mit dem Stift 1533 
an das Haus Sachsen gelangt zu sein. Wichtige mittelalterliche Urkunden sind 
uns nur aus späteren Abschriften bekannt geworden, die Mehrzahl jedenfalls 
völlig verloren gegangen, darunter Kaiser- und Papsturkunden. Der Rest wurde 


410 Nachrichten und Notizen 


1615 von Weimar nach Altenburg und um 1680 nach Koburg abgegeben, von 
wo er nach 1825 an die meiningische Regierung kam. 

Der wertvollste Bestandteil dieses Archivrestes ist das Lehnbuch des letzten 
Abtes, welches die aktiven Lehnsgeschäfte dieses nicht unbedeutenden geist- 
lichen Territoriums vor seiner Auflösung darstellt. Daß es jetzt durch den 
Druck einem größeren Kreise von Forschern zugänglich gemacht wird, ist wegen 
seiner Sonderstellung und besonders deshalb zu begrüßen, weil das Original, 
wie der Herausgeber berichtet, durch Feuchtigkeit sehr gelitten hat und vermut- 
lich mit der Zeit ganz oder größtenteils verschwinden wird, nachdem es ihm 
geglückt ist, durch eine „sorgsame Kur“ die Schriftzüge zunächst wieder lesber 
zu machen. Die Ausgabe ist mit der Genauigkeit hergestellt worden, die wir 
an Ernst Koch gewöhnt sind, freilich auch mit seiner m. E. zuweit gehenden 
Berücksichtigung von Kleinigkeiten, einem gewissen Mangel an Unterscheidung 
zwischen Haupt- und Nebensachen. Die Ausgabe hätte ohne jeden Schaden 
an Umfang erheblich eingeschränkt werden können und wäre übersichtlicher 
geworden, wenn der Herausgeber sich hätte entschließen wollen, den Inhalt des 
Lehnbuches in chronologischer Anordnung nach Art eines Urkundenbuches 
zu bringen. Gibt Koch in seinem Bemühen, ein möglichst getreues Bild der 
Handschrift (die doch an sich nicht so große Bedeutung hat) zu bieten, hier 
zu viel, so läßt er in der Einleitung wieder einiges vermissen. So fehlt jede Be 
merkung über die allgemeine historische Bedeutung der Ausgabe; nicht einmal 
auf Lipperts Arbeit über die deutschen Lehnbücher (in der Einleitung zu der 
oben erwähnten Veröffentlichung) werden die Leser aufmerksam gemacht. 
Auch über frühere Benutzung der Handschrift (bei Silvester Lieb und L. v. Schul- 
tes) wünscht man unterrichtet zu werden. Lückenhaft sind ferner Kochs Mit- 
teilungen über Verfasser und Schreiber des Werkes. Wir erfahren zwar (S. II), 
daß hauptsächlich zwei Personen an dem Buche geschrieben haben, vermissen 
aber genaue Angaben des Anteils von jedem der beiden. Den Geheimschreiber 
Johann Reinholt bezeichnet Koch als den eigentlichen Verfasser des Werkes, 
unterläßt es aber zu erklären, wie dieser, der erst 1506 oder 1507 ins Stift kam, 
so genau über die Vorgänge des Jahres 1496 berichten konnte. Sind die Ur- 
kunden von 1497—1506 in einem Zuge geschrieben ? Oder sollte nicht die 
Anlegung des Buches doch von dem unbekannten Andern herrühren ? Für solche 
quellenkritischen Erwägungen ist gewiß Vollständigkeit geboten. 

Den wissenschaftlichen Ertrag der Veröffentlichung darf man nicht gering 
schätzen. Rechtsgeschichtlich interessant ist der Einblick in die Lehnsverhält- 
nisse, den Koch selbst in der Einleitung andeutet und durch Auszüge aus anderen 
Urkunden ergänzt. Wirtschafts- und Ortsgeschichte, wie auch die Namen- 
forschung finden schätzbaren Stoff in dem Buche. Den Hauptgewinn zieht aber 
die Familiengeschichte. Die Abtei Saalfeld hatte eine ansehnliche Vasallen- 
schaft zu beiden Seiten des Rennstieges, und da beim Herrn- wie beim Manns- 
fall die Lehen erneuert wurden, auch alle Veräußerungen und Verschreibungen 
vom Lehnsherrn bestätigt werden mußten, so erhalten wir aus dieser ein 
Menschenalter dauernden Regierung wertvolle Daten über eine Reihe bekannter 
Familien. Über die v. Thüna, zu welcher der Abt gehörte, gibt der Heraus- 
geber eine sorgfältige Zusammenstellung auf Grund besonderer Forschungen. 
Aber auch zahlreiche Bürger- und Bauernfamilien aus Thüringen und Franken 


Nachrichten und Notizen 411 


lernen wir kennen, da das Lehnbuch nicht nur die Ritterlehen berücksichtigt. 
Treffliche Dienste leistet zu solchen Forschungen das 50 engbedruckte Seiten 
füllende alphabetische Verzeichnis der Namen. 


Jena. Ernst Devrient. 


Guido Pasolini, Adriano VI. Saggio storico. Con 20 tavole ed un facsimile 
Roma 1913, E. Loescher & Co. IX u. 140 S. L. 10,—. 

Verfasser glaubt, daß, nachdem über Adrian VI. Brom u. A. das urkundliche 
Material vervollständigt, Pastor aber im Zusammenhange der Papstgeschichte 
gehandelt hat, es nunmehr an der Zeit sei, die Summe der Erscheinung des 
letzten ausländischen Papstes zu ziehen. Das ist die Aufgabe, die er sich stellt, 
ohne dabei freilich zu erheblich neuen Ergebnissen zu kommen oder das Pro- 
blem zu vertiefen. Natürlich sieht Verfasser die Bedeutung Adriahs weniger 
in dem, was er erreicht, als in dem, was er erstrebt hat; er gibt auch zu, daß der 
Papst den Zeitumständen nicht gewachsen und nach seinem ganzen Wesen 
wenig geeignet gewesen ist den Schwierigkeiten, mit denen er zu kämpfen hatte, 
irgendwie beizukommen. Gleichwohl sieht Pasolini in Adrian den Vorläufer 
der späteren katholischen Gegenreformation. Allein man wird doch kaum 
behaupten wollen, daß in dieser Adrian wieder auflebe. Es führen keine direk- 
ten Verbindungslinien von letzterem zu der so viel späteren Entwicklung 
oder zu Ignaz v. Loyola, mit dessenerstem Auftretenin Rom Pasolinis Darstellung 
effektvoll abschließt. Die Zeiten mußten erst völlig andere werden, die alte 
Kirche mußte erst ungleich tiefer erschüttert und machtvoller aufgerüttelt 
werden, ehe die ihr verbliebenen regenerierenden Kräfte an die Oberfläche 
treten konnten. — Das Buch ist fließend und geschmackvoll geschrieben und 
durch 20 Tafeln, die Porträts Adrians und einiger Zeitgenossen, Ansichten des 
damaligen Rom, Abbildungen der Münzen Adrians usw. bringen, sowie das . 
Faksimile einer Urkunde geschmückt. 


Magdeburg. Walter Friedensburg. 


Paul Lehmann, Johannes Sichardus und die von ihm benutzten Biblio- 
theken und Handschriften (Quellen und Untersuchungen zur lateinischen 
Philologie des Mittelalters begründet von Ludwig Traube, Band IV, Heft I). 
München 1911, Beck. X u. 237 S. M. 10,—. 

Die vorliegende Schrift ist ein Gegenstück zu dem 1908 erschienenen „Fran- 
ciscus Modius“ desselben Verfassers. Wie er dort den flämischen Philologen 
des 16. Jahrhunderts in den Mittelpunkt stellt, so hier den Humanisten Jo- 
hann Sichart aus Tauberbischofsheim, der 1552 als angesehener Professor 
der Rechte in Tübingen gestorben ist, aber sioh auch als Herausgeber zahl- 
reicher lateinischer Texte des Altertums und Mittelalters verdient gemacht 
hat. So gibt diese Seite seiner Wirksamkeit den Anlaß, die von ihm benutzten 
Handschriften und Bibliotheken näher zu betrachten und damit gleichwie in dem 
ersten Buche ein nützliches Stück deutscher Bibliotheksgeschichte und zu- 
gleich der Überlieferungs- und Entdeokungsgeschichte so manchen Textes 
zu zeichnen. Lehmann beginnt mit einer Übersicht über das Leben Sicharts, 
einer knappen Zusammenstellung der Tatsachen des äußeren Verlaufs, indem 
er als Belege eine bisher ungedruckte Lebensbeschreibung Sicharts von seinem 


412 Nachrichten und Notizen 


Frankfurter Schüler Konrad Humbracht und 23 Briefe beifügt, die ebenfalls 
zu drei Vierteln noch nicht herausgegeben waren. Er verzeichnet dann seine 
sämtlichen Textausgaben, von denen hier die Erstausgaben der Chroniken 
Cassiodors und des Hermann von Reichenau (zum größeren Teil richtiger des 
Chronicon Suevicum universale) und Deutscher Stammesrechte genannt 
seien; er erörtert dann zunächst im allgemeinen Sicharts Handschriften- 
forschungen und seine u. a. durch Ferdinand I. geförderten Bibliotheksreisen 
und die Art und Weise seines Verfahrens bei der Textgestaltung. Der Haupt- 
teil des Werkes ist endlich den von Sichart benutzten Handschriften gewidmet, 
indem der Verfasser sich nicht darauf beschränkt, nur diese zu besprechen, 
sondern soweit ihre Herkunft aus bestimmten Bibliotheken bekannt ist, stellt 
er zusammen, was er über deren Benutzung durch Gelehrte seit dem Ausgang 
des Mittelalters, über die Schicksale und den Verbleib der sämtlichen Hand- 
schriften überhaupt hat ermitteln können, und er bietet so wie in seinem 
Modius ein für viele Handschriftenstudien sehr brauchbares Hilfsmittel, 
dessen Benutzung auch durch geeignete Register erleichtert ist. Entsprechend 
den Studien Sicharts kommen hier die Bibliotheken von Augsburg, Basel, 
Fulda, Hersfeld, die Dalbergsche Bibliothek in Ladenburg, die von Lorsch, 
Mainz, Murbach, Schönau, Sponheim, Straßburg und Trier zur Erörterung. 
Sicharts Text des Hermann von Reichenau ist S. 210 nicht vollständig gekenn- 
zeichnet; vgl. Breßlau, Neues Archiv XXVII, 128. Unter den von Georg 
Wicelius benutzten Fuldaer Handschriften fehlt 8.96 eine in Frankfurt, 
deren Fuldaer Ursprung S. 114 wohl ohne genügende Gründe in Frage gezogen 
ist; vgl. meine Ausgabe der Vitae Bonifatii S. LXXXff. Zu den Hersfelder 
Handschriften ist S. 122 die Urschrift von.Lamperts Vita Lulli in Maihingen 
hinzuzufügen; vgl. Holder-Egger, Lamperti Opera S. XX. Zu den Benutzern 
der Murbacher Bibliothek (S. 168) gehörte auch Grandidier, zu ihren Hand- 
schriften wohl auch Einsiedeln 759 (MG. SS. R. Merov. VI, 54). Endlich 
dürfte in Brief 21, Z. 7 (S. 38) das entstellte Halengo' nach Z. 34 in “Hirenaco’ 
zu verbessern sein und Sichart an der ersten Stelle von demselben Buche 
reden, auf das er in der Nachschrift zurückkommt und das Mathias von Saar- 
burg durch Vermutung Irenäus zugeschrieben hatte; daß jedenfalls die von 
Lehmann S. 38 Anm. 6 (vgl. S.201f.) erwogenen Möglichkeiten ausgeschlossen 
sind, zeigen die Worte Z. 9, nach denen der fragliche Verfasser doch älter als 
Hieronymus sein muß. Eine Anzahl von Druckfehlern und unbedeutender 


Versehen, die den Dank für das Gebotene nicht mindern, verbessert A. Souter, 


English Historical Review XXVII (1912), 358f. 
Bonn. Wilhelm Levison. 


Die Memoiren des Ascher Levy aus Reichshofen im Elsaß. 1598—1635. 
Herausgeg., übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Dr. M. Gins- 
burger. Berlin, Louis Lamm, 1913. 97 u. VII. 44S. M. 3,50. 

Die Handschrift, die dieser Übersetzung zugrunde liegt, und die auf den 
letzten 44 Seiten des Buches in hebräischem Urtext zum Abdruck gelangt, 
war von Herrn Elias Scheid zufällig in Paris bei einem fliegenden Bücherhändler 
aufgefunden worden. Die Gesellschaft für Geschichte der Israeliten in Elsaß- 
Lothringen gibt sie nun hier in sorgfältigster Weise heraus. Sie schildert die 


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Nachrichten und Notizen 413 


Lebensschicksale des Verfassers von seiner Geburt an. In seinen jungen Jahren 
durchwandert er ein Stück Welt, kommt auch nach Prag, lebt einige Zeit in 
Frankfurt und siedelt sich endlich dauernd in Reichshofen an. Das Leben eines 
Juden in schwerer drangvoller Zeit schildert er uns ausführlich ; es ist keine 
Frage, daß das Buch, von Dr. Ginsburger mit sorgfältigen Anmerkungen ver- 
schen, für die Geschichte des Judentums von großer Bedeutung ist; aber die 
Ansicht des Herausgebers, daß seine Angaben auch ein allgemeingeschichtliches 
Interesse haben, kann der Ref. nicht teilen. Von einigen flüchtigen Bemerkun- 
gen über die Kriegszüge jener Zeit, über Witterung, Getreide- und Weinpreise 
kommen wir nicht hinaus; ein zweiter Teil des Werkes, in welchem er eine Art 
von allgemeiner Zeitchronik bringen wollte, ist leider noch nicht aufgefunden 
worden. 
Prag. O. Weber. 


Acta Nicolaitana et Thomana. Aufzeichnungen von Jakob Thomas ius 
während seines Rektorates an der Nikolai- und Thomasschule zu Leipzig 
(1670—1684). Herausgegeben von Richard Sachse. Leipzig 1912, 
Johannes Wörners Verlag. XXXV u. 771 S. gr. 80. Brosch. M. 35,—, geb. 
M. 37,50. Auch unter dem Titel: Schriften der Königlich Sächsischen 
Kommission für Geschichte. XX. 

Am 13. Juli 1760 kaufte der bekannte Nikolairektor J. J. Reiske auf einer 
Leipziger Auktion für 16 Groschen das handschriftliche Tagebuch seines 
Amtsvorgängers Thomasius über die Jahre 1670—1676, während die Nieder- 
schrift über das Rektorat an der Thomasschule in den folgenden 8 Jahren 
1836 von dem Thomasschüler Hentschel dem Rektor Stallbaum übergeben 
wurde. Diese durch Zufall vor dem Untergange geretteten Handschriften liegen 
der vorliegenden Veröffentlichung zugrunde. Sie enthalten wertvolles Material: 
zunächst umfangreiche Aktenstücke und Urkunden: erwähnt seien die Nach- 
richten über die Visitation von 1671, die manchen genauen Einblick in die 
Zustände gestatten; die Mitteilungen über die Wahl, Bestätigung und Amts- 
antritt des Rektors, über sein Verhältnis zur vorgesetzten städtischen und 
kirchlichen Behörde. Z.B. wird die Frage erörtert, ob der Pfarrer zu St. 
Thomas, der damals nicht Superintendent war, Inspektor der Thomasschule 
sei. Dann begleiten wir den Rektor bei seinen täglichen Amtsgeschäften, 
in Verkehr mit seinen Lehrern in Konferenzen und Einzelverhandlungen. 
Aufnahme und Abgang der Schüler spielen eine große Rolle, schon wegen der 
Einnahmen, die für den Rektor damit verbunden waren. Überhaupt werden 
die finanziellen Verhältnisse der Schule, der Lehrer und Schüler in zahl- 
reichen Einzeleinträgen berührt. Die verhängnisvollen Folgen des Dreißig- 
jährigen Krieges machen sich vielfach geltend, auch im inneren Schulbetriebe. 
Schwere Übelstände waren eingerissen, an deren Beseitigung Thomasius 
arbeitete, durch den Rat dazu veranlaßt. Am 8. Mai 1676 spricht er'von dem 
bösen Beispiele, „quod omnino abrogandum mihi visum fuit, quod iussus 
essem a senatu coercere omnes abusus“. Manche Notiz berührt moderne 
aktuelle Fragen, wenn 2. B. 1671 die Frage zur Erörterung gestellt wird, 
ob nicht das Gotische Lesebüchlein einzuführen sei „wegen der schönen Haupt- 
und Kernsprüche, deren theils auch wol würdig auswendig zu lernen“. Ein- 


414 Nachrichten und Notizen 


gehende Nachrichten betreffen den Betrieb des Gesangunterrichts und die 
Pflege der Musik in den Stunden, bei Schulfeiern, beim Kirchendienst. Auch 
das außerdienstliche Leben des Rektors, z. B. das Familienleben, wird viel- 
fach gestreift, auch das Treiben der Schüler untereinander; wie das Verhältnis 
der Thomaner zu den Nikolaitanern, Scherz und Spiel, aber auch Ungebunden- 
heit und Frechheit, in charakteristischen Zügen uns entgegentritt. 

Leipzig. | Georg Müller. 


Nils Wimarson, Sveriges Krig i Tyskland 1675—1679 Bd. III. Lund, Glerup. 
O. J. (1912). 598 8. Gr. 8°. 

Im Anschlusse an den II. Bd. (besprochen in Hist. V. J. Schrift 1904, 305) 
behandelt Verf. die auf die Erwerbung Pommerns und Verteidigung Preußens 
gerichteten Anstrengungen des Gr. Kurfürsten und die damit in Wechsel- 
wirkung stehenden schwedischen Maßnahmen, die manche Aufklärung erfahren, 
und die insbesondere dem schwedischen Führer Grafen Königmark zur Ehre 
gereichen. Nochmals sei die gewissenhafte und man kann wohl schon jetzt 
sagen, abschließende Verarbeitung aller irgendwie vorhandenen Quellen 
anerkannt, auch das wohlbegründete, beiden Parteien gerecht werdende 
Urteil; dies gegenüber mancher brandenburgischen Verherrlichung, die gern 
mit der Übertreibung schwedischen Mißgeschicks und seiner Verlustziffern 
arbeitete! Fehrs Abhandlung über die auswärtige Politik des Gr. Kurfürsten 
stand Verf. noch, nicht zu Gebote; dieser schließt sich Philippsons Urteil an 
über das Verkehrte der zur Gewinnung Pommerns wie hypnotisiert fest- 
gehaltenen Kriegsführung des Kurfürsten, worüber er das ihm zunächst vor- 
liegende Ziel: die gemeinsame Niederwerfung Louis XIV. aus den Augen 
verlor... Vielfach beruht die vorliegende Arbeit auf dänischem Aktenmaterial, 
besonders für die auf Rügen stattgefundenen schwedischen Operationen; 
zur Darstellung der Belagerung Stralsunds sind die dortigen Ratsakten 
mit herangezogen. Die welfische Politik tritt (siehe den II. Bd.) etwas zurück, 
ist aber ausreichend berücksichtigt. Bezüglich des Winterfeldzugs in Preußen 
ergänzt Verf. die Abhandlung des nun verstorbenen Ferd. Hirsch in manchem, da 
ihm schwedische Quellen in reicherem Maße als zuletzt dem Dänen Nystedt 
1894 zu Gebote standen (ein dänischer Vertreter war zu der Zeit nicht recht- 
zeitig beim Gr. Kurfürsten eingetroffen). Während N. den zu langen Aufent- 
halt des schwedischen Generals Horn bei Insterburg auf Verpflegungsschwierig- 
keiten zurückführt, gelingt Wimarson der Nachweis, daß außer der Nachricht, 
die französischen Subsidien kämen in Wegfall, auch die königliche Anweisung 
aus Ljungby vom 16. Nov. 1678 (abgedruckt in Beilage 13) die ganz ver- 
änderte Grundlage geschaffen hat: da Pommern selbst nach Stralsunds 
Fall, wie Louis XIV. in Nymwegen es zusicherte, Schweden erhalten bleiben 
würde, habe Horn nicht mehr dahin zu gehen, sondern solle vorläufig in 
einer gesicherten Stellung verbleiben, bis die aus Pommern nach Schweden 
zurückzuführenden Truppen zu Horn gestoßen seien; sollte Polen aber in- 
zwischen abfallen, so sei der Rückzug nach Livland anzutreten. — Ebenso ist 
Horns Marsch südwärts um Königsberg nicht bloß aus Ernährungsrück- 
sichten geschehen, sondern aus der strategischen Absicht, v. Görtzke sozusagen 
in Königsberg einzuschließen, bevor Entsatz da sei. Daß der Gr. Kurfürst 


Nachrichten und Notizen 415 


selbst und so rasch zur Stelle sein würde, das blieb freilich damals außer An- 
schlag! — Verdienstlich ist es, daß Verf. die s. Z. von Weibull nicht ausreichend 
behandelte dänische Politik gegenüber Louis XIV. — seit Sommer 1678 — näher 
beachtet; damit erfährt die zwar kurze, aber noch dunkle Periode in den 
dänisch - brandenburgischen Beziehungen nach der Doberaner Zusammen- 
kunft die erwünschte Beleuchtung. — In den Beilagen wird Abschnitt für 
Abschnitt das Verhältnis der benutzten Flugblätter zu den großen Sammel- 
werken des XVII. Jahrhunderts erörtert: eine nützliche Vorarbeit wie schon 
die Röddings über S. Pufendorf für die systematische Durcharbeitung jener 
Tagesliteratur einerseits und dieser, man möchte zum Teil davon fast sagen, 
berüchtigten Monstruositäten anderseits! So viel steht fest, daß die ange- 
führten Flugblätter größtenteils mehr oder weniger offiziösen brandenbur- 
gischen bez. dänischen Korrespondenzen entstammen. — Die verschiedenen, 
in den Beilagen befindlichen Stärkelisten zeugen von der unverdrossenen, 
peinlichen Arbeitsweise des Autors, der auch durch ein Namenregister sein 
Werk besonders brauchbar gestaltet. Einige beigegebene Karten z. T. in Kroki- 
form, erleichtern das Studium der kriegsgeschichtlichen Abschnitte des Buches, 
Leipzig. Richard Hirsch. 


Moritz Stübel, Christian Ludwig von Hagedorn, ein Diplomat und Sammler 
des 18. Jahrhunderts. Leipzig 1912, Klinkhardt und Biermann. 252 S. 8°. M. 6. 
Christian Ludwig von Hagedorn (1712—1780), der von 1735 in kursäch- 
sischen Diensten stand, kann in vieler Hinsicht als Typus des damaligen Di- 
plomaten gelten. Er war überaus fein gebildet, nahm an allen geistigen Fragen 
seiner Zeit regen Anteil, besaß Kunstverständnis, sammelte Kunstgegenstände 
und versuchte sich selbst als Künstler. Seine diplomatische Tätigkeit war 
unbedeutend; Brühl beschäftigte ihn von 1737 bis 1752 in untergeordneten 
Stellungen mit gelegentlichen Unterbrechungen in Wien, Mainz, Mannheim, 
Bonn, Frankfurt a. M. und Breslau. In der Folge erhielt Hagedorn keine 
weiteren diplomatischen Aufträge, er lebte ganz seinen künstlerischen Nei- 
gungen in Dresden; einige Kunstschriften waren die Frucht dieser Muse; 
1764 wurde Hagedorn Generaldirektor der Künste, Kunstakademien und 
Galerien in Dresden. In dieser Stellung blieb er bis zu seinem Tode. 

Der Wert der Schrift besteht darin, daß sie uns einen guten Einblick in 
das vielgestaltige Getriebe der damaligen Diplomatie mit all ihren Rück- 
sichten und Ränken gewährt, und daß wir durch sie das Kunstleben des 18. Jahr- 
hunderts mit all seinen Licht- und Schattenseiten, mit Mäzenatentum, Bilder- 
schwindel und -schacher genau kennen lernen. Als Hauptquelle hat Stübel 
den Briefwechsel Hagedorns mit seinem Bruder, dem bekannten Dichter, 
benutzt. Ein sorgfältiges Register mit biographischen Angaben, namentlich 
über die in dem Buche erwähnten Künstler, kommt bei der Lektüre zustatten; 
die Zahl und Länge der Quellenzitate im Text hätte sich wohl einschränken 
lassen. Der größte Teil des Textes besteht aus Briefstellen. 


Borna-Leipzig. Albrecht Philipp. 


Die verdienstliche Arbeit Leon Cahens „Les querelles religieuses et par- 
lementaires sous Louis XV.“ (Paris 1913, Hachete et Cie) ist das vierte 


416 Nachrichten und Notizen 


Bändchen der von Ernest Lavisse begründeten Sammlung „L’histoire par 
les contemporains“, die sich die Aufgabe stellt, das Studium zusammenhän- 
gender Partien oder Probleme der neueren Geschichte durch Mitteilung des 
einschlägigen Stoffes übersichtlicher und leichter zu machen. In acht Ka- 
piteln wird hier ein guter Überblick über die parlamentarischen und kirch- 
lichen Streitigkeiten in Frankreich während der Regentschaft und der Re- 
gisrungszeit Ludwigs XV. geboten. Eingeleitet ist die Sammlung durch 
eine zwar knappe, aber nichts Wesentliches außer acht lassende Darstellung 
der Organisation der Parlamente und, da in diesen die kirchlichen Fragen 
zeitweise die Hauptrolle spielen, auch der kirchlichen Situation in den ersten 
Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Man darf hier an die vier Artikel von 1682, 
an den Jansenismus und an die Bulle Unigenitus, und was damit zusammen- 
hängt, erinnern. Wurden die ersteren vollinhaltlich mitgeteilt, so wurden 
aus der Bulle die Hauptsätze ausgehoben. Die Einleitung schließt mit der 
zur Sache gehörigen Bibliographie. Die einzelnen Kapitel haben an der Spitze 
eine kurze Inhaltsangabe, die Texte sind kurz und nur hier und da durch 
eine ins einzelne gehende Note erläutert. 
Graz. J. Loserth. 


Paul Chrisler Phillips, The West in the diplomacy of the American Revo- 
lution. (University of Illinois studies in the social sciences. Vol. II. No. 2, 
3.) University of Illinois Urbana 1913. 247 S. Preis Doll. 1,25. 
Phillips zeigt in dieser auf gründlichen archivalischen Studien beruhenden 
Arbeit, im Gegensatz zu der herkömmlichen amerikanischen Auffassung, daß 
die französische Regierung und insbesondere ihr Leiter Vergennes während 
des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges, in loyaler Erfüllung der Bestim- 
mungen des Bündnisvertrages, zu keiner Zeit die Wiedereroberung der 1763 
verlorenen nordamerikanischen Gebiete beabsichtigt habe. Ihr Ziel war die 
Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten, als Gegengewicht gegen England; 
die Republik sollte mindestens die Gebiete umfassen, die zum Territorium 
der 13 Kolonien gehört hätten; Kanada wünschte Vergennes in englischem 
Besitze zu sehen, um dadurch die Vereinigten Staaten in dauernden Gegensatz 
gegen England zu bringen. Ganz andere Absichten hatte Spanien: von großem 
und, wie die Entwicklung gezeigt hat, berechtigtem Mißtrauen gegen die junge 
Republik erfüllt, suchte es deren Territorium soweit als möglich zu beschnei- 
den; es strebte nach dem Besitz Floridas und des gesamten Mississippitals. 
Vergennes hatte die überaus schwierige Aufgabe, zwischen den Ansprüchen 
seiner beiden Verbündeten zu vermitteln, eine Aufgabe, bei der er nicht immer 
geschickte Mitarbeiter fand. Daraus insbesondere erklären sich die vielfachen 
falschen Auffassungen über seine im allgemeinen klare und zielsichere Poli- 
tik. Verf. steht nicht an, Vergennes als denjenigen unter den ausländischen 
Freunden Amerikas zu bezeichnen, dem die Republik am meisten verpflichtet 
sei. Ob die Franzosen freilich in gleicher Weise diesen Staatsmann bewundern 
sollen, sei dahingestellt. Das Buch enthält in den Anmerkungen eine Fülle 
von Auszügen aus den französischen Quellen, die leider von Fehlern wim- 
meln. 
Göttingen. | Paul Darmstädter. 


Nachrichten und Notizen 417 


W. v. Unger, Denkwürdigkeiten des Generals August Freiherrn Hiller 
von Gaertringen. Berlin, Mittler & Sohn, 1912. XII und 2768. M. 6. 
General von Unger, der Biograph Blüchers, hat in vorliegendem Buche 
die Lebenserinnerungen eines Untergenerals der Befreiungskriege veröffent- 
licht, oder richtiger gesagt, eines Stabsoffiziers, der aber tatsächlich die Stel- 
lung eines Brigadegenerals ausfüllte. Als Hiller an seinem größten Ruhmes- 
tage, am 18. Juni 1815, seine Brigade zum Sturme auf Plancenoit führte, war 
er seit einem Jahre erst Oberst, vorher war er nur ein Vierteljahr lang Oberst- 
leutnant gewesen. 

Diese Denkwürdigkeiten sind ein wertvoller Beitrag zur Kriegsgeschichte 
der Zeit von 1787 bis 1815. Freilich war Hiller erst 15 Jahre alt, als er 1787 
den Feldzug in Holland als Fähnrich mitmachte, aber doch bietet schon dieser 
Teil der Erinnerungen manches Interessante. Wertvoller werden sie für den 
Krieg gegen die französische Revolution und für.das Unglücksjahr 1806. Im 
Feldzug gegen Rußland 1812 war er zuerst Adjutant des Generals Grawert, 
dann dessen Nachfolgers, des Generals York. Dann wurde ihm der Befehl 
über die 80 Preußen anvertraut, die neben etwa 800 Franzosen die Besatzung 
von Spandau bildeten. Kurz vor Ausbruch des Befreiungskampfes hatte 
Hiller den Plan, mit Hilfe von patriotischen Männern die Franzosen zu über- 
rumpeln und ihnen die Zitadelle von Spandau zu entreißen, er bekam aber 
nicht die Erlaubnis des Königs dazu. Den Frühjahrsfeldzug von 1813 machte 
er wieder als Adjutant Yorks mit, dann, wurde er, obgleich er erst Major war, 
an die Spitze von vier Grenadier-Bataillonen und einem halben Jäger-Batail- 
Ion gestellt. Mit diesen Truppen nahm er ruhmreichen Anteil an den Kämpfen, 
die Blüchers Heer von der Oder bis zur Seine führte. Es war ihm schmerzlich, als 
man ihm im März 1815 die Grenadiere nahm und ihn zum Kommandanten von 
Minden machte. Aber schon nach sechs Tagen wurde dieser Befehl geändert, 
an der Spitze der 16. Infanterie-Brigade, die aus dem 15. Infanterie-Regiment 
und zwei schlesischen Landwehr-Regimentern bestand, durfte er wieder ins 
Feld rücken und am 18. Juni durch den Sturm auf Plancenoit wesentlich zum 
Siege von Belle-Alliance beitragen. 

Neben der Schilderung der etwa 50 Schlachten und Gefechte, an denen er 
teilgenommen, sind auch seine Bemerkungen über bekannte Generale, so über 
den Herzog von Braunschweig, über Grawert, York, Gneisenau und andere 
von Interesse. Auch gewinnen wir einen Einblick in die wirtschaftlichen Ver- 
hältnisse des Offizierkorps. Welcher Mißbrauch mit Beurlaubungen vor 1806 
getrieben wurde und wie sich manche Kompagniechefs dabei bereicherten, ist ja 
bekannt. Hiller gibt an, daß einige sich auf 10—12 000 Taler im Jahr standen. 
Desto schrecklicher waren die Zustände nach der Katastrophe. Im Jahre 1809 be- 
kam Hiller als Hauptmann monatlich 15 Taler; damit konnte er als Familienvater 
natürlich nicht auskommen, er geriet in Not, erst 1810 besserte sich seine Lage. 

S. 187 und 188 wird die Heldentat eines sechzehnjährigen Jünglings von 
Falckenstein erwähnt. Das ist ohne Zweifel der 1866 berühmt gewordene 
Befehlshaber der Main-Armee, General Vogel von Falckenstein, denn dieser 
war 1813 sechzehn Jahr alt und diente bei dem angegebenen westpreußischen 
Grenadier-Bataillon, 

Charlotten burg. Richard Schmitt. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 4 27 


418 Nachrichten und Notizen 


Louis Madelin, La Revolution. Paris 1911, Hachette. 5788. Br. Fr. 5,—. 

Da sich die französische historische Forschung seit langem der Geschichte 
der ersten Revolution mit überaus grobem (manchmal auch übergro gem) 
Eifer zugewandt und in den letzten 30 Jahren eine Unmasse neuer Quellen 
erschlossen hatte — man denke allein an Aulard und seine Schüler — so 
bestand das Bedürfnis, daß die Ergebnisse dieser Einzelarbeiten wohl einmal 
in einer Gesamtdarstellung verwertet würden. Eine solche liegt hier vor. 
Sie hat einen besonderen Charakter insofern, als es dem Verfasser im Rahmen 
der von Funck-Brentano herausgegebenen Histoire de France racontée à 
tous natürlich nicht darauf ankommen konnte, ein Werk reiner Wissenschaft 
vorzulegen — wenn wir uns unter einem solchen einen Band etwa nach Art 
des Below-Meineckeschen Handbuches denken wollen, der möglichst vollständige 
Literatur gibt, Streitfragen eingehend behandelt und von aller Schilderung 
absieht. Ganz im Gegenteil will Madelin erzählen; er schafft dadurch ein 
Buch, das am ehesten mit Häußers Geschichte der französischen Revolution 
verglichen werden kann; denn auch M. versteht lebendig zu erzählen, geschickt 
zu gruppieren, die Hauptsachen hervortreten zu lassen und hervorzuheben, was 
für den weiteren Gang der Dinge von besonderer Wichtigkeit war. Er kennt 
auch die ganze Literatur und benutzt vor allem die unmittelbarsten Quellen, 
die zahlreichen da und dort veröffentlichten Briefe von Parlamentsmitgliedern 
und sonstigen Personen, die an den Bewegungen direkten Anteil hatten. Da- 
durch ist wirkliches Leben, ist Ursprünglichkeit in seiner Erzählung. Er ist in- 
folgedessen auch befähigt, zu bestimmten Fragen selbständig Stellung zu 
nehmen; und indem er den Fehler so vieler Historiker dieser Zeit vermeidet, 
sich entweder ganz auf die Seite einer Partei zu stellen, wie etwa Aulard, oder 
alles auf eine einfache und darum ungenügende Formel zu bringen wie andere, 
erzielt er eine ziemliche Objektivität, die sich in wohltuender Zurückhaltung der 
Urteile ausspricht. 

Es ist selbstverständlich, daß. man da und dort anderer Meinung sein kann 
— es ist gewiß, daß manches, so z. B. die Entwicklung der jeweils herrschenden 
staatsrechtlichen Anschauungen, schärfer hätte herausgearbeitet werden kön- 
nen —, trotzdem bedeutet das Werk in seiner klugen Verständigkeit unzweifel- 
haft einen Gewinn auch für die Forschung, auf die es nicht in erster Linie be- 
rechnet ist. 

Greifswald. Bergsträßer. 


A. Aulard, Recueil des Actes du Comité de salut public. Bd. XXI 879 8. 
Bd. XXII. 868 S. Paris 1911 u. 1912. 

Die beiden Bände enthalten die Aktenstücke vom 12. März bis 9. Mai 17% 
in der gleichen endlosen Breite, wie die vorhergehenden. Die Beschlüsse des 
Comité beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Kampf gegen die Hungers- 
not, auch viele Berichte der Repräsentanten. Andere Berichte haben die 
Truppenbewegung zum Gegenstand, viele auch die Wiederaufrichtung geord- 
neter Zustände, Räuberwesen usw. Für die deutsche Geschichte sind einige 
allerdings recht subjektive Schilderungen der Stimmung am Niederrhein von 
Interesse. Die Art der Herausgabe ist wieder dieselbe. Es werden viel zuviel 
Aktenstücke wörtlich abgedruckt. Oft ist ihr Inhalt wertlos, wenn z. B. nur ein 


Nachrichten und Notizen 419 


Eriaß des Repräsentanten eingeschickt wird, dieser Erlaß selbst aber weder 
mit abgedruckt, noch sein Inhalt in einer Anmerkung skizziert ist. Unter 
Umständen erfährt man aus einem späteren Bericht, um was es sich han- 
delte, oft auch nicht. Das Inhaltsverzeichnis ist zu ausführlich und ersetzt 
ein Personen- und Sachregister durchaus nicht. Und was nützen die ganzen 
dicken Bände ohne Register ? 

Greifswald. Bergsträßer. 


F. Braesch, Procès-verbaux de l'assemblée generale de la section des Postes. 
4 Decembre 1790 — 5 Septembre 17%. Paris, Hachette 1911. 278 8. 
Fr. 7,50. 

Die Sektionen sind ursprünglich Wahlkörper, in die die Stadt Paris als 
selbständige Verwaltungseinheit eingeteilt wurde nach dem Gesetz vom Mai/ 
Juni 17%. Sie bilden sich allmählich immer mehr heraus zu Organen, durch 
die das Volk von Paris in die Leitung nicht nur der Geschäfte der Kommune, 
sondern auch in die des ganzen Staates eingreift. Durch die an den Aufstand 
vom 10. August 1792 anschließende Entwicklung wird dieser Zustand legalisiert. 
Zur gleichen Zeit wurden die Sektionen insofern verändert, als bisher nur die 
citoyens actifs zu den allgemeinen Sitzungen zugelassen waren, also der bürger- 
liche Mittelstand die vorherrschende Schicht bildete, während dann mit dem 
Eindringen des allgemeinen Wahlrechts, das von der allgemeinen Wehrpflicht 
abgeleitet wird, die unteren Klassen überwiegen. So spiegelt sich in den Sek- 
tionen die Entwicklung des Ganzen naturgetreu ab. Sie sind zum großen Teil 
bis zum August 17% durchaus gemäßigt, demokratisch, aber nicht antimonar- 
chisch, werden erst nach der Suspendierung des Königtums ganz radikal. Die 
hier zum ersten Male vollständig veröffentlichten Sitzungsprotokolle der 
Section des Postes sind also gewiß interessant. Sie zeigen, wie allmählich die 
demokratischen Gedankengänge immer stärker werden, schließlich überwiegen, 
sie lassen uns auch — besonders die letzten Protokolle — in das nicht sonderlich 
erbauliche Getriebe der kleinen radikalen Welt hineinschauen, wo politische 
Intrigen durch persönliche Feindschaften ersetzt werden. 

Die Herausgabe ist auch insofern lohnend, als diese Protokolle die einzigen 
sind, die sich von den Jahren 1790—92 erhalten haben. Die übrigen sind 
der Kommune von 1871 zum Opfer gefallen. Braesch ist in der Ausgabe 
zuverlässig, in der Behandlung des Textes und besonders in vielen Anmerkungen 
m. E. zu kleinlich genau und zu breit. Da wird alles mögliche herbeigetragen 
und uns von diesem und jenem Nachruf, Erlaß usw. mitgeteilt, in wieviel 
Exemplaren er auf die Nachwelt kam, wo er erhalten ist usw. Hier hätte weniger 
genügt, besonders da, wo große, jedem Forscher bekannte Werke schon alles 
Nötige gegeben haben. Dankenswert ist das Personenregister und die kurze 
Inhaltsangabe der einzelnen Sitzungen. 

Greifswald. Bergsträßer. 


Paul Mautouchet, Le gouvernement révolutionnaire (10 août 1792 bis 
4 brumaire au 10). (Collection de textes herausg. v. C. Bloch, Bd. II.) 406 8. 
Paris 1912, Edouard Cornély & Cie. Fr.12,—. | 

M. gibt zunächst auf 140 Seiten eine Einleitung, in der Entstehung, Organi- 


27 


420 Nachrichten und Notizen 


sation, Geschichte und Wirksamkeit des gouvernement revolutionnaire klar 
herausgearbeitet werden. Besonderer Nachdruck ist gelegt auf die theoretischen 
undstaatsrechtlichen Grundlagen. Der letzte Teil der Einleitung enthält eine wohl- 
abgewogene Kritik der Wirksamkeit der Regierung. Sie baut sich zumeist auf 
der Korrespondenz zwischen den Repräsentanten und dem Comité de salut 
public auf und hätte doch wohl durch anderes Material ergänzt werden müssen, 
um ein vollständiges Bild zu geben, durch Material, das nicht von der Zentrale 
herrührt oder an sie gerichtet ist. Nur Einzelheiten geben ein sachliches Bild 
von dem tatsächlichen Zustande einer Verwaltung. Diese Ausstellung bezieht 
sich auch auf den betr. Teil der Aktensammlung, der im übrigen gerechten 
Wünschen durchaus entspricht. Werke wie das vorliegende sind ein Bedürfnis, 
da die Riesensammlungen Aulards so umfangreich geworden sind, daß eigent- 
lich nur der Spezialist von ihnen Nutzen ziehen kann. 


Greifswald. Bergsträßer. 


Gertrude Kircheisen, Napoleon und die Seinen. München 1914. Geo. Müller. 
1. Bd. M. 10,—. 

Eine höchst bemerkenswerte Bereicherung hat die, trotz ihres Über- 
reichtums, an wirklich wertvollem Material recht arme Napoleons-Literatur 
durch das Werk der Gattin des Genfer Schriftstellers erhalten. Der Fleig 
und die sorgsame Beurteilung der erschlossenen Quellen des gewissenhaften 
Geschichtsforschers verbindet sich hier auf das glücklichste mit dem Takte 
der Frau, die von einer Zeit den Schleier hebt, in der, wie Paul Lacroix etwas 
pessimistisch sagt, es verlorenes Mühen war, von Tugend und Sittenreinheit 
zu sprechen — ohne falsche Prüderie und doch unter absoluter Ablehnung 
jedes ungesunden Geredes, wie es besonders in Memoirenwerken sich breit 
macht, and dessen Unhaltbarkeit mehrfach schlagend nachgewiesen wird. — 
Der erste Band, der nach der Verfasserin eigenen Worten ein geschlossenes 
(tanze bildet, enthüllt die Schilderung der energischen, von ihrem großen Sohn 
auf das Höchste geehrten Mutter Letizia wie die der eigenwilligen und undank- 
baren vier Brüder und ihrer Gattinnen. Dem Kaiser selbst ist kein besonderer 
Abschnitt gewidmet; sein Bild tritt uns auch so wieder und wieder vor Augen. 
Von einer Sonderbeschreibung von Josephine und Marie Louise ist aus äußeren 
Gründen Abstand genommen. Die Schwestern des Kaisers und ihre Ehemänner 
sollen in einem zweiten Bande Platz finden. — Zu einem Vergleich scheint auf 
den ersten Blick Massons bekanntes Buch „Napoleon und die Frauen“ einzu- 
laden. Es ‚hat aber mit dem vorliegenden Werke so gut wie nichts gemein: 
Dort wird das eigenartige Liebesleben des Welteroberers, von der ersten Be- 
gegnung des jungen Leutnants an mit einer Pariser Straßendirne, geschildert, 
hier liegt eine objektive Beschreibung der Personen — männlichen wie weib- 
lichen Geschlechts — vor, die dem Kaiser durch Blutsbande, durch eheliche 
Verbindung oder durch Adoption nahe standen. Eher möchten wir den Ver- 
gleich wagen mit einem Werkchen, das, trotz seiner Kürze, zu dem Besten 
gehört, was in neuerer Zeit in Deutschland über den fränkischen Cäsar geschrie- 
ben worden ist: zwar gibt Professor Dr. Max Lenz in seinem Napoleon L 
(Bielefeld und Leipzig 1905) in einem nur dem geschulten Historiker ersten 
Ranges möglichen Knappheit und Klarheit eine erschöpfende Lebensbeschrei- 


Nachrichten und Notizen 421 


bung des Kaisers, bei der die Hervorhebung der weltgeschichtlichen Bedeutung 
Hauptzweck ist, das innere und Familienleben dagegen nur gestreift werden 
kann, während Frau Gertrude ihr Werk auf weit breitere Grundlage gegrün- 
det hat und sie umgekehrt der weltbewegenden Ereignisse nur ganz selten 
und kurz gedenkt. Dennoch stehen beide Werke in einem wichtigen Punkte 
sich sehr nahe: fast ein Jahrhundert lang hat die Napoleons-Literatur zwi- 
schen zwei Extremen hin und her geschwankt: hier geistlose Vergötterung — 
Prof. Heyck spricht einmal sehr anregend von einer „Ve klärung“ Napoleons 
(Velhagen und Klasings Almanach 1914) — dort das Bestreben, den willens- 
starken Welteroberer als die Fleischwerdung alles Schlechten und Gemeinen; 
ja den bisher in seiner Genialität unerreichten Feldherrn als „Glückssoldaten“ 
hinzustellen (noch im Jahre 1913 brauchte ein vielgelesenes Blatt diesen Aus- 
druck), Der Hamburger Historiker hat sich voll und ganz in den Genius des 
Gewaltigen zu denken vermocht, ohne seine Schwächen und großen Fehler 
zu verschweigen, und Gertrude Kircheisen ist ihm hierin gefolgt — soweit 
es der impulsiveren Frauennatur möglich war. Lenz wie Frau Gertrude be- 
tonen den starken korsischen, oft an Schwäche streifenden Familiensinn des 
Welteroberers, der uns viele seiner Taten erst richtig zu erklären vermag. — 
Von Vorteil wäre es unseres Erachtens gewesen, wenn die Verfasserin etwa 
wie York in seiner geistvollen Betrachtung ‚Napoleon als Feldherr“ ab und 
zu die benutzten Quellen an- bzw. wiedergegeben hätte. — Das Äußere des 
Buches ist ein angenehmes und wird durch zahlreiche, oft wenig bekannte 
Abbildungen noch mehr gehoben. Die anregende, jedermann verständliche 
Darstellungsweise machen das Werk Frau Gertrudes schätzbar für den Privat- 
mann wie für den Fachgelehrten. Schwerlich hätte eine andere als Frauenhand 
hier so Gutes schaffen können. 
Dresden. Frhr. v. Friesen. 


Herman Haupt, Hessische Biographien, herausgegeben in Verbindung 
mit Karl Esselborn und Georg Lehner, Band I, Lieferung 1. Darm- 
stadt 1912. Großherzog]. hessischer Staatsverlag. 

In diesem Sammelwerk sollen alle noch im 19. Jahrhundert verstorbenen 
Personen Aufnahme finden, die sich im Großherzogtum Hessen seit seinem 
Bestehen (1806) durch ihre Wirksamkeit irgendwie hervorgetan haben; in 
zweiter Linie sollen geborene Hessen, die sich außerhalb ihres Heimatlandes 
einen Namen gemacht haben, kurz berücksichtigt werden. Dem vorliegenden 
ersten Jahresheft hat der Herausgeber etwas von der feinen Eigenart seiner 
wissenschaftlichen Persönlichkeit mit auf den Weg gegeben, indem er eine 
Reihe von ansprechenden burschenschaftlichen Charakterköpfen (v. Buri, 
Ferber, Scriba, Wiener) beigesteuert hat. Zu den Auswanderungsplänen Buris 
wäre auf einen Artikel in dem von J. Förster in Fulda herausgegebenen Teut- 
schen Volksblatt vom 19. Sept. 1832 zu verweisen: er wendet sich gegen einen 
in der Teutschen allgemeinen Zeitung entwickelten Plan, für die Gründung 
eines teutschen Staates in Amerika eine Auswanderung von 60 000 Männern zu- 
stande zu bringen. Aus dem sonstigen Inhalt des Heftes heben wir die ein- 
dringende, wenngleich kühle Studie über Ludwig Büchner von H. Siebeck 
bervor. Der Artikel über den Oberpräsidenten Grafen Solms-Laubach von 


422 Nachrichten und Notizen 


A. Herrmann ist aus dessen 1909 in den Annalen des Historischen Vereins 
für den Niederrhein (87, 138 ff.) veröffentlichtem Aufsatz zusammengezogen, 
der Artikel über den Mainzer Bischof Frhrn. v. Ketteler von G. Krüger aus 
dessen 1911 erschienenem Charakterbild. Aus ihm ist auch die Angabe über- 
nommen, daß General v. Auerswald und Fürst Lichnowsky „Opfer des Barri- 
kadenkampfes am 18. September“ geworden seien. Als Episode aus dem 
Barrikadenkampf kann man die bubenhafte Tat, die an ihnen verübt wurde, 
doch unmöglich ansprechen. 

Utrecht. Oppermann. 
Franz Schneider, Geschichte der Universität Heidelberg im ersten Jahr- 

zehnt nach der Reorganisation durch Karl Friedrich (1803—1813). — 
Rich. Aug. Keller, Dieselbe. Preisschriften der Korps-Suevia-Stiftung. 
Heidelberger Abhandlungen, Heft 38, bzw. 40. Heidelberg 1913, Carl 
Winter. M. 9,20 und M. 9,—. 

Gelegentlich seiner Hundertjahrfeier hat das Korps Suevia, die älteste 
Korporation der Universität Heidelberg, eine Stiftung begründet, deren erste 
Preisaufgabe den Titel der beiden zu besprechenden Schriften trägt. Aus dem 
Wettbewerb sind die beiden preisgekrönten Arbeiten hervorgegangen. Bauen 
sie sich auch naturgemäß guten Teils auf denselben Quellen auf, so ist doch die 
Anlage und Durchführung der Lösung ganz verschiedenartig; aber das Er- 
gebnis ist bei beiden Arbeiten dasselbe: die Feststellung eines ganz erstaunlichen 
Fortschritts in der materiellen Lage wie in der Zusammensetzung des Lehr- 
körpers der Universität seit der Besitzergreifung durch Baden, Dank vor allem 
der hervorragenden Persönlichkeit des Kurators Frhrn. Sigismund v. Reitzen- 
stein, des guten Genius der Universität, und des von ihm beratenen Kurfürsten 
und Großherzogs Karl Friedrich. Die Erscheinung der erneuerten Hochschule 
hebt sich ganz auffällig ab von dem dunkeln Bilde, das beide Autoren von ihrem 
traurigen materiellen und geistigen Tiefstande zu Ende der pfälzischen Zeit 
entwerfen. Damals, als sie unter der Herrschaft der Lazaristen und Jesuiten 
stand, hätten die durchweg unbedeutenden Professoren geistlichen Standes 
schon deshalb nicht zu einer gedeihlichen Wirksamkeit kommen können, weil 
sie den Ordenssatzungen gemäß stets wechselten. Bei den weltlichen Pro- 
fessoren war die teilweise Erblichkeit ein ebenso schlimmer Übelstand. An der 
ganzen Universität gab es 1803 nur 8 Professoren, die etwas bedeuteten; die 
Mehrzahl war ganz oder teilweise unbrauchbar. Hier setzte ein Entwicklungs- 
prozeß ein, eine Verschmelzung der besseren Kräfte unter den alten Professoren 
mit tüchtigen neuen Gelehrten, durch deren Berufung die neue Regierung die 
Universität zu heben versuchte. Mit wissenschaftlichem Scharfblick wählte 
Reitzenstein die geeigneten Männer aus. Mit dem Beirat von Savigny, der 
freilich selbst nicht kam, gestaltete er in wenig Jahren die juristische Fakultät 
zur ersten ihrer Art in Deutschland, an der 1810—13 auch eine große Zahl von 
Privatdozenten wirkte. Die kath.-theol. Fakultät wurde freilich 1807 nach 
Freiburg verlegt. Dagegen wurde die evang.-theologische mit regsamen Talenten 
ausgestattet. Hinderlich war diesen Bestrebungen allerdings die Gründung 
der Universität Berlin, die in kurzer Zeit so hervorragende Theologen wie Mar- 
heineke, Neander und de Wette Heidelberg abspenstig machte, während die 
Juristen Pätz und Heinse nach Göttingen gingen. Der wissenschaftliche Geist 


Nachrichten und Notizen 423 


der umgestalteten Korporation wurde bezeugt durch die seit 1808 erscheinenden 
Heidelberger Jahrbücher. Die Universität Heidelberg kann stolz sein auf diese 
Zeit der Vorbereitung und des Kräftesammelns, die sie in wenig Jahren in die 
vorderste Reihe der deutschen Hochschulen führte. 

Der Schrift von Keller ist noch ein Abschnitt über das Studentenleben und 
das Verbindungswesen angegliedert. Er weist den Studentenorden der Con- 
stantisten seit 1794 nach, die Harmonisten i. J. 1803. Von den Landsmann- 
schaften erscheint zuerst 1802 die Rhenania. Fünf Korps konstituierten sich 
i. J. 1810, darunter die heute noch blühende Suevia, deren Anregung wir die 
beiden tüchtigen, dazu auch lesbaren Preisschriften verdanken. 

Köln. Herm. Keussen. 


Franz Schmidt, Sachsens Politik von Jena bis Tilsit (1806—1807). Inaugu- 
raldissertation der philos. Fakultät zu Leipzig. Halle 1913. 101 S. 80. 
Unter Benutzung reichen Aktenmaterials der Archive zu Berlin, Dresden, 
Leipzig, Paris und Wien behandelt der Verfasser Kursachsens allmähliche Ab- 
kehr von Preußen und seinen Eintritt in die napoleonische Vasallität. Das 
Bild des friedliebenden Kurfürsten Friedrich August, der um jeden Preis die 
Neutralität will und doch sich am Kriege — erst mit Preußen, dann mit Napo- 
leon — beteiligen muß, erhält einige neue Züge; diese lassen aber den mensch- 
lich hochachtbaren Fürsten als Politiker in keinem günstigeren Lichte erschei- 
nen. Ohne gefragt zu werden, wird er erst zum König erhoben, später zum 
Herzog von Warschau bestimmt. Interessante Details bietet der Verf. über den 
Umschwung in Sachsen nach der Schlacht bei Jena, insbesondere über die Ver- 
drängung der anfangs herrschenden preußenfreundlichen Ratgeber des Königs 
{Loß) durch Marcolini und den Grafen Bose, der unter dem Eindrucke der 
Persönlichkeit Napoleons zu dessen blindem Verehrer wird. Hals über Kopf 
schließt Bose den Frieden zu Posen ab (11. Dez. 1806), ohne die Wünsche des 
Kurfürsten auch nur zur Sprache zu bringen. Mit besonderer Ausführlichkeit 
sind Artikel V des Posener Friedens und seine Folgen behandelt. Die in ihm 
ausgesprochene bürgerliche und politische Gleichberechtigung der Katholiken 
und Lutheraner ist nicht auf die Initiative des katholischen Kurfürsten zurück- 
zuführen, sondern auf ein energisches Verlangen Napoleons, der gleiche Bestim- 
mungen in alle Verträge mit den Rheinbundfürsten hatte aufnehmen lassen, 
um seine Fürsorge für die katholische Religion zu zeigen. Die Arbeit macht 
einen gründlichen Eindruck und ist flott geschrieben. 
Borna-Leipzig. Albrecht Philipp. 


Rudolf Friederich, Die Befreiungskriege 1813— 1815. Berlin 1913, 
E. S. Mittler und Sohn. III. Band: Der Feldzug 1814. Mit 17 Bildnissen 
und 15 Karten. X u. 347 S. M. 5,.—. 

Die beiden ersten Bände dieses Werkes habe ich in der Historischen Viertel- 
jahrschrift XVI, 431 und 432 besprochen. Der vorliegende 3. Band hat nicht 
nur die Vorzüge der beiden ersten, sondern zeigt in der Beurteilung der führen- 
den Männer einen entschiedenen Fortschritt. So werden vor allem die großen 
Verdienste Gneisenaus, die in den beiden ersten Bänden nicht genügend ge- 
würdigt worden waren, voll anerkannt. Auch da, wo Gneisenau susnahms- 
weise versagte, in den Tagen von Laon, wird er durchaus gerecht beurteilt. 


424 Nachrichten und Notizen 


Dagegen wird die Feldherrntätigkeit Schwarzenbergs, die im zweiten Bande 
wohl zu günstig beurteilt worden war, in diesem Teil einer geradezu vernichten- 
den Kritik unterzogen. Seine klägliche Führung der Hauptarmee, seine Untätig- 
keit, Ratlosigkeit, Unentschlossenheit und Schwäche, wird S.59, 146, 174, 
191, 192, 196, 251, 257, 340—343 so trefflich geschildert, daß man heute noch 
erregt wird, wenn man sicht, welche gewaltigen Opfer nicht bloß an Ruhm, 
Zeit und Geld, sondern auch an Menschenleben dieser unfähigen Führung 
zur Last fallen. Daß die Entschuldigung, Schwarzenberg sei durch die Politik 
Metternichs gehindert gewesen, in sehr vielen Fällen nicht zutrifft, wird eben- 
falls von Friederich überzeugend nachgewiesen. Schlägt man die Karte auf und 
sieht, wie nahe beieinander die Orte Brienne, wo am 29. Januar, Bar-sur- 
Aube, wo am 25. Februar und Arcis-sur-Aube, wo am 20. und 21. März ge- 
kämpft wurde, liegen, so gewinnt man ein Bild von der Unfruchtbarkeit der 
Heerführung eines Schwarzenberg. l 

Ebenso stimme ich Friederich völlig bei, wenn er zeigt, daß die Strategie 
eines Knesebeck keineswegs besser war, oder wenn er nachweist, daß die Diplo- 
matie eines Hardenberg in jenen Tagen auch nicht auf der Höhe stand. Wie 
immer, so war auch diesmal Stein einem Hardenberg bedeutend überlegen. 
Von ihm und von Pozzo di Borgo beeinflußt, hat Zar Alexander wiederholt 
eine kräftigere Kriegführung verlangt, und König Friedrich Wilhelm hat diesen 
Wunsch unterstützt. 

Es ist nicht leicht, diesen Feldzug zu schildern, der an Fehlern und Irrtũ- 
mern so reich ist, der zwar noch einmal die Feldherrnkunst eines Napoleon zeigt, 
aber eines Napoleon, der durch die Schwäche seiner Armee oft gehindert ist, 
seine Gedanken zur Ausführung zu bringen. Das Buch von Friederich wird 
vielen, die sich dem Studium dieses Krieges widmen, von großem Nutzen sein. 

Charlottenburg. Richard Schmitt, 


Richard Schwemer, Geschichte der freien Stadt Frankfurt a.M. 1815 
bis 1866. Frankfurt a. M., Joseph Baer. Bd. 11910, 407 S. M.7,50. nn 
1912, 772 S. M. 12,—. 

Zwei Vorbedingungen sind nötig, um eine gute Spezialgeschichte zu schrei- 
ben: Genaue aus eigenen und umfassenden Studien erwachsene Kenntnis 
der allgemeinen Entwicklung und eine besonders lebendige Darstellungsgabe. 
Dann wird das Besondere gut eingeordnet werden und die vielen unvermeid- 
baren, weil dem Zweck entsprechenden Einzelheiten werden nicht zur langweili- 
gen Aufzählung, sondern dienen als lebhafte Lichter, die dem subtil gemalten Bilde 
erst den Charakter einer einheitlichen und lebens vollen Komposition geben. 

Die vorliegende Geschichte erfüllt beide Bedingungen im vollsten Maße 
und stellt sich somit als eine der vorzüglichsten Leistungen unserer landes- 
geschichtlichen Literatur dar. Das ist um so mehr anzuerkennen, als des Kleinen, 
das beachtet werden wollte, hier besonders viel war. 

Bei einer solchen Ausführung zeigt sich dann auch die Bedeutung, die der- 
artige Werke für die allgemeine Geschichte haben. Wenn wir nur Hauptpunkte 
aus dem Inhalt der beiden Bände hervorheben, etwa Frankfurts Stellung 
im Deutschen Bunde, den Rückhalt, den der Senat der liberalen Opposition 
gegenüber bei Metternichs Politik findet, die Entstehung und die Anschau- 


aon. 


Nachrichten und Notizen 425 


ungen dieser liberalen“ Opposition, Börnes Schriftstellertätigkeit — das für 
den ersten Band —, für den zweiten etwa das wertvolle Kapitel über Frank- 
furt als Handelsstadt nach dem Abschluß der Freiheitskriege, die Handelspolitik 
der Stadt, die vom negativen Mitteldeutschen Handelsverein zum positiven 
preußisch-deutschen Zollverein führten, und die Schilderung der liberalen 
Bewegung der dreißiger Jahre —, so sind das doch alles Gegenstände, wo 
die besondere Perspektive, unter die sie gestellt sind, zugleich eine Vergröße- 
rung unseres Gesichtsfeldes für die allgemeine Geschichte bedeutet. Für 
die Parteientwicklung ist das am selbstverständlichsten, denn sie hat für die 
vormärzliche Zeit ihren natürlichen Rahmen ganz im Eingelstaat. Erst das 
Revolutionsjahr bringt hier tiefe gesamtdeutsche Einwirkungen, die nir- 
gends stärker sind als am Sitze der Nationalversammlung — und von denen 
wir hoffentlich bald aus Schwemers berufener und gewandter Feder anregend- 
anschauliche Bilder erhalten werden. 
Greifswald. Bergsträßer. 


Als Band II der „Quellen und Forschungen zur Hessischen Geschichte, 
herausg. von der Historischen Kommission für das Großherzogtum Hessen“ 
erschien: Reinhard Carl Theodor Eigenbrodt, Meine Erinnerungen aus den 
Jahren 1848, 1849 und 1850. Mit einer biographischen Einleitung herausg. 
von Ludw. Bergsträßer, Darmstadt 1914. Großh. Hess. Staatsverlag. 
58 u. 374 S. Verfasser dieser Aufzeichnungen ist ein hessischer Jurist mit 
burschenschaftlicher Vergangenheit, Freund und Gesinnungsgenosse Heinrichs 
von Gagern, überzeugter Kämpfer für die deutsche Einheit unter preußischer 
Führung, liberal, doch kein Parteimann und dem Radikalismus abhold. Er 
wurde 1847 in den hessischen Landtag gewählt und trat 1848 als Rat in das 
Gagernsche Märzministerium ein, leitete bis zum Juli das Ministerium des 
Innern, wurde dann aber Bevollmächtigter des Großherzogtums bei der Zentral- 
gewalt in Frankfurt. Als Unterhändler erklärte er 1850 in Berlin, etwas voreilig 
über seine Vollmacht hinausgehend, den Beitritt Hessens zur Union und er- 
reichte dadurch, daß er abberufen wurde, und daß seine politische Tätigkeit 
bis auf unbedeutende Nachspiele ein Ende fand. Enttäuscht und verbitteft 
ist er 1866 gestorben. 

Die deutsche Bewegung hat er also als Teilnehmer aus der Nähe und von 
einer nicht untergeordneten Stelle aus beobachtet, und was er zu sagen hat, 
bildet eine gehältreiche, auch in der Form wohlgelungene Darstellung, die leider 
nur bis in das Jahr 1849 geführt ist. Er urteilt verständig und von Anfang 
an etwas resigniert; zur Charakteristik der Männer, mit denen ihn sein Beruf 
zusammenbrachte, bietet er wertvolle Züge, zum Beispiel von Camphausen, 
Schmerling u.a. Max v. Gagern, der Konvertit, erfährt eine sympathische 
Würdigung. Höchst interessant sind die Randbemerkungen Heinrichs von 
Gagern, der die Niederschrift des Freundes gelesen hat- Daß für die Politik 
eines westdeutschen Kleinstaates eine so ergiebige Quelle der Erkenntnis 
erschlossen wird, ist wohl der Hauptvorzug der Veröffentlichung. Was der 
Herausgeber Bergsträßer einleitend und erläuternd beigesteuert hat, verdient 
vollauf Lob und Dank. 

Wiesbaden. 8 E. Schaus. 


496 Nachrichten und Notizen 


Josef Alexander Freiherr v. Helfert, Geschichte der österreichischen 
Revolution im Zusammenhange mit der mitteleuropäischen Bewegung der 
Jahre 1848—1849. I. Band. Bis zur österreichischen Verfassung vom 
25. April 1848. II. Band. Bis zur Flucht der kaiserlichen Familie aus Wien. 
Freiberg i. B. und Wien (Herder) 1907 u. 1909. 536 S. u. 382 S. M. 9,— 
u. M. 10,—. 

Da es dem Vernehmen nach noch nicht feststeht, ob von diesem letzten Werke 
des inzwischen (im März 1910) verstorbenen Verf. der Schlußband noch er- 
scheinen wird, so soll die Anzeige der beiden ersten Bände nicht länger ver- 
schoben werden. Das vorliegende Werk bildet eine Fortsetzung nach rück- 
wärts zu der in den Jahren 1869—1886 erschienenen „Geschichte Österreiche 
vom Ausgang des Wiener Oktoberaufstandes 1848“, in der derselbe Verf. in 
4 resp. 5 Bänden von durchschnittlich je 550 Seiten die Darstellung bis zum 
März 1849 geführt hat. 

Die beiden ersten Bände des neuen Werkes behandeln auf nahezu 900 Seiten 
(sehr großen Formats!) die österreichische Revolution bis Ende Mai. Schon in 
diesem Umfang liegt eine Kritik der beiden Werke. Noch mehr als das frühere 
hat das letzte Werk eher den Charakter einer Quelle als den einer Darstellung. 
Namentlich in den ersten Kapiteln ist die Fülle des Details geradezu erdrückend. 
Große Gesichtspunkte, Berücksichtigung der geistigen Strömungen, Charak- 
teristiken der hervorragenden Persönlichkeiten und ein Zurückgehen auf die 
Motive ihrer Handlungsweise — das alles fehlt. Bewundernswert ist der wahre 
Bienenfleiß, der in dem Werk steckt. Für eine wirkliche Geschichte der öster- 
reichischen Revolution wird es für lange Zeit hinaus ein unentbehrliches und 
wertvolles Hilfsmittel sein, denn es beruht auf einer höchst intimen Kenntnis 
der Zeit, die der Verfasser (geb. 1820) ja selbst mithandelnd erlebt hat, und auf. 
einem eingehenden Studium der Literatur und der Akten. Die Anhänge bringen 
Exkurse und archivalisches Material, freilich von ungleichem Wert. 

Die jedem Bande in dankenswerter Weise beigefügten Register erleichtern 
die Benutzung. Auch die chronologischen Übersichten sind eine willkommene 
Zugabe. Druck und Ausstattung sind sorgfältig und gut. 

Charlottenburg. Ernst Salzer. (t) 


Max von Szczepanski, Napoleon III. und sein Heer. (Heidelberger Ab- 
handlungen zur mittleren und neueren Geschichte, Heft 42.) Heidelberg 
1913, Carl Winters Universitätsbuchhandlung. VI und 173 8. M. 4,40. 

Das vorliegende Buch wird allen, die sich mit dem Studium der Geschichte 
des Deutsch-Französischen Krieges von 1870 beschäftigen, willkommen sein. 

Es zeigt uns, welche verschiedenen Entwicklungen das französische Heer durch- 

laufen hat, von der Zeit ab, wo Napoleon III. an die Spitze Frankreichs trat, 

bis zu dem großen Kriege, der seiner Herrschaft ein Ende bereitete. Wie die 

Staatsformen, so ist auch die Heeresverfassung in jenen beiden Jahrzehnten 

mannigfachen Veränderungen unterworfen gewesen. Nicht bloß militärische 

Gründe waren ausschlaggebend, sondern oft genug auch Rücksichten der 


1 Nahezu eine ganze Seite (S. 339) über ein Gasthaus, das dadurch historisch 
ist, daß die kaiserliche Familie und andere Monarchen und Staatsmänner dort 
gespeist haben — das ist doch etwas reichlich. 


Nachrichten und Notizen 427 


inneren Politik. Eine Militärpflicht, die es den besitzenden Bürgern möglich 
machte, sich durch Kauf eines Stellvertreters von allen Unbequemlichkeiten 
zu befreien, die anderseits den nicht besitzenden Massen ihre kräftigsten Ele- 
mente entzog und sie zur Gegnerschaft gegen republikanische Strömungen er- 
zog, schien die Fortdauer des Kaisertums zu verbürgen. Zu spät wurde erkannt, 
daß man auf diesem Wege nicht die numerische Stärke erhielt, die notwendig 
war, um den auf allgemeiner Wehrpflicht beruhenden Heeren der deutschen 
Staaten entgegenzutreten. Als 1867 Niel an die Spitze des Kriegsministeriums 
trat, war schon viel kostbare Zeit verloren, und Niels Reformen, so schonend 
und maßvoll sie waren, stießen auf heftigen Widerspruch. Indem uns Szeoze- 
panski diese Vorgänge schildert, gibt er einen wertvollen Beitrag zur Vor- 
geschichte. des Krieges von 1870. 
Charlottenburg. Richard Schmitt. 


Heinrich Heubner, Unter Emmich vor Lüttich, unter Kluck vor Paris; 
Selbsterlebtes aus dem Herbstfeldzug 1914. 6. Auflage. Schwerin 1915. 
F. Bahn. 8. 184 S. M. 1,50. 

Von Kämpfen im größeren Verband einer Brigade, teils in Belgien, teils 
in Nordfrankreich (Mons, Jemappes, Maubeuge usw.), besonders liebevoll 
und genau dann vom Vorstoß auf Paris und dem notwendig gewordenen 
Rückschwenken auf die befestigten Stellungen an der Aisne, erzählt Verf., der als 
Reserveoffizier die Stellung eines Kompagniechefs in seinem Regiment meist 
innehatte, mit viel Wärme und Begeisterung, zugleich in der Absicht, echtes 
Deutschempfinden und diejenige Nationalgesinnung, von der er selbst durch- 
drungen ist, und die bei all seinem Tun im Feld ihn leitete, und die Richt- 
schnur abgab, auch auf die Leser des Büchleins zu übertragen. Die Erzählung 
wird spannend und ganz in chronistischer Weise, mit Ausblicken historischer, 
und öfter auch das Kunstgeschichtliche streifender Art dargeboten, bis S. 133. 
Von da ab ist die Form der Mitteilung von Briefen gewählt, die er an seine 
Frau und Angehörigen nach Wernigerode gerichtet hat. Hier wirkte er vor dem 
Krieg als Professor am Fürstlich Stollbergschen Gymnasium, speziell im Fach 
des Unterrichts der Geschichtsdisziplin. Eine Schußverletzung, die ihm am 2. No- 
vember 1914 durch Gewehrschuß aus dem Hinterhalt vom Feinde in den rechten 
Unterarm beigebracht wurde, zwang ihn, der Tätigkeit an der Front zu ent- 
sagen, gab ihn dafür der Heimat und den schwärmerisch ihn verehrenden 
Schülern wieder. Die Schrift hat sich einen beachtenswerten Platz in der Lite- 
ratur der Denkwürdigkeiten des Weltkriegs erworben, und war an dieser Stelle 
nicht zu übergehen, schon weil ihr Verfasser ein verdienter Historiker ist. 

Königsberg i. Pr. Gustav Sommerfeldt. 


Johannes Krafft, Kriegstagebuch (1. August bis 10. Dezember 1914), herausg. 
von seinem Freunde F. L., mit Vorwort von V. v. Strantz. Minden u. 
Leipzig 1915, Verlag von Wilhelm Köhler. 8°. 184 S., mit 35 Text- 
abbildungen. M. 2,50. 

Aus der Stadt Hannover gebürtig, d aber auch nach Ostfriesland 
infolge Verwandtschaft die mannigfachsten Beziehungen unterhaltend (S. 146), 
war J. Krafft, als der Krieg im August 1914 ausbrach, der 7. Kompagnie eines 
in Mannheim zusammentretenden Landwehrregiments zugeteilt worden. Er 


428 | Nachrichten und Notizen 


weiß in der ersten Hälfte seines hinterlassenen Tagebuchs, das mit einem 
Vorwort des Militärschriftstellers Major Viktor v. Strantz versehen ist, 
von äußerst interessanten Erlebnissen zu berichten, die er im Kampf gegen 
die Franzosen bei Lörrach, an der Schweizer Grenze, und später im Elsaß bis 
Mülhausen hin hatte. Über Mülhausen, das er am 13. August erreichte (S. 38), 
berichtet er in besonderer Ausführlichkeit, war es hier doch auch, wo er seine 
Feuertaufe und die erste Verwundung erhielt. Das betreffende Gefecht, das 
gegen eine französische Division geliefert wurde, die zur Besatzung Belforts 
gehörte, fand bei Dornach am 19. August statt. Die Absicht, Mülhausen zu 
halten, ging nicht in Erfüllung, diese Stadt mußte vielmehr von den Land- 
wehren auf einige Tage — und zwar zum zweitenmal — den Franzosen über- 
lassen werden. Im Hasenrain-Lazarett zu Mülhausen, wo Dr. Horstmann zu 
den Ärzten gehörte, die die Schußverletzung des in Kriegsgefangenschaft be- 
findlichen J. Krafft behandelten, wurden die Verwundeten u. a. von dem 
französischen General Vautier besucht. Beim Wiedereinrücken der Deutschen 
freige worden, begab Krafft sich über Mülheim, Freiburg und Karlsruhe nach 
Hannover. Von einer Verwandten hier unterstützt, heilte er so vollständig 
aus, daß er am 16. September in das Ersatzbataillon eines Infanterieregiments 
zu Hannover eintreten konnte, von wo er bald über Trier an die Westfront 
wieder kam (S. 114). Besonders in den Schützengrabengefechten vor Reims 
konnte er recht zahlreiche Beweise seiner kaltblütigen Unerschrockenheit und 
Tapferkeit ablegen. Zuletzt von Lille aus gegen die Engländer marschierend. 
wurde er vor Ypern durch einen Schuß in beide Oberschenkel so schwer ver- 
wundet, daß am 24. November im Feldlazarett die Amputation erfolgen mußte. 


Die ihn erfüllende Hoffnung auf eine Genesung ging nicht in Erfüllung. Nahe - 


dem Ziel ist er, schon auf deutschem Boden, den er unter Benutzung eines 
Lazarettzuges erreichte, gestorben, nachdem er sein Tagebuch dem Freund 
mit dem Auftrag der Veröffentlichung übergeben hatte. 

Königsberg i. Pr. Gustav Sommerfeldt. 


Hermann Oncken, Historisch-politische Aufsätze und Reden. Berlin u. 
München, R. Oldenbourg, 1914. 2 Bde. I. Bd. 344 S. II. Bd. 382 S. M. 12,50. 

In zwei von der Verlagsbuchhandlung sehr vornehm ausgestatteten Bänden 
legt Oncken die Früchte fünfzehnjähriger Arbeit in Rede und Schrift vor. Es 
ist ein höchst erfreuliches Ergebnis, auf das der Heidelberger Historiker zurück- 
schauen kann. Mit Glück und Geschick hat er in der Geschichte der neuen, 
meist der neuesten Zeit nachgeschürft und wertvolle Ergebnisse zum Vorschein 
gebracht. Neben dem Neuen, was er bringt, liegt aber seine Hauptbedeutung in 
der reizvollen Form, mit der er auch Bekanntes seinen Hörern und Lesern beizu- 
bringen versteht: ein rüstiger Erzieher zum Verständnis von Geschichte und Politik. 
An der Spitze der Aufsätze steht eine feinsinnige Würdigung des jetzigen 
deutschen Kaisers in seinem Verhältnis zu seinem Volke. Als Ergänzung dazu 
werden die Ideen von 1813 mit der Gegenwart in Verbindung gebracht. Der 
interessante Essay über den Imperialismus in Amerika — dieser ist nicht ein 
Produkt von heute, sondern längst vorhanden gewesen — findet hier ebenfalls 
Platz, sowie eine weitere Studie über die Bedeutung des Deutschtums für die 
Nordamerikanische Union. Mit der Stellung Deutschlands zu England und Oster- 


Nachrichten und Notizen 429 


reich beschäftigen sich zwei weitere Abschnitte. Lord Haldanes geistvoller 
Vortrag „Über die Nations ität hinaus“ wird gründlich erörtert; anschließend 
daran befaßt sich Verf. mit dem Verhältnis von Politik, Geschich tschreibung 
und öffentlicher Meinung. In knappen Zügen erfahren wir die Geschichte der 
Universität Gie Ben und ebenso knapp und anmutend werden uns die Geschicke 
Oldenburgs vorgeführt. Unter den drei Fürsten, die im 19. Jahrhundert hier 
geherrscht haben, erfährt besonders Großherzog Peter eine warmherzige Schil- 
derung. Einzelne Persönlichkeiten werden auf Grund ihres Brief wechsels oder 
neu erschienener Monographien behandelt, so Schäffle, Bamberger, Reichen- 
sperger, Graf Alexander Kayserling, Marx, Engels usw. Auf eigene Forschung 
gehen Aufsätze über Sebastian Frank und Bennigsen zurück. Buschs Buch über 
die Berliner Märztage 1848 gibt Anlaß zu Erörterung und Kritik. Mit beson- 
derer Freude befaßt sich O. mit Bismarck. So werden Scharlachs Briefe er- 
wähnt; die eigene Studie über Lassalle führte ihn zur wichtigen Entdeckung. 
daß Bismarck das allgemeine Wahlrecht schon in die preußische Verfassung 
einführen wollte. O. verbreitet sich noch über die neueste Bismarckliteratur 
und läßt zusammenfassend in einer Heidelberger Rede die große Gestalt des 
Reichskanzlers vor uns erstehen. Man darf zusammenfassend sagen, nicht nur 
die Fachmänner, auch das große Publikum werden diese beiden Bände mit 
Interesse und Gewinn lesen. 


Prag. | | O. Weber. 


Karl Theodor von Heigel. Zwölf Charakterbilder aus der neueren Ge- 
schichte. München 1913, C. H. Beck. 398 S. M.5,—. 

Ref. möchte die Bemerkung voranstellen, daß eine Geburtstagsfeier, wie 
sie im vorliegenden Buch erscheint, ihm viel sympathischer ist, als die bisher 
übliche Form, bei der Freunde und Schüler eines Jubilars mehr oder minder 
wertvolle Aufsätze auf dem Altar der Verehrung opfern. Diesmal ist es der 
Jubilar selbst, der einer auswärtigen Anregung folgend, eine Blütenlese aus 
den eigenen Werken neu herausgibt. Alle Historiker und Freunde der Ge- 
schichte kennen die kleinen Meisterwerke, in denen Heigel Zeiten und Menschen 
geschildert hat; es genügt daher, die Essays aufzuzählen, die er anläßlich 
seines 70. Geburtstages in sorgsamer Auswahl seinen Verehrern darbietet. 
Es sind folgende: Prinz Eugen von Savoyen; Peter der Große und die Deutschen; 
Maria Theresia und Marie Antoinette; Antoine Barnave; Lucian Bonaparte; 
Andreas Hofer; Metternich; Gneisenau; Friedrich Christoph Dahlmann; 
Hippolyte Taine; Festrede zum Gedächtnis Kaiser Wilhelms L; Zum 18. Ok- 
tober 1908. Wahrlich, um die Schlußworte des Verfassers im Vorwort zu 
verwenden: der Strauß, den dieser Emeritus darbietet, wird nicht verwelkt 
und wertlos befunden werden. 

Prag. O. Weber. 


Hohenzollernjahrbuch. Forschungen und Abbildungen zur Geschichte 
der Hohenzollern in Brandenburg- Preußen, herausgegeben von Paul 
Seidel. 19. Jahrgang. Berlin und Leipzig 1915, Giesecke u. Devrient. 
XVIII u. 2308. 40. M. 20,— 

In kurzen, markigen Gedenkworten „Zum Hohenzollernjubiläum 1915“ 
würdigt Otto Hintze die Verdienste der Dynastie vom Großen Kurfürsten 


430 Nachrichten und Notizen 


an um den preußischen Staat und das Deutsche Reich, um die Ausbildung des 
Militär- und des Verfassungsstaates: „Das ist charakteristisch für die Hohen- 
zollern und ein wesentliches Stück dessen, was man Militarismus nennt, daß 
die kriegsherrliche Gewalt des Königs von Preußen auch der Volksvertretung 
gegenüber in vollem Maße gewahrt geblieben ist, daß das Heer nicht auf die 
Verfassung, sondern nur auf den König vereidigt wird, und daß überhaupt 
die Krone der erste und die Volksvertretung nur der zweite Faktor in unserem 
Staatsleben ist. Diese monarchisch-konstitutionelle Regierungsweise, die 
im Gegensatz zu der demokratisch-parlamentarischen steht, ist aus dem Geiste 
des Militärstaats geboren, der eine starke und einheitliche Führung verlangt, 
und ist in ähnlicher Weise auch auf die anderen Bundesstaaten und auf das 
Reich übertragen worden. Dieses Regierungssystem ist freilich einer Weiter- 
entwicklung nach der volkstümlichen Seite hin sehr bedürftig und auch wohl 
fähig; aber in seinem Grundgedanken wird es unverändert bleiben müssen, 
solange Deutschland in der Mitte Europas eine so gefährdete Stellung einnimmt, 
wie wir es heute spüren.“ Als Schwester der allgemeinen Wehrpflicht bezeich- 
net Hintze die allgemeine Schulpflicht und betont, daß der preußische Militär- 
staat auch die höhere Geistesbildung nicht vernachlässigte; ‚unsere ganze 
neuere deutsche Bildung seit Leibniz, Lessing und Kant, die in ihrem Wesen 
durchaus protestantisch ist, hätte ohne den Rückhalt an einem starken pro- 
testantischen deutschen Staat, wie es Preußen war, schwerlich ihre Blüten 
treiben können, wenn auch ihre Früchte nur zum Teil auf preußischem Boden 
gereift sind“; daß die Lehre vom kategorischen Imperativ von einer preußi- 
schen Universität aus verkündet wurde, war wohl kein Zufall, sondern eine 
Nachwirkung der Reformation und der Regierungstätigkeit der großen Hohen- 
-zollern, die das unbedingte Pflichtgefühl im Dienst des Staates nicht nur 
selbst bewährten, sondern auch ihren Dienern und Untertanen einzuflößen 
verstanden. Ein zweiter Beitrag von Otto Hintze, „Der Krieg 1915‘, gibt 
einen Uberblick über die militärischen Operationen dieses Jahres. Dem 
Ernst der Zeit trägt auch der Aufsatz des Generals v. Janson Rechnung 
„König Friedrich Wilhelm III. und die preußischen Prinzen in den Befreiungs- 
kriegen 1813—1815“, der Beweise für ihre Tapferkeit bringt; von anderer 
Seite werden die Persönlichkeiten jenes Monarchen, seines zweiten Sohnes 
und des Kronprinzen beleuchtet in ‚‚Reisebriefen des Prinzen Wilhelm an seine 
Schwester Prinzessin Charlotte, Großfürstin Alexandra Feodorowna“, die 
Paul Bailleu veröffentlicht; „leider ist Papa“, schreibt der Prinz seiner Schwe- 
ster am 5. November 1822 aus Verona, „wie gewöhnlich durch Alles nur durch- 
gelaufen, um sagen zu können, er sei überall gewesen; er sagt täglich, daß 
das viele Besehen zu nichts helfe“, und 13 Tage später aus Rom: „Die Peters- 
kirche! Von dem Eindruck, den sie mir gemacht hat, kann ich keine Be- 
schreibung machen; ich war wie zerschlagen über die gigantesken Dimen- 
sionen dieses wundervollen Gebäudes!!! Selbst Papa ist über alles erstaunt 
gewesen, und das will viel sagen.“ „Aus dem Briefwechsel des Prinzen Wilhelm 
des Älteren von Preußen und seiner. Gemahlin, der Prinzessin Marianne“ 
teilt Georg Schuster 14 Stücke, die in den Januar und Februar 1813 fallen, 
mit; der Prinz charakterisiert sie einmal selbst ganz gut mit den Worten: 
„Wenn Dir meine Briefe zuweilen wie Predigten vorkommen mögen, s0 


Nachrichten und Notizen 431 


‘müßte ich Dich darum um Vergebung bitten. Aber es sind darum keine Pre- 
digten, weil der Prediger andere auf den rechten Weg führen will. Das kann 
ich aber nicht zur Absicht haben, wenn ich mit Dir spreche, die schon darauf 
wandelt. Es ist mehr egoistisch: Ich selbst, indem ich so schreibe, belehre 
und stärke mich. Und aus diesem Gesichtspunkt betrachtet, wirst Du mir 
vergeben.“ Amüsant ist seine Bezeichnung Jahns als „des Gladiators aus der 
Hasenheide“, wertvoll ein Bericht der Prinzessin über die Berliner am 11. Fe- 
bruar: „Der gestrige Aufruf in den Zeitungen [zur Bildung freiwilliger Jäger- 
korps] hat ganz Berlin von jungen Leuten entblößt. Alles strömte fort und 
findet sich so glücklich, einmal mit Sanction tun zu dürfen, was sie längst 
gern aus Neigung getan hätten ... Mitunter finden sich aber auch solche, 
welche es natürlicher fänden, daß der König ihnen vor allen Dingen deutliche 
Erklärungen gäbe. Ja, die Menschen sind recht unvernünftig.“ Auf den großen 
König beziehen sich drei Beiträge des 19. Bandes: von Gustav Berthold Volz 
„Friedrich der Große und die Osmanen“, von Georg Lenz „Die Tafelservice 
Friedrichs des Großen aus der Berliner Porzellanmanufaktur“ und von Paul 
Seidel „Die Wohnräume Friedrichs des Großen in Schloß Sanssouci, Ergän- 
zung und Nachtrag“; auch Bogdan Kriegers Bericht über „Die Sonderaus- 
stellung der Kgl. Hausbibliothek auf der Internationalen Ausstellung für 
Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914 berücksichtigt naturgemäß in erster 
Linie diesen Hohenzollern, da die Kgl. Hausbibliothek in ihren Grund- 
lagen auf Friedrich dem Großen ruht. „Vom Hofe König Friedrichs I. aus den 
Jahren 1709—1711“ betitelt Hans Droysen seinen Beitrag, der interessante 
Auszüge aus den Briefen der Kronprinzessin an ihren Gemahl und aus den 
Berichten des hannöverschen Rates in Berlin, v. Heusch, bringt, vor allem 
Mitteilungen über die dritte unglückliche Ehe des Königs, über die ihm un- 
sympathische Pietisterei Sophie Luisens und ihrer „Betschwester“, des Frl. 
v. Grävenitz; über den Sturz des Grafen Wartenberg schrieb die Kronprin- 
zessin am 3. Januar 1711: „Comme le Grandchambellan est parti d’ici, le 
peuple a crie: Da kommt der alte Mann mit seiner Hure, es geschiehet ihm 
nichts übles“, und am 4. Januar: „le Roi a écrit une lettre fort tendre au 
Grandchambellan et a pleuré en l’ecrivant. Blaspiel m'a aussi dit que le Roi 
disait quelquefois: Der alte Mann hat doch nichts gethan, seine Frau aber hat 
alle Schuld.“ Christoph Voigts Aufsatz „Die Beziehungen des Großen Kur- 
fürsten zu der Stadt Amsterdam“ wäre besser betitelt worden „Amsterdam 
als Patin des Kurprinzen Karl Emil‘; er bietet nicht viel mehr als ein darauf 
bezügliches Kapitel in dem Buche des Amsterdamer Archivars N. de Roever 
Uit onze oude Amstelstad 2. Aufl., Amsterdam 1902; die von Voigt im Wort- 
laut abgedruckten Aktenstücke sind recht belanglos. „Die Stellung des König- 
lichen Kabinetts in der preußischen Behördenorganisation‘ skizziert auf 
wenigen Seiten mit festen Strichen Melle Klinkenborg; ausgehend von der 
mittelalterlichen Kanzlei und ihrer Differenzierung, beschreibt er zunächst 
die Stellung der (Geheimen) Kammersekretäre, die zugleich eine Art Ab- 
teilungsvorstände in der Kammerkanzlei und Vertrauenspersonen des Kur- 
fürsten waren; nach dem Sturz des Dreigrafenministeriums 1710 traten sie 
zurück und dafür die Geheimen Räte wieder in) nähere Beziehung zum König, 
da bestimmt wurde, daß jeder Geheime Rat das Königliche Reskript, das er 


* 


432 Nachrichten und Notizen 


konzipiert und revidiert habe, auch kontrasigniere, bevor es der König unter- 
schreibe; das Kammersekretariat wurde seit 1710 mit der gesamten Kanzlei 
mehr und mehr ein Organ der Geheimen Räte. Friedrich Wilhelm I. schuf 
sich aber sogleich wieder eine expedierende Behörde für die Ausfertigung 
seiner schriftlichen Befehle; dadurch daß der Hof- und Kammerrat von Creutz, 
der bis dahin seine geschäftliche Korrespondenz erledigt hatte, auch ferner 
damit betraut blieb, entstand das von den Geheimen Räten unabhängige 
Kabinett des 18. Jahrhunderts; die erste von Creutz geschriebene Kabinetts- 
order, die Klinkenborg aufgefunden hat, trägt das Datum des 1. April 1713. 
— Zu den Miszellanea hat der Herausgeber, Paul Seidel, beigesteuert: Notizen 
über die Beziehungen der Königin Sophie Dorothea zur bildenden Kunst, 
eine Beschreibung der 1914 vom Kaiser gestifteten Erinnerungstafel an Andreas 
Schlüter im Berliner Schlosse und eine kleine Mitteilung über Friedrich den 
Großen und die Berliner Sänftenträger; die letztere schließt sich an die vorauf- 
gehende Plauderei Fritz Arnheims „Friedrich Wilhelm I., Friedrich der Große 
und die Berliner Droschkenkutscher“ an; die 15 zu Weihnachten 1739 auf 
den Rat des Barons von Pillnitz eingeführten öffentlichen Fiaker schienen sich 
zunächst infolge des den Berlinern zu hohen Preises von 8 Groschen pro Stunde 
nicht einbürgern zu wollen, kamen aber dann nach dem Tode des Soldaten- 
königs und mit Beginn eines froheren Lebens und Treibens am Berliner Hofe 
rasch in Aufnahme, zumal da Friedrich der Große bei Fahrten zu Opern- 
redouten sich ihrer selbst bediente, und erst in den 60er Jahren verfiel das 
Fiakerwesen der Hauptstadt und hat 1794 ganz aufgehört, um zu Beginn 
des 19. Jahrhunderts in anderer Form wieder aufgenommen zu werden. 


Berlin. l Paul Haake. 


Preisaufgabe der Samsonstiftung bei der K. Bayerischen Akademie der 
Wissenschaften im Jahre 1917: Die moralische und gesellschaftliche Auf- 
fassung der Ehe und außerehelicher Beziehungen im Mittelalter, in der Zeit 
der Renaissance wie der Reformation in Deutschland, Italien und Frankreich. 
Für die Lösung der gestellten Aufgabe sind die Poesie wie die erzählende 
Literatur, die zeitgenössischen Geschichtschreiber, die Predigten, die Schriften 
der Moralisten, päpstliche Schreiben über Eheverhältnisse, Urkunden sowie 
die epistolare Literatur (nebst den Briefmuster-Sammlungen), ferner biogra- 
phisches Material, auch Heiligenleben, heranzuziehen. Als Preis wird die Summe 
von 4000 (viertausend) Mark, sowie die Veröffentlichung auf Kcsten der 
Stiftung ausgesetzt. Als Termin, bis zu welchem die zur Preisbewerbung 
bestimmten Arbeiten einzureichen sind, wird der 1. Januar 1922 festgesetzt. 
Nur druckfertige Reinschriften in deutscher Sprache sind zugelassen. Sie 
sind ohne Nennung der Verfasser, doch mit Kennworten bezeichnet, bei der 
K. Bayerischen Akademie der Wissenschaften (München, Neuhauserstr. 51) 
einzureichen. v. Gruber. 


Preisaufgaben der Rubenow-Stiftung. 1. Die Wirksamkeit des Oberpräsi- 
denten J. A. Sack von Pommern (1816—1831) soll mit besonderer Berück- 
sichtigung der Organisation der Verwaltung und der Entwicklung der Hilfs- 
quellen der Provinz ergründet und dargestellt werden. — 2. Die Universität 
Greifswald im Jahrhundert der Aufklärung. — 3. Die kirchenpolitischen 


Nachrichten und Notizen 433 


und kirchenrechtlichen Anschauungen des Petrus Damiani zur Zeit König 
Heinrichs III. und IV. sollen, besonders im Zusammenhange mit den augustini- 
schen und eschatologischen Zeitanschauungen, aus seinen Schriften in ihren 
Wandlungen dargestellt werden. — Die Bewerbungsschriften sind in deutscher 
Sprache abzufassen. Sie dürfen den Namen des Verfassers nicht enthalten, 
sondern sind mit einem Wahlspruche zu versehen. Der Name des Verfassers 
ist in einem versiegelten Zettel zu verzeichnen, der außen denselben Wahl- 
spruch trägt. Die Einsendung der Bewerbungsschriften muß spätestens bis 
zum 1.März 1921 an uns geschehen. Die Zuerkennung der Preise erfolgt 
am 17. Oktober 1921. Als Preis für jede der vier Aufgaben haben. wir 
1500 M. festgesetzt. 


Greifswald. Rektor und Senat der Königlichen Universität. 


Erwiderung. 


In seinem Aufsatz „Die treuen Weiber von Weinsberg“ (Historische 
Vierteljahrschrift Bd. XVIII 1. u. 2. Heft) bestreitet Robert Holtzmann zwei 
von mir besonders hervorgehobene Besonderheiten im Sprachgebrauch des- 
jenigen Teils der Paderborner Annalen, der auf die Einnahme von Stadt 
und Burg Weinsberg Bezug hat. Seine Einwände beruhen aber auf metho- 
dischen Fehlern. 

Erstens soll meine Behauptung unrichtig sein, daß,, das Perfektum obsedit“ 
beim Paderborner Autor mit „er besetzte“ und nicht mit „er belagerte“ zu 
übersetzen sei. Von den vermeintlichen Parallelstellen, auf die sich Holtz- 
mann beruft, scheidet die erste, als zum Jahre 1086 gehörig, obne weiteres 
aus, weil unser Gewährsmann für die Ereignisse von Weinsberg i. J. 1140 
diesen Teil der Paderborner Annalen jedenfalls nicht verfaßt hat, Seine 
erkennbare Schreibweise setzt nach Scheffer-Boichorst erst 1105 ein. Also 
verlieren auch die beiden „obsedit“ von 1102 ihre direkte Brauchbarkeit 
zur Textvergleichung, zumal der Wortlaut, weil nur im Annalista Saxo er- 
halten, nicht genügend verbürgt ist Lehrreich ist die eine dieser Stellen 
(„Cämeracum obsedit“) aber dadurch, daß die Kölner Königschronik, die 
den Paderborner Annalen am treuesten folgt, dasselbe Ereignis zu 1107 
bringt und den Wortlaut hat: „Cameracum occupat et obtinet“, was doch 
nur mit „besetzt und behauptet“ wiedergegeben werden kann. Der zu 1125 
gehörige Satz in Scheffer-Boichorsts Rekonstruktion ist mit Unrecht in die 
Paderborner Annalen gekommen; denn er findet sich nur im Annalista Saxo 
und ist als ein Zusatz dieses Kompilators schon durch die Redefigur „ut 
taceam“ und durch die völlig überflüssige Wiederholung des Paderborner 
Berichts zu 1123 kenntlich. In den beiden letzten Stellen trifft auch die schon 
von Scheffer-Boichorst (S. 63) hervorgerufene Eigenart des Annalista Saxo 
zu, daß er „das Präsens seiner Vorlage vielfach ganz offenbar in das Perfekt 
verwandelt“. 

Um die deutsche Ubersetzung von „obsedit“ festzustellen, dient uns am 
besten die ca. 1175 geschriebene Regensburger Kaiserchronik, die Holtzmann 
zwar zitiert, aber unter Weglassung der entscheidenden Verse. Schum hat 
in den Forschungen Bd. XV nämlich erwiesen, daß diese deutsche Quelle 

Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 4 | 28 


434 Nachrichten und Notizen 


die Paderborner Annalen benutzt hat. Also sind die folgenden Parallelen 
entscheidend: 


Pad. Ann. 1128. „obseditqueurbem | Kaiserchron. V. 17078. Ein burc heizet 
Spirae“ i Spire 

daz instuont der Kunig Liuther besaz 

„ „ 1140. „Rex urbem Wines- | Kaiserchron. V. 17250. Der Kunig 

berg dictam obsedit... Kuonrât Winsberg besaz... 

Ja, für diese uns besonders angehende Stelle gibt es noch eine andere 

deutsche Wiedergabe des aus den Paderborner Annalen stammenden „obse- 

dit“. Denn die Lüneburgische (Repgowische) Chronik (Eccard, Corpus histo- 

ricum 1 378) übersetzt aus der Pöhlder Chronik: Do besat de Köning 

sine burch Wines burch“. Überdies müßte in dem Zusammenhange des 

rekonstruierten Textes der Paderborner Annalen „obsidebat“ stehen, wenn 
gemeint wäre: „er belagerte“. 

Die zweite Ausstellung Holtzmanns betrifft die von mir behauptete 
strenge Unterscheidung von „castrum“ und „urbs“. Er führt vier angebliche 
Ausnahmen von der Regel auf, versäumt es aber wieder, sich nur an Stellen 
zu halten, deren Wortlaut durch 2 Ableitungen genügend gesichert und 
deren Sinn durch den Zusammenhang klar ist. Zu 1105 „in urbe Bikelen- 
heim“ beruft er sich auf die Anmerkung Scheffer-Boichorsts (S. 111): „Die 
Burg Böckelheim bei Bingen“. Diese Stelle liegt aber nur in der Para- 
phrase des Gobelinus Persona vor, die für den Sprachgebrauch der Pader- 
borner Annalen allein nichts bezeugen kann. Dann soll zu 1113 Horneburg 
erst „castellum“, dann aber „urbs“ genannt sein, in Wahrheit bezieht sich aber 
„urbs“ gar nicht auf Horneburg, sondern auf Halberstadt, das unmittelbar 
vorhergeht und durch diese Bezeichnung bei Erwähnung der Ladung des 
Halberstädter Bischofs („ipsique episcopo“) genügend bestimmt ist. Die 
dritte Berufung, daß bei der Weserüberschwemmung von 1126 bei Corvey 
die Überflutung des ganzen Stadtbezirks („totam urbis aream“) erwähnt ist, 
beweist gar nichts, denn Corvey wird doch in unseren Annalen niemals als 
„Castrum“ oder „castellum“ bezeichnet. Endlich hat die von Scheffer-Boichorst 
im Exkurs (S. 199) stillschweigend, im Text (S. 168) aber unter Erwähnung 
von Gobelinus Persona vorgenommene Änderung von „castrum“ in „urbem“ 
Holtzmann zu der Hypothese eines „Druckfehlers“ verleitet, weil er den 
Sinn dieser Heranziehung von G. nicht verstanden hat. Denn in dem stark 
verkürzten und verwirrten Bericht des Gobelinus Persona steht allerdings 
in dem unzuverlässigen Abdruck des Meibomius nichts von Winsberg, sondern 
nur das ganz unpassende „in castro Nuremberch castrum cepit“. Die An- 
nahme Scheffer-Boichorsts war meiner Meinung nach, daß Winsberg gemeint 
war und Gobelinus Persona das zweifache „castrum“ nach Lektüre der 
Paderborner Annalen gebraucht habe. Jedenfalls hätte es Holtzmann, der die 
Unzuverlässigkeit der Textüberlieferung des Cosmidromium aus Scheffer- 
Boichorsts Angaben kennt, in seiner Annahme eines bloßen Druckfehlers, auf 
den ich hi g eingefallen sei, stutzig machen müssen, daß sich an der von mir 
zitierten Stelle das verlangte „castrum“ wirklich wiederholt findet. Das 
kann doch kein Zufall sein. l 

Die eigentliche Aufgabe, bei der historischen Rekonstruktion des Er- 


— 


Nachrichten und Notizen 435 


eignisses das Phantasiebild, das im 16. Jahrhundert durch die Zusätze des 
Trithemius („extra portas cunctis inspectantibus et industriam mirantibus“ 
und „Nam praeter infantes et pueros, quidquid sexus erat in hominibus 
virilis, aut morti aut captivitati fuit obnoxum. Mulieribus dumtaxat et 
pueris liber permittebatur egressus“) geschaffen worden ist, ganz beiseite- 
zulassen und aus den wiedergefundenen primären Quellen die Wahrheit 
zu erkennen, hat Holtzmann in seinem neuesten Aufsatz ebensowenig be- 
rührt wie 1911 in den „ Württembergischen Vierteljahrsheften für Landes- 
geschichte“ (Bd. XX). Das ist ein Jahrhundert nach Niebuhrs Begründung 
der kritischen Geschichtsforschung allerdings merkwürdig. 
Berlin. Ludwig Rieß. 


Antwort. 


1. In der Frage nach der Bedeutung des „obsedit“ in den Paderborner 
Annalen habe ich (in meinem Aufsatz S. 27) die drei Stellen aus den 
Jahresberichten zu 1086 und 1102 mit vollem Recht herangezogen. Denn 
die Behauptung von Rieß, daß die früheren Teile der Paderborner Annalen 
(vor 1105) einen anderen Verfasser hätten als die späteren (bis 1144), ist 
ein grober Irrtum, für den sich Rieß zu Unrecht auf Scheffer-Boichorst be- 
ruft. Nicht die „erkennbare Schreibweise“, sondern die Gleichzeitigkeit der 
Aufzeichnungen beginnt nach Scheffer-Boichorst (Annales Patherbrunnenses 
S. 82) etwa seit 1105. Das ganze Werk bis 1144 schreibt Scheffer-Boichorst 
ausdrücklich Einem Verfasser zu (ebd. 86; vgl. auch die Stilvergleichung 
8. 85 mit Zitaten aus den Jahresberichten zu 1084 und 1098). Übrigens 
hatte Rieß sich in den Preußischen Jahrbüchern ja selbst auf die beiden 
Stellen in dem Jahresbericht zu 1102 berufen. 

2. Das „Cameracum obsedit“ der Paderborner Annalen ‚zu 1102 (Scheffer- 
Boichorst 8. 107) betrifft natürlich ein ganz anderes Ereignis als das, was- 
die Kölner Königschronik gleichfalls den Paderborner Annalen zu 1107 
entnimmt („Cameracum occupat et obtinet“, Scheffer-Boichorst S. 119). Die 
Paderborner Annalen berichten zu 1102 ausdrücklich eine vergebliche Be- 
lagerung von Cambrai („Cameracum obsedit, set viriliter ab his, qui urbi 
praesidio erant, repulsus est“) und zu 1107 eine Einnah me von Cambrai 
das aber bald darauf dem König wieder übergeben werden mußte. Vgl. zu 
diesen Dingen Meyer von Knonau, Jahrbücher 5, 154 f. 6, 66 fl. Was soll 
man zu einer Kritik sagen, die das „obsedit“ der ersten Stelle nach dem 
„occupat et obtinet“ der zweiten interpretieren will? 

3. Auch das „obsedit“ in den Paderborner Annalen zu 1125 hatte 
Rieß in den Preußischen Jahrbüchern ausdrücklich zum Zeugnis für seine 
merkwürdige Übersetzung („besetzte“ statt „belagerte“) angerufen. Meinem 
Nachweis, daß die Stelle ebenfalls unzweifelhaft das Gegenteil beweist, be- 
gegnet er jetzt mit der neuen Behauptung, daß der ganze betreffende Satz 
von Scheffer-Boichorst überhaupt zu Unrecht in die Paderborner Annalen 
aufgenommen worden sei. Das würde zwar noch immer kein Beweis für 
seine Übersetzung sein, ist aber überhaupt völlig aus der Luft gegriffen. 
Es genügte der Hinweis darauf, daß der Stil des Satzes durchaus der Stil 
der Paderborner Annalen ist (vgl. hostiliter invasit 1136, viriliter occur- 


436 Nachrichten und Notizen 


rente 1139), und daß das Perfekt, auch sonst in deu Paderborner Annalen 
häufig angewandt, bier, wo es sich um einen Rückblick auf die Taten 
Lothars handelt, das einzig mögliche Tempus war. 

4. Die Regensburger Kaiserchronik habe ich in meinem Aufsatz aus 
guten Gründen überhaupt nicht herangezogen. Was jetzt Rieß über sie 
vorbringt, ist alles ohne Ausnahme falsch. Freilich selbst wenn sie wirk- 
lich auf die: Paderborner Annalen zurückginge, könnte die Frage, wie sie das 
„obsedit“ ihrer Vorlage wiedergäbe, ganz gleichgültig sein, wenigstens für 
jemanden, der selbst Latein zu verstehen glaubt. Aber es ist ja überhaupt 
nicht richtig, daß sie die Paderborner Annalen kennt, und ebensowenig, 
daß sie von einem „Besetzen“ spricht, wo andere Quellen von einem „obsedit“ 
reden. Wie es auch falsch ist, daß sie „c. 1175 geschrieben“ sei, und 
ungenau und unverständlich, was Rieß aus ihr zitiert (in der von Rieß 
als V. 17074 gedruckten Zeile fehlen allein 5 Worte). Von all diesen Aus- 
stellungen ist nur eine damit zu entschuldigen (wenn das eine Entschuldi- 
gung ist), daß Rieß eine alte Ausgabe der Chronik benutzte (nach der Vers- 
zählung zu urteilen, ist es diejenige von Maßmann, 1849). Aus der Aus- 
gabe von E. Schröder, Mon. Germ., Deutsche Chroniken I, 1 (1892) S. 73 
hätte Rieß sehen können, daß Schums Ansicht von einer Benutzung der 
Paderborner Annalen in der Kaiserchronik irrig ist. Aber der gröbste Fehler 
ist doch der, daß Rieß das Wort „besaz“ ohne weiteres mit neuhochdeutsch 
„besetzte“ wiedergibt. Das Imperfekt „besaz“ kommt von „besitzen“, und 
aus jedem mittelhochdeutschen Wörterbuch hätte Rieß ersehen können, dab 
„besitzen“ (eigentl. = wozu hinsitzen) in der Bedeutung von „belagern“ im 
Mittelhochdeutschen sehr gewöhnlich ist. Vgl. Müller-Zarncke, Mittelhoch- 
deutsches Wörterbuch II, 2 S. 333; Lexer, Mittelhochdeutsches Hand wörter- 
buch 1 Sp. 217. Auch Schröders Glossar hebt diese Bedeutung hervor. 
Und vor allem: Rieß hätte die beiden Stellen, auf die er sich beruft, nur 
zu Ende zu lesen bra chen, um zu erkennen, daß beide Male das „besaz“ 
eben „belagerte“ heißt; denn das Besetzen wird erst einige Verse nachher 
erzählt. Schröder S. 389 (Vers 17059 — 66): „Eine Burg heißt Speyer. Das 
wurde nicht lange, bis der König Lothar sie belagerte (besaz), weil sie der 
Feinde Hauptstadt war. Konrad ermutigte sie; doch daß er die Burg erlöste, 
blieb ohne Frommen: der König Lothar verließ sie nie, bis sie ihm die 
Burg übergaben (unze si im die burch ergäben)“. Und Schröder S. 392 
(Vers 17237—47): „Der König Konrad belagerte (besaz) Weinsberg. Welf 
sammelte seine Helden, er wollte die Burg befreien, mit dem König focht 
er da. Welf hatte der Mehrzahl Kraft; gar wenig half ihm das: das Reich 
behielt die Oberhand. Welf entkam mit großer Mühe, seine Leute wurden 
ihm gefangen. Weinsberg übergab man da (Winesbere man dô regap), 
Welf hatte genug am Fechten." 

5. Die „Lüneburgische (Repgowische) Chronik“, die Rieß bei seiner 
Vorliebe für alte Codices nach der allerältesten Ausgabe bei Eccard, Cor- 
pus historicum I (1723), Sp. 1878 zitiert (und wiederum falsch zitiert), ist 
moderneren Forschern unter dem Titel der Sächsischen Weltchronik und in 
der Ausgabe von Weiland, Mon. Germ., Deutsche Chroniken II (1877) be- 
kannt. Und als hätten sich die neueren Herausgeber im voraus gegen Rieß 


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Nachrichten und Notizen 437 


verschworen, findet sich auch hier im Glossar die Versicherung, daß mhd. 


„besitzen“ = belagern sei. Und wieder ergibt auch der Text, daß diese 
Übersetzung die einzig mögliche ist: „Da belagerte (besat) der König seine 
[Herzog Welfs] Burg Weinsberg Der Herzog kam mit ihm zu Kampf und 
wurde sieglos. Da wurde viel Volks erschlagen, auch ertranken ihrer viele 
im Neckar, bei dem der Kampf war. Der König gewann auch die Burg 
(De koning gewan oc de burch)“. 

6. Warum in den Paderborner Annalen 1140 „obsidebat“ (statt „ob- 
sedit“) stehen müßte, wenn wirklich eine Belagerung erzählt werden sollte, 
bleibt ganz unerfindlich. Die Einnahme der Burg wird doch zweifellos gleich 
darauf im Perfekt erzählt („in deditionem accepit“). 

7. Rie hatte behauptet, daß das Wort „urbs“ in den Paderborner 
Annalen ausschließlich von Städten gebraucht werde, und daran seine phan- 
tasievolle Unterscheidung von urbs und castrum Weinsberg geknüpft. Dem 
gegenüber habe ich (S. 28 f.) nachgewiesen, daß dem Annalisten jeder be- 
festigte Ort eine urbs ist. Das ist ja auch eine dem Mittelalter ganz all- 
tägliche Ausdrucksweise; ich benutze die Gelegenheit, dazu nachträglich 
auf Karl Hegel im Neuen: Archiv 18 (1893), S. 210— 217 zu verweisen. Da- 
für, daß die Paderborner Annalen auch nichtstädtische Befestigungen als 
„urbes“ bezeichnen, habe ich außer dem Fall Weinsberg noch sechs Belege 
gebracht. Davon läßt Rieß drei stillschweigend unter den Tisch fallen 
(Burg Dülmen 1121, oberitalienische Bergbefestigung 1133, Burg Plötzkau 
1188), während er einen vierten (Burg Böckelheim 1105) mit der windigen 
Bemerkung abmacht, daß hier die Ableitung das Wort „urbs“ vielleicht 
willkürlich eingesetzt habe. Gegen solche Taktik ist nicht zu streiten. Daß 
die abgeleitete Quelle (Gobelinus) wieder den Beinamen „Persona“ erhält 
trotz meines Hinweises auf S. 23 Anm. 3, spricht für erfreuliche Selbstgewiß- 
heit auch in kleinen Dingen. 

8. Die Hornburg wird in den Paderborner Annalen 1118 sowohl „urbs“ 
als auch „castrum“ und „castellum“ genannt, was mir ein fünfter Beweis 
für die Bedeutung des Wortes „urbs“ schien. Die Behauptung von Rieß, 
daß mit der „urbs“ vielmehr Halberstadt gemeint sei, ist unrichtig. Der 
Annalist erzählt, daß Kaiser Heinrich V. während einer Abwesenheit des 
ungetreuen Bischofs Reinhard von Halberstadt nach Halberstadt kam (,, Hal- 
verstad venit“ — das soll doch nun nicht etwa heißen: er belagerte Halber- 
stadt?), daß er Reinhards Kastell Hornburg belagerte, daß der Bischof 
mit seinen Anhängern zum Ent- at, heranzog, daß dann aber nach Übergabe 
der Burg („deditione urbis facta“) und nach Anberaumung eines gericht- 
lichen Termins, auf dem der Bischof zur Verantwortung gezogen werden 
sollte, die Feindseligkeiten aufhörten. Etwas später hören wir schließlich, 
daß der Kaiser auf Verwendung der Fürsten das gerichtliche Verfahren ein- 
stellte und den Bischof begnadigte, das castrum Hornburg aber durch 


Feuer zerstört, d. h. geschleift wurde. Vgl. dazu Meyer von Knonau 6, 


270 f. 276. 

9. Kloster Korvei heißt in den Paderborner Annalen 1126 gleichfalls 
„urbs“, Das beweist aber nach Rieß „gar nichts“, da es nie „eastrum“ 
oder „castellum“ heiße. Mit Verlaub! Darauf kommt es gar nicht an. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1916. 4 28 * 


438 | Nachrichten und Notizen 


Auch Böckelheim heißt weder „castrum“ noch „castellum“, und doch sah 
sich Rieß hier nach einer anderen Ausrede um (vgl. oben unter 7). Es 
handelt sich um die Feststellung, daß „urbs“ nicht nur von Städten gebraucht 
wird. Und Korvei war zwar ummauert, aber niemals-eine Stadt; sehr zu 
Unrecht redet Rieß jetzt von dem „Stadtbezirk“ des Klosters. 

10. Riel wollte in den Paderborner Annalen 1140 lesen: „Rex urbem.. 
Winesberg obsedit . .. castrum in deditionen accepit“ (anstatt: urbem in 
dad. acc.) und behauptete, die Lesart „castrum“ sei durch Gobelinus ver- 
bürgt. Ich habe demgegenüber nachgewiesen (S. 80—32), daß Rieß mit 
dieser Behauptung, auf der seine ganze Untersuchung beruht, einem ein- 
fachen und mit voller Sicherheit erkennbaren Druckfehler bei Scheffer-Boi- 
chorst erlegen ist. In Wahrheit hat Gobelinus den Bericht der Paderborner 
Annalen zu 1140 gar nicht benutzt, die ganze Weinsberger Geschichte über- 
haupt nicht erwähnt. Dieser unbestreitbaren Feststellung gegenüber be- 
ruft sich Rieß jetzt auf ein ganz anderes „castrum“ und meint, mit diesem 
„castrum“ in dem „stark verkürzten und verwirrten“ Bericht des Gobelinus, 
der zudem nur in einem „unzuverlässigen Abdruck“ vorliege, seine Sache 
retten zu können. Das ist ein starkes, ja ich glaube wiederum einmal ganz 
unerhörtes Stück. Gobelinus erzählt von Konrad III. am Anfang von dessen 
Regierung: „Contra hunc opposuit se Henricus dux Bavariae [Heinrich der 
Stolze f 1139], intendens regnum obtinere: quem ipse obsedit in castro 
Nürenbefch, castrum cepit et ducem privavit ducatumque contulit Alberto 
marchioni de Brunswick.“ Diese Nachricht gehört zu 1138 (vgl. zur Sache 
Bernhardi, Konrad III. S. 49 Anm. 1), und Gobelinus entnahm sie der Säch- 
sischen Weltchronik (Ausg. v. Weiland S. 216 Nr. 290), einer von ihm be- 
sonders geschätzten Quelle (vgl. Scheffer-Boichorst S. 51; Jansen, Ausg. des 
Gobelinus, Einl. S. XLVII). Der Gedanke, nach dieser Stelle einen Bericht 
der Paderborner Annalen über die Einnahme von Weinsberg 1140 zu rekon- 
struieren, wird an Abenteuerlichkeit nur noch durch die Vermutung über- 
troffen, daß ein Forscher von den Qualitäten Scheffer-Boichorsts solche Wege 
gewandelt sei. — Danach möge man ermessen, was heutzutage alles über 
kritische Geschichtsforschung reden und belehren will! R. Holtzmann. 


Zur Nachricht. 


Dieses Heft der H. V. ist das letzte, das im Verlag von B. G. Teubner 
erscheint. Es mußte sich deshalb fast nur auf Beiträge beschränken, die 
vor Jahr und Tag eingeliefert und gesetzt waren, aber infolge der Kriegs- 
wirren nicht zur Ausgabe gelangen konnten. Der Raum für Neues war 
gesperrt. Auch die wichtigen Personal notizen mußten zurückgestellt werden. 
— Die H. V. wird vom Januar 1919 an im Verlag der Wilhelm und 
Bertha v. Baenschstiftung zu Dresden regelmäßig und im alten unver- 
minderten Umfang von 46 Bogen erscheinen. Der Jahrespreis mußte auf 
80 Mark erhöht werden, doch ist vorgesehen, beim Eintritt normaler Papier- 
preise eine wesentliche Erweiterung des Umfanges ohne neue Preiserhöhung 
vorzunehmen. 

Leipzig. Prof. Dr. G. Seeliger. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT. 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. De. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG 


| BIBLIOGRAPHIE 
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE 


1916/1918 


— 


BEARBEITET VON 


Pror. Dr. OSKAR MASSLOW 


OBERBIBLIOTHEKAR IN BONN 


* 


DRUCK UND VERLAG VON B. d. TEUBNER IN LEIPZIG 1918 


ALLE RECHTE, EINSOHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN 


Inhalt. 


A. Allgemeine Werke, 


I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . *1. 
II. Hilfswissenschaften: 


1. Bibliographien und Literaturberichte . . . 2 2 . . . . *B 
, ERA Re 
3. Sprach kunde . e ke e ce dcr FD 
4. Paläographie; Diplomatik; Ghrowölogie., e e e A ee De 
5. Sphragistik und Heraldik 6 
6. Numismatik. . . ne ar IT: 
7. Genealogie, Familiengeschichte and Biographie. ee re 
III. Quellen: 
1. Allgemeine Sammlungen 9. 
2. Geschichtschreibee nn 410. 
3. Urkunden und Akten . . . e |} 
4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler RE TEERREE RER. > 
IV. Bearbeitungen: 
1. Allgemeine deutsche Geschichte 13. 
. Territorialgeschichte . . . e 
3. Geschichte einzelner Verhältnisse . e 
a) Verfassung. b) Wirtschafts- u. Sosialgeschichte. c) Recht und Gericht. 
d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur u. Kunst. 
g) Volksleben. 
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge 
der Begebenheiten. 
1. Das deutsche Altertum bis ca. 500 . #27. 
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Deutschen in der Geschichte. 
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung 
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse, 
2. Fränkische Zeit bis 9 iss . *29. 
£) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit. o ans Verhältnisse. 
3. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919 — 1254 531 
&) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1354. 
c) Innere Verhältnisse, 
4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . 33. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1254—1378. b) Von Wenzel 
bis zur Reformation 1378-1517. c) Innere Verhältnisse. 


83 


* 95 


. *86 


*88 


IV 


7. 
8. 
9. 


Alphabetisches Registern 109. 


Inhalt 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30 jährigen 


Krieges, 1517—16 433. „ 980, 


a) Reformationsseit, 1517 — 1555. d) Geer und 30 jahr. Krieg, 
1555 — 1648. o) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche). 


Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich 

Wilhelms I., 1648 —1740o .. 4. 
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740— 1789 49. 
Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons, 1789—1815 . *52. 


Seite 


* 90 


* 94 


* 98 


Neueste Zeit seit 181i0l0 . 7. 102 


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. y — 2 


Teil I ki z 
A. Allgemeine Werke. 
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Abgeschlossen, von Ergänzungen abgesehen, ca. 1. Jan. 1915. — Erscheinungsjahr, wo 


nicht vermerkt, 1914. 


Grundriß d. G.-Wiss., hrsg. v. A. Meister. [1 
Stadien, Hist., veröff. v. Ebering. 117f. [2 
Bibliothek d. Kgl. Preuß. Hist. Instituts in 
Rom. 121. [3 
Festschrift d. akad. Ver. dt. Historiker in 
Wien. Hrsg. anläßl. d. Feier d. 26 jähr. Be- 
standes. Wien: Deuticke. 173 S.; Taf. 5 M. [4 
Studien, Schweizer., z. G. wiss. 6, 1f. [6 
Veröffentlichungen d. Hist. Kommiss. d. St. 


Frankf. a. M. V, I. [6 
j 4 Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. N. 17 
11. 7 
Arbeiten, Jenaer hist. 7f. [8 
Akhandlungen z. mittl. u. neuer. G. 541. [9 
Beiträge, Straßb., z. neuer. G. 8f. [10 
Zeitschrift, Hist. 1181. 111 
Vierteljahrschrift, Hist. 17, 3f. [12 
Jahrbuch, Hist. 35, 2f. [13 
Mitteilungen d. Inst. f. öst. G.forschg. 35f. 
u. Erg.bd. 9, 2f. [14 
Geschichtsblätter, Dt. 15, 8f. [16 


Korrespondenzblatt d. Gesamt-Ver. 62, 5 f. [16 


Bericht üb. d. 13. Versammig. dt. Historiker 
zu Wien 16.-20. IX. 13. [17 
Zeitschrift, Prähist. 6f. [18 
Mannus. Zt. f. Vor-G. 6, 31. [19 
ài Archiv, Neues, d. Ges. f. ält. dt. G.kde. 155 


Quellen u. Forschungen a. ital. Archiven u. 
Biblioth. 17, 1. 121 


Jahresberichte d. G. wiss. 35: 12. 52 M. [22 
Mitteilungen a. d. hist. Lit. N. F. 2, 3f. [23 
Jahresbericht üb. d. Erscheinungen auf d. 
Gebiet d. german. Philologie. 34: 12. 35113. [24 
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. 22/23: 
11 u. 12. II: Text u. Regist. 40 M. 24: 13. 
I: Bibliogr. 13 M. II: Text u. Regist.: 36 M. [25 
f. dt. Wort forschg. 16. [26 

Zeitschrift f. dt. Mundarten. 14, 3f. (27 
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 
f. — Korrespondenzblatt. 3831. [28 


f. Urkundenforschg. 5, 3f. 29 
Zeitschrift, Archival. 20f. ö 130 
esta f. Num. on [31 


Zeitschrift, Num. N. F. 7f. 132 
Mitteilungen d. Bayer. Num. Ges. 31f. [38 
Vierteljahrsschrift f. Wappen-, Siegel- u. 


Familienkde. 42, 2f. 134. 
Herold, Dt. 14, 5f. [35 

er Jahrbuch d. Herald. Ges. „Adler“. N.F. 
. [36 
Mitteilungen d. Zentralstelle f. dt. Personen- 

u. Fam. G. H. 12/14. 137 


Veröffentlichung d. Zentralstelle f. Frankf. Fa- 
milienforschg. (geneal. Vereinigung). Nr. 1 f. [38 


Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G. 
1231. [39 


ar 3 d. Savigny-Stiftg. f. Rechts- G. 
[40 

Festschrift f. Hnr. Brunner z. 503. Dr.- 
Jubil., überr. v. d. Juristenfak. d. Univ. Berl. 
Münch. u. Lpz.: Duncker & H. 554 8. 13 M. [41 
Viertehahrsschrift f. Sox.- u. Wirtsch.-G. 
12, 1f. 142 
Abhandlungen z. Verkehrs- u. See-G. 8. [43 
Mitteilungen d. Gesamtarchivs d. dt. Juden. 


[44 
` Zeitschrift f. Kirch.-G. 86, T (45 
Studien u. Mitteilungen z. G. d. Bened.-Or- 
dens. N. F. 4, 1f. [46 
Zeitschrift 1. G. d. Erziehg. u. d. e 
41. [4 
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. 20, 31. [48 
Zeitschrift f. dt. Altert. 55, 11. eee 
37. 


[4 
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. m 


31. U 
Stadien z. dt. Kunst- G. 10 (Aufl.2) u. 


177 


Kaiserhauses. 31, 4f. 
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunstsammilgn. 


35, 2£. N 153 
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. 241. 154 
Blätter, Hess., f. Volkskde. 131. 155 
N d. Schles. Ges. f. Volkskde. 

15f. [56 
Archiv f. österr. G. 1041. [67 


Forschungen z. inner. G. Österreichs. 11. [58 


Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protestant. in 
Österr. 351. Ä [659 
Beiträge z. öst. Erziehgs.- u. Schul-@. 
151. 60 


[ 
Zeitschrift f. öst. Volkskde. 20, 1f. (61 
Jahrbuch d. Stiftes Klosterneuburg. 6. [62 
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Steiermark. 12 f. [68 


Carinthia I. Jg. 104. 164 
e d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 
54. 165 


Zeitschrift d. Ferdinandeums. 3. F., 57 f. [66 

Forschungen u. Mitt. z. G. Tirols u. Vor- 
arlbergs. 11. [67 

Jahresbericht d. Landesmuseumsver. f. Vor- 
arlberg. 50. 168 

e d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen. 
531 


[69 

Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. 
Schlesiens. 18, 3f. [70 
Korrespondenzbiatt d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
37, 4f. 171 
Jahrbuch f. schweiz. G. 39f. 172 
Anzeiger f. schweiz. G. 14, 1f. [73 


Zeitschrift f. schweiz. Kirch.-G. 8, 2f. [74 
Archiv, Schweis., f. Volkskde. 17, 4f. [75 
Jahrbuch, Basler: 15. [76 
Zeitschrift, Basler, f. G. usw. 13, 2f. 177 


Histor. Vierteljahrschritt. 1915/1916. 1. Bibliographie 1 


[51 
Jahrbuch d. Kunsthist. Sammign. d. nan f 


22 Bibliographie Nr. 78—219 


Taschenbuch d. Hist. Ges. d. Kant. Aar- 
gau: 14. 178 
Mitteilungen z. vaterl. G. Hrsg. v. Hist. 
Ver. St. Gallen. 32 u. 34 = 4. F., 2 u. 4. [79 


Geschichtsfreund. Mitt. d. Hist. Ver. d. 
V Orte. 69. 180 
Taschenbuch, N. Berner. 20: 15. (81 
Beiträge z. Anthropologie u. Ur-G. Bayerns. 
19, 3/4. 182 
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. 20, 5f. 183 
Archiv, Oberbayer. 591. [84 
Monatsschrift, Altbayer. 12, 3f. [85 
35 d. Hist. Ver. f. le 
50f. 186 


Neujahrsblätter d. Ges. f. fränk. G. 91. [87 
Archiv f. G. usw. v. Oberfranken. 25, 3 f. [87a 
Bericht d. Hist. Ver. Bamberg 71 u. Jahrb. 
18/14. 188 
Archiv d. Hist. Ver. v. Unterfrank. u. 
Aschaffenb. 55f. [89 
Sammelblatt d. Hist. Ver. Eichstätt. 25. [90 
Re d. Hist. Ver. f. Schwaben u. Neu- 
burg. 40 191 
Kollektansenblatt, Neuburg. 75/76. [92 
Jahrbuch d. Hist. Ver. f. Nördlingen u. Um- 
zobg.: 14. [93 
Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen. 26 f. [94 
a. d. württb. G. 131. 195 
Vierteljahrshette, Württemberg., f. Landes- 


G. N. F. 23, 3f. [96 
cher, Württemb., f. Statist. u. =. 
Fundberichte a. Schwaben. 21. [98 
Blätter f. württb. Kirch.-G. N. F. 181. [99 
Blätter, 1 10 (= N. F. 1). (100 
Zeitschrift f. . d. Oberrh. N. F. 29, 
31. 1101 
Mitteilungen d. Bad. Hist. Komm. N. F. 
36, 31. [102 
Alemannia. 42, 1103 
Zeitschrift d. Ges 1. Detörderg. d. G.kde. usw. 
v. Freiburg. 30 f. [104 
Diözesan-Archiv, Freiburg. N. F. 15 
(=œ 42) f. [106 
Sehau-ins-Land. 41. [106 


Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensees. 43f. [107 
Ortenau, Die. 5. 1108 
Jahresbericht d. Hist. Ver. Alt-Wertbeim. 
13. [109 
8 z. Landes- u. Volkskde. v. Elsaß- 


Lothr. 48 (110 
Jahrbuch f. G., Sprache u. Lit. Els.-Loth- 


ringens. 3 [111 
Kensbsshent Els., f. G. u. Volkskde. 4, 
71. 1112 


Anzeiger f. elsäss. Altkde. Jg. 6. 1113 
Bulletin du Musée hist. de Mulhouse. 37. [114 
Jahresberichte d. Hagenauer Alt.-Ver. 


H. 4 u. 5. 1115 
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. Altkde. 
25. 1116 


Geschichtsblätter, Mannheim. 14, 5f. [117 
Jahrbuch Mannheim. Kultur 13. (1. Jahr.) 
Hrsg. v. K. Hönn. Mannh.: Haas. 12 M. [118 
8 d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. 


Hessen. N. F. 5, 9f. 1119 
Zeitschritt, ne 8./9f. [120 
Beiträge z. hess. Schul- u. Universit.-G. 

3, 1 [121 
Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver. N. F. 

211. [122 
Annalen, Nassauische. 421. [123 
Heimatblätter, Nassauische. 171. [124 
Zeitschrift, Westdt. 32, 4f. [125 


Geschichtsblätter, Rhein. 10, 101. [126 


Monatshefte f. rhein. Kirch.-G. 8, 6f. [127 
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks- 


kde. 11f. [128 
Archiv, Trier. 22/23f. u. Erg.-Hft. 141. — 
Trier. Chronik. 10, 9f. [129 


Mitteilungen d. Wetzlarer G.-Ver. 5. [130 
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96 f. u. 


Beitr. 11. [131 
Mitteilungen a. d. Stadtarch. v. Köln. 
H. 36. [1323 
Zeitschrift d. Berg. G.-Ver. 47 f. — Monats- 
schrift. 21, 6f. [133 
Jahrbuch, Düsseldorf. (Beitrr. z. G. d. 
Niederrh.) 28 f. (134 
e G. d. Stiftes Werden. 16 u. Erg. 
H. 2 [135 
Bulletin de la Comm. Roy. d’hist. de 1’ Acad. 
de Belg. 83, 2. 1136 
Oud-Holland. 32, 21. 1137 
Bijdragen voor vaderl. gesch. 5 R., 1. 
31. (138 
Archief, Nederl., voor kerkgesch. N. 8. 
11. [139 
Bijdragen en meded. v. h. Hist. Genootsch. 

te Utrecht. 35. [140 
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. 48f. u. Erg.- 
H. 17. [141 
Hessenland. 14, 101. 1142 
Jahrbuch d. Ver. f. ev. Kirch.-G. Westfal. 
161. [143 


Beiträge 2. westfäl. Kunst-G. H. 6. [144 
Jahrbuch d. Ver. f. Orts- u. Heimatkde. d. 


Grafsch. Mark. 26: 11/12. 1145 
Beiträge z. G. Dortmunds. 24. [146 
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. d. Grafsch. 

Ravensberg zu Bielefeld. 2 [147 
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Läkde. v. Osna- 

an 38 f. k [148 

u. Vorträge z Ostfries- 

lands. 18f. 149 
Beiträge z. G. Niedersachs. u. Westfal 

441. [150 

- @esschichtsblätter, Hannover. 17, 31. [161 
Jahrbuch d. G.-Ver. f. Göttingen u. Um- 

geg. 3. 1152 
Museumsblätter, Lüneburg. H. 9. 1153 

18 Jahrbuch d. Männer vom Morgenstern. 
5 [154 


Geschichtsblätter, Hansische. 14. (155 
Pfingstblätter d. Hansisch. G.-Ver. 10 f. [156 
Mitteilungen d.Ver.f.hamb.G. Jg. 33. [157/58 
Zeitschrift d. Ver. f. lübeck. d. 16, 1f. [150 

d. Ges. f. schlesw. -holst. G. 


44f. [160 
Schriften d. Ver. f. schlesw.- holst. Kirch.- 
G. 2. R.: Beitrr. u. Mitt. 6,2. (161 
Magasin, Braunschweig. ’14, 6f. [162 
Zeitschrift d. Harz.-Ver. 47, 2f. (163 
Geschichtsblätier f. Magedb. 49, 1f. [164 
Beiträge z. anhalt. G. 21f. [165 
Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G. usw. N. F. 
H. 2. {166 
Zeitschrift d. Ver. f. thür. G. N. F. 22 u 
Suppl.-H. 6. {167 
Forschungen z. thür.-sächs. G. 61. - [168 
Zeitschrift, Thür.-sächs. 4, 2f. (169 
Beiträge z. Kunst-G. Thüringens. 3. [170 
Blätter, Mansfelder. 28. 1171 
M d. Ver. f. G. usw. v. Erfurt. 
35 1. 1172 
Schritten d. Ver. f. Sachsen -Meining. G. u. 
Ldkde. 70f. {173 
Schriften d. Henneberg. G.-Ver. Schleu- 
singen. 7. [174 


Gesammelte Abhandlgn. u. Zeitschriften. Bibliographienu.Literaturberichte *3 


Aus Sachsens Vergangenheit. 8. [176 
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. 281. [176 
Mitteilungen d. Freiberg. Altert.-Ver. 49f. [177 
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St. Meißen. 


9, 1f. [178 
Mitteilungen d. Altertumsver. f. Zwickau u. 
Umgeg. 11. : {179 


Magazin, N. Lausitz. 90, 1f. [180 


Forschungen z. brandenb. u. pr. G. 271. [181 
Schriften d. Ver. f. G. Berlins. 48/49. [182 
d. Ver. f. G. Berlins. 14, 6f. na 

sdams. N.F 


Mitteilungen 
Mitteilungen d. Ver. f. G. Pot 


8, 8f. [184 
Jahrbücher u. Jahresberichte d. Ver. f. 
mecklenb. G. 791f. [185 


Jahrbücher, Pommersche. 151. [186 
Monatsblätter d. Ges. f. pomm. G. ’13t. [187 
Darstellungen u. Quellen z. schles. G. 19f. [188 
Zeitschritt d. Ver. f. G. Schlesiens. 48 u. 


Regist. zu Bd. 36-47. [189 
Geschichtsblätter, Schles. 151. [190 
tschrift d. Hist. Ges. Posen. 29. [191 


Monatssohrift, Altpreuß. 51. 3f. 
Mitteilungen d. Westpreuß. G.-Ver. 


II. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien 
und Literaturberichte. 


Schellhaß, K., Bibliogr. (s. 14, 
2471). Abt. 2. (Quell. u. Forsch. a. 
ital. Archiven usw. 17. 141-210.) [198 


Lösche, G., A. Skalsky u. K. 
Völker, Liter. Rundechan üb. d. d. 
Protestant. in Österr. betr. Veröffent- 
lichgn.: 13. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Osterr. 35, 226-328.) [199 

E., Übers. üb. d. v. 1. XI. 13 bis 

1. VII. 14 ersch. Lit. z. steirisch. Heimatkde. 
N d. Hist. Ver. f. Steierm. 12, 190-203.) [200 

Wachter, Frz., Tirol. -vorarlb. Bibliogr.: 
2. Halbjahr 13 u. 1. Halbj. 14. (Forsch. usw. 
a. G. Tirols usw. 11, Beil., 1-38.) 1201 

H., Bibliogr. d. Schweizer- 
G. (s. 14, 2475). Bd. 2 u. 3: Quellen u. 
Bearbeitgn. nach sachl. u. formalen 
Gesichtspunkten geordn. (= Nr. 425.) 
xjv, 746 S. 15 M. 40. xvij. 961 S. 


22 M. 40. 202 
Res.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 27 G. Tobler; 
d. Ver. f. G. d. Bodensees 44, 1961. 
But ler; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 722-24 
Sillib: Lit. Zbl. 14, Nr. 34 -ch-; Anz. f. schwein. 
G. 14, 159 f. W. J. Meyer. 
Martin, Paul E., Bull. d’bist. du Moy.-Age 
ur 13. Suisse Tomande. (Anz. f. = 
G. "14, 111-24.) 

Leuze, O., Württb. G. -Lit.: 13. u. 14. 
(Württb. Vierteljhfte. 23, 431-62. 24, 
255-83.) 1204 

Baier, Herm., Badische G.-Lit.: 13 
u. 14. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 


517-70. 30, 427-66 673.) [205 
Rieder, K., Die kirchengeschichtl. Lit. Ba- 
dens; ’12 u. 113. (Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 
15, 368-81.) [206 
"Batzer, E., G.-Lit. Mittelbadens: 13. (Die 
Ortenau 6, 101-6.) [207 


| 
| 


31. 1 
5 d. Hist. Ver. Marienwerder 
e d. Liter. Ges. Masovia. 1108 
Zeitschritt d. Alterts.- Ges. Insterburg. 

15. [196 

berichte d. Ges. f. G. usw. d. Cst- 

seeprovinzen Rußlands. 12 u. 13. (197 
Stenzel, K., Elsäss. G.-Lit.: 13 u.’ 14. 

(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 657- 

909 30, 619.66.) [208 


Zedler, G., Lit. z. nassauisch. G., 
Volkskde. u. Heimatpflege: ’11 u. 12. 
(Nass. Ann. 42, 213-39.) Ders. u. L. 
Pfeiffer, Desgl. 13 u. 14. (Ebd. 43, 
401-23) [209 

Schmidt, Bernh. J. Chr., Katal. d. Riehlschen 
Zeitungsaufsätze, 1841-58. (Ebd. 15- eR Er 

Go J., Lit.ber.: 12. (Ann 
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96, BL 
225.) [211 
Seitz, Bibliogr. z. bergisch. G. bis z. 1. Juni 
14. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 298-99.) [212 

Japiske, Nederl. hist. Lit.: Febr. 13-Oct. 14 
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 1, 381-402. 


2, 234-66.) [213 

Laue, M., Bibliogr. (Thür.-sächs. 
Zt. 4, 111-48; 239-76. 5, 135-65; 
257.305, 6, 85-111.) [214 


Bemmann, R., rs. üb. neuer- 
dings ersch. Schrr. u. Aufsätze z. 
sächs. G. u. Altkde. (N. Arch. f. sächs. 
G. 35, 421-36. 36, 157.65; 384.94. ) [215 

Jenisch, H. u. M. Kutter, "Niederlaus, Lit.- 
Ber.: 1. Juli ’10-80. Juni 18. ae 
Mitt. 12, 269-92.) 

Asen, J., Geschichtl. u. landeskdl. 
Lit. Pommerns: 13 u.’14. Mit Nachtrr. 
f. 12 u. 13. (Pomm. Jahrbb. 15, 
139-66. 16, 211-39.) [217 

Nentwig, H., Lit. d. Landes- u. 
Volkskde. d. Prov. Schlesien: 07-12. 
(Erg.-Hft. z. 91. Jahresber. d. Schles. 
Gesellsch. f. vaterl. Kultur.) Breslau: 
Aderholz. 409 S. 5 M. [218 

Rez.: Dt. Lit. Ze: 15, Nr. 31 Kühnau; 
Mitt. d. Schl. Ges. f. Volkakde. 17, 228-30 
Jantzen. 

Missalek, E., Die Forschungen auf d. Ge- 
9095 d. Alt est. polnisch. G. (Hist. Zt. N 
6 2 


1* 


* 4 Bibliographie Nr. 220—28 7 


Wulttius, W., Livländ. G.-Lit. (s 
12, 192): 12. 70 8. 2 M. [220 


Bibliotheca geogr. Bearb. v. O. Ba- 
schin (s. 13, 2285). 18: 09 u. 10. 
zn), 483 S. 8 M. [221 

Bräuning, H., Jahresber. d. geneal. 
Lit.: : 12 bis Okt. 13. (Mitt. d. Zentral- 
stelle f. dt. Personen- u. Fam.-G. 12/14, 
204-90.) [222 


Mühlbrecht, H., Übers. d. 
staats- u. rechtswiss. Lit. (s. 14, 194). 


Jg. 46: 13. xuv, 345 S. 7 M. [223 


2. Geographie. 
Entwicklg. d. hist.-geogr. 


urschmann, 
10 in Dtid. währ. d. letzt. Jahrh. (Korr. bl. 
d. Gesamt-Ver. 62, 185-90.) 1224 


Steinberger, L., Zur geschichtl. To- 
pographie Tirols. (Zt. d. Ferdinan- 
deums 3. F., 57, 133-56.) [225 

Mader, J., Besiedlungsgeschichtl. Studien 
üb. d. Tal Lüsen. Mit Sammig. d. Ortsnamen 
d. Tales u. Namenkarte. (Ebd. 323-47. 58, 133- 
235.) [226 

Friedrich, M., Die hist. Geographie 
Böhmens bis z. "Beginn d. dt. Koloni- 
sation. (Abh. d. k. k. Geogr. Ges. in 
Wien 9, H. 3.) 209 8. [227 

Merian, M., Topographia Bavariae 
(1644). (Zwickauer Faksimiledrucke. 
26.) Zwickau: Ullmann. 4°. 55 Taf.; 
6 S. 12 M. [228 

Proben d. Territorialkarte v. 1802 d. hist. 
Atlas v. Bayern, s. 14, 206. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 17, 276 f. G. H. Müller; Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 35, 190-94 Mell: Zt. d. Hist. Ver. 
f. Steierm. 12, 207- 9 Pirchegger. [229 


Widmaier, J., Untersuchgn. z. To- 
ogr. d. städt. Siedlungen i im württb. 
Neckargebiet. Freiburg. Diss. 13. 
79 8. [230 
Metz, Fr., Der Kraichgau. Sied- 
lungs- u. kulturgeogr. Untersuchg. 
(Abh. z. bad. Ldkde. H.4.) Karlsr.: 
Braun. 127 S. 3 M. 60. 231 


Flamm, H., Zur Topogr. d. Vorstadt Neu- 
burg. (Schau-in’s-Land 41, 34-36.) [232 


Clauß, J. M. B., Hist. -topogr. Wör- 
terbuch d. Elsaß (s. ’13, 33). Lfg. 16. 
S. 961-1024. 1 M. [233 

Lothringen u. seine Hauptstadt. 
Festschr. z. 60. Generalversammig. d. 
Katholiken Dtlds. in Metz. In Ver- 
bindg. m. J. B. Keune u. R. S. Bour, 
hrsg. v. A. Ru pel. Metz: Lothr. 


P 
Vert u. Hilfsverein ’13. 557 S. [234 
: Hist. Zt. 114, 160-62 Wolfram. 


Wirtz, L., Stud. z. G. rhein. Gaue. 


Bellinghausen, H., Coblenz u. seine 
Umgebg. E. landeskundl. Studie. 
Bonn. Diss. 118 S. [236 

Ruggieri, F., E. ungedr. Beschreibg. d. 
Reichsst. Aachen 1561. Hrsg. v. L. v. Pastor. 
(Karlsfeier 14. Festgabe d. Aach. G.-Ver.) 
(Aus: „Zt. 85 * G.-Ver. 36.“) Aach. : Cremer. 
14 8. 60 P 1237 


Atlas, Geschisdkünd, van Neder- 
land (s. 14, 2523). II: De Rijnverdee- 
ling in de 17. en 18. eeuw. Bl. 1-5. 
(10 fl. 40; Subskr.-Pr. 7 fl. 90.) [238 

Peters, Aug. . Die Siedelungen u. Bevölke- 


rungsverhältnisse d. Kreises a 
Marb. Diss. ’13. 62 8. 239 


[ 

Studien u. Vorarbeiten z. hist. Atlas 
Niedersachsens. (Veröffentl. d. Hist. 
Kommiss. f. d. Prov. Hannov., .d. 
Großhrzgt. Oldenb., d. Hrzgt. Braun- 
schw., d. Fürstent. Schaumb. -Lippe 
u. d. freie Hansest. Bremen. 1: R. 
Scherwatzky, Die Herrschaft Plesse. 
2: A. Siedel, Untersuchgn. üb. d. 
Entwicklig. d. Landeshoheit u. d. Lan- 
desgrenze d. ehemal. Fürstbist. Ver- 
den (bis 1586). Götting. Diss. 
Götting.: Vandenhoeck u. R. xvj, 
60 S. 6 M. 69 S. 5 M. [240 

Hahn, O., Heimatkde. f. d. Fürstent. 
Schwarzburg- Sondershausen. wer ur- 
kdl. Anh. Sondersh.: Eupel. xvj, 
351 S. 3 M. 50. [241 

Langer, O., Älteste Karte d. Meißner Lan- 
des. (N. Arch. f. sächs. G. 35, 382-84.) [242 

Lauburg, W., Die Siedelungen d. 
Altmark; Beitr. z. altmärk. Ldkde. 
Hall. Diss. 62 S. (Vollst. in: Mitt. d. 


Sächs.-Thür. Ver. f. Erdkde. 14.) [243 

tenburg, O., Der älteste 5 v. 

ae (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13, 
"124 

Doebner, Th., Die u Burg Beverin. 

(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostsesprovins. 

Rußlands 12, 82-91.) [245 


Miedel, J., Ortsnamen u. Besiedelung d. 
Berchtesgadener Landes. (Altbayer. Monats- 
schr. 12, 73-94.) [246 

f, vi Zur De = Namens une 


Hundsding. (Ebd. 241- -52.) [247 
chel, Fr., Die Flurnamen v. Coblenz, 
Moselweis, Lützel-Coblenz u. Neuendorf. (Trier. 
Arch. 22/23, 1-51.) [248 
Imme, Th., Flurnamenstudien auf d. Ge- 
biete d. alt. Stifte Essen (s. 13, 2342). Schluß. 
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 11, 112- 
31; 177-94. 12, 1-36; 117-26.) [249 
N ‚Rud., Die Flurnamen d. Busecker 
Tals. JI. 1: Bestandteile d. Namen. Gieb. 
Diss. 35 8. [250 
Ohnesorge, Deutg. d. Namens Lübeck, s. 13. 
2343. Rez.: Dt. G. bll. 15, 239 —41 Fedde. [251 
Tykocinski, H., Name d. Stadt Halle u. d. 
Saale in d. alt. hebräisch. Quellen. 


sächs. 
(Düsseldorf. Jahrb. 26, 65-258.) 1235 | (Thür.-sächs. Zt. f. G. 4, 200-202.) 1252 


Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie *5 


Krüger, W., Die Flurnamen d. Stadtgebietes 
Luckau. (Niederlausitz. Mitt. 12, 218-51.) [253 
Schulte, Fr. L., Angebliche altfranz. Orts- 
namen in Schlesien. (Mitt. d. Schles. Ges. f. 
Volkskde. 16, 88-93.) [254 


S. Sprachkunde. 


Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch 
(s. 14, 2542). Bd. 4, Abt. 1, Lfg. 3: 
Gezaunen-Geziemen. Sp. 6917-7076. 
Bd. 4, Abt. 1, Tl. 6, Lfg. 1: Greander- 
Grenzförster. 160 Sp. Bd. 10, Abt. 2, 
Lig. 10: Stehen. Sp. 1521-1680. Abt. 3, 
Lfg. 1: Stob — Stoff. 160 Sp. Bd. 11, 
Abt. 3, Lfg. 3 u. 4: Unbequem — Un- 
gedichtet. Sp. 321-640. Bd. 13, Lfg. 
12 u. 13: Wappen —Wase. Sp. 1953 
-2272. Bd. 14, Abt. 1, Lfg. 4: Weiche 
—Weigern. Sp. 481-640. Bd. 16, Lfg. 1: 
Zobel — Zu. 160 Sp. (à 2 M.) [255 

Kluge, Fr., Etymol. Wörterb. d. dt. 


Sprache. 8. verb. u. verm. Aufl. 
Straßb.: Trübner. xvj, 515 S. 
10 M. 


256 
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 35, 15 f. 
A. Götze. 


„Lasch, A., Mittelniederdt. Gram- 
at. (Sammlg. kurz. Grammatiken 
germ. Dialekte 9.) Halle: Niemeyer. 


j, 286 S. 6 M. 80. 257 

Rez.: Hans. G. bll. 14, 385-87 Edw. Schröder; 
Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 20 van Hamel; Zt. f. dt. 
Mundarten 16, 194-99 Teuchert. 

Mascheck, W., Zur Syntax d. Bedingungs- 
sätze d. Sachsenspiegels. Leipz. Diss. 13. 
81 8. 258 

Kopperschmidt, H., Die Sprache d. Hildes- 
heimer Urkk. in d. 1. Hälfte d. 14. Jh. u. ihr 
Verhältn. z. Sprache Bertholds v. Holle u. Eil- 
harts v. Oberge. Marb. Diss. 136 8. 259 

Wietig, W., Die Sprache d. erst. gedr. hochdt. 
Plenars, (Augsb., Günth. Zainer, 1473). Greifsw. 
Diss. 13. 79 8. [260 


Pfalz, A., Die Mundart d. Marchfeldes. 
(Sitzungsberr. d. Wien. Akad. 170, 6.) Wien: 
Hölder 13. 75 S. 1 M. 80. Rez.: Dt. Mund- 
arten 14, 281-84 Steinhauser. 1261 

Huß, R., Siebenbürg.-dt. Sprachatlas. Ent- 
gegng. auf d. Nachwort u. Fußnote d. Redakt. 
(Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 37, 56-59; 
101.) Vgl. 14, 2548. [262 

Tappelot, E., Die alemann. Lehnwörter in 

Mundart. d. franz. Schweiz. Kulturhist.- 
linguist. Untersuchg. TI. 1. Straßb.: Trübner. 
104 8. 4 M. [263 

Dietl, H., Ergänzgn. zu Schmellers bayer. 
Wörterb. (s. 14, 246). TI. 2. Ingolst. Progr. 
32 8. 264 

Schneider, Pet., Wortschatz d. Bamberg. 
Mundart v. 1880-1910 (s. 14, 2550). Tl. 2. 
(71. Ber. u. Jatirb. 13 / 14 d. Hist. Ver. Bamb. 
67-94. 72, 1-22.) [265 

Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb. 
Bd. 4. Bearb. unt. Mitw. V. W. Pflei- 
derer. xjx S., 2098 Sp. 40 M. Vgl. 


14, 247. (Lfg. 44-49 ersch.) [266 


Heilig, O., Aus badisch. Mundarten. (Zt. f. 
dt. Mundarten 14, 245-54.) [267 
Halter, E., Die dt. Sprache im El- 
saß auf hist. Grundlage. Jena: Coste- 
noble. 92 S. 2 M. 25. [268 
Bach, Ad., Üb. d. lat.-rom. Elemente im 
Wortschatz d. nassauisch. Mundarten. (Nass. 
Annalen 42, 82-131.) [269 
Wrede, Adam, Der hist. Kölner Sprach- 
schatz. (Zt. f. dt. Mundarten 14, 22628.) [270 
Hanenberg, A., Studien z. nieder- 
rhein. Dialektgeogr. zwisch. Nymegen 


u. Urdingen. (Sonderabdr. a. H. 8 
d. Dt. Dialektgeogr.) Marb. Diss. 
100 8. 271 


Brand, Jos., Studie z. Dialektgeogr. 
d. Hochstiftes Paderborn u. d. Abtei 
Corvey. (Münst. Diss. 15 u. Forsch. u. 
Funde, hrsg. v. Jostes. IV, 2.) Münst.: 


Aschendorff. 39 S. 1 M. 25. [272 
Weise, O., Niederdeutsches in Thüringen. 
(Zt. f. dt. Mundarten 14, 237-45.) [273 
Reichardt, E., Die Wasunger Mundart. TI. 2. 
(71 v. Nr. 173.) Hildburgh.: Gadow. S. 157 
256. 2 NM. 1274 
Gerbet, E., Nachlese a. Westsachsen zum 
Obersächs. Wörterb. (Zt. f. dt. Mundarten 14, 
345-76.) [275 
Siewert, M., Wörterb. d. Neu-Golmer Mund- 
art. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 
39, 75-97.) [276 
Wolff, Rich., Zur Einführg. d. hochdt. 
Schriftsprache in d. hrzgl. pomm. Kanzlei. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13, 43f.) [277 


Rother, K., Ein schles. Wörterb. v. 
Hoffmann v. Fallersleben. (Mitt. 
d. Schles. Ges. f. Volkskde. 15, 231- 
69. 16, 104-58.) [278 

Gräbisch, Fr., Verbreitg. u. Kennzeichen d. 


glätzisch. Mundart u. ihre wichtigst. Unter- 
schiede. (Ebd. 16, 197-243.) [279 


Bähnisch, A., Die dt. Personennamen. 
2. Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt, 296.) Lpz.: 
Teubner. 126 8. 1 M. [280 
Heintze, A., Die dt. Familiennamen. 4., 
verb. u. verm. Aufl., hrag. v. Cascorbi. 
Halle: Waisenhaus. 298 8. 8 M. 50. Rez.: 
Preuß. Jabrbb. 163, 344 f. Matthaei, [281 
Grohne, Die Hausnamen u. Hauszeichen, s. 
12, 2198. (Gött. Preisschr.) Rez.: Eupho- 
rion 20, 169-72 Nadler; Westdt. Zt. 31, 486-88 
Keußen; Hess. Bll. f. Volkskde. 12, 237-40 
Ebel. 282 
Egger, A., Die Haus-, Hof- u. Geschlechts- 
namen d. Gemeinde Obernberg im Silltal. (Zt. 
d. Ferdinandeums 3. F., 57, 157-208.) [283 
Wagner, Fritz, Studien üb. d. Namengebung 
in Köln im 12. Jh. TI. 1: Die Rufnamen. Gött. 
Diss. 13. 90 8. [284 
Usbeck, C., Frühere Namen in Niederzwehren. 
(Hessenland 14, Nr. 10f.) [285 
Klose, M., Grünberger Familiennamen. TI. 
1-3. Grünb. Progr. 12 f. 4. 12; 29; 12 S. [286 


4. FPaläographie; Diplomatik; 
Chronologie. 
Monumenta palaeogr. Hrsg. v. A. 
Chroust. 1. Abt. Ser. 2 (s. 14, 2569). 
Lfg. 16-21. à 20 M. [287 


*6 


Ehrle, Frz. u. P. Liebaert, Specimina codi- 
cum Lat. Vat., s. 14, 257. Rez.: Mitt. d. Inst. 
1. öst. G. 35, 151-53 Bretholz. 

Brandi, K., E. latein. Papyrus a. d. 
Anfang d. 6. Jh. u. d. Entwioklg. d. 
Schrift in d. älter. Urkk. (Arch. f. 
Urkundenforschg. 5, 269-88.) [289 

Ments, d., Handschrr. d. Ref.-Zeit, s. 138, 
92. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 450 f. Bret- 
holz; Hist. Jahrb. 34, 219 f. König; N. Arch. f. 
sächs, G. 34, 182-84 Faass, [290 

Handschrift, Die Kasseler, d. Tiron. 
Noten samt Ergänzgn.a.d.Wolfenbütt- 
ler Hs., hrsg. v. F. Rue B. Lpz.: Teub- 
ner. 2 b. 150 Taf.; jv S. Text. 40 M. [291 

Tangl, M., Die Tiron. Noten d. Cod. 
Vat. Regin. lat. 612. (N. Arch. 39, 
507-09; Taf.) | [292 

Schiaparelli, L., Note paleogr. Segni 
tachigr. nelle Notae Juris. (Arch. stor. 
it. 72, Vol. 2, 241-54.) [293 


Urkunden u. Siegel in Nachbildun- 
gen f. d. akad. Gebrauch, hrsg. v. G. 
Seeliger. (4 Hfte.) H. 2, 3 u. 4. 
Lpz.: Teubner. 20. Text: 80. (1 noch 
nicht ersch.) (à 5 M.) [294 

H. 2: A. Brack mann, Papsturkk. 16 Taf.; 
32 8. Text. 6 M H. 3: O. Redlich u. L. 
Groß, Privaturkk. 15 Taf., 32 8. Text. — 
H. 4: F. Philippi, Siegel. 11 Taf.; 84 S. Text. 

Rez.: Neue Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 
38, 644-46 Werminghoff; Lit. Zbl. 14, Nr. 48 
Ilgen; Forsch. usw. z. G. Tirols 12, 205-10 
Heuberger: Freiburg. Diðz. Arch. N. F. 16, 846-48 
Albert; Hist. Jahrb. 36, 640-53 Schmitz — Ral- 
lenberg u. Erwiderg. v. Brackmann ebd. 927 f.; 
Zt. f öst. Gymn. 67, 53—55 Loserth; Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 36, 676—86 Erben. 


Steinacker, H., Der Ursprg. d.,, Tra- 
ditio Cartae“ u. d. westgot. Urkunden- 
wesen. (Festschr. d. Akad. Ver. dt. 
Historiker in Wien 7-24.) [29 

Hirschh Hans, Kaiserurkunde u. 
Kaisergeschichte. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G. 35, 60-99.) [296 


Rez.: Hist. Zt. 114, 442f. Hofmeister; Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 36, G. A. 494 Levison. 


Hein, M., Die Kanzlei Kaiser Lo- 
thars I. (N. Arch. 39, 279-325.) [297 

Nelis, H., Etudes de diplomat. me- 
diévale (s. 10, 79). 3: Examen des 
diplômes imperiaux du chapitre de 
Saint-Servais de Maestricht, 1087- 
18 mai 1236. (Anal. p. s. à I' hist. ecel. 


Eitel, A., Uber Blel- u. Goldbullen im Mittel- 
alt., s. 13, 94. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
35, 368-72 Lahusen. [299 


Philippi, F., Zur Technik d. Siegel- 
bullen. (Arch. f. Urkundenforschg. 5, 
289-98.) | 300 

Eitel, A., Rota u. Rueda. (Ebd. 299- 
336.) [301 


Bibliographie Nr. 288 — 349 


Ba P. M., Bullenstempel. 
(Röm. Quartalschr. 28, *48-*52.) [302 
Heuberger, R., Zur G. d. Sigillum 
authentioum. (Festschr. d. Akad. Ver. 
dt. Historiker in Wien 49-58.) [303 
Heuberger, R., Das Urkunder- u. 
Kanzleiwesen d. Grafen v. Tirol, Her- 
zoge v. Kärnten. a. d. Hause Görz 
(s. 14, 276). TI. 2. (Mitt. d. Inst. f. 


öst. G., Erg.bd. 9, 265-394.) — Frs. 
Die glaubwürdig. Orte 
Ungarns im Mittelalt. (Ebd. 30: 


towasser, O. H., Klosterneuburger Fil- 
schung a. d. J. 1480. (Mitt. d. Inst. t. m G. 


35, 100-113.) 305 

umann, Frz. Ldw., Die Benedikt- 
beurer Urkk. bis 1270. (Sitzungsberr. 
d. Münch. Akad. 12, 2.) Münch.: 
Franz 12. 122 S.; 6 Taf. 4 M. [3% 


Rez.: Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens 
N. F. 4, 164 f. Bühler. 


Grotefend, H., Taschenbuch d. Zeit- 
rechng. d. dt. Mittelalters u. d. Neu- 
zeit. 4. Aufl. Hannov.: Hahn 15. 
246 S. 4 M. 80. [307 

Osten-Sacken, P. Baron v. d., Der Gebrauch 
d. Wortes „der andere“ in mittelalterl. Ur- 
kundendatiergn. Livlands. (Sit zungaberr. d. 
Ges. f. G. usw. d. Ostseeprovinzen nz 


12, 24-40.) 

Wiedenmann, H., Beginn d. Kalenderjahres 
in d. Reichsstadt Augsburg 1434-1600. (Zt. d. 
In Ver. f. Schwaben u. Neuburg 40, — 


.) 

Borrelli de Serres, Le commencement de 
l’année dans les Pays-Bas au moy. ann (Bor- 
relli de Serres, La date du décès d' Elisabeth 
etc. Paris: Picard. 49-118.) (810 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Ewald, W., Siegelkde. (Hdb. d. 
mittelalterl. u. neuer. G., Abt. 4.) 
Münch.: Oldenbourg. xjv, 244 8; 


40 Taf. (Preis m. Nr. 316: 12 M.) [311 

Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 431-33 
Kekule v. Stradonitz; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
forschg. 36, 511-19 Philippi. 


Glasschröder, Frz. X., Original- 
siegelstöcke ehemal. bayer. Klöster v. 
Kollegiatstifte im K. bayer. allgem. 
Reichsarchiv. (Archiv. Zt. N. F. 20 


157-210.) 312 
Gromer, Hagenauer Zunftsiegel. (J 
berr. d. Hagen. Alt.-Ver. 4/5, 175-84.) (813 
d. d. Siegelwesens in d. 


Roch, Alw., Siegel d. St. Forst i. Lawi 
(Niederlausitz. Mitt. 12, 314-17.) 


Hauptmann, Fel., Wappenkde. 
(Hdb. d. mittelalterl. u. neuer. G. 
Abt. 4.) Münch.: Oldenbourg. 61 8. 
4 Taf. (Preis s. Nr. 311.) [316 


Sphragistik. u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie, Familiengeschichte #7 


Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 433-35 
Kekule v. Stradonitz; Dt. Herold 14, Nr. 9. 


Siebmachers Wappenbuch (s. 14, 


Inh.: Lfg. 564, 68, 71 u. 75 = Bd. I. 1. 3. 
H. 12-15. (Die dt. Souveräne u. Lande.) S. 37-112; 
Taf. 55-122.) — Lig. 565, 66, 69, 70, 73, 74 
«= Bd. IV. 4. H. 27-32. (Niederöst. Adel.) 
S. 417-98; Taf. 199-244. — Liv. 567, 72 = 
Bd. V. 10. H. 3-4. (Bürgerl. Geschlechter.) 
8. 37-72; Taf. 41 —80. . 

Trummer, P. H., Uffenbachsches Wappen- 
buch. Mit Taf. (Dt. Herold 14, Nr. 5.) [318 

Hupp, Die Wappen u. Siegel d. dt. Städte, 
Flecken u. Dörfer. Bd. 2, H.1: Kreise Ober- 
u. Niederbayern, s. 13, 2405. Rez.: Archival. 
Zt. N. F. 20, 302-7 Baumann. [319 


Besler, M., Das Wappen von Loth- 
ringen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
usw. 25, 1-40.) [320 


Hauviller, E., Wappen v. Ars u. Saargemünd. 
(Ebd. 331-36.) (321 
Strecker, K., G. d. Mainzer Wap- 
pens. (Mainzer Zt. 8/9, 115-23.) [322 
Knüsli, H., Herald.-genealog. Beitrr. z. 


„Bergisch. Wappenbuch bürgerl. Familien“. 
(Monatsschr. d. Bergisch. G.-Ver. 15, 1-4.) [323 


Reimers, J., Das Adlerwappen bei 
d. Friesen. Oldenb.: Stalling. 211 S. 
4 M. [324 


Rez.: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 63, 151f. 


Hildebrandt. 

Voigt, J. F., Die Wappentafeln zu d. „Fasti 
proconsulares et consulares“. (Mitt. d. Ver. f. 
hamb. G. Bd. 11, 381-86.) Vgl. 13, 2417. [325 

Meier, H. u. C. Kämpe, Herald. Untersuchgn. 
in d. Architektur d. St. Braunschweig. (Braun- 
schw. Magaz. 14, Nr. 11.) Vgl. 03, 2091. [326 

Nieländer, Frz., D. Kopf Johannis d. Evan- 
gel. im Breslauer Stadtwappen. (Zt. d. Ver. f. 
G. Schlesiens 48, 144-50.) 1327 


6. Numismatik. 


Friedensburg, F., Die Münze in d. Kultur- G., 
8. 13, 122. Rez.: Gött. gel. Anz. 15, 57-62 
Luschin v. Ebengreuth. [828 
altermünzen. 1, s. 14, 2602. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. 14, Nr. 38/39 Bahrfeldt; Gött. gel. Anz. 
15, 62-64 Luschin v. Ebengreuth. 1329 

Buchenau, H., Der Münzfund v. Beratz- 
hausen. (Mitt. d. Bayer. Num. Ges. 31, 137- 
63.) — M. Bernhart, Fund v. Reichenberg. 
(Ebd. 169-77.) 1330 


Luschin v. Ebengreuth, Wiener Münzwesen 
im Mittelalt., s. 14, 2609. Rez.: Mitt. d. Inst. 
1. öst. G. forschg. 35, 526 f. Doblinger; Zt. d. 
Hist. Ver. f. Steierm. 12, 218 Czegka. (331 

Schöttle, G., Die Münzstätte Haldenstein u. 
ihr Streit mit d. Stadt Lindau 1623. (Jahrb. f. 
schweiz. G. 39, 89-102.) (332 

Kull, J. V., Münz-Privilegien im Gelände d. 
geschichtl. u. heutigen Bayerns. (Mitt. d. 
Bayer. Num. Ges. 31, 73-84.) — Ders., Die 
Zeichen d. altbayer. Münzstätten im späten 
Mittelalt. (Ebd. 86-87.) — Ders., Die Münz- 
produzenten vornehml. im Gelände d. jetzig. 
Bayerns 1500-1806. (Ebd. 94-112.) — Ders., 
Die Grafschaft Neuburg a.Inn u. ihre Münz- 
herren. (Ebd. 88-03.) — Rich. Schmid, Augs- 
burger Zeichen. (Ebd. 113-27; 2 Taf.) — G. 
Habich, Bayer. Medaillen. Nachtır. u. Berich- 
tigungen. (Ebd. 128-33; Taf.) [338 


Schöttle, Geld- u. Münz-G. d. Pfalzgrafschaft 
Tübingen, s. ’12, 2252. Bez.: Rev. suisse de 
num. 19, 176-78 Lugrin. [334 

Münzen u. Medaillen v. Köln. 2: A.Noß, 
Münzen d. Erzbischöfe v. Köln, 1306-1547, s. 
14, 302. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 42/48 
Luschin v. Ebengreuth. 1335 

Nagl, Alfr., Das niederländ. Troyes- Gewicht 
u. seine Verifikationen zu Paris 1529 u. 1756. 
(Num. Zt. N.F. 7, 211-18.) [336 

Buse, W., Münz-G. d. Grafsch. Rietberg, s. 
13, 2430. (Münst. Diss. 13.) 1337 

Lange's, Christ., Sammig. schlesw.-holst. 
Münzen u. Medaillen. Bd. 2: Das oldenb. 
Fürstenhaus in Schl.-Holst., s. 12, 2258. Rez.: 
Zt. f. Num. 29, 404 f. Menadier. . 1338 

Bahrfeldt, M. v., Ub. die Münzprägung d. 
Herzogs Hei nr. Jul. v. Braunschw. u. Lüneb., 
3. 5. 1589-20. 7. 1613. (Quell. usw. z. braun- 
schw. G. 6, 71-81.) — W. Jeep, Das braunschw. 
Viergutegroschenstück v. J. 1840. (Ebd. 82- 
84.) [339 

Schrötter, Fr. Frhr. v., Die Münzen Friedr. 
Wilhelms d. Gr. Kurf. u. Friedrichs III. v. 
Brandenb., s. 14, 306. Rez.: Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 27, 299-801 Cahn; Num. Zt. N. F. 7, 
204-7 Luschin v. Ebengreuth. 1340 

Bahrfeldt, E., Münzwesen d. Mark Brandenb. 
unt. Fr. Wilh. d. Gr. Kurf. u. Kurf. Friedr. III., 
1640-1701, s. 14, 307. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 2, 151-55 Heineken. 1341 

ing, Brandenb. Münzelend zur Kipper“ 
zeit 1620/23. (Groß-Berliner Kalender 13, 156- 
64.) 1342 

Gumowski, M., Die Goldmünze im mittel- 
alterl. Polen. (Abhlgn. d. Krakauer Akad. 55, 
130-234.) [343 


Clauß, H., Der Schraubtaler u. seine G. (Mitt. 
d. Bayer. Num. Ges. 31, 1-45; 5 Taf.) [344 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Heydenreich, Handb. d. prakt. Genealogie. 
(2. Aufl.), s. 14, 2622. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 2, 326-29 Wecken; Westdt. Zt. 32, 
495-97 Redlich; Hist. Zt. 113, 419f. Grütz- 
ner; Thür.-sächs. Zt. 5, 131-33 Heldmann; 
Zt. d. Ver. f. hamb. G. 19, 147—49 Westberg: 
Arch. f. Sozialwiss. 41, 232 f. R. Michels. [345 

Forst- Battaglia, Genealogie, s. 14, 309. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 206 f. Kekule 
v. Stradonitz; Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 
35, 361-64 Dungern; Lit. Zbl. 14, Nr. 37 
Kra bbo. 1346 

Hönger, A., Entwicklg. d. literar. Darstel- 
lungsform d. Geneal. im dt. Mittelalt. von d. 
Karol ingerzeit bis zu Otto v. Freising, etwa 
850-1150 (s. 13, 2440). Forts. (Mitt. d. Zen- 
tralstelle f. dt. Personen- u. Fam.-G. ar 


1-50.) 
Forst-Battaglia, Geneal. Tabellen z. 
G. d. Mittelalters u. d. Neuzeit. Abt. 


Mittelalter. (In 30 Lfgn.) Lig. 1. 
Wien: Halm u. G. 40. 12 Tab. 
3 M. [348 


Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 2 Schnettler. 


Hofkalender, Goth. geneal. (s. 14, 
2623). Jg. 152: 15. xxjv, 1204, 40 S. 
Ig 153: 16. XXjv 1176 S. à 10 M. [349 


*6 Bibliographie Nr. 288—349 


Ehrie, Frs. u. P. Liebaert, Specimina codi- 
cum Lat. Vat., s. 14, 257. Rez.: Mitt. d. Inst. 
1. öst. G. 35, 151-53 Bretholz. 1288 


Brandi, K., E. latein. Papyrus a. d. 
Anfang d. 6. Jh. u. d. Entwicklg. d. 
Schrift in d. älter. Urkk. (Arch. f. 


Urkundenforschg. 5, 269-88.) [289 

Mentz, G., Handschrr. d. Ref.-Zeit, 8. 13, 
92. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 450 f. Bret - 
holz; Hist. Jahrb. 34, 219 f. König; N. Arch. f. 
sächs, G. 34, 182-84 Faass, [290 


Handschrift, Die Kasseler, d. Tiron. 
Noten samt Ergänzgn. a.d.Wolfenbütt- 
ler Hs., hrsg. v. F. Rue Bl. Lpz.: Teub- 
ner. 2 b. 150 Taf.; jv S. Text. 40 M. [291 

Tangl, M., Die Tiron. Noten d. Cod. 
Vat. Regin. lat. 612. (N. Arch. 39, 
507-09; Taf.) | [292 

Schiaparelli, L., Note paleogr. Segni 
tachigr. nelle Notae Juris. (Arch. stor. 
it. 72, Vol. 2, 241-54.) [293 


Urkunden u. Siegel in Nachbildun- 
gen f. d. akad. Gebrauch, hrsg. v. G. 
Seeliger. (4 Hfte.) H. 2, 3 u. 4. 
Lpz.: Teubner. 20. Text: 80. (1 noch 
nicht ersch.) (à 5 M.) [294 

H. 2: A. Brackmann, Papsturkk. 16 Taf.; 
32 8. Text. 6 M. — H. 3: O. Redlich u. L. 
Groß, Privaturkk. 15 Taf., 32 8. Text. — 
H. 4: F. Philippi, Siegel. 11 Taf.; 84 S. Text. 

Rez.: Neue Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 
33, 644-46 Werminghoff; Lit. Zbl. 14, Nr. 48 
Ilgen; Forsch. usw. z. G. Tirols 12, 205-10 
Heuberger: Freiburg. Diöz. Arch. N. F. 16, 846-48 
Albert; Hist. Jahrb. 36, 640-53 Schmitz — Ral- 
lenberg u. Erwiderg. v. Brackmann ebd. 927 fl.; 
Zt. f öst. Gymn. 67, 53—55 Loserth; Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 36, 676—86 Erben. 


Steinacker, H., Der Ursprg. d. , Tra- 
ditio Cartae“ u. d. westgot. Urkunden- 
wesen. (Festschr. d. Akad. Ver. dt. 
Historiker in Wien 7-24.) [2% 

Hirsch, Hans, Kaiserurkunde u. 
Kaisergeschichte. (Mitt. d. Inst. f. 


öst. G. 35, 60-99.) | [296 
Rez.: Hist. Zt. 114, 442 f. Hofmeister; Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 36, G. A. 494 Levison. 


Hein, M., Die Kanzlei Kaiser Lo- 
thars I. (N. Arch. 39, 279-325.) [297 
Nelis, H., Etudes de diplomat. me- 
dievale (s. 10, 79). 3: Examen des 
diplômes imperisux du chapitre de 
Saint-Servais de Maestricht, 1087- 
18 mai 1236. (Anal. p. s. à l’hist. eccl. 
de la Belg. 3. S., 10, 1-32.) [298 
Eitel, A., Über Blei- u. Goldbullen im Mittel- 
alt., s. 13, 94. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
35, 368-72 Lahusen. [299 
Philippi, F., Zur Technik d. Siegel- 
bullen. (Arch. f. Urkundenforschg. 5, 


289-98.) Br 
Eitel, A., Rota u. Rueda. (Ebd. 299- 
336.) [301 


Baumgarten, P. M., Bullenstempel. 
(Röm. Quartalschr. 28, *48-*52.) [302 

Heuberger, R., Zur G. d. Sigillum 
authentioum. (Festschr. d. Akad. Ver. 
dt. Historiker in Wien 49-58.) [303 

Heuberger, R., Das Urkunden- u. 
Kanzleiwesen d. Grafen v. Tirol, Her- 
zoge v. Kärnten. a. d. Hause Görz 
(s. 14, 276). TI. 2. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G., Erg. bd. 9, 265-394.) — Fre. 


Eckhart, Die glaubwürdig. Orte 
Ungarns im Mittelalt. (Ebd. 395- 
598.) [304 


towasser, O. H., Klosterneuburger Fäl- 
schung a. d. J. 1480. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
36, 100-113.) [306 
Baumann, Frz. Ldw., Die Benedikt- 
beurer Urkk. bis 1270. (Sitzungsberr. 
d. Münch. Akad. 12, 2.) Münch.: 
Franz 12. 122 S.; 6 Taf. 4 M. [306 
Rez.: Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens 
N. F. 4, 164 f. Bühler. 


Grotefend, H., Taschenbuch d. Zeit- 
rechng. d. dt. Mittelalters u. d. Neu- 
zeit. 4. Aufl. Hannov.: Hahn 15. 
246 S. 4 M. 80. [307 

Osten-Sacken, P. Baron v. d., Der Gebrauch 
d. Wortes „der andere“ in mittelalterl. Ur- 
kundendatiergn. Livlands. (Sitzungsberr. d. 
Ges. f. G. usw. d. Ostseeprovinzen Rußlands 
12, 24-40.) 1308 

Wiedenmann, H., Beginn d. Kalenderjahres 
in d. Reichsstadt Augsburg 1434-1600. (Zt. d. 
Hist. Ver. f. Schwaben u. Neuburg 40, 232- 
39.) 309 

Borrelli de Serres, Le commencement de 
l’année dans les Pays-Bas au moy. Age. (Bor- 
relli de Serres, La date du décès d' Elisabeth 
etc. Paris: Picard. 49-118.) [310 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Ewald, W., Siegelkde. (Hdb. d. 
mittelalterl. u. neuer. G., Abt. 4.) 
Münch.: Oldenbourg. xjv, 244 S.; 
40 Taf. (Preis m. Nr. 316: 12 M.) [311 

Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 431-33 


Kekul ' v. Stradonitz; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
forschg. 36, 511-19 Philippi. 


Glasschröder, Frz. X., Original- 
siegelstöcke ehemal. bayer. Klöster u. 
Kollegiatstifte im K. bayer. allgem. 
Reichsarchiv. (Archiv. Zt. N. F. 20, 
157-210.) 312 


Stadt Soest. (Dt. Herold 14, Nr. 6.) [314 
Roch, Alw., Siegel d. St. Forst i. Lausitz. 
(Niederlausitz. Mitt. 12, 314-17.) (315 


Hauptmann, Fel, Wappenkde. 
(Hdb. d. mittelalterl. u. neuer. G. 
Abt. 4.) Münch.: Oldenbourg. 61 S.; 
4 Taf. (Preis s. Nr. 311.) [316 


Sphragistik. u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie, Familiengeschichte #7 


Bez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N.F. 2, 433-85 
Kekule v. Stradonitz; Dt. Herold 14, Nr. 9. 


Siebmachers Wappenbuch (s. ’14, 


2591). Lfg. 564-75. à 6 M. [317 
Inh.: Lfg. 564, 68, 71 u. 75 = Bd. I. 1. 3. 
H. 12-15. (Die dt. Souveräne u. Lande.) S. 37-112; 
Taf. 55-122.) — Lig. 565, 66, 69, 70, 73, 74 
= Bd. IV. 4. H. 27-32. (Niederöst. Adel.) 
S. 417-96: Taf. 199-244. — Lig. 567, 72 = 
Bd. V. 10. H. 3-4. (Bürgerl. Geschlechter.) 
8. 37-72; Taf. 41 80. . 
Trummer, P. H., Uffenbachsches Wappen- 
buch. Mit Taf. (Dt. Herold 14, Nr. 5.) [318 
Hupp, Die Wappen u. Siegel d. dt. Städte, 
Flecken u. Dörfer. Bd. 2, H. 1: Kreise Ober- 
u. Niederbayern, 8. 13, 2405. Rez.: Archival. 
Zt. N. F. 20, 302-7 Baumann. [819 


Besler, M., Das Wappen von Loth- 
ringen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
usw. 25, 1-40.) [320 


Hauviller, E., Wappen v. Ars u. Saargemünd. 
(Ebd. 331-36.) (321 


Strecker, K., G. d. Mainzer Wap- 
pens. (Mainzer Zt. 8/9, 115-23.) [322 
Knüsli, H., Herald.-genealog. Beitrr. z. 
„Bergisch. Wappenbuch bürgerl. Familien“. 
(Monatsschr. d. Bergisch. G.-Ver. 16, 1-4.) [323 


Reimers, J., Das Adlerwappen bei 
d. Friesen. Oldenb.: Stalling. 211 8. 
4 M [324 


Rez.: Korr. bl. d. Gesamt- Ver. 63, 151f. 


Hildebrandt. 

Voigt, J. F., Die Wappentafeln zu d. „Fasti 
proconsulares et consulares“. (Mitt. d. Ver. f. 
hamb. G. Bd. 11, 381-86.) Vgl. 13, 2417. [325 

Meier, H. u. C. Kämpe, Herald. Untersuchgn. 
ind. Architektur d. St. Braunschweig. (Braun- 
schw. Magaz. 14, Nr. 11.) Vgl. 03, 2091. [326 

Nieländer, Frz., D. Kopf Johannis d. Evan- 
gel. im Breslauer Stadtwappen. (Zt. d. Ver. f. 
G. Schlesiens 48, 144-50.) 1327 


6. Numismatik. 


Friedensburg, F., Die Münze in d. Kultur-G., 
s. 13, 122. Rez.: Gött. gel. Anz. 15, 57-62 
Luschin v. Ebengreuth. [328 

Friedensburg, F., Die Symbolik d. Mittel- 
altermünzen. 1, s. 14, 2602. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. 14, Nr. 38/39 Bahrfeldt; Gött. gel. Anz. 
15, 62-64 Luschin v. Ebengreuth. [329 

Buchenau, H., Der Münzfund v. Beratz- 
hausen. (Mitt. d. Bayer. Num. Ges. 31, 137- 
63.) — M. Bernhart, Fund v. Reichenberg. 
(Ebd. 169-77.) [330 


Luschin v. Ebengreuth, Wiener Münzwesen 
im Mittelait., s. 14, 2609. Rez.: Mitt. d. Inst. 
1. öst. G.forschg. 35, 526f. Doblinger; Zt. d. 
Hist. Ver. f. Steierm. 12, 218 Czegka. 1331 

Schöttle, G., Die Münzstätte Haldenstein u. 
ihr Streit mit d. Stadt Lindau 1623. (Jahrb. f. 
schweiz. G. 39, 89-102.) 1332 

Kull, J. V., Münz-Privilegien im Gelände d. 
geschichti. u. heutigen Bayerns. (Mitt. d. 
Bayer. Num. Ges. 31, 73-84.) — Ders., Die 
Zeichen d. altbayer. Münzstätten im späten 
Hittelalt. (Ebd. 86-87.) — Ders., Die Münz- 
produxenten vornehml. im Gelände d. jetzig. 
Bayerns 1500-1806. (Ebd. 94-112.) — Ders., 
Die Grafschaft Neuburg a. Inn u. ihre Münz- 
berren. (Ebd. 88-93.) — Rich. Schmid, Augs- 
burger Zeichen. (Ebd. 113-27; 2 Taf.) — G. 
Habich, Bayer. Medaillen. Nachtır. u. Berich- 
tigungen. (Ebd. 128-33; Taf.) [338 


Schöttle, Geld- u. Münz-G. d. Pfalzgrafschaft 
Tübingen, s. 12, 2252. Rez.: Rev. suisse de 
num. 19, 176-78 Lugrin. [334 

Münzen u. Medaillen v. Köln. 2: A.Noß, 
Münzen d. Erzbischöfe v. Köln, 1306-1547, s. 
14, 302. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 42/48 
Luschin v. Ebengreuth. [335 

Nagl. Alfr., Das niederländ. Troyes-Gewicht 
u. seine Verifikationen zu Paris 1529 u. 1756. 
(Num. Zt. N.F. 7, 211-18.) 1336 

Buse, W., Münz-G. d. Grafsch. Rietberg, 8. 
13, 2430. (Münst. Diss. 13.) 1337 

Lange's, Christ., Sammig. schlesw.-holst. 
Münzen u. Medaillen. Bd. 2: Das oldenb. 
Fürstenhaus in Schl.-Holst., s. 12, 2258. Rez.: 
Zt. f. Num. 29, 404 f. Menadier. 1338 

Bahrfeldt, M. v., Üb. die Münzprägung d. 
Herzogs Heinr. Jul. v. Braunschw. u. Lüneb., 
3. 5. 1589-20. 7. 1613. (Quell. usw. z. braun- 
schw. G. 6, 71-81.) — W. Jeep, Das braunschw. 
a ORFO DRaRt Sk v. J. 1840. (Ebd. 82- 

[339 

Schrötter, Fr. Frhr. v., Die Münzen Friedr. 
Wilhelms d. Gr. Kurf. u. Friedrichs III. v. 
Brandenb., s. 14, 306. Rez.: Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 27, 299-301 Cahn; Num. Zt. N. F. 7, 
204-7 Luschin v. Ebengreuth. [340 

Bahrfeldt, E., Münzwesen d. Mark Brandenb. 
unt. Fr. Wilh. d. Gr. Kurf. u. Kurf. Friedr. III., 
1640-1701, s. 14, 807. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 2, 151-55 Heineken. 1341 

Regling, Brandenb. Münzelend zur Kipper- 
zeit 1620/23. (Groß-Berliner Kalender 13, 156- 
64.) 1342 

Gumowski, M., Die Goldmünze im mittel- 
alterl. Polen. (Abhign. d. Krakauer Akad. 55, 
130-234.) [343 


Clauß, H., Der Schraubtaler u. seine G. (Mitt. 
d. Bayer. Num. Ges. 31, 1-45; 5 Taf.) [344 


— 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Bioyraphie. 


Heydenreich, Handb. d. prakt. Genealogie. 
(2. Aufl.), s. 14, 2622. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 2, 326-29 Wecken; Westdt. Zt. 32, 
495-97 Redlich; Hist. Zt. 113, 419f. Grütz- 
ner; Thür.-sächs. Zt. 5, 131-33 Heldmann; 
Zt. d. Ver. f. hamb. G. 19, 147—49 Westberg: 
Arch. f. Sozialwiss. 41, 232 f. R. Michels. [345 

Forst- Battaglia, Genealogie, s. 14, 309. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 206 f. Kekule 
v. Stradonitz; Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 
35, 361-64 Dungern; Lit. Zbl. 14, Nr. 37 
Kra bbo. (346 

Hönger, A., Entwicklg. d. literar. Darstel- 
lungsform d. Geneal. im dt. Mittelalt. von d. 
Karolingerzeit bis zu Otto v. Freising, etwa 
850-1150 (s. 13, 2440). Forts. (Mitt. d. Zen- 
tralstelle f. dt. Personen- u. Fam.-G. 12/14, 
1-50.) (347 

Forst-Battaglia, Geneal. Tabellen z. 
G. d. Mittelalters u. d. Neuzeit. Abt. 


Mittelalter. (In 30 Lfgn.) Lfg. 1. 
Wien: Halm u. G. 40. 12 Tab. 
3 M. [348 


Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 2 Schnettler. 


Hofkalender, Goth. geneal. (s. 14, 
2623). Jg. 152: 15. xxjv, 1204, 40 S. 
Ig 153: 16. XXjv 1176 S. à 10 M. [349 


+8 Bibliographie Nr. 350—429 


bach, A. Graf v., Die welfische Ab- 

stammg. burgund. Könige im 9. u. 10. Jh. (Dt. 
Herold ’14, Nr. 6.) [350 
Wilhelm, Stammtafeln d. Hohenzollern u. 
Welfen v. Mitte d. 17. Jh. bis z. Gegenw. Ihre 
wechselseit. verwandtschaftl. Beziehgn. u. ihr 
Zusammenhg. m. d. regier. dt. Fürstenhäusern. 
Hannov.: Habn. 2°. 2 Bl. 40 Pf. [851 


Gaisberg-Schöckingen, Fr. Frhr. v., 
Das Königshaus u. d. Adel v. Würt- 
temb., hreg. unt. Mitw. v. Th. Schön 
u. A. G. Cloß. Lfg. 1-15. Stuttg.: 


Kohlstädt. 40. 382 S.; Taff. à 7 M. 
50. , 352 
Reichert, Jul., Das Tübinger Graf 


Beitr. zu sein. G. (Tübine. Bl. N. F. 1, 14- 
22.) [353 

Sedláček, A., Beitr. z. G. d. Herzoge v. Trop- 
pau-Münsterberg. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 
48, 151-59.) [354 


Taschenbuch, Goth. geneal. (s. 14, 
2630): 15 u. 16. Gräfl. Häuser. 
Jg. 88 u. 89. — Freiherrl. Häuser. 
5 1. 66. — Uradel. Häuser. 16 
u. 17. — Briefadel. Häuser. 9 u. 10. 
(à 10 M.) [355 
Geschlechterbuch, Dt. (s. 14, 2631). 
Bd. 27: Hamburg. Geschlechterb., 
hrsg. v. B. Koerner, bearb. m. A. 
Lutteroth. Bd. 5. LXIj, 378 S. — 
Bd. 28. xxxvj, 602 S. (à 10 M.; Sub- 


skr.-Preis 8 M.) [356 
Kießkalt, E., Die altertüml. Grabdenkmäler 

u. Gedächtnistafeln d. k. bayer. Bezirksämter 
Cham, Waldmünchen u. Burglengenfeld (Ober- 
pfalz) in geneal. u. herald. Beziehg. (s. ’12, 129). 
Forte. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 42, 20- 
67.) [357 
Strack, Das Kontraktenbuch d. Stadt Tau- 
berbischofsheim 1556-1586. (Mitt. d. Zentral- 
En f. dt. Personen- u. Fam.-G. 12/14, 51- 
| [358 


“- Majer-Leonhard, Die Frankfurt. 
Ahnen d. Reichskanzlers u. d. Fami- 
lien v. Bethmann-Hollweg u. Frei- 
herren v. Bethmann. Frankf. a. M.: 
Diekmann. 7 S., 3 Stammtaf. — 
Ders., Geneal. Beitrr. zum Welt- 
krieg. 4 S., 10 Stammtaf. u. 1 Plan. 


Lepel, K. v., Die Grabsteine in d. Kire ed. 
ehemal. Bened.-Abtei auf d. Michaelsberge in 
Siegburg. (Vierteljschr. f. Wappenkde. usw. 
42, 201-61.) (360 

'Lorme, E. de, E. Bürgerverzeichn. d. St. 
Lübbecke a. d. J. 1608. (Ebd. 187-200.) [361 

e-Allerburg, A. Frhr. v., E. Pagen- 
buch. (Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 194- 
203.) [362 
Nohl, Die Leichenpredigten d. Biblioth. d. 
Marienkirche in Berlin. (Vierteljschr. f. Wap- 
penkde. usw. 42, 262-67.) (363 

Lützow, Frhr. v., Auszüge a. d. Militär- 
kirchenbüchern d. ehemal. Inf.-Reg. v. Zenge 
(Nr. 24) v. 1723-1806. (Ebd. 97-130.) [364 

Seuberlich, E., 1. Bericht d. Auskunftsstelle 
f. baltische Personen- u. Familienkde. 


(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d. Ostsee- 
provinzen Rußlands 13, 279-85.) [365 


Amelunxen, J. v., DasCorveyische Geschlecht 
v. Amelunxen (s. 13, 152). 2. (Schluß-) Bd. 
263 8. 4 M. 1866 


Devrient, E., D. Geschlecht v. Ar- 
nim. TI. 1: Urkundenb. 3 De- 
gener. 4°. 576 S.; Taf. 22 M. [367 

Arnswaldt, W. C. v., Die Herren 
v. Arnswald t u. ihre Sippe. H. 1 u. 
6. Münch.: Kellerer. 97; 157 S., Kte. 


u. Taff. (Vollst.: 30 M.) [368 

Ballin, O., Die Fam. Ballin. Mit besond. 
Berücks. ihr. hannover.-braunschw. Zweiges. 
Berl.: Lamm. 74 8.; 4 Taf. 5 M. [369 

Baumann, C. R. u. M. Baumann-Naef. 
Chron. d. Fam. Baumann aus d. Dürrenmoos. 
Zürich: Amberger ’13. 4°. 271 8. [370 

Houwald, Zur Geneal. d. neumärk. Zweiges 
d. Fam. v. Birckholtz. (Dt. Herold 14, Beil. 
zu Nr. 5.) 1371 


Geschichts quellen d. burg- u. schloß- 
gessen. Geschlechts v. Bor ke, hrsg. 
v. G. Sello (s. 12, 2293). Bd. 4. 12. 


757 8. 372 

Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13, 
126 f. Wehrmann. 

Sommerfeldt, d., Zur G. einig. preuß. Fa- 
milien d. Namens v. Borkowski. (Zt. d. Hist. 
Ver. Marienwerder 54, 23-31.) (373 

Dehn, C. v., Üb. d. Herkunft der v. Fünf- 
hausen in Lübeck u. Alt-Livland. (Dt. Herold 
14, Nr. 6.) 1374 

Goeze, W., Stammtafeln d. Fam. Goeze. 
Groitzsch (Bez. Leipzig). 4°. 47 8. [375 

Golde, M., Stammb. d. Fam. Golde. Schleiz: 
Rosenthal o. J. 58 S.; 12 Tab., 1 Taf. [376 

Gutwasser, K. A., d. d. Fam. Gut wasser. 
Als Hs. gedr. Lpz.: Degener. 231 8. 9 M. [377 

Kühn, J., Zur G. d. Fam. Hessenstein. 
(Hessenland 14, Nr. 23/24.) (378 

Hashagen, G. d. Fam. Hoesch, 8. ’14, 340. 
Res.: Hist. Zt. 113, 8386-88 H. Thimme; Dt. 
Lit.-Ztg. 15, Nr. 6 Devrient. 1379 

Thierer, d., Chron. u. Stammb. d. Fam. 
Hofelich d. schwäb. Alb. Gussenstadt (O.-A. 
Heidenheim): Dorfmuseum d. Ursulastifts. 
103 S.; Taff. 6 M. [380 

Schumacher, Karl, Zur G. d. Düsseld. Fam. 
Jacobi. (Düsseld. Jahrb. 26, 286-90.) [381 

Jagow, v., Die Jagow 1243-1518. Gehrdorf 
b. Seehausen i. A.: Schröter 13. 67 8. [382 

Geschichte d. Fam. Kees. In Verbindg. m. 
P. Kees u. K. Krebs hrsg. v. H. Kees. Bd. 2. 
Lpz.: Teubner. xj, 566 S.; Taff. u. Ktn. 24 M. 
(Bd. 1 noch nicht ersch.) 1883 

Seuberlich, E., Die Fam. Kessenich in Riga. 
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d. Ostseeprov. 
Rußlands 13, 81-88.) 1384 

Kühn, Herm. usw., 500 Jahre Chron. d. 
Fam. K Uh n. Berl.: R. Kühn. 4. 127 8.; 14 Taf. 
10 M. 1385 

Lamm, L., Durch 3 Jahrhunderte. Stamm- 
taf. d. Levitenfam. Lamm a. Wittelshofen in 
Bayern. Berl.: Lamm. 2°. 2 M. [386 

Lehmann, G. d. Fam. Lehmann, 
Halle a.d.8. 1: Die Lehenmänner v. Güsten. 
Halle 13. 35 8. 1387 

Leverkus, C. O., Die Fam. Leverkus. Wies- 
bad. 13. 32 8.; 48 Stammtaf. nebst 181 Urkk. 
in Auszügen. (388 

Liebeneiner, E. E., „Aus alt. Jägerblut‘. 
Überliefergn. e. preuß. Forstbeamten u. Korps- 


Genealogie, Familiengeschichte. — Allgem. Quellensam mlungen 


en 106 8. 
389 
I., B. v. d., Kurze geschichtl. Übersicht d. 
Familien „von Lund“ u. deren Wappen. (Dt. 
Herold 14, Nr. 8.) 13 
Schmidt, Geo., Die Fam. v. Manteuffel. 
ar 3: Stamm Poplow d. pomm. Geschlechts, 
13, 2494. Vgl.: Köller. Berichtig. (Mo- 
natabil. d. Ges. f. pomm. G. 13, 61f.) [891 
Mitteilungen a. d. Mitzschkeschen Famil.- 
Verbande (s. 14, 2557). H. 11: Nov. 14. S. 93- 
100. 50 Pf. 1392 
Cullmann, Fam.-G. der Petri, 1391-1913. 
Nürnb.: Bieling-Dietz 13. XIj, 112 S. [393 
Klocke, Fr. v., Patrizische Sprossen d. ritter- 
bürtig. Geschlechts v. Plettenberg. (Dt. 
Herold 14, Nr. 7.) [39 
Dobeneck, Frhr. v., Zur G. d. erloschen. Ge- 
schlechtes der Rabensteiner v. Doehlau. 
(Arch. f. G. 


Neudamm: Neumann. 


usw. v. Oberfrank. 25, 3, 37- 


145.) [395 
Kentenich, Zur G. d. Fam. Recking. (Trier. 
Chron. N. F. 10, 128.) [396 
Reinstorf, E., G. der Reinstorf. Wilhelms- 
burg (Elbe): Vert. 12. 243 8. 6 M. 65. [397 
eder, O., Die Fam. v. Reisach. Ge- 
schichtl. Uberbl. mit Stammb. (Neuburg. 
Kollektaneenblatt 75 / 76, 1-88.) [398 


Schimmelpfennig. Vorfahrenliste d. Hans 
v.Schimmelpfennig. (Vierteljschr. f. Wap- 
penkde. usw. 42, 268-308.) [399 

Zur G. d. Fam. v. Schlieben. (Dt. Herold 
14, Nr. 9 u. 11.) 1400 

Charlier. M. L., Vorarbeiten zu e. Stammtaf. 
d. Fam. Schniewind. Köln 13. 28 8. [401 

Bagenski, v., G. d. Fam. v. Selmnitz, erg. 
u. hrsg. v. 8. Schultze-Gallera. Halle: 
Hendel. 143 S. 3 M. [402 

Nägele, A., Urkdl. Beitrr. z. G. d. Herrn 
v. Speth. (Württb. Vierteljhfte. 23, 256- 
78.) [403 

Kalender d. freiherrl. u. gräfl. Geschlechtes 
v. Stackelberg. Reval: Kluge u. St. xLjv, 
788. 4 M. [404 

Steinbach, C., Tableaux généalog. de la fam. 
Steinbach. Mulhouse: Meininger 13. Lj. 


268 8. [405 
- Strack, P., Meine Ahnentafel. Tauber- 
bischofsh.: Selbstverl. 4°. 34 Taf.; 12 8. 
3 M. [406 


* 9 


Stromeyer, H. u. E., G. der Stromeyer a. 
Duderstadt. Freib.: Wagner 13. 247 S. [407 
Tauber, R., Beitrr. z. Chron. d. Fam. Tau- 
ber. Wien: Hasbach. 19 8. 1 M. [408 
Thüna, Frhr. L. v., Zur Geneal. derer v. 
Thüna u. d. „Lehenbuch d. Abts. Georgius 
Thun zu Saalfeld“. (Vierteljschr. f. Wappen- 
kde. usw. 42, 309-22.) — Ernst Koch, Ent- 
gegng. (Ebd. 44, 1-5.) [409 
Thuet, A., G. u. Geneal. d. Fam. Thuet 
v. Hammerstatt unt. besond. Berücks. d. geistl. 
Mitglieder. Carspach 12: Bethsaida-Dr. 
320 8. (410 
Burckhardt, A., Untersuch. z. Geneal. d. 
Grafen v. Tierstein (s. 14, 367). Forts. 
(Basler Zt. f. G. 13. 376-86.) 1411 
Strecker, G. F. A., Die von Vemern in 
Fritzow. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13, 
89-98; 1131.) 1412 
Schnettler, O., Sind die Volmarsteiner 
freien Ursprungs? (Dt. Herold 14, Nr. 8.) [413 
Kiefer, K., Frankfurter u. weitere Ahnen 
von Frau Dr. Cosima Wagner. (Arch. f. G. 
usw. v. Oberfrank. 25, 3, 36 a.) [414 
Warsberg, O. Frhr. v., Über das Geschlecht 
d. Freiherren v. Warsberg. (Jahrb. d. Ges. 
f. lothr. G. usw. 25, 285-330.) 1415 
Archiv Weidler. Vermischte Beitrr. zu e. 
Chron. d. Fam. Weitler, Weidler, Wydler, 
hrsg. v. W. Weidler. Jahrg. 1: 14. (4 Lfgn.) 
Lig. 1. — Jg. 2, Lig. 6. Altona: Weidler. 112 8; 
Taff. (Jg. 8 M., Lig. 3 M.) [416 


Petersdorff, H. v., Dt. Männer u. Frauen, s 
14, 379. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 
624 f. Herse. [417 


Mahuet, A. de, Biographie de la 
Chambre des Comptes de Lorraine. 
Nancy: Poncelet-Berger. 200 S. 
18 fr. [418 

Biographien, Hessische, in Verbin- 
dung m. K. Esselborn u. Geo Leh- 
nert, hrsg. v. Herm. Haupt (s. 14, 


2679). Bd. 1, 3. S. 257-384. 2 M. 
40. 419 
ogt. 


Rex. v. 1, 1-3: Hist. Zt. 113, 624-26 E. 


III. Quellen. 


I. Allgemeine Sammlungen. 


Monumenta Germ. hist. (s. 14, 2684). Auc- 
tores antiquissimi. T. 15. P. 2 s. Nr. 1008. — 
Poetae lat. med. aevi. T. 4, P. 2, 1 8. Nr. 1008. 
— Legum sectio IV: Constitutiones etc. im- 
peratorum et regum. VI, 1, 2 s. Nr. 1139. [420 


Weissembach, A. v., Quellensammlg. 
z. G. d. Mittelalters u. d. Neuzeit. 
Bd. 1: Mittelalter bis z. Mitte d. 13. Jh. 


Lpz.: Köhler 13. XxIj, 235 S. 5 M. 75. [421 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 5 Lerche; 
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 24, 337 Ruck. 


Katalog d. Univ.- u. Landesbiblioth. 
in Straßburg. Die dt. Handschrr., 
beschr. v. Adf. Becker. Straßb.: 
Trübner. X, 143 S. 6 M. 60. [422 

Steinmeyer, E. v., Die jünger. Hss. 
d. Erlang. Univ.-Biblioth. Erlang. 
13: Junge. 241 8. [423 


Keuffer, M. u. G. Kentenich, Ver- 
zeichnis d. Hss. d. Hist. Archivs d. St. 
Trier (s. 14, 386). Bog. 19/20: Nr.659- 
749 u. Regist. (Trier. Arch. 22/23, 
Beil. S. 289-351.) (Sep.: Trier: Lintz. 
7 NM.) | [424 


Quellen z. Schweizer-G. (s. 14, 2689). N. F. 
4. Abt.: Handbücher. Bd. 2 u. 3 s. Nr. 202. [425 
Veröftentlichungen d. Ges. f. fränk. G. (8. 
13, 2435). Reihe 4, Bd. 3 s. Nr. 837. — Reihe V, 
Bd. 1 s. Nr. 454. — Chroust, Das Würzburg. 
Land vor 100 Jahren s. in Abt. B. [426 
Geschichsquellen, Württb. (s. 14, 389). 
Bd. 16 (Blarer. Briefe usw. 1520-67) s. in 
Abt. B. — 18 s. Nr. 481. [427 
Quellen u. Forsch. z. hess. G. (s. 14, 2691). 
2 (Eigenbrodt, Erinnergn. 1848-50) s. in 
Abt.B. [428 
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. 14, 
2695). 18 3. Nr. 485. [429 


10 


Quellen u. Darstellungen z. G. Niedersachs. 
(8. 14, 394). 30 8. Nr. 572. — 31 (v. ä 
Herm. Conring) s. in Abt. B. [43 

Quellen u. 5 3. G. Schlesw. Hol. 
steins. Hrsg. v. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 
(Forts. zu 14, 2609.] Bd. 1 s. Nr. 660. Bd. 2 
(Kupke, Vor 50 Jahren) s. in Abt. B. [431 

Quellen u. Forschungen z. braunschw. G. 
(s. 14, 1 7 8. Nr. 879. 1432 

nellen d. Prov. Sachs. (s. 12, 
183). 3d. 4 41, Abt. 2, TI. 5 (Pallas, Registra- 
turen d. Kirchen visitationen) 8. in Abt. B. [433 

Bahr, H., Quellen z. brandb.-preuß. G. 1: 

Von den Anfängen bis z. J. 1415. 2: Von 


Friedrich I. bis Joachim I. (Voigtländers 
Quellenbücher 79 u. 80.) Lpz.: Voigtl. 122; 
160 8. 2 M. 20. [434 


2. Geschichtschreiber. 


Quellenlesebuch z. G. d. dt. Mittelalters 
(s. 13, 2544). Bd. 2. xj, 349 S. 3 M. 50. [435 


: Quellen z. G. d. mittelalterl. G.- 
schreibg. 2: Dt. G.schreiber d. Kaiser- 
zeit (v. Widukind bis auf Eike v. 


Repgow). Von Fr. Vigener. Quel- 
lensammlg. z. dt. G.) Lpz.: Teubner. 
126 8. 2 M. 40. (1 noch nicht 
ersch.) [436 
Scriptores rer. Germ. in usum scholarum (s. 
13, 2545). Liudprand v. Cremona s. 
Nr. 1049. 1437 
tschreiber d. dt. Vorzeit. 2. Ge- 
samtausg. 94 (Salimbene. Bd. 2) s. Nr. 
1069. [438 


Hainer, C., Das epische Element bei 
d. Geschichtsschreibern d. früher. 
Mittelalters. Gieß. Diss. 117 S. [439 


eiten a. Altösterreich (s. 14, 
2709). 5/6 (Caroline Pichler) u. 11/12 
(Gräfin Lulu Thürheim) s. in Abt. B. [440 


Gromer, G., Die Geschichtschreibg. 
d. Stadt Hagenau i. Els. bis um 1850. 
Straßb. Diss. 88 8. [441 

Hulshof, A., Egmondsche Annalen 
uit de 14. eeuw. (Bijdragen ete. v. h. 
Hist. Genootsch. te Utrecht 35, 40- 
82.) [442 

Geschichtsquellen, Werdener (s. ’12, 
192). TI. 1, 2: Insignis monasterii 
sancti Ludgeri Uuertinensis annales 
et catalogus abbatum. Nach d. Berl. 
Hs. (Mit 12, 192 = Erg.-H. 2 v. 
Nr. 135.) Bonn: Hanstein. ’12. 99 S. 
5 M. [443 

Chroniken, Merseburger. Merseb.: 
Ver. f. Heimatkde. 1: Chr. Voccius, 
G. d. Kirche im Stifte Merseb. seit d. 
Einführg. d. Evangeliums. rs. u. 
hrsg. v. O. Rademacher: 94 S. 
1 M. 2: G. Möbius, Neue merseb. 
Chronik v. 1668 nebst d. Forts. v. G. 


3 bis 1760. 482 8. 4 M. 


[444 


Bibliographie Nr. 480—482 


3. Urkunden und Akten. 

Archivalien z. neuer. G. Österreichs. I, 4, 
s. 14, 2719. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 5 
v. Srbik. 445 

Oßwald, P., Krit. Bemerkgn. üb. d. 
Herausgabe v. Landtagsakten. (Hist. 
Vierteljschr. 17, 401-16.) — Adam, 
(D gl. Ebd 5182 1.) — Vgl. H Gold- 
schmidt (Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 13, 193ff.). [446 


Bodenstein, G., Urkunden u. Re- 
gesten a. d. K. u. K. Reichsfinanz- 
Archiv in Wien. Forts. (Jahrb. d. 
kunsthist. Sammlgn. d. allerh. Kaiser- 
hauses 31, H. 6. ıxjv S.) [447 

Schmid, Geo., Archiv-Bericht üb. d. 
Stand d. Dekanats-Archives Stilfes: 
1810-60. (Nachtrr. zu 14, 2726.) 


Innsbr.: Wagner. 82 S. 2 M. 50. =. 
Bez. v. 14, 2726: Forsch. usw. zs. G. 
usw. 11, 41-43 Wieser. 


Fontes rerum Transylvanicarum (s. 
14, 2688). 4: Aota et epistolae rela- 
tionum Transylvaniae Hungariaeque 
cum Moldavia et Valachia, coll. et ed. 
A. Vereß. Vol. 1: 1468-1540. xıj, 
343 S. 8 M. 50. [449 


Mers, W., Inventar d. Stadtarchivs Aarau. 
e bearb. Aarau: Sauerländer & Co. 64 8. 
1 M 


nea 
Urkundenbuch, Appenzeller. 1, bearb. 
Tr. Schieß, s. 14, 2729. (789 8.; 5 Tat. 
26 M.) [451 
Urkundenbuch d. Stiftes Bero-Münster. 
2 Bde. Bero-Münster 06-13. 6 M. Vgl. 14, 
2731. (452 


Mitterwieser, A, Regesten d. 
Frauenklosters Altenhohenau am Inn 
(s. 14, 2733). Schluß: Nachtrr., dann 
17. u. 18. Jh., Regist. (Oberba or. 
Arch. 59, 383-472.) 453 

Amrhein, A., Archivinventare d. 
kath. Pfarreien in d. Diözese Würz- 
burg. (V, 1 v. Nr.426.) Würzb.: 
Stürtz. XXVIj, 891 S. (30 M.; Sub- 
skr.-Preis: 24 M. oni 

Rez.: Freiburg, Diöz. Arch. 16, 342 f.; Albert 
Lit. Zbl. ?16, Nr. 23, Knöpfler. 

„ Württemb. Urkunden in 

d. Kgl. Biblioth. in Berlin. (Württb. Viertel- 

jhfte. 23, 341-54.) 1231-1495. 1455 

och, Herb., Inventare d. kath. Kirchen- 

archive im Fürstentume Hohenzollern. (Mitt. 

d. Zentralstelle f. dt. Personen- u. ns 
12/14, 181-95.) 


Emlein, R., Arch. d. Coisa en- 
kirche in Mannheim. (Mitt. d. Bad. 
Hist. Komm. 36, 75-86.) — F. Frank- 
hauser, Quellen z. G. Badens u. d. 


Geschichtschreiber. — 


Pfalz in d. Handschriftenbeständen d. 
öffentl. Bibliotheken Frankreichs nach 
d. Catal. gener. des mss. des biblio- 
thöques publ. de France, departe- 
ments. (Ebd. 87-111.) — Roder, Ar- 
chivalien d. Gemeinde Überlingen. 
(Ebd. 120-26.) [457 


Hessel, Alfr., Elsäss. Urkk., vor- 
nehml. d. 13. Jh. (Schrr. d. wissen- 
schaftl. Ges. in Straßb. 23.) Straßb.: 
Trübner 15. 74 S.; 1 Taf. 4 M. 


50. [458 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 49 A. Groß; Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 36, G. A., 607 f. Stutz; Hist. 
Jahrb. 36, 891 f. Bendel; N. Arch. 40. 480 f. M.T. 


Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz (s. 
14, 433). Lig. 16: Abt. 2. Bearb. v. 
Frz. Vigener. (1354-1396.) Bd. 2. 


(1371-74.) 80 S. 4 M. 50. 459 
- Rez. v. Lfg. 12-16: Zt. d. Ver. f. hess. G. 
47, 347-49 u. 48, 227 f. Wenck; v. Lfg. 12: Mitt. 
a. d. hist. Lit. N. F. 2, 131 f. K. H. Schmitt. 


Lager, Regesten d. Urkk. d. ehe- 
mal. St. Jakobshospitals in Trier bis 
Z. J. 1769. (Erg. hft. 14 v. Nr. 129 u. 
Veröff. d. Ges. f. trier. G. u. Denk- 
malpflege 5.) Trier: Lintz. Xvi, 
202 S. 8 M.; Abonn.-Pr. 7 M.) [460 

Louis, P., Archivalien aus d. Pfarr- 
archiv v. St. Jakob in Köln. (Ann. 
d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96, 117- 
33.) [461 

Haacke, Ubersicht üb. d. Bestände 
d. Archivs d. Stadt Barmen. Als Ms. 
gedr. Barmen 13. 20. 88 8. [462 

Kochendörffer, K., Urkundenre- 
gesten a. d. Arch. d. Fürsten u. Alt- 
grafen v. Salm - Reifferscheid - Kraut- 
heim u. Dyck auf Schloß Dyck (Rhld.). 
(Archival. Zt. N. F. 20, 107—56). [463 


Essen, L., van der, Les archives far- 
nésiennes de Parme au point de vue 
de l'hist. des anc. Pays-Bas cathol. 
Brux.: Kießling et Co. 13. 164 8. 
2 fr. 50. [464 


Regesten a. d. Arch. d. Hauses Westhusen. 
(Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde. d. 
Grafsch. Mark 26.) [465 
Becker, Kl., Akten u. Urkk. z. G. d. Stadt 
Bocholt. TI. 1: Die Bocholter Stadtrech- 
nungen. Boch. Progr. 44 8. [466 

Reinecke, W., Das Stadtarch. zu Lüneburg. 
(Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 15-32.) [467 

Witt, Die Pastoratarchive in Schlesw.-Hol- 
stein. E. vorläuf. Bericht. (Schrr. d. Ver. f. 
schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 145-68.) [468 


Mack, H., Zur G. d. Landschaftl. Archivs in 
Braunschw. (Quell. usw. z. braunschw. G. 6, 
1-14.) — Br. Krusch, Uned. braunschw. Urkk. 


Urkunden und Akten *11 


im Publ. Record Office in London. (Ebd. 47- 
56.) — O. Lerche, Stud. z. Diplomat.- u. 
Rechts-G. d. älter. Papsturkk. braunschw. 
Klöster. (Ebd. 57-70.) [469 

Aktenstücke z. G. d. Amtes Harzburg. Hrsg. 
v. Harzb. Altert.- u. G.-Ver. Braunschw.: 
Appelhans & Co. 76 S. 1 M. 1470 

Devrient, E., Das Arch. d. Stadt Eisleben. 
(Thür.-sächs. Zt. f. G. 4, 202-7.) — O. Rade- 
macher, Vom Stadtarch. zu Merseburg. (Ebd. 
208-18.) 1471/72 

Urkundenbuch z. G. d. Markgrafts. Nieder- 
lausitz. 2: Urk. buch d. St. Lübben. 1, hrsg. 
v. W. Lippert, s. 14, 2600. Rez.: Viertel- 
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 484-88 Alfr. 
Schultze; Hist. Zt. 114, 174-77 Rehme. [473 


Wutke, K., Silesiaca neuer. Zeit in österr. 
Archiven (s. 10, 244). Forts. (Schles. G. bll. 
15, 13-19.) 

Wierzbowski, Th., Matricnlarum 
regni Poloniae Summaria, excussis 
codicibus, qui in Chartophylacio maxi- 
mo Varsaviensi asservantur, con- 
texuit indicesque adjecit. I-IV, 2. 
Warschau 05-12. [475 

Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 14, 16- 
19 Warschauer. 

Bruiningk, Baron H., Die Arbeiten im Liv- 
ländisch. Ritterschaftsarchiv. (Sitzungsberr. d. 
Ges. f. G. usw. d. Ostseeprovinzen Bußlands 
13, 145—94.) [476 


Quellensammlung z. kirchl. Rechts-G. u. z. 
Kirchenrecht, hrsg. v. E. Eichmann (s. 13, 
268). 2: Kirche u. Staat. II: Von 1122 bis 2. 
Mitte d. 14. Jh. 182 8. 4 M. 80. Rez.: Theol. 
Lit.-Ztg. 13, Nr. 2 Werminghoff; Arcb. f. kath. 
Kirchenrecht 93, 179-81 Heyer; Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 34, K. A., 498 f. Stengel u. 35, K. A., 
499-501 Werminghoff. 1477 

Sammlung schweiz. Rechtsquellen 
(s. 13, 270). Abt. 16: Rechtsquellen 
d. Kantons Argau. Tl. 1: Stadtrechte. 
Bd. 5: Stadtrecht v. Zofingen; bearb. 
u. hrsg. v. W. Merz. xvıj, 509 S. 
14 M. [478 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 632-34 
Stutz. 

Baumann, Fr. L. v., Das Benedikt- 
beurer Traditionsbuch. (Archival. Zt. 


N. F. 20. 1-82.) 479 

Demi, J., Die Registraturen d. ober. Eich- 
stätt. Hochstiftsämter nach d. 30j. Kriege. 
(Ebd. 283-91.) [480 


Müller, Karl Otto, Oberschwäb. 
Stadtrechte. 1: Die älter. Stadtrechte 
v. Leutkirch u. Isny. (18 v. Nr. 427.) 
50 tg: Kohlhammer. 317 S. 2 M. 


481 
Rez. Hist. Zt. 115, 394-97 Rehme. E 
v. 14, 2778 (Oberrh. Stadtrechte. Abt. 2: 
Schwäb. Stadtrechte. H. 3: Neuenberg a. Rh., 
bearb. v. W. Merk): Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 
507-11 Beyerle; Vierteljschr. f. 8Soz.- u. Wirtsch.- 
G. 12, 614-16 K. O. Müller. 
Amts- u. Zunfturkunden, Frankfurt., bis 
1612. Hrsg. u. eingel. v. K. Bücher u. Benno 
Schmidt. TI. 1: Zunfturkk., s. 14, 2781. 
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 33 Croon; Jahrbb. f. 
Nat.ök. 103, 689-91 Heldmann; Hist. Zt. 114, 


"12 


163-67 v. Below; Hist. Jahrb. 35, 869f. 
Grupp. — (TI. 2zersch.) [482 


Kracauer, J., Urkundenbuch z. G. 
d. quden in Frankf. a. M., 1150-1400. 
Bd. 1: Urkk., Rechenbücher, Rede- 
bücher. Frankf. a. M.: Kauffmann. 
1056 S. 30 M. [483 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 33 Elbogen. 

Schüller, A., Das Rats- u. Schöffenbruder- 
5 v. Boppard. (Trier. Arch. u 

Weistümer d. Rheinprovinz. Abt. 2: 
Kurfürstent. Köln (s. ’14, 2782). 
Bd. 2: Amt Brühl, hrsg. v. H. Aubin. 
Mit Skizze d. Herrschaft Gleuel u. Kte. 
d. Amts. (= Nr. 429.) xxvj, 246 S. 


11 M. [485 

Bez. v. Bd. 1 (Hülchrath): Düsseld. Jahrb. 
26, 325-28 Wirtz. Rez. v. 2 (Brühl): Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 35, G. A., 506f. Fehr.; Düsseldorf. 
Jahrb. 27, 208-12 Wirtz. 


Mees, Jul., Inventaire des archives 
du Comité de commerce maritime. 
Brux.: Goemaere. 32 S. 2 fr. [486 

Codex traditionum Westf. (s. 08, 
197). VII: Frz. Darpe, Güter- u 
Einkünfte-Verz. d. Stifter Langen: 
horst, Metelen Borghorst, sowie d. 
Klöster Groß- u. Klein-Burlo. Münst.: 
Theißing. x1j, 258 S. 8 M. [487 

Schlüter, Wolfg., Die Novgoroder 
Schra in 7 Fassgn. v. 13.-17. Jh. Dor- 
pat: Mattiesen. 40. x1j, 216; 145 S. 
— Ders., Die Novgor. Schra in ihr. 
geschicht]. Entwicklg. v. 14.-17. Jh. 
(Sep.a.: Sitzgs.berr. d. Gel. Estnisch. 


Ges.) Ebd. 11. 48 S. 488 
Bez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 22 L. K. Götz. 
Corpus iuris Polonici. Sectionis I. 


privilegia, statuta, constitutiones, edic- 
ta, decreta, mandata regum Poloniae 
spectantia comprehendentis volumi- 
nis IV annos 1523-1534 continentis 


fasc. 1; ed. O. Balzer. Cracoviae: 
Acad. 10. 40. 272 §. [489 

Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 194-97 
Kunkel 


Regesta chartarum Italiae (s. 14, 
2786). 13: Regesto di Camaldoli. 
Pubbl. dall’ Istit. Stor. It. a cura di 
E. Lasin io. Vol. 3. 399 S. 12 M. [490 

Regesta pontificum Romanorum; 
cong. P. Fr. Kehr (s. 14, 460). Italia 
pontificia. Vol. 6: Liguria sive pro- 
vincia Mediolanensis. Pars 2: Pede- 
montium. Liguria maritima. XXXVIJ, 
392 S. 15 M. [491 


Rez. v. Germ. pontif. 1: Provincia Salis- 
burg. et episcop. Trident.: Mitt. d. Inst. f. öst. 
G. 35, 3661. Groß; Forsch. usw. z. G. Tirols 
11, 189-91 Heuberger. — Rez. v. 6, 1 u. 2: 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 95, 348-61 Heyer; 
Zt. f. Kirch.-G. 36, 213 f. Beß. 


| 


Bibliographie Nr. 482—530 


Kehr, P., Nachtrr. zu d. Papsturkk. 
Italiens (s. 13, 2619). VIII. (Nachrr. 
d. Ges. d. Wiss. zu Götting. 14, 15 


84.) 

Brackmann, Stud. u. Vorarbeiten s. 
mania pontificia. T. 1, s. 13, 2620. Rez.: 
Rev. d' hist. eccl. 14, 591-99 Baix: Hist. Jahrb. 
34, 884 Zibermayr; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 5 
Ficker; Hist. Zt. 112, 696f. v. Srbik; Zt. f. 
kath. Theol. 88, 606-8 Kröß; Lit. Zbl. 14, 
Nr. 35 v. Pflugk-Harttung; Zt. d. Sav.-Zt. 35, 
K. A., 520-27 Geo. Schreiber. Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 4, 146-50 Hofmeister. [493 


Ger- 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 

Koch, Herb., Die protest. Kirchenarchive 
d. Grhzgts. Sachsen. (Mitt. d. Zentralstelle f. 
dt. Personen- u. Fam.-G. 12/14, 87-160.) [494 

Naumann, L., Die ältest. Kirchenbücher 
8 im Dienste d. Stadt-G. (Sep.-Abdr. 

a. d. „Naumb. Tagebl.“ 13.) 42 8. Rez.: 
Thür.-sächs. Zt. 4, 103-5 Pallas. [495 

Volkslieder u. Zeitgedichte, Hist., v. 16.- 
18. Jh., gesamm. u. erl. v. Aug. Hartmann. 
3: 1756- 1879, 8. 14, 467. Rez.: Hist. Zt. 114, 
1281. Riezler; Hist. Vierteljschr. 17, 552-55 
Götze. 496 

Roth, Paul, Die neuen Zeitungen in Dtid. 
im 15. u. 16. Jh., 8. 14, 2797. Rez.: Dt. Lit. 
Ztg. 14, Nr. 291. Spahn; Hist. Zt. 115, 345-47 
J oachimsen. [497 


Doering, O., Ditis. mittelalterl. Kunstdenk- 
mäler als Geschichtaquelle, 8. 11, 2528. Rez.: 
Thür.-sächs. Zt. f. G. 4, 232-38 Heldmann. [498 


-Kunsttopographie, Österr. (s. 14, 
469). 13: H. Tietze, Die profanen 
Denkmale d. St. Salzburg. Mit archi- 
val. Beitrr. v. Fr z. Martin. jx, 523 S.; 


16 Taf. 32 M. 498a 

Rez. v. 1-9: Kunstgeschichti. Anz. ibl. 
d. „Mitt. d. Inst. f. österr. G.“ 12, 69-82 P. 
Clemen. 


Topographie d. hist. u. Kunst-Denk- 
male im Kgr. Böhmen (s. 13, 2631). 
38: F. Mares u. J. Sedláček, Der 
polit. Bezirk Prachatitz. Unt. Mitw. 
d. Fürs t. Adf. Jos. v. Schwarzen- 
burg verf. 420 S.; 1 Kte. 17 M. [499 

J., Zur Statist. schweiz. K enk- 
mäler (s. 14, 2801). Forts.: Th. Durrer, Un- 
terwalden. 8. 593-672. (Beil. z. Anz. f. schweiz. 
Altkde. N. F. 16, 2.) 1500 

Kunstdenkmäler, Die, des Kgr. 
Bayern (s. 14, 3802). Bd. 3: Reg. - 
Bez. Unterfranken u. Aschaffenb., 
hrsg. v. Fel. Mader. Mit hist. Einl. 
v. H. Ring. H. 9: A. Feulner, Bez. 
Amt Lohr. 152 S.; 12 Taf. u. Kte. 
7 M. H. 10: K. Gröber, Stadt Bad 
Kissingen u. Bez.-Amt Kissing. 245 S.; 
21 Taf. u. Kte. 11 M. H. 11: K. Grö- 
ber, Bez.-Amt Brückenau. 80 S.; 
6 Taf. u. Kte. 4 M. H. 12: F. Mader, 
Stadt Würzburg 15 709 8; 72 Taf. 
24 M. H. 13: H. Karlin ger, Bez. 


Andere schriftl. Quellen usw. — Allgem. deutsche Geschichte 


Amt Königshofen. 15. 1 S; 15 Taf. 
u. Kte. 8 M. — Bd. Reg. Bez. 
Niederbayern. H. 2: 7 Eckardt, 
Amt Landshut. Mit hist. Einl. v. 


Fr. Hefele. 256 S. 4 M. [501 

Pfitzer, F. X., Grabdenkmäler d. Stadtpfarr- 
kirche u. d. St. "Wolfgangskapelle in Dillingen. 
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 26, 41-161.) [502 


Kunst- u. Altertums-Denkmale im 
Kgr. Württemb., hrsg. v. E. Grad- 
mann (s. 13, 2636 u. 14, 2803). 
Lfg. 53-56: Donaukreis, Jul. Baum, 
Oberamt Geislingen. Lfg. 57-59: Do- 
naukr., H. Klaiber, Oberamt Göp- 
pingen. à 1 M. 60. 

Kunstdenkmäler im Grhzgt. Hessen: 
W. Dammann, Kreis Bensheim; be- 
arb. unt. Mitw. v. K. Henkelmann. 
Darmst.: Staatsverl. 317 S.; Taf. u. 


Kte. 8 M. [504 
Haering, H., Die Palatina-Bände d. Thesau- 
rus Pieturarum d. Grhzgl. Hofbiblioth. in Darm- 


-~ 


[503 


*13 


1077 (Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 36, 112- 
[505 

a Jahresber. d. Bezirks-Kommiss. z. 
Erforschg. u. Erhaltg. d. Denkmäler innerh. 
d. Reg.-Bez. Wiesbaden (s. 12, 2444): 11 u. 
12. (Nass. Annalen 42, Beigabe.) 20; 21 S. [506 


Darstellung, Beschreib., d. älter. 
Bau- u. Kunstdenkmäler d. 
Sachsen (s. 14, 2811). 38: C. Gurlitt, 
Städte Großenhain, Radeburg u. 
Riesa. 168 S.; 4 Taf. 9 M. [507 

Kunstdenkmäler d. Prov. Bran- 
denb. (s. 14, 479). I, 3: Kr. Ruppin. 
Unt. d. Schriftleitg. v. Th. Goecke, 
bearb. v. P. Eichholz, W. Spatz u. 
Fr. Solger. vıj, IIj, 424 S.; 27 Taf., 
3 Ktn. 20 M. [508 

Neumann, W., Bericht üb. d. Tätigkeit d. 
Kommiss. für Denkmalpflege: 12. (Sitzungs- 
berr. d. Ges. f. G. usw. d. Ostseeprovinz. Rug- 
lands 12, 413£.) — Ders., Bericht üb. d. Er- 


gebnis d. Enquête d. kirchl. Altertümer in Liv-, 
Est- u. Kurland. (Ebd. 394-403.) (509 


IV. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Schäfer, D., Dt. G. 4. Aufl. 15 Bde. Jena: 
Fischer. jx, 468; x, 509 S. 14 M. [510 

Guglia, Die Geburts-, Sterbe- u. Grabstätten 
d. röm.-dt. Kaiser u. Könige, s. 14, 2819. 
Rez.: Hist. Jahrb. 35, 611-19 Pfleger; Stud. 
usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 5, 583-88 
J. Mart in. (511 

Cartellieri, A., Dtid. u. Frankreich im Wan- 
del d. Jahrhunderte. (Jen. Univ.-Progr.) Jena: 
Fischer. 28 S. 1 M. Rez.: Zt. f. Polit. 9, 574 f. 
Hashagen. 1512 

Weber, Ottok., Dt. G. v. Westf. Frieden bis 
2. Untergang d. röm.-dt. Reiches 1648-1806, 

8. 14, 2822. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 2 Walt. 


Schulze. 9145 
N. Aufl. Gotha: Perthes. 62 8. 1 M. 


A. Hönger, Zeugnisse zum dt. Aufstieg 
1750-1814. Nach L.’s gleichnam. Schrift. Ebd. 
15, xj, 2598. 2 M. [514 

Show, A. B., The new Culture-History in 
Germany. (The History-Teacher’s Magazine 
4, 8. Okt. ’13.) — Dasselbe, deutsch unt. d. 
Tit. „Die Kulturg.schreibg. K. Lamprechts“. 
(Vergangenh. u. Gegenw. 14, 2.) [515 


2. Territorial-Geschichte. 


Kralik, R., Österr. G. 2. u. 3. durchges. u. 
verm. Aufl. Wien: Holzhausen. xiIj, 635 8. 
15 M. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
52, Lit. Beil., 35-38 O. Weber; Die Kultur 15, 
331-40 Hübl; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 
559-62 Guglia. 1516 


Fritsche, V. v., Bilder a. d. österr. 
Hof- u. Gesellschaftsleben. Wien: 
Gerlach u. W. 378 S. 6 M. [517 

Hofmann, Emil, Wiener Wahr- 
zeichen. Beitr. z. Sage u. G. d. Kaiser- 
stadt. Wien: Gerlach u. W. 234 8. 
5 M. [518 


Jaksch, A. v., Die 4 Burgen in San 
(Carinthia I. Jg. 104, 9-12.) 

Widmann, H., G. Salzburgs (s. 13, 
307). Bd.3: 1519-1805. (Allg. Staa- 
ten-G., Abt.3, Werk 9.) 629 S. 
12 M. 520 

Zycha, A., E. neue Theorie üb. d. Her 
d. Deutschen in Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhm. 53, 1-23.) Vgl. 14, 2829. [521 

Wanie, P., Die staatsrechtl. Stellung Egers 
bis z. endgültig. Verpfändg. v. Böhmen (1322). 
Eger. Progr. 13. 23 8. 1522 

Bretholz, G. d. Stadt Brünn, s. 13, 312. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 378-84 v. Be- 
low. — Bretholz, Zur Zychaschen Kritik. (Zt. 
d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 20, 1-13.) 1523 


Müller, Hnr., Zur G. d. Repser 
Stuhles (s. 12, 2478). Schluß. (Arch. 
d. Ver. f. siebenb. Ldkde. N. F. 39, 
249-476.) . [524 


Schaffner, J., G. d. schweizer. Eid- 
genossenschaft. Stuttg.: Franckh 15. 


128 S. 2 M. 25. 525 

Stauber, E., Schloß Widen, s. 12, 2482. 
(Auch Zürich. Diss. 12. 4°. 208 8.) [526 

Aus Zürichs Vergangenheit. Von F. Schult- 
heB-Meyer, Hardmeyer-Jenny, A. Vö- 
geli, K. Escher u. O. Amberger. Belch. 1- 
3. Zürich: Füßli '1lf. à 3 M. [527 


Escher, K., Chronik d. Gemeinden 
Ober- u. Unterstraß. Zürich: Füßli 
15. 392 S. 8 M. [528 


Widemann, J., Kl. Beitrr. z. ält. G. 
Bayerns. (Oberbayer. Arch. 59, 1- 
30.) [529 

Dirr, P., Augsburg in d. Publizistik 
u. Satire d. 18. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. 
f. Schwab. u. Neub. 40, 177ff.) [530 


*14 


Schrötter, d., Beitrr. z. G. v. Neu- 
burg a. D. (Altbayr. Monatsschr. 12, 
128-52.) 531 

Hagen, Karl Jos., Entwicklg. d. 
Territoriums d. Grafen v. Hohenberg 
1170-1482, 1490. 
15 v. Nr. 950 Stuttg.: Kohlhammer. 
x, 97 S. 2 M [532 

Pfeffer, A., Vom Kaiserstammland 
Hohenzollern. Rottenburg a. N.: Ba- 
der 13. 40. 112 S. 2 M. 50. [533 

Rommel, K., Reutling. Heimatbuch. 
Reutling.: Kocher. 303 S. 1 M. 


80. 534 


Weiser, E., G. d. ehemals württ b. Stadt 
Gochsheim im Kraichgau. Bruchsal: Katz 12. 
52 8. (535 

Haug, F. H., Die Wetterburg. (Jahresber. d. 
Hist. Ver. Alt-Wertheim 13, 57-69.) 1536 

Behrle, L. P., Beitrr. z. G. d. Stadt Renchen. 
(Die Ortenau 5, 34-51.) 1537 

Karl, Haslach 88 d. Kinzigtal (s. 14, 
521). Schluß. (Ebd. 8 1538 

Heilig, F., Aus Freiburgs Vergangenheit u. 
Gegenw. 2. verm. Aufl. Freib.: Troemer. 
160 8.; 3 Doppeltaf. 1 M. 90. [539 

Fischer Alb., Aus Villingens Vergangenh. 
Villing.: Wiebeit. 143 8. 1 M. 20. (540 

Rech, F., Beitrr. z. G. d. Stadt Bräunlingen. 
Schrr. d. Ver. f. G. d. Baar ’13, 95-148.) [541 


Scheurer, F., Essai hist. sur la seig- 
neurie du Rosemont. (Bull. de la Soc. 
Belfortaine d' emulation 32, 105- 
210.) [542 

‚Würtz, J., G. v. Lutterbach seit 
sein. Entstehg. bis z. Gegenw. Rix- 
beim: Pu 13. 472 8. Gr 


Walter, eob., Burgen u. Adel im 
mattertal. D ahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 30, 
167-98.) 54 4 


Waldner, E., Kurz. Uberblick üb. d. 
Gesch. d. Stadt Colmar. Colmar: 


Lang u. R. 71 S. 1 M. 20. [545 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 30. 4861. 
Hund. 
„ E. .„ Une enclave lorraine en Al- 
(Mém. de l' Acad. de Stanislas 6. S., T. 9, 
66.130) Leberau u. Deutsch-Rumbach. [546 


Boch, K. E., Das Steintal im Elsaß. 
Geschichtl. Studie üb. d. ehemal. 
Herrschaft Stein u. der. Herren, so- 
wie üb. die Entwicklg. d. gesamt. 
Wirtschafts- u. Geisteslebens im 
u Straßb.: Trübner. 250 S. 

M 


A 547 

Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
13, 279 v. Below; Zt. f G. d. Oberrh. N. F. 
31, 156-59 Hund; Alemannia 43, 62f. Mentz. 


Klein, Karl, Beitrr. Z. G. d. ehe- 
malig. Grafsch. Hanau-Lichtenberg u. 
ihr. Resid.-St. Buchsweiler (s. ’13, 
2697). 2: Pfarrerbuch u. Kirchen- 
chronik d. älter. ev. Gemeinde zu 
Buchsweiler. 156 S. 4 M. [548 


(Tübing. Diss. u. 


Bibliographie Nr. 531—598 


Grotkaß, Die Burg Ornel b. Reichersberg. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. usw. 25, 41-54.) 1549 
Maujean, L., Histoire de Destry et du Pays 
Saulnois. Metz: Lorraine 13. 329 8. Rez.: 
Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. usw. 25, 582-84. [550 
Richter, Paul, Der Rheingau. E. Wanderung 
durch seine G., s. 14, 532. Rez.: Korr. bl. d. 
Gesamt-Ver. 62, 85-88 P. Wagner; Hist. Jahrb. 
35, 440 f. Bauermeister; Intern. Monatsschr. 
f. Wiss. u. Kunst Jg. 8, Nr. 9, Juni 14, 1165- 
67 Hashagen; Westdt. Zt. 32, 471-73 Stimming: 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 85, G. A., 513-19 Hey- 
mann; Zt. d. Ver. f. hess. G. 48, 216£. Wenck; 
Mitt. a. d. hist. Lit. N.F. 3, 296-98 Fridri- 
chowicz. - (551 
Humpert, Th., era Entwicklg. v. 
Kurmainz zwisch. Main u. Neckar. (Arch. d. 
Hist. Ver. v. Untertrank. 55, 1-102.) Vgl. 14, 
533. 552 
Kobelt, W., Beitrr. 3. G. d. Dorfes Schwan- 
heim a. Main. (Nass. Annalen 42, 147-84.) [653 
Veltmann, H., Von d. Reichsstadt Wetzlar 
Größe u. Verfall u. d. Ursachen ihr. Nieder- 
ganges. (Mitt. d. Wetzlar. G.-Ver. 5, 72-151.) 
Sep. Wetzl: Waldschmidt 15. 1 M. — Rez.: 
Dt. Bren. Ztg. 15, Nr. 1 Hoogeweg (554 
rasse, E., G. d. St. u. Abtei Glad- 


Tiat 1: Mittelalt. Hrsg. v. d. St. M. 


Gladb. M.-Gladb.: Kerle. xvj, 483 S.; 


Taf. 7 M. 555 

Frank, S., M.-Glad bach, d. Stadt d. 
Benediktiner, d. niederrh. Manchester. 
Ebd.: Boltze. 288 S. 7 M. 50. 1556 

Müller, Aeg., Seelscheid. 5 A 
G.-Ver. 14, 202-10.) — A Weyersberg, Aus So- 
lingens vergang. Tagen (s. 13, 350). Forts. 
(Ebd. 14.) — Braun, Geschichtl. Mitt. üb. 
aan u. -Lützenkirchen. (Ebd. 14, 115 


Henrichs, L., G. d. Grafsch. Moers 
bis z. J. 1625. (In ca. 5 Heften.) 
H. 1. Hüls b. Crefeld: Kaltenmeier 
u. V. 80 8. 1 M. [558 
Oellers, H., Das Jülicher Herrscherhaus u. 
d. Reichsstadt Aachen im 13. u. 14. Jh., 14, 
2863. Rez.: Düsseld. Jahrb. 26, 318 f. O. B. 
Redlich. 1550 

Terwelp, G., D. St. Kempen im 
Rheinlande. 2 Tl. Kemp.: omas 
Dr. 248 S. 3 M. 25. (TI. 1 ersch. 
1894.) u [560 


Blok, P. J., Gesch. van het Nederl. 
volk. 2. druk. D. 14. Leiden: Sijt- 
hoff 13f. à 6 fl. [561 

Hulshof, A., Historiographie d. middeleeuw- 
sche geschied. van Nederland. Haarlem: Wil- 
link 13. 34 8. [562 


Gosses, J. H., De vorming van het 
graafschaft Holland (I). (Bijdrr. v. 
vaderl. gesch. eto. 5. R., 2, 107-72. 
267-332.) Sep. s Gravenh : Nijhoff. 
2 fl [563 

»Schuind, G., Une principauté ec- 


clés. de lanc. régime: Stavelot-Mal- 
medy. Stavel: Havelange-Gillard. 
120 S. 2 fr. [564 


Territorial-Geschichte. — Verfassung. 


Jacob, Br., Hessens Stellung u. Aufgaben 
im Verlaufe sein. Geschichte. (Hessenland ’14, 
Nr. 21-24.) — W. Wolff, Zur Erinnerg. an d. 
Rotenburger Quart. (Ebd. Nr. 16-18.) [565 


Schäffer, J., Paderborn u. Hessen 
im Diemellande. Beitr. z. G. d. Lan- 
deshoheit in Niederhessen. (Zt. f. 
vaterl. G. Westf. 72, II, 1-89 u. 
Münst. Diss.) [566 

Meininghaus, A., Die Grafen v. Dort- 
mund. Beitr. z. G. Dortmunds. 2.ver- 
änd. u. verm. Aufl. (= Nr. 146.) 
Dortm.: Ruhfus 15. xj, 341 S.4M. [567 


Eberhard, Zur Bau-G. d. Sparenberges. 
(Ravensberg. Bil. 13, Nr. 4.) Vgl. 13, 365. [568 


Peter, Hnr., Der Streit um d. Lan- 
deshoheit üb. d. Herrschaft Gemen. 
(In: Zt. f. vaterl. G. Westf. 73, I u. 
Münst. Diss.) 121 8. [569 

Jürgens, Aus d. Inhaltverzeichn. zu Re- 
dekers Chronik (s. 14, 2877). Forts. (Hannov. 
G. bll. 17, 321-26.) — Verzeichnis d. stadt- 
hannov. Straßennamen. (Ebd. 1-95.) [570 

Brakebusch, H., G. d. Dorfes Berkum (Ber- 
kem), Kr. Peine. Braunschw.: Selbst verl. 
159 8. 2 M. Rez.: Braunschw. Magaz. 14, ae 


Fr. Cunze. 
Reinecke, W., Die Straßennamen 


Lüneburgs. (30 v. Nr. 430.) Hannov.: 
Geibel. xjx, 165 S. 5 M. [572 
King, W., Chronicles of three free 
cities Hamburg, Bremen, Lübeck. 

With an introd. by J. F. Mahaffy. 

Lond.: Dent. xx, 464 S. 10 s 
6 d. 1573 
Schneider, B., Aus Lübecks großer Zeit. 
(Quellenlesebuch TI. 2.) Lüb.: Schmidt ’13. 
xıj, 112 8. 2 M. 25. (TI. 1 8. 12, 865.) 1574 
Gründg. u. anfängl. Ent- 


wicklg. v. Friedrichstadt an d. Eider. Kiel. 
Diss. 13. 55 8. 1575 


Jaeger, J., an (s. 13, 372). TI. - 
Duderst. Progr. 4 68. 157 
E., EA urbs u. d. N 
Quedlinburg. Beitr. z. hist. Topograph. 
8 Mit Kartenskizze. (Zt. d. Harz. 
Ver. 47, 42-50.) 1577 
Böttcher, H., Neue Halberstädter Chronik, 
s. 14, 567. Rez.: Thür.-sächs. Zt. 4, 99-103 
Arndt. [578 
Spangenberg, C., Mansfeld. Chroni- 
ca (s. 14, 565). TI. 4. S. 313-554. 
(= Nr. 171.) 4 M. 579 
Platen, P., D. Herrschaft Eilen- 
burg von d. Kolonisationszeit bis 2. 
Ausg. d. Mittelalt. Beitr. z. Siede- 


lungskde. u. Verfassg.-G. d. ostsaal. 


Mittellandes. (Leipz. Diss. ’13.) 
Eilenb.: Offenhauer. xvj, 108 S. 
3 M. 50. ’ [580 


Neubauer, Th., Zur G. d. mittel- 
alterl. Stadt Erfurt. (Mitt. d. Ver. f. 


G. usw. v. Erfurt 35, 1-95.) [581 
Boie, A., Die Käfernburg. (Zt. d. Ver. f. 
thür. G. N. F. 22, 65-74.) [582 


*15 


Lommer, V., Die Lobdeburg u. ihre G. 885 
Pohle. 24 8.; 3 Taf. 50 Pf. 


Brandt, 0. H., Die Kolonien . 
Gebiete d. jetzig. Hrzgts. Sachs. 
Altenburg im früh. Mittelalter. (Zt. 
d. Ver. f. thür. G. N. F. 22, 1-48.) [584 

Groger, Fr., Urkundl. G. d. Stadt 
u. ehemal. Festung Peitz. Peitz N.-L. 
13. 604 S. [585 


Koser, G. d. brandb.-preuß. Politik. 1, 8. 
14, 2897. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 30 
Chroust; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 418-22 
u. Mitt. d. Ver. f. G. ne 14, Nr. 11 "Hirsch; 
Forsch. z. brandb. pr. G. 27, 613-24 0. 
Hintze; Monatshfte. a Comen. Ges. 15, 9-13 
Steffens; Hist. Jahrb. 36, 184-86 F. Schröder; 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch. -G. 13, 280.84 
H. Goldschmidt. [586 


Schuster, Geo., Aus d. G. d. Hauses 
Hohenzollern. Ereignisse u. Episoden 
a. 5 Jahrhh., 1415-1915. Berl.-Lich- 
terfelde: Runge 15. 264 S. 3 M. 
75. [587 

Wagner, M., Beitrr. z. G. d. Entwicklg. 
Berlins bis z. Mitte d. 19. Jh. (Mitt. d. Ver. 
f. G. Berlins 14, Nr. 12.) 1588 

Bieder, H., an a. d. G. d. Stadt Frankf. 


a. O. (Mitt. Hist. Ver. f. W = 
Frankf. a. O. i 1-146.) 


Dobbert, E., d. d. e N 
Hauptstadt Prenzlau. Prenzl.: Vin- 
cent. 97 8. Ein 


Witte, H., Mecklenburg. G. Bd. 2. 8. 14. 
589. Rez.: Forsch. z. brandb. u. preuß. 6. 27, 
651-53 v. Sommerfeld. [591 

Hass, A., Die Insel Vilm (s. 12, 2584). 
Nachtrr. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13, 
98-103.) (592 

Lerche, A., Die territoriale Entwicklg. d 
schles. Johanniter-Kommenden Groß-Tinz, Bei- 
lau, Lossen u. Alt-Zünz bis z. J. 1333. Kap. 3: 


Groß Tinz. Bresl. Diss. 12. 41 8. 1593 
Rademacher, J., G. d. St. Stroppen, Em 


Trebnitz. Stropp.: Selbstverl. 1 M. 10. 

Simson, P., G. d. Stadt Danzig, s. 14, 2910. 
Rez.: Mitt. 3. d. hist. Lit. N. F. 2, 8313-17 F. 
Hirsch; Lit. Zbl. 14, Nr. 47 Markull; Forsch. 
Z. brandb. u. pr. G. 27, 649 f. Rachel. Hans. 
G. bll. “15, 179 —94 Techen; Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 13. 256-58 Foltz. 1595 

Seuberlich, E., Entstehg. u. Entwicklg. d. 
Mitauer Vorstadt in Riga bis z. Ende d. 18. Jh. 
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d. Ostseeprov. 
Rußlands 13, 238-54.) [596 


3. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 


a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 


Luschin v. Ebengreuth, Verfassg. u. Ver- 
waltg. d. Germanen, s. 12, 337. Rez.: Hist. 
Zt. 111, 1651. Hartung: Dt. Lit. tg. 14, Nr. 18 
v. Wretschko. 597 

Below, G. v., Der dt. Staat d. Mittelalters. 
Bd. 1, s. 14, 2912. Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 42 
Brinkmann; Hist. Jahrb. 35, 945f. K. O. 
Müller; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 484-506 
Hübner; Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr.8 Holtzmann; 


*16 


Hist. Zt. 115, 372—94 Rosenthal; Zt. d. Aach. 
G.-Ver. 36, 235-43 Schué; Theol. Lit.-Ztg. 15, 
Nr. 8 Holtzmann. [598 

Stengel, E. E., Den Kaiser macht d. Heer, 
s. 12, 811. Rez.: Zt. f. Polit. 7, 269-73 R. 
Scholz; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 372-78 
Hugelmann. [599 
Werminghoff, A., Von d. Insignien u. d. 
Reliquien d. alt. heil. Römisch. Reiches. (N. 
Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 33, 557-69.) [600 

Kerrl, A., Üb. Reichsgut u. Hausgut d. dt. 
Könige d. früher. Mittelalters, s. 13, 424. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 35, 515- 
17 Dopsch; Korr. bl. d. Gesamt -Ver. 63, 104 
E. Müller. 1601 

Buchner, M., Die dt. Königswahlen u. d. 
Hrzgt. Bayern, s. 14, 607. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 35, 527-31 E. Mayer; Hist. Jahrb. 36, 
200 f. Riedner; Lit. Zbl. 15, Nr. 39 Schnettler; 
Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 43 Glitsch u. Ent gegng. v. 
B. ebd. 16, Nr. 2 u. Antw v. Gl. ebd. Nr 3 [602 

Schönherr, Die Lehre vom Reichsfürsten 
stande d. Mittelalters, s. 14, 2915. Rez.: Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 587-39 G. Goetz; Hist. 
Jahrb. 85, 946 f. K. O. Müller; Dt. Lit.-Ztg. 15, 
Nr. 6 Fehr; Lit. Zbl.“ 16, Nr. 21 Brinkmann [603 


Buchner, M., Zur Interpretation d. 
„palatinus regalis aulae“. (Zt. d. Sav.- 


Stiftg. 35, G. A., 441-47.) [604 
Becker, Frz., Das Königtum d. Thronfolger 
im Dt. Reich d. Mittelalters, s. 14, 610. Rez.: 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A., 484 f. E. Meister; 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 23 Stäbler; Lit. Zbl. 15, 
Nr. 2 Lerche; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 686-89 
Dungern. (605 
Wopfner, H., Beitrr. z. G. d. älter. Mark- 
genossenschaft, s. 13, 2796. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 34, G. A., 466 ff. Mayer-Homberg; Dt. 
Lit.-Ztg. 8 Nr. 41 Rörig; Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 12, 321 f. Aubin; Hist. Zt. 115, 
199 t. Haff. [606 
Stäbler, H., Zum Streit um d. ältere 
dt. Markgenossenschaft. (N. Arch. 39, 
693-757.) [607 
Hartung, Fr., Dt. Verfassgs.-G. v. 
15. Jh. bis z. Gegenw. (2.R., Abt. 4 
v. Nr. 1.) Lpz.: Teubner. 174 8. 


3 M. 40. [608 

Rez.: Lit. Zbl.’15, Nr. 12 v. Srbik; Zt.f öst. 
Gymn. 66, 245 f. Loserth; Forsch. z. brandb. u. 
pr. G. 28, 594 f. Klinkenborg. 


Luschin v. Ebengreuth, A., Handb. 
d. öst. Reichs-G. Gesch. d. Staats- 
bildg., d. Rechtsquellen u. d. öffent. 
Rechts. Bd. 1:Öst. Reichs-G.d. Mittel- 
alters. 2. verb. u. erweit. Aufl. 
Bamb.: Buchner. XX, 469 S. 11 M. 1609 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 586-92 
Rosenthal; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 27 Punt- 
schart; Lit. Zbl. 15, Nr. 36; Hist. Zt. 115, 639 f. 
v. Srbik. 

Zehntbauer, Verfassungswandlign. im neuer. 
Osterreich, s. 14, 2934. Rez.: Hist. Zt. 113, 
633-35 Eisenmann. [610 

Reinitz, M., Das österr. Staatsschul- 
denwesen von sein. Anfängen bis z. 
Jetztzeit. Münch.: Duncker u. H. ’13. 
jx, 182 S. 5 M. [611 

Rez.: Jahrb f Gesetzgebg. 41, 1057-60 Meisel; 
Mitt. d. Inst. f öst. G. forschg. 36, 547-51 v. Srbik. 


Bibliographie Nr. 598—658 


mark bis 2. 5 Maria Theresias. 
Bd. 2, 8. 13, 2808. Rez.: Jahrbb. f. Nat. ök. 
101, 1171. K. Heldmann; Hist. Zt. 113, 6281. 
Bittner; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 235. 
Ilwof. 1812 
Timon, Ungar. Verfassgs.- u. Rechts- G. 
2. Aufl., 8. 09, 2445. Rez.: Hist. Zt. 113, 395- 
404 u. 700 Steinacker. [613 
Omlin, Die Allmend-Korporationen d. Ge- 
meinde Sarnen, 8. ’14, 2840. (Auch Bern. Diss. 
13.) Rez.: Zt. d. Sav. -Stiftg. 35, G A., 634 
Stutz. [614 
Reding-Biberegg, A. v., Die Landes- 
ämter d. eidgenöss. Standes Schwyz. 
Bern. Diss. 12. 179 S. [615 


Kistler, P., Das Burgrecht zwisch. 
Bern u. d. Münstertal. (Bern. Diss. u. 
6, 3 v. Nr. 5.) Zürich: Leemann & Co. 
375 S. 7 M. 20.7 ; f616 

Rez.: Dt. Lit.- Ztg. 16. Nr. 4 Bindsehedler. 

Hermelink, H., Die Verhdlgn. üb. 
d. altwürttb. Kirchengut seit 1806. 
(Württb. Jahrbb. f. Statist. u. Ldkde. 
14, 46-83.) [617 

Ruppel, A., Steuern u. Waldberechtigungen 
in d. ehemal. Herrschaft Forbach. (Jahrb. d. 
Ges. f. lothr. G. usw. 25, 478-99.) 1618 

Schell, O., Die drei Grundrechte d. Ein- 
wohner d. Unterherrschaft Hardenberg gegen- 
über ihr. Herrschaft 1551, 1621, 1651. (Zt. d. 
Bergisch. G.-Ver. 47, 85-100.) [619 

Stricker, K., G. d. Essener 5 
Nünning unt. besond. Berücks. d. propstei- 
lich. Hofesverwaltg. Münst. Diss. 13. 69 8. [620 

Philippi, D., Die Erbexen in d. 
sächs.-westfäl. Markgenossenschaft d. 
ausgeh. Mittelalters u. d. beginn. Neu- 
zeit. Münst. Diss. xjv, 84 S. [621 

Lappe, J., Die Bauernschaften u. Huden d. 
Stadt Salzkotten, s. 13, 2822. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 34, G. 4. 568-65 Haff. 1622 

Krosch, W., Die landständ. Ver- 
fassg. d. Fürstentums Lüneburg. Kiel. 
Diss. 49 8. [623 

Siedel, A., Entwicklg. d. Landeshoheit usw. 
d. Fürstbist. Verden s. Nr. 240. [624 

Ruhe, W., Die magdeb.-brandenb. 
Lehnsbeziehgn. im Mittelalt. (= Nr. 
168 u. Berl. Diss.) Halle: Gebauer- 
Schw. xı, 83 S. 2 M. 75. [625 

Arndt, G., Die kirchl. Baulast in d. Bereich 
d. früher. Hrzgts. Magdeburg.”(G.bll. f. Magdeb. 
49, 78-144.) — Ders., Desgl. im Bereich d. 
ehem. Bistums-Fürstents. Halberstadt. er 
197-217; 237-67.) [626 

Hilling, Die Offiziale d. Bischöfe v. Halber- 
stadt im Mittelalt., s. 14, 631. Bez.: Rev. 
d’hist. eccl. 15, 117-19 Fournier. [627 

Schmidt, Rud., Die kursächs. Ämter 
im Bereiche d. unter. Muldentals von 
d. Mitte d. 16. bis z. Anfg. d. 18. Jh. 
(Soziale Gliederg. d. bäuerl. Bevölke- 


rung u. Amtsverfassg.) Leipz. Diss. 
’13., x1j, 166 8. [628 
Kalkoff, P., Die Vor-G. d. allgem. Wehr- 


pflicht in Preußen. Bresl. ` Gym. Progr. 13. 
26 S. 


Ver. f. G. d. Dt. 


Verfassung. — Wirtschafts- und Sozialgeschichte 


Ku Grundriß d. 
übers. v. W. Christ la ni, 
Hist. Zu 113, 639-42 Missslek. 


Meurer, Frz., Der mittelalt. Stadt- 
iB im nördl. Dtld. in sein. Ent- 


Don Verfassgs.-G 
13, 458. Bes.: 
[630 


631 
Res.: Lit. Zbl. 15, Nr. 9 v. Below; Mee 
Jschr. f. Sos.- u, Wirtsch. -G. 18, 468-66 K. O. 
Müller. 

Meier, P. J., Die Fortschritte in d. Frage 
d. Anfänge n. d. Grundrißbildg. d. dt. Städte. 
(Torr. bl. d. Gesamt-Ver. 62, 222-46.) — W. Ger- 
lach, Zur Frage d. Grundrißbildung d. dt. 
Stadt. (Hist. Viertel jschr. 17, 508—12) [632 

Gerlach, Entstehungszeit d. Stadt befest i- 
gungen in Dtid., s. 14, 639. Rez.: Rev. crit. 
14, Nr. 8 Grillet; N. Arch. f. sächs. Se 35, 386 
Ermisch: Vierteljschr. f Soz.- u. irtsch. -G. 
12, 489-92 K. O. Müller; Mitt. å Tast 1 öst = 
torschg 36, 529 f. Coul in. 

Hoffmann, 


Art., Die typisch. Stra- 

Bennamen im Mittelalt. u. ihre Be- 
ziehgn. z. Kultur-G. Unter besond. 
Berücks. d. Ostseestädte. Königsb. 
Diss. 13. XIj, 103 S. 1834 
Haas, Ant., Die Gebäude f. kommu- 
nale Zwecke in d. mittelalt. Städten 
Dtids. Freiburg. Diss. 142 S. [635 
Haferlach, A., Das Geleitswesen d. 
dt. Städte im Mittelalt. (Hans. G. bll. 
14, 1-172.) 96 S.: Gött. Diss. [636 


Müller, Gust., N d. Gemeindever- 
waltg. v. Teplitz im 16. u. 17. Jh. (Mitt. d. 
in Böhm. 52, 546-53.) [637 

Martiny, R., Die Anlage d. altbayer. Städte. 
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 62, 357-62.) 1638 


. Neuhaus, G., Übers. üb. d. Ver- 
fassgs-G. d. St. Cöln seit d. Römer- 
zeit u. üb. ihre Verwaltg. im 20. Jh. 
Cöln: Neubner. 216 S.; Taff. 
3 M. [639 

Wittrup, A., Rechts- u. Verfgs.-G. 
d. kurköln. Stadt Rheinberg. (Müns t. 
Diss.) Rheinb.: Sattler u. K. Xv, 


178, 110 S.; 5 Taf. 5 M. [640 
Res.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G 13, 
465 68 K O. Müller; Lit. Zbl. 16, Nr. 26 Markull. 


Blok, P. J., Geschiedenis eener Hol- 
landsche stad. Eene Holland. stad 
onder de Bourgondisch-Oostenrijksche 
heerschappij. ’s.-Gravenh.: Nijhoff 
12. X, 289 8 641 


Rez.: Nederl. Archievenblad 21, 177-89 8. 
Gratama. 


u. G., La vie urbaine de Douai 
au moy.-Age. 4 Bde. Paris: Picard 13. 


xtjv, 1003; 1210; 643; 785 S. [642 
: Zt. d. Sav. -Btiftg. 35, G. A., 558-60 
N 


Weißker, P., Verfassg. u. Verwaltg. 
d. St. Münden im Mittelalt. Gött. 
Diss. 13. 97 8. [643 


17 


Alnor, K., G. d. Verfg. u. Verwaltg. 
d. St. Flensburg bis 1700. Flensb.: 
Soltau. 168 S. 2 M. (33 S.: Kiel. 
Diss.) 644 

Lambsdorff, G. Graf v., G. d. Poli- 
zeiverwaltg. in Magdeburg. Tl. 1: Bis 
ee Magdeb.: Heinriohshofen. 2188. 

645 

Keber, Die Naumburger Freiheit, s. 11, 2720. 
Rez.: Hist. Zt. 118, 693 Heldmann. — K. Held- 
mann, Domfreiheit u. B t in Naum- 
burg a. d. S. (Thür.-sächs. t 4, 74-81.) [646 


Goerke, O., Die Privilegien d. St. Krojanke. 
(Zt. d. Hist. Ver. Marienwerder 54, 1-13.) [647 


Below, G. v., Handwerk u. Hofrecht. 
E. Entgegnung. (Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 12, 1-21.) Vgl. 14, 
2974 Seeliger. 


in Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. 
Böhm. 52, 42351. 53, 294.330.) 


Hegi, Fr., G. d. Zunft Zr Schmiden 
in Zürich, 1336-1912. Festschr. Zür.: 


Amberger. 40, 400 S. [650 
a a Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 636-37 


Favarger, Ph., La noble et vertu- 
euse compagnie des Marchands de 


Neuchâtel. Neuchät.: Wolfrath et 
Sp. 13. 337 S. 7 fr. 50. 651 
Westermann. A., Zur G. d. Mem- 


minger Weberzunft u. ihr. Erzeug 
nisse in 15. u. 16. Jh. (Viertelischr. 
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 385-403; 
567-92.) [652 
Ader, K., G. d. Ämter u. Gemein- 
heit in d. Stadt Soest bis z. Ende d. 


17. Jh. Münst. Diss. xj, 103 8. 885 
Jendreycayk, E., Die ältest. Rollen d. 
bierämter in Dithmarschen. (Zt. d. Ges. 1. 
schlesw.-holst. G. 44, 95-124.) 1654 
Stenglewski, A., Gesch. d. Buck erinnung zu 
Cöpenick. Cöpen.: Schön. 104 S. 4 M. 1653 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 
(Ländliche Verhältnisse, Ge- 
werbe, Handel, Verkehr. 
Stände, Juden) 


Bikel, H., Die Wirtschaftsverhält- 
nisse d. Klosters St. Gallen v. d. 
Gründg. b. z. Ende d. 13. Jh. Freib.: 


Herder. xjv, 351 S. 7 M. 656 

Rez.: Freib. Diöz.-Arch. N. F. 15, 384-86 
Ehrler; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A., 512 Wer- 
minghoff; Zt. f. d G. d Oberrh. 30, 427 Baier. 


Klein, Fr. Chr., Beitrr. z. Wirtsch.- 
G. d. Reichsstadt EBlingen im Mittel- 
alt. bis 1420. Straßb. Diss. 71 S. [657 

Alef, P., Verwaltgs.- u. Wirtsch.-G. 
d. Bened.-Klosters Maria-Laach b. 
Andernach im Mittelalt. Münst. Diss. 
97 8. [658 


Histor. Vierteljahrschrift. 1915/1916. 1/2. Bibliographie 2 


` 


18 


Pauen, H., Die Klostergrundherrschaft Hei- 
sterbach, 5 14, 672. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg 
34, K. 4. 623-25 Nottarp; Katholik 4. F. 
13, 224-26 Zimmer: Lit.-Ztg. 14, Nr. 9 
Lempp; Viertel jschr. f. Soz.- u. Wirtsch. -G. 
12, 350 f. Aubin; Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 264- 


86 Ferd. Schmitz; Lit. Zbl. 15, Nr. 8 
Beyerle; Dt. Lit. Zig. 15, Nr. 29 v. Runen 
rode. 65 


Schwennicke, Fr., Die holstein. Elb- 
marschen vor u. nach d. 303. Kriege. 
(1 v. Nr. 431.) Lpz.: Haessel. 123 S. 
2 M. (43 S.: Kiel. Diss) 1660 

Rottstädt, O., Besiedelg. u. Wirt- 
schaftsverfg. d. Thüring. Waldes. 
Hist.-volkswirtschaftl. Studie. (Staats- 
u. sozialwiss. Stud. 179 u. Berl. Diss.) 
Münch.: Duncker & H. xuj, 100 S. 
3 NM. [661 


Zahn, Fr. W., Kultur u. Arrondie- 
rungswesen d. Kraicher Niederungs 
gebietes u. d. markgräfl. bad. Domäne 
Insultheim unt. bes. Berücks. ihr. 
Entstehg. u. ihr. Entwicklg. im 
19. Jh. (Volkswirtschaft. Abh. d. 
bad. Hochschulen. N. F. H. 24.) 
Karlsr.: Braun. 229 S.; Kte. (4 M. 
80; Subskr.-Preis 3 M. 80.) [662 

Ginsberg, Die Privatkanzlei d. Metzer Patri- 
zierfamilie de Heu, 1350-1550. Quellenstud. 2. 
Wirtsch.-G. d. Metzer Landes, s. 14, 2780. 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12 
616-18 L. Groß; Dt. Lit. Ztg. 16, Nr. 4 Has- 
hagen. [663 

Floer, Frg., Das Stift Borghorst u. 
d. Ostendorfer Mark. Grundherr- 
schaft u. F im Mün- 
sterland. (Tübing. Diss. u. Tübing. 
staatswiss. Abh. N. F. 5.) Stuttg.: 
Kohlhammer. X, 157 S. (4 M.; Sub- 

66 


e! Pr. 3 M. 50.) [ 
: Jahrb. f. Gesetzgebg. usw. 39, 4561. 
Brrakanın 


Bruch, R. v., Beitrr. zur G. d. Ritter- 
sitze d. Fürstents. Osnabrück. (Mitt. 
d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 38, 254- 
83.) [665 

Hansen, Jörg., Die Flurverfassg. d. 
Dörfer auf d. Insel Alsen im 17. u. 
18. Jh. Beitr: z. Agrar-G. Schlesw.- 
Holsteins. Kiel. Diss. ’13. 55 S. [666 

Kohlsdorft, K., G. d. Leipziger 
Ökonom. Sozietät. Leipz. Dias. 13. 
69 8. 667 

Dorno, Fr., Der Fläming u. d. Herr- 
schaft Wiesenburg. Agrar-hist. Stu- 
dien a. d. nördl. Ämtern d. sächs. Kur- 
kreises. (Staats- u. Sozialwiss. For- 
schgn. 178 u. Berl. Diss.) Münch.: 


Duncker & H. 111 S. 3 M. 668 
Res.: Jahrb. f. Gesetsgebg. 39, 457 f. Brink - 
DRADD., 


Bibliographie Nr. 659—709 


Sommerfeldt, G., Von masurisch. Güter 
sitzen, in besond. Beriehg. auf d. 16.-18. In. 
(s. 14, 684). Forts. . Monatsschr. 
51, 353-67; 477-506; 607-20.) [669 


Eheberg, K. Th. v., Die Reichswäl- 
der b. Nürnber a z. Anfang d. Neu- 
zeit. 2 5 Würzb.: Stürtz. 


185 S. 4 M.. 

Mach Fr., Die Jagd u. d. Tagar 
im ehemal. Markgrafent. Ansbach. Ansb. 
Junge. 80 S. 1 M. 


Wolf, Emil, Das Salz in Württemberg. Seine 
Entstehg. u. s. G. Heilbronn. Progr. 12. 4°. 
30 8. 1672 


Salz, G. d. böhmisch. Industrie in d. Neu- 
zeit, 8. 14, 3010. Res.: Jahrbb. f. Nat. ök. 104, 
101-12 Aubin; Viertel jschr. f. 8oz.- u. Wirtsch£ 
G. 12, 593-611 Pick; Mitt. d. Inst. f. öst. G. - 
Forschg. 36, 742—52 v. Srbik. 1673 

Meister, O., Mährische Beitrr. z. G. 
d. österr. Gewerbepolitik zwisch. 1701 
u. 1833. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens 
u. Schles. 18, 278-96.) [674 

Bücher, K., Die Berufe d. St. 
Frankf. a.M. im Mittelalt. (Abh. d. 
Sächs. Ges. d. Wiss. 30, 3.) Lpz 


Teubner. 143 S. 4 M. 50. [675 
Rez.: Westdt. Zt. 32, 473-79 Kuske; Dt. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 42 / 43 Bothe; Jahrbb. f. 
Nat. ök. 108, 691 f. Heldmann; Preuß. Jahrbb. 
158, 5171. Smith; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirt- 
sch.-G. 13, 252 55 van Dillen; Bist. Zt. 116, 
182—35 v. Below. — A. Tille, Berufsbezeich 
ngn. d. Mittelalters (Dt. G. bll. 17, 65—72. 
Voye, G. d. Industrie im märkisch. 
Sauerlande (s. 10, 457). 4: Kreis 


Schwelm. 342 S. 5 M. 


Ritterorden u. d. Herrschaft d. Ho N 
Gumbinnen: Krauseneck 13. 62 S. 1 M. 
Rez.: Altpreuß. Rundschau 2, 72 Sommer- 
feldt. 1677 


Kaiser, Adam, G. d. Wollweberei in 
Schwaben bis z. Wende d. 15. Jh. 
(Zt. d. Ges. f. Beförderg. d. G. kde. usw. 
zu Freiburg 30, 113-66 u. Freiburg. 
Diss.) [678 
Bauer, Fr., Das Wollgewerbe v. EB- 
lingen bis z. Ende d. 17. Jh. (55 v. 
Nr. 9.) Berl.: Rothschild. 164 S. 
(5 M.; Subskr. Pr. 4 M. 50. ) (52 S.: 


Freiburg. Diss.) En 
Rez.: ierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.- 
248-50 K. O. Müller 
Valet, L., Das ı alte Zinngießerhandwerk in 
en (Wurttd. Vierteljhfte. 23, 1 


Bühler, Fr., Entwicklg. d. Tuch- 
industrie in Lambrecht. Würzb. Diss. 
130 8. [681 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte 


Krug, Frz., Das Baugewerbe in 
Mannheim in Vergangenheit u. Ge- 
gegenw. Tübing. Diss. 132 S. [682 

Fr. W., Solinger Industrie Ver- 
hältnisse im 155 1 0 Solingen: Schmitz er Ar 
jx, 61 S. 1 M. 


Schierenberg, H., Blüte u. Vorfall 
d. lippisch. Leinenindustrie. Münst. 
Diss. 111 S. [684 

Rätzer, 8., Die Baumwollwaren- 
manufaktur im sächs. Vogtlande von 
. ihr. Anfängen bis z. Zusammenbruch 
d. napoleon. Kontinentalsystems. 
Königsb. Diss. 113 S. [685 

Diener- Schönberg, A., Gesch. d. 
Olbernhauer Gewehrindustrie. Beitr. 
2. Wirtsch.-G. d. sächs. Erzgebirges. 
Lpz. Diss. 121 S. [686 

Römer, H., Die Baumwollspinnerei 
in Schlesien bis z. preuß. Zollgesetz 
v. 1815. (= Nr. 188 u. Tübing. Diss.) 
Bresl.: Hirt. 83 S. 3 M. [687 


Schäfer, D., Die dt. Hanse, 2. verb. 
Ausg. (Monographien z. Welt-G. 
N. A. ur Bielef.: Velhagen & Kl. 
140 S. [688 

Busse. 1. Untergang d. norwe- 
gisch. Schiffahrt im Mittelalt. (Vier- 
teljahrsschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
14, 92-151.) [689 
-~ Kuske, Br., Die städt. Handels- u 
Verkehrsarbeiter u. d. Anfänge städt. 
Sozialpolit. in Köln bis Ende d. 18. Jh. 
(Köln. Stud. z. Staats- u. Wirtschafts- 
leben. H. 8.) Bonn: Marcus & W. 
118 8. 3 M. [690 

Rez.: Hans. G. bll. 14, 494-98 (auch v. 14, 
3029) Techen; Lit. Zbl. 15, Nr. 49 Brink - 
mann; Jahrbb. f. Nat ök. 105, 826f Leon- 
hard; us a d hist. Lit N. F. 4, 69:72 Koehne. 

H., Les Corsaires Dunker- 
quois i Jean Bart. I: Des origines 
à 1662. Paris: Mercure de France ’12. 
xvij, 461 8. 691 

Bez.: Hans. G. bll. 14, 365 - 67 Held. 

Jürgens, Adf., Zur schlesw.-holstein. 
Handels-G. d. 16. u. 17. Jh. (= Nr. 43.) 
Berl.: Curtius. j ; 


692 
Bez : Hans. G bll. "16, 367 -74 u, 
Vierteljschr f Soz-u Wirtech. -G. 18, 286-88 
Wätgen; Zt. d. Ver. £ hamb. G. 20, 137-39 
Techen; Lit Zbl. 16, Nr. 18 Baasch; Mitt. a. 
d. hist. Lit. N. F. 4, 721. Holtze. 
Stoltericht, H. G., Üb. d. Altest. Geschäfts- 
bücher d. Firma J. N. 8 (Zt. d. Ver. 
f. lüb. G. 16, 95-110.) [693 


Bardenhewer, L., Dr Safranhandel im Mittel- 
alt. Bonn. Diss. 74 8 [694 

Bender, E., Weinhandel u. Wirts- 
gewerbe im mittelalterl. Straßburg. 


+19 


(48 v. Nr. 110.) Straßb.: Heitz. 162 S. 
6 M. (23 S.: Freib. Diss.) [695 
Kleerkooper, De boekhandel te 


Amsterdam voornamelijk in de 
17. eeuw (s. ’14, 3036). II-III. S. 321 
963. 12 ka [696 


Seuberlich, E., Die ältest. Apotheken Liv- 
u. Estlands (8. 13, 2893). Forts. (Sitzungsberr. 
s 8 f. G. d. Ostseeprov. Rußlands 12, 205 

697 


Scheffel, P. H., Verkehrs-G. d. Al- 
pen (s. 12, 424). Bd. 2: Mittelalt. 


298 S. 12 M. [698 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 144 - 46 
Kende; Forsch. usw. z. G. Tirols usw 12, 133 
37 Heuberger. 
Meier, Hnr., Die natürl. Richtgn. alt. Han- 
delswege, besond. d. Hrzgts. Braunschw. 
(Braunschw. Magaz. 14, 109-17.) [698 


Braun, Paul, Die Hauptverkehrs- 
wege üb. d. Franken- u. Thüringer 
Wald u. ihre Bedeutg. f. d. innerdt. 
Verkehr im .Mittelalt. u. Neuzeit. 
(Thür.-sächs. Zt. f. G. 4, 149-72.) [700 


Fiegl, A., Der Rhein als Handels- u. Ver- 
a (s. 13, 2901). II. 2. Krems. Progr. 


[701 
Peters, A., D. G. d. Schiffahrt auf d. Aller, 
Leine u. Oker bis 1618, s. 14, 727. Rez.: Bam: 
G.bll. 14, 358-64 P. Wegner; Vierteljschr. 
Soz.- u. Wirtsch. -G. 12, 623-27 Mack. [708 
Riese, F. C. R., Entwicklg. d. Oder- 
Schiffahrt. Erlang. Diss. 146 S. [703 


— un miee maea 


Moll, B., Zur G. d. Vermögenssteuern, s. 
13, 2896. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 174 
bis 77 Dopsch. [704 


Benkert, 0., Entwicklg. d. Dresdener 
Wohnhauses v. 16. bis z. Ausgang d. 
18. Jh. E. Beitr. z. G. d. Mietskaserne. 
(Abh. a. d. volkswirtschaftl. Semin. 
d. Techn. Hochsch. zu Dresd. H. 7.) 
Münch.: Duncker & H. 133 S. 3 M. 
50. [705 


Kretzschmar Das Feuerversicherungs- 
wesen in Lübeck. d. Ver. f. lüb. G. 16, 45 
[706 


Hogen, G., Erwerbsordng. u. Unter- 
stützungswesen in Dtld. v. d. letzt. 
Jahrhunderten d. Mittelalt. bis 2. 
30 j. Kriege, m. bes. Berücks. d. Zunft- 
verfassg. Erlang. Diss. 13. 108 S. [707 

Plessing, W., Das Heil. Geist-Hospi- 
tal in Lübeck im 17. u. 18. Jh. Beitrr. 
z. G. s. Verfaseg., Verwaltg. u. Ein- 
richtg. Lüb.: Schmidt. 281 S. 2 M. 


80. 
Rez.: Zt. 


Human, A., Stiftung 


1708 
d. Ver. f. lüb. G. 16, 291-93 


en u. Ver- 
mächtnisse d. Diözese Hildburghausen 


2 * 


*20 

(8. 06, 2418). II. (72 v. Nr. 173.) 
Hildburgh.: Gadow 15. S. 245- 
388. [709 


Odin, A., Entwicklg. d. Georgen- 
u. d. J ohannishospitals zu Leipzig 
bis z. Beginn d. 19. Jh. Lpz. Diss. 
109 8. [710 


Tille, Reichsritterschaft. (Dt. G. bll. 16, a 
21.) Vgl. 13, 732. 1711 
Schnettier, O., Nobilis u. Ministerialis im 
Mittelalt. (Dt. Herold ’14, Nr. 6.) (712 
Sch ex, Karl, Nochmals d. Siegburg. 
Klosterreform u. d. Ministerialität. ( 
Jahrb. 26, 297-801.) Vgl. 13, 2913. 
Hermberg, E., Zur G. d. älter. hol- 
stein. Adels. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.- 
holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 159-285 u. 


Kiel. Diss.) [714 


Beyerle, K., Die Pfleghaften. (Zt. 


d. Sev.-Siftg. 35, G. A., 212-426.) 
: Hist. Zt. 114, 445 f.; N. Arch. 40, 
1 M. Kr. 1715 


Gerdes, H., G. d. dt. Bauernstandes, 8. 11, 
496. Rez.: Hist. Zt. 113, 185 f. A. W. 1716 
Deutschmann, A., Zur Entstehg. d. Dt. - 
Tiroler Bauernstandes im Mittelalt., s. 14, 736. 
Rez.: Forsch. usw. 3. G. Tirols usw. 11, 108-10 


12, 2181. Pirchegger; Hist. Jahrb. 
Kiedner; Hist. Zt. 115, 640 f. Heuberger. [717 

Studien 2. G. d. Wachszinsigkeit. 
1: A. Meister, Zur Entstehg. d. 
Wachszinsigkeit. 2: W. Holland, D. 
Wachszinsigk. am unter. Niederrh., 
besond. im Stift Xanten. 3: J ohs. 
Schulte (Münster Diss.), D. Wachs- 
zinsigk. im nördl. Westfal. (32 v. 
Nr. 7.) Münst.: Coppenrath. 154 S. 
3 M. 718 


Rez.: Viertel ischr. f. Soz. u. Wirtsch.-G. 18, 
184-92 v. Minnigerode. 


Bertheau, F., Geschichtl. Entwioklg. 
d. ländl. Verhältnisse im Fürstentum 
Ratzeburg. (Jahrbb. d. Ver. f. 
mecklenb. G. 79, 71-170.) [719 


— 


N Gedenkbuch a Frankfurt. Juden. 
Nach Aufzeichngn. d. Beerdigungs- 
Bruderschaft hrsg. Bearb. u. ins 
Deutsche übertr. v. Unna. Bd. 1: 
1624-80. Frankf. a. M.: Kauffmann. 
537 S. 15 M. [720 

Zuiden, D. 8. van, De Hoogduitsche 
Joden in ’s-Gravenhage van af hunne 
komst tot op heden. ’s-Gravenh.: 
Levisson. 209 S.; 17 Taf. 4 fl. 50. [721 

Maser, K., Die Juden d. Frei- u. 
Reichsst. Dortmund u. d. Grafsch. 


Bibliographie Nr. 709—762 


Mark. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. 
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 26.) 
103 S. [722 
‚Bexhausen, Ant., Die rechtl. u. 
wirtschaftl. Lage d. Juden im Hoch- 


stift Hildesheim. (H. 44 = Bd. 8, 
H. 2 v. Nr. 150.) Hildesh.: Lax. 167 S. 
2 M. 80. [723 


Victor, Die Emanzipation d. Juden in 
Schleswig-Holstein. Hambg.: Philipsen. 1 8. 
1 50 


er, Rich., 
s. 13, 2934. Rez.: 
Soz.- u. Wirtech. -G. 12, 630 van Brakel. (725 


Amira, K. 
symbolik, s. 11, 505. Res.: 


öst. G. forschg. 85, 339-61 Puntschart. [726 

Mayer, Ernst, Zur ee (Ge- 
were). (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 
431-35.) 727 


0, „ Eidesformeln. (Lüneburg. 
Museumsbil. H. 9, 47-78.) 28 
-Brünneck, W. v., Zur G. d. Magdeb. 
Rechts u. der Statuten d. 5 
in Lemberg. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35 
G. A., 1-40.) 1729 
W K., Das tägliche Gericht, s.’14, 
3057. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 
548 — 49 Aubin. (780 
Phillpotts, B. 8., Kindred and Clan 
in the middle ages and after. A study 
in the sociology of the teutonio races. 


Cambridge: Univ. Press 13. x, 302 8. 
10 sh. 6 d. [730a 

Rez.: Zt. d. Sav. -Stiftg. 35, G. A., 477-80 
v. Sehwerin. 


Gierke, O. v., Über d. G. d. Majori- 
tätsprinzips. (Essays in logal 5 
read before the Intern. Congress of 
hist. studies held in London 13. 
S. 312-35.) [731 


Müller, Geo., Die ursprüngl. en 
Bumänen im Siebenbürg. Sachsenlande, 8. 13, 
2943. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 34, G. A. 649.51 


Voltelini; Mitt. d. Inst. f. öst. d. 177-82 
Nistor u o 4081. Hist. 
Vierteljschr. 17, 447 f. Kaindl 1732 


Göbel, Ferd., Zur G. d. Emmericher 
Gerichts. (Festschr. z. Einweihg. d. 
neuen Amtsgerichtsgebäudes zu Em- 
merich 5-36.) [733 

Schneemann, Th., Zur G. d. Dins- 
lakener Gerichts. Duisburg: Ter- 
brüggen 13, 44 S.; 3 Bl. Abbil- 
dgn. [734 

Fockema Andreae, Bijdragen tot 
de Nederl. rechtsgesch. Deel. 5. Haar- 
lem: Bohn. 407 S. 3 fl. 50. [735 

Goldhardt, 5 a d. Dörfern d. 


mittelalterl. Hennegaus, Res.: 
Hist. Vierteljschr. 17, 421 25 Wopfner. 7386 


Recht und Gericht 


Loewe, Walt., Das Gerichtswesen d. 
Grafschaft Steinfurt. Münst. Diss. ’13. 
88 8. [737 

Philippi, F., Zur Gerichtsverfassg. 
Sachsens im hohen Mittelalt. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 35, 209-59.) [738 

Böhme, R., Das Beweissystem d 
Freiberg. Stadtrechts. Leipz. Diss. 
13. 80 8. [739 


Goldmann, E., Cartam levare. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G. 35, 1-59.) 740 
Frommhold, G., Das Andelang-Rät- 
sel. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 426- 
31.) [741 
Planitz, H., Fahrnisverfolg. im dt. 
Recht. (Ebd. 34, G. A., 424-29.) [742 
Sohm, R., Die Litis contestatio in 
ihr. Entwicklg. vom früh. Mittelalt. 
bis z. Gegenw. Beitr. z. G. d. Zivil- 
prozesses. Münch. u. Lpz.: Duncker 


& H. xvuj, 238 S. 6 M. 50. [743 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, R. A., 350-52 
Mitteis. 
Buch, Die Ubertragbarkeit v. Fordergn. im 
dt. mittelalterl. Recht, s. 13, 2951. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 28 Voltelini. [744 


„ d., Die Pfändungsklausel. 
Beitr. z. G. d. dt. Vollstreo 
rechts. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G 
41-68.) 

Planitz, H., Zur sächs. oll- 
streckungs-G. (Festgabe f. R. Sohm 
347-86.) Sep. Münch.: Duncker & H. 
1 M. [746 

Kisch, G., Der dt. Arrestprozeß. In 
sein. geschichtl. Entwicklg. dargest. 
Lpz.: Freytag. Xxv, 196 S. 4 M. 40. [747 

Fischbach, O., Treuhänder u. Treu- 
handgeschäfte, nebst Beitrr. z. Lehre 
vom Eigentum, von d. Stellvertretung 
u. vom Auftrag. Münch. u. Lpz. 
„ 12. 2238. 7 M. (748 

: Gött. gel. Anz. 14, 361-78 Rehme. 

Simon, H. V., Die Interimascheine, 

zugleich e. Beitr. 2. G. u. Lehre d. 


Aktien- u. Anleihe pen Berl.: 
Gatton 13. 348 49 

tag . d. Bav. -Stiftg. 35 5 A 
ae 


Gierke, O. v., Das dt. Genossen- 
schaftsrecht. Bd. 4: Die Staats- u 
Korporationslehre d. Neuzeit. Durch- 
gef. bis 2. Mitte d. 17., f. d. Natur- 
recht bis z. Beginne d. 19. Jh. Berl.: 


Weidmann 13. Ijv, 567 S. 20 M. 1750 
11 Bag d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 448-55 


+ Gierke, O. v., Die Wurzeln d. Dienst- 
vertrages. (Festschr. f. H. Brunner, 
37-68.) 


[751 


21 


Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 4641. 
Stutz. 


Meyer, Herb., Die Anfänge d. Fa- 
milienfideikommisses in Dtld. (Fest- 
gabe f. Sohm 225-72.) [752 

Schultze, Alfr., Einfluß d. Kirche 
auf d. Entwicklg. d. german. Erb- 
rechts. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 
1 Sep. Freiburg: Speyer u. 185 

7 


Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 95 ( = 4. F., 
3), 1781. Hilling. 
Beren 


t, Marg., Die Zugewinnst- 
gemeinschaft d. Ehegatten. (123 v. 
Nr. 39.) Bresl.: Marcus 15. 150 S. 
5 M. [754 

Voltelini, H. v., Zur Rezeption d. 
gemein. Rechtes in Wien. (Festschr. 
d. Akad. Ver. dt. Historiker in Wien 


79-93.) [755 
Heimberger, H. Die Veränderg. d. Stiftungs- 
zwecks. Beitrr. z. G. d. Badischen Stiftungs- 


wesens, s. 14, 770. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
34, G. A., 837-40 van Calker; Arch. f. 1188 
94, 550 f. Rösch. 


Bièvre, A., Essai sur T hist. j 1a 
dsvolution héréditaire dans les suc- 
cessions ab intestat en Bourgogne de- 
puis les origines jusqu'au 16. siècle. 
Dijon 12: Impr. bourguign. 
221 8. 757 
(Coll. ee Sa à l’hist. du droit etc. de 


la Bourgogne 28 


Strippel, K. Die Währschafts- u. 
Hypothekenbücher Kurhessens. (Ar- 
beiten z. Handels-, Gewerbe- u. Land- 
wirtschafterecht, hrsg. v. E. Hey- 
mann 24.) Marb.: Elwert. XXVIj, 
35 f 8. 7 


10 M. 58 
: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 553-98 
vr 

Coulin, A., Die Wüstung. Beitr. 2. 
G. d. Strafrechts unt. besond. Be- 
rücks. d. = u. franz. Hochmittel- 
alters. (Zt. f. vergleich. Rechtswiss. 


32, 326-501.) 759 
Schü ütte, O. Der Scharfrichter in Braun- 
1 (Quell. usw. 3. braunschw. G. 6, 1 


Fehr, H., Das Waffenrecht d. Bau- 
ern im Mittelalt. (Zt. d. . 
35, G. A., 111-211.) [761 

Eichholger, E., Über Zwangs- u. 
Bännrechte, namentl. nach schweiz. 
Recht. (Zürcher Beitrr. z. Rechts- 
wiss. 54 u. Zürch. Diss.) Aarau: Sauer- 


länder. 111 8. 762 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 635 Stutz; 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 180-83 
Koehne. 


~- 


+22 


Stüssi, R., G. d. glarnerischen Land- 
u. Tagwenrechts. Zürich. Diss. ’12. 
233 S. _ [763 


Stutz, Kirchenrecht. 2. A., s. 14, 3097. 
Bez.: Arch. stor. it. 72, Vol. 2, 126-34 Falco; 
Hist. Jahrb. 36, 627- 40 Königer; Theol. Lit.- 
Ztg. 16, Nr. 10 Lietzmann. [764 


Schultze, Alfr., Stadtgemeinde u. 
Kirche im Mittelalt. (Festgabe f. Sohm 
103-42.) Sep. Münch. u. Lpz.: Duncker 


& H. ıM. 76 

Rez.: Arch. f. kath, Kirchenrecht 95 ( = 4. F., 
3), 177 f. v. Bombiero; Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 9 
Lerche. 


Blume, K., Abbatia. Beitr. z. G. d. 
kirchl. Rechtssprache. (Kirchenrechtl. 
Abhdlgn., hrsg. v. U. Stutz.) Stuttg.: 
Enke. xjv, 118 S. 5 M. 40. (35 S.: 


Bonn. Diss.) [766 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 36, 219 Schmeidler; 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 96, 165-67 Hilling. 
Krieg, Kampf d. Bischöfe geg. d. Archidia- 
kone im Bist. Würzburg, s. ’14, 3104. Bez.: 
Dr. Zt. f. Kirchenrecht 24, 326-20 Ruck; Arch. 
1. kath. Kirchenrecht 94, 699- 704 Hilling; Theol. 
Lit.-Ztg. 15, Nr. 4 Lerche; Dt. Lit.-Ztg. 15, 
Nr. 19 Riedner; Hist. Zt. 115, 226 f. Brack - 
anann; Zt. f. Kirch.-G. 26, 2168. Schmeidler. [767 


Sachsse, Das Geistl. Ministerium in Rostock 
u. sein Superintendent. (Dt. Zt. f. Kirchen- 
recht 24, 72-93.) 768 


d) Kriegswesen. 

Delbrück, H., Üb. d. kriegerisch. 
Charakter d. dt. Volkes. (Preuß. 
Jahrbb. 158, 95-113.) — G. Roethe, 
Dt. Art u. dt. Krieg. (Intern. Mo- 
natsschrift f. Wiss. usw. 14, Okt. 15, 
81-92.) [769 

Below, G. v., Das dt. Heerwesen in 
alt. u. neuer Zeit. (Internat. Monats- 
schr. f. Wiss. usw. Jg. 9, H. 5, 329- 
62.) [770 
Liebe, Geo., Der Soldat in d. dt. 
Vergangenheit. N. Ausg. Jena: Die- 
deriohs 15. 157 8. 3 M. [771 

Nell, M., Die Landsknechte. Ent- 
stehg. d. ersten dt. Infanterie. (123 
v. Nr. 2.) Berl.: Ebering. 288 S. 7 M. 
Vgl. 14, 1300. 

Ders., Die Landsknechte. (Dt. 
24361.) 


Grosch, F., Ed. Hagen u. A. Schenk, 
G. d. k. b. 12. Inf.-Reg. Prinz Arnulf 
u. sein. Stammabtlgn. Münch.- Lin- 
dauer. xj, 948 S.; Taff. 26 M. 998 

W J., Die Grazer Stadtfa 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 12, 17. 
153.) 774 

Diener-Schönberg, Die Waffen d. Wartburg, 


s. 13, 594. a Mitt. d. Inst. f. öst. G.torschg. 
35. 541-44 Erben. 1775 


1772 
d. bll. 16, 


Bibliographie Nr. 763—823 


Geßlee, E. A., Basler 
(Basler Zt. 14, 85- 104.) 


D 
[776 
e) Religion und Kirche. 
Lulvös, J., Die Machtbestrebgn. d. 
Kardinalkollegiums Ben d. Papst- 
tum. (Mitt. d. Inst. f. ö 

35, 455-83.) 

Paulus, N., Der Hauptschädling d. 
Ablasses im Mittelalt. (Hist. Jahrb. 
35, 509-42.) [778 

Schmidt, Edm., Die Klosterregel d. 
heilig. Benedikt. 4. neu bearb. 
Aufl. Regensb.: Pustet. 159 S. 1 M. 


10. [779 
Bez.: Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens 
N. F. 4, 525-29 Viehbacher. 


Reichlin-Meldegg, M. R. u. Fra. J. 
Bendel, Verzeichn. d. dt. Benedik- 
tinerinnenklöster. (Stud. u. Mitt. z. 
G. d. Bened.-Ordens N. F. 4, i- 
45.) [780 

Quellen u. Forschungen z. G. d. 
Dominikanerordens in Dild. (8. 14, 
3): H. 10. 207 S. 8 M. 781 


litterarum. Joach. Tur- 
er 1487. 1500, Vincentii Bandelli 1501- 
1506, Thomae de Vio Caietani. Hrsg. v. 
B. M. Reichert. 


Miller, A., Die Jesuiten. Ordensleben u 
Schicksale. (Voigtländers Quellenbücher 77. 
Lpz.: Voigtländer. 149 8. 1 M. 20. Res.: 


Theol. Lit.-Ztg. er Nr. 6 Hoensbroech. [782 

Brackmann, A. (Ub. neuerdings ersch. Diss. 
x. 75 dt. e (Hist. Zt. 118, 128- 
36. 


(783 
Vigener, Gallikanismus u. episkopal. Strö- 


mungen im dt. Katholizismus zwisch. Triden- 


tinum u. Vaticanum, 8s. 14, 789. Res.: Theol. 
Lit.-Ztg. ’14, Nr.9 G. Krüger: Westdt. Zt. 32, 
398 en; Hist. Jahrb. 35, 666 Seppelt; 
Zt. f. Kirch. -G. 35, 610 f. Dietterle; Mitt. a. d 

hist. Lit. N. F. 3, 188-90 Markull. 184 


Eisentraut, E., Die Feier d. Sonn- 
u. Festtage seit d. letzt. Jahrh. d. 
Mittelalters. Würzb. Diss. 258 S. [785 

Bunzel, J., Aus innerösterr. Glau- 
benskämpfen. (Dt. G. bll. 15, 187-209; 
215-38.) [786 

Kelber, K., Chronika d. Kirchspiels Immel- 
dorf. Nürnb.: Noris. 70 8. Rez.: Beitrr. z. 
bayer. Kirch.-G. 21, .. Schornbaum. [787 

Bossert, G., Zur d d. Pfarrei Dürrmen«- 
Mühlacker bis z. 17. Jh. (Bl. f. württb. Kirch.- 
G. 18, ee 1788 

ert, H., Kirchen- = d. Grafschaft Mark, 
8. 14, 793. Res.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 1371. 
O. Clemen; Forsch. >. 5 u. pr. G. 27, T 
Platzhoft. 


Kirchengalerie, Neue sächs. (s. 14. 
3127). Ephorie Radeberg. Dop J. 
1790 


lief. 2-5. & 90 Pf. 
Menghin, O., Gründungsbilder v. Wall 
‘fahrtsorten. (Zt. t. öst.Volkskde. 20, 14-23. 51701 


„ s 


Kriegswesen. — Religion und Kirche 293 


Stahovský, O., Austria sancta. Die 
Heiligen u. Seligen d. Kgr. Galizien 
u. Lodomerien u. Hrzgts. Krakau von 
d. Anfängen d. Christentums bis z. 
Ausg. d. 14. Jh. (Stud. usw. a. d. 
kirchengesch. Semin. d. Univ. Wien. 
H. 14.) Wien: Mayer & Co. 101 S. 
1 M. 50. [792 

Brüder, Die barmherzigen, in Wien 
1614-1914. Wien: Kirsch. 128 S.; 
11 Taf. 5 M. [793 

Ljuböa, Die Christianisierg. d. heutig. Diözese 
Seckau, 8. 14, 798. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. 
Steierm. 10, 130-34 Pirchegger [794 


Bend Frs. J., Reihenfolge d. Äbte v. Amor- 
bach. (Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens 


N. F. 4, 107-13.) [795 


Lobmiller, H., Der Staat u. d. Kath. 
Ordenswesen in Württemberg seit d. 
Säkularisation bis z. Gegenw. E. 
aktuell. Stück Rottenburger Diözesan- 
G. Mit Anh. meistent. unveröffentl. 
Aktenstücke. Tl. 1: Vor d. Konkor- 
dat. Rottenb.: Bader. xIj, 172 S. 
2 M. 20. [796 

Brehm, Von d. Stuttgarter Priesterbruder- 
schaft. (Württb. ee 23, 355-64.) [797 

„ W., Zur G. St. Blasianerbreviers. 
(Stud. u. Mitt. 2. G. d. en Ordens N. F. 4, 
245-80.) 798 

Krebs, E., Wonnenthal im Breisgau 1240- 

1806. G. e. verschwund. Cisterzienserinnen- 


stifts. (Ebd. 281-92.) [799 
Lager, Prozessionen in Trier in früher. Zei- 
ten. (Trier. Arch. 22/23, 180-85.) [800 


Michel, N., Das alte freiherrl. Kano- 
nissenstift St. Cäcilien in Köln. Bonn. 
Diss. 96 8. [801 

Grijpink, P. M., Register op de 
parochiön, altaren, vicarieen en de 
bedienaars, zooals die voorkomen in 
de middeleeuwsche rekeningen van 
den officiaal des aartsdiakens van den 
Utrechtschen dom. Uitg. ond. toe- 
zicht van de redaotie der Bijdragen 
voor de geschiedenis van het bisd. 
Haarlem. Amst.: van Langenhuysen. 
20, 30, 105, 182 S. (pro compl. (3 dln.) 
21 fl.) [802 

Rothert, H., Das St. Patroklusstift 
zu Soest von sein. Ursprüngen bis in 
d. Tage d. Reform. (Jahrb. d. Ver. 
Í. ev. Kirch.-G. Westfal. 16, 1-92 u. 
Münst. Diss. 13.) [803 

Schoene, K., Kloster Hardehausen 
in Westfalen, s. Güterbesitz u. s. wirt- 
schafts- u. verfassungsgeschichtl. Ent- 
wicklg. bis z. Ende d. 14. Jh. (Stud. 
u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 
4, 81-106; 216-44 u. Münst. er 


54 8.) 19 
t, Fr., Kloster Langendorf. (T 55 
Achs. Zt. 4, 2-28.) 


Specht, Geo., Das Kloster Sitzen- 
roda u. seine Klosterdörfer. Leipz. 
Diss. ’13. 89 S. [806 

Grimmert, J., Gesch. d. Parochie 
‚ Lausigk 1590-1669. (21 v. Nr. 165.) 
“ Cöthen: Schettler. 37 S. 75 Pf. [807 

Hoppe, W., Kloster Zinna. E. Beitr. 
z. G. d. ostdt. Koloniallandes u. d. 
Cistercienserordens. (Veröff. d. Ver. f. 
G. d. Mark Brandenb.) Münch.: Duncker 


& H. xjv, 275 S.; 2 Ktn. 7 M. [808 

Rez.: Hist. Jahrb. 36, 416 Greven; Dt. 
Lit.-Ztg. 16, Nr. 3 Spieß. 

Wehrmann, M., Von älter. Arbeiten z. G. d. 
Bist ums Kammin. (Monatsbll. d. Ges. f. er" 
G. 13, 162-67.) 

Jungnitz, J., Die Breslauer Weih- 
bischöfe. Bresl. : Görlich. 453 8. 


5 M. [810 

Rez.: Hist.-pol. Bll. 154, 865-73 Franz; 
Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 25/26 Lerche; Franzisk. 
Stud. 2, 4231. Doelle; Zt. d. Sav. -Stiftg. 36, 
Kan. Abt., 527.29 Stutz. 


Wutke, K., Die schles. on d. 
Coelestinerklosters Oybin. (Zt.d. Ver. 


f. G. Schlesiens 48, 34-73.) [811 

Lemmens, Die Fran.iskanerkustodie Liv- 
land u. Preußen, s. 13, 3048. Rez.: Sitzungs- 
berr. d. Ges. f. d. usw. d. Ostseeprovinzen Ruß- 
lands ’13, 106-24 Arbusow. 1812 


Loesche, G., Von. d. Duldung zur Gleich · 
berechtigung, 8. 14, 838. Rez.: Zt. f. Kirch. 
G. 35, 325-27 u. Theol. Lit. -Ztg. 14, Nr. 1913 
(auch v. 12, 530) Zscharnack. 181 

Skalsky, G. A., Aus d. liter. . 
d. ev. Kirche in österr. nach d. Toleranzpatent 
(8. 14, 3175). Forts. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Österr. 35, 153-87.) 1814 


Schultheß- Rechberg, v., Die zür- 
cherische Theologenschule im 18. 1815 


Zür.: Schultheß & Co. 149 8. en 

Merz, W., 1714-1914. Zur G. d. Baues d. 
ref. Kirche u. d. Entwicklg. d. Er, Kirchen- 
un Baden. Bad.: Doppler. 55 S.; 4 Tat. 
1 [816 

Gümbel, Kirchengeschichtl. Skizzen a. Lan- 
daus Vergangenheit. (Beitrr. 3. bayer. Kirch.- 
G. 21, 20-33; 49-57.) [817 

Kentenich, G., Beitrr. zur G. d. Protestan- 
tismus in Trier. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.- 
G. 8, 195-202.) [818 
-  Kelleter, H., „Aus d. Eifelbergen“. er 9, 
21-31. 


Hullu, J. de, De Waalsche Gemeente e 
Sluis. (Nederl. Archief voor kerkgesch. N. F. 11, 
103-54.) 1820 

Eickhoff, P., Das älteste Mindener, 
d. älteste Ra vensbergische u. d. beiden 
ältest. Herforder Gesangbücher. 
(Jahrb. d. Ver. f. d. ev. Kirch.-G. 
Westfal. 16, 188-280.) 821 

Beste, J., Unterm schiefen Turm. (Guell. 
usw. z. braunschw. G. 6, 212-25.) Die Super- 
intendentur Schöppenstedt. 822 


Meyer, Ralph, G. d. dt.-ref. Ge- 
meinde zu Magdeburg. 2 Bde. xij, 
731; 874 S. 12 M. - [823 


24 


Rost, K., Entstehg. d. Kirchengemeinde in 


Saalfeld aus d. polit. Gemeinde. Jen. Diss. 
50 8. [824 

Wotschke, Th., Die ev. Gemeinde in Posen- 
Sehwersenz im 17. Jh. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 
29, 97-169.) [825 


Machholz, E., Materialien z. G. d. 


Reformierten in Altpreußen u. im 
Ermlande (s. 13, 650). Schluß. (Mitt. 
d. Lit. Ges. Masovia 19, 1-42.) [826 


f) Bildung, Literatur und Kunst. 


Koeberlin, K., Augsburger re u. 
Stipendiaten im 16. bis 18. Jh. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Schwab. u. Neuburg 40, 77-98.) [827 

Beyerle, K. u. K. Obser, Verzeichn. badisch. 
Studierender an d. Univ. Göttingen 1734-1870. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 612-45.) 1828 
. Metzger, K., Entwicklg. d. Beam- 
ten- u. Wirtschaftsorganisation d. Al- 
bert-Ludwigs-Universit. zu Freiburg 
i.B. (Zt. d. Ges. f. Beförderg. d. 
G.kde. usw. zu Freib. 30, 1-111 u. 
Freib. Diss.) [829 

Iwand, Die Mülhäuser Studenten auf d. 
Straßburg. Univ. 1621-1793. (Bull. du Musée 


hist. de Mulhouse 87, 157-67.) — Ders., Desgl. 
auf d. Heidelb. Univ. 1486-1870. (Ebd. 168 
bis 70.) [830 

Oncken, H., D. hessische Staat u. d. Landes- 
universit. Gießen. (Oncken, Hist.-pol. ae 
u. Reden 1, 245-71.) 


Academia Groningana 1614-1914. 
Gedenkboek ter gelegenh. van het 
3. eeuwfeest d. Univers. te Groning. 
uitg. in opdracht van d. Acad. Senaat. 
Groning.: Noordhoff. 4°, xxnj, 5738.; 


63 Taf. 5 fl. [832 
Bez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 48 Kaufmann. 


Koller, L., Dt.-österr. Schulwesen 
vor d. Reform. (Beitrr. z. österr. Er- 
ziehgs.- u. Schul-G. 15, 1-19.) — K. 


Wotke, Beitrr. z. G. d. Piaristen- 


ordens. (Ebd. 33-94.) [833 

Gubo, A., Angelegenheiten d. Elementar- u. 
1 10 Steiermark zu Ende d. 18. u. 
zu Anfang d. 19. Jh. (Ebd. 20-32.) [834 

Lechner, K., d. d. Gymn. in Innsbruck (s. 
14, 862). Ti. zu. 8. Innsbr. Progr. 8.176-207. [835 
Kantons St. Gallen. Frauenf.: Huber 
u. Co. X, 279 8. 6 M. 40. [836 

Weißmann, K., Die Matrikel d. 
Gymn. Hof in Registerform. (4, 3 v. 
Nr. 426.) Würzb.: Stürtz. LX, 464 8. 
18 M. [837 
Hamp, K., Die äußere Entwickig. d. huma- 
nist. Lehr- u. Erzieh lten in Neuburg 
a. D. a Progr. f. 18/14. 88 8. 1838 


württb. Kirch.-G. 18, 97-101; "Vierteljschr. f 

Boz.- = Wirtsch.-G. 1 12, 336 89 Moser; Korr.bl. 
d. Gesamt-Ver. 62, 28486 Lenze; Hint. 
Vierteljahr. 17, 461 Geo. Müller; Hist. Zt. 114, 
401-4 Rapp 1888 


7 


Bibliographie Nr. 821—889 


Stein, Das Schulwesen Heidenbeims 
im 15. u. 16. Jh. (Württb. Viertel- 
jhfte. 23, 288-301.) [840 

en ht, en alte ee 
d. zu Lemgo mg. Progr. 
88 a [841 

Beestermöller, B., G. d. Akad. 
Gymn. in Lingen; 1697-1820. Münst. 
Diss. 179 S [842 

Schwabe, E., Geistige Entwicklg. 
d. gelehrt. Schulwesens im protest. 
Mitteldtld. im 17. Jh. (Dt. G. bil. a 


267-90.) 

Goldmann, H., Die Schüler d. Er- 
furter Ratsgymn. 1655-1820. Erf. 
Progr. 4°, 110 8. [844 

Gilow, H., Die Schüler-Matrikel d. 
Köllnischen Gymn. 1656-1767. (Berl. 
Progr.) Berl.: Weidmann. 30 8. 
1 M. [845 

Begemann, H., Die Lehrer d. latein. 
Schule zu Neuruppin 1477-1817. 
(Progr.) Ebd. 119 8. 2 M. [846 


Schnell, Verwaltg. d. städt. Bürgerschul- 
wesens in Mecklenburg. ar Hermes. 126 8. 
2 M. Zt. d. d. 


60. 4, 
247-49 Wienecke. [847 
Waschinski, E., Das Schulwesen im 
Lande Lauenburg u. Bütow bis 1773. 
= f. G. d. Erziehg. usw. 4, 84 
115.) [848 
Armstedt, R., G. d. Kneiphöfisch. Gymn. zu 
Königsberg (s. 14, 3219). TI. 4. Königab. 
Progr. S. 141-63 (849 


Schwenke, P., Die Königl. 5 eh 
Berlin. Kalender ’13, 249-54. 


Ortner, M., Zur G. d. Buchdrucks u. d. 
Geisteskultur in Kärnten. (Carinthia I. Jg. u 
U 


12-88; 1491.) 

Weyersberg, A., Die Drucker- u. Papier- 
macher -Familie Soter an d. Papiermühle b. So- 
lingen. (Zt. d. een G.-Ver. 47, 113-51 [852 


Scherer, W., G. d. dt. te 13. Aufl. 
Berl.: Weidmann. xij, 884 S. 10 M. (863 

Schlegel, A. W., G. d. dt. Sprache 
u. Poesie. Hrsg. v. Jos. Körner. 
(Dt. Literaturdenkmale d. 18. u. 
19. Jh. 147 = 3. F., 27.) Berl. (Steg- 
litz): Behr 13. XXXvrrj, 184 S. 4 M. 
50. 854 

Spina, Frz., Neuere Lit. üb. d. K fer 
u.d. Grüneberger Hs. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhm. 53, 43-57.) 856 

Findeis, R., d. d. dt. Lyrik. 1 u. 2. (Sammig. 
12 Nr. 7371.) Berl.: Göschen. 161; er 


‘Durieux, G., La théologie dans le 
drame religieux en Allemagne au moy. 
yo Lille: Giard. Paris: 114495 

857 


. hamb. G. 


\ Bildung, Literatur und Kunst. — Volksleben 


Schätsiein, P., Saxo Grammatikus in d. dt. 
Dichtg. v. Ausgange d. Mittelalters bis z. Ver- 
falle d. Romantik. Münst. Diss. 13. 54 8. [868 

Zimmermann, P., Dichterkröngn. auf d. 
Universit. Helmstedt. (Braunschw. Magaz. ’14, 


133 -40.) [869 
önhoff, H., G. d. westf. Dialektliterat. 
Münst.: Greve. 69 S. 1 M. 50. [860 


Wetzel, Frs., G. d. kath. Presse Dtlds. im 
18. Jh. Heidelb. Diss. 13. 50 8. [861 


Freund, C., Die München-Augsburg. Abend- 


seitg. Kurz. Abriß ihr. mehr als 800jähr. G 
1609-1914. Auf Grund d. v. Verlagsdir. Ernst 
Heuser gesamm. Materials. Münch.: Bruck- 
mann. 90 8.; Taf. 1 M. 80. [862 
Bertheau, F. R., Das Zeitungswesen in Ham- 
burg 1616-1913. Hamb. Prog. 106 S. [863 
Kowalewski, G., Zur G. d. Thamb. Zeitungs- 
12, 588). VIII. (Mitt. d. ver. f. 
Bd. 11, 340-50.) [864 
Schöne, Walt., Anfänge d. Dresdner Zei- 
tungswesens im 18. Jh., 8. 13, 3112. (Auch 
. Diss.) Rez.: Dt. Lit. Ztg. 14, Nr. 99 
5 Consentius. [86 


wesens (8. 


Dehio, G., Dt. Kunst-G. u. dt. G. 
Kunsthistor. 
74. [866 

Stätten d. Kultur. Hrsg. v. G. 


Bierbaum (s. 13, 3115). [867 
32: Heinz Stolz, Düsseldorf. 148 S. 3 M. 


-Jordan, E. u. Wolfg. 
M. Schmid, Der Bamberger Domschatz. 
(Bayer. Kirchenschätze. . v. E. 
Bassermann Jordan.) Münch.: 
Bruckmann. 2°, xjx, 66 S.; 24 Taf. u. 
24 Pausen. 180 M. [868 
Betke, G., Die Kirche zu Dormitz 
und ihre Kunstschätze. Erlang. Diss. 
175 8. [869 
Gradmann, E., Kunstwandergn. in 
Württemberg u. Hohenzollern. Be- 
arb. unt. Mitw. v. H. Klaiber u. H. 
Christ. (Illustr. Kunstreisebücher. 
1.) Stuttg.: Meyer-Ilschen. 340 S.; 
148 Taf. 4 M. 80. [870 
Rott, H., Bruchsal. Quellen 2. 
Kunst-G. d. Schlosses u. d. bischöfl. 
Residenzstadt. Mit Einl. v. J. Wille. 
(Zt. f. G. d. Architektur. Beih. 11.) 
Heidelb.: Winter. xj, 151 S. (16 M.; 
Abonn.-Pr. 12 M. 80.) A 
Kunst, Die, am Bodensee. 1% 
K. Gröber, Das Konstanzer Münster. 
ine G. u. Beschreibg. Lindau: 
Stettner. 207 S. 2 M. 60. [872 
Dehio, @., Hist. Betrachtung üb. d. 
Kunst im Elsaß. (Dehio, Kunsthist. 
Aufsätze we: 873 


Kimakowics, M. v. ., Studien z. Bau- G. d. 
ev. Stadtpfarrkirche in Hermannstadt. (Arch. 
d. 7 11 f. siebenb. Ldkde. N. F. 39, . 

Ta 


Aufsätze 61- 


*25 


Flessa, W., Von d. Sankt-Petrikirche zu 
Kulmbach. Geschichtliches üb. ihr. Bau u. 
innere Ausstattung. (Arch. f. G. usw. v. Re 
frank. 25, 3, 146-55.) 187 

Rückert, GE., Beitrr. z. Kunsttopographie d. 
Bezirksamtes Dillingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. 
Dilling. 26, 1-24.) 1876 

Baudenkmäler, Die, in Frankf. a. M. 
(s. 03, 2589). Lfg. 6. Von R. Jung 
u. J. Hülsen. Bd. 3, 267-464, v-xxjv. 
6M. [877 

Cordes, Die Fachwerkbauten d. 
Stadt Celle. (Diss.) (Erweit. Son- 
derabdr. a.: Zt. d. Verb. dt. Archit. 
u. Ingen.-Vereine.) Hannov.: Schulze. 
71 S. 4 M. [878 

Spies, G., G. d. Hauptkirche B. M. 
V. in Wolfenbüttel. (= Nr. 432.) 
Wolfenb.: Zwißler. 164 S. 3 M. [879 

Siedler, E. J., Märkisch. Städtebau 
im Mittelalt. Berl.: Springer. 4°. 
148 S. 16 M. [850 

Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 22 Hoppe. 

Lorenz, A. Fr., Die alte bü a 
Baukunst in Rostock. Rost.: 
poi, 40. 32 S.; 32 Taf. 10 M. 881 


Walcher, A. v., Burg Kreuzenstein 
an d. Donau. Mit hist. Einleitg. v. 
J. v. Paukert. Wien: Schroll u. Co. 
40. 202 Taf.; xjv S. Text. 42 M. [882 


Nemitz, H., Die altdt. Maler in Süd- 
dtld. (Natur u. Geisteswelt 464.) 


Lpz.: Teubner. 70; 12 S. 1 M. [883 

Hammer, H., Entwicklg. d. barocken en- 
malerei in Tirol, s. 13, 3149. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. 13, Nr. 27 Neuwirth: Forsch. usw. . G. 
Tirols usw. 11, 111-15 Menghin. 1884 


Auner, M., Zur G. d. Abendmahlskelches in 
Siebenbürgen. (Korr.bl. d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde. 37, 41-56.) Vgl. 14, 3241. — V. Roth. 
Kritik u. Wissenschaft. Ent gegng. (Ebd. 74- 


95.) 1885 
Frankenburger, M., Die Landshuter Gold- 
schmiede. (Oberbayer. Arch. 59, 55-188.) [886 
Brock, P., Die Keramik, Ihre Grundlage u. 
versuchsweise Ausgestaltg. im Erxstift Trier. 
(Trier. Arch. 22/23, 151-66.) [887 


Hoftheater, D. fürstl. Fürstenberg., 
zu Donaueschingen 1775-1850. Beitr. 
z. Theater-G. Donauesch.: Fürstl. 


Fürstenb. Archiv. jx, 137 S. 3M.[888 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 30, 489 f. Kilian 
u. Entgegng. v. Tumbült ebd. 674. 


g) Volksleben. 
Handbücher 2. Volkskde. (s. 12 
1 | 889 


0). 
7/8: P. Sartori, Sitte u. Brauch. 


1.2: 
Zeiten u. Feste d. Jahres. 354 8. 4 M. 


*26 


Grupp, G., Kultur-G. d. Mittel- 
alters. 2. Bearb. (s. 14, 933). 4. 


(Schluß-)Bd. 524 S. 9 M. 50. [890 

Liebe, Geo., Zur G. dt. Wesens 1300-1848. 
Kulturhist. Darstellgn. a. älter. u. neuer. Zeit. 
2. unveränd. Abdr. (N. Tit.-Ausg.) Ban 
Vossische Buchh. 319 S. 6 M. 891 

Buchner, E., Kulturhist. interess. 
Dokumente a. alt. dt. Zeitgn. Vom 
Ende d. 17. bis z. Ende d. 18. Jh. 


Münch.: Langen. 276 S. 3 M. [892 
Minden, G., Die Entstehg. d. Berliner Volks- 
trachtenmuseums, jetzt Kgl. Sammig. f. dt. 
Volkskde. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 337- 
49.) — Karl Brunner, Die Entwicklig. d. Kgl. 
Sammlg. f. dt. Volkskde. seit 1904. (Ebd. 349- 
60.) — Frz. Weinitz, Das Landesmuseum f. 
sächs. Volkskunst in Dresden. (Ebd. 361-67.) 
— W. Peßler, Aufgaben d. dt. Sach-Geographie. 
(Ebd. 367-87.) [893 
(Auch ersch. in: Mitt. a. d. Ver. d. Kgl. 
Sammlg. f. dt. Volkskde. zu Berlin. Bd. 4.) 


Preen, H. v., Der Oberinnviertier. (Ebd. 
387-409.) [894 
Zöliqzon, L., zu: lothring. Volkskde. (J ann 
d. Ges. f. lothr. G. usw. 25, 67-129.) [895 
Diehl, W., Aus d. guten alt. Zeit. Kultur- 
geschichtl. Bilder aus Hessens Verga h. 
(Hess. Volksbücher 20.) Darmst. Sch 00 
70 S. 50 Pt. 
Maurer, F., Unser Odenwald. Kul- 
turbild d. Odenwaldes a. alt. u. neuer 
Zeit. Ebd.: Bergstrae Ber. 40. 80 S. 


3 M. 50. [897 
Gregorius, Fr., Volkstümliches a. Horn b. 
Simmern, Hunsrück. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. 
westf. Volkskde. 11, 207-12.) [898 
Hoffmann, Hnr., Zur Volkskde. d. Jülicher 
Landes, 8. 12, 2968. Rez.: Zt. d. Aach. G. TE 
35, 172-75 Cramer. 

Aus Schlesiens volkstüml. Über- 
liefergn. ;Sammilgn. u. Studien d. 
Schles. Ges. f. Volkskde. Bd. 1: Fr. 
Vogt, Weihnachtsfestspiele. Lpz.: 
Teubner. 44 S. 1 M. [900 

Rudoltt, J Volkskundliches aus d. 
dt. Kolonie Hirschenhof. (Sitzungsberr. d. Ges. 
f. G. usw. d. Ostseeprov. Wu 12, 151- 
56.) 1901 


Anmerkungen zu d. Kinder- u. 
Hausmärchen d. Brüder Grimm, neu 
bearb. v. J. Bolte u. G. Polívka. 
Bd. 1. Lpz.: Dieterich 13. 556 8. 
12 M. [902 
Rez.: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 425-27 v. der 
Leyen. 

Erben, W., Untersberg-Studien. 
Beitr. z. G. d. dt. Kaisersage. (Mitt. 
d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 54, 1 


96.) 903 

Begell, P., Zur G. d. Rübezahlsage. (Mitt. 
d. Schles. Ges. f. Volkskde. 15, 165-85. 16, 1- 
48.) — Ders., Rübezahl im heutig. Volks- 
glauben. E. Beurteilg. d. Arbeiten Loewes. 
(Ebd. 15, 98-136.) Vgl. 13, 749. 


Bibliographie Nr. 890—950 


Klapper, J., Der Zauberer v. Magdeburg. 
Beitr. z. Erforschg. d. mittelalterl. Wander- 
sagen. (Ebd. 16, 49-63.) [905 

Graber, Sagen a. Kärnten, s. 14, 3289. Res.: 
Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 12, 218.20 Geramb; 
Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 3271. Bolte. [906 

Freisauft, R. v., Aus Salzburgs Sa- 
genschatz. Salzb.: Höllrigl. 199 8. 
3 M. 50. 907 

Märchen a. Bayern. (Wissenschaftl. Beil. z. 
Jahresber. d. Ver. f. bayer. Volkskde. usw. in 
Würzb. auf d. J. 14.) Würzb.: Ver. f. b. Volks- 
kde. 46 8. 60 Pf. 1908 


Charlot, E. u. G. Sedelmayr, Sagen 
u. Gesch. a. Lothringen. 2. Aufl. 
Metz: Even. 183 S. 2 M. 50. [909 


Bruinier, J. W., Das dt. Volkslied. Über 
Wesen u. Werden d. dt. Volksgesanges. 5. 
völlig umgearb. u. verm. Aufl. (Aus Natur 
u. Geisteswelt N. F. 7.) Lpz.: Teubner. 137 8. 
1 M. 1910 


Gregorius, Fr., Sprichwörter u. N 


Horn b. Simmern, Hunsrück. (Zt. f. dt. 
Mundarten 14, 265-76 ; 327-34.) (911 
Caminada, Chr, Die Bündner 


Glocken. Kulturhist. Studie a. Bün- 
den. Zürich: Füßli. 112 S. 2 NM. 
40. | E [912 


Stückrath, O., Himmelsbriefe. (Nass. Hei- 
matbil. 17, 21-27; 56-59.) [913 
Carstens, H., Volksglauben u. Volksmei- 
nungen a. Schlesw.-Holstein (s. 14, 3316). 
Forts. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 55-62.) [914 


Humborg, L., Die Hexenprozesse in 
d. Stadt Münster. (31 v. Nr. 7.) 
Münst.: Coppenrath. 135 S. 2 M. 40. 
(66 S.: Münst. Diss.) [915 


Menghin, O., Über Tiroler Bauernhochzeiten 
u. Primizen (s. 14, 3321). Forts. (Zt. d. Ver. 
f. Volkskde. 24, 71- -76.) [916 


- Keller, Läw., Die Hohenzollern u. d. Frei- 
maurer. ee Kalender 13, 129-37.) [917 


Mehring, d. Badenfahrt. Würt- 
temb. Mineralbäder u. Sauerbrunnen 
vom Mittelalt. bis z. Beginn d. 19. Jh. 
(13 v. Nr. 95.) Stuttg.: Kohlhammer. 


xj, 204 S. 2 M. 80. 918 
Rez.: Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 63, 47t. 
Gößler. 


Martin, Alfr., G. d. Ta Tanskrankheit in Deld. 
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 113-34; 225-39.) — 
Ders., G. d. Tollwut bekämpfung! in Dtid. Beitr. 
z. Volksmedizin. (Hess. Bll. f. Volkskde. 13, 
48-102.) [919 

Schell, O., Beitrr. z. Volksmedizin im Ber- 
gischen. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks- 
kde. 11, 161-76.) i [920 


Volksleben. — Das deutsche Altertum bis ca. 500 


Ehmig, P., Das dt. Haus. Bd.1. 
A: Entwicklg. d. geschichtl. dt. Hau- 
ses. Tl. 1: Frühzeit, Kloster- u. 
Feudalwohnbau. Berl.: Wasmuth. 84 8. 
6 M. [921 

Haberlandt, A., Beitrr. z. Kenntn. d. Tiroler 
Bauernhauses. (Zt. f. öst. Volkskde. 20, 1-14.) 


— A. Dachler, Oberinntaler u. Grödener Bauern- 
häuser. (Ebd. 168-70.) [922 


Hunziker, J., Das Schweizerhaus 
(8s. 13, 790). Bd. 8: Schlußwort u. 
Regist. Hrsg. v. C. Jecklin. jx, 


83 S. 4 M. 80. [923 
Andrae, A., Hausinschrr. a. Nord- u. Mittel- 
atid. (Zt. d. Ver. f. Velkskde. 24, 31-47.) [924 


+27 


Schaefer, Karl, Zur G. d. lübecker Wohn- 
hauses. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 121-25.) [925 


Bein, L., Beitr. z. Kenntnis d. obersteirisch. 
Haus- u. Ackergerätes u. zum steirisch. Wort- 
schatz. (Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 44, 165- 
221.) [926 

Christ, Herm., Zur G. d. alt. Bauerngartens 
d. Basler Landschaft. (Basl. Zt. 14, 11-84.) [927 


Langguth, O., Unsere Volkstrachten. (Jah- 
resber. d. Hist. Ver. Alt-Wertheim 13, 37- 
56.) [928 

Winkel, G. d., Alte u. neue Vivatbänder. 
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 62, 207-13.) [929 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum bis 
ca. 500. 


a) Germanische Urseit und erstes 
Auftreten der Deutschen in der 
Geschichte. 


Piper, Bedenken zur Vorgeschichtsforschg., 
8. 14, 978. Rez.: Hist. Zt. 114, 196 Anthes. [930 

Bumüller, J., Die Urzeit d. Menschen. 
3. verm. Aufl. Köln: Bachem. 307 8. 5 M. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 4 Hörnes. (931 

Seger, H., Ur-G. Mitteleuropas. 1 
ub. d. Ergebnisse d. neuer. Forschg. (Mitt. d 
Schles. Ges. f. Volkskde. 16, 161-78.) (932 


Feist, Kultur, Ausbreitg. u. Herkunft d. 
Indogermanen, 8. 13, 3447. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Lit. N. F. 2, 347-52 Leßmann; Gött. gel. 
Anz. 14, 590-604 Nilßon; Zt. f. dt. Philol. 46, 
452-55 (auch v. 14, 3340) Fr. Kauffmann. — 
Fol. Wolff, Die Urheimat d. Indogermanen. 
(Mannus 6, 309-21.) [933 

Gemoll, M., Die Indogermanen im Alt: 
Orient, s. 12, 818. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 12, 
Nr. 5 Baudissin; Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 10 A. 
Hoffmann-Kutschke; Engl. hist. rev. 27, 336 f. 
8. A. Cook; Hist. Zt. 112, 567-69 Littmann. [934 


Kossinna, Die dt. Vor-G., e. her- 
vorrag. nation. Wissenschaft. 2. star k 
verm. Aufl. (Mannus-Biblioth. 9.) 
Würzb.: Kabitzsch. 255 S.; 50 Taf. 


6 NM. [935 
Wilser, Die Germanen, 8. 14, 986. 


Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 8308. Ködderitz; 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 40/41 Hoernes; Lit. Zbl. 
14, Nr. 51/52 A. R. 1036 

Reallexikon d. German. Altertskde. 
Hrsg. v. J. Hoops (s. 14, 3344). 
II, 4: Handel, deutsch. (Forts.) — 
Jydske lov. III, 1-3: Kacheln-Oxiones. 


S. 409-630. xj S. 390 8. 937 
Rex. v. II: Lit. Zbl. 15, Nr. 31 Beschorner. 
gn. zu R. Hen- 
. Würzb.: 
Kabitzsch. 16 8. (Beil. zu Mannus 6, 3.) N 
„14, 989. 


34; 10 Taf.) — H. A. 


Küchler, C., Ein vergess. Germanen- 
volk. Studien z. G. u. zum Volkstum 
d. Färinger (Nord u. Süd, 38. Jg. 14, 
149-65.) [939 


Beltz, R., 6. Bericht üb. d. Tätigkeit d. v. 
d. dt. anthropol. Gesellsch. gewählt. Kom- 
miss. f. prähist. Typenkarten. Die bronze- u 
hallstattzeitl. Fibeln. (Aus: Zt. f. Ethnol.) 
Berl.: Behrend u. Co. S. 659-900. 4 M. [940 

Menghin, O., Die tirol.-vorarlberg. Ur» 
geschichtsforschg. im J. 12, 13 u. 14. (Forsch. 
usw. z. G. Tirols usw. 10, 257-63. 11, 59-66. 
12, 223-27.) 1941 


Tschumi, O. u. P. Vouga, Einführg. 
in d. Vor-G. d. Schweiz. (Veröff. d. 
Schweizer Ges. f. Ur-G.) Bern: 


Francke 15. 39 S. 1 M. 20. [942 
Häusler, R., Die Ausgrabgn. beim Schweizer- 
bild. (Mannus 6, 245-60.) 1943 
Birkner, F., Der Eiszeitmensch in Bayern. 
(Beitrr. z. Anthropol. u. Ur-G. Bayerns 19, 105- 
Ried, Die Hallstatt fibeln 
d. prähist. Staatssammlg. in München. (Ebd. 
81-103; 6 Taf.) 1944 
Hock, G., Die Frünhallstattzeit im bayer. 
Maingebiet. (Aus: „Frankenland“.) Würzb.: 
Perschmann. 23 S. 75 Pf. [945 
Roßbach-Lichtenfels, G., Urnenbestattg. b- 
Wolfsdorf (Bez.-A. Staffelstein). (71. Ber. u. 
Jahrb. 13/14 d. Hist. Ver. Bamberg 53-56.) 
— Hinzler, Steinhügelgrab d. Früh-La Tène- 
Zeit b. Menchau, B.-A. Kulmbach. (Ebd. 57- 
66.) [946 
Oberndorfer, R., Ausgrabgn. d. Hist. Ver. 
Günzburg: 12 u. 13. (Jahrb. d. Hist. Ver. 
Dilling. 26, 161-93.) [947 
Schmidt, R. R., Die ältest. Spuren d. Men- 
schen in Schwaben u. d. Alter d. Menschen- 
geschlechtes. (Tübing. Bl1. N. F. 1, 31-43.) [948 
Wernert, P., Diluviale Funde a. Schmiechen, 


OA. Blaubeuren. (Fundberr. a. Schwaben 21, 


2-5.) — Fleck u. G. Bersu, Vorgeschichtl. Funde 
a. Mergentheim. (Ebd. 15-22; Taf.) — F. Hert- 
lein, Die vorgeschichtl. Kocherburg b. Unter- 
kochen OA. Aalen. (Ebd. 29-82; Taf.) — Gd. 
„Die Lenensburg im Argental OA. Tett- 
nang. (Ebd. 32-39; 2 Taf.) (949 
Schumacher, K., Neolith. Depotfunde im 
westl. Dtid. (Prähist. Zt. 6, 29-56.) [950 


28 


Christ, G., Alte Befestigungen auf d. Oelberg 
b. Schriesheim. (Mannheim. G. bil. 15, 159- 
64.) 1951 

Bremer, W., Zur Weinstraße. (Quartalbll. 
d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 5, 190-95.) [952 

Bremer, W., Gambach (Kr. Friedberg): 
8pätbronzezeitl. Brandgrab. (Röm.-germ. Korr. 
dl. Jg. 6, Nr. 4.) 1953 

Brenner, E., Ber. üb. d. Tätigkeit d. Landes- 
museums nassauisch. Altertümer: 11 u. 12. 
(Nass. Annalen 42, 185-212.) — Ders., Gıab- 
fund aus Schwanheim a. M. (Nass. Heimatbil. 
17, 116 f.) — Ch. L. Thomas, Die Burg b. Ram- 
bach. (Ebd. 138-46.) 1954 

Holwerda, J. H., Das große Steingrab b. 
Emmen, Prov. Drente. (Prähist. Zt. 6, 57-67; 
7 Tat.) {955 

Lange, Wilh., Der Rhündaer Berg in Nieder- 
hessen. (Ebd. 5, 460-67.) [966 

Knoke, F., Beitrr. z. beimatl. Altertkde. v. 
Osnabrück. (Mitt. d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 
38, 1-39.) [957 

Krüger, F. u. W. Reinecke, E. bronzezeitl. 
Hügelfeld. (Lüneburg. Museumsbll. H. 9, 5- 
20.) [958 
Muchau, 'Das 4000jähr. Alter d. Volkes d. 
Hermunduringer, s. 11, 950. Rez.: Thür.- 
sächs. Zt. f. G. 3, 60-67 Devrient. [959 

Mötelindt, H., Die Diebeshöhle b. Uftrungen, 
Kr. Sangerhausen. (Zt. f. Ethnol. 48, 646- 
61.) [960 

Jacob, K. H., Zur Prähist. Nordwestsach- 
tens, 8. 13, 996. Rez.: Präb. Zt. 5, 274f. Deich- 
müller; Mannus 5, 142 f. Wable. 1961 

Kalliefe, H., Das bronzezeitl. Dorf Hohen- 
salza. (Prähist. Zt. 6, 89-114.) — Ders., E. 
Hügelgrab v. Schedbojewitz b. Hohensalza. 
(Mannus 6, 326-31.) 1962 

Ebert, M., E. Hügelgrab d. älter. Eisenzeit 
unt. Melran, Kirchsp. Lubahn. (Sitzungsberr. 
d. Ges. f. G. usw. d. Ostseeprov. Rußlands 13, 
231-34.) 1963 


b) Einwirkungen Roms. 
Rech, F., Römische Kaiser an d. Donau- 
quelle. (Alemannia 42, 114-20.) [964 


Schmidt, Ldw., Zur Frage nach d. 
Romanisierg. Rätiens. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 35, 140-42.) 


Limes, Der röm., in Österr. (s. ’11, 
3321). H. 12. 8 8., 342 Sp.; 7 Taf. 


21 M. 966 

Inh. E. Nowotny, Die Grabgn. im Stand- 
lager zu Carnuntum 08-11. Fr. v. Kenner, 
Num. Anhg. E. Bormann, Epigraph. Anhg. 
Bericht d. Ver. Carnuntum in Wien: 
08/14. Wien: Ver. 4°, xxıj, 342 Sp.; 
7 Tat. [967 

Burckhardt-Biedermann, Th., Stadtmauer u. 
Tor im Südosten von Augusta Raurica. (Basler 
Zt. f. G. 13, 363-75.) — Ders., er re 
2 Augusta Raurica. (Ebd. 14, 1-10.) — 

. 12, 3257 (B.-B., Die Kolonie Aug. Bier 
Kom. germ. Korr. bi. Jg. 5, Nr. 6 Barthel. [968 
- Eokinger, Th., Der Plan v. Vindonissa. 955 
Festgabe H. Blümner überr. Zürich.) 

Roger, O., Röm. Funde in Augsburg. (t. 
d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neuburg 40, 157- 
61. 41. 140 f.) — Ders., Bildertypen v. Augs- 
burg. Sigillaten (s. 14, 3401). 2. u. 3. Folge. 
(Ebd. 40, 94-112. 41, 1-26; Taf. 19-31.) — E. Rit- 
terling, Die röm. Münzen a. Oberhausen b. 
Augsb. (Ebd. 40, 162-76.) [970 


[965 . 


Bibliographie Nr. 951—1016 


Friokhinger, E., Großorheim. Röm. a. d. 
schwäb.-bayr. Ries. (Böm.-germ. Korr. bl. 
Jg. 6, Nr. 5.) 1971 

Linder, J., Die Toranlage d. spätröm. Ka- 
stells Kellmünz. (Ebd. Nr. 6.) [972 

Burkhardt, G., Röm. Ausgrabgn. b. Emer- 
kingen. (Fundberr. a. Schwaben 21, 45-50.) 
— Paradeis, Römisches u. Nachrömisches a. 
Rottenburg. (Ebd. 68-73.) — G. Bersu u. P. 
Gößler, Ausgrabgn. in Rottweil. (Ebd. 73-80; 
Taf.) — P. Gößjer, Funde antik. Münzen im 
Kgr. Württemb. 21. Nachtr. (Ebd. 82-84.) — 
H. Dorn, Röm. Denarfund v. Welzheim. (Ebd. 
85-105.) 1973 

Paret, O., Röm. Gutshof mit Bad b. Enz- 
berg. (Festschr. 3. Feier d. 50j. bens d. 
K. Altertümeisammlg. in Stuttg. 74-77.) — 
L. Sontheimer, E. röm. Augenarztstempel a. 
Rottweil. (Ebd. 78-84.) 1974 

Kornemann, E., Vom röm. Rottweil. (Tü- 
bing. Bil. N. F. 1, 44-47.) [975 

Werner, L'arrondissement de Mulhouse à 
l'époque rom. (Bull. du Musée hist. de Mulh. 
37, 5-84.) 1976 

Forrer, A. E., Die Ziegel u. d. Legionsstempel 
a. d. röm. Straßburg. (Anz. f. eis. Altertskde. 
5, 353-75.) — Ders., Neue Materialien zum 
nordöstl. Stadtmauerring d. röm. Straßb. (Ebd. 
388-99; 421-31.) 1977 

Steiner, Röm. Gräberfunde auf d. Eigentum 
Montigny in Altenstadt. (Jahresber. d. Ver. 
3. Erhaltg. d. Altertümer in Weißenburg 8, 13, 
205-10.) (978 

Gropengießer, H., Die röm. Basilika in Laden- 
burg. (Vereinsgabe d. Mannh. Alt.-Ver. Sep. 
a.: Jahrb. Mannh. Kultur.) Mannb.: Haas. 
16 8. (Bez: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 7261. 
Fritsch.) — Ders., Neue röm. Funde in Laden- 
burg. (Mannh. G. bil. 15, 117.) [979 

Schumacher, K., Beitrr. z. Topogr. u. G. 
d. Rheinlande (s. 13, 3491). Forts. (Mainzer 
Zt. 8/9, 97-110.) — F. Körber, Die 12 u. 13 
gefund. röm. Inschrr. u. Bildwerke. (Ebd. 18- 
36; Taf.) — E. Neeb u. P. T. Kegler, Die Aus- 
grabgn. auf d. röm. Friedhof b. Weißenau. 
(Ebd. 37-51.) — G. Behrens, 3. Bericht üb. 


Funde a. d. Mainz. (Ebd. 65-96; 
2 Taf.) [980 

Bodewig, R., Merkurtempel im Osterspaier 
Wald. (Nass. Ann. 42, 1-9.) [981 


Schoop, A., D. röm. Wasserltg. b. Soller, 
Kr. Düren. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 35, 156 f.) [982 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 
Klein, Walt., Studien z. Ammianus 

Marcellinus. Klio. Beihft. 13.) Lpz.: 

Dieterich. 136 S. (7 M. Subskr.-Pr. 

6 M.) [983 
- Bez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 5 A. Rosenberg. 


Beeson, Isidorstudien, s. 14, 1033. Rez.: 
Lit. Zbl. 14, Nr. 29 Hofmeister. [984 


Edda. Die Lieder d. Codex regius 
nebst verwandten Denkmälern, hrsg. 
v. G. Neokel. TI. 1. (German. 
Biblioth. 2. Abt., Bd. 9.) Heidelb.: 
Winter. x1j, 329 S. 5 M. 30. [985 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 49 Heusler; Zt. 
f. dt. Philol. 46, 466-69 Gering 


Neckel, d., Untersuchgn. z. Edda- 
kritik. I. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 
40, 48-80.) [986 


Das deutsche Altertum bis ca. 500. — Fränkische Zeit bis 918 


ee Aer H. ` Die Verbindg. d. Sigfrids- u. 
a . Dortm.: Ruhfus. 49 8. 1 M. 


- Much, R., iss v. Pechlarn. Wien: Tor 
der 13. 18 8. 44 Pf. [988 
Kudrun, hrsg. B. Symons. 
2. verb. Aufl. KAltdt. Textbiblioth. 
Nr. 5.) Halle: Niemeyer. oxj, 343 S. 
4 M. 40. [989 
Friese, H., Thidrekssaga u. Diet- 
richsepos. (Palaestra 128.) Berl.: 
. 185 S. 5 M. 50. (Kap. 1 
. 3: Berl. Diss. 95 S.) [990 


Nischer, E. v., Julians Feldzüge am 
Rhein 356-61. (Mannheim. G. bll. 15, 


147-58; 171-81; 194-205.) [391 
Fade, B., I Barbari e i Bizantini in Sicilia, 
s. ’13, 1041. Rez.: Byzant. Zt. 21, 5201. W. 
Cohn. [992 


Lot, F., Hengist, Hors. Vortigern: 
la conquête de la Grande-Bretagne par 
les Saxons. (Mélanges d’hist. off. à Ch. 


Bömont 1-19.) 13 
Fastlinger, Der Volksstamm d. Nos 13, 
3518. Rez.: Hist. Zt. 113, 618-20 Rieser. 1994 


d) Innere Verhältnisse. 


Tacitus, Germania. Übers. m. Ein- 
leitg. u. Erläuterg. v. G. Ammon. 
(Meisterwerke d. Weltliterat. 7.) 
Bamb.: Buchner 13. L, 106, 18 8. 


2 M. 60. 
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 51/52 Philipp. 


Krammer, M., Forschgn. zur Lex 
Salica. (N. Arch. 39, 599-691. 40, 
461.) 996 


Herwegen, German. Rechtssymbolik K d. 
röm. Liturgie, 8. 13, 3524. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 34, G. A., 713 f. Kallen. [997 

Hörter, P., Die Basaltlava-Industrie b. Mayen 
(Rhld.) in vorröm. u. röm. Zeit. (Mannus 6, 
283-94; Taf. 12-15.) [998 

Soma: P., Steinzeitl. Ackerbaugeräte aus 
d. Ostprignits, Erdhacken u. Pflüge, u. ihre 
Schaftungsmöglichkeit. (Prähist. Zt. 6, 00 
37.) 


Helm, Altgerman. Relig.-G., s. 14, 1050. 
Rez. Zt. f. d. Ver. f. Volkskde. 23, 424 f. R. M. 
Meyer; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 18/19 Fr. 
Kauffmann. 11000 

Muuß, R., Die altgerm. Religion 
nach kirchl. Nachrichten a. d. Be- 
kehrungszeit d. Südgermanen. Bonn. 


Diss. 57 8. 1001 
Bing, J., Der Götterwagen. (Mannus 6, m 


[100 
Much, R., Vagdavercustis. (Zt. f. dt. Altert. 
55, 284-96.) [1003 


Schubert, H. v., Staat u. Kirche in d. aria- 
nisch. Königreichen u. im Reiche Chlodwigs, 
s. 13, 3533. Rez.: Monatshfte. f. rhein. Kirch. - 
G. 8, 153-58 Jungk; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 


*29 


164f. Herwegen; Hist. Zt. 113, 427 Brink- 
mann; Dt. Lit. Ztg. 15, Nr. 29 Köstler. [1004 


Ficker, Johs., Altchristl. Denkmäler 
u. Anfänge d. Christentums im Rhein- 
gebiet. 2. verm. Aufl. Straßb.: 
Heitz. 42 S. 1 M. 20. [1005 


Schulz, Walt., Das german. Haus in vor- 
geschichtl. Zeit, s. 14, 3161. Rez.: Zt. d. Ver. 
f. Volkskde. 24, 332 f. Mielke; ; Dt. Lit. Ztg. 16, 
Nr. 5 Meringer. [1006 


2. Frünkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 
Auctores antiquissimi. T. 15, 2: 
Aldhelmi opera, ed. R. Ehwald (s. 
14, 1063). Fasc. 2. (Tl. v. Nr. 420.) 
8. 325-554; 2 Taf. 10 M. [1007 


Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 35; Hist. Zt. 116, 
336 f. Levison. 


Poetarum latin. medii aevi T. 4, 
pn 2, 1; ed. R. Strecker. (Tl. v. 
r. 420.) Berl.: Weidmann. S. 445- 
900; 4 Taf. 20 M. (T. 4, pars 1 8. 


1900, 181.) [1008 

Bez.: Hist. Jahrb. 3 449 Weyman; Hist. 
Zt. 116, 295-99 Leviso 

Müller-Marq uardt, F., „ Die Sprache d. alt. 
Vita Wa odregigell, 8. 13, 3549. Bez.: Dt. Lit. 
Ztg. 13, Nr. 37 Gamillscheg; Rev. crit. 14, 
Nr. 25 J. D. [1009 


Peisker, T., The expansion of the 
Slavs. (Cambridge mediev. hist. 2, 
418-58.) [1010 

Schäfer, Aug., Die Bedeutg. d. 
Päpste Gregor II. (715-31) u. Gre- 
gor III. (731-41) f. d. Gründg. d. 
Kirchenstaates. Münst. Diss. ’13. 
57 8. [1011 


b) Karolingische Zeit 
Heil, A., Kari d. Gr. Quellenstücke z. Wür- 


geschichti. Quellen. H. 3.) 
Diesterweg 13. 48 8. 45 Pf. 


Kurze, F., Die karoling. Annalen bis z. Tode 
Einhards, s. 13, 3553. (Lpz.: Fock 13. 1 M.) 
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 921 f. J. Sturm; 1018 
Zt. 112, 4241. A. W. 11018 

Ka e Die G. v. Karl d. Gr. 
(Übertr hrag. v. K. Brügmann.) (Insel- 
Bücherei 9114) Lps.: 
50 Pf. 


Insel-Verl. Sa 101 
Haar, H. ter, Leven van St. Rad- 
boud, medeged. (Bijdragen v. h. Hist. 


Genootsch. te Utrecht 35, 158- 
68.) 1015 


Knop, Fr., Die Libri Carolini u. d. 
Epistola Hadriani Papae de Imagini- 
bus als Quellen f. d. Verhältn. Karls 
d. Gr. zum griech. Kaiser u. röm. 
Papst auf Grund d. augustin.-escha- 


#30 
tolog. Anschauungen. Greifsw. Diss. 
54 8. [1016 


Tangl, M., Die Epoche Pippins. (N. 
Arch. 39, 257-77.) 1017 
Riegel, J., Bischof Salomo I. v. 
Konstanz u. seine Zeit. (Freiburg. 
Diözes.-Arch. N. F. 15, 111-88.) [1018 


Endres, J. A., Karls d. Gr. Schenkung von 
Prül an St. Emmeram in Regensburg. (Hist.- 
pol. Bll. 154, 484-91.) [1019 

eise, G., Die Sebastiankirche zu Laden- 
burg a. N. u. d. Ausgrabgn. am dortig. Königs- 
hof. (Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 62, er 


Vgl. 13, 1007. 
Brenner er, E., Die Lipporner Schanze. (Nass. 
Heimatbll. 17, 33-40.) [1021 


c) Innere Verhältnisse. 


Seckel, E., Stud. zu Benedictus Le- 
vita (s. 10, 3126.) VIII. (N. Arch. 39, 
327-431, 40, 15-130.) [1022 

Seckel, E., Bened. Levita decurta- 
tus et exoerptus. E. Studie zu d. Hss. 
d. falsch. Kapitularien. (Festschr. f. 


H. Brunner 14, 377-464.) [1023 
Rez.: Zt. d. Sav. -Stiftg. 35, K. A., 509-11 
Werminghoff. 


Stimming, M., 2 gefälschte karoling. 
Gerichtsurkk. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
1 35, 495-501.) [1024 

Baist, G Zur Interpretation der 
Bre vium Exempla u. d. Capitulare de 
Villis. (Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirt- 
sch.-G. 14, 22-70.) Sep. Stuttg.: Kohl- 
hammer. 1 M. 50. 1025 

Seelmann, W., Der Rechtszug im älter. dt. 


Recht, s. 13, 3568. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, 
Nr. 25 Gál; Hist. Zt. 114, 398-400 Köstler. 8.1026 


Sohm, R., Die Pfändung durch d. 
Gläubiger im obard. u. fränkisch. 
Rechte e. Abspaltg. d. Fehde. (Fest- 
gabe f. Sohm 317-45.) [1027 


Mayer, Ernst, Entstehg. d. Vasalli- 
tät u. d. Lehnswesens. (Festgabe f. 
Sohm 22-67.) [1028 

Fehr, H., Landfolge u. Gerichtsfolge 
im fränk. Recht. E. Beitr. z. Lehre 
vom fränk. Untertanen verband. (Ebd. 
387-427.) [1029 

Cam, H. M., Local government in 
Francia and England. A comparison 
of the local administration and juris- 
diotion of the Carolingian Empire with 
that of the West Saxon Kingdom. 
(Diss.) Lond.: Univ. of Lond. Press. 


12. X, 156 S. 5 sh. 1030 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 480f. 
Schreuer. 


Bibliographie Nr. 1016— 1069 


Dopsch, A., Wirtschaftsentwickig. d. Karo- 
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ai. Bel. Anz. 14, 624-32 Philippi; Viertel- 
Ischr. f. Soz.- u. Wirtsch. -G. 12, 322-25 Brink- 
mann; Zt. f. Sozialwiss. N. F. 6, 796f. v. Be- 
low; Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 465-76 
Haff; Hist. Vierteljschr. 17, 524-38 v. Dun- 
gern. [1031 
Bethge. O., Zu d. karoling. Grenz- 
beschreibgn. v. Heppenheim u. Mi- 
cherstadt i. O. (Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 14, 71-91.) [1032 


Hulshof, A., Theod. Pauli, de werke- 
lijke auteur van Marcellinus’ Vita S. 
Swiberti apostoli Fresonum. (Bij- 
dragen eto. v. h. Hist. Genootsch. te 
Utrecht 35, 123-34.) [1033 

Peltre, H., Vie lat. inéd. de Sainte Odile; 
publ. p. G. de Dartein. (Sep. a.: Rev. d' Al- 
sace.) Chevetogne, Prov. Namur: Abbaye 8. 
Martin de Ligug6 13. Rez.: N. Arch. 39, 550 
Levison. { 1034 

Voigt, K., Zu d. Privilegien Bene- 
dikts III. u. Nikolaus’ I. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 35, 142-48.) [1035 

Metzger, M. J., 2 karoling. Ponti- 
fikalien vom Oberrhein. (Preisschr., 
Diss. u. Freib. theol. Stud. H. 17.) 
Freib.: Herder. xv, 190, 115 S. 
6 M. 1036 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 20, 738. 
Tumbült; Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 16, 382. 


Foakes- Jackson, F. J., The Papacy 
to Charles the Great. (Cambridge 
mediei. hist. 2, 990106) 


.1: Bek 
Angelsachsen. (Voigtiänders Quellenbücher 78.) 
Lpz.: Voigtl. 102 8. 1 M. [1038 

Rensing, Frez., ee d. hl. Liudger. 
(Beitrr. z. G. A Stiftes Werden 16, 54-61.) [1039 

Muller, S., De Trechtsche 88 
kwestie. (Bijdragen eto. voor Resch: 
5. R., 2, 1-26.) Vgl. 12, 1041. ER 

Thaler, A., Karl d. Gr. u. s. Stiftg. in Grau; 
bünden. (Stud. u. Mitt. z. G. d. Bened. ur 
N. F. 4, 46-55.) 


Buchner, M., Zur Biogr. d. ul. Al. 


drich, Abtes v. Ferrières u. Erz- 


bischofes v. Sens (829-836), zugl. e. 
Beitr. z. Entstehungszeit d. sog. For- 
melsammlg. v. St. Denis. (Ebd. 201- 
15.) [1041 
Rez.: N. Arch. 40, 465-67 Levison. 
Weizsäcker, P., Ur-G. d. Klosters 


Hirsau. (Württb. Viertjhfte. 23, 229- 


41.) 1042 

Brückner, A., Die Wahrheit üb. d. 
Slavenapostel. Tübing.: Mohr 13. 
127 S. 2 M. 40. Vgl.: Kwart. Hist. 


Bd. 25. 9 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15. Nr. 1 Snope 
Lit.-Ztg. 15, Nr. 22 Pastrnek; Hist. Et. 114, 
667 f. Loserth. 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254 *31 


Van der Linden, H., Virgile de Salzburg et 
les théories cosmographiques au 8° siècle. 
(Bull. de l'Acad. R. de Belgique 14, 163- 
87.) [1044 

Leitsmann, A., Zu den kleiner. ahd. Denk- 
mälern. (Beitır. z. G. d. dt. Sprache 39, 548- 
63.) — v. Grienberger, Leudus. (Ebd. 40, 127- 
36.) Vgl. 11, 1052. 1¹⁰⁴ 

Jostes, F., Heimat d. Heliand, s. 13, 1102. 
Eez.: Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 24/25 Borch- 

[10 


ling. 
Schröder, Edw., Otfrid beim Abschluß a 
Werkes. (Zt. f. dt. Altert. 55, 377-80.) [1047 


Brenner, E., Neu aufgefund. vorroman. 
Skulptur a. d. Rheingau. (Nass. Annalen 42, 
132-37.) — Ders., 2 Grabfunde merowing. Zeit 
a. Westfalen. (Prähist. Zt. 6, 194-96.) [1048 


3. Zeit der sächsischen, frünki- 
schen und staufischen Kaiser, 


919 — 1254. 
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919— 1125. 

Liudprands v. Cremona Werke. 
3. Aufl, hrsg. v. Jos. Becker 
(= Nr. 437.) Hannov.: Hahn ’15. 
XL, 246 S. 4 M. 50 [1049 


Hofmeister, Adf., Die älteste Uber- 
lieferg. v. Aschaffenburg. Mit Beitrr. 
z. G. d. sächs. Königshauses. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G. forschg. 35, 260-77.) 
Vgl. 12, 963. [1050 

Steinberger, H., Zu d. Ber. d. Alt- 
sicher Annalen üb. d. Eroberg. Eng- 
lands durch d. Normannen. (Hist. 
Jahrb. 35, 349-52.) [1051 


Schmeidler, B., Neuere Lit. üb. 


Adam v. Bremen. (Zt. d. Ver. f. lüb. 


G. 16, 111-21.) 1052 
Osumpelik, J. P., E. Anmerkg. 2. tik d. 
v. Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 

in Böhm. 52, 358-64.) [1053 


Wibel, Eine Originalurk. Bisch. Ramberts 
v. Verdun. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. usw. 25, 


376-79.) [1054 
Hirsch, Zur Beurteilg. d. Registers 
Gregors VII. (Festschr. d. Akad. Ver. dt. 


Historiker in Wien un Vgl. 14, 1108. 108 
Stimming, M., E. Urkundenfälschg. J. 
Bodmanns. (Nass. Heimat bill. 17, 46-48.) 11 1 5 


„ Neuere Forschgn. z. dt. 
= 12879 an u. Salier. (Dt. Lit. die, 10 
105 


r. 48 
Das rhein. Herzogtum unt. d. Ottonen 
in polit. Hinsicht 915-1002, 8. 13, 1115. Rez.: 
Westdt. Zt. 32, 486 f. Oppermann. 11058 


Liliencron, A. M. Freiin v., Beziehgn. 
d. Dt. Reiches zu Dänemark im 10. Jh. 
(Zt. d. Ver. f. schlesw.-holst. G. 44, 


1-48 u. Straßb. Diss.) 1059 
Rez.: N. Arch. 39, 539 f. Schmeidler. 


Schwartz, Gerh., Besetzg. d. Bistümer 
Reichsitaliens unt. d. sächs. u. salisch. Kaisern 
951-1122, 8s. 14, 1114. Rez.: Rev. crit. 14. 
Nr. 8 Grillet; N. Arch. 39, 210 u. Zt. f. Kirch.“ 
G. 35, 473 Schmeidler; Hist. Zt. 114, 110-14 
Haller; Zt. d. Sav. -Stiftg. 35, K. A., 513-16 
Perels [1060 

Herateld, G., Papst Gregors VII. 
Begriff d. bösen Obrigkeit (tyrannus, 
rex injustus, iniquus) im Sinne d. An- 
schauungen Augustins u. Papst Gre- 
gors d. Gr. Greifsw. Diss. 88 S. [1061 

Götz, Jos., Krit. Beitrr. Z. 0 d. 
Mailänder Pataria. (Aus: Arch. f. 


Kult.-G. 12.) Tübing. Diss. 69 S. [1061 a 


Sellin, G., Burchard II., Bisch. v. 
Halberstadt, 1060-1088. Münch. u. 
et Duncker & H. jx, 168 S. 


1062 
Rez.: Hist. Jahrb. 36, 406 f. Löffler; Theol. 
Lit.-Ztg. 15, Nr. 12 Lerche; Zt. f. Kirch.-G. 
86, 205 Schmeidler; Gött. gel. Anz. 16, 2391. 
Meyer v. Knonau. 
Schnürer, G., Neuere Arbeiten z. G. d. Kreuz- 
züge. (Hist. Jahrb. 35, 848-55.) [1063 


Burckhardt, Aug., Herkunft d. Grafen v. 
Saugern u. ihre Verwandtschaft mit d. übr. 
Gründern v. Beinwil. (Basler Zt. 14, 177- 

2.) [1064 


bd) Staufische Zeit, 1125 — 1254. 

Kath, P., Sigeberti Continuatio 
Aquicinctina. E. quellenkrit. Unter- 
suchg. (Bull. de la Comm. Roy. d’hist. 
de l’Äoad. de Belg. 83, 1-222 u. Greifs- 


wald. Diss.) [1065 

Rez.: N. Arch. 39, 556f. A. H. 

Jahncke, Guilelmus Neubrigensis, s. 13, 
3626. Rez.: Rev. d’hist. eccl. 14, 
. Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 

W. Cohn. 


Ballschmiede, H., Die Sächs. Welt- 
chronik. (Aus: N iederdt. Jahrb. 40.) 
Berl. Diss. 60 S. Vgl.: Korr.bl. d. 
Ver. f. niederdt. e 955 


22f. 
Rez.: Hist. Zt. 115, 207 Hofmeister. 


Drinkwelder, O., Ist Gunther v. 
Pairis d. Verfasser d. Ligurinus ? 
(Stud. usw. z. G. d. Bened,-Ordens 
N. F. 4, 671-83.) [1068 

Salimbene, Chronik, bearb. v. A. 
Doren (s. ’14, 3556). 2. (Schluß-)Bd. 
(94 v. Nr. 438.) Lpz.: Dyk. 424 S. 
8 M. 50. [1069 

Bez.: N. Arch. 40, 456f. B. Schm. 

Coster, H. P., De kroniek van Johs. 
de Beka, haar bronnen en haar eerste 
redactie. (Bijdrr. van h. Instituut voor 
middeleeuwsche gesch. d. rijks.-univ. 
te Utrecht II.) Utr.: Oosthoek. 302 8. 
3 fl. 50. [1069 

Rez.: N. Arch. 40, 458 f. Levison. 


+32 


Schneider, Fedor, Analecta Toscana. 
{ Quell. u. Forsch. a. ital. Archiven 
usw. 17, 1-77.) [1070 
Schambach, C., Beitrr. zu d. Re- 
ten Christians v. Mainz. (Mitt. d. 
nst. f. öst. G.forschg. 35, 502-9. ) [1071 
Jaksch, A. v., E. interess. Friaulischs Urk. 
tv. 21. Sept. 1201). (Ebd. 35, 8331.) [1072 
E., Innocenz III. scheute selbst 
vor offenbaren Lügen nicht zurück. (Zt. f. 
kath. Theol. 38, 627-30.) Urk. 1202. [1073 


Bock, R., Die Glaubwürdigkeit Bonithos 
v. Sutri im Liber ad amicum, s. 11, 3425. 
Rez.: Hist. Zt. 114, 114-16 Bernheim. [1074 


Witte, Hans, Besiedlung d. Ostens 
u. Hanse. (10 v. Nr. 156.) Münch. u. 


Lpz.: Duncker & H. 53 S. 1 M. [1075 


Res.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 28 Ohnesorge. 

Cosack, H., Konrads III. Entschluß 
zum Kreuzzug. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. 35, 278-96.) 1076 

Karge, H., Gesinnung u. Maßnah- 
men Alexanders III. gegen Friedr. I. 
Barbarossa. (Auf Grund d. augustin.- 
eschatolog. Anschauungen.) Greifw. 
Diss. 84 S. [1077 

Geyer, J., Papst Klemens III., 1187- 
91 (7 v. Nr. 8). Bonn: Marous & W. 
xvj, 68 S. 1 M. 80. (37 S: Jen. 
Diss ) [1078 

Rez.: Histor. Jahrb. 36, 402 Lerche; Zt. f. 
Kirch.-G 36, 206 Schmeidler; Mitt. a. d. hist. 
Lit. N. F. 4, 99-101 W. Cohn. 

Smets, G., Henri I, duc de Brabant 1190- 
1235, s. 09, 1070. Res.: Hist. Zt. 113, 3471. 
Hofmei ster. 11078 a 

Haller, J., Kaiser Heinrich VI. 
(Hist. Zt. 113, 473-504.) Do 

Stindt, H., Zur Beurteilg. 
Heinrichs VI. (Dt. G.bll. 15, 290. 


305.) [1080 
Haller, J., Heinrich VI. u. d. röm. 
Kirche. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 


forschg. 35, 385-454; 546-669) [1081 

Rez.; Hist. Zt. 115, 204—06 u. 116, 339—41 
Hofmeister. 
i t, Der Kreuzzugsplan Kaiser Hein- 
8. 14, 1140. Rez.: 


richs VI., Hist. Zt. 113, 
6601. Kalbfuß; Zt. f. Kirch.-G. 36, 206 
Schmeidler. [1082 


tion Philipps v. Schwaben. 
Jahrb. 35, 273-90.) 


Meyer, Erich, Staatstheorien apst 
Innocenz? III. Jen. Diss. Klj, 
29 8. [1084 


Fiebach, J., Die augustin. Anschau- 
ungen Papst Innocenz’ III. als Grund- 
lage f. d. Beurteilg. sein. Stellg. z. dt. 
Thronstreit 1198-1208. Greifsw. Diss. 
65 8. [1085 


Bibliographie Nr. 1070—1131 


Schäfer, D., Zur Schlacht b. Born- 
hoved. (Hans. G. bll. 14, 301-3.) [1086 
Hugelmann, K. G., Die Wahl Kon- 
rads IV. zu Wien 1237. Weimar: 


Böhlau. 92 S. 2 M. 80. [1087 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg 36, G. An ot. 
v. Wretschko; N. Arch. 40, 462 f. M. Kr 


Zösmair, J., Schloß Tirol ursprünglich kein 
Kloster. (Zt. d. Ferdinandeums 3. F., 57, 280- 
301.) Vgl. 1900, 972. — Mich. Mayr, Z Zur ältest. 
G. d. Schlosses Tirol. (Forsch. usw. z. G. Tirols 


11, 167-77.) [1088 
"Jacob, 8.. Wimpfen u. d. Hohenstaufen. 
Wimpf. Progr. 20 8. [1089 
Schn Zur G. v. Volmarstein im 12. 


ettler, O., 
u. 13. Jh. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimats- 
kde. d. 5 Mark 26.) [1090 
Lüders, W., Der d. Reichs 
Harl ingeberg in welfisch. Hausbesitz. (Zt. d. 
Harz-Ver. 47, 217-26.) [1091 


N.F. 2, 212-14 Siegel; Mitt. 
d. forschg. 35, 518-26 (auch v. 14, 1170 Gôr- 
Ka) Bretholz. [1092 


c) Innere Verhältnisse. 


Reynaud, Les origines de l'influence 
en Allemagne, s. 14, 3589. Rez.: Hist. 
35, 856-65 Schnürer. 


franç. 

Jahrb. 
[1003 
Zeumer, K., Das vermeintliche 

Widerstandsrecht geg. Unrecht d. 

20 u. Richters im Sachsenspiegel. 

A Sav.-Stiftg. 35, G. A., 68- 
.) 


10A 

Draeger, W., Das alte lübische 
Quellen, 8. 14, 1153. Bez.: Zt. d. Ver. 1. lob. 
G. 16, 184-37 Rehme. [1095 


Fischer, Eug., Der Patrizist Heinrichs III. 
u. Heinrichs IV., s. 10, 1131. Bez.: Pe 


bert I. v. Mainz (1111-37) alas Landes- 
fürst. Gieß. Diss. 39 8. [1097 
Dopsch, A., Reformkirche u. Lan- 
desherrlichkeit in Österr. (Festschr. d. 
Akad. Ver. dt. Historiker in Wien 
25-43.) 1098 
Bloch, H., Der Freibrief Friedr. 1. 
für Lübeck u. d. Ursprg. d. Rats- 
verfassg. in Dtld. (Zt. d. Ver. f. lüb. 
G. 16, 1-43.) 1099 
Aus, Zur Entstehg. d. altmär 


k. 
12, 1040. Rez.: Zt. f. osteurop. G. 8, 2821. 
Tschirch. 11100 


Beck, W., Tegernseeische Güter a. 
d. 10. Jh. (Archival. Zt. N. F. 20, 83- 
105.) 1 101 

Missalek, E., Trebnitzer Grundte- 
sitz d. schles. Herzogs im 12. Jh. (Zt. 
d. Ver. f. G. Schlesiens 48, 241- 
62.) [1102 


35, 352-56.) 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


Hausrath, H., Stellg. Kaiser Fried- 
richs I. zu d. Einforsten. (Hist. Zt. 
113, 56-61.) [1103 


Singer, H., Die Dekretalensammlg. 
d. Bernardus Compostellanus anti- 
wu Mit Benutzg. d. in Fr. Maaßens 
achlasse enthaltenden Vorarbeiten. 
(Sitzungsberr. d. Wien. Ak. 171, 2) 
Wien: Hölder 14. 120. S. 2 M. 35; 
Vgl. 14, 3600. 111098 
Fr. Heyer, Die Dekretalensammign. 


d. 
. Jahrzehnt d. 13. Jahrh. (Zt. d. 8a v. 8t. 35. 
ka A. 4, 583-608.) 


Pfister, Chr., Le Bullaire de 5 e Tould 
1050—1198. (Mélanges d' hist. off. à Ch. 105 


mont 181-99.) 111 
Win L. E. Originalurkunde a 
Klosters St. Jakob zu Lüttich c. 1100. (Bull. 
de la Comm. R. d' hist. de l!’Acad. R. de Belg. 
83, 5 [1105 
Schults, Fr. Lamb., Die angebl. Urk. d. Hrzgs. 
Boleslaw IV. v. J. 1149. E. Abwehr, (Zt. d. 
Ver. f. G. Schles. 48, 332-64.) Vgl. 04, 891. — 
Die Trebnitzer Urkde. d. Bischofs Lorenz v. 
1217 o. T. üb. Probsthain. (Ebd .309-31.) [1106 
Reimer, Urkde. Erzbischof Theoderichs II. 
v. Trier. (Trier. Arch. 22/23, 185f.) [1107 
Muller, B., De oudste goederenlijsten d. abdij 
van Egmond. (Bijdragen etc. v. h. Hist. Ge- 
nootsch. te Utrecht 85, 1-39.) 11 1 
Dresen, A., E. Ratinger Meßbuchcodex a. d. 
12.-13. Jh. (God. lat. 10075 d. Hof- u. Staats- 
biblioth. zu München.) (Sep. a.: Jahrb. 26 d. 
Düsseld. G.-Ver.) Düsseld.: Lintz 13. 34 8. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 
Körnicke. u R [1109 


Bönhoft, Eid, der 3. Bischof v. 
Meißen. (Beitrr. z. sächs. Kirch.-G. 
28, 158-85.) 1110 

Wozaseck, B., Der hl. Nor 
Durchges. v. O. Manni. Wien: 
Eichinger. 318 S. 4 M. (1111 

Fr. Lamb., Gründg. d. Kollegiat- 


stifts Unser Lieben Frau in Groß-Glogau. (Zt. 
d. Ver. f. G. Schlesiens 48, 19-33.) 11112 


D. Albert usautograph in d. 


Grabmann, M., 
k. u. k. Hofbibliothek zu Wien. (Hist. er 
u see [1113 


Ranke, F., Zur Überlieferg. v. Gott- 


frieds Tristan. (Zt. f. dt. Altert. 55, 


157-278.) [1114 
Dittrich, Br., Die Darstellg. d. 
Gestalten in Gottfrieds „Tristan“. 
Greifsw. Diss. 279 8. [1115 
Langer, Th., Der Dualismus in 
Weltanschauung u. Sprache Hart- 
manns v. Aue. Greifsw. Diss. 13. 
132 8. [1116 
Schuppe, E., Zur Textkritik d. „Gregorius 


Pecrator" Arnolds v. Lübeck. Leipz. Diss. 
50 8. [1117 


Gogala di Leesthal, O., Studien üb. 
Veldekes Eneide. (Acta germanica. 


N. F. 2, 361-64- 


| 1-67.) 


33 
N. R. H. 5.) Berl.: Mayer & M. 
164 S. (4 M. 50; Subskr.-Pr. 4 M. 
05.) [1118 


Vetter, F., Das Tegernseer Spiel vom 
Dt. Kaisertum u. vom Antichrist. 
(Münch. Museum f. Philol. d. Mittel- 
alters 2, 279-333.) 1119 

Zingerle, O. v., Freidanks Grabmal 
in Treviso. Lpz.: Dyk. 102 S. 3 M. 
50. [1120 

Vollmer, V., Begriffe der Triuwe u. 
der Staete in d. höfisch. Minnedichtg. 
Tübing. Diss. 144 8. [1121 

Mohr, Ferd., Das unhöfische Ele- 
ment in d. mittelhochdt. Lyrik von 
Walther an. Tübing. Diss. 13. 


135 S. 1122 

Schats, J., Die Bruchstücke d. Stamser 
Handschr. d. Weltchronik Rudolfs v. Ems. 
(Zt. d. Ferdinandeums 3. F., 58, 445-53.) — 
O. Wegner, Reimwörterbuch 3. Weltchron. Ru- 
dolfs v. Ems. Greifsw. Diss. 139 8. [1128 


— 


Dehio, d., Die Kunst Unteritaliens in d. 
Zeit Friedrichs II. (Dehio, Kunstbist. Aufsätze 
101-18.) [1126 

Thormann, L., Der Ostchor d. Trierer Domes. 
E. Kapit. a. d. Architekt.-G. d. ehemal. Kir- 
chenprov. Trier im 12. Jh. Freiburg. Diss. 
79 8. 11128 


Schumacher, Johs., Einführg. u. 
Entwicklg. d. gotisch. Architektur in 
Köln und seinem Bezirke I. Bonn. 
Diss. 110 S. [1126 

A., Les fresques des 

de Reichenau. Les bronzes de 

la cathédrale de Hildesheim. (169 v. 
Nr. 51.) Straßb.: Heitz. 162 S. 8 M. [1127 

Weese, A., Die Bamberger — 
skulpturen. E. Beitr. z. G. d. dt. 
Plastik d. 13. Jh. 2 gänzl. umgearb. 
u. erweit. Aufl. (H. 10 v. Nr. 51.) 


Ebd. xjx, 355 S.; 106 Taf. 45 M. [1 128 
G. Dehio, Zu d. Skulpturen d. Bamberger 
Domes. (Dehio, Kunsthist. Aufsätze 91-99.) 


Klein, Johs., Die Skulpturen d. 
13. Jh. im Dome zu Münster. Berl. 
Diss. 155 S.; 3 Taf. [1129 


Dielfenbacher, J., Dt. Leben im 12. u. 18. Jh. 
Realcommentar a d. Volks- u. Kunstepen u. 
: Öffentl. Leben. Neudr. 

; a 93.) Berl.: Göschen. 
[1180 


142 8. 90 
4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254—1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254 — 1378. 
Silva, Questioni e ricerche di cro- 


nista Pisana. (Arch. Muratoriano 13, 
11131 


Histor. Vierteljahrschrift. 1915/1916. 1/2. Bibliographie 3 


34 


Dino Compagni, Chronik. Ubers. u. 
eingel. v. Ida Schwarz. (Zeitalt. d. 
Renaissance. 2. S., Bd. 1.) Jena: Die- 
deriohs. 229 8. 4 M. 50. Subskr.- 
Pr. 3 M. 90.) [1132 


Harstedt u. Kern, F., Analekten z. 
G. d. 13. u. 14. Jh. (s. 11, 3528). 8: 
Zum Kampf um Sizilien 1256, 1258. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 9l- 


99.) [1133 
Batzer, Noch einmal: Richard Pos 
Großneffe Innocenz’ III. (N. Arch. 89, 1047, 

Val. 12, 1071 (118 


h, 2Urkk. Kg. Rudolfs I. f. 2 
Beichsschultheißen Werner v. Oppenheim. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G. 36, 509-11.) 5 

Heuberger, Unbekannt. 
Adolfs 95 Nassau) an Bisch. Landolf v. Brixen 
1296. (F . usw. 3. G. Tirols 12, 40-42.) [1136 


Stowasser, Die österr. Kanzlei- 
bücher vornehml. d. 14. Jh. u. d. 
Aufkommen d. Kanzleivermerke.(Mitt. 
d. Inst. f. öst. G. 35, 688-724.) [1137 

Motzki, Avignones. Quellen z. G. d. 
Ordenslandes 1342-66. Braunsb. Gymn. 
Progr. 62 8. [1138 
53 A acta publ. imperat. 
et regum (s. „ 3655). VI, 1, 2 
(1329-30). (Tl. 8 Nr. 420.) XXXIj S., 
S. 449-741. 14 M. 11139 


1 


Stieglitz, Die Staatstheorie d. Mar- 
silius v. Padua. Beitr. z. Kenntn. 
d. Staatslehre im Mittelalt. (Straßb. 
Diss. u. Beitr. z. Kult.-G. d. Mittel- 
T usw. 19.) Lpz.: Teubner. 56 S. 
2 


[1140 
Rez.: Zt. d. Bav.-Stiftg. 35, G. A., 533 R. 
Schols 


Moyer, Herm., Lacrimae ecclesiae. 


N. Forschgn. zu d. Schrr. Konrads 
v. Megenberg. (N. Arch. 39, 469- 
503.) [1141 


Davidsohn, Beitrr. z. G. Manfreds. 

( Quell. u. Forsch. a. ital. Archiven 

usw. 17, E Sep. Rom: Loe- 
1 


soher & Co [1142 
Bähr. Adi. Albrecht I., Hrag. v. Braunschw. 
1252-70. Jen. Diss. 36 8 [1143 


Niegel, Berthold, Graf v. Leiningen, 
Bisch. v. Bamberg 1258-85. Hall. Diss. 
75 8. [1144 

Grünberg, Ausgang d. pommerell. 
Selbständigkeit. (128 v. Nr. 2.) Berl.: 
ee 1438. 4 M. (63 S.: 


Berl [1145 

Hofmeister, A., Der jüngste Sohn Rudolfs 
v. Habeb. (Mitt. a Inst. f. öst. G. 35, 148- 
50.) [1146 


Bibliographie Nr. 1132—1187 


Neumann, R., Die Colonna u. ihre 
Politik von d. Zeit Nikolaus IV. bis 
z. Ab Ludwigs d. B. a. Rom, 
1 95 (Sammlg. wiss. Arbeiten. 

H. 29.) Langensalza: Beyer. 193 8. 
4 M. (67 S. Berl. Diss.) [1147 

Raddatz, Ubersiedelung d. Dt. 
Ritterordens von Palästina nach Vene- 

dig u. Marienbur us. 1291-1309. Hall. 
1 62 8. — Walt. Friedrich, Der 
Dt. Ritterorden u. d. Kurie 1300-1330. 
Königsb. Diss. 15. xj, 128 8. 1 

Möller, R., Forschgn. 2. G. v. 
Kaisertum u. Papsttum im Beginn 
d. 14. Jh. Rost. Diss. 74 S. [1149 

Schäfer, K. H., Dt. Ritter u. Edel- 
knechte in Italien (s. ’14, 3667). 
Buch 3: Im Kaiserl. u. Ghibellin. 
Dienste in Lucca. (Quell. u. Forsch. 
a. d. Geb. d. G. 16.) x, 463 8. 


18 M. [1150 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. nn Schulte u. 
e v. Schäfer ebd. Nr. f. 
Kirchenrecht 95, 367-69 Hiling, Zt. f. 
Eich. -G. 86, 214 f. Schmei 


Ströbele, Nikolaus v. Prato, Kar- 
dinalerzbisch. v. Ostia u. Vellet ri. 
Freiburg. Diss. 93 S. — Theile, Nikol. 
v. Prato. Marb. Diss. 13. XIj, 80 S. [1151 

Grüner, Stellg. d. Habsburger in d. 
Westschweiz nach d. Tode Albrechts I. 
(Festschr. d. Ak. Ver. dt. Historiker 
Wien 59-69.) [1152 

Ebel, K., Reichskrieg geg. Philipp 
d. X. v. Falkenstein 1364-66. (Mitt. 
d. Oberhess. G.-Ver. N. F. 22, 129- 
42. 1153 


) [ 

Hecht, Die Schlacht b. Rudau 1370. 
(Königsb. Diss. 67 S. u. Oberländ. 
G.bll. H. 16.) [1154 


Traversa, Ottobono de’ Razzi 1302-15 (8. 11. 
1209). Schluß. Wien. Progr. 8. 57-87. [1155 


Roller, O., Basler Bischofstreit 
1309-11. (Basler Zt. f. G. 
362. 


55 Erwerbspolitik d. Erzbis- 
ms Mainz von d. Mitte d. 13. bis 

= Mitte d. 14. Jh. Marb. Diss. 15. 
105 8. 1157 
Vogt, E., Mainz u. Hessen im später. 
Mittelalt. (s. 13, 1224). Forts. 
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. N. F. 21, 


12-53.) [1158 

Obreen, De eerste jaren na den dood van 
Floris V. (Bijdrr. v. vaderl. R., 1. 
241-52. 2, 27-62.) [1169 


Zeper, Jan van Henegouwen heer 
van Beaumont. Bijdr. tot de h. 
d. Nederlanden in de 1. helft 14. 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


eeuw. 's Gravenh. Nijhoff. xjx, 541 S. 
9 fl. (112 S.: Leid. Diss.) [1159a 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1278—1517. 


Deiter, Textkrit. Bemerkgn. zu Statwechs 
Gereimt. Weltchron. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. 40, 43-45.) Vgl. 09, 1159. [1160 

Molsheim, v., Freiburger Chronik 
d. Burgunderkriege. Hrsg. v. Büchi. 
Bern: Wyss xv, 384 S. 6 M. 50. [1161 

A. Büchi, Zur Biogr. Peters v. Molsheim. 
(Anz. f. schweiz. G. 15, 112.) 


Chronik, Wiler, d. Schwabenkrieges, 
hrsg. v. Bütler. (Mitt. z. vaterl. G., 
hrsg. v. Hist. Ver. St. Gallen 34, 
141-272.) [1162 


Seraphim, Zur G. u. Kritik d. 
angebl. Statuten d. Hochmeisters 
Werner v. Orseln. (Forsch. z. brandb. 


u. Pr. G. 28, 1-82.) [1163 
Odescalchi, Königinnen-Briefe aus d. Arch. 
oberungar. Bergstadt. (Jahrb. d. Herald. 

Ges. „Adler“ N. F. 24, 130-38.) Vgl. 8 

121 


Po APARTAR; Dt. (s. 12, 3474). 
Bd. 15, 2: Unt. Kaiser Friedrich III. 
Abt. 5 1440-41, hrsg. v. Herre. 
VIj. LXXXIIj u. S. 525-970. 36 M. [1165 

Schlecht, Zwei humanist. Freundesbriefe an 
Bisch. Johann IV. Roth v. Breslau. (Schles. 
G.bll. 14, 63-67.) Von Geo. Altdorfer. [1166 

Bütler, G. u. Akten d. Varnbüler- 
Prozesses. (Mitt. z. vaterl. G., hrsg. 
v. Hist. Ver. St. Gallen 34.) Lxxxvj, 


140 8. [1167 
Stein, W., Brief Heinrichs VII. v. a er 


Gl. "14, 487-929 

Tanner, Briefe d. Schaffhauser 
Hauptmanns Ludwig v. Fulach üb. 
d. Schlacht v. Novara, 6. Juni 1513. 
(Anz. f. schweiz. G. 14, 86-97.) [1169 


Jacobsohn, F., Darstell til d. 
hist. Volkslieder d. 14. u. 15. Jh. u. 
d. Lieder von d. Schlacht b. Sempach 
Berl. Diss. 115 8. [1170 

Eez.: Anz. f. Schweiz. G. 15, 186f. Durrer. 

Uhlirz, M., Genesis d. 4 Prager Ar- 
tikel. (Abh. d. Wien. Akad. 173, 3.) 
Wien: Hölder. 98 S. 3M: 1171 

Rez.: 


Bachmann, Dt. Lit.-Ztg. 

Jacobi de Noviano, Meri. Parisiensis, 
disputatio cum Hussitis. (Tractatus 
causam Mgri. Joannis Hus e parte 
cathol. illustrantes. E codicibus manu 
soriptis eruit atque introd. notisque 
crit. instr. Sedlák. Fasc. 1.) Brunae. 


Xv, 24 8. 1 K. 1172 
Bes.: Zt. f. kath. Theol. 39, 142 f. Späcil. 


| 


*35 


Schneider, Fr., Johann v. Bayern. 
n. d. Schlacht v. Othée 1408. (Fest- 
schr. d. Ak. Ver. dt. Historiker Wien 
71-77.) [1173 

Jecht, Oberlausitz. Hussitenkrieg 
u. d. Land d. Sechsstädte unt. Sig- 
mund (s. 14, 1224). TI. 2. (N. Laus. 
Magaz. 90, 31-146.) Sep. S. 249—444; 
5 Taf. b M. [117 4 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 448 f. Wostry. 

Gerber, 3 Jahre reichsstädt., haupt- 
sächl. Frankfurt. Politik, im Rahmen 
d. Reichs-G. unt. Sigismund u. 
Albrecht II., 1437-39. Marb. Diss. x, 
132 8. [1175 

Heigl, P., Beitrr. z. G. Diethers v. 
Isenburg, 1461 (Festschr. d. Ak. Ver. 
dt. Historiker Wien 95-110.) [1176 

Dürr, Das mailänd. Kapitulat Sa- 
voyen u. d. burgund.-schweiz. Ver- 
trag 1467. (Basler Zt. 14, 203-73.) [1177 

Dürr, Karl d. Kühne u. d. Ursprg. 
d. habsb. Spanisch. Imperiums. (Hist. 
Zt. 113, 22-55.) 11178 

Rohdich, Münster u. d. Nieder- 
rhein währ. d. Reichskrieges geg. 
Karl d. Kühnen 1474-75 u. währ. d. 
Wirren in Geldern 1478-82. Münst. 
Diss. 106 S. 1179 

Dürr, Ludwig XI., d. aragones.- 
castilian. Heirat u. Karl d. Kühne. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 297- 


332.) [1180 
Cosack, Zur G. d. auswärt. Ver- 
wickl n d. Ordens in Livland 


unge 
1478-83. (Balt. Stud. z. Archl. u. G. 
203-40.) [1181 
Teutsch, F. Erbvertrag zwisch. Wladislaus II. 
u. Maximilian I. 1491. (Korr. bl. d. Ver. f. 
siebenb. Ldkde. 37, 105-7.) [1182 


Gagliardi, Mailänder u. Franzosen 
in d. Schweiz 1495-99. Eidgenöss. 
Zustände im Zeitalt. d. Schwaben- 
kriegs. (Jahrb. f. schweiz. G. 39, 
1.283. 40, 1279.) [1183 

Oberländer, Hochmeister Friedr. v. 
Sachs. (1498-1510). Tl. 1: Wahl u. 
Politik bis z. Tode König Johann 


Albrechts v. Polen Berl. Diss. 
115 8. [1184 
Carlsson, Sverige och Lybeck år 1509. 


(Svensk. hist. tidskr. 34, 149-69.) [1188 

Mathis, Kaiser Maximilians I. östl. 
Politik, hauptsächl. 1511-15. (Der 
dt. Ritterorden, Polen, Rußland, 
Ungarn.) Progr. Loeben. 4°. 28 8. [1186 


Culley, Konrad v. Gelnhausen. 
Sein Leben, seine Werke u. seine 


3» 


36 


Quellen. Leipz. Diss. 13. 104 S. [1187 

Eubel, Die avignones. Obedienz im Franzis- 
kanerorden zur Zeit d. großen abendl. Schismas. 
(Franxisk. Stud. 1, 165-92 usw. 479-90.) [1188 

Ehlen, D. Schisma im Metzer Sprengel 
(3. 1239). TI. 2: Bis 2. ae d. Urba- 
nist, (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 25, 380- 
477.) [1189 

Weber, Gertr., Die selbständige Ver- 
mittelungspolitik der Kurfürsten im 
Konflikt zwisch. Papst u. Konzil 
1437-38. (127 v. Nr. 2.) Berl.: Ebering 


15. 1235. 3M. 50. (55 S.: Berl. 
Diss.) [1190 

Königer, Johann III. Grünwalder, Bisch. 
v. Freising. Münch. Prog. 798. [1190a 


- Dörrer, Zur Ewerbg. d. halben Herrschaft 
Bregenz durch Hrzg. Siegmund 1451. (Forsch. 
usw. z. G. Tirols 11, 249-51.) [1191 
Hegi, Ritter Hans v. Puch, d. verbannte 
Sekretär u. Rat d. Erzhrzgs. Sigmund v. Österr. 
(Ebd. 1-11.) [1192 
Ure, Bauernkrieg, Türkennot u. ungar. 
Besitznahme in Kärnten unt. Kais. Friedrich III. 
(s. 13, 3764). TI. 2. Pilsen. Progr. 13. Rez.: 
Carinthia I. Jg. 104, 106-10 Hann. [1193 
1 Belagerg. Villachs 1425. Progr. 
Villach. [1193a 


Büchi, Die päpstl. Pensionen an d. 
Eidgenossen 1510-16. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 8, 124-42.) [1194 

Müller, Karl Otto, Die Schenken v. Limpurg 
im Kampf mit Zollern u. Werdenberg um 


Schweizer Erbe 1467/68. (Württb. Vierteljhfte. 
23, 375-93.) 11195 


Müller, Kari Otto, Die el- 
säss. Deutschordenskommenden 1414. 
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 30, 
199-251.) [1196 

Stenzel, Politik d. Stadt Straßburg 
am Ausgang d. Mittelalters in ihr. 
Hauptzügen. (49 v. Nr. 110.) Straßb.: 
Heitz. XXXIj, 256 S. 10 M. (76 S.: 
Pira nb, Diss. ’14.) [1197 

: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 50 Kiener. 

Jer entjens, Rainald IV., 2. u. 
letzte Regent in d. vereinigt. Herzog- 
tümern Geldern u. Jülich (1402-23). 
Beitr. z. niederrhein. G. Münst. Diss. 
13. 178 S. [1198 

Grossart, Die Landstände in d. 
Reichsabtei Fulda u. ihre Einungen 
bis 1410. Marb. Diss. 114 S. [1199 

Sichart, Die Fehden d. Grafen 
Gerd. v. Oldenburg mit d. Erzstift 
Bremen 1471 u. 1474. (Zt. d. Hist. 
Ver.f. Niedersachs. 14, 280-307.) [1200 


c) Innere Verhältnisse. 
cc) Verfassungsgeschichte; Wirt- 


geschichte; Kriegs wesen. 
Bulle, Goldene, Karls IV. v. 1356 übers. 
u. erl. v. Herb. Koch, 8. 13, 3775. Rez.: 
Thür.-sächs. Zt. 4, 94-96 Heldmann. [1201 


Bibliographie Nr. 1187—1244 


Woolt, C. N. S., Bartolus of Sasso- 
ferrato, his position in the history of 
mediev. polit. thought. (The Thirwall 
prize essay 13.) Cambr.: Univ. Pr. 13. 
xxjv, 414 8. 11202 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 584 R. 
Scholz. 

Krammer, Frage d. Laienkurrechts 
vom Interregnum bis z. Golden. 
Bulle. (N. Arch. 39, 433-67.) [1203 

Asche, Die Landfrieden in Dtid. 
unt. König Wenzel. Greifsw. Diss. 
137 8. [1204 


Seiler, Der gemeine Pfennig, e. Vermögens- 
abgabe vor 500 Jahren. Emmerich. Progr. 
4°. 29 8. 11205 

Walther, A., Ursprünge d. dt. Behörden- 
organisation im Zeitalt. Maximilians I., 8. 14. 
1258. Rez.: Viertel jschr. f. Soz.- u. Wirtsch. -G. 
13, 277-79 Rosenthal; Hist. Zt. 113, 202 f. 
Kaser. — Ra chfahl, Ursprg. d. monarch. 
Behördenorganisation Dtlds. in d. 
(Jahrbb. f. Nat. ök. 105, 433-83.) 


Schwarz, Karl, Aragon: Hofo 
im 13. u. 14. Jh. (54 v. Nr. 9.) Berl. u. 
Lpz.: Rotschild x, 1448. (4M. 40. 
Subskr.-Pr. 4 M.) [1207 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 535-37 
Holtzmann. 

Heuberger, D. älter. landesfürstl. Vicedomi- 
nate in Tirol u. d. Anfänge d. Haupt mannschaft 
an d. Etsch. (Forsch. z. G. Tirols 11, 66-74 
123—38.) [1208 

Wintterlin, Anfänge d. landständ. 
Verfassg. in Württemb. (Württb. 
Vierteljhhfte. 23, 327-36.) [1209 

Kolb, Kraichgauer Ritterschaft unt. d. 
Begierg. d. Kurf. Philipp v. d. Pfalz, e. 13, 
1273. Erwiderg. d. Verf. auf Goldschmidts 
Rez. u. Antw. v. G.: Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 12, 370-75. [1210 

Römer, H., Zur Verfassgs. d. d 
Grafsch. Ziegenhain i im 13. u. 14. Jh. 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 48, 1-118.) [1211 


Beer, Uber Losungsbücher u. Lo- 
sungswesen böhm. Städte im Mittelalt. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 31- 
95.) [1211a 

Stadsrekeningen van Leiden (139%0- 
1430); uitg. d. Meerkamp v. Emb- 
den (s. 14, 1253). D. 2: 1424-34. 
(Werken d. Hist. Genootsch. Utrecht 


3. Ser., 34.) 561 S. 11 M. [1212 
Lüttich, Stadthagener Stadtrechnungen. ( 
d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14, 327-42.) ar 


Voltelini, v., Zur Wiener Stadt- 


fassg. im 15. Jh. (In: Festschr. d. 
schafts- und Sozialgeschichte; Rechts- „ (In: Festschr 


Ver. f. Ldkde. v. Niederöst. 14.) [1214 

Borries, v., Das Straßburger Ge- 
schelle 1332. (Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 
31, 53-73.) — Ders., Zum Straßb. 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


Geschelle. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
31, 3-20.) [1215 
1 Mittag, Zur Struktur d. Haushalts 

d. Stadt Hamburg im Mittelalt. Kiel. 
Diss. 938. [1216 


Neubauer, Th., Wirtschaftsleben im 
mittelalterl. Erfurt. (Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 521-48. 
13, 132-52.) Vgl. 14, 1278. [1217 

Fellinger, Der Karmeliterorden u. 
dt. Kaufmann im Mittelalter. 


Diss. 678. [1218 
Fein, W., Die Hansestädte (s. ’14, 
1283). Schluß. (Hans. G.bll. 14, 
257-89. 15, 119-78.) [1219 


Techen, Wismars Stellg. in d. Hanse. 
(Ebd. 227-56.) [1220 
Stolz, O., E., venetian.- böhm.- 
belgisch. Verkehrsprojekt Kais. Karl 
IV. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 52, 413-22.) [1221 
3 Johs., Geschäftsreisen u. 


Gewinnanteile Endres Imhofs d. 


Älteren als Teilhabers d. Handels- 
gesellschaft,, Peter Imhof u. Gebrüder“ 
1508-25. (Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 13, 153-79.) [1222 

Koväts, Handelsverbindgn. zwisch. 
Köln u. Preßburg (Pozsony) im 
Spätmittelalt. (Mitt. a. d. Stadt- 
arch. v. Köln. H. 35, 1-32.) [1223 

Smit, H. J., De opkomst van den 
handel van Amsterdam. Onder- 
zoekingen naar de econom. ontwikke- 
ling d. stad tot 1441. Amsterd.: 


Kruyt. 3188. 4 fl. 50. 1224 
Hans. G. bll. 15, 353-62 W. Vogel. 


Müller, Karl Otto, Finanz wesen d. 
schweizer. Ordenskommenden 1414. 
(Arch. d. Hist. Ver. d. Kant. Bern 22, 
83-139.) [1225 

Meyer, Pet., Studien üb. d. Teu- 
rungsepoche 1433-1438, insbes. üb. 
d. Hungersnot 1437-38. Erl. Diss. 


82 8. 1225 
Eberbach, Die dt. Reichsritterschaft in ihr. 
staatsrechtl.-polit. Entwicklg. bis 1495, s. 14, 
1291. Rez.: Dt. Herold 14, Nr. 3 Forst 
— Battaglia; Hist. Jahrb. 35, 605 f. K. O. M.; 
Tt. d. Sav.-Stiftg. 35, G. A., 539-43 Glitsch; 
Hist. Zt. 114, 361 f. Kaser; Lit. Zbl. 16, Nr. 8 
Lerche. [1226 
Lempfrid, Beitrr. z. G. d. Hagenauer Juden 
im 14. ih. (Jahresberr. d. Hagen. Alt.-Ver. 
4/5, 110-31.) 1227 


Kurtscheid, Die Tabula utriusque juris d. 
Joh. v. Erfurt. (Franzisk. Stud. 1, 269-90.) [1 228 


Stenzel, Die geistlich. Gerichte zu 
Straßburg im 15. Jh. (Zt. f. G. d. 


— —— —4— 4 ͤ wVwV . ͤ nr rg ge een rn ee en nn nem ae à 
a — ne 


37 


Oberrh. N. F. 29, 365-446. 30, 52-95 
usw. 343-83.) [1228a 

Fischel, v., Erbrecht u. Heimfall 
auf d. Grundherrschaften Böhmens 
u. Mährens v. 13. bis z. 15. Jh. (Aus: 
Arch. f. öst. G. 106, I.) Wien: Hölder 
15. 48 S. 1 M. 10. [1229 

Lipke, Aus d. Grundbuchrecht d. 
Hallisch. Schöffenbücher. Heidelb. 
Diss. 15, 48 8. [1230 

Kohler, E., Beweis- u. Spruchtermin 
vor d. Kgl. Hofgericht 1434. (Festschr. 


f. Brunner 14, 191-205.) [1231 
Carolina, Die, und ihre Vorgängerinnen 
s. Nr. 1474. 11231 


Knapp, H., Rechtsbuch Ruprecht 
v. Freising (1328) in sein. Bedeutg. 
als strafrechtl. Quelle d. Mittelalters. 
(Aus: Arch. f. Strafrecht 61.) Berl.: 
Decker 57 S. 1 M. [1232 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 11 Gilis. 

Keussen, Der Rotulus v. S. Maria 
im Kapitol v. J. 1300. (Mitt. a. d. 
Stadtarch. v. Köln H. 35, 95-211.) [1233 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A., 484-86 


Stutz; Arch. f. kath. Kirchenrecht 95 (= 4. F., 
8), 179 f. Hilling. 


Srbik, v., Zum jus primariarum 
precum. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 35, K. A. 
4, 486-97.) [1234 

Hilling, Röm. Rotaprozesse a. d. 
sächs. Bistümern v. 1464-1513. Rege- 
sten a. d. Arch. d. Röm. Rota. 
(Arch. f. kath. Kirohenrecht 951. 
= 4. F., 3f.). [1235 


Klingelschmidt, Aus d. Anfängen d. Feuer- 
waffen am Mittelrhein. (Nass. Heimatbll. 18, 
75-82; 120f.) BR [1236 


ß) Religion u und d Kirche. 


Naumann, L., Die Wiener Taulerhandschrr. 
2739 u. 2744. (Zt. f. dt. Philol. 46, 269-85.) [1237 
Martin, F.,Ausd. päpstl. Supplikenregistern. 
(Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldke. 54, 97-116) [1238 
Bünger, Aktenfragmente e. Pro- 
vinzialkapitels d. Dominikanerprov. 
Saxonia zwisch. 1418 u. 1430. (Zt. 
f. Kirch.-G. 35, 502-28.) ı [123% 
Kaiser, Hans, Annahme d. Wiener 
Konkordats durch Bisch. Ruprecht 
v. Straßb. (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 
29, 604.11.) 1240 
old, Das wiedergefundene Renten- 

buch d. geistl. Brüderschaften zu Bergen a. 
R. (Diplomatarium Bergense). (Pomm. Jahrbb. 
15, 1-30.) [1241 
Minges, Trilogium animae d. Ludwig v. 
Preuß. O. F. M. (Franzisk. Stud. 1, 291-311.) [1242 
Doelle, Statuten d. Klarissen zu Weißenfel- 
1513. (Ebd. 356-62.) 11243 


Stöckerl, Bruder David v. Augsburg. 
E. dt. Mystiker a. d. Franziskaner- 


+38 


orden. (Veröff. a. d. kirchenhist. 
Semin. München. 4. R., 4.) Münch.: 
Lentner, xvj, 284 S. (6 NI. 20. Subskr.- 
Pr. 5 M. 60.) (48 S.: Münch. Diss.) [1244 

Zoepf, Die Mystikerin Marg. Ebner 
(c. 1291-1351). (Beitr. z. Kult.-G. d. 
Mittelalters 16.) Lpz.: Teubner. jx, 
177 S. 8M. [1245 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 19 Bihlmeyer; 
Hist. Jahrb. 36, 174 Pfleger; Hist. Zt. 115, 
340 f. Joachimsen. 

Sommerfeldt, 155 Joh. v. Dambach, Domi- 


nikanermönch "Prof. d. Theol., + 1372. 
(Zt. f. kath. Theol. 38, 816.) 11246 
; Petrus v. Dresden. 
Beitr. z. G. d. Laienkelches. (Zt. d. 
Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 18, 
227-38.) [1247 
Zibermayr, Die Legation d. Kar- 
dinals Nikol. Cusanus u. d. Ordens- 
reform in d. Kirchenprov. Salzburg. 
(29 v. Nr. 1287.) Münst.: Aschendorff. 
xx, 128 S. 3 M. 75. [1248 
Rez.: Forsch. usw. 3. G. Tirols usw. 12, 
139-41 Schatz; Hist. Jahrb. 86, 175f. Seppelt; 
Stud. usw. z. G. d. Bened. - Órdens X F. 5, 
578-80 Chr. Schmitz; Mitt. d. f. Salzb. 
Ldkde. 55, 225-29 M. B. 
Klapper, Das dt. Privatgebet im ausgeh. 
1 (Eorr. bl. d. Gesamt- Ver. . 


Vonschott, Geistig. Leben im Augu- 
stinerorden am Ende d. Mittelalters 
u. zu Beginn d. Neuzeit. (129 v. Nr. 2.) 
Berl.: Ebering 15. 180 S. 4 M. 80. [1250 

Doelle, Die Observanzbewegung in 
d. sächs. Franziskanerprov. bis z. 
Beginn d. Glaubensspaltung. Mit 
Berücks. d. Martinianisch. Reform 
in Kursachs. Münst. Diss. x, 56 S. [1251 

Schlecht, Ecks Anfänge. (Hist. 
Jahrb. 36, 1-36.) 


Lechleitner, Kampf um d. Rechts- 
kraft d. dt. Konkordate im Bistum 
Trient. (Zt. d. Ferdinand. 3. F., 57, 


132. 1253 

Kirsch, Prozeß geg. d. Klerus „1253 
weg. Verweigerg. d. Zahlung d. Kreuzzugs- 
ne 1280. (Zt. f. schweiz. Kirch.- 11 A 

Schmitz, Caj., Zustand d. süddt. 
Franziskaner-Konventualen am Ausg. 
d. Mittelalters. (Tübing. Diss.) Düs- 
seld.: Schwann 15. xuj, 107 S. 


3M. [1255 

Leistie, Die Abte d. St. Magnusstiftes in 
Füssen 1397-1488 (s. ’14, 100: Schluß. (Stud. 
z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 4, 641-70.) [1256 

Wülk, Einfluß d. württ be "Grafen auf d. 
Wahl d. Pröpste bezw. Äbte in d. unt. ihr. 
Schutze stehend. Stiftern u. Klöstern. Beitr. 
z. Kirchenpolit.d. Grafen v. Württemb. (Württb. 
Vierteljhfte. 23, 242-55.) 11257 


Ver. f. d. Niederrh. 97, 78-110.) 


Bibliographie Nr. 1244—1298 


Meyer, Otto, Die Brüder d. gemeins. Lebens 
in Württemb. 1477-1517 (s. 135 1316). Schluß. 
(Bll. f. württb. Kirch.-G. 18, 142-160.) Auch 
Tüb. Diss. 13. 618. Bes.: Hist. Jahrb. , 
36, 177f. Löffler. [1258 

Hümpfner, Heinrich v. Friemar. (Zt. d. Ver. 
f. thür. G. N. F. 22, 49-64.) Vgl. 07, 3167. [1259 


Böhmer, H., Die Waldenser von 


Zwickau u. Umgeg. (N. Arch. f. 

sächs. G. 36, 1-38.) [1260 

y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Matthaesius, Auszug d. dt. Studen- 
ten a. Prag 1409. (Mitt. d. Ver. f. 
G. d. Dt. in Böhm. 52, 451-99. 53, 


58-110 u. Erl. Diss.) [1261 
Huyskens, Junggraf Wilh. Waldeck an 
d. Universit. Köln 1509/10. dan: d. et 


Dittrich, Plautus u. Terenz in 1 u. 
Schulwesen d. dt. Humanisten. Diss. 
15. 90 8 Rez.: Zt. f. G. Egg usw. 6, 
277-84 Br. Alw. Müller. [1263 


Rupprecht, Die älteste G. 8 Univ.-Biblioth. 
München, 1472-1500. (Zbl. f. Bibliothw. 32, 
21-28.) [1264 

Hehle, 2 Bibliothekstiftgn. in Ehingen a. D. 
v. 1475 u. 1508. (Württb. Vierteljhfte. ze 219- 
87. 5 


The age of Erasmus. Oxford: 


Allen, 
Clarendon Pr. 302 S. 6 sh. [1266 
Res.: Hist. Zt. 116, 140 f. W. Köhler. 
Wolkan, Neue Briefe von u. an Niklas 
von Wyle. (Beitır. 3. G. d. dt. Sprache 39, 
524-48. [1267 


Väterbuch, Das, a. d. Leipz., . 
heim. u. Straßburg. Hs., 
Reißenberger. (Dt. Texte d. ittel- 
alt. 22.) Berl.: Weidmann. xxv, 


643 S. 23 M. [1268 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 42 Strauch. 
Massey, Text- u. Quellenstudien zu d. anon. 

mitteldt. Gedicht von d. sieben weisen Meistern 

Marb. Diss. 70 8. [1269 
Poppen, Alexander-Buch Joh. Hartliebe u. 

seine Quelle. Heidelb. Diss. 80 8. [1270 


Dehio, Aus d. Übergang d. Mittelalters zur 
Neuzeit. (Dehio, Kunsthist. Aufsätze 119- 


p 
Sachs, C. L., Das Nürnberger Bauam i 
Ausgange d. Mittelalters. (10 v. Nr. 87.) Münch 
u. Lpz.: Duncker & H. 15. x, 79 8. 2 M. 60. [1272 

eumann, W., . Paul in 
Dorpat. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostsee- 
Provinzen Rußlands 13, 5-15; 3 Tat.) 
Becker, F., Die Profanbaukunst d. 
Bitterordens in Preußen. Greifsw. Diss. 
[1274 

“ Winkler, Studien z. G. d. nieder- 
länd. Miniaturmalerei d. 15. u. 16. Jh. 
(32, 3 v. Nr. 52.) Wien: Tem : 
Lpz.: Freytag. 2°. S. 277-342, 21 Taf. 
89 M. (1275 


\ 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30 jähr. Krieges, 1517—1648 39 


Bossert, H. Th., Der ehem. Hochaltar in 
Uns. Lieb. Frauen Pfarrkirche zu Sterzing, 
Tirol. (Zt. d. Ferdinand. 3. F., 58, 1-132.) [1276 


Escherich, Grünewald - Bibliogr. 
(1489-Juni 1914). (177 v. Nr. 51.) 


Straßb.: Heitz. 61 S. 4M. [1277 
Koch, Ernst, Valent. Lendestreich u. andere 
Saalfelder Maler um d. Wende d. Mittelalters. 
Archiv. Forschen. (3 v. Nr. 170.) Jena: Fischer. 
628. 2M. [1278 
Zimmermann, H., Hans Burgkmairs d. 
älter. Holzschnittfolge z. Geneal. Maximilians I. 
(Jahrb. d. Preuß. Kunstsammign. 36, 39-64 
u. Beih. 8. 1-20.) — v. Baldass, Desselb. Ent- 
nn zu Jörg Erharts. Reiterbildn. Maximilians 
(Jahrb. d. Kunsthist. Sammlgn. d. Allerh. 
Kaiser 31, 359-62.) [1279 
B., Mittelhochdt. Dichtungen auf 
Wi d d. 15 Jh. (Ebd. 32, 231-53.) [1280 
Junius, Spätgotische sächs. Schnitzaltäre 
. ihre Meister. (Beitr. zZ. Kenntn. d. mittel- 
alter). Bildnerei im Ke. Sachs.) Bern. Diss. 
92 8.; 25 Taf. Rez.: N. Arch. f. sächs. 1 
3761. Beschorner. [128 


Sartori, Volkskundliches a. Dortmund. 
Chroniken. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks- 
kde. 11, 81-93; 194-203.) [1282 

Stehlin, E. spanisch. Ber. üb. e. Turnier 
in Schaffhausen 1436. (Basler Zt. 14, a 

1283 


76). 
Sudhoff, Kurpfuscher, Ärzte u. Stadt- 


behörden am Ende d. 15. Jh. (Arch. f. G. d. 
Medis. 8, 98-124.) [1284 


5. Zeit der Reformation, Gegen- 
reformation und des 30Ojührigen 
Krieges, 1517—1648. 


a) Reformationszeit, 1517—1555. 


Wolf, Gust., Quellenkde. d. dt. 
Reform.-G. Bd. I: Vorref. u. allg. Ref.- 
G. Bd. 2: Kirchl. Ref.-G. TI. 1 Gotha: 
Perthes 15 f. xjv, 582 S. 16 M. xij, 
362 8. 12 M [1285 

Bez.: Ew f. kath. Kirchenrecht 95, 693-98 
Göller; Bll. f. württb. Kirch.-G. 19, 185-87 
Grieb; Monatshfte. f. rhein. Kirch.- G. 10, 
191f. Rotscheidt; Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch.- 
G. Westfal. 18, 180-82 Bothert; Hist. Jahrb. 
37, 433-37 Löffler. 

Archiv f. Rdf.-G. Texte u. Unter- 
suchgn. (s. 14, 3817). Nr. 43-51 (Jg. 
11, 3-13, 3). S. 161-320; 320; 
240 8. l [1286 

Studien u. Texte, Reformations- 
geschichtl., hrsg. v. J. Greving (s.’14 
3818). 27/28: Aug. Brandt, Joh. Ecks 
Predigtstätigkeit an U. L. Frau zu 
Ingolstadt 1525-42. xıj, 239 S. 6 M. 
40.—29 s. Nr. 1248. — 32: Karl Otto 
Müller, Aktenstücke z. G. d. Re- 
form. in Ravensburg 1533-77. = = 


2M.40. 

Res.: v. 8/10 (Schottenloher, Jak. 
Ziegler): Hist. Zt. 115, 146-48 Brecht. — Rez. v 
18/14 (Wappler, Stellg. Kursachsens u. Phil. v. 


Hess. 3. Täuferbewegung): Dt. Lit.-Ztg. 14, 


Nr. 48 (auch v. 14, 1459) Kawerau. — Bes. | 


v. 20 (Lemmens, Aus ungedr. Franziskaner- 
briefen d. 16. Jh.): Ebd. 15, Nr. 12 Barge. — 
Rez. v. 27/28: Zt. f. Kirch.-G. 36, 226-28 
O. Clemen; Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 7 Schorn- 
baum: Lit. Zbl. 15, Nr. 12 Buchwald; Hist. 
pol. Bll. 156, 296-99 Hirschwald. 


Luther, M., Werke. Krit. Gesamt- 
ausg. (s. 14, 3819). Bd. 31, Abt. 2. 
(Josaias Vorles ag. 1527-30 u. Vorlesg. 
üb. d. Hohelied 1530-31.) xnj, 771 S. 
24 M. Bd. 40, Abt. 2. (In epistolam 
ad Galatos Commentarius 1531 [1535] 
u. Vorlesgn. üb. d. Psalmen 2. 51. 45. 
[1532]. Nachtrr. u. Berichtigungen.) 
615 8. 19 M. Bd. 48. (Forts. u. 
Schluß d. Genesis-Vorlesg.) XXAVIIj, 
825 S. 26 M. Bd. 51. (Predigten 1545 
u. 1546, Psalmenauslegungen 1534-36 
u. Schrr. a. d. Jahren 1540/41.) xvj, 
733 S. 23 M. Bd. 52. (Hauspostille.) 
XXXV, 843 S. 26 M. 40. — Tischreden. 
Bd. 3. xtjv, 738 S. 23 M. 60. paes 

Clemen, O., Beitrr. z. Lutherforschg. (s. 
1368). Forts. (Zt. f. Kirch.-G. 36, 115.2) — 
O. Albrecht, Kleine Beitrr. 3. Lutherforschg. 
(Theol. Stud. u. Krit. 15, 80-106; 239-63.) — 
Kawerau, Zur Frage nach d. Zuverlässigkeit 
Joh. Aurifabers als Sammlers u. Herausgebers 


Lutherscher Schrr. (Arch. f. Bef.-G. 12, 155- 
57.) [1289 


Luther’ s correspondence and other 
contemporary letters. Hrsg. v. P. 
Smith. 1: 1507-21. Philadelphia: 


Luther. Publ. Society ’13. 583 S. [12% 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 22 Kawerau. 
Giese, E., Untersuchgn. ub. d. Verhältn. 

von Luthers Sprache zur Wittenberg. Drucker- 

sprache. Hall. Diss. 15. 152 8. 11291 
Florer, Luther's use of the e i ver- 

sions of the Bible. 1. Ann-Arbor, Michigan: 

Wahr ’12. 52 8. 35c. Rez.: Dt. Lit-Ztg. 15, 

Nr. 10 Kawerau. 11292 
Luther, J., Stud. 3. Bibliogr. d. Kirchen“ 

postille Luthers. (Aus: Zbl. f. Bibliothw. 82.) 

Lpz.: Harrassowitz 15. 34 8. 1 M. 11 

. e {1 

Nieländer, Die beiden Plakatdruoke 


d. Ablaßthesen Luthers. (Zt. f. Kirch. 


G. 35, 151-65.) | [1294 
Kalkoff, Die Bulle „Exsurge“. 
(Ebd. 166-203.) [1295 
Morel-Fatio, Témoignage es ol sur les 


interrogatoires de Luther & la diste de Worms 
en avril 1521. (Ann. de la Faculté des Lettres 
de Bordeaux 4. 8., Année 86, Bull. Hispan. 16, 
Nr. 1.) [1296 _ 
Kühn, J., Zur Entstehg. d. Wormser 
Edikts. Untersuchg. üb. d. Reihen- 
felge d. ältest. Entwürfe Aleanders 
nebst e. Exkurs. (Zt. f. Kirch.-G. 35, 


372-92; 5 11297 
u. W. Friedensburg, Melanchtho- 
niana. nt . Ref.-G. 11, 228.) E. angebl. 
Praeceptor Melanchthons. Melanchth. u. d. 
Kurbrandenb. Städte 1547. Schoenbaum 
Zum Briefwechs. Melanchthons. (Zt. f. Kirch. 


40 


G. 86, 277 f.) Brief an d. beiden Bürgermeister 
Ohr. Tezel u. L. Tucher v. Nürnb. 1538. [1298 

Braun, Fr., Lazar. Spengler u. Hieron. v. 
Berchnishausen. (Beitrr. g. bayer. Kirch.-G. 
22, 1-27; 49-65; 97-120.) [1299 

Köhler, W., Brentiana u. andere Reforma- 
toria (s. 14, 1378). Forts. (Arch. f. Ref.-G. 11, 
241-90. 18, 228-89.) [1300 

Friedensburg, W., Die Anstellg. d. Flacius 
Nlyricus an d. Univ. Wittenberg. (Ebd. 
302-9.) [1301 

Corpus ref. (s. 14, 1380). 90, 11/12591, 
3-4; 95, 8 u. 96, 1-3. \Zwingli’ s Werke, 
hrsg. v. Egli, Finsler u. W. Köhler, 
Bd. 3, 11/12. S. 721-800. Bd. 4, 161- 
320. Bd. 8 = Briefwechs., Bd. 2, Lfg. 
8f. S. 561-824. Bd. 9 = Zwinglis 
Briefe. Bd. 3, Lfg. 1-3. 15 f. 240 S. (3M. 
Subskr.-Pr. 2 M.). [1302 


— — — — 


Althaus, Zur Charakteristik d. ev. Gebets - 
literatur im Ref.-Jahrh. Leipz. Univ.- 
4°, 107 8. 3 M. 50. Rez.: Hist. Zt. 115, 6231. 
W. Köhler. [1303 

Hofmann, Hans, Das erste Leipzig. Gesang- 
buch v. M. Blume, Lpz. 1530. Neudr. Ge- 
schichtliches üb. d. 1. Leipz. Gesangb. u. 
textkrit. Anmerkgn. zu einzeln. Liedern desselb. 
Lpz.: Quelle & M. 113, 30 S, 1 M. 60. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 20 Kawerau. [1304 

Vetter, Das älteste Ordinationsformular d. 
luth. Kirche. (Arch. f. Ref.-G. 12, 64-75.) — 
M. Ren, E. latein.-dt. Katechismus f. d. Schule 
su Graz 1544. (Ebd. 47-63.) [1305 


Redlich, O. R., Jülich-Bergische 
Kirchenpolitik am Ausgang d. Mittel- 
alters u. in d. Ref.-Zeit (s. 14, 3835). 
Bd. 2: Visitationsprotokolle. Tl. 2: 
Berg (1550-91) mit urkdl. Beilagen 
v. 1442-1592 nebst Einleitg., Wort- 
u. Sachregist. zum 2. Bde. (28, 2, 2 
v. Nr. 429.) 15. XXIIj, 70%, 486 S. 
19 M. ` [4306 

Rez.: Zt. d. Berg. G.-Ver. 48, 313-16; Hist. 
Jahrb. 36, 677 Paulus; Zt. d. Sav.-Stiftg. 36, 
Kan. Abt., 540f. Rieker; Gött. gel. Anz. 16, 1- 
24 Hashagen; Arch. f. kath. Kirchenrecht 96, 
826-33 Hilling. 

Palias, Die Registraturend. Kirchen- 
visitationen im ehemal. sächs. Kur- 
kreise (s. 12, 1285). Abt. 2, Tl. 5: 
Die Ephorien Liebenwerda u. Elster- 
werda (= Nr. 433.) xxxj, 596 S. 
15 M. [1307 

Haß, Die ältest. Entwürfe e. Kon- 
sistorialordng. f. d. Kurmark Bran- 
denb. Veröff. v. Meusel. (Forsch. 
z. brand b. u. pr. G. 27, 1-54.) Akten- 
stücke. — Meusel, Zur Entstehg. d. 
Konsistorialordnung v. 1543. (Ebd. 
545-47.) [1308 


Oncken, Sebast. Franck als Historiker. 
(Oncken, Hist.-pol. Aufsätze 1, 273-319.) — 
Ders. Aus àd. letst. ‚Jahren Francks. (Ebd. 
321-41.) [1809 


Bibliographie Nr. 1298—1849 


Arnecke, Schloß Peine währ.- u. nach d. 
Hildesheim. Stiftsfehde 1519-1603. Unbekannte 
Teile 8. „Henning Brandis’ Diarium“ m. 2 
urkdl. u. e. Brief-Beilage. (Zt. d. Harz. Ver. 47, 


141-58.) 11310 
Arbusow, Ambr. v. Gumppenbergs Bericht 
üb. e. Mission d. Erzbisch. Job. B enfeld 


v. Riga vor d. Eroberg. Roms 1527. (Sitzungs- 
berr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprov. Rußlands 
12, 346-66.) 11311 

Brom, Ital. bericht over d. laatsten Gelder- 
schen oorlog. (Bijdrr. etc. v. h. Hist. Genootsch. 
te Utrecht 36, 185-51.) 11312. 

Kolberg. Aus d. Leben d. letzt. kath. Bi- 
schöfe Schwedens. 1: Joh. Braske v. Lin- 
köping u. d. Bischöfe Mauritius Ferber u. 
Johs. Dantiscus. 2: Joh. Magnus v. Upeala 
u. Hrzg. Albrecht v. Preuß. (Vera. d. Vorlesgn. 
d. Akad. Braunsberg 8. 8. 14.) 48 8. — Ders., 
Aus d. Briefwechs. d. Erzbischöfe v. ul are 
Joh. u. Olaus Magnus mit d. Bisch. hs 
Dantiscus v. Kulm u. Ermland (Verz. d. Vor- 
lesgn. d. Akad. Braunsb. S. 8. 16.) 67 8. [1318 


Blarer, Gerw., Abt v. Weingarten 
1520-1567, Briefe u. Akten, bearb. v. 
Hnr. Günter. Bd.1: 1518-47. (16 
v. Nr. 427.) Stuttg.: Kohlhammer. 


xxxjx, 672 S. 9 M. 11314 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 30, 301 f. 
Haering; Dt. Lit.-Ztg. 16. Nr. 2 Bossert; 
Hist. Zt. 115, 625-27 W. 

Schottmüller, Offizielle Berichtigung e. hist. 
Darstellg. durch d. Danzig. Rat (Mitt. d. Westpr. 
G.-Ver. 14, 27-31.) Danz. Aufstand 1525 
betr. 11315 

Akten u. Urkunden. Niederländ., z. G. d. 
Hanse u. z. dt. See-G., bearb. v. Häpke. 
1: 1531-57, s. 13, 3929. Rez.: Vierteljschr. 
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 381 f. Wätjen, Hist. 
Zt. 115, 143-46 Keußen. [1316 

Woite, Die Testamente Philippe d. Groß- 
müt. Greifsw. Diss. 67 8. [1317 

Brief d. Just. Menius an d. Söhne Johann 
Friedrichs 1547. (Arch. f. Bef.-G. 12, 76 f.) [1318 

Haehnle, Nachrr. a. d. Reutling. Archiv 
zum Fürstenkrieg von 1652. Reutl. Progr. 
4°. 358. [1319 


Brieger, Th., Die Ref. s. 14, 1406. Rez.: 
Preuß. Jahrbb. 157, 327 f. Hobohm: Hist. Zt. 
115, 141-48 W. Köhler. — Gust. Krüger, Ge- 
danken zu Briegers Ref.- G. (Theol. Stud. u. 
Krit. 14, 106-15.) 11320 

Seeliger, Dt. u. engl. Reformation. Lpz. 
Hinrichs 15. 288. 6560 Pfg. Res.: Theol. 
Lit. a 16. Nr.4 Kawerau; Hist. Zt. 116, 
241 £ W.K. 1321 

Schritten d Ver. f. Ref.-G. (s. 14, 1408). 
115. (Jg. 31, 9/41.) Vgl. Nr. 1344 u. 1414. 11322 

Zur katechet. Unterweisung im 
Zeitalt. d. Ref. u. Orthodoxie. (Leipz. Univ.- 
Progr.) Lpz.: Hinrichs 15. 4°. 59 S. 2 M. 20. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18 Knoke. [1323 


Scheel, M. Luther. Vom Katholizis- 
mus zur Reformation. Bd. 1: Auf d. 
Schule u. Universität. Tübing.: Mohr 


15. xıj, 309 S. 7 M. 50. [1324 
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 2 G. B.; Arch. f. 
Ref.-G. 18, 74-77; Dt. Lit.-Ztg. 18, Nr. 14 
Aug. Baur; Theol. Lit. Ztg. 18, Nr. 11 Kawerau: 
Theol. Lit. bl. 16, Nr. 5 Preuß. u. Entgegng. 
v. Sch.: Theol. Lit.- Ztg. 16, Nr. 18. 
Hauszath, Luthers Leben. 3. Ausg. (s. 14. 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1617—1648 41 


4111). Bd. 2, X, 511 8. 7 M. Rez.: 
Ztg. 15, Nr. 6 Kawerau. 

Ziegler, Luther. (Ziegler, Menschen usw. 
18-30.) — M. Lehmann, Luther u. Zwingli 
(Preuß. Jahrbb. 163, 13-25.) — Ritschl, Luthers 
seelische Kämpfe in sein. früher. Mönchszeit. 
(Intern. Wochenschr. 5, 65-84.) — Kalkoft, 
Luthers Antwort auf Kajetans Ablaßdekretale 
30. V. 1519. (Arch. f. Ref.-G. 11, 161-75.) 
Vgl. 12, 3662. [1326 

Gottschick, Luthers Theologie. (Zt. f. Theol. 
u. Kirche. Jg. 24, Erg. Hft.1.) Tübing.: Mohr. 
92 8. (3 M., f. Abonn. 2 M.). Rez.: Zt. f. Kirch.- 
G. 35, 606 f. Kropatscheck. [1327 


Böhmer, H., Luthers Romfahrt. 


Lpz.: Deichert 183 S. 4 M. 80. [1328 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 604 f. O. Clemen; 
Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 16/17 Kawerau. 
Ziegler, Melanchthon, d. humanist. Genosse 
Luthers. (Ziegler, Menschen usw. 31-45.) — 
W. Die Soziallehren Melanchthons. 
(Hist. Zt. 116, 64-76.) [1329 
ehrmann, Libor. Schwichtenberg, e. literar. 
Gegner Bugenhagens. (Arch. f. Ref.-G. 12, 
285-95.) 11330 
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis u. 
d. Ref. (s. 14, 3862). 14, 2 u. 15. 
Bd. 3, S. 1-228. 1331 
Inh.: Farner, Zwinglis Entwicklg. zum 
Reformator nach sein. Briefwechs. bis Ende 
1522. Forts. (S. 97-115; 129-41; 161-80.) Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 49 Aug. Baur. — Ders., 
Anna Reinhart, d. Gattin Zw.’s. (Ebd. 197-211.) 
— Finsler, Zwinglis Schrift „Eine Antwort, 
Valent. Compar gegeben“ von England aus 
zitiert. (115-17.) — Zickendraht, Das Blut- 
wunder in Oberflachs v. 26. Juli 1531. (117-24.) 
— W. Köhler, Aus d. G. e. Zwinglibriefes. 
(124-27.) — Ders., Antistes Zwingli. (194.) — 
Ders., Zw.s. Abreise nach Marburg 1529. 
(2221.) — Gagliardi, Unbekannte Quelle zu 
H. Bullingers Ref.-G. (Bernh. Sprüngli.)(141-48.) 
— Wuhrmann, 2 Namensvettern als Zwinglis 
Helfer am Großmünster. (148-53.)— Bordorf- 
Gwalter, Die Geschwister Rordorf u. ihre 
Beziehgn. z. Zürcher Ref. (180-93.) — Hegi. 
Schlacht b. Kappel u. d. Näfengeschlecht (211 
21.) 11332 


Dt. Lit.- 
[1325 


Schmitt, Wilh., Landgraf Philipp 
d. Großm. v. Hess. u. d. Schwäb. 


Bund 1519-31. Marb. Diss. 15, 
152 8. [1 333 
Dobmeyer, Pfalzgraf Philipp d. 


Streitbare. Münch. Diss. 139 S. [1334 
W., Lübeck u. d. Streit 

um Gotland, 1523-26 (s. ’14, 1437). 
Tl. 2: Bis z. Abschluß 1526. (Hans. 
G. bll. 14, 463-78. 15, 229-62.) [1335 
Außerer, Kardinal Bernhard v. Cles 
u. d. Papstwahl 1534. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. 35, 114-39.) [1336 
Gagliardi, Die Schlacht v. Pavia 
auf d. Teppichen d. Mseums zu 
Neapel. Tl. 1. (Neujahrsbl. d. Feuer- 
werker-Ges. in Zürich: 15.) Zür.: 
Beer & Co. 15. 40 S.; 4 Taf. 3 M. 


60. 1337 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 26 Haebler. 


— — 4 ü ——ᷣ—ß . — — • —6ſ . ů —́—́ä4ü j ̃˙ÜPl.ð—r.ññßñßßů3ßX—ßvX—ßL:x—x—2xßxßsß;·᷑4l a o r 


Platzhoff, Frankreich, d. dt. Reichs- 
tag u. Kurpfalz vom Passauer Vertrag 
bis z. Tode Heinrichs II., 1559. (Zt. 
f. G. d. Oberrh. N. F. 29, 447- 
63.) [1338 

Ebering, Kampf um Siena 1552-55 
m. bes. Berücks. d. Schlacht b. 
Marciano (2. 8. 1554). Sieg d. Kaiser- 
lichen üb. d. Franzosen. (Erlang. Diss.) 
Berl.: Ebering. 62 S.; Taf. 1 M. 
60. [1339 


Schiller, Pl., Zur G. d. Ref. u. Gegenref. 
im mittler. Mühlviertel. Progr. Wien 31 8. [1340 
Büchi, Kard. Schiner u. d. Ref. (Vereinsschr. 
d. Görres-Ges. 14, 3, 34-42.) [1341 
Hartl, Über d. pfalz. Kurfürsten u. ihre 
Stellg. x. Glaubenserneuerg. 1517-59. (Ober- 
pfälz. Bll. Beibl. z. Amberger Volkszeitg. 13. 
Nr. 11-25.) [1342 


Ried, Durchführg. d. Ref. in d. 
ehem. freien Reichsstadt Weißenburg 
i. B. (Hist. Forsch. u. Qu. hrsg. v. 
J. Schlecht. 1.) Münch. u. Freising: 
Datterer 15.136 S. (4 M. 50. Subskr. 


Pr. 4 M.) [1343 
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 22, 45-48 

Schornbaum; Hist. Jahrb. 36, 676 f. Paulus; 

Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 25 / 26 Bossert. 


Bürckstümmer, G. d. Ref. u. 
Gegenref. in d. ehem. freien Reichs- 
stadt Dinkelsbühl 1524-48. Tl. 1 u. 2. 
(Tl. v. Nr. 1322.) Lpz.: Haupt.] 167; 


103 S. 4M. [1344 
Rez.: Bll. f. württb. Kirch.-G. 19, 187-80 

Be ; Beitr. z. bayer. Kirch.-G. 22, 236-39 
ug 


Weigel, Erster Reform.-Versuch in 
d. Reichsstadt Kaufbeuren u. seine 
Niederwerfg. (Beitrr. z. bayer. Kirch.- 
G. 21, 145-56 usw. 241-53.) [1345 

Bossert, Zur G. Stuttgarts in d. 
1. Hälfte d. 16. Jh. (Württb. Jahrbb. 
f. Statist. u. Ldkde. 14, 138-243.) [1346 

Ficker, Johs., Bildnisse d. Straßb. 
Reformation. (Quell. usw. z. Kirch. - 
u. Kultur-G. v. Els.-Lothr. 4.) Straßb.: - 
Trübner. 4° 13 Taf.; 20 S. 3 M. 
20. [1347 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’15, Nr. 8 Bossert. 

Vierling, Das Ringen um d. letzt. 
d. Katholizismus treuen Klöster Straß- 
burgs zur Zeit d. Ref. u. Gegenref. 
(8 v. Nr. 10.) Straßb.: Herder. 124 8. 
3 M. 20. (45 S.: Straßb. Diss. 13.) [1348 

Sohm, W., Territorium u. Ref. in 
d. hess. G. 1526-1555. (Marb. Habil. 
Schr. u. XI, 1 d. Veröff. d. Hist. Komm. 
f. Hessen u. Wald.) Marb.: Elwert 15 


xvj, 186 S. 6 M. [1349 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 47 K. Bachmann; 
Lit. Zbl. 15, Nr. 49 Brinkmann; Theol. Lit. - 


*42 


Ztg. 15, Nr. 25/26 Diehl; Zt. d. Sav.-Stiftg. 36, 
Kan. Abt., 534-40 Hasenclever. 
Heymach, Dan. Greser. Lebensbild a. d. 
Zeit d. Ref. (Nass. Ann. 42, 70-81.) [1350 
Bockmühl, Minorit Johs. Meynertzhagen, 8. 
Lebenswerk u. s. Anteil an d. Handbüchlein 
d. ev. Bürgers. (Theol. Arbeiten a. d. rhein. 
wiss. Pred.-Ver. N. F. 15, 1-87.) 11351 


Classen, Beitrr. z. G. d. Reichsst. 
Aachen unt. Karl V. (Zt. d. Aach. 


G.-Ver. 36, 1-98.) [1352 
Forsthof, Die Ref. in Mülheim a. d. Ruhr. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 9, 257-72.) [1353 


Redlich, O. R., Zur Einführg 
Interim in Wesel u. Soest. (Düssel- 
dorf. Jahrb. 26, 259-66.) [1354 
' Kinghorst, Die Grafschaft Diepholz 
zur Zeit ihr. Überganges an d. Haus 
Braunschw.-Lüneb. Beitr. z. G. d. 
Grafschaft im 16. Jh. Münst. Diss. 
12. 173 8. [1355 

Heerdegen, G. d. allg. Kirchen- 
visitation in d. Ernestin. Landen 
1554/55. (Suppl.-Hft. 6 v. Nr. 167.) 
Jena: Fischer. xj, 182 S. 4 M. 1955 
25 S.: Jen. Diss.) 

Rez.: N. Arch. f. sachs. G. 36, 18331. 1885 
Müller. 

Herrmann, Rud., Die Generalvisi- 
tationen in d. Ernestin. Landen zur 
Zeit d. Lehrstreitigkeiten d. 16 Jh.: 
1554/55, 1562, 1569/70, 1573. (Zt. d. 
Ver. f. thür. G. N. F. 22, 75-156.) [1357 

Boehmer, H., Zur G. d. Leisnig. Kastenordng. 
(N. Arch. f. sächs. d. 35, 379-52.) [1858 

Doelle, Aus d. letzt. Tagen d. Franziskaner 
zu Meißen. (Franziskan. Studien = er [1369 
Tetzn i . (Beitrr. z. 

sächs. Kirch.-G. 28, 116-57.) 0 360 


Kaweran, Bisch. Matthias v. de 1 d. 
Ordination ev. Geistlicher. (Jahrb. f „ brandb. 
Kirch.-G. 13, 56-62.) [1861 


Strecker, Ueb. Pommerns ae an 
Bugenhagen. (Monatsbll. d. Ges. f. G. 
’18, 124 f.) Vgl.: Wehrmann (Ebd. 152) ). 11362 

W e, Posener Fürstentag 1543. (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 15, 1-10.) [1863 

Wendt, Kirchenpolitik u. Stadtbefestig. in 
Breslau 1529-33. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 


48, 74-88.) (1364 
Arbusow, Die en d. Rigaschen 
Franziskaner geg. Vordringen d. 


Luthertums u. ihre Folgen. (Sitzungs- 
berr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprov. 
Rußlands 13, 21-70.) [1365 


b) Gegenreformation und 30 jahr. Krieg, 
1555—1648. 


'Schmidt, Geo., Tagebuch d. Christoph v. 
Bismarck 1625-40. (Thür.-sächs. Zt. 5, 67- 
98.) [1366 

Wäschke, Eindrücke vom Kurfürstentag zu 
Regensburg 1630. Auszüge a. d. Tagebuche 
Chris tians II. V. Anhalt. (Dt . Dt. G. bil. 16, 67-76; 
103-32; 147-52.) [1367 


Bibliographie Nr. 1849—1414 


Clauß, H., Öttinger Briefe Jak. 
Andreäs. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 
21, 34-37; 72-89.) [1368 

Platzhoff, Die Gesandtschaftsbe- 
richte Hub. Languets als hist. Quelle 
u. als Spiegel sein. Persönlichkeit. 
(Hist. Zt. 113, 505-39.) [1369 

Briefwisseling tussch. Margaretha 
van Parma en Charl. de Brimeu, 
Graaf van Megen, stadhouder van 
Gelderland (1560-67). Door van 
Veen. (Werken, uitg. door „ Gelre“. 
Nr. 11.) Arnhem: Gouda Quint. 12, 
631 S. 9 fl. [1370 

Ungern-Sternberg, v., Urkk. z. G. 
d. schwed. - poln. Krieges a. d. J. 
1600-27. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. 
d. Ostseeprov. Rußlands 12, 172- 


204.) 11371 


Brants, Avis sur les affaires d. 
Pay-Bas adr. & l’archid. Albert par 
Phil. de Croy, comte de Solre. (Bull. 
de la Comm. R. d’hist. de l' Acad. 
R. de Belg. 83, 254-79.) Vgl. 13, 
4002. 11372 

Kordzikowski, Aus d. Studien im 8 N 
Stadtarchiv. (Sitzungsberr. d. Ges. f. 
Ostseeprov. Rußlands 13, 131-44.) 11278 

Erlässe, Dt., d. Reformations-Kom- 
mission in Böhmen an d. Bürger u. 
andere Einwohner d. Städte 1627-30. 
Hrsg. v. Podlaha. Prag 15. 92 S. 
3 K. 11374 

Ahnlund, Öfverläggningarna i riks- 
rådet om tyska kriget 1628-1630. 
(Svensk hist. tidskr. 34, 108-23.) [1375 

Blum, Einnahme Freiburgs durch 
Hrzg. Bernhard v. Weimar 1638, 
geschild. nach d. in d. l. Bi- 
blioth. zu Gotha liegend. handschriftl. 
Nachl. Bernhards. (Alemannia 42, 
65-79.) [1376 


Schenner, Die protest. Matrikeln v. Znaim. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 19, 51-77; 
248-62. 20, 220-35.) [18 877 

Schornbaum, Aus d. Matrikeln d. Pfarrei 
St. Johannis zu Ansbach 1553-89. (Beitrr. 
z. bayer. Kirch.-G. 21, 124-31 usw. 253-67.) [1378 

Goltz, v. der, Lieder d. Herzogin Elisabeth 
v. Braunschw.- Lüneburg, Gräfin v. Henneberg 
zu Hannov. 1553-55 gedichtet. (Zt. d. Ges. f. 
niedersächs. Kirch.-G. 19, 147-208.) [1379 

Kawerau, 2 Briefe aus d. Tagen d. luther. 
Orthodoxie. (Arch. f. Ref.-G. 12, 301-3.) [1380 

Rotscheidt, Brief d. Tilmann Heßhusius an 
d. Lutheraner“in Wesel, 7 
5. Mai 1583. (Monatshfte. 
8, 368-73.) — Ders., Deagl. 3. Febr. 1604. 
(Ebd. 213-24.) [1381 

Wotschke, E. dogmat. Sendschreiben d. 
Unitariers Ostorod. (Arch. f. Bef.-@. 12, 137- 
54.) 8 1382 


— — 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648 4 3 


Losch, Ph., Ilias Malorum. Beitr. 2. G. d. 
Ness. Verbesserungspunkte. (Zt. f. Kirch.-G. 35, 


413-37.) [1383 
Pastor, G. d. Päpste im Zeitalt. d. kath. 
Bet. u. Restauration, 1550-59, s. 14, 1494. 


Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 426-29 Friedens- 
burg; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr.5 W. Köhler; 
Tt. f. schweiz. Kirch.-G. 9, 157-60 Segmüller; 
Lit. Zbl. 15, Nr. 47 Fed. Schneider. [1384 

Weigner, M., Der Verfall u. d. Auflösg. d. 
liv]. Ordens unt. Kettler im Zusammenhg. mit 
d. Verhalten d. Nachbarstaaten. (Vierteljschr. 
f. Wappenkde. usw. 42, 131-86.) [1385 


Koss, Die Schlachten bei St. Quen- 
tin (10. 8. 1557) u. b. Gravelingen 
(13. 7. 1558). (118 v. Nr. 2.) Berl.: 


Ebering. xvj, 161 S. 4 M. 80. [1386 
Rez.: Hist. Jahrb. 36, 707 f. F. Schröder. 


Schäfer, O., Der niedersächs. Kreis 
i558-1562 mit bes. Berücks. Braun- 
schw.-Calenbergs, Braunschw.-Lüne- 
burgs u. Mühlhausens. Hall. Diss. 


79 8. [1387 

Ehses, Des selig. Petr. Canisius Votum üb. 
d. Laienkelch zu Trient 15. Juni 1562. (Hist. 
a 36, 105-9.) ; [1888 


Einzug Kaiser Maximi- 
lians II. in Wien 1563. (Berr. u. Mitt. 
d. Alt.-Ver. Wien 46/47, 9-34; 


5 Taf.) [1 389 
Ehses, Schlußakt d. Konzils v. Trient. 
(Vereinsschr. d. Görres-Ges. 14, 3, 43-53.) [1390 
Grente, Saint Pie V. (Les saints.) Paris: 
Lecoffre. X, 253 S. 2 fr. Bes.: Theol. Lit.-Ztg. 
15, Nr. 14 Hugo Koch. 139 


Huybers, Don Juan van Oostenrijk, 
landvogt d. Nederlanden (s. 14“, 3923). 
Dl. 2. Amsterd.: Van der Vecht. 12, 3568. 
3fl. 50. (TI. 1: Utr. Diss. 13.) [1392 

Japiske, Onafhankelijkheidsdag 26. 
Juli 1581. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. 
R., 1, 213-40.) [1393 


Reuter, R., Franz v. Alenç a (Anjou) u. 
d. Augsb. Reichstag 1682. (zt. d . Hist. Ver. 
4. Schwab. u. en 40, 40-76.) 1 


kath. Theol. 30, 171-80.) 
Schweizer, J., Der Frankfurt. De- 
putationstag 1590. (Hist. Jahrb. 36, 


37-104. [1396 

Loebl, Der Schleier Fr. v. Kreckwitz als 
kaiserl. Gesandter bei d. Hohen Pforte. (Zt. 
d. Ver. f. G. Schlesiens 48, 160-73.) [1397 


Steinwenter, Steiermark u. 
Friede v. Zoitvatorok (1606). (Aus: 
Arch. f. öst. G. 106. I.) Wien: Hölder 
15. 84 S. 1 M. 70. [1398 

Kybal, Henri IV et Jacques Ie* pend. 
Vaffaire de Clèves et de Juliers en 
1609 et 1610. (Melanges d’hist. off. 
.& Bömont 581-600.) [1399 

Althaus, Die Prinzipien d. dt. ref. 
Dogmat. im Zeitalt. d. aristotel. 
Scholastik. Untersuchg. 2. altprot. 


Müneh. Diss. 13. 57 S. 


Deichert 275 8. 


Theologie. Lpz.: 
7 M. 50. | 1400 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 596f. Kropat- 


scheck: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 20/21 Lobstein; 
Lit. Zbl. 16, Nr. 19 Petersen. 

Geyl, Christ. Suriano, Resident von de 
serenissime Republiek van Venetie in den Haag 
1616-23. Leiden. Diss. 13. xjv, 195 8. [1401 


Helmecke, Frhr. v. Bronckhorst- 
Batenburg, Graf v. Anholt. Münst. 


Diss. 127 8. [1402 

Ahnen, Die, d. Grafen Tserclaes v. Tilly 
(Dt. Herold 14, Nr. 5.) — v. Mülverstedt, 
nun. 4 mütterl. Ahnen u. deren Wappen. 
( r. 6. 


Kramer, Jos., Die diplom. Tätigkeit 
d. Kurf. Brandb. Geh. Rates Sam. 
v. Winterfeldt 1624-27 u. d. geg. dies. 
geführte Strafprozeß. Bonn. Diss. 15. 
97 8. [1404 

Altmann, A, Regensburg. Kur- 
fürstentag. TI. 1: Vor-G. Kap. 1 u. 2. 
Münch, Diss. 13. 72 S. [1405 

Carlsson, Gustaf II. Adolf och Stral- 
sund 1628-juli 1630. Diss. Upsala 


12. xjx, 246 8. [1406 
Rez.: Svensk. hist. tidskr. 34, Ofvers., 36-45 
Ahnlund. 


Höpfl, Belagerungen Regensburgs 
1633 u. 1634 durch Bernh. v. Weimar 
u. durch d. Kaiserlichen u. Ligisten. 
[1407 

Baur, Jos., Philipp v. Sötern, 
geistl. Kurfürst zu Trier u. seine 
Politik währ. d. 30 j. Krieges (s. 98, 
1239). Bd. 2: Bis z. westf. Frieden u. 
d. nürnberg. Vollzugstage (1650). 15 


58, 447 S.; 5 Taf. u. Kte. 4 M. [1408 
Rez.: Trier. Arch. 24/25, 247. 
Pfaff, Zum Tode Bernhards v. Weimar. 
(Alemannia 4 42, 189-91.) [1409 


Groß, Der Überfall v. Tuttlingen 
24. Nov. 1643. (Schrr. d. Ver. f. G. d. 
Bodensees 43, 1-13.) 1I [1410 


Hegemann. Die Gegenref. in Bischof - 
lack. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Öst. 35, 1-80.) [1411 

Hrejsa, Die Böhmische Konfession, 
ihre Entstehg., ihr Wesen u. ihre G. 
(Ebd. 81-123.) ` [1412 

Lukášek, Jáchyen Ondřej hrabě 
Slik. (Joach. Andr. Graf Schlick.) 


Prag 13, 340 S. [1413 
: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
52, EI Beil., 431. Stehlik. 


Loesche, Zur Gegenref. in Schlesien. 
Troppau, Jägerndorf, Leobschütz. 
Neue archival. Aufschlüsse. 1: Trop- 
pau-Jägerndorf. (32, 1/2 v. Nr. 1322.) 
Lpz.: Haupt 15. jx, 2538. 2 M. 
40. [1414 


44 


Kopp, K. A. Ldw. Bircher, 1583-1640. (G. 
freund. Mitt. d. Ver. d. 5 Orte 69, 197fl.) [1415 


Kleinert, Ed., Der Bieler Tausch- 
handel 1594-1608. (VI, 2 v. Nr. 5.) 


Zür.: Leemann. 237 S. 4 M. 50. [1416 
Rez.: Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10, 1571. 
Büchi; Anz. f. schweiz. G. 15, 116-19 Bähler. 


Theobald, Einführg. d. Reform. in 
d. Grafsch. Ortenburg. (Beitr. 2. 
Kultur-G. d. Mittelalters usw. 17.) 


Lpz.: Teubner. 136 S. 4 M. 80. [1417 
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 92 
Fr. Roth; Zt. f. Kirch.-G. 35, 613 O. Clemen; 
Hist. Jahrb. 35, 920 Paulus; Theol. Lit.-Ztg. 
’16, Nr. 20/21 Barge. 
„ Grundzüge d. pfälz. Politik beim 

Beginn d. Gegenref. Progr. ER 
16 8. 1 

Gollwitzer, Enchenreuth im 30 1. Kriege 

(Arch. f. G. v. Oberfrank. 25, 3, 1-32.) [1419 

Kasp. v. Seckendorf, Bisch. v 
Eichstätt. (Der Katholik 4. F., 14, 262-76 
361-74; 443-66.) 

Spindler, Heinrich V. v. Knö 
Fürstbisch. v. Augsburg, 1598-1646 
> kirchenpolit. Tätigkeit. Frei- 

Diss. ’15. 260 S. 1421 

Vd ſonmg, Elisab. Herold, Abtissin v. Ober- 
schönenfeld. Lebensbild a. d. Zeit d. 30). 
Krieges. (Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ordens 
N. F. 4, 463-81; 607-20.) 422 

Kolb, Das Stift im 30 J. Krieg. (Bil. 
N Kirch.-G. 18, 1-53; 105-41. 111 = 

[14 


Ile, Einführg. d. Ref. im Markgräf- 
lerland u. in Hochberg, 1556-61. (Freib.. 
Diöz.-Arch. N. F. 15, 1110.) [1424 

Bauer, Fr., Ref. u. Gegenref. in d. 
früher. nassau-bad. Herrschaft. Lahr 
Mahlberg. Lahr: Schauenburg 15 


en, 


360 S. 4 M. 50 1425 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 23 Diehl; 
Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 31, 149-51 Bossert. 


Haug, Fl. H., Die Grafschaft Wertheim im 
30 J. Kriege, 1618-20. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 30, 96-108.) [1426 

Herr, Der Bürgerkrieg zu Mülhausen 1587 
Finingerkrieg genannt. (Alemannia 42, 80- 
113.) 1427 


Haupt, E., Die Reichsstadt Mühl- 


hausen 1641-50. Hall. Diss. 81 S. [1428 
Rodewald, Casp. Streccius. E. sponheim. 
Pfarrerleben a. d. Zeit d. groß. Krieges. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 9, 129-60.) — 
Back, Die Pfarrei Enkirch 1560-1630. (Ebd. 
8, 321-55.) — H. A. Gr imm, Berichtigungen u. 
Ergänzgn (Ebd. 9, 208-20.) k, 
Pfarrei Wolt 1560-1620. (Ebd. 8, 277-87.) [1429 
0 0. R., Aus d. kirchl. Leben d. ber- 
gisch. Landes im 16. u. 17. Jh. (Zt. d. Berg. 
G.-Ver. 47, 152-89.) — Ders., Das Vorgehen 
d. jülich-clevisch. Regierg. geg. ref. Predigt 
u. Bilderstürmerei 1564-67. Beitr. z. Kirchen- 
polit. d. Hrzgs. Wilhelm V. (Ebd. 190-212.) [1430 
Pauls, E., Zur G. Jakobes v. Baden u. d. 
- Geisteskrankheit ihr. Gemahls. (Monatsschr. 
d. Berg. G.-Ver. 21, 141-52; 162-70.) 
Goldschmidt, H., 
e (Zt. d. 
91. 


[1431 
Spanische Raubzüge in 
Berg. G.-Ver. 47, 251- 
[1432 


| 
11418 
11426 
ring 
[ 
1 
f. 
gr 
[ 
[ 
Die 


Bibliographie Nr. 1415—1475 1 


Hollweg, Johs. Schumacher gen. Badius 
(Theol. Arbeiten a. d. rhein. wiss. Predig.-Ver. 
N. F. 15, 47-61.) Vgl. 14, 1529. — Forsthoff, 
Wyrich VI., Graf v. Daun-Falkenstein, Herr 
zu Broich. e. Schirmherr d. Protestantismus. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 9, 225-49.) — 
Boc ihh Adr. Corn. van Haemstede in Jülich. 
(E 238-53.) — Kessel, Zur Lebens-G. d. 
erst. N d. luth. Kirche im Hrzgt. 
Cleve Mag. J. Hesselbein. (Ebd. 225-38.) [1438 


Garrelts, Johs. Ligarius. Sein Leben 
u. seine Bedeutg. f. d. Luthertum 
Ostfrieslands u. d. Niederlande. Em- 
den: Schwabe 15, Xv, 179 S. 3M. [1434 
Japiske, De Staten-Generaal van 
1576. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 


D. 3, 1-39.) [1435 

Reyntjes, Groningen en omme- 
landen 1580 tot 1594. Gron. Diss. 
XXV, 205 8. [1436 


Muller, S., Het verbod van bet 
kath. godsdienst in de prov. Utrecht 
1581. (Nederl. Arch. voor kerkgesch. 
N. F. 11, 97-102.) [1437 

Kasjan, De Pro-Acta d. Dordtsche 
Synode in 1618. Diss. Rotterdam: 


de Vries. 392 8. [1438 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 6 W. Köhler. 


Essen, van der, Les progres du 
luthéranisme et du calvinisme dans 
le monde commercial d’Anvers et 
l’espionnage polit. du marchand Phil. 
Dauxy, agent secret de Marguerite 
de Parme, 1566f. (Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 14, 152.234.) 
Vgl. 12, 1404. [1439 

ensburg, W., Aus d. letzt. Tagen d. 
Kryptocalvinismus in Wittenberg. (Arch. f. 
Ref.-G. 12, 296-300.) [1440 

Böttcher en im 30j. Kriege. 
H. 1: 1618-31. (Zt. Harz-Ver. 47, 81-103; 
na Sep. amp: Huch ’14. ıM. Res.: 

d. Harz-Ver. 48, 76-79 Eckerlin; Thür.- 
Ae Zt. 6, 80-83 Arndt. H.2: 1631-48. 
(Halberstädt. Ztg. u. Intelligenzbl. 14, Unter- 
haltungsbl. Nr. 104-11, 175-90, 215-19.) H. 1 
u. 2 in e. Bde. verein. Halberst.: Schimmelburg. 
3 M. 50. [1441 

Waas, Die Generalvisitation Ernsts d. 
Frommen im Hrzgt. Sachs.-Gotha 1641-45 
(s. 14, 1546). Schluß. (Zt. d. Ver. thür. G. 
N.F. 22, 157-87.) [1442 

8 plittgerber, Die Gegenref. im Kreise Schwie- 
bus (s. 14, 1547). Schluß. (Jahrb. f. brandb. 
Kirch.-G. 11/12, 77-112.) [1443 

Wehrmann, Von d. letzt. Mönchen im 
Augustinerkloster zu Anklam. (Monatsbil. d. 
Ges. f. pomm. G. 13, 66-78.) [1444 

Zunker, Kirchspiel Neuenkirchen b. Greifs- 
wald um d. Zeit d. 80j. Krieges. (Pomm. 
Jahrbb. 15, 31-66.) [1445 

Krebs, J., Vorstoß Kais. Ferdinhnds II. 
geg. die Piastenherzöge 1629. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schlesiens 48, 89-112.) [1446 

Frölich, G., Litauische Kirchen u. Dörfer 
im Hauptamt Insterburg um 1590. (Zt. d. 
Altert.-Ges. Inst erb. 15, 31-64.) 11447 

Lange, Har., Johs. Colerius. Lebensb. aus 
d. Zeit d. Unterganges livländ. Selbständigkeit. 


“ 


Zeit d. Reformation, Gegenreformation u. d. 30jähr. Krieges, 1517—1648 #45 


{Bitzungsberr. d. Ges. 


f. G. d. Ostseeprov. 
Bußlands 12, 105-36.) 11448 


c) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß 
von Religion und Kirche). 
Pastor, v., Ungedr. Beschreibg. d. Beichsst. 


Aachen a. d. J. 1561 v. F. Ruggieri s. Nr. 
237. [1449 


Dürr, Hat d. 30j. Krieg d. dt. Kultur ver- 
nichtet ? Beleuchtg.d. Frage durch d. Darstellg. 
d. Schicksale d. Reichsstadt Heilbronn. (Württb. 
Vierteljhfte. 23, 302-28.) (1450 

Schlosser, J., Die Lehre vom Widerstands“ 
recht d. Untertanen geg. d. legitime Fürsten- 
gewalt bei d. Katholiken d. 16. Jh. Bonn. 
Diss. 1018. [1451 


Thiel, Zur G. d. inneröst. Kriegs- 
verwaltg. im 16. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. 
f. Steierm. 12, 159-70) [1452 

Löbl, E. mährische Anleihe im Zeit- 
alt. d. Fürstenschulden u. Domänen- 
verpfändungen vor d. 30j. Kriege. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 18, 
353-82.) [1453 

Siebeck, Die landständ. Verfassg. 
Hessens im 16. Jh. (= Nr. 141) Kassel 
Dufayel. 185 S. 3 M. 60. (49 S.: Kiel. 
Diss.) [1454 

Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 48, 229-33 
Lichtner; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 43 Brinkmann. 

Schwarz, Pet., Die Landstände d. 
Erzstifts Trier unt. Lothar v. Metter- 
nich 1599-1623. Münst. Diss. 15. 
65 8. [1455 

Koken, H., Die Braunschweig. Land- 
stände um d. Wende d. 16. Jh. unt. 
d. Herzögen Julius u. Heinr. Julius 
1568-1613 im Hrzgt. Braunschw.- 
Wolfenb. (Kiel. Diss.) Braunschw.: 
Appelhans & Co. 53 S. 1 M. 50. [1456 

Haß, M., Die kurmärkisch. Stände im letzt. 
Drittel d. 16. Jh., 8. 14, 3968. Rez. Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 28, 598-601 Rachfahl; 
Vierteljschr. f. S0z.- u. Wirtsch.-G. 18, 470-74 
H. Goldschmidt; Hist. Vierteljschr. 17, 555-60 
Oßwald. 11457 

Raspe, E. Erbschaftssteuer u. e. Vermögens- 


steuer in Mecklenburg zur Zeit d. 30 j. Krieges. 
(Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G. 79, 191- 
200.) 11458 


— 


Beyhoff, Die Stadt Gießen im 
Zeitalt. d. 30 j. Krieges unt. bes. 
Berücks. d. wirtschaftl. Verhältnisse. 
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. N. F. 22, 
1-128.) (45 S.: Gieß. Diss.) [1459 

Dürr, Zur Frage d. wirtschaftl. Wirkungen 
d. 30 j. Krieges (Viertel jschr. f. Soz.- u. Wirt- 
sch.-G. 13, 422-29.) 

Wiedenmann, Anfänge d. oberbayer. Stein- 
kohlenproduktion u. d. Reichsstadt Augsburg 
1594-1602. (Zt. d. Hist.-Ver. f. Schwab. usw. 
40, 113-56.) [1460 


Evers, W., Das hansische Kontor in 
Antwerpen. Kiel. Diss. 15. 140 S.; 
4 Taf. [1461 


i 


. Thimme, H., Quellen z. G. d. ital. 
Kaufmannschaft in Köln um d. Wende 
d. 16. Jh. (Mitt. a. d. Stadtarch. v. 
Köln. H. 35, 33-94.) [1462 

Bijlsma, Oud-Rotterdamsche Groen- 
lands-Vaart. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 
5 R., 2, 194-215.) — Ders., Rotter- 
dams Amerika-Vaart in de 1. helft d. 
17. eeuw. (Ebd. 3, 97-142.) [1463 

Tomfohrde, Die Heringsfischerei an 
d. Bohus-Len-Küste 1556-89. (Arch. 
f. Fischerei-G. H. 3, 1-192.) 11464 

Rez.: Hans. G. bll. 15, 201-9 Vogel; Zt. d. 
Ver. f. hamb. G. 20, 141-45 Jagow; Jahrbb. 
f. Nat. ök. 105, 542 f. Aubin. 

Hagedorn, Ostfrieslands Handel u. Schiffahrt 
vom Ausg. d. 16. Jh. bis 2. Westf. Frieden. 
1580-1648, 8. 13, 1578. Rez.: Engl. hist. rev. 


28, 779-81 Unwin; Hist. Zt. 113, 388-92 
Vogel. . , [1465 
Krieg, L., Die Schalfahrt im 16. Jh. 
u. ihre wirtschaftsgeschichtl. Bedeutg. 
(Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G. 79, 
1-70.) [1466. 
Wotschke, Die Posener Post in alt. Zeit. 
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 15, 56-60.) [1467 
Jastrow, Kopernikus“ Münz- u. Geldtheorie. 
(Arch. f. Sozialwiss. 38, 734-51.) [1468 
Goldschmidt, H., Besitz u. Steuer von Adel 
u. Geistlichkeit in d. Ämtern Jülich u. Alden- 
hoven. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 47, 227-50.) [1469 
Below, v., Zur G. der Kötter. (Vierteljschr. 
k. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 208.) [1470 


Moeller, E. v., Herm. Conring, d. 
Vorkämpfer d. dt. Rechts 1606-81. 
(31 v. Nr. 340.) Hannov.: Geibel 15. 
116 S. 4 M. | [1471 

Mayer, M., D. Zivilprozeßrecht d. 
Reichsst. Schwäb.-Wörth (Donau- 
wörth) im 16. Jh. (Erlang. Diss.) 
Donauw.: Auer. 123 S. 2 M. 

Rez.: Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 64, Nr. 5/6 
Kochne. [1472 

Frieß, Erstes landesfürstl. Lehenallodifika- 
tionsprojekt in d. Erzherzogtümern Österreich 
unt. u. ob. der Enns 1642. (Festschr. d. Ak. 
Ver.dt. Historiker Wien 111-27.) [1473 


Carolina, Die, und ihre Vorgänge- 
rinnen. Text, Erläuterg., Geschichte. 
Hrsg. u. bearb. v. Kohler (s. 05, 1116). 
Bd. 4: Wormser Recht u. Wormser 
Reformation. 1: Alter. Wormser 
Recht. Von Kohler u. Koehne, 
unt. philol. Beihilfe v. Feist. Halle: 
Waisenhaus 15, x, 328 S. 10 M. [1474 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 36, Germ. Abt., 
587-90 Kisch; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 31, 
308-13 Merk; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
14, 158-60 K. O. Müller. f ; 

Segall, Gesch. u. Strafrecht d. 
Reichspolizeiordngn. v. 1530, 1548 
u. 1577. (Strafrechtl. Abh. 183 u. 
Gießen. Diss.) Bresl.: Schletter xvj, 
193 S. 5 M. [1475 


#46 


Höniger, Die Armeen d. 30 j. Krieges. (Beih. 
z. Milit.-Wochenbl. 14, 300-23.) [1476 
Müller, Karl Otto, E. „Loblied“ auf d. 
Tübinger Collegium illustre 1617. (Württb. 
Vierteljhfte. 23, 428-30.) [1477 


Thudichum, M. Ch. A., Calvin als Pä- 


dagoge. Münch. Diss. 15 103 S. [1478 
Carl, J. B. Schuppe Bedeutg. f. d. 
rudi (Zt. f. G. d. Erziehg. 4, 1-22.) [1479 
Bauer, Eug., Beitrr. z. G. d. latein. Schulen 

d. Kur-Oberpfals im Jahrh. d. Nef. Münch. 
Diss. 15. X, 121 8. [1480 
Andr. Libavius u. seine Tätigkeit 

am Gymn. zu Rothenburg. Bothenb. Progr. 
13 / 14. 33 8. 11481 
„ Joh. Sturm. (Ziegler, Menschen 
46-62.) — Paasch, J. Sturms u. Calvins 
Schulwesen. E. Vergleich. Münst. Diss. ’15. 
79 8. [1482 
Virnich, Anfänge d. Kölner Jesuitenschule. 
(Anm. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96, 1-24.) [1483 
Schumacher, K., Zur Düsseld. Schul-G. d. 
16. u. 17. Jh. (Düsseld. Jahrb. 26, 291-97.) [1484 
Voigt, J. F., Beschlüsse v. Rat u. Bürger- 


schaft weg. Gründung d. Akad. G iums, 
1610, 1611, 1618, 1621. (Mitt. d. Ver. f. hamb. 
G. Bd. 11, 322-30.) [1485 


Dersch, Die Bücherverzeichnisse d. Franzis- 
kanerklöster Grünberg u. Corbach. (Franziskan. 
Stud. 1, 488-78.) [1486 

Beemelmans, Dr. Blas. Spieß u. seine Bücher. 
(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. hr. 30, 252-81.) [1487 


Löffler, 20 Briefe d. Herforder Fraterherrn 
Jak. Montanus an Willib. Pirckheimer. (Zt. f. 
vaterl. G. usw. Westfal. 72, I, 22-46.) [1488 

Nägele, Beitrr. 3. G. d. Humanismus im 
Benediktinerstift Wiblingen. Briefe u. Gedichte 
a. d. Korrespond. Wolfg. Rychards v. Ulm 
m. Wiblinger Mönchen. (Stud. usw. z. G. d. 
Bened.-Ordens N. F. 4, 482-515; 621-40.) [1489 

Schlüter, Joach., Die Frömmigkeit u. d. 
theolog. Prinzipien d. Hugo Grotius. Rost. 
Diss. 47 8. — 8. Görres, Ist Grotius kath. 
gestorben? (Hist.-pol. Bil. 154, 1-11; 132-44; 
161-738.) [1490 


Triebnigg, Wolfg. Schmeltzl, d. Wiener 
Hans Sachs. Wien: Gerlach & W. 15. 235 8. 
5 M. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 108-95 
Kaindl. [1491 

Blume, R., Die Gestalten in d. ältest. Volks- 
buche vom Faust u. ihre Beziehgn. zu Staufen 
im Breisgau. (Schau- in's-Land 41, 37-56; 
73-98.) Vgl. 14, 1601. — Ders., G. d. Gast- 
hauses zum „Löwen“ in Staufen im Breisgau, 
d. Stätte d. Untergangs d. geschichtl. Faust. 
(Alemannia 42, 141-58.) [1492 

Diehl, P. H., Die Dramen d. Thomas Naogeor- 
gus in ihr. Verhältn. zur Bibel u. zu Luther. 
Münch. Diss. 15. 81 8. [14983 

Brandl, Sebast. Wild, e. Augsburg. Meister- 
singer. (Forsch. z. neuer. Lit.-G. 48.) Weim.: 
Duncker. 1708. (8M. Subskr.-Pr.: 6M. 65.) 
(67 8.: Münch. Diss.) [1494 

E., Das „Speculum mundi“ d. 


Barth. Ringwaldt. (Germ. Abh. 47.) Dresd.: 
Marcus 15. 165 8. 5 M. 60. (60 8.: Marb. 
Diss. 16.) 11495 


Behrend, F., Wolfh. Spangenberg. (Jahrb. f. d. 
usw. Els.-Lothr. 30, 136-60. 31, 109-48.) [1496 
Wels, Opitzens polit. Dichtgn. in Heidel- 
berg. (Zt. f. dt. Philol. 46, 87-95.) [1497 
Schlosser, H., Moscheroschiana. Beitrr. zu 
e. Darstellg. d. Lebensschicksale M's. währ. 


Bibliographie Nr. 1476—1548 


sein. wiederholt. Aufenthaltes im jetz. Bezirk 
Lothringen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 26, 
130-254.) . [1498 


Dehio, Die Krisis d. dt. Kunst im 16. Jh. 
(Dehio, Kunsthist. Aufsätze 145-62.) Vgl. 14, 
4010. [1499 

Pfister, R., Das Würzburger Wohnhaus im 
16. Jh. Würzb. Diss. 15. 4°. 688. [1500 

Bruhns, L., Die beiden Peter Dell u. Thomas 
Kistner, 3 Würzburger Bildhauer d. 16. Jh. (Arch. 
d. Hist. Ver. v. Unterfrank. 55, 103-22.) [1501 

Dirksen, Die Gemälde d. Martin de Vos. 
Berl. Diss. 116 8. [1502 


Zwonkin-Grünberg, Rembrandt in 
sein. Selbstbildnissen. Bern. Diss. 


12. 35 8. [1503 
Demmler, Th., Der Meister d. Breisacher 
Hochaltars (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammign. 35, 103-35.) [1504 
Grüter, J., Joh. Kuper u. d. Holzschnitze- 
reien d. Renaissance in Münster währ. d. 16. Jh. 
(= Nr. 144.) Münst.- Coppenrath. 64 8.; 13 Taf. 
5 M. [1505 
Nägele, 5 Generationen e. 
gießerfamilie Neidhart. Dokumente u. Monu- 
mente z. G. d. Bronzeplastik d. Renaissance. 
(Aus: Württb. Jahrbb. f. Statist. usw. 14, 
112-37.) Stuttg.: Kohlhammer. 75 Pf. [1506 


Sommerfeldt, G., Die Reisebeschreibg. e. 
Altmärkers u. d. Reisebrief e. Jenenser Magi- 
sters a. d. 17. Jh. (Thür.-sächs. Zt. 4, 29-44.) 
— K. v. E. hallisches Wohnhaus 1632. 
(Ebd. 62-73.) — O. Mörtzsch,h Vornehmer 
Dresdner Haushalt zur Zeit d. 30j. Krieges 
(Dresdn. G.bll. 14, Nr. 1 u. 2.) 11507 

Husung, Stammbucheintragungen a. d. 
Frühzeit d. Univ. Helmstedt. (Braunschw. 


Magaz. 14, 54-58.) [1508 
Volkskundliches a. d. Kräuter- 
büchern d. 16. Jh. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 


24, Be) Wie Müller, Zur G. d. Aberglau- 
bens bergrafschaft 


in d. O Katzenelnbogen. 
(Ebd. 293-303.) [1509 
„ Hexenprozesse im Fürstent. 


Brixen. (Forsch. usw. 3. G. Tirols 11, 9-18 usw. 
227-48.) — Schüller, Eifeler Hexenprozeß 1614. 
(Trier. Chron. N. F. 10, 129-59; 1842.) [1510 

Leidinger, Studien z. Turnierbuche Hrzg. 
Wilhelms IV. v. Bayern. (Altbayer. Monats- 
schr. 12, 108-27.) 11511 


6. Vom Westfälischen Frieden bis 
zum Tode Karls VI. und Fried- 
rich Wilhelms I., 1648 — 1740. 


Brom, Beschrijving van den aanslag o 
Amsterdam in 1660, ededed. (Bijdrr. etc. z 
h. Hist. Genootsch. Utrecht 35, 105-22.) [1512 

Turenne, Maréchal de, Mémoires, 
publ. p. P. Marichal (s. 11, 1466). 


T. 2: 1654-59. 9 fr. [1513 
Hirsch, Ferd., Zur Lebens-G. D. 8. v. Buchs. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 553-55.) Vgl. 
10, 3549. [1514 
Kriegsbilder a. d. 17. Jh. Nach Aufzeich- 
. d. Braunschw.-Wolfenb. Obersten Hans 
v. Schweinits. : (Braunschw. Magaz. 15, 
Nr. 1-3.) (1515 


Srbik, v., E. holländ. Ber. üb. Kais. Leopold I. 
u. 8. Staatsmänner. (Festschr. d. Ak. Ver. dt. 
Historiker Wien 129-43.) [1516 


Vom Westf. Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedr. Wilhelms J., 1648—1740 *47 


Keußler, Fr. v., E. ander a. d. 
Ende d. 17. Jh. mit Nachrr. üb. d. Ostsee- 
Provinzen. (Sitzungsberr. d. Ges. 5 d. usw. 
d. Ostseeprovinzen Rußlands 12, 380-87.) [1516 

Staatsverträge Preußens a. d. Regi 
zer . Friedr. Wilhelms I., hreg. v. Loewe, 

13, 4129. Rez.: .g j 
Bittner; Hist. Vierteljschr. 17, 456 f. O. Weber; 
Hist. Tt. 113, 449 Pantenius: Dt. Lit. Ztg. 
15, Nr. 29 Stolze 11517 

Wolft, Rich., Vom Berliner Hofe 
zur Zeit Friedr. Wilhelms I. Berr. d. 
Braunschw. Gesandten (W. Strate- 
mann) in Berlin 1728-33, hrsg. u. 
erl. (= Nr. 182.) Berl.: Mittler. xTj, 


3108. 6M. 50. 11518 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 606 f. 
Hein; Hist. Zt. 117, 127-29 Stolze. 


Elsner v. Gronow, Die öffentl. 
Meinung in Dtld. gegenüb. Holland 


nach 1648. Marb. Diss. 64 S. [1519 
Krauß, R., Die ältest. Stuttgart. Zeitungen. 
(Württb. Vierteljhfte. 28, 365-74.) [1520 
Loserth, Prophezeiungen d. Jesuitenpaters 
une Stredonius a. Brünn üb. Ereignisse m 
d. Regierungszeit Kaiser Leopold I. (Zt. d. 
Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 19, 113 f.) [1521 
Kiotzsoh, Die Liebeszaubereien d. Gräfin 
v. Rochlitz, "Maitrense Kurf. Johann Georgs IV. 
v. Sachs. Hrsg. v. Jühling. (Rara. Bd. 3.) 
Stuttg.: Lutz 3398. 4 M. 50. 11522 


Lehnen, Beitrr. z. kurfürstl.-trier. 
Politik unt. Karl Kaspar von der 
Leyen 1652-76. (Trier. Arch. 22/23, 
51-138 u. Straßb. Diss.) [1523 

Dürrwächter, Zur bayer. G. unt. 
Ferdinand Maria u. Max Emanuel. 
(Hist. Jahrb. 35, 543-89; 753- 
80.) [1523 

Koser, Der Gr. Kurfürst u. Karl X. 
v. Schweden. (Hohenzoll. Jahrb. 18, 
4-18.) [1524 

Lauridsen, Havde de gottorpske Hertuger 
efter 1658 (60) Medarveret till de kongelige 
Dele af Slesvig? (Dansk bist tidsskr. a R., 
5, 287-309.) 1525 

Gollub, Der Gr. Kurfürst u. Polen 
1660-68. Berl. Diss. 140 S. [1526 

Scheichl, Der Malteserritter u. Generalleutn. 
Jak. Bretel v. Crémonville, d. Gesandte Lud- 
wigs XIV. am Wiener Hofe 1664-73, d. Mann 
m. d. schwarzen Maske. (117 v. Nr. 2.) Berl.: 
Ebering. 2348. 6M. Rez.: Hist. Jahrb. 36, 
685 f. Zöchbaur; Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18 
Platshofl; Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10, 238 f. 
Seitz. [1527 

Arnold, R., Geburtsort und Geburtstag v. 
Sophie Charlotte d. erst. Königin v. Preußen. 
(Mitt. d. Ver. £. G. usw. v. Osnabr. 38, 284- 
815.) [1528 


Ferd., Der Gr. Kurfürst u. 
Ostfriesland 1681-88. (18 v. Nr. 149.) 
Aurich: Friemann. 91 S. 1 M. 60. [1529 

Hirsch, Ferd., Der Gr. Kurfürst u. d. 
pfalz. Erbfolgestreit 1685-88. (Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 27, 55-96.) [1530 


Heyne, Erw., Die Feldzüge d. kur- 
sächs. Armee geg. Frankreich 1688-90. 


Leipz. Diss. 162 S.; Kte. [1531 
King, H. L., Brandenburg and the Engl. 
Revolution of 1688. Freib. Diss. 61 S. [1532 


Kilchenmann, Die Mission d. engl. 
Gesandten Thom. Coxe in d. Schweiz 
1689-92. (VI, 1 v. Nr. 5 u. Bern. Diss.) 
Zür.: Leemann. 176 S. 3 M. 30. [1533 

Fahrmbacher, Kurf. Johann Wil- 
helms Kriegsstaat im spanisch. Erb- 
folgekriege 1700-1714. (Zt. d. Berg. 


G.-Ver. 47, 11-84. 48, 105-91.) 1534 
Pekrun, Hof u. Politik August d. Starken 
im Lichte d. Portrait de la Cour de Pologne. 


TI. 1. Friedland. Progr. 4°. 65 8. (1535 
Droysen, Zu Friedrichs d. Gr. Geburt u. 
Taufe. (Hohenzoll. Jahrb. 18, 241.) (1536 


Zesiger, Das bernische Heer im Zwölferkrieg. 
(Anz. f. schweiz. G. 14, 142-52.) 11537 


Szekfü, A szämuzött Rákóczi (Der 
verbannte Rákoczi). Budap. ’13. 
418 8. [1538 

Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. forschg. 36, 
378-92 Eckhart. 

Schaefer, Elise, Friedr. Wilh. v. 
Grumbkows Rolle in d. auswärtig. 
preuß. Politik vornehml. 1732-35. 
Marb. Diss. 104 S. [1539 


———— > š 


Jordan, R., E. Krummauer Stadtschreiber 
R. d. Beginne d. 18. Jh.: J. F. A. Tschernichen. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 52, 365 
412.) [1540 

Nabholz, Der Kampf b. Wohlenschwil 
3. Juni 1663. (Anz. f. schweiz. G. 14, 11-41. Jusa 

Müller, Jos., Landweibel Jos. 

Beitr. 3. G. d. Zwölfer-Krieges. (Zt. f. 8 7 8 
Kirch.-G. 15 201-20; 279-311.) 11542 

Nägelsbach, Wie man im 18. Jh. d. bayreuth. 
Pfarrer zu Kriegszwecken brandschatzte. (Beitrr. 
z. bayer. Kirch.-G. 21, 7-20.) [1543 

Lerche, Hrzg. August d. J. zu Braunschw.- 
Wolfenbüttel, D. Joh. Baith. Schupp u. d. 
Obrist Schott 1657/59. (Braunschw. Magax. 
14, 61-69.) — O. Hahne, Herzogin Henriette 
Christine v. Braunschw.-Wolfenb., Äbtissin v. 
Gandersheim. (Ebd. 97-101; 117.20.) — 
Herm. Sch Konr. Detl. Graf v. Dehn. 
(Ebd. 15, 121-27.) 11544 

Bekmann, J. Chr. (1641-1717), Beschreibg. 
. St. hrsg. v. Fredrich. Cüstrin. 
Progr. 4°. 34 8. [1545 

Schwarz, R., Leiden d. Marienburg. Werders 
im schwed. -poln. Erbfolgekriege. (Mitt. d. 
Westpreuß. G.-Ver. 13, 58-61.) [1546 

E. R., Der Oberpräsident Otto v. 
Schwerin auf d. Groß. Landtage in Oat preuß. 
(1661/62). Hall. Diss. 71 S. Rez.: Forsch. E. 
brandb. u. pr. G. 28, 602 f. F. Hirsch. [1547 


Innere Verhältnisse. 


Urkunden u. Aktenstücke z. G. d. 
inner. Polit. d. Kurf. Friedr. Wilh. 
v. Brandenb. TL 1. Bd. 2: G. d. 
brandb. Finanzen in d. Zeit v. 1640-97. 
Bd. 2: Die Zentralverwaltg. d. Heeres 


*48 


u. d. Steuern. Von Fr. Wolters. 
Münch.: Duncker & H. ’15. xxjv, 


6508. 20M. [1548 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 48 Skalweit. 
Koch, Walt., Gründg. d. Hofstaatskasse 

Foren (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 1185 

154 
Maire, Jean Lacarriere, d. Schweizerinspek- 
tor. (Altpr. Monatsschr. 52, 22-55; 205-32; 
a 314.) [1550 


Brakel, van, Eene Memorie over 
den handel d. Westind. Compagnie 
omstreeks 1670. (Bijdrr. ete. v. h. 
Hist. Genootsch. Utrecht 35, 87- 


104.) [1551 

Maire, Ph. R. Hecht, preuß. Resident zu 
Frankf. a. M., in sein. Tätigkeit f. Kolonisten- 
anwerbgn. 1717-20. (Zt. d. Altert.-Ges. Inster- 
burg 15, 1-14.) — Bernh. Hagen, Die Nassau- 
Siegensche Kolonie in Litauen. (Ebd. 65-82.) 
— Ders., 2 Tabellen zur „Depeuplierung“ 
Ostpreußens. (Ebd. 96-99.) — Maire, Die letzten 
Schweizerkolonisten in Ostpreuß. Beitr. zur 
preuß. Besiedlungs-G. in d. letzt. Regierungs- 
jahren Friedr. Wilhelms I. (Mitt. d. Lit. Ges. 
Masovia. 19, 91-115.) [1552 


Stollreither, Das Zoll- u. Hallen- 
wesen d. Stadt Augburg im 18. Jh. 


Erl. Diss. 15. 95 8. 1553. 

Krebs, K., Das kursächs. Postwesen zur 
Zeit d. Oberpostmeister Joh. Jak. Kees I 
u. II. (= Nr. 383.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, 
Nr. 40/41 v. d. Leyen; Lit. Zbl. 14, Nr. 31 
Lange; Hist. Zt. 116, 180 f. Gritzner; N. Arch. 
f. sächs. G. 36, 147-56 Thieme. [1554 


Bischoff, Über steirische Rechtspflege im 
17. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 12, 
9-16). [1555 

Hagenauer, Die Zehntbaulast nach d. 
Fürstbischöfl.-Würzburg. Verordng. v. 11. Apr. 
1687. Bechtsgeschichtl. Untersuchg. (Arch. f 


kath. Kirchenrecht 95, 422-56; 612-38.) [1556 


Kaphahn, Zum kursächs. Heerwesen im 17. 
u. 18. Jh. (Thür.-sächs. Zt. 4, 81-90.) Vgl. 
Thum u. Thenius ’13, 1660 u. 4176. [1557 
Herter, G. d. kurkölnisch. Truppen vom 
Badener Frieden bis z. Beginn d. 7 j. Krieges. 
Bonn. Diss. 109 8. [1558 
Krause, L., Mecklenburg. Inf.-Uniform unt. 
Hrzg. Karl Leopold. (Jahrbb. d. Ver. f. meck- 
lenb. G. 79, 171-90.) [1559 


Schulte, Joh. Chr., Martin v. Cochem — e. 
Förderer d. Eucharist. Kultes. (Franziskan. 
Stud. 1, 36-52.) [1560 

Kratz, Landgraf Ernst v. Hess.-Rheinfels 
u. d. dt. Jesuiten. Beitr. z. Konvertiten-G. 
d. 17. Jh. (117. Erg.hft. d. Laach. Stimmen.) 
Freib.: Herder. 1008. 2 M. 50. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. 15, Nr. 27 Diehl; Zt. d. Ver. f. hees. 
G. 48, 236 f. Dersch. [1561 
5 Krix, Friedr. Wilhelm I. und d. kath. 
Gemeinde Potsdam. Berl. Diss. 15. 77 S. [1562 


Reichel, G., Der „Senfkornorden“ Zinzen- 
dorfs. TI. 1.: Bis zu Z.s Austritt a. d. Pädago- 
gium in Halle 1716. Lpz.: Jansa. 2288. 4M. 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 36, 141-44 J. Th. 
Müller. [1563 


Bibliographie Nr. 1548—1620 


Grosse, Johs., Studien üb. Friedr. v. Watte - 
ville. Beitr. z. G. d. Herrnhutertums. Leipz. 
Diss. 109 8. [1564 

Fuchs, Christian Knorr v. Rosenroth. (Zt. 
f. Kirch.-G. 35, 548-83.) [1566 

Hauck, Fr., Pietismus in Unteraltertheim 
1718-24. (Beitr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 38-42.) 
— A. Peter, Einführg. d. Konfirmation in 
Altdorf 1734. (Ebd. 57-64.) [1566 

Heck, Beitr. z. Kirch.-G. v. Nassau-Diez. 
(Nass. Heimatbll. 19, 32-40.) [1567 

Rotscheidt, Hohenzollern u. Habsburg in 
ihr. Verhältn. z. ev. Gemeinde in Köln. (Monats- 
hfte. f. rhein. Kirch.-G. 9, 332-47.) [1568 

Rotscheidt, Notizen auf e. Reise zur Mär- 
kisch. Synode 1687. (Jahrb. d. Ver. f. ev. 
Kirch.-G. Westfal. 16, 114-29.) [1560 


Wolters, E. G., Kirchl. u. eittl. 
Zustände in d. Herzogtümern Bremen 
u. Verden 1650 bis 1725, dargest. auf 
Grund d. Generalkirchenvisitations- 
akten. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.-G. 19, 1-79. 20, 136-234.) 


(79 S.: Erlang. Diss.) [1570 

Regula, Die Berchtesgadener (Balzburger) 
Emigranten in Göttingen 1733-42. (Ebd. 19, 
209-29.) [1571 

Riemer, General- u. Lokal-Kirchenvisite- 
tionen im Hrzgt. Magdeb. währ. d. 18. Jh. 
(G. bll. f. Magdeb. 49, 1-50.) 11572 

Haehnel, G., Relation d. in diesem Oels- 
nisch Fürstentumb u. in specie Oelsnisch. 
Distriktu anno 1683 gehalt. Kirchen visitation 
(s 13, 1674). TI. 3. Progr. Oels. S. 31-38. [1573 


Prochnow, Konr. Friedliebs Kämpfe. 
Beitr. z. Greifswald. Universit.-G. in d. 2. Haute 
d. 17. Jh. (Pomm. Jahrbb. 15, 79-128.) [1574 


Kvačala, Neue Leibnizsche Fragmente üb. 
d. Erziehg. e. Prinzen. (Zt. f. G. d. Erziehg. 
usw. 4, 79-83.) 11575 

Sellschopp, Aug. Herm. Francke u. d. 
Schabbe sche Stipendium. (N. kirchl. Zt. 24, 


241-77.) Vgl. 14, 1682. [1576 
Kiüger, ie pädag. Ansichten d. . 

Tschirnhaus. Lpz. Diss. 13. 68 8. 

N. Laus. Mag. 89, 2881. Jecht. 0 
Stecher, Die Erziehgsbestrebgn. d. 

moral. Wochenschriften. Beitr. 3. G. d. Padas 

d. 18. Jb. (Mann’s pädag. H. 582.) 

Langensalza: Beyer. 142 8. 2M. [1578 


Krauß, I., Schulmeisters Leiden vor 200 
Jahren. (Zt. f. G. d. Erziebg. 4, 227-39; 
307.) 11579 


— ———— 


Hessenberg, Aus d. G. d. Berl. Akad. d. 
Wiss. im 18. Jh. Bresl.: Max. 16 S. 50 Pf. [1580 
Ritter, P., Wie Leibniz gestorben u. begraben 
ist. (Preuß. Jahrbb. 157, 437-49.) [15808 
Schultz, Ricoh., Die Kgl. Dt. Gesellschaft 
zu Greifswald. Greifsw. Diss. 141 8. [1681 
Jaksch, v., Joh. Dominikus Prunner v. 
Sonnenfeld. (Carinthia I. Jg. 104, 3-9.) [1582 
Suchier, J. F. K. Retter. (Nass. Heimatbil. 
17, 78-81.) [1683 


Sternberg, Fr., 
hausen u. d. dt. satir. 
sein. Zeit. Triest: 13 Lloyd. 
Sternberg Verleger.) 307 S. 

Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 47 Lerche. 


Fritz Grimmels- 
polit. Literat. 

(Fr. 
[1584 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789 


Petrich, Paul Gerhardt. Beitr. z. G. 
d. dt. Geistes. Gütersloh: Bertels- 
mann. Xjv, 360 S. 6. M. [1585 

Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 36 Linschmann; 
Zt. f. Kirch.-G. 35, 623 Dietterle; Theol. 
Lit.-Ztg. 16, Nr. 12 Kawerau. 

Kölmel, Johs. Riemer 1648-1714. Heidelb. 
Diss. 788. [1586 


Hülle, J. V. Pietsch. Beitr. z. dt. 
Lit.-G. d. 18. Jh. (Forsch. z. dt. 
Tit.-G. 50.) Weim.: Duncker 15. 


132 8. (6 M. 60, Subskr.-Pr. 5 M. 
50.) 1587 
Lau, Beitrr. z. G. d. Kunst bestrebgn. d. 


Kurf. Johann Wilhelm. (Düsseld. Jahrb. 26, 
239-58.) [1588 
Seidel, P., Notizen üb. d. Beziehgn. d. 
Königin Sophie-Dorothea zur bild. Kunst. 
<{Hohenzoll.-Jahrb. 19, 228-30.) 
Lohmeyer, K., Zur Bau-G. d. 
Schlosses. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 27, 269- 
307. 29, 583-603.) [1590 
W K., Schloß Ludwigsburg. Bauge- 
schicht. Abhädlg. über d. von Joh. Friedr. 
Nette erbauten Teile. Stuttg. Diss. 15. 60 S.; 
Taff. 11591 
Beschorner, Permoser- Studien. Dresd.: v. 
Baensch-Stiftg. 13. 124 8. 2 M. (Vgl. 13, 
1694 u. 14, 1693.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, 
Nr. 13 Junius. { 
Urban, Groot Schilderboek d. Gerard de 
Lairesse. (erl. Diss. 56 8 [1593 


Lilienfeld, Arent de Gelder. (Quel- 
lenstud. z. holl. Kunst-G. 4.) Haag: 


Nijhoff. 287 S. 8 M. 50. [1594 

Homann, Wolig., Sim. Bened. Faisten- 
berger. Beitr. z. G. d. Tirol. Malerei im 18. Jh. 
Berl.: Hofmann. 96; 238. 2 M. Rez.: Zt. d. 
Ferdinand. 3. F., 58, 476-79 Weingartner. [1595 

Maul, Leben u. Werke d. Malers Chr. Ben- 
tum. (178 v. Nr. 51.) Straßb.: Heitz 15. 65 8.; 
3 Taf. 4 M. [1596 

Höfer, Conr., Weimarische Theaterveran- 
staltgn. zur Zeit d. Herzogs Wilh. Ernst. (Progr.) 
Weim.: Hoffmann. 188. ıM. [1597 


Sahm, Beschreibg. d. Reisen d. Reinhold 
Lubenau (s. 14, 4119). TI. 2, Lfg. 1. (Mitt. 
a. d. Stadtbiblioth. zu Königsb. VI.) TI. 1. 
S. 321 u. TI. 2, 1-160. 15. 3 M. [1598 

Busé, Volkszonden en kerkel. tucht in de 
2. heifs d. 17. eeuw. (Nederl. Arch. v. kerkgesch. 
N. S. 11, 78-96.) [1599 

wW Kühr, v., De nederlandsche 
vrouw in de 1. helfs d. 18e eeuw. Leid. Diss., 
250 8. 1600 

Bruiningk, v., Verheerungen durch d. Pest 
auf d. flach. Lande in Livland 1710. (Sitzungs- 
derr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprov. Rußlands 12, 
387-93.) [1601 

Hitt, Das alte Lied vom Prinzen Eugen. 
Zt. f. öst. Volkskde. 20, 157-60.) 11602 


7. Zeitalter Friedrichs 
des Großen, 1740—1789. 


Friedrichs d. dr. Briefe. In dt. 
Übers. 2. Bde. Hrsg. v. M. Hein, 
dt. v. Fr. v. Oppeln-Bronikowski 
u. Eberh. König. Berl.: Hobbing 14. 
25 M. N [1603 


149 


Khevenhüller-Metsch, Fürst Joh. 
Jos.: Aus d. Zeit Maria Theresias, 
Tagebuch 1742-1776. Hrsg. v. R. Graf 
Khevenhüller-Metsch u. H. Schlit- 
ter (s. 12, 1589). Bd. 5: 1756-1757. 
464 S. 10 M. 50. [1604 

Fridericus. Kgl. Gedanken u. Aussprüche 
Friedr. d. Gr. (Ausgewählt u. chronolog. 
geordnet v. Helmolt. Berl.: Dt. Bibliothek. 
241 8. 1 M. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3 
266 f. Arnheim. [1605 

Wintera, Die Benediktinerabtei Bievnov- 
Braunau in d. Zeit d. 8. Schles. Krieges. (Stud. 
u. Mitt. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 4, 439-62; 
686-606.) Diarium d. Abtes Fr. Grundmann. 11606 


Schneider, Mor., Briefe an J. G. 
Tielke 1758-87. (N. Arch. f. sächs. 
G. 35, 259-330.) [1607 

Kolshorn, Unbekannte Briefe Fried- 
richs d. Gr. (Gartenlaube ’14, 521-23 
usw. 634 f.) [1608 

Archives ou correspondance inéd. 
de la maison d’Oranje-Nassau (s. ’13, 
4226). 5. Sér., publ. p. F. J. L. Krämer. 
T. 3: 1782-89. 54, 664 S. 6fl. 75. [1609 

Korrespondenz, Polit., Karl Fried- 
richs v. Baden 1783-1806. Hrsg. v. d. 
Bad. Hist. Kommiss., bearb. v. 
Erd mannsdörffer u. Obser (s. 13, 
3265). 6. Bd. Erg.-Bd. (1783-1806); 
bearb. v. Obser. 15. 379 S. 12 M. [1610 

Hamacher, Die Beurteilg. d. Franzosen in 
d. dt. Zeitungen u. in d. dt. Publizistik währ. 
d. 3 Schles. Kriege. Bonn. Diss. 15. 78 S. [1611 

Mentz, F., 3 bisher unbekannt gebliebene 
Lieder auf Friedr. d. Gr. (Euphorion 20, 
37076.) (1612 

Fehling, Friedr. d. Gr. Gedichte vornehnl. 
a. d. Zeit d. 7 j. Krieges, ausgew. u. verdt. 


Heidelb.: Winter 56 8. 1 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
15, Nr. 39 Mangold. [1613 


Bitterauf, Friedr. d. G. 2. veränd. 
Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt 246.) 
Lpz. u. Berl.: Teubner. 95 8. 


1 M. 25. [1614 

Volz, Koser als Geschichtsschreiber Fried- 
richs d. Gr. (Hohenzoll. Jahrb. 18, 166- 
73.) 11615 

Schultze, Ernst, Das engl. Urteil üb. Friedrich 
d. Gr. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 35, 
44-56.) [1616 


Dalwigk, v., Der Anteil d. hess. 
Truppen am Oesterr. Erbfolgekriege 
1740-48 (s. 12, 3967). Schluß. (Zt. 
d. Ver. f. hess. G. 48, 119-87.) [1617 

Koser, Der Zerfall d. Koalition v. 
1741 geg. Maria Theresia. (Forsch. z. 


brandb. u. pr. G. 27, 169-88.) [1618 
Voigt, J. F., Aus d. Kriegszeit 1741. (Mitt. 
d. Ver. f. hamb. G. Bd. 12, 136-39.) [1619 


Karlshoven, De diplomat. ver- 
houding tusschen Engeland en de 
republiek d. Vereen. Nederlanden 1746- 
56. 's Gravenh. 10, 268 S. 2 fl. 90. [1620 


Histor. Vierteljahrschrift. 191/1916. 2. Bibliographie 4 


*50 


Volz, Friedrich d. Gr. u. d. Osmanen. 
(Hobenzoll.-Jahrb. 19, 81-105.) [1621 

Hall, R. A., Frederick the Great 
and his Seven Years’ War. Lond.: 
Allen & U. 15. 256 S. 4 sh. 6 d. [1622 

Säve, Sveriges deltagande i sjuåriga 
kriget Aren 1757-62. Stockh.: Beijer 


15. xjx, 587 S. [1623 
Goslich, Die Schlacht b. Kolin 18. Juni 1757, 
s. 12, 1619. (Berl. Diss. 11.) Rez.: Dt. Lit.- 
gig. 715, Nr. 18 Hadank. 
Röschen, Wichtiger Fund z. A 
Oberhessens. (Quartalbli. d. Hist. Ver. f. d. 
Grhzgt. Hessen 6, 277 f.) Treffen b. Laubach 
21. März 1761. [1625 
Schächer, Kaiser Josef II. in Westböhmen. 
Unt. besond. Berücks. d. Kaiserreise nach 
Haid. Wien: Selbstverl. 368. Rez.: Mitt. 
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 53, 377t. Geo. 
Schmidt. ’ [1626 
Urbanek, V., Friedrich d. Gr. u. 
Polen nach d. Konvention v. 5. Aug. 
1772 (1772 u. 1773). Bresl. Diss. 


45 8. 1627 

Kautsky, E., Die Wahl d. Erzherzogs Maxi- 
milian, d. Bruders Josefs II., zum Koadjutor 
9 Köln u. Münster. (Die Kultur 15, 164. 
78.) (1628 


Kunzer, Die Beziehgn. d. Speierer 
Fürstbisch. Damian Aug. Phil. Karl, 
Grfn. v. Limburg-Styrum, zu Frank- 
reich. Münch. Diss. ’15. 150 S. [1629 

Esselborn, Darmstadt u. sein Hof 
zur Zopfzeit in zeitgenöss. Schildergn. 
(Hess. Volksbücher, hrsg. v. Diehl. 
21/22.) Friedberg: Selbstverl.Darmst.: 
Schlapp i, K. 15. 236 S. 1 M. 70. [1630 

Reinicke, J. Chr. v. Wöllner, d. Rosenkreuzer. 
(Jahrb. l. brandb. Kirch.-G. 11/12, 342-47. [1681 

Kaufmann, Aus d. Zeit d. Russenherrschaft 


in Ostpreußen 1758/69. (Mitt. d. 


Westpr. 
G.-Ver. 14, 54-56.) 


[1632 


Innere Verhältnisse. 
Heinemann, Emma, Zur G. d. 
Staatsanschauungen in Dtld. währ. 
d. 18. Jh. vor d. franz. Revol. Bonn. 
Diss. 15. 82 8. [1633 
Kohlhepp, Die Militär-Verfassg. d. 
dt. Reiches zur Zeit d. 7j. Krieges. 
Greifsw. Diss. 848. [1634 
Th., Der ungar. Gesetzartikel 11 


Mayer, 
v. 1741. (Festschr. d. Akad. Ver. dt. Historiker 
Wien 145-58.) 11635 


Reinhard, Rud., Aug. Graf v. Stirum, 
Bisch. v. Speier, u. d. Zentralbehörden 
im Bist. Speier. (Mitt. d. Hist. Ver. 
d. Pfalz 34/35, 161-208.) [1636 


Kuhn, W., Kleinsiedlungen aus 
„ Zeit. Danzig. Diss. 15. 


11637 


Bibliographie Nr. 1621—1698 


Ziekursch, Die innere Kolonisation 
im altpreuß. Schlesien. (Zt. d. Ver. 


f. G. Schlesiens 48, 113-43.) [1638 


Damköhler, Gebäude- u. Einwohnerzahl d 
Dorfes Cattenstedt im 18. Jh. (Quell. usw. =. 
braunschw. G. 6, 148-58.) 11630 

Sommerfeldt, Nachrr. vom Betrieb d. Eisen- 
industrie im Bergischen um 1780. (Zt. Sch 
G.-Ver. 47, 101-12.) 

Großmann, H., Österreichs Handels- 
polit. m. Bezug auf Galizien in d. 
Reformperiode 1772-1790. (Stud. z. 
Soz.-G. usw. H. 10.) Wien: Konegen. 


xvIj, 510 S. 12 M. [1641 
Rez.: Hist. Zt. 115, 419-23 v. Srbik. 
Cleven, Floridablancas Handelspolitik geg. 

Österreich 1777-92. Münch. Diss. 13. 70 S. [1642 
Lewin, Die Judengesetzgebg. Friedr. Wil- 

helms II. (Monatsschr. f. G. u. Wiss. d. Juden- 

tums 57, 74-98 usw. 567-90.) [1643 


Springer, M., Die Coccejische Justiz- 
reform. Münch.: Duncker u. H. x1j, 


387 S.10M. (71 S.: Berl. Diss.’14.) [1644 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 2; Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 36, G. A., 498-501 Hübner; Zt. 1. d. 
ges. Staatswias. 72, 121-24 Beyer; Lit. Zbl. 16, 
Nr. 39 Markull. 

Menestrina, II Codice 1 Barba- 
coviano. (Aus: Festschr. f. A. Wach.) Lpz.: 
Meiner 13. 728. 4M. Rez.: Zt. d. Ferdinand. 
3. F., 58, 479-82 Voltelini. 


[1645 
, Arnoldi, 


A., Tagbuch üb. d. zu Ems 


gehalt. Zusammenkunft d. 4 erz- 


bischöfl. dt. Herrn Deputierten, d. 
Beschwerde d. dt. Nation geg. d. 
röm. Stuhl u. sonstige geistl. Gerecht- 
same betr. 1786. Hrsg. v. Höhler. 
Mainz: Kirchheim & Co. 15. 354 8. 
8 M. [1646 

Rez.: Katholik 4. F., 16, 53-59 Kißling; 
Lit. Zbl. 16, Nr. 12 G. Kr.; Arch. f. kath. 
Kirchenrecht 96, 169-71 Nottarp; Dt. Lit. 
Ztg. 16, Nr. 20 Hauck; Nass. Heimatbll. 19, 
26-32 P. Wagner. 


Jochim, Das milit. Testament d. Gr. Königs. 
(Beitr. 3. Milit.-Wochenbl. 14, 267-82.) [1647 


Dette, Friedr. d. Gr. u. sein Heer. 
Götting.: Vandenhoeck & R. 15. jx, 
98 S. 2 M. 80. (49 S.: Gött. Diss. 
14.) [1648 


Rez.: Altpr. Monatsschr. 52, 129 Sommer- 
feldt; Hist. Zt. 115, 687 Ziekursch. 


Herrmann, O., Probleme friderizian. 
Kriegskunst. (Forsch. z. brandb. u. 
pr. G. 27, 555-66.) Vgl. 12, 4004. [1649 

Holzknecht, Ursprung u. Herkunft 
d. Reformideen Kaiser Josefs II. auf 
kirchl. Gebiet (11 v. Nr. 58.) Innsbr.: 
Wagner. x1j, 108 S. (5 M. Subskr.-Pr. 
4 M.) [1650 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 12 Loesche; 


Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 8, 269.71 Gumlich: 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 86, Kan. Abt., 545-50 v. 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789 


Voltelini; Hist. Zt. 115, 642-44 Windelband; 
Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 6, 
246-48 Hübl. 


Loserth, Grundsätze d. Kaiserin Maria 
Theresia, nach welchen d. Religionsschwärmer 
in Mähren zu behandeln seien. (Zt. d. Dt. Ver. 
f. G. Mährens u. Schles. 18, 297-300.) Kopie 
e. Originalkonzeptes v. 14. Nov. 1777. [1651 

Kosch, Nicolai u. seine Reise durch d. kath. 
Süden Dtlds. zu Ausgang d. 18. Jh. (Katholik 
4. F., 14, 338-53; 407-24.) [1652 

Reindl, Ulr. Mayr aus Kaisheim. Beitr. z. 
kirchl. Aufklärung in Bayern. (Stud. u. Mitt. 
2. G. d. Bened.ordens N. F. 5, 117-34; 258- 
71.) [1653 
.. Rößler, Die kirchl. Aufklärg. unt. 
d. Speier. Fürstbisch. August v. 
Limburg - Stirum (1770-97). (Aus: 
Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 34/35.) 


Würzb. Diss. 160 8. [1654 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18, Bigelmair. 


Clauß, H., Herrnhuter Brüder in Schwabach 
u. Umgebg. E. Beitr. z. G. d. Pietismus in 
Franken. (Beitrr. z. bayer. Kirch.- G. 21, 
101-8). [1655 

Zillessen, Der letzte Gesangbuchstreit in 
d. niederrhein. Kirche. (Monatshfte. f. rhein. 
Kirch.-G. 8, 257-76.) [1656 


Meyer, Ph. L., Der Quellenwert d. 
Kirchen- u. Schulberichte für e. 
Darstellg. d. G. d. kirchl. Lebens uns. 
Heimat im Zeitalt. d. Aufklärg. 
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 


19, 80-146.) [1657 

Wendland, Die prakt. Wirksamkeit Berlin. 
Geistlicher im Zeitalter d. Aufklärg. 1740-1806 
(S. 14, 4163). Schl. (Jahrb. f. brandb. Kirch-. 
G. 11/12, 233-303.) — Aner, F. G. Lüdke. Streif - 
lichter auf d. Theologie u. kirchl. Praxis d. dt. 
Aufklärg. (Ebd. 160-232.) — P. Schwartz, 
Phil. Rosenfeld, e. neuer Messias in d. Mark. 
(Ebd. 113-59.) — Ders., Konduitenlisten d. 
neumärkisch. Geistlichen u. Lehrer v. J. 1741. 
(Ebd. 9/10, 392-402.) [1658 


Zimmermann, P., Zur G. d. Univ. Helm- 
stedt 1747. (Braunschw. Magaz. 14, 101-7.) [1659 


Bacherler, Dt. Familienerziehg. in 
d. Zeit d. Aufklärg. u. Romant. 


Erlang. Diss. 222 S. [1660 
Etzin, J. d., Schummels Pädagog. Beitr. z. G. 

d. dt. Philanthropinismus. Erl. Diss. 84 S. [1661 
Buchholz, Fr., Just. Mösers Gedanken üb. 
Erziehg. Beitr. z. Pädagog. d. Sturm- u. Drang- 
periode. Jen. Diss. 94 8. [1662 
„ Zur G. d. Hagenauer Volks- 
schulwesens am Vorabend d. Revol. (Jahresber. 
d. Hagen. Alt.-Ver. 4/5, 100-109.) [1663 
. Scherg, Fr. v. Steigentesch u. d. Frhr. v. 
Ickstatt. Beitr. z. Schul-G. Süddeutschlands 
(Zt. f. G. d. Erziehg. 4, 116-51.) [1664 
Sohwanold, H., Gesetzeskde. in d. lippisch. 
Volksschulen am Ende d. 18. Jh. (Ebd. 296- 


307.) [1666 
Ziegler, Kant. (Ziegler, Menschen usw. 
63-73.) [1666 


Hoffmeyer, Wo ist Justus Möser geboren? 
(Mitt. d. Ver. f. G. usw. v. Osnabr. 38, 244- 
53.) [1667 


*51 
Schönfuß, Das 1. Jahrzehnt d. Allgem. 
Lit.-Ztg. Leipz. Diss. 878. [1668 
Lübbert, Friedr. d. Gr. u. d’Alembert (s. 14, 
1785). TI. 2. Progr. Wohlau. 4°. 178. [1669 
Biedermann, Flod. v., Chr. E. Wünsch. 
(Euphorion 20, 405-28.) [1670 


Kühne, Studien üb. d. Moralsatiriker G. W. 
Rabener 1740-55. Berl. Diss. jx, 143 S. [1671 
Trillmich, Christlob Mylius. Leipz. Diss. 
150 8. 11672 
Freude, Die Schaubühne d. Frhrn. v. Pe- 
trasch. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens 18 u. 19.) 
Geänd. Sep.-Abdr.: Brünn: Winiker 16. 208 S. 
5 M. 11673 
Wahl, H., G. d. Teutsch. Merkur. (Palaestra 
127.) Berl.: Mayer & M. 272 8. 7 M. 50. 
(Kap. 1-4: Berl. Diss. 95 8.) 11674 
. Kreymborg, J. K. Wezel. Münst. Diss. 13. 
153 8. ! [1675 
Stammler, F. A. Klockenbring. Beitr. z. 
G. d. geistig. u. sozial. Lebens in Hannov. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14, 185-219.) 
— Ders., Gleim u. Claudius. (Zt. d. Harz-Ver. 
47, 103-40.) i [1676 
Maync, Neuere Goethe-Schrr. (N. Jahrbb. 
f. d. klass. Altert. 33, 713-21.) 11677 
Schaeffer, E., Goethes äußere Erscheinung. 
Liter. u. künstler. Dokumente sein. Zeitgenossen. 
Ins: Insel-Verl. 868. u. 80 8. Bildnisse. 
3 M. 


[1678 

Heuer, O., Erinnergn. an Lili. (Jahrb. d. 
Fr. Dt. Hochstifts 13, 250-96.) [1679 
Höffner, Goethe u. d. Weimarer Hoftheater. 
Weim.: Kiepenheuer 13. 568. 2 M. [1680 
Sauer, E., Goethe u. d. franz. Revol. (Jahrb. 

d. Fr. Dt. Hochstifts 13, 173-98.) 11681 
Ziegler, Schiller. (Ziegler, Menschen usw. 
74-89.) [1682 
Bornhausen, Schillers relig. Persönlichkeit. 
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts 13, 155-70.) [1683 
Bulling, Joh. Bapt. v. Alxinger. Leipz. Diss. 
170 8. [1684 


Burg, H., Der Bildhauer Frz. Ant. Zauner 
u. seine Zeit. Beitr. z. G. d. Klassizismus in 
Österr. Hrsg. v. Minist. f. Kult. u. Unterr. 
Wien: Schroll. 15. 4° 204 S.; 10 Taf. 
25 M. [1685 

Fuchs, W. P., Die Abteikirche zu Neresheim 
u. d. Kunst Balth. Neumanns. (Stuttg. Diss.) 
Stuttg.: Wittwer. 4°. 72 S.; 7 Taf. 8 M. [1686 

Obser, Zur Bau-G. d. neuen Schlosses, 
insbes. d. Hofkapelle zu Meersburg. (Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Bodensees 42, 45-55.) [1687 

Rübel, R., Die Bautätigkeit im Hrzgt. 
Pfalz-Zweibr. u. in Blieskastel im 18. Jh. in. 
Hervorhebg. d. Baudirektors Ch. Law. Hautt 
1726-1806. Heidelb.: Winter 14. 68 S. 6 M. [1688 

Scherer, Chr., Die Chelysche Fayencefabrik 
zu Braunschw. (Quell. usw. z. braunschw. 
G. 6, 269-80.) [1689 

Lenz, G., Die Tafelservice Friedrichs d. Gr. 
a. d. Berlin. Porzellan-Manufaktur. (Hohenz. 
Jahrb. 19, 106-23.) 11690 


Persönlichkeit Mozarts. Urteile d. Zeit- 
genossen, gesamm. u. erl. v. A. Leitz mann. 
Lpz.: Insel-Verl. 2008. 4 M. [1691 


Groß, E., J. F. Fleck. Beitr. z. Entwick- 
lungs-G. d. dt. Theaters. (Schrr. d. Ges. f. 
Theat.-G. 22.) Berl.: Ges. f. Theat.-G. 207 B. [1692 


Pauls, E., Zur G. d. Exorzismus im Köl- 
nischen währ. d. 18. Jh. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 
47, 213-26.) 169. 


4* 


+52 


Zierler, Der Exorzist P. Engelbert v. Dil- 
lingen. (Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 15, 
302-8.) [1694 


Begemann, 
Schottische Ritus und Friedrich d. Gr. Berl. 
Mittler 13. 137 8. 2 M. 50. [1695 
Kühn, Joach., Freimauerische Briefe d. 
d. Grafen Kurt 
Nr. 2—4.) — 
Graf 
[1696 


W., Der Alte u. Angenommene 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 1789 
bis 1815. 


Scharnhorst’s Briefe. Bd. 1: Privat- 
briefe. Hrsg. v. Linne bach. Münch.: 


G. Müller xxxıj, 509 S. 8 M. [1697 
Guyot, Docc. biogr. sur J. F. Reubell (1747 
1807). Thèse. Paris: Berger-Levrault. 184 8. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 458 f. Waas. [1698 
Lager, Mitt. aus e. Trier. Tageb. a. d. Zeit d. 
frz. Revol. (s. 14, 1826). Schluß. (Trier. Chron. 
10, 112 f. usw. 179-87.) [1699 
Divoff, geb. Gräfin Buturlin, 7 Monate am 
Wien. Hof 1798. Aus d. Tageb. (Dt. Rev. 
Jg. 40, I, 57-71.) [1700 
Gulat, v., Aktenstück z. G. d. Schleifung d. 
Festg. Mannheim 1799. (Mannh. G. bil. 15, 
181-84.) [1701 
Müsebeck, Fragmentar. Aufzeich- 
Altensteins üb. d. auswärt. 
Politik Preußens v. 28./29. Dez. 1805. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 
[1702 


365-412.) 
Fritsch, O. W., v., Die Kriegsleiden u. Kriegs- 
kosten d. Hrzgts. Sachs.-Weim.-Eisen. 1806-14; 
mitg. v. W. Müller. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 
22, 203-12.) [1705 
ulze, Fr., Weimars Kriegsdrangsale 
1806-14. Berichte d. Zeitgenossen. (Insel - 
Bücherei Nr. 162.) Lpz.: Insel-Verl. 15. 80 8. 
50 Pf. [1706 
Caspary, K. Chr., Erinnergn. aus d. 
span. Feldzuge u. aus d. engl. Ge- 
fangenschaft. 1808-14. Bearb. u. 
hrsg. v. K. Esselborn. Darmst. 
Schlapp. 230 S. 4 M. 1707 
born, Die Hessen in Spanien u. in engl. 
Gefangenschaft 1808-14. Nach d. Erinnergn. 


v. L. Venator, Fr. u. Geo. Maurer, Caspary. 


(Hess. Volksbücher 13/14.) Darmst.: Schlapp 
212. 2408. 1 M. 50. Rez.: Dt. Lit-. Ztg. 14, 
Nr. 42/43 Hellwig. 

Documents relat. & la correspond. 
secröte de F. d’Ivernois avec la 
cour de Berlin 1808-9. (Rev. hist. de 
la révol. franç. 4, 385-98; 577- 


98.) 
Prem, Bericht d. Oberstleutnants Frhrn. 
v. Taxis an d. Kaiser Franz üb. d. Aprilereignisse 
in Tirol 1809. (Teutonia 15, 111-15.) [1708 
Ester, d', Die dt. Presse im J. 1810 in frz. 
Beleuchtg. (Trier. Arch. 22/23, 174-80.) [1709 


[17078 


Bibliographie Nr. 1694—1755 


Schmidt, O. E., Aus d. Zeit d. 
Freiheitskriege u. d. Wien. Kongresses. 
87 ungedr. Briefe u. Urkk. a. sachs. 
Adelsarchiven. (= Nr. 175.) Lpz.: 
Teubner. 1868. 3M. [1710 

Bolte, H., Blüchers Adjutant 1813/14, 
Tagebuch. Avantgarden-Chronik a. d. Be- 
freiungskriege; hrsg. v. H. L. v. Zieten. Berl.: 
v. Zieten. 156 8. 1 M. 50. 11711 

Köppel, Tageb. u. Briefe mein. Vaters aus 
d. Kriege 1813/14 nebst kurz. Lebensabriß. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 32, 1-49.) [1712 

Ostwald, Aus groß. Zeit (1813 u. 1814). 
Aufzeichngn. a. e. alt. Gemeinde. Rechnungs- 
buch d. Dorfes Breitenhagen a. d. Elbe. (Thür. 
sächs. Zt. f. G. 4, 191-98.) 11713 


Siösteen, 8. F., Minnen från tyska 
fälttäget 1813. Utg. af K. M. Jonson. 
Stockh.: Norstedt. 239 8. [1714 

Zimmermann, M. G., Das Eiserne 
Kreuz. Orig.-Abdr. d. Akten u. 
Zeichngn. (Amtl. Veröffentlichg. d. 
Schinkel-Mus. d. Techn. Hochsch. 
Berl.) Berl.: Bard. 32 S.; 8 Taf. 
1 M. 50. [1715 

Bailleu, Aus d. Briefen Kg. Friedr. 
Wilhelms III. an seine Tochter Prin- 
zess. Charlotte. (Hohenz. Jahrb. 18, 


188-256.) [1716 
Breycha, Aus d. Tageb. e. Kämpfers v. Leip- 
zig 1813. (Carinthia I. Jg. 104, 48-53.) [1717 
Schaus, York u. d. nass. Ho 
v. Bismarck. (Hist. Zt. 113, 316-23.) 
Gruner, J., Die Verbreitg. d. gefälscht. 
Aufforderg. Just. Gruners v. 17./ 29. Nov. 1818. 
(Düsseld. Jahrb. 26, 302-5.) Vgl. 09, 3936. [1719 
Görres, J., Reden geg. Napoleon. 
Aufsätze u. Berr. d. Rhein. Merkur 
1814/15. Hrsg. u. eingel. v. Ihringer. 
Münch.: Müller. 371 S. 5 M. [1720 
Rez.: Hist. Jahrb. 36, 682 f. Schnütgen. — 
Tochirch, Görres, d. Rhein. Merkur u. d. preuß. 
Staat. (Preuß. Jahrbb. 157, 225-47.) 
Pflugk- Hartung, v., Aus d. bayer. 
Hauptquartier 1814/15. (Hist. Jahrb. 
35, 356-74.) [1721 
Richter, P., Der Rheinübergang b. Caub 
nach e. Volksspiel a. d. J. 1814. (Westdt. Zt. 
32, 457-65.) [1722 
Krauel, Tagebuch-Aufzeichngn. d. Prinz. 
Wilhelm v. Preußen üb. sein. Aufenthalt zu 
Freiburg i. B. 4.-12. Jan. 1814. (Zt. d. Ges. 
f. Beförderg. d. G.kde. Freib. 30, 207-16.) [1723 


Piotet de Rochemont u. Fr. d’Iver- 
nois, Correspondance dipl. Paris, 
Vienne, Turin 1814-16. Genève et les 
traités de 1815. Publ. p. L. Cramer. 
T. 1. 2. Genève: Kündig. Paris: Cham- 
pion. XLVI), 752; 642 S. 11724 

Beuve, O., L’invasion de 1814-1815 
en Champagne. Souvenirs inéd. publ. 
avec introd. et des notes. (Biblioth. 
de la Rev. hist. de la revol. frang. 
et de I' Empire IL) Paris: Berger- 
Levrault. xxj, 187 S. 6fr. [1725 


‘ 


l 


Zeitalter der französischen Revolution und N apoleons, 1789—1816 +53 


Eynard, J. G.: Au Congrès de 
Vienne. Journal. Publ. avec introd. 
et des notes p. Chapuisat. Paris: 
Plon. xx1j, 338 S. [1726 

Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15, 62-64 Seitz. 

Schwertfeger, Vom Wien. Kongreß. 
Briefe d. Oberstleutnants v. Thile an 
d. Kriegsminister v. Boyen. (Dt. 
Rundschau ’14, Okt. u. Nov.) [1727 


Stern, 8., Anach. Cloots, d. Redner 
d. Menschengeschlechts. E. Beitr. z. 
G. d. Deutschen in d. franz. Revol. 
(119 v. Nr.2.) Berl.: Ebering. xx, 
262 S. 7 M. 20. (102 S.: Münch. 
Diss.) [1728 

Kühn, J e Wie Lüttich dem Reiche 
verloren ging. Rückbl. auf d. Reichs- 
exekution 1790/91. Berl.: Stilke. 


103 S. 2 M. [1729 

Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 31f. 
Herse. 

Criste, Erzhrzg. Karl v. Österr., s. ’13, 
1857. Rez.: Hist. Zt. 113, 629-33 A. Herrmann; 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 5391. Kretsch- 
mayr. [1730 

Pfaff, Beschießung Breisachs durch d. 
Franzosen 15.-19. Sept. 1793. (Alemannia 42, 
129-40. [1731 

Woringer, Verteidigung v. Nieuport durch 
d. Hessen 1793. (Hessenland 14, Nr. 23/24.) [1732 

Walter, Fr., Übergabe d. Rheinschanze an 
d. Franzosen 24. Dez. 1794. (Mannh. G.bll. 
16, 9-19.) [1733 

Waizenegger, Gefecht um d. Schwaben- 
schanze auf d. Roßbühl im Rahmen d. allg. 
Kriegsereignisse d. J. 1796 in Dtld. (s.“ 14, mn: ) 
Schluß. (Die Ortenau 5, 52-67.) [17 

Ullrich, K., Die dt. Polit. Kg. Qu- 
stavs IV. v. Schweden 1799-1806. 
Erl. Diss. 114 S. [1735 

Breuer, H., Die Strategie Erzhrzg. 
Carls u. Jourdans im Feldzuge v. 
1799. (Gieß. Diss.) Berl.: Skopnik. 

1 M. 25. 


54 8. i [1736 
Zwirner, Die kriegerisch, Ereignisse in 
1 PAR zu Beginn d. 2. Koalitionskrieges 
1799. 2. verb. Aufl. (Sep. a.: 19. Jahresber. 
d. F Feldkirch. ) u 


Lehrersemin. ’12. 108 
Fischer, J., Massenas Sturm auf Ren 
22. März 1799. Feldkirch 14. 1 M. 25. [1797 


Stroh, Das Verhältn. zwisch. Frankr. 


u. England 1801-03 im Urteil d. polit. 
Lit. Dtlds. Unt. Berücks. d. Einwirkg. 
auf d. Festland, besond. Dtld. (121 
v. Nr. 2.) Berl.: Ebering. 239 8. 


XVIJ, 
6 M. nn. (xv1j, 65 S.: Gieß. Diss.) [1738 
: Lit. Zbl. 15, Nr. 26 Czygen; Dt. Lit.- 
218. 1 15, Nr. 40 Platzhoff; Hist. Zt. 115, 688 f. 
Hashagen. 


Krauel, Die Beteiligung Preußens 
an d. 2. Bewaffneten Neutralität v. 
Dez. 1801. (Forsch. z. brandb. u. 
pr. G. 27, 189-245.) [1739 


1812. 14, 634 8. 4 Doll. 75. 


Bitterauf, Stud. z. preuß. Politik 
1805. (Ebd. 431-515.) [1740 
Brunker, Story of the Jena-am- 
paign 1806. Groom: Forster. 120 S. 


[1741 
Lionnet, Die Insurrektionspläne 
preuß. Patrioten Ende 1806 u. Früh- 


jahr 1807. Mit Anhg.: Akten d. Geh. 
Staatsarchivs u. Kriegsarchivs z. G. d. 
J. 1807. (120 v. Nr. 2.) Berl.: Ebering. 
194 S. 5 M. 20. (61 S.: Berl. Diss. 
13.) [1742 

Grade, Sverige och Tilsit-alliansen 
(1807-10). (Akad. avh.) Lund: Glee- 


rup 13. XXVIj, 492 S. [1743 
Rez.: Svensk hist. tidskr. 34, Öfvers., 


Müsebeck, M. Arndt. Buch 1, s. 14, 
1914. Rez.: Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 62, 334-36 
v. Petersdorff: Preuß. Jahrbb. 158, 153-59 


61-72 no 


Daniels; Hist. Zt. 114, 132-35 Dreyhaus; Pomm. 


Jahrbb. 15, 131-38 Rassow; Monatsbfte. d. 
Comen. Ges. 23, 148-52 Steffens; Zt. f. Kirch.“ 
G. 36, 263 f. Dietterle; Zt. f. öst. Gymn. 67, 


55-58 Loserth. — v. Plehwe, Neueste Forschen. 


üb. Arndt u. seine Schüler. (Altpreuß. Monats- 
schr. 52, 423-39.) — Dühr, Probleme d. Arndt- 
Biographie. (Hist. Zt. 115, 537-69. 116, 556.) 11744 


en, Probleme d. Görres- 
a (Westdt. Zt. 32, 409-57; 
510.) [1745 


ch, Jos., Der 1 Herzog im 


Friedri 
Dt.-Gabler Bezirke 1809. (Mitt. d. Ver. f. G. 


d. Dt. in Böhmen 52, 499-512.) — Ders., 
Die Russen daselbst 1813. (Ebd. 606-16.) 11746 
Widmann, E., Die relig. Anschauungen d. 
Fürst. Metternich. Darmst.: Winter. 150 8. 
1 M. 40. (38 S.: Gieß. Diss.) 11747 
Oman, A history of the Peninsular 
war (s. 12, 4104). 5: Oct. 1811-31 Aug. 
[1748 
Juszkiewicz, Zur Vor-G. d. Krieges 1812 in 
Riga. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. usw. d. 
Ostseeprov. Rußl. 12, 415-44.) — Ders., 
Bericht üb. meine Archivreise nach Pleskau 
u. Petschory. (Ebd. 445-47.) [1749 
Gerdes, Kgl. Westfäl. u. Grhrzgl. 
Berg. Truppen im russ. Feldzuge 1812. 
Progr. Langendreer. xj, 134 S. [1750 
‚Fritz, Vor 100 Jahren. Geschicht!. 


Hartmann 
er Hannov.: Jäneke. 141 S. 2 M. [1751 


Rößler, E., Die inner. Ursachen d. dt. Be- 
trelungsktiege Progr. Mährisch-Trübau 
Meyer, Chr., Die Erhebg. Dtlds. 
1813-14. Münch.: Foth 15. 173 8. 


2 M. [1753 

Pflugk -Harttung, v., Paer in d. Befreiungs- 
kriegen. (Mitt. d. Inst. . öst. G. forschg. 35, 
335-38.) 1754 


G. d. Befreiungs-Kriege 
1813 u. 1814. Bd. 1 u. 2 Münch.: 


Oldenbourg. 477; 558 S. 18 M. 50. [1755 


Rez.: Dt. Lit. Zig. 15, Nr. 22 v. Janson; 
Hist. Jahrb. 36, 457 f. v. Landmann; Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 28, 619-22 Müsebeck; 
Lit. Zbl. 16, Nr. 29 v. Janson. Hist. Jahrb. 37, 
565 Landmann. 


54 


Befreiungskriege 1813 u. 1814. Einzel- 
darstellgn., s. 14, 1934. Rez.: Hist. Zt. 114, 
372-74 x. — Delbrück, Neues üb. 1813. (Preuß. 
Jahrbb. 157, 34-69.) [1756 

Glaise v. Horstenau, Der Oberbefehl d. 
Verbündeten in d. Befreiungskriegen. (Streff- 
leurs milit. Zt. 14, II, 1311-22.) — v. Pflugk- 
Harttung, Der Oberbefehl 1813. (Hist. Jahrb. 
35, 836-47.) 11757 


Janson, v., Friedr. Wilh. III. und 
d. preuß. Prinzen in d. Befreiungs- 
kriegen 1813-15. (Hohenz.-Jahrb. 19, 


1-46.) | [1758 

Leffmann, Gentz u. Nesselrode. Beitr. z. 
diplom. G. d. J. 1813, s. 13, 1895. Rez.: 
Forsch. z. pr. G. 27, 636-39 Salzer. [1759 

Meyer, V., Stein u. Landhofmeister v. 
Auerswald im Anfang 1813. (Zt. d. Hist. Ver. 
Marienwerd. 54, 14-22.) [1760 

Zwehl, v., Der Gegensatz zwisch. Yorck u. 
Gneisenau. Psycholog. Studie. (Beih. z. Milit.» 
Wochenbl. 14, 403-69.) Sep. Berl.: Mittler. 
1 M. 20. 11761 

Haeberlin, Th. Körners Tod. (N. Arch. f. 
sächs. G. 35, 331-61.) — Bergsträßer, Nochmals 
K.s Tod. (Ebd. 36, 132.) 11762 


Haedecke, Bernadotte u. d. Schlacht 
b. Dennewitz. Gießen. Diss. 15. 


48 S. 1763 

Bode, B., Die Schlacht bei d. Göhrde 16. 9. 
1813. Hannov.: Geibel 13. 151 S. 1 M. [1764 

Medicus, Bayerns Anteil am Herbstfeldzug 
1813. (Altbayr. Monatsschr. 12, 97-107.) [1765 

Ziegler, Leipzig. Schlacht. (Ziegler, Menschen 
usw. 164-75.) — v. Pitreich, Entgegg. auf d. 
Festgruß d. Prof. Dr. Herm. Oncken z. Ge- 
dächtnisfeier an die Leipzigerschlacht (, N. 
Freie Presse“ 17. 10. 1. J.) Wien: Seidel 13 


218. 1M. 11766 
Sassnick, Friccius u. sein Königsberg. 
Landwehrbataill. beim Sturm auf Leipzig 


19. 10. 1813. E. Ehrenrettung. (Aus: „Altpr. 
Monatsschr. Bd. 51.“) Lpz.: Schlemminger. 
S. 377-419; 1 Planskizze. 1 M. 80. 11767 

Rockstroh, Ereignisse u. Verhält- 
nisse in d. Herzogtümern Schlesw. u. 
Holstein währ. d. Invasion 1813/14. 
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 44, 


125-219.) [1768 

Cordon, v., Die Tätigkeit d. Detachements 
unt. Kommando d. Obersten Baron Simbschen 
im Walliserland 1814. (Streffleurs milit. Zt. 
14, II, 1641-58.) 11769 

Friedensburg, W., Die sächs. Landwehr b. 
Courtray 31. März 1814. (N. Arch. f. sachs. G. 
36, 64-88.) [1770 

Freksa, Wiener Kongreß. (Memoiren-Biblioth. 
N. A. Bd. 4.) Stuttg.: Lutz. 5 M. 50. 11771 
Chapuisat, Empereurs, rois et ministres 
au congrès de Vienne. (Rev. de Paris 21, 
Nr. 14.) 11772 

Fenk, Nagra tvistepunkter i. Wien-kon- 
gressens litteratur. (Svensk hist. tidskr. 34, 
1-37.) [1773 

Görtz, v., Die Rückkehr Napoleons I. von 
Elba am 1. März 1815. (Dt. Revue 40, I, 
328-35.) [1774 


Becke, A. F., Napoleon and Water- 
loo: the emperors campai with 
the Armee du Nord 1815. Lond. 
378; 3448. Ł 1, ö. [1775 

Rönsch, Belle-Alliance. Darstellg. 


Bibliographie Nr. 1756—1833 


d. Sommerfeldzuges v. 1815. Lpz.: 


Köhler. 104 S. 2 M. [1776 

Unzer, Darstellg. d. Begebenheiten vor u. 
währ. d. Schlacht b. Belle-Alliance (Waterloo) 
17. u. 18. Juni 1815 beim 1. Bataillon d. 
hrzgl. 1. Regiments. (Nass. Heimatbil. 19, 
1-10.) — M. Domarus, 921 . 
Jägerkompagnie v. 1815 u. en 
nd Schlachten v. Quatrebras u. e-All. 
(Ebd. 10-24.) [1777 


Hirn, Gesch. Tirols 1809-14, s. 14, 4291. 
Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 3. F., 58, 466-69 
Prem; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 56-59 
Ilwof. [1778 

Hirn, Aushebg. der Geisel in Vorarlberg 
1813. Progr. Dornbirn ’13. 998, [1779 

Frick, J. C. Finslers polit. Tätigkeit 
zur Zeit d. Helvetik. Zür. Diss. 
135 S. [1780 

Schlumberger-Vischer, Beitrr. z. G. 
Basels in d. 90er Jahren d. 18. Jh. 


(Basler Zt. 13, 205-76.) [1781 
Brugger, G. d. Aarauer Zeitung 1814-21. 
(= Nr.78 u. Zür. Diss.) 178 8. [1782 


Mülinen, Ende d. Mediation in 
Bern. (Arch. d. Hist. Ver. d. Kant. 
Bern 22, 1-56.) [1783 

Rieder, O., Karl Aug. Graf v. 
Reisach. (Sep. a.: Oberbayer. Arch. 
59, 189-382.) Münch.: Selbstverl. 15. 
2 


M. [1784 
Krenzer, Jahresfeier d. Völkerschlacht b. 
Leipz. in Bamberg 18. u. 19. Okt. 1814. (71. Ber. 
u. Jahrb. 13/14 d. Hist. Ver. Bamberg 95- 
122.) [1785 
Helmes, Herm., Die Würzburg. Truppen vor 
100 J. (Arch. d. Hist. Ver. v. Unterfrank. 55 
123-32.) 11786 
Mayer, Herm., In Freiburg vor 100 Jahren. 
(Schau-in’s-Land 41, 1-22.) 11787 
Wetterer, Die Condéschen Truppen in Bruch- 
sal u. im Bruhrain 1795. Bruchs.: Biedermann 
48 8. [1788 
Wimmer, Hagenau zur Zeit d. Befreiungs- 
kriege. (Jahresberr. d. Hagen. Alt.-Ver. 4/5, 
146-57.) [1789 
Walter, Fr., Mannheim. Einquart. im 
Kriege). 1815. (Mannh. G. bll. 15, 205-11.) [1790 
Esselborn, Frdr. Vogel. (Quartalhil. d. 
Hist. Ver. f. d. Erzhgt. Hess. 5, 149-57; 212-20.) 
Erg. Sonderabdr. Darmst.: Schlapp. 208. 
60 Pf. [1791 


Schwarz, Ernst, Rechtsrhein.-Nas- 
sau, die Mächte u. d. Reich 1795. 


Berl. Diss. 15. 788. 11792 
Glöel, Wetzlar währ. d. Befreiungskrieges. 
(Mitt. d. Wetzl. G.-Ver. 5, 17-55.) [1793 


Hauptmann, F., Insturmbewegt. Zeit. (s. 14, 
1989). Schluß. (Rhein. G. bll. 10, 227-69.) [1794 

Michel, Fr., Die Coblenzer Cisrhenanen 1797 
(Trier. Arch. 22/28, 167-74.) — Ders., Die 
letzt. Tage d. Franzosenzeit in Coklenz. (Trier. 
Chron. 10, 161-71.) 11795 

Aubin, Vertrieb v. Napoleonstatuen im 
franz. Kaiserreich. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 96, 111-16.) [1796 

Schumacher, K., Die Bergisch. Infanteristen 
G. Deiter u. K. Rosendahl. Beitr. s. Gd. d. 
milit. Verhältnisse Düsseldorfs zur Zeit d. 
Grhzgts.u. Generalgouvernements Berg. (Diisseld. 
Jahrb. 26, 53-64.) 11707 


2 1 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 *55 


Körholz, Der Landrichter Müller 
u. sein Werk üb. d. G. d. Stiftes 
Werden. (Beitrr. z. G. d. Stiftes 


Werd. 16, 40-53.) Vgl. 08, 1670. [1798 
Kühn, J., 8 westfäl. Töchter d. Königs 
Jeröme: Melanie v. Wietersheim, Jenny v. 
Pappenheim, Pauline v. Schönfeld. (Hessen- 
land 14, Nr. 19-22.) [1799 
Schwerter, Die große Zeit vor 100 Jahren 
in uns. Heimat. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. 
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 26.) [1800 
Rhotert, J., D. ehemal. Stiftskurien in d. 
St. Osnabr. nach d. Bestande v. 1802. (Mitt. 
d. Ver. f. G. v. Osnabr. 38, 48-83.) 11801 
Gravenhorst, Gesuch um Freilassg. d. Prä- 
fekten v. Reimann 1813. (Braunschw. Magaz. 
14, 142-44.) [1802 
Jacobs, E., Von d. franz. Revol. bis Water- 
Joo. Wernigeröder Erinnergn. a. d. Zeit 1790- 
1815. Wernig.: Jüttner. 1968. 2 M. Rez.: 
. d. Harz-Ver. 48, 159 f. Arndt. [1803 
Lorenz, H., Vor 100 Jahren. Quedlinburg. 
Erinnerga. an d. Befreiungszeit. Nach d. 
Batsakten geschild. (Progr.) Quedlinb.: Huch. 
84 8. 1 M. [1804 
Straßburger, Aschersleben 1814 u. 1815. 
(Zt. d. Harz-Ver. 47, 282-304.) 1 
Löser, Pirna 1813. Pirna: Eberlein 13. 
128 8. [1806 
Roloff, Von Jena bis z. Wien. Kongreß. 
(Aus Natur u. Geisteswelt 465.) Lpz.: Teubner. 
116 8. 1 M. Rez.: Hist. Zt. 115, 220f. Wahl. 11807 
Hiltmann, E. franz. Kontributionsforderg. 
an d. Stadt Guben a. d. J. 1806 u. K.A.v. 
Rade. Guben. Progr. 4°. 178. [1808 
Kochendörfter, Freiwill. Gaben aus Stadt u. 
Kr. Kottbus z. Ausstattg. d. Freiwilligen 1813. 
(Niederlaus. Mitt. 12, 252-68.) [1809 
Beintker, Die Kriegsleistgn. d. Stadt u. d. 
Kr. Anklam 1813-15. (Monatsbll. d. Ges. f. 
pomm. G. 13, 8-13 usw. 49-55.) 11810 


Pflug - Harttung, v., Stadt- u. Polizei- 
präsident v. Tilly u. d. Zustände in 
Warschau zur peuk Zeit 1799—1806. 
Danz.: Kafemann. 142 S. 4 M. [1811 

Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 13, 63f. 


Warschauer: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
27, 6342. Laubert; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 


110f. Markull; Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 16, 631. Prümers. 
Mankowski, Niedola wojennav W Nie- 


mieckiem Brzozin 1807-12 (Kriegselend in 
Dt.-Brozie 1807-12). (Zapiski Towarzystwa 
naukowego w Torunien 3, Nr. 6, 81-88.) [1812 

Baerent, Beitr. d. Kirchspiels Arrasch zu 
d. Kriegskosten 1806/07. (Sitzungsberr. d. Ges. 
f. G. d. Ostseeprov. Rußl. 12, 142-44.) [1813 


Innere Verhältnisse. 


Ingelmann, Ständische Elemente in 
d. Volksvertretg. nach d. dt. Ver- 
fassungsurkk. d. J. 1806-19. (Abhdlgn. 
a. d. Staats- u. Verwaltungsrecht 33.) 
Bresl.: Marcus. x1j, 173 S. 5 M. (68 S.: 
Bresl. Diss.) [1814 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 29 Br 

Müsebeck, Die ursprüngl. Grundlagen d. 
Liberalismus u. Konservativismus in Dtid. 
Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 63, 1-26.) Sep. Berl.: 
Mittler 15. 408. 40 Pf. Rez.: Lit. Zbl. ’16, 
Nr. 12 Bergsträßer. [1815 


Merk, G., Ravensburg unt. bayer. Verwaltg. 
(Württb. Vierteljhfte. 23, 405-22.) [1816 
Schnabel, Ldw. v. Liebenstein u. d. polit. 
Geist vom Rheinbund bis z. Restauration. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 30, 2-43.) 11817 
Lohmann, F. W., E. Kampf um Viersener 
Kirchengüter in d. Franzosenzeit. (Ann. d. 
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 96, 91-108.) [1818 
Jacobs. P., Zur Einführg. d. preuß. Verwaltg.\ 
im Gebiet d. ehem. Reichsabtei Werden. (Beitrr. 
z. G. d. Stiftes Werd. 16, 5-39.) [1819 
Crone, Die innere Politik Frz. Egons 
v. Fürstenberg, Fürstbischofs v. Pa- 
derb. u. Hildesh. 1789-1802. (46 v. 
Nr. 150 u. Münst. Diss.) Hildesh.: 
Lax. 72 S. 2 M. 40. [1820 
Hömberg, Über Verwaltungsein- 
richt währ. d. franz. Zeit im 
Osnabrückischen. (Mitt. d. Ver. f. G. 
usw. v. Osnabr. 38, 129-243 u. Münst. 
Diss.) 1821 
Fehling, Die Revision d. lübeck. Staats- 
verfassg. 1814-17. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 16, 
231-60.) [1822 
Loening, H., Joh. Gottfr. Hoffmann u. s. 
Anteil an d. staatswirtschaftl. rg a 
Preußens 1765-1813. Tüb. Diss. 88 8. 
Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 17 Skalweit. 11828 


Jacobi, R., Die Thorner Stadt verfassg. d. J. 
1794. (Mitt. d. Coppernicus-Ver. 22, 38-56.) [1824 
Haken, Die sogen. Cleemannschen Unruhen 
in Riga 1801-1803. (Sitzungsberr. d. Ges. f. 
G. d. Ostseeprov. Rußi. 12, 41-73.) [1826 


Tarle, Dt.-franz. Wirtschaftsbe- 
ziehgn. zur napoleon. Zeit. (Jahrb. 
f. Gesetzgebg. usw. 38, 667-726.) [1826 

Chroust, Das Würzburg. Land vor 
100 Jahren. E. statist.-ökon. Dar- 
stellg. in amtl. Berr. u. Tabellen. (Tl. 
v. Nr. 426.) Würzb.: Stürtz. XL j, 
446 S.; Kte. 10 M. [1827 

Slokar, G. d. öst. Industrie u. ihre 
Förderg. unt. Franz IJ. Mit bes. 
Berücksicht. d. Großindustrie. Wien: 
Tempsky. xjv, 674 S. 25 M. [1828 

Rez.: Jahrbb. f. Nat. ök. 104, 553-55 Aubin 
u. Antw. v. Sl. 75 Erwiderg. v. A. ebd. 106, 
505- 68; Jahrb. f. Gesetzgebg. 39, 1518-25 

Wirth, M., Die Industrie d. Grafsch. 
Mark u. d. franz. Schutzzollgesetz- 
gebg. 1791-1813. Münst. Diss. X, 


107 8. 1829 
Kost, Aus d. Elberfeld. Geschäftsleben vor 
100 Jahren. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. 21, 
101-5.) [1830 
Lasarus, Das Kgl. Westphäl. Konsistorium 
d. Israeliten. (Monatsschr. f. G. u. Wiss. d. 


Judentums 58, 81-96 usw. 542-61.) [1831 
Freund, Die Emanzipation d. Juden in 
Preußen, s. 14, 2023. Res.: Hist. Zt. 114, 


135-37 v. Petersdorf; Zt. d. Sav.-Stiftg. 36, 
G. A., 611-15 Anschütz; Lit. Zbl. 15, Nr. 34 
Penner. 11882 


Stern, Jacques, Thibaut u. Savi- 
gny. Zum 100 jähr. Gedächtn. 


56 


Kampfes um e. einheitl. bürgerl. 
Recht f. Dtld. 1814. 1914. Die 
Originalschrr. in ursprüngl. Fassg. 
m. Nachtrr., Urteilen d. Zeitgenossen 
u. Einleitg. Berl.: Vahlen. 239 8. 


3 M. 1833 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 36, G. A., 502 Hüb- 
ner; Viertel jschr. f. 8oz.- u. Wirtsch.- G. 13, 
630f. v. Below. 


Marigk, Savigny u. d. Modernis- 
mus im Recht. Berl.: Vahlen 239 S. 


6 M. [1834 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 


18, 630f. v. Below. 

Schmidt, Rich., Der verschollene Zivil- 
prozeBentw. Fr. Brauers u. d. Anfangsstadium 
d. dt. Justizreform. (Aus „Festschr. f. Wach“ .) 
Lpz.: Melner 13. 70 8. 3 M. Rez.: Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 20, 733 f. Merk. [1835 

Metzger, E. elgenart. versuch zu 
Königsberg 1778. (Altpr. Monatsschr. 51, 632- 
86.) [1836 

Wetterer, Das Kollationsrecht d. ehemal. 
Fürstbischöfe v. Speier. (Freib. Diöz.-Arch. 
N. F. 15, 297-302.) 11837 


Lemcke, H., Erste Anfänge e. preuß. Kriegs- 
marine. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13 
81-88.) j [1838 


Döberl, Montgelas’ Kirchenpolitik 1800-1808. 
(Hist.-pol. Bll. 154, 11-25; 104-14.) 11839 

Monumenta Hofbaueriana. 1. Der hl. 
Klem. Hofbauer u. d. Auswanderungspatent 
v. 10. Aug. 1784. Sammlg. d. diesbezügl. Doku- 
mente. Miscellanea. (Hrsg. L. Szoldrski.) Krakau: 
Verl. d. Redemptoristen 16, 97 8. 3 Kr. [1840 


Wendland, J., Die relig. Entwioklg. 
Schleiermachers. Tüb.: Mohr. 243 8. 


5 M. [1841 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Hnr. Scholz. 
Weinel, Fichte, (Religion d. Klassiker. G.), 

Berl.-Schöneberg: Prot. Schriftenvertrieb. xxjv, 

111 8. 1 M. 60. — Haack, F.s Theologie. 

(Das Christentum in d. Philos. d. später. Fichte.) 


. Heidelb. Diss. 84 8. [1842 
Schenner, Zum inner. Leben d. Toleranz- 
Kirche. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in 
Österr. 35, 188-224.) [1848 


Jungklaus, Wie d. Ereignisse d. Freiheits- 
kriege zu ihr. Zeit in Berlin kirchlich gefeiert 
worden sind. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 
11/12, 304-30.) 11844 


Erben, Fichtes . 
Inaugurationsschrift. Innsbr.: 
1845 


Buchdr. 73 S. 1 M. 50. 

Borgeaud, La question de l'Université à 
Genève, il y a cent ans (Anz. f. schweiz. G. 14, 
65-86.) [1846 

Kernkamp, Précis de l'état de l’universit6 
établio à Utrecht 1811. (Bijdragen etc. v. h. 
Hist. Genootsch. te Utrecht 35, 186-215.) [1847 


Green, Life and work of Pestalozzi. Lond.: 
Clive 13. 893 8. 4 sh. 6d. Rez.: Zt. f. G. d. 
Erziehg. 4, 155-61 Natorp. — Ziegler, Pesta- 
loszi. (Ziegler, Menschen usw. 1083-17.) — 
sam Pest.s Verhältn. zu d. 1 

ihr. Pädag. Ganze mus Magaz. H. 524.) 
E 100 8. 1 M. 11848 


Bibliographie Nr. 1833 — 1904 


Wagner, R., Fichtes Anteil an d. Einführg. 
d. Pestalozzischen Methode in Preußen. Lpz.: 


Dürr. 189 8. 3 M. (35 B.: Erl. Dias.) [1840 
Hofmann, Fr., K. H. L. Poelitz als 8 
Münch. Diss. 97 8 [1850 


Rolle, Schleiermachers Didaktik. d. gelehrt. 
Schule. Berl.: Reuther & R. 13. x, 160 8. 8 M. 
Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. 4, 244-47 Spranger. [1851 

Wotke, Priestermangel (Beitrr. s. öst. 
Erziehgs.- u. Schul-G. 15, 95-156.) — Ders., 
8 Arbeiten d. Frhrn. v. Birkenstock. (Ebd., 
157-88.) — Ders., Gymnaslallehrerplan d. 
Wiener Gymnssinllehrerversammig. 1792. (Ebd. 
189-259.) — Hofer, Wink u. Anleitung f. Schul - 
Präparanden u. Lehrer. (Ebd. 260-71.) [1852 

Leutenegger, Der erste thurgauische Er- 
ziehungsrat. (Thurg. Beitrr. 54, 1-81.) [1853 

Sachs, B., Pläne u. Maßnahmen d. Regierg. 
d. Königs Max I. Joseph im Mädchenschul- 
wesen Altbayerns. (Erl. Diss.) Münch.: Duncker 
& H. 108 8. 3 M. Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. 
5, 64-66 Heigenmooser. [1854 

Genzken, Das Katharineum zu Lübeck in 
d. Franzosenzeit 1806/15. Lüb. Progr. 4°. 
86 8. (1855 

Karbowiak, 2 Kämpfe für d. Wahrheit. 
E. Flugschrift geg. e. Berlin. Schulgeschichts- 
schreiber. Krakau: Selbstverl. 71 8. [Gegen 
P. Schwartz.) Rez.: Zt. f. G. d. Erxiehg. 
usw. 5, 202-22 Waschinski. [1856 


Ziegler, Fichte. (Ziegler, Menschen usw. 
140-48.) — Bernstein, Wie Fichte u. Lasalle 
national waren. (Arch. f. G. d. Sozialismus 6, 
143-62.) — Reincke - Bloch, Fichte u. d. dt. 
Geist von 1914. (Univ.-Schr.) Rost.: Warken- 
tien 15. 31 8. 70 Pf. Rez.: Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 28, 622 f. Müscbeck. — D. Jacoby, 
Fichte u. sein Verhältn. zu Preußen. (Euphorion 
21, 237-51.) 11857 

Dreyhaus, H., Niebuhr u. Achim v. Arnim 
Mit 2 ungedr. Briefen Niebuhrs. (Preuß. 
Jahrbb. 147, 356-62.) (1858 

Figge, G. F. v. Martens, Leben u. Werke. 
Beitr. 2. G. d. Völkerrechts wissenschaft. 
Bresl. Diss. 89 B; (1859 


Haym, D. romant. Schule (s. '06, 3454). 
3. Aufl. Bes. v. Walzel. XIj, 989 8. 18 M. 
Res.: Zt. f. dt. Philol. 46, 489-91 Enders; 
Preuß. Jahrbb. 160, 621-25 Har. Scholz. [1860 

Schmidt, W., Fichtes Einfluß auf d. ältere 
Romantik. (Euphorion 20, 435-58 usw. = 


251-70.) [186 
Hering, R., Aus Maler Müllers Bieten 
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts ’13, 204-49.) [1862 
Pichler, Caroline, geb. v. Greiner, Denk- 
würdigke:ten a. m. Leben. Mit Einleitg. usw, 
neu hrsg. v. Blümml. (Denkwürdigk. a. Alt. 
österr. 5 u. 6.) Münch.: G. Müller. LXXXVIj, 
675; 749 8. (14 M. Subskr. Pr. 11 M.) [1868 
Hinde-Pouet, Neue Briefe Hnr.s v. Kleist. 
(Dt. Rundschau 14, Okt., 112-26.) — Finger, 
Kleista Geheimnis. Berl.: Puttkammer & 
M. 13. 63 8. 1 M. 20. [1864 
Heuer, O., Zur Erinnerg. an Theod. Körner. 
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts 18, 201-3 u. 
TAEPO Vater v. 6. Jan. 1812. [1865 
„5 o Dan. Arnold. (Neuausg. 

„Pfingstmontaga“. (2. Jahresgabe d. Ges 

z eis. Lit. Straßb. 14, S. V-XLV). — De 
Bei tr. z. Lebens-G. Arnolds. (Ebd. 133-35). — 
E. Wendling, Zur Biogr. Arnolds. (Jahrb. d. 
Ges. f. G. Els.-Lothr. 80, 125-832). [1866 
Paul, Die älter. Wetzlarer Zei- 


Richter, 
tungen. (Mitt. d. Wetzl. G.-Ver. 5, 67-71.) [1867 


Neueste Zeit seit 1815 


Schmitz, Herm., Berlin. Baumeister vom 
Ausgang d. 18. Jh. Berl.: Verl. f. Kunstwiss. 
4°, 8468. 30 M. (1868 

Kohte, Werke d. Berliner Bauschule a. 
südpreuß. Zeit. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 16, 17-23.) [1869 

Simon, K., G. Schick. Beitr. z. G. d. dt. 
Malerei um 1800. Lpz.: Klinkhardt u. B. 
254 S.; 19 Taf. 20 M. 11870 


Persönlichkeit Beethovens. Urteile d. Zeit- 
genossen, gesamm. u. erl. v. Leit zmann. 
Lps.: Insel-Verl. 446 8. 6 M. [1871 

R., Karl Maria v. Weber in Prag 
1818-16. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
52, 51227.) [1872 


Wentzcke, Die älteste Verfassg. e. student. 
Landsmannschaft: Die Gesetze d. Schles. 
Kränzchens in Halle v. 12. Jan. 1792. (Thür.- 
sächs. Zt. f. G. 4, 173-90.) [1873 

Seidel, P., E. Erinnerg. an d. erst. Frauen- 
Verein 1813. (Hohenz. Jahrb. 18, 237-40.) [1874 

Wutte, M., Prophet. Andeutgn. a. Kärnten 
1814. (Carinthia I. Jg. 104, 53-80.) [1875 

Christ, K., Die erste Feier d. Leipziger 
Schlacht in Mannheim 1814. (Mannh. G. bll. 
15, 1878.) _ [1876 


Neueste Zeit seit 1815. 
(Literatur zum Weltkriege folgt später.) 


Thürheim, Gräfin Lulu, Mein Leben. 
Erinnergn. a. 
1819-53. Nach d. vorhand. Tage- 
büchern übers. u. hrsg. v. R. van 
Rhyn (Ph. v. Blittersdorf) (s. 14, 
1830). Bd. 3 u. 4. (11 u. 12 v. Nr. 440.) 


Münch.: G. Müller. 12 M. [1877 
Arnecke, F., 3 zeitgenöss. Quellen a. d. 
Tagen d. Gießen. Schwarzen. (Mitt. d. Oberhess. 
G.-Ver. N. F. 21, 54-65.) [1878 
Massenkeil, Der Woestfäl. Merkur. Münst. 
Diss. 14. 112 8. [1879 
Oechsli. Brief Niebuhrs an Bluntschli üb. 
d. Julirevolution n. d. dreißiger Bewegung in 
d. Schweiz. (Anz. f. schweiz. G. 14, 152 f.) — 
C. Lessing, Aus d. Briefwechs. zw. Metternich 
u. Joh. v. Salis. (Ebd. 154-58.) [1880 
Ebart, v., Jugendbriefe d. Hrzgs. Ernst II. 
v. Sachs.-Coburg- Gotha a. Bonn. (Dt. Revue 
40, II f.) 11881 
Neefe, G. d. Leipzig. Allgem. Zeitg. 
85 43. (Beitrr. z. Kult.- u. Univ.-G. 
. Leipz. Diss.) Lpz.: Voigtländer. 


1 192 S. 6 M. 80. [1882 

Res.: Zt. f. d. ges. Staatswiss. 71, 160-64; Lit. 
Zbl. 16, Nr. 2 Bergsträßer; N. Arch. f. gächs. 
G. 86, 368 f. Bruchmüller. 

Bismarck, O. v., Briefe an Schwester 
u. Schwager Malwine v. Arnim, geb. 
v. Bismarck, u. Osk. v. Arnim-Kröch- 
lendorff 1843-97; hrsg. v. H. Kohl. 
Lpz.: Dieterich 15. xj, 171 8. 


5 M. . [1883 
Res.: Lit. Zbl. 15, Nr. 5 Bergsträßer. 
Riebold, H. v., Tagebuch; hrsg. v. EB. Wer- 
nicke. (Zt. d. Hist. Ver. Marienwerder 54, 
32-79.) [1884 
Rjasanotf, Karl ir u. Fr. Engels üb. d. 
Polenfrage. (Arch. f. G. d. Sozialismus 6, 
175-221.) [1885 


‚I, 171-85.) 


Österreichs groß. Welt, 


*57 


Hohenlohe-Ingelfingen, Prinz Karl zu: Aus 
mein. Leben. Aufzeichngn. aus d. J. 1848-71. 
Jubil.-Ausg. in 1 Bde., hrsg. v. W. v. Bremen. 
Berl.: Mittler 15. xvj, 424 S. 6 M. 11886 


Eigenbrodt, R. C. Th., Meine Er- 
innergn. a. d. J. 1848, 1849 u. 1850; 
hrsg. v. Bergsträßer. (= Nr. 428.) 
Darmst.: Buchh. d. Staatsverlags. 58, 
374 S. 12 M. 50. 11887 

Rez.: Hist. Zt. 115, 360 f. Rapp; Dt. Lit. - 
Ztg. 16, Nr. 24 Esselborn. 

Kaeber, Zur Entstehg. v. Wolffs 
Berlin. Revolutionschronik. (Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 27, 566-72. [1888 

Bünau, M. H. Gräfin v., Briefe e. preuß. 
Offiziers (Ferd. Frhr. v. Meerheim b) a. d 


J. 1848. (Preuß. Jahrbb. 157, 450-80. 158, 
68-94.) [1888 

Strobl v. Ravelsberg, Gablenz in Briefen an 
sein. Bruder (Dt. Revue 39, III, 191-203.) [1890 

Miquel, J. v., Einige Mitteilg. a. mein. Er- 
innergn. z. dt. Einheitsbewegung. Memoiren- 
fragment, veröff. v. Fr. Thimme. (Ebd. 40, 
[1891 

Conrad, M., 2 Reisen an d. Hof d. Kaisers 
Nikolaus I. 1850. Aufzeichngn. d. damalig. 


preuß. Majors v. Schlegell. (Ebd 40, If.) [1892 


Stern, A., Aus d. Briefwechs. d. preuß. 
Ministers Karl v. Manteuffel. (Süddt. Monatshfte. 
14, Mai, 238-48.) [1893 

Schiemann, Aus e. Brief Alexander II. an 
König Wilh. v. Preuß. (Zt. f. osteurop. G. 4. 
583 f.) {1 894 


eu Vor 50 Jahren. Briefwechs. 
W. Dr. Karl Lorentzen u. d. Füh- 
a d. Augustenburg. Partei, 1863-66. 
(2 v. Nr. 431.) Lpz.: Haenel. 520 S. 


6M. [1895 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 284 f. 
Holtze. 
David, N.C., Optegnelser om aarene 1863/65. 
(Dansk hist. tidsskr. 8. R., 5, 45-99.) [1896 


Monrad, Deltagelse i begivenhederne 
1864, en efterladte redegorelse, udg. 
ved A. Friis. Kopenh.: Gyldendal. 


xxxı), 318 8. [1897 
Rez.: Zt. d. Ges. f. schles.-holst. G. 44, 317-19 

v. Hedemann-Heespen u. 319-22 J. Hansen. 
Denkwürđigkeiten a. d. dt.-dänisch. Kriege 
v. 1864 (Biblioth. werthvoll. Denkwürdigkeiten. 
Bd. 4.) Freib.: Herder xv, 278 S.; Kte. u. 12 Taf. 
2 M. 40. 11898 
Chr. E., Dagberg fra 1864. (Danske 
Magaz. 6. R., 2, 151-81.) [1899 
Strobl v. Ravelsberg, Gablenz vor Oeversee. 
In Briefen a. d. J. 1864. (Dt. Revue 40, III, 
212-25.) [1900 
Biergans, L., Erinnergn.d. Generals d. Kavall. 
G. v. Fleschuez, 1866-71. (Beitr. z. Milit.- 
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1 M. 75. — Fr. Leo, Kriegserinnergn. an 1870/71. 
Mit Einl. v. U. v. Wilamowitz. Berl.: Weid- 
mann. 80 8. 1 M. — Gust. Freytag, Auf d. 
Höhe d. Vogesen. Kriegsberr. Lpz.: Hirzel. 
114 8. 1 M. 50. — W., Cahn, Im belagert. 
Paris. Tagebuchaufzeichngn. Lpz.: Insel-Verl. 
’15. 400 8. 3 M. [1005 


Müller, K. A. v., Bismarck u. 
Ludw. II. im Sept. 1870. (Forsch. z. 
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(s. 14, 2096). 3. Aufl. Münch. u. Berl.: Olden- 
bourg 15. 528 S. 12 M. Rex. d. 2. A.: Zt. f. 
Kirch.-G. 36, 251-54 Zscharnack. Rez. d. 
3. Aufl.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 
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Goltz, C. Frhr. v., Kriegs-G. Dtlds. im 
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u. Geisteswelt 375.) 136 8. 1 M. Rez.: Hist. 
Zt. 113, 678 f. Jacob; Zt. f. öst. Gymn. 66, 
375 Loserth; Mitt. Inst. Öst. G. 37, 129-81 
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118 8. 2 M. 50. — M. Laubert, Die erst. poln. 
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Leipz. Burschensch. 1813-33. Münst. Diss. 15. 
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Albrecht, Curt, Die Triaspolitik d. 
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402-4 Rachel; Lit. Zbl. 14, Nr. 41 Wolters; 
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Ver. f. hess. G. 48, 240-43 Wenck. 11918 

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4 M. 80. (XXVIIj, 63 S.: Straßb. 


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Rez.: Zt. d. Berg. G.-Ver. 48, 316-18; Hist. 
Jahrb. 36, 418f. Bauermeister; Zt. f. Polit. 9, 
3181. Düsseld. Jahrb. 28, 129, Lit. Zbl. 16, 
Nr. 28 Keller; Katholik 4. F., 16, 152 f. J. 
Schmidt; Zt. Kirch.-G. 30, 619 f. G. Krüger. 

Bickhoff, Frdr. Steinmann. E. west fal. Publi- 
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d. Heydt u. Landrat Georg v. Vincke 1844. 
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keit u. Bedeutg. Stuttg.: Union. 144 8. 
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Gust, J. D. H. Temme. E. münsterländ. 
Schriftsteller u. Politiker d. 19. Jh. Beitr. 2. 
G. d. Restaurations-, Revolutions- u. Reak- 
tionsepoche. (Münst. Diss.) Münst.: Coppen- 
rath. 207 8. 3 M. 50. Rez.: Lit. Zbl. 16, 
Nr. 16/17. [1929 

Nathan, Aus d. Leben e. Achtundvierzigers: 
Graf Ed. Reichenbach. Beitr. z. G. d. preuß. 
Demokratie. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 48, 
174-240.) — A. Stern, Gabr. Riesser. (Stern, 
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Klemm, M., Sachsen u. d. dt. Pro- 
blem 1848 (von d. Wirkungen d. Pari- 
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e. provisor. Zentralgewalt durch d. 
Frankf. Parlament.) Heidelb. Diss. 


160 8. ° [1931 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N.F. 4, 118f. 
Bergsträßer; N. Arch. f. sächs. G. 86, 3691. 
Friedrich; Lit. Zbl. 16, Nr. 29 Keller. 
Schmidt, Hans, Die poln. Revolution 1848 
im Grhzgt. Posen, 8.°13, 4625. Rez.: Hist. 
Monatsbll. f. Posen 14, 7-11 Laubert; Forsch. 
zZ. brandb. u. pr. G. 27, 336-40 Schottmäller; 
Hist. Zt. 114, 143-46 Missalek. [1932 


Neueste Zeit seit 1815 


Bleck, W., Die Posener Frage auf d. Natio- 
nal-Versammign. 1848 u. 1849. (Zt. d. Hist. 
Ges. Posen 29, 1-96 u. Greifsw. Diss.) [1932 a 

Niebour, Die Abgeordneten Steiermarks z. 
Frankfurt. Nationalversammig. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Steierm. 10, 247-66.) — Ders., Desgl. 
d. Prov. Sachsen. (Thür.-sächs. Zt. 4, 45-60.) 
— Ders., Desgl. d. brandb. Abgeordneten. 
(Brandenburgia 24, 33-48.) [1933 

Langermann, v., Über Abrüstung u. Völker- 
friedenskongreßB 1848 in d. Paulskirche zu 
Frankf. a. M. (Dt. Revue 40, III, 134-42.) [1934 


Kricheldorff, Der Beitritt Hanno- 
vers zum Dreikönigsbündnis v. 26. Mai 
1849. (Aus: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. 14, 220ff.) Freiburg. Diss. 
60 S. [1935 

Kunau, Die Stellg. d. preuß. Kon- 
servativen z. äußer. Polit. währ. d. 
Krimkrieges (1853-56). (Hist. Stud., 
hrsg. v. Fester 5.) Halle: Niemeyer 
14. XIj, 115 S. 3 M. 60. (65 S.: Hall. 
Diss. 15.) [1936 


Hugelmann, Die Begegnung zu Oos 1857. 
(Hugelmann, Hist.-polit. Stud. 157-60.) [1937 


Richthofen, d. Frhr. v., Die Politik 
Bismarcks u. Manteuffels 1851-58. 


Berl. Diss. 15. 138 8. [1938 

Hengelmüller, Frhr. v., Graf Alois Karolyi 
Beitr. z. G. d. öst.-ung. Diplomatie (s. 13, 4632). 
Forts. (Dt. Revue 38 III u. 40.) [1939 


Cierpinski, Die Politik Englands in 
d. schlesw.-holst. Frage, 1861 bis An- 
fang Jan. 1864. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 44, 220-97.) — Ders., Desgl. 
im Anfange d. J. 1864. (Ebd. 45, 
86-115.) — (64 S. Kiel. Diss. „Die 
Polit. Englands 1861 bis Ende 
63.“ [1940 

Hoff, H. E., Die Kämpfe um Schleswig- 


Holstein 1863-66. Kiel: Schlesw.-holst. Verl. 
Anst. 208 8. 3 M. 50. [1941 


Clason, Skodsborgsmötet och Ulriksdals- 
konferensen. (Svensk hist. tidskr. 34, 61- 
106.) [1942 


Szczepanski, M. v., Der dt.-dänische Feldzug 
v. 64. (Konserv. Monatsschr. 71, H.7.) — 
Ldw. Berger, Die k. k. Pioniere im Feldzuge 
geg. Dänemark. (Streffleurs mil. Zt. 14, II 
1479-91.) [1943 

Oberlindober, Die, Erstürmung d. Düppeler 
Schanzen. (Jahrbb. f. d. dt. Armee 14, H. 511.) 
— Ders., Der Ubergang auf Alsen. (Ebd. 
H. 513.) — Blasich, Das Seegefecht b. Helgo- 
land. (Streffleurs mil. Zt. 14, I, 719-32; 847-60.) 
— F. v. Wiser, Die Besetzg. d. nordfries. In- 
seln Juli 1864. Wien: Seidel. 24 8. 60 Pf. [1944 

Crenneville, Graf, Die neuere Lit. üb. d. 
Krieg geg. Preußen 1866. (Die Kultur 15, 18- 
35.) [1945 

Friedjung, Custozza u. Lissa. (Österr. Biblioth. 
3.) Lpz.: Insel-Verl. 15. 112 8. 60 Pf. [1946 


Sosnosky, v., Die Balkanpolitik 
Österr.-Ungarns seit 1866 (s. 14, 
n (Schluß-) Bd. x, 405 S. 


7 M. 50. 1947 
Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 36 Bergsträßer; Zt. 
Polit. 9, 315 Charmatz. , 


+59 


Erinnerungen an Bismarck. Auf- 
zeichngn. v. Mitarbeitern u. Freunden 
d. Fürsten m. e. Anhg. v. Dokumenten 
u. Briefen. In Verbindg. m. A. v. 
Brauer gesamm. v. E. Marcks u. 
K. A. v. Müller. Stuttg. u. Berl.: 
Dt. Verl.-Anst. 15. XI, 421 8. 


8 M. [1948 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 11 Kohl. 


Marcks, E., O. v. Bismarck. Stuttg. 
u. Berl.: Dt. Verl.-Anst. 15. xj, 256 S. 


4 M. 1949 

Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G 28, 641f. 
Müsebeck; Hist. Zt. 117, 492 Rapp. 

Du Moulin - Eckart, Bismarek. 
Stuttg.: Union 15. 310 S.; 38 Taf. 
17 M. [1950 

Matthias, A., Bismarck. Münch.: 
Beck. jx, 458 S. 5 M. [1951 

Funke, A., Das Bismarck-Buch d. 
dt. Volkes. Lfg. 1-23. Berl.: Vobach 
& Co. 14/16. 768 S. à 50 Pf. [1952 

Egelhaaf, G., Bismarck. Stuttg.: Cotta 15. 
91 S. 40 Pf. — J. Haller, B. u. Dtid. Tübing.: 
Kloeres 15. 23 8. 50 Pf. — H. F. Helmolt, B. 
Lpz.: Meulenhoff 15. 357 8. 1 M. 90. — G. 
Hesekiel, Das Buch v. Fürsten B. 2 Bde. 
Lpz.: Reclam 15. 317; 297 8. 2 M. — G. 
Roethe, Zu B.s Gedächtn. Berl.: Weidmann 
15. 42 8. 70 Pf. — Spahn, B. M.-Gladb. Volks- 
ver.-Verl. 15. 275 8. 2 M. 50. 2. verm. A. 
Ebd. 15. 367 8. 3 M. — V. Valentin, B. u. 
seine Zeit. (Aus Natur u. Geisteswelt 500.) 
Lpz.: Teubner 15. 134 S. 1 M. 25. Rez.: Lit. 
Zbl. 15. Nr. 11 H. Richter; Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 28, 642 Müsebeck. 11953 


Hofmann, Herm., Fürst Bismarck 
1890-98 (s. 14, 2095). 3. (Schluß-) Bd.: 
Der Fürst als Hüter d. Reichsverfassg. 
u. Berater uns. Volkes. 198 8. 


5 M. 50. 1954 
Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 2 H. Richter. 


Bismarck-Jahr (s. 14. 4423). Nr. 
4-15 (Schluß). S. 63-274. (Vollst. 


8M.) | [1955 

Inh.: S. 63-82: Fr. Endres, Bismarck u. d. 
Armee. S. 83-98: M. Lenz, B. als Diplomat. 
S. 99-118: F. Rachfahl, B. u. d. Slawentum. 
— 8. 119-29: M. Lenz, B. u. Napoleon III. — 
8. 130-34: R. Sternfeld, B. u. d. Musik. — 
S. 135-50: M. Spahn, B. u. d. Elsaß. — 8. 151 - 
63: E. Marcks, B. als Künstler. — 8. 164-70: 
M. Lenz, B. u. d. dt. Idee. — 8. 171-84: E. 
Brandenburg, B. u. d. Reichsgründg.— 
8. 185-90: A. Wahl, B. u. d. Engländer. — 
S. 191-206: Adf. Wagner, B.s Wirtschafts- 
u. Finanzpolitik. — S. 207-14: K. Rathgen, 
B.s Kolonialpolitik. — 8. 215-22: Ders., B. s 
Sozialpolitik. — S. 223-34. Fr. Meinecke, 
B. u. d. neue Dtld. — S. 235-40: M. v. Hagen, 
B. s Orientpolitik. — 8. 241-51: H. Oncken, 
B. u. d. Parteien. — S. 252-59: Th. Ziegler, 
B. u. d. akad. Jugend. — 8. 259-74: M. Lenz, 
Der Weltkrieg im Spiegel Bismarckisch. Ge- 
danken. ; 11955 

Janson, A. v., Moltke. Berl.: Ullstein & Co. 


15. 251 S. 1 M. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 4, 49f. O. 


Herrmann. — Endres, M. 


*60 


(Aus Natur u. Geisteswelt 415.) Lpz.: Teub- 
ner 13. 1 M. 25. Rez.: Hist. Zt. 113, 413 f. — 
D. Schäfer, Zu M.s Gedächtn. (Schäfer, Auf- 
sätze 2, 146-76.) — R. Peschke, M. als Politiker. 
(Preuß. Jahrbb. 158, 16-35.) — A. Stern, M. 
als Historiker. (Stern, Reden 189-210.) [1956 


Nippold, Fr., Das Kaiserin Augusta- 


Problem. Lpzg.: Hirzel.2 M. 40. [1957 
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 38 F. Fdch. 


Frisch, E., Die Einigung Dtlds. 
1870/71 im Lichte d. bayrisch. Publi- 


siuk Leipz. Diss. 15. 130 S. [1958 
esselbarth, Licht üb. d. Vor-G. d. Krieges 
1870/71. Progr. Lippstadt. 4°. 8 S. [1959 
Marx, E., Bismarck u d. en 
Kandidatur in Spanien, s. 12, 1968 8 
Hist. Zt. 113, 383-86 Hesselbarth. [1960 
Hesselbarth, 3 psychol. Fragen z. spanisch. 
Thronkandidatur. 8. 13, 4650. Rez.: Forsch. 
». brandb. u. pr. G. 27, 358 Roloff; Hist. Zt. 
13, 113, 607 f. P. Goldschmidt; Dt. Lit.-Ztg. 
15 Nr. 27 Mühl; Hist. Jahrb. 36, 423 f. 
E. K. 11961 


Fester, R., Die Genesis d. Emser 
Depesche. Berl.: Paetel 15. jx, 
240 S. 4 M. (Auch: Dt. Rundschau 


159, 321-47. 160, 28-60; 191-219.) [1962 

Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 627-41 
Rieß u. Erklärg. v. F. m. Gegenerklärg. v. 
Klinkenborg u. Antw. v. R. ebd. 29, 300-303, 
vgl. auch Jacob: Hist. Zt. 116, 358 f.; Dt. Lit. - 
Ztg. 15, Nr. 14 Ulmann, Entgegng. v. F. m. 
Antw. U. s ebd. Nr. 18, Erwiderg. v. F. u. Antw. 
U. s ebd. Nr. 23; Hist. Jahrb. 37, 166 f. E. König. 

Cahn, W., Zur Vor- G. d. franz. Kriegserklärg. 
im J. 1870. (Dt. Rev. 39, IV, 268-88.) [1963 

Canonce, F., Histoire de l’invasion 
allem. en 1870-71. Paris: Perrin ’15. 
xxxvj, 371 8. [1964 

Moots, E. Ergänzg. d. kriegsgeschichtl. Dar- 
stellgu. d. Schlacht am 8. Aug. 1870. (Mil. - 
Wochenbl. 14, Nr. 89.) Tätigkeit d. Hessen b. 
Gravelotte. — Schievelbein, Die takt. Verwendg. 
d. sächs. Sanitätsformationen in d. Schlacht 
b. St. Privat. (Ebd. Nr. 79.) — v. Goßler, 
General v. Alvensleben vor Le Mans. (Dt. Rev. 
39, III, 278-84.) (1965 

Jacky, L’occupation des frontières 
suisses en 1870-71 et l'entrèe en Suisse 
de l’armée franç. de l'Est. Neuchâtel: 
Delachaux & N. 379 8. [1966 

Rez.: Anz. f. schweiz. G. 14, 165f. Nabholz. 

Egelhaaf, G. d. neuest. Zeit vom 
Frankf. Frieden bis z. Gegenw. 5. Aufl. 
Stuttg.: Krabbe 15. x, 840 8. 
12 M. 50. 6. Aufl. Ebd. 17 x, 887 
S. 14 M. — [1967 

- Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 26 H. Richter. 

Wechssler, B., Die Franzosen und Wir. 
Der Wandel in d. Schätzung dt. Eigenart 1871- 
1914. Jena: Diederichs 15. 82 8. 1 M. 80. 
Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 51 Bergsträßer; Dt. 


Lit.-Ztg. 16, Nr. 26 Kuttner; Hist. Zt. 116, 


364 f. Darmstaedter. [1968 

Oncken, H., Dtid. u. Österreich seit d. 
Gründg. d. Neuen Reiches, 1871-1011. (Oncken, 
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großdt. Politiker: Alb. Schäffler. (Ebd. 145- 
63.) {1069 
Spahn, Bismarck u. d. dt. Politik in d. An- 
fangen uns. Zeitalters. Straßb.: Heitz 15. 


Bibliographie Nr. e 


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d. Dreiverbandmächte. 1875 u. 1878. (Stimmen 
a. Maria-Laach 89, 237-53.) [1970 
Zweybrück, Zur Entstehgs.-G. d. Bündnisses 
zw. d. Dt. Reiche u. Österr.-Ungarn. (Dt. 
Rundschau ’15, Febr., 161-78.) 
Hugelmann, Das europ. Mandat zur bosnisch. 
Okkupation. (Hugelmann, Hist.-polit. Stud. 
165-71.) 11972 
Müller, K. A. v., Beitrr. z. Außer. Polit. Bis- 
marcks in d. achtziger Jahren. Nach zeitgenöss. 
Aufzeichngn. bearb. (Aus: Erinnergn. an Bis- 
marck.) Stuttg. u. Berl.: Dt. Verl.-Anst. 15. 
44 8. [1978 
Reventlow, Graf zu, Dtlds. auswärt. 
Politik (s. ’14, 4441). 1888-1914. Aufl. 
2. 15. 417 S. 8 M. 50. — 3. vollst. 
neubearb. Aufl. 16. xx, 480 S. 9 M. 50. 
— 4. durchges. Aufl. 16. xxjv, 480 8. 
10 M. 974 
Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 9 Bergsträßer; Hist. 
Jahrb. 37, 437-44 Löffler; Mitt. Hist. Lit. N. 
F. 5 47-51 Walt. Schultze. — V. Valentin, Graf 
R. als G. schreiber (Aus: Preuß. Jahrbb. Aug. 
18) m. Antw. d. Grafen R. (Aus: Dt. Tagesztg. 
v. 1. Aug. 16, Nr. 400) u. e. Schlußwort. Berl. 
16. 15 S. — Hans Goldschmidt, Geschicht- 
schreiber neuest. Zeit u. ihre Kritik. 5 
boten 16, Nr. 51, 368-77.) — Edua. Mey 
Zur vor- G. d. Weltkrieges. (Süddt. Mt. Hefte. 
16, Nov., 161-79.) 


Hanotaux, La politique de l'équi- 
libre 1907-11. Paris: Plon 12. 
449 8. 1975 


Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 626-28 
Rieg. 


Schultheß’ europ. Geschichtskalen- 
der. N. F. 29: 13 u. 14 (= ganze 
Reihe 54 u. 55); hrsg. v. L. Rieß, bzw. 
W. Stahl. xjv, 854, XXXVIj. 1248 8. 


16 u. 30 M. 976 
Egelhaaf, d., Hist.-pol. Jahres- 
übersicht (s. 14, 2166). 14, 15 u. 


16. Jg. 7—9 d. polit. Jahresüberes. 
15f. 159; 175; 191 S. 2 M. 50; 2 M. 75 


bzw. 3 M. 11977 

Traub, H., Die Reichstagsperma- 
nenz im Okt. 1848. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G. forschg. 36, 96-155.) 11978 


Stähelin, Fel., „Demagog. Umtriebe“ zweier 
Enkel Salom. Geßners. (Jahrb. f. schweis. G. 
39, 1-88.) [1979 

Götz, Alfr., Dr. J. P. V. Troxler als Poli - 
tiker. E. Lebensbild a. d. Werdezeit d. neuen 
schweiz. Eidgenossenschaft. (Zürich. Diss. u. 
7 2 v. Nr. 5.) Zür.: Leemann & Co. 15, 182 8. 
2 M. 85. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 19 res 


zeller. 

Schmid, Hans, Oberst Friedrich Frey⸗ 
a schweiz. Bundesrat. Zürich. Diss. ar 
147 1108 
Barth, P., Basler Bilder u. 14 0 a. 2 Atte 
d. 19. Jh. (Neuj. bl., hrsg. Ges. Be- 
förderg. d. Guten 93.) Bas. : R & L. 15. 
59 8. 1 M. 40. 982 

Jahre, Hundert. Bilder a. d. G. d. St. 
Zürich 1814-1914. Bd. 1. Zür.: 
richthaus. xvij, 371 8. 12 M. 


Neueste Zeit seit 1815 


Jahre, 100, bayerisch. Festbuch, hrsg. in 
Verbindg. m. Albert u. a. v. d. Stadt Würz- 
burg. Würzb.: Stürtz. 468 S. 5 M. [1984 

Heuß, Theod., Schwaben u. d. dt. Geist. 
Konstanz: Reuf & I. o. J. 84 S. 50 Pf. [1985 

Ackermann, K., Gustav v. Struve 
mit besond. Berücks. sein. Bedeutg. f. 
d. Vor-G. d. bad. Revolution. Heidelb. 
Diss. 15. 123 8. [1986 

Delahache, L’insurrection de Strasbourg 
30. oct. 1836. (Rev. alsac. ill. 15, 117-58.) [1987 

Schwemer, G. d. Fr. Stadt Frankf. 
a. M. 1844-66 (s. 14, 2175). Bd. 3, 
TI. 1. (= Nr. 6.) XIj, 420 S. 6 M. [1988 

Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 48, 244-46 Wenck; 
Jahrb. f. Gesetzgebg. 38, 4, 507-12 Petersen; 
Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 23 Heuer. 

Toelle, H., Das Herzogtum Nassau 
u. d. dt. Frage 1852-57. (Aus: Nass. An- 
nalen 43.) Marb. Diss. 15. 104 S. [1989 

Bachem, J., Zur Jahrhundertfeier 
d. Vereinigung d. Rheinlande mit 
Preußen. Denkschrift. Köln: Bachem 
15. 260 S. 3 M. — 2. A. unt. d. Tit. 
„Die Vereinigung d. Rheinlande m. 
Preußen. E. Denkschrift.“ 268 S. 


3 M. 1990 

Rez.: Dt. Lit.- Ztg. 16, Nr. 20 Hashagen; 
Hist. Zt. 117, 116-18, Düsseld. Jb. 28, 230 f. 
u. Lit. Zbl. 17, Nr. 25 R. A. Keller. 


Kruse, H., Das Siegerland unt. 
preuß. Herrschaft 1815-1915. Siegen: 


Montanus 15. 295 S. 8 M. 11991 

Rez.: Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 64, Nr. 7/8 
P. Wagner: Dt. Lit.-Ztg. 16. Nr. 44 Philippi. 

Kaufmann, Geo., Adolf Ellissen. 13. Vor- 
kämpfer nation. Politik a. d. letzt. Periode d. 
Königreichs Hannover. (Preuß. Jahrbb. 161, 
470-90.) 11992 

Oncken, H., Großhrzg. Peter v. Oldenb. 
1827-1000. (Oncken, Hist.-pol. Aufsätze 2, 35- 
92.) [1993 


Dersch, W., Landrat Bauer zu Krotoschin 


u. General v. Willisen im Frühjahr 1848. (Zt. 
d. Hist. Ges, Posen 29, 261-83.) [1994 


Innere Verhältnisse. 


Meisner, Hnr. O., D. Lehre vom monarch. 
Prinzip, s. 11, 2186. Rez.: Zt. f. d. ges. Staatsw. 
70, 331-83 Beyer; Zt. d. Sav.-St. 35, G. A., 
616-22 Lenel. [1995 


Haake, Kg. Friedr. Wilh. IIL, 
Hardenberg u. d. preuß. Verfassungs- 
frage (s. 14, 4460). TI. 2 u. 3. (Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 28, 175-220. 29, 
305-69.) — Ders., Errichtg. d. preuß. 
Staatsrats März 1817. (Ebd. 27, 247- 


65.) [1996 

Willner, Ldw. Wieland, e. liberal. Publizist. 
(Thür.-sächs. Zt. 5, 1-66 u. Greifsy. Diss. 
15.) 11997 

Goeser, Der junge Fr. List. E. schwäb. Poli- 
tiker. Stuttg.: Dt. Verl.-Anst. jx, 134 8. 3 M. 
(TI. 2: Heidelb. Diss. jx, 79 8.) Rez.: Lit. Zbl. 
14, Nr. 20 Bergsträßer. — Kumpmann, List 
als Prophet d. neuen Dtid. Tüb.: Mohr 15. 


*61 


52 8. 90 Pf. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 8, 
275-77 Borckenhagen. [1998/99 

Sachs, Entwickigs.-G. d. bayer. Landtags ` 
in d. erst. 3 Jahrzehnten nach d. Verfassungs- 
gebung 1818-48— Würzb.: Memminger. 166 8. 
2 M. [2000 

Kähler, Beitrr. z. Würdigung v. W. v. Hum- 
boldts Entwurf e. ständ. Verfg. f. Preuß. 1819. 
Freib. Diss. 56 8. [2001 


Röbers, Die Errichtg. d. westf. Pro- 
vinzialstände u. d. erste westf. Pro- 
vinziallandtag. Münst.: Aschendorff 
15. 92 S. 3 M. (38 S.: Münst. Diss. 


15.) | 002 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 646f. 
Hasenclever; Hist. Zt. 116, 541f. Goldschmidt. 


Jordan, E., Entstehg. d. konservat. 
Partei u. die preuß. Agrarverhältnisse 
v. 1848. Münch.: Duncker u. H. 


370 S. 10 M. [2003 

Rez.: Lit. Zbl.’15, Nr. 19 Bergsträger; 
Jahrb. f. Gesetzgebg. 39, 990 f. Schmoller; 
Hist. Zt. 115, 357-60 Brinkmann. 

Meusel, Bismarck, Arnstedt u. d. Patriot. 
Verein d. Zauche 1848-52. Unt. Mitteilg. un- 
gedr. Briefe Bismarcks. (Dt. Rs. 15, Apr., 
39-77.) [2004 

Geyer, C., Polit. Parteien u. Verfassungs- 
kämpfe in Sachs. von d. Märzrevolut. bis z. 
Ausbr. d. Maiaufstandes 1848-49. (Lpz. Diss.) 
Lpz.: Leipz. Buchdr. 211 S. 3 M. Rez.: Lit. 
Zbl. 16, Nr. 9 Bergsträßer; N. Arch. f. sächs. 
G. 36, 369 f. Friedrich. 12005 


Bergsträßer, G. d. Reichsverfassg. 
(Arch. d. öff. Rechts. Beilagehft. 3.) 
Tübing.: Mohr. 121 S. (3 M. Subskr.- 


Pr. 2 M. 40.) [2006 
Hübner, R., Der Verfassungsentwurf d. 17 
Vertrauensmänner. Beitr. z. G. d. Frankf. 
Parlaments. (Essays in legal hist read before 
the Intern. Congress of hist. studies London 
13. S. 384-96.) 12007 
Haufe, Die Anschauungen üb. Gebiet, Staats- 
form u. Oberhaupt d. dt. Nationalstaates in d. 
Flugschrr. 1848/49. Leipz. Diss. 15. 200 8. 
Unt. d. Tit. „Der dt. Nationalstaat in d. Flug- 
schrr. v. 1848/49.“ Lpz.: Koehler 15. 5 M. 
Rez.: Hist. Jahrb. 37, 517f. Schnütgen; Dt. 
Lit.-Ztg. 17. Nr. 23 v. Martin. [2008 
Clausen, Stellg. Leopolds v. Gerlach zum 
Abschluß d. preuß. Verfassungswerkes unt. 
Friedr. Wilh. IV. Leipz. Diss. 78 8. [2009 
Loening, Das preuß. Gesetz v. 
10. Juni 1854 betr. d. Deklaration d. 
Verfassungsurk. v. 31. Jan: 1850. 
(Aus: Festg. d. Univ. Halle f. v. Brün- 
neck.) Halle: Waisenhaus. 62 S. 
1 M.- 50. [2010 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '14, Nr. 42/43 A. Arndt; 
Krit. Vierteljschr. f. Gesetzgebg. 3. F., 17, 
133-40 Waldecker. 

Heyderhoff, Brief M. Dunckers an Herm. 
Baumgarten üb. Junkertum u. Demokratie in 
Preuß. 6. Juni 1858. (Hist. Zt. 113, 323- 
29.) [2011 

Oncken, Bennigsen u. d. Epochen d. parla- 
ment. Liberalismus in Dtld. u. Preuß. (Oncken, 
Hist.-pol. Aufs. 2, 197-223.) (2012 

Wahl, A., Beitrr. z. G. d. Konflikt- 
zeit. (Univ. Tübing. Dokt.-Verz. ’14.) 
Tüb.: Mohr. 108 S. 3 M. [2013 


*62 


Rez.: Jahrb. 1. Gesetzgebg. 39, 14921. 
Schmoller; Lit. Zbl. 15, Nr. 43 Brinkmann; Dt. 
Lit.-Ztg. zis, Nr. 50 Schwemer; Forsch. Z. 
brandb. u. pr. G. 28, 624f. v. Petersdorff. 

Löwenthal, D. preuß. Verfassungsstreit 1862- 
66. (Münch. Diss.) Münch.: Duncker u. H. xj, 
342 8. 8 M. 50. Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 43 
Brinkmann; Jahrb. Gesetzgebg. 41, "1025-29 
Bunzel. [2014 

Rachfahl, Die inn. Politik Bismarcks und 
d. Gegenwart. (Dt. Rs. 15, Apr., 1-10.) [2015 

Oncken, H., Bism. „Lassalle u. d. Oktroyie- 
rung d. gleich. u. direkt. Wahlrechts in Preuß. 
(Oncken, Hist.-pol. Aufs. 2, 157-96.) 12016 

Ritter, G., Entstehg. d. Indemnitäts vorlage 
v. 1866. Mit Aktenbeilagen. (Zur Ergänzg. u. 
Krit. d. „Gedanken u. Erinnergn.“ Bismarcks.) 
(Hist. Zt. 114, 17-64.) 12017 


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Österr. (s. 12, 2035). 8: 1900-04. 


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Rez.: Zt. f. Polit. 9, 312-14 Charmatz. 
Hugelmann, Die öst. Landtage. 

mann, Hist.-pol. Stud. 175-91.) — Ders., Die 

Parlamentssprache d. öst. Abgeordnetenhauses 

in ihr. geschichtl. Entwicklg. (Ebd. 262-72.) — 

Ders., Rechtl. Stellg. d. Nationalitäten in 

Öst. (Ebd. 192-261.) — Ders., Der öst. Minister- 

rat u. Ministerpräsident. (Ebd. 273-82.) — 

Ders., Die Veränderungen d. polit. Landes- 

einteilg. Ost. 1868-96. (Ebd. 338-47.) [2019 
Möllering, Entwicklg. d. Wahlrechts in d. 

fr. u. Hansest. Hamburg. Würzb. Diss. 

77 8. 12020 
Wagner, Frz., Das braunschw. Wahlrecht in 

sein hist.. Entwicklg. Leipz. Diss. 68 S. [2021 


Lautenschlager, Die Agrarunruhen 
in d. bad. Standes- u. Grundherr- 
schaften 1848. (46 v. 2100.) Heidelb.: 
Winter 15. jx, 94 S. 2 M. 80. 


(zj, i 33 S.: Heidelb. Diss. 15.) [2022 

: Zt. f. G. d. Oberrh..N.F. 31, 1531. 
R. 5 Keller; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 42-45 
J. Philippson. 

Laubert, Staatl. Kolonisationsversuche in d. 
Prov. Pos. unt. Friedr. Wilh. IV. (Ostland. 
Jahrb. f. ostdt. Inter. 2, 148-80.) Vgl.: Korr. bl. 
d. Gesamt-Ver. 62, 201-4. 2023 


Borckenhagen, National- u. handels- 
pol. Bestrebgn. in Dtld. (1815-22) u. 
d. Anfänge Lists. (57 v. Nr. 9.) Berl.- 
Wilmersdorf 15. (2 M. 60. Subskr.- 
Pr. 2 M. 20.) (Kap. 4: Berl. Diss. 


S. 30-82.) [2024 

Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 277-81 
Köhne. 

Beckmann, A., Die Rhein.-Westind. Kom- 
pagnie; ihr Wirken u. ihre Bedeutg. Münst. 
Diss. 15. 109 8. Rez.: Forsch. z. brandb. u. 
pr. G. 28, 643-46 Hasenclever.— Hasenclever, 
C. Chr. Becher, Subdir. d. Rhein.-Westind. 
Komp. (Mtschr. d. Berg. G.-Ver. 16, 161- 
65.) — Ders., Neue Mitt. z. G. d. Rh.-West ind. 
Komp. (Zt. Berg. G. Ver. 49, 108-42.) [2025 

Thieme, W., Eintritt Sachsens in d. Zollver- 
ein u. seine wirtschaftl. Folgen. Leips. Diss. 
98 8. [2026 

Cosoiu, Die belg. Handelspolit. d. letzt. 
40 Jahre. Münch. Diss. 80 $. 


(Hugel- 


Nr. 2014—2078 


Englram, Das Postwesen in d. Rheinpfalz 
seit 1816. Kaiserslaut.: Kayser 13. 309 8. 
4 M. 50. {2028 
Firnhaber, Zur Vor-G. d. kurhess. Eisen- 
bahnen. (Mitt. d. Ver. f. hess. G. 12713, 75-78.) 
— Hedrich, Entwickig. d. schlesw.- holst. Eisen“ 
bahnwesens. Diss. Kiel: Lipsius T. 15. 195 8. 
3 M. — Walt. Keller, Die Saal- und Weimar- 
Geraer Eisenb. in hist.-statist. Darstellg. Jen. 
Diss. 127 8.; 4 Anl. — C. Born, Entwicklig. d. 
Kgl. Preuß. Ostbahn. (Arch. f. Eisenbahnw. 
11, 879-939; 1125-72; 1431-61.) [2029 
Keimer, Lage d. münsterländ. Bauern in d. 
beid. erst. Jahrzehnten nach d. franz. Bevol. 
Heidelb. Diss. 15. 130 8. (2030 
Jackowski, v., Bauernbesitz in d. Prov. Pos. 
im 19. Jh. (Leipz. Diss. 154 8. u. Volkswirtsch. 
Abh. F. 3, H. 7.) [2031 
Adler, M., Der Kommunismus bei Marx. 
(Arch. f. G. d. Sozialism. 6, 229-68.) — Schill- 
mann, Zum Streit um d. Erbe Lassalles. Briefe 
a. d. Nachl. v. Q. Schoenberg. (Ebd. 5, 464- 
70.) [2032 
Herberger, Stellg. d. preuß. Konservativen 
zur sozial. Frage 1848-62. (Leipz. Diss.) Lpz.: 
Fock. 778. 2 M. 2038 
Frans, Alb., Der soziale Katholizismus in 
Dtld. bis z. Tode Kettelers. (Apolog. Tages- 
fragen 15.) M.-Gladb.: Volksver.-Verl. 259 8. 
3 M. Rez.: Arch. f. Sozialwiss. 89, 570 f. Picht; 
Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 4 Vigener. [2034 
Bunzel, E. amtl. Darstellg. d. Anfänge d. öst. 
Arbeiterbewegung. (Viertelischr. f. Joz.-G. 12, 
284-99.) 12035 


Stuck, Aufnahme d. Lehre von d. Staats- 
souveränität in d. Lit. d. dt. Staatsrechts im 
19. Jh. Heidelb. Diss. 68 8. [2036 

Scharnagl, Die konfession. Schule in Bayern 
im 19. Jh. (Arch. f. kath. Kirchenr. 95 (= 4. F 
3), 3-32.) [2037 


- Schäfer, Aufmarsch- u. Operationsentwürfe 
Moltkes geg. Frankr. 1859-1870. (Streffleurs 
mil. Zt. 14, I, 751-70.) [2038 


Cramer, V., Bücherkde. z. G. d. kath. Be- 
wegung in Dtld.im 19. Jh. (Apolog. Tagesfragen 
16.) M.-Gladb.: Volksver.-Verl. 198 8. 2 M. 
Rez.: Hist. Jahrb. 36, 470f. Seppelt. [2030 

Stölsle, J. M. Sailer, seine Ablehng. als Bisch. 
v. Augsb. 1819. (Aus: Zt. d. Hist. Ver. f. 
Schwaben u. Neub. 40.) Paderb.: Schöningh. 
45 S. 1 M. [2040 

Laubert, Zur Abführg. d. Erzbisch. v. Dunin 
nach Kolberg. Schriftwechs. zwisch. Flottwell 
u. Dunin. (Hist. Monatsbll. f. Pos. 15, 130- 
37.) [2041 

Rögele, Hnr. v. Brentano, Geistl. Rat u. 
Apost. Vikar. (Freib. Diöz.-Arch. N. F. 15, 
189-296.) — Rösch, Zur kirchl. Statist. d. Erz- 
diöz. Freib. (Ebd. 31767.) 12042 

Vigener, Ketteler u. d. Vaticanum. Beitr. x. 
G. d. Minorität auf d. Konzil. (Festschr. f. 
Schäfer 652-746.) 2043 


Lang, W., Ferd. Baur u. D. Fr. Strauß. 
(Preuß. Jahrbb. 160, 474-504. 161, 123-44.) — 
Th. Ziegler, Strauß. (Ziegl., Menschen usw. 
226 - 58.) [2044 

Francke, Rud., Die kirchl. Verfassungsstrei- 
tigkeiten in Kurhess. u. d. Benitenz. (Aus: 
Pastoralbl. f. d. Consist.-Bez. Cass.). (Ver. f. 
kurhess. Kirch.-G. H. 1.) Cass.: Lometsch. 
101 8. 80 Pf. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 49, 
329-31 Bachmann. 12045 


Neueste Zeit seit 1815 


Wapler, Johs. v. Hofmann. Beitr. z. G. d. 
theol. Grundproblems, d. kirchl. u. d. pol. Be- 
wegungen im 19. Jh. Lpz.: Deichert. x, 396 S. 
9 M. Rez.: Beitr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 42f. 
Bachmann; Theol. Rev. 17, Nr. 9/10 Merkle. 12046 

Simons, D. rhein.-westf. Kirchenordnung. u. 
d. Kirchenideal Fr. Wilh. IV. (Theol. Arb. a. 
d. rhein. wiss. Pred.-Ver. N. F. 15, 62-74.) [2047 

Greßmann, Eichhorn u. die religionsge- 
schichtl. Schule. Gött.: Vandenhoeck u. R. 
51 8. 1 M. 60. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 20 
A. Baur; Zt. f. Kirch. -G. 36, 264 Stocks; Lit. 
2bl.’16, Nr. 26 J. H. 

l Petri, H., D. Leop. Petri. 
Kirch.-G. 11/12, 331-38.) 


[20 48 
(Jahrb. f. brand b. 
[2049 


Haag, Fr., Die Sturm- u. Drang-Periode d. 
bern. Hochschule 1834-54. Bern: Grunau. 
648 8.; Taff. 30 M. [2050 

Schwabe, Ldw., Dorpat vor 50 Jahren. Aus 
d. Lebenserinnergn. e. dt. Prof. Lpz.: Hirzel 
15. 103 S. 1 M. 50. Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 51 
Schonack; Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Ulmann. — 
Mollenhauer, Dorpat-Jurjew. Erinnergn. a. 
d. Studienzeit. (Dt. Rev. 40, III, 311-18.) [2051 

Thommen, R., Die Univ. Basel 1884-1913 
( Univ.schr.) Basel: Reinhardt 4° 200 S. [2052 


Tews, E. Jahrh. preuß. Schul-G. Lpz.: 
Quelle u. M. xıj, 270 S. 3 M. 12053 
Prüfer, Fr. Fröbel. (Aus Natur u. Geistesw. 
N. A. 82.) Lpz. u. Berl.: Teubner. 116 8. 1 M. 25. 
Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. 5, 66-69 R. Leh- 
mann. [2054 
Nöthe, Das erste Vierteljahrh. d. sächs. 
Gymn.-Direktoren in Halle 1833 u. 34. Magd. 
Progr. 4°. 60 S.— K. A. Hartmann, Das erste 
Vierteljahrh. d. G. d. Sächs. Gymnasiallehrer- 
vereins 1890-1915. (Sammig. v. Schrr. d. Ver. 
4.) Lpz.: Hesse & B. 15. 310 8. 3 M. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 33 Schwabe; Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. 36, 431 Stemplinger; Lit. Zbl. 16, 
Nr. 25 K. [2055 
Appens, Die pädag. Bewegg. d. J. 1848. 
Elberf.: Lukas. xvılj, 258 8. 2 M. 50. (35 8.: 
Jen. Diss.) Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. 6, 125-33 
Matthias. (2056 
Seeliger, K., Th. Vogel. Beitrr. z. G. d. höh. 


Schulwesens im Kgr. Sachs. (N. Jahrbb. f. 
d. klass. Altert. 34, 293-321; 386-407; 449- 
66.) [2057 


Bretholz, Zur G. d. kais. Akad. d. Wiss. in 
Wien. E. Gutachten d. Grafen Kasp. v. Stern- 
berg üb. d. Gründungsplan v. 18. 3.1837. (Sit- 
zungsberr. d. Wien. Ak. 176, 8.) Wien: Hölder. 
19 8. 52 Pf. [2058 

Baumann, Fr.L. v., Rückblicke auf d. erste 
Jh. d. Kgl. Bayer. Allg. Reichsarchivs. (Archiv. 
Zt. N. F. 20, 211-30.) — Riedner, D. bayer. 
Gemeindearchivwesen Ende 13. Unt. Mitw. 
v. Mitter wieser. (Ebd. 231-70.) [2059 


A., Modern Germany and 
her historians. London: Jarrold & 


sons. 15. 360 S. 7 sh. 6 d. [2060 

Irbik, v., E. Schüler Niebuhrs: W. H. 
Grauert. (Sitzungsberr. d. Wien. Akad. 176, 4.) 
Wien: Hölder. 63 S. 1 M. 45. Rez.: Dt. Lit. 
Ztg. 15, Nr. 8 Fueter. 12061 

Szozepanski, v., Rankes Anschauungen üb. 
d. Zusammenhg. zw. d. auswärt. u. d. inner. 
Polit. d. Staaten. (Zt. f. Polit. 7, 489-623.) — 
A. Stern, Gedächtnisrede auf Ranke u. Waitz. 


(Stern, Reden 36-68.) — Frensdorf, Zur Er- 
innerg. an d. 25. Ok. 1913. (Hans. 9 


291-99.) 


*63 


Treitschke, H. v., Briefe, hrsg. v. Corni- 
celius, s. 14, 2284. Rez.: Hist. Zt. 114, 147-51 
Meinecke; Hist. Vierteljschr. 17, 433-38 u. 571- 
74 Salzer; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 354-56 
Dreyhaus; N. Arch. f. sächs. G. 35, 182-85 
Ermisch; Hist. Jahrb. 35, 704 Löffler; Engl. 
hist. rev. 29, 591-93 Ward; Krit. Vierteljschr. 
f. Gesetzgebg. 3. F., 17, 1-16 Waldecker. [2063 

Davis, The polit. thought of v. Treitschke. 
Lond: Constable. 306 S. 6 sh. - [2064 

König, Erich, K. Th. v. Heigel. (Hist. Jahrb. 
36, 476-79.) — K. A. v. Müller, H. (Süddt. 
Mthfte. 15, Juni, 558-60.) — Striedinger, H. 
(Heigel, Dt. Reden jx-xx.) — Wolfram, H. (Dt. 
G. bll. 16, 135-46.) [2065 

Riedner, Frz. Ldw. v. Baumann. (Dt. G.bll. 
17, 29-47 u. Hist. Jahrb. 36, 929-31.) — Tum- 
bült, B. (Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 116f.) [2066 

Kaiser, H., W. Wiegand. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
30, 467-82.) — K. J. Neumann, W. (Hist. 
Vierteljschr. 17, 598-600.) 12067 

Hintze, Koser. (Hist. Zt. 114, 65-87.) — 
Ders., Gedächtnisrede auf K. (Abh. d. Berl. 
Akad. 15.) Berl.: G. Reimer 15. 4°. 11 8. 
3 M. — Klinkenborg, K. (Forsch. z. brandb. u. 
pr. G. 28, 285-310.) — Salzer, K. (Hist. Viertel- 
jschr. 17, 595-98.) — Tangl, K. (N. Arch. 39, 
767-70.) 2068 

Bücher, Worte z. Gedächtn. an Lamprecht. 
Kötzschke, Verz. d. Schrr. L.s. (Berr. d. Sächs. 
Ges. d. Wiss. 67, H.3.) — L. M. Hartmann, 
L. (Vierteljschr. f. Soz.-G. es 209-12.) — 
Kötzschke, L. (Dt. G. bll. 16, 159-86) u. Tille, 
Nachw. (Ebd. 187-93). Sep. Gotha: Perthes 
15. 35 S. 1 M. — Meinecke, L. (Hist. Zt. 114, 
696-98.) — Schmoller, Zur Würdigung v. L. 
(Jahrb. f. Gesetzgebg. 40, 1113-40.) — Spranger. 
L.s G. auffassg. (Voss. Ztg. 15, Sonntagsbeil. 
48 ) — Wundt u. Klinger, L. Lpz.: Hirzel 15. 

18 8. 2 M. 50. Rez.: Hist. Zt. 115, 585-88 
75 2060 

Ottenthal, v., Uhlirz. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
36, 214-16.) — v. Srbik, U. (Zt. d. H. Ver. f. 
Steierm. 12, 1-8.) (2070 

Stutz, Hnr. Brunner. (Zt. d. Sav.-St. 36, 
G. A., jx-Lv.) — v. Seckel, Gedächtnisrede auf 
Br. (Sitzungsberr. d. Berl. Ak. 16, 760-68.) 
Sep. Berl.: G. Reimer 16. 50 Pf. 12071 

Kern, Fr., Zeumer. (Hist. Zt. 113, 540-58.) 


— Krammer, Z. (Zt. d. Sav.-St. 35, G. A., 


jx-xxxıJ.) — Salomon, Z. (N. Arch. 39, 518- 


33.) [2072. _ 


Rohracher, A. Muchar, Bened. v. Admont. 
(Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ord. N. F. 4, 313- 
44; 409-38.) — Steinwenter, J. Wallner. (Zt. 
d. H. Ver. f. Steierm. 12, 185-89.) [2073 

Bruiningk, L. Arbusow. Mit Anhg.: Ver- 
zeichn. d. Druckschrr. A.s (Sitzungsberr. d. 
Ges. f. G. d. Ostseeprov. Rubl. 12, 5—25.) — 
W. Neumann, A. als Kunsthist. (Ebd. 77- 
81.) [2074 


Boguth, Gründg. d. Akad. Ver. dt. Histori- 
ker in Wien. (Festschr. d. Ver. 3-6.) — O. Red- 
lich, Zur G. d. Hist. Seminars an d. Univ. Wien. 
(Ebd. 159-72.) [2075 

Vancsa, 50 Jahre Verein f. Ldkde. v. Nieder- 
öst. 1864-1914. (Beigabe z. Jahrb. d. Ver. 13/14.) 
Wien: Kirsch. 115 S. 3 M. 12076 

Teutsch, Zur Vor-G. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
(Korr. bl. d. Ver. 37, 129-32. 38, 33-35.) [2077 

Dürrwaechter, Gemeinschaftl. Aufgaben d. 
Bayer. G. u. Ur-G.-Vereine. (71 Ber. usw. d. 
H. Ver. Bamb. 1-52.) [2073 


"64 


Kleinberg, Grillparzer. (Aus Natur u. Gei- 
stesw. 518.) Lpz.: Teubner 15. 124 8. 1 M. 
— v. Hofmannsthal, G.s polit. Testament. 
(Österr. Biblioth. 1.) Lpz.: Insel-Verl. 16, 
62 8. 60 Pf. [2079 

Gieben, Chr. D. Grabbe in d. nachschill. 
Entwicklg. Lüdinghausen: Selbstverl. 143 8. 
2 M. 50. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 18 Nie- 
ten. [2080 

Alexander, W., Entwicklungslinien d. Welt- 
anschauung Lenaus. Greifsw. Diss. xx, 220 8. 
— Schierbaum, L.s Geistesumnachtg. (Dt. 
Rev. 40, III, 328-39; IV, 87-97.) [2081 

Mutzenbecher, H., Heine u. d. Drama. 
Bonn. Diss. 170 S. — Teschner, H. Chr. Ander- 
sen u. Heine. Münst. Diss. 15. 90 8. — 
Hirth, H. u. Rothschild. (Dt. Rs. 15, Febr., 
232-47.) — Ders., H., Detmold, Christiani. 
(Ebd. 14, März, 432-41.) — Lau, Über H. s 
mütterl. Familie u. Eltern. (Düsseld. Jahrb. 
26, 283-86.) 12082 

Back, M., Holteis Stellg. zu d. polit. Strö- 
mungen sein. Zeit. Münst. Diss. 79 8. [2083 

Nolle, Laube als sozial. u. polit. Schriftsteller. 
Münst. Diss. 15. 87 8. (2084 

Uhlands Briefwechs. hrag. v. J. Hartmann 
(s. 14, 2054.) 8: 1834-50. 4 (Schl.): 1851-62. 
(Veröff. d. Schwäb. Schillerver. 6 u. 7.) xjv, 480; 
xv, 425 8. à 7 M. 50. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, 
Nr. 7 R. Krauß. 12085 


Bibliographie Nr. 2079—2155 


Hebbel, Fr., Tagebücher. Krit. Ausg. v. 
R. M. Werner (s. 14, 2310). Bd. 2 u. 8: 1840- 
54. à 2 M. 50. 12086 

Scheitel, V. v., Briefe an Ant. v. Werner 1863- 
86. Stuttg.: Bonz 15. jx, 217 8. 3 M. 50. 
Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 12 H. Richter. [2087 

Wittwer, Das dt. Zeitungswesen in sein. 
neuer. Entwicklg. Beitrr. z. G. d. dt. Zeitungs- 
wes. Hall. Diss. 90 8. 12088 


Wagner, Rich., Mein Leben. Volks-Ausg. 

3 Tle. in 1 Bde. Münch.: Bruckmann. 293, 
308 u. 402 S. 3 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, 
Nr. 18 Golther. — Erich W. Engel, R. W. Leben 
u. Werke im Bilde. Wien u. Lpz.: E. M. Engel 
13. 691 8. 20 M. — G. Ernest, R. W. Volks- 
ausg. Berl.: Bondi 15. xj, 537 8. 4 M. 50. [2089 
Brief wechs., hrsg. v. Kalbeck (s. 

11, 2193). Bd. 8. 15. 243 8. 4 M. 50. — 
Kalbeck, B. (s. 12, 4370). 3,2 — 4, 2: 1881-91. 
8. 207-555; xij, x, 573 8. 15 M. [2090 


Hartmann, Geo., K üstner u. d. Münch. Hof- 
schauspiel. 1833-42. Münch. Diss. 134 8. [2091 


Rachel, Altdresdner Familienleben in d. 
Biedermeierzeit. Dresd.: Ver. f. G. Dresd. 15. 
215 8.: 8 Taf. Rez.: N. Arch. Sächs. G. 37, 
155 f. Ermisch. 12092 


*65 


Teil II.“ 
A. Allgemeine Werke. 
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften, 


„Abgeschlossen etwa 1. Mai 1916. — Erscheinungsjahr, wo nicht vermerkt, 1015. 


Stern, A., Reden, Vortrr. u. Abhdign. . 
Cotta 14. 389 8. 6 M. 50. [20 
Heigel, K. Th. v., Dt. Reden. Münch.: Deck 
’16. xx, 305 S. 5 M. [2094 
Forschungen u. Versuche z. G. d. Mittelalt. 
u. d. Neuz. Festschr. D. Schäfer z. 70. Geburtst. 
dargebr. Jena: Fischer. 838 8. 20 M. [2095 
Studien, Geschichtl., A. Hauck z. 70. Ge- 
burtst. dargebr. Lpz.: Hinrichs. xıj, 352 8. 


13 M. 50. [2096 
F Hist., hrsg. v. d. Red. d. Hist. Zt. 
951 12097 
Abhandlungen, Leipz. hist. 39f. [2098 
N. F. 1. [2099 


Forschungen, Frankf. hist. 
Abhandlungen, Heidelb. z. mittler. u. neuer. 


G. 461. [2100 
Studien, Mittelalter. Hrsg. v. F. Kern. 
Bd. 1. 12101 
Mi a. d. Germ. Nationalmus. 
Jg. nu [2102 
ahresberichte d. G. wiss. Jg. 36: 713. 

50 1. [2103 


Jahresberichte f., neuere dt. Lit.-G. 24 (’13) 
II: Text u. Reg. xij u. S. 369-855. 36 M. 25 
(14), I: Bibliogr.; bearb. v. Arnstein. 16. 


xıvuj, 360 8. 13 M. 12104 
Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog. 17: 
12. [2105 
Archiv f. Kultur- G. 11, 4 u. 12. [2106 
Beiträge, Deutschrechtl. 9-11. [2107 
`- Zeitschrift f. Brüder-G. 8t. [2108 
Zeitschrift f. dt. Philol. 46f. [2109 


Hugelmann, K., Hist.-polit. Studien. Ge- 
samm. Aufsätze z. Staatsleb. d. 18. u. 19. Jh., 
insbes. Öst. Wien: St. Norbertus. 488 8. 


8 M. [2110/11 

Berichte u. Mitt. d. Alterts.-Ver. zu Wien. 
40-48. [2112 
Argovia. 36. 12113 


Beiträge, Thurg., z. vaterl. G. 54f. 
i Neujahrsblatt, Hist., hrsg. v. Ver. f. G. v. 

ri. 21. 

Taschenbuch, N. Berner. 21: ’16. [2116 
Jahresbericht d. Hist.-antiqu. Ges. v. Grau- 
bund. 44. 12117 


z. G. usw. d. Erzbist. Münch. u. 


ee 12 (SN. F. 6). [2118 
Verhandlungen d. Hist. Ver. v. Oberpfalz 
u. Regensb. 65 (= N. F. 57) f. [2119 


Bericht, 72., u. Jahrbuch ’14/’15. d. Hist. 
Ver. Bamb. [2120 
Archiv f. G. d. Hochstifts Augsb. 3, 2, 1-4 
u. IV 5/6. [2121 


Mitteilungen d. Ver. f. G. in Hohenzoll. 
47/49. [2123 


Bausteine z. els.-lothr. G. 14f. [2124 


Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg. d. gesch. 
Denkmäler im Els. 2. F., 24. 


(2125 

Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Pfalz. 
34/35. (2126 
Archiv, Neues, f. G. d. St. Heidelb. usw. 12, 
2f. [2127 
Beiträge z. G. d. St. Mainz. 4. [2128 
Beiträge s. Kunst-G. Hessens. 4. [2129 
Veröftentlichungen d. Fuldaer G.-Ver. 12. 
8. Nr. 2639. [21298 
Zeitschrift d. Aach. G.-Ver. 361. (2180 
Zeitschrift f. vaterl. G. Westf. 72f. [2131 


Zeitschrift d. Ver. f. G. v. Soest u. d. Börde. 
311. [2132 
N W z. niedersachs. 5 A 

133 
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieders. 14f. (2184 
Jahrbueh, Bremisches. 26. [2185 
Veröffentlichungen z. G. d. fr. u. Hansest. 


Lübeck 3. [2186 
a Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Hragt. Braunschw. 


12137 

Nenfahrsblätter d. Hist. Kommiss. f. d. Prov. 
Sachs. [2138 
Jahresbericht d . Thür.-Sächs. Ver. f. Er- 


forschg. d. vaterl. Altert. 94/95: ’13/’14. 96/96: 


’14/’16. [2139 
Geschichtsblätter, Mühlhäuser. 15. [2140 
Mitteilungen d. G.- u. Alterts. forsch. Ver. zu 

Eisenb. H.31 (VI, 1). [2141 
Beiträge z. neuer. G. Thüring. 3. [2142 


Mitteilungen d. Geschichte- u. Altertums- 
forsch. Ges. d. Osterlandes. 12, 4. 


[2143 

Archiv, Neues, f. sächs. G. 861. [2144 
Mitteilungen d. Ver. f. sächs. Volkskde. 
6, 7£. [2145 


Mitteilungen d. Ver. f. G. Dresdens. 24. [2146 
35 ze mellungen d. Alt.-Ver. zu Plauen i. V. 
12147 

Mitteilungen, Niederlaus. 13, 1/4: 14/15. [2148 


Hohensollern- Jahrbuch. 181. [2149 
Jahrbuch f. brandb.Kirch.-G. Jg.11/122.[2150 
Schriften d. Ver. f. G. d. Neumark. 32 f. [2161 
Markgraf, H., Kleine Schrr. z. G. Schles. u. 
Breslaus. (Mitt. a. d. Stadtarch. usw. 12.) 
Bresl.: Morgenstern. 256 8. 3 M. 12152 
Studien, Balt. N. F. 18f. 
. Hist., f. 
15 . [2154 
Studien, Baltische, z. Archäol. u. G. Hrsg. 
. d. Ges. f. G. d. Ostseeprov. Ruhl. Berl.: 


Mitteilungen d. Ver. f. Kunst u. Altert. v. 8. Reimer. 4°. 415 8.; Taff. 30 M. [2165 
Ulm u. Oberschwab. 20. [2122 „„ 
Histor. Vierteljahrschrift. 1915/1916. 2. Bibliographie 5 


*66 


Bibliographie Nr. 2156 — 2216. 


II. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien 
und Literaturberichte. 


Loewe, Über Bibliographien d. Territ.-G. 
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 63, 105-20.) — M. 
Bär, Zur Bibl. d. Rheinprov. (Ebd. 249-57.) [2156 

Dörrer u. Wörndle, Tirol.-vorarlb. Bibl.: 


1. VII 14-15. VI. 15 (Forsch. z. G. Tirols 12, 


1 u. 13, 1: Beil. 26 u. 23 8. 12157 

Literatur, Hist., d. Schweiz. (Anz. f. schweiz. 
G. 14-16.) — F. X. Weber, Die liter. Arbeiten 
v. Th. v. Liebenau. (Ebd. 14, 168-93.) — 
Büchi, Thurg. Lit. 13 u. 14. (Thurg. Beitrr. 54, 
114-23. 55, 134-44.) — Brandstetter, Lit. d. 
V Orte: 12 u. 13. (G. freund 69, 257-303.) [2158 

Dürrwächter, Neue Lit. z. Bamb. G. (72. 
Ber. usw. d. H. Ver. Bamb. 123-56.) [2159 


Bibliographie d. württb. G. Be- 
gründ. v. W. He yd. 4: Ortsgeschichtl. 
u. biogr. Lit. 1896-1905. (Mit Nach- 
trr.) 2. Hälfte. Bearb. v. Lenze. 
Stuttg.: Kohlhammer. jx u. S. 241- 


596. 3 M. [2160 
Redlich, O. R., Die wissensch. Tätigkeit d. 
Geschichtsvereine am Niederrh. (Korr. bl. d. 
Gesamt-Ver. 63, 49-69.) — Seitz, Bibl. z. berg. 
G. (Zt. d. Berg. G. Ver. 48, 325 f. 49, 202 f.) [2161 
Japiske, Nederl. hist. Lit.: Oct. 14-Apr. 16. 
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 2, 365-84. 3, 
190-208; 392-407.) 12162 
Reinecke, K. u. Mößler, Lit. d. hann. u. 
braunschw. G.: 12. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieders. 
14, 343-86.) [2163 
Jecht, Laus: Lit. (N. Laus. Magaz. 91, 259- 
70; 92, 226-33.) [2164 
Hedemann-Heespen, v., Lit.ber.: 13-15. 
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 45, 369-413; 
487.) — Ders., Inhalt d. schl.-holst. Zeitschrr. 
u. Sammign. nach 1750. (Ebd. 437-86.) 12165 
Praesent, Landeskdl. Lit. v. Pommern: 13 


u. 14. (Aus: 15. Jahresber. d. Geogr. Ges. 
Greifsw.) Greifsw.: Bruncken 15. S. 48-78. 
1 M [2166 


Nentwig. Lit. z. schles. G.: 13-15. (Zt. d. 
Ver. f. G. Schles. 48, 417-45. 49, 364-90. 50, 
329-61.) 12167 

Glockmann u. Christiani, Erscheinungen auf 
d. Gebiete d. Posen. Provinzial-G.: 13 u. 14. 
(Hist. Monatsbll. f. Pos. 15, 106-20. 16, 134- 
40.) [2168 

Sommerfeldt, Masur. G.forschg. (Dt. G. bll. 
17, 1-15; 18, 16-26.) [2169 

Buchholtz, A., u. Spreckelsen, Bibl. d. Ar- 
chäologie Liv-, Est- u. Kurlands bis 13. (Balt. 
Stud. z. Archl. u. G. 296-398.) [2170 


Buddecke, Bibliogr. d. neuer. dt. 
Kriegs-G. Tl. 1: Feldzug 1864. Berl.: 


Bath. 92 S. 3 M. 50. 2171 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 114-16 
Arnheim; Zbl. f. Bibliothw. 33, 119f. Wolfstieg. 
Wolff. Rudf., Bibliogr. z. G. d. Deutsch- 
ordens- Balleien. (Dt. G. bll. 16, 76-98.) [2172 
Rosenbaum, Bibliogr. z. dt. Lit.-G.: 12 u. 
13. (Erg. hit. 11 v. Nr. 48.) Wien: Fromme 14. 
407 8. 18 M. 40. 12173 


2. Geographie. 


Brand mair, Bibliogr. Untersuchgn. üb. Ent- 
stehg. u. Entwicklg. d. Ortelianisch. Karten- 
werkes. Münch. Diss. 158 8. 12174 


Sieger, Die geogr. Grundlagen d. öst.- ung. 
Monarchie u. ihr. Außenpolitik. (Aus: Geogr- 
Zt. 21.) Lpz.: Teubner. 54 S. 1 M. Rez.: Lit. 
Zbl. 15, Nr. 37 Kende; Zt. f. Polit. 9, 311 
Friederichsen; Jahrbb. f. Nat. ök. 107, 424-26 
Schenck. [2175 

Topographie v. Niederöst. (s. 13, 2303). 7, 
11/12 u. 8, 1/2. S. 641-748; 128 8. [2176 

Schiffmann, Beitrr. z. hist. Topogr. Oberöst. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 345-51.) — Stenadt, 
Florian u. Rosdorf. (Ebd. 670-75.) [2177 

Kende, Tirol. Geogr. u. geschichtl. Grund- 
züge u. Probleme. (Zt. f. Polit. 9, 185-212.) [2178 

Beck, W., E. Karte v. Bayern v. J. 1531. 
(Altbayer. Monatsschr. 13, 76-80.) 12179 

Knecht, Siedlungsgeogr. d. Berchtesgad. 
Landes. (Bez.-Amt Berchtesg.) Münch. Diss. 
4. 39 S.; Kte. 12180 


Beschreibung d. Oberamts Tettnang, 
hrsg. v. Statist. Landesamt. 2. Bear- 
beitg. Stuttg.: Kohlhammer. X. 


929 S. 7 M. 2181 

Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 609-11 Stutz; 
Bl. f. württb. Kirch.-G. 19, 189 Rauscher; 
Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 64, 42-44 Knapp: Hist. 
Zt. 116, 175-77 Rapp. 

Schott, K., Entwicklg. d. Kartographie d. 
Elsasses. (Mitt. d. Ges. f. Erdkde. zu Straßb. 4, 
105-72.) [2182 

Müller, Eug., Karte d. Gemarkg. Hattstatt- 
Vöklinshofen v. 1621. (Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. 
d. gesch. Denkmäler im Els. 2.F., 24, 135- 
49.) [2183 


Erläuterungen z. geschichtl. Atlas 
d. Rheinprov. Bd. 6: W. Fabricius, 
Herrschaften d. unter. Nahegebietes. 
Nahegau u. Umgebg. (XII, 6 v. Nr. 
2296.) Bonn: Behrendt 14. xxjv, 


668 S.; 3 Ktn. 21 M. 184 
Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 590-99 Rörig. 
Boer, M. G. de en Hettema, Hist. 

atlas voor de gesch. van het Nederl. 

Volk. Leid.: Sijthoff. 2°. 14, 197 8. 

1 fl. 90. 2185 
Krumm u. Stoltenberg, Unsere meerum- 

schlung. Nordmark. 2 Bde. Kiel: Lipsius & T. 

440; 391 8. 30 M. Rez.: Zt. d. Ges. f. schlesw.- 

holst. G. 45, 414-25 v. Hedemann-Heespen. [2186 
Bönhoft, Der Gau Nisan in polit. u. kirchl. 

Beziehg. (N. Arch. f. sächs. G. 36, 177-211.) [2187 
Bekmann, J. Chr. (1641-1717), Beschreibg. 

d. Stadt Cüstrin. Progr. Cüstr. 4°. 34 8. [2188 
Kröcher, Stettin. Beitr. z. modern. Stadt- 

geogr. (Balt. Stud. 18, 1-55; 4 Taf. u. Greifsw. 

Diss.) [2189 


„5 


Stur, Die slaw. Sprachelemente in d. Orts- 
namen d. dt.-öst. Alpenländer zw. Donau u. 
Drau. Hist.-philol. Unters. üb. d. Siedign. d. 
mittelalt. Alpenslawen. (Sitzungsberr. d. Wien. 


Ak. 176, 6.) Wien: Hölder. 106 8. 2 M. 40. 


Bibliogr. u. Literaturberr.— Geogr.— Sprachk.—Paläogr.; Diplom.;Chronol. 


Res.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 522-29 Unter- 
forcher. [2190 
Schumacher, K., Ortsnamen u. Römerstraßen 
in Westdtld. (Mainz. Zt. 10, 63-68.) [2191 
Herr, Unters. z. Herkunft u. G. d. Namens 
„Elsaß“. (Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 31, 21-52.) 
Vgl. 14, 2535. — F. Mentz, Entwicklg. u. 
Bedeutg. d. Namens ‚Elsaß‘ (Ebd. 32, 2-34.) 
— Ders., Name „Elsaß“. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
30, 44-51.) — Herr, Desgl. (Ebd. 614-18.) — 
Riese, Desgl. (Röm.-Germ. Korr. bl. 15, 76 u. 
93) u. Entgegng. v. Schoof (Dt. G. bll. 17, 
161-64). [2192 
Teichmann, Zur Herleitg. v. Namen d. 
Aachen. Topographie. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 37, 
250-78.) [2193 
Börner, G., Bildg. slaw. Ortsnamen. (Dt. 
G. bll. 16, 219-47; 17, 251-69.) — A. Brückner, 
Ostdtlds. slaw. Namengebg. (Ebd. 17, 75- 
90.) [2194 


62 Sprachkunde. 


Thesaurus linguae lat. (s. 14, 237). 
V, 6: dimico-disputatio. Sp. 1201- 
1440. VI, 2-3: familia-figo. Sp. 241- 
720. 2195 
Reichel, E., Auch e. Quelle fürs dt. Wörter- 
buch. (Zt. f. dt. Wort ſorschg. 15, 220-28.) [2196 
Möller, Paul, Fremdwörter a. d. Latein. im 
später. Mittelhochdt. u. Mittelniederdt. Gioß. 
Diss. 229 8. 12107 


Rechtswörterbuch, Dt. (Wörterb. d. 
älter. dt. Rechtssprache.) Hrsg. v. d. 
Kgl. Pr. Ak. d. Wiss. I. 1. Weim.: 
Böhlau 14. 40. 160 Sp. Quellenheft. 


Ebd. 12. 87 S. (à 5 M.) [2198 
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenr. 95, 344-46 
Hilling: Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 492- 94 Stutz; 


Zt., d. Ver. f. Volkskde. 26, 106 Wrede; Mitt. 


Inst. Öst. G. 37, 290-92 v. Wretschko. 
H. Brunner u. Rich. Schröder, Bericht d. 
Ak. Kommiss. f. d. Wörterb. (Zt. d. Sav.-St. 36, 
G. A., 651-55.) 


— 


Dialektgeographie. Hrsg. v. F. Wrede (s. 
14, 242). H. 4. (13 M. Subskr.-Pr. 10 M.) 
S. 1-63 u. Kte.: Hommer, Dialektg. d. Wester - 
waldes. S. 65-381 u. Kte.: Kroh, Beitrr. z. 
nass. Dialektg. (66 S.: Marb. Diss.“ 12.) H. 8. 
(10 M. 50. Subskr.-Pr. 8 M. 75.) S. 1-16“: 
Wenker, Das rhein. Platt. S. 1-80: Lob bes, 
Nordberg. Dialektg. 8. 81-176: Neuse, Stud. 
z. niederrhein. Dialektg. in d. Kreis. Rees, 
Dinslaken, Hamborn, Mülheim, Duisburg. 
(Auch Marb. Diss. 14.). S. 177-277 u. Kte.: 
Hanenberg, s. Nr. 271. H. 14 (3 M. 50. 
Subskr.-Pr. 2 M. 60.) Frings, Die rhein. Ac- 
centuierung. Vorstudie zu e. Grammat. d. rhein. 
Mundarten. 16. x, 98 8. Frings, Rhein. 
Dialektgeogr. (Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 45.) Rez. 
v. 4: Nass. Heimatbll. 19, 60-62 Euling. Rez. 
v. 4 u. 8: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 49 Brenner; Zt. 
d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 12, 266-68 
Imme; Hist. Zt. 117, 314-17 Götze. Rez. v. 4, 
8 u. 14: Zt. f. dt. Mundarten 16, 296-304 
Teuchert. [2199 

Hus, R., Der heutige Stand d. siebenb.-sächs. 
Dislektforschg. (Arb. z. dt. Philol. 5.) Budap.: 
Pfeifer 13. 42 8. (Ungarisch.) [2200 

Idiotikon, Schweiz. (s. 14, 2549). H. 76-81. 
à 2 M. — Gröger, Zum 7. Bde. (H. 69-73) d. 
Schw. Idiot. (Zt. f. dt. Wort forschg. 15, 311-26.) 
— Frühe, Unters. üb. d. Wortschata schw. 


*67 


Schriftsteller d. 18. u. 19. Jh. Freib. Diss. 
13. 84 8. 2201 

Huber, Fr., Neue Beitrr. zum Wortbestand 
mittelbad. Mundarten. (Zt. f. dt. Mundarten 
15, 209-14.) — Wasmer, Wortbestand d. 
Mundart v. Oberweier, A. Rastatt. (Ebd. 233- 
96. 16, 209f.; 305-50.) 12202 

Frings, Mittelfränk.-niederfränk. Studien. 
1: Das ripuar.-frünk. Übergangsgebiet. (Beitrr. 
z. G. d. dt. Sprache 41, 193-271.) [2203 

Schoppe. Beitrr. z. schles. Wörterb. (Mitt. 
d. Schl. Ges. f. Volkskde. 17, 76-117.) — Grä- 
bisch, Zur Mundart d. Kreises Brieg. (Ebd. 188- 
212.) [2204 

Seelmann, Mundartenmischung in lübisch. 
Urkk. (Niederdt. Jahrb. 41, 133-36.) [2205 

Stephan, W., Hoch- u. Niederdt. als Amts- 
u. Schriftsprache in Ordens- u. Danzig. Urkk. 
(Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 14, 22-24.) [2206 


Vogel, Cl., Üb. Entstehg. d. gebräuchlichst. 
sächs. Familiennamen. (Mitt. d. Ver. f. sächs. 
Volkskde. 7, 16-22.) [2207 

Lucas, Die Waffen d. Mittelalters u. d. neuer. 
Zeit im Spiegel d. dt. Familiennamen. (Dt. 
Herold ’15, Nr. 7f.) [2208 


4. Palüographie; Diplomatik; 
Chronologie. 
Loew, The Beneventan script, a 


hist. of the south ital. minuscule. 
Oxford: Clarend. Press ’14. xx, 384 S. 


21 sh. [2209 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 204-13 
v. Ottenthal; Hist. Vierteljschr. 18, 198 f. 
Bretholz. 
Schubert, Hans, Lüttich. Schrift provinz, 
. 09, 72. Rez.: Gött. gel. Anz. 15, 65-75 Op- 
perman. [2210 


Breßlau, Handb. d. Urkundenlehre 
(s. 14, 2575). Bd. 2, Abt. 1. Aufl. 2. 


x, 392 S. 11 M. 2211 
Rez.: Zt. Sav.-St. 37, G. A., 524 Stengel; 
Hist. Zt. 117, 151-53 Brackmann. 
Ottenthal, v., Das Brondolo-Privi- 
leg Leos IX. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
36, 288-311.) 2212 
Heinemann, B., Freiheitsbrief Heinrichs VI. 
f. Konstanz 24. Sept. 1192. Beitr. z. Diplom. 


d. Staufenzeit. (Schrr. f. G. d. Bodensees 44, 
50-52.) [2213 


Martin, Frz., Urkundenwesen d. 
Erzbischöfe v. Salzb. 1106-1246. Vor- 
bemerkgn. z. Salzb. Urkundenb. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. Erg. bd. 9, 


559765.) 2214 
Rez.: Mitt. Salzb. Ldkde. 55, 223-25 Wid- 
mann. 


Ruf, Stud. z. Urkundenwesen d. 
Bischöfe v. Freising im 12. u. 13. Jh. 
(Münch. Diss. 14. Aus: Beitrr. 2. 
G. d. Erzbist. Münch. 12.) 97 8. 


3 Taf. 5 [2215 

Pirenne, Album belge de diplom., s. 11, 
2319. Rez.: Gött. gel. Anz. 15, 75-85 Opper- 
mann. [2216 


5* 


*68 


Miesges, Trierer Festkalender. Ent- 
wicklg. u.Verwendg. zu Urkk.datiergn. 
(Erg.hft. 15 v. Nr. 129 u. Bonn. Diss.) 


Trier: Lintz. 161 S. 7 M. 2217 
Ermisch, Zur G. d. Jahresanfangs in d. 
meißn. u. thür. Kanzleien d. Mittelalters. (N. 
Arch. f. sachs. G. 36, 232-45.) 12218 
Hagen, J. G., Gregorian. Kalenderreform. 
(Laacher Stimmen 87. 41-51.) [2219 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Glasschröder, Originalsiegelstöcke 
ehem. bayer. Klöster u. Kollegialstifte 
im Bayer. Allgem. Reichsarch. (s. Nr. 
312.) Schl. (Archiv. Zt. 3. F., 1, 103- 


87.) [2220 

Stückelberg u. Häflinger, Einheim. Heilige 
auf schweizer. Siegeln. (Zt. f. schw. Kirch.-G. 
10, 42-49.) 12221 


Weiß, Dt. Wappenwasserzeichen. (Dt. 
Herold 15, Nr. 8-11.) — Ströhl, Die Wappen 
d. ref. Zisterzienser in Dtld. (Ebd. 16, Nr. 3.) 
— Ders., Die neuen Wappen d. öst.- ung. Mon- 
archie. (Ebd. 15, Nr. 11.) — W. R. Stähelin, 
5 Wappenbücher a. d. Faeschisch. Kunstkabi- 
nett zu Basel. (Ebd. 16, Nr. 1.) — Bretschnei- 
der, Das Stift W. in d. Zürich. Wappenrolle. 
(Ebd. Nr. 6.) — v. Kretschmar, Der Rauten- 
kranz. (Ebd. 15, Nr. 1.) — v. Lepel, Das Grafen - 
diplom der Grafen v. Jahnke. (Ebd. Nr. 4.) [2222 

Merz, Die Gemeindewappen d. Kant. Aar- 
gau. (Aus: Schweiz. Arch. f. Herald.) 13-15. 
Aarau: Sauerländer. 91 8. 3 M. [2223 

Zeätwitz, A. v., Wappen sächs. Adelsfami- 
lien. (Dresdn. Resid.-Kalender auf 15.) [2224 

Warschauer, Wappen u. Banner v. Danzig. 
(Schrr. d. St. Danz. 1a.: Zt. d. Westpr. G.-Ver. 
56, I ) Danz.: Kafemann 16. 31 S., 2 Taf. 

1 M. 20 [2225 


6. Numismatik. 


Menadier, D., Die Münzen u. d. 
Münzwesen d. dt. Reichsäbtissinnen 


im Mittelalt. Berl. Diss. 113 S. [2226 
‚ Buchenau, Münzfund v. Karlstein b. Reichen- 
hall (1851) mit Beitrr. z. Münzkde. d. beid. 
erst. Bayernherzöge a. d. Hause Wittelsb. (Mitt. 
d. Bayer. Num. Ges. 32/33, 77-114; 3 Tat.) — 
Ders., Fund v. Beutelhausen b. Landshut 
(1901): Zeit Ludwigs d. B. (Ebd. 115-19.) — 
Ders., Fund v. Schaffnach, B.-A. Schwabach. 
(Ebd. 119.) [2227 


Roll, Die Medaillen-Stempel-Sammlung d. 
Bened.-Stiftes St. Peter in Salz. (Aus: Mitt. 
d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 54.) Münch.: Hirsch. 
988.; 5 Taf. 3 M. 60. Rez.: Stud. usw. z. Q. 
d. Bened.-Ordens N. F. 6, 233-35 Schock. [2228 

Kull, Medaillen u. Denkmünzen d. pfalzgräfl. 
Hauses Sulzbach v. 1615 bis z. Erlangg. d. 
Kurwürde 1743. (Mitt. d. Bayer. Num. Ges. 
32/33, 1-10; Taf.) [2229 


Binder, Chr., Württb. Münz- u. 
Medaillenkunde, neu bearb. v. Ebner 
(s. 13, 2426). 2, 2. 8. 71-164; 
4 Doppeltaf. 2 M. 2230 


Bibliographie Nr. 2217—2287. 


Schöttie, Geld- u. Münzwes. Württembergs 
v. 13. bis 17. Jh. (Württb. Jahrbb. f. Statist. 
u. Ldkde. ’15, 1, 127-34.) [2231 


Joseph, Medaillen u. Münzen d. 
Wild- u. Rheingrafen Fürsten zu Salm. 
Frankf.: Frankf. Münzztg. 14. 136 a 


8 Taf. 12 M. [22 
Rez.: Zt. f. Num. 32, 155-58 Menadier. 


Fiala, Münzen u. Medaillen d. welf. 
Lande (8. 14, 305). TI.: Das neue 
Haus Lüneburg zu Hannov. II u. III. 
(Sammlg. d. Hrzgs. v. Cumberland.) 
8. 085-766; Taff. 40 M. [2233 

Engelke, Münz-G. d. Stadt Hannov. 


(Hann. G.bll. 18, 1-219; 422-56; 
6 Taf.) [2234 
Rez.: Lit. Zbl. 15 Nr. 28 F. F. 


Heineken, Älteste Münzprägung d. Bischöfe 


v. Lübeck. (Festschr. f. Schäfer 197-210; 
Taf.) 12235 

Schmidt, Berth. u. Knas 2 . Nachtr. z. 
Beußisch. Münz-G. (Bll. ene Rn 


Nr. 4, 5784-800; 550721.) 

Heineken, Zur mittelalterl. Münzkde. 
Brandenburgs. (Zt. f. Num. 32, 93- 
145; Taf.) 12237 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Heydenreich, Gencal. u. Familienforschg. in 
an (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 63, PA 


“ Forst-Battaglis, Vom 1 
Rechts- u. ständegeschichtl. Unters. 
als Ergänzg. zu d. gen. Tabellen z. G. 
d. Mittelalters. H. 1 u. 2. (H. 2 Bonn. 
Diss.) Lpz.: Degener. xvıj, 101 S.; 


130 S. 10 M. 12239 

Rez.: Dt. Herold 16, Nr. 1 v. Dungern; 
Lit. Zbl. 16, Nr. 2 u. Nr. 40 Schnettler (vgl. zu 
dieser Rez.: F.-B. in: Dt. Herold 16, Nr. 5.); 
Dt. Herold 16, Nr. 6 v. Strantz; Zt. Sav.-Stift. 
37, G. A., 619-22 Fehr. 


Sepp, Stammb. d. Welfen. Berichtig, Münch.: 
Rieger. 14 S.; 2 Stammtaf. 1 M. Rez.: Braun- 
schw. Magaz. 16, Nr. 7 Lerche. [2240 


Schuster, Geo., Verwandtschaft d. 
Häuser Hohenzoll. u. Württemb. 


(Hohenz. Jahrb. 18, 52-97; 7 Taf.) [2241 
Klitscher, Nachkommenschaft d.link. Gräfin. 
Beitr. z. hess. G. (Dt. Herold ’16, Nr 1.) [2242 


Zosmair, Die alt. Grafen v. Tirol u. 
ihre Vorfahren d. Adalbertiner. (Zt. 


d. Ferdinand. 3 F., 58, 235-318.) [2243 

Trotter, Zur Herkunft d. älter. Grafen v. 
Tirol. (Forsch. z. G. Tirols 12, 75-85; 147- 
55.) (22438 


Schmidt, 8 Stammbuchbll. dt. Edelleute 
(s. 07, 2070). 2. (Vierteljschr. f. l 
44, 113-59.) 

l Haan, Frhr. v., Gen. Auszüge a. d. Be 
Relationen d. n.-ö. und k. k. n.-ö. Landrechtes 
1762-1852 (s. 14, 318). Forts. (Jahrb. d. Her. 
Ges. „Adler“ N. F. 24, 43-105.) 12245 


Sphragist. u. Herald. — Numismat. — Genealog., Familiengesch.u. Biogr. #69 


Ledöchowski, D. Ritterbuch d. St. Ruperti- 
Ritterordens. (Ebd. 1-42.) [2246 

Wasmannsdort, Der dt. Adel in d. Graf- 
schaften Görz u. Gradiska. (Dt. Herold 16, 
Nr. 3.) 12247 

Schmidt, Adf., Pleickhards v. Helmstatt 
Stammbäume süddt. Adelsgeschlechter. Um 
1612. (Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 53-64.) [2248 

Andrian-Werburg, v., Auszüge a. d. Trau- 
matrik. d. i St. Stephan in 
Passau. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 43, 104- 
35.) [2249 

Gritzner, Auszüge a. d. ältest. Kirchenb. v. 
Veitsberg, Sachs.-Weim. (Ebd., 1-27.) — v. Gel- 
dern- Crispendorf, Auszüge a. d. 1597 beginn. 
Kirchenbüchern zu Beuchlitz. (Ebd. 81- 
103.) [2250 


Human, Die Adelsgeschlechter d. 


Hrzgts. Sachs.-Mein. (Schrr. d. 
Ver. f. Sachs.-Mein. G. 73, 597- 
868.) [2251 


Albedyll, v., Verbindungen d. Fam. von 
Albedyll u. Frhr. v. Albedyhll. (Vierteljschr. 
f. Wappenkde. 43, 42-49.) — Ders., Verbindgn. 
d. legit. Zweiges von Albedyhll. (Ebd. 
50f.) 12252 


Trippenbach, Asseburger Fam.-G. 
Nachrr. üb. d. Geschlecht Wolfenb.- 
Asseb. u. seine Besitzgn. Hannov.: 


Hahn. 543 S.; Taff. 25 M. [2253 
v. Dörr, Ahnentaf. d. Maria Antonia v. As- 
seb. (Dt. Herold 16, Nr. 9.) 
Weidler, Künstlerfam. Bernigeroth. Al- 
tona: Selbstverl. 14. 175 S. 5 M. 25. [2254 
Wecken u. P. v. Gebhardt, Zur Ahnentaf. d. 
Fürst. Bismarck. (Familiengesch. Bll. 13, 
203-10: 237-42.) (2255 
Bütlər, Die Freiherren von Bürglen. 
(Thurg. Beitrr. 55, 53-113.) [2256 
Grube, M. W., Gibt es noch Freiherren 
v. Canitz? (Dt. Herold 15, Nr. 7.) [2257 
Truöl, Die Herren v. Colditz u. ihre Herr- 
schaft. Leipz. Diss. 14. 135 8. Rez.: Schles. 
G. bll. 15, 70f. Wutke. [2258 
Sommerfeldt, Die von Corfey in Westfal. 
(Dt. Herold ’15, Nr. 5 u. 8.) — Nieberg, Beitr. 
z. Corfeyschen Geneal. (Ebd. Nr. 6.) [2259 
Danckelmann, v., 1 d. Fam. Danckel- 
mann. (Zt. f. vaterl. G. Westf. 72, I, 321- 
32.) [2260 
Slawik, Das Eichendorff-Geschl. in Dt.- 
Krawarn. (Oberschles. Heimat 11, 117-31.)[2261 
„ Chronique de la tam. Engel - 
mann de Mulhouse (1450-1898). Trad. de 
Vorig. all. (Le vieux Mulh. 5.) Mulh.: Meininger 
14. x, 808 8. [2262 
Rothert, Zur mittelalterl. G. d. Soester 
Patrizierfam. Epping. (Jahrb. d. Ver. f. ev. 
Kirch.-G. Westf. 10, 130-43.) 12263 
Studien 2. Fugger -d. 5 s. Nr. 2900. [2264 
Ried, v., Ub. Vinschgauer Geschlechter d. 
Namens v. Galsa un (s. 13, 2475). 2: Egno 
v. Galsaun, Abstammg. u. Nachkommen. (Zt. 
d. Ferdinand. 3. F., 58, 351-404.) [2265 
Verbandsblatt d. Fam. Glafey, Hasenclever, 
Mentzel u. Gerstmann sowie der. Seitenver- 
wandten. Bd. 1: Jg. 1-5. 10% 11-14 / 15. Lauf. 
Nr. 1-12. Schriftl.: Gerst mann. Dresd.-A.: 
Gerstmann. 10 M. 12266 


Dachenhausen, v., Geschl. de Goué. (Vier- 
teljschr. f. Wappenkde. 43, 64-80.) 12267 
Rammelt, Niedersächs. Predigerfam. Hampe 


(Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-G. 19, 258-63.) [2268 


Doerr, v., Die Hayek v. Wealdstätten. 
(Jahrb. d. Her. Ges. „Adler“ 24, 134-56.) [2269 
Sommerfeldt, Zur G. d. Geschl. v. Hoßler 
in Thür. (Dt. Herold 15, Nr. 11.) [2270 
Semrau, Die Vorfahren d. Generalfeldmarsch. 
v. Beneckendorf u. v. Hindenburg in d. Neu- 
mark u. in Preuß. (Aus: Mitt. d. Coppern.- 
Ver. 23.) Thorn: Lambeck. 40 8. 80 Pf. Rez.: 
Dt. Herold ’16, Nr.6 Sommerfeldt. [2271 
Jagemann, v., Stammtaf. d. Fam. v. Jage- 
mann, soweit diese v. dem in d. Beichsadel- 
stand (d. d. Prag 27. 11. 1590) erhob. braunschw. 
Kanzler u. Geh. Rat Dr. Joh. v. Jagemann 
zu Hardegsen u. Götting. abstammt. Lpz.: 
Degener. 2° u. 12 S. Text 4. 8 M. [2272 
Klocke, v., Das westf. Geschlecht v. Klocke 
(= Nr. 2132.) Sep. Görlitz: Starke. 184 .; 
6 Taf. 10 M. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 
305-7 Kekule v. Stradonitz; Dt. Herold 16, 
Nr. 10 Fischer. [2273 
Sommerfeldt, Die v. Knoblauch in Preuß. 
(Familiengesch. Bil. 13, 229-32.) — Ders., 
Neues üb. d. ostpr. Fam, v. Knobloch. (Dt. 
Herold 16, Nr. 7.) [2274 
Gottberg, v., Gen. d. pomm. Geschl. v. 
Lemcke. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 43, 
28-34.) [2275 


Schmidt, Geo., Die Fam. v. Man- 
teuffel (s. Nr. 391). 4. Abt. (Stamm 
Polzin u. Arnhausen d. pomm. Geschl.) 
156 S. 8 M. [2276 

Müllenheim-Rechberg,v., Familienb. 
(Urkundenb.) d. Freiherrn v. Müllen- 
heim-Rechberg (s. 02, 157). III, 
1 u. 2. 268 S., 10 Taf.; 300 S., 


16 Taf. 100 M. [2277 
Stammbaum Primisser-Unterkircher. 
(Forsch. z. G. Tirols 12, Hft. 3.) [2278 
Roggenbach, Geschl. Roggenbach in 
Bayern. (Dt. Herold 15, Nr. 5 f.) [2279 
Schmidlin, Gen. der Freiherren v. Roll. 
Soloth.: Union 14. xıj, 279 S.; Taff. [2280 
Flanß, v., Die v. Schwichow in Pomm., 
auch Preuß. u. Pos. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 
44, 6-71.) [2281 
Troschke, v., G.d. Fam. v. Troschke. Lud- 
wigslust 14. Rez.: Dt. Herold 14, Nr. 10. [2282 
Vincents, Stammtaf. d. Fam. Vincent z. 
Lpz. 11. Drugulin 4. 9 Taf., 7 S. [2288 
Weltz, G. d. Fam. Weltz a. Speyer. Mind: : 
Hugo Schmidt. 84 S. 2 M. 80. [228 


Meyer, Wilh. Jos., Zuger Biographien u. 
Nekrologe. Bio-Bibliogr. bis Ende 12. Zug: 
WyßB. 188 S. 2 fr. 50. [2285 

Kühn, J., Romant. Porträts a. Niedersachs. 
Hann.: Gersbach 16. 191 S. 1 M. 50. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 52/53 Kohl. [2286 

Kötzschke, W., Sammig. v. Lebensbildern 
hervorragend. Zittauer. Bd. 1. Zittau: Oliva. 
x, 195 8. 12287 


570 


t 


Bibliographie Nr. 2288—2339. 


III. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Stieve, F., Die dt. Kaiseridee im Laufe d. 
Jahrhunderte. Auswahl wichtig. Äußerungen 
u. Zeugnisse. Münch.: Delphin-Verl. 124 8. 
1 M. 50. Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 37, 
367f. Wcrminghoff. [2288 


Veröffentlichungen d. Kommiss. f. neuere G. 
Österr. (s. 14, 2685). 14 s. Nr. 2915. [2289 


Monumenta hist. ducatus Carin- 
thiae (s. ’07, 191). 1. Erg.-H. zu 
Bd. 1-4: v. Jaksch, Die Kärntner 
G. Qu. 1. Erg.-H.: 811-1269. jx, 
29 S. 2 M. 50. [2290 

Quellen z. G. d. Stadt Brass“ (s. 
11, 2445). Bd. 6: Chroniken u. Tage- 


bücher. Bd. 3: 1549-1827. 772 S. [2291 
Rez.: Hist. Zt. 116, 184 Loserth. 
Quellen u. Erörtergn. z. bayer. u. dt. G. (s. 
„10, 204). N. F. 3 s. Nr. 2794. [2292 
Veröffentlichungen d. Ges. f. fränk. G. (s. 
Nr. 426). R. 6 f. Nr. 2318. 12293 
Quellen u. Forsch. z. hess. G. (s. Nr. 428). 
3 8. Nr. 2376. [2294 
Veröftentlichungen d. Hist. Komm. d. St. 
Frankf. a. M. (s. 14, 2692). 2 8. Nr. 2481. 6 8. 
Nr. 2339. 2 [2295 
Publikationen d. Ges. f. rhein. G. kde. (s. 
Nr. 429). 12, 6 s. Nr. 2184; 19, 4 s. Nr. 2323; 
21 8. Nr. 2324; 29, 1 8. Nr. 2340. [2296 
Veröftentlichungen d. Hist. Komm. f. Hess. 
u. Waldeck (s. 14, 2697). 11, 1 8. Nr. 1249; 12 
8. Nr. 2556. [2297 
Quellen u. Abhdlgn. z. G. d. Abtei u. Diöz. 
Fulda (s. 14, 393). 6 s. Nr. 2948. [2298 
Quellen u. Forsch. z. braunschw. G. (s. 14, 
396). Bd. 8 s. Nr. 3000. [2299 
Geschichtsquellen d. Prov. Sachs. (s. 14, 
433). 34, 2, 2 8. Nr. 2331; 47 s. Nr. 2964. [2300 
Quellen u. Forsch. z. G. Schlesw.-Holsteins 
(s. Nr. 431). Bd. 3. 254 8. 12301 


2. Geschichischreiber. 


Kern, F., Quellen z. G. d. mittelalterl. 
G.schreibg. 1: G.schreiber d. früh. Mittelalters 
(von Eusebius bis Regino v. Prüm). (Quellen- 
sammig. z. dt. G.) Lpz.: Teubner. 89 8. 
1 M. 80. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Levi - 
son; Hist. Zt. 115, 669 Hofmeister. 12302 

Scriptores rer. Germ. in us. schol. s. Nr. 2728. 

[2303 


Chroniken, Basler. Hrsg. v. d. Hist. 
u. Antiquar. Ges. in Basel (s. 03, 167). 
Bd. 7, bearb. v. Bernoulli. 528 8. 


18 M. 2304 

Inh.: 1. Aufzeichngn. Hnr. u. Konr. Iselins 
u. e. Unbekannt. 1364-1452. 2. Kaplans Nikl. 
Gerung gen. Blauenstein Forts. d. Flores Tem- 
porum 1417-75. 3. Desselb. Chron. d. Basl. 
Bischöfe. 4. Aufzeichngn. v. Johs. Ursi 1474-98, 
samt älter. Nachrr. 5. Aufzeichngn. d. Kaplans 
Hier. Brilinger 1474-1525. 6. Anonyme Chron. 


a. d. Ref.-Zeit 1521-26. 7. Konr. Schnitts Wap- 


pentaf. d. Basl. Bischöfe 237-1533. 8. Desselb. 
Auszüge a. verlor. Quellen 1284-1541. 9. Dekans 
Nikl. Briefer Chron. d. Basl. Bischöfe 741-1529. 
10. Ohronikalien a. Zunftbüchern 1487-1576. 
11. Berichtig. u. Nachtrr. zu Bd. 1-7. 


Kies, Bayr. Chronik Aventins. Stuttg. Progr. 
13/14. 4°. 27 8. 12305 


Leidinger, Unters. z. Passauer G. - 
schreibg. d. Mittelalt. (Sitzungsberr. 
d. Münch. Ak. 15, 9.) Münch.: 


Franz. 126 S. 3 M. [2306 
Rez.: Hist. Zt. 116, 528 Hofmeister. 
Coster, De Kroniek v. Johannes de Beka. 

Haar bronnen en haar eerste Redactie. Utr. 

Diss. 14. 302 8. 12307 


Löffler, Die Minden. G.schreibg. d. 
Mittelalt. Krit. Unters. (Hist. Jahrb. 
36, 271-305.) [2308 


3. Urkunden und Akten. 
Rosenteld, Urkundenb. u. Archivinventar. 
(Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 63, 72-76.) [2309 
Hussi, Die Urkundensammlg. d. 
Codex Udalrici.. (Mitt. d. Inst. f. öst, 
G. 36, 422-47.) [2310 


Epistolae selectae in us. schol. ex Monument. 
Germ. hist. separ. ed. T.1 s. Nr. 2714. [2311 


Veröffentlichungen d. k. k. Archiv- 
rates. 1: Archivberr. a. Niederöst. 
Unt. Leitg. d. Geschäftsausschusses 
red. v. Frz. Wilhelm. Bd. 1, H. 1 u. 2. 
Wien: Schroll & Co. 223 8. 6 M. [2312 

Langer, Aus mein. Sammign. (Mitt. d. K. K. 
Archivrates 2, 74-86.) — Straßmayr, Arch. d. 
Markt kommune Kirchdorf in Oberösterr. (Ebd. 
87-98.) — Nößlböck, Arch. u. alte Biblioth. d. 
Stadt Horn in Niederöst. (Ebd. 150-60.) — 
Mudrich, Salzb. Archivwesen. (Ebd. 1-32. 181- 
249,) — Martin, Gräfl. Kuenburgsches Arch. 
im Langenhof zu Salzb. (Ebd. 99-149.) — 
Siegl. Aus d. Eger. .Stadtarch. (Ebd. 33-73.) 
— Ders., Eger. Stadtarch. (Mitt. d. Alt. 
Ver. Plauen 25, 1-27.) [2312a 

Komatar, Kranjski mestni archiv (Das 
Stadtarch. v. Krainburg). Progr. Krainb. 13. 
24 8. [2313 


Urkunden, Die, d. k. k. Stiftes 
Emaus in Prag (s. 05, 209). 2: 1415- 
1885. Von Helmling. 14. xvj, 376 S. 
9 K. I [2314 


Heuberger, 8., Habsburg. Urkk. im Stadt- 
arch. Brugg. (Ang. f. schweiz. G. 15, 83- 
109.) 12315 


Urkundenbuch d. St. u. Landsch. 
Zürich. Bearb. v. J. Escher u. 
P. Schweizer (s. 12, 200). 9,2: 1315- 
18. S. 201-478 (10 M. 20; Subskr.-Pr. 
7 M.) 10, 1-2: 1319-25. 409 S. (16 M. 25; 
Subskr.-Pr. 14 M. 55.) [2316 


Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 146-48 A. 
Schulte. 


Robbi, Die Urkk.-Regesten d. Staats- 
arch. d. Kant. Graubünd. 1301-1797. 
(Jahresber. d. Hist.-antiqu. Ges. 
Graub. 44, 127-227.) [2317 


Allg. Quellensammlungen. 


Heidingsfelder, Regesten d. Bischöfe 
v. Eichstätt. Lig. 1-3: 741-1254. 
(= Nr. 2293.) Innsbr.: Wagner. 4°. 


240 S. 18 M. 2318 
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 2231. 
u. 23, 164 f. Rieder; Hist. Jahrb. 36, 680 u. 
38, 157 Hirschmann; N. Arch. 40, 489 M. T. 
Geiger, O., Das Arch. d. Stadt Rain a. Lech. 
(Archiv. Zt. 3. F., 1, 83-102.) 12319 


Regesten d. Markgrafen v. Baden 
u. Hachberg 1050-1515. Bd. 4: 
Markgrfn. v. Bad. 1453-75 (s. 14, 
2737). Lfg. 5; bearb. v. A. Krieger. 


S. 363-431. 10 M. - [2320 
Tumbült, Fürstl. Fürstenberg. Arch. zu 
Donauesch. (Archiv. Zt. 3. F.,1, 189-210.) [2321 


Becker, Edua., Regesten a. d. Alsfeld. Stadt- 
arch. 1551-1832. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 
N. F. 21, 66-112.) Vgl.’13, 2583. [2322 


Krudewig, Übers. üb. d. Inh. d. 
kleiner. Archive d. Rheinprov. (s. ’14, 
745). Bd. 4, H. 5: Kreis Bernkastel, 
Nachtrr. u. Berichtig. zu Bd. 1-4, 
Regist. (Beih. 11 v. Nr. 131.) S. 241- 
515. — (Bd. 4 vollst. als 19, 4 v. Nr. 
2296. Bonn: Behrendt. xıj, 515 S. 
9 M.) [2323 

Regesten d. Erzbischöfe v. Köln im 
Bearb. v. (s. 14, 434). 4: 1304-1332. 

rb. v Kisky. (21, 4 v. Nr. 2296.) 
xxxuj, 564 S. 40 M. (Bd. 1 noch 


nicht ersch.) [2324 
Rez.: Ann. Hist. Ver. Niederrh. 99, 206-11 
Neuss, 
Verkooren, Invent. des chartes et 


cartulaires du Luxemb. (Comté puis 


duché). T. 1. Brux. 14. xxxjx, 
563 8. [2325 


Inventare d. nichtstaatl. Archive d. 
Prov. Westf. (s. ’10, 2436). 3, 1: 
Reg.-Bez. Minden. Bearb. v. Schmitz- 
Kallenberg. (Veröff. d. Hist. 
Komm. d. Prov. Westf.) Münst.: 
Aschendorff. 206 S. 4 M. [2326 

Urkundenbuch, Oldenb. 1: Stadt 
Oldenb. v. D. Kohl. Oldenb.: Stal- 


ling ’14. 330 8.; 3 Taf. 8M. [2327 
Rez.: Brem. Jahrb. 26, 193-99 H. Hertzberg; 
Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16, 149-51 Büttner. 
Urkundenbuch, Hans. (s. 14, 2759). 
11: 1486-1500; bearb. v. W. Stein. 
16. xxxıj, 900 S. 46 M. 2328 
Rez.: Hist. Zt. 117, 479-81 Keussen; Altpr. 
Mtsch. 58, 269-71 Perlbach. 
Hedemann-Heespen, v., Aus Aufzeichngn. u. 
Briefen üb. 3 Jahrhh. schlesw.- holst. G. Vom 
Ende des 16. bis Mitte d. 19. Jh. (S. 1-76 v. 
2 2301.)— Vgl. R. Hansen, Bericht en 
„ 415.) 


Regesta dipl. u necnon epistol. hist. 
Thuringiae (s. ’07, 209). III, 2: 1247- 


——u— ————— nn . —ʒ- —j œ nn a a nn 


—. Geschichtschreiber. — Urkunden u. Akten. 


*71 

1266; bearb. v. Dobenecker. S. 241- 
554. 20 M. [2330 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 49, 253 Dersch. 
Urkundenbuch d. Klosters Pforte 
(s. 10, 241). II, Halbbd. 2; bearb. v. 
P. Boehme. (34, 2 v. Nr. 2300.) 


jx S., S. 369-724. 9 M. 2331 
ö Codex dipl. Lusatiae super. (s. 13, 2599). 
IV, 2 s. Nr. 2797. [2332 


Krabbo, Ungedr. Urkk. d. Mark- 
grafen v. Brandenb. a. askan. Hause 
(s. 13, 263). 2. F. (Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 27, 391-430.) [2333 

Testamente, Die, d. Kurfürsten v. 
Brandenb. u. d. beid. erst. Könige v. 
Preuß. Hrsg. v. H. v. Caemmerer. 
(Veröff. d. Ver. f. G. d. Mark Bran- 
denb.) Münch.: Duncker & H. xjv, 


87, 465 S. 16 M. 2334 
Rez.: Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 528-30 

Rachfahl; Mitt. Hist. Lit. 5, 32 f. Lange; 

Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 579-84 Heymann. 


Codex diplom. Silesiae (s. 13, 264). 
28: Inventare d. nichtstaatl. Archive 
Schles. 2: Kr. u. St. Glogau. Hrsg. 
v. Wutke. 328 S. 10 M. [2335 


Urbare, Öst. (s. ’14, 2775). Abt. 3: 
Geistl. Grundherrschaften. Bd. 3: 
Mittelalt. Stiftsurbare d. Erzhrzgts. 
Öst. ob. d. Enns. Tl. 3: Baumgarten- 
berg, St. Florian, Waldhausen, Wil- 
hering; hrsg. v. Schiff mann. 411 8. 
11 M 


; [2336 

Rez.: Zt. d. Sav.-St. 35, G. A., 519-22 
Schreuer: Sozialwiss. Zt. N. F. 6, 614 v. Below; 
Hist. Zt. 114, 469 u. 117, 186-88 v. Srbik; 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 624 
Thaussing. 


Sammlung schweiz. Rechtsquellen 
(s. Nr. 478). *Abt. 1: Kant. Zürich. 
Tl. 1: Öffnungen u. Hofrechte. Bd. 2: 
Bertschikon bis Dürnten; bearb. v. 
Hoppeler. xvj, 541 S. Abt. 2: 
Kant. Bern. Tl. 2: Landschaft. Bd. 1: 
Statutarrecht d. Simmentales (bis 
1798). Halbbd. 2: Niedersimmental; 
bearb. v. v. Tscharner. LXVIIj. 
334 S. 12 M. Abt. 16: Kant. Aargau. 
TI. 1: Stadtrechte. Bd. 6: Laufenburg 
u. Mellingen; bearb. v. Welti u. 


Merz. yu 564 S. (je 14 M.) [2337 

Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 622-24 
u. 37, 718-20 Stutz; G. 16, 
37 Escher. 


Wackernagel u. H. Bächtold, Katal. 


Anz. f. schweiz. 


d. schweiz. Wirtschaftsarchivs in 
Basel. Bas.: Birkhäuser 14. Xv, 
312 8. [2338 


Amts- u. Zunfturkk., Frankf. Hrsg. 
v. Bücher u. Benno Schmidt (s. 


*72 


Nr. 482). 2: Amtsurkk.; hrsg. u. 
eingel. v. Bücher. (VI v. Nr. 2395.) 
73, 458 8. 10 M 339 


Hist. Zt. 115, 401-5 Below; Vierte jschr. 


f. ihes.: F 13, 620-22 K. O. Müller; Zt. d. Ver. 
f. hess. G. 40, 300 Küch. 

Quellen z. Rechts- u. Wirtsch.-G. 
d. rhein. Städte. (s. 12, 2417). Kurtrier. 
Städte. 1: Trier. Gesamm. u. hrsg. 
v. F. Rudolph. Mit Einl. v. Kent e- 
nich. (29, 1 v. Nr. 2296.) xx, 96, 
866 S. 37 M. 50. [2340 

Rez.: Lit. Zbl.’16, Nr. 20; Vierteljschr. f. 
So2.-G. 11, 243-46 Rietschel u. 14, 147-52 
Techen; Westdt. Zt. 31, 478-78 Foltz. 


Altmann, W., Ausgew. Urkk. 2. 
brandb.- preuß. Verfassgs.-G. Aufl. 2 
(s. 14, 2785). TI. 2, Hälfte 1: 1806-49. 
346 8. A [2341 

Rez. v. 1: Vierteljschr. f. Soz.-G. 13, 284 
Below. 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Müller, Geo, Visitationsakten als G.-Qu. (s. 
08, 208). II (Dt. G.bll. 16, 1-32.) [2342 
Müller, K. O., Die Musterregister d. Grafsch. 
Hohenberg. (Württb. Jahrbb. f. Statist. 16, I, 
135-79.) 2343 
Göbels, Der Graaffeschafft Hanaw- Münster 
bergk - Kirchendiener Bestallungs - Puncten. 
Hanau: Waisenhaus-Buchdr. 14. 77 S. [2344 


Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov. 
Pomm. (s. 13, 2647). TI. 2: Reg.-Bez. 
Stettin. Hrsg. v. Lemcke. Bd. 4: 


Bibliographie Nr. 2389 —239b. 


Kreise Greifenberg u. Kammin. H. 11: 
Kr. Greifenb. 272 S. 12 M. [2345 
Topographie d. hist. u. Kunst- 
Denkmale d. Kgr. Böhmen (s. Nr. 499). 
19: Cechner, Polit. Bez. König - 
grätz. 222 S. 28. 8 M. 80. Podlaha, 
Pol. Bez, Weinberg. 16. 191 S. 
a M. 20. 37: Ders., Pol. Bez. Karlo- 


16. 289 S. 12 M. [2346 
3 Epitaphien, Gedenk- u. Wappen- 
tafeln im Klost. Salem. (Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 
176-215.) 1234 7 


Bau- u. Kunstdenkmäler v. Westfal. 
Hrsg. v. Ludorff (s. 14, 2810). Kr. 
Höxter. 14. 248 S.; 127 Taf. u. 3 Ktn. 
4 M. 50. [2348 
Kunstdenkmäler d. Prov. Hannov. 
(s. 14, 475). H. 13. IV. Reg.-Bez. 
Osnabr. 3: Kr. Wittlage u. Bersen- 
brück. Bearb. v. Nöldeke. xvuj. 
197 S.; 15 Taf. 6 M. [2349 
Bau- u. Kunstdenkmäler Thüring. 
(s. 13, 2642). H. 39 u. 40; G. Voß, 
Grhrzgt. Sachs.-Weim.-Eisen. Amtsg.- 
Bez. Eisen. (1:) St. Eisen. 288 S.; 
41 Taf. 12 M. (2:) Amtsg.-Bez. Eisen. 
Landorte. xvj, 221 S.; 35 Taf. 


10 M. [2350 
Rückert, a (Schrr. d. Ver. f. Sachs.- 


Mein. G. 74, 1-28 
Jahr u . W. Lorenz, Die Erfurt. Inschrr. bis 
1550. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Erf. 36, 1-180.) {2351 


IV. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Schäfer, D., Das dt. Volk u. d. Osten. Lpz.: 
Teubner. 97 8. 1 M. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 4, 128-30 Gumlich. [2352 

Windelband, Habsburg u. Hohenzollern. 
(Dt. Revue 40, III, 176-89.) [2353 

t . Daseinskampf von Friedr. 
d. Gr. dis heute. Marb.: Elwert. 31 8.50 Pf. [2354 

Lindner, Weltlage Europas seit d. Befreiungs- 

kriegen. Lpz.: Teubner ’14. 27 8. 80 Pf. [2355 


2. Territorial-Geschichte. 


Kronos, v., Österr. G. (8. 11, 2560). 2: 1439- 
1619. 3. vollst. umgearb. Aufl. 3: 1619-1714. 
2. erw. u. vollst. umgearb. Aufl. (Sammig. 
Gösch. 105 u. 765.) 131; 159 8. u. 90 Pf. Rez.: 
Hist. Zt. 116, 182 Erben; Mitt. a. d. a „ui, 
N.F.4, 109 Levinson. 

Dudan, La monarchia degli Abe. 
burgo: Origini, grandezza, decadenza. 
1: 800-1849. 2: 1849-1915. Roma: 
Bontempelli. 2 Bde. 10 L. [2357 

Geschichte d. St. Wien. Hrsg. v. 
Alt.-Ver. Wien. Rez. v. Ant. Mayer 


(s. 11, 2562). 5: Vom Ausgange d. 
Mittelalt. bis z. Regie ntr. Maria 


2 
Theresias. TI. 2. 14. x, 502 S. [2358 
Voltelini, v., Anfänge d. St. Wien, 8. 14, 492. 
Rez.: Lit. Zbl. 14, Nr. 9 Dopsch; Vierteljschr. 
f. Soz. -G. 12, 344-47. K. O. Müller; Zt. d. Bav.- 
St. 35, G. ar: 555-58 Alfr. Schultze; Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 36, 703-8 Bretholz. [2359 


Wackernagel, ar G. d. St. Basel 
(s. 13, 316). 2, 2 16. S. 535-947 u. 


97.2017. 12 M. [2360 
Rez.: Hist. Jahrb. 34, 180-82 König; Gött. 
gel. Anz. 16, 347-54 Wartmann; Zt. f. schweiz. 
irch.-G. 10, 237 f. Büchi; Hist. Zt. 116, 308-11 
Kaser; Zt. Sav.-Stift. 87, G. A., 722-24 Stutz 
u. K. A., 429-31 Werminghoft. 
Meier, Ser., G. v. Tägerig. (= 2113.) Aarau: 
Sauerländer. iv, 210 8. 3 M. 20. [2361 
Speidel, Beitrr. z. G. d. 
Diss. 14. 71 S. — Blumer, Beitrr. 3. G. d. 
5 (Anz. Schweiz. G. N. F. a 5 


Hefti, G. d. Kant. Glarus 1770-1798. 
Zür. Diss. 266 S. [2363 
Rez.: Anz. f. schweiz. G. ’15, 119-21 Nabholz. 


And. schriftl. Quellen u. Denkm. — 


Angelomontans. Bll. a. d. G. v. Engelberg- 
Gossau, St. Gall. 14, 501 8. [2364 


Aebersold, Stud. 2. G. d. Landsch. 
Saanen. (Abh. z. schw. Recht 66.) 
Bern: Stämpfli. jx, 202 S. 4 M. 50. [2365 

Gautier, Hist. de Genève des ori- 

ines à l’année 1691. 8 Bde. Gen. 
1896-1914. 120 fr. [2366 

Cramer, M., Genève et les Suisses 
1691-1792. Gen.: Eggimann 14. 


x, 356 8. [2367 
: Anz. f. schw. G. N. F. 12, 238 Feller. 


Lerche, Polit. Bedeutg. d. Ehe- 
verbindgn. in d. bayer. Herzogshäu- 
sern von Arnulf bis Heinr. d. Löwen, 
907-1180. (Sammlg. wissensch. Ar- 
beiten 43.) Langens.: Wendt & Kl. 


136 S. 3 M. 50. [2368 

Res.: Hist. Zt. 115, 673 Riezler. 

Lommer, G. d. oberpfälz. Grenzst. Wald- 
münchen. 4. Amb. Progr. 68 S. — Menrad 
5 G. Münnerstadts im Zusammenhg. 

. d. dt. G. Münn. Progr. 58 8. — Borger, 
0. d. Ortes u. d. Pfarrei Obereisenheim. Nürnb.: 
Noris. 880 S. Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 
22, 186 H. Preuß; Korr. bl. d. Gesamt- Ver. 64, 
Nr. 5/8 Bomhard. — Schnets, Ältere G. v. 
Neustadt a. Main. Lohr. Progr. 858. — Dorn, 
Beitrr. z. G. u. Topogr. v. Dillingen. (Jahrb. d. 
H. Ver. Dill. 27, 112-31.) [2369 

Eisele, Zur a. Troci emere (s. 10, 333). 
Schl. (Mitt. d. Ver. f. G. in Hohenz. 47/40, 
1-51.) [2370 

Wolfart, Erinnergn. a. d. G. d. Hohentwiel. 
(Schrr. f. G. d. Bodensees 43, 14-21.) — Weiß- 
mann, G. d. Dorfes u. d. ehem. Herrsch. Boh- 
lingen im Hegau. Freib.: Carit.-Verl. 299 8. 

4 M. [2371 

Vortrr. üb. d. G. d. St. Mosbach (s. 
14, 522). 2: Alt-Mosbach, Stadtbild a. d. 
16. Jb. Tl. 1. 14. S. 73-170. 80 Pf. 12372 


Reuss, La France et l' Alsace à travers l’hist, 
Paris: Fischbacher. 4°. 45 8. 3 fr. 50. [2373 
Schreibmüller, Die Wittelsbacher seit 700 
Jahren Pfalzgrafen b. Rhein. (Mitt. d. H. Ver. 
d. Pfalz 34/35, 209-24.) — Ders., Burg u. 
Herrsch. Stauf in d. Pfalz (s. 14, 527). TI. 2: 
bis 1393. Progr. Kaiserslant. 24 8. 12374 
Braun, Ant., G. d. St. Eppingen. Epp.: 
Petri ’14. 49 8. [23 
Stimming, Entstehg. d. weltl. Terri- 
toriums d. Erzbist. Mainz. (3 v. Nr. 
2294.) Darmst.: Hess. Staatsverl. 4°. 


xıj, 166 S. 5 M. 50. [2376 

Rez.: Katholik 4. F., 16, 73 H. Schmidt; 
Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 599-604 Stutz; Theol. 
Lit.-Ztg. 16, Nr. 10 Lerche; Nass. Heimatbll. 
19, 100-103 P. Wagner; Hist. Jahrb. 37, 514 
Bauermeister; Arch. f. kath. Kirchenr. 96, 502-5 
Louis; Zt. d. Ver. f. hess. G. 49, 268-65 Dersch. 

Schrohe, Mainz in sein. Beziehgn. zu 
d. dt. Königen u. d. Erzbischöfen d. 
St. Mainz bis z. Untergang d. Stadt- 
freiheit 1462. (= 2128.) Mainz: 


Wilokens. 248 S. 7 M. 50. 2377 


S 
"o: 


Allg. dt. Gesch. — Territ.-Gesch. 


*73 


Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 38 Markull; Zt. d. 
Ver. f. hess. G. 49, 265 Wenck; Hist. Zt. 117, 
308 f. Stimming. 

Söhngen, G. d. St. Hachenburg. 1. Hachenb. : 
Bungeroth 14. 437 8. 12378 

Kreuzberg, P. J., Geschichtshilder a. d. 
Rheinlande. 3. neu bearb. Aufl. Bonn: Han- 
stein. 216 S. 3 M. 60. (2379 


Kentenich, G. d. St. Trier. Trier: 


Lintz. jx, 1035 S. 10 M. [2380 

Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 1 Markull; Korr. bl. 
d. Gesamt-Ver. 63, 205 Anthes; Röm.- -germ. 
Korr. bl. 9, Nr. 2 Oramer. 


Ribbeck, G.d. St. Essen. 1. Essen: 


Baedeker. 505 S. 5 M. [2381 
Rez.: Düsseld. Jb. 27, 315-18 Wirtz; Hist. 
Zt. 115, 413-15 Keussen; Vierteljschr. f. Soz. 
G. 13, 622-24 K. O. Müller; Hist. Jahrb. 37. 
533 K. H. Schäfer. 
Lau, G. d. St. Uerdingen a. Rn. Uerd. 13: 
Fohrer. 186 S.; 13 Taf. [2382 
Meyer, C., G. d. adlig. Damenstifts Stoppen - 
burg u. d. Bürgermeistereien Stoppenb.-Rott- 
hausen u. Kray-Leithe. 3. völl. umgearb. u. 
erw. Aufl. Ess. 14: Fredebeul & K. 4°. 
592 8. [2383 
Nothomb, Hist. belg. du Gr.-Duché de 
Luxemb. Paris: Perrin. 82 8. [2384 
Hampe, K., Belgiens Vergangenh. u. Gegenw. 
Lpz.: Teubner. 97 S. 1 M. 50. 2. umgearb. u. 
erw. Aufl. Ebd. 16. 107 8. 1 M. 75. [2385 


Wagner, Wilh., G. v. Ottrau u. Klein-Rop- 
pershausen. Ottrau: Selbstverl. 14. 207 8. 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 48, 220 Wenck. [2386 

Leiß, Chron. d. St. Corbach. 1: 980-1377. 
(G. bll. f. Wald. usw. 14, 149-66.) [2387 

Jürgens, Übers. üb. d. ältere G. 
Niedersachs. 2: Das Herzogt. Nieder- 
sachs. (Hann. G.bll. 19,1-109 u. 
H. 11 v. Nr. 2133.) Hann.: Gers- 


bach 16. 1 M. 50. 1 
önecke, Personal- u. Amtsdaten d. Erz- 
bischöfe v. Hamb.-Brem. 831-1511. Greifsw. 
Diss. 91 8. [2389 
Soll, G. d. Stiftsdorfes Westerau. (IV, 2 
v. Nr. 2136.) Lüb.: M. Schmidt, xıj, 147 S. 
5 M. (xjv, 99 S.: Leipz. Diss. 14.) Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. 16, Nr. 37 Ed. Hahn. [2390 


Schmidt-Ewald, Entstehg. d. weltl. 
Territoriums d. Bist. Halberstadt. 
(60 v. Nr. 9 u. Freib. Diss. 16.) 
Berl.-Wilmersd.: Rothschild ’16. xuj, 


110 S. (3 M. 20; Subskr.-Pr. 2 M. 
80.) [2391 
Rez.: Zt. Sav.- Stift. 37, G. A., 570-72 


Glitsch; Th. Lit.-Ztg. 16, Nr. 24 Lerche. 


Schmidt, Berth., G. d. St. Schleiz 
„(s. 10, 2562). 3: 1550-1871. 16. 
410 S.; 8 Taf. SM. 392 


Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 23, 168f. 
H. G. Francke. 


Francke, H. G., Aus d. thür.>meißnisch. 
Grenzgebiete. (Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen 26, 
89-226.) [2393 


Schubert, Br., Ortsgeschichtliches v. Tra- 
„chenau. Trachen.: Selbstverl. 13. 47 8. — 
Ders., Desgl. v. Gaulis. Ebd. 29 8. 12394 

Petermann, Pirnaische Chronik (1729). Nach 
d. im Pirn. Ratsarchiv vorhand. Abschrr. hrsg. v. 
Flachs. Pirna: Eberlein 14. 265 S. 3 M. 20 [2395 


*74 


Kreyßig, Besitzer v. Schloß u. Herrsch. Puls- 
nitz von d. Wendenzeit bis z. Gegenw. Pulsn.: 
v. Lindenau 14. 64 8. 2 M. 25. [2396 


Hintze, Die Hohenzollern u. ihr 
Werk. 500 Jahre vaterl. G. Berl.: 


Parey. xvj, 704 S. 5 M. [2397 

Rez.: Hist. Zt. 116, 288-93 Ziekursch; Hist. 
Jahrb. 37, 525 F. Schröder; Mitt. Hist. Lit. 
N. F. 4, 241 48 Dreyhaus. — Schmoller, 
500 Jahre Hohenz.-Herrschaft. (Jahrb. f. Ge- 
setzgebg. 40, 1-19.) — Hintze, Das Werk d. 
Hohenz. (Dt. Rs. 15, Okt., 1-25.) 

Below, v., Dtid. u. d. Hohenz. (Zwisch. Krieg 
u. Frieden 30.) Lpz.: Hirzel. 47 S. 80 Pf. — 
Rogge, 5 Jahrh. Hohenz.-Herrsch. in Brand.- 
Pr. Berl.: Paetel. 175 S. 2 M. 50. — Geo. 
Schuster, 500 J. Hohenz. Ebd.: Scherl. 4°. 
96 8. 3 M. — Titius, Staat u. Staatsidee d. 
Hohenz. in ihr. Entwicklg. Gött.: Vandenh. 
& R. 21 S. 40 Pf. [2398 

Seeliger, O., G. d. Kirchspiels Schmarse. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neum. 32, 89-192.) [2399 

Krebs, J., Beitrr. z. G. d. St. Reichenstein 
1540-1740. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 49, 223-80.) 
— Kleber, Löwenberg unt. d. Piasten. I. Progr. 
Löwenb. 14. 4. 46 8. [2400 


Zivier, Neuere G. Polens. 1: Die 
2 letzt. Jagellonen 1506-1572. (Allg. 
Staaten-G. Abt. 1, 39. Bd. 1. Lig. 


104.) Gotha: : Perthes. 809 S. 20 M. 12401 
Rez.: Hist. Jahrb. 37, 459-65 Kolberg; Mitt. 
Inst. Ost. G. 37, 327-44 v. Halecki; Mitt. Hist. 
Lit. 4, 226-30 Belle. 
Brückner, Die kann Ideen d. poln. Politik 
1795-1863. (Zt. f. Polit. 8, 381-426.) [2102 
Warschauer, G. d. Prov. Posen in 
poln. Zeit. Pos.: Hist. Ges. f. Pos. 


14. 171 S. 3 M. [2403 

Merschel, 200 Jahre Geschichte d. St. Ra- 
witsch. Raw.: Frank 11. 573 8. Rez.: Hist. 
Monatsbll. f. Pos. 16, 37-42 Bickerich. 72404 

Werner, P., Stellg. u. Polit. d. preuß. 
Hansestädte unt. d. Herrsch. d. 
Ordens bis zu ihr. Übertritt z- Krone 


Polen. Königsb. Diss. xij, 189 S. [2405 

Szpeer, F., Nederl. nederzettingen in West- 
Pruisen gedur. d. Poolsch. tijd. Amst. Diss. 
13. 250 8. [2406 

Bezzenberger, Die Kriegsnöte Ostpreußens 
in früher. Zeit. (Intern. Monatsschr. usw. 
Jg. 10, H. 4, 385-434.) [2407 

Schiemann, Die G. d Ostseeprovinzen. 
(Süddt. Monatshfte. 15, Juli, 597-610.) — Tor- 
nius, Die Balt. Provinzen. (Aus Nat. u. Geistes- 
w. 542.) Lpz.: Teubner. 104 8. Rez.: Mitt. 
A. d. hist. Lit. N. F. 4, 138-38 Girgensohn. [2408 


3. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 


a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 
Dopsch, Der dt. Staat d. Mittel- 


alters. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 


1-30.) [2409 

Buchner, M., Zur neuest. Lit. üb. d. Ent- 
stehg. d. Kurfürstenkollegs. (Hist. Jahrb. 36, 
110-41; 326-68.) a ugelmann, War Dtld. e. 
Wahlreich ? (Mitt. d. Inst. f. 68: G. 36, 405- 
21.) [2410 


EN 
Bibliographie Nr. 2396—2460. 


Werminghoff, Der Rechtsgedanke in d. Un- 
teilbarkeit d. Staates in d. dt. u. brandb.-pr. G. 
Halle: Niemeyer. 31 S. 80 Pf. [2411 


Kern, F., Gottesgnadentum u. 
Widerstandsrecht im früh. Mittelalt. 
Zur Entwicklgs.-G. d. Monarchie. 
= 2101.). Lpz.: Köhler. xxxıj, 445 S. 


M. 50. [2412 
a Zt. Sav.-Stift. 37, G. A. 547-62 Stutz; 
Korr. bl. Ges.-Ver. 17 Nr. 1/2 Meisner. 
Günter, H., Die Krönungseide d. dt. Kaiser 
im Mittelalt. (Forsch. z. G. d. Mittelalt. usw. 
Festschr. f. Schäfer 6-39.) — Ders., Die röm. 
Krönungseide d. dt. Kaiser. Bonn: Marcus 
& W. 51 8. 1 M. 20. Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, 
K. A., 524-26 Eichmann; Hist. Zt. 115, 6711. 
Hofmeister. 12413 
Korsch, Die Rechte d. Kaisers bei d. Gesetz- 
gebg. nach d. Reichsverfassg. verglich. mit d. 
Staatsrecht d. alt. Dt. Reichs. Greifsw. Diss. 
48 8. 12414 
Mayer, E., Zu d. Fürsten (Pairs)-gericht. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 497.) Vgl. 12, 
353. 12415 


Winkler, A., Grundlage d. Habsburg. Mon- 
archie. Stud. üb. Gesamtstaatsidee, Pragm. 
Sankt. u. Nationalitätenfrage im Majorat Österr. 
Lpz. u. Wien: Edm. Schmid. 69 8. 2 M. Rez.: 
Hist. Jahrb. 37, 444-52 Turba. [2416 

Grüter, Die luzerner. Korporations-Gemein- 
den. (Aus: G.freund d. 5 Orte 69.) Bern. 
Diss. 14. 150 8. — Camenzind, Verhältn. d. 
luzern. Bezirke z. alt. Lande Schwyz. Zür. Diss. 
’14. x, 158 S. — Cavelti, Entwicklg. d. Landes- 
hoheit d. Abtei St. Gallen in d. alt. Landschaft. 
Bern. Diss. 14. 115 8. Rez.: Zt. d. Sav.-St. 
36, G. A., 624-26 Stutz; Anz. f. schw. G. 15, 
277-79 Fehr. — Beeler, Landammann-Amt d. 
Kant. Glarus. Zür. Diss. 14. 83 8. — Th. Brun- 
ner, Organisation d. bern. Exekutive seit 1803. 
(Bern. Diss.) Bern: Francke 14. xıj, 175 8. 
3 M. 60. — O. Weiß, Die tessin. Land vogteien 
d. 12 Orte im 18. Jh. (Zür. Diss.) (7, 1 v. Nr. 5.) 
Zür.: Leemann. 285 S. (4 M. 50. Subekr.-Pr. 
3 M. 60.) 12417 

Kahn, Unters. z. G. d. Konstitutionalismus 
in Bayern. (Heid. Diss.) Mannh.: Bensheimer. 
102 S. 2 M. [2418 


Jegel, Fürst u. Adel in d. ehem. 
Fürstentümern Ansb.-Bayreuth. (Ar- 


chiv. Zt. 3. F., 1, 210-75.) 419 
Imgram, Zur G. d. Markgenossenschaften im 
unter. Maingau. Münst. Diss. 89 8. [2420 


Krütgen, Die Landstände d. Erzst. 
Magdeb. vom Beginn d. 14. bis z. 
Mitte d. 16. Jh. Mit Nachw. v. 
Held mann. (8 v. Nr. 168 u. Hall. 
Diss. 14.) Halle: Gebauer. x, 79 8. 
2 M. 25. [2421 

Tümpel, Entstehg. d. brandb.-pr. 
Einheitsstaates im Zeitalt. d. Abso- 
lutismus 1609-1806. (124 v. Nr. 39.) 


Bresl.: Marcus. xxıj, 267 S. 9 M. 
(Kap. 1 u. 2 Berl. Diss.) 422 
Rz. Vierteljschr. f. Soz.-G. 18, 628 dt- 


Ewald; Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 604-7 Smend; 
Hist. Jahrb. 37, 537 F. Schröder. 


Klinkenborg, Die kurf. Kammer n. 
d. Begründg. d. Geheim. Rats in 
Brandenb. (Hist. Zt. 114, 473-88.) 


Territorial-Geschichte. — Verfassung. — Wirtsch.- u. Sozialgeschichte. 


Ders., Stellg. d. Kgl. Kabinetts in 
d. pr. Behördenorganisation. (Hohenz.- 
Jb. 19, 47-51.) [2423 

Hintze, Ursprg. d. pr. Landratsamts 
in d. Mark Brandenb. (Forsch. z. 
brandb. u. pr. G. 28, 357-422.) — 
Ders., Desgl. (Sep.a.: Sitzungsberr. 
d. Berl. Ak.) Berl.: G. Reimer. 
S. 352-68. 1 M. [2424 

Warschauer, O., Anleihepolitik d. Hohen- 
zollern bis z. Errichtg. d. Reiches mit bes. 
Berücks. d. Kriegszeiten. (Intern. Monatsschr. 
Jan. 15, 493-512.) [2425 

Leweck, Die Ostpreuß. General-Landschafts- 


Syndici im Lichte d. G. d. Ostpr. Landschaft 
1788-1914. (Alt pr. Monatsschr. 52, 1-21.) [2426 


Below, v., Zur G. d. dt. Stadt verfassg. (Jahr- 
bb. f. Nat. ök. 105, 651-62.) 2427 


Schranil, Stadtverfg. nach Magdeb. 
Recht, Magdeb. u. Halle. (125 v. Nr. 


39.) Bresl.: Marcus. xıj, 384 8. 
12 M. [2428 
Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 526-41 


Schmidt-Rimpler; Hist. Jahrb. 37, 180 K. 0. 
Müller; Lit. Zbl. 16, Nr. 44 Markull. 


Bücher, Das städt. Beamtentum im 
Mittelalt. Lpz.: Teubner. 22 S. 
80 Pf. 12429 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 36 Bothe. 

Eberle, H. H., Beitrr. z. G. d. Be- 
stellg. d. städt. Organe d. dt. Mittel- 
alt. 1: Ratskollegium bis z. Zeit d. 
Zunftkämpfe. Freiburg. Diss. u. Gymn. - 
Progr. 14. 134 8. [2430 

Fajkmajer, Verfassg. u. Verwaltg. 


d. St. Wien 1526-1740. (G. d. St. 
Wien 5, 100-59.) [2431 


Zycha, D. Ursprg. d. Städte in Böhm. u. 
Städtepolitik d. Premysliden. Prag: Calve ’14. 
2338. 4 M. Vgl. 14, 2962. Rez.: Zt. d. Sav.- 
St. 36, G. A., 542-49 Rehme; Lit. Zbl. 16, 
Nr. 51/62 Brinkmann. [2432 

Schmid, Raudt.. Stadt u. Amt Zug bis 1798. 
(G. freund 70, 1—156 u. Zür. Diss.) 12433 


Bezold, R. W. v., Verfassg. u. Ver- 
waltg. d. Reichsst. Rothenburg o. d. T. 


(1172-1803). Würzb. Diss. 187 S. [2434 

Mittag, H., Zur Struktur d. Haushalts d. St. 
Hamburg im Mittelalt. Kiel. Diss. 14. 93 8. 
— J. F. Voigt, Vom ehem. Zehnteamt in Hamb. 
(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. 12, 48-57.) [2435 

Frölich, K., Zur Ratsverfassg. v. 
Goslar im Mͤittelalt. (Hans. G. bll. 
15, 1-98.) 2436 

Rosendorf, Die kurf. Bestätigungen d. Rats- 
wahlen in d. altmärk. Städten. (Jahresber. d. 
Altm. Ver. zu Salzwedel 41/42, 20-29.) — Uhle - 
:mann, Verhältn. d. polit. z. Kirchengemeinde 
d. St. Altenb. Jen. Diss. 81 S. — R. Albrecht, 
Entwicklg. d. Stadtverfg. Crimmitschaus. (Ber. 
üb. d. Stand d. Gemeindeangelegenh. C.s 12, 
1-21.) [2437 


Kaeber, Die St. Berlin u. d. Staat. 
Hist.-polit. Betrachtg. (Zt. f. Polit. 
9, 426-70.) [2438 


— 


*75 


Schottmüller, Verzeichn. d. bei d. St. Danzig 
einst beglaubigt. ständ. Geschäftsträger aus- 
wärt. Mächte. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 14, 
69-73.) [2439 


Eberstadt, Ursprg. d. Zunftwesens 
u. d. älter. Handwerkerverbände d. 
Mittelalt. 2. erw. u. umgearb. Aufl. 
Münch. u. Lpz.: Duncker & H. 330 S. 


8M. [2440 

Rez.: Jbb. f. Nat.ök. 106, 292-96 u. Lit. Zbl. 
16, Nr. 6 Below; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 
155-60 Koehne; Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 646- 
49 Fehr. 

Schragmüller, Bruderschaft d. Borer u. 
Balierer v. Freiburg u. Waldkirch. Beitr. 2. 
Gewerbe-G. d. Oberrheins. (Volkswirtsch. Abh. 
d. bad. Hochsch. N. F. 30.) Karlsr.: Braun 14. 
120 8. 2 M. 40. Rez.: Jahrbb. f. Nat. öôk. 105, 
407-9 Aubin; Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 158 f. R. A. 
Keller. [2441 

Dörner, Sarworter- u. Schwertfegeramt in 
Köln bis 1550. TI. 1. Freib. Diss. 59 S. — 
Grisberg, Goldschmniede-Gilde in Münster. (Zt. 
f. vaterl. G. Westf. 72, I, 152-320.) — H. Al- 
brecht, Das Lübeck. Braugewerbe bis z. Aufhebg. 
d. Brauerzunft. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 17, 63-117; 
205-66.) [2442 

Zöllner, Zunftverfassg. in Leipzig bis 1600. 
Lpz. Diss. 106 8. — Aubin, Die Leineweber- 
zechen in Zittau, Bautzen u. Görlitz. (Jbb. f. 
Nat.ök. 104, 577-649.) Rez.: N. Laus. Mag. 91. 
254 Jecht. [2442a 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe, 
Handel, Verkehr, Stände, Juden.) 


Sieveking, Grundzüge d. neueren 
Wirtsch.-G. v. 17. Jh. bis z. Gegenw. 
2. verb. A. (II, 2 v. Nr. 1.) Lpz.-Berl.: 
Teubner. 104 S. 2 M. 20. [2443 

Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 40, 130 Schmoller; 
Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 309-12 Koehne. 

Dillen, van, Het econom. karakt. d. 
middeleeuwsche stad. 1: De theorie 
d. gesloten stad-huishouding. Amst. 
Diss. 14. 4“. 224 8. 12444 

Rez.: Hans. G. bll. 15. 374-93 W. Stein; Hist. 
Zt. 116, 500-7 Below. ; 

Lingg, Die Volkswirtsch. d. bayr. 
Allgäus. 1. Tüb. Diss. 13. 1988. [2445 

Baier, Zur Wirtsch.-G. d. St. Kon- 
stanz im 18. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
30, 491-543.) [2446 


Daverkosen, Die wirtsch. Lage d. Reichs- 
abtei Cornelimünster. (Münst. Diss.) Aach.: 
Jacobi & Co. 758. 2M. Rez.: Zt.d. Aach. G.- 
Ver. 37, 402-4 Mummenhoff; Hist. Jahrb. 37, 
539 J. Greven. [2447 

Ismer, Der 30j. Krieg als Ursache d. wirtsch. 
Niederganges u. d. Verschuldg. d. St. Essen 
vom 17. bis um d. Mitte d. 19. Jh. (Aus: 
Beitrr. G. Essen 36.) Heidelb. Diss. 153 S. [2448 

Diehl, Aus 4 Jahrhh. Volkswirtsch. Bilder 
a. Hessens Vergangenh. Friedb.: Selbstverl. 
u. Darmst.: Schlapp. 102 S. 70 Pt. [2449 

Förster, K., Die wirtsch. Lage d. Dt.-Ord.- 
Ballei Westf. im 18. Jh. (Aus: Zt. f. vaterl. 
G. Westf. 73, II.) Münst. Diss. 79 8. [2450 


*74 


Kreyßig, Besitzer v. Schloß u. Herrsch. Puls- 
nitz von d. Wendenzeit bis z. Gegenw. Pulsn.: 
v. Lindenau 14. 64 S. 2 M. 25. [2396 


Hintze, Die Hohenzollern u. ihr 
Werk. 500 Jahre vaterl. G. Berl.: 


Parey. xvj, 704 S. 5 M. [2397 
Rez.: Hit, Zt. 116, 288-93 Ziekursch; Hist. 
Jahrb. 37, 525 F. Schröder: Mitt. Hist. Lit. 
N. F. 4, 241 48 Dreyhaus. — Schmoller, 
500 Jahre Hohenz.-Herrschaft. (Jahrb. f. Ge- 
setzgebg. 40, 1-19.) — Hintze, Das Werk d. 
Hohenz. (Dt. Rs. 15, Okt., 1-25.) 
Below, v., Dtid. u. d. Hohenz. (Zwisch. Krieg 
u. Frieden 30.) Lpz.: Hirzel. 47 S. 80 Pf. — 
Rogge, 5 Jahrh. Hohenz.-Herrsch. in Brand.- 
Pr. Berl.: Paetel. 175 8. 2 M. 50. — Geo. 
Schuster, 500 J. Hohenz. Ebd.: Scherl. 4°. 
96 S. 3 M. — Titius, Staat u. Staatsidee d. 
Hohenz. in ihr. Entwicklg. Gött.: Vandenh. 
& R. 21 S. 40 Pf. [2398 
Seeliger, O., G. d. Kirchspiels Schmarse. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neum. 32, 89-192.) [2399 
Krebs, J., Beitrr. z. G. d. St. Reichenstein 
1540-1740. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 49, 223-80.) 
— Kleber, Löwenberg unt. d. Piasten. I. Progr. 
Löwenb. 14. 4°. 46 8. [2400 


Zivier, Neuere G. Polens. 1: Die 
2 letzt. Jagellonen 1506-1572. (Allg. 
Staaten-G. Abt. 1, 39. Bd. 1. Lfg. 


104.) Gotha: Perthes. 809 S. 20 M. [2401 
Rez.: Hist. Jahrb. 37, 459-65 Kolberg; Mitt. 
Inst. Ost. G. 37, 327-44 v. Halecki; Mitt. Hist. 
Lit. 4, 226-30 Belle. 
Brückner, Die n Ideen d. poln. Politik 
1795-1863. (Zt. f. Polit. 8, 381-426.) [2402 
Warschauss, G. d. Prov. Posen in 
poln. Zeit. Pos.: Hist. Ges. f. Pos. 
14. 171 S. 3 M. [2403 
Merschel, 200 Jahre Geschichte d. St. Ra- 
witsch. Raw.: Frank 11. 573 8. Rez.: Hist. 
Monatsbll. f. Pos. 16, 37-42 Bickerich. 72404 
Werner, P., Stellg. u. Polit. d. preuß. 
Hansestädte unt. d. Herrsch. d. 
Ordens bis zu ihr. Übertritt z- Krone 
Polen. Königsb. Diss. xij, 189 S. [2405 
Szpeer, F., Nederl. nederzettingen in West- 
Pruisen gedur. d. Poolsch. tijd. Amst. Diss. 
13. 256 8. [2406 
Bezzenberger, Die Kriegsnöte Ostpreußens 
in früher. Zeit. (Intern. Monatsschr. usw. 
Jg. 10, H. 4, 385-434.) 12407 
Schiemann, Die G. d Ostseeprovinzen. 
(Süddt. Monatshfte. 15, Juli, 597-610.) — Tor- 
nius, Die Balt. Provinzen. (Aus Nat. u. Geistes- 
w. 542.) Lpz.: Teubner. 104 8. Rez.: Mitt. 
A. d. hist. Lit. N. F. 4, 138-38 Girgensohn. [2408 


3. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 


a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 
Dopsch, Der dt. Staat d. Mittel- 


alters. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 


1-30.) [2409 

Buchner, M., Zur neuest. Lit. üb. d. Ent- 
stehg. d. Kurfürstenkollegs. (Hist. Jahrb. 36, 
110-41; 326-68.) BE en War Dtld. e. 
Wahlreich? (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 405- 
21.) . [2410 


> 
Bibliographie Nr. 2396—2450. 


Werminghoft, Der Rechtsgedanke in d. Un- 
teilbarkeit d. Staates in d. dt. u. brandb.-pr. G. 
Halle: Niemeyer. 31 S. 80 Pf. 12411 


Kern, F., Gottesgnadentum u. 
Widerstandsrecht im früh. Mittelalt. 
Zur Entwicklgs.-G. d. Monarchie. 
(= 2101.). Lpz.: Köhler. xxxıj, 445 8. 


9 M. 50. [2412 
Rez.: Zt. Bav.-Stift. 37, G. A. 547-62 Stutz; 
Korr. bl. Ges.-Ver. 17 Nr. 1/2 Meisner. 
Günter, H., Die Krönungseide d. dt. Kaiser 
im Mittelalt. (Forsch. z. G. d. Mittelalt. usw. 
Festschr. f. Schäfer 6-39.) — Ders., Die röm. 
Krönungseide d. dt. Kaiser. Bonn: Marcus 
& W. 518. 1 M. 20. Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, 
K. A., 524-26 Eichmann; Hist. Zt. 115, 671. 
Hofmeister. 12413 
Korsch, Die Rechte d. Kaisers bei d. Gesetz- 
gebg. nach d. Reichsverfassg. verglich. mit d. 
Staatsrecht d. alt. Dt. Reichs. Greifsw. Diss. 
48 8. 12414 
Mayer, E., Zu d. Fürsten (Pairs)-gericht. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 497.) Vgl. 12. 
353. 12415 


Winkler, A., Grundlage d. Habsburg. Mon- 
archie. Stud. üb. Gesamtstaatsidee, Pragm. 
Sankt. u. Nationalitätenfrage im Majorat Österr. 
Lpz. u. Wien: Edm. Schmid. 69 S. 2 M. Rez.: 
Hist. Jahrb. 37, 444-52 Turba. [2416 

Grüter, Die luzerner. Korporations-Gemein- 
den. (Aus: G.freund d. 5 Orte 69.) Bern. 
Diss. 14. 150 8. — Camenzind, Verhältn. d. 
luzern. Bezirke z. alt. Lande Schwyz. Zür. Diss. 
14. x, 158 S. — Cavelti, Entwicklig. d. Landes- 
hoheit d. Abtei St. Gallen in d. alt. Landschaft. 
Bern. Diss. 14. 115 8. Rez.: Zt. d. Sav.-St. 
36, G. A., 624-26 Stutz; Anz. f. schw. G. 15, 
277-79 Fehr. — Beeler, Landammann-Amt d. 
Kant. Glarus. Zür. Diss. 14. 83 S. — Th. Brun- 
ner, Organisation d. bern. Exekutive seit 1803. 
(Bern. Diss.) Bern: Francke 14. xıj, 175 8. 
3 M. 60. — O. Weiß, Die tessin. Land vogteien 
d. 12 Orte im 18. Jh. (Zür. Diss.) (7, 1 v. Nr. 5.) 
Zür.: Leemann. 285 8. (4 M. 50. Subekr.-Pr. 
3 M. 60.) 12417 

Kahn, Unters. 3. G. d. Konstitutionalismus 
in Bayern. (Heid. Diss.) Mannh.: Bensheimer. 
102 8. 2 M. 12418 


Jegel, Fürst u. Adel in d. ehem. 


Fürstentümern Ansb.-Bayreuth. (Ar- 


chiv. Zt. 3. F., 1, 210-75.) 419 
Imgram, Zur G. d. Markgenossenschaften im 
unter. Maingau. Münst. Diss. 89 8. 12420 


Krütgen, Die Landstände d. Erzst. 
Magdeb. vom Beginn d. 14. bis 2. 
Mitte d. 16. Jh. Mit Nachw. v. 
Heldmann. (8 v. Nr. 168 u. Hall. 
Diss. 14.) Halle: Gebauer. x, 79 S. 
2 M. 25. 12421 

Tümpel, Entstehg. d. brandb.-pr. 
Einheitsstaates im Zeitalt. d. Abso- 
lutismus 1609-1806. (124 v. Nr. 39.) 


Bresl.: Marcus. xxıj, 267 S. 9 M. 
(Kap. 1 u. 2 Berl. Diss.) 422 
Rz., Vierteljschr. f. Soz.-@. 13, 628 dt- 


Ewald; Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 604-7 Smend; 
Hist. Jahrb. 37, 537 F. Schröder. 


Klinkenborg, Die kurf. Kammer n. 
d. Begründg. d. Geheim. Rats in 
Brandenb. (Hist. Zt. 114, 473-88.) 


Territorial-Geschichte. — Verfassung. — Wirtsch.- u. Sozialgeschichte. 


— Ders., Stellg. d. Kgl. Kabinetts in 
d. pr. Behördenorganisation. (Hohenz.- 
Jb. 19, 47-51.) [2423 

Hintze, Ursprg. d. pr. Landratsamts 
in d. Mark Brandenb. (Forsch. 2. 
brandb. u. pr. G. 28, 357-422.) — 
Ders., Desgl. (Sep. a.: Sitzungsberr. 
d. Berl. Ak.) Berl.: G. Reimer. 
S. 352-68. 1 M. [2424 

Warschauer, O., Anleihepolitik d. Hohen- 
Zollern bis z. Errichtg. d. Reiches mit bes. 
Berücks. d. Kriegszeiten. (Intern. Monatsschr. 
Jan. 15, 493-512.) [2425 

Leweck, Die Ostpreuß. General-Landschafts- 


Syndici im Lichte d. G. d. Ostpr. Landschaft 
1788-1914. (Alt pr. Monatsschr. 52, 1-21.) [2426 


Below, v., Zur G. d. dt. Stadtverfassg. (J ahr- 
bb. f. Nat.ök. 105, 651-62.) 12427 


Schranil, Stadtverfg. nach Magdeb. 
Recht, Magdeb. u. Halle. (125 v. Nr. 


39.) Bresl.: Marcus. xij. 384 8. 
12 M. [2428 
Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 526-41 


Schmidt-Rimpler; Hist. Jahrb. 37, 180 K. 0. 
Müller; Lit. Zbl. 16, Nr. 44 Markull. 


Bücher, Das städt. Beamtentum im 
Mittelalt. Lpz.: Teubner. 22 8. 
80 Pf. [2429 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 36 Bothe. 

Eberle, H. H., Beitrr. z. G. d. Be- 
stellg. d. städt. Organe d. dt. Mittel- 
alt. 1: Ratskollegium bis z. Zeit d. 
Zunftkämpfe. Freiburg. Diss. u. Gymn. 
Progr. 14. 134 8. [2430 

Fajkmajer, Verfassg. u. Verwaltg. 


d. St. Wien 1526-1740. (G. d. St. 
Wien 5, 100-59.) [2431 


Zycha, D. Ursprg. d. Städte in Böhm. u. 
Städtepolitik d. Premysliden. Prag: Calve 14. 
233 S. 4 M. Vgl. 14, 2962. Rez.: Zt. d. Sav.- 
St. 36, G. A., 542-49 Rehme; Lit. Zbl. 16, 
Nr. 51/52 Brinkmann. [2432 

Schmid, Rudi.. Stadt u. Amt Zug bis 1798. 
(G. freund 70, 1--156 u. Zür. Diss.) [2433 


Bezold, R. W. v., Verfassg. u. Ver- 
waltg. d. Reichsst. Rothenburg o. d. T. 


(1172-1803). Würzb. Diss. 187 S. [2434 

Mittag, H., Zur Struktur d. Haushalts d. St. 
Hamburg im Mittelalt. Kiel. Diss. 14. 93 8. 
— J. F. Voigt, Vom ehem. Zehnteamt in Hamb. 
(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. 12, 48-57.) [2435 

Frölich, K., Zur Ratsverfassg. v. 
Goslar im Mittelalt. (Hans. G.bll. 
15, 1-98.) 2436 

Rosendorf, Die kurf. Bestätigungen d. Rats- 
wahlen in d. altmärk. Städten. (Jahresber. d. 
Altm. Ver. zu Salzwedel 41/42, 20-29.) — Uhle - 
mann, Verhältn. d. polit. z. Kirchengemeinde 
d. St. Altenb. Jen. Diss. 81 S. — R. Albrecht, 
Entwicklg. d. Stadt verfg. Crimmitschaus. (Ber. 
üb. d. Stand d. Gemeindeangelegenh. C.s 12, 
1-21.) [2437 

Kaeber, Die St. Berlin u. d. Staat. 
Hist.-polit. Betrachtg. (Zt. f. Polit. 
9, 426-70.) [2438 


nr 


*75 


Schottmüller, Verzeichn. d.bei d. St. Danzig 
einst beglaubigt. ständ. Geschäftsträger aus- 
wärt. Mächte. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 14, 
69-73.) [2439 


Eberstadt, Ursprg. d. Zunftwesens 
u. d. älter. Handwerkerverbände d. 
Mittelalt. 2. erw. u. umgearb. Aufl. 
1 u. Lpz.: Duncker & H. 330 S. 

M 


2440 

Rez.: Jbb. f. Nat. ök. 106, 292-96 u. Lit. Zbl. 
16, Nr. 6 Below; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4, 
155-60 Koehne; Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 646- 
49 Fehr. 

Schragmüller, Bruderschaft d. Borer u. 
Balierer v. Freiburg u. Waldkirch. Beitr. a. 
Gewerbe-G. d. Oberrheins. (Volkswirtsch. Abh. 
d. bad. Hochsch. N. F. 30.) Karlsr.: Braun 14. 
120 S. 2 M. 40. Rez.: Jahrbb. f. Nat. ök. 105, 
407-9 Aubin; Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 158 f. R. A. 
Keller. [2441 

Dörner, Sarworter- u. Schwertfegeramt in 
Köln bis 1550. TI. 1. Freib. Diss. 59 S. — 
Grisberg, Goldschiniede-Gilde in Münster. (Zt. 
f. vaterl. G. Westf. 72, I, 152-320.) — H. Al- 
brecht, Das Lübeck. Braugewerbe bis z. Aufhebg. 
d. Brauerzunft. (Zt. d. Ver. f. lüb. Q. 17, 63-117; 
205-66.) [2442 

Zöllner, Zunftverfassg. in Leipzig bis 1600. 
Lpz. Diss. 106 S. — Aubin, Die Leineweber- 
zechen in Zittau, Bautzen u. Görlitz. (Jbb. f. 
Nat.ök. 104, 577-649.) Rez.: N. Laus. Mag. 91. 
254 Jecht. [2442a 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe, 
Handel, Verkehr, Stände, Juden.) 


Sieveking, Grundzüge d. neueren 
Wirtsch.-G. v. 17. Jh. bis z. Gegenw. 
2. verb. A. (IL, 2 v. Nr. 1.) Lpz.-Berl.: 
Teubner. 104 S. 2 M. 20. [2443 

Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 40, 130 Schmoller; 
Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 309-12 Koehne. 

Dillen, van, Het econom. karakt. d. 
middeleeuwsche stad. 1: De theorie 
d. gesloten stad-huishouding. Amst. 
Diss. 14. 4°. 224 8. [2444 

Rez.: Hans. G. bll. 15. 374-93 W. Stein; Hist. 
Zt. 116, 500-7 Below. ` 

Lingg, Die Volkswirtsch. d. bayr. 
Allgäus. 1. Tüb. Diss. 13. 1988. [2445 

Baier, Zur Wirtsch.-G. d. St. Kon- 
stanz im 18. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. 


30, 491-543.) [2446 

Daverkosen, Die wirtsch. Lage d. Reichs- 
abtei Cornelimünster. (Münst. Diss.) Aach.: 
Jacobi & Co. 758. 2M. Rez.: Zt.d. Aach. G.- 
Ver. 37, 402-4 Mummenhoff; Hist. Jahrb. 37, 
539 J. Greven. [2447 

Ismer, Der 30j. Krieg als Ursache d. wirtsch. 
Niederganges u. d. Verschuldg. d. St. Essen 
vom 17. bis um d. Mitte d. 19. Jh. (Aus: 
Beit rr. G. Essen 36.) Heidelb. Diss. 153 8. [2448 

Diehl, Aus 4 Jahrhh. Volkswirtsch. Bilder 
a. Hessens Vergangenh. Friedb.: Selbstverl. 
u. Darmst.: Schlapp. 102 S. 70 Pf. [2449 

Förster, K., Die wirtsch. Lage d. Dt.-Ord.- 
Ballei Westf. im 18. Jh. (Aus: Zt. f. vaterl. 
G. Westf. 73, II.) Münst. Diss. 79 8. [2450 


*76 


Hermberg, P., Bevölkerg. d. Kirchspiels 
Münsterdorf. Darstellg. ihr. Entwicklg. mit 
des. Berücks. d. Geburten. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.- holst. G. 44, 49-94.) 12451 

Knauth, Bevölkerungszahl u. Bevölkerungs- 
bewegung d. St. Freiberg. Vom Ausg. d. Mittel- 
alt. bis s. Mitte d. 19. Jh. (N. Arch. f. sachs. G. 
36, 300-55.) [2452 


Liedhegener, Das Würzb. Univ.-Gut Maria- 
burghausen 1582-1880. (Würzb. Diss. u. Wirt- 
sch.- u. Verwaltgs.stud. 52.) Lpz.: Deichert. 
x, 70 S. 3 M. [2453 

Koch, Fr., Wirtsch.-G. d. Klost. u. Dorfes 
Berich in Waldeck. (G.bll. f. Wald. 14, 1-148 
u. Gieß. Diss.) — H. Neuhaus, Beitrr. z. G. d. 
Grundherrsch. Varlar. Münst. Diss. 71 8.[2454 

Festschrift z. 150j. Bestehen d. Kgl. Land- 
wirtsch. Ges. in Hannov. 1764-1914. Hann.: 
Schaper 14. xij, 8728. 20 M. — H. Brinkmann, 
Gemeinheiten u. Gemeinheitsteilgn. d. Fürstent. 
Lüneburg 1763-1803. Greifsw. Diss. 111 S. [2455 


Leythäuser, Der obere, mittl. u. unt. Hoch- 
wald in d. ehem. Herrsch. Pernstein. (Vhdlgn. 
d. Hist. Ver. Niederbayern 50, 1-51.) — Ehren- 
dauer, Die G. d. fränk. Hopfenbaues. Erl. 
Diss. 142 8. [2456 

Peßler, Forst- u. Jagdabteilg. im Vaterl. 
Museum d. St. Hannov. (Hann. G.bll. 19, 110- 
211 u. H.12 v. Nr. 2133.) Sep. Hann.: Gers- 
bach 16. 2 M. 25. [2457 

Günther, F., Forstbesitz d. Herzöge v. 
Grubenhag. auf d. Oberharze; hrsg. v. Denker. 
(Zt. d. Harz-Ver. 48, 161-93.) — Denker, 
Bemerkgn. zu G.s Ausführg. üb. d. Hellen-Forst 
u. z. Deutg. d. Nachr. üb. d. gemeins. Forst- 
besitz d. Braunschw. Herröge (GU. IV, 409). 
(Ebd. 194-206.) [2458 

Machwart, Die Jagd u. d. Jagdrecht im 
ehem. Markgrafent. Ansbach. Erl. Diss. ’14. 
80 S. — Tetzner, Zur Jagd-G. d. Werdauer 
Waldes 15.-17. Jh. (Zt. f. Forst- u. Jagdwes. 
14, 549-61.) 12459 

Zastrow, Die Fischerei auf d. Schwerin. 
Amtsseen in ihr. gesch. Entwicklg. (Aus: Arch. 
f. Fisch.-G.) Berl.: Parey 14. 110 8. 3 M. 50. 
— Jagow, Heringsfisch. an d. Ostseeküsten im 
Mittelalt. (Aus: Arch. f. Fisch.-G. H. 5.) Etl. 
Diss. 45 8. Rez: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 20, 
140 Techen. 12459 


Lingke, Versunkene Bergherrlichkeit. Vom 
alt. Freiberg u. 8. erlosch. Silberbergbau. 
(Mitt. d. Freib. Alt.-Ver. 49, 35-80.) — Wutke, 
Aus d. Vergangenh. d. schles. Berg- u. Hütten- 
lebens. (Bd. 5 d. Festschr. z. 12. Allg. Dt. 
Bergmannstage 13.) Bresl. 13. 774 8. Rez.: 
Hist. Zt. 115, 168-70 Ziekursch. [2460 


Stoeven, Der Gewandschnitt in d. dt. Städten 
d. Mittelalt. (59 v. Nr.9.) Berl.: Rothschild. 
IX, 738. (2 M. 20. Subskr.-Pr. 1 M. 80.) Rez.: 
Vierteljschr. f. Soz.-G. 14, 152-55 Techen; Zt. 
Sav.-Stift. 37, G. A., 650 f. Fehr. 12461 

Reuther. O., Entwicklg. d. Augsb. Text. - 
Industrie. (Heidelb. Diss. 14.) Diessen: 
Huber. 94 8. 2 M. 80. Laer) H. Roth, Die kurf. 
pfalzbayr. privil. Seidenmanufaktur Lechhausen. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. usw. 41, 127-39.) 
— W. Schumacher, Entwicklig. d. berg. Seiden- 
ind. Heidelb. Diss. 14. 94 8. — Bindhardt, 
Entw.-G. d. Boling. Waffenind. (Mtschr. d. 
Berg G.-Ver. 15, 22-34.) — Eidelloth, Entwicklig. 
d. Porzell.-Ind. Oberfrankens. Erl. Diss. 14. 
54 8. — P. K. Kaufmann, Mühlengewerbe in 
Württb. u. Hohenz. Stuttg.: Kohlhammer 13. 
96 8. 2 M. Rez.: Zt. f. Soz.-G. 11, 6291. 


Bibliographie Nr. 2451—2504. 
/ 


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kach. (Schrr. f. G. d. Bodensees 44, 14-24; 198- 
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d. Ver. f. meckl. G. 80, 115-84.) 12462 


Häpke, Der gegenw. Stand d. handelage- 
schichtl. Forschg. (Festschr. f. Schäfer 822- 
38.) 12463 
Vogel, W., Kurze G. d. Dt. Hanse. (11 v. 
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99 S. 1 M. Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 14, 
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Brinkmann. [2464 

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Hennig, R., Zur Verkehrs- G. Ost- u. Nord- 
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f. Gesetzgebg. 39, 1504-96 Somary; Vierteljschr. 
f. Soz.-G. 18, 625-27 Bauer; Mitt. Inst. Öst. 
G. 37, 134-44 v. Srbik; Arch. Sozialwiss. 42, 
625-27 Pribram; Hist. Zt. 117, 129. O. Weber; 
Jbb. Nat. ök. 107, 223-28 Jul. Wolf. 


Wild, E., Die eidgen. Handelsprivi- 
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Stollreither, Das Zoll- u. Hallenwesen d. St. 
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Baasch, E., Die Handelskammer zu 


Hamburg 1665-1815. 2 Bde. (in 
3 Teilen. Hamb.: Gräfe & S. 
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Scholz, O., Die wirtschaftspolit. Tätıgk. d. 
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bis 1811. Bresil. Diss. 14. 68 8. 12471 

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in Amberg. (hdl. d H. Ver. f. Oberpf. 66 u. 
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d. Buch- u. Kunsthandels in Nürnb. (Aus: Mitt. 
d. Germ. Nat. inus. 12-14.) Nürnb.: Sebald. 
179 8. Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 32, 399 Schotten- 
loher. — Hagedorn, Entwicklg. u. Organisation 
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u. 17. Jh. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 17, 7-26.) — 
Straßburger, G. d. Leipz. Tuchhandels bis x. 
Ausg. d. 16. Jh. Lpz. Diss. 113 8. 12472 


Vogel, W., G. d. dt. Seeschiffahrt. 
Gekr. Preisschr. (In 3 Bdn.) 1: Von 
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G. Reimer. XVI j, 560 S.; 4 Taf. u. Kte. 
14 M. [2473 

Res.: Lit. Zbl. 16, Nr. 16/17 Keutgen; Hist. 
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Konijnenburg, B. van, Der Schiffbau Beit 
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Schiffahrtskongresses. Übers. v. Hugo Müller. 
3 Bde. Brüssel ’13. qu. 4°. Rez.: Zt. d. Ver. f. 
lüb. G. 16, 264-66 Vogel. — Van der Kellen, 
Nederl. zeeschepen 1470-1830. Leid.: Brill. 13. 


gr. 2“. 36 S.; 20 S. — Fra. Schulse, Alte Schiffs- 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte. — Recht und Gericht. *77 


modelle a. d. Hause d. Schiff.-Ges. in Lübeck. 
Lüb.: Nöhring 12. 4°. 12 Taf. m. Erl. 5 M. 
Rez.: Zt. d. Ver.-f. lub. G. 16, 263 Vogel. [2474 

Vogel, W., Zur Größe d. europ. Handels- 
flotten im 15.-17. Jh. (Festschr. f. Schäfer 268. 
833.) [2475 

Brakel, S. van, Schiffsheimat u. Schiffer- 
heimat in d. Sundzollregistern. (Hans. G. bll. 
15, 211-28.) [2476 


Becker, H. Jos., Postwesen im Saargebiet. 
Saarbr.: Clauß. 568.1M. — Gaus, G. d. braun- 
schw. Staatspost bis 1806. (Jahrb. d. G.-V. f. 
Braunschw. 13, 84-129.) [2477 


Gerlich, G. u. Theorie d. Kapitalis- 
mus. Münch. u. Lpz.: Duncker & H. 


13. 406 S. 10 M. [2478 
Rez.: Vierteljschr. f. 8oz.-G. 13, 437-40 
Below; Hist. Jahrb. 36, 897 f. Ilgner. 


Pirenne, Les périodes de l’hist. soc. du capi- 


talisme. (Bull. d. Kgl. Belg. Akd. 14, 5. Mai.) 
Ref.: N. Arch. 40, 445-47 L. v. E. [2479 

Barth, W., Entwickig. d. Bankwesens in d. 
St. Hannov. (Zt. d. H. V. f. Nieders. 14, 
387-421.) [2480 


Schnapper-Arndt, Stud. z. G. d. 
Lebenshaltg. in Frankf. währ. d. 17. 
u.18. Jh. Hrsg. v. Bräuer. 1: Text. 
2: Quellen u. Materialien. (= 2295.) 
Frankf.: Baer. XXXIj, 405; XL, 433 S. 


20 M. [2481 

Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 39 Markull; Hist. 
Jahrb. 37, 540 Grupp; Zt. d. Ver. f. hess. G. 
49, 301 Küch. 

Kriegk, Das Biergeld in d. Kurm. Brandenb, 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 221-83 Gött. 
Diss.) [2482 

Wolt, Fr., Entwicklg. d. Armenwesens d. St. 
Duisburg bis um d. Wende d. 19. Jh. Heidelb. 
Diss. 124 S.; 1 Tab. — Kuhn, Aus d. G. d. 
Heiliggeistspitals zu Freiburg. Freib. Diss. 14. 
86 8. 12483 


Strantz, v., Dynasten u. Dienst mannen. (Dt. 
G. bll. 16, 288-315.) — Blokland, Wat zijn Rid- 
derbeeren? (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 5. R., 2, 
21622.) , [2484 

Stenadt, Die freien Leute d. alt. 
Riedmark. (Arch. f. öst. G. 104, 207- 
686.) EL ven Hölder. 10 M. 20. [2485 

Beck, W., Die Bruckedeln im Gerichte Neu- 
ötting. (Archiv. Zt. 3. F., 1, 67-73.). — Jötze, 
Die Ministerialität im Hochst. Bamberg. (Hist. 
Jahrb. 36, 516-97; 748-98.) [2486 

Styger, Die Beisassen d. alt. Landes Schwyz. 
Bern. Diss. 443 S. Rez.: Zt. d. Sav.-St. 36, 
G. A., 626 Stutz. [2487 

Völter, Die grundherrschaftl.-bäuerl. Ver- 
hältnisse im nördl. Baden, dargest. an d. G. d. 
ehem. Reichsritterschaftl. v. Gemming. Gebiets 
v. 15. bis Ende d. 18. Jh. (N. Heidelb. Jahrb. 
19, 1-102.) [2488 


Ziekursch, 100 Jahre schles. Agrar- 
G. Vom Hubertusb. Fried. bis 2. 
Abschl. d. Bauernbefreiung. (20 v. 
Nr. 188.) Bresl.: Hirt. XVj, 443 S.; 


Kte. 6 M. 50. [2489 
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 14 Skalweit; Dt. Lit. 
Etg. 18, Nr. 19 Brinkmann; Forsch. Brandb. 
Pr. G. 29, 558-61 Kern. 


Warszawski, Entwicklg. d. gutsherri.-bäuerl. 
Verhältnisse in Polen u. d. Bauernfrage im 
18. Jh. Zür. u. Lpz. 14. 120 8. 3 M. 50. 
Rez.: H. Monatsbll. f. Pos. 16, 92-94 Rummler; 
Arch. f. Sozialwiss. 41, 885-87 Leonhard. [2490 


— 


Singermann, Die Kennzeichng. d. Juden im 
Mittelalt. Freib. Diss. 51 8. 2491 
Priebatsch, Die qudenpolit. d. fürstl. 
Absolutismus im 17. u. 18. Jh. 
(Festschr. f. Schäfer 564-651.) [2492 
Quellen u. Forschen. z. G. d. Juden 
in Dt.-Österr. (s. 14, 3051). 6: Rosen- 
berg, Steiermark. 14. X, 200 S. 


6 M. 2493 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18/10 Loesche. 
Lamm, Zur G. d. Jud. im bayer. Schwaben. 

2: In Lauingen u. in and. pfalz-neub. Orten. 

2. verm. Aufl. Berl.: Lamm. 48 8. 1 M. 50. 

— 8. Adler, Desgl. in Mülhausen i. E. Bas. 

Diss. 14. x, 90 8. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 30, 

488 Stenzel. 2494 
Kober, A., Zur G. d. Jud. Wiesbadens in d. 

1. Hälfte d. 19. Jh. Wiesb. 13: Friedmann. 

34 8. — Nienhaus, Die Jud. im ehem. Hrzgt. 

Cleve unt. brand.-pr. Verwaltg. Münst. Diss. 

xj, 105 8. — M. Wolff, Eerste vestiging d. 

joden te Amsterd. (8. 13, 2929). Schl. (Bijdrr. 

v. vaderl. g. 5. R., 1, 350-76.) [2495 
Neufeld, Die hallesch. Jud. im Mittelalt. 

(Straßb. Diss.) Berl.: Selbstverl. 102 8. 2 M. 

— Ne Beitr. z. Aufhebg. d. Judenschutz- 

geldes. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 32, 

193-209.) [2496 


c) Recht und Gericht. 


Kern, F., Über d. mittelalt. An- 
schauung vom Recht. (Hist. Zt. 115, 
496-515.) 12497 


Harburger, Das privilegium fori im 
dt. Recht. Berl. Diss. 145 S. [2498 
Kohler, J., Acht u. Anleite d. Königl. Hof- 
gerichts. (Festschr. f. Cohn 1-15.) [2499 
Trolle, Om ordalierna hos de germ. folken. 
Stockh.: Nord. bokh. 157 8. — Glitsch, Gottes- 
urteile. (Voigtländers Qu.bücher 44.) Lpz.: 
Voigtl. 14. 63 8. 60 Pf. — Kapras, Der alt- 
böhm. Grenzeid im Grabe unt. d. Rasen. Beitr. 
z. G. d. Ordalwesens. (Zt. f. vergl. Rechtswiss. 
34, 283-322.) . , ‚12500 
Amrhein, Die Würzb. Zivilgerichte 
erst. Instanz. (Arch. d. Hist. Ver. f. 


Unterfrank. 56, 73-212.) [2501 

Menges, Das Obergericht zu Stundweiler 
im Kr. Weißenb. (Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 30, 
14-24.) [2502 


Riedner, Die geistl. Gerichtshöfe zu 
Speier im Mittelalt. 2: Texte. (Veröff. 
d. Görr.-Ges. Sekt. f. Rechtswiss. 26.) 
Paderb.: Schöningh. Xj, 305 S. 12 M. 


1 ersch. später.) 503 
Rez.: Zt Sav.. Stift. 37, K. A, 18 
Königer. 


Friedrich, W. L., Zur G. d. Zent Ober-Ram- 


stadt. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. 
Hess. 5, 231-39.) — Nellessen, Der Send in 
Bardenberg. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 36, 194- 
97.) 12504 


*78 


Brünneck, v., Zur G. d. Gerichts- 
verfg. Elbings, Alt- u. Neust. (Zt. d. 
Sav.-St. 36, G.-A., 24-136.) [2505 


Schuster, H. M., Beitrr. z. G. d. Wien. Privatr. 
im Mittelalt. (s. 14, 764). Schl. (Berr. u. Mitt. 
d. Alt.-Ver. Wien 46/47, 97-119.) [2506 

Mayer, E., Zur Lehre von d. Einkleidung. 
(Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 439-41.) Rez. v. 14, 
3062: Mitt. Inst. Öst. G. 37, 85-90 Coulin. [2507 

Häberli, Begriff, Entstehg. u. Untergang d. 
bernisch. Grunddienstbarkeit. Bern. Diss. 14. 
151 8. — J. Hartwig, Recht d. Bauerngüter 
im Ritzenauer Landbez. (Zt. d. Ver. f. lüb. d. 
16, 195-230.) 12508 

Wiedenmann, Fischereirechte d. Augsb. 
Fischerhandwerks im Lech und in d. Wertach 
u. der. Nebenbächen 1276-1806. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Schwab. u. Neub. 41, 27 ff.) — H. Meyer, 
Beitrr. z. Ent wicklg. d. Fischereir. im Gebiete 
d. Prov. Hann. m. Ausn. v. Ostfriesl. Gött. Diss. 
14. 74 8. [2509 


Spieß, W., Das Marktprivileg. Ent- 
wicklg. v. Marktpriv. u. Marktrecht 
insbes. auf Grund d. Kaiserurkk. 
(11, 3 v. Nr. 2107.) Heidelb.: Winter 


16. 145 S. 3 M. 20. 12510 
Rez.: Zt. Sav.- Stift. 37, G. A., 651-63 
A. Schulte. 


Crebert, Künstl. Preissteigerg. 9 
G 


Für- u. Aufkauf. itr. 2. G. d. 
Handelsrechts. (11, Z v. Nr. 2107.) 
Ebd. 16. 120 S. 3 M. 20. [2511 


Rez.: Zt. Sav.- Stift. 37, G. A., 632-35 
Gierke. 

Meyer, Hugo, Entwicklg. d. solothurn. chel. 
Güterr. (Bern. Diss.) Olten: Dietschl. ’14. xıj, 
285 8. 2 M. 40. 12512 

Fritz, M., Gesetzl. Verwandten- 
erbfolge d. ält. schwed. Rechts. (Zt. 
d. Sav.-St. 36, G. A., 137-275.) [2513 

Voltelini, Der Ältere teilt, der Jüngere wählt. 
(Ebd. 478.) . [2514 


Steinwedel, Beitrr. z. G. d. hann. Gesinder. 
Gött. Diss. 56 S. [2515 


Frommhold, Die Klage mit d. tot. Mann u. 
mit d. tot. Hand. (Zt. d. Sav.-St. 36, G. A., 
458 f.) Vgl. 11, 2858. „2516 

Lechner, J., Die Reichsacht. (Hist. Viertel- 
ischr. 17, 512-17.) 2517 

Schmidt, Rich., Königsrecht, Kir- 
chenr. u. Stadtr. beim Aufbau d. In- 
quisitionsprozesses. (Aus: Festg. d. 
Leipz. Juristenfak. f. Sohm.) Münch.: 
Duncker & H. 79 S. 2 M. 20. [2518 

Rau, Beitrr. z. Kriminalr. d. Fr. 
Reichsst. Frankf. im Mittelalt. bis 
1532. Freib. Diss. 16. xv, 240 S. [2519 
~ Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 610-12 His. 

Schmidt, Eberh., Entwicklg. u. Voll- 
zug d. Freiheitsstrafe in Brandenb.- 
Pr. bis z. Ausg. d. 18. Jh. Berl.: 
Guttentag. jx, 95 S. 2 M. 80. [2520 


Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 612-14 
Knapp. | 


Wolzendorff, Staatsrecht u. Na- 
turr. in d. Lehre v. Widerstandsrecht 


Bibliographie Nr. 2505— 2558. N 


d. Volkes geg. rechtswidr. Ausübg. d. 
Staatsgewalt. (126 v. Nr. 39.) Bresl.: 
Marcus 16. xv, 535 S. 18 M. [2521 
Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 563-70 
Heymann. 
Bönicke, A., Die Ehe zur link. Hand. Beitr. 
z. Lehre vom dt. Fürstenr. Lpz. Diss. 76 8. [2522 


Freisen, J., Verfgs.-G. d. kath. 
Kirche Dtlds. in d. Neuzeit. Lpz.: 
Teubner 16. xxjv, 455 S. 12 M. [2523 

Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 96, 340-47 
Hilling; Beitrr. Bayer. Kirch.- G. 23, 45. 
Rieker; Th. Lit.-Ztg. 16, Nr. 25/26 Sehling: 
Theol. Quartalschr. 98, 397-99 Sägmüller; Zt. 
Sav.- Stift. 37, K. A., 451-55 Kaas; Freib. 
Diöz.-Arch. N. F. 17, 274-76 Rieder; Zt. Kath. 
Theol. 41, 371-80 Führich; Dt. Lit.-Ztg. 17, 
Nr. 19 Röstler. 

- Lacki, v., Die Autonomie d. kath. Dom- 
kapitel in Dtld. hist. u. dogm. dargest. Bresl. 
Diss. 81 8. [2524 

Henrici, Entwicklg.d. Basl. Kirchen- 
verfg. bis z. Trennungsgesetz 1910. 
(Zt. d. Sav.-St. 35, K. A., 151-262.) 
Sep. Weim.: Böhlau. 14. 2 M. [2525 

Rez.: Hist. Zt. 116, 174 f. W. Köhler. 

Bruggaier, Die Wahlkapitulationen 
d. Bischöfe v. Eichstätt 1259-1790. 
Hist.-kan. Studie. (Freib. theol. Stud. 
18 u. Freib. Diss.) Freib.: Herder. 
xvj, 130 S. 3 M. [2526 

Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 224 
Steinberger; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.- 
G. 13, 250-52 Below; Arch. f. kath. Kirchenr. 
95, 545-51 Hollweck; Zt. d. Sav.-St. 36, K. A., 
530-32 Stimming; Th. Lit.-Ztg. ’17, Nr. 3 
Lerche. 

Dorn, Ursprg. d. Pfarreien u. An- 
fänge d. Pfarrwahlrechts im mittelalt. 
Köln. Beitr. z. G. d. Pfarrsystems in 
d. dt. Bischofsstädten. (Zt. d. Sav.- 
St. 36, K. A., 112-64.) [2527 

Kaas, Die geistl. Gerichtsbarkeit d. 


kath. Kirche in Preuß. in Vergangenh. 
u. Gegenw. m. bes. Berücks. d. West. 


d. Monarchie. (Kirchenr. Abhdlgn. 
84-87.) Stuttg.: Enke. XL, 488 S.; 
x, 482 S. 38 M. [2528 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 22 u. 52/53 Giese: 
Zt. Sav.-Stift. 37, K. A., 465-73 Rothenbücher; 
Th. Lit.-Ztg. 17, Nr. 1 Sehling. 

Probst, Die staatskirchenr. Stellg. 
d. kath. Kirche im Hrzgt. Sachs. 
Mein. (Veröff. d. Görr.-Ges. Sekt. f. 
Rechtswiss. usw. 21.) Paderb.: Schö- 
ningh 14. 170 S. 5 M. [2529 

Rez.: Arch. f. kath. Kirchenr. 95, 372-74 


Nottarp; Hist. Jahrb. 36, 437 Maring; Zt. d. 
Sav.-St. 36, K. A., 552-57 Niedner. 


Schäfer, Rudf., Die Geltg. d. kan. 
Rechts in d. ev. Kirche Dtlds. von 
Luther bis z. Gegenw. (Zt. d. Sav.-St. 
36, K. A., 165-413.) [2530 


Recht und Gericht. = Kriegswesen. — Religion und Kirche. 


Grünschlag, Rechtl. Stellg. d. Nass. Landes- 
kirche. Erl. Diss. 16. xj, 59 8. [2531 


d) Kriegswesen. 


Janson, v., Das Volk in Waffen einst u. jetzt. 
(Dt. Rs. 166, 140-51.) — W. Beck, Die dt. Rei- 
terbestallungen 1491 bis 1570. (Archiv. Zt. 
3.F. 1, 1-65.) [2532 

Dorn, Das Hohenzoll. Milit. z. Z. d. Napol. 
Kriege bis zur Auflösg. 1849. Sigmaring.: 
Selbstverl. 34 S. 60 Pf. 12533 

Schäfer, E., Mecklenburgs Milit. wesen vor 
u. in d. Freiheitskriegen. (Jahrbb. d. Ver. f. 
meckl. G. 80, 97-114.) 12534 

Winterer, Entstehg. u. Verwertg. d. Schanzen 
u. Linien auf d. südl. Schwarzwald unt. bes. 
Berücks. d. Hohlen Grabens. (Zt. d. Ges. f. 
Beförd. d. G. kde. v. Freiburg 31, 1-48 u. Freib. 
Diss.) [2535 

Boissonnas, Alte Waffen a. d. Schweiz. 
Sammig. Ch. Boissonnas. Berl.: R. C. Schmidt 
& Co. 14. 4°. 32 S.; 33 Taf. 32 M. — Bohl- 
mann, Die braunschw. Waffen auf Schloß 
Blankenb. a. Harz. (Aus: Zt. f. hist. Waffenkde.) 
Braunschw.: G. C. E. Meyer. 4°. 24 8. 1 M. 
50. a [2536 


e) Religion und Kirche. 


Gümbel, Th., Denkschr. üb. d. Stiftskirche 
u. d. prot. Kirchengemeinde Landau. Landau: 
Kirchengem. 80 8. Rez.: Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 22, 142-44 H. Jordan. — Dresen, 
Quellenbeitrr. z. Rating. Kirch.-G. Rat. Progr. 


14. 97 8. en [2537 


Gröteken, Die Franziskaner an Fürstenhöfen 
bis z. Mitte d. 14. Jh. Münst. Diss. 56 8. — 
Wilms, Aus mittelalt. Frauenklöstern. Freib.: 
Herder 16. 280 8. 3 M. Rez.: Hist. Jahrb. 37, 
503 Pfleger. [2538 


Tomek, Das kirchl. Leben n. d. 
christl. Charitas in Wien. (G. d. St. 
Wien 5, 160-330.) [2539 

Hohenegger, G. d. tirol. Kapuzin.- 
Ordensprov., 1593-1893. Fortg. u. 
voll. v. Zierler (s. ’13, 3005). 2. 


(Schl.-) Bd. xv, 747 S. 12 M. 50. [2540 
Rez.: Franzisk Stud. 4, 98 f. J. Chr. Schulte. 


Naegle, Kirch.-G. Böhmens. 1: 
Einführg. d. Christent. Wien: Brau- 


müller. xjv, 226 S. 5 M. 2541 

Rez.: Gött. gel. Anz. 16, 233-39 Bonwetsch; 
Zt. f. kath. Theol. 40, 364-68; Lit. Zbl. 16, 
Nr. 37; Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18 / 19 Loesche; 
N. Laus. Magaz. 91, 256 W. Jecht; Mitt. Inst. 
Ost. G. 37, 292-94 Bretholz. 

Stückelberg, E. A., Kirchl. Archäol. u. Hagio- 
graphie. (Zt. f. schw. Kirch.-G. 9, 161-76.) — 
Ders., Kl. Beitrr. z. schw. Hagiogr. (Ebd. 47- 
56.) — Gabr. Meier, Die Beginen d. Schweiz. 
(Ebd. 23-34; 119-33.) — Wymann, Zur G. d. 
Landkapitels Bremgarten im 15. u. 16. Jh. 
(Ebd. 183-91.) — Ders., Zugerische Primizen 
1627-1701. (Ebd. 219-23.) — Niquille, Les 
bénédictines d’Engelberg. (Ebd. 10, 25-41.) [2542 

Mayer, Joh. Geo., G. d. Bist. Chur. (s. ’14, 
3132). Vollst. 2 Bde. xj, 567; 780 8. 26 fr. 
Rez.: Zt. f. schw. Kirch.-G. 9, 230-32 u. Hist. 
Jahrb. 36, 141-44 Büchi. [2543 

Benzerath, Die Kirchenpatrone d. alt. Diöz. 
Lausanne im Mittelalt. Freib. (Schw.) Diss. 
14. xvj, 219 8. 3 M. Rez.: Hist. Jahrb. 36, 
884 Fastlinger; Trier. Arch. 24/25, 244. [2544 


*79 


Kißlinger, G. d. Ben.-Klost. St. Veit (früher 
Elsenbach) b. Neumarkt a. d. Rott in Oberb. 
(Beitrr. z. G. d. Erzbist. München 12, 103-394.) 
— Schlecht, Analecta z. G. d. Freising. Bischöfe. 
(10. Sammelbl. d. H. Ver. Freis.’15.) — Oswald, 
G. d. Pfarrei Iggensbach. (Vhdlgn. d. H. Ver. 
f. Niederb. 50, 53-159.) — Dengler, Kloster 
Oberaltaich; veröff. v. Danzer. (Vhdlgn. d. 
H. Ver. Oberpf. 65, 101-17.) [2545 

Sperl, Klost. Heilsbronn — d. Alınengruft d. 
Kaiserhauses. Münch.: Bruckmann. 20 S.; 
10 Taf. 7 M. 50. Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.“ 
G. 9, 280 f. Schornbaum. 12546 

Sontheimer, Die Geistlichkeit d. Kapitels 
Ottobeuren (s. 13, 614.) Bd. 2. 13. 635 8. 
7 M. 50. Rez.: Arch. f. G. d. Hochst. Augsb. 4, 
643-50 A. Schröder. — Hafner, G. d. Kl. Ful - 
tenbach. (Jb. d. H. Ver. Dilling. 27, 1-97. 28, 
255-309.) 12547 

Schäfer, A., Die Orden d. h. Franz in Würt- 
temb. bis z. Ausg. Ludwigs d. B. Tüb. Diss. 
109 8. [2548 

Feurstein, Die Heiligenpatronate in ihr. 
Bedeutg. f. d. Alteste Pfarr-G. (Freib. Diöz.- 
Arch. 15, 313-16.) — H. Baier, Zur G. d. Kl. 
Allerheiligen. Notitiae hist. de canonia Sanc- 
torensi 1613-92. (Ebd. 16, 201-56.) [2549 

König, J. H., Die kath. Körperschaften d. 
Unterelsasses vor u. währ. d. groß. Revol. (50 
v. Nr. 110). Straßb.: Heitz. xvj, 186 S. 8 M. 
(82 8.: Straßb. Diss. 14.) [2550 

Hufischmid, Zur G. d. Kirchen u. Klöster 
auf d. Heiligenberg (s. 14, 3144). Schl. (N. 
Arch. f. G. d. St. Heidelb. 12, 105-28.) [2551 

Schmitz - Kallenberg, Kl. Beitrr. z. G. d. 
Windesheim. Kongregation. (Hist. Jahrb. 36, 
306-17; 598-608.) [2552 

Bertram, R., Chronik d. kath. Pfarre Brühl. 
1: Bis 1815. Brühl: Martini 13. xjv, 202 8. 
Rez.: Franzisk. Stud. 1, 104-6 Schlager. [2553 

Lamy, L’abbaye de Tongerloo dep. sa fon- 
dation jusqu’en 1263. Paris: Picard ’14. XL, 
470 S. 5 fr. [2554 


Duchesne, Fastes épiscopaux de 
Panc. Gaule III: Les provinces du 
nord et de l’est. Paris, Fontemoing. 
270 S. [2555 

Dersch, W., Hessisch. Klosterbuch. 
Quellenkde. z. G. d. im Reg.-Bez. 
Kassel, d. Prov. Oberhess. u. d. 
Fürstent. Waldeck gegründ. Stifter, 
Klöster u. Niederlassgn. v. geistl. 
Genossenschaften. (12 v. Nr. 2297.) 
Marb.: Elwert. xxxj, 160 S.; Kte. 
6 M. i [2556 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr.9 Lerche; 
Zt. d. Ver. f. hess. G. 49, 318-20 H. Brunner; 
Hist. Jb. 37, 742f. Greven; Mitt. Hist. Lit. 
N. F. 5, 69-71 Hoppe; Theol. Rev. 17, Nr. 9/10 
A. Meister. 

Voß, A., Verfassgs.- u. Wirtsch.-G. d. Kol- 
legiatstifts Busdorf zu Paderborn bis z. Auf- 
hebg. 1036-1810. (Zt. f. vaterl. G. Westf. 72, 
II, 147-207. 73, II, 1-62.) (63 8.: Münst. Dies.) 
— W. E. Schwarz, Stud. z. G. d. Kl. d. Augu- 
stinerinnen Marienthal gen. Niesing zu Münster. 
(Ebd. 72, I, 47-151.) Rez.: Hist. Jahrb. 36, 
415 f. Löffler. Aare [2557 

Bertram, A., G. d. Bist. Hildesheim 
(s. 1900, 2476). Bd. 2. xıj, 449 S. 
12 M. 50. [2558 

Rez.: Zt. H. Ver. Niedersachs. 16, 145-47 
Peters. 


*80 


Wolpers, G., Gnadenort Germershausen. 
Entwickig. d. Wallfahrt u. d. Klost. Duderst.: 
Mecke 14. 82 8. 1 M. [2559 

Schlager, Fr., Verzeichn. d. Klöster d. sächs. 
Franziskanerprovinzen. (Franzisk.-Stud. 1, 
231-42.) [2560 

Wolf, Rud., Das Dt.-Ordenshaus St. Kuni - 
gunde b. Halle a. d. S. (1200-1511). (Hall. Diss. 
u. H. 7 v. Nr. 168.) Halle: Gebauer. 87 8. 
3 M. 25. [2561 

Schulze, Hans, Zur G. d. Grundbesitzes d. 
Bist. Brandenb. (s. ’14, 3166). Schluß. (Jahrb. 
f. brandb. Kirch.-G. 11/12, 1-40. 13, 1-36.) — 
Funcke, Das Bist. Lebus bis z. Anfg. d. Hohenz.- 
Herrsch. in Brandb. (Ebd. 11/12, 41-78.) — 
Hoppe, Zur neuer. Lit. üb. d. Kl. Lehnin. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 554-63.) (2561a 


Goeters, Joh. Overbeek in Cleve als Mitarb. 
an Gottfr. Arnolds Kirch.- u. Ketzer-Historie. 
(Monatshtte. f. rhein. Kirch.-G. 8, 3-20.) [2562 


Loesche, Inn. Leben d. öst. Tole- 
ranzkirche. Archiv. Beitrr. z. Kirch. - 
u. Sitten-G. d. Protest. in Gsterr. 
1781-1861. (36 v. Nr. 59.) Wien: 
Manz. Lpz.: Klinkhardt. xij, 531 8. 


10 M. [2563 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 23 A. Baur; 
Gött. Gel. Anz. ’17, 305-8 Loserth. 
Clauß, H., Lit. tätige öst. Exulanten. (Jahrb. 
f. G. d. Protest. in Ost. 35, 127-32.) — Ders., 
Vagierende Exulanten. (Ebd. 133-52.) [2564 
Trenkle, Theob., Zensur v. Druckschrr. in 
Regensb. im 16.-18. Jh. (Beitrr. z. bayer. Kirch. 
G. 22, 134-37.) — Nägelsbach, Pfarrei Erlangen- 
Neust. 1751-1855. (Aus: Erl. Tagebl.) Erl. : 
Junge. 58 S. 80 Pf. Rez.: Beitrr. z. b. K.-G. 
21, 236 f. H. Jordan. [2565 
Bossert, Entstehg. u. Entwickig. d. Kirchen 
u. Pfarreien im O.-A. Gerabronn. (Bli. f. württ. 
Kirch.-G. 19, 28-59; 143-77.) [2566 


Bauer, Johs., Zur G. d. Bekenntnis- 
standes d. verein. ev.-prot. Kirche im 
Grhzgt. Baden. Heidelb.: Ev. Verl. 
x, 179 S. 5 M. — Ders., Üb. d. Vor-G. 
d. Union in Baden. Ak. Rede. Ebd. 


4. 42 8. [2567 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’16, Nr. 22 Mulert; Zt. 
Sav.-Stift. 37, K. A., 4831. Eger. 

Grimm, H. A., Pfarrei Enkirch 1630-1800. 
(Mthfte. f. rhein. Kirch.-G. 9, 289-332.) — 
Bösken, Zur d. d Gem. Wallach. (Ebd. Bd. 8- 
10.) — Schell, Beitrr. z. G. d. ref. Gem. in 
Elberf. (Ebd. 9f.) [2568 

Veltenaar, Het kerkel. leven d. geref. in Den 
Briel tot 1816. (Utr. Diss.) Amst.: Kruyt. 22; 
482 S. 3 fl. 50. [2569 

Dresbach, Die ehem. ref. Gem. Halver, 1749- 
1847. (Jahrb. f. ev. Kirch.-G. Westf. 18, 158- 
77.) 12570 
Steinmetz, Die Generalsuperin tendenten v. 
Lüneb.-Celle. (Zt. d. Ges. f. niederz. Kirch. -G. 
20, 1-135.) 12571 


f) Bildung, Literatur und Kunst. 
Matrikel d. Univ. Dillingen (s. ’14, 
31%). Registerbd., bearb. v. A. 
Schröder (3, 2 v. Nr. 2121.) xxx, 


429 8. 2572 
Rez.: Hist. Zt. 117, 320-22 Luschin v. Eben- 
greuth; Freiburg. Diöz.-Arch. N. F. 17, 280-85 


Jung, 
pläne 1384-1868. 


Bibliographie Nr. 2559—2619 


Herm. Mayer; Zt. G. Erziehg. 6, 196-302 Stein 
meyer; Württb.Vierteljhfte 26, 197-200 Pfeiffer. 
Reinhard, E., Aus d. Leben d. theol., jur. u. 
phil. Fakultäten an d. Univ. Mainz 1688-1786. 
(Hist. Jahrb. 86, 316-25.) (2573 
R., Frankfurt. Hochschul- 

(= 2099.) Lpz.: 
Köhler. xuj, 153 S. 5 M. 12574 
Album d. Christ.-Albrechts. Univ. 
zu Kiel 1665-1865. Hrsg. v. Gund- 
lach. Kiel: Lipsius & T. x, 709 8. 
30 M. i 52575 


Monumenta Germ. paed. (s. 14, 
3198). 54 s. Nr. 3257. — Beih. 1: 
A. Stolze, Die dt. Schulen u. d. Real- 
schulen d. Allg. Reichsstädte bis z. 
Mediatisierg. 16. xjv, 175 S. 6 M. 
(Auch Münch. Diss.) Selbstanz.: Zt. 


f. G. d. Erziehg. 6, 53-57. [2576 
Kahl, Zur G. d. Schulaufsicht. Lpz.: Teub- 
ner 13. 1368. 4 M. Rez.: Hist. Zt. 113, 674 
Sohm. 12577 
Lamp, Polit. Entwicklg. d. öst. Volksschule. 
(Zt. f. Polit. 8, 243-54.) — Hübl, Die Schulen 
in Wien. (G. d. St. Wien 6, 331-459.) — 
Göri, Entwicklg. d. Volksschulwesens d. 
landesf. Hauptst. Graz. Graz: Stadtschulrat 
13. 3 K. 12578 
Greiner, G. d. Ulmer Schule. (= Nr. 2122.) 
Stuttg.: Kohlhammer 14. 4°. 90 8. [2579 
Falke, D., Klost. u. Gymn. Antonianum d. 
Franziskaner zu Geseke. (Franz. Stud. Beih. 
1.) Münst.: Aschendorff. xjv, 191 8. 5 N. 
Rez.: Franz. Stud. 2, 418-21 Balthasar. [2580 
Bertram, F., G. d. Ratsgymn. (vormal. Lyx.) 
zu Hannov. (s. 14, 3211). Schl. (Hann. G. bll. 
17 u. 18, Beil. 8. 449-615; x 8. Auch vollst. 
als Bd. 10 v. Nr. 2133.) Hann.: Gersbach. 5 M. 
Rez -: Zt. f. G. d. Erziehg. 6, 57-60 Wehr- 
mann. 12581 
Müller, Geo., Aus d. G. d. Schulpatronats in 
Sachs. (Geschichtl. Stud. f. Hauck 203-9.) 
— Schaarschmidt, Die lat. Stadtschule 1515- 
1842. (Festschr. d. Gymn. Albert. zu Freiberg 
1-52.) (2582 - 
Weidemann, Die Hohenzollern u. d. Schule. 
Halle: Waisenhaus. 206 S. 2 M. — Wienstein, 
Die pr. Volkssch. in ihr. geschichtl. Entwickig. 
Paderb.: Schöningh. 110 8. 1 M. 40. [25683 
Schwartz, W., Annalen d. Friedr.-Wilh.- 
Gymn. zu Neuruppin, ZErneuert u. erg. v. 
Begemann. Berl.: Weidmann. ‚222 8. 
3 M. Rez.: Dt.Lit.-Ztg. 15, Nr. 51/52 Schwabe; 
Lit. Zbl. 16, Nr. 14 K. 12584 
Kruse, R., Schulwesen Parchims bis z. 30j. 
Kriege. Parch. Progr. 101 8. [2585 
Burda, Unters. z. mittelalt. Schul-G. im 
Bist. Breslau. Bresl.: Aderholz 16. xvj, 444 8. 
6 M. (xvj, 47 S. Bresl. Diss. 14.) [2586 


Mayer, Ant., Kl. Beitr. zu Wiens Buchdr.- 
G. 1637-1740. (Berr. usw. d. Alt.-Ver. Wien 
48, 65-81; 10 Taf.) — Schiffmann, 1615 15. 
Anfänge d. Buchdruckes u. Zeit ungswesens in 
Oberöst. Linz: Selbstverl. 17 8. 1 M. 75. [2587 


Bibliothekskataloge, Mittelalt. Hrsg. 
v. d. Berl. Ak. usw. Österreich. 
Hrsg. v. d. Wien. Ak. 1: Niederöst., 
bearb. v. Gottlieb. Wien: Holz- 
hausen. xjv, 6158.; 2 Taf. 16 M. [2588 


Religion u. Kirche. — Bildung, Literatur u. Kunst. — Volksleben 


Res.: Lit. Zbl. 15, Nr. 47 M. M.; Dt. Lit. 
Ztg. 15, Nr. 51/52 Wessely: Zbl. k. Bibl. 33, 
183-86 Eichler; Hist. Jahrb. 37, 471-73 Schot- 
tenloher; Hist Zt. 117, 286-88 Haupt; Mitt. 
k. k Ar chi vrates 2. 365-68 F. Wilhelm. 

Leistle, Üb. Klosterbibliotheken d. Mittel- 
alt. (Stud. z. G. d. Bened.ordens. N. F. 5, 197- 
228, 357-77.) — Dorimüller, G. d. Lindauisch. 
Stadtbiblioth. (Schrr. f. G. d. Bodensees 44, 
111-28.) — P. Lehmann, Nachrr. v. d. alt. Trier. 
Dombibl. (Trier. Arch. 24/25, 203-28.) — B. 
Krieger, Sonderausstellg. d. Kgl. Hausbibl. auf 
d. Int. Ausstellg. f. Buchgewerbe. Lpz. 14. 
(Hohenz. Jb. 19, 170-81.) [2589 


Heigel, v., Die Münch. Akademie 1759 bis 
1909. (Heigel, Dt. Reden 56-99.), [2590 

Below, v., Die dt. G.schreibung von d. Be- 
freiungskriegen bis zu uns. Tagen. G. u. Kult.- 
G. (Intern. Monatsschr. 9, 15, H. 12-14.) 
Lpz.: Quelle x M. 16, xXIIj., 18€ 8. 3 M 50. 
Res: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 1-3 Neumann; Lit. 
Zbl. 17, Nr 4; Theol. Lit. Bl. 17. Nr. 10 
Bonwetsch: Dt. Rundschau 17, Apr., 152. — 
Vgl.: v. Belo w (Vierteljschr. f. 80x. u. Wirtsch.- 
G. 13, 430ff.) — Curschmann, Entwicklg. d. 
hist.-geogr. Forschg. in Dild. durch 2 Jahr- 
hunderte. (Arch. f. Kult.-G. 12.) — Obser, 
Zur badisch. Historiogr. d. 17. Jh. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. 29, 710-17.) 12591 


Nagl, J. W. u. a., Dt.-öst. Lit.-G. (s. 13, 
701). 2, 1: 1750-1848. 14. 8. 769-1117, xvj 8. 
9 M. Rez.: Zt. f. öst. Gymn. 66, 142-51 u. 
234-43 v. Kummer; N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. 37, 542-46 Walzel. 12592 

Bächtold, J. M., E. schweiz. Lit.-G. Zür. 
Diss. 119 8. 12593 

Pompecki, Lit.-G. d. Prov. Westpreuß. 
Danz.: Kafemann. 318 8. 7 M. Rez.. Mitt. 
d. Westpr. G.-Ver. 15, 13-16 Simson; Dt. Lit. 
Ztg. 16, Nr. 2 Neubaur. 12594 

Loewenthal, Stud. zum germ. Rätsel. Hei- 
delb.: Winter 14. 150 S. 4 M. (51 S.: Königsb. 
Diss. 14.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 31 
Ranisch. 12595 

Sonneborn, Gestaltg. d. Sage v. Herzog Ernst 
in d. altdt. Lit. Gött. Diss. 51 8. — Steidel, 
Die Zecher- u. Schlemmerlieder im dt. Volks- 
liede bis z. 30j. Kr. Heidelb. Diss. 14, xv, 
107 S. — Tardel, Patriot. Lyrik v. Friedr. d. Gr. 
bis Wilh. II. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 35, 
57-64.) — Holl, Das dt. Lustspiel. Geschichtl. 
Entwicklg. (Ebd. 458-73.) — Stümcke, Kronpr. 
Fritz u. Katte auf d. Bühne. (Mitt. d. Ver. f. 


G. Berl. 15. u. 16.) 12596 
West, Der 30 j. Krieg u. d. Kunst. (Preuß. 
Jahrbb. 159, 10-48.) (2597 


Dreger, Wiens Stellg. in d. Kunst-G. (Ber. 
üb. d. 13. Vers. dt. Historiker 15-22.) — V. Roth, 
Die siebenb.-sächs. Kunst ind. magyar. Korschg. 
(Arch. d. Ver. f. sieb. Ldkde. 39, 511-628.) [2598 

Künstler-Lexikon, Schweizer (s. 12, 592). 
Lfg. 12, 14. S. 401-584. Suppl. Lig. 1-3. 480 8. 
A 3 M. 20. [2599 

Rauch, v., Bau-G. d. Heilbronn. Kilians- 
kirche. (Württb. Vierteljhfte. 24, 218-54.) — 
Dörr, Bischofshof in Ladenburg. Karlsr. Diss. 
12. 4°. 54 8. — Edelmaier, Kloster Schönau 
b. Heidelb. (Karlsr. Diss.) Heidelb.: Winter. 
103 S. 5 M. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 3131. 
Sillib.— A. Wiegand, Die Kirchen d. Kr. Heppen- 
heim. Darmst. Diss. 13. 4°. 31 8.; 21 Tat. [2600 

Obser, Beitrr. z. Salemer Bau- u. Kunst-G. 
im 15. u. 16. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. 30, 574- 
612.) — Walt. Beck, Stadt Lahr im 18. u. 19. Jh. 


481 
Baugeschichtl. Stud. Karlsr. Dies. 13. 4°. 
77 8.; 12 Tat. 12601 


Pick, R. u. Laurent, Rathaus zu Aachen. 
Aach. 14. 221 8. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 
36, 230-33 Frits. [2602 

„ Wohnhaus Alt-Emdens v. 15. 
bis z. 19. Jh. Berl. Diss. 56 8. — Rahlves, 
Entwicklg. d. städt. Wohnhauses in Nordhaus., 
Sangerhaus. u. Eisleb. Berl. Diss. 4°. 54 8. [2608 

Müller, Gottfr., Die Dominikanerklöster d. 
ehem. Ordensnation „Mark Brandenb.“ Berl. 
Diss. 14. 4°. 175 8. Rez.: Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 28, 596 f. Kohte. — Kania, Potsdamer 
Baukunst. Potsd. Jaeckel. 112 8. 2 M. 75. 
— C. Nagel, Die Dorfkirchen d. Uckermark. 
Greifsw. Diss. 14. 73 8. 12604 

Fink, A., Figürl. Grabplast. in Sachs. bis 
z. 2. Hälfte d. 13. Jh. Berl. Diss. 69 8. [2605 . 

Winkler, F., Stud. z. G. d. niederl. Miniatur- 
malerei d. 15. u. 16. Jh. (22, 3 v. Nr. 52.) Wien: 
Tempsky. S. 277-342; 21 Taf. 39 M. [2606 

Lütgendorff, Frhr. v., Die Geigen- u. Lauten- 
macher bis z. Gegenw. 2. verb. u. verm. Aufl. 
Frankf.: Keller 13. xıj, 407; 972 8. 45 M. 
Rez.: Arch. f. G. d. Hochst. Augsb. 4, 630-36 
Schröder. 12607 


Glossy, Zur G. d. Theater Wiens. I. (1801- 
20.) (Aus: Jahrb. d. Grillparz.-Ges.) Wien: 
Konegen. xxxv, 334 8. 6 M. — Kädär, G. d. 
Ofener u. Pester dt. Theater bis 1812. (Arb. z. 
dt. Philol. 12.) Budap.: Pfeifer 14. 148 8. 
(Ungar.) [2608 

Becker, Wilh. Jos., Forsch. z. Theaterwesen 
v. Koblenz im Rahmen d. dt., namentl. d. rhein. 
Theat.-G. bis 1815. 1: Von d. engl. Komödian- 
ten bis z. Tätigkeit d. Böhm. Gesellsch. 1600- 
1805. Gieß. Diss. 158 8. [2609 


g) Volksleben. 


Floerke, Dt. Wesen im Spiegel d. Zeiten. 
Berl.: Reichl 16. 412 8. 3 M 12610 

Joachimsen, Vom dt. Volk zum dt. Staat. 
G. d. dt. Nat ionalbewußtseina. Lpz.: Teubner 
16. 130 8. 1 M. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 
285-87 Steffens — Kaerst, Geschichtl. Wesen u. 
Recht d. dt. nation. Idee. Münch.: Beck 16. 61 8. 
1 M. 50. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 27G. Kauf- 
mann; Mitt. Hist Lit 5, 126-28 Kende. [2611 


Reynaud, Hist. génér. de l’intluence 
franç. en Allemagne. Paris: Hachette 
14. 554 S. 12 Fr. [2612 


Schlager, Wiener Skizzen a. d. Mittelalt. In 
Ausw. hrsg. v. W. Kohler. Wien: Gerlach 
& W. 200 8. 5 M. 12613 

Beiträge z. dt.-böhm. Volkskde. (s. 14, 937). 
12: Schramek, Der Böhmerwald bauer. xıj, 
359 8. 5 M. — Reutter, Kulturh. Beitrr. z. G. 
v. Pohrlitz. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Muhr. 19, 
175-91.) [2614 

Trautmann, K., Kulturbilder a. Alt-Münch. 
(s. ’14, 3283). 2. R. 161 S.; 23 Taf. 4 M. [2615 

Reinfried, Kulturgeschichtl. a. Mittelbad. 
17. u. 18. Jh. (Freib. Diözesanarch. 16, 129- 
60.) [2616 

Anrich, Dt. u. franz. Kultur im Eisaß in 
geschichtl. Beleuchtg. (Univ.-Rede.) Straßb.: 
Trübner 16. 53 S. 1 M. [2617 

Strauß, B., La culture franç. A Francfort au 
18 siöcle. Paris: Rieder & Co. 16. 292 8. 6 fr. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Kracauer. [2618 

Dibelius, Engl. Berr. üb. Hamburg u. Nord- 
dtid. a. d. 16.-18. Jh. (Zt. d. Ver. f. hamb. G. 
19, 51-82.) [2619 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916/18. 2. Bibliographie 6 


*82 


Mitsschke, Thüringen u. d. Thüringer in 
Sprichw., Redewendg., Gleichnis, Neckspruch 
u. Beinamen. (Jahrb. d. Akad. Erf. 41, 159-74.) 
Sep. Erf.: Villaret. 30 Pf. [2620 

Trümper-Bödemann, Volkskundliches aus 
Nord- West-Sachs. (Mitt. d. Ver. f. sächs. 
Volkskde. 6, 266-68.) — Böhme, Desgl. a. d. 
Vogtlande; mitg. v. Hälsig. (Ebd. 178-91; 
259-62; 284-97.) [2621 


Weigert, Das Dorf entlang. Buch vom dt. 
Bauerntum. Freib.: Herder. xzıj, 439 8. 
5 M. 12622 

Bächtold, H., Volkskdl. Mitt. a. d. schweiz. 
Soldatenleben. (Schw. Arch. f. Volkskde. 19, 
203-64.) [2623 


Plischke, Die Sage vom wild. Heere im dt. 
Volke. Leipz. Diss. 14. xıj, 83 8. [2624 


Kronfeld, Der Krieg im Aberglauben u. 
Volksglaub. Münch.: Hugo Schmidt. 270 S. 
2 M. 50. — Teutsch, Sächs. Hexenprozesse. 
(Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 39, 709-803.) 
— Allgäuer, Zeugnisse zum Hexenwahn d. 
17. Jh. Beitr. z. Volkskde. Vorarlbergs. Salzb. 
Progr. 38 8. — Spirkner, Kulturgeschichtliches 
a. Mirakelbüchern. (Vhdlgn. d. H. Ver. Nieder- 
bayern 51. III.) 23 8. — Solleder, Hexenwahn, 
Zauberei u. Wunderglauben in Franken. (Fran- 


Bibliographie Nr. 2620 — 2655 


kenland 1, 115-26; 176-83.) — Heberling, Zau- 
berei u. Hexenprozesse in Schlesw.-Holst.- 
Lauenb. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 45, 
116.247.) — E. Bürger, Aberglauben in Sachs. 
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 6, 297- 
304.) [2625 


Bünker, Volksschauspiele a. Obersteiermark. 
(Erg. bd. 11 v. Nr. 61.) Wien: Gerold. 261 55 
8 M. 50. [26 

Jecht, Aoo A G. d. Görlitz. Schüsse 
schatt. (N. . 91, 1-120.) — Prü- 
mers, Die teen zu Grätz. (Hist. Mo- 
natsbll. Pos. 16, 82-88.) — E. Meyer, Desgl. in 
Zerkow. (Ebd. 114.28.) 12627 


Forrer, Primitive Vogesenhütten a. ältest. 
u. neuer. Zeit. (Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 31, 1- 
20.) — Kaune, Unters. üb. slaw. u. germ. 
Einflüsse auf d. Entwicklg. d. vogtländ. Bauern- 
hauses. (Aus: Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen 26.) 
Hann. Diss. 88 8. [2628 


/ 


Wirsching, Die Manteltracht im Mittelalt. 


Wuürzb. Diss. 37 8.; 6 Taf. — Heierli, Die 


Klettgauer- oder Hallauertracht d. Kant. 
Schaffhaus. (Schw. Arch. f. Volkskde. 19, 137- 
60; 21 Taf.) (2629 


Das deutsche Altertum bis ca. 500 


83 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge 
der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
Bis ca. 500. 


a) Germanische Urzeit u. erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Schrader, O., Die Indogermanen. 2. verb. 
Aufl. Lpz.: Quelle & M. 16. 157 8. 1 M. [2630 

Schmidt, Ldw., Allg. G. d. germ. Völker 
bis z. Mitte d. 6. Jh., s. 12, 820. Rez.: Hist. 
Zt. 114, 395-98 Levison. [2631 

Kauffmann, Fr., Dt. Alterts.kde. 1. Hälfte, 
3.’14, 3343. Rez.: Hist. Zt. 114, 392-95 v. Schwe- 
rin. 12632 


Mitteilun d. Präh. Kommiss. II, 3. 
S. 229-366. 10 M. 50. Inh.: a. Walt. Schmid, 
Die Ringwälle d. Bacherngebietes. Rez.: 
Präh. Zt. 6, 363-65 Schuchhardt; Zt. d. Hist. 
Ver. Steierm. 14, 129 Pirchegger; Lit. Zbl. 
15, Nr. 32 Seger. b. A. Mahr, La Tene- 
periode in Oberöst. 12633 

Mahr, Älteste Besiedlg. d. Ennser Bodens. 
(Mitt. Anthrop. Ges. Wien 46, 1-36; 3 Taf.) [2634 

Scherer, E., Vorgeschichti. u. frühgesch. 
Altertümer d. Urschweiz. (Mitt. Antiq. Ges. 
Zürich 27, 4.) Zür.: Beer 16. 4°. 87 8.4 M. 80. 
— Jahresbericht d. Schw. Ges. f. Ur-G. (Soc. 
suisse de préh.) 7: 14. Verf.: Tatarinoff. 
Zür.: Beer. 180 S. 5 M. 40. [2635 

Schumacher, K., Gallische u. germ. Stämme 
u. Kulturen im Ober- u. Mittel-Rheingebiet 
zur später. La Tènezeit. (Präh. Zt. 6, 230-92.) [2636 

Gößler, Die vor- u. frühgeschichtl. Alter- 
tümer d. Oberamts Tettnang. (Aus: Nr 2181.) 
Stuttg.: Kohlhammer ’14. 42 8. [2637 

t Sprater, Die Ur-G. d. Pfalz, zugl. Führer 
durch d. vorgesch. Abtlg. d. Hist. Museums 
d. Pfalz in Speier. Speier: Museum. 80 8. 
2 M. 50. [2638 

Vonderau. 2 Hallst. Flachgräber im Kreise 
Fulda. (= Nr. 2129.) Fulda: Fuld. Aktiendr. 
’14. 4°. 9 8.; 2 Pläne u. 2 Taf. 1 M. 20. [2639 

Hahne, H., Vorzeitfunde a. Niedersachs. 
Funde u. Fundgruppen nebst zusammenfass. 
Darstellgn. z. Vor-G. d. Prov. Hannov. u. 
d. angrenz. Gebiete. (In ca. 50 Lfgn.) Lfg. 1 
u. 2. Hann.: Gersbach. 4°. 39 S.; 20 Taf. 
6 M. Rez.: Präh. Zt. 8, 169-72 Schuchhardt. [2640 

Knoop, Die vorgeschichtl. Siedelgn. in d. 
Umgebg. v. Börßum. (Braunschw. Mag. ’15, 
Nr. 4.) — Schuchhardt, Lissdorf, e. band- 
keram. Siedig. in Thüring. (Präh. Zt. 6, 293- 
303; 3 Taf.) — Amende, Bish. bekannt geword. 
bronzez. Friedhöfe im altenb. Ost kreise. (Mitt. 
d. G. forsch. Ges. Osterland 12, 393-430.) [2641 

Jacob, K. H. u. Gräbert, Die steinzeitl. 
Fundstelle Markkleeberg b. Leipz. (Veröff. 
d. Städt. Mus. f. Völkerkde. Leipz. H. 5.) 
Lpz.: Voigtländer 14. 105 S.; 24 Taf. 4 M. 60. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 16 Hörnes; Mannus 
6, 369-77 Gagel. 12642 

Schuchhardt, Der Goldfund vom Messingwerk 
b. Eberswalde. Mit 13 Taf. Berl.: Verl. f. 
Kunst wiss. 14. 30 M. Selbstanz.: Präh. Zt. 7, 
222-26. 12643 


Walter, E., Uber Altertümer u. Ausgrabgn. 
in Pomm.: 13 u. 14. (Balt. Stud. 18, 171-82. 
19, 262-80.) 12644 

Bolz, Neolith. Gräberfeld von Kiwisaare 
in Livland. (Balt. Stud. z. Archl. u. G. 15- 
32.) — R. Hausmann, Depotfund v. Dorpat. 
(Ebd. 97-116; Taf.) (2645 


b) Einwirkungen Roms. 

Stein, A., Tacitus als Geschichtsquelle. 
(N. Jbb. Klass. Alt. 35, 361-74.) [2646 

Woyle, Antike Quellen z. G. d. Germanen 
(8. 14, 983.) 3: Von d. Kämpfen d. Germa- 
nicus bis z. Aufst. d. Bataver. (Voigtländ. 
Quellenbücher 83.) Lpz.: Voigtl. 133 8. 
1M. i [2647 
Schütte, Die Quellen d. Ptolemäisch. Kar- 
ten v. Nordeuropa. (Beitrr. G. D. Sprache 
41, 1-46; xxjx S. Ktn.) [2648 


Wolf, G., Entwicklg. d. röm.-germ. Alterts. 
for- chg., Aufgaben u. Hilfsmittel. (Festschr. 
d. Ver. ak. gebild. Lehrer 2 Eröffng. d. Frankf. 
Univ. 41-78.) 12649 

Birt, Germanen „die Echten“. (Preuß. 
Jahrbb. 160, 414-22.) — Reiche, Der Name 
Germanen. (N. Jbb. Klass. Alt. 35, 603-5.) [2650 

Rüther, Römerzüge im Sauerlande u. ihr 
Verhältn. zum ‚saltus Teutoburg.“ Arnsb.: 
Stahl. 588. 1 M. 50. 12651 

Oldfather u. Canter, The defeat of Varus 
and the Germ. frontier policy of Augustus. 
(Univ. of Illinois Studies in soc. sciences 4, 2.) 
Urbana, III.: Univ. 118 8. 75 Cents. Rez.: 


Hist. Zt. 115, 601-5 Gelzer. 12652 

Schaumann, Milit. Betrachtgn. üb. d. 
Feldzüge d. Germanicus. (Zt. Vaterl. G. 
Westf. 72, I, 1-21.) 12659 


Limes, Der obergerm.-rät. (s. 14, 
3393). Lfg. 40 (25 M. 60), 41 (4 M. 20), 
42 (9 M. 40). [2654 

Inh. v. 40: E. Fabricius, Lim. v. Rhein 
bis z. Lahn. 154 S.; 23 Taf. (Sep. 32 M.) .— 
Inh. v. 41: Ders., Kast. Seligenstadt, 6 S.; 
Taf. (Sep. 1 M. 60.) Ders., Kast. Arnheiter 
Hof. 11 8.; Taf. (Sep. 2 M.). Hertlein, 
Kast. Oberdorf. 13 S.; 2 Taf. (Sep. 3 M.) — 
Inh. v. 42: Geo. Wolft, Kast. u. Erdlager 
v. Heddernheim. 90 8.; 8 Taf. (Sep. 12M.). 
Ders., Kast. Frankf. 10 S.; Taf. (Sep. 1 M. 
80). . [2654 

Wahle, Bei d. Auxilien am Limes. (Milit.- 
Wochenbl. 14, Beih., 471-510; 8 Taf.) Sep.: 
Berl.: Mittler. 90 Pf. 

Inscriptiones Bavariae Rom. sive 
inscr. prov. Raetiae adjectis aliquot 
Noricis Italicisque mand. Acad. reg. 
Monac. ed. F. Vollmer. Münch.: 


Franz. 4°. 253 8.; 76 Taf. 10 M [2655 
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 5 Koepp; Zt. Ost. 
Gymn. 67, 1-8 v. Scala; Korr. bl. gesamt- 


6 * 


+34 


Ver. 16, Nr.5/6 Anthes; Forsch. Mitt. G. 
Tirols 17, 123f. Menghin. 

‘Linder, Die Reste d. röm. Kellmünz. an 
Skulpturen u, Mauern nach d. Grabgn. 01- 
13. Trier: Lintz 14. 44 S.; 16 Taf. 3 M. 
Rez.: Böm.-germ. Korr. bl. 8, Nr.6 Hähnle. [2656 

Haug u. Sixt, Die röm. Inschrr. u. Bild- 
werke Württembergs. 2. Aufl. . unt. 
Mitw. v. Göhler (s. 14, 1020). 3. (Schl.-) 
Lig. 14. S. 453-727; Kte. 5 M. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. 16, Nr. 25 Ritterling; Beitrr. Bayer. 
Kirch.-G. 23, 75-78 Schulten; Württb. Viertel- 
jhfte. 26, 193-96 Weller. 12657 

Fuchs, A., Die Kultur d. kelt. Vogesensiede- 
ign. m. bes. Berücks. d. Wasserwaldes b. 
Zabern. Mit 21 Skizzen, 6 Beil. u. 33 Taf. 
Beitr. z. Früh-G. Els.-Lothr. (15 v. Nr. 2124.) 
Za bern: Fuchs 14. xj, 150 8. 6 M. Vgl. 14, 
3359. Rez.: Präh. Zt. 7, 227 Schumacher; 
Röm.-germ. Korr. bl. 8, Nr. 5 Sprater. [2658 

Forrer. Das Mithra-Heiligtum v. Königshofen 
b. Straßb. (Mitt. Ges. Erhaltg. Gesch. Denk- 
mäler Els., 24, 1-133; 28 Taf.) Sep. Stuttg.: 
Kohlhammer. 12 M. (Ders., Nachtr.: Röm.“ 
germ. Korr. bl. 9, Nr. 4.) Rez.: Korr. bl. Ge- 
zamt- Ver. 64, Nr. 5 / 6 Anthes. [2659 

Krüger, E. u. Krenker, Vorber. über d. 
Ergebnisse d. Ausgrabg. d. sog. röm. Kaiser- 
palastes in Trier. (Abh. d. Berl. Akad.’ 15, 2.) 
Berl.: G. Reimer. 82 S.; 7 Taf. 5 M. 50. 
Rez.: Korr. bl. Gesamt- Ver. 63, 204 Anthes. [2660 

Körber, Die gr. Juppitersäule im Alt.-Mus. 
d. St. Mainz. Mainz: Wilckens. 29 S.; 10 Taf. 


3 M. [2661 
Welter, Das röm. Luxemburg. (Jahrb. 
Ges. Lothr. G. 26, 216-54; 8 Taf.) 12662 


Adenaw, Archl. Funde in Aachen nach 
1898. (Zt. Aach. G.-Ver. 36, 111-35.) Vgl. 
99, 2751. [2663 

Kiekebusch, Die altgerm. Siedlg. v. Lagardes- 
mühlen b. Cüstrin. (Präh. Zt. 6, 303-30.) [2664 

Blume, E., Die germ. Stämme u. d. Kul- 
turen zw. Oder u. Passarge zur röm. Kaiser- 
zeit (8. 14, 1031.) 2. (Sch.-) TI.: Material. 
Aus d. Nachl. hrsg. v. Mart. Schultze. 
(Mannus-Biblioth. 14.) xuj, 212 S. 8 M. Rez.: 
Korr. bl. Gesamt-Ver. 17, Nr. 1/2 Kieke- 
busch. [2665 


c) Ausbreitung der Deutschen und Be- 
gründung germanischer Reiche. 


Ballou, The Manuscript-Tradition 
of the Historia Augusta. Lpz.: Teub- 
ner 14. 89 S. 3 M 60. — Hohl, Das 
Problem d. Hist Aug (N. Jbb. Klass. 
Alt. 33, 698-712.) — Woldt, De Scrip- 
torum hist. Aug. copia verborum et 
facult. docendi. Greifsw. Diss. ’14. 


122 8. [2666 
Jordanes, The Gothic hist. in Engl. ver- 
sion with an introd. and a comment. by Mie- 
row. Lond.: Milford. 188 S. 7 sh. 6 d. Rez.: 
Hist. Zt. 115, 670 Levison. 12667 
Ammiani Marcellini rerum gest. 
Iibri qui supersunt. Rec. Clark adjuv. 
Traube et G. Herre (s. 11, 978). II, 1: 
Libri 26-31. S. 389-600. 8 M. [2668 
Rez. v. Nr. 983 (W. Klein): Lit. Zbl. 16, 
Nr. 51/52 Schonack. 
Steinberger, Zum Itinerar Kais. Gratians 
379 n. Chr. (Dt. G. bil. 16, 248-59; 316. Vgl. 
bd. 18, 27: Bauxare.) [2669 


Bibliographie Nr. 2656—2713 


Gering, Glossar zu d. Liedern d. Edda 
(Soemundar Edda). 4. Aufl. (Bibl. d. Alt. 
Dit.-Denkm. N. A. 8). Paderb.: Schöningh. 
xij, 229 S. 6 M. [2670 

Bruinier, Germ. Heldensage. Lpz.: Teub- 
ner. 139 8. 1 M. Rez.: Lit. Zbl. 16 Nr. 23 
Brenner. — Holz, Sagenkreis d. Nibel R 
Lpz.: Quelle 14. 1 M. — Herm. Fischer, Üb. 
d. Entstehg. d. Nibelung. liedes. (Sitzungsberr. 
d. Münch. Ak. 14, 7.) Münch.: Franz. 32 8. 
80 Pf. — Heusler, Die Heldenrollen im Bur- 
gundenuntergang. (Sitzungsberr. d. Berl. Ak. 
14, 1114-43.) Sep. Berl.: G. Reimer. 1 M. [2671 


Schmidt, Ldw., G. d. dt. Stämme bis 
z. Ausg. d. Völkerwanderg. (s. 14, 
3425). IL 3. (Quell. u. Forsch. z. alt. 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 44 Levison: 
N. Arch. Sächs. G. 36, 364 Lippert; Zt. Ver. 
Hess. G. 49, 249 Wenck; Mitt. Hist. Lit. N. F. 
4, 186 Philipp; Röm.-germ. Korr. bl. 9, Nr. 3 
Schmaus. 

P. E., La destruction d' Avenches 
dans les Sagas scandin. (Anz. Schweiz. G. 
15, 1-13.) [2673 

Joret, Les noms de lieu d'origine non romane 
et la colonis. germ. et scandin. en Normandie. 
Par.: Picard 13. 4°. 68 8. 12674 

/ 


d) Innere Verhältnisse. 
Tacitus, Germania. Erkl. v. A. Gudeman. 


Berl.: Weidmann 16. 2728. 3 M. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. 17, Nr. 35 Münzer. [2675 


Krammer, Ursprüngl. Gestalt u. Be- 
deutg. d. Titel De filtorto u. De 
vestigio minando d. salisch. Gesetzes. 
(Zt. Sav.-St. 36, G. A., 336-437.) [2676 

Schreuer, Das Recht der Toten. 
Germ. Untersuchg. (Zt. Vergl. Rechts- 
wiss. 33, 333-432. 34, 1-208.) Vgl. 
14, 3439. [2677 

Rössingh, Het gebruik en bezit van 
den grond bij Germanen en Celten. 
Diss. Groning.: Noordhoff. 634 S.; 


3 Ktn. 4fl. 50. [2678 
Rez.: Zt. Sav.-St. 37, G. A., 526f. van Kan. 


Jahn, M., Die Bewaffng. d. Ger- 
manen in d. älter. Eisenzeit etwa v. 
700 v. Chr. bis 200 n. Chr. (Mannus- 
Biblioth. 16.) Würzb.: Kabitzsch 16. 


x, 276 S.; 2 Ktn. 7 M. [2679 
Rez.: Präh. Zt. 7, 229-34 Beltz; Lit. Zbl. 
16, Nr. 38 A. R. 


Heusler, Dier altgerm. Religion. (Kultur 
d. Gegenw. TI. 1, Abt. 3, 1, 258-72.) [2680 

Wulfi Der, d. Bibliotheca Augusta zu 
Wolfenb. (Codex Carolin.). In Faks.-Lichtdr. 
u. m. d. Text d. Tafeln in Transskript. hreg., 
sowie m. Einleitg. v. H. Henning. Hamb. 
u. Lpz.: Behrens 14. 4°. 4 Bl., 8 Taf. 5 M. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 45 Risch. [2681 

Babut, Saint Martin de Tours. Par.: Cham- 
pion 12. 320 8. Rez.: Hist. Zt. 115, 606-8 
Levison; Bull. d’anc. litt. et d’archl. chr&. 
4, 145-48 de Labriolle. [2683 


Das deutsche Altertum bis ca. 500.— Fränkische Zeit bis 918 


Hoernes, Ur-G. d. bild. Kunst in 
Europa von d. Anfängen bis um 500 
v. Chr. 2. umgearb. u. neu ill. Aufl. 
Wien: Schroll & Co. 15. xıv, 661 8. 


20 M. 2683 

Rez.: Präh. Zt. 7, 220-22 Schuchhardt; 
Korr. bl. Gesamt-Ver. 64, Nr. 5/6 Anthes; 
Hist. Zt. 117, 267-71 R. Martin; Korr. Bl. Röm. - 
Germ, Komm. 1, 31 f. Köpp. 

Neumann, C., Von ältest. dt. Kunst. (Preuß. 
Jahrbb. 163, 305-23.) [2684 

Mielke, Die angebl. germ. Rundbauten an 
d. Markussäule in Rom. (Zt. f. Ethnol. 47, 
76-91.) : [2685 


2. Fränkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 
Bigelmair, Zur Afralegende. (Hist.-pol. 
Bl. 154, 624-31.) | [2686 
Krusch, Die neueste Wendg. im Genovefa- 
Streit. (N. Arch. 40, 131-81; 267-327.) [2687 
Gregorius, Bisch. v. Tours, 10 Bücher 
frank. G., übers. v. v. Giesebrecht. 4. A. 
v. Hellmann, s. 14, 3465. Rez.: Stud. G. 
Bened.ord. N. F. 5, 179-88 Widmann; Zt. 
Ost. Gymn. 66, 132 f. Horn. 12688 


Tarducci, L’Italia dalla diocesa di 
Alboino alla morte di Agilulfo. Città 
di Castello: Lapi ’14. xj, 388 S. [2689 

Hauptmann, L., Polit. Umwälzgn. 
unt. d. Slowenen v. Ende d. 6. Jh. bis 
z. Mitte d. 9. (Mitt. Inst. Ost. G. 36, 
229-87.) [2690 

Rez.: Hist. Zt. 116, 334 Hofmeister; Zt. 
Hist. Ver. Steierm. 14, 136-43 Pirchegger. 

Hofmeister, H., Slav. Siedlg. auf d. Schan- 
zenberge am Ratzeburg. See. (Zt. Ver. Lüb. 
G.16, 165-93; 2 Taf.) [2691 

Dorr, Vorgeschichtl. Gräberfeld v. Benken- 
stein-Freiwalde, Kr. Elbing. (Mitt. Coppernic.- 
Ver. 22, 2-26; 4 Taf.) 12692 


b) Karolingische Zeit. 


Müller, K. O., Bruchstück e. neuen Hs. 
d. Vita Caroli Magni. (Zt. Aach. G.-Ver. 36, 
188-92.) — Huyskens, E. Hs. d. Vita Caroli 
Magni aus Cornelimünster. (Ebd. 192-94.) [2693 


Osternacher, Überlieferg. d. Ecloga 
Theoduli. (N. Arch. 40, 329-76.) [2694 
Kirch, 3 Tholeyer Urkk. a. karol. Zeit. 
(Jahrb. Ges. Lothr. G.26, 445-60.) [2695 


Müller, Ernst, Beitrr. zu Urkk. Lud- 
wigs d. Frommen. I. (N. Arch. 40, 
377-97.) [2696 


Halbedel, Fränk. Studien. Kleine 
Beitrr. z. G. u. Sage d. dt. Altertums. 
(132 v. Nr. 2.) Berl.: Ebering. 115 8. 
3 M. 50. (51 S.: Berl. Diss.) [269 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Ldw. Schmidt; 
Trier. Arch. 24/25, 246. 

Depoin, Les comtes de Paris sous la dynastie 
Caroling. (Mém. de la Soc. hist. de l’arrond. 
de Pontoise 31, 83-117.) [2698 


Brackmann, Die Erneuerg. d. Kai- 
serwürde 800. (Geschichtl. Stud. f. 
Hauck 121-34.) [2699 


85 


Pröhl, H., Beitrr. z. G. d. Entstehg. 
d. Kirchenstaates. Hall. Diss. 14. 


98 8. [2700 
Ernst, V., Zur Besiedig. Oberschwabens. 
(Festschr. f. D. Schäfer 40-63.) 12701 


c) Innere Verhältnisse. 


Kralik, v., Dt. Bestandteile d. Lex Baiuva- 
riorum, 8. 14, 1082. Rez.: Mitt. Inst. Ost. G. 
35, 154-64 u. 36, 402f. v. Grienberger. [2702 


Hofmeister, A., Über d. älteste Vita 
Lebuini u. d. Stammesverfg. d. Sach- 
sen. (Geschichtl. Stud. f. Hauck 85- 
107.) — L. Schmidt, Zur Stammes- 
verfg. d. Sachsen. (Korr.bl. Gesamt- 
Ver. 64, 236f.) [2703 

Dopsch, A., Westgot. Recht im Ca- 
pitulare de Villis. (Zt. Sav.-St. 36, 
G. A., 1-23.) — Ders., Das Cap. de 
V., die Brevium Exempla u. d. Bau- 
plan v. St. Gallen. (Vjschr. Soz. G. 
13, 41-70; 609-11.) — Gareis, Die 
„Familia“ d. Cap. de V. (Festschr. 
f. G. Cohn 261-87.) [2704 

Simson, v., Pseudoisidor u. d. Le 
Mans-Hypothese. (Zt. Sav.-St. 35, 
K. A., 1-74.) [2705 

Beyerle, Frz., Das Entwicklungs- 
problem im germ. Rechtsgang. 1: 
Sühne, Rache u. Preisgabe in ihr. 
Beziehg. z. Straf proz. d. Volksrechte. 
(X, 2 v. Nr. 2107.) Heidelb.: Winter. 
408 S. 12 M. 90. (92 S.: Jen. Hab. - 


Schr. 13.) [2706 
Rez.: Zt. Bav.-St. 36, G. A., 503-26 v. Schwo- 
rin. 
Mayer, Ernst, Leudes - curiales. (Zt. Sav.- 
St. 36, G. A., 438f.) [2707 
Mengozzi, La città ital. nell“ alto 
medio evo. Il periodo langob.-franco. 


Rom: Loescher 14. 317 S. 10 L. 2 708 
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr 36 Fed. Schneider. 
Quoidbach, Le régime polit. de létat des 

Francs au temps de Charlemagne. (Annuaire 

de Puniv. cath. de Louvain 78, 269-87.) [2709 
Lévy-Bruhl, Les élections abbatiales 

en France. 1: Epoque franque. Paris: 

Rousseau 13. 201 8. [2710 
Rez.: Zt. Sav.-St. 36, K. A., 517-24 Rothen- i 

häusler. 
Mayer, Ernst, Zum frühmittelalt. 

Münzwesen u. d. angebl. karol. Buß- 

reduktion. (Vierteljschr. Soz.-G. 13, 

337-60.) [2711 


Sepp, Zur Kontroverse üb. Marinus u. 
Annian, Rott a. Inn. (Stud. G. Bened. ord. 
N. F. 5, 315-23.) — Steinberger, Die Legende 
d. hl. Mar. u. Ann., Kloster Rott u. Sepp. 
(Beitrr. Bayer. Kirch.-G.22, 78-88.) Rez. 
v. 14, 3508a. N. Arch. 40, 450 Levison. [2712 

Steinberger, Zu Arbeos Vita Cor- 


biniani (N. Arch. 40, 245-48). [2713 


+86 


Bonifatius u. Lullus, Briefe. Hrsg. 
v. Tangl. (= Nr. 2311.) Berl.: Weid- 
mann 16. xj, 321 S. 6 M. — Tangl, 
Stud. 2. Neuausg. d. Bonif.-Briefe. 


TI. 1. (N. Arch. 40, 639-790.) [2714 

Rez.: Zt. Ver. Hess. G. 50, 250 f. Wenck; 
Theol. Lit. Ztg. 17, Nr. 11 Ficker; Theol. Lit. bl. 
17, Nr. 13 Bonwetsch. — Flaska mp, Bonif. 
u. d. Sachsenmission. (Zt. Miss.-Wiss. 16, 


273-86.) 
Tangl, Das Bist. Erfurt. (Geschichtl. 
Stud. f. Hauck 108-20.) 12715 


Köbner, Venantius Fortunatus, seine 
Persönlichkeit u. Stellg. in d. geistig. 
Kultur d. Merow.- Reiches. (Beitrr. 
Kult.-G. Mittelalt. 22.) Lpz.: Teub- 


ner. 1508. 5 M. [2716 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 29 Levison; 
Lit. Zbl. 16, Nr. 41 v. Pritt witz-Gaffron: Zt. 
Kath. Theol. 41, 137-40 Bruders; Hist. Zt. 117. 
523 f. Hellmann. 

Unwerth, v., E. Quelle d. Muspilli. (Beitrr. 
G. Dt. Sprache 40, 349-72.) — W. Braune, 
Muspilli. (Ebd. 425-45.) [2717 

Garber, Karol. St. Bened.kirche in Mais. 
Innsbr.: Mus. Ferdinand. 62 S. 7 Kr. Rez.: 
Forsch. G. Tirols 12, 204f. M. Mayr. [2718 


3. Zeit der sächsischen, frün- 
kischen und staufischen Kaiser, 


919—1254. 
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919—1125. 


Schulte, L., Die älteste poln. Nationalsage. 
(Zt. Ver. G. Schles. 49, 91-125.) [2719 


Schwartz, G., Die Fälschgn. d. 
Abtes Guido Grandi. I. Die Vita s. 
Bononii auct. Ratberto. II. Die In- 
schrift in S. Ambrogio di Torino. III. 
Zur G. d. Abtes Leo v. Nonantula. 
(N. Arch. 40, 183-241.) [2720 

Priest, Die Handschrr. d. Vita 
Heinrici’ u. Vita Cunegundis’. (Ebd. 
249-63.) [2721 

Gold, Einheitliche Anschauung u. 
Abfassg. d. Chron. Ekkehards v. Aura, 
nachgew. auf Grund d. Zeitanschau- 


ungen. Greifsw. Diss. 16. 104 S. [2722 
Wipos Werke. 3. Aufl., hrsg. v. Bresslau 
(= Nr. 2308). Hannov.: Hahn 15. jx, 127 8. 
3 M. , — 12723 

Perlbach, Zur G. e. verloren. Hs. Brief 
d. schwäb. Herzogstochter Mathilde an Kg. 
Miesko II. v. Polen. (Zbl. Bibliothw. 32, 
69-85.) 12724 

Schrörs, Erzbisch. Friedr. v. Mainz (937-954) 
u. d. Priester Gerhard. (N. Arch. 40, 419- 
26.) [2725 

Pregler, 5 unbek. Urkk. Heinrichs III. 
u. IV. (Archival. Zt. 3. F., 1, 75—81.) 1052- 
68. [2726 


Buzzi, d., Ricerche per la storia di Ravenna 
e di Roma 850-1118. (Arch. d. Soc. Rom. 
di stor. patr. 38, 107-213.) Rez.: Röm. Quar- 
talschr. 29, 299-303 Carusi. 12727 


Gemahlin Mieczyslaws II. 


mit Skandinavien in d. 


Bibliographie Nr. 2714—2776 


Hartmann, L. M., G. Italiens im 
Mittelalt. (s. 12, 927). 4, 1: Otto- 
nische Herrschaft. (G. d. eur. Staa- 
ten. Werk 32. Bd. 4, 1. Lfg. 103.) 


194 S. 6 M. 2728 

Rez. v. III, 2: Hist. Vierteljschr. 18, 133-42 
Fed. Schneider. 

Hampe, Dt. Kaiser-G. im Zeitalt. d. Salier 
u. Staufer (s. 13, 1121). 3. Aufl. 16. 294 8. 
4 M. 80. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 99- 
102 Willy Cohn. 12720 

Wunderlich, C. Aribert v. Antemiano, 
Erzbisch. v. Mailand. Hall. Diss. 14. 80 S. [2730 

Halko, v., Richeza, Königin v. Polen, 
Diss. Freib. i. 
Schw. 14. xx, 120 S. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15 Nr. 24 
Perlbach; Hist. Jahrb. 36, 688f. Bendel. [2731 

Lange, Johs., Das Staatensystem Gregors VII. 
auf Grund d. August. Begriffs von d. libertas 
ecclesiae. Greifsw. Diss. 81 8. 12732 

Berkut, Der Investiturstreit währ. d. Zeit 
Heinrichs V. (In russ. Sprache.) Bd. I. 
Warszawa 14. xxx, 252 8. 2 Rbl. 12733 


Hofmeister, A., Das Worms. Kon- 
kordat. Zum Streit um seine Bedeutg. 
Mit textkrit. Beil. (Festschr. f. Scha- 


fer 64-148.) [2734 

Ebert, Zu d. Beziehgn. d. Ostseeprovinzen 
1. Hälfte d. 11. Jb. 
(Balt. Stud. z. Archäol. u. G. 117-59.) [2735 


b) Staufische Zeit, 1125—1254. 
Sturm, Ligurinus, s. 14, 3552. Rez.: Zt. 


Dt. Philol. 46, 101-9 Lundius. 12736 
Schmeidler, Holsatica. (N, Arch. 
40, 399-416.) [2737 


1. Sidonis epistola. 2. Versus de venerando 
Vicelino. 3. De venerabili Vicelino. 4. Cata- 
logus codicum Schauenburgensium. 

Haupt, R., Sido. Kleine Schrr. z. G. Hol- 
steins aus d. Prager Hs. veröff. (Zt. Ges. 
f. Schlesw.-Holst. G. 45, 14-54b.) Verb. Abdr. 
unt. d. Tit.: Nachrr. üb. Wizelin. N.F. 8ido, 
d. Prager Hs. u. Zugehöriges. Preetz: Hansen 
’16. 46 S. 75 Pf. — Ders., Nachrr. üb. Wizelin. 
[3.] Altwagrische Baukunst in Abb. u. Rissen. 
(Bilderhft. als Beigabe z. 3. Bde. d. Tübing. 
Stud. u. z. 45. Bde. d. Zt. Schlesw.-Holst. G.) 
Ebd. 16. 14 Taf.; 3 8. Text. 1 M. 60. Vgl. 14, 
1122. [2738 


Meyer, W., Der Kölner Archipoeta. 
(Nachrr. Gött. Ges. d. Wiss. Geschäftl. 
Mitt. 14, 99-114.) [2739 

Puhlmann, Der Staufer Konrad IV. im 


Lichte august.-eschat. Geschichtsauffassg. 
Greifsw. Diss. 14. 80 8. [2740 


Biereye, Die Urkk. d. Erzbisch. 
Adalbero v. Bremen. (Zt. Ver. Hamb. 
G. 20, 28-99.) [2741 


Schrörs, Untersuchgn. zu d. Streite 
Friedrichs I. m. Hadrian IV., 1157-58. 
(Bonn. Univ.-Prögr.) Freib.: Herder 


16. 72 S. 3 M. [2742 

Rez.: Arch. Kath. Kirchenrecht 96, 498: 
502 Neuß; Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 14 Scham- 
bach; Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 25f. Dauch; 
Hist. Zt. 117, 525-27 Hofmeister; Theol. Rer. 
17, Nr. 7/8 Ldw. Fischer; Hist. Jahrb. 8, 
371 f. Seppelt. 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254 


Cohn, Willy, Kampf d. Flotte Friedrichs II. geg. 
Genus. (Zt. „Überall“. Jan. u. Febr. 16.) [2743 
Schambach, Verhalten Rainalds v. Dassel 
zum Empfange d. höchst. Weihen. (Zt. H. 
Ver. Nieders. 15, 173-95.) 12744 


Biereye, Die Kämpfe geg. Heinr. d. 
Löwen 1177-81. (Festschr. f. Schäfer 
149-98.) — Ders., Die Wendeneinfälle 
1178-80 u. d. Herausforderg. Heinr. 
d. Löw. z. Zweikampf durch Markgt. 


Dietr. v. Landsberg. (Hist. Zt. 115, 


311-23.) [2745 
Rez.: N. Arch. 41, 339 A. H. 


Michael, G. d. dt. Volkes v. 13. Jh. 
bis z. Ausg. d. Mittelalt. (s. 13, 3699). 
Bd. 6: Gegenkönige Otto v. Braun- 
schw. u. Phil. v. Schwab., Friedrich II. 
bis z Tode Honorius’ III. 1227. (Auch 
unt. d. Tit.: „Polit. G. Dtlds. v. Tode 
Heinrichs VI. bis z. Ausg. d. Mittelalt. 


Buch 1.) xxxlj, 512 S. 8 M. [2746 
Rez.: Hist.-pol. Bll. 156, 398-406 Lauchert; 
Hist. Jahrb. 37, 693-714 H. Otto; Lit. Zbl. 17, 
Nr. 6 sn. v. Bd. 5: Theol. Lit. Zeitg. 16. Nr. 
25/26 Stuhlfauth. 
Michael, Was ist von d. Projekt d. Heirat 
e. Neffen Papst Innozenz III. mit e. Tochter 
d. Staufers Philipp zu halten? (Zt. Kath. 
Theol. 39, 162-65.) [2747 
Dobenecker, Margarete v. Hohenstaufen, 
d. Stammutter d. Wettiner. I (1236-65). Jen. 
Progr. 4. 26 8. Rez.: N. Arch. Sächs. G. 37, 
392 Hoppe. [2748 
Meyer, Wern., Ludwig IX. v. Frankr. u. 
Innozenz IV., 1244-47. Marb. Diss. x, 103 S. [2749 
Hampe, K., Die Pfälzer Lande in d. Staufer - 
zeit. (Hist. Zt. 115, 31-61.) Sep. Münch.: 
Oldenbourg 60 Pf. 12750 
Naumann, Louis, Die fläm. Siedign. in d. 
Prov. Sachsen. (40 v. Nr. 2138.) Halle: 
Hendel 16. 44 S. 1 M. 12751 
Mielke, Zur Besiedgs.-G. d. Prov. Brandenb. 
im 12. Jh. (Brandenburgia 23, 145-54.) [2752 
Bruns-Wüstefeld, Beitrr. z. G. d. Koloni- 
sation u. Germanisierg. d. Uckermark. Kiel. 
Diss. 54 8. [2753 


c) Innere Verhältnisse. 


Kempf, J., Zur Kult.-G. Frankens währ. 
d. eächs. u. fränk. Kaiser. (Würzb. Progr.) 
Würzb.: Bauch. 51 S. 40 Pf. [2754 


Zösmair, Das Urbar d. Reichsguts in Chur- 
rätien a. d. Zeit Ottos I. (Arch. G. Vorarl- 
berg. 10, 61-80.) Rez.: Zt. Sav.-St. 36, G. A, 


612-20 Stutz. [2755 
Beyerle, Neues Schwabenspiegelfragment. 
(Zt. Sav.-St. 36, G. A., 441-55.) 12756 


Beyerle, Die Urkundenfälschgn. d. Köln. 
Burggrafen Heinr. III. v. Arberg, s. 14. 
3593. Rez.: Mitt. Inst. f. Ost. G. 36, 360-67 
Stowasser; Hist. Zt. 116, 299-308 Oppermann. 
— v. Minnigerode, Bemerkgn. zu d. Köln. 
Burggrafenfälschgn. (Vierteljschr. 8oz.-@. 13, 
108-31.) 12757 

Klapeer, Zur Überlieferg. d. Constitutio 
de expeditione Romana. (Mitt. Inst. Ost. G. 
35, 725-32.) [2758 

Hofmann, M., Stellg. d. Königs v. Sizilien 
nach d. Assisen von Ariano (1140). (Münst. 
Diss.) Hildesh.: Borgmeyer. 193 8. 2 M. 50. 
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 61/52 E. Mayer; Mitt. 


*87 


Hist. Lit. N. F. 4, 196 f. Cohn; Hist. Jahrb. 37, 
755f. K. O. Müller; Zt. Sav.-St. 37, G. A., 
573-79 Henriei. [2759 
Weller, K., Zur Organisation d. Reichs- 
guts in d. spät. Stauferzeit. (Festschr. f. 
Schäfer 211-21.) [2760 
Der Titel „Herzog v. Zähringen“. 

(Zt. Oberrh. 30, 254-84.) [2761 
Nagel, Entstehg. d. Straßb. Stadt- 
verfg. (51 v. Nr. 110.) Straßb.: 
Heitz 16. 106 S. 4 M. (78 S.: Straßb. 
Diss. 16.) [2762 
Rörig, Lübeck u. d. Ursprg. d. Rats ver- 
fassg. (Zt. Ver. Lüb. G. 17, 27-62.) [2763 
Meyer, P. J., Anfänge u. Grundrißbildg. d. 
St. Stendal. (Forsch. Brandb. Pr. G. 27, 371- 
89.) 12764 
Voltelini, v., Königsbannleihe u. 
Blutbannleihe. (Zt. Sav.-St. 36, G. 
A., 290-335.) — Ph. Heck, Die Bann- 
leihe im Sachsenspiegel. (Ebd. 37, 
260-90.) [2765 


Wirtz, H. Donum, investitura, conductus 
ecclesiae. Beitr. z. G. d. kirchl. Stellenbeset- 
zungsrechtes auf Grund rhein. Urkk. vornehml. 
d. 12. Jh. (Ebd. 35, K. A., 116-50.) [2766 


Schwark, Bisch. Rather v. Verona 
als Theologe. Beitr. z. G. d. Theo- 
logie im Zeitalt. d. Ottonen. (Bonn. 
Diss.) Königsb.: Teichert 16 163 8. 
3 M. [2767 

Biereye, Entstehungsjahr d. Bist. Olden- 
burg. (Zt. Ver. f. Hamb. G. 10, 37-50.) Vgl. 
13, 1175. [2768 

Grosse, Gründg. u. Glanzzeit d. Stiftes 
Quedlinburg unt. d. Ludolfingern. (Zt. Harz- 
Ver. 48, 1-27.) [2769 

Schulte, L., Dlugossiana. Die Breslauer 
Bischofs wahlen bis 1200. (Zt. Ver. G. Schles. 
49, 126-43.) — Ders., Neue Dlugossiana. 
(Ebd. 144-91.) [2770 


Lucidarius a. d. Berl. Hs. hrsg. v. 
Heidlauf. (Dt. Texte d. Mittelalt. 
28.) Berl.: Weidmann. xvj, 98 8. 


4 M. 60. 12771 
Heidlauf, Das mittelhochdt. Volksb. Lucid. 
Berl. Diss. 130 S. — Edw. Schröder, Die Beim- 
vorreden d. dt. Lucid. Nachrr. Gött. Ges. 
Wiss. 17. 153-72.) 
Ludwig, K., Unters. Z. Chronologie Albrechts 
v. Halberstadt. (Germ. Arbb., hrsg. v. Bae- 
secke 4.) Heidelb., Winter. 71 8. 2 M. 12772 
Stöckle, Die theol. Ausdrücke u. Wendungen 
im Tristan Gottfrieds v. Straßb. Tüb. Diss. 
105 8. — Ders., Gottfr. v. Straßb. Lit. - 
hist. Studie. (Hist.-pol. Bil. 155, 573-81: 
663-73.) Rez.: Zt. G. Oberrh. 31, 470-73 
Stenzel. 12773 
Hartig, Die Kunstpflege d. Bened.stiftes 
Scheyern in d. Zeit d. roman. Kunst. Würzb. 
Diss. 25 S.; 4 Taf. 12774 


Rose, H., Die Baukunst d. Cister- 


zienser. Münch.: Bruckmann 16. 
144 S. 6 M. [2775 


Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 23 Stuhl- 
fauth. Rep. Kunstw. 40, 279 f. Kautzsch. 

Mettler, Die beid. roman. Münster in Hirsau 
u. verwandte Kirchenbauten in Württemb. 


88 


(Württb. Vierteljhfte. 24, 67-116.) — Ficken, 
Stud. z. Bau-G. v. S. Maria im Kapitol. (Zt. 
G. Archit. Beih. 12.) Heidelb.: Winter. 58 8. 
6 M. 40. (31 8.: Bonn. Diss.) — Thormühlen, 
Der Ostchor d. Trier. Domes. Freib. Diss. 
14. Rez.: Trier. Arch. 24/25, 237-42 Vogts. [2776 

Gall, Niederrhein. u. normann. Architektur 
im Zeitalt. d. Frühgotik. TI. 1. Berl.: G. Rei- 
mer. 4°. 114 8.; 80 Taf. 30 M. 12777 

Klapper, Dt. Volksglaube in Schlesien in 
Altest. Zeit. (Mitt. Schles. Ges. Volkskde. 17, 
19-57.) i [2778 


£. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254— 1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254—1378. 


Durrer, Neue Beitrr. z. Aus- u. Fort- 
bildung d. Befreiungssage. (Anz. 
Schweiz. G. 15, 157-75. 16, 1-19.) [2779 

Documenti delle relazioni tra Carlo I 
d’Angio e la Toscana ed. p. cura di 
Terlizzi. Parte 1: Firenze e Roma. 
(Doc. di stor. patr. pubbl. a cura d. 
R. Deput. di stor. patr. Vol. 12.) Roma: 


Loescher 14. 312 S. 12 L. 50. [2780 
Rez.: Hist. Zt. 116, 316-18 Sthamer. , 
Heuberger, R., Die Kundschaft Bisch. 

Konrads III. v. Chur üb. d. Landrecht Graf 

Meinhards II. v. Tirol. (Aus: Arch. Öst. G. 

106, I.) Wien: Hölder. 38 S. 85 Pf. [2781 
Steinberger, E. unbekannt. Schreiben Erz- 

bisch. Peters v. Mainz an Heinrich VII. (N. 

Arch. 40, 427-31.) 12782 
Höjberg Christensen, Missivbuch Jak. Cyn- 

nendorps. (Zt. Ver. Lüb. G. 16, 276-86.) [2783 

ud ne 


Bähr, Adf., Albrecht I. Hrsg. zu 
Braunschw. u. Lüneb. 1252-79. (Jahrb. 
G.-V. Braunschw. 13, 1-62.) [2784 


Egidi, La Colonia Saracena di Lucera e 
la sua distruzione (s. 14, 1195). Forts. (Arch. 
Stor. Prov. Napol. 39, 132-71; 697-766.) [2785 

Schrader, J., Isabella v. Aragonien, Gemahl. 
Friedrichs d. Schön. v. Öst. (Freiburg. Diss. 
u. 58 v. Nr. 9.) Berl.: Rothschild. 80 S. (2 M. 
50. Subskr.-Pr. 2 M. 20.) 12786 

Samanek, E. dt. Generalvikar Ludwigs d. 
B. in d. Lunigiana. (Mitt. Inst. Ost. G. 36, 
156-61.) ; [2787 

Scheffler, Karl IV. u. Innocenz VI., s. 14, 
1206. Rez.: Rev. Hist. Eccl. 15, 125-32 Mollat: 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 30 Pirchan; Mitt. Hist. 
Lit. N.F. 4, 19-21 Hofmeister. [2788 

Kentenich, Der Trier. Kurf. Kuno v. Fal- 
kenstein (1362-88) u. seine Zeit. (Trier. Chron. 

12, 1-10; 69-74.) [2789 

Ebel, Hessen u. d. Erwerbg. Gießens vor 
650 Jahren (1265). Vortr. (Sonderabdr. a.: 
Gieß. Anz.) Gieß.: Brühl. 20 8. [2790 

Küch, Beitır. z. G. d. Landgrafen Herm. II. 
v. Hess. (s. 07, 3066). 6: Quellen a. d. Zeit 
nach d. Sternerkriege, 1375-77. (Zt. Ver. 
Hess. G. 49, 172-232.) 12791 

Lüders, Das Gericht z. Bocla. Beitr. z. 
Territ.-Polit. Hrzg. Albrechts d. Groß. v. 
Braunschw. (Braunschw. Magaz. 14, 45-52.) [2792 

Panske, Zur G. e alt. dt. Ansiedlg. in West- 
preußen (s. 14, 3680). Forts. (Mitt. Coppern.- 
Ver. 22, 81-95.) [2793 


Bibliographie Nr. 2777—2844 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1278—1517. 


Arnpeck, V., Sämtl. Chroniken: 
hrsg. v. Leidinger (= Nr. 2292). 
Münch.: Rieger. cxxxv, 1014 8. 


32 M. [2794 

Rez.: Hist. Zt. 115, 342-45 Riezler; Hist. 
Jahrb. 37, 465-71 Dürrwächter. 

Scultetus, B., Ex libris rerum gest. Gor- 
licensium. Abschn. 3: Ex libro exped it ionum 
bellicarum 1404-79, bearb. v. W. v. Bötticher. 
(N. Laus. Magaz. 91, 161-97.) [2796 

Sieg, Aus d. Egerer Stadtarch. (Aus: 
Mitt. d. k.k. Archivrats II, 1.) Eger: Kobrtsch 
& G. 39 S. 1 M. 10. 1: Hussitenbriefe. 2: Aus 
e. Kopialbuche d. Eger. Stadtarch. 12796 


Urkunden, Oberlaus., unt. Al- 
brecht II. u. Ladislaus Posthumus, 
hrsg. v. Jecht (s. 13, 3734). H. 2: 
1442-48. (= Nr. 2292.) 16. S. 225- 
512. 3 M. 60. [2797 

Meyer, Karl, 2 Dokumente z. ennetbirgi- 
sohen Politik Uris im Zeitalt. d. Ambrosian. 
Bepublik 1448-49. (G.freund 70, 281-94.) [2798 


Gagliardi, Ein freiburg. Bericht üb. d. Schlacht 
von Herıicourt, 13. Nov. 1474. (Anz. Schweiz. 


G. 15, 2681.) . [2799 
Dürr, Fel. Hemerli als Verfasser e. hist. 
Volksliedes. (Ebd. 220-35.) [2800 


Brant, Seb., Flugblätter. Hrsg. v. 
Heitz. Mit Nachw. v. F. Schultz. 
(Jahresgaben d. Ges. f. els. Lit. 3.) 
Straßb.: Heitz. 20. 25 Taf. m. 12 


u. xjv S. Text. 30 M. 2801 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 39 Hamann; 
Zt. Dt. Philol. 47, 273-75 H. Kauffmann; Zbl. 
Bibliothw. 34, 193 f. Voulliöme. 

Dürr, Die auswärt. Politik d. Eidgenossen- 
schaft u. d. Schlacht b. Marignano. Basel: 
Helbing & L. 45 S. 1 M. 20. Rez.: Anz. Schweiz. 
G. N. F. 14, 185-87 Ehrenzeller. — Men, Wie 
der Aargau an d. Eidgenossen kam. Aarau: 
Sauerländer. 21 S. 80 Pf. 12802 

Knetsch, Des Hauses Hessen Ansprüche 
auf Brabant. Marb.: Elwert. 29 8. 50 Pf. 
Rez.: Zt. Ver. Hess. G. 49, 257-63 Dieterich [2803 

Eck, J., Die Heimat d. kurmainz. Kanzlers 
Mart. Mayr. (Quartalbll. H. V. Hess. 5, 
3171.) [2804 

Cosack, Zur auswärt. Politik d. Or- 
densmeisters Wolthus v. Herse. (Hans. 
G.bll. 15, 99-118.) [2805 

Kaser, Dt. G. im Ausg. d. Mittelalt., s. 
13, 3756. Rez.: Viertel jschr. 8oz.-G. 13, 
273.77 Trausing; u. Erwiderg. v. K. ebd. 14, 
161f.; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 45 Ulmann; Mitt. 
Inst. Öst. G. 35, 532-34 Andr. Walther. [2806 

Bauermeister, Berthold v. Henneberg u. 
d. Türkenzehnte 1487. (Hist. Jahrb. 36, 609- 
21.) [2807 


Mehring, G., Kard. Peraudi als 
Ablaßkommissar in Dtld. 1500-1504 u. 
s. Verhältn. zu Maximil. I. (Festschr. 
f. Schäfer 334-409.) [2808 


Janov, M. de, Regulae Veteris et 
Novi Testam., ed. Ky ba! (s. 19, 1255). 
4: Tractatus de abominatione deso- 


t 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


lationis in loco sancto. 13. xxxTj, 


499 8. 17M. [2809 
Rez.: Mitt. Inst. Ost. G. 37, 112-18.Loserth, 
Finke, Das Quellenmaterial z. G. d. Kon. 

stanz. Konzils. (Zt. G. Oberrh. N. F. 31- 

253-75.) — Riegel, Die Teilnehmerlisten d. 

Konst. Konzils. (Zt. Ges. Beförd. G. kde. 

Freiburg 31, 193-267 u. Freib. Diss. 216.) Rez.: 

Hist. Zt. 118. 356 f. R. K. (2810 
Beß, Die Lehre vom Tyrannenmord auf d. 

Konstanz. Konzil. (Zt. Kirch.-G. 36, 1-61.) 

— Dieterle, Stellg. Neapels u. d. groß. it. 

Kommunen z. Konst. Konz. (Röm. Quartal- 

schr. 29, 3*-21* usw.) 12811 
Sedläk, M. Jan Hus. Prag: De- 


dictvisv. Prokopa. xııj, 378; 354 S. [2812 
Rez.: Mitt. Inst. Ost. G. 37, 118-21 Loserth. 
Schaff, Hus, his life, teachings and death. 

Lond.: Allen & W. 10 sh. — W. N. Schwarze, 

Hus, the martyr of Bohemla. Lond.: Revell. 

2 Sh. 6 d. [2813 
Pijper, Hus. (Ned. Arch. Kerkgesch. 13, 

1-57.) — Schaff, A spurious account of Huss’ 

journey to Constance, trial and death. (Amer. 

Journ. Theol. 15, 2, 276-82.) — Waldburger, 

2 Briefe d. sterb. Hus. (Schweiz. Theol. Zt. 32, 

97-99.) — H. Böhmer, Mag. Peter v. Dresden. 

(N. Arch. Sächs. G. 36, 212-31.) 12814 


Hauser, E., G. d. Freiherren v. Raron. 
(VIII, 2 v. Nr. 5.) Zürich: Leemann & Co. 16. 
205 8. 3 M. 25. 12815 

Stechele, Zur G. d. Haft Ludwigs „des 
Gebarteten“ in Burghausen. (Altbayer. Mo- 
natsschr. 13, 32-42.) 12816 

Greven, Lüttich 1430. (Hist. Jahrb. 36, 
811-14.) [2817 

Bemmann, Mühlhausen in Thür. im später. 
Mittelalt. (39 v. 2138.) Halle: Hendel. 36 S. 
1 M. 12818 

Braun, P., Beitr. z. Schwarzburg. Hauskrieg. 
Budolst. 14: Fürstl. priv. Hofbuchdr. 8 S. [2819 

Wehrmann, Bisch. Marinus v. Kammin 
1479-82. E. Italiener auf d. Kamm. Bischofs- 
stuhle. (Balt. Stud. N. F. 18, 117-60.) [2820 


c) Innere Verhältnisse. 
Werminghoff, Zum 5. Kapitel d. 
Gold. Bulle 1356. (Zt. Sav.-St. 36, 
G. A., 275-90.) [2821 
Werminghoff, Die dt. Reichskriegs- 
steuergesetze v. 1422 u. 1427 und d. 
dt. Kirche. Beitr. z. G. d. vorreform. 
dt. Staatskirchenrechts. (Ebd., K. A., 
1-111.) Erw. Aldr. Weim.: Böhlau 16. 


2738. 6 M. [2822 
Rez.: Theol. Rev. 17, Nr. 5/6 Löffler; 
Hist. Jahrb. 38, 170 f. K. O. Müller. 


Werminghoff, Drei Fürstenspiegel 
d. 14. u. 15. Jh. (Gesch. Stud. f. 


Hauck 152-76.) [2823 
Weizsäcker, H., Olmütz. Lehenwesen ‚unt. 
Bisch. Bruno. (Zt. Dt. Ver. G. Mähr. 20, 32- 
56.) [2824 
Rümelin, Der Tübing. Vertrag v. 8. Juli 
1514. (Jahrb. Gesetzgebg. 39, 1-15.) [2825 
Meyer, Hans, Bürgerschaft u. Geistlichkeit 
in Sangerhausen währ. d. Mittelalt. (Thür.- 
sächs. Zt. 5, 197-244 u. Hall. Diss. 15.) [2826 


Jecklin, Urbar d. Hospizes St. Peter auf d. 
timer. Chur: Sprecher. xxvj, 25 S. Rez.: 
Zt. Sav.-St. 36, G. A., 621 f. Stutz. [2827 


89 


Diehl, A., Wirtschaftl. Vorgänge in 
d. Reichsst. Eßlingen währ. d. Kämpfe 
m. Württemb. 1372-88. (Festschr. f. 


Schäfer 222-67.) 2828 

Sachs, C. L., Nürnbergs reichsstädt. Ar- 
beiterschaft währ. d. Amtszeit d. Baumeisters 
Mich. Beheim VII., 1503-1511. (Mitt. Germ. 
National mus. 14 / 15, 141-209 u. Erl. Diss.) [2829 


Apelbaum, Basler Handelsgesell- 
schaften im 15. Jh. m. bes. Berücks. 
ihr. Formen. (Beitrr. z. schw. Wirt- 
schaftskde. 5 u. Basler Diss.) Bern: 


Stämpfli & Co. 186 S. 4 M. [2830 
Rez.: Jahrb. Gesetzgebg. 40, 444 Brinkmann. 
Maurer, A., Ulr. Imholz. Beitr. z. Wirtsch. - 

G. d. St. Konstanz a. d. Zeit nach d. Konzil. 

(Schrr. V. G. Bodensee 44, 93-110.) [2831 
Semrau, Kaufhaus u. Verkaufsläden in d. 

Straßen im Ordenslande im 14. Jh. (Mitt. 

Coppern.-Ver. 22, 95-97.) (2832 
Schleese, Die Handelsbeziehgn. Oberdtids., 

insbes. Nürnbergs, zu Posen im Ausg. d. Mit- 

telalt. (Zt. Hist. G. Pos. 29, 171-260 u. Greifsw. 

Diss.) Rez.: Zt. Ver. Lübeck. G. 18, 212-15 

Rörig. [2833 
Schaltegger, Die beid. ältest. Thurbrücken- 

briefe. (Schrr. V. G. Bodensee 44, 180-93.) [2834 
Groß, L., Städt. Vermögensstatistik d. 14. 

u. 15. Jh. in Österr., 8.14, 3736. Rez.: Vjschr. 

Soz.-G. 13, 266-68 Bothe u. Entg. v. G. ebd. 

14, 162 f.; Mitt. Inst. Ost. G. 35, 531 Vol- 

tel ini. [2835 
Moll, Die Ritterbürtigen im Braun- 

schw. Lande. Beitr. z. Standes-G. d. 

später. Mittelalt. (Zt. H. Ver. Nieders. 


15, 207-315 u. Lpz. Diss.) [2836 

Süßmann, Das Erfurt. Judenbuch (1357 — 
1407). Lpz.: Fock. 126 8. 3 M. Rez.: Zt. 
Sav.-St. 37, G. A., 675-77 Rehme. [2837 

Sommerfeldt, E. Brief d. Matthäus v. 
Krakau üb. d. Judenfrage um 1400. (Mitt. 
Inst. Ost. G. 36, 341-45.) [2838 


Stadtbuch, Das älteste Böhm.-Kam- 
nitzer. Aus d. Nachl. Horcickas. 
Hrsg. v. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen. 
Mit 2 Abhdlgn.: üb. d. Sprache d. 
Stadt buches v. Berndt, üb. d. rechts- 
geschichtl. Bedeutg. v. Peterka. 


Prag: Calve. x1j, 291 S. 4 M. 50. [2839 
Rez.: Zt. Sav.-St. 37, G. A., 677-84 Rehme. 
Rosenthal, Fr., Ub. d. Prozeß weg. e. ver- 

äuß. Jahreszinses d. Klosters Kamenz um 


1350. (Zt. Ver. G. Schles. 48, 263-72). — 
Schnippel, Landgerichtsurteil a. d. 14. Jh. 
(Altpr. Mtschr. 52, 141-58.) 12840 


Hradil, Über ehel. Errungenschaftsgemein- 
schaft auf Grund öst. Rechtsquellen d. später. 
Mittelalt. (Zt. Sav.-St. 36, G. A., 459-77.) [2841 

Arras, Von d. Willkür d. Stadt Bautzen 
in d. 1. Hälfte d. 16. Jh. (N. Laus. Mag. 91, 
245-49.) — Wutke, Erbrechtswillkür f. Land 
u. St. Lüben 1457. (Schles. G. bll. 16, 20 f.) [2842 

Willmann, E. Freiburg. Malefiz-Ordng. a. 
d. Mitte d. 15. Jh. u. d. Einrichtg. d. sog. 
„Heimlichen Räte“. (Zt. Ges. Bef. G. kde. 
Freiburg 31, 125-61.) [2843 

Pfleger, Der Neuburg. Abtsmord 1334 u. 
d. Haberkreuz b. Neub. Beitr. z. G. mittelalt. 
Kriminaljustiz. (Jahresberr. Hagenauer Alt.- 
Ver. 4/5, 146-57.) [2844 


*90 


Erben, ‚Maximilian I. u. d. Landsknechte. 
(Hist. Zt. 116, 48-68.) Vgl. 15, 772. [2845 


Buchwald, Dt. Heiligenpredigten nach Art 
d. „Schwarzwäld. Predigers“ (s. 14, 3757). 
Forts. (Mitt. Dt. Ges. Erforschg. Vaterl. 
Sprache usw. Lpz. 11, 2, 7-55.) — Brill, Mittel- 
niederdt. Predigtmärlein. (Jahrb. V. Niederdt. 
Sprachf. 40, 1-42.) — Deiter, 2 niederdt. Ge- 
bete. (Ebd. 46f.) — W. Walther, Hss. dt. Ge- 
bet bücher a. d. später. Mittelalt. (Geschichtl. 
Stud. f. Hauck 183-90.) — F. Wiegand, E. 
Kreuzpredigt geg. d. Ketzer. (Ebd. 177-82.) 
— Eug. Schmid, Handschriftl. Klarissinnen- 
Gebetb. a. d. 14.-15. Jh. (Vhdlgn. H. V. 
Oberpfalz 65, 1-20.) [2846 

Monumenta Budicensia. Quellen z. G. d. 
August. Chorherrenstiftes Böddeken i. W. 
TI. 1; hrsg. v. Schmitz- Kallenberg. (Ge- 
schichtl. Darst. u. Qu., hrsg. v. Schm.-K. 2.] 
Hildesh.: Borgmeyer. 14; 137 S. 5 M. 12847 

Martin, Frz., E. Supplik Thom. Ebendorfers. 
(Mitt. Inst. Ost. G. 35, 732-36.) 12848 

Braun, G., Epistola de miseria curatorum 
seu plebanorum. (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 22, 
27-42; 66-77.) — Werminghoff, Zur Epistola 
de ... (Ebd. 145-64.) — Ders., Die Epistola 
de ... (Arch. Ref.-G. 13, 200-27.) — Stutz, 
Parochus; Reste d. Eigenkirchenrechts in d. 
Epistola de miseria ... u. in d. Reformation 
Kais. Sigmunds. (Zt. Sav.-St. 37, K. A., 
405-12.) [2849 

Bömer, A., Unbekannt. Frühdruck d. Epi- 
stolae obscur. virorum. (Zbl. Biblw. 32, 266- 
69.) [2850 

Heuberger, R., E. Kundschaft d. 14. Jh. 
üb. Entstehg. d. Pfarre Gais. (Zt. Ferdinand. 
57, 362-69.) 12851 

Köberlin, Zur kirchl. Praxis im 15. Jh. 
(Beitrr. z. Bayer. Kirch.-G. 22, 42-44.) — Hierl, 
Kasp. Tobritsch, Weihbisch. v. Eichstätt u. 
Pfarrer v. Hippoltstein 1444-1511. Hipp. : 
Haas. 32 S. 1 M. Rez.: Hist. Jahrb. 37, 507 
Hirschmann. 12852 

Schmid, E. liter. Fund vom Klost. Alpirs- 
bach. (Bll. Württb. Kirch.-G. 18, 85-94.) — 
Roder, Zur Lebens-G. d. Pfarrers Schlupf in 
Überlingen. (Freib. Diöz.arch. 16, 257-89.) [2853 

Kentenich, Verzeichn. d. Trier. Domschatzes 
1429. (Trier. Arch. 24/25, 228-32.) — A, 
Grimm, Die Annalen d. Klost. Wolf 1478-1503. 
(Trier. Chron. 12, 10-17) [2854 

Doelle, Reformtätigkeit d. Provinzials Ldw. 
Henning in d. Sächs. Franziskanerprovinz, 
1507-1515. (Franz. Stud. Beih.3.) Münst.: 
Aschendorff. xvj, 104 S. 2 M. 80. Rez.: Th. 
Lit.-Ztg. 17, Nr. 1 Lempp. [2855 

Meyer, Th., Zur G. d. Kirche in Münder. 


(Zt. Ges. Nieders. K.-G. 20, 235-85.) — F. 
Zur G. d. St. Annen-Klost. (Zt. V. 
Lü b. G. 17, 173-204.) [2856 


Buchwald, Die Leipz. Universitätspredigt 
in d. erst. Jahrzehnten d. Bestehens d. Uni- 
verstität. (Zt. Kirch.-G. 36, 62-98.) — Ders., 
Predigten 1493 u. 94 im Klost. Altzella. 
Beitr. z. G. d. relig.-sittl. Unterweisg. in Sachs. 
(Beitrr. Sächs. Kirch.-G. 29, 9-84.) [2857 

Jentsch, Kirchliches a. d. ältest. Gubener 
Stadtbüchern u. gleichzeitig. Urkk. (Nieder- 
laus. Mitt. 13, 1-158.) [2858. 

Seppelt, Anfänge d. Wahlkapitulationen d, 
Breslauer Bischöfe. (Zt. V. G. Schles. 49, 
192-222.) — C. F. Arnold, Die schles. Bewegg. 
üb. d. symb. Figur d. Jesusnamens 1427. 
(Gesch. Stud. f. Hauck 191-202.) [2859 


Bibliographie Nr. 2845—2900 


Bertalot, Humanist. Vorlesungsankündigun- 
gen in Dtld. im 15. Jh. (Zt. G. Erziehg. 5, 


1-24.) [2860 

Meier, Gabr., Der Bibliothekskatal. v. 
Wonnenstein a. d. Anfg. d. 16.Jh. (Zbl. 
Biblw. 32, 29-88.) 12861 


Voullieme, Die dt. Drucker d. 15. Jh. 
Kurzgef. Einführg. in d. Mon. Germ. et It. 
typogr. Lpz.: Harrassowitz 16. xvj, 123 8. 
5 M. — Ders., Zur ältest. Buchdr.-G. Straß- 
burgs- (Zbl. f. Biblw. 32, 309-21.) Rez. d. 
Buches: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 5 Schottenlober; 
Zbl. Biblw. 33, 371f. Häbler; Hist. Jahrb. 38, 
197-99 Freys. i [2862 

Lefftz, Die volkstüml. Stilelemente in Mur- 
ners Satiren. (Einzelschrr. z. els. Geist.- u. 
Kult.-G. 1.) Straßb.: Trübner. x, 200 8. 
6 M. Rez.: Hist.-pol. Bll. 156, 335-43 Pfleger; 
Lit. Zbl. 16, Nr. 37 Stammler. 12863 

Gümbel, Zur Biogr. Albr. Dürers d. Alt. m. 
archiv. Notiz üb. Albr. Dürer d. Jüng. (Rep. 
Kunst w. 37, 210-21; 311-22.) — H. Preuß, 
Lutherisches in Dürers Kunst. (Gesch. Stud. 
f. Hauck 331-38.) — F. Winkler, Der Brügger 
Meister d. Dresd. Gebetbuches. (Jahrb. K. 


Preuß. Kunsts. 35, 225-44.) — A. Schröder, 
Zum Werk H. Holbeins d. Alt. (Arch. G. 
Hochst. Augsb. 4, 487-95.) 12864 


Garber, Das Haller Heiltumbuch m. d. 
Unika-Holzschnitten Hans Burgkmairs d. 
Alt. (32, 6 v. Nr. 52.) Wien: Tempeky. Lpz.: 
Freytag. cLxxvij. S. 36 M. [2865 

Neuber, Ldw. Juppe v. Marb. Beitr. z. G. 
d. dt. Plast. am Ausg. d. Mittelalt. (= Nr. 2129) 
Marb.: Elwert. xij, 202 S.; 20 Taf. 12 M. 
(115 S.: Freiburg. Diss. 14.) [2866 

Dettloff, Der Entwurf v. 1488 zum Sebal- 
dusgrab. Beitr. z. G. d. got. Kleinarchit. u. 
Plast., insbes. z. Vischer-Frage.. Posen: St. 
Adalbertdr. jx, 98 S.; 49 Taf. 10 M. 12867 

Wostry, Deutschfeindl. Pamphlet aus Böh- 
men a. d. 14. Jh. (Mitt. V. G. Dt. Böhm. 53, 
193-238.) 12868 

Koch, Herb., Hrzg. Wilhelms III. v. Sache. 
erste Hochzeit 20. Juni 1446. (Zt. V. Thür. G. 
22, 293-326.) [2869 


5. Zeit der Reformation, Gegen- 
reformation und des 30 jähr. 
Krieges, 1517—1648. 


a) Reformationszeit, 1517—1555. 


Luthers ausgew. Werke. Unt. Mitw. 
v. Barge, Buchwald, Kalkoff u. 
a. hrsg. v. Borcherdt. 2: Reform. 
u. polit. Schrr. Bd. 2: Die groß. Re- 
form.schrr. v. 1520. Münch.: G. Mül- 
ler 14. cıxxxvj, 315 S. 6 M. [2870 

Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 43 Kalkoff; Dt. 
Lit.-Ztg. 16, Nr. 45 Kawerau; Z. Kirch.-G. 
36, 587-89 Kalkoff. 

Luther-Monumente. Hrsg. v. B. Schubert 


(s. 14, 1369). 4: Vorreden zu d. Büchern d. 
Hl. Schrift. 168 S. 2 M. 50. 12871 


Degering, Aus Luthers Frühzeit. 
Briefe a. d. Eisen. u. Erfurt. Luther- 
kreise, 1497-1510. (Zbl. Biblw. 33, 
69-95.) Sep. Lpz.: Harrassowitz 16. 
1 M. Vgl.: Zt. K. G. 36, 507-9. [2872 

Rez.: Dt. Lit.-2tg. 16, Nr. 31 Aug. Baur; 
Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 20/21 Kawerau; Mitt. 
Hist. Lit. N. F. 5, 90f. Herr. 


Zeit der Reformation, Gegenreformation u. des 80 jähr. Krieges, 1517-1648 491 


Albrecht, O., Luthers Katechismen. 
(Nr. 121/22 = Jg. 33, 1/2 v. Nr. 1322.) 


Lpz.: Haupt. 196 S. 3 M. [2873 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 4 Knoks; 
Theol. Lit.bl. 17, Nr.7 J. Meyer. 
Luthers groß. Katechismus. Textausg. m. 
Kennzeichng. sein. Predigtgrundlagen u. Ein- 
leitg. (Quellenschrr. z. G. d. Protest. Heft 12.) 
Lpz.:-Deichert ’14. 178 S. 3 M. 80. [2874 
Buchwald, Nachschrr. v. Predigten u. Vor- 
lesgn. Luthers von d. Hand d. später. Pirnaer 
Superint. Lauterbach. (Beitrr. Sächs. Kirch.- 
G. 29, 233f.) — Carl Franke, Die Abweichgn. 
v. d. Concept in L.s Fabeln. (Beitrr. G. Dt. 
Sprache 40, 395-411.) — E. Thiele, L.s ältest. 
erhalt. Brief u. e. Brief an Lang. (Th. Stud. 
u. Kr. 15, 263- 68.) — Karl Müller, L. u. Me- 
ianchth. üb. d. jus gladii. (Gesch. Stud. f. 
Hauck 235-39.) [2875 
Sohottenioher, Magist. Andr. Lutz in Ingol- 
stadt, d. Drucker d. Bulle „Exsurge Domine“. 
(Abl. Biblw. 32, 249-66.) [2876 
Herte, Die Lutherbiographie d. Cochläus. 
Quellenkrit. Unters. Münst. Diss. 62 8. [2877 


Melanchthon, Schrr. z. prakt. Theol. 
1: Katechet. Schrr. Hrsg. v. Cohrs. 
(Supplem. Melanchthoniana. 5. Abt. 


TI. i.) Lpz.: Haupt. cıvj, 485 S. 
30 M. [2878 
‘ Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 3 Knoke. 


Albrecht, O. u. P. Flemming, Das 
sogen. Manuscriptum Thomasia- 
num. Aus Knaakes Abschrift ver- 
öff. (Arch. Ref.-G. 12, 205-35; 241-84. 
13, 1-39 usw.; 277-303.) [2879 

Corpus Schwenckfeldianorum (s. ’14, 
3827). 5: Schwenckfeld, Letters and 
treatises 1534-Jan. 38. Ed. Hart- 


ranf t usw. ’16.xxx1j, 996 S. 24 M. [2880 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr 6/7 W. Köh- 
ler. — E. E. S. Johnson, Prof. Hartranft u. 
d. Corp. Schwenckf. (Braunschw. Mag. 16, 
Nr. 8.) 


Ficker, Johs., Die Originale d. Vierstädte- 
bekenntnisses u. d. origin. Texte d. Augsb. 
Konfession. (Gesch. Stud. f. Hauck 240-51.) [2881 

Wotschke, J., Radomski u. M. Quiatkowski. 
Die beiden erst. Ubersetzer d. Augsb. Konf. 
ins Polnische. (Alt pr. Mtschr. 52, 159-98.) [2882 


Bibliotheca reform. Neerland. (8. 
13, 3918). D. 10: De geschriften van 
Dirk Philipps, bew. door F. Pij per. 


14. xj, 723 S. 8 fl. [2883 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18/19 W. 
Köhler; v. 9: Arch. Ref. -G. 10, 381-83 O. 
Clemen. 


Urkunden, d. Allerheiligenstift zu Witten- 
berg betr., 1522-26. Aus d. Nachl. Nik. Mül- 
lers hrsg. v. Pallas. (Arch. Ref.- G. 12, 1-46; 
81-181.) [2884 

Jordan, E. Schreiben d. Hrzgs. Heinr. v. 
Braunschw. a. d. Lager von Mühlhausen 
29.Mai 1525. (Mühlh. G.bll. 15, 108f.) [2885 

Acta Tomiciana (s. 06, 3041). 13: 


1531. Per St. Górski. 416 S. [2886 
Rez.: Mitt. Westpr. G.-V. 15, 39 Peribach. 


Below, v., Die Ursachen d. Refor- 
mation. (Hist. Zt. 116, 377-458 u. 


Freib. Univ.-Schr. 4°. 93 S.) [2887 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 3 Benrath; 
Theol. Lit. bl. 17, Nr. 7f. Böhmer; Hist. Jahrb. 
38, 152 Ehser; Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 31/32 
v. Martin. 

Brieger, Th., Luther u. wir. (Hrsg. v. Beß.) 
Gotha: Perthes 16. 106 S. 2 M. Rez.: Theol. 
Lit. bl. 17, Nr. 6 Schornbaum; Theol. Revue 
17, Nr. 172 Paulus. — Alph. V. Müller, Zur 
Verteidigung L.s u. mein. Buches „L,s theol. 
n.“, s. 14, 1413. (Th. Stud. u. Kr. 15, 
131.72.) Vgl.: Erklärg. v. Grisar (ebd. 396). 
— Foll, Entstehg. v. L.s Kirchenbegriff. 
(Festschr. f. Schäfer 410-56.) — Scheel, Zum 
Wissensch. Weltbild L.s. (Gesch. Stud. f. 
Hauck 220-34.) [2888 


Müller, Karl, Luthers Äußerungen 
üb. d. Recht d. bewaffnet. Widerstands 
gegen d. Kaiser. (Sitzungsberr. d. 
Münch. Akad. 15, 8.) Münch.: 
Franz. 95 S. 2 M — Fr. Kern, Luther 
u. d. Widerstandsrecht. (Zt. Sav.-St. 


37, K. A. 331-40.) [2889 

Anrich, Bucer, s. 14, 3860. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. 15, Nr. 29 Baur; Zt. G. Oberrh. 30, 
672 Winckelmann; Hist. Zt. 115, 680; Zwing- 
liana ’15, 195 u. Th. Lit. Ztg. 16, Nr. 8 Köhler. 


— Lindsay, Bucer and the reform. (Quat. 
Rev. Nr. 440, 14, 116-33.) [2890 

Bossert, Brenz in Frankf. 1535. (Gesch. 
Stud. f. Hauck 252-59.) ER 


Strauß, D. F. Hutten. (Neu hrsg. 
Clemen.) Lpz.: Insel-Verl. 14, 527 S.; 35 Tat 
12 M. [2892 

Seeberg, Der Augustinismus d. Johs. Driedo. 
(Gesch. Stud. f. Hauck 210-19.) [2893 


Häpke, Die Regierg. Karls V. u. d. 
europ. Norden. (3 v. Nr. 2136.) Lü- 
beck: M. Schmidt a xvj, 386 8. 


10 M. [2894 
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 11 Lerche; Zt. Ver. 
Lübeck G. 18, 204-6 Techen. 


Végh, v., Die Bilderstürmer. Stra Bb.: 


Heitz. xvj, 140 S. 4 M. 50. [2895 
Spitta, Mich. Sattler als Dichter. (Zt. 
Kirch.-G. 35, 393-402.) 


Mayer, Edua. W., Forsch. z. Polit. 
Karls V. währ. d. Augsb. Reichstages 
1530. (Arch. Ref.-G. 13, 40-73; 124- 


46.) [2896 

Schweizer, P., Die Schlacht b. 
Kappel 11. Okt. 1531. (Jahrb. 
Schweiz. G. 41, 1-50.) [2897 


Wotschke, Poln.-brandenb. Grenzstreit 1533. 
(Hist. Mtsbll. Pos. 15, 179-85.) [2898 
Bockmühl, Heinr. v. Tongern, gen. Slacht- 
scaep. (Jahrb. Ver. Ev. Kirch.-G. Westfal. 16, 
281-302.) [2899 


Kirch, Die Fugger u. d. Schmalkald. 
Krieg. (= 2264.) Münch. u. Lpz.: 
Duncker & H. xjv, 305 S. 8M. [2900 

Rez.: Forsch. Brandb. Pr. G. 28, 597 
R. Wolff; Th. Lit.-Ztg. 16, Nr. 9 Schornbaum; 
Hist. Jahrb. 37, 516 Schweizer; Hist. Zt. 117, 
292-98 Hasenelever. 


”92 


Strelll, Stift St. Paul in Kärnten unt. Abt 
Ulr. Pfinzing. (Stud. usw. G. Bened.ord. 
N. F. 6, 93-106.) [2901 

Roth, Fr., Zur G. d. Marktes Bruck an d. 
Ammer u. d. Klost. Fürstenfeld im 16. Jh. 
(Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 22, 120-33 usw.: 23, 
9-27; 62-73.) [2902 

Fritz, Die Liebestätigkeit d. württb. Ge- 
meinden v. d. Ref.-Zeit bis 1650 (8. 14, 841). 
Schluß. (Bll. Württb. Kirch.-G. 19, 59-82; 
97-143.) — Bossert, D. Joh. Mantels Lebens- 
ende u. d. Eheprozeß d. Mich. Back u. sein. 
Gattin. (Arch. Ref.-G. 12, 161-204.) 12903 


Süss, G. d. Ref. in d. Grafsch. Rap- 
poltstein. 1: Bis 1648. (14 v. Nr. 
2124 u. Jen. Diss. 14.) Zabern: 


Fuchs. 74 S. 2 M. [2904 
„ Rez.: Zt. G. Oberrh. 31, 467-69 Stenzel. 
Bossert, Wiedereinführg. d. Messe in Frank- 
furt 1535. (Arch. f. Ref.-G. 13, 147-53.) [2905 
Bockmühl, Andr. Nonus Acanthius. (Theol. 
Arb. a. d. rhein. wiss. Pred.-Ver. N. F. 15 
388 f.) — Ders., Die Anfänge d. ref. Bewegung 
in d. Stadt Neuß. (Mthfte. Rhein. Kirch.-G. 
8, 203-12.) — Rotscheidt, Zur Ref.-G. v. Kem- 
pen. (Ebd. 10, 255f.) — Röhrig, Die Elber- 
felder Kirchenrolle v. J. 1551. (Zt. Berg. 
G.-V. 49, 143-78.) — K. Schumacher, Amalie 
v. Jülich-Cleve-Berg, d. angebl. Liedersamm- 
lerin. (Düsseld. Jb. 26, 35-52.) [2906 
Pont, Het eigen karakter en beginsel van 
het Luth. Protestantisme in Nederland. Univ.- 
Rede. Utrecht: Ruys. 28 S. Rez.: Th. Lit.- 
Ztg. 16, Nr. 20/21 Köhler. 12907 
Vos, K., Menno Simons, 1496-1561. Leiden: 
Brill 14. 350 S. 3 fl. [2908 
Wollt, W. u. L. Büff, Zur Ehrenrettg. Phi- 
lipps d. Großmüt. Cassel: Kurhess. Haupt- 
ver. d. Ev. Bundes 13. 19 8. 20 Pf. [2909 
Wappler, Die Täuferbewegung in Thür. 
1526-84, s. 14, 1459. Rez.: Th. Lit.-Ztg. 15, 
Nr. 3 u. Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 23-27 Barge; 
Lit. Zbl. 15, Nr. 49 Brinkmann; Hist. Zt. 117, 
126-28 Sohm. — Jordan, Wiedertäufer in 
Mühlhausen, Thür. (Mühlh. G. bll. 15, 35-50.) [2910 
Trautmann, O., Der Klosterhof mit d. Stei- 
nernen Hause in Leubnitz b. Dresden zu Luthers 
Zeit. (Dresdn. G. bil. Jg. 24, 15, 113-31.) [2911 
Wotschke, Zum Leben Jak. Schenks. 
(Jahrb. Brandb. Kirch.-G. 11/12, 339-42.) — 
Ders., Der Posener Bürgermeister Nik. 
Schilling. (Hist. Mtbll. Pos. 15, 150-56.) [2912 
Wann hat d. Danzig. Priester Jak. 
Knothe geheiratet? (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 
14, 2-4.) — Ders., Hat Danzig d. Könige 
Sigism. Aug. v. Polen gehuldigt ? (Ebd. 31-33.) — 
O. Günther, Vom Königsbesuch in Danzig 1552. 
(Ebd. 15, 23-37.) 12913 


5) Gegenreformation und 30jähr. Krieg, 
1555—1648. 

Concilium Tridentinum. Diariorum, 
actorum, conciliorum, tractatuum nova 
collectio; ed. Societas Goerresiana 
(s. 14, 1468). T. 10: Epistolarum pars 
1 complect. epistulas a die 5 martii 
1545 ad conc. translationem 11 martii 
1547 scriptas; colleg., ed. Buschbell. 


16. LXXVj, 996 S. 80 M. [2914 

Rez.: Hist. Jahrb. 37, 508 Paulus; Zt. 
Kath. Theol. 40, 577 Bruders; Lit. Zbl. ’16, 
Nr. 50 K. -r; Hist.- pol. Bil. 159, 240-45 Amann: 
Theol. Lit. Ztg. 17, Nr. 11 Benrath. Rez. v. T. 


Bibliographie Nr. 2901—2965 


2, 2 u. 5, 2: Hist. Zt. 118, 120-26 Brandl: Theol. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 24, 25 Benrath: Mitt. a. d. 
hist. Lit. N. F. 4, 269-72 Gust. Wolf. 


Korrespondenzen österr. Herrscher. 


Die Korrespond. Maximilians IL Bd. 
1: Familienkorrespondenzen 1564 Juli 


26-1566 Aug. 11. Bearb. v. BibL 
(= Nr. 2289.) Wien: Holzhausen 16. 
xLjv, 643 S. 25 M. [2915 
Rez.: Hist. Jahrb. 37, 516 Paulus. 
Schweizer, J., Röm. Beitrr. 2. 
Korrespond. d. Hrzgs. Wilhelm V. v. 
Bayern 1593-94 (s. 11, 3766). Forts. 
(Röm. Quartalschr. 28, 130517; 


199*—*214. 29, *22-39*.) [2916 
Bericht üb. d. Tod d. Hrzgs. Friedr. Wilh. 
v. Sachs.; mitg. v. Schönach. (Zt. Ver. 
Thür. G. N. F. 22, 381-39.) 12917 
Mennricke, Die Markgrafschaft im 30j. 
Kriege. (Bll. a. d. Markgrafsch. 1, 15-30.) [2918 


Baier, H., Akten z. G. d. 30j. Krie- 
ges am Bodensee. (Schrr. Ver. G. 


Bodens. 44, 129-62.) [2919 
Wieser, Th., Füßener Aufzeichngn. üb. d. 
Kriegsjahr 1632. (Forsch. G. Tirols 13, 3 1-36.) [2920 


Lang, A., Der theolog. Charakter d. Heidelb. 
Katechismus. (Theol. Stud. Krit. 16, 138-57.) 
— Rez. v. 14, 1485 (Lang, Heidelb. Katech.): 
Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 8 A. Baur. 12921 

Flamm, Das älteste kath. Kirchenbuch 
Badens. (Zt. G. Oberrh. N. F. 30, 109f.) [2922 

Krollmann, 2 Lieder aus d. Russenkriege 
in Livland nz um 1562. (Altpr. Monatsschr. 52, 
199-203.) [2923 

Baerent, Entsatz v. Wenden Okt. 1578. 
(Sitzungsberr. Ges. G. Ostseeprov. Bußl.’12, 
371-80.) 12924 

Bechtold, A., Wahrheit u. Dichtg. im Simpli- 
cissimus. (Zt. G. Oberrh. N. F. 30, 382-409.) [2925 


Roth, F. W. E., Joh. zu Wege, e. Contro- 
versist d. 16. Jh. (Theol. Arb. a. d. rhein. 
wiss. Prediger-Ver. N. F. 15, 40-46.) [2926 

Krabbel, Paul Skalich. Lebensbild a. d. 
16. Jh. (Geschichtl. Darst. u. Qn.; hreg. v. 
Schmitz-Kallenberg 1.) Münst.: Borgmeyer 
& Co. xjx, 211 8.6 M. (xvj, 109 S.: Münst. 
Diss.) [2927 

Rörig, Beitrr. z. Polit. d. Grafen Johann VI., 
d. Älteren, v. Nassau-Dillenb. m. besond. 
Berücks. sein. Tätigkeit in d. Niederlanden 
Herbst 1577 bis z. Abschl. d. Utrecht. Union 
23. Januar 1579. Bonn. Diss. 16. 89 8. 12928 
~. Schrevel, de, Le Traité d’alliance conclu 
en 1339 entre la Flandre et le Brabant re- 
nouveleE en 1578. (Mélanges d’hist. off. à 
Ch. Moeller 2, 207-51.) [2929 

Mantel, Anteil d. ref. Schweizer amNävarres. 
Feldzug v. 1587. Der sog. Tampiskrieg. (Jahrb. 
Schweiz. G. 40, 1-52.) [2930 

Löbl, Das Beitergefecht b. Sissek 22. Juni 
1593. (Mitt. Inst. Ost. G. Ergbd. 9, 767- 
87.) 12931 


Goldschmidt, H., Tapfere Abwehr e. spanisch. 
Uberfalls auf tingen. (Düsseld. Jahrb. 27. 
288-90.) 12932 


Setterl, Die Ligapolitik d. Bamberg. 
Fürst bisch. Joh. Gottfr. v. Aschhau- 
sen 1609-17. (72. Ber. u. Jahrb. 14%/ 15 
d. Hist. Ver. "Bamberg, 23-122. 73, 
57-101. Würzb. Diss. 16.) [2933 


Zeit der Reformation, Gegenreformation u. des 80jähr. Krieges, 1517-1648 *03 


Kolshorn, Die Vor-G. d. Vermählg. 
d. Tochter d. Kurf. Joh. Sigismund v. 
Brandenb. Markgräfin Anna Scphia 
(1598-1659). Beitr. z. Jül.-Clev. Erb- 
folgestreit 1609-14. (Sep. a.: Düsseld. 


Jahrb. 27, 1-144.) Düsseld.: Schmitz. 


& O. 3 M. (80 S.: Greifsw. Diss. 


14.) 2934 
Rez.: Zt. Aach. G.-Ver. 37, 404-6 Schu- 
macher; Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 107 Schuster. 
Merbach, Wallenstein in d. Mark Brandenb. 
(Brandenburgia 23, 12-16; 17-20.) [2935 
Henner, E. Soldatenleben a. d. Zeit d. 303. 
Krieges: Feldmarsch. Ernst Albr. v. Eberstein. 
(Arch. Hist. Ver. Unterfrank. 57, 77-90.) [2936 
Wieris, E. Gesandtschaft d. Reichsstadt 
Goslar an Wallenstein nach Aschersleben 
1626. (Zt. Harz-Ver. 48, 56-61.) 12937 


Zum Winkel, Die Schlacht b. Lieg- 
nitz. 13. V. 1634. (Zt. Ver. G. 
Schles. 50, 28-56.) [2938 


Hirn, J., Erzhrzg. Maximilian, d. 
Deutschmeister, Regent v. Tirol. Bd. 


Innsbr.: Vereinsbuchh. jx, 544 8. 
10 M. [2939 
Rez.: Hist. Jahrb. 37, 452-59 Turba. 


Mayr, Thom., Einrichtg. u. Tätig- 
keit d. tirol. Religionsagenten 1607-65. 
(Forsch. G. Tirols 13, 37-86; 90- 


120.) [2940 

Martin, Ch., Les protestants anglais réfugiés 
à Genève au temps de Calvin 1555-60. Gen.: 
Jullien x, 354 S. 7 fr. 50. 12941 

Theobald, Der Religionsprozeß geg. d. bayer. 
Marschall Pankraz v. Freiberg 1561. (Beitrr. 
Bayer. Kirch.-G. 21, 64-72; 108-23; 157-69.) 
— Bürckstimmer, Die Beziehgn. v. D. Jac. 
Andreae zu Dinkelsbühl. (Ebd. 202-5.) — 
H. Clauß, Weigelianer in Nürnberg. (Ebd. 
267-71.) 12942 

Wagner, E., Schicksale d. Reichsstadt 
Schwäb. Gmünd währ. d. 30j. Krieges. (Württb. 
Vierteljhfte. 24, 123-217.) [2943 

Henche, Herm. Nauraths Vogteibeschreibg. 
v. Ems anno 1646. (Nass. Ann. 43. 219-33.) [2944 

Forsthof, Die kirchl- Vergangenheit d. 
Niederrheins u. ihre Erforschg. (Monatshfte. 
Rhein. Kirch- G. 10, 97-107.) Betr. d. Veröf- 
fentlichgn. v. Simons. — Ders., Amtsanweisg. 
f. d. Pfarrer in Mülheim a. d. Rubr 1594. (Ebd. 
9, 353-68.) — Notscheidt, Die Papst- G. e. 
rhein. Pfarrers (W. Hüls). (Ebd. 49.56. 12945 


Pasture, Le placard d’heresie du 31 déc. 1609: 


sa portée jurid. et son application pend. le règne 
des archiducs Albert et Isabelle 1609-33. (Mé- 
langes d' hist. off. à Ch. Moeller 2, 301-10.) [2946 

Komp, Der Fuldaer Fürstabt Balthas. 
v. Dermbach u. d. Stiftsrebellion v. 1576. 
Nebst einig. bish. ungedr. Aktenstücken hrsg. 
v. Greg. Richter. Fulda: Fuld. Aktiendr. 
103 8. 1 M. 50. 12947 

Richter, Greg., Zur Reform d. Abtei 
Fulda unt. d. Fürstabte Joh. Bernh. 
Schenk v. Schweinsberg (1623-32) 
nebst Anhg.: Das Proprium Sancto- 
rum Ecol. Fuldensis seit d. Anfange 
d. 17. Jh. (6 v. Nr. 2298.) 


233 S. Fulda: Aktiendr. 4 M. [2948 


Rez.: Zt. Ver. Hess. G. 49, 331-33 Veit; 
Arch. Kath. Kirchenrecht 96, 647 Müssener. 
Blau, L., La communauté cathol. de Ham- 
bourg en 1624. (Melanges d’hist. off. & Ch. 
Moeller 2, 311-17.) 12949 
Schmi midt, Berth., Rechtsstreit um d. Reußen- 
land 1555-62. (Festschr. f. Schäfer 457-99.) [2950 
Mendner, Die Herrsch. Burgk bis zu ihr. 
Anglıederg. an d. Haus Reuß Greiz 1596/1616. 
(Erl. Diss.) Lpz.: F. Schneider. 95 S. 3 M. [2951 
Müller, Geo., Dresden im 30j. Kriege. (N. 
Arch. Sächs. G. 36, 246-56.) — E. 8 
Desgl. (Mitt. Ver. G. Dresd. 24 u. Lpz. Diss. 
140 8. [2952 
Rehmann, Wie e. Markgraf zu Brandenb. 
kath. werden sollte. (Schrr. Ver. G. Neumark 
33, 183-90.) Vgl. 09, 3372. [2953 
Wehrmann, Beziehgn. pomm. Fürsten zu 
Florenz. (Balt. Stud. N.F. 18; 57-81.) [2954 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
schluß von Religion und Kirche). 


Ständeakten, Kurmärk., a. d. Re- 
gierungszeit Kurf. J oachims II. Hrsg. 
v. Friedens burg (s. 13, 4068). Bd. 
2:1551-71. (Veröff, d. ver. f. G. d. Mark 


Brandenb.) 16. XL, 804 S. 24 M. [2955 

Rez. v. 1: Vjschr. Soz.-G. 13, 205-7 Gold- 
schmidt; Jahrb. Brandb. Kirch.-G. 13, 186f. 
Kawerau. 


Löbl, Der Sieg d. Fürstenrechtes 
auch auf d. Gebiete d. Finanzen vor 
d. 30j. Kriege. (Staats- u. sozial wiss. 
Forsch. 187.) Münch. u. Lpz.: Duncker 


& H. 16. 134 S. 3 M. 50. [2956 

Rez.: Jahrbb. Nat. ök. 107, 696-99 Gold- 
schmidt; Hist. Jahrb. 38, 389£ K. O. Müller. 
Gött. Gel. Anz. 17. 478 f. Tezuer. 

Löbl, A. H., Landanlage u. Kir- 
chengut im 16. Jh. (Vjschr. Soz.-G. 
13, 477-554.) [2957 

Loserth, Zur Frage d. Aufrichtg. e. allg. 
Polizeiordng. in Mähren 1542. (Zt. Dt. Ver. 
G. Mähr. 19, 1-6.) [2958 

Marneffe, de, La Secrstairerie d'Etat allem. 
aux Pays-Bas. (Melanges d’hist. off. & Ch. 
Moeller 2, 141-48.) [2959 

Stadtordaung v. Sigmaringen; hrsg. u. erl. 
v. Hebeisen. (Mitt. Ver. G. Hohenzoll. 47/49, 
53-113. 12960 

Ratsordnung d. J. 1647. (Hannov. G. bll. 11 
411-13.) [2961 


Zollikofers, B. u. D. Studers Ge- 
sandtschaftsberr. Hrsg. v. Wart- 
mann. Beitr. z. schweiz. Handels-G. 
a. d. Arch. d. kaufmänn. Direkto- 
riums St. Gallen. (Progr. d. Städt. 
Handelshochsch. St. Gall. 13-15.) 
St. Gall.: Weiß. LxIj, 179 S. [2962 

Focke, Seefahrtenbuch d. Brüning 
Rulves. (Brem. Jahrb. 26, 91-144 )[2963 

Urkundenbuch z. G. d. Mansfeld. 
Saigerhandels im 16. Jh. Bearb. v. 
Möllenberg. (47 v.Nr. 2300.) Halle: 


Hendel. xıj, 835 S. 20 M. [2964 
Schrötter, G., Neuburg a.D. als Handels- 
stadt. (Korr. bl.Gesamt-Ver. 63, 165-72.) [2965 


+94 


Wätjen, Zur G. d. Tauschhandels an d. Gold- 
küste um d. Mitte d. 17. Jh. (Festschr. f. 
Schäfer 527-63.) [2966 

Hampe, Th., Beitrr. z. G. d. Buch- u. 
Kunsthandels in Nürnberg (s. 14, 1590). 2: 
Paul. Fürst u. sein Kunstverl. (Mitt. Germ. 
Nationalmus. 14/15, 1-127.) — H. Lorenz, 
Beitrr. z. G. d. Leipz. Buchhandels im 16. u. 
17. Jh. (Lpz. Diss.) Lpz.: Verf. 87 S. 1 M. 50. [2967 

Wolff, W., Inwieweit sind wir imstande, d. 
Besitz, Ertrag u. Geldwert d. im 16. Jh. i. 
Hess.-Kassel säkular. Stifts- u. Klostergüter 
auf Grund d. vorhand. Urkk. festzustellen ? 
(Zt. Ver. Hess. G. 48, 188-202.)' [2968 

Vogts, Das Besitztum e. Kölner Patriziers 
a. d. J. 1586. (Beitrr. Köln. G. 1, 131-67.) [2969 


Krieg, L., Die „Erfindung“ d. Berth. 
Holzschuher. E. Finanzreform d. 16. Jh. 
[2970 


(Vjschr. Soz.-G. 13, 612-19.) 


Schäfer, Rud., Die Geltg. d. kanon. Rechts 
in d. ev. Kirche Ditlds. im Ref.-Zeitalt. Jen. 
Diss. 51 8. Vgl. Nr. 2530. 12971 

Neide, Geo. Ulrichs Urfried. (Schrr. Ver. 
G. Neumark 34, 1-18.) [2972 


Fehr, Vom Lehnsheer zum Söldnerheer. 
(Zt. Sav.-St. 36, G. A., 455-58.) 12973 
Stein wenter, Das Reiterrecht d. steirisch. 
Gültpferdrüstung 1605. (Zt. Hist. Ver. Steierm. 
13, 1-116.) 12974 


Fierens, Les ambitions de la faculté des 
arts de Louvain au début du 16. siècle. (Me- 
langes d’hist. off. & Ch. Moeller 2, 56-68.) — 
Collard, La pédagogie de Sturm. (Ebd. 149- 
67.) [2975 

Schwabe, Die Zwickauer Schulordnung d. 
Rektors Esrom Rüdinger 1550. (N. Jbb. 
Klass. Altert. 36, 293-318.) [2976 

Jongh, de, Renseignements inéd. sur les 
humanistes de Louvain 1522-28. (Melanges 
d’hist. off. à Moeller 2, 69-81.) [2977 

Didier, Nikol. Mameranus. E. Luxemb. 
Humanist d. 16. Jh. am Hofe d. Habsburger. 
(Diss. Freib. i. Schw.) Freib.: Herder. xv, 
330 8. 6 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’16, Nr. 18 
Hasenclever; Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 15 Bos- 
sert; Ann. Hist. Ver. Niederrh. 99, 204-6 
Greven. Hist. Jahrb. 88. 630f. E. König. [2978 

Kaiser, Hans, Aus d. letzt. Jahren d. Beatus 
Rhenanus. (Zt. 0. Oberrh. N. F. 31, 30-52.) [2979 

Götze, E., Adam Puschmann. (Zt. Dt. 
Philol. 46, 84-87.) [2980 

Hauffen, A., Fischart-Studien (s. 13, 
4101). 15: Bildungsreise u. philos. Studien 
in Paris u. Straßb. 16: Rechtsstudien in 
Siena, Straßb. u. Basel. (Euphorion 20, 332- 
56. 21, 463-90; 681-95.) — Bob, Fischarts 
Nachleben in d. dt. Lit. Straßb. Diss. 1188. [2981 

Spangenberg, Woifh., Anbind- oder Fang- 
briefe; hrsg. v. F. Behrend. (262. Publ. d. Litt. 
Ver. in Stuttg.) Tübing. 14. xvj, 249 8. [2982 

Henrich, Die lyr. Dichtgn. J. Baldes. (Qu. 
Forsch. Sprach- u. Kult.-G. 122.) Straßb.: 
Trübner. jx, 233 S. 6 M. 50. [2983 

Wölfflin, Die Architektur d. dt. Renais- 
sance. (Akademierede.) Münch.: Franz 14. 
16 S. 60 Pf. [2984 

Ehrlich, Die Dessauer Schloßbauten bis z 
Ausgang d. 16.Jh. Dresdn. Diss. 14. 4. 
71 8. [2985 

Mannewitz, Das Wittenberg. u. Torgauer 
Bürgerhaus vor d. 30j. Kriege. Dresd. Diss. 
14. 4°. 95 8. [2986 

Nägele, Die Bronze-Epitaphien in Meß- 
kirch u. ihre Meister. Beitrr. d. G. d. Renais- 


Bibliographie Nr. 2966—3082. 


sance in Baden, Hohenzoll. u. Württemb. (Frei- 
burg. Diözesanarch. N. F. 16, 167-200.) [2987 

Falke, v., Pet. Flötner u. d. süddt. Tisch- 
lerei. (Jahrb. Preuß. Kunstsammign. 37, 121- 
45.) [2988 

Niedecken - Gebhart, Neues Aktenniaterial 
üb. d. englisch. Komödianten in Dtld. (Eupho- 
rion 21, 72-85.) [2980 


Schröder, Erw., Das hist. Volkslied d. 305. 
Krieges. Marb. Diss. 16. x, 169 S. 12990 
Reinfried, Auszüge aus d. Hexenprozeß- 
Protokollen d. Amts Bühl 1628 u. 1629. (Ale- 
mannia 43, 1-21.) 12991 
Schüßler, Sendgerichts-Protokolle d. 16. Jh. 
aus d. Gemeinden Ende, Herdecke, Volmar- 
stein u. Wengern. (Jahrb. Ver. Ev. Kirch.- 
G. Westfal. 16, 93-113.) : [2992 


6. Vom Westfäl. Frieden bis zum 
Tode Karls VI. und Friedrich 


Reineccius, Henric., Annalen. Hrsg. 
v. Frz. Weber. (Balt. Stud. N. F. 18, 


83-115.) [2993 

Verlauff, Histor., dessen, was sich in d. 
Hintern Graffschaft Sponheim, insbes. zu 
Wolff, Denkwürdiges zugetragen, 1677-1709. 


Zum Druck beförd. durch H. A. Grimm. 


(Trier. Chron. N. F. 12, 75-89.) [2994 


Christ, G., Der Bergsträßer Bezeß 1650. 
(Mannh. G.bll. 16, 102-14; 127-33.) — Ders., 
Die Schirmverträge d. Kurfürst. Carl Ludw. 
v. d. Pfalz m. d. Reichsstädten Worms u. 
Speyer. (Ebd. 17, 11-17; 41-45.) 12995 

Heuberger, Zeugenaussagen üb. d. erste 
Schlacht b. Vilmergen. (Anz. Schweiz. d. 
N. F. 12, 209-12) (2996 


Rille, Aus d. Briefwechs. d. Kurt, 
Philipp Wilhelm v. d. Pfalz m. d. 
Fürst. Ferdinand v. Dietrichstein 
1681-90 üb. d. ungar. Aufstand, d. 
groß. Türkenkrieg u. d. franz. An- 
griffe auf Dtlds. Westgrenze. (Zt. 


Dt. Ver. G. Mähren 19, 192-247.) [2997 

Huber, A., Gutachten d. Basler jurist. 
Fakult. üb. Teilnahme Basels an e. Bündnisse 
m. England. (Basler Zt. 14, 335-50.) [2998 


Akten z. G. d. bayer. Bauernauf- 
standes 1705/06, hrsg. v. Riezler 
u. v. Wallmenich (s. 14, 4034). 3. 
(Schluß-) TI.: Verhörsprotokolle, Tage- 
bücher u. Berr. v. Augenzeugen; 
Nachtrr. z. 1. u. 2. TI. (Abh. d. 
Münch. Akad. 29, 1.) 254 S. 10 M. [2999 

Aus d. Briefen d. Herzogin Philip- 
pine Charlotte v. Braunschw. 1732- 
1801. Mitg. v. Droysen. 1: 1732-68. 
(= Nr. 2299.) Wolfenb.: Zwißler 16. 


222 S. 4 M. [3000 
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 86 Lerche. 


Urkunden u. Aktenstücke z. G. d. 
Kurf. Friedr. Wilh. v. Brandenb. (s. 14, 
1624). 21: Polit. Vhdlgn. 13. Bd., hrsg. 


v. Ferd. Hirsch. 458 S. 23 M. [3001 
Rez.: Lit. Zbl. 17. Nr. 40 Penner. 


Vom Westfäl. Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedr. Wilhelms I., 1648-1740 495 


Voigt, Chr., E. holländ. Huldigungsgedicht 
auf d. Gr. Kurfürsten. (Hohenz. Jb. 18, 38- 
51.) — —— 13002 
Neuber, Der schwed.-poln. Krieg u. 
d. öst. Politik 1655-57. (Prager Stud. 
a. d. Gebiet d. G.wiss. 17.) Prag: 
Rohlitek & S. 16. 150 S. 2 M. [3003 

Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 191 f. Levinson. 

Japiske, Johan de Witt (Nederl. 
hist. biblioth. 9.) Amsterd.: Meulen- 
hoff. 359 S. 5 fl. 90. [3004 

Gie, S. F. N., Die Kandidatur Lud- 
wigs XIV. bei d. Kaiserwahl v. J. 

1658. (61 v. Nr. 9 u. Berl. Diss. 16.) 

Berl.-Wilmersdorf: Rothschild 16. 
108 S. (3 M. 20; Subskr.-Pr. 2 M. 
80.) [3005 
_ Bez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 106-10 Le- 
VInSOn. 

Preuß, Fr., Das Erbe d. schlesisch. 
Piasten u. d. Gr. Kurfürst. (Zt. Ver. 
f. G. Schles. 49, 1-40.) [3006 

Drossaers, Diplom. betrekkingen 
tusschen Spanje en de Republiek d. 
Vereen. Nederlanden 1678-84. Leid. 
Diss. 15. XIj, 172 8. [3007 

Barbar, Zur wirtschaftl. Grundlage 
d. Feldzuges d. Türken geg. Wien 
1683. (Wiener staatsw. Stud. 13, 1.) 
Wien: Deuticke 16. 45 S. (2 M. 50. 
Subskr.-Pr. 2 M.) [3008 

Überhorst, Der Sachs.-Lauenburg. 
Erbfolgestreit bis z. Bombardement 
Ratzeburgs 1689-93. (126 v, Nr. 2.) 
Berl.: Ebering. 171 S. 7 M. 50. (Tl. 2 


u. 3: Berl. Diss. 14. 71 S.) [3009 
Rez.: Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16, 143-45 


Büttner. 
© P Hof u. Politik August d. Starken 
(s. Nr. 1535). TI. 2. Friedl. Progr. 66 S. 
Rez.: N. Arch. Sachs. G. 37, 399 Kaphahn. [3010 
Peters, W., Die Franche-Comté, 
Neuchätel u. d. oranische Sukzession 
in d. Plänen d. preuß. Politik währ. 
d. span. Erbfolgekrieges. (Forsch. 
Brandb. Pr. G. 28, 83-138; 423-74.) 


Kap. 7-12: Berl. Diss. 61 S. [3011 
Hahne, O., Besetzg. d. Hrzgts. Braunschw. 
durch cellisch-hannov. Truppen 1702. (Braun- 
schw. WA 16, Nr. 1f.) 13012 
Platt, Fr „ Übergabe Breisachs an d. Fran- 
zosen 1703 u. d. Graf Marsigli. (Alemannia 43, 


85-110.) [3013 
Droysen, Graf Seckendorff u. Kronprinz 
Friedrich. 


(Forsch. Brandb. Pr. G.28, 475- 
[8014 


Beyrich, Der geheime Plan d. kur- 
sächs. Räte z. öst. Erbfolge v. J. 1738. 
(N. Arch. Sächs. G. 37, 56-67.) [3015 


Meyer v. Knonau, Die eidgenöss. Besatzung 
in d. eichastadt Lindau im span. Erbfolge- 
krieg. (Schrr. Ver. G. Bodensee 44, 40-49.) [3016 

Schrörs, Die Berufskämpfe d. Kurf. Jos. 
Clemens. (Ann. Hist. Ver. Niederrh. 98, 1-28.) 


— Ders., Kurf. Jos. Clemens u. Madame 
de Ruysbeck. (Ebd. 97, 1-77.) [3017 
R., Die Prinzessin v. Ahlden 

u. Graf Phil. Chr. v. Königsmarck. 
(Zt. H. Ver. Nieders. ’15, 55-90.) [3018 
Voigt, Chr., Die Beziehungen d. Gr. Kur- 
fürsten zu d. Stadt Amsterdam. (Hohenz. 
Jahrb. 19, 182-205.) — Droysen, Vom Hofe 
König Friedrichs I., 1709-11. (Ebd. 62-80.) [3019 


Innere Verhältnisse. 


Hirsch, Ferd., Die Erwerbg. v. 
Lauenburg u. Bütow durch d. Gr. 
Kurfürsten u. d. Errichtg. d. dort 
Verwaltg. (Forsch. Brandb. Pr. G. 28, 
527-51.) [3020 

Sommerfeldt, Eulenburgs Verwaltung d. 
preuß. Münze zu Königsberg 1656-60. (Ebd. 
317-25.) [3021 

Ranke, E. v., Das Fürstentum 
Schwarzburg-Rudolstadt zu Beginn 
d. 18. Jh. Der Landstreit geg. d 
fürstl. Willkür vor Reichskammer- 


gericht u. Reichshofrat. Hall. Diss. 
138 8. [3022 
Schwinkowski, Die Reichsmünz- 


reformbestrebungen 1665-1670 u. d. 
Vertrag zu Zinna 1667. Mit Berücks. 
d. obersächs. Münz- u. Geld-G. 
(Vierteljschr. Soz.-G. 14, 1-87.) Sep. 
Stuttg.: Kohlhammer 16. 2 M.20.[3023 

Rez.: Jbb. Nat. ök. 108, 256 f. Friedens- 
burg. Jb. Gesetzgebg. 41, 1032-34 v. Schröt- 
ter; Hirt. Zs. 118, 167f. W. M. 

‚Peez, v., Alte serbische Handels- 
beziehgn. zu Wien. (Mitt. Inst. Ost 


G. 36, 498-510.) [3024 

Freytag, R., Wald- u. Jagdfronen d. Amts- 
untertanen zu Vogtsberg u. Plauen u. der. 
Ablösg. 1681. (Mitt. Alt.-Ver. Plauen 25, 
62-91.) [3025 


Thum, Rekrutierg. d. sächs. Armee unt. 
August d. Starken 1694-1733, 8s. 13, 1660. 
Rez.: N. Arch. Sächs. G. 36, 135-10 Haake 
u. Erwiderg. v. Th. m. Antw. v. H. ebd. 37, 
177-79 [3026 

Himmelreich, Werbungen Kg. Friedr. Wil- 
helms I. in d. Grafsch. Solms-Braunfels, 1719- 
/39. (Mitt. Wetzlar. G.-Ver. 5, 56-58.) 13027 


Hollweg, Kurbrandenb. Kirchen- 
politik am Niederrhein 1672-83. (Zt. 
Berg. G.-Ver. 48, 1-104. 49, 1-94. 


104 S.: Bonn. Diss.) [3028 

Obser, Zur G. d. Klosters Salem im 17. Jh. 
(Zt. G. Oberrh. N. F. 31, 65-85.) — Frank- 
hauser, Klost. St. Peter im Schwarzwald 1739. 
(Ebd. 276-95.) [3029 

Fox, Zur G. d. Reichsabtei Weißenau. 
(Schrr. Ver. G. Bodensee 43, 25-37.) [3030 


Schornbaum, Zur G. d. Reformationsfestes. 
(Geschichtl. Stud. f. Hauck 260-67.) [3031 
Forsthof, Theod. Under Eyck in Mülheim 
a. d. Ruhr, 1660-68. (Monatshfte. Rhein. 


1 


*96 


Kirch.-G. 10, 33-66.) — Ders., E. verhäng- 
nisvoller Vertrag. Beitr. z. G. d. ref. Gemeinde 
Mülh. a. d. R. (Ebd. 193-206.) — Ders., E. 
dramat. Predigerwahlebd. (Ebd. 9, 65-128.) [3032 

Herrmann, R., Bedeutg. d. Herzogs Wilhelm 
Ernst v. Sachs.-Weimar (1683-1728) f. d. 
Weim. ev. Kirche. (Zt. Ver. Thür. G. N. F. 
22, 225-78.) 13033 

Jannasch, Erdmuthe Doroth. Gräfin v. Zin- 
zendorf, geb. Gräfin Beuß zu Plauen, ihr 
Leben als Beitr. z. G. d. Pietismus u. d. Brüder- 
gemeine dargest. Gnadau: Univ.- Buchh. 14. 
507 8. 8 M. TI. 1: 1700-1722. (8 v. Nr. 2108.) 


Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 25/26 Utten- 
dörfer; Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 203-7 
Haering. 13034 


Sommerteldt, Übertragung d. Pietismus von 
Halle a. S. nach Löbenicht-Königsberg (s. 13, 
4185). x G. Wegners theol. Gutachten v. 
27. Febr. 1700 u. d. Schilderg. d. Pietisten 
J. F. Bayer, Frühjahr 1710. (Zt. Kirch.-G. 36, 
123-53.) [3035 

Riemer, Zur Vor-G. d. Pietismus im Hrzgt. 
Magdeburg. (G.bll.Magdeb. 49/50, 251-89.) [3036 


Forsthoff, Schulverhältnisse am Niederrhein 
im 17. Jh. (Monatshfte. Rhein. Kirch.-G. 10, 
108-26.) [3037 

Oidtmann, v., Mart. Henriquez v. Streves- 
dorff u. seine Descriptio Coloniensis. (Ann. 
Hist. Ver. Niederrh. 97, 111-18.) Vgl. 11, 
1674. [8038 

Sommerfeldt, Die Altertumsforschgn. d. 
Historikers u. Linguisten Gottl. Bayer, f 1738. 
(Altpr. Mtschr. 52, 76-89.) 13039 

Bechtold, J. J. Ch. v. Grimmelshausen und 
Würzburg. (Arch. Hist. Ver. Unterfrank. 57, 
53-76.) — Trostler, Zur Quellen-G. d. Simpli- 
cissimus. (Euphorion 21, 695-702.) [3040 

Suchier, Hofgerichterat Dr. jur. Joh. Dan. 
Reyser (1640- -1712) als latein. Dichter. Beitr, 
2. Kenntn. d. akad. Gelegenheitspoesie in 
Dtid. Borna: Noske. 67 S. 1 M. 60. [3041 

Tietze, Wolfg. Wilh. Praemers Architektur- 
werk u. d. Wiener Palastbau d. 17. Jh. (32, 4 


v. Nr. 52.) Wien: Tempsky u. Lpz.: Freytag. 


2. S. 342-402. 12 M. 13042 

Maul, Mich. Willmann. Beitr. z. Barock- 
kunst Schlesiens. Berl. Diss. 14. x, 80 8. [3043 

Kainz, Osw. Oughers; Leben u. seine 
Werke. Beitr. z. G. d. fränk. Barockmalerei. 
(179 v. Nr. 51.) Straßb.: Heitz. xj, 160 S.; 
25 Taf. 12 M. [3044 

Berend, Fr., Nikol. Adam Strungk 1640-1700. 
Leben u. Werke, mit Beitrr. z. G. d. Musik 
u. d. Theaters in Celle, Hannov., Leipzig. 
Münch. Diss. Freiburg: Troemers. 247 S., 
10 Bl. Beil. 4 M. Rez.: N. Arch. Sächs. G. 
37, 173f. Wustmann. 13045 

Dietz, Meister Joh., d. Groß. Kurf. Feld- 
scher u. kgl. Hofbarbier. Nach d. alt. Hs. 
d. Kgl. Biblioth. zu Berl. z. erst. Male in Dr. 
gegeb. v. Consentius. (Schicksal u. Aben- 
teuer. 11.) Ebenhausen b. Münch.: Lange- 
wiesche- Brandt. 368 8. 1 M. 80. [3046 


Raab, Groß. Hexenprozes zu Geisling 
1689-91. (Vhdign. Hist. Ver. Oberpfalz 65, 
73-99.) [3047 


7. Zeitalter Friedrichsd.Großen, 
1740—1789. - 


Friedrichs d. Gr. ausgew. Werke. 
Übersetzg. Hrsg. v. Volz. Berl.: Hobbing 16. 
xvj, 335; 341 S. 10 M. [3048 

Friedrichs d. Gr. Werke, f. d. Gegenw. hrsg. 
u. übertr. v. Alb. Bitter. Mit Bildern v. 


In dt. 


Bibliographie Nr. 3033—3108 


A. 1 Menzel. Berl.: e 569; 18 A 
Lüscher, Friedr. d. Gr. im hist. kan 


Bern. Diss. 96 B. 

Hardenbroek, G. J. van, Gedenkschriften 
1747-87, uitg. door van der Meulen. 
(Werken uitg. door h. Hist. Genootsch. te 
Utrecht 3. 8., 36.) Amsterd. Joh. Müller. 
732 8. 13051 

Droysen, Aus d. Briefen d. Königin Sophie 
Dorothea (s. 14, 1630). Schl. (Hohenz.-Jb. 
18, 98-121.) 13052 

Pantenius, Briefe d. Prinzen v. Preuß. 
August Wilhelm an d. Sekretär d. Akademie 
d. Wiss. C. E. Darget 1753-56. (Altpr. Mteschr. 
52, 387-96.) 3053 

Rees, Aus d. Kriegstagebuch e. Soldaten 
d. Gr. Friedr. (Mtschr. Berg. G.-Ver. 16, 
50-54.) [3054 

Dreher, 3 unbekannte zeitgenöss. 
Schilderg. d. „Schlacht am Johannisberg b. 
Friedberg in d. Wetterau“ 1762, Aug. 30. 
Friedb.: Bindernagel. 23 S. 35 Pf. [3055 


Seeliger, H., Die Zeitungsberr. unt. 
Friedr. d. Gr. u. d. schles. Reisen d. 
Königs. (Zt. Ver. G. Schles. 49, 281- 


303.) [3056 
Voigt, F., Die Separatartikel zum Gottorper 
Vertrag 1768. (Mitt. Ver. hamb. G. Jg. 35. 
15, 227-31.) 13057 
Pick, 2 Briefe Friedrichs d. Gr. an d. Stadt. 
Aachen. (Zt. Aach. G.-Ver. 36, 171f.) 13058 


Pettenegg, v., Ign. Joh. Frhr. v. Waßner, 
e. kärntner. Diplomat d. 18. Jh. (Carinthia I. 
106, 14-19; 90-92.) [3059 

Kleinschmidt, A., Karl VII. u. Hessen (8. ’14, 
1725). Forts. (Oberbayer. Arch. 59, 31-54.) [8060 


Kalshoven, De diplomat. verhou- 
ding tusschen Engeland en de repu- 
blick d. Vereen. Nederlanden 1747-56. 
's Gravenh.: Nijhoff 16. 10, 268 8. 


2 fl. 90. [3061 
Klinkenborg, Materialien z. G. d. Geb. 
Staatsministers Grafen Karl Wilh. Finck v. 
Finckenstein. (Forsch. Brandb. Pr. 
563-74.) [3062 
Mann, Th., Friedr. d. Gr. u. d. große Koa- 
lition. (Sammlg. v. Schrr. z. Zeit-G. 15.) 
Berl.: 8. Fischer 16. 181 8. 1 M. Rez.: N. 
Jahrbb. Klass. Altert. 37, 416-23 Ueding. [3063 
Volz, Friedr. d. Gr. nach d. Schlacht b. 
Kunersdorf. E. Entgegng. (Forsch. Brandb. 
Pr. G. 28, 328-35.) Vgl. 13, 4243. [3064 
Markgraf, Gener. Tauentzien u. sein Denk- 
mal in Breslau. (Mitt. Stadtarch. Breslau 12, 
115-51.) [3065 
Knebel, K., Freiberg u. Umgebg. im Kriegs- 
jahr 1762. 2 Schlachten b. Freiberg. (Mitt. 
Freib. Alt.-Ver. 50, 1-43.) [3066 
Obser, Fr. K. v. Moser u. d. russ.-hess. 
Heiratsverhandlgn. v. 1773. (Zt. G. Oberrh. 
N. F. 28, 316-20.) [3067 
Droysen, Die braunschw. Truppen im nord- 
amerikan. Unabhängigkeitskriege. Aus d. 
Briefen d. Herzogin Philippine Charlotte v. 
Braunschw. (Jahrb. G.-Ver. Hrzgt. Braun- 
schw. 13, 145-59.) — P. Zimm Beitrr. 
2. Verständn. d. zwisch. Braunschw. u. Eng- 
land 9. Jan. 1776 geschloss. Subsidienvertrages. 
(Ebd. 160-76.) Vgl.: Braunschw. Magaz. 15, 
Nr. 1. [3068 
Obser, Kais. Josef II. in Karlsruhe. (Zt. 
d. Oberrh. N. F. 31, 1351.) [3069 


Zeitalter Friedrichs des Großen, 1740—1789 


Peters, Erw., Orientpolitik Friedrichs d. Gr. 
nach d. Frieden v. Teschen 1779-86, 8. 14, 
4129. Rez.: Forsch. Brandb. Pr. G. 28, 
607-10 Volz; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 9 Dopsch; 
Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 112 f. Putzner. [3070 


Böpple, Friedr. d. Gr. Verhältnis zu Würt- 
temb. Straßb. Diss. 91 8. [3071 
Polaczek, Der Straßburg. Stadtregulie- 
zungsplan d. Paris. Architekten Blondel 1765. 
(Zt. G. Oberrh. N. F. 30, 410-26.) 13072 
Kouwer, De Doelistenbeweging te Amster- 
dam in 1748. Utrecht. Diss. 14. 243 S. [3073 
Ruffert, Eine Neißer Sage. (Schles. G. bll. 
15, 64-67.) > [3074 


Innere Verhältnisse. 


Rosenmöller, Schulenburg-Kehnert unt. 
Friedr. d. Gr., s. 14, 4146. Rez.: Hist. Jahrb. 
36, 420 Löffler; Mitt. Hist. Lit. N. F. 3, 114-16 
Rachel; Hist. Vierteljschr. 18, 181-84 Walt. 
Schultze; Hist. Zt. 116, 510-12 Ziekursch. [3075 

Kaiser, J. B., E. Vasallen verzeichn. d. Metzer 
Bistums a. d. 18. Jh. (Jahrb. Ges. Lothr. G. 
26, 343-444.) | [3076 


Rehmann, Brenkenhoff. Züge zu e. Charak- 
terbilde. (Schrr.Ver.G.Neumark 34, 63-93.) [3077 

Küster, A., Kultivierg. d. Seidenbaues zu 
Calbe an d. Milde. (Jahresber. Altmärk. Ver. 
Vaterl. G. Salzwedel 41/42, 30-42.) [3078 

Reimann, E. P., Tabaksmonopol Friedrichs 
d. Gr., s. 13, 4281. Rez.: Jahrb. Gesetzgebg. 
38, 4, 517-19 Wolters; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 44 
Ziekursch; Mitt. Hist. Lit. N. F. 3, 196-201 
Walt. Schultze; Hist. Zt. 116, 507-10 Pan- 
tenius; Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 539-41 
Stieda. [3079 

Missalek, Vom oberschles. Handel zur Zeit 
Friedrichs d.Gr. (Oberschlesien 14, 151-54.)[3080 

Koch, Fr., Die Bromberger Kaufmannschaft 
1772-1806. (Hist. Monatsbll. Pos. 15, 97- 
106.) 13081 

Arnheim, Fr., Friedrich Wilhelm I., Friedr. 
d. Gr. u. d. Berliner Droschkenkutscher. 
(Hohenz.-Jahrb. 19, 225-28.) — P. Seidel, 
Friedr. d. Gr. und d. Berliner Sänftenträger. 
(Ebd. 228.) 13082 


Springer, M., Die Coccejische Justizreform, 
8. Nr. 1044. Rez.: Hist. Zt. 117, 82-88 Ziekursch; 
Arch. Öffentl. Recht 36, 372-75 Giese. [3083 
Coulin, Der Emser Kongreß d. J. 1786. 
Beitr. z. G. d. Kirchenrechts d. Aufklärungs- 
zeit. (Dt. Zt. Kirchenrecht 3. F., 21, 1-79.) [3084 


Holzknecht, Ursprg. u. Herkunft d. Reform- 
ideen Kaiser Josefs II. auf kirchl. Gebiet, s. 
Nr. 1651. Rez.: Jb. Ges. G. Prot. Österr. 37, 
97. Loesche. — Entgegng. v. H. auf d. 
Bez. Voltelinis u. Erwiderg. v. V.: Zt. Sav.- 
St. 37, K. A., 486-91. 13085 


Ebner, Die Krönung d. Wallfahrtsbildes 
von Maria Plain b. Salzburg. (Stud. u. Mitt. 
z. G. d. Bened.ordens N. F. 5, 107-16.) [3086 

Heß, W., Die Verteidigungsschrift d. Banzer 
Benediktiners u. Bamberg. Universitätsprofes- 
sors J. B. Roppelt. Klösterl. u. naturwiss. 
Stimmungsbild a. d. Zeitalt. d. Aufklärg. 
(Stud. G. Bened.ordens N. F. 5, 403-81.) [3087 

Krebs, E., Das Visitationsprotokolld. Klosters 
Wonnental v. J. 1755. (Ebd. 4, 516-23.) [3088 

Terlinden, La réception de la princesse Marie 

égonde de Saxe au chapitre noble de 


97 


Munsterbilsen 1766-71. (Mélanges d hist. off. 
à Ch. Moeller 2, 424-53.) — Gits, Quelques 
réformes de l'empereur Joseph II. concern. 
les chapitres nobles de filles aux Pays-Bas 
autrich. (Ebd. 454-69.) [3089 


Gabriel, Die Theologie W. A. Tellers. (Stud. 
z. G. d. neuer. Protest. 10.) Gieß.: Töpelmann. 
91 S. 2 M. 60. Rez.: Zt. Kirch.-G. 36, 244f. 
Lindau. [3090 
Jegel, Relig. Reisepaß a. d. Ende d. 18. Jh. 


(Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 21, 271-75.) 13091 
Michel, K., Die hessische Festtagsordnung 


v. 19. Jan. 1771. Ihre Entstehg. u. Aufnahme 
im Volk. (Arch. Hess. G. 11, 123-46.) [3092 

Rotscheidt, Statist. d. ref. Gemeinden d. 
Hrzgts. Berg 1773. (Mthfte. Rhein. Kirch.-G. 
9, 250.) [3098 

Hoffmann, Geo., Herm. Dan. Hermes, d. 
Günstling Wöllners, 1731-1807. (Aus: Korr. bl. 
Ver. G. Ev. Kirche Schlesiens.) Bresl.: Ev. 
Buchh. 14. 158 S. 2 M. Vgl.: Korr. bl. Gesamt- 
Ver. 62, 161-84. 13094 

Konschel, Der junge Hamann nach sein. 
Schriften u. Briefen im Rahmen d. lokalen 
Kirch.-G. (Schrr. d. Synodalkomm. f. ostpr. 
Kirch.-G. H. 18.) Königsb.: Beyer. 143 8. 
2 M. 25. 13095 


Schwarz, Walt., Kant als Pädagoge. (Manns 
pädag. Magaz. H. 607.) Langensalza: Beyer. 
173 8. 2 M. 25. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, 
Nr. 18/19 Buchenau. [3096 

Bock, Alfons, Die bayer. Schulordngn. v. 
J. 1774 u. 1778. (Pädag. Quellenschrr. 
H. 3.) Münch.: Schnell 16. 61 S. 1 M. [3097 

Mauel, Die kurköln. Normalschule in Bonn. 
(Beltrr. z. Köln. G. 1, 292-302.) 13098 

Schüller, A., Die Volksbildg. im Kurfürstent. 
Trier zur Zeit d. Aufklärg. Die Anfänge d. 
modern. Volksschule (s. 13, 4309). Schluß. 
(Trier. Jahresber. N. F. 5, 43-90. 6, 38-157.) [3099 


Pieper, A., Klopstocks „ Dt. Gelehrtenrepu- 
blik.“ Hall. Diss. 79 8. [3100 
Hagenbring, Iselins Geschichtsphilosophie. 
(Hist. Vierteljschr. 17, 465-88.) [3101 
Thallöozy, v., Joh. Christian v. Engel u. 
seine Correspondenz 1770-1814. Münch. u. 
Lpz.: Duncker & H. 139 8. 3 M. 50. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 12 Wilh. Bauer. [3102 
Weber, P. X., Dr. Mor. Ant. Kappeler 1685- 
1769. (Geschichtsfreund. 70, 157-249.) [3108 


Suchier, Die Mitglieder d. Dt. Gesellsch. 
zu Götting. 1738-55. (Zt. H. Ver. Niedersachs. 
16, 44-124.) — Grußendorf, Die Helmstedt. Dt. 
Gesellsch. (Braunschw. Magaz. 16, Nr. 4f., [3104 

Hill, Die dt. Theaterzeitschriften d. 18. Jh. 
(Forsch. z. neuer. Lit.-G. 49, 1.) Weimar: 
Duncker. 154 S. 8 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, 
Nr. 30 v. Weilen. [3105 

Stammler, Aus Gellerts Briefwechs. (Dt. 
Rundschau 16, Febr., 237-49.) — Ders., 
Gellert u. d. Univ. Wittenberg. (Thür.-sächs. 
Zt. 5, 250-52.) 13106 

Fittbogen, Klopstock der Patriot u. Revo- 
lutionär. (Dt. Rundschau 16, Febr., 192-216.) 
— Trippenbach, Briefe Kl.s an d. Frhrn. 
Achatz Ferd. v. d. Asseburg. (Euphorion 20 


u. 21.) 13107 
Wolff, Alfr., Der Toleranzgedanke in d. dt. 
Literatur zur Zeit Mendelssohns. Berl.: 


Mayer & M. 48 8. 1 M. Rez.: Lit. Zbl. 16, 
Nr. 2 tz.; Dt. Lit.-Ztg‘ 16, Nr. 11 Michae- 
Iis. 13108 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916/18. 2. Bibliographie 7 


*98 
827- 


Morris, Goethe-Lit. 
[3109 


) 

Carl August. Darstellgn. u. Briefe 
z. G. d. weimar. Fürstenhauses u. 
Landes. I. A. d. Grhrzgs. Wilh. Ernst 
z. Hundertjahrfeier d. Grhrzgts. hrsg. 
v. E. Marcks. 4. Abt., Bd. 1 u. 2: 
Brief wechs. m. Goethe; hrsg. v. H. 
Wahl. 1: 1775-1806. 2: 1807-20. Berl.: 
Mittler. xvırj, 478; 479 S. 20 M. [3110 


(Euphorion 21, 
56 


Goethe u. Zelter, Brief wechs.; hrsg. v. M. 
Hecker (s. 14, 4177). 2: 1819-27. 612 8. 
5 M. 13111 


Jäger, M., Das Christentum Goethes. 
Friedewald -Dresd.: Aurora 16. 52 B. 2 M. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 12 Eck. — Fitt- 
bogen, G. als national. Dichter. (Dt. Rund- 
schau 15, Aug. u. Sept.) — W. Bode, Die 
Franzosen u. Engländer in G.s Leben u. Urteil. 
(Stunden m. G. H. 38/39.) Berl.: Mittler. 
179 8. 2 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 49 
Platzhoff. 13112 

Thieß, Fr., Die Stellg. der Schwaben zu 
Goethe. (16 v. Nr. 95.) Stuttg.: Kohlhammer. 
210 8. 3 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 5 
Maync. 13113 

Leitzmann, Schillerlit.: 11 u. 12. (Euphorion 
21, 816-30.) — Stammler, Neue Schiller-Lit. 
(N. Jbb. Klass. Altert. 35, 271-81.) — Ort- 
lepp, Sch.s Bibliothek u. Lektüre. (Ebd. 
375-406.) — v. Heigel, Zu Sch.s Gedächtnis. 
(Heigel, Dt. Reden 100-111.) — Lempp, Sch. 
(Religion d. Klassiker 7.) Berl.: Prot. Schriften- 
Verl. 154 8. 1 M. 50. — Birt, Schiller d. Poli- 
tiker im Licht uns. groß. Gegenw. Stuttg.: 
Cotta 16. 788. 80 Pf. Rez.: Mitt. Hist. Lit. 
N. F. 5, 34 Reich; Hist. Zt. 1 18, 169 Rapp. — 
Elsa v. Klein, Die frühest. Beziehgn. Sch.s zu 
Berlin. (Zt. Ost. Gymn. 67, 123-31.) 13114 

Müller, Herm., Schillers journalist. Tätig- 
keit an d. „Nachrichten zum Nuzen u. Ver- 
gnügen“. (Württb. Vierteljhfte. 24, 1-66 u. 
Münch. Diss.) — Leitzmann, Die Hauptquellen 
zu Sch.s Wallenstein. (Quenschrr. z. neuer. 
Lit.-G. 8.) Halle: Niemeyer. 136 S. 2 M. 50. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 27 Geyer. [3115 

Stammler, Matth. Claudius, d. Wandsbeck. 
Bothe. Beitr. z. dt. L.- u. Geistes-G. Halle: 
Waisenhaus. 282 8. 6 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
15, Nr. 48 Hock. Zt. Ges. Schlesw.- Holst. 
G. 45, 403-5 Hedemann-Heespen; Zt. Ver. 
hamb. G. 21, 217f. R. Kayser. — Loofa, 
Zum Gedächtn. d. Wandsb. Boten. (Theol. 
Stud. Krit. 15, 173-223; 273-366.) 
Gotha: Perthes 2 M. 13116 

Kleineibst, G. Ch. Lichtenbergs Stellg. z. 
dt. Lit. (Freie Forschgn. z. dt. Lit.-G. 4.) 
Straßb.: Trübner. 173 8. 5 M. (61 8.: Straßb. 
Diss.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 13 Stamm- 
ler. 13117 


Döbler, J. A. V. Thoman ‚Gen.-Feldmarsch.- 
Lieuten. u. Obrist d. oberrhein. Kreisinfant.- 
Reg. Pfalz- Zweibrücken, Architekt u. Ingen. 
im Erzstift Mainz (1695-1777). (Mainz. Zt. 10, 
1-57 u. Darmst. Diss.) — W. Deuser, E. Adels- 
hof d. 18. Jh. in Trier. (Trier. Chron. 13, 97 
103.) 13118 

Rübel, R., Chr. Ldw. Hautt, Hrzgl. Pfalz- 
Zweibrück. Baudirektor u. Kammerrat 1726- 
1806. Beitr. z. pfälz. Archit.-G. Dresd. Diss, 
14. 4. 43 8. [3119 

Seidel, P., Die Wohnräume Friedrichs d, Gr. 
in Schloß Sanssouci. Ergänzg. u. Nachtr. 
(Hohenz.-Jb. 19, 142-69.) Vgl. 12, 4033. [3120 


Bibliographie Nr. 8109—3175 


Hackmann, Das Schloß Bellevue u. seine 
Stellg. in d. Archit.-G. Berlins. Hall. Diss. 
95 8. 13121 

Haas, R., Joh. Geo. Schürer 1720-86. E. 
Beitr. z. G. d. Musik in Dresden. (N. Arch. 
Sächs. G. 36, 257-77.) 13122 

Kohfeldt, Die Ackermannsche Schauspieler - 
gesellschaft in Hannover 1768. (Euphorion 21, 
147-56.) [3123 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789—1815. 


Stern, A., Talleyrands Memoiren. (Stern, 
Reden usw. 260-94.) [3124 

Minola, Die Franzosen in Coblenz 1794-97. 
‚Aufzeichngn., hrsg. v. Cardauns. Coblenz: 
Goerres-Dr. 16. 196 8. 13125 

Rehmann, E. wiedergefund. Inschrift [betr. 
d. Gräfin Lichtenau]. (Schrr. Ver. G. Neu- 
mark 33, 167-82.) — Ders., Der Kampf um 
d. Besitztitel. E. Episode a. d. Leben d. 
Gräfin v. L. (Ebd. 34, 95-187.) 3126 


Rassow, Verhandlgn. üb. d. Vereini- 
gung d. ehem. schwed. Vorpommerns 
u. Rügens mit Preußen. (Pomm. 


Jahrbb. 16, 93-199.) [3127 

Piatt, Joh. Geo. Jacobis Bitte für Breisach 
u. d. nachbarl. Kaiserstuhlorte 1799. (Ale- 
mannia 43, 44-46.) 13128 

Bretholz, Brünner Brief v. 21. Febr. 1807 
m. Bemerkgn. üb. d. Schlacht b. Austerlitz 
v. 2. Dez. 1805. (Zt. Dt. Ver. G. Mährens 20, 
236-38.) 13129 

Marwitz, v. d., E. märk. Edelmann im Zeit- 
alt. d. Befreiungskriege. Hrsg. v. Meusel. 
Bd. 2, s. 14, 1835. Rez.: Dt. Rundschau 14, 
Mai, 291-98 v. Petersdorff; Dt. Lit.-Ztg. 14, 
Nr. 20 Neubauer.; Hist. Zt. 114, 137-43 Wahl; 
Mitt. Hist. Lit. N. F. 2, 185f. P. Goldschmidt. 
— Meusel, Aus Marwitz’ Memoiren: Zusam- 
menbruch d. pr. Staates 1806. (Dt. Rund- 
schau 162, 426-49. 163, 114-27; 357-96.) [3130 

Claußen, Br., In Berlin nach d. Schlacht b. 
Jena: Brief Jul. v. Voß’ an K. v. Altrock. 
(Mitt. Ver. G. Berlins 15, Nr. 7.) 13131 

Czygan, Aus d. Zeit d. Not vor 100 Jahren. 
I. Königsb. Progr. x, 104 8. 13132 

Kriegsgefangen in Metz 1807. (Braunschw. 
Magaz. 15, Nr. 3-5.) Aufzeichngn. d. Majors 
du Roi. 13133 

Windelband, Aus d. Briefen Frdr. Eichhorns. 
(Dt. Rev. 41, III-42, III.) (3134 

Dokumente a. Österreichs Krieg geg. Napo- 
leon. Hrsg. v. Zopf. (Öst. Biblioth. 6.) Lpz.: 
Insel-Veri. 16. 72 S. 60 Pf. (3135 

Pösinger, Kremsmünster im J.1809. Aus 
Beda Planks Stiftschronik hrsg. Progr.Kremsm. 
14. 23 8. [3136 

Kern, A., Briefe a. d. Zeit d. Reform u. d. 
Befreiung 1811-13, a. alt. Familienpapieren 
hrsg. (Schrr. Ver. G. Neumark 32, 51-88.) [3137 


Pflugk-Harttung,v.,BriefeBlüchersu. 
Gneisenaus an Thile 1812-16. (Forsch. 


Brandb. Pr. G. 28, 507-25.) [3138 

Granier, Aus d. Briefwechs. d. Kronprinz. 
Friedr. Wılh. u. d. Prinz. Wilh. mit ihr. Cousine 
Prinzess. Friederike v. Preuß. währ. d. Frei- 
heitskriege (s. 14, 4229). 3: 1815. (Hohenz.- 
Jahrb. 18, 28-37.) [3139 

Schuster, Geo., Aus d. Briefwechs. 
d. Prinzen Wilhelm d. Aelter. v. Preuß. 


u. sein. Gemahlin, d. Prinzess. Ma- 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 499 


rianne. (Ebd. 19, 206-24. 20, 105- 
35.) [3140 
Mack, Zur Regierungs-G. Hrzg. Friedr. 
Wilhelms v. Braunschw. Briefe e. Zeitgenos- 
sen. (Jahrb. G.-Ver. Hrzgt. Braunschw. 13, 
130-44.) [3141 
Alberti, Kriegsbriefe a. d. Befreiungskriegen, 
hrsg. v. R. Brieger, s. 13. 4408. Rez.: Hist. 
Viertel jschr. 17, 277-79 R. Schmitt; Lit. Zbl. 
15, Nr. 49 Pflugk-Hartt ung. 13142 
Ungedr. Kriegszeitg. vor 100 Jahren 

1813-15. (Neujahrsbl. d. Stadtbiblioth.: 15.) 
Zürich: Beer & Co. 36 8. 3 M. 13143 
Granier, Kriegstageb. d. schles. Husaren 
Jul. Berent 1813/14, s. 14, 1874. Berichtigung 
v. Laubert: Zt. Ver. G. Schles. 49, 344. [3144 
Beuve, L’invasion de 1814-15 en Champagne. 
(Rev. hist. de la révol. franç. 4, 451-58.) 2 Be- 
richte. — Vgl. Nr. 1725. 1314⁵ 
Schultz, Frz., Aus d. Stimmung d. Befrei - 
ungskriege. Brief Josefs v. Eichendorff. 
(Süddt. Monatshfte. 15. Apr., 134-41.) [3146 
Hu gelmann, Niebuhrs Erklärg. a. d. J. 1814 
üb. sein Verhältnis zu Preußen u. zu Däne- 
mark. (Hugelm.: Hist.-pol. Stud. 17-22.) Vgl. 
’97, 1657. [3147 
Fournier, Briefe vom Wiener Kongreß: 
Prinz Ant. Radziwill an seine Gemahlin Prin- 
zess. Luise v. Preußen. (Dt. Rundschau 163, 
411-28. 164, 56-77.) [3148 
Anderson, Eduard, Kriegstagebuch 1815. 
(Altpr. Monatsschr. 52 u. 53.) [3149 
Pflugk-Harttung, v., Belle-Alliance. 
(Verbündetes Heer.) Ber. u. Angaben 
üb. d. Beteiligg. dt. Truppen d. Armee 
Wellingtons an d. Gefechte b. Quatre- 
bras u. d. Schlacht b. Belle-All. Berl.: 


Eisenschmidt xv, 296 S. 3 M. [3150 
Rez.: Nass. Heimatbll. 19, 62f. Unzer; 
Lit. Zbl. 17, Nr. 13 v. Janson. 


Virck, H., Karl August u. d. dt. Politik. 
Weimar. Progr. 4°. 38 8. Rez.: Lit. Zbl. 17, 
Ir. 17 Bergsträßer. 13151 


Kü J., Ephraims Geheimsendg. 
nach Paris 1790/91. Beitr. z. Ka bi- 
nettspoliti Friedr. Wilhelms II. 
Gieß. Diss. 16. 59 8. (Vgl.: Dt. 


Rundschau 16, Febr., 171-91.) [3152 
Rez.: Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 541f. 
Windelband. 


Dalgren, Sverige och Pommern 
1792-1806. Statskuppen 1806 och 
dess förhistoria. (Diss.) Uppsala: 
Akad. bokh. 14. xvj, 186 S. 3 Kr. 50. 
(In dt. Bearbeitg.: Pomm. Jbb 17, 


1-191.) [3153 
Sehoop, Die Kriegsereignisse in u. um Düren 
1792-94. (Zt. Aach. G.-Ver. 36, 148-60.) [3154 


Lord, The second partition of Po- 
land: a study in diplom. history. 
Lond.: Milford 16. 616 S. 10 sh. [3155 

Jouan, La campagne de 1794-95 
dans les Pays-Bas. 1: La conquête de 
la Belgique. (Mai-Juill. 1794.) Publ. 
sous la direct. de la sect. hist. de l’état- 
major de l’armee. Paris: Fournier. 
XVII, 425 S. 12 fr. [3156 


Press. 10; 494 S. 2 Doll. 50. 


Kentenich, Einzug d. Franzosen in Trier 
1794. (Trier. Chron. 13, 62f.) [3157 
Lennhoff, E. Fürstenbundplan d. Frhrn. 
Hans v. Gagern a. d. J. 1794. (Dt. Revue 40, 
III, 230-33.) [3158 
Pélissier, Autour des négociations de Bale, 
Juillet-Sept. 1795. (Rev. hist. de la révol. 
franç. 4, 206-36.) 13159 
Averdunk, U bergang d. Franzosen üb. d. 
Rhein am Eikelskamp, b. Uerdingen u. b. 
Düsseldorf 5. u. 6. Sept. 1795. (Schrr. d. Duis- 
burg. Museumsver. 6, 37-72.) [3160 
Eggerking, Moreau als Feldherr in d. Feld- 
zügen 1796 u. 1799. (Berl. Diss.) Berl.: Ebe- 
ring 14. 878. 1 M. 80. [3161 


Oppliger, Neuenburg, d. Schweiz u. 
Preußen 1798-1806. (7, 3 v. Nr 5 u. 
Bern. Diss.) Zürich: Leemann & Co. 
125 8. 2 M. [3162 


Bez.: Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 542f. 
Hasenclever. 


Brandt, O., England u. d. Napoleon. 
Weltpolitik 1800-1803. (48 v. Nr. 
2100.) Heidelb.: Winter 16. xviij, 
231 S. 5 M. 60. — 2. verb. Aufl. Ebd. 
XX, 282 S. 5 M. (xrj, 34 S. Heidelb. 
Diss. unt. d. Tit. Genesis d. Frie- 
dens v. Amiens 1800-1801.) — Th. 
Ebbinghaus, Napoleon, England u. d. 
franz. Presse (35 v. Nr. 2097.) Münch. 
u. Berl.: Oldenbourg 14. xv, 211 8. 


5 M. (61 S.: Münch. Diss.) [3163 
Rez.: Hist. Zs 118, 96-103 Krauel; Dt. 
Lit.-Ztg. 15, Nr. 40 u. 17, Nr. 29 Platzhoff. 
Heigel, v., Auflehnung Europas geg. 
England vor 100 Jahren. (Heigel, Dt. Reden 
268-83.) — Müsebeck, Arndts Urteil üb. Eng- 
land u. engl. Politik. (Dt. Rs. 15, Aug., 
187-216.) i [3164 
Mette, Napoleon u. Moreau in ihr. Plänen 

f. d. Feldzug von 1800. E. Beitr. z. Strategie 
d. beiden Feldherren. (Berl. Diss.) Berl.: 
Trenkel. 82 S. 1 M. 20. [3165 
Uebergabe Mannheims a. d. Franzosen 
14. Maı 1800. (Mannh. G.bll. 15, 115f.) [3166 
Heigel, v., Zur Erinnerg. an d. Erhebg. 
‚Bayerns zum Königreich. (Heigel, Dt. Reden 
152-64.) [3167 
Kellinghusen, Der Einfall d. Majors 
Ameil in d. hamburg. Gebiet. (Zt. Ver. Hamb. 
G. 20, 13-27.) 13168 
„ M., Kleine Beitrr. z. Lebens-G. 
Speckbachers. (Forsch. G. Tirols 12, 166-80. 
269.) — Troger, Zur Stammtaf. Speckbachers. 
Progr. Hall 1. T. 17 8. 13169 
Hirn, Engl. Subsidien f. Tirol u. d. Emi- 
granten v. 1809, s. 14, 1920. Rez.: Zt. Ferdi - 
nandeum 3. F., 58, 464-66 Voltelini; Mitt. 
Inst. Ost. G. 37, 126-28 Prem. 13170 
Jaksch, v., Die Schleifung d. Klagenfurter 
Festungswerke durch d. Franzosen 1809. 
(Carinthia I. 106, 61-70.) 13171 
Mack, H., Beitrr. 2. G. Hrzg. Friedrich 
Wilhelms. (Braunschw. Magaz. 15, 49-53; 
97-101.) 13172 
Stern, A., Gneisenaus Reise nach London 
1809 u. ihre Vor- G. (Stern, Reden 295-345.) [3173 
Mülinen, v., Die schweiz. Grenzbesetzung 
1809. (Arch. H. V. Bern 22, 3, 141-242.) [3174 


Updyke, The diplomacy of the war 
of 1812. Baltim.: Johns Hopkins 
[3175 


7⁰ 


*100 


Stookhorner v. Starein, Zur Parallele d. 
russ. Kriegführg. v. 1812 u. 1915. (Nachtr. 
zu ’13, 1885.) Heidelb.: Winter. 14 S. 50 Pf. [3176 

Schwedisch-Pommern als Träger 
d. Kaisertums. E. Phantasie a. d. J. 1812. 
(Pomm. Jahrbb. 16, 201-9.) 13177 

Rößler, Die inner. Ursachen d. dt. Befrei- 
ungs kriege. Progr. Mähr.-Trübau. 8. 8-15. 
— Moppert, Vom Geist d. Erhebg. Preußens vor 
100 Jahren. (Schweiz. Theol. Zt. Jg. 32.) [3178 


1813-1815. Österreich in d. 
freiungskriegen (s. ’14, 4268). 10. 
(Schluß-) Bd.:Glaise v.Horstenau, 


Die Heimkehr Tirols. 148 S.2 M. [3179 

Rez.: Zt. Ferdinandeum 3. F., 58, 4691. 
Prem. 

Zweybrück, Österr. Staatspolitik u. liter. 
Stimmungen vor 100 Jahren. (Zweybr., Öst. 
Essays 281-94.) [3180 

Neupert, Körner mit d. Lützowschen Frei- 
korps im Vogtlande. (Mitt. Alt.-Ver. Plauen 
26, 275-83.) 13181 

Schultze, Maxim., Das 1. u. d. 2. Neumärk. 
Landwehr-Kavall.-Regim. (Schrr. Ver. G. 
Neumark 33, 1-165.) [3182 

Haedecke, Bernadotte u. d. Schlacht b. 
Denne witz, s. Nr. 1763. (Berl.: Schall & R. 
16. 1 M.) Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 169f. 
v. Friederich; Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 
543-46 Pflugk-Harttung. [3183 

Woringer, Eroberg. Kassels durch d. Rus- 
sen 30. Sept. 1813. (Mitt. Ver. Hess. G.’13/’14, 
27-34.) [3184 

Gruner, J.v., Die Zensur d. „Bheinisch. Mer- 
kur“ 1814-1816. (Westdt. Zt. 32, 465-71.) [3185 

Ketterer, Das Fürstentum Aschaffenburg 
u. s. U bergang an d. Krone Bayern. Aschaffenb. 
Progr. 276 8. 13186 


Egloffstein, Frhr. v., Carl August 
auf d. Wiener Kongreß. (= 2142.) 


Jena: Fischer. xj, 199 S. 5 M. [3187 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 17 v. Petersdorff; 
Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 36f. Dreyhaus; Lit. 
Zbl. 17, Nr. 17 Bergsträßer. 
Braun, Paul, Weimars Erhebg. z. Großherzog- 
tum 1815. (Thür.-sächs. Zt. 5, 167-96.) [3183 


Feuk, Sverige pa kongressen i Wien 
1814-15, ett bidrag till kännedomen 
om Karl Johans yttre politik. Lund. 


Diss. XXIIj, 351 8. [3189 
Rez.: Pomm. Jahrbb. 18, 197-99 Dalgren. 
Wendt, Schlesisches zum Wıener Kongreß. 

(Schles. G.bll. 15, 1-12; 26-39; 49-60.) [3190 
Übergang Neu-Vorpommerns u. Rügens an 

Preußen. (Pomm. Jahrbb. 16, 7-14.) [3191 
Görtz, v., Der fünftägıge Feldzug in Belg:en 

vor 100 Jahren. (Dt. Revue 15, Juli, 46-62.)[3192 
Oehlmann, E., Waterloo. (Hannov. G.bll. 

18, 225-92.) — Peßler, Dt. Waterloo-Erin- 

nergn. im Vaterländ. Museum d. St. Hannov. 

(Ebd. 293-338.) [3193 
Pflugk-Harttung, v., Hinter d. Schlacht- 

linie v. Belle-Allıance. (Hist. Jahrb. 36, 815- 

20.) [3194 
Stern, S., Juliane v. Krüdener. Erinnerg. 

an d. Tage d. Heiligen Allianz 1815. (Dt. 

Rundschau 15, Nov., 233-60.) 13195 


Hugelmann, Die Zurückbringung d. Ste- 
phanskrone nach Ungarn (1790) u. ihre weiter. 
Schicksale. (Hugelmann, FHist.- pol. Stud. 
3-9.) [3196 

Stifter, Adalb., Aus d. alt. Wien 1814. Wien: 
Hof- u. Staatsdr. 14. 2188. 20 M. 13197 


Bibliographie Nr. 3176—3253 


Reinhard, Ew., Karl Ldw. v. Haller. Lebens- 
bild a. d. Zeit d. Restauration. (Vereinsschr. 
d. Görres-Ges. 15, 2.) Köln: Bachem. 103 8. 
1 M. 50. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 11 
Bossert; Hist.-pol. Bil. 157, 761-72 Kosch. [3198 

Lüthi, Zum 5. III. 1798. Beitr. z. G. d. 
Helvetik. Bern: Stämpfli & Co. 16. 79 8. 
1 M. Rez.: Anz. f. schweiz. G. N. F. 14, 117f. 
Feller. [3199 

Hertling, Frhr. v., Beitr. z. G. d. Schwäb. 
Kreises. (Hist.-pol. Bl. 155, 517-33; 582-98: 
673-88.) [3200 

Scherg, Verkauf d. säkular. Domherrnhöfe 
in Würzburg. (Arch. Hist. Ver. Unterfrank. 
56, 1-71.) [3201 

Roth, J., 2 Schlettstadter B ıster 
in d. Revolutionszeit. Schlettst.: Bürckel 13. 
113, jx S. [3202 

Saarburg, Das Amt, beim Ausgang d. kur- 
fürstl. Zert. (Trier. Chronik 11, 161-73.) [3203 

Christ, G., Der abgesägte Freiheitsbaum in 
Zweibrücken. (Mannh. G.bll.16, 19-21:) [3204 

Reichert, H., Aufhebg. d. Vogtei u. Abtei 
Seligenstadt 1802. (Arch. Hess. G. 10, 305- 
27.) [3205 

Seibert, Henriette Prinzess. v. Nassau- 
Weilburg u. Erzhrzg. Karl v. Ost. Wiesbad.: 
Staadt 16. 170 S.; 7 Taf. 3 M. Rez.: Monats- 
hfte. Rhein. Kirch.-G. 10, 313-15 Nıppold. [3206 

Gerhardt, Das preuß. Militärlazarett im 
Schlosse zu Runkel a. d. Lahn 1813/14. (Nass. 
Ann. 43, 105-99.) 13207 

Aachen unt. d. Herrschaft Napoleons. 
Aach.: Jacobi. 72 S. 1 M. 50. Rez.: Zt. Aach. 
G.-Ver. 37, 397-402 Schué. [3208 

Loon, The rise of the Dutch kingdom 
1795-1813. New York ’16. 20, 279 S. 2 Dell. 
50. [3209 

Hertling, Frhr. v., Holland 1807-10. (Hist. 
pol. Bl. 166f.) [3210 

Jordan, Die erzwungen. Anleihen d. Kgr. 
Westf. u. d. Kriegssteuer nebst d. Lfgn. f. 
d. westf. Truppen 1813. (Mühlh. G.bll. 15, 
56-82.) (3211 

Eisentraut, Erbauung d. städt. Kaserne 
zu Kassel. Beitr. z. G. d. westf. Hauptstadt. 
(Zt. Ver. Hess. G. 49, 46-157.) [3212 

Wiegmann, Franzosenzeit u. Befreiungs- 
kriege. Zur G. d. Fürstentums Schaumburg- 
Lippe 1807-15. Stadthagen: Heine. 307 8.; 
9 Taf. 4 M. [3213 

Bippen, v., Der Domherr Lor. Meyer u. 
Joh. Smidt. (Zt. Ver. Hamb. G.20, 1-12.) 
— Aus d. Jahren 1812 u. 1813. (Mitt. desselb. 
Ver. 12, 7-18.) — Desgl.: 1814. (Ebd. 83-89.) 
— J. F. Voigt, Schuldenbestand d. St. Hamb. 
1814. (Ebd. 57-63.) — Ders., Wünsche f. 
Hamb. im Frühjahr 1814, als d. Kapitulation 
d. Franzosen bevorstand. (Ebd. 66-77.) [3214 

Volkmar, Karl Volkmar. Mit 2 Briefen d. 
Hrzgs. Friedr. Wilh. v. Braunschw.-Oels. 
(Braunschw. Magaz. 15. S. 61-68.) [3215 

Neubauer, E., Magdeburg in d. Franzosen- 
zeit. Lit.-ber. (s. 13, 1927). Nachtr. (@.bll. 
f. Magdeb. 49/50, 290-95.) [3216 

Fischer, Kurt, Eıne Erinnerg. an 1813. 
(Zt. Ver. Thür. G. N. F. 22, 340-43.) 13217 

Limbach, D.e polit. Verdienste d. Kanzlers 
Frdr. v. Müller um Sachs.-Weimar 1806-18. 
Progr. Eisenach. 4°. 24 8. [3218 

Nitzsche, Altenburg im J. 1813. (Mitt. 
G.- u. Alterts. forsch. Ges. Osterland 12, 361- 
93.) [3219 

Merbach, Aus d. Leben e. sächs. Staats- 
beamten in d. 1. Hälfte d. 19. Jh.: J. D. Mer- 
bach 1777-1861. Nach sein. handschriftl. 
Selbstbiogr. (N. Arch. Sächs. G. 86, 84 
112.) 182 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1815 *1 01 


Neupert, Kriegsdrangsale u. Heimsuchungen 
d. Stadt Plauen währ. d. Napoleonisch. Kriege. 
(Mitt. Alt.-Ver. Plauen 26, 284-312.) [3221 
Klinkenborg, Vom Berlin. Hof u. Theater 
am Vorabend d. Schlacht b. Belle-Alliance. 
(Mitt. Ver. G. Berlin 15, Nr. 8.) [3222 
Schröder, Karl, Mecklenburg u. d. Kurwürde. 
(Jahrbb. Ver. Meckl. G. 80, 1-87.) [3223 
Klaje, H., Pommern im J. 1813 (s. 14, 
4318). TI. 2. Kolberg. Progr. 111 8. Rez.: 


Forsch. Brand b. Pr. G. 29, 555f. Ernst Müller; 


Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 39f. Dreyhaus. [3224 
Muhl, Der Senator Abrah. Ldw. Muhl. 
(Mitt. Westpr. G.-Ver. 14, 8-16.) [3225 
Kochendörffer, Die Gefangenschaft d. 
ehem. Kalisch. Kammer- u. Accise-Direktors 


Geheimrat Serre in Glogau 1808-9. (Hist. 
Monatsbll. Prov. Pos. 15, 81-90.) — E. Meyer, 
Die Familie Uminski u. ihr Besitz. (Ebd. 


16, 49-59.) Vgl. 13, 4688. — Prümers, Der 
widerspenstige Schulze v. Dronzno. (Ebd. 15, 
163-66.) [3226 

Thümen, v., Besitznahme d. neuerworb. 
Prov. Posen 1815 durch d. erst. kommand. 
General in derselb. Aug. v. Thümen. (Jahrbb. 
f. d. dt. Armee usw. Hft. 523.) [3227 


Innere Verhältnisse. 


Destouches, v., E. Wehr- u. Kriegssteuer 
d. Stadt München vor 100 Jahren. (Korr. bl. 
Gesamt-Ver. 63, 69-72.) [3228 

Vollheim, Provisor. Verwaltg. am Mittel- 
u. Niederrhein 1814-16, 8. 14, 2015. Rez.: 
Lit. Zbl. 14, Nr. 40 Markull; Düsseld. Jahrb. 
26, 308f. Wentzcke; Zt. Berg. G.-Ver. 47, 286-88; 
Mitt. Hist. Lit. N. F. 3, 64-66 Reich. [3229 

Brüning, Die preuß. Städteordnung v. 19. 
Nov. 1808 (d. Städteordng. d. Frhrn. vom Stein) 
im Vergleich m. d. Verfassgn. d. hannov. 
Städte. (Hann. G. bill. 18, 353-88.) [3230 


Gehrmann, Die Städte u. Freiheiten 
in Pr. im J. 1806. (Einwohner, Han- 
del, Gewerbe u. Repräsentation.) 
(Veröff.d. Ver. f. G. v. Ost- u. Westpr.) 
(Königsb. Diss.) Münch.: Duncker & 


H. 16. 123 S. 3 M. 20. [3231 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 41 Perlbach. 

Provinzialabgrenzungsprojekt Theo- 

dor v. Schöns. (Forsch. Brandb. Pr. G. 28, 

574-76.) [3232 


Hasse, G., Theod. v. Schön u. d. 
Stein'sche Wirtschaftsreform. Zugl. 
Beitr. z. e. Biogr. v. Schöns. (Lpz. 


Diss.) Lpz.: Koehler. 106 S. 4 M. [3233 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 41 Brinkmann. 
Vogel, W., Die Hansestädte u. d. Kon- 

tinentalsperre, s. 14, 2021. Rez.: Zt. Ver. 

Hamb. G. 19, 135-40 Hitzigrath: Mitt. Hist. 

Lit. N. F. 3, 126-28 Markull; Hist. Zt. 118, 

170 f. Wahl. — M. Schäfer, Bremen u. d. 

Kontinentalsp. (Hans. G.bll. 14, 413-62 u. 

Leipz. Diss.) — Streit, Einwirkg. d. Kontinen- 

talsp. auf Handel u. Industrie d. Vogtlands. 

(Mitt. Alt.-Ver. Plauen 25, 47-61.) [3234 
Sautter, Frdr. Cotta General-Post- 

direktor d. Franz. Republik in Dtld. 


1796. (Hist. Jahrb. 37, 98-121.) [3235 
Woringer, Die kgl. westfäl. Feldpost. (Zt. 
d. Ver. f. hess. G. 49, 158-71.) [3236 
Ulens, Un projet de Banque „Belgique“ 
en 1793. (Mélanges off. à Ch. Moeller 2, 516- 


20.) — Laloire, Le comité de liquidation des 
affaires belig. de 1797 à 1804. (Ebd. 521- 
26.) [3237 
Wagner, P., Denkschrift K. F. Ibells üb. 
d. Einrichtg. d. Armenwesens in Nassau. 
(Nass. Heimatbll. 19, 78-88.) [3238 
Die Motive d. preuß. Judenemanzi- 

pation v. 1812 m. bes. Berücks. ihr. Verhält- 
nisses zu d. Ideen d. Judengesetzgebg. d. 
franz. Revol. (Freib. Diss.) Berl.: Lamm 16, 
65 8. 2 M. 50. [3239 
Brann, Die Kontinentalsperre u. d. dt. 
Juden. (Monatsschr. f. G. usw. d. Judentums 
59.) — Lewin, E. Judentag aus Süd-Neuost- 
preuß. (Ebd.) — J. Jacobson, Zur G. d. jüd. 
Handwerks in südpr. Zeit. (Hist. Monatsbll. 
Posen 15, 65-77.) 13240 


Schwagmeyer, Der Landsturm von Hidden- 
hausen u. Umgegend 1814/15. (Ravensberg. 
Bil. 15, Nr. 2.) [3241 

Blanckmeister, Sächs. Soldatenleben vor 
100 Jahren. (Dresdn. G.bll. 16, 133-40.) [3242 

Wutke, Verwendg. v. Kirchenglocken zum 
Kanonenguß u. Herstellg. v. Geschütz a, 
schlesisch. Eisen 1813 / 14. (Zt. Ver. G. Schles. 
49, 41-72.) [3243 


Leipoldt, Frau v. Stael-Holsteins Werk 
„Über Dtid.“ u. d. Theologie. (Geschichtl. 
Stud. Hauck gewidm. 279-85.) [3244 


Bastgen, Die Neueinrichtg. d. Bis- 
tümer in Österr. nach d. Säkulari- 
sation. (Quell. u. Forsch. z. G. usw. 
Österr. 12.) Wien: Opitz 14. X. 


499 S. 10 M. ſ3245 

Reiß, Der Reichsprälat Mich. Dobler, d. 
ehemal. Reichsstiftes Neresheim 45. u. letzt. 
Abt 1730-1815. (Erlang. Diss.) Augsb.: 
Schmid. 127 8. 2 M. 60. 13246 

Schramek, Das Kollegiatstift zum hl. 
Kreuz in Oppeln. Aufhebg. 1810. (Oberschles. 
Heimat 12, 49-66.) [3247 


Wendland, G. A. L. Hanstein als patriot. 
Prediger in Berlin. (Jahrb. f. brandb. Kirch.- 
G. 13, 88-118.) 13248 

Jungklaus, Zur Berliner Lazarettseelsorge 
u. Kriegsfürsorge 1813/15. (Ebd. 11/12, 347- 
50.) [3249 


x Keller, R. A., Eidesformeln d. Univ. Heidel- 
berg zur Zeit ihr. Restauration. (Zt. G. Oberrh. 
N. F. 31, 86-93.) 13250 

Schneider, Frz., Aus d. Schicksalsjahren 
d. Univ. Helmstedt. Briefe v. K. Fr. Haeberlin 
an Joh. Ldw. Klüber 1792-1805. (Jahrb. G.- 
Ver. Hrzgt. Braunschw. 13, 63-83.) 13251 


Vogel, P., Das Bildungsideal d. dt. Früh- 
romantik. (Zt. G. Erziehg. 4, 175-226; 259- 
95.) Sep. Berl.: Weidmann 15. 2 M. 40. — 
Teuscher, Die Erziehungsanstalten d. Philan- 
thropisten Chr. Carl Andre. Beitr. z. G. d. 
Mädchenerziehg. (Zt. G. Erziehg. 5, 123-31.) 
— Wienecke, Einführg. d. Pestalozz. Methoden 
in d. Schulen d. Kurmark 1809-16. (Ebd. 6, 
168-201.) 13252 

Bergmann, E., Fichte, d. Erzieher zum 
Deutschtum. Darstellg. d. Fichteschen Er- 
ziehungslehre. Lpz.: Meiner. 340 8. 5 M. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 15 Griesbach; 
Hist. Zt. 117, 154-56 Frischeisen-Köhler. [3253 


*102 


Wotke, Die v. d. Studien-Revisions-Hof- 
komm akion (1797-99) vorgeschlag. Reform d. 
öst. Gymnasien. (17 v. Nr. 60.) Wien: Fromme, 
xxxj, 144 S. 4 M. 80. — Ders., Die Jahres- 
hauptberichte Langs u. Ruttenstocks üb. d. 
Zustand d. öst. Gymn. 1814-16. (16 v. Nr. 60.) 
Ebd. ’14. xvj, 446 S. 12 M. Rez.: Zt. G. Er.- 
ziehg. 5, 135-39 Rethwisch. [3254 

Vägacs, Zur Entstehg. d. bayer. Lehrpläne 
v. 1804 u. 1808. (Zt. G. Erziehg. 5, 251- 
72.) 13255 

Ziegler, C., Die Anfänge d. preuß. Volks- 
schule am Rhein 1814-16. (Mann's päd. 
Magaz. 505.) Langensalza: Beyer. 44 8. 
60 Pf. — Hasenclever, Zur G. d. Volksschule in 
Ehringhausen b. Remscheid. (Mtschr. Berg. 
G.-Ver. 15, 201-12.) [3256 


Knoke, Niederdt. Schulwesen zur 
Zeit d. franz.-westf. Herrschaft 1803- 
13. (54 v. Nr. 2576.) Berl.: Weid- 


mann. xvj, 431 S. 11 M. [3257 

Selbstanz.: Zt. G. Erziehg. 5, 289-96. Rez.: 
N. Jbb. Klass. Altert. 38, 285-88 Schwabe; 
Lit. Zbl. 16, Nr. 30; Hist. Jahrb. 37, 553 
Löffler; Theol. Quartalschr. 98, 257-59 Säg- 
müller; Theol. Stud. u. Kr. 16, 417-26 Katten- 
busch; Zt. Ver. Hess. G. 50, 253-55 Knabe. 


Schulz, Luise v. Schlesw.- Holstein. 
Beitr. z. G. d. Publikums im Zeitalt. Goethes, 
Schillers u. Kants. (Mitt. Dt. Ges. Erforschg. 
Vaterl. Sprache usw. Lpz. 12, 2, 55-119.) [3258 

Müsebeck, Verhalten d. preuß. Regierg. im 
Fichteschen Atheismusstreit. (Hist. Zt. 115, 
278-310.) [3259 

Ruot, Fr., Joh. Wilh. v. Archenholtz. E. 
dt. Schriftsteller zur Zeit d. franz. Revolution 
u. Napoleons, 1741-1812. (131 v. Nr. 2.) 
Berl.: Ebering. xvıj, 149 S. 4 M. 60. (xvıj, 
26 8.: Berl. Diss.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, 
Nr. 125 f. Fueter. [3260 

Lenel, O., Briefe Savignys an Geo. Arn. 
Heise. (Zt. Sav.-St. 36, R. A., 96-156.) [3261 


Schleiermachers, Fr., Briefe an A. W. 
Schlegel, hrsg. v. Elstner u. m. Einleitg. u. 
Anmerkgn. verseh. v. Klingner. (Euphor. 21, 


584-98; 736-73.) — H. Günther, Ungedr. 
Briefe Tiecks. (Ebd. 20, 641-47. 21, 230- 
37.) [3262 


Widmann, B., Zu Clem. Brentanos Brief- 
wechs. 1802 bis Herbst 1803. Münch. Diss. 
72 S. — OCardauns, Clem. Brentano. Beitrr. 
namentl. z. Emmerich-Frage. (1. Vereinsschr. 
d. Görr.-Ges. 15.) Köln: Bachem. 130 8. 
1 M. 80. 13263 

Hoffman, E. T. A., Tagebücher u. liter. 
Entwürfe. Hrsg. v. Hans v. Müller. Bd. 1. 
Berl.: Paetel. cvıj, 352 8. 10 M. Rez.: Lit. 
Zbl. 16, Nr. 5 u. Zt. Osterr. Gymn. 67, 875-82 
Cerny. [3264 

Richter, Wern., Alte u. neue Probleme d. 
Kleistforschg. (Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 10f.) 
— Herm. Schneider, Stud. zu Kleist. Berl.: 
Weidmann 15. 130 8. 3 M. — Max Fischer, 
Kl. als Dichter d. Preußentums. Stuttg.: 
Cotta 16. 79 S. 60 Pf. — B. Luther, Kl.s Patrio- 
tismus u. Staatsidee. (N. Jbb. Klass. Altert. 
37, 518-38.) — J. Hönig, Kl.als Freiheitsdichter. 
(Hist.-pol. Bll. 157, 326-36.) [3266 

Schissel v. Fleschenberg, Zu Frz. Carl Zol- 
lers polit. Lyrik. (Teutonia 15, 51-75.) [3266 

Klein, Elsa v., 6 Briefe Schenkendorfs an 
d. Brüder Boisseree. (Altpr. Monatsschr. 52, 
95-126; 282.) [3267 


Bibliographie Nr. 3254—3315 


Firmenich-Richartz, Die Brüder 
Boisser6ee. 1: Sulp. u. Melch. B. als 
Kunstsammler. Beitr. 2. G. d. Ro- 
mantik. Jena: Diederichs 16. 546 8. 


16 M. [3268 
Rez.: Lit. Zbl. 10 Nr. 50 Enders; Dt. 

Rundschau 17, Mai, 313-15 Zinkernagel. 
Döbber, Hnr. Gentz, e. Berlin. Baumeister 


um 1800. Berl.: Heymann 16. 2°. zıj, 88 B.; 


50 Taf. 24 M. 
Reinita, Beethovens Prozesse. (Dt. Rund- 
schau 15, Febr., 248-82.) — G. Ernest, 
u. seine Ankläger. (Ebd. 15, Jan. u. März.) 
— Wintser, Prinz Louis Ferdinand v. Pr. als 
Mensch u. Musiker. Lpz.: Breitkopf & H. 
82 8. 1 M. 13270 
Markgraf, Die Anfänge d. Stadttheaters 
in Breslau 1797 u. 1798. (Mitt. Stadtarch. 
Breslau 12, 163-75.) 13271 


Rückerinnerungen e. alt. Schlesiers. m 
G. bll. ’16, 25-33.) 13272 


9. Neueste Zeit 1815. 


(Literatur zum elt kriege folgt später.) 

Bailleu, Reisebriefe d. Prinzen Wilhelm 
(Kaiser Wilhelms d. Gr.) an seine Schwester 
Prinzess. Charlotte, Großfürst. Alexandra-Feo- 
dorowna. (Hohenz.-Jahrb. 19, 124-41.) 13273 

Humboldt, W. v., u. Carol. v. H. 
in ihr. Briefen. Hrsg. v. A. v. S ydow 
(s. 131. 1981). 7: 1820-35. 16. XIj, 


407 S. 8 M. [3274 
Rez. v. 5 u. 6: Euphor. 20, 233-55 u. 21, 

411-43 Leitzmann; v. 7: Lit. Zbl. 16, Nr. 2 
Humboldt, W. v., Autobiogr. 

mitg. v. Leitzmann. (Dt. Bundschau TA 

378-405.) 13275 
Ries, Bericht d. Gener. v. Clausewitz üb. 

Gneisenaus Tod. (Jahrbb. Akad. Erfurt, 

N. F. 40, 309-16.) [3276 


Aller, van, Erinnergn. a. schlesw.- 
holst. G.; im Auszuge veröff. v. Chr. 
Volquardsen. (Quellen u. Forsch. 


2. G. Schlesw.-Holst. 3, 77-253.) [3277 


Schlözer, K. v., J ugendbriefe. (Dt. Rev. 40, 
IV, u. 41, 11.) [3278 
Wentscke, Krit. Bibliogr. d. Flugschrr. x. 
dt. Verfassgs frage 1848-51, s. 12, 1899. Rez.: 
Mitt. Inst. Ost. G. 37, 133 f. Stolze; Hist. Zt. 
111, 394 Valentin; Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 1 
G. Kaufmann. [3279 
Köster, W., Arndt üb. d. Erbkaiserpartei 
u. üb. d. dt. Einigung. Ungedr. Briefe. (Dt. 
Rev. 40, III, 267-82.) [3280 
Sosnosky, v., Aus vergang. Tagen: Kriegs- 
briefe 1859. (Ebd. 204-11.) [3281 
Des Königs v. Rumänien, Tageb. als 
Ordonnanzoffizier d. Kronprinzen Friedr. 
Wilh. v. Preuß. im Feldzug 1864. Mit Ein- 
leitg. v. Lindenberg. Stuttg.: Bonz & Co. 
68 3. 70 Pf. 13282 
Ber E. v., Kriegsbriefe 1866, 70/71 
u. 77. (Aus: Buchholtz, v. n. 
3. Aufl.) Lpz.: Vogel 14. 120 S. 3 M. [3283 


Thimme, Fr., Bismarck u. Kardorff. 
Neue Mitt. a. d. Nachl. v. Kardorffs. 
(Dt. Rev. 41, IV u. 42, I-III. [3284 

Einsiedel, v. (Generalleutnant), 1866. Kriegs- 


tageb. 1866 Hauptmann in d. sächs. 
Leibbrigade. (Dt. Rundschau 167.) 13285 


Neueste Zeit 1815 


Bischoff, Zeitgemäße Reminiszenzen. Zur 
Vor-G. d. dt.-franz. Krieges 1870/71. Basel: 
Frobenius. 99 S. 2 M. 50. [3286 

Ubisch, v., Kriegserinnerungen e. pr. Offi- 
ziers 1870/71. 2. Aufl. Berl.: Union. 145 8. 
1 M. 80. 13287 

Brügel, Denkschr. Bismarcks üb. d. Paris. 
Kommune. (Ost. Rundschau 46, H. 1.) 17. Juni 
1871 an Beust. [3288 

Zingeler, Fürst Karl Anton v. Hohenz. in 
sein. Politik. Aus Briefen an ihn u. von ihm. 
(Dt. Revue 40, III, 158-68; 301-11.) [3289 

Windelband, Urteile e. ftanz. Staatsmannes 
üb. Frankreich u. d. europ. Lage d. neunzig. 
Jahre. (Ebd. 40, II, 129-38.) [3290 


Stern, A., G. Europas seit d. Verträgen von 
1815 bis z. Frankf. Frieden. 2. Aufl. Bd. 1 
u. 2, 8. 14, 2037. Rez.: Hist. Zt. 115, 629-33 
Geo. Kaufmann; Mitt. Inst. Ost. G. 37, 1281. 
Kretschmayr; Hist. Vierteljschr. 18, 214f. 
Bergsträßer. (Bd. 7 erschien!) [3291 


Ward, Germany 1815-90. 1: 1815- 
52. Cambridge: Univ. Press. 16. 612 S. 


12 sh. [3292 
Heigel, v., 1813-1913. (Heigel, Dt. Reden 
22-55.) [3293 


Meinecke, Grundzüge uns. nation. Ent- 
wicklg. bis z. Aufrichtg. d. neuen Reiches. 
(Int. Monatsschr. f. Wiss. usw. Jg. 10, Mai u. 
Juni 16, 901-31. 1069-92.) 13294 

Brandenburg, Die Reichsgründg. 

.: Quelle & M. 16. Xjv, 444; 
452 S. 14 M. — Ders., Untersuchgn. 
u. Aktenstücke z. G. d. Reichsgründg. 


Ebd. 16. xj, 729 S. 16 M. (3295 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18 u. 17, Nr. 10 
G. Kaufmann bzw. Ulmann; Lit. Zbl. 17, 
Nr. 4 H. Richter; Württb. viertel jhfte. 26, 
189-91 Eug. Schneider. — Meinecke, Zur G. d. 
Alter. dt. Parteiwesens. (Hist. Zt. 118, 46 62.) 

Kleinmayr, v., Zu Jak. Bleyers „Fr. Schlegel 
am Bundestage in Frankf.“ (Zt. Ost. Gymn. 
65, 961-79.) Vgl. 14, 4392. Rez. v. B.s Buch: 
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 27 Räcz. [3296 

Seibert, K. Seebold. Die Geschichte e. 
Gieß. „Schwarzen“ aus Nassau, Kirberg. 
(Nass. Ann. 43, 200-18.) [3297 

Molden, Zur G. d. öst.-ung. Gegen- 
satzes. Die Politik d. europ. Groß- 
mächte u. d. Aach. Konferenzen. 
(Veröff. d. Ges. f. neuere G. Gst.) 
Wien: Seidel & S. 16. 184 S. 4 M. 
(Vgl. Molden: Gst. Rundschau 41, 


H. 3.) [3298 
Rez.: Korr. bl. Gesimt-Ver. 17, Nr 7/8, Hasen- 
clever; Mitt Inst. Ost G 37, 704f. Kretschmayr. 
Rez.: Zt. f. Polit. 10, 163 f. Charmatz. 
Hegemann, Aus d. Tagen d. Laibach. Kon- 
gresses. Laib.: v. Kleinmayr & B. 14. 48 8. 
50 Pf. [3299 
Brock, Die Vor-G. d. Schlesw.- 
Holst. Erhebg. von 1848. Götting.: 
Vandenhoeck & R. 16. x, 216 S. 6 M. 
(Kapit. 1-4: Götting. Diss. 13. jx, 
76 S.) [3300 
Rez.: Korr.bl. Gesamt-Ver. 64, Nr. 7/8 K.; 
Zt. Ges. Schlesw.-Holst. G. 47, 237.45 v. Hede- 
mann-Heespen. 


Hasenclever, Die orient. Frage 1838- 
41. Ursprg. d. Meerengenvertrages 


*103 
v. 13. 7. 1841. Lpz.: Koehler 14. 
XIj. 320 S. 7 M. 50. [3301 


Rez.: Gött. Gel. Anz. 15, 305-10 Littmann; 
Lit. Zbl. 15, Nr. 43 Pappritz; Hist. Jahrb. 36, 
845-55 Süßheim; Mitt. Hist. Lit. N.F.4, 
37£. Markull; Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 546-48 
Meisner. 


Zaddach, Loth. Bucher bis z. Ende 
sein. Lond. Exils (1817-61). (H. 47 v. 
Nr. 2100.) Heidelb.: Winter. xj, 152 S. 


4 M. 20. (36 S.: Heidelb. Diss. 13.) [3302 

Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 23 Bergsträ ger; 
Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 550-52 Hasen- 
clever; Mitt. Hist. Lit. N. F. 6, 43 f. Dreyhaus. 

Christ, G., Aus Mannheims Revolutions- 
tagen 1849. Die Gefechte b. Ladenburg, 
Käferthal an d. Bergstraße u. b. Ludwigshafen, 
sowie d. Beschießg. Mannheims 15. u. 16. Juni 
18109. Die Kundgebungen d. „ Diktators“ 
Mieroslawski. (Mannh. G. bll. 18, 39-47.) [3303 

Oncken, Ldw. Bamberger. (Oncken, Hist. 
pol. Aufsätze u. Reden 2, 225-61.) [3304 

Wielandt, Lustiges Spottlied v. J. 1849 a. 
d. Eggener Tal. (Alemannia 42, 120-24.) [33056 


A., Hertugen af Augustenborg og 
Prof. P. Hjort. (Festskrift til Steenstrup 47- 
65.) [3306 


Hopf, Kurhessens dt. Politik 1850, s. 13, 
2037. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 901f. Schnütgen: 
Zt. Ver. Hess. G. 47, 157-70 Busch. 13307 

Reiche, Der franz. General Champion, e. 
Anhänger Kaiser Wilhelms I. (Dt. Rev. 40, 
III, 253-58.) [3308 

Hasenclever, Zur G. d. Neuenburg. 
Frage 1856 u. 57. (Forsch. Brandb. 


Pr. G. 27, 517-44.) [3309 

Marcks, Bismarck. 1: Jugend 1815-48. 
Verb. Neudr. 16. u. 17. Aufl. Stuttg.: Cotta. 
xvıj, 4588. 7 M. 50. (3310 

Liman, Bismarck in G., Karikatur u. Anek- 
dote. Stuttg.: Strecker & Schr. xj, 300 8. 
14 M. 13311 

Thadden-Trieglaft, v., Erinnergn. an d. Fürst. 
Bismarck. (Dt. Revue 40, I, 278-90.) — Oncken, 
Zum Gedächtn. B.s. (Oncken, Hist.-pol. 
Aufsätze 2, 117-30.) — Ders., Vom jung. B. 
(Ebd. 149-56.) — Ders., Freund B. s: 
Graf Keyserling. (Ebd. 93-115.) — Biese, 
B. im Leben u. in dt. Dichtg. Berl.: Grote 16. 
124 8. 1 M. 50. — Kohut, B. in sein. Beziehgn. 
zu Schriftstellern u. Gelehrten. (Lit. Zbl. 
Beil. „Die schöne Lit.“ 15, Nr. 7.) — 
Schwetschke, B. u. sein Dichterfreund. Halle: 
Gebauer. 33 S. 50 Pf. [3312 

Breßlau, Bismarcks Stellg. zu Preußentum 
u. Deutschtum. Straßb.: Heitz. 36 S. 1 M. 20. 
— Zweybrück, B. u. Österreich. (Öst. Biblioth. 
4.) Lpz.: Insel-Verl. 112 8. 60 Pf. — Kohut, 
B.s Beziehgn. zu Ungarn u. zu ung. Staats- 
männern. Berl.: E. Hofmann & Co. 201 8. 
2 M. 80. 13313 

Baumgarten, O., Bismarcks Glaube. Tübing.: 
Mohr. 324 S. 2 M. 80. Rez.: Lit. Zbl. 15, 
Nr. 13 H. Richter; Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 32 
Auer: Hist. Zt. 117, 494-97 Rapp. 13314 

Delbrück, Bismarcks Erbe. Berl.-Wien: 
Ullstein. 220 8. 1 M. Selbstanz.: Preuß. Jbb. 
161, 162f. Rez.: Dt. Wille ’16, Jan./Febr. 
Sange, Abdr. u. Erklärg. D.s: Preuß. Jbb. 
163, 139-44. — Marcks, Vom Erbe B.s Lpz.: 
Quelle 16. 54 S. 1 M. — Eigenbrodt, B. 
u. d. Nachwelt. Würzb.: Memminger. 72 8. 
1 M. — W. Busch, B. u. sein Vermächtnis. 
Marb.: Elwert. 29 8. 50 Pf. — Ders. . B. u. 
Moltke. Ebd. 16. 29 8. 50 Pf. [3315 


*104 


Bismarck, Johanna v., Lebensbild Ja Brie- 
fen 1814-94. Stuttg. u. Berl.: Dt. Verl.-Anst. 
369 8. 4 M. 60. Rez.: Pr. Jahrbb. 161, 168-72 
Elbinghaus; Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 11 Kohl. [3316 

Vogt, E., Die hess. Politik in d. Zeit d. Reichs- 
gründg. 1863-71, s. 14, 4410. Rez.: Zt. Ver. 
Hess. G. 48, 246-50 Busch; Jahrb. Gesetzgebg. 
41, 1029-32 Bunzel. [3317 

Buddecke, Bibliogr. d. neuer. dt. Kriegs-G. 
Ti. 1: 1864. 8. Nr. 2171. [3318 


Graet, 1864. Schleswig-Holstein u. 
das Ausland. Nach d. Berr. d. franz. 
Diplomaten: Über d. Ursprg. d. Krieges 
1870/71. (Zt. Ges. Schlesw.-Holst. G. 


45, 310-28.) [3319 
Haller, Bismarcks Friedensschlüsse. (Welt- 
kultur u. Weltpol. 10.) Münch.: Bruckmann 
’16. 102 8. 2M. — 2. durchges. u. erw. Aufl. 
Ebd. 17. 109 8. 2 M. Rez.: Pr. Jahrbb. 166, 
285-87 Delbrück; Lit. Zbl. 17, Nr.. 22 H. Rich- 
ter. 13320 
Götz, E., Stellg. Hessen -Darmstadts z. dt. 
Einigungs-Frage 1866-71, s. 14, 4416. Rez.: 
Zt. Ver. Hess. G. 48, 246-50 Busch. [3321 
Wahie, O., Erinnergn. im Schanzenpark. 
Die provis. Befestigung Dresdens 1866. (N. 
Arch. Sächs. G. 37, 97-116.) [3322 


Tisza, Graf St., Von Sadowa nach 
Sedan. Aut. Übers. a. d. Ungar. 
v. J. Schwartz. Warnsdorf i. B.: 


Strache ’16. 123 S. 3 M. [3323 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr.47 G. Kaufmann. 
Zweybrück, Zur neuest. dt. u. öst. G.“ 

(Zweybr., Öst. Essays 153-246.) 13324 
Hugelmann, Bismarck u. Türr über d. Tren- 

tino. (Hugelm., Hist.-pol. Stud. 161-64.) [3325 
Stolze, Die Gründg. d. Dt. Reiches 1870, 

s. 14, 2138. Rez.: Hist. Zt. 116, 129-37 

Busch. 13326 
Kühn, J., Bismarck u. d. Bonapartismus 

im Winter 1870/71. (Pr. Jahrbb. 163, 49- 

100.) 13327 
Platzhoff, Dtld. u. Frankreich. Bonn: 

Marcus & W. 28 8. 60 Pf. 13328 
Scala, v., Otto v. Bülow. Mitarbeiter Bis- 

marcks beim dt.-öst.-ung. Bündnis. (Dt. Revue 

41, I, 5-12.) [3329 
Fraknöi, Zur Entstehgs.-G. d. Dreibund- 

vertrags (Dt. Rev. 40, IV, 241-51.) — E. Moller, 

Tre-Forbundet. Festskr. til Steenstrup 151- 

74.) 3330 
Müller, K. A. v., Beitrr. z. äußer. Polit. 

Bismarcks in d. achtzig. Jahren. Nach zeit- 

genöss. Aufzeichngn. (Sep. a.: Nr. 1948.) 

Stuttg u. Berl.: Dt. Verl.-Anst. 44 8. 13331 
Hagen, M. v., G. u. Bedeutg. d. Helgoland- 

Vertrages. (Weltkult. u. Welt pol. 6) Münch.: 

Bruckmann 16. 60 8. 1 M. Rez.: Zt. Polit. 9, 

596 f. Rachfahl; Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 45-47 

Gumlich. [3332 


Bülow, Fürst v., Dt. Politik. Berl.: 


Hobbing 16. xvj, 359 S. 6 M. [3333 
Rez.: Hist. Zt. 117, 98-105 Meinecke; 
Hochland 16, Sept. Spahn; Südd. Mtshfte. 
Jan. 17, 403-28 Haller; Türmer 18, Nr. 23 
Strantz; Dt. Rundschau ’17, Mai, 308-13 
Fromme. 
Grauert, England u. Dtld. am Ende d. 19. Jh. 
(Hochland Jg. 12, Bd. 2, 317-34: 447-72.) [3334 
Kampffmeyer, Die Grundlagen d. Marokko- 
trage. (Zt. Polit. 8, 297-380.) 13335 
Fraknöi, W., Die letzte Erneuerg. d. Drei - 
bund vertrages 1912. (Dt. Revue, Fe br. 16, 
179-85.) 13336 


Bibliographie Ni. 8816—3391 


Hugelmann, Kaiserreisen nach d. öst. Bal. 
kanländern. (Hugelmann, Hist.-pol. Stud. 48- 
66.) — Ders., Polıt. Vereinsleben d. J. 1848 
in Österr. (Ebd. 57-71.) {3337 

Heer, J., Der Ständerat Pet. Conrad 
v. Planta. Lebensbild z. Charakterist. Grau- 
bündens im 19. Jh. Bern: Wyß 16. 217 8. 
3 M. 13338 

Heigel, v., Zum 80. Geburtstag d. Prinz- 
regent. Luitpold v. Bayern 12. Mars 1901. 
(Heigel, Dt. Reden 112-27.) — Ders., Nachruf 
auf denselb. (Ebd. 128-35.) [3339 

Döberl, A., Zur Abdankg. Kg. Ludwigs I. 
(Hist.-pol. Bl. 157, 349-54.) [3340 

Herrbach, Das Unterelsaß 1815-24. Btraßb. 
Diss. 70 8. [3341 

Varrentrapp, 3 Oberbürgermeister v. Frank- 
furt a. M. Frankf.: Knauer. 32 S. 50 Pf. [3342 

Raab, Wetzlar währ. d. Krieges 1866. (Mitt. 
Wetzl. G.-Ver. 5, 59-66.) [3343 

Bayer, J., Die Vereinigung d. Rheinlande 
mit d. Kgr. Preußen. Mit bes. Berücks. d. St. 
Köln. (Beitrr. Köln G. 1, 317-47.) [3344 

Kentenich, Trier im Kriege 1870/71. (Trier. 
Chron. N. F. 11, 1-21.) r3345 

Ridder, A. de, La Belgique et la reconnais- 
sance de la deuxième république franç. (Mé- 
langes d’hist. off. à Ch. Moeller 2, 579-93.) [3346 

Hopf, W., Aug. Vilmar, s. 14, 2178. Rez.: 
Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 11 H. Stephan; Lit. 
Zbl. 15, Nr. 11. — G. Heer, Vilmar u. d. 
Marburg. Burschenschaft. (Mitt. Ver. Hess. G. 
’13/’14, 103-11.) — Fenner, Zur Würdigg. 
Vilmars. (Christl. Welt 16, Nr. 24-26.) [3347 

Fischer, K. B., Kg. Georg V. v. Hannov. u. 
Gemahlin in Goslar 7. Okt. 1856. (Zt. Harz- 
Ver. 48, 206-14.) 13348 

Fehling, E. F., Zur lübeck. Ratslinie 1814- 
1914. (4, 1 v. Nr. 2136.) Lüb.: M. Schmidt. 
83 8. 5 M. Rez.: Zs. Ver. Lüb. G. 18, 206. 
Techen. 13349 

Mackeprang, Nordschleswig 1864-1011, s. 14. 
2181. Rez.: Hist. Zt. 115, 162-65 Daenell [3350 

Zugwurst, Weimar u. Preußen 1849-51. 
Progr. Eisenach. 4°. 25 8. 13351 

Bang, 10 Jahre Königtum. Rückblick auf 
d. Entwicklg. d. sächs. Staates währ. d. letzt. 
10 Jahre. Lpz.: Deichert. 40 8. 80 Pf. — 
Ders., Kg. Friedr. Aug. III. v. Sachs. Dresd.: 
Ehlermann 64 8. 50 Pf. — (Bez. beid. Schrr.: 
N. Arch. f. Sächs. G. 37, 153-55 Ermisch.) [3352 

Menz, Die revolution. Bewegung 1848 u. 
1849 im Kreise Kreuzburg. (Oberschles. 12, 
1-13; 65-78.) — Ders., Die Wahlen im Kreise 
Kreuzberg u. d. Tätigkeit d. Abgeordneten in 
Frankf. u. Berlin 1848/49. (Ebd. 26-35: 77- 
86.) [3353 


Innere Verhältnisse. 


Gottwald,. Die Vertretg. d. kleinen nicht- 
adel. Grundbesitzer (Bauern) in d. Kammern 
d. dt. Staaten seit d. 19. Jh. (Dargel. an d. 
Hand d. Verfassgs.-Urkk. einschl. d. Ent- 
würfe.) Greifsw. Diss. 146 8. [3354 

Jäger, G., Der preuß.-dt. Staat u. seinc 
Machtorganisation. (Jb. Gesetzgebg. 40, 21- 
53.) — Lasson, Der preuß. Staat u. d. engl. 
Verfg. nach d. Urteil Hegels. (Mthfte. Comen.- 
Ges. N. F. 7, 147-62.) 13355 

Käding, Beitrr. z. pr. Finanzpolit. in 
d. Rheinlanden, s. 14, 2191. Rez.: Jahrbb. 
Nationalök. 103, 282 f. Aubin; Lit. Zbl. 14, 
Nr. 31 P. W.; Düsseld. Jahrb. 26, 812 f. 
Croon; Jahrb. Gesetzgebg. 39, 536-42 v. Becke- 
rath. 13358 

Lenel, P., W. v. Humboldt u. d. Anfänge d. 
pr. Verfasag., s. 14, 2189. Rez.: Forsch. Brandb. 


Neueste Zeit 1815 


Pr. G. 27, 641f. Haake; Zt. Sav.-St. 35, G. A., 
615. Henrici. 13357 

Mönckmeier, Rhein- u. Moselzeitung, s. 13, 
4697. Rez.: Hist. Jb. 34, 853-55 Schnütgen; 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 8 G. Kaufmann; Mitt. 
Hist. Lit. N. F. 2, 397-99 Kaeber; Arch. 
Kath. Kirchenrecht 95, 369-71 Haug. — Frän- 
kel, N. Forschen. z. kath. Bewegung im Rhein- 
land 1830-60. (Düsseld. Jb. 26, 267-82.) [3358 

Kulenkampft, Der erste Vereinigte pr. 
Landtag 1847 u. d. öffentl. Meinung Süd- 
westdilds., s. 13, 4704. (85 S.: Freiburg. 
Diss.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 35 G. Kauf - 
mann; Zt. G. Oberrh. N. F. 28, 528f. Schnabel; 
Hist. Zt. 113, 597-601 Valentin. [3359 

Hemmerle, Die Rheinländer u. d. pr. Ver- 
fassungsfrage auf d. 1. Verein. Landtag 1847, 
8. 14, 2203. Rez.: Hist. Zt. 113, 601-3 Valentin; 
Düsseld. Jb. 26, 310f. Croon; Jb. Gesetzgebg. 
41, 469-71 v. Beckerath. [3360 

Nathan, Preußens Verfassg. u. Verwaltg. im 
Urteile rhein. Achtundvierziger, s. 14, 2204. 
Rez.: Jahrbb. Nat.ök. 102, 5331. Hartung; 
Vjschr. Soz.-Wirtsch.-G. 12, 279-83 Kaser; 
Düsseld. Jb. 26, 309f. Wentzcke; Hist. Zt. 114, 
631-35 Valentin. 13361 


Wendorf, Die Fraktion d. Zentrums 
im pr. Abgeordnetenhause 1859-67. 
(Lpz. Diss. u. 40 v. Nr. 2098.) Lpz.: 


Quelle & M. 16. 141 S. 4 M. 75. [3362 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 18 u. Hist. Jb. 
38, 122-29 Schnütgen. 

Merle, Die besonder. Rechte Preußens u. 
Bayerns nach d. Reichsverfg. Bresl. Diss. 16. 
48 8. [3363 

Teschemacher, Reichsfinanzreform u. innere 
Reichspolitik 1906-13. E. geschichtl. Vor- 
spiel zu d. Ideen v. 1914. Berl.: Springer. 
92 8. 2 M. Rez.: Jb. Gesetzgebg. 40, 508-11 
Boese; Arch. Sozialwiss. 41, 893 f. Gerloff. [3364 


Fischel, Die Protokolle d. Verfassungsaus- 
schusses üb. d. Grundrechte, 8. 13, 2105. Rez.: 
Mitt. Hist. Lit. N. F. 1, 173-75 Ilwof; Dt. Lit. - 
Ztg. 13, Nr. 41 O. Weber; Mitt. Inst. Ost. G. 35, 
541 Bibl.; Zt. Polit. 9, 611f. Hartung. [3365 

Tezner, Das ständisch-monarch. Staatsrecht 
u. d. öst. Gesamt- oder Länderstaatsidee. (Zt. 
Privat- u. öffentl. Recht d. Gegenw. 42, 1- 
136.) — Sieger, Der öst. Staatsgedanke u. d. 
dt. Volk. (Zt. Polit. 9, 2-98; 616.) — O. Weber, 
Dtid. u. Öst.-Ungarn. (Ebd. 99-155.) [3366 

Oechsli, Der Ustertag v. 22. Nov. 1830. 
(Anz. Schweiz. G. N. F. 12, 212-20.) 13367 

Tacharner, v., Die Staatssteuern d. Kant. 
Graubünden in neuer u. neuest. Zeit 1838- 
1913. (Münch. volksw. Stud. 134 u. Münch. 
Diss.) Stuttg. u. Berl.: Cotta. xj, 223 8.6 M. 
Rez.: Jbb. f. Nat.ök. 104, 849f. E. Müller. [3368 

Hedemann-Heespen, v., Graf Kurt Revent- 
low. (Zt. Ges. Schlesw.-Holst. G. 45, 1-13.) [3369 

Zimmermann, F. W. R., Karl Kybitz. 
(Braunschw. Magaz. 15, Nr. 1/2.) 18370 


Dücker, Die Fuldaer Finanzen 1810-1910. 
Würzb. Diss. 137 8. 13371 
Lehnert, Die Stadtverfassg. Greifswalds 
vergl. chen mit d. Verfg. d. Stadtgemeinden 
nach d. Städteordng. v. 1853. (Pomm. Jahrbb. 
16, 15-92.) [3372 


Teven, Der Deutsche im franz. Roman seit 
1870. Bonn. Diss. 219 8. 13373 
Rümelin, Geistiges Leben in Württemb. unt. 
d. Begierg. = Wilhelms U. Tübing.: Mohr 
16. 33 8. 13374 


*105 


Langermann, v., 2 Staatsdokumente z. 
Problem d. mitteleurop. Wirtschaftsbündnisscs. 
(Dt. Rev. 16, Febr., 205-17.) [3375 

Schulze-Delitzsch, Schriften u. Reden (s. 
13, 4719). Bd. 5. 13. 338 8. Rez.: Jbb. 
Nat. ök. 104, 853 f. Conrad. — Thorwart, 
Schulze- Del. (Aus: Sch.-Del., Schrr. u. Reden.) 
Berl.: Guttentag ’13. 359 S. 6 M. [3376 


Schwann, Ludf. Camphausen als 
Wirtschaftspolitiker. 3 Bde. (Veröff. 
d. Arch. f. rhein.-westf. Wirtsch.-G. 


3-5.) Ess.: Baedeker. 15 M. [3377 

Rez.: Arch. Sozialwiss. 41, 867-73 Has- 
hagen; Forsch. Brandb. Pr. G. 29, 548f. 
Brinkmann; Lit. Zbl. 17, Nr. 10 Bergsträßer. 

Schneider, Osw., Bismarcks Finanz- u. 
Wirtschaftspolit. s. 13, 4721. Rez.: Jb. Ge- 
setzgebg. 38, 426-29 v. Beckerath; Jbb. Nat. ök. 
103, 269 f. Brodnitz; Hist. Viertel jschr. 18, 
224-26 Zuchardt. [3378 

Zoepfl, Verwaltg. u. Wirtschaftspolit. d. 
dt. Kolonien. (Süddt. Monatshfte. Aug. 15, 
737-43.) — W. Busse, Landwirtschaft daselbst. 
( Ebd. 755-59.) — Verkehrswesen 
das. (Ebd. 746-51.) — Straehler, Rechtspflege 
in d. dt. Schutzgebieten. (Ebd. 729-36.) [3379 


Mayer, Eduard W., Das Retablisse- 
ment Ost- u. Westpreußens unt. d. 
Mitwirkg. u. Leitg Th. v. Schöns. 
(Schrr. d. Ver. f. ostdt. Wirtsch. in 
Königsb. 1.) Jena: Fischer 16. XIIj, 
124 S. 3 M. 60. [3380 

Rez.: Mitt. Westpr. G.-Ver. 16, 46-48 
Schottmüller; Hist. Jahrb. 38, 384 f. Bacher. 

Jecht, Die wirtschaftl. Verhältnisse d. St. 
Görlitz im erst. Drittel d. 19. Jh. Görl.: Magi- 


strat 16. xj, 119 S. Rez.: Jb. Gesetzgebg. 41, 
480 f. Most. [3381 


Crusius, E., Die Veränderungen d. Volks- 
dichte in d. lothr. Kreisen Forbach u. Saar- 
gemünd 1801-1910. (Jb. Ges Lothr. G. 26, 
255-352; 9 Ktn.) Vgl. 14, 2994. [3382 

Dimpfl, Einfluß d. Bauernbefrsung in 
Bayern auf d. landwirtschaftl. Betrieb. Erl. 
Diss. 16. 105 8. [3383 

Heucke, Beitrr. z. Freiberg. Bergchronik 
1831-1900; hrsg. v. Treptow (s. 13, 2125). 
2. u. 3. Forts. (Beil. zu Mitt. Freiberg. Alt. - 
Ver. 49 u. 50.) S. 161-304 [3384 

Keibel, Aus 100 Jahren dt. Eisen- u. Stahl- 
industrie. (Jb. Gesetzgebg. 38, 889-937) [3385 

Berdrow, Frdr. Krupp, d. Gründer d. Guß- 
stahlfabrik in Briefen u. Urkk. Ess.: Baedeker. 
335 S. 5 M. Rez.: Vjschr. Soz.-G. 13, 474f. 
H. Goldschmidt. [3386 

Wick, Beitrr. z. Entwicklgs.-G. d. schweiz. 
Braugewerbes 1870-1912. (Schweiz. Wırtsch.- 
Stud. 2.) Zür.: Füßli’14. xx, 230 S. 4 M. 
80. 13387 

Doeberl, M., Bayern u. d. wirt- 
schaftl. Einigung Dtlds. (Abh. d. 
Münch. Akad. 29, 2.) Münch.: Franz. 
117 S. 5 M. [3388 

Philippovich, v., Österreichs u. Ungarns 
Zollgemeinschaft. (Zt. f. Polit. 9, 156-84.) [3389 

Pabst, Das öst. Tabakmonopol 1860-80 
Beitr. z. öst. Wirtsch.- u. Finanz-G. d. öst. 
Ta bakregie. Heidelb. Diss. 16. 95 S. [3390 

Fischer, Joh. W., G. d. Kornvereins (1816/17) 
zu Barmen; hreg. v. Poppelreuter. (Zt. 
Berg. G.-Ver. 48, 252-312.) — Schell, Der Eiber- 


*106 
feld. Kaufherr Hnr. Kamp. (Mtschr. dess. 
Ver. 16, 41-51.) 13391 


Biernatzki, Aus d. Leben e. Hamburg. 
Kaufmanns. Lebens-G. v. B. Hamb.: Boysen. 
237 S. 3 M. 50. 13392 

MAo-Elwee, Wesen u. Entwicklg. d. Hamb. 
Hafenbaupolit. im besond. 1815 bis 1888. 
Berl. Diss. 143 8. 13393 

Fraenkel, H., Dampfschiff u. Eisenbahn am 
Niederrhein. Stud. üb. ihre Anfänge, unt. 
besond. Berücks. Düsseldorfs. (Düsseld. Jb. 
27, 179-287.) Sep.: Düsseld.: Schmitz & O. 
3 M. [3394 

Gubler, Die Anfänge d. schweizer. Eisen- 
bahnpolit. auf Grundlage d. wirtschaftl. Inter- 
essen 1833-52. (8, 1 v. Nr.5 u. Zür. Diss.) 
Zür.-Selnau: Leemann & Co. 362 S. 5 M. 80. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 51/52 v. d. 
Leyen. [3395 

Lannoy, de, La question colon. en Belgique 
de 1830 à 48. (Mélanges d’hist. off. à Ch. 
Moeller 2, 556-63.) [3396 

Müller, K. A. v., England u. d. dt. Kolonial- 


politik. (Südd. Monatshfte. 15, Aug., 787- 
819.) [3397 

Rudloff, Beitrr. z. G. d. Bauernbefreiung u. 
d. bäuerl. Grundentlastg. in Kurhessen. (Jbb. 
Nat.ök. 105, 802-10.) [3398 

Mehring, Marx im Brüsseler Exil. (Arch. 
G. Sozialısm. 7, 281-331.) [3399 


Bios, W., Denkwürdigkeiten e. Sozialdemo- 
kraten. Bd. 1. Münch.: Birk & Co. ’14. 
287 8. 3 M. [3400 


His, G. d. Basler Grundbuchs. (Aus: Schweiz. 
Zbl. f. Staats- u. Gemeinde-Verwaltg.) Zür.: 
Füßli. 51 S. 1 M. 50. 13401 

Kollmann, H., Entstehgs-G. d. dt. Koali- 
tionsgesetzgebg. (Strafrechtl. Abh. 189 u. 
191.) Bresl.: Schletter 16. 7 M. 13402 

Der erste Schwurgerichtsfall in 
Baden, verhand. zu Freiburg März 1849. 
(Schau- in's-Land 41, 95-108.) [3403 

Stutz, Die kath. Kirche u. ihr Recht 
in d. pr. Rheinlanden. (Aus der 
Jahrhundertfestschrift „Die Rhein- 
prov. 1815-1915.“ Bonn: Marcus & W. 


40. jx, 36 S. 1 M. 20. [3404 
Rez.: Arch. Kath. Kirchenrecht 95, 564-66 
Hilling; Hist. Zt.116, 177 Hashagen; Mitt. 
Inst. Ost. G. 37, 131 Eichmann; Forsch. 
Brandb. Pr. G. 29, 561f. Heller; Düsseld. Jb. 
28, 231 f. R. A. Keller. 
Diehl, Zur G. v. E. Zimmermanns , Grund- 
lagen e. ev. Kirchenverfg.“ (Dt. Zt. Kirchenr. 
3. F., 21, 80-96.) [3406 
Caspar, Die Verordng. v. 11. Nov. 1844. 
Quellensammlg. üb. d. Beitragspflicht d. Rit- 
tergutsbesitzer u. and. Grundbesitzer in d. 
vorm. Kgl. Sächs. Landesteilen d. Prov. 
Sachsen z. Unterhaltg. v. Kirchen, Pfarren 
u. Schulen. Magdeb.: Selbstverl.“ 13. 3 M. 60. 
Rez.: Thür.-sächs. Zt. G. 4, 230-32 Krieg. [3406 


Lenz, F., Die geschichtl. Voraussetzgn. d. 
modern. Krieges. (Dt. Rundschau 14, Okt., 
1-37.) — Ders., Die polit. Voraussetzgn. 
(Ebd. 15, Jan. u. Febr. 80-105; 211-31.) [3407 

Langermann, v., Die Anfänge d. dt. Flotte 
1848. (Dt. Rundschau ’15, Aug., 217-28.) [3408 


Kißling, J. B., G. d. Kulturkampfes 
(s. 14. 2262). Bd. 3: Der Kampf geg. 
d. passiven Widerstand. Die Friedens- 
verhandlgn. 16. 474 S. 6 M. 50. [3409 


Bibliographie Nr. 3392 — 3455 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg A4, Nr. 18 Schna- 
bel; Pr. Jahrbb. 156, 122-25 Kulemann; Forsch. 
Brandb. Pr. G. 27, 363 f. Kaeber; Zt. Bav. - 
St. 35, K. A., 563-665 Rothenbücher; Zt. 
Kirch.-G. 36, 254. Kropatscheck; Katholik 
4. F., 18, 68-70 J. Schmidt; Hist.- pol. Bil. 158, 
840-48; Arch. Kath. Kirchenr. 96, 648-51 
Hilling; Hist. Vierteljschr. 18, 223 f. Zuchardt; 
Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 23, 122 f. Rieker. 

Bastgen, Zur G. d. kirchlich. Stiftungen 
nach d. Säkularisation. (Mitt. Ges. Salzburg. 
Läkde. 46/47, 71-92.) [3410 

Stücheli, Aufhebg. d. Stiftes Rheinau. (Zt. 
Schweiz. Kirch.-G. 8, 111-23.) 13411 

Schnütgen, Ein Dtid. eng verbund. Kurial- 
beamter zur kirchl. Lage insbes. im dt. Süden 
zwisch. Wien. Kongreß u. bayer. Konkordat. 
(Hist. Jahrb. 86, 820-44.) 13412 

Ludwig, A. F. Aus d. Gründungszeit von 
Hallbergmoos. (Sammelbl. Hist. Ver. Frei- 
sing 10, 153- 56) 13413 
„ Kardin. Graf Reisach (s. 13, 
Nachtrr. (Neuburg. Kollektaneenblatt 
75/76, 89-108.) [3414 

Rösch, Der Kulturkampf in Hohenzollern. 
(Freiburg. Diözes.-Arch. N. F. 16, 1-128.) Sep. 
Freib.: Herder 16. 1 M. 50. 13415 

Döberl, A., Bisch. Nikolaus v. Weis. Er- 
gänzgn. zu Remlings Biographie. (Kathol. 
4. F., 16, 145-58; 212-20.) 13416 

Schmits, J., Ant. Kardinal Fischer, Erz- 
bisch. v. Köln. Köln: Bachem. ij, 246 8. 
4 M. 13417 

Lieberknecht, G. d. Deutschkatholizismus 
in Kurhessen. (Gött. Diss.) Marb.: Elwert. 
116 8. 2 M. 50. Rez.: Zt. Ver. Hess. G. 40, 
325-29 W. Wolff; Hist. Jahrb. 37, 510 f. Schnũt - 
gen; Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 51 Mirbt; Hist. 
Zt. 108, 180 f. W. K. 13418 

Kötzschke, w., Karl Jul. Klemm, 1 
primarius In Zittau 1852-74. (Sammig. 
Lebensbildern hervorrag. Zittauer. 1.) Zittau: 
Oliva. x, 195 8. 2 M. 50. 13419 

Bonwetsch, Die Anfänge d. „Evang. Kir- 
chenztg.“ Beitr. z. G. d. relig. u. kirchl. Lebens 
im 19. Jh. (Gesch. Stud. f. Bade 286-99.) [3420 

Schlatter, G. d. Basler Mission Be 
3 Bde. Basel: Missionsbuchh. 16. Xj, 422; 
xıj, 452; XV 345 8. 12 M. Res.: Theol. Lit.- 
Ztg. 16, Nr. 20/21 Bornemann. 13421 

Erlaß u. Aufhebung d. bayer. 
Gustav-Adolf- Vereins verbotes. Münch. Diss. 
13. 36 8. 13422 

Nägelsbach, Prof. Krafft in Erlangen u. d. 
Einführg. d. Kirchenvorstände in d. bayer. 
luth. Landeskirche. (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 
21, 97-101.) [3423 

Strauß, E., Gründg. u. Anfänge d. ev. Ge- 
meinde Bonn 1816-14. Febr. 1819. Bonn: 
Georgi 16. 115 8. 1 M. Rez.: Monatahfte. 
Rhein. Kirch.-G. 10, 285-88 Rosenkranz. [3424 

Hartmann, Chronik d. Luther. Konferenz v. 
Minden- Ravensberg. (Jahrb. Ver. Ev. Kirch. 
G. Westfal. 16, 160-87.) [3425 

Wachsmuth, Entwicklg. d. hann. Gustav 
Adolf-Vereine. (Zt. Ges. Niedersäche. Kirch. 
G. 19, 230-58.) [3426 

Haccius, Hann. Missions- G. (s. 11, 2128). 
III. 1. Insbes. d. d. d. Hermannsb. Miss. v. 
1865 bis z. Gegenw. Herm.: Missionshdig. 552 8. 
3 M. 60. — Schomerus, 1890-1915. 25 Jahre 
Hermannsb. Miss -G. Ebd. 908. 1 M. [3427 

Kaiser, Briefwechs. mit A. G. Rudelbaca. 
weil. Sup. u. Konsistorialrat zu Glauchau i. Sh, 
1829-46. Beitr. z. G. d. Glaubenserneuerg. 
vor 100 Jahren. (Beitrr. Sächs. Kirch.-G. 29, 
85-212. 30, 70-203.) — Sehling, E. Gebets“ 


Neueste Zeit 1815 


streit in Sachs. 1842. (Gesch. Stud. f. Hauck 
300-10.) [3428 


Hochschule, Die k. k. Technische, in Wien 
1815-1915. Gedenkschr. hrsg. v. Professoren- 
kolleg., redig. v. Neuwirth. Wien: Techn. 
Hochsch. u. Gerold. ‚2°. xj, 700 8.; 18 Taf. 
24 M. — Neuwirth, Beitrr. z. G. d. Studenten- 
schaft d. k. k. Techn. Hochsch. Ebd. 16. 
68 8. 1 M. 20. [3429 

Heilbrunn, Die Gründg. d. Univ. Frankf. 
a.M. Frankf.: Baer & Co. 233 S. 4 M. 60. 
— Adickes, Persönl. Erinnergn. z. Vor- G. d. 
Univ. Frenkf. Ebd.: Englert & Schl. 4“. 
67 8.; 15 Taf. 4 M. 13430 

Cauchie, Un demi-siècle d’enseignem. hist. 
è l'Université de Louvain. (Mélanges d’hist. 
off. à Ch. Moeller 1, jx-xxxvj.) 13431 


Spranger, 25 Jahre dt. Erziehungspolit. 
Berlin: Union 16. 58 8. 1 M. 13432 
Hermsdorf, Joh. Ferd. Schlez. Sein Leben 
u. seine päd. Ansichten. Lpz.: K. F. Koehler. 


112 S. 2 M. 40. — Greißl, O. Willmann als 
Pädagog u. seine Entwicklg. Würzb. Diss. 
243 S. [3433 


Rethwisch, Höher. Unterrichtswesen u. 
staatl. Gesamtentwickig. Österreichs seit 1848. 
(Zt. G. Erziehg. 4, 23-61.) [3434 

Richter, W., Beitrr. z. G. d. Paderb. Volks- 
schulwesens im 10. Jh. (s. 13, 4763). Forts. 
(Zt. Vaterl. G. Westfal. 73, II, 215-65. 74, II, 
133-68.) [3435 

Gymnasium, Das Luisenstädt., in Berlin 
1864-1914. Festschr. Berl. 14: Pormetter. 159 S. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’15, Nr. 13 Schonack. [3436 

Laubert, Denkschr. J. 8. Richters üb. d. 
oberschles. Elementarschulwesen 1821. (Ober- 
schles. 14, 571-80.) [3437 


Wustmann, Weimar u. Dtld. 1815- 
1915. (Schriften d. Goethe-Ges. 30.) 


Weim.: Goethe-Ges. 389 S. [3438 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 16 Merian- Genast 


Gregorovius, Freundesbriefe; mitg. v. Hou- 
(Dt. Rundschau 16, Apr. 42-58.) — 
J. Hönig, Gregorovius u. Dtids. Zukunft. 
(Hist.-pol. Bil. 155, 812-21. 156, 29-36.) — 
Ders., Greg. als Dichter. (Bresl. Beitrr. z. 
Lit.-G. 39.) Stuttg.: Metzler 14. 292 8. 9 M. 
50. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 214-17 
G. Schuster. — Merzdorf, Zur G. v. Gervinus’ 
„Bekehrung“. (Dt. Rev. 40, IV, 69-77.) [3439 

Sommerfeldt, G. A. v. Mülverstedt. (Dt. 
G. bll. 16, 99-101.) — F. L. v. Baumann, Ldw. 
v. Rockinger. (Archiv. Zt. 3. F., 1, 276-93.) 
— Glück, Sebast. Göbl. (Ebd. N. F. 20, 293- 
300.) — Osw. Redlich, Siegm. Herzberg-Frän- 
kel. (Mitt. Inst. Ost. G. 35, 205-7.) — E. Götze, 
Frz. Schnorr v. Carolsfeld. (N. Arch. Sächs. 
G. 30, 113-20.) — Breßlau, B. v. Simson. (N. 


Arch. 40, 819-27.) — O. Heinemann, Geo. 
Liebe. (Jahresber. Thür.-Sächs. Ver. 93/94, 
69-71.) [3440 


Wackernagel, Briefe v. Jak. Burckhardt 
an Bernh. Kugler 1867-75. (Basler Zt. 14, 
351-77.) 13441 

Meyer, A. O., Ldw. Cardauns. (Hist. Zt. 
115, 233 f.) — Fed. Schneider, Hans Niese. 
(Ebd. 234f.) — Beyerle, Desgl. (Zt. Sav.-Stift. 
36. G. A., 644-46.) — Seckel, H. Stäbler. 


(N. Arch. 40, 432-35.) — Breßlau, Gerh. 
Schwartz. (Ebd. 436-40.) — Ders., Frdr. 
Kunze. (Ebd. 441 f.) — D. Schäfer, Bernh. 


*107 


Hagedorn. (Hans. G. bll. 14, 2, 1j-xxxjv.) — 
Rörig, Desgl. (Zt. Lüb. G. 16, 311-13.) [3442 

Jaksch, v., Frz. Mart. Mayer. (Mitt. Inst. 
Öst. G. 36, 217-21.) — Löschnigg, Desgl. (Zt. 
Hist. Ver. Steierm. 14, 151-62.) 13443 

Totenschau schweiz. Historiker: 12 u. 13. 
(Anz Schweiz G. 15, 67-72; 16, 129-32. — 
P. X. Weber, Theod v. Liebenau. (Zt. Schweiz. 
Kirch.-G 8, 234-38) 13444 

Hofmann, B., Nachruf auf Jul. Meyer. 
(Jahresber. Hist. Ver. Mittelfrank. 60, 1-15.) 
— Esselborn, K. Hattemer. (Quartalbll. Hist. 
Ver. Großhrzgt. Hess. 5, 159-64.) — Pfann- 
müller, L. W. Luck, Pfarrer u. Chronist v. 
Wolfskehlen. (Ebd. 267-77.) — Schnock, Zum 
Andenken an Matth. Schollen. (Zt. Aach. 
G.-Ver. 37, 242-49.) — Hymans, A. G. B. 
Schayes. (Biogr. Nat. Belg. 21, 604-26.) [3445 

Richter, W., Paul Wigand. (Zt. Vaterl. G. 
Westfal. 72, II, 90-146.) — Kretzschmar, Chr. 
Reuter. (Zt. Ver. Lüb. G. 17, 3-7.) [3446 

Sommerfeldt, Ed. Heydenreich. (Thür.- 
Sächs. Zt. 5, 133 u. Zt. Ver. Thür. G. N. F. 22, 
344-47 u. Bericht. v. E. Devrient ebd. 
306.) — Ermisch, Rob. Wuttke. (N. Arch. 
Sächs. G. 35, 374-78.) — Geo. Herm. Müller, 
Desgl. (Dresdn. G. bll. 16, 153 f.) — A. Neu- 
pert, Erinnergn. f. meine Kinder u. Enkel, 
niedergeschr. 12-15. Als Ms. gedr. Plauen 
’15: Neupert. 79 8. — Gander, u. Weineck, 
H. Jentsch f. (Niederlaus. Mitt. 13, j-xj.) [3447 

Klinkenborg, H. v. Caemmerer. (Forsch. 
Brandb. Pr. G. 28, 311-15.) — Tschirch, Zur 
Erinnerg. an D. E. Wernicke. (Jahrb. Brandb. 
Kirch.-G. 11/12, 351-53.) [3448 

Rothert, Herm. Grote. (Allg. hannov. Biogr. 
2, 175-86.) — v. Löhr, K. Domanig. (Jb. Kunst- 
hist. Sammlgn. 32, 416-23.) — Regling, M. L. 
Strack. (Zt. f. Num. 32, 179-81.) [3449 

Hansen, Jos., Geschichtsvereine u. Ge- 
schichtsforschg. (Zt. Ver. Hamb. G. 19, 86 
108.) — Sommerlad, Zur G. d. thür.-sächs. 
G.-Ver. 1865-86. Halle: Gebauer- Schw. 16. 
176 S. 2 M. 50. Vgl.: Jahresber. Thür.-Sächs. 
G.-Ver. 95/96, 1-58. [3450 


Carriere, M., Lebenserinnergn. (1817-47); 
hrsg. v. Diehl. (Arch. Hess. G.10, 133-301.) 
Sep. Darmst.: Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. 
’14. 2M. 40. [3451 


Briefwechsel, J. K. Bluntschlis 
m. Savigny, Niebuhr, Leop. Ranke, 
Jak. Grimm u. Ferd. Meyer. Hrsg. 
v. Oechsli. Frauenf.: Huber. Xj, 


243 S. 5 M. 50. [3452 
Rez.: Zt. Sav.- Stift. 37, G. A., 725-27 
Stutz; Zt. G. Oberrh. 32, 161 f. Schnabel; Mitt. 
Hist. Lit. N. F. 5, 120-22 Steffens. : 
Rudorft, Jak. Grimm über Savigny. (Zt. 
Sav.-Stift. 36, G. A., 478-82.) — Ew. Rein- 
hard, Präludien zu e. Biogr. K. Ldws. v. Hal- 
ler. (Hist. Jahrb. 35, 591-605.) — Luschin 
v. Ebengreuth, Ferd. Bischoff. (Zt. Hist. 
Ver. Steierm. 14, 165-73.) — Hiling, Joh. 
Fr. Ritter v. Schulte. (Arch. Kath. Kırchenr. 
95, 519-27.) — Pöschl, Fr. Thaner. (Ebd. 96, 
470-77.) — Planitz, Edua. Meister. (Zt. Sav.- 


St. 36, G. A., Lvj-Ljx.) [3453 

Diehl, Johs Conrad. (Jbb. Nat.ök. 104, 
737-62.) — Wutke, Gust. Croon. (Zt. Ges. 
Schles. G. 49, 345-54.) [3454 


Beutel, Tiecks Vorlesgn. in Dresden (Dresd. 
G.bil. 22, 57-68.) — Heyderhoff, Briefe Hille- 
brands an Sybel u. Treitschke. (Süddt. Mo- 
natshfte. 14, Okt., 96-104.) [3455 


*108 


Knapp, F., Carl Justi 1832-1912. (Pr. 
Jahrbb. 161, 27-70.) — Jos. Braun, Zur Er- 
innerg. an Steph. Beißel. (Zt. Aach. G.-Ver. 
37, 319-36.) [3456 

Wilamowitz, v., Gedächtnisrede auf Alex. 
Conze u. G. Loeschcke. (Sitzungsberr. Berl. 
Ak. 16, 754-59.) Sep. Berl.: G. Reimer ’16. 
50 Pf. — Dragendorff, A. Conze. Ebd. 17 8. 
1 M. 50. — Fr. Winter, Desgl. (Bonn. Jbb. 
123, 75-86.) — Koepp, G. Loeschcke. (N. Jbb. 
Klass. Altert. 37, 139-47.) — Sadóée, Desgl. 
(Bonn. Jbb. 123, 237-40.) [3457 


Klaar, Die Briefe d. Doroth. v. Schlegel an 
Theres. Unterkircher geb. Primisser. (Forsch. 
z. G. Tirol usw. 12, 25-38; 86-115; 156-65.) [3458 

Kuttenkeuler, Bogum. Goltz. Leipz. Diss. 
Danzig: Kafemann 13. 119 S. 2 M. 50. Rez.: 


Altpr. Mtschr. 53, 494-501 Uhl. [3459 
Rothert, Hoffmann v. Fallersleben. (Allg 
hann. Biogr. 2, 245-58.) — Gerstenberg, 


Lebensbild d. Dichters Hoffmann v. F. Münch.: 
Beck 16. 100 S. 2 M. — Berneisen, H. v. F. 
als Vorkämpfer dt. Kultur in Belgien u. Hol- 
land. (Münst. Diss.) Lpz.: Krüger & Co. 
102 S. 1 M. 50. 13460 
Hauk, Die Quellen zu Platens Polenliedern. 
(Euphor. 21, 598-610; 773-90.) — Wesemeier, 
Eichendorffs satir. Novellen. Marb. Diss. 
59 8. — Hinnah, E. Willkomm. Münst. Diss. 
160 S. — Halbeisen, Hnr. Jos. König. Beitr. z. 
G. d. dt. Romans im 19. Jh. Münst. Diss. 
83 8. [3461 
Börschel, Eine Dichterliebe. Jos. Vict. 
v. Scheffel u. Emma Heim. Mit Briefen u. 
Erinnerga. Völlig neu bearb., erg. u. wohlf. 
Ausg. Lpz.: Hesse & B. 16. 364 8. 3 M. [3462 
Fischer, Max, Hnr. Heine. Der dt. Jude. 
Stuttg.: Cotta 16. 64 S. 80 Pf. — Hirth, Heine 
u. Rothschild. (Dt. Rundschau 15, Nov., 
261-80.) — Ade, Der junge Alfr. Meißner. 
Münch. Diss. ’14. 70 8. [3463 
Kohut, Geibel als Mensch u. Dichter. 
Berl.: Ver. d. Bücherfreunde. 381 S. 4 M. 
Rez.: Pr. Jahrbb. 163, 345 f. R. Zimmermann. 
— E. Curtius, Erinnergn. an Geibel. Berl.: 
K. Curtius. 44 S. 1 M. 20. — Maync, G. (Dt. 
Rundschau 15, Okt., 56-82.) — A. Hildebrand, 


Die vaterl. u. polit. Dichtg. G. 8s. (Pr. Jahrbb. 
160, 218-48.) 13464 
Ulich, Chr. Fr. Scherenberg. (Leipz. Diss. 


u. Probefahrten 27.) Lpz.: Voigtländer. x, 
153 8. 4 M. 80. — Göhler, Dingelstedt u. 
Gutzkow. (Dt. Rundschau 159, 369-95. 160, 
88-103.) — Sickel, Fr. Hebbel als Politiker 
u. Patriot. (Pr. Jahrbb. 163, 281-304.) [3465 

Dreyer, Ldw. Steub. (Oberbayer. Arch. 60, 
1-154.) — Wackernell, Steub, Pichler u. d. 
Tirol. Sängerkrieg. (Forsch. G. Tirol 13, 189- 
258.) — Bothert, Bodenstedt. 
Biogr. 2, 74-81.) L 

Storm, Th., Briefe an seine Frau. Hrsg. v. 
Gertr. Storm. Braünschw.: Westermann. 
196 S. 4 M. 50. — Brüll, Heiligenstadt in Storms 


Bibliographie Nr. 3456—3480 


Leben u. Entwicklig. Münst.: Coppa 
59 S. 1 M. 50. 

Ermatinger, Gottfr. Kellers Leben, Priebe 
u. Tagebücher. Auf Grund d. Biogr. Jak. 
Baechtols dargest. 1: Leben. 2. Aufl. 2: 
Briefe u. Tageb. 1830-61. 3: Briefe u. Tageb. 
1861-90. Stuttg.: Cotta 16. 46 M. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 26 Köster; Gött. Gel. 
Anz. 16, 681 706 Fränkel u. Richtigstellg. 
v. E.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 15 u. 30. — Ders., 
Neue Briefe a. Ks. Frühzeit. (Dt. Rund- 
schau 161, 342-72) u. Keller-Briefe. (Ebd. 
165, 385- -412.) — Bollmann u. Hunziker, G. 
K. Heimat u. Dichtg. Frauenf.: Huber. 


64 8. 2M. 40. [3468 
Wille, Gottfr. Nadler. (Alemannia 42, 
1-7.) — Siebs, Herm. Allmers. Berl.: Mittler. 


373 S. 6 M. Rez.: Zt. H. Ver. Niedersachs. 16. 
155-57 Stammler. 13469 

Krüger, Chr., Quellenforschgn. zu Reuters 
Dichtgn. u. Leben (s. ’14, 2321). Forts. (Jahrb. 
Ver. Niederdt. Sprachforschg. 40, 141-49.) 
— Heitmüller, Reuter u. sein Verleger. (Ebd. 
39, 1-16.) [3470 


Ö Frz. J., Gedenkbll. an Anzengruber. 
Bresl.: Schottländer. 157 S.; 31 Taf. 2 M. 
50. 13471 


Stock, Aus d. Briefwechs. Friedr. Wilhelms IV. 
m. C. F. v. Rumohr. (Beihft. zu Bd. 35 v. Nr. 53.) 
Berl.: Grote 14. 84 8. 4°. 5 M. 50. 13472 

Loevy, Die Grundlagen zum Schaffen 
Schinkels. Dresd. Diss. 95 8. 13473 

Beringer, M. v. Schwinds Karlsruh. Zeit. 
Beitr. z. bad. Kunst-G. d. 19. Jh. (Zt. G 
Oberrh. N. F. 30, 137-200; 4 Taf.) — Dieffen- 
bacher, Hofmaler W. Dürrs Briefe im Rosen- 


berger Altarbildstreit 1858/59. (Ebd. 81, 94- 
115.) [3474 
Wellmann, Der bremische Domkantor 


Dr. Wilh. Chr. Müller. Beitr. z. Musik- u. 
Kult.-G. Bremens. (Brem. Jb. 25, 1-137.) 
Sep. Brem.: Winter. 2 M. 50. — P. Zimmer- 
mann, Alfr. Methfessel. (Braunschw. Magaz. 
15, Nr. 7f.) [3475 

Lierscher, Die erste Dresdner Aufführg. d. 
Meistersinger 1869 im Lichte d. bisher un- 
bekannt. Tagebuchaufzeichngn. ihr. musik. 
Leiters Jul. Rietz. (N. Arch. Sächs. G. 36, 
278-99.) 13476 


Hackmann, Die nationale Idee im 19. Jh. 
Halle: Waisenhaus 14. 32 8. 50 Pf. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 37 v. Martin. — W. 
Götz, Der nationale Gedanke 1870-1914. 
(Süddt. Mthfte. 14, Okt., 12-21.) 13477 

Hauptmann, A., Köln im J. 1840. (Beitrr. 


Köln. G. 1, 59-90.) 13478 
Dugend, Einiges aus d. alt. Oldenburg. 
(Jahrb. G. Oldenb. 22, 212-37.) 13479 


Kentenich, E. Volkslied a. d. Kriege 1870-71. 
(Zt. Ver. Rhein. Westfäl. Volkskde. 13, 18- 
26.) ur u [3480 


* 


Alphabetisches Register 


*109 


Alphabetisches Register 


Unberücksichtigt blieben die Abteilung „Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften“, 


anonym erschienene Aufsätze, 


Aachen unt. Napoleon 
3208 

Academia Groning. 832 
1813—15 3179 

Ackermann 1986 

Acta Tomiciana 2886 

Adam 446 

Adenaw 2663 

Ader 653 

Adickes 3430 

Adler, M. 2032 

Adler, S. 2494 
Adlhelm 1007 

Aebersold 2365 
Ahnlund 1375 

Akten: Bayer. Bauern- 
aufstand 2999 
Akten u. Urkk.: Nie- 
derl. 1316 
Aktenstücke: AmtHarz- 
burg 470 

Albedyll, v. 1902. 2252 
Albert 1984 

Alberti 3142 

Albrecht, H. 2442 
Albrecht, K. 1915 
Albrecht, O. 1289. 2873. 
2879 

Albrecht, R. 2437 
Album: Univ. Kiel 2575 
Alef 658 

Alexander 2081 

Allen 1266 

Aller, van 3277 
Allgäuer 2625 

Allmaras 3379 

Alnor 644 

Altenburg 244 

Althaus 1303. 1400 
Altmann, A. 1405 
Altmann, W. 2341 
Amelunxen, v. 366 
Amende 2641 

Amira, v. 726 


neuer Auflagen. 


Ammianus Marcellinus 
2668 

Ammon 995 

Amrhein 454. 2501 

Amts- u. Zunfturkunden 
482. 2339 

Anderson 3149 

Andrae 924 [2249 
Andrian-Werburg, v. 

Angelomontana 2364 
Anrich 2617. 2890 
Apelbaum 2830 
Appens 2056 

Arbusow, v. 1311. 1365 

Archiv: Ref.-G. 1286; 
Weidler 416 

Archivalien: G. Oest. 
445 

Archivberichte a. Nie- 
deröst. 2312 

Archives: Orange- Nas- 
sau 1609 

Armstedt 849 

Arndt, G. 626 

Arnecke 1310. 1378 
Arnheim 3082 

Arnold, C. F. 2859 
Arnold, R. 1528 
Arnoldi 1646 

Arnpeck 2794 
Arnswaldt, v. 368 

Arras 2842 

Asche 1204 

Asen 217 

Atlas: Nederl. 238 

Aubin 485. 1796. 2442 a 

Auctores antiq. 1007 
Aue 1100 

Auer 1658 

Auner 885 

Außerer 1336 

Averdunk 3160 


Baasch 2470 
Bach 269 


die Namen der Übersetzer und der Bearbeiter 


Bachem 1990 
Bacherler 1660 
Back, F. 1429 
Back, M. 2083 
Bächtold, H. 2338. 2623 
Bächtold, J. M. 2593 
Bähnisch 280 
Bähr, A. A 143. 2784 
Bär, M. 2156 
Baerent 1813. 2924 
Bagenski, v. 402 
Bahr 434 
Bahrfeldt, E. 341 
Bahrfeldt, M. v. 339 
Baier 205. 2446. 2549. 
2919 | 
Bailleu 1716. 3273 
Baist 1025 
Baldass, v. 1279 
Ballin 369. 489 
Ballschmiede 1067 
Ballou 2666 a 
Bang 3352 
Bardenhewer 694 
Barge 2870 
Barth, H. 202 
Barth, P. 1982 
Barth, W. 2480 
Baschin 221 
B.issermann, E. 1909 
Bassermann- Jordan 868 
Bastgen 3245. 3410 
Batzer 207. 1134 
Baudenkmäler 877 
Bau- u. Kunstdenkmäle 
2345 ff. i 
Bauer, E. 1480 
Bauer, Fr. 679.—1425 
Bauer, J. 2567 
Bauermeister 2807 
Baum 503 
Baumann, F. L. v. 306 
479. 2059. 3440 
Baumann, K. R. 370 
Baumgarten, O. 3314. 


*110 


Baumgarten, P. M. 302 
Baur 1408 

Bayer 3344 

Bechtold 2925. 3040 
Beck, Walt. 2601 
Beck, Wilh. 1101. 2179. 
2486. 2532 

Becke 1775 

Becker, A. 422 
Becker, E. 2322 
Becker, F. 1274 
Becker, Frz. 605 
Becker, H. J. 2477 

Becker, J. 1049 

Becker, Kl. 466 

Becker, W. 2609 

Beckmann 2025 

Beeler 2417 

Beemelmans 1487 
Beer 1211 a 

Beeson 984 
Beestermöller #842 
Befreiungskriege 1756 
Begemann 846. 1695 
Behrend 1496. 2982 
Behrens 980 

Behrle 537 

Bein 926 

Beintker 1810 
Beiträge z. dt. Volks- 
kde. 2614 

Bekmann 1545 
Bellinghausen 236 
Below, v. 598. 648. 770. 
1470. 2398. 2427. 2591. 
2887 

Beltz 940 

Bemmann 215. 2818 
Bendel 780. 795 
Bender 695 

Benkert 705 

Benzerath 2544 
Berdrow 3386 

Berend 3045 

Berent 754 

Berger 1943 

Bergmann, E. 3253 

Bergmann, E. v. 3283 

Bergsträßer 1762. 1887. 
2006 

Bericht d. Ver. Carnun- 
tum 967 

Beringer 3474 

Berkut 2733 

Berndt 2839 

Berneisen 3460 
Bernhart 330 

Bernoulli 2304 
Bernstein 1857 


— — nn 


Alphabetisches Register 


Bersu 949. 973 

Bertalot 2860 

Bertheau 719. 863 

Bertram, A. 2558 

Bertram, F. 2581 

Bertram, R. 2553 

Beschorner 1592 

Beschreibung: Tettnang 

Besler 320 [2181 

Beß 2811. 2888 

Beste 822 

Bethge 1032 

Betke 869 

Beutel 3455 

Beuve 1725. 3145 

Bezold, R. W. v. 2434 
Bezzenberger 2407 
Beyerle 715. 828. 2706. 
2756. 2757. 3442 
Beyhoff 1459 

Beyrich 3015 

Bibl 2915 
Bibliographie d. württb. 
G. 2160 


Bibliotheca: geogr. 221; 


ref. Neerl. 2883 
Bibliothekskataloge 
2588 

Bickhoff 1924 
Bieder 589 
Biedermann 1670 
Bierbaum 867 
Biereye 2741. 2745. 2768 
Biergans 1901 
Biernatzki 3392 
Biese 3312 

Bièvre 757 


Bigelmair 2686 


Bikel 656 

Binder 2230 
Bindhardt 2462 

Bing 1002 
Biographien, Hess. 419 
Bippen, v. 3214 
Birkner 944 

Birt 2650. 3114 
Bischoff, E. 3286 
Bischoff, F. 1555 
Bis mar ck, Johanna 3316 
Bismarck, O. v. 1883 
Bismarck-Jahr 1955 
Bitterauf 1614. 1740 
Blanckmeister 3242 
Blarer 1314 

Blasich 1944 

Blau 2949 

Bleck 1932a 
Blittersdorf, v. 1877 
Bloch 1099 


Blok 561. 641 
Blokland 2484 
Blos 3400 
Blümml 1863 
Blum 1376 
Blume, E. 2665 
Blume, K. 766 
Blume, M. 1304 
Blume, R. 142 Ø 
Blumer 2362 
Bluntschli 3452 
Bob 2981 
Boch 547 
Bock, A. 3097 
Bock, R. 1074 
Bockmühl 1351. 1433. 
2899. 2906 
Bode, B. 1764 
Bode, W. 3112 
Bodenstein 447 
Bodewig: 981 
Böhm 3471 
Böhme 2621 
Boehme, P. 2331 
Böhme, R. 739 
Böhmer, H. 1260. 132 
1358. 2814 i 
Bömer 2850 
Bönhoff 1110. 2187 
Bönicke 2522 
Böpple 3071 
Boer, de 2185 
Börner 2194 
Börschel 3462 
Bösken 2568 
Böttcher 578. 1441 
Bötticher, v. 2795 
Boguth 2075 
Bohlmann 2536 
Boie 582 
Boissonnas 2536 
Bollmann 3468 
Bolte, H. 1711 
Bolte, J. 902 
Bolz 2645 
Bonifatius 2714 
Bonwetsch 3420 
Borcherdt 2870 
Borckenhagen 2024 
Borgeaud 1846 
Borger 2369 
Born 2029 
Bornhausen 1683 
Borrelli de Serres 310 
Borries, v. 1215 
Boschan 1902 
Bossert, G. 788. 1298. 
1346. 2566. 2891. 2903. 
2905 


Bossert, H. Th. 1276 


Bour 234 

Brackmann 294. 493. 
783. 2699 

Bräuer 2481 

Bräuning 222 

Brahms 2090 

Brakebusch 571 

Brakel, van 1551. 2465. 
2476 

Brand 272 

Brandenburg 1955. 3295 

Brandi 289 

Brandl 1494 

Brandmair 2174 

Brandstetter 2158 

Brandt, A. 1287 

Brandt, O. H. 584 

Brann 3240 

Brant, Seb. 2801 

Brants 1372 

Brasse 555 

Brauer, v. 1948 

Braun 557 

Braun, A. 2375 

F. 1299 

G. 2849 

J. 3456 

P. 700. 2819. 


Bremen, v. 1886 

Bremer 952£. 1048 
Brenner 954. 1021 
Breßlau 2211. 3313. 
3440. 3442 

Bretholz 523. 2058. 3129 
Bretschneider 2222 
Breuer 1736 

Breycha 1717 

Brieger, R. 3142 
Brieger, Th. 1320. 2888 
Brill 2846 

Brimeu, de 1370 
Brinkmann 2455 
Brock, J. 3300 

Brock, P. 887 

Brom 1312. 1512 
Bruch, v. 665 
Brückner 1043. 2194. 
2402 

Brüder, barmherz. 793 
Brügmann 1014 f 
Brüll 3467 

Brüning 3230 
Brünneck, v. 729. 2505 
Bruggaier 2526 
Brugger 1782 

Bruhns 1501 


Alphabetisches Register 


Bruinier 910. 2671 
Bruiningk, v. 476. 1601. 
2074 
Brunker 1741 ~ 
Brunner, H. 2198 
Brunner, K. 893 
Brunner. Th. 2417 
Bruns, F. 2856 
Bruns-Wüstefeld 2753 
Buch, G. 744 
Buchenau 330. 2227. 
Buchholtz, A. 2170 
Buchholz, Fr. 1662 
Buchner, E. 892 
Buchner, M. 602. 604. 
1041. 2410 
Buchwald 2846. 2857. 
2870. 2875 
Buddecke 2171 
Bücher 482. 675. 2069. 
2339. 2429 
Büchi 1161. 1194. 1341 
Büff 2909 
Bühler 681 
Bülow, v. 3333 
Bünau 1889 
Bünger 1239 
Bünker 2626 
Bürckstümmer 1341. 
2942 
Bürger 2625 
Bütler 1162. 1167. 2256 
Bugge 689 
Bulle, Goldene 1201 
Bulling 1684 
Bumüller 931 
Bunzel 786. 2035 
Burckhardt, A. 411. 
4 


106 
Burckhardt-Biedermann 
968 


Burda 2586 

Burg 1685 
Burkhardt, G. 973 
Busch 2354. 3315 
Buschbell 2916 

Buse, H. J. 1599 
Buse, W. 337 

Busse 3379 | 
Buzzi 2727 
Bijlsma 1463 


Caemmerer, v. 2334 
Cahn 1905 

Cam 1030 
Camenzind 2417 
Caminada 912 
Canonce 1964 
Canter 2652 


*111 


Cardauns 3120 3268 

Carlsson 1185. 1406 

Carolina 1474 

Carriere 3451 

Carstens 914 

Carstensen 575 

Cartellieri 512 

Caspar 3406 

Caspary 1707 

Cauchie 3431 

Cavelti 2417 

Cechner 2346 

Chapuisat 1726. 1772 

Charlier 401 

Charlot 909 

Charmatz 1918 

Christ, G. 951. 2995. 
3204. 3303 

Christ, H. 870. 927 

Christ, K. 1876 

Christiani 630. 2168 

Chronik, Wiler 1162 

Chroniken. Basler 2304; 
Merseb. 444 

Chroust 287. 1827 

Cierpinski 1940 

Clark 2668 

Clason 1942 

Classen 1352 

Clausen 2009 

Clauß, H. 344. 1368. 
1655. 2654. 2942 

Clauß, J. M. B. 233 

Clau Ben 3131 

Clemen, O. 1289 

Cleven 1642 

Cloß 352 

Codex dipl.: Lus. sup. 
2332; Silesiae 2335 

Codex trad. Westf. 487 

Cohn, W. 2743 

Cohrs 2878 

Collard 2975 

Concilium Trident. 2914 

Conrad 1892 

Consentius 3046 

Constitutiones 1139 

Cordes 878 

Cordon, v. 1769 

Corpus: jur. Pol. 489; 
ref. 1302; Schwenckf. 


2880 

Cosack 1076. 1181. 2805 
Cosoiu 2027 

Coster 1069 

Coulin 759. 3084 
Cramer, L. 1724 
Cramer, M. 2367 
Cramer, V. 2039 


~ 


— 


* 112 


Crebert 511 
Crenneville 1945 
Criste 1730 
Crone 1820 
Crusius 3382 
Culley 1187 
Cullmann 393 
Curschmann 224. 2591 
Curtius 3464 
Czegka 200 
Czumpelik 1053 
Czygan 3132 


Dachenhausen, v. 2267 
Dachler 922 

Dalgren 3153 

Dalwigk, v. 1617 
Damköhler 1639 
Dammann 504 

Darpe 487 
Darstellung: Bau- u. 
Kunstdenkm. 507 
Dartein, de 1034 
Daverkosen 2447 

David 1896 

Davidsohn 1142 

Davis 2064 

Degering 2872 

Dehio 866. 973. 1124. 
1128. 1271. 1499 
Dehn, v. 374 ` 
Deiter 1160 

Delahache 1987 

Delbrück 769. 
3315 

Deml 480 

Demmler 1504 
Dengler 2545 
Denk 798 
Denker 2458 
Denk würdigkeiten: dt.- 
dän. Kr. 1898 

Depoin 2698 

Dersch, 1486. 1994. 2556 
Destouches, v. 3228 

Dette 1648 

Dettloff 2867 

Deuser 3118 
Deutschmann 717 
Devrient 367. 471. 3447 
Dialektgeographie 2199 

Dibelius 2619 


1756. 


Didier 2978 
Dieffenbacher 1130. 
Diehl, A. 2828 13474 


Diehl, K. 3454 

Diehl, P. H. 1493 
Diehl, W. 896. 2449. 
3405. 3451 


Alphabetisches Register 


Diener- Schönberg 686. 
775 

Dieterle 2811 

Dietl 264 

Dietz, Joh. 3046 
Dillen, van 2444 
Dimpfl 3383 

Dino Compagni 1132 
Dirksen 1502 

Dirr 530 

Dittrich, Br. 1115 
Dittrich, P. 1263 
Divoff 1700 

Dobbert 590 
Dobeneck, v. 395 
Dobenecker 2330. 2748 
Dobmeyer 1334 
Döbber 3269 

Döberl, A. 1703. 1839. 
3340. 3416 

Doeberl, M. 3388 
Döbler 3118 

Doebner 245 

Doelle 1243. 1251. 1359. 
Doering 498 [2855 
Dörner 2442 

Dörr 2600 

Doerr, A. v. 2269 
Dörrer 1191. 2157 
Dokumente a. Österr. 
Krieg geg. Napol. 3135 
Domarus 1777 

Dopsch 1031. 1098.2409. 
2704 

Doren, A. 1069 

Dorfmüller 2589 

Dorn, H. 973. 2369 

Dorn, J. 2527 

Dorn, R. 2533 

Dorno, F. 668 

Dorr 2692 

Draeger 1095 

Dransfeld 683 

Dreger 2598 

Dreher 3055 

Dresbach 2570 

Dresen 1109 

Dreyer 3466 

Dreyhaus 1858 
Drinkwelder 1068 
Drossaers 3007 

Droysen 1536. 3000. 
3014. 3019. 3052. 3068 
Drücker 3371 
Duchesne 2555 

Dudan 2357 

Dühr 1744 

Dürr 1177f. 1180. 1450. 
1459. 2800. 2802 


— EUG0;c ⁊ —y„2— Bo 


Dürrwächter 15233. 
2078. 2159 

Dugend 3479 

Dukas 3239 

Du Moulin-Eckart 1950 
Durieux 857 

Du Roi 3133 

Durrer 500. — 2779 
Duvernoy 546 


Ebart, v. 1881 
Ebel 1153. 2790 
Eberbach 1226 
Eberhard 568 
Ebering 1339 
Eberle 2430 
Eberstadt 2440 
Ebert 963. 2735 
Ebner 3086 
Eck 2804 
Eckardt 501 
Eckhart 304 
Eckinger 969 
Edda 985 
Edelmaier 2600 
Egelhaaf 1953. 
1977 
Egger 283 
Eggerking 3161 
Egidi 2785 
Egli 1302 
Egloffstein, v. 3187 
Eheberg, v. 670 
Ehlen 1189 
Ehmig 921 
Ehrenbauer 2456 
Ehrle 288 
Ehrlich 2985 
Ehses 1388. 1390 
Ehwald 1007 
Eichholz 508 
Eichholzer 762 
Eichmann 477. 1083 
Eicken 2776 
Eickhoff 821 
Eidelloth 2462 F 
Eigenbrodt 1887. 3315 
Einsiedel, v. 3285 f 
Eisele 2370 
Eisentraut, E. 785 
Eisentraut, O. 3212 
Eitel 299. 301 
Elble 1424 
Elsner v. Gronow 1519 
Elstner 3262 
Emlein 457 
Endres, F. 1955 
Endres, J. A. 1019 
Endres, M. 1956 


1967. 


Alphabetisches Register 


*113 


19 7 Engel 2089 ` Fiegl 701 Frensdorff 2062 
bum i: Engelke 2234 Fierens 2975 Frenzel 1323 
hie 13 Englram 2028 Figge 1859 Fresacher 1193 
Im Ma li. Epistolae sel. 2311 Findeis 856 Freude 1673 
De Erben 903. 1845. 2845 | Finger 1864 Freund, C. 862 
i 5 19 Erdmannsdörffer 1610 Fink, A. 2605 Freund, J. 1832 
Ih N 5 Erinnerungen an Bism. Finke, H. 2810 Freytag, G. 1905 
1 An 1948 Finsler 1302. 1331 Freytag, R. 3025 
e Erlässe, Dt., d. Ref.- Firmenich- Richartz Frick 1780 
Pa 1 ff Komm. 1374 3268 Frickhinger 971 
| 1 ; Erläuterungen z. gesch. | Firnhaber 2029 Friedensburg, F. 328f. 
ISN Atl. d. Rheinprov. 2184 | Fischbach 748 Friedensburg, W. 1298. 
Feta? Ermatinger 3468 Fischel 1229.-3365 1301. 1440. 1770. 2955 
zen Frmisch 2218. 3447 Fischer, A. 540 Friedjung 1946 
rige Ernest 2089. 3270 Fischer, E. 1096 Friedrich d. Gr. 1603. 
aebi, Ernst, K. 538 Fischer, H. 266. 2671 1605. 3048. 3049 
dee, Ernst, V. 2701 Fischer, J. 1737 Friedrich, J. 1746 
Len KAL Escher, J. 2316 Fischer, J. W. 3391 Friedrich, M. 227 
ner 000 Escher, K. 528 Fischer, Karl B. 3348 Friedrich, Walt. 1148 
A A Escherich 1277 Fischer, Kurt 3217 Friedrich, Wilh. L. 2504 
ssri all Espinas 642 Fischer, M. 2463. 3265 | Friese 990 
snart 3H Esselborn 419. 1630. Fittbogen 3107. 3112 Frieß 1473 
ar 0d 1707. 1791. 3445 Flachs 2395 Friis 1897 
4. 0 Essen, van der, 464. Flamm 232. 2761. 2922 Frings 2199. 2203 
aer M 1439 Flanß, v. 2281 Frisch 1958 
uf 1% Ester, d', 1709 Flaskamp 2714 Fritsch 1705 
5 Etzin 1661 Fleck 949 Fritsche, v. 517 
8 Eubel 1188 Flemming 2879 Fritz 2903 
ng dt! Evers 1461 Fleschuez, v. 1901 Fritz, M. 2513 
12700 Ewald 311 Flessa 875 Frölich, G. 1447 
* Eynard 1726 Floer 664 Frölich, K. 2436 
rt. V. 3l | Floerke 2610 Frommhold 741. 1241. 
2 . 6% Fabricius, E. 2654 Florer 1292 Frühe 2201 [2516 
1” Fabricius, W. 2184 Foakes- Jackson 1037 Fuchs 1565 
„ Fahrmbacher 1534 Focke 2963 Fuchs, A. 2658 
er 2% Fajkmajer 2431 Fockema- Andreae 735 Fuchs, W. P. 1686 
Rn Falke, D. 2580 Förster 2450 Funcke 2561 a 
J Falke, O. v. 2988 Fontes rer. Trans. 449 | Funke 1952 
13% Farner 1331 Forrer, A. E. 977 
Sr Fastlinger 994 Forrer, R. 2628. 2659 Gabriel 3090 
5 Fa varger 651 Forst-Battaglia 346. 348 Gagliardi 1183. 1331. 
em Fehling, E. F. 3349 9 1337. 2799 
s Fehling, F. 1613. 1822 | forsthoff 1353. 1433. Gaiaberg-Schöckingen, 
5 Fehr 761. 1029. 2973 2945. 3032. 3037 352 
2l ‚ Feißkohl 1928 Fournier 3148 Gall 2777 
un Feist 933 Fox 3030 Gander 3447 
30 Feit 2465 Fränkel 3358. 3394 Garber 2718. 2865 
„ý Fellinger 1218 Fraknöi 3330. 3336 Gareis 2704 
N ' Fenner, E. 1157 Francke, H. G. 2393 Garrelts 1434 
Ei Fenner, J. 3347 Francke, R. 2045 Gaus 2477 


6.3212 Fester 1962 Frank 556 Gautier 2366 


y] Festschrift: Landw. Ges. | Franke, K. 2875 Gebhardt, v. 2255 
Hannov. 2455 Frankenburger 886 Gedenkbuch: Frankf. 
now 15! Feuk 1773 Frankhauser, F. 457. Juden 720 
Feulner 501 | 3029 | Geerds 3018 
Feurstein 2549 Franz 2034 Gehrmann 3231 
955 Fiala 2233 Freisauff, v. 907 Geiger 2319 


1019 Ficker 1005. 1347. 2881 | Freisen 2523 Geldern- Crispendorf, v. 
1956 Fiebach 1085 Freksa 1771 2250 


Histor. Vierteljahrschrift. 1916/18. 9. Bibliographie 8 


*114 


Gemoll 934 
Genzken 1855 
Gerber 1175 


Gerdes, H. 716 
Gerhardt, A. 3207 
Gerhardt, F. 805 
Gering 2670 

Gerlach 633 

Gerlich 2478 
Gerstenberg 3436 
Gerstmann 2266 
Geschichte: Fam. Kees 
383; human. Schulw. 
Württb. 839; St. Wien 
2358 
Geschichtschreiber d. dt. 
Vorzeit 438 
Geschichtsquellen: Ge- 
schl. v. Borcke 372; 
Prov. Sachsen 433. 
2300; Werden 443; 
württb. 427 
Geschlechterbuch 356 
Geßler 776 

Geyer, C. 2005 

Geyer, J. 1078 

Geyl 1401 

Gie 3005 

Gieben 2080 

Gierke, v. 731. 750f. 
Giese 1291 

Gilow 845 

Ginsberg 663 

Gits 3089 

Glaise, v. 1757. 3179 
Glasschröder 312. 2220 
Glitsch 2500 
Glockmann 2168 

Glöel 1793 

Gloning 1422 

Glossy 2608 

Glück 3440 

Göbel 733 

Göbels 2344 

Goecke 508 

Göhler 3465 

Goerke 647 

Görres, J. 1720 
Görres, S. 1490 

Görtz, v. 1774. 3192 
Goeser 1998 

Gößler 973. 2637. 2657 
Goeters 2562 

Goethe 3111 

Götz, A. 1980 

Götz, E. 3321 

Götz, J. 1061 a 


Alphabetisches Register 


Götz, W. 3477 

Götze 2980. 3440 

Goeze 375 

Gogala di Leesthal 1118 
Gold 2722 

Golde 376 _ 
Goldhardt 736 
Goldmann, E. 740 
Goldmann, H. 844 
Goldschmidt 446. — 
1432. 1469. 1974. 2932 
Gollub 1526 Ä 
Gollwitzer 1419 

Goltz, v. der 1379 
Goltz, C. v. 1912 
Görske 2886 

Goslich 1624 


Gosses 563 

Goßler, v. 1965 
Gottberg, v. 2275 
Gottlieb 2588 
Gottschick 1327 
Gottwald 3354 
Gotzen 211 

Graber 906 
Grabmann 1113 
Grade 1743 
Gradmann 870 
Gräbert 2642 
Gräbisch 279 
Graef 3319 
Granier 3139. 3144 
Grauert 3334 
Gravenhorst 1802 
Green 1848 
Gregor v. Tours 2688 
Gregorius 898. 911 
Gregorovius 3439 
Greiner 2579 
Greißl 3433 
Grente 1391 
Greven 2817 
Greving 1287 
Grienberger, v. 1045 
Grimm, H. A, 1429. 
2568. 2854. 2994 
Grimm, J. u. W. 255 
Grimmert 807 
Grisar 2888 
Grisberg 2442 

Grit zner 2250 
Grijpink 802 
Gröber 501. 872 
Gröger 2201 
Gröteken 2538 
Groger 585 
Grohne 282 
Gromer 313, 441 
Gropengießer 979 


Grosch, A. 3403 
Grosch, F. 773 
Groß 1410 

Groß, E. 1692 
Groß, L. 294. 2835 
Grossart 1199 
Grosse 2769 
Grosse, J. 1564 


Großmann 1641.— 2048 


Grotefend 307 
Grotkaß 549 
Grube 2257 
Grünberg 1145 
Grmmschlag 2581 
rünsc 
Grüter, J. 1505 
Grüter, R. 2417 
Gruner 1719. 3185 


Grupp 8% 
Grußendorf 3104 
Gubler 3395 

Gubo 834 

Gudeman 2675 
Gümbel, A. 2864 
Gümbel, Th. 817. 2537 
Günter, H. 1314. 2413 
Günther, F. 2458 
Günther, H. 3262 
Günther, O. 2913 
Guglia 511 

Guilland 2060 

Gulat, v. 1701 
Gumowski 343 
Gundlach 2575 
Gurlitt 507 
Gust 1929 
Gutwasser 377 
Guyot 1698 
Gymnasium, 
3438 


Haack 1842 

Haacke 462 

Haag 2050 

Haake 1996 

Haan, v. 2245 

Haas, A. 592 

Haas, Ant. 635 
Haas, R. 1872. — 3122 
Haberlandt 922 
Habich 333 

Haccius 3427 
Hackmann 3477 
Häberli 2508 
Haeberlin 1762 
Haedecke 1763. 3183 
Häflinger 2221 
Haehnel 1573 
Haehnle 1319 


Luisenst. 


m 


Hälsig 2621 

Hänlein 1038 

Häpke 1316. 2463. 2465. 
2894 


Haering 505 

Häusler 943 
Haferlach 636 
Hafner 2547 
Hagedorn 1465. 2472 
Hagen, B. 1552 


32 
Hagen, M. v. 1955. 3332 
Hagenauer 1556 
Hagenbring 3101 
Hahn 241 
Hahne, H. 2640 
Hahne, O. 1544. 3012 
Hainer 439 
Haken 1825 
Halbedel 2697 
Halbeisen 3461 
Halko, v. 2731 
Hall 1622 
Haller 1079. 1081. 1953. 
3320 


Halter 268 
Hamacher 1611 
Hammer 884 

Hamp, K. 838 

Hampe, K. 1057. 2385. 
2729. 2750 

Hampe, Th. 2472. 2967 
Handbücher 2. Volks- 
kde. 889 

Handschrift: Tiron. No- 
ten 291 

Hanenberg 271 
Hanotaux 1975 
Hansen, A. 3306 
Hansen, Jörg 666 
Hansen, Jos. 3450 
Hansen, R. 2329 
Harburger 2498 
Harstedt 1133 

Hartig 2774 

Hartl 1342 

Hartmann 3425 
Hartmann, A. 496 
Hartmann, F. 1751 
Hartmann, G. 2091 
Hartmann, J. 2085 
Hartmann, K. A. 2055 
Hartmann, L. M. 2069. 


Alphabetisches Register 


Hartwig 2508 

Hartz 1058 
Hasenclever 1926. 3256. 
3301. 3309 
Hashagen 379. 1745 
Haß 1308. 1457 
Hasse 3233 

Hauck, F. 1565 
Hauck, W. 3461 
Haufe 2008 

Hauffen 2981 

Haug, F. 2657 

Haug, F. H. 536. 1426 
Haupt, E. 1428 
Haupt, H. 419 
Haupt, R. 2738 
Hauptmann, A. 3478 
Hauptmann, F. 1794 
Hauptmann, Fel. 316 
Hauptmann, L. 26% 
Hauser 2815 
Hausmann 2645 
Hausrath, A. 1325 
Hausrath, H. 1103 
Hauviller 321 
Haym 1860 

Hebbel 2086 
Hebeisen 2960 
Heberling 2625 
Hecht 1154 

Heck, Ph. 2765 
Heck, R. 1567 
Hecker 3111 
Hedemann-Hees 

2165. 2329. 3269 
Hedrich 2029 

Heer, G. 3347 

Heer, J. 3338 
Heerdegen 1356 
Hefele 501 

Hefti 2363 
Hegemann 1411. 3299 
Hegi 1192. 1332 
Hehle 1265 
Heidingsfelder 2318 
Heidlauf 2771 
Heidmüller 3470 
Heierli 2629 

Heigel, v. 2094. 2590. 
3114. 3164. 3167. 3293. 


Heilbrunn 3430 
Heilig, F. 539 
Heilig, O. 267 
Heimberger 756 
Hein 297. 1603 
Heineken 2235. 2237 


+115 


Heinemann, B. 2213 
Heinemann, E. 1633 

Heinemann, O. 3440 : 

Heintze 281 

Heitz 2801 

Heller 1848 

Helm 1000 

Helmecke 1402 
Helmes 1786 

Helmling 2314 

Helmolt 1605. 1953 

Hemmerle 3360 

Henche 2944 

Hengelmüller, v. 1939 

Henkelmann 504 
Henner 2936 

Hennig 2466 

Henning 2681 

Henrich 2983 

Henrichs 558 

Henrici 2525 

Herberger 2033 

Hering 1862 

Hermberg 714. 2451 

Hermelink 617 

Hermsdorf 3433 

Herr 1427. 2192 

Herrbach 3341 

Herre 1165. — 2669 

Herrmann, O. 1649 
Herrmann, R. 1357. 
3033 

Herte 2877 

Herter 1558 

Hertlein 949. 2654 

Hertling, v. 3200. 3210 

Herwegen 997 

Herzfeld 1061 

Hesekiel 1953 

Heß 3087 

Hessel, A. 458 

Hessel, F. 2472 

Hesselbarth 1959. 1961 

Hessenberg 1580 
Hettema 2185 

Heuberger, R. 303f. 
1136. 1208. 2781. 2851 

Heuberger, S. 2315. 2996 
Heucke 3384 

Heuer 1679. 1865 

Heusler 2671. 2680 

Heuß 1985 

Heyd 2160 

Herdenveich 345. 2238 

Heyderhoff 2011. 3455 

Heyer 1103a 

Heymach 1350 

Heyne 1531 

Hierl 2852 


g® 


*116 


Hift 1602 

Hildebrand 3464 

Hill 3105 

Hilling 627. 1235. 3453 

Hiltmann 1808 

Himmelreich 3027 

Hinnah 3431 

Hintze 2068. 2397. 2424 

Hinzler 940 

Hirn, F. 1778f. 

Hirn, J. 2939. 3170 

Hirsch, F. 1514. 1529f. 
3001. 3020 

Hirsch, H. 296. 1055 

Hirschmann 1420 

Hirth 2082 

His 3401 

Hochschule, 
Wien 3429 

Hock 945 

Höfer 1597 

Höffner 1680 

Höjberg Christensen 
2788 

Hömberg 1821 

Hönger 347. 514 

Hönig 3265. 3439 

Höniger 1476 

Höpfl 1407 

Hoernes 2683 

Hörter 998 

Hofer 1852 

Hoff 1941 

Hoffmann, A. 634 

Hoffmann, E. T. A. 3264 

Hoffmann, G. 3094 

Hoffmann, H. 899 

Hoffmeyer 1667 

Hofkalender 349 

Hofmann, B. 3445 
Hofmann, E. 518 

Hofmann, F. 1850 

Hofmann, Hans 1304 

Hofmann, Herm. 1954 

Hofmann, M. 2759 
Hofmann, W. 1595 

Hofmannsthal, v. 2079 

Hofmeister, A. 1050. 
1140. 2703. 2734 

Hofmeister, H. 2691 

Hoftheater, Fürstenb. 
888 

Hogen 707 

Hohenegger 2540 

Hohenlohe-Ingelfingen 
1886 

Hohl 2666a 

Holl 2596. 2888 

Holland 718 


Techn., 


Alphabetisches Register 


Hollweg, O. 3028 

Hollweg, W. 1433 
Holwerda 955 

Holz 2671 

Holzknecht 1650. 3085 

Hommer 2199 

Hoops 937 

Hopf 3307. 3347 

Hoppe 808. 2561 a 

Hoppeler 2337 

Horcicka 2839 

Houwald 371 

Hradil 2841 

Hrejsa 1412 

Huber, A. 2998 
Huber, F. 2202 

Hübl 2578 

Hübler 649 

Hübner 2007 

Hülle 1587 

Hülsen 877 

Hümpfner 1259 

Huffschmid 2551 

Hugelmann 1087. 1937. 
1972. 2019. 2110. 2410. 
3147. 3196. 3325. 3337 
Hullu, de 820 

Hulshof 442. 562. 1033 
Human 709. 2251 
Humboldt, v. 32 74. 32 75 
Humborg 915 
Humpert 552 
Hunziker 923. 3468 
Hupp 319 

Huß 262. 2200 

Hussi 2310 

Husung 1508 

Huybers 1392 

Huyskens 1262. 2693 

Hymans 3445 


Jackowski, v. 2031 
Jacky 1966 

Jacob, B. 565 
Jacob, K. H. 961. 2642 
Jacob, S. 1089 
Jacobus de Noviano 
1172 

Jacobi 1824 

Jacobs, E. 1803 
Jacobs, F. 1819 
Jacobsohn, F. 1170 
Jacobson, J. 3240 
Jacoby 1857 

Jäger, G. 3355 
Jäger, J. 576 


. Jäger, M. 3112 


Jagemann, v. 2272 
Jagow, v. 382 


Jahn 2679 

Jahncke 1066 

Jahr 2351 

Jahre, 100: bayer. 1984; 
Zürich 1913 
Jahresbericht: Schweiz. 
Ges. f. Ur.-G. 2635 
Jaksch, v. 519. 1072. 
1582. 2290. 3171. 3443 
Jannasch 3034 

Janov, de 2809 
Janson, v. 1758. 1956. 


2532 

Japiske 213. 1393. 1435. 
2162. 3004 

Jastrow 1468 
Idiotikon 2201 

Jecht 1174. 2164. 2627. 
2797. 3381 

Jecklin 923. — 2827 
Jeep 339 

Jegel 2419. 3091 
Jendreyczyk 654 
Jentjens 1198 

Jentsch 216. 2858 
Ihringer 1720 

Imgram 2420 

Imme 249 

Ingelmann 1814 
Inscriptiones Bav. Rom. 
2655 

Inventare: Archive 
Westf. 2326 
Joachimsen 2611 
Jochim 1647 

Jötze 2486 

Johnson 2880 

Jongh, de 2977 
Jonson 1714 

Jordan, E. 2003 
Jordan, R. 2885. 2910. 
3211. — 1540 
Jordanes 2667 

Joret 2674 

Joseph 2232 

Jostes 1046 

Jouan 3156 

Irschik 1418 

Ismer 2448 

Jühling 1522 

Jürgens, A. 6% 
Jürgens, O. 570. 2388 
Jung 877. 2574 
Jungklaus 1844. 3249 
Jungnitz 810 

Junius 1281 
Juszkiewicz 1749 

Ivernois, d’ 1707a. 1724 

Iwand 830 


/ 


Kaajan 1438 

Kaas 2528 

Kädär 2608 

Kaeber 1888. 2438 
äding 3356 


Käding 
Kähler 2001 
Kämpe 326 
Kaerst 2611 
Kahl 2577 
Kahn 2418 
Kainz 3044 
Kaiser 3428 
Kaiser, A. 678 
Kaiser, H. 1240. 2067. 
2979 


Kaiser, J. B. 3076 
Kalbeck 2090 

Ber: Stackelberg 
404 

Kalkoff 629. 1295. 1326. 
2870 


Kalliefe 962 
Kampffmeyer 3335 
Kania 2604 
Kaphahn 1557 
Kapras 2500 
Karbowiak 1856 
Karge 1077 


2 
Karl August (Grhrzg.) 
3110 ’ 
Er Friedrich v. Bad. 
610 


Kaluga 501 

Karlshoven 3061 

Kaser 2806 

Katalog: Univ. bibl. 
Straßb. 422 

Kath 1065 


Kaufmann, G. 1992 
Kaufmann, P. K. 2462 
Kaune 2628 
Kautsky 1628 
Kaweraul 2.89.1361. 1380 
Keber 646 
Kees 155 
Kehr, P. 492 
Kehr, P. F. 491 
Keibel 3385 
Keimer 2030 
Kelber 787 
Kellen, van der 2474 
ek L. 917 

eller, R. A. 3250 
Keller, W. 2029 
Kelleter 819 


Alphabetisches Register 


Kellinghusen 3168 
Kempf 2754 

Kende 2178 

Kenner, v. 966 

Kentenich 396. 424. 818. 
2340. 2380. 2789. 2854. 
3157. 3345. 3480 
Kern, A. 1704. 3137 

Kern, F. 1133. 2072. 
2302. 2412. 2497. 2889 

Kernkamp 1847 

Kerrl 601 

Kessel 1433 

Kehler 980 

Ketterer 3186 

Keuffer 424 

Keune 234 

Keussen 1233 

Keußler, v. 1516 a 
Khevenhüller-Metsch 
1604 

Kiekebusch 2664 

Kiefer 414 

Kies 2305 

Kießkalt 357 

Kilchenmann 1533 

Kimakowicz, v. 874 

King, H. L. 1532 

King, W. 573 

Kinghorst 1355 
Kirch, H. J. 2900 

Kirch, J. P. 2695 

Kirchengalerie 790 

Kirsch 1254 

Kisch 745. 747 

Kisky 2324 

Kißling 3409 

Kißlinger 2545 

Kistler 616 

Klaar 3458 

Klaiber 503. 870 
Klaje 3224 

Klapeer 2758 

Klapper 905. 2778. — 
1249 

Kleber 2400 
Kleerkooper 696 
Klein, E. v. 3114. 3267 

„Klein, F. Ch. 657 
Klein, J. 1129 

Klein, K. 548 

Klein, W. 983 

Kleinberg 2079 
Kleineibst 3117 
Kleinert 1416 
Kleinmayr, v. 3296 

Kleinschmidt 3060 
Klemm 1931 

Klingelschmidt 1236 


Koch, E. 


*117 


Klinger 2069 

Klingner 3262 

Klinkenborg 2068. 2423. 
3062. 3222. 3448 

Klitscher 2242 

Klocke, v. 314. 394. 2973 

Klose 286 

Klotzsch 1522 

Klüger 1577 


Kluge 256 


Knaab 2336 

Knapp, F. 3456 

Knapp, H. 1232 

Knauth 2452 

Knebel 3066 

Knecht 2180 

Knetsch 2803 

Knoke, F. 957 

Knoke, K. 3257 

Knoop 2641 

Knop 1016 

Knüsli 323 

Kobelt 553 

Kober 2495 

409. 1278 

Koch, F. 2454. — 3081 

Koch, H. 456. 494. 1201. 
69 


28 

Koch, W. 1549 
Kochendörffer, H. 1809. 
3226 

Kochendörffer, K. 463 
Koeberlin 827. 2852 
Köbner 2716 

Köhler 1300. 1302. 1331 
Köller 391 

Kölmel 1586 

König, Eberh. 1603 
König, Erich 2065 
König, J. H. 2550 
Königer 1190a 


Köppel 1712 

Körber 980. 2661 
Körholz 1798 

Koerner 356 

Köster 3280 
Kötzschke 3419. — 2069 
Kohfeldt 3123 

Kohl, D. 2327 

Kohl, H. 1883 

Kohler 1231. 1474. 1231. 
— 1474. 2499. 
Kohlhepp 1634 
Kohlsdorf 667 

Kohte 1869 

Kohut 3312. 3313. — 


3464 
. Koken 1456 


*118 


Kolb 1210. — 1423 
Kolberg 1313 

Koller 833 

Kollmann 3402 
Kolmer 2018 
Kolshorn 1608. — 2934 
Komatar 2313 

Komp 2947 

Konschel 3095 
Konijnenburg, van 2474 
Kopp 1415 
Kopperschmidt 259 
Kordzikowski 1373 
Kornemann 975 
Korrespondenz: Karl 

Frdr. v. Bad. 1610 
Korrespondenzen 
Herrscher 2915 
Korsch 2414 
Kosch 1652 
Koser 586. 1524. 1618 
Koss 1386 

Kossinna 935 

Kost 1830 

Kouwer 3073 

Koväts 1223 
Kowalewski 864 
Krabbel 2927 
Krabbo 2333 
Kracauer 483 

Krämer 1609 

Krafft 1495 

Kralik, D. v. 2702 
Kralik, R. 516 
Kramer 1404 
Krammer 996. 1208. 
2072. 2676 
Kratz 1561 
Krauel 1723. 1739 

use 1559 
Krauß, I. 1579 
Krauß, R. 1520 
Krauter, v. 1919 
Krebs, E. 799. 3088 
Krebs, J. 1446. 2400 
Krebs, K. 383. 1554 
Krenker 2660 
Krenzer 1785 
Kretschmar, v. 2222 
Kretzschmar 706. 3446 
Kreuzberg 2379 
Kreymborg 1675 
ey Big 2396 

Kricheldorff 1935 


Krieg, Luise 2970 
Krieger, A. 2320 
er, B. 2589 


öst. 


Alphabetisches Register 


Kriegk 2482 
Krix 1562 
Kröcher 2189 
Kroh 2199 
Krollmann 2923 
Krones, v. 2356 
Kronfeld 2625 
Krosch 623 
Krudewig 2323 
Krüger, Ch. 3470 
Krüger, E. 2660 
Krüger, F. 958 
Krüger, G. 1320 
Krüger, W. 253 
Krütgen 2421 


Krus 139 


Küch 2791 
Küchler 939 


Kühn, H. 385 


Kühn, Joach. 1696. 
2286. 3152. 3327 
Kühn, Joh. 1297. 1729. 
1799 

Kühne 1671 
Künstler-Lexik. 2599 
Küster 3078 

Kuhn, Jul. 2483 
Kuhn, W. 1637 
Kulenkampff 3359 
Kull 333. 2229 
Kumpmann 1998 
Kunau 1936 

Kunst: 
Kunstdenkmäler 498ff. 
2345 ff. 
Kunsttopographie 498 a 
Kunzer 1629 

Kupke 1895 

Kurth 1280 
Kurtscheid 1228 
Kurze 1013 

Kuske 690 
Kuttenkeuler 3459 
Kutter 216 

Kutrzeba 630 

Kvačala 1575 

Kybal 1399. 2809 


Lacki, v. 2524 
Lager 460. 800. 1699 
Lalance 1908 

Laloire 3237 


Bodensee 872 


Lambsdorff, v. 648 
Lamm 386. 2494 
Lamp 2578 
Lamprecht 514 
Lamy 2554 


Lange, W. 
Langer, E. 2312 a 
Langer, O. 242 
Langer, Th. 1116 
ermann, v. 
3375. nn 3 
Langgut 
Tannoy i 3396 
Lappe 6 
Lasch 257 
Lasinio 490 
Lasson 3355 
Lau 1588. 2082. 2382 
Laubert 1914. 1920. 
2023. 2041. 3232. 3437 


1934. 


Lautenschlager 2022 
Lavisse 1908 
Lazarus 1831 
Lechleitner 1253 
Lechner, J. 2517 
Lechner, K. 835 
Ledóchowski 2246 
Leffmann 1759 


Lehnert 419 

Leidinger 1511. 2306. 
2794 
Leipoldt 3244 
Leiß 2387 
Leistle 1256. 2589 
Leitzmann 1045. 1691. 

1871. 3114. 3115. 3275 
Lemcke 1838. 2345 
Lemmens 812. 1287 
Lempfrid 1227 
Lempp 3114 

nel 3261. — 3357 

Tennhoff 3158 

Lenz, F. 3407 
Lenz, G. 16% 
Lenz, M. 1955 
Leo 1905 


Leonhardt, H. 1914 
Leonhardt, W. 1082 
Lepel, v. 360. 2222 
Lerche, A. 593 
Lerche, L. A. 2368 
Lerche, O. 469. 1544 
ing 1880 
Leutenegger 1853 
Leuze 204. 2160 
Leverkus 388 
Levy-Bruhl 2710 
Leweck 2426 
Lewin 16433. 3240 
Leythäuser 2456 
Liebaert 288 
Liebe 771. 891 
Liebeneiner 389 
Lieberknecht 3418 
Liedhegener 2453 
Lierscher 3476 
Liliencron 1059 
Lilienfeld 1594 
Liman 3311 
Limbach 3218 
Limes 966. 2654 
Linden, van der 1044 
Lindenberg 3282 
Linder 972. 2355. 2656 
i 2890 


Lingke 2460 

Linnebach 1697 
Lionnet 1742 

Lipke 1230 

Lippert 473 

Ljubsa 794 

Liudprand 1049 
Lobbes 2199 

Lobmiller 796 

Loebl 1397. 1453. 2931. 
2956f. 

Löffler 1488. 2308 
Löhr, v. 3449 

Loening 1823. — 2010 
Lösche 199. 813. 1414. 


Loewe, V. 1517. 2156 
Loewe, W. 737 
Löwenthal 2014. 2595 
Lohmann 1818 
Lohmeyer 1590 
Lommer 583. — 2369 
Loofs 3116 

Loon 3209 

Lord 3155 


Alphabetisches Register 


Lorentzen 1895 
Lorenz, A. 881 
Lorenz, Herm. 1804 
Lorenz, Hugo 2967 
Lorenz, W. 2351 
Lorme, de 361 
Losch 1383 
Loserth 1521. 1651. 2958 
Lot 993 
Lothringen 234 
Louis 461 
Lucas 2208 
Lucidarius 2771 
Ludorff 2348 
Ludwig, A. T. 3413 
Ludwig, K. 2772 
Lübbert 1669 
Lüders 1091. 2792 
Lüscher 3050 
Lütgendorff, v. 2607 
Lüthi 3199 
Lüttich 1213 
Lützow, v. 364 
Lukäsek 1413 
Lullus 2714 
Lulves 777 
Luschin v. Ebengreuth 
331. 597. 609. 3453 
‚Luther, B. 3265 
Luther, J. 1293 
Luther, M. 1288. 1290. 
2870ff. 
Luthmer 506 
Lutteroth 356 


Mac-Elwee 3393 
Machholz 826 
Machwart 671. 2459 
Mack 469. 3141. 3172 
Mackeprang 3350 
Mader 226. — 501 
Mählmann 2603 
Märchen a. Bayern 908 
Mahaffy 573 
Mahr 26383f. 
Mahuet, de 418 
Majer- Leonhard 359 
Maire 1550. 1552 
Malo 691 
Mankowski 1812 
Mann 3063 
Mannewitz 2986 
Mantel 2930 
Marcks, E. 1948f. 1955. 
3110. 3310. 3315 
Marckwald 1866 
Mares 499 


Margaretha v. Parma 
1370 


*119 


Marichal 1513 


Marigk 1834 
Marignan 1127 


Martin, Frz. 498 a. 1298. 


2214. 2312 a. 2848 
Martin, P. E. 203. 2763 
Martiny 638 
Marwitz, v. d. 3130 
Marx, E. 1960 
Marzell 1509 
Mascheck 258 
Maser 722 | 
Massenkeil 1879 
Massey 1269 
Mathis 1186 
Matrikel: Dilling. 2572 
Matthaesius 1261 
Matthias 1951 
Mauel 3098 
Maujean 550 
Maul 1596. 3043 
Maurer, A. 2831 
Maurer, F. 897 
Maximilian II. 2915 
Mayer, A. 2538. 2587 
Mayer, Edua. W. 2896 
Mayer, Ernst 727. 1028. 

2415. 2507. 2707. 2711 
Mayer, H. 1787 
Mayer, J. G. 2543 
Mayer, M. 1472 
Mayer, Th. 1635 
Maync 1677 
Mayr, M. 1088. 3169 
Mayr, Th. 2940 
Medicus 1765 
Meerkamp 1212 
Mees 486 
Mehnert 3372 
Mehring, F. 3399 
Mehring, G. 918. — 

2808 


Meier, Gabr. 2542. 2861 
Meier, H. 326. 699 
Meier, P. J. 632 
Meier, S. 2361 
Meinecke 1911. 
2069. 3294 
Meininger 2262 
Meininghaus 567 
Meisner 1995 
Meister, A. 718 
Meister, O. 674 
Melanchthon 2878 


1955. 


7 


*120 


Menadier 2226 

Mendner 2951 

Menestrina 1645 

Menges 2502 

Menghin 791. 916. 941 

Mengozzi 2708 

Menius 1318 

Mennicke 2918 

Menrad 2369 

Mensi, v. 612 

Mentz, F. 1612. 2192 

Mentz, G. 290. 3353 

Merbach 2935. 3220 
Merian 228 

Merk, G. 1816 

Merk, W. 481 

Merker 1917 

Merle 3363 

Merschel 2404 
Mertens 1547 

Merz 450. 478. 816. 2223. 
2337. 2802 

Merzdorf 3439 

Mette 3165 

Mettler 2776 

Metz 231 

Metzger, J. D. 1836 
Metzger, K. 829 
Metzger, M.J.1036 
Meurer 631 

Meusel 1308. 2004. 3130 
Meyer, A. O. 3442 

Meyer, C. 2383 
Meyer, Chr. 1753 
Meyer, E. 2627. 3227. — 
1974 


Meyer, Edua. W. 3380 
Meyer, Erich 1084 
Meyer, H. 2509 
Meyer, Hans 2826 
Meyer, Herb. 752 
Meyer, Herm. 1141 
Meyer, Hugo 2512 
Meyer, Karl 2798 
Meyer, Otto 1258 
Meyer, P. J. 2764 
Meyer, Pet. 1225a 
Meyer, Ph. L. 1657 
Meyer, R. 823 

Meyer, Th. 2856 
Meyer, V. 1760 
Meyer, Wern. 2749 
Meyer, Wilh. 2739. — 
2285 i 
Meyer v. Knonau 3016 
Michael 1073. 2746f. 
Michel, F. 248. 1795 
Michel, K. 3092 
Michel, N. 801 


Alphabetisehes Register 


Miedel, J. 246 

Mielke 2685. 2752 

Mierow 2667 

Miesges 2217 

Miller 782 

Minde-Pouet 1864 

Minden 893 

Minges 1242 

Minnigerode, v. 362. 
2757 

Minola. 3125 

Miquel, v. 1891 

Missalek 219. 1102.3080. 

Mittag 1216 
Mitteilungen: Mitzschk 
Fam. 392; Präh.Komm. 
2633 

Mittelmann 1909 
Mitterwieser 453. 2059 
Mitzschke 2620 

Möbius 444 

Möllenberg 2964 
Moeller, E. v. 1471 
Möller, P. 2197 

Möller, R. 1149 
Möllering 2020 
Mönckmeier 3358 
Mörtzsch 1507 

Mößler 2163 

Mötefindt 960 

Mohr 1122 

Molden 3298 

Moll, B. 704 

Moll, M. 2836 
Mollenhauer 2051 
Moller 3330 

Molsheim, v. 1161 
Monrad 1897 

Monumenta: Budic. 
2847; hist. duc. Ca- 
rinth. 2290; Germ. hist. 
420; Hofbauer. 1840; 
Germ. paed. 2576; pa- 
laeogr. 287 

Mootz 1965 

Morel-Fatio 1296 

Morris 3109 

Motzki 1138 

Much 988. 1003 

Muchau 959 

Mudrich 2312a 

Mühlbrecht 223 

Mülinen 1783. 3174 

Müllenheim-Rechberg, 
v. 2277 

Müller, Aeg. 557 

Müller, Alph. V. 2888 

Müller, Ernst 2696 

Müller, Eug. 2183 


Müller, Geo. 732. — 
2342. 2582. 2952. 3447 
Müller, Gottfr. 2604 
Müller, Gust. 637 
Müller, Hans v. 3264 
Müller, Hnr. 524 
Müller, Herm. 3115 
Müller, Johs. 1222 
Müller, Jos. 1542 
Müller, Karl 2875. 2889 
Müller, Karl Alex. v. 
1906. 1948. 1973. 3331. 
3297 
Müller, Karl Otto 481. 
1195f. 1225. 1287. 1477 
2065. 2343. 2693 
Müller, N. 2884 
Müller, W. 1509. 1705 
Müller-Marquardt 1009 
Mülverstedt, v. 1403 
Münzen: Köln 335 
Müsebeck 1702. 1744. 
1815. 3259 
Muhl 3225 
Muller 1039 a. 1108. 1437 


- Mutzenbecher 2082 


Muuß 1001 


Nabholz 1541 
Nägele 403. 1489. 1506. 


2987 

Nägelsbach 1543. 2565. 
3423 

Naegle 2541 

Nagel, C. 2604 

Nagel, H. G. 2762 
Nagl, A. 336 

Nagl, J. W. 2592 
Nathan 1925. 1930. 3361 
Naumann 495. 1237. 
2751 

Neckel 985f. 

Neeb, E. 980 

Neefe 1882 

Neide 2972 

Nelis 298 

Nell 772 

Nellessen 2504 

Nemitz 883 

Nentwig 218. 2167 
Neubauer, E. 3216 
Neubauer, Th. 581. 1217 
Neuber, A. 3003 
Neuber, H. 2866 
Neufeld 2496 

Neuhaus 639. — 2454 
Neumann, K 2684 
Neumann, K. J. 2067 
Neumann, Rich. 1147 


Neumann, Rud. 250 
Neumann, W. 509. 1273. 
2074 | 
Neupert 3181. 3221. 
3447 


Neuse 2199 
Neuwirth 3429 
Nieberg 2259 
Niebour 1933 
Niedecken- Gebhart 2989 
Niegel 1144 
Nieländer 327. 1294 
Nienhaus 2495 
Nippold 1957 
Niquille 2542 
Nischer, v. 991 
Nitzsche 3219 
Nöldecke 2349 
Nößlböck 2312 a 
Nöthe 2055 

Nohl 363 

Nolle 2084 

Noß 335 

Nostitz- Rieneck, v. 1970 
Nothomb 2384 
Notker 1014 
Nowotny 966 


Oberländer 1184 

Oberlindober 1944 

Oberndorfer 947 

Obreen 1159 

Obser 828. 1610. 1687. 
2347. 2591. 2601. 3029. 
3067. 3069 

Odescalchi 1164 


Odin 710 
Oechsli 1880. 3143. 3367. 
3453 


Oehlmann 3193 

Oellers 559 

Oertzen, v. 1903 

Österreich in d. Befrei- 
ungskriegen 3179 
Ohnesorge 251 
Oidtmann, v. 3038 

Oldfather 2652 

Oman 1748 

Omlin 614 

Oncken 831. 1309. 1927. 
1955. 1969. 1993. 2012. 
2016. 3304. 3312 
Oppeln-Bronikowski, v. 
1603 


Oppliger 3162 
Ortlepp 3114 


Ortner 851 
Oßwald 446 
Osten-Sacken, v. d. 308 


Alphabetisches Register 


Osternacher 2694 
Ostwald 1713 

Oswald 2545 
Ottenthal, v. 2070. 2212 
Otto 1905 


Paasch 1482 . 
Pabst 3390 
Pace 992 
Pallas 1307. 2884 
Panske 2793 
Pantenius 3053 
Pape 677 
Paradeis 973 
Paret 974 
Pastor, v. 1384 
Pasture 2946 
Patzig 987 
Pauen 659 
Pauls 1431. 1693 
Paulus 778 
Peez, v. 3024 
Peisker 1010 
Pekrun 1535. 3010 
Pelissier 3159 
Peltre 1034 
Perlbach 2724 
Peschke 1956 
Peßler 893. 2457. 3193 
Peter, A. 1566 
Peter, H. 569 
Peterka 2839 
Petermann 2395 
Peters, A. 239. — 702 
Peters, E. 3070 
Peters, W. 3011: 
Petersdorff, v. 417. 1918 
Petri 2049 
Petrich 1585 
Pettenegg, v. 3059 
Pfaff 1409. 1731. 3013. 
3128 
Pfalz 261 
Pfannmüller 3445 
Pfeffer 533 
Pfeiffer 209 
Pfister, Ch. 1104 
Pfister, R. 1500 
Pfit zer 502 


Pfleger 2844 


Pfleiderer 266 
Pflugk-Harttung, v. 1721. 
1754. 1757. 1811. 3138. 
3150. 3194 

Philippi, D. 621 
Philippi, F. 294. 300. 
738 


Philippine Charl. v. 
Braunschw. 3000 


+121 


Philippovich, v. 3389 
Philipps 2833 
Phillpotts 730a 

Pichler 1863 

Pick 2602. 3058 

Pictet de Rochemont 
Pieper 3100 [1724 
Pietsch 577 

Piper 930 

Pirenne 2216. 2479 
Pitreich, v. 1766 
Planitz 742. 746. 2453 
Platen 580 

Platzhoff 1338. 1369. 


3328 


Plehwe, v. 1744 
Plessing 708 
Plischke 2624 

Plitt 3422 

Podlaha 1374. 2346 
Pöschl 3453 
Pösinger 3136 
Poetae lat. 1008 
Polaczek 3072 
Pompecki 2594 
Pont 2907 
Poppelreuter 3391 
Poppen 1270 
Präger 444 
Praesent 2166 
Preen, v. 894 
Pregler 2726 

Prem 1708 

Preuß, F. 3006 
Preuß, H. 2864 
Priebatsch 2492 
Priest 2721 
Proben: Terr.karte 229 
Probst 2529 
Prochnow 1574 
Pröhl 2700 

Prüfer 2054 
Prümers 2627. 3226 
Publikationen: Ges. 
rhein. G. 429. 2296 
Puhlmann 2740 
Pijper 2814. 2883 


Quellen (usw. 2. G.): 
Bayer. u. dt. 2292; 
Stadt Brassó 2291; 
braunschw. G. 492. 
2299; Dominikaner- 
orden 781; Fulda 2298; 
hess. 428. 2294; Juden 
2493; Niedersachs. 430; 
Rechts-G. rhein. Städte 
2340; Schl.-Holst. 431. 
2301; Schweiz. 425 


2122 


Quellenlesebuch 435 
Quellensammlung: 
kirchl. Rechts-G. 477 
Quente 999 N 
Quoidbach 2709 


Raab, F. 3343 

Raab, M. 3047 
Rachel 2092 

Rachfahl 1955. 
2015 

Raddatz 1148 

Rademacher 594 
Rademacher, O. 444. 
471 

Rätzer 685 

Rahlves 2603 

Rahn 500 

Rammelt 2268 


1206. 


Rathgen 1955 

Rau 2519 

Rauch, v. 2600 
Reallexikon 937 

Rech 541. 964 

. Aargau 
47 

Rechtswörterbuch 2198 
Reding-Biberegg, v. 615 
Redlich, Osw. 294. 2075. 
3440 

Redlich, Otto R. 1306. 
1354. 1430. 2161 

Rees 3054 

Regell 904 

Regesta: chart. It. 490; 
dipl. hist. Thur. 2330; 
pont. Rom. 491 
Regesten: Bischöfe v. 
Eichst. 2318; Erzbisch. 
v. Köln 2324; Erzb. v. 
Mainz 459; Markgraf 
v. Bad. 2320 

Regling 342. 3449 

Regula 1571 

Rehmann 2496. 2953. 
3077. 3126 

Reich 1899 

Reiche 3308 

Reichardt 274 

Reichel, E. 2196 
Reichel, G. 1563 
Reichert, H. 3205 
Reichert, J. 353 
Reichlin-Meldegg 780 
Reichstagsakten 1165 


Alphabetisches Register 


| Reimann 3079 


Reimer 1107 

Reimers 324 
Reincke-Bloch 1857 
Reindl 1653 

Reineccius 2993 
Reinecke, K. 2163 
Reinecke, W. 467. 572. 
728. 958 

Reinfried 2616. 2991 
Reinhard, E. 2573. 31 98 
3453 

Reinhard, R. 1636 
Reinicke 1631 

Reinitz 611. — 3270 

Reinstorf 397 

Reiß 3246 

Reißenberger 1268 

Rensing 1039 

Renz 2372 

Rethwisch 3434 

Reu 1305 

Reuss 2373 

Reuther, O. 2462 
Reuter, R. 1394 
Reutter 2614 
Reventlow, zu 1974 
Rexhausen 723 
Reynaud 1093. 2612 

Reyntjes 1436 
Rhotert, J. 1801 
Rhyn, van 1877 
Rjasanoff 1885 
Ribbeck 2381 

Richter, Gr. 2947. 2948 
Richter, P. 551. 1722. 
1867 

Richter, W. 3435. 3446. 
— 3265 


Richthofen 1938 
Ridder, de 3346 
Riebold, v. 1884 

Ried, E. H. v. 2265 
Ried, H. A. 944 

Ried, K. 1343 

Rieder, K. 206 

Rieder, O. 398. 1784. 
3414 

Riedner 2059. 2066. — 
2503 


Riegel 1018. 2810 
Riemer 1572. 3036 
Ries 3276 

Riese 703 

Rieß 1976 

Riezler 2999 

Rille 2997 

Ring 501 

Ritschl 1326 


Ritter, A. 3049 
Ritter, G. 2017 
Ritter, P. 15808 
Robbi 2317 

Roch 315 
Rockstroh 1768 
Roder 457. 2853 
Rodewald 1429 
Röbers 2002 
Rögele 2042 
Röhrig 2906 
Römer 687. — 1211 
Rönsch 1776 
Rörig, F. 2763. 3442 
Rörig, H. 2928 
Rösch 2042. 3415 
Röschen 1625 
Rössingh 2678 
Rößler, E. 3178 
Rößler, J. 1654 
Roethe 769. 1953 
Roger 970 

Rogge 2398 
Roggenbach 2279 
Rohdich 1179 
Rohracher 2073 
Roll 2228 

Rolle 1851 
Roller 1156 
Roloff 1807 
Rommel 534 
Rordorf 1332 
Rose 2775 
Rosenbaum 2173 
Rosenberg 2493 
Rosendorf 2437 
Rosenfeld 2309 
Rosenmöller 3075 
Rosenthal 2840 
re 
94 . 


Rost 824 

Roth, F. 2902 

Roth, F. W. E. 2926 
Roth, H. 2462 

Roth, J. 3202 

Roth, P. 497 

Roth, V. 2598 
Rother 278 


Rothert, H. 789. 803. 


2263 

Rothert, W. 3449. 3460. 
3466 

Rotscheidt 1381. 1568f. 
2906. 2945. 3093 
Rott 871 

Rottstädt 661 

Rudloff 3398 

Rudolff 901 


Rudolph 2340 
Rudorff 3453 
Rübel 1688. 3119 
Rückert 876. 2350 
Rümelin 2825. 3374 
Ruepprecht 1264 
Rueb 291 

Rüther 2651 

Ruf 2215 

Ruffert 3074 
Ruggieri 237 
Ruhe 625 

Ruof 3260 

Ruppel 234. 618 


Sachs, B. 1854 
Sachs, K. L. 1272 
Sachs, L. 2000. 2829 
Sachsse 768 

Sadée 3457 

Säve 1623 

Sahm 1598 
Salimbene 1069 ° 
Salomon 2072 

Salz 673 

Salzer 2068 
Samanek 2787 
Sammlung schweiz. 
Rechtsquellen 478.2337 
Sartori 889. 1282 
Sassnick 1767 

Sauer 1681 


Schaarschmidt 2582 
Schacht 841 

Schächer 1626 

Schäfer 2038 

Schäfer, Albr. 2548 
Schäfer, Aug. 1011 
Schäfer, D. 510. 688. 
1086. 1956. 2352. 3442 
Schaefer, Elise 1539 
Schäfer, Ernst 2534 


Schäfer, R. 2530. 2971 
Schaeffer, E. 1678 
Schäffer, J. 566 
Schätzlein 858 

Schaff 2813. 2814 
Schaffner 525 
Schaltegger 2834 
Schambach 1071. 2744 
Scharnagl 2037 
Scharnhorst 1697 
Schatz 1123 


Alphabetisches Register 


Schaumann 2653 
Schaus 1718 

Scheel 1324. 2888 
Scheffel, P. H. 698 
Scheffel, V. v. 2087 
Scheffler 2788 
Scheichl 1527 

Schell 3391 

Schellhaß 198. 619. 920. 
2568 


Schenk 773 

Schenner 1377. 1843 
Scherer, Chr. 1689 
Scherer, E. 2635 
Scherer, W. 853 
Scherg 1664. 3201 
Scherwatzky 240 
Scheurer 542 
Schiaparelli 293 
Schiemann 1894. 2408 
Schierbaum 2081 
Schierenberg 684 
Schieß 451 
Schievelbein 1965 
Schiffmann 2177. 2336. 
2587 

Schiller 1340 
Schillmann 455. 2032 
Schimmelpfennig 399 
Schissel v. Fleschen- 
berg 3266 

Schlager, Fr. 2560 
Schlager, J. E. 2613 
Schlatter 3421 
Schlecht 1166. 1252. 
2545 

Schleese 2833 
Schlegel 854 
Schleiermacher 3262 
Schlippenbach, v. 350 
Schlitter 1604 
Schlözer, v. 3278 
Schlosser, H. 1498 
Schlosser, J. 1451 
Schlüter, J. 1490 
Schlüter, W. 488 
Schlumberger-Vischer 
17817 

Schmeidler 1052. 2737 
Schmid 2853 

Schmid, E. 2846 
Schmid, G. 448 
Schmid, H. 1981 
Schmid, Rich. 333 
Schmid, Rudf. 2433 
Schmid, Walt. 2633 
Schmid, Wolfg. M. 868 
Schmidlin 2280 
Schmidt, Adf. 2248 


123 
Schmidt, Benno 482. 
2339 
Schmidt, Berah. J. Chr. 


Schmidt, Berth. 2236. 
2392. 2950 

Schmidt, Eberh. 2520 
Schmidt, Edm. 779 
Schmidt, Geo. 391.1366. 
2244. 2276 

Schmidt, Hans 1932 
Schmidt, Ldw. 965. 
2631. 2672. 2703 
Schmidt, O. E. 1710 
Schmidt, R. R. 948 
Schmidt, Rich. 1835. 
2518 

Schmidt, Rud. 628 
Schmidt, W. 1861 
Schmidt-Ewald 2391 
Schmitt, K. H. 1097 
Schmitt, W. 1333 
Schmitz, Caj. 1255 
Schmitz, Herm. 1868 
Schmitz, J. 3417 
Schmitz- Kallenberg 
2326. 2552. 2847 
Schmoller 2069. 2397 
Schnabel 1817 
Schnapper -Arndt 2481 
Schneemann 734 
Schneider, B. 574 
Schneider, Fedor 1070. 
3442 


Schneider, Frdr. 1173 
Schneider, Frz. 3251 
Schneider, Herm. 3265 
Schneider, Mor. 1607 
Schneider, Osw. 3378 
Schneider, Pet. 265 
Schnell 847 

Schnettler 413. 712. 
1090 


Schnetz 2369 
Schnippel 2840 
Schnizlein 1481 
Schnock 3445 
Schnürer 1063 
Schnütgen 3412 
Schön 352 
Schönach 2917 
Schoene, K. 804 
Schöne, W. 865 
Schönecke 2389 
Schönfuß 1668 
Schönherr 603 
Schönhoff 860 
Schöttle 332. 334. 2213 
Scholz 2471 


124 


Schomerus 3427 
Schoof 247 
Schoop 982. 3154 
Schoppe 2204 
Schornbaum 1298. 1378. 
3031 
Schott 2182 
Schottenloher 1287. 
2876 
Schottmüller 1315. 2439 
Schrader, J. 2786 
Schrader, O. 2630 
Schragmüller 2441 
Schramek 2614. — 3247 
Schranil 2428 
Schreibmüller 2374 
Schreuer 2677 
Schrevel, de 2929 
Schriften: Ref.-G. 1322 
Schröder, A. 2572. 2864 
Schröder, Edw. 1047 
Schröder, Erw. 2990 
Schröder, K. 3223 
Schröder, R. 725. 2198 
Schrörs 2725. 2742. 3017 
Schrötter, F. v. 340 
Schrötter, G. 531. 2965 
Schrohe 2377 
Schubert, B. 2871. — 
2394 
Schubert, H. v. 1004 
Schubert, Hans 2210 
Schuchhardt 2641. 2643 
Schüller 484. 1510. 3099 
Schüßler 2992 
Schütte, G. 2648 
Schütte, O. 760 
Schuind 564 
Schulte, F. L. 254. 1106. 
1112. 2719. 2770 
Schulte, J. Ch. 1560 
Schultheß 1976 
Schultheß-Meyer 527 
N v 
1 
Schultz, F. 2801. 3146 
Schultz, R. 1581 
Schultze, A. 753. 765 
Schultze, E. 1616 
Schultze, Mart. 2665 
Schultze, Max. 3182 


Schulze, Frz. 2474 
Schulze, Hans 2561 a 
Schulze, Herm. 1544 
Schulze-Delitzsch 3376 
Schumacher, J. 1126 


Alphabetisches Register 


Schumacher, Karl 381. 
713. 1484. 1797. 2906. 
— 950. 980. 2191. 2636 
Schumacher, W. 2462 
Schuppe 1117 
Schuster, G. 587. 2241. 
2398. 3140 

Schuster, H. M. 2506 
Schwabe, E. 843. 2976 
Schwabe, L. 2051 
Schwagmeyer 3241 
Schwahn 1923 
Schwark 2767 
Schwann 3377 
Schwanold 1665 
Schwartz, G. 1060. 2720 
Schwartz, P. 1658 
Schwartz, W. 2584 
Schwarz, E. 1792 
Schwarz, J. 1132 
Schwarz, K. 1207 
Schwarz, P. 1455 
Schwarz, R. 1546 
Schwarz, W. E. 2557 


.Schwarz, Walt. 3096 


Schwarze 2813 
Schweizer, J. 1396. 2916 
Schweizer, P. 2316. 2897 
Schwemer 1988 
Schwenckfeld 2880 
Schwenke 850 
Schwennicke 660 
Schwerter 1800 
Schwertfeger 1727 
Schwetschke 3312 
„chwinkowski, W. 3023 
Scriptores rer. Germ. 
437. 2303 

Scultetus 2795 

Seckel 1022 f. 2071. 3442 
Sedelmayr 909 

Sedlák 1172. 2812 
Sedláček 354 499 
Seeberg 2893 

Seeliger, G. 294. 1221 
Seeliger, H. 3056 
Seeliger, K. 2057 
Seeliger, O. 2399 
Seelmann 1026. 2205 
Segall 1475 

Seger 932 

Sehling 3428 

Seibert 3206. 3297 
Seidel, P. 1589. 1874. 
3082. 3120 

Seidel, V. 1092 

Seiler 1205 

Seitz 212. 2161 

Sellin 1062 


Sello 372 

Sellschopp 1576 
Semrau 2271. 2832 

Sepp 2240. 2712 
Seppelt 2859 

Seraphim 1163 

Setterl 2933 
u 365. 384. 596. 
697 


Show 515 

Sichart 1200 
Sickel 3465 
Siebeck 1454 
Siebmacher 317 
Siebs 3469 

Siedel 240 

Siedler 880 
Sieger 2175. 3366 
Sieghart 2467 
Siegl 2312a. 2796 
Sieveking 2443 
Siewert 276 

Silva 1131 
Simon, H. V. 749 
Simon, K. 1870 
Simons 2047 
Simson, B. v. 2705 


Simson, P. 595. 2913 


Singer 1103a 
Singermann 2491 
Siösteen 1714 

Sixt 2657 

Skalsky 199. 814 
Slawik 2261 

Slokar 1828 

Smets 10788 

Smit, H. J. 1224 
Smith, P. 1290 
Söhngen 2378 

Sohm, R. 743. 1027 
Sohm, W. 1329. 1349 
Soll 2390 

Solleler 2625 
Sommerfeldt, G. 373. 
669. 1246. 1507. 1640. 
2169. 2259. 2270. 2274. 
2838. 3021. 3035. 3090. 
3440. 3447 
Sommerlad 3450 
Sonneborn 2596 
Sontheimer, L. 974 
Sontheimer, W. 2547 
Sosnosky, v. 1947. 3281 
Spahn 1953. 1955. 1970 
Spangenberg, C. 579 
Spangenberg, W. 2982 
Sparmann 2952 

Specht 806 

Speidel 2362 


Sperl 2546 

Spies, G. 879 

Spieß, W. 2510 

Spina 855 

Spindler 1421 

Spirkner 2625 
Splittgerber 1443 
Spranger 2069. 3432 
Sprater 2638 

Springer 1644. 3083 
Srbik, v. 1234. 1516. 
2061. 2070 

Ssymank 1914 
Staatsverträge Preuß. 
1517 

Stadtbuch, Kamnitz. 
2839 
Stadsrekeningen 1212 
Stadtrechte 481 
Stäbler 607 

Stähelin, F. 1979 
Stähelin, W. R. 2222 
Ständeakten, Kurmärk. 
2955 

Stätten d. Kultur 867 
Stahl 1976 

Stammler 1676. 3106. 
3114. 3116 

Stanovsky 792 
Stauber 526 

Stechele 2816 

Stecher 1578 

Steffen 938 

Stehlin 1283 

Steidel 2596 

Stein 840 

Stein, A. 2646 

Stein, W. 1168. 1219. 
2328 

Steinacker 295 
Steinbach 405 
Steinberger, H. 1051 
Steinberger, L. 225. 
2669. 2712 f. 2782 
Steiner 978 

Steinmetz 2571 
Steinmeyer, v. 423 
Steinwedel 2515 

Stein wenter 1398. 2073. 
2974 

Stengel 599 
Stenglewski 655 
Stenzel 208. 1197. 1228 a 
Stephan 2206 

Stern, A. 1893. 1922. 
1930. 1956. 2062. 2093. 
3124. 3173. 3291 
Stern, J. 1833 

Stern, S. 1728. 3192 


Alphabetisches Register 


Sternberg 1584 
Sternfeld 1955 

Stieda 2462 

Stieglitz 1140 

Stieve 2288 

Stifter 3197 

Stimming 1024. 1056. 
2376 

Stindt 1080 

Stock 3472 
Stockhorner v. Starein 
3176 

Stöckerl 1244 

Stöckle 2773 

Stölzle 2040 

Stoeven 2461 
Stollreither 1553 
Stoltenberg 2186 
Stolterfoht 693 

Stolz 1221 

Stolze, A. 2576 

Stolze, W. 3326 

Storm 3467 

Stowasser 305. 1137 
Strack 358. 406 
Straehler 3379 
Strantz, v. 2484 
Straßburger 1805. 2472 
Straßmayr 2312 4 
Stratemann 1516 
Strauß, B. 2618 
Strauß, D. F. 2892 
Strauß, E. 3424 
Strecker, G. F. A. 412. 
1362 

Strecker, K. 322 
Strecker, R. 1008 
Streit 3234 

Strelli 2901 

Stricker 620 
Striedinger 2065 
Strippel 758 

Strnadt 2177. 2485 
Strobl v. Ravelsberg 
1890. 1900 

Ströbele 1151 

Ströhl 2222 

Stroh 1738 

Stromeyer 407 

Stuck 2036 

Studer 2962 

Studien z.: Fugger -G. 
2264; G. d. Wachs- 
zinsigkeit 718 
Studien u. Texte: Ref. 
1287 

Studien u. Vorarbeiten 

0 


240 
Stücheli 3411 


*125 


Stückelberg 2221. 2542 
Stückrath 913 
Stümcke 2596 

Stüssi 763 

Stuhl 247 

Stur 2190 

Sturm 2736 

Stutz 764. 2071. 2849. 
3404 

Styger 2487 

Suchier 1583. 3041. 3104 
Sudhoff 1284 

Süß 2904 

Süßmann 2837 

Sydow, v. 3274 
Symons 989 
Szczepanski, v. 1943. 
2062 

Szekfü 1538 

Szpeer 2406 

Szoldrski 1840 


Tacitus, Germania 995 

Tacitus 2675 

Tangl, M. 1017 

Tangl 292. 2068. 2714f. 

Tanner 1169 

Tappelot 263 

Tardel 2596 

Tarducci 2689 

Tarle 1826 

Tarrasch 1135 

Taschenbuch: Goth. 355 

Tauber 408 

Techen 1220 

Teichmann 2193 

Ter Haar 1015 

Terlinden 3089 

Terlizzi 2780 

Ternius 2408 

Terwelp 560 

Teschemacher 3364 

Teschner 2082 

Testamente 2334 

Tetzner 1360. 2459 

Teuscher 3252 

Teutsch 1182. 2077. 
2625 

Teven 3373 

Tews 2053 

Tezner 3366 
Thadden-Trieglaff, v. 
3312 

Thaler 1040 

Thallöczy, v. 3102 
Theile 1151 

Theobald 1417. 2942 

Thesaurus ling. lat. 2195 

Thiel 1452 


+126 


Thiele 2875 

Thieme 2026 

Thierer 380 

Thieß 3113 

Thimme, F. 1891. 3284 

Thimme, H. 1462 

Thomas 954 

Thormählen 2776 

Thommen 2052 

Thormann 1125 

Thorwart 3376 

Thudichum 1478 

Thümen, v. 3227 

Thüna, v. 409 

Thürheim 1877 

Thuet 410 

Thum 3026 

Tietze 498a. 3042 

Tille 675. 711. 2069 

Timon 613 

Titius 2398 

Toelle 1989 

Tomek 2539 

Tomfohrde 1464 

Topographie: Denkmale 
Böhmen 499. 2346; 
Niederöst. 2176 
Traub 1978 

Traube 2668 

Trautmann 2615. — 
2911 

Traversa 1155 

Treitschke, v. 1910. 2063 

Trenkle 2565 

Triebnigg 1491 

Trillmich 1672 

Trippenbach 2253. 
3107 

Troger 3169 

Trolle 2500 

Troschke, v. 2282 

Trostler 3040 

Trotter 2243a 

Trümper-Bödemann 
2621 

Trummer 318 

Truöl 2258 

Tscharner, v. 2337. 3368 

Tschirch 3448 

Tschumi 942 

Tümpel 2422 

Tumbült 2066. 2321 

Turenne 1513 

Tykocinski 252 


Ubisch, v. 3287 
Überhorst 3009 
Überlieferungen: Schles. 
volkst. 00 ' 


Alphabetisches Register 


Übersicht: kleiner. Ar- 
chive d. Rheinprov. 


Uhland 2085 

Uhlemann 2437 

Uhlirz 1171. 1247 

Ulens 3237 

Ulich 3465 

Ullrich 1735 

Ulmann 1755. 3177 

Ungern-Sternberg, v. 
1371 

Unna 720 

Unwerth, v. 2717 

Unzer 1777 

Updyke 3175 

Urban 1593 

Urbanek 1627 

Urbare, Öst. 2336 

Ure 1193 

Urkunden: Stift Emaus 
2314; Oberlaus. 2797 
Urkunden u. Akten- 
stücke: Kurf. Friedr. 
Wilh. 1548. 3001 

Urkunden u. Siegel 294 

Urkundenbuch: Appen- 
zell 451; Stift Bero- 
Münster 452; Hans. 
2328; Juden in Frankf. 
483; Freiherren v. Mül- 
lenheim-Rechberg 
2277; Markgrafent. 
Niederlausitz 473; Ol - 
denb. 2327; Klost. 
Pforte 2331; Mansfeld. 
Saigerhandel 2964; Zü- 
rich 2316 

Usbeck 285 


Väterbuch 1268 A 
Vágacs 3255 
Valentin 1953. 1974 
Valet 680 
Vancsa 2076 
Varrentrapp 3342 
Veen, van 1370 
Végh, v. 2895 
Veltenaar 2569 
Veltmann 554 
Verbandsblatt: 
2266 
Vereß 449 
Vergangenheit Zür. 527 
Verkooren 2325 
Veröffentlichungen d. 
K. K. Archivrats 2312; 
Ges. f. fränk. G. 426. 
2293; Komm. f. neuere 


Glafey 


. 2295; 

desgi 1 Hess. 5 2297 

Vetter, F. 1119 

Vetter, P. 1305 

Victor 724 

Vierling 1348 

Vigener 436. 784. 2043 

Vincentz 2283 

Virck 3151 

Virnich 1483 

Voecius 444 

Völker 199 

Völter 2488 

Vogel, Cl. 2207 

Vogel, P. 3252 

Vogel, W. 2464. 2473. 

2475. 3234 

Vogt, E. 1158. 2317 
900 


Voigt, Chr. 3002. 3019 
Voigt, J. F. 325. 1485. 
1619. 2435. 3057. 3214 
Voigt, K. 1035 
Volkmar 3215 
Vollheim 3229 
Vollmer, F. 2655 
Vollmer, V. 1121 
Volquardsen 3277 
Volkslieder usw. d. 16. 
bis 18. Jh. 496 
Voltelini, v. 755. 1214. 
2359. 2514. 2765 

Volz 1615. 1621. 3048. 
3064 


Vonderau 2639 
Vonschott 1250 
Vos 2908 

Voß, A. 2557 
Voß, G. 2350 
Vouga 942 
Voulliéme 2862 
Voye 676 


Waas 1442 
Wachter 201 
Wachsmuth 3426 
Wackernagel 2338. 2360. 
3441 
Wackernell 3466 
Wäschke 1367 
Wätjen 2966 
Wagner, A. 1955 
Wagner, E. 2943 
Wagner, Frz. 2021 
Wagner, Fritz 284 


Wagner, M. 588 


Wagner, P. 3238 
Wagner, R. 1849. 2089 
Wagner, W. 2386 
Wahl, A. 1955. 2013 
Wahl, H. 1674. 3110 
Wahle 2654a. 3322 
Waizenegger 1734 
Waldburger 2814 
Walcher, v. 882 
Waldner 545 
Wallmenich, v. 2999 
Wallner 774 
Walter, E. 2644 
Walter, F. 1733. 1790 
Walter, Th. 544 
Walther, A. 1206 
Walther, W. 2846 
Wanie 522 
Wapler, P. 2046 
Wappler, P. 1287. 2910 
Warsberg, v. 415 
Warschauer, A. 2225. 
2403 
Warschauer, O. 2425 
Warszawski 2490 
Wartmann 2962 
Waschinski 848 
Wasmannsdorf 2247 
Wasmer 2202 
Weber, F. X. 2158 
Weber, A 2993 
Weber, G. 1190 
Weber, O. 513. 3366 
Weber, P. X. 3103. 
3444 
Wechssler 1968 
Wecken 2255 
Weese 1128 
Wegner 1123 
Wehrmann 809. 1330. 
1362. 1444. 2820. 2954 
Weidemann 2583 
Weidler 416. 2254 
Weigel 1345 
Weigert 2622 
Weigner 1385 
Weimann 730 
Weineck 3447 
Weinel 1842 
Weinitz, 893 
Weise, G. 1020 
Weise, O. 273 
Weiser 535 
Weiß 2222 
Weiß, K. 1591 
Weiß, K. Th. 2462 
Weiß, O. 2417 
Weißembach, v. 421 
. Weißker 643 


| 


\ 
Alphabetisches Register 


Weißmann 837 
Weistümer d.. Rhein- 
prov. 485 
Weizsäcker, H. 2824 
Weizsäcker, P. 1042 
Weller 2760 ` 
Wellmann 3475 
Wels 1497 
Welschinger 1907 
Welter 2662 
Welti 2337 
Weltz 2284 
Wendland, J. 1841 
Wendland, W. 1658. 
3248 
Wendling 1866. 1916 
Wendorf 3362 
Wendt 1364. 3190 
Wenker 2199 
Wentzcke 1873. 3279 
Werminghoff 600. 2411. 
2821-23. 2849 
Werner 976 
Werner, P. 2405 
Werner, R. M. 2086 
Wernert 949 
Wernicke 1884 
Wesemeier 3461 
West 2597 
Westermann 652 
Wetterer, 1788. 1837 
Wetzel 861 
Weyersberg 557. 852 
Wibel 1054 
Wick 3387 
Widemann 529 
Widmaier 230 
Widmann, B. 3263 
Widmann, E. 1747 
Widmann, H. 520 
Wiedenmann 309. 1460. 
2509 
Wiegand, A. 2600 
Wiegand, F. 2846 
Wiegmann 3213 
Wielandt 3305 
Wienecke 3252 
Wienstein 2583 
Wieris 2937 
Wierzbowski 475 
Wieser 2920 
Wietig 260 
Wiget 836 
Wilamowitz, v. 1905. 
3457 
Wild 2468 
Wildgrube 1921 
Wilhelm 351 
Wilhelm, Frz. 2312 


8127 
Wille 871. 3469 
Willmann 2843 
Willner 1997 
Wilms 2538 
Wilser 936 
Wimmer 1663. 1789 
Windelband 2353. 3134. 
Winkel 929 [32% 


Winkler, A. 2416 

Winkler, F. 1275. 2864 

Winter 3457 

Wintera 1606 

Winterer 2535 

Winterfeld, v. 1105 

Wintterlin 1209 

Wintzer 3270 

Wipo 2723 

Wirsching 2629 

Wirth 1829 

Wirtz, H. 2766 

Wirtz, L 235 

Wiser, v. 1944 

Witt 468 

Witte 591. 1075 

Wittrup 640 

Wittwer 2088 

Wölfflin 2984 

Wörndle 2157 

Woite 1317 

Woldt 2666a 

Wolf, E. 672 

Wolf, F. 2483 

Wolf, G. 1285 

Wolf, R. 2561 

Wolfart 2371 

Wolff, A. 3108 

Wolff, F. 933 

Wolff, G. 2649. 2654 

Wolff, M. 2495 

Wolff, Rich. 277. 1518 

Wolff, Rud. 2172 

Wolff, W. 565. 2909. 

2968 

Wolfram 2065 

Wolkan 1267 

Wolpers 2559 

Wolters, E. G. 1570 

Wolters, F. 1548 

Wolzendorff 2521 

Wolzogen, v. 1600 

Woolf 1202 

Wopfner 606 

women 1732. 3184. 
236 


Wostry 2868 
Wotke 833. 1852. 3254 
Wotschke 825. 1363. 


1382. 1467. 2882. 2898. 
2912 


*128 


Woyle 2647 
Wozaseck 1111 
Wrede, A. 270 
Wrede, F. 2199 
Wülk 1257 
Wünsch 1389 
Würtz 543 
Wuhrmann 1332 
Wulffius 220 
Wulfila 2681 
Wundt 2069 
Wustmann 3438 


Wutke 474. 811. 2335. 


2460. 2842. 3243 
Wutte 1875 
Wymann 2542 


Zaddach, C. 3302 
Zehn, Fr. W. 662 
Zastrow 2459 
Zedler 209 
Zedtwitz, v. 2224 


Alphabetisches Register 


Zentbauer 610 

Zéliqzon 895 

Zelter 3111 

Zeper 1159 

Zesiger 1537 

Zeumer 1094 
Zibermayr 1248 

Ziokendraht 1331 

Ziegler 1326. 1329. 1482. 
1666. 1682. 1766. 1848. 
1857. 1955. 2044. 
Ziegler, C. 3256 

Ziekursch 1638, 2489 

Zierler 1694. 2540 
Zieten, H. L. v. 1711 
Zillessen 1656 
Zimmermann, F. W. R. 
3370 

Zimmermann, H. 1279. 
Zimmermann, M. G. 1715 
Zimmermann, P. 859, 
1659. 3068 


Zingeler 1904. 3289 
Zingerle, v. 1120 
Zivier 2401 


2Zöepf 1245 


Zollner 2442 a. 

Zoepfl, G. 3379 
Zösmair 1088. 2243. 
2755 ö 
Zollikofer 2962 

Zopf 3135 

Zug wurst 3351 

Zuiden, van 721 

Zum Winkel 2938 
Zunker 1445 

Zwehl, v. 1761 
Zweybrück 1971. 3180. 
3313. 3324 

Zwingli 1302 
Zwingliana 1331 
Zwirner 1736 a 
Zwonkin- Grünberg 1503 
Zychg 521. 2432 


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