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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 19.1919/20"

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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


— nn — 


XIX. JAHRGANG 1919/1920 


NEUE FOLGE DER 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE SIEBENUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 


VERLAG UND DRUCK 
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG 
DRESDEN 1920 | 


Alle Rechte vorbehalten. 


INHALT DES XIX. JAHRGANGS 1919 


— — 


Aufsätze. 88 
Grohne, Ernst, über Grundlagen und Aufbau der „Weltgeschichtlichen 
Betrachtungen“ Jacob Burckhardte 0000 441 


Bezold, Friedrich v., Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 169 
Herzfeld, Gottfried, Das Strafverfahren Gregors VII. im Lichte der 


Ideen Augustins und Gregors JJJJJl . 305 
Gerlach, Walther, Kritische Bemerkungen zu neuen Untersuchungen 

über die Anfänge der Städte im Mittelalter 331 
Herre, Hermann, Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 . . 13 
Schiff, Otto, Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges . 1.189 
Zwingmann, Heinrich, Johann de Witt und Ludwig XIV. 1668 . . 220 
‘Schmitt, Richard, Der angebliche österreichische General von Meyer in 

der Schlacht bei Freiberg 17ͥ2 Umm. 53 
Laubert, Manfred, Die polnische Frage auf dem Posener Provinzial- 

landtage von 1843 . 2.2: es m rn. 453 
Bergsträßer, Ludwig, Kritische Studien zur Konfliktszeit. . . . . . 346 


Kleine Mitteilungen. 
Kaindl, R. F., Zur älteren Geschichte der Deutschen in den Sudeten- 


ländern. «+. ²ĩ˙˙ꝛAAAA ⅛r⅛—..!! ] -ͥͤr-Vöꝝßñ 8 877 
Lehmann, Paul, Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des 

C ˙ -. ²˙¹iꝛꝛA²²˙¹· - ²˙ a · ů Eden a 237 
Hofmeister, Adolf, Wipos Verse über die Abstammung der Kaiserin 

Gisela von Karl dem Großen . . nn 386 
Schambach, Karl, Auch quod mit dem Konjunktiv . . . . 22... 80 
Steinberger, Ludwig, Zu einer Stelle in den Gesta Friderici I. impera- 

toris in Lombardia . . . : . 2: Co mr. 79 
Seeliger, G., Karl Lamprecht . ... . aaa ern 133 
Jacob, K. H., Nachruf für Moritz Hoeness 167 
Levison, W., Nachruf für Oscar Maßlow . ... 2. 22222000. 168 


Eulenburg, Frz., Zur Erinnerung an Gustav Schmoller und Adolf Wagner 430 


IV Inhalt 


Seite 
Seeliger, G., Nachruf für Albert Hauck . kk 438 
lf Sh. re ee ne Ar 543 
Nachruf für Julius von Pflugk-Harttung . . :... 2. 2 22 22. 562 


Besprechungen‘ 
Achilles, Hans, Die Beziehungen der Stadt Braunschweig zum Reich 
im ausgehenden Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. (Gerlach.) 147 


Akten und Urkunden, Niederländische, zur Geschichte der Hanse und 
zur deutschen Secgeschichte, bearbeitet von R. Häpke. 1. Bd. 1531 


bis 1557. :(Daenell). u. 0 Kae a a ey 286 
Amira, K. v., Der Stab in der germanischen Rechtssymbolik. Hof- 
( ĩðV / A E a a a ga A 393 
Arnpeck, Veit, Sämtliche Chroniken. Hrsg. von Georg Leidinger. 
(Joachimsen j. od 5 2 8 u u. 259 
Barth, P., Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. 2. Aufl. (Bern- 
IJ! ⅛ ᷑ ũ 㶠ee re A 8 481 


Bauer, W., Korrespondenzen österreichischer Herrscher. 1.: Die Korre- 
spondenz Ferdinands I. 1. Band: Familienkorrespondenz bis 1526. 
(Kalkoff. j)) e 125 


25 
Bibliotheks kataloge, Mittelalterliche, Österreichs. (Leidinger.) . 513 
Blok, P. J., Geschiedenis van het Nederlandsche Volk. (Mentz.) 500 
— , Geschichte der Niederlande. verdeutscht durch Pastor O. G. Houtrouw. 


Bao: /// ꝙ˙¾ꝛꝓ⁵ä le Ba een 500 
Blüchers Briefe. Hrsg. v. W. v. Unger. (R. Schmitt.) 7:1 271 
Brandenburg, E., Die Reichsgründung. (Hartung..· ))): 273 
Bre Blau, H., Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien. 

(Erben) ac . . er A S 84 
Briefwechsel der Brüder Ambrosius und Thomas Blare 1509 — 1567. 

(WO sw wu. & ee em ² . ee de 289 
Cléry, Adr. Rob. de, Les idées politiques de Frédéric de Gentz. (M. 

Se ðx 319 
Cöln, Die Stadt, im ersten Jahrhundert unter preußischer Herrschaft, 

1815—1915. (Keußen) . ». 2.22 aa a 294 
Concilium Tridentinum. Coll. et ill. Godefridus Buschbell. (Friedens- 

Elb ⁵ðxD ae 129 


Doeberl, M., Entwicklungsgeschichte Bayerns. 1. Bd. 3. Aufl. (Joetze.) 254 
— , Ein Jahrhundert bayerischen Verfassungslebens. 2. Aufl. (‚Joetze) . 423 
Evjen, John O., Scandinavian Immigrants in New York 1630 — 1674. 


/// ee Bra ea as 291 
Farrand, M., The Framing of the Constitution of the United States. 
Df AY 293 


Faust, A. B., Das Deutschtum in den Vereinigten Staaten. Bd. 1. u. 2. 
rr ⁰·iw A 3 263 


Inhalt 


Friedensburg, W., Geschichte der Universität Wittenberg. (Keußen.) 
Friederich, Rud., Die Befreiungskriege 1813—1815. Bd. 4. (R. Schmitt.) 
Fueter, E., Geschichte des europäischen Staatensystems von 1492 — 1559. 
(W: Bauer) 2.82 2.2000 Beta ar Bra ee ra a 
Geß, Felix, Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von 
Sachsen: 2. Bd. 1525—1527. (Kalkoff. : 
Hagedorn, B., Die Entwicklung der wichtigsten Schiffstypen bis ins 
19. Jahrhundert. (Daenell.) . ))) 
Hamelmanns, Hermann, geschichtliche Werke. Kritische Neuausgabe 
von Klemens Löffler. (Joachimson.) . z 
Hasse, Gust., Theodor von Schön und die Steinsche Wirtschaftsreform 
(E. W. Meyer / re ee WR 
Hefele, K., Der heilige Bernhardin von Siena und die franziskanische 
Wanderpredigt in Italien während des 15. Jahrhunderts. (G. Schreiber.) 
Herlitz, Niels, Studie över Carl XII. Politik 1703—1704. (v. Danckel- 
manne U u a ꝰ² DVV 
Historicorum Romanorum reliquiae, iteratis curis disposuit, recensuit, 
praefatus est Hermannus Peter. Bd. 1. (O. Th. Schulz.))): 
Historiographie de Charles-Quint. (Hasenclever. ) 
Hohenzollern-Jahrbuch. Bd. XX. (Haake. ꝓũꝓF . 
Holzknecht, G., Ursprung und Herkunft der Reformideen Kaiser Jo- 
sephs II. auf kirchlichem Gebiete. (Rieker.ù) 2.2.2... 
Hoppe, W., Kloster Zinna. (Curschmann.»u ) 
Japikse, U., Johann de Witt, der Hüter des freien Meeres. Deutsch 
von W. Heggen. (Zwingmann.: 2.2: 2 oo a 
Jordan, H. , Die öffentliche Meinung in Sachsen 1864—66. Hrsg. von 
Joh. Hohlfeldt. (Wendorf . er 
Jürgens, Ad., Zur Schleswig-Holsteinischen Handelsgeschichte des 16. 
und 17. Jahrhunderts. (Daenellhʒt:! 2: : rn en 
Kaas, Ldw., Die geistliche Gerichtsbarkeit der kathol. Kirche in Preußen 
in Vergangenheit und Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung 
des Westens der Monarchie. (Rieker .:: 
Keutgen, F., Der deutsche Staat des Mittelalters. (Korselt.) 
Korrespondenz, Die, Maximilians II. I. Bd. Familienkorrespondenz 


vom 26. Juli 1564 bis 11. August 1566, bearbeitet von V. Bibl. 
„ BA gos aad 0.2.2 ame an ee 


Kralik, R., und Schlitter, H., Wien, Geschichte der Kaiserstadt und 
ihrer Kultur. (Kaindl). . 2 oo oo oo. 


Kühn, G., Die Immunität der Abtei Groß- St. Martin zu Cöln. (Glitsch.) 


Lehmann, P., Vom Mittelalter und von der lateinischen Philologie des 
Mittelalters. (Schmeidler.iu)))))ʒ̃ꝗ. 


Liebermann, F., Die Gesetze der Angelsachsen. Bd. 1 u. 2. (Mayer- 
An /// ðͥ ⁵ðVi d ͤ 0 aan e 


V 
Seite 
148 
410 
531 
125 
398 
291 
151 
146 


292 


145 
539 
415 


131 
426 


421 


VI Inhalt 


a Seite 
Lösche, G., Inneres Leben der österreichischen Toleranzkirche. (Heussi.) 150 


—, Zur Gegenreformation in Schlesien: Troppau, Jägerndorf, Leob- 


schütz. f 2 8 ei ea ne 413 
Mack, E., Das Rottweiler Steuerbuch von 1441. (H. Herre) ..... 554 
Maeßer, W., Die Bevölkerung des Kreises Schleusingen, vornehmlich 

im 17. Jahrhundert. (G. H. Müller. 417 


Mains in seinen Beziehungen zu den deutschen Königen und den Erz- 
bischöfen der Stadt bis zum Untergang der Stadtfreiheit (1462). 
// aan et — Er 553 


Marcks, E., Kaiser Wilhelm I. 8. Aufl 153 
Martin, A. v., Coluccio Salutatis Traktat „Vom Tyrannen“: (Joachimsen.) 105 
— , Coluccio Salutati und das humanistische Lebensideal. (Joachimsen.) 105 
Marwitz, Fr. A. Ldw. v. d., ein märkischer Edelmann im Zeitalter der 


Befreiungskriege. Hrsg. von F. Meusel. Bd. 1 u. 2. (Haake.) . 266 
Matrikel, Die, der Universität Königsberg i. Pr., 3. Bd. Register. 
„ . ee d 290 
Mayer, E., Geschworenengericht und Inquisitionsprozeß. (Mayer-Hom- 
berg F..) e ee ee ee 515 
Mehlis, Gg., Lehrbuch der Geschichtsphilosophie. (Barth. 247 
Meyer, E., Cäsars Monarchie und das Principat des Pompejus. (O. Th. 
Sl ãĩ² a a en e Be a a rate 489 


Monumenta Germaniae paedagogica. Bd. 47 u. 49: Dokumente zur 
Geschichte der humanistischen Schulen im Gebiete der baierischen 


Pfalz. Hrsg. von K. Reißinger. (G. Wolf.) ... 2.220200 285 
Naumann, R., Das kursächsische Defensionswerk (1613—1709). (Hof- 

All ²˙ y 555 
Repertorium Germanicum. Bd. 1. (Wenck .. 528 
Rieß, L., Historik. (Bernheim. „ 478 
Ritter, M., Die Entwicklung der Geschichts wissenschaft an den führen- 

den Werken betrachtet. (Brinkmann) . . . . 2: 2 2 2 2 2 22. 484 
Schmidt, O. E., Aus der Zeit der Freiheitskriege und des Wiener Kon- 

gresses. (Philipp) . . 0 2 we ee re 152 
Schnizer, O., Gustav Rümelins politische Ideen. (H. Richter.) . . . . 424 
Schumpeter, J., Zur Soziologie der Imperialismen. (Koselleck. ) . 550 
Schrötter, Fr. Frh. v., Münzgeschichte Preußens im 18. Jahrhundert. 

H Tl 5 8 26 Sea ˙Y„A-·. — 149 
Simson, P., Geschichte der Stadt Danzig. Bd. 1 u. 4, I. DDaenell.) 99 
Sohm, R., Das altkatholische Kirchenrecht und das Dekret Gratians. 

(Schlinge... 0% werke See are a 505 


Steinhausen, G., Geschichte der deutschen Kultur. 2. Aufl. (K. Hampe.) 497 
Stern, A., Geschichte Europas von 1848—1871. Bd. 1. (Bergsträßer.) . 420 


Stimming, M., Die Entstehung des weltlichen Territoriums des Erz- 
bistums Mainz. (Glitsch) . . 2 2: 2 EEE mr re. 527 


Inhalt 


Strieder, J., Studien zur Geschichte kapitalistischer Organisationsformen: 
Kartelle, Monopole und Aktiengesellschaften im Mittelalter und zu 


Todesfälle: v. Ardenne 304. — Bauer 304. —. Becker 163. — Binding 
561. — Board 300. — Böhmert 300. — Bonhoeffer 430. — Boos 163. 
— Bulle 165. — Crusius 303. — Cohn, Geo 300. — Cohn, Gust. 430. — 
Dürrwächter 164. — Francotte 302. — Friedel 301. — Friedrich 164. — 
Graf v. Hertling 803. — Hildebrand 301. — Hofmann 165. — Jander 
166. — v. Janson 165. — Jirecek 300. — Jungnitz 166. — Kämmel 164. 
— Kalbfuß 301. — Kiefer 302. — Klebs 301. — Kleinschmidt 430. — 
Köcher 164. — Köhnke 303. — Kohler 559. — Kopp 166. — Korzon 
166. — Laband 301. — Landau 166. — Leonhard 803. — Liebe- 
mann 303. — Lindner 561. — Löning 560. — Mayer 165. — Mayr 
165. — Meinardus 801. — Michaud 166. — Milchsack 562. — Morris 
302. — Münzel 163. — Neumann 165. — Nippold 302. — Obmann 
301. — Philippi 301. — Plaumann 303. — Poppelreuter 304. — 
v. Reber 430. — Rehm 164. — Richter 302. — Richter 303. — v. d. Ropp 


VII 


Seite 


Beginn der Neuzeit. (Rörig. .. 110 
‚Stutz, U., Der Geist des Codex iuris canonici. (Sehling.) 502 
Traktater, Danmark-Norges, 1523—1760. Bd. 2. (Mentz) ..... 554 
Uhlirz, M., Schloß Plankenwarth und seine Besitzer. (Steinacker.) . . 396 
Urkundenbuch, Salzburger. Bd. 2. (Erben) ..... 2.2 22.. 284 
Verein, 50 Jahre, für Landeskunde von Niederösterreich. Erben.) 425 
Vigener, Fr., Die Mainzer Dompropstei im 14. Jahrhundert. (Schreiber.) 256 
Vogts, H., Das Kölner Wohnhaus bis zu Anfang des 19. Jahrhunderts. 

(Th. Hampe) CCC 101 
Volpers, R., Fr. Schlegel als politischer Denker und deutscher Patriot. 

(Bergsträßer.). >24. ]ĩ]ĩx7]iꝭi ⅛ x a a a a a a 152 
Wahle, O., Feldzugserinnerungen römischer Kameraden. (Kromayer.) . 550 
Walser, E., Poggins Florentinus. (Joachimsen. )) . . 105 
Weiser, Gr. Fr., Shaftesbury und das deutsche Geistesleben. (Barth.). 400 
Wohlwill, A., Neuere Geschichte der Freien und Hansestadt Hamburg, 

insbesondere von 1789 bis 1815. (Daenell.) . . j 2 2 02.0 402 
Wolf, Quellenkunde der deutschen Reformationsgeschichte. Bd. 1 u. 2. 

// o²˙ ¹ -w ³·Ü w ]ͤ˙I DENE 261 
Woltzendorff K., Staatsrecht und Näturreoht in der Lehre vom Wider- 

standsrecht des Volkes gegen rechtswidrige Ausübung der Staats- 

gewalt. one! WER ren 250 
Zivier, C., Neuere Geschichte Polens. Bd. 1. (Kaindl) )) 123 

Nachrichten und Notizen. 
Wis senschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Insti- 
FI / ( rg 153, 296, 427, 557 
Preissrbeite ns 157, 297, 440, 557 
Personalien 159, 297, 428, 557 


VIH Inhalt 
Seite 


561. — Rosenfeld 163. — Sander 304. — v. Scala 562. — Schmoller 
163. — Schottenmüller 430. — Simon 166. — Smith 165. — Stölzel 
560. — Szabo 802. — Villari 166. — Voigt 303. — Volquardsen 
163. — Wagner 165. — Waltz 300. — Warburg 302. — Weber 301. 
— v. Weilen 302. — Wenzelburger 300. 


Anregung des Herausgebers . 2. sss 427 


Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Theodor 
Grünbauer in Offenbach a. Main. 


E Forschungen 
zur Vorgeschichte des Bauernkrieges. 


Von 
Otto Schiff. 


I. Bauernbewegung und Eilgenossénschaft. II. Der angebliche Bauernauf— 
stand von 1486. III. Die nnechte Reformation Kaiser Friedrichs III. 


I. Bauernbewegung und Eidgenossenschaft. 


Unter den Ereignissen, die den heutigen Schweizerstaat ge- 
schaffen haben, hat vielleicht keines in Oberdeutschland so 
tiefen Eindruck gemacht, wie der Freiheitskampf der Appen- 
zeller. Nach dem Vorgange Wilhelm Zimmermanns hat nament- 
lich Friedrich von Bezold diese Tatsache gewürdigt; er hat 
nachdrücklich hervorgehoben, daß die Appenzeller im Anfange 
des fünfzehnten Jahrhunderts Vorarlberg und Tirol ihrer Bauern- 
republik anzugliedern suchten und daß sich auch die schwä- 
bischen Bauerschaften ihrem verführerischen Einfluß nicht ent- 
ziehen konnten. Die spätere Forschung hat diese Zusammen- 
hänge jedoch nicht im einzelnen verfolgt. Karl Lamprecht, wies 
zwar im Anschlusse an Bezold auf die Appenzeller hin, fügte 
aber einschränkend hinzu, der Schweizer Einfluß sei „mehr 
politisch als sozial“ gewesen. Die beiden letzten Darsteller der 
Bauernbewegung. Th. Sommerlad und K. Kaser, tun der Appen- 
zeller überhaupt nicht Erwähnung; Kaser gedenkt — wie viele 
seiner Vorgänger — wenigstens im allgemeinen des eidgenössi- 
schen Vorbildes, scheint aber zu glauben, daß die deutsche Be- 
wegung erst zwischen 1490 und 1520 von ihm tiefer beeinflußt 
sei. Für die Erkenntnis des Werdens der Bauernbewegung 
handelt es sich indessen vor allem um die ältere Zeit. Es gilt, 
die Fäden zu verfolgen, die sich seit dem Antange des fünf- 
zehnten Jahrhunderts aus den Schweizer Bergen nach den be- 
nachbarten oberdeutschen Landschaften hinüberspannen. 

Histor. Vierteljahrschrift 1919. 1. l 


€ = N 
& 
t. 


2 . U. Otto Schiff 

Der Fr eibieitäkämpf der Appenzeller richtete sich gegen ihren 
geistlichen: Fürsten, den Abt von St. Gallen’. Die ersten Re- 
Zukgen des Widerstandes zeigen sich im Jahre 1367. Zehn 


"Jahre später schlossen sich die Appenzeller — nacli dem Muster 


x 9 5 benachbarten Stadt St. Gallen — dem schwäbischen Städte- 


bunde an. Aufdies Bündnis gestützt, gaben sie sich nicht nur einen 
Gemeinderat von dreizehn Pflegern?, sondern sie versuchten auch bei 
der Bestellung der Amtleute mitzusprechen und mißliebige Abgaben 
zu sperren. Zwar wurde dieser Streit nach zweijähriger Dauer 
durch einen Schiedsspruch? beigelegt, aber bereits im Jahre 1401 
brach der oftene Aufruhr wieder aus. Die Appenzeller stellten 
damals neben politischen auch soziale und wirtschaftliche For- 
derungen: Sie verlangten nicht nur einen Anteil an der Er- 
nennung der Amtleute, sondern auch Freizügigkeit innerhalb des 
Stiftsgebiets und Milderung der Lasten, namentlich in bestimm- 
ten Fällen Befreiung von Todfall und Ehrschatz‘. Ja, einzelne 
erklärten, „die Wasser wären gemein’“, ein Satz, der, wie der 
Widerspruch gegen den Todfall, in der Revolution von 1525 
wiederkehrt. Noch mehr gemahnt es an den großen Bauern- 
krieg, wenn ein maßvoll gesinnter Zeitgenosse des Appenzeller- 
krieges die Mißwirtschaft des Abtes geißelt: 


„Er ließ sin amptlüt die puren schetzen. 
Wollt inn nit darin ze hilff kan = kommen], 
Davon er großen schaden must enpfan. 

Die puren musten den diener lonen. 

Er gab inn ze essen bonen. 


! Über den Appenzellerkrieg vgl. J. Dierauer, Gesch. der Schweize- 
rischen Eidgenossenschaft. 2. Aufl. Bd. 1, S. 439 ff. u. Bd. 2, S. 30 ff., ferner 
W. Obrist, Appenzells Befreiung. Teil 1. 2. (Jahresbericht der Staats-Ober- 
realschule in Laibach. 1908. 1909). Die wichtigste Quelle ist das Urkunden- 
buch der Abtei St. Gallen bearb. von Wartmann (später von Bütler und 
Schieß) Bd. 4 u. 5: wir führen es kurzweg als „Urk.-Buch“ an. — Zur 
Frage nach dem Einfluß des Appenzellerkrieges auf Oberdeutschland vgl. 
W. Zimmermann, Allgemeine Gesch. des großen Bauernkrieges Neue Ausg. 
1, 75, F. v. Bezold, Gesch. der deutschen Reformation 151; K. Lamprecht, 
Deutsche Gesch. Bd. 5, Hälfte 1, S. 108—109; Th. Sommerlad, Art. „Bauern- 
krieg‘ im Handwörterbuch der Staatswissenschaften (3. Aufl.) Bd. 2; V. v. 
Kraus u. K. Kaser, Deutsche Gesch. im Ausgang des Mittelalters 2, 516. 

3 Urk.-Buch 4, Nr. 1777. 3 Ebda. Nr. 1810 (1379 Nov. 16). 

4 Ebda. Nr. 2226. 2227. 

e Reimchronik des Appenzellerkrieges. Hrsg. von J. v. Arx (St. Gallen 
1825). S. 12. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 3 


Wenn die armen lütt inn rufften an, 

Das er inn hett benan [= benommen] 

Den großen schaden, der in ufflag, 

Wie ring [= gering] er denn das wag [= wog]!!! 

Durch Verträge und Schiedssprüche wiederholt unterbrochen, 
zog sich der Freiheitskampf der Appenzeller bis 1429 hin. 
Entscheidend für seinen Ausgang war der Burg- und Land- 
rechtsvertrag, den Appenzell 1411 mit den sieben östlichen Orten 
der Eidgenossenschaft schloß. Die Berggemeinde gewann zwar 
nicht die Stellung eines gleichberechtigten Bundesgliedes, aber 
doch mächtige Freunde, deren Vermittlung wesentlich dazu bei- 
trug, daß den Appenzellern schließlich die politische Unabhän- 
gigkeit und zugleich die Befugnis ı zur Ablösung zahlreicher 
wirtschaftlicher Lasten zugestanden wurde?. 

Den Höhepunkt der Volksbewegung bilden die Jahre 1405 
bis 1407. Damals begnügten sich die Appenzeller nicht damit, 
für die eigene Unabhängigkeit zu kämpfen, sie trugen vielmehr 
die Gedanken der Freiheit und des Aufruhrs weit hinaus unter 
die Landbevölkerung der benachbarten Gebiete, unter denen das 
habsburgische an erster Stelle stand. „Es was in den selben tagen 
ain louf in die puren komen“, sagt eine glaubwürdige Chronik, 
„daß si alle Appenzeller woltent sin?‘“; am liebsten hätten diese 
„keinen Herrn im ganzen Schwabenlande bestehen lassen“!“ 
Der Chronist stand mit seiner Ansicht nicht allein. Die schwä- 
bische Ritterschaft, die in dem Bündnis von St. Georgen Schild 
vereinigt war, fühlte sich derart bedroht, daß sie für den Abt 
Partei ergriff; sie klagte über die wilden Läufe, „durch die 
gemeine ritterschaft, herren und stete, land und lüt, clöster und 
ander erber und unversprochen lüt gedrungen werdent von dem 
iren wider Got und alle rechten“ “. 

Am tiefsten erregten die Appenzeller das Land volk durch 
die Gründung des Bundes ob dem Bodensee. Sie bewogen eine 
große Zahl von Gemeinden in dem heut sanktgallischen Rhein- 
tal und in Vorarlberg, ja selbst einige Tiroler Täler, mit ihnen 
eine neue Eidgenossenschaft abzuschließen. Auch im Thurgau 

1 Ebda. 3. : 

2 Vgl. die Schiedəsprüche von 1421 und 1429 in Urk.-Buch 5, Nr. 3017 
u. 3507. 

8 Klingenberger Chronik, hrsg. von A. Henne (Gotha 1861) S. 163. 
* Ebda. 164. 5 Urk.-Buch 4, Nr. 2404 (1407 Okt. 27.). 
1* 


4 Otto Schiff 


hatten sie zahlreichen Anhang!. Freilich brach der Bund ob 
dem See schon im Januar 1408 durch das Treffen bei Bregenz 
zusammen. Aber die Wühl- und Werbearbeit der Appenzeller 
dauerte fort. Eines ihrer wirksamsten Mittel war es, auswärtige 
Bauern in ihr Landrecht, ihren Gemeindeverband, aufzunehmen. 
Sie folgten auch hier dem Beispiel der städtischen Politik, das 
schon in den Anfängen ihres Freiheitskampfes eine Rolle gespielt 
hatte. In einer Denkschrift von 1419° beschwerte sich die 
Abtei St. Gallen, die Gemeinde von Appenzell nehme täglich 
Gotteshausleute außerhalb ihrer Landesmarken zu „Landleuten“ 
an und ermutige sie, dem Gotteshause sein Recht vorzuenthalten. 
Diese auswärtigen Gemeindeglieder wollen ihre Güter nicht als 
Lehen des Stiftes anerkennen, sie verweigern „zins, stüren, 
vogtrecht, zelienden, dienst, tagwan, erschätz, vassnachthüner, 
väll, geläss“, sie sind den Gerichten und Geboten des Gottes- 
hauses nicht gehorsam und machen durch ihr Beispiel auch an- 
dere Bauern unbotmäßig. Gleich dem Abte klagten der Bischof 
von Konstanz und die Ritter von St. Georgen Schild über Ent- 
fremdung ihrer Eigen- und Vogtleute®. Diese Zustände hatte 
der Chronist im Auge, wenn er schrieb: In jenen Tagen wollten 
die Bauern allesamt Appenzeller sein. 

Der Einfluß der Appenzeller reichte bis zum Bodensee“, also 
bis in die Nachbarschaft der Gebiete, von denen die Erhebung 
des Jahres 1525 ausgegangen ist. Auf ihren Streifzügen aber 
drangen sie 1406 bis ins Allgäu vor“; auch diese Landschaft 


ı Klingenberger Chronik 158—159. Dazu die urkundlichen Zeugnisse bei 
K. Wegelin, Neue Beiträge zur Geschichte des sog. Appenzellerkrieges St. 
Gallen 1844); als Anhänger der Appenzeller werden beispielsweise im Jahre 
1407 genannt: Die Leute von Keßwil, Romanshorn, Altnau, Goldach, Rohr- 
schach, Tübach, Untereggen (Wegelin 97 u. 106). 

2 Urk.-Buch 5, S. 218 ff. Über die Abfassungszeit der Denkschrift vgl. 
Schieß, Der Abschluß des Appenzellerkrieges (Appenzellische Jahrbücher 35. 
1907. S. 15 Anm. 2 u. S. 16 A. J). 

3 Urk.-Buch 5, Nr. 3507 (1429 Juli 26). 

4 Siehe die Ortsnamen in Anm. I. 

5 F. L. Baumann, Gesch. des Allgäus 2, 35 setzt nach dem Vorgange von 
Zellweger. Gesch. des appenzellischen Volkes (1, 377 - 378) den Einfall der 
Appenzeller in das Jahr 1407. Die besten Quellen (bei Wegelin 63 nebst Anm. 1) 
sprechen jedoch für das Frühjahr 1406: ihnen folgt auch Obrist 2, 39. Demnach 
ging der Einfall der Appenzeller den Allgäuer Unruhen voran. Diese waren also 
nicht nur durch die Nachrichten von der Gründung des Bundes ob dem See, son- 
dern durch unmittelbare Einwirkung der Appenzeller Streifscharen hervorgerufen. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 5 


hat in der Geschichte der Bauernbewegung eine bedeutsame 
Rolle gespielt. 

Das Beispiel der Appenzeller fand zuerst im oberen Allgäu, 
bei den Bauern des Bischofs von Augsburg und einiger welt- 
licher Herren, Nachahmung. Die Bauern suchten sich herge- 
brachten Lasten zu entziehen, schlossen eigenmächtig eine Einung 
und schädigten ihre Herren durch Mord, Raub und Brand. Am 
28. September 1406 verurteilte ein Schiedsspruch des schwäbischen 
Städtebundes die Empörer, ihre Einung aufzulösen und alle her- 
kömmlichen Leistungen zu entrichten‘. Ein Teil der Bauern be- 
eilte sich jedoch gar nicht, den Schiedsspruch anzuerkennen; noch 
im Januar 1407 hatten ihn manche Untertanen der Herren von 
Heimenhofen nicht beschworen?. Im folgenden Jahre waren es 
die Untertanen der Abtei Ottobeuren, die ihrer Herrschaft den 
Gehorsam versagten. Der Zwist wurde am 1. August 1408 bei- 
gelegt®. Die Bauern wurden verurteilt, die hergebrachten Zinsen, 
Gülten und Fälle zu entrichten; wer sich überlastet glaubte, 
sollte die Entscheidung des Stiftsvogts, des Bischofs von Augs- 
burg, anrufen. Am hartnäckigsten aber war der Streit, der in 
der Abtei Kempten zwischen Herrschaft und Bauern entbrannte“ 
Unter dem Fürstabt Friedrich von Laubenberg, der 1405 zur 
Regierung kam, leitete das Stift eine unheilvolle Politik ein; 
planmäßig versuchte man, die freien Zinsleute auf die Stufe der 
Leibeigenen herabzudrücken und den gleichen Lasten zu unter- 
werfen wie diese. Die Zinsleute wehrten sich nicht nur durch 
Schutzverträge mit benachbarten Herren, sondern auch durch Ver- 
weigerung der geforderten Abgaben.. Der Streit zog sich mit 
Unterbrechungen mehr als ein Jahrhundert hin und gipfelte in 
den Aufständen von 1491 und 1525. 

In die Zeit des Freiheitskampfes der Appenzeller fällt auch 
ein Angriff der Schwarzwaldbauern auf die Abtei St. Blasien. 
Die Landleute von Hauenstein, die zu einer Einung verbunden 
waren, lebten schon seit der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahr- 


ı Monumenta Boica Vol. 84, Pars 1, Nr. 86. 

? Regesta sive rerum Boicarum autographa. Opus cura C. H. de Lang 
inceptum, nunc autem cura M. de Freyberg continuatum 11,399. J. B. Haggen- 
müller, Gesch. der Stadt und Grafschaft Kempten (Kempten 1840) 1,226. 

s Monumenta Boica Vol. 34, Pars 1, Nr. 94. 

t Haggenmüiller 1, 254 ff. nach archivalischen Quellen. Das früheste Zeugnis 
für den Streit stammt aus dem Jahr 1415; die Verweigerung der Abgaben 
wird 1422 bezeugt. Vgl. auch Baumann 2, 625 ff. 


6 | Otto Schiff 


hunderts häufig im Streit mit ihrem Herrn, dem Abt. Jetzt ge- 
nügte ein kleiner Anlaß, um sie zu offener Gewalt zu treiben. 
Eine Witwe in Niederweil suchte widerrechtlich Leib und Gut 
dem Stift zu entfremden; es scheint, daß sie das Stiftsgebiet ver- 
lassen wollte, um sich einer aus dem Todfall herrührenden Ver- 
bindlichkeit gegen die Herrschaft zu entziehen. Als der herr- 
schaftliche Amtmann sie deshalb verhaften wollte, erhoben sich 
die Hauensteiner, befreiten das Weib, nahmen den Anıtmann und 
dessen Knechte gefangen, überfielen das Kloster und raubten 
Klostergut. Zur Rechtfertigung ihres Vorgehens gaben sie an, 
daß es zu den Vorrechten ihrer Einung gehöre, jeden anzufallen, 
der eine Person aus der Einung fortzuführen versuche. Am 15. Ja- 
nuar 1412 erging ein vorläufiger Urteilsspruch über den Handel; 
erst am 5. Mai fällte Herzog Friedrich von Österreich die end- 
gültige Entscheidung, die den Bauern eine Geldbuße und Schaden- 
ersatz auferlegte!. Obwohl kein bestimmtes Zeugnis vorliegt, 
darf man doch annehmen, daß auch die Hauensteiner den 
Schweizern nacheiferten. 

Das Emporkommen der Eidgenossenschaft hat aber nicht 
nur in den glorreichen Tagen des Appenzellerkrieges auf das 
oberdeutsche Landvolk eingewirkt. Ihr Einfluß war nach- 
haltig und tief; noch im Jahre 1460 hat er einen Bauern- 
aufstand entfesselt“. Der Eroberungszug, den die Eidgenossen 
damals in den Thurgau, den Besitz Herzog Sigmunds von 
Osterreich, unternahmen, rief im benachbarten Hegau Unruhen 
hervor. Die Hegauer Ritterschaft stand auf der Seite des 
Herzogs; die Aufrührer hatten, wie die Edelleute am 15. Oktober 
sorgenvoll erklärten, „mercklichen beystant, hilff und rat von den 


1 Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 6, 467 470 (Urteils- 
sprüche vom 15. Jan. u. 5. Mai 1412). Außerdem (renerallandesarchiv zu Karls- 
ruhe Kopialbuch 1188, fol. 130v — 131v (Urkunde der Anna Maigerin von 
Niederweil, Witwe Heinrich Schnitzingers und vorher Konrad Kamerers, vom 
7. Aug. 1412). Verzeichnis der Literatur über Hauenstein bei A. Krieger, Topo- 
graphisches Wörterbuch [des Großherzogtums Baden. 2. Aufl. (Heidelberg 
1904.) Bd. 1. 

2 Vgl. Th. v. Kern, Der Bauernaufstand im Hegau (Zeitschrift der Ge- 
sellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von 
Freiburg 1, 105 ff.). Das hier veröffentlichte Schreiben des Hegauer Adels 
vom 15. Okt. 1460 (wieder abgedruckt im Fürstenbergischen Urkundenbuch 3, 
Ir. 464) ist neben einer kurzen Nachricht der Klingenberger Chronik (S. 358) 
die einzige Quelle für den Aufstand. Zu den Ausstellern gehört Graf Hein- 
rich von Lupfen-Stühlingen. e 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 7 


von Schafhawsen und ander aydtgenossen knechten und werden 
vast durch sie gesterckt, das zu glawben ist, es geschehe mit 
willen ander eytgenossen“. Schaffhausen war ihr Hauptquartier; 
von dort warben sie um den Beistand der Hegauer Dörfer. Ihr 
Fähnlein zeigte neben dem Pflug das bedeutsame Bild des Bund- 
schuhs. Sie wollten das Besthaupt abschaffen und Willkürlich- 
keiten weder in der Bemessung der Frondienste noch im Straf- 
verfahren dulden. Ihr Beginnen mußte scheitern, denn die Eid- 
genossen, denen nur die Sicherung des eigenen Gewinnes am 
Herzen lag, ließen sie im Stiche und schlossen bereits am 7. De- 
zember mit Sigmund einen Vergleich. Aber wenn der Hegauer 
Bundschuh auch im Keime erstickt wurde, so ist er doch ein be- 
achtenswertes Ereignis: Schon schwehlte das Feuer nördlich des 
Rheins, in nächster Nähe der Gebiete, in denen 1525 der große 
Brand ausbrach. Unter den betroffenen Adelsgeschlechtern war 
auch das Haus Lupfen- Stühlingen, dasselbe, dessen Untertanen 
später den Bauernkrieg eröffnet haben. 

Wenige Jahre nach den Hegauer Unruhen griffen die Eid- 
genossen über ihre natürlichen Grenzen, den Jura und den Rhein, 
hinaus. Um den befreundeten Städten Mülhausen und Schaff- 
hausen gegen den benachbarten Adel beizustehen, erschienen sie 
1468 im oberen Elsaß und im südlichen Schwarzwald. Auch 
diese Unternehmungen blieben sicherlich nicht ohne Wirkung auf 
das Landvolk der betroffenen Gebiete. Zwar ist die Nachricht 
von einem Bundschuh im ÖOberelsaß aus inneren Gründen un- 
wahrscheinlich!, aber aus dem Schwarzwald besitzen wir ein zu- 
verlässiges Zeugnis dafür, daß die Schweizer kräftig daran 'ar- 
beiteten, die Schwarzwaldleute in der Umgegend von Waldshut 


1 Die Angaben über den oberelsässischen Bundschuh bei Janssen Gesch. 
des deutschen Volkes 19. u. 20. Aufl. besorgt durch L. v. Pastor 2, 482), W. Vogt 
(Vorgesch. des Bauernkrieges 89—90) und Kraus- Kaser (Deutsche Gesch. im 
Ausgang des Mittelalters 2, 516) beruhen mittelbar auf dem vereinzelten Zeug- 
nis einer Basler Quelle (Basler Chroniken. Bd.5. Leipzig 1895. S. 440). Der 
reiche Aktenstoff bezeugt nar, daß Anselm von Masmünster und Richard von 
Zäsingen, die in der Basler Quelle als die Häupter des Bundschuhs erscheinen, 
zu den Adligen gehörten, die feindlicher Handlungen gegen die Mülhäuser 
und gegen deren Bundesgenossen, die Solothurner, beschuldigt wurden (Moß- 
mann, Cartulaire de Mulhouse. T. 3. Strasbourg 1885. Nr. 1246. 1258. 1390). 
Wenn wirklich oberelsässische Bauern für den Adel und gegen die Eidgenossen 
Partei ergriffen haben, so können sie jedenfalls nicht revolutionäre Bestrebungen 
verfolgt haben; sonst wäre ihre Parteistellung widersinnig. 


8 Otto Schiff 


für die Eidgenossenschaft zu gewinnen. Der österreichische Hof- 
meister Jakob Trapp schrieb am 31. Juli dem Rate von Frei- 
burg: „Und on zwifel söllen ir sin, wo ich mit den, so by mir 
sind, nit hie wer, so wer der gantz wald on allen zwifel Switz .. 
Wann in geheim wisset, das sölh groß suchung an die lnet und 
stett ist, sich zu den Aidgenossen ze tun, und wellen sy lassen 
ein ort der Aidgenossen sin !.“ 

Das Haus Osterreich hat damals seinen Besitzstand im Schwarz- 
walde behauptet, aber immerhin verpflichtete der Friedensschluß 
die Gemeinde der Waldleute wie die Bürgerschaft von Waldshut 
zu dem Schwur, den Eidgenossen zu gehorchen, falls Osterreich 
die ausbedungene Kriegsentschädigung nicht rechtzeitig bezahle“. 
Obwohl die Vorbedingung des Herrschaftswechsels nicht eintrat, 
mochte der Vertrag doch die Hoffnung auf künftigen Anschluß 
an die Eidgenossenschaft in den Schwarzwaldleuten erregen. 

Den Klettgauer Bauern verhalf ihre eigene Landesherrschaft, 
das gräfliche Haus Sulz, zu engerer Verbindung mit einem Gliede 
der Eidgenossenschaft. 1478 und 1488 schlossen die Grafen Burg- 
rechtsverträge mit Zürich. Der erste Vertrag galt nur für zehn 
Jahre; durch den zweiten wurden Graf Alwig und seine Nach- 
folger für ewige Zeiten mit Land und Leuten Bürger der mäch- 
tigen Stadt’. Sie versprachen ihr Dienst und Beistand in Nöten 
und Geschäften; dafür wollte Zürich sie in ihrem Besitz schirmen. 
Nicht nur der Graf, auch alle erwachsenen Einwohner des Klett- 
gaus mußten das Burgrecht beschwören. Eine Art Schirmherr- 
schaft, die leicht zur Landeshoheit hätte führen können, war da- 
mit begründet. Sie hat den Klettgauern im Jahre 1525 Ver- 
anlassung gegeben. die folgenschwere Einmischung Zürichs an- 
zurufen“. 


1 H. Schreiber, Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau. Bd. 2. 
(Freiburg 1829.) S. 511. 

? Amtliche Sammlung der älteren eidgenössischen Abschiede 2, Beilage 
Nr. 44 (1468 Aug. 27). 

Burgrechtsverträge vom 25. Juni 1478 u. 11. Okt. 1488 in Staatsarchiv 
Zürich, Stadt und Land 3181 u. 3184 (Orig.-Perg.). Ausführliche Auszüge 
verdanke ich der Güte der Archivverwaltung. Eine Inhaltsangabe des jün- 
geren Vertrages bei S. Hirzel, Züricherische Jahrbücher Bd. 4 (Zürich 1816), 
S. 26 bis 29. Vgl. auch F. Hegi, Die geächteten Räte des Erzherzogs Sigmund 
von Österreich (Innsbruck 1910), S. 177 Anm. 1. 

Vgl. F. L. Baumann, Die Eidgenossen und der deutsche Bauernkrieg 
(Sitzungsberichte der Münchner Akademie, Philos.-philol. u. hist. Klasse, Jahrg. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 9 


Die Eidgenossen waren durchaus nicht gewöhnt, die Land- 
schaften, die sie gewannen, als gleichberechtigte Glieder in ihren 
Bund aufzunehmen. Dennoch nährten ihre Siege über Österreich, 
Burgund und das Reich in der oberdeutschen Bauernschaft kühne 
Hoffnungen. So erklärt es sich, daß die bäuerlichen Ver- 
schwörungen regelmäßig mit der Eidgenossenschaft in Verbindung 
treten wollen: Das wiederholt sich 1493 im Elsaß, 1502 im Bis- 
tum Speyer, 1514 im Breisgau!. Immer mächtiger wurde in der 
Seele des oberdeutschen Landvolks der Gedanke, sich zu erheben 
wie die Schweizer. 

Unsere Darstellung sollte den Einfluß der Eidgenossenschaft 
auf das oberdeutsche Landvolk genauer verfolgen, als es bisher 
geschehen ist; zugleich aber sollte sie die Frage klären helfen. 
in welchem Maße ein anderes großes Vorbild — das Hussiten- 
tum — auf die Bauernbewegung gewirkt hat. Der Geschichts- 
forscher .ist freilich nicht in der glücklichen Lage des Natur- 
forschers, der den Einfluß zweier Faktoren versuchsmäßig be- 
stimmen kann, indem er den einen künstlich ausschließt. Aber 
auch jener kann ein zuverlässiges Ergebnis gewinnen, wenn er 
seine Beobachtung auf einen Zeitpunkt richtet, in dem der jüngere 
Faktor noch nicht zu wirken begonnen hat. So erschien es uns 
notwendig, bis zum Vorabend der Hussitenkriege zurückzugehen 
und greifbar zu zeigen, wie hoch die Bauernbewegung in der 
Nachbarschaft der Eidgenossenlande schon vor dem Eindringen 
des „böhmischen Giftes“ entwickelt war. 


II. Der angebliche Bauernaufstand von 1486. 


Unter den Vorspielen des Bauernkrieges wird auch ein Auf- 
stand genannt, den nach einer anonymen Chronik ein revolutio- 
närer Augsburger Prediger im Jahre 1486 entzündet hat. Die 


1896 u. 1899), ferner meine Abhandlung: Thomas Münzer und die Bauern- 
bewegung am Oberrhein (H. Z. 110, S. 67ff.). 

ı J. Geny, Die Reichsstadt Schlettstadt und ihr Anteil an den sozialpolit. 
und religiösen Bewegungen der Jahre 1490 — 1536 (Freiburg 1900) S. 10; R. 
Herold, Der Bundschuh im Bistum Speyer. Diss. (Greifswald 1889.) S. 30 bis 
31. H. Schreiber, Der Bundschuh zu Lehen (Freiburg 1824) S. 64. 77.83. — 
Auch der „oberrheinische Revolutionär“ gab den Elsässern den Rat, sich auf 
die Seite der Schweizer zu schlagen; vgl. H. Haupt, Ein oberrhein. Revolu- 
tionär aus dem Zeitalter Kaiser Maximilians I. (Westdeutsche Zeitschr. für 
Gesch. u. Kunst. Ergänzungsheft 8, S. 91 Anm. 3). Daß auch die historischen 
Volkslieder den Einfluß der Schweizer bezeugen, ist allbekannt. 


10 | Otto Schiff 


Chronik, die ın Augsburg geschrieben ist, gibt folgenden Be- 
richt !: 

„Und in disem 1486 jar, zur Zeit Urbani dess Pabstss, da 
ist auch ain bayerischer aufruor gewesen. Die pauren stienden 
auf, und wolten den gaistlichen nit mer dan den zechenden 
geben, und jeder seinem herren nit mer dan zwainzig pfening 
und ain hennen, und woltten nur vier gericht des jarss haben, 
und wolt ain ieder fleckh von den iren 13 mäner haben, die solt 
man wellen und darzue nemen und aller gebot und urthelss er- 
warten. Die dreyzechen wollten sie ihren herren schickhen, 
dass sie darunder ainen aman oder richter erwellet, der bei den 
zwelffen säss. Dass hat ain maister zu Augspurg geprediget und 
auf die bann [= Bahn) gebracht, der hiess Maister Matheiss 
Korsang. Da khamen die landtherren zu dem Herzog von 
Schwaben und wurden ainss, dass ain ieder seine arme leith solt 
beschickhen und mit der gelertten hilff sie auss heilliger schrifft. 
des Papstes und Kaiserss decreten und ordnung irer gerechtig- 
khait berichten; welcher nit gehorsam sein wollt, so sollten sie mit 
hilff der andern gezwungen werden mit dem schwerdt. Nun satzten 
sich dess Herrn von Klingen underthonen wider iren herren, 
Haintz von Stain war ir haubtman und ir fuerer. In dem kham 
Herzog von Schwaben, mit im vill herren, und khamen mit den 
pauren zu schlagen, und ward des Herzogen suhn erschlagen und 
mit im vill herren. Doch lag der adel und die ordenlich obrig- 
khait ob und fingen der pauren haubtman; der sagt inen allen der 
pauren gehaimnussen und anschleg, die sie hetten“. 

Johannes Janssen war der erste, der diese Erzählung ver- 
wertet hat?; W. Vogt ist ihm gefolgt, hat aber betont, daß manches 
in dem Bericht rätselhaft sei. Insbesondere hat Vogt bemerkt, 
daß spätere Augsburger Geschichtsschreiber den gleichen Vor- 
gang in eine viel frühere Zeit, in die Jahre des Investiturstreits, 
verlegen. Aber Vogt gibt dem anonymen Zeugnis den Vorzug, und 
auch der neueste Geschichtsschreiber der Bauernbewegung, K.Kaser, 
setzt Matthäus Korsang ins fünfzehnte Jahrhundert, in die gärende 
Zeit, in der geistliche Wühler die Massen entflammtens. 


ı Taschenbuch für die vaterländ. Gesch. Hrsg. von J. v. Hormayr. N. F. 
Jahrg. 5 (München 1834), S. 147 — 148. 

2 Janssen, Gesch. des deutschen Volkes. 19. u. 20. Aufl., besorgt von L. 
v. Pastor. 2, 487. 

s Vogt, Vorgesch. des Bauernkrieges 109ff; V. v. Kraus u. K. Kaser, 
Dentsche Gesch. iin Ausgang des Mittelalters 2.515. Der erste Augsburger 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 11 


Wie die Zeit des Ereignisses verschieden angegeben wird, so 
ist auch der Schauplatz unsicher. Mit Recht hat Riezler! be- 
zweifelt, daß der Aufruhr auf bayerischem Boden spielte; denn 
die Ortsnamen, die der Bericht nennt, weisen auf Schwaben, ins- 
besondere auf den Thurgau. Im Thurgau saßen die Herren von 
Klingen; in ihrer Herrschaft lag die Rheinstadt Stein, nach der 
Heinz, der Bauernhauptmann, benannt wird?. Statt „bayerischer“ 
Aufruhr ist nach Riezlers einleuchtender Vermutung „bäurischer“ 
Aufruhr zu lesen. 

Aber die Rätsel, die der Chronist uns aufgibt, sind damit 
nicht gelöst. Schon daß die Augsburger Predigt in der Ferne, 
im Thurgau, einen so kräftigen Widerhall fand, ist merkwürdig 
genug. Noch verdächtiger ist die Angabe, daß Matthäus Korsang 
im fünfzehnten Jahrhundert gelebt habe. In älteren Augsburger 
Quellen ist sein Name nicht zu finden. Überdies gab es im fünf- 
zehnten Jahrhundert weder einen Papst Urban noch Herzoge von 
Schwaben, und der letzte Herr von Klingen ruhte im Jahre 1486 
seit etwa vierzig Jahren in der Gruft seiner Väter“. 

Unsere Chronik, die bis 1518 reicht, also in der vorliegenden 
Gestalt nicht vor diesem Jahre abgeschlossen worden sein kann, 
ist nicht die älteste Quelle, die von Matthäus Korsang und Heinz 
von Stein zu erzählen weiß. Ihr Bericht über den Bauernaufruhr 
stammt sachlich und zum guten Teile wörtlich aus der Chronik 
des Thomas Lirer von Rankweil, die bereits in den ersten Tagen 
des Jahres 1486 erschienen ist‘. Nur in einem Punkte weicht 
die Vorlage von der Ableitung ab: Nach Lirer spielt der Auf- 
stand nicht im ausgehenden Mittelalter, sondern ein halbes Jahr- 
tausend früher, im Jahre 922! Zwar erhebt die gedruckte Chronik 
den Anspruch, auf eine Handschrift zurückzugehen, die im Jahre 
1133 an St. Oswalds Tag geschrieben worden sei; zwar will sie 


Geschichtsschreiber, der das Ereignis in die Zeit des Investiturstreits setzt, 
ist Gasser (bei Mencken, Scriptores rerum Germanicarum 1, 1405 — 1406). Auf 
seinem 1572 abgeschlossenen Werke fußen die von Vogt genannten späteren 
Berichte. 1 Riezler, Gesch. Baierns 3, 802. 

? Vgl. Pupikofer, Geschichte der Freiherren von Klingen (Thurgauische 
Beiträge zur vaterländ. Gesch. 10, 1ff.). 3 Ebda. 101. 

Ulm, bei Conr. Dinckmut, 1486 Jan. 12 (= Hain, Repertorium biblio- 
graphicum 10117) fol. e 1 — e2. Eine Ausgabe mit Erläuterungen veröffent- 
lichte J. R. Wegelin unter dem Titel: Th. Lirers von Ranckweil Alte Schwä- 
bische Geschichten. Lindau 176]. Zur Kritik Lirers vgl. J. Zösmair in den 
Schriften des Vereins für Gesch. des Bodensees Heft 15. S. 13 ff. 


12 Otto Schiff: Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 


überliefern, was „Thoman Lirer gesessen zuo Ranckweil das do 
gehört zuo dem schloß und herrschafft Felltkirch“, ein Knecht 
des Herrn von Werdenberg, mit eigenen Augen gesehen und von 
wahrhaftigen Leuten erfahren hat — aber sie ist nichts desto 
weniger eine der ärgsten Lügenchroniken des fünfzehnten Jahr- 
hunderts. Zur Würdigung der Angaben Lirers genügen wenige 
Hinweise: Auch im Jahre 922 regierte kein Papst Urban; die 
Herzöge Hug und Bundus, die er nennt, wird man in der Ge- 
schichte Schwabens vergeblich suchen. Von Herzog Bundus er- 
zählt Lirer die merkwürdigsten Geschichten: Der Herzog ist 
eigentlich ein untergeschobenes Jägerkind.. Aber das Merk- 
würdigste in seiner Erzählung sind die Thurgauer Bauern, die 
den Ammann aus den dreizehn gewählten Vertretern der Gemeinde 
hervorgehen lassen wollen. Sie zeigen im Jahre 922 ein so fort- 
geschrittenes Verständnis für den Segen der Selbstverwaltung, 
daß man nicht zweifeln kaun, wo sie in die Schule gegangen 
sind: Bei den Eidgenossen des späten Mittelalters“. 

Schon der Vorarlberger Historiker Zösmair? hat bemerkt, daf 
Lirer bei der Schilderung des Thurgauer Bauernaufruhrs an die 
Zeiten des Appenzellerkrieges gedacht habe. In der Tat gärte 
es damals im Thurgau und nicht minder in Vorarlberg, wo die 
Lirersche Chronik entstanden ist. Aus Erinnerungen an den 
Appenzellerkrieg und an die oberdeutschen Bauernunruhen des 
fünfzehnten Jahrhunderts formte der erfinderische Chronist seine 
Erzählung von einem Bauernaufstande, den er für das Werk 
eines revolutionären Predigers ausgab. Da er diesen aus Augs- 
burg stammen läßt, haben Augsburger Chronisten seine Erzählung 
aufgenommen. Dabei wurde die Geschichte bald in das Jahr 1486 
verlegt, in dem Lirers Werk erschienen ist, bald in die Zeit 
Urbans II. und des Investiturstreits. Sie ist ein Märchen, aber 
duch ein Nachklang der großen geschichtlichen Wirkung, welche 
die Eidgenossen auf die oberdeutschen Bauern des späten Mittel- 
alters geübt haben. 


ı Der Bauernaufstand von 922 oder, wie spätere Geschichtswerke angeben, 
von 992 hat sich in der Literatur nicht so lange behauptet, wie der von 1486. 
Immerhin erscheint er noch bei W. Zimmermann, Allgemeine Geschichte des 
großen Bauerukrieges. Neue Ausg. 1. 67—68. 

? A. R. O. S. 16. 


(Studie III erscheint im nächsten Heft.) 


13 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422. 


Von 
Hermann Herre. 


Der im Sommer des Jahres 1422 wegen der drohenden Hussiten- 
gefahr in Nürnberg gehaltene Reichstag gab dem Reich außer 
der ersten umfassenden und grundlegenden und darum auch in 
späteren Zeiten? von verschiedenen Ständen zur Begründung ihrer 
Reichsunmittelbarkeit verwerteten Matrikel das erste zur Durch- 
führung in allen Teilen des Reichs bestimmte Kriegssteuergesetz. 
So glauben wenigstens neuere Forscher annehmen zu müssen, und 
zwar vorwiegend auf Grund des im 8. Bande der Deutschen 
Reichstagsakten zusammengestellten. Aktenmaterials, voran der 
Herausgeber des Bandes, Dietrich Kerler”, dann Georg Schuster“, 
Richard Schröder‘, Fritz Dietz’, Theodor Lindner“, Eugen Nüb- 
ling’, Johannes Sieber? und neuerdings Albert \Werminghoff®. 


1 Vgl. darüber S. 87—89 der in Anm. 8 genannten Abhandlung Siebers. 

? Deutsche Reichstagsakten 8, 106 - 108. 

3 Der Konflikt zwischen Sigmund und den Kurfürsten und die Haltung 
der Städte dazu (1424 - 1426). Jenaer Dissertation, Berlin 1885. 

* Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte. Leipzig 1889. 

5 Die politische Stellung der deutschen Städte von 1421—1431 mit be- 
sonderer Berücksichtigung ibrer Beteiligung an den Reformbestrebungen 
dieser Zeit. Dissertation, Gießen 1889. 

6 Deutsche Geschichte unter den Habsburgern und Luxemburgern (1273 
bis 1437), Band 2, Stuttgart 1893. 

? Die Judengemeinden des Mittelalters, insbesondere die Ju:lengemeinde 
der Reichsstadt Ulm. Ulm 1896. Das Buch ist ziemlich flüchtig ausgearbeitet 
und infolgedessen mit vielen Mängeln behaftet. Es dart nur mit Vorsicht 
benutzt werden. i 

s Zur Geschichte des Reichsmatrikelwesens im ausgehenden Mittelalter, 
1422 —1521 (Leipziger historische Abhandlungen, Heft 24). Leipzig 1910. 

? Die deutschen Reichskriegssteuergesetze von 1422 bis 1427 und die deutsche 
Kirche. Ein Beitrag zur Geschichte des vorreformatorischen deutschen Staats- 
kirchenrechts. Weimar 1916. Die Seiten 21- 131 dieser Schrift sind Neu- 
druck einer unter dem gleichen Titel in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung 


14 Hermann Herre 


Auf das ehemalige Vorhandensein des Steuergesetzes schloß 
Kerler teils aus einer Mitteilung zweier am Reichstag teilnehmen- 
den Straßburger Gesandten, des Handwerksmeisters Hans Sturm 
von Sturmeck und des Altammanmeisters Klaus Gerbott, an ihren 
Meister und Rat vom 12. August 1422', der zufolge König und 
Fürsten damals die Auflage einer „schatzung durch alle Dütsche 
lant“ vorhatten, teils aus einer in Eberhard Windeckes Denk- 
würdigkeiten zur Geschichte des Zeitalters Kaiser Sigmunds? ent- 
haltenen und auch anderwärts® überlieferten, aber, nirgends näher 
datierten Liste von Grafen, Herren und Äbten, die laut Über- 
schrift „den hundersten pfennig“ zur Ablösung des ihnen in der 
Matrikel auferlegten Kriegsdienstes bezahlen wollten, teils endlich 
aus königlichen, vom 7. und 9. September datierten Vollmachten“ 
für Markgraf Bernhard von Baden und Graf Ludwig von Ottingen 
zur Einziehung dieses hundertsten Pfennigs von allen in die Ma- 
trikel nicht eingetragenen Reichsständen. Er nahm „schatzung“ 
unbedenklich in der Bedeutung von „Steuer“, setzte die Ent- 
stehung der Liste ebenso unbedenklich in den August 1422 und 
sah, unbekümmert um den Mangel jeder Begründung dieser Zeit- 
bestimmung und die darin liegende Unsicherheit seiner Annahme, 
in den beiden Vollmachten Folgen des Steuergesetzes. Seiner 
Schilderung der Reichstagsverhandlungen zufolge hätten König 
und Fürsten in einer am 9. August gehaltenen Sitzung einen 
„schriftlichen Antrag“ auf Erhebung einer Geldsteuer im Reich 
gestellt, hätten aber infolge des trotz Freigabe der Wahl zwischen 
Kriegsdienst und Steuer sofort einsetzenden heftigen Widerstandes 
der städtischen Gesandten“ ihre Wünsche in der geplanten Form 


für Rechtsgeschichte, Bd. 36 (Kanonistische Abteilung V, Weimar 1915), er- 
schienenen Abhandlung. Zu ihr sind jetzt hinzugekommen eine Einleitung 
S. 1—21), sechs Anhänge (S. 132 — 271) und ein Nachtrag (S. 271 — 273). 
Unter den Anhängen ist der wichtigste und wertvollste der fünfte, der eine 
Übersicht über die Steuerleistungen der deutschen Erzbischöfe usw. auf Grund 
des Reichskriegssteuergesetzes vom Jahre 1427 bietet. Der dem Nürnberger 
Reichstag vom Jahre 1422 geltende Teil der Schrift (S. 24 — 52) ist bedauer- 
licherweise mißlungen. Er beruht auf falschen Voraussetzungen und läßt 
auch ausreichende Durcharbeitung des (uellenmaterials vermissen. 

ı RTA. 8 nr. 135. 

2 Ausgabe von Altmann (Berlin 1893), S. 164 — 165. 

3 Vgl. die Quellenbeschreibung von RTA. 8 ur. 147. 

4 RTA. 8 nrr. 152 und 153. 

s Diese Auffassung wird auch von Wendt, Der Deutsche Reichstag unter 
König Sigmund (Gierkes Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechts- 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 15 


einer allgemeinen Besteuerung nicht durchzusetzen vermocht, sich 
vielmehr mit der Besteuerung der in der Matrikel übergangenen, 
vom Kriegsdienst also freibleibenden geistlichen und weltlichen 
Herren und der Juden begnügen müssen, und zwar hätten sie 
jenen ein Prozent des Einkommens, diesen 33 Prozent des Ver- 
mögens abgefordert. Demgemäß sei auch das Gesetz zweiteilig 
gewesen. Der eine Teil habe Bestimmungen über die. Erhebung 
des hundertsten Pfennigs einerseits von allen die Ablösung des 
Kriegsdiensts vorziehenden Ständen, anderseits von den in der 
Matrikel nicht genannten, weil entweder unbekannten oder über- 
sebenen geistlichen und weltlichen Herren und deren Untergebenen 
enthalten. der andere Bestimmungen über Entrichtung des dritten 
Pfennigs durch die Juden und über Einteilung des Reichs in 
Judensteuerbezirke und deren Überweisung an verschiedene Fürsten, 
Grafen und Herren, unter andern an den Markgrafen von Baden, 
den Pfalzgrafen von Neumarkt, Graf Hans von Lupfen und den 
Reichsvikar zu Verona und Vicenza Brunoro della Scala. 
Schuster? ist dieser Auffassung im allgemeinen beigetreten, 
räumt aber im Gegensatz zu Kerler? und in offenkundiger An- 
lehnung an Bezolds® übrigens ganz unhaltbare Darstellung der 


geschichte, Heft 30, Breslau 1889) S. 89, vertreten. Ihm zufolge war die „all- 
gemeine Schatzung“ als „Geldsteuer nach Art des späteren gemeinen Pfennigs“ 
gedacht. | 

ı 8. 10. 

2 In einer Abhandlung „Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch 
Kaiser Sigmund und König Albrecht II.“ (Zeitschrift für die Geschichte der 
Juden in Deutschland, Bd. 3), die in demselben Jahre wie die Dietzsche 
Dissertation erschien, läßt auch Kerler (S. 107) zuerst den „Vorschlag, eine 
allgemeine Geldsteuer einzuführen,“ gemacht und erst dann die „Bestimmungen 
über die von den einzelnen Ständen zu stellenden Kontingente“ beschlossen 
werden. ö 

Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Hussiten bis 
zum Ausgang des dritten Kreuzzugs Abt. 1 (München 1872) S. 90—91, nimmt 
an, daß die Fürsten vorschlugen, den hundertsten Pfennig zu erheben und 
davon ein Soldheer aufzustellen, die Städte aber diesen Vorschlag als gegen 
ihre Unabhängigkeit gerichtet zurückwiesen, und daß erst dann „statt dieser 
einheitlichen Maßregel eine ganz zersplitterte und mangelhafte Organisation, 
ein Anschlag nach dem Gleichsten und Besten“ beschlossen wurde. Etwas 
Ahnliches hatten Übrigens auch schon Jäger, Geschichte der Stadt Heilbronn 
und ihres ehemaligen Gebietes Bd. 1 (Heilbronn 1828) S. 188 — 189, Asch- 
bach, Geschichte Kaiser Sigmunds Bd. 3 (Hamburg 1841) S. 153—154, und 
Droysen, Geschichte der Preußischen Politik Bd. 1 (2. Aufl., Leipzig 1868) 
S. 313 — 814, geäußert. Der Vater dieser, wie wir sehen werden, mit der 


16 Hermann Herre 


Vorgänge dem Steuergesetz die Priorität sowohl vor der Matrikel 
zum täglichen Krieg wie vor einer zweiten, ebenfalls vom Reichs- 
tag beschlossenen, zur Befreiung des Karlsteins ein. Er läßt 
König und Fürsten „die Erhebung einer allgemeinen Reichssteuer, 
des hundertsten Pfennigs,“ beantragen und meint, daß man erst, 
nachdem man diesen Plan „infolge energischer Opposition seitens 
der Städte“ hatte aufgeben müssen, „nach langen Verhandlungen“ 
zum Erlaß eines Reichsgesetzes über die Stellung von Kontin- 
genten und die Zahlung von Geldsteuern“ gekommen sei. Von 
welcher Art aber diese Geldsteuern waren, teilt er nicht mit. 
Noch weiter ist Schröder” gegangen. Er behauptet. gestützt auf 
Eberhard Windeckes Erzählungen“ und in seltsamer Unkenntnis der 
von Kerler veröffentlichten Akten, nichts mehr und nichts weniger, 
als daß der Reichstag beschlossen habe, „von einem Aufgebote 
zur Reichsheerfahrt in dem bisherigen Sinne Abstand zu nehmen“ 
und dafür „eine direkte Vermögenssteuer (den hundertsten Pfennig)“ 
auszuschreiben, „die zur Aufstellung eines Söldnerheeres ver- 
wendet werden sollte“. „Für diejenigen Reichsstände, die den 
gemeinen Pfennig ablehnten (namentlich die Städte)“, sei „zum 
ersten Male eine gesetzliche Heermatrikel als Grundlage für die 
Bestimmung ihres Kontingents“ aufgestellt worden. 
Demgegenüber lenkt Dietz? wieder in Schusters Bahnen zu— 
rück. Auch ihm steht die Priorität des Steuerprojekts vor den 
beiden Matrikeln fest. Beide sind ihm ein „vollständig unzu— 


urkundlichen Überlieferung un vereinbaren Auffassung ist Eberhard Windecke, 
der in seinen Denkwürdigkeiten zur Geschichte des Zeitalters Kaiser Sig- 
munds (Ausgabe Altmanns S. 151—152) berichtet: „und wart do,“ d. i. in 
Nürnberg, „übertragen, das man solte ziehen uf die Hussen. :(larımb die 
herren eins wurdent, daz man solte den hundertsten pfennig nemen und dovon 
versolden. das wolten (ie stet nicht. wan wer das fur sich gangen, so 
weren die herren innen worden der stet macht. das besonnent die stet gar 
wol nnd wolten daz nicht thün. also wart ein nfslag gemacht etlicher herren 
und iglicher stat, [wie mechtig sie an die Hussen ziehen] solten.“ Die ein- 
Zeklammerten Worte ergänze ich aus der Überschrift zu cap. 177 (Altmann 
S. 158—159); denn die von Altmann gewählte Ergänzung „was sie gehen‘ ist zu 
unkritisch. Auf das Irrige der Behauptung Windeckes von der Priorität der 
Steuer vor dem Anschlag hat schon Werminghoft S. 35 hingewiesen; aber er 
irrt, wie oben gezeigt werden wird, nun seinerseits, wenn er behauptet, „Kon- 
tingents- und Steuergesetz seien neben einander her gegangen“. 

Die Begründung dieser Behauptung fehlt. Aus den Akten ergibt sich 
das gerade Gegenteil, wie oben nachgewiesen werden wird. 

? S, 501. 3 Cap. 170 (Altmann S. 151—153). 4 S. 20—24. 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 17 


reichender Ersatz für den gescheiterten Steuerplan“, mit dem 
seiner Ansicht nach „die gleichmäßige Heranziehung aller Reichs- 
bürger zur Deckung der Kosten der Aufstellung eines tüchtig 
geschulten, für die ganze Zeit der Kriegsdauer stehenden Söldner- 
heeres unter einheitlicher Führung“ beabsichtigt war. Erst nach 
Ablehnung durch die Städte sei das Projekt auf die Fürsten, 
Herren, Grafen, Ritter und Knechte beschränkt worden, wahr- 
scheinlich jedoch so, daß ihnen die Wahl zwischen Kriegsdienst 
und Geldsteuer gelassen wurde. 

Ähnlich äußert sich Lindner!. Er versucht Kerlers, Schusters 
und Dietz’ Ansichten mit einander zu verbinden, neigt aber, da 
er sich von Bezolds Einfluß nicht freizumachen vermag, mehr 
den beiden letztgenannten zu. Er spricht ebenfalls von dem 
„anfänglichen Plan, eine allgemeine Auflage durch ganz Deutsch- 
land zu erheben“, und von der Gegnerschaft der Städte und 
kennzeichnet das Ergebnis der Beratungen des Reichstags als 
ein „zusammengesetztes“: „in der Hauptsache“ sei „eine doppelte 
Kriegsrüstung beschlossen worden“, ein Heer zum täglichen Krieg 
und ein zweites zum Entsatz des Karlsteins. Daneben habe man 
jedoch den Ständen „die Möglichkeit gelassen“, „statt der Truppen 
Geld zu zahlen, und zwar den hundertsten Pfennig, d.h. ein 
Prozent des Vermögens?“, und zu dieser Zahlung hätten auch alle 
diejenigen Reichsglieder herangezogen werden sollen. die nicht 
im allgemeinen Anschlag standen. Endlich seien auch noch die 
Juden mit der außerordentlich schweren Abgabe des dritten 
Pfennigs, also von 33 Prozent ihres Vermögens, belastet worden. 

Anders Nübling®. Er läßt „Reich und Fürsten“ am 9. August 
„den Antrag auf Erhebung einer Geldsteuer“ stellen, ihn dann 
aber, „soweit er eine Verpflichtung aller Reichsstände bezweckte“, 
wieder zurückziehen, weil „die Städte und die Juden“ sich gegen 
die Besteuerung sträubten. Als Ersatz dienten die oben er- 
wähnten, von Kerler zusammengestellten „Kriegs- und Geld- 
steuern“, bei deren Auflage „die erste Reichsmatrikel“ als „Grund- 
lage oder Kataster“ verwendet wurde. Den Reichsständen blieb 
die Wahl „zwischen der Stellung eines Truppenkontingents oder 
einer Geldleistung“. 

ı S. 333 und 334. 

2 Das ist natürlich ein Irrtum. Die Steuer wurde vorzugsweise vom 
Einkommen erhoben. Vgl. weiter unten. 

S. 454—455. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 


is 


18 Hermann Herre 


Sieber! bekennt sich dagegen im allgemeinen wieder zu den 
Ergebnissen der Dietzschen Untersuchung. Er erweitert sie 
lediglich mit der nicht bewiesenen Behauptung‘, daß „Spuren“ 
des Versuchs, zu einer „allgemeinen Reichsumlage“ zu gelangen, 
noch in der Matrikel zum täglichen Krieg wahrzunehmen seien. 

Diesen „Spuren“ ist dann Werminghoff® nachgegangen. Er 
faßt die oben erwähnte Liste der zur Entrichtung des hundertsten 
Pfennigs bereiten Reichsstände nicht als selbständiges Aktenstück 
auf, sondern nur als „zweiten Teil“, als „Anhang“ der Matrikel 
zum täglichen Krieg‘. Hatte Kerler beide noch scharf ausein- 
ander gehalten, indem er die Liste für einen Bestandteil des 
Steuergesetzes erklärte, so verbindet Werminghoff sie nunmehr 
zu einem einheitlichen Akt und betitelt ihn „Verzeichnis der- 
jenigen Reichsglieder, die zu einem Teil für ein bis zur Vernichtung 
der Ketzer kämpfendes Heer bestimmte Kontingente von Glefen 
und verschiedentlich auch Schützen aufbringen und unterhalten, 
die zum andern Teil für Werbung und Ausrüstung von Söldnern 
die Abgabe des hundertsten Pfennigs auf sich nehmen sollten“. 
Er hätte nun folgerichtig auch auf die Annahme eines der Matrikel 
nebengeordneten Steuergesetzes verzichten müssen, weicht dem 
aber aus, indem er nur die schon erwähnten beiden Vollmachten 
für den Markgrafen von Baden und den Grafen von Öttingen 
und eine dritte dem Markgrafen zur Einziehung der Judensteuer 
erteilte? als auf dem Gesetz aufgebaut oder richtiger aus Teilen 
desselben zusammengesetzt erklärt. An der Hand dieser drei 
Aktenstücke glaubt er feststellen zu können, daß das Gesetz 
„allem Anschein nach, wenn es überhaupt systematisch gegliedert 
gewesen sei, aus mehreren Abschnitten“, genauer gesagt aus fünf 
Teilen bestanden habe. Der erste Teil „mochte“, meint er, einen 
Hinweis „auf die Leistungen“ enthalten haben, „die in der Ma- 
trikel als solche der darin genannten Reichsglieder, reichsunmittel- 


! S. 28 und 9. 

? Sieber beruft sich auf Dietz S. 22: doch ist weder dort noch anderswo 
eine ähnliche Behauptung zu finden. 

3 S. 25 —28. 

Auch diese Ansicht scheint unter Bezolds Einfluß entstanden zu sein, 
der 1, 93 die in der Liste genannten Grafen. Herren und Abte als „zweite 
Gruppe‘ der angeschlagenen Stände bezeichnet, die im Anschluß an den ersten 
Vorschlag der Fürsten (vgl. S. 15, Anm. 3) darauf beharrt habe, den hundert- 
sten Pfennig zu zahlen. 

$ RTA. 8 nr. 154. 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 19 


barer und reichsmittelbarer, namhaft gemacht waren“. Im zweiten 
sei „wahrscheinlich“ angeordnet worden, daß die in der Matrikel 
nicht aufgeführten Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Äbte, Äb- 
tissinnen, Pröpste, Prälaten, Dechanten, Kapitel und die übrige 
Geistlichkeit den hundertsten Pfennig vom Einkommen, ihre Unter- 
gebenen die gleiche Abgabe vom Vermögen entrichten sollten. 
Der dritte habe „vermutlich“ den „näheren Bestimmungen über 
die Steuerzahlung“ gegolten, ferner denjenigen „über die Aus- 
dehnung der Steuerpflicht auf Bürger und Bauern, über Strafen 
wider Ungehorsame und über die Unterstützung der Steuer- 
sammler durch alle Reichsbewohner“. Im vierten sei die Ab- 
lösung des Kriegsdienstes durch Entrichtung des hundertsten 
Pfennigs auch den in die Matrikel aufgenommenen Reichsständen 
gestattet worden, und den Inhalt des fünften hätten „Vorschriften 
über eine allgemeine Judensteuer im Betrag des dritten Pfennigs, 
d. h. über eine Vermögenssteuer von 33 Prozent“, gebildet. 

So Kerler, Schuster, Schröder, Dietz, Lindner, Nübling, Sieber 
und Werminghoff. | 

Von einer Auseinandersetzung mit Schröder sehe ich hier ab. 
Seine Ansicht ist längst überholt und kann ohne weiteres als ab- 
getan gelten, trotzdem sie noch in der letzten, fünften, Auflage 
wiederholt wird. Was die anderen Autoren anbetrifft, so wird 
man beim Überschlagen ihrer Ausführungen leicht finden, daß sie 
zwar an Kerlers Hypothese eifrig weiterzuspinnen versucht, da- 
bei aber gerade den springenden Punkt, die Beantwortung einer 
der Hauptfragen, von der Wert und Unwert der ganzen Hypo- 
these abhängen, beiseite gelassen haben: sie haben auch nicht 
den geringsten Versuch gemacht, jene von Kerler auf gut Glück 
in den August 1422 gesetzte Liste in einwandfreier Weise als 
Bestandteil der Akten des Nürnberger Reichstags durch den 
Nachweis festzulegen, daß die in ihr aufgezählten Grafen, Herren 
und Äbte damals auch tatsächlich in Nürnberg waren und an 
den Reichstagsverhandlungen teilnahmen oder wenigstens Ver- 
treter dort hatten. Und auch sonst lassen ihre Ausführungen 
gewissenhafte Nachprüfung der Akten vermissen, wie sie einer 
Hypothese von der Tragweite der Kerlerschen gegenüber doch 
eigentlich selbstverständlich sein sollte. Mit unbeweisbaren Be- 
hauptungen und haltlosen Vermutungen, wie sie von ihnen in 


ı Leipzig 1907, S. 530. 
2 xk 


20 Hermann Herre 


reicher Fülle vor getragen werden, läßt sich die Forschung nicht 
ernsthaft fördern. 

Bei unbefangener, ohne Rücksicht auf die Kerlersche Hypo- 
these geführter Untersuchung der Akten ist der wahre Sach- 
verbalt wenigstens in den für die Beantwortung der Frage nach 
dem ehemaligen Sein oder Nichtsein des Steuergesetzes entschei- 
denden Punkten gar nicht so schwer zu ermitteln. Die folgenden 
Darlegungen werden das zeigen. 


Die Verhandlungen des Reichstags über Malinahmen zur Be- 
kämpfung der Hussiten begannen unmittelbar nach der am Nach- 
mittage des 26. Juli! erfolgten Ankunft König Sigmunds in 
Nürnberg. Zunächst besprach sich der König nur mit den Fürsten, 
Herren und Rittern®. Die Einzelheiten sind nicht überliefert. 
Das nach mehrtägiger Beratung etwa um die Wende des Juli 
zum August? erzielte Ergebnis gipfelte im Beschluß, so schnell 
wie möglich einen Vorstoß, einen „snellen zug“, nach Böhmen 
zur Verstärkung und Verproviantierung der Besatzung des Karl- 
steins zu unternehmen und dem später einen grol angelegten 
Feldzug, den täglichen Krieg, den „gemeynen zog“, gegen die 
hussitischen Heere folgen zu lassen. 


— — — — 


ı Vgl. RTA. 8 nrr. 127; 129; 185 art. 5, auch 128; ferner Bezold 1, 86 bis 
88. Die erste Besprechung des Königs mit den Kurfürsten und anderen 
Fürsten, Herren und Rittern fand laut Bericht des Komturs von Branden- 
burg Ludwig von Laudsee an den Hochmeister vom 31. Juli schon am 27. 
statt (vgl. RTA. 8 nr. 129). Der Komtur erwähnt als Gegenstand der Be- 
sprechung allerdings nur die ihm begreiflicherweise besonders am Herzen 
liegenden Nöte seines Ordens, aber man darf wohl annehmen, daß auch 
die alles beherrschende Hussitenfrage und andere Angelegenheiten erörtert 
wurden. 

2 Vgl. RTA. 8 nr. 131. — Die in den übrigen Anmerkungen dieser Ab- 
handlung zitierten Nummern und Seiten beziehen sich, soweit nichts anderes 
bemerkt ist, auf RTA. 8. 

Der Komtur von Brandenburg versichert noch am 31. Juli in dem eben 
erwähnten Bericht, daß der König bis dahin „alle tage mit den fursten” über 
die Angelegenheiten des deutschen Ordens verhandelt babe und „noch in keiner 
andern sache so ernst und so bekummert“ gewesen sei. Aber schon zwei 
Tage später, am 2. August (nr. 131), können die Straßburger Gesandten aus- 
fübrliche Mitteilungen über Entscheidungen und Anfragen des Königs und 
der Kurfürsten wegen des Feldzuges machen. Also wird der oben genannte 
Termin zutreffen. 

4 Dieser Bezeichnung bedient sich der König in einem Schreiben an 
Frankfurt vom 28. April 1423 (nr. 234). Sie gilt wohl dem für den Sommer 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 21 


Die am Reichstag teilnehmenden Vertreter der Städte Straß- 
burg, Basel, Worms, Nürnberg, Frankfurt, Breisach, Freiburg. 
Rothenburg, Heilbronn, Hall, Schweinfurt, Windsheim, Weißen- 
burg, Wimpfen und Weinsberg und die der Reichsstädte im Elsaß 
wurden entweder am oder kurz vor dem 2. August! durch könig- 
liche und kurfürstliche Räte von diesem Beschluß verständigt“. 
Gleichzeitig wurden sie zur Mithilfe aufgefordert. Sie sagten 
zwar namens ihrer Städte einmütig zu, wollten sich aber nur am 
täglichen Kriege, nicht auch am Zuge zum Karlstein beteiligen; 
und auf das weitere Ersuchen der Räte? um Mitteilung von Art 
und Zahl der Truppen, die sie zu stellen gedächten, also um 
Ausübung des herkömmlichen Selbstanschlags!, wie der König 
ihn auch schon von den Kurfürsten und andern anwesenden 
Reichsständen verlangt hatte, ferner um Meinungsäußerung über 
die Art und Weise der Durchführung des Feldzugs erwiderten 
sie nach kurzer Besprechung dem König mündlich’: in den Aus- 
schreiben vom 8. März, in denen er den Reichstag nach Regens- 
burg für den 31. Mai berufen habe“, sei den Städten die Teil- 
nahme an Vorberatungen nahegelegt worden, zu denen sie in der 
Zwischenzeit, also zwischen dem 8. März und dem 31. Mai, von 
den Kurfürsten aufgefordert werden würden; diese Aufforderung 
sei nicht erfolgt; infolgedessen seien sie im Unklaren über. die 
auf dem Reichstag zu erwartenden Anträge zur Bekämpfung der 
böhmischen Ketzer geblieben und hätten daher auch ihre Ge- 
sandten nicht mit entsprechenden Weisungen versehen können; 
darum möge er ihnen (den Gesandten) gestatten, ihre heimischen 
Obrigkeiten über seine Wünsche zu unterrichten. Zum Feldzug 
selbst bemerkten sie’: für ein größeres Unternehmen sei es ihres 
Erachtens wegen der Nähe des Winters schon zu spät; auch sei 


1423 geplanten Feldzuge, für den aber der Anschlag des Vorjahres in Kraft 
blieb. Sieber S. 26 hat das übersehen. 

ı Daß der 2. August der äußerste Zeitpunkt für die oben geschilderten 
Vorgänge ist, folgt ohne weiteres aus dem in S. 20 Anm. 3 angeführten Be- 
richt der Straßburger Gesandten. 

2 Vgl. nr. 142 art. 1 und dazu nr. 131. 

3 Vgl. nr. 131 und nr. 142 art. 2. Dietz S.17—18 läßt dieses Ersuchen 
fälschlich durch den König und erst nach der Meinungsäußerung der Städte 
über die Art und Weise der Durchführung des Feldzugs gestellt werden. 

Vgl. Sieber S. 32 und 34. 

s Vgl. nr. 131 und nr. 142 art. 2. 

6 Vgl. nr. 108. 7 Vel. or. 131 und nr. 142 art 3. 


22 | Hermann Herre 


es wünschenswert!, daß vorher der Krieg des Kurfürsten Fried- 
rich von Brandenburg mit Herzog Ludwig dem Bärtigen von 
Ingolstadt und der der Stadt Speyer mit ihrem Bischof Raban bei- 
gelegt und überhaupt ein allgemeiner Landfriede geschaffen werde; 
nur unter dieser Voraussetzung könnten die Städte Truppen ohne 
Einschränkung und ohne Gefahr stellen. 

Der König sah von einer Erwiderung auf diese Erklärungen 
ab, ließ sie sich aber schriftlich geben, um sie den Fürsten vor- 
zulegen“ 

Nun folgten bis zum 8. August“ Beratungen über die Art und 
Weise der Durchführung des Feldzugsplanes, an denen vorzugs- 
weise der König, die Kurfürsten und die übrigen Fürsten be- 
teiligt waren“. Ihr Verlauf läßt sich mangels fürstlicher Be- 
richte nicht übersehen. Ihr Ergebnis waren zunächst zwei An- 
schläge zur Truppenstellung durch die Reichsstände, einer für 
den Entsatz des Karlsteins“, der andere für den täglichen Krieg 
auf die Dauer eines Jahres“, jener für die dem Kriegsschauplatz 
zunächst gesessenen Stände, dieser für das ganze Reich bestimmt, 
also ein teilweises und ein allgemeines Aufgebot. Nur in das 
letztere wurden ihrer oben erwähnten Erklärung gemäß auch die 
Städte einbezogen, zum Teil mit sehr erheblichen Kontingenten“. 


1 Dietz S. 17 bebauptet, daß die Beilegung der oben genannten Fehden 
und der Landfriede zur Bedingung für die Teilnahme der Städte am Kreuz- 
zug gemacht worden sei. Das ist ein Irrtum. In der offiziellen Erklärung 
der Städte (nr. 142) heißt es nur, daß die Erledigung jener Angelegenheiten 

„vor allen dingen gut und not wer“. 

2 Vgl. nr. 131. 

s Zu diesem Datum führen die Berichte der Straßburger Gesandten vom 
9. und 12. August (nrr. 132 und 135), die den 9. August als den Tag bezeichnen, 
an dem das Ergebnis der Beratungen den städtischen Gesandten mitgeteilt wurde. 

4 Siebers Behauptung (S. 33), die Städte hätten sich an den der Abfassung 
der Anschläge vorhergehenden Beratungen beteiligt, entbehrt der Begründung. 

5 Vgl. nr. 148, auch den Schluß von nr. 150. 

e Vgl. nr. 145. Die von Kerler gewählte Datierung dieses Anschlags 
„1422 vor Aug. 30“ wird ebenso wie die des anderen „ad 1422 Aug.“ in „1422 
zwischen August 3 und 8* zu ändern sein oder vielleicht noch genauer in 
„1422 zwischen August 6 und 8“, da der Cölner Kurfürst erst am 5. August 
nach Nürnberg kam (vgl. nr. 132). 

. " Nur Regensburg macht eine Ausnahme; es wird in beiden Anschlägen 
genannt. Wegen Nürnberg vergleiche man nr. 191. 

s Daß die Höhe der städtischen Kontingente nicht nach Maßgabe der 
Höhe der Stadtsteuern, sondern willkürlich festgesetzt wurde, hat Sieber 
S. 97 nachgewiesen. 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 23 


Die Frage nach der Urheberschaft an beiden Anschlägen läßt. 
sich nicht bis in alle Einzelheiten befriedigend beantworten. Der 
Anteil des Königs und der Kurfürsten unterliegt natürlich keinem 
Zweifel; er ist in den Akten ausreichend und unanfechtbar be- 
legt. Aber über den anderer Reichsstände ‚gehen die Angaben 
der Quellen auseinander. Der König selbst nennt sowohl in den 
am 30. August und 1. September ausgefertigten Mahnungen an 
die Reichsstände zum Kriegsdienst! wie in dem ebenfalls vom 
1. September datierten Waffenstillstandsgebot für eine Anzahl 
bayerischer und fränkischer Fürsten, Herren und Städte“ als be- 
teiligt „fursten, graven, edle, undertanen und getrewe“, in der 
Urkunde über die Bestallung des Kurfürsten Friedrich von 
Brandenburg zum obersten Hauptmann der Reichstruppen vom 
5. September? aber neben „fursten, grefen, edlen und getrewen“ auch 
noch „banerherren, edele und getrewe unserr cron zu Behem“. 
Dagegen spricht er zwei Tage später, am 7. September, in der 
Vollmacht für Markgraf Bernhard von Baden und Kaspar von 
Klingenberg zur Einziehung des hundertsten Pfennigs“ nur noch 
von „fursten, edeln und getrewen“, ähnlich den Kurfürsten, die 
am 31. August und 1. September in ihren Mahnungen an die 
Reichsstände zum Kriegsdienst? nur „fursten und getrüwe“ er- 
wähnt hatten; und auch diese drei Kategorien verschwinden bald 
darauf in den am 17. und 19. November ausgehenden erneuten 
Mahnungen an verschiedene Städte zum Kriegsdienst“ und lassen 
nur „des rijchs kurfursten“ zurück. Ja in einem am 19. No- 
vember an Basel gerichteten Brief“ erklärt der König geradezu, 
daß „des heiligen richs kurfürsten den anslag geordenet haben 
und durch üns allein nit gangen ist“. Erst viel später, in einem 
vom 28. April 1423 datierten Schreiben an Frankfurt“, tauchen 
auch die „anderen fursten“ wieder auf. Gegenüber diesen Zeug- 
nissen hat es wenig zu besagen, wenn am 9. September in der 
königlichen Vollmacht für Graf Ludwig von Öttingen zur Ein- 
ziehung des hundertsten Pfennigs“ nicht nur „fursten, geistliche 
und werntliche, prelaten graven freye herren ritter knechte“, 
sondern auch „des rijchs stete“ genannt werden. Denn die 
Nennung der letzteren, von deren Beteiligung an der Aufstellung 
des Anschlags nach dem oben Gesagten natürlich keine Rede 


ı Nr. 150. 2 Nr. 170. 3 Nr, 162. Nr. 152. s Nr. 151. 
Nr. 214. 7 Nr. 215. $ Nr. 234. % Nr. 153. 


24 Hermann Herre 


sein kann, kennzeichnet den ganzen Passus sofort als formel- 
haft !. 

Auf Grund der angeführten Belege wird man die Beteiligung 
der Fürsten als sehr wahrscheinlich, die anderer Reichsstände 
aber als zweifelhaft, wenn nicht als ausgeschlossen bezeichnen 
können. 

Dieses Ergebnis wird gestützt und erweitert durch eine 
Äußerung des Königs in Urkunden vom 19. September und 
3. Oktober, in denen er Nürnberg und Augsburg mit Rücksicht 
auf die von ihnen entrichteten Abfindungssummen von der Stellung 
der in den Anschlägen festgesetzten Kontingente entbindet?’. Er 
erklärt dort, daß er „mit allen kurfursten, andern fursten, geist- 
lichen und werntlichen. und nemlich mit rat des hochwirdigen 
hern Branda cardinal genant Placentinus zu den sachen“, das ist 
zum Kriege gegen die Hussiten, „geschickt und ouch greven frijen 
herren rittern knechten und steten eynen anslag gemacht“ 
habe. Demgemäß darf der Anteil der Fürsten als gesichert 
gelten, während von dem der anderen Reichsstände wohl abgesehen 
werden muß. ö 

Die Anschläge waren also das gemeinsame Werk des Königs, 
der Kurfürsten und der Fürsten, laut Bericht der Straßburger 
Gesandten vom 12. August‘, jedoch so, daß der König, vielleicht 
unter Kardinal Brandas Einwirkung”, die Auregung zu ihnen gab 
und die Kurfürsten und Fürsten ihr nachkamen. Die anderen 
ı Auch Werminghoff S. 35 rechnet mit der Möglichkeit, daß es sich um 
eine forınelhafte Wendung handeln könnte, hat aber verabsäumt, die anderen 
oben angeführten Stellen zum Vergleich heranzuziehen. Seiner Vermutung, 
die Städteboten hätten „der königlichen Vorlage“ des „Kontingent- und Steuer- 


gesetzes“ zugestimmt, „weil sie ihren Auftraggebern in der Heimat die Wahl 
ließ, ob sie Mannschaften stellen oder die Steuer zahlen wollten“, fehlt jede 
Berechtigung. 

2 Nrr. 191 und 199. 

3 In einem Brief an Herzog Adolf von Berg vom 31. August (nr. 149) sagt 
der König, er habe .‚gescheffte die gancz Cristenheit antreffende mit den 
kurfursten und andern fursten gehandelt“ und habe mit ihnen „eynen anslag 
wider die keczer“ beschlossen. | 

4 Nr.135. Die Gesandten berichten: „men meinde, die fürsten hettent den 
rot geben; also ist uns für wor geseit, daz der rot und der anslag usser dem 
künig gangen ist, wanne er gerne gelt hette“. Über den „rot“ wird weiter 
unten noch einiges zu sagen sein. 

5 Dies erscheint möglich im Hinblick auf die oben mitgeteilte Außerung 
des Königs in den Urkunden vom 19. September und 3. Oktober. 


— — — — — — — — — zn — — — — — — — — e — — — —ñũä — 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 25 


Reichsstände wurden dann offenbar vor die vollendete Tatsache 
gestellt und stimmten den Anschlägen wohl oder übel zu. Darum 
auch ihre Erwähnung in einigen der oben verwerteten Akten. 

Ein weiteres Ergebnis der vor dem 8. August gepflogenen Be- 
ratungen war der den städtischen Wünschen! Rechnung tragende 
Beschluß der Beilegung aller in Oberdeutschland herrschenden 
Kriege und Fehden durch gütliche Vermittlung oder auf dem 
Wege des Schiedsgerichts?, ein Beschluß, mit dem der König und 
die Fürsten offenbar die Absicht verfolgten, Verweigerung der 
Truppenstellung, besonders durch die Städte, hintanzuhalten und 
den aus den westlichen Teilen des Reiches kommenden Kontingenten 
den Durchzug nach Böhmen zu erleichtern. 

Als drittes Teilergebnis der Beratungen würde nach Kerlers 
und seiner Nachfolger Ansicht der Beschluß der „schatzung durch 
alle Dütsche lant“ anzusehen sein, genauer? gesagt, die Be- 
steuerung einerseits aller in den Anschlag zum täglichen Krieg 
nicht aufgenommenen Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Äbte, 
Äbtissinnen, Pröpste, Prälaten, Stifte, Dechanten und Kapitel, über- 
haupt aller Pfaffen, auch der Klosterfrauen, mit dem hundertsten 
Pfennig, also mit einem Prozent ihrer Einkünfte aus Gülten, 
Zinsen, Renten, Diensten und Gefällen, andererseits die ihrer 
Untergebenen und der Bürger und Bauern mit demselben Satz 
vom liegenden und fahrenden Gut, also vom Vermögen“. 

In der Tat, legt man dem Worte „schatzung“ den Sinn von 
exactio, contributio, tributum, censio, indictio unter, so bleibt kaum 
eine andere Wahl als die, an Steuerpläne des Königs und der 
Fürsten zu denken. Anders aber, wenn man es in seiner zweiten, 
. von Kerler und seinen Nachfolgern übersehenen Bedeutung von 
taxatio und taxa nimmt und zugleich die ganze Stelle im Zu- 
sammenhang mit dem sie umgebenden Text des Straßburger 
Berichts betrachtet. Dies unterlassen und einer vorgefaßten 
Meinung zu lieb der Äußerung der Straßburger Gesandten 
einen besondern Sinn untergelegt zu haben, dürfte der bedenk- 


! Vgl. oben S. 22. 
Dieser Beschluß folgt aus den Angaben in den nrr. 131: 132, 170 und 
171. Man vergleiche auch S. 142 Anm. 3 und S. 145 Anm. 1. 
3 Vgl. nrr. 152 und 153. ö 
‘ Dietz’ Behauptung (S. 19), König und Fürsten hätten den Städteboten 
gesagt, vermittels der Schatzung sollten Söldner für den Hussitenkrieg bestellt 
werden, entbehrt jeder Begründung. 


26 Hermaun Herre 


lichste unter den mancherlei Mißgriffen sein, zu denen die ge- 
nannten Forscher sich durch den bekanntermaßen nicht immer 
zuverlässigen Eberhard Windecke haben verleiten lassen. 

Laut jenes Berichts sprachen nämlich König und Fürsten am 
9. August mit den Straßburger Gesandten und -den Vertretern 
der anderen Städte „von des dienstes wegen“, der dem König 
städtischerseits zugesagt worden war, und gaben ihnen bei dieser 
Gelegenheit zu verstehen, daß sie „zu rate werent worden“, das 
ist sich verständigt hätten, eine „schatzung durch alle Dütsche 
lant“ zu legen, und zwar so, wie das in einem „zedel“ festgelegt 
worden sei. Es war also, wie der Zusammenhang klar erkennen 
läßt, nicht eine neue Forderung, die den Gesandten mit der 
„Sschatzung“ angekündigt wurde, sondern König und Fürsten er- 
gänzten auf Grund der inzwischen gepflogenen Beratungen das, 
was ihre Räte den Gesandten schon Anfang August über den 
„dienst“ mitgeteilt hatten. Hatte es sich damals nur um ganz 
allgemein gehaltene Fragen nach der Geneigtheit der Städte zur 
Teilnahme am Feldzug und nach der möglichen Höhe ihrer Leistungen 
gehandelt, so wurde den Gesandten jetzt eröffnet, daß zum täg- 
lichen Krieg nicht bloß einzelne Reichsstände, etwa die der 
böhmischen Grenze nächstgesessenen, wie es im Anschlag zum 
Entsatz des Karlsteins geschah, herangezogen, „geschatzt“, taxiert, 
also nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit mit Kriegsvolk ver- 
anlagt werden sollten, sondern das ganze Reich. 

Daß dies tatsächlich der Sinn der Mitteilung war, geht mit 
aller nur wünschenswerten Deutlichkeit aus der bekannten, von 
Kerler, Dietz und Werminghoff freilich gänzlich mißverstandenen 
Bulle „Sicut nuper“ Papst Martins V. an die deutschen Erz- 
bischöfe und Bischöfe vom 1. Dezember 14221 hervor, einer Er- 
gänzung oder vielleicht richtiger Folge der Bulle „Animarum 
salutem“ vom 13. Februar 1422°, in der der Papst die Beteiligung 
des Klerus am Kreuzzuge wider die Ketzer gebilligt hatte. Aus- 
gehend vom Beschluß des Königs, der Kurfürsten, anderer Fürsten, 
der Prälaten und, nimmt er irrtümlich an, der städtischen Ge- 


ı Nr. 159. 

1 Vgl. Palacky, Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Hussitenkrieges 
vom Jahre 1419 an, Band 1 (Prag 1873) S. 179—183. Infolge eines Druck- 
fehlers ist hier das Datum „idus februarii“ durch „Febr. 18“ aufgelöst. Dieser 
Fehler ist dann auch in Leidingers Ausgabe des Andreas von Regensburg 
S. 379 übergegangen. 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 27 


sandten, „ut pro gerenda guerra continua contra hereticos usque 
ad exterminationem hujus pestis irremisibiliter duratura omnes 
prelati et persone ecclesiastice per Germaniam taxarentur in diversis 
gentium armigerarum quantitatibus substinendis secundum facul- 
tates et conditiones eorum“, erklärt er, daß ihm, wohl durch seinen 
Legaten Kardinal Branda, zu Ohren gekommen sei, wie „taxe 
nonnulle ibidem facte fuerunt propter brevitatem temporis et alias 
occupationes agentium forsitan inequales nec ita dilegenter, ut esset 
expediens, consummate“. Darum ordnet er an, daß die Adressaten 
unter Zuziehung einiger mit dem Grad der Leistungsfähigkeit 
ihrer Kirchen und anderer geistlichen Benefizien vertrauten Priester 
und gottesfürchtigen Personen sich selbst und die nicht exempten 
Geistlichen ihrer Städte und Diözesen von neuem veranlagen 
sollen, und zwar „sive quoad gentes armigeras sive quoad alia 
subsidia? conferenda“, gleichwie er das auch hinsichtlich der 
exempten Geistlichen schon dem Kardinal Branda aufgetragen 
habe, ihm zugleich mit dem Befehl, alle Veranlagungen (taxas) zu 
prüfen und die unter der gebührenden Höhe bleibenden entsprechend 
zu ändern. | ' 
Es ist schwer zu verstehen, wie Kerler? aus diesem einfachen, 
nicht mißzudeutenden Erlaß eine „Ungültigkeitserklärung der 
Nürnberger Beschlüsse, soweit sie den Klerus betrafen“, einen 
Vorwurf gegen den Reichstag, er habe die „Steuerquoten für den 
täglichen Krieg nicht in der richtigen Weise festgesetzt‘, und 
Anordnungen zur „Selbstbesteuerung‘ der Geistlichen heraus- 
lesen konnte und Dietz® und Werminghoff* ihm darin beistimmen 


ı Mit „subsidia“ sind nicht Geldbeträge oder „Beisteuern“ (Werminghoff 
S.49) gemeint, sondern Hilfstrappen. Auch Andreas von Regensburg sagt in 
der Überschrift zum Brief der Kurfürsten an den Bischof von Regensburg 
vom 1. September 1422, in dem dieser zur Stellung des ihm im Auschlag auf- 
erlegten Kontingents aufgefordert wird, „littera - -- pro subsidio pugnandi 
contra hereticos“ (vgl. RTA. 8 nr. 151 Quellenbeschreibung unter R, und Andreas 
von Regensburg, sämtliche Werke hrsg. von Leidinger S. 378—379). 

? S. 108 und nr. 169. 

3 Dietz äußert die wunderliche Ansicht, „der heilige Stuhl habe den hohen 
Klerus aufgefordert, sich um die Nürnberger Beschlüsse nicht zu kümmern, 
sondern sich nach eigenem Ermessen anzuschlagen“. 

4 Werminghoff S. 40 (vgl. auch S. 48—51) behauptet, der Papst habe 
„die Erzbischöfe und Bischöfe zum Ungehorsam gegen das Reichsgesetz auf- 
fordern oder eine Ausdehnung der Pflicht zur Stellung von Truppen auf die 
in der Matrikel nicht Genannten verhindern“ wollen. In dem päpstlichen Erlaß 
hätten, meint er, „die Erzbischöfe und Bischöfe die Aufforderung erblicken“ 


28 Hermann Herre 


können!. Von „Selbstbesteuerung“ in dem Sinne, in dem diese drei 
wollen, ist in dem Erlaß mit keinem Wort die Rede, ebensowenig in 
den ebenfalls am 1. Dezember ausgefertigten Briefen des Papstes an 
verschiedene Reichsstädte, in denen er sie zur Bereitstellung ihrer 
Kontingente mahnt’; er erwähnt hier nur die „nomina singulorum 
principum et nobilium, communitatum ac populorum, qui in hoc 
exercitu militabunt vel auxilia ministrabunt“, also den Anschlag 
zum täglichen Krieg, den er wahrscheinlich durch Kardinal Branda 
erhalten hatte. Auch anderwärts findet sich keine Spur davon, 
selbst nicht da, wo man sie noch am ehesten zu finden erwarten 
sollte, in den Vollmachten für den Markgrafen von Baden und 
den Grafen von Öttingen. Wohl sagt der König in der oben 
angezogenen Vollmacht für den letzteren vom 9. September, daß 
er mit den Reichsständen „eyns worden und uberkomen“ sei 
„eynes anslages zu einem teglichen kriege“ „und ouch eyns czuges, 
was yederman im ganczen reijche dorezu stewren“ solle, und 
ähnlich in einer vom 11. September datierten Vollmacht für den 


müssen, „die Entrichtung der Steuer dort, wo sie bereits begonnen hatte, 
einzustellen, überall hinauszuschieben und vom Ergebnis der neuen Schätzung 
abhängig zu machen“. Davon kann keine Rede sein, noch weniger davon, 
daß der Papst „einen Teil der Veranlagung als ungleichartig und unzweck- 
mäßig‘ bezeichnet habe. Bei objektiver Prüfung des Textes ergibt sich das 
gerade Gegenteil. Der Papst findet, verinutlich gestützt auf Mitteilungen 
seines Legaten, daß manche Stände nicht ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend 
(taxa inequalis) und nicht mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit (taxa non 
ita dilegenter, ut esset expediens, consummata) angeschlagen sind und wünscht 
deshalb Nachprüfung, zielt also nicht auf Verhinderung der Truppenstellung, 
sondern auf freiwillige Erhöhung des Anschlags hin. Eine (reldsteuer ist 
nirgends erwähnt. Werminghoff beistimmen, bieße nichts anderes als dem 
Papst die Thorheit zutrauen, daß er zu derselben Zeit, zu der er den Ketzer- 
krieg mit allem Nachdruck zu fördern suchte, der erfolgreichen Durchführung 
desselben Schwierigkeiten in den Weg gelegt hätte, und zwar, wie \Verming- 
hoff andeutet, in der Absicht, „die Doppeleigenschaft der Erzbischöfe und 
Bischöfe, das ist ihre Stellung nach Reichs- und Territorialrecht sowie nach 
Kirchenrecht“, zur,, Einmischung in Reichs angelegenheiten“ zu benutzen. Seine 
Ausführungen auf S. 50 —51 sind, weil auf falscher Voraussetzung ruhend, 
wertlos. 

1 Sieber S. 94 hat zwar richtig erkannt, daß in dem- päpstlichen Briefe 
nicht von einer Geldsteuer, sondern vom Anschlag die Rede ist, scheint aber 
irrtümlich anzunehmen, der Papst habe die im Anschlag festgesetzten Kon- 
tingentzahlen für unbillig, also für zu hoch erklärt und deshalb die Bischöfe 
aufgefordert, sich nicht au sie zu halten. Auch er betrachtet also offenbar 
den Brief als Ungültigkeitserklärung der Nürnberger Beschlüsse. 

? Vgl. Palacky a. a. O. 1, 274—275 und RTA. 8, 181 Anm. l. 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 29 


Markgrafen zur Einziehung der noch zu erwähnenden Juden- 
steuer“, daß er mit den Ständen „eins anslags zu rat und eins 
worden“ sei, „was ein iglicher kurfurste furste grafe herre ritter 
knecht und stat und ouch epte und ander geistliche personen darzu 
dienen und zu sture kommen sollen‘‘, aber es liegt auf der Hand 
und der Zusammenhang macht es ohne weiteres klar, daß hier 
beim Gebrauch von „stewren“ und „sture“ nicht, wie Werming- 
hoff? annimmt, an finanzielle Leistungen, sondern an militärische 
Beihilfe gedacht ist, ganz so wie in einem Briefe des Königs an 
den Hochmeister Paul von Rusdorf vom 3. September® die Be- 
mühungen des ersteren um ein Bündnis des deutschen Ordens 
mit Schlesien, der Lausitz und Ungarn gegen Polen als dem Orden 
„zu hulfe und zu steure“ dienend bezeichnet werden. Auch die 
„taxa“ des päpstlichen Erlasses ist nicht gleichbedeutend mit 
Geldsteuer, sondern ist als Übersetzung des deutschen „anslag“ 
aufzufassen, und dementsprechend hat auch „taxare“ den Sinn 
„zur Truppenstellung einschätzen, veranlagen, anschlagen nach 
Maßgabe der Vermögensverhältnisse und überhaupt der Leistungs- 
fähigkeit des zu Veranschlagenden“, wie das den oben im Wort- 
laut angeführten Stellen leicht zu entnehmen ist. Es handelt sich 
um die „taxa conclusa Nürnberge citra 20 milia pugnatorum“, 
von der Andreas von Regensburg in der Chronica Husi- 
tarum* spricht, um die „taxa gentium“, deren ein Rat und Ge- 
sandter König Sigmunds, Dr. Nikolaus Stock, am 17. März 1432 
in einer Ansprache an Martins Nachfolger Papst Eugen IV. ge- 
denkt’. Weit entfernt also, die Nürnberger Beschlüsse zu miß- 
billigen. dringt der Papst vielmehr auf den weiteren Ausbau des 
seiner Meinung nach die Leistungsfähigkeit des Klerus nicht er- 
schöpfenden Anschlags, indem er Erzbischöfe und Bischöfe zum 
erneuten Überschlag ihrer zur Aufstellung und Unterhaltung von 
Truppen verfügbaren Mittel und zur entsprechenden Erhöhung 
der ihnen auferlegten Kontingente auffordert, und es mutet fast 
wie Übersetzung des „schatzung durch alle Dütsche lant“ an, 
wenn er den Nürnberger Beschluß der Reichsstände mit den 
Worten wiedergibt „ut omnes prelati et persone ecclesiastice 
per Germaniam taxarentur in diversis gentium armigerarum 
quantitatibus substinendis“. 


1 Nr. 154. ? S. 26 Anm. 2. Fr. 178. 
* Ausgabe von Leidinger S. 406. 
» Vgl, RTA. 10 nr. 238 art. 1c. 


~ 


30 Hermann Herre 


Eine andere Bedeutung des Wortes „schatzung“ als die von 
taxa, taxatio, Einschätzung zur Truppenstellung nach Maßgabe 
der Leistungsfähigkeit'!, ist demnach im vorliegenden Falle völlig 
ausgeschlossen. Damit stürzt dann aber auch das Kerler-Werming- 
hoffsche Steuergebäude schon größtenteils zusammen. Sein Haupt- 
pfeiler hat sich nicht als tragfähig erwiesen. | 

Nun bliebe noch der oben erwähnte, von König und Fürsten 
den städtischen Vertretern am 9. August vorgelegte, also eben- 
falls zu den zwischen dem 3. und 8. August gefaßten Beschlüssen 
gehörende „zedel“ zu erklären. 

Werminghoffs Annahme, daß er die Steuervorschläge des 
Königs enthalten habe, hat natürlich jetzt keine Berechtigung 
mehr; sie scheidet von selbst aus. Aber auch Kerlers Behauptung, 
der „zedel“ sei mit dem Anschlag zum täglichen Krieg zu iden- 
tifizieren, hält der Kritik nicht stand. Laut des Straßburger 
Berichts bezog sich sein Inhalt auf den „rot“, das „rotslagen“ 
des Königs und der Fürsten über die „schatzung durch alle 
Dütsche lant“, also nach dem ‚Gesagten auf die allgemeine Ver- 
anlagung der Reichsstände zum Kriegsdienst. Vom „anslag“ ist 
daneben noch besonders die Rede, und zwar in einer Weise, die 
die Identifizierung des Zettels mit ihm nicht wohl gestattet, viel- 
mehr nötigt, in jenem ein anderes, ihm nebengeordnetes Akten- 
stück zu sehen. Auch die Straßburger Gesandten trennen aus- 
drücklich „rot und anslag“. Nimmt man nun „rot“ und „rotslag“ 
in der Bedeutung „avisamentum“, „Vorschlag“, „Entwurf“, die 
sie, in Aktentiteln verwendet, gewöhnlich haben, so kann der In- 
halt des Zettels kaum noch zweifelhaft sein: er bestand offenbar 
aus Vorschlägen zur Durchführung des Feldzugs gegen die 
Hussiten. Denn es leuchtet ein, daß König und Fürsten sich 
auch über diesen Punkt einigen mußten. Mit dem Anschlag allein 
war noch wenig gewonnen; man mußte auch die Maßnahmen für 
seine Durchführung erwägen und festlegen. Um so verwunder- 
licher daher, daß weder Kerler noch seine Nachfolger auf die so 
naheliegende Vermutung gekommen sind, daß die gleich zu er- 
wähnenden Verhandlungen des Königs und der Fürsten mit den 
städtischen Vertretern am 9. August sich in erster Linie um diesen 
Punkt drehten. 


ı Vgl. Fischer, Die Teilnahme der Reichsstädte an der Reichsheerfahrt 
vom Interregnum bis zum Ausgang Kaiser Karls IV. (Dissert., Leipzig 1883) S. 34. 
2 S. 143 Anm. 6. 8 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 31 


Von welcher Art die Vorschläge waren, läßt sich nicht mehr 
bis in alle Einzelheiten ermitteln. Aber die Hauptpunkte sind 
in jenem Straßburger Bericht und in einigen mit der Ausführung 
des Anschlags zum täglichen Krieg zusammenhängenden Akten- 
stücken, besonders in den schon erwähnten königlichen und kur- 
fürstlichen Mahnungen an die Reichsstände zur Truppenstellung, 
noch deutlich zu erkennen. Da wurde zunächst die Teilung des 
Kriegsdienstes in Dienst zum Entsatz des Karlsteins und Dienst 
zum täglichen Krieg bestimmt und die Stärke der für den letzteren 
aufzustellenden Truppen auf 2000 Glefen!, also, die Glefe im Durch- 
schnitt zu drei Mann gerechnet?, auf etwa sechstausend Berittene 
veranschlagt. Zugleich wurden die Kurfürsten und die an Böhmen 
angrenzenden geistlichen und weltlichen Fürsten, auch einige Städte 
zur Beteiligung am Zuge zum Karlstein verpflichtet, während der 
tägliche Krieg Aufgabe der Gesamtheit der Reichsstände sein 
sollte. Weiterhin wurde den zum täglichen Krieg Angeschlagenen 
die Besoldung und Versorgung ihrer Truppen“ für die Dauer eines 
Jahres! auferlegt, und dann folgte die Anordnung, daß die ver- 
schiedenen Kontingente bis zum 29. September“ in Nürnberg oder 
Eger“ eintreffen sollten. Auch die Ubernahme und Führung der 
Kontingente durch besondere Hauptleute und die Ubertragung 
des Oberbefehls über das Gesamtheer an einen obersten Feld- 
hauptmann wurden geregelt, und schließlich wurde festgesetzt, daß 
ı Vgl. or. 139. 

e Vgl. Wendheim, Das reichsstädtische, besonders Nürnberger Söldner- 
wesen im 14. und 15. Jahrhundert, Dissertation, Leipzig 1889, S. 47—49. 

3 In dieser Bestimmung lag eine beachtenswerte Neuerung gegenüber dem 
bisherigen Brauch. Noch zu König Ruprechts Zeiten hatten die Fürsten 
und Grafen Sold und Schadenersatz vom König erhalten. Das kam jetzt offen- 
bar in Wegfall und jeder Reichsstand -hatte Ausrüstung, Sold und Unterhalt 
seiner Truppen selbst zu bestreiten. Vielleicht gebt man nicht fehl, wenn 
man in dieser Neuerung einen der Hauptgründe für den Mißerfolg des An- 
schlags sieht. 

Also nicht „bis zur Niederwerfung der Hussiten“, wie Bezold 1, 91 und 
ihm folgend Kerler S. 107 und Dietz S. 23 behaupten. 

8 Nur in Schreiben der Kurfürsten an die Städte im Breisgau ist der 
16. Oktober genannt. Man vergleiche die Quellenbeschreibung von nr. 161 
unter F, auch das Schreiben des Kardinals Branda an Kurfürst Friedrich von 
Brandenburg vom 3. Oktober (nr. 163), ferner Bezold 1, 94. 

Eger wurde vermutlich nur zum Sammelort für Nachzügler bestimmt. 
In den kurfürstlichen Mahnungen (nr. 151) heißt es, daß die Truppen „uf 
sant Michelstag umbe Nüremberg oder furbas umbe Eger“ sein sollen. 


32 Hermann Herre 


jeder im Anschlag genannte Reichsstand sowohl vom König wie 
von den Kurfürsten brieflich zur Stellung: seines Kontingents ge- 
mahnt werden sollte, und zwar vom König nur ganz allgemein, 
von den Kurfürsten aber unter genauer Angabe der abgeforderten 
Truppenmenge und des Orts und der Zeit der Gestellung. 

Nicht Vorschläge zu einem Reichskriegssteuergesetz, geschweige 
denn das Gesetz selbst, waren also das Ergebnis der mehrtägigen. 
wahrscheinlich am 8. August abgeschlossenen Beratungen des Königs 
mit den Kurfürsten und Fürsten, sondern zwei Anschläge zum 
Hussitenkriege, die Ausführungsbestimmungen zu ihnen und Pläne 
zur Herstellung des Landfriedens im Reich. 

Nachdem die Ausführungsbestimmungen von den anwesenden 
Grafen, Herren, Rittern, Knechten, Prälaten und Gesandten ge- 
billigt worden waren, wurden sie samt dem Anschlage zum täg- 
lichen Krieg am 9. August auch den städtischen Vertretern vor- 
gelegt, und zwar mit dem Ersuchen. sie zu erwägen und sich über 
sie zu äußern !. 

Leicht begreiflich, da sich der Gesandten nach Kenntnisnahme 
der Schriftstücke eine gewaltige Erregung bemächtigte?, sie das 
Ansinnen des Königs und der Fürsten als „swere herte sach“ 
empfanden, „die nie me gehört were worden?“. Denn ganz ab- 
gesehen davon, daß sich bei der Kürze des für die Truppenstellung 
gesteckten Termins“ eine ausgiebige Verständigung zwischen den 
Mitgliedern der im Anschlag nur summarisch veranlagten Städte- 
bünde, namentlich den entlegeneren, auch die Verteilung der finan— 
ziellen Lasten und die rechtzeitige Versammlung der Kontingente 
zum gemeinsamen Marsch nach Nürnberg kaum bewerkstelligen 
ließ, so mußte auch die geflissentliche Nichtberücksichtigung der 
gegen einen Winterfeldzug geäußerten Bedenken verstimmend 
wirken. Und dazu kam nun noch die freilich von den Gesandten 
selbstverschuldete Mihachtung des städtischen Selbstanschlags— 


ı Vgl. nr. 135. 

2 Es ist „vil gemeiner rede dovon in der stat zu Nürenberg“, berichteten 
die Straßburger Gesandten am 12. August (nr. 135). 

Vgl. nr. 135. 

4 Auf diesen Punkt und die finanziellen Schwierigkeiten ließ Cöln durch 
seinen am 24. September abgefertigten Gesandten Wedekynt Proff den König 
aufmerksam machen. Vgl. nr. 211. — Der Termin entsprach übrigens auch nicht 
den Bestimmungen der maßgebenden Rechtsbücher, des Deutschen- und des 
Schwabenspiegels, die eine Frist von sechs Wochen forderten. Vgl. darüber 
Fischer a a. O. S. 13. 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 33 


rechts und die, mit der Belastung anderer Reichsstände verglichen, 
unerhört hohe Glefen- und Schützenforderung. Sollten doch die 
Städte nicht weniger als 26 Prozent! des Gesamtheeres aufbringen 
und dieses beträchtliche Kontingent ein ganzes Jahr lang nicht 
nur besolden, sondern auch ausrüsten und verpflegen?®. Mit Recht 
fürchteten die Gesandten, daß durch die Bewilligung des Anschlags 
ein bedenklicher Präzedenzfall für die Zukunft geschaffen und den 
Städten „grosser unrot‘‘ verursacht werden könnte. Sie getrauten 
sich nicht, die Verantwortung zu übernehmen, und einigten sich 
deshalb auf die Erklärung, sie würden Anschlag und Vorschläge 
ihren Obrigkeiten mitteilen, glaubten indessen nicht, daß diese 
sie billigen würden“. 

Freilich wenn sie wähnten, in den Anschlägen und den Aus- 
führungsbestimmungen den Ausfluß der städtefeindlichen Ge- 
sinnung der Fürsten sehen zu müssen, so irrten sie sich. Nicht 
die Fürsten, sondern der König war es gewesen, der den Anstoß 
sowohl zur Veranlagung der Reichsstände wie zur starken Be- 
lastung der Städte gegeben hatte“, zur letzteren, hieß es“, aus 


ı Vgl.Inama-Sternegg, Deutsche W irtschaftsgeschichte in den letzten Jahr- 
hunderten des Mittelalters III, 1 (Leipzig 1899) S. 429. Sieber S. 90 gibt 
35 Prozent an. | 

2 Das war auch der Grund, warum sich die oberrheinischen Städte auf 
einem wahrscheinlich Ende Oktober gehaltenen Tage nur zur Beteiligung an 
„eime gemeinen gezoge“, einem Feldzug im nächsten Sommer (vgl. nr. 206) 
bereit erklärten, „zů eime teglichen kriege jar und tag zu ligende“, 
dünkte sie „ze swer“ (vgl. nr. 192, auch nr. 208). Kerler und Dietz (S. 26 bis 
27) lassen den Tag am 20. September in Breisach stattfinden. Meines Erachtens 
ist die undatierte Straßburger Aufzeichnung (nr. 192), die von dem Tage Kunde 
gibt, mit Baseler und Straßburger Briefen vom 27. und 30. Oktober (nrr. 206 
und 208) zu verbinden und dementsprechend der iu ihr erwähnte Konstanzer 
Städtetag nicht mit dem vom 6. Oktober, wie Kerler (S. 192 Anm. 1) will, 
sondern mit einem um Martini gehaltenen (vgl. nr. 196 art. 2) zu identifizieren. 
— Auch der schwäbische Städtebund, dem 100 Glefen und 100 Schützen 
abgefordert wurden, hielt sich nicht an den Anschlag, sondern beschloß am 
30. Oktober in Ulm, daß jedes Bundesmitglied von jedem Hundert seiner Stadt- 
steuer zwei Spieße aufstellen und sie am 15. November nach Ulm oder am 
17. nach Nördlingen schicken sollte (nr. 207, vgl. auch Bezold 1, 126—127, ferner 
Fischer a. a. O. S. 34—36). Was Dietz S. 27 Anm. 3 dazu bemerkt, ist ohne Wert. 

s Vgl. nr. 135. - 

Sieber S. 23 irrt, wenn er behauptet, der König habe keinen Anteil an 
der Festsetzung des Anschlags gehabt, dieser sei vielmehr nur von den Ständen 
fixiert worden. 

o Vgl. nr. 135. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 3 


34 Hermann Herre 


dem Grunde, weil er gern Geld haben wollte, deutlicher gesagt, 
weil er mit der Geneigtheit der Städte zur Ablösung des Dienstes 
rechnete und natürlich um so größere Summen verlangen konnte, 
je höher er die städtischen Kontingente im Anschlag festsetzen 
ließ, da die Ablösungssumme dann wohl, ähnlich wie beim Rom- 
fahrtsdienst der Freistädte, nach der Zahl der geforderten Glefen 
berechnet wurde". 

Inwieweit etwa geheime Besprechungen über diesen Punkt 
zwischen ihm und einem Neunerausschuß? der Gesandten statt- 
fanden, entzieht sich der Kenntnis. Ebensowenig läßt sich sagen, 
ob er die Gesandten noch zu andern in der Folgezeit gepflogenen 
Verhandlungen über verschiedene mit dem Kriegsplan zusammen- 
hängende Fragen heranzog. An den Beratungen über die weitere 
Ausgestaltung des Anschlags zum täglichen Krieg. nahmen sie 
jedenfalls nicht teil. Denn der König nennt in den schon erwähnten, 
als Folge dieser Beratungen zu betrachtenden Vollmachten für 
den Markgrafen von Baden, Herrn Kaspar von Klingenberg und 
den Grafen von Öttingen® nur die Kurfürsten, Fürsten, Prälaten 
und Edle und Getreue, mit. welch letzteren vermutlich die könig- 
lichen und kurfürstlichen Räte gemeint sind. Die beiden Straß- 
burger Gesandten wissen denn auch nur von Landfriedensver- 
handlungen zu berichten, zu denen sie Mitte August zugezogen 
wurden, und von einer Sitzung am 1. September, in der der König 
die am 25. August erfolgte Ernennung des Erzbischofs von Mainz 
zum Reichsstatthalter bekannt gab“. 

Was die Ausgestaltung des Anschlags anbetraf, so war mau 
sich vermutlich schon beim ersten Versuch, den Gedanken einer 
„schatzung durch alle Dütsche lant“ in die Tat umzusetzen, der 
Schwierigkeiten bewußt geworden, die bei dem Mangel aller 
statistischen Unterlagen der restlosen Erfassung der Reichsstände 
entgegenstanden. Zwar hatten sowohl die königliche Kanzlei wie 
der Erbkämmerer Konrad von Weinsberg Listen der Nutznießer 


ı Über das Recht der Städte, sich vom Heeresdienst loszukaufen, ver- 
gleiche man Fischer a. a. O. S. 18—20. Auch Anfang Februar 1432 schlug Sig- 
mund den rheinischen Freistädten vor, die ihm geschuldete Hilfe zum Romzuge 
mit Geld abzulösen, weil er gemerkt habe, daß es ihnen „ettwas swerlich zu- 
geen würde“, die Truppen so rasch zu senden, wie er sie brauche (vgl. RTA. 
10 nrr. 148 und 149). 

* Dieser Ausschuß wird in einer Nachschrift zum Bericht der Straßburger 
Gesandten vom 2. August (nr. 131) erwähnt. 

3 Nrr. 152 und 163. 4 Vgl. nrr. 136 und 140. 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 35 


der reichsstädtischen Stadtsteuern!, der Erbkämmerer wohl auch 
Verzeichnisse der mit Juden versehenen Reichsstände, aber weder 
den einen noch den anderen kam für den gedachten Zweck irgend 
ein besonderer Wert zu, da sie nur einen verschwindend geringen 
Teil der vorhandenen Fürsten, Grafen und Herren erfaßten und 
von geistlichen Würdenträgern nur die auch sonst bekannten 
höheren berücksichtigten. 

So sah man sich, wie der König selbst eingestehen mußte”, 
gleich von Anfang an in der üblen Lage, daß man einen be- 
trächtlichen Teil der Anzuschlagenden einfach nicht „genennen“ 
konnte und mit der Möglichkeit rechnen mußte, so manchen 
Reichsstand, der ein namhaftes Kontingent hätte stellen können, 
im Anschlag übergangen, ihn „vergessen“ zu haben. Und zu den 
Vergessenen kam die nicht kleine Schar der niederen Reichsstände, 
besonders der Geistlichen, die man zwar kannte, von denen man 
aber wußte, daß sie weder selbst Kriegsdienst leisten noch Reisige 
aufstellen und unterhalten konnten. Wollte man sich auch ihrer 
Hilfe bei der Durchführung der kriegerischen Unternehmungen 
bedienen, so blieb nur der Ausweg, sie zu finanziellen Leistungen 
zu veranlassen und die geleisteten Beträge zur Anwerbung von 
Söldnern zu verwenden. Darum beantragte der König, diesem 
Teil der Reichsstände und zugleich auch allen denjenigen, die im 
Anschlag zum täglichen Krieg nicht genannt sein und infolge- 
dessen auch nicht brieflich von ihm und den Kurfürsten zur Truppen- 
stellung gemahnt werden würden, die Zahlung des hundertsten 
Pfennigs aufzulegen, und zwar so, dafs Grafen, Herren, Ritter, 
Knechte, Prälaten, Äbte, Äbtissinnen, Pröpste, Dechanten und 
andere Geistliche, auch die Klosterfrauen, ferner die Stifte, Kapitel 
und Städte ihn vom Einkommen aus Zinsen, Renten, Nutzungen, 
Gefällen und Diensten, ihre Untergebenen dagegen und die Bürger 
und Bauern von aller unter Eid namhaft zu machenden beweg- 
lichen und unbeweglichen Habe, das ist vom Vermögen, zu ent- 
richten hätten“. 


! Vgl. Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichs- 
verfassung in Mittelalter und Neuzeit, 2. Aufl. (Tübingen 1913), S. 230—232. 

2 VgL nrr. 152 und 153. 

s Vgl. nrr. 152 und 153. Aus dem oben Gesagten ergibt sich ohne weiteres 
das Schiefe der Behauptung Werminghoffs (S. 26), daß die Matrikel zur 
Stellung von Truppen alle diejenigen herangezogen habe, die allein zu ihr 
sich bereit erklärt hatten, und eine Geldabgabe denen aufgebürdet worden sei. 


3* 


36 Hermann Herre 


Die Kurfürsten, Fürsten und Prälaten erklärten sich damit 
einverstanden!. 

Die Einhebung der Abgabe blieb dem König überlassen. 
Wenigstens findet sich nirgends, weder in den Reichsregistratur- 
büchern noch in Aktenstücken noch in städtischen Chroniken und 
Berichten, eine Andeutung, die zu dem Schluß berechtigte, daß, 
wie früher bei Aufstellung der bejden Anschläge, so auch jetzt 
ein die Ausführungsbestimmungen ehthaltender „rotslag“ auf einem 
„zedel“ verzeichnet und den Reichsständen zur Annahme vor- 
gelegt oder die Entrichtung der Abgabe gar auch noch durch 
Reichsgesetz geregelt worden wäre. Der König und der Reichs- 
statthalter kennen weder den einen noch das andere. Jener er- 
wähnt in einem Briefe an Herzog Adolf von Berg vom 31. August? 
nur den „anslag wider die keczer“, dieser in einem Briefe an 
denselben Fürsten vom 4. September? nur den „zog den Karlesteyn 
zu beschüdden“ und den „tegelichen kriege zú Beheym“, der in 
Nürnberg „gemeinlich uberkomen und angeslagen“ sei. Auch die 
Straßburger Gesandten schweigen; sie berichten am 2. September“ 
wenig mehr, als daß der König sie „von des dienstes wegen“ 
ausgerichtet, das heißt ihnen die vom 1. September datierten 
Originale seiner und der kurfürstlichen Mahnung an Straßburg 
zur Truppenstellung® übergeben habe. Ja nicht einmal der Papst 
weiß etwas vom hundertsten Pfennig, geschweige denn von einem 
Reichsgesetz; und doch hätte gerade er allen Anlaß gehabt, in 
der oben erwähnten Bulle vom 1. Dezember auf die Steuer hin- 
zuweisen, da sie ja vorzugsweise den Klerus treffen sollte. Die 
Beteiligten maßen also offenbar ebensowenig wie ihre Zeitgenossen 


die der Truppenstellung aus irgendwelchem Grunde widerstrebt, aber der von 
Sigmund vorgeschlagenen „schatzung durch alle Dütsche lant“ sich gefügt 
hatten. Ein Widerstreben war ganz ausgeschlossen, da die in Betracht 
kommenden Reichsstände ja gar nicht zur Truppenstellung aufgefordert 
wurden, und wie widersinnig die Annahme der Auflage einer Geldabgabe 
sein würde, geht aus der oben dargelegten Bedeutung des Wortes „schatzung“ 
hervor. 

1 Der Zeitpunkt läßt sich nicht genau bestimmen. Er wird aber vor 
dem 27. August anzusetzen sein. da der Pfalzgraf an diesem Tage Nürnberg 
verließ und der Cölner Erzbischof ihm am 29. folgen wollte (vgl. nr. 138, 
auch nr.178). Bezolds Behauptung (1, 89—90), daß der Pfalzgraf am 25. August 
nicht mehr in Nürnberg gewesen sei, ist unrichtig. 

1 Nr. 149. s Nr. 141. Nr. 140. 

5 Vgl. die Vorlagen S der nrr. 150 und 151. 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 37 
} 


der Angelegenheit irgendwelche größere Bedeutung bei, zum 
mindesten nicht eine so weittragende, wie Kerler und seine Nach- 
folger sie ihm glauben zuschreiben zu müssen. 

Damit entfällt nun aber auch die trotz des oben Gesagten 
immer noch vorhandene Möglichkeit, daß das Steuergesetz erst 
nach dem 9. August beschlossen und veröffentlicht sein könnte. 
Es fehlt jeder Grund zu dieser Annahme, jede Handhabe, sie als 
richtig zu erweisen. Die ganze Kerler'sche Steuergesetzhypothese 
samt Allem, was ihr von seinen Nachfolgern noch hinzugefügt 
worden ist, ist also nichts weiter als ein Phantasiegebilde. 

Die nächste Folgerung liegt auf der Hand: mit jener Liste 
der zur Entrichtung des hundertsten Pfennigs bereiten Reichsstände 
muß es eine andere Bewandtnis haben, als Kerler und seine Nach- 
folger behaupten. Welche, wird sich zeigen, wenn wir die vom 
König zur Einziehung der Abgabe ergriffenen Maßnahmen ver- 
folgen. 

Der schon erwähnten Ernennung des Erzbischofs Konrad von 
Mainz zum Reichsstatthalter am 25. August und ihrer acht Tage 
später erfolgten Bekanntgabe schloß sich zunächst die Ausfertigung 
der vom 30. und 31. August und vom 1. September datierten könig- 
lichen und kurfürstlichen Mahnungen an die im Anschlag zum 
täglichen Krieg genannten Reichsstände zur Truppenstellung an 
und am 5. September! die Bestallung des Kurfürsten Friedrich 
von Brandenburg zum obersten Hauptmann des Reichsheeres. 
Erst dann schritt der König zur Ausführung seiner Steuerpläne. 
Ob und inwieweit er sich dabei der Mithilfe des in Nürnberg an- 
wesenden? Reichserbkämmerers Konrad von Weinsberg bediente, 
ist aus den überlieferten Akten nicht zu ersehen. Immerhin liegt 
die Annahme sehr nahe, daß er aus den praktischen Erfahrungen 
Nutzen zu ziehen suchte, die sich dieser gewiegte Finanzmann 
bei der Durchführung von allerhand königlichen Finanzplänen 
während sieben Jahren? erworben hatte. 

Wie es auch sonst des öfteren geschah, wurde das Reich oder 
für den vorliegenden Fall vielleicht nur Oberdeutschland in Steuer- 
bezirke eingeteilt und je ein Bezirk Vertrauensmännern zugewiesen, 
diesmal in den Bezirken selbst angesessenen und somit zur Er- 
fassung der Steuerpflichtigen vor anderen geeigneten Persönlich- 


Nr. 162. Vgl. auch Bezold 1, 96—97. 
? Vgl. nr. 183. 3 Vgl. RTA. 15 Vorwort S. XXXIV. 


38 Hermann Herre 


keiten aus der Umgebung des Königs!. So erhielten Markgraf 
Bernhard von Baden und Herr Kaspar von Klingenberg die Bis- 
tümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speier und der Hofmeister 
Graf Ludwig von Öttingen den Landstrich zwischen Ulm und 
Wassertrüdingen, Konrad von Weinsberg vielleicht die seinem 
fränkischen Besitz nahegelegenen Maingegenden. 

Die Vollmachten der erstgenannten drei sind vom 7. und 
9. September? datiert, sind also zu einer Zeit ausgestellt, zu der 
die Mehrzahl der Kurfürsten wohl nicht mehr in Nürnberg war“. 
Vermutlich geschah das mit Absicht, um die Durchführung der 
oben erwähnten, auf die Schröpfung der Städte abzielenden Pläne 
des Königs zu erleichtern. In die gemeinsame Vollmacht für den 
Markgrafen von Baden und Kaspar von Klingenberg wurde 
nämlich am Schluß ein Zusatz eingefügt, laut dessen beide er- 
mächtigt wurden, den hundertsten Pfennig auch von denjenigen 
Reichsständen einzunehmen, die zwar in den Anschlag eingetragen 
und demgemäß vom König und von den Kurfürsten zur Truppen- 
stellung gemahnt sein, sich aber für „zu hoh und zu swere“ an- 
geschlagen und darum zur Ablösung des Kriegsdienstes bereit 
erklären würden‘. Daß es sich dabei um eine eigenmächtige Maß- 
regel“ des Königs handelte, geht ohne weiteres daraus hervor, 
daß er sich wohlweislich hütete, sie als „mit wolbedachtem 


1 Werminghoff S. 46—47 hat sich das entgehen lassen. Seine Bemerkungen 
über die Steuerbezirke treffen nicht zu. 

2 Nrr. 152 und 153. 

s Vgl. S. 36 Anm. 1. Der Erzbischof von Mainz wollte am 6. September 
von Nürnberg aufbrechen (vgl. nr. 141). Auch Bezold 1, 98 nimmt an, daß die 
meisten Reichsstände Nürnberg in der Woche vom 6. zum 12. September 
verließen. 

In der Vollmacht für Graf Ludwig von Öttingen (nr. 153) fehlt der 
Zusatz. Aber daß auch ihm die gleiche Vollmacht erteilt wurde wie dem 
Markgrafen und Kaspar von Klingenberg, ergibt sich aus einem in nr. 216 
abgedruckten Eintrag in der Nördlinger Stadtrechnung. Das Zugeständnis 
der Ablösung galt also allen im Anschlag genannten Ständen. Werminghoffs 
Behauptung (S. 38), der König habe in den Vollmachten „nicht der Möglich- 
keit“ gedacht, daß auch Bischöfe den „hundertsten Pfennig zahlen“ könnten, 
„sei es sofort sei es in Umwandlung der ihnen durch die Matrikel auferlegten 
Stellung von Mannschaft‘‘, ist mithin falsch. 

5 Dies nimmt auch Sieber S. 40 an. — Auch bei den Vorgängern Sigmunds 
war es üblich, das Vertauschen des Kriegsdienstes mit einer Abgabe zu ge- 
statten. Dazu bedurfte es keines Reichsgesetzes. Vgl. Fischer a. a. O. S. 17 
und 22 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 39 


mute, gutem rate“ seiner „kurfursten fursten edeln und getrewen“ 
angeordnet zu bezeichnen, wie er das im Eingang der Vollmacht 
von der Besteuerung des Klerus und der im Anschlag über- 
gangenen Reichsstände gesagt hatte“. Und daß sie vorzugsweise 
den Städten zu gute kommen sollte und auch zu gute kam, und 
zwar nicht nur den schwäbischen und oberrheinischen, sondern 
auch anderen, zeigen die Beispiele Nürnbergs und Augsburgs, von 
denen jenes für die ihm auferlegten 200 Gewappneten, 30 Glefen 
und 30 Schützen am 19. September, noch während der König in 
Nürnberg weilte, 3000 Gulden Landeswährung bezahlte?, dieses 
seinen Anteil am Kontingent der schwäbischen Städte am 3. Oktober 
mit einer nicht näher angegebenen Summe ablöste°. 

Um dieselbe Zeit“ schrieb der König noch eine zweite Steuer 
aus, äußerlich ganz wie die oben besprochene als Kriegssteuer, 


ı Werminghoft S. 29—30 hat das übersehen, wie er denn überhaupt den 
ganzen Zusatz mißverstanden hat. Daß die königlichen Bevollmächtigten er- 
mächtigt gewesen sein sollten, mit jedem im Anschlag nicht genannten 
Kirchenvorsteher, mochte er reichsunmittelbar oder reichsmittelbar sein, 
„daruber zu verhandeln, wie viel Truppen seine Anstalt aufbringen sollte oder 
konnte“, und daß sie ihm, wenn er dazu nicht zu bewegen war, „anheim- 
zugeben" hatten, „seinen und seiner Kirche Reichsdienst mittels der Abgabe 
des hundertsten Pfennigs zu leisten“, widerspricht dem klaren Wortlaut der 
Vollmachten. Über Truppenstellung hatten sie gar nicht zu verhandeln, und 
die Wahl zwischen Kriegsdienst und Kriegsabgabe war nur denjenigen 
Ständen anheimgegeben, die im Anschlag genannt waren und dementsprechend 
königliche und kurfürstliche Mahnungen zur Truppenstellung erhalten hatten. 
Unhaltbar, weil jeder Begründung entbehrend, ist auch die Behauptung (S. 30), 
daß „die Stellung von mehr oder weniger Truppen ebenso in das Ermessen 
jedes einzelnen Vorstehers einer Kirche gestellt gewesen sei wie die Ent- 
richtung der Steuer von einem Prozent“. Dementsprechend sind auch die auf 
S. 30—383 sich anschließenden Ausführungen wertlos, da sie auf der falschen 
Voraussetzung ruhen, daß dem Klerus und den im Anschlag nicht ge- 
nannten Laien die Wahl zwischen Dienst und Steuer freigestanden habe. 

1 Vgl. nr. 191, auch nr. 185 art. 6. Das absprechende Urteil Bezolds (1, 98) 
über Nürnbergs und Augsburgs Verhalten ist unberechtigt, aber begreiflich, 
da ihm der Zusammenhang mit dem oben erwähnten Zugeständnis des Königs 
unbekannt war. Dietz S. 24 wiederholt Bezolds Urteil, verschweigt aber 
seine Quelle. 

3 Vgl. nr. 199. 

t Bei der Vollmacht, die dem Pfalzgrafen Johann von Neumarkt am 
14. August erteilt wurde (nr. 144), handelte es sich nicht am die Einhebung 
des dritten Pfennigs, vielmehr sollte der Pfalzgraf die Juden in Nürnberg, 
Regensburg, Rothenburg, Nördlingen, Weißenburg und Halle zum täglichen 
Krieg anschlagen und, da eine Truppenstellung natürlich nicht in Frage 


40 Hermann Herre i 


in Wirklichkeit aber wohl zur vorübergehenden Behebung seiner 
chronischen Geldnot. Er forderte den Juden im Reich den dritten 
Pfennig von aller beweglichen und unbeweglichen Habe ab, also 
nicht weniger denn 33½% Prozent des vorhandenen Vermögens. 
Auch in dieser Abgabe erblicken, wie gesagt, Kerler', Dietz?, 
Nübling, Sieber und Werminghoff einen Teil des Kriegssteuer- 
gesetzes. Wiederum mit Unrecht. Denn wie in jenem Zusatz 
zur Vollmacht des Markgrafen von Baden und Kaspars von 
Klingenberg, so vermeidet der König auch in den Vollmachten, 
die er am 11. September? demselben Markgrafen und am 11. Januar 
1423* dem Hofrichter Grafen Hans von Lupfen zur Eintreibung 
der neuen Steuer in Schwaben, am Bodensee, in der Schweiz und 
im Elsaß und zu beiden Seiten des Rheins bis nach Cöln hinab 
beziehungsweise in den Landen und Städten der Landgrafen in 
Thüringen und Markgrafen zu Meißen Friedrichs des Älteren, 
Wilhelms und Friedrichs des Jüngern erteilte, geflissentlich jeden 
Hinweis auf die Mitwirkung der Kurfürsten und anderer Reichs- 
stände bei der Anordnung der Steuer. In der einen betont er 
mit Nachdruck, daß nur er es sei, der sich „furgenomen habe 
und wolle, das alle Juden in dem Romischen riche geseßen den 
dritten pfennig geben sollen“, und in der andern erklärt er ebenso 
bestimmt, er „wolle, das alle Judischeit“ zum Kriege gegen die 
Ketzer „stewren und helfen solle“, und „wolle“ deshalb „den 


kommen konnte, einen entsprechenden Geldbetrag zur Ablösung des Kriegs- 
dienstes fordern (vgl. nrr. 143 und 155). Diese Vollmacht wurde am 3. Oktober 
auch auf die Heilbronner Juden ausgedehnt (nr. 198). Auch in einem Schreiben 
an Rothenburg vom 18. September erwähnt der Pfalzgraf den dritten Pfennig 
nicht (vgl. Breßlau in der Zeitschrift für die Geschichte der Juden in“ 
Deutschland 3, 311—312). Es widerspricht also den Tatsachen, wenn Kerler 
(S. 108) und Nübling (S. 455) behaupten, jene sechs Städte seien im Abschnitt 
„dritter Pfennig“ des angeblichen Steuergesetzes als „Steuerbezirk des Pfalz- ` 
grafen Johann von Neumarkt“ aufgeführt worden. Gerade die Nicht- 
erwähnung des dritten Pfennigs in allen für den Pfalzgrafen bestimmten oder 
von ihm ausgefertigten Urkunden spricht gegen die reichsgesetzliche Be- 
steuerung der Juden. Nübling begeht außerdem den Fehler, daß er die 
Vollmacht des Pfalzgrafen mit derjenigen des Markgrafen von Baden zu- 
sammenwirft; er verwirrt dadurch den Sachverhalt. 

1 Auf S. 109 der S. 15 Anm. 2 genannten Abhandlung ist Kerler anderer 
Ansicht. Hier läßt er die Besteuerung der Juden vom König ausgehen und 
nicht aus dem Zusammenwirken von König und Fürsten folgen. 

3 Dietz S. 23 spricht von der, außerordentlich hohen Steuer“ von „/ Pfennig“! 

3 Nr. 154 Fr. 160. 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 41 


dritten pfennig von allem irem gut haben!“. Aber davon ganz 
abgesehen, so bedurfte es zur Besteuerung der Juden weder eines 
Reichsgesetzes noch der Zustimmung der Reichsstände. Sie stand 
ganz im Belieben des Königs. Er konnte sie aus eigener Macht- 
vollkommenheit, „von Romischer kuniglicher macht“, verfügen. 
Waren doch die Juden seine und des Reichs Kammerknechte, 
die seiner Kammer zu dienen hatten und mit deren Vermögen 
er nach Gutdünken schalten und walten konnte, immer voraus- 
gesetzt, daß nicht etwa Privilegien es dem Zugriff entzogen“ 
oder die Inhaber der Juden, die Fürsten und Städte, sich der 
übermäßigen Schwächung der auch von ihnen ausgenutzten jüdi- 
schen Steuerkraft widersetzten®. Auch in den Jahren 1414 und 
1418, als er ihnen den dritten und den dreißigsten Pfennig ab- 
verlangt hatte*, hatte er nicht im geringsten nach Gesetzen und 


ı Nur in einer am lö. Januar 1423 ausgestellten Vollmacht für den 
Reichsvikar in Verona und Vicenza Brunoro della Scala zu Verhandlungen 
mit dem Erzbischof von Salzburg, den Bischöfen von Eichstätt und Augs- 
burg und den bayerischen Herzögen und deren Untertanen über die Ent- 
richtung des dritten Pfennigs durch die Juden und zur Einhebung desselben 
behauptet der König, daß er die Steuer „mit rate der kurfursten fursten 
hern und stete“ aufgelegt habe (nr. 161). Aber die Erwähnung der Städte 
kennzeichnet den Passus als formelhaft; er ist verursacht durch die ihm un- 
mittelbar vorhergehende Erwähnung der „kurfursten fursten, geistlichen und 
werntlichen, graven frien hern ritter knechte und stete“, denen im „anslag 
wider die keczer“ „ire anzal angeslagen“ sei. 

2? Augsburg wies im März 1423 einen Versuch des Pfalzgrafen Johann 
von Neumarkt, die Augsburger Juden zu besteuern, auf Grund eines Privilegs 
des Königs vom 11. Juli 1415 ab. Vgl. nrr. 228 und 232, auch Chroniken 
der deutsehen Städte 5, 372—374. 

s Vgl. Nübling S. 456—458. Sogar Erzbischof Dietrich von Cöln wider- 
setzte sich der Besteuerung seiner Juden (vgl. nr. 227), ein Verhalten, das 
bei vorausgegangener reichsgesetzlicher Regelung der Steuer nicht recht ver- 
ständlich wäre und durch das übrigens auch die Behauptung des Königs in 
der oben erwähnten Vollmacht für den Grafen von Lupfen, „alle kurfursten und 
andere fursten“ hätten „iren willen gegeben“ zur Besteuerung der Juden, 
Lügen gestraft wird. — Über die Judenbesteuerung durch Landesherren und 
Städte vergleiche man im allgemeinen Nübling S. 241—261 und Rösel, Die 
Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur 
Mitte des 14. Jahrhunderts (Berlin 1910) S. 65—69. 

Vgl. Kerler a. a. O. 3, 3—11, ferner Nübling S. 447—453 und Nuglisch, 
Das Finanzwesen des deutschen Reiches unter Kaiser Sigmund (Conrads 
Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik Bd. 76) S. 158 —160, auch RTA. 
15 Vorwort S. XXXIV—XLV und die zwar manches Neue bietende, im all- 
gemeinen aber recht oberflächliche und nicht genügend durchdachte Rostocker 


42 Hermann Herre 


reichsständischer Bewilligung gefragt. Ihm kam es eben nur 
darauf an, möglichst viele Präzedenzfälle zu schaffen, um bei 
passender Gelegenheit unter Hinweis auf das Herkommen immer 
wieder von neuem fordern zu können. Gleichwie er vor vier Jahren 
aus Anlaß der Thronbesteigung Papst Martins V. das „Bullen- 
geld“ eingeführt hatte? und später, im Jahre 1433, die „Krönungs- 
steuer“ einführte?, beide Male auf Betreiben Konrads von Weins- 
berg, so wollte er jetzt, wohl wiederum auf Anraten des Erb- 
kämmerers, die „Kriegssteuer“ einführen“. Es liegt also auch 
hier kein Grund vor, zur Erklärung der Judensteuer und der mit 
ihr zusammenhängenden Vollmachten noch ein besonderes Kriegs- 
steuergesetz zu erfinden. 

Welchen Ertrag die beiden Steuern lieferten, läßt sich nicht 
mehr ermitteln. Zwar hören wir von Verhandlungen des Grafen 
von Öttingen mit dem schwäbischen Städtebunde über die Ent- 
richtung des hundertsten Pfennigs* und von anderen, wahrschein- 


Dissertation von Isaak Stein, Die Juden der schwäbischen Reichsstädte im 
Zeitalter König Sigmunds (Berlin 1902) S. 20 —28. 

1 Vgl. Kerler a. a. O. S. 7—9 und RTA. 15 Vorwort S. XXXIV—XXXV., 

2 Vgl. RTA. 11, 192—194 und ebenda Vorwort S. XXX XXXVII. Stein 
a. a. O. S. 32—33 hat keine Ahnung von der Veröffentlichung des ganzen die 
Krönungssteuer betreffenden Materials durch Beckmann in RT A. 11. 

3 Mit diesem Streben nach Einführung der jüdischen Kriegssteuer mag 
es zusammenhängen, daß der König in einem Schreiben an Frankfurt vom 
28. April 1423 die nicht wahrheitsgemäße Behauptung aufstellt, in dem 
„anslage zu kriege gein Beheimen widder die kettzere zu fuͤren“ sei auch „alle 
Judischheidt -- in dem heiligen rijche wonhafftig und gesesßen angeslagen, 
daz sye uns zu sollichem kriege zu follenbrengen den dritten phenning aller 
ire habe und gutere, ligende und faren, geben sollen“. Vgl. ur. 234. 

Vgl. nr. 216. Wie Nürnberg und Augsburg, so haben offenbar auch die 
schwäbischen Städte die Entrichtung des hundertsten Pfennigs verweigert, 
sich aber zu Verhandlungen über ein Pauschale bereit erklärt. Den Grund 
für die ablehnende Haltung der Städte teilt Eberhard Windecke (vgl. S. 15 
Anm. 3) mit: „wann wer' das fur sich gangen, so weren die herren inne 
worden der stet macht“. Die Städte befürchteten offenbar. daß das Ergebnis 
einer Besteuerung der einzelnen Bürger, wie der König sie plante, König 
und Fürsten zu Rückschlüssen auf ihre Leistungsfähigkeit und daraufhin 
künftig zu ihrer noch stärkeren Belastung veranlassen könnte. Sie wünschten 
vermutlich nach Maßgabe des sich stets gleich bleibenden Betrags ihrer 
Stadtsteuer angeschlagen zu werden, während König und Fürsten die Höhe 
der zu stellenden Kontingente der Höhe des Einkommens und Vermögens 
anpassen wollten. Ob der von Kerler S. 106 aus Jägers Geschichte der 
Stadt Heilbronn 1. 189 zitierte, bis jetzt unauffindbare Brief Heilbronns an 
Eßlingen Andeutungen über die städtischen Befürchtungen enthielt, muß 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 43 


lich vom Markgrafen von Baden getührten..mit geistlichen und 
weltlichen Ständen! über dieselbe Abgabe, auch von Verhand- 
lungen des Markgrafen mit den Juden in Ulm, Konstanz, am 
Bodensee, im Breisgau, in Oppenheim, Speier, Worms, Mainz, 
Frankfurt, Cöln und Dortmund?, aber um welche Summen es 
sich dabei handelte, wird nicht gesagt. Nur von Basel und der 
Ulmer Judenschaft verlautet, daß jenes 700 Gulden, diese 933 
Gulden 8 Schillinge hergegeben habe?. Doch besitzen wir eine 
Liste oberdeutscher Grafen, Herren und Äbte, die sich zur Zah- 


dahingestellt bleiben. Jägers Darstellung läßt nicht klar erkennen, ob er den 
Brief genau wiedergibt oder dessen Text mit eigenen Zutaten erweitert hat. 
Überdies war der von ihm benutzte Entwurf des Briefes undatiert, so daß 
nicht einmal sicher ist, ob er in das Jahr 1422 gehört. — Werminghoffs Be- 
hauptung (S. 33, vgl. 35—36), „so weit erkennbar, habe sich keine einzige 
Stadt bereit erklärt, die Last der Truppenstellung in die Zahlung der Steuer 
umzuwandeln“, ist in dieser Form unrichtig. 

1 Es sind die in der öfter erwähnten Liste (nr. 147) genannten Stände. 

2 Vgl. nrr. 203; 204 artt. 3 und 5; 227; 284; ferner Regesten der Mark- 

grafen von Baden und Hachberg Bd. 1 urr. 8456: 3470: 3478; 3508; 3531; 
3537; 3558: 3665; 3575; 9017, auch Kerler in der genannten Abhandlung 
8. 109—110. 
. > Vgl. nrr. 187 und 206, auch S. 259 Anm. 3 und Nübling S. 457. 
Nüblings Angabe, die Augsburger Juden hätten 28000 Gulden bezahlt, darf 
man wohl anzweifeln. — Daß von den eingezogenen Beträgen wenig oder 
nichts in die königliche Kasse gelangt, auch wohl kaum etwas für den 
Hussitenkrieg verwendet sein wird trotz der Versicherung des Königs, daß 
das „gelt nicht anderswohin gewant sol werden dann gen die keczer“ (nr. 153), 
läßt eine vom 29. April 1423 datierte Anweisung des Königs an Markgraf 
Bernhard vermuten, dem Grafen Adolf von Nassau, der damals als Gesandter 
des Reichsstatthalters am königlichen Hof weilte, 5000 Gulden, die ihm der 
König an seinem Jahresgehalt schuldete, von den aus dem dritten Pfennig der 
Pfaffheit und der Juden fließenden Geldern zu zahlen (Regesten der Mark- 
grafen von Baden und Hachberg Bd. 1 nr. 8543). Die Bezeichnung „dritter 
Pfennig der Pfaffheit“ beruht offenbar auf einem Versehen; es wird der 
hundertste Pfennig gemeint sein. — Manche Summe blieb wohl auch in der 
markgräflichen Kasse hängen. Am 7. September, dem Tage der Ausstellung 
der Vollmacht für Markgraf Bernhard, fand nämlich auch eine Abrechnung 
zwischen dem König und dem Markgrafen statt, bei der sich herausstellte, daß 
jener diesem 18467 / Gulden schuldete.e Dem Markgrafen wurden deshalb 
am 8. September die Zehnten der Bistümer Metz, Toul und Verdun an- 
gewiesen mit dem Bemerken, daß er Überschüsse an den König abzuliefern 
habe und für etwaige Mindereinnahmen anderswie entschädigt werden solle 
(a. a. O. nrr. 3451 und 3452). Die Annahme liegt nahe, daß diese Ent- 
schädigung, falls sie geleistet werden mußte, den Erträgen des ılritten und 
hundertsten Pfennigs entnommen werden sollte. 


44 Hermann Herre 


lung des hundertsten Pfennigs bereit erklärten. Leider nennt sie 
nur Namen, nicht auch die zugesagten oder geleisteten Beträge. 
Es ist die oben erwähnte, von der Kerler, wie gesagt. behauptet, 
daß sie ein Teil des Steuergesetzes gewesen sei. während Wer- 
minghoff in ihr den zweiten Abschnitt des Anschlags zum täg- 
lichen Krieg sieht. Das Verfehlte dieser Behauptungen ist leicht 
darzutun. 

Hätten nämlich die in der Liste genannten 45 Grafen und 
Herren und 18 Äbte schon unmittelbar nach dem Erlaß sei es 
des angeblichen Steuergesetzes sei es des Anschlags die Ent- 
richtung der Steuer zugesagt, wie man gemäß Kerlers und Wer- 
minghoffs Angaben und auch auf Grund der von jenem gewählten 
und von diesem stillschweigend anerkannten Datierung „ad 1422 
August‘ glauben sollte, und wäre demnach die Liste noch während 
des Reichstags zusammengestellt worden, so müßte sich doch auch 
die Anwesenheit der 63 Stände oder die ihrer Bevollmächtigten 
entweder aus der von Windecke überlieferten Präsenzliste!' oder 
aus den Einträgen im Nürnberger Schenkbuch? oder sonstwie er- 
schließen lassen. Aber die Äbte sind in jenen beiden Quellen 
überhaupt nicht genannt und von den Grafen und Herren nur 
sechs, nämlich die Grafen Ludwig von Öttingen, Hans von Lupfen. 
Hug von Heiligenberg und Hans von Helfenstein, Hans Truchseß 
von Waldburg und Herr Kaspar von Klingenberg“. 

Diese Tatsache allein würde schon ausreichen, um die Kerler- 
Werminghoff’schen Hypothesen zum mindesten ins Wanken zu 
bringen. Aber diese werden außerdem auch noch durch das Er- 
gebnis einer Prüfung der handschriftlichen Vorlagen sowohl der 
Liste selbst wie des Anschlags zum täglichen Krieg geradezu als 
unmöglich erwiesen. 

Die Liste ist nämlich nur in drei, von Kerler mit R, W und 
E bezeichneten Exemplaren * überliefert, einem im Reichsregistratur- 
buche G, einem zweiten im Weinsbergischen Archiv und einem 
dritten in Eberhard Windeckes Denkwürdigkeiten, in allen dreien 


ı Nr. 182. 2 Nr. 184 artt.6 und 7. 

3 Hinzuzufügen wären allenfalls noch Graf Friedrich von Öttingen und 
Herr Frischhans von Bodman, falls man sie mit den im Schenkbuch ge- 
nannten „graf Fridrich von Oten“ und „her Hans vom Poden“ identifizieren 
könnte. 

4 Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 147. Die Kerlersche Bezeichnung 
der drei Exemplare ist oben beibehalten. 


‚Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 45 


in enger Verbindung mit dem Anschlag. In R die Quelle von W 
und E zu sehen, .was ja nahe läge, verbietet die abweichende 
Überlieferung einer im Anschlag! zwischen die Rubrik der Her- 
zöge und weltlichen Fürsten und die der Grafen und Herren ein- 
geschobenen Rubrik „Herren und graven in dem Niderlande“ 
durch diese beiden. Denn beide stimmen hier sowohl im Inhalt 
wie in der Form genau überein, während R zwar im ersteren 
sich nicht wesentlich von ihnen unterscheidet, in der anderen aber 
erhebliche Abweichungen aufweist. Daß auch W nicht etwa auf 
E fußt oder umgekehrt E auf W, zeigen die von Kerler mit- 
geteilten Varianten. Beide gehen also offenbar direkt oder in- 
direkt auf eine gemeinsame Quelle, ein nicht mehr vorhandenes 
Exemplar von Anschlag und Liste zurück. In dieser verlorenen 
Quelle (X) hatte jene Rubrik schon die sie als Einschiebsel kenn- 
zeichnende Form eines Verzeichnisses? von Adressen, an die ge- 
mäß den Ausführungsbestimmungen“ zum Anschlag königliche 
und kurfürstliche Mahnungen zur Truppenstellung geschickt werden 
sollten. Dabei war einigen Adressen auch gleich die Zahl der 
in die Mahnungen einzusetzenden Glefen beigefügt. Während zum 
Beispiel die Adresse der jülichschen Ritterschaft nur den Zusatz 
„ain brief“ erhalten hatte, waren bei derjenigen der Herren und 
der Ritterschaft von Geldern auch noch die ihnen abverlangten 
60 Glefen angemerkt worden. Außerdem standen am Schluß der 
Rubrik noch zwei besondere Anweisungen. Laut der einen sollte 
gegenüber einer nicht näher bezeichneten Stelle zur Sprache ge- 
bracht werden, „ob man dem herzogen von Burgundi schreiben“ 
solle; laut der anderen sollten die Städte Deventer, Kampen, Zwolle 
und Utrecht „sunderlich in iren briefen under andern punten“ auf- 
gefordert werden, „iren herren zu dem täglichen chrieg behilflich“ 
zu sein. 

Demgegenüber ist in der Vorlage R zwar der Titel der Rubrik 
unverändert beibehalten, die Form des Adressenverzeichnisses aber 
in die des Anschlags umgewandelt worden. In X begann die 
Rubrik beispielsweise mit „item dem herzog von Gulich ein brief. || 
item der gemainen ritterschaft in dem land von Gulig ain brief. 


1 Vgl. nr. 146 und S. 159. 

2 Auch Kerler (S. 165 Anm. 1) betrachtet den Abschnitt als nicht zum 
Anschlag gehörend und druckt ihn deshalb in nr. 146 gesondert ab. Er be- 
zeichnet ihn als „Vollzugs verordnung“ zum Kontingentgesetz. 

3 Vgl. oben S. 30. 


46 Hermann Herre 


item an die gemainen herren und ritterschaft dez landes zu Gelern 
ein brief. 60 [gleen]. item den vier haubtsteten in Gelleren ain 
brief, mit namen Romunde Nymegen Arnheim und Zupfen.‘ In 
R dagegen wurde das zusammengefaßt zu „der herzog von Gulche 
und die ritterschaft zu Gulch und zu Gelre und die vier stete 
Romunde Nymegen Arnheim und Zutphen 60 gleven“. Bezeich- 
nenderweise kannte der Schreiber von R auch die oben erwälınte, 
den Herzog von Burgund betreffende Weisung; ja er schrieb sie 
sogar mit ab, radierte sie dann aber wieder aus. Ein unwider- 
leglicher Beweis dafür, daß auch R auf X fußt. 

Wir haben es also bei R, W und E mit drei selbständigen 
Ableitungen eines verlorenen, bereits mit der Liste versehenen 
Anschlags zu tun, von denen zwei, W und E, ihre Vorlage un- 
verändert wiedergeben, während in der dritten, R, die dem An- 
schlag eingefügten Adressen in freilich nicht immer einwandfreier 
Weise der Form des Anschlags angepaßt und dementsprechend die 
beiden oben erwähnten Anweisungen gestrichen sind. 

Die Annahme, daß die Liste ein Nachtrag zum Anschlag ge- 
wesen, also nicht mehr während des Reichstags. wie Kerler und 
Werminghoff behaupten, sondern erst später angefertigt sei, er- 
hält noch eine besondere Stütze durch die von Kerler ebenso wie 
von seinen Nachfolgern übersehene Tatsache, daß die in ihr auf- 
gezählten Grafen, Herren und Äbte aus Gegenden stammen, die 
zu den schon erwähnten Einhebungsbezirken des Markgrafen von 
Baden, des Herrn von Klingenberg und des Grafen von Öttingen 
gehörten. Sie faßt also offensichtlich das Ergebnis der Bemühungen 
dieser drei um die Ermittlung der im Anschlag zum täglichen Krieg 
übergangenen und demgemäß zur Abgabe des hundertsten Pfennigs 
heranzuziehenden Reichsstände zusammen und kann mithin kaum 
früher als in der zweiten Hälfte des Oktober angelegt und dem 
Anschlag angehängt worden sein. Dazu stimmt auch die auf- 
fallend späte Eintragung der beiden Aktenstücke in das Reichs- 
registraturbuch G. Denn sie ist durchaus nicht etwa schon im 
Sommer 1422 erfolgt, wie man aus Kerlers Daten schließen könnte, 
sondern erst nach Mitte Juni 1423, wovon zum mindesten Sieber 
und Werminghoff sich durch einen Blick in Altmanns Regesten 
Kaiser Sigmunds und Seeligers Beschreibung des eben genannten 
Registraturbuches! unschwer hätten überzeugen können. 


ı Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, 3. Er- 
gänzungsband S. 269. 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 47 


Der Ort, an dem die Ein- und Anfügung des Adressenver- 
zeichnisses und der Liste erfolgte, läßt sich leicht feststellen. 

Das Verzeichnis ist nämlich außer in W und E noch in einem 
dritten, dem fünfundachtzigsten Pfalz-Neuburger Kopialbuch des 
Münchener Reichsarchivs einverleibten Exemplare des Anschlags 
(Kerlers Vorlage M) enthalten. Letzteres steht, wie die Ver- 
gleichung ergibt, dem Weinsbergischen Exemplar W sehr nahe, 
ist aber weder von ihm noch von E abhängig. Man könnte es 
demgemäß für eine vierte Ableitung von X erklären. Aber dem 
steht entgegen, daß ihm die dort schon vorhandene Liste fehlt. 
Zudem führt es am Schluß der Rubrik „Epte“ die Äbte von 
Hersfeld, Heny!, Arnsburg und Ebrach an, die an dieser Stelle 
weder in R noch in E erwähnt werden, wohl aber in W, und zwar 
hier ebenso wie in M mit der Bemerkung ‚dabunt 100 dn.“, d. 
i. „centesimum denarium“, den hundertsten Pfennig?. Der Mangel 
aller Angaben über die den vier Äbten auferlegte Glefenzahl 
und der Zusatz über die Entrichtung des hundertsten Pfennigs 
kennzeichnen auch diesen Passus ‚als Nachtrag. Die Quelle von 
M ist demnach, scheint es, nicht X selbst gewesen, sondern dessen 
ebenfalls nicht mehr vorhandene Vorlage (A). Sie bot nur den 
Anschlag, war aber schon mit dem Adressenverzeichnis ver- 
sehen. 

Die Zugehörigkeit der eben genannten vier Klöster zur Mainzer 
Erzdiözese legt nun die Vermutung nahe, daß .der verlorene 
Text A der kurmainzischen Kanzlei gehörte, vielleicht identisch 


1 Die von Werminghoff S. 41 vorgeschlagene „kühne Namensänderung“ 
in Heggenbach oder vielmehr Heggbach (Zisterzienserinnenkloster in der 
Diözese Konstanz) hat ebensowenig etwas für sich wie die Vermutung Alt- 
manns im Register zur Ausgabe Windeckes S. 551, daß Hengen im württem- 
bergischen Oberamt Urach gemeint sein könnte. Auch die Behauptung 
K. O. Müllers in einer Anzeige des Werminghoffschen Buches im Historischen 
Jahrbuch 38, 171, daß es sich um das Augustinerchorherrenstift Höningen in 
der Rheinpfalz handle, scheint mir nicht so ohne weiteres zuzutreffen. 
Vielleicht ist der Name verschrieben aus Heug. In diesem Falle wäre an 
die „ecelesia sancti Johannis in Heugis“ oder „in Haug“, das damals noch 
außerhalb Würzburg gelegene Kollegiatstift St. Johann in Haug zu denken 
(vgl. Concilium Basiliense 7, 17 Z. 25 und 235 Z. 25; meine ebenda S. 594 ge- 
gebenen Berichtigungen oder vielmehr Verschlechterungen des Textes sind 
zu beseitigen). Man müßte dann freilich annehmen, daß der Urheber oder 
Abschreiber des Zusatzes das Wort „Probst“ hinzuzufügen vergaß, wie es 
in K und W unmittelbar vorher bei Schussenried hinzugefügt worden war. 

? Vgl. S. 162 Variante 2. l l 


2 — — — — 


48 Hermann Herre 


war mit dem vom Reichsstatthalter Erzbischof Konrad von Mainz 
aus Nürnberg mitgebrachten Exemplar des Anschlags. Dem letz- 
teren würden also in Mainz nicht nur Adressenverzeichnis und 
Liste zugesetzt, sondern auch jene vier Abte eingefügt worden 
sein. Das so erweiterte Exemplar A wäre dann identisch mit 
dem Exemplar X. 

Diese Vermutung verdichtet sich zur Gewißheit durch die 
Überlieferung einer Abschrift von X in Eberhard Windeckes 
Denk würdigkeiten. Denn Windecke, der seit Jahren in König 
Sigmunds Umgebung geweilt und mit ihm wohl auch den Reichs- 
tag besucht hatte, stand etwa seit dem Herbst 1422 in den Diensten 
des Reichsstatthalters!, hatte also auch Zutritt zur erzbischöf- 
lichen Kanzlei, der ja gemäß den Reichstagsbeschlüssen die Aus- 
fertigung und Versendung der kurfürstlichen Mahnungen an die 
Reichsstände zur Truppenstellung oblag? und der also ebensowohl 
die angeschlagenen wie die zur Zahlung des hundertsten Pfennigs 
bereiten Reichsstände bekannt sein mußten. 

Unter der Voraussetzung des mainzischen Ursprungs der Nach- 
träge ergibt sich auch ohne weiteres die sonst kaum beizubrin- 
gende Erklärung für die Aufnahme der oben erwähnten beiden 
Anweisungen in das Adressenverzeichnis. Es verstand sich doch von 
selbst, daß die erzbischöfliche Kanzlei Adressen und Liste an 
die königliche weitergab, da ja die Mahnungen der Kurfürsten 
durch solche des Königs ergänzt werden mußten. Wir haben also 
in den Anweisungen offenbar eine Art Instruktion für den oder 
die Überbringer eines Exemplars von X nach Ungarn vor uns. 
Vielleicht ist es deshalb auch richtiger, nicht von einem „Adressen- 
verzeichnis“, sondern von „Vorschlägen der kurmainzischen Kanzlei 
zur Aussendung von Mahnschreiben an die niederländischen Stände“ 
zu reden’. 

Die Überbringer des Schriftstücks waren vielleicht die Grafen 
Adolf von Nassau und Michel von Wertheim, die sich im März 


Vgl. Altmann S. XXXII-XXXIII. 

2 Daß neben «dem obersten Feldhauptmann auch der Reichsstatthalter für 
die Aufbringung der Truppen zum täglichen Krieg zu sorgen hatte, ist einem 
Zriefe Augsburgs vom 29. September (RTA. 8, 245 Anm. 2) zu entnehmen. 

s Man beachte auch, daß Brabant, Holland, Zeeland, Jülich und Geldern 
zum Machtbereich des Reichsstatthalters gehörten (vgl. nr. 164 art. 3). Es 
könnte sich bei den „Vorschlägen“ um Vorbereitung des für den Sommer 1423 
geplanten Feldzugs handeln (vgl. nrr. 235 und 236; auch Bezold 2, 5—6). 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 49 


1423 beim König aufhielten, an dessen Zusammenkunft mit König 
Wladislaw von Polen und Großfürst Witold von Litauen in Käs- 
mark als Vertreter des Reichsstatthalters teilnahmen und Ende 
April oder Anfang Mai von Kaschau aus heimkehrten!. Allen- 
falls käme auch Windecke in Betracht, der Anfang Mai den 
König ebenfalls in Kaschau aufsuchte?. Beide Möglichkeiten sind 
mit dem oben genannten Termin der Registrierung der Akten- 
stücke gut vereinbar. Für die Grafen spräche besonders, daß 
am 22. April, also während ihres Aufenthalts in Kaschau, die 
Ausschreiben des Königs zum Sommerfeldzug ergingen°®; für 
Windecke aber ließe sich geltend machen, daß er bald nach seiner 
Rückkehr von Kaschau im Auftrage des Reichsstatthalters in die 
Niederlande nach Geldern, Arnhem und Nijmegen reiste’ und 
vielleicht bei dieser Gelegenheit die Mahnschreiben an die nieder- 
ländischen Stände weiterbefördert haben könnte:. | 

In der königlichen Kanzlei erfuhren nun Anschlag und Liste 
noch mancherlei mehr oder minder wichtige redaktionelle Ände- 
rungen. Die formale Anpassung des Adressenverzeichnisses an 
den Anschlag una die Streichung der in jenem enthaltenen beiden 
Anweisungen wurden schon erwähnt. Des weiteren erhielten die 
vier Äbte von Hersfeld, Heny, Arnsburg und Ebrach, die, wie 
gesagt, den hundertsten Pfennig zahlen wollten und von der kur- 
mainzischen Kanzlei der Rubrik „Epte“ angeschlossen worden 
waren, jetzt den ihnen zukommenden Platz am Schluß der Liste?, 
und endlich wurden der Rubrik „Graven und herren“ noch ver- 
schiedene thüringische Grafen einverleibt“. So geändert und er- 
weitert wurden die beiden Schriftstücke in das Reichsregistratur- 
buch G abgeschrieben. Dabei widerfuhr dem Abschreiber das 
schon erwähnte Mißgeschick, daß er die zur Tilgung bestimmte, 
auf die Beteiligung des Herzogs von Burgund am Feldzuge be- 
zügliche Anweisung wiederholte. Sie wurde jedoch, wie gesagt, 
von ihm sogleich wieder beseitigt. Erst später fügte er am Schluß 
der Rubrik „Herzogen und werntliche fursten“ noch die sächsischen 
Bischöfe, die Herzöge von Sachsen, von Österreich und von Bayern 


ı Vgl. S. 284 Anm. 1 und 289 Anm. 1, auch nr. 291 art. 1. 
? Vgl. Altmann S. 153 und 154. 

3 Vgl. nr. 236. 

Vgl. Altmann S. 155—156 und 170—171. 

® Vgl. S. 168 Z. 2—5. 

e Vgl. S. 161 Variante h. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 4 


50 Hermann Herre 


und die Landgrafen von Thüringen hinzu‘. Ob auch ein zweiter, 
den Erzbischof von Salzburg und die Bischöfe von Passau, Freising, 
Eichstätt und Seckau nennender Nachtrag® von ihm herrührt, ist 
zweifelhaft; jedenfalls sind aber diese geistlichen Fürsten dem 
Anschlag erst einverleibt worden, nachdem das in Peter Mayers 
Kriegszügen der Erzbischöfe von Trier (Kerlers Vorlage K) be- 
nutzte Exemplar abgeschrieben worden war. 

Auch der gewichtigste unter den von Kerler und seinen Nach- 
folgern für den Erlaß eines Reichskriegssteuergesetzes durch den 
Nürnberger Reichstag geltend gemachten Gründen hat sich also 
als nicht stichhaltig erwiesen, und mit ihm fällt nun überhaupt 
die gauze Steuergesetzhypothese in sich zusammen. Sie ist oder 
vielmehr war nichts weiter als zu einem Teil die Folge unrichtiger 
Deutung der (Juellen, zum anderen das Erzeugnis der Phantasie 
ihrer Urheber. Von dem pomphaften Reichskriegssteuergesetz, 
das Kerler und Werminghoff glaubten in die Reichsgesetzgebung 
des 15. Jahrhunderts einführen zu können, bleibt nur eine harm- 
lose Zustimmungserklärung der Kurfürsten und Fürsten zur Er- 
hebung einer vom König vorgeschlagenen Kriegsabgabe zurück, 
welch letztere aber wahrscheinlich nur dem Namen nach zur 
Deckung von Kriegskosten oder zur Anwerbung von Söldnern, 
in Wirklichkeit wohl zur Behebung finanzieller Nöte des Königs 
dienen sollte. Das Gesetz ist also aus den Quellen zur Geschichte 
der Reichsgesetzgebung wieder zu streichen. 

Fassen wir die erzielten Ergebnisse kurz zusammen: | 

Die Beschlüsse des Nürnberger Reichstages, soweit sie dem Feld- 
zug gegen die Hussiten galten, sind in zwei Anschlägen, dem einen 
zum Entsatz des Karlsteins, dem anderen zum täglichen Kriege, 
und in einem die Ausführungsbestimmungen dazu enthaltenden, 
von den Straßburger Gesandten als „rot“ oder „rotslag“ bezeich- 
neten Schriftstück niedergelegt worden. Der Text des letzteren 
ist nicht mehr vorhanden, sein Inhalt läßt sich aber wenigstens 
in den Hauptpunkten mit Hilfe der in verschiedenen Aktenstücken 
gegebenen Andeutungen wieder zusammenfügen. Von den beiden 
Anschlägen ist nur der zum Entsatz des Karlsteins in seiner 
ursprünglichen Gestalt überliefert. Den anderen kennen wir nur 
aus späteren Redaktionen der kurmainzischen und der königlichen 


1 Vgl. S. 159 Variante h. 
Vgl. S. 158 Variante d. 


—— — mail —— 


Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 51 


Kanzlei. Das im Reichsregistraturbuch G enthaltene Exemplar 
ist nicht „Schlußredaktion“ in dem von Kerler!. behaupteten Sinne, 
bietet nicht die vom Reichstag angenommene endgültige Fassung 
des Anschlags, sondern stellt eine wahrscheinlich erst im Früh- 
jahr 1423 vorgenommene Redaktion und Erweiterung eines von 
der kurmainzischen Kanzlei der königlichen übersandten Exemplars 
dar. Ebensowenig ist das einigen Exemplaren des Anschlags 
eingefügte Adressen verzeichnis niederländischer Stände im Laufe 
der „Beratungen“ des Reichstags entstanden, wie Kerler“ an- 
nimmt. Vielmehr sind die Adressen erst später in der kur- 
mainzischen Kanzlei zum Zweck der Mitteilung an die königliche 
zusammengestellt und dann dort dem Anschlag angepaßt worden. 
Die von Kerler für den Abdruck des letzteren gewählte Form 
(nr. 145) entspricht darum nicht den Anforderungen der Editions- 
technik. Entweder war die Rubrik „Herren und graven in dem 
Niderlande“ auszuschalten, wie das auch mit anderen nur im 
Exemplar des Reichsregistraturbuchs und seinen Ableitungen 
enthaltenen Nachträgen der königlichen Kanzlei geschehen ist, 
und dann neben ihrer Quelle, dem Adressenverzeichnis (nr. 146), 
abzudrucken, oder, was praktischer gewesen wäre, Rubrik und 
Adressenverzeichnis hätten mit allen anderen Nachträgen, besonders 
den eben erwähnten, jetzt in den Varianten versteckten der 
königlichen Kanzlei, in den Text des Anschlags aufgenommen, 
dort aber durch Petitdruck als spätere Zutaten kenntlich gemacht 
werden müssen. N 

Zu den Anschlägen und Ausführungsbestimmungen trat die 
nur zwischen dem König und den Fürsten vereinbarte und dem 
ersteren zur Einziehung überlassene, also nicht reichsgesetzlich 
geregelte Abgabe des hundertsten Pfennigs, die von allen im 
Anschlag zum täglichen Krieg nicht genannten Ständen erhoben 
werden sollte, vom König aber eigenmächtig auch den ange- 
schlagenen, namentlich den Städten, zum Zweck der Ablösung 
des Kriegsdiensts bewilligt wurde. Die mit ihr zusammenhängende 
Liste der zu ihrer Entrichtung bereiten Reichsstände (nr. 147) ist 
nicht schon während des Reichstags zusammengestellt worden, 
wie Kerler und seine Nachfolger behauptet haben, sondern ist, 


! Vgl. S. 165 Anm. 1. 
2 Vgl. ebenda. 
Es sind Kerlers Vorlagen S, N und K. 


4* 


52 Hermann Herre: Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 


wie jenes Adressenverzeichnis, eine spätere Zutat der kurmain- 
zischen Kanzlei zum Anschlag. Sie stellt im wesentlichen das 
Ergebnis der Bemühungen des Markgrafen Bernhard von Baden, 
des Herrn Kaspar von Klingenberg und des Grafen Ludwig von 
Öttingen um die Einziehung der Abgabe dar. Weder die letztere 
noch die vom König ohne vorausgegangene Befragung der Reichs- 
stände von den Juden verlangte Abgabe des dritten Pfennigs 
waren Bestandteile eines „Reichskriegssteuergesetzes“. Ein solches 
Gesetz, wie es Kerler und seine Nachfolger in die Reichsgesetz- 
gebung glaubten einfügen zu müssen, hat es nie gegeben, nicht 
einmal im Entwurf. Es kam erst fünf Jahre später, am 2. De- 
zember 1427, auf dem Frankfurter Reichstage zustande. 


Der angebliche österreichische General von Meyer 
in der Schlacht bei Freiberg 1762. 


Von 
Richard Schmitt. 


— 


Die Geschichtschreibung des Siebenjährigen Krieges kennt 
drei Generale des Namens Mayr, Mayer oder Meyer. Der eine 
ist der bekannte Generalmajor Johann von Mayr“, der 1716 als 
unehelicher Sohn einer Wiener Wäscherin und eines Grafen Stella 
in Wien geboren ist, zunächst in österreichische, dann in baye- 
rische, dann in sächsische, schließlich in preußische Dienste trat. 
Er starb Anfang 1759. ö 

Ferner gab es in der preußischen Armee noch einen General 
von Meyer, der sich 1757 bei Leuthen ausgezeichnet hatte, 1758 
aber während der Belagerung von Olmütz von den Österreichern 
überfallen und geschlagen worden war. Im Sommer 1762 machte 
er ein sehr unliebsames Aufsehen, da er in Gegenwart vieler 
Offiziere mit dem General von Platen in eine Schlägerei geraten 
war“. Er wurde am Kopf, Platen im Gesicht verwundet, der 
Generalleutnant von Hülsen, der schlichten wollte, erhielt einen 
Hieb auf den Arm. Der König ließ Meyer sagen, es gäbe genug 
Offiziere, die mehr vom Dienst verständen als er, wenn sich das 
noch einmal ereignete, so würde er weggejagt werden. Er hat 
sich ein Vierteljahr später bei Freiberg recht brav gehalten. 

In derselben Schlacht soll nun aber auch auf österreichischer 
Seite ein General von Meyer gefochten haben, oder richtiger ge- 
sagt, eigentlich nicht gefochten, sondern untätig zugesehen haben. 


Über ihn orientiert die Schrift von Kästner: Generalmajor von Mayr und 
sein Freikorps in Kursachsen, Meißen 1904. Ich habe sie 1905 in der Histori- 
schen Vierteljahrschrift VIII, 147 besprochen. 

3 Über diesen Vorfall habe ich mich im II. Bande meines Buches: Prinz 
Heinrich von Preußen als; Feldherr im Siebenjährigen Kriege, S. 253 ans- 
gesprochen und S.318—321 Briefe Hülsens und Platens mitgeteilt. 


54 Richard Schmitt 


Der Vorgang ist so oft geschildert worden, daß zunächst jeder 
Zweifel ausgeschlossen erscheint. 

Schon Friedrich der Große erzählt von ihm!. In der Gegend 
von Brand und Erbisdorf habe ein Korps von etwa 6000 Mann 
gestanden, das ein General Mayer kommandiert habe. Der Aus- 
druck „commandé par un general Mayer“ weist darauf hin, daß 
dieser Mann ihm nicht näher bekannt war. Er schreibt den Namen 
mit ay. Der König erzählt, wie die Obersten von Diringshofen 
und von Manstein beauftragt wurden, dieses Korps festzuhalten 
(„tenir en échec“) Nachdem man diese Vorsichtsmaßregel an- 
gewandt, seien die Preußen zum Angriff weiter vorgegangen. 
Als die Feinde geschlagen wurden, seien Stolberg, Campitelli, 
Mayer und Buttler nach Frauenstein geflohen. 

Ausführlicher schildert der österreichische Veteran Cogniazo den 
Vorgang?. Der General von Mayer habe mit einem Korps von 
beinah 5000 Mann bei Erbisdorf und Brand gestanden und sich 
damit begnügt, einige Schreckschüsse auf die Preußen abzugeben. 
Cogniazo versichert, nach dem Kriege habe ihm der preußische 
General von Kleist selbst erzählt, Prinz Heinrich sei des Mayer- 
schen Korps wegen sehr besorgt gewesen, denn er habe richtig 
erkannt, welche Gefahren den Preußen drohten, wenn Mayer zur 
rechten Zeit in den Kampf eingriffe. Aber Kleist habe den 
Prinzen beruhigt: „er kenne den Mann und versichere Sr. Königl. 
Hoheit, daß er eben nicht gefährlich sey. Man könnte sich mit 
-ihm kurz fassen. und er werde sich nach wie vor nicht von der 
Stelle bewegen.“ Man hat diesen Vorgang ja öfter erwähnt als 
ein Beispiel, wie im Laufe eines langen Krieges die Gegner sich 
kennen lernen und auf Grund ihrer Personenkenntnis ibre Ent- 
schlüsse fassen. Freilich kann hierbei gelegentlich ein Fehlschluß 
vorkommen, der Tag von Hochkirch zeigte, daß Daun auch ein- 
mal offensiv werden konnte. Aber Kleist hat sich bei Freiberg 
nicht getäuscht, Mayer wagte keinen Angriff, hätte er zweck- 
mäßig manöveriert, so würde nach Cogniazos Meinung der Aus- 
gang der Schlacht zweifelhaft gewesen sein. 

Aus dem Ausspruch Kleists muß man schließen, daß Mayer 
ihm ein bekannter General war. Da fällt es nun auf, daß sonst. 


ı OEuvres de Frederic le Grand, V, 211. Der Name Diringshofen wird 
verschieden geschrieben. 

? von Cogniazo: Geständnisse eines österreichischen Veterans, IV. Teil, 
Breslau 1791, S. 260, 261, 264. 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 55 


nirgends etwas über diesen Mann berichtet wird. Wie in Friedrichs 
des Großen Geschichte, so finden wir auch in Cogniazos Geständ- 
nissen nur an dieser Stelle den General von Mayer erwähnt, beide be- 
zeichnen ihn einfach als General, beide schreiben seinen Namen mit ay. 

Zehn Jahre später erschien der letzte Band von Tempelhoffs 
Geschichte des Siebenjährigen Krieges !. Ausführlich schildert er 
die Schlacht von Freiberg, er gibt uns auch den wörtlichen Inhalt 
der Dispositionen von Seydlitz und Kleist, aus denen wir ersehen, 
was diese Generale zu tun hatten, um einen Feind zu vertreiben, 
der die Höhen von St. Michael, Erbisdorf, Bertelsdorf, den Kuh- 
berg bei Brand und andere Höhen in jener Gegend voraussicht- 
lich besetzt halten würde. Die Preußen fanden die Höhe von 
St. Michael unbesetzt, aber auf den Höhen von Erbisdorf und 
dem Kuhberge bei Brand stand ein feindliches Korps von „ohn- 
gefehr 6000 Mann“. Es wurde kommandiert von dem General- 
feldmarschalleutnant Meyer, dem die Deckung der linken Flanke 
anvertraut war. Hier finden wir zum ersten Male die Schreib- 
weise mit ey und die Bezeichnung als Generalfeldmarschall- 
leutnant. Das ist eine Würde, die um eine Stufe höher steht, 
als die des Generalmajors. Sie entspricht etwa der eines 
Divisionskommandeurs. Hatte Meyer wirklich diesen hohen 
Rang, so müßte er doch eine bekannte Persönlichkeit gewesen 
sein, und doch finden wir auch bei Tempelhoff nur in der Schilde- 
rung der Freiberger Schlacht diesen Mann erwähnt. Tempelhoff 
berichtet, wie Meyers Artillerie von Brand aus die Preußen be- 
schoß, wie diese aber sonst wenig von dieser Seite her belästigt 
wurden. Als sie den Sieg errungen, zog Meyer mit seinen Truppen 
von Brand aus über Bertelsdorf auf das rechte Muldeufer. „Dieser 
General“, sagt Tempelhoff, „spielte bei dem Treffen eine traurige 
Rolle, so viel Besorgniß er auch anfänglich dem Prinzen durclı 
seine Stellung erweckte.“ Dann erzählt Tempelhoff, wie Kleist 
den Prinzen beruhigte, und zwar gibt er Cogniazo, dessen Worte 
er gebraucht, auch ausdrücklich als Quelle für diese Mitteilung 
über Kleist an“. 


ı von Tempelhoff: Geschichte des Siebenjährigen Krieges in Deutschland, 
VI. Teil, Berlin 1801, S. 234—246. 

2 In dieser Form gebt dann die Mitteilung auf weitere Darstellungen 
über. Man sieht aufs neue, wie Cogniazo nicht bloß für österreichische, son- 
dern auch für preußische Vorgänge die Geschichtschreibung des Siebenjährigen 
Krieges beeinflußt hat. 


56 Richard Schmitt 


1802 erschien die erste Auflage von Retzows Charakteristik 
der wichtigsten Ereignisse des Siebenjährigen Krieges. Im zweiten 
Bande, S.432 und 433 erzählt er von der Nachlässigkeit Mavers, 
der die Preußen nicht angegriffen habe. 

1805 veröffentlichte Bülow, der Bruder des späteren Siegers 
von Dennewitz, das Buch: Prinz Heinrich von Preußen. Kritische 
Geschichte seiner Feldzüge. Bülow schildert S. 2307 und 308, wie 
die Höhe von St. Michael von den Österreichern nicht besetzt war, 
wie aber der Feind bei Erbisdorf und Brand sich aufgestellt hatte, 
wie Düringshofen mit vier Bataillonen und fünf Schwadronen auf 
der Höhe von St. Michael stehen blieb und diesen Gegner beob- 
achtete. Er wurde wenig belästigt, der feindliche General Meyer. 
— er schreibt wieder mit ey, — habe sich begnügt. ihn „zu 
beanschaunn und zu kanonieren“. Dann kommt wieder die Erzäh- 
lung von Kleists Urteil über Meyer und schließlich die Erwäh- 
nung des Rückzugs über Bertelsdorf nach dem rechten Mulde- 
ufer l. Bülow hat sichtlich Tempelhoff als Vorlage gehabt. 

1809 erschien in Paris die Vie privée, politique et militaire du 
prince Henri de Prusse”. Bei der Beschreibung der Schlacht von 
Freiberg wird erzählt®, wie die Preußen einige Bataillone und 
Schwadronen nahe bei dem Dorf St. Michael aufgestellt, um das 
Korps des Generals Meyer in Schach zu halten, was auch tat- 
sächlich gelungen sei. Hier wird zwar Meyer mit ey geschrieben. 
aber schon der Ausdruck tenir en échec weist auf Friedrich des 
Großen Histoire und auch das weitere verrät, daß wir hier die 
Quelle für den Abschnitt über die Schlacht bei Freiberg zu suchen 
haben“. 

Die Paroles du feldmarechal Kalckreuth, die im Buchhandel 
nicht erschienen sind’, sind kurz nach den Befreiungskriegen 
niedergeschrieben. Sie erwähnen S. 250 und S. 267 den General 
Meyer. Sein Korps, das auf 10000 Mann angegeben wird, habe 
den rechten Flügel der Preußen bedroht, aber Kleist habe von 


1 Bülow, S. 311 und 312. | 

2 Über den mutmaßlichen Verfasser habe ich mich im I. Bande meines 
Buches: Prinz Heinrich, S. 14--16 geäußert. 

3 Vie privée, S. 123 und 124. 

t Der Verfasser der Vie privée hat offenbar die OEuvres posthumes de 
Frédéric le Grand benutzt, die 1788 erschienen sind. Dort ist Mayer mit ay 
geschrieben. 

s Ich benützte das Exemplar der Königlichen Bibliothek in Berlin. 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 57. 


dem Fehler des General „Meyer des Autrichiens“ profitiert. Von 
„Meyer Prussien“ wird ebenfalls berichtet. 

Kalckreuth’ hat an der Schlacht von Freiberg persönlich teil- 
genommen, und wenn seine Verdienste auch nicht so groß sind, 
wie der eitle Mann selbst annahm, so hat er doch als Adjutant 
des Prinzen Heinrich Gelegenheit gehabt sich auszuzeichnen. Er 
wurde vom König deshalb zum Major befördert. Man könnte von 
ihm am ehesten Aufschlüsse über den Vorgang erwarten, aber 
wir finden nichts weiter, als was uns bereits aus früheren Werken 
bekannt ist. 

Auch das ältere preußische Generalstabswerk? erzählt uns 
nur, was wir bereits durch Cogniazo und Tempelhoff wissen. Es 
schildert S. 426, in welche Verlegenheit die preußische Leitung 
geriet, als man das Korps des Generals Meyer auf dem Kuhberge 
erblickte, wie die Dispositionen dadurch gestört wurden, wie aber 
Kleist dn Prinzen beruhigte. 

Dasselbe gilt von Arnold Schäfers Geschichte des Siebenjäh- 
rigen Krieges, wo im zweiten Bande, zweite Abteilung, S. 528 
bis 531 über die Schlacht von Freiberg berichtet wird. Auch 
hier finden wir nur, was wir bereits wissen, wir hören, daß 
General Meyer mit Fußvolk und Reiterei auf dem Kuhberge „bei 
Erbisdorf jenseit Brand“ steht und den linken Flügel deckt, daß 
Prinz Heinrich auf Kleists Zureden die ausgegebenen Dispositionen 
weiter befolgen läßt und sich damit begnügt, durch die Brigade 
Düringshofen das feindliche Korps zu beobachten, daß Meyer die 
Preußen beschießt und nach der Niederlage über die Mulde 
abzieht. 

Dann hat Bernhardi in seinem \Verke: Friedrich der Große 
als Feldherr, zweiter Band, S.614 und 615, die Angelegenheit 
kurz erwähnt. Die Preußen hätten ein feindliches Korps auf 
dem Kuhberge bemerkt, das man nicht umgehen konnte und das 
bedenklich erschien. Man erfuhr aber, daß dort ein General 
Meyer kommandierte. Da sagte Kleist: „Den Mann kenne ich, 
mit dem kann man sich kurz fassen, der kömmt nicht herunter 
von seinem Berge!“ Infolgedessen habe sich der Prinz ent- 
schlossen, weiter vorzurücken .und sich begnügt, die Brigade 
Diringshofen dem Kuhberge gegenüber zu lassen. Später heißt 


1 Geschichte des Siebenjährigen Krieges bearbeitet von den Offizieren des 
großen Generalstabes, VI. Teil, erste Abteilung, Berlin 1841. 


58 Richard Schmitt 


es dann: „General Meyer hatte die Brigade Diringshofen kano- 
niert, im übrigen, wahrscheinlich selbst von einem Augenblick 
zum andern eines Angriffs gewärtig, den Verlauf der Schlacht 
vom Kuhberge aus als Zuschauer beobachtet, ohne sich hinein- 
zumischen, ganz wie Kleist vorhergesagt hatte. Als er Stollbergs 
Truppen geschlagen und im Rückzug sah, ging dann auch er seine 
Wege.“ 

Dann habe ich in meinem Buch über Prinz Heinrich ebenfalls 
die Schilderung aufgenommen“. Ich habe, während die früheren 
entweder aus der Geschichte Friedrichs des Großen oder aus 
Cogniazo und Tempelhoff, oder aus allen dreien schöpften, neben 
diesen noch eine vierte Quelle hinzugezogen, nämlich Barsewisch?, 
der als junger Offizier die Schlacht bei Freiberg mitmachte, und 
zwar gerade bei der Brigade von Diringshofen. Er ist Augen- 
zeuge des Vorgangs gewesen. Den Namen des feindlichen Generals 
nennt er leider nicht, er erzählt’, daß auf der Höhe bei Brand 
6000 Mann standen, die nach seiner Meinung zur Reichsarmee 
gehörten. Es entwickelte sich ein Artilleriegefecht, wobei die 
feindliche Artillerie wenig, die preußische aber besseren Erfolg 
hatte. Als die Flucht begann, zogen diese 6000 Reichsvölker ab 
und wurden auch hierbei von der preußischen Artillerie beschossen, 
mehr konnte Diringshofen nicht tun, denn seine Kavallerie war 
mit der von Seydlitz und Kleist gegen Freiberg gegangen, so 
daß ihm nur 100 Husaren geblieben waren, die zwar verschiedene 
Gefangene einbrachten, aber doch zu schwach waren, die 6000 Mann 
Reichsvölker zu verfolgen. 

Später* erwähnt er noch, daß die Brigade gern zam Sturm 
auf die feindliche Stellung vorgegangen wäre, „wir hatten aber 
den expressen Befehl erhalten, uns in weiter kein Treffen mit 
dem Feinde einzulassen als nur in einer Canonade, um dem be- 
reits so tapfer vorgedrungenen General Lieutenant von Seydlitz 
die Retraitte und den Rücken, so wie der gantzen Armee die 
Flanque zu decken.“ 


1 Richard Schmitt: Prinz Heinrich von Preußen als Feldherr im Sieben- 
jährigen Kriege, 1I, 279—283. 

? von Barsewisch: Meine Kriegserlebnisse während des Siebenjährigen 
Krieges. (Zur Zeit steht mir nur die zweite Auflage, Berlin 1863, zur Ver- 
fügung.) 

3 In der angegebenen zweiten Auf lage S. 184—186. 

A. a. O. S. 190. 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 59 


Barsewisch hat sich bei jeder Gelegenheit als eine zuverlässige 
Quelle bewährt. Ihm verdanken wir übrigens auch die Nachricht 
von dem kühnen Reiterstück des Generals von Seydlitz im Ge- 
fecht bei Brand am 15. Oktober, das leider so wenig bekannt ist!. 

Was ernsthafte Geschichtschreiber, wie Friedrich der Große, 
Cogniazo und Tempelhoff erzählen, wird uns hier also von einem 
Augenzeugen bestätigt. Bedauerlich bleibt nur, daß er den Namen 
des Generals nicht nennt. Er hat ihn offenbar am Tage des 
Gefechtes nicht gewußt, was ja bei seiner Stellung als Leutnant 
nicht auffällig ist. Kalckreuth, der ebenfalls Mitkämpfer von 
Freiberg war, hat die Episode ganz sichtlich nicht aus der eigenen 
Erinnerung, sondern auf Grund der gedruckten Literatur geschrie- 
ben, Barsewisch dagegen gibt wirklich Selbsterlebtes. Der Vor- 
gang ist historisch so gut bezeugt, daß ich keinen Anstand ge- 
nommen habe, ihn in mein Buch aufzunehmen, und in der Vor- 
lesung pflegte ich jedesmal, wenn ich die Schlacht bei Freiberg 
besprach, ihn zu erwähnen. Zum letzten Mal habe ich das im 
Januar 1914 getan. Wohl ist es mir gelegentlich aufgefallen, daß 
man von dem General von Meyer nirgends sonst etwas berichtet 
findet, aber ich nahm an, daß es offenbar ein recht unbedeutender 
Mann gewesen, der außer seiner wenig rühmlichen Rolle bei 
Freiberg nirgends weiter hervorgetreten ist. . 

Es ist das Verdienst des Herrn Hauptmann Boenisch, Schrift- 
leiters des Handbuches für Heer und Flotte, die Frage ins Rollen 
gebracht zu haben. Als das Handbuch eine biographische Notiz 
über den General von Meyer bringen wollte, war nirgends Material 
zu finden, auch nicht im Wiener Kriegsarchiv. Herr Haupt- 
mann Boenisch fragte mich, ob mir nichts Näheres bekannt wäre. 

Daß das Wiener Kriegsarchiv nichts enthielt, was zur Auf- 
klärung dienen könnte, machte mich stutzig. Ich weiß aus eigener 
Erfahrung, wieviel Schätze es für die Geschichte des Sieben- 
jährigen Krieges gesammelt hat. \Wenn Meyer auch nicht Feld- 
marschalleutnant war, wie Tempelhoff angibt, sondern nur General- 
major, so mußte doch irgend etwas von ihm vorhanden sein. 
Zum mindesten mußte er in den Listen der Generalität ver- 
zeichnet stehen. 


1 A. a. O. 169 und 170. — Ich habe schon öfter auf diese kühne Tat des 
Generals von Seydlitz aufmerksam gemacht. Aber ebenso schwer, wie es ist, 
törichte unhistorische Anekdoten auszurotten, ebenso schwer ist es, beglaubigte 
historische Vorgänge weiteren Kreisen bekanntzumachen. 


60 Richard Schmitt 


Nun haben wir solche Generalitätslisten schon sehr frühzeitig 
gedruckt. Noch zur Kriegszeit und in den ersten Jahren nach 
dem Frieden erschienen Sammelwerke, in denen eine große Menge 
von amtlichen Berichten aus beiden Lagern, sowie Zeitungs- 
notizen und dergleichen. zusammengefaßt worden sind. Solche 
Werke sind die Helden-, Staats- und Lebens-Geschichte Friedrichs 
des Andern, die Danziger Beyträge zur neueren Staats- und 
Kriegs-Geschichte und die Teutsche Kriegs-Canzley. Letztere 
gibt nun eine solche Generalsliste! für deu September 1762. Sie 
ist enthalten in einer Aufzählung, die den Titel führt: Wahrer 
Zustand der Kaiserl. Königlichen damit vereinigten Reichs-Armée, 
so im Monat September 1762 in Sachsen gestanden“. Dort wer- 
den die einzelnen Regimenter aufgezählt, dort werden auch die 
Generale einzeln genannt. An der Spitze steht noch der Feld- 
marschall Graf von Serbelloni, der bald darauf durch den General 
der Kavallerie Grafen Hadik ersetzt wurde. Nach Serbelloni 
folgen: der General der Kavallerie Fürst von Löwenstein. die 
General- Feldzeugmeister Graf Wied und Graf Macquire. Dann 
werden als Generalleutnants der Kavallerie genannt: Graf Stampa. 
Graf Lanthieri, Graf Pellegrini, Graf Schallenberg, Baron 
Berlichingen, Graf Gesnitz und Chevalier Luczinsky. Dann wer- 
den als Generalleutnants von der Infanterie genannt: Baron 
Blonquet®, Baron Buttler, Baron Ried, Graf Meyern und Chevalier 
Campitelli. Außerdem werden 9 Generalmajors der Kavallerie 
und 8 der Infanterie namentlich aufgeführt. Auf der folgenden 
Seite wird die Generalität der Reichsarmee genannt, und zwar 
der Prinz von Stollberg, die Generalleutnants Rosenfeld und Roth 
und die Generalmajore Würzburg und Varell. Ich vermisse hier- 
bei den sonst öfter genannten pfälzischen General von Effern. 

Die meisten der hier aufgeführten Generale sind uns aus den 
Gefechtsberichten wohl bekannt: Bei den Generalleutnants fallen 
uns nur vereinzelte Namen auf, die wir sonst kaum erwähnt 
finden, nämlich die Grafen Lanthieri, Schallenberg und Meyern. 

Dieser Graf Meyern fiel mir aber sofort auf. Sollte er der 
gesuchte Meyer sein? 


1 Teutsche Kriegs-Canzley auf das Jahr 1762, zweiter Band, S. 10. 

? A. a. O. S. 9— 11. 

3 Blonquet ist kein anderer als der General Plunkett, der 1760 Militär- 
bevollmächtigter bei der russischen Armee war. Sein Name wurde schon da- 
mals häufig in Blonquet verändert. 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 61 


Ich hatte vorher die biographischen Lexika auf die Namen 
Mayr, Mayer, Meier, Meyer usw. durchsucht. Wurzbach gibt in 
seinem biographischen Lexikon des Kaisertums Osterreich nicht 
weniger als 116 Personen, die diesen Namen trugen, aber keiner 
war der gesuchte General. Die allgemeine Deutsche Biographie 
führt sowohl den 1759 gestorbenen General von Mayr, als auch 
den General von Meyer, der auf preußischer Seite bei Freiberg 
focht, auf, aber nicht den Österreicher. Nun suchte ich unter 
Meyern. Die Allgemieine Deutsche Biographie hat den berühmten 
hannoverschen Gelehrten Johann Gottfried von Meiern, dessen 
Arbeiten über den Westfälischen Frieden dem Historiker wohl 
bekannt sind, aufgenommen. Er war 1692 zu Bayreuth geboren, 
sein Vater war 1715 geadelt worden. Dann wird ein Hauptmann 
und Schriftsteller von Meyern genannt, der 1760 in Ansbach ge- 
boren war, vermutlich gehörte er derselben Familie an, dann ein 
Jurist von Mayern oder Meyern, der 1612 geboren und 1688 in 
Wien gestorben war, ferner der Dramatiker von Meyern-Hohen- 
berg, der 1826 geboren und 1878 gestorben ist, von einem geadelten 
Bayreuther Postmeister abstammte, welcher mit dem 1715 ge- 
adelten oben Genannten verwandt war. 

Wurzbach hat auch jenen 1760 geborenen Hauptmann und 
Schriftsteller aufgenommen, ferner einen Obersten, der 1848 im 
Frankfurter Parlament gewesen, und einen Juristen Mayer von 
Mayern, der 1713 geboren und 1789 gestorben ist. Er war 
während des Siebenjährigen Krieges dem General-Quartiermeister- 
amt zugeteilt und sorgte für „Bequartirung, Unterkunft und Ver- 
pflegung“ der Truppen. Er wurde erst 1770 geadelt und kann un- 
möglich mit dem Generalleutnant Graf Meyern verwechselt werden. 

Von diesem Grafen aber fand sich bei Wurzbach keine Spur. 

Eine andere Frage war die: Wo hat die Teutsche Kriegs- 
Kauzlei jene Generalitätsliste her? Weder in der Heldengeschichte, 
noch in den Danziger Beyträgen habe ich sie trotz langen Suchens 
entdecken können, auch in den Zeitungen jener Zeit, soweit sie 
mir zu Gebote standen, habe ich zunächst vergeblich gesucht. 

Da ich in den Zeitungen, welche die Berliner Königliche 
Bibliothek besitzt, nichts fand, wandte ich mich an auswärtige 
Bibliotheken. Der Titel Generalleutnant, statt Feldmarschall- 
leutnant, ließ mich, wie ich später noch näher erwähnen will, 
vermuten, daß die Notiz ans einer preußischen oder aus einer 
der Reichsarmee nahestehenden Quelle stamme. Da in der Vossi- 


62 Richard Schmitt 


schen und in der Haudeschen Zeitung nichts zu finden war, die 
süddeutschen Zeitungen aber hier in Berlin nicht aufzutreiben, 
mir von auswärts zunächst auch nicht zugesandt wurden, so 
wurde ich längere Zeit aufgehalten. Dann hatte die Freiburger 
Universitätsbibliothek die Freundlichkeit, mir die Franckfurter 
Kayserl. Reichs -Ober-Post- Amts - Zeitung Jahrgang 1762 zuzu- 
senden, und in ebenso liebenswürdiger Weise lieh mir die Kasseler 
Landesbibliothek das, Franckfurter Journal. Ich habe beide 
Exemplare mehrere Male durchsucht, leider vergeblich. Allerdings 
fehlen in beiden einige Nummern, die Möglichkeit, daß die Notiz 
aus einer Frankfurter Quelle stämmte, war noch nicht aus- 
geschlossen. 

Schon hoffte ich eine Spnr gefunden zu haben. In dem Frank- 
furter Journal befindet sich am 17. September eine buchhändle- 
rische Anzeige. Demnach ist in der Brönnerischen Buchhandlung 
zu Frankfurt am Main ein Buch erschienen: Geschichte derer 
Kayserlich Königlichen Regimenter nebst dem Verzeichnis derer 
Hof Kriegs Raths Presidenten, General Lieutenants und General 
Kriegs- Commissarien bis zum Jahr 1762. Franckfurt am Main 
1762. Da dieses Buch im September erschienen und da die 
Teutsche Kriegs- Canzley ihre Liste ebenfalls für den September 
gibt, so glaubte ich bestimmt die Quelle dort zu finden. Mit Hilfe 
des Auskunfts-Bureaus der Königlichen Bibliothek zu Berlin 
gelang es festzustellen, daß die Großherzogliche Hofbibliothek 
in Darmstadt dieses Buch besitzt, und letztere war so freundlich, 
es mir zu leihen. Aber meine Hoffnung wurde enttäuscht. Nur 
die Generalleutnants des Hofkriegsrates wurden genannt, nicht 
die im Felde stehenden. Mehrere Monate habe ich immer und 
immer wieder versucht, die Quelle für jene Liste zu finden, alle 
Mühe blieb zunächst ohne Erfolg. Ich glaubte nicht, daß ihr 
eine österreichische Quelle zugrunde läge, denn in Österreich gibt 
es keine Generalleutnants, der entsprechende Titel ist dort Feld- 
marschalleutnant. Nun könnte der Herausgeber der Teutschen 
Kriegs-Canzley sie einer preußischen Zeitung oder Schrift ent- 
nommen haben, aber auch dort fand sich nichts. Im Gegenteil, 


eine im älteren preußischen Generalstabswerk abgedruckte Liste, 


die ebenfalls den Zustand für den Monat September 1762 angibt, 
lautet anders!. Dort werden freilich die Namen der Generale 


1 Geschichte des Siebenjährigen Krieges bearbeitet von den Offizieren des 
Großen Generalstabes VI, 1, Beilage B (Berlin 1841). 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 63 


nicht genannt, sondern nur die der Regimenter, aber diese stimmen 
nicht völlig mit den in der Liste der Teutschen Kriegs-Canzley 
angeführten überein. Am wahrscheinlichsten erschien mir, daß 
die Angaben aus den Kreisen der Reichsarmee stammten, aber 
alles Suchen schien vergeblich zu sein. 

Es würde jedenfalls voreilig gewesen sein, auf Grund dieser 
vereinzelten Notiz anzunehmen, daß der gesuchte General Meyer 
und der Graf Meyern ein und dieselbe Persönlichkeit sei. Auch 
hatte ich schon, ehe ich mich an die auswärtigen Bibliotheken 
wandte, einen ganz anderen Weg eingeschlagen, der mich zur 
richtigen Lösung zu führen schien. Er hat sich freilich als falsch 
erwiesen, aber ich muß doch auch von diesen Irrwegen sprechen, 
denn sie waren so verlockend und schienen so sicher zur Wahr- 
heit zu führen, daß die Gefahr vorliegt, sie könnten auch spätere 
Forscher täuschen. 

Es war auffällig, daß die erste und einzige Erwähnuug des 
Generals Meyer erst in den Schluß des letzten Kriegsjahres fällt. 
Die Möglichkeit blieb vorbanden, daß er bisher im Süden der 
Donaumonarchie, an der Militärgrenze, Verwendung gefunden 
und erst 1762 zum Feldheere in Sachsen versetzt worden sei. 
So unwahrscheinlich diese Annahme ist, so habe ich doch die ein- 
schlägige Literatur daraufhin geprüft. Nachdem ich in den älteren 
Werken nichts gefunden, stieß ich tatsächlich im Preußischen 
Generalstabswerk auf eine Bemerkung, die diese Erklärung nicht 
unmöglich erscheinen ließ. Es heißt dort VI, 1, 407, daß die 
Österreicher Verstärkungen erhalten und die preußische rechte 
Flanke bedrohten. Seite 408 wird von einem kleinen Gefecht 
erzählt, das Kleist mit den Feinden am 21. Oktober hatte. Dann 
heißt es weiter: „da sich die Nachrichten wiederholten, daß der 
Prinz Stolberg durch ein österreichisches Korps unter General 
Meyer verstärkt worden und gegen die preußische Stellung 
in der rechten Flanke detaschiert habe, Prinz Heinrich aber 
in der gegenwärtigen Stellung einen Angriff nicht abwarten 
wollte, so beschloß er, in das früher ausgewählte Lager zurück- 
zugeben“. 

Demnach wäre also General Meyer erst acht Tage vor der 
Schlacht eingetroffen, das könnte erklären, warum sein Name 
vorher nicht erwähnt worden ist. 

Aber wie kam es dann, daß Kleist ihn so genau kannte? 
Wo ist ferner die Quelle jener Nachricht? Das General- 


a 


64 Richard Schmitt 


stabswerk gibt keine an, und weder bei Tempelhoff: noch bei 
Cogniazo faud ich. eine derartige Nachricht. Wohl erwähnt“ 
Tempelhoff das Gefecht, das Kleist am 21. Oktober zu be- 
stehen hatte, aber von der Ankunft des Generals Meyer erzählt 
er nichts. 

Ich schlug in der Korrespondenz des Königs mit dem Prinzen 
Heinrich nach. Sie ist zwar erst elf Jahre nach dem Erscheinen 
jenes Bandes des Generalstabswerkes gedruckt, aber das Material 
konnte doch vielleicht von dem Verfasser benutzt sein. Dort 
finden wir einen Brief des Prinzen an den König, Nossen, den 
22. Oktober 17622). Hier heißt es: „Le corps de Maguire celui 
qui a toujours campe à Dippoldiswalda, ceux de Campitelli, de 
Luszinski et de Bruniansi® joints à l’armee de l’Empire campent 
actuellement à Freyberg dans la position &-peu-pres qu’ils ont 
eue lanné passée.“ 

Also vom General Macquire, auch Maguire geschrieben, ist 
hier die Rede, nicht von einem General Mayer oder Meyer. 

Dann fand ich noch eine Meldung über die Verstärkung, näm- 
lich in dem amtlichen preußischen Bericht über die Schlacht bei 
Freiberg‘. Er beginnt mit den Worten: „Wir erhielten den 
21. Oktober die Nachricht, daß der General Maquire sich mit 
einem Theil der Armee des General Haddicks genähert, um zu 
der Reichsarmee bei Freyberg zu stoßen, nachdem letztere schon 
vorhero durch ein Corps Oesterreichischer Truppen unter dem 
General Campitelli verstärket worden.“ 

Also auch hier finden wir statt des völlig unbekannten Generals 
Meyer den berühmten Verteidiger Dresdens, den Generalfeldzeug- 
meister Grafen von Macquire. 

Wie oben erwähnt, erzählt das Generalstabswerk, daß General 
Mever gegen die rechte preußische Flanke detaschiert worden 
sei. Demnach hätte er auf dem linken österreichischen Flügel 


! Tempelhoff VI, 236. 

? von Schöning, Der Siebenjährige Krieg, III. Band Potsdam 1852) S. 486. 

3 Gemeint ist der General Brunian, auch Bruniani, Brunngau usw. ge- 
schrieben. 

* Der Bericht ist veröffentlicht in der Haude - Spenerschen und in der 
Vossischen Zeitung vom 6. November 1762, in den Danziger Beyträgen zur 
neueren Staats- und Krieges- Geschichte XVI, 420—425 (Danzig, 1762), in der 
Teutschen Kriegs-Canzley für das Jahr 1762, II, 305—310, in der Helden- 
Staats- und Lebensgeschichte Friedrichs des Andern VII. 67—74 (Franck fur th 
und Leipzig 1764). 


r 


— — — — 
— —— —— — 
—— — 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 65 


gestanden. Das entspricht der Stellung auf den Höhen bei Brand, 
die das Korps des angeblichen Generals Meyer am Tage der 
Schlacht von Freiberg hatte. Dieses Korps wird in dem amt- 
lichen preußischen Bericht erwähnt, es wird von ihm gesagt, daß 
es die Höhen bei Brand und Erbisdorf besetzt hielt. Leider wird 
der Name des Befehlshabers nicht genannt. 

Dagegen finden wir den Namen in dem amtlichen österreichi- 
schen Bericht. Er ist abgedruckt in der Teutschen Kriegs- 
Canzley auf das Jahr 1762, II. Bd. S. 314—317 unter dem Titel: 
„Relation aus dem Haupt-Quartiere der Kaiserlichen und Reichs- 
Executions - Armee, de dato Frauenstein den 2. Nov. 1762. Die 
am 29. Octobr. zwischen derselben und dem Preußischen Corps, 
unter Commando des Prinzen Heinrich Königl. Hoheit, bey Frey- 
berg vorgewesene Action betreffend“. 

Er ist ferner abgedruckt in den Danziger Beyträgen XVII, 
144—147 und in der Heldengeschichte VII, 75-78. Der Wort- 
laut ist, von einigen wenigen ganz belanglosen Abweichungen, die 
wohl beim Abschreiben entstanden sind, abgesehen, in allen drei 
Werken genau derselbe, nur gerade an der für uns wichtigsten 
Stelle ist ein Unterschied. Es heißt in der Teutschen Kriegs- 
Canzley, daß eine preußische Kolonne vorging, „um den Herrn 
F. M.L. Graf von Mayer zu Brand anzugreiffen‘. Die Helden- 
geschichte druckt das F.M.L. aus: „Feldmarschall Lieutenant“, 
und schreibt Brandt mit dt. Dann wird erzählt, daß Stol- 
berg den Rückzug antreten mußte, „da nun der Terrain all- 
zuweitläuffig und der: Feind zwischen dem Hrn. F. M. L. 
Grafen von Mayer, und den übrigen Truppen durchgedrungen 
war“. Die Heldengeschichte schreibt: „Da nun der Terrain 
allzuweitläuftig und der Feind zwischen dem Feldmarschall- 
Lieutenant Grafen von Mayer und den übrigen Völkern durch- 
gedrungen war.“ 

Dann wird Mayer noch ein drittes Mal erwähnt; Stolberg zog 
sich noch weiter zurück, „da indessen der F. M. L. Graf von 
Mayer ebenfalls sich von Brand über Berthelsdorf bis auf die 
Anhöhen von Süssenbach hatte ziehen müssen“. Der Wortlaut 
der Heldengeschichte ist auch hier derselbe, nur ist F. M. L. aus- 
geschrieben, statt Graf von Mayer nur Graf Mayer und statt 
Brand Brandt geschrieben. Wir sehen, Teutsche Kriegs-Canzley 
und Heldengeschichte haben nur Abweichungen, die ganz belang- 
los sind, vor allem nennen beide den Grafen von Mayer. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 5 


66 Richard Schmitt 


Eine große Überraschung bringen uns aber die Danziger Bey- 
träge!, dort heißt es an allen drei Stellen statt Graf von Mayer: 
„Feldmarschalllieutenant Graf von Maquire‘“! 

Da haben wir also abermals den berühmten Maquire statt des 
gänzlichen unbekannten Mayer. 

Ich war überzeugt, die Lösung des Rätsels gefunden zu haben, 
der angebliche Mayer, der nirgends aufzufinden ist, schien mir 
unzweifelhaft identisch mit Macquire zu sein. 

Eine weitere Bestätigung dieser Ansicht konnte die „Kurz- 
gefaßte Chronologische Anzeige der merkwürdigsten Begeben- 
heiten“ liefern, welche die Teutsche Kriegs-Canzley 1762, II, 871 
gibt. Dort heißt es unter dem 29. Oktober: „Wurde der Prinz 
von Stolberg und der General Maquire von dem Prinz Heinrich 
mit vieler Einbuße von Freyberg wiederum delogirt und zog sich 
jener nach Frauenstein, dieser aber nach Dippoldiswalda zurück.“ 
Hierbei wird ausdrücklich auf die in der Teutschen Kriegs-Canzley 
veröffentlichte amtliche Relation hingewiesen. Wenn nun die 
Kriegs-Canzley in der Relation den General Mayer nennt, in der 
chronologischen Anzeige aber Maquire, so schien ein neuer Beweis 
gegeben zu sein, daß Mayer und Macquire ein und dieselbe Per- 
sönlichkeit ist. 

Es lag mir nun sehr viel daran, die ältesten Drucke der Re- 
lationen zu finden. Zu den wichtigsten dürften die obengenannten 
beiden Frankfurter Zeitungen gehören. In der Reichs-Ober-Post- 
Amts-Zeitung erschien der Bericht am 20. November, im Frank- 
furter Journal am 22. und 23. November, es ist also leicht mög- 
lich, daß das Journal von der anderen Zeitung abgedruckt hat: 
Beide Zeitungen nennen den Feldmarschalleutnant Grafen von 
Maquire. Die Postamtszeitung schreibt den Namen einmal mit 
cq, die beiden anderen Male nur mit q. 

Den am 6. November in der Spenerschen und Vossischen Zeitung 
veröffentlichten preußischen Bericht, in dem die Verstärkungen 
erwähnt werden, die die Österreicher bekommen hatten, bringt 
das Frankfurter Journal am 13. November. Auch hier wird 


ı Die Danziger Beyträge schreiben Brand, wie die Teutsche Kriegs- 
Canzley, dagegen „allzu weitläuftig‘‘ in zwei Worten, die Heldengeschichte 
„allzuweitläuftig* in einem Wort, die Kriegs-Canzley „allzuweitläuffig“ in 
einem Wort. Die Danziger Beyträge schreiben „Truppen“, die Kriegs-Canzley 
„Irupen“, die Heldengeschichte „Völker“. Das sind also unwesentliche Ab- 
weichungen. | 


\ 
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 67 


Macquire als der General bezeichnet, der den bei Freiberg stehen- 
den Reichstruppen und Österreichern Unterstützung brachte. 

Sehr wichtig war es festzustellen, wie die Zeitung, die da- 
mals in Wien erschien, das Wienerische Diarium, den General 
nennt. Es war zunächst selbst mit Hilfe des Bibliotheks- Aus- 
kunfts- Bureaus nicht möglich, ein Exemplar dieser Zeitung zu 
erhalten. Nachdem wir uns etwa zwei Monate lang vergeblich 
bemüht, fand ich in der von Zenker geschriebenen Geschichte der 
Wiener Journalistik (Wien 1892, I. Bd., S. 144), daß die Wiener 
Stadtbibliothek .das Diarium, das seit 1780 Wiener Zeitung heißt, 
besitzt. Auf meine Bitte teilte mir die Direktion der Städtischen 
Sammlungen zu Wien am 1. Juli mit, daß das Wienerische Diarium 
zunächst am 6. November eine kurze Notiz über die Schlacht bei 
Freiberg gebracht, dann eine zweite ausführlichere am 10.No- 
vember. Sie ist von Dresden den 4. November datiert und lautet: 
„am 29. abgewichenen Monats gelunge es dem Feind seine Revange 
an des Prinzens von Stollberg Durchl. zu nehmen und nach einer 
so langen als heftigen Action denselben wieder von Freyberg zu 
verdringen. Der Hauptangrif geschahe bey dem Dorfe Brand. 
Um 8 Uhr fieng die Canonade an, halb 10 Uhr kam man zum 
kleinen Gewehr, und halb 1 Uhr war die Sache dergestalten ent- 
schieden, daß hochgedachter Prinz sich genöhtiget sahe, sich nach 
Frauenstein zu ziehen, gleichwie der General von Maquire den 
Posten von Dipoldiswalda wieder einnahm.“ | 

Hier wird zwar nicht gesagt, daß Macquire den linken Flügel 
bei Brand befehligte, aber seine Teilnahme an der Schlacht scheint 
aufs neue bestätigt zu werden. 

Wir sehen also, daß zwei unmittelbar nach den Ereignissen 
in den Frankfurter Zeitungen erschienene Berichte ausdrücklich 
Macquire statt Mayer nennen und daß das Wiener Diarium nichts 
von Mayer, wohl aber etwas über Macquire erzählt. Die Wahr- 
scheinlichkeit, daß Mayer und Macquire identisch sind, erscheint 
immer größer. 

Aber es gab doch eine große Reihe von Bedenken gegen diese 
Lösung der Frage. Arneth erwähnt in seiner Geschichte Maria 
Theresias Bd. VI, 457 Macquire zum letztenmal, und zwar beim 
Abdruck eines Schreibens, das Daun am 10. November 1760 an 
die Kaiserin gerichtet hat. Er spricht von Odonel und Lacy und 
sagt: „Diese Nation haltet ohnedies gerne zusammen, zweifle 
also nicht daß die beede und Maquir sich ganz wohl mit einander 

5* 


68 Richard Schmitt 


vertragen werden.“ Diese Stelle ist uns darum wichtig, weil sie 
bestätigt, daß Macquire derselben Nation angehörte, wie Odonel 
und Lacy, also Irländer war. Das wurde zwar früher auch als 
wahrscheinlich augenommen, doch fehlte der Beweis. 

Das ist das letzte Mal, daß Arneth Macquire erwähnt. für 
die Jahre 1761 und 1762 bleibt er unberücksichtigt, von irgend- 
welcher Teilnahme an Gefechten erfahren wir nichts. 

Lesen wir die Biographien Macquires, wie wir sie bei Hirten- 
feld: der Militär-Maria-Theresia-Orden (Wien 1857), bei Wurz- 
bach: Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich und in 
der Allgemeinen Deutschen Biographie finden, so erhalten wir 
dort die Auskunft, daß Macquire von 1759 bis zum Friedens- 
schlusse Kommandant von Dresden gewesen ist, von den Kämpfen 
bei Freiberg wird nichts berichtet, es würde ja auch nicht anzu- 
nehmen sein, daß er daran teilgenommen hätte, denn sein Amt 
bannte ihn an Dresden. Auch Robert Ritter Rainer von Linden- 
büchel, der Verfasser der Regimentsgeschichte des K. und K. In- 
fanterie-Regiments Nr. 35, dessen Inhaber einst Macquire gewesen, 
gibt im II. Bande (Wien und Prag 1897) S. 771—773 eine Über- 
sicht über das Leben des Generals. Auch er läßt ihn bis zum 
geschlossenen Frieden in Dresden bleiben. Aber alle vier Bio- 
graphien haben soviel Ähnlichkeit, daß sie sichtlich auf eine ge- 
meinsame Quelle zurückgehen. Diese dürfte wohl das anonym 
erschienene Werk sein, als dessen Verfasser Kepner gilt: Thaten 
und Charakterzüge berühmter österreichischer Feldherren. Im 
zweiten Bande, Wien 1808 erschienen, finden wir Seite 132— 137 
die Biographie Macquires, und dort wird auch erzählt, daß er 
bis zum Frieden Kommandant von Dresden geblieben ist. 

Es läßt sich nun aber beweisen, daß er tatsächlich 1762 am 
Feldzuge teilgenommen hat: Im Wiener Kriegsarchiv hatte ich 
vor Jahren Material gesammelt, das ich für den zweiten Band 
meines Buches: Prinz Heinrich von Preußen als Feldherr im 
Siebenjährigen Kriege benutzt habe. Dort finden sich Stellen, die 
ergeben, daß Macquire sich 1762 beim Feldheere in Sachsen be- 
funden hat, so S.213, 214, 218, 242 und 251. Dann aber wird 
Macquires Anwesenheit im Felde ausdrücklich bezeugt durch die 
amtlichen Relationen, die wir in den genannten Sammelwerken 
abgedruckt finden. So heißt es in dem von dem neuen Ober- 
befehlshaber der Armee in Sachsen General der Kavallerie An- 
dreas von Haddick unterzeichneten amtlichen Bericht über die 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762: 69 


Gefechte, die vom 26. bis 30. September 1762 stattfanden’, daß 
der Feldmarschalleutnant Baron von Lupinsky und der sächsisehe 
Oberst von Schiebel „nach Anleitung des Herrn Feldzeugmeisters 
Grafen von Maquire“ die preußischen Vorposten am 27. Septem- 
ber vertrieben haben. Am 28. sind die Truppen Macquires auf 
die Anhöhe hinter Klein-Hennersdorf gezogen worden. Am 29. 
haben wieder Teile des Macquireschen Korps am Kampfe teil- 
genommen. 

Ebenso finden wir in der amtlichen Relation” von dem am 14. 
und 15. Oktober bei Freiberg und Brand gelieferten, für die Oster- 
reicher siegreichen Gefecht Macquire erwähnt. Es heißt dort: 

„Insonderheit rühmt der Herr General von Haddick in seiner 
Relation vorzüglich die beede Herren Feldzeugmeistern Grafen 
von Maquire und von Wied.“ 

Es ist also hinlänglich erwiesen, daß Macquire damals im 
Felde gewesen ist. 

Nun stoßen wir freilich auf eine andere Schwierigkeit: Wenn 
er schon Ende September und am 15. Oktober bei Freiberg ge- 
wesen ist, wie kann dann sein Korps am 20. Oktober zur Ver- 
stärkung der dort stehenden Truppen eintreffen? Die Lösung 
ergibt sich wohl aber ganz einfach. Dippoldiswalde war nicht 
weit von Freiberg entfernt, ein Hin- und Hermarschieren also 
leicht möglich. Offenbar war Macquire nach dem Siege am 15. Ok- 
tober nach Dippoldiswalde zurückgekehrt, bald darauf wieder nach 
Freiberg gezogen worden. Vermutlich war aber nicht das ganze 
Korps dorthin marschiert, sondern nur ein Teil. Die Schätzung 
auf 6000 Mann, die tatsächlich von einer noch geringeren preußi- 
schen Macht in Schach gehalten wurde, läßt darauf schließen, 
ebenso die Verlustliste. Das ältere preußische Generalstabswerk 
gibt VI, 1, 368— 371 eine Aufstellung der Armee des Generals 
von Haddick Anfang September in Sachsen. Dabei sind S. 369 
die Truppen des Grafen von Macquire bei Dippoldiswalde erwähnt °. 
Von den dort genannten Regimentern haben nur zwei bei Frei- 


! Teutsche Kriegs- Canzley auf das Jahr 1762, II, 16—23; Heldenge- 
schichte, VII, 140—149; Danziger Beyträge XVII, 85—93. 

» Teutsche Kriegs-Canzley auf das Jahr 1762, II, 291 — 302; Helden- 
geschichte VII, 163— 177. In den Danziger Beyträgen XVII, 95—101 ist ein 
anderslautender Bericht. 

Die früher zitierte Liste der Teutschen Kriegs-Canzley für 1762, II. 
9—11 zählt Regimenter auf ohne Zuteilung zu den einzelnen Korps. 


70 Richard Schmitt 


berg Verluste an Gefangenen erlitten, nämlich das Infanterie- 
regiment Salm und das sächsische Chevaulegersregiment Brühl“. 
Es hat also vermutlich nur ein Teil des Korps bei Freiberg ge- 
kämpft. Sollte denn nun wirklich Macquire persönlich komman- 
diert haben? Kann man überhaupt einem Manne mit ruhmreicher 
Vergangenheit, wie es doch Macquire war, zutrauen, daß er sich 
so untätig in einer Schlacht verhalten würde? Daß er 1759 
Dresden erobert, war ja kein so großes Kunststück gewesen, 
denn unter dem Eindrucke der Kunersdorfer Niederlage hatte 
König Friedrich den preußischen Kommandanten ermächtigt, eine 
günstige Kapitulation abzuschließen. Aber die Tapferkeit, mit 
der Macquire 1760 Dresden gegen den König verteidigte, sichert 
ibm einen ruhmreichen Namen in der Geschichte. Die Würde 
des Generalfeldzeugmeisters und das Großkreuz des Maria-Theresia- 
Ordens zeigen, wie dankbar die Kaiserin seiner schon 1759 ge- 
dachte. Wahrscheinlich war aber Macquire, wie so viele seiner 
Zeitgenossen, mehr ein Mann der Defensive als der Offensive. 
Der österreichische Veteran Cogniazo, dessen Urteil sich in den 
meisten Fällen als ruhig und sicher erwiesen’, sagt von ihn 
(Geständnisse III, 168), dem „tapferen, einsichtsvollen“ Komman- 
danten, daß er „in einem festen Orte noch mehr, als im offenen 
Felde an seiner Stelle war®“. Aber, wenn er auch mehr für die 
Verteidigung als für den Angriff geeignet war, eine derartige 
Untätigkeit ist ihm doch kaum zuzutrauen. Vergessen wir nicht, 
daß durch ein Eingreifen der auf den Anhöhen stehenden Truppen 
den Preußen der Sieg entrissen werden konnte, diese Gelegenheit 


1 Die Verluste der Osterreicher und ihrer Verbündeten bei Freiberg findeu 
wir verzeichnet: Teutsche Kriegs-Canzley 1762, II, 310—8833; Danziger Bey- 
träge XVI, 426—430; Heldengeschichte V, 73 und 74. Diese Verlustliste ist 
freilich nicht vollständig, sie gibt nur die von den Preußen gemachten Ge- 
fangenen an, nicht die Verluste der Österreicher an Toten und geretteten 
Verwundeten. 

2 Es gibt leider immer noch Leute, welche auf Grund der gänzlich un- 
gerechtfertigten Angriffe, die die Mitteilungen des k.k. Kriegs- Archivs 1879 
gemacht, Cogniazo für einen Verräter halten, der gegen das österreichische 
Interesse geschrieben habe. Erstens hat sich die Beschuldigung des Verrates 
als falsch erwiesen, zweitens wird jeder, der die Geständnisse gelesen, er- 
kennen, daß der Verfasser Preußen wie Osterreichern gerecht wird (vgl. 
Richard Schmitt: Prinz Heinrich von Preußen als Feldherr im Siebenjährigen 
Kriege I, 153—155, II, 317). 

3) Cogmiazo: Geständnisse, III, 168. 


— — — — 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 71 


sollte sich ein Macquire haben entgehen lassen? Ist es ferner 
denkbar, daß Kleist ein so geringschätziges Urteil über ihn ge- 
fällt haben könnte? 

Aber auch andere Bedenken sprechen gegen die Identität von 
Macquire und Meyer. Die amtliche Relation bezeichnet ihn als 
Feldmarschalleutnant, auch die Danziger Beyträge, die nicht 
Meyer, sondern Macquire nennen, geben diesen Titel. Macquire 
war aber Feldzeugmeister, das ist eine Stellung, die um einen 
Grad höher steht im Rang. Wenn ein einfacher Zeitungsschreiber 
militärische Titel verwechselt, würde das nicht auffallen, aber 
hier handelt es sich um einen amtlichen Bericht. 

Auffallend ist ferner, wie der Name Macquire in Mayer oder 
gar Meyer verdorben werden konnte. Einzelne Fälle sind wohl 
erklärlich, Macquire wird häufig Maguire geschrieben, kann wohl 
auch der Aussprache folgend in Magir verwandelt und dieses dann 
durch Lesefehler in Mayer verändert werden. Umgekehrt kann 
aber auch jemand durch Versehen aus Mayer Magir oder Maquir 
machen. Es ist also durchaus verständlich, wenn gelegentlich 
Verwechslungen zwischen dem Namen Macquire und Mayer aus 
Lesefehlern entstehen. Schwerer aber ist es zu erklären, wie 
ein solcher Irrtum sich dauernd festsetzen konnte. Wohl kommen 
Namensverketzerungen unter den vielsprachigen Angehörigen der 
österreichischen Armee öfter vor. Ich erinnere an: Brungau, 
Brunian, Brunyany, Bruniansi, oder an Deseffwi, Desöffi, Der- 
soffi, de Sofy, oder an den Irländer Plunkett, dessen Name so 
häufig in Blonquet verwelscht wird. Auch Macquires Name findet 
sich verschieden wiedergegeben, mit cq, mit q, mit g. Aller 
Wahrscheinlichkeit nach hieß er, der ja doch irländischer Her- 
kunft war, gar nicht Macquire, sondern entweder Mac Kear oder 
Mac Keir, Macquire ist nur eine Französierung, ähnlich wie 
Blonquet, für Plunkett. Aber dürfen wir nun annehmen, daß, 
. nachdem man den irländischen Namen französiert, ihn dann weiter 
in Mayer germanisiert hat? Dem gemeinen Mann wäre das zu- 
zutrauen, aber. wie ist es denkbar, daß diese Form in amtliche 
Berichte eingedrungen ist? Wie konnte Cogniazo, der 1762 bei 
der österreichischen Armee in Sachsen gedient, ihn so nennen, 
und wie konnte es Friedrich der Große tun, der seinen alten 
Gegner doch genau kannte? Warum nennt er ihn nur bei Er- 
zählung der Schlacht von Freiberg Mayer, sonst aber Maquire? 
So noch in einem Brief, den er am 1. September dem Prinzen 


72 Richard Schmitt 


Heinrich schrieb, und in einem vom 2. September, der an den 
Grafen Finckenstein gerichtet ist!. 

Das sind gewichtige Bedenken, die gegen die Annahme 
sprechen, Mayer und Macquire seien dieselbe Persönlichkeit, da- 
zu kam jene oben erwähnte Generalsliste, die neben dem Grafen 
Macquire den Grafen Meyern aufführt. 

Das alles veranlaßte mich, noch einmal die Frage zu prüfen 
und die Tätigkeit Macquires nicht bloß im Herbst, sondern auch 
im Frühjahr 1762 zu untersuchen. Da aber, wie schon gesagt. 
fast nirgends etwas von dieser Tätigkeit erwähnt wird, von den 
angegebenen Biographen und von Arneth überhaupt gar nichts. 
so war ich nur auf die mehrfach genannten Sammelwerke und 
die Zeitungen angewiesen. 

Ich konnte nun folgendes feststellen. In Stellvertretung des 
erkrankten Prinzen von Stollberg führte Macquire vorübergehend 
im Frühjahr 1762 die Reichs-Armee?®. Nach dem Siege, den 
die Preußen am 12. Mai bei Döbeln erfochten, war die Stellung 
Macquires bei Freiberg bedroht. Er verließ sie in der Nacht 
vom 13. zum 14. und ging nach Dippoldiswalde, wo er im Laufe 
des Jahres wiederholt sein Lager aufschlug®. Dort hatte er 
gleich darauf eine ernste Schwierigkeit mit Croaten, welche be- 
haupteten, ihre Dienstzeit sei am 12. Mai abgelaufen‘. Ein 
Bataillon verließ die Vorpostenstellung und versuchte nach Hause 
zu marschieren, sie mußten mit Gewalt zurückgebracht werden. 
Das war der Grund, weshalb er nicht in das Gefecht eingreifen 
konnte, das in der Nacht vom 23. zum 24. Mai zwischen dem 
österreichischen Obersten Grafen von Dönhoff“ und dem preußi- 
schen Major Quintus Jeilius“ stattfand. Dagegen nahm er an 
dem Angriff teil, den der Feldmarschall Graf Serbelloni am 
1. Juni früh morgens gegen 3 Uhr auf die Preußen unternahm. 


ı Politische Korrespondenz Friedrichs des Großen, 22. Bd., S. 186 und 189. 

2 Heldengeschichte VII, 90 und 91: Danziger Beyträge XVII, 49 und 50. 
Daß Macquire einmal an der Spitze der Reichsarmee gestanden, ist bisher 
nirgends beachtet wurden. 

Danziger Beyträge XVI, 389 und XVII. 52 und 53; Helden- 
geschichte VII, 99. 

* Heldengeschichte VII, 103; Danziger Beyträge XVII, 56. 

® Er war ein geborener Preuße, hatte früher auch in preußischen 
Diensten gestanden. 

° Er hieß ursprünglich Guichard, Friedrich der Große hatte dem ge- 
lehrten Offizier den lateinischen Namen gegeben. 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 73 


Den Bericht über dieses Gefecht finden wir in den Danziger 
Beyträgen XVII, 59—66, und in der Heldengeschichte VII, 114 
bis 121.. Hier können wir nun deutlich erkennen, daß Macquire 
und Meyer nicht identisch, sondern zwei verschiedene Persönlich- 
keiten sind. Es heißt dort: „Aus dem Lager bey Dippoldis- 
walde unter Commando des Herrn Feldzengmeisters Grafen von 
Macquire führte der Herr Feldmarschalllieutnant Graf von Meyer 
die erste Colonne.“ 

Zum zweiten Mal finden wir Macquire und Meyer oder Meyern 
als zwei verschiedene Persönlichkeiten angeführt. Konnte man 
in jener Generalitäts-Liste, wo der Feldzeugmeister Graf von 
Macquire und der Generalleutnant Graf von Meyern getrennt ge- 
nannt werden, noch keinen endgültigen Beweis erblicken, weil 
die Echtheit der Liste bestritten werden kann, so dürfen wir 
hier keinen Zweifel mehr hegen, es handelt sich um Berichte, 
die ersichtlich aus amtlicher Quelle fließen. 

Somit war mein Versuch, die Frage dadurch zu lösen, daß 
Mayer eine Verdeutschung des Namens Macquire sei, gescheitert. 
Wir standen also wieder, wie vorher, vor einem Mann, über 
dessen Persönlichkeit nichts bekannt ist: Aber ein gutes Stück 
waren wir doch vorwärts gekommen. Es war erwiesen, daß er 
nicht einzig und allein bei Freiberg auftaucht, sondern daß er 
schon im Frühjahr am Feldzuge teilgenommen hatte. Nun ist 
es auch erklärlich, daß Kleist ihn so gut kannte. Gerade bei 
jenem . nächtlichen Überfall am 1. Juni war Kleist rasch zur 
Stelle gewesen, er hatte sich nicht die Zeit genommen, sich an- 
zukleiden, sondern war im Hemd auf das Pferd gesprungen und 
hatte seine Truppen geordnet". | 

Noch ein weiteres haben wir gewonnen. Die Danziger Bey- 
träge nennen ihn zwar an der Stelle nur Graf von Meyer, die 
Heldengeschichte gibt aber auch seine Rufnamen. Während im 
übrigen der Wortlaut gleich ist, sagt die Heldengeschichte: „Feld- 
marschall Lieutenant Johann Friedrich Graf von Meyer.“ Der 
glückliche Umstand, daß hier die Vornamen angeführt sind, hat 
uns späterhin das Auffinden des Gesuchten erleichtert. | 

Ferner ersehen wir aus jener Relation, daß Meyer ein Unter- 
general von Macquire war. Eine Verwechslung seines Heeres- 


1 R. Schmitt: Prinz Heinrich von Preußen als Feldherr im Siebenjährigen 
Kriege II, 229, teilweise auch Danziger Beyträge XVII, 59, ferner Frankfurter 
.Journal und Frankfurter Reichs-Ober-Postamts-Zeitung, beide am 11. Juni 1762. 


74 Richard Schmitt 


teiles mit dem ganzen Korps ist erklärlich, und wenn wir hinzu- 
nehmen, daß durch Schreib- oder Lesefehler statt Mayer leicht 
Magir gesetzt werden kann, so werden die Irrtümer desto be- 
. greiflicher. | 

Zunächst stehen wir freilich immer noch vor der Frage: Wer 
war dieser Graf Mayer oder Meyern, und wie ist es möglich, 
daß über diesen Mann, abgesehen von jenen Notizen zeit- 
genössischer Sammelwerke, schlechterdings nichts zu finden ist? 
Wenn er Feldmarschalleutnant, wenn er ein Graf war, so mußte 
doch irgendwo sein Name verzeichnet stehen. Wir sind doch 
über die Generale der österreichischen Armee jenes Zeitraums 
einigermaßen unterrichtet; daß nicht einmal Wurzbach ihn an- 
führt, ist seltsam. 

Ich nahm nun die genealogischen Nachschlagewerke vor, zu- 
nächst blieb auch hier mein Suchen vergeblich. Das von der 
kaiserlich königlichen Gesellschaft Adler herausgegebene Buch: 
„Die Adels- und Wappenbriefe des Namens Mayer in allen seinen 
Schreibungen“ (Wien 1911 erschienen) weist auf über 400 Ur- 
kunden hin! Die älteste ist der Wappenbrief, den 1433 Konrad 
Meyer von Knonow von Kaiser Sigismund erhält, die jüngste 
stammt aus dem Jahre 1908. Leider bin ich auf dieses Buch 
erst aufmerksam geworden, nachdem ich Mühe und Zeit beim 
Suchen in anderen Werken vergeblich angewandt. Wenn im 
Laufe von knapp einem halben Jahrtausend über 400 Mayer 
Standeserhöhungen erfahren, so läßt sich leicht ersehen, welche 
Schwierigkeiten sich daraus für die Forschung ergeben, um 80 
mehr als die Schreibweise außerordentlich schwankt. Auffallend 
ist, wie viele bei der Nobilitierung ein n an den Namen hängen. 

Ehe mir die Publikation der Gesellschaft Adler in die Hände 
kam, fand ich bereits Aufschlüsse bei Megerle von Mühlfeld und 
bei Kneschke. 

Megerle von Mühlfeld gibt in seinem 1824 in Wien er- 
schienenen Ergänzungsband zum Gsterreichischen Adels-Lexikon 
auf S. 22 an, daß der Oberst Freiherr Johann Friedrich von Mayern 
1748 die böhmische Grafenwürde erhalten hat. Diese Notiz 
hat Kneschke im 6. Bande (Leipzig 1865) S. 113 des „Neuen all- 
gemeinen deutschen Adels-Lexikon“ übernommen. Er schreibt 
dort Mayern. Mehr aber gibt er auf S. 281 desselben Bandes 
unter dem Namen Meyern. Demnach ist der Stammvater des 


Geschlechtes Blasius Meyer, der wegen seiner Erfahrung in 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 75 


Bergwerkssachen und im Münzwesen von Kaiser Rudolf II. be- 
rufen und zum Bergwerksdirektor in Ungarn ernannt wurde. 
1592 floh er vor den Türken, verließ Ungarn und begab sich 
nach den Bayreuthischen Landen. Von seinen Söhnen kaufte 
sich der eine in Österreich an. Von ihm stammen ab der k. k. 
Feldmarschalleutnant Johann Friedrich Graf von Meyern, so- 
wie der Erzbischof von Prag, Josef Daniel Graf von Meyern, 
welche beide 1748 in den böhmischen Grafenstand erhoben wurden 
und nach der Mitte des 18. Jahrhunderts starben. 

Von den Nachkommen des bayreuthischen Zweiges sind be- 
sonders hervorgetreten der hannoversche Gelehrte Johann Gott- 
fried-von Meiern, dessen Arbeiten über den westfälischen Frieden 
dem Geschichtsforscher wohlbekannt sind, ferner der bayreuthische 
Generaldirektor Johann Gottlob von Meyern! und der 1878 ver- 
storbene Dramatiker von Meyern-Hohenberg. 

Über die Familie hat K. von Schlözer ein Buch geschrieben, 
das 1855 in Berlin erschienen ist und den Titel führt: „Die 
Familie von Meyern in Hannover und am Markgräflichen Hofe 
zu Bayreuth.“ Ausführlich finden wir dort die Tätigkeit des 
hannoverschen Rechtsgelehrten und Geschichtsforschers Johann 
Gottfried und des bayreuthischen Verwaltungsbeamten Johann 
Gottlob von Meyern geschildert, aber der Feldmarschalleutnant 
ist leider ebenso wenig erwähnt, wie der Prager Erzbischof. 

Mehr erfahren wir durch die oben genannte Veröffentlichung 
der heraldischen Bat Adler. Sie gibt auf S. 93 folgende 
Mitteilungen: 

„1748, Mai 8, Wien. 

Kaiserin Maria Theresia verleiht dem Johann Friedrich 
Freiherrn von Mayern, Oberst des Max Hessen Inf. Reg. (geb. 
zu Rothenburg o. T.), den Böhmischen Grafenstand mit dem 
Prädikat Hoch- und Wohlgeboren.“ 

Seine Voreltern seien aus Thüringen gebürtig und hätten 
stets als reichsfreie Personen gegolten. Sein Urgroßvater 
Heinrich Ferdinand Freih. v. Mayern leistete unter Kaiser 
Rudolf Kriegsdienste. Sein Großvater Heinrich Friedrich 
Kurbraunschweig. geh. Rat und Oberamtmann. Sein Vater 
war unter den Kaisern Joseph I. und Karl VI. Oberberg- 


1 Er trat später in braunschweigische Dienste und wurde Landdrost von 
Holzminden. 


76 Richard Schmitt 


hauptmann in Ungarn. Vier Brüder sind vor dem Feind ge- 
fallen; der einzig überlebende Bruder Karl August dient 33 J. 
— Er selbst ist vermählt mit.. . verwittw. Gräfin v. Hartig, 
geb. Beneda von Nečtin. 


Dann wird das Wappen beschrieben und bemerkt daß Kon- 
zept, Gesuch und andere Anlagen sich bei den Hofkanzleiakten 
des k.k. Adelsarchivs im Ministerium des Innern in Wien befinden. 

Diese Angaben bestätigen nicht die Mitteilung Kneschkes, 
daß gleichzeitig mit dem Obersten auch der Erzbischof von Prag 
die Grafenwürde erhalten habe. Auch daß Johann Friedrich 
von Blasius Mayer abstammt und der Familie angehört, welche 
in Franken ansässig war und aus der der Jurist und Historiker 
Johann Gottfried von Meiern hervorgegangen ist, scheint nicht 
richtig zu sein. Letzterer ist geborener Franke und ist erst 1726 
in hannoversche Dienste getreten. Der kurbraunschweigische 
Geheime Rat, welcher als Großvater Johann Friedrichs erwähnt 
wird, muß bereits im 17. Jahrhundert gelebt haben. Übrigens 
ist das Wappen des Grafen Johann Friedrich ganz verschieden 
von dem der fränkischen Familie. 

Auch mit den Freiherren von Mayern, die von dem kur- 
bayerischen Geheimen Rat Franz von Mayern abstammen, welcher 
1677 von Kaiser Leopold I. die Freiherrnwürde erhielt, hat der 
bisherige Freiherr nunmehrige Graf Johann Friedrich von Mayern 
sichtlich nichts zu tun. Wann seine Vorfahren die Freiherrn- 
würde erhielten, ließ sich nicht feststellen. 

In den Tagen des Kriegsausbruchs erhielt ich noch aus Wien 
den Kaiserlichen und Königlichen, wie auch Erzherzoglichen und 


dero Residenz Stadt Wien Staats- und Standes-Kalender für das 


Jahr 1763 geliehen. Leider fand ich dort nichts für meine Zwecke. 
Wohl sind die Kommandanten der Festungen dort genannt, aber 
nicht die im Felde stehenden Generale. Die Ritter- und Groß- 
kreuze des Maria Theresien-Ordens sind namentlich aufgeführt, 
unter ihnen auch der Generalfeldzeugmeister Graf von Macquire, 
aber vom Generalfeldmarschalleutnant Grafen von Mayern findet 
sich auch dort keine Spur. 

Der Krieg verhinderte dann weitere Untersuchungen in Wien. 
Ich hielt es nicht für richtig, die Herren im k. und k. Kriegs- 
Archiv mit weiteren Nachforschungen zur jetzigen Zeit zu be- 
helligen. Sie würden auch aller Wahrscheinlichkeit nach ergebnis- 
los gewesen sein. 


Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 77 


Dagegen gelang es mir, hier in Berlin noch zwei Fest- 
stellungen zu machen. Die Königliche Bibliothek hat unter der 
Standnummer Sv 7761 einen Sammelband bezeichnet: Guerre de 
1758, Etat des armées. Dort ist ein Blatt: Liste des Generaux 
des Armées de S. M. Imperiale et Roiale. Da ist unter den 
Generaux Majors verzeichnet: „Mayern, Comte, Fred.“ Von 
seinen beiden Vornamen Johann Friedrich ist hier also nur der 
zweite berücksichtigt worden. 

Wir haben hiermit ein weiteres Glied der Kette, wir wußten 
bereits, dals Graf Mayern 1748 Oberst und 1762 Feldmarschall- 
leutnant gewesen, nun haben wir ihn für das Jahr 1758 in der 
Zwischenstufe des Generalmajors gefunden. 

Als die Arbeit bereits vollendet war, fand ich ganz unerwartet 
hier in Berlin noch die Generalsliste, nach der ich fast ein halbes 
Jahr lang vergeblich gesucht. Ich erhielt von der Berliner König- 
lichen Bibliothek die Staats- und Gelehrte-Zeitung des Ham- 
burgischen unpartheyischen Correspondenten, Jahrgang 1762. Dort 
ist am Freitag, den 1. Oktober, die vielgesuchte Generalsliste 
vom September 1762 veröffentlicht, und zwar mit den einleiten- 
den Worten: „Leipzig, den 25. September: Der wahre Zustand 
der Kayserl. Königl. und damit vereinigten Reichs-Armee, so in 
Sachsen stehet, soll, nach einer von hoher Hand eingegangenen 
Relation, dieser seyn:* Und dann folgt die Liste, wie wir sie 
aus der Teutschen Kriegskanzley kennen. Hinter der Liste der 
Generale der Reichsarmee ist das Zeichen „zc“. Dieses Zeichen 
für et caetera gibt offenbar an, daß hier die Liste nicht ganz 
vollständig ist und hieraus erklärt sich wohl das Fehlen des 
pfälzischen Generals von Effern, das, wie ich bei Erwähnung der 
Liste schrieb, mir aufgefallen war!. 

Leipzig war damals in preußischen Händen, die Liste stammt 
also aus preußischer Feder. So ist es gekommen, daß die Feld- 
marschalleutnants als Generalleutnants bezeichnet worden sind. 

Die Frage ist nun gelöst, wer der General Meyer war, dessen 
Unentschlossenheit einen wesentlichen Einfluß auf die Entschei- 
dung in der letzten Schlacht des Siebenjährigen Krieges gehabt 
hat. Es war ein unbedeutender Mann, der fast nirgends hervor- 
getreten ist, der bereits im Frühjahr Kleist gegenüber gestanden 
hatte, den aber selbst die österreichischen Berichte nur im Früh- 


— m — — 


1 Das Infanterie - Regiment Effern ist in der Liste erwähnt. 


78 R. Schmitt: Der angebliche österr. General von Meyer bei Freiberg 1762. 


jahr und Herbst bei ein paar seltenen Gelegenheiten erwähnen. 
Man muß sich wirklich wundern, daß er die hohe Würde eines 
Generalfeldmarschalleutnants erreicht hat. Kleist hat ihn offenbar 
richtiger eingeschätzt, als diejenigen, die ihn auf diesen verant- 
wortungsvollen Posten gestellt hatten. 

Als ich mich entschloß, diese Arbeit zu schreiben, stand ich 
unter dem Eindruck der Relationen, welche statt des Namens 
Meyer den des Grafen Macquire gesetzt haben. Ich glaubte, es 
würde mir gelingen, nachzuweisen, daß 125 Jahre lang ein un- 
bekannter Meyer fälschlich den Platz des berühmten Feldzeug- 
meisters eingenommen habe. Aber trotz der Fülle des Materials, 
das die Identität von Meyer und Macquire zu beweisen schien. 
waren meine ersten Schlußfolgerungen doch falsch. Und ich 
kann wohl sagen, ich freue mich dessen, denn es hätte das Bild 
getrübt, das wir gewohnt: sind von dem tapferen General zu 
zeichnen, der 1760 selbst dem bedeutendsten Feldherrn seiner 
Zeit, dem großen Preußenkönig, mit Erfolg entgegengetreten ist. 
Die vorliegende Arbeit hat im Gegenteil gezeigt, daß Macquire 
auch im letzten Kriegsjahre noch regen Anteil am Kampfe ge- 
nommen und daß seine Verdienste von dem Oberkommandierenden, 
dem General von Hadik, ausdrücklich anerkannt worden sind. 
Davon war keinem seiner Biographen etwas bekannt und selbst 
einem Arneth war das entgangen. Ebenso unbekannt war bis- 
her, daß Macquire im Frühjahr 1762 an der Spitze der Reichs- 
armee gestanden hat. So hat also trotz der Wendung, die unsere 


Forschung genommen, auch diese Arbeit einige kleine Berich- 


tigungen zum Lebensbild des Generalfeldzeugmeisters Grafen 
von Macquire gebracht. 


—— — 


— — — — — — 


79 


Kleine Mitteilungen. 


Zu einer Stelle in den Gesta Friderici I. imperatoris 
in Lombardia. 


Der Mailänder Bürger, welcher uns über Kaiser Friedrich Rotbarts 
Tätigkeit in Italien so wertvolle Nachrichten hinterlassen hat!, erzählt, 
daß Friedrich im Jahre 1155 nach der Zerstörung Tortonas „in prato 
quod dicitar Ducis iuxta Placentiam“ ein Lager geschlagen habe”, und 
der guelfische Überarbeiter des Mailänders, Johannes Codagnellus aus 
Piacenza, nimmt dies wörtlich in seine Darstellung herüber® Es wird 
uns hier in der „Herzogswiese‘ eine Örtlichkeit genannt, über die sonst 
nichts bekannt ist*. Läßt sich aber nun auch deren Lage schwerlich 
mehr genau feststellen, so scheint mir dagegen eine Aufhellung des 
Ursprungs ihrer Bezeichnung keine Unmöglichkeit zu sein. 

Der Niederalteicher Annalist berichtet zum Jahre 1068 von dem 
bayerischen Herzog Otto von Nordheim folgendes: „Solus Otto dux sub- 
stitit in Italia, quasi cum principibus terrae regni illius tractaturus negotia. 
Huius rei gratia obviam ei venit cum magna multitudine Italorum dux 
Gotefridus in urbis Placentinae campestribus. Cum ergo conse- 
dissent et res aliqua agi cepta fuisset, Itali sua superbia elati et velut 
natali odio Teutonicum ducem audire dedignati incondito clamore cuncta 
coeperunt turbare et nullo perfecto negotio ducem compulerunt abire.“ 


ı Vgl. W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter IJ °, 
1894, S. 324. 

? Gesta Friderici I. imperatoris in Lombardia auctore cive Mediolanensi 
recogn. O. Holder-Egger, 1892, S. 17. 

M. G. SS. XVIII 361 Z. 12. 

‘ Vgl. F. Güterbock, Die Lage der roncalischen Ebene, in Quellen und 
Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken IX, Rom 1906. S. 216 
und H. Simonsfeld, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Friedrich I. Bd. I, 
Leipzig 1908, S. 308 ®., 

Annales Altahenses maiores ex rec. W. de Giesebrecht et E. ab Oefele ?, 
1891, S. 741. 


80 Karl Schambach 


Sollte in dem Namen „Herzogswiese‘ eine Erinnerung an dieses Erlebnis 
Herzog Ottos stecken? 


München. Ludwig Steinberger. 


Auch quod mit dem Konjunktiv. 
Ein Nachtrag zur Erörterung über die Gelnhäuser Urkunde. 


Schon im Jahre 1910 habe ich zum ersten Male an dieser Stelle! 
in einer Besprechung des Güterbockschen Buches „Der Prozeß Heinrichs 
des Löwen“? die Meinung ausgesprochen, daß der berühmte Passus der 
Gelnhäuser Urkunde, der unsere vornehmste Quelle für den Prozeß 
Heinrichs des Löwen bildet, von Hause aus eine zweisätzige Gestalt 
besessen habe, und zwar — abgekürzt wiedergegeben — die folgende: 
„Proinde . . . . noverit universitas, qualiter Henricus quondam dux 
Bawarie et Westphalie ....... citatione vocatus maiestati nostre 
presentari contempserit et pro hac contumacia . . . proscriptionis nostre 
inciderit sententiam. Deinde ....... sub feodali iure legitimo 
' trino edicto ad nostram citatus audientiam, eo quod se absentasset nec 
aliquem pro se misisset responsalem, contumax iudicatus est ac proinde etc.“ 
Dieselbe Meinung habe ich dann ebenhier im Jahre 1913° aufs neue 
mit Entschiedenheit vertreten, und sodann habe ich sie, durch einen höchst 
unangebrachten Widerspruch genötigt, noch einmal in aller Ausführlichkeit 
in der Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen“ gerecht- 
fertigt. Zu meinen Ausführungen an letzterer Stelle möchte ich jetzt 
hier noch einen kleinen Nachtrag liefern. 

Was zunächst meiner Ansicht nach einigermaßen hinderlich zu sein 
schien, war def. Umstand, daß das „qualiter“ in derjenigen Stellung, in 
der es der Passus uns vorführt — nämlich als Verknüpfung von Pro- 
mulgatio und Narratio —, in den Kaiser- und Königsurkunden der Zeit 
den Indikativ nach sich zu haben pflegt. Dieses Hindernis wurde damit 
beseitigt, daß ich in meiner zweiten Darlegung an dieser Stelle, der vom 
Jahre 1913, auch Beispiele für den Konjunktiv beizubringen vermochte. 
Es war nun aber zugleich überhaupt die eigentliche Grundlage für die 
bisherige, einsätzige Auffassung des Passus gewesen, und, als man es 
zum letzten Male in diesem Sinne verwertete — das geschah durch 


1 H. V. 13, 87ff. 

2? Berlin. 1909. 

3 H. V. 16, 374 ff. 

« 81. Jahrg. (1916), 1— 43. 


Auch quod mit dem Konjunktiv 81 


J. Haller in seinem Aufsatze „Der Sturz Heinrichs des Löwen“! —, 
hatte man ihm noch eine besondere Stütze damit geben zu sollen geglaubt, 
da8 man zum Vergleiche auch auf jenes quod hinwies, welches sich in 
den Kaiserurkunden der Zeit ebenso häufig oder vielleicht noch häufiger 
als „qualiter“ in der bezeichneten Stellung vorfindet und den Konjunktiv 
„kein einziges Mal“ bei sich habe“. 

Demgegenüber möchte ich nun zunächst doch nicht verschwiegen 
lassen, daß mir auf meiner Suche nach Beispielen für qualiter mit dem 
Konjunktiv zum mindesten auch ein ganz eindeutiges Beispiel für quod 
mit dem Konjunktiv begegnet ist. In einer Urkunde König Konrads III. 
für die Abtei Brauweiler vom 14. September 1141° heißt es: „Notum 
igitur facimus ...... quod comes Adelbertus de Noruenich in silva, 
que dicitur Osninch, usus, quos iure habebant monachi de Bruwilre . . 

„ infringere temptauerit“. Es käme nun darauf an, ob diese Ur- 
kunde, die bei Stumpf-Brentano als echt verzeichnet steht, vielleicht 
seither ohne mein Wissen als eine Fälschung erkannt worden und des- 
halb von Haller bei seiner Behauptung mit vollem Bewußtsein unbe- 
rücksichtigt gelassen wäre. Dann würde die letztere vielleicht auch jetzt 
noch vorerst als zutreffend gelten können. Anderenfalles aber würde 
unser Passus nun noch eine neue und beherzigenswerte Beleuchtung 
damit empfangen, daß selbst bei quod der Konjunktiv gelegentlich an- 
zutreffen ist, obwohl dieses längst nicht so unmittelbar auf ihn hindrängte 
als qualiter. . | 

t Hieran möchte ich nun jedoch sogleich noch einen weiterreichenden 
Ausblick anschließen. In derselben Darlegung, in der ich hier die Bei- 
spiele für qualiter mit dem Konjunktiv beibrachte, wies ich nämlich zu- 
gleich auch darauf hin, daß in den sogenannten Privaturkunden der 
Konjunktiv bei qualiter ungleich häufiger vorkomme als in den Königs- 
urkunden, für die ich immerhin nur vereinzelte Beispiele anzuführen ver- 
mochte. Dieser Hinweis gewann aber insofern eine erhöhte Bedeutung, 
als noch kurz zuvor Haller in seinem vorerwähnten Aufsatze“ mit allem 
Ernste die Möglichkeit berührt hatte, daß unsere Gelnhäuser Urkunde 
vielleicht in der Kanzlei ihres Empfängers, des Erzbischofs Philipp von 
Köln, entstanden sei. Die erhöhte Bedeutung, die ihm daraus erwuchs, 


1 Archiv für Urkundenforschung 3, 295—450. Auch als Sonderdruck er- 
schienen. 1911. | 

2 A. a. O. S. 358 Anm. 2. 

St. 3432 (= Lacomblet, Urkundenbuch für die Geschichte des Nieder- 
rheins 1 Nr. 843). 

8. 403 Anm. 2 und S. 424 Anm. 2. 


Histor. Vierteljahrsehrift. 1919. 1. 6 


82 Karl Schambach 


war eine doppelte. Zunächst einmal war die Vermutung nahegelegt, 
ob dann nicht etwa der Konjunktiv unserer Urkunde eben auf ihrer Ent- 
stehung in der cölnischen Kanzlei beruhe. Sodann aber eröffnete sich 
für den Fall, daß sich diese Vermutung bestätigen sollte, weiterhin noch 
die Aussicht, daß dann in Zukunft vielleicht auch noch weitere Empfänger- 
urkunden mit Hilfe eines solchen Konjunktivs bei qualiter aus den uns 
erhaltenen Königsurkunden ausgesondert werden könnten. Es verdient in 
letzterer Hinsicht erwähnt zu werden, daß eine der sechs Königsurkunden ', 
die ich als Beispiele für qualiter mit dem Konjunktiv im 12. Jahrhundert 
namhaft machte, auch bereits von Stumpf-Brentano als „kaum aus der 
königlichen Kanzlei“ bezeichnet wird. Hier soll nun jedoch zunächst 
nur in erster Hinsicht noch etwas weiter gedeutet werden. Was sagt 
man dazu, wenn ich nun entsprechend, wie bei qualiter, auch bei quod 
den Konjunktiv in Privaturkunden ungleich häufiger als in Königsurkunden 
gefunden habe und wenn ich ihn so mit auffallender Häufigkeit gerade 
auch in den Urkunden Erzbischof Philipps von Cöln gefunden habe? 
Liegt darin nun nicht ein neues Anzeichen für die Richtigkeit der 
Hallerschen Vermutung, und verdoppelt oder verdreifacht sich nicht damit 
die Wahrscheinlichkeit jener Vermutung? Unleugbar?. So wäre es jetzt 
wohl sehr an der Zeit, einmal eine eingehende Untersuchung des Stiles 
der Urkunde daraufhin vorzunehmen, ob sich nicht vielleicht noch andere 
stilistische Eigentümlichkeiten in ihr feststellen lassen, die ihre Herkunft 
aus der cölnischen Kanzlei erhärten. Ich muß aber diese. Untersuchung 
eineın anderen überlassen, da mir selbst für absehbare Zukunft die Zeit 
dazu fehlt. 

Ich gebe jetzt eine Reihe von Beispielen für quod mit dem Konjunktiv 
aus den Urkunden Erzbischof Philipps von Cöln. Urkunde vom 27. Fe- 
bruar 1173:3 „notum esse volo . . . ., quod Heinricus comes de Arnes- 
berg. . . ecclesiam Wedinchusen . .. tradiderit in manus nostras“. 


1 St. 3240 von 1129, Februar 10. 

2 Wenn allerdings Haller S. 424 Anm. 2 geradezu vermutet, daß Erzbischof 
Philipp selber die Urkunde verfaßt habe, so wird diese Vermutung durch Vor- 
stehendes zunächst nicht begünstigt, da man sich sonst auf die un wahrschein- 
liche Folgerung gedrängt sähe, daß Philipp auch die sonstigen Urkunden mit 
Konjunktiv selbst verfaßt habe. Freilich bleibt da als Ausweg dann wieder 
noch die Annahme, daß der Konjunktiv vielleicht weniger auf einer persön- 
lichen als einer lokalen Gepflogenheit beruht, welche Annahme nach meinen 
Beobachtungen schon zu erwägen wäre. 

s Seibertz, Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte Westfalens I 
Nr. 63 = Kn. (Die Regesten der Erzbischöfe von Cöln im Mittelalter. II. 
Bearbeitet von R. Knipping) 980. | 


Auch quod mit dem Konjunktiv 83 


Urkunde vom 12. März 11791: „Placet nobis ad omnium pervenire no- 


ticiam, quod fratres manentes in ecclesia .. ..... mansum quendam 
.: . tali concambio sibi acquisierint . . .“. Urkunde vom 1182?: 
„notum igitur facimus, quod Herimannus. . . . . et frater suus Arnoldus 
. . . . frater quoque eorum Rutholfus .. . . allodium suum in Scheuene 
La are legitime contulerint.“ Urkunde von 11845: „Noverit... 
omnis futura generatio, quod domnus meus et pater carnalis Goswinus 

. emerit quoddam allodium .. . . et... . contulerit.“ Urkunde 
von 1187*: „Notum sit dei fidelibus, quod domus Steinfeldensis a multis 
annis in quiete omnimoda hec bona possederit . .. . .. Alle diese Bei- 


spiele sind mir wiederum vorerst nur beiläufig auf meiner Streife nach 
Beispielen für qualiter mit dem Konjunktiv in die Hände gefallen. Es 
ist leicht möglich, daß eine systematische Durchsicht sämtlicher erhaltener 
Urkunden Erzbischof Philipps noch weitere Ausbeute liefern würde. Wenn 
dem aber auch nicht so sein sollte, so würden die vorstehenden Beispiele 
doch schon zahlreich genug sein, um unsere Beachtung in dem ange- 
gebenen Sinne zu verdienen. 


1 Seibertz I Nr. 77 = Kn. 1120. 

3 Lacomblet I Nr. 484 = Kn. 1194. 

3 Lacomblet I Nr. 493 = Kn. 1230. | 

Urkundenbuch zur Geschichte der jetzt die preußischen Regierungsbezirke 
Coblenz und Trier bildenden mittelrheinischen Territorien. Il (1169—1212) von 
H. Beyer, Leop. Eltester und Ad. Goerz. Nr. 88= Kn. 1282. 


Tauberbischofsheim. Karl Schambach. 


8 * 


Kritiken. 


Harry Breßlau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutsch- 
land und Italien. 2. Band, 1. Abteilung, 2. Aufl. Leipzig, Veit 
& Co., 1915. X und 392 S. M. 11,.—. 

Dem 1912 neu aufgelegten ersten Band des Handbuches der Ur- 
kundenlehre, über den in der „Historischen Vierteljahrschrift“ 1913, 
S. 383—395, berichtet wurde, ist im ersten Kriegswinter eine Abtei- 
lung des zweiten Bandes gefolgt, die nach Inhalt und Umfang fast wie 
ein selbständiges Werk beurteilt werden kann. Sie behandelt zunächst 
in fünf durch einen gemeinsamen Obertitel zusammengehaltenen, aber 
die Zählung des ersten Bandes fortsetzenden Kapiteln (10—14) dieselben 
Fragen, welche Kapitel 11—15 der früheren Auflage umfaßt hatten, 
also die Petitionen und Vorverhandlungen, die der Herstellung von Ur- 
kunden vorauszugehen pflegen, die Handlung und die verschiedenen 
Stufen der Beurkundung, dann die Fürbitter und Zeugen, die Vorlagen 
der Urkundenschreiber, endlich das Verhältnis der Nachbildungen zu 
ihren Vorlagen. Hier findet das vor vierzig Jahren von Ficker ange- 
baute Feld der Entstehung der Urkunde eine Neubearbeitung, die 
dem 1915 .erreichten Stand der Forschung sowie der Bedeutung des 
Gegenstandes entspricht. Die Erweiterung dieser Abschnitte im Ver- 
gleich zur ersten Auflage ist so groß, daß die Seitenzahl die frühere 
nahezu um die Hälfte übertrifft, die Übersichtlichkeit des mannigfaltigen 
Stoffes hat aber in keiner Weise darunter gelitten. 

Auch in dem Kapitel über die Urkundensprache, das vormals die 
zehnte Stelle einnahm, jetzt aber als 15. den Schluß dieser Abteilung 
bildet, sind auf Grund der von Philologen und Historikern seither ge- 
leisteten Arbeit viele Ergänzungen eingeschoben worden. Sie kommen 
in ausgiebigstem Maß der Geschichte des Kursus, dann der Reimprosa 
und dem Gebrauch der Nationalsprachen, insbesondere der deutschen Ur- 
kundensprache zugute. Nicht so ergiebiger Ertrag war für das Vulgär- 
latein einzuheimsen. Zur Beleuchtung der sprachlichen Zustände in der 
älteren päpstlichen Kanzlei (S. 330) hätte, da es an Originalen fehlt, 
der von philologischer Hand bearbeitete Index zu Sickels Diurnusaus- 


Kritiken | 85 


gabe herangezogen werden können. Was dagegen Sickel in den Acta 
Karolinorum über das Latein der Urkunden Karls des Großen sagte 
(vgl. S. 342), das sähe man heute, so scharf auch das Auge des Meisters 
in solchen Dingen war, doch gern nachgeprüft an der Hand der neuen 
Diplomata-Ausgabe, die vielleicht die Stellung der einzelnen Kanzlei- 
kräfte zu den Reformbestrebungen etwas genauer ermessen läßt. Zu 
S. 380 sei an die feinen Ausführungen erinnert, die der inzwischen 
fürs Vaterland gefallene Niese in der „Hist. Zeitschrift“ 108, 473 fl., 
dem geistigen Leben Siziliens widmete; dort ist ein von K. A. Kehr 
noch nicht berücksichtigtes Zeugnis, nämlich eines der Bilder zu Petrus 
von Ebulo, als Beweis für die Dreisprachigkeit der normannischen 
Königskanzlei geltend gemacht worden. Mit dem österreichischen Land- 
recht, das Breßlau S. 386 unmittelbar an den Mainzer Reichslandfrieden 
von 1235 anschließt, hat sich seit den daselbst angeführten Äußerungen 
von Luschin und Zeumer eine ganze Reihe von Schriften befaßt, die 
teilweise zu weit abweichenden Ergebnissen kamen; man findet sie alle 
gewürdigt von Steinacker im „Jahrbuch des Vereins für Landeskunde 
von Niederösterreich“, 1916/17, 230ff., der in selbständiger Unter- 
suchung wieder zu einem mit Breßlaus Annahme nahezu übereinstimmen- 
den Zeitansatz für die kürzere Fassung des Landrechts gelangt, wäh- 
rend sie Dopsch jetzt (Archiv f. österr. Gesch. 106, 455 ff.) entgegen 
seiner ursprünglichen Auffassung über 1276 herabrücken will. Auf 
der folgenden Seite empfiehlt es sich bei der ältesten bekannten Original- 
urkunde in deutscher Sprache, dem 1238 oder 1239 geschlossenen Tei- 
lungsvertrag der Habsburgischen Brüder, den Hinweis auf Steinacker. 
Regesta Habsburgica Nr. 171 beizufügen. 

Nur an wenigen Stellen ergibt sich Gelegenheit zu derartigen Ein- 
wendungen oder Nachträgen, und solche Ausnahmen bestätigen die Regel. 
Schritt für Schritt zeigt Breßlau auch diesmal jene beneidenswerte Sicher- 
heit in der Beherrschung des Stoffes und in der Auswahl lehrreicher 
Beispiele, die sein ganzes Werk zu einem vorzüglichen Führer bei jeder 
auf mittelalterliche Urkunden gerichteten Forschung macht. Gerade das 
Erscheinen der hier besprochenen Abteilung, deren Stoff den Gesichts- 
punkten der allgemeinen Urkundenlehre mehr entgegenkommt als der 
des ersten Bandes, darf als ein glückliches Ereignis in der Geschichte 
der deutschen Geschichtsforschung gerühmt werden. Frankreich und Italien 
haben trotz ihrer alten, auch in den letzten Jahrzehnten eifrig gepflegten 
Beziehungen zur Urkundenforschung keine Leistung aufzuweisen, die dem 
Handbuch von Breßlau an die Seite gestellt zu werden würdig wäre. 

Graz. W. Erben. 


86 Kritiken 


Dr. F. Keutgen, Der deutsche Staat des Mittelalters, Jena, 
Fischer 1918. VII u. 186 S. 8%. M.6,—. 

I. Noch ehe Gg. v. Below den versprochenen zweiten Band seines 
Werkes über den „Deutschen Staat im Mittelalter“ herausgegeben hat, legt 
Keutgen ein Buch mit dem gleichen Titel vor. Es ist, wie Keutgen selbst 
in seiner kurz nach seinem Buche erschienenen Besprechung des v. Below- 
schen Werkes in Heft 9/10 des Jahrgangs der „Zeitschrift für Sozial- 
wissenschaften“ angibt, im Anschluß an die v. Belowschen Ausführungen 
aus dem Bedürfnis heraus entstanden, zu deren Problemen selbständig 
und in einer über den Rahmen einer kritischen Besprechung hinaus- 
gehenden Weise Stellung zu nehmen. Dabei kommt Keutgen aber nicht 
etwa, wie man denken könnte, zu einer grundsätzlich anderen Auffas- 
sung des mit v. Below gemeinsamen Problems und widerstreitet ihm auch 
nur an sehr wenigen Stellen in Einzelheiten, sondern widmet sein Buch 
sogar v. Below „in herzlicher Verehrung“. Es scheint deshalb auf den 
ersten Blick, als habe Keutgen gegenüber v. Below eigentlich nicht viel 
Neues zu sagen und nähme höchstens dem zweiten Bande v. Belows, der 
nach der Ankündigung im Vorwort des ersten Bandes „die Schilderung 
der Gerichts-, Heeres-, Finanzverfassung des Reichs, des Reichstags, der 
Territorialverfassung, der Verfassung der Gemeinde, des Verhältnisses 
von Staat und Kirche“ umfassen soll, einiges vorweg. In der Tat dürfte 
insbesondere auch eine solche Vorwegnahme nicht ganz vermieden worden, 
weil gar nicht vermeidbar gewesen, sein. Aber in der Hauptsache hat 
doch das Keutgensche Buch gegenüber dem v. Belowschen eine selbständige 
Bedeutung, jedoch nicht auf inhaltlichem, sondern auf methodologischem 
Gebiete. Keutgen wirft in seiner schon genannten Besprechung v. Below 
nicht mit Unrecht vor, daß dieser trotz seiner in Einzelheiten so rühmens- 
wert exakten Anwendung scharfer Begriffe bei der Behandlung rechts- 
geschichtlicher Fragen doch bei Behandlung seiner Hauptprobleme „nicht 
zu durchschlagenden Leitgedanken“ kommt, sondern „bei einem mehr 
oder weniger von Wahrscheinlichkeit bleibt“. Durchaus richtig bemerkt 
Keutgen in seiner Besprechung, daß diese Schwäche v. Belows daran 
liege, daß er das Wesen des mittelalterlichen Staatslebens aus der „Auf- 
fassung erschließen will, die man im praktischen Leben von den staat- 
lichen Einrichtungen gehabt hat“ (v. Below, S. IX), und die besonders 
aus den termini technici des Mittelalters für seine Öffentlichen Einrich- 
tungen und die Erscheinungen seines Öffentlichen Lebens hervorgeht. 
Diese termini technici behandelt ja v. Below auch mit einer schon von 
Hübner als allzu überwiegend getadelten Vorliebe. Demgegenüber ist 
Keutgen bemüht, die im Mittelalter tatsächlich vorhanden gewesenen 


Kritiken | 87 


Einrichtungen des öffentlichen Lebens, wie sie ganz unabhängig von den 
über sie in den gleichzeitigen Köpfen herrschenden Auffassungen bestan- 
den haben, an festen staatsrechtlichen Begriffen zu messen, um auf diese 
Weise die „Öffentlichrechtlichkeit* und „Staatlichkeit“ jener Erschei- 
nungen darzutun. 

II. Daraus erhellt, von welch zentraler Bedeutung für Keutgen feste 
staatsrechtliche Grundlagen sind. Er sucht sich diese denn auch in einem 
„I. Kapitel, Grundfragen“ zu geben. Aber leider ist gerade dieses für 
das ganze Buch so wichtige, sein sellbständiges Erscheinen neben dem 
v. Belowschen erst begründende Kapitel durchweg nicht gelungen. Auch 
wenn man Keutgens captatio benevolentiae auf Seite 2, daß es ihm nur da- 
rauf ankäme, „in Kürze“ ... ohne „erschöpfende Behandlung“, insbesondere 
ohne eingehende Auseinandersetzung mit der Literatur, ... „eine Verständi- 
gung über die letzten juristischen Grundfragen anzustreben“, für durch- 
aus angebracht hält, wird man doch verlangen müssen, daß er an dem, 
was auf den von ihm einmal berührten Gebieten zur Diskussion der 
Fachleute steht, nicht überhaupt vorbeischaut. Das tut er aber doch, 
wenn er einfach dekretiert, daß der Staat durch Persönlichkeit, Souveränität 
und Öffentlich-rechtlichem Charakter seiner Einrichtungen charakterisiert 
sei. Es ist in der Tat sehr einfach, gegenüber den gewichtigen Gründen, 
die Otto Mayer, Duguit und andere vorgebracht haben, denen sich 
ja auch v. Below auf Seite 174 seines „Deutschen Staats“ und ich auf 
Seite 13 ff. meiner „Handlungsfähigkeit der Einzelstaaten“ anschließen, 
einen Staat ohne „Persönlichkeit“ überhaupt als „nicht denkbar“ zu be- 
zeichnen. Entweder hat er das ganze Problem, das ich hier einmal kurz 
ale das Otto Mayers bezeichnen will, nicht gesehen — dann ist das eben 
ein direkter Fehler seines Buches; oder er faßt das, was Mayer und 
andere als „Anstalt“ bezeichnen, mit dem, was etwa Gierke als „Per- 
sönlichkeit“ erkennt, in der Art von Otto Mayers „großer Uberperson“ 
(gegen die ich mich im Schluß der Anmerkung auf Seite 7 meines Buches 
wende) in seinem Begriff der Persönlichkeit zusammen — dann ist das 
eine unzulässige Verwirrung der glücklich von den Fachleuten berainten 
Terminologie. Bei der Frage nun, ob diese so von ihm überhaupt nicht 
klar umschriebene Persönlichkeit des Staates im Mittelalter zu finden 
wäre, konstatiert er zunächst ohne weitere Ausführungen, daß das „wahr- 
scheinlich für verschiedene Epochen, gegenüber verschiedenen staatlichen 
Gebilden“ — die ja zweifellos in dem ganzen unter dem Namen „Mittel- 
alter“ zusammengefaßten Zeitraum nicht einheitlich waren — „verschie- 
den zu beantworten sei“, um dann aus einigen Quellenstellen, dem Cha- 
rakter der Volksversammlung, dem Vorhandensein eines Staatsvermögens 


88 Kritiken 


und dergleichen darzutun, daß die mittelalterlichen Menschen den Staat 
als „Persönlichkeit“ in seinem Sinne gekannt haben. Dabei scheint er 
gar nicht zu merken, daß er mit der letzteren Untersuchung aus seiner 
beabsichtigten „deduktiven“ Methode ganz in die „induktive“ v. Belows 
 hinübergleitet. Ebenso einfach wie mit der „Persönlichkeit“ macht es 
sich Keutgen mit der „Souveränität“; wie gesagt: es ist nicht zu verlangen, 
daß er sich in diesen einleitenden Bemerkungen mit der Literatur aus- 
einandersetzt; aber wohl ist zu verlangen, daß er nicht an Problemen, 
die in der hauptsächlichsten Literatur nun einmal kontrovers geworden 
sind, überhaupt vorbeischaut, als wären sie nicht vorhanden — das tut 
er aber auch in bezug auf die bekanntlich von den verschiedensten Seiten 
bestrittene sogenannte Souveränität des Staates; er setzt sie einfach als 
denknotwendig, findet allerdings dann gerade, und mit Recht, daß der 
„individualistische“, eigene Rechte einzelner so scharf wahrende Zug 
des mittelalterlichen Staates eine Schwierigkeit in bezug auf die Zu- 
erkennung von Souveränität an ihn sei. Endlich kommt er in diesem 
einleitenden Kapitel noch auf den „öffentlich-rechtlichen“ Charakter zu 
sprechen, den er natürlich vom Staate verlangt. Hier setzt er sich mit 
Gierke und Hübner (in der Besprechung von v. Belows Buch in der 
Sav. ZRG.), die die Anwendbarkeit: der modernen Begriffe öffentlich- 
rechtlich-privatrechtlich auf das ganz anders gerichtete mittelalterliche 
Rechtssystem wenigstens für unzweckmäßig, wenn nicht für falsch er- 
klärt haben, auseinander, schließt sich der Definition Sohms an, daß 
„die privatrechtlichen Machtbefugnisse ihrem Inhalt nach eigennütziger, 
die öffentlich-rechtlichen aber gemeinnütziger Natur“ seien, und findet 
diese Definition natürlich so allgemeingültig, daß sie auch auf das Mittel- 
alter passen müsse. Bei der Betrachtung des mittelalterlichen Staates 
findet er in der Tat solche Machtbefugnisse „gemeinnütziger Natur“, 
und da er schließlich dem Staate über „eigne“ und „wohlerworbene“ 
Rechte einzelner doch noch Souveränität (Brie hat für diese „innere“ 
Souveränität passend den Ausdruck „Superiorität“ eingeführt) zuerkennt, 
ist wohl der mittelalterliche Staat im ganzen als „öffentlich-rechtlich“ er- 
wiesen. Aber ganz zuletzt verkennt er doch nicht, daß der Superiorität 
noch ein Rest von Rechten einzelner, die er „angeboren“ nennt, gegen- 
über steht, und deshalb redet er am Ende (S. 24) von einem „Dualis- 
mus des Rechts“, nachdem er vorher (S. 17) ausgeführt hatte, daß „mit 
der allgemeinen Feststellung eines ‚Mischverhältnisses‘ (zwischen Privat- 
und Öffentlichrechtlichkeit des Staats) .. unserem Bedürfnis nach Erkenntnis 
nicht genug getan“ wird. Auch hier rächt es sich, daß er anscheinend 
an die Umstrittenheit eines gerade für ihn wichtigen Problems in der 


Kritiken 89 


Fachliteratur zum mindesten bei der Niederschrift seiner Ausführungen 
nicht gedacht hat: des Problems der sogenannten Einartigkeit des Rechts. 
Für Keutgen steht überhaupt nur die Frage Hübners (in der erwähnten 
Besprechung des v. Belowschen Buches) und Erich Kaufmanns (in 
dem Aufsatz Verwaltung, Verwaltungsrecht und in v. Stengel-Fleischmanns 
Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts) zur Diskussion, 
ob sich die Einteilung öffentliches-privates Recht auch im Mittelalter 
finden oder wenigstens auf dieses übertragen ließe; dagegen sieht er 
vollständig vorbei an der Vorfrage dazu, was denn dieser Unterschied 
öffentliches-privates Recht überhaupt, also insbesondere auch heute noch 
bedeutet. Diese Frage ist neuerdings besonders von einigen jungen 
Österreichern, die sich in der „Österreichischen Zeitschrift für öffentliches 
Recht“ zusammenfanden, z. B. Kelsen, Weyr, Freiherr v. Schenk 
und andere dabattiert und übereinstimmend negativ dahin entschieden 
worden, daß die Unterscheidung öffentlich-privat mit dem reinen Rechts- 
begriffe nichts zu tun habe, daß sie durchaus nicht eine der „ewigen 
Grundunterscheidungen des Rechts“ sei. Ein Beispiel: Unzweifelhaft 
wird der Anspruch eines Herrn Meyer gegen Herrn Schulze auf Be- 
zahlung von Schulden als „privatrechtlich“ und ebenso unzweifelhaft der 
Anspruch eines Monarchen auf seine Kronrechte als „öffentlich- rechtlich “ 
angesehen. Aber doch wird jede sozialistische, das Leben der Gesamt- 
beit als das Höhere empfindende Kulturbetrachtung sagen, daß jener 
Anspruch des Herrn Meyer gegen den Herrn Schulze nicht besteht, um 
Herrn Meyer eine ganz besondere „private“ Machtbefugnis einzuräumen, 
sondern weil der Anspruch des Herrn Meyer nur einer von den vielen 
Fällen ist, ohne deren wenigstens überwiegendes Bestehen die für das 
ganze Staatsgebäude nun vorab einmal nötig erscheinende Eigentums- 
ordnung nicht mehr vorhanden wäre. Andererseits kann aber eine in- 
dividualistische Kulturbetrachtung, der die Machterhöhung von Einzel- 
persönlichkeiten (d. h. durchaus’ nicht: aller einzelnen) als das Wesen des 
ganzen Lebensprozesses erscheint, sehr wohl sagen: ebenso wie die Eigen- 
tumsordnung dazu da ist, um die Macht irgendwelcher Individuen zu 
erhöhen, so sind zum selben Zwecke auch alle anderen Ordnungen subjek- 
tiver Rechte da; es ist durchaus kein Grund einzusehen, weshalb ein 
subjektives Recht (wie das des Monarchen an der Krone), das seinem 
Wesen nach nur zur Machterhöhung eines Einzigen innerhalb eines 
größeren Gebietes da sein kann, prinzipiell etwas anderes sei, als die 
subjektiven Rechte, die ihrem Wesen nach auf demselben Gebiete mehreren 
oder vielen zukommen können. Aus alledem folgt, daß letzten Endes 
jedes Recht je nach dem sozialistischen oder individualistischen Aus- 


90 Kritiken 


gangspunkt der Kulturbetrachtung als privat oder als öffentlich ange- 
sehen werden kann. 

Etwas ganz anderes ist es aber, daß nun eine bestimmte Rechts- 
ordnung, also z. B. die heutige deutsche, dekretieren kann, daß die Siche- 
rung gewisser Arten von Rechten — der Privatrechte — in ihrer Ein- 
klagbarkeit vor Gericht und die bestimmter anderer Rechte in ihrer 
kasuistischen, individuellen Festlegung, „Statuierung“ ın Verfassungs- 
gesetzen bestehen solle. Das sind aber natürlich nicht die von Keutgen 
(und ebenso von v. Below) gemeinten „ewig feststehenden, weil in der 
Sache gegebenen Grundunterscheidungen des Rechts“; schon heute steht 
unsere Rechtsordnung durchaus nicht mehr voll auf dem Standpunkte 
dieser Scheidung, weun diese überhaupt einmal rein durchgeführt war: 
zweifellos öffentliche Rechte sind heute im Verwaltungsgerichtswege ein- 
klagbar, und zweifellos private Rechte werden (wie z. B. das Grundeigen- 
tum im Grundbuchsystem) in öffentlich-rechtlicherWeise kasuistisch statuiert. 
An manchen Stellen verrät gerade für diese Verschiebbarkeit, Wandel- 
barkeit seiner angeblich „ewig feststehenden Grundunterscheidungen des 
Rechts“ freilich Keutgen, der Historiker, trotz seiner entgegenstehenden 
Theorien ein ausgezeichnetes Gefühl, so wenn er auf Seite 19 in der 
Scheidung von Sozial- und Individualrecht einen Vorgang anstatt eines 
Zustands sieht. 

Es kann sich meines Erachtens bei dem ganzen, von v. Below und 
Keutgen mit so heißem Bemühen durchdachten rechtsgeschichtlichen Pro- 
bleme nicht, wie sie selbst angeben, darum handeln, das mittelalterliche 
Sozialleben als Ganzes als „öffentlich-rechtlich“ im Sinne unserer heutigen 
oder irgendeiner bestimmten anderen Rechtsordnung aufzuzeigen — da- 
mit wird, wie Hübner gegen v. Below mit Recht ausgeführt hat, nichts 
erreicht —, sondern um die Untersuchung, auf welche mittelalterlichen 
Keime oder ausgebildeten Rechtsinstitute die heute im Rechtsverhältnis 
als „öffentlich-rechtlich“ oder „privatrechtlich“ kennzeichnenden Arten 
der Rechtssicherung zurückgehen, und welche materiellen Rechtsinstitute 
im Mittelalter mit diesen Arten des Rechtsschutzes umgeben waren. In 
der Tat läuft nun die wirklich praktische Untersuchung Keutgens 
schließlich auch darauf hinaus, uns im Mittelalter eine Reihe von Rechts- 
instituten aufzuzeigen, deren Rechtssicherung sie als „öffentlich-rechtlich“ 
im heutigen Sinne kennzeichnet. 

Das II. Kapitel, überschrieben „Der germanische, der fränkische und 
die Nationalstaaten“, gibt eine kurze Ubersicht über die Entwicklung 
vom Staat der germanischen Urzeit über den der Merowinger- Karolinger 
bis zu den „Nationalstaaten“, d. h. England, Frankreich und Deutsch- 


Kritiken | 91 


land-Italien, um sie an einzelnen Merkmalen — dem aristokratischen 
Charakter der Urzeit, der Banngewalt des Königs und der Volksmitwir- 
kung in der Rechtsprechung im merowingisch-karolingischen Staat, dem 
Amtscharakter des Wahlkönigtums der Nationalstaaten — im wesentlichen 
als. „öffentlich-rechtlich“ zu erweisen, und in einigen anderen Momenten 
— der Gefolgschaft der Urzeit, dem königlichen Gebietsobereigentum und 
dem monarchischen Erbrecht im merowingisch- karolingischen Staate — 
den am Ende des I. Kapitels berührten „Dualismus des Rechts“ zu finden. 
Die Kürze der Darstellung, die auch dieses II. Kapitel im Grunde noch 
als einleitende Vorbemerkung erscheinen läßt, erübrigt eine Kritik, die 
natürlich gegen die doch überaus flüchtige Periodenteilung (die Stammes- 
staaten des 4. Jahrhunderts sind schon etwas recht beträchtlich anderes 
als die civitates der Urzeit, Merowingerstaat und Karolingerstaat sind 
wohl auseinanderzuhalten und so fort) und gegen vieles andere recht viel 
einwenden könnte. 

III. Recht knapp ist auch noch das III. Kapitel: „Das Lehnswesen.“ 
Er sucht es am Zwecke seiner Entstehung — dem „Staate“, oder viel- 
mehr dem Königtum, ein Reiterheer zu schaffen — und an dem im 
Erblichwerden der Lehen liegenden Zuge „sozialer Fürsorge“ (die Lehen 
wurden nicht um des einzelnen Beliehenen wegen erblich, sondern weil 
das Interesse der Allgemeinheit verlangte, daß niemand aus seinem Be- 
sitze vertrieben werden kann, auch wenn dieser Besitz nicht Eigentum 
ist: dasselbe Argument führte ich oben für die „Offentlichrechtlichkeit“ 
des Meyerschen Zahlungsanspruchs gegen Schulze ins Feld) als „öffent- 
lich-rechtlich* zu erweisen, und vermag so auch in dem Übergang der 
Staatsämter ins Lehnswesen keine Minderung ihrer Öffentlichrechtlichkeit 
zu sehen. Hier zeigt sich praktisch, daß sich Keutgen (wie im selben 
Falle auch v. Below, der es ebenso macht!) mit dieser Art der Behand- 
lung hinwegtäuscht über das Zentralproblem, dessen Lösung er eigentlich 
mit so heißem Bemühen nachstrebt. Da insbesondere im 12, Jahrhundert 
der Kaiser, alle Beamten, Ämter, Heere, Gerichte, Verkehrseinrichtungen 
und was man eventuell sonst noch gewohnt ist, als Erscheinungen eines 
„Staates“ anzusehen, nach den vorherrschenden Quellenzeugnissen mit 
all ihrer Tätigkeit und Wirksamkeit nur noch im kaiserlichen (bzw. 
königlichen) Lehnshof zu finden sind, ist man allerdings versucht, diesen 
Lehnshof als „den Staat“ jener Zeit, als den „Lehnsstaat“ zu betrachten. 
Und doch will dieser Lehnshof zum mindesten vor der sogenannten 
Reichsreform von 1180 an allen Ecken und Enden nicht zu dem stimmen, 
was wir sonst auch in weitester Ausdehnung des Begriffes als „Staat“ 
empfinden. Und zwar kommt das daher, weil der Rechtsschutz des 


92 Kritiken 


Lehnrechts wenigstens bis 1180 eben auch jeden Anklang an einen in 
unserem Sinne öffentlich-rechtlichen Rechtsschutz vermissen ließ. In seinem 
Prinzip hing der ganze Lehnshof bis 1180 allein von der „Hulde“, der 
„Willkür“ seines Herrn ab und ließ so den Belehnten überhaupt kein — 
weder „öffentlich- rechtliches“ noch „privatrechtliches“ — Recht, während 
der Anspruch der Herrn gegen die Belehnten durchaus nicht „statuiert“ und 
somit durchaus nicht von öffentlich-rechtlichem, sondern nur von privat- 
rechtlichem Charakter war. (In seinem Prinzip war der kaiserliche 
Lehnshof und sein Recht durchaus nichts anderes als der Lehnshof 
und das Lehnsrecht jedes privaten Herrn.) Wenn dem aber so ist, 
wenn der „Lehnshof“ nicht Staat ist, so — hat es entweder um 1200 
in Deutschland gar keinen Staat in irgendeinem für uns mit diesem Be- 
griffe verbindbaren Sinne gegeben, oder aber „der deutsche Staat“ 
jener Zeit bestand neben dem Lehnshof, und die urkundlichen Zeugnisse 
für seine Existenz sind nur von den unendlich vielen Zeugnissen jener 
Zeit, in denen es sich um den Lehnshof handelt, schier bis zur Un- 
auffindbarkeit verdeckt. Hier setzt nun meiner Meinung nach das Kern- 
problem v. Belows und Keutgens ein, und wenn sie gegenüber Haller, 
Gierke und vielen anderen eben doch auch für die Zeit um 1200 in 
Deutschland in viel weiterem Maße Staatselemente erkennen, so stimme 
ich ihnen voll und ganz zu. Kontrovers zwischen uns wird erst wieder, 
ob diese erkennbaren Staatselemente einem einheitlichen deutschen Ge- 
samtstaate jener Zeit, oder nur einer Mehrzahl von zu einem Bunde, 
oder meinetwegen auch einem „Bundesstaate“ (über diesen Begriff in meinem 
Sinne vergleiche „Die Handlungsfähigkeit der Einzelstaaten“, S. 192) 
geeinten Einzelstaaten angehören; ich habe mich in engem Anschluß an 
Rosenstocks „Königshaus und Stämme“, für den jene Zeit neben dem 
Königshaus (dem Lehnshof, eben keinem Staat) durch die „Stämme“, 
eben die Staaten jener Zeit (was Rosenstock in dieser Form nicht sagt 
und, soviel ich weiß, auch nicht sagen will) charakterisiert ist, in meiner 
„Handlungsfähigkeit der Einzelstaaten“, S. 52 ff. entschieden für eine Mehr- 
zahl von zum Staatenbunde geeinten Staaten ausgesprochen. 

IV. Die folgenden vier Kapitel bilden nun nach Ausdehnung (S. 55 
bis 170 des 186 Seiten umfassenden Buches) wie Inhalt das eigentliche 
Kernstück des Keutgenschen Buches, und zwar steht das bei weitem 
größte (S. 55— 117) IV. Kapitel: „Der Reichsfürstenstand“, wieder für 
sich gegenüber den drei folgenden, „Die Landesherrschaft“, „Der Herr 
und das Land“ und „Die landständische Verfassung“ überschriebenen 
Kapiteln: das IV. Kapitel handelt also von den staatlichen Elementen 
des 9. bis 12. Jahrhunderts, die drei folgenden von den staatlichen Ele- 


——— — — — — — — — — 


Kritiken 93 


menten des späteren Mittelalters. Am uneingeschränktesten vermag ich 
etwa den ersten beiden Dritteln jenes Hauptkapitels über den Reichs- 
fürstenstand zuzustimmen. Hier überhebt er mich teilweise sogar der 
Pflicht, ftir viele der im Rahmen meines staatsrechtlichen, nicht rechts- 
historischen Buches über die „Handlungsfähigkeit der Einzelstaaten“ auf 
S. 55—60 selbstverständlich ohne schweres Beweismaterial vorgebrachten 
Behauptungen noch einmal meine Begründungen vorzulegen, hier weiß 
er auch wirklich Neues oder doch wenigstens neu Zusammengestelltes 
zu sagen. Ficker war es ja mehr auf den „jüngeren“ Reichsfürsten- 
stand angekommen, so daß in bezug auf den älteren Reichsfürstenstand 
bisher in der Literatur eine Lücke herrschte, die dies IV. Kapitel Keutgens 
in der Tat zu einem nicht unbeträchtlichen Teile wird ausfüllen können. 
Ficker hatte angenommen, daß der ältere Reichsfürstenstand ursprünglich 
Beamtenadel, und zwar mit.dem Grafenamt (und natürlich allen höheren 
Herzogs-, Markgrafen-, Pfalzgrafenämtern) verbunden gewesen sei, und 
daß er späterhin (natürlich noch vor der Reorganisation von 1180), als 
zahlreiche Grafensöhne und auch andere nichtbeamtete Dynasten und 
Grundherren sich den Grafentitel verschafften, der Reichsfürstenstand 
dann an diesem Grafentitel gehaftet hätte. Schon Ficker hatte bemerkt, 
daß im einzelnen die Praxis der Reichskanzlei in der Zuerkennung des 
Reichsfürstentitels an Angehörige der verschiedenen Stämme sehr ver- 
schieden war, hatte aber insbesondere die weitgehende sächsische Ein- 
schränkung des Fürstenbegriffs nur aus einer lokalen Verengung eines 
auch in Sachsen ehemals vorhandenen Grafen-Beamtenadels erklärt. Dem- 
gegenüber zeigt Keutgen, daß die „principes“, „primores“, „primates“ 
oder wie sie sonst in den Quellen genannt werden mögen, ebensowenig wie 
der gar wohl in der germanischen Urzeit und auch im Merowingerreiche 
vorhandene Hochadel Beamtenadel war, sondern sich an die besondere 
politische Macht bestimmter Familien anheftete. Hier haben wir, was 
freilich Keutgen nach seiner ganzen im J. Kapitel niedergelegten Rechts- 
auffassung nicht hervorhebt, ein typisches Beispiel kasuistisch statuierter 
Rechte. Und zwar erfolgte die Auslese unter den gemeinedlen Familien 
des Landes nach Stämmen verschieden; besonders eng war sie in 
Sachsen, wo fast nur diejenigen Familien in ihr Aufnahme fanden, die 
in die allerersten Landesämter — Herzogs-, Markgrafen-, Pfalzgrafen- 
oder Landgrafenamt — gelangt waren, aber diese auch eben als Familien, 
also nicht bloß mit ihren zu solchen Würden gelangten, sondern auch 
mit den zu bloßen Grafenämtern gelangten, ja freie Dynasten gebliebenen 
Angehörigen. Die Principes der verschiedenen Stämme traten nun zu- 
nächst bei Reichs angelegenheiten einfach trotz ihrer verschiedenen heimi- 


94 Kritiken 


schen Bildungsgesetze zusammen. Bis hierher bin ich, wie gesagt, mit 
allem einverstanden; wieder nicht dagegen mit den folgenden Ausfüh- 
rungen: nach Keutgen soll nämlich nun von der Praxis der Reichskanzlei 
seit 1180 einfach die strenge sächsische Auswahl auch auf die Zuerken- 
nung der Reichsfürsteneigenschaft an die Angehörigen der anderen Stämme 
übertragen worden sein: das sei der einzige Gehalt der Entstehung eines 
„neuen“ Reichsfürstenstandes; dessen Rechte: die Wahlen des Kaisers 
und neben den kaiserlichen Hofbeamten die wesentliche Beratung des 
Kaisers, seien ganz die alten geblieben; geblieben seien im Grunde auch 
die etwas flüchtigen Grenzen dieses rein nach der politischen Macht der 
zu ihm gehörenden Geschlechter abgegrenzten „Standes“, dem gegen- 
über erst bei Bildung des Kurfürstenkollegiums feste Grenzen gezogen 
wurden. Insbesondere wendet er sich dann gegen Fehrs Theorie, nach 
der sich der neue Reichsfürstenstand auf Grund des Lehnrechts, als Aus- 
lese der unmittelbar Belehnten, Fahnbelehnten, aus dem alten Reichs- 
fürstenstande gebildet hätte. Gegen Fehr dürfte Keutgen recht haben, 
aber doch nur bis zu einem gewissen Grade, insofern der neue Reichs- 
fürstenstand eben doch eine Erscheinung des Lehnswesens war, unrecht 
dagegen gegen den auf Seite 93 bekämpften Rosenstock, der in seinen 
„Königshaus und Stämme“ meines Erachtens doch erwiesen hat, daß der 
neue Reichsfürstenstand die Zusammenfassung der Familien, in deren Be- 
sitz sich die stämmischen Zentralämter (Herzogs- und Markgrafenämter 
nebst der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalz beim Rhein für das 
ausgefallene fränkische Herzogtum; den recht eingehenden Begründungen 
Rosenstocks für seine Auffassungen über Anhalt und Pfalzsachsen setzt 
Keutgen nur unbewiesene Behauptungen entgegen; sein Hinweis auf 
Engern ist abwegig: die alten Stammesdrittel Westfalen, Engern und 
Ostfalen, mit Nordalbingien eigentlich Stammesviertel, waren nie eigene 
Stammesgebiete; erst später zerfiel das gesamtsächsische Stammesgebiet 
aus vorzugsweise zeitpolitischen Gründen in zwei Gebiete: Westsachsen, 
das den Namen Westfalen behielt, und Ostsachsen) befanden, inner- 
halb des königlichen Lehnshofes bedeutet. Nur hat Rosenstock damit 
entschieden nicht recht, daß auch der ältere Reichsfürstenstand eine Er- 
scheinung des Lehnswesens gewesen sei. Damals vielmehr war der 
Reichsfürstenstand sozusagen der Bundesrat des als „Reich“ bezeichneten 
Stammesstaatenbundes (bzw. Bundesstaats); dieser Bund war bis 1180 
endgültig verfallen; an seiner Stelle war nun der bisher neben ihm 
existierende königliche Lehnshof die einzige noch vorhandene Zusammen- 
fassung der Stämme, die aber eben diesem l,ehnshof gegenüber ihre 
Selbständigkeit dadurch bewahrten, dab jetzt im Lehnshof nach Art. des 


Kritiken 95 


alten Bundesrats ein Areopag von Fürsten entstand, in dem nach seiner 
Entstehung neben den anfänglich allein darin zugelassenen Angehörigen 
der stammesstaatlichen Zentralamtsgeschlechter bald auch eine große Zahl 
anderer Aufnahme fanden. Neben diesem Lehnsfürstenstand bestand 
freilich, und darin hat Fehr („Fürst und Graf im Sachsenspiegel“) eben 
doch recht, noch lange Zeit innerhalb der einzelnen Stämme der alte 
Fürstenstand weiter; nur war auch dieser eben nicht, wie Fehr meint, 
Amtsfürstenstand (Grafenstand), sondern beruhte auf der politischen Macht 
der betreffenden Familien wie bisher. Der(alte) Fürstenstand eines einzelnen 
Stammes war nämlich von Haus aus durchaus nicht etwa nur zur Ver- 
tretung des Stammes im Bundesareopag da, sondern vor allem zur Be- 
ratung und Tätigkeit für den Stammesstaat selbst; ja, nicht einmal in- 
sofern scheint mir 1180 eine Neuerung eingetreten zu sein, als erst vou 
nun an nur eine Auswahl des Fürstenstandes eines einzelnen Stammes 
sich sozusagen noch um Reichsdinge kümmern durfte, sondern die Dinge 
scheinen mir so zu liegen, daß schon früher der Kreis der zur Mit- 
beratung an den Stammesstaatsangelegenheiten berechtigten „principes 
Saxoniae“, „principes Franconiae“ usw. weiter war, als der der aus 
Sachsen oder Franken zur Teilnahme an den Reichstagen berechtigten 
„principes regni“. 

Wenn alldem so ist, sind eben doch die eigentlichen „Staaten“ des 
9, bis 12. Jahrhunderts die Stämme, und das Reich nur, soweit eben 
ein „Bundesstaat“ Staat ist. Darüber braucht der Rechtshistoriker mit. 
den Staatsrechtlern, die sich bekanntlich ttber diesen Punkt schon weid- 
lich genug herumgeschlagen haben, nicht auch noch zu diskutieren, Vom 
Ende des 12. Jahrhunderts ab ist das „Reich“ an Stelle eines Bundes 
im Grunde ein Lehnshof: ob dieser noch als „Staat“ auffaßbar ist, wurde 
oben unter III erörtert; die eigentlichen staatlichen Elemente des späteren 
Mittelalters aber sind nun die unter Auflösung der Stammesstaaten empor- 
wachsenden Territorien. Mit ihnen beschäftigte sich Keutgen deshalb in 
den noch folgenden drei Kapiteln. 

V. Die ersten Erörterungen des folgenden V. Kapitels (die Landes- 
herrschaft) wird man als unanfechtbar bezeichnen können; er führt darin 
aus, daß Reichsfürstenstand und Landesherrentum sich durchaus nicht 
decken, vielmehr das letztere weitere Kreise umfaßt wie der erstere; 
man wird höchstens hinzusetzen müssen, daß erst in der späteren, von 
Keutgen nicht mehr behandelten Zeit des 15. und 16. Jahrhunderts die 
mangelnde Reichsfürsteneigenschaft wiederum die Mediatisierung vieler 
kleiner Landesherrn unter mächtigere Nachbarn begünstigte, sodaß schließ- 
ich doch Reichsfürsteneigenschaft (oder vielmehr, da dann „Fürst“ ebenso 


96 Kritiken 


wie schon lange vorher „Grat“ zum Titel geworden war, Standschaft 
auf dem Reichstag) bis zu einem gewissen Grade (auf das Problem der 
Personalisten gehe ich hier nicht ein) ein Erfordernis der Geltung eines 
Herrn als Landesherrn auch seinen eigenen Untertanen gegenüber wurde. 
Danach aber kommt Keutgen auf das Problem der Entstehung der Landes- 
herrlichkeit zu sprechen, oder vielmehr: gerade darin liegt sein Fehler, 
daß er auch in ihr wie in den rechtsphilosophischen Problemen des 
I. Kapitels und dem Lehnsproblem des III. Kapitels gar kein Problem 
erblickt, sondern einfach ohne den Schimmer eines Beweises immer und 
immer wiederholt, sie sei ganz allgemein aus dem alten Grafenamt, 
genauer: aus der gräflichen Gerichtsbarkeit entstanden. Der einzige 
Schimmer eines Beweises ist sein Hinweis auf Fehrs „Entstehung der 
Landeshoheit im Breisgau“. In ihr zeigt nun Fehr allerdings, daß im Breis- 
gau die Landeshoheit aus der alten Grafengerichtsbarkeit hervorgewachsen 
und erst nach Entstehung der Landeshoheit auf dieser Grundlage das 
Landesgebiet rein extensiv in verschiedene Teile zerlegt worden ist. 
Aber gerade die so überaus instruktiven Untersuchungen Fehrs (besonders 
S. 98!) zeigen doch, wie nahe daran auch im Breisgau einige Herren 
anderer als altgräflicher Qualität waren, Landeshoheiten von sich aus 
zu bilden. Und hier liegt nun das von Keutgen gar nicht gesehene 
Problem: daß in unzähligen Fällen im weiten Deutschen Reiche eben 
andere als altgräfliche Jurisdiktionsrechte zum Kristallisationspunkt einer 
Landesherrlichkeit wurden. Seeliger hat insbesondere in seinem Dekanats- 
programm über „Staat und Grundherrschaft in der älteren deutschen Ge- 
schichte“, S. 44, und neuerdings in seinem Aufsatze über „Staats- 
verfassung und Staatsverwaltung“ ($ 45) in dem „Reallexikon der ger- 
manischen Altertumskunde“, 4. Band, S. 222 behauptet, daß die Landes- 
herrlichkeit in recht weitem Maße an gewisse Bannherrschaften, an 
unter Durchbrechung der Grafschaften gebildete Gerichtsbezirke ange- 
knüpft habe, und trotz Fehrs Bemerkung auf Seite 51 seiner „Land- 
herrschaft im Breisgau“ möchte ich doch wenigstens für einige größere 
Territorien den Einfluß einer Heeresaufgebotsgewalt oder auch eines Heer- 
banns (was beides nicht unbedingt zusammenzufallen braucht!) auf die 
Konsolidierung des Territoriums nicht von der Hand weisen; ja trotz 
Fehrs Ausführungen auf Seite 131 ff. ist es noch gar nicht bewiesen, 
ob nicht hier und da, wenn freilich auch nicht häufig, irgendein wirt- 
schaftliches Recht: Forst, Zoll, Münze, die auf Grund rein jurisdiktio- 
neller Hoheit gezogenen Landesgrenzen (besonders bei kleinen Exklaven!) 
zum mindesten korrigiert hat. Es wird noch sehr vieler eingehender 
territorialer Arbeiten bedürfen, ehe wir hier klar zu blicken vermögen. 


Kritiken 97 


Mit seiner voreiligen Behauptung der Entstehung der Landesherrlich- 
keit allein aus dem Grafenamte ist aber nun auch die ganze weitere Be- 
weisführung Keutgens hinfällig. Er folgert nämlich nun: die alten Graf- 
schaften waren Einrichtungen, Teile des Reiches; also sind es die neueren 
Landesherrschaften, selbst wenn sie „eigene“ Rechte erwerben und selbst 
zu Staaten werden, auch. Insbesondere — das wird im VI. Kapitel: 
„Der Herr und das Land“ ausgeführt — war auch im späten Mittel- 
alter das Reich juristisch noch berechtigt, Teilungen und Veräußerungen 
der Territorien gleich Privatgrundstücken durch die Fürsten zu verbieten, 
wenn das altersschwache Reich auch tatsächlich recht viel in dieser Hin- 
sicht gewähren ließ. Aus alledem aber folgert er, daß juristisch der 
eigentliche „Staat“ des Mittelalters eben doch das Reich war, q. e. d. 

Aber freilich, auch er verkennt nicht, daß wenigstens neben dem 
Reiche in diesem späteren Mittelalter die Territorien doch auch Staaten 
waren. Aber auch ihre Staatlichkeit war bedroht, von ihrer eben ge- 
nannten Behandlung als Privatgrundstücke ihrer Landesherren her. Dieser 
Bedrohung nun schob einen Riegel vor die Institution von Landständen, 
die sich gegen eine solebe privateigentumsmäßige Behandlung zu wehren 
vermochten und wehrten. Das Wesen dieser Landstände schildert nun 
Keutgen iu einem VII. Kapitel. Es ist schon rein äußerlich das zweit- 
längste (27 Seiten) und gleich dem IV. Kapitel bei weitem unangreifbarer 
als die anderen, gibt aber im Gegensatz zu diesem IV. Kapitel nichts 
eigenes Neues, sondern verstärkt höchstens in interessanter Weise die 
literarische Stellungnahme anderer. Wenn die Landstände tatsächlich 
geeignet gewesen sein sollen, den „staatlichen“ Charakter der Territorien 
gegenüber „ privatrechtlichen“ Landesherrnallüren durchzusetzen, mußten 
sie unabhängig vom Landesherrn dastehen. Diese Unabhängigkeit wird 
in dem VII. Kapitel nun in der Tat dargetan. Zwar wird mit v. Below 
nicht geleugnet, daß die Grenzziehung, der geographische Begriff des 
Territoriums, durch den Landesherrn geschaffen wurde. Aber wenn 
v. Below daraus einen Zwang der Umstände macht, daß sich allein auf 
Grund der Eingesessenheit in dem vom Landesherrn begrenzten Terri- 
torium alle dazugehörigen Kreise ohne weiteres zu „Landständen“ hätten 
zusammenfinden müssen, wird von Keutgen im Anschluß an Gierke mit 
Recht betont, daß die Eingesessenheit allein häufig nur zu direkten Ver- 
handlungen des Landesherrn mit einzelnen Eingesessenen führen mußte 
und ja auch geführt hat, und daß ferner auf diese Weise höchstens ge- 
legentliche, nicht ständige Zusammenkünfte der Eingesessenen ins Leben 
gerufen wurden. Vielmehr zwang nun häufig gerade jenes Verhandeln 
der Landesherrn mit einzelnen die anderen zu gewillkürten „Einungen“, 


Histor. Vierteljahrsehrift. 1919. 1. £ 7 


98 | Kritiken 


die alle Standesgenossen des betreffenden Territoriums zum Eintritt 
zwangen, die regelmäßig zusammenkamen und deren Recht zur Vertre- 
tung des Landes dem Landesherrn gegenüber abgerungen wurde. Später 
erst, als alle die Momente der regelmäßigen Zusammenkunft, des Zwanges 
gegenüber den Standesgenossen und der Vertretung des Landes in die 
vom Landesherrn selbst einberufenen „Landstände“ von den zu eigenem 
Recht bestehenden „Einungen“ herübergenommen worden waren, konnten 
die Einungen wieder verschwinden. Meiner Meinung nach haben die 
Landstände wenigstens in einigen größeren Territorien — und in solchen 
größeren Territorien sind ja die Landstände häufig früher entstanden 
und aus ihnen von den kleineren Territorien häufig erst imitiert worden 
— außer den „Einungen“ noch eine andere, wenn auch sehr schwache, 
aber eben doch vorhandene, vom Landesherrn durchaus unabhängige 
Wurzel, die hinabreicht bis in den „älteren“ Fürstenstand: in jene Kreise, 
die wir oben als das, was Fehr fülsehlicherweise als „Amtsfürsten“ an- 
sieht, andeuteten, Kreise, die wohl teilweise stets nur „Stammesfürsten“, 
nie „Reichs“fürsten gewesen, oder zum mindesten bei Erledigung des 
"älteren Reichsfürstenstandes nicht mit in den jüngeren aufgenommen 
worden waren; solche dünne Wurzeln glaube ich besonders in der Mark 
Meißen und ihren Pertinenzländern aufzeigen zu können. 

Den Schluß des VII. Kapitels bildet eine meiner Meinung nach durch- 
weg gelungene Auseinandersetzung mit zwei Vertretern der entgegen- 
gesetzten Meinung, daß die Landstände im wesentlichen nur Schöpfungen 
des Landesherrn seien: mit Spangenberg, dessen Periodeneinteilung 
in Landesherrlichkeit und Landeshoheit dabei mit Recht als Opferung 
des geschichtlichen Bildes an die logische Analyse abgetan wird, und 
mit Rachfahl; dagegen fehlt leider wieder eine Stellungnahme zu dem 
Thema von Schiefer und Tetzner, das zwar mit dem Spangenberg- 
Rachfahl-v. Belowschen, ob die Landstände Schöpfungen des Landesherrn 
seien, eng verwandt, aber doch durchaus nicht identisch ist: ob und in- 
wieweit die Landstände denn „Vertreter“ des Landes gewesen seien. 
Wenn man diese Frage mit Tetzner und Schiefer verneint, so entstehen 
für Keutgens ganze Auffassung die ernstesten Schwierigkeiten; deshalb 
vermag ich auch hierin keineswegs als richtig zu empfinden, wenn Keutgen 
dieses Problem einfach als nicht vorhanden betrachtet, sondern die Ver- 
tretung des Landes durch die Landstände als Tatsache hinnimmt, so sehr 
ich ihm in der Sache gegenüber Schiefer und Tetzner recht gebe. Die 
Landstände wie auch die ihnen hier und da um Jahrhunderte voraus- 
gehenden Optimaten- und. Fürsten versammlungen „vertraten“ nämlich in 
der Tat den Zusammenhang ihrer Herrschaften und Gebiete auch über 


Kritiken 99 


den in der Person des Landesherrn gegebenen Zusammenhang hinweg 
von Anfang an, und waren wenigstens in dieser Frage stets Vertreter 
des „Landes“ als Gesamtkomplex, wenn auch durchaus nicht etwa Be- 
auftragte ihrer Hintersassen oder gar der Hintersassen des Landesherrn 
elbst. Vieles Gute zu dieser Frage bringt Wolzendorff, „Staatsrecht 
und Naturrecht“, Seite 77ff. 

Gar nicht behandelt Keutgen in diesem Buche leider die staatlichen 
und staatsbildenden Elemente der deutschen Stadtverfassungen und Städte- 
bundsverfassungen: gerade hierüber würde doch wohl Keutgen mehr Posi- 
tives, die Wissenschaft vorwärts Bringendes sagen können als die meisten 
anderen deutschen Rechtshistoriker. 

In einem kurzen Schlußkapitel zeigt Keutgen nur noch, wie trotz 

der scharfen Kämpfe innerhalb des „dualistischen“, des „Stände“staates, 
die ihn zeitweise zu zerreißen drohten, ja im süddeutschen Ritterschafts- 
gesplitter zerrissen haben, im allgemeinen doch immer wenigstens von 
der einen der beiden als Landesherrn und Stände gegenüberstehenden 
Parteien, allerdings meist dem Landesherrn, der „staatliche“ Charakter 
noch aufrecht erhalten, und vollends dann vom landesherrlichen Beamten- 
tum und seinen Zentralbehörden wieder durchgesetzt wird. Endlich wird 
noch einmal der Dualismus als besondere Eigenart des germanischen 
Staats bezeichnet und gleichsam als Fortsetzung gegenüber der in diesem 
Buche gelieferten Analyse nun eine „Synthese“, eine „zusammenhängende 
Darstellung der deutschen Staatsgeschichte“ angekündigt. 

Soviel man grundsätzlich wie in Einzeldingen an dem Buche wird 
aussetzen müssen, so ist es doch als Gesamtbekenntnis einer ernsten 
Forscheransicht über den mittelalterlichen Staat wohl für alle Rechts- 
historiker und auch weiterer Kreise interessant und bringt, wie ich noch- 
mals hervorheben möchte, zum mindesten im IV. Kapitel auch wohl 
bleibende Bausteine der Erkenntnis des Mittelalters. 

Leipzig. Dr. iur. Theodor Korselt. 


Paul Simson, Geschichte der Stadt Danzig. Band 1: Von den 
Anfängen bis 1517 und Band 4, 1: Urkundenanhang dazu. 
Danzig, A. W. Kafemann. 1913. XVI u 424 S., 128 S. 

Die letzte umfassende Geschichte der Stadt Danzig ist vor an- 
nähernd 100 Jahren veröffentlicht worden. Man braucht also gar uicht 
erst an die Fülle inzwischen zutage geförderten Quellenmaterials zu 
denken, um von der Notwendigkeit einer neuen Darstellung dieses 
politisch wie wirtschaftlich zu allen Zeiten so wichtigen Platzes über- 
zeugt zu sein, dessen Bedeutung weit über den lokalen Ralımen, ja 

7% 


100 Kritiken 


selbst weit über das Ostseegebiet hinausreichte. Obendrein hat in- 
zwischen auch die Einzelforschung aufs Intensivste gearbeitet und zum 
Teil Vorzügliches geleistet, aber Mengen ungedruckten Materials harrten 
und harren noch immer der Verwertung. 

Für die Ubernahme und die glückliche Durchführung der schweren 
Aufgabe war niemand geeigneter, als Simson, der durch eine große 
Reihe von Untersuchungen und Darstellungen auf den verschiedensten 
Gebieten der Danziger Stadtgeschichte und letzthin noch durch die im 
Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins ausgeführte Bearbeitung des 
Danziger Inventars seit Jahrzehnten sich mit ihren Problemen immer 
völliger vertraut gemacht hatte. Es ist deshalb ein tragisch zu nennendes 
Geschick, für die Wissenschaft ein schwerer, für die Vollendung des 
Werks wohl für den Augenblick ein unersetzbarer Verlust, daß der 
fleißige Forscher mitten in seiner Arbeit vom Tode ereilt worden ist. 

So liegt nur der erste Band seiner auf drei Bände berechneten Ge- 
schichte vor und ein zu ihm gehörendes Urkundenheft von 147 Stücken, 
wie es jedem der folgenden Bände auch beigegeben werden sollte und 
worin die bedeutsamsten Urkunden zur Stadtgeschichte, gleichviel, ob 
sie bereits gedruckt waren oder nicht, vereinigt werden und zusammen 
den vierten Band bilden sollten. 

Der erste Band führt die Darstellung bis 1517, d. h. bis zum Be- 
ginn der inneren politischen und kirchlichen Unruhen, deren häufige 
Wiederkehr die Beziehungen zwischen der Stadt und Polen in der Zu- 
kunft wiederholt ernstlich erschüttern und ‘gefährden sollte. Die Ein- 
teilung des Stoffes ist durchaus chronologisch, und in jedem einzelnen 
Kapitel werden außer der politischen Geschichte auch die anderen 
Seiten städtischer Entwicklung während des betreffenden Zeitraumes, 
Handels-, Rechts- und Verfassungsgeschichtliches und sonst kultur- 
geschichtlich Bemerkenswertes dargestellt. Simson gibt selbst zu, daß 
eine derartige Disposition, die nicht selten die Fäden von Ent- 
wicklungen durchschneiden mußte, um sie in späteren Kapiteln wieder 
anzuknüpfen, die auch häufige Wiederholungen nötig machte, dadurch 
auch ihre Schattenseiten habe, hofft aber gleichwohl, daß ihr der Vor- 
zug zu geben sei vor einer Zerlegung des ganzen Stoffes in zwei 
Hauptgruppen der Darstellung: Politisches und Kulturgeschichtliches. 
Aber diese Trennung, wenn es nicht möglich scheint, beides mit einander 
angemessen zu verflechten, hat doch ihre großen Vorzüge der Uber- 
sichtlichkeit, während die Disposition Simsons die Trennung in den 
Rahmen jedes Kapitels (2—8) verlegt und dadurch gerade die Uber- 
sichtlichkeit, das Hervortreten der großen Linien der Entwicklung be- 


Kritiken 101 


sonders stark beeinträchtigt. Sie erreicht auf der Anderen Seite aller. 
dings, daß jedes Kapitel gewissermaßen ein abgerundetes .Bild gibt 
von der gesamten Entwicklung der Stadt für den jedesmal. begrenzten 
Zeitraum einiger Jahrzehnte (so in den Kapiteln 4—8 für das 15: Jahr- 
hundert). Und diese sind ihm im großen und ganzen sehr gut Se- 
lungen: ganz besonders möchte ich das sagen von Kapitel 3: die 
Ordenszeit bis zum ersten Abfall Danzigs vom Orden, 1308 — 1410, 
und von Kapitel 4: Vom ersten Abfall Danzigs vom Orden bis zur 
vollen Ausbildung des patrizischen Regiments, 1410 - 1430. Wir 
sehen hier, wie auch später, eine Stadtpolitik großen Stils an der 
Arbeit, die zielbewußt und erfolgreich ihren selbständigen Platz 
zwischen den verschiedenen Mächten zu nehmen und zu behaupten 
versteht. | 

Sehr wohltuend für jeden Leser muß gleich das erste Kapitel be- 
rühren: Vorgeschichte, wo klar und unter Ablehnung aller Hypothesen 
gesagt wird, was sich historisch feststellen läßt und was nicht er- 
gründet werden kann und darum unbeantwortet bleiben muß. Der 
Leser erhält von vornherein den Eindruck, daß er jemand vor sich 
hat, der auf Phantasien sich nicht einläßt und dessen Führung er sich 
also mit Vertrauen anschließen darf. Und diesen Eindruck der Ver- 
läßlichkeit verstärkt auch das ganze Beiwerk der Darstelluug, in den 
Fußnoten die Fülle der Hinweise auf alle die Archivalien in Danziger 
und anderen Archiven, die er studiert hat, und in den hinten an- 
gehängten Nachweisen die Verzeichnung der im einzelnen benutzten so 
überaus reichlichen Quellen und Literatur für jedes Kapitel. Doch 
fehlt die Heranziehung polnischer Arbeiten! 

Auch das Orts-, Personen- und Sachverzeichnis, das den Band 
beschließt, ist sehr ausführlich und gründlich gearbeitet. 

Alles in allem, wir haben es mit einer ausgezeichneten Leistung 
auf dem Gebiet der Stadtgeschichtschreibung zu tun. Umsomehr ist 
es zu beklagen, daß ihrem Verfasser die Durchführung des Werkes 
nicht vergönnt gewesen ist. Möchte sich recht bald ein Kundiger 
finden, dem wir eine würdige Fortsetzung und Vollendung von Simsons 
Geschichte Danzigs einmal danken können. 

Münster i. W. Daenell. 


Hans Vogts, Das Kölner Wohnhaus bis zum Anfang des 
19. Jahrhunderts. Mit Unterstützung der Stadt Cöln heraus- 
gegeben vom Zweigverein Cöln des Rheinischen Vereins für Denk- 
malpflege und Heimatschutz. Cöln 1914. Verlag der Cölner Ver- 


* s 
s e 


102 1 7 71 Kritiken 
lags- Anstatt und Druckerei, A.-G. 20 Seiten unnumeriert, VIII 
u. 516-8," 
5 Coellen “ein kroin boven allen steden schoin“ lautet ein alter 
„Spruch, den uns die Koelhoffsche Chronik (1499) überliefert, und wenn 
| . auch geneigt sind, bei den Schönheiten der Stadt Cöln znnächst an 
.. ihre vielen. wundervollen Kirchen und an die köstlichen Hervor- 
bringungen der Cölner Materscylie zu denken, so beweist doch der 
reiche Inhalt des vorliegenden Buches klar genug, wie hohe Reize auch 
dem Altcölner Wohnhaus und seiner Ausstattung und dem wesentlich 
durch sie bedingten Straßenbilde eigen gewesen sind. 

Das Werk von Hans Vogts, Dr.-Ing. und Regierungsbaumeister a. D., 
dem wir bereits eine ganze Reihe ähnlicher Arbeiten von geringerem 
Umfang und mit weniger hoch gesteckten Zielen verdanken, ist noch 
kurz vor dem Ausbruch des Weltkrieges erschienen und stellt sich so- 
wohl äußerlich, wie innerlich als das Erzeugnis höchstentwickelter Kultur 
dar. Um mit dem Gewande, in dem es auftritt, zu beginnen, so muß 
hervorgehoben werden, daß die Firmen, die an der Herstellung des 
stattlichen Bandes beteiligt waren, die Cölner Verlags-Anstalt und 
Druckerei, die die ausnahmslos ganz vortrefflichen Autotypien herstellte 
und den typographisch vollendeten Satz und vorbildlich sauberen Druck 
besorgte, die Schriftgießerei Gentzsch & Heyse in Hamburg, welche die 
wundervoll klare Type „Nordische Antiqua“ lieferte, die Papierfabrik 
von J. W. Zanders in Bergisch Gladbach, die tür das köstliche, sammet- 
weiche „Matt-Kunstdruck‘“-Papier sorgte, und die Großbuchbinderei von 
Hübel & Denk in Leipzig, die sich die Vereinigung des Ganzen in 
einem geschmackvollen, handwerklich schönen und soliden Leinenbande 
angelegen sein ließ, sich bei dieser einheitlich harmonischen Zusammen- 
arbeit gleichermaßen ausgezeichnet haben. So ist hier auf dem Gebiet 
der Buchausstattung geradezu ein Kunstwerk geschaffen worden; und 
wenn ich mir trotz der durchaus wissenschaftlichen Richtung dieser 
Zeitschrift erlaubt habe, die Betrachtung und Kritik der äußeren Er- 
scheinung des Vogts’schen Buches an den Anfang meiner Besprechung 
zu stellen, so wird man dies wohl der wehmütigen Stimmung angesichts 
einstiger Leistungen und des mit dem Kriege eingetretenen Verfalls zu- 
gute halten, übrigens auch mit der Seltenheit solch vollkommenen Eben- 
maßes, zumal bei wissenschaftlichen Werken, entschuldigen können. 

Aber das Bild, das dieser kostbare Rahmen umspannt, ist auch, 
wie bereits angedeutet, der auf seine Aufmachung verwendeten Sorgtalt. 
und Liebe in hohem Maße würdig: Hans Vogts’ Cölner Wohnhauswerk 
ist die Frucht langjähriger Beschäftigung mit dein Gegenstande, ein- 


Kritiken 103 


gehendsten Studiums nicht nur der noch erhaltenen alten Bauten, sondern 
der Geschichte, Außenarchitektur und baulichen Einrichtung eines jeden 
bedeutsameren Altcölner Wohnhauses, von dem uns die reich fließenden 
literarischen, bildlichen und archivalischen Quellen Kunde geben, wie 
nicht minder der Bauherren und ihrer Herkunft und Familie, der 
Künstler und Werkleute, denen die Ausführung der Bauten anvertraut 
war. Im Vorwort wird des hauptsächlichsten Materials, auf dem sich 
neben der Denkmälerkenntnis das Buch aufbaut und unter dem Keußens 
„Topographie der Stadt Cöln im Mittelalter“ (Bonn 1910), die Chroniken 
der Stadt Cöln, das Buch Weinsberg, der geschichtliche Teil des vom 
Architekten- und Ingenieurverein herausgegebenen Buches „Cöln und 
seine Bauten“ (1888), die Tafelwerke „Aus dem alten Cöln“ und „Alt- 
cölner Baukunst“, das reiche Abbildungsmaterial der Plankammer des 
Cölner Stadtarchives und des Historischen Museums in der Eigelstein- 
und Hahnentorburg, die Bescheidbücher des Schöffenschreins, die Bau- 
und Bauzunftakten, die Ratsprotokolle und die Registraturen der 
Mittwochsrentkammer in erster Linie zu nennen sind, kurz gedacht. 
Ein ausführliches Verzeichnis namentlich der. benutzten Literatur läßt 
dann zur Genüge erkennen, in welchem Umfange dem Verfasser auf 
dem von ihm beackerten Gebiete bereits vorgearbeitet, wie ihm hier der 
Boden bereitet war. Gleichwohl bedurfte es der ganzen Hingabe des 
Verfassers an seinen Stott, bedurfte es auch der ruhigen Klarheit, Festig- 
keit und Sicherheit friedlicher Zeiten, um ein Werk von solcher Reife 
und Geschlossenheit entstehen zu lassen. In den gewaltigen Erregungen 
der letzten Jahre würde es dazu schwerlich mehr gekommen sein. 
Freuen wir uns also heute vor allem der noch glücklich vor dem 
Sturm unter Dach gebrachten reichen Ernte. 

Nach einer kurzen Einleitung über das rämische Cöln und 
die Entwicklung des späteren Wohnhauses aus dem Einraum 
befaßt sich ein I. Abschnitt mit der Grundrißbildung und all- 
gemeinen Anlage einerseits der „Höfe“, andererseits der Reihen- 
häuser mit einem Anhang über Gärten, Gartenhäuser und Landhäuser. 
In der organisch entwickelten Einteilung ‚in das Vorhaus mit der Haus- 
tür, der Treppe und dem Herd, das Hofzimmer und den Gang zum 
Hofe — ist die Grundform des Cölner Bürgerhauses gegeben‘ (S. 51). 

Der II. Hauptabschnitt ist dem „Aufbau und Baumaterial‘ 
gewidmet, wobei dem Verfasser sein Architektenberuf natürlich sehr zu- 
statten kommt und seinem Werke von vornherein einen Vorzug vor allem 
verleiht, was ein nicht praktisch-künstlerisch vorgebildeter Kunst- 
historiker hätte zuwege bringen können. Den verschiedenen Bau- und 


104 Kritiken 


Schmuckteilen wird im einzelnen nachgegangen und jeweils angedeutet, 
wieweit sie als spezifisch cölnisch, rheinisch, niederdeutsch zu betrachten 
sind. So ist z. B. ausführlich von den „Grinköpfen“ (eine bestimmte 
Fratzenart), „die anscheinend nur in den Weinorten Cöln und Trier und 
ihrem Einflußgebiet (Münstereifel, Neuß, München-Gladbach) vorkommen“, 
von den in Niederdeutschland und den Niederlanden allgemein üblichen 
„Krahnenbalken‘, vom Zinnenkranz mit den an ihm vorgebauten Aus- 
lugtürmchen, von den schönen Cölner Treppentürmen, von denen leider 
die meisten seit der Mitte des 19. Jahrhunderts verschwunden sind, von 
der weit verbreiteten Fassadenmalerei, von den Hauszeichen und 
Heiligenfiguren, wovon geradezu eine Art Statistik gegeben wird, u. a. m. 
die Rede. 

Abschnitt [II behandelt sodann den Ausbau — typisch für Cöln 
sind hier von etwa 1590 bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts u. a. die 
reich ornamentierten Stuckbalkendecken —, wobei zum Schluß selbst auf 
die Möbel kurz eingegangen und anhangsweise das Inventar des Pfarr- 
hauses von St. Kolumba vom 22. Oktober 1410 mitgeteilt wird. Die 
Veröffentlichung derartiger älterer Verzeichnisse, deren sich gewiß noch 
manche in unseren Archiven verbergen, muß auch im Sinne der noch 
so nötigen Förderung der Forschung über deutsche Altertümer besonders 
begrüßt werden. 

Mit dem IV. Abschnitt, in dem der gesamte Baubetrieb ge- 
schildert, der Entwicklung und Beteiligung der Bauzünfte nachgegangen, 
die städtische Bauverwaltung dargelegt, auch über Kosten, Preise, Löhne 
alles Nötige beigebracht wird, bewegt sich der Verfasser ebenso sicher 
auf wirtschafts- und kulturgeschichtlichem Boden, wie er dann im V. 
und letzten Abschnitt, der der Entwicklung der Bauformen 
(1. Im Mittelalter, 2. die Renaissance, 3. Barock, Rokoko und Klassi- 
zismus) gewidmet ist, allen Anforderungen der eigentlichen kunstwissen- 
schaftlichen Forschung mit Glück gerecht zu werden sucht. Wiederholt 
wird dabei auch auf die Entwicklung und stilistische Eigenart der 
Nachbargebiete (Alt-Düsseldorf, das bergische Land, Schloß Brühl usw.) 
und die sich ergebenden Wechselbeziehungen Bedacht genommen und ver- 
mißt höchstens ein die Hauptergebnisse dieser ganzen, äußerst gewissen- 
haften und ins einzelne gehenden Forschung in einem großlinigen und 
farbigen Bilde zusammenfassendes Schlußkapitel. 

Im übrigen aber ist das Cölner Wohnhauswerk, zu dessen besserer 
Nutzung noch sorgfältige Orts-, Personen- und Sachverzeichnisse dienen, 
so sehr aus einem Guß und in seinem festen Gefüge, seiner soliden 
Durchbildung und der überall wohl überlegten Ökonomie der Anord- 


Kritiken 105 


nung — wir können es nur wiederholen — eine derartig achtung- 
gebietende Leistung, daß es wohl für lange Zeit einen, ich möchte fast 
sagen den Hauptplatz unter den Veröffentlichungen gleichen oder ähn- 
lichen Schlages einnehmen wird. 


Nürnberg. Theodor Hampe. 


Alfred von Martin, Coluccio Salutatis Traktat „Vom Tyrannen“. 
Eine kulturgeschichtliche Untersuchung nebst Textedition. Berlin, 
Rothschild 1913. 98 u. XXXIV SS. M. 4,80 (= Abhandlungen 
zur Mittleren und Neueren Geschichte, edd. Below, Finke, Meinecke. 
Heft 47). 


Derselbe, Coluccio Salutati und das humanistische Lebens- 
ideal. Ein Kapitel aus der Genesis der Renaissance. Leipzig, 
Teubner 1916. IX u. 299 SS. M. 12 (= Beiträge zur Kultur- 
geschichte des Mittelalters und der Renaissance ed. W. Goetz. Bd. 33). 


Ernst Walser, Poggius Florentinus. Leben und Werke. Leipzig, 
Teubner 1914. VIII u. 567 SS. 4 Tafeln. M. 16 (= Beiträge zur 
Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renaissance ed. W. Goetz. 
Bd. 14). 

Coluccio Salutati, der erste in der Reihe der berühmten Floren- 
tinischen Staatskanzler, ist neuerdings der Gegenstand. lebhaften Inter- 
esses geworden. Nachdem Novati seine Jugend geschildert und seinen 
Briefwechsel in einer kritisch vortrefflichen Ausgabe vorgelegt hat, wie 
wir sie noch für keinen anderen italienischen Humanisten haben, hat 
Martin sich in einer Reihe von Einzelabhandlungen mit dem Manne be- 
schäftigt. Nachdem er seinen Tractatus de Tyranno mit umsichtiger 
Einleitung herausgegeben hat, hat er ihn zunächst in seinen Beziehungen 
zum Mittelalter’, dann in seinen Beziehungen zur Renaissance erfaßt, 
daneben geht noch ein Artikel im Archiv für Kulturgeschichte, Bd.11, 
über die Popularphilosophie Salutatis. Den Traktat vom Tyrannen hat 
außerdem gleichzeitig der italienische Rechtshistoriker Ercole in den von 
Josef Kohler geleiteten Quellen der Rechtsphilosophie, Bd.1 1914, heraus- 
gegeben, ebenfalls mit umfangreicher Einleitung und auf Grund größeren 
Handschriftenmaterials, so daß wir schon eine ganze kleine Literatur 
über Salutati bekommen haben. 

Die Hauptabsicht Martins ist, uns in Salutati eine Übergangs- 
erscheinung vom Mittelalter zur Renaissance vorzuführen und damit die 


ı Mittelalterliche Welt- und Lebensanschauung im Spiegel der Schriften 
Coluceio Salutatis (Historische Bibliothek Bd. 33, München, Oldenbourg 1913). 


106 Kritiken 


Bedeutung des Humanismus für diesen Übergang überhaupt zu erhellen. 
Man könnte sich das auf dem Wege gezeigt denken, daß Salutati einer- 
seits mit seinem Lehrer Petrarka und andererseits mit seinen Freunden 
und Schülern Bruni und Poggio zusammengestellt wird. Das würde sofort 
zeigen, was es bedeutet, daß Salutati, nicht ohne den Einfluß Dantes, 
viel mehr scholastisch ist als Petrarka, daß er von der Jurisprudenz 
herkommt, die Petrarka ablehnt, aber als Politiker und Bürger eines 
modernen Staatswesens in ganz anderer Weise zu den Problemen des 
sozialen Lebens Stellung nehmen muß, als es Petrarka tat, und ebenso, 
daß ihn von Bruni eine weitgehende Verchristlichung der Stoa, sowie 
der Mangel an historischem Realismus trennt, der bei ihm nur un- 
genügend durch philologische Kritik ersetzt wird, von Poggio aber 
scheidet ihn vor allem die Unfähigkeit, das Altertum ästhetisch als eine 
Einheit zu erfassen. 

Martin hat diesen Weg nicht eingeschlagen. Er kommt von den 
großen Konzeptionen von Eicken, Burckhardt und Troeltsch her und 
sucht sich und Salutati an ihnen zu orientieren. Dadurch entsteht ein 
gewisses Mißverhältnis für den Gegenstand, das manchmal fast komisch 
wirkt, zumal, da Martin es liebt, die Dinge auch an der Darstellung 
ins Breite und Erhöhte gehen zu lassen. Immerhin sind auch so er- 
hebliche Ergebnisse zu gewinnen gewesen. 

Die Doppelgestalt Salutatis zeigt sich’ schon in seiner Abhandlung 
De Tyranno, deren Bedeutung uns der Jurist Ercole noch schärfer ins 
Licht gesetzt hat: Salutati ist theoretischer Monarchist, schon deshalb, 
weil die Monarchie das Abbild der göttlichen Alleinherrschaft ist, seine 
ganze Beweisführung ist aber nur vom Standpunkt der autonomen 
Kommune aus verständlich. Er hat sich von der alten Vorstellung der 
Papst- Kaisermonarchie wenigstens hier ganz frei gemacht, gerade damit 
kommt er über die Kirchenväter wie über Bartolus hinaus, dessen merk- 
würdig verzwickte Stellung zur Frage der Tyrannis uns Ercole und 
neuerdings ein englisches Buch von Cecil Sidney Woolf klar gemacht 
haben. Aber auf der Suche nach einer neuen Legitimierung der Tyrannis 
ist Salutati, charakteristisch genug, wieder auf halbem Wege, bei der 
stillschweigenden Zustimmung der Beherrschten, stehen geblieben; bis zu 
Machiavell ist also noch eine gute Strecke. — Salutati steht aber auch 
zwischen Mittelalter und Renaissance in der Frage der Freundschaft, 
der Liebe und Ehe, ja der Bedeutung der Wissenschaft für das Leben 
überhaupt, die für einen Renaissancemenschen zentral ist. Überall macht 
er Ansätze zur Würdigung dieser Güter als diesseitiger Werte, überall 
schlägt ihm die theologisch-teleologische Tendenz in den Nacken. Das 


Kritiken ` 107 
kommt vor allem daher, weil er das scholastische Denksystem mit seiner 
Stufenfolge der Werte nicht lassen kann, ja es wird bei ihm durch 
juristische Konstruktion offenbar noch verstärkt. — Will man Salutatis 
Stellung zu den großen Lebensmächten kurz bezeichnen, so wird man 
sagen dürfen: die drei Kreise ‚‚fides, civitas und natura“, in die er den 
Menschen. einspannt, sind für ihn noch in durchaus scholastisch - aristo- 
telischer Weise übereinander gebaut, sein ganzes Denken bleibt ad 
fidem orientiert, wird es mit zunehmendem Alter sogar immer mehr. 
Deshalb bleiben seine Versuche, dem bürgerlichen und natürlichen Lebens- 
kreis selbständige Geltung zu schaffen, für sein eigenes Wesen ziemlich 
fruchtlos. Aber die Lebenskräfte der neuen Bildung, für die er ein- 
tritt, wirken — ganz ähnlich wie bei unserem deutschen Wimpfeling, 
mit dem es lohnt, ihn zu vergleichen —, über ihn hinaus und erzeugen 
schon in der nächsten Generation Bruni und Poggio, die zwei wich- 
tigsten Spielarten des reinen Humanistentypus. 

Diese Dinge hat Martin durch eine bis ins kleinste gehende Analyse 
der Gedankenwelt Salutatis uns vorgestellt. Im einzelnen bleibt mancherlei 
einzuwenden. Der Versuch, allgemeine Ergebnisse zu gewinnen, führt 
oft dazu, daß Briefstellen, aus ihrem Zusammenhang gelöst, einen 
anderen Sinn geben, als die Meinung des Briefschreibers gewesen ist, daß 
Einflüsse oder wenigstens Beziehungen gesucht werden, wo sicher keine 
vorhanden sind, z. B. zu Marsilius von Padua und Occam, und daß 
überhaupt gerade die persönliche Stellung Salutatis als politische und 
literarische Persönlichkeit fast völlig ausgelöscht erscheint, während doch 
seine Briefe zeigen, daß er mehr als ein bloßer Humanistentypus ist. 

Aber im ganzen dürfen wir unsere Freude daran haben, daß hier 
einmal, und noch dazu an einem Gegenstand zweiten Ranges gezeigt ist, 
wieviel eine eindringende Betrachtung des Humanismus für die Geistes- 
geschichte hergibt. 

Das Buch Walsers über Poggio ist eine in vieler Hinsicht will- 
kommene Ergänzung zu Martins Arbeiten über Salutati, aber es ist ganz 
anderer Art. Es unterscheidet sich von ihnen sowohl in dem, was zu 
leisten war, als in der Begrenzung und Lösung der Aufgabe. Während 
Martin die kritischen Vorarbeiten so gut wie gänzlich durch Novati 
getan fand und wenigstens die Briefe vollständig benutzbar vor sich 
hatte, mußte für Poggio zunächst der Briefwechsel gesammelt werden. 
Daß die alte Ausgabe de Tonellis nicht genügte, wußten wir seit Jahren, 
ebenso daß Wilmanns eine neue vorbereitete. Daraus ist nichts ge- 
worden; aus den reichen Schätzen seiner Sammlung hat Wilmanns im 
Zentralblatt für Bibliothekwesen 1913 einen Teil vorgelegt, im übrigen 


108 Kritiken 


hat Walser diese Autgabe angetreten. und er hat eine Anzahl wichtiger 
ungedruckter Stücke mit zahlreichen Urkunden aus dem Florentiner 
Archiv diesem Bande als Anhang beigegeben. Sageu wir gleich, daß 
die Edition der schwächste Teil seiner Arbeit ist, wenigstens die ersten 
Briefstücke sind in dieser Form unmöglich, die Verbesserungen liegen 
zum Teil auf der Hand. Doch kommt darauf nicht viel an, der Schwer- 
punkt liegt in der Biographie, der nun trotz der älteren Vorarbeiten 
ganz von neuem zu machen war. 

Walser hat sie in strenger Chronologie aufgebaut, die 19 Kapitel 
führen von der Geburt bis zum Tode, sie verknüpfen äußere und innere 
Entwicklung in der Art, daß die erstere voransteht, der Zusammenhang 
der letzteren nicht selten gesucht werden muß. Ebenso beschränkt 
Walser sein Thema auf die Erörterung der unmittelbar mit Poggios 
Persönlichheit und Schriftstellerei zusammenhängenden Fragen, um nicht 
eine Geschichte des Frühhumanismus schreiben zu müssen. Daß er zu 
einer solchen sehr wohl befähigt wäre, zeigt seine im Archiv für Kultur- 
geschichte Bd. 11 gedruckte Habilitationsvorlesung. 

Walsers Auffassung Poggios weicht nun von der herkömmlichen, wie 
sie bei Voigt, Burckhardt und Rossi vorliegt, ziemlich stark ab. Er 
sieht in ihm schon in jungen Jahren nicht den epikureischen Spötter, 
wie wir ihn aus den Fazetien und aus den Briefen vom Konstanzer 
Konzil im Gedächtnis haben, sondern einen warmherzigen christlichen 
Laien, der sich einen objektiven Religionsbegriff zurechtgemacht hat, 
welcher ihn ebenso von dem orthodoxen Salutati wie von Filelfo und 
Beccadelli scheidet. Insbesondere findet Walser in dem „Exil in Eng- 
land“ eine Zeit innerer Klärung Poggios. Seine religiösen Überzeugungen 
vertiefen sich hier, er erkennt, daß er nicht zum Priester tauge und er 
gewinnt gerade aus dieser Erkenntnis ein tieferes Verhältnis zu den 
moralischen Fragen und nähert sich damit wieder dem Humanismus 
Petrarkas. Von hier aus leitet Walser alle wesentlichen Äußerungen 
der christlichen Lebensphilosophie Poggios her, die zunächst in den drei 
philosophischen Episteln von 1424 vorliegen und dann in den großen 
Traktaten des Greisenalters, vor allem in den Abhandlungen De infe- 
licitate principum. De varietate fortunae und dem Dialog In Hypocritas 
ausgereift sind. 

Ich gestehe, daß mich Walsers Ausführungen, so umsichtig und klar 
sie formuliert sind, doch nicht überzeugt haben. Es ist ganz klar, daß 
der Kampf gegen Mendikanten und Observanten nicht auf Kirchen- 
feindlichkeit zu deuten braucht, daß der Tadel von Päpsten und hohen 
kirchlichen Würdenträgern kein Beweis gegen die Orthodoxie des Autors 


Kritiken 109 


zu sein braucht, daß jedenfalls solche Dinge so wenig wie die Fazetien 
genügen, um Poggio zum „Heidnischen Humanismus“ zu stellen. Aber 
ist er deshalb ein Vertreter „christlicher Laienfrömmigkeit“? Ich glaube, 
man braucht nur seine Stellung zur Fortuna anzusehen, um dies zu 
verneinen. Für Poggio, wie ich ihn auch nach Walsers Buch sehe, 
sind zwei Dinge charakteristisch: seine Abneigung gegen jedes, auch 
das rhetorische Pathos, und seine bald liebevolle, bald sarkastische Ver- 
senkung in die Einzelheiten des realen Lebens; sein Interesse für Medizin 
und Geographie hängt damit zusammen, aber auch seine Fähigkeit, 
Landschaften zu schildern, die Alten als literarische Persönlichkeiten, 
nicht bloß als Autoritäten zu sehen und das Altertum selbst über sie 
hinaus aus den Denkmälern lebendig werden zu lassen. Darin liegt 
seine Stärke und seine Schwäche, er hat in beiden Punkten etwas voltai- 
rianisches. Er hat das Rom der Mirabilia noch in viel weiterem Sinne, 
als Reumont meint, beiseite geschoben. Nun ist er aber nicht nur als- 
Schriftsteller, sondern auch als Denker viel zu sehr Realist und viel zu 
stark am Leben in seinen Einzelheiten interessiert, als daß er eine ge- 
schlossene Weltanschauung entwickelt hätte. Er begnügt sich damit, 
sich in den alten Formen Raum für seine Persönlichkeit zu machen und 
in diesem Raume Harmonie und Sauberkeit herzustellen. Diese Har- 
monie und Sauberkeit sind aber nur ästhetisch, nicht moralisch, das 
scheidet ihn von Petrarka, und diese Persönlichkeit hat gar kein Be- 
dürfnis nach Aktivität, noch weniger nach Propaganda, das scheidet ihn 
von Salutati, von dem ihm nächst verwandten Enea Silvio, auf höherer 
Stufe von Erasmus ebenso wie von Machiavell. Die künstlerische Selbst- 
darstellung und die künstlerische Darstellung seiner Umgebung, der 
Menschen und der Dinge, beherrschen auch seine Produktion. Dadurch 
wird er anziehend und im Grunde liebenswürdig. Deshalb ist er als 
Kuriale an der Kurie des 15. Jahrhunderts, in einem doch nur schwatzen- 
den, nie handelnden Schreiberkollegium so sehr an seinem Platz und als 
Florentiner Kanzler so gar nicht. Um den Menschen ganz zu ver- 
stehen, sollte man, wie Walser treffend hervorhebt, noch viel mehr von 
den einzelnen Umständen seines Lebens wissen, als uns überliefert ist. 
Er war ein Stimmungsmensch wie nur einer, die Fähigkeit, auf Reize 
zu reagieren, ist bei ihm erstaunlich, fast all seine Schriften sind Ge- 
legenheitsschriften. Der Humanismus verdankt ihm moralisch nur Nega- 
tives. Poggio hat sich von der scholastischen Denkweise, mit der sich 
sein Lehrer Salutati sein Leben lang herumschlägt, schmerzlos gelöst; 
im übrigen aber wirkt er nur ästhetisch, hier aber befreiend und auf- 
bauend zugleich. Es wäre der Erwägung wert, ob man nicht all die 


110 Kritiken 


kleinen und großen Ausfälle der Polemik Poggios in letzter Linie auf 
ästhetische Unlustgefühle zurückführen könnte. 

Diese Betrachtungen stehen bei Walser nicht voran, aber sie ruhen 
auf seiner Arbeit, die in ihrer Gründlichkeit und Anspruchslosigkeit der 
Form gleich erfreulich wirkt und sicher einen Markstein in der Forschung 
über den italienischen Humanismus bedeutet. Wir haben allen Grund, 
ihm dafür dankbar zu sein und erhoffen nun von ihm die Ausgabe der 
Briefe. 

München. Paul Joachimsen. 


J. Strieder, Studien zur Geschichte kapitalistischer Organi- 
sationsformen: Kartelle, Monopole und Aktiengesell- 
schaften im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. 
München und Leipzig 1914, XXIX u. 486 S. 


Als „auf. neuem archivalischen Material aufgebaute Einzelunter- 
suchung für die Geschichte des Frühkapitalismus, der — in Deutsch- 
land — in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts seinen Höhepunkt 
erreicht“, will der vorliegende stattliche Band nach den Worten des Vor- 
worts gewertet sein. Da erhebt sich allerdings eine Vorfrage: Was ist 
es mit dem Frühkapitalismus? Zwei Jahre nach Erscheinen des Strieder- 
schen Buches wurde der Begriff ‚Kapitalismus‘ und mit ihm auch die 
Verbindung „Frühkapitalismus“ als unbestimmt, schillernd und deshalb 
als ungeeignet für die wissenschaftliche Erörterung von R. Passow ver- 
worfen!. Die Gründe, die Passow vorbringt, erscheinen mir einleuchtend, 
das Wort „Frühkapitalismus“ in der Tat entbehrlich. Es wäre nichts 
weniger als angebracht, dem Verfasser irgendeinen Vorwurf aus 
der Verwendung dieses bisher allgemein eingebürgerten Begriffes zu 
machen; es ist aber doch wohl notwendig, festzustellen, was Str. im 
besonderen bei dem Worte „Kapitalismus“ vorschwebt. Die Antwort 
lautet: die Großunternehmung (S. V); sie ist ibm das eigentlich Cha- 
rakteristische des entwickelten „Kapitalismus“ ?; und damit wird für 
iha zum „ Frühkapitalismus“ jene Zeit, in denen die ersten Anfänge 
und das erste gewaltige Hervortreten von Organisationsformen der 
Großunternehmung nachweisbar sind: das ausgehende Mittelalter und die 
ersten Jahrzehnte der Neuzeit. 


ı Jbb. f. Nationalökonomie u. Statistik, Bd. 107, S. 433 ff. 

1 Damit trifft Strieder in der Sache mit Passow zusammen, der das 
„Kapitalistische Zeitalter“ durch die „Epoche der großen Unternehmungen“ 
ersetzt wissen möchte. A. a. O. S. 486. 


Kritiken 111 


Untersuchungen über die Bedeutung des Bergbaues und Erzhandels 
für die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft um die Wende vom 
Mittelalter zur Neuzeit stellt Str. an die Spitze des ersten Buches, 
welches das Verhältnis von „Montanindustrie und Frühkapitalismus‘‘ 
behandelt; mit gutem Grunde. Die außerordentliche Bedeutung des da- 
maligen deutschen Bergbaues, zumal bei den, mit Ausnahme des Silbers, 
steigenden Metallpreisen, wird durch die Darstellung Strieders recht 
anschaulich dargetan '; und neben dem Bergbau auf dem eigentlichen deut- 
schen Gebiet gerieten Bergbau und Erzhandel in Ungarn und den meisten 
benachbarten Ländern damals immer stärker in deutsche Abhängigkeit 
oder gar deutschen Besitz. Genauer gesagt: in den Besitz der ober- 
deutschen Häuser, namentlich der Fugger. Denn zum Teil lösen sie 
älteren deutschen Einfluß im Auslande ab: so den der Hansen in 
Schweden, England und Ungarn (S. 7f.). Dennoch ist der Bergbau nicht 
als Entstehungsgrund der neuen großen Vermögen anzusprechen. Über- 
zeugend erbringt diesen Nachweis das zweite Kapitel. Nicht der Berg- 
bau, sondern der Handel mit den Erzeugnissen des Bergbaues, der 
Metallhandel, hat die großen Gewinne abgeworfen, die schon vorhan- 
dene „Urvermögen“ um die Wende zur Neuzeit anschwellen ließen; 
die Träger dieses Metallhandels sind aber Männer, die bereits in an- 
deren Handelsunternehmungen diese „Urvermögen“ gewonnen haben. 
Was sich also feststellen läßt, ist das Eindringen „des kapitalistischen 
Kaufmanns“ zunächst in den Metallhandel, dem aber infolge des Ver- 
lagssystems des Händlers dem Hüttenmeister gegenüber, infolge des 
immer steigenden Kapitalbedarfs des Bergbautreibenden — Bergwerks- 
produzenten sagt Str. in merkwürdiger Wortbildung — ein Eindringen 
auch in den Bergbaubetrieb folgt. Daß für den Metallhandel eigentlich 
nur bereits sehr kapitalkräftige Kaufleute in Betracht kamen, liegt vor 
allem in dem Vorkaufsrecht des Landesherrn der Erzerzeugung gegen- 
über und der Verbindung dieses Rechtes mit der Befriedigung ihres 
Kredits, das „in Abschlüssen langjähriger Erzlieferungen ein bequemes 


1 Reichlich weit geht allerdings die Formulierung, daß Bergbau und Erz- 
handel damals „durchaus den bedeutendsten Zweig der Wirtschaft des Heiligen 
Römischen Reichs deutscher Nation“ ausmachten (S. 3). Selbst für ein Gebiet, 
in dem der Bergbau damals eine so führende Rolle spielte, wie Tirol, räumt 
ihm Wopfner („Die Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters“, 1908, S. 65) 
seiner wirtschaftlichen Bedeutung nach doch nur die zweite Stelle hinter der 
Landwirtschaft ein. Das Wopfnersche Buch scheint Str. entgangen zu sein; 
es fehlt in dem stattlichen Literaturverzeichnis. — Vgl. auch v. Below „Welt- 
en Archiv“, Bd. 5, S. 455 u. Rehme, „Jbb. f. Nat. u. Stat.“ Bd. 106, 

. 168. 


112 Kritiken 


Mittel fand, um große Gelddarlehn zu erhalten“ (S. 31). Hierzu waren 
aber bereits kapitalkräftige Kaufleute notwendig; die bescheidenen Mittel 
einzelner Gewerker hätten dazu niemals gelangt. So wurde der Erz- 
handel ausgesprochener Großhandel, der sich auf frühere Gewinne seiner 
Träger in andern Handelszweigen stützte. — Das Eindringen dieses 
Großhandels über den Metallhandel hinaus in den eigentlichen Bergbau- 
betrieb schuf, so führt das dritte Kapitel aus, „frühkapitalistische Orga- 
nisationsformen“ — sagen wir: die ersten Organisationsformen der Groß- 
unternehmung. Auf der einen Seite eine große Zahl von Lohnarbeitern 
mit den dunklen Schattenbildern der Lage des Lohnarbeiters, solange 
er gegen rücksichtslose Ausbeutung seiner Person nicht geschützt ist, 
aber auch schon mit Streikversuchen und Streikbekämpfungen durch die 
Unternehmer . Auf der anderen Seite „wirkliche konzentrierte kapita- 
listische Großbetriebe“, „eigene industrielle Großbetriebe“ in den Händen 
der früheren Nurkauf leute. Saigerhüttenunternehmungen schießen wie 
Pilze aus dem Boden, und einzelne montanindustrielle Unternehmungen 
vereinigen sich zu großen Gesellschaften. Dazu entstand in den Kuxen 
über Bergwerkanteilen „das erste bedeutungsvolle Inhaberpapier“, deren 
Spekulation treibende Inhaber oft „dem Unternehmen, dessen Mitbesitzer 
sie durch ihre Anteilscheine waren, durchaus fremd gegenüberstanden“. 
— Sehr ausgesprochene Züge der Großunternehmung hat Str. in diesem 
ersten Buche klargelegt, es klingt in die Frage aus, ob nicht die An- 
fänge von Aktiengesellschaften, Kartellen und Monopolen auch in der 
Montanindustrie zu suchen seien? Den Einwurf der „Theoretiker“, daß 
eine solche Entwicklung unmöglich wäre, da sie im Widerspruch zur 
kanonistischen Wirtschaftslehre stände, begegnet Str. mit der Feststel- 
lung: „die methodische Geschichtsforschung hat gelehrt, daß man mit 
Urteilen aus Gesetzesvorschriften aller Art auf die Realität der Dinge 
sehr vorsichtig sein muß.“ (S. 51.) Diese Erwägungen leiten über 


ı Hier sei zur Ergänzung auf die im 16. Jahrhundert auftretenden Streiks 
der Stecknitzfahrer gegen ihre Unternehmer im Lüneburg-Lübecker Salz- 
handel verwiesen. Vgl. B. Hagedorn „Die Entwicklung und Organisation 
des Salzverkehrs von Lüneburg nach Lübeck im 16. und 17. Jahrhundert", 
Zs. d. Ver. für Lübeck. Gesch. u. Altertumskde., Bd. 17, S. 1ff. ` 

2 Vielleicht hätte manche bittere Polemik an Schärfe verloren, wenn man 
sich dieses Gegensatzes immer bewußt gewesen wäre. Auf rechtshistorischer 
Seite besteht leicht die Neigung, aus Verordnungen über eine Materie ihre 
wirkliche Form erschließen zu wollen. Ich nenne nur die Fragen der Im- 
munität und der Vogtei. Wenn dann der auf die Erfassung der tatsächlichen 
Entwicklung eingestellte Verfassungshistoriker zu Ergebnissen kommt, die 
sehr wesentlich von der Interpretation einzelner allgemeiner Privilege oder 


Kritiken | 113 


zu dem zweiten Buche des Werkes, welches das Verhältnis von „Kirche, 
Staat und Frühkapitalismus“ behandelt und den bezeichnenden Leitspruch 
trägt: „Not kennt kein Gebot.“ 

In anschaulicher Weise wird hier im Anschluß an die in der älteren 
Literatur vorhandenen Ausführungen über den gleichen Gegenstand — 
ich beschränke mich auf die Namen Ehrenberg, Hansen und Sombart — 
und in deren weiterem Ausbau der Zwiespalt zwischen der kirchlichen 
Wirtschaftslehre und der immer wieder entgegengesetzten Praxis von 
Kirche und Staat dargetan!. Am besten gelungen scheint mir die 
scharfe Herausarbeitung zwischen Forderungen und Verordnungen von 
Reichstag und Reichsfiskal — beide auf der Seite der erbitterten anti- 
monopolistischen öffentlichen Meinung stehend — und den fortgesetzt in 
entgegengesetzter Richtung gehenden persönlichen Entscheidungen der 
Kaiser selbst, erst Maximilians, dann Karls V.; kein Wunder: Kredit- 
bedürfnis und dessen Befriedigung durch den „Metallkauf“ kettete sie 
fest an jene großen oberdeutschen Handelslıäuser, die allein diesen vor- 
nehmen, und jenes damit befriedigen konnten. (S. 71 ff.) — Bedenken 
aber möchte ich vorbringen gegen die einleitenden Gedankengänge dieses 
Buches (8. 55—63), Bedenken, die sich weniger gegen die Ausführungen 
des Verfassers richten, als gegen verbreitete Anschauungen in diesen 
Dingen, die er hier wiedergibt. Es geht nicht an, die ‚Entfaltung des 
kapitalistischen Geistes?“ ohne weiteres mit der „Entfaltung des In- 
dividuums auf dem Gebiete des Wirtschaftslebens“ gleichzustellen, wenn 


man mit Strieder und Sombart — wenigstens für Deutschland — erst 
mit der Wende des 15. und 16. Jahrhunderts das Auftreten dieser 
geistigen Wesensform anerkennen will. „Menschen, die über ihre 


Kreise, über ihre Handels- und Gewerbsgenossen hinauszukommen such- 


anderer normativer Urkunden abweichen, so ist diese Differenz in dem Gegen- 
satz zwischen Gesetzesvorschrift' und Wirklichkeit zu suchen. Es kann aber 
nicht zweifelhaft sein, daß die innere Erfassung der Wirklichkeit die vor- 
nehmste Aufgabe historischer Arbeit bleiben wird. Vgl. hierzu neuerdings 
Rehme a. a. O. S. 164; A. Schulte, Zs. d. Savignystiftg. f. Rechtsgesch., 
Bd. 87, S. 656 und die Ausführungen des Referenten in dieser Zs., Bd. 17, S. 523, 
und Zs. d. Ver. für Lübeck. Gesch. u. Altertumskde., Bd. 19, S. 98f. 

ı Zu beachten sind aber die Einschränkungen, die v. Below („Weltwirt- 
schaftliches Archiv“, Bd. 5. S. 455f.) und Rebme a. a. O. S. 165, an der von 
Str. betonten aktiv-„ kapitalistischen“ Politik von Kirche und Staat durch den 
Hinweis auf die längst wahrzunehmende praktische Ausschaltung des Wucher- 
dogmas in bürgerlichen Kreisen vornehmen. 

ber die Unzulänglichkeiten dieses Begriffs jehe Passow a. a. O. S.468fl., 
dazu v. Below „Welt wirtschaftliches Archiv“, Bd. 9, 1917, S. 250. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 8 


r" 


114 Kritiken 


ten und hinauszukommen wußten. Männer, die sich nicht mit der im 
allgemeinen üblichen Wirtschaftsweise begnügten, die wohl eine gewisse 
standesgemäße Wohnung verbürgte, aber nicht viel darüber hinaus, 
Persönlichkeiten, die neue Erwerbsmöglichkeiten kühnen Geistes erfaßten, 
die neue Methoden der Beteiligung eines gesteigerten Erwerbtriebes sich 
zu eigen machten“ (S. 55) — hat es auch in früheren Jahrhunderten 
deutscher Geschichte gegeben!; die ganze koloniale Bewegung des 12. 
bis 14. Jahrhunderts ist in ihren großzügigen Ergebnissen ohne Männer 
solcher Art überhaupt nicht zu verstehen; die gewaltige wirtschaftliche 
Blüte der führenden Stadt des kolonialen Deutschlands, Lübecks, bereits 
im 13. Jahrhundert unerklärlich. Man wende nicht ein, daß die „ge- 
schlossene Stadtwirtschaft“ und die Beschränkung auf die „gerechte 
Nahrung dem entgegenstehen. Beide hat es auch in Lübeck gegeben, 
— aber weit entfernt, am Anfange der städtischen Entwicklung zu 
stehen, folgen sie hier als Reaktion und Gegensatz der ersten — und 
vom Standpunkt wirtschaftsgeschichtlicher Betrachtungsweise — kraft- 
vollsten Periode Lübeckischer Geschichte im Verlaufe des 14. Jahrhun- 
derts. Der hervorstechende Zug dieser ersten Periode ist aber ein aus- 
gesprochener ‚ökonomischer Individualismus‘. Wenn auch zugegeben 
ist, daß dieser ökonomische Individualismus noch nicht zu Großunter- 
nehmungen geführt hat? — und diese sind ja für Strieder unbedingt 


ı Vgl. dazu neuerdings die Zusammenstellung von Nachweisen bei Bren- 
tano, „Die Anfänge des modernen Kapitalismus“, 1916, S. 111ff. 

3 Näher hierauf einzugehen ist an dieser Stelle unmöglich. Die hier vor- 
getragenen Sätze sind ein Ergebnis von Studien, die ich als „Grundlagen der 
älteren Lübeckischen Wirtschaftsgeschichte“ zu veröffentlichen hoffe. — Die 
sehr geringschätzigen Urteile Sombarts über die wirtschaftliche Bedeutung 
Lübecks auch noch in der zweiten Auflage seines „modernen Kapitalismus‘ 
hängen zum Teil mit seiner mangelnden Kenntnis des zwar spröden und in 
seiner eindrucksvollen Gesamtheit bisher wenig zugängigen, aber doch über- 
aus reichen älteren Quellenmaterials dieser wichtigsten Stadt des kolonialen 
Deutschlands und des mittelalterlichen deutschen Seehandels zusammen. — 
Neuerdings hat v. Below („Weltwirtschaftliches Archiv‘, Bd. 9, 1912, S. 252) 
unter Hinweis auf ältere Ausführungen hervorgehoben, daß „der Zeit der aus- 
gebildeten Stadtwirtschaft“ eine Zeit freierer Bewegung des städtischen Wirt- 
schaftslebens vorausgeht. Für keine andere deutsche Stadt gilt das vielleicht 
in so ausgesprochener Weise wie für Lübeck. 

s Womit aber keineswegs gesagt sein soll, daß er sich in „handwerks- 
mäßigen“ Wirtschaftsformen erschöpft habe. Zwischen „handwerksmäßiger 
Wirtschaftsführung“ und „Kapitalismus = Großunternehmung“ gibt es noch sehr 
beachtenswerte Möglichkeiten von selbständiger Bedeutung, nicht nur vom 
Werte als flüchtige Übergangsformen. Denn es ist immer wieder zu betonen, 


Kritiken 115 


notwendig als Kriterien des Begriffs „Kapitalismus“, auch „Frühkapitalis- 
mus!“ — so ist es doch nicht recht einzusehen, warum nicht auch für jene 
Zeit von einem starken Erwerbstriebe, der über die Deckung des not- 
wendigen Bedarfs hinausgeht, und dessen Träger die starke Einzel- 
persönlichkeit ist, — das versteht Str. doch wohl unter dem „kapitalisti- 
schen Geist“ — gesprochen werden sollte. Man käme so allerdings zu 
einem „kapitalistischen Geiste“ ohne „Kapitalismus“, — ein Ergebnis, 
das eigentlich nur die Passowschen Ausführungen über die wissenschaft- 
liche Unbrauchbarkeit beider Worte bestärkt. Will man dieser älteren 
Zeit städtischer deutscher Wirtschaftsgeschichte aber noch nicht den 
„kapitalistischen Geist“ zubilligen, so wird man es aufgeben müssen, 
diesen mit dem „Geist des ökonomischen Individualismus“ zu identifizieren, 
ist doch dieser sicher früher ganz unabhängig von Italien als sehr wirksame 
psychische Macht in Deutschland, wenn auch nicht überall, festzustellen. 

Die beiden ersten Bücher sind für Str. nur die allgemeine Vorbe- 
reitung für das dritte Buch, den Hauptteil des Werkes, der zum guten 
Teil auf eigenen eingehenden Archivstudien aufgebaut ist. Wenn bei 
dieser „Einleitung“ so ausführlich verweilt wurde, so mag das seine 
Entschuldigung darin finden, daß die in ihnen erörterten, sich um den 
„Kapitalismus“ gruppierenden Fragen zurzeit Gegenstand ausführlichster 
wissenschaftlicher Erörterung sind. Ich nenne nur die Namen Brentano, 
Passow, Pirenne, Sombart, — von der an diese anknüpfenden kritischen 
Erörterung zu schweigen. 

Der erste Abschnitt des ersten Kapitels dieses dritten Buches ist 
allerdings auch noch allgemeiner Art; er hebt als „führende Form der 
Unternehmung im frühkapitalistischen deutschen Handel“ die „aus 
Familien wirtschaften hervorgegangenen! offenen Handelsgesellschaften 
hervor. Als wichtigen Gegensatz zwischen Süddeutschland und Nord- 
deutschland weist Str. dann auf die Gesellschaftsformen des deutschen 
Nordens hin, „die unter dem Namen wedderleginge- und sendeve-Ge- 
schäft bekannten Gebilde, die Urformen der Kommandit- und der stillen 
Gesellschaft‘ — so ergänzt Rehme a. a. O. S. 167 die Ausführungen 
Strieders. Auch sonst hat Rehme an dieser Stelle manche Korrektur 
vorgenommen; jedoch hat Str. nach meinen eigenen Beobachtungen in 


daß der „handwerksmäßige“ Zug. z B. im Lübecker Wirtschaftsleben, der 
Zeitfolge nach der spätere ist. 

1 Was allerdings nicht allgemein so bedingungslos angenommen wird. 
Siehe Rehme a. a. O. S. 167 und neuerdings Apelbaum „Basler Handels- 
gesellschaften im 15. Jahrhundert“, Basel 1918, S. 5, und dazu v. Below . 
wirtschaftliches Archiv“, Bd. 8, S. 201. 


8 * 


116 Kritiken 


den Eintragungen des Lübecker Niederstadtbuchs des ausgehenden 15. 
Jahrhunderts das Rechte getroffen, wenn er das Vorherrschen dieser Ge- 
sellschaftsformen im Norden auch noch um das Jahr 1500 und damit 
das Vorhandensein des oben erwähnten Gegensatzes annimmt. Die 
„wedderleging“ ist mir wenigstens in den Lübecker Stadtbucheintra- 
gungen jener Zeit am häufigsten begegnet!. — Zur Erweiterung ihres 
eigenen Erwerbsvermögens nahmen die süddeutschen Handelsgesellschaften 
verzinsliche Einlagen auf —- „stilliegendes Geld“ —, oft in sehr zahl- 
reichen, auch kleinen Beträgen. Die Fuggerschen Obligationen über 
solche in Antwerpen aufgenommene Darlehen, kurz „Fuggerbriefe“ ge- 
nannt, deren Kenntnis Ehrenberg zu verdanken ist, glaubt Str. als Vor- 
bereitung der modernen Obligation betrachten zu können. Wenn er 
dann aber fortfahrend erwähnt, daß sich in Danzig „schon“ im Jahre 
1587 „die Schuldverschreibungen der Stadt zu richtigen Inhaberpapieren 
weiterentwickelt haben‘ (S. 103), so gibt er diesen eine ihnen nicht zu- 
kommende wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung. Order- wie Inhaber- 
papiere sind seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert eine geläufige Er- 
scheinung — gerade im „unkapitalistischen“ Norddeutschland?, — Ge- 
legenheitsgesellschaften fehlten auch in Oberdeutschland nicht; auch 
zwischen einzelnen Familiengesellschaften werden sie zu besonderen 
Zwecken gelegentlich abgeschlossen und bildeten dann Tochtergesell- 
schaften, deren — dank der Darstellung Jansens — bekannteste die 
Fugger-Thurzosche Gesellschaft zur Ausbeutung des ungarischen Berg- 
baues wars. Dem immerhin häufigen Vorkommen der Gelegenheits- 
gesellschaften im oberdeutschen Gebiet gegenüber scheint. mir die Fa- 
miliengesellschaft der Loitz in Stettin als seltener Ausnahmefall für 
Norddeutschland gelten zu müssen. 

Die weiteren Abschnitte (2—5, S. 110—156) des ersten Kapitels 
sind den Aktiengesellschaften des 16. Jahrhunderts gewidmet — oder 
auch „aktiengesellschaftlichen Organisationsformen“, wie Str. sich im 
Text mehrfach vorsichtiger ausdrückt. Diese Partie des Buches dürfte 
manchen Anlaß zum Einspruch geben. So wäre den einzelnen Spezial- 
untersuchungen eine größere Abrundung zu wünschen gewesen; die drei- 
einhalb Seiten über die Iglauer Tuchmacherzunft sind kaum beweis- 


1 Siehe auch Pauli, „Lübeckische Zustände im Mittelalter“, Bd. 3, S. 84f. 

3 Vgl. Hübner, „Deutsches Privatrecht“ (I. Aufl.), S.548ff.; Kuske, „Das 
Schuldenwesen der deutschen Städte im Mittelalter“, 1904, S. 85ff.; für Nord- 
deutschland insbesondere: v. Kostanecki, „Der öffentliche Kredit im Mittel- 
alter“, 1889, S. 88 ff. 

3s M. Jansen, „Jakob Fugger der Reiche“, S. 132 ff. 


Kritiken 117 


kräftig. — Str. glaubt, für das 16. Jahrhundert Aktiengesellschaften in 
Deutschland nachgewiesen, und damit, im Gegensatz zu Lehmann, zwi- 
schen der Aktiengesellschaft der St. Giorgia Bank von Genua und den 
kolonialen Aktienkompanien des 17. Jahrhunderts ein Verbindungsglied 
— wenigstens der Zeitfolge nach — hergestellt zu haben. Daß dieser 
Versuch nach der juristischen Seite des Problems nicht als gelungen 
bezeichnet werden kann, wird nach den überzeugenden Ausführungen 
Rehmes als erwiesen gelten. Aber auch unter wirtschaftsgeschicht- 
lichem Gesichtspunkte werden die von Str. angeführten, gewiß sehr 
interessanten Gesellschaftsformen anders zu bewerten sein, wie es Str. 
selbst tut. Weder haben Einflüsse aus Italien irgendwie eingewirkt, 
noch haben sie Anregungen irgendwelcher Art an die Kolonialgesell- 
schaften des 17 Jahrhunderts abgegeben, von denen aus sich allerdings 
die Entwicklung bis zu den neuzeitlichen Aktiengesellschaften in un- 
unterbrochener Überlieferung verfolgen läßt. In sehr engem Verhältnis 
scheinen mir die von Str. gekennzeichneten Organisationsformen dagegen 
mit den Gewerkschaften des 16. Jahrhunderts zu stehen. Str. selbst 
hebt S. 147 hervor, daß bereits in Amberg die „Große Gesellschaft 
des Eisenbergwerks“ bestand, eine Großgewerkschaft, in die jeder 
Bürger „Geld zu Gewinn und Verlust einschießen konnte‘. Wenn 
etwas die — ja durchaus planmäßige — Gründung der Amberger Blech- 
handelskompanie mit bestimmt hat, so sind es sicher diese den Inter- 
essentenkreisen geläufigen Formen gewesen. Dasselbe gilt von den 
„Aktiengesellschaften im steiermärkischen und oberösterreichischen Eisen- 
erzhandel‘‘, von denen der dritte Abschnitt des Kapitels eingehend be- 
richtet. Sodann ist bei den von Str. geschilderten Gesellschaften zu 
beachten, daß es mit dem besonders starken „kapitalistischen Geiste“, 
der die „eminent kapitalistischen Gebilde“ (S. 119) der Aktiengesell- 
schaften geschaffen hat, nicht sehr weit her ist. Unzuträglichkeiten in 
den bestehenden Verhältnissen, der Wunsch, die schwindende „Nahrung“ 
zu sichern, — so deutlich bei der Iglauer Tuchhandelskompanie —, vor 
allem aber der Trieb nach einem bequemen Rentnerleben® sind auf 


1 A. a O. S. 169 fl. — Jedoch halte ich den Vorwurf Rehmes daß, Str. 
bei der Frage der Entstehung der von ihm behandelten Aktiengesellschaften 
„der Reederei mit keinem Worte gedenke“ nicht für berechtigt. Bei den von 
Str. behandelten Gesellschaftsformen scheidet die Anknüpfung an die Reederei 
wegen ihres binnenländischen Charakters von vornherein aus. 

2 Siehe die vortrefflichen Ausführungen der von Str. S. 132 f. gegen die 
Gründung der Steyrer Allgemeinen Handelskompanie mitgeteilten Denkschrift: 
„hätten ihren Gewinn jährlich zu gewarten und könnten sich also gar fein 
nähren und ruhig leben.“ 


118 Kritiken 


Seiten der auf die Heimatstadt beschränkten Mitglieder die treibenden 
Motive gewesen. Auf der Seite der Regierungen war es der lebhafte 
Betätigungsdrang der frühmerkantilistischen territorialen Wirtschafts- 
politik, der, wie Str. hervorhebt, immer wieder helfend eingriff, und dem 
die Organisationsform der territorialen Handelskompanien angenehm er- 
scheinen mußte, da sie den nun einmal in der öffentlichen Meinung an- 
rüchigen festverzinslichen Einlagen in Handelsgesellschaften („stilliegendes 
Geld“) aus dem Wege ging!. Aus der Summe dieser Einflüsse und 
Anknüpfungspunkte haben sich jene von Str. als „Aktiengesellschaften“ 
angesprochenen Organisationsformen entwickelt. So wenig der ausge- 
sprochene „kapitalistische Geist“ als schöpferische Kraft hinter ihnen 
steht, so wenig passen sie aber auch in den Rahmen der „Großunter- 
nehmung“, mithin auch eigentlich des „Frühkapitalismus“, für den ja 
das Vorhandensein der ersten Großunternehmungen auch nach Str. von 
begriffsbildender Voraussetzung ist. Die Kapitale der Gesellschaften 
sind doch selbst für ihre Zeit von auffallend geringfügiger Bedeutung. 
Wenn z. B. der Pfalzgraf 1533 in die Amberger Blechhandelskompanie 
1000 fl. „einschießt“, seine Räte je 100 — 200 fl. (S. 146), so vermag 
ich darin nicht mit Str. eine Beteiligung in „hervorragender Weise“ 
zu erblicken; ebensowenig kann eine „Großunternehmung“ zustande 
kommen, wenn der Amberger Rat im selben Jahre „hofft“, aus der 
Bürgerschaft zirka 4000 fl. für die neue Gründung zusammenzubringen 
(S. 147). Auch der Stand der Gesellschaft vom Jahre 1614 — zirka 
25000 fl. Kapital, eingezahlt von 117 Gesellschaften in Beträgen von 
25 fl. — 450 fl. macht doch einen recht bescheidenen Eindruck. Jene 
Namen, welche die eigentlichen Träger des Wirtschaftslebens jener Zeit 
sind, die Fugger und die anderen“, sucht man vergeblich bei diesen Ge- 
bilden; von den „Amberger Kirchturm-Wirtschaftspolitikern“, die nach 
Str.s eigenen Worten die Seele der Amberger Blechhandelsgesellschaft 
waren (S. 150), wird man keine entscheidende Befruchtung des Wirt- 
schaftslebens erwarten. Es ist denn auch höchst bezeichnend, daß ge- 
rade diese Leute es sind, welche jene „Versachlichung des Kapital- 


1 Die Ausführungen Str.s über das Bestreben, unter Umgehung fest- 
verzinslicher Depositen neue Anlagemöglichkeiten zu gewinnen, werden in ihrer 
überzeugenden Anschaulichkeit sehr willkommen sein. 

2 Anders steht es mit den von Thüringer Seigerhandelsgesellschaften, deren 
Kenntnis wir Möllenberg verdanken. An ihnen sind namentlich die großen 
Nürnberger Kaufleute — die Fugger. Welser — beteiligt. Überhaupt wird die 
wirtschaftliche Bedeutung der von Möllenberg behandelten Gesellschaften höher 
anzuschlagen sein. Ihnen verwandt sind die späterhin von Str. behandelten 
Gesellschaften im sächsischen Zinnhandel. Siehe unten, 


Kritiken 119 


verhältnisses‘‘, die Trennung des „Geschäfts“ von der Person des Unter- 
nehmers, in der Sombart! vom Standpunkt wirtschaftsgeschichtlicher Be- 
trachtungsweise das eigentliche Unterscheidende der Aktiengesellschaft 
erblickt, mit aller Energie dadurch zu verhindern suchen, daß sie nach 
auswärts ziehende Gesellschaftsbeteiligte zur Rückgabe ihrer Anteile 
zwingen, um die Gesellschaftsteilnahme nach Möglichkeit auf den Kreis 
der Amberger Bürgerschaft beschränkt zu erhalten; ein Gesichtspunkt, 
der von dem Geiste, aus dem die späteren Aktiengesellschaften erwachsen 
sind, grundsätzlich verschieden ist._ Auch hier scheint mir der innere 
Zusammenhang der von Str. nachgewiesenen „aktiengesellschaftsähnlichen 
Organisationsformen‘‘ mit der Gewerkschaft, welcher derselbe Personen- 
kreis nahestand, zutage zu treten. Daß sie „aktiengesellschaftsähnliche“ 
Formen überhaupt angenommen haben, ist unter diesen Umständen mehr 
ein Zufall, eine Folge des erwähnten Zusammentreffens verschiedener 
Ursachen; wie wenig sie Fähigkeit und Neigung hatten, sich zu wirk- 
lichen Aktiengesellschaften zu entwickeln, die allerdings entscheidenden 
Einfluß auf spätere Jahrhunderte hätten ausüben können, wird nicht 
minder deutlich geworden sein. — Das Verdienst Str.s, auf diese inter- 
essanten Bildungen nachdrücklich hingewiesen zu haben, soll gewiß nicht 
verkleinert werden; doch schien es mir notwendig, festzustellen, daß er 
ihnen eine Rolle in der europäischen Wirtschaftsgeschichte : einräumen 
möchte, der sie doch wohl nicht gewachsen sind. 

Das dritte Kapitel behandelt Kartelle des 14. bis 18. Jahrhunderts; 
die einzelnen Fälle sind vorwiegend der wirtschaftsgeschichtlichen Literatur 
entnommen. So verdienstvoll die zusammentassende Bearbeitung dieser 
zahlreichen Einzelerscheinungen ist, so erbringt doch gerade dieses 
Kapitel einen interessanten Beleg für die mißliche Einspannung all 
dieser Untersuchungen unter dem Gesichtspunkt der „kapitalistischen 
Örganisationsformen‘‘ im Striederschen Sinne. „Naturgemäß“ lenkt Str. 
auf der Suche nach „fortgeschrittenen wirtschaftlichen Organisations- 
formen“. wie es die Kartelle sein sollen, „in erster Linie seinen Blick 
auf das Zeitalter der Fugger und Welser“ (S. 183); gelten sie ihm doch 
„als Erscheinungen einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung“ (S. 18), 
— die für Str. in Deutschland bekanntlich erst um die Wende des 15. 
und 16. Jahrhunderts in Oberdeutschland einsetzt. Nun hat aber Str. 
selbst die ältesten Vorkommnisse von Kartellbildungen des deutschen 
Wirtschaftsgebietes auf hansischem Wirtschaftsgebiete für das 14. und 


1 „Der moderne Kapitalismus“, 2. Aufl., II, I., S. 151. Vgl. dazu aber 
neuerdings Brentano „Die Anfänge des modernen Kapitalismus“, 1916, 
S. 116. 


120 Kritiken 


15. Jahrhundert festgestellt (S. 167f.)!. Diese Beobachtung macht erneut 
stutzig gegen die Verwendung des Wortes „kapitalistisch“ als wissenschaft- 
licher Begriff. Zum mindesten muß das Kartell als „Erscheinung einer ka- 
pitalistischen Wirtschaftsordnung‘‘ preisgegeben werden. Kartelle, die 
sich gegen die Produzenten der Rohstoffe wenden, sind gerade auf dem 
Boden der „unkapitalistischen“ mittelalterlichen Zunftverfassung eine 
sehr häufige Erscheinung; entsprechen sie doch ganz dem wirtschaft- 
lichen Gedankenkreise des Zunftwesens zugleich Gleichheit der Produk- 
tionsverhältnisse innerhalb der Zunftgenossen und deren behäbige Wohl- 
habenheit, die auskömmliche „Nahrung“ zu sichern?. Str. ist offenbar 
geneigt, kartellartige Verabredungen bei Handwerkern „als Zunftbestim- 
mungen aus der Reihe der Kartelle zu streichen? . Eigentlich nur 
deshalb, weil Handwerker als Träger kapitalistischen Geistes und kapi- 
talistischer Organisationsformen ungeeignet sind. Geiler von Kaisers- 
berg, dessen gegen die Kartelle gerichteten Sätze Str. S. 189 fr. wieder- 
gibt, machte nach dieser Richtung jedenfalls keinen Unterschied zwischen 
Kaufleuten und Handwerkern. Daß zwischen dem Alaunkartell von 
1470 mit seinen gewaltigen Umsätzen und irgend einer kartellartigen 
Vereinbarung einer Zunft gewaltige quantitative Unterschiede liegen, 
soll nicht geleugnet werden, bestehen bleibt aber die Tatsache, daß 
Kartelle an sich keine typischen Erscheinungsformen einer kapitalisti- 
schen Wirtschaftsform sind, sondern „zu allen Zeiten an den verschie- 
densten Orten vorkommen! . Will man eine Abgrenzung innerhalb der 
Kartelle ihrer wirtschaftlichen Bedeutung nach suchen, so wird man 
diejenigen, die Großunternehmungen schufen oder von solchen als Hilfs- 
mittel ins Leben gerufen wurden, abheben von jenen kleineren und 
kleinsten Umfangs. Es ist das an sich ja nur eine fließende Grenze. 
ein quantitativer Unterschied ; aber dieser quantitative Unterschied schafft 


1 Die sehr knappen Angaben ließen sich unschwer vermehren. Ein 
Händlerkartell lübeckischer Kaufleute im Bernsteinhandel sichert sich 1424 
die Gesamterzeugung des lübeckischen Bernsteindreheramts für zwei Jahre. 
Siehe Stieda, Mitteilungen des Vereins f. Lübeck. Gesch., Heft 2, S. 107 ff. 
Als Grund dieser Kartellbildung tritt die Überfüllung des wichtigen Marktes 
Venedig deutlich hervor. — Über Kartellbildungen im Lüneburg-Lübecker 
Salzhandel des 15. Jahrhunderts siehe Hagedorn, Zs. d. Ver. für Lübeck. 
Gesch., Bd. 17, S. 11 ff. 

® Beispiele bei Bücher-Schmidt „Frankfurter Amts- u. Zunfturkun- 
den I“, S.82*: Höhler „Die Anfänge des Handwerks in Lübeck", S. 541. 

Die Vereinbarungen Brandenburger Tuchmacher des 17. Jahrhunderts 
läßt er aber als Kartelle gelten. Siehe unten. 

v. Kleinwächter, „Kartelle“, Hdw. d. Staatsw., Bd. 5, 3. Aufl, S. 792 


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Kritiken 121 


bei weiterem Abstande der zu vergleichenden Formen wesensverschiedene 
Gebilde. Mit solchen Kartellen der Großunternehmung des 17. Jahr- 
hunderts — hier ist es der Salzgroßhandel — machen den Leser die 
Ausführungen S. 193—200 bekannt; interessant ist, daß damals bereits 
Kartelle ins Ausland zu billigerem Preise lieferten, als in ihrem eigent- 
lichen Absatzgebiete. Ganz in das Gebiet der zunftmäßigen Verein- 
barungen gehören hingegen wieder die vom Großen Kurfürsten be- 
kämpften Kartellierungsversuche der Tuchmacher beim Wolleinkauf 
(S. 201 f.). 

Die folgenden drei Kapitel — Monopole, Kartellbestrebungen und 
Aktiengesellschaften im sächsischen Zinnhandel; Monopol- und Kartell- 
bestrebungen im böhmischen und sächsischen Zinngroßhandel; Monopole 
und Kartelle im Idrianer Quecksilberhandel —, die auf eingehender 
eigener Archivforschung aufgebaut sind, dürften dem Striederschen Buche 
in erster Linie bleibende Bedeutung sichern. Zwar ist von „Aktien- 
gesellschaften“ nur in der Überschrift des ersten der genannten Kapitel 
die Rede; das wenige, was Str. über die Organisationsform der Gesell- 
schaften im Texte bringt, berechtigt kaum, sie als „Aktiengesellschaften“ 
anzusprechen!. Weit wichtiger aber ist es, daß in den Untersuchungen 
über den sächsischen und böhmischen Zinnhandel ein sehr bedeutsames 
Stück Wirtschaftsgeschichte des 16. Jahrhunderts niedergelegt ist in 
einer Lebendigkeit der Darstellungsweise, die weit unmittelbarer die 
wirtschaftliche Psyche jener Zeit erkennen läßt, als die Versuche der 
früheren Teile des Werkes, die Wirtschaftsformen jener Zeit mehr dogma- 
tisch zu erfassen. Durch Gegenspiel und Zusammenwirken des teils durch 
ihre finanziellen Bedürfnisse, teils durch ernsthafte landesherrliche Wirt- 


ı Immerhin scheinen mir diese Gesellschaften ibrer wirtschaftsgeschicht- 
lichen Bedeutung nach eher zu verdienen, in den Stammbaum der Aktien- 
gesellschaft aufgeführt zu werden, als die vorher von Str. behandelten; jeden- 
falls sind sie weit eher als Organisationsformen der Großunternehmung anzu- 
sprechen. Wie sehr aber auch diese Gesellschaften noch auf einen bestimmten 
Personenkreis zugeschnitten sind, zeigt die Umständlichkeit, die es verursacht, 
wenn „jemand sein Geld wieder aus der Gesellschaft nehmen will“ (S. 222 
Anm. 3). Sie stehen ihrem ganzen Wesen nach den von Möllenberg gekenn- 
zeichneten Seigerhandelsgesellschaften am nächsten, wie ja auch der Personen- 
kreis der bei beiden Gesellschaften Beteiligten sich zum Teil deckt (Strieder, 
S. 233). — Diese Gesellschaften verdienen schon aus dem Grunde eine nähere 
Beachtung, weil an ihnen im Wirtschaftsleben ihrer Zeit führende Männer 
maßgebend beteiligt sind. Der vorsichtigen Formulierung Möllenbergs, dafs 
Gesellschaften dieser Art als Vorläufer der modernen Aktiengesellschaften 
angesprochen werden können, möchte ich mich anschließen. Vgl. dazu auch 
van Brakel „Vtjschr. f. Soz. u. Wirtschaftsg.“ Bd. 10, S. 505. 


122 Kritiken 


schaftspolitik merkantilistischer Art bestimmten Landesherren, der an 
Großhandelsunternehmen monopolistischer Art interessierten Finanzgrößen 
von Augsburg, Nürnberg und Leipzig, endlich der den Zinnbergbau 
ausübenden Gewerken und ihrer „Verleger“ lösen sich hier immer neue 
wirtschaftliche Unternehmungen, Entwürfe und Neugruppierungen in oft 
überraschend schneller Folge ab. Die Erörterung des großen Leipziger 
Monopolprojekts von 1527 (S. 242—251), das nichts weniger beabsich- 
tigte, als durch Monopolisierung der Goslarer Bleiproduktion, der böhmi- 
schen Kupfer- und Silberproduktion und der sächsisch-böhmischen Zinn- 
ausbeute in der Hand Leipziger Unternehmer das Übergewicht des von 
den Grafen von Mansfeld und den Nürnbergern beherrschten thüringi- 
schen Metallhandels zu brechen, ist eine Episode von geradezu drama- 
tischer Spannung in diesem kraftvollen Ringen um wirtschaftliche Vor- 
machtstellung. Strieders Untersuchungen, die, wie vor ihm Möllenberg, 
namentlich dem Nürnberger Unternehmergeist gerecht werden, bereichern 
hier das Bild der deutschen Wirtschaftsgeschichte des 16. Jahrhunderts 
um sehr wesentliche Züge. In den Syndikats- und Monopolprojekten ` 
der hier geschilderten Art spürt man allerdings unmittelbar den Zu- 
sammenhang mit dem Wirtschaftsleben der Gegenwart; immerhin ist be- 
achtenswert, daß die in ihrer Großzügigkeit besonders eindrucksvollen 
Projekte jener Zeit eben nur Projekte blieben. — Wirtschaftliche Vor- 
aussetzungen allergrößten Stils bilden endlich den Hintergrund zu dem 
letzten dieser Kapitel, das Monopole und Kartelle im Idrianer Queck- 
silberhandel behandelt. Die Konkurrenz der spanischen Quecksilber- 
bergwerke zu Almaden regte den Versuch der Vereinigung beider 
Quecksilberbergwerke in der Hand der Augsburger Firma Hochstätter 
an, die sich für die Idrianer Quecksilberbergwerke ein Großhandels- 
monopol verschafft hatte; der Versuch mißlang: ihm folgte der Bankrott 
der Firma Hochstetter. Zehn Jahre später sicherte sich der Augsburger 
Hans Baumgartner im ganzen für neun Jahre ein Großhandelsmonopol 
für das Idrianer Quecksilber. Ihre Nachfolger waren die Augsburger 
Herwart, die mit dem damals plötzlich gesteigerten Quecksilberbedarf — 
Quecksilber erwies sich damals als geeignetes Mittel für den technischen 
Hergang bei der Silber- und Golderzeugung in den amerikanischen Ko- 


lonien Spaniens — außerordentlichen Gewinn zogen. Diese Gewinn- 
steigerung gab Anlaß zu einem Projekt, zwischen dem Kaiser und der 
spanischen Krone — letztere als Eigentümerin der Almadener Berg- 


werke und der amerikanischen Kolonien — zu einem Quecksilberbeliefe- 
rungsvertrag zu gelangen. Der Plan zerschlug sich, die Herwarts zogen 
sich aus dem Quecksilberhandel zurück, und die schwere Handelskrisis 


Kritiken 123 


Oberdeutschlands in den sechziger Jahren verhinderte das Eintreten 
anderer Augsburger Firmen an ihre Stelle; selbst die Fugger hielten es 
für geraten, 1564 das Angebot der Krone abzulehnen. Erneut erhielten 
die deutschen Habsburger in Spanien auf ihre Vereinigungsvorschläge 
einen abschlägigen Bescheid. Endlich kam 1566 mit der Augsburger 
Firma Haug, Langenauer & Co. ein neuer Vertrag zustande — bis 
1574 der Bankrott dieser Firma den Anlaß zur Verstaatlichung des 
Idrianer Quecksilberbergwerks gab. Der Vertrieb des verstaatlichten 
Bergwerks wurde nochmals der Firma Haug, Langenauer & Co. über- 
lassen. 1595 wird ihre letzte deutsche Nachfolgerin von einer Venediger 
Firma abgelöst — ein deutliches Zeichen für den Rückgang der süd- 
deutschen Unternehmerlust. 

In diesen letzten großen Kapiteln des Buches scheint mir sein 
Schwergewicht und der bleibende Ertrag zu ruhen; die vom Verfasser 
angekündigte Absicht, weitere derartige monographische Untersuchungen 
folgen zu lassen, wird, so darf man bestimmt hoffen, noch weiteren 
reichen Gewinn für die Wirtschaftsgeschichte des 16. Jahrhunderts bringen. 
Und das vielleicht um so mehr, wenn diese Forschungen nicht, wie im 
vorliegenden Falle, einem System bestimmter wirtschaftsgeschichtlicher 
Theorien und Voraussetzungen eingeordnet werden, das, gerade wenn 
man es an den Ergebnissen der ertragreichen Einzelarbeit Strieders prüft, 
in wichtigen Punkten sich als revisionsbedürftig erweist. Und das ist 
vielleicht nicht die geringste Erkenntnis, die man dem großzügig an- 
gelegten Buche verdankt. 

Leipzig (Lübeck 1917). Fr. Rörig. 


C. Zivier, Neuere Geschichte Polens. Erster Band. Die zwei 
letzten Jagellonen (1506—1572), Gesch. d. europäischen Staaten. 

34. Werk. 8°. VIII u. 809 S. Gotha, Fried. Andr. Perthes 1915. 
Ziviers Werk schließt sich an die in demselben Verlage erschienene be- 
kannte Geschichte von Roepell und Caro zeitlich an und bildet ihre Fort- 
setzung. „Daß sie in manchen Beziehungen von ihr abweicht“, bemerkt der 
Verfasser, „liegt an den anders gearteten Quellen, die ich zu benutzen hatte. 
Zu den Chronisten, die für die ältere Zeit fast die einzige Quelle waren, 
kam jetzt eine schier unübersehbare Menge nur zu einem geringen Teil 
veröffentlichten, im übrigen aber noch im Schoße der Archive und Biblio- 
theken schlummernden handschriftlichen Materials hinzu.“ Unter Be- 
wältigung dieser Roharbeit hat Zivier die ausführlichste quellenmäßige 
Darstellung der polnischen Geschichte in dieser Zeit geschrieben. Mich 
dünkt, daß er sogar zu weitläufig geworden ist, denn der starke Band 


124 Kritiken 


umfaßt nur zwei Regierungen; dazu kommt aber, daß die große Masse 
des Stoffs nicht immer ganz glücklich angeordnet ist. Vor allem möchte 
man die Kulturverhältnisse etwas stärker hervorgehoben und übersicht- 
licher dargestellt sehen. Sie kommen im allgemeinen etwas zu kurz. 
Über die Zustände des Bauern- und Bürgerstands erfährt man sehr 
wenig. Daher fallen auch die Nachrichten über das Deutschtum in 
Polen, seinen Kampf um sein Bestehen so spärlich aus. Zivier meidet 
fast, darüber zu sprechen. Wie viel Interessantes hätte ihm Kromer 
allein, dessen Wirken er S. 786 kurz erwähnt, dafür geboten! Nur 
hier und da findet man beachtenswerte Nachrichten; so jene über den 
Gebrauch der deutschen Sprache durch die Juden in Polen (alle jüdischen 
Zeugenaussagen im 16. Jahrhundert sind deutsch; es werden deutsche 
Bibelübersetzungen gedruckt und ein Rabbiner berichtet: die Juden in 
Polen sprechen ein grobes Deutsch); ferner die Bemerkung S. 420 Anm. 1, 
daß es in Polen schlimm ausgesehen hätte, wenn alles, was nicht polnisch 
war, das Land hätte räumen müssen. Auch wird hervorgehoben, daß 
nach der Union Preußens mit Polen nicht nur die offiziellen, den Preußen 
zugesandten Schriftstücke jetzt in polnischer Sprache erscheinen, selbst 
die Preußen untereinander, mit Ausnahme der städtischen Gesandten und 
des Woiwoden von Marienburg, verkehren 1572 in polnischer Sprache, 
Dazu hätte aber bemerkt werden müssen, daß diese Verdrängung der 
deutschen Sprache im 16. Jahrhundert überall im polnischen Gebiete 
betrieben wurde. In Kosten (Posen) trägt der Stadtschreiber Neujahr 
1565 ein: ad annum Dom. 1565 lingua polonica feliciter incipitur. Wie 
in Galizien damals überall die deutsche Sprache im Amt und Kirche 
verdrängt wurde, berichte ich ausführlich in meiner „Gesch. d. Deutschen 
in den Karpathenländern‘‘, I. Bd. 144ff. Man wird da Ereignisse ver- 
zeichnet finden, die eine gute Illustration zu den von Zivier erwähnten 
Forderungen des Adels (1539) zur stärkeren Benutzung der polnischen 
Sprache sind. Zur Verbreitung des Protestantismus in Krakau hätte 
wohl Wengierskis alte Chronik der evangelischen Gemeinde dieser Stadt 
herbeigezogen werden sollen. Interessant ist der Hinweis darauf, daß 
die Apologie der Danziger von 1525 ein merkwürdiges Zeugnis für den 
Zusammenhang der Retormation mit politischen Verhältnissen bietet. 
S. 348 tindet man ‚Burkolaben‘‘ von Czernowitz und Chotim erwähnt: 
diese wohl einer polnischen Quelle entnommene entstellte Wortform wird 
im Deutschen wohl richtiger in der rumänischen Form Pircalab (Burg- 
oberster) wiedergegeben werden müssen. Diese und ähnliche Bemer- 
kungen sollen aber der großen Arbeitsleistung und dem Verdienst Ziviers 
durchaus nicht Abbruch tun. Es wäre nur zu wünschen, daß er die 


Kritiken 125 


Forschung in etwas strafferer und übersichtlicherer Darstellung bietet. 
Auch ein Sachregister ist ganz unentbehrlich. 

Zivier versichert, daß ihn nur strenger Forschersinn geleitet hat, 
der das Bild vergangener Zeiten leidenschaftslos und ohne Parteinahme 
wachzurufen sucht. Um so beachtenswerter ist das, was er über die 
Zustände in Polen und das Wirken der polnischen Adeligen und Magnaten 
erzählt: Man lese die Charakteristik des Christoph Szydlowski, der sich 
geradezu rühmt, von Kaiser Maximilian 80000 Gulden Bestechungs- 
gelder angenommen zu haben und ebehso eingesteht, daß er von Frank- 
reich Geld nahm. Oder der Bericht über die Feststellung am Krakauer 
Reichstag von 1531/32. „Die ganzen Steuern wurden nur von Städtern 
und Bauern getragen. Aber selbst soweit sie von diesen eingetrieben 
werden, gelangen sie nicht in die Staatkasse, sondern werden zu Privat- 
zwecken verwendet. Zur Verschleierung der Unterschlagungen werden 
alte abgeänderte Quittungen benutzt. Die Moral davon war: Der Adel, 
den ihr mit euren Steuerabgaben treffen wollt, bleibt doch steuerfrei!“ 
Ebenso bezeichnend sind z. B. die Vorgänge anläßlich des moldausischen 
Feldzugs 1537: „Aus dem Kriege gegen die Moldau wurde ein Wort- 
kampf, eine Fehde von Maulhelden und Frasendreschern — der Hahnen- 
krieg, wie er nachher spöttisch benannt wurde.“ Sieben Wochen hielt 
das adelige Aufgebot Sitzungen und Versammlungen; als aber der König 
für die Aufstellung eines Söldnerheeres Geld forderte, erklärte die 
Schlachta auf einmal, sie sei in den Krieg gezogen, nicht aber, um über 
Steuern zu beratschlagen. Nun blieb dem König nichts anderes übrig, 
als das Aufgebot heimzuschicken. Interessant ist auch Ziviers Bemer- 
kung über das haltlose Verhalten der Polen zur Refermation (S. 770f.). 
Auch das Nachlesen der Vorgänge bei der Union mit Litauen (1569) 
hat heute mehr als historisches Interesse. 

Graz. R. F. Kaindl. 


Wilhelm Bauer (Veröffentlichungen der Kommission für neuere 
Geschichte Osterreichs 11.): Korrespondenzen österreichischer 
Herrscher 1.: Die Korrespondenz Ferdinands I. 1. Bd.: Familien- 
korrespondenz bis 1526. Wien 1912. XLVI u. 558 8. 


Felician Geß (Schriften der Kgl. Sächsischen Kommission 
für Geschichte XXII.): Akten und Briefe zur Kirchenpolitik 
Herzog Georgs von Sachsen. II. Bd. 1525— 1527. Leipzig, 
Berlin 1917. XX u. 924 S. 


Diese gewichtigen Quellenwerke verdienen beide zunächst in einem 
größeren Zusammenhange gewürdigt zu werden. Obwohl seit Rankes 


126 Kritiken 


Meisterwerk, der deutschen Geschichte im Zeitalter der Reformation. 
wertvolle Quellen, aus denen er mit divinatorischem Geschick geschöpft 
hatte, in vollem Umfang ans Licht getreten waren, empfand doch 
H. Baumgarten bei Bearbeitung der Geschichte Karls V., daß es noch 
„umfassender Quellenpublikationen“ bedürfe, um der Geschichte der 
Reformationszeit eine „zuverlässigere“, eine „sehr viel solidere‘‘ Grund- 
lage zu verschaffen, als bisher möglich war. Wir verdanken seiner An- 
regung vor allem die Herausgabe der jüngeren Reihe der Reichstags- 
akten von der Wahl Karls V. an; aber obwohl die Bände II bis IV 
über den Wormser und die Nürnberger Reichstage von dem leider zu 
früh heimgegangenen Ad. Wrede in mustergültiger Weise bearbeitet und 
die eigentlichen ständischen Akten durch ein weitschichtiges Material 
gleichzeitiger Korrespondenzen ergänzt sowie mit reichen kritischen und 
sachlichen Erlänterungen ausgestattet worden waren, übersah man nun 
erst recht, was noch fehlte und was man bei der wünschenswerten Er- 
gänzung würde erreichen können. Besonders die Tatsache, daß ,, bei 
persönlicher Teilnahme hervorragender Fürsten an wichtigen Verhand- 
lungen jegliche Berichterstattung wegfällt'“, ließ die Forderung er- 
heben, daß die Reichstagsakten durch die politischen Korrespondenzen 
einzelner Stände vervollständigt werden möchten. Bald zeigte sich, daß 
die schon früher bekannte Reichskorrespondenz Frankfurts an Reich- 
haltigkeit und Unmittelbarkeit der Informationen durch die nun ver- 
öffentlichten Schätze der wettinischen Archive weit übertroffen wird: 
die Ernestiner steuerten die charaktervollen Berichte des Ritters Hans 
von der Planitz bei, die einen fesselnden Kommentar zu den Nürnberger 
Reichstagen und zu der Tätigkeit des Reichsregiments bilden; die 
Albertiner boten die Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs; 
beide Quellen in gediegenster Weise bearbeitet, jene von H. Virck (1899), 
diese von F. Geß (1. Bd. 1905)?. Aber noch fehlt die vollständige 
politische Korrespondenz des ersten Reichsstandes, des Kaisers, in der 
sich die unendlich mannigfaltigen Beziehungen des Gesamthauses Öster- 
reich zum Reiche wie die Einwirkung der internationalen Verhältnisse 
auf die Reichspolitik wiederspiegeln. Diesen testamentarischen Wunsch 
Baumgartens suchte ich als sein dankbarer Schüler in einer dem V]. 
deutschen Historikertage (1900) vorgelegten Denkschrift der Verwirk- 


1 Vgl. meine Besprechung der ersten Bände in der Hist. Ztschr. 89, 286—301, 
besonders S. 287. 

2 Im wesentlichen beruht auf diesen beiden Bänden meine Untersuchung 
über „Das Wormser Edikt und die Erlasse des Reichsregiments und einzelner 
Reichsfürsten“. Hist. Bibliothek. Bd. 37. München 1917. 


Kritiken 127 


lichung näher zu bringen 1. Schon im Jahre 1897 war inzwischen in Wien 
eine Kommission gebildet worden zur Herausgabe von Akten und Korre- 
spondenzen zur neueren Geschichte Österreichs von 1526 an, doch unter 
Ausschluß der spanischen Linie. Indessen waren ‚auch die österreichischen 
Historiker sich der Dringlichkeit des von mir begründeten Wunsches 
wohl bewußt, da sie in der Regierung Karls V. nicht nur die groß- 
artigste Machtentfaltung des Hauses Habsburg, die Betätigung einer 
Weltpolitik von schwerwiegender Bedeutung für die Geschichte Europas 
erkennen, sondern auch die Verhältnisse klarzulegen wünschen, unter 
denen die ersten Grundlagen für die Großmachtstellung der deutschen 
Habsburger durch Karls Bruder geschaffen worden sind?*. Unter diesem 
Gesichtspunkte gaben die in Halle anwesenden Mitglieder der Kommission 
die Erklärung ab, daß ein wesentlicher Teil der von mir befürworteten 
Arbeiten, die Korrespondenz Karls V. mit Ferdinand I., von ihnen über- 
nommen werden würde, und schon am 9. Februar 1901 legte der ver- 
ewigte H. von Zwiedineck in einer Denkschrift die Richtlinien test für 
die Schaffung „eines monumentalen Quellenwerkes, das der Geschichte 
des größten römischen Kaisers aus dem Hause Habsburg dienen solls“. 

Angesichts der tüchtigen Arbeit, die W. Bauer in dem vorliegenden 
Bande geleistet hat und die der diplomatischen Schule von Wien alle 
Ehre macht, kann man nun bezeugen, daß das wichtigste Ziel, „die 
Vertiefung unserer Kenntnisse von der Politik Ferdinands I, in bezug 
auf das Reich und die Reichspolitik seines Bruders sowie über das 
Verhältnis der Erblande zum Reiche“ im Rahmen des Themas in vollem 
Umfang erreicht worden ist. Ref. hat in einer eigenen Untersuchung 
über die Rezeption des Wormser Edikts auf dem dritten Nürnberger 
Reichstage von dem neugewonnenen Material Gebrauch gemacht und 
dabei auch die Ergiebigkeit dieses überaus reichhaltigen Bandes für zahl- 
reiche andere Verhältnisse festgestellt. Es ist dabei nur zu billigen, daß 
der Herausgeber einen wesentlichen Teil des Inhalts, die „Anfänge“ der 
eigenen Regierung Ferdinands schon früher (1907) zu einer frisch und 
fesselnd geschriebenen Darstellung verwertet hat, denn es bleibt für die 
Ausmünzung des hier gebotenen Edelmetalls noch viel zu tun übrig. 
Auf einzelne größere Komplexe wie "die Erbteilung der beiden Brüder. 
die kirchenpolitischen Fragen kann hier nur kurz hingedeutet werden; 


1 Abgedruckt in den Deutschen Geschichtsblättern, hrsg. von A. Tille. 
Gotha 1900. I, 200, 241 ff. 

2 Wortlaut der von Professor v. Zwiedineck mir in einer Kopie über- 
mittelten Denkschrift. 

Dies zur Ergänzung der Einleitung der Kommission S. V. 


128 Kritiken 


zu begrüßen ist es, daß B., wie schon Zwiedineck wünschte, auch „die 
Korrospondenzen der Räte Ferdinands und hervorragender Staatsmänner 
in der Umgebung Karls V. einbezogen‘ zu sehen, die Herausgabe der 
Briefe des. Bischofs von Trient, Bernhard von Cles, in Aussicht gestellt 
hät. Die einleitenden Betrachtungen über die archivalische Überlieferung 
und den besonderen Charakter der Familienbriefe sind ebenso sorg- 
fältig durchgeführt wie die Edition im einzelnen; S. 511 überrascht 
die Erhebung des kaiserlichen Rates Bannissio zum Erzbischof von 
Bari; der an betreffender Stelle erwähnte Nuntius in Frankreich war 
St. G. Merino !. 

Dieselben Vorzüge müssen der von Fel. Geß geschaffenen Sammlung 
nachgerühmt werden, wie schon durch den 1. Band sattsam erwiesen 
war?. Mit dem weiteren Vordringen wird der Stoff immer reicher, 
seine Bewältigung schwieriger, aber die Ausbeute auch immer be- 
deutender. Es kann hier nur flüchtig auf einige große Gruppen des 
Materials hingewiesen werden, wie die Bauernunruhen, die Bündnis- 
politik. die Auseinandersetzung mit den Ernestinern, die eigene refor- 
matorische Tätigkeit Georgs; der Herausgeber hat diesmal darauf ver- 
zichtet, in eigenen Untersuchungen gewisse Entwicklungsreihen zu ver- 
folgen; um so mehr bleibt der Einzelforschung überlassen, der überhaupt 
auf Jahrzehnte hinaus die Aufgabe obliegt, diese Stoffmassen zu ver- 
arbeiten und so für zusammenfassende Darstellungen erst fruchtbar zu 
machen. Auch dann wird der politische oder Kirchenhistoriker immer 
wieder auf die ersten Quellen zurückgreifen müssen, um die Selbständig- 
keit des Urteils und die Unmittelbarkeit der Anschauung zu wahren. 
Daneben aber bergen derartige Bände eine Fülle kostbaren Materials 
für Wirtschafts- und Kulturgeschichte, Sprache und Sitte, das nur zur 
Geltung zu bringen ist durch Sachregister, wie sie in Älteren Werken 
beigesteuert zu werden pflegten. Die beiden Herausgeber haben ja auch 
in dieser Hinsicht dem Benutzer schon dankenswert vorgearbeitet, indem 
unter umfassenden Schlagworten viele Beziehungen sachlich geordnet 
wurden. Aber bei dem ungeheueren Anwachsen des Stoffes möchte 
Ret. diese Frage wenigstens zur Erörterung stellen. 


Vgl. meine durch den Krieg im Druck gehinderte Arbeit „Zur Geschichte 
des Reichstags von Worms 1521“. | 

2 Wünschenswert wäre auch jetzt noch der Übergang zu den bekannten 
Grundsätzen Weizsäckers über die Behandlung deutscher Texte des 16. Jahr- 
hunderts. 


Breslau. P. Kalkoff. 


Kritiken 129 


Concilium Tridentinum. Diariorum, actorum, epistularum, tractatuum 
Nova Collectio edd. Societas Goerresiana. Tomus Decimus Concilii 
Tridentini epistularum pars prima, complectens epistulas a die 5 martii 
1545 ad concilii translationem 11 martii 1547 scriptas. Coll. ed. ill. 
Godefridus Buschbell, Frib. Brisg., Herder 1916. LXXVI, 996 8. 

Die wichtige Aktenpublikation der Görres-Gesellschaft über das Konzil 
von Trient hat erfreulicherweise auch während des Krieges ihren Fortgang 
genommen. Schon liegt der zehnte Band des Unternehmens vor. Er 
beginnt, während die bisher erschienenen, von S. Merkle und St. Ehses 
herausgegebenen Bände die Konzilstagebücher und die eigentlichen Akten 
vorlegten, die dritte, den Briefen eingeräumte Abteilung des Gesamt- 
werks. Herausgeber ist Gottfried Buschbell, der an seine Aufgabe schon 
vor fast zwanzig Jahren herangetreten ist, also Zeit gehabt hat, sich 
gründlich in sie einzuleben. Vorteilhaft bekannt gemacht hat er sich 
besonders durch sein 1910 erschienenes, aufschlußreiches Buch „Refor- 
mation und Inquisition in Italien um die Mitte des 16. Jahrhunderts“, 
eine Nebenfrucht seiner römischen Studien. 

Dem vorliegenden ersten Bande der „Epistulae“ sind die Korrespon- 
denzen aus der ersten Periode des Konzils, bis zu dessen Verlegung 
nach Bologna, zugeteilt worden; den Anfangszeitpunkt bildet jedoch nicht 
die Eröffnung der Versammlung in Trient im Dezember 1545, sondern 
der Beginn der Korrespondenz zwischen der römischen Kurie und ihren 
schon im Februar 1545 ernannten und an die Wahlstatt der Versamm- 
lung abgefertigten Kardinallegaten. Die Briefe erstrecken sich also über 
den zweijährigen Zeitraum vom März 1545 bis März 1547. Sie bilden 
die unentbehrliche Ergänzung zu den Konzilsakten und den Notizen der 
Tagebücher, indem sie dem Knochengerüst, das diese bieten, Fleisch und 
Blut verleihen, und führen in die Detailarbeit am Konzil ein, das frei- 
lich, so wenig wie ein allgemeines, auch ein freies war, vielmehr am Leit- 
seil der kurialen Politik sich abwickelte. 

Über die Quellen der Veröffentlichung verbreitet sich die Einleitung. 
Sie sind, da ein Besuch Spaniens durch den Herausgeber mit Rücksicht 
auf die Zeitlage — und wohl ohne wesentlichen Schaden für das Unter- 
nehmen — aufgegeben werden mußte, Paris aber, wo Buschbell 1903 
weilte, nichts Zweckdienliches darbot, fast ausschließlich in Italien zu 
suchen, und zwar liegt das Hauptmaterial in den beiden großen Samm- 
lungen der Carte Cerviniane und der Carte Farnesiane vor. Erstere be- 
finden sich bekanntlich in Florenz, während die Farnese-Papiere zwischen 
Rom, Parma und Neapel zerstreut sind. Ergänzend wurden vom Heraus- 
geber besonders die reichhaltigen Gesandtschaftsberichte der Este in Modena 

Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 9 


130 Kritiken 


und der Gonzaga in Mantua herangezogen. Außerhalb Italiens wurden 
in Innsbruck die wichtige Registratur des Kardinals Christof Madruzzo 
und in Trient die Abschriftenbände der Sammlung Mazzoleni durchmustert. 

Ein starker Bruchteil der im vorliegenden Bande veröffentlichten 
Briefe erblickt das Licht der Welt nicht zum ersten Male. Schon 
Massarelli und der kuriale Geschichtsschreiber des Konzils, Pallavicino, 
haben aus den Beständen mancherlei — wenigstens auszugsweise — mit- 
geteilt; dazu kommen in neuerer Zeit die von v. Druffel und Brandi 
besorgten vier Hefte Monumenta Tridentina, und endlich ist auch in 
den vom K. Preußischen Institut zu Rom herausgegebenen „Nuntiatur- 
berichten aus Deutschland‘ aus der Regierungszeit Pauls IlI. mancher 
Bericht zutage getreten, der die Kirchenversammlung zum Gegenstand 
hat. Dieser Lage der Dinge gegenüber hat Buschbell jedoch geglaubt, 
nur die Zwecke der ilım aufgetragenen Publikation vor Augen haben und 
den erneuten, unverkürzten Abdruck aller Stücke, die sinngemäß ihr an- 
heimfallen, nicht scheuen zu sollen. Er begründet sein Verfahren ein- 
gehend. Referent kann ihm darin nur beistimmen; er ist der Ansicht, 
daß der Benutzer des Urkundenbuches — und auf diesen kommt es 
doch schließlich an — es dem Herausgeber danken wird, wenn ihm der 
Stoff möglichst vollständig und einheitlich verarbeitet vorgelegt wird. 
wofür er den größeren Umfang des Bandes und den entsprechend ge- 
steigerten Preis gern in den Kauf nehmen wird. Gegenüber der 
v. Druffel-Brandischen Veröffentlichung konnte die Entscheidung ja auclı 
kaum zweifelhaft sein angesichts dessen, daß sie überwiegend auf nicht 
einwandfreie Abschriften zurückgeht. Bei den „Nuntiaturberichten“ 
andererseits handelte es sich um verhältnismäßig nicht zahlreiche Stücke, 
vielfach auch um solche, die dort gemäß den Zwecken jener Veröffent- 
lichung nur verkürzt geboten worden sind. 

Buschbell hat es sich demgegenüber zum Grundsatz gemacht, in 
seinen Texten durchweg Vollständigkeit walten zu lassen. Sie zerfallen 
in zwei Abteilungen, nämlich in die amtliche Korrespondenz zwischen 
der Kurie und den Legaten des Konzils samt den ihr zur Seite gehenden 
Korrespondenzen anderer päpstlichen Beauftragten mit Rom oder Trient 
— im ganzen 665 Nummern —, und in die „Literae variorum“, das sind 
teils anderweitige, das Konzil betreffende Briefe privaten Charakters, 
teils Gesandtschaftsberichte anderer Mächte. Hierzu kommt noch ein 
umfangreiches Material, das in den Erläuterungen Verwertung gefunden 
hat. Eine dankenswerte, chronologisch angeordnete Übersicht über alle 
Briefe, die im vorliegenden Bande verarbeitet sind, gibt Buschbell unter 
Beifügung der Nummer, Seite oder Anmerkung seiner Edition auf 


Kritiken 131 


S. XXXVII—LXXVI der Einleitung; unter Zurechnung solcher, eben- 
falls verzeichneter Stücke, die bei Pallavicini und Massarelli benutzt 
worden sind, sich gegenwärtig aber nicht mehr vorfanden, kommen wir 
auf die stattliche Zahl von 2504 Nummern. Stellt diese Liste an sich 
der peinlichen Sorgfalt des Herausgebers das beste Zeugnis aus, so ver- 
rät auch im übrigen seine Edition die treffliche Schule Seb. Merkles, 
die er genossen hat; die Edition steht technisch durchaus auf der Höhe 
und darf für absehbare Zeit als abschließend bezeichnet werden. Nur 
eins möchte Referent beanstanden, bei dem jedoch weder Buschbell 
noch überhaupt einen einzelnen der Herausgeber ein Vorwurf trifft; es 
handelt sich um das fremdsprachliche, lateinische Gewand, in das die 
Görres-Gesellschaft‘ ihre Veröffentlichung kleiden zu müssen geglaubt 
hat. Referent, der das von Anfang an bedauert hat, meint, daß jetzt 
nach den Ereignissen und Erfahrungen des Weltkrieges, zumal ange- 
sichts der unerhörten Deutschenhetze fast auf dem ganzen Erdenrund, 
es uns zur unabweisbaren Pflicht geworden ist, unsere deutsche Eigenart 
— und in erster Linie unsere Sprache — jederzeit und überall hoch- 
zuhalten und zur Geltung zu bringen, und daß es keine irgendwie be- 
schaffene Rücksicht geben kann, die stark genug wäre, uns daran zu 
hindern. Es wäre sicherlich sehr erfreulich, wenn die Görres-Gesell- 
schaft für ihre Ausgabe des „Concilium Tridentinum“, die deutschem 
Fleiß und deutscher Gewissenhaftigkeit ein so rühmliches Zeugnis aus- 
stellt, aus solchen Erwägungen die gebotenen Folgerungen ziehen möchte. 
Die Schwierigkeit, mitten auf dem Wege das Gewand zu wechseln, ver- 
kennt Referent nicht, aber sollte nicht auch hier der Satz gelten: „Wo 
ein Wille ist, da ist auch ein Weg““? 


Magdeburg. Friedensburg. 


Dr. Georgina Holzknecht, Ursprung und Herkunft der Reform- 
ideen Kaiser Josefs Il. auf kirchlichem Gebiete (Forschungen 
zur inneren Geschichte Österreichs, herausgegeben von Prof. Dr. Alfons 
Dopsch, Heft 11). Innsbruck, Wagner'sche Universitätsbuchhand- 
lung 1914. XII u 108 S. M. 5.—. 

Die Verfasserin hat, wie sie im Vorwort sagt, für ihre Arbeit die 
für das vorliegende Thema noch fast gar nicht benutzten Staatsratsakten 
und die bisher nur zum Teil herangezogenen Akten der übrigen Wiener 
Archive sowie die unverwertet gebliebene josefinische Flugschriften- 
literatur benutzt und bietet daher ein reichhaltiges Material, das im 
einzelnen manches Neue bringt; besonders lehrreich ist der Abschnitt 
über „Die nationalökonomischen Triebfedern in der Kirchenpolitik Josefs II.“ 

g* 


132 . Kritiken 


8. 66 — 89. Wenn die Verfasserin in der Einleitung zwischen dem 
Grunde der Josefinischen , Reformen und der Herkunft der dabei wirk- 
samen Ideen unterscheidet, so wird man dagegen an sich uichts einzu- 
wenden haben; es fragt sich nur, ob diese Unterscheidung sich gerade 
bei Josef II. so leicht wird durchführen lassen. Stutzig macht Einen 
schon die Behauptung, daß Josef durchaus Realpolitiker gewesen sei, 
was der herrschenden, zuletzt noch von Voltelini vertretenen Auffassung 
von Josef als einem Doktrinär schnurstracks widerspricht. Es mag sein, 
daß Josef und seine Räte in vielen Füllen zu einer bereits ins Auge 
gefaßten Reform die Prinzipien und Beweggründe erst mühsam zu- 
sammengezimmert haben; der eigentliche Grund der josefinischen Reformen 
waren eben doch gewisse Ideen und Anschauungen; das beweist die vor- 
liegende Arbeit trotz jener in der Einleitung ausgesprochenen Unter- 
scheidung. Den Grund der Reformen findet die Verfasserin in dem 
Josefs „autokratischem Charakter höchst kongenialen Machtwillen des 
herrschenden Absolutismus, der alles ergreift und durchdringt, besonders 
aber auch auf die Hebung der Finanzen abzielt“ (S. 2). Die Ideen und 
Argumente entnahmen Josef und seine Gehilfen bei dem Reformwerk 
den Schriften der Legis ten und Aulici des Mittelalters, dann denen der 
Vertreter der Konziliartheorie und des Episkopalsystems, dem auf den 
ersteren fußenden Gallikanismus, der durch den Kampf. Venedigs mit 
der Kurie ins Leben gerufenen Publizistik und der kartasianisch-janse- 
nischen Neuscholastik (S. 2f.). Man wird diese Nebeneinanderreihung 
etwas äußerlich finden und die Aufklärung des 18. Jahrhunderts ver- 
missen: die Verfasserin legt aber Wert darauf, wenn ich sie recht ver- 
stehe, Josef II. von der Aufklärung und vom rationalistischen Natur- 
recht des 18. Jahrhunderts abzurücken. — Die Einteilung der ganzen 
Schrift: Quellen der Reformideen (S. 4—13), das rationalistische Natur- 
recht und die josefinischen Reformen (S. 14— 55), Martinis Stellung im 
Reformwerk (S. 55—65), die nationalökonomischen Triebfedern in der 
Kirchenpolitik Josefs Il. (S. 66—89) scheint mir nicht recht logisch 
zu sein und läßt die Grundgedanken der Schrift nicht scharf genug 
hervortreten. Ein Anhang (S. 91—107) teilt aus den Staatsratsakten 
einige interessante Aktenstücke mit (u. a. das Gutachten über die von 
Freiherrn von Martini besorgte Umarbeitung des Rieggerschen Kirchen- 
rechts, und Vorschläge zur Einführung der Priesterehe und Abschaffung 
der vota solemnia). — Es ist eine lehrreiche und anregende Schrift; 
wenn sie mitunter zum Widerspruch anregt, so soll dies durchaus nicht 
als ein Mangel der Schrift angesehen werden. 
Erlangen. i Rieker. 


133 


Nachrichten und Notizen. 
! 
Karl Lamprecht. 

Eine wissenschaftliche Würdigung Lamprechts zu verlangen, haben die 
Leser einer allgemeinen historischen Zeitschrift das Recht: kein Historiker 
der nachrankeschen Generation hat die Öffentlichkeit soviel beschäftigt als 
Lamprecht. Allerdings, während die Historiker von Fach, besonders die deut- 
schen, die anfangs Lamprecht als vielversprechende und bedeutende Kraft be- 
grüßt hatten, sich von ihm abwandten, seine späteren umfassenden Arbeiten 
scharf kritisierten, mitunter verwarfen und schließlich einfach unbeachtet 
ließen, wurde sein populärer Ruhm begründet. Die gelehrten Gesellschaften 
versagten ihm die Auszeichnung einer Wahl zum Mitglied, die historischen 
Zeitschriften gingen mit völligem Schweigen über seine erstaunlich zahlreichen 
Werke während der letzten beiden Jahrzehnte hinweg, aber die Tagespresse 
brachte Artikel und Notizen aller Art und erhob den von der Fachwissen- 
schaft fast Preisgegebenen zum großen Reformator und Propheten einer neuen 
Glanzzeit deutscher Geschichtswissenschaft. 

Man hat es oft Lamprecht verübelt, daß er sein starkes agitatorisches 
Talent und seine Werbekraft in dieser Richtung gebraucht habe. Und zweifel- 
los hat er, der eine weite Anerkennung mit ganzem Herzen ersehnte, nach 
dem Mißerfolg im engeren wissenschaftlichen Kreis sein Bedürfnis nach Ruhm 
in einer bei Gelehrten nicht üblichen Weise zu befriedigen verstanden. 

Hier sollen weder Worte der Verherrlichung, noch zersetzende Urteile 
eines Feindes gesprochen werden. Jetzt, da mehrere Jahre nach dem Tode 
Lamprechts verflossen sind, darf der Versuch einer ruhigen und sachlichen 
Erörterung gemacht werden. Ich werde das sagen, was ich für richtig halte, 
es mag Freund oder Feind des Verstorbenen angenehm sein oder nicht. Es 
ist unbedingt nötig, sich volle Aufklärung zu verschaffen. Denn wie Lamp- 
recht selbst als Reformator und Prophet aufgetreten ist, so wird von einer 
Gruppe von Anhängern seine „Reform* als Vermächtnis verkündet. Wir 
müssen uns darüber klar zu machen suchen, worin das Neue und Ursprüngliche 
liegt, wie es beschaffen ist und ob ihm die Wissenschaft zu folgen hat. 

Karl Lamprecht ist als Pfarrerssohn zu Jessen in der Provinz Sachsen 
am 25. Februar 1856 geboren, absolvierte das Gymnasium zu Schulpforta und 
studierte zu Göttingen, Leipzig und München. Nach kurzer Wirksamkeit als 
Privat- und Gymnasiallehrer habilitierte er sich 1880 an der Bonner Universität, 
wurde 1885 außerordentlicher Professor, 1890 als Ordinarius nach Marburg 
und 1891 als Nachfolger Georg Voigts nach Leipzig berufen. Hier hatte er 
länger als ein Jahrzehnt die Abteilung Mittelalter des Historischen Seminars 
zu leiten, wandte sich dann seinen Neigungen und dem Fortgang seiner Studien 


134 Nachrichten und Notizen 


entsprechend der neueren Zeit und schließlich der Universalgeschichte zu, über- 
nahm deshalb eine neue Abteilung des Seminars „für Kultur- und Universal- 
geschichte*, die auf seinen Wunsch 1909 zum selbständigen Institut gemacht 
wurde. Das Leben hat seine Kraft früh aufgezehrt. Er starb nach kurzer 
Krankheit in der Nacht vom 10. zum 11. Mai 1915. 

Karl Lamprecht war ein Mann von hoher Begabung, von einer erstaun- 
lichen Beweglichkeit des Geistes, von einem unermüdlichen Tätigkeitsdrang. 
Allerdings zugleich von einer Ruhelosigkeit und Sprunghaftigkeit. Schon in 
seiner Schülerzeit wurde das, wie ein Freund berichtet, bemerkt. Es ist 
seinem ganzen Leben eigentümlich geblieben. Ein Suchen und Jagen, eine 
stete Unrast. Er lechzte nach Erfolg und er glaubte an seinen Erfolg. Wo 
dieser ausblieb, wollte er ihn erzwingen oder täuschte er ihn sich vor. Miß- 
erfolg deutete er oft als Erfolg, Widerspruch als Zustimmung. Man mag das 
auf einen merkwürdigen Optimismus zurückführen, der leicht zur Selbst- 
täuschung führt, man mag es in anderer Art erklären, jedenfalls hat eine 
starke Autosuggestion gewirkt. Sie hielt ihn hoch in Zeiten der schärfsten 
wissenschaftlichen und menschlichen Angriffe, sie hat ihm die nie erlahmende 
Arbeitskraft und -lust, sie hat ihm seinen Glauben an seinen Stern bewahrt. 
Aber sie hat zugleich auch die Sprünge seiner Gedanken und seines Gedächt- 
nisses unterstützt und deshalb jenen Verkehr mit ihm, der auf Klarheit und 
Wahrheit beruhen mußte, erschwert, sie ließ seine Äußerungen und Hand- 
lungen mitunter als widerspruchsvoll erscheinen und das Vertrauen erschüttei n. 
Bezeichnend war, daß zwar schließlich die größere Universitätsversammlung 
ihm die Würde des Rektors erteilt, der engere Kreis der Fakultätskollegen 
ihm aber die Wahl zum Dekan der Fakultät versagt hat. Ich möchte den 
Vorwurf der bewußten Unzuverlässigkeit nicht für zutreffend halten, ich glaube 
jetzt, das oft Sprunghafte, ja das mit den Tatsachen oft im Gegensatz Stehende 
seiner Äußerungen und Taten anders deuten zu sollen. Seine Persönlichkeit 
wirkte in ihrer Vielseitigkeit, in ihrer sprudelnden Leichtigkeit des Gebens 
und Empfangens, in ihrem Reichtum der Interessen auf alle, die ihm begeg- 
neten, ungemein anziehend. 

‚Ich habe vier Jahre mit Lamprecht freundschaftlichen und ungemein 
regen Verkehr gepflegt. Ich wurde von Anfang an immer wieder abwechselnd 
angezogen und abgestoßen. Ich habe dann, verletzt durch Tatsachen, die die 
unsichern und widerspruchsvollen Seiten seiner Person zeigten, den persön- 
lichen freundschaftlichen Verkehr rasch abgebrochen nınd nicht wieder aufge- 
nommen, weil ich auch später im unerläßlichen amtlichen Verkehr die gleichen 
Zeichen zu bemerken meinte. Vielleicht habe ich die komplizierte Persönlich- 
keit nicht ganz richtig beurteilt, vielleicht hätte ich bei ruhigerem Tempera- 
ment und einer abgeklärteren Lebensstimmung anders handeln können. Viel- 
leicht. 

Es liegt auf der Hand: die allgemein menschlichen Eigenschaften der 
Persönlichkeit finden sich gerade in den literarischen Arbeiten des Historikers 
wieder. 

Lamprecht war ein Mann, der sich immer mit tiefsten Problemen beschäf- 
tigte, der aber nicht unentwegt in die Tiefe graben konnte. Ein reicher, 
biegsamer, rasch auffassender und zusammenfassender, ein ideenreicher, aber 
nicht bis zuletzt folgerichtig denkender Geist.. Frei von jeder Schwerfälligkeit, 


Nachrichten und Notizen 135 


aber auch frei von der auf unermüdlicher Selbstprüfung beruhenden Sorgfältig- 
keit.. Seine ungemein leichte Produktivität führte ihn überraschend schnell 
zu Ergebnissen, die rasch wieder aufgegeben werden konnten. Das sind Vor- 
züge und Nachteile einer Geistesart, die sich von seinem ersten Auftreten in 
der Gelehrtenwelt an deutlich zeigten. Die geradezu spielende Leichtigkeit 
der Produktivität führte mitunter zur Flüchtigkeit, die schmiegsame Rezep- 
tivität zur übermäßigen Entlehnung, der rasch wirksame eigene Gedanken- 
reichtum zur unscharfen und untiefen Systematik. 

Seine literarische Arbeit ist von einer Ausdehnung, wie sie nur selten 
beobachtet werden kann. Das mit liebevoller Sorgfalt von Kötzschke zu- 
sammengestellte Verzeichnis der Schriften (Berichte über die Verhandlungen 
der Kgl. Sächs. Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig 1916) füllt fast 
15 engbedruckte Seiten. Und dabei ging neben dem literarischen Schaffen 
eine ungemein rege Tätigkeit als Universitätslehrer, als Leiter wissenschaft- 
licher Unternehmungen und als wissenschaftlicher Organisator einher. Schon 
in Bonn hat er neben Hettner die „Westdeutsche Zeitschrift“ herausgegeben 
und 1881 an der Gründung der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 
hervorragend mitgewirkt. In Leipzig hat er zwei Jahre an der Fortsetzung 
der „Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft“ teilgenommen und 
mannigfache Sammelwerke herausgegeben, unter denen besonders die Heeren- 
Uckertsche Geschichte der europäischen Staaten hervorzuheben ist. In Leipzig 
ist es ihm gelungen, einen besonders von Professor Gaedecke in Dresden pro- 
pagierten Plan der Gründung einer Sächsischen Kommission für Geschichte 
zur Durchführung zu bringen. Von 1896 an bis an sein Lebensende hat er 
deren Geschäfte erfolgreich geleitet. 1909 aber hat er das selbständige In- 
stitut für Kultur- und Universalgeschichte ins Leben gerufen, 1911 die Friedrich- 
August-Stiftung und die geisteswissenschaftlichen Forschungsinstitute an der 
Leipziger Universität. Seine bedeutende praktische geschäftliche Geschick- 
lichkeit, wie man sie bei Gelehrten sonst nicht findet, und seine erfolgreichen 
Bemühungen, Gelder von reichen Privaten zur Förderung wissenschaftlicher 
Forschung mobil zu machen, haben ihn bei allen Unternehmungen wesentlich 
unterstützt. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus vermag ich allerdings die 
beiden Gründungen von 1909 und 1911 nicht als glückliche Schöpfungen an- 
zusehen. Sie sind, wie ich meine, bereits Ausfluß jener Ideen, die in den letzten 
anderthalb Jahrzehnten von Lamprechts Leben eine unheilvolle Richtung ge- 
nommen hatten. Und zu diesen Ideen rechne ich auch jene, die einer Reform der 
Universität galten. Da das Rektorregiment nur ein Jahr währt, konnten sie wohl 
Kopfschütteln und vielleicht auch Besorgnisse erregen, aber kein weiteres Unheil 
anrichten. Die Gründung des Instituts für Kultur- und Universalgeschichte 
dagegen, ebenso wie die der „geisteswissenschaftlichen Forschungs-Institute* 
haben in mancher Hinsicht nicht erfreuliche Verhältnisse geschaffen. Lamp- 
recht selbst erstrebte zuerst mit vollem Eifer ein „Forschungs-Institut für 
Psychogenese“, das fünf selbständige Abteilungen unter einem obersten geistigen 
Führer enthalten sollte. Der Widerspruch der Leipziger Kollegen hat den 
Plan umgestaltet und hat zur Gründung von zahlreichen selbständigen, neben- 
einanderstehenden geisteswissenschaftlichen Forschungs-Instituten geführt. 


8 l * 


136 Nachrichten und Notizen 


Zwei Perioden in Lamprechts wissenschaftlichem Wirken sind zu unter- 
scheiden. In der ersten, die bis in die zweite Hälfte der neunziger Jahre 
reicht, hat Lamprecht eine neue Kulturgeschichte zu begründen gesucht. In 
der zweiten Periode erst wird, gewiß im Anschluß an frühere Meinungen, aber 
doch im wesentlichen als etwas Neues, die Volksseele ausschließlich in den 
Mittelpunkt der gesamten geschichtlichen Betrachtung gerückt. Die Ent- 
wicklung der Volksseele zu erkennen, wird als wichtigste, ja als letzten Endes 
einzige Aufgabe der Geschichts wissenschaft hingestellt; von Wandlungen der 
Volksseele wird die gesamte Erscheinungswelt der Geschichte abgeleitet und 
dabei als festes Ergebnis der geschichtswissenschaftlichen Erkenntnis, die 
Lamprecht zugleich schlechthin als psychogenetische ansieht, verkündet: die 
Seele aller Völker entwickelt sich gleichmäßig nach bestimmtem Schema, sie 
durchlebt die Phase des Symbolischen, des Typischen, des Konventionellen, 
des Individualistischen und des Subjektivistischen. Aile Geschichtserschei- 
nungen sind nichts anderes als die Folgen dieser psychischen Wandlungen, die 
unentwegt, unabhängig von Volk und Ort jenen bestimmten Weg gehen, der 
eben der Volkspsyche immanent ist. 

Es ist eigentümlich. In der ersten Periode seines wissenschaftlichen 
Wirkens weiß Lamprecht von den charakteristischen Momenten seiner späteren 
geschichtswissenschaftlichen Auffassung noch nichts. Zwar beginnt er den 
ersten Band seiner „Deutschen Geschichte“ mit einer Einleitung über die 
Geschichte des deutschen Nationalbewußtseins und findet in der Urzeit und 
Stammeszeit ein „symbolisch -mythologisches Nationalbewußtsein“, im Zeit- 
alter der Karolinger und Ottonen ein „typisches“, in der Stauferzeit und im 
Späteren Mittelalter ein „ritterlich und bürgerlich konventionelles“, im 16. bis 
18. Jahrhundert ein „individualistisches“ und im 19. Jahrhundert ein „subjek- 
tivistisches“, aber noch will er nicht das als das wirklich Charakteristische 
und für das Wesen der deutschen Geschichtsent wicklung Maßgebende, vollends 
nicht als das Typische in der Entwicklung aller Völker annehmen. 

Noch strebt er damals überhaupt nicht nach Aufstellen eines festen, all- 
gemein gültigen Entwicklungsschemas. Er wollte deutsche Kulturgeschichte 
schreiben, in dem Sinne der Geschichte eines Volkstums, nicht einzelner führen- 
der Personen, zugleich in dem Sinne der Geschichte von Zuständen, nicht in 
dem der politischen Einzelereignisse. Lamprecht stellte der politischen Ge- 
schichte die Kulturgeschichte, der Personengeschichte die Zustandsgeschichte, 
der Betrachtung des Singulären die des Kollektiven gegenüber. Und dabei 
bevorzugte er in diesen Jahren stark die Betrachtung des Wirtschaftlichen, er 
schien die Entwicklung der wateriellen Kultur als den eigentlich hauptsäch- 
lichen Ausgangspunkt der historischen Wandlungen anzusehen. Lamprecht 
galt bis in die zweite Hälfte der neunziger Jahre als ein Führer der jüngeren 
deutschen Wirtschaftshistoriker, als einer, der das vornehmliche Gewicht der 
geschichtlichen Allgemeinentwicklung im Materiellen der Kultur sah, ja er 
wurde geradezu als ein Vertreter der materiellen Geschichtsauffassung be- 
zeichnet. 

Das war gewiß so niemals richtig. Aber zutreffend war, daB bis Mitte 
der neunziger Jahre die starke und einseitige Betonung der materiellen 
Kulturelemente ein charakteristisches Moment seiner Gesamtauffassung ge- 
bildet hat. 


Nachrichten und Notizen 137 


Lamprecht besaß ein besonders feines Verständnis für neu hervortretende 
geistige Strömungen seiner Zeit. Er gehörte zu denen, die zugleich ein 
starkes Bedürfnis haben, mit dem Neuen und Neuesten, ja mit dem Kommen- 
den zu gehen und dabei Führer zu sein. Als er wissenschaftlich zu wirken 
begann, hatten gerade wirtschaftliche Gesichtspunkte die Geschichtsbetrachtung 
stark zu beeinflussen begonnen. Mit vollem Eifer gab er sich, durch Roscher 
in Leipzig vorbereitet, dieser Richtung hin. Allerdings neben den wirtschafts- 
geschichtlichen Forschungen betrieb er von Anfang an, durch eigne Neigung 
bewogen und durch Studien in München unterstützt, das Gebiet der mittel- 
alterlichen Kunstgeschichte. Diese Forschungen fanden damals ihren haupt- 
sächlichen Niederschlag in dem Buch über die „Initial-Ornamentik des 8. bis 
13. Jahrhunderts, 1882“, und in seiner Mitherausgabe und Mitbeurteilung der 
„Trierer Ada-Handschrift 1889“. Die wirtschaftsgeschichtlichen Forschungen 
aber zeitigten nicht nur zahlreiche Einzelarbeiten, sondern vor allem das große 
mehrbändige Werk: „Deutsches Wirtschaftsleben, 1886“. Schon äußerlich trägt 
es ausgedehnte Gelehrsamkeit zur Schu: zwei starken Halbbänden Darstellung 
folgen zwei dicke Bände mit statistischem Material und einer Quellensamm- 
lung. Ja, die Darstellung ist mit tausenden von Zitaten beladen und huscht 
oft nar als Text über die fast die ganzen Seiten füllenden gelehrten Nach- 
weise schüchtern hinweg. Sicher, eine große Arbeitsleistung. Allerdings 
fehlt mitunter die ruhig abwägende Sorgfalt: oft weiß man nicht recht, was 
mit den massenhaften Quellenzitaten anzufangen ist, ja warum sie gerade 
an diese Stelle gesetzt seien. Die leitenden Linien der Entwicklung von 
Staat, Grundherrschaft und Bauerntum sind, wie wir jetzt sicher wissen, nicht 
richtig gezogen; die Grundbegriffe entbehren der Klarheit. Aber auf manche 
wichtigen Momente des sozialen und wirtschaftlichen Lebens wurde doch in 
diesem Werke zuerst aufmerksam gemacht, und manche positiven Ausführungen, 
wie die über die Zentralverwaltungsgeschichte, haben ihre wissenschaftliche 
Brauchbarkeit bewährt. 


e e 
* 


Beide Forschungsrichtungen, die wirtschafts- und die geistesgeschicht- 
lichen, die Lamprechts Arbeiten von Anfang an das Gepräge verliehen hatten. 
sind in seinem Hauptwerk, in seiner „Deutschen Geschichte“, verbunden zu finden. 
Aber es wäre irrig, die Deutsche Geschichte als einheitlichen Ausdruck jener 
Theorien anzusehen, die Lamprecht in seinem späteren Leben betont hat. 
Es ist vielmehr ein bedeutsamer Einschnitt zu beobachten. Die beiden her- 
vorgehobenen grundverschiedenen geschichtswissenschaftlichen Tendenzen in 
Lamprechts Wirken spiegeln sich in seiner Deutschen Geschichte wider. In 
rascher Folge hat er von 1891—1895 fünf Bände der Deutschen Geschichte 
veröffentlicht und die Erzählung bis ins 16. Jahrhundert geführt. Dann folgte 
eine Pause von neun Jahren. Und dann wurden seit 1904 in noch rascherer 
Folge sieben weitere Bände und zwei Ergänzungsbände bis 1909 veröffentlicht. 
Der mit Band 6 beginnende zweite Teil der Deutschen Geschichte hat wesent- 
lich anderen Charakter als der erste. Auch die neuen Ausgaben der früheren 
Bände erhielten seit 1902 eine neue Gesamteinteilung, und die alte Erzählung 
mußte sich jetzt wenigstens einigermaßen äußerlich dem neuen Schema der 
erst später aufgestellten Kulturzeitalter einfügen. 


138 Nachrichten und Notizen 


Es läßt sich genauer beobachten, wie damals Lamprecht zu seiner neuen 
Ansicht gelangt ist, wie in der eifrigen Polemik, die seit 1895 über seine 
„Deutsche Geschichte“ in Zeitschriften und Broschüren geführt wurde, seine 
Gedanken der Psychogenese erst ganz allmählich emporwuchsen und seine 
anderen bisher vorherrschenden Grundideen zurückdrängten. 

Zwei Haupteinwände gegen die Deutsche Geschichte sind damals vor- 
nehmlich gemacht worden: es wurde die nicht hinreichend sorgfältige Arbeits- 
weise bemängelt und es wurden nicht nur gegen die Auffassung im einzelnen 
Bedenken erhoben, sondern auch im allgemeinen die Neigung Lamprechts 
betont, den individuellen Einfluß in der geschichtlichen Entwicklung zu unter- 
schätzen, das Moment der kollektiven, wirtschaftlichen Kräfte dagegen ein- 
seitig zu bevorzugen Aber wohlgemerkt, es handelte sich dabei nicht um 
einen grundsätzlichen Gegensatz zwischen einer individualistischen und einer 
kollektivistischen Geschichtsauffassung, es handelte sich vielmehr nur um gradu- 
elle Unterschiede der Auffassung. Mochte auch da und dort eine einseitige 
Redewendung gebraucht worden sein, mit allem Nachdruck wurde auch von 
Gegnern Lamprechts immer wieder hervorgehoben, daß sie die Berechtigung, 
ja die Notwendigkeit der Erforschung des Zuständlichen und die Einwirkung 
des Kollektiven auf das Individuelle nicht leugnen, daß sie keineswegs für 
die ausschließliche Erforschung des „Singulären“, wie es Lamprecht der „alten 
Richtung“ zugemutet habe, einträten. 

In der Tat, wenn man die im Anschluß an die ersten fünf Bände der 
Deutschen Geschichte veröffentlichten Streitschriften durchgeht, dann wird man 
erkennen, daß die Polemik gegen Lamprecht nicht einheitlich von „Vertretern 
der herrschenden individualistischen Schule der politischen Historiker“ aus- 
gegangen ist. Die damals aufgestellten Hauptforderungen Lamprechts wurden 
sicher von vielen, vielleicht von den meisten Vertretern der wissenschaftlichen 
Geschichte in Deutschland geteilt, und es wurde nur hervorgehoben, daß sie 
nicht als eine neue Lehre gelten dürfen. Ein Kampf gegen die Vertreter 
des „reinen Individualismus“ war daher im Grunde überflüssig, war jedenfalls 
nicht als ein Kampf gegen eine vermeintlich vorwaltende Richtung zu führen. 
Ein solcher grundsätzlicher allgemeiner Gegensatz zwischen einer „alten“ und 
einer „neuen“ Richtung war überhaupt nicht vorhanden. 

Im Mittelpunkt der Polemik stand in Wahrheit etwas anderes: der An- 
griff auf Lamprechts wissenschaftliche Arbeitsweise. Die Vorwürfe, die man 
gegen ihn wegen der wörtlichen Entlehnung aus historischen Kompendien 
zweiten und dritten Grades — die wiederum andere neue Darstellungen, und 
zwar gerade von Lamprecht an anderer Stelle bekämpfte, ausgeschrieben hatten — 
konnten durch Hinüberleiten der Streitfragen von Lamprecht auf das methodo- 
logische Gebiet nicht entkräftet werden. Man müsse, so argumentierte Lamprecht, 
beachten, daß die neue Richtung der Geschichtswissenschaft das Politisch- 
Singuläre nur als Material betrachte, wobei als Quellen die neuen historischen 
Darstellungen dienen: der aufs Allgemeine gerichtete Historiker benütze diese 
„Halbfabrikate“ in der Art, daß er die Vorlage möglichst unverändert hin- 
übernehme usw. Gewiß, das sind Ausführungen, die ein Verfahren bedenklicher 
Art nicht zu rechtfertigen vermochten. Und das um so weniger, weil dieses 
unveränderte Hinübernehmen sich auch da tindet, wo es sich nicht um Tat- 
sachen des Singulär-Politischen, sondern wo es sich um feine Werturteile über 


i 


Nachrichten und Notizen 139 


das eminent Kulturgeschichtliche handelt. Wenn auch damit nicht das große 
Ganze des Gesamtwerkes in seiner Originalität berührt ward — der Wider- 
spruch gegen eine wissenschaftliche Arbeitsweise, die das völlig zu erschüttern 
drohte, was besonders in Deutschland als unerläßliche Grundlage des geschicht- 
wissenschaftlichen Betriebes galt, muß als durchaus berechtigt bezeichnet 
werden. 

So haben wir zu beachten: der literarische Kampf um Lamprechts Deutsche 
Geschichte in den neunziger Jahren geht nicht eigentlich auf einen Gegensatz 
der synthetisch und der analytisch gerichteten Geister unter den deutschen 
Historikern zurück. Ja, der Kampf bezieht sich in Wahrheit gar nicht wesent- 
lich auf die Richtung und die Aufgaben der Geschichts wissenschaft. Ward 
doch damals Lamprecht wiederholt vorgehalten, daß die von ihm bekämpfte 
„alte Richtung“ durchaus nicht die Enge der zugemuteten Auffassung habe, 
daß vielmehr seine „neue“ Richtung im wesentlichen den Wünschen der „alten“ 
entspräche. Mißverständnisse und Übertreibungen kommen in Polemiken dieser 
Art immer vor, Berechtigtes und Unberechtigtes läuft oft durcheinander. Jeden- 
falls aber ist nachdrücklichst hervorzuheben: der Gegensatz zwischen Altem 
und Neuem, zwischem Singulär-Politischem und Allgemein-Kulturgeschicht- 
lichem, zwischen teleologischer und kausaler Methode hat in der schroff her- 
vorgehobenen Art überhaupt nicht existiert , 

Erst später, und zwar erst in einer Zeit, da die Lamprecht-Polemiken 
völlig eingeschlafen waren, hat sich eine wirklich tiefe Kluft der grundlegen- 
den Ansichten über das Wesen der geschichtswissenschaftlichen Aufgaben 
geöffnet. Wohl sprach schon Mitte der neunziger Jahre Lamprecht von den 
sozial- psychischen Faktoren des geschichtlichen Lebens, wohl trat er schon 
damals dem Vorwurf, ein Vertreter der materialistischen Geschichtsauffas-ung 
zu sein, mit dem ‚Hinweis darauf entgegen, daß auch die wirtschaftlichen 
Prozesse als seelische Vorgänge zu bewerten seien, wohl operierte er seit 1895 
viel mit dem „Psychischen“ und erwartete von dem Einfluß der Psychologie 
eine neue Blüte der Geschichtswissenschaft. Aber noch vertrat er im Grunde 
die Seelenlehre der späteren Zeit nicht. Noch standen seine geschichtlichen 
Darstellungen in den ersten fünf Bänden der Deutschen Geschichte in einem 
innerlich tiefen Gegensatz zu den Seelentypen der späteren Zeit, noch bevor- 
zugte er die wirtschaftlichen Einflüsse — er war damals in der Tat stark 
positivistisch, obschon nicht unmittelbar materialistisch, beeinflußt. Nur ganz 
schüchtern begann sich damals in seinen theoretischen Betrachtungen ein Um- 
schwang zu vollziehen. Man vergleiche das Vorwort zur zweiten Auflage 
des ersten Bandes von 1894 mit dem zur dritten von 1901/1902. Dort hebt 
er als das Wesentliche seiner neuen Richtung hervor, daß „das Zeitalter einer 
äußerlich beschreibenden Forschung abgelöst werde durch das Zeitalter einer 
neuen Methode, die vom genetischen Gesichtspunkt aus eindringt“, daß die 
moderne Geschichtschreibung einen „kulturgeschichtlichen, rechtsgeschicht- 
lichen, geistesgeschichtlichen Stempel trage“, daß die neue geschichtliche 
Forschung vorwärts getrieben werde „aus dem deskriptiven in ein entwickeln- 
des Zeitalter“. Im Vorwort zur dritten Auflage aber von 1901/1902 wird der 
„psychologische“ Charakter in den Vordergrund gerückt und die Gruppierung 
nach Zeitaltern der seelischen Entwicklung der Nation zugrunde gelegt. 
Hier weist er darauf hin: im „Verlauf dieser Zeitalter sozialpsychischen 


140 Nachrichten und Notizen 


Lebens sind damit die Momente gegeben, welche zum ersten Mal berechtigen, 
auf geschichtlichem Gebiet mit voller Sicherheit von einem tatsächlich nach- 
gewiesenen empirischen Gesetze zu sprechen“. Er verlangt, daß alle historischen 
Erscheinungen, daß insbesondere auch „die wirtschaftsgeschichtlichen Erschei- 
nungen nebst der Fülle jener historischen Vorgänge, die sich zunächst auf ihnen 
aufbauen oder von ihnen abhängen, auf ihren psychischen Nenner gebracht 
werden“. Er selbst habe diesen Umstand, daß die Psychisierung der wirt- 
schaftlichen Geschichte bisher fehlte, etwa 1895 — also nach der Abfassung der 
ersten fünf Bände der Deutschen Geschichte — „erkannt und .. die Forderung 
seelischer Wirtschaftsstufen betont“. 

In der Tat: in den Jahren von 1895—1901 ist die große Wandlung in 
Lamprechts Grundgedanken erfolgt. 


+ * 
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Lamprecht war natürlich nicht der erste, der den wissenschaftlichen Cha- 
rakter der Geschichte im Aufstellen von Gesetzen gesucht, er war auch nicht 
der erste, der eine enge Verbindung mit der Psychologie angestrebt hat,; die 
Volksseele und der Volksgeist spielten seit mehr als einem Jahrhundert in 
der Wissenschaft fortgesetzt eine große Rolle. Lamprecht hat sich erst nach 
und nach diesen Richtungen angeschlossen und als Erwecker und Vollender 
jenes „historischen Denkens“ angesehen, das sich zuerst bei Herder und dann 
bei Hegel findet. Im 19. Jahrhundert, so erklärte er, „entfernte man sich 
wiederum von dem subjektivistischen Entwicklungsgedanken, wie ihn schon 
Herder geahnt und die romantische Philosophie dann in Grenzen der Spekulation 
entwickelt hatte“, es fand ein „Verfall des historischen Sinnes“ statt, ein Rück- 
fall in den Pragmatismus der vorangegangenen Periode, hauptsächlich verschul- 
det durch die historisch-politische Richtung der Geschichtschreibung, die zwar 
nationale Verdienste hatte, aber „wissenschaftlich einen Verfall“ bedeutete. Die 
Erneuerung der subjektivistischen Geschichtsbetrachtung, wie er sie vorge- 
nommen, unterscheide sich darin von der früheren, daß sie nicht mehr von dem 
vagen Enthusiasmus der älteren Zeit getragen sei, sondern von vornherein eine 
sehr rationale und intellektuelle, von wissenschaftlicher Intention ausgehende 
Vorstellung der historischen Dinge zeige. Der Begriff der Entwicklung auf 
breitester psychologischer Grundlage sei erst jetzt in den Vordergrund ge- 
treten, sodaß die Geschichte der Menschheit mit der Entwicklung des mensch- 
lichen Seelenlebens, mit der Psychogenese, zusammenfalle. 

Diese Entwicklung der Historiographie des 18. und 19. Jahrhunderts wird 
wesentlich anders aufzufassen sein. Von jenem Rückschritt im 19. Jahrhun- 
dert, den erst Lamprecht aufgehalten haben will, ist nichts zu bemerken. Wir 
sehen deutlich, daß historische Denker- lange vor Lamprecht psychologische 
Grundlagen aufgesucht haben und daß die Völkerpsychologie besonders seit der 
Mitte des 19. Jahrhunderts die geisteswissenschaftliche Forschung überhaupt in 
steigendem Maße zu beinflussen begann: Lamprecht ist verhältnismäßig spät 
diesen Einwirkungen gefolgt. Er hatte sich lange ferngehalten, obschon 
Hippolyte Taine bereits 1870 die These verkündet hatte „la base de l'histoire 
doit être la psychologie scientifique“, er segelte noch Jahrzehnte später im Fahr- 
wasser der damals modern gewordenen „ökonomisch - materialistischen und bio- 
logisch-naturwissenschaftlichen Anschauungen“. Als er aber dann die psycho- 


Nachrichten und Notizen 141 


logischen und völkerpsychologischen Grundlagen des geschichtlichen Lebens 
zu betonen begann, tat er das in einer so ausschließlichen Weise, daß er 
psychologischer wurde, als die Meister der Völkerpsychologie Lazarus, Stein- 
thal oder Wundt selbst. Er ist dabei, wie Wundt sagt, als Psychologe seine 
eigenen Wege gegangen. Und darauf.beruht es, daß er die Idee einer durch- 
greifenden psychologischen Gesetzmäßigkeit im gesamten Leben der Völker 
als absolut dominierend behauptete, daß er in viel einseitigerer Art das 
Psychologisch-Gesetzmäßige, das Einheitlich-Typische und dabei stets Wieder- 
kehrende der Entwicklung in der Geschichte verkündete, als es je einem 
psychologischen Dogmatiker oder einem Soziologen und Geschichtsphilosopheu 
möglich gewesen wäre. In der deutschen Geschichte glaubte er eine bestimmte 
Entwicklung des nationalen Seelenlebens erkennen zu dürfen, er charakterisierte 
Zeitalter nach den Entwicklungsstadien der Volksseele. Der psychische Zustand 
allein erklärte ihm die Eigentümlichkeit aller historischen Erscheinungen: Staat, 
Gesellschaft, Kunst und Wissenschaft, Denken, Wollen und Persönlichkeit. Ge- 
schichte ist ihm Psychogenese. Die Volksseele babe die feste Richtung der Ent- 
wicklung, habe das Durchlaufen der verschiedenen Perioden von vornherein in 
sich. Es lasse sich beobachten, „daß die Steigerung der psychischen Intensität 
in den verschiedenen menschlichen Gemeinschaften ständig in derselben Rich- 
tung und dementsprechend mit derselben Periodisierung der Entwicklungsstufen 
erfolgt, und es hat grundsätzlich den Anschein, als wenn diese Entwicklung 
durch keinerlei äußere Ereignisse ... gestört werden könne“. 

Zwar seien beim Betreten einer r höheren Periode des psychischen Lebens, 
so meint Lamprecht, äußere Anregungen wirksam: psychische Reizvorgänge 
und Reizmassen, aber diese geben dem Zeitalter nicht „den spezifischen Cha- 
rakter“. Das neue Zeitalter „folgt vielmehr hartnäckig dem Prozeß einer all- 
mählichen Entfaltung der psychischen Potenzen der Gesamtheit zu den Lebens- 
formen höherer Intensität“. Nach Lamprechts Vorstellungen trägt die Volks- 
seele die Richtung ihrer Entwicklung immanent in sich, die Hauptentwicklung 
steht von Anfang an fest und sie ist in allen wesentlichen Zügen allen Völkern 
gemeinsam, sie wiederholt sich in gesetzmäßiger Gleichheit in allen Gebieten 
der Welt mit einer zwingenden, von allen individuellen Verhältnissen im wesent- 
lichen unabhängigen Notwendigkeit, sie ist die eigentlich schöpferische Ur- 
kraft. Wie sie entstanden ist, woher sie kommt, das fragt er nicht, für ihn 
ist sie eine feste gegebene Größe, ist sie die historischbildende, maßgebende 
Macht. Gewiß, auch Lamprecht anerkennt die Mannigfaltigkeit der histori- 
schen Erscheinungen, die Verschiedenheit nach Volkstum und Land, auch er 
sieht die Beobachtung dieses Individuellen als eine Aufgabe der historischen For- 
schung an — aber die allgemeine Entwicklung steht für ihn durchaus fest, die 
Volksseele, und zwar die aller Völker, die Weltvolksseele, ist überall gleich in 
ihrem Wachsen und Wechseln, sie geht überall vom Symbolismus zum Subjek- 
tivismus. Das ist ihm das Festgegebene, Gleiche, Unwandelbare; das führt 
zur Annahme einer der menschlichen Seele immanenten Kraft, die in der 
Hauptsache unabhängig von allem Sonstigen aus sich selbst heraus zur be- 
stimmten Entwicklung kommen muß. 

Nicht, daß Lamprecht das Allgemeine der Entwicklung aufgesucht hat, hat 
den Widerspruch wachgerufen. Nicht, daß er historische Gesetze zu erkennen 
strebte. Das taten vor ihm und mit ihm viele, das ist an sich in gewisser 


142 Nachrichten und Notizen 


. 
4 


Hinsicht berechtigt. Auch nicht, daß er psychologische Erklärungen forderte 
oder daß er den Volksgeist (die Volksseele) erkennen wollte. Auch das taten 
vor ihm und mit ihm viele. Ja, die Entwicklung des Volksgeistes zu erforschen, 
ist sicherlich ein großes historisches Problem. Die neue Seelentheorie aber 
ist irrig: sie beruht auf einer Verwechslung von Ursache und Wirkung. 
Die Wandlungen des Volksgeistes sind nicht eigentlich Anfang und Aus- 
gang, sie sind vielmehr das Ergebnis der historischen Prozesse. Hier 
liegt Lamprechts Fehler. Er irrte nicht dadurch, daß er sich einseitig auf 
die Entwicklung der bildenden Kunst stützte und willkürlich die dabei ge- 
wonnenen Ergebnisse auf das allgemeine geschichtliche Leben übertrug — ja, 
ich glaube, er hat sein Entwicklungsschema ursprünglich gar nicht der kunst- 
geschichtlichen Betrachtung entnommen. Sondern: er sah das, was ein Er- 
gebnis der mannigfachen historischen Faktoren war, der wirtschaftlichen, 
geistigen, angeborenen oder von Fremdem angenommenen usw., als eine ein- 
heitlich wirkende Urkraft, als das Ursprüngliche, das eigentlich Schaffende und 
Schöpferische an. 

Und so ergibt sich das Merkwürdige, daß Lamprecht, er, der— unberechtigt — 
Ranke die Annahme eines Waltens geheimnisvoller göttlicher Kräfte in der 
Geschichte vorwarf, der in der Rankeschen Ideenlehre etwas Unhistorisches 
und Unkausales bekämpfte, das Ausschlaggebende und Tragende der geschicht- 
lichen Gesamtentwicklung einer festgegebenen, von vornherein für alle Völker 
und Zeiten feststehenden Kraft zuwies, einer der Menschenseele eingepflanzten 
Entwicklungskraft, die auf einer ein für allemal gegebenen Linie fortzu- 
schreiten hat: einem Mysterium, das nicht erklärt werden kann, dessen 
Bildung aufzulösen und zu verstehen unmöglich ist, weil es eben selbst die 
alles andere schaffende Urkraft darstellt. | 

Was aber hat die Geschichtswissenschaft selbst nach Lamprechts Auf- 
fassung fortan zu leisten? Die allgemeinsten Linien der Entwicklung stehen 
ja bereits ein für allemal fest, die Hauptaufgaben hat Lamprecht bereits ge- 
löst. Es gilt demuach fortan nur, die vielen Sonderentwicklungen in das all- 
gemeine Schema einzuordnen. Lamprecht, der die „alte Richtung“ wegen 
ihrer angeblich nur dem Singulären gewidmete Aufmerksamkeit als über- 
wunden erklärte, weist im Grunde die zukünftigen Aufgaben der Geschichts- 
wissenschaft erst recht wieder dem Singulären und dessen Einordnung in das 
festgelegte allgemeine Entwicklungsschema zu. 

Daß Lamprecht sich vom eigentlichen Arbeitsgebiet und von den eigent- 
lichen Aufgaben der Geschichtswissenschaft entfernt hat, liegt auf der Hand. 
Er ist in das der Geschichtsphilosophie bzw. in das der Soziologie oder der 
Sozialpsychologie hinübergetreten. Aber er hat dabei zugleich die geschicht- 
liche Auffassung selbst stark ungünstig beeinflußt. Er erklärte zwar, daß er 
seine Ansicht von den aufeinander folgenden Kulturzeitaltern „in voraussetzungs- 
loser Betrachtung, zunächst der deutschen Geschichte*, gewonnen habe. Aber 
das wird kein unbefangener Nachprüfer zugeben. Lamprechts Zeitalter passen 
weder für die Entwicklung des künstlerischen Geistes, noch der wissenschaft- 
lichen oder der politischen Bildungen. Mit einer gewaltsamen Unerschrocken- 
heit wurden die verschiedenen Faktoren auf einen Nenner gebracht. Und da 
alle geschichtlichen Vorgänge auf den rätselhaften, aus sich selbst heraus ge- 
schaffenen Wandel der Volksseele zurückgeführt werden, so müssen mehr und 


Nachrichten und Notizen 143 


mehr die Zusammenhänge ausschließlich aus rein geistigen Prozessen und 
Eigenschaften erklärt und dabei die wichtigsten Fundamente des positiven 
gesellschaftlichen Lebens, wie Wirtschaft, Staat und Macht, zurückgestellt 
werden. So.mußte es kommen: Lamprecht hat von Anfang an das Heraus- 
heben des Politischen in der Geschichtsbetrachtung bekämpft, aber er hat in 
der ersten Periode seines Wirkens die politische Geschichte doch als sebr not- 
wendig und wichtig anerkannt. Er hat sie später immer mehr zurückgedrängt 
und dadurch, daß er dem Staat in der Kulturentwicklung nur den gleichen 
Rang wie einer der vielen anderen gesellschaftlichen Organisationen zuwies, 
eine Geschichtsauffassung entwickelt, die zu einer scheinbar ganz vergeistigten, 
tatsächlich aber unrealen, des Sinnes für positive Verhältnisse und Macht- 
faktoren bare und wesenlose Darstellung führen mußte. 

Mit dem „Gesetzmäßigen“ und „Allgemeingültigen“ der Lamprechtschen 
Seelenlehre mögen sich die Soziologen und Sozialpsychologen beschäftigen. 
Sie mögen sich auch damit abfinden, wie es möglich ist, daß ein volksp«ycho- 
logisches Entwicklungsschema, das der Geschichte eines Volkes während der 
Dauer von neunzehn Jahrhunderten, also während eines ganz kleinen Zeit- 
abschnittes aus der viele Jahrtausende währenden Entwicklung entnommen 
ist, veranschaulichen dürfe die typischen Schicksale aller Völker, ja der ganzen 
Menschheit, von ihrer Kindheit bis zu ihrem hohen Alter. Die Herstellung 
des Geschichtsbildes aber gehört dem Historiker, und der Historiker muß mit 
allem Nachdruck ein positives Geschichtsbild verwerfen, das durch die Ein- 
pressung in ein fertiges Schema gewonnen wurde. 

Noch ein Moment wirkte bedenklich. Die ganze Linienführung der histo- 
rischen Entwicklung und die ganze Aufstellung der angeblich wahren wissen- 
schaftlichen Aufgaben mußten geradezu zerstörend auf die geschichtswissen- 
schaftliche Arbeitsweise wirken. Unter den Vorwürfen in der langen Polemik, 
die gegen Lamprecht geführt wurde, ist ein wichtiger Unterschied zu machen. 
Die Vorwürfe, die Mitte der neunziger Jahre gegen Lamprechts Forscherarbeit 
erhoben wurden, richteten sich gegen Einzelfehler, Flüchtigkeiten und Uneben- 
beiten der individuellen Tätigkeit eines Forschers. Sie bezogen sich nicht 
auf etwas, was die Entwicklung der Geschichtswissenschaft zu beunruhigen 
vermöchte. Die methodologischen Folgerungen aber, die Lamprecht seit 1895 
bei seiner Abwehr der Angriffe und später bei Aufstellung seiner neuen 
Forscherziele machte, müssen allgemein zurückgewiesen werden. Denn sie 
drohen das gute Alte, Bewährte und unbedingt Festzuhaltende der historischen 
Methode zu erschüttern. 


* * 
* 


Karl Lamprecht ist nicht Reformator und Prophet. Er ist nicht Bahu- 
brecher und Begründer einer neuen wissenschaftlichen Richtung. .Wohl hat 
er mit seiner Seelentheorie und seinen psychischen Zeitaltern ewiger Geltung 
durchaus neue und ganz originelle Ansichten entwickelt, und diese würden, 
zum Siege gelangt, einen völligen Umschwung in den geschichtswissenschaft- 
lichen Grundanschauungen, ja im gesamten geschichtswissenschaftlichen Be- 
trieb hervorrufen. Aber es gibt, so scheint es, niemanden, der ihm hierin 
nachzufolgen gewillt wäre. Das, was ihm die weiteste Anerkennung verschafft 
hat, ist nicht seine Lehre von den kulturgeschichtlichen psychischen Zeitaltern, 


144 Nachrichten und Notizen 


sondern der erstaunliche Umfang der geistigen Gebiete, auf die er seine ge. 
schichtlichen Betrachtungen ausgedehnt hat, ist sein Versuch, eine wirkliche 
Einheit des Geschichtsbildes zu gewinnen. Und in dieser Hinsicht verdient 
er ernsteste Beachtung auch bei den wissenschaftlichen Historikern. Hätte er 
den Weg fortgesetzt, den er ursprünglich beschritten hatte, hätte er die 
Stimmen des Widerspruches gehört und in strenger Selbstzucht auch ver- 
arbeitet, dann hätte er in Wahrheit der Führer einer neuen Richtung werden 
können. Aber dazu fehlten seinem Wesen manche Eigenschaften. Er eilte in 
Unrast Neuem und wieder Neuem entgegen, er verstieg sich dabei in Höhen, 
wo das klare, sichere Denken aufhört und der Blick für die Realitäten getrübt 
ist, wo der Zusammenhang mit der entsagungsvoll durchdringend arbeitenden 
Wissenschaftlichkeit fehlt. Der Ausbau und die innere Läuterung seiner 
Probleme der ersten Periode hätten ihn zum Führer machen können, denn 
das Bedürfnis nach geschichtswissenschaftlichen Reformen war vorhanden. 
Die Geschichtswissenschaft nach Ranke hatte vielfach, besonders in Deutsch- 
land, eine einseitige Entwicklung genommen, aus der sie hinauszukommen 
suchen mußte. Auf der einen Seite hatte sie sich in den Dienst der Zeit- 
politik gestellt und in ihren Zielen von den objektiven Forderungen der reinen 
Wissenschaft losgelöst, auf der anderen war sie in der Ausbildung einer 
wunderbaren Editionstechnik der Quellen geradezu verrannt, sie hatte den Blick 
für die wahren großen Aufgaben mitunter verloren und immer wieder die 
gleichen Einzelfragen unwesentlicher Art behandelt, Sie war mitunter trotz 
der Emsigkeit und des Scharfsinns der Forscherarbeit geradezu unproduktiv 
geworden. 

Ein starkes Bedürfnis nach Synthese und Vertiefung war hervorgetreten. 
Es war zwar von verschiedenen Seiten her befriedigt worden, ein allgemeines 
Verständnis dafür war zwar erwacht, aber noch fehlte das allgemeine Vorbild 
und der einheitliche Hinweis auf die dauernden Richtlinien, die die verjüngte 
Geschichtswissenschaft zu befolgen habe. In dieser Periode ist Lamprecht 
aufgetreten, aus diesen Stimmungen und Bedingungen heraus hat er zu wirken 
begonnen. Seine glänzenden Geistesgaben und seine große Arbeitskraft schienen 
ihn zum Wegweiser zu bestimmen. Er wurde es nicht. Ihm fehlten Selbst- 
beschränkung und Selbstzucht. Seine Bestrebungen zerflatterten ins Weite 
und Uferlose. 

Der Gelehrte Lamprecht war so recht ein Kind seiner Zeit oder, besser 
gesagt, ein Produkt jener Richtung der jüngsten Vergangenheit, die er selbst 
als die der „Reizsamkeit“ charakterisiert hatte, als die des Überhastigen, 
Übererregten und vorübergehend psychisch Krankhaften, das den Umschwung 
zu einem neuen Zeitalter einleitete. Er selbst war ein „Reizsamer“, ein 
Übernervöser, ein Suchender, der in Hast und Eifer, aber in Flüchtigkeit und 
Sprunghaftigkeit Neues erstrebt — und nicht gefunden hat. 

Als einer der Suchenden, die die Geschichts wissenschaft aus dem zer- 
rissenen Einzelnen zur Synthese führen wollten, als der energischeste, ideen- 
reichste, zugleich freilich auch als der eigenwilligste und irrendste Suchende 
des notwendig Neuen wird er einen Platz in der Geschichte der Geschichts- 
wissenschaft einnehmen. 


Leipzig. Gerhard Seeliger. 


Nachrichten 'und Notizen 145 


Historicorum Romanorum reliquiae, iteratis curis disposuit, recensuit, 
praefatus est Hermannus Peter. Volumen prius. Leipzig, Verlag 
von B.G. Teubner. 1914. 


Die erste Auflage des ersten Bandes der Historicorum Romanorum reli- 
quiae war im Jahre 1870 erschienen: ihr ist nach einem Zeitraum von 44 Jahren 
die zweite gefolgt. Es war ihrem Verfasser noch vergönnt, im Monat Jannar 
vor dem Ausbruch des Weltkrieges die Vorrede zu dem Bande niederzuschreiben, 
da wurde am 16. Februar 1914 der Unermüdliche durch den Tod dahingerafft 
„scribens paene, certe scripturiens“ und hinterließ „amicis atque filiae ultimas 
plagulas emendandas et indices renovandos*, wie es p. VI* f. heißt. 

Die neue Auflage teilt sich in 3 Kapitel Prolegomena gegenüber 4 Ka- 
piteln der ersten und die ausführliche Abhandlung „De scriptorum vitis et 
scriptis“, die mit Q. Fabius Pictor beginnt und mit L. Scribonius Libo bzw. 
den „incertae aetatis scriptores“ Blitho, Alfius und C. Piso schließt. Doch 
ist der äußere Umfang derselben trotz zahlreicher Änderungen im einzelnen, 
wie sie der heutige Stand der Forschung erforderte, fast genau der gleiche 
geblieben. Das gleiche gilt von den „Reliquiae“ selbst. Einigermaßen ver- 
mehrt erscheinen die Indices, von denen als VI ein „Index librorum recentioris 
aetatis, qui in hoc volumine breviter laudati sunt“ hinzugekommen ist, — 
der im ganzen genommen eine knappe literarische Zusammenstellung von bei- 
nahe selbständigem Werte ergibt. Daß im übrigen das Petersche Buch ein 
unentbehrliches Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch des Althistorikers und 
Klassischen Philologen darstellt, ist zu allgemein bekannt, um hier nochmals 
näher begründet werden zu müssen. 


Pönitz bei Leipzig. Otto Th. Schulz. 


R. Kralik und H. Schlitter, Wien. Geschichte der Kaiserstadt und ihrer 
Kultur. Mit 535 Illustrationen. Wien, A. Holzhausen 1912. 745 S. 


Während die große Geschichte Wiens des Altertumsvereines nach Mate- 
rien geordnete Darstellungen geboten hat, ist der Grundsatz der neuen Dar- 
stellung von Kralik und Schlitter ein ganz anderer. Sie soll in einer ein- 
heitlichen fortlaufenden Erzählung das ganze Wiener Leben als Einheit 
schildern, wie es sich einheitlich entwickelt hat durch die Jahrhunderte und 
Menschenalter hindurch. Dies einheitliche Leben soll nicht in einzelne Sparten 
zerhackt werden, denn das Leben ist eine Einheit. Die wissenschaftliche 
Analyse hat freilich recht, dies einheitliche Leben in seine verschiedenen 
Elemente aufzulösen und so zu betrachten. Aber die geschichtliche Darstellung 
hat wieder die Pflicht, die Ergebnisse all dieser Einzelarbeiten zur Einheit 
zu verarbeiten, die Menschen und ihr Treiben als Ganzes hinzustellen. Die 
Geschichte soll vor allem eine Geschichte der Menschen, der Personen sein, 
nicht eine Geschichte der Steine, der Dokumente, der Bücher.“ Die Kultur- 
geschichte wurde daher auch nicht von der politischen Geschichte abgetrennt, 
sondern versucht, jedes Zeitalter als eine Einbeit zu charakterisieren. Es 
wurden auch desbalb kleinere Abschnitte gemacht und womöglich jede Gene- 
ration als charakteristische Einheit behandelt. Für diesen Zweck empfahl sich 
die Gliederung nach Regierungen der Landesfürsten, was auch der Einteilung 
nach Menschenaltern eıtspricht. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. | 10 


146 Nachrichten und Notizen 


Unstreitig hat diese Auffassung und Darstellung auch ihre Berechtigung. 
Wir erhalten vom Wiener Leben in den einzelnen Zeiträumen überaus 
anziehende Bilder. Dabei versucht es aber das Werk immer zwischen Ver- 
gangenheit und Gegenwart die engste Beziehung herzustellen. Die Darstellung 
des Überganges der Donau durch Mark Aurel auf seiner Siegessäule wird als 
die erste Ansicht der Stadt Wien bezeichnet; die 10. Legion als erstes Wiener 
Hausregiment: Mark Aurel selbst als erster Wiener Schriftsteller, der größte 
und berühmteste Philosoph Wiens. Ebenso ist Walter von der Vogelweide 
der größte Wiener Dichter. Seine Liebeslinde sucht Kralik vor dem (Wiener) 
Wald bei Grinzing und Sievering, den reizendsten Wiener Ausflugsorten. 
Neidhard von Reuenthal ist der Vater des Wiener Volkssängertums. Wieder 
wird auf die Beziehungen zwischen seinen Liedern und dem heutigen Leben 
in den Weinhäusern von Grinzing und Sievering hingewiesen. Seine Musik 
sind die ältesten Wiener Walzer, sie leben in Johann Strauß fort. In der 
Schilderung Wiens durch Aeneas Sylvius haben wir das erste Wiener Feuilleton. 
Eine Figur in einer Burleske des 18. Jahrhunderts erinnert an „Wiener 
Früchtel“. Überaus belebt wird die Darstellung durch reichliche Anführung 
von Liedern, Sagen, Berichten, Inhaltsangaben der Dichtungen usw. Der Leser 
lernt da viel kennen, was er sonst nur vielleicht dem Titel nach gekannt hat. 
Auszüge aus Hans Enenkel, alte Reiseberichte aus Wien, den Inhalt der 
Theresiade von Scheyb, Kulturschilderung der Karoline Pichler und dergleichen 
mehr. Man wird ja über manches anderer Ansicht sein können, nicht alles 
wird der kühlen Kritik standhalten; aber anregend und vielseitig ist das Buch 
unstreitig. Die zahlreichen Abbildungen sollen nicht vergessen sein! 

Graz. R. F. Kaindl. 


Karl Hefele, Der heilige Bernhardin von Siena und die franziskanische 
Wanderpredigt in Italien während des 15. Jahrhunderts. Freiburg 1912, 
Herder. 8. IX, 300 S. M. 7,—. 

Der Verfasser hat zum erstenmal auch einen niet Teil der hand- 
schriftlich erhaltenen Predigthinterlassenschaft Bernhardins, des volkstüm- 
lichsten Predigers Italiens im Quattrocento, benutzt. So ist er von vornherein 
mit der Aussicht auf größeren Erfolg bestrebt, der Predigt Bernhardins den 
ihr zukommenden Platz in der Minoritenpredigt des 15. Jahrhunderts zuzuweisen. 
Und man wird es nur billigen, daß ein erster Teil (1—85) in allgemeineren und 
kulturgeschichtlich reichhaltigen Ausführungen (religiöses Leben, Mißbrauch der 
Ehe, Sodomie, Luxus, Wucher, Türkenpredigt, Bekämpfung der Fraticellen) über 
franziskanische Wanderpredigt in Italien im 15. Säkulum überhaupt handelt. 
Hefele wirft abschließend die Frage nach dem Erfolge dieser nicht nur in den 
Städten, sondern auch in den Dörfern recht regsamen Wanderpredigt aut. 
Mit einer Zurückhaltung, die wohltuend berührt, meint der Verfasser jedoch. 
angesichts des uns für jene Zeit immer noch dürftig vorliegenden Materials 
sei ein halbwegs sicheres Urteil noch nicht möglich Gewisse äußere und 
augenblickliche Erfolge der Missionspredigt der Minoriten könne man jedoch 
kaum in Abrede stellen. 

Nachdem so das Milieu eingezeichnet ist, folgt eine anläßliche Behandlung 
Bernhardins selbst. Sein Lebens- und Bildungsgang, seine lateinischen Sermones 
und seine italienisch erhaltenen Predigten und deren Arten Heiligen- and 


Nachrichten und Notizen 147 


Passionspredigt, homiletische und thematische Predigt, sein Verhältnis zur 
Heiligen Schrift, sein Vortrag und seine Sprache, vor allem seine stets denk- 
würdige Stellung als eines Reformators der Predigt wird an der Hand der 
ausgiebig angezogenen Quellen mit viel frischer und selbständiger Beobachtungs- 
gabe geschildert. Das Buch beschließen zahlreiche Predigtproben, für deren 
Auswahl die Absicht bestimmend war, besonders die erstmals benutzten hand- 
schriftlichen Predigten zu bringen. Man wird von Hefeles Arbeit schon sagen 
können, sie gibt sich alles in allem als ein bemerkenswerter Beitrag zur 
Geschichte der mittelalterlichen Predigt Italiens, die noch der größeren Dar- 
stellung wartet. Hefeles Untersuchung ist zudem eine Fundgrube für den 
Kultur- und Sittenhistoriker. Auch die hier gebotenen Auslassungen über den 
Kampf zwischen Ordens- und Weltklerus und zur inneren Geschichte des 
Fransiskanertums wird man mit einigem Interesse buchen. Aber es fehlt dem 
Buche andererseits eine stärkere Durchdringung mit der einschlägigen Literatur. 
So war bei der Erörterung über das Junggesellentum und die Heiratsscheu 
der Renaissance (S. 39) und an zahlreichen anderen Stellen auf Burckhardt- 
Geigers Renaissance , S. 164 und 357 und öfter zu verweisen, um hier von 
anderen Autoren ganz abzusehen. 
Münster. Georg Schreiber. 


Achilles, Hans, Die Beziehungen der Stadt Braunschweig zum Reich im 
ausgehenden Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. (Leipziger histo- 
rische Abhandlungen, herausgegeben von E. Brandenburg, G. See- 
liger, U. Wilcken. Heft XXXV.) Leipzig 1913. Quelle u. Meyer. 
65 S. M. 2,10. 

Der Verfasser bat sich die Aufgabe gestellt, die Beziehungen der Stadt 
Braunschweig zum Reich namentlich unter der Regierung Ruprechts von der 
Pfalz, Sigmunds, Albrechts II., Friedrichs IIf. und Maximilians I. darzu- 
stellen, und über die staatsrechtliche Stellung der Stadt Braunschweig im 
ausgehenden Mittelalter Klarheit zu schaffen. — Seit Dürre (Geschichte der 
Stadt Braunschweig im Mittelalter, 1875) hat die Meinung von einem bereits 
im Anfange des 15. Jahrhunderts einsetzenden bewußten Streben der Stadt 
Braunschweig nach Reichsunmittelbarkeit bis in die jüngste Forschung Verbrei- 
tung gefunden. (W. Varges, Die Entwicklung der Autonomie in der Stadt 
Braunschweig, Ztschr. des Harzvereins, 1893 und G. Hassebrauk, Heinrich der 
Jüngere und die Stadt Braunschweig, Jahrb. d. Geschichtsver. f. d. Herzogtum 
Braunschweig, 1906.) Achilles greift dieses Problem von neuem auf und 
gelangt in seiner fleißigen Arbeit, die teils auf gedruckten, teils auf unge- 
druckten Quellen des Braunschweiger Stadtarchivs beruht, zu wertvollen 
Ergebnissen, die den bisherigen Ansichten widersprechen. 

In geschickter Darstellung, die durchaus überzeugend wirkt, zeigt der Ver- 
fasser, daß im 15. Jahrhundert die Beziehungen der Stadt zum Reich sich aus der 
Besonderheit des Verfassungslebens und des politischen Lebens als ein Produkt 
verschiedenartiger Faktoren erklären. Wohl gab die Stadt, die im Laufe der 
Zeit durch stark entfaltetes autonomes Leben aus dem Staatsverbande heraus- 
getreten war, zwecks Bestätigung ihrer Rechte und Freiheiten den ersten 
Anlaß zu Beziehungen; wohl unterhielt die Stadt mit der Zentralgewalt gern 
einen unverbindlichen Verkehr, weil dadurch ihr Ansehen gesteigert wurde. 


10* 


148 Nachrichten und Notizen 


Im ganzen genommen suchte die Stadt in passivem Verhalten einer engeren 
Verbindung mit dem Reich aus dem Wege zu gehen. Im Gegensatz zu Dürre 
und Hassebrauk kommt Achilles zu dem Ergebnis: Es ist unberechtigt 
im 15. Jahrhundert von einem Streben der Stadt Braunschweig nach Reichs- 
unmittelbarkeit zu sprechen, oder genauer gesagt, von einem Streben, Reichsstadt 
zu werden. Die eigentlichen Träger der Beziehungen waren die Könige selbst, 
die die Stadt Braunschweig materiell für sich in Anspruch zu nehmen suchten. 
Auf die Frage, warum Braunschweig sich der kaiserlichen Politik gegenüber 
ablehnend verhielt, warum die Bemühungen Braunschweigs im 15. Jahrhundert 
nicht dahingingen, Reichsstadt zu werden, gibt der Verfasser die einleuchtende 
und begründete Antwort: Die Erlangung der Reichsunmittelbarkeit wäre für 
Braunschweig kein Gewinn, sondern eine Verschlechterung gewesen. Bedenkt 
man, daß die politischen Interessen der Könige und die der Stadt Braunschweig 
oft recht auseinandergingen, und daß die Reichsunmittelbarkeit die Stadt zu 
neuen Verpflichtungen geführt hätte, deren sie sich eben erst entledigt hatte, 
` so wird man dem Verfasser ohne weiteres beipflichten können. — Bestrebungen 
des Rates, Braunschweig zur Reichsstadt zu machen, lassen sich erst seit 
der Wende des 16. Jahrhunderts nachweisen. 

Es mag sein, daß diese verwickelten Beziehungen zwischen Stadt und 
Reich von Achilles noch nicht erschöpft worden sind; es mag sein, daß 
manche Einzelheiten sich endgültig erst klarlegen lassen, wenn einmal die 
Publikation der braunschweigischen Urkunden bis ins 15. Jahrhundert gelangt 
sein wird. In der Hauptsache aber werden die Ergebnisse dieser Untersuchung 
dauernde Geltung behalten. — Erhöht wird der Wert vorliegender Abhandlung 
durch einen Exkurs über die staatsrechtliche Stellung der Stadt Braunschweig. 
Auf Grund seiner gewonnenen Ergebnisse sucht der Verfasser festzustellen, ob 
Braunschweig im 15. Jahrhundert „Reichsstadt“, „Landstadt“ oder „Freistadt“ 
zu nennen ist, wobei er in dem Ausdruck „Freistadt“ mit Ehrentraut (Unter- 
suchungen über die Frage der Frei- und Reichsstädte, Leipziger Studien 1X, 2; 
1902) eine bequeme Bezeichnung sieht für jene Städte, in denen König und 
geistliche oder weltliche Fürsten sich gegenseitig an der Ausübung der vollen 
Landeshoheit hinderten. In der richtigen Erkenntnis, daß bei dem ständig 
fließenden Verfassungsleben des Mittelalters recht oft auf eine scharfe Defini- ` 
tion verzichtet werden muß, beschränkt sich Achilles auf die Feststellung: 
Braunschweig unterstand formell der Landeshoheit der welfischen Herzöge, 
tatsächlich war es frei, wie die bekannten sieben Freistädte, die allerdings 
im Unterschied zu Braunschweig von alters her mit dem Reiche noch in 
ideellem Zusammenhange standen. — Dr. Hans Achilles aus Braunschweig fiel 
1915 als Held im Kampfe fürs Vaterland. 

Schneeberg. Walther Gerlach. 


Geschichte der Universität Wittenberg von Walter Friedensburg. 
Halle a. S., Verlag von Max Niemeyer. 1917. 

Pünktlich zur Jahrhundertfeier der Vereinigung der Universitäten Witten- 
berg und Halle ist dieses Werk erschieuen, trotz der großen Schwierigkeiten, 
welche der Krieg der Veröffentlichung bereitet hat. Es ist eine in jeder 
Weise tüchtige und erschöpfende Leistung, welche der berühmten Hochschule 
zur Ehre gereicht. Wenn natürlich der Verfasser mit besonderer Liebe die 


Nachrichten und Notizen 149 


Glanzzeit der Universität zur Zeit des großen Reformators behandelt, zumal 
sie seinem eigenen Studiengebiete am nächsten liegt, so kommen doch die 
späteren Jahrhunderte in keiner Weise zu kurz. Hat es selbstredend neben 
Zeiten der Blüte auch Zeiten des Niederganges gegeben, war namentlich die 
theologische Fakultät als Sitz der streitsüchtigen lutherischen Orthodoxie 
zeitweise wissenschaftlicher Rückständigkeit verfallen, so übernahm sie doch 
gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts bis zu einem gewissen Grade wieder die 
geistige Führung der Hochschule. Die juristische und die medizinische Fakultät 
haben sich durchweg auf einer erfreulichen wissenschaftlichen Höhe gehalten, 
wovon die auffallend häufigen Berufungen Wittenberger Professoren nach 
auswärts Zeugnis geben. Mit anerkennenswerter Vielseitigkeit hat der Ver- 
fasser in seiner Darstellung auf eingehender Kenntnis des Universitätsarchivs 
uud der Literatur fußend die Bedeutung aller Professoren herauszuarbeiten 
verstanden, wobei namentlich die Probuleumata der Universität eine erwünschte 
Fundgrube waren. Man lese z. B die Ausfübrungen über die Bedeutung des 
medizinischen Professors K. V. Schneider (S. 465 fl.), über die sympathische und 
freimütige Persönlichkeit des Historikers Konr. Sam. Schurzfleisch (S. 499 ff.), 
nber Joh Sperling, der als Lehrer der Naturwissenschaften, insbesondere der 
Physik (seit 1633) diese aus der Abhängigkeit von der Aristotelischen Philo- 
sophie befreite (S. 510 fl.). Eigenartig hebt sich von diesen ernsten Gelehrten 
ab die Figur des fürstlichen Spaßmachers Taubmann, der die Stellung eines 
Poesieprofessors bekleidete (S. 486 fl.). An äußeren Ereignissen, welche die 
Geschichte der Universität beeinflußt haben, müssen die Beschießung und der 
Brand der Stadt im Jahre 1760 hervorgehoben werden, die auf Besuch und Unter- 
richtsbetrieb hemmend einwirkten. Ein gutes Personenregister gibt Auskunft 
über die Angehörigen der Universität; nur schade, daß ein Sachregister fehlt. 

Friedensburgs Geschichte der Universität Wittenberg gehört ohne Zweifel 
zu den besten ihrer Art. zugleich ist sie ein wichtiger Beitrag zur Geschichte ° 
der Wissenschaften in Deutschland. | 

Cöln. Herm. Keussen. 


Der vierte Band der vortrefflichen Münzgeschichte Preußens im 18. Jahr- 
hundert von Fr. F rh. v. Schrötter behandelt die letzten 20 Jahre Friedrichs 
des Großen und die Regierungszeit Friedrich Wilhelms II. und III. bis zum 
Zusammenbruch des alten Staates; die Abteilung Münzwesen der Acta Borussica 
ist hiermit zum Abschluß gekommen, doch wird der Verfasser seine verdienst- 
vollen Studien in einer anderen Veröffentlichung für die Jahre 1806 bis 1857 
fortführen (Denkmäler der preußischen Staatsverwaltung im 18. 
Jahrhundert, hrsg. v. d. kgl. Akad. d. Wissensch. Münzwesen, Münz- 
geschichtl. Teil 4. Band. Berlin, Paul Parey, 1913. VIII u. 647 S.) Die hier 
erörterte Periode zeigt gegenüber dem bewegten Reformstreben und dem 
unruhevollen Wechsel der Jahre 1741 — 1765 relative Stetigkeit, geringe 
Änderungen in der Prägetechnik, nur in wenigen Fällen einen Wechsel des 
Münzfußes; sie ist bis 1786 entsprechend der Geldtheorie Graumanns durch- 
aus von merkantilistischem Geiste geleitet, dann tritt sie bis 1806 unter den 
Einfluß des Präsidenten der Seehandlung Struensee, der den Edelmetalleinkauf 
zu beaufsichtigen hatte und über Münzfragen im Generaldirektorium referierte, 
eines Anhängers des Prohibitivsystems im Handel, der hingegen im Geld- 


150 Nachrichten nnd Notizen 


wesen entschiedener Vertreter der Smithschen Freiwirtschaftslehre war; ihm 
schloß sich zumeist der Vorstand des Münzdepartements Heinitz an. Struensee 
ist das verderbliche Übermaß in der Ausprägung von Scheidemünze, der 
Groschen und Dreikrenzer, zuzuschreiben, die längere Zeit mit dem Bilde Fried- 
richs II. und falscher Jahreszahl versehen wurden, der Aufbringung von Kriegs- 
mitteln dienten, aber auch nach dem Basler Frieden zur Tilgung der Staats- 
schulden und Ergänzung der Kassenbestände helfen mußten. Die Folge waren 
riesige falsche Nachprägungen in England, ein außerordentliches Agio des 
Kurants, schwere volkswirtschaftliche Schädigung insbesondere der Arbeiter- 
schaft, die bei steigenden Preisen in Scheidemünze bezahlt wurden. Die 
Edelmetallbeschaffung für das Gold- und Kurantgeld und dessen Prägung 1765 
bis 1806 (2. Buch) hatte mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen bei der 
Ummünzung des schlechten Kriegsgeldes und der Versorgung mit Edelmetall 
durch Zwangslieferung der Juden, Einkauf inländischen Bruchsilbers und 
Pagaments, Bezug von Mansfeld Rothenburger Bergsilber. Dem scheinbar 
steigenden Goldagio oder eigentlich dem Wertsinken des Silberkurants suchte 
Friedrich II. nach dem Hubertusburger Frieden durch Export und Verkauf 
von Silber im Auslande, reichliche Goldausprägung und Goldausfuhrverbote 
entgegenzutreten; merkantilisti-che Maßnahmen, denen gegenüber dann Struen- 
see unermüdlich für freien Edelmetallhandel eintrat, wie er auch gegen die 
auf Münzgewinne abzielende Münzpolitik ankämpfte. Ohne wesentlichen 
Erfolg, wie denn überhaupt, auch abgesehen von der übergroßen Scheidemünz- 
prägung, bedeutende Mängel nicht zu verkennen sind: Unredlichkeit von Unter- 
beamten, Nachprägen fremder Sorten auch nach dem Siebenjährigen Kriege 
(Levantinertaler, russische Rubel .. .). Im dritten Buche (Geldverhältnisse 
im Osten und Westen der Monarchie) tritt der überwiegende Bedarf des - 
ärmeren Ostens nach Kleingeld, des Westens nach guter großer Haudelsmtinze 
und das Bestreben Preußens entgegen, sich dem schwankenden Wertverhält- 
nisse der österreichischen, niederländischen uud namentlich der französischen 
Münzen anzupassen, das durch den Wechsel der politischen und wirtschaft- 
lichen Lage hervorgerufen wurde. Einer sorgfältigen Auswahl von Akten 
schließen sich auch diesmal Tabellen über Münzproduktion, Münzfuß, Gehälter 
und Pensionen der Münzbeamten, sowie ein gutes Register an. 
Graz. Heinrich Ritter von Srbik. 


Georg Loesche, Inneres Leben der österreichischen Toleranzkirche. Archi- 
valische Beiträge zur Kirchen- und Sittengeschichte des Protestantis- 
mus in Österreich 1781—1861. (Jahrbuch für die Geschichte des Pro- 
testantismus in Österreich, Bd. XXXVI. 1915. (531 S.) 

Der jetzt im Ruhestande lebende protestantische Kirchenhistoriker der 
Universität Wien hat seinem großen Werke „Von der Duldung zur Gleich- 
berechtigung 1781 1861“ (1911) das vorliegende Parallelwerk folgen lassen, 
das ein aus ungezählten Einzelheiten zusammengesetztes Bild vom inneren 
Leben des österreichischen Protestantismus gibt. Mehrere tausend Akten- 
stücke sind verarbeitet. Als Hauptqueile standen die Visitationsprotokolle 
zur Verfügung, eine freilich ungleichmäßig fließende und nicht immer unge- 
färbte Quelle (S. 2—4). Abgesehen von der kirchlichen Verfassung, die schon 
anderwärts in genügender Form dargestellt ist, wird das kirchliche Leben 


Nachrichten und Notizen 151 


nach allen erdenklichen Seiten hin erschöpfend behandelt, das Kirchengebiet, 
der Gottesdienst, die Pastoren, die Volksschule, der Religionsunterricht und 
seine Lehrmittel, das religiös - sittliche Volksleben — das alles mit einer 
Fülle von interessantem, teilweise sehr kurzweilig zu lesendem Einzelmaterial, 
mag uns nun der Verfasser mit genauen statistischen Angaben über die Seelen- 
zahl der Gemeinden und ihre räumliche Entfernung vom Gotteshaus, über die 
Mietspreise für die Kirchenstühle, über die Folgen des österreichischen Staats- 
bankrotts von 1811 für die Protestanten, über ein rationalistisches Gesangbuch 
von 1785, tiber Vorbildung und geistige Interessen der Pastoren oder über das 
unerquickliche Verhältnis zwischen Lutheranern und Reformierten unterrichten. 
Da die Akatholiken, besonders in den ersten Jahrzehnten nach 1781, fast 
ausschließlich den untersten Schichten angehörten, ziehen viel Jammer und 
viel Jämmerlichkeit an uns vorüber, nicht bloß kirchliche Mißstände, die man 
sich heute nicht mehr träumen läßt (S. 70, 78), sondern auch viel Allzumensch- 
liches. Mancher elende Wicht erscheint aaf der Bildfläche; die unglaubliche 
Armseligkeit der Verhältnisse begünstigte das Auftreten dunkelster Ehren- 
männer; daneben stehen dann wieder die Gestalten wackerer Seelsorger, die 
in bewundernswertem Idealismus gegen kärglichsten äußeren Lohu arbeiteten: 
1831 äußert selbst das Konsistorium, es sei beinahe unbegreiflich, wie die 
Pastoren bestehen könnten. — In manchen Partien hätte der zusammengehänfte 
Stoff etwas stärker verarbeitet werden können (z. B. S. 63-66); manches 
dient mehr der Curiositas als der Historia. Doch soll das nicht unseren Dank 
dafür schmälern, daß wir hier von sachkundigster Hand einen der bedeu- 
tendsten Beiträge zur Territorialkirchengeschichte empfangen haben. 
Leipzig. Karl Heussi. 


Gustav Hasse, Theodor von Schön und die Steinsche Wirtschaftsreform. 
Zugleich ein Beitrag zu einer Biographie Th. von Schöns. Leipzig 1915. 
166 S. (Gleichzeitig als Leipziger Dissertation erschienen.) 

Der -interessante Mann, dessen Charakterbild, noch immer von der Parteien 
Gunst und Haß entstellt, in der Geschichtswissenschaft nicht minder als in 
der öffentlichen Meinung seiner ostpreußischen Heimat sehr verschiedenartiger 
Beurteilung ausgesetzt ist, hat bisher keinen Biographen gefunden. Für die 
Jahre seiner Entwicklung bietet die vorliegende Dissertation einen Ersatz. 
Der Erzählung von Schöns Leben bis 1807 ist die erste größere Hälfte der 
Schrift gewidmet. Das in Schöns gedruckten Papieren vorliegende reiche 
Material wird da und dort aus dem ungedruckten Nachlaß ergänzt. Wir er- 
halten eine anschaulich und flüssig geschriebene Schilderung von Schöns Studien- 
gang, von seinen Reisen in Deutschland und England, schließlich von seinem 
amtlichen Wirken bis zum Beginn der Steinschen Reformen. Hasse läßt es 
sich besonders angelegen sein, die geistesgeschichtlichen Zusammenhänge auf- 
zuzeigen, in denen Schön steht. Auf die spezifisch ostpreußischen Grundlagen 
wird mit Recht hingewiesen. Die geistige Eigenart der Königsberger Albertina 
bat ihr Gepräge auch Schön unverlierbar aufgedrückt. Die Pflichtenlehre 
Kants und die freihändlerische Lehre Adam Smiths, wie sie an der Universität 
durch Kraus vertreten wurde, sind die stärksten Elemente in seiner Bildung. 
Ihre gegenseitige Durchdringung und ihre Verwertung aufzuzeigen, das ist 
wohl die höchste Aufgabe, die sieh Hasse gestellt hat. 


152 Nachrichten und Notizen 


Die Kenntnis dieser geistigen Voraussetzungen wird nun fruchtbar gemacht 
für die viel umstrittene Frage nach dem Anteil Schöns an der Steinschen 
Wirtschaftsreform und für die Beurteilung seiner Reformvorschläge. Die Wirk- 
samkeit der unmittelbaren praktischen Bedürfnisse des preußischen Staates 
wird daneben gebührend zur Geltung gebracht. Schöns volkswirtschaftliche 
Gedankengänge finden eine eingehende, meist klare Darlegung. Wenn Knapp 
und Lehmann seine nationalökonomischen Ansichten als wertfrei und ganz im 
Gegensatz zu Stein nicht ethisch begründet auffassen, glaubt Hasse, m. E. 
mit Recht, daß Schöns wirtschaftlicher Liberalismus durchaus von sittlichen 
Gedanken beherrscht ist. Es handelt sich aber um eine Ethik, die den 
Kantischen Bigorismus für das praktische Leben zu oft überaus rücksichtsloser 
Härte ausgestaltet. Von diesem Gesichtspunkt aus erfährt mancher bisher un- 
verstandene Vorschlag Schöns eine neue, aufklärende Beleuchtung. Die Schrift 
Hasses reiht sich damit in ihrer letzten Wirkung ein in die Reihe von Arbeiten, 
die J. Thimme und M. Baumann veröffentlicht haben und die eine Rechtfertigung 
des viel angefeindeten Mannes bezwecken. An mancher Stelle mag man wünschen, 
daß dieses Moment der Verteidigung etwas zurückträte und das Für und 
Wider noch mehr abgewogen würde. Im ganzen zeigt sie aber einen erfreulichen 
Fortschritt zu einer historisch besonnenen Einschätzung des ostpreußischen 
Reformers. 

Leipzig. Ed. Wilb. Meyer. (+) 


Otto Eduard Schmidt, Aus der Zeit der Freiheitskriege und des Wiener 
Kongresses, 87 ungedruckte Briefe und Urkunden aus sächsischen Adels- 
archiven herausgegeben und geschichtlich verbunden. Aus Sachsens 
Vergangenheit, Einzeldarstellungen dem sächsischen Volk dargeboten 
von der Königlich Sächsischen Kommission für Geschichte, Heft 3. 
1914, 8°, 186 S. l 

Der bekannte Verfasser der „Kursächsischen Streifzüge“ gibt in 103 
Quellenstücken (4. April 1813 — 7. Juni 1815) ein abgerundetes Bild’ über die 
kriegerischen und politischen Vorgänge in Sachsen vom Einmarsch der Russen 
bis zur Rückkehr des Königs. Besondere Beachtung verdienen die Strömungen 
im sächsischen Adel für und wider Preußen bez. die Teilung des Landes: 
Der Gruppe: Miltitz, Oppel, General Carlowitz u. a., die die Selbständigkeit 
eines verkleinerten Sachsens für unmöglich halten, steht die Gruppe Joh. 
v. Zezschwitz, Graf Einsiedel, Hans Georg v. Carlowitz u. a. gegenüber, die 
auf alle Fälle dem angestammten Landesherrn die Treue wahren wollen. 

Die für einen breiteren Kreis bestimmte Schrift hat unter der glücklichen 
Feder des Bearbeiters die Aufgabe der Sammlung eher erfüllt als die beiden 
bereits erschienenen Hefte, die wohl wissenschaftlich wertvoller sind, aber 
nicht immer für das „Volk“ eine leicht verständliche Lektüre bilden. 


Borna - Leipzig. Albrecht Philipp. 


Volpers, Richard, Friedrich Schlegel als politischer Denker und deutscher 
Patriot. Berlin 1917, Behr. X u. 250 8. M. 5. 

Das Thema wäre interessant, wenn Schlegel mehr in den nationalen Kreis 

hineingestellt und nicht gar so als unerreicht hoher Geist behandelt würde. 


Nachrichten und Notizen 153 


Das Beiwerk überwuchert die Arbeit; es ist von allem möglichen die Rede, 
so daß das Ergebnis, das übrigens Neues gegenüber dem schon Bekannten nicht 
bringt, sich im einzelnen unter einem Wust darstellerisch schlecht aneinander 
gefügter Details verflüchtigt. Eihzelarbeiten dieser Art sind nutzlos. 
Berlin-Lichterfelde. Bergsträßer. 


Erich Marcks Kaiser Wilhelm I. ist in 8. Auflage, München, Duncker u. 
Humblot, 1918, XVI u. 428 S. erschienen. Sie ist ein Wiederabdruck der 
früheren Ausgaben, die seit 1900 keine wesentliche Änderung erfahren haben. 
Möchte das Werk in unseren unhistorisch gerichteten Tagen einen günstigen 
Einfluß ausüben. 


Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Aus den Berichten über die 
57. und 58. Vollversammlung (30. Mai 1917 und 22. Mai 1918) der Historischen 
Kommission bei der (Kgl.) bayerischen Akademie der Wissenschaften in Mün- 
chen kann folgendes mitgeteilt werden: Von den Städtechroniken ist der 
von Prof. Fr. Roth herausgegebene 7. Band der Augsburger Chroniken er- 
schienen und der 8. Band dem Druck übergeben. — Für die Abteilung Chro- 
niken wurde ferner ein Band „Chroniken zur Geschichte des Landshuter Erb- 
folgekrieges“ von Oberbibliothekar Dr. Leidinger übernommen. Die von 
Dr. Heuwieser und Dr. Wiedemann besorgte Herausgabe der für die Abtei- 
lung „Urkunden“ bestimmten „Passauer nnd Regensburger Traditionen“ 
wurde vollendet. — Von den Reichstagsakten älterer Reihe lag 1918 
der von Prof. H. Herre herausgegebene 16. Band im Druck. Prof. Beck- 
mann hatte 1918 das Register zu 13,2 vollendet und wird den 14. Band zu- 
sammen mit Dr. Andernacht in Kürze herausbringen. Der Band für das 
Jahr 1625 zu den Briefen und Akten zur Geschichte des 30jährigen 
Krieges (Teil 8,2), herausgegeben von Geh. Rat Prof. Dr. Goetz, konnte 
kurz nach der Versammlung 1918 erscheinen. — Von den „Politischen Trak- 
taten“ sind zwei von Prof. Beckmann bearbeitete Traktate fertiggestellt; 
die Ausgabe der Reformation Kaiser Sigmunds wurde von Prof. Beer fast 
vollendet. — Für die Handelsakten des späteren Mittelalters und der be- 
ginnenden Neuzeit wird Prof. Strieder das im Antwerpener Archive ge- 
wonnene Material in zwei Regestenbänden: „AusAntwerpener Notariatsarchiven, 
Quellen zur deutschen Wirtschaftsgeschichte des 15. und 16. Jahrhunderts“ ver- 
arbeiten. 

Nach einer Pause von zwei Kriegsjahren hielt im September 1918 die 
Görresgesellschaft zu Würzburg wieder eine Jahresversammlung ab. Zur 
Feier des 75. Geburtstages des durch politische Tätigkeit verhinderten Be- 
gründers und Präsidenten der Gesellschaft, des damaligen Reichskanzlers Dr. 
Grafen von Hertling (+), hielt Universitätsprofessor Dr. Dreruz die Ansprache. 
Nach den Begrüßungen wurden folgende Referate gehalten: Geh. Hofrat Dr. 
Stölzle (Würzburg) über „Die pädagogische Neuorientierung und unser Er- 
ziehungsziel“. Privatdozent Dr. Max Buchner (München) über „Ein Künstler- 
und Gelehrtenleben vor 1100 Jahren“. (Einhard, der Biograph Karls des Großen.) 
— Die Veröffentlichungen der Gesellschaft, deren Mitgliederzahl 3700 beträgt, 
„Das Philosophische Jahrbuch“ und das „Historische Jahrbuch“ konnten im 
Kriege im wesentlichen regelmäßig erscheinen. Eine von Geh. Hofrat Prof. 


154 Nachrichten und Notizen 


Stölzle geleitete „Pädagogische Vierteljahrscbrift“ soll nach dem Kriege neben 
die bisherigen zwei Zeitschriften treten. — Der 10. Band der „Studien zur 
Geschichte und Kultur des Altertums“ wurde dem Grafen Hertling zum 75. Ge- 
burtstage gewidmet. Die Gesellschaft wird ferner an der Herausgabe des, 
wie andernorts schon berichtet, im März 1918 freigegebenen Nachlasses von 
König Ludwig I. von Bayern beteiligt sein. Ebenso an der wissenschaftlichen 
Erforschung des slawischen Ostens, wofür zunächst ein Studienausschuß ein- 
gesetzt wurde. 

Im Sommer 1917 hat sich in Münster eine Gesellschaft zur Herausgabe 
eines Corpus Catholicorum gegründet, das dem Corpus Reformatorum zur Seite 
stehen soll. Zum Vorsitzenden wurde Prof. Dr. Greving (Münster), zum Stell- 
vertreter päpstlicher Hausprälat Dr. Ehses (München), zum Schriftführer Prof. 
Dr. Schulte (Bonn) und zum Schatzmeister Rechtsanwalt Dr. A. Meier (Bonn) 
gewählt. Das Werk soll zunächst hauptsächlich die Zeit von 1517—1563 um- 
fassen. Die Arbeiten sind im vollen Gange. 

Uber die Wirksamkeit der Kommission für neuere Geschichte Österreichs 

im Jahre 1917/18 wird berichtet: Zu dem im März 1916 veröffentlichten 1. Band 
„Familienkorrespondenz Maximilians II.“ hat der Herausgeber Prof. Bibl den 
2. Band (bis 1567) druckfertig, die Arbeiten für den 3. Band sind so gut wie 
beendet. — Prof. Bauer hat den ersten Teil des 2. Bandes der „Familien- 
korrespondenz Ferdinands I.“, das sind die Briefe der Jahre 1527 und 1528, 
druckreif vorgelegt und auch vom zweiten Teil die des Jahres 1629 fertig- 
gestellt, sodaß nur die Bearbeitung der Briefe von 1530 und 1581 noch aus- 
steht. — Die übrigen Arbeiten der Kommission wurden durch den Krieg weiter 
verzögert bzw. ruhten ganz. 
Die Historische Kommission für die Provinz Westfalen berichtete ge- 
legentlich ihrer 20. und 21. Jahresversammlung, Mai 1916 und Juli 1917, über 
den Stand ihrer Arbeiten: Erschienen ist: „Inventarisation über den Kreis 
Büren“, herausgegeben von Schmitz-Kallenberg. Andere Inventarisationen 
sind begonnen. Für die Herausgabe der westfälischen Weistümer wurde ein 
nach geographischen und systematischen Gesichtspunkten angelegter Plan fest- 
gestellt. — Erschienen ist ferner: Band VII des Codex Traditionum, heraus- 
gegeben von Darpe, und der Einleitungsband zu der Publikation der west- 
fälischen Wüstungen von Lapp. Er trägt den Titel: „Die Rechtsgeschichte: 
der wüsten Marken.“ — Aus dem Bericht über die 22. Jahres versammlung vom 
17. Mai 1918 wird entnommen, daß auch hier die Arbeiten durch den Krieg 
im vergangenen Jahre arg behindert waren. Erschienen ist: Der erste Band 
der Mindener Geschichtsquellen, von Bibliothekar Dr. Löffler. 

Nach ihrem Bericht über die Jahre 1914—1918 kann folgendes über die 
Wirksamkeit der Historischen Kommission für Hessen und Wuldeck mitgeteilt 
werden: 1916 erschien: Veröffentlichungen IX, 1. „Die Klöster der Landschaft 
an der Werra, Regesten und Urkunden“, herausgegeben: von Albert Huys- 
kens (Register von Dr. Mummenhoff). 1918: Veröffentlichungen XIII, 1. 
„quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg“, bearbeitet von Friedrich 
Hüch; als 1. Band der „Quellen zur Rechtsgeschichte der hessischen Städte“. 
Der 2. Band, ebenfalls von Hüch bearbeitet, steht vorm Druck. — Unmittelbar 
vorm Abschluß stand „Die Behördenorganisation“ (von Staatsarchivar Dr. 
Gundlach) und das „Ortslexikon“ (von Geh. Archivrat Dr. Reimer). 


Nachrichten und Notizen 155 


Aus den Berichten von der 36. und 37. Jahresversammlung der Gesell- 
schaft für Rheinische Geschichtskunde (März 1917 und März 1918) ist zu er- 
sehen, daß folgende Veröffentlichungen stattfanden: 1917: Die romanische 
Monumentalmalerei in den Rheinlanden, von Paul Clemen. Die Münzen 
von Trier. I. Teil. Zweiter Abschnitt: Beschreibung der Münzen von 1301 
dis 1556. 1918: Rheinische Urbare. Sammlung von Urbaren und anderen 
Quellen zur rbeinischen Wirtschaftsgeschichte. IIT. Band: Die Urbare der Abtei 
Werden a.d. Ruhr, herausgegeben von R. Kötzschke. B. Lagerbücher, Hebe- 
und Zinsregister vom 14. bis 17. Jahrhundert, und zuletzt: Quellen zur Geschichte 
des Cölner Handels und Verkehrs im Mittelalter, herausgegeben von Br. Kuske. 
IV. Band: 1450—1500. — Weitere Veröffentlichungen (März 1918) der Gesell- 
schaft hat auch hier der Krieg verhindert bzw. verzögert. 

Die (kaiserl.) Akademie der Wissenschaften in Wien hat im Sommer 1917 
geplant, als Gegenstück zar „Allgemeinen deutschen Biographie“ nnd als Fort- 
setzung des „Biographischen Lexikons des Kaiserreichs Osterreich“, von C. 
v. Wurzbach (60 Bände, 1856—1890), eine „Neue österreichische Biographie“ 
anzulegen. Die Mittel dazu hat Fürst Franz von Liechtenstein gestiftet. Das 
Werk soll gleichzeitig das Wurzbachsche ergänzen und wird in der Zeit des 
Wiener Kongresses einsetzen. 

Am 4. Dezember 1917 wurde die Deutsche Nationalbücherei zu Gotha 
durch Feuer vernichtet. Viele wertvolle, zum Teil unersetzliche Schätze, be- 
sonders Schriften zur deutschen Kultur sind verloren. Soweit es möglich, soll 
der Verlust ersetzt werden. Geldspenden werden an die (Herzogl.) Landes- 
kreditanstalt in Gotha (für Rechnung der „Deutschen Nationalbücherei*), Bücher- 
spenden an Prof. Langhans in Gotha, Uelleber Str. 3, erbeten. — Auch zu dieser 
Zeit un. an dieser Stelle erst dürfte diese Bitte nicht zu spät kommen. 

Der „Bund deutscher Gelehrter und Künstler‘ (Geschäftsstelle: Berlin 
NW. 7, Unter den Linden 88, Gebäude der Akademie der Wissenschaften) hat 
einen „Arbeitsplan“ für seine Mitglieder Ende 1917 erscheinen lassen. Der 
Bund „erstrebt geschlossene Teilnahme der Vertreter deutscher Geistesarbeit 
am Öffentlichen Leben, dessen gesunde Entwicklung und Erhöhung die Mit- 
wirkung der politisch und wirtschaftlich unabhängigen Geistesarbeiter in organi- 
siertem Zusammenschluß voraussetzt“. Obwohl 1917 ausgearbeitet, mutet dieser 
Plan wie ein Erzeugnis dieser Tage (1919) an und ist nun in doppeltem Maße 
zu begrüßen. Es handelt sich für das Inland um „die Gebiete deutscher Geistes- 
und Bildungspolitik, Wissenschaft, Kunst, ihre Beziehungen zueinander und zur 
Technik, zur Industrie, Handel und Landwirtschaft, die Zusammenhänge geistigen 
Lebens im weitesten Sinne des Worts“, „aber auch allgemein das Eintreten für 
schöpferische Persönlichkeit will er sich zum Ziele setzen“. Dem Ausland 
gegenüber ist das Ziel, „daß, allem Hasse zum Trotz, Deutschlands alte Geltung 
in der Welt aufs neue anerkannt und verehrt werden muß“, wozu aber „weitere 
Entwicklung und Ausbildung unserer Kenntnis des Auslandes und umgekehrt 
Vermehrung der Kenntnisse, die das Ausland über uns gewinnen soll“ dringend 
erforderlich ist. „Im In- wie im Auslande also will der Bund deutscher Ge- 
lehrter und Künstler deutscher geistiger Arbeit Geltung und Einfluß auf das 
öffentliche Leben verschaffen.“ 

Der literarische Nachlaß König Ludwigs I. von Bayern wurde nach 
letztwilliger Bestimmung an seinem 50. Todestage (gest. 29. Februar 1868), also 


156 Nachrichten und Notizen 


am 1. März 1918, zur Veröffentlichung freigegeben. Die wissenschaftliche Er- 
schließung dürfte manch neuen Beitrag zur Biographie des Königs selbst, zu 
seiner Stellung zu Politik, Wissenschaft und Kunst, wie aber auch zur Ge- 
schichte Bayerns und Deutschlands überhaupt liefern. Als geschlossenste und 
fortlaufende Quelle für diese Aufschlüsse dürften besonders seine, unter diesem 
Material sich befindenden, bis 1868 reichenden 246 selbst geschriebenen Tage- 
bücher zu gelten haben. An der Herausgabe des Nachlasses wird die Görres- 
gesellschaft besonders beteiligt sein. 

Im SS. 1918 wurde an der Universität Greifswald ein Nordisches Institut 
zur Erforschung und Förderung der Kenntnisse von Land, Volk, Geschichte 
und Kultur der nordischen Staaten, einschließlich Finnlands, errichtet. 

Im Juli 1918 wurde in Württemberg eine Akademie der Wissenschaften 
gegründet. Zu ihr gehören die Universität Tübingen, die technische Hoch- 
schule in Stuttgart und die land wirtschaftliche Hochschule in Hohenheim. 
Durch die von dieser Körperschaft zu bestellende tinanzielle Unterstützung 
sollen Forschungen und Publikationen aller wisseuschaftlichen Disziplinen, auch 
der der Technik, gefördert werden. Der Vorstand wird zurzeit gebildet von 
den Professoren: Dr. v. Heck, v. Müller und Haller in Tübingen, Windisch in 
Hohenheim, v. Bach und Wanner in Stuttgart. Sekretär ist Universitätssekretär 
Rienhardt in Tübingen. 

Am 12. Oktober 1918 wurde in Leipzig das Deutsche Kulturmuseum 
für Buch und Schrift eröffnet. Der Direktor, Prof. Dr. Schramm, sprach über 
die Entwicklung des Museums. 

Zum Andenken an Theodor Mommsens hundertsten Geburtstag wurde in 
Wien eine Theodor- Mommsen - Reisestiftung errichtet. Die Verwaltung ist 
dem Rektorat der Universität daselbst übertragen, sowie die Verteilung der 
damit verbundenen Stipendien für numismatische und verwandte Studien. 

Der 1918 verstorbene Professor Dr. R. Leonhard hinterließ testamen- 
tarisch der Staatswissenschaftlichen Disziplin der philosophischen Fakultät in 
München 150000 M. zur Errichtung einer außerordentlichen Professur und 
eines Seminars für Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsgeographie. 

Die „Neuigkeiten aus dem Hochstift für deutsche Volksforschung 
zu Gotha“, 1918, Nr. 2, berichten: Mit dem neuen Hochstift lebt die „Deutsche 
Nationalbücherei“ daselbst, die leider im Dezember 1917 durch Feuer teilweise 
zerstört wurde, wieder auf. Daneben wird ein „Deutsches Volksmuseum“ 
errichtet. Beide sollen alles sammeln, was irgendwie zur Erkenntnis des 
Deutschtums überall und zu allen Zeiten, seiner Verbreitung und seiner Kultur- 
arbeit und Lage dienen kann. Jede Schrift, jede Zeitung, jeder Kalender und 
Vereinsbericht ist willkommen, ebenso Bilder, Photographien (genau beschrieben !) 
und Gegenstände aller Art. Sendungen sind zu richten an das „Hochstift“ 
zu Gotha. 

Anläßlich des Jubiläums des 250jährigen Bestehens der Universität Lund 
wurden Stiftungen im Betrage von über einer Million Kronen errichtet, da- 
runter eine Stiftung mit 250000 Kronen des Professors Pontus Fahlbeck 
für Förderung der Studien über den Verfall und den Untergang der 
Völker und Staaten. 

Die Staatsbibliothek in Berlin hat seit 1915 eine Äriegsbibliothek ein- 
gerichtet. Sie besteht aus Werken über den Weltkrieg, die zum Teil kurz 


Nachrichten und Notizen 157 


vorm Krieg, meistenteils aber während der Kriegszeit in den Ländern der 
Mittelmächte, der Neutralen und des feindlichen Auslandes erschienen sind 
und mit dem Krieg in Zusammenhang stehen. Die Bibliothek beläuit sich 
jetzt schou auf über 60000 Bände. 


Preisanfgaben: Die Kgl. Bayr. Akademie der Wissenschaften zu München 
stellte folgende Preisaufgaben: 1. „Die Ehe im alten Griechenland.“ Als 
Gesichtspunkte werden aufgestellt: Die rechtliche Seite der Ehe: Ehe in 
Familienverfassung und Staatsordnung; Ehegründung und Eheform (Mono- 
gamie, Polygamie, Pellikat, Frage der Polyandrie); Eheerschwerung; Heirats- 
zwang; Scheidung: Recht der Kinder; Ehe in den Bevölkerungsschichten 
minderen Rechts; Sklavenehe; Epigamie. Die religiöse Seite der Ehe: Ehe- 
verbote und Ebezwang im Kult. Die sittliche Auffassung der Ebe: Die ehe- 
liche Treue nach Recht und Sitte; die Forderungen der Philosophen (yauıx“ 
rapayydinare). — Die tatsächlichen Zustände nach Gerichtsreden, Inschriften 
und anderen historischen Dokumenten. — Der Stoff ist ungemein reich und 
fruchtbar, da die rechtliche, religiöse und sittliche Auffassung nach Land- 
schaften und Zeit stark variiert Diese Variationstypen sind herauszuarbeiten. — 
Nicht gewünscht wird, daß die hellenistischen, insbesondere alexandrinisch- 
ägyptischen Verhältnisse schon jetzt bearbeitet werden. — Der Preis für eine 
in jeder Hinsicht genügende Lösung der Aufgabe beträgt 4000 Mark. Die 
Veröffentlichung der Arbeit geschieht auf Kosten der Stiftung. Es ist zulässig, 
daß sich zu einer solchen Lösung mehrere Arbeitskräfte verbinden. Genügen 
die Arbeiten nur teilweise, so bebält sich der Vorstand das Recht vor, auch 
nur einen entsprechenden Teil des Preises zuzuerkennen. Der Abgabetermin 
ist 31. Dezember 1920. Nur druckfertige Reinschriften in deutscher Sprache 
sind zulässig. Sie sind ohne Nennung der Verfasser, aber mit einem Kennwort 
bezeichnet, bei der Bayer. Akademie der Wissenschaften (München, Neuhauser 
Str. 51) einzureichen. 

2. „Die Bestattungssitten der ältesten Zeit im Bereich der antiken Kultur 
sollen auf Grund einer möglichst vollständigen kritischen Sammlung der 
Funde und Fundberichte so dargestellt werden, daß sich Schlüsse auf die 
Vorstellungen vom Weiterleben des Toten und auf die Verpflichtungen für 
das Wohlergehen des Toten zu sorgen ergeben, welche aus diesen Vor- 
stellungen für die Überlebenden erwuchsen. . Als zeitliche Grenze dieser 
ältesten Zeit wird zweckmäßigerweise die Epoche des geometrischen Stils 
(diese noch einbezogen) anzunehmen sein. Eine räumliche Beschränkung auf 
den Osten oder den Westen der antiken Welt ist gestattet.“ Bearbeitungszeit 
drei Jahre (nach Beendigung des Krieges). Preis (aus der Samson - Stiftung) 
3000 Mark. 

3. „Die ethischen Gefühle und Vorstellungen bei den europäischen 
Völkern während des Weltkrieges.“ Der gegenwärtige Weltkrieg bietet viel- 
fach Anlaß zu rein wissenschaftlich wertvollen Beobachtungen, insbesondere 
auf dem Gebiete der Massenpsychologie und der Ethik. Diese Beob- 
achtungen zu sammeln, zu beschreiben und zu analysieren, solang sie noch 
frisch sind, liegt im Interesse der ethischen Wissenschaft. Von solchen 
Arbeiten würden wesentliche Beiträge zur Lösung der Frage nach der Rela- 
tivität der Moralgesetze und in Verbindung damit auch nach ihrer Entstehung 


158 Nachrichten und Notizen 


zu erwarten sein. — Unter den Einzelfragen, die zu beantworten sein werden, 
sollen nur beispielsweise die folgenden hervorgehoben sein. Welche Mittel haben 
die kriegführenden Völker zum Bekämpfen ibrer Feinde für erlaubt erachtet” 
Welche Kriegsziele haben sie sich gesetzt und aus welchen Motiven? Wie glaubten 
sie sich gegen Kriegsgefangene verhalten zu sollen?” — wie gegen die Neu- 
tralen? — wie gegen die eigenen Angehörigen?” Wozu fühlten sie sich ins- 
besondere verpflichtet gegen ihre kriegsbeschädigten Soldaten, gegen deren 
Familen, gegen die Hinterbliebenen von Gefallenen? Wie verhielten sich die 
Neutralen bei ihrer Beurteilung von Kriegführenden? Inwieweit glaubten die 
einen oder anderen, unter dem Deckmantel der Neutralität Kriegführende 
unterstützen zu dürfen? Inwieweit ist in der Volkswirtschaft der Eigennutz 
hinter den Gemeinsinn zurückgetreten? In welchem Verhältnis stehen die 
Phänomene, die man unter den angegebenen oder unter verwandten Gesichts- 
punkten feststellen kann, zu dem, was vor dem Krieg für erlaubt oder für ver- 
werf lich galt? Wenn sich in dieser Hinsicht Veränderungen zeigen, wie sind daran 
die verschiedenen Schichten des nämlichen Volkes beteiligt? Welche Ursachen ver- 
mögen sie zu erklären? Unter welchen Einflüssen sind insbesondere die Massen 
dabei gestanden? — Bei allen Untersuchungen über derartige Fragen ist mög- 
lichst genaue Analyse der beobachteten Erscheinungen zu fordern auf Grund eines 
möglichst breiten Quellenmaterials. Zu diesem Zweck werden die belangreichen 
Außerungen der offiziellen, der Tages- und der Gelegenheitsliteratur zu sammeln 
und zu klassifizieren, es wird, wo irgend möglich, auch der Geheimliteratur 
nachzugehen, auch die ebenso bezeichnende wie einflußreiche Illustration zu 
berücksichtigen sein. Die Beschaffung dieses Materials wird keine allzugroßen 
Schwierigkeiten machen, da verschiedene gut dotierte öffentliche Sammlungen, 
wie z. B. in München, in Berlin, in Hamburg schon seit dem Beginn des Krieges 
alles Erreichbare aus den verschiedenen Ländern aufgespeichert haben. Gerade 
solche Aufgaben wie die vorliegende sind notwendig, wenn diese Sammlungs- 
bestände nicht totes Kapital bleiben sollen. — Der Vorstand der Samson-Stiftung 
betont, daß ihm nur eine allseitige und gründliche Bearbeitung des Themas ge- 
nügen wird. Alles Dilettantische wird er ablehnen ebenso wie jede Arbeit, die nicht 
politische Nebenrücksichten ausschließt. Gegen eine Vereinigung mehrerer Ar- 
beitskräfte zu gemeinschaftlicher Lösung der Aufgabe wird er keinen Einwand 
erheben. Als Preis für eine in jeder Hinsicht genügende Lösung der Aufgabe, 
sei es, daß sie von einem einzeluen herrührt oder durch die Zusammenarbeit 
von mehreren erzielt ist, setzt der Vorstand 6000 Mark aus den Stiftungs- 
mitteln sowie die Veröffentlichung der Arbeit auf Kosten der 
Stiftung aus. Sollten nur teilweise genügende Arbeiten eingehen, so behält 
sich der Vorstand vor, einen entsprechenden Teil des Preises zuzuerkennen. 
Der Termin, bis zu welchem die Preisbewerbung eingelangt sein muß, 
wird auf den Ablauf des fünften Jahres nach dem letzten Friedensschluß 
festgesetzt. Nur druckfertige Reinschriften in deutscher Sprache sind zur 
Preisbewerbung zugelassen. Sie sind ohne Nennung der Verfasser, aber mit 
Kennworten bezeichnet bei der Kgl. Bayer. Akademie der Wissenschaften 
München, Neuhauser Str. 51) einzureichen. 

Die Haager Gesellschaft zur Verteidigung der christlichen Religion stellt 
bis zum 15. Dezember 1920 folgende Preisaufgabe: „Das Verhältnis zwischen 
Kirche und Staat nach der Auffassung der römisch -katholischen Kirche, be- 


Nachrichten und Notizen 159 


sonders auch in der Gegenwart.“ Preis 400 Gulden. (Erstattung entweder in 
bar Geld oder Goldene Medaille der Gesellschaft und 150 Gulden oder die 
Silberne Medaille und 385 Gulden in Geld.) 

Preisaufgabe der Friedrich-Benary-Stiftung vom 2. November 1918: Zu 
Ehren seines am 14. November 1914 gefallenen Sohnes, des Herrn Friedrich 
Benary, Dr. phil. der Universität Rostock, hat Kommerzienrat John Benary 
zu Erfurt eine Stiftung errichtet. Die Zinsen sollen zum ersten Male am 
2. November 1920 zur Auszahlung gelangen. Der Preis, der alle 5 Jahre ver- 
teilt wird, beträgt erstmalig 1000 Mark. Teilnahme am Wettbewerb ist jeder- 
mann gestattet. Das Thema für dieses Mal lautet: „Die Gerichtsverfassung 
Erfurts im Mittelalter.“ Bearbeitungen sind zum 1. Juli 1920 beim Dekan der 
Philos. Fakultät der Universität Rostock einzureichen. Diese Fakultät ernennt 
auch die Preisrichter. Die Bewerbungsschrift ist mit einem Merkwort zu 
versehen und muß von einem verschlossenen Briefumschlag des gleichen Merk- 
wortes begleitet sein, der die genaue Adresse des Bewerbers enthält. 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. /. Akademien, Institute, 
Gesellschaften: Die Preuß. Akademie der Wissenschaften zu Berlin wählte im 
Jahre 1918 zu ordentlichen Mitgliedern der philosophisch -historischen Klasse: 
Prof. Dr. Paul Kehr, Generaldirektor der Staatsarchive und Direktor des Ge- 
heimen Staatsarchivs in Berlin; die ordentlichen Professoren der Universität 
Berlin: Dr. Ulrich Stutz und Dr. Ernst Heymann, sowie den ordentlichen 
Professor der Historischen Hilfswissenschaften Dr. Michael Tangl. 

Die Bayr. Akademie der Wissenschaften zu München wählte im November 
1918 den früheren Präfekten an der vatikanischen Bibliothek P. Franz Ehrle 
zam ordentlichen, im Oktober 1918 den ordentlichen Professor der allgemeinen 
und österreichischen Geschichte Dr. Alfons Dopsch zum korrespondierenden 
Mitgliede in der historischen Klasse. 

Die dieser Akademie beigeordnete Historische Kommission ernannte im 
Juli 1918 den ordentlichen Professor der bayr. Landesgeschichte Dr. Michael 
Doeberl in München zum ordentlichen Mitglied. 

Die Akademie der Wissenschaften zu Heidelberg wählte im Sommer 1917 
zu außerordentlichen Mitgliedern der philosophisch - historischen Klasse den 
ordentlichen Frofessor der Geschichte Dr. Felix Rachfahl und den ordent- 
lichen Professor der klassischen Philologie Dr. Otto Immisch in Freiburg 
i. B.; im Dezember 1917 den Honorarprofessor der Philosophie Dr. Hans 
Driesch in Heidelberg. 

Die Akademie der Wissenschaften in Wien wählte in der zweiten Hälfte 
des Jahres 1917 zu Ehrenmitgliedern der philosophisch -historischen Klasse 
die Professoren DDr. Karl von Amira in München, Adolf von Harnack 
und Hermann Diels in Berlin. Zu korrespondierenden Mitgliedern derselben 
Klasse ernannte sie die Professoren Heinrich Woelfflin in München, Alois 
Brandl in Berlin und Franz Studniczka’in Leipzig. 

Die Akademie gemeinnütziger Wissenschaften in Erfurt wählte im Sommer 
1917 den Geh. Archivrat DDr. Walter Friedensburg, den Archivrat Dr. 
Otto Heinemann und den Archivar Dr. Waiter Möllenberg, sämtlich in 
Magdeburg, zu auswärtigen Mitgliedern. 


160 Nachrichten und Notizen 


Das Deutsche Archäologische Institut in Berlin ernannte im Jahre 1918 
zum Mitgliede der Zentraldirektion den ordentlichen Professor der Kirchen- 
geschichte Dr. Hans Lietzmann in Jena, zu seinem ordentlichen Mitgliede 
den Direktor des Saalburgmuseums Baurat Heinrich Jacobi in Bad Homburg 
v. d. Höhe. í 

Die Sächs. Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig ernannte zu ordent- 
lichen Mitgliedern der philosophisch - historischen Klasse im Oktober 1917 die 
Dresdner Kunsthistoriker Geh. Rat Dr. Karl Woermann und Geh. Rat Dr. 
Woldemar von Seidlitz, sowie die Professoren der Universität Leipzig: 
Dr. Richard Schmidt und Dr. Paul Koschaker; im Juli 1918 den ordent- 
lichen Professor der slawischen Sprachen Dr. Matthias Murko und den 
ordentlichen Professor der klassischen Philologie Dr. Alfred Körte daselbst. 
An Stelle ihres verstorbenen Sekretärs, Prof. D Dr. Albert Hauck, wählte 
sie im August 1918 dea ordentlichen Professor der Germanistik Dr. Eduard 
Sievers in Leipzig zum Nachfolger. 

Die Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen wählte im April 1918 
in die philologisch - historische Klasse zu auswärtigen Mitgliedern: den ordent- 
lichen Professor der Archäologie Dr. Karl Robert in Halle und den ordent- 
lichen Professor der Germanistik Dr. Elias von Steinmeyer in Erlangen. 
Zu ordentlichen Mitgliedern die ordentlichen Professoren, nämlich den der 
alttestamentlichen Exegese D. Alfred Rahlfs, den der Philosophie Dr. 
Heinrich Meier, den der orientalischen Philologie Dr. Mark Lidzbarski 
und den der indogermanischen Sprachwissenschaft Dr. Eduard Hermann in 
Göttingen, und im August 1918 zu korrespondierenden Mitgliedern derselben 
Klasse den Historiker Geh. Rat Dr. G. Sello in Oldenburg, den ordentlichen 
Professor der Assyriologie Dr. H. Zimmern in Leipzig und den Philologen 
Dr. Jacob Müller in Leiden. 

Die Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde in Cöln ernannte im 
März 1918 den ordentlichen Professor Dr. Ulrich Stutz in Berlin zum Ehren- 
mitgliede ihres Vorstandes. 

II. Universitäten. a) Historiker und Historische Hilfswissen- 
schaftler. Im SS. 1918 habilitierten sich der Konservator des Landesamtes 
für Denkmalspflege Prof. Dr. Georg Hock an der Universität in Würzburg 
für Prähistorie; Sanitätsrat Dr. Gustav Eichhorn an der Universität in 
Jena für Vor- und Frühgeschichte; im WS. 1918 19 der Direktor des Pro- 
vinzialmuseums und der Landesanstalt für Vorgeschichte der Provinz Sachsen 
Prof. Dr. Hans Hahne an der Universität in Halle für Vorgeschichte und 
Dr. Max Ebert an der Universität in Königsberg für dasselbe Fach. Zum 
Nachfolger des 1918 verstorbenen Prof. Moritz Hörnes wurde im selben 
Jahre der bisherige Skriptor am Niederösterreichischen Landesmuseum Dr. 
Oswald Menghin als außerordentlicher Professor für prähistorische Archäo- 
logie an die Wiener Universität berufen. 

Für alte Geschichte habilitierte sich im SS. 1918 in Berlin Dr. Eugen 
Täuber, bisher Dozent an der Lehranstalt für die Wissenschaft des Juden- 
tums daselbst. Der ordentliche Professor der alten Geschichte Dr. Walter 
Otto in Breslau wurde im WS. 1917/18 nach München berufen. An seine 
Stelle trat im März 1918 der ordentliche Professor Dr. Ernst Kornemann 
in Tübingen, auf dessen Lehrstuhl wiederum der außerordentliche Professor der 


Nachrichten und Notizen 161 


alten Geschichte Dr. Wilhelm Weber in Frankfurt a. M. im BS. 1918 berufen 
wurde. 

An die Stelle des im SS. 1918 zu gleicher Stellung nach Straßburg berufenen 
Ordinarius der alten Geschichte Dr. Matthias Gelzer in Greifswald trat im 
Oktober 1918 der außerordentliche Prof. Dr. Walter Kolbe in Rostock. Zur 
selben Zeit wurde der Privatdozent für griechische und römische Geschichte 
und Altertumskunde an der deutschen Universität in Prag Dr. Arthur Stein 
zum außerordentlichen Professor für römische Altertumskunde und Epigraphik 
daselbst ernannt. Als Nachfolger des abgesetzten deutschen Professors auf dem 
Lehrstuhl für alte Geschichte in Rom, Prof. Dr. Julius Beloch, wurde Prof. 
Dr. Ettore Pais-Neapel ernannt. 

Zum ordentlichen Professor der Geschichte des Mittelalters in Prag wurde 
im August 1918 der außerordentliche Prof. Hans Hirsch in Wien ernannt. 

Zum SS. 1917 habilitierte sich in München Dr. Karl Alexander von 
Müller für allgemeine und neuere Geschichte und wurde Ende des WS. 
1917/18, wie die Privatdozenten desselben Fachs: Dr. Theodor Bitterauf 
in München, Prof. Dr. Fedor Schneider in Frankfurt a. M. und der frühere 
Baseler Staatsarchivar Dr. Rudolf Wackernagel in Basel, zum außerordent- 
lichen Professor befördert. Der Privatdozent für mittlere und neuere Geschichte 
an der Universität Münster Prof. Dr. Ludwig Schmitz-Kallenberg ward 
zum ordentlichen Honorarprofessor ernannt. 

Im WS. 1917/18 wurde der ordentliche Honorarprofessor Dr. Michael 
Doeberl in München zum ordentlichen Professor der bayrischen Landes- 
geschichte ernannt, der ordentliche Professor der Geschichte Dr. Harold 
Steinacker von Prag nach Innsbruck, der Oberlehrer Prof. Dr. Ludwig 
Mollwo vom Kaiser-Wilhelm-Gymnasium in Hannover und Privatdozent an 
der Universität Göttingen, zu der durch den Tod des Prof. Dr. Köcher vakanten 
Dozentur für Geschichte an der Technischen Hochschule in Hannover berufen. 

Zum Professor der diplomatischen Staatsgeschichte und Wirtschaftsgeo- 
graphie an der Konsularakademie zu Wien wurde im September 1918 der 
Gymnasialprofessor Dr. Josef Hinterleithner, zum Honorarprofessor des 
Buch- und Bibliothekswesens der Oberbibliothekar an der Universitätsbibliothek 
Dr. Georg Wolff in München ernannt. — Vom Fach der Historischen Hilfs- 
wissenschaften ist zu berichten, daß im WS. 1918/19 sich für Paläographie 
und Papyruskunde in Wien habilitierte: Reg.-Rat. Dr. Karl Wessely, daß 
der ordentliche Professor der Geschichte des Mittelalters und besonders der 
bistorischen Hilfswissenschaften Dr. Wilhelm Erben in Innsbruck im August 
1917 zu gleicher Stellung nach Graz, und an die Stelle des im April 1918 
zum Archivar am Geheimen Staatsarchiv in Berlin ernannten, bisherigen 
außerordentlichen Professor für Historische Hilfswissenschaften an der Univer- 
sität Leipzig, Dr. Hermann Krabbo, der bisherige Archivar in Lübeck, 
Dr. Fritz Rörig als etatsmäßiger außerordentlicher Professor berufen wurde. 

b) Rechtshistoriker: Im WS. 1917/18 wurde der außerordentliche 
Professor des bürgerlichen Rechts und der Rechtsgeschichte Dr. Claudius 
von Schwerin in Berlin zum ordentlichen Professor in Straßburg, bald darauf 
als Nachfolger Alfr. Schultzes nach Freiburg i. B., im Juli 1918 der außer- 
ordentliche Prof. Dr. Franz Beyerle aus Jena als ordentlicher Professor der 
deutschen Rechtsgeschichte nach Basel und im Juni 1918 der ordentliche Pro- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 11 


162 Nachrichten und Notizen 


fessor des bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und der deutschen Rechts- 
geschichte Dr. Paul Rehme aus Halle nach Breslau berufen. 

c) Kirchenbhistoriker: Im WS. 191819 habilitierte sich in Graz für 
Kirchengeschichte und Patrologie D. Andreas Posch. Im SS. 1917 wurde 
der Privatdozent der systematischen Theologie und der neueren Kirchen- 
geschichte Prof. Dr. Hermann Mulert in Berlin zum außerordentlichen Pro- 
fessor in Kiel, im WS. 1917/18 der außerordentliche Professor der Dogmen- 
geschichte Dr. Karl Adam in München zum ordentlichen Professor der 
katholisch-theologischen Fakultät in Straßburg, der außerordentliche Professor 
der Kirchengeschichte und Patrologie Dr. Ernst Tomek in Graz zum ordent- 
lichen Professor daselbst, für den im SS. 1917 nach München berufenen ordent- 
lichen Professor der Kirchengeschichte Dr. Georg Pfeilschifter in Freiburg 
i. Br. der ordentliche Professor des Kirchenrechts D. Emil Göller zum Ordi- 
narius für Kirchengeschichte ernannt und im September 1917 der ordentliche 
Professor des gleichen Fachs Dr. Rudolf Otto zu gleicher Stellung nach 
Marburg berufen. An die Stelle des verstorbenen ordentlichen Professors 
D. Dr. Albert Hauck in Leipzig folgte im WS. 1918/19 der ordentliche Pro- 
fessor der Kirchengeschichte in Bonn D. Hans Achelis. 

d) Literarhistoriker: Es habilitierten sich für das Fach der Literatur- 
geschichte im SS. 1917 an der technischen Hochschule in Karlsruhe der frühere 
außerordentliche Professor an der Universität Liverpool Dr. Karl Holl, und 
im WS. 1917/18 in Münster Dr. Leopold Magon. 

e) Kunsthistoriker: In Göttingen habilitierte sich im SS. 1918 Dr. 
Oskar Hagen für Kunstgeschichte. Den Privatdozenten der Kunstgeschichte 
Dr. August Griesebach an der Universität Berlin und Dr. Kurt Habicht 
an der technischen Hochschule in Hannover wurde in der zweiten Hälfte des 
Jahres 1918 der Titel Professor verliehen. Der Privatdozent der neueren 
Kunstgeschichte Prof. Dr. Oskar Wulff in Berlin wurde im WS. 1917/18 
zum außerordentlichen Professor daselbst, der außerordentliche Professor 
der Musikgeschichte Dr. Max Friedlaender in Berlin im April 1918 
zum ordentlichen Honorarprofessor daselbst, der Privatdozent der Kunst- 
geschichte Dr. Moritz Dreger in Innsbruck im WS. 1917/18 zum ordent- 
lichen Professor daselbst und im Juni 1918 der außerordentliche Professor des- 
selben Fachs an der technischen Hochschule in München, Dr. Josef Popp 
zum Ordinarius daselbst ernannt. Ferner wurde der Dozent für Kunst- 
geschichte Prof. Dr. Wilhelm Pinder, der am 1. Mai 1918 von Breslau aus 
einem Ruf an die Universität Straßburg gefolgt war, im WS. 1918/19 als 
Nachfolger des auf dem Felde der Ehre gefallenen Prof. Dr. Ernst Heidrich 
nach Breslau zurückberufen. Zuletzt sei berichtet, daß der frühere Professor 
der Kunstgeschichte an der Universität in Rom Dr. Emanuel Löwy im 
Juli 1918 zum außerordentlichen Professor der klassischen Archäologie daselbst 
ernannt worden ist. 

t) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler: Für National- 
ökonomie habilitierten sich im Jahre 1917: Dr. Otto Neurath in Heidelberg, 
Dr. F. Terhalle in Breslau und der Staatssekretär Dr. Elemer Hautos in 
Budapest. — Dem Privatdozenten der Nationalökonomie Dr. Gustav Aubin 
in Halle wurde im WS. 1917/18 der Titel Professor verliehen und die Privat- 
dozenten desselben Fachs: Dr. Franz Gutmann in Tübingen daselbst, Dr. 


Nachrichten und Notizen 163 


Emil Lederer und Dr. Arthur Salz, beide in Heidelberg daselbst im Jahre 
1918 zu anßerordentlichen Professoren ernannt. — Zu ordentlichen Honorarpro- 
fessoren der Nationalökonomie wurde ernannt: im SS.1917 der Privatdozent Prof. 
Dr. Rudolf Eberstadt in Berlin, der bisherige Dozent an der Cölner Hoch- 
schule für soziale und kommunale Verwaltung und Dr. Raimund Frhr. de 
Waha, im Mai 1918 nach München berufen. — Zum Ordinarius der National- 
ökonomie in Czernowitz wurde im SS. 1917 der außerordentliche Prof. Dr. 
Alfred Amonn daselbst ernannt und zu gleicher Zeit der außerordentliche 
Professor desselben Faches Dr. Hermann Schumacher in Bonn zu gleicher 
Stellung in Berlin berufen. 

Dem Privatdozenten der P PENE TE Dr. Bruno Moll in Kiel 
wurde im September 1918 der Titel Professor verliehen, der Professor desselben 
Faches an der Handelshochschule in Berlin Dr. Werner Sombart wurde 
zum ordentlichen Professor der Nationalökonomie an der Universität daselbst 
ernannt, und die ordentlichen Professoren der Staatswissenschaften Dr. Ludwig 
Pohle in Frankfurt, als Nachfolger des ordentlichen Professors Geh. Hofrat 
Dr. Karl Bücher, im Oktober 1917 nach Leipzig berufen. Im SS. 1918 
siedelte Dr. W. Gerloff aus Innsbruck nach Greifswald über. 


Todesfälle. Am 27. Juni 1917 starb in Bad Harzburg der ordentliche 
Professor der Staatswissenschaften an der Universität Berlin, Wirkl. Geh. Rat 
Dr. Gustav Schmoller, im Alter von 79 Jahren. Eine Würdigung wird 
die Historische Vierteljahrschrift demnächst bringen. 

Im Juli 1917 starben den Tod fürs Vaterland der Archivar am (Kgl.) 
Staatsarchiv zu Marburg Archivrat Dr. Felix Rosenfeld und der Wissen- 
schaftl. Assistent am Staatsarchiv zu Hamburg Dr. Wilhelm Becker. 

Im Juli 1917 starb in Hamburg der Direktor der Stadtbibliothek, Prof. 
Dr. Robert Münzel, im Alter von 58 Jahren. Er hat sich besonders auf 
dem Gebiet der deutschen Sprachwissensehaft und Sagenkunde betätigt. 

Im Juli 1917 starb der ordentliche Professor der Geschichte in Basel, 
Dr. Heinrich Boos, im Alter von 66 Jahren. Seine Arbeiten und For- 
schungen bewegten sich hauptsächlich auf dem Gebiete der Schweizer und 
Süddeutschen Geschichte. Er schrieb: Geschichte der Stadt Basel im Mittel- 
alter (1877); Thomas und Felix Platter, zur Sittengeschichte des sechzehnten 
Jahrhunderts (1878); Wie Basel die Landschaft erwarb (1885); Geschichte der 
Freimaurerei (2. Aufl. 1906). Auch als Herausgeber von Quellenwerken war 
er überaus eifrig und erfolgreich tätig. Er bearbeitete die Urkundenbücher 
von Aarau (1880), der Landschaft Basel (3 Bände 1881—1883) und die Quellen 
zur Geschichte von Worms (3 Bände 1886—1893). Das seit 1879 erscheinende 
Basler Jahrbuch hat er begründet und herausgegeben. Sein darstellendes 
Hauptwerk: Geschichte der rheinischen Städtekultur von ihren Anfängen bis 
zur Gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der Stadt Worms (4 Bände 
1897—1901), ist getragen von vielseitiger Gelehrsamkeit und verschafft nicht 
nur dem Freund der Geschichte reiche Belehrung, sondern gewährt auch dem 
Fachmann Anregung und Förderung. 

Anfang August 1917 starb in Kiel der em. ord. Professor der alten Ge- 
schichte, Dr. Christian Aug. Volquardsen, im Alter von 77 Jahren. Er 
schrieb: Untersuchungen über die Quellen der griechischen und sizilischen 


11* 


164 Nachrichten und Notizen 


Geschichten bei Diodor (1868). über den Mythos bei Plato (1871) und: Aus 
schleswig-holsteinischer Geschichte, Umrisse (1907). | 

Am 20. August 1917 starb in München, im Alter von 87 Jahren, der ordent- 
liche Professor der Kirchengeschichte Dr. Johann Friedrich. Erst Priester 
und Kaplan hatte er sich 1862 in München habilitiert, war 1869 mit Kardinal 
Fürst Hohenlohe Schillingsfürst zum vatikanischen Konzil nach Rom gezogen 
und wurde nun einer der Begründer und streitbarsten Vorkämpfer der alt- 
katholischen Bewegung. Der Exkommunikation verfallen, wurde er 1872 trotz 
des Protestes des Münchener Erzbischofs zum ordentlichen Professor der Theo- 
logie in München ernannt, von welcher Stelle er erst 1882 weichen mußte. 
Man überschrieb ihn, dem Drängen der ultramontanen Kammermehrheit nach- 
gebend, als Professor der Geschichte in die philosophische Fakultät. Er war 
ein edler Priester und eine im Grunde des Herzens milde Persönlichkeit, gleich- 
wohl scharf in seiner kirchenpolitischen Polemik, ein fruchtbarer Gelehrter und 
gewandter Schriftsteller. Aus seinen Arbeiten seien folgende hervorgehoben: 
Kirchengeschichte Deutschlands (1867—1869, 2 Bände), Tagebuch während des 
vatikanischen Konzils (1871); Documenta ad illustrandum concilium Vaticanum 
anni 1870 (2 Bände 1871); Beiträge zur Kirchengeschichte des 18. Jahrhunderts 
(1876); Geschichte des vatikanischen Konzils (3 Bände 1877—1887); Zur ältesten 
Geschichte des päpstlichen Primates (1879); Beiträge zur Geschichte des Jesuiten- 
ordens (1881); die Konstantinische Schenkung (1881); Das Papsttum (1892); 
Ignaz von Döllinger (1893). Die geschichtliche Wissenschaft verdankt ihm 
wertvolle Beiträge, im großen kirchenpolitischen Kampf der siebziger Jahre 
war er ein Führer, als erster grundlegender Geschichtschreiber des Vatikanums 
bleibt er unvergessen. 

Am 27. August 1917 starb der Lyzealprofessor Dr. Anton Dürrwächter 
in Bamberg, im Alter von 55 Jahren. Er war Verfasser zahlreicher Abhand- 
lungen, besonders zur süddeutschen Gelehrten- und Literaturgeschichte. 1897 
veröffentlichte er die Gesta Caroli Magni der Regensburger Schottenlegende. 
Seit 1906 war er auch Herausgeber des Jahresberichts und des Jahrbuchs des 
Bamberger Historischen Vereins. 

Im August 1917 starb der ordentliche Professor des Kirchen- und Staats- 
rechts, Dr. Hermann Rehm, im Alter von 55 Jahren. Er war Verfasser 
zahlreicher Schriften zum deutschen Fürsten- und Standesherrenrecht. Für 
Marquardsens Handbuch des öffentlichen Rechts schrieb er die „Allgemeine 
Staatslehre“, mit der er sich einen weithin bekannten Namen schuf, sowie die 
„Geschichte der Staatsrechtswissenschaft“. Auch beschäftigte er sich mit 
moderner Parteigeschichte in seinem 1912 erschienenen Buche „Deutschlands 
politische Parteien“. Ferner war er Herausgeber der Zeitschrift für Handels- 
wissenschaft und Handelspraxis. 

Anfang September 1917 starb in Hannover der Dozent der deutschen 
Geschichte an der technischen Hochschule, Geh. Studienrat Prof. Dr. Adolf 
Köcher, im Alter von 69 Jahren. Er hat besonders auf dem Gebiet der Ge- 
schichte seiner Heimat des 17. und 18. Jahrhunderts literarisch gewirkt. Sein 
Hauptwerk ist die Geschichte von Hannover und Braunschweig 1648—1714. 
1884/85. 

Am 13. September 1917 starb in Loschwitz bei Dresden Geh. Studienrat 
Prof. Dr. Otto Kämmel, weiland Rektor der Nicolaischule in Leipzig. Neben 


Nachrichten und Notizen 165 


seiner lehramtlichen Tätigkeit fand er noch Ruhe zu schriftstellerischer und 
gelehrter Arbeit besonders auf dem Gebiete der deutschen Geschichte. Der 
Entstehung des österreichischen Deutschtums nachgehend veröffentlichte er 
1879 als ersten Band: Die Anfänge des deutschen Lebens in Österreich bis 
zum Ausgange der Karolingerzeit. Eine spätere Ergänzung dazu bildete: 
Die Besiedelung des deutschen Südostens vom Anfange des zehnten bis gegen Ende 
des elften Jahrhunderts. (1909 als Programm.) Als Festschrift zur 800jährigen 
Jubelfeier des Hauses Wettin 1889 veröffentlichte er mit Donadini zusammen: 
Ein Gang durch die Geschichte Sachsens und seiner Fürsten und verfaßte für 
die Sammlung Göschen auch eine kurze sächsische Geschichte (1899; 3. Aufl. 
19121 Daneben her liefen größere Werke: Deutsche Geschichte (1889; 3. Aufl. 
1911). Der Werdegang des deutschen Volkes (2 Bände 1896—1898. 3. Aufl. 1911) 
und mit Petermann, Diestel und Sturmhöfel schrieb er Spamers Illustrierte 
Weltgeschichte (1902), zuletzt sei hier noch seine Geschichte des Leipziger 
Schulwesens vom Anfang des 13. bis Mitte des 19. Jahrhunderts (1909) erwähnt. 
Kämmel war ein ungemein fleißiger und erfolgreicher historischer Schrift- 
steller. Der Hauptbeitrag seiner selbständigen Forscherarbeit aber blieb das 
Werk von 1879. 

Am 17. September 1917 starb erst dreißigjährig Dr. Wilhelm Eduard 
Mayer, ein junger, zu den höchsten Hoffnungen berechtigender Schüler 
Meineckes. Er veröffentlichte die zwei wertvollen Arbeiten: „Macchiavellis 
Geschichtsauffassung und sein Begriff virtu“ (1912) und „Das Retablissement 
Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Th. v. Schöns“ (1915). 

Am 28. September 1917 starb in Zwickau der Oberlehrer am dortigen Real- 
gymnasium, Studienrat Prof. Dr. Reinhold Hofmann, im Alter von 62 Jahren. 
Er betätigte sich besonders auf dem Gebiete der Zwickauer und Pirnaer 
Geschichte und der der Schönburgschen Herrschaften in Sachsen. 

Im September 1917 fiel auf dem Felde der Ehre der Privatdozent der 
Geschichte an der Universität Leipzig, Dr. Francis Smith, im Alter von 
37 Jahren. Er hatte begonnen, sich mit kriegsgeschichtlichen Forschungen 
zu beschäftigen. 

Am 12. Oktober 1917 starb in München der ordentliche Professor der 
alten Geschichte an der Universität Straßburg, Dr. Karl Johannes Neu- 
mann, im Alter von 60 Jahren. Die Historische Vierteljahrschrift wird ihm 
einen besonderen Nachruf widmen. 

Im Oktober 1917 starb in München im Alter von 53 Jahren der ordent- 
liche Honorarprofessor der Geschichte und Syndikus der (Kgl.) Bayerischen 
Akademie Dr. Karl Mayr. Seine Erstlingsschrift behandelt Wolfdieterich 
von Raittenau, Erzbischof von Salzburg 1587—1612 (1886). Später bearbeitete 
er die Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, deren 
7. und 8. Band er (1905—1908) herausgab. 

Am 8. November 1917 starb im 83. Lebensjahre der ordentliche Professor 
der Staatswissenschaften, Wirkl. Geh. Rat Dr. Adolf von Wagner, in Berlin, 
dessen die Historische Vierteljahrschrift noch besonders gedenken wird. 

Am 1. Dezember 1917 starb in Berlin im Alter von 73 Jahren der Militär- 
schriftsteller General d. Inf. z. D. August von Janson, der durch einige 
populär-wissenschaftliche Publikationen auch auf historischem Gebiete bekannt 
wurde. Hervorgehoben seien hier: „Geschichte des Feldzuges 1814 in Frank- 


166 Nachrichten und Notizen 


reich“ (1903—1905): „König Friedrich Wilhelm III. in der Schlacht“ (1807): 
„Moltke“ (1915) und „Des großen Königs Erbe“ (1917). 

Anfang Dezember 1917 starb in Florenz der weithin bekannte Historiker 
Professor Pasquale Villari im hohen Alter von 91 Jahren. Aus seinen Arbeiten 
seien hier die auch ins Deutsche übertragenen Biographien Savonarolas und 
Macchiavellis besonders hervorgehoben. Er war auch Herausgeber der „Storia 
politica d’Italia® seit 1881. 

Am 25. Dezember 1917 starb in Weimar der Generalsekretär der Deutschen 
Schillerstiftung, Prof. Dr. Oskar Bulle, im Alter von 61 Jahren. Er war 
von 1897—1908 Herausgeber der Wissenschaftl. Beilage der Münchener All- 
gemeinen Zeitung. Als Verfasser von anziehenden und wichtigen literator- 
geschichtlichen Studien hat er sich auch um die Geschichtswissenschaft verdient 
gemacht. 

Im Dezember 1917 starb in Bern der em. ord. Professor der Kirchen- 
geschichte und der französischen Sprache und Literatur, D. E. Michaud, im 
Alter von 78 Jahren. 

Anfang Januar 1918 starb im 75. Lebensjahre zu Liegnitz der schlesische 
Lokalgeschichtsforscher Gymnasialprofessor Albrecht Jander. 

Anfang 1918 starb in Lübeck der frühere Oberbibliothekar an der (Kgl.) 
Universitätsbibliothek zu Marburg i. H. Prof. Dr. Artur Kopp im Alter 
von 58 Jahren. Als Germanist und Literarhistoriker beschäftigte er sich 
besonders mit dem deutschen Volks- und Studentenlied des 16. Jabrhunderts 
und der vorklassischen Zeit. 

Anfang des Jahres 1918 starb in Warschau der Leiter der gräflich 
Zamoyskischen Bibliothek und polniseher (reschichtsforscher Professor Thad- 
däus Korzon. 

Am 21. Januar 1918 starb der Direktor des fürstbischöfl. Diözesanarchi vs 
zu Breslau und Honorarprofessor daselbst, Dr. Josef Jungnitz, im Alter von 
74 Jahren. Neben biographischen Darstellungen, wie eine Geschichte der 
Breslauer Weihbischöfe und die Lebensbilder zweier Bischöfe des 16. und 
17. Jahrhunderts Martin von Gerstmann (98) und Seb. von Rostock (90), ver- 
öffentlichte er die Visitationsberichte der Diözese Breslaus (4 Teile 1902—1908), 
durch die umfassendes und wertvolles Material zur Lokal-, Kirchen- und 
Wirtschaftsgeschichte Schlesiens erschlossen wurde. 

im Januar 1918 starb in Straßburg der Honorarprofessor der Mathemathik, 
Dr. Max Simon, im Alter von 74 Jahren. 1909 veröffentlichte er eine Ge- 
schichte der Mathematik im Altertum in Verbindung mit antiker Kultur- 
geschichte. 

Im Januar 1918 starb in Wien der Literat Dr. Marcus Landau im 
Alter von 81 Jahren. Er war Verfasser auch verschiedener historischer 
Schriften. (Rom, Wien, Neapel während des spanischen Erbfolgekrieges [1885]; 
Geschichte Kaiser Karls V. als König von Spanien [1889] u. a. m.) 


Moritz Hoernes. 


Weit über die Grenzen seiner österreichischen Heimat hinaus ist der 
Wiener Ordinarius für prähistorische Archäologie, Moritz Hoernes, als derjenige 
Prähistoriker allgemeiner bekannt, der die Ergebnisse seiner Forschungen in 
breiteren Schichten durch kleine Leitfaden und größere Handbücher einzuführen 


Nachrichten und Notizen 167 


bestrebt war. Wenn heute die Urgeschichte des europäischen Menschen mit 
all ihren Spezialgebieten Allgemeingut der Gebildeten geworden ist, ist dies 
nicht in letzter Linie Hoernes zu verdanken. 

Hoernes war stets bestrebt, seine Darstellungen, die vor allem einen großen 
Kreis belehren sellten, von der höheren Warte eines Kultur- und Naturphilosophen 
aus anzulegen. Daß er dadurch einen guten Teil seiner großen Arbeitskraft 
der methodischen Spezialforschung entzog, ist ihm — wenn auch nicht immer 
in sachlicher Form — oft vorgeworfen worden. Die Prähistorie war ihm ein 
Teil der Anthropologie im Sinne Virchows und „das moderne naturwissen- 
schaftliche Prinzip, das der Induktion“ galt ihm als Grundlage seiner Dar- 
stellungen. Unter diesem Gesichtspunkt sind seine beiden großen populär- 
wissenschaftlichen Werke „Die Urgeschichte des Menschen“, Wien 1892 und 
die „Natur- und Urgeschichte des Menschen“, Wien 1909, zu betrachten. 

Tiefgehenden Einfluß auf andere Forschungagebiete brachten die beiden 
Auflagen seines Hauptwerkes: „Urgeschichte der bildenden Kunst in Europa“, 
Wien 1898 und 1915. Sie zeigten besonders der Kunstgeschichte, daß die prä- 
historische Archäologie es ist, die das Material und die Methoden liefert, um 
die Anfänge und die Entwicklung der Kunst nicht erst — wie man bisher ge- 
wohnt war — in den Zeiten, die die klassische Archäologie beleuchtet, zu 
finden, sondern in kulturell, ja geologisch viel weiter zurückliegenden Epochen. 

Ein spezielleres Gebiet betrat Hoernes mit seinem Werke: „Der diluviale 
Mensch in Europa“, Wien 1903. Er lehnte sich hier — ganz naturgemäß — 
an die französischen Forschungen an, behandelte aber vor allem — und darin 
liegt der Wert der ebenfalls populär gehaltenen Schrift — die von den Franzosen 
fast totgeschwiegenen außerfranzösischen Fundplätze. 

Neben diesen der Allgemeinheit dienenden synthetischen Arbeiten liegen 
von Hoernes aber noch eine große Anzahl von Spezialuntersuchungen vor, die 
aus seinen Ausgrabungen in Bosnien und der Herzegowina (Butmir), in Istrien 
(Vilanova) und Niederösterreich (Ödenburg), sowie seinen musealen Studien 
(neolithische Keramik in Niederösterreich, die älteste Bronzezeit in N.-Ö., die 
Hallstattperiode) hervorgingen. 

Wie auf schriftstellerischem Gebiete, so leistete Hoernes auch auf organi- 
satorischem Gebiete Großes. Als „Konsulent für wissenschaftliche Angelegen- 
heiten bei der bosnisch-herzegowinischen Abteilung im k. u. k. Gemeinsamen 
Finanzministerium“ hatte er die Redaktion der „Wissenschaftlichen Mitteilungen 
aus Bosnien und der Herzegowina“ inne und erschloß hiermit die Durch- 
forschung dieser Provinzen in großzügiger Weise. Ferner wurde von ihm 
die „Wiener Prähistorische Gesellschaft“ im Jahre 1913 gegründet, deren Organ, 
die „Wiener Prähistorische Zeitschrift“ direkt und indirekt sein Werk wurde. 

Geboren war Hoernes am 29. Januar 1852 zu Wien. Er studierte seit 1871 in 
Wien, von 1874—1875 in Berlin, dann wiederum in Wien (hauptsächlich Philologie 
und Archäologie) und erwarb 1878 den Doktorgrad. Im Jahre 1885 ging er 
zur Museumslaufbahn tiber und wurde bei der „Prähistorischen Sammlung des 
k. u. k. naturhistorischen Hofmuseums* angestellt. Als Privatdozent wirkte er 
seit 1892 an der Wiener Universität, wurde dann Extraordinarius, bis er 1911 
die neugeschaffene ordentliche Professur erhielt Am 10. Juli 1817 verstarb 
er, der Lehrer und Organisator der Urgeschichtsforschung in Österreich. 


K. H. Jacob. 


168 Nachrichten und Notizen 


Oscar Maßlow. 

Am 20. Mai 1918 starb nach längerem Leiden der Oberhibliothekar an der 
Bonner Universitätsbibliothek Oscar Maßlow, allen Arbeitern auf dem Gebiet 
der Deutschen Geschichte und im besondern den Lesern dieser Zeitschrift 
bekannt als Verfasser der Bibliographie zur Deutschen Geschichte. 1855 zu 
Hannover als Sohn eines Konsistorialbeamten geboren, hatte er sich 1876 in 
Göttingen und Berlin zunächst dem Studium der evangelischen Theologie zu- 
gewandt, widmete sich aber bald vor allem dem der Geschichte; äußerlich hat 
er die Studien erst 1888 unter Kugler in Tübingen mit der Doktordissertation 
„Zum Romzuge Heinrichs VII.“ beschlossen, von der nur der erste Teil er- 
schienen ist und deren vorbereitete Fortsetzung herauszugeben ihm die Zeit 
gefehlt hat, weil er sich bereits vorher den bibliographischen Aufgaben hin- 
gegeben hatte, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Bibliothekars 
seine Lebensarbeit werden sollten. Denn nachdem er von 1880 an mehrere 
Jahre lang in Hannover als Hauslehrer tätig gewesen, war er 1885 in den 
Dienst der Göttinger Universitätsbibliothek getreten; dort und seit 1894 in 
Bonn hat er die übliche Lauf bahn eines Bibliothekars durchmessen bis zum 
Rang des Oberbibliothekars, den er 1907 erhielt; er ist in seinen gesunden 
Tagen eine bewährte Kraft der Bibliothek und vor allem auf seinem eigenen 
Arbeitsgebiet und den Nachbargebieten vielen ein freundlicher Helfer und 
Berater gewesen — ich habe selbst schon als Student die Hilfsbereitschaft 
des äußerlich nach Niedersachsenart nicht immer leicht zugänglichen, mitunter 
scheinbar herben Mannes in reichem Maße erfahren. 1887 hatte er die früheren 
Versuche einer geschichtlichen Bibliographie als neue Folge einer „Bibliotheca 
historica® wieder aufgenommen. Das Unternehmen ist als solches damals 
nicht über den ersten Band hinaus gediehen, aber es fand dann eine sichere 
Unterkunft als Anhang zu Quiddes 1889 begründeter „Deutscher Zeitschrift 
für die Geschichtswissenschaft“ und der sich 1898 anschließenden „Historischen 
Vierteljahrschrift“ Seeligers, deren Mitarbeiter Maßlow so von Anbeginn an 
bis zu seinem letzten Krankenlager gewesen ist. Die Sorgfalt seiner Arbeit, 
sein Streben nach durchsichtiger Gliederung und praktischer Anordnung, nach 
schneller Darreichung des Stoffes sind stets gleich geblieben; wenn mehr und 
mehr die außerdeutsche Geschichte zurücktrat, er in der Aufnahme der Litera- 
tur Beschränkung üben mußte, so war es das vom Verleger vorgeschriebene 
Höchstmaß der Bogenzahl, das ihm mitunter wider seinen Willen Grenzen 
setzte. Über den Nutzen seiner Bibliographie für den Forscher ist denn auch 
kein Wort zu verlieren; zu wieviel Tausenden von Nummern der letzten Auf- 
lagen des Dahlmann-Waitz mag er den Stoff im Grunde geliefert haben? Er 
hat denn auch, als ihm nach einem Vierteljahrhundert der Bibliographie 1913 
der Professortitel verliehen wurde, darin den Ausdruck des Dankes der 
Forschung erkannt und sich dessen gefreut. Schon vor mehreren Jahren 
schien einmal ein Schlaganfall dem hochgewachsenen, kräftigen Manne die 
Feder aus der Hand zu nehmen; er hat sich damals wieder durchgerungen 
und die Arbeit nen aufnehmen können, bis ein schleichendes Leiden sein 
Leben beendete, das nicht immer leicht gewesen ist. Dankbar werden sicher- 
lich alle Forscher auf dem Felde Deutscher Geschichte der unermüdlichen, 
entsagungsvollen Arbeit des zuverlässigen Mannes gedenken. 

Bonn. Wilhelm Levison. 


169 


Ein antisimonistisches Gelübde 
König Heinrichs I. 


Von 
Friedrich von Bezold. 


Der Aufbau eines lebensfähigen deutschen Königtums im 
X. Jahrhundert ruhte zum guten Teil auf der Grundlage einer 
möglichst ungehinderten Verfügung über die Machtmittel der. Bis- 
tümer und Reichsabteien. Seit der Gründung des merowingischen 
Staats hatten die Frankenherrscher ihren Anspruch auf die Ein- 
setzung der höchsten geistlichen Würdenträger zu behaupten ge- 
wußt, doch war es niemals ganz aus dem Bewußtsein der Be- 
teiligten geschwunden, daß dieser Anspruch zu den kanonischen 
Bestimmungen im Widerspruch stand. Auch ist es niemals zu 
einer grundsätzlichen Aufhebung des ursprünglichen Wahlrechts 
der Gemeinde gekommen, trotz seiner Einschränkung durch könig- 
liche Autorisation und Wahlprivilegien, wie sie im Westreich 
sich einbürgerte. Aber die Macht der tatsächlichen Verhältnisse, 
die unlösliche Verbindung des Episkopats mit außerkirchlichen 
Aufgaben und Befugnissen, die fortschreitende Ausdehnung des 
germanischen Begriffs der Eigenkirche ließen die vereinzelten 
Proteste des Klerus gegen die Einmischung der weltlichen Ge- 
walt nicht zu Kräften gelangen. Konrad L hatte den Versuch 
gewagt, der Krone in engster Fühlung mit der gleich ihr be- 
drohten Kirche das Übergewicht über das Herzogtum zu sichern. 
Dennoch sah auch er sich veranlaßt, die von Klerus und Volk 
vollzogene Wahl eines Hamburger Metropoliten umzustoßen!. Un- 
mittelbar nachher schien die Erhebung des mächtigsten Stammes- 
herzogs zum Reichsoberhaupt die Abhängigkeit der Bischofsitze 
und Klöster vom Königshof als eine unwiderrufliche festzulegen. 


1 Vgl. G. Weise, Königtum und Bischofswahl — vor dem Investitur- 
streit (Berlin 1912), S. 99f. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 12 


170 Friedrich von Bezold 


Hauck durfte wohl das Urteil fällen, am Hof keines andern Königs 
seien die Bischöfe so einflußlos gewesen, wie an dem Heinrichs I.“ 
Es machte die Sache nicht besser, daß er die Herzoge an dieser 
staatlichen Vorherrschaft teilnehmen ließ; überwies er doch gleich 
anfangs seinem gefährlichsten Rivalen Arnulf die bairische Kirche 
gewissermaßen als Immunitätsgebiet. Bei seinem Regierungs- 
antritt hatte er die Salbung und Krönung abgelehnt; die spätere 
klerikale Uberlieferung versinnlichte den Eindruck dieses Ver- 
zichts auf die höchste Weihe des neuen Königtums in dem strafenden 
Traumbild von einem „Schwert ohne Griff“. 

Um so auffallender berührt die Erzählung eines so königstreuen 
Geschichtschreibers wie Liudprand von einem feierlichen Gelübde, 
das Heinrich vor allem Volk angesichts des bevorstehenden Ent- 
scheidungskampfs gegen die Ungarn (933) abgelegt habe. Die 
Antapodosis des Historikers, der europäische, nicht deutsche 
Geschichte geben will, zieht die verschiedenen magyarischen 
Angriffe auf das Reich seit 919 in ein einziges Bild zusammen, 
und läßt den königlichen Heerführer das sächsische Aufgebot zum 
unerschrockenen Einhauen auf die heidnischen „Türken“ anfeuern. 
Dieser Ansprache, die hier in das gelehrte Gewand eines Rhythmus 
eingekleidet ist, folgt dann noch eine prosaische Kundgebung des 
Herrschers gegen die bisher geübte simonistische Ketzerei. 

Das 27. Kapitel des zweiten Buchs trägt in dem Inhaltsver- 
zeichnis, das dem Text der Darstellung vorgesetzt ist, den Titel: 
„De bono voto Heinrici regis“ und lautet also: „Talibus itaque 
rex exhortationibus ad pugnam suorum accendi animos videns, indicto 
cunctis silentio, hoc iterum divini munere flaminis tactus adiecit: 
Priscorum facta regum, sauctorum scripta patrum nobis, quid agere 
debeamus, insinuant. Non enim est Deo difficile paucis plures 
sternere, si tamen horum, qui id agere cupiunt, fides meretur; fides, 
inquam, non professionis tantum, sed operis, pon solummodo oris, 
set etiam cordis. Voveamus itaque ac secundum psalmistam vota 
reddamus, ego, inquam, ego prius, qui dignitate videor et odine 
primus. Simoniaca heresis Deo invisa et a beatissimo apostolorum 
principe Petro damnata, quae a decessoribus nostris hactenus est 
temere custodita, modis omnibus a nostro sit regno expulsa. Conectet 
invicem unitatis caritas, si quos diaboli divisit calliditas?.“ 

1 Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands III“ (Lpzg. 1906), 17. 


? Die Werke Liudprands von Cremona? (herausg. von J. Becker, 
Hannover u. Lpzg. 1915), S. 50f. 


Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 171 


Bekanntlich sind wir für das Fortleben des Begriffs der Simonie, 
dem die kirchenpolitischen Kämpfe des 11. Jahrhunderts eine so 
hervorragende Bedeutung zuweisen, ‚gerade in der Ottonenzeit 
auf recht spärliche Zeugnisse angewiesen. Selbst die Cluniazenser 
dachten zunächst nicht daran, dieser gefährlichen Streitfrage ihre 
volle Kraft zuzuwenden!. Am lebhaftesten wurde die Wichtigkeit 
des Problems in Italien empfunden, aber neben den Klagen eines 
Atto von Vercelli hat sogar ein so eifriger Vielschreiber wie 
Ratherius, dessen wiederholte. Einsetzung und Vertreibung in 
Lüttich und Verona eigentlich zu einer grundsätzlichen Behandlung 
des Gegenstands herausforderte, die Simonie nur ganz gelegentlich 
berührt“. Im ganzen blieb es über ein Jahrhundert lang bei der 
noch von Petrus Damiani charakterisierten Gewöhnung, daß man 
„das Gift der simonistischen Ketzerei“ als etwas unheilbares und 
beinahe darch den Gebrauch gerechtfertigtes ansah®. Es erschien 
mir daher angezeigt, die überraschende Mitteilung Liudprands 
noch einmal einer genauen Untersuchung zu würdigen, statt sie 
von vornherein als eine Ausgeburt seiner schriftstellerischen Er- 
findungsgabe abzulehnen. 

Die Annahme einer freien Erdichtung lag ja besonders nahe 
gegenüber den teils poetisch teils prosaisch gegebenen Reden 
eines Verfassers, der auf die ästhetische Ausstattung seines Haupt- 
werks sichtlich das größte Gewicht legte. Der fein gebildete 
und geistvolle Italiener, der für „Philosophen“, d. h. für Leute 
seinesgleichen, vor allem für den höheren Klerus schrieb, ging 
ja nach seinem eigenen Eingeständnis darauf aus, neben dem Ernst 
der großen Weltereignisse auch die Spannung und Erheiterung 
der Komödie zu Wort kommen zu lassen, dem Unterhaltungsbe- 
dürfnis des Lesers abwechselnd „Denkwürdiges und Lachenswertes“ 
darzubieten (Antap. I. 11). Die Reden, mit denen der selbstgefällige 
Schüler der Alten seine Darstellung zu würzen suchte, wie die 
sonstigen Einschaltungen in gebundener und ungebundener Form, 
verlangen selbstverständlich im einzelnen Fall eine sorgfältige 
Prüfung daraufhin, ob in dem Rhetorischen auch etwas Historisches 
steckt oder nicht. Dieser Mühe haben sich Dändliker und Müller 
in ihren Untersuchungen über Liudprands Quellenwert mit allem 


1 E.Sackur, Die Cluniacenser II (Halle 1894), 445 ff. Hauck III, 495 A. 8. 
3 Sackur II, 447. 
3 H. G. Libelli de lite imperat. et pontif. I (Hannover 1891), 56. 


12* 


172 Friedrich von Bezold 


Fleiß unterzogen. Sie gelangen bezüglich unseres Kapitels zu 
einem durchaus verneinenden Ergebnis. „Nur vom Gesichtspunkt 
christlich-religiöser ‚Rhetorik ist zu begreifen II. 27 die zweite 
Rede Heinrichs an die Sachsen vor der Ungarnschlacht; wenn 
er da aus den Schriften erforscht, was zu tun sei, und von Glauben, 
Werken und Simonie redet, so kann wohl diesen Worten keine 
reale Bedeutung zukommen?.“ Dagegen erhob allerdings unmittel- 
bar nachher Dümmler Einspruch. „Wenn unser Autor“, sagt er, 
„aus einer guten Quelle von der Teilnahme des Sachsenherzogs 
Otto an Arnulfs Zuge im Jahr 894 vernahm, warum nicht aus 
einer ebenso guten von dem Gelöbnis Heinrichs I., die Simonie 
abzustellen??“ Ahnlich hatte schon Waitz in den Jahrbüchern 
Heinrichs I. Liudprands Erzählung registrirt, ohne auf die Frage 
ihrer Glaubwürdigkeit näher einzugelhen®. Jedenfalls glaubten 
die zusammenfassenden Darstellungen des Zeitalters durchweg 
von ihrer Verwertung absehen zu dürfen. Giesebrecht, Prutz, 
Manitius und Gerdes halten sich ausschließlich an den Bericht 
Widukinds, indem sie von den Reden des Königs, die der säch- 
sische Historiker einfügt, unbedenklich Gebrauch machen. Und 
auch Ottenthal begnügt sich in seinen Regesten damit, nach dem 
Vorgang von Waitz den ausführlichen, aber „nur in einzelnen 
Zügen glaubwürdigen Bericht Liudprands“ mit einem Fragezeichen 
(„soll“) anzuführen‘. Dagegen hat Ranke die gesamte Erzählung 
des Ungarnkriegs bei Liudprand mit äußerster Schärfe als „durch 
und durch fabelhaft“ abgelehnt“. Trotzdem trägt er kein Be- 


1 C. Dändlik er u. J J. Müller, Lindprand von Cremona (Lpzg. 1871), S. 189. 

2 Histor. Zeitschrift XXVI (1871), 278. 

In der ältesten Ausgabe der Jahrbücher Heinrichs . (von 1837, S. 104) 
lehnt Waitz die Behauptung Gundlings von einem Zusammenhang zwischen der 
Erzählung Ls. und dem Erfurter Konzil ab. In der 2. Auflage von 1863 
(S. 156) und in der 3. von 1885 (S. 153) betont er wie in der 1., dag L. das 
Gelübde in die Zeit des Ungarnkriegs verlege, und fügt noch die von L. nicht 
in dieser Form ausgespro- hene Bedingung bei: „wenn Gott ihm (Heinrich) 
den Sieg verleihe“. L. scheint doch eher das Gelübde als Vorbedingung des 
Sieges aufzufassen. ; 

Vgl. Giesebrecht, Gesch. der deutschen Kaiserzeit I’ (Braunschweig 
1881), 232; H. Prutz, Staatengesch. des Abendlandes im M. A. I (Berl. 1885), 
180; M. Manitius, Deutsche Gesch. unter den Sächs. und Sal. Kaisern 
(Stuttg. 1889), S. 71f; H. Gerdes, Gesch. des deutschen Volkes I (Lpzg. 1891), 
S. 88f. (mit einem „soll“ bezüglich der Rede); E. v. Ottenthal, Die Regesten 
des Kaiserreichs (Innsb. 1893), S. 27. | 

o Ranke, Weltgesch. VIII (Lpzg. 1887), 638; vgl. VI. 2, 137 A. 2. 


Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs J. 173 


denken, für die folgenden Zeiten Ottos I. dem „fabulosen“ Ita- 
liener gelegentlich den Vorzug vor Widukind zu geben!. So vor- 
teilhaft sich im ganzen die nüchterne Art des sächsischen Geschicht- 
schreibers von der willkürlichen Behandlung des Stoffs bei Liudprand 
abhebt, so muß man sich doch gegenwärtig halten, daß auch er fast 
durchweg von einer mündlichen Uberlieferung abhängig ist, deren 
Herkunft im Einzelfall gar nicht näher festgestellt werden kann. 
Der Korveier Mönch läßt den König zweimal als Redner auf- 
treten?. Zuerst geschieht dies vor einer Versammlung des ganzen 
Volks, die über die Frage zu entscheiden hat, ob man den Ungarn 
weiterhin Tribut zahlen oder sich mit ihnen schlagen soll. Der Tribut, 
erklärt Heinrich, würde sich nur noch durch einen Eingriff in die 
Kirchenschätze („thesaurum divinis officiis sanctificatum“) auf- 
bringen lassen; man stehe vor der Wahl, entweder sich durch 
dieses Opfer loszukaufen oder auf die Hilfe des göttlichen Er- 
lösers zu vertrauen und den bisherigen Tribut den Kirchen zu 
überweisen. Das Volk gibt feierlich seine Stimme für den zweiten 
Ausweg ab und wird dann entlassen, ehe die Gesandten der Ungarn 
eintreffen und abschlägig beschieden werden. Vor dem Zusammen- 
stoß mit dem Gegner bei Riade ermahnt der König noch einmal 
sein Heer zum festen Vertrauen auf Gottes Hilfe und zu tapferem 
Draufgehen. Nach dem Sieg aber wendet er, seinem Versprechen 
getreu, den Betrag des Tributs den Kirchen (divino cultui) zu. 
Wir haben also hier und bei Liudprand zwei Darstellungen vor 
uns, die in der Annahme einer persönlichen Verhandlung des Königs 
mit dem Volk und in der Hereinziehung kirchlicher Gesichtspunkte 
übereinstimmen, sonst aber starke Verschiedenheiten aufzeigen. 
Das Zusammenfassen zeitlich auseinanderliegender Tatsachen bei 
Liudprand fällt hiebei weniger ins Gewicht, als der Umstand, 
daß bei ihm von einer Rüge und Abstellung simonistischer Miß- 
bräuche, bei Widukind von der drohenden Zwangslage einer 
Einziehung von Kirchengut die Rede ist. Übrigens blieb bei der 
Dürftigkeit des für die Ungarnkriege vorliegenden Quellenmaterials 
auch Widukinds Erzählung nicht von Anfechtung verschont. Bruck- 
ner wollte selbst die Tributzahlung überhaupt auf „sagenhafte 
Tradition, vielleicht gar ein altes Lied“ zurückführen“. 


1 Ebd. VIII, 640 fl. 

2? Widukindus, Res gestae Saxonicae I. 88. 

s C. Bruckner, Studien zur Gesch. der sächs. Kaiser (Basel 1888), S. 16. 
Lamprecht übergeht den Tribut mit Stillschweigen. 


174 Friedrich von Bezold 


Nun besitzen wir aber wenigstens ein unanfechtbares urkund- 
liches Zeugnis, das gerade aus der Zeit vor dem großen Sachsen- 
zug der Ungarn stammt, in den Beschlüssen der Erfurter Synode 
vom 1. Juni 9321. Mit Hilfe dieses früher nur nebenher beige- 
zogenen Dokuments glaubte G. Caro in seiner Untersuchung über 
den Ungarntribut unter Heinrich I.? die Vorgeschichte der Ent- 
scheidung von 933 in helleres Licht setzen zu können. Die Synode, 
deren Akten allerdings nicht vollständig erhalten sind, verfügte 
u. a. die Erhebung einer am 18. August des gleichen Jahres den 
Bischöfen zu entrichtenden Kopfsteuer. Diese Maßregel bringt 
Caro in Zusammenhang mit der bestimmten Angabe Widukinds, 
(I. 38f.) daß Heinrich die neun Jahre hindurch den Feinden ge- 
zahlte Loskaufsumme gemäß seinem Versprechen in der Volks- 
versammlung nach dem Sieg den Bedürfnissen des Gottesdienstes 
und der Armenpflege gewidmet habe. Er identifiziert also die 
Schenkung an die Kirche mit dem Tribut, indem er die chronologische 
Differenz zwischen der Erfurter Tagung und der nach Widukind 
erst 933 erfolgten Verwirklichung ihres Beschlusses als nicht hoch 
zu veranschlagen bezeichnet. Es kommt ihm eben hauptsächlich 
darauf an, die mehrfach angezweifelte Entrichtung des Ungarntributs 
als historische Tatsache zu sichern. Dabei verwertet er auch 
die interessante Mitteilung Liudprands (Antap. V. 33) über eine 
Steuer, die Berengar von Ivrea bei einem späteren Ungarneinfall, 
in Italien (947) erheben ließ. Sie zeigt eine auffällige Uberein- 
stimmung mit dem Erfurter Beschluß; auch hier sollte für jeden 
Kopf der Bevölkerung ein „nummus“ entrichtet werden, doch trat 
daneben noch eine besondere Besteuerung der Kirchen in Kraft. 
Nach Caros Ansicht wäre demnach entgegen dem früheren Urteil 
von Waitz® „die Vermutung wohl zu erhärten“, daß bereits auf 
der Erfurter Synode der Kampf gegen die Ungarn ins Auge gefaßt 
worden sei. Für unerläßlich gilt ihm allerdings die Annahme, dem 
Steuerbeschluß der Kirchenversammlung babe eine Bewilligung 
durch den König und die Großen vorhergehen müssen. Wir hätten 
somit hier doch noch einmal jene „Ausplünderung“ (expoliavi) des 
ganzen Volks bis auf die unmündigen Kinder vor uns, von der 


1 M. G. Constitut. Imperat. I (Hannover 1893), 2f; vgl. Waitz, 
Jahrbb.“ S. 145ff; Hauck III, 68 A. 1. 

Mitteil. des Instituts für öst. Gesch.-Forschung XX (Innsbr. 
1890), 276ff. 

3 Waitz, Jahrbb.® S. 148. 


Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 175 


die erste Königsrede bei Widukind spricht, freilich zu einem andern 
Zweck als bisher. Denn der rein kirchliche Charakter der Steuer 
wird in dem Erfurter Beschluß klar zum Ausdruck gebracht und 
durch die kurz darauf getroffene Verfügung einer bairischen Kirchen- 
versammlung noch weiter bestätigt. Über die Verwendung des 
beim Bischof eingegangenen Steuerertrags wird in Erfurt folgender- 
maßen bestimmt: „ille [episcopus] cogitet, quomodo optime in illo- 
rum qui hoc obtulerant, dispenset elemosinam“. Die bairischen 
Bischöfe waren dort nicht erschienen, erließen aber auf ihrer 
Sondersynode zu Dingolfing (16 Juli)! das Gebot, es solle „unus- 
quisque in unaquaque parochia degens“ dem Pfarrer am Palm- 
sonntag und durch diesen dem Bischof am Gründonnerstag einen 
Denar oder dessen Wert entrichten. Hier wird die Erlegung auf 
einen bedeutend späteren Termin, bis in die Charwoche des folgen- 
den Jahres, hinausgeschoben und zugleich die Bestimmung des 
Kopfzinses zu einer „elemosina“ für die Steuerzahler noch genauer 
ausgesprochen. Die bairische Versammlung weist ausdrücklich 
auf die Fürsorge auch für das Seelenheil der Verstorbenen hin 
und macht es dem Bischof außerdem zur Pflicht, auf die Herstellung 
zerstörter Kirchen und die Erhaltung des ewigen Lichts bedacht 
zu sein. Abgesehen von dieser allgemeinen Erinnerung an die 
Verwüstungen früherer Kriege wird weder in den Erfurter noch 
in den Dingolfinger Akten irgendwie auf die Ungarngefahr Bezug 
genommen“. 

Wenn wir nun den Erfurter Beschluß mit unserer reich- 
haltigsten historiographischen Quelle, mit dem Bericht Widu- 
kinds, in Einklang bringen wollen, so liegt die Hauptschwierig- 
keit ohne Frage in der unumstößlichen Tatsache, daß schon im 
Sommer 932 eine allgemeine Kirchensteuer angesagt wurde, während 
der Entscheidungskampf mit den Ungarn sich erst im Vorfrühling 
933 abspielte. Als eine auch sonst vorkommende Maßnahme läßt 
sich der von einem Konzil ausgeschriebene Kopfzins kaum auf- 
fassen?“. Ein solches „Almosen“, das ohnedies auch wieder aus 


1 M. G. Leges II, 482; vgl. Hefele, Konziliengesch. IV., 566 (französ. 
Übersetzung I V. 2, 1911, S. 756 f.); Waitz a. a. O. S. 147ff. 

2 Eine Beziehung des Erfurter Beschlusses über die Michaelsmesse auf 
den Ungarnkrieg ist unhaltbar, vgl. Constit. I, 5A.1. 

s Vgl. Caro a. a. S. 278: „eine so außergewöhnliche Schenkung, wie sie 
in der Überweisung einer Kopfsteuer lag". Der Frage, inwieweit den Synoden 
das Recht der Steuererhebung zustand, kann ich hier nicht nachgehen. 


176 Friedrich von Bezold 


dem Jahre lang durch den Tribut belasteten Volk gezogen werden 
mußte, erscheint uns Heutigen angesichts eines noch bevorstehenden 
großen Kriegs schwer erklärlich. Caro will auch die Möglichkeit 
offen lassen, „daß trotz des Erfurter Beschlusses die Kopfsteuer 
erst nach dem Sieg über die Ungarn für religiöse Zwecke ver- 
wandt wurde“. Also hätten sich die Beschlußfassenden eine ander- 
weitige Verwendung, d. h. in der damaligen Lage doch für etwaige 
Weiterzahlung des Tributs, stillschweigend vorbehalten. Diese 
Konstruktion erscheint mir aber allzu künstlich und Caro hat bereits 
auf einen andern Ausweg hingewiesen, wenn er sagt, die Beschlüsse 
von Erfurt zeigten „die religiös angeregte Stimmung, die beim 
Herannahen des gefährlichen Krieges herrschte“ 1. Die Synode 
tagte ja auf Anordnung des Königs, der hiefür den Rat seiner 
Großen eingeholt hatte; seine Zustimmung wird bei verschiedenen 
ihrer Dekrete ausdrücklich hervorgehoben?. Daß bei einem solchen 
Zusammenwirken der höchsten geistlichen und weltlichen Würden- 
träger politische Fragen nicht zur Sprache gekommen sein sollten, 
ist kaum denkbar. Auch. Waitz gibt dies als wahrscheinlich zu, 
will aber eine Beratung über das künftige Verhältnis zu den Ungarn 
ausgeschieden wissen, da es hiefür an jeder Überlieferung fehle. 
Er wendet sich dabei gegen eine Aufstellung von Leibniz, der jene 
Anfrage des Königs an das Volk nach Erfurt verlegt hatte“. Caro 
hat diesen alten Lösungsversuch wieder aufgenommen, indem er 
die Volksversammlung Widukinds mit der weltlichen Tagung des 
Königs und der Großen und zugleich mit der Erfurter Synode 
zusammenbringt. In der Tat würde nach einem zwischen König 
und Volk vereinbarten Entscheid für die Tributverweigerung das 
kirchliche Dekret über den Kopfzins zwar immer noch als eil 
kühnes Vorwegnehmen des erhofften Sieges erscheinen, aber doch 
eher verständlich sein. Ottenthal, der ebenfalls weltliche Ver- 
handlungen in Erfurt annimmt, will allerdings die Beschlußfassung 
über den Ungarnkrieg mit Rücksicht auf die Slavenkämpfe des 
Jahres 932 in den Herbst verlegen; bei Widukind handle es 
sich wahrscheinlich nur um eine sächsische Heeresversammlung, 
die kaum in Erfurt stattgefunden habe. Widukind erklärt aber 


1 Caroa.a. O. S. 277; 282. 

2 So in Kapitel 2 und 9 der Beschlüsse. Vgl. auch E. Eichhorn, Kirche 
und Staat I (Paderborn 1912), 38. 

® Leibniz, Annales Imperii, in den Ges. Werken, herausg. von Pertz I. 2 
(Hannover 1845), 417f; vgl. Waitz a. a. O.; Ottenthal S. 26. 


Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 177 


ausdrücklich, der König labe „pacto cum populo peracto“ die 
Menge wieder nach Haus entlassen; sie wäre demnach nur zur 
Feststellung dieses „pactum“ und nicht zu unmittelbarer militä- 
rischer Verwendung einberufen worden. Der Umstand, daß der 
geistliche Geschichtschreiber die Synode gar nicht erwähnt, 
ließe sich übrigens auch für die Annahme ihres Zusammentreffens 
mit der ungleich bedeutenderen Auseinandersetzung über Krieg 
oder Frieden ins Feld führen. Freilich setzt Heinrichs Appell 
an die Versammlung bei Widukind die Erledignng der Kämpfe 
gegen die Slaven (barbaros superatos et servituti subiectos)! 
voraus, deren Lausitzer Nachspiel im Jahr 932 bei dem Korveier 
Mönch ebenfalls überhaupt nicht berührt wird?. Ich sehe davon 
ab, den Schwierigkeiten einer sicheren zeitlichen Unterbringung 
nachzugehen, wie sie sich bei diesen kriegerischen Ereignissen und 
bei der Ungarngesandtschaft einstellen, welch letztere wohl nicht 
vor dem Herbst 932 angesetzt werden kann. Der Erfurter Synode, 
die uns den einzigen sturmfreien Anhaltspunkt einer Datierung 
liefert, gedenkt auch Liudprand mit keinem Wort. Wenn der 
Verfasser der Antapodosis dafür sein Simoniekapitel recht wirk- 
sam mitten in die Aufregung des Ungarnanmarsches hineinschiebt, 
so kommen wir damit natürlich keineswegs auf festen chronolo- ` 
gischen Boden. Vielleicht gelingt es aber doch zu einem besseren 
Verständnis sowohl der auf den ersten Blick verfrüht erscheinenden 
Kirchenschenkung als des königlichen Gelöbnisses zu gelangen, 
wenn wir das von Caro betonte Motiv einer erhöhten religiösen 
Stimmung weiter verfolgen. 

Zunächst möchte ich davon ausgehen, daß es nach den Er- 
gebnissen der bisherigen Textkritik ausgeschlossen ist, das um- 
strittene Liudprandkapitel etwa als eine spätere Interpolation zu 
betrachten. Es bleiben also nur die zwei Möglichkeiten, daß der 
Verfasser entweder aus irgend einem Grund seine eigene freie 
Erfindung dem König in den Mund gelegt oder aus einer bereits 


ı Waitz a.a. O. S. 144f. sagt nur, der Lausitzer Zug habe „im Lauf des 
Jahres“ stattgefunden und bespricht die Slavenkämpfe von 932 vor der Erfurter 
. Synode. Deren Bezeichnung Heinrichs als „gloriosissimus rex“ könnte 
vielleicht auf einen kürzlich errungenen Sieg gedeutet werden? 

2 Vgl. Dümmler, Kaiser Otto der Große (Lpzg. 1876), S. 278 A. 3; 
279 A. 2; 287, Ranke, Weltgesch. VIII, 634: 639f. L. Bezielung zu dem 
B. von Elvira hat nachmals zu einer großen spanischen Liudprandfälschung 
Anlaß gegeben, die auch erdichtete Briefe der beiden Freunde enthält (Migne, 
Patrologia latina CXXXVI, 967 ff.). 


178 Friedrich von Bezold 


vorhandenen Tradition geschöpft hat. Vorerst müssen wir uns 
die Zeit uud die Umgebung, in denen die Antapodosis entstanden 
ist, kurz vergegenwärtigen. Liudprand erhielt die Anregung zu 
seiner Arbeit im Jahre 956, als er sich bereits am ottonischen 
Hof befand, durch einen Gesandten des Kalifen Abderrahman, 
den spanischen Bischof Recemund von Elvira’. Erst zwei Jahre 
später entsprach er dieser Aufforderung, „die Taten der Kaiser 
und Könige von ganz Europa“ historisch darzustellen. Er sollte 
möglichst als Augenzeuge („visione certus“) berichten, also Gegen- 
wartsgeschichte schreiben, griff aber doch in seinen ersten Büchern 
bis in die letzten Jahrzehnte des JX. Jahrhunderts zurück. Die 
Arbeit rückte nur mit Unterbrechungen vorwärts; um das Jahr 960 
war er mit ihr auf der Insel Paxos beschäftigt, welcher Aufent- 
halt sich wohl aus einer ihm aufgetragenen, aber nicht zu Ende 
geführten Sendung nach Konstantinopel erklären läßt. Im Beginn 
des Jahrs 962 war der bisherige Diakon der Kirche von Pavia 
bereits zur Würde eines Bischofs von Cremona aufgestiegen. Die 
Vertrauensstellung, die er bei seinem königlichen und bald kaiser- 
lichen Herrn gewonnen hatte, versetzte ihn unter die Mithelfer 
der hohen Politik. Damit brach aber auch die Fortsetzung und 
endgültige Durcharbeitung seiner europäischen Geschichte ab. 
Bis zuletzt war er ihrer ursprünglichen Widmung an den Bischof 
Recemund treu geblieben, so nahe es für eine so ehrgeizige und 
eitle Natur zu liegen schien, das Werk einem Herrscherhaus zu- 
zueignen, das dem in Ungnade gefallenen Diener König Berengars 
ein schützendes Asyl gewährt hatte?. Jedenfalls schrieb er in 
einer Zeit, da Ottos I. sogenanntes neues System, die Begründung 
der Königsmacht auf die Kirche, schon in voller Wirksamkeit 
stand. Und ohne Zweifel muß er mit dem Bekanntwerden seiner 
schriftstellerischen Tätigkeit am deutschen Hof gerechnet haben. 


ı Wenn L. Otto I. selbst (wie sonst mehrfach den Bischof Recemund) ge- 
legentlich direkt anredet (Antap. IV. 26 fl.), so ist dies doch nicht etwa nur 
wie bei Heinrich I. (ebd. IV. 16) als rhetorischer Kunstgriff anzusehen, sondern 
als ein Zeichen dafür, daß er sich den König als Leser seines Werkes dachte; 
vgl. Ranke a. a. O., S. 640. Hofmeister läßt ihn geradezu „in erster Linie 
für den deutschen Königshof“ schreiben (Becker, Werke L. S. XXXII A. 3). 

2 Vgl. namentlich W. Gundlach, Heldenlieder der deutschen Kaiserzeit I 
(Innsbr. 1894), 29 f., 55; 65; 72. Hampe bei J. Hoops, Reallexikon der 
German. Altertumskunde II, Straßburg 1913/15, S. 218) erklärt mit Recht 
Gs. Konstruktion im einzelnen für zu weit gehend, hält aber eine Beeinflussung 
der Antapodosis durch Wilhelm doch nicht für ganz ausgeschlossen. 


Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 179 


Ob er, wie man angenommen hat, von den Bemühungen des Mainzer 
Erzbischofs Wilhelm um die historiographische Verewigung seines 
Hauses unmittelbar berührt worden ist, mag dahingestellt bleiben!. 
Der Name des Königsohns, der seit 954 den vornehmsten geist- 
lichen Sitz des Reichs innehatte, wird in den Büchern der Ver- 
geltung für alles dem Verfasser begegnete Gute und Böse über- 
haupt nicht genannt, während er die königlichen Brüder Heinrich 
von Baiern und Brun von Köln und ebenso den 957 verstorbenen 
Sohn Ottos, den Schwabenherzog Liudolf mit lebhafter Sympathie 
zu würdigen strebt. Nach seiner Auffassung steht von Anfang an 
dieses Geschlecht unter der ganz besonderen und unverkennbaren 
Obhut des Höchsten. Die Rebellion Heinrichs gegen den könig- 
lichen Bruder veranstaltet der Satan durch seine Werkzeuge, die 
den edlen jungen Fürsten umstricken. Den peinlichen Fall mit 
Thankmar übergeht Liudprand ebenso mit Stillschweigen wie die 
Spannung zwischen Otto I. und der Mutter. Seine Ergebenlıeit 
scheut nicht davor zurück, dem zweiten Sachsenkönig das Prädikat 
der Heiligkeit beizulegen und die Wahl Heinrichs I. sogar auf 
einen vor Erschaffung der Welt gefaßten Beschluß der Dreieinigkeit 
zurückzuführen. Er vermeidet es sorgfältig, auf die Gestalten 
dieser beiden Herrscher auch nur den leisesten Schatten fallen 
zu lassen. Sie gewinnen bei ihm durch eine „klerikale Ader“, 
die Ranke dem oft genug höchst ungeistlichen Autor doch mit Recht 
zuschreibt!, einen beinahe hagiographischen Schimmer. 

Dieses Bedürfnis, Heinrich und Otto als vollkommene Typen 
christlicher Glaubenskraft und Demut hinzustellen, hätte ihn nun 
auch allenfalls verlocken können, dem ersteren jenes antisimoni- 
stische Gelöbnis einfach anzudichten. Eine solche Vermutung 
scheint um so näher zu liegen, da Liudprands Werk eine sehr 
lebhafte Empfindung für die Unregelmäßigkeiten verrät, wie sie 
damals bei der Besetzung von Bistümern an der Tagesordnung 
waren. Seine Jugendjahre an den Höfen der italienischen Herr- 
scher Hugo und Berengar konnten ihm oft genug Einblick in den 
Gewinn und Verlust der Prälaturen verschaffen; einer der wenigen 
Schriftstellernamen, die er nennt, ist der des wiederholt ein- und 
abgesetzten Bischofs Ratherius von Verona, der längere Zeit (935 fl.) 
als Gefangener Hugos in einem Turm zu Pavia saß und dort seine 
von Liudprand gerühmten „praeloquia“ verfaßte (Antap. III. 42; 


ı Ranke a. a. O. S. 637. 


180 Friedrich von Bezold 


49; 52). Der zwischen Anwandlungen von geistlichem Ehrgeiz 
und Askese hin- und hergetriebene Mann suchte in den fünfziger 
und sechziger Jahren ebenfalls seinen Rückhalt am Ottonenhof 
und erhielt auch wiederum die Mitra, erst in Lüttich und dann zu 
Verona, ohne sich jedoch behaupten zu können. Gunst oder Un- 
gunst der Könige und anderer Machthaber entschied eben zuletzt 
über solche häufige Wechselfälle. Liudprand versäumt aber nicht, 
seinen eignen Standpunkt auf seiten der alten Kirchengesetze 
wiederholt und deutlich zu bezeugen. Die römische „Synode des 

Entsetzens“ von 897 gibt ihm Anlaß, sich für die Gültigkeit der von 
Monisten erteilten Ordinationen auszusprechen (Ant. I. 30) und der 
Fall Manasse entlockt ihm sogar die Skizzierung einer Streitschrift 
gegen die Berufung auf den Apostel Petrus, mit welcher dieser bur- 
gundische Bistumsjäger das Verlassen seiner Metropolitankirche 
von Arles und den Eintausch von drei italienischen Prälaturen zu 
beschönigen versucht hatte (ebd. IV. 7. V. 29f.). Neben den zahl- 
reichen erbaulichen und lehrhaften Auslassungen der Antapo- 
dosis besitzen wir aber keine rein theologischen Schriften, die den 
Verfasser etwa zum Kampfgenossen des von ihm mit Stillschweigen 
übergangenen Bischofs Atto von Vercelli stempeln könnten. Über 
sein eigenes bischöfliches Walten sind wir nur sehr wenig unter- 
richtet. Der verwegene Reliquiendiebstahl, den er mit Hilfe seines 
pflichtvergessenen Amtsbruders von Amelia für die Kirche von 
Cremona beging, zeigt ihn jedenfalls selbst in das simonistische 
Treiben der hohen Kreise des Klerus verwickelt, denn diese 
Beraubung einer fremden Kirche zum Vorteil der eigenen sollte 
ja der Kaufpreis dafür sein, daß er dem in Ungnade gefallenen 
Kollegen das Wohlwollen des Kaisers wieder verschaffte. Als 
die rechte Hand Ottos des Großen und in dessen geheimste 
Gedanken eingeweiht bezeichnet ihn sicher mit starker Über- 
treibung ein etwas späterer Bericht über diese „alma calliditas“ !. 
Aber schon vor einem solchen Höhepunkt seines höfischen Ein- 
flusses mußte der Schreiber der Antapodosis darauf bedacht sein, 
nichts in seine Darstellung aufzunehmen, was oben Anstoß zu 
erregen oder den Eindruck einer wenn auch wohlgemeinten Er- 
findung hervorzurufen vermochte. Iu den Reden, die er Hein- 


! Becker a. a. O. S. X A. 6. L. spanischer Freund Recemund hatte sein 
Bistum geradezu als Kaufpreis für die von ihm übernommene Gesandtschaft 
an den Hof Ottos I. vom Kalifen erbeten und erhalten (Vita Johannis Gor- 
ziersis c. 128 f.; M. G. SS. IV, 874). 


Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 181 


rich I. vortragen ließ, durfte er sich gewiß mit voller Freiheit 
bewegen, wenn er den alten Ruhm der heidnischen Sachsen herein- 
zog oder den deutschen Streitern in einer antikisierenden Taktik 
gegen den Ansturm. der magyarischen Bogenschützen Unterricht 
erteilte (ebd. II. 26; 31). Ganz anders lag es doch immerhin, 
wenn er mitten unter rein rhetorischen Ausschmückungen den 
König eine Verurteilung der bisherigen Kirchenpolitik aussprechen 
ließ, die ohne die Stütze einer vorhandenen Überlieferung jederzeit 
angefochten werden konnte. Die Annahme vollends, der Autor. 
habe Otto I. selbst durch ein erdichtetes Gelöbnis des Vaters vor 
etwaigen simonistischen Anwandlungen warnen, ihm seine Pflicht 
in Erinnerung bringen wollen, scheint mir bei seinem unbedingten 
Devotionsverhältnis zu dem König und Kaiser völlig ausgeschlossen 
zu sein. Es soll deshalb noch die Frage aufgeworfen werden, 
ob denn die Abstammung des Simoniekapitels aus einer Liudprand 
zugänglichen höfischen Tradition von vornherein als unmöglich 
oder unwahrscheinlich abzulehnen wäre. 

Die kanonische Forderung einer Bischofswahl durch Klerus 
und Volk hatte sich trotz der entgegenstehenden Praxis der welt- 
lichen Gewalten stets als rechtsgültig behauptet. Es ist gewiß 
sehr bezeichnend, wenn die Pariser Reformsynode von 829 die 
Ausrottung der bei den Wahlen und Ordinationen geübten Simonie 
der kaiserlichen Autorität und Macht ans Herz legt, aber dieser 
mehrfach wiederholte Appell an die Hilfe des Staats schließt 
doch zugleich die Möglichkeit in sich, daß die Fürsten durch 
Versäumung der ihnen vorgehaltenen Pflicht oder durch eigene 
Begünstigung des Übels selbst zu Mitschuldigen werden können!. 
In Deutschland waren freilich die Synoden seit dem Zerfall des 
ostfränkischen Reichs immer seltener geworden. Doch wandte 
kurz vor dem Übergang der Krone auf den Sachsenherzog die 
bekannte Kirchenversammlung zu Hohenaltheim (916) der „simo- 
nistischen Ketzerei“ ihre ganz besondere Aufmerksamkeit zu“. 
Im 28. Kapitel ihrer Beschlüsse bezeichnet sie dieses Übel mit 
den Worten Gregors des Großen als die älteste Häresie, die sich 


1 Concil. Paris 829, I. 11. Vgl. auch die Beschlüsse der Synoden von 
Juditz- Diedenhofen 844 (e 2) und Meaux 845 (c. 43). 

2 M. G. Leges II, 556 fl.; vgl. Dümmler, Gesch. des ostfränk. Reiches III 
(Lpzg. 1888), 605 ff; Hauck III, 13 ff.; über das Durcheinanderbringen von 
Altheimer und Erfurter Akten bei Burchard von Worms schon Leibniz a. a. O. 
414 fl., M. G. Constit. I, 2. 


182 Friedrich von Bezold 


wider die Kirche erhoben habe. Mit dem rechtswidrigen Erwerb 
der „sacri ordines“ wird zugleich die Erlangung eines Bistums 
durch „ambitus“ in aller Form verdammt, auch wenn der Be- 
werber sonst jeder Anforderung an einen tadellosen Bischof ent- 
sprechen sollte. Der „ambitus“ wird allerdings nicht als ketzerisch, 
wohl aber als „nefas“ gebrandmarkt und im 29. Kapitel der be- 
sondere Fall des Bischofs Richwin von Straßburg behandelt, der 
als Eindringling und Verletzer der kanonischen Vorschriften die 
Suspension zu gewärtigen hat!. In einem anderweitigen Beschluß 
(Kap. 11) wird das Verbrechen des Sakrilegs dalıin definiert, dab 
es sowohl von Klerikern, die in Leben oder Lehre ihrem Hirten- 
amt zuwider handeln, als von Laien, die sich kirchlichen Besitzes 
unrechtmäßig und „inreligiose“ anmaßten, begangen werden könne‘. 
Heinrich von Sachsen hatte, obwohl damals mit König Konrad 
nicht im offenen Kampf, weder selbst noch durch Entsendung 
seiner Bischöfe an der Synode teilgenommen; die letzteren wurden 
deshalb als ungehorsam gerügt (Kap. 30) Jedenfalls lag beim 
Beginn seiner Regierung eine feierliche Kundgebung der meisten 
deutschen Kirchenfürsten gegen die Simonie rechtskräftig vor. 
Es fragt sich nun, ob seine eigene Kirchenpolitik irgendwie den 
Hohenaltheimer Beschlüssen gerecht zu werden suchte. Uber 
die Bischofsernennungen unter seiner Herrschaft sind wir nur sehr 
unzulänglich unterrichtet. Aber gleich das Abkommen, wodurch 
er dem Herzog Arnulf die Einsetzung (Investitur) der bairischen 
Bischöfe einräumte, zeigte mit genügender Deutlichkeit, daß Hein- 
rich keinenfalls gesonnen war, von der hergebrachten Behandlung 
dieser zugleich kirchlichen und politischen Frage abzugehen. Der 
heilige Udalrich verdankte seine Erhebung auf den Augsburger 
Sitz (923) der Empfehlung des Herzogs Burchard von Schwaben 
und anderer vornehmer Verwandter beim König. Vor allem griff 
aber Heinrich, der 925 Lothringen wieder mit dem Ostreich ver- 
einigte, in die Besetzung der westlichen Bistümer ein. Schon 920 
hatte er versucht, angesichts einer Doppelwahl in Lüttich, bei der 
beide Parteien sich auf die Wahrung der kanonischen Vorschriften 


1 Vgl. Hauck III, 209 A. 4; Weise 8. 75 A. 2. 

2 Gegen den letzteren Fall erhob nach Liudprand (A ntapod. W. 28) Otto 1. 
schärfsten Protest („nolite sanctum dare canibus"). als ihm während des inneren 
Krieges von 939 ein Graf die Überlassung einer reichen Abtei zumutete. L. 
bezeichnete den König wegen seiner Standhaftigkeit in dieser gefährlichen 
Anfechtung als „adhleta Dei“. Vgl. Ranke a. a. O. 641f. 

Weise S. 110 f. 


Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 183 


beriefen, den im Einverständnis mit dem Herzog Giselbert erlıo- 
benen Kandidaten Hilduin durchzusetzen. In Verdun gelang es 
ihm wirklich, den vom Franzosenkönig ernannten Bischof durch 
einen Mann seines Vertrauens zu verdrängen. Ebenso verfuhr er 
(927) mit Metz, ohne Rücksicht auf die dort vollzogene kanonische 
Wahl!. Von französischer Seite blieb der Vorwurf nicht aus, er 
habe dabei Simonie im gröbsten Sinn geübt und üben lassen. 
König Karl III. führt in einem Schreiben an die Erzbischöfe und 
Bischöfe seines Reichs eingehend Klage darüber, daß Hilduin das 
Lütticher Bistum „gegen alle Statuten sowohl der heiligen Väter 
als der Könige unserer Vorfahren“ usurpiert und hiefür die Hilfe 
Heinrichs und seiner Großen mit einer schweren Menge Gold und 
Silber erkauft habe; die Schätze der Lütticher Kirche und des 
Aachener Palastes seien zu diesem Zweck ausgeplündert und 
Hilduins Weihe bei dem Erzbischof Hermann von Köln mit Dro- 
hungen erzwungen worden“. 

Dieses Sündenregister ist natürlich von den Gegnern aufgestellt 
worden. Ein seltener Fall aber dürfte es gewesen sein, daß ein 
Herrscher selbst öffentlich zugab, in Sachen einer Bistumsbesetzung 
rechtswidrige Wege gegangen zu sein. So nahm nach dem Bericht 
Richers König Rudolf von Frankreich seine frühere Einsetzung 
eines Unmündigen auf den Stuhl von Reims in einer Ansprache 
an die dortige Einwohnerschaft als eine bedauerliche Verirrung 
zurück; „ich bereue so gehandelt zu haben“ (931) s. Das Gelöbnis 
Heinrichs bei Liudprand steht in zeitlicher Nachbarschaft zu diesem 
Vorgang, enthält aber nichts von einer solchen Selbstanklage. Der 
König verkündigt nur, er werde die von seinen Vorgängern, 
d. h. von den letzten Frankenkönigen, geübte Simonie fortan in 
seinem Reich nicht mehr dulden, und fordert alle Anwesenden 
zum Mitgelöbnis auf („voveamus — ac — vota reddamus“) Mau 
darf freilich den Wortlaut des Berichts nicht zu stark pressen, 
da für irgend eine schriftliche Vorlage kein Beweis zu erbringen 
ist. Vermögen wir doch nicht einmal darüber volle Sicherheit 
zu gewinnen, ob ein Vorgang wie der hier erzählte wirklich erst 
während des im vollen Zug begriffenen Ungarnkriegs statt- 
gefunden hat. Er könnte auch von dem Verfasser gleich anderen 
Einzelheiten (wie z. B. die zeitlich lange vorher liegende Krank- 


1 Ebd. S. 88 f.; 90 fl. 
2 M. G. Capitularia Il, 378 ff. 
® Richer, Histor. I. 60. R. ist freilich ein wenig verlässiger Gewährsmann. 


184 Friedrich von Bezold 


heit des Königs) willkürlich in diesen Zusammenhang eingesetzt 
worden sein. Liudprand ist chronologisch so unbekümmert wie 
nur irgend ein Memoirenschreiber alter und neuer Zeiten, aber 
„seine Stärke liegt“, wie Hofmeister einmal sagt, „in der Auf- 
fassung des Einzelnen ohne Rücksicht auf den Platz, den es, be- 
dingt und bedingend, in der Gesamtheit des Geschehens einnimmt“ +. 
Und sein neuester Herausgeber urteilt wohl mit Recht, man habe 
ihm keine einzige absichtliche Unwahrheit nachweisen können’. 
Sicherlich paßt ein königliches Vorgehen gegen die Simonie durch- 
aus zu den auch sonst wahrnehmbaren Anzeichen einer stärkeren 
Annäherung an die Kirche, wie sie uns in Heinrichs späteren Regie- 
rungsjahren entgegentreten. In diesem Zusammenhang mag eine 
Erinnerung daran gestattet sein, daß der Versuch, Liudprands Er- 
zählung mit der Erfurter Synode in Beziehung zu setzen, schon 
sehr alten Datums ist. So unzulässig es nun auch wäre, einem so 
verdächtigen Gewährsmann wie Trithemius folgen und die Synode 
als eine hauptsächlich gegen die Simonie gerichtete Tagung an- 
sehen zu wollen®, so ergeben doch die nicht vollständig erhaltenen 
Erfurter Akten einen Anhaltspunkt dafür, daß man auf die Be- 
schlüsse von Hohenaltheim zurückgegriffen habe. Wie damals 
wurde auch jetzt, aber diesmal aus uns unbekannten Gründen, 
der Verkehr der Bischöfe mit Gebannten einer besonderen Beach- 
tung und Ahndung unterzogen. Hiebei lag es wohl nahe genug, 
auch die Altheimer Auslassungen über unrechtmäßigen Erwerb 
geistlicher Weihen und Amter aufs neue in Betracht zu ziehen, 
aber es fehlt an jedem Beleg für eine solche Folgerung. Jeden- 
falls sah sich die Erfurter Synode veranlaßt, den Eifer des Königs 
um die „Wahrung der christlichen Religion“ rühmend hervorzu- 
heben“. Widukind und Liudprand übergehen die Kirchenversamm- 


1 A. Hofmeister, Die heilige Lanze (Gierke, Untersuchungen 96, Berl. 
1908), S. 7 f.; vgl. schon Köpke, De vita et scriptis Liudprandi (Berl. 1842), S. 114. 

2 Becker a. a. O. S. XX 

s Wenn Trithemius (Annales Hirsaugienses I, S. Gallen 1690, S. 78, 
zum Jahre 935) behauptet, die Synode sei hauptsächlich wegen des Lasters der 
Simonie und der Unenthaltsamkeit der Priester gehalten worden (vgl. Binterim, 
Pragmat. Gesch. der Deutschen — Konzilien III, Mainz 1837, S. 276 A. 1), so 
ist dies wahrscheinlich auf Benutzung des Liudprandkapitels zurückzuführen. 
Ganz bestimmt setzt das Kapitel mit der Synode in Zusammenhang Gund- 
ling, De Henrico Aucupe (Halle 1?11), S. 212. 

Vgl. Constit. I, 3 (cap. II der Gesta): „ad augmentum christianae 
religionis“; zu cap. 9 (ebd. 4) die Kapitel 6, 7 und 27 der Altheimer Beschlüsse 
(Leges II, 556; 558). 


Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 185 


lung mit Stillschweigen. Bei dem ersteren verstecken sich viel- 
leicht die weltlichen Verhandlungen zu Erfurt in der Volksent- 
scheidung über den Ungarnkrieg. Liudprands Kapitel dagegen 
erinnert unmittelbar an die Beratungen des Königs und der Bi- 
schöfe über „das Wohl und die Erhaltung der heiligen Mutter 
Kirche“. Wenn das Ausschreiben einer Kirchensteuer die Zu- 
stimmung der Laiengewalten voraussetzt, so ist eine königliche 
Erklärung gegen die Simonie ohne vorherige Verständigung mit 
den Bischöfen kaum denkbar. Und wir wissen, daß die Synode 
unter der Leitung des Mainzers Hildebert stand, den Widukind 
als „einen Mann von wunderbarer Heiligkeit“ und Besitzer der 
Prophetengabe gefeiert hat. 

Nun ist aber noch klarzustellen, was denn Heinrich eigent- 
lich abschwören wollte, wenn er von der simonistischen Ketzerei 
sprach. Von einem Verzicht auf jede entscheidende Teilnahme 
an der Besetzung der Bistümer kann natürlich nicht die Rede 
sein. Sie erhielt sich noch lange Zeit trotz aller grundsätzlichen 
Anerkennung und auch praktischen Anwendung des alten kirch- 
lichen Wahlrechts so gut wie unangetastet; wer hätte unter der 
sächsischen Dynastie auch nur eine strenge Ausschaltung des 
„ambitus“ entdecken können? Daneben stoßen wir allerdings 
gelegentlich auf das Vorhandensein eines gewissen Schuldgefühls 
bei den weltlichen Machthabern, deren Wille schließlich doch für 
die Vergebung der höchsten kirchlichen Ämter entscheidend war. 
Dies wird uns nicht allein durch jenes Reimser Geständnis des 
Franzosenkönigs bezeugt, sondern auch durch ein deutsches Vor- 
kommnis, das ich, obwohl es in den zwanziger Jahren des 
XI. Jahrhunderts spielt, mit der Erzählung Liudprands zusammen- 
stellen möchte. Wipo, der Biograph Konrads II., berichtet davon, 
wie im Anfang seiner Regierung (1025) „die simonistische Ketzerei 
plötzlich auftauchte und rasch wieder verschwand‘. König und 
Königin hätten von dem für Basel ernannten neuen Bischof „un- 
ermeßliches Geld“ erhalten, der König aber dann Reue empfunden 
und ein Gelübde getan, künftig nie mehr für die Besetzung eines 
Bistums oder einer Abtei Geld zu nehmen, „welchem Gelübde er 
so ziemlich treu blieb“ („in quo voto pene bene permansit“); 
wirklich („optime et sine omni scrupulo“) erfüllt habe es freilich 
erst sein Sohn Heinrich III.). Dies führt uns meines Erachtens 


1 Wipo, Gesta Chuonradi II., c. 8. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 13 


186 Friedrich von Bezold 


mit hinlänglicher Deutlichkeit auf das, was Heinrich I. abschwören 
konnte und wollte. Im X. Jahrhundert war der ursprüngliche 
Begriff der Simonie, der sich auf die unrechtmäßige Erteilung 
und Erwerbung der Ordination bezog, noch nicht derart aus- 
gebaut worden, daß auch die weltlichen Mithelfer an einem solchen 
Verbrechen der gleichen Verdammung anheim fallen sollten wie 
die Kleriker, die sich seiner schuldig machten ) Die Hohenaltheimer 
Synode verhängt selbst bei dem nicht als Ketzerei bezeichneten 
„ambitus“ nur über den Geistlichen, der sich unter Mitwirkung 
außerkirchlicher Einflüsse zu einer kirchlichen Würde befördern 
läßt, die Vorenthaltung der Weihen. Immer warf jedoch die Ent- 
richtung einer Geldsumme bei der Erhebung zum Bischof oder 
Abt, das „munus a manu“, den dunkelsten Schatten nicht allein 
auf den zahlenden Bewerber, sondern auch auf den weltlichen 
Empfänger. Hier trat ja die Analogie zu dem berüchtigten Vor- 
gehen des Simon Magus, die Vorstellung eines Kaufs und Ver- 
kaufs höchster geistlicher Güter, unmittelbar zutage. Daß auch 
bei der Erteilung weltlicher Ämter und Lehen ähnliche Zahlungen 
vorkamen?), konnte doch keine genügende Beruhigung gewähren. 
Heinrich I. besaß, obwohl er nicht nur dem Königtum, sondern 
auch dem Herzogtum bei den Bischofsernennungen eine ent- 
scheidende Rolle zu wahren suchte, doch die angestammte Frömmig- 
keit der Liudolfinger?). Es ist sehr wohl denkbar, daß mit der 
oben hervorgehobenen Wendung seiner Kirchenpolitik auch persön- 
liche Beweggründe zusammengetroffen wären, um ihn zu einer 
antisimonistischen Kundgebung zu bestimmen. Zeigen doch ver- 
schiedene Kapitel der Erfurter Synodalbeschlüsse, namentlich 
bezüglich der Gerichtsverfassung, ein Entgegenkommen gegen 
die Kirche, das von den Bischöfen mit besonderem Dank an- 
erkannt wird. Persönlich aber mag dem König etwa jener 
Lütticher Fall von 920 nachgegangen sein, denn auf den Wort- 
laut der Liudprandrede, der nur die Vorgänger Heinrichs be- 
schuldigt, darf kein allzugroßes Gewicht gelegt werden‘). 


1 Vgl. A. Dresdner, Kultur- und Sittengesch. der italien. Geistlichkeit 
(Breslau 1890), S. 31 ff.; Sack ur a. a. O.; C. Mirbt, Publizistik im Zeitalter 
Gregors VII. (Lpzg. 1894), S. 843 fl. Hirsch im Archiv f. katbol. Kirchen- 
recht III. 10 (1906), S. 8. 

2 Waitz, Deutsche Verfassungsgesch. VIII. 409. 

s Waitz, Jahrbb. S. 14 170. 

Auch bei Waitz, Verf.-Gesch. VIII, 407 ff., wird der Lütticher Fall 
besonders hervorgehoben. 


Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 187 


Wenn wir die Herkunft unseres Kapitels aus einer dem 
Historiker zugänglichen Überlieferung annehmen, so liegt, ohne 
auf die unsichere Aushilfe von umlaufenden Liedern greifen zu 
müssen, am nächsten der Gedanke an mündliche Mitteilungen 
aus den Kreisen des hohen Klerus und hier wieder eine Be- 
rührung des Verfassers mit Heinrichs Enkel Wilhelm von Mainz. 
Wie dessen Interesse an dem Aufblühen einer gut dynastischen 
Geschichtschreibung, steht auch seine Mißbilligung einer allzu- 
starken Belastung des Bischofsamts mit weltlichen Aufgaben 
außer Zweifel ). Als Liudprand schrieb, staud Wilhelm in einem 
jahrelangen Kampf gegen die von seinem Vater geplante Aus- 
stattung des neuen Erzstifts Magdeburg. Das übte aber gewiß 
keinen hemmenden Einfluß auf sein Bestreben, dem Königshaus 
ein möglichst fleckenloses Gedächtnis zu sichern, was freilich an- 
gesichts der kaum erst beendigten scharfen Familienzwistigkeiten 
nicht leicht zu bewerkstelligen war. Gundlach zeichnet ihn als 
den maßgebenden Verwalter einer geistlich gefärbten „Hoftradition“ 
oder „Hof legende“. Eine so ehrenrührige Darstellung, wie sie 
nachmals das ältere Mathildenleben von dem Aufstieg Ottos I. 
zur Krone durch eine Soldatenempörung gibt, hätte sich wohl 
unter seiner Kontrolle nicht ans Licht wagen dürfen, ebensowenig 
der bösartige Klatsch, den Thietmar von Merseburg über die 
Erzeugung und Geburt Heinrichs von Baiern vorbringt?). Da- 
gegen ist es für Wilhelm bezeichnend, daß er in eine Handschrift 
der Reichenauer Annalen selbst einen Satz über seine eigene 
Bischofswahl eintrug, der die Zustimmung von Klerus und Volk 
ausdrücklich betont. Dieser Doppelanforderung einer dynastischen 
und kirchlichen Korrektheit vermochte aber kaum jemand besser 
gerecht zu werden als der geistlich und höfisch gleich geschulte 
Liudprand. Die Nichterwähnnng des Mainzer Erzbischofs in der 
Antapodosis erklärt sich zur Genüge daraus, daß sie mit dem 
Jahr 950 abbricht. Jedenfalls hatte der Geschichtschreiber gerade 
bei seiner Darstellung Heinrichs I. darauf Rücksicht zu nehmen, 
daß dessen Gemahlin Mahthild noch am Leben war. Er empfing 
persönlich den tiefsten Eindruck von der Standhaftigkeit, mit 
der die königliche Frau ihr ganzes Witwendasein zu einem 
Sühnopfer für ihre und ihres Gatten. Sündenlast zu gestalten 
strebte (AntapodosisIV.15). Die Ausstattung Heinrichs mit einem 

ı Vgl. Hauck IlI, 39; Gundlach I, 7A.1. 


3 Vita Mahth. ant. c. 16; Thietmari Merseb. chronicon 1.14. _ 
13* 


188 Friedrich von Bezold: Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 


erlogenen Gelübde hätte wohl kaum ihren Beifall gefunden. Bei 
dem König selbst werden wir vielleicht nicht die gleiche Stärke 
des religiösen Empfindens annehmen dürfen, wie bei Mahthild 
oder seinem Sohn Otto. Aber es wäre gewiß ein starker Ana- 
chronismus, wenn wir uns den Sachsen des X. Jahrhunderts als 
einen reinen für kirchliche Einflüsse und Anwandlungen un- 
zugänglichen Realpolitiker vorstellen wollten. Thietmars Er- 
zählung, er habe einst zur Büßung einer Schuld eine Pilgerfahrt 
nach Rom unternommen, findet sonst keine Bestätigung; sie ist 
nach dem Urteil von Waitz „wunderlich“, jedoch nicht un- 
glaublich). Bei der von Liudprand (Antapodosis IV, 25) über- 
lieferten Erwerbung der heiligen Lanze, mag sie auch nur eine 
Begleiterscheinung der politischen Auseinandersetzung mit dem 
Burgunderkönig sein, spielt ohne Zweifel der Wunsch nach dem 
Besitz der siegverbürgenden Reliquie eine wesentliche Rolle. 
Und als eine Verbürgung des Siegs, als Gewissensentlastung vor 
einem Gottesgericht, wie es der Ungarnkrieg brachte, erscheint 
auch das von dem gleichen Verfasser berichtete Gelübde. 

Ich wiederhole noch einmal, daß hier nur von Möglichkeiten 
oder Wahrscheinlichkeiten, nicht von einer einwandfreien Lösung 
des Problems die Rede sein konnte. Einen besonderen Anlaß, 
aus dem gerade damals dem König die Unregelmäßigkeiten in 
Sachen der Bischofswahlen das Gewissen gerührt hätten, vermag 
ich nicht anzugeben. Aber die Erfurter Synode offenbart uns bei 
ihm eine so ausgesprochene Neigung, der Kirche entgegen- 
zukommen, daß in diesem Zusammenhang auch seine anti- 
simonistische Kundgebung nicht mehr so fremdartig aussieht wie 
auf den ersten Blick. Und der Wortlaut, den Liudprand der 
Königsrede gegeben hat, erregt doch entfernt nicht jene Be- 
denken, wie sie der Glaubwürdigkeit der berühmten, von dem 
Cluniazenser Rodulfus Glaber vorgeführten Simonieaussprache 
Heinrichs III. entgegenstehen?). So harmlos indessen der Aufruf 
zum werktätigen Glauben und zur „unitatis caritas“ bei einem Ge- 
schichtschreiber der Ottonenzeit gegenüber der verschärften und 
drohenden Stimmung des XI. Jahrhunderts sich ausnehmen mag, so 
bleibt sein Bericht in jedem Fall ein nicht zu übersehendes Vor- 
zeichen der späteren weltbewegenden Kämpfe zwischen Kirche und 
Staat. Es kam mir vor allem darauf an, dies in Erinnerung zu bringen 
und vielleicht etwas zu einer endgültigen Klarstellung beizutragen. 


Waltz, Jahrbb. S. 170. vgl. Hauck III, 586 A. 3. 


189 


Forschungen 
zur Vorgeschichte des Bauernkrieges. 


Von l 
Otto Schiff. 


HI. Die unechte Reformation Kaiser Friedrichs III. 


Als die Führer der aufständischen Bauern im Mai 1525 eine 
Reform der deutschen Reichsverfassung planten, wählten sie zur 
Grundlage ihres Entwurfes eine Flugschrift, die zwei Jahre vor- 
her erschienen war, die sogenannte Reformation Kaiser Fried- 
richs III. Gegenüber dem geschichtlichen Recht mit seinen Härten 
und Unbilligkeiten verkündigt die Flugschrift die „christliche und 
menschliche Freiheit“. Am klarsten erläutert sie diesen Begriff 
in den Worten: „Die christlich freyheidt menschlichs wesens 
rechter natuerlicher vernunfft, daz allen menschen gleichmessig 
und leidlich seyn mag; damit entpfacht der gemeyn nutz seyn 
auffnemen.“ Offenbar vertritt der unbekannte Verfasser der Flug- 
schrift hier den Gedanken des christlichen Naturrechts, das Ideal 
einer Gesellschaftsordnung, die mit der Vernunft, dem Nutzen der 
Gesamtheit, ebenso gut übereinstimmen will wie mit dem bib- 
lischen Gebot der Nächstenliebe. In den rein religiösen Fragen 
zeigt die Schrift bei gut lutherischer Denkart doch große Mäßi- 
gung. Viel entschiedener ist sie in weltlichen Dingen: Hier will 
sie dem gemeinen Nutzen und dem armen Mann zuliebe alle 
mächtigen und begüterten Stände in die gebührenden Grenzen 
verweisen. Am schärfsten kämpft sie gegen den schrankenlosen 
Eigennutz dreier Stände, der Geistlichen, der Rechtsgelehrten 
und der Großkaufleute. Die Geistlichkeit soll auf weltliche Macht 
und weltlichen Reichtum verzichten; sie soll sich auf die Seel- 
sorge beschränken und mit einem ziemlichen Unterhalt zufrieden 
sein; sonst droht ihr ein Aufstand der Gemeinde. Die Rechts- 
gelehrten sollen nur als Ratgeber, doch nicht als Mitglieder von 


190 Otto Schiff 


Gerichten und Verwaltungsbehörden geduldet werden. Ein Groß- 
kaufmann oder eine kaufmännische Gesellschaft darf künftig nicht 
mehr als zehntausend Gulden Betriebskapital im Handel anlegen. 
Aber auch Fürsten, Edelleute und städtische Obrigkeiten sollen 
ihren Sondervorteil dem gemeinen Nutzen opfern: Nur wirklich 
notwendige Lasten dürfen sie dem gemeinen Mann in Stadt und 
Land aufbürden; sonst wird die Revolution auch sie hinwegfegen. 
Eine wohlgeordnete Rechtspflege, sichere Straßen, Einheit von 
Münze, Maß und Gewicht, Armenpflege und Kredithilfe vollen- 
den das Bild eines von sozialem Geiste beherrschten Gemein- 
wesens, das durch ein Reichsheer gegen äußere und innere Feinde 
geschützt wird. 

Mit dem Ursprung des Reformplans, der 1523 zuerst im Druck 
erschien, hat sich die Forschung schon häufig beschäftigt. Aber 
nur wenige wirklich wertvolle und sichere Ergebnisse wurden 
dabei gewonnen. Schon früh erkannte man, daß die Reformation 
Friedrichs III. mit dem Kaiser, dessen Namen sie trägt, nichts 
zu schaffen hat, sondern unzweifelhaft ein Erzeugnis der ersten 
Jahre nach Luthers Auftreten ist. Dann entdeckte G. Egelhaaf 
(1889), daß die Flugschrift mit den Reformbestrebungen zusammen- 
hängt, die die ständische Reichsregierung jener Tage, das Reichs- 
regiment zu Nürnberg, im Jahre 1523 verfolgt hat. Insbesondere 
auf eine eigenartige Übereinstimmung wies er hin: Der Gedanke, 
das Kapital der Handelsgesellschaften auf eine bestimmte Summe 
zu beschränken und dadurch die verhaßten „Monopolia“ zu brechen, 
stand gerade damals auf der Tagesordnung; ein Ausschuß des 
zweiten Nürnberger Reichstages hatte ihn bereits um Neujahr 1523 
ausgesprochen!. Fördernde Einzelergebnisse, auf die wir später 
zurückkommen, haben C. F. Homeyer (1856) und K. Schottenloher 
(1907) gewonnen. Einen’umfassenden Versuch, den Ursprung und 
die Quellen der Flugschrift aufzudecken, unternahm in den Jahren 
1909 und 1910 Heinrich Werner, ein Forscher, der namentlich 
durch seine Arbeiten über einen älteren Reformplan, die Refor- 
mation Kaiser Sigmunds, und die sich daran knüpfende Fehde 
mit C. Köhne bekannt geworden ist”. Was J. E. Jörg „in dunkler 


ı Egelhaaf, Deutsche Gesch. im 16. Jahrhundert I. S. 498—499. Vgl. 
ebenda S. 424. — Das Ausschußgutachten über die Monopolien ist jetzt gedruckt 
in RTA Jüngere Reihe III, Nr. 104. 

2 H, Werner, Die sog. Reformation des Kaisers Friedrich III.“, ein Reichs- 
reformplan der westdeutschen Reichsritterschaft. I. Verfasser und Entstehung 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauerukrieges 191 


Ahnung“ angenommen hatte, glaubt Werner überzeugend nach- 
weisen zu können: Daß die Reformation Friedrichs III. aus der 
reichsritterlichen Bewegung erwachsen ist!. „Haarscharf“ will 
er aus sachlichen und formalen Gründen dartun, daß die Schrift 
auf den Landauer Rittertag vom 13. August 1522 zurückgeht“. 
Nach seiner Ansicht hat diese Versammlung, die kurz vor Sickin- 
-gens Angriff auf den geistlichen Kurstaat Trier stattfand, nicht 
nur den bekannten Ritterbund unter Sickingens Hauptmannschaft 
errichtet, sondern außerdem in geheimer Beratung eine neue 
Reichsordnung beschlossen, die nach dem Siege des Hauptmanns 
und nach der Säkularisation der Kirchengüter ins Leben treten 
sollte. Diese Reichsordnung ist erhalten, aber niemand hat sie 
bisher erkannt: Es ist die Reformation Friedrichs III. „Sie stellt 
die bisher vermißten geheimen Pläne [der Landauer Einung] dar, 
sie füllt die Lücken in der Forschung vollständig aus und wirft 
zugleich neues Licht auf die Reichsritterschaftsbewegung unmittel- 
bar vor ihrem politischen Untergang®.* Auch der Verfasser oder 
Redaktor der Schrift ist nach Werner deutlich zu erkennen: Es 
ist kein anderer als Hartmut von Cronberg, der Reichsritter aus 
dem Taunus, der sich in seinen Schriften als Kämpe für das 
Evangelium, im Leben als Anhänger Sickingens bewährt hat. 
Alle Rätsel, so scheint es, sind hier gelöst. Aber ehe wir die 
Lösung annehmen, gilt es die Gründe zu prüfen, die für einen 
ritterlichen Verfasser überhaupt, für Hartmut von Cronberg be- 
sonders, in die Wagschale fallen. | 

Für die Zugehörigkeit des Verfassers zum Adel spricht nach 
Werner ein ausdrückliches Zeugnis. Im „Beschluß“ der Schrift 
klagt der Verfasser wiederholt, daß die Pfaffheit „uns“ und 


der Schrift. II. Die Quellen .. (Westdeutsche Zeitschr. für Gesch. u. Kunst. 
Jahrg. 28, S. 29 — 70 und Jahrg. 29, S. 83 — 117). Ich führe die beiden Teile 
der Arbeit kurzweg als W. Z. 28 und W. Z. 29 an. Der älteste Text der 
„Reformation“ ist nach einer verlorenen handschriftlichen Vorlage abgedruckt bei 
M.Goldast, Reichssatzung. [Teil I.] Hanau 1609. S. 166—180. Ueber die jüngere 
Fassung, die in vier Drucken der Reformationszeit vorliegt, siehe unten S. 211: 
Die Schrift enthält 13 Artikel mit je 4 Deklarationen; Artikel 13 ist als 
Beschlußartikel bezeichnet. 

t W. Z. 28. S. 81. Vgl. dazu J. E. Jörg, Deutschland in der Revolutions- 
periode von 1522 — 1526 (Freiburg i. B. 1851), S. 302 Anm. 13. 

2 W. Z. 28, 8.47. 

s Ebda. S. 52. Der neueste Darsteller der Reformationszeit, G. Mentz 
(Deutsche Gesch. im Zeitalter der Reformation .. S. 148 Anm. 1) folgt Werner. 


192 Otto Schiff 


„unseren Voreltern“ unter geistlichem Vorwande Hab und Gut 
abgelistet habe. Da die Kirche ihre Ausstattung vom Adel 
empfangen habe, rechne der Verfasser sich an dieser Stelle aus- 
drücklich zum Adel!. Aber dieser Schluß ruht auf einer falschen 
Voraussetzung: Nicht nur der Adel, sondern alle weltlichen Stände 
haben die Kirche durch Stiftungen bereichert. Dessen war der 
Verfasser der Flugschrift sich wohl bewußt; denn er hebt in der 
dritten Deklaration des sechsten Artikels ausdrücklich hervor, 
daß der geistliche Stand „die von Stetten“ so gut wie die Ritter 
aus ihrem väterlichen Erbe verdrängt habe. Der Verfasser rechnet 
sich also im Beschluß nicht zum Adel, sondern nur zu den Laien 
ohne Unterschied des Standes. 


Ein ausdrückliches Zeugnis für den .adligen Stand des Ver- | 


fassers liegt demnach nicht vor; es fragt sich nun, ob innere 
Gründe, ob Geist und Absicht der Schrift dennoch auf einen ritter- 
bürtigen Urheber deuten. Nach Werner ist der ganze Reform- 
plan erfüllt von dem Bestreben, dem Adel die verlorene Stellung 
in Verwaltung und Rechtspflege zurückzuerobern. Darum will 
der Verfasser die Doktoren des römischen Rechts, die sich an die 
Stelle der adligen Amtleute und Richter gedrängt hatten, aus 
Rat und Gericht verbannen; darum weist er der Ritterschaft die 
Aufgabe zu, Recht und Frieden zu schützen; darum gibt er ihr 
eine starke Vertretung in den Gerichten, ja er schlägt geradezu 
den Instanzenzug vor, den die Ritterbeschwerden gefordert hatten?. 
Auch seine Angriffe auf die Fürsten erklären sich aus seiner 
ritterlichen Geburt: Gerade der Adel litt ja unter der willkür- 
lichen Rechtsprechung und Besteuerung, die Deutschlands Fürsten 
mit Hilfe ihrer rechtsgelehrten Beamten eingeführt hatten. Die 
Reformation Kaiser Friedrichs atmet nach Werner denselben Geist 
wie die Beschwerdeschrift, die ein Rittertag zu Schweinfurt gegen 
Ende des Jahres 1522 an den zweiten Nürnberger Reichstag ge- 
richtet hat“. In der Tat finden sich in dieser Urkunde verwandte 
Beschwerden über Neuerungen in der Rechtspflege und im Steuer- 
wesen, über Eigennutz der Richter und Ungerechtigkeit gegen 
die Armen, aber sie finden sich nicht nur in adligen, sondern 
auch in städtischen Kundgebungen. So beklagten sich die Städte 
im Dezember 1522 bei dem Reichsregiment über mangelhafte 


1 W. Z. 28, S. 46 u. S 32 Anm. 17. 
2 Ebda., besonders S. 88 — 43. 
3 RTA Jüng. Reihe 3, Nr. 113. 


4 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 193 


Rechtshilfe, über eigennützige Richter und Neuerungen im Zoll- 
wesen; ja, sie warnten ernstlich vor einer Empörung des be- 
drückten Volkes: „Nun ist aber E. Gn. u. Gu. unverporgen, wie 
hoch und ubermessig Teutschland vor allen andern nacion mit 
vilfeltigen grossen zollen, meuten, glaiten und andern dinstper- 
kaiten allenthalben beschwert, wie ungleich es auch zu achten, 
auch allen gotlichen und menschlichen gesetzen entgegen ist, das 
ein oberkait oder stand mit so vil personen nachtail, auch der 
armen leut und des gemeinen mans schweiss, plut und verderben 
allein raichen und aufnemen soll. Neben dem wissen E. dl. Gmkt, 
chfl. u. fl. Gn. u. Gu., wie aufrurig sich die leuft allenthalben im 
heiligen reich dieser zeit ereugen. Darumb wol not were, den ge- 
meinen man nit mit noch mer unträglichen purden zu belestigen ..“ 1 
Wie sehr erinnert diese Warnung an die Worte der „Reformation“: 
„Dann es wollen nit allein fuersten, graven, heren, auch prelaten, 
stedt, communen, schlecht ritter und knecht zoll, meut, ungelt, 
steuer unnd beschwerungen taeglichs uff bringen und damit den 
gemeyn man so hart uberladen, als ob er [lies: ir! ihn dar zu 
noetten wollet, das er euch euers boesen regament entsetzen soll. 
Secht wol auff, das ihr nit euers patrimoniums darzu beraubt 
werden: wa es so wol geraedt, das ihr nit gar erschlagen wer- 
den. Fuerwar, ihr fuersten, ihr stellet fast nach unrechtem gutt: 
wolt dem armen sein schweiss und blut wider recht aussaugen. 
Es ist warlich genug: ihr seyndt gewarndt.“? Demnach berührt 
sich die Flugschrift ebenso gut mit der städtischen Beschwerde- 
schrift wie mit der adligen; alle drei wiederholen eben allgemein 
verbreitete Klagen der Zeit. Insbesondere war der Haß gegen 
die Rechtsgelehrten nicht bloß im Adel, sondern in allen Schichten 
verbreitet; so forderte, wie Werner selbst bemerkt, die Bürger- 
schaft von Braunschweig, Worms und Nördlingen den Ausschluß 
der Juristen aus Rat und Gericht!? Auch die Gerichtsverfassung, 
die in der „Reformation“ vorgeschlagen wird, zeigt kein aus- 
gesprochen ritterliches Gepräge. Wohl entsprach der Gedanke, 
die Gerichtshöfe aus Vertretern der Stände zusammenzusetzen, 
den Wünschen der Ritterschaft, aber er war schon durch die 
Kammergerichtsordnung allbekannt. Überdies wendet die „Re- 


1 Ebda. Nr. 69, Beschwerde 7; vgl. auch Beschwerde 3 u. 8. 

2 Art. 8, Decl. 1. 

3 W. Z. 28, S.42 Anm. 66. Vgl. dazu Janssen, Gesch. d. dtsch. Volkes 
19. u. 20. Aufl. besergt durch L. v. Pastor 1, S. 584 ff. 


194 i Otto Schiff 


formation“ ihn keineswegs parteiisch zu Gunsten des Adels an; 
sie räumt vielmehr, wie auch Werner zugibt, den Gemeinden 
mehr Beisitzerstellen ein als den Rittern. Den vierfachen In- 
stanzenzug, den die Flugschrift vorschlägt, hat die Ritterschaft 
unseres Wissens überhaupt niemals gefordert’. Nach alledem 
reicht die Verwandtschaft, die zwischen der Reformation Fried- 
richs III. und den Forderungen der Ritterschaft obwaltet, nicht 
aus, um gleichartige Herkunft zu beweisen. 

Als Verfechter adligen Standesvorteils zeigt sich der Verfasser 
nach Werners Ansicht auch dadurch, daß er keinem Unbefugten 
den Genuß adliger Lehen und Freiheiten verstatten und außer- 
dem den Grundzins der Hintersassen aufrecht erhalten will?. 
Diese Forderungen kommen in der Tat den adligen Lehensträgern, 
den adligen Grundherrn zu gute, aber sie zwingen uns nicht, 
einen adligen Verfasser anzunehmen. Der Verfasser ist, wie wir 
dargelegt haben und wie auch Werner anerkennt, überhaupt kein 
reiner Vertreter von Standesbestrebungen, sondern will allen 
Ständen im Rahmen des Gemeinwohls die ihnen zukommende 
Stellung anweisen. Ein jeder soll seinen rechten Stand halten — 
das ist der Kehrreim, den die „Reformation“ beständig wiederholt. 
Ihr Verfasser gönnt den Edelleuten „ihre geordneten Stände, 
Renten und Gülten“, aber er verlangt auch, daß der arme Mann 
auf dem Lande geschont werde und daß „die Städte in Würden 
bleiben“. Jeden Übergriff rügt er beim Adel so gut wie bei den 
übrigen herrschenden Schichten. In der oben angeführten Stelle 
geißelt er auch Ritter und Knechte wegen ihres bösen Regiments. 
Überdies hängt er in seinen Ansichten über die zulässige Be- 
lastung der Zinsleute von einem Schriftsteller ab, der durchaus 
kein adliger Parteimann war: Von Martin Luther. Dieser hatte 
im großen Sermon vom Wucher gelehrt, daß der Zinsherr nicht 
nur am Gewinn, sondern auch an der Verlustgefahr beteiligt sein 


ı Die von Werner (W. 2.28, S. 38) herangezogene 37. Beschwerde des 
Schweinfurter Rittertages fordert nur, daß die Gültigkeit einer Appellation 
künftig nicht mehr von der Beobachtung verwickelter Formalitäten abhängig 
sei. — Nach der Kammergerichtsordnung von 1495 mußte der Kammerrichter 
ein Fürst, Graf oder Freiherr, 8 von den 16 Beisitzern Ritter sein. Die Ord- 
nung von 1521 fügte 2 Beisitzer aus dem Grafen- oder Freiherrnstande hinzu. 
Über die Bestrebungen der Ritterschaft im Gerichtswesen vgl. R. Fellner, Die 
fränkische Ritterschaft von 1495 — 1524 (Histor. Studien, hrsg. von E. Ebering, 
Heft 50). | 

2 W. Z. 28, S. 36. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 195 


müsse: „Dan der Zinssman mit seynem gut ist unterworffen gottis 
gewalt, dem sterben, krancken, wasser, feur, lufften, hagell, 
donner, regen, wolffen, thieren unnd boesser menschen manichfeltig 
beschedigung.... Alsso wo yhm nach getanem vleyss seyn arbeyt 
nit gelinget, soll er und mag sagen zu seynem zinss herrn frey: ` 
‚diss jar byn ich dir nichts schuldigk, dan ich hab dir meyn 
arbeyt und mühe zinss zu bringen auff dem und dem gutt ver- 
kaufft, das ist mir nit geraten, der schad ist deyn und nit meyn. 
Dan wiltu eyn interesse mit haben zu gewinnen, musstu auch ein 
interesse mit haben zu vorliren, wie das foddert die art eyns 
iglichen kauffs‘ Und wilche zinss herrn das nit leyden wollen, 
die seyn als frum als reuber und moerder und reyssen auss dem 
armen seyn gutt und narunge!.“ 

In engem Anschluß an diese Lehre verwirft die „Reformation“ 
alle festen Grundzinsen und läßt nur solche bestehen, die mit 
dem Ertrage steigen und fallen: „Alle guetter, unter wem die 
im reich gelegen seindt, mit ayner freyhaidt sollen gantz frey 
und ledig gelassen und erkant werden: allayn was Gott gibt, 
sol .. zum halben, dritten, vierten oder fuenfften tail, darnach 
der grundt und das land gut oder boes ist, fuer herrn guelt ge- 
acht werden. Also sol es auch mit dem grundtzinss der behausung 
unnd solcher flecken gehalten werden. Damit der gemein man 
von seym herrn nit anders, wann was die goettliche genad gibt, 
in disem vall beschwerdt werden mag?.“ So verteidigt der Ver- 
fasser die Rechte des Grundherrn nur soweit, als sie sich mit 
dem gemeinen Nutzen und der christlichen Bruderliebe vertragen. 

Daß der Verfasser den „gemeinen nutz“ als das Grundgesetz 
allen gesellschaftlichen Zusammenlebens verkündigt, ist nach 
Werner freilich das sicherste Kennzeichen seines Standes; denn 
gerade die fränkische Reichsritterschaft habe sich gern als be- 
rufene Vertreterin des gemeinen Nutzens geberdet®. In Wahr- 
heit war der „gemeine nutz“ damals ein in allen Schichten ver- 
breitetes Schlagwort, wie etwa heute das Wort „sozial“. „Die 
Überzeugung“, sagt Schmoller in seiner grundlegenden Jugend- 
arbeit über die volkswirtschaftlichen Ansichten der Reformations- 
zeit, „da der Eigennutz immer verwerflich, daß seine Herr- 
schaft immer traurige Folgen für das Gesamtwohl habe, daß für 


1 Luthers Werke. Weimarische Ausg. 6, 56— 57. 
2 Art. 3, Dekl. 3. 
s W. Z. 28, S. 36 — 37. 


196 Otto Schiff 


dieses, für den allgemeinen Wohlstand des ganzen Volkes nur der 
wirke, der den ‚gemeinen Nutzen‘ auch immer ım Auge habe, 
hängt so innig mit dem ganzen sittlichen Charakter der Refor- 
mation zusammen, war ein so notwendiges Produkt der christ- 
lich-moralischen Lehren der Reformatoren sowohl als der durch die 
humanistischen Studien wiederbelebten antiken Staatsanschauung, 
daß es uns nicht wundern kann, wenn auch das ganze übrige 
Volk von dem Hauche desselben Geistes berührt war“ !. 

Neben dem „gemeinen nutz“ ist, wie Werner meint, noch ein 
zweites Schlagwort für den Stand des Verfassers bezeichnend: 
Der immer wiederkehrende Hinweis auf den „gemeinen mann“. 
Gerade der Reichsritter sei nämlich gern als Wortführer des ge- 
meinen Mannes aufgetreten, denn er sah sich selbst wie seine 
Untertanen durch die erstarkende Fürstenmacht „geradezu ent- 
erbt“; darum seien die Schweinfurter Ritterbeschwerden so reich 
an Wendungen wie „der arme edelmann“, „die armen vom adel“?., 
In Wahrheit traten die Städte gelegentlich ebenso gut als Für- 
sprecher des gemeinen Mannes auf, wie der Adel; wir haben 
oben® durch ein Beispiel gezeigt, wie sie das Reichsregiment 
vor einer Empörung des ausgesogenen Volkes warnten. Überdies 
rechnet der Urheber der „Reformation“ den Adel keineswegs zu 
den Armen und Enterbten, sondern ausdrücklich zu den Reichen: 
„Der Adel, die Geweihten und andere Reiche“, heißt es im 
elften Artikel. So spricht nicht ein Edelmann, sondern einer, der 
zum Adel hinaufblickt. 

Den eigentlichen Schlüssel zur Entstehungsgeschichte der Re- 
formschrift findet Werner in der Schlußbemerkung, die neue 
Ordnung werde erst nach einer Säkularisation des Kirchenguts, 
die unmittelbar bevorstehe, ihren Anfang nehmen: „Nun kumbt die 
zeit, dass euere gueter als der feindt gueter gebeut und auss- 


1 Zeitschr. f. d. gesamte Staatswissenschaft Jahrg. 1860, 8.469. Zu den 
von Schmoller gegebenen Belegen fügen wir noch einige hiuzu. In dem Gut- 
achten eines reichsständischen Ausschusses, das um Neujahr 1523 abgefaßt ist 
(RTA Jüngere Reihe 3, Nr. 164), kommt der „gemeine nutz“ ein Dutzend 
mal vor. In der Flugschrift des Agricola Boius heißt es, man solle „mehr 
vleis auff gemeinen nutz denn auff eygenen wenden“, „mehr Gottes ere und 
die lieb des nechsten und den gemeinen dann eygen nutz suchen“, „zu unter- 
haltung armer leut, gemeines nutz und anderer besserung“ sein Gut verwenden 
(Flugschriften aus den ersten Jahren der Reformation, herausg. von O. Clemen, 
Bd. 4, S. 265. 266. 268) 

3 W. Z. 28, S. 42 — 43. 3 Siehe oben S. 192f. 


— 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 197 


gethailt werden. Wann als ihr die gemeyn beschwert haben, also 
wirdt sie auch uber euch uffstehen, dass ihr kayn pleibende stat 
nindert wissent. Nach diesen dingen werden erst die zwoelff 
haubtartickel hievor angezaigt ihren anfang nemen mit ainer recht- 
maessigen ordnung und reformation.“ Nach Werners Deutung zielt 
der Verfasser hier auf den Säkularisationsplan Sickingens und 
seiner Anhänger; die erstrebte Reichsreform setze den Erfolg 
dieses Planes geradezu voraus. Die Drohung gegen Gut und 
Leben der Prälaten passe jedoch nur in den Anfang der reichs- 
ritterlichen Bewegung, in die Zeit des Rittertages von Landau. 
Später — seit Sickingens Angriff auf den Kurstaat Trier — habe 
die Erregung der Ritterschaft, wie nach einer Entladung, an 
Spannkraft verloren; daher finde die Schweinfurter Beschwerde- 
schrift so wenig Worte für die kirchlichen Gravamina!. Schon 
die letzte Bemerkung ist nicht stichhaltig. Offenbar schwieg die 
Schweinfurter Versammlung von den kirchlichen Mißständen nur 
deshalb, weil sie sich nach der Aufforderung der Reichsstände 
lediglich über Vergewaltigung und mangelhafte Rechtshilfe zu 
äußern hatte?; zur Erregung gegen die Prälaten hatte sie wahr- 
lich noch Grund genug, zumal Sickingen gar nichts ausgerichtet 
hatte. Der von Werner hervorgehobene Gegensatz zwischen der 
„Reformation“ und den Schweinfurter Beschwerden berechtigt 
uns also nicht, die Flugschrift einer früheren Entwicklungsstufe 
der Adelsbewegung zuzuweisen. Aber es ist überhaupt nicht be- 
gründet, die angeführte Stelle auf das Unternehmen des großen 
Reichsritters zu beziehen. Als die bedrückte Schicht, die sich 
erheben wird, nennt der Verfasser ausdrücklich die „Gemeine“, 
an einer anderen Stelle noch deutlicher den „gemeinen Mann“; 
den Adel nennt er unter den Bedrückern, die sich vor einem 
Aufruhr zu hüten haben?. In erster Reihe freilich gilt seine 
Warnung der Geistlichkeit, aber in dieser Richtung bewegte sich 
die revolutionäre Strömung nicht. erst seit Sickingen, sondern 
schon seit den Zeiten der Taboriten. Auch die Bauernbewegung 
bedrohte Gut und Leben der Geistlichen; das zeigt die Geschichte 
des Bundschuhs, der 1502 das Bistum Speyer beunruhigte “. 


1 W. Z. 28, S. 44—47. Vgl. auch W. Z. 29, S. 96. 

2 RTA Jüngere Reihe 3, Nr. 112 (am Schluß). 

s Vgl. Beschluß und Art. 8, Dekl. 1. 

4 Vgl. R. Herold, Der Bundschuh im Bistum Speyer. Diss. (Greifswald 
1889) S. 82 — 88. f 


198 Otto Schiff 


Namentlich seit 1518 weissagten die Seher und Sterndeuter überall, 
daß 1524 das Schicksalsjahr der Priesterverfolgung und des Um- 
sturzes sein werde!. Es liegt also kein zwingender Grund vor, die 
Schlußbemerkung der „Reformation“ auf Sickingens Unternehmen 
zu beziehen und sie zum -Angelpunkt der Erklärung zu machen. 


Einen deutlichen Hinweis auf den Landauer Rittertag sieht 


Werner in der Stelle: „Dess h. reichs ordnung vermag auch alle 
ungehorsamen im reich gehorsam zu machen, er sey, wie maechtig 
er wolle: und bedarff sich dass gemeyn reich nichts darumb be- 
kuemmern. Wann [= denn] es seynen aygen ausschuss hat, die 
allezeit darauff geschickt seind zu warten?.“ Mit diesem Aus- 
schuß kann nach Werner weder das Reichsregiment noch das 
Kammergericht gemeint sein, denn beide seien Organe des „ge- 
meinen Reichs“, das sich nach dem ‚angeführten Satze ja gerade 
nicht um die Ungehorsamen zu bekümmern brauche. Nur der in 
Landau eingesetzte Zwölfer- Ausschuß könne gemeint sein; er 
solle die neue Ordnung selbst gegen den Willen des „gemeinen 
Reichs“ durchführen. Im zweiten Teile seiner Arbeit kommt 
Werner auf die nämliche Stelle zurück und bemerkt: „Die west- 
deutsche Reichsritterschaft fühlt sich also zusammen mit den zu 
ihrer Vereinigung beigetretenen Mitgliedern .als das ‚Reich‘ gegen- 


über dem ‚gemeyn Reich‘ und ihr Zwölferausschuß als oberstes 


Organ des Reichs, das die vorliegende Reform annehmen und be- 
stätigen wird und ihre Durchführung zu überwachen hats.“ Werner 
glaubt also, daß der adlige Verfasser hier die Begriffe „Reich“ 
und „gemeines Reich“ einander gegenüberstelle; erst diese An- 
nahme gibt ibm Anlaß, den einen der beiden Begriffe auf die 
Reichsritterschaft zu deuten. Wir sehen keinen Grund, eine so 
künstliche Unterscheidung in der Reformschrift anzunehmen. Das 
„gemeine Reich“ ist offenbar nichts anderes als die allgemeine 
Reichsversammlung, der Reichstag. Die Stelle bedeutet also: Der 
Reichstag braucht sich um die Ungehorsamen nicht zu bekümmern, 
denn er soll einen eigenen Ausschuß haben, der dafür zuständig 


1 Vgl. J. Friedrich, Astrologie u. Reformation (München 1864), S. 87ff. 
Friedrich (S. 138 ff.) bringt die „Reformation“ mit jenen Weissagungen in Ver- 
bindung, hält sie für abhängig von Lichtenbergers Prognosticatio und nennt sie — 
als Nachfolger Jörgs und Vorläufer Werners — „das Programm der Reichsritter“. 

3 Art. 12, Dekl. 3. Vgl. Art. 13, Dekl. 1, wo derselbe Ausschuß als „Ge- 
ordnete“ des Reichs bezeichnet wird. 

s W. Z. 28, S.50—51 u. W. Z. 29, S. 108—109. 


— — — — —„—-— 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 199 


ist. Die Begriffe, die unterschieden werden, sind die Vollversamm- 
lung der Reichsstände und ein reichsständischer Ausschuß. Für die 
Annahme, daß der Verfasser den Landauer Ausschuß, der nicht ein- 
mal die ganze Ritterschaft vertrat, im Sinn gehabt und mit soerstaun- 
lichen Vollmachten bekleidet habe, spricht schlechterdings nichts!. 

Nach den allgemeinen Gründen für einen adligen Verfasser 
haben wir die besonderen für Hartmut von Cronberg zu prüfen. 
Auch hier beginnen wir mit den äußeren Zeugnissen. 

Wie Werner berichtet, fügte Hartmut am 14. August 1522 
einem aus Landau datierten Briefe an Luther eine Schrift aus 
seiner Feder bei, die bisher unbekannt geblieben ist. Da Hart- 
mut die Bestrebungen der Ritterschaft teilte und gerade damals 
der Landauer Versammlung beiwohnte, ist es möglich, daß jene 
Schrift mit dem Rittertage zusammenhing und mit der in Landau 
beschlossenen Reichsordnung, der Reformation Friedrichs III., 
identisch ist. Für diese Annahme spricht es, daß sie eine auf- 
fällige Lücke in Hartmuts Schriftstellertätigkeit ausfüllt, und daß 
der Cronberger kurz vor der Landauer Versammlung in Frank- 
furt mit Hutten, dem geistigen Führer der Ritterpartei, zusammen- 
wirkte. Vermutlich ist die „Reformation“ in ihren Hauptzügen 
unter Huttens Mitarbeit entworfen worden. Als Heimat des Ent- 
wurfes denkt sich Werner offenbar Frankfurt; deshalb hebt er 
hervor, daß in einem Aktenstück aus dem Bauernkriege eine 
Frankfurter Handschrift der Reformation erwähnt werde?. 


ı Auch die Stelle „O ihr edlen Christen hoch und nidern standts, wie wir 
von Gott im h. roemischen reich ... versamelt sind“, deutet nicht, wie Werner 
(W. 2.28, S. 50) meint, auf die Landauer Versammlung hin. In Landau war 
nur ein Stand vertreten. „Versammelt“ steht hier bildlich für „vereinigt“; 
vgl. RTA Jüngere Reihe 3, S. 433, Zeile 22: „der ganzen Christenheit ver- 
samlung‘“. — Der beste Kenner der Reichsritterbewegung, H. Ulmann, be- 
streitet, daß in Landau überhaupt Geheimbeschlüsse gefaßt worden sind. Der 
Bericht des sächsisch-albertinischen Gesandten Pack (RTA Jüngere Keihe 3, 
Nr. 150) „Es haben sich sechshundert edelleut mit Francisco voreidet und vor- 
bunden auf sechs jar lang, wie dann dieselbige ire vorbundnis und reformacion 
mitbringet. .. ist nicht mit Werner (W. Z. 28, S. 49—50) auf einen geheimen 
Reformentwurf, sondern mit Ulmann (Franz von Sickingen S.256 Anm. 1) und 
A. Stern (Revue histor. 115, 8. 139) als Doppelbezeichnung auf die Bundes- 
urkunde zu beziehen; denn in dieser ist die sechsjährige Bündnisdauer aus- 
drücklich festgesetzt. 

2 W. Z. 28, S.55—56 u. S. 69. Über die „Frankfurter Handschrift“ vgl. 
auch W. Z. 29, S. 116 Anm. 177. Die versprochene genauere Untersuchung der 
Mitarbeit Huttens hat Werner nicht geliefert. 


200 Otto Schiff 


Diese Darlegungen finden ihre Stütze in dem Lebensbilde 
Hartmuts von W. Bogler!, aber nicht in den Quellen. Nicht ein- 
mal für Hartmuts Teilnahme an dem Landauer Tage liegt ein 
Zeugnis vor. Hartmuts Brief vom 14. August trägt keine Orts- 
angabe; der Herausgeber hat Landau als Ausstellungsort an- 
genommen, weil er Hartmuts Anwesenheit bei dem Rittertage 
für wahrscheinlich hielt“. Aber schon die Bundesurkunde von 
Landau spricht gegen diese Vermutung; denn unter den Ritter- 
kantonen, die nach der Urkunde in dem neugeschaffenen Bundes- 
ausschuß vertreten waren, fehlt die Wetterau, zu der Hartmut 
gehörte. Offenbar nahm die wetterauische Ritterschaft an der 
Tagung nicht teil, da sie bereits ein eigenes Bündnis ähnlicher 
Art errichtet hatte®. Aus einem Verzeichnis, das sich im Archiv 
„des Landgrafen Philipp von Hessen erhalten hat, kennen wir 41 
von den Teilnehmern des Landauer Bundes: Der Cronberger ist 
nicht unter ihnen‘. Überdies war jene Schrift, .die Hartmut 
nach Wittenberg sandte, gewiß kein Reichsreformplan; sie sollte 
zusammen mit einer Verdeutschung der Lutherschrift „De abro- 
ganda missa“ gedruckt werden und hing, wie schon Kück erkannt 
hat, jedenfalls mit ihr inhaltlich zusammen’. Auch daß die „Re- 
formation“ bei einem Aufenthalte Hartmuts und Huttens in Frank- 
furt entworfen worden ist, läßt sich nicht begründen. In dem 
von Werner herangezogenen Schriftstück“ aus dem Bauernkriege 


ı W. Bogler, Hartmuth von Kronberg. Halle 1897. (Schriften des Vereins 
für Reformationsgesch. Nr. 57.) Ebenso wenig befriedigend wie Bogler ist 
L. v. Ompteda, Die von Kronberg und ihr Herrensitz. Frankfurt a. M. 1899; 
wertvoll dagegen Ed. Kücks Einleitungen zu Hartmuts Schriften. Siehe unten 
Anm. ö. 

2 Luther, Briefwechsel bearb. von E. L. Enders 3, Nr. 568. 

s Siehe den Friedberger Bundesbrief von 1522 Juni 18 bei Weyrich Wetter- 
mann, Wetteravia illustrata (o. O. 1731), Codex dipl. S. 7ff.; Hartmut war an- 
wesend und wurde in den Ausschuß gewählt. — Der Landauer Bundesbriet 
in brauchbarer Textgestalt bei Burgermeister, Codex dipl. equestris (Ulm 1721) 
1, Nr. 83. 

4 Kgl. Staatsarchiv zu Marburg. Verzeichnet ist das Aktenstück bei Fr. 
Küch, Polit. Archiv des Landgrafen Philipp des Großmütigen von Hessen. 
Bd. 1. Leipzig 1904. (Publikationen aus den Kgl. Preuß. Staatsarchiven. 
Bd. 78.) Nr. 89. 

Hartmut von Cronberg, Schriften. Hrsg. von Ed. Kück. Halle 1899. 
(Neudrucke deutscher Literaturwerke des 16. u. 17. Jahrhunderts. No. 154 bis 
156.) S. LVI. 

Bei Jacob Schlusser, Der peurisch und protestierende Krieg (Basel 1578) 
S. XXXV; wiederabgedruckt bei A. Kluckhohn, Über das Project eines Bauern- 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 201 


empfängt ein Ungenannter den Auftrag, daß für die Heil- 
bronner Bauernversammlung der Text der Reformation Fried- 
richs IJI., die man in Frankfurt finde, zu beschaffen sei. Offenbar 
meiut er nicht eine Handschrift, sondern eine gedruckte Ausgabe, 
die in Frankfurt, dem Hauptsitz des Buchhandels, leicht zu be- 
schaffen war. Schlüsse auf die Heimat der „Reformation“ können 
aus diesem Zeugnis nicht gezogen werden. Zum Überfluß ist ein 
Zusammenarbeiten der beiden ritterlichen Schriftsteller in Frank- 
farts Mauern ausgeschlossen. Ihr gemeinsames Eingreifen in die 
Geschicke der Mainstadt beschränkte sich darauf, daß beide’ im 
Frühjahr und Sommer 1522 eine Reihe von Streitschriften gegen 
den altgläubigen Stadtpfarrer Peter Meyer gerichtet haben. Hutten 
befand sich damals auf den pfälzischen Schlössern Wartenberg 
und Landstuhl, Hartmut wahrscheinlich auf seinem Stammsitz 
Cronberg im Taunus. / 

So bleibt von den äußeren Zeugnissen für Hartmuts Verfasser- 
schaft nichts übrig. ` 

Aber nicht den äußeren, sondern den inneren Gründen legt 
Werner entscheidende Bedeutung bei; er findet, daB die „Refor- 
mation“ mit den von Hartmut angesprochenen religiösen, kirchen- 
und sozialpolitischen Ideen nicht nur in der Sache, sondern auch 
im Ausdruck „bis zur wörtlichen Anlehnung“ übereinstimme?. 

Wir betrachten zuerst die Übereinstimmungen des Ausdrucks, 
Vorsichtige Forschung wird ihnen nur dann Beweiskraft zuge- 
‚stehen, wenn die Ausdrucksweise eigenartig, nicht landläufig ist. 
Schlagworte, die in aller Munde, oder Wendungen, die von einem 
vielgelesenen Schriftsteller geprägt sind, beweisen nicht, daß die 
Werke, in denen sie sich finden, aus derselben Feder stammen. 
Prüfen wir nun an einer Reihe von Beispielen, ob Werners Be- 
weisführung diesen Grundsätzen entspricht. 

Besonders eng ist die Verwandtschaft zwischen Hartmuts 
Schriften und der „Reformation“ an den Stellen, die sich mit der 


parlaments zu Heilbronn (Nachrichten von der Königl. Gesellschaft der Wissen- 
schaften und der Georg- Augusts- Universität zu Göttingen. Jahrg. 1893, 
S. 281 — 282). 

1 Huttens Aufenthaltsort ergibt sich aus Hutten, Schriften hrsg. von E. 
Böcking 2, Nr. 280—282, Nr. 286 u. 291. Von Hartmut wissen wir, daß er 
einen Prediger „gen Frankfurt schickte“ (Kück S. 84 u. 87), also nicht in 
Frankfurt war. 

W. 2.28, S. 56 — 65. Dort sind die Fundorte der Parallelstellen genau 
verzeichnet. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 14 


202 Otto Schiff 


Erleuchtung der gegenwärtigen Menschheit durch die göttliche 
Gnade beschäftigen. „Auss goettlichen genaden“, sagt die Refor- 
mation, „seyndt die blinden gesehend worden, und die stummen 
redent“; fast die gleiche Wendung kehrt noch einmal wieder. In 
ähnlichen Ausdrücken preist Hartmut den Schöpfer, der „uns in 
dieser zeyt der gnaden die augen uff thut und unsere eigen thor- 
heit so clar sehen lasset“; auch rühmt er den Reformator, der 
seine Deutschen von der „grausamen vinsterniss“ errettet und 
„das liecht fry angezündt, dardurch alle die sehen mögen, die im 
hause synt“. Diese Übereinstimmungen beweisen weiter nichts, 
als daß beide Schriftsteller ihren Stil an der Sprache der deut- 
schen Bibel gebildet haben. Sie gebrauchen die Wendungen, mit 
denen das Neue Testament die Heilung der Blinden, die Er- 
leuchtung der Verblendeten schildert. „Do wart im bracht“, sagt 
Matthaeus vom Heiland, „ein man stumm und blint habent den 
teuffel: und er macht in gesunt, daz er redt und gesach“. Und 
Paulus empfängt von Jesus die Weisung, „auffzetun ire augen 
das sie werden bekeret von der vinster zu dem liecht“!. Ver- 
wandt ist die Ausdrucksweise der beiden Schriftsteller auch an 
den Stellen, die den Überschwang der göttlichen Gnade preisen. 
Der Verfasser der Reformation spricht von dem „Schatz“ der gött- 
lichen Gnade, von der „grundlosen genad und barmhertzigkait“ 
Gottes, Hartmut in seinen ersten Schriften aus dem Herbst 1521 
von der „höchsten“, „überhohen“, „überflüssigen“, „unaussprech- 
lichen“ Gnade. Aber all diese Wendungen sind nichts weniger 
als eigenartig; beide Schriftsteller schöpfen vielmehr aus den 
sprachlichen Reichtümern Luthers, der schon 1519 die „grundloss 
gnade und barmhertzickeit“, 1520 die „unaussprechliche süsse 
gnade“, im März 1521 die „ubirgütige barmhertzickeyt“ feiert?. 
Auffallend ähnlich klingt in der „Reformation“ und bei Hartmut 
die Klage über den Mißbrauch des bischöflichen Amtes, „Die 
bischoff“, so heißt es in der „Reformation“, [haben] sich selb zu 
herrn gemacht und die fuersten, graven und herrn zu knechten 


1 Matth. 12, 22: vgl. ebda. 15, 31. Apostelgesch. 26, 18. Wir geben die 
Bibelstellen nach W. Kurrelmeyer, Die erste deutsche Bit,el Bd. 1 (Bibliothek 
des Literar. Vereins in Stuttgart 234), S.44 und zwar in der aus den Fuß- 
noten ersichtlichen Fassung der letzten vorlutherischen Bibeldrucke. Die 
Luthersche Übersetzung, die hier nicht stark abweicht, ist jünger als Hart- 
muts erste Schriften. 

2 Luthers Werke W. A. 2, S. 72. 6, S. 368. 7, S. 342. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 203 


und diener: und die großen prelaten, ebdt und muench haben die 
von stetten, die frummen ritter und knechte zu dienern und 
gesten ires vetterliches erbes gemacht und sich zu herren.“ Neben 
diese Äußerung stellt Werner die Worte, mit denen Hartmut im 
Juli 1523 das Treiben der Bischöfe gebrandmarkt hat. Der Cron- 
berger erinnert an Christi Gebot, „daß die bischoff yn keinen 
weg herren sollen sein über das christlich volck, sunder alleine 
knecht und diener“, und fährt fort: „yren pracht haben sie ge- 
füert mit dem almuosen und sawren schweyss der armen, der 
witwen und armen weysen ... Item woellen die auss dem geyst- 
lichen standt fürsten und herren seyn und bleyben, dass moegen 
sie thuon von yren vetterlichen erbteylen, und nit von den al- 
muosen der armen.“ In der Tat, es ist derselbe Klang, aber doch 
nur der Widerhall der mächtigen Töne, die Luther angeschlagen 
hatte. Schon im Anfang des Jahres 1522 hatte der Reformator 
in seiner Schrift „Vom Mißbrauch der Messe“ die Bischöfe ge- 
geißelt, „die sich itzt unverschempt fursten duerffen nennen‘, 
und ihnen den Willen des Heilands vorgehalten: „Christus hat 
gesprochen und geordent, die bischoffe, wilche itzt mehr eher, 
gutt und gewallt haben, auch gegen yderman uben und gebrauchen 
denn welltliche koenige und fursten, sollen nicht alsso seyn“. 
„Es sind knechte eyns andern erbteyls, nemlich Christi, und nit 
herrn“!. Im Spätsommer desselben Jahres kam Luther in seiner 
Schrift „Wider den falsch genannten geistlichen Stand des Papstes 
und der Bischöfe“ auf den gleichen Gegenstand zurück und er- 
klärte: „Ist aber das nit ein schendlicher geniess, das man mit 
bullen und ablass gelt sucht, gibt luegen umb der armen schweyss 
und erbeytt? Ubir das sind viel mehr schendlicher weysse an 
den bischoffen, gelt tzu gewynnen ... Fuersten sind es und nit 
bischoff“ 2. So erklärt sich auch hier die Übereinstimmung aus 
dem Einfluß des größten Schriftstellers der Zeit. Besonderes 
Gewicht legt Werner darauf, daß Hartmut wie der Verfasser der 
„Reformation“ die „brüderliche Liebe“ als das Grundgesetz einer 
gottgefälligen Gesellschaftsordnung predigen und sich damit als 
christliche Sozialisten erweisen. Aber hier handelt es sich um 
ein Schlagwort, das an das Neue Testament anknüpft und in 
der Literatur, ja selbst in der Gesetzgebung der Reformations- 


1 Ebda. 8, S. 499 u. 501. 
3 Ebda. Bd. 10, Abteil. 2, S. 134 —186. Ahnlich S. 154. 
14* 


204 Otto Schiff 


zeit öfter vorkommt. „Bruederliche lieb unnd trew“, „brueder- 
liche frey gemeyne lieb‘ heißt es bei Luther, „daz band brue- 
derlicher liebe“ bei Balthasar Hubmaier, „durch uebung brueder- 
licher liebe“ bei Lazarus Spengler von Nürnberg, der den Aus- 
druck mehr als einmal gebraucht!. Mit Vorliebe verwenden ihn 
die Armenordnungen der evangelischen Städte. Die Nürnberger 
Armenordnung von 1522 erklärt geradezu, „das alles christlich 
wesen auss vermög der gebott Gottes allein stett in einem rech- 
ten warhafften vertrawen und glauben gegen Gott und brüder- 
licher lieb gegen dem nechsten““. 

Die Prüfung der von uns gewählten Beispiele führt also zu 
dem gleichen Ergebnis, wie früher die Erörterung über den „ge- 
meinen Nutzen“: Die übereinstimmenden Wendungen, die Werner 
in der „Reformation“ und in Hartmuts Schriften gefunden hat, 
beweisen nicht, was sie beweisen sollen; sie sind nicht das 
Sondereigentum eines einzigen Schriftstellers“. 

Weniger beweiskräftig als die Ubereinstimmung des Ausdrucks 
wäre die der Gedanken, auch wenn sie vollständig wäre. Tat- 
sächlich aber zeigen sich merkliche Verschiedenbeiten zwischen 
heiden Schriftstellern. Das gilt schon für die große Frage der 
Kirchengüter, in der Werner den vollsten Einklang zu finden 
glaubt. „Das Schicksal der groben Prälaten und ihrer Güter“, 
sagt Werner, „wird in demselben Tone bei Hartmut wie in der 
Reformation geschildert. Die Güter sollen nämlich ‚Gott zu ehren 
und gemeinem nutz’ verordnet werden. Wie eine Ausführung des 
dem Kaiser empfohlenen Planes bei Hartmut, die antichristlichen 
Güter ‚nach aller notturfft zu gebrauchen‘, steht die Forderung 
der Reformation da, die Güter der Geistlichen zu ‚gemeinem 


1 Ebda. 6, 49 u. 354. Balthasar Fridberger [= Hubmaier], Achtzehen 
Schlußreden (o. O. 1524), Blatt A II. „Hauptartikel“ (vermutlich von Spengler) 
in Luthers Schriften hrsg. von Walch 19, S. 782; val. auch ebda. S 750. 

2 Archiv für Reformationsgeschichte 10, S. 258; vgl. ebda. S. 258 u. 280. 
Dem Nürnberger Vorbild folgen die Armenordnungen von Kitzingen und R-gens- 
burg (Archiv für Reformationsgeschichte 11, S. 2 8. 9.). Vgl. auch RT A 
Jüngere Reihe 3, S. 597 Zeile 11. 

3 Daß Werners Beweisführung nicht unanfechtbar sei, hat schon W. Köhler 
(Theolog. Jahresbericht 1910, Teil 1, S. 555) bemerkt; die sprachlichen Be- 
ziehungen seien nicht zwingend, und manches, was Werner auf einen adligen 
Verfasser zurückführe, lasse sich aus dem Einfluß der Lutherschrift an den 
christlichen Adel erklären. Denuoch findet Köhler die Auffassung Werners 
beachtenswert, ja bestechend. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 205 


nutz‘ zu verwenden. Hier wie dort wird den hohen Prälaten 
mit Erschlagung bei der Säkularisation gedroht... Die Nähe 
der Schicksalsstunde bezeichne der Verfasser der „Reformation“ 
mit ähnlichen Worten wie der Cronberger. Dieser sage: „Die 
tzeyt ist vorhanden, so ir euch nit bekennen wolt, mochtet 
yhr zu todt geschlahen werden mit dem schwert ...“, jener: 
„Nun kumbtdie Zeit, dass euere gueter als der feindt gueter 
gebeut und ausgethailt werden“ und an anderer Stelle: „Secht 
wol auff. .. das ihr nit gar erschlagen werden“. 

Um ein Urteil über diese Sätze zu gewinnen, vergegenwärtigen 
wir uns genau, was die beiden Schriftsteller über die Frage der 
Kirchengüter lehren. Nach dem Verfasser der „Reformation“ 
stammt das Kirchengut aus frommen Stiftungen. Die Stifter 
haben sich von den Pfaffen verführen lassen, das Himmelreich 
mit ilirem väterlichen Erbe zu erkaufen und der Kirche das Gut 
zu Schenken, „domit sie ir weib und kind solten erzogen haben“. 
Von dem geschenkten Gut hat die Geistlichkeit nicht den rechten 
Gebrauch gemacht. Gott hat allen Christen geboten, die Gottes- 
gaben als das väterliche Erbe oder Patrimonium der Armen, sich 
selbst als deren getreue Vormünder zu betrachten. Die Pfaffen 
und Mönche aber vergessen diese Pflicht und sorgen lieber für 
Huren und Buben. Wenn sie sich nicht besinnen und den armen 
Kindern Gottes ihr Erbe freiwillig übergeben, werden diese es 
gewaltsam bei den ungetreuen Vormündern suchen; die Gemeinde 
wird aufstehen und die Pfaffengüter verteilen“. 

Was kehrt nun von diesen Gedankengängen bei Hartmut von 
Cronberg wieder? In dem 1521 erschienenen Sendbrief an Franz 
von Sickingen spricht Hartmut dem Kaiser das Recht zu, das 
Vermögen der Geistlichkeit zu einem Feldzuge gegen Rom zu 
benutzen, falls der Papst der Kirchenreform widerstrebe®. Erst 
in seiner Schrift an Papst Hadrian VI., die 1523 erschienen, aber 
vielleicht schon 1522 entstanden ist, schlägt der Cronberger vor, 
auch die Armen aus dem kirchlichen Vermögen zu unterstützen. 
Er ist jedoch weit davon entfernt, hierin die einzige Bestimmung 
der geistlichen Güter zu sehen; vielmehr vertritt er — neben den 
auch von der „Reformation“ anerkannten Ansprüchen der Geist- 
lichkeit auf geziemenden Unterhalt — seinen alten Gedanken, mit 


1 W. Z. 28, S. 60—61. 
1 Art. 1, Dekl. 4; Art. 4, Dekl. 2; Beschluß. 
Kück S. 14. 


206 Ä Otto Schiff 


den Reichtümern der Kirche einen gottgefälligen Krieg, diesmal 
gegen die Türken, zu führen’. Erst in den nah verwandten 
Schriften, die er im Juli und August 1523 an die Reichsstände 
und das Reichsregiment gerichtet hat, läßt er den kriegerischen 
Zweck fallen; jetzt bezeichnet er das Kirchengut geradezu als 
„Almosen der Armen“ und fordert, daß es den Gemeinden über- 
wiesen und von ihnen „nach rechter ere Gottes und zu dem ge- 
meynen nutz“, d.h. zum Unterhalt der Prediger und zur Ver- 
sorgung der Bedürftigen, verwendet werde“. 

Vergleichen wir die Forderungen Hartmuts mit denen des 
Verfassers der „Reformation“, so zeigt sich, daß beide Schrift- 
steller das Kirchengut einziehen und in gemeinnütziger Weise 
zum Wohle der Armen verwenden wollen; soweit stimmen sie 
überein. Dagegen kehrt Hartmuts Plan, das Kirchengut für 
kriegerische Zwecke zu benutzen, in der „Reformation“ nicht 
wieder”. Hartmut entlehnte diesen Vorschlag seinem größeren 
Standesgenossen Ulrich von Hutten, der die Raubritter mit Hilfe 
des kirchlichen Vermögens in gut bezahlte Söldner verwandeln 
wollte‘. Gerade dieser Gedanke ist echt ritterlich; gerade er 
ist der „Reformation“ vollständig fremd. Was sie mit Hartmut 
teilt, das, ist der Säkularisationsgedanke, der schon seit den 
Zeiten der Taboriten auf der Tagesordnung stand, und die uralte 
Lehre, daß den Armen ein Anrecht auf das Kirchengut zustehe. 
Es war altchristlicher Sprachgebrauch, den Besitz der Kirche als 
„patrimonium pauperum“ zu bezeichnen’. An diese Vorstellungen 
knüpfte Luther 1520 im großen Sermon vom Wucher an: Er ver- 
wies damals auf das Vorbild der alten Heiligen, die das Kirchen- 
silber einschmolzen, um den Erlös den Armen zu geben; ja, er 
nannte die nach Rom fließenden Sporteln „vordampt gutt, den 


1 Ebda. S. 119. 

3 Ebda. S. 139. 142. 146. 
Werner (W. Z. 29, S. 109—110) nimmt zwar an, daß das eingezogene 
Kirchengut als wirtschaftliche Grundlage des Reichsheeres dienen sollte, aber 
ein ausdrücklicher Beleg für diese Annahme findet sich in der „Reformation“ 
nicht. Vielleicht dachte sich der Verfasser Leistungen der Stände oder „des 
Kaisers Steuer“ (Art.8, Dekl. 4) als Grundlage dus Heeres. Angriffskriege 
faßt die „Reformation“ überhaupt nicht ins Auge; das Reichsheer soll für 
Gehorsam im Inneren und Sicherheit nach außen sorgen (Art. 13, Dekl. 2—4; 
Art. 12, Dekl. 1). | 

Hutten, Schriften hrsg. von Böcking 1, S. 896; 4, S. 141 u. 396. 

5 B. Hübler, Der Eigenthümer des Kirchenguts. (Leipzig 1868.) S. 17—21. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 207 


durfftigen enttzogen, denen es billich eygent“. Noch deutlicher 
sprach er sich in der ersten Hälfte des Jahres 1523 in der Vor- 
rede zur Leisniger Kastenordnung aus; dort begründete er die 
Überweisung der Stiftsgüter an die Gemeinden mit dem Hinweis, 
daß „vor zeytten der kirchen guetter bona ecclesie das ist ge- 
meyne guetter hiessen, wie eyn gemeyn kasten fur alle, die unter 
den Christen duorfftig waren“ 1. Auch diese einflußreiche Schrift 
hat dem Cronberger, als er seine Schriften an die Reichsstände 
und das Reichsregiment verfaßte, sicherlich vorgelegen, vielleicht 
auch schon dem Urheber der „Reformation“. Nach alledem dürfen 
wir sagen: In der Frage der Kirchengüter deckt sich die Ge- 
dankenwelt der Flugschrift nicht vollkommen mit der des Cron- 
bergers; nur in landläufigen, nicht in eigenartig-ritterlichen Vor- 
stelluugen stimmen sie überein. Noch bedeutsamer ist es, daß 
sie in einer wichtigen Frage der sozialen Sittenlehre, in der Wertung 
des Handels, einen grund verschiedenen Geist bekunden. 

In der erwähnten Vermahnung an die Reichsstände deutet 
Hartmut seine Auffassung des wirtschaftlichen Lebens an. Er 
hält seinen Standesgenossen das Muster der edlen Römer vor, die 
nicht zeitliche Güter, sondern ihre adlige Tugend als wahren 
Reichtum betrachtet haben: „ . vil adlicher treff licher haupt- 
leut seyndt unter ynen gewesen, die wol künigliche reychtumb 
hetten moegen erlangen, aber sie haben alleyne getrachtet nach 
reychtumb der tugendt yn manlichen tadten und zuo gemeynem 
nutz dienent fürtref lich, unnd yn dem frieden haben sie vor die 
hoechste ere gehalten acker bawen .. .“ Als Christen dürfen die 
deutschen Edelleute sich von den Heiden in der Geringschätzung 
zeitlicher Güter nicht übertreffen lassen. „Solt nicht eynem adlichen 
gemuet lustiger sein yn eynem acker bawe zuo arbeyten, dess 
eyner gleych den edlen Roemern billich ere haben solt, dann yn 
stetiger füllerey essens und trinckens zuo pleyben, so doch die 
füllerey ein wurtzel und ursprung ist der untugendt dess adels““. 
Wer den Ackerbau für das ehrenvollste Friedenswerk ansieht, 
wer zeitlichen Gewinn und Genuß verachtet, der steht offenbar 


1 Werke W. A. 6, S.46—47; 12, S.18. Die Wirkung des Sermons vom 
Wucher erkennt man bei Hutten, der in seinem 1521 erschienenen Gespräch 
„Monitor primus“ dem Reformator die Worte in den Mund legt: „Ecclesiae 
vero non est opus auro, nisi forte quod in pauperes dispertiat“. (Schriften 
hrsg. von Böcking 4, 847). 

3? Kück S. 140—141. 


208 Otto Schiff 


noch auf dem Boden der mittelalterlichen Anschauung, die den 
Handel für ein unedles, unchristliches Geschäft ansah. Wir dürfen 
dies aus Hartmuts Andeutungen um so sicherer folgern, als sein 
Meister Ulrich von Hutten solche Anschauungen mit aller Deut- 
lichkeit ausgesprochen hat. In Huttens Gespräch „Die Räuber“ 
setzen zwei Ritter, Hutten und Sickingen, einem Kaufmann, einem 
Gehilfen der Fugger, auseinander, wie unedel der Handel ist: 
„Mit Ackerbau und Kriegsdienst beschäftigt, weisen wir jede 
andere Erwerbsart von uns und sind von eurem schmutzigen 
Treiben himmelweit entfernt“. Als besonders verwerfliche Ge- 
schäfte brandmarken die Ritter das Zinsgeschäft und den Handel 
mit ausländischen Luxuswaren; beides sei den alten Deutschen 
fremd gewesen: „Sie betrieben keinen Wucher und von Zinsen 
wussten sie nichts.“ Sie ließen keine Kaufleute zu sich, denn 
die Einfuhr fremder Waren zieht nur das Geld aus dem Lande 
und verdirbt die Sitten: „Und wollte Gott, ihr hättet Deutsch- 
land nicht gelehrt, an schändlichen Dingen Gefallen zu finden, 
an Wohlleben, Gastmählern, Schmausen und Schlemmen, an un- 
nützem Zeug wie ausländische Kleider, Gold, Edelsteine und 
Purpur.“ Ebenso schädlich sind Pfeffer, Ingwer, Zimmt, Safran, 
Nelken und andere fremde Gewächse. Nur eine Rettung gäbe 
es für Deutschland: Die Fugger und ihresgleichen, die Teilhaber 
monopolistischer Gesellschaften, müßten verbannt werden!. 

Wie stellt sich nun die „Reformation“ zu den bezeichneten 
Erscheinungen des sozialen Lebens? Sie will den Handel mit 
„ausländischen schweren Waren‘ bestehen lassen; er soll ein 
Vorrecht der Städte sein'. Unter den Handelswaren, für die 
Maße und Gewichte festgesetzt werden, erscheinen Seidenwerk, 
Spezereien, „malvasir, reinval und ander welsch getrenck“. Ein 
Zinsfuß von 5 v. H. wird als zulässig, ja als wohltätig be- 
trachtet. Die Handelsgesellschaften endlich sollen nicht aufge- 
hoben, sondern entsprechend den Plänen des zweiten Nürnberger 


1 Hutten, Gespräche übers. von David Fr. Strauß (Leipzig 1860) S. 339 
u. 327—329. Der Urtext in Huttens Schriften hrsg. von Böcking 4, S. 376 u. 
369 — 370. 

3 Art. 3, Dekl. 2: „Dargegen sollen auch die commonen und gemeynden 
[d. h. solche ohne Stadtrecht] sich der ausslendischen schweren pfenwert auch 
nit gebrauchen dann [= ausser] was sie mit taeglichen pfenwerten zu- der not- 
turfit und mit samkauffs vertreiben mogten: damit die stet in wuerden und 
sie auch bey irem taeglichen gebrauch bleiben.“ 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 209 


Reichstages nur auf ein bestimmtes Höchstkapital beschränkt 
werden l. | 

Unser Vergleich lehrt, daß die „Reformation“ den Handel viel 
besser zu würdigen weiß als der Hutten - Cronbergsche Kreis. 
Diese Tatsache deutet eher auf städtisch -bürgerlichen als auf 
ländlich-adligen Ursprung. Überdies zeigt sich der Verfasser als 
Kenner und Anhänger städtischer Wirtschaftspolitik. Das wirt- 
schaftliche Vorrecht der Städte vor dem platten Lande wird ge- 
wahrt; Gemeinden olıne Stadtrecht sollen nicht mit ausländischen 
schweren Waren handeln, damit die Städte „in Würden bleiben?“. 
Ganz in zünftigem Geiste will der Verfasser alle Handels- und 
Gewerbszweige gegeneinander abgrenzen. Er sondert die Groß- 
kaufleute und die „Kaufleute mit den gemengten Pfenwerten, die 
weit verführt werden“, von den Kleinhändlern; die Gewerbtreiben- 
den, die nach der Elle oder nach „trockenem Gewicht“ verkaufen, 
von denen, die „feistes. Mass und Gewicht“ gebrauchen;. die Hand- 
werker, die für den Kaufmann und Krämer arbeiten, von denen, 
die „zu der Notdurft“, d. h. für den Verbraucher, tätig sind. Alle 
Gruppen haben ihre Sonderrechte, „darein ihnen niemand greifen 
soll?“. Über Maße und Gewichte zeigt sich der Verfasser genau 
unterrichtet; er regelt sie eingehend für Wein, Bier, Getreide, 
Fette“. Das alles deutet nicht auf den christlichen Ritter, son- 
dern auf einen weltkundigen Städter. Zu dieser Annahme stimmen 
einige andere Beobachtungen: In den Gerichtshöfen gibt der Ver- 
fasser, wie erwähnt, den Städten eine besonders starke Vertretung; 
in Heeressachen will er den Gemeinden „grosse Unkosten‘ er- 
sparen’; ausgesprochen bäuerlichen Forderungen gönnt er wenig 
Raum. Für den städtischen Geist der Schrift hatte schon 
Melchior Goldast, der erste, der sie in der wissenschaftlichen 
Welt bekannt machte, ein richtiges Gefühl; er erklärte sie für 
ein Gutachten, das von einem Städtetage ausgegangen, dann als 
Vorlage Kaiser Friedrichs an die Reichsstände gelangt, aber 
nicht Gesetz geworden sei®. In Goldasts Auffassung verschlingt 
sich mit jener richtigen Ahnung viel Falsches. Die „Reformation“ 
gehört nicht in die Zeit Friedrichs III.; sie kann nicht aus den 
herrschenden Kreisen der Städte hervorgegangen sein, denn sie 


1 Art 11, Dekl.3 u. 1. 3 Siehe Anm. 4. 

3 Art. 11, Dekl. 2—4. Art. 10, Dekl. 1—4. 

6 Art. 13, Dekl. 2. 

s Vgl.Goldast, Reichssatzung [Teil 1], S. 312—3813. 


210 Otto Schiff 


tadelt die städtischen Obrigkeiten so gut wie andere bevorrech- 
tete Stände wegen ihres bösen Regiments und will die städti- 
schen Freiheiten zu Gunsten der christlichen Freiheit abschaffen’. 
Sie ist städtischen, aber nicht amtlichen Ursprungs. 

Wenn die „Reformation“ aus städtischen Kreisen stammt, so 
erhebt sich die Frage: In welcher Stadt ist sie entstanden? Wir 
prüfen diese Frage zunächst am Inhalt der Schrift. 

Wie Egelhaaf zuerst erkannt und Werner im einzelnen ge- 
zeigt hat, hängt die „Reformation“ mit den Reichsreformversuchen 
jener Tage zusammen, deren Stätte Nürnberg war. Aus den 
Gutachten der Ausschüsse, die Reichsregiment und Reichstag dort 
einsetzten, stammen die Forderungen, daß das Kapital der Handels- 
gesellschaften eine bestimmte Höhe nicht übersteigen dürfe, daß 
Münze, Maß und Gewicht einheitlich gestaltet und der Wanderer 
auf der Straße geschützt werde?. Nirgends konnte man in diese 
Verhandlungen leichter Einblick erhalten als an ihrem Sitz. 
Natürlich ist dies kein Beweis für den Nürnberger Ursprung der 
Schrift, sondern nur eine Vermutung. Sie würde an Wahrschein- 
lichkeit gewinnen, wenn sich in der „Reformation“ Züge nach- 
weisen ließen, die dem Nürnberger Muster nachgebildet sind. 
Wenigstens ein solcher Zug ist zu erkennen. Wir haben betont, 
daß der Vorschlag, die Rechtsgelehrten aus ihrer mächtigen Stel- 
lung zu verdrängen, ein landläufiger Gedanke war, also keinen 
Schluß auf die Herkunft der Schrift zuläßt. Ganz eigenartig aber 
ist die Grenze, die dem Einfluß der Juristen in der „Reformation“ 
gezogen wird. Die Doktoren der Rechte sollen „an kaynem ge- 
richt, bey kaynem rechten, auch in kayns fuersten oder andern 
raethen mer gelitten, sunder gantz abgethon werden. Sie sollen 
auch fuerbashin vor gericht oder recht nit weitter reden, schrei- 
ben, oder rathgeben“. Dagegen ist es allen Ständen erlaubt, 
Doktoren der Rechte zu halten, „doch mit solcher form und mass, 
das die in kain reichs rath... weder in fuersten oder der stett 
rath gehordt oder rats weise gesetzt werden sollen. Ob aber 
fuersten, dergleichen stett und andere je doctores haben wolten, 
den moegen sie aygen rathdsstuben halten, wa in schwer hendel 
fuerfallen, das sie in darueber rathschleg machen moegen“ s. Die 
Juristen dürfen also nicht Mitglieder von Behörden, wohl aber 


1 Art. 8, Dekl. 1; Art. 3. | 
2 RTA Jüngere Reihe 3, Nr. 104—106. Vgl. W. Z. 29, S. 103—107. 
Art. 5 nebst Dekl. 4. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 211 


Berater der Obrigkeiten sein. Dies ist genau der Rechts- 
zustand der Reichsstadt Nürnberg. In der Gerichtsordnung 
von 1497 heißt es: „Die doctores sollen allein ratgeber sein, die 
zu der gerichtsordnnng bestellt werden, und nit urtailer; also sie 
sollen nit stym haben, das sie mererss [= Mehrheit] machen 
möchten“ !. Wie im Gericht, war es im Rat. Das bezeugt der 
Ratskonsulent Christoph Scheurl in seiner, Darstellung der Nürn- 
berger Verfassung: „Patres in senatum doctores non admittunt. 
Quotiens in sententiis discrepant aut casus iurisprudentiam ex- 
postulat, totiens duos ex se ordinant, qui facto prandio consulunt 
doctores et postero die consulta referunt ... Horum iureperitorum 
sunt quinque ...“?. Die eigenartige Übereinstimmung, die wir 
nachgewiesen haben, verstärkt unsere Vermutung, daß die „Re- 
formation“ in Nürnberg entstanden ist. 

Der Untersuchung des Inhalts muß die der Drucke zu Hilfe 
kommen. Wir stützen uns hier ganz auf die verdienstvollen 
Forschungen Karl Schottenlohers. Die „Reformation“ ist in vier 
alten Drucken überliefert, die sämtlich den Titel „Teutscher nation 
nodturfft“ tragen. Einer gibt kein Jahr, aber den Namen des 
Druckers —- Jörg Gastel in Zwickau — an; drei tragen die Jahres- 
zahl 1523, nennen aber keinen Drucker. Wie Schottenloher aus 
den Typen und den Titeleinfassungen erkannte, stammen sie sämt- 
lich aus der Werkstatt Georg Erlingers in Bamberg. Ob die 
Bamberger oder die Zwickauer Ausgabe die ältere ist, läßt sich 
nicht mit Sicherheit feststellen. Schottenloher sprach sich für die 
fränkische Stadt aus, weil er — nach Egelhaafs Vorgange — 
den Ursprung der Schrift auf den Nürnberger Reichstag zurück- 
führte. | 


1 W.Silberschmidt, Die Entstehung der deutschen Handelsgerichte (Leip- 
zig 1894), Beilage 1. 

2 Chr. Scheurelii Ad Johannem Staupitium epistola (dat. 1516 Dez. 15) bei 
J. Chr. Wagenseil, De civitate Noribergensi commentatio (Altdorfi 1697) S. 200. 
— Hutten (Schriften hrsg. von Böcking 4, S.385) lobt einmal die Nürnberger, 
„qui senatum suum claudunt prudentibus his arcentque a publicis eos consiliis“ ; 
als Quelle für die „Reformation“ kann diese Stelle jedoch nicht gedient haben, 
da sie von der erlaubten Beratertätigkeit der Nürnberger Juristen nichts sagt. 

3 K.Schottenloher, Die Buchdruckertätigkeit Georg Erlingers in Bamberg. 
Leipzig 1907. (Sammlung bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten. Heft 21.) 
8. 29—30; vgl. S. 67—69, wo die Drucke genau beschrieben und Fundorte an- 
gegeben sind. — A. Stern (Revue histor. 115, S. 139) legt Gewicht darauf, daß 
Gastel auch die erste Ausgabe einer Schrift Hartmuts gedruckt hat. 


212 Otto Schiff 


Man könnte einwenden, daß ein Nürnberger Schriftsteller 
schwerlich Grund hatte, sich in der viel unbedeutenderen Nach- 
barstadt einen Drucker zu suchen. Aber tatsächlich hatte er 
hierzu die dringendste Veranlassung, denn am 24.Oktober und 
am 11. Dezember 1522 schritt der Nürnberger Rat unter dem 
Zwange des Reichsstatthalters Erzherzog Ferdinand gegen Ver- 
trieb und Druck lutherischer Schriften ein!. Ohne den Wert 
unseres Ergebnisses zu überschätzen, dürfen wir sagen: Die Tat- 
sache, daß die Reformation Kaiser Friedrichs in Franken dreimal 
gedruckt worden ist, stimmt gut zu der Annahme ihrer Nürn- 
berger Herkunft. 

Aber wir brauchen uns nicht darauf zu beschränken, inhalt- 
liche und druckgeschichtliche Spuren zu verfolgen; nicht in allen 
Fassungen ist die Schrift namenlos überliefert. Wenigstens die 
Jüngere Fassung, die in den vier erwähnten Drucken aus der 
Reformationszeit vorliegt, trägt die Unterschrift: „Georg Rixner 
genennt Jherusalem Römischer Keiserlicher mayestat vnd des 
heyligen reychs Ernhalt?“ . Werner hat dieser Tatsache in seiner 
ausführlichen Abhandlung mit keinem Worte gedacht; offenbar 
hielt er sie für bedeutungslos, weil die ältere Fassung, die Gold- 
ast 1609 nach einer verlorenen Vorlage — vermutlich nach einer 
Handschrift des kurpfälzischen Archivs — herausgab, keinen 
Namen nennt®. Unseres Erachtens darf man dennoch an Rüxners 
Persönlichkeit nicht vorübergehen. Zum mindesten ist er der 
erste Herausgeber der Schrift; die nähere Bekanntschaft mit ihm 
kann uns leicht einen Einblick in die Kreise des Verfassers öffnen, 


ı RTA Jüngere Reihe 3, S. 410 Anm. I. 

3 Ernhalt = Ehrenhold, Herold. 

® Goldast (Reichssatzung Teil 1, S. 312) gab an, die Originalia, die er ge- 
sehen habe, seien „bei den kurfürstlichen Kanzleien“ vorhanden; katholische 
Gegner, die seine Glaubwürdigkeit bezweifelten, verwies er an die kur- 
mainzische Kanzlei, falls sie sich an die kurpfälzische oder kursächsische 
nicht wenden wollten. Diese Angabe läßt es zweifelhaft, wo Goldast seine 
Vorlage gefunden hat. Es gibt aber ein Zeugnis, das für das kurpfülzische 
Archiv spricht. Am 9.November 1607 schrieb Marquard Freher an Goldast: 
„Friderici III. reformationem, quam vecabamus, verius:votum aut etiam somniam 
vidi in archivis. Nil est authenticam neque ab ordinibus approbatum, sed sine 
nomine, die et consule, meditatio privata et multa fere iniuria continens in 
sacerdotes et doctores ...“ (Virorum cll. et doctorum ad Alelchiorem Goldastum 
epistolae ex bibliotheca H. G. Thülemarii editae (Francof. et Spirae:1688) p. 200. 
Da Freher in kurpfälzischen Diensten stand, wird das kurpfälzische Archiv 
gemeint sein. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 213 


dessen unmittelbarer Zeitgenosse er war. Aber es ist auch nicht 
ausgeschlossen, daß er selbst der Verfasser war; es ist möglich, 
daß die jüngere Fassung einer Schrift den Verfassernamen be- 
wahrt, während die ältere, der Urschrift näherstehende, ihn weg- 
läßt. Auf kanonisches Ansehen kann die ältere Fassung in 
diesem Falle schon deshalb keinen Anspruch machen, weil wir sie 
nur durch Vermittlung eines Goldast kennen, dessen Zuverlässig- 
keit nicht über jeden Zweifel erhaben ist!. In jedem Falle fordert 
also Rüxners Persönlichkeit sorgsame Beachtung. 

Der einzige Forscher, der dieser Forderung genügt hat, war 
C. F. Homeyer. Er erkannte bereits vor einem halben Jahrhun- 
dert in dem ersten Herausgeber der „Reformation“ den Verfasser 
des berüchtigten Turnierbuchs, das zuerst 1530 zu Simmern im 
Hunsrück erschien und durch seine Fabeln die Geschichte des 
Adels und der Ritterspiele lange beeinflußt hat“. Bei aller Ver- 
schiedenheit des Gegenstandes fand Homeyer zwischen beiden 
Schriften auch eine innere Verwandtschaft: die Vorliebe für kecken 
literarischen Trug. Als Rüxners Werk betrachtete er es, daß 
der Kaisername, der nach Goldast nur in der Überschrift der 
„Reformation“ vorkommt, auch in den Text eingeschmuggelt wurde; 
dadurch sei der Schein der höchsten Autorität verstärkt worden. 
Über das Leben des „frechen Mannes“ konnte Homeyer nichts 
Sicheres ermitteln, als daß Rüxner mindestens seit 1527 mit dem 
pfalzgräflichen Hofe zu Simmern Beziehungen unterhielt; dem 
Pfalzgrafen Johann II. ist das Turnierbuch gewidmet, der pfalz- 
gräfliche Sekretär Hieronymus Rodler übernahm den Verlag “. 


1 Goldast scheute sich nicht, die Überschrift der „Reformation“ anders zu 
gestalten, als er sie nach seiner eigenen Angabe (S.312) in seiner Vorlage 
fand; insbesondere die Worte „proponirt auff dem reichstag zu Meyntz A. D. 
1441“ hat er eigenmächtig hinzugefügt. Zu dieser Datierung gelangte er, weil 
er annahm, der echten Reformation Friedrichs von 1442 seieu größere Reform- 
bestrebungen vorangegangen (ebda. S. 313). Eine Verteidigung Goldasts bei 
E. W. Fischer, Einige Bemerkungen über die sog. Reformation Kaiser Fried- 
richs III. Teil 1. (Progr. Hamburg 1858) S. 12—13. 

2 Anfang, ursprung unnd herkomen des thurnirs in teutscher nation. 
Siemern, in verlegung Hieronimi Rodlers 1530. Vorhanden in der Universi- 
tätsbibliothek zu Heidelberg. Der Verfasser nennt sich in der Widmung: 
Georg Ruexner gnannt Hierusalem eraldo und khuendiger der wappen. Das 
kaiserliche Privileg für Rodler, das den Nachdruck verbietet, ist vom Jahre 1527. 
Vgl. C. F. Homeyer, Über die unächte Reformation Kaiser Friedrichs III. (Monats- 
berichte der K. Preuß. Akademie der Wissenschaften. Jg. 1856. S. 301 bis 304.) 

3 Diese Tatsachen ergeben sich aus dem Turnierbuche; siehe Anm. 2. 


214 | Otto Schiff 


Heute sind wir in der Lage, diese Nachrichten zu ergänzen. Wie 
die Nürnberger Stadtrechnungen lehren, machte der Rat der 
fränkischen Reichsstadt am 8. April 1525 „dem ernholt Jerusalem“ 
ein Geldgeschenk!. Im Jahre 1542 berichtete der Nürnberger 
Rechtsgelehrte Christoph Scheurl in seinem Stammbuch der Familie 
Tucher: „Georg Richsner, genant Jerusalem, Pfalzgraff Friede- 
richen Heroldt und Kuendiger der Wappen, hat Meinen Herrn, 
Einem Rath dieser Stadt, a. 1526 den 12. Thurnier verehrt, welchen 
Kaiser Heinrich der Sechste . .. a. 1198 in dieser Stadt Nuern- 
berg gehalten haben soll. . .““. 

Diese Zeugnisse sind für unseren Zweck ergiebiger, als es 
auf den ersten Blick scheint. Sie beweisen zunächst, daß Rüxner 
in Beziehungen zu der Stadt stand, in der wir die Heimat der 
„Reformation“ vermuten. Aber noch mehr: Sie zeigen ihn im 
Dienste des Pfalzgrafen Friedrich, desselben Fürsten, der von 
1521 bis 1523 als kaiserlicher Statthalter beim Reichsregiment 
in Nürnberg gewirkt hatte. Wenn Rüxner schon damals in 
Friedrichs Diensten stand, konnte er trotz seiner bescheidenen 
Stellung von den Reformbestrebungen des Reichsregiments und des 
Reichstags jene Kenntnis erhalten, die in der „Reformation“ her- 
vortritt. Auch seine Beziehungen zu dem Hofe von Simmern 
könnten aus den Nürnberger Jahren stammen; denn der Pfalz- 
graf von Simmern vertrat eine Zeitlang seinen Vetter Friedrich 
in der Statthalterschaft“. 

Nach Nürnberg führen also — ganz unabhängig von einander — 
drei verschiedene Fährten: Der Inhalt der Schrift, der Ursprung 
der Drucke, die Persönlichkeit des Mannes, der mindestens der 
erste Herausgeber, vielleicht der Verfasser der „Reformation“ 
war. Es fragt sich nun, ob wir in der Geschichte der fränki- 
schen Reichsstadt einen Zeitpunkt zu erkennen vermögen, in dem 
die örtlichen Verhältnisse zu einer derartigen Kundgebung drängten. - 


ı Gütige Mitteilung des Kgl. Kreisarchivs zu Nürnberg. 

3 J. Chr. Siebenkees, Materialien zur Nuernbergischen Geschichte 2 (Nuern- 
berg 1792), S. 444. Die von Rüxner dem Rat geschenkte Haudschrift, deren 
Inhalt später in das gedruckte Turnierbuch überging, befindet sich noch heute 
im Kgl. Kreisarchiv zu Nürnberg. — Eine verdienstvolle Zusammenstellung 
von Nachrichten über Rüxner bei G. A. Seyler, Geschichte der Heraldik (Nürn- 
berg 1885—89) S. 37. 

3 H. v. d. Planitz, Berichte aus dem Reichsregiment in Nürnberg ge- 
sammelt von E. Wülcker, bearb. von H. Virck (Leipzig 1899) Nr. 5 § 1; 
Nr. 237 § 4. 4 Ebda. Nr. 223 § 3; Nr. 237 §& 4. 


\ 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 215 


Es muß ein Augenblick scharfer Spannung und drobender Ge- 
fahr gewesen sein. Die „Geweihten“, heißt es im „Beschluß“, 
haben unsere Vorfahren verführt, das Himmelreich durch Gaben 
an die Kirche zu erkaufen; bei uns Enkeln sind ihre süßen Worte 
vergebens. Da sie nun merken, „dass wir solcher Gaben nit mehr 
haben oder geben wollen, so unterstond sie mit taeglichem ge- 
zaenck unnd offen kriegen dass unser (so viel wir dess noch 
haben) auch abzuprechen, unnd uns mit dem unserm dass unser 
gar mit gewalt zu nemen, damit wir gar betler wuerden. Dass 
wolt ihr frummen Christen, edel unnd unedel, reich und arm, alt 
und jung, getrewlich bedencken und wol behertzigen, ob das laenger 
zu leyden oder zu erhalten sey“. An diese Sätze schließen sich 
Klagen über das Treiben der Geistlichkeit, die Mahnung, das Kirchen- 
gut den Armen freiwillig hinzugeben, und endlich die Drohung mit 
einem Aufruhr der Gemeinde, der eine gewaltsame Säkularisation be- 
wirken und die Einführung der Reformartikel nach sich ziehen werde. 

Der Beschluß ist also in einem Augenblick geschrieben, iu 
dem sich die Evangelischen von der habgierigen Geistlichkeit durch 
tägliches Gezänk, ja durch offene Feindseligkeit bedroht und zum 
Aufruhr gereizt fühlten. Dies paßt für Nürnberg auf die beiden 
ersten Monate des Jahres 1523. Am 3.Januar forderte der päpst- 
liche Nuntius Chieregati den in Nürnberg versammelten Reichs- 
tag auf, das Wormser Edikt auszuführen und insbesondere gegen 
die vom Rate geduldeten und geschützten evangelischen Prediger 
einzuschreiten. Hinter dem Nuntius stand, wie man wußte, der 
Stellvertreter des Kaisers, Erzherzog Ferdinand, Der Nürnberger 
Rat erzürnte den Erzherzog nicht gern, aber dennoch entschloß er 
sich, die Prediger im Falle der Not mit Waffengewalt zu schützen; 
denn mehr als aller Fürsten Ungnade fürchtete er eine andere 
Gefahr: Einen Aufstand der Gemeinde.. Daß das Volk murrte 
und drohte, daß der Nuntius seines Lebens nicht sicher war, be- 
stätigen eine ganze Reihe von Augen- und Ohrenzeugen?. Aber 
nicht nur die Aufruhrstimmung, die aus den angeführten Worten 


1 Ratsbeschlüsse von 1523 Jan. 5 u. 26 (RT A Jüngere Reihe 3, Nr. 78 u. 
S. 416 Anm. 1). 

1 Planitz Nr. 133 § 5, Nr. 134 § 3 (Berichte des kursächsischeu Vertreters 
von Jan. 4 u. 8.) RTA Jüngere Reihe 3, S. 925 Anm. 1 (Bericht des Regens- 
burger Ge-andten von Jan. 4). Ebda. Nr. 230 (Brief Chieregatis von Jan. 10). 
F. Geß. Akten u. Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen 1 (Leip- 
zig 1905), Nr. 430 (Bericht des sächsisch-albertinischen Gesandten von Jan. 12). 


216 Otto Schiff 


der „Reformation“ spricht, finden wir in jenem Augenblick bei der 
Nürnberger Bürgerschaft, sondern auch die Auffassung, daß das 
feindselige Vorgehen der Priesterpartei nur dem Hab und Gut 
der Laien gelte. Den tiefsten Einblick in die Stimmung der 
evangelisch gesinnten Kreise Nürnbergs gewährt ein Brief, den 
Wilibald Pirckheimer am 17. Februar 1523 an Erasmus gerichtet 
hat. Er schildert, daß Chieregati durch sein Auftreten beinahe 
eine Empörung entfesselt habe und daß er auf der Straße ver- 
spottet und geschmäht werde. „Et haec omnia illi evenere fraudi- 
bus monachorum, quibus maiorem quam debuit attribuit fidem; 
illi enim infensissimo odio Nurenbergenses persequuntur ac Luthe- 
ranos appellant, quia hoc anno omnes sustulere mendicos, adeo ut 
nemo amplius in publico mendicare ausit, quibus tamen omnibus, 
et large quidem, provident iuxta conditionem uniuscuiusque, quod 
pietatis officium omnes laudant, et largiter bona sua conferunt; 
monachi vero, quicquid egenis accedit, avaritiae ac ventribus eorum 
decedere putant. Hinc illae lacrimae et Acherontis commotio!“. 
Für Pirckheimer — und gewiß auch für viele seiner Mitbürger 
— war also der Nuntius nur ein Werkzeug der Mönche, die es 
nicht verschmerzen konnten, daß die neue Nürnberger Armen- 
ordnung den Strom der Almosen zum guten Teil in die städtische 
Armenkasse geleitet und mit dem weltlichen auch den kirchlichen 
Bettel schwer getroffen hatte. Jetzt verstehen wir erst ganz, 
was die „Reformation“ mit den Worten sagen will: Da die Ge- 
weihten nun merken, daß wir solche Gaben nicht mehr haben oder 
geben -wollen, so unterstehen sie sich mit täglichen Gezänk und 
offener Feindseligkeit uns das unsere zu nehmen. Aber der Zu- 
sammenhang der Flugschrift mit den Nürnberger Zuständen ist 
damit nicht erschöpft; die „Reformation“ zeigt bemerkenswerte 
Übereinstimmungen mit der Nürnberger Armenordnung. Sie teilt 
mit dieser nicht nur den Grundsatz, daß der Bettel ein Unfug, 
die Unterhaltung der Armen aber Christenpflicht sei, sondern auch 
die Sorge für gemeinnützige Darlehensanstalten. Da die Handels- 
häuser nicht mehr als 10000 Gulden in ihren Geschäften anlegen 
dürfen, sollen die überschüssigen Kapitalien zu 4 v. H. bei Bürger- 
meister und Rat hinterlegt werden: „Die sollen... dasselb gelt 
weitter umb fuenff aussleyhen armen geschickten gesellen, die sich 


1 G. Th. Strobel, Vermischte Beiträge zur Gesch. d. Litteratur (Nürnberg 
1775) S. 165. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 217 


mit aim ringen hauptgut wol zu nehren wuesten“. Ganz ebenso 
sorgt die Nürnberger Armenordnung für Vorschüsse an „arme 
frame handtwerksleute, die sich und die iren mit irer handtarbeit 
gern ernerten und doch zu solichem keinen anfang oder verlegung 
haben...“ Alle diese Gedanken gehen zurück auf Anregungen 
Martin Luthers, die Karlstadt weitergebildet bat; sie sind zuerst 
in Wittenberg, das sich am 24. Januar 1522 eine Gemeindeordnung 
gab, dann auch in anderen Städten die Grundlage der Armen- 
pflege geworden!. Eine besondere Eigentümlichkeit Nürnbergs 
sind sie nicht, und wir haben sie daher nicht als Beweis für den 
Nürnberger Ursprung der „Reformation“ verwertet; eine Bestäti- 
gung unserer aus anderen Gründen gewonnenen Ansicht dürfen 
wir jedoch in ihnen sehen. 

Die Anschauung, die wir zu begründen versucht haben, ist 
auch für die Beurteilung der Quellenfrage nicht bedeutungslos. 
Nach Werner ist die Flugschrift stark beeinflußt von einem be- 
kannten älteren Reformplan, der sogenannten Reformation des 
Kaisers Sigmund. Aus der Einwirkung dieser durchaus altgläu- 
bigen Quelle erklärt es Werner, daß die Reformation Friedrichs III. 
in kirchlichen Fragen viel gemäßigter ist als die Huttensche 
Richtung, der sie nach seiner Ansicht entstammt; der Verfasser 
halte geradezu „eine Mittellinie zwischen der mehr konservativen 
Reformation Kaiser Sigmunds und den radikalen Ansichten seiner 
Umgebung“ . Uns erscheint die Annahme gewagt, daß ein leiden- 
schaftlicher Anhänger der neuen Lehre nur deshalb die Orden 
erhalten und ein gewisses Kirchengepränge dulden will, weil er 
sich scheut, zu seiner katholischen Quelle in allzu scharfen Gegen- 


ı Vgl. O. Winckelmann, Die ältesten evangelischen Armenordnungen (Hist. 
Vierteljahrschrift Jg 17, S. 212 ff.). Einen Abdruck der beiden wichtigsten 
Texte der Nürnberger Ordnung gibt Winckelmann im Archiv für Reformations- 
geschichte Jahrg. 10 (1912/13), S. 258 ff., die angeführte Stelle über Darlehen 
auf S. 274, daß die „brüderliche Liebe“ wiederholt betont wird, haben wir be- 
reits erwähnt (s. oben S. 204 Anm. 2). Die Hauptgrundsätze der Ordnung 
stellte der Rat bereits am 23. Juli 1522 fest; am 1. Sept. 1522 trat sie in Kraft. 
Der endgültige Text der Ordnung, der das völlige Bettelverbot enthält, wurde 
nach der Annahme Winekelmanns (Archiv für Reformationsgesch. 10, S. 249) 
noch im Herbst 1522 festgestellt; seine Einführung erfolgte wohl erst nach 
Neujahr 1523; denn Pirckheimer schreibt „hoc anno“. — In der viel umstritte- 
nen Frage, ob Luther oder Karlstadt der eigentliche Bahnbrecher der städti- 
schen Armenpflege sei, folgen wir K. Müller. 

? W. Z. 29, S. 89—91 u. 113. 


Histor. Viertel jahrschrift. 1919. 2. 15 


218 Otto Schiff 


satz zu treten. Für uns bedarf es einer solchen Annahme nicht, 
da wir den Verfasser der Flugschrift nicht der ungestüm vorwärts- 
drängenden Huttenschen Partei zurechnen, sondern einer kirchlich 
gemäßigten Richtung. Diese Richtung konnte sich auf Luther 
berufen, der bei jeder Gelegenheit zur Schonung der schwachen 
Gemüter mahnte und das Treiben der Bilderstürmer bekämpfte. 
In der Schrift an den christlichen Adel ist Luther weit davon 
entfernt, die Klöster gänzlich zu verwerfen; als christliche Schulen 
ohne Gelübdezwang sollen sie fortbestehen. Daran wird der Ver- 
fasser der Reformation Friedrichs III. gedacht haben, wenn er 
die Mönche und Nonnen soweit bei den Regeln und Ordnungen 
ihres Standes erhalten will, „wie das der notturfft nach beym 
Reich erkandt wirdt“; auf eine Reform will auch er nicht ver- 
zichten, denn er behält dem Reiche die endgültige Regelung vor. 
Ganz deutlich folgt er Luthers Spuren, wenn er unter allen Klöstern 
lediglich die Bettelklöster ganz verwirft. Noch enger schließt er 
sich dem Reformator in seinen Ansichten über das Kirchengepränge 
an. In Luthers großem Sermon vom Wucher heißt es: „Nu, wir 
wollen nit vorwerffen, das man zimlich kirchen baw und schmuck 

. .. und gottis dienst billich auff zierlichst gehalten wirt“. 
Ähnlich will der Verfasser der Reformation Friedrichs III. „alle 
gepew der kirchen, zir und ordinat mit zimlicher solennited“ 
ordnen !. 

Die altgläubige Reformation Kaiser Sigmunds hat der jüngeren 
Schrift zwar als Quelle gedient, aber ihr Einfluß darf nicht über- 
schätzt werden. Auch der städtische Einschlag in der Reformation 
Friedrichs III. erklärt sich nicht, wie Werner? annimmt, zum Teil 
aus dem Einfluß jener Quelle, sondern aus dem Nürnberger Ur- 
sprung der Flugschrift. 
| Unsere Untersuchung erhebt nicht den Anspruch, alle Rätsel 

gelöst zu haben, die der merkwürdige Reformplan uns aufgibt. 
Aber der Heimatboden der Schrift ist gefunden. Aus den Kämpfen 
zwischen evangelischer Sozialpolitik und mönchischem Eigennutz, 


1 Art. 1, Dekl. 8 u. 4. Man beachte in Dekl.3 das Wort „wann“ = ausge- 
nommen. Vgl. Luther, Werke W. A. 6, S. 439—440, 450—451 und 44. — Die 
Wortkargheit des Verfassers der Reformation Friedrichs III. in bezug auf 
das Papsttum darf am wenigsten als ein Zugeständnis an die Quelle gedeutet 
werden; schärfer konnte er ihr nicht widersprechen als dadurch, daß er den 
Papst den Antichrist nannte. 

2 W. Z. 29, S. 114. 


Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 219 


die sich in Nürnbergs Mauern abspielten, ist die Reformation 
Kaiser Friedrichs III. erwachsen. Ihr Verfasser — mag es Rüxner 
oder ein anderer gewesen sein — war ein eklektischer Geist: 
Aus der weltlichen und kirchlichen Reformliteratur, aus der 
städtischen Gesetzgebung, aus den Verhandlungen der Reichs- 
stände trug er seine Vorschläge zusammen. Obwohl er nicht 
überall zum Ausführbaren durchdrang, wußte er doch die Be- 
dürfnisse seiner Zeit soweit zu treffen, daß sein Werk in einem 
großen Augenblick deutscher Geschichte eine Rolle zu spielen 
vermochte. 


Nachtrag. 


Während der Druckkorrektur an der vorstehenden Arbeit 
werde ich auf einen von mir üersehenen kurzen Bericht H. Werners 
(W. Z. 29, S.485—486 und nochmals Dtsch. Geschichtsbl. 19, 
S. 192—193) aufmerksam. Danach hat A. G. Kolb in einem pfäl- 
zischen Kopialbuch des Geheimen Staatsarchivs zu München eine 
Abschrift der Reformation Friedrichs III. entdeckt, die nach Papier 
und Schrift wenig später als die Urschrift entstanden ist. Die 
Versendung der Handschrift ist zur Zeit nicht zulässig. Nach 
Kolbs Befund ist sie zweifellos die Vorlage des Goldastschen 
Drucks gewesen. (Gütige Mitteilung des Herrn Dr. H. Werner aus 
einem Privatbrief des verstorbenen Dr. Kolb) Die Bedeutung 
des Fundes besteht demnach darin, daß der Goldastsche Text, 
in dem Rüxners Name fehlt, als alte Überlieferung beglaubigt 
wird. Die Entscheidung über Heimat und Veranlassung der Re- 
formation Friedrichs III. aber wird nach wie vor von inneren 
Gründen abhängig sein, wie ich sie beizubringen versucht habe. 


15* 


220 


Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663. 


Von 
Heinrich Zwingmann. 


Der große kaiserlich-spanische Krieg gegen das übrige Europa 
war beendet. Mit dem Kaiser hatten sich die Staaten und Stände 
im Westfälischen Frieden abgefunden, mit Spanien, elf Jahr später, 
im Pyrenäischen Frieden, dem Frieden um die spanische Königs- 
tochter, die Ludwig XIV. ihre Hand reichte, indem sie jedoch 
zugleich auf ihre Erbrechte verzichtete. 

Galt der Verzicht oder nicht? 

Keine Frage der Zeit hatte größere Bedeutung. Wenn der 
mächtige französische König in die spanische Familie und Herr- 
schaft gelangt wäre, was wäre aus den antihabsburgischen Staaten 
wie Portugal, England, Frankreich, Schweden, was wäre aus der 
europäischen föderativen Freiheit geworden! Kein Staat aber 
hatte größeres Interesse an der Frage als Holland, die anti- 
spanische Gründung des XVI. Jahrhunderts. Sein kluger Rats- 
pensionarius, Johann de Witt, sucht die Antwort aus Ludwig 
herauszuholen und sie ihm womöglich im Munde noch umzudrehen. 
De Witt steht darum wie am Anfang einer neuen Periode der 
europäischen Freiheit. Seine Verhandlungen mit Ludwig sind 
ein diplomatisches Meisterwerk, besonders weil sich beide Gegner 
gewachsen sind. | 

Im März 1663 bittet de Witt den französischen Gesandten 
im Haag, den Grafen d’Estrades, zu sich und eröffnet ihm, die 
niederländischen Provinzen trügen sich mit dem Gedanken, von 
Spanien abzufallen, nach Art der Schweizer Kantone eine Repu- 
blik zu bilden und mit Holland ein Schutz- und Trutzbündnis 
einzugehen, wenn es ihnen helfe !. Der Gesandte meldete es 
nach Paris. 


1 Mignet, Négociations relatives à la succession d'Espagne, I 183. 


Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 221 


Ludwig ist jede Schwächung Spaniens willkommen und er- 
wartet auch für sich einen Vorteil. Er schreibt daher an seinen 
Gesandten, wenn Spanien wieder Zeit habe, Portugal zu unter- 
werfen, werde es sich bald erholen und die europäische Freiheit 
von neuem bedrohen. Die Spanier aus den Niederlanden zu ver- 
treiben, sei stets das Ziel seiner Vorfahren gewesen!. Er will 
darum mit de Witt einverstanden sein, rät ihm sogar, sich zu 
beeilen, ehe der Bruder des Kaisers in die Niederlande komme 
und alles vereitle?. 

Diese Großmut dünkt de Witt verdächtig. Er läßt den Plan 
fallen und holt einen andern hervor. Danach soll Frankreich 
einen Landstrich an der Westgrenze, Holland an der Ostgrenze 
der Niederlande erhalten. Die Mitte soll Republik werden, die 
mit Holland in ein engeres, mit Frankreich in ein loseres Bünd- 
nis tritt‘. Aber Ludwig lehnt den Vorschlag und jede Gebiets- 
erweiterung ab“. 

De Witt wird noch argwöhnischer und nimmt plötzlich seine 
Vorschläge zurück: er sei einer spanischen Intrigue zum Opfer ge- 
fallen®. Nun wird Ludwig umgänglicher und bittet de Witt um 
neue Vorschläge®. 

De Witt bietet nun Teilung an. Holland soll von Osten, 
Frankreich von Westen in die Niederlande einfallen und sie dann 
durch eine Linie von Ostende bis Maastricht teilen“. 

Ludwig erklärt sich im Prinzip für einverstanden, doch 
möchte er zunächst den zweiten Vorschlag, Kantonsystem und 
Grenzstreifen, versuchen. Für sich wünscht er nur Cambrai; 
wenn nicht, sei es auch gut. Schlägt der Versuch fehl, soll ge- 
teilt werden“. 

De Witt macht nun Ernst mit dem zweiten Plan, bereist mit 
d’Estrades die holländischen Städte, um sie dafür zu gewinnen? 
Die Schwierigkeiten werden überwunden, namentlich die Eifer- 
sucht von Amsterdam gegen Antwerpen, und de Witt bekommt 
Vollmacht zu einem Vertrag mit Frankreich!“. Mitte August 


ı 187. 2 188. 

3 194, 202: s'établir en une république libre et indepedente, alliée en canton 
catholique avec M. M. les Etats et appuyée de la France par une alliance très- 
étroite. | 

193. s 198. s 199. 7 202. s 204. 9 206. 

10 216; Das Memorie over de Spaansche opvolging von de Witt (in Brieven 
van Johann de Witt, hrsgeg. v. N. Japikse, II. Teil, Anhang, p. 579 ff) ist viel- 


222 Heinrich Zwingmann 


bringt er seinen ersten Entwurf ans Licht, es ist ein Meister- 
stück der Kautschukkunst. 

Er besagt: 1. Die zehn Provinzen werden veranlaßt, Kantone 
und eine freie Republik zu bilden; Frankreich und Holland helfen 
und verbinden sich ihr; 2. wenn das bei Lebzeiten des spanischen 
Königs nicht geht, wird es nach seinem Tode um so mehr ver- 
sucht, auch wenn der Erbprinz lebt, aber man wird keine Waffen 
anwenden, sonst müßten die Provinzen sich gar nicht zu ihrer 
Befreiung entschließen; 3. wenn der Prinz tot ist, wird man auch 
Waffen gebrauchen; 4. wenn das nötig wird, oder wenn sich die 
neue Republik ihrer Feinde nicht erwehren kann, werden Frank- 
reich und Holland an ihren Grenzen feste Plätze an sich nehmen; 
5. das werden sie auch dann tun, wenn die neue Republik sich 
schon zu Lebzeiten des Königs oder Prinzen bilden sollte. 

Man fragt sich erstaunt, ob nach dem Entwurf überhaupt 
etwas geschehen muß, da jeder Satz durch den folgenden wieder 
umgeändert wird. Den ersten drei Punkten liegt eine Aufzählung 
dreier möglicher Fälle zu Grunde: man versucht das erste, paßt 
es nicht, das zweite, dann das dritte, und das ist wieder durch 
Einschränkung auf den Bedarfsfall unverbindlich gemacht. Nur 
die Grenzstreifen wird man, wie die beiden letzten Punkte besagen, 
auf jeden Fall nehmen. | 

Schon hat de Witt den schillernden Entwurf dem französischen 
Gesandten übergeben, dann läßt er ihn nochmals zu sich kommen 
und gibt ihm mündlich einen Kommentar zu dem Projekt, noch 
nachträglich und nebenbei, als wenn er sich von selbst verstände: 
der Entwurf beruhe ganz auf dem Erbrecht des Königs; jedoch 
sei unklar, wie es damit stehe; er möchte es kennen lernen und 
in Holland zur Anerkennung bringen, sonst werde man seinen 
Entwurf nicht verstehen; Ludwig möge ihm daher sein wohl- 
gegründetes Recht aktenmäßig dartun?. 

Der Entwurf setzt das Erbrecht nicht nur nicht voraus, son- 
dern vernichtet es sogar. Er spricht davon mit keiner Silbe, und 


leicht in dieser Zeit entstanden; (vgl. dagegen Japikse, ibid. 580 Anm.); viel- 

leicht aber auch einige Monate später, wo de Wiit, im Augenblicke, als die 
Verhandlungen mit Ludwig zu scheitern drohen, mit der Zustimmung der 
Generalstaaten Eindruck auf Ludwig machen will; denn Oktober 63 schreibt. 
de Witt noch, daß er die Sache wohl schon mit „eenige voornaeme regenten“ 
besprochen, aber noch nicht ans „gansche collegie von de heeren Gecommiteerde 
Raeden“ gebracht hätte; p. 474. 

ı Mignet 223. 2 220. 


Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 223 


die einzige positive Bestimmung, die Grenzerweiterung, sieht nicht 
nach Erben, sondern nach Erobern aus und bezieht sich schon 
auf die Zeit vor dem Erbfall. Hätte Ludwig, durch den münd- 
lichen Kommentar verleitet, diesen Entwurf unterschrieben, so 
hätte er sich um sein Erbrecht auf die Niederlande gebracht. 

Ludwig mochte es nicht schwer fallen, die Schlinge zu um- 
gehen. Weder unterschreibt er den Vertrag, noch gibt er die 
aktenmäßige Auskunft. D’Estrades soll vielmehr die Nichtigkeit 
des Verzichts, den Ludwig und seine Gemahlin auf die spanische 
Erbschaft haben leisten müssen, nur allgemein begründen: die 
Mitgift sei nicht bezahlt, somit eine wesentliche Voraussetzung 
des Verzichts nicht erfüllt; die Akte sei nicht zweimal ratifiziert, 
wie das vorbehalten wäre; auch könne ein Akt des Zivilrechts 
ein natürliches Recht nicht aufheben !“. So hält Ludwig an seinem 
Erbrecht fest. | 

Auch seine Einwendungen gegen den Entwurf sind vom Stand- 
punkt des Erbrechts gemacht. Gebietserweiterung und Kan- 
tonieren bei Lebzeiten des spanischen Königs lehnt er ab, weil 
sie, wie er diplomatisch sich ausdrückt, gegen den Westfälischen 
und Pyrenäischen Frieden — der ihm die Erbtochter gab — ver- 
stoßen würden“. 

Auch der Vertragsentwurf, den Ludwig nun seinerseits vor- 
legt, beruht ganz auf dem Erbrecht. Die Motive gehen aus von 
der Reihe, die in der Christenheit herrscht, und dem Unwetter, 
das wegen der spanischen Erbschaft wieder heraufzieht. Frank- 
reich und Holland sollten darum in ein Bündnis treten und, da- 
mit die Freundschaft durch keinen unvorhergesehenen Fall ge- 
trübt werde, festsetzen, welches Gesicht die Dinge in den Nieder- 
landen bekommen sollen, wenn die spanische Krone frei wird, da 
Holland ein notorisches Interesse daran“, und Ludwig selbst nach 
Recht und Gerechtigkeit wegen Ungültigkeit des Verzichts* An- 
spruch auf das Erbe habe. Das seien einleuchtende Wahrheiten, 
und darum hätten auch schon die Niederländer von selbst früher das 
Katonsystem, das Bündnis mit Holland und den Schutz unter 
Frankreich begehrt®. Ludwig wolle indes von der Fülle seiner 
Rechte auf die zehn Provinzen keinen Gebrauch machen’, weil 
er eine große Neigung für die Generalstaaten habe und die Freund- 


ı 225. 2 223. 3 222. 
4 226: avec droit et justice par l'invalidité de la renonciation. 
8 226. 227: n'usera pas de la plénitude de ses droits. 


224 Heinrich Zwingmann 


schaft mit ihnen gern dauernd machen möchte. Darum sollen 
sich die zehn Provinzen, die eigentlich unter seiner Herrschaft 
stehen müßten!, zu einer freien Republik machen und sich in 
französischen Schutz und holländisches Bündnis begeben. 

Wie die Motive sind auch die Einzelbestimmungen vom Erb- 
standpunkt diktiert. Zunächst, heißt es da, sind die Verträge 
mit Spanien — aus denen Ludwig sein Erbrecht ableitete — zu 
halten. Krieg ist in den Niederlanden nur zu führen, wenn die 
Rechte des Königs in Kraft treten und die Niederlande sich nicht 
zu ihrer Befreiung entschließen können, da ja der König ein 
Recht auf das Land hat und also davon beliebig Gebrauch machen 
kann. In dem Falle werden beide Mächte einige Grenzplätze 
zur Bedeckung ihrer Grenzen nehmen“. 

So ist das Kantonieren, mit dem de Witt Ludwig das Erb- 
recht entwinden wollte, unter Ludwigs Händen geradezu eine 
Stipulierung seiner Erbrechte geworden. De Witt hatte von vier 
Möglichkeiten gesprochen: bei Lebzeiten des spanischen Königs, 
bei seinem Tode, bei Lebzeiten des Erbprinzen, bei seinem Tode. 
Ludwig kennt nur den einen Fall: Tod des Erblassers. Im 
Grunde, heißt es in dem französischen Entwurf, hat Ludwig allein 
auf die zehn Provinzen Anrecht, Holland ein Interesse an der 
Gestaltung der Dinge. Nur aus Liebe zum Frieden und aus 
Freundschaft mit Holland verzichtet er — nicht auf sein Recht, 
sondern — auf die Ausübung seines Rechts. Aber wie leicht 
konnte die Liebe und Freundschaft vergehen, dann hinderte Lud- 
wig wohl nichts, auf das Kantonieren zu verzichten und das Erb- 
recht auszuüben. Würde de Witt diesen Entwurf unterschreiben, 
so hätte er nıcht die geringste Gewähr für die Unabhängigkeit 
der Niederlande, sondern würde im Gegenteil das französische 
Erbrecht anerkennen. 

Mündlich und schriftlich war de Witt in Ludwig gedrungen, 
das eine wie zur Versuchung zum andern. Ludwig antwortete 
ebenso polyphon. In seinem Instrument klingt Erobern wie ein 
Nebenton eben mit, der Grundton ist Erben, der Ton, den de 
Witt in seinem Instrument peinlich vermieden und nur durch 
einen mündlichen Kommentar unverbindlich hineininterpretieren 
wollte. Man weiß nicht, ob man den König oder den Rats- 
pensionar mehr bewundern soll. 


1 227, 2 227: cas de l'échéance des droits; 


Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 225 


De Witt gibt seine Sache noch nicht verloren. Der König 
hatte nur allgemein vom Erbfall gesprochen’, de Witt möchte 
nun in seiner Korrektur des französischen Entwurfs hinzusetzen, 
daß dieser Fall nicht vorhanden sein solle, solange der spanische 
König und sein Sohn am Leben seien. D’Estrades ist einver- 
standen, nur wenn die Spanier schon vorher den Frieden brächen, 
solle Ludwig eingreifen dürfen. Damit glaubt der Gesandte seinem 
König beim Erbfall doch freie Hand gesichert zu haben“. De 
Witt will den Zusatz durch einen andern wieder unschädlich 
machen und schlägt vor, daß sich beide Mächte vor dem Bruche 
mit Spanien über Ursache, Mittel und Wege des Krieges erst 
verständigen sollen®. Aber das geht Ludwig zu weit. 

Ganz und gar mißfallen de Witt die Motive von Ludwigs Ent- 
wurf mit ihrer langen Darlegung des Erbanspruchs. Holland 
würde sich daran stoßen, der Verzicht bestehe offenbar zu Recht, 
besser werde als Motivierung angegeben, daß die beiden Mächte 
ihre Freundschaft herzlicher gestalten wollten‘. So versucht de 
Witt noch einmal alles was nach Erben aussehen könnte, aus dem 
Entwurf des Königs herauszubrechen. 

Seitdem kommen die Verhandlungen ins Stocken. D’Estrades 
versucht sie zwar wieder in Gang zu bringen und weist seinen 
Herrn auf das Devolutionsrecht? hin, das schon beim Tode des 
spanischen Königs in Anwendung kommen könne und durch den 
Vertrag mit de Witt nicht berührt wurde. 

Als de Witt von der Devolution erfährt, bekämpft er sie leb- 
haft und preist um so mehr das Kantonieren an. Allein könnten 
die zehn Provinzen nicht lange bestehen, und da sie katholisch 
wären, neigten sie obne weiteres von Holland ab und Frankreich 
zu; so gingen sie ganz allmählich in Frankreich von selbst auf. 
Aber so sehr sich de Witt auch bemüht, Holland- bereist, das 
Gewicht des Landes sich anhängt, so rührend er auch mit seinem 
sonst drohenden Sturz und Untergang zu spielen versteht, Lud- 
wig läßt sich auf kein Kantonieren mehr ein, er stützt sich fortan 
ganz auf die Devolution und suspendiert die Verhandlungen. 


1 231: tant que le roi d'Espagne ou le prince se trouvera en vie. 

1 234. 8 235. 231. 

s 245: ein Heimfallsrecht, qui faisait héritier les filles du premier lit 
à l'exclusion des mäles du second; und II, 79 Anm: si vir vel uxor, quibus 
liberi supersunt, moritur, ad prolem unam vel plures per separationem thori 
proprietas feudorum provenientium ex latere superstitis devolvitur, servato. . . 
usufructu.... 


226 Heinrich Zwingmann 


Die Vorschläge de Witts, Kantonement und Teilung der Nieder- 
lande, spielten schon früher einmal eine Rolle. 1635 boten die 
Holländer Richelieu die Teilung an, aber Richelieu entschied sich 
für das Kantonement. 

Zunächst aus militärischen Gründen. Eine völlige Unter- 
werfung des Landes, schreibt er, die Vorbedingung zur Teilung 
ist, dauert zwanzig Jahr und verlangt viele und starke Garni- 
sonen, die beständig wieder Haß und Krieg erzeugen. Das Kan- 
tonieren dauert ein Jahr und gestattet, die Garnisonen zu ver- 
mindern l. 

Wichtiger sind seine politischen Gründe. Solange Frankreich 
und die Generalstaaten, führt er weiter aus, durch einen Staat 
von einander getrennt sind, sind ihre Beziehungen gut?. Teilt 
man aber den Staat auf, so geraten sie leicht mit einander in 
Krieg, weil sie keine Barriere zwischen sich haben. Beim 
Kantonieren dagegen bleibt die Barriere bestehen, die selbst das 
größte Interesse daran hat, daß die beiden Nachbarn in Frieden 
leben. 

Die Motive sind quellenhaft. Man füllt den Staat nicht im 
Innern mit Macht an, sondern schützt ihn durch ein Außenwerk, 
weil er noch machtfremd ist. 

Wie niedrig steht das Barrierenland im Vergleich mit anderen 
Ländern. Es ist kein Staat um seiner selbst willen, auch kein 
vollwertiges Glied eines andern, es gehört keinem und muß zweien 
als Machtersatz dienen. Wie extensiv ist diese Politik, wie ver- 
schwenderisch geht sie mit europäischem Gebiet um“, wenn sie so 
breite Flächen zur Begrenzung und Verdeckung der eignen Blöße 
verwendet. Die Barriere ist ein beständigesEifersuchtsfeld, auf dem 
sich die nachbarliche Furcht und Bedrohung ergehen und er- 
schöpfen kann. Wie leicht entwendbar muß die Selbständigkeit 
der Staaten sein, wenn sie sich so eifersüchtig gegen einander 
absperren. Wie unbekannt ist ihnen diese Abschließung von innen 


ı I, 174. 

2 174: à cause de la séparation qui est entre nos états. 

3 174; n'ayant plus de barre entre... 

4 vgl. den Vertrag zwischen Rußland und Polen v. 6. Mai 1686, art. VII: 
weil man sich über ein Gebiet zwischen Dnjepr und Tamina nicht einigen kann, 
läßt man es wild liegen: que ces pays-lä demeureront deserts, incultes et sau- 
vages, comme ils sont maintenant... Koch, Table des traités I, 238; indes 
handelt es sich hier um ein wüstes Gebiet und eine vorläufige Maßnahme. 


Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 227 


heraus, und wieviel weniger sind sie schon auf Erschaffen von 
Macht aus dem eignen Innern als vielmehr auf Erraffen von 
Fremdem, wie leicht und natürlich auf Erobern, sogar des Nach- 
barn und Freundes, eingestellt, wie wenig befriedet sind sie, wenn 
ein ständiger Vermittler zwischen ihnen sein muß, der, wie 
Richelieu sagt, selbst das größte Interesse hat, daß die Nachbarn 
in Frieden leben. Frankreich und Holland waren gemeinsame 
Gegner des Kaiserlich-spanischen Hauses. Wie wenig einte doch 
also diese Gegnerschaft, wie schwach und lückenhaft, wenn nicht 
fast unbekannt und undenkbar erscheint hier der Föderalismus 
verwandter Staaten, geschweige denn der ganzen Christenheit, 
und wie fest und giltig muß denn die kaiserliche Ordnung und 
Bindung der Welt noch sein! 

So sieht die historische Wirklichkeit aus, die der Kantone- 
ments- und Barrierenpolitik zu Grunde liegt, bei Richelieu sowohl, 
wie bei Ludwig und de Witt. 

Im Grunde nun gehen Ludwigs Absichten tiefer; er will 
weniger die Niederlande kantonieren als vielmehr besitzen. Das 
war schon Mazarins Plan. 

Für Frankreich, schreibt er an seinen Bevollmächtigten auf 
dem Westfälischen Kongreß, bilden die Niederlande ein unein- 
nehmbares Bollwerk, durch dessen Eroberung Paris, das Herz 
Frankreichs, an die sicherste Stelle des Landes gerückt würde. 
Keine Macht könne dann Frankreich angreifen, vielmehr müsse 
jeder es fürchten. Spanien sei dann auch weit genug, dazu vom 
Kaiser völlig getrennt, der bislang nur wegen der Verbindung 
mit Spanien zu fürchten war. Die Eroberung des mittelrheinischen 
Bollwerks von Elsaß, Lothringen, Bourgogne und Luxemburg 
werde den letzten Grund zur Furcht beseitigen !. 

Mazarin bringt also Macht schon im Staate an, wenn auch 
weniger im Innern als vielmehr an der Grenze, und nicht eigenes 
Land, sondern fremdes benutzt er dazu. Rücksicht auf Holland 
leitet ihn nicht, er verläßt sich auf die eigne Stärke. Wie über- 
mächtig aber erscheint Österreich-Spanien, besonders in ihrer Ver- 
bindung, die sich in der großen kaiserlich-spanischen Reichsbarriere 
ausprägt, die von den Niederlanden bis nach Oberitalien reicht. 
Sie hatte schon manche Bresche erlitten. Jetzt begehrt Mazarin 
ihr Hauptstück, die Niederlande, und will es zu einem franzö- 
sischen Bollwerk machen. Damit wäre die kaiserliche Macht ge- 


3 179. 


228 Heinrich Zwingmann 


brochen, aber wie weit bleibt im Westfälischen Frieden die Wirk- 
lichkeit hinter diesem Ideal zurück, wie wenig bröckelt Frank- 
reich von der Reichsbarriere wirklich ab, und wie entblößt bleibt 
darum das Herz Frankreichs noch immer. und wie mächtig das 
kaiserlich-habsburgische Haus. Dem idealen Annexionsplan 
Mazarins, den auch Ludwig hegt und de Witt fürchtet, liegt 
ohne Zweifel ein gesteigertes Machtgefühl des eignen Staates und 
ein gehobenes Bewußtsein von Freiheit und Gleichheit gegenüber 
dem Reichsabsolutismus zu Grunde, aber die historische Wirk- 
lichkeit bleibt doch tatsächlich noch ziemlich so, wie wir sie bei 
dem nüchternen Richelieu vor uns liegen sahen. 

De Witt und Ludwig behandeln nun das Kantonement und 
Erobern der Niederlande gewissermaßen nur als Kulisse, hinter 
der Ludwig sein Erbrecht einschmuggeln und de Witt es ver- 
nichten will. Gerade um das Erbprinzip drehen sich im letzten 
und tiefsten Grunde die Verhandlungen; wir müssen es daher 
näher in Augenschein nehmen. 

Auf dem Münsterschen Friedenkongresse seufzen die spanischen 
Bevollmächtigten: wenn sich ein Mädchen seinen Mann suchen 
dürfte, könnten sie schon eien guten Friedensvorschlag machen!. 
Das zündet bei Mazarin. Wenn die Infantin, schreibt er an seinen 
Gesandten in Münster, mit dem König vermählt ist, kommen wir 
wahrscheinlich schon bald zur Nachfolge in Spanien?. Doch die 
Infantin ist noch sehr jung, darum verhärtet der Kardinal noch 
sein Herz, und der Krieg mit Spanien geht weiter, trotz des 
Friedens mit dem Kaiser. Acht Jahr später schickt der treue 
Kardinal seinen Schüler Lionne nach Madrid. Der besucht den 
ersten Minister, Don Loys de Haro, und sieht das Bild der In- 
fantin an der Wand’. Geistesgegenwärtig und begeistert ruft 
er aus: Frankreich werde alle Eroberungen herausgeben und die 
Friedensbedingungen, die Spanien aufsetze, blindlingsunterschreiben, 
wenn sein König das Original des Bildes bekomme“. Der spa- 
nische Hof überlegt und schlägt ab, mıt Rücksicht auf Wien?, 
und der Krieg geht wieder weiter. 


1 Cheruel, Histoire de la France pendant la minorité de Louis XIV, I 295; 
Legrelle, La diplomatic francaise I, 7. 

® Mignet I 33/4; Legrelle I 10. 

3 Valfrey, Hughes de Lionne lI 57; Legrelle I 10. 

* Mignet I 35; Ranke, Französische Gesch. III 135. 

5 Mignet I 35; Legrelle I 10. 


Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 229 


Mazarin wirbt nun zum Schein in Savoyen, läßt aber in Madrid 
alles wissen, Schon wollen sich die zukünftigen Gatten und die 
beiden Höfe in Lyon zum ersten Mal begegnen. Nun wird der 
spanische Hof besorgt und schickt einen Unterhändler nach Lyon. 
Am Nachmittag trifft der Turiner Hof ein, der Herzog, die Her- 
zogin und die erwählte Tochter. Ludwig macht ihr den Hof, die 
Höflinge begrüßen sie schon als Königin. Am Abend kommt 
auch der spanische Gesandte an; am andern Morgen konferiert 
er mit Mazarin. Darauf geht der Kardinal zur Herzogin und er- 
öffnet ihr kurz, daß Ludwig die Infantin heimführen werde. Die 
Frauen weinen, der savoyische Hof geht wieder nach Turin zu- 
rück und der französische nach Paris; der spanische Unterhänd- 
ler begleitet ihn, und ein Präliminarfrieden wird entworfen, in 
dem die Heirat des Königs und der Infantin der Hauptpunkt ist. 

So stellen auch die Präliminarien selbst den Sachverhalt dar. 
In Münster, sagen sie, und seitdem häufiger habe der franzö- 
sische König erklärt, er werde seine Eroberungen nicht heraus- 
geben, solange seine Ansprüche auf die Länder, die Spanien 
innehalte, nicht anerkannt würden. In Lyon habe er anders ge- 
sprochen aus Liebe zum Frieden: er wolle einen guten Teil seiner 
Eroberungen herausgeben und die Regelung vieler schwieriger 
Fragen erleichtern, wenn die Heirat, die er immer wünschte, zur 
Basis des Friedens genommen würde. Als dann aus Spanien die 
gewünschte Antwort eingetroffen sei, erklärte er, daß er den 
spanischen König um die Hand seiner ältesten Tochter bitten 
wolle, und der Unterhändler erklärte, daß die Werbung seinem König 
genehm sei!. 

Um das Königskind also ewig Friede und Freundschaft. Wie 
ganz lehnsrechtlich ist doch noch Persönliches und Dingliches in 
einander verknüpft. Wie der Bauer an der Scholle, so haftet der 
König oder die Erbtochter an den Lehen und Ländern. Wie 
sinnfällig ist die Summe der staatlichen Dinge in eine einzige 
Person, in ein mittelalterliches konkretes Symbol zusammengefaßt. 
Um den Preis des Symbols würde Frankreich alle eroberten 
Machterweiterungen preisgeben und den ganzen, großen euro- 
päischen Gegensatz widerrufen. Die Nachfolge in der spanischen 


1 Mignet 39; ähnlich Lionne an die Königin 1656: j'ai exécuté les ordres 
que son éminence m'avait donnés, de presser le mariage de l'infante avec le 
roi, à quelques conditions que ce püt être, quand même il faudrait pour cela 
sacrifier toutes nos conquêtes sans retenir une seule place, Mig. 36. 


230 Heinrich Zwingmann 


Herrschaft, das Eintreten in die spanische Familie erscheint selbst 
dem eingeschworensten Gegner, Frankreich, verlockender und besser 
als seine noch immer widerrufliche Opposition gegen das Kaiser- 
lich-habsburgische Haus. 

Aber die Wirklichkeit bleibt weit hinter dem Ideal zurück. 
Im August 1659 kommen der spanische und französische Minister, 
Haro und Mazarin, und ihre Sekretäre, Coloma und Lionne, auf 
der Fasaneninsel in der Bidassoa zusammen. Die Minister be- 
raten den Friedensvertrag, die Sekretäre den Heiratsvertrag. 
November werden beide unterzeichnet. Was hatte der Ehever- 
trag aus der Erbtochter gemacht? 

Die Heirat, heißt es in den Motiven, hat den Zweck, Liebe 
und Freundschaft der beiden Könige und den Frieden der ganzen 
Christenheit ewig und unverbrüchlich zu machen!. So wieder- 
holen es die Briefe und Glückwünsche aus Spanien und Frank- 
reich?. Sie ist das Mittel, unter dem Beistand Gottes den 
christlichen Glauben zu mehren und zu verbreiten und die König- 
reiche, Vasallen und Untertanen zu Wohlfahrt und Segen zu 
führen”. 

' Die Nachfolge Ludwigs in dem spanischen Erbe würde also 
die ganze Christenheit beglücken. Die gute alte Zeit, in der es 
noch keine .partikularen Staaten und Kriege gab, wo noch der 
christliche Glaube gemehrt wurde, die glückliche Zeit etwa der 
ersten Kreuzzüge würde wiederkehren. 

Es gibt gerechte und legitime Gründe, besagen die Motive 
weiter, daß die Heirat als passend und nicht ungleich erscheint‘. 
Auch sind die beiden Kronen so groß und mächtig, daß sie nicht 
zu einer einzigen vereinigt werden könnens. 


ı Mig. 49: esperando que la union que ha de estrechar este nuevo vinculo 
hara .. . perpetua y permanente la paz y quietud de nostros reynos concurri- 
endo en ella la vendicion de la poderosa mano de Dios. 

3 49. 

° 64: mariage, par le moyen duquel et moyennant la faveur et grâce de 
Dieu, chacun en peut espérer de très heureux succès, au grand bien et augmen- 
tation de la Foi et Religion Chrestienne, au bien et bénéfice commun des 
Royaumes, Sujets 

54: en contemplation . .. des justes et légitimes causes, qui montrent 
et persuadent légalité et convenance du dit mariage ... 

5 54: pour ce qui touche et importe au bien de la chose publique et con- 
servation des dites couronnes qu'ètant si grandes et puissants elles ne puissent 
être réunies en une seule et que dès-à-présent on prévienne les occasions d'une 
pareille jonction . . .; und l'égalité qui se doit conserver ... 


Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 231 


Gleichheit und Selbsterhaltung der beiden Staaten -erscheint 
hier als eine vernünftige und legitime Forderung. Betrachtete 
man vorher die Heirat von dem Standpunkt der idealen Möglich- 
keit, so hier unter dem Gesichtspunkt der vernunftmäßigen Not- 
wendigkeit. Beides zusammen ergibt die Wirklichkeit. Die 
Sukzession Frankreichs in Spanien wäre eine ideale Auskunft 
und Reform der Welt; aber die Selbsterhaltung beider Länder 
ist legitim und notwendig. Für die Wirklichkeit ergibt sich da- 
raus, daß die Erbtochter auf die Erbschaft verzichten muß“. 
Sie erhält eine gute Mitgift?, die mündelsicher anzulegen und 
bei Scheidung zurückzuzahlen ist®. In zwei feierlichen Verzicht- 
leistungen wird sie erklären, daß sie nicht mehr fordern kann 
und will“. Dann wird alles aufgezählt, auf was sie verzichtet. 
Man erkennt daraus, wie das ganze Reich noch eine Summe von 
Lehnstücken ist. Den Verzicht wird die Infantin zur Garantie 
mit Unterschrift und Eid bekräftigen und bestätigen, vor der 
Hochzeit für sich allein, nachher noch einmal zusammen mit ihrem 
Gemahl“. N 

Wenn die Heirat erst ausdrücklich als möglich hingestellt 
werden muß, wie ungewöhnlich muß sie dann wohl sein. Wenn 
die Selbsterhaltung Frankreichs ausdrücklich als notwendig aus- 
gegeben werden muß, wie widerruflich mag sie dann im 
Grunde doch sein. Der Verzicht auf das Erben bei der Heirat 
ergibt sich daraus wie von selbst. Die Hoheit Spaniens, die Wider- 
ruflichkeit Frankreichs und die Synthese von beiden, die Verbin- 
dung mit der erblosen Infantin, wie nahe stehen sich diese Dinge. 
Das eine folgt aus dem andern; man kann das, was wirklich sein 
soll, nicht sehen, ohne daß sich auch das, was notwendig und 
möglich ist, einstellt. Daher die barocke Darstellungsweise. Je 
näher sich das Ideale, Notwendige und Wirkliche stehen, um so 
näher und widerspruchsloser stehen auch Verzicht und Ungiltig- 
keit des Verzichts bei einander, um so lieber würde Frankreich 
noch auf sich selbst verzichten und in die spanische Herrschaft 


1 54: doncques L. M. accordent . .. que la Serenissime Infante 
et les enfants procréez d'elle ne puissent succeder . . . Besonders not tut eine 
Stilgeschichte; der Schluß vom Ausdruck und von der Form auf die zugrunde- 
liegenden Voraussetzungen würde ungeahnte Einblicke in die Geschichte des 
menschlichen Geistes geben. 

t art 2; Mig. 62 ff.; Legrelle I 419 f. 

s art 3. ‘art 4. 5 art 5. 


232 l | Heinrich Zwingmann 


und Familie eintreten. Wenn der Verzicht so vielerlei Bekräf- 
tigungen und Bestätigungen, so vielerlei feierlicher und ausdrück- 
licher Garantien bedarf, wie erstrebenswert erscheint nach diesem 
ganzen barocken Verfahren die vollgültige Verbindung Frank- 
reichs mit Spanien. Das Königskind, die begehrte, gefürchtete 
und abgewiesene Heimführung der Infantin als Reformprinzip der 
Welt, als eine letzte Formel einer ganzen Zeit — wie lehnsreclit- 
lich sind da noch die Dinge der Christenheit geordnet und in 
einer einzelnen privilegierten Person zusammengefaßt. Wie un- 
teilbar und persönlich, hoch, alleingültig, begehrenswert und un- 
erreichbar erscheint da dieses große politische Prinzip, das Spanien 
innewohnt, wie schwach und verkehrt dagegen ein partikulari- 
stischer Staat wie Frankreich. 

Wir wollen das Erbprinzip noch an einem andern Beispiel ver- 
deutlichen. 

Schon bald nach der Hochzeit stellt sich der alte Gegensatz 
zu Spanien wieder ein. Herbst 1661 laufen sich ein öster- 
reichischer Erzherzog und französischer Prinz als Bewerber 
um den polnischen Thron den Rang ab, wobei Spanien es 
mit Österreich hält. Ludwig beklagt sich darüber in Madrid. 
Er habe gedacht, daß er mit Spanien und dem Kaiser seit der 
Heirat befreundet sei!, darum tue es ihm leid, sie nun wieder 
auf dem alten Wege der Eifersucht gegen ihn anzutreffen; er 
müsse deshalb mit seiner Freundschaft zurückhalten?. Die Zu- 
rückhaltung führt im gleichen Herbst noch zum offenen Bruch; um 
den Vorrang der französischen Gesandten vor den spanischen war 
es vor dem Tower in London zu einem blutigen Zusammenstoß 
gekommen; ein langer Ehrenhandel folgt, in dem Spanien nach- 
gibt l. 

Einen andern Schlag bekommt Spanien durch die Heirat des 
englischen Königs. Spanien hatte Karl II eine deutsche oder 
italienische Prinzessin mit spanischer Mitgift angeboten“, Frank- 
reich betreibt indes die Verbindung mit Portugal, das noch im 
Kriege mit Spanien steht, und dringt durch. Frankreich selbst 
hatte beständig Truppen und Geld nach Portugal geschickt“, 


1 Legrelle I 33/4. 2 Legrelle 38. 

3 Mignet I 86; O. Clopp, Der Fall des Hauses Stuart I 56 ff; Ranke, 
Franz. Gesch. III 210; Legrelle I 38 und 56. 

4 Mig. I 314; Legr. I 45; Clopp 56. 

5 Mig. 1 87. 


Johanu de Witt und Ludwig XIV. 1663 233 


jetzt hat es auch England wieder tiefer in Gegensatz zu Spa- 
nien gesetzt. Im August hatte es auch Holland mit Portugal 
wieder versöhnt!. Damit ist nun der Ring um Spanien wieder 
geschlossen. Frankreich ist allenthalben der führende Gegner 
wie früher. 

Aus dieser Stellung suchen es nun die spanischen Minister 
herauszulocken, ihr Köder dabei ist der Wiederruf des Erbver- 
zichts. Ludwig ist gerade im Begriff, mit Holland ein Bündnis 
zu schließen, zu dem auch England eingeladen werden soll, da 
wirft der spanische Minister die Angel aus. 

Er schlägt vor, England auszuschließen und dafür die Nieder- 
lande zu nehmen. Damit hätte er dem Bündnis sofort die anti- 
spanische Spitze abgebrochen. Ludwig bedenkt sich; einmal 
verstimme es England, wenn er mit dessen Feinde ein Bündnis 
eingehe; dann aber, was noch wichtiger sei, räume er dadurch 
den Generalstaaten eine Art Schutzrecht über die Niederlande ein 
und gefährde dadurch sein Erbrecht. Er läßt darum den spa- 
nischen Vorschlag durch seinen Madrider Gesandten de la Feuil- 
lade ablehnen’. 

Die Verhandlungen ziehen sich jedoch weiter. Der spanische 
Minister Haro stirbt, sein Nachfolger, der Herzog von Medina, 
und seine Sekretäre nehmen den Plan um so eifriger auf und 
mehr hinterhältig als offen deuten sie dabei auf den Widerruf 
des Erbverzichts hin. Aber Ludwig läßt sich nichts vorspiegeln 
und fordert, daß der Verzicht durch einen authentischen Akt un- 
giltig gemacht wird. 

Statt darauf einzugehen, entrollt Medina ein anderes ver- 
führerisches Bild. Er schlägt seinerseits Frankreich ein Bündnis 
gegen England vor?’ und stellt dabei die Aufteilung Portugals 
in Aussicht. Eines Tages, so sucht er Ludwig sein Interesse 
klarzumachen, komme Frankreich sicher einmal in die Lage, seine 
Erbschaft antreten zu müssen; dann sei es doch seine erste 
Pflicht, Portugal wieder zum Gehorsam zurückzuführen und die 
neidischen Nachbarn zu demütigen“. 

So geht Medina von der Nichtigkeit des Verzichts als wie von 
ganz Selbstverständlichem aus. Freilich spricht er nur als cavallero 


1 Legr. 46,7. 3 Mig. 97; Clopp 69 ff; Legr. 47. 

s Mig. 99: un acte authentique du roi... confirmé et autorisé par les 
Etats du royaume. 

Mig. 98. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. l 16 


234 Heinrich Zwingmann 


particular’. Ludwig würde dem verlockenden Bilde gern folgen, 
aber ehe er „weiß in schwarz verwandeln“ ° könne, fordert er, 
wenn keinen feierlichen Widerruf, so doch eine schriftlich nieder- 
zulegende Erklärung des spanischen Königs, durch die er beim 
Tode des kranken Thronfolgers als Erbe eingesetzt werde s. Eng- 
land gegenüber wolle er sich dann mit einem „Fortschritt seiner 
Erbschaft‘ * rechtfertigen; daher müsse er zum Beleg sofort ein 
paar flandrische Grenzstücke erhalten. Wenn der spanische 
König nicht darauf eingehen wolle, um damit den Verzicht nicht 
zu widerrufen, solle er Frankreich einige Stücke mehr geben“. 
Wäre dies Mehr nicht geradezu ein Unterpfand der Erbberech- 
tigung gewesen? 

Medina weicht den Forderungen wieder aus und zeigt Lud- 
wig nun ein noch prächtigeres Bild. Diesmal schlägt er sogar 
die Aufteilung Englands vor. Ludwig will wirklich dem Bünd- 
nis beitreten, aber nur Spanien helfen, ohne mit England Streit 
zu bekommen, viel weniger noch will er es aufteilen; sondern 
anderswo eine Eroberung machen; er denkt an Portugal, gegen 
das sich das Bündnis zunächst richten würde; aber auch das sei 
weder für Spanien noch für Frankreich ein Vorteil; darum möchte 
er sich an ein anderes Land halten®, das sind die Niederlande; 
wenn dann der spanische König auch noch den Verzicht für un- 
giltig erkläre, will Ludwig aus dem bloßen Bündnis eine volle Inte- 
ressengemeinschaft machen”. 

Damit diesmal kein Ausweichen mehr möglich ist, verlangt 
Ludwig, daß der spanische König jetzt selbst die Entscheidung 
trifft. Die Sache kommt wirklich vor König Philipp, der verweist 
sie an seinen Staatsrat. Monate vergehen. Endlich kommt die 
Antwort: der Verzicht wird nicht wiederrufen. Weil die Ver- 
bindung mit Frankreich die Einheit mit dem Kaiser unmöglich 
mache®, 

Den Verzicht hält Philipp aufrecht, um so mehr empfiehlt er 
die Allianz. Darum allein hat Ludwig keinen Gefallen und sus- 
pendiert die Verhandlungen. 

So hätte Ludwig um das Erbrecht beinahe sein ganzes poli- 
tisches System preisgegeben. Er hätte alle seine Mitkämpfer gegen 


.1 Legr. 48. 1 Mig. 91 u. 104. 
8 Mig. 108; Legr. 50. 
4 avancement d'hoirie, Mig. 109; Legr. 51. 
è Mig. 112. 6 Mig. 114. 1 Mig. 116. e Mig. 145. 


Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 235 


Spanien im Stich gelassen, wenn er die spanischen Aufgaben und 
Länder hätte übernehmen können. Wenn Frankreich aus der oppo- 
sitionellen Koalition so leicht und freudig heraustritt in die spa- 
nische Stellung, wenn die spanischen Minister damit so gleißend und 
doch nur zum Schein hantieren, wie innerlich ungefestigt ist dann 
der gesamte europäische Wiederspruch gegen die einzigartige, 
exklusive Autorität Spaniens, für das die Einheit mit dem höch- 
sten universalen Prinzip der Welt, dem Kaiser, um vom Papste 
hier abzusehen, oberster Grundsatz ist. Die vergeblichen Wünsche 
Frankreichs nach der Verbindung mit der obersten Stelle lassen 
mit unverfälschbarer Quellenhaftigkeit erkennen, wie absolutistisch 
man noch allgemein die Ordnung der Christenheit denkt, wie 
wirklich die Welt noch von der obersten Lehnschildspitze aus 
seine lebendigen historischen Antriebe empfängt. 

Somit liegt dem Kantonement, Erobern und Teilen und der 
Erbabsicht gleichmäßig eine ziemliche Unfertigkeit der Einzel- 
staaten und eine auffallend starke, alleingiltige kaiserlich -habs- 
burgische Autorität als Voraussetzung und eigentliche historische 
Wirklichkeit zugrunde. Die Verhandlungen de Witts mit Ludwig, 
1663, sind nur ein einzelner kleiner Vorgang aus vielen ähnlichen. 
Die ganze Periode vom Pyrenäischen bis zum Rastatter Frieden 
dreht sich um das Ideal Frankreichs, diese Furcht der Partiku- 
laren und Verschmähung Spaniens. Es liegt ihr somit die näm- 
liche historische Wirklichkeit zugrunde. 

Die moderne Geschichtsschreibung ! übersieht dieses eigent- 
liche große Massiv der kaiserlich-spanischen Weltgewalt, in dem 


1 Die deutsche mehr als die französische und spanische; vgl. Valfrey, 
Matius de Novoa (Hist. de Felipe III) Coleccion de doc, ineditos Rd. 60, 61; 
54, 55; Diego de Luna y Mora, Relacion de la campaña del a. 1635 (Col. d. 
doc. ined. Bd. 75); Mascareñas Sucesos de Flandesen 1635 in Coleccion de libros 
españoles raros 14) etc., vgl. Häbler, Neuere Arbeiten zur Geschichte Spaniens 
im 17. Jhdt., Histor. Zeitschrift, Bd. 60, 1888; Häblers Standpunkt: „Tatsächlich 
nehm am Anfang des 17. Jhdts. und noch bis fiber die Mitte desselben hinaus 
die habsburgische Hausmacht die erste Stelle in Europa ein, und deren repräsen- 
tativer Teil war die spanische Monarchie.“ (Hist. Z. 60, p. 56.) H.tadelt die 
Geschichtsschreibung, die Spanien unter den drei letzten Habsburgern als ein 
„dem Untergang zuwankendes Staatswesen“ ansprechen. Diese irrige Ansicht 
ist dadurch hervorgerufen, „daß man die Snprematie Frankreichs, wie sie durch 
Ludwig X1V. begründet worden ist, schon auf frühere Zeiten übertragen hat.“ 
(ibid.) Wie wir sehen, können wir auch für das Zeitalter Ludwigs noch keine 
französische Suprematie anerkennen. 


16* 


236 Heinrich Zwingmann: Johann de Witt und Ludwig XIV. 1668 


alle Erscheinungen dieser Zeit ihren Ursprung und ihre Einheit 
haben. Sie stellt darum Frankreich in den Mittelpunkt, nicht wie 
es sich zum eigengewaltigen Machtstaat mehr und mehr ausbildet 
und die europäische föderalistische Freiheit weiter fördert, son- 
dern wie es die universelle Gewalt über Europa handhabt. Sie 
geht nicht auf die wahrhafte Natur der Einzelstaaten zurück, 
übersieht den eigentlichen wirklichen Untergrund der Dinge, sie 
ist nicht kritisch genug, und schiebt der Zeit eine allzu moderne 
Wirklichkeit unter, sie ist zu dogmatisch. Kein Zweifel, daß die 
Geschichte dieser Zeit und noch viel mehr der früheren, unbefangen 
Kaiserlichen Zeitalter umgeschrieben werden muß. 


237 


Kleine Mitteilungen. 


Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des Großen. 


Die neueste ausführliche Behandlung der Bibliothek und Bücherliebe 
Karls des Großen findet man von H. Leclereq im Dictionnaire d’arch&o- 
logie chrétienne et de liturgie. Fasc. XXV (Paris 1911), col. 698—703. 
Gerade weil sie in einem lesenswerten Artikel ‚„Charlemagne‘” steht, muß 
einmal deutlich gesagt werden, daß die Ausführungen über die Bibliothek 
einer scharfen Kritik nicht standhalten. 
| Als Literatur über die Bibliothek nennt er im Anfang drei Mono- 
graphien von Koeler, Stoy und Wackerbarth sowie Traubes Text- 
geschichte der Regula S. Benedicti l. Wackerbarths offenbar un- 
bedeutende? Abhandlung kenne ich nicht und bezweifele, daß L. sie 
gesehen hat. Ausgiebig hat er offenbar nur eine Arbeit benutzt, die 
er unter Stoys Namen zitiert. Diese ist identisch mit der Commentatio 
de bibliotheca Caroli M. etc. quam in disputatione inaugurali iussu am- 
plissimae facultatis philosophicae habenda sub praesidio dn. Jo. Davidis 
Koeleri etc. pro legitime obtinendis honoribus in philosophia summis publice 
proponit Fridericus Paulus Stoy Hersbrucco-Noricus D. XXVII. Junii. 
A.C. MDCCXXVII. H. L. Q. C. Altdorfii Literis Magni Danielis Meyeri. 
52 S. 4°. Der Verfasser ist nicht Stoy, sondern sein Lehrer, der tüchtige 
Altdorfer Professor und Bibliothekar® Joh. David Koeler (1684—1755). 
Nicht daß er Stoy die Ehre der Abhandlung zuerkennt, ist zu rügen, 
sondern daß Leclercq von einer Commentatio sowohl Koelers wie Stoys 
redet. Diesen Fehler hat er wohl aus U. Chevaliers Bio- Bibliographie 


ı Zuerst München 1898 erschienen; ich zitiere nach der 2. von H. Plenkers 
besorgten Ausgabe, München 1910. 

3 Joh. Chr. F. Baehr, De literarum studiis a Carolo M. revocatis ac schola 
Palatina instaurata, Heidelberg 1855, p. 32: „Koelerum potissimum sequitur 
auctor libelli qui inscribitur Kaiser Karl's des Großen Büchersammlung, ein 
Bruchstück aus Graf Wackerbarths Schilderung der teutschen Kaiser etc. 
Dresden 1837. 4. Novi quidquam vix profert.“ 

3 Vgl. G. A. Will, Nürnberg. Gelehrtenlexicon II, 310. 


238 Paul Lehmann 


I, 862% u. 866 übernommen. Sehr viel ärgerlicher ist, daß L sich ganz 
ohne Scheu mit den Federn Koelers geschmückt hat. 

Schon der Anfang zeigt auffällige Übereinstimmungen. L. beginnt 
seinen Abschnitt wie K. das II. Kapitel mit dem Satze, daß Karl d. Gr. 
für die Wiederbelebung von Wissenschaft und Kunst im Frankenreiche 
Bibliotheken für nötig hielt, diese aber fehlten. Beide Autoren zitieren 
den Brief, in dem Alchvine darüber klagte und den König bat, Schüler 
nach England schicken zu dürfen, um Bücher aus York nach Tours zu 
holen. Hätte L. den Alchvineschen Briefwechsel selbst durchgesehen, 
würde er kaum die Stellen übergangen haben, wo der Angelsachse der 
Gundrada rät, die Schriften „De immortalitate animae et eius origine“ 
Augustins in armario imperiali zu suchen!, und wo er Angilbert. gegen- 
über, höchstwahrscheinlich die Hofbibliothek meinend, sagt?: saecularis 
kiteraturae libri et ecclesiasticae soliditatis sapientia, sicut iustum est, apud 
vos inveniuntur, in quibus ad omnia qnue quaeruntur, verae inveniri 
possunt responsiones. An obige Bitte Alchvines schließen K. und L. 
den Satz aus einem Kapitulare Karls’: Pueros vestros non sinite eos 
vel legendo vel scribendo corrumpere, et si opus est evangelium et psal- 
terium et missale scribere, perfectae aetatis homines scribant cum omni 
diligentia. Beide notieren dann aus Einharts Vita Karoli Magni: Librorum 
magnam in bibliotheca sua copiam congregavit. Daß diese Übereinstimmung 
nicht auf der selbständigen Benutzung des Einhartschen Kap. 33, sondern 
auf Abschreiben des einen vom anderen beruht, schließe ich daraus, daß 
L. dieselbe Änderung für den überlieferten Wortlaut: De libris, quorum 
magnam in bibliotheca sua copiam congregavit, statuit — — — hat 
wie K. Der Franzose hat bei der Gelegenheit dieses Zitates sich noch 
einen besonderen Fehler geleistet, indem er das Testament Karls von 
811 „transcrit par Alcuin‘ sein läßt, von Alcuin, der doch schon 804 
gestorben war! u 

Koeler fährt fort (p. 7): „Accuratiorem praeterea notitiam Bibliothecae 
Carolinae nobis suggerit Fragmentum Breviarii rerum Fiscalium Caroli 
M. ex codice Ms. vetustissimo Helmstadiensi publicatum a Leibnitio in 
Collectaneor. Etymologie. P. II n. V. p. 317.“ Leclercq (col. 699): „Nous 
trouvons une mention moins sommaire de cette bibliothèque dans un ms. 
de Helmstadt consulté par Leibnitz.“ Der eine wie der andere druckt 
nun ein Verzeichnis ab auf Grund der 1. Ausgabe von 1717, obwohl 
der moderne Gelehrte besser dem Text in den MG. LL. I 176 oder bei 


ı MG. Epp. IV, 474. 
2 L. c. 260. 
MG. LL. Sect. II, 1, 60. 


239 


Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des Großen 


G. Becker Catalogi bibl. ant. n. 5 gefolgt wäre. Daß L. sich nicht 
einmal die alte Ausgabe angesehen, sondern einfach K. vertraut hat, 
beweist mehr noch als der Hinweis auf dieselbe n die 
völlige Textübereinstimmung. 

So ist vom Anfang nur das ungenügende Bruchstück Invenimus in 
insula quae Staphinsere (so Leibnitz-Eckhardt, richtig Staphinseie) nuncu- 
patur gegeben und dadurch der Eindruck ermöglicht, als handelte es sich 
um Funde, die Beauftragte des Kaisers gemacht und dann der Hof- 
bibliothek überwiesen hätten. In der Tat hängt der Text, der hinter 
nuncupatur mit ecclesiam in honore s. Michaelis constructam, in qua 
repperimus — — — fortfährt, mit Karl dem Großen bloß insofern zu- 
sammen, als es eine Ausführung des kaiserlichen Befehls ist, Hab und 
Gut der Kirchen, Klöster usw. zu verzeichnen. Es handelt sich um 
das Inventar der kleinen Klosterkirche im oberbayerischen Staffelsee bei 
Murnau. Man sieht die Staffelseer Bibliothek! vor sich, erfährt ganz 
und gar nichts von Büchern Karls des Großen. 

In längeren Darlegungen versucht nun L. aus allerlei anderen 
Quellen einen Überblick über die bei Karl sicher oder höchstwahrschein- 
lich vorhandenen Bücher zu geben, wiederum im engsten Anschluß an 
die Altdorfer Abhandlung. Die Reihenfolge ist fast immer dieselbe. 
Die Zitate sind von dem französischen Forscher ungewöhnlich selten 
durch in reichem Maße mögliche und nötige Angabe neuerer wissen- 
schaftlicher Literatur ersetzt oder ergänzt. Hier und da hat L. ge- 
kürzt, zumeist einfach aus dem Lateinischen ins Französische. übersetzt. 
Man vergleiche z. B. die Abschnitte über die Kirchenväter: 


. Koeler, p. 30 sq. 
SCRIPTA SS. PATRUM 


GRAECORUM et LATINORUM. - 


Eginhardus de vita Caroli M. c. 24. 
inquit: Delectabatur et libris 8. 
Augustini, praecipue iis, qui de 
civitate Dei praetitulati sunt. Conf. 
Indiculus librorum in breviario rerum 
fiscalium Caroli M. in § II p. 7. pro- 
ductus. Imp. Carolum M. versatissi- 
mum fuisse in lectione, Patrum anti- 
quorum, eorumque praestantiam satis 
perspexisse, abunde ostendunt eius 
epistolae, rescripta, capitularia, con- 


Leclercq, col. 700 sq. 


Parmi les écrits des Pères latins 
et grecs, nous n'avons pas de mention 
positive touchant la présence de tel 
ou tel écrit en particulier; cependant, 
Alcuin parle quelque part de lad- 
miration très vive de l’empereur 
pour les écrits de saint Augustin, 
notamment la Cité de Dieu?. Si, 
comme on n’en peut douter, Charle- 
magne eut une large part personnelle 


2 In Anmerkung Koelers Zitat aug 
Einhards Vita Karoli M. 


1 Die einzige Einzelerklärung, die L. gibt, bezieht sich auf den Titel 
Liber eptaticus und findet sich schon bei Leibnitz- Eckhardt und Koeler. 


240 Paul Lehmann 


stitutiones, libri de rebus ecclesiasti- 
cis. Notum etiam est eiusdem pium 
votum a Monacho Sangallensi de Gest. 
Carol. c. 8 annotatum: — — — 
Procul dubio Alcuinus in confutando 
errore Felicis sua subsidia petiit ex 


bibliotheca Imp., Caroli M. Palatina., 


instructissima, quae magno numero 
recenset in praefatione Librorum VII. 
adv. Felicem. In hoc namque opus- 
culo catholicae fidei veritatem et 
sanctorum patrum cerlissimis pro- 
. bare testimoniis nisus sum — — —. 
Einhardus quoque ad Lupum epist. 
HI. scribit: Erant ad manum doc- 
tores egregii — gloriosus videlicet 
martyr Cyprianus, et illustrissimi 
sacrarum divinarum litterarum ex- 
positores, Auguslinus atque Hie- 
ronymus. 


dans la rédaction des lois et capitu- 
laires, les réminiscences dont ils 
abondent témoignent d'une vaste 
lecture, dont le minutieux détail 
devrait tenter un jeune érudit. A ces 
sources, il faudrait joindre et com- 
parer les. indications générales, mais 
utiles, placées par Alcuin dans la 
préface de son ouvrage contre Félix, 
sur les auteurs consultés par lui, 
sans aucun doute, dans la biblio- 
thèque du palais impérial: In hoc 
namque opusculo ete. — — — 
Dans une lettre à Loup, Einhard 
fait mention des œuvres de saint 
Cyprien qu'il avait sous la main. 


Einen eigenen Gedanken bringt L. im obigen nur in dem Sätzchen 


„dont le minutieux détail devrait tenter un jeune érudit“. Dieser Original- 
vorschlag ist aber nicht einmal gut, da schwerlich alle literarischen 
Kenntnisse, die Karls Gesetze und Verordnungen etc. verraten, auf den 
Herrscher selbst, vielmehr zum größten Teile auf seine gelehrten Rat- 
geber zurückgehen., 

Ich halte es für überflüssig, den Nachweis des Plagiates noch länger 
zu führen. Auf einen unverzeihlichen Mangel der Arbeit Leclereqs 
muß ich aber noch hinweisen: Einleitend sagt er (col. 698), daß L. Traube 
in seiner Textgeschichte (S. 71ff.) „a présenté quelques faits connus si 
longtemps qu'on les avait oubliés, cela les a fait paraître nouveaux“. 
Die bequeme Benutzung der Koelerschen Arbeit hat ihn jedoch die Fest- 
stellungen Traubes ganz wieder vergessen lassen. 

„Ex libris medicinalibus nullum reperi, quem assignarem bibliothecae 
Caroli M.“, hatte Koeler (p. 37) gesagt. „On ne voit pas que la méde- 
cine fut représentée dans la bibliothèque“, bemerkte Leclercq (col. 701). 


Und doch hatte Traube auf eine medizinische Handschrift in der Karls- 


bibliothek aufmerksam gemacht, auf die metrischen Rezepte des Serenus 
Sammonicus, die ein Jakob dem König widmete 1. Die dürftigen An- 
gaben über weltliche Bücher wären z. B. zu ergänzen gewesen durch 


1 Vgl. jetzt F. Vollmers Ausgabe im Corpus medicorum Latinorum. IIa. 
(Lipsiae et Berolini MCM XVI.) 


— — - — — ni —— fe 


— —— — 


— — — — — — — — ——ẽ . ñ — — ̃ — — —— — — — [ä 


Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des Großen 241 


Traubes Sätze (8.72): „Adam überreicht die Grammatik des Diomedes — — —. 
Paulus Diaconus schenkt dem König und der Nachwelt den von ihm 
epitomierten Festus; Magnus, der spätere Erzbischof von Sens, widmet 
bescheidener seine Bearbeitung der iuristischen Noten. Wer Calpurnius 
und Nemesian, Sueton und Vitruv gebracht hat, das wissen wir nicht 
aus direkten Zeugnissen, Vermutungen führen aber auch hier und noch 
bei manchen anderen Büchern in die Nähe des Königs.“ Auch die 
Grammatikerdialogisierung des Petrus von Pisa (Traube S. 74) fehlt 
bei dem Franzosen, während desselben Gelehrten dem König übersandta 
Bearbeitung des hieronymianischen Danielkommentars, die in der Über- 
lieferung noch die Inschrift trägt: Liber — — — quem iussit domnus 
rex Carolus transcribere ex autentico Petri archidiaconi, unter den „Mess. 
en rapport avec Charlemagne“ (col. 704) vorkommt. Daß Alchvine außer 
eigenen Schriften und den von L. genannten Aristotelisch- Augustinischen 
Kategorien dem König den Briefwechsel des Aristoteles mit dem Brag- 
manenfürsten und Senecas mit Paulus übersandte, konnte L. ebenfalls bei 
Traube finden (S. 72). Befremdlicherweise ist bei dem Benediktiner keine 
Rede davon, worüber die „Textgeschichte“ ausführlich handelt, daß Karl 
bald nach 787 sich aus Montecassino eine Abschrift aus dem Original der 
Benediktinerregel erbat und erhielt, daß etwa 817 dieses Normalexemplar 
des Kaisers in Aachen von den Mönchen Grimalt und Tatto für Reginbert 
von Reichenau silben- und buchstabengetreu abgeschrieben wurde. Über- 
gangen ist, daß Hinkmar von Reims die Libri .Carolini und Hilarius de 
trinitate aus der Hofbibliothek Karls kannte !. Schließlich vermißt man 
bei L. auch die Cölner Hs. mit dem paränetischen Werk des Ferrandus, 
die kopiert war ad opus domni Hildebaldi archiepiscopi et sacri palatii 
capellani de illis libris qui Roma venerunt et domnus apostolicus Leo 
domno Karolo imp. transmisit (Traube S. 122). Näheres über die Bücher- 
sendung Leos III. ist leider nicht bekannt. Eine falsche Identifikation 
eines Cölner Katalogs mit der Liste der vom Papste geschickten Codices 
habe ich 1908 als falsch nachgewiesen:. Ausgestorben ist der Irrtum 
allerdings trotzdem noch nicht’, 

Auf die Frage, was aus den Handschriften des Kaisers nach dessen 
Tode geworden sei, ist Leclercq nur insoweit eingegangen, wie Einhart 
darüber berichtet hat, nämlich, daß die Bibliothek zum Besten der 
Armen veräußert werden sollte. Koeler meinte, Ludwig der Fromme 


1 Vgl. Traube 8.75, Migne Patrol. lat. 125 55 und 126 360. 

2? Zentralblatt f. Bibliothekswesen XXV 153—158. 

3 W. A. Baehrens, Überlieferung und Textgeschichte der lat. erhaltenen 
Origeneshomilien zum Alten Testament, Leipzig 1916, S. 17. 


242 Paul Lehmann 


hätte einen Teil für sich angekauft. Und wirklich besaß er bald nach 
dem Regierungsantritt eine Hofbibliothek. B. Simson! suchte sich das 
etwas anders zu erklären, nämlich mit der Vermutung, daß die Verkaufs- 
anordnung Karls nur der Privatsammlung, nicht der offiziellen Hof- 
bibliothek gegolten hätte. Traube schloß sich dieser Ansicht vielleicht 
an, indem er mehrfach? von königlichen Bibliotheken sprach, oder er 
sprach von einer Mehrzahl, da der Kaiser wohl nicht nur in Aachen, 
sondern auch in anderen Pfalzen Bücherschätze angesammelt haben dürfte. 

Wenig nur spricht L. von den Bücherschenkungen Karls des 
(Großen. Erweisen sich die verschiedenen Nachrichten auch zum großen 
Teil als erdichtet oder entstellt, so sind sie darum doch nicht ohne 
Interesse wie jede Erzählung von Kaiser Karl. L. erwähnt die un- 
kontrollierbare Angabe, daß der Herrscher dem Kloster Aniane einen 
Evangelienkodex verehrte, den Alchvine mit eigener Hand geschrieben, 
Er übergeht stillschweigend die Benediktbeurer Tradition von der 
Schenkung einer vollständigen Bibel, der Benediktinerregel, eines Ho- 
miliars durch Karl an Abt Eliland von B. Traube hat, Textgeschichte 
S.96, sehr starke Bedenken gegen die Nachricht erhoben, trotzdem 
taucht sie neuerdings bei Kl. Löffler wieder auf s. Desgleichen bemerkt 
dieser ohne Kritik in seiner nützlichen Broschüre: „Auch die Fuldaer 
Bibliothek erfreute sich der Gunst der Karolinger (Karls des Großen, 
Ludwigs des Frommen, Karls des Kahlen).“ Gewiß ist es möglich, ja 
nicht unwahrscheinlich, daß Karl der Große, etwa durch Einhart, Bücher 
nach Fulda schickte. Beweise und Belege dafür hat man aber meines 
Wissens nicht. Löffler wird wohl über A. Ruland“ oder direkt auf die 
Adversaria angeblich Liutprands von Cremona zurückgehen, die in 
Wirklichkeit um 1600 zusammengeschrieben sind. Solange wir keine 
Stütze von anderer Seite haben, müssen wir die Behauptungen des 
Fälschers fallen lassen. Wiewohl nicht alles aus der Luft gegriffen ist, 
bestenfalls ist es eine Übertreibung, wenn die Adversaria Karl den 
Großen den Gründer der Fuldaer Büchersammlung nennen®. Ähnlich 
wie Fulda hat man Lorsch in Verbindung mit Karl gebracht. Als im 
Jahre 1531 Erasmus von Rotterdam -die von Simon Grynaeus in L. 


ı Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Ludwig dem Frommen. 
I (Leipzig 1874), S. 254 f. und Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Karl 
dem Großen. II (Leipzig 1883), S. 457. 
3 Textgeschichte, S. 72, 73, 75. 
Deutsche Klosterbibliotheken. Cöln 1918, S. 4. 
4 Serapeum XX (1859), S. 280f. 
3 Migne 136, 1162. 


Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des Großen 243 


entdeckten Bücher 41—45 des Livius veröffentlichte, da behauptete er: 
Id autem monasterium est e regione Wormaciae sive Berbethomagi trans 
Rhenum a Carolo M. septingentis abhinc annis et eo amplius exstructum 
ac librorum copiosissima supellectile instructum. Nam haec olim praecipua 
cura principum fuit et hic solet esse charissimus cenobiorum thesaurus. Karls 
des Großen Beziehungen zu Zürich und den Bücherschätzen des dortigen 
Großmünsters sind fabulös. Ob die sog. Alcuinbibel wirklich auf Alchvines 
Geheiß geschrieben ist!, scheint mir sehr fraglich. Jedenfalls aber ist es 
sehr gewagt, mit K. Dändliker? die Tradition, daß der Kodex vom Kaiser 
der Züricher Kirche geschenkt wäre, „glaubwürdig“ zu nennen. Es handelt 
sich um eine Kombination der Tatsache, daß Karl der Große in Zürich 
verehrt wurde, mit der anderen Tatsache, daß eine alte prächtige Bibel- 
handschrift mit Widmungsversen Alchvines an den Kaiser in Zürich 
vorhanden ist. Der Kodex scheint nicht einmal frühzeitig in den Besitz 
der Großmünsterkirche gekommen zu sein, im Schatzverzeichnis von 1333 
ist es nicht aufgeführt. Dagegen erscheinen in diesem®: Il libri ome- 


liarum sancli Karoli, qui sunt in libraria. — — — Item psalterium 
beati Karoli. Item libellus oracionum beati Karoli, scriptus cum literis 
aureis. — — — Item hystoria beati Karoli, musice scripta et nemala. 


1525 hatte man noch sant Caroli bättbuch und psallter*. In Zürich hat 
man bis ins 19. Jahrhundert diese Bücher als Geschenke Karls des Großen 
betrachtet. De „Historia“ ist aber gewiß nichts anderes als das Original 
oder eine Abschrift des Officium Karoli Magni mit der Karlssequenz, die 
„Historia cantualis musicata“, die 1233 von Aachen nach Zürich kam“. 
Der „Libellus oracionum“, das „bättbuch“, ist das Gebetbuch Karls des 
Kahlen, jetzt in München“. Das Züricher Homiliar dürfte nur eine Ab- 
schrift des von Paulus Diaconus für Karl den Großen angefertigten 
Werkes sein. Auch das Psalterium des Züricher Großmünster wird nicht 
fester mit dem Kaiser zusammenhängen. 


1 So F. Steffens, Latein. Paläographie®, Tafel 46. 

2 Geschichte der Stadt und des Kantons Zürich. I (Zürich 1908), S. 42. 

s Mittelalterl. Bibliothekskataloge Deutschlands und derSchweiz. I(München 
1918), 8.466. 

4 A. a. O. S. 460. 

è Vgl. z.B. Sal. Vögelin, Das alte Zürich, Zürich 1829, S.188, und 
M. Büdinger, Von den Anfängen des Schulzwanges, Zürich 1865, S. 4 und 26 ff. 

° Diese Feststellung bereits bei Büdinger, a. a. O. S. 80, der sonst die 
Nachrichten des Schatzverzeichnisses im Sinne der alten Züricher Tradition 
wertet. 

7 Vgl. Mittelalterl. Bibliothekskataloge Deutschlands und der Schweiz. 
I 455 u. 460. 


244 Paul Lebmann 


Gerade weil Karl der Große als Bücherfreund und Bücherschenker 
mit Recht berühmt war, muß man alle mittelalterlichen und modernen 
Nachrichten über Codices, die auf den großen Kaiser zurückgehen sollen, 
sehr vorsichtig prüfen. 

Die Bücherschenkungen Karls führen uns noch einmal zu der Frage 
nach seiner Bibliothek. Spricht man, wie es nicht selten geschehen ist, 
von einer oder gar der kaiserlichen Bibliothek Karls des Großen! auf 
der Ile-Barbe bei Lyon, so hat man zu bedenken, daß es sich da um 
eine monastische Büchersammlung handelt, die von Karl gestiftet sein 
soll. Die festeste Stütze für die Annahme der Gründung bildet eine 
Stelle aus dem bekannten Brief, in dem Erzbischof Leidrad von Lyon 
Karl dem Großen 813 über seine rege Tätigkeit in Lyon berichtet. 
Da heißt es“: Et monasterium regale insulae Barbarae [situm in medio 
Araris flumine, quod antiquitus est dedicalum inhonore s. Andreae ap. et 
omnium apostolorum, nunc autem in honore s. Martini recens videtur esse 
fundatum iussu domni Karoli imperatoris, qui ibidem praefecit domnum 
Benedictum abbatem, cum quo simul direxit ibi suos codices] ita restau- 
ravi — — —. Das von mir Eingeklammerte siad, wie bereits Baluze 
erkannte, nicht Worte Leidrads, sondern eine Interpolation. Da heut- 
zutage keine mittelalterliche Handschrift des Briefes mehr erhalten zu 
sein scheint, kann man nicht sagen, wann der Einschub erfolgt ist. An 
sich ist die Angabe nicht ganz unglaubwürdig, Beide, Leidrad und 
Benedikt von Aniane, der dort gemeint ist, können sehr wohl Bücher 
von Karl geschenkt erhalten haben. Andererseits darf man suos codices 
nicht wörtlich durch „seine Bücher“ oder „seine Bibliothek“ übersetzen. 
Selbst wenn man annimmt, daß die Bücherstiftung erfolgte, als der 
Kaiser 811 seine Schätze teilte und verteilte, besagt suos zuviel. Es 
liegt eine Textverderbnis oder eine unbeholfene Ausdrucksweise vor. 
Einige, keineswegs alle seine Codices hat der Kaiser für das Kloster 
hergegeben, das ist glaubhaft. 

Der Urheber oder älteste Verbreiter der bis ins 19. Jahrhundert zu 
verfolgenden Bezeichnung der Büchersammlung von Ile- Barbe als der 
bez. einer Bibliothek Karls des Großen ist der Lyoner Historiker des 
16. Jahrhunderts, Guillaume Paradin“'. Er nennt außer Leidrad sogar 
dessen Nachfolger Agobard , maistre de la libraire de Charlemagne“, 


1 Vgl. Koelers Abhandlung und die noch zu nennenden französischen 
Werke von Paradin, Le Gallois, Delandine u. a. Leclercq bietet nichts darüber. 

1 MG. Epp. IV, 543 9. 

è Memoires de l'histoire de Lyon, Lyon 1578, p. 98 sq., 261. 


Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des Großen 245 


Selbst U. Chevalier? heißt noch 1907 Leidrad „bibliothécaire de Charle- 
magne“, obwohl es dafür gar keinen, für die Charakteristik der Bibliothek 
von Ile-Barbe nur in dem interpolierten Leidradbriefe einen Beleg gibt °. 
Abgesehen vom Lokalpatriotismus führten zu der Übertreibung der 
Kunde von Büchergeschenken Karls des Großen das hohe Alter und der 
wichtige Inhalt manches Manuskriptes der Insula Barbarae. 

Zwischen 1501 und 1504 fand dort Jacopo Sannazaro zum Teil un- 
bekannte Ausoniusgedichte und vielleicht noch anderes in mindestens 
zwei Handschriften. 1536 veröffentlichte Joh. Gagnaeus, der im Auftrage 
des Königs von Frankreich die Bibliotheken des Landes durchstöberte, 
die Genesisdichtung des Claudius Marius Victor®; 1558 Etienne Charpin 
die Werke des Ausonius; 1570 erschien Rufinus in LXXV psalmos ex 
vetustissimo ms. exemplari bibliothecae monasterii Insulae Barbatae iuxta 
Lugdunum, 1573 verkündete Guillaume Paradin den Ruhm der Bibliothek 
und veröffentlichte einen großen Teil des Gedichtes „Rector magnificus“, 
das man in neuerer Zeit Florus von Lyon“, Paradin oder Agobard zu- 
geschrieben hat: „Lon le pourra trouver entier en la vie de sainct Cyprian, 
faitte par Pontius son diacre, n’agueres trouvee en la librairie de Charle- 
magne, estant en l'abbaye de l'Isle- Barbe, par la diligence de feu maistre 
Etienne Charpin, qui aussi y trouva des œuvres poëtiques du grand Ausone, 
qui n’avoyent point encores esté veues.“ Im 17. Jahrhundert ist die 
Legende von der Herkunft und dem Inhalt der Klosterbibliothek bereits 
voll entwickelt. Le Gallois“ schreibt: L’Empereur Charles- Magne erigea 
la sienne dans l'Isle- Barbe auprés de Lion. Paradin rapporte qu'il y mit 
une tres-grande quantité de bons libres, bien reliez et bien couverts. 
Et Sabellic remarque avec Palmerius qu'il y mit entre autres le manu- 
script Grec des œuvres de S. Denis, qu’ilavoit receu comme un present 
fort considerable de Michel Empereur de Constantinople et qwil fit 
traduire par Jean Scot, qui enseignoit alors à Paris. — — — Nous 
lisons aussi que Charles-Magne honora sa bibliotheque de l'ancien et 
du nouveau testament, qui estoient en langue Grecque et Syriaque et 
qu'il avoit luy-meme corrigez.‘‘ Wo Sabellicus und Pafmerius, d. h. 


1 Répertoire des sources historiques du moyen age. Bio- Bibliographie I, 2789. 

2 Vgl. R. Peiper im 11. Supplementbande der Jabrbücher für klassische 
Philologie, Leipzig 1880, S. 256 ff. und 348f., und in seiner Ausgabe, Leipzig 
1886, p. XVIII sqq., XXVIII. 

s Vgl. C. Schenkl im Wiener Corpus ss. eccl. lat. XVI, p. 337 sqq. 

4 MG. Poetae, II, 544 sq. 

s Memoires, p. 98 sq. 

° Traitté des plus belles bibliotheques de l'Europe, Paris 1680, p. 86 sq. 


| 246 P. Lehmann: Büchersammlung u. Bücherschenkungen Karls des Großen. 


die Italiener Marcus Antonius Sabellicus (t 1506) und Matthaeus Pal- 
merius Florentinus (7 1476), über die Handschrift der Werke des Dionysius 
Pseudo- Areopagita gesprochen, habe ich nicht gefunden. Die Ver- 
knüpfung mit Ile-Barbe stammt schwerlich von ihnen. Ebenso falsch 
zitiert Le Gallois hier Karls des Großen angebliche Arbeit an der 
griechischen und syrischen Bibel. Thegan, der Biograph Ludwigs des 
Frommen, spricht davon (Kap. 7), jedoch ohne zu sagen, daß die Codices 
naclı Lyon gekommen wären. 

Von den Schicksalen der Büchersammlung von Ile-Barbe ist bisher 
nicht viel bekannt geworden. Vieles soll schon 1562 bei der Plünderung 
und Zerstörung verloren gegangen sein. Der mit Recht berühmte 
- Ausoniuskodex ist bald nach der Mitte des 16. Jahrhunderts in Privat- 
besitz und schließlich von Vossius in die Universitätsbibliothek Leiden 
gekommen, wo er als Voss, lat. Fol. 111 noch jetzt liegt, allerdings nur 
zum Teil. Die vordere bisher verloren geglaubte Hälfte bildet, was 
mein lieber und vortrefflicher Freund S. Tafel kurz vor seinem Tode 
nachgewiesen hat!, den Parisinus lat. 8093, der in der Textkritik des 
Dracontius, Eugenius von Toledo u. a. längst vor 1914 eine wichtige 
Rolle gespielt hat. Eine Reihe von Handschriften der Ile- Barbe dürfen 
wir in der Bibliothèque publique zu Lyon vermuten. Vermuten, sage 
ich, weil ich selbst die in Frage kommenden Bände nicht aus eigener 
Anschauung kenne, die von anderen über sie gemachten Bemerkungen 
mir nicht genügen. A. F. Delandines? Zuweisung von 15 Lyoner Hand- 
schriften an die Ile-Barbe ist zum Teil sehr fragwürdig. Weit klarer 
würden wir gewiß sehen, wenn S. Tafels Arbeit über Florus und ‚die 
Handschriftenschätze von Lyon vorläge. 


1 Rhein. Museum für Philologie, LXIX (1914), S. 630—641. 
1 Manuscrits de la bibliothèque de Lyon, Paris 1812. Vgl. auch Léop. 
Niepce, Les manuscrits de Lyon, Lyon 1879, p. 13 sqq. 


München. Paul Lehmann. 


i 247 


Kritiken. 


Dr. Georg Mehlis, Professor an der Universität Freiburg i. Br., 
Lehrbuch der Gèschichtsphilosophie. XV u. 722 S. Berlin. 
Verlag von Julius Springer. 1915. 


Von diesem Buche überraschte mich der Titel. Ein „Lehrbuch der 
Geschichtsphilosophie“. Das klingt, als ob diese eine abgeschlossene, 
gesicherte Wissenschaft wäre. Allerdings ist E. Bernheim darin vor- 
angegangen. Auch er schrieb ja ein „Lehrbuch der historischen Me- 
thode und der Geschichtsphilosophie“. Aber hier war es wohl nur der 
Zusammenhang mit. der historischen Methode, der die Geschichtsphilo- 
sophie in das „Lehrbuch“ brachte. Und was Bernheim bietet, ist ge- 
wissermaßen ein wirkliches Lehrbuch, indem es den Leser über alle 
Richtungen des gegenwärtigen geschichts philosophischen Denkens gleich- 
mäßig unterrichtet. 

Mehlis aber sag: selbst von sich (S. 1): „Auf Grund dieser Wert- 
philosophie (von H. Rickert) stellen wir das geschiclitsphilosophische Pro- 
blem, und von ihr aus ergibt sich uns eine notwendige Auffassung des 
historischen Lebens.“ Er gibt also im dogmatischen Teile seines Buches 
eine der verschiedenen Richtungen des geschichtsphilosophischen Denkens, 
wie es auch natürlich ist. Da ich dieser Richtung nicht ſolgen kann, 
80 fürchtete ich, ihr gegenüber nicht unbefangen zu sein und wollte da- 
rum zuerst den historischen Teil des Buches würdigen. Ich schlug also 
den „zweiten Teil“ auf: „Geschichte der Geschichtsphilosophie.“ Das 
erste Kapitel bringt „Das Werden des geschichtsphilosophischen Ge- 
dankens in dem griechischen Kulturkreise“, das zweite „Die Entfaltung 
des geschichtsphilosophischen Gedankens in der christlichen Philosophie“. 
Der erste Paragraph dieses zweiten Kapitels bringt darüber 20 Abtei- 
lungen von der „Messiasidee“ bis zu Thomas von Aquino in 31 Seiten!. 
Dann folgt § 2: „Die Geschichtsphilosophie der Renaissance und der 
Aufklärung‘‘; ein so sehr viel ergiebigeres Gebiet, das aber von Macchia- 


1 Ein neu entdeckter Autor darin ist anscheinend Origines; so steht be- 
ständig (achtmal); gemeint ist aber stets Origenes. 


248 Kritiken 


velli bis Herder bloß in 22 Seiten erledigt wird. Immerhin „Kürze ist 
die Seele des Witzes“. Also fing ich vertrauensvoll an, nicht mit Macchia- 
velli, sondern mit dem frühesten der Aufklärer, mit Vico, dem 6 Seiten 
gewidmet sind — verhältnismäßig viel. Ich fand nun ein Referat über 
Vicos Ideen, leider ohne jede Angabe von Beweisstellen, die überhaupt 
in dem ganzen Buche fehlen, außerdem das Referat unterbrochen durch 
eigene Betrachtungen des Verfassers, sodaß man oft nicht weiß, ob Vico 
oder Mehlis spricht (z. B. S. 420, 422). Vico wird zur Aufklärung ge- 
rechnet, also muß er den Begriff des Fortschritts haben, den nach Mehlis 
(vgl. S. 417) die Aufklärung als „neues Wertgebilde“ erzeugt hat. Wie 
und wo dieser Fortschritt sich vollzieht, wird wenig klar. Aber dies 
liegt vielleicht an Vico selbst, obwohl ich glaube, daß seine Lehre doch 
bestimmter ist, als sie bei Mehlis erscheint, da Vico nicht bloß drei Stadien 
der Menschheit annimmt, die Mehlis referiert, sondern auch das dritte 
auf allen Gebieten, im Gegensatze zur Phantasie und zur Offenbarung, 
als dasjenige der menschlichen Vernunft kennzeichnet, was Mehlis nicht 
genug hervorhebt. 

Auf Vico folgt Condorcet, eingeleitet durch den Satz: „Die Gedanken 
Vicos sind von Condorcet weitergebildet, aber noch strenger in die Bahn 
der Gesetzeserkenntnis gewiesen.“ Ob Condorcet Vico gekannt hat, ist mir 
sehr zweifelhaft. In seiner berühmten „Esquisse“ nennt er ihn nicht, auch 
sonst wohl nicht. Sein geistiger Vater ist Turgot, der Entdecker des 
berühmten Gesetzes der drei Stadien, dessen Leben Condorcet beschrieben, 
als dessen Schüler er sich bekannt hat. Wenn irgendeiner die Gesetz- 
mäßigkeit des geschichtlichen Werdens betont hat, so war es Turgot, 
der im Vertrauen darauf sogar prophezeit hat, z. B. den Abfall der 
amerikanischen Kolonien von England, der auch durch seinen Schüler 
Condorcet und durch seinen Freund Voltaire für die Geschichtsphilosophie 
der Aufklärung viel mehr bedeutet als Vico. Von der zweiten seiner be- 
rühmten Reden sur l'histoire universelle aus dem Jahre 1750 erklärt R. 
Flint: (History of the philosophy of history, Edinburgh and London, 
1893, S. 281): „Hier wurde zum ersten Male, wie Caro gesagt hat, die 
Idee des Fortschritts zum organischen Prinzipe der Geschichte gemacht.“ 
Turgot ist also so wichtig wie nur möglich, wird aber von Mehlis gar 
nicht erwähnt. Fast ebensowenig Voltaire, der den Terminus „Philo- 
sophie der Geschichte“ geprägt und in seinem berühmten Essai sur les 
mœurs für das Bewußtsein seiner Zeitgenossen das erste philosophische 
Geschichtswerk geschrieben hat, von Mehlis aber nur einmal (S. 419) 
beiläufig genannt wird. Also hier arge sachliche Unzulänglichkeit, zu- 
mal auch Condorcet selbst auf weniger als einer Seite mit allgemeinen 


Kritiken 249 


Redewendungen abgetan wird, ohne daß eine charakteristische Lehre von 
ihm erwähnt wird, etwa die These: „Alle Irrtümer in der Politik und in 
der Moral haben zur Grundlage philosophische Irrtümer, die selbst wieder 
mit naturwissenschaftlichen Irrtümern zusammenhängen.‘ (Esquisse, Aus- 
gabe von 1795, S. 292), wonach also das soziale Leben von der natur- 
wissenschaftlichen Erkenntnis mitbestimmt wird. 

Aber sehen wir weiter! Vielleicht weiß der Verfasser bei den Deut- 
schen besser Bescheid. Nehmen wir z. B. Hegel. Er hat in dem 
Kapitel: „Die Vollendung der Geschichtsphilosophie im deutschen Idealis- 
mus“ einen eigenen 14 Seiten langen Abschnitt unter dem Titel: „S 4. 
Die theoretische Geschichtsphilosophie.“ Es wird zunächst von der „Phäno- 
menologie des Bewußtseins“ gehandelt, dem „weitaus bedeutsamsten Teile“ 
der „Philosophie des subjektiven Geistes“ (S. 471). Das ist an sich zweck- 
mäßig, da die „Phänomenologie des Geistes“ allerdings einen ersten, 
wenn auch weniger vollständigen Entwurf der Philosophie der Geschichte 
enthält. Aber welches Verhältnis sie zu den späteren Darstellungen hat, 
bleibt völlig dunkel. Wir erhalten nur teils unverständliche, teils leere 
und sich widersprechende Sätze. So heißt es (S. 472): „In dieser Phäno- 
menologie handelt es sich um die Entwicklung des naiven Bewußtseins 
zum wissenschaftlichen und philosophischen hin.“ Das ist richtig; denn 
die Phänomenologie endet zwar nicht mit der Religion des Absoluten, 
die es in ihr noch nicht gibt, aber mit dem Wissen des Absoluten. 
Auf derselben Seite steht aber: „Dabei ist die phänomenologische Be- 
trachtung der Bewußtseinsentwicklung nicht eigentlich eine historische.‘ 
Was ist sie denn? Im Gegenteile, sie ist historischer als diejenige des 
späteren Hegel, da sie noch vom logischen Schema weniger beherrscht 
ist, z. B. nur scheinbar eine Dreiteilung der Entwicklung gibt, in Wirk- 
lichkeit aber vier Stadien annimmt: Bewußtsein, Selbstbewußtsein, Ver- 
nunft, Geist. Des weiteren wieder sehr unbestimmte, oft schiefe Sätze, 
ohne Aufbau, ohne Deduktion. Possierlich aber ist folgendes: (S. 477): 
„Ebenso schien Hegel in der Form des gemäßigten Despotismus, der in 
der Ständevertretung ein Organ des Volkes besitzt, die Vollendung des 
staatlichen Lebens im wesentlichen gegeben zu sein, sodaß nach seiner 
Auffassung am Anfang des 19. Jahrhunderts der Weltgeist sein Wesen 
erkennt und am Ziele ist.“ So boshaft war Hegel doch nicht gegen 
seinen Weltgeist, daß er ihn als gemäßigten Despoten darstellt. Denn 
Despotismus ist bei ihm „der Zustand der Gesetzlosigkeit“. (Philosophie 
des Rechts, $ 278.) Hegel spricht immer von etwas ganz anderem, nämlich 
von der „Monarchie“ mit „feststehenden Gesetzen und bestimmter Organi- 
sation des Staates“, an die auch der Monarch gebunden ist. Vgl. „Philo- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 17 


250 | Kritiken 


sophie der Geschichte“, S. 562, ed. Reclam, und „Philosophie des Rechts“, 
8 280. Mehlis hat offenbar an die damalige Verfassung Rußlands gedacht, 
die ein Franzose definierte als „Despotismus, gemäßigt durch Meuchelmord“. 

Aber der Verfasser hat ja bereits ein geschichtsphilosophisches Buch 
geschrieben: „Die Geschichtsphilosophie Comtes.“ Vielleicht weiß er dar- 
über genaueren Bescheid. Comte nimmt in der Tat 12 Seiten ein, 
aber mit keinem Worte berührt wird Saint-Simon, dessen Gedanken Comte 
nicht erweitert, sondern nur systematisiert hat. Weiter spricht Mehlis 
von den vier Reihen, die sich bei Comte unterscheiden lassen (S. 487): 
„der intellektuellen, der moralischen, der ästhetischen und der materi- 
ellen“. Das ist falsch. Wo Comte im Cours de philosophie positive 
von vier Reihen spricht, sind es wohl immer folgende: die industrielle, 
die ästhetische, die wissenschaftliche, die philosophische. (Vgl. Cours de 
philosophie positive, 3. éd. Paris 1869 [= 2. éd. 1864], 6. Band, S. 42 ff., 
51, 53f., 56). Und ebenso ist es irreführend, wenn Mehlis sagt (S. 488): 
„Von den vier Reihen ist die intellektuelle die dominierende.‘ Das ist 
nur richtig von der Entwicklung bis zum Ende des Mittelalters; in der 
Neuzeit verhält es sich vielmehr so, daß die industrielle Reihe die führende 
ist, die übrigen ihr folgen; erst in Zukunft wird die Weltanschauung, 
und zwar die Philosophie wieder herrschen. Also auch hier, wo Mehlis 
Spezialkenntnisse haben sollte, Fehler und Irrtümer. 

Außer diesem zweiten Teile: „Der Geschichte der Geschichtsphilo- 
sophie“, aus dem ich eben berichtet habe, gibt es noch einen ersten Teil: 
„Probleme der Geschichte oder Theorie der Geschichte und Universal- 
geschichte‘, und einen dritten Teil: „Das System der Geschichte oder 
inhaltliche Konstruktion der Universalgeschichte“. Nach den Überschriften 
der Kapitel und nach £&inigen herausgegriffenen Sätzen schienen mir diese 
zwei Teile von gleicher geistiger Haltung wie das, was ich gelesen hatte. 
Ich hatte keine Lust weiter zu lesen. 

Weichen Wert das vorliegende Buch hat, möge der Leser nach den 
mitgeteilten Proben selbst beurteilen. 


Leipzig. Paul Barth. 


Dr. Kurt Wolzendorff, Staatsrecht und Naturrecht in der 
Lehre vom Widerstandsrecht des Volkes gegen rechts- 
widrige Ausübung der Staatsgewalt. (Untersuchungen zur 
deutschen Staats- und Rechtsgeschichte. Herausgeg. von Gierke. 
126. Heft). Breslau 1916. XIV u. 533 8. 

Fast gleichzeitig sind zwei Werke über die Lehre vom Volks- 
widerstand erschienen in einer Zeit, die unmittelbar einer der größten 


Kritiken 251 


und folgenschwersten Revolutionen der Weltgeschichte voranging, der 
russischen. Ein merkwürdiges Spiel des Zufalls. Das ältere Werk, 
das Buch von Fritz Kern, Gottesgnadentum und Widerstandsrecht im 
früheren Mittelalter, hat die Wurzeln des frühmittelalterlichen Wider- 
standsrechts, die altgermanische christlich - kirchliche und lehenrechtliche, 
aufgedeckt. Wolzendorff hat nicht die Fortsetzung von Kern ge- 
schrieben. In großen genialen Zügen hat ja schon Otto von Gierke 
in seinem, man kann wohl sagen klassischeu Buche Johannes Althusius 
die Dogmengeschichte der Widerstandslehre gezeichnet. Wolzendorff 
sucht vielmehr die Frage zu beantworten, inwiefern die Widerstands- 
lehre der Neuzeit naturrechtlichen Anschauungen entsprungen und in 
ihrer Weitergestaltung vom Naturrecht beeinflußt ist. 

Diese Frage wird man auch für die mittelalterliche Lehre stellen 
müssen. Die mittelalterliche Philosophie und Staatstheorie geht, soweit 
sie sich mit dieser Frage beschäftigt, vorwiegend von staats-kirchen- 
rechtlichen Anschauungen aus, aber sie ist eine stark spekulative. Das 
Jus divinum des kirchlichen Vorrangs vor dem Weltlichen einer-, die 
Volkssouveränität andererseits bilden den Ausgangspunkt der Be- 
trachtungen. Kaum daß in der älteren Zeit auf die geltenden Ver- 
fassungszustände hingewiesen wird. Das war erst möglich, als aus 
dem Lehenrechte heraus der ständische Staat erwachsen war und in 
den ständischen Privilegien vielfach das Widerstandsrecht zur ver- 
fassungsrechtlichen Anerkennung gelangt war. Der ständische Staat ist 
sicher nicht unter dem Einfluß philosophischer Ideen entstanden. Aber, 
und darin ist dem Verfasser vollständig zuzustimmen, wie trefflich 
schienen seine Einrichtungen zu den Begriffen zu passen, mit denen 
die staatstheoretische Philosophie arbeitete. In den Wahlreichen die 
Wahlkapitulationen, in den erblichen Territorien die Wahlrudimente: 
Erbhuldigung und Bestätigung der Landesfreiheiten ließen sich ohne 
Schwierigkeit als Staats- und Herrschaftsvertrag auffassen, das Volk, 
als dessen Vertreter die Stände erscheinen, als Träger der Souveränität; 
gegen den vertragsbrüchigen Herrscher mußte es ein Rechtsmittel 
geben, ganz wie gegen den vertragsbrüchigen Privatmann, und das 
war eben das Widerstandsrecht. So diente Calvin, dem Schöpfer der 
modernen Lehre vom Widerstand und den Monarchomachen. die staats- 
rechtliche Wirklichkeit zum Ausgang ihrer Betrachtung. Nur daß sie 
die staatsrechtlichen Einrichtungen einiger Länder, deren ständische 
Freiheiten das Widerstandsrecht. kannten, zu verallgemeinern geneigt 
waren und mit diesen Bausteinen unter naturrechtlichen Richtlinien ihr 
Lehrgebäude zusammenfügten. So hatte das Naturrecht nur eine kon- 

17* 


252 Kritiken 


struktive Bedeutung für die Monarchomachen; der Gedanke des Volks- 
widerstandes entstammte der ständischen Staatsverfassung. Gewiß nicht 
ihr allein. Der Verfasser verweist selber auf religiöse Anschauungen, 
ohne dieser Wurzel näher nachzugehen, da sie außer seiner Problem- 
stellung lag. Aber der Satz der Schrift, daß man Gott mehr ge- 
horchen müsse, als den Menschen, mußte in einer Zeit besondere Be- 
deutung gewinnen, die, wie das 16. Jahrhundert, vorwiegend im Banne 
religiöser Anschauungen stand. Der Tyrann war ein althergebrachtes 
Schaustück der mittelalterlichen Staatslehre. Nicht nur das klassische 
Altertum gab den Namen und das Vorbild, auch das alte Testament 
wirkte mit, Saul, Achab usw., alle die bösen Könige von Juda und 
Israel haben zu dieser Vorstellung schon bei Augustinus ihren Teil 
beigetragen. Dahin gehört auch der homo a deo excitatus, als dessen 
Vorbild Samuel, David, Elia und die meisten der übrigen Propheten 
gelten konnten. Es ist bekannt, wie die Monarchomachen, aber schon 
vor ihnen das Mittelalter daran die Lehre vom Tyrannenmord geknüpft 
haben. Den Gedanken, daß man Gott mehr gehorchen müsse, als den 
Menschen, bringt auch das Lied vom Wilhelmus zum Ausdruck. Nur 
daß diese religiöse Pflicht hier als Rechtspflicht erscheint, was sie in 
einer Zeit war, die an das Jus divinum glaubte, und an das Bibel- 
wort sich gebunden fühlte: „Suchet zuerst das Reich Gottes und seine 
Gerechtigkeit“, und daher das unwandelbare göttliche Recht allem 
menschlichen voranstellte. 

Treffend sind auch die Ausführungen des Verfassers über die Un- 
abhängigkeitserklärung der Niederlande und den Einfluß dieser Urkunde 
auf die Lehre vom Widerstandsrecht und der Lehre wieder auf die 
staatsrechtliche Wirklichkeit. Es sei da auch auf die böhmische Ent- 
wicklung verwiesen, die in der staatsrechtlichen Literatur bisher un- 
beachtet geblieben ist. Den böhmischen Ständen kam ein Widerstands- 
recht nicht zu, obwohl sie es, und gerade aus religiüsen Gründen in 
den Hussitenkriegen und gegen Georg von Podiebrad geübt hatten, 
gegen Ferdinand I. zu üben versuchten. Wenn aber Maximilian II, 
und später Rudolf II. im Majestätsbrief ihnen Defensoren gaben, die ihre 
religiösen Beschwerden der Regierung und dem König gegenüber ver- 
treten sollten, was war dies anders, als die Anerkennung eines Wider- 
standsrechtes und seine Organisation in einem Kolleg, das lebhaft an 
die Ephoren der monarchomachischen Lehre erinnerte. Endlich war in 
der böhmischen Konföderationsakte von 1619 das Widerstandsrecht der 
Stände in aller Form anerkannt und wurde durch die Absetzung 
Ferdinands II. ausgeübt. Wenn diese staatsrechtlichen Akte auf 


Kritiken | 253 


Mit- und Nachwelt nicht den Eindruck übten, wie die Unabhängig- 
keitserklärung der Niederlande und die englischen Revolutionen, 80 
lag die Ursache in ihrer vorübergehenden Geltung durch den vollen 
Sieg der absoluten Herrschergewalt in der Schlacht am Weißen 
Berg. 

Auch die an die Monarchomachen anknüpfende Lehre des Althaus, 
Besold, Keckermann, Huber usw. geht noch von der staatsrechtlichen 
Wirklichkeit aus. In Frankreich hat Jurieu den Begriff der an- 
geborenen Menschenrechte im Anschluß an die Verfassung einiger nord- 
amerikanischer Kolonien und der englischen Leveller aufgegriffen. Je 
mehr aber auf dem Festland Europas der Absolutismus siegte, umso- 
mehr entfernte sich die Lehre vom Widerstandsrecht von jeder staats- 
rechtlichen Grundlage und lebte ausschließlich von naturrechtlichen An- 
schauungen. Denn sie war dem Boden der dualistischen Auffassung des 
Staates entwachsen. Je mehr der Ständestaat sich zu einem absolu- 
tistischen Staat umbildete und damit der Gedanke der einheitlichen 
Staatsgewalt obsiegte, umsomehr verlor das Widerstandsrecht an Boden, 
wenn man nicht mit Rousseau ein Recht der Revolution annahm, wie 
es noch Rotteck und andere Vertreter der liberalen Schule vor 1848 
gelehrt haben. Seitdem hat man erkannt, daß die Revolution wohl 
Recht schaffen kann, aber selber nicht eine Einrichtung des Staatsrechts 
ist, und sucht den Schutz der subjektiven Rechte gegen Willkür, wie 
das schon Condorcet in hochpolitischer Weise in seinem Verfassungs- 
entwurfe von 1793 zu verwirklichen suchte und Fichte in philosophisch- 
tiefer, aber unpolitischer Weise vorgeschlagen hatte, in besonderen Ver- 
fassungsgarantien und Organisationen. 

Auch darin wird man dem Verfasser Recht geben, daß, wie es im 
16. und 17. Jahrhundert der religiöse, so im 18. und 19. Jahrhundert 
der politische Druck der Herrschergewalt gewesen ist, die der Lehre 
vom Widerstandsrecht Leben gaben, daher sie beim Durchbruch des 
Verfassungsstaates ihren Nährboden verlor und verschwand. Denn sie 
ist mit der Idee des Rechtsstaates unvereinbar, setzt sie doch an die 
Stelle der Herrschaft des Rechtes die Gewalt. Der Schutz der Rechte 
des Einzelnen wird allerdings weiter ausgebildet werden müssen auch 
der Tyrannei der Mehrheit gegenüber, soll nicht der Staat zum 
allgemeinen Zuchtliaus werden, wozu er auf dem besten Wege zu 
sein scheint, wenn die unter dem Drucke des Krieges entstandenen 
wirtschaftlichen Notordnungen im kommenden Frieden weiter dauern 
sollten, 


Wien. Voltelimi. 


254 Kritiken 


M. Doeberl, Entwicklungsgeschichte Bayerns. I. Bd. Von den 
ältesten Zeiten bis zum Westfälischen Frieden. 3. Aufl. X, 673 8. 
München 1916, Oldenbourg. 16,— M. geh., 18,— in Leinen, 
20,— in Halbfr. 

Wenn der erste Band von Doeberls Entwicklungsgeschichte kurz 
nach Erscheinen des zweiten Bandes wieder in neuer Bearbeitung vor 
uns liegt, so ist dies einmal ein Anzeichen dafür, welcher Beliebtheit 
sich das Buch erfreut, dann aber liegt darin auch der Beweis dafür, 
daß sein Verfasser, der sowohl als Universitätsprofessor wie als hoher 
bayerischer Staatsbeamter eine reiche Tätigkeit entwickelt, über eine ganz 
außergewöhnliche Arbeitskraft verfügt. Die neue Auflage ist nämlich 
nicht einfach ein Neudruck, sondern sie stellt sich als eine bis ins 
kleinste sorgfältige Neubearbeitung dar. Kaum ein Kapitel ist unver- 
ändert geblieben. Selbst die Ausdrucksweise wurde genauer Prüfung 
unterzogen und manches Fremdwort mußte einer deutschen Wendung 
Platz machen. Auch wurden die den Text bisher mitunter störenden 
Bücherangaben in die Anmerkungen gebannt, so daß sich dieser jetzt 
glatter liest, Anderseits wußte D. die Frische der Darstellung noch zu 
heben, indem er nicht selten (S. 139, 173, 220, 221, 294, 387) in neuen 
Anmerkungen charakteristische Quellenbelege verzeichnete. Die wesent- 
lichsten Anderungen aber wurden natürlich durch das Anwachsen der 
Arbeiten über bayerische Geschichte notwendig. Uuter ihrer Einwirkung 
wurde hie und da ein früheres Urteil aufgegeben oder zum mindesten 
gemildert. So heißt es diesmal (S. 6), daß sich die Einwanderung der 
Bayern in die oberen Süddonauländer „in der Hauptsache wenigstens 
nicht westwärts über den für Massenüberschreitung ungünstigen Böhmer- 
wald“ vollzog. Damit wäre also für kleinere Gruppen auch ein Ein- 
dringen in die Oberpfalz zugestanden, wofür entschieden sowohl die ein-. 
ladende Breite des Further Passes wie die Häufigkeit der ing-Orte 
im .dahintergelegenen sogenannten Chambrich spräche. Auch die in 
der letzten Auflage aufgestellte Behauptung, daß die Träger der Hallstatt- 
kultur thrakisch-illyrische Stämme waren, wird jetzt durch einen Nach- 
satz mit Recht als noch nicht völlig geklärt hingestellt. Auch im Ab- 
schnitt über die Grundherrschaft wird bei der Tätigkeit der Pröpste es 
in Ansehung der Schwierigkeiten eines Ferntransports als unsicher be- 
zeichnet, ob sie die Überschüsse ihrer Amtsbezirke an den Hof des 
Grundherrn oder auf den Markt überführten. Mitunter ist es nur ein 
einziges Wort, das beschwichtigend hinzugefügt wird, so heißt es jetzt 
„die meisten Bischöfe“ und nicht wie bisher „die Bischöfe brachten im 
10. und 11. Jahrhundert die staatlichen Hoheitsrechte an sich““. In ver- 


Kritiken 255 


schiedenen Fragen, die in den letzten Jahren eine abermalige Behand- 
lung erfuhren, hat D. von neuem Stellung nehmen müssen. So wird 
Widemanns Vermutung, daß die Bayern aus dem nordwestlichen Ungarn 
ihre spätere Heimat besiedelten, unter Hinweis auf ihre Bezeichnung als 
„Baiwarii“ zurückgewiesen. Auch Fastlingers Annahme, daß sie von 
vornherein das österreichische Kolonisationsgebiet besetzt hätten, findet 
bei der Unbestimmtheit des Begriffes „Suavia“ nicht seinen Beifall. 
Das Vorkommen der ing-Orte in diesem Gebiete erklärt er aus der Sitte 
der späteren Kolonisten, heimatliche Ortsnamen mit in die Fremde zu 
übernehmen. Auch weist er auf das zahlreiche Auftreten unechter ing- 
Orte hin. In der Beurteilung der Hochäckerfrage hält D. mit dem 
eigenen Urteil zurück; indes macht doch die breite Ausführung der von 
Frank und Reinecke geltend gemachten Gründe den Eindruck, als ob 
er mehr zur Anerkennung der mittelalterlichen und neuzeitlichen Her- 
kunft der Hochäcker neige. Fastlingers Gleichsetzung der Hosi mit 
den Osi des Tacitus findet dagegen seine Zustimmung, während er ander- 
seits das agilolfingische Herzogtum nach wie vor als fränkisches Amts- 
herzogtum verwirft und in ihm immer noch „die Modifikation eines vor- 
fränkischen Volkskönigtums“ erklickt. Die Annahme des gleichen 
Forschers, daß die meisten Römerorte in das Eigentum des Herzogs 
übergingen, scheint ihm wohlbegründet zu sein.. Obwohl D. schon in 
der zweiten Auflage Arbeiten von Ulrich Stutz über das Eigenkirchen- 
wesen anführte, hat er doch diesmal erst in einem besonderen Abschnitt 
deren Ergebnissen Rechnung getragen. Ebenso trägt er jetzt seine An- 
schauungen über den Schauplatz der Lechfeldschlacht und die Fälscher- 
tätigkeit Bischof Piligrims von Passau noch bestimmter vor. Die Aus- 
führungen über die Blüte des Kunstgewerbes im mittelalterlichen Bayern 
sind jetzt noch durch einen Absatz über die Goldschmiedekunst beträcht- 
lich erweitert worden. Ebenfalls erfährt die Sammlertätigkeit Albrechts V. 
(S. 431 — 433) eine veränderte, reichere Behandlung. Die innere Re- 
gierung Max I. war schon früher besonders liebevoll betrachtet worden; 
das ihr gewidmete Kapitel hat jetzt zumal für Maxens Tätigkeit als 
Kunstfreund und für seine Bemühungen, Religion und Sittlichkeit zu 
fördern, eine stattliche Bereicherung gefunden. 

Zum Schlusse möchte ich den Verfasser noch auf eine S. 18 auf- 
gestellte Behauptung hinweisen. Er sagt hier: „Es ist die Zahl der 
Römertürme übertrieben worden. Die angeblich erhaltenen Römertürme 
an ehemaligen Römerstraßen stammen durchwegs aus dem Mittelalter“. 
Sollte er unter diesen Türmen auch die Lindauer Heidenmauer verstan- 
den wissen wollen, so möchte ich dagegen in Erinnerung bringen, daß 


256 Kritiken 


die beiden einzigen Forscher, die diese näher untersuchten, Rziha und 
Steinmetz, dieser erst 1905, unabhängig von einander zu der sicheren 
Überzeugung gelangten, daß sie römischen Ursprungs sei, womit auch 
die im 15. Jahrhundert uns zuerst begegnende örtliche Überlieferung 
übereinstimmt 1. — Bei der Erörterung des Münchener Handels (S. 343) 
wäre es wohl der Erwähnung wert, daß Münchener Bier schon 1496 
von einem gewissen Hans Strasser nach Innsbruck verhandelt wurde, 
wie Einträge im Raitbuch Erzherzog Sigmunds im Innsbrucker Statt- 
haltereiarchiv beweisen. In den prächtigen, äußerst reichhaltigen Literatur- 
angaben der einzelnen Kapitel vermisse ich nur: A. Pischek, Die 
. Vogtgerichtsbarkeit süddeutscher Klöster in ihrer sachlichen Abgrenzung 
während des frühen Mittelalters. Stuttgart 1907. Zuguterletzt wünschte . 
ich die Lage Aschheims und Aufhausens — denn es gibt melırere Dörfer 
mit diesen Namen — in einer kommenden Aufläge genauer bestimmt, 
wie es beim Petersberg (S. 230) schon diesmal geschehen ist. 

Das schöne Buch, das dem Andenken des für das Vaterland ge- 
fallenen Sohnes des Verfassers gewidmet ist, hat vor Riezlers breit- 
angelegtem Werke den Vorzug, sich immer wieder dem jeweiligen Stande 
der Wissenschaft anzupassen und wird kraft dieser Eigenschaft aufs neue 
zahlreiche Leser gewinnen, was es bei seiner Gediegenheit auch redlich 
verdient. , 

Schwabach. Dr. Joetze. 


Fritz Vigener, Die Mainzer Dompropstei im 14. Jahrhundert. 
Aufzeichnungen über ihre Besitzungen, Rechte und Pflichten aus 
den Jahren 1364—1367 (Quellen und Forschungen zur hessischen 
Geschichte, herausgegeben von der historischen Kommission für das 
Großherzogtum Hessen, Bd. I). Darmstadt 1913, Großherzoglich 
Hessischer Staatsverlag. 4°. LIX u. 186 S. M. 6,—. 


Vigeners Untersuchung trägt eine neue Note in die domstiftische 
Forschung, die in den letzten Jahren fleißig aufgegriffen wurde, hie und 
da aber mehr in die Breite als in die Tiefe ging. Denn Vigeners 
Buch wendete sich einem Dignitär des Kapitals zu. Allerdings trat in 
Mainz die Propstei an Bedeutung vor dem Domdekanat zurück. Aber 
ihre Einkünfte waren doch ansehnlich genug, um sie seit dem Ausgang 
des 13. Jahrhunderts zum bevorzugten Objekt kurialer Pfründungspolitik 
zu machen. Dem Kapitel gelang es nicht, die Providierten abzuschütteln. 


ı Näberes habe ich seinerzeit in der Geschichte der Stadt Lindau i. B. 
S. 7ff. dargelegt. 


Kritiken 257 


Immerhin bezeichnete es einen Erfolg, wenn die Kapitulare den durch 
Papst Klemens VI. (1342 — 1352) ernannten Dompropst Wilhelm Pinchon 
(1348 - 1363), einen französischen Kleriker, in die Kapitelsgemeinschaft 
(Beobachtung der Residenzpflicht) einbeziehen konnten. Nach Pinchons 
Tode folgte der anspruchsvolle Raimund v. Canilhac, Kardinalbischof 
von Palestrina als Dompropst (1363 — 1373), und dieser Prälat bestellte 
den Bertrand v. Macello (Massello), einen Domherrn von Lodève, als 
seinen Verweser (1364 — 1367). Bertrand verzeichnete nun 1364, bei 
seinem ersten Mainzer Aufenthalt, die Besitzungen und Einkünfte, dazu 
die Rechte und Pflichten der Mainzer Dompropstei, und stellte diese 
Notizen in dem „liber, ubi loca, census, curie, honores, officia, beneficia 
et alia iura nec non onera domino preposito et prepositure incumbentia 
continentur“ zusammen. Mit dieser rechnerischen Übersicht, die im all. 
gemeinen gründlich durchgearbeitet ist, erweist der fleißige Mandatar aber 
nicht bloß dem Kardinal, sondern auch der propsteilichen Verwaltung 
einen bedeutsamen Gefallen. Bleibt nun auch das Original verschollen, 
so ist doch zum Glück eine Abschrift im Vatikanischen Archiv vor- 
handen. Sie wird in der vorliegenden Arbeit von Vigener — aus 
dem Nachlaß H. V. Sauerlands überwies ihm Wenck die bereits von 
Sauerland vorgenommene Abschrift der vatikanischen Aufzeichnungen 
— erstmalig veröffentlicht. Und das zugleich mit Jahresbilanzen der 
Jahre 1364 und 1365 und mit einem Verzeichnis der Einnahmen und 
Ausgaben (Geschäftsbuch) der Jahre 1364—1367, die an dem nämlichen 
Fundorte ruhen. 

Vigeners Edition ist in allem sorgsam. Dem veröffentlichten Text 
wird ein umfänglicher Apparat beigegeben, der nicht bloß dem engeren 
Interessentenkreise des Mainzer Lokalhistorikers dient, sondern darüber 
hinaus die Aufmerksamkeit der Verfassungshistoriker, Wirtschafts- und 
Kulturhistoriker ernstlich auf sich zieht. Ebenso orientiert die Einlei- 
tung keineswegs bloß über die Vorgeschichte und Entstehung der Mainzer 
Aufzeichnungen, die wir an der Hand der Vigenerschen Darlegungen 
soeben kurz berührten. Darüber hinaus verbreitet sich der Autor, der 
sich längst als einen trefflichen Kenner der ecclesia Moguntina eingeführt 
hat, in einigen knappen Strichen (S. XLIII— LV) über den Territorial- 
besitz des Dompropstes und dessen landesherrliche und grundherrliche 
Gerechtsame, dazu über propsteiliche Zinsen, Zehnten, Einkünfte aus 
der Archidiakonalgewalt und schließlich über das Präbendenwesen und 
den Reingewinn. „Die gesamten Einnahmen im Rechnungsjahre 1364/65 
betrugen 2145 Gulden, die Ausgaben 1357, der Reingewinn 787½ 
Gulden; 1365/1366 dagegen die Einnahmen 4553 Gulden, die Ausgaben 


258 Kritiken 


2101, der Reingewinn über 2450 Gulden“. Die wichtigsten Einkünfte 
waren, wie diese Bilanz kurz andeutet, starken Schwankungen unter- 
worfen. 

Der verdienstlichen Arbeit seien in einigen Einzelheiten noch einige 
Ergänzungen mit auf den Weg gegeben. Uber den camerarius des Erz- 
priesters (S. 15 Anm. 5) vgl. auch A. M. Koeniger, „Quellen zur Ge- 
schichte der Sendgerichte in Deutschland“, München 1910, S. 169 und 
öfters. Uber bischöfliche Schaltjahrvisitationen, die im übrigen ein noch 
wenig betretenes Forschungsgebiet darstellen, hat bereits die kloster- 
rechtsgeschichtliche Arbeit der letzten Jahre mehrere Mitteilungen ge- 
macht. Zu der im Domkapitel stets bedeutsamen Feier des Grün- 
donnerstags vergleiche noch die quellenkundige und zum Vergleich ein- 
ladende große liturgiegeschichtliche Sammlung von E. Marteène, De an- 
tiquis ecclesiae ritibus lib. IV. cap. XXII (in der Antwerpener Ausgabe 
von 1733/34 tom III, p. 81 sqq.) und die fleißigen Ausführungen von 
A. J. Binterim, „Die vorzüglichsten Denk würdigkeiten der christkatholi- 
schen Kirche“, Mainz 1825 ff., V. 1., S. 181 ff. — Wenn der „liber“ 
Bertrands hin und wieder das Mainzer Festwesen berührt, legte es sich 
nahe, im Apparat der hier einschlägigen Veröffentlichung von Franz 
Falk, „Die pfarramtlichen Aufzeichnungen (Liber consuetudinum) des 
Florentius Diel zu St. Christoph in Mainz (1491— 1518)“, Freiburg i. Br. 
1904 (Erläuterungen und Ergänzungen zu Janssens Geschichte des 
deutschen Volkes, herausgegeben von Ludwig Pastor, Bd. IV, Heft 3) 
zu gedenken. — Wenn ferner S. LV Anm. 5 Sägmüller, „Kirchen- 
recht“ “, S. 355 f. zitiert wird, stimmt die angeführte Seitenzahl nicht. 
An der nämlichen Stelle spricht nun Vigener von „den Patronatskirchen 
des Dompropstes“ und meint dazu: „Nutzbare Rechte von Bedeutung 
kann er daran nicht besessen haben“. Gewiß, ausgeschlossen ist das 
nicht. Aber ich hätte an dieser Stelle nun doch eine weitergehende 
Erläuterung gewünscht. Etwa eine Andeutung über die Scheidung von 
Benefizial- und Fabrikvermögen, nicht minder über die portio congrua 
der damaligen Zeit, und das unter Anführung von G. Kallen, „Die 
oberschwäbischen Pfründen des Bistums Konstanz und ihre Besetzung“ 
(1275—1508), Stuttgart 1907, besonders mit S, 28, 33, 208, und ver- 
wandter Literatur. Ich verweise zudem an dieser Stelle nachdrücklich 
auf den Urkundenbestand des Bistums Speier, der über das Einkommen 
des porochus primitivus bzw. des von ihm bestellten Vikars einläßlichere 
und gesprächigere Mitteilungen macht als es Diplome und Aufzeich- 
nungen aus manchen anderen Territorien belieben. Man vergleiche dort 
etwa eine Urkunde vom Jahre 1494, die über die Teilung der keines- 


Kritiken 2 259 


wegs unbedeutenden Oblationenbezüge an einer solchen Landkirche handelt: 
„Item quatuor offertoria, quae idem plebanus aestimavit pro duobus 
talentis denariorum“ (Remling, U. B. d. Bischöfe zu Speyer, j. R., Mainz 
1853, nr. 227, S. 429, ebda. nr. 232, S. 445). Den Speierer Verhält- 
nissen mögen nun im allgemeinen auch die Mainzer Pfarreien entsprochen 
haben, soviel Ungleichheiten die jeweilige Größe des Pfarrbezirks und die 
jeweilige Dotierung mit sich brachte. Ähnliche Beobachtungen kann man 
übrigens auch der verdienstlichen Veröffentlichung von G. Tumbült, „Die 
Einkünfte der jetzt nach Baden gehörigen Pfarreien und Pfründen des 
ehemaligen Bistums Konstanz und das Jahr 1275 (,Zeitsċhr, für Ge- 
schichte des Oberrheins‘, N. F. XXIX, 1914, S. 54 ff., piene: dort be- 
sonders S. 67 und S. 78) entnehmen. 
Vigeners fleißige und dankenswerte Veröffentlichung wird durch ein 
treffliches Sach- und Wortverzeichnis besonders bereichert. Ich sehe 
darin nicht bloß eine willkommene Ergänzung zu dem anbaufähigen 
Glossarium von Du Cange, sondern darüber hinaus eime inhaltreiche Ein- 
führung in die Lebensgewohnheiten und Disziplin der mittelalterlichen 
Kathedraltanoniker, die allerdings der größeren zusammenfassenden Dar- 
stellung und des Vergleiches zu den consuetudines monasticae noch harrt. 
Münster. Georg Schreiber. 


Veit Arnpeck, Sämtliche Chronicken. Herausgegeben von Georg 
Leidinger. (Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deut- 
schen Geschichte. Neue Folge, dritter Band.) München, Rieger 
1915. CXXXV u. 1014 S. gr. 8°. 

Mit den Chroniken Arnpecks schließt die Reihe der bayerischen 
Landeschroniken ab, die zur Veröffentlichung in der Neuen Folge der 
Quellen und Erörterungen bestimmt waren, so daß jetzt aus der älteren 
Reihe Mathias von Kemnart, in der jüngeren Andreas von Regensburg, 
Ebran von Wildenberg, Ulrich Füetrer und Arnpeck vorliegen. Die 
neue Reihe verdankt ihre Anregung Carl Theodor von Heigel, dem 
auch dieser letzte Band gewidmet ist. Den Hauptanteil an der Heraus- 
gabe bat Leidinger. Er hat schon 1903 bei den Werken des Andreas 
von Regensburg seine ausgezeichnete Befähigung zu dieser Arbeit ge- 
zeigt und bewährt sie aufs neue bei Veit Arnpeck, dessen Leben und 
Werke er bereits 1893 in einer gekrönten Preisschrift behandelt hat. 
Der sehr umfangreiche Band enthält Arnpecks Chronicon Baioariorum 
mit der deutschen Bearbeitung, sein Chronicon austriacum und den 
Liber de gestis episcoporum Frisingensium. Die Einleitung gibt das 
Wenige, was wir über Arnpecks Leben wissen, dann für die einzelnen 


260 Kritiken 


Werke Handschriften, Drucke, Abfassungszeit, Quellen und Bedeutung, 
ein Schlußabschnitt würdigt Arnpecks Leistung im (Ganzen. 

Es ist Leidinger, dem sich an eindringender Kenntnis dieses Stoffes 
‚heute wohl niemand vergleichen dürfte, in der Einleitung gelungen, alle 
kritischen Fragen überzeugend zu lösen. Arnpeck ist, was man manch- 
mal bezweifelt hat, auch selbst der Verdeutscher seiner Bayerischen 
Chronik gewesen, und zwar hat er diese Arbeit gleichzeitig mit der 
lateinischen Fassung unternommen, er ist, was noch Waitz bestritt, der 
Verfasser der in einer jetzt Wolffenbüttler Handschrift vorliegenden Fort- 
setzung der Freisinger Traditionensammlung des Conradus Sacrista, da- 
gegen ist ein Liber de fundationibus monasteriorum in Bavaria ihm zu 
- Unrecht zugeschrieben worden. 

Den Hauptwert legt Leidinger auf den Nachweis der Quellen Arn- 
.pecks und er kann hier mit Stolz feststellen, wieweit er über die älteren 
Ausgaben hinausgekommen ist. Das ist nicht bloß deshalb wertvoll, 
weil wir nun mit Sicherheit aus diesen massigen Kompilationen die ver- 
hältnismäßig kleinen Stücke herausholen können, die uns nur deshalb 
besonders wichtig sind, weil zufällig die benützte Quelle verloren ist, 
ich nenne hier die interessanten Rattenberger Aufzeichnungen des 
14. Jahrhunderts (s. S. LXI und CIII); wir können auch jetzt erst die 
Arbeitsweise und die Arbeitsleistung Arnpecks, also das eigentlich historio- 
graphische Moment richtig würdigen. Und da ist das Bild doch sehr 
anziehend und wichtig für die Gesamtanschauung von der Historio- 
graphie des ausgehenden Mittelalters. Wir sehen Arnpeck, wie so vielè 
seiner Zeitgenossen, vom Abschreiber zum Geschichtschreiber werden. 
Der Kern, um den sich die Masse seiner historischen Aufzeichnungen 
sammelt, ist doch wohl jene Abschrift der Traditionen des Conradus 
Sacrista mit dem in derselben Handschrift vorliegenden Werke des Otto 
von Freising gewesen. Von hier geht er weiter zur Sammlung der 
lokalen Tradition in den Klöstern und Stiftern seiner näheren Umgebung, 
wiederum vielleicht angeregt durch ein Werk, das er sich abschreibt, 
den Liber de fundationibus monasteriorum von 1388. Für die Ord- 
nung des Stoffes bleibt ihm zunächst sein bedeutendster Vorgänger, 
‚Andreas von Regensburg, Vorbild — ich zweifle nicht, daß auch Arnpeck 
seinen Stoff anfangs nach einer pagina imperatorum et pontificam ge- 
sammelt hat (vgl. S. CXXI). Dann aber wirken die landesgeschicht- 
lichen Interessen auf ihn, angeregt einerseits von Ebran von Wilden- 
berg und Füetrer, anderseits aufs stärkste durch die vom Humanismus 
neu belebte Kosmographie. So entsteht eine Chronik, die nicht mehr 
bloß, wie die Werke seiner Vorgänger, von den Fürsten Bayerns, sondern 


Kritiken 261 


vom Lande handeln will. In ihrer lateinischen Form zeigt sie die 
literarische Gliederung nach Büchern und Kapiteln, wie sie die neue 
Klostergeschichtschreibung von Otto und von Enea Silvio gelernt hatte, 
in ihrer deutschen Fassung das Streben zum Volksbuch, das zu illu- 
strieren, vielleicht mit Holzschnitten zu drucken gewesen wäre. Überall 
aber drängt fortwährend fremder Stoff herein. Hier hat Schedels Welt- 
chronik und seine italienischen Vorbilder, vor allem Jakob von Bergamo, 
verderblich gewirkt, und noch ist kein literarisches oder politisches 
Prinzip mächtig genug, das zu hindern. Die alte Chronik mit ihrer 
unterschiedslosen Aufzeichnung des Kleinsten und des Größten, das 
Abenteuer- und Neuigkeitsbuch, ist wieder da. Von einer innerlichen 
Bewältigung des alten und neuen Stoffes ist noch keine Rede, die 
schüchternen Ansätze zur Kritik bleiben auf die einfachsten genea- 
logischen und chronologischen Fragen beschränkt, ebenso spärlich sind 
die Versuche, die Quellen als Individualitäten zu erfassen, wie ja Arnpeck 
selbst noch keine stilistische Individualität ist, ja sogar für den Aus- 
druck eigener Meinung fremde Form borgt, auch das offensichtliche 
Interesse an Briefen und Urkunden führt noch zu keinem selbständigen 
Suchen nach diesen Dingen. In all diesen Punkten steht Arnpeck, das 
hat Leidinger ganz mit Recht als abschließendes Ergebnis betont, noch 
im Mittelalter oder vielmehr in der Übergangszeit, die vom italienischen 
Humanismus nur Äußerlichkeiten übernahm, und er steht tiefer als etwa 
Meisterlin, Bonstetten und Fabri. Aber erst von hier aus wird die 
Leistung Aventins in ihrer Größe deutlich. Leidinger hat zu ihrer er- 
neuten Würdigung hier und in zahlreichen, scharfsinnigen Einzelunter- 
suchungen bereits die besten Grundlagen geschaffen. Wir hoffen, daß 
er mit ihr seine Verdienste auf diesem Gebiet krönen wird. 
München. Paul Joachimsen. 


Gustav Wolf, Quellenkunde der deutschen Reformations- 
geschichte. I. Bd.: Vorreformation und allgemeine Reformations- 
geschichte. XIV und 582 S. II. Bd.: Kirchliche Reformations- 
geschichte, erster Teil. XII und 362 S. Gotha, Fr. A. Perthes 
A.-G. 1915, 1916. 

Über dieses Werk hatte Referent bereits in der Monatsschrift für höhere 
Schulen (hrsg. v. A. Matthias, Berlin 1916. XV, 132— 135, 537—541) 
sich dahin zu äußern, daß es für die Einarbeitung in die Reformations- 
geschichte gute Dienste leisten wird, da es mit vielem Fleiß, wenn auch 
ungleichmäßig, gearbeitet ist. Der Verfasser wollte ein ähnliches Hilfs- 
buch schaffen, wie Wattenbach und Lorenz für das Mittelalter; da es 


262 Kritiken 


sich jedoch im 16. Jahrhundert weniger um Chroniken, als um Urkun- 
den, Akten und Briefe handelt, so mußten in erster Linie die auf Ver- 
arbeitung derartigen Stoffes gerichteten Bemühungen und in untrenn- 
barem Zusammenhange damit auch die Darstellungen berücksichtigt 
werden. Indem nun die Einzelforschung in großem Umfange in die 
Anmerkungen verwiesen wurde, konnte der Text dem an sich durchaus 
wünschenswerten Ziele einer Geschichte der historischen Forschung an- 
genähert werden. Wenn man die schon gegen W.s „Einführung in 
das Studium der neueren Geschichte“ vorgebrachten Bedenken inbetreff 
der Disposition und des Stiles auch nicht ganz unterdrücken kann, so 
bieten doch einzelne Abschnitte eine bisher mangelnde Übersicht in les- 
barer Form und unter zweckmäßiger Hervorhebung durchgehender Ge- 
sichtspunkte; andere Teile wie der über das Zeitalter der Konzilien und 
die Zwischenzeit bis zur eigentlichen Reformation sind verdienstlich durch 
Bewältigung eines weitverzweigten und nicht leicht zu durchdringenden 
Materials. Dabei hat man jedoch den Eindruck, daß die Kraft des 
Verfassers mit dem Herantreten an die Hauptaufgabe erlahmt ist; denn 
gerade die Kapitel über Luther und die Reformationsgeschichte im 
engeren Sinne, sowie in ihrem Zusammenhange mit der Reichsgeschichte 
befriedigen am wenigsten. Bei der Behandlung der Landschaften sind 
die Eidgenossen am besten weggekommen, die Niederlande leider ganz 
ausgefallen. i 

Etwas strenger muß die Beurteilung des Werkes für einen engeren 
Kreis lauten. Abgesehen davon, daß für ein derartiges Unternehmen 
heute ganz andere Vorarbeiten in den Jahresberichten, Bibliographien, 
systematischen Katalogen u. dgl. zur Verfügung stehen als noch vor 
einem Menschenalter, berührt es peinlich, daß der Verfasser das Amt 
des Historiographen zu stark mit dem des Rezensenten verwechselt. Es 
möchte das noch hingehen, wenn es sich um ältere Schriften handelt, 
über die sich ein leidlich übereinstimmendes Urteil gebildet hat, wenn 
auch gegen die Einschätzung Jannssens und noch mehr gegen die Be- 
wertung seiner Schule manches einzuwenden ist. Aber je reicher sich 
gerade die reformationsgeschichtliche Forschung in den letzten Jahr- 
zehnten entwickelt hat, um so einseitiger, ungleichmäßiger und unselb- 
ständiger wird die Tätigkeit eines Zensors, der denn doch schwerlich 
eine Autorität aufzubieten vermag, die dem Areopag der mitlebenden 
Gelehrten die Wage zu halten vermöchte. Da der Referent als der 
vielleicht am schwersten Betroffene sich schon in der erwähnten Zeit- 
schrift zur Wehr gesetzt hat, kann er das Urteil über eine solche, man 
weiß nicht, ob mehr fahrlässige oder geringschätzige Behandlung dem 


Kritiken 263 


Gerechtigkeitssinn der Fachgenossen überlassen. Es genügt vorläufig, 
daß er den Nachweis einer planmäßigen, zu zusammenfassender Dar- 
stellung ausgereiften Forschung schon in der Einleitung des 1914 er- 
schienenen Bandes der Münchener Luther-Ausgabe erbracht hatte, die 
von W. auch in dem 1916 herausgegebenen Teile noch ignoriert wird. 
Die Gefahr, die hier für eine bestimmte Gruppe der an der reforma- 
tionsgeschichtlichen Arbeit beteiligten Gelehrten vorliegt, wird auch durch 
die Aussicht auf eine Revision des Urteils in einer zweiten Auflage 
nicht verringert, denn der Richter bleibt derselbe und der Eindruck des 
ersten Spruches ist schwerlich ganz zu verwischen. Und ob der nicht 
mehr jugendliche Verfasser überhaupt in diese Lage kommen wird, ist 
doch sehr fraglich; denn wenn man, wie Referent selbst schon mehrfach 
erprobt hat, mit dieser Quellenkunde zu arbeiten unternimmt, sieht man 
sich bald genötigt, zu den altbewährten Freunden wie Dahlmann- Waitz- 
Herre oder Masslow seine Zuflucht zu nehmen, und kommt dann zu 
der Einsicht, daß man sich den Umweg über G. Wolf ersparen konnte. 
Breslau. P. Kalkoff. 


A. B. Faust, Das Deutschtum in den Vereinigten Staaten, 
Band 1: in seiner geschichtlichen Entwicklung, Band 2: 
in seiner Bedeutung für die amerikanische Kultur. 
Leipzig, B. G. Teubner 1912, VIII u. 504, XII u. 447 S. 

Die unneutrale Begünstigung unserer Gegner durch die Vereinigten 
Staaten seit Beginn dieses Weltkrieges, das Auftreten der Deutsch- 
Amerikaner dagegen, ihr geringes politisches Geschick und ihr Mangel 
an Geschlossenheit haben die allgemeine Aufmerksamkeit bei uns gerade 
jetzt nachdrücklich auf die Entwicklung und Stellung des Deutschtums 
in der Union gelenkt. Das schon vor mehreren Jahren erschienene zwei- 
bändige Werk des Professors an der Cornell-Universität, A. B. Faust, 
verdient deshalb besondern Dank und umsomehr unsere Beachtung, als 
es zum ersten Mal das Deutschtum in seiner Gesamtheit, sowohl was 
seine geschichtliche Entwicklung, wie seine Betätigung auf den ver- 
schiedenen Gebieten amerikanischen Lebens anlangt, eingehend unter- 
sucht und zur Darstellung bringt. 

Der eine Band behandelt die Einwanderung und Ausbreitung der 
Deutschen im Lande seit dem 17. bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts, 
ihre wesentlichen Charakterzüge, ihre Mitarbeit in Krieg und Frieden 
und ihre Bedeutung für die allgemeine Entwicklung der nordamerikanischen 
Staaten- und Volksgemeinschaft. Hier sind die wichtigsten Kapitel die 
beiden zusammenfassenden, das zehnte: die Verteilung der deutschen An- 


264 Kritiken 


siedler vor 1775, ihre Bedeutung für die Gegenwart, Schätzung ihrer 
Zahl, und das siebzehnte: zusammenfassender Überblick über die deutsche 
Einwanderung im 19. Jahrhundert, ihre geographische und numerische 
Verbreitung und ihr allgemeiner Charakter. Ganz besonders das erstere 
verdient Interesse. Faust stellt hier zwei sehr beachtenswerte Tatsachen 
fest, erstens, daß die Deutschen vor der amerikanischen Revolution den 
besten Ackerboden der damaligen englischen Kolonien in Besitz genommen 
und urbar gemacht hatten. Sie vor allem hatten die mittlern Teile 
Pennsylvaniens inne, die dann im Unabhängigkeitskrieg die Kornkammer 
der Kolonien sein sollten. Und zweitens, daß die deutschen Kolonisten 
fast den ganzen Grenzstreifen von Maine bis hinab nach Georgia be- 
wohnten. Faust zerstört damit die geläufige Vorstellung, daß auf den 
schottischen und irischen Ansiedlern die eigentliche Last der Grenz- 
verteidigung gegen die Indianer gelegen habe, die noch dazu häufig von 
den Franzosen aufgehetzt und unterstützt wurden; er beweist, daß die 
deutschen Kolonisten mindestens ebensosehr die schwere Aufgabe des 
Grenzschutzes getragen haben. Grund dieser auffülligen Tatsache ist, 
daß sie durchweg arm waren und sich deshalb mit dem billigsten Lande 
begnügen mußten, und dieses befand sich natürlich vornehmlich in der 
stets geführdeten Grenzzone im Hinterlande. 

Zwei andere Kapitel behandeln die Beteiligung der deutschen Mit- 
bürger an Kriegen der Vereinigten Staaten, das elfte: die Deutschen al! 
Patrioten und Soldaten während des Unabhängigkeitskriegs, und das 
sechzehnte: das deutsche Element in den Kriegen der Vereinigten Staaten 
während des 19. Jahrhunderts. Hier werden die Faustschen Aus- 
führungen in breiter Weise ergänzt durch die Spezialuntersuchung von 
W. Kaufmann: Die Deutschen im amerikanischen Bürgerkriege 1861—1865 
(München und Berlin 1911), die ein äußerst wertvolles Quellenmaterial 
sehr gründlich und umsichtig flüssig gemacht und verwertet hat. Wie 
der numerische Anteil der Deutschen am Unionsheer die ihrem Anteil 
an der Bevölkerung entsprechende Zahl ganz besonders stark überstieg, 
so ist auch beachtenswert, daß in der Unionsarmee über 500 Stabs- 
offiziere und selbst im Heer der Konföderierten etliche 20 sich befanden. 

Der andere Band, der das Deutschtum in den Vereinigten Staaten 
in seiner Bedeutung für die amerikanische Kultur, auf die einzelnen 
Seiten derselben eingehend, schildert, verlangte die Uberwindung noch 
wesentlich größerer Schwierigkeiten. Denn Vorarbeiten für die mannig- 
fachen Seiten des Volkslebens, für welche Faust den Anteil und die 
Mitarbeit der Deutschen festzustellen und zu beurteilen unternimmt, 
fehlten vielfach gänzlich. Selbst eine zufriedenstellende volkswirt- 


Kritiken 265 


schaftliche Geschichte der Vereinigten Staaten ist noch nicht vorhanden. 
Hier galt es, viel mühevolle Detailarbeit zu leisten, denn jedes Kapitel 
bedeutete ein neues und besonderes Forschungsgebiet. Faust sucht die 
Leistungen der Deutschen zu erfassen auf dem Gebiet des Ackerbaues 
und der Lebensmittelindustrie, auf den technischen und anderen gewerb- 
lichen Gebieten, im Erziehungs- und Unterrichtswesen, in den schönen 
Künsten (S. 328 stimmt die Einteilung des Textes nicht mit der des 
Inhaltsverzeichnisses überein), sowie schließlich in den verschiedensten 
Richtungen gesellschaftlichen Lebens und auf die Sitten der Amerikaner. 

Ein besonders umfangreiches Kapitel dieses Bandes (Kapitel 4) be- 
schäftigt sich mit dem politischen Einfluß des deutschen Elements. 
Faust bezweifelt die Richtigkeit der üblichen Ansicht, daß die Be- 
teiligung der Deutschen am politischen Leben ihrer neuen Heimat weit 
hinter dem zurückgeblieben sei, was von einem so starken Bevölkerungs- 
anteil hätte erwartet werden müssen. Er bestreitet zwar nicht ihre Ab- 
neigung gegen die Bekleidung öffentlicher Ämter; sie sahen, meint er, 
in ihrem stark praktischen Sinn in der Politik ein wenig einträgliches 
Geschäft, da das Amt nur solange dauerte, wie die Herrschaft der Partei, 
und sie verabscheuten in ihrer schlichten Rechtlichkeit und Gewissen- 
haftigkeit die Politik als etwas Unsauberes und Entsittlichendes. Gleich- 
wohl lehnt er das Urteil entschieden ab, daß ihr Einfluß auf die 
amerikanische Politik gering gewesen sei. Er führt aus, daß die 
Deutschen sehr wohl sich nachdrücklich und stets geltend gemacht haben, 
wenn es darauf ankam, das politische Leben zu heben und umzugestalten, 
daß sie an allen großen Kämpfen des 19. Jahrhunderts um die politische 
und zugleich sozial-sittliche Hebung der Vereinigten Staaten hervor- 
ragenden Anteil genommen haben, so an den Fragen der Abschaffung 
der Sklaverei, der Ämterbesetzung und Reform des Verwaltungswesens, 
der Sicherung eines gesunden Währungssystems, der Verteidigung der 
persönlichen Freiheit im Zusammenhang der Mäßigkeitsbewegung, der 
Entwicklung größerer politischer Selbständigkeit im Gegensatz zur blinden 
Parteigefolgschaft u. a. Auch zeigen seine Ausführungen, daß doch 
auch Deutsche und namentlich ihre Nachkommen in den hohen Ämtern, 
im Kongreß, in den Gerichtshöfen keineswegs zu. den seltenen Er- 
scheinungen gehören. Aber mit alledem wird doch der innerste Kern 
des oben hervorgehobenen Vorwurfs nicht beseitigt, die Frage nämlich, 
ob die Deutschen den ihrer Zahl nach ihnen gebührenden Einfluß aus- 
zuüben ‚vermocht haben. Und diese wichtigste Frage für die Beurteilung 
der Beteiligung der Deutschen an der Entwicklung der Vereinigten Staaten 
muß verneint werden, und zwar nicht bloß für das politische Gebiet. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 18 


266 Kritiken 


Auf eine Reihe von Fragen, die unter dem Gesichtspunkt der prak- 
tischen Politik interessieren und gerade in diesen letzten Jahren ganz 
besonders häufig aufgeworfen worden sind, gibt das Werk von Faust 
keine oder doch nur allenfalls indirekte Antwort: die Einflußlosigkeit 
als Volkstum, die geringe Beliebtheit und der Mangel an Ansehen u. a. 
Faust wäre sicher iu der Lage, zuverlässige und überzeugende Antworten 
auf diese und andere Fragen zu geben, aber er ist ilınen nicht nachgegangen. 

Sein Werk leistet zum guten Teil Pionierarbeit. Noch sind viele 
Quellen unbenutzt, in europäischen Archiven (vgl. das Verzeichnis von 
M. D. Learned: Guide to the Manuscript Materials relating to American 
History in the German State Archives, Washington D. C. 1912) und 
in Amerika selbst, aus denen die Erforschung der deutschen Einwanderung 
nach und der Schicksale der Deutschen in Amerika weitergeführt und 
vertieft werden kanan. Da winkt künftigen Einzeluntersuchungen noch 
Arbeit und Erfolg. Es ist nur ein Nebenertrag seiner auf andere Ziele 
gerichteten Arbeit, wenn Evjen in einem Anhang zu seinen Scandinavian 
Immigrants 1630—1674 aus solchen Quellen nachweist, daß schon für 
das frühere 17. Jahrhundert, also die ersten Zeiten der nordamerikanischen 
Kolonisationsgeschichte, der Einschlag des Deutschtums ein ganz wesentlich 
stärkerer ist, als dies aus Fausts Werk gefolgert werden kann. Aber 
es ist ein Beispiel dafür, wie und mit welchen Hilfsmitteln eine genauere 
Erkenntnis des Umfangs der Mitarbeit der Deutschen, namentlich für 
die Frühzeit der Kolonisation, sich noch erschließen läßt. Fausts Werk 
jedoch gibt die Grundlage, auf der solche Untersuchungen nunmehr 
aufgebaut werden können, es ist der Rahmen, in den sie sich eingliedern. 
Auch darin liegt der Wert desselben 

Vom Standpunkt amerikanischer Geschichte betrachtet, bedeutet das 
Werk einen Beitrag zur Feststellung der bestimmenden Elemente in der 
Entwicklung, des amerikanischen Volkstums. Die Erforschung dieser 
Dinge in Amerika aber steckt noch in den Anfängen. 


“= 


Münster i. W. Daenell. 


Friedrich August Ludwig von der Marwitz, ein märkischer Edel- 
mann im Zeitalter der Befreiungskriege. Herausgegeben von 
Friedrich Meusel. Zweiter Band. Erster Teil: Tagebücher, 
politische Schriften und Briefe. Mit zwei Abbildungen. XIV u. 
354 S. Zweiter Teil: Politische Schriften und Briefe. Mit zwei 
Abbildungen. VIII u. 566 S. Berlin 1913, E. S. Mittler & Sohn. 

Das im zweiten Bande der Meuselschen Marwitzpublikation ans 

Licht gezogene Material zerfällt in drei Gruppen: I. Tagebuchartige 


Kritiken 267 


Aufzeichnungen und Tagebücher (1804 1815), II. Politische Aufsätze, 
Briefe und Denkschriften aus den Jahren 1806—1836, III. Zwischen 
1807 und 1831 geschriebene Briefe von und an Marwitz und ein Dank- 
schreiben des Prinzen Friedrich von Preußen an Marwitzens Sohn Bern- 
hard vom 24. Dezember 1851. Die erste Gruppe enthält Eintragungen 
des Friedersdorfer Gutsherrn in sein Hauptrechnungsbuch vom 24. Juni 
1804 und 13. Dezember 1809, die mit der im ersten Bande abgedruck- 
ten Lebensbeschreibung inhaltlich im wesentlichen übereinstimmen, das 
während Marwitzens und Finckensteins Gefangenschaft in Spandau im 
Juli 1811 geführte Tagebuch mit bitteren Klagen über Hardenberg, 
den ihm allzu gefügigen Justizminister v. Kircheisen und die das Recht 
nicht energisch genug verteidigende märkische Ritterschaft und ein 
Tagebuch über die Mitte Oktober 1815 angetretene Reise von Paris 
nach London, deren Vergleichung miteinander ebenso interessant und 
amüsant ist wie gelegentliche Seitenblicke auf die deutsche und preußische 
Heimat. In der dritten Gruppe überwiegen Marwitzens Briefe an die 
ältere Schwester seiner ersten Gattin, Marie v. Clausewitz geb. Gräfin 
Brühl (1803—1821), in denen die tiefe Trauer um die verlorene Lebens- 
gefährtin noch lange nachklingt und die Erziehung ihres hinterlassenen 
Töchterchens das Hauptthema bildet; von berühmten Persönlichkeiten, 
mit denen Marwitz korrespondiert hat, seien erwähnt Schinkel und 
Rauch, Stein, Gneisenau und Blücher, der mit einem Kriegslust atmen- 
den Briefe aus dem Sommer 1809 vertreten ist, die Generale Kleist, 
Hünerbein, Müffling und Knesebeck, die sich 1817 und 1824 mit Mar- 
witzens Ansichten solidarisch erklärten, der Kronprinz, den Marwitz 
1816 gegen die Boyensche Landwehrordnung aufhetzte und der sich 
schon damals als Freund dieses unbeugsamen Altpreußen bezeichnete, 
und sein Marwitz auch wohlgesinnter, aber ihn doch nicht so überschwäng- 
lich verehrender Bruder Prinz Wilhelm. Bei weitem den größten Raum, 
722 von den 911 Seiten der beiden Halbbände, nehmen die zur zweiten 
Gruppe gehörenden politischen Aufsätze, Briefe und Denkschriften ein; 
mit Rücksicht hierauf konnte der Herausgeber im Vorwort sagen, daß 
dies Buch mehr sei als der zweite Band einer Familienpublikation; es 
sei ein Quellenwerk, das Beiträge bringe zur Geschichte der Opposition 
gegen die Reform und der Entstehung konservativer Parteianschauung 
in Preußen. Es lag daher auch in Meusels Absicht, eine wissenschaft- 
liche Abhandlung darüber als Einleitung vorauszuschicken ; der Verleger 
hat bedauerlicherweise, des Wartens müde und wohl auch um den Band 
nicht gar zu sehr anschwellen zu lassen, darauf Verzicht geleistet und 
sich entschlossen, sie nun nachträglich in Druck zu geben. 
18* 


268 Kritiken 


Ein patriotischer Entwurf einer Vorstellung der kurmärkischen 
Stände an den König aus dem Sommer 1806, die Friedrich Wilhelm III. 
zum Losschlagen gegen Napoleon ermutigen sollte, und zwei aus Mar- 
witzens letzten Lebensjahren stammende Aufsätze, einer aus dem Jalıre 
1834, der vom Religionsedikt Friedrich Wilhelms II. und von der Ein- 
führung des Allgemeinen Landrechts handelt, und der kurz vor seinem 
Tode im Herbst 1837 niedergeschriebene Schlußabschnitt seiner Me- 
moiren über die Berechtigung zum Domänenverkauf in Preußen und 
den Zusammentritt des kurmärkischen Landtags 1809, eröffnen die 
zweite Gruppe. Die folgenden fast 350 Seiten füllenden Nummern, die 
all in die Jahre 1810 und 1811 fallen, hat Meusel zu einem beson- 
deren Kapitel vereinigt, das er „Marwitz im Kampf gegen Hardenberg“ 
betitelt; es nimmt noch etwas mehr Raum ein als spätere politische 
Schriften und Briefwechsel von Marwitz aus den Jahren 1812 — 1836. 
In ihm finden wir vor allem auch Dokumente von andern Autoren: ein 
am 21. August 1810 von Bernhard v. Prittwitz, einem Deputierten der 
Kur- und Neumärkischen Stände aufgesetztes Promemoria an Harden- 
berg, einen dadurch angeregten Aufsatz Adam Müllers über Feudalismus 
und Antifeudalismus, eine Denkschrift des letzteren an den Staatskanzler 
vom 11. Februar 1811, Briefe und Aufsätze Adam Müllers, Prittwitzens, 
der Grafen v. Finckenstein und v. Arnim-Boytzenburg, des Herrn 
v. Quast, des Generals v. Köckritz, des Ministers v. Voß, die Vorstel- 
lungen der Deputirten der Kur- und Neumärkischen Stände an den 
Staatskanzler vom 7. und 22. Januar und 14. Februar 1811 und Harden- 
bergs Antworten darauf, ihre Immediateingabe an den König vom 
14. Februar 1811 und die der Priegnitzer Ritterschaft vom 24. Januar 
und 18. Mai desselben Jalıres nebst den darauf ergangenen oder ent- 
worfenen landesherrlichen Bescheiden; natürlich fehlt auch die von Mar- 
witz verfaßte, am 9. Mai 1811 unterzeichnete „letzte Vorstellung der 
Stände von Lebus und Beeskow Storkow‘ an Friedrich Wilhelm III. 
nicht mit den überaus scharfen Randbemerkungen des Staatskanzlers. 
Aus diesen und den andern Marwitzschen Schriftstücken geht klar her- 
vor, daß die der Reform in Preußen so heftig widerstrebenden Männer 
auch aufrichtige, glühende Patrioten waren, die, wenn sie für das über- 
lieferte Recht kämpften, dem Vaterlande eben den besten Dienst zu 
leisten meinten und persönliche Vorteile nicht so selbstsüchtig obenan- 
stellten, wie Stein und Hardenberg wohl glaubten; ‚ich für mein Theil“ 
— schrieb Marwitz am 8. Dezember 1810 an Finckenstein — „will 
lieber alles opfern und von einer Regierung, die meine Mitbürger unter 
einem angeborenen König verwaltet, jegliche Gewalt erdulden, als nur 


Kritiken 269 


zu einem tausendsten Theil Schuld seyn, daß der Fremdling in diesem 
Lande herrsche, wenn ich gleich gewiß wäre, von diesem alles zu er- 
halten, was mir persönlich irgend angenehm seyn könnte“. Die politi- 
schen Theorien dieser ganzen Gruppe scheinen zum größten Teil in 
Adam Müllers Kopfe entstanden zu sein; welche Rolle er in dem Kampfe 
des märkischen Adels gegen Hardenberg gespielt hat, wollte Meusel in 
der Einleitung des längeren ausführen; zweifellos teilten die adeligen 
Gutsbesitzer Müllers Ansicht, daß die von vergangenen Zeiten hinter- 
lassenen ständischen Verhältnisse nur auf dem Wege des freien Ver- 
trages zwischen wahrhaften Repräsentanten der Stände und echten Stell- 
vertretern des allgemeinen Wohls (wahren Staatsbeamten) umgestaltet 
oder reguliert werden dürften, daß es Pflicht der erleuchteten Patrioten 
unter den Ständen sei, jenes Vertragsrecht allen Systemen zum Trotz 
zu behaupten, daß die Provinzialverfassungen beizubehalten, wiederher- 
zustellen oder weise zu modifizieren seien, daß in einer ständischen, teils 
aus den Hauptklassen des Volks erwählten, teils durch die Geburt be- 
rufenen zentralen Ratsversammlung die großen inneren Angelegenheiten 
des Reichs alljährlich beraten und begutachtet werden müßten, daß die 
Grundeigentümer das allerwesentlichste Urinteresse des Staates repräsen- 
tieren, daß die Grundzüge der überlieferten agrarischen und ständischen 
Verfassung bleiben müßten und nur dasjenige zu beseitigen sei, was 
durch die Pfuschereien kurzsichtiger und eigenmächtiger Administrationen 
in den alten natürlichen Gang hineingebracht wurde; „hieße ich Marwitz 
oder Prittwitz“, so wetterte Adam Müller am 21. Februar 1811, „so 
wollte ich das schwache, zähe Rohr, welches zum Staatskanzler über 
diese Eichen- und Buchenwälder gesetzt ist, heute noch krümmen, daß 
es brechen müßte oder nach der Weise pfeifen müßte: Keine Nation 
obne die alten Provinzen! Keine Nation ohne den alten Adel!“ Ob 
Meusel alle für seine Publikation geeigneten ungedruckten Quellen ge- 
funden und bei ihrer Auswahl stets eine glückliche Hand gehabt hat, 
vermag nicht zu entscheiden, wer das vorhandene Material selbst nur 
zum Teil kennt; jedenfalls sind nicht alle Hauptgegner Hardenbergs 
darin mit Beiträgen vertreten; z. B. fehlt Friedrich Ancillon, der, wie 
ich inzwischen in den Forschungen zur brandenburgischen und preußi- 
schen Geschichte gezeigt habe, nach dem Verfassungsversprechen vom 
22, Mai 1815 die Konstitutionspläne des Staatskanzlers in immer er- 
neutem Eingreifen im Sinne Adam Müllers -zu vereiteln gewußt hat, der 
dem Kronprinzen nach den Freiheitskriegen mindestens ebenso nahestand 
wie Marwitz und der doch auch diesem schon 1811 kein Fremder mehr 
gewesen zu sein scheint — vergl. Marwitzens Brief an Finckenstein 


270 Kritiken 


vom 16. Februar 1811 (II 1, S. 286)! Mögen aber auch weitere Studien, 
wie ich glaube, zu dem Ergebnis führen, daß der Kampf gegen Harden- 
berg von den Altpreußen nach 1815 mit breiterer Front ebenso scharf, 
wenn auch nicht so laut geführt worden ist wie zu Beginn der Reform- 
periode — immer wird der zweite Band der neuen Marwitzpublikation 
ein grundlegendes Quellenwerk für Forschungen über Preußens innere 
Entwicklung im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts bleiben und ein 
rühmliches Dokument umsichtigen Sammlerfleißes und mustergültiger 
Herausgebersorgfalt! 

Die politischen Schriften und Briefwechsel von Marwitz aus den 
Jahren 1812—1836 beziehen sich vorwiegend auf die Verfassungs- 
angelegenheit und Verwaltungsorganisationen; neben einer kurzen Be- 
trachtung aus dem Jahre 1812 über eine Reform des Adels, einer 
anderen aus dem Jahre 1823 über den Zustand des Vermögens der 
Grundbesitzer in der Mark Brandenburg und wie ihnen zu helfen, und 
einem längeren Gutachten über die Ursachen der überhandnehmenden 
Verbrechen aus dem Dezember 1836 interessieren besonders seine 
Schriften zur auswärtigen Politik aus den Jahren 1812—1814: ein dem 
vortragenden Adjutanten Friedrich Wilhelms III. am 31. Dezember 1812 
übersandter, aber von ihm dem Monarchen nicht vorgelegter Aufsatz 
von dem gegenwärtigen Interesse des Königs von Preußen, der sofortigen 
Bruch mit Napoleon verlangte; ein auf Gneisenaus Wunsch verfertigtes, 
aber nicht genehmigtes Manifest vom 12. März 1813; eine im November 
desselben Jahres niedergeschriebene Abhandlung von dem Wesen des 
jetzigen Krieges zur Beantwortuug der Frage: wann kann der Friede 
gemacht und wie muß er gemacht werden? — die Antwort lautete 
ganz im Sinne Arndts: „Die Grenze zwischen Teutschland und Frank- 
reich muß da sein, wo die teutsche Sprache von der französischen sich 
scheidet. Es ist vom Juragebirge an unbezweifelt teutsch (wie schon 
die Namen ergeben), Bruntrut, Mümpelgard, St. Weiler, Münster, St. 
Peter, Andlau, Pfalzburg, Metz, Diedenhofen (Thionville), Luxemburg, 
Namur, Bergen (Mons), Reyssel (Lille) und Dünkirchen. Diesen Land- 
strich müssen wir gleich in Besitz nehmen und so lange in Frankreich. 
fechten, bis der Feind anerkennt, daß das Teutsche unser ist und er 
nichts zu schaffen hat außer Frankreich“ — endlich das schon von 
Meinecke im 82. Bande der Hist. Zeitschrift veröffentlichte Schreiben 
an Hardenberg vom 14. September 1814, worin Marwitz seinem Landes- 
herrn riet, den Titel „König der Teutschen in Preußen, Brandenburg und 
Sachsen“ anzunehmen; denn wer sich der Idee eines gemeinsamen teut- 
schen Vaterlandes bemächtige, der werde herrschen in Teutschland und 


Kritiken 271 


der lichte Punkt sein, nach dem alle sich hinwenden werden in trüben 
Zeiten! 
Marwitz als Gutsherr kommt auf etwa 30 Seiten zum Wort; der 
so betitelte neunte Abschnitt des zweiten Halbbandes bringt einen sich 
in engen Grenzen haltenden Bauernbefreiungsplan von ihm aus dem 
Jahre 1805, die neuen 1809 mit den Friedersdorfer Kossäten abge- 
schlossenen Kontrakte, Marwitzens Instruktionen für seine Wirtschafts- 
beamten während der Freiheitskriege und die Rede, die er 1818 an die 
vor dem Schlosse versammelte, zu Zeugen der Taufe seines Sohnes ge- 
ladene Gemeinde hielt, nebst zwei Adressen der letzteren; wir blicken 
hinein in eine kleine Monarchie, deren Untertanen es gewiß nicht schlecht 
hatten, wenn sie fromm und gehorsam waren und nach der Väter Sitte 
auf dem Acker und Hof ihre Schuldigkeit taten, die aber nach Mar- 
witzens Ansicht nebst ihren Kindern und Kindeskindern auch bleiben 
sollten, was sie waren: einfache Bauern, die nicht klüger und mehr sein 
wollen als ihre Vorfahren, zu ihrem Besten und zu dem des Vater- 
landes. | 

Ein dritter Band militärischen Inhalts, der im Juni 1912 im Manu- 
skript etwa zur Hälfte fertiggestellt war, wird die ganze Publikation 
zum Abschluß bringen. Möge es dem Herausgeber, wenn er aus dem 
großen Kriege wohlbehalten heimgekehrt ist, bald möglich sein, ihn in 
Druck zu geben und die uns in Aussicht gestellte Abhandlung über die 
Opposition gegen die Reform und die Entstehung konservativer Partei- 
anschauung in Preußen ebenfalls! 

Nachschrift: Diese Wünsche und Hoffnungen von 1915 gingen 
nicht in Erfüllung. Friedrich Meusel ist im Sommer 1917 einer im 
Osten erlittenen Verwundung erlegen. 

Berlin. Paul Haake. 


Blüchers Briefe, herausgegeben von W. v. Unger. Stuttgart und 

Berlin, J. G. Cotta, 1913. 

General v. Unger hat seiner Biographie Blüchers die vorliegende 
Ausgabe von Briefen folgen lassen. Wir können ihm dafür nur dankbar 
sein. Es ist wirklich ein Genuß, diese Briefe zu lesen, besonders jetzt 
während des Weltkrieges. Die Verhältnisse, in denen wir leben, er- 
innern in so hohem Maße an das, was unsere Großväter vor hundert 
Jahren durchmächen mußten, daß man bei dem Lesen der Briefe un- 
willkürlich immer wieder Vergleiche mit der heutigen Zeit macht. Die 
Schwierigkeiten des Koalitionskrieges, die Meinungsverschiedenheiten 
zwischen Diplomaten und Militärs, die führende Stellung, die Blücher 


272 Kritiken 


und Gneisenau damals, Hindenburg und Ludendorff heute einnehmen, 
haben große Ähnlichkeit. Schon 1805 und 1806 spricht Blücher seinen 
Unwillen über die diplomatische Leitung des preußischen Staates aus. 
Den „sauberen Herrn Lucchesini“ nennt er (S. 61) einen „Fellträger“, 
er wünscht im Juli 1806, Stein wäre Minister der auswärtigen Ange- 
legenheiten und Haugwitz säße in der Hölle. Mit klarem Blick hatte 
Blücher schon 1805 und 1806 vor der Katastrophe erkannt, daß 
Napoleon den Ausbruch des Krieges gegen Preußen hinausschieben 
wollte, bis der Augenblick ihm günstig sei; Blücher riet darum dringend 
loszuschlagen, ebe es zu spät sei. Stein und Hardenberg hielt er für 
die geeigneten Männer, das Staatsruder zu führen, die Befähigung 
Vinckes für die Verwaltung Westfalens hatte er schon 1804 erkannt. 
Über den König äußerte er sich natürlich in vorsichtigen Ausdrücken, 
aber gelegentlich kommt doch sein Urteil, das auch hier ein richtiges 
ist, offen heraus, so S. 146 und S. 147, wo Blücher an Hardenberg und 
an Gneisenau schreibt, der König habe kein Vertrauen zu sich selbst, 
darum auch keins zu anderen und zur Nation. Schon im Juli 1806 
war Blücher so unzufrieden, daß er an Kleist, den Generaladjutanten 
des Königs, schrieb: „Warum wurde ich nicht 50 Jahre früher oder 
später geboren?“ Wie erbittert er 1814 und 1815 über die „Diploma- 
tiker“ war, ist ja bekannt; auch mit Hardenberg war er damals nicht 
einverstanden, 1815 kamen sie hart aneinander, aber Blücher wollte sich 
mit seinem ‚ältesten und besten Freunde‘ nicht brouillieren, aber er 
war nahe daran (S. 298 und S. 312). Auch 1818 äußert er seine Un- 
zufriedenheit mit Hardenbergs schwächlicher Haltung. Aber die Militärs 
der höfischen Richtung, wie Kalckreuth und Knesebeck, erregten ebenso 
oft den Zorn des geraden alten Soldaten. 

An manches, was wir jetzt erleben, erinnert auch der iibergroße 
Optimismus, von dem Blücher gelegentlich zu trügerischen Hoffnungen 
hingerissen wird. Am 28. Januar 1814 glaubt er, in acht Tagen würde 
er vor Paris sein, am 2. Februar, als die Hälfte dieser Zeit verflossen. 
spricht er wieder von acht Tagen. Als abermals eine Woche verstrichen, 
im Brief vom 7. bis 10. Februar, erklärt er es als sicher, in acht Tagen 
vor Paris zu sein. Er glaubt nicht, daß Napoleon noch eine Schlacht 
liefern wird. Der Brief zeigt, daß Blücher keine Ahnung von der 
großen Gefahr hatte, die ihm drohte, denn am 10. Februar begana mit 
dem Gefechte von Champeaubert die Reihe der schweren Niederlagen, 
die das preußisch-russische Heer erlitt, 

Wer sich der alten Streitfragen erinnert, die vor 20—35 Jahren 
über die Strategie des friderizianischen Zeitalters entspannen, der wird 


Kritiken 273 


nicht ohne Interesse sehen, daß Blücher Ende März 1813 annimmt, 
daß die Franzosen ‚Jalousien geben‘ wollen (S. 157). 

Seite 290 in der Anmerkung ist dem Herausgeber ein Irrtum unter- 
laufen. Er sagt, daß die am 18. Juni 1815, also am Tage von Belle- 
Alliance, geborene Tochter des Prinzen Wilhelm von Preußen, später 
Großherzogin von Hessen geworden sei. Das ist nicht richtig, sie hat 
den Prinzen Karl von Hessen geheiratet, der aber nie Großherzog ge- 
wesen ist. Dagegen ist es ihr Sohn, Ludwig IV., geworden. 

Wie lieb Blücher seinen Sohn Franz gehabt, das zeigt sich in vielen 
Briefen, in denen er das Schicksal desselben beklagt. Ich hätte nicht 
geglaubt, daß der alte Reitersmann mit so großer Liebe an seinen 
Kindern gehangen hat. Franz scheint der Lieblingssohn gewesen zu 
sein, der Vater setzte große Hoffnung auf ihn, die leider nicht erfüllt 
wurde, da Franz sich von seinen Verwundungen und dem späteren Selbst- 
mord versuche nie völlig erholte. Uberaus schmerzlich war es dem alten 
Feldmarschall, daß er Soldaten, die unter seinem Kommando standen, wegen 
Meuterei hatte standrechtlich erschießen lassen müssen. Es waren Sachsen, 
die aufgehetzt waren. Sehr scharf schrieb er deswegen an den König 
von Sachsen (S. 271 und S. 272), in seiner 55jährigen Dienstzeit sei er 
zum erstenmal genötigt, in der eigenen Armee Hinrichtungen vornehmen 
zu lassen. „Das vergossene Blut wird dereinst vor Gottes Gericht über 
den kommen, der es verschuldet hat, — und vor dem Allwissenden 
wird Befehle geben und Befehle dulden als ein und dasselbe geachtet 
werden müssen“, Das war allerdings deutlich und es ist begreiflich, daß 
Hardenberg verbinderte, daß der Brief an seinen Bestimmungsort gelangte. 

So bietet diese Briefsammlung dem Historiker eine Fülle von Material, 
einem jeden Freunde aber unserer vaterländischen Geschichte einen er- 
quickenden Genuß. 

Charlottenburg. Richard Schmitt. 


E. Brandenburg, Die Reichsgründung. 2 Bde., XIV u. 444, 
VII u. 452 S., Leipzig 1916. Untersuchungen und Aktenstücke 

zur Geschichte der Reichsgründung, XI u. 729 S., Leipzig 1916. 

Es ist schwierig und schmerzlich zugleich, das Werk Brandenburgs 
heute anzuzeigen, die Geschichte der ruhmvollen Begründung des Reiches 
in der Zeit seines schmählichen Zusammenbruchs. Aber gerade weil 
wir heute und vermutlich noch lange Zeit das Zeitalter der deutschen 
Einigung nur schwer ohne Voreingenommenheit, ohne Sehnsucht oder ohne 
Groll betrachten können, begrüße ich als Historiker dieses Buch. Vor 
dem Kriege fertiggestellt, ist es von allen diesen Stimmungen des Tages 


274 Kritiken 


frei und hat zugleich von den Ereignissen den genügenden Abstand, um 
gegenüber der unter dem unmittelbaren Eindruck der Zeit und der handelnden 
Persönlichkeiten stehenden Darstellung Sybels einen besonderen Platz einzu- 
nehmen. Es ist ein Werk objektiver Geschichtsbetrachtung im guten Sinne 
des Worts. Von der politischen Gleichgültigkeit, die im bewußten Gegen- 
satz gegen die politische Geschichtschreibung Droysens und Treitschkes 
lange Zeit als die wahre Objektivität gepriesen worden ist und die an 
der politischen Unfähigkeit des deutschen Volkes und damit an unserer 
Niederlage ein gutes Teil der Schuld trägt, hat sich Brandenburg fern- 
gehalten. Sein Buchi will politisch bilden, will Verständnis erwecken für 
das, was wir für die Welt geleistet haben, aber auch für die Gefahren 
unserer -geographischen Lage und des Volkscharakters, will die Kenntnis 
der Kräfte, die das Reich erbaut haben, wie der Gegenkräfte, die der 
Einigung im Wege gestanden haben, verbreiten; der Rückblick und Aus- 
blick, mit dem die Darstellung abschließt, kommt ausführlich auf diese 
Fragen zu sprechen. Aber das Urteil ist immer vorsichtig zurückhaltend. 
Brandenburg will belehren als Gelehrter, nicht überreden als Politiker 
oder gar als Parteimann. Seine Objektivität beruht vor allem darauf, 
daß das Reich für ihn etwas Selbstverständliches ist, das er weder zu 
rechtfertigen, noch zu bekämpfen, sondern nur zu erklären hat. 

Die Quellen, aus denen Brandenburg geschöpft hat, sind fast ohne 
Ausnahme gedruckt. Bisher unbekanntes Material hat er aus dem Nachlaß 
Camphausens für die Geschichte der preußischen Politik in den Jahren 
1848 und 1849 verwerten und zum Teil (in den Untersuchungen und 
Aktenstücken S. 248—390) veröffentlichen können. Außerdem hat er 
einzelne Stücke der von Sybel bereits benutzten preußischen Staatsakten 
zur Nachprüfung der Darstellung einsehen dürfen; dadurch hat Branden- 
burg in vielen Einzelheiten Sybel richtigstellen können, aber durch die 
ihm auferlegte Beschränkung in der Akteneinsicht sind noch manche un- 
klare Punkte geblieben, die weiterer Aufklärung harren, vor allem Bismarcks 
Politik nach 1867, für die schon Sybel die Akten nicht mehr vorgelegt 
worden sind. Hoffentlich fällt diese längst unsinnig gewordene Zurück- 
haltung der Staatsakten unserer politisch größten und lehrreichsten Zeit 
nun baldigst weg. Gerade weil schon von privater Seite so viel Material 
veröffentlicht worden ist, weil Frankreich in den Origines diplomatiques 
de la guerre de 1870/1871 die französischen Akten herausgibt, ist es 
ein wissenschaftliches Bedürfnis, auch die amtlichen Zeugnisse der preußi- 
schen Politik vollständig kennen zu lernen. Daß das Deutschland, das 
aus kontinentaler Beschränktheit heraus zur Weltgeltung emporwachsen 
wollte, aus Bismarcks politischer Korrespondenz hätte lernen können, 


Kritiken 275 


wie die Politik den Aufstieg eines Volkes diplomatisch vorzubereiten hat, 
sei nebenher auch bemerkt. Und wer nicht an eine vollständige Um- 
wandlung der Welt und der Menschen glaubt, wird annehmen dürfen, 
daß auch das neue Deutschland hier eine Fülle politischer Belehrung 
wird schöpfen können, 

Daß die volle Aktenbenutzung nicht möglich gewesen ist, ist sicher 
zu bedauern; Einzelheiten bleiben daher auch heute noch umstritten. 
Aber auch so hat Brandenburg das Verdienst, durch die energische Durch- 
arbeitung des gedruckten Materials, zumal der neu erschienenen französischen 
Akten, unsere Kenntnis wesentlich gefördert zu haben. Seine sorgfältige 
kritische Art hat — ich komme auf das Einzelne noch zurück — über 
vieles ein neues Licht verbreitet. Die großen Linien der Entwicklung 
stehen freilich fest, die kleindeutsche Lösung des Einigungsproblems, der 
Sieg des preußischen Staates: an ihnen hat auch Brandenburg nichts zu 
ändern versucht. : 

Das erste Buch behandelt den Einheitsgedanken und die Hindernisse 
seiner Verwirklichung bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts; es betont 
energisch, daß erst die Zeit der napoleonischen Herrschaft „die Sehn- 
sucht nach einem neuen ganz Deutschland umfassenden nationalen Staate 
zum Gemeingut aller Volksschichten gemacht hat“. Ebenso deutlich wird 
der dynastische Partikularismus, der „gott- und rechtlose Souveränitäts- 
schwindel der deutschen Fürsten“, wie sich Bismarck ausgedrückt hat, 
als das entscheidende Hindernis der Einigung hiugestellt; alle anderen 
Motive, die Besonderheiten der Stämme und Landschaften und die kon- 
fessionelle Spaltung, werden in die zweite Linie geschoben oder auf diesen 
Partikularismus zurückgeführt. Er erklärt auch die unbefriedigende Lösung 
der deutschen Frage auf dem Wiener Kongreß. Die Zeit bis 1848 
wird im zweiten Buch noch verhältnismäßig kurz besprochen; im Vorder- 
grund steht der Einheitsgedanke und sein Verhältnis zu den ersten 
Regungen des Liberalismus. Mit Recht bemerkt Brandenburg Seite 104, 
daß der Gedanke der preußischen Hegemonie zwar im Laufe dieser Zeit 
Anhänger gefunden hat, daß aber nicht nur ihre Zahl geriug war, sondern 
daß sie auch kein Mittel hatten, Preußen für ihre Pläne zu gewinnen; 
ebensowenig hatte der Liberalismus ein festes nationales Programm 
gehabt. 

Ausführlich wird die Darstellung erst mit dem Jahre 1848. Das 
dritte Buch, der Versuch der Reichsgründung durch die Revolution, ist 
mit 163 Seiten das umfangreichste des ganzen Werkes; dazu tritt noch 
die starke Hälfte der Untersuchungen und Aktenstücke, die der Unter- 
suchung des Verhältnisses von Preußen zur Revolution gewidmet ist, 


276 Kritiken 


Man kann natürlich zweifeln, ob die Jahre 1848/50 ebenso viel Raum 
in einer Geschichte der Reichsgründung beanspruchen dürfen wie die 
Jahre 1867/71. Gelegentlich habe ich auch den Eindruck gehabt, als 
lasse sich Brandenburg durch sein neues Material aus Camphausens Nachlaß 
zu einer unverhältnismäßigen Breite verleiten; aber da die geistige Arbeit 
der Revolution bei uns lange Zeit nicht genügend gewürdigt worden ist, 
hat diese Breite doch auch ihre Berechtigung. Der Schwerpunkt ruht 
in der Darstellung der preußischen Politik, die für das Werk der Pauls- 
kirche zum Schicksal wurde, bis sie selbst scheiterte, weil ihr die ziel- 
bewußte Leitung fehlte. 

Das folgende Jahrzehnt der Reaktion und des Wiedererwachens des 
Einheitsgedankens wird im vierten Buche mit 91 Seiten wieder knapper. 
zusammengefaßt. Hier wird auch noch einmal kurz die geistige und 
wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands gestreift. Der zweite Band 
dagegen, der in drei Büchern Bismarcks Anfänge und die Befreiung 
Schleswig-Holsteins, den deutschen Krieg und die Gründung des Nord- 
deutschen Bundes sowie den Krieg gegen Frankreich und die Begründung 
des Reiches schildert, enthält nur die politisch-diplomatische Geschichte 
der Reichsgründung. Den Inhalt ausführlicher anzugeben und die Punkte 
hervorzuheben, wo Brandenburg von der bisherigen Auffassung abweicht, 
scheint mir nicht ratsam zu sein. Bei Einzeluntersuchungen ist ein ge- 
naues Referat erwünscht, aus dem jeder schnell ersehen mag, ob die 
Untersuchung für sein Studiengebiet Interesse hat oder nicht. Mit Branden- 
burgs Reichsgründung muß sich aber jeder, der überhaupt Interesse für 
diese Zeit hat — und das sollte jeder Gebildete, auch wenn er nicht 
Historiker von Fach ist — auseinandersetzen; diese Arbeit kann ihm 
kein noch so weitläufiges Referat ersparen. Darum scheint mir auch 
keine Einzelkritik am Platze; sie müßte auch gegenüber Brandenburgs 
sorgfältiger Arbeitsweise und wohlabgewogenen Urteilen zu umfangreichen 
Erörterungen führen. ' 

Was Brandenburg in diesen beiden Bänden bringt, verdient alles 
Lob. Freilich schreibt er kahl und nüchtern, man lese z. B. die Charak- 
teristik Wilhelms I. (Bd. I, S. 391 ff.) oder was über Bismarcks Verhältnis 
zur Religion gesagt wird. Er lehnt zwar eine ästhetische Beurteilung ab 
(in seiner gleich zu erwähnenden Antikritik gegen Meinecke). Aber er hat 
darin doch nur insofern Recht, als der wissenschaftliche Wert von 
ästhetischen Werten unabhängig ist. Daß ein solches Buch, das seines 
Inhalts wegen verdient, in weitere Kreise zu dringen, auch in der Form 
allen berechtigten Ansprüchen genügen muß, halte ich für unbestreitbar. 
Außerdem handelt es sich nicht allein um ästhetische Beurteilang. Nicht 


Kritiken 277 


bloß Nüchternheit der Darstellung, auch Nüchternheit der Auffassung 
ist Brandenburg vorgeworfen worden. F. Meinecke hat in einem Aufsatz 
„Zur Geschichte des älteren deutschen Parteiwesens“ (Hist. Zeitschr. Bd.118, 
Seite 46/62) sich des längeren mit Brandenburg auseinandergesetzt. 
Er sieht in der Fähigkeit zu scharfer Begriffsbildung, die die Stärke 
des Kritikers Brandenburg ausmacht, eine Schwäche des Geschichts- 
schreibers, dessen Anlage „für die Sphäre der verwickelteren und inhalts- 
reicheren Hergänge ideeller und psychologischer Natur“ 'nicht ausreiche 
und dadurch in die Gefahr gerate, „zurückzubleiben hinter den Problemen 
und sie ungebührlich zu vereinfachen durch einen prosaischen Scharfsinn“. 
Er begründet diesen Tadel durch kritische Betrachtung zweier Einzel- 
fragen, der Entstehung des deutschen Nationalbewußtseins und des Wesens 
der liberalen und demokratischen Bewegung. Die Ansicht Brandenburgs, 
daß das deutsche Nationalbewußtsein durch „keine theoretisch begründete 
Lehre, keine literarische Strömung, keine Selbstentwicklung der Idee“ 
sondern durch „elementare, das Volk in seinen Tiefen aufwühlende poli- 
tische Ereignisse“, nämlich den Druck der Franzosenherrschaft, zu einem 
politischen Faktor geworden sei, hält Meinecke für allzu schematisch. 
Die Einwirkung dieses politischen Drucks leugnet Meinecke zwar nicht, 
aber er meint doch, daß wir es „ohne die Ideenbildung der geistigen 
Führer, ohne die allmähliche Ausstrahlung ihrer Ideale in die weiteren 
Schichten, ohne die langsam wachsende Empfänglichkeit der Volksmassen 
zu einer politischen Nationalbewegung von stärkerer Wucht nie gebracht 
haben“ würden. Ebenso wenig genügt ihm die Erklärung der Entstehung 
des Liberalismus als einer Reaktion gegen den Absolutismus oder die 
scharfe Unterscheidung zwischen Liberalismus und Demokratie. Der 
„wirkliche Hergang“ sei vielmehr dieser gewesen: „Die liberale Bewegung ` 
in Deutschland, entspringend aus den individualistischen Idealen und 
sozialen Interessen des geistig gereiften Bürgertums (und nicht zu ver- 
gessen auch des mit ihm in geistiger Gemeinschaft lebenden Teiles des 
Adels), verzweigt sich früh in eine kleinere, aber historisch sehr wirk- 
same Richtung, die durch oder in Anlehnung an den überlieferten Staat 
die individuellen Kräfte des Volkslebens, vor allem des Bürgertums, ent- 
wickeln, für den Staat nutzbar und zum Teil auch im Staate geltend 
machen will, und in eine breitere mehr als eine soziale Klassenbewegung 
des Bürgertums verlaufende Richtung, die den überlieferten monarchisch- 
aristokratischen Staat mit größerem Mißtrauen ansieht und die stärkeren 
Freiheits- und Mitregierungsforderungen, die sie deshalb an ihn stellt, 
mit den verdünnten Grundsätzen der Gleichheit und zum Teil selbst der 
Volkssouveränität begründet. Aus ihren Reihen zweigt sich die demo- 


278 Kritiken 


kratische Bewegung, die mit der Durchführung dieser Grundsätze Ernst 
machen will, ab und fordert Freiheit und Macht nicht nur für die 
gebildete Mittelschicht, sondern für alle; zu größerer Wucht kam sie 
erst, als die wenigen bürgerlichen Intellektuellen, die sie anfangs allein 
vertraten, wirkliche Fühlung mit den heranreifenden unteren Massen 
erhielten.“ Und nachdem er so den Hergang in alle seine Verästelungen 
verfolgt hat, sucht Meinecke nach „derjenigen Idee, welche in dieser 
großen, von oben nach unten, von den wenigen zu den vielen sich aus- 
breitenden Bewegung am stärksten gewirkt, am weitesten hin, wenn auch, 
mannigfach gebrochen und abgedämpft, ausgestrahlt hat“, und findet sie 
in der Volkssouveränität. 

Gegenüber dieser der Vielgestaltigkeit der Dinge bis ins kleinste 
nachgehenden, aber darüber leicht die innere Einheit verlierenden Geschichts- 
betrachtung hat Brandenburg schon in der „Reichsgründung“ seine Be- 
denken geäußert (Bd. I. S. 439); auch ohne besondere Beziehung auf 
Meinecke spricht er einmal (Bd. I, S. 27) von der „inhaltlichen Bestimmt- 
heit, die ein jeder Gedanke bedarf, bevor von seiner Übertragung in 
die Praxis des Lebens überhaupt die Rede sein kann“. Gegen Meineckes 
Kritik hat er sich in einem Aufsatz „Zum älteren deutschen Parteiwesen“ 
(Hist. Zeitschr. Bd. 119, S. 63— 84) zur Wehr gesetzt. Er rechtfertigt 
seine von Meinecke als schematisch bezeichnete Art damit, daß der 
Historiker entweder mit klaren Worten oder durch seine Auswahl und 
Gruppierung der Dinge sein Urteil über den Einfluß der einzelnen mit- 
wirkenden Ursachen zum Ausdruck bringen müsse, sobald er eine größere 
Darstellung unternehme; und dazu müsse er auch eine Abschätzung der 
einzelnen Faktoren wagen. Von diesem allgemeinen Standpunkt aus hält 
er sein Urteil über die Entstehung des politischen Nativnalbewußtseins 
aufrecht: für die Massen seien „elementare, sie in ihrem täglichen per- 
sönlichen Leben treffende und aufrüttelnde Erfahrungen“ stärkere Motive 
als Lehren und Gedanken, die ihnen von oben her nahe gebracht würden. 
Und so sei die Franzosenzeit eben doch der entscheidende Anstoß zur 
Politisierung des deutschen Nationalbewußtseins geworden. Ahnlich ver- 
teidigt Brandenburg seine Auffassung der Entstehung des Liberalismus 
als einer Gegenbewegung gegen den Druck des Absolutismus damit, daß 
ein starkes äußeres Erlebnis notwendig gewesen sei, um die geistige 
Disposition zur politisch wirksamen Kraft werden zu lassen, und dieses 
sei eben der Druck des Absolutismus gewesen. Es ist im Grunde keine 
Verschiedenheit der Ansichten vorhanden; Brandenburg wie Meinecke 
wissen, daß geistige und materielle Ursachen zusammenwirken müssen, 
um politisch wirksame Tendenzen hervorzurufen. Der Unterschied liegt 


Kritiken 279 


mehr in der Methode; Meineckes vorwiegend biographische Geschichts- 
schreibung geht der Ideengeschichte nach und legt den Schwerpunkt auf 
die Gedankenwelt der einzelnen Persönlichkeiten, Brandenburgs zusammen- 
fassende Darstellung hält sich mehr an die äußeren Momente. Auf dem 
gleichen Gegensatz der Betrachtungsweise beruht auch die verschiedene 
Auffassung des Verhältnisses von Liberalismus und Demokratie. Branden- 
burg bestreitet Meineckes Behauptung, daß es sich hier nicht um zwei 
getrennte politische Richtungen handele, daß vielmehr Übergänge und 
Berührungen, ja im letzten Grunde, in der Idee der Volkssouveränität 
sogar eine einheitliche Wurzel vorhanden seien, nicht, aber er meint, 
mit dieser Art, Jie für die Biographie geeignet sei, lasse sich eine 
Gesamtanschauung von Parteibewegungen und geistigen Strömungen 
überhaupt nicht gewinnen. Dazu dürfe man nicht von der Gedankenwelt 
des einzelnen Menschen ausgehen, sondern man müsse „den Blick aut 
das Ganze einer durch die Gleichartigkeit der Probleme zusammen- 
geschlossenen Zeitperiode“ richten. Dann sehe man, „wie trotz alles 
Wechsels der Personen, der Bezeichnungen, der Einzelfragen, gewisse 
Grundrichtungen in der Beurteilung politischer Probleme erhalten bleiben 
und selbst wenn sie zeitweise zurücktreten oder verschwinden, immer 
wieder erscheinen“. 

Mir scheint, daß Brandenburg im Recht ist, wenn er seinen Gegen- 
satz gegen Meinecke vorwiegend auf methodische Unterschiede zurück- 
führt und seine Art gegen Meineckes Kritik verteidigt. Freilich hat 
Meinecke es ihm leicht gemacht, sich zu rechtfertigen, indem er seinen 
Angriff nur gegen die einleitenden Abschnitte richtete. Hier, bei der 
zusammenfassenden Darstellung größerer Zeiträume und Entwicklungen 
ist eine gewisse Vereinfachung unerläßlich; sonst sieht der Leser den 
Wald vor Bäumen nicht. Aber bei den späteren ausführlichen Kapiteln, 
zumal im zweiten Bande, der auf 432 Seiten Text die Geschichte von 
neun Jahren behandelt, wirkt die Vereinfachung doch als Einseitigkeit. 
Die Nüchternheit der Auffassung, die Meinecke nur nicht am geeigneten 
Ort nachgewiesen hat, tritt hier unverhüllt und unentschuldigt zu Tage. 
Wie bei Sybel, der aber seine Selbstbeschränkung bereits im Titel ange- 
kündigt hat, erscheint die Reichsgründung auch bei Brandenburg lediglich 
als eine diplomatische Haupt- und Staatsaktion. Die geistigen und wirt- 
schaftlichen Strömungen werden kaum berührt, so wenig, daß der Name 
Treitschkes als Publizisten überhaupt nicht genannt wird. Das ist aber 
eine durch nichts zu entschuldigende Lücke. Eine Geschichte der Reichs- 
gründung muß uns auch sagen, daß für das deutsche Volk die diploma- 
tische und kriegerische Auseinandersetzung Preußens mit Osterreich nicht 


280 Kritiken 


bloß eine Staatsaktion war, die es über sich ergehen ließ, sondern ein 
Bruderkrieg, den es tief und schmerzlich empfand. Sie muß darauf bin- 
weisen, daß es gerade für die Besten des Volkes, für die bei aller Treue 
gegen das engere Vaterland wahrhaft deutsch Gesinnten schwierig war, 
in diesem Konflikt die richtige Stellung zu finden, weil das ganze Wesen 
der Bismarckschen Politik, der inneren nicht minder wie der auswärtigen, 
allen überlieferten Anschauungen widersprach. Treitschkes Konflikt mit 
seinem Vater, sein Wort von der Hoffnung, die er auf Preußen setze 
und wenn Bismarck der Zehnte dort regiere, Mathys Äußerung, daß 
Bismarck ihm alle Tage besser gefalle, das alles deutet auf innere Kämpfe, 
auf eine geistige Entwicklung, die nicht stillschweigend übergangen 
werden sollte. So einfach liegen die Dinge denn doch nicht, daß Bismarcks 
Realpolitik die Ideenbewegung ganz ausgeschaltet hätte. Diese war doch 
eine Macht, mit der Bismarck rechnen mußte und gerechnet hat, die 
von ihm nicht nur benutzt worden ist, sondern die ihn auch bestimmt 
hat. Daß Bismarck nicht nur preußische, sondern auch deutsche Politik 
treiben mußte, daß er Napoleon kein deutsches Gebiet opfern konnte, daß 
er schließlich doch die Mainlinie zu überschreiten sich veranlaßt sah, das 
alles beweist die Bedeutung dieses ideellen Faktors. 

Diese Kritik berührt sich mit Meineckes Bemängelungen an der 
einleitenden Schilderung der Entwicklung des deutschen National- 
bewußtseins. Die Bedeutung der äußeren Ereignisse wird von Branden- 
burg übertrieben. Gewiß wirkt auf die Massen das Elementare stärker 
und unmittelbarer ein als die geistigen Strömungen. Aber es schafft 
doch nur Stimmungen. Daß daraus feste Gesinnungen werden, dazu 
bedarf es geistiger Arbeit. Natürlich weiß Brandenburg das ebenso gut 
wie ich. In dem „Rückblick und Ausblick“, der die Darstellung ab- 
schließt, kommt er auf die Bedeutung der Ideen für die Reichsgründung 
zu sprechen. Aber ein kurzes Schluß wort von 20 Seiten kann das, 
was auf den vorhergegangenen 400 Seiten nicht gesagt ist, doch nicht 
ersetzen und wirkt jetzt, wo die rechte Vorbereitung fehlt, etwas un- 
vermittelt. Die der Zeit nach 1871 gestellte Aufgabe, sich mit den 
politischen Ergebnissen der Zeit der Reichsgründung geistig auseinander- 
zusetzen, wurzelt tiefer, als es bei Brandenburg den Anschein gewinnt, 
in der vorhergegangenen Periode. 

So muß bei aller Anerkennung dessen, was Brandenburg geleistet 
hat, des wissenschaftlichen Fortschritts, den sein Buch bedeutet, doch 
das Gesamturteil lauten, daß wir eine wirklich befriedigende Geschichte 
der Reichsgründung von ihm nicht erhalten haben. Für diese Aufgabe 
ist seine wissenschaftliche Natur nicht reich und vielseitig genug. Anders 


Kritiken 2281 


steht es mit den drei Abhandlungen, die in den „Untersuchungen und 
Aktenstücken“ vereinigt sind. In ihnen zeigt sich Brandenburgs Talent 
für gründliche und gewissenhafte Feststellung der Tatsachen, für ruhige 
und stets sachliche Kritik und für klare, übersichtliche Darstellung auf 
der Höhe; die Einseitigkeit seiner Begabung stört hier weniger, da ihr 
die Einseitigkeit der gestellten Aufgabe entspricht. ö 

Die erste, umfangreichste Abhandlung „Preußen und die deutsche 
Revolution“ ist eine erneute Prüfung der viel umstrittenen Frage nach 
dem Wesen der deutschen Politik Friedrich Wilhelms IV. Rachfahls 
These vom latenten deutschen Ehrgeiz als der Triebfeder von Friedrich 
Wilhelms Politik wird in sorgfältiger Widerlegung der Beweisstücke, 
z. B. durch ausführliche Interpretation der Denkschrift vom 20. November 
1847, abgelehnt. Das Überwiegen der sittlichen und religiösen Ideale 
über allen nationalen Egoismus ist nach Brandenburg die bezeichnende 
Eigenschaft der Politik Friedrich Wilhelms IV. Sie ist seine Schwäche, 
aber doch auch seine Stärke, denn sie gibt ihm die innere Einheit- 
lichkeit, die die meisten Beurteiler bei ihm freilich vermißt haben. 
Diese Einheit im einzelnen aufzudecken und nachzuweisen, ist die Ab- 
sicht der Untersuchung Brandenburgs. Ähnlich wie Rachfahl sucht 
Brandenburg die Ereignisse des März 1848 Tag für Tag festzustellen, 
er beschreibt jeden Gesinnungsumschwung des Königs, dessen Haltung 
freilich in den entscheidenden Tagen gänzlich hilf- und ratlos gewesen 
sei. Ich kann den Fortgang der Untersuchung hier nicht im einzelnen 
beschreiben, ebenso wenig alle die Punkte erwähnen, in denen Branden- 
burg die Ergebnisse der früheren Forschung, auch der Ansichten Meineckes 
in seinem Radowitz, umstößt, die Hauptthese selbst, daß Friedrich 
Wilhelm IV. vom März 1848 bis zum April 1849, zur Ablehnung der 
Kaiserkrone, „weder in seinen Grundanschauungen über die Neu- 
gestaltung Deutschlands, noch in seinem Entschlusse, aus der Hand der 
Revolution keine Krone und keine Machtsteigerung für sich und seinen 
Staat anzunehmen“ (S. 239) geschwankt habe, ist geschickt durchgeführt. 
Daß die preußische Politik in dieser Zeit nicht konsequent gewesen ist, 
bestreitet Brandenburg selbstverständlich nicht; der Grund liegt seiner 
Ansicht nach aber nicht in der Persönlichkeit des Königs, sondern in 
der mangelnden Übereinstimmung zwischen dem König und seinem 
konstitutionellen Ministerium, dessen Politik der König nicht gebilligt, 
aber gelegentlich unter „zeitweiliger Verfinsterung des königlichen Amtes“ 
geduldet, in den entscheidenden Augenblicken aber doch selbst bestimmt 
habe. Brandenburg schätzt die Bedeutung dieser Haltung des Königs 
sehr hoch ein; denn sie habe den Kampf zwischen König und Volks- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 19 


282 Kritiken 


vertretung und Ministerium zugunsten des Königs entschieden. Ich 
möchte freilich glauben, daß diese Entscheidung weniger durch die 
Persönlichkeit Friedrich Wilhelm IV. als durch das Erstarken der durch 
die Revolution zunächst betäubten und sich erst allmählich erholenden 
konservativen Kreise gebracht worden ist; das sind wieder die Dinge, 
um die sich Brandenburg weniger zu kümmern pflegt. 

Die zweite wesentlich kürzere Untersuchung will an der Hand der 
ersten acht Bände der französischen Aktenveröffentlichung der Origines 
diplomatiques de la guerre de 1870/71 und unter Benutzung „wenig- 
stens einiger Stücke“ aus Bismarcks Korrespondenz mit der Gesandt- 
schaft in Paris das Verhältnis Bismarcks zu Napoleon III. in den 
Jahren 1863/66 feststellen. Volle Klarheit ist nicht in allen Punkten 
erzielt worden, weil das deutsche Material noch zurückgehalten wird 
und weil die französische Sammlung nur die amtlichen Akten geben 
kann, während die persönliche Politik Napoleons aus Mangel an akten- 
mäßigen Niederschriften uns bier verborgen bleibt. Das Bild, das 
Brandenburg aus dem Vorhandenen von Bismarcks Politik gegenüber 
Napoleon gewonnen hat, ist kurz folgendes: Bismarck war überzeugt, 
daß Napoleon eine starke Machterweiterung Preußens nur dann zulassen 
werde, wenn er selbst Kompensationen erlangen könne; diese Kompen- 
sationen nicht auf Kosten deutschen Gebietes zu gewähren, war Bismarck 
entschlossen, aber um den Kaiser nicht von vornherein zum Gegner zu 
haben, mußte er ihn möglichst hinhalten. Bei dieser Politik hatte er 
sowohl den König gegen sich, der voll Mißtrauen gegen den Erbfeind 
jedes Entgegenkommen gegen Napoleon vermeiden wollte, wie anderer- 
seits den Gesandten in Paris, Grafen Goltz, der Napoleons gefährliche 
Absichten durch möglichste Annäherung an ihn zu vereiteln für richtiger 
hielt als die Haltung Bismarcks. 

Die letzte Untersuchung endlich behandelt in peinlich genauem 
kritischen Aufbau eine Reihe von Einzelfragen aus der „preußischen 
Politik im Jahre 1866“. Untersucht wird zunächst Bismarcks Ver- 
hältnis zur deutschen Frage: entgegen der landläufigen Auffassung, daß 
Bismark bis 1866 preußischer Staatsmann gewesen sei und erst damals 
die deutsche Frage in sein Programm aufgenommen habe, will Branden- 
burg schon für viel frühere Zeit bis 1849 zurück ein deutsches Interesse 
bei Bismarck wahrnehmen. Ich meine freilich, daß mit einzelnen 
Äußerungen Bismarcks nicht viel anzufangen ist; die entscheidende 
Frage ist doch, wann die Rücksicht auf die deutsche Einheitsbewegung 
ein bestimmendes Moment für Bismarcks praktische Politik geworden 
ist. Die Grenze ist schwer zu ziehen, da auch für einen stockpreußischen 


Kritiken 283 


Staatsmann Deutschland der gegebene Exerzierplatz der preußischen 
Politik sein mußte. Auch hier, wo man über die Quellenkritik hinaus 
zu psychologischer Vertiefung vordringen muß, stößt man wieder auf 
die Grenze von Brandenburgs Begabung. Weiter wird dann — um mit 
Rücksicht auf den schon ungebührlich beanspruchten Raum nur noch das 
Wichtigste hervorzuheben — die französische Intervention besprochen; 
darauf der Ursprung des Annexionsgedankens, der keineswegs erst 
durch den von Napoleon erzwungenen Verzicht auf Süddeutschland hervor- 
gerufen worden sei, die Feststellung der Friedensbedingungen, insbesondere 
die persönliche Auseinandersetzung zwischen König Wilhelm und Bismarck, 
das Verhältnis zwischen Preußen und Italien, die Haltung Englands 
und Rußlands, zuletzt die Verträge mit den süddeutschen Staaten, auf 
deren Abschluß die französische Kompensationsforderung starken Einfluß 
gehabt habe. Von allen diesen Untersuchungen nimmt man trotz manchen 
Ausstellungen im Einzelnen mit dem Gefühl des Dankes für reiche Be- 
lehrung Abschied, 
Halle a. S. Ä Fritz Hartung. 


19* 


284 


Nachrichten und Notizen. 


Im Frühjahr 1916, zum Gedächtnis der hundertjährigen Vereinigung 
Salzburgs mit Osterreich, ist im Selbstverlag der Gesellschaft für Salzburger 
Landeskunde der 2. Band des von Abt Willibald Hanthaler und Franz 
Martin gesammelten und bearbeiteten Salzburger Urkundenbuches er- 
schienen und zu Weihnachten 1918 folgte ihm der 3. Band, welcher das Werk 
abschließt. Da die reichhaltigen Traditionsbücher schon im 1. Band erledigt 
worden waren, konnte hier der übrige Urkundenstoff in geschlossener Folge von 
790 bis 1246 geboten werden. Es sind, abgesehen von den getrennt angereihten 
päpstlichen Kommissorien und den Deperdita, über 1100 Nummern, darunter 105 
bisher ganz unbekannte. Bis zu Beginn des Investiturstreites überwiegen Kaiser- 
und Papsturkunden, dann gewinnt die Zahl der von den Erzbischöfen und 
anderen geistlichen Stellen des Landes ausgefertigten Stücke die Oberhand. 
Von diesem Quellenstoff wird die Geschichte des deutschen Südostens mannig- 
fach beleuchtet und er bildet zugleich ein lehrreiches Beispiel für die Ent- 
stehung der neuen Siegelurkunde, welches Martin in seinen Untersuchungen über 
„das Urkundenwesen der Erzbischöfe von Salzburg“ (Mitt. des Inst. 9. Ergbd.) 
eingehend darlegte. In Martins Studie ist die diplomatische Begründung für 
diese beiden Bände des Urkundenbuchs enthalten, die miteinander durch ein 
gemeinsames, ausführlich gearbeitetes Namenverzeichnis, ein Sachregister, so- 
wie praktische Übersichten der Urkundenanfänge und benützten Bibelstellen 
verbunden sind. Überdies ist jeder Band mit einem Gruppenregister, einem 
Verzeichnis der Schreiber und Diktatoren und den zur Vergleichung mit 
Kleinmayrns Juvavia und Meillers Regesten erforderlichen Übersichten ver- 
sehen, sowie mit schönen Siegeltafeln ausgestattet. Als wertvoller Nachtrag 
zum 1. Band ist dem 2. ein Neudruck der berühmten Breves notitiae vom Ende 
des 8. Jahrhunderts beigegeben, deren älteste, kurz vor 1200 entstandene Hand- 
schrift Martin im Jahre 1915 in der gräflich Kuenburgschen Bibliothek zu 
Jungwoschitz in Böhmen auffand und im Neuen Archiv 41, 267ff. genauer be- 
schrieb. Auf den ursprünglich geplanten 4. Band, für welchen die Briefe und 
andere nichturkundliche Stücke aufgespart waren, hat die Gesellschaft für 
Salzburger Landeskunde verzichtet: dagegen wird von dem wertvollsten Teil 
dieses Stoffes, den Briefsammlungen der Erzbischöfe Eberhard I. (1147—1164) 
und Adalbert III. (1168—1200), auf Grund des mit den Monumenta Germaniae 
hergestellten Einvernehmens eine Neuausgabe im Rahmen der Epistolae selectae 
in Aussicht gestellt, deren Bearbeitung Martin übernommen hat. 


Graz. W. Erben. 


Nachrichten und Notizen 285 


Monumenta Germaniae paedagogica, begründet von Karl Kehrbach, 
herausgegeben von der Gesellschaft für Deutsche Erziehungs- und Schul- 
geschichte, Band 47 und 49: Dokumente zur Geschichte der humanistischen 
Schulen im Gebiete der baierischen Pfalz, mit historischer Einleitung, 
herausgegeben von Gymuasialprofessor Dr. K. Reißinger. I. Band: 
Historische Einleitung und Dokumente der bischöflichen Schulen in 
Speyer, XVIII u. 446 S. (1910.) II. Band: Dokumente zur Geschichte 
der weltlichen Schulen in Zweibrücken, Speyer und kleineren Orten, 
X u. 666 S. (1911.) Berlin, Weidmannsche Buchhandlung. 

Der Titel entspricht nicht vollständig dem Inhalt. Der Historiker wird 
in diesem Werke vor allem eine Geschichte des kurpfälzischen Schulwesens 
suchen, weil ja dieses Territorium vom Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahr- 
hunderts das wichtigste am Oberrhein war. Doch da die bedeutendsten ehemals 
kurpfälzischen Städte nicht zum heutigen Königreich Baiern gehören, ist die 
ganze Kurpfalz aus den vorliegenden Bänden ausgeschieden worden und soll 
in einem anderen Teile der monumenta germ. paed. behandelt werden. Es 
blieben demnach für Reißinger die Gebiete von Pfalz-Zweibrücken, des Bistums 
und der Reichsstadt Speyer übrig; nachdem indes Pfalz-Zweibrücken zeitweise 
im 16. Jahrhundert mit Neuburg in einer Hand vereinigt war, mußte auch auf 
letzteres ein Auge geworfen werden. 

Das einschlägige Quellenmaterial war zwar schon verschiedentlich benutzt, 
doch kamen für weitere Historikerkreise von der bisherigen Literatur bloß 
die Arbeiten von Mone und Remling in Betracht. Ersterer, welcher sich vor 
allem auf die bischöflich speyrischen Akten des Karlsruher Generallandes- 
archivs stützte, war fast ausschließlich Antiquar, kein Systematiker; seine 
Beiträge in den ersten Bänden der Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 
waren deshalb wesentlich Miszellen und gewährten kein zusammenhängendes 
anschauliches Bild. Remlings Thema dagegen war zu umfassend, um in diesem 
Rahmen eine ausführliche Behandlung der Einzelheiten zu gestatten; er konnte 
deshalb weder als Archivforscher in die Tiefe dringen, noch sich über die ver- 
schiedenen Seiten der Bistumsgeschichte verbreiten. Die Schriften von Buttmann 
und Keiper sind wohl kaum über einen engeren Interessentenkreis hinaus- 
gedrungen. Da gerade die Zweibrückenschen Materialien teils in der dortigen 
Gymnasialbibliothek, teils im Speyrischen Kreisarchiv fast lückenlos erhalten 
sind, bedeutet deshalb trotz dieser wenig bekannten Vorarbeiten Reißingers Buch 
eine wesentliche Bereicherung unseres Wissens. Wie diese Akten sind auch die 
ebenfalls gut und vollständig erhaltenen Papiere des Speyrer Gymnasiums 
(im dortigen Stadtarchiv und der dortigen Gymnasialbibliothek) systematisch 
und sorgfältig ausgebeutet. 

Den Inhalt der Publikation können wir hier nur flüchtig streifen, da für 
die meisten Leser dieser Zeitschrift die Erziehungsgeschichte nur auf der 
Peripherie ihres Gesichtskreises liegen dürfte. Das allgemeinste historische 
Interesse dürfen die Abschnitte über die Reformationszeit und die napoleonische 
Epoche beanspruchen, während die fachmännisch gewiß sehr interessante schritt- 
weise Verfolgung des Eindringens der neuhumanistischen pädagogischen Ideen 
während des 18. Jahrhunderts meist nur für engere wissenschaftliche Informations- 
zwecke in Betracht kommt. Dagegen wird auch der politische Historiker nicht 
daran vorübergehen dürfen, daß z. B. das Bild des Pfalzgraten Wolfgang durch 


285 Nachrichten und Notizen 


Reißingers Publikation wesentlich bereichert wird. Auch war bis tief ins 
18. Jahrhundert der ganze Lehrerberuf großenteils nur die Durchgangslaufbahn 
werdender Theologen; obgleich der Autor das biographische Moment nur knapp 
berücksichtigte, fällt doch auf manche im religiösen Leben des 16. Jahrhunderts 
markante Persönlichkeit ein neues Licht. Besonders ist in dieser Hinsicht die 
Beziehung zwischen Pfalz und Straßburg hervorzuheben. Dadurch erhielten 
Joh. Sturm und Marbach einen maßgebenden Einfluß. Reißingers Ausführungen 
berühren sich deshalb vielfach mit der in Sturms und Marbachs Eigenart 
freilich viel tiefer eindringenden Sohmschen Darstellung des Straßburger Schul- 
wesens, die Reißinger noch nicht vorlag. Merkwürdig arm ist die Zeit des 
dreißigjährigen Krieges bedacht. Das liegt allerdings wohl wesentlich daran, 
daß das besondere Qnellenmaterial, auf welches sich der Autor stützte, für die 
allgemein kulturgeschichtlichen Ziele, die hierbei zu berücksichtigen gewesen 
wären, sich weniger eignete und daß schulorganisatorische Fragen, wie sie in den 
Gymnasialakten vorzugsweise hervortreten, damals ganz zurückstanden. Be- 
merkenswert ist der passive Widerstand einzelner Pädagogen gegen die scha- 
blonisierenden Neigungen der napoleonischen Zeit. Vielfach waren die damaligen 
Schuleinrichtungen in Speyer und Zweibrücken mehr ein Kompromiß zwischen 
“ Überlieferung und gesetzlichen Vorschriften wie eine getreue Befolgung der 
letzteren. Der Eintritt der pfälzischen Gebiete in das heutige Königreich 
Payern bildet den Schlußpunkt des Werkes. 

I, S. 37 bemerkt Reißinger, daß er über den Reichstag von 1549 nichts er- 
mitteln konnte. Es handelt sich doit um die bekannte Reformation Karls V. 
vom Juni 1548, also um eine Verwechslung der Jahreszahl. Die Beschlüsse 
der Mainzer Provinzialsynode von 1549 (S. 38) liegen nicht „eine Reihe von 
Jahren zurück“, sondern sind die unmittelbare Folge der kaiserlichen Reformation. 


Freiburg i. Br. Gustav Wolf. 


Niederländische Akten und Urkunden zur Geschichte der Hanse und 
zur deutschen Seegeschichte, herausgegeben vom Verein für hansische Ge- 
schichte, bearbeitet von RudolfHäpke, erster Band: 1531—1557. XVIII 
und 684 Seiten. München u. Leipzig. Verlag von Duncker & Humblot. 1913. 

Die Anregung, die Archive des Auslandes, zunächst die Belgiens und 

Hollands auf ihre hansischen Bestände zu durchforschen, war 1903 von K. Höhl- 

baum ausgegangen. Vier Jahre später wurde R. Häpke mit der Bearbeitung 

dieses Materials vom Vorstande des hansischen Geschichtsvereins beauftragt. 

Die Auswahl der Dokumente sollte sich nicht allein auf die eigentlichen 

Hansestädte beschränken, sondern „die gesamtdeutschen Beziehungen zur See“ 

nnd die Entwicklung der niederländischen Seegeltung mit in den Rahmen der 

Sammlung ziehen. Das Werk ist also zum Teil eine Ergänzung zu den 

„Inventaren hansischer Archive“ (bisher Cöln und Danzig). Der Wert des 

dargebotenen Materials ist sehr groß nach den verschiedensten Seiten hin. 

Die reichsten Funde ergab das Brüsseler Reichsarchiv (269 Nummern), sodann 

das Wiener Reichsarchiv (148 Nummern). Sehr ergiebig waren auch die 

Archive der einstigen Hansestädte Deventer, Zutfen, Kampen und Nymwegen 

(zusammen 283 Nummern). Das Reichsarchiv im Haag steuerte 51 Nummern 

bei usw., alles ungerechnet die in den Anmerkungen herangezogenen Stücke. 

— Bei der Fülle des Materials mußte der Zeitraum des Bandes auf 27 Jahre 


è 
Nachrichten und Notizen 287 


begrenzt werden. Das Anfangsjahr ergab »ich daraus, daß die Hanserezesse 
mit dem Jahre 1530 schließen, weswegen auch schon die „Inventare“ mit 1531 
einsetzten. Der Inhalt des Materials beschäftigt sich hauptsächlich mit den 
nordisch-baltischen Verhältnissen, ganz besonders natürlich in den dreißiger 
Jahren, die das Ende der hansischen Vormachtstellung in den Ostseegewässern 
bedeuten; aber auch weiter bis zum Speyerer Frieden zwischen den Nieder- 
landen und Christian III von Dänemark 1544 steben sie noch stark im Vor- 
dergrund. Das starke Interesse, mit dem in den Niederlanden alle Vorgänge 
im Norden und im Bereiche der Ostsee verfolgt werden, ist auch ein Grad- 
messer für die Wichtigkeit, welche dies Handelsgebiet für sie bereits besaß. 
Nach 1544 fehlt sozusagen ein Mittelpunkt des Iuteresses, um den sich das 
übrigens für diese zweite Hälfte des bearbeiteten Zeitraumes nur kaum halb 
so umfangreiche Material gruppiert. Doch ist auch in ihm Wertvolles genug 
mitgeteilt. Neben den fortgehenden niederländisch - hansisch - nordischen Be- 
ziebungen handelt es sich da besonders um die Stellung des deutschen Nord- 
westens, seines Territorien und Hansestädte, besonders Bremens, sowie der 
angrenzenden Länder zum Schmalkaldischen Kriege 1546—1547; um die Ver- 
hältnisse der niederländischen Hansestädte von Overyssel, Geldern usw. zum 
Bunde und untereinander, die reichliche Beleuchtung erfahren und Zeugnis 
von der Intensität des Bundeslebens ablegen; ferner um die niederländisch- 
französischen Verwicklungen seit 1552 und besonders ihre Einwirkungen auf 
den Seeverkehr. Außer allem, was den Bund und seine Mitglieder und ibre 
Handelsangelegenheiten betrifft, hat der Herausgeber aber auch Nachrichten 
über die Verhältnisse nichthansischer deutscher Städte, deren Betrieb für die Hanse 
und im Bereich ihres Verkehrsgebiets von Wichtigkeit, sowie über den Han- 
delsbetrieb der Territorialherren und Zeugnisse über den Warenhandel ober- 
deutscher Kaufleute in den Niederlanden und im Nordseegebiet mit aufgenommen. 
Auch Nachrichten über die Indienfahrt und die Neufoundlandfischerei fehlen 
nicht. Besonders reich ist natürlich das Material über Seefahrt, Handel und 
Fischerei der Niederländer. 

Auf die besondere Wichtigkeit einzelner Aktenstücke, wie namentlich 
Instruktionen, Denkschriften, Geheimberichte, die zahlreich sind und die auf 
die handelspolitischen Erwägungen und Absichten jeweils erwünschtes Licht 
werfen, hier einzugehen, würde allzuweit führen. 

Der Bearbeiter hat ein zum größten Teil neues, umfangreiches und sehr 
vielseitiges Material zusammengetragen. Die Bearbeitung weicht von der in 
den Inventaren befolgten Art insofern ab, als sie die Stücke vielfach vollständig 
im Wortlaut zum Abdruck bringt, vielfach ihren Inhalt in sehr geschickter 
Zusammenfassung, die jeduch das Wesentlichste im Wortlaut mitteilt, wieder- 
gibt. Das ist deshalb geschehen, weil der Stoff sich auf eine große Anzahl 
von Plätzen verteilt, während bei den Inventaren nur immer ein Archiv in 
Frage kommt. Spätern Benutzern der Veröffentlichung soll die Mühe erspart 
werden, die betreffenden Archive erst noch wieder aufsuchen zu müssen: aber 
selbst wenn dies nötig erscheinen sollte, so bedeutet das vorliegende Werk 
doch in jedem Fall eine große Erleiehterung für die Benutzung der nieder- 
ländischen Archivalien. 

Ein Verzeichnis der Orts- und Personennamen, sowie ein Wort- und Sach- 
register sind beigegeben. Das letztere enthält manche Willkürlichkeiten. Aus- 


288 Nachrichten und Notizen 


drücke sind nicht selten nur unter einem Sammelbegriff verzeichnet, aber nicht 
da, wo sie alphabetisch hingehören, unter Verweis auf den Sammelbegriff und 
die dort gegebene Stellenverzeichnung, was bei unbekannten Ausdrücken die 
Feststellung des Begriffs sehr erschwert. Hingewiesen sei noch auf die am 
Schluß mitgeteilten „Berichtigungen und Zusätze“, sowie auf die im Inhalts- 
verzeichnis nicht hervorgehobenen Anhänge zu der 906 Nummern umfassenden 
Urkunden- und Aktensammlung. Sie enthalten erstens Auszüge aus Stadt- 
rechnungen niederländischer Hansestädte für den bearbeiteten Zeitraum 
(S. 615 ff.), zweitens eine Liste der zu Vere auf Walcheren bestatteten Oster- 
linge (S. 625), drittens den Ertrag des Congégeldes für Wiederausfuhr von 
Getreide aus den Häfen Brabants, Seelands und Flanderns 1535—1541 (S. 625 fl.), 
viertens eine Wehrordnung für 20 niederländische un ihre Bemannung 
und Bestückung betreffend, von 1557 (S. 626 fl.). 
Münster i. W. Daenell. 


Dr. Ludwig Kaas, Die geistliche Gerichtsbarkeit der katholischen Kirche 
in Preußen in Vergangenheit und Gegenwart mit besonderer Berück- 
sichtigung des Westens der Monarchie. Von der juristischen Fakultät 
der Rheinischen Friedrich-Wilhelm - Universität zu Bonn gekrönte 
Preisschrift (Kirchenrechtliche Abhandlungen, herausgegeben von DDr. 
Ulrich Stutz 84. und 85. Heft). 2 Bde., Stuttgart, Ferdinand Enke 1915 
und 1916. XL und 488 S., X und 482 8. 

Das vorliegende Werk zerfällt in sieben Teile: Erster Teil: Die katholische 
geistliche Gerichtsbarkeit in Preußen von der Reformation bis zum Anfang 
des 19. Jahrhunderts (Bd. I S. 1 — 142), Zw-iter Teil: Fremdherrschaft und 
Säkularisation (Bd. I S. 143—220), Dritter Teil: Reorganisationspläne der 
Konkordatszeit (Bd. J S. 221—254), Vierter Teil: Von der Bulle De salute 
animarum bis zur preußischen Verfassungsurkunde (Bd. I S. 255—488), Fünfter 
Teil: Von 1848 bis zum Kulturkampf (Bd. II 8. 1—142), Sechster Teil: Vom 
Kulturkampf bis zur Jetztzeit (Bd. II S. 143—170), Sieben'er Teil: Die geist- 
liche Gerichtsbarkeit in Preußen nach geltendem Recht (Bd. II S. 171 317). 
Es folgen noch die Anhänge, die hauptsächlich Denkschriften und Gutachten 
enthalten (Bd. II S. 819—437). Den Beschluß macht ein eingehendes Register 
(Bd. II S. 438 — 482). Als Quellen hat der Vertas»er nicht tl-B das große Werk von 
Lehmann und Granier, Preußen und die katholische Kirche seit 1640, benützt, 
sondern auch eine Menge ungedruckten Materials in den bischöflichen und 
erzbischöflichen Registraturen, in den Aktenbeständen der preußischen Mini- 
sterien, der Staats- und Provinzialarchive.e Dem Werke selbst muß man die 
höchste Anerkennung spenden. Der Verfasser hat nicht bloß eine Lücke in 
unserer kirchenrechtlichen Literatur ausgefüllt, indem er die Geschichte der 
katholischen geistlichen Gerichtsbarkeit in Preußen als erster geschrieben hat, 
sondern er hat auch seine Aufgabe in treffl.cher Weise gelöst. Er hat sich 
nach Kräften bemüht, die Sache so darzulegen, wie sie gewesen ist, nicht 
wie sie nach der Auffassung des einen oder des anderen Teiles sein sollte, 
und er hat eine lesbare Darstellung geliefert, was sich bei einem wissenschaft- 
lichen Werke nicht von selbst versteht.: Das Buch ist trotz seines gelehrten 
Charakters nie langweilig, und wer sich überhaupt für das Thema interessiert, 
wir es geradezu mit Spannung lesen. Die vom Verfasser selbst zugestandene 


Nachrichten und Notizen 289 


Breite der Darstellung macht das Werk nur um so lesbarer und verständlicher 
und ermöglicht dem Leser sich ein eigenes Urteil zu bilden. Auch die Dar- 
legung der geltenden Rechte, die den Hauptteil des zweiten Teiles ausmacht, 
ist von einer anerkennenswerten Übersichtlichkeit der Anordnung und Klar- 
heit der Darstellung. Alles in allem: ein Werk, das seinem Verfasser und 
der Schule, aus der es hervorgegangen ist, alle Ehre macht. 

Erlangen. Rieker. 


Briefwechsel der Brüder Ambrosius und Thomas Blarer 1509—1567; 
in Verbindung mit dem Zwingliverein in Zürich, herausgegeben von der 
badischen historischen Kommission, bearbeitet von Traugott Schieß. 
Freiburg i. B. Verlag von Friedr. Ernst Fehsenfeld. III. Band: 1549 — 1567. 
XX u. 936 S. 8°. (1912.) 

Schon bei Besprechung der beiden ersten Bände (in dieser Zeitschrift, 15, 
568 ff.) wies ich darauf hin, daß der zweite an Allgemeininteresse hinter dem 
ersten zurückstand. Mit dem Schlußpunkt des zweiten Bandes (1548) verließ 
Ambrosius Blarer Konstanz und fand in der Schweiz Aufnahme, aber doch nur 
vorübergehend einen amtlichen Wirkungskreis, sodaß im dritten Bande die vom 
ersten abweichende Eigenart noch stärker hervortritt. A. Blarer nimmt an allen 
deutschen Ereignissen sowohl des politischen wie des literarischen Lebens, 
warmen Anteil; aber man gewinnt nicht bloß aus dem eigenen wehmütigen 
Zugeständnis (S. 720f.), sondern aus dem Briefwechsel selbst den Eindruck, 
daß er in seinem früheren schwäbischen Wirkungskreis ein Fremder geworden 
war. Unter seinen Korrespondenten überwiegen die Schweizer, vor allem 
Bullinger, daneben auch Calvin. Bekanntlich hat schon das corpus reformatorum 
nicht bloß die Schreiben an Calvin, sondern auch andere auf Calvin bezügliche 
Stücke aufgenommen; deshalb kann man zweifelhaft sein, ob Schieß sich nicht 
mit einer kurzen Inhaltsangabe in Kleindruck hätte begnügen sollen, wodurch 
der starke Aktenband wesentlich entlastet worden wäre. 

Im allgemeinen zeigt sich Blarer über die deutschen Verhandlungen gut 
unterrichtet, erfährt z. B. den Inhalt der Reichstagsschriften, weiß auch über die 
Zerwürfnisse innerhalb der habsburgischen Familie auf dem Reichstag von 
1550 Bescheid (S. 112). Einzelne grobe Irrtümer und leichtgläubig weitergegebene 
Gerüchte laufen freilich mit unter, so z. B. S. 254 über die protestantischen 
Neigungen des Baiernherzogs. Bemerkenswert ist das frühzeitige Interesse 
für Maximilians II. evangelische Sympathien (S. 221), dessen religiöse Haltung 
seitdem von Blarer und seinen Freunden lebhaft verfolgt wird. Begreiflicher- 
weise erfüllt das immer schroffere Auftreten der deutschen Lutheraner Blarer 
mit. Besorgnis und Widerwillen. Selbst Borenz, vor dem er sonst große 
Achtung hat, wird unter solchen Voraussetzungen ungünstig beurteilt (z B S. 539). 

Der Hauptwert des vorliegenden Bandes beruht in der Bereicherung 
unserer biographischen Kenntnisse, vor allem natürlich der Mitglieder des 
Blarerschen Familienkreises. Ofters ist von Dichtungen des Thomas Blarer 
die Rede, worauf schon deshalb besonders hingewiesen werden muß, weil 
Spitta in der Monatsschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst gerade diese 
bisher vernachlässigte Tätigkeit der beiden Brüder Blarer zum Gegenstand 
seines Sammeleifers und kritischen Interesses gemacht hat. Leider erfahren 
wir mehr von der Existenz solcher Dichtungen, als daß solche mitgeteilt werden; 


290 Nachrichten und Notizen 


ob sie in Schieß Vorlagen enthalten sind, läßt sich nicht sagen, nachdem 
dieser, wie ich schon bei Besprechung von Band I und II beklagte, weder den 
Fundort noch die Beschaffenheit (Original, Kopie oder Konzept?) der einzelnen 
Stücke angibt. Immerhin sind einige bemerkenswerte Früchte der Muse 
Thomas Blarers abgedruckt, z. B. die Widmung eines Tintenfasses. Neben 
dem Hause Blarer treten Wolfgang Musculus und Simon Sulzer deutlicher als 
Persönlichkeiten hervor. Erwähnung verdient das harte Urteil über Vadian 
(S. 49f.) und die Schilderung der Baseler Professoren und Prediger (S. 205). 
Charakteristisch ist die Wertschätzung Butzers und Oekolampads, deren Schriften 
sich der Blarerkreis besonders annahm. Es wäre erwünscht, zu wissen, was 
aus den Beilagen der von Schieß veröffentlichten Schreiben, z. B. den mit- 
geschickten Butzerbriefen und namentlich mit Lavaters Verzeichnis der 
Werke Oekolampads (S. 637), geworden ist. Sollten diese Beilagen noch in dem 
von Schieß durchgearbeiteten Material stecken, so wäre ihre besondere nach- 
trägliche Veröffentlichung erwünscht. 
Freiburg i. Br. Gustav Wolf. 


Die Matrikel der Universität Königsberg i. Pr. Dritter Band. 
Register. Publikation des Vereins für die Geschichte von Ost- und West- 
preußen. München und Leipzig. Verlag von Duncker & Humblot, 1917. 

Die Matrikel der Universität Königsberg umfaßt die Jahre 1544—1829. 
Das Register ist nicht mehr von dem verstorbenen Herausgeber Georg Erler 
bearbeitet worden, sondern von dessen Schwägerin Ciara Lehmann. Leider 
ist das Register nicht frei von manchen unbegreiflichen Fehlern. Am unbe- 
quemsten ist für den Benutzer jedenfalls die mit unangebrachter Gewissen- 
haftigkeit aufs strengste durchgeführte rein alphabetische Anordnung. Durch 
die willkürliche, sehr verschiedenartige Schreibung des Originals werden An- 
gehörige derselben Familie im Register oft weit auseinandergerissen. Beim 

Suchen nach einem bestimmten Namen muß man sich alle Möglichkeiten der 

Schreibung vergegenwärtigen und beim Nachschlagen berücksichtigen. Bei 

dem Namen Zimmermann kommen 2. B. in Frage die Schreibweisen Czimmer- 

mannus, Zeimmerman, Zimmerman, Zimmermann und Zimmermannus, bei jeder 
einzelnen Namensform sind die zufälligen Teilhaber derselben in alphabetischer 

Folge der Vornamen aufgeführt. Warum die zufälligen und willkürlichen 

Schreibungen nicht unter einen Hut gebracht sind und dadurch dem Benutzer 

Zeit und Ärger erspart wird, ist dein Referenten unerfindlich. Dazu läuft 

man immer Gefahr, den gesuchten Namen nicht zu finden. So wird der be- 

rühmteste Angehörige der Hochschule nicht unter Kant aufgeführt, wo man 
nur einen Träger des Namens mit anderem Vornamen findet, sondern unter 
der Namensform Kandt. Man sollte doch wirklich verlangen dürfen, daß der 

Bearbeiter des Registers zu einer Universitätsmatrikel sich nach guten Vor- 

bildern umsieht und sich nicht gerade das anerkannt schlechteste Register 

zur Erfurter Matrikel von Weissenborn zum Muster nimmt. Daß die Heimat- 
angabe den Namen nicht beigefügt ist, wird mit dem dadurch bedingten An- 
schwellen des Registers um 30% entschuldigt; die geringere Handlichkeit 
würde aber der Benutzer im Interesse der größeren Brauchbarkeit gerne in 
den Kauf nehmen; denn ein Register dient zum Nachschlagen, nicht zur 
Lektüre. Das Heimatregister hat E. Joachim beigesteuert. Daß viele Orts- 


Nachrichten und Notizen 291 


namen ungewiß sind und unerklärt bleiben, liegt in der Natur der Über- 
lieferung. Doch hat sich der Bearbeiter viele Mühe um die Bestimmung 
gegeben und zahlreiche Anfragen namentlich bei den zuständigen Archiven 
nicht gescheut. 


K din. Herm. Keussen. 


Hermann Hamelmanns Geschichtliche Werke. Kritische Neuausgabe. 
Bd. II Reformationsgeschichte Westfalens. Herausgegeben von Klemens 
Löffler. Münster, Aschendorf 1913. LXXXIV u. 443 S. gr. 8°. M. 12. 
(Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz West- 
falen. Abt. V.) | 

Der Herausgabe der Schriften Hamelmanns, die sich auf die niedersächsisch- 
westfälische Gelehrtengeschichte beziehen (s. diese Ztschr. 1913, S. 568), hat die 
historische Kommission für Westfalen nun diejenigen Teile der niedersächsischen _ 

Reformationsgeschichte folgen lassen, die Westfalen betreffen. Eine sorgfältige 

Einleitung Löfflers gibt zunächst ein berichtigtes Leben Hamelmanns, dann 

ein kritisches Verzeichnis jener Schriften — es sind jetzt 107 gedruckte be- 

kannt gegen 69, mit denen sich der alte Herausgeber Wasserbach begnügen 
mußte —, dann folgt ein Versuch der Charakteristik und Würdigung und 
schließlich die auf 2 Handschriften und den Drucken aufgebaute Ausgabe. 

Löffler betont, daß wir es auch in den historischen Werken Hamelmanns fast 

durchaus mit Kompilationen zu tun haben, deren Wert für uns größer wäre, 

wenn Hamelmann genauer und weniger konfessionell befangen gearbeitet hätte. 

Doch liegt auch so ein beträchtliches, sonst nicht zugängliches Material vor, 

dessen Benutzung durch die kritischen Anmerkungen des Herausgebers sehr 

erleichtert: wird. Das harte Urteil, das Cornelius auf Grund der Abschnitte 
über Münster und Soest über Hamelmann als Historiker gefällt hat, möchte 

Löffler einigermaßen mildern. Er gibt die Darstellung in diesen beiden Ab- 

schnitten preis, betont aber, daß im übrigen das von Hamelmann entworfene 

Bild der Reformation in Westfalen nicht wesentlich von dem abweicht, was 

aus den Akten zu gewinnen sei. Schade ist es jedenfalls, daß wir bei Hamelmann 

nicht mehr so interessante Abschnitte, wie den über seine eigene Bekehrung 

(S. 199 fl.), finden. 


München. Paul Joachimsen. 


John O. Evjen, Scandinavian Immigrants in New York 1630—1674. Minnea- 
polis, Minn. K. C. Holter publishing Co. 1916. XXIV u. 438 S. 

Das Buch behandelt die Einwanderung aus Skandinavien nach New-York 
während der niederländischen Epoche, ehe es endgültig in den Besitz Eng- 
lands überging. 

Der Verfasser gibt eine Zusammenstellung von Namen, wobei es ohne 
Frage große Schwierigkeiten bot, deutsche, holländische und skandinavische 
Namen bei ihrer vielfachen Ähnlichkeit auseinanderzuhalten. Überdies fehlte 
es ihm zumeist gänzlich an brauchbaren Vorarbeiten. Die Quellen, aus denen 
er schöpfte, sind gedruckt teils in bolländischem Original, meist aber in nicht 
selten dürftiger englischer Übersetzung. Es sind die Passagierlisten der Ein- 
wandererschiffe, Kirchspielsaufzeichnungen und Kirchenbücher (in New York, 
Brooklyn, Albany u. a.), Gerichts- u. a. behördliche Akten und dazu, was an 


292 Nachrichten und Notizen 


besonderen privatem Material erreichbar war. Es ist ihm gelungen, für den 
genannten Zeitraum nicht weniger als 189 skandinavische Einwanderer ins 
New Yorkische festzustellen, nämlich 57 aus Norwegen, 34 aus Schweden und 
98 aus Dänemark, wobei als dänisch auch die Einwanderer aus den Herzog- 
tümern Schleswig und Holstein — und diese sind zahlreich — behandelt sind. 
Die Bezeichnung „dänisch* bat also nur in politischem, nicht in völkischen! 
Sinne Gültigkeit. Über die einzelnen, als nordisch ermittelten Persönlichkeiten 
gibt er zugleich biographische Nachrichten, die zum Teil recht eingehend un. 
umfangreich gestaltet werden konnten. 

Vier Anhänge sind beigegeben, über Skandinavier in Mexiko und Süd- 
amerika von 1532—1640, in Canada 1619 - 1620 und über verschiedene skandi- 
.navische Einwanderer in New York im 18. Jahrhundert. Der vierte Anhang hat 
für uns das Hauptinteresse: Deutsche Einwanderer in New York 1630—1674. 
Er glaubt deren 186 feststellen zu können, soviele also wie Skandinavier. 
Was für einen Fortschritt in der Erkenntnis der Frühzeit der deutschen Ein- 
wanderung dies bedeutet, lehrt ein Blick in A.B. Fausts Buch über das 
Deutschtum in den Vereinigten Staaten. Faust, ohne sich übrigens auf die 
namentliche Erforschung ibrer Anzahl einzulassen, macht für diesen Zeitraum 
nur 4 Deutsche namhaft. Die Zusammenstellung von Evjen beweist, daß die 
Geschichte der Deutschen in dem führenden Staat der späteren Union über 
50 Jahre älter ist. als im allgemeinen bisher angenommen wurde. Diese 
Deutschen nun stammten nicht aus einem besonderen Teile Deutschlands, 
sondern aus den allerverschiedensten Plätzen und Gegenden. Jedenfalls 
bildeten sie schon in der niederländischen Zeit von New York ein nicht zu 
übersehendes Element in der Zusammensetzung der Bevölkerung. Mit den 
Skandinaviern waren sie besonders eng verbunden, weil die Mehrzahl von 
ihnen wie diese Lutheraner war. 

Die deutschen Ortsnamen sind nicht selten unrichtig aufgelöst oder aus- 
gedeutet, auch wohl einige skandinavische. Wrede in Westfalen (S. 401) ist 
mir unbekannt, ebenso Stoltenon in Lüneburg (S. 408), und manche andere. 
Berg-Cassel (S. 403) ist vielleicht Bernkastel, Wiltmont im Emdenerland (S. 419) 
ist Wittmund, Kremmen bei Stettin (S. 420) ist Kremmin, Ley im Stift 
Bremen (S. 424) ist Lehe, Zürichsee (S 431) ist wahrscheinlich Zierikzee im 
niederländischen Zeeland und nicht in der Schweiz zu suchen. 

Das Buch ist mit vielen Illustrationen verschiedener Art ausgestattet, 
die allerdings zum Teil nur in sehr losem und indirektem Zusammenhang mit 
dem Thema steben. 

Münster i. W. Daenell. 


Niels Herlitz. Studie över Carl XII. Politik 1703—1704. Stockholm 1916. 
Norstedt & Söners Förlag. 338 S. 

Das auf sehr reichhaltigem archivalischen und Quellenmaterial aufgebaute 
Werk lehnt sich an Hjärnes mustergültige Darstellung des Nordischen Krieges 
an. — In einer längeren Einleitung gibt der Verfasser einen trefflichen Über- 
blick tiber die allgemeine politische Lage zu Beginn des Jahres 1703, wobei 
er in ganz besonderer Weise Osteuropa berücksichtigt. Er zeigt, wie Karl XII., 
der mit der Allianzpolitik Bengt Oxentiernas brach, um sich freie Hand zu 
schaffen, in dem Anwachsen der wettinischen Macht in Polen eine ernste Be- 


Nachrichten und Notizen 293 


drohung fur Schwedens Stellung an der Ostsee sah, um so mehr als Österreich 
durch den ungarischen Aufstand, sowie durch das Vordringen der Franzosen 
in Deutschland gebunden und auf die Seemächte kein Verlaß war. — Im 
einzelnen geht dann Herlitz auf die schwedische und sächsische Politik in 
Polen näher ein und zeigt, wie Karl XII. durch die Einnahme Thorns sich 
eine feste Stellung an der Weichsel sicherte, während es andererseits August IL 
infolge seiner russenfreundlichen Politik nicht gelang, sich gegenüber den 
Schweden geneigten Konföderierten zu halten. Eingehend behandelt der Ver- 
tasser die Frage der Dethronisation des Wettiners, um sich dann den militärischen 
Ereignissen zuzuwenden. Die Bedeutung des Falles von Lemberg in die Hände 
der Schweden wird besonders im Hinblick auf Ungarn klar gemacht und ge- 
zeigt, wie doch gerade durch den Vormarsch Karls XII. nach Süden es August II. 
möglich war, sich Warschaus wieder zu bemächtigen, und wie eben jetzt Peter 
der Große an die Belagerung des für Schweden so wichtigen Narwa ging, 
dessen Einnahme durch die Russen bedeutungsvoll wurde. Herlitz geht näher 
ein auf das Verhältnis Schwedens zu Preußen, das von Sachsen und auch den 
Seemächten stark umworben war und dessen Politik, bedingt durch eine über- 
aus schwierige Lage, er durchaus richtig würdigt. Der Verfasser weist mit 
Recht darauf hin, daß Friedrich I. z. B. in der Frage von Elbing eine feste 
Hand gezeigt habe, daß er das Festsetzen Karls XII. in Danzig nicht gern 
sah, daß er aber schließlich infolge der treulosen Politik Sachsens und der 
Seemächte auf die Seite Schwedens gedrängt wurde. Überall weist der Ver- 
fasser den Einfluß nach, den die nordischen Ereignisse auf die internationale 
Politik hatten, so daß der Leser ein klares Bild der Weltlage erhält. Dabei 
geht er auch näher auf die religiösen Kämpfe ein, in denen Schweden sich 
als eifriger Verfechter des Protestantismus zeigt. 

Man gewinnt aus der Lektüre den Eindruck, daß die Politik Karls XII. 
in den Jahren 1703—1704 zwar kühn, aber den eigentlichen Interessen Schwedens 
dienlich war. Dabei ist der Schwedenkönig der alle Möglichkeiten abwägende 
Staatsmann, der nach ganz bestimmten Grundsätzen handelt. Hierin ist er 
etwa Peter dem Großen zu vergleichen. Die Haltlosigkeit und innere Ver- 
logenheit der Politik Augusts II. tritt dagegen in ein um so schärferes Licht. — 
Zu weitgehend erscheint nur die 8.49 gemachte Außerung, man habe in 
Schweden den Frieden von 1697 als einen Verrat Österreichs empfunden. Der 
schwedische Mediator hatte es doch z. B. in der religiösen Frage an jeder 
Energie fehlen lassen. — Alles in allem aber ist das Werk von Herlitz von 
großer wissenschaftlicher Gründlichkeit und zeugt von weitem historischem 
Blick. Es verdient durch eine Übersetzung in weiteren Kreisen Deutschlands 


den. 
bekannt zu werden Freiherr von Danckelmann. 


Max Farrand, The Framing of the Constitution of the United States. New 
Haven. Yale University Press. 1913: 281 S., 2 Dollar. 


Das Buch behandelt das Zustandekommen des Verfassungswerks von 1787. 
Der Verfasser schildert die Berufung und Zusammensetzung der gesetzgebenden 
Versammlung, die Art ihrer Teilnehmer und ihr Verhalten gegenüber der 
Verfassungsfrage, die verschiedenen Entwürfe, von denen der virginische von 
maßgebendem Einfluß auf die endgültige Gestaltung der Verfassung geworden, 


294 Nachrichten und Notizen 


und den Widerstreit zwischen den sich entgegenstehenden Interessen und An- 
schauungen, woraus durch eine Reihe von Kompromissen schließlich die noch 
heute geltende Verfassung der Vereinigten Staaten hervorgegangen ist. 

Der Verfasser war vielleicht besser als irgendein anderer für die Ab- 
fassung dieses Buches geeignet; denn er ist der Herausgeber des dreibändigen 
.maßgebenden Quellenwerks für die Geschichte der Verfassung: The Records 
of the federal Convention of 1787. Die Kenntnis des gesamten Materials 
setzt ihn instand, die Ausichten fiber diese oder jene Frage zu berichtigen. 
Z. B. bestreitet er entschieden (S. 107) die Berechtigung der bisher üblichen 
Ansicht, daß die Anrechnung der Sklaven, die sog. three-fifths rule, ein 
Kompromiß und gar eins der wichtigsten der Versammlung gewesen sei; er 
weist darauf hin, daß sie bereits 1783 durch den Kongreß der Konföde- 
ration stattgefunden hat. In der starken Betonung der abweichenden Interessen 
zwischen Norden und Süden in der Versammlung sieht er (S. 108) eine Über- 
schätzung, die durch die spätere Entwicklung der Verhältnisse bervorgerufen 
ist; er hebt hervor, daß vielmehr die widerstreitenden Interessen des Ostens 
und Westens in den ersten Stadien der Verhandlungen tiber die Bemessung 
der Vertretung der Staaten auf Grund ihrer Bevölkerungszahl bedeutsamer 
waren als die der freien und der Sklavenstaaten. Der alte Osten sollte die 
Vorherrschaft über den jungen Westen behalten. Auch das lehnt er ab (S. 110, 
vgl. S. 149), daß die Sklavereifrage damals als Frage der Moral die Wichtig- 
keit besessen habe, die sie später erhielt. Auch hier hat die spätere Ent- 
wicklung der Frage die Historiker zu einer Überschätzung ihrer Bedeutung 
bei der Verfassuugsschöpfung geführt. Auch von den Verhandlungen über die 
Vertretung der Staaten im Senat gibt er (S. 111) ein anderes Bild. Für den 
Bau der Verfassung waren die Gedanken Madisons vorherrschend; daß sie 
von der Versammlung angenommen wurden, dafür war das überragende An- 
sehen seines Landsmannes Washington entscheidend (S. 198). 

Es berührt angenehm, daß der Verfasser am Schlusse seiner Ausführungen 
die überschwenglichen Lobsprüche, mit denen von so vielen Seiten die ameri- 
kanische Verfassung kanonisiert worden ist, ablehnt. Sie war unter dem 
Druck der Umstände aus praktischen Erwägungen heraus entstanden. Sie 
sollte bestimmte, unmittelbar vorliegende Bedürfnisse befriedigen. Sie wurde 
dann durch die glückliche kommerzielle Entwicklung getragen und von einem 
politisch begabten Volk den wechselnden Erfordernissen von 1!/, Jahrhunderten 
angepaßt (S. 210). 

Beigegeben sind dem Buche die Ronföderationsartikel, der Virginia-Ent- 
wurf und der New Jersey-Entwurf, der Wortlaut der schließlich zustande 
gekommenen Verfassung selbst und die späteren Zusätze derselben bis 1913. 
Ein ausführliches Namen- und Sachregister erleichtert die Benutzung des 
Buches. 

Münster i. W. ' Daenell. 


Die Stadt Cöln im ersten Jahrhundert unter preußischer Herr- 
schaft, 1815 bis 1915. Herausgegeben von der Stadt Cöln. Cöln 

1915, 1916. 
Das monumentale Werk, als Festschrift gedacht zur 100jährigen Zuge- 
hörigkeit der Stadt Cöln zum preußischen Staate, ist gerade jetzt von beson- 


Nachrichten und Notizen 295 


derem Werte, wo die Bestrebungen zur Loslösung der Stadt und der Rhein- 
lande vom prenßischen Staate sich mit soviel Geräusch geltend machen. 
Diesem Streben gegenüber zeigt die Festschrift die glänzende Entwicklung, 
welche die Stadt Cöln in der Zeit der preußischen Herrschaft genommen hat, 
nicht zum wenigsten wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem großen aufstreben- 
den Staate. 

Gegliedert ist das Werk in zwei Bände, deren erster wieder in zwei 
Teile zerfällt. Der I. Teil enthält Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte 
der Stadt Cöln vom Ausgange der Reichsfreiheit bis zur Errichtung des 
Deutschen Reiches von Eberh. Gothe in (707 S.), der II. Teil die Ent- 
wicklung der Stadt Cöln von der Errichtung des Deutschen Reiches bis zum 
Weltkriege von Georg Neubaus (540 S.), 2 Pläne von 1881 mit den 
Festungswerkeu und von 1915 (1: 25000) sind beigegeben. 

Der II. Band enthält die Verwaltung der Stadt Cöln seit der Reichs- 
gründung in Einzeldarstellungen (731 S., 23 Abbildungen, 11 Pläne). Um mit 
diesem letzteren Bande zu beginnen, so bietet er naturgemäß reiche Belehrung 
für jeden, der sich mit den Verhältnissen Cölns in den letzten 50 Jahren be- 
schäftigt. Dieser II. Band zerfällt in 7 große Abschnitte, jeder einzelne wieder 
in Kapitel und diese oft wieder in besondere Teile. Jeder Teil ist durchweg von dem 
zuständigen Dezernenten oder Vorstand nach den amtlichen Quellen bearbeitet, 
sodaß man authentische Auskunft über alle städtischen Einrichtungen und ihre 
Geschichte findet. Hier muß es genügen auf die Abschnitte und ihre Kapitel 
hinzuweisen: A. Die Pflege der geistigen Kultur: I. Die Cölner Hochschulen. 
II. Das Schulwesen. III. Kunst und Bildung. B. Das öffentliche Gesundheits- 
und Krankenwesen: I. Die Gesundheitsverhältnisse der Stadt Cöln. II. Die Ent- 
wicklung des Hospitalwesens. III. Der Schlacht- und Viehhof und die Fleisch- 
versorgung. IV. bie Entwässerungsanlagen.. V. Die Straßenreinigung und der 
Fuhrpark. VI. Die öffentlichen Anlagen. VII. Die Friedhöfe und das Beerdi- 
gungswesen der Stadt Cöln im 19. Jahrhundert. C. Die Leistungen und die 
Fürsorge der Stadt Cöln auf dem Gebiete des Bauens und Wohnens: I. Die 
öffentlichen Hochbauten. II. Die Straßen und Wege. III. Die städtebauliche 
Entwieklung der Stadt Cöln. IV. Die Entwicklung der Polizeibauordnungen. 
V. Das Wohnungswesen. VI. Das Feuerlöschwesen. VII. Das städtische Grund- 
eigentum und seine Verwaltung. D. Die Pflege der wirtschaftlichen Kultur: 
I. Die Werft- und Hafenanlagen. II. Marktwesen und Markthallen. III. Die 
Brücken. E. Die soziale Fürsorge: I. Das Leihhaus. II. Die Sparkasse. III. Die 
allgemeine Arbeiterfürsorge der Stadt Cöln. IV. Die Fürsorge der Stadt für 
ihre Arbeiter. V. Die Armen- und Waisenpflege. F. Die städtischen Unter- 
nehmungen: I. Die Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke. II. Die Bahnen und 
ibre Vorläufer. G. Die Steuern und Finanzen: I. Einleitung. II. Die Steuern. 
III. Die Finanzen. 

Da nur die wichtige Selbstverwaltung dargestellt wird, alle anderen 
staatlichen, kirchlichen und sonstige Veranstaltungen nur gestreift werden, 80 
ist das Bild naturgemäß ein gewollt unvollständiges. Aber es zeigt, wie kraft- 
voll eine Gemeinde sich in friedlicher Zeit unter der preußischen Herrschaft 
entwickeln konnte. 

Von den beiden Teilen des I. Bandes ist der von Gothein bearbeitete 
ältere Teil eine ausgezeichnete Schilderung der Verfassungs- und Verwaltungs- 


296 Nachrichten und Notizen 


geschichte, vor allem auch der Wirtschaftsgeschichte, welche im Vordergrunde 
des Interesses steht. Ein Kapitel ist der Öffentlichen Meinung und den poli- 
tischen Zuständen gewidmet. Unter strenger Beschränkung auf die Stadt Cöln 
geht das Werk aus von dem Untergange der reichsstädtischen Verfassung und 
schickt die Behandlung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der französischen 
Zeit dem eigentlichen Thema voraus. Wie man es bei Gothein gewohnt ist, 
ist die Darstellung von großen Gesichtspunkten beherrscht, dazu flüssig und 
anregend. Mancherlei Vorarbeiten, namentlich von Hansen und Schwann 
konnte Gothein seiner Arbeit zugrunde legen; aber das meiste mußte er aus den 
weitschichtigen Akten entnehmen, welche im Stadtarchiv und in der städtischen 
Registratur aufbewahrt werden. 

Fast ganz aus den städtischen Akten und den amtlichen Berichten über 
die Stadtverordnetensitzungen hat der Bearbeiter des II. Teiles, der Direktor 
des statistischen Amtes, Georg Neuhaus, seine Darstellung schöpfen müssen. 
Die rasche Arbeit, welche für die rechtzeitige Herstellung des Werkes er- 
fordert wurde, mag verschulden, daß die Darstellung ziemlich ungleichmäßig 
ausgefallen ist. Der Nachdruck liegt auf der Schilderung der städtischen 
Verfassung und Verwaltung, wobei die sonstigen, namentlich wirtschaftlichen 
und kulturellen Verhältnisse nur nebenher behandelt werden. Die verschie- 
denen großen Stadterweiterungen” geben der von N. geschilderten Zeit der 
Cölner Geschichte ihr Gepräge; sie schließt mit der Eingemeindung der Stadt 
Mülheim und der Gemeinde Merheim am 1. April 1914, wodurch das Gebiet 
der Stadt Cöln, das zu Beginn der preußischen Herrschaft 1816 1006 ha be- 
trug, auf 19710 ha stieg, während sich die Seelenzahl von nicht ganz 50000 


auf 630000 vermehrte. 
Köln. Herm. Keussen. 


Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Die bisherige Sächsische 
Gesellschaft der Wissenschaften hat mit Genehmigung des Sächsischen Mini- 
steriums seit dem 1. Juli d. J. die Namensänderung „Sächsische Akademie der 
Wissenschaften zu Leipzig“ vorgenommen. 

Ende März hielt die Sächsische Kommission für Geschichte in den Räumen 
der Philosophischen Fakultät der Landesuniversität ihre Jahresversammlung ab. 
Geh. Rat Dr. Schmaltz aus Dresden führte als Stellvertreter des Ministers den 
Vorsitz, Prof. Seeliger waltete als geschäftsfübrendes Mitglied, Prof. Kötzschke 
als Sekretär. Trotz des Ungemachs der Zeiten konnten einige wichtige Unter- 
nehmungen gefördert, sogar abgeschlossen werden. Zur Veröffentlichung ge- 
langte ein erster Halbband der seit langem erwarteten „Bibliographie zur 
sächsischen Geschichte“, bearbeitet von R. Bemmann in Dresden. Fortge- 
schritten sind die Arbeiten an den sächsischen Landtagsakten und am histori- 
schen Ortsverzeichnis von Sachsen. Im Manuskript zum Abschluß gebracht 
sind: das umfassende Werk J. Kretzschmars „Geschichte des Heilbronner 
Bundes“, sodann die Arbeit Meiches „Die Amtshauptmannschaft Pirna. Histo- 
risch - geographische Beschreibung des Gebietes in alphabetischer Anordnung“ 
und die für die Abteilung „Aus Sachsens Vergangenheit“ bestimmte Schrift 
von A. Philipp „Sulkowsky und Brühl und die Entstehung des Premier- 
ministeramts in Kursachsen“. Die schon vor dem Krieg in Druck gegebenen 
Werke: „Graf Brühl und von Heinecken“, bearbeitet von O. E. Schmidt, 


Nachrichten und Notizen 297 


„Melchior von Ossa“ von Hecker und „Briefwechsel zwischen König Johann 
und Ticknor“, herausgegeben von Prinz Johann Georg, Herzog zu Sachsen, 
sollen rasch zum Druckabschluß und zur Ausgabe gelangen. Mit dem Satz 
von Kretzschmars Werk und der Schrift Philipps wird begonnen werden. Ob 
die Herausgabe der Arbeit Meiches in diesem Jahre bewirkt werden kann, ist 
fraglich, trotz der großen Wichtigkeit, welche die mühevolle Studie beanspruchen 
darf. Die Kommission ist auf fremde Mittel angewiesen: die ungeheueren 
Preise verschlingen ihre finanziellen Kräfte. — Trotz der Schwierigkeiten hat 
die Kommission eine Erweiterung der Arbeiten für die Zukunft ins Auge ge- 
faßt und beschlossen, die Vorbereitungen für ein überaus wichtiges, ja als 
Grundlage weiterer Arbeiten unerläßliches Unternehmen zu beginnen: die In- 
ventarisation der kleineren Archive und die Veröffentlichung darüber. Weiter- 
hin wurde die Sammlung und Herausgabe von Dorfordnungen und schließlich 
umfassende Studien zur sächsischen Landesverwaltung und Staatsordnung vom 
16. bis 19. Jahrhundert ins Auge gefaßt. Zu ordentlichen Mitgliedern der 
Kommission wurden gewählt: Oberst Schurig, Direktor des Kriegsarchivs in 
Dresden, Archivrat Dr. Brabant in Dresden, Universitätsprofessor Dr. Schultze 
in Leipzig. 

Neugegründet wurde in Berlin das Institut für Marine- Geschichte, dem 
die Aufgabe zugewiesen ist, alle Ereignisse desYSeekrieges der. letzten fünf 
Jahre auf allen Seekriegsschauplätzen in einem Werke zu bearbeften, das auch 
für weitere Laienkreise bestimmt sein soll. Zu gleicher Zeit wurde ein 
Marine- Archiv geschaffen, das alle Kriegstagebücher und Kriegsaktenstücke 
enthalten soll, die Operationen und militärische Maßnahmen in der Marine, die 
Bereitstellung des Marinemate als an Fahrzeugen und Flugzeugen, das Ar- 
tillerie-Torpedo- und Munitionswesen betreffen, aber auch solche Schriftstücke, 
die sich auf das Personal der Marine, auf Marinepolitik, volkswirtschaftliche 
und völkerrechtliche Fragen bezieben. Leiter des Instituts und Direktor des 
Archivs ist Konteradmiral v. Mantey, vormals Lehrer der Seekriegsgeschichte 
an der Marineakademie. | 


Preisaufgaben: Benekesche Preisaufgabe der Philosophischen Fakultät 
der Universität Göttingen: „Die deutsch-französische Grenze soll nach den 
Quellen zunächst des Mittelalters, möglichst auch kartographisch, dargestellt 
werden.“ Bewerbungsschriften sind bis zum 31. August 1921 an die Fakultät 
einzureichen. Der erste Preig beträgt 1700, der zweite 680 Mark. Die Zu- 
erkennung des Preises erfolgt am 11. März 1922. 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute, 
Gesellschaften: Die philologisch-historische Klasse der Gesellschaft der 
Wissenschaften in Göttingen ernannte zu korrespondierenden Mitgliedern 
die Herren Prof. Dr. Hermann Oncken in Heidelberg, den Kunsthistoriker 
Prof. Dr. H. Alfred Schmid in Basel (früher in Göttingen) und den Histo- 
riker Dr. Friedrich Techen, Stadtarchivar in Wismar. 

Das Deutsche Archäologische Institut in Berlin ernannte im Ja- 
puar 1918 den Direktor des Saalburgmuseums Baurat Heinrich Jacobi in 
Bad Homburg v. d. H. zu seinem ordentlichen Mitglied und den ordentlichen 
Professor der Kirchengeschichte in Jena Dr. Hans Lietzmann zum Mitglied 
seiner Zentraldirektion (1918). 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. | 20 


298 Nachrichten und Notizen 


Der frühere Staatssekretär Wallraf wurde, zum Vorsitzenden des Rhei- 
nischen Vereins für Denkmalspflege und Heimatschutz gewählt. 

JI. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historiker und 
Historische Hilfswissenschaftler: Es habilitierten sich: Dr. Otto 
Brandt (für mittlere und neuere Geschichte) in Kiel; Dr. Wilhelm Schuster 
(neuere Geschichte) in Frankfurt a. M.; Prof. Dr. Bergsträsser (früher in 
Greifswald) an der Technischen Hochschule in Berlin; Studienrat an der 
Kaiserin- Friedrich -Schule in Homburg v. d. H. Dr. Ernst Gerland (für ost- 
europäische Geschichte) in Frankfurt a. M. x 

Zu außerordentlichen Professoren wurden ernannt: Dr. Paul Lensch (für 
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte) in Berlin; die Privatdozenten Dr. Ernst 
Hohl (alte Geschichte, früher in Straßburg) in Rostock; Dr. Ernst Gagliardi 
in Zürich: Privatdozent Prof. Dr. Fritz Curschmann in Greifswald (mittlere 
und neuere Geschichte). 

Als ordentlicher Honorarprofessor für osteuropäische Geschichte wurde 
nach Leipzig berufen Prof. Dr. Karl Stählin (früher in Straßburg). 

Zu Ordinarien wurden ernannt: Dr. Willy Andreas, bisher Professor an 
der Technischen Hochschule Karlsrube, in Rostock (mittlere und neuere Ge- 
schichte); Oberlehrer Prof. Dr. Erich Ziebarth in Hamburg (alte Geschichte). 

Der ordentliche Professor für alte Geschichte Dr. Martin Gelzer ist von 
Straßburg in gleicher Eigenschaft nach Frankfurt a. M. berufen worden. 

b)Kirchenhistoriker: Der Privatdozent D. Johann BaptistZellinger 
in München wurde zum außerordentlichen Professor der Patrologie und christ- 
lichen Archäologie, der außerordentliche Professor D. Wilhelm Goeters in 
Bonn zum Ordinarius ernannt. Der ordentliche Professor D. Gustav Anrich 
(früher in Straßburg) wurde nach Bonn berufen. 

c) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich: Dr. Kurt Gerstenberg in 
Halle, Dr. Robert Hedicke (früher Privatdozent in Straßburg) in Heidelberg. 

Prof. Dr. Alfred Schmid in Göttingen folgte einem Ruf nach Basel als 
ordentlicher Professor der deutschen Kunstgeschichte und Konservator der 
dortigen Sammlungen. 

d) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler: Es habilitierte 
sich in Leipzig Dr. Georg Jahn. Der außerordentliche Professor Dr. Fried- 
rich Lenz ist in gleicher Eigenschaft von Braunschweig nach Gießen berufen. 
Außerordentlicher Professor Dr. Gerhard Keßler in Jena ist zum Ordinarius 
ernannt. Der ordentliche Professor Dr. Joseph Eßlen vonder Handelshochschule 
in Berlin wurde nach Göttingen, der ordentliche Professor Dr. Othmar Spann 
von der deutsch-technischen Hochschule in Brünn als Nachfolger Philippovichs 
an die Universität Wien, der ordentliche Professor Dr. Adolf Weber als 
Nachfolger Prof. Pohles von Breslau nach Frankfurt berufen. 

III. Archive und Bibliotheken. Anfang 1918 wurde dem bisherigen Hilfs- 
arbeiter Dr. Felix Pischel das Amt eines zweiten Archivars beim Geheimen 
Haupt- und Staatsarchiv in Weimar übertragen. — Zum Archivar wurden 
ernannt: im Oktober 1917 der Archivassistent Dr. Joh. Schubert beim 
Staatsarchiv in Wiesbaden und im Januar 1918 der Archivassistent Dr. Her- 
mann Meyer beim Geheimen Staatsarchiv in Berlin. — Versetzt wurden im 
Oktober 1918 der Archivar Dr. Albert Eggers von Posen an das Staats- 
archiv in Hannover und an seine Stelle der Archivrat Dr. Georg Kupke in 


Nachrichten und Notizen 299 


Schleswig. — Zu Direktoren wurden ernannt: Geh. Reg.-Rat Dr. Woldemar 
Lippert am Sächsischen Hauptstaatsarchiv in Dresden, im Juni 1918 der außer- 
ordentliche Professor der deutschen Literaturgeschichte in Jena Dr. Rudolf 
Schlösser am Goethe- und Schillerarcbiv in Weimar, im Oktober 1818 der 
Staatsarchivar Geh. Archivrat Dr. Paul Richter in Wetzlar am Staatsarchiv 
in Schleswig und der Archivar Geh. Archivrat Dr. Konrat Wutke in Breslau 
am gleichen Archiv. Zu Assistenten an der Hofbibliothek in Wien 
wurden im Juli 1918 die bisherigen wissenschaftlichen Hilfsarbeiter daselbst: 
Dr. Franz Kasper und Dr. Emil Winkler, zu Bibliotbekaren der Hilfs- 
bibliothekar an der Breslauer Universitätsbibliothek Dr. Paul Reiche an der 
Universitätsbibliothek in Greifswald und der Assistent an der Biblio- 
thek in Berlin Dr. jur. Friedrich Labes an der Stadtbibliothek in Hamburg, 
sowie der Kustos an der Universitätsbibliothek in Freiburg i. Br. Prof. Dr. 
Alfred Götze daselbst ernannt. — Unter Beibehaltung von Rang und Titel 
wurden versetzt der Oberbibliothekar an der Bibliothek in Berlin Dr. 
Walter Meyer an die Universitätsbibliothek in Königsberg i. Pr., der Biblio- 
thekar Dr. Heinrich Kau von der Greifswalder an die Marburger Univer- 
sitätsbibliothek und der Bibliothekar Dr. Hans Daffis von der Universitäts- 
bibliothek in Berlin an die dortige (Kgl.) Bibliothek. Ferner wurde im Sommer 
1918 der Landtagsbibliothekar Dr. W. Hoppe in Dresden zum Bibliotheks- 
vorstand der Bibliothek der Handelskammer in Berlin ernannt. Sein Nach- 
folger wurde der bisherige Assistent an der Dresdener Landesbibliothek Dr. 
Rudolf Bemmann. An seine Assistentenstelle trat Dr. Jacob Jatzwauk. — 
Dem Ersten Bibliothekar der deutschen Bücherei zu Leipzig Dr. Otto Lerche 
wurde im April 1918 die an der Provinzialbibliothek zu Hannover neuerrichtete 
Bibliothekarstelle übertragen, Oktober 1917 wurde der Oberbibliothekar des Reichs- 
gerichts Dr. Gustav Wahl in Leipzig zum Leiter der Stadtbibliothek in Hamburg, 
der Oberbibliothekar an der Bibliothek Dr. Gottlob Naetebus in Berlin im 
August 1918 zum Direktor der dortigen Universitätsbibliothek, und zum Direktor 
der Wiener Hofbibliothek im Februar 1918 der bisherige Vizedirektor Dr. J. 
Donabaum, znm Vizedirektor der Professor der klassischen Philologie Dr. 
J. Bick in Wien ernannt. — Zu Oberbibliothekaren wurden ernannt: im 
August 1917 der Bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Leipzig Prof. 
Dr. Fr. H. Weißbach; im September 1917 der Bibliothekar beim Reichstag 
Dr. Bratz, und Anfang 1918 der Bibliothekar an der Hof- und Staats- 
bibliothek Dr. Erich Petzet in München. — Der Titel Professor wurde im 
Oktober 1917 dem Oberbibliothekar an der Landesbibliothek in Fulda Dr. Karl 
Scherer verliehen. — Archivassistent Dr. W. Schmidt wurde von Marburg 
nach Wetzlar versetzt. — Der frühere Direktor des Stadtarchivs in Metz 
Dr. Aloys Ruppel ist als Prof. Scherers Nachfolger zum Bibliothekar der 


Ständischen Landesbibliothek in Fulda ernannt worden. — Zu Bibliothekaren 


wurden bestellt: Dr. Hermann Haering an der Universitätsbibliothek Tü- 
bingen, Siegmund Keller und Prof. Dr. Kurt Balcke an der Staats- 
bibliothek in Berlin. — Der Bibliothekar an der Universitätsbibliothek Halle 
Dr. iur. Wolfram Suchier ist als Direktor der Städtischen Bücherei nach 
Erfurt berufen. 

IV. Museen: Im August 1917 wurde zum Assistenten am kunstgeschicht- 
lichen Museum der Universität Würzburg Dr. Richard Sedlmaier ernannt. 

20* 


300 Nachrichten und Notizen 


Im Sommer 1918 wurde zum Kustosadjunkt am Kaiser-Karl-Museum für 
österreichische Volkskunde der Privatdozent der Ethnographie Dr. Arthur 
Haberlandt in Wien; zu Kustoden die bisherigen Direktorialassistenten bei 
der Nationalgalerie in Berlin Prof. Dr. Hans Markowsky, beim Antiquarium 
und den Sammlungen antiker Bildwerke der Museen in Berlin Prof. Dr. 
Bruno Schröder und an der Graphischen Sammlung in München Dr. 
Konrad Weinmayer; zum Konservator der Kunstsammlungen und zum 
Bibliothekar der Kunstakademie in Düsseldorf der Kunsthistoriker Dr. Richard 
Klapheek und zu Direktoren: des Stadtgeschichtlichen Museums von Leipzig 
im Februar 1918 der bisherige erste Assistent Dr. Friedrich Schulz, der 
Graphischen Sammlungen in München im Februar 1918 der Kunsthistoriker 
Dr. Otto Weigmann, der beiden Museen in Weimar im Juli 1918 der 
Kunstliterat Dr. W. Köhler und des Gewerbemuseums und der Bibliothek 
der Zentralstelle für Gewerbe zu Darmstadt im November 1918 der Direktorial- 
assistent am Kaiser- Friedrich- Museum in Posen, der Kunsthistoriker Dr. 
Georg Haupt ernannt. Der Kustos Prof. Dr. Otto Weber wurde zum 
Direktor der vorderasiatischen Abteilung der staatlichen Museen in Berlin 
ernannt. 


Todesfälle. Im Januar 1918 starb im Alter von 63 Jahren der frühere bul- 
garische Unterrichtsminister, später ordentlicher Professor der slawischen Philo- 
logie und Altertumskunde in Prag und zuletzt in Wien Dr. Josef Konstantin 
Jirecek. Er verfaßte 1872 eine Bibliographie de la littérature bulgare mo- 
derne 1806—1870; 1876 eine Geschichte der Bulgaren und 1877 eine histo- 
risch-geographische Studie über „Die Heerstraße von Belgrad nach Konstan- 
tinopel und die Balkanpässe“. 1911 erschien der 1. Band seiner Geschichte 
der Serben, bis 1871 reichend. Schon 1892 ging diesen Arbeiten seine Heraus- 
gabe eines serbischen Urkundenbuchs voraus. 

Am 10. Februar 1918 starb in Amsterdam, im Alter von 75 Jahren, Dr. 
Karl Theodor Wenzelburger. Er lieferte 1879—1886 die bis 1648 reichende 
„Geschichte der Niederlande“ zur „Allgemeinen Staatengeschichte“. Diese 
Arbeit wurde später überholt und fortgesetzt durch Blocks Werk: Geschiedenis 
van het Nederlandsche Volk, 8 Bände, 1892—1908 (auch in deutscher Ausgabe). 
Eine Zeitlang war er Berichterstatter der Kölnischen Zeitung für die Niederlande. 

Am 12. Februar 1918 starb in Dresden der em. Professor der Technischen 
Hochschule und Direktor des Statistischen Landesamts, Geh. Reg.- Rat Dr. 
Victor Böhmert, im Alter von 79 Jahren. Seine Arbeiten liegen ganz auf 
dem Gebiete der Volkswirtschaftslehre, Arbeiterfrage und Armenpflege. 

Im Februar 1918 starb in Zürich, im Alter von 73 Jahren, Dr. Georg 
Cohn, ordentlicher Professor des deutschen Rechts und der Rechtsgeschichte 
sowie Mitherausgeber der Zeitschrift für vergleichende Rechts wissenschaft. 

Februar 1918 starb der Kunstliterat Konservator der Sammlungen an der 
(Kgl.) Kunstakademie in Düsseldorf, Professor Dr. Hermann Board, im Alter 
von 51 Jahren. Von Haus aus Architekt, betätigte er sich vor allem als 
Kunstschriftsteller. 

Anfang März 1918 starb in Heidelberg, im Alter von 74 Jahren, der em. 
ordentliche Professor der allgemeinen Geschichte in Dorpat Wirkl. Staatsrat 
Dr. Otto Waltz. Er schrieb über den Wormser Reichstag von 1521 (1868), 


Nachrichten und Notizen 301 


über die Denkwürdigkeiten Kaiser Karls V. (1901) und über Fra Bartolomé de 
las Casas (1905). Auch gab er die Flensheimer Chronik (1874) heraus. 

Am 10. März 1918 starb in Berlin im Alter von 81 Jahren Geh. Reg.-Rat 
Erast Friedel, Geschichtsforscher auf dem Gebiete der märkischen Geschichte 
und Heimatkunde. 

Am 24. März 1918 starb in Straßburg im Alter von 80 Jahren der ordent- 
liche Professor des deutschen Staats- und Handelsrechts, Wirkl. Geh.-Rat Dr. 
Paul Laband. Von seinen zahlreichen Untersuchungen und Schriften seien 
hier nur einige herausgehoben: „Über den Verfasser und die Handschriften- 
Genealogie des Schwabenspiegels“ (1861); „Beiträge zur Kunde des Schwaben- 
spiegels“ (1861) und seine Ausgabe des „Magdeburger Schöffenrechts“ (1863). 
Auch für den Historiker unentbebrlich ist sein bedeutendstes und bekann- 
testes Werk, sein „Staatsrecht des Deutschen Reichs“ (3 Bände 1876—1882; 
5. Aufl., 4 Bände 1911—1914). Daneben seien noch größere Werke wie: Jura 
Prutenorum (1866); Magdeburger Rechtsquellen (1869) erwähnt. Laband war 
auch Herausgeber des Archivs für öffentliches Recht, der Deutschen Juristen- 
zeitung und des Jahrbuchs des öffentlichen Rechts. 

Den Tod fürs Vaterland starb am 5. April 1918 der frühere Mitarbeiter 
am (Kgl.) Preuß. Historischen Institut in Rom im Alter von 31 Jahren, Dr. 
Hermann Kalbfuß, zuletzt mit der BE der Regesten der Burg- 
grafen von Nürnberg beauftragt. 

Vor dem Feinde fiel im April 1918 der d der Geschichte an 
der Universität Bonn Dr. Fritz Ohman n. 

Im Mai 1918 starb in Dresden im Alter von 75 Jahren der Kunsthistoriker 
Geh. Hofrat Prof. Dr. Adolf Philippi. Unter seinen kunsthistorischen 
Arbeiten über die Kunst in Deutschland, in den Niederlanden, Italien, Spanien, 
sei hier seine bekannteste Arbeit „Die Kunst der Renaissance in Italien“ 
(2. Aufl. 1905) und seine anch ins Englische übersetzte Monographie „Florenz“ 
(2. Aufl. 1908) besonders rühmend hervorgehoben. Ibm verdanken wir auch 
die ausgezeichnete Neubearbeitung des 3. (Renaissance-) Bandes von Springers 
Handbuch der Kunstgeschichte. 

Ende Mai 1918 starb der Direktor des (Kgl.) Staatsarchivs zu Breslau 
Geh. Archivrat Dr. Otto. Meinardus, im Alter von 64 Jahren. Er betätigte 
sich sowohl als Herausgeber wie als historischer Schriftsteller. Von seinen 
Arbeiten seien genannt: Das Urkundenbuch der Stadt und des Stiftes 
Hameln (1887); Protokolle des brandenburgischen Geheimen Rats aus der 
Zeit des Großen Kurfürsten (1889—1907); Der Katzenelnbogener Erbfolge- 
streit (1899—1901) sowie Neumarktisches Rechtsbugh (1906). 

Im Mai 1918 starb zu Graz im Alter von 78 Jahren der em. ordentliche 
Professor der Nationalökonomie Hofrat Dr. Richard Hildebrand. Sein Buch 
„Recht und Sitte auf den verschiedenen wirtschaftlichen Kulturstufen“ 1896, 
2. Bearbeitung 1907, hat Aufsehen erregt, aber aueh kräftigen Widerspruch 
gefunden. 

Im Mai 1918 starb in Marburg (Hessen) der em. ordentliche Professor der 
alten Geschichte, Dr. Elimar Klebs, im Alter von 65 Jahren. 

Anfang Juni 1918 starb der Professor der Geschichte an der Akademie 
in Posen, Dr. Heinrich Weber, im Alter von 59 Jahren. 


302 Nachrichten und Notizen 


Am 8. Juni 1918 starb in Dalhem bei Lüttich der ordentliche Professor 
der alten Geschichte, auch Bürgermeister von Dalhem, Dr. Henri Francotte, 
im Alter von 62 Jahren. Er hat sich besonders auf dem Gebiete der griechi- 
schen Kulturgeschichte betätigt und schrieb u. a. 1901 eine Geschichte der 
„Industrie dans la Grèce aucienne“ in 2 Bänden. 

lm Juli 1918 starb im Alter von 75 Jahren in Magdeburg der frühere 
Direktor des Prinz-Heinrich-Gymnasiums zu Berlin-Schöneberg, Geh. Reg.-Rat 
Prof. Dr. Otto Richter, der sich besonders auf dem Gebiete der Erforschung 
des römischen Altertums betätigte. Er war Mitglied des Archäologischen 
Instituts in Berlin. 

Im Juli 1918 starb durch Absturz in den Salzburger Alpen der außerordent- 
liche Professor für Theatergeschichte an der Universität Wien, Dr. Alexander 
von Weilen, im Alter von 55 Jahren. 

Anfang August 1918 starb in Oberursel im Taunus der em. ordentliche 
Professor der Kirchengeschichte an der Universität Jena, D. Friedrich 
Nippold, im 80. Lebensjahre. Mit ihm ist einer der fruchtbarsten Vertreter 
der liberalen Theologie der letzten Generation dahingegangen. Er hat sich 
auf den mannigfaltigsten Gebieten der Kirchengeschichte und der Theologie 
überhaupt betätigt. Für den Historiker wurde er besonders durch folgende 
Werke bekannt: Handbuch der neuesten Kirchengeschichte (3. Aufl. bis 1903) 
in 5 Bänden; Der Jesuitenorden von seiner Wiederherstellung bis zur Gegen- 
wart (67); Chr. B. Jos. Bunsen, 3 Bände (68 — 71); Theorie der Trennung von 
Kirche und Staat, geschichtlich beleuchtet (Rekt. R. 81); Berner Beiträge zur 
Geschichte der Schweizer Reformkirchen (84); 1885—1887 veranstaltete er eine 
Neuausgabe von Hagenbachs dreibändiger Kirchengeschichte und gab als ehe- 
maliger Schüler R. Rothes 1889—1890 dessen gesammelte Vorträge und Ab- 
handlungen, aber auch gleichzeitig die Boyenschen Memoiren heraus. 1899 
faßte er in 2 Bänden seine kleinen Schriften zur inneren Geschichte des 
Katholizismus zusammen. In vielen Schriften nahm er Stellung zu aktuellen 
Fragen der katholischen Kirchenpolitik, über das Verhältnis von katholischer 
und protestantischer Kirche und zur Jesuitenfrage. 

Mitte August 1918 starb in Frankfurt a. M. der Genealoge und Heraldiker, 
Karl Kiefer, im Alter von 51 Jahren. Er war Hofgenealoge des Land- 
grafen Chlodwig von Hessen und Herausgeber der Frankfurter Blätter für 
Familiengeschichte und publizierte eine große Reihe von familiengeschichtlichen 
Arbeiten, besonders zur Geschichte der Familie Haider. 

Ende August 1918 starb in Berlin der Literarhistoriker und Goethe- 
forscher Dr. med. Max Morris im Alter von 58 Jahren. Bis 1897 Arzt, be- 
sonders als Schiffsarzt tätig, wandte er sich, heimgekehrt von einer Forschungs- 
reise nach den Mentawaiinseln, nunmehr nur Schriftsteller, ausschließlich 
Goethe-Studien zu, durch die er sich einen weithin bekannten Namen schuf; 
besonders durch seine Ausgabe der Werke des jungen Goethe. 

Mitte September 1918 starb in Stockholm der schwedische Literarhistoriker 
Professor Karl Warburg, Mitglied der schwedischen Akademie und Biblio- 
thekar der Nobel-Stiftung, im Alter von 66 Jahren. 

Im September 1918 starb der zum Professor der Moskauer sozialistischen 
Universität ernannte Direktor der Budapester Stadtbibliothek, Dr. Erwin Szabo, 
einer der bedeutendsten Wirtschaftshistoriker Ungarns, im Alter von 40 Jahren. 


Nachrichten und Notizen 303 


Ende September 1918 starb in Gotha der außerordentliche Professor der alten 
Geschichte an der Universität Jena und Oberlehrer am Gymnasium in Gotha, Dr. 
Wilhelm Liebenam, im Alter von 59 Jahren. 

Im September 1918 starb in Kopenhagen der frühere dänische Reichs- 
archivar, Dr. jur. V. A. Secher, im Alter von 67 Jahren. 

Am 14. Oktober 1918 starb in Paris der Begründer des Guimet-Museums, 
Emile Guimet, korrespondierendes Mitglied der französischen Akademie der 
Inschriften, im Alter von 83 Jahren. 

Am 23. Oktober 1918 fiel an der Westfront der wissenschaftliche Hilfs- 
arbeiter an der Papyrussammlung der Museen zu Berlin, Dr. Gerhard Plan- 
mann, im Alter von 31 Jahren, 

Im Oktober 1918 starb in München der außerordentliche Professor der 
Volkswirtschaftslehre, Dr. Rudolf Leonhard, 39 Jahre alt. Er beschäftigte 
sich mit ländlichen Wirtschaftsverhältnissen innerhalb und außerhalb Deutsch- 
lands. Den Historiker interessierte ein Beitrag zur polnischen Kultur- und 
Wirtschaftsgeschichte von 1916 (Schmollers Jahrbuch 40). 

Im Oktober 1918 starb der außerordentliche Professor der deutschen 
Geschichte Dr. Ernst Voigt in Gießen an seiner Verwundung im Alter 
von 41 Jahren. 

Mitte Dezember 1918 starb i in Charlottenburg der Bibliothekar und Archivar 
der Berliner Akademie der Wissenschaften, Prof. Dr. Otto Köhnke, im 
Alter von 54 Jahren. 

Im Dezember 1918 starb in Dresden der Oberbibliothekar an der Säch- 
sischen Landesbibliothek, Hofrat Paul Emil Richter, im Alter von 75 Jahren 
nach 49 jähriger unermüdlicher Tätigkeit. Seine Arbeiten liegen vor allem 
auf bibliographischem Gebiet. So veröffentlichte er die große „Bibliotheca 
geographica Germaniae“ (1896/97) und die als Fortsetzung und Ergänzung 
des Weinart gedachte „Literatur der Landes- und Volkskunde des Königreichs 
Sachsen* (1889) nebst 15 Nachträgen. 

Im Dezember 1918 starb in Wien der Literarhistoriker, Direktor des 
Sophien-Gymnasiums, Reg.-Rat Dr. Gustav Waniek, im Alter von 69 Jahren. 
Seine Werke über den Dichter Pyra (1882) und über Gottsched (1897) haben 
ihm einen ehrenvollen Platz in der Gelehrtenwelt verschafft. Als Lehrer hat 
er begeisternd gewirkt und so manchen Begabten für die Wissenschaft ge- 
wonnen. 

Am 29. Dezember 1918 starb in München der Präsident der bayerischen 
Akademie der Wissenschaften, der klassische Philolog und Literarhistoriker 
des Altertums, Geh. Rat Prof. Dr. Otto Crusius im Alter von 61 Jahren. 
Sein Sondergebiet war das der antiken Lyrik und Kulturgeschichte. Auch 
war er Herausgeber des „Philologus“. | 

Am 4. Januar 1919 starb in Ruhpolding in Oberbayern der frühere ordent- 
liche Professor der Philosophie an der Universität Bonn und spätere Reichs- 
kanzler Dr. Graf Georg v. Hertling, Gründer der Görresgesellschaft, im 
76. Lebensjahre. Große Verdienste um die Geschichtswissenschaft hat er sich 
durch tatkräftige Förderung der Gründung des historischen Instituts in Rom 
erworben, auch hat er die historische Literatur um manches feine Stück be- 
reichert, so z. B. die Monographie des Albertus Magnus und seine in den 


304 Nachrichten und Notizen 


„Kleinen historischen Schriften zur Zeitgeschichte und Politik“ gesammelten 
Abhandlungen. 

Mitte Januar starb in Wien der ordentliche Professor der alten Geschichte 
Dr. Adolf Bauer, Mitglied der Wiener Akademie der Wissenschaften. Bauer, 
geb. 1855 zu Prag als Sohn eines Privatlehrers, studierte in Wien, Berlin und 
Bonn Geschichte und Archäologie, habilitierte sich 1880 in Graz und rückte 
dort zum Ordinarius auf. In den letzten Jahren wirkte er in Wien. Zuerst 
bat er auf dem Gebiet der griechischen Geschichte, und zwar vornehmlich 
quellenkritisch gearbeitet (Herodot, Plutarch), dann seine Forschungen auf das 
Staatspolitische der Griechen im allgemeinen ausgedehnt und sich im beson- 
deren als Erforscher der griechischen Kriegsaltertümer bewährt. In den letzten 
15 Jahren war sein Forscherblick erfolgreich den Anfängen der christlichen 
Weltchroniken zugewendet und führte zu wichtigen Aufklärungen über Fragen 
der Literatur und der Weltanschauung. 

Anfang Februar starb in Köln der Direktor des Wallraf-Richartz-Museums 
Prof. Dr. Joseph Poppelreuter im Alter von 52 Jahren. 

Am 21. Mai verschied in Berlin-Lichterfelde im 71. Lebensjahre der Militär- 
schriftsteller Generalleutnant z. D. Armand Baron v. Ardenne, der Ver- 
fasser der pseudonym erschienenen Geschichte des Großherzogtums Frankfurt. 

Anfang Juli starb in Berlin-Zehlendorf der frühere Direktor der Reichs- 
tagsbibliothek Prof. Dr. Johannes Müller, 69 Jahre alt 

In Bonn starb der Ordinarius für Kirchengeschichte Prof. Dr. Joseph 
Greving, 50 Jahre alt. 1868 als Sohn eines Lehrers in Aachen geboren, 
widmete er sich nach Vollendung seiner Studien zunächst dem geistlichen 
Stande. 1893 promovierte er zum Dr. theol. 1899 habilitierte er sich in Bonn 
für das Fach der Kirchengeschichte. Sein Hauptarbeitsgebiet war die Re- 
formationsgeschichte, der er in seinem Hauptwerk 1904 eine eingehende Dar- 
stellung widmete. Neben einigen kleineren Schriften auf diesem Gebiete gab 
er die Reformationsgeschichtlichen Studien und Texte heraus. Er war Mit- 
arbeiter der Theolog. Revue, des Historischen Jahrbuchs der Görresgesell- 
schaft; die Gesellschaft für Rheinländische Geschichtskunde und die Historische 
Kommission für Westfalen zählten ihn zu ihren Mitgliedern. 


305 


Das Strafverfahren Gregors VII. 
im Lichte der Ideen Augustins und Gregors I. 
| Von 
Gottfried Herzfeld. 


Inhalt; Einleitung. — 1. Die Partei der Bösen und die böse Obrigkeit (membra 
diaboli und tyrannus). — 2. Die Reihe der bösen Einzelhandlungen 
in Gregors VII. Registram. — 3. Pädagogisch-seelsorgerische Begriffe. 
— 4. Das stufenweise Strafverfahren. — 5. Ergebnisse. 


Daß Gregor VII. ein schroffer Systematiker der Gedanken sei!, 
daß er gewissermaßen eine Schematisierung früherer Anschau- 
ungen vornahm?, wurde schon mehrfach bemerkt. Bernheim hat 
den Augustinischen, durch Gregor I. übermittelten Ideenkreis dar- 
gestellt, auf den unter anderen auch das System Gregors VII. zu- 
rückgeht. Einzelne jener Ideen haben Schüler Bernheims be- 
handelt. Eine zusammenfassende Darstellung aber des eigentüm- 
lichen Gregorianischen Ideensystems fehlte®. Das erschwert das 
Verständnis dafür, wie stark Gregors Einzeläußerungen und seine 
ganze Tätigkeit in jenen ja zeitbeherrschenden Ideen wurzüeln. 
So mag sich erklären, wie immer noch gegen Gregor der Vorwurf 
erhoben wird, er sei mit blinder Leidenschaft, mit fanatischer 
Beschränktheit bei seiner Tätigkeit verfahren‘. Nicht nur die po- 
litische Behandlung König Heinrichs, auch das Strafverfahren gegen 


1 Lamprecht: Deutsche Geschichte, 4. Aufl., II, 852; das „schroff“ schränke 
ich im folgenden ein. | 
- 2 Hauck: Deutsche Kirchengeschichte, III, S. 762. 

s Einen Überblick über einen Hauptteil dieses Systems gebe ich unter 
Vergleich mit Gregors VII. Quelle, Gregor I., in meiner Dissertation s. u., wo 
auch die Hinweise auf Bernheims einschlägige Aufsätze. 

80 Walther Schultze in Gebhardts Handbuch, 4. Aufl., S. 354. Ich be- 
tone freilich auch, daß Gregor aus allgemeinen Ideen, aber nicht in fanatischer 
Nichtachtung der Wirklichkeit gehandelt hat. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 8. Ä 21 


306 Gottfried Herzfeld 


viele Geistliche wird so gezeichnet i. Dagegen sticht dann freilich die 
gelegentliche Anerkennung von Gregors diplomatischer Kunst ab?. 

Zur Lösung dieses Widerspruchs untersuche ich das Strafver- 
fahren Gregors, wie es aus seiner allgemeinen Ideenwelt erwächst. 
Ich bringe zunächst drei Begriffskreise, die für das Verständnis 
von Gregors Strafverfahren wesentlich sind. Erstens das allge- 
meine Ideensystem, das Gregor von Augustin bezw. Gregor I. 
übernommen, aber original ausgeprägt hat. Zweitens die Reihe 
der typischen bösen Einzelhandlungen, die Gregors Registrum 
kennt. Drittens eine Reihe von Ideen°®, die zwar an sich schon 
zum allgemeinen Ideenkreise gehören, aber besondere Beachtung 
und Stellung verdienen, weil sie Gregor ermöglichen, die Unter- 
suchung und Bestrafung eines Sündenfalls mit diplomatischem Ge- 
schick bezw. pädagogisch-seelsorgerischem Takt hinzuziehen oder 
zu beschleunigen. Sie schlagen also die Brücke von der starr 
fordernden Idee zu der politischen Praxis. 

Bei der folgenden Darstellung dieser Ideenreihen lege ich 
Gregors VII. Registrum allein zugrunde“, denn nur aus ihm ist 
die innere Folgerichtigkeit seines Verfahrens zu entnehmen“. 


, I. Die Partei der Bösen und die böse Obrigkeit“. 
(Membra diaboli und tyrannus.) 
Unsystematisch scheinbar und voll Temperament spricht sich 
Gregor im Registrum aus. Aber bei näherer Betrachtung finden 


— 


ı Vgl. z. B. Martens Auffassung der Behandlung Liemars, s. meine Disser- 
tation, Papst Gregors Begriff der bösen Obrigkeit, Greifswald 1914, S. 78. 

2 So Dietrich Schäfer: Deutsche Geschichte, I, S. 218. 

3 Misericordia, promissiones, fraus u. ä. 

4 Daß viele der dargestellten Ideen nicht Gregor allein eigentümlich sind 
geht u.a. aus Bernheims und seiner Schüler Arbeiten hervor. Eine Quellen- 
vergleichung würde den Rahmen vorliegender Darstellung überschreiten. Für 
Gregor VII., Gregor I. und Augustin gab ich sie in meiner Dissertation s. u. 

> Für den letzten Teil vorliegender Arbeit durfte ich meine Belege er- 
gänzen aus den Aufzeichnungen eines Kommilitonen und Schülers Bernheims, 
Heinrich Kirsch, der fürs Vaterland in Rußland fiel. Da es ihm nicht mehr 
vergönnt war, seine umfangreichen und sorgfältig gesammelten Materialien zur 
Dissertation zu verarbeiten, sei ihm hier Nachruf und Gedenken gewidmet: 

Heinrich Kirsch, aus Nimptsch in Schlesien, geb. 24.1.1890 (Sohn des 
Gerichtssekretärs Heinrich Kirsch in Liegnitz), fiel als Kriegsfreiwilliger im 
Reserve- Regiment 226 am 14. Oktober 1914 bei Lyck. 

€ Zu diesem Abschnitt vgl. meine Dissertation: Icli betone, daß hier jeder 
Einzelzug des folgenden Bildes auf Grund zahlreicher Belege als typisch er- 


Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 307 


wir auch die heftigen Äußerungen hineingestellt in einen festen 
Rahmen systematischer Ausdrucks- und Beurteilungs weise. Dem 
rex Christus und seinen Anhängern, den filii Dei, die in Frieden 
leben!, steht der diabolus gegenüber, der seine filii zur discordia 
-anstiftet. Von ihm gehen schließlich alle einzelnen sündigen 
Handlungen aus. Er ist vor allem der Ratgeber, consiliarius, 
das Vorbild, exemplum, und der Urheber, auctor, des bösen Herr- 
schers. Alle Bösen, die membra diaboli, scharen sich um den 
bösen Herrscher, den tyrannus, als Vorbild und Führer. Wie der 
‘diabolus metaphysischer Anstifter, so ist der tyrannus irdisches 
Haupt und Mittelpunkt der bösen Menschheit. Gegen diesen 
tyrannus richtet sich vorwiegend Gregors Straftätigkeit. Sie bleibt 
daher dunkel, wenn wir nicht jenen Begriff der bösen Obrigkeit 
verstehen ?. 
Der tyrannus ist gleich allen Bösen ein membrum diaboli, den 
er nachahmt® in der Gesinnung, der superbia, wie in seinen Hand- 
lungen, den iniquitates. Er verstößt damit gegen die Idee der 
justitia, die im regnum Christi herrscht, die der Papst vertritt und 
der jede gute Obrigkeit dient. Den Zustand des regnum Christi, 
pax und quies, den Gregor für Kirche und Land erstrebt, stört 
und bekämpft der böse Herrscher. Er verschuldet also die dis- 
cordia, in der die Partei der Bösen lebt. Sein Motiv ist, ganz 
anders als bei der guten Obrigkeit und speziell beim Papst, welt- 
liche Herrschbegierde, die cupiditas dominandi‘. So unterliegt er 


dem allgemeinen Motiv aller Bösen, dem sua quaerere’. Mit 


jener Gesinnung und Handlung ist der tyrannus persönlicher Ur- 
heber oder auctor aller der einzelnen Mißstände und Vorfälle in 
verschiedenen Ländern und Kirchen. In typischen Zügen schildert 


— 


wiesen ist; s. Inhaltsübersicht und Schlagwortverzeichnis. Gelegentliche bib- 
dische Anklänge ersparen nicht eine Darstellung des eigentümlich zusammen- 
hängenden gregorianischen Ideensystems. 
Qui paci dant operam s. Jaffé Reg. II, 71 (194). 
2 Böse Obrigkeit oder tyrannus bezeichnet so gut den geistlichen, wie den 
weltlichen Herrscher. Wie notwendig eine Erörterung dieses Begriftes ist, 
zeigen Martens Worte (II, 18): „die in Reg. II, 5 uns begegnende Unterschei- 
dung von rex und tyrannus ist ohne Belang!“ vgl. dagegen meine Diss. über 
den Begriff tyrannus s. a. von Below: Der deutsche Staat des Mittelalters, I, 
S. 141, Anm. 1. Der hier gegebene Hinweis auf antike Vorstellungen ge- 
zugt nicht. 
- :3 ]mitari. * Gloria saeculi u. ä. 
5 Oder amor sui, so vor allem bei Augustin. 


0 21 


308 Gottfried Herzfeld 


Gregor diese Folgen böser Obrigkeit, die alle dringend päpstliches 
Eingreifen fordern: Der höse Herrscher schadet seinem eigenen 
Seelenheil. Er untergräbt die Würde, die dignitas, seiner Herr- 
schaft. Sein Reich richtet er materiell zugrunde!, denn discordia 
und ihre Folgen, Mord, Raub, Brand usw. kommen durch ihn über 
das Land, das mit all diesem sich im Zustand der confusio be- 
findet. Sein Volk verdirbt der Herrscher zuerst durch sündige 
Nachsicht, durch negligentia, dann durch böses Beispiel, durch sein 
exemplum. Die, deren Seelen er so verführt hat, hängen ihm an, 
begünstigen und bestärken ihn als seine fautores im Bösen. 


II. Die Reihe der bösen Einzelhandlungen. 


Nur zwei wichtige Folgerungen aus dem dargelegten Ideen- 
system hebe ich hervor. Einmal ist klar, daß der Papst sich 
jeder bösen Obrigkeit gegenüber zum Einschreiten verpflichtet 
fühlt”. Die eigentümliche Verkettung von politischen Ideen mit 
religiösem und kirchlichem Interesse verlangt das. Zweitens aber 
kann niemand mehr behaupten, daß Gregors Denken und Handeln 
von blinder Leidenschaft erfüllt sei. Vielmehr gehorcht sein 
starkes Temperament immer wieder dem Zügel des Systems“. 
Dies zeigt sich auch, (wenn wir jetzt eine Überschau halten über 
die bösen Einzelhandlungen, die Gregor tadelnd und strafend er- 
wähnt. Auch hier herrscht trotz der zunächst verwirrenden 
Fülle der getadelten Sünden typische, nur scheinbar leidenschaft- 
liche Ausdrucks- und Denkweise. Tatsächlich ordnen sich die 
Belege, in denen Gregor böse Handlungen kennzeichnet, zwang- 
los gewissen Kategorien ein. Ich finde da: 


1. Amtssünden. 
a. patientia criminosa (negligentia, relaxare); b. usurpatio (se 
intromittere u. ä.); c. Symonie (zugleich Hauptfall der Ketzerei“). 


2. Gewalttaten. 
a. bona rapere und detinere; b. capere, interficere u. ä. 


1 Confundere. 

2 Daß also sein Handeln aus innerster religiös - sittlicher Verpflichtung 
fließt. 
Das wird bestätigt bei Betrachtung der Sünden- und Strafstufen vgl. u. 

Für Gregors wechselnden Gebrauch des Wortes haeresis s. Martens I, 
261f. Für unseren Zweck erübrigt sich seine Erörterung. 


Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 309 


3. Sünden der Gesinnung. 
mendacium, perjuria, calumniari, fraus. 


4. Fleischessünden. 
fornicatio und incestum. 


5. Parteiung der Bösen. 
a. malis fovere; b. seductio und conspiratio; e. scindere, separare. 


6. Vergehen gegenüber dem pästlichen Amts- 

und Strafverfahren. 
a. Gerufen non venire; b. obsistere, concilium impedire; c. Bruch 
von Versprechungen, fraus, fraus als species sanctitatis; d. zu- 
sammenfassend: superbia, . inoboedientia, obduratio. 


7. Zusammenfassende Ausdrücke. 
a. Für Handlungen: facinus, injuriae, scelera, sacrilegium u. ä.; 
iniquitates. b. Für Gesinnungen: superbia als Wúrzel, Grund- 
sünde; malitia, nequitia, odium, invidia u. ä. c. die genannten 
bösen Handlungen verletzen zugleich heilige Person oder Idee: 
Papst, heiligen Stuhl, kanonisches Recht; ecclesia, fides, religio; 
pax, quies, justitia; Gott. 


1. Amtssünden. 8 

Unter den Amtssünden findet sich zunächst die Sünde fahr- 
lässiger Amtsverwaltung: patientia criminosa oder negligentia !. 
Gregor redet ja oft genug von der patientia, die er im eigenen 
Amte ausübt. Und immer muß er darauf achten, daß sich diese 
patientia nicht in culpa verkehrt, indem von den Sündern die 
Langmut der Kirche gehißbraucht wird‘. Worte wie das „clamo, 
clamo et iterum clamo“ sind daraus zu verstehen, daß Gregor 
nicht die Sünde des duldenden Schweigens auf: sich laden will“. 


ı Negligentia kommt hier aus anderem Gesichtspunkt in Betracht als unten. 
Es bezeichnet dort zusammenfassend eine Sündenstufe, hier nur die einzelne 
Sünde an sich; beides natürlich im Sinne Gregors. Diese Doppelstellung 
braucht nicht zu befremden. Ähnlich steht es ja mit der superbia innerhalb 
‚der Lehre Gregors I. von den sieben Hauptlastern. Vgl. M. Gothein: Die Tod- . 
sünden;. Archiv f. Religionswissensch. 1907, Bd. 10, S. 416 ff. 

2 V, 20 (316) patientiam Romana ostendit ecclesia ... ipsius misericordia 
versa est tuo opere in culpam .. qua nimium impudens abuteris. VIII, 43 (494) 
abuti- patientia nostra; ebenso VIII, 18 (449). 

3 1I, 8 (215) periculosum nobis . . . justitiae regulas declinare et sub silentio 
dissimulare: ähnlich öfters. | l 


310 | Gottfried Herzfeld 


An seinen Vorgängern tadelt er die sündhafte negligentia’, am 
Bischof die patientia criminosa?._ 

Werden in patientia, negligentia, taciturnitas die Pflichten des 
Amtes vernachlässigt, so handelt es sich im folgenden um positive 
Anmaßung von Verrichtungen und Amtsfunktionen, um die Sünde 
der usurpatio. Drei wichtigste Arten dieser Sünde bietet Gregor 
im Registrum. 1. Ein im Amt Befindlicher maßt sich unbefugt 
irgend eine Handlung an. So trifft einen Bischof der Tadel: 
licentiam usurpas cxcommunicandi coenobium?. Umgekehrt wird 
in Amtsanmaßung die päpstliche Strafe übergangen“. Anmaßung 
einzelner Amtsfunktionen liegt vor, wenn jemand unberechtigt 
Weihen erteilt, auf eine advocatio Ansprüche macht u. ä.“. Typi- 
scher Grundzug ist hier überall die Anmaßung irgendwelcher 
officia oder ihre ungerechte Handhabung. 2. Noch stärker wird 
diese Anmaßung, wenn ein seines Amtes Unwürdiger Amts- 
funktionen usurpiert, die ihm schon untersagt sind. Die der 
Simonie oder fornicatio Schuldigen sündigen so durch Ausübung 
ihres Amtes, officia usurpantes“. Amtsanmaßung begehen weiter 
die schon vom Interdikt oder von Exkommunikation und Suspen- 
sion Betroffenen. Solche sacrilega usurpatio’ begeht z. B. Isem- 
bert, der sich nicht scheut, interdictus episcopalem sedem usur- 
pare”. 3. Ein Böser usurpiert, ohne schon ordnungsmäßig im Amt 
zu sein, dessen Stellung oder Funktionen’. Bezeichnenderweise 
werden weltliche Fürsten, so Heinrich und Rudolf, gelegentlich 
demselben Gesichtspunkt unterworfen“. 

Als besonderer Fall der schon behandelten Amtssünde endlich 
muß hervorgehoben werden die Simonie,, bei der die Art des un- 


1 8. IV, 28 (286); V, 5 (292) u. mehrfach. 

2 So II, 11 (126) episcopi ... subditorum crimina per negligentiam portant. 

3 J, 68 (87) u. ö. N 

‘ So im Fall Heinrichs s. IV, 2 (244) vgl. Coll. 15 (540); VI, 8 (326) presby- 
teros restituit; VIII, 48 (600) missas celebrare interdictis; V, 14a (308). 

è VI, 3 (326) unberechtigte Weihe; II, 14 (129) de advocatione se intromittere; 
vgl. II, 6 (118); Coll 32 (561) decanus . . . officia . . . arripuit. 

s IV, 20 (270), vgl. II, 45 (159) divina ministeria indigne tractantur. 

7 II, 76 (201), vgl. II, 52a, wo Suspension angedroht. 

8 II, 2 (110), vgl. IV, 8 (252); V, 8 (296); V, 9 (298); VIII, 48 (500) ceteros 
sacerdotes interdicentes contra interdictum officia divina celebrare . indigne 
usurpare u. oft. o. | 

° I, 82 (103) insana occupatio abbatiae, ähnlich liegt der Fall Tedalds. 
von Mailand. S. a. IV, 14 (261) vgl. V, 5 (293); V, 6 (294) sedis occupatio.. 

Durch den Ausdruck inordinate intrare Coll 26 (552). l 


Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 311 


rechtmäßigen Amtserwerbs, interventu pretii, noch besonders be- 
tont wird. 
2. Gewalttaten. 

Die Gawaan keunzeichnet Gregor selbst als besondere 
Sündenklasse durch allgemeine zusammenfassende Ausdrücke, wie 
arma portare contra justitiam, dem häufigen violare, opprimere 
u. a. 

Eine erste Gruppe der Gewalttaten falt Gregors Redewen- 
dung zusammen: aliena bona injuste possidere'. Ungerechte Ent- 
fremdung von Gütern erscheint am häufigsten als rapina bonorum, 
als direkter Raub?. Die Entfremdung von Gütern wird etwas 
modifiziert, wenn Böse etwa Gut der Kirche verschleudern oder 
verwüsten, wie es die oft gebrauchten Worte dissipare, dispen- 
dere, devastare, dilapidare andeuten. Genau so sündigt der, 
welcher Güter ungerecht empfängt?. - Dem bösen Herrscher 
Philipp wird jene Sünde im Einzelfall vorgeworfen‘, sie ist aber 
vor allem schon typisch mit dem Begriff der bösen TORES ver- 
bunden *. 

Der Böse setzt die sündige Handlung vielfach dadurch fort, 
daß er die geraubten Güter dem rechtmäßigen Besitzer oder Ge- 
braucher, vorenthält. Er begeht die Sünde des detinere bonat 
Die Sünde des detinere erstreckt sich aber auch auf Vorrechte 
und Verpflichtungen, auf Benefizien, Privilegien und Zehnten‘. 
So kann Gregor diesen Begriff benutzen zur Geltendmachung 
weitgehendster politischer Ansprüche wie gegenüber Spanien und 
Korsika®. 


VII. 10 (393) vgl. V, 17 (813) bona non abalienare ad resistendum justitiae. 

2 8. I, 21a (37); VI 67 (86); 78 (99); 69 (88); II, 5 (114); 52 (169): 52a 
(169); 54 (172) u. oft. 

3 VI, 5b (333) injuste accipere: so öfter. 

1 11,5 (114). | 

s VIII, 21 (453) qui snperbia, rapinis . . etc; darum erhebt Gregor den 
Vorwurf dieser oder anderer typischer Einzelsünde z. B. gegen Wibert und 
Heinrich schon dadurch, daß er sie unter den Begriff des tyrannus subsummiert; 
s. das: inter quos specialiter Heinricus . . VII, 14a (402): vgl. I, 29 (53) inter 
ceteros hujus saeculi principes. 

e VI, 8 (337) detinere . . injuste rapta; ähnlich oft. 

” 11,77 (202) decimas retinuisti, ähnlich öfters; Coll 6 (526) annuos census 
nec aliena rapere, nec debita retinere. 

3 S. IV, 27 (286) propter tyrannidem detentum; V. 4 (290) illi qui eam 
hactenus violenter tenuerunt. 


312 Gottfried Herzfeld 


Von den Sachen greift die Gewalttat der Bösen vielfach zu 
Personen über, die sie gefangen nehmen, gewalttätig behandeln, 
gar töten. Alle potentes hujus saeculi begehen diese Sünde’. 
Endlich suchen die Bösen durch Gewalttat sogar andere auf ihre 
Seite zu ziehen: certant miseri, membra diaboli, ut (fratres nostri) 
ejusdem misera servitate opprimantur?. Wie gegenüber dem Papst 
kann sich auch sonst die Gewalttat der Bösen so steigern, daß 
sie mit dem Tode drohen, ja töten®. Die formido necis weist. 
auf typische ärgste Gewalttat der Bösen“. 


3. Gesinnungssünde. 


Nicht nur durch Gewalttat, auch durch List und Betrug suchen 
die Bösen ihre Ziele zu erreichen, sie handeln malo ingenio“, 
begehen also geistige Sünde®. Hierher gehören die machinationes 
und calliditates”. Geromir von Prag gewinnt so betrügerisch 
fremdes Gut. Die Bösen laden auf sich cupiditatis perfidiam’, 
sie begehen vielfach ein perjurium pro cupiditate!®. Die Nor- 
mannen versuchen, so bona ecclesiae multotiens perjuri auferre ''. 
Eine besondere Ausprägung erhält das lügnerische Verhalten der 
Bösen, wenn sie durch verleumderische Ränke, durch calumniari 
sündigen. Wenn Geromir von Prag fraudulenter querelas führt 
über seinen Gegner'?, wenn die Feinde der Kirche sich zu Ver- 
leumdungen versteigen'®, handeln sie als calumniari nitentes'*. Be- 


+ VIII, 44 (495) principes mundi et potentes saeculi. . nos odiunt .. contra 
nos (deseviunt...conantur.. vitam auferre vgl. VIII, 21; ähnliches öfter. 

? S. VIII, 26 (474) Einzelfälle solcher gewaltsamen Verführung s. u. bei 
seducere. 

s Vgl.o. 

S. ITI, 4 (207); zur interfectie vgl. I, 20 (34; I. 34 (62); I, 49 (69) u. oft 

5 V; 17 (313) u. öfter. 

0 vgl. die häufigen Doppelausdrücke für geistige Sünde und Gewalttat 
wie studio seu violentia, ingenio seu, violentia, violenter et frandulenter u. a. 

: IV, 6 (250) haereticis calliditatibus armati, : VII, 51 (503) impiorum . 
fraudes et machinationes, so öfter. 

» Castrum quod fraudulenter cepisti . . . quanta fraude ... lügend quasi 
ex nostra concessione rapacitatem roborando s. II, BALLON 11, Tu. II, 8, ähnlich 
öfter. 

° VI, 39 (477) u. oft. 0 VII, 14a (401). 

1 IV, 7 (251), VII, 14a (401) perjurium pro cupiditate honoris ant pecuniae, 
ähnlich oft. 

183 II, 6 (118) vgl. II, 7 u. 8. 

13 J, 70 (90) haereticorum dolosae objectioues. 

14 11,26 (139). Fälle von calumniari noch öfter. 


Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 313 


sonders bemerkenswert sind die Fälle, in denen sich diese Sünde 
gegen den Papst richtet und sein Verfahren in verleumderischer 
Weise beeinträchtigt wird. So verleumden einige in falsitas des 
Papstes Gesinnung, ändern in fraus und falsitas vielleicht päpst- 
liche Briefe, greifen trügerisch in das Verfahren seiner Legaten 
ein und murren in entstellender Weise gegen sein Strafverfahren“. 
Zusammenfassend bezeichnet all die angeführten geistigen Sünden 
am liebsten der Ausdruck fraus, den die Belege vielfach aufweisen. 
Er stellt zugleich am häufigsten den Zusammenhang mit Gregors 
‚allgemeiner Ideenwelt her in Ausdrücken wie diabolica fraus 
u. à. . 
4. Fleischessünden. 

Das Motiv der Bösen für die dargestellten Sünden war die 
Begierde nach Herrschaft und Besitz?. Durch ein zweites Motiv 
faßt Gregor gesondert zusammen die fleischlichen Sünden. Durch 
die sordide libidinis pollutiones* werden die lubrici und inconti- 
nentes? angetrieben. Doch scheinen mir die Fleischessünden nicht 
so wesentlich zum typischen Bild böser Obrigkeit zu gehören, 
wie die übrigen Einzelsünden. Man beachte, daß Gregor in 
-charakteristischen Fällen des tyrannus, wie bei Heinrich, Philipp, 
Wibert diese Sünde nicht ausdrücklich vorwirft. Für die bösen 
»Obrigkeiten betont er als Motiv die cupiditas dominandi fast aus- 
schließlich. Den Vorwurf der Fleischessünde erhebt der Papst 
-aber gegenüber Fürsten, die er sonst durchaus milde beurteilt 
und keineswegs als tyranni hinstellt“. 


5. Parteibildung der Bösen. 


Begeht jemand dauernd die bisher geschilderten typischen 
Einzelsünden, die ja alle, inspiriert vom diabolus, aus charakte- 


1 S. VI. 11321), VI, 4 (327), VII, 3 (8831, VI, 14 (816) u. öfter. 

? S. II, 65 (183): vgl. II, 1 (109). Es zeigen haec tempora plura diabolicae 
fraudis arma: ähnlich II, 3 (111): II, 46 (514) und öfter. 

Gloria saeculi s. VI, 5b (335); vgl. meine Diss. unt. cupiditas dominandi. 

II, 68 (189. 

> II, 66 (186), vgl. V, 10 (2987 frera corporis laxare; ähnlich auch sonst: 
-Coll 1 (521). Zwei Motive 1. Ruhm der Welt; 2. fleischliche Freuden. 

6 8. V, 10 (298) Harald von Dänemark: Et ni diabolico instinctu ... cor- 
poris sui frena la xasset, inter optime Deo placentes reges illum celicas setes 
[inhabitare] nequaquam dubitaremas; ähnlich VI, 20 (857) über einen comes vgl. 
‚auch VIII, 45 (497). Vgl. die Parallele mit Salomon VIII, 3 (431), beim tyran- 
nus dagegen mit Saul. 


314 Gottfried Herzfeld 


ristischer Gesinnung der Bösen, der superbia, erwachsen, so tritt 
er damit zur bösen Hälfte der Menschheit als membrum diaboli. 
Weitere Einzelsünden verdienen aber noch besondere Hervor- 
hebung, weil sie direkt zur Partei der Bösen führen. 

Mindestens den Ansatz hierzu bedeutet es, wenn jemand einem 
Bösen in seiner ungerechten Handlungsweise zustimmt und ihn 
begünstigt. Mit diesem favere setzt schon die Parteibildung der 
Bösen ein. Darum drohen die Bischöfe durch ihr consentire und 
favere gegenüber den Gewalttaten Philipps seine socii et complices- 
zu werden!“. Als Partei wird daher der Böse mehrfach mit 
seinen fautores zusammen genannt?. 

Als direktes Einverständnis mit den Bösen tritt die Sünde- 
des favere auf in dem Ausdrucke consentire. Zusammen mit 
favere findet sich consentire in der Stelle II, 5 (114). Wie hier 
der geistliche Berater, so ist es überhaupt vorwiegend ein Ver- 
treter der Obrigkeit, der Sünden seiner Untertanen durch consen- 
tire begünstigt. Der Herrscher Heinrich ist hereticorum auctor- 
et consentaneus “. 

Die Parteibildung, die der fautor durch seine Sünde ermög- 
licht, bewirkt von der andern Seite der Böse, welcher andere- 
zur Sünde des favere wie zu einzelnen sündhaften Hand- 
lungen verführt. An die Sünde des favere schließt sich die des. 
seducere an. . 

Der Tyrannus verführt, meist durch böses exemplum, seine 
Untertanen; die Bösen verführen in der typischen Rolle der bösen 
Ratgeber oder consiliarii vor allem die geistliche und weltliche- 
Obrigkeit“. Jede böse Obrigkeit macht sich der seductio schuldig, 
wie Gregors Klage: populum seducitur .., populum seduci intel- 
legimus, es beweist’. Die bösen Könige versuchen das selbst. bei 
den Priestern: ad vestigia sua inclinare contendunt. So hat 


1 11,5 (114), ähnlich oft. 

2 V, 5 (293) aspirator .. . omnes fautores suos; VIII, 20a (452) Heinricus... 
omnes fautores ejus; so öfter. 

3 VIII, 21 (453). Belege für consentire noch zahlreich, 

Für den typischen Begriff des exemplum gibt Belege und Erörterung 
meine Diss. S. 47 fl., für die bösen consiliarii s. daselbst S. 56 ff. | 

b II, 45 (159) vgl. Coll 1 (521) episcopi subditos ad omne nefas exemplo- 
pertrahunt. 

„ VIII, 21 (458ff.) -iniquo regi .. mali pontifices adeptis male per eum 
honoribus consentiunt. 


Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 315 


Heinrich gehandelt, indem er fast alle Bischöfe in Deutschland 
und Italien circa fidem Christi naufragare fecit“. 

Durch die seductio werden die Verführten zur Begünstigung 
und Zustimmung gegenüber den iuiquitates der Bösen und end- 
lich auch zu gleichen Handlungen gebracht. Sie sind damit für 
die Partei der Bösen gewonnen, denn schon in malis moribus idem 
velle et nolle pernitiosam saepe factionem conficit?. So schließt. 
sich an die Sünde der seductio als endgültige Partei bildende 
Sünde die der conspiratio an. Solche conspiratio bildet sich schon. 
wenn ein Böser sich zur Durchführung seiner Sündentaten mit 
andern vereinigt. Gegen die ganze Kirche, alle Guten richtet 
sich die umfassende conspiratio, die schon der Psalmist voraussah 
in den Worten: Astiterunt reges, convenerunt etc.“. Die Prophe- 
zeiung hat sich erfüllt, die böse Partei steht mächtig der Kirche 
gegenüber; diabolus armavit contra nos membra sua, .. inique 
conspirantes . .‘. Heinrichs und Wiberts Partei umfaßt diese 
conspiratio°. | 

Mit der umfassenden conspiratio verbindet sich ohne weiteres 
der Gipfel der bösen Parteibildung, die ausdrückliche Trennung 
von der ecclesia universalis.. Die Sünde des scindere ecclesiam 
bildet den Abschluß®. 


6. Vergehen gegenüber dem Strafverfahren. 
Gregors Amtsmaßnahmen bestehen zum großen Teil in Mahn- 
und Strafmaßregeln. Gegen diese richtet sich eine letzte Klasse. 
der sündigen Handlungen. 


1 Coll 14 (536 fl.) vgl. IV, 2 (241) von Heinrich: alios attrahere. Weitere 
Beispiele zu exemplum u. seductio des tyrannus häufig. 

2 VIII, 60 (518) vgl. Coll 23 (549). 

3 S. VII, 14a (498) und Coll 46 (572), hier wie dort folgend: conspirare, 
bzw. conspiratio. 4 8. Coll 46 (572) umgestellt. 

e S. III, 10a hier zunächst die Longobarden - Bischöfe, qui contra beatum 
Petrum . . sacramento conspiraverunt; doch schon IV, 7 (251) conspiratio here- 
ticoram et regis; V, 14a (405) Wibert .. conjunxit; VII, 14 a (398 ff). Astiterunt 
reges .. etc. Inter quos specialiter Heinricus calcaneum erexit . . facta cum 
multis episcopis ultramontanis et Italicis conspiratione; VIII, 5 (433f.]. Hein- 
rich vertex et auctor pestiferi consilii . .. Die Longobarden-Bischöfe detestandis. 
conspirationibus.. Heinrico principante se armaverunt; . pristinam conspirationem 
renovare . - VIII, 12 (442), Wibert contra apostolicam sedem ... conspirare pro 
minimo habuit. 

Heinrich s. III, 12 (226); IV, 3 (246); Coll 14 (536 f); seine Anhänger IV, 
6 (250); III, 12 (226); Wibert s. V, 14a (306); VIII, 13 (443). die conspiratio der 
Mailänder Bischöfe ete. ging vorher, ähnlich öfter. 


316 Gottfried Herzfeld 


Geistliche, die zur Untersuchung und Entscheidung vor den 
päpstlichen Stuhl geladen werden, sündigen in typischer Weise 
durch das vocatus non venire, wenn sie diesem Rufe nicht Folge 
leisten. 

Gegen des Papstes bzw. seiner Vertreter Maßnahmen ver- 
stoßen die Bösen aber auch durch positive Handlungen, sei es 
Gewalttat oder fraus. Neben den oben erörterten Sünden der 
captio und interfectio verspricht daher Heinrichs Schwur auch, 
zu meiden aliud impedimentum. Hier, wie in anderen Fällen, ist 
das typisch als die Sünde des „impedire“ bezeichnet. Isembert, 
Lemar, Jaromir von Prag, Jordanus von Capua, Alfons von 
Spanien laden die Sünde des impedire auf sich, mit der sie die 
Wirksamkeit der Konzilien oder die Tätigkeit von Legaten stören. 
Das Ziel Gregors wie seiner Legaten ist stets Durchführung der 
justitia. Indem die Bösen dies verhindern wollen, verhindern sie 
zugleich die justitia °. 

Die Sünde des impedire, wesentlich gegen Konzil oder Legaten 
gerichtet, konnte geschehen durch Gewalttat oder durch fraus. 
Besondere Beachtung verdient nun noch die Sündenklasse, bei 
der die Bösen fraus gegenüber dem Strafverfahren des Papstes 
anwenden. Eine besondere Behandlung verdient diese fraus, da 
sie sich endlich zuspitzt und auswächst zu spezifischer Art der 
strafhemmenden Sünde, die Gregor gelegentlich als species sancti- 
tatis bezeichnet. Gegen das Strafverfahren richtet sich in lügne- 
rischer Sünde schon mehrfach das perjurium in den Fällen, wo 
Gregor das typische Besserungsversprechen erhielt, und der Böse 
dann diese promissio brach. War das Besserungsversprechen, das 
Gregor in zahlreichen Fällen von dem getadelten Sünder ent- 
gegennimmt, nicht aufrichtig, so hat er sich nicht gehütet a falsis 
poenitentiis“. Seine poenitentia ist daher nur eine simulatio zu 
nennen’. Mit der fälschlich versprochenen und erheuchelten Reue 
möchte der Straffällige Straflosigkeit, ja die species sanctitatis 
erlangen. Gegen diese Heuchelei muß sich der Papst daher wieder- 
holt in seiner Strafpraxis verwahren. 


ı Das E wendet sich fast stets gegen Strafwaßnahmen. 
2 S. II, 26 (139) cujas partis tergiversatio justitiam impedire contendat, 
ähnlich auch sonst. 
s Über diesen Begriff vgl. Bernheim a. a. O. 
8. VI, 5b (333) u. öfter. | 
VII. 10 (391) vgl. Coll 14 (536) mentita ea poenitentia. 


Das Strafverfahren Gregors VII. usw. | 317 


Aber nicht nur durch betrügerische Heuchelei, auch durch, 
dauernde dffene Sünde kann der Böse gegen päpstliches Gebot 
und Verfahren handeln. So begeht er die schwere Sünde der 
inoboedientia. Jedes einzelne der dargestellten Vergehen gegen 
das Strafverfahren ist natürlich eine einzelne inoboedientia!. Vor 
allem aber bedeutet inoboedientia den zusammenfassenden Begriff 
für das dauernde ungehorsame und hartnäckige Verhalten gegen- 
über dem strafenden Papst. Diese inoboedientia ist der entschei- 
dende Schuldbegriff, der endgültige Bestrafung herbeiführt?. Als 
inoboedientia, als obduratio, induratio, pertinacitas, als permanere. 
in superbia u. ä. wird so zusammenfassend die Gesinnungs- und 
Handlungsweise des Straffälligen bezeichnet. Nach 1. Reg. 15, 23, 
bzw. nach Gregor I. nennt Gregor VII. bekanntlich die in oboedientia 
das scelus idolatriae, und schon die Betonung und Häufigkeit 
dieser Bezeichnung? beweisen die zentrale Stellung des Begriffes. 
der inoboedientia. 


7. Zusammenfassende Begriffe. 


Wir haben bisher die typischen Einzelsünden aus Gregors. 
Registrum entnommen. Eine Nachprüfung aller Belege ergibt, 
daß höchstens ganz vereinzelte Fälle sich nicht zwanglos in Wort- 
gebrauch und Sinn den dargestellten Kategorien fügen. Es sind 
das Einzelfälle, die für unsere Untersuchung und Gregors politische 
Praxis ohne Bedeutung sind“. Doch fügen sich auch diese Sonder- 
fälle den zusammenfassenden Begriffen; die wir bei Gregor weiter- 
hin für sündige Handlungen und Gesinnungen antreffen. Gregor 
kommt. da mit einer verhältnismäßig kleinen Zahl zusammen- 


1 Solche Fälle einzelner Handlung der inoboedientia sind aber sehr selten 
im Vergleich zu dem im folgenden dargestellten typischen Begriff der inoboe- 
dientia. o ; 

? Das Moment der inoboedientia ist auch in den weit selteneren Fällen 
vorhanden (s. meine Diss. S. 81 f.), wo species sanctitatis oder unerhörte Sünde, 
Versuch des scisma, die Bestrafung auslöst. Und jedenfalls betont bei end- 
gültiger Bestrafung Gregor regelmäßig die hartnäckige inoboedientia des 
Sünders; so gegen Wibert: superbiae fastu elatus erexit et in inoboedientia, 
quae sceleri comparatur idolatriae, perseverat VI, 10 (340). : 

3 S. II, 75; IV, 2; IV, 283; IV, 24; VI, 10; VI, 11; VII, 14a; VIII, 15; 
VIII, 43; ep. Coll. 9. | 

VII, 28 (422) error... Häresie; auch die Angelegenheit Berengars ge- 
hört hierher, wie überhaupt die von Gregor I. so betonte Häresie der Lehr- 
meinung bei Gregor VII. ganz zurücktritt hinter der politisch bedeutsamen 
symoniaca heresis. 


318 Gottfried Herzfeld 


fassender Begriffe aus. Von diesen sind einige so neutral, daß 
sie wenig spezifischen Gehalt entdecken lassen und der Inter- 
pretation daher kaum Schwierigkeiten bieten. Ich rechne hier- 
her die häufigen Ausdrücke, wie injuria, injurias irrogare u. ä., 
molestiae u. ä.; inimici, impugnare, contrarietatem facere, adver- 
:8itas usw. 

Weitere Worte, wie scelus, facinus, crimen fassen bei Gregor 
80 verschiedenartige Sünden zusammen, daß die Interpretation 
‚sich vor allem hüten muß, zuviel oder zu Bestimmtes aus ihnen, 
z. B. aus dem Vorwurf der scelera Heinrichs, herauszulesen. Ebenso 
-steht es mit der Bedeutung von facinus. Auch für crimen läßt 
sich kein- bestimmter Sinn, der für die Interpretation Wert hätte, 
entdecken. Entsprechendes Ergebnis liefern die Belege für flagitium, 
-delictum, culpa, nefas, nefandum u. ä. 

Andere Ausdrücke sind bemerkenswert, weil sie der Zusammen- 
fassung der sündigen Handlungen besondere Färbung zu geben 
‘scheinen’. Bei all diesen typischen Zügen, die übrigens teilweise 
schon augustinisch sind, muß man sich, wenn positive Einzeldaten 
fehlen, hüten, voreilige Rückschlüsse auf die tatsächlichen ge- 
schichtlichen Ereignisse und Charaktere zu ziehen. 

All die in positiven Einzelangaben beschriebenen und in typi- 
‚schen zusammenfassenden Zügen charakterisierten Handlungen der 
Bösen faßt Gregor nun noch zusammen unter dem Ausdruck 
iniquitates, der in den oben dargestellten Kreis der augustinisch- 
gregorianischen Ideen gehört”. Land und Kirche versetzt der 
Böse damit.in den Zustand der confusio®. Der Ausdruck confusio 
bzw. confundere trifft aber auch auf die Seele des Bösen selbst 
zu“. Endlich ist auch sein irdisches Scheitern ein confundi, aus 
dem seine Seele noch gerettet hervorgehen möge“. 


ı Contumelia, crudelitas, saevitia, stultitia, Vergleich mit d. Wüten der 
Heiden. 

2 S. z. B. 1 (239) iniquitates regis. 
| 3 S. vorige Anm. vgl. ruina et confusio regni V, 15 (309), II, 45 (159) po- 
puli confusio, so oft. 

+ Sua (et populi) confusio II, 45 (149); regis (et regni) confusio II, ö (114); 
Robertus sedem ad confusionem suam occupare non desierit IV, 15 (262): ne 
-animam perdas et nobilem feminam confundas VI, 20 (857); non solum res suas 
profundendo sed etiam se ipsos morti tradendo Coll. 23 (549); vgl. a. S. 89 meiner 
Diss. u. zahlreiche Stellen des Registrums de periculo animarum u. ä, 

^ Bo u. a. von Heinrich VII, 14a (404) confundetur utinam ad poenitentiam 
‚at spiritus sit salvu in die Domini. 


Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 319 


All die geschilderten Handlungen fließen aus den bösen Ge- 
sinnungen, malitia, temeritas, odium, invidia usw., in denen die 
Bösen den Teufel nachahmen. All diese Gesinnungen wieder 
folgen aus der Grundsünde, der superbia !. | 

Aus solcher Gesinnung und durch die aufgezählten Einzel- 
sünden verletzt der Böse zugleich heilige Person oder Idee, den 
Papst und Gott oder den erwünschten Friedenszustand von Papst, 
Kirche und Christenheit. Auch die zahlreichen Belege, aus denen 
der letzte Teil unserer Sündentafel” abstrahiert ist, lassen sich 
mit Hilfe der oben festgestellten Sündenklassen zwanglos syste- 
matisch ordnen®, ein neuer Beweis für die innerliche Systematik 
von Gregors Äußerungen. 


III. Pädagogis ch-seelsorgerische Begriffe. 


Mit den dargestellten bzw. in der Sündentafel angedeuteten 
Einzelsünden erschöpfen sich alle wesentlichen Fälle von Gregors 
Strafpraxis. Eine ganz unüberlegte Leidenschaftlichkeit, die jeden 
Vorwurf, der ihr gerade einfällt, dem Gegner ins Gesicht schleu- 
dert, ist damit für Gregor wohl kaum noch zu behaupten. Wenn 
wir so eine entschiedene Systematik bei ihm durchgeführt finden, 
könnte freilich der Vorwurf berechtigt erscheinen, Gregor sei mit 
einer gewissen (schematischen) Starrheit dem Sünder gegenüber 
verfahren. Systematisches Denken und Fanatismus könnten ja 
noch sehr gut vereinbar erscheinen‘. Bei weiterer Betrachtung 
von Gregors Verfahren zeigt sich uns nun aber, daß er die dar- 
gestellten allgemeinen Ideen und einzelnen Sündenbegriffe anwen- 
det im Rahmen eines vorsichtig und oft wohlwollend abgemesse- 
nen stufenweisen Verfahrens. Einige gleichsam pädagogische Be- 
griffe seiner Gedankenwelt ermöglichen ihm diese stufenmäßige 
Behandlung. 

Alle einzelnen Sünden, die Gregor erwähnt, ordnen sich zu- 
nächst in bestimmte Sündenstufen ein, oder anders ausgedrückt, 
der Böse entwickelt sich in seinen Augen stufenweise zum 
Sünder’. 


Die Belege sind sehr zahlreich. 

? Vgl. oben S. 308f. 

3 Ich verzichte hier aus Raummangel darauf, diese Ordnung vorzuführen. 

So scheint Lamprecht G or aufzufassen, vgl. o. 

5 In ähnlicher Form bietet Gregor I. die Sündenstufen in den Moralia. 
Vgl. m. Diss. S. 63 u. 69. 


/ 


320 Gottfried Herzfeld 


Die erste Stufe der Verfehlungen bezeichnet der Ausdruck 
negligentia!, daneben gelegentlich auch Worte wie ignorantia. 
non vigilans esse u. ä. Als zweite ärgere folgt die Stufe offener 
Übeltaten, bewußtsündiger Handlungen, die oft durch praesumptio. 
superbia u. ä. gekennzeichnet sind. Hier setzt auch die Gesinnung 
der superbia ein, aus der alle weitere Übeltat fließt. Die beiden 
Stindenstufen sind aufs deutlichste von Gregor selbst hervorge- 
hoben in häufigen Gegenüberstellungen, wie non solum legem Dei 
deserunt .., sed impugnare non. desistunt?; legem Dei et justitiam 


non jam negligenter deserunt, sed summis conatibus impugnant“ 


u.ä. Die zweite Sündenstufe zieht sich nun trotz Mahnung und 
Drohung des Papstes vielfach hinüber zu einer dritten, der Stufe 
hartnäckigen Widerstandes, dauernder praesumptio. Die inoboe- 
dientia ist der letzte Grad der Sünden, und so von Gregor immer 
wieder deutlich hervorgehoben. Nach mancherlei Vergehen sündigt 
der Böse ad ultimum ex inoboedientia*, durch die duritia cordis®. 
Sie begeht der Sünder, wenn er trotz Ermahnung, ja Strafe die 
Sünden der zweiten Stufe weitertreibt, wenn er handelt permanens 
in superbia®, in hartnäckig dauernder praesumptio’. 

Dadurch, daß Gregor die geschilderten drei Stufen in den 
Fällen seiner Strafpraxis anwendet, bzw. feststellt, ist schon ein 
gewisses stufenweises, nicht blind überstürztes Vorgehen gewähr- 
leistet. Dazu kommt nun noch, daß Gregor jene zwar deutlich 
von ihm selbst dargelegten Stufen doch nicht mit starrem Schema- 
tismus anwendet. Ihr Eintritt verzögert sich, der Verlauf der 
Angelegenheit wird oft hingezogen dadurch, daß Gregor mit ge- 
wissenhafter Sorge die wirkliche Schuld festzustellen sucht. Die 
endgültige Entscheidung wegen hartnäckiger inoboedientia schiebt 
Gregor mit typischer Regelmäßigkeit hinaus, wenn der Böse ihm 
mit Versprechungen entgegentritt, wenn er fraus oder erheuchelte 


1 Hier also zu verstehen als een er Ausdruck für die erste 
Stufe der Verfehlungen. 

2 II, 11 (126). 

3 ( oll. 1 (521); ähnlich VI, 4 (827) aut spiritu praesumptionis aut ignorantia 
s. vor allem meine Diss., wo die Sündenstufen auf breitester Grundlage fest- 
gestellt sind. Nur möchte ich die zweite Stufe nicht mehr ausschließlich an 
das Wort praesumptio knüpfen. 

IV, 17 (264). 

> II, 5 (116). Ausführliche Erörterung “and Belege zur inoboedientia 8. 
S. 59 ff. meiner Diss. 

s V, 8 (297). 7 8. S. 72 meiner Diss. 


Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 321 


Reue gegenüber dem Papst anzuwenden scheint!. Ja, selbst wenn 
wirkliche Schuld erkannt ist, zögert Gregors misericordia noch, 
die entschiedene inoboedientia und damit Straffälligkeit festzu- 
stellen“. Ist doch die Sünde des Bösen oft entschuldbar, da er 
durch die typischen bösen Ratgeber verleitet ist'. Nur bei den 
unverzeihlichen Sünden der species sanctitatis und des scindere 
ecclesiam setzt die Strafe sofort ein, wie es z. B. bei Hermann 
von Bamberg und Wibert von Ravenna geschieht. 


IV. Das stufenweise Strafverfahren. 


Die bisherige Untersuchung ergab: Gregor VII. steht mit seinen 
Ansichten und Äußerungen in dem augustinisch - gregorianischen 
Ideensystem. Die vielen einzelnen sündigen Handlungen, die sein 
Strafverfahren trifft, ordnen sich einer Reihe typischer Fälle ein. 
Der Sünder, gegen den er vorgeht, durchläuft eine stufenweise 
Entwicklung zum Bösen, gegenüber der Gregor mit vorsichtigem 
Abwarten nicht spart. Erst inoboedientia zwingt ihn zun Auf- 
gabe der Milde. Bei dauernder Hartnäckigkeit erfolgt endgültige 
Bestrafung. | 1 

Diese Ergebnisse gestatten uns jetzt an einigen Straffällen 
des Registrums aufs deutlichste die stufenweise diplomatisch- 
pädagogische Behandlung 5 die Gregor dem Sünder, 
auch dem politischen Gegner, zuteil werden läßt. Für die ein- 
zemen Strafmittel, die Gregor anwendet, kann ich auf Martens 
verweisen. Was Martens bei seiner Darstellung einzelner Per- 
sönlichkeiten und seiner oft zu scharfen Beurteilung Gregors 
übersieht, ist nur eben außer Gregors allgemeinem Ideensystem 
dies stufenweise Vorgehen bei der Mahn- und Straftätigkeit, das 
der stufenweisen Entwicklung des Sünders entspricht‘. 

Guilelmus, Papiensis episcopus: Gregor erinnert ihn in mildem 
Ton an die caritas, die er der Kirche zeigen soll, indem er nach 


ı Zur typischen Rolle von promissiones und fraus als retardierender Mo- 
mente innerhalb der Entwicklung des Bösen bzw. des Strafverfahrens s. S.73 ff. 
‚meiner Diss. Vereinzelt spielt auch der Begriff der consuetudo des Bösen 

eine Rolle für seine Entwicklung. S. m. Diss. Schlagwort - Register. 

Misericordia s. m Diss. Zu Anwendung der Milde vgl. I, 6; 16; 26; 35; 
805 79; II, 18, 33; 35; 52; III, 17, IV, 3; 16; V, a 13; 14; 17; VI, 30; VII, 
1: 2; 20, VIII, 24; 26; 28; 42; Coll.14: 29; 30; 51. 

Zum seducere vgl. o., zu den falsi consiliarii meine Diss. 

1 Bo sieht-z..B. Martens „Imprecationen“ gelegentlich da, wo wir nur die 
Aufzählung der typischen „Folgen“ des tyrannus (s. o.) finden. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 3. 22 


322 Gottfried Hersfeld 


Kräften dem Bösen widersteht!. Er scheint denn auch solche 
liebevolle Behandlung zu verdienen? und wird nur noch einmal in 
bestimmter Angelegenheit milde vor der negligentia gewarnt“. 
‚Der Ton der Mahnung steigert sich dann ein wenig, als der Papst 
sein persönliches Erscheinen wünscht“. Er kommt nicht und mit 
eingeschränktem Gruß’, offenem Vorhalten seiner Sünde“, der 
Betonung der Straffälligkeit“ tritt ihm der Papst entgegen; aber 
nicht, ohne den Vorwurf durch misericordia abzuschwächen® Er 
mahnt jetzt, doch nicht mehr milde? und schließt mit allgemeiner 
Drohung !“. Auf der Synode erfolgt dann die Suspension’!. Vom 
Juni 1073 bis Februar 1075 zieht sich das Mahnverhältnis hin. 

Lanfrancus, archiepiscopus Cantuariensis (Nov. 1073 bis ca. 
1082). Der erste Brief an ihn enthält trotz scheinbar schärferer 
Ausdrücke“? des temperamentvollen Gregor nur den Vorwurf einer 
negligentia bzw. patientia criminosa, wozu auch der Ton der 
Mahnung stimmt . Die negligentia, die auch im Fernbleiben von 
Rom bestand, verlangt später schon des Papstes Milde“. Die 


ı S. I, 12 (23) integra caritate...non consentire.. sed pro tuis viribus 
repugnare. Das bedeutet milde Warnung vor der negligentia. Die caritas 
und ihr Erkalten ist oft im Mahnverfahren betont, sie gehört ins allgemeine 
System Gregors, vgl. meine Diss. I 

3 J, 28 (45) oboedientiam fideliter exhibere . et exhortationibus nostris 
parere. P 

> J, 28 studeat prudentia tua se fortem vigilantemque impendere. 

1t Rogamus .. et admonemus.. ad nos venire nullo modo praetermittas I, 
57 (761. 

è II, 35 (149) nec salutem nec etiam apostolicam benedictionem tibi mittere 
deberemus. 

6 Non venisti zum bestimmten Termin, nec legalem excusationem misisti. 

? Acriter ulscisci. 

» Malumus tamen de pietatis modestia reprehendi quam, canonum rigorem 
sequendo, inoboeilientiam tuam acriter ulscisci. 

° Vgl. o. rogamus .. et admonemus, jetzt: tibi praecipimus, ut ad synodum 
. . . venias. 

10 gi... vos subtraxeritis, nullam deinceps inde tieri quaestionem . . . inhibemus. 

11 II, 52a (170). 

12 J, 3 (49) admiratione dignum, qua fronte, qua mente... non nimium 
miramur. Infolgedessen beurteilt Martens den Brief zu scharf. 

13 Patiamini ...adquid vestra dilectio super his... sileat (silere!) .. fraterni- 
tatem vestram confidenter deprecamur vgl. a. Coll. 1 (520) admonemus, non differas. 

14 Venire ad.nos non multum curavit (negligentia!) fraternitas tua... 
prisci amoris memoria . . . Romanae ecclesiae dilectio ... decet negligentiae 
excessus sapienter corrigere .. aber auch schon: nisi apostolica mansuetudo 
VI, 30 (366). 


. Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 323 


negligentia hat sich dann schon fast in superbia gewandelt, das 
Nichtkommen ist schon eine einzelne inoboedientia!. Nicht mehr 
von bloßer Bitte oder milder Ermahnung ist die Rede?. Jetzt 
erfolgt die Warnung vor dauernder inoboedientia® und daran 
schließt Gregor spezifische und allgemeine Strafdrohung“. 
Rogerius III., episcopus Catalaunensis (1074—1077): Hier ist 
der Übergang von erster Strafe zu dauernder wegen hartnäckiger 
inoboedientia angedeutet. Mit eingeschränktem Gruß? beginnt 
ein Mahnbrief schärferen Tones®. Doch ließ der Papst bisher. 
trotz: der strengen Forderung der justitia? noch Milde“ walten. 
Er warnt aber vor Ausflüchten“ und der inoboedientis!° und 
schließt mit spezifischer Drohung?!. Die hier schon überschrit- 
tenen Stufen rekapituliert ein weiterer Brief !?. Die immer hart- 
näckiger werdende!® inoboedientia!! hat schon Strafe nach sich 
gezogen i, doch ist noch Reinigung durch oboedientia möglich “. 


1 VIII, 43 (494) venire .. quod aut superbe aut negligenter nostra abutens 
patientia distulisti ... inoboedientia reatum emendare. Inoboedientia ist hier 
noch Einzelhandlung, gleichstehend mit superbia, praesumptio u.ä. Vgl. da- 
gegen die folgende Anm. | 

2 Mandata apostolica. Vgl. im vorigen Falle das praecipimus. 

3 Quodsi in contemptu durare malueris et periculum inoboedientiae in- 
currere, quod est quasi scelus idolatriae teste Samuelis. 

4 Ab omni sis officio episcopali suspensus ... a beati Petri gratia sine 
dubio removendum ejns auctoritate feriendum. 

I, 56 (76) dicto episcopo. | 

3 Praesenti auctoritate tibi praecipimus venire ... Frist... admonentes, 
nicht Schwereres zu begehen.. RR 

Salva justitia müßten wir noch schärfer gegen Dich vorgehen. 

l 8 Sed adhuc apostolica mansuetudine iudicium in te ultionis debitae sus- 
„pendentes. , : 

° Aliqua tergiversatione te excusans: diese Ausfiüchte treten übrigens 
typisch und, was ich in meiner Diss. noch nicht betonte, bei Gregor VII. wie 
in Gregors 1. Moralia mehrmals unter der Bezeichuung tergiversatio ex tergi- 
versationum antris u. A. auf. 

10 Si nobis inoboediens fueris. 

11 De tua damnatione et incommutabile depositione. 

2 J. Primo vocatus venire neglexit; II. de restitutione beneficiorum prae- 
cepta suscipiens obaudire despexit; III. litteris nostris admonitus iterum quae 
praecepimus adimplere sprevit.. propter tam enormam inoboedientiae temerita- 
tem episcopali officio privandum censuimus etc., 

13 Inoboedientia huc usque protracta est. Vgl. a. die Steigerung in voriger 


Anm. ; 
14 Multis modis parere contempsit per inoboedientiam recalcitrare. 
1 Vgl. folg. S. Anm. 3. 1% Donec per oboedientiam . . etc. 


22* 


324 | Gottfried Herzfeld 


Aber fraus ist dabei zu vermeiden!. Weiterer Verlauf ist im 
Registrum nicht belegt“. 

Wibert von Ravenna: Im ersten Schreiben weist Gregor nur 
auf die caritas hin“. Er befiehlt nicht, mahnt kaum‘. Doch 
scheint Wibert bald seine eigene Würde“ und des heiligen Petrus 
honor zu gefährden“. Er steht in der negligentia’. Noch mehr 
bittend als befehlend wird er eingeladen®. Nach der Beteiligung 
an der Wormser Synode ist Wibert implicite von Suspension und 
Bann mitbetroffenꝰ. Darum erhält er jetzt eingeschränkten Gruß”. 
Die Stufe der negligentia ist überschritten“. Nicht mehr Bitte, 
sondern Mahnung ergeht an ihn 12. Doch trotz der Forderung 
der justitia! mag Milde“ walten. Auf Wiberts Nichtkommen 
hin, wohl auch wegen weiterer Beteiligung an feindlicher Partei- 
bildung’? erfolgt Suspension und Bestätigung des Bannes !“. Denn 
aus superbia hat Wibert gehandelt”. In dieser Gesinnung rebel- 
liert er'® und begeht hartnäckigen Ungehorsam'?. So erfolgt die 
endgültige Absetzung“. 


1 Omni occasione remota. 

2 Nach 1V, 22 schwebt die Angelegenheit noch, vgl. a. VII, 20. 

3 S. I, 8 (12) ut caritatem, quam . .. promisisti, ostendere curetis. 

1 Rogo vos, ut... curetis. 

è S. I, 10 (20) dignitatis suae ... oblitum esse; zur dignitas vgl. mein. Diss. 
S.42f. Schwächung der dignitas tritt bei erster Sündenstufe des bösen 
Herrschers ein. 

e I, 10 (20) contra honorem sancti Petri. 

1 Neglecto periculo suo vgl. 11, 42 (156) ad synodum venire postposita 
omni negligentia. 

s Venire rogamus et invitamus II, 42 (156). v Vgl. Martens II, 106. 

10 S, V, 13 (303) Salutem vobis cum apostolica benedictione libenter mittere- 
mus, si etc. 

u Vestrae temeritati. 1 Apostolica auctoritate monemus et invitamus. 

is Immo rigorem justitiae. 

14 Prout possumus temperantes .. indulgere vobis vgl. VIII, ö. 

7 S.V, 14a (305) inaudita heresi .. adversas hanc sanctam catholicam 
_ ecclesiam se extollentes. 

16 Snspendimug...anathema... innovamus. 

n V, 14a (306) superbia ,. se extollentes vgl. VI, 10 (849) superbiae fastu 
elatus s. a. VIII, 12 (442) homo superbissimus. 

18 Contra apostolorum principem calcaneum erexit VI, 10 (840). 

ı Et in inoboedientia, quae sceleri comparatur idolatriae, perseverat. 

Cum sine spe recuperationis .. esse depositum ... indubitanter cognos- 
cite. Bestätigung und Verstärkung der angeführten Züge geben nechi VII, 
14a; VIII, 6; VIII, 12; VIII, 18. 


Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 325 


Manasse episcopus Remensis: Gregor weist ihn auf seine eigene 
dignitas? und die caritas“ gegen die Kirche hin, die er ohne 
negligentia üben soll. Er erinnert an frühere Bitte und Er- 
mahnung* und schreitet jetzt auch von der Bitte zur Ermahnung 
fort’. Der Papst gedenkt weiter früherer Versprechungen“, 
statt deren Erfüllung Manasse offene Sünde beging’. Mit Milde“, 
noch immer bittend und mahnend?, redet der Papst. Er warnt 
aber vor Ausflüchten !“ und schließt mit allgemeiner Drohung !.. 
Durch Gehorsam Manasses wird dann der weitere Verlauf ver- 
zögert und Gregor zu sehr mildem Brief veranlagt“. Damit ist, 
wie die folgenden Briefe zeigen, Manasse wieder in den Stand 
der negligentia eingesetzt. Gleichzeitig an ihn und an andre 
französische Bischöfe wendet sich Gregor darauf in Philipp von 
Frankreichs Angelegenheit. Er warnt vor patientia criminosa?’ 
vor sündigem Schweigen“, das aus der negligentia entspringt“. 
Es folgt Bitte und Mahnung ie, doch auch schon die Warnung 
vor der Sünde des seducere und favere". Daran knüpft sich die 
Strafdrohung !“. 


18. I, 18 (24) si loci tui dignitatem . . adtenderes. 

2 Si eam, quam s. Rom. ecclesiae reverentiam et caritatem debes... 

u o E diligenter adtendercs, das folgende „gravis culpa“ ist nach dem 
Zusammenhang also nicht zu schwer zu nehmen. 

1 Rogando et hortando te admonuimus ... rogatus et monita sedis aposto- 
dicae . . monitoris vocem .. - | 

S. Anm. 8. è Quod . . nobis per legatos tuos promiseris. 

7 Necdum adimplere curasti .. capere . culpa. 

» Miti oratione ... quod nos inviti dicimus. 

> Rogantes et apostolica auctoritate commonentes. 

10 Sine omni dilatione. 

11 Quodsi denuo in hoc re reverentiam s. Petri et nostram . . . caritatem 
amicitiamque contempseris, procul dubio, quod nos inviti dicimus, apostolicam 
in te severitatem et iracundiam provocabis. 

12 S. I, 52 (72) monasterium melius ordinasti etc. 


18 S, II, 5 (114) dum sacerdotali rigore non resistitis .. . si tepidos vos 
cognoverimus. 
14 . . . sub silentio vos absconditis ... vestrae taciturnitatis causas. 


18 Negligentiam deprehendere possumus. 

16 Rogamus et apostolica auctoritate monemus. 

ı Si vestro .. instinctu tot mala perpetrat; die Bischöfe wären dann falsi 
consiliarii Philipps; .. nequitiam consentiendo fovetis . .. conscientia . . vos 
socios et complices. 

is Hier scheint Gregor in Temperament und Erregung sich schärfer, als 
gewöhnlich, auszudrücken. Vgl. u. Philipps Fall. Freilich hält sich Gregor 


326 Gottfried Herzfeld 


| Mahnung und Drohung war hier nicht an Manasse allein ge- 


richtet. Ihm gegenüber setzt nun wieder stufenweise Mahnung 


ein. Sie beginnt mit caritas und negligentia!. Diese negligentia 
steigert sich”. Daram wird Bitte und Ermahnung schon durch 
den Befehl abgelöst?. In der folgenden Zeit“ beginnt sich Manasses 
Fall hinzuziehen. Er hat sich der Vorladung des päpstlichen 
Legaten entzogen”. Gegenüber dem scharfen Urteil des Legaten 


setzt aber doch Gregors Milde ein“. Aber nur für den Fall, daß 
Manasse sich vom Vorwurf der superbia reinigt“, wenn er weitere 


strafverzögernde Handlungen unterlassen will® und Gehorsam 
beweist“. Trotzdem sucht aber Manasse Ausflüchte; Gregor 
mahnt ihn, sich zu rechtfertigen und sucht ihn durch offensicht- 
liche Ironie von seinen Ausflüchten abzubringen. Weiterhin er- 
innert der Papst an früheres Versprechen“! und weist, wiederum 
ironisch“, auf neue Ausflüchte Manasses hin!“, die doch bei des. 
Papstes Milde“ überflüssig sind. Dem Hinweis auf die oboedientia!* 
folgt jetzt die Strafdrohung '*. 


Manasse u. den Bischöfen gegenüber doch noch den milden Weg offen, vgl. die 
reichliche Betonung der negligentia. 

ı S. II, 32 (146) caute et diligenter... zeige an unsern Legaten, wie sehr 
Du uns liebst. 

2 II, 56 (176) Si te pastoralis regiminis cura sollicitum redderet . . . negli- 
gentia tua. . hac usque protracta est, vgl. II, 58 (179) studiose et impigre ad- 
implere. 

3 S. II, 56 (176) firmiter praecipimus. 

IV, 20 u. 22 bringen keine Steigerung. 

5 S. V, 17 (313) seseque a synodis ... subtraxerat. 

° (Juaedam tolerare quaedam etiam dissimulare discretionis temperantiam 
potius quam rigorem canonum sequentes .... solita mansuetudine. 

1 Pro superbia non dimisi, quod non venerim.. 

° Nulla fraude, nullo malo ingenio me subtraham. 

o Oboediam, s. a. Güter der Kirche ad resistendum justitiae non abalienabo. 

10 S. VI, 2 (322) Miramus prudentiam tuam ...admonemus ... occasionibus 
cunctis obstaculisque remotis vgl VI, 3 (326) subterfugere 

11 S. VIII, 12 (894) Nunc immemor promissionis tuae. 

12 Miramur fraternitatis tuae prudentiam vgl. o. 

13 S. VIII, 12 (394) tot occasiones invenire....judicium subterfugere. 
aliam excusationem obtendis. : 

14 Legati nostri .., qui si aliqua nimis dura in te daretur sententia, justi- 
tiae moderamine utentes, . . . praepropre dictum vel factum corrigerent 
matri tuae Rom. ecclesiae, diu te supportanti. 

15 Quodsi .. non iveris, aurem debitae oboedientiae .. non inclinaveris. 

ı6 Sententiam inte... firmavimus .. darauf folgt hier nochmals Mahnung; 
interim fraternitatem tuam . . . monemus etc. 


mm — — — ́X——— — — — — — — — — — — — — — — — — — ꝶ— — — — — — — ä— — —e — 


Das Strafverfahren Gregors VIl. usw. 327 


Ohne Segensgruß beginnt denn auch. der folgende Brief i. Die 
vom Legaten verhängte depositio hat der Papst nun bestätigt“. 
Aber in seiner Milde® gibt er noch weitere Frist zur Reinigung 
und Besserung‘. Ungehorsam?® und Hartnäckigkeit“ aber wer- 
den ihn endgültig verderben‘. Nochmals betont dann Gregor 
des Sünders Ungehorsam und dauernde Hartnäckigkeit®, den 
Mißbrauch päpstlicher Milde“, als er Manasse endgültig be- 
straft w. : 

König Philipp von Frankreich: Der Papst muß ihn schon im 
ersten Schreiben, das freilich nicht an Philipp persönlich gerichtet 
ist, zu den schlimmsten Unterdrückern der Kirche rechnen 11. 
Doch gab er schon das Besserungsversprechen? und wird daher 
zunächst geschont’®. Vor dem Ungehorsam!“ aber wird mit all- 
gemeiner Drohung gewarnt!*. Inzwischen verspricht er wieder 


1 S. VII, 20 (411). 

2 Depositionis sententiam .. . firmavimus. 

> Nimia ut ita dixerim misericordia ductus. 

Bis 29. Sept. purgandi licentiam tibi indulgemus . .. te. .. de infamia 
expurges. | 

s Quodsi huic . . . praecepta oboedire contempseris. 

s Iniquitatem tuam ulterius portare non possumus. 

? Scias . . . depositionis sententiam non solum immutabiliter permansuram, 
sed etiam nullam tibi audientiam in posterum relinquendam. 

88. VIII, 17—19 (447 ff.) non oboedivit .. in duritia sua inoboedientiaeque 
contemptu voluit manere ete. f 

? Diu profecto portavimus...ille patientia nostra abusus est, .. se man- 
suetulini ingratum exhibuit ... misericordia S. Petri indignum . .. iniquitates 
longo tempore supportavimus etc. 

10 Damnatiori atque excommunicationi subjaceat, ita ut nullam suae vesti- 
tutionis spem concipere debeat etc., doch noch:.. tradatur sathanae, ut spiri- 
tus salvus sit (vgl. 1. Cor. 5, 5). 

11 8,1, 35 (53) Inter ceteros principes etc. 

13 Vitam corrigere et ecclesias ordinare firmiter nobis respondit Hujus 
promissionis . 

13 Tam aaa s. religionis excessus severius animadvertere deiereinue: 
aber nach dem Versprechen, rigorem canonum interim exercere distulimus. 

14 Quod si facere noluerit .. duram inoboedientiae contumaciam. 

1 Nos ... canonica austeritate cohercituros ... die Lösung der Untertanen- 
eide ist in Aussicht gestellt. Doch beachte man, daß sich die Schärfe dieses 
und des Briefes II, 5 einmal aus Temperament u. Erregung Gregors erklärt, 
dann aber daraus, daß die Briefe nicht an Philipp selbst gerichtet sind, ähn- 
liches bei Wilh. v. England, s. m. Diss. S. 80. Die Mahnung an den König 
selbst gebraucht mildere Töne: s. ea regi insinugre ex exhortando et rogando 
inculcare, vgl. d. folgd. Brief! 


328 Gottfried Herzfeld 


Gehorsam! und erhält daher, nun persönlich, milde Mahnung”, 
die statt der bisher vorgeworfenen groben Sünde nur noch vor 
negligentia* zu warnen scheint. Als später aber Philipp durch 
Raub und Gewalttat wieder offene Übeltat begangen hat, ist 
schärfere Mahnung! angebracht. Die Stufe der negligentia, von 
der deutlich die Rede ist“, ist jetzt wieder überschritten. In 
vielfältigen offenen Sünden“ zeigt sich Philipp als tyrannus’, 
als Urheber alles Landesunglücks. Darum erfolgt jetzt Warnung 
vor der inoboedientia und Hartnäckigkeit® und die Strafdrohung“. 
Auf eine etwaige Strafsteigerung bei dann nach dauernder Hart- 
näckigkeit ist deutlich hingewiesen !“. Der scharfe Ton des ja 
nicht an Philipp selbst gerichteten Briefes darf also nicht miß- 
verstanden werden. Die letzte entscheidende Sündenstufe der 
' inoboedientia will Gregor hier durchaus noch nicht annehmen. 
Er warnt ja noch vor ihr, nimmt weitere Hartnäckigkeit des 
Sünders und Strafsteigerung in Aussicht und weiß zudem vor- 
läufig noch Philipp in typischer Weise!! zu entschuldigen, ein- 
mal mit seiner Jugend, dann mit bösen Ratgebern'*. So hat er 


1 S. I, 75 (93) devote ac decenter velle oboedire. 
2 Nobilitatem tuam ...admonemus et omni cayitatis affectu rogamus. 
» Attendere te et diligenter considerare, vgl a. tanta virtus coepit hebescere. 


8. 1I, 5 (114) omni exhortatione eum flectere studeatis .. . . delicta sua 
corrigat etc. 
* Neglectis legibus . . tepente inter vos regia potestate nullis legibus 


nulloque imperio injuriae prohibitae sunt... Philipp ist durch seine negli- 
gentia schuld s.: subjectam sibi populum non solum nimis soluto imperio rela- 
xavit vgl. a. Anm. 7. 

c Sed ad omnia, quae dici et agi nefas est, operum et atudiorum suorum 
exemplis incitavit... rapina etc. 

1 Quarum rerum rex vester, yui non rex sed tyrannus dicendus est, caput 
et causa est; zum Begriff des tyrannus-auctor vgl. die Einleitung u. meine Diss, 
e Quodsi vos andire noluerit.. et in duritia cordis suae perstiterit. 

o Auf allgemeine Drohung folgt hier bekanntlich der Rat: per universum 
Franciam omne divinum officinam publice celebrari interdicite. Soweit dies 
Philipp persönlich angeht. kann es nur, entsprechend Gregors sonstiger Praxis, 
bedeuten. daß ihm die Ausübung von Regierungshandlungen unmöglich ge- 
macht werden, er also Suspension erleiden sollte. Bei Hartnäckigkeit folgt 
Deposition vgl. d. fgd. Anm. | 

10 Quodsi nec hujusmodi districtione voluerit resipiscere ... regnum de 
ejus occupatione temptemus eripere. 

11 Vgl. o. und meine Diss. 

12 Die Worte qui omuem aetatem suam flagitiis .. polluit sind nicht so 
scharf zu nehmen (vgl. relictis juventutis suae moribus .. regni dignitatem ., 


Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 329 


sich die Tür zu späterer weit milderer Beurteilung des Königs 
offengehalten. Er kehrt da, vielleicht durch Versprechungen 
Philipps? bewogen, vielleicht aus diplomatischen Rücksichten zu 
sanfter Warnung vor der negligentia? zurück. | 
Außer den behandelten Fällen vergleiche man noch die in 

meiner Dissertation dargestellten’. Eine Betrachtung von König 
Heinriehs Fall würde hier zu weit führen. Gregor selbst hebt 
in betreff Heinrichs typische Sünden- Mahn- und Strafbegriffe 
samt ihrer Steigerung unter anderem. in dem Rechtfertigkeits- 
schreiben an die Deutschen, Coll. 14 hervor. Auch in andern 
Fällen gibt der Papst Zusammenfassungen seines Verfahrens‘. 
Das beweist, daß Gregor dies stufenweise Verfahren mit klarem 
Bewußtsein ausübte. Darum betont er auch, daß er den Sünder 
wiederholt mahnen muß, ja er scheint sogar ein bestimmtes Schema 
dreimaliger Mahnung zu kennen’, das sich freilich kaum konsequent 
einhalten ließ. Jedenfalls dürfte die Nachprüfung, ob Gregor, ab- 
gesehen von seiner reichlichen Anwendung aufschiebender Milde, 
sich im einzelnen Fall an diese drei Mahnstufen gebunden hat, 
kaum möglich sein. Denn außer den Äußerungen des Registrums 
könnten ja auch noch mündliche Mahnungen geschehen sein. 
Jedenfalls aber beweist neben der Anwendung dreifacher Sünden- 
stufe Gregors eigene Betonung dreifacher Mahnung aufs deut- 
lichste, daß der Papst sich mit Bewußtsein eines stufenmäßigen 
Verfahrens bediente“. Zu den Sünden- und Mahnstufen würde 


reparare tenendo justitiam vgl. II, 18 diu parcendo adolescentiae tuae praeterita 
delicta spe correctionis: dazu böse Ratgeber s. II.5: si vestro instinctu tot 
mala perpetrant, vgl. VIII, 20 (451): tibi esse pravorum consilia spernenda ... 
dem Manasse nullum ulterius favoris tui solacium praebeas. 

ı S. VIII, 20 (451) saepe per nuncios tuae celsitudinis audivimus, te 
gratiam beati Petri... cupere. 

1 Minus vigilanter . multumque negligentius . . . negligentia; ex parte 
festi Petri praecipimus ac ex nostra rogamus VIII, 20. 

3 Die Mahn- und Strafsteigerung wäre dabei noch schärfer heraus- 
:zuarbeiten. 

S. betreffs Rainerius V, 8 (296) bis et ter vocatus venire neglexit , 
mittere contempsit ... ete. vgl. für Manasse VIII, 17—19. 

8. V, 8 (296) semel, bis et tertio; II, 33 iterum monemus; admonitus 
semel atque iterum et tertio s. VI, 31: VI, 32; VI, 34; admonitus semel bis 
et tertio VII, 24; admonitus semel iterümque usque tertio VIII, 30. 

8 Danach wäre Hampes Auffassung zu modifizieren, wenn er gegenüber- 
stellt Innozenz des III. „Rastlosigkeit eines vernunftbeherrschten Schaf- 
fens“ und Gregors d. VII. „stoßweis hastende dämonische Leidenschaft- 


330 Gottfried Herzfeld: Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 


sich weiter eine Stufenfolge der Strafen ergeben in: venire!, 
Suspension, Excommunication und Deposition. Doch scheint mir 
Gregor seine Strafe zu sehr dem individuellen Fall anzupassen, 
‚als daß sich dies Schema stets beobachten ließe. In der Straf- 
steigerung ließen sich vielleicht gewisse Parallelen mit dem Huld- 
entzug im deutschen königlichen Strafverfahren auffinden. 


V. Ergebnisse. 


Ganz sicher ergab unsere Untersuchung die folgenden Punkte: 
1. Gregors gesamtes Denken und Handeln bewegt sich im Rahmen 
des von ihm politisch ausgeprägten Augustinisch- Gregorianischen 
Ideensystems. 2. Die bösen Einzelhandlungen, die Gregor in 
seiner Straftätigkeit erwähnt, wirft er nicht mit regelloser Willkür 
vor, sondern sie ordnen sich einer bestimmten Sündenreihe ein. 
3. Gregor stellt die Taten des Sünders unter Stufen der Sünde’. 
4. Der Papst wendet vielfach typische Mahnsteigerung an“. 
5. Leitende Idee des Verfahrens ist die justitia, aber ihre strenge 
Forderung wird gemildert durch misericordia und gewissenhafte 
Untersuchung bei promissiones, Ausflüchten und fraus.’ 

Wenn Gregor auch gelegentlich in temperamentvoller Schärfe 
des Tadels und der Drohung sich äußert, so kehrt er doch stets 
wieder in die Schranken des überlegten Verfahrens zurück. So 
ist mein Endergebnis: Gregor strebte danach, die Idee der justitia* 
zu verwirklichen, und zwar tat er dies in überlegt stufenweisem 
Verfahren. Dies Ergebnis ist wesentlich für das Verständnis von 
Gregors Persönlichkeit. Es weist aber auch auf einen Faktor 
hin, der dem Papsttum, dem Träger zeitbeherrschender Ideen und 
meist überlegenen rechtlichen Verfahrens, trotz vorübergehender 
e den Sieg verlieh. 


lichkeit, s. Hampe: Deutsche Kaisergeschichte im Zeitalter der Salier und 
Staufer; 2. Aufl. S. 198. 

1 Bzw. Verantwortung durch Legaten. 

2 Negligentia, praesumptio, inoboedientia oder duratio. 

3 So etwa: Eingeschränkte salutatio u. Erinnerung an (lie caritas, rogo, 
moneo, praecipimus. 

4 Im Augustinischen, natürlich hierarchisch gefärbten Sinne. 


331 


Kritische Bemerkungen zu neuen Untersuchungen 
über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 


Von 
Walther Gerlach. 


Jeder Städteforscher wird die Beobachtung machen können, 
dab gleiche Entwicklungserscheinungen für alle Städte charakte- 
ristisch sind. Zweifellos steht aber auch fest, daß das nur für 
gewisse Entwicklungsmomente gilt. Von manchen Forschern ist 
der Fehler begangen worden, in die Darstellung des mittelalter- 
lichen Städtewesens einen einseitigen Schematismus gebracht zu 
haben. Nicht zuletzt trifft das für die Richtung der Forschung 
zu, die das topographische Moment in den Vordergrund gestellt 
hat. Ganz sicher sind gerade durch die Stadtplanforschung die 
Kenntnisse von der Entwicklung des Städtewesens bedeutend ge- 
fördert und neue Wege gangbar gemacht worden!. Aber man 
wird sich hüten müssen, durch Übertreibung und allzugroße Ver- 
allgemeinerung auf Abwege zu geraten. Von der Gefahr, in der 
städtischen Verfassungsgeschichte „das Allgemeingültige vom 
Besonderen“ nicht zu unterscheiden, werden wir abgehalten, 
wenn uns der Satz, mit dem G. Seeliger seinen Artikel „Stadt-. 
verfassung? schließt, als Wegweiser dient: „Es muß der Fehler 
vermieden werden, individuelle Züge der Entwicklung zu ver- 
allgemeinern und das als typisch und allgemeingültig anzusehen, 
was nur dem Besonderen zugehört.“ Von der Seite her wird man 
das Problem der Stadtentstehung anfassen und auch die Formel 
des vun Rietschel beeinflußten Forschers P. J. Meier (Braun- 
schweig) modifizieren müssen. 


Franz Meurer: Der mittelalterliche Stadtgrundriß im nördlichen 
Deutschland in seiner Entwicklung zur Regelmäßigkeit auf der Grundlage der 
Marktgestaltung. Berlin 1915. 

2 Johannes Hoops: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 
Bd. IV, 1915 ff., S. 258. 


332 Walther Gerlach 


Ausgehend von dem Grundsatze: die Wissenschaft von den 
Anfängen der Stadt ist eine vergleichende Wissenschaft, hat 
Meier zur Feststellung, daß Braunschweig nicht vor dem 12. Jahr- 
hundert eine Stadt geworden sein kann, die Entwicklungsgeschichte 
einer Reihe anderer Städte herangezogen. Namentlich die Ent- 
stehung der aus Römerstädten erwachsenen mittelalterlichen 
Städte hat er von neuem untersucht. Wir finden die Ergebnisse 
seiner Forschung zuerst zusammenhängend vorgetragen in der 
Untersuchung: „Über die Anfänge der Stadt Braunschweig!“ 
sodann nochmals kurz angedeutet in einem Vortrag aus dem Jahre 


1913 über „Die Fortschritte in der Frage der Anfänge und der 


Grundrißbildung der deutschen Stadt““. Meier ist vorläufig auf 
die hier vertretenen Ansichten noch nicht weiter eingegangen, ist 
-aber inzwischen einer brieflichen Mitteilung nach darin immer 
noch mehr bestärkt worden. — Charakteristisch ist für Meiers 
Städteforschung, wie ich schon a. a. O. gezeigt habe®, sein Bemühen, 
mit Hilfe der Marktansiedelungstheorie Rietschels neue Probleme 
zu lösen. Mag Rietschel in „Markt und Stadt“ noch so eifrig 
dafür eintreten, daß fast alle Städte des Mittelalters über das 
Zwischenglied der planvoll gegründeten Marktansiedlung sich zur 
Stadt entwickelt haben, für eine Anzahl alter Römerplätze nimmt 
er eine andere Entwicklung an. Hier läßt er die mittelalterliche 
Stadt direkt aus der alten römischen Ansiedlung erstehen; hier 
haben diese ehemaligen Römerstädte nie aufgehört, städtischen 
Charakter zu besitzen. Die mittelalterliche Stadt hat sich ganz 
von selbst, Schritt für Schritt durch Anbau einzelner Häuser ohne 
Mittelglied einer durch Gründungsakt entstandenen Marktansiedlung 
‚herausgebildet*. Im Gegensatz hierzu suchen einige Forscher 
Rietschels Marktansiedlungstheorie auch auf einzelne dieser Römer- 


1 Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig, 1912, 
S8. Iff. 
2 Korrespondenzblatt des Gesamtvereins, 1914, 222 ff. 
3 Hist. Vierteljahrschr., XVII. Jahrg., S. 508 fl. 


' Rietschel, Markt und Stadt, 1897, S. 124: „In den alten Römerstädten 


hat sich überall, soweit wir ihre Entstehung verfolgen können, die spätere mittel- 
'-alterliche Altstadt, der Sitz des städtischen Lebens, direkt aus der alten römischen 
Ansiedelung entwickelt.“ — S. 35: „Nur ganz ausnahmsweise tindet sich plan- 
mäßige Anlage eines Stadtteiles; das einzige sicher nachweisbare Beispiel aus 
-dem früheren Mittelalter ist die Gründung der Judenstadt von Speyer. Regel- 
mäßig ist die alte Ansiedelung, wie sich vor allem ans den Stadtplänen ersehen 
‚läßt, Schritt vor Schritt durch Anbau einzelner Häuser... erwachsen.“ 


Kritische Bemerkungen tiber die Anfänge der Städte im Mittelalter. 338 


plätze zu übertragen. Hat man schon vor Rietschel die als Mittel- 
punkte kaufmännischen Lebens erkannten Vorstädte als Keimzelle 
der Gesamtgemeinde hingestellt!, nimmt man nunmehr in einzelnen 
Römerorten eine Besiedlung im Sinne einer bewußten Marktanlage, 
eine Marktgründung im technischen Sinne an. So will K. Beyerle 
Speyer und Worms aus der Gruppe der Rietschelschen Formel 
ausgeschaltet wissen und zu den Gründungsstädten, die aus plan- 
mäßig angelegten Märkten hervorgegangen sind, gestellt sehen“; 
so nehmen Keussen“ und J. Hansen“ für Cöln und Regens- 
burg dieselbe Entwicklung an. Darüber hinaus sucht jetzt 
Meier die Ansicht zu verbreiten, daß alle ehemaligen 
Römerstädte in ihrer Entwicklung zur Stadt sich der 
Marktansiedlung bedient hätten; ebenso wie in Cöln und 
Regensburg seien auch in den drei mittelrheinischen 
Bischofsstädten Mainz, Worms und Speyer unmittelbar 
vor derrömischen Stadtmauer rein kaufmännische Markt- 
ansiedlungen gegründet worden. Daraus zieht er für die 
übrigen Römerstädte die Folgerung, daß sie inihrer Ent- 
stehung zur Stadt dieselbe Entwicklung durchgemacht 
haben’. Seinem Stadtbegriff zufolge gilt ihm „Cöln von 1106 
als die erste mittelalterliche Stadt in Deutschland“, der sich dann 
wenige Jahre später Mainz, Speyer, Worms und Straßburg an- 
geschlossen haben. Wenn schon die Orte des ehemaligen Römer- 
gebietes erst im 12. Jahrhundert zu Städten erwachsen sind, so 
scheint ihm die Annahme, daß es im außerrömischen Deutschland 
schon früher mittelalterliche Städte gegeben habe, ganz ausge- 
schlossen zu sein. 

Daß sehr häufig Marktansiedlungen, neben älteren Ortschaften 
| tet Träger des Städtewesens geworden sind, und daß diese 


1 Sohm. Die Entstehung des deutschen Städtewesens, 1890, S. 20. 

2 K. Beyerle, Grundherrschaft und Hoheitsrechte des Bischofs von Konstanz 
in Arbon, S. 80. 

Keussen, Topographie der Stadt Cöln I, S. 56 ff. 

1 J. Hansen, Stadterweiterung, Stadtbefestigung, Stadtfreiheit im Mittel- 
alter. Mitteilungen d. Rheinischen Ver. f. Denkmalpflege und Heimatschutz. 
1911, V, 7f. 

5 Auch Spieß scheint dieser Annahme zuzuneigen: „Selbst i in den auf die 
Römerzeit zurückgehenden Städten sind vermutlich frühmittelalterliche Markt- 
siedlungen neben den antiken Orten neu angelegt worden.“ (Das Marktprivileg, 
Heidelberg 1916, S. 822, Anm. 5. [Deutschrechtliche Beiträge, herausgegeben 
von Beyerle, Bd. XI, Heft 8.].) 


334 Walther Gerlach 


gegründeten Anlagen durch Anweisung der Hausstellen an die 
Bürger eine gewisse Regelmäßigkeit erhalten haben, steht heute 
fest. Auch muß wohl zugegeben werden, daß schon seit dem 
10. Jahrhundert die Marktprivilegien nicht bloß zur Errichtung von 
fluktuierenden Märkten, sondern zur Anlage neuer Siedlungen 
dienten?. Dafür spricht schon die Beobachtung, daß in den otto- 
nischen Diplomen die „den Markt als Wochen- oder Jahrmarkt 
qualifizierenden Attribute fehlen, daß an die Stelle des früheren 
„mercatum annuale sive hebdomale‘ das bloße ‚mercatum‘ tritt“.“ 
Nun aber für alle auf die Römerzeit zurückgehenden Städte be- 
wußte Marktanlagen neben den alten Orten, also Marktgründungen 
im technischen Sinne annehmen zu wollen, erscheint mir anfechtbar. 

Eine erwünschte Stütze für die Marktansiedlungstheorie glaubt 
man in der Entwicklung von Regensburg gefunden zu haben. 
Hier läßt Meier, der auf Hansen fußt, „um 900 außerhalb der 
römischen Stadtmauer im Westen und auf angeschüttetem Platz 
am Ufer der Donau im Norden eine rein kaufmännische Markt- 
ansiedlung gegründet und um 920 befestigt“ werden. Tatsächlich 
wissen wir nur: Regensburg wuchs unter den letzten Karolingern 
über das alte Viereck nach Westen hinaus, sodaß Herzog Arnulf 
im Jahre 917 S. Emmeramm und die im Anschluß daran entstandene 
Siedlung zu befestigen begann’. Ob der schmale Streifen zwischen 
der Römermauer und dem Donauufer um diese Zeit schon besiedelt 
war und damals schon mit befestigt wurde, kann nicht mehr fest- 
gestellt werden. „Die Örtlichkeiten in jener Gegend lassen sich 
erst viel später nachweisen.“ Den rein kaufmännischen Charakter 


der Siedlung im Westen und Norden sucht man mit Hilfe jener 
bekannten Ortsbeschreibung aus dem Jahre 1045° zu beweisen, 


1 Recht anschaulich wird der Hergang einer Ortsgründung geschildert in 
Südtiroler Urkunden über die Anlage von Egna und des burgum novum Egnae. 
Vgl. H. von Voltelini, Die Anfänge der Stadt Wien, 1913, S. 17f. 

2? W. Stein sagt: „Die Marktgründungen (des 10. Jahrhunderts), die mit 
der Absicht geschehen, Ansiedlungen an dem Markt anzulegen und dadurch 
. ständige Marktniederlassungen zu schaffen, bekunden namentlich da, wo sie an 
unbedeutenden Orten erfolgten, eine Zuversicht der Gründer.“ Hoops, Real- 
lexikon der Germanischen Altertumskunde, Bd. 2. ae 1915, 8 405. 

3 W. Spieß, a. a. O. 8. 322f. 

+ Arnoldus de S. Emmeramo. MG., SS. IV, S. 552. 

; 5 Püschel, Das Anwachsen der deutschen Städte, 1910, S. 154. Eben- 
dort Angaben über den Verlauf der Mauer im N 
e MG., SS. XI, 353f. 


Kritische Bemerkungen über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 335 


wo dieser Ortsteil „pagus mercatorum“ genannt wird. Schon 
Rietschel hat nachdrücklich darauf hingewiesen, daß hier nicht 
ausschließlich, sondern bloß zum großen Teil Kaufleute und Ge- 
werbetreibende wohnten, daß hier nicht der einzige Wohnsitz der 
handeltreibenden Bevölkerung war (denn auch im pagus clericorum 
in der Altstadt fehlte es nicht an „mercatoribus intermixtis“) und 
daß in der Altstadt auch die nach den in ihr wohnenden welschen 
Kaufleuten benannte Wahlenstraße lag. „Überhaupt will der Ver- 
fasser der Translatio“, sagt Rietschel mit Recht, „durch seine 
Einteilung der Stadt in drei pagi (pagus regius, pagus clericorum, 
pagus mercatorum) nur die einzelnen-Gegenden der Stadi charak- 
terisieren. Eine rechtliche Einteilung Regensburgs in drei be- 
stimmt voneinander abgegrenzte Stadtbezirke ist nicht anzu- 
nehmen!.“ Auch im Besiedlungsplan läßt sich zwischen Altstadt 
und der Erweiterung nicht der geringste Unterschied verzeichnen. 
Wohl mag hier der Mittelpunkt des bürgerlichen Lebens zu suchen 
sein, eine Marktgründung im technischen Sinne läßt sich für Regens- 
burg nicht nachweisen. Ä 

Ähnlich wie in Regensburg ist nach Meier in Cöln „kurz 
nach 900 der schmale Landstrich zwischen der römischen Maner 
und dem Rhein, der auch durch Aufschüttung künstlich geschaffen 
werden mußte, für eine rein kaufmännische Marktansiedlung vor- 
gesehen und um 940 mit einer Befestigung ausgestattet worden“. 
Als Ausgangspunkt der Gesamtgemeinde ist die kaufmännische 
Rheinvorstadt schon seit den 90er Jahren angesehen worden“, 
bewußte Marktanlage aber nimmt zuerst Keussen® an, dem 
Oppermann‘, Joachim’, Hansen“ und nun Meier folgen. Es 
kann hier davon abgesehen werden, Bedenken und Einwände an- 
zuführen. Vielmehr sei hingewiesen auf die Ausführungen K. 
Beyerles’ und G.Seeligers*, die die Unhaltbarkeit der Markt- 


We nen 

1 Markt und Stadt, S. 37, Anm. 3. 

: Westd. Zeitschr. II, S. 227 ff. — Sohm, Städtewesen....., S. 20. 

* Westd. Zeitschr. XX (1901), S. 17, 56 ff. Topogr. I, 33* ff. 

t Westd. Zeitschr. XXI (1902), S. 4 ff., 16 ff. 

5 Westd. Zeitschr. XXVI (1907), S. 108f. 

s Hansen, a. a. O. S. 10ff. 

„Die Entstehungsgeschichte der Stadtgemeinde Cöln“. Zeitschr. f. Rechts- 

gesch., 31. Bd. (1910), S. 1ff. 

s „Studien zur älteren Verfassungsgesch Cölns“, Abhandlungen d. kgl. 
sächs. Ges. d. Wiss., Bd. 26 (1909). — „Zur Entstehungsgeschichte der Stadt 
Cöln.“ Westd. Zeitschr. XXX (1911), S. 463 ff. 


336 Walther Gerlach 


ansiedlungstheorie, was Cöln betrifft, klar beweisen. Daß die 
Rheinvorstadt seit dem 10. Jahrhundert der Mittelpunkt des städti- 
schen Lebens war, soll nicht verneiht werden; eine planmäßige 
Marktgründung aber kann nicht bewiesen werden. 

Völlig haltlos sind meines Erachtens auch Meiers Vermutungen 
über die Entstehung von Mainz. Bis vor kurzem hat die Forschung 
allgemein angenommen, daß hier die erste Mauererweiterung dem 
Erzbischof Hatto (891 — 913) zuzuschreiben ist: „Qui Mogontiam 
ipsam a loco suo antiqno motam proprius Rheno statuerat!.“ Nun 
will Meier die Stelle des Casus sancti Galli dahin verstanden 
wissen, daß auch hier eine Rheinvorstadt mit kaufmännischer 
Bevölkerung gegründet worden sei. Eine gewöhnliche Stadt- 
erweiterung in so früher Zeit wäre in der Tat ein ganz außer- 
gewöhnlicher Vorgang, zumal da wir von einem arabischen Bericht- 
erstatter des 10. Jahrhundert wissen, daß das ummauerte Gebiet 
nur zum Teil bewohnt war: „Es ist eine sehr große Stadt, von 
der ein Teil bewohnt und der Rest besät ist“ ?. Da hat neuer- 
dings die Lokalforschung glaubhaft gemacht, daß die Erweiterung 
nach dem Rhein zu überhaupt nicht stattgefunden haben kann, 
daß die Ausdehnung der von Mauern umgebenen römischen Stadt 
mit derjenigen des mauerumschlossenen mittelalterlichen Mainz 
ziemlich übereinstimmte®. Schon 763 erhielt das Kloster des. 
heiligen Bonifatius Grundstücke, die innerhalb der Mauern lagen 
und an den Rhein grenzten: „.... vendidimus tibi intus muro- 
Mogontie civitatis aream unam; hec sunt adfines ... tertia parte 


flavius Rin, quarta parte via communis. (Dronke, Codex 
diplomaticus Fuldensis, 1850, Nr. 8); „.. .. dono areas duas infra 
muro Mogontiae civitatis de una area quarto latere est 


Hrenus.“ (Dronke, a. a. O. Nr. 224), Stimming vermutet, daß. 
Ekkehard von St. Gallen seinen Gewährsmann falsch verstanden 
hat. „Wahrscheinlich ist die Nachricht auf die Wiederherstellung 


des am Flusse gelegenen Friesenviertels zu beziehen, welches 886. _ 


ı MG. SS. II, 8.83. — Rietschel, Civitas . . ., S.64. — Ders., Burg- 
grafenamt...., S. 825, Anm. 2. — Hans en, a. a. O. S. 11. — A. Börckel, Aus 
der Mainzer Vergangenheit, 1906, S. 7. 

2 Jacob, Ein arabischer Berichterstatter, S. 13. 

. Stimming, Die Stadt Mainz in karolingischer Zeit, Westd. Zeitschr., 
XX LI. Jahrg., 1912, S. 137.— Gerlach, Entstehungszeit der Stadtbefestigungen. 
1918. Leipz. Hist. Abh. 34, S. 38, Anm. 4. — Schumacher, Westd. Zeitschr. 
XXIII, S. 281. | | 


Kritische Bemerkungen über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 337 


einer Feuersbrunst zum Opfer fiel.“ Nachdem aber die Irrigkeit 
der Nachricht von der Erweiterung nach dem Rhein zu glaubhaft 
gemacht worden ist, verliert die Anwendung der Marktansiedlungs- 
theorie auf Mainz jede Berechtigung. — Für Speyer hat schon 
Beyerle vor Meier die Entstehung aus einem planmäßig angelegten 
Markt angenommen. Es läßt sich im Norden vor den alten Mauern 
seit dem 10. Jahrhundert eine Siedlung nachweisen, die in den 
Quellen des 10. und 11. Jahrhunderts villa! und dann urbs ge- 
nannt wird, nachdem Bischof Rüdeger vor 1048 eine Mauer- 
erweiterung vorgenommen hat?. Wohl sind wir unterrichtet über 
die Entstehung des Judenviertels®, das wir mit Rietschel als das 
einzige sichere Beispiel einer planmäßigen Anlage des früheren 
Mittelalters ansehen dürfen‘. Dieselbe Entstehung aber für die 
„villa“ anzunehmen, in ihr mit Meier eine gegründete Marktansiedlung 
zu erblicken, dazu ist keine Veranlassung. — Auch für Worms 
liegt die Sache nicht so klar, wie Meier glaubt. Das „suburbium“, 
das im letzten Drittel des 10. Jahrhunderts mehrmals in den Urkunden 
erwähnt wird“, läßt sich auch topographisch nachweisen“. In diesem 
dem Rhein zugekehrten Vorort hatten Friesen und Juden ihren 
Wohnsitz; hier herrschte reges städtisches Leben. Uber die Ent- 
stehung dieses „suburbiums“ wissen wir wiederum gar nichts. Seine 
Befestigung ist wohl erst am Anfang des 11. Jahrhunderts durch 
Bischof Burchard erfolgt und nicht schon vor 979, wie Meier 
offenbar aus dem Ausdruck „nova urbs“ folgert“. 

Noch deutlicher spricht nach Meier für die Marktansiedlungs- 
theorie die Entwicklung der Städte Augsburg und Trier, wo 


1 U. B. d Stadt Speyer, Nr. 5 (a. 969): „.. . aut foris murum eiusdem 
civitatis, id est in villa Spira, que eidem urbi adiacens est.“ — Nr. 10 
(a. 1061): „. . . . in circuitu extra civitatem, id est in villa Spira,..“ 

2 Ebendort: Nr. 11 (a. 1084): „ .. cum ex Spirensi villa urbem facerem .. .* 

s Bischof Rüdeger sammelte die Juden, siedelte sie geschlossen an und 
umgab die neuentstandene Siedlung mit einer Mauer. Ebendort: „Collectos 
(iudeos) igitur locavi extra conmunionem et habitacionem ceterorum civium, et 
ne a pecoris turbe insolencia facile turbarentur, muro eos circumldedi.* 

t Markt und Stadt, S. 35. 

5 U. B. d. Stadt Worms I, 35 (a. 979). — MG. DD Il (Otto III.), Nr. 12 
(a 985). 

e Weckerling, Aus der Geschichte der Stadt Worms (Korrespond. Bl. d. 
Gesamtver., 1910, Nr. 1), S. 29f. 

7 Vgl. ebendort S. 38. — Boos, Rheinische Städtekultur I, S. 249. — 
Gerlach, Entstehungszeit .. , S. 16. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919 3. 23 


338 Walther Gerlach 


es schon frühzeitig nach Verfall der Römermauern zu Neubefesti- 
gungen gekommen war, und der Städte Utrecht und Straßburg. 
Hier umfaßten die Mauern nach Meiers Ansicht nur die Dom- 
immunitäten. Schon Sander hat die irrige Meinung von dem rein 
geistlichen Charakter aller Domburgen widerlegt! und Rietschel 
davon überzeugt?. Auch Meier gibt zu, daß die Domimmunität 
in einigen Fällen auch die Wohnungen der Kaufleute (z. B. in 
Hamburg) und deren Markt (z. B. in Osnabrück) in sich begreift. 
Für die vier oben genannten Domburgen aber leugnet er den ge- 
mischten Besiedlungscharakter. Hier läßt er vor den Mauern 
die ersten bürgerlichen Elemente angesiedelt, den früher behandelten 
Ortschaften analog Marktansiedelungen gegründet werden. 

Er stützt seine Ansicht, daß im Süden der Domburg Augsburg 
außerhalb der alten Römerstadt eine Marktansiedlung gegründet 
worden sei, die noch 1132 bestanden habe, offenbar auf einen Brief 
des Bischofs Hermann an Otto von Bamberg. Dort heißt es: 
„Interea extra portam civitatis inter forenses et regis milites 
regnabat similiter cedes hominum ...“ (a. 1132)°®. Rietschels 
Meinung, daß es sich um einen im Anschluß an das königliche 
Heerlager entstandenen vorübergehenden Marktverkehr handelt“, 
erscheint mir unglaubwürdig. Da uns die Augsburger Quellen 
aus dem Ende des 11. Jahrhunderts öfters von Vororten berichten?, 
liegt meines Erachtens der Annahme, daß außerhalb der Mauern 
ständig Kaufleute wohnten, nichts im Weg; aber nicht hier allein 
herrschte städtisches Leben. Es wohnten wohl auch innerhalb der 
Mauern Kaufleute. Dafür spricht schon, daß König Lothar, um 
einen Verrat der Kaufleute zu verhindern, die Mauern der „urbs“ 
niederreißen ließ. Welchen Zweck hätte die Niederlegung der 
Mauern sonst gehabt? Jedenfalls ist uns Meier den Beweis, daß 
Augsburg eine rein geistliche Domburg war, schuldig geblieben; 
ebensowenig ist ihm gelungen die Entwicklung der Stadt Augsburg 
über das Zwischenglied einer Marktansiedlung glaubhaft zu machen. 


ı Hist. Vierteljahrschr. 13, 1910, S. 74. 

2 Rietschel hält Sanders Hinweise für sehr beachtenswert, vgl. Deutsche 
Geschichtsbl., Bd. XII, 1911, S. 202, Anm. 2. 

3 Codex Udalrici (Jatfé V.), S. 446. 

t Markt und Stadt, S. 36, Anm. 2. 

5 Annales Augustenses maiores MG. SS. 11I, 130, 133f. 

s Codex Udalrici (Jaffé V.), S. 447: „Regressus tercia die cum armatis in 
urbem munitiones urbis omnes diruit et confregit (a. 1182). 


Kritische Bemerkungen über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 339 


In der Nachricht von 1132 vermag ich nicht eine Stütze seiner 
Theorie zu erblicken. 

Ob Trier seit der Römerzeit. nie aufgehört hat, städtischen 
Charakter zu besitzen, kann schon fraglicher scheinen. Die Mauern 
und Gebäude der Stadt waren wohl beim Normanneneinfall größten- 
teils zerstört worden. Die Bevölkerungszahl war bedeutend zurück- 
gegangen!. Das beweisen die Feststellungen bei der Kanalisation 
der Stadt: „Dieses regelmäßige Straßennetz ist von der mittel- 
alterlichen Stadt vollkommen ignoriert. Die Straßen schneiden 
kreuz und quer über die römischen hinweg. Man sieht, daß 
einmal ein vollkommener Bruch eingetreten ist, der größte Teil 
des Areals der römischen Stadt hat längere Zeit wüst gelegen. 
Schuttmassen bedeckten ihn, als die mittelalterlichen Straßenzüge 
sich über ihn auszudehnen begannen.“ Als Erzbischof Ludolf 
(994—1008) eine Mauer erbaute, beschränkte er sich auf die Um- 
mauerung der Domgegend: „Hic muris ecclesiam S. Petri ac fratrum 
habitacula circumcinxit?.“ Tatsächlich scheinen die bürgerlichen 
Elemente keinen Platz gefunden zu haben, während in Utrecht 
die Neubefestigung des Bischofs Balderich (917—977) nach Sander 
und Rietschel ein Gebiet umfaßte, das mehr als eine bloße 
geistliche Immunität war’. Doch weder der Nachweis, daß in 
Trier der städtische Charakter unterbrochen war, noch der Nach- 
weis, daß die Domburg rein geistliche Siedlung war, zwingen uns 
zu der Annahme, daß diese Stadt über das Zwischenglied einer 
gegründeten Marktansiedlung sich entwickelt hat. 

Außerhalb der alten Römermauer lag der Markt (Martinsmarkt) 
in Straßburg; außerhalb wohnte wohl auch die Hauptmasse der 
Handel- und Gewerbetreibenden. Hier im südwestlichen Vorort 
war der eigentliche Sitz des städtischen Lebens. Zweifellos war 
diese Bevölkerungsklasse aber auch in der Altstadt vertreten, die 
doch keinesfalls nur rein geistliche Domimmunität war. Lagen 
doch in der Altstadt mehrere nach Handwerken benannte Gassen: 
Zimmermannsgasse, Fladergasse, Sporergasse, Kesselgasse, under 


ı Vgl. Ann. Fuld. a. 882. MG. SS. I, S. 395. — Reg. Chron. a. 882, MG. 
SS. I, S. 593. — Beyer, Mittelrhein. U. B. II, Nr. 2, S. 716. 

2 Gräven, Einzelfunde der Kanalisation in Trier (Korrespond.- Bl. der 
Westd. Zeitschr., Bd. 52, 1904), Sp. 865 ff. 

3 MG. SS. VIII, S. 171. 

Rietschel, Burggrafenamt ..., S. 176. — Sander, Hist. Vierteljahr- 
Schr., XIII. Bd., 1910, S. 74. 

23 * 


340 Walther Gerlach 


Scherern, Seylergäßle, Kurdewangasse, Webergasse, Schneider- 
graben i. Die Nachricht Königshofens, daß der südwestliche 
Vorort, der sich an der alten, nach Westen führenden „Oberstraße“ 
(jetzt Lange Straße und Weißturmstraße) entwickelte, bereits in 
der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts befestigt worden sei, möchte 
ich anzweifeln; vielmehr wird man den Mauerbau ins 10. Jahr- 
hundert verlegen müssen“. Daß sich hier aber schon längst Hand- 
werker und Kaufleute angesiedelt hatten, und daß es sich im 10. Jahr- 
hundert um die Einverleibung einer älteren, allmählich entstandenen 
Siedelung handelte, kann meines Erachtens nicht bezweifelt werden. 

Man wird Meier ohne weiteres zugeben, daß in einigen alten 
Römerstädten Garten- und Ackerwirtschaft im Vordergrund stand, 
daß andere mehr oder weniger den Charakter von geistlichen Dom- 
burgen besaßen. Meistens befanden sich in ihnen aber auch die 
Sitze der Handel- und Gewerbetreibenden. Zugegeben soll auch 
‘werden, daß der Mittelpunkt des bürgerlichen Lebens meist in 
die Vorstädte zu liegen kam. Aber diese können nicht als be- 
wußte Neuschöpfungen des 10. Jahrhunderts, nicht als gegründete 
Marktansiedlungen angesehen werden. Meiers skizzenartige Dar- 
stellung läßt noch nicht erkennen, wie weit er seine Theorie stützen 
wird durch die Planforschung. Wir werden es abwarten müssen, 
ob er auch auf diese Siedlungen seine bekannte, mehrfach an- 
gegriffene Methode anwenden wird, oder ob er den Weg Meu- 
rers? gehen wird, der die Konsequenz der Fortbildung des Ge- 
samtplans herausfolgert aus der Marktanlage, aus ihrer Form 
und Gestaltung und aus dem Verhältnis der Straßenführung 
zu ihr. Meines Erachtens erwecken die im Anschluß an die 
Römerstadt entstandenen Siedlungen durchaus den Eindruck des 
aus der Natur Erwachsenen‘. So vermögen weder Cöln und 


K. Achtnich, Der Bürgerstand in Straßburg. 1910. Leipz. Hist. Ab- 
handi. XIX, S. 9f. u. 52. 

2 Vgl. Gerlach, Entstehungszeit „S. 45f. — Zuletzt sind für das 
8. Jahrhundert eingetreten Püschel, a. a. O. S. 176, und Heinrich Meier, 
Deutsche Stadtmauern. Deutsche Geschichtsblätter, XIV. Bd., 1912, S. 77. 

3 Franz Meurer, a. a. O., S. 6. 

Nach Meurer gilt das für die meisten frühen Bürgersiedlungen; auch 
„weichen sie von der allgemeinen Vorstellung des dorfartigen Gebildes in keiner 
Weise ab“ (a. a. O. S. 21). — Vgl. außerdem Genzmer: „Es läßt sich im Grund- 
riß der älteren Stadt und dem Dorfgrundriß kein grundsätzlicher Unterschied 
erkennen. Ein Dorfplan mit den geschlossenen Reihen hoher städtischer Ge- 
bäude bestellt, würde das getreue Bild eines kleinen west- oder mitteldeutschen 


Kritische Bemerkungen tiber die Anfänge der Städte im Mittelalter. 341 


Regensburg, noch die drei mittelrheinischen Bischofs- 
städte Mainz, Worms und Speyer, noch die übrigen Römer- 
städte Augsburg, Trier, Utrecht und Straßburg die Markt- 
ansiedlungstheorie zu stützen. Rietschels ältere Ansicht 
von der Entwicklung der Römerstädte ist durch Meier 
nicht erschüttert worden. „Irgendwelche Abweichungen in der 
Besiedlung von Altstadt und N eustadt lassen sich nicht nachweisen, 
beide tragen dasselbe Gepräge.... Die auf den Markt münden- 
den Straßen sind ebenso krumm und winkelig wie die übrigen 
Straßen der Stadt; es gibt kein besonderes Markt viertel 
Der Handel und Verkehr der Römerzeit hat auch nach der ger- 
manischen Eroberung sich auf seinen alten Zentralstellen, in den 
Munizipien und am Fuße der Kastelle behauptet und in das Mittel- 
alter hinübergerettet, um unter merowingischer und karolingischer 
Herrschaft an genau denselben Stellen wieder zu neuer Blüte zu 
gelangen!.“ Diese nichtbäuerliche Bevölkerung empfing seit der 
fränkischen Periode besonders Kräftigung nach den Flüssen hin, 
die für Handel und Gewerbe wichtig geworden waren. Kirchen 
und Klöster außerhalb der alten Römermauern wurden Zentren 
für neue Siedlungen nichtagrarischer Bevölkerung. Diese all- 
mählich entstandenen Vororte wurden durch Ausdehnung der Be- 
festigung topographisch, wirtschaftlich und rechtlich mit der alten 
Römerstadt vereinigt“. 

Das Entscheidende der Aan denen scheint Meier darin 
zu liegen, „daß hier nicht bloß freie Kauf leute angesiedelt wurden, 
sondern auch die bis dahin unter Hofrecht lebenden, über diese 
Stellung innerlich aber herausgewachsenen und über den Bedarf 
ihrer Herrschaft produzierenden besseren Handwerker, die nun- 
mehr aus dem Hofrecht entlassen und frei wurden“. Derselbe 
Vorgang wiederholt sich seiner Meinung nach nochmals bei der 
Erhebung zur eigentlichen Stadt, jedoch mit der Erweiterung, 
„daß nunmehr auch die große Masse der übrigen Hörigen des 
Bischofs... mit dem höheren Recht ausgestattet wurden, und daß 
vor allem die Landwirte, die in der ehemaligen Römerstadt saßen, 
die Vorrechte der städtischen Bürger empfingen“. Die Stadt gilt 
ihm als eine örtlich wie ständisch erweiterte Marktansiedlung. 


Städtchens ergeben.“ (Stadtgrundrisse, ein Rückblick auf ihre geschichtliche 
Entwicklung. Städtebauliche Vorträge, Bd. IV, Heft I, 1911, S. 32.) 

Markt und Stadt, S. 36f., 124. 

2 G. Seeliger, Zur Entstehungsgeschichte der Stadt Cöln ..., S. 498. 


342 Walther Gerlach 


Für Meier gibt es in der Stadtentwicklung eine Periode, in der 
die „freien Bewohner“ topographisch scharf getrennt von den 
„Unfreien“ der Siedlung wohnten, bis dann schließlich im 12. Jahr- 
hundert mit einem Male durch Befreiung der unter Hofrecht leben- 
den Bewohner die früher getrennten Stände der Kaufleute, Ministe- 
rialen, Landwirte, Handwerker und Tagelöhner zu einer „bürger- 
lichen, sozialen und rechtlichen“ Gemeinschaft zusammenwuchsen. 
Aber so einfach liegt die Sache nicht. Ebensowenig wie bei den 
auf Römerstädte zurückgehenden Ortschaften im 10. und 11. Jahr- 
hundert ein scharf getrenntes wirtschaftliches Nebeneinander, hier 
gegründete Marktansiedlung mit Kauf leuten und Gewerbetreiben- 
den, dort agrarische Bevölkerung, angenommen werden kann, eben- 
sowenig läßt sich die Spur eines rechtlichen Nebeneinanders, hier 
„Freie“, dort „Hofrechtshörige“ erkennen. Meier, der uns bisher 
nur die Ergebnisse seiner Untersuchungen mitgeteilt hat und sich 
an anderer Stelle noch ausführlicher äußern will, wird sich dort 
wohl auch auseinanderzusetzen haben mit einer Ansicht, die be- 
sagt: „Die Stadtbewohner sind aus Elementen mannigfacher Ge- 
burtsstände zusammengefügt, anfangs auch aus Unfreien der Stadt- 
herren selbst, aus Freien und Unfreien, die ihre Fronhofshörigkeit 
lange bewahrten. Die Stadtherren .. . waren weit davon entfernt, 
die beiden Herrschaftskreise als solche öffentlicher und solche 
privater Gewalt einander gegenüberzustellen, als Sphären der 
Freiheit und der Unfreiheit, sie haben vielmehr je nach dem Be- 
dürfnis die Bürgerleistungen mit dem Fronhof verbunden !.“ Meier 
wird also Stellung nehmen müssen zu einer Ansicht, die eine 
Kreuzung des „Stadtrechtskreises“ und des „Hofrechtskreises“ 
festgestellt hat?, die eine rechtliche Einheit des Bürgerstandes im 
allgemeinen nicht vor dem Ende des 12. Jahrhunderts annimmt. — 
Während für einige Forscher die Frage nach der Entstehungs- 
zeit der Städte noch immer identisch ist mit der Frage nach 
der Ummauerung, handelt es sich nach Meier bei der Erhebung 
zur Stadt „in erster Linie um die Befreiung der unter Hof- 


— — en 


1 G. Seeliger: Stadtverfassung; Hoops, Reallexikon der Germanischen 
Altertumskunde, Bd. IV, 1916 fl., S. 258. 

2 Derselbe: Studien. „S. 84: „Das Stadtrecht schloß das Hofrecht nicht 
völlig aus.“ — Derselbe: Staat und Grundherrschaft. , S. 43: „Stadtrecht und 
Hofrecht schlossen sich grundsätzlich nicht aus.“ — Ach tnich, a. a. O. S. 25: 
„Es gab viele Bürger, die zugleich dem Stadtrechts- und dem Hofrechtskreis 
angehörten.“ 


Kritische Bemerkungen über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 343 


recht lebenden“, indem der Satz „Luft macht frei“ von der 
Marktansiedlung auf die Gesamtsiedlung übertragen wird. Das 
sei in den rheinischen Bischofsstädten während der ersten drei 
Jahrzehnte des 12. Jahrhunderts geschehen. Vor der Gefahr des 
einseitigen Betonens eines einzelnen Merkmals für den Stadt- 
begriff habe ich schon an anderer Stelle gewarnt“. Jetzt scheint 
mir nun Meier einen rechtlichen Vorgang für die Entstehungszeit 
der Städte zu stark betont und nicht ins rechte Licht gerückt 
zu haben. Er ist schon selbst stutzig geworden und hat in einem 
Nachtrag? zu seiner Abhandlung die Erklärung des Begriffes der 
mittelalterlichen Stadt wieder eingeschränkt: „Es sind namentlich 
die sächsischen Städte geistlichen Besitzes gewesen, die sich nicht 
zu dieser massenhaften Erhebung der Hörigen zu freien Bürgern 
bekannten.“ Als Beispiele solcher Städte führt er Hameln an, 
wo das Frohndorf und der Zehnthof um 1200 durch Ummauerung 
topographisch einverleibt worden sind, trotzdem sie erst nach langer 
Entwicklung (1314) die Freiheit erlangt haben®, und Halber- 
stadt, wo die Frohndörfer Vogtei und Westendorf ebenfalls trotz 
topographischer Angliederung am Ende des 12. Jahrhunderts noch 
im 15. Jahrhundert rechtlich von der Stadt getrennt sind!. Schließ- 
lich weist er auf eine Bremer Urkunde hin, in der der Erzbischof 
1186 nur den Hörigen anderer Herren, aber nicht den eigenen 
Freiheit gewährt“. Für die rheinischen Bischofsstädte aber erhält 
er seine Erklärung des mittelalterlichen Stadtbegriffes aufrecht; 
hier sei die allgemeine Freimachung der hörigen Bevölkerung 
mit einem Male durch ein einziges Privileg erfolgt: in Cöln 1106 
durch Kaiser Heinrich IV., in Speyer 1111 durch Heinrich V., in 
Worms 1114 durch denselben Herrscher, in Mainz 1118 durch 
Erzbischof Adalbert, den Gegner Heinrichs V., und in Straßburg 
1129 durch Kaiser Lothar. Tatsächlich setzt ja seit dem 11. Jahr- 
hundert in den Römerstädten die Bewegung der Freiheit ein: die 
Gesamtheit strebt nach politischer Selbständigkeit, der einzelne 
nach Leibesfreiheit. Persönliche Freiheit suchten aber nicht nur 
die Hörigen, sondern das BESAMIE Bürgertum zu erlangen, das 


ı Vgl. „Entstehungszeit der Stadtbefestigungen . .. .“ 
2 Jahrb. d. Geschichtsvereins f. d. Herzogtum Braunschweig, 11. Jahrg., 
S.142f. 
» Zeitschr. d. Hist. Vereins f. Niedersachsen, 1909, S. 105 ff. 
Rietschel, Markt und Stadt. . , S. 66. 
5 Keutgen, U. B. z. Städtischen Verfassungsgesch., Nr. 25. 


344 Walther Gerlach 


im 10. und 11. Jahrhundert geradezu eine Periode persönlicher 
Gebundenheit durchmachte!. Hier und da scheint die volle Frei- 
heit mit einem Male der Bevölkerung erteilt worden zu sein, Z. B. 
in Speyer (1111). In anderen Ortschaften konnte man das vom 
Stadtherrn auferlegte Joch nur nach und nach abschütteln. So 
handelt es sich in den Privilegien von 1114 (Worms) und 1118 
(Mainz) doch nur um „Teile der Freiheiten, die damals den Bi- 
schofsstädten gegeben wurden“. Wenn Meier glaubt, daß vor 
allem „der Rechtssatz ‚Stadluft macht frei‘ und der der rechten 
Gewere, auch wenn sie nicht ausdrücklich in diesen Urkunden 
(1114 und 1118) erwähnt sind, dennoch den neuen Gesamtgemein- 
den zuteil wurden“, und wenn er annimmt, daß „die für die 
mittelrheinischen Bischofsstädte erteilten Urkunden — zwar niclit 
die Erhebung auch der hörigen Bevölkerung aussprechen (die viel- 
mehr mündlich erteilt sein wird), sondern stets nur die Punkte 
herausheben, die besondere Anfechtungen erfahren haben mochten 
und deshalb ausdrücklich geschützt werden mußten“, so sind das 
Vermutungen, aber auch nur Vermutungen. Wie die Bevölkerung 
wirkliche Freiheit nur nach und nach- erhielt, zeigen deutlich die 
Verhältnisse in Straßburg. Es ist mit dem besten Willen nicht 
möglich, aus dem Wortlaut des Privilegs von 1129 eine Befreiung 
aller unter Hofrecht lebenden herauszulesen. Noch im ersten 
Stadtrecht, das der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts oder gar 
den achtziger Jahren angehört, kann von der rechtlichen Einheit 
der Bürger, von der persönlichen Freiheit aller Bürger keine Rede 
sein?, wenn auch die Zahl der freien Bürger größer gewesen sein 
mag, als Achtnich annimmt. Erst nach und nach bildete sich 
im 13. Jahrhundert die aus Handel- und Gewerbetreibenden zu- 
sammengesetzte Einheit zu einer, „wenn auch nicht völlig gleich- 
artigen, rechtlichen Einheit“ aus. Während also Meier glaubt. 
daß durch ein Privileg ein einheitlicher Rechtsstand und eine ein- 
heitliche politische Gemeinde mit einem Male gegründet wurde, 
möchte ich annehmen: Kommunale Bewegungen, wie 2. B. in 


1 G. Seeliger, Handwerk und Hofrecht. Hist. Vierteljahrschr., XVI. 
Jahrg. 1913, S. 496. — Derselbe: Stadtverfassung, Hoops, a. a. O. S. 258: 
„Die Stadtherren haben sich nicht gescheut, in manchen Orten eine allgemeine 
Anspannung der Bürgerfronden nach Analogie der bäuerlichen Bannbezirke 
durchzuführen.“ 

2 Achtnich, a. a. O. 


Kritische Bemerkungen über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 345 


Interessen wirtschaftlich Verbundenen“ im allgemeinen erst nach 
und nach zu einer wirklichen rechtlichen Einheit. 

So scheint mir Meier die Ansicht Rietschels von dem Ent- 
stehen der Römerstädte nicht verdrängt und die Frage nach 
der Zeit der Entstehung deutscher Städte nicht richtig 
gelöst zu haben. Wohl lassen sich in der Entwicklung des älteren 
Städtewesens zwei Stadien feststellen: einmal „die Bildung städti- 
scher Siedlung, städtischen Lebens, städtischen Rechts unter dem 
Schutze und der Wirksamkeit ‚des Stadtherrn, sodann die Bildung 
einer sich selbst regierenden Bürgergemeinde“. Dagegen ge- 
stattet uns das ständig fließende Verfassungsleben des 
früheren Mittelalters nicht, im älteren Städtewesen von 
„Stadtgründungen (= Stadterhebungen)“ zu sprechen. 


1 G. Seeliger. Zur Entstehungsgeschichte der Stadt Cöln ..., S. 503. 


g 


346 


Kritische Studien zur Konfliktszeit, 


Von 


Ludwig Bergsträßer. 


Kurz vor Kriegsausbruch erschienen fast gleichzeitig zwei 
Werke!, die sich mit derselben Zeit, in einigem mit demselben 
Gegenstand beschäftigten und dabei so verschieden sind, als man 
nur denken kann. 

Löwenthal gibt auf Grund sorgfältiger Durcharbeitung des 
vorhandenen Materials eine erzählende Darstellung des ganzen 
Streites, beginnend mit der neuen Ära, abschließend mit der 
Indemnitätsvorlage. Seine Schilderung des tatsächlichen Verlaufes 
ist in den gegebenen Grenzen einwandfrei; über seine Auffassung, 
die zurückhaltend ist, läßt sich streiten; in einigem, gerade über 
die Indemnitätsvorlage und ihre Bedeutung, weicht Referent stark 
-ab, wie sich im einzelnen noch ergeben wird. Es ist aber ein 
großer Vorzug der gründlichen Arbeit, dab sie bequemer wie alle 
bisherigen Darstellungen, die ja immer an Personen anknüpften, 
sei es Bismarck, Wilhelm I., Forckenbeck, Hoverbeck u.a.m., zur 
Grundlage und zum Rahmen weiterer Einzeluntersuchungen dienen 
kann, was Verfasser selbst erfahren hat. 

Wahl ist ganz anders geartet. Er gibt keine Erzählung, das 
lag von vornherein nicht in seiner Absicht, sondern vier Einzel- 
untersuchungen kritischer Art, die miteinander in Zusammenhang 
stehen. Von ihnen sind die erste und die letzte mehr den Tat- 
sachen, die mittleren mehr den Ideen zugewandt. Zu seiner Arbeit 
benutzt Wahl ungedruckte Briefe aus dem Nachlasse von R. von 
Mohl, einiges auch aus Pfizers Briefwechsel. Tritt Löwenthal 
gegenüber seiner Darstellung zurück, so tritt Wahl sofort durch- 


ı Dr. Fritz Löwenthal, Der preußische Verfassungsstreit 1862 — 1866. 
München, Duncker & Humblot. 342 S. — Adalbert Wahl, Beiträge zur 
Geschichte der Konfliktszeit. Universität Tübingen (Doktorenverzeichnis der 
philosophischen Fakultät) 1914. 108 S. 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. 347 


aus mit seiner Subjektivität in den Vordergrund. Manche Teile 
seiner Arbeit lesen sich wie eine Anklageschrift eines Staats- 
anwaltes gegen einen jugendlichen Verbrecher; er klagt an, aber 
er entschuldigt auch, spöttisch-überlegen. Wahl spricht der Fort- 
schrittspartei gegenüber von „kindlicher Ungeduld“, „kindischen 
Dilettantenerwägungen“, „dilettantischer Narrheit“, „traurigen 
Philistern“ usw. — Ausdrücke, die aus dem Rahmen einer sach- 
lichen Kritik doch wohl heraustreten. Da es sich um eine fach- 
wissenschaftliche Arbeit, sogar um eine kritische Untersuchung 
handelt, müßte man annehmen, daß diese schroffen Urteile dadurch 
begründet würden, daß vorher die ganze politische Lage, in der 
die so beurteilte Partei sich damals befand, eingebend gewürdigt 
wurde; man müßte glauben, daß dieses- Urteil sich dann darauf 
aufbaut, daß die Partei, an dieser Lage gemessen, all diese Fehler 
gezeigt habe. Davon ist aber bei Wahl nicht die Rede. Er be- 
ginnt die erste Studie „Der Antrag Hagen“ damit, daß er nach 
drei Zeilen Einleitung diesen Antrag selbst anführt und zwar, 
obwohl er eine Vorgeschichte hat und eine Wandlung ö 
sofort in seiner endgültigen Fassung. 

Aus dieser ersten, wie den weiteren Studien ergeben sich noch 
eine Reihe anderer methodischer Probleme, wie das der Quellen, 
benutzung bei parteigeschichtlichen Arbeiten, der Beurteilung 
parlamentarischer Taktik, des Zusammenhanges zwischen Theorie 
und Praxis im parteipolitischen Leben, die alle zu den wichtigsten 
Problemen dieses Sondergebietes der neueren Geschichte gehören. 
Hier sei nur auf sie aufmerksam gemacht; im Verlaufe der Unter- 
suchung, die. wir anstellen, wird noch wiederholt auf sie zurück- 
zukommen sein; es werden sich dann zusammenfassende Grund- 
sätze aus den Einzelheiten entwickeln lassen. Zunächst folgen 
wir Wahl in seiner ersten Studie und versuchen mit ihm und gegen 
ihn, unter Heranziehung von Löwenthal für das Allgemeine und 
unter Benutzung reichlichen Zeitungsmaterials, den Antrag Hagen 
in die ganze Entwicklung einzurücken. 


I. Der Antrag Hagen und seine parteigeschichtliche 
Bedeutung. 

Wir müssen dabei ausgehen von dem, was für die ganze Zeit 
der neuen Ära bezeichnend ist. Durch die Revolution war Preußen 
in die Reihe der konstitutionellen Staaten eingetreten; die ursprüng- 
lich sehr liberale Verfassung war in den Jahren bis zu ihrer end- 


348 Ludwig Bergsträßer 


gültigen Feststellung rückwärts revidiert worden. Ihre praktische 
Anwendung kam dann auf Jahre in die Hände einer geschlossenen 
konservativen Mehrheit. Diese erkannte eine Verfassung als be- 
sonderes Gesetz, das vor anderen eine überragende Stellung habe, 
zunächst überhaupt nicht an, ging erst in der Zeit der neuen Ära 
soweit, sich insofern auf den Boden derselben zu stellen, als sie 
nicht abgeschafft werden sollte. Ihre Auslegung wurde aber ganz 
dem König überlassen, ihm die Entscheidung in allen strittigen 
Fragen als endgültige zugeschoben‘!. Die Folge war, daß der 
Landtag die ihm durch die Verfassung verliehenen konstitutionellen 
Rechte nicht benutzte. Bis Prinz Wilhelm die Regentschaft über- 
nahm, bestand eine durchaus einseitige Herrschaft der Konservativen 
in Preußen. Das bestreitet niemand. Für die Wahlen hatte ihnen 
der ganze Regierungsapparat restlos zur Verfügung gestanden. 
Nun berief der Regent ein neues Ministerium, in dem zwei 
Führer der altliberalen Fraktion neben gemäßigt konservativen 
und einigen Opportunisten saßen. Die Wahlen vollzogen sich ohne 
Druck und ergaben eine gewaltige Stärkung der Liberalen. Da 
die Demokraten sich bei diesen Wahlen nicht beteiligt hatten — 
sie taten das erst 1861 — waren die Liberalen gemäßigt. Trotz- 
dem verlangten sie eine strikte Durchführung der Verfassung. 
Diese mußte sich, was bei aller parlamentarischen Arbeit selbst- 
verständlich ist, in erster Linie um etatrechtliche Fragen drehen; 
das ergab einen Konfliktspunkt. Ein zweiter kam hinzu durch 
die Heeresvorlage. Bei ihrer parteipolitischen Beurteilung wird 
man mehrerlei zu unterscheiden haben; erstens die etatrechtlichen 
Fragen, in denen die Liberalen, wie auch später die Fortschritts- 
partei, wenn man den Wortlaut der Verfassung zugrunde legt, 
durchaus im Recht waren. Durch Bismarck haben sich diese etat- 
rechtlichen Gegensätze ja weit über die Konfliktszeit hingeschleppt. 
Noch Windthorsts Wort aus den achtziger Jahren: „Wir bewilligen 
jeden Mann und jeden Groschen, aber nur auf ein Jahr,“ ist ein 
Stück aus diesem Kampfe, der sich ganz einfach darum dreht, 
daß die jedem konstitutionellen Leben selbstverständlichen Rechte 


der Volksvertretung in ihrem ganzen Umfange auch auf die Positionen 


1 Vgl. Kalender des preußischen Volksvereins für 1864 und Hugo Mäller, 
Der preußische Volksverein, Diss. Greifswald 1913 S. 108. (Diese Arbeit ist 


Löwenthal ebenso entgangen, wie Witte, Die Reorganisation des preußischen 


Heeres durch Wilhelm I., Halle,1910, und M. Spahns Aufsatz über die Ent- 
stehung der nationalliberalen Partei in Band I der Zeitschrift für Politik.) 


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Kritische Studien zur Konfliktszeit. 349 


des Heeresetats ausgedehnt werden sollten. Insofern ist der Kampf 


um das Septennat ein Stück aus den Auseinandersetzungen über 
den vollen Konstitutionalismus und es gehört zu den großen Ge- 
schicklichkeiten Bismarcks und seiner Pressebenutzung, daß er 


hieraus nationale Fragen zu machen verstand; denn in Wirklich- 


keit handelte es sich damals in den achtziger Jahren nicht um 
die Frage, ob die Forderungen bewilligt werden sollten, sondern 
darum, auf wie lange Zeit. Daß der tatsächliche Einfluß einer 


Volksvertretung von ihrem Budgetrecht abhängig ist, diese Er-. 
fahrung ist auch im deutschen parlamentarischen Leben so oft 
gemacht worden, daß sie einesBeweises doch wohl nicht mehr bedarf. 


Der Antrag Hagen ist ein markantes Glied in diesem Kampfe 
um das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses; das ist seine eine 


- Bedeutung, die noch näher zu erörtern sein wird. Ehe wir darauf‘ 


eingehen, werden wir noch einige andere Entwicklungslinien zu 
ziehen haben. 


Ein zweiter Streitpunkt bei der Heeresreform war die Länge. 


der aktiven Dienstzeit. Der König wollte unbedingt drei Jahre 
bei der Infanterie, vier bei den anderen Truppen. Die Liberalen 
wollten zweijährige Dienstzeit bzw. dreijährige Dienstzeit. Auch 
diese Frage ist erst viel später, erst in den neunziger Jahren, im 
Sinne der damaligen Liberalen gelöst worden. Für die Beurteilung 
macht da schon das eine stutzig, daß man später auf zwei Jahre 
herabging, und zwar im vollen Einverständnis der militärischen 
Fachleute, obwohl doch inzwischen die Ausbildung der Soldaten 
sich kompliziert hatte. Während des Weltkrieges hat sich gezeigt, 


daß diese Zeit genügte; Fehler unseres Heerwesens lagen auf 


anderem Gebiete. Da ist denn doch die Frage, ob für die mili- 
tärische Ausbildung damals nicht dasselbe hätte gelten können. 


In der Tat hat Bismarck, der schroffe Verfechter der Heeresvorlagen, 


sich niemals an die sachliche Notwendigkeit der dreijährigen Dienst- 
zeit geklammert; sein Ausspruch: „Bestände der König auf zehn- 
jähriger, würde ich über diese Dinge ihm den Gehorsam nicht 
aufsagen“ (zitiert bei Wahl S. 98; rein Sachliches stellt Bismarck 


hier zurück: „Ich enthalte mich der Kritik über diesen Punkt“). 


zeigt ganz deutlich, daß es sich ihm nie um diese Frage gehandelt 


hat; ob er ein sachliches Urteil über sie hatte, kann ich im Augen- 


blick nicht feststellen. Eines aber ist gewiß. Wenn man die Frage 
nur vom rein militärischen Standpunkte der Ausbildung des Soldaten 
im Waffengebrauche betrachtete, so mußte man die zweijährige 


E 


350 Ludwig Bergsträßer 


Dienstzeit als genügend ansehen. Im April 1862, also in der 
Zwischenzeit nach der Auflösung des Abgeordnetenhauses, erklärte 
sich eine Kommission von 15 Generalen für eine Einschränkung 
der Dienstzeit auf tatsächlich 2½½ Jahre, die Rekruten sollten 
erst zum 1. April eingestellt und für Winter beurlaubt werden; 
sie hielt eine de facto zweijährige Dienstzeit unter bestimmten 
Bedingungen für durchführbar, ohne daß dadurch die Schlagfertig- 
keit des Heeres irgendwie geschädigt würde. In dieser Kommission 
sal auch Moltke“. 

Die Kommission gab dieses Votum ab, obwohl der König bei 
ihrem Zusammentritt erklärt hatte, die Beibehaltung der dreijährigen 
Dienstzeit sei unerläßlich?”. Der König selbst war zu seiner Auf- 
fassung nicht aus rein militärischen Gesichtspunkten gekommen, 
sondern aus innerpolitischen. In Erinnerung an die Revolutions- 
zeit hielt er die Landwehr überhaupt für nicht zuverlässig in inner- 
politischen Konfliktszeiten, : mit deswegen wollte er ihre Reform, 
und glaubte er nur durch eine verlängerte Dienstzeit könnte der 
Geist der Truppe so gestaltet werden, daß sie auch im Falle 
einer Revolution unbedingt zu gebrauchen sei. „Von möglichst weit- 
reichender Annäherung an das Berufssoldatentum erwartete er 
gesteigerte Zuverlässigkeit der Truppen. Ein starkes Offizierkorps 
umgeben von zahlreichen Unteroffizieren und Kapitulanten erschien 
ihm als beste Gewähr für den unbedingten Gehorsam, in dem er 
den sichersten Schutz gegen das Streben des Volkes nach Freiheit 
und Selbstbestimmung erblickte?.“ Weil Roon diese Anschauung 
des Prinzregenten kannte, nahm er sie in seine Denkschrift vom 
Jahre 1858 auf. Sie liegt denn auch dem Kompromißvorschlage 
zugrunde, den er am 17. September 1862 im Abgeordnetenhause 
machte. Die Armee sollte, bei zweijähriger Dienstzeit, mindestens 
zu einem Drittel aus Berufssoldaten bestehen“. 


1 Löwenthal S. 85, Philippson, Forckenbeck S. 144. 

2 Löwenthal S. 85. 

3 Löwenthal S. 10; ich zitiere wörtlich, obwohl ich mit der Schlußformel 
des Satzes nicht ganz einverstanden bin. Die gegen diese Auffassung von 
Wahl [Neue Jahrbücher für das klassische Altertum 15 (1905) S. 510ff.] vor- 
gebrachten Gründe haben mich nicht überzeugt. Auch das Zitat aus dem Briefe 
des Prinzen (S. 519) läßt eine andere Deutung zu. 

Das hat Wahl in seinem vierten Abschnitte richtig erkannt und gegeu- 
über neueren Darstellungen richtiggestellt. Löwenthal ist auch hierin zuverlässig. 
Dagegen wertet Wahl das Kompromiß, nachdem er seinen Inhalt sachlich richtig 
dargestellt hat, falsch. Zunächst schließt er eine Betrachtung an, in der er 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. 351 


Roons Vorschlag war ein Versuch, dem Wunsche des Ab- 
geordnetenhauses entgegen zu kommen und doch die Absichten 
des Königs, auch seine politischen, nicht nur die militärtechnischen, 
zu verwirklichen. Dieser politischen Auf fassung des Königs wider- 
sprach die des Abgeordnetenhauses direkt; gerade weil man in 
einem solchen Heere ein hauptsächlich inner politisches Instrument 
sah, wollte man die Landwehr aufrecht erhalten wissen. Ihrer 
Reform stemmte man sich nicht entgegen, man erkannte vielmehr 
an, dal) die Aushebungen erhöht werden müßten, schon um nicht 
in die Lage zu kommen, massenhaft Familienväter einberufen zu 
müssen. Aus dem gleichen Grunde widerstrebte man der drei- 
jährigen Dienstzeit: ihre gesetzliche Festlegung hätte überdies 
tatsächlich gegen früher eine Erhöhung um ein halbes Jahr bedeutet’. 


feststellt, daß „es in hohem Grade unwahrscheinlich bleibt“, daß die Opposition 
dieses nie vorgelegte Kompromiß angenommen hätte. Eine solche Beurteilung 
aus einem irrealis heraus ist an und für sich mißlich; sie wird nicht besser, 
wenn man dabei die eine Seite von „befriedigtem Eigensinn“ ausgehen läßt, 
und sie bleibt geschichtlich unfruchtbar. Des weiteren spricht Wahl seine Freude 
darüber aus, daß der König den Vorschlag nicht annahm; denn wenn das Ab- 
geordnetenhaus ihm zugestimmt hätte, wäre Bismarcks Eintritt ins Ministerium 
hinausgeschoben worden usw. Das ist denn doch eine Weisheit ex post, die man 
zur Beurteilung der Vorgänge wirklich nicht anwenden kann. Sie ähnelt verzweifelt 
dem schönen Satz: Wenn meine Tante Räder hätte, dann wäre sie ein Omnibus. 
Gewiß wird man über die Zweckmäßigkeit einzelner politischer Maßnahmen erst 
urteilen können, wenn alle ihre Folgen zu übersehen sind; das bleibt dann immer 
ein positives Urteil: aber aus der Möglichkeit, daß ein Ereignis nicht eingetreten 
wäre, das mit bestimmten Handlungen nicht in einem Zusammenhang steht, 
der von den Handelnden hätte überschaut werden können — daraus ein Urteil 
über die Handelnden zu konstruieren, geht denn doch nicht an. — Ebenso selt- 
sam ist eine Zwischenbemerkung Wahls S.93. Er gibt Dunckers Vorschlag, 
weist mit Recht darauf hin, daß französische Vorbilder auf ihn eingewirkt 
hätten, und fährt fort: „Es ist charakteristisch genug, daß auch dieser gemäßigte 
Liberale, wie instinktiv, seine Inspirationen aus Frankreich holte.“ Das soll 
Wahls Theorie dienen, der ganze deutsche Liberalismus sei eine französische 
Kopie. Nun gab es doch für die Verbindung: Heer und konstitntioneller Staat, 
damals überhaupt keine andere Analogie. Dann galt das französische Heer 
allgemein, ob mit Recht oder Unrecht sei dahingestellt, damals als das beste. 
Überdies befand es sich auch in einem Zustand der Reformen und Umbildungen, 
wozu M. von Szczepanski, Napoleon III. und sein Heer (Heidelberger Abhand- 
lungen Heft 42) zu vergleichen wäre. Alles das tibersieht Wahl und braucht 
sich dann allerdings nicht zu wundern, daß seine Rechnung stimmt. Ähnliche 
Beispiele werden noch folgen. 
ı Löwenthal S. 38. 
2 Löwenthal ebda. 


352 Ludwig Bergsträßer 


Auch das muß unterstrichen werden, um die Beweggründe der 
Liberalen gerecht zu würdigen. Erst wenn wir all diese Tatsachen 
zusammenhalten, ergibt sich der Rahmen, in den die ganze Session 
1862 mit ihren Auseinandersetzungen hineingestellt werden muß. 

Auch er bedarf noch einer Ergänzung nach der parteipolitischen 
Seite hin. 

Seit den Wahlen der neuen Ära waren die Liberalen im 
Abgeordnetenhause in der Mehrheit; selbstverständlich verlangten 
sie, daß die Regierung und Verwaltung im Sinne ihres Programmes 
geführt werde. Das um so mehr, als bis zur neuen Ära Regierung 
und Verwaltung einen völlig konservativen Zuschnitt gehabt hatten, 
nicht nur in Verfassungsfragen, sondern ebenso in denen der Kirche, 
der Schule, der Steuergesetzgebung, der auswärtigen Politik und 
vor allem in dem ganzen Zuschnitt der Verwaltung wie ihrer Durch- 
führung. 

Nun kann man sich, wenn man nach der Berechtigung dieses 
Verlangens der Liberalen fragt, auf den Standpunkt stellen, daß. 
zwar die parlamentarische Staatsform es als selbstverständlich 
betrachtet, nicht aber die konstitutionelle; daß diese vielmehr darin 
besteht, daß neben dem Parlament gleichberechtigt eine Regierung 
steht und daß die beiden Faktoren eben sich einigen müssen. Mag 
man einmal daran festhalten, so ergibt sich daraus für die Situation 
der neuen Ära immerhin, daß die Liberalen eine Regierung ver- 
langen konnten, die sich in der Linie eines halbliberalen Kompromisses 
bewegte, um einmal diesen Ausdruck zu prägen, für eine Kon- 
struktion, die reichlich theoretisch, aber um deswillen nicht ganz 
überflüssig ist, weil Wahl auf einer analogen eine Theorie auf baut, 
die zum Luftgebäude wird. 

Bleiben wir dabei, die Liberalen hätten nur ein halbliberales 
Regiment erwarten können, so besteht immerhin die Tatsache, 
daß sie aus dem Eintritt zweier altliberaler Führer ins Kabinett 
und aus dessen ganzer Zusammensetzung etwas anderes folgerten, 
nämlich daß dieses Ministerium aus der scheinkonstitutionellen in 
eine wirklich konstitutionelle Staatsform überleiten werde. Dazu 
erschien ein Abbau der reaktionären Gesetzgebung der fünfziger 
Jahre das erste Erfordernis. Es kam nicht zustande, einmal weil 
das Herrenhaus den Liberalen genehme, von ihnen gebilligte Ge- 
setze, so z. B. die Grundsteuerregulierung, ablehnte; dann weil das. 


1 Einzelne Beispiele bei Lasker, Zur Verfassungsgeschichte Preußens. 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. | 353 


Ministerium selbst nur überaus zögernd an wirklich liberale Gesetze 
heranging. So wechselte die Stimmung bald, trotzdem in dem 
Grafen Schwerin und Bernuth zwei weitere Liberale ins Ministerium 
eingetreten waren. Dazu kam, daß die Krönung nicht nur durch 
die Betonung des Gottesgnadentums, das bei den Liberalen aus 
der Zeit Friedrich Wilhelm IV. noch in üblem Angedenken stand, 
sondern auch durch die zurücksetzende Behandlung der Mitglieder 
des Abgeordnetenhauses bei der Feier stark verschnupfte. 

War bei den Liberalen erst die Parole ausgegeben worden, 
man solle das Ministerium nur nicht drängen, so erschien vielen 
Liberalen jetzt denn doch die Zeit gekommen, die Rechte des 
Volkes und der Volksvertretung geltend zu machen. 

Wir haben absichtlich, auch auf die Gefahr hin, Bekanntes zu 
wiederholen, diese Verhältnisse eingehender behandelt. Sie bilden 
die innerpolitische Lage, unter der nach den Neuwahlen das Ab- 
geordnetenhaus seine Tätigkeit aufnahm. Seine Zusammensetzung, 
auch die Stärke der einzelnen Fraktionen, ist wesentlich durch 
sie beeinflußt worden. 

Fraktionspolitisch war das wichtigste Ergebnis der Wahlen, 
daß die Absplitterung, die sich ans der großen Fraktion Vincke 
im Laufe der Session 1861 gebildet hatte und unter dem Namen 
Deutsche Fortschrittspartei in den Wahlkampf gezogen war, einen 
überraschend großen Erfolg errang. Sie brachte es in zwei Fraktionen 
auf. 109 Mitglieder, von denen 20 der sogenannten stillen Fort- 
schrittspartei angehörten; neben ihr stand die Fraktion Bockum- 
Dolffs-Harkort mit 52 Sitzen, auch linkes Zentrum genannt. Die 
bisherige Fraktion Vincke und die ganz ministerielle Fraktion 
Mathis des früheren Hauses hatten sich zu einer Fraktion Grabow 
mit 95 Mitgliedern zusammengeschlossen; sie nahm die Vinckeschen 
Traditionen insofern auf, als sie dem Ministerium möglichst weit 
entgegen kommen wollte; die liberalen Minister, vor allem Patow, 
hatten gute Beziehungen zu dieser Fraktion gleich bei Beginn der 
Verhandlungen angeknüpft l. Die Rechte war gegenüber dem 
Schluß der Legislaturperiode von 57 auf 15 Sitze zurückgegangen, 
die katholische Fraktion hatte 4 Mandate verloren, die polnische 
5 gewonnen. Für die Mehrheitsbildung war wichtig, daß die 
konservativ-ministeriellen mit zusammen 164 Sitzen etwas stärker 
waren als Fortschritt und linkes Zentrum mit zusammen 161: 


ı Nationalzeitung vom 10. März Abend; Berlin. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 3. 24 


354 Ludwig Bergsträßer 


stimmten die Polen, als damals reine Oppositionspartei, mit der 
Linken, so hatte sie die Mehrheit, wie das bei der Plenarabstimmung 
über den modifizierten Antrag Hagen der Fall gewesen ist; aller- 
dings gingen damals auch einige Mitglieder der Fraktion Grabow mit 
der Linken“. Neben diesen äußeren Zahlenverhältnissen®? ist nun 
natürlich die innere Struktur der Fraktionen in Rechnung zu 
stellen“. Die von uns als ministeriell bezeichnete Seite des Hauses 
unterstützte das Ministerium nicht unbedingt; die Fraktion Grabow 
wollte ein, wenn auch gemäßigtes, aber eben doch liberales Regime, 
ebenso zeigte die katholische Fraktion in ihren rheinischen Mit- 
gliedern wenigstens teilweise liberale Züge‘ und die einigen Kon- 
servativen wiederum waren mit der liberalen Seite des Ministeriums 
nicht einverstanden; sie stimmten für das Gesamtministerium oft 
mehr aus Opposition gegen die entschieden Liberalen der Linken, 
als aus wirklicher Überzeugung. Eine unbedingt feste Stütze 
hatte das Ministerium nicht, was bei den Gegensätzen innerhalb 
desselben auch nicht verwunderlich ist. Dafür war denn auch 
die Opposition, wenn wir die beiden Parteien der Linken als solche 
bezeichnen wollen, keine unbedingte. Für die Fraktion Bockum- 
Dolffs, über die wir sehr wenig unterrichtet sind, ist das aus all- 
gemeinen Gründen anzunehmen; für die Fortschrittspartei wäre 
es zu beweisen, da sehr vielfach das Gegenteil behauptet wird. 

Zunächst wäre festzulegen, was unbedingte Opposition ist. Ich 
denke, man wird sie so bezeichnen können: wenn eine Partei gegen 
die Regierung stimmt, einerlei welche Maßnahmen sie trifft, oder 
welche Gesetze sie vorschlägt, dann befindet sie sich in unbedingter 
Opposition; so die Sozialdemokratie, solange sie den Etat ablehnte, 
so die Zentrumspartei zwischen 1871 und 1879, so die Deutsche 
Fortschrittspartei gegenüber dem Ministerium Bismarck. Trotz- 
dem die Schaffung einer starken Flotte ein alter liberaler Lieblings- 
wunsch war, trotzdem der Nationalverein noch eben für die Ver- 
mehrung der preußischen Flotte beträchtliche Gelder gesammelt 
hatte, lehnte die fortschrittliche Mehrheit am 8. Oktober 1862 die 


ı Nationalzeitung, 11. März Morgen; * Berlin 10. März, Grenzboten 1862 I 
S. 477f. 

? Vgl. über sie die zuverlässigen Angaben von Parisius, Deutschlands politische 
Parteien, S. 52 und S. 36. 

3 Vgl. hierzu: Grenzboten 1862 I S. 189, Berliner Brief vom 20. Januar. 

Vgl. Wendorf, Die Fraktion des Zentrums im preußischen Abgeordneten- 
hause 1859 — 1867, Leipzig 1916. 


% 


Kritische Studien zar Konfliktszeit. 355 


Forderungen für den Marineetat ab, obwohl die Kommission sich 
für Bewilligung ausgesprochen hatte. Es geschah, weil sonst 
neue Steuern nötig würden, die dem Ministerium Bismarck unter 
keinen Umständen bewilligt werden könnten!. Von diesem oppo- 
sitionellen Standpunkte war die Fortschrittspartei zu Beginn der 
Frühjahrssession 1862 noch weit entfernt. Verschiedene Etats- 
positionen waren in der Kommission unter Zustimmung der fort- 
schrittlichen Mitglieder anstandslos ohne Abstriche bewilligt worden. 

Die wichtigsten Einzelfragen der neuen Session waren die 
Deutsche Frage und die der Heeresorganisation. 

In beiden hatte die Fortschrittspartei sich von vornherein in- 
ihrem Programm und in Wahlaufrufen festgelegt?. „Existenz und 
Größe Preußens hängen ab von einer festen Einigung Deutschlands, 
die ohne eine starke Zentralgewalt in den Händen Preußens und 
ohne gemeinsame deutsche Volksvertretung nicht gedacht werden 
kann.“ Das war ein klares Programm und waren Forderungen, 
die durchaus dem preußischen Interesse entsprachen; auch wenn 
man im einzelnen, d.h. über die Art der Durchführung, verschiedener 
Ansicht war, so konnte daraus eigentlich ein Bruch zwischen 
Ministerium und Abgeordnetenhaus nicht entstehen. Selbst wenn 
das Ministerium wesentlich langsamer vorgehen wollte als das 
Abgeordnetenhaus, so konnte ihm für das diplomatische Spiel 
eigentlich nur erwünscht sein, daß das Abgeordnetenhaus in Re- 
solutionen mehr verlangte; das gab ihm einen Rückhalt. Wie 
geschickte Diplomaten derartige Möglichkeiten benutzen, haben 
wir an vielen Beispielen gesehen; es seinur an Bismarck erinnert 
und auf Clemenceau oder Lloyd George hingewiesen“. 

In der Frage der Heeresreform ist das Programm nicht minder 
klar: „Für die Ehre und die Machtstellung unseres Vaterlandes, 
wenn diese Güter durch einen Krieg gewahrt oder erlangt werden 
müssen, wird uns niemals ein Opfer zu groß sein; im Interesse 
einer nachhaltigen Kriegsführung aber erscheint uns die größte 


ı Löwenthal S. 127. 

2 Vgl. die Programme bei Parisius und bei Salomon, Die deutschen Partei- 
programme 1?, S. 75 ff. 

3 Hierauf hat damals die Berliner Allgemeine Zeitung, das von Julian 
Schmidt redigierte Organ der Konstitutionellen, in einem +} gezeichneten Berliner 
Situationsberichte aufmerksam gemacht; das Zeugnis dürfte um so unverfäng- 
licher sein, als das Blatt die Fortschrittspartei bekämpft. Berliner Allgemeine 
Zeitung 10. März Abend. 


24* 


356 Ludwig Bergsträßer 


Sparsamkeit für den Militäretat im Frieden geboten. Wir haben 
die Überzeugung, daß die Aufrechterhaltung der Landwehr, die 
allgemein einzuführende körperliche Ausbildung der Jugend, die 
erhöhte Aushebung der waffenfähigen Mannschaft, bei zweijähriger 
Dienstzeit für die vollständige Kriegstüchtigkeit des preußischen 
Volkes in Waffen Bürgschaft leistet.“ 

Hält man sich zunächst an die Einzelheiten, so ergibt sich 
eine Übereinstimmung mit den Regierungsvorschlägen, ausgenommen 
die Dienstzeit. Die Forderung der körperlichen Ausbildung der 
Jugend geht über das hinaus, was die Regierung wollte; der 
damalige, wie der spätere Linksliberalismus war für technische 
Fortschritte im Heerwesen durchaus zu haben; er war nicht heeres- 
feindlich. Das eben unterschied ihn von den kleinstaatlichen 
Liberalen, die in der vormärzlichen Zeit, in Baden etwa, in den 
hohen Truppenzahlen vielfach nur eine Spielerei ihrer Fürsten sahen 
und insofern nicht ganz unrecht hatten, als auch mit diesen größeren 
Truppenzahlen, die über die Kontingentsforderungen des Bundes 
hinausgingen, ein Schutz und eine Sicherheit des Kleinstaates 
gegen äußere Feinde nicht gewährleistet war. Preußen stand 
darin anders; es war eine Großmacht und die Liberalen trugen 
dem Rechnung; sie verweigerten dem Staate damals die Macht- 
mittel nicht. Die Betonung der finanziellen Seite war in jener 
Zeit allgemein. „Ziemlich in allen Fraktionen glaubte man an die 
Möglichkeit und die Notwendigkeit von Ersparnissen !.“ Ein 
Abgeordneter, der wesentlich weiter rechts stand, der General- 
steuerdirektor Kühne, gab zu, dal die Forderung der Regierung 
als dauerndes Friedensbudget das Land zu stark belasten würde“. 
Im Jahre 1861 hatte auch Peter Reichensperger sich für eine 
Streichung von dreiviertel Million Talern ausgesprochen, als dem 
äußerst zulässigen, um die Reform sachlich nicht zu gefährden; 
er hatte das getan, obwohl er aus taktischen Gründen die Re- 
gierung unterstützen wollte. Wenn wir all dies zusammenhalten 
mit dem, was über die zweijährige Dienstzeit gesagt wurde, so 
mußte es den Liberalen möglich erscheinen, dal) das Ministerium 
mit der Fortschrittspartei zu einem Kompromiß käme. Die Ge- 
schichte der Parlamente, auch gerade der deutschen, ist voll von 
Kompromissen, bei denen die Gegensätze oft sachlich viel größer 


1 Berliner Allgemeine Zeitung ebda. 
2 Grenzboten 1862 I S. 189, Berliner Brief vom 20. Januar: 
3 Wendorf a. a. O. S. 74f. 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. 367 


waren. Daß ein Kompromiß sachlich, d. h. militärisch -technisch, 
möglich gewesen wäre, zeigt ja eben der spätere Roonsche Entwurf. 
So ist es denn auch nicht verwunderlich, daß weitere Kreise der 
öffentlichen Meinung die Möglichkeit eines solchen Kompromisses 
während der Tagung erörterten, daß seine Möglichkeit auch nach 
der Auflösung besprochen und die Gründe gesucht wurden, aus 
denen es nicht zu stande kam!. 

Eines mindestens darf als gesichertes Ergebnis angenommen 
werden: Die Fortschrittspartei hat es zu Beginn der Tagung nicht 
darauf angelegt, das Ministerium zu stürzen; sie we nicht un- 
bedingt den Konflikt. ` 

Wenn. wir eine Menge einzelner, aus den verschiedensten 
Quellen und Lagern stammenden Nachrichten in Zusammenhang 
bringen, so war ihre Absicht vielmehr, die Militärvorlage zu- be- 
nutzen als Druckmittel gegenüber der Regierung, um die Forderungen 
des Parteiprogramms auf einem anderen nach der Parteiauffassung 
überaus wichtigen Gebiete durchzusetzen. Die Fortschritts- 
partei wollte für ihre Zustimmung zu einem Heeres- 
vorlagenkompromiß verfassungspolitische Garantien er- 
langen, d.h. sie wollte dieselbe Taktik anwenden, die im kon- 
stituierenden Reichstage des norddeutschen Bundes von der national- 
liberalen Partei, später im deutschen Reichstage, teils in verfassungs- 


ı Z B. Grenzboten I S. 147, Berliner Brief vom 13. Januar, also vor Beginn 
der Tagung, ebenso im Brief vom 20., S. 190. Übereinstimmend damit sagt 
H.B. Oppenheim im Politischen Monatsbericht der Deutschen ‚Jahrbücher II 
S. 324. „Was die Militärvorlagen betrifft, so scheint es, daß eine starke Partei 
in der Kammer zu Kompromissen neige. Wie schon gesagt: Finanzfragen eignen 
sich hergebrachtermaßen zu Kompromissen, und so war es auch die rein 
finanzielle Seite dieser Frage.“ Wenn dieser stark links stehende Schriftsteller, 
der gute Fühlung mit maßgebenden Männern der Fortschrittspartei hatte, von 
Kompromißabsichten weiß und sie nicht mißbilligt, so spricht alle Wahrscheinlich- 
keit dafür, daß sie in führenden Kreisen der Partei erörtert worden sind. Genau 
die gleiche Auffassung vertritt die Berliner Allgemeine Zeitung. In dem schon 
angeführten Artikel vom 10. März wird ausgesprochen, daß bei der Verhandlung 
über die deutsche Frage „von einem ernsten, ausgesprochenen Gegensatze noch 
nirgends die Rede war“. Und in einer Übersicht über die Lage in der Abend- 
ausgabe vom 11. März — tt Berlin, 11. März — heißt es in einer Betrachtung 
über die Taktik. der Fortschrittspartei: „Einen Konflikt herbeizuführen — was 
ihr gleich zu Anfang leicht gewesen wäre — nahm sie Anstand.“ Für diese 
Auffassung spricht auch Forckenbecks Versuch vom September 1862, mit von 
der Heydt ein Kompromiß zustande zu bringen, das nach Philippson S. 94 an 
dem Einflaß hoher und unbedingt reaktionärer Militärs auf den König scheiterte. 


— o EPE 


358 Ludwig Bergsträßer 


mehr noeh in kirchenpolitischen- Fragen von der Zentrumspartei 
befolgt worden ist“. 

Wir gehen auch hier wiederum aus von dem Programm, das die 
Partei im Juni 1861 aufgestellt hatte; es wird ergänzt durch einen 
Wahlaufruf vom 29. September“. Diese erste Auslassung der vor 
kurzem gegründeten Partei ist im Grunde nur eine allgemeine 
und prinzipielle Auseinandersetzung mit denen, von denen man 
sich soeben getrennt hat; die Gründe der Trennung werden in 
einer Kritik des Verhaltens der Fraktion Vincke entwickelt, es 
wird damit eine Ubersicht über die ganze Lage verbunden, wie 
sie sich den Sezessionisten darstellt. In diesem ganzen Wahlaufruf 
ist, abgesehen von einem Hinweise auf das schon früher ver- 
öffentlichte Programm, dessen Einzelheiten aber nicht erwähnt 
werden, von Programmatischem überhaupt nicht die Rede. Im 
Gegenteil, es wird unterstrichen, daß die große liberale Mehrheit 
des Landes der konservativen Partei gegenüber überall einig 
zusammenstehen wird. „Sie ist einig in dem Streben nach einer 
fortschreitenden Entwicklung unserer Gesetzgebung auf kon- 
stitutionellem Boden.“ Treten die programmatischen Formulierungen 
zurück, so ist desto mehr, und zwar fast ausschließlich die Rede 
von taktischen Fragen. Die bisherige ministerielle Mehrheit habe 
falsch operiert. „Wir müssen daran festhalten, daß in den letzten 
drei Jahren nicht genug geschehen ist, um die als notwendig er- 
kannten Reformen in das Leben zu führen, daß der Ruf des Maß- 
haltens und Nichtdrängens, welcher bei den letzten Wahlen maß- 
gebend war, allzulange und allzuausschließlich befolgt worden ist, 
daß man allzuoft die Zwecke gewollt, aber die Mittel nicht ergriffen 
hat.“ Jetzt gelte es „tatsächliche Resultate“ zu gewinnen; eine 
„entschlossene Beseitigung der retrograden Gesetze, deren Erlaß 
die Führer der konstitutionellen Partei einst vergeblich bekämpft 
haben“, sei notwendig. „Wir meinen, daß das neue Haus der 
Abgeondneten eine entschlossene Initiative ergreifen und von seinen 
verfassungmäßigen Rechten einen entschiedenen Gebrauch machen 
muß, um neben einer starken Regierung ein selbsttätiges und kraft- 
volles öffentliches Leben, neben der Ordnung eine fortschreitende 
Entwicklung zu sichern.“ Klarer kann das taktische Vorgehen 


ı Für die Nationalliberalen des konstituierenden Reichstages, vgl. Berg- 
sträßer, Geschichte der Reichsverfassung S. 88 ff, für die Zentrumspartei, M. 
Spahn, Das deutsche Zentrum. 

2 Abredruckt bei Salomon a. a. O. S. 80. 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. 359 


kaum gezeichnet, der Unterschied der parlamentarischen Praxis 
nicht hervorgehoben werden. 

Für die Durchführung kam der Fortschrittspartei eine Hilfe 
von einer Seite, von der sie sie am wenigsten erwartet hätte Kurz 
vor dem Zusammentritt des Landtages erschien in der offiziösen 
Sternzeitung ein Artikel, dessen kurzer Sinn eine Wiederaufnahme 
der alten Formel war: Nur nicht drängen! Es wurde ausgeführt, 
daß von einem Staatsstreich, der in der Zeit nach den Wahlen 
vielfach als möglich angesehen wurde!, nicht die Rede sein könne; 
wohl aber wurde in Aussicht gestellt, daß die Reformpolitik sistiert 
werde, wenn die Abgeordneten sie allzu energisch forderten, wenn 
sie zu fest an dem Programm hielten. Die fortschrittliche Publi- 
zistik benutzte diesen nicht sehr geschickten Artikel, den Stand- 
punkt des Ministeriums lächerlich zu machen und den Schluß zu 
ziehen, daß eine energische Geltendmachung der Rechte der Volks- 
vertretung um so notwendiger sei?. Der Artikel hatte ganz offen- 
sichtlich die Wirkung, daß auch in den Kreisen der mehr rechts 
stehenden Liberalen, besonders der Fraktion Bockum-Dolffs, aber 
selbst beimanchem Mitglied der Fraktion Grabow, die fortschrittliche 
Taktik Anhänger gewann. Das zeigt sich schon darin, daß das 
linke Zentrum ziemlich geschlossen, das rechte zum Teil, praktisch 
die Taktik der Fortschrittspartei mitmachte. 

Diese ging nach zwei Richtungen. 

Man war sich darüber einig, da das Herrenhaus das par- 
lamentarisch wichtigste Hindernis liberaler Gesetze sei; im Herren- 
haus war in der vergangenen Legislaturperiode eine ganze Anzahl 
liberaler Entwürfe teils abgelehnt, teils bis zur Unkenntlichkeit 
verstümmelt worden. Darum forderten die Liberalen, und zwar 
nicht nur die Fortschrittspartei, wenn sie auch am energischsten, eine 
Reform des Herrenhauses, dessen Existenzberechtigung man überdies 
als in dieser Form auf einem Staatsstreich beruhend, in Zweifel 
zog. Im Prinzip verlangte man eine gänzlich andere Zusammen- 
setzung dieses Hauses, das in seiner überaus starken Bevorzugung des 


— — —ẽ́́ —-—3ĩc— m 


ı Vgl. z. B. die bestimmten Nachrichten tiber einen Staatsstreichplan, die 
der Verfasser der Preußischen Briefe in Prutz Deutschem Museum haben wollte, 
1862, Band I S. 826. 

2 Vgl. die geistreiche Persiflage des offziösen Artikels in Oppenheims 
Monatsbericht vom 22. Januar, Deutsche Jahrbücher II 8. 316ff.. dann den Ber- 
liner Brief des Grenzboten 1862 I S. 115ff., der vom 6. Januar datiert ist, bes. 
S. 115f. 


360 Ludwig Bergsträßer 


Adels und des Grundbesitzes allerdings einer Kritik genug Raum 
bot. Für den Augenblick, d. h. um den nächsten politischen Be- 
dürfnissen entgegen zu kommen, wäre man auch mit einer Blut- 
auffrischung zufrieden gewesen, mit einem Pairsschub. Er sollte 
nach liberaler Auffassung durchgeführt werden, wenn das Herren- 
haus wieder liberale Gesetzentwürfe ablehnte, und sollte so stark 
sein, dab die Regierung auf die Durchbringung ihrer Vorlagen 
rechnen konnte !. 

Man meinte das Ministerium sei hierzu umsomehr verpflichtet, 
als der liberale Teil der Minister im Herrenhause wiederholt aufs 
schroffste angegriffen worden war, manche wie Patow, auch per- 
sönlich; er war dort als Revolutionär bezeichnet worden. Wenn 
das Ministerium trotzdem bisher gezögert hatte, so schrieb man 
das dem Einflusse der Herrenhauskreise zu und wollte nun das 
Ministerium auf taktischem Wege ganz einfach zwingen, zwischen 
Herrenhaus und Abgeordnetenhaus zu wählen. Das war an sich 
geschickt, denn es war ohne weiteres vorauszusehen, daß das 
Ministerium in die ungünstigste Lage dem ganzen Lande gegen- 
über kommen müsse, falls es das Abgeordnetenhaus auf löse wegen 
eines Streites mit dem Herrenhause. In diese Zwangslage konnte 
man das Ministerium versetzen, wenn man Abstimmungen über 
die dem Ministerium wichtigsten Gegenstände so lange vertagte, 
bis die Abstimmungen über die von ihm vorgelegten liberalen 
Gesetzentwürfe im Herrenhause erledigt waren. Es handelte sich 
dabei im Herrenhause um die Kreisordnung, die Aufhebung der 
gutsherrlichen Polizei, das Gesetz über die Verantwortlichkeit 
der Minister, das über die Oberrechnungskammer. Am wichtigsten 
war die Kreisordnung. „Der Grundgedanke ging dahin, das un- 
verhältnismäßige Übergewicht, welches der große Grundbesitz 
gegenwärtig in der Kreisvertretung besitzt, zu beseitigen und da- 
1 Die gleichzeitige politische Literatur ist voll von der Herrenhausfrage. 
Sie ist der einzige Programmpunkt in dem oben besprochenen Wahlaufruf der 
Fortschrittspartei: „Wir halten vor allen Dingen und wenn irgendwelche Erfolge 
erzielt werden sollen, eine Umgestaltung des Herrenhauses auf verfassungs- 
mäßigem Wege für so dringend erforderlich, daß wir sofortige Schritte dazu 
jedem unserer Vertreter zur ersten Pflicht machen müssen.“ Oppenheim a. a. O. 
S. 318, ebda. III S. 156. Von konstitutioneller, sehr gemäßigter Seite, die politische 
Korrespondenz aus Berlin vom 25. März 1862 in den Preußischen Jahrbüchern 
Band IX S. 359, Grenzboten 1862 J S. 77, 116. Die Zitate könnten auch für die 
Gemäßigten beliebig vermehrt werden, vgl. z. B. Berliner Allgemeine Zeitung 
12. März Morgen, ty Berlin, 12. März Abend ++ Berlin. 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. 361 


* 


gegen in den realen Verhältnissen den Maßstab zu finden, nach 
welchem die Kreisvertretung geregelt werden soll’. Diese Taktik 
wurde denn auch eingeschlagen. Das Abgeordnetenhaus stellte 
die Beratung der Militärvorlagen und des Gesetzentwurfes betreffend 
Abänderung des Landwehrgesetzes von 1814 zurück; die Budget- 
kommission nahm erst andere Etats vor, die Militärkommission 
begann ihre Arbeit erst Anfang März und beschloß gleich, daß 
alle ihre Entscheidungen zunächst nur eventuelle sein sollten“. 
Der Berliner Berichterstatter des Grenzboten, der diese taktischen 
Absichten der Mehrheit des Abgeordnetenhauses klar erkannt 
hatte, der überdies davon überzeugt war, da das Herrenhaus 
eine gleiche Taktik in umgekehrter Richtung befolge, faßte seine 
Eindrücke dahin zusammen: „Das Resultat von alledem ist, daß 
wir auch in diesem Jahre voraussichtlich zwischen beiden Häusern 
einen Wettlauf der Langsamkeit haben werden. Beide werden 
sich bemühen, möglichst spät zu den großen entscheidenden Fragen 
zu gelangen, weil jedes Haus wünschen wird, vorher die Abstimmung 
des anderen Hauses zu kennen.“ 

Die durch diese Taktik, die Entscheidung hinauszuschieben, 
gegebene Zwischenpause benutzte die Fortschrittspartei, ihre 
Position auf dem zweiten Wege zu stärken, den ich schon an- 
gedeutet habe. Da die Bewilligung der Ausgaben ihre Handhabe 
bildete, so lag es in ihrem Interesse und mußte eine Stärkung 
ihres parlamentarischen Gewichtes sein, wenn. sie diese Handhabe 
verfeinerte. Das ist der letzte Grund für die budgetrechtlichen 
Anträge, die die Fraktion stellte. 


1 Grenzboten a. a. O. S. 239. 

2 Berliner Allgemeine Zeitung 6. März Abend. — Die Tatsache, daß es 
sich um ein taktisches Vorgehen handelt, entnehme ich aus folgenden Notizen. 
Der Berichterstatter der Augsburger Allgemeinen Zeitung meldet unter dem 
27. Februar aus Berlin: „Das Haus der Abgeordneten gedenkt die Militärvorlage 
erst dann, wenn das Herrenhaus über die Kreisordnung abgestimmt haben wird, 
also wohl gegen Ende der Session, zu erledigen. Augsburger Allgemeine Zeitung 
Nr. 61 vom 2. März. Derselbe in einem Bericht in Nr. 70 S. 1188, der nach 
der Abstimmung über den Antrag Hagen geschrieben ist: „Ferner hat sogar 
ein Teil der Fraktion Grabow erklärt. selbst dieses nur dann bewilligen 
zu wollen, wenn die Regierung ihre Reformgesetze im Herrenhause durchbringt, 
oder falls ihr das nicht gelingen sollte, durch eine Pairscreierung zur Ab- 
änderung des Herrenhauses schreitet.“ Dazu Grenzboten I S. 147 Berliner Brief 
vom 13. Januar: „Die Reform des Herrenhauses also wird, wie es scheint, die 
Bedingung sein, unter der die Armeereform angenommen werden kann.“ 

s Grenzboten I S. 191. 


362 Ludwig Bergsträßer 


Dazu bot die bisherige Praxis gute Handhaben und der neue 
Entwurf eines Oberrechnungskammergesetzes desgleichen. Die 
bisherige Budgetpraxis datierte aus dem Jahre 1852. Damals hatte 
sich die Budgetkommission der durchaus konservativen Kammer 
für einen im Jahre zuvor schon in der Kommission der Ersten 
Kammer angenommenen Grundsatz erklärt, nach dem „als Etat- 
überschreitungen nur solche Ausgaben anzusehen sind, welche bei 
den im Staatshaushaltungs-Hauptetat ausgebrachten Positionen 
als Mehrausgaben hervortreten.“ Mit anderen Worten, die Ver- 
wendung der bewilligten Gelder sollte nur im bezug auf die Schluß- 
summen der Gesamttitel kontrolliert werden, Verschiebungen inner- 
halb derselben blieben damit den einzelnen Ministern freigestellt. 
Zu welchen Folgerungen das führen konnte, erklärte der Abgeordnete 
Twesten sehr hübsch in einer Versammlung des 46. Berliner Stadt- 
bezirkes in den ersten Tagen des März: Der Heeresetat weise 
die ganzen Kosten für Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung der 
Truppen in einer Position von 31 Millionen Talern aus. Gesetzt. 
dem Kriegsminister gefiele es, zwei Kavallerieregimenter einzurichten 
und die Volksvertretung bewillige kein Geld, so wäre dadurch 
nichts geholfen. Der Kriegsminister könnte durch frühere Ent- 
lassung bei der Infanterie, durch Anordnung, daß die Armaturen 
drei statt zwei Jahre ausreichen sollen usw., die Ersparnisse machen, 
die er zur Erhaltung der zwei Regimenter nötig habe und seien 
die Regimenter einmal da, werde man sie behalten müssen!. Das 
Beispiel ist absichtlich und überaus geschickt ausgewählt, denn 
die liberale Opposition machte es ja dem Kriegsminister, und vom 
bubgetrechtlichen Standpunkte aus mit Recht, zum Vorwurfe, daß. 
er Gelder, die einmalig und provisorisch zur Aufrechterhaltung 
einer erhöhten Kriegsbereitschaft bewilligt waren, zur definitiven 
Reform benutzt habe. Ahnliche Verschiebungen im Etat — man 
nannte sie zu jener Zeit virements — waren damals üblich; sie 
wurden in erster Linie dem Kriegsminister und dem Handelsminister 
zur Last gelegt. Um sie für die Zukunft unmöglich zu machen, 
stellt der Abgeordnete Hagen in der Budgetkommission beim Schlusse 
der Beratungen des Etats der Forst- und Domänenverwaltung 
den Antrag, „dab die einzelnen Positionen, in gleicher Weise wie 
es bisher nur mit den Kapiteln und Titeln geschehen, in den Staats- 
naushaltsetat pro 1862 aufgenommen, eventuell dem Etat bei dessen 


ı Nationalzeitung, 7. März Abend, Berliner Nachrichten. 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. 363. 


Publikation in der Gesetzsammlung als Anlage annektiert würden.“ 
Die Absicht war, wie der Antragsteller ausführte, damit auch die 
einzelnen Positionen gesetzlich festzulegen, ihre Überschreitung 
unter die Kontrolle des Hauses zu stellen. Er erklärte so- 
gleich, daß er diesen Antrag bei den übrigen Etats wiederholen 
werde’. 

Wegen der allgemeinen und weitgehenden Bedeutung des An- 
trages wurde zu seiner Beratung eine besondere Sitzung anberaumt, 
in der der Finanzminister Patow sich gegen den Antrag aussprach. 
In einer späteren Sitzung verlas er eine ausdrückliche Erklärung, 
in der die Staatsregierung zu den Hagenschen Anträgen bzw. gegen. 
sie Stellung nahm. Die Presse schloß aus dieser Erklärung sogleich, 
und gewiß zu recht, daß ihr ein Kabinettsbeschluß zugrunde liege, 
denn gerade Patow war des freien Wortes besonders mächtig“. 
Auf diese Erklärung hin stellte nun der Abgeordnete Behrend- 
Danzig, auch ein Vertreter der Fortschrittspartei in der Kommission, 
einen Vermittlungsantrag, in dem erklärt wurde, die Vermehrung 
der Titel sei notwendig, die Kommission solle Vorschläge machen. 
und die Staatsregierung aufgefordert werden, auf Grund derselben, 
den Etat für 1863 in der nächsten Session vorzulegen. Dieser- 
Antrag wurde mit 20 gegen 13 Stimmen angenommen, obwohl 
die Opposition noch zuletzt eine Antwort des Regierungsvertreters 
erreicht hatte, „daß immerhin die Möglichkeit einer derartigen 
Ausführung des neu durchgearbeiteten Etats zugegeben werden 
müßte, daß aber andererseits die dadurch entstehende Mehrarbeit 
bei den einzelnen Kassen nicht unterschätzt werden dürfe°“, und 
obgleich sie darauf hinwies, die Regierung „habe sich durch die 
von ihr gemachten Vorschläge ihrerseits in keiner Weise gebunden, 
und dieselben liefen wesentlich darauf hinaus, daß es der Kommission 
und in zweiter Linie dem Abgeordnetenhause gestattet werde, der 
Regierung Vorschläge zu machen, über die sich die letztere die 
völlig freie Entscheidung vorbehält.“ Indem der Antrag Behrend 
so alles in das Ermessen der Regierung stellte, widersprach er 
durchaus den Grundsätzen, zu denen die Fortschrittspartei sich 
offen bekannt hatte und ebenso ihrer Taktik. Es ist darum kein 
Wunder, daß es in der Fraktion über diesen Antrag zu heftigen 


ı Drucksachen Nr. 58, Bericht der Kommission über die Anträge Hagen, 
Aktenstücke S. 332b ff. i 
Berliner Allgemeine Zeitung, 6. März Abend; aus der Kölnischen Zeitung. 
3 S. 337b. 


364 Ludwig Bergsträßer 


Auseinandersetzungen kam!. Hätten die vier Mitglieder der 
Fortschrittspartei, die einschließlich Behrend für dessen Antrag 

stimmten, an dem Antrag Hagen festgehalten, so wäre er an- 
genommen worden. Und innerhalb der Fraktion wurde von be- 
stimmter Seite offenbar der größte Wert darauf gelegt, daß die 
Spezialisierung des Etats schon für das laufende Jahr durchgeführt 
werde; einmal wegen des Militäretats und der taktischen Stellung 
gerade zu ihm, dann aber auch weil die Regierung versucht hatte, 
in dem Entwurf eines Gesetzes über die Oberrechnungskanımer 
den bisherigen Zustand zu legalisieren?. Aus diesen inneren Aus- 
einandersetzungen erwuchs dann offenbar in derselben Fraktions- 
sitzung der Beschluß, auf diesen wichtigsten Teil des Antrages Hagen 
nicht zu verzichten. Dagegen beschloß man, ihn etwas anders zu 
formulieren, um sowohl der Regierung entgegen zu kommen, als 
auch ihr Hauptargument, der Antrag sei praktisch nicht durch- 
zuführen, zu entkräften; deshalb machte Hagen den Zusatz, daß 
die Spezialisierung „im Anhalt an die Titel und Titelabteilungen 
der pro 1859 gelegten Spezialrechnungen zu bewirken sei“. Auch 
die ministerielle Sternzeitung hat nach der Auflösung des Ab- 
geordnetenhauses zugegeben, dal „die Einwirkung auf die ver- 
schiedenen Etats sich zwar, was bei dem früheren Antrage gar 
nicht der Fall war, einigermaßen übersehen lieh“ s. Und daß er 
auch für 1862 durchführbar gewesen ist, gab der Minister von der 
Heydt ja selbst zu, indem er ihn in die Praxis überführte; die 
Budgetkommission selbst hatte den bisher durchberatenen Etat 
in der kürzesten Frist nach dem neuen Antrage zurechtgestellt*. 


1 Nachrichten darüber gelangten in die Königsberger Allgemeine Zeitung 
und wurden aus ihr von den meisten anderen Blättern übernommen, so auch 
von der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 8. März, Nr. 67, S. 1088. 

2 Grenzboten 1862 I S. 175. Vgl. Virchows Ausführungen in der Versamm- 
lung der Wahlmänner des 4. Berliner Bezirkes. Nationalzeitung vom 9. März, 
Nr. 115, erstes Beiblatt. 

3 Nach Berliner Allgemeine Zeitung, 11. März Abend. 

* Vgl. den Nachtragsbericht — Nr. 69 der Drucksachen S. 409 — der vom 
8. März datiert ist. Der Antrag Hagen war am 6. März angenommen worden. 
— Aus meiner Darstellung ergibt sich zwanglos, warum einige Mitglieder der 
Budgetkommission jetzt für den Antrag stimmten: es war abends vorher in 
der Fraktion so beschlossen worden; sie baben nicht, wie Wahl S.4 annimmt, 
während der Debatte ihre Meinung geändert. Wahl macht sich, und das ist 
ein Hauptfehler seiner Arbeit, von der Tätigkeit einer Fraktion überhaupt 
keine rechte Vorstellung. Deswegen auch seine merkwürdige Behauptung, 
daß die Führer der Fraktion andere Absichten verfolgten als die übrigen 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. 365 


Bei der Beurteilung der Verhandlungen über diesen neuen 
modifizierten Antrag Hagen, die am 6. März im Plenum stattfanden, 
ist es strittig, ob die Fortschrittspartei das Ministerium habe 
stürzen wollen oder nicht. Daß sie vor der Beratung des An- 
trages nicht die Absicht hatte, dies zu tun, erhellt aus den bis- 


Mitglieder. Wahl S. 9, 55 und öfters. Wahl macht die Masse der Fraktions- 
mitglieder in der seltsamsten Weise zum Stimmvieh, während doch gerade aus 
meiner Darstellung hervorgeht, daß die Führer, zu denen auch Behrend ge- 
hörte, sonst hätte ihn die Fraktion nicht zum Vizepräsidenten vorgeschlagen, 
in einzelnen taktischen Maßnahmen verschiedener Ansicht waren. Wer je mit 
einer Fraktion nur entfernt Fühlung hatte, weiß, daß das nichts Außergewöhnliches 
ist. Ebenso füllt Wahls Urteil über den Antrag Hagen in sich zusammen. Wahl 
sagt S. 5: „Der Gewinn, den die neue Art der Budgetaufstellung bringen wird, 
ist so groß, daß mit seiner Einheimsung auch nicht ein Jahr gewartet werden 
darf. Derartige kindliche Ungeduld aber wird man zwar gerne dem Gros der 
Fortschrittspartei, doch nicht den Führern zutranen dürfen, zumal ja der von 
Patow gebilligte Kompromißantrag Kühne es ermöglichte, in jedem einzelnen 
Falle diesen Gewinn schon zu erzielen.“ Das Amendement Kühne, nach dem 
„die Spezialisierung einzelner Etats schon für das Jahr 1862 in dringenden 
Fällen nicht ausgeschlossen sein soll“, hatte für die Fortschrittspartei einen 
ähnlichen Fehler, wie der Antrag Behrend, es enthielt dem Ministerium gegen- 
über keinen Zwang, im Gegenteil hätte es nur dazu gedient, wiederum dem 
Streit darüber Tür und Tor zu öffnen, was denn nun „dringende Fälle“ seien. 
Deshalb stimmte die Partei gegen dieses Amendement. Und sie tat das nicht 
aus kindlicher Ungeduld, sondern weil allerdings, wenn sie ihre taktischen 
Absichten erreichen wollte, die Durchführung eilte. Sie mag in ihrer An- 
schauung bestärkt worden sein dadurch, daß gerade am 5. März der Kriegs- 
minister in der Militärkommission „scheinbar endgültig erklärt hatte, daß die 
Regierung auf die zweijährige Dienstzeit nicht eingehen könne“. (Wahl S. 11.) 
In dem richtigen „scheinbar“ Wahls liegt schon, daß auch er ein Kompromiß 
nicht für ausgeschlossen hält; die Möglichkeit, sich auf die bisherige 2 ¼ jährige 
Dienstzeit zu einigen, lag mindestens noch vor: gerade weil die Fortschritts- 
partei auf die Spezialisierung des Heeresetats aus den angeführten Gründen 
das größte Gewicht legte, mußte ihr alles daran liegen, vor der Verhandlung 
der Militärkommission eine prinzipielle Entscheidung zu haben. Schon deshalb, 
weil es dann nicht als ein Kampf gegen den Kriegsminister allein ausgelegt 
werden konnte. Was Wahl kindliche Ungeduld nennt, ist also eine wohl über- 
legte Taktik und es zeigt sich, daß man mit den Quellen aus Tagebüchern 
und Briefen von Leuten, die der Fraktion fern stehen, allein nicht auskommt. 
Wie es denn überhaupt seltsam und methodisch falsch ist, daß Wahl alle Aus- 
lassungen der Fortschrittspartei als verdächtig und wissenschaftlich unbrauchbar 
hinstellt, während er sich auf die der Gegenseite stützt. Mindestens hätte er 
das vorliegende Zeitungsmaterial prüfen und verwenden müssen: auch wird man 
Auslassungen der Partei selbst in einer parteigeschichtlichen Arbeit jederzeit 
sehr wohl benutzen können, wenn man sie nur vorsichtig liest; dann geben sie 
die wichtigsten Aufschlüsse Über die Taktik, sofern man sie nur mit den geg- 


366 Ludwig Bergsträßer 


herigen Ergebnissen; daß auch der neue Antrag Hagen nicht 
darauf ausging, ist gewiß; denn sonst wäre er nicht modifiziert 
worden. Die Frage kann also nur sein, ob während dieser Be- 
ratungen von der Fortschrittspartei bewußt eine Situation herbei- 
geführt wurde, die den Rücktritt des Ministeriums unbedingt er- 
forderlich gemacht hätte. Das muß verneint werden. 

Die ministerielle Sternzeitung brachte nach der Auflösung 
einen Artikel, in dem sie das ganze Zerwürfnis auf die formelle 
Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung vom 6. März zurück- 
führte‘. Nun ist das Blatt gewiß ein unverdächtiger Zeuge und 
seine Auffassung ist um so zutreffender, als der Minister keinerlei 
prinzipiell dem Antrag gegensätzliche Ausführungen gemacht, son- 
dern sogar seine sofortige Durchführung für nicht unmöglich erklärt 
hatte. Man konnte aus seinen Ausführungen sogar den Eindruck 
gewinnen, daß er persönlich sich überhaupt mit dem Antrage 
abgefunden hätte, dab er einer gebundenen Marschrute folgte”. 
Patow hat auch nicht, wie Wahl annimmt? eine Solidaritäts- 
erklärung abgegeben, er hat vielmehr ausdrücklich erklärt, daß 


nerischen (Juellen geschickt kombiniert. Was sonst Wahl in einem zweiten und 
dritten Punkte über die sachliche Bedeutung des Antrags Hagen vorbringt, 
entfernt sich so weit von den tatsächlichen Erwägungen der Fortschrittspartei, 
daß man fast von Dilettantenerwägungen sprechen möchte, die Wahl der Fort- 
schrittspartei mit dem hübschen Beiwort „kindisch“ zuwirft. Im Anschluß an 
diese Erörterungen bespricht Wahl die Reden, die die Fortschrittsmänner im 
neugewählten Hause über die Auflösung des alten hielten. Ich greife nur eins 
heraus. Schulze-Delitzsch sagte, man habe nicht geglaubt, die Prinzipien des 
Liberalismus aufgeben zu dürfen, um nur liberale Minister an der Regierung 
zu haben. Dazu meint Wahl, daß es sich im Antrag Hagen garnicht um ge- 
fährdete Prinzipien des Liberalismus gehandelt habe und vergißt dabei, daß 
die Durchführung des Budgetrechtes allerdings ein liberaler Grundsatz war, 
man denke nur an den Streit der bayrischen Kammer über die „Erübrigungen“, 
an das budgetrechtliche Mindesprogramm in den Grundrechten der Frankfurter 
Verfassung. | 

ı Vgl. Nationalzeitung, 10. März Abend, Berlin (Situationsbericht statt eines 
Leitartikels). 

2 80 Oppenheim, Deutsche Jahrbücher III S. 149 und ebenso Augsburger 
Allgemeine Zeitung in Nr. 74 vom 15. März, S. 1193. („Die preußische 
Ministerkrisis und die Spezialisierung des Etats“.) In diesem Artikel wird 
gesagt, „die Rede machte den Eindruck, als ob zwischen seiner Anschauung 
über die Frage und der Stimmung hierüber in maßgebenden Kreisen bereits 
ein Zwiespalt bestanden hätte, welchen er vom Ministertisch aus nicht offen- 
baren durfte.“ 

3 Wahl S. 9. 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. 367 


er in dem Antrag ein Mißtrauensvotum nicht erblicke'. Er hätte 
nur offenbar gewünscht, daß die ganze Beratung vertagt werde, um 
zu diesem neuen und modifizierten? Antrage nach erneuter Beratung 
Stellung nehmen zu können. Die Sternzeitung sagt direkt: „Es 
mußte vor der definitiven Entscheidung ein Antrag auf Vertagung 
eingebracht werden, damit die Regierung sich die Sache überlegen 
konnte. Die verletzende Rücksichtslosigkeit liegt lediglich in dieser 
Versäumnis.“ Demgegenüber wird von fortschrittlicher Seite ge- 
tragt: „wer in aller Welt. die Einbringung und Annahme eines 
solchen Antrages verhindert hat? Weshalb hat Herr von Patow 
sich mit allgemeinen Andeutungen über die notwendige nähere 
Prüfung begnügt und nicht im Namen der Regierung ausdrücklich 
auf Vertagung gedrungen? Weshalb ist kein solcher Antrag aus 
den Reihen der Fraktion Grabow hervorgegangen? Jeder deut- 
liche Wink von seiten des Ministers würde dort sofort den nötigen 
Anklang gefunden haben. Sollte etwa Herr Hagen Zweifeln im 
Lande Bahn brechen, ob er seinen Antrag auch reiflich erwogen 
habe, indem er selbst Vertagung beantragte” Wäre der Antrag 
von der rechten Seite des Hauses eingebracht worden, so ver- 
muten wir nicht bloß, sondern können mit Bestimmtheit aussprechen, 
daß die Linke ganz unbedenklich dem Ministerium diese billige 
Frist zugestanden haben würde“ s. Mit dieser Auslassung stimmt 
eine Schilderung der Grenzboten gut überein: „Die Fraktion Grabow 
verlor so sehr ihre Haltung, daß kein einziges ihrer Mitglieder 
auch nur auf den Gedanken kam, durch einen Antrag auf Ver- 
tagung den unzweckmäßigen Kampf zu unterbrechen.“ Ebenso 
trifft es zu, wenn die Breslauer Zeitung darauf aufmerksam machte, 
daß es „zwischen der Abstimmung über den Hagenschen Antrag 
und seiner Ausführung noch Mittelwege genug gab, welche das 
Ministerium beschreiten konnte, wenn es nicht eben eine Krisis 
herbeiführen wollte*?”. Die Berliner Allgemeine Zeitung war 
gleicher Meinung’. Man wird danach die Auflösung des Rätsels 


1 EN Allgemeine Zeitung, 14. März, S. 1187, Berlin. 

3 Den wichtigen Umstand, daß es ein bedeutsam modifizierter Antrag war, 
verkennt Wahl, d. h. er beachtet ihn nichf. 

3 Nationalzeitung, 10. März Abend, ebda. 

$ Grenzboten II S. 478, aus einem Artikel: Die Auflösung des preußischen 
A bgeordnetenhauses. 

5 Zitiert Nationalzeitung, 13. März Abend. 

e Berliner Allgemeine Zeitung, 10. März, aus dem oft zitierten Artikel. 


368 Ludwig Bergsträßer 


entweder darin sehen, daß die Spannung sich einmal lösen mulite, 
der Antrag Hagen nur der Anlaß war, wie es die Berliner All- 
gemeine Zeitung tut, oder man wird sie in der Richtung suchen, 
die der Mitarbeiter der Augsburger Allgemeinen Zeitung andeutet, 
wenn er meint: „Der Hagensche Antrag war also, nach allem 
Anschein, der Tropfen, welcher die Schale stark angesammelten 
Unmuts an höchster Stelle zum Überfließen brachte!.“ 

Die letztere Auffassung bat mehr Wahrscheinlichkeit für sich, 
besonders wenn man sich nicht unbedingt an den Ausdruck von 
der höchsten Stelle hält, sondern statt ihrer die hohen und ein- 
flußreichen konservativen Kreise einsetzt. Es ist bekannt, wie 
der Minister Roon zu den Verfassungsfragen stand; er war im 
Grunde seines Herzens durchaus Absolutist. Von den übrigen 
hohen Militärs, der gewöhnlichen Umgebung des Königs, darf man 
dasselbe sagen. Die höheren militärischen Kreise sind doeh schließ- 
lich auch noch im Weltkrieg absolutistisch gewesen; wer sie kennt 
und sich so vieler Äußerungen über den Reichstag erinnert, wird 
das nicht in Zweifel setzen. 


II. Die Revolutionsgefahr. 


Diese Kreise sind es auch gewesen, die nach oben hin dauernd 
von einer Revolutionsgefahr gesprochen haben. Dieselben Kreise 
haben, und auch hier kann man sagen damals wie noch viel später, 
alle nicht direkt konservativen Elemente in einen Topf geworfen, 
sie als rote Demokraten, Revolutionäre und in höchstem Maße 
staatsgefährlich hingestellt”. Auch Wahl konstruiert eine Re- 
volutionsgefahr, seine ganze dritte Abhandlung ist ihr gewidmet. 
Indem wir uns ihr zuwenden, wollen wir zunächst die Art von 
Wahls Quellenbenutzung erneut überprüfen. 

Wahl zitiert S. 84 eine Rede von Schulze-Delitzsch auf einer 
Generalversammlung des Nationalvereins. Diese Rede wendet 
sich gerade gegen radikale Kreise, sie zielt ihnen gegenüber eine 
scharfe Trennungslinie, der Redner lehnt eine revolutionäre Agi- 
tation für die Grundrechte abs. Er fürchtet eine Revolution nur 
dann, wenn die Regierungen den Wünschen des Volkes nicht ent- 


1 S. 1193, aus dem schon zitierten Leitartikel. 

2 Gute Beispiele, Grenzboten I S. 36ff. 

3 Vgl. Mayer, Die Trennung der proletarischen von der bürgerlichen 
Demokratie in Deutschland, Archiv für Geschichte des Sozialismus II, 1912, S. 9. 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. | 369 


gegen kommen. Genau denselben Sinn hat eine Äußerung von 
Gneist, seine Frage: „ob es hier stuartisch enden wird?“ Denn 
alle Liberalen, einerlei welcher Richtung, haben damals von Re- 
volutionen die Auffassung, daß sie entstehen, wenn die Wünsche 
der weitesten Kreise des Volkes zu den Taten der Regierenden 
in klaffendem Widerspruch stehen, eine Anschauung, die der Wahls 
allerdings widerspricht, denn er ist doch wohl Anhänger dessen, 
was man kurz als Kanonenschußtheorie formulieren kann!. Nun 
ist hier nicht der Ort, über Wahls Theorie zu streiten, aber es 
ist sicher falsch, wenn er damalige Äußerungen nicht an damaligen 
Anschauungen, sondern nach seiner Ansicht über historische Prozesse 
und ihre Entwicklung mißt. S. 83 wird eine Äußerung Lettes, 
daß bei einem Bruch das Herrenhaus mehr verlieren werde als 
das Abgeordnetenhaus, wobei Lette die Hoffnung ausspricht, die 
Krone werde nicht dabei verlieren, ausgelegt, als hoffe er, daß 
die Krone verliere. Sie ist Bernhardis Tagebuch entnommen, der 
sie ersichtlich auch so auffaßte. Nach allem, was wir von Lette 
wissen, ist sie unmöglich so gemeint; er war durchaus gemäßigt. 

Weil der junge Treitschke einmal von einer nötigen Revolution 
spricht, wird geschlossen, daß alle Mahner, d.h. alle die der Re- 


gierung nahe legen, es nicht zum äußersten - kommen zu lassen, 
die Revolution wünschen! Beispiele: „Freytag, Twesten, Samwer, 
Forckenbeck u. v. a., oder wenigstens die Mehrzahl von ihnen!!“ 


Der Schluß findet überdies in dem vielen Material, das wir über 


jeden dieser Männer haben, auch intimem Material, keine Stütze. 
Daß Treitschke besonders heißblütig war, ist bekannt; und damals 
war er noch in jungen Jahren. 

Einen ferneren Beweis seiner Konstruktion sieht Wahl darin, 
S. 88,.daß hohe preußische Beamte unter Deckadressen korre- 
spondierten, „wie ich bestimmt versichern kann“. Warum er sich . 
auf diese mystische Andeutung beschränkt, ist unerfindlich. Eine 
geheime Postkontrolle bestand damals vielfach, und was, gerade 
unter dem Ministerium Bismarck, liberalen Beamten geschehen 
konnte, ist denn doch bekannt genug. Weiterer Beweis: „Die 
Berliner Wahlmänner fingen schon im Frühjahr 1862 an, sich als 
eine permanente Korporation zu gehaben. Sie hielten Versammlungen 
ab, in denen sie sich von den Abgeordneten Rechenschaft ablegen 
ließen.“ Gewiß, und nicht nur in Berlin, sondern allenthalben 

ı Vgl. Walıls Auffassung der französischen Revolution. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 3. 25 


870 Ludwig Bergsträßer 


in allen deutschen Landen. Schon in den dreißiger Jahren hat 
Rotteck das gleiche getan. Permanent waren die Wahlmänner 
überdies tatsächlich insofern, als sie bei Nachwahlen in der alten 
Zusammensetzung funktionierten. Beider mangelnden Versammlungs- 
freiheit war das eine notwendige Form, wie sich der Abgeordnete 
mit seinen Wählern in Verbindung hielt; die liberalen Abgeordneten 
taten das mehr als die konservativen, da sie Wert legten auf den 
Rückhalt in den Wählermassen, da sie ihre Wahlkreise auch viel 
mehr erkämpfen mußten; ihnen stand der Apparat der unteren 
Verwaltung nicht zur Verfügung. Hierbei von bewußter Nach- 
ahmung der französischen Revolution zu sprechen, ist absolut 
nicht angängig; das sind gesuchte Konstruktionen. 

Einzelne andere Äußerungen, die Wahl zitiert, wie einen Ar- 
tikel der Wochenschrift des Nationalvereins, darf man doch der 
Fortschrittspartei nicht zur Last legen. Die Wochenschrift wurde 
von dem radikalen Streit redigiert, der für ähnliche Entgleisungen 
oft genug einen Wischer bekam !. Ebenso sind Briefe altliberaler 
Persönlichkeiten nicht beweiskräftig für Stimmungen anderer Kreise 
oder gar deren Absichten; sie sehen durch eine Brille, die tradi- 
tionell revolutionsfürchtig ist. 

Was soll man nun aber dazu sagen, wenn daraus, daß H. Baum- 
garten in einem Briefe vom „Göttinger Komitee“ spricht, wo er 
ganz offensichtlich das Komitee für Schleswig-Holstein meint, wie 
es überall in allen deutschen Städten, in Heidelberg z. B. unter 
Vorsitz des doch gewiß unbedingt revolutionsfeindlichen Häusser 
bestand, gefolgert wird, daß im Nationalverein eine revolutionäre 
Organisation bestanden habe. Daß Rochau einmal Massenpetitionen 
verlangt, ist auch noch kein Beweis revolutionärer Gesinnung. 

Selbst wenn man sich, wie hier geschehen, nur auf Stichproben 
beschränkt, wird man Wahls Revolutionstheorie als das abtun, 
was sie ist, eine unhaltbare Konstruktion. 


III. Der Konflikt im Rahmen der innerpolitischen 
Entwicklung?. 


In Kapitel III seiner Arbeit stellt Wahl tiefgründige Unter- 
suchungen darüber an, ob die damalige Fortschrittspartei für das 


1 Vgl. Bennigsens Briefwechsel mit Häusser bei Oncken 1 S. 628. 

2 Vgl. hierzu meinen demnächst in Bd. 1 der Neuauflage des Handbuchs 
der Politik erscheinenden Aufsatz „Geschichte des Parlamentarismus in 
Deutschland“. 


Kritische Stadien sur Konfliktszeit. 371 


konstitutionelle oder für das parlamentarische Regierungssystem 
eingetreten sei; es hätte solcher Umstände nicht bedurft, denn 
es ist ohne weiteres klar, daß für alle monarchisch Gesinnten 
innerhalb der Partei, d. h. so ziemlich die ganze Partei außer etwa 
Johann Jakoby, das parlamentarische System unbedingt das Ideal 
war; das Ministerium als Vollzugsorgan des Mehrheitswillens. 
Danach strebten sie letzten Endes. Da aber auch diese Politiker 
sehr im Gegensatz zu Wahls Annahmen den gegebenen Verhält- 
nissen Rechnung trugen, da sie wußten, daß sie nicht allein auf 
der Welt waren, daß nicht nur eine Regierung ihnen gegenüber, 
sondern daß eine sehr.gemäßigt liberale Partei neben ihnen stand, 
so wollten sie sich für den Augenblick mit der ehrlichen Durch- 
führung des Konstitutionalismus völlig zufrieden geben. Immer 
wieder betonten sie, daß es sich in ihrem Kampfe in erster Linie 
darum handle, die Verfassung ihrem Geiste nach durchzuführen. 
Das war allerdings entsprechend dem Zeitgeiste und den Theorien, 
sagen wir einmal des Rotteck-Welckerschen Staatslexikons; aber 
wenn man das mit Wahl annehmen wili, so darf man nicht ver- 
gessen, daß diese Verfassung eben aus diesem Geiste. geboren 
war; denn im Grunde war es die alte oktroyierte liberale Ver- 
fassung. Sie war vielfach abgeändert, gewiß, einige dieser unter 
der Reaktion getroffenen Modifikationen wollten die Fortschrittler 
möglichst sofort wieder aufheben, so die Zusammensetzung des 
Herrenhauses; in anderem wollten sie Verheißungen der Verfassung 
endlich erfüllt sehen, so die bezüglich eines Gesetzes über Minister- 
verantwortlichkeit; so wollten sie auch das Budgetrecht wirklich 
durchgeführt und von der Regierung anerkannt wissen. All dies 
hätte zu einem System geführt, wie wir es im Grunde seit der 
Reichskanzlerschaft des Fürsten Bülow gehabt haben. Die ver- 
antwortlichen Minister werden vom Könige frei ernannt, sie können 
aber nicht- bleiben, wenn sie dauernd eine Mehrheit der Volks- 
vertretung gegen sich haben. Eingeleitet ist diese Periode des 
Konstitutionalismus im Grunde durch den Abgang Bismarcks, . 
der mit den Mehrheitsverhältnissen des damals neu gewählten 
Reichstages eng zusammenhängt; Bismarck wollte sich diesen 
Mehrheitsverhältnissen letzten Endes durch einen Staatsstreich! 
entziehen, der Kaiser versagte sich diesen Plänen. 

Den Kampf um die Heeresreorganisation auf die Formel zu 
bringen: Königliches oder parlamentarisches Heer, wie es damals 
vielfach geschah, geht nicht an; das war ein von konservativer 

25* 


372 | Ludwig Bergsträßer 


Seite erfundenes, sehr geschicktes und besonders nach oben sicher- 


— 


lich sehr wirkungsvolles Schlagwort; damals so wenig wie in den 
Septennatskämpfen hat es sich allein um das Heer gehandelt, 
sondern in erster Linie um das Budgetrecht. Damals waren auch 
die Männer der Fortschrittspartei konstitutionell im Stablschen 


- Sinne, wenigstens in ihrer Praxis. Und bei parteigeschichtlichen 
Untersuchungen kommt es eben auf die Praxis an, nicht auf die 


Theorie. Ein Mann wie Gagern, gewiß gemäßigt, staatserhaltend 
in seinem ganzen Auftreten, hat sich einmal theoretisch zur Re- 


publik bekannt, in demselben Augenblick, in den Märztagen 1848, 
wo er sie praktisch aufs heftigste und mit vollem Erfolg bekämpfte. 


„Auch ich habe einfach leben. gelernt“, sagte er damals und war 


ganz beeinflußt von den romantischen Verklärung des klassischen 


Altertums, wie sie auf unseren höheren Schulen immer betrieben 
worden ist, derselben, unter der Bismarck bekennt, in seiner Jugend 


ebenso Republikaner gewesen zu sein. Aus theoretischen Formeln 


kann man so ziemlich alles beweisen; ein Parlamentarier, eine 
Partei sind politisch Handelnde, sind darum nach ihren Taten zu 
beurteilen. 

Eins ist allerdings gewiß. Hinter den konstitutionellen Forde- 
rungen nach einer wirklichen Durchführung der Verfassung stand 
das parlamentarische Ideal. Selbst in dieser Abschwächung würde 


Wahl der Fortschrittspartei aus ihren Bestrebungen einen Strick 
drehen und eine volle Schale verächtlichen Spottes über sie aus- 


gießen. Die Fortschrittspartei der sechziger Jahre hat geirrt, 
gewiß; vor allem doch in Dingen, die schwer oder kaum berechenbar 
sind. Sie hat sich geirrt im Charakter des Königs und sie hat 


nicht damit gerechnet, daß er ein Genie der praktischen Politik 


als Helfer und Führer zur Seite haben werde. Der letztere 
Irrtum mindestens ist verzeihlich, denn mit dem Genie rechnet 
man niemals, sonst wäre es nichts Außergewöhnliches. Die 
Frage so zu stellen ist falsch, ist wiederum typische Weisheit 
ex post. | 
Richtiger wird man so fragen: Erstens, wie ist der Ausgang 
dieses ganzen Kampfes gewesen, war er wirklich, wie Wahl meint, 
eine völlige Niederlage für den Liberalismus und insbesondere für 
die Fortschrittspartei; zweitens, ist das Ideal der Fortschritts- 
partei der Entwicklung entgegen oder ist es mit der Entwicklung 
gegangen, worin beschlossen liegt, ob es fruchtbar oder unfruchtbar 
gewesen sei. Im Grunde sind beide Fragen nur eine, nach dem 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. 373. 


Augenblickserfolg und | nach der 8 im weiteren Verlauf der 
Entwicklung. 

Die erste Frage ist ja an sich sehr einfach zu beantworten.. 
Wenn nach einem Kriege ein Kompromißfriede geschlossen wird, 
so hat keine Partei ganz gesiegt. Die Indemnitätsvorlage ist ein 
Kompromiß; alle Welt hat es, durchaus zu recht, so aufgefaßt. 
Die Konservativen fühlten sich als Sieger, und waren deshalb. 
gegen das Kompromiß; sie hatten Unrecht, denn sie bedeuteten 
damals keine Macht, mit der Bismarck hätte rechnen müssen; 


wohl aber die Liberalen, ohne die eine deutsche Einigung nicht 


möglich gewesen wäre. Immer sind die Konservativen die er- 
bittertsten Feinde deutscher Einigung gewesen. Sie haben das. 
bitterböse Wort vom Nationalitätenschwindel in den sechziger 
Jahren geprägt. Wären die Liberalen damals nicht eine Macht 
gewesen, so wäre das Deutsche Reich entstanden nach Bismarcks 
ursprünglichem Entwurf, als völkerrechtlicher Bund, geleitet von 
Preußen durch einen Unterstaatssekretär im Ministerium des Aus- 
wärtigen, nicht durch einen Reichskanzler !. 

Mit dem Jahre 1867 erst beginnt in Preußen, dann auch in 
Deutschland, die Zeit des Konstitutionalismus. Er ist in den 
sechziger Jahren erkämpft worden. Es gibt Rückschläge auch 
nach dieser Zeit; ich rechne die Kämpfe um das Septennat dazu 
und ebenso die Kämpfe um eine Reichsfinanzreform, die uns statt 
einer vernünftigen Ordnung die föderalistische Schlinge der Franken- 
steinschen Klausel brachten; nicht aus Schuld der damaligen 
Liberalen, wie unter der Wucht der Persönlichkeit Bismarcks 
immer wieder behauptet wird, sondern weil Bismarck seiner Natur 
nach im Grunde nicht konstitutionell sein konnte; er war persönlich 
der ausgesprochenste Absolutist. Das zeigt sich deutlich auch darin, 
daß er keinerlei Tradition und keinerlei Nachfolge hinterlassen 
hat, sondern nur ein Epigonentum, das sich auf einen mechanischen 
Abklatsch seiner Methoden beschränkte. Bismarck ist darin von 
derselben Wirkung wie Friedrich der Große. Man mag darin 
fatalistisch Gesetzmäßigkeiten erblicken; das entbindet uns als 
Historiker nicht davon, denn doch die Entwicklungslinien zu. 
ziehen, und zwar auch die, die der Persönlichkeit des. Großen 
konträr laufen, von ihm zeitweise zerrissen und unterbunden. 
werden. 


— 


ı Vgl. Bergsträßer, Geschichte der Reichsverfassung, Kapitel IV. 


374 Ludwig Bergsträßer 


Das soll zum Schluß in kurzen \Vorten geschehen. Es um- 
fat die Entwicklung zwischen 1848 und 1914, man kann auch 
sagen 1918. 

Die Revolution von 1848 endigt für Preußen damit, daß das 
Land eine Verfassung bekommt, in der die Rechte des preußischen 
Königs trefflich gewahrt sind; sogar romantische Liebhabereien 
des Königs haben darin ihren Niederschlag gefunden und der 
König hatte die Möglichkeit, die seine feministische Charakter- 
losigkeit von vornherein suchte, mit einer Scheinkonstitution zu 
regieren. Man hat ihm ob dieser Erfolge das hohe Lob eines 
konsequenten Politikers gespendet, unverdient, denn indem er sich 
der wichtigsten Aufgabe versagte, die ihm gestellt war, die 
Deutsche Frage zu lösen, entbehrte sein preußisches Werk der 
festen Grundlage. 1867 bringt den ehrlichen Konstitutionalismus 
wegen der deutschen Einheit. In der Reichsverfassung, 1867 wie 
1871, werden die dynastischen Ideen, die zugleich föderalistische 
sind, so stark verankert wie nur irgend möglich; die Rechte der 
Regierungen, d. h. der Konstitutionalismns wird so stark betont, 
wie es irgend geht; Bismarck hofft sich vom Parlament im ganzen 
unabhängig gemacht zu haben. Beides vergebliche Versuche, ein- 
fach deswegen, weil sie der zwangsläufigen Entwicklung wider- 
sprechen. Schon in den siebziger Jahren macht der Unitarismus 
Fortschritte, und er hat sie gemacht bis zum Jahre 1914, bat sie 
auch noch im Kriege gemacht, aus bitterster Notwendigkeit: her- 
aus, obwohl die Gegenströmungen gefühlsmäßig immer stärker 
wurden. Sie richteten sich im Grunde mehr gegen die augen- 
blicklichen Ausüber des Zentralismus als gegen diesen selbst, 
wenigstens nicht gegen seine zwingenden Notwendigkeiten und 
erst allmählich entstand die Verwechslung. das auf die Sache über- 
tragen wurde, was den Personen galt. Das haben wir jetzt aus- 
zubaden. Trotz dieser Rückschläge bleibt die Linie an sich be- 
stehen; sie verläuft nur, wie alle organischen Linien, nicht gerade. — 

Genau so mit dem Konstitutionalismus; Bismarck sträubt sich 
gegen ihn, er zerschlägt deshalb — der folgenschwerste Fehler 
seiner an Fehlern so reichen inneren Politik — die nationalliberale- 
Partei und geht unter das Joch der Frankensteinschen Klausel; 
er versucht durch das ‚Kartell sich zu befreien; er versucht die 
Machtmittel der Gewalt, die er in der auswärtigen Politik so 
virtuos und mit glänzendem Erfolge gehandhabt hat, auch im 
Innern den Parteien gegenüber anzuwenden. Der Erfolg ist der: 


Kritische Studien zur Konfliktszeit. 375 


In den sechziger Jahren Kampf gegen die Liberalen, in den sieb- 
ziger gegen das Zentrum,. in den achtziger gegen die Sozial- 
demokratie; jedesmal ist die bekämpfte Partei um so stärker und 
mächtiger geworden. 

Dann kommt, wir haben das schon angedeutet, das ganz all- 
mähliche Übergehen zu Formen, die sich dem Parlamentarismus 
nähern. Bülowblock, Bülows Abgang, Hertlings Berufung sind 
Marksteine einer Entwicklung, die auch ohne den Krieg gekommen 
wäre und nun im Kriege eine Reihe von Zwischengliedern aus- 
lassend, sich überstürzt hat. Man kann sich als möglich denken, 
daß wir sonst zu Verhältnissen gekommen wären, die denen in 
England ähnlich gewesen wären. 

Auch wenn wir die Entwicklung nur bis 1914 oder nur bis 
zum Reichskanzler Hertling verfolgen — damals war in weitesten 
Kreisen noch kein Dämmern vom Niederbruch, es war auch durch- 
aus noch nichts, was eine Revolution hätte fürchten lassen — so 
ergibt sich, daß der Konstitutionalismus ein Übergangszustand 
war zwischen dem Absolutismus vor 1848 und dem parlamentarischen 
System, das im Kommen war. Und das ist durchaus selbstver- 
ständlich; es kam so und mußte so kommen, trotzdem sich Bis- 
marck mit der Riesengewalt seiner Persönlichkeit entgegenstemmte. 
Warnm? 

Einfach deswegen, weil das, was wir mit Stahls Definition als 
Konstitutionalismus bezeichnen, eben überhaupt nur ein Zwischen- 
zustand, kein Beharrungszustand ist. Dieser Konstitutionalismus 
ist das innerpolitische, ausgeklügelte Gleichgewicht zwischen Re- 
gierung und Volksvertretung; so theoretisch. Praktisch neigt die 
Regierungsschale nach unten, denn die Regierung hat die Tradition 
und den Mechanismus der Verwaltung für sich. Weil der kluge 
Stahl, erkannte, daß ein solches Gleichgewicht die für seine Partei 
günstigste Lösung sei, hat er es propagiert und hat ihm mit einer 
feinen wissenschaftlichen Distinktion unter die Arme gegriffen. 
Das war klug von ihm; es ändert aber nichts an der Tatsache, 
daß die politischen Verhältnisse labil sind. daß Gleichgewichts- 
zustände nie dauern, sondern die Tendenz der Veränderung haben. 
Und das war nach der Gesamtentwicklung der Zeit — es gibt 
nämlich allgemeine Tendenzen einzelner Zeitläufte und deshalb 
auch einen Zeitgeist, man muß ihn nur zu finden wissen — un- 
bedingt gewiß, daß die Veränderung in der Richtung gehen würde, 
daß die Schale des Parlamentes schwerer wurde. Indem die da- 


376 Ludwig Bergsträßer: Kritische Studien zur Konfliktszeit. 


malige Fortschrittspartei diese Zeittendenz erkannte — sie hat 
ihre eigenen Anschauungen oft genug damit motiviert — stieß 
sie sich für die Gegenwart zwar an der harten Wirklichkeit des 
durch eine Verfassung verbrämten Absolutismus, sie trieb noch 
selbst die Entwicklung ein Stück weiter und hat in ihrem Ideal 
gekämpft für eine Zukunft, die kommen mußte, die von vielen 
verkannt wurde unter dem Eindruck der Bismarckschen Zeit, die 
aber doch zwangsläufig war!. Eine fruchtbare geschichtliche Be- 
trachtung wird derartige Linien aufzuweisen suchen; was hätte 
denn sonst unsere Wissenschaft für einen Wert? 


ı Es ist unter den augenblicklichen Verhältnissen wohl angebracht, darauf 
hinzuweisen, daß meine Anschauungen nicht die Frucht der Revolution von 
1918 sind; ich habe dieselben Linien schon in meiner Geschichte der Reichs- 
verfassung gezogen, die 1913 entstanden ist und 1914 als Buch erschien. Einige 
Modifikationen im einzelnen haben sich inzwischen ergeben. Im übrigen ver- 
weise ich auf die vorzüglichen Aufsätze von Max Weber: Deutscher Parlamen- 
tarismus in Vergangenheit und Zukunft, Frankfurter Zeitung 1917, Nr. 145 
und folgende, die sich mit meiner Auffassung vielfach berühren und decken. 


377 


Kleine Mitteilungen. 


Zur älteren Geschichte der Deutschen 
l in den Sudetenländern. 

B. Bretholz, Geschichte Böhmens und Mährens bis zum Aussterben 
der Premysliden 1306. München und Leipzig 1912. 

A. Zycha, Prag. Ein Beitrag zur Rechtsgeschichte Böhmens zu Beginn 
der Kolonisationszeit. Prag 1912. 

Derselbe, Über den Ursprung der Städte in Böhmen und die Städte- 
politik der Premysliden (Mitt. Ver. Gesch. Deutschen Böhmen Bd. 53 
[1914] S. 5f., 263 ff., 559 ff. Bd. 54 S. 124ff.). Auch als Sonder- 
druck mit Stadtplänen. Prag 1914. 

Derselbe, Eine neue Theorie über die Herkunft der Deutschen in Böhmen 
(Mitt. Ver. Gesch. Deutschen Böhmen Bd. 54 [1915] S. 1ff.). 

B. Bretholz, Meine „Geschichte Böhmens und Mährens“ und ihre Kritiker 
[Zur deutschen Ansiedlungsgesch.]. (Zeitsch. deutsch. Ver. Gesch. 
Mährens und Schlesiens Bd. 18 [1914] S. 85 fl 

Derselbe, Zur böhmischen Kolonisationsfrage (Mitt. Inst. österr. de 
schichtsforscher Bd. 38 [1918] S. 213 ff.). 

V. Seidel, Der Beginn der Besiedlung Schlesiens (Darstellungen und 
Quellen der schlesischen Geschichte Bd. 17). Berlin 1913. 


Die neue Darstellung der Geschichte Böhmens und: Mährens von 
Bretholz muß mit Freuden begrüßt werden. Sie rückt manchem alten 
Irrtum auf den Leib und stellt den deutschen Anteil an der Geschichte 
der Sudetenländer ins richtige Licht. Das ist der verdienstvollste Teil 
seiner Darstellung und daher soll daraus das Wichtigste mit einigen 
kritischen Bemerkungen besprochen werden. 


Die Frage der Autochthonie der Slawen in Böhmen wird verneint.. 


Neben den Markomannen gab es für sie keinen Platz; diese aber kann 
die ernste Forschung nicht als Slawen bezeichnen. Vor dem 6. Jahr- 
hundert konnten Slawen nach Böhmen nicht kommen, weil die Nord- 
europa erfüllenden Germanen sie dahin nicht kommen ließen (S. 34). 
B. vertritt die Ansicht, daß die slawische Besetzung der Sudetenländer 


378 R. F. Kaindl 


wahrscheinlich mehr vom Süden aus (infolge des Vordringens der A waren) 
als über die Gebirge vom Norden erfolgte (S. 36). Mit Recht bemerkt 
B., daß die Annahme, Böhmen wäre das Hauptland Samos gewesen, 
sich nicht beweisen läßt. Da aber die Slawen Samos, vor allem Thüringen 
heimsuchten, wird man doch die Zugehörigkeit Böhmens zu seinem 
Reiche stärker betonen dürfen, als B. annimmt. Über das Verhältnis 
Samos zu den Karantanern äußert sich Bretholz nicht. Man wird aber 
an der Nachricht der „Conversio“, daß Samo „in Quarantanis dux“ war, 
trotz der Ausführungen von Goll (Mitt. Inst. öster. Gesch. XI (1890) 
u. O. Němeček, Das Reich des Slawenfürsten Samo (23. Jahresber. d. 
deutschen Oberrealschule Mähr. Ostrau 1905/06), festhalten müssen). 
Über die ältesten Zustände bei den Slawen in Böhmen wissen wir so 
gut als nichts. Was Palacky und nach ihm andere darüber berichten, 
fällt in sich zusammen. Infolge des raschen Eindringens des deutschen 
Einflusses, von dem die slawischen Einrichtungen rasch durchsetzt wurden, 
ist der ursprüngliche Zustand nicht mehr zu erkennen (S. 311). Was 
über die Zupaneiverfassung, den Kern der Palackyschen Verfassungs- 
und Verwaltungstheorie gesagt wurde, ist heute überwunden®?. Richtig 
bleibt nur, daß, wie alle Slawen, auch die böhmischen in zahlreiche 
Sippen und Stämme zerfielen und ihre Wald- und Sumpffesten hatten, 
die den Mittelpunkt ihrer Gaue bildeten. Die Emmeraner Beschreibung 


1 Der Hauptbeweis gegen die Glaubwürdigkeit der „Conversio“ ist bekannt- 
lich, daß sie aus Fredegar geflossen sein soll und dieser nichts von Karantanien 
weiß; daß Samo Fürst von Karantanien war, sei also Erfindung der „Conversio“, 
Nun steht aber die Annahme, daß die „Conversio“ aus Fredegar floß, auf sehr 
schwachen Füßen. Fredegar erzählt, daß die Langobarden gegen Samo auf- 
geboten wurden; das weiß die „Conversio“ nicht. Nach Fredegar siegte Samo 
über die Franken, aber er erzählt auch von einer Niederlage der Slawen. 
Die Conversio weiß nur von letzterer zu erzählen. Man sucht das damit zu 
erklären, daß die „Conversio“ Fredegars Bericht entstellt hat, weil das ihrem 
Zwecke passender war. Aber bei Fredegar ist Samo ein Franke; warum 
macht die „Conversio“ aus ihm einen Slawen? Dem Zwecke der „Conversio“ hätte 
es doch entsprechen müssen, daß die Slawen schon vor mehr als 200 Jahren 
von einem Franken beherrscht wurden. Es scheinen also Fredegar und 
„Conversio (wenn überhaupt eine Verwandtschaft anzunehmen ist) aus einer 
dritten Quelle geschöpft zu haben, die sie aus anderer Quelle (Überlieferung) 
ergänzten. Fredegar konnte wissen, daß Samo ein Franke war: die „Conversio“, 
daß er in Karantanien herrschte, und das stimmt ganz gut damit überein, 
daß Fredegar vom Aufgebot der Langobarden gegen Samo berichtet. Was 
Němeček iiber die Beschaffenheit des „Reichs“ Samos ausführt, wird schon 
dadurch widerlegt, daß die Franken ibn nur mit Mühe besiegten. u 

2 Zupa ist kein tschechisches Wort (Sembera); nach Peisker ist es avaro- 
bulgarisch. Pekař gibt zu, daß Böhmen nie in Zupen geteilt war (S. 311). 


Zur älteren Geschichte der Deutschen in den Sudetenländern 379 


der Slawenvölker aus der 2. Hälfte des 9. Jahrhunderts zählt in Böhmen 15, 
in Mähren 11 Gaue (civitates, später auch provinciae genannt) auf. Damit 
stimmt auch die bekannte Tatsache, daß 845 sich vierzehn tschechische 
Häuptlinge in Regensburg taufen ließen. Nach dem 10. Jahrhundert 
wurden nach dem Beispiel Heinrichs des Städtegründers die alten Festen 
durch gemauerte Burgen (urbs, civitas?) ersetzt. Als Boleslaus der 
Grausame Bunzlau erbauen ließ, mußte er nach der bei Cosmas über- 
lieferten Sage die Großen dazu mit Gewalt zwingen (S. 348). Wenn B. 
dazu bemerkt: „Die Mühsal des ersten Burgenbaues, nichts mehr und 
nichts weniger ist der Kern und Untergrund dieser Erzählung“, so 
dürfte das nicht die richtige Deutung sein. Die vom Herzog erbauten 
Burgen waren im Gegensatz zu den alten Gauburgen Zwingfesten, von 
denen aus das umliegende Land in Gehorsam erhalten wurde: deshalb 
der Widerspruch der Großen! Die Prager Burg war nach der Be- 
schreibung Ibrabims (965) aus Steinen und Kalk erbaut. In den 
Burgen saßen in historischer Zeit (ganz nach deutschem Muster und 
wie in Ungarn und Polen) die Grafen, seit dem 12. Jahrhundert 
Kastellane ?. j 

Der deutsche Einfluß ist in Böhmen auf Schritt und Tritt bemerk- 
bar. Mit Nachdruck bekämpft B. die seit Palacky bei tschechischen 
und deutschen Geschichtsschreibern Böhmens vertretene Anschauung, daß 
die Masse der Deutschen erst im 13. Jahrhundert nach Böhmen kams, 
und daß die Städtegründungen Böhmens vorwiegend im 13. Jahrhundert 
„auf grüner Wurzel“ erfolgten. Er zeigt vielmehr, daß schon viel 
früher deutscher Einfluß sich ganz allgemein (nicht nur im Städtewesen) 
äußerte und daher auclı die deutsche Ansiedlung bedeutend sein mußte. 
Dieser Einfluß war so stark, daß man, wie schon oben bemerkt wurde, 
gerade deshalb den alten Zustand der Tschechen kaum erkennt (S. 311), 
So scheint sich die Macht und Stellung des Herzogs (S. 312), wie er 
uns in der historischen Zeit entgegentritt, unter deutschem Einfluß aus- 
gebildet zu haben. Die starke absolutistische Gewalt des Herzogs, wie 
sie sich in den frühesten historischen Nachrichten äußert, erinnert daran, 
daß wahrscheinlich überhaupt die ordentliche Staatengründung hier wie 
bei den Ungarn und in Rußland unter deutsch-germ. Einfluß stattfand. 
im einzelnen wird es wohl zweifelhaft sein, ob gewisse Strafen u. dgl. 


-— 


1 Später gingen diese Ausdrücke auf die Stadt in unserem Sinne als Bürger- 
gemeinde über. Für Burg kamen die Ausdrücke castellum, munitio, arx 
auf (S. 351 f.). | 

2? Vgl. Peterka, Dae Burggrafentum in Böhmen (Prag 1906). 

3 Man vgl. besonders die Bretholz S. 389 zitierte Ansicht Tadras. 


380 ige R.F. Kaindl 


(S. 314) deutscher Herkunft waren; das könnte nar durch sehr ein- 
gehende Vergleichungen mit anderen slawischen Verhältnissen festgestellt 
werden. Wohl weist aber das, was B. über die Zusammensetzung des 
Hofstaates, über die fürstlichen Beamten und die Verwaltungsorganisation 
mitteilt, sicher auf deutschen Einfluß (S. 315 f.). Ebenso richtig ist, 
daß B. den starken Einfluß der zahlreichen deutschen Fürstentöchter 
hervorhebt, die sich nach Böhmen und Mähren vermählt haben (S. 317); 
das war ebenso in Polen und in Ungarn!, _Überaus groß ist der 
deutsche Anteil am Klerus in Böhmen (S. 318f.) Bekannt ist die 
große Anzahl der deutschen Klöster, die Kulturinseln schufen, für 
materielle und geistige Kultur sorgten. Deshalb sind die deutschen 
Mönche von den alten Premysliden, aber auch von den Bischöfen und 
Großen gerufen und gefördert worden (S. 325, 519 - 527). Wie groß 
der deutsche Anteil am Klosterklerus war, geht aus Klagen der 
slawischen Minoriten hervor (um 1300), „daß zu ihrer Ausrottung 
(exterminatio) Brüder, die die deutsche Sprache sprechen (fratres lingnae 
teutonicae) in größerer Zahl, als es nötig wäre, in die polnischen und 
böhmischen Ordenshäuser geschickt würden, während man die Slawen 
unter fremde Nationen zerstreut, was für das slawische Volk die grüßte 
Gefahr bedeute“ (S. 549). Ganz ähnlich war es in Polen. Ebenso ist 
deutscher Einfluß auch im böhmischen Adel zu bemerken. Fränkisch- 
deutsche Einrichtungen hätten sich ohne Deutsche nicht erhalten und 
einbürgern können (S. 336). B. hebt hervor, daß die oft genannten 
Grafen ganz nach fränkischem Vorbild geschaffen wurden, und.daß sie 
daher nicht immer aus den alten Geschlechtern stammen, sondern eben 
als Beamtenadel aus niedrigem Geschlecht hervorgehen konnten (S. 335 fl.). 
Wie in Ungarn und Polen müssen schon mit den deutschen Fürsten- 
töchtern deutsche Adelige gekommen sein. Übrigens lassen sich schon 
im 11. und 12. Jahrhundert edle Deutsche in Böhmen nachweisen (S. 336). 
Das mächtige Geschlecht der Witigonen ist bayrisch -österreichischer 
Herkunft: wahrscheinlich auch die Rosenberger. Deutsch sind auch 
die Namen ihrer Burgen. Im 13. Jahrhundert begegnen uns schon sehr 
viele deutsche Adelige und weitere wurden damals noch ins Land ge- 
rufen (S.387). Ebenso betont B., daß das Dienstmannenwesen (miles, 
cliens, serviens) dieselbe Entwicklung wie in Deutschland aufweist. Die 
Milites des Bischofs Friedrich erscheinen zugleich als Kämmerer, Truch- 
sessen, Mundschenken (S. 340). Vor allem beruht das Städtewesen ganz 
auf deutschem Recht und vorwiegend auf deutscher Bevölkerung (S. 390). 


ı Über die Verhältnisse in Polen und Ungarn sei auf meine „Geschichte 
der Deutschen in den Karpathenländern‘‘ verwiesen. 


Zur älteren Geschichte der Deutschen in den Sudetenländern 381 


Hat man bisher nach dem Vorgange Palackys vorwiegend an- 
genommen, daß erst Ottokar II. massenhaft Deutsche nach Böhmen ge- 
zogen habe, so tritt B. dieser Ansicht mit Nachdruck entgegen. Die 
Städte Böhmens haben sich nach B. allmäblich durch deutsche Ansied- 
lung, durch einen „naturgemäßen Vorgang“ entwickelt (8. 376, 386); 
„Künstliche Städtegründungen“ sind durchaus nicht die Regel. Die 
premyslidischen Fürsten sind also nicht die „eigentlichen Träger des 
städtischen Gedankens“ und von einer „zielbewußten Städtegründungs- 
politik“ unter Ottokar II. kann man nicht sprechen (S. 529). Von den 
Städten, deren Gründung Ottokar I., Wenzel I. und Ottokar II. zu- 
geschrieben werden, ist nur ein kleiner Teil wirklich erst von ihnen 
errichtet worden. Das Verdienst um die Schaffung der Städte gebührt 
in erster Linie den Deutschen in diesen Ländern, die allerorten durch 
wirtschaftliche und geistige Arbeit die Vorbedingungen für diese Gemein- 
wesen geschaffen und die Aufmerksamkeit der Fürsten auf ihren Nutzen 
gelenkt haben (S. 385 f.). Wegen dieser Vorteile förderten sie die Fürsten 
auch als Gegengewicht gegen Adel und Geistlichkeit (S. 386, 540). Aber 
von einer „künstlichen Kolonisation“, von einer plötzlich durch die 
Fürsten veranlaßten besonders starken Einwanderung von deutschen 
Stadt- und Dorfbewohnern um 1200 kann man nicht sprechen (S. 386). 
„Nicht in diesen späten Zuzügen, sondern in der angestammten deutschen 
Bevölkerung, die hier neben den Slawen in jahrhundertelanger Ent- 
wicklung, um auf historischer Basis zu bleiben seit den Zeiten Karls 
des Großen, nach eigenem Recht und Gesetz lebte, liegt der Kern der 
Stadtbürgerschaft, die seit dem beginnenden 13. Säkulum überall in 
diesen Ländern hervortritt (S. 388). Die deutschen Kaufleute durchzogen 
nicht nur das Land, sondern sie siedelten sich auch frühzeitig an. Aus 
dem in Sobieslaws (1173 — 1178) Freiheitsbrief für die Prager Deutschen 
genannten Privilegium seines Großvaters Wratislaw (1061—1092) geht 
hervor, daß schon in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts wenigstens in 
Prag viele Deutsche wohnten (S. 305f.). Und so war esauch an anderen 
Orten. B. zeigt an dem Beispiele von Znaim, von dem Ottokar J. 
1226 sagt, daß er es errichten (civitatem construere) und dahin Leute 
berufen wolle (convocare), daß daselbst schon früher zwei Pfarrkirchen 
bestanden und zalılreiche Leute (darunter viele Deutsche) wohnten (S. 376). 
Ahnliches gilt von anderen Fällen. Diese Ansicht B. wird man sicher 
billigen. So ist das übrigens auch in Polen gewesen. Im Dorfe 
Krakau wohnten schon lange Deutsche mit einem Schulzen, also nach 
deutschem Recht. Als Boleslaus der Schamhafte 1257 das Dorf zur 
Stadt erhob und ihm das deutsche Stadtrecht mit Vögten verlieh, sagte 


382 r R. F. Kaindl 


er (ohne eine Erwähnung des früheren Zustandes), daß er hier eine 
Stadt gründen und Menschen aus allen Gegenden ansammeln wolle 
(vgl. Geschichte der Deutschen in den Karpathenländern I). Solche 
Urkunden besagen durchaus nicht, daß die Gründung auf grüner Wurzel 
erfolgte. Man hat bei Erneuerung von Stiftungen oft gar nicht auf 
die älteren Rücksicht genommen. B. hat auch Recht, wenn er an- 
nimmt, daß dazu nicht immer Ansiedler aus der Fremde, sondern auch 
aus schon bestehenden Ansiedlungen in Böhmen gerufen wurden, so war 
es auch in Polen. Das trug auch zur Ausbreitung des Rechtes Alterer 
Städte in neuere bei (S. 379, 384, 541). Aber neue Zuwanderungen 
werden in dieser Zeit der besonderen Förderung der Städte doch auch 
im größeren Maße stattgefunden haben, als B. es zuzugeben scheint. 
Dafür dürfte die Geschichte einzelner Städte Böhmens den Beleg er- 
bringen, wie dies auch für Polen möglich ist. 

Was B. über die reiche Tätigkeit der Bürger, die auch Anlage 
neuer Siedlungen, Landwirtschaft, Bergbau und Münzwesen umfaßte. 
berichtet (S. 532 — 538), kann hier nicht näher berücksichtigt werden. 
Nur kurz soll erwähnt werden, daß die Städte Ende des 13. Jahr- 
hunderts auch schon an Landtagen teilnahmen und Prager Bürger 1281 
daher auch in die vormundschaftliche Regierung für den jungen Wenzel 
berufen wurden (S. 542). Das ist der Zustand, der den Deutschen- 
hasser „Dalimil“ zum Bericht veranlaßt, Ottokar II. habe gedroht, daß 
„üf der pruk zu Prag kein Beheim man gesen mag“ (S. 549). 

Bei diesem Einfluß des deutschen Wesens in Böhmen, findet es B. 
erklärlich, „wenn der Sazawer Mönch bei der Aufzählung der Stämme, 
die sich 1147 zum zweiten Kreuzzug rüsteten, die Böhmen mitten unter 
den Deutschen anführt: Franken, Angeln, Lothringer, Sachsen, Böhmen. 
Schwaben und Bayern. Man schaltete Böhmen nicht nur nicht aus, 
man stellte es auf gleiche Linie mit den übrigen Gliedern des Reiches“ 
(S. 318). Böhmen ist nach B. vor allem nur deshalb nicht so wie die 
Ostmark und Sachsen ganz germanisiert worden, weil das Fürstenhaus 
sich seines nationalen Charakters bewußt blieb, was in der Ostmark und 
in Sachsen nicht der Fall war (S. 389). Gegensätze gab es selbst- 
verständlich schon früh zwischen den Deutschen und den Tschechen 
(S. 306 f.). Mitunter folgte auf eifrige Förderung auch eine Vertreibung 
der Deutschen (S. 387); auf die Klagen der slawischen Geistlichkeit 
gegen die Deutschen ist schon oben verwiesen worden. Im Adel ging 
das deutsche Element verloren, weil er sich dem Fürstenhause anpaßte 
und die Masse seiner Untertanen slawisch war (S. 391). In den Klerus 
hindert nichts den Slawen einzutreten (S. 392). So blieben vor allem die 


Zur älteren Geschichte der Deutschen in den Sudetenländern 383 


Städte der Hort des Deutschtums. Aber auch da gab es schwache 
Seiten. Vor allem hielten die Städte nicht fest zu einander. Die 
königlichen und grundherrlichen bildeten ohnehin zwei getrennte Gruppen. 
Aber auch die königlichen haben den 1285 unternommenen Versuch, 
unter königlichem Schutz gegen den Adel aufzutreten, nicht verwirklicht. 
Ihre verschiedenen Rechte und Frefheiten, ihr wirtschaftlicher Wett- 
bewerb blieben bestehen und setzten ihrer Entwicklung Schranken (S. 540), 
ganz so wie in Ungarn und Polen. 

Die vorstehende Anzeige ist vor Jahren geschrieben, bevor sich der 
literarische Kampf zwischen B. und Zycha über die in dem Werke vor- 
getragene Ansicht entspann. Wegen des Krieges ist die Anzeige nicht 
erschienen, ynd so bietet sich mir Gelegenheit, meinen Standpunkt in 
Kürze darzutun. Ohnehin habe ich meine Ansichten in meinem in- 
zwischen erschienenen Schriftchen „Böhmen“ gekennzeichnet!. 

Wie ich schon im vorstehenden angedeutet habe, billige ich durchaus 
B. Ansicht, daß das Deutschtum in Böhmen vor dem 13. Jahrhundert 
verbreiteter war, als man früher annahm. Dies stärker betont zu haben, 
wird B. bleibendes Verdienst sein. Darin haben mich Zychas Aus- 
führungen trotz seiner gegenteiligen Absicht nur bestärkt. Seine ver- 
dienstvolle Zusammenstellung von Städten allmählicher Entstehung („Über 
den Ursprung der Städte in Böhmen“, Sonderausgabe, S. 31 ff.) ist ein 
Beweis dafür, daß vor dem 13. Jahrhundert ebenso wie in Prag an 
zahlreichen anderen Orten deutsche Siedlungen bestanden. Jüngst hat 
B. auch, wie mir scheint, mit Recht. Glatz - als solche Stadt nach- 
gewiesen. Und wenn dieser Ort, was Cosmas doch genau wissen mußte, 
1114 mit Mauern, Türmen und Toren befestigt war, so darf man sich 
diese alten Ansiedlungen der Deutschen doch nicht mit Zycha (a. a. O. 
S. 83) „kaum klein genug vorstellen“. Ähnliches macht B. für Saaz 
zum Jahre 1004 (Bericht Tietmars) geltend. 

Dagegen hat Zycha recht, ‚daß B. den Zuzug seit 1200 unter- 
schätzt. Ich habe das übrigens schon oben angedeutet. Da doch un- 
streitig seit 1200 eine stärkere Ansiedlung einsetzt, da in die Nachbar- 
länder damals starke Zuzüge stattfanden, so wird dies auch in den 
Sudetenländern der Fall gewesen sein. Daran halte ich fest, trotzdem 
B. die zwei Nachrichten, auf die sich Palackys und seiner Nachbeter 
allzu einseitiger Standpunkt stützt, als verdächtig erwiesen hat, und 
trotzdem gegen meine Erwartung Zycha (a. a. O. S. 105ff.) solche Zu- 
züge (wie das für Polen möglich ist) nicht im einzelnen genügend be- 


— m — 


1 Hier auch der Nachweis der Schriften. Dazu jetzt noch B. in Mitt. 
Inst. österr. Geschichtsforschung, Bd. 38. Heft 2. 


384 RN. F. Kaindl 


legen kann. Offenbar mangeln hier die Quellen, wie sie für Polen zur 
Verfügung stehen. Manches dürfte in den Stürmen des 15.— 17. Jahr- 
hunderts verloren gegangen sein. | 

Mit B. wird man daran festhalten, daß die Premysliden bei weitem 
nicht so viele Städte auf grüner Wurzel gründeten, als man früher an- 
nahm. Im 13. Jahrhundert wurden die zum großen Teil schon bestehenden 
Ansiedlungen nur erweitert und in festere Form gebracht, mit einem der 
neuen Stadtrechte begabt. In diesem Sinne erfolgten freilich im 13. Jahr- 
hundert viele „Gründungen“... Das ist das Hauptmoment aus der Zeit 
der letzten Premysliden. Doch wurden auch ganz neue Orte begründet 
und das deutsche Leben überhaupt gefördert. Ganz gewiß fanden des- 
halb neue Zuzüge von Deutschen statt, | 

Im Anschluß an den Hinweis von Bretholz, daß Glatz schon 1114 
offenbar eine deutsche Stadt war, mögen noch einige Bemerkungen zu 
der in den letzten Jahren oft erörterten Streitfrage über den Beginn 
der Besiedlung Schlesiens folgen. 

Bekanntlich hat man früher mit Berufung auf die Gründungsurkunde 
Boleslaws des Langen für das Kloster Leubus von 1175 den Beginn 
der deutschen Bauernansiedlung in Schlesien in diese Zeit verlegt. 
Hierauf hat W. Schulte in seiner Schrift „Die Anfänge der deutschen 
Kolonisation Schlesiens“ (Festschrift zu Grünhagens 70. Geburtstag, 
Berlin 1898) die Urkunde als Fälschung bezeichnet und den Anfang 
der Kolonisation erst in die Zeit Heinrichs I (1201—1238) gesetzt. 
A. Meinardus ist sodann in seinem „Halle- Neumarkter Recht“ (1909) 
wieder für die Echtheit der Urkunde von 1175 eingetreten, worauf 
V. Seidel in „Beginn der deutschen Besiedlung Schlesiens“ (Dar- 
stellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte. 17. Bd. Breslau 1913) 
sich wieder für Schultes Anschauung erklärt hat. 

Danach hätte die starke deutsche Bauernansiedlung in Schlesien erst 
nach 1200 begonnen; aber es scheinen doch verschiedene Umstände 
dafür zu sprechen, daß schon zuvor Deutsche nach Schlesien kamen. 

Seidel selbst führt aus, daß schon Boleslaus der Lange 1163 bei 
seiner Rückkehr aus Deutschland Zisterziensermönche aus Pforta an der 
Saale nach dem Benediktinerkloster Leubus führte. Die durch land- 
wirtschaftliche Tüchtigkeit berühmten Zisterzienser sollten die schlesische 
Landwirtschaft verbessern. Doch lag es nach Seidel „dem Herzog 
durchaus fern, mit Hilfe der deutschen Mönche deutsche Ansiedler- ins 
Land zu rufen, selbst wenn die Leubuser überhaupt damals dazu in der 
Lage gewesen wären. Die Kolonisation sollte gerade von den ein- 
heimischen Bewohnern des Landes ausgeführt werden.“ 


Zur älteren Geschichte der Deutschen in den Sudetenländen 385 


Dazu muß doch bemerkt werden, daß nach allen Erfahrungen dieses 
Wirken der Mönche fast unmöglich gewesen wäre, ohne daß diese auch 
die mit dem neuen Arbeits- und Wirtschaftswesen vertrauten Arbeiter 
mit aus der Heimat gebracht hätten. Die wenigen Mönche konnten 
doch nicht alle Einzelheiten der. vollkommeneren Landwirtschaft mit den 
rückständigen slawischen Bauern einführen. Solche Verbesserungen sind 
— wie es die neuere Kolonisation lehrt — stets nur durch Ansiedlung 
deutscher Bauern möglich geworden. Und so werden auch die Zisterzienser 
Mönche sofort deutsche Arbeiter mit sich geführt haben. Warum sie 
das nicht hätten tun können, ist nicht abzusehen. | 

Erinnert man sich ferner daran, daß die niederländisch -fränkische 
Ansiedlungsbewegung des 12. Jahrhunderts über Thüringen, Meißen, 
Sachsen und Schlesien zahlreiche Einwanderer nach Nordungarn und 
bis Siebenbürgen führte, wo sie schon sicher vor 1200 erscheinen, so 
wird man doch nicht leicht zugeben, daß Schlesien gar keine deutschen 
Bauern im 12. Jahrhundert aufnahm. Wenn ferner in Glatz schon 1114 
deutsche Bürger wohnten und in Krakau schon um 1225 eine geordnete 
deutsche Gemeinde bestand!, dürften auch die schlesischen Städte schon 
vor 1200 Deutsche aufgenommen haben. Der alte starke Handelsverkehr 
bildete eine mächtige Triebfeder. 

Diese Frage hängt übrigens mit einer anderen zusammen, der Ver- 
breitung der flandrischen Kolonisation im Osten. Früher hat man diese 
Verbreitung sehr überschätzt, jetzt unterschätzt man sie. So viel ich 
sehe, wird der Anteil der deutschen Niederländer (Flandrer, Vlämen) 
an der schlesischen Besiedlung, wie ihn Weinhold in „Verbreitung und 
Herkunft der Deutschen in Schlesien‘ (1887) schildert, nicht in Abrede 
gestellt. Sie erscheinen hier neben romanischen Niederländern, Wallonen. 
Wenn nun diese aber in Breslau schon um die Mitte des 12. Jahr- 
hunderts gewohnt haben (Zycha, „Prag“. Prag 1912. S. 103, Anm. 5), 
warum sollen nicht auch deutsche Flandrer schon damals nach Schlesien 
gekommen sein? Ist es nicht möglich, daß die Romani-Gallici (Wallonen) 
nur deshalb auch in unseren Quellen hervortreten, weil diese Fremd- 
länder stärker hervorstachen? Das würde dann ebenfalls für den Beginn 
der deutschen Ansiedlung in Schlesien schon im 12. Jahrhundert sprechen. 
. Wenn ferner in Prag romanische Niederländer schon 1178, in Brünn 
um 1200 nachweisbar sind, kann ich mich nicht dem Zweifel Zychas 
„Prag“, S. 25 und 103f. anschließen, daß in diese Länder neben 
romanischen nicht auch deutsche Niederländer gekommen wären. Ihre 


ı Belege in meinen Beiträgen zur Geschichte des deutschen Rechtes in 
Galizien IX bis XII (Wien 1910), S. 9. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 8. 26 


386 Adolf Hofmeister 


Zahl mag ja freilich nicht sehr groß gewesen sein. In Wien erscheinen 
ebenfalls Flandrer um 1200. Auch in Ungarn-Siebenbürgen gab es 
neben romanischen Niederländern sicher auch germanische, und zwar 
schon vor 1200. Ähnliches dürfte auch für Polen gelten, wenn man 
die deutschen Niederländer auch hier nicht bestimmt nachweisen kann’. 
Die ganze Frage müßte nochmals für das ganze Siedlungsgebiet zu- 
sammenhängend nachgeprüft werden, nur so würde man zu sicheren 
Ergebnissen gelangen. - R. F. Kaindl. 


Wipos Verse über die Abstammung der Kaiserin Gisela 
von Karl dem Großen. 


Wipo schreibt in dem Heinrich dem III. gewidmeten Tetralogus 
Vers 157—160: 
„Felix sit mater memorando carmine digna 
Gisela de Caroli procedens sanguine Magni! 
Nam si post decimam numeretur linea quarta 
Post Carolum Magnum, nascetur nobilis ipsa.“ 


Er wiederholt diese Verse unter ausdrücklicher Berufung auf den 
Tetralogus mit geringen Abweichungen in den Gesta Chuonradi imp. c. 4: 


„Quando post decimam numeratur linea quarta, 
De Carolo Magno procedit Gisela prudens.“ 


Von hier aus haben diese Verse namentlich durch ihre Aufnahme in 
die Chronik Ottos von Freising? und durch dessen Ausschreiber Gottfried 
von Viterbo“ weithin Verbreitung gefunden. Man interessierte sich von 
Anfang an lebhaft für den Umstand, daß mit Heinrich III., dem Sohn 
Giselas und Konrads II., wieder ein direkter Nachkomme Karls des 
Großen zum deutschen Königtum und Kaisertum gelangte. Daß Gisela, 
die Tochter Herzog Hermanns Il. von Schwaben aus dem fränkischen 
Geschlecht der Konradiner, nicht nur vom Stamme, sondern direkt 
aus dem Blute Karls des Großen war, ist bekanntlich durchaus richtig, 
und schon Wipo hat hervorgehoben, daß diese Abstammung durch ihre 
Mutter Gerberga von Burgund (aus dem welfischen Hause) vermittelt 
wurde. Sein Ausdruck ist hier allerdings insofern etwas ungenau, als 


ı Über die Niederländer in Polen und Ungarn meine „Geschichte der 
Deutschen in den Karpathenländern“ I. 7, 77, 862 u. II. 207f, wo freilich 
jetzt einzelnes richtig zu stellen ist. Vgl. „Böhmen“, S. 34. 
2 VI 28 S. 291 meiner Ausgabe in MG. SS. rerum Germanicarum, Hannover 
und Leipzig 1912, mit „processit“ statt „procedit“. 
3 Pantheon Part. XXIII 34, MG. SS. XXII 241. 


Wipos Verse über die Abstammung der Kaiserin Gisela usw. 387 


es danach zweifelhaft erscheinen kann, ob er dabei richtig an der Gerberga 
Mutter Mathilde, die Tochter des Karolingers Ludwig IV. von Frank- 
reich (T 954), oder an ihren Vater König Konrad von Burgund (7 993) 
dachte, für. den sich eine direkte Abstammung von Karl dem Großen 
und überhaupt. aus karolingischem Blut zum mindesten nicht nachweisen 
läßt, der dieser Sippe aber sonst als Ururenkel eines Bruders der Kaiserin 
Judith, der Mutter Karls des Kahlen, nahe stand . Denn Wipo schreibt 
von Gisela (c. 4): „Cui pater erat Herimannus dux Alamanniae, mater 
eius Kerbirga filia Chuonradi regis de Burgundia fuit, cuius parentes 
de Caroli Magni. stirpe processerant.“ 

Die linea decima quarta allgemein befriedigend zu erklären, ist 
bisher nicht gelungen. Ohne weiteres würde man sie zunächst auf eine 
Abstammung der Gisela von Karl dem Großen im 14. Grade denten, 
aber dafür ist der zeitliche Abstand (etwas über 200 Jahre) zu kurz, 
und tatsächlich liegt auch Abstammung im 8., nicht im 14. Grade vor. 
Neuere Erklärungsversuche pfälzischer Lokalforscher bedürfen, wie Breßlau 
mit Recht urteilt, „einer eingehenden Widerlegung nicht?. Es ist in 
der Tat , rundweg abzulehnen“, wenn man z. B. in dem 1. Verse eine 
linea quarta von einer decima (generatio) unterscheiden und dies dann 
auf Gisela als das vermeintlich 4. (in Wahrheit aber wohl älteste 8) Kind 

1 Vgl. R. Poupardin, Le Royaume de Bourgogne (888 — 1038), Paris 1907, 
S. 350 ff., 384 ff. u. ö., sowie den freilich auch nicht abschließenden und ver- 
desserungsbedürftigen Stammbaum der Welfen“ von B. Sepp, München 1915. 
Über den Zeitpunkt der Heirat Konrads mit Mathilde (963/66, vielleicht 966, 
März — August) s. auch mein „Deutschland und Burgund im früheren Mittel- 
alter“, Leipzig 1914, S. 68 A. 1. \ 

2 H. Breßlau in seiner neuen Ausgabe der Werke Wipos (Wiponis Opera. 
Editio tertia. MG. SS. rerum Germanicarum), Hannover und Leipzig 1915, 
S. W A. 3. 

Da mit ihrer Hand die Nachfolge im Herzogtum Schwaben vergeben 
wurde und nur für ihre Söhne, nicht auch für die Kinder ihrer Schwestern, 
soviel wir wissen, ein Erbanspruch auf Burgund geltend gemacht wird. Das 
Geburtsjahr der in ihrem Sarge gefundenen Bleitafel, 999, ist in keinem Falle 
zu halten (gegen den Tag, 11. November, ist dagegen nichts zu erinnern), da 
Gisela 1016 bereits aus 2 Ehen mindestens 3 Kinder geboren hatte und im 
nächsten Jahre (am 28. Oktober 1017) dem 3. Gemahl einen weiteren (den 4.) 
Sohn schenkte. Herzog Ernst II. von Schwaben war im Sommer 1024 allerdings 
noch minderjährig (Wipo, G. Ch. c. 1 8.10), tritt aber seit Ende des nächsten 
Jahres selbständig handelnd auf und ist damals zur Zeit seines ersten Aufstandes 
doch als mindestens 15 jährig zu denken (Wipo, G. Ch. c. 10). Er dürfte also um 
1010 geboren sein, und dazu stimmt es, daß nach Hermann von Reichenau 
MG. SS. V 119) Gisela beim Tode ihres Bruders Hermanns III. (+ 1. April 1012) 
bereits mit dem Babeuberger Ernst I. vermählt war. 


26* 


388 Adolf Hofmeister 


Hermanns II. von Schwaben und eine Abstammung im 10. Grade von 
Karl Martell deuten will, der hier, wie sonst gelegentlich, mit Karl 
dem Großen verwechselt sei I. Ich selber habe vor einigen Jahren auf 
den Umstand hingewiesen, daß Gisela nicht nur durch ihre burgundische 
Mutter von Karl dem Kahlen, sondern auch durch ihren Vater Hermann II. 
von Schwaben auf dem Wege über die nordfranzösischen Grafen von 
Vermandois von einem anderen Enkel Karls des Großen, dem unglücklichen 
König Bernhard von Itsiien, abstammt und daß sowohl auf väterlicher 
wie auf mütterlicher Seite je sieben Generationen zwischen ihr und dent 
großen Kaiser liegen?. Natürlich sollte damit nur auf eine neue Mig- 
lichkeit aufmerksam gemacht werden, in welcher Richtung man vielleicht 
zu einem Verständnis von Wipos in jedem Falle eigenartiger Berechnung 
kommen könne. Daß Bedenken gegen eine solche Zusammenzählung 
von zwei Linien der Stammtafel geltend gemacht werden können, ist 
durchaus zuzugeben, zumal ja Wipo, in den Gesta Chuonradi wenigstens, 
ausdrücklich nur die mütterliche Ahnenreihe der Gisela auf Karl den 
Großen zurückführt. 

Mehr als eine Möglichkeit, die aber doch ebenso wie die sorben 
genannte mit Nutzen einmal zur Erörterung gestellt wird, will es auch 
nicht sein, wenn ich, ohne mich selber darauf festzulegen und olıne meinen 
früheren Vorschlag zurückzuziehen, hier auf einen ganz anderen Weg hin- 
weise, der jedenfalls einmal ins Auge gefaßt werden kann, auch wenn ihn 
vielleicht mancher doch lieber nicht einschlagen wird. Sollte etwa die linea 
decima quarta darauf zurückzuführen sein, daß Konrad II. und Gisela als 
14. Herrscherpaar seit Karl dem Großen gezählt werden konnten? Das ist 
der Fall, wenn man zwischen den Karolingern und Otto I. nicht die italieni- 
schen Könige und Kaiser von Berengar I. (der in den Kaiserkatalogen be- 
kanntlich dreimal vorkommt) und Ludwig III. bis zu Berengar II. und 
Adalbert von Jvrea, sondern die ostfränkischen bzw. deutschen Könige 
Arnulf, Ludwig das Kind, Konrad I. und Heinrich I. einschob. Das war 
in Deutschland nicht ungewöhnlich, wo man die Zählung der Berengare 
usw. in der Kaiserreihe als die „römische“ Weise davon unterschied. wie 
das z. B. Otto von Freising ausdrücklich darlegt? und wie auch aus 
mancherlei Änderungen oder Zusätzen verschiedener Handschriften zu 
der von ihm hinter dem siebenten Buch „iuxta Romanos“ aufgestellten 
Kaiserreihe hervorgeht‘. Wird, wie das in Deutschland gewöhnlich der 


ı Georg Berthold in den Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 
XXXI (1911) S. 77. 

2 Historische Vierteljahrschrift XV (1912) S. 474f. 

s Otto von Freising, Chron. VI 18. * S. 382 f. meiner Ausgabe. 


Wipos Verse über die Abstammung der Kaiserin Gisela nsw. 389 


Fall zu sein scheint, Karl der Kahle tibergangen!, so ist Konrad II. 
mit Einrechnung Karls des Großen, sonst ohne diese der 14. Herrscher. 
‚Man muß dabei freilich nach Ludwig dem Frommen zunächst die Kaiser 
Lothar I. und seinen Sohn Ludwig II. (F 875) zählen und erst mit Karl III. 
dem Dicken) und Arnulf in die Reihe der ostfränkischen (deutschen) 
Könige hinüberlenken. Aber das ist, wie z. B. Honorius Augustudu- 
nensis (von Augsburg?)? und der Altaicher Katalog? zeigen, nichts Un- 
erhörtes. Wo man bereits nach Ludwig dem Frommen mit Ludwig dem 
Deutschen fortfuhr, hat man außer Karl III. (dem Dicken) auch seinen 
älteren Bruder Ludwig (III. den Jüngeren, t 882)!“ und außerdem zuweilen 
auch noch einen Lothar gezählt®, sodaß auch hier die Gesamtzahl die 
‚entsprechende bleibt. 

I. B. bei Hermann von Reichenau und demgemäß bei Bernold. Auch 
in dem Altaicher Kataleg MG. SS. XIII 269 war ursprünglich nur Karl (der 
"sog. Dicke) vorhanden, erst nachträglich wurde im 14. oder 15. Jahrhundert 
ein zweiter Karl hinzugefügt. Von Anfang an vorhanden ist Karl II. (der 
Kahle) zwischen Lothars Sohn Ludwig (II.) und Karl III. in den Flores temporum 
des schwäbischen Minoriten aus dem späten 13. Jahrhuudert, MG.SS. XXIV 
234 ff. Er fehlt bei Honorius Augustudunensis und in dem Katalog von Münster 
im Gregorienthal (—1158), s. nächste Anmerkung. 

2 Imago mundi lib. III., MG. SS. X 182f. Mit ihm stimmt in der Reihen- 
folge der Katalog von Münster im Gregorienthal im Elsaß, MG. SS. XXIV 
86f., der aber zwischen Karl (III., dem Dicken) und Arnulf noch einen zweiten 
Lothar mit 13 Jahren aufführt. | 

3 MG. SS. XIII 269. Bezieht man hier den „Ludwicus [II.] imperator 
annos 25“ zwischen Lothar und Karl auf Ludwig den Deutschen, so macht 
das, wie gleich berührt, für unseren Zweck keinen Unterschied. 

Z. B. in dem (nur bis auf Heinrich I. reichenden) Fuldaer Katalog M G. 
SS. XIII 285. Vgl. den Salzburger Katalog, ebda S. 266, wo vor Karl (III.) 
ein Name versehentlich ausgefallen ist und wo allenfalls statt Ludwig des 
Jüngeren Karlmann gestanden haben könnte, wenn nicht der mit ihm zu- 
-sammenhängende (nicht unmittelbar aus ihm in der überkommenen Form 
schöpfende) Katalog von Scheftlarn, MG. SS. XIII 268 f., für „Ludowicus ann. 5“ 
böte (dafür läßt dieser aber wieder Ludwig den Deutschen aus). — Auch 
Kataloge, die nur Ludwig den Frommen, Ludwig den Deutschen, Karl III., 
Arnulf usw. aufführen (wie der Mainzer Katalog H G. SS. XIII 267, das Chron. 
imp. August. ebda. S. 263 und der Cat. codd. Pruss. S. 270, wo „Lotharius“ ein 
Versehen für „Ludewicus“ sein muß, wie die 36 Regierungrjahre zeigen), 
widersprechen nicht notwendig unserem Vorschlag, wenn man annimmt, daß iu 
einem solchen hinter dem regierenden König Konrad II. auch die regierende 
Königin Gisela genannt war, wie z. B. der Fuldaer Katalog nach Heinrich I. 
noch „Mahtilt regina“ bietet. 

5 2. B. in dem, Catalogus Eutropio subiectus“ MG. SS. XIII 266 (Karolus 
‚Magnus, Ludovicus filius Karoli, Lotharius filias Ludovici, Ludovicus alter filius 
Ludovici, Ludovicus filius eius, Karolus Calvus filins Lotharii, Arnulfus usw.;: 


390 Adolf Hofmeister 


Von besonderem Interesse ist der Freisinger Katalog (Catalogus re- 
gum et imperatorum Frisingensis) in der wichtigen Handschrift Liudprands 
und Reginos (Clm. 6388, fol. 86’), der von der ersten Hand bis zum 
Tode Heinrichs II. geführt und von einer zweiten bis auf Heinrich IV. 
fortgesetzt ist, also gerade der Zeit Wipos angehört, Aber dieser Katalog 
stellt sich als eine Verbindung von Genealogie und Herrscherreihe dar, 
in der bei den Karolingern alle drei Linien mit ihren Unterteilungen 
gleich sorgfältig berücksichtigt sind, sodaß sich schwer eine sichere leitende 
Reihe aufstellen läßt. Da jedoch ausdrücklich bei Lothar (I.), seinem 
Sohn Ludwig (II.), bei Karl (dem Kahlen) und bei Karl (III.), mit dem 
dann die Reihe ganz zu den deutschen Königen hinüberlenkt, die Kaiser- 
würde hervorgehoben ist, können wir diesen Katalog am ersten zu denen 
stellen, in denen Konrad II. als 14. Herrscher nach Karl dem Großen 
(diesen nicht mitgezählt) erscheint. Da der auch sonst (wegen des ersten 
Vorkommens der Beinamen „Sanguinarius“ und „Mirabilia mundi“ ! (für 


Karl III. ist hier also mit Karl dem Kahlen und mit Karl von der Provence 
zusammenge worfen). Zwei Lothare, den ersten zwischen Ludwig (dem Frommen, 
„ann. 26.“) und Ludwig (III. dem Jüngeren, „ann. 5.“), den zweiten zwischen 
Karl (III., „ann. 6.“) und Arnulf nennt der Regensburger Katalog, ebda. S. 268, 
der dafür Ludwig den Deutschen ausläßt. — Lothringische Kataloge, die, wie 
der Echternacher MG. SS. XIII 742, sowohl die beiden Lothare, wie die ost- 
und westfränkischen Karolinger, die tiber das Mittelreich geherrscht haben, 
aufführen, erhalten natürlich eine wesentlich höhere Zahl von Regierungen. 
14 Herrscher zwischen Karl dem Großen und Konrad II. (beide nicht mitge- 
rechnet, hat der unter Heinrich Il. entstandene Stabloer Katalog MG. SS. XIII 
265 (Karl der Große, Ludwig, Lothar, „Ludowicus qui et Lotharius ann. 15, 
Lndowicus ann. 4, Ludowicus ann. 2, Karolus Minor ann. 10*, Arnulf, Ludwig 
usw.), mit dem eine ungedruckte Fortsetzung der kürzeren Chronik Isidors 
aus St. Matthias (St. Eucharius) in Trier übereinstimmt (Abschrift von H.V. 
Sauerland im Besitz der Mon. Germ. hist.; von erster Hand bis Heinrich V., 
dann von zweiter Hand noch Lothar; hier „Lotarius qui et Ludowicus“, der 
zwei Jahre regierende Ludwig „Ludowicus Balbus“ genannt, also auf den 
westfränkischen Ludwig den Stammler bezogen). 

ı Danach ist Uhlirz, Jahrbücher Ottos II. S. 209 A. 63 zu berichtigen (wo 
es auch „Series Petri Diaconi“ statt „P. Damiani“ heißen muß). Die Beinamen 
stehen zwar über der Zeile, sind aber von derselben Hand und mit der gleichen 
Tinte wie der Text geschrieben. Auch die ebenfalls übergeschriebenen Zahlen 
bei den drei Ottonen I. II. III. rühren von der gleichen Hand und Tinte her. 
Die Beinamen sind also bereits Anfaug des 11. Jahrhunderts, also so gut wie 
gleichzeitig, und nicht erst bei Otto von Freising bezeugt, dessen Angaben 
jedenfalls auf unsere bereits vor 993 in Freising befindliche Handschrift elm. 
6388 zurückgeben. Auch für Ludwig „den Frommen“ wird hier diese Be- 
zeichnung deutlich als Beiname gebraucht (so schon im 9. Jahrhundert, vgl. 
Simson. Jahrbücher Ludwigs des Frommen I 45f.) 


Wipos Verse tiber die Abstammung der Kaiserin Giselä usw. 391 


Otto II. und Otto IIT.) sehr bemerkenswerte Katalog erst von Arnulf 
an und nicht ganz ohne Mißverständnisse, MG. SS. X 136, gedruckt ist, 
setze ich das Stück über die Karolinger und ihre Nachfolger nach einer 
mir von G. Leidinger freundlichst übermittelten Abschrift hierher i: 
„Sanctus Arnulfus (dux?) genuit Ansgisum ducem. Ansgisus dux 
genuit Pippinum ducem. Pippinus dux genuit Karolum ducem’ Karolus 
dux genuit (monachum Carolomannum et) Pippinum, quem Stepbanus 
papa unxit’ in regem deposito Hildrico rege. Pippinus rex genuit Karolum 
et Karolomannum. Karolus Magnus imperator genuit Karolum, Pippinum 
(ante patrem mortui sunt), Ludowicam (Pium). Lüdowicus Pius genuit 
Lotharium, Pippinum (Karolum, und am Rande: Karolum genuit de Judit), 
Ludowicum. Post obitum patris hi III regnum diviserunt, Karolus occi- 
dentalia regna, Ludowicus orientalia, (imperator) Lotharius Lotharingiam !. 
Lotharius rex (postea monachus) genuit Ludowicum (Imperator), 
Lotharium, Karolum’. (Hi III sine filiis). Ludowico (qui sine filiis mor- 
tuus est) Italiam, Lothario (qui excommunicatus est) Lotharingiam, Karolo 
Provinciam dedit“, (Hi duo sine filiis mortui sunt). Regnum Lotharii 
diviserunt inter se patrui Karolus et Ludowicus‘. Ludowicus rex gemuit 
Carolomannum, Ludowicum, Karolum, qui post obitum patris diviserunt 
regnum. Carolomannus Baioariam, Pannoniam, Carinthiam, Boemiam, 
Marahiam, Ludowicus (qui sine filiis mortuus est) orientalem Franciam, 
Turingiam, Saxoniam, Fresiam, Karolus Alemanniam et partem regni 
Lotharii sortitus est®. (Imperator) Karolus vero istorum patruus genuit 
Ludowicum, qui genuit Ludowicum (qui mortuus fratri reliquit imperium) . 
et Karolomannum (ambo sine filiis mortui)’. (Postea genuit ex alia 


1 Die vorausgehenden Angaben über die Merowinger von Chlodwig an sind 
nur ein Auszug aus Reginos Chronik, die auch für die Karolinger benutzt ist. 
Daneben verweist R. Koepke (MG. SS. X 135) auf die Domus Carolingicae 
Genealogia MG. SS. II 308 ff. (für die Anfänge der Karolinger), doch ist wohl 
kaum diese (und in jedem Falle nicht unmittelbar) benutzt; vielmehr dürfte 
eine kürzere Fassung ohne die fabelhaften Ahnen des hl. Arnulf zu Grunde 
liegen (vgl. z. B. MG. SS. XIII 247 Nr. W. 

2 Was in runden Klammern () steht, ist am Rande oder über der Zeile, 
aber von derselben Hand wie der ursprüngliche Teil des Textes hin zugeschrieben. 

3 So die Londoner Handschrift des British Museum Cotton Tib. C. XI. 
saec. X., die aus Utrecht oder Egmond stammt, in der Geneal. dom Caroling. 

Regio 842. Die Form „Lotharingia* kommt bei Regino noch nicht 
vor; er gebraucht nur „regnum Lotharii“, der Fortsetzer (Adalbert) auch 
„Lothariense regnum“. „Lotharingia“ hat Waitz (VG. V! 171 A. 5) zuerst 
bei Liudprand gefunden. 

5 Vgl. Regino 851, 855. € Regino 855. 1 Regino 870. 

8 Regino 876. o Vgl. Regino 877, 878, 883, 884. 


892 A. Hofmeister: Wipos Verse über die Abstammung der Kaiserin Gisela 


Karolum Calvum, qui regnavit in Gallia!. Qui genuit Ludowicum, qui 
tempore Ottonis in Gallia regnavit). Carolomannus rex genuit Arnolfum ?. 
Defunctis fratribus Carolomanno et Ludowico frater illorum Karolus 
possedit regna illorum. (Imperator) Karolus in senectute corpore et 
mente langufdus a suis derelictus est et Arnolfus Carolomanni filius in 
regnum sublimatus est‘. Arnolfus rex in omni Teutonica terra genuit 
Ludowicum regem, in quo defecit omnis illa regum priorum successio °. 
Ludowico sine herede defuncto Chounradus ex genere Francorum rex a 
cunctis ordinatur. Qui post septem annos sine filiis defunctus Heinricum 
Saxonum ducem post se delegit in regnum. Heinricus ante regnum 
genuit Ottonem (1.) regem, in regno genuit Heinricum, Brunonem. Otto 
rex genuit Ottonem (II. Sanguinarium), Otto Ottonem (III. Mirabilia mundi). 
[Hezil dux Baioariae genuit] ° Heinricum Babinbergensem, qui sine herede 
decessit’. [Quo defuncto Chounradus in regnum eligitar. Post quem 
filius suus Heinricus tercius imperator regnavit, Hoc defuncto filius eius 
Heinricus quartus imperator regnavit]“. 

Wäre also die 14. linea Wipos aus dem Platz des ersten salischen 
Herrscherpaares in der Königs- oder Kaiserreihe abgeleitet, so könnte 
der. Schriftsteller natürlich gar keine rechte Vorstellung von dem wirk- 
lichen genealogischen Zusammenhang gehabt haben, und seine Angabe, 
die doch deutlich eine genealogische Aussage machen will, würde, richtig 
verstanden, gar nicht genealogisch zu werten sein. Es muß natürlich 
dahin gestellt bleiben, ob man Wipo eine derartig sinnlose Verwechslung 
zutrauen will. Man wird aber andererseits auch nicht übersehen können, 
daß es eine Art der Verwandtschaftsberechnung, zu der Wipos linea 14. 
stimmen könnte, nicht gibt und daß irgendeine absonderliche Verwirrung 
ihm in jedem Falle untergelaufen sein dürfte. 


ı Über die Geburt Karls des Einfältigen Regino 878, der ihn aber nicht 
„den Kahlen“ nennt. Die falsche Übertragung dieses Beinamens auf Karl 
den Einfältigen ist bei A. Eckel, Charles le Simple (Paris 1899, bes. S. 140 fl.), 
soviel ich sehe, nicht erwähnt. 
= 2 Regino 880. 

3 Vgl. Regino 882. 

* Regino 887. 

5 Vgl. Regino 900; Contin. Regin. 911. 

° Das in eckigen Klammern [ ] Stehende ist von einer zweiten Hand hin- 
zugefügt, und zwar „Hezil-genuit“ auf Rasur („Baioariae“ über der Zeile), 
vorher stand wohl nur „Heinricus“ dort. 

7 Hier schließt die erste Hand. 


Berlin-Steglitz. Adolf Hofmeister. 


393 


| Kritiken. 


Karl von Amira, Der Stab in der germanischen Rechtssymbolik. 
Mit 2 Tafeln. Abhandlungen der Königlich Bayerischen Akademie 
der Wissenschaften, Philosophisch -philologische und historische Klasse. 
XXV. Band, 1. Abhandlung. München 1909. 180 S. 4°. 


Diese außerordentlich lehrreiche Schrift hat das massenhafte, kaum 
übersehbare Material jeder Art über das häufigste der Symbole gesammelt, 
die „nicht nur ihren Träger kenntlich, sondern auch gewisse Begriffs- 
merkmale an inm oder in seiner Handlung anschaulich machen wollen“, 
natürlich unter bewußtem Verzicht auf zahlenmäßige Vollständigkeit. Das 
kirchliche Recht ist nur insoweit gelegentlich herangezogen, als es unter 
dem Einfluß eines nationalen, weltlichen Rechts gestanden haben kann. 
Die räumliche und zeitliche Verbreitung des Stabsymbols ist nunmehr 
im einzelnen deutlich. Der Verfasser beschränkt sich aber nicht darauf, 
die verschiedenartigen Anwendungen des Stabsymbols zu sammeln und 
zu ordnen, sondern er will sie auch aus einer einheitlichen Grundauf- 
fassung heraus erklären, indem er sie, mit geringen Ausnahmen, auf den 
„Wanderstab“ (Abschnitt I im allgemeinen, S. 3—13; Abschnitt II im 
Recht insbesondere, S. 13 — 23) zurückführt. Der Wanderstab, der ur- 
sprünglich als Stütze dienen soll, wird zum bloßen Wahrzeichen und unter- 
liegt im Zusammenhang mit den Anderungen der Funktion mannigfachen 
Anderungen seiner Form. Aus dem geschulterten oder aufrecht getragenen, 
also umgekehrten Gehstock erklärt sich das Rutenschema, aus dessen 
Verkürzung und Verzierung sich dann weiter abgeleitete Formen ergeben. 
Als Wahrzeichen nicht mehr irgendeines Wandernden, sondern eines wan- 
dernden Boten wird der Stab zum fast ständigen Botschaftssymbol (Ab- 
schnitt III. Der Botenstab, S. 23—32; IV. Der Stab bei der Nachbar- 
botschaft, insbesondere das Herumtragen des Heerpfeiles, S. 33 — 48). 
„Im ferneren Verlauf des Bedeutungswandels verbindet sich Ausfall eines 
Teiles vom ursprünglichen Inhalt mit abermaliger Verengerung. Der 
Stab hört auf, einen Wandernden zu kennzeichnen; dafür kennzeichnet 
er jetzt einen Boten in dauerndem Auftrag.. Der Stab ist Wahrzeichen 


394 g Kritiken 


des Amtsauftrags geworden.“ Das wird in den Abschnitten V— VII, 
die die gute Hälfte der Arbeit ausmachen, im einzelnen verfolgt (V. Der 
Dienststab S. 48—84; VI. Der Gerichtsstab, S. 84—111 und dazu 
Anhang S. 165—180: Verzeichnis bildlicher Darstellungen des Richters 
mit dem Stab, VII. Der Regimentsstab, als Königsstab und Szepter, 
Kaiserstab, Stab des Herzogs und des Landesherrn, des Regierungs- 
stellvertreters, des Gemeindehauptes usw., S. 111—139). Daran schließen. 
sich in Abschnitt VIII („Der Stab bei Geschäften“ 8. 139—157) ver-. 
schiedene einzelne Anwendungen des Stabsymbols, z. B. der Stabwurf bei 
der Entsippung, bei anderen Lossagungen (exfestucatio), die Stabreichung 
zum Zwecke des Bürgenstellens (Wadiation) usw. Amira verfolgt an- 
deutungsweise die Ursprünge der Stabsymbolik über die germanischen 
Rechte zurück in die indogermanische Urzeit und weist namentlich auf 
antike Analogien hin. „Die Grundgedanken der Stabsymbolik gehören 
dem westindogermanischen Urrecht an.“ Schon in urgermanischer Zeit 
ist der Stab als Symbol jeder Botschaft in Geltung. In der latinisch- 
römischen Fetialen-hasta möchte Amira einen der Symbolik des Ur- 
rechts entstammenden Botenstab erkennen (2). Der altgriechische König 
hat sein oxı;zırgov von der Gottheit empfangen, „doch wohl zunächst 
als Zeichen des Auftrags“. „Was die homerische Vorstellung von der- 
germanischen unterscheidet, ist lediglich die Ableitung des Auftrags und 
seines Symbols von der Gottheit. Dieser theologische Gedanke scheint 
im Orient beheimatet.“ Wenn Amira trotzdem den Gerichtsstab und die 
meisten Regimentsstäbe, „sofern sie teils Varianten des Richterstabes, teils. 
Zeichen von Ämtern sind, die erst im Laufe der deutschen Geschichte- 
entstanden“, für spezifisch deutsch erklärt, so möchte ich das vor der 
Hand nur mit der von Amira selber angedeuteten Einschränkung auf 
die besonderen Fälle der Anwendung und die Ausgestaltung im einzelnen. 
für zulässig halten. Der Gerichtsstab fällt nach Amira „mit den Dienst- 
stäben unter den Begriff des Botenstabes“, und den Dienststab möchte- 
er als „spezifisch deutsch und erst von deutschrechtlichen Gebieten aus- 
weiter verbreitet“ erkennen, „mindestens in der weitaus überwiegenden 
Mehrzahl seiner Anwendung“. Hier ist aber sicher noch nicht das letzte- 
Wort gesprochen; die Erörterung dürfte vielmehr erst jetzt fruchtbar 
einsetzen, nachdem Amira eine breite und feste Unterlage geschaffen hat.. 
Seine Untersuchung hat sehr wesentliche Klärung und Förderung ge- 
bracht, jeder Leser wird aus ihr ungeheuer viel lernen; sie läßt aber: 
weithin Raum für abweichende Auffassungen. Nicht nur in Einzelheiten, 
sondern auch in der Gesamtanschauung. Amira hält die landläufigen 
Deutungen des Stabsymbols auf Macht, Gewalt, Überlegenheit für un- 


Kritiken 395 


befriedigend, „weil keine im kritisch gesichteten Quellenmaterial einen 
Anhalt findet, keine die quellenmäßige Beschaffenheit des symbolischen 
Stabes zur Geltung kommen läßt“; er lehnt sie vor allem deswegen ab, 
weil alle auf eine einheitliche Auffassung der germanischen Stabsymbolik 
verzichten müssen. Aber es muß doch fraglich erscheinen, ob in dieser 
einheitlichen Ableitung aller verschiedenen Anwenduugsarten nicht doch 
eine Überspannung eines vielfach sicherlich zutreffenden- Gedankens liegt. 
Könnte man für den Richterstab die Zurückführung über den Botenstab 
auf den Wanderstab noch glaublich finden, so gilt das schwerlich ohne 
weiteres für den Königsstab, wenn wir nicht auf den griechischen Ge- 
danken des göttlichen Auftrags zurückgreifen wollen, und von hier aus 
wird dann doch wieder die allgemeine Ableitung des Richterstabes aus. 
dem Wanderstabe zweifelhaft. Ich möchte vorläufig die Möglichkeit nicht 
ausschließen, daß von vornherein verschiedene Bedeutungen nebeneinander 
stehen, die sich jede in der mannigfaltigsten Weise entwickelt haben und 
die mannigfaltigsten Verbindungen und Vermischungen miteinander ein- 
gegangen sein mögen. Im einzelnen sei hier besonders auf die sehr stoff- 
reichen Ausführungen über das Szepter und den Königsstab, bzw. den 
von Amira nur als Wiederholung des Königsstabes gewerteten Kaiser- 
stab, hingewiesen (S. 111 ff.). Eine noch eingehendere monographische 
Behandlung dieses Gegenstandes, als sie in diesem umfassenden Rahmen 
möglich sein konnte, wäre dringend erwünscht. Man kommt hier am 
wenigsten mit einer wesentlich germanisch orientierten Betrachtung aus. 
Das antike Vorbild, das Amira natürlich nicht übersieht, konnte wohl noch 
nachdrücklicher hervorgehoben werden. Aus Wendungen bei den Geschicht- 
schreibern, wie „regni suscepit sceptra“, ist für das MA. niemals etwas 
über den Gebrauch des Szepters in dem besonderen Falle zu entnehmen. 
Für die deutschen Königssiegel bietet jetzt Posses Werk eine bequemere 
Unterlage. Vielleicht läßt sich dann eine sicherere Entscheidung über 
die deutschen Vogelszepter des 11. Jahrhunderts gewinnen, in deren 
Deutung, ob Adler, ob Taube, auch Amira (S. 119, 124f.) nicht zu einer 
entschiedenen einheitlichen Stellungnahme gelangt. Während die englische 
Analogie und die Form des Vogels z. B. auf der Goldbulle Heinrichs IV. 
1065 (Posse I 16,5) für eine Taube sprechen, wird dies durch die 
literarische Bezeugung des Adlerszepters und andere Darstellungen, 
namentlich auf dem Siegel Konrads II. (Posse I 13,2), doch auch für 
die erstgenannten Darstellungen mehr als fraglich. — Wenn der heilige 
Herzog Knut auf dem Siegel seiner Gilde zu Odense Krone und Lilien- 
szepter führt, so ist zu beachten, daß Knut Lavard sich König der 
Wenden nannte. — Der „gekrünte Kaiser mit langem Stab (?) auf einem 


396 Kritiken 


Elfenbein c. 850—900 (“, K. Museen zu Berlin, Beschreibung der 
Elfenbeinbildwerke, 2. Aufl. (1902), Nr. 7, führt eher eine Lanze als 
einen Stab (S. 113 A. 4). — Unter den sogenannten Universitätsszeptern, 
die Amira mit Recht ursprünglich auf den Stab des Pedellen als Büttels 
oder Fronboten, nicht als Abzeichen der akademischen Gerichtsbarkeit 
deutet (S. 73 f., 78 ff.), wären die nicht erwähnten Rostocker Szepter die 
ältesten erhaltenen des 3. Typus (der dem wirklichen Herrscherszepter 
am nächsten kommt), wenn sie mit Recht als die ursprünglichen von 1419 
gelten (vgl. Beitr. z. Gesch. d. Stadt Rostock II I, 1899, S. 63 fl.). — 
Hingewiesen sei auch auf die zahlreichen und genau datierbaren Abbil- 
dungen des Petrus de Ebulo, z. B. Taf. 30 (in der neuen Ausgabe von 
Muratoris SS. rer. Ital. XXXI, I, zu S. 121), wo der Brief oben in den 
Stock des cursors eingeklemmt ist (bei Amira S. 28 nur Beispiele aus 
dem 15. und 16. Jahrhundert. Mit dem kurzen Stab in der Linken 
(S. 54) erscheint ein Speisenträger auch in der gleichzeitigen Darstellung 
des Hochzeitsmahles Kaiser Heinrichs V. (1114) in der Hs. C des Ekke- 
hard von Aura, MG. SS. VI, Taf. 1. | 
Berlin- Steglitz. A. Hofmeister. 


Dr. Mathilde Uhlirz, Schloß Plankenwarth und seine Besitzer. 
1916. Deutsche Vereinsdruckerei und Verlagsanstalt, Graz. 


Das lieblich gelegene, aber bereits halbverfallene steirische Schloß 
Plankenwarth erhielt 1913 einen neuen Besitzer, der sofort an die bauliche 
Wiederherstellung ging, zugleich aber eine tüchtige geschulte Kraft für 
die vorliegende historische Studie gewann. Die äußere Ausstattung des 
Buches ist vortrefflich; es bietet auf 15 Tafeln und im Text Abbildungen 
von Urkunden, Siegeln, Wappen, dann Ansichten, Grundrisse, Pläne und 
Karten, darunter eine Karte der Steiermark mit Eintragung der Güter 
und Rechte der Besitzer von Plankenwarth. Aber auch für den inneren, 
inhaltlichen Wert des Buches hat der Fleiß und die Gewissenhaftigkeit 
der Verfässerin das Möglichste getan. Die Beschaffenheit des Quellenstoffes 
stellte sie vor eine schwierige und im Grunde genommen undankbare Auf- 
gabe. Eine über dasrein Örtliche und Familiengeschichtliche hinausreichende 
Bedeutung könnte eine solche Schloßgeschichte nur unter wirtschafts- 
geschichtlichem oder unter verfassungsgeschichtlichem Gesichtswinkel ge- 
winnen. Es wäre interessant, die Wirtschaftsgeschichte einer Herrschaft, 
wie Plankenwarth, durch Jahrhunderte zu verfolgen, oder die Geschichte 
eines an der Landesgeschichte hervorragend beteiligten Geschlechts dar- 
zustellen, weil sich in einem solchen Einzelbild unter Umständen allge- 
meine Entwicklungen lehrreich spiegeln. Aber beides verbot sich hier 


Kritiken 397 


durch bestimmte Umstände. Das eigene Archiv des Schlosses ist nämlich 
fast ganz verloren gegangen. In mühsamer Spürarbeit mußte die Ver- 
fasserin im steirischen Landesarchiv und anderen Archiven Österreichs 
und Bayerns Quellenangaben sammeln, die einen zwar umfangreichen, 
aber doch lückenhaften und innerlich wenig zusammenhängenden Stoff 
ergaben. Auch sind die Inhaber Plankenwarths in der Geschichte des 
Landes nie stark und dauernd hervorgetreten. Will man in der Geschichte 
von Plankenwarth einen einheitlichen Zug finden, so läge er in dem Umstand, 
daß alle die Geschlechter, die in unaufhörlichem Wechsel die Burg innehatten, 
auf ihr zugrunde gegangen sind, bzw. nach schweren wirtschaftlichen 
Kämpfen ihren Besitz aufgeben mußten. Die Folge dieser beiden Umstände 
war, daß auch die Verfasserin weniger eine Geschichte des Schlosses, als, 
wie auch der Titel sagt, ihrer Besitzer gibt. So löst sich ihre Darstellung 
in eine Reihe von Familiengeschichten auf, oder richtiger in Bruchstücke 
von Familiengeschichten, denn die meisten Familien saßen nur einige 
Generationen auf Plankenwarth. An diesem Mißverhältnis zwischen ihrem 
Gegenstand und dem verfügbaren Quellenstoffe trägt die Verfasserin keine 
Schuld; in der dadurch gegebenen Beschränkang hat sie Vortreffliches 
geleistet. Ihre mit kritischer Besonnenheit durchgeführten Untersuchungen 
über die Herren von Plankenwarth, Prankh, Ungnad, Dümmersdorf und 
Stürgkh, liefern wertvolle Beiträge zur Genealogie des steirischen Adels, 
Und aus der Episode des Stürgkhschen Besitzes hat sie geschickt die 
kulturgeschichtlich nicht uninteressante Gestalt des aus Donaustauf in 
Graz eingewanderten Kaufherrn Georg Stürgkh, des Begründers des 
heute gräflichen Geschlechtes v. Stürgkh, herausgegriffen und hat seine 
menschliche Persönlichkeit sehr hübsch und lebendig geschildert I. Die 
wichtigeren Stücke aus dem Quellenstoff, so insbesondere Auszüge aus 
den Testamenten Georg Stürgkhs und aus den Inventaren, welche die 
Einrichtung, die Bücherei, die Rüstkammer und die Gemäldesammlung 
des Schlosses verzeichnen, sind im Anhang abgedruckt. Dazu nur zwei 
kurze Bemerkungen. Die Behandlung der Rechtschreibung in den späteren 
Stücken, in denen der willkürliche Wechsel von kleinen und großen An- 
fangsbuchstaben getreulich beibehalten erscheint, entspricht nicht ganz 
den mit Recht herrschend gewordenen Grundsätzen. Und zweitens: be- 
ruht der „grecus Gnanus“ in der Zeugenliste von 1265 (S. 127) auf einer 
sicheren Lesung? und wie ist wohl dieser steirische „Grieche“ zu er- 


3 Zu den Ausführungen über die Familie v. Horstig, die im 19. Jahrhundert 
Plankenwarth besaß; kann Referent aus eigener Familienüberlieferung ergänzend 
bemerken, daß Moriz v. Horstig eine namhafte Rolle in der deutschkatholischen 
Bewegung der Alpenländer gespielt hat. 


398 Kritiken 


klären? — Ein genaues und ausführliches Register erhöht den Wert der 
sorgfältig gearbeiteten Schrift. 
Innsbruck. H. Steinacker. 


‚Bernhard Hagedorn, Die Entwicklung der wichtigsten Schiffs- 
typen bis ins 19. Jahrhundert. Mit 16 Abbildungen und 28 
Lichtdrucktafeln. Veröffentlichungen des Vereins für Hamburgische 
Geschichte, erster Band. Berlin, K. Curtius, 1914. XVI und 
133 Seiten. 


Der fleißige und viel versprechende Forscher, dessen weiterem Schaffen 
der Tod auf dem Schlachtfeld ein allzu frühes Ende bereitet hat, gibt 
in seiner letzten Arbeit einen Beitrag über die Entwicklung der Handels- 
schiffsty pen im späteren Mittelalter und in den ersten Jahrhunderten der 
Neuzeit. Es ist ein prächtiges Büchlein, das ganz überwiegend auf den 
eigenen Forschungen des Verfassers über Schiffswesen und Handels- 
geschichte beruht und in gedrängtester Kürze eine Fülle von Aufklärung 
über den Gegenstand bringt. Viele Illustrationen im Text und eine Bei- 
gabe von 28 sehr guten Lichtdrucktafeln unterstützen die Ausführungen 
aufs wirksamste. 

Ein kurzer Uberblick über die älteste Zeit des Schiffsverkehrs in den 
nördlichen Gewässern zeigt, daß zwischen dem nordischen Ruderschiff 
der Wikinger und dem Frachtschiff der späteren Zeit keine Verbindung 
besteht. Den eigentlichen Ursprung dieses Schiffes sieht er an der 
Atlantischen Küste in Westfrankreich, im Typ des Nef. Dieser wandelt 
sich durch Aufnahme des Hecksteuers, wahrscheinlich von dem ganz 
ähnlichen Zuidersee- Fahrzeug, dem Koggen, in den nunmehr Kogge 
genannten Typ des Handelsschiffs um, der dann auch im Westen den 
älteren ersetzt, auch in die Mittelmeerschiffahrt Eingang findet. Im 
Norden wurde er durch Vergrößerung und Aufsatz von Kastellen 
zum Typ des Hulk weiterentwickelt, doch haben wir Zeugnisse, daß 
wenigstens später auch Koggen Kastelle hatten. Der Hulk fand in der 
Reederei der preußischen Städte in der Massenfracht des preußischen 
Getreides nach dem Westen und dem Salztransport aus dem Westen nach 
dem Osten früher Aufnahme, als in Lübeck und den westlichen Seestädten. 

Damit war im Beginn des 15. Jahrhunderts die Entwicklung auf 
einen toten Punkt gelangt (S. 54). Die Hemmungen, die zu überwinden 
waren, bestanden einerseits in der Schwierigkeit, die eine große Segel- 
fläche an dem einen vorhandenen Mast zu handhaben, andererseits in der 
geringen Widerstandsfähigkeit des üblichen Klinkerbaus der Schiffe. Der 
weitere Fortschritt in Takelung und Bau kam nach Mitte des 15. Jahr- 


Kritiken 399 


hunderts aus Westfrankreich.. Es ist der von den Bretonen erfundene, oder 
doch in Aufnahme gebrachte Typ des Krawels. Die Veränderung der Be- 
plankung, die sowohl eine innere Verstärkung des Rumpfes, wie über- 
haupt eine Verbesserung der Seetüchtigkeit ermöglichte, ist das Entscheidende 
der Neuerung für den west- und nordeuropäischen Schiffsbau. Zugleich 
trat an die Stelle des einen Mastes der ältern Schiffsgattungen die Aus- 
stattung mit drei Masten, von denen zwei auf den Vor- und Hinterkastellen 
aufgestellt wurden. Damit war zugleich eine Veränderung der Segel 
in Richtung auf Verkleinerung und Spezialisierung der Segelflächen und 
vermehrte Ausnützung des Windes eingeleitet. In der Weiterbildung der 
Takelung sieht der Verfasser überhaupt nun die Hauptfortschritte der 
Folgezeit (S. 63). Mit diesen Neuerungen Hand in Hand ging eine 
Vergrößerung des Schiffstyps, sodaß schon vor Ausgang des 15. Jahr- 
hunderts Schiffsgrößen erreicht wurden, die erst vom Handelsschiffsbau 
des 19. Jahrhunderts übertroffen worden sind. 

Eine Reaktion gegen diese für die schlechten Hafenverhältnisse zu 
tief gehenden, nunmehr Rahsegel genannten Schiffe ging von den deutsch- 
niederländischen Gebieten an der Nordsee aus und führte zum Aufkommen 
kleinerer neuer Typen im Seefernverkehr, die in wenigen Jahrzehnten 
im früheren 16. Jahrhundert sich die Vorherrschaft eroberten (S. 81). 
Das waren zunächst die sogenannten Bojer, deren Besonderheit neben 
wesentlich geringerer Größe und geringerem Tiefgang in der Art der 
Segel und der Takelung lag. Sie sparten Bemannung und Zeit im Laden 
und Löschen und konnten darum mehr Fahrten im Jahre machen als die 
Rahsegel. Sie waren also in jeder Hinsicht wirtschaftlicher und prak- 
tischer als diese. Aber dieser Typ wurde bald durch einen neuen, auch 
niederländischen Ursprungs, überholt, Boot schlechthin genannt, häufig 
auch Vlieboot nach der Herkunft aus den niederländischen Seestädten 
am Vlie. Der neue Typ teilte die Vorzüge der Bojer, seine Überlegenheit 
bestand darin, daß er noch beträchtlich schneller und besser besegelt war. 
Aber sehr bald, seit 1595, kam ein völlig neuer Typ auf, der die Vorzüge 
der Boote mit den Eigenschaften der Rahsegel vereinigen sollte. Das 
war die Fleute, die im nordholländischen Hoorn, einem Hauptsitz der 
Reederei noch damals mit großen Rahsegeln, ihren Ursprung hatte. 
Ihre Besonderheit war, daß sie länger und schmäler als die Altern Typen, 
niedriger gebaut, ohne Aufbauten, weniger tiefgehend war, höhere Masten, 
kürzere Rahen, weniger Mannschaft hatte und weit besser befähigt war, 
am Winde zu segeln (S. 107). Dieser neue Typ — das sogenannte 
Pinaßschiff ist in allem wesentlichen dasselbe — hat dann „sich alle 
Meere erobert“. Es ist für die Niederländer die stärkste Waffe gewesen, 


400 Kritiken 


um seit Anfang des 17. Jahrhunderts in kürzester Zeit alle Konkurrenten 
zur See aus dem Felde zu schlagen. | 

Die Entwicklung vom späteren 17. Jahrhundert ab zeichnet der Ver- 
fasser nur in ganz kurzen Strichen. Mit der Einführung der Flauten hatte 
man erreicht, was sich mit den Materialien, aus denen Schiff und Takelung 
bestanden, schaffen ließ, ohne die Rentabilität, den wichtigsten Gesichts- 
punkt für das Kauffahrteischiff, in Frage zu stellen (S. 121). Große 


Umwälzungen gab es erst wieder im 19. Jahrhundert. Der Segelschiffsbau 


machte noch einmal große Fortschritte, aber die wichtigsten Anregungen 
dazu kamen von den, Nordamerikanern. 

Das Buch bietet in vielem Grundlegendes. Der Inhalt ist sehr viel- 
seitig, mehr als die im vorstehenden gegebene kurze Skizzierung des 
Hauptgedankengangs der Ausführungen des Verfassers erkennen läßt. 
Die Darstellung zeugt von Herrschaft, die der Verfasser über den mannig- 
faltigen. Stoff besaß. Ein Sachregister, sowie ein Orts- und Personen- 
verzeichnis sind beigegeben. 

Münster i. W. Daenell. 


Christian Friedrich Weiser, Shaftesbury und das deutsche 
Geistesleben. Mit einem Titelbilde. B. G. Teubner, Leipzig und 
Berlin 1916. XV und 564 8. 


Shaftesbury ist eine sehr wirksame Gestalt im englischen Geistes- 
leben, noch wirksamer als etwa Montaigne in Frankreich, weil er tiefer 
angelegt ist. Zwei Generationen hindurch war sein Einfluß in England 
mächtig. M. Tindal z. B., der Verfasser der „Bibel des englischen 
Deismus‘‘, der Christianity as old as creation (1730), nennt Sh., ihn 
öfter zitierend, immer „the noble author“. Josef Butler (The Analogy, 
1736) ist von Leslie Stephen „der ins Theologische Übersetzte Shaftes- 
bury“ genannt worden. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts fing er in 
England an zu verblassen, aber in Frankreich und Deutschland zu 
steigen. Rousseau, Basedow, Mendelssohn, Herder und viele andere 
zeigen tiefe Spuren seiner Einwirkung. 


Sh. ist zunächst Moralphilosoph. Er ist einer der Begründer der 


„natürlichen“ Ethik, einer der Wissenschaften der Aufklärung, die der 
natürlichen Religion, dem Naturrecht, dem Systeme der natürlichen Frei- 
heit in der Volkswirtschaft und der naturgemäßen Pädagogik an die 
Seite zu stellen ist. Gegenüber der transzendenten Ethik des Christen- 
tums und der rein konventionellen Moral von Hobbes will er eine im- 
manente, „natürliche“ begründen, indem er von den beiden natürlichen 
Trieben, dem Egoismus und der Sympathie, ausgeht. Er ist darin uad 


| sam- =e 


mm — — 


Kritiken 401 


in der Gegnerschaft gegen Hobbes Fortsetzer Richard Cumberlands (De 
legibus .naturae 1672) und Vorarbeiter für Hutcheson, Hume und Adam 
Smith. Am bekanntesten ist seine Lehre vom moral sense, der das 
richtige Verhältnis zwischen Egoismus und Sympathie uns offenbart, der, 
obgleich angeboren, durch Nachdenken fortgebildet wird, wie der ange- 
borene Schönheitssinn, der gleichfalls durch Beobachten und Denken ge- 
pflegt und entwickelt wird. Diese Parallele Sh.'s zwischen Ethik und 
Asthetik war ein sehr fruchtbarer Gedanke. 

Nicht minder ist Sh. religiöser Denker, emer der Vertreter der 
„natürlichen Religion“ oder des „Deismus““. Er findet Gott gleicher- 
weise in der Natur wie in der Sittlichkeit, er ist Physiko- und Ethiko- 
theologe zugleich. Außerdem spielt Sh., seit 1695 Mitglied des Par- 
laments, eine Rolle in den Verfassungskämpfen, die auf die glorious 
revolution von 1688 folgten, er ist in Theorie und Praxis ein aufrich- 
tiger und tapferer Anhänger der Volksfreiheit, die sich in einem ge- 
Lunden Parlamentarismus offenbart, ferner ein konsequenter Gegner 
Ludwigs XIV. und ein treuer Freund der Holländer. 

Von einer Monographie, die diesem Philosophen gewidmet ist, sollte 
man nun zunächst eine Darstellung der Gedankengänge erwarten, die 
von Sh.s Vorgängern zu ihm selbst führen, in seinem Systeme sich ver- 
dichten und eigentümlich gestalten, dann wieder auf die Späteren aus- 
strahlen. Eine solche genetische Darstellung gibt Weiser nicht, wenig- 
stens nicht in den Hauptzügen. Cumberland z. B., der zweifellos in Sh. 
fortwirkt, ist, wenn überhaupt, nur beiläufig genannt. Nur in Einzel- 
heiten erhalten wir bisweilen eine genauere geschichtliche Übersicht, 
z. B. über den Weg, den das Wort „moral“ zu seiner englischen und 
französischen Bedeutung genommen hat, zu dem Sinne von „geistig“. 
Denn moral science und science morale bedeuten nicht Moral-, sondern 
Geistes wissenschaft. Weiser weist auch nach. daß Sh. selbst schon moral 
in diesem weiteren Sinne gebrauchte. 

Im allgemeinen wird uns statt solcher Aufdeckung des geistigen Ge— 
webes, das vom 16. und 17. in das 18. Jahrhundert sich zieht, eine 
sehr ausführliche, mehr populäre Darstellung gegeben, schr eingehend. 
nie trivial, auch vielfach dokumentiert, leider nur sehr teilweise mit 
genauen Stellenangaben. Es fehlt nichts darin, wenn auch manches nicht 
in richtiger Perspektive erscheint. Der politische Teil der Ideen Sh.'s 
z. B. wird sehr ausführlich behandelt, manches andre Bedeutsame aber 
tritt zurück. So ist das Gewissen bei Sh. in seiner Religion erzeugen- 
den Kraft nicht übergangen, aber nicht so, wie es sollte, in den Vorder- 
grund gerückt. Noch mehr als der Denker interessiert den Herrn Ver- 

Histor. Vierteljahrsehrift 1919. 8. 27 


402 í Kritiken 


fasser der Mensch Sh., in dem er zwar einen Germanen, aber keinen 
Engländer findet. Er hebt sehr hervor, wie Sh. der englischen Politik 
gegenüber ein feineres Gewissen hat als seine Landsleute, wie er be- 
sonders Englands im spanischen Erbfolgekriege gegen Holland began- 
genen Verrat als solchen empfand „und den ganzen rücksichtslosen Egois- 
mus der englischen Politik verabscheute. Der Herr Verfasser ist Deutsch- 
Amerikaner, oder besser noch amerikanischer Deutscher und keineswegs 
innerlich anglisiert. Im Gegenteil scheint er durch Erlebnisse oder durch 
Nachdenken oder durch beides ein heftiger Gegner Englands geworden 
zu Sein. 

Wenn auch also nicht alles geleistet ist, was wünschenswert scheint, 
so ist das vorliegende, anregend und gefällig geschriebene Buch eines 
vielfach bewanderten und in der Geistesgeschichte heimischen Autors 
doch eine Arbeit, die künftig zum Studium Shaftesburys und seiner Zeit 
niemand wird außer acht lassen dürfen. 

Leipzig. Paul Barth. 


Adolf Wohlwill.e Neuere Geschichte der Freien und Hanse- 
stadt Hamburg, insbesondere von 1789 bis 1815. All- 
gemeine Staatengeschichte, herausgegeben von K. Lamprecht, 3. Ab- 
teilung, 10. Werk. Gotha, Fr. A. Perthes. 1914. X u. 568 S. 


Das Werk ist nur ein zeitlich kleiner Ausschnitt aus einer Gesamt- 
geschichte der Stadt, es behandelt, allerdings in breiter Ausführlichkeit, 
das auch für Hamburg so wichtige Vierteljahrhundert von 1789 — 1815. 
Vorangeschickt sind verschiedene Kapitel, die in kurzem Überblick die 
wichtigsten Momente Hamburgischer Stadtgeschichte bis zu diesem 
Zeitpunkt und den Anteil Hamburgs am deutschen Literaturleben des 
18. Jahrhunderts schildern. während in einem Schlußkapitel ganz kurz 
die Entwieklung der Stadt von den Freiheitskriegen bis auf die Gegen- 
wart verfolgt wird. 

Es läßt sich nicht leugnen, daß eine neue, wissenschaftlich voll- 
wertige Geschichte Hamburgs nachgerade äußerst erwünscht geworden 
war; aber eine Geschichte, die von der Frühzeit an das allmähliche 
Werden der Tätigkeit und Macht und Eigenart Hamburgs, alle die 
verschiedenen Zeiten des Lebens und der Leistungen dieses Gemein- 
wesens und ihre Schicksale im Wandel der Jahrhunderte vorführte, 
nicht ein so knapper, in erschöpfender und freilich manchmal auch 
etwas ermüdender Breite behandelter Zeitraum, in dem Hamburg nicht 
einmal eine schaltende, aktive Rolle spielen konnte. Außerdem ist 
das Werk fast nur eine Geschichte der politischen Schicksale Ham- 


Kritiken 403 


durgs in diesem Zeitraum. Es befremdet etwas, daß das, was uns 
als völlig unzertrennlich von Hamburg erscheint, die wirtschaftliche 
Entwicklung weder hier, noch auch in den einleitenden Kapiteln mehr 
als gelegentlich gestreift wird. Das ist doch eine zu große Zurück- 
haltang, die allein durch den Umstand, daß ein anderer Forscher er- 
schöpfende Studien über die Hamburgische Handelsgeschichte treibt, 
nicht gerechtfertigt werden kann. Es wird übrigens dem Leser durch 
nichts erleichtert, sich in dem Detail des Geschehens und Geschilderten 
zu: orientieren, weder durch ein wortreicheres Inhaltsverzeichnis, noch 
durch besondere Seitenüberschriften, noch durch ein Register am Schluß. 

Damit soll nun freilich keinerlei Voreingenommenheit gegen das 
positiv hier Geleistete erweckt werden. Was Wohlwill bietet, ist hervor- 
ragend gut, lange und peinlich erwogen, in Jahrzehnte langer Arbeit 
allmählich geklärt, ausgestaltet und aufgebaut auf weitgreifende archi- 
valische Studien in Hamburg und besonders auch außerhalb. Er war 
ohne Frage der berufenste Kenner, gerade diesen Zeitabschnitt der 
Hamburgischen Geschichte zu schreiben. 

Wieweit Hamburg in dem behandelten Zeitraum an dem Gang 
der Weltgeschichte und insbesondere an dem Leben des deutschen 
Volkes Anteil hatte, das bezeichnet er selbst im Vorwort als die 
Aufgabe, die er sich mit seinem Buche gesetzt hat. Gewiß, nur 
im Rahmen der allgemeinen europäischen Geschichte ließ sich — 
vollends für diesen Zeitraum voll ungeheurer Umwälzungen — die 
Geschichte Hamburgs schreiben. Und dies, wie jeweils die politischen 
Verhältnisse Europas auf Hamburg wirkten und dieses sich mit ihnen 
abfand, ist von Wohlwill meisterhaft dargestellt in den 20 Kapiteln, 
die den großen Kern des Buches ausmachen. 

Von besonderem Interesse dürfte darunter sein das siebente Kapitel: 
die hanseatischen Neutralitätsbestrebungen und der Rastatter Kongreß, 
worin die Verhandlungen der Hansestädte mit Frankreich, die Ver- 
suche Bremens und besonders Hamburgs, die eignen Sonderinteressen, 
auch auf Kosten der Genossinnen, wahrzunehmen und sicherzustellen, 
geschildert werden und von Bremischer Seite Englands Verhältnis zu 
den Hansestädten dahin charakterisiert wird: „England würde nichts 
lieber sehen als den Ruin dieser Städte, seiner fast einzigen Rivalen, 
besonders in dem Handel mit Nordamerika.“ | 

Die Bedeutung Hamburgs als Sammelplatz von Emigranten der 
verschiedensten Art und Nationalität, ihr Treiben dort, die Ansprüche 
fremder Mächte deswegen an die Stadt, die Verlegenheiten, in die sie 
dadurch wieder und wieder gestürzt wurde, alles wird anschaulich und 

21T" 


404 ; Kritiken 


eingehend geschildert. Besonderes Interesse aber dürfte dann die Dar- 
stellung der Wirkungen der französischen Okkupation auf Hamburg be- 
anspruchen, Kapitel 13 ff., darunter namentlich Kapitel 15: das fran- 
zösische Regierungssystem; die Versuche, die Annektierten zu ge- 
winnen, besonders die niederen Bevölkerungsschichten mit allerhand 
Mitteln mit Sympathien für Frankreich zu erfüllen. Vergebliche Be- 
mühungen, wie die Franzosen zu ihrer Enttäuschung inne werden 
mußten. Da wurde dann das Regiment Davouts in Hamburg zu 
einem Schreckens- und Zwangsregiment. In der Beurteilung dieses 
Mannes hält Wohlwill in gerecht und maßvoll abwägendem T'rteil die 
Mitte zwischen denen, die nichts an ihm zu loben. und denen, die nichts 
an ihm zu tadeln fanden. Daß die Zeit eine langwierige Periode 
schwersten wirtschaftlichen Daniederliegens und materieller Heim- 
suchung war, wird da und dort wenigstens kurz gestreift. 

Die Einleitung verfolgt in knappen Strichen das Emporwachsen 
Hamburgs bis zur französischen Revolution, wobei, wie gesagt, das 
Wirtschaftsgeschichtliche auch hier beiseite gelassen oder doch dann und 
wann nur eben angedeutet wird. Von besonderer Bedeutung für Ham- 
burgs eigene Entwicklung und seine Stellung in Deutschland ist die 
diplomatische Geschicklichkeit seines Rates gewesen, der je nach den 
Umständen sein Verhalten zwar wechselte, aber in seinen Zielen immer 
konsequent blieb. Außerdem aber kam auch sehr wesentlich die Eifer- 
sucht der Mächte auf einander Hamburg zugute. Sein Streben nach 
einer möglichst freien, gegen Herrschaftsansprüche von irgendwelcher 
Seite gesicherten Stellung, das schließlich zur anerkannten Reichs- 
unmittelbarkeit 1769 führte, verdankte diesen Erfolg beiden, be- 
sonders der Behandlung Dänemarks durch die Stadt. Beachtung ver- 
dient auch, wie mit der Zeit, je schwächer die Reichsgewalt wurde, und 
je ferner das Kaisertum rückte, das Verhältnis zwischen Hamburg und 
Brandenburg - Preußen, der kräftig emporwachsenden Nachbarmacht, zu- 
nehmend enger wurde, sich zu einer Art Beschützerrolle gegenüber der 
Stadt ausbildete. Angesichts all der kriegerischen Verwicklungen in 
seinem Verkehrs- und Interessengebiet war es das Ziel der Stadt, 
durch eine Politik der Unverbindlichkeit die eigenen Lebensinteressen 
zu sichern, d. h. vor allem die Fortsetzung des eigenen Handels und 
Verkehrs zu ermöglichen. Man kann kaum erwarten, bei diesem be- 
ständigen sich Hindurchschmiegen durch die Händel der Welt, das mit 
allen Mitteln des Wortes und auch des Geldes erfolgte, ein starkes 
ethisches Pathos in der Politik der Stadt irgendwann einmal an- 
geschlagen zu finden. Andere deutsche Städte handelten da doch ge- 


Kritiken 405 


legentlich anders und mannhafter. Aber die Politik Hamburgs war 
gleichmäßig, klug, folgerichtig und im ganzen auch erfolgreich. 

Auch den Wandlungen in den Verfassungsverbältnissen der Stadt, 
‘die nicht ohne Kämpfe sich vollzogen, widmet Wohlwill in der Ein- 
leitang seine Aufmerksamkeit. Und zwischen allem kehrt immer 
wieder hier wie auch im Hauptteil und im Schlußkapitel die Berück- 
sichtigung des geistigen Lebens in der Stadt, seine Entwicklung, seine 
Träger und sein Verhältnis zum allgemeinen deutschen Geistesleben. 
Es lag dem Verfasser, auch abgesehen von einer besonderen Vorliebe, 
die er dieser Seite überhaupt entgegenbrachte, offenbar daran, dem 
Leser nachdrücklich deutlich zu machen, daß neben den umfangreichen 
„materiellen Interessen auch starke geistige Lebensbedürfnisse sich in 
Hamburg immer wieder geäußert haben und gern und verständnisvoll 
jederzeit gepflegt und anerkannt worden sind. ` 

Münster i. W. Daenell. 


Dr. N. Japikse, Johann de Witt, der Hüter des freien Meeres. 
Deutsch von W. Heggen, Leiter der deutschen Schule im Haag. 
Verlegt bei Joh. M. Meulenhoff Verlag. Leipzig. 1917. 

Wir lernen zunächst das Elternhaus, die Heimatstadt Dordrecht, 

ihre Patrizier und „Regenten“, ihre Wirtschaft, Stadt verfassung und 

ganze Denkart kennen. Hier wird de Witt groß, seine humanistischen 
und juristischen Studien zu Dordrecht und Leiden festigen ihn darin, 
und der Rationalismus Deskartes, auch große Reisen durch das neue, 
absolutistische Frankreich und revolutionsschwangere England erschüttern 
seine Anschauungen nicht, überhaupt ist er keine umstürzlerische, niemals 
fertige, sondern eine klar und hell blickende, praktische, mathematisch 
boch veranlagte Natur. Als Pensionar von Dordrecht hat er teil an 
der Großen Versammlung im Haag. Damit tritt er in die Politik ein 
zu einer Zeit, wo die oranische Gegenpartei mit dem Tode Wilhelms 
verwaist ist. Sein erster Schritt ist antioranisch: er tritt in einer be- 
rühmten Schrift für die Abschaffung der Generalkapitäns würde ein. Bald 
gewinnt er bestimmenden Einfluß; auch in der auswärtigen Politik: es 
ist die Zeit vor dem ersten Kriege mit England, und de Witt ist in der 

Kommission für diese Angelegenheiten. Bald jedoch bricht der Krieg 

aus, verläuft unglücklich und bringt sogar im Innern die großen oran- 

gistischen Unruhen. Kurz vor dem Frieden von Westminster wird 
de Witt Ratpensionar von Holland, und der Friede ist seine erste Tat. 


ı Vgl. hierzu auch den Aufsatz von A. Obst, Die Hamburger Presse in, 
der Franzosenzeit, i. Zeitschr. d. Vereins f. Hamb. Geschichte Bd. 18, 8. 170 ff. 


406 Kritiken 


Als Ratpensionar erobert er sich Oldenbarneveldts Stellung zurück, er 
ist erster Minister von Holland, wacht tiber die Finanzen, die politischen 
Privilegien des führenden Staates, führt dessen diplomatische Korre- 
spondenz und ist der holländische Sprecher in den Generalständen. Bei 
alledem ist zu bedenken, daß eigentlich die Stände der Souverän sind 
und überall selbst regieren, und daß der Ratpensionar nur durch seine 
überlegene Sachkenntnis und Geschicklichkeit die tatsächliche Führung 
gewinnen kann, uud da die Leitung der Diplomatie nicht im ent- 
ferütesten mit der zentralistischen Handhabung von heute zu ver- 
gleichen ist. Darum gehört zur Darstellung dieser Dinge eine ge- 
schickte Hand. Mit ebenso großer Sicherheit schildert Japikse auch 
den Anteil Witts an dem Westminsterfrieden mit seiner seit alters um- 
strittenen „Akte von Seklusie“. Nach Japikse hat Cromwell die Forderung 
zuerst gestellt und schließlich in der vielleicht von de Witt herrührenden 
gemäßigten Form durchgesetzt, daß, wenn nicht die anderen Provinzen, 
so doch Holland von seinen Ämtern die Oranier auf ewig ausschließen 
müsse; recht anschaulich schildert Japikse auch, mit welch gewiegter 
Technik de Witt die Annahme der Akte in Holland und in den General- 
staaten durchbringt. Im übrigen legt der Friede Holland eine Kriegs- 
entschädigung, das Segelstreichen vor englischen Schiffen „aus Höflich- 
keit“ auf, aber die geforderte Einverleibung in England, das „dominium 
maris“ und die „volle Seklusie‘‘ war doch abgewendet, und de Witt be- 
trachtet den Frieden als einen ersten großen Erfolg. Die Zeit vom 
Westminsterschen Frieden bis zum zweiten Kriege mit England ist im 
innerpolitischer wie auswärtiger Hinsicht durch viel Kleinarbeit aus- 
gefüllt. De Witt weiß sich seiner Freunde und Stützen weiterhin zu 
versichern. Die Zinsenreduktion der holländischen Obligationen, die 
bedeutende Heereseinschränkung, ein Vorstoß gegen Oranien bei Gelegen- 
heit der freigewordenen Feldmarschallstelle Brederodes heben sich aus 
der Fülle der Geschäfte besonders heraus. Überall bewahrt und be- 
festigt de Witt die Stellung der Regenten in Städten und Staaten und 
das Übergewicht Hollands in der Union, ganz im Geiste der Union mit 
Seeland (1576) und der Utrechter Union (1579). In auswärtiger Be- 
ziehung bahnt sich bei de Witt mehr und mehr eine Wandlung an: Er 
versucht Holland aus dem alten „Interest“ der Isolieruug herauszuführen 
und in ein geregeltes Verhältnis zu den Nachbarstaaten und europäischen 
Fragen zu bringen. Das Hinundhertasten zwischen dem kaiserlich- 
spanischen und dem partikularistischen Lager, und wiederum zwischen 
Frankreich und England, die Furcht, die letzten Folgerungen aus einem 
Standpunkt zu ziehen, das alles zeichnet Japikse recht sicher und fest. 


Kritiken 407 


und läßt dabei sowohl den Fortschritt in der politischen Entwicklung 
de Witts erkennen, der mehr und mehr vom Standpunkt der Gesamt- 
republik zu handeln anfängt, als auch die Schwerfälligkeit der ganzen 
verwickelten ständischen Regierungsmaschine deutlich hervortreten. Ihren 
Höhepunkt erreicht diese Politik de Witts im schwedisch- polnischen und 
schwedisch - dänischen Kriege mit dem Haager Konzert zur bewaffneten 
Intervention Hollands, Frankreichs und Englands, die Japikse in ihrer 
allgemeinen Bedeutung doch wohl etwas zu unterschätzen scheint. Auch 
das Bündnis mit Frankreich und die „berühmten“ Verhandlungen mit 
Ludwig XIV. (1663) über Belgien haben, das steht seit Mignet fest, 
eine viel allgemeinere Bedeutung als Japikse in ihnen sieht, der sie 
fast nur unter dem Gesichtspunkt der Bündnispolitik und des ausschließ- 
lichen Interesses von Holland betrachtet. Treffend ist wieder der eng- 
lisch-holländische Krieg geschildert, freilich nicht ohne daß auch hier 
‘der gesamteuropäische Einschlag, der durch Frankreichs Teilnahme am 
Kriege hineinspielt, stark in den Hintergrund gerückt ist. Die Streit- 
fragen in Asien, ihre Verpflanzung nach Europa, die de Witt noch zu 
verhindern suchte, das Hineingeraten in den Krieg, die mit dem Krieg 
von Anfang an parallel laufenden Friedensverhandlungen, beides in ihren 
vielen Wechselfällen, alles in den vielerlei Werkstätten der holländischen 
Politik, in den Kommissionen, Ständesitzungen, Kriegsräten, entstehen, 
versucht und ausfallen, besonders de Witt mit den größeren Aufgaben 
ständig größer werden zu sehen, das weiß Japikse mit Spannung und 
Sicherheit zu zeichnen, und als de Witt im furchtbarsten Seesturm mitten 
in der Nacht drei Stunden lang die Segel mit Geistesgegenwart und 
eigner Hand bedient, nimmt das Leben des sonst etwas mathematischen 
Staatsmanns in Japikses Darstellung einen heroischen Zug an, während 
die dann wieder einsetzenden Friedensversuche mit der tragischen Ge- 
schichte des Vermittlers Buat, die Japikse gut aufklärt, mit dem Hin- 
undherinterpretieren des uti possidetis zu Brede, über das bereits der 
Devolutionskrieg seine Schatten wirft, das ganze Wesen der ständisch- 
barocken Diplomatie der Zeit erkennen lassen, wogegen sich das persön- 
liche Werk de Witts von Chutum mit dem schnell folgenden Frieden 
von Brede wieder wie etwas Neupolitisches abhebt. Recht gering be- 
mißt Japikse den Anteil de Witts an der Tripleallianz; er schreibt; 
wie etwa Ranke, dem englischen Botschafter Temple das Hauptverdienst 
zu, ganz entgegen der Leipziger Dissertation von Emerton, der mehr 
und mehr angenommen ist, aber auch Japikses eigene Darstellung spricht 
nicht sehr bündig für seinen Standpunkt, denn de Witts Politik lag schon 
vor der in Betracht kommenden Audienz Temples fest, Mehr als diese 


408 Kritiken 


Allianz ist der Aachener Friede, nach Japikse, de Witts Werk. Aber 
beides sind große Erfolge ‚für die Republik. Seitdem beginnt der Ver- 
fall, der Abstieg de Witts, der „Regenten“, das Hochkommen Wilhelms 
von Oranien, die Entfremdung mit England und besonders mit Frank- 
reich, trotzdem ein zu langes Aushalten in der „Sackgasse“ der Triple- 
allianz, die Vorahnung des Kriegs mit Frankreich und trotzdem die 
Kargheit in Militärfragen aus antioranischen Gründen, die den Zeit- 
genossen, besonders den Orangisten, wie Landesverrat erschien; dann 
bricht der Krieg los, und das erste und schrecklichste Opfer ist de Witt 
und das ganze republikanische System; auch das hätte mehr in der ewo- 
päischen Perspektive gesehen werden müssen. „Die Verwicklungen 
zwischen der Republik und England“ hat Japikse schon früher zum 
Gegenstand einer Sonderdarstellung gemacht; auch in diesem neuen 
Buche läßt er die Bedeutung de Witts und der Republik sicli in dem 
Gegensatz zu England erschöpfen; darum führt das Buch auch den 
Untertitel „der Hüter des freien Meeres“, obgleich das von de Witt nur 
mit großer Einschränkung gilt; denn außerhalb Europas wollte Holland 
den Grundsatz ebenfalls nicht anerkennen. Über den wahren Sinn 
de Witts und seiner Republik scheint uns also das letzte Wort noch 
nicht gesprochen zu sein. Dafür sind auch die Briefe de Witts, aus 
denen Japikse in der Hauptsache neu schöpft, die er zum Teil selbst 
herausgegeben hat, nicht die geeignetste Quelle; sie führen zwar induktiv, 
tropfenweise aber ununterbrochen in die Erkenntnis der wahren Natur 
de Witts ein, und eine Darstellung, die hieraus ihre Kraft zieht und 
ihre Thesen aufstellt, wird allzuleicht in der Abstraktion nicht ganz 
vollkommen, dafür aber in der Zeichnung um so vollständiger, sicherer, 
in der Mitteilbarkeit unmittelbarer sein and nichts Schematisches an sich 
haben. Darin liegen denn auch die Vorzüge dieses schönen Buches von 
Japikse angedeutet. Der Übersetzer hat sich ein großes Verdienst er- 
worben, indessen hätte sein etwas unhistorisch gedachtes Vorwort unter- 
bleiben können. Papier, Druck und Illustration sind hervorragend; 
anuch dem Verlag darum gebührender Dank. 
Duderstadt. H. Zwingmann. 


Adolf Jürgens, Zur Schleswig-Holsteinischen Handels- 
geschichte des 16. und 17. Jahrhunderts. Abhandlungen 
zur Verkehrs- und Seegeschichte, Herausgegeben von D. Schäfer, 
Band VIII. Berlin, K. Curtius, 1914. XVIII und 315 Seiten. 

Aus der Schleswig- Holsteinischen Handelsgeschichte hat der Verfasser 
insbesondere den Zeitraum von 1544 bis 1627 zur Behandlung ausgewählt, 


Kritiken > 409 


einerseits Weil der Friede zu Speyer dem Handel nach langer Unter- 


brechung die Wiederaufnahme regelmäßiger Funktionen gestattete und ` 


auch weil die in dasselbe Jahr 1544 fallende Landesteilung für den 
Handel von größter Bedeutung war, anderseits weil dieser schon seit 
1627 wieder nenen Störungen von fast hundertjähriger Dauer unterlag. 
Die Arbeit ist gegliedert in sieben Kapitel: Geographische und politische 
Vorbedingungen; Ausfahrwaren und Ausfuhrgewerbe; die Träger des 
Handels; die Schleswig-Holsteinische Seeschiffahrt; der Transithandel; 
der nordsüdliche Transit; das Verhältnis zu den einzelnen Ländern. In 
einem Anhange sind wertvolle Mitteilungen statistischen Charakters ge- 
macht über Zölle, Warenbewegung und Schiffsverkehr an verschiedenen 
Orten der Herzogtümer nach den Archivalien. 

Die Arbeit ist vornehmlich auf archivalischem Material aufgebaut, 
das der Verfasser in Schleswig, Hamburg, Lübeck, Rendsburg, Husum und 
Kiel gesammelt hat. Eigentliche literarische Vorarbeiten für den von ihm 
behandelten Gegenstand waren kaum vorhanden, wie denn überhaupt die 
Zeiten des 16. und besonders 17. Jahrhunderts von der handelsgeschicht- 
lichen Forschung erst vergleichsweise wenig in Angriff genommen sind. 
Eine Stätte der Veröffentlichung dahinzielender Untersuchungen vornehmlich 
soll die Sammlung sein, innerhalb deren die vorliegende Arbeit erschienen ist. 

Es ist ein Nebengebiet des europäischen Handels, mit dem sie sich 
beschäftigt. Lübeck und Hamburg, zwei ursprünglich Holstein zugehörige 
Plätze, gaben den Ton an und beherrschten das Wirtschaftsleben der 
Herzogtümer, ganz besonders Holsteins, in so hohem Grade, daß eine 
Betrachtung der Handelsgeschichte Holsteins eigentlich viel mehr von 
ihnen ausgehen müßte. Wertvolle Aufschlüsse gibt der Verfasser im 
zweiten Kapitel über die verschiedenen Produktionszweige des Landes, 
ihren Umfang: und ihre Erträge. Aus allen Angaben spricht deutlich 
die Tatsache, daß das Land wirtschaftlich hoch entwickelt und reich 
war an allen zum Leben notwendigen Dingen. Im Anschluß daran 
beantwortet er die Frage nach den Trägern des Schleswig-Holsteinischen 
Handels. Das war vor allem der Holsteinische Adel selbst, der sich 
sehr auf seinen wirtschaftlichen Vorteil und die Ausnützung der Kon- 
junkturen verstand und darin wie in Darlehnsgeschäften auch seinen 
großen Kapitalreichtum sehr geschickt und unternehmungslustig verwertete, 
auch am Außenhandel sich selbst eifrig beteiligte neben den Städtern 
und Bauern des Landes. Der Schleswig- Holsteinischen Seeschiffahrt 
ist die Einwanderung von Holländern und Emdern zugute gekommen. 
Aber auch ohne diese war sie nicht unbedeütend. Neben den Städten, 
unter denen Flensburg die weitaus bedeutendste eigne Schiffahrt hatte, 


410 | = Kritiken 


waren auch der Adel und die Bauern der Westküste an den Reederei 
beteiligt. Die Schleswig- Holsteinische Reederei nährte sich vielfach von 
der Frachtfahrt in fremdem Dienst auf den nord- und westeuropäischen 
Meeren nicht nur, sondern bis hinab nach Italien. Der Landtransit 
zwischen Nord- und Ostsee behauptete neben dem immer überwiegender 
gewordenen Seeverkehr auch in diesen Zeiten Bedeutung. Von Interesse 
ist, was der Verfasser über die verschiedenen Transitwege und ihre Be- 
nutzung mitzuteilen weiß. Bedeutender als dieser west- östliche Transit 
war der nord- südliche zwischen Dänemark und Deutschland, der das 
Land der Länge nach durchzog von Jütland bis Hamburg und bis Wedel 
an der Elbe, wo der Hauptmarkt war und von wo der Transport weiter 
durch Nordwestdeutschland bis nach Holland ging. Es handelte sich auf 
diesen Straßen um Viehhandel; wie bedeutend dieser war, erhellt daraus, 
daß die Zahl der durchpassierenden Ochsen im Anfang des 17. Jahrhunderts 
bis auf über 50000 im Jahre stieg. Der weitaus größte Teil derselben 
kam aus Dänemark, namentlich natürlich Jütland selbst. Der Ochsen- 
handel war derzeit Dänemarks bedeutendster Auslandshandel, und Däne- 
mark suchte ihn durch allerhand beschränkende Bestimmungen zu einer 
möglichst großen Einnahmequelle zu gestalten. 

Das große Schlußkapitel, das Schleswig- Holsteins Verhältnis zu den 
verschiedenen Ländern behandelt, ist in seinen einzelnen Abschnitten nicht 
gleichwertig, Gleich der erste: Hamburg und Lübeck, bietet zu wenig 
für das eigentliche Thema und läßt die besondere Wichtigkeit dieser 
Beziehungen. nicht in dem wünschenswerten Umfange erkennen. Und 
auch die Besprechung der Beziehungen zu den Niederlanden, die er für 
„mit den wichtigsten auswärtigen Handel“ der Herzogtümer erklärt, 
enttäuscht etwas, wogegen anderseits die Abschnitte über Spanien und, 
über Skandinavien manches Beachtenswerte und Neue enthalten. 

Die Arbeit in dieser umfassenden Weite des Themas und des Materials 
barg nicht unbeträchtliche Schwierigkeiten in sich. Der Verfasser hat sehr 
anerkennenswerten Fleiß und Mühe aufgewandt, um ihrer Herr zu werden. 
Seine Arbeit macht einen verläßlichen Eindruck und verdient auch um des 
Gegenstandes willen, in dem sie unsere Kenntnis bereichert, Dank. 

Münster i. W. Daenell. 


Budolf Friederich, Die Befreiungskriege 1813—1815, 
IV. Band: Der Feldzug 1815. Berlin, E. S. Mittler & Sohn, 
1913. IX und 392 Seiten. , 

Mit dem vierten Bande schließt das Werk des Generals Friederich, 
ab, Es wird für alle, für die das große im gleichen Verlag erschienene, 


Kritiken 411 


und von Holleben, Cämmerer, Friederich, Janson, Lettow-Vorbeck und 
Voß bearbeitete Werk- über die Befreiungskriege zu ausführlich ist, sehr 
nützlich bleiben. Wenn ich bei Besprechung des zweiten Bandes mich 
gegen eine zu günstige Beurteilung Schwarzenbergs wandte, so konnte 
ich schon bei der folgenden feststellen, daß Friederich im dritten Band 
die Schäden der Führung des österreichischen Oberbefehlshabers gründ- 
lich aufdeckt. Auch im Schlußbande bezeichnet er es als einen Fehler 
Metternichs, daß er den Feldherrn vorschlug, dessen Wahl sich bitter 
rächen sollte (S. 344 und 345). Die Bedeutung der österreichischen 
Armee für den Feldzug von 1815 ist ja gering und daran ist die Lang- 
samkeit und Zaghaftigkeit der Führung schuld. Sehr richtig sagt Friede- 
rich (S. 95), daß der Feldzug von 1815 ebenso kläglich verlaufen sein 
würde, wie der von 1814, wenn Schwarzenbergs Pläne ausgeführt worden 
wären. 

Auch der Beurteilung Wellingtons (S. 100—105) stimme ich zu, ebenso 
der richtigen Abwägung der Verdienste der englischen und preußischen 
Führung am 18. Juni 1815. Dagegen bedaure ich, daß Friederich der 
Auffassung folgt, die Pflugk-Harttung in seinem Buch: Vorgeschichte 
der Schlacht bei Belle-Alliance, über den Brief Wellingtons vom 16. Juni 
ausgesprochen hat. Es ist die alte bittere Erfahrung, daß ein Irrtum, 
der einmal sich eingenistet hat, sich fortpflanzt und gar nicht wieder 
auszurotten ist. Allerdings zitiert Friederich nicht das betreffende Werk 
von Pflugk-Harttung, aber ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich 
annehme, daß er von ihm beeinflußt ist, denn er gibt die deutsche 
Übersetzung des Briefes in der Lesart, in der nur Pflugk-Harttung liest, 
Während alle anderen Forscher ausnahmslos der Meinung sind, daß 
Wellington an Blücher schreibt, ich sehe nicht viel vom Feinde „en avant 
de nous“, entziffert Pflugk-Harttung „en avant de vous‘. Daß diese 
Lesart ganz unmöglich ist, habe ich im Jahre 1904 in den Forschungen 
zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte, 17. Band, S. 648 
und 649, so ausführlich nachgewiesen, daß ich hier nicht noch einmal 
darauf zurückzukommen brauche. Aber Friederich schreibt auch (S. 131): 
„Ich sehe nicht viel vom Feinde vorwärts vor Ihnen“. Wer das Ver- 
halten Wellingtons am Tage von Ligny und Quatrebras beurteilen will, 
muß zu dieser Frage Stellung nehmen, denn es ist von der allergrößten 
Wichtigkeit zu wissen, ob der englische Feldherr der Meinung war, daß 
der Feind vor Quatrebras nur wenig Truppen habe, oder vor Ligny. 

Den ruhigen und sachlichen Urteilen Friederichs über Napoleons 
Strategie wird man wohl in den meisten Fällen beistimmen können. Ob 
aber der Kaiser durch die Verfassung, die er im Frühjahr 1815 dem 


412 l Kritiken 


französischen Volke gewährte, wirklich in seiner Bewegungsfreiheit so 
weit gehindert worden ist, wie Friederich S. 327 annimmt, möchte ich 
bezweifeln. Napoleon war nicht der Mann, durch solche Fesseln sich 
binden zu lassen. Die neue Verfassung hatte er gegeben, um seine 
Volkstümlichkeit zu sichern. Ich glaube nicht, daß er die ernste Absicht 
hatte, sie zu halten, | 

Der Band erschien ein Jahr vor Beginn des Weltkrieges. Manches 
wird uns heute vielleicht noch mehr interessieren, als vor fünf Jahren, 
so das Urteil, das Gneisenau ausspricht (S. 242 und 243), daß England 
durch die napoleonischen Kriege reich geworden, Preußen dagegen verarmt 
ist, ebenso die Meinung, die Friederich selbst S. 336-— 338 äußert, wo 
er mit treffenden Worten die Vorteile und Nachteile schildert, die jenes 
kriegerische Zeitalter England gebracht hat. Jener Engländer, der damals 
schrieb: „Ein ewiger Krieg ist das beste Mittel zur Sicherheit und 
Wohlfahrt Großbritanniens“ (S. 336), dürfte schon damals nicht ganz 
Recht gehabt haben. Heute aber liegen die Verhältnisse für das britische 
Weltreich erheblich ungünstiger. 


Charlottenburg. | Richard Schmitt, 


413 


Nachrichten und Notizen. 


Georg Loesche, Zur Gegenreformation in Schlesien: Troppau, Jägerndorf, 
Leobschfitz. Neue archivalische Aufschlüsse (Schriften des Vereins für 
Reformationsgeschichte, 33. Jahrgang, 1.—3. Stück). Leipzig 1915 und 16, 
Rud. Haupt. IX, 253 u. 96 S. 8°. l . 

Zur vorliegenden Arbeit ist der Verfasser angeregt worden durch die Öff- 
nung des Liechtensteinschen Hausarchivs in dem berühmten Palais der Bilder- 
galerie in Wien, dessen Bestände er mit größtem Fleiß ausgebeutet und mit 
einer reichen Literatur zu einem ebenso anschanlichen wie ergreifenden Bilde 
des hundertjährigen Kleinkriegs verarbeitet hat, der um die Rekatholisierung 
jener drei oberschlesischen Fürstentümer geführt worden ist. Durch den Ober- 
titel hat er den Rahmen bezeichnet, innerhalb dessen diese oft stark ins 

Kleinliche und Persönliche sich verlierenden Aktenauszüge ihre volle geschioht- 

liche Bedeutung gewinnen. Und so liegt der überwiegende Wert der Arbeit 

in der stattlichen Einleitung (S. 1—56), in der zugleich die Gruppierung der 
urkundlichen Mitteilungen begründet wird. Zunächst hätten sich dazu die 

Regierungsperioden der Kaiser wie der Liechtensteinschen Territorialherren 

dargeboten, die nach dem Charakter dieser bald mehr, bald aber auch weniger 

maßgebenden Persönlichkeiten gekennzeichnet werden. Bedeutsam ist, daß 
es sich auch bei den Liechtensteinern, wie bei so vielen hervorragenden Werk- 
zeugen der Gegenreformation, um ein Konvertitengeschlecht handelt: Fürst 

Karl, der 1599 übertrat. war auf der Schule der Böhmischen Brüder in Eiben- 

schitz gebildet und stiftete dann selbst eine Jesuitenschule! Aber der Verfasser 

hat gauz richtig beobachtet, daß für den Gang der schlesischen Gegenrefor- 
mation vor allem die konfessionellen Friedensschlüsse maßgebend sind, die des- 
halb nach ihren oft recht verwickelten Bestimmungen und den von den katho- 
lischen Machthabern beliebten Auslegungen beleuchtet werden. Es wird daher 
die Zeit vom Augsburger Religion-frieden bis zum Majestätsbriefe (1609) zu- 
sammengefaßt und dabei die heftige Opposition urkundlich belegt, die der 

Breslauer Fürstbischof, Erzherzog Karl, gegen den für Schlesien bestimmten 

Erlaß seines kaiserlichen Vetters richtete. Den Höhepunkt der Gegenreforma- 

tion bedeutete dann für ganz Schlesien das Restitutionsedikt und seine rück- 

sichtslose Durchführung durch den ruchlosen Burggrafen Hannibal von Dohna, 
neben dem für die Familie Liechtenstein der damalige regierende Fürst Karl 

Eusebius, ein prunkliebender Jesuitengönner, und sein Oheim Maximilian, 

der Chef der berüchtigten „Seligmacher“, in Betracht kommen. Das „ver- 

logene Religionsstatut“ (S. 66) ist der urkundliche Ausdruck des Sieges der 
gegenreformatorischen Tendenzen. Da in der Folgezeit der im „Dresdener 

Akkord“ von 1621 nur schwächlich versuchte Schutz des sächsischen Kurhauses 


414 Nachrichten und Notizen 


immer mehr versagte, so bot auch der Westfälische Friede wenig Rückhalt. 
zumal die schlesischen Teflfürstentümer einer unterschiedlichen Behandlung 
preisgegeben waren: am besten kamen noch die unter den letzten Piasten 
stehenden Bezirke davon; die „Erbfürstentümer“ waren tatsächlich auf die 
Gnade oder richtiger die Willkür der Kaiserlichen Regierung angewiesen; die 
drei landesfürstlichen Besitzungen der Liechtensteiner aber waren von den 
protestantischen Unterhändlern in Osnabrück einfach vergessen worden und 
sollten die Folgen dieses Fehlers noch lange spüren; die papiernen Verwah- 
rungen evangelischer Mächte konnten ihnen nichts nützen. Die in der Alt- 
ranstädter Konvention festgelegte Verwendung Karls XII. wurde durch den 
ExekutionsrezeB von 1709 stark abgeschwächt, während dann die Besitz- 
ergreifung durch Preußen wenigstens für Leobschütz eine entscheidende Wen- 
dung herbeiführte. Besonders wertvoll ist das Kapitel, in dem der Verfasser 
selbst „den kulturgeschichtlichen Ertrag“ seiner Forschungen zusammenstellt. 
Durch die ganze Arbeit zieht sich die Erkenntnis, wie das Reformationsrecht 
der Landesherren, das in den ersten Menschenaltern der Reformation das Mittel 
war, ihre Erfolge gegenüber der Weltmacht Spanien-Habsburgs zu behaupten, 
für sie immer mehr zum Fluch und Verderben wurde. Sodann zeigt sich auch 
hier, welche unheilvolle Rolle neben den regierenden Herren der gesamte Adel 
gespielt hat: einmal durch die politische Komplikation, daß er die religiöse 
Sonderstellung als Deckmantel für seine ständischen Privilegien benutzte, 
so daß der Sieg des Papsttums zugleich dem Absolutismus zugute kommen 
mußte, und dann durch die schmähliche Ausnutzung des Ubertritts für die 
materiellen Interessen der Familie: gerade in letzterer Hinsicht bietet das 
vorliegende Buch reichliche Belege. 
Breslau. P. Kalkoff. 


Die Korrespondenz Maximilians II. I. Band: Familienkorrespondenz 
26. Juli 1564 bis 11. August 1566, bearbeitet von Viktor Bibl (Ver- 
öffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs 14. 
Korrespondenzen österreichischer Herrscher [seit 1514]. Wien, Holz- 
hausen 1916. XLIV, 643 S. 

Wie bei der Lektüre des von Wilhelm Bauer bearbeiteten ersten Bandes 

der Familienkorrespondenz Ferdinands I. (Veröffentlichungen 11, Wien 1912: 

betr. 1514—26) wird man auch hier zunächst enttäuscht sein, da der Inhalt 

nicht dem Titel entspricht. Denn von vertraulichem nur für die Familie 
bestimmten Gedankenaustausch ist auch hier kaum eine Spur zu finden (wie 
man bei aller Offenheit im intimen Verkehr mit Herzog Albrecht von Bayern 
diesen übrigens doch nicht in alles hineinblicken lassen wollte, zeigt die Nach- 
schrift von n. 399). Es sind im Gegenteil fast durchweg Briefe und Akten 

-politischer Natur, in die man Einsicht erhält. Als solche sind sie aber der 

höchsten Beachtung würdig, insofern sie von dem vermittelnden Eingreifen 

des Herrschers in den Ehezwist seiner Schwester, der Königin Katharina von 

Polen, von der Heirat seiner Schwester Barbara mit dem Herzug von Ferrara 

und der Schwester Johanna mit dem Prinzen von Florenz, dem etwaigen Ehe- 

bündnis Erzherzog Karls mit der Königin Elisabeth von England, den Um- 
trieben des Ritters von Grumbach, dem Landsberger Bund, den Beziehungen 
zum Türken. zu Spanien und Frankreich, kurzum von allem dem handeln, was 


Nachrichten und Notizen 415 


in den beiden ersten Regierungsjahren Maximilians diesen in erster Linie 
beschäftigte. 

Also nicht Familien-, vielmehr hochpolitische Korrespondenz! In sie sind 
auch auf die Vorgeschichte der Wahl Pius’ V. bezügliche sehr wichtige Akten- 
stücke aufgenommen (Dezember 1565, Januar 1566), die man eher in der Edition 
der Nuntiaturberichte vermuten würde (der von Steinherz herausgegebene, 
1914 erschienene vierte Band von deren zweiter Abteilung schließt schon mit 
dem September 1565, berücksichtigt also den Papstwechsel nicht mehr). 

Menschlich näher tritt uns Maximilian in diesen Briefen kaum, doch wird 
es seinen Eindruck insbesondere in dieser Zeit nicht verfehlen, wenn man liest, 
daß er in den Jahren 1565 und 1566 die Verheiratung einer österreichischen 
Erzherzogin mit dem französischen König an die Bedingung der Rückgabe der 
dem Reich entzogenen Bistümer Metz, Toul und Verdun knüpfen wollte (siehe im 
Register unter Verdun). Man darf hoffen, daß der Briefwechsel des Kaisers 
mit seinen Verwandten vor 1564 und nach 1566, vornehmlich aber der mit 
seinem Vater, uns über seinen Charakter eingehendere Aufschlüsse geben wird. 
Wieviel sich für die frühere Zeit (seit 1554) in der Beziehung seinem Brief- 
wechsel mit Herzog Christoff von Württemberg (gedruckt Johann Friedrich 
le Bret, Magazin zum Gebrauch der Staaten- und Kirchengeschichte, wie 
auch des geistlichen Staatsrechts katholischer Regenten in Ansehung ihrer 
Geistlichkeit, Neunter Teil, Ulm 1785, S. 1—262) entnehmen läßt, darauf hat 
nach le Bret auch Ranke hingewiesen (Zweite Gesamtausgabe Band VII, 
Leipzig 1874, 19 Anm. 1). 

Die Art der Herausgäbe dieser Briefe und Akten, die Bibl insbesondere 
aus den Archiven von Wien, Innsbruck, München, Düsseldorf, Simancas, 
Besançon und Brüssel und ferner aus verschiedenen italienischen Archiven 
geschöpft und in 529 Nummern untergebracht hat, verdient alles Lob (zum 
Überfinß sei bemerkt, daß n. 387 Artikel 10 und n. 386 Artikel 15 im Wort- 
laut so gut wie gleichlautend sind). Erläuternde Anmerkungen am Schluß jeder 
Nummer unterrichten vortrefflich über den Stand der Forschung. Ein aus- 
führliches Register, in dem man nur chronologische Angaben vermißt, leistet 
sehr gute Dienste. Möchten die Umstände eine baldige Fortsetzung dieser 
Arbeit ermöglichen. 

Berlin. Karl Schellhaß. 


Der 20. Band des Hohenzollern-Jahrbuchs (Forschungen und Ab- 
bildungen zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg - Preußen, heraus- 
gegeben von Paul Seidel, Berlin und Leipzig, Giesecke und Devrient 1916, 
XXIV u. 211 S.), noch etwas hagerer als seine beiden Vorgänger von 1914 
und 1915, trägt wie diese auch innerlich dem Ernst der Zeit Rechnung: 
er wird eingeleitet durch eine bis zum deutschen Friedensangebot vom 
12. Dezember 1916 reichende Übersicht über die Kriegsereignisse aus der 
Feder Otto Hintzes, und unter den Miszellaneen befindet sich ein Bericht des 
Zehlendorfer Gymnasialdirektors Albert Fischer über die 1915 gesammelte 
Kaiser-Wilhelm-Spende deutscher Frauen. Ein zweiter Beitrag Hintzes ist 
sein am 24. Oktober 1915 bei der Hohenzollernſeier der Korporation der 
Berliner Kaufmannschaft gehaltener Festvortrag „Die Hohenzollern und die 
wirtschaftliche Entwicklung ihres Staates“; in großen Umrissen wird darin 


416 Nachrichten und Notizen 


die territoriale, die staatswirtschaftliche und die moderne volkswirtschaftlich® 
Handels- und Gewerbepolitik des regierenden Hauses geschildert und objektiv 
gewertet; es ist die beste kurz zusammenfassende Darstellung dieser Zweige 
der inneren Politik der Hohenzollern, die wir zurzeit besitzen. In einem 
Aufsatz „Der Ort der Abendmahlsfeier Kurfürst Jcachims II. am 1. November 
1589* prüft Melle Klinkenborg die in dem bekannten Steinmüllerschen Buche 
für den Berliner Dom angeführten Gründe; er verwirft sie und hält fest an 
der älteren, 1839 von L. von Ledebur, 1908 von Christian Groß vertretenen 
Auffassung, die sich für die Nikolaikirche in Spandau entscheidet: daß der 
Bischof Matthias von Jagow am 1. November 1539 das Abendmahl unter 
beiderlei Gestalt in Spandau ausgeteilt hat, jst gut bezengt, eine zweimalige 
Austeilung dort und vor- oder nachher in Berlin an einem und demselben 
Vormittage unbedingt ausgeschlossen, die Tradition von der Anwesenheit des 
Kurfürsten am 1. November in Spandau keine schlechte. Aus den Briefen 
Friedrichs des Großen hat Hans Droysen diejenigen Stellen ausgezogen und 
chronologisch aneinandergereiht, die sich auf seinen Aufenthalt in Rheinsberg 
1736—1740 beziehen; unter dem Titel „Zur literarischen Tätigkeit Friedrichs 
des Großen“ faßt Gustav Berthold Volz fünf kleine Untersuchungen (die Ur- 
fassung der Darstellung der Teilung Polens, ein neuer Plan zur Verteidigung 
Schlesiens gegen Böhmen, aus (ler poetischen Werkstatt, der Eloge de M. de 
La Mettrie, der Eloge de M. Duhan) zusammen und berichtet außerdem tiber 
den 1776 gehegten Plan des Königs, seinem Bruder, dem Prinzen Heinrich. 
eine Art Mitregentschaft nach der Thronbesteigung seines Neffen zu sichern, 
und die Entstehung des damit zusammenhängenden dritten politischen Testa- 
ments Friedrichs des Großen, des Exposé du gouvernement prussien, das, wie 
Volz glaubhaft macht, im April 1776 niedergeschrieben sein dürfte ! wirtschafts- 
und kunstgeschichtlich wertvolle Beiträge zur Baugeschichte von Sanssouci 
liefert Friedrich Backschat auf Grund alter aus den Jubren 1744 und 1745 
stammender Akten der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, die im 
Archiv der Kgl. Regierung zu Potsdam liegen und Höckendorf unbekannt 
geblieben sind. Vornehmlich von Friedrich dem Großen handelt auch noch 
Otto Tschirchs anziehender Essai „Der Fürst von Ligne und die Hohenzollern“: in 
den Februar und März 1813 versetzen den Leser die Exzerpte, die Georg Schuster 
aus dem in dieser Zeit ziemlich umfang-, aber nicht allzu ivhaltreichen Brief- 
wechsel des Prinzen Wilhelm des Älteren von Preußen und seiner (iemablin, 
der Prinzessin Marianne, veröffentlicht, am interessantesten der Bericht am 
10. März über die Unterredung mit Hardenberg und der nicht abgegangene 
Brief an den König mit der Bitte, auf einen Posten gestellt zu werden, wo 
er dem Vaterlande Gut und Blut opfern könne; aus dem letzten Jahrzehnt 
Friedrich Wilhelm III. teilt Paul Baillen 47 Briefe des Königs an seine Tochter 
Charlotte, die russische Kaiserin, mit, deren Lektüre für andere als biogra- 
phische Zwecke auch kaum lohnt — daß Friedrich Wilhelm IlI. dem Nachfolger 
des Kaisers Franz „offenbare Nullität* zuschreibt und daf er beim Tode 
Ancillons klagt: „ein Verlust wie dieser und wie der des vortrefflichen Hufe- 
land gehören zu denen, die eigentlich gar nicht wieder ersetzt werden können“. 
wird niemand gerade überraschen. Vom Herausgeber Paul Seidel wird der 
Kammerherr Friedrich Hartmann von Witzleben als Porträtzeichner am Hore 
des Prinzen und der Prinzessin von Prenßen gewürdigt und aus seinem Nach— 


Nachrichten und Notizen 417 


laß eine Auslese hübscher Skizzen aus den dreißiger und vierziger Jahren 
reproduziert, die von künstlerischem Geschick, scharfer Beobachtungsgabe 
und feinem Humor zeugen; Schinkels und Friedrich Wilhelms IV. Zusammen- 
arbeiten bei der Entstehung des Schlosses Charlottenhof bei Potsdam wird 
von Hermann Schmitz auf Grund eigenhändiger Zeichnungen des Kronprinzen 
nnd der Entwürfe seines künstlerischen Beraters eingehend geschildert und 
durch zahlreiche Reproduktionen verdeutlicht. Im Anfang der Miszellaneen 
beschreibt Paul Seidel eine früher in der Berliner Poststraße 4 angebrachte 
Gredenktafel an den Tod des dort in der Wohnung seines ehemaligen Kammer- 
dieners Anton Freytag verschiedenen Kurfürsten Johann Sigismund und Georg 
Schuster einen von dem Bayreuther Markgrafen Christian Heinrich (f am 
5. April 1708) getragenen Schicksalsring des Hauses Hohenzollern, „zum 
31. Mai 1740“ betitelt Hans Droysen eine kurze Besprechung der Kabinetts- 
orders, die Friedrich Wilhelm I. an seinem Todestage nicht mehr signieren 
konnte und die daher „auf Sr. Kgl. Majestät allergnädigsten Befehl von Dero 
Kronprintzen unterschrieben“ wurden. Paul Haake. 


Wilh. Maeßer, Die Bevölkerung des Kreises Schleusingen, vornehmlich im 
17. Jahrhundert. (Diss. phil. Halle.) Halle 1916: Fr. Maennel. XI, 98 S. 


Eine Doktorarbeit, aber eine gute, trotzdem manche formelle Schwierig- 
keit und sachlich schwache Zusammenhänge im ganzen Bau ins Auge fallen. 
Die Ausführlichkeit in manchen rein statistischen Teilen liegt offenbar in dem 
Bestreben, nun auch die überzeugte Zustimmung der gewünschten Kritik zu 
finden. Und die im ganzen doch nicht sehr befriedigende Art der Folgerungen hat 
wohl ihren Hauptgrund darin, daß der Verfasser zuletzt — (als Soldat im Feld 
und verwundet daheim) — nicht die nötige gleichmäßige Ruhe zur Arbeit fand. 

Nach der Problemstellung tritt man mit einigen Erwartungen an sie heran. 
Es soll eine Vorarbeit geliefert werden zur Untersuchung „über den Zusammen- 
hang der wirtschaftlichen und demologischen Erscheinungen in längeren Zeit- 
räumen“. Bis zu (dieser Untersuchung des Zusammenhanges oder bis zum 
Auseinandersetzen, wie weit die hier gegebene Arbeit dafür Wert habe, ge- 
langt diese aber nicht. Auch die Absicht, ein natürlich abgegrenztes Gebiet, 
wie des mittleren Teiles des Südwestabhanges des Thüringer Waldes, als Ganzes 
vorzunehmen, mußte aufgegeben werden. Es blieb (offenbar wegen der Art, 
wie das archivalische Material zu tinden war), bei einer politischen Abgrenzung 
des Untersuchungsgebietes, des jetzigen Kreises Schleusingen (früheren Amtes 
Schleusingen und Bezirkes Suhl). 

Das Besondere an der Untersuchung ist zweifellos, daß sie sich auf ein 
städtisch- ländliches Gebiet erstreckte, — bisher ist die historische Statistik 
der Landgemeinden noch sehr zu kurz gekommen. Und weiter, daß der Ver- 
fasser für die Untergruppierung sich auf die kirchlichen Grenzen und Ver- 
bände stützt. Mit wenigen erkennbaren Ausnahmen decken sich hier die 
Parochien der Mitte des 17. Jahrhunderts mit den heutigen Amtsbezirken. 
(Eine interessante Parallele ist: Die Identität der früheren Pfarre mit dem 
Steuerbezirk in der Steiermark i.) 


ı Vgl. H. Pirchegger, Der histor. Atlas der österreich. Alpenländer, 
Zeitschr. d. hist. V. f. Steiermark XI, 338. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 3. 28 


418 | Nachrichten und Notizen 


Bezüglich des statistischen Quellenmateriales geht der Verfasser, obwohl 
er die Bedeutung der Kirchenbücher hierfür wohl erkennt, nicht so weit, diese 
als erste Quelle zugrunde zu legen, wie es andere getan haben!. Dagegen 
hat er eine kirchliche Bestandsaufnahme, ein „Seelenregister“ der Diözesen 
Schleusingen und Suhl von 1646 und einzelne Kirchenregister ausgiebig ver- 
wertet. Und auch da zeigt sich — nach der Einzelbeurteilung der kirchlichen 
im Vergleich mit den weltligıen Registern (summarischen Verzeichnissen, 
Mannschaftszählungen) — die gröbere Zuverlässigkeit jener ersten, nicht der 
Register und Zählungen seitens der Ämter. 

Gerade diese sehr fleißige Dissertation ist wieder ein neuer Beweis, wie bis 
ins einzelnste des ganzen archivalischen Quellenmaterials exakte historisch- 
statistische Untersuchungen gehen müssen, um die Ergebnisse genügend be- 
gründet aufbauen zu können. Der Verfasser hat — mehr gelegentlich (S. 7ff.), 
nicht einleitend — den Gang der Besiedelung des fraglichen Gebietes skizziert. 
Für den „Zusammenhang der wirtschaftlichen und demologischen Erscheinungen“ 
dürfte gerade dieses aber ausführlich zu untersuchen sein; die jetzige Gliederung 
nach Ackerland, Streifen und Rändern, welche M. gibt, steht loch zum übrigen 
in nur schwacher Beziehung. Man wird eben nicht ohne exakte historische 
Wirtschaftsgeographie ein solches Problem zu lösen versuchen können. Historische 
Statistik und historische Geographie stehen im engsten Konnex. 

Durch die Heraushebung der Stadt Subl, des industriellen Mittelpunktes 
(die Wattenindustrie'), würde sich das wirtschaftsgeographische Bild sehr leicht 
gestalten lassen. Gerade Suhl, die Gliederung der Bevölkerung nicht nur 
statistisch nach Familienstand, Geschlecht, Kinderzahl, sondern auch Gesinde- 
haltung und — sehr eingehend — nach den Berufen, erörtert M. ausführlich, 
letzteres nach Büchers Schema (Bevölkerung von Frankfurt a. M., S. 216 fl.), 
neu hat M. die „liberalen Berufe und öffentlichen Dienste“ ebenfalls angegeben. 
Die für den Export arbeitenden Gewerbe treten stark hervor. Doch machen 
die Betriebe mit Gehilfen nur 27,8% aller aus. 

Das Jabr — wie bei Suhl —, auf welches M. alle Angaben beziehen 
möchte, scheint 1646 zu sein. Er muß aber auch mit Zahlen von 1631, 1634, 
1649 und 1659 rechnen. Seine Folgerungen sind vorsichtig abgewogen und 
tiberzeugend. 

Nur einige allgemeiner interessierende Ergebnisse: Die Haushaltungsziffer 
für die Stadt Suhl 1646 ist einwandfrei 3,73 (S. 40; auf S. 27, offenbar verdruckt, 
8,71), Stadt Schleusingen hat 4,36. Die beiden ländlichen Bezirke: 3,69 bzw. 
3,5. Der Gesamtdurchschnitt: 3, 65. 

In diesem Gebiete kann von einer Überschätzung der zerstörenden Wirkung 
des 30 jährigen Krieges nicht geredet werden. Die Einwohnerschaft der Graf- 
schaft Henneberg war noch 1631 (34) fast 61 000, 1649 (51) nur 19 250. Und 
doch mnß das Land noch als dicht besiedelt gelten. Die beiden genauer unter- 
suchten Bezirke haben 1646 20,4 Einwohner auf den Quadratkilometer. Die nicht 
ganz geeigneten Parallelen, die einzigen, die aber vorliegen, sind für Hessen- 


ı Roller für Durlach (1907) mit exakter genealogischer Methode. Gmelin 
(Allgem. Statist. Archiv 1902) für 17 Gemeinden im Gebiet von Schwäbisch-Hall, 
auf Grund der „virtuellen“ Bevölkerung (Summe der Lebendgeborenen der 
30 voraufgehenden Jahre). 


Nachrichten und Notizen 419 


Darmstadt (nach Fabrizius) 1629: 28,3 — 1669: 25,3; Brandenburg (nach 
Behre) 1688: nur 10,4. 

Der Überschuß des weiblichen Geschlechtes ist 1646 hoch: 55,1% der 
Gesamtbevölkerung beider Bezirke, die durchschnittliche Kinderzahl nur 2,56. 
Auf 4 Ehepaare oder Verwitwete kommt 1 Magd, ein Beweis für die verhältnis- 
mäßige Armut. Nur Schleusingen übertrifft hierin alle, mit fast doppelt soviel. 

Ziemliche Schwierigkeit macht M., die Zahlen von „Mannschaft“, „Haus- 
halte“ und „Untertanen“ in Beziehung zu bringen. „Ohne genügende zahlen- 
mäßige Nachweise lassen sich derartige Kategorien nicht gleichsetzen“, sagt 
er sehr richtig. Vor allem, das sei ihm hinzugefügt, wenn er die Frage: ob 
Haushalt — Feuerstätte oder — Hats, erörtert: nicht ohne feste Beziehung zu 
den Häuserregistern der Städte und zu den Amterregistern, in welchen die 
Grundzahl Haus“ erst zu ermitteln ist. In meiner Berechnung für Hannover, 
welche M. S. 70ff. berührt, ist jedenfalls Feuerstätte nicht als Haus, wie wohl 
zumeist auf dem Lande, sondern als Haushalt anzusetzen, 

Die außerordentlich eingehende Arbeit M. wird jedenfalls jeden, der mit 
historischer Statistik zu tun hat, zu gründlicher Auseinandersetzung ver- 
anlassen. Viele Steine machen einen Bau, das zeigt die Schrift deutlich. 

Dresden. G. H. Müller. 


Adrien Robinet de Cléry, Les idées politiques de Frédéric de Gentz. 
Thèse de doctorat présentée à la faculté de philosophie de l'université de 
Bale. Lausanne, librairie Payot & Cie, 1917. 310 S. 

Seitdem E. Guglia (Friedrich von Gentz, Wien 1901) die Legende vom 
Romantiker Gentz zerstört und den Historikern die zum Erfassen der höchst 
komplexen Persönlichkeit Gentz’ notwendige Unbefangenheit zurückgegeben 
batte, war man dem proteusartigen Wesen Gentz' immer näher gekommen. 
Einen weiteren Schritt vorwärts in der Gentzforschung glaubt Verfasser vor- 
liegender Schrift zu tun, indem er die frühere These: „Gentz, der Roman- 
tiker“ durch die andere: „Gentz, der Rationalist“ ersetzt. Daß in Gentz' 
Ideen, insbesondere in den Ideen seiner Frühzeit, der Rationalismus eine be- 
deutende Rolle spielt, ist von jeher erkannt worden. Verfasser glaubt aber, 
Gentz in allen Phasen seines Schaffens als den Rationalisten des 18. Jahr- 
hunderts charakterisieren und somit zugleich die logische Einheit der politi- 
schen Persönlichkeit Gentz’ erweisen zu können. Diese seine Ansicht sucht 
er, gestützt auf eingehende und scharfsinnige Quellenstudien der Gentzschen 
Schriften einerseits und weitgehendste Berücksichtigung der zeitgenössischen 
Geistesgeschichte andererseits in ihrer Allgemeingültigkeit darzulegen. Ju 
ersterer Hinsicht hat Verfasser, wenn auch nicht wesentlich Neues, so doch 
im großen und ganzen Erfreuliches geliefert. Unzulänglich in vielen Stücken 
ist aber die Behandlung des ideengeschichtlichen Hintergrundes. Am ver- 
bängnis vollsten für Robinet de Clerys Entwicklungen ist in dieser Hinsicht, 
daß Verfasser die beiden großen geistes geschichtlichen Strömungen, die für 
das politische Denken und Leben jener Zeit so überaus wichtig sind, nämlich: 
Rationalismus und Romantik im vollen Umfang ihres Wesens gar nicht erfaßt 
hat. Zwar widmet er der Stellung Gentz zum Rationalismus einen beson- 
deren Paragraphen, zwar sucht er zu unterscheiden zwischen dem rein philo- 
sophischen, dem politischen und dem geschichtsphilosophischen Rationalismus, 


28* 


420 Nachrichten und Notizen 


er gelangt aber nur zu teilweise richtigen und nicht erschöpfenden Resultaten. 
Erschwerend wirkt hier auch, daß Verfasser nicht selten die Begriffe ratio- 
nalistisch und theoretisch identisch braucht. Noch unzulänglicher, ja geradezu 
kindlich sind die Ansichten, die Verfasser von der politischen Romantik hat. 
„Tendance catholique et tendauce nationale, tels sont a son époque en Alle- 
magne les deux éléments principaux d'une politique romantiyue.* (S. 269.) Wit 
diesem Maßstab tritt Robinet de Cléry nun an Gentz heran, und da er in 
Gentz keinerlei katholische und nationale Tendenzen zu tinden glaubt, ist für 
ihn die Frage der Beziehungen Gentz zur Romantik in negativem Sinne ent- 
schieden. 

Von der Vielgestaltigkeit der polit#chen Romantik hat Verfasser keine 
Abnung. Meineckes „Weltbürgertum und Nationalstaat“. dieses für alle ideen- 
geschichtlichen Arbeiten aus der Zeit um 1800 so überaus wichtige Werk, 
scheint er gar nicht zu kennen, sonst hätte er sich die Behandlung des poli- 
tischen Rationalismus und der politischen Romantik unmöglich so leicht machen 
können. 

Neben der ungenügenden Vertrautheit mit der Ideengeschichte des 18. und 
19. Jahrhunderts macht sich Mangel an psychologischem Verständnis jener Zeit 
und ibrer Vertreter in Robinet de Clerys Schrift zuweilen übel bemerkbar. 
So folgert Verfasser aus einer Äußerung Gentz’! — die Reformation sei eine 
Wohltat der Menschheit —, daß Gentz überzeugter Protestant und antiroman- 
tischer Denker war. 

Zur Illustration dieser Folgerung möchte ich nur auf Gentz Freund A. 
Müller verweisen, der nach seinem aus innerster Überzeugung erfolgten Über- 
tritt zur katholischen Kirche in seinen „Elementen der Staatskunst“ den Pro- 
testantismus „das heilige, unveräußerliche Prinzip der Freiheit und demnach 
der Allgegenwärtigkeit der Religion“ nennen konnte. Theorie und Praxis, 
Politik und reines Menschentum, Intellektuelles und Emotionelles waren eben 
bei vielen Denkern um die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts Dinge, die in 
ein und demselben Menschen oft ein ganz verschieden gerichtetes und ver- 
schieden motiviertes Leben führten. Auch in Gentz ist ein Dualismus zwischen 
den politischen Ideen und dem politischen Leben unverkennbar. Der Versuch, 
eine streng logische Einheit in der politischen Entwieklung Gentz’ herausru- 
arbeiten, muß daher zu Gewaltsamkeiten führen. 

Aus angeführten Gründen dürfte daher in vorliegendem Werk weder das 
politische System, noch die komplizierte politische Persönlichkeit Gentz historisch 
richtig gewürdigt sein. Zum mindesten sind die Betrachtungsweisen des Ver- 


fassers nicht zwingend. 
Köln am Rhein. Martha Schneider. 


Alfred Stern, Geschichte Europas von 1848 — 1871, Bd. I, Stuttgart 1916. 
Cotta. 796 S. gr. 8°. 

Mitten im Kriege hat Stern rüstig sein großes Werk fortgesetzt, er gibt 

uns mit dem ersten Bande der letzten Abteilung die erste zusammenfassende, alle 

1 Sie findet sich in dem Aufsatz: „Über den Einfluß der Entdeckung von 

Amerika auf den Wohlstand und die Kultur des menschlichen Geschlechts.“ Neue 

Deutsche Monatsschrift, 1795. (Ausgewählte Schriften. Ed. Weick, V. S. 189 


Nachrichten und Notizen 421 


europäischen Staaten behandelnde Darstellung der Gärungszeit von 1848—1871. 
Er gibt sie in seiner nun längst schon feststehenden Art, als eingehende, 
sachliche, klare, ein wenig nüchterne Erzählung. Diese Art hat ihre großen 
Vorzüge, denn der Verfasser schafft damit für alle Einzelforschung einen festen 
Rahmen sicherer Kenntnis des tatsächlichen Verlaufes. Dies um so mehr, 
als er in staunenswerter Arbeitskraft alles vorhandene Material bis auf ent- 
legene Einzeluntersuchungen hinab benutzt und es durch ausgebreitete eigene 
Archivstudien vermehrt. Es ist durchaus nicht nur eine Zusammenfassung 
der Ergebnisse fremder Forschung, die Sem vorlegt, sondern er nimmt jeweils 
selbständig Stellung. 

Daneben hat die Arbeit ihre Gremien zunächst in dem Ausmaße des 
Stoffes; Stern bietet hauptsächlich politische Geschichte, dabei allerdings innere 
wie äußere Politik in gleichem Maße; aber die innere Politik ist für ihn doch 
hauptsächlich Verfassungspolitik, von der wirtschaftlichen Entwicklung erfahren 
wir nichts, auch nichts von der Einwirkung wirtschaftlicher Gesichtspunkte 
auf die Stellung einzelner Parteien etwa zur Einheitsfrage, obwohl die teilweise 
und gerade in Süddeutschland ziemlich stark gewesen ist. Die Entwicklung 
der Parteien im einzelnen kommt etwas stiefmütterlich weg; da hätte eine 
Ausschöpfung der Erinnerungen etwa auch der minder bedeutenden Parla- 
mentarier des Frankfurter Parlaments (z. B. Zimmermann), eine Benutzung 
der Berichte der Abgeordneten, reichere Einzelheiten und genauere Linien zu 
ziehen ermöglicht. Die Presse wird nur in einzelnen hervorragenden Spitzen 
charakterisiert. | 

Die starke Betonung («les erzählenden Moments läßt dann auch das 
Räsonnement vielleicht doch zu wenig hervortreten; man vergleiche etwa die ein- 
schlägigen Kapitel aus Brandenburgs Reichsgründung. Die politische Dynamik 
der Ereignisse bleibt dadurch ab und an im Dunkeln. 

Eine Auseinandersetzung mit Einzelheiten der Auffassung verbietet sich 
schon des Umfanges wegen; sie wäre dem Referenten zurzeit auch durch ig 
Kriegsumstände unmöglich. l 

Übersehen ist die Arbeit von H. Menz über Rodbertus, Diss. Greifawald 
1911, zugleich in den Pommerschen Jahrbüchern. S. 339, Anmerkung, lies 
Wentzcke statt Wentzel, ur 

Im Felde. : L. Bergsträßer. 


Die öffentliche Meinung in Sachsen 1864—66 von Herbert Jordan +. 
Aus seinem Nachlaß herausgegeben von Johannes Hohlfeld, Kamenz (Sa.) 
1918. In Kommission bei C. S. Krausche, VIII, 255 S. 8°. 

Der Verfasser der vorliegenden Schrift ist auf dem Felde der Ehre ge- 
fallen, die unvollendet gebliebene Arbeit hat einer seiner Freunde heraus- 
gegeben. Es ist sehr zu bedauern, daß Jordan selber sein Werk nicht vollenden 
konnte, sicherlich wären dann viele der Fehler und Mängel, die das Buch ganz 
offensichtlich aufzuweisen hat, vermieden worden. Der erste der drei Hanpt- 
teile handelt von dem Wesen und den Quellen der öffentlichen Meinung. Eine 
Definition ihres Begriffs ist nicht gegeben, ja nicht einmal versucht, vielmehr 
das ganze Problem mit der Bemerkung beiseite geschoben, daß öffentliche 
Meinung eigentlich ein Widerspruch in sich selber sei. Auch eine spätere 
Charakterisierung als „ein Spiel stetig und heftig miteinander ringer der 


422 Nachrichten und Notizen 


Gegensätze, die nur in den seltensten Augenblicken in der überflutenden Welle 
eines großen einheitlichen Gefühls untergehen“, führt nicht recht weiter. Ein 
eindringliches Studium der Literatur über die öffentliche Meinung hätte er- 
möglichen müssen, sich wenigstens einer der bestehenden Theorien anzu- 
schließen, wenn der Verfasser schon darauf verzichten wollte, auf eigenen 
Wegen dem Wesen der öffentlichen Meinung nachzugehen. Quellen derselben 
sind ihm Presse und Flugschriften. Ob die öffentliche Meinung noch andere 
Vertreter und Organe hat, z. B. Parlamente und Versammlungen, diese Frage 
ist hier bei der theoretischen Formulierung des Begriffs gar nicht aufgeworfen. 
was jedoch nicht ausschließt, daß Jordan bei der praktischen Durchführung 
seiner Abhandlung wiederholt und ausführlich der Tätigkeit politischer Körper- 
schaften und Vereine gedenkt. Im zweiten Abschnitt führt er zunächst in 
durchaus gelungener Weise die maßlose Uberschätzung der öffentlichen 
Meinung in jener Zeit auf das richtige Maß zurück und entwirft dann in 
bisweilen recht treffenden Ausfübrungen ein Bild von der allgemeinen politischen 
Lage Sachsens und von seinem Verhältnis zu den führenden politischen Mächten 
Deutschlands. Leider verliert er gar zu oft aus den Augen, daß diese Ent- 
wicklung der Grundlagen der öffentlichen Meinung nur den Hintergrund 
gleichsam bilden soll für sein Gemälde; die Darstellung wird zu oft Selbst- 
zweck und verliert sich dabei in ermüdende Detailangaben, sehr zum Schaden 
der Lesbarkeit des Buches. Leider bringt er hier bereits manches, was in den 
dritten Hauptteil gehört, so daß sich lästige Wiederholungen nicht vermeiden 
lassen. Dieser dritte Teil der Schrift, der die eigentliche Darstellung der 
öffentlichen Meinung enthält, ist in der Form wenig glücklich. Sachlich ist 
der Arbeit Jordans hohe Anerkennung zu zollen, Presse und Flugschriften 
sind eifrig durchgearbeitet, vielseitig herangezogen und so eine Fülle von 
Material geboten, am die Stimmung und Meinung des sächsischen Volkes nicht 
nur in ihrer Gesamtheit zu würdigen, sondern ihr auch in all ihren Schwan- 
kungen und Schattierungen der deutschen Politik Bismarcks gegenüber zu 
folgen. Hier ist auch die oben gerügte Einseitigkeit bei der theoretischen 
Formulierung des Begriffs der öffentlichen Meinung glücklich vermieden, Äuße- 
rungen politischer Körperschaften und Vertretungen sind berücksichtigt, Partei- 
leben und Vereinswesen sind in weitem Maße in den Kreis der Betrachtung 
gezogen, um ein plastisches und abgerundetes Bild von der Stellungnahme des 
sächsischen Volkes zu den großen bewegenden Fragen der damaligen Zeit zu 
geben. In einzelnen Kapiteln erhebt sich die Darstellung zu beachtlicner Höhe 
uud stellt dem Historiker Jordan ein gutes Zeugnis aus. Wenn trotzdem der 
Gesamteindruck kein befriedigender ist, so ist das auf Rechnung des Heraus- 
gebers zu setzen, der dem Andenken seines gefallenen Freundes besser gedient 
hätte, wenn er sich zu einer weitergehenden Überarbeitung hätte entschließen 
können, anstatt aus falscher Pietät an dem Manuskript, von dem etwa 60 Seiten 
in Reinschrift, alles Übrige in den verschiedeusten Entwicklungsstufen vorlag, 
nur das Allernotwendigste zu ändern. Meines Erachtens wäre es Aufgabe des 
Herausgebers gewesen, die ganze Schrift zu überarbeiten und so ein Werk 
aus einem Guß herzustellen. Bei der Fülle und Reichhaltigkeit des Materials 
hätte es nur einer redaktionellen Bearbeitung bedurft, die dem Herausgeber. 
der sich in seiner Vorrede ala Historiker zu erkennen gibt, nicht hätte schwer 
fallen dürfen, und die dem Vermächtnis Jordans keine Gewalt angetan hätte, 


Nachrichten und Notizen 423 


weil sie nur auf seinen Forschungen beruhte und ihnen nichts Neues hinzu- 
gefügt hätte. Der Stoff hätte mehr gegliedert werden müssen, so z. B. findet 
sich im dritten Hauptteil ein Kapitel von 58 Seiten und in diesem Kapitel 
ein Absatz von nicht weniger als 13 Seiten, wo der Text ohne Ruhe- und 
Anhaltspunkt weiterläuft. Kurze, knappe Zusammenfassungen mit Heraus- 
arbeitung der wesentlichsten Züge an den natürlichen Ruhepunkten der Dar- 
stellung hätten dem Buche sehr zum Vorteil gereicht, besonders an solchen 
Stellen, die infolge bloßer Aneinanderreihung von Zeitungsausschnitten und 
Parlamentsreden ein wenig in der Materialsammlung stecken geblieben sind. 
Alles in allem bildet die Arbeit von Jordan eine erfreuliche Bereicherung der 
neueren historischen Literatur, für die wir dem Herausgeber trotz mancherlei 
Einwendungen zu Dank N sind. 
Leipzig. H. Wendorf. 


Ein Jahrhundert bayerischen Verfassungslebens von Michael 
Doeber l. 2. Aufl. 165 S. Brosch. M. 4,80, geb. M. 5,50. Munchen. Ver- 
lag von Lindauer. 1918. 

Diese Schrift strebt naturgemäh keine Vollständigkeit an. sondern ist als 
Jubiliumsgabe gedacht. Da sie im Auftrage des letzten Staatsministers des 
Innern des alten Königreichs Bayern, Dr. von Brettreich, geschrieben worden 
ist, so verfügt der Verfasser über ein Quellenmaterial, das anderen Forschern 
bisher zu großem Teil verschlossen geblieben ist. Besonders wichtig ist die 
Heranziehung der Staatsrats- und Ministerialakten. Er beginnt schon mit der 
Darlegung der Entstehung der Konstitution von 1808, behandelt alsdann die 
Beratungen zur Schaflung einer Verfassung von 1814/15 und schließlich von 
1818. Der wichtigste Grund, welcher diese endlich zustande kommen ließ 
war der drohende Staatsbankrott, der nnr durch die Mitarbeit des Volkes ab- 
gewendet werden konnte. Ferner drängte dazu der böse Konkordatshandel 
und die Verfassungsberatungen in den benachbarten Staaten. vor allem in 
Baden, das Doeberl nicht erwähnt, und der Vorausgang des Zaren in Polen. Den 
unmittelbaren Anlaß aber bot, wie bei den Verhandlungen vom Jahr 1808 die 
Angst vor dem Eingreifen Napoleons, im Jahre 1814 die Furcht vor dem 
Wiener Kongreß, so jetzt die Sorge für die Erhaltung der bayerischen Sou- 
veränität, die durch den Bundestag bedroht schien. Diese Tatsache ist bisher 
noch nicht bekannt gewesen. Den angeblichen Plan der Regierung, die Ver- 
fassung im Frühjahr 1819 wieder aufzuheben, verweist Doeberl an der Hand der 
Protokolle in das Reich der Fabel, indem er zeigt, daß in. der Ministerialkon- 
ferenz vom 19. März 1819 lediglich über die dem Landtage zu erteilende Rüge 
verhandelt wurde. Indes erscheint mir trotz alledem damit doch nicht auch 
schon der völlige Beweis erbracht worden zu sein, daß der allerdings wenig 
sympathische, intrigante Graf Rechberg hier, wie im Falle Spaun, lediglich per- 
sönliche Absichten in seinen Gesprächen mit dem preußischen Gesandten ver- 
folgt hat. Einem König, der so rasche Entschlüsse faſste, wie wir es bei der 
plötzlichen Entlassung des Grafen Montgelas beobachten können, der innerlich 
seinem Werke, der Verfassung, zum mindesten doch herzlich gleichgültig 
gegenüberstand, wäre es schon zuzutrauen, daß er, von Metternich bedrängt, 
mit dem Gedanken an eine Aufhebung der Kammer gespielt habe, ohne ihn 
aber gerade zur offiziellen Reife gedeihen zu lassen. — Ganz besondere Sorg- 


424 i Nachrichten und Notizen 

falt verwendet Doeberl auf die Aufhellung der folgenschweren Wendung in der 
Politik Ludwigs I. Überzeugend führt er hier aus, daß Ludwig der „letzte 
König alten Stils“ gewesen sei. „Wenn je von einem Obrigkeitsstaat im 
Gegensatz zum Volksstaat gesprochen werden konnte, so berechtigte seine 
Regierung dazu.“ Wenn der Verfasser aber die Thronentsagung Ludwigs im 
wesentlichen politischen Erwägungen zuschreibt, so scheint er mir dabei doch 
unerwähnt zu lassen, daß doch auch höchst persönliche Gründe maßgebend 
waren. Der König konnte sich, wie schon in den sechziger Jahren in Fried- 
rich Thierschs Lebensgeschichte ausgeführt wurde, doch durchaus- nicht der 
Erkenntnis verschließen, daß er durch sein Verhältnis zu Lola Montez dem 
Autoritätsglauben im Volke selber den stärksten Abbruch getan habe. 

Was Doeberl über den Ausbau der Verfassung im Jahre 1848 und ihr Fort- 
leben in den Zeiten der Reaktion, ihre Kräftigung unter Hohenlohe und in 
den neuesten Zeiten erzählt, beschränkt sich auf das Notwendigste. Man darf 
eben nicht vergessen, daß es sich um eine Festschrift handelt, die in erster 
Linie doch einen bequemen Überblick über die Fortentwicklung der baye- 
rischen Verfassung geben sollte, und diese Aufgabe erfüllt die gewandte, wert- 
volle Arbeit durchaus, ja geht über diesen Rahmen durch die Erzielung nener 
Resultate sogar hinaus. . 

Schwabach. Franz Joetze. 


Gustav Rümelins politische Ideen. Von Otto Schnizer. (= Beiträge 
zur Parteigeschichte, herausgegeben von Adalb. Wahl. 9.) Tübingen, 
Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1919. 111 S. 8° 5 Mark und 
30% Teuerungszuschlag. 

Gustav Rümelin, dessen Leben G. Schmoller im 53. Bande der „Allgemeinen 
deutschen Biographie“ mit großer verahrungsvoller Liebe geschildert hat, den 
Fr. Meinecke in seinem „Weltbürgertum und Nationalstaat“ des öfteren zu 
Worte kommen läßt, dessen „Reden und Aufsätze“ zu lesen auch heute noch 
ein Genuß ist, hat sich in den Jahren 1848 und 1849 eifrig politisch betätigt. 
Schnizer untersucht nun, zum Teil an der Hand von unbekannten Briefen 
Rümelins, welche Stellung dieser zu den damals die Politiker bewegenden Fragen 
eingenommen hat. Der Verfasser hat. seine Arbeit, die er nicht vollenden sollte 
— er fiel bereits l. November 1914 —, eingeteilt folgendermaßen: I. „Gedanken 
über Staat und Recht“, worin man recht interessante, scharfsinnige Gedanken 
Rümelins findet, die einem zumal heute beachtlich scheinen. Er war u.a. über- 
zeugt, „daß das Proletariat für eine staatsbürgerliche Betätigung, wenigstens 
in Deutschland. unbrauchbar und unreif sei“ (S 11)! II. „Der Kampf um die 
dentsche Finheit“, in der der Verfasser im 1. Abschnitt sich eingehender mit 
Rümelins Stellung zu Erbkaisertum, Groß- und Kleindeutschland, Aufgehen 
Preußens im Reich, usw. befaßt, während er im 2. kürzeren Abschnitt Rümelins 
politische Ansichten „bis zum Auftreten Bismarcks“ beleuchtet, besonders seine 
Meinung vom Dreikönigsbündnis. III. „Staat und Kirche. Schlußwort“, auch 
dieses lesenswert, so sein Hinweis auf Rümelin als Realisten, der zwei große 
Realisten verehrte: Goethe und Bismarck. Ein Qnellenuachweis beschließt die 
Schrift, die uns Rümelin als einen guten Deutschen zeigt, der sich stets fest 
auf den Boden der Tatsachen stellte. | 

Dresden. H. Richter. 


Nachrichten und Notizen ` 425 


Wer Österreichs Zustände recht verstehen will, der muß auf die eifrige 
Pflege achten, welche im alten Österreich der Landeskunde zuteil geworden 
ist. Seit langem war hier ein guter Teil der geistigen Kräfte von dem Streben 
nach Verbreitung und Vertiefung der auf Geschichte und Natur der einzelnen 
Kronländer bezüglichen Kenntnisse in Anspruch genommen. Das hat schon 
in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, seit den Anfängen des Pester National- 
museums (1802), zu einer Reihe fortwirkender Vereins- und Museumsgründungen 
gefüfrt und ein eigenartiges wissenschaftliches Leben erzeugt, das alle An- 
erkennung verdient, wenn es auch von den Neigungen ortsansässiger Liebhaber 
stärker beeinflußt war als von den festen Überlieferungen der deutschen Hoch- 
schulen. Der österreichische Gesamtstaat, der seine wissenschaftlichen Ein- 
richtungen erst um die Mitte des Jahrhunderts auszubauen begann, hat es zu 
seinem Schaden versäumt, diesen auseinanderstrebenden Kräften rechtzeitig 
die wirksamen Einigungsgedanken entgegenzustellen, während der politische 
Föderalismus manchen um die Landeskunde gescharten Kreis mühelos in seine 
Bahnen leitete. Der Gegensatz zu dem Gesamtstaat kommt in dem Verhalten 
der Reichshauptstadt zum Ausdruck. Wien blieb von diesen älteren landes- 
kundlichen Bestrebungen fast unberührt, eine Vereinsgründung der zwanziger 
Jahre schlief wieder ein, erst um vieles später, als die Bewegung in den Landes- 
hauptstädten längst reife Früchte trug, hat man sich ihr in dem Mittelpunkt 
des Staates von neuem angeschlossen. Erst im Jahr 1911, hundert Jahre nach 
der Stiftung des Grazer Johanneums, erhielt Niederösterreich, das Kernland 
der Monarchie, sein Landesmuseum, und auch die Entstehung des Landes- 
kundevereins für Niederösterreich fällt ins Jahr 1864, also in eine Zeit, da 
schon Akademie, Universität und andere staatliche Anstalten die Leitung 
wissenschaftlicher Tätigkeit in die Hand genommen hatten. Unter solchen 
Umständen handelte es sich hier weniger um die Gefahr politischer Neben- 
wirkungen als um die richtige Absteckung des Arbeitsfeldes. Die Festgabe 
„Fünfzig Jahre Verein für Landeskunde von Niederösterreich, 
1864 bis 1914“ (Wien 1914 im Selbstverlag des Vereins, 115 S. 4°, mit 11 Text- 
bildern), in der Max Vancsa die Vereinsgeschichte schildert, spiegelt die 
schrittweise Uberwindung dieser Schwierigkeit wieder. Man ersieht, wie sich 
die Freunde der Landeskunde anfänglich mit der Herstellung einer Verwaltungs- 
karte und einer vielbändigen Ortskunde befaßten, dann allmählich mit geschicht- 
lichen Aufgaben und deren berufenen Vertretern Fühlung fanden. Ein noch 
genaueres Bild von den bescheidenen geographisch gerichteten Kinderzeiten 
des Vereins gibt aus eigener Erinnerung Anton Mayer in- dem Schlußaufsatz 
des gleichfalls als Festschrift gestalteten Jahrbuchs für Landeskunde von 
Niederösterreich (N. F. 13 und 14, ebenda 1915, 621 S., mit einer Karte, 
drei Tafeln und 31 Abb. im Text). Gerade der reiche Inhalt dieses Bandes 
läßt im übrigen die seither erfolgte Wandlung gut erkennen. Neben einzelnen 
geographischen, sprachkundlicheu und vorgeschichtlichen Arbeiten nimmt nun 
mittlere und neuere Geschichte den breitesten Raum ein. Der Band wird er. 
öffnet von einem Vortrag Redlichs über „das Werden des Landes Niederöster- 
reich“ und er enthält mannigfaltige Untersuchungen zur politischen und kul- 
turellen Geschichte des Landes und ihrer Quellen. Lampel bespricht den 
mä rischen Anteil am Gemärke des l.andbuchs, Mitis eine kuenringische Haus- 
urkunde, Dopsch das österreichische Landrecht, Bibl die Vorgeschichte der 


426 Nachrichten und Notizen 


Religionszugeständnisse Maximilians II. und Hugelmann die Landtagsbewegung 
des Jahres 1848. Daneben werden von Luschin und von Nagl bestimmte 
Abschnitte der österreichischen Münzgeschichte und von anderen Forschern 
Bilder aus dem Kunstleben und den Sitten des Landes vorgeführt: Tietze 
untersucht die Beziehungen des Jesuiten und Barockmalers Andrea Pozzo zu 
den Fürsten Liechtenstein, Kubitschek die Tätigkeit eines noch unbekannten 
Inschriftenfälschers des 18. Jahrhunderts, Schnerich berichtet über Anklänge 
örtlicher Färbung in den Werken von Mozart und Haydn, Kralik über ein f817 
angelegtes Wiener Gartenbuch und Criste veröffentlicht in deutscher Über- 
setzung einige Reiseschilderungen, die Erzherzog Carl 1812 bis 1818 dem 
Herzog Albrecht von Sachsen -Teschen schrieb. Auch die Geschichte nieder- 
österreichischer Städte erführt durch Voltelini (zurWiener Stadtverfassung im 
15. Jahrhundert), Theodor Mayer (die Stellung der Städte Krems und Stein im 
mittelalterlichen Handel), Schalk (die Wiener Handwerker um 1462 und die 
Bevölkerungszahl von Wien) und Wolfsgruber (die Haltung des Wiener Klerus 
in den Märztagen 1848) wertvolle Beiträge. Und weit über die Landesgrenzen 
hinaus wird dankbare Leser finden, was Gustav Winter über das niederöster- 
reichische Banntaidingswesen sagt. Wesen und Zweck, Verfassung und Ver- 
fahren, Blüte und Verfall der in den Gemeinden Niederösterreichs geübten Reckts- 
weisung und Rechtsprechung sind hier von kundigster Hand in einer für die 
gesamte deutsche Rechtsgeschichte höchst lehrreichen Weise dargestellt. Es 
ist ein schöner Schlußbericht zu der vierbändigen, von Winter selbst besorgten, 
von der Wiener Akademie geleiteten Ausgabe der niederüsterreichischen Weis- 
tümer, um deren Gelingen sich auch der Verein für Landeskunde, die Sammel- 
tätigkeit befördernd, namhafte Verdienste erworben hat, und zugleich ein gutes 
Beispiel dafür, welchen Nutzen noch heute eine landeskundliche Vereinigung 
zu stiften vermag, wenn sie sich dem notwendig gewordenen Großbetrieb der 
Wissenschaft einordnet. 
Graz. ar W. Erben. 


Willy Hoppe, Kloster Zinna. Ein Beitrag zur Geschichte des ostdeutschen 
Koloniallandes uud des Cistercienserordens (Veröffentlichungen des Vereins 
für Geschichte der Mark Brandenburg) mit zwei Karten. München und 
Leipzig, Duncker & Humblot 1914, XIV und 275 S. | 

Seit Franz Winters für seine Zeit vortrefflichem Buche über die Cistercienser 
des nordöstlichen Deutschlands (1868—1871) ist viel über die Bedeutung der 

Cistercienserklöster für Kolonisierung und die Germanisierung Ostdeutschlands 

geschrieben und geredet worden, auch nicht wenige Monographien über einzelne 

Klöster des bezeichneten Gebietes sind erschienen. Diese Reihe setzt das vor- 

liegende Buch fort, aber es erhebt sich weit über den Durchschnitt entsprechender 

Arbeiten, die oft nicht viel mehr sind, als eine Aneinanderreihung von Inhalts- 

angaben der älteren Klosterurkunden. Eine kritische Durcharbeitung der Quellen 

zur Geschichte des Klosters (Einleitung, Zur zinnaischen (Juellenkunde) und 
die Veröffentlichung des bisher noch nicht oder unzureichend gedruckten Materials 

(48 Beilagen), schaffen eine, wenn anch immer noch nicht sehr reichhaltige — 

der Verlust des Kopialbuches bleibt zu beklagen und das Urkundeninventar 

von 1539 (Beilage 43) ist nur ein schwacher Ersatz — so doch immerhin leidliche 

Grundlage für Hoppes Darstellung der Klostergeschichte von der Begründung 


Nachrichten und Notizen 427 


des Klosters durch den großen Magdeburger Erzbischof Wichmann (1170) bis 
zu seiner Auf lösung in der Reformationszeit. Das Klostergut bestand aus zwei 
Besitzkomplexen, der eine unmittelbar an das Kloster anschließend, der andere 
in Barnim, gleich nach der Besitzergreifung des Landes durch die Askanischen 
Brüder Johann I. und Otto III. um die Wende des 3. und 4. Jahrzehntes des 
13. Jahrhundertes erworben. Hier haben die Zinnaer Mönche durch Anlage neuer 
deutscher Dörfer an der Kolonisationsarbeit tatkräftig teilgenommen, im alten 
Besitz, im Lande Jüterbog, sich mit den Zinsen vorhandener ursprünglich 
slawischer oder neuer deutscher Dörfer begnügt. Eigenwirtschaft durch Grangien, 
wie sie die Ordensregel vorschrieb, hat Zinna — ebenso wie die anderen ost- 
deutschen Cisterciensernieder lassungen — in nennenswertem Umfange nicht ge- 
trieben. Auf das Kapitel „Zinna als geistliches Institut sei noch hingewiesen; 
aus spärlichem Material vermag der Verfasser hier allerlei Interessantes heraus- 
zuarbeiten: ohne, was bei seiner ganzen Situation ausgeschlossen war, ein großer 
Kulturmittelpunkt zu sein, hat Zinna redlich am geistigen und geistlichen Leben 
seiner Zeit teilgenommen und über den Durchschnitt sich erhebende Leistungen 
wenigstens auf einem Gebiete vollbracht, dem der Baukunst. Das rühmende 
Werturteil, das der Verfasser ausspricht, kann Referent aus eigener Anschauung 
bestätigen. 


Greifswald. | F. Curschmann. 


Kurze Mitteilungen über wichtige Ergebnisse ausgedehnter 
historischer Forschungen, die derzeit in unserem verarmten Vaterland in 
Buchform nicht erscheinen können, sollten fortan in historischen Zeitschriften 
veröffentlicht werden. Die Historische Vierteljahrschrift will diesen Gedanken 
pflegen und Wünsche von Gelehrten zu erfüllen suchen. 


Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Der Verein für Refor- 
 mationsgeschichle hat im Jubiläumsjahr 1917 weitgehende Förderung erfahren. 
Durch Sammlung in den deutschen Landeskirchen und durch staatliche Unter- 
stützung infolge Annahme des Antrags Traub im preußischen Abgeordnetenhause 
auf Einstellung von 60000 M. in den Etat zur Förderung der reformations- 
geschichtlichen Forschung (von denen 30000 M. einer aus beiden Konfessionen 
gemischten Kommission, je 15000 M. der Gesellschaft zur Herausgabe des 
corpus catholicorum und dem Verein für Reformationsgeschichte zugewiesen 
wurden) ist dem Verein die finanzielle Grundlage gegeben worden, die ihn in- 
stand setzt, an große wissenschaftliche Aufgaben heranzugehen und so seinem Ziel 
näherzukommen: zu einer wissenschaftlichen Zentrale für reformationsgeschicht- 
liche Forschungen auf evangelischer Seite zu werden. Eine Neuorganisation 
des Vereins und seiner Leitung und eine Neubearbeitung der Statuten hat sich 
als notwendig erwiesen. Neben dem Vorstand soll in Zukunft ein eigener 
Arbeits- und Redaktionsausschuß nicht mehr bestehen. In den Vorstand wurden 
gewählt: Prof. Dr. H. v. Schubert (Heidelberg) als Vorsitzender, Prof. Dr. Otto 
Scheel als stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer und Schatzamt blieben 
in den Händen von Archivrat Prof. Dr. Friedensburg (Magdeburg) und Verlags- 
buchhändler Rudolf Haupt (zugleich Geschäftsstelle Leipzig, Königsstraße 35/37), 
Das Archiv für Reformationsgeschichte wird künftig vom Verein selbst heraus- 


428 Nachrichten und Notizen 


gegeben und gilt als Organ des Vereins, in dem seine Mitteilungen veröffent- 
licht werden. 


Die Luthergesellschaft, die im September 1918 in Wittenberg auf Au- 
, regung von Rudolf Euken gegründet wurde, gibt jetzt eine alle zwei Monate 
erscheinende Zeitschrift „Luther, Mitteilungen der Luthergesellschaft“ im 
Verlag von Breitkopf & Härtel in Leipzig heraus. Das 1. und 2. Heft sind 
bereits erschienen. 


Der engere Ausschuß für die deutschen Geschichtsquellen des 19. Jahr- 
hunderts (Brandenburg, Meinecke, Marcks) der Historischen Kommission bei 
der Bayer. Akademie der Wissenschaften gibt in einem Rundschreiben bekannt, 
daß eine große Zahl von Kommissionen und Vereinen sich zur Mitarbeit bereit 
erklärt haben. Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtekunde hat in Josef 
Hansens Rheinischen Briefen und Akten von 1830—50 (Bd. I, 1919) den ersten 
Band des Gesamtunternehmens ausgegeben, in München steht die Veröffent- 
lichung von Dalwigks Tagebüchern in naher Sicht. 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. 7. Akademien, Institute, 
Gesellschaften: Die Gesellschaft der Wissenschaften in Göttingen hat zu aus- 
wärtigen Mitgliedern ihrer philosophisch - historischen Klasse ernannt: den 
emeritierten Prof. der Geschichte in Straßburg Dr. Harry Breßlau und Prof. 
Dr. Dietrich Schäfer in Berlin. Die Bayerische Akademie der Wissenschaften 
wählte zu ihrem korrespondierenden Mitglied in der historischen Klasse den 
ordentlichen Professor der Geschichte in Leipzig Dr. Gerhard Seeliger. 


II. Universitäten und Technische Hochschulen. a) Historiker und 
Historische Hilfswissenschaftler: Dem Privatdozenten der alten Ge- 
schichte in Halle Dr. Oskar Leuze wurde der Titel Professor verliehen. 

Lehraufträge sind erteilt worden: den Privatdozenten Prof. Dr. Manfred 
Laubert in Breslau für polnische Geschichte und Prof. Dr. Friedrich Andreas 
daselbst für russische Geschichte. 

Berufen: Der Privatdozent der neuereu Geschichte’ in Heidelberg Dr. Her- 
mann Wätjen als Ordinarius an die Technische Hochschule in Karlsruhe. 

Ernannt: Der außerordentliche Professor Dr. Walter Stein in Göttingen 
zum Ordinarius. 


b) Rechtshistoriker: Zum Ordinarius ernannt der außerordentliche 
Professor der Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte in Wien Dr. Hans 
Kelsen. 


c) Kirchenhistoriker: Es habilitierten sich: Dr. Karl Bauer für 
Kirchengeschichte in der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität 
Münster i. Westf. und Dr. Friedrich Heyer in Bonn für Kirchenrecht und 
Kirchenrechtsgeschichte. ; 

Der außerordentliche Professor für Kirchengeschichte in Bonn Dr. Wilhelm 
Goeters ist zum ordentlichen Professor ernannt worden. 

d) Kunsthistoriker: In München habilitierte sich für neuere Kunst- 
geschichte Dr. Rudolf Oldenbourg. 

Der außerordentliche Professor der Kunstgeschichte Dr. A. E. Brinck- 


mann als ordentlicher Professor von der Technischen Hochschule in Karlsruhe 
an die Universität Rostock berufen. 


Nachrichten und Notizen 429 


e) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler: Es habilitierte 
sich in Münster i. Westf. der Realgymnasialoberlehrer Dr. d Ester in Hörde 
für Zeitungsgeschichte und Zeitungsforschung. 

Der Privatdozent Dr. Georg Jahn von Leipzig als außerordentlicher Pro- 
fessor für Volkswirtschaftslehre bes. für Sozialpolitik an die Technische Hoch- 
schule in Braunschweig berufen. 

Der außerordentliche Honorarprofessor Dr. Heinrich Becker in der wirt- 
schaft- und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. 
ist zum ordentlichen Honorarprofessor ernannt worden. 

Der frühere Handelssachverständige beim deutschen Generalkonsulat in 
Petersburg Dr. Otto Heinrich Goebel ist als ordentlicher Professor für Volks- 
wirtschaftslehre an die Technische Hochschule in Hannover berufen worden. 

An der Universität Köln wurden die früherrn Professoren an der Handels- 
hochschule daselbst Dr. Friedrich Beckmann, Dr. Christian Eckert, Dr. Karl 
Thieß, Dr. Leopold v. Wiese, Dr. Kaiserswaldau (sämtlich für Staats- 
wissenschaften) und Dr. Bruno Kugler (für Wirtschaftsgeschichte) zu Ordinarien 
ernannt. | 

Berufen: Der ordentlich Professor fürVolkswirtschaftslehre Dr. Friedrich 
Lenz von Braunschweig nach Gießen; der ordentliche Professor der Staats- 
wissenschaften Dr. Adolf Weber nach Frankfurt a. M. 


III. Archive und Bibliotheken. Zu Direktoren wurden ernannt: Der bis- 
herige Staatsbibliothekar an der Bibliothek der Nationalversammlung in Wien 
Dr. Ernst Frisch an der Staatsbibliothek in Salzburg; der Bibliothekar in 
Charlottenburg Dr. Willy Pieth an der Stadtbibliothek in Lübeck. 

Zu Oberbibliothekaren wurden ernannt die Bibliothekare: Prof. Dr. 
Philipp Losch, Prof. Dr. Hermann Hülle, Dr.Willi Müller, Dr. Johannes 
Lecke, Dr. Heinrich Rorn, Prof.Dr. Hermann Springer, Dr. Albin Oswald 
Schulz, Dr. Georg Schneider, Prof. Dr. Johannes Wolf, Dr. Hans Daffis 
an der preußischen Staatsbibliothek in Berlin, Prof. Dr. Emil Maurmann, 
Prof. Dr. Ferdinand Wrede, Dr. Reinhold an der Universitätsbibliothek Mar- 

burg, Dr. A. Reichard und Dr. A. Richter an der Sächsischen Landes- 
bibliothek in Dresden. Dem Bibliothekar Dr. O. Fiebiger an der letzteren 
ist der Titel Professor verliehen worden. 


Todesfälle. Anfang Mai 1919 starb der außerordentliche Professor der 
Wirtschaftsgeschichte an der deutschen Universität in Prag Paul Sander im 
Alter von 53 Jahren. In seinem Schaffen ging er als Schüler Scheffer- 
Boichorsts und Breßlaus von dem Verhältnis von Kirche und Staat aus. Seine 
Erstlingsarbeit war dem „Kampf Heinrichs IV. mit Gregor VII,“ gewidmet. 
Später wandte er sich verfassungsrechtlichen und wirtschaftsgeschichtlichen 
Forschungen zu. Sein Hauptwerk ist der 1902 erschienene „Reichsstädtische 
Haushalt Nürnbergs“, der sein wissenschaftliches Ansehen für immer begründet 
haben dürfte. Verfassungsgeschichtlichen Problemen ging er in seinem 1906 
erschienenen Buch „Feudalstaat und bürgerliche Verfassung“ auf den Grund. 
Späterhin, besonders nach seiner Berufung nach Prag, standen wieder wirt- 
schaftsgeschichtliche Arbeiten im Vordergrund seines Interesses, kritische Be- 
sprechungen und kleinere Gelegenheitsarbeiten zeigten ihn auf dem Gebiet der 
Wirtschaftsgeschichte des Landes, in dem er die Stätte seiner Wirksamkeit 


430 Nachrichten und Notizen F 
gefunden. Zu einer größeren zusammenfassenden Arbeit ister nicht mehr ge- 
kommen, eine schwere Krankheit, deren Keime er sich wohl im Felde geholt 
hat, setzte seinem Leben ein frühes Ziel, der Wissenschaft einen schweren 
Verlust bereitend. | 

In Starnberg starb der emeritierte herzogliche Hofbibliothekar Prof. Dr. 
Arthur Kleinschmidt im Alter von 71 Jahren. Seine Hauptarbeitsgebiete 
lagen auf dem Gebiete der russischen Geschichte und der Zeit der französi- 
schen Revolution. Weiteren Kreisen ist er bekannt geworden durch seine Mit- 
arbeit an Gebhardts „Handbuch der Geschichte* und durch seinen Beitrag 
„Westeuropa im Zeitalter der Revolution, Napoleons I. und der Reaktion“ im 
8. Band von Helmolts Weltgeschichte. 

Mitte August starb in Stuttgart der Direktor der Württembergischen 
Landesbibliothek Prof. Dr. Adolf Bonhoeffer im 61.Lebensjahre. Sein Arbeits- 
gebiet war die Geistesgeschichte des Altertums, vor allem die Stoa. 

Mitte August starb in Danzig-Zoppot der Geschichtsforscher Archivrat 
Dr. Kurt Schottenmüller, 48 Jahre alt. Von seinen Schriften seien bier 
hervorgehoben: „Handel und Gewerbe im .Regierungsbezirk Posen bis zum 
Jahre 1851* und „Der Polenaufstand 1806-1807“, 1907. 

Anfang September ist in München der emeritierte Direktor der bayrischen 
Staatsgalerie Geheimrat Prof. Dr. Franz v. Reber im 85. Lebensjahre gestorben. , 
Er war Mitherausgeber des „Klassischen Bilderschatzes“ und des „Klassischen 
Skulpturenschatzes“, auch hat er einige Werke über die Geschichte der Kunst 
im Altertum und in den neueren Zeiten verfaßt. 

Mitte September starb in Göttingen im 79. Lebensjahre der ordentliche 
Professor der Staatswissenschaften Dr. Gustav Cohn, Mitglied und Gründer 
des Vereins für Sozialpolitik. 


Zur Erinnerung an Gustav Schmoller und Adolf Wagner. 


Über ein Menschenalter hat das Dioskurenpaar Schmoller und Wagner an 
der Berliner Universität gemeinsam gewirkt (Wagner seit 1870, Schmoller seit 
1882). Gleichzeitig fast sind sie auch aus dem Leben geschieden, nachdem 
der erstere seine Lehrtätigkeit schon seit einer Reihe von Jahren eingestellt, 
der letztere fast bis zu seinem Ende noch gelesen hatte. So ungleich an 
Temperament und natürlicher Begabung, an Lebensform und schriftstellerischer 
Tätigkeit, an Geistesverfassung und wissenschaftlichen Zielen sie auch waren: 
in einem entscheidenden Punkte sind sie doch gleich zu achten. Sie stammten 
beide aus einer Generation, die das neue Deutschland entstehen sah, und die 
im Kampfe gegen die herrschenden Ideen des Liberalismus einen guten Teil 
ihrer Lebensarbeit erblickte; des Liberalismus nicht so sehr als Weltan- 
schauung, sondern vielmehr als Gestalter und Inhalt der praktischen Wirt- 
schaftspolitik, die sie vorfanden. Beide auclı darin einig, dem Staate wiederum 
einen größeren Einfluß auf alle Teile des öffentlichen Lebens zuzuerkennen. 
Ihre überragende Stellung unter den deutschen Hochschulprofessoren, ihren 
Ruf und Ruhm verdanken sie in erster Linie dieser ihrer Einwirkung auf das 
politische Leben, ihıem ethisch-politischen Wollen. Gerade das Ethische ihres 
Wesens macht ihre historische Bedeutung aus. Sie wollten nicht nur Gelehrte 
sein, sondern darüber hinaus die Wirtschaftspolitik und die Gesinnung der 
Handelnden nach ganz bestimmter Richtung beeinflussen. Nicht nur die Er- 


Nachrichten und Notizen 431 


kenntnis als solche, sondern auch den Willen der Menschen suchten sie zu 
lenken: beides Bekenner und Kämpfer für die sozialen Ideen. Hierin haben 
sie einen wesentlichen Teil ihres Lebenszieles erblickt, hierin ihre stärksten 
Erfolge zu verzeichnen. In ganz verschiedener Weise. | 

Adolf Wagner immer aktiv und kritisch, stets Stellung nehmend nnd wer- 
tend, ganz subjektiv und temperamentvoll, ist schon äußerlich Politiker gewesen, 
auch nachdem er nicht mehr Mitglied des preußischen Landtages war. Er gab sich 
stets als Deutscher, als evangelischer Christ, als monarchischer Preuße, der 
seine Gesinnung gern öffentlich bekannte. Eine Kämpfernatur, füblte er sich 
` nur wohl, wenn er mit einem gleichstarken und geistig ebenbürtigen Gegner 
die Klinge kreuzen konnte. Auch im Seminar liebte er die Diskussion und sah 
es gern, wenn man seine eigenen Ansichten scharf bekämpfte, um daraus neue 
Kraft zu schöpfen. Oft hat er in der Öffentlichkeit durch sein Draufgänger- 
tum, das ihm bis zu seinem Greisenalter eignete, Anstoß erregt. Er hielt mit 
keinem Urteil und keinem Worte zurück, mochte es auch noch so unangenehm 
empfunden werden. Bei den Unternehmern und Scharfmachern war er darum 
in höchstem Grade unbeliebt. Seit jener berühmten Rede in der Singakademie 
von 1871, die zum erstenmal in Deutschland von einer sozialen Frage sprach, 
hat er den Gedanken vom sozialen Königtum sehr oft auch gegen seine engeren 
Parteifreunde, wie bei der Erbschaftssteuer verfochten. 

Demgegenüber war Gustav Schmoller der weit zurückhaltendere und 
diplomatischere. Er ist niemals in die politische Arena hivabgestiegen, hat 
sich niemals unmittelbar in den Tageskampf eingelassen wie sein Freund und 
mannigfacher Gegner Brentano. Eine mehr vermittelnde und versöhnliche 
Natur, wenn er auch die Schäden des öffentlichen Lebens mit starken Worten 
zeißeln konnte. Man wählte ihn darum weit häufiger als Wagner in Aus- 
schüsse und Kommissionen — für das Armenwesen, für das Wohl der arbeitenden 
Klasse, die Währungskommission, die Gesellschaft für Sozialreform u. a. Sein 
Rat fand immer das Erreichbare und Mögliche heraus. Weicher und im ganzen 
mehr beschaulich als sein aggressiver Berliner Kollege, rechnete er im Grunde 
zu den gemäßigt Konservativen mit einem süddeutschen liberalen Einschlag. 
Nicht minder ein Verehrer des sozialen Königtums der Hohenzollern, trug er 
doch der Wirklichkeit mehr Rechnung und hatte Verständnis für abweichende 
Meinungen und Parteien. Dem Fremden gegenüber gab er sich in aristo- 
kratischer Vornehmheit zugeknöpfter und geheimrätlicher als er im grunde war, 
während Wagner durch seine Offenheit und Ehrlichkeit leicht die Herzen, vor 
allem der Jugend, gewann. Daß sie beide den Zusammenbruch und die Re- 
volution nicht erlebten, ist ein Glück für sie gewesen. Es bedeutete auch den 
Zusammenbruch ihrer Ideale. Konnten sie doch in dem Bewußtsein dahin- 
gehen, daß ihre Lebensarbeit reichliche Früchte getragen habe und in Zukunft 
noch mehr tragen würde. 

Für die Wissenschaft aber ist ihre Bedeutung nach einem anderen Maß- 
stabe zu werten. Verschieden wie ihre Persönlichkeit ist auch ihr wissenschaft- 
liches Lebenswerk gewesen. 

Als Schmoller seine wissenschaftliche Tätigkeit begann, war die abstrakte 
Theorie der Klassiker in der Wirtschaftslehre noch allgemein herrschend. Aller- 
dings hatte bereits die ältere historische Schule der Nationalökonomie unter 
Hildebrand und Roscher in das System grundsätzlich Bresche gelegt. Aber 


432 Nachrichten und Notizen 


diese Meister verspürten nicht die Neigung, selbst einen Neubau zu errichten. 
Vielmehr hatten sie, wie das Roscher in seinem System deutlich zeigt, auf die 
alten Fundamente weiter gebaut und (die Sätze der Klassiker ruhig verwendet. 
Ebensowenig hatten sie auf dem historischen Gebiete selbst eigene Arbeiten 
geschaffen und historisch geforscht. Hierin unterschied sich nun wesentlich 
die jüngere selbständige Schule, deren Wortführer zweifellos Gustav Schmoller 
wurde. Die Geschichte selbst, zu der natürlich auch die unmittelbare Gegen- 
wart gehört, wurde Gegenstand liebevoller Durchforschung gegenüber der 
abstrabierenden Deduktion der reinen Theorie. Die persönliche Neigung und 
Befähigung Schmollers, der die Wirklichkeit des Lebens in ihrer vollen Breite 
und Vielgestaltigkeit liebte, kam dem stark entgegen. Die Realität des 
Lebens nach allen Seiten zu durchtorschen, den ganzen Menschen, nicht nur 
dessen wirtschaftliche Seite zu erfassen, war ein Stück seines Lebensgefühles. 
Demgegenüber erschien ihm der abstrakte Mensch der Theorie, der homo 
oeconomicus, der nur rechnend sich verhält und von Nützlichkeitserwägungen 
sich leiten läßt, als eine künstliche, blasse Gedankenschöpfung ohne Wirklich- 
keitsgehalt: daram völlig ungeeignet, das geschichtliche Sein zu erschließen. 
Der Mensch der Geschichte und der Wirklichkeit ist ein sehr zusammenge- 
setztes Wesen, dessen Handlungen sich nicht in eine einfache Formel pressen 
lassen. Es kommt darauf an, alle Seiten und alle Einflüsse zu erkennen. Erst 
dadurch wird man auch instand gesetzt, das Leben zu beeinflussen und zu 
leiten. Das aber erschien ihm stets als der letzte Sinn der Wissenschaft. 
Die historische Richtung, das darf nicht verkannt werden, entsprach ganz 
der geistigen Struktur seiner Zeit. Wir finden die historische Forschung in den 
beiden Jahrzehnten, die auf den deutsch -französischen Krieg folgten, allent- 
halben. In der Rechtswissenschaft, der Sprachforschung, der Kunstbetrachtung 
dieselbe Anschauung. Sogar die Philosophen vermeinten, daß man künftig nur 
noch eine Geschichte der Systeme darstellen könne; aber kein neues selbst zu 
schaffen vermöge. Es war der Sieg der realistischen, positivistischen Schule. 
So hat denn Schmoller selbst mit Hand angelegt und einen guten Teil seiner 
Lebensarbeit auf historische Forschungen verwendet. Seine Straßburger Lehr- 
tätigkeit gab Gelegenheit, die dortigen mittelalterlichen Wirtschaftsverhältnisse 
zu studieren. Straßburgs Wirtschaftsblüte und Straßburgs Zunftkämpfe, sodann 
das große Tucher- und Weberbuch reihten ihn neben Inama - Sternegg bald 
unter die ersten Wiitschaftshistoriker ein. Die gewerbegeschichtlichen Studien 
bat er dauernd verfolgt und in seinem Seminar eine ganze Reihe von Arbeiten 
angeregt. Wie denn stets gern Historiker an seinen Übungen teilnahmen. 
Durch seine Berufung nach Berlin war es dann die Brandenburg - Preußische 
Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, die sein Interesse erweckte. Sie 
hat seine Geistesrichtung von neuem beeinflußt. Die Bedeutung der Verwaltung 
und einer zielbewußten Politik für die Gestaltung des Wirtschaftslebens trat 
schärfer zutage gegenüber den freien wirtschaftlichen Kräften, die nach der 
Lehre der Klassiker allein die Wirklichkeit bestimmen sollen. Schmoller hat 
hier ganz außerordentlich anregend gewirkt. Es waren Zeit seines Lebens 
seine Lieblingsstudien. Einmal veröffentlichte er selbst in seinem Jahrbuch 
eine große Reihe von Studien dieser Art. Aus seinem Nachlaß dürfte noch 
eine Darstellung des älteren deutschen Städtewesens hervorgehen. Seine 
Forschungen zur Brandenburg - Preußischen Verwaltungsgeschichte machen 


Nachrichten und Notizen 433 


einen stattlichen Band aus. Viele Seiten der Verwaltung, der Behörden- 
organisation, der Finanzgeschichte und des Beamtentums hat er neu erschlossen. 
Gern vertiefte er sich in das Studinm der Akten und Urkunden, um mit seiner 
regen Phantasie aus ihnen das Leben der Vergangenheit neu erstehen zu 
lassen. An der Universität ließ er früher in jedem Wintersemester außer den 
Übungen noch in einer Stunde ein mittelalterliches Urkundenbuch lesen — 
zum nicht geringen Entsetzen der Studenten, die nicht allenthalben der Ver- 
gangenheit dies liebevolle Verständnis entgegenbrachten. In seinen staats- 
und sozialwissenschaftlichen Forschungen ist eine große Reihe von Unter- 
suchungen aus der Wirtschaftsgeschichte, meist Seminararbeiten, veröffentlicht. 
Sodann hat er in der Berliner Akademie der Wissenschaften das große 
Sammelwerk der „Acta Borusica“ „Denkmäler der preußischen Staatsverwaltung 
des 18. Jahrhunderts” veranlaßt und mit herausgegeben; sie hatten sehr be- 
deutende Forschungen auf dem Gebiete der preußischen Geschichte, des Ge- 
treidehandels, der Münzpolitik,. der Seidenindustrie zutage gefördert. 

Ist Schmoller nun als eigentlicher Historiker anzusprechen” Ich glaube, 
wir werden die Frage bejahen dürfen. Gewiß war er nicht philologisch und 
paläographisch gebildet. Es mag schon sein, daß ihm einmal in der Deutung 
einer mittelalterlichen Urkunde ein Fehler mit unterlaufen ist. Aber macht 
das allein schon den Historiker aus? Zweifellos besaß er einen spezifisch 
historischen Blick und Instinkt. Mehr noch die besondere Fähigkeit des 
historischen Einfühlens in fremde Zeiten und Menschen. Ihn eignete beides 
in weit stärkerem Maße als manchen Historiker vom Fach. Es hing das mit 
seiner im Grunde romantischen Natur zusammen. Dabei kommt es nicht darauf 
an, ob er in dem einzelnen Falle der Hofrechtstheorie oder der Nitzschen 
Gildentheorie recht behalten hat. Das ist ja eine äußerliche Angelegenheit. 
Aber seine ganze Phantasie war nicht begrifflich und abstrakt, sondern vor 
allem anschaulich und konkret gerichtet. Seine Charakteristiken, etwa seine 
Darstellung Bismarcks, oder Schultze-Delitzschs, wie seine zahlreichen Unter- 
suchungen aus der Brandenburg- Preußischen Geschichte beweisen das nicht 
minder wie seine gewerbegeschichtlichen Studien. Dafür fehlt ihm freilich auf 
der anderen Seite für das Erfassen der geschichtlichen Wirklichkeit die 
scharfe begriff liche Formulierung die die jüngere Generation wieder erstrebt. 
Ebenso lag ihm das moderne Wirtschaftsleben im Grunde genommen ferner als 
das der Vergangenheit. Er hat jenes wohl verstanden und beispielsweise 
das deutsche Kleingewerbe gewiß liebevoll geschildert. Aber die moderne 
Großindustrie kannte er kaum aus lebensvoller Than und er verweilte 
weit lieber in den vergangenen Zeiten als bei dem Schicksal der unmittelbaren 
Gegenwart, die manche seiner Fachgenossen besser beherrschten. 

Jedoch seine Studien waren nicht lediglich historischer Art, vielmehr gaben 
sie sich zum nicht geringen Teile allgemein gesellschaftswissenschaftlich. So 
konnten seine Untersuchungen über Arbeitsteilung, über soziale Klassenbildung 
sowie über die Entwicklung der Unternehmung auf ganz breiter Grundlage auf- 
gebaut werden. Comte und Spencer kannte er nicht nur sehr genan, sondern 
hielt auch solche soziologischen Forschungen für ganz unentbehrlich, um die 
Fülle des Seins, die Wirklichkeit des gesellschaftlichen Geschehens nach ihren 
mannigfachen Verursachungen zu erfassen. Wenn die Soziologie in Deutsch- 
land solange um Anerkennung hat kämpfen müssen und auch jetzt noch nur 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 3. 29 


434 Nachrichten und Notizen 


ganz wenig Lehrstühle besitzt, so hat Schmoller wenigstens durch seine 
ganze Art der Verbindung von Geschichte und Psychologie, von Prähistorie 
und Ethnologie, ihr die Anerkennung niemals versagt. Hier dürfte die Zu- 
kunft dieses Studium jedenfalls verselbständigen. Dazu kam eine philosophische 
Gesamtanschauung. Er kannte wohl nicht alle großen Philosophen aus eigener 
Lektüre. Aber vor allem die Romantiker, Fichte und Schleiermacher, Schopen- 
hauer und Hegel, wie auch Fechner sind ihm vertraut gewesen. In Wilhelm 
Diltey hatte er endlich einen verwandten Geistesgenossen gefunden, dem er 
viel verdankte. So brachte er den erkenntnistheoretischen und ethischen Fragen 
volles Verständnis entgegen. Für den philosophischen Gesichtskreis Schmollers 
gibt sein Aufsatz über Volkswirtschaftslehre im Handwörterbuch der Staats- 
wissenschaften ein schönes Zeugnis. Auch hier ist ein Teil der jüngeren 
Generation über Schmoller hinausgegangen; ihr Amor philosophicus ist größer 
geworden. Aber daflir war der Meister von einer universaleren Bildung. Zeug- 
nis dafür die unzähligen Kritiken in seinem Jahrbuch, die ihm kein anderer 
2 leicht nachmachen kann und alle Gebiete der Sozialwissenschaften um- 
assen, 

Die Quintessenz seines Lebens bildet sein „Grundriß der allgemeinen 
Volkswirtschaftslehre . Man wird von verschiedenen Seiten aus mancherlei 
daran auszusetzen haben. Die Theoriker werden die begriffliche Schärfe und 
theoretische Abstraktion vermissen, die Historiker an einzelnen Konstruktionen 
und irrtümlichen Auffassungen Anstoß nehmen, die Philosophen und Psycho- 
logen manche Erklärung unzureichend finden. Aber was tut das gegenüber 
dem Gesamtwerk? Es zeugt von einer erstaunlichen Vielseitigkeit des Ge- 
lehrten, einer Anregung nach allen Seiten, einer Fülle von Gesichtspunkten, 
wie wenige Werke neben ihm. Freilich ist der Grundriß nicht eigentlich eine 
theoretische Nationalökonomie, keine Einführung in das Studium, auch kein 
Lehrbuch für Examenskandidaten, kein Nachschlagewerk zur Unterrichtung 
über bestimmte Einzelheiten. Aber es ist das reife Werk eines universalen 
Geistes, das zu lesen dem fertigen Studenten dringend empfohlen werden kann, 
das gegen die Einseitigkeit des bloßen Fachmanns immer von neuem vorge- 
nommen werden sollte: eine Soziologie des wirtschaftlichen Lebens auf historisch- 
psychologischer Grundlage im entwicklungsgeschichtlichen Gewande. 

Der Teil des Werkes aber, der nach seinem Tode unter dem Titel: 
„Soziale Frage“ selbständig herausgegeben wurde, ist ein glänzendes Denk- 
mal nicht nur der Persönlichkeit Schmollers, sondern der ganzen Zeit seines 
Wirkens überhaupt und der ganzen Richtung, die er vertrat. Schmollers 
Lebenswerk ist nicht zu trennen von der Behandlung der Sozialpolitik im 
vorrevolutionären Deutschland. Sie hat in seinem Leben neben seiner Forscher- 
arbeit eine überragende Rolle gespielt. Er sagt selbst von sich, „er habe in 
seinen Untersuchungen über die soziale Frage, tiber die wirtschaftliche Ge- 
rechtigkeit und die soziale Klassenbildung aufGrundlage psychologisch ethischer 
wie wirtschaftsgeschichtlicher Studien den Gang des sozialen Geschehens und 
des Wirkens sozialer Institutionen aufzuhellen und damit eine wissenschaft- 
liche Grundlage für die maßvoll reformatorischen Bestrebungen der Gegenwart 
zu schaffen gesucht“. Er zeigt damit selbst, wie seine'ganze Forschertätigkeit 
im Dienste des sozialen Gedankens gestanden hat. Sein Jahrbuch, in dem er 
sich ganz ausgelebt hat und ausleben konnte, hat beiden Zwecken gedient — 


Nachrichten und Notizen 435 


der wissenschaftlichen Forschung und der Sozialpolitik. In seinem Seminar 
freilich, wo er die Jünger vor allem zu wissenschaftlichen Arbeiten er- 
ziehen wollte, hat er beide scharf auseinandergehalten und hier darum mehr 
die historisch beschreibende Seite der Wissenschaft gepflegt. Er hielt in der 
Forschung „Werturteile“ durchaus für unangebracht und enthielt sich ihrer, 
soweit er es konnte. Aber im übrigen war der Gedanke der Sozialpolitik aus 
seinem Leben nicht zu trennen. 

Auf seine Anregung wurde 1872 der Verein für Sozialpolitik in 
Eisenach gegründet, dessen Vorsitzender er seit 1890 wurde. Es ist seine 
ureigenste Schöpfung. Seine Eröffnungsreden bei den Tagungen waren jedes- 
mal nach Inhalt und Form ein ästhetischer Genuß. Er wurde deswegen gleich 
im Anfang in eine Fehde mit Heinrich v. Treitschke verwickelt, der die An- 
hänger des Vereines als Gönner des Sozialismus charakterisiert und gleichsam 
auch denunziert hatte. Ihm antwortete Schmoller in seinem bekanntgewordenen 
Sendschreiben: „Über einige Grundfragen des Rechtes uud der Volkswirtschaft“, 
indem er die Berechtigung der Sozialreform und ihre Verträglichkeit mit der 
bestehenden Gesellschaftsordnung dartat. Sein „Jahrbuch für Gesetzgebung, 
Verwaltung und Volkswirtschaft“, das durchaus einheitlich in seinem Geiste 
geleitet wurde, eröffnete er mit dem charakteristischen Aufsatz über die „Ge- 
rechtigkeit in der Volkswirtschaft“: hier wie sonst durchaus das Ethische be- 
tonend. Alle die Fragen des Arbeiterschutzes, der Arbeiterversicherung, der 
Heimarbeit, des Wohnungswesens und so viele andere sozialpolitische Themata 
hat er in Wort und Schrift behandelt, zu fast allen von ihnen in abwägendem, 
wenn auch entschieden sozialreformatorischem Sinne Stellung genommen. Die 
stattlichen Bände der Schriften des Vereins für Sozialpolitik sind zum nicht 
geringen Teile auf seine Anregung zurückzuführen und unter seiner Leitung 
entstanden. Sie zeugen von der Tätigkeit des Vereins, dessen Seele unbestritten 
Gustav Schmoller war. 

Außere Ehrungen sind ihm zahlreich. zuteil geworden. Aber er drängte 
sich nicht danach und war stolz, nicht Geheimrat, sondern einfacher Professor 
zu sein. Den Adel freilich lehnte er nicht ab. Er erblickte darin eine be- 
sondere Ehrung der Wissenschaft und der von ihm vertretenen Gedanken. — 
Überschauen wir sein Lebenswerk im ganzen, so ist es reich gewesen wie das 
. weniger anderer Gelehrten. Er hat Schule gebildet — nicht freilich in dem 
Sinne, daß seine spezielle Richtung nun auf seine Schüler überging. Sie sind 
zum Teil in einzelnen bedeutenden Fragen über den Meister binausgegangen 
oder haben eine andere Richtung eingeschlagen. Andererseits sind sie freilich 
auch weit einseitiger geworden als der Meister selbst. Sie haben dessen 
Fehler vielleicht vermieden, aber eben auf Kosten der Universalität des 
Geistes, die ihn auszeichnete. 

Ganz anders steht das Lebenswerk Adolf Wagners da. Er ging aus 
von juristischen und statistischen Studien, und diese erlangten für seine ganze 
Denkungsart wesentliche Bedeutung. Das begrifflich scharfe Denken ist für 
ihn charakteristisch. Es macht ihn zum geborenen Anhänger der deduktiven - 
Methode, die er meisterlich zu handhaben verstand. Daneben schätzte er von 
den induktiven Methoden vor allem die statistische, wie er denn selbst Mit- 
glied der preußisch - statistischen Kommission gewesen ist. Seine „Gesetz- 
mäßigkeit in den scheinbar willkürlichen Handlungen der Menschen“ ist vor 


35* 


436 Nachrichten und Notizen 


allem auf Quetelet zurückzuführen. Dann aber befaßte er sich mit dem eng- 
lischen Geld- und Bankwesen, und er ist auf diesem Gebiete ein aner- 
kannter Meister seines Kaches geblieben. Sein Buch tiber die Peelsche Bank- 
akte gilt bis heute als ein klassisches Werk der Bankliteratur. 

Anfangs bewegte er sich noch ganz in den Bahnen der liberalen Wirtschafts- 
politik. Dann aber gewann schon früh Karl Rodbertus, den er persönlich 
kaunte und dessen Schriften er nach dessen Tode herausgab, einen entscheiden- 
den Einfluß auf seine Lebensauschauung. Sie brachte die entscheidende Wen- 
dung zum Sozialismns in der Form des monarchischen Staatssozialismus. Diese 
Gedankenrichtung beeinflußte auch aufs stä-kste seine wissenschaftliche Tätig- 
keit. In zahlreichen Aufsätzen hat er Stellung zu den Tagesfragen genommen 
und sie immer prinzipiell zu begründen versucht. Er trat für das Tabaks- 
monopol, für die Verstaatlichung der Eisenbahnen, für die Zwangsversicherung 
der Arbeiter, für eine starke Schutzzollpolitik ein — überhaupt für eine zu- 
nehmende regulierende und einschränkende Tätigkeit des Staates auf den ver- 
schiedenen Gebieten. Neben Rodbertus hat dann Schäffles Leben und Bau des 
sozialen Körpers sowie dessen gesellschaftliches System der politischen Okonomie 
auf ihn stärkeren Einfluß gewonnen. Sie hat ihm die organische Gesellschafts- 
auffassung nahegebracht. l l 

Wissenschaftlich ist sein Lebenswerk nach zwei Richtungen zu kenn- 
zeichnen. Einmal durch Herausgabe des Rauschen Lehrbuches der National- 
ökonomie. Sie nahm später selbständige Form an, es sind die beiden Bände 
der Grundlegung. Als Abschluß dieses seines Lebenswerkes erschien die 
Theoretische Sozialökonomie, in der vor allem das Transport- und Geld- 
wesen ausführlich behandelt wurde. In dem Methodenstreit zwischen der 
historischen uhd der deduktiv abstrakten Richtung, die von Carl Menger und 
der österreichischen Schule vertreten wurde, nahm er einen mehr vermittelnden 
Standpunkt ein. Das abstrakte Denken, wie die Klassiker es getrieben hatten, 
blieb ihm für die Bewährung der Theorie die entscheidende Methode. Aller- 
dings suchte er sie durch eine psychologische Motivationslehre zu vertiefen: in- 
dem er neben dem Erwerbstrieb und dem Egoismus auch andere, besonders die 
altruistischen Triebe hervorhob. Die Deduktion sollte jedoch durch Aufnahme 
induktiven Materials weiter ergänzt und geprüft werden. Positiv hat er die 
Wissenschaft vor allem durch seinen Kapitalbegriff vertieft. Auch hier aus- 
gehend wiederum von Rodbertus, hat er die scharfe Trennung von Kapital als 
Erwerbsmittel und Kapital als Produktionsmittel durchgeführt und damit diese 
Scheidung zum dauernden Besitztum der Wissenschaft gemacht. Neben den 
absoluten Kategorien, die in jeder Wirtschaft vorkommen müssen, unter- 
schied er die historischen der jeweiligen Wirtschaftsordnung. Eigentum 
war u. a. ihm eine bloße historische Kategorie gegenüber dem Begriff der Arbeit, 
des Werkzeuges und der Natur. Auch diese Scheidung hat sich allgemeines 
Bürgerrecht in der Wissenschaft erworben. Auf einem anderen Gebiete, der 
Bevölkerungslehre, ist dies freilich nicht der Fall. Er hielt die Malthussche 
Bevölkerungslehre für eine der Grundwahrbeiten der Sozialwissenschaft, Das 
wird von einem beträchtlichen Teil der jüngeren Generation, die schon die 
Malthussche Fragestellung für verkehrt halten, aufs energischste bestritten. 
Dagegen hat er wiederum in der Anerkennnng der deduktiven Forschung und 
in der Hochhaltung der Theorie recht behalten. Die Rückkehr zur Theorie 


Nachrichten und Notizen | 437 


und die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Begriffsbildung wie der abstrakten 
Darstellung der Gesetze der wirtschaftlichen Elementarerscheinungen ist allent- 
halben anerkannt. 

Sein anderes Lebenswerk bildetdieFinauzwissenschaft, die Adolf Wagner 
sozusagen erst geschaffen hat. In doppeltem Sinne: einmal dadurch, daß er 
überhanpt Prinzipien und Leitgedanken für die Steuerlehre aufstellte. Seine 
bekannten Prinzipien der Gerechtigkeit sind bis heute die Richtschnur in der 
Beurteilung der Finanzpolitik geblieben. Andererseits durch ein Durcharbeiten 
der gesamten finanzpolitischen Materie. Hier hat Wagner Außerordentliches 
geleistet und ist ein’Kenner wie kein zweiter auf diesem Gebiete gewesen. 
Die Formen der direkten wie der indirekten Besteuerung in den verschiedenen 
Staaten hat er empirisch durchforscht, hat die Steuergesetze aller Herren 
Länder durchgearbeitet, sie »ystematisch dargestellt, klassifiziert und unter 
einheitlichem Gesichtspunkte geordnet. Hierbei hat er vielfach auch historisch 
geforscht und die Wissenschaft außerordentlich bereichert. Dabei blieb es aber 
ein Leitgedanke, daß die Steuer auch soziale Aufgaben zu erfüllen hätte, daß 
sie für eine gerechte Verteilung des Einkommens an ihrem Teile sorgen müßte. 
Die jüngere Generation ist auf diesem Gebiete nicht durchgängig dem Meister 
gefolgt. Sie will weit mehr versuchen, die wirtschaftlichen Wirkungen auf 
den Gesamtprozeß der Volkwirtschaft zu durchforschen. Aber wenn überhaupt 
aus dem unendlich zersplitterten Material eine Wissenschaft geworden ist, 
wenn der Zusammenhang zwischen Finanzen und Wirtschaftspolitik von neuem 
gegründet ist, so wird das in erster Linie Adolf Wagner verdankt, dessen 
Spuren hier für Historiker und Nationalökonomen bleibende sein werden. 

Von den Arbeiten des Vereins für Sozialpolitik hat sich Wagner mehr 
zurückgehalten. Sein Standpunkt war von vornherein vielfach entschiedener 
und staatssozialistischer als die Mehrzahl der dort vertretenen Anschauungen. 
Aber er hat auch dort nicht gefehlt. In dem evangelisch sozialen Kongreß, 
den er im Verein mit Adolf Stöcker ins Leben rief, hat er sich dann ein 
Organ geschaffen, das er oft zum Resonanzboden seiner Anschauung machte. 
Auch Wagner war ein universal gebildeter Geist, dessen Interessenkreis außer- 
‚ordentlich weit ging. Das zeigt vor allem seine Grundlegung. Aber sein Geist 
war doch mehr einheitlich gerichtet: mehr eine klassische Natur, wenn wir der 
Einteilung Wilhelm Ostwalds folgen wollen, als der Romantiker Gustav Schmoller. 
Eine eigene Schule hat. er nicht gebildet, soviele Schüler anch zu seinen 
Füßen gesessen haben, und so sehr er sie auch beeinflußt hat. Zum Schule- 
bilden war er zu kritisch, zu aggressiv, auch eignete sich die Art seines Forschens 
weniger für Seminararbeiten und Dissertationen als die historischen und be- 
schreibenden Schilderungen. Trotzdem ist seine Wirkung auf die Mitwelt groß 
gewesen. Er konnte trotz aller Angriffe und Enttäuschungen befriedigt auf 
sem Lebenswerk schauen. Er hat in sehr vielen entscheidenden Punkten recht 
behalten. Die Schutzzollpolitik, die Zwangsversicherung, die Arbeiterschutz- 
gesetzgebung, die zunehmende Staatstätigkeit sind Zeugnisse dafür. Ja die 
ganze Art der Kriegswirtschaft ist ganz ein Kind seines Geistes gewesen. 
Die Wissenschaft aber wird die Arbeiten über die Bankgesetze stets zu ihren 
klassischen Werken rechnen, wird die Grundlegung und die theoretische Sozial- 
ökonomie, vor allem aber die Finanzwissenschaft zu den hervorragendsten 
Leistungen deutscher Gelehrtenarbeit zählen. Sie wird in ihnen den markanten 


438 Nachrichten und Notizen 


Ausdruck eines ganzen Zeitalters uud die grundsätzliche Stellungnahme zu 
einer großen Ideenrichtung erblicken. 
Schmoller und Wagner gehören zu den Großen im Geiste, zu den führen- 
den Persönlichkeiten im vorrevolutionären Deutschland. 
Franz Eulenbure. 


Albert Hauck. 


Am 7. April 1918 verschied nach kurzer Krankheit in seinem Heim in 
Leipzig-Gohlis Albert Hauck. Er entstammte einer alten Familie von Beamten 
und Juristen, die im hohenzollernschen Franken wirkten, vornehmlich in Ans- 
bach. Zu Wassertrüdingen ist er am 9. Dezember 1845 als Sohn eines Rechts- 
anwalts geboren. In Ansbach besuchte er das Gymnasium, in Erlangen und 
zwischendurch in Berlin studierte er 1864/68 Theologie und — Geschichte bei 
Ranke. Eine Zeitlang war er in der geistlichen Seelsorge tätig, hat er doch 
die Wirksamkeit des protestantischen Pfarrers besonders hoch eingeschätzt 
und noch in späteren Lebensjahren eine stille Sehnsucht dem Streben seiner 
Jugend zugewendet. 1878 ward er als außerordentlicher Professor nach Er- 
langen berufen, vier Jahre später mit dem Ordinariat für Kirchengeschichte 
und Enzyklopädie der Theologie ausgestattet, 1889 nach Leipzig berufen. 
Leipzig blieb er treu. | 

Nach der einen Seite besaß Hauck offenbar ein starkes Bedürfnis, un- 
mittelbar und rein persönlich zu wirken, er hat als Prediger und Seelsorger, 
als theologischer und historischer Lehrer manch tiefen Einfluß auszuüben ver- 
mocht, aber nach der anderen Seite mußte der breite sichtbare Erfolg auf 
diesem Gebiet ausbleiben. Denn nicht nur das dünne Organ stand dem ent- 
gegen, sondern eine Zurückhaltung und eine heimliche Scheu, sich vor den 
anderen zu erschließen und in den eigenen Quell an Gedanken und Gefühlen 
hineinblicken zu lassen. Eine Persönlichkeit von Schlichtheit und Einfachheit, 
festgefügt in ihrer durchsichtigen Lauterkeit des innersten Wesens, wohl- 
wollend, ja gütig, aber trotzdem nicht leicht zugänglich, für den Fremden fast 
unnahbar — so zeigte er eine eigentümliche Verschlossenheit, die nicht auf 
den Mangel an Liebe zum Nächsten, sondern auf einer gewissen Keuschheit 
der Seele beruht, die das eigene Innenleben streng verhüllt und das leichte 
Geben von Person zu Person verhindert. Haucks wahres Gebiet, wo sich der 
ganze Reichtum seines Innern entfalten konnte, war daher die Studierstube, 
sein eigentlichstes Mittel, mächtig zu wirken, war das geschriebene Wort. 
Hauck war durch und durch Gelehrter, in allererster Linie Historiker. Wohl 
hat ihn innerste Neigung zur Theologie geführt, und wohl fühlte er sich stets 
als Theologe. Er stand auf positivem Boden. Er wollte als echter „Erlanger“ 
gelten, er hat diese Richtung nie verleugnet, er hat sie als Grundlage seines 
Lebens festgehalten. Aber obschon er ein festes Bekennen und eine tiner- 
schütterliche Einordnung in das Kirchentum, eine unwandelbare Unterordnung 
unter das ein für allemal feststehende Dogma begehrte, so blieb doch bei ihm 
stets der in den reformatorischen Ideen schlammernde Subjektivismus und der 
Freiheitsgedanke wirksam. Sein Geist stand so vollständig unter dem Bann 
der Entwicklung, daß seine Geschichtsauffassung nie oder fast nie eine be- 
stimmte konfessionelle Bindung zeigt. Er war und blieb in seiner geschicht- 
lichen Forschung frei. 


Nachrichten und Notizen 439 


Zwei Werke bilden sein großes wissenschaftliches Vermächtnis, die „Real- 
enzyklopädie der theologischen Wissenschaften“, an deren 2. Auflage er zuerst 
als Mitherausgeber wirkte, deren 3. Auflage er allein leitete und die er dabei 
stark in ihrer wissenschaftlichen Richtung beeinflußte, und die „Kirchen- 
geschichte Deutschlands“. Durch sie ist er zur vollen Höhe des produktiven 
Gelehrten, zur Meisterschaft als Geschichtsforscher und Geschichtsdarsteller 
emporgestiegen. Ihr hat er sein arbeitsreiches Leben bis ans Ende gewidmet. 
Ihr galten zumeist die Sonderabhandlungen, die er im Laufe der Jahre ver- 
öffentlichte. Leider ist auch dieses Monumentalwerk, von dem fünf Bände er- 
schienen sind, ein Torso geblieben. Das Manuskript der zweiten Hälfte des 
5. Bandes wird von pietätvoller Schülerhand für die Veröffentlichung vorbe- 
reitet, aber ein 6. Band, der das Mittelalter abschließen sollte, bleibt unge- 
schrieben. 

Zwei Vorzüge der Hauckschen Darstellung wurden seit dem Erscheinen 
des 1. Bandes mit Recht als bedeutsam empfunden: die Schilderungen der Per- 
sönlichkeiten und die Schilderungen der allgemeinen, vielfach das Volk selbst 
ergreifenden Zeitströmungen. In seiner ungemein schlichten, äußeren Glanz 
und Schwung verschmähenden, knappen, rein sachlichen, dabei von allge- 
meinen Gedanken durchleuchteten und eigentümlich sentenzreichen Sprache 
entwirft Hauck Charakterbilder der einzelnen Persönlichkeiten, besonders der 
Kaiser und Päpste, Charakterbilder von packender Lebendigkeit, durchaus 
eigenartig und immer fesselnd, obschon in ihrer mitunter überraschenden Neu- 
heit nicht immer schlechthin überzeugend. Und die Bilder, die er von der 
Entwicklung der Religiosität und Sittlichkeit, von kirchlichen Ideen, von der 
theologischen Gedankenwelt bietet, zeichnen sich durch eine bisber ungeahnte 
Feinheit und Tiefe aus, sie sind vielleicht die ersten wissenschaftlich begrün- 
deten Darstellungen dieser Art auf dem Gebiet des Mittelalters und als grund- 
legende Beiträge zur Entwicklung der deutschen Volkspsyche anzusehen. 

Überall greift Hauck weit über das eigentlich Kirchliche hinaus und be- 
rührt nach allen Seiten hin die Geschichte der politischen Entwicklung, der 
gesellschaftlichen Organisationen mannigfacher Art, der materiellen und be- 
sonders der geistigen Kultur überhaupt. Wahrlich, der theologische Verfasser 
der Kirchengeschichte hat sich als ein „Doctor philosophiae“ und als ein 
„Doctor juris utriusque“ bewährt: ihm kamen diese Ehrentitel mit vollem 
Recht zu. i | 

Haucks Kirchengeschichte ist ein Werk von bleibendem Wert. Es gehört 
zu den klassischen Geschichtswerken unserer Literatur. Hauck ist nicht Bahn- 
brecher, er ist Wahrer nnd Vollender. Er will nicht neue Methoden der 
Forschung anwenden, sondern nur die bewährten handhaben. Er blendete 
nicht, er verkündete seine Ansichten nicht als erstaunliche Neuheit. Aber er 
verbreitete neues Licht und neue Wärme. Er wollte nur die Wege Rankes 
wandeln, seines Berliner Lehrers, den er unbegrenzt verehrte, den er als den 
größten Mann zu bezeichnen pflegte, der ihm im Leben begegnet sei. Sein 
höchstes Ziel wer, ein Werk im Sinne Rankes zu schreiben: über seiner 
Kirchengeschichte schwebt in der Tat Rankes abgeklärter historischer Geist. 
Aber er geht über Ranke hinaus. 

In einem Zeitalter, da die Geschichtswissenschaft alte Richtungen zu ver- 
werfen strebte, da Neuerer auf neuen Bahnen in Unrast einherjagten, ihren 


440 Nachrichten und Notizen 


eigenen Ruhm verkündigten, das Alte vielfach entstellten und schmähten, ging 
Hauck, unbekümmert um den Lärm, ruhig seinen Weg weiter: forschte und 
schrieb. Er erhob nie den Anspruch, ein Neuerer zu sein, er ging überhaupt 
nicht darauf aus, Neues zu bieten, aber er entdeckte auf seinem stillen Forscher- 
weg viel, sehr viel des Neuen. Und er faßte die Aufgabe der Geschichts- 
schreibung in einer Weite und Tiefe, die das Herkömmliche hinter sich ließ. 
Er nahm nie teil an den stürmischen Rufen nach einer allgemeinen Reform 
der Geschichtswissenschaft, nach einem Hinausgehen über Personen- und poli- 
tische Geschichte, nach einem Zusammenfassen zur allgemeinen Kulturgeschichte, 
er stand scheinbar ganz abseits, ein Vertreter des Alten. Und doch hat er 
einen entscheidenden Schritt nach vorwärts getan. Er hat das Widerspiel 
individueller und kollektiver Kräfte in der historischen Eutwicklung, er hat 
die Einheit und den Zusammenhang der mannigfachen historischen Bildungen 
zu erfassen gesucht, er hat von der Geschichte der Kirche aus, die ja im Mittel- 
alter den Mittelpunkt des geschichtlichen Lebens überhaupt bildete, tiefsinnige 
Kulturgeschichte im wahren Sinne geschrieben und das erfolgter getan, was 
manche bewußte Reformer nicht zu erreichen vermochten. 

Der stille Gelehrte, der nie nach dem Erfolg fragte, hat Unvergängliches 
geschaffen. Ein Mann von großer Schlichtheit und zugleich von schlichter 
Größe. 


(Aus meinem Nekrolog in den Berichten über die Verhandlungen der Sächsischen 
Gesellschaft der Wissenschaften. Philol.-histor. Klasse Bd. 70 Heft 7. 1898. S. 17—80.) 


Gerhard Seeliger. 


Preisaufgabe der Jablonowski- Gesellschaft. 


Bede und Herrschaftsgewalt. Der noch immer strittige Ursprung der 
Bede soll erforscht und die politische Macht, die sie zuerst angewandt hat, 
erkannt werden. Dabei ist die irrige Fragestellung zu vermeiden, ob die Bede 
von der Grundherrschaft (privatrechtlichen Macht) oder von der Landesherr- 
schaft (öffentlich- rechtlichen Macht) ausgegangen sei. Es sind vielmehr die 
verschiedenen, von der neueren Forschung in ihrer schärferen Sonderung wahr- 
genommenen obrigkeitlichen Gewalten zu berücksichtigen: Grundherrschaft. 
Gemeinde, Bannherrschaft, Vogtei, Zentherrschaft, Grafschaft usw.; sie sind 
in ihrer allgemein historischen und rechtlichen Eigentümlichkeit zu erfassen 
und in ihren Beziehungen zum Bederecht zu prüfen. Wird auch nicht eine 
volle Geschichte der einzelnen obrigkeitlichen Gewalten verlangt, so ist gleich- 
wohl die wissenschaftliche Klarlegung der Institute von der späteren frän- 
kischen Periode an bis ins spätere Mittelalter hinein unerläßlich. Arbeiten 
sind in üblicher Art einzusenden bis 31. Oktober 1922 an den Sekretär der 
Gesellschaft Herrn Geheimrat Kirchner in Leipzig. Preis 1500 Mark. 


441 


Über Grundlagen und Aufbau 
der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ 
Jacob Burckhardts. 


Von . 
Ernst Grohne. 


I. 


Die „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ hat Burckhardt in 
den Jahren 1868—1871 seinen Baseler Schülern unter dem wenig 
zutreffenden Titel „Über das Studium der Geschichte“ in einem 
Zyklus von Vorträgen verkündet. Der obige Titel wurde erst 
nach dem Tode Burckhardts den 1905 gesammelten und er- 
schienenen Vorträgen von dem Herausgeber J. Oeri beigelegt. 

Mit dem Ausdruck „Betrachtungen“, dessen Gebrauch sich 
durch das ganze Buch zieht, wird ohne Scheu auf den philoso- 
phischen Gehalt der Vorträge hingedeutet. Wiewohl wir begründete 
Ursache haben, anzunehmen, daß Burckhardt diesen philosophischen 
Titel nicht ganz gebilligt haben würde, dürfen wir doch dem 
Herausgeber nicht Mangel an Takt gegen die Intentionen des 
Verstorbenen vorwerfen. In den W. B.* ist tatsächlich das philo- 
sophische Resumé von Burckhardts bis dahin etwa drei Dezennien 
umspannenden Studiums der Kulturgeschichte enthalten. 

Und doch weist es der Historiker Burckhardt weit von sich 
ab, in diesen Vorträgen sein geschichtsphilosophisches Bekenntnis 
niedergelegt zu haben. Er sagt (W. B. 2): „Wir verzichten auf 
alles Systematische; wir machen keinen Anspruch auf weltge- 
schichtliche Ideen .. wir geben vor allem keine Geschichts- 
philosophie.“ Und dann die Begründung: „Diese ist ein Zentaur, 
eine Contradictio in adjecto; denn Geschichte; d. h. koordinieren 


ı W. B. = Weltgeschichtliche Betrachtungen. Weitere Abkürzungen: 
Gr. K. = Griechische Kulturgeschichte. W. a. W. u. V. = Welt als Wille und 
Vorstellung. . 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4. 30 


442 Ernst Grohne 


ist Nichtphilosophie, und Philosophie, d. h. Subordinieren ist Nicht- 
geschichte. Die Philosophie aber“, so fährt er nachher fort, 
„steht hoch über der Geschichte.“ Diese impulsive Abfertigung 
kommt mit ihrem abwehrenden Teil ganz aus dem Herzen Burck- 
hardts, aber nicht ebenso mit ihrem begründenden Teil. Der 
Philosoph, der ihm hier die Hand geführt hat, ist Schopenhauer. 
In dessen Hauptwerk „Welt als Wille und Vorstellung“ finden 
wir die Quelle von Burckhardts geschichtsphilosophischem Skep- 
tizismus. Es heißt da (Bd. II 516): „Der Geschichte fehlt der 
Grundcharakter der Wissenschaft, die Subordination des Gewußten, 
statt dessen sie bloße Koordination desselben aufzuweisen hat. 
Daher gibt es kein System der Geschichte wie doch jeder anderen 
Wissenschaft.“ À 

Über die Bestreitbarkeit der Ziele einer spekulativen Ge- 
schichtsphilosophie hat Schopenhauer Burckhardt jedenfalls die 
Augen geöffnet. Gerade als Burckhardt die Weltgeschichte be- 
trachtete, scheint er sich viel mit Schopenhauerschen Ideen be- 
schäftigt zu haben. Nietzsche schreibt 1870 an Gersdorf, als 
er Burckhardts Rede über historische Größe gehört hatte: „Dieser 
ältere, höchst eigenartige Mann ist zwar nicht zu Verfälschungen, 
aber zu Verschweigungen der Wahrheit geneigt . . . in vertrauten 
Spaziergängen nennt er Schopenhauer unseren Propheten!“ . 

Hegels (W.B. 3) kurz skizzierte Theorien der Geschichts- 
philosophie fertigt Burckhardt mit den für ihn selbst überaus 
bezeichnenden Worten ab: „Wir sind nicht eingeweiht in die 
Zwecke der ewigen Weisheit und kennen sie nicht.“ In. dieser 
energischen Ablehnung Hegels ist Burckhardt ebenfalls gewiß 
von dem entschiedensten Antihegelianer Schopenhauer bestärkt 
worden. Ob im übrigen mehr von einer Anregung oder Beein- 
flussung seitens des großen Pessimisten zu reden ist, davon wird 
später ausführlich zu handeln sein. 

Vor allem aber will Burckhardt die Weltgeschichte nicht in 
ein teleologisches System gebracht wissen. Erscheint ihm schon 
die Lehre von der Hegelschen Perfektibilität als unstimmig, so 
rufen die chronologisch angeordneten Geschichtsphilosophien, die 
„einen Weltplan zu verfolgen prätendieren“ (W.B. 3) noch größeren 
Widerspruch bei ihm hervor. Er geht allein vom „duldenden, 
strebenden und handelnden Menschen aus, wie er ist, immer war 


.— 


1 Bernonlli, K. A., Franz Overbeck und Friedrich Nietzsche. 1910. 147. 


Grundlagen der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ Jacob Burckhardts. 443 


und immer sein wird“. Nicht das „Vergangene als Gegensatz 
und Vorstufe zu uns als Entwickelten“ will er betrachten, sondern 
„das sich Wiederholende, Konstante, Typische als ein in uns 
Anklingendes und Verständliches“. Auch zu diesem Gedanken- 
gang finden wir bei Schopenhauer eine Parallelstelle: „Die wahre 
Philösophie der Geschichte soll das Identische in allen Vor- 
gängen .. . überall dieselbe Menschheit erblicken. Eadem sed 
aliter“ (W. A. W. u. V. II. 521). 

Burckhardt will in das Ewig menschliche hineindringen mit 
all den Gefühlen seines eigenen Menschentums. Er will den 
Menschen abschildern und dann vor das Bild treten, nicht um 
darüber zu reflektieren, sondern nur um zu sagen: Ecce homo! 
Es ist dieses großartige Suchen nach Objektivität, diese be- 
trachtende Ruhe, die, wiewohl sie tausend Probleme anschlägt, 
sich nie die Autorität eines Lösenwollens anmaßt, und die oft 
als kühl und parteilos verkannt wird. Genau so wie bei Burck- 
hardts großem Berliner Geschichtslehrer Ranke, den der Welt- 
plan Fichtes zum Widerspruch reizte, und der ebenso wie Schopen- 
hauer die Geschichtsphilosophie Hegels willkürlich und gewaltsam 
fand! und in dem nur „eine wirkliche Neigung zu dem Geschlecht 
der vielgestaltigen Geschöpfe‘ den Historiker geweckt hatte, zu 
diesem Geschlechte, „aus dem wir sind, zu diesem Wesen, das 
immer das alte und immer wiederum ein anderes ist, das so gut 
und so bös, so edelgeistig und so tierisch, so gebildet und so roh, 
so sehr auf das Ewige gerichtet und dem Augenblick unterworfen, 
das glücklich und armselig mit wenigem befriedigt und voll Be- 
gier nach allem ist“. So mag dieser aller Spekulation gegenüber 
äußerlich so spröde Historiker, bei dem nur in einzelnen Vor- 
worten warmherzige Begeisterung und Parteinahme für Moral 
und Religion die Eisrinde gemessener Objektivität durchschmolz, 
dem damaligen Studenten Burckhardt, der zwei wissenschaftliche 
Arbeiten in seinem historischen Seminar anfertigte, manches von 
seiner großzügigen Wahrheitsforschung übertragen haben, soweit 
dies bei der schon vorgebildeten Originalität seines Schülers 
möglich war. Trotz aller Hochschätzung hat dieser aber Ranke 
nie als seinen eigentlichen Lehrer betrachtet. Dagegen sind von 
Rankes Ideenlehre manche fruchtbaren Keime in Burckhardts 


ı Lorenz, O., Die Geschichtswissenschaft in ihren Hauptrichtungen und 
Aufgaben. 2. Teil. Leop. Ranke usw. 1891. S. 53. Ferner: Fester, Rousseau 
und die deutsche Geschichtsphilosophie. 1890. S. 308. 

30 * 


444 Ernst Grohne 


historische Grübeleien gefallen. Zwar einem Walten Gottes, wie 
es der junge Ranke in der Geschichte mit Enthusiasmus suchte! 
und im Alter mit Vorsicht hinter dem Vorhang leitender Ideen 
sah, hat Burckhardt nie ein offenes Ohr geliehen. Als Historiker 
nahm er den Namen Gottes nie in den Mund. Auch hielt er 
alles Religiöse für eine intime Seelenangelegenheit, über die man 
kaum dem besten Freunde Rechenschaft ablegt, geschweige denn 
auf dem dröhnenden Forum der Geschichte. Nur ein pessimisti- 
sches Wort Rankes, das dieser 1827 in jugendlicher Emphase 
an Ritter schrieb und das er später in dieser Schärfe nicht hätte 
gelten lassen, hätte wohl, wenn es ihm bekannt gewesen wäre, 
ähnliche Stimmungen in seiner Seele ausgelöst: „Wer die Wahr- 
heit des Weltzusammenhanges, Gottes und der Welt mit eigener 
Wahrhaftigkeit sucht, wird immer verzweifeln müssen, aber ge- 
rade in der Verzweiflung liegt der Beruf?“. Vor der eigentlichen 
Verzweiflung hat allerdings Burckhardt immer das tiefe Lebens- 
gefühl geschützt, das ihm die Befriedigung seiner großen künst- 
lerischen Empfindungskraft gewährte. 

Offenbar erinnern an Rankes Ideenlehre Burckhardts Gedanken 
in der Einleitung der W.B.6, daß erstlich alles Geistige eine 
geschichtliche Seite, wie zweitens alles Geschehen eine geistige 
Seite habe, von welcher aus es an der Unvergänglichkeit teil- 
nehme. „Denn der Geist hat Wandelbarkeit, aber nicht Ver- 
gänglichkeit.“ Der entsprechende Gedanke bei Schopenhauer 
lautet (W. a. W. u. V. II. 520): „Alles Werden und Entstehen ist 
nur scheinbar, die Ideen allein bleibend.“ Ferner was Burckhardt 
als das „grobe durchgehende Hauptphänomen“ bezeichnet, daß 
„eine geschichtliche Macht von höchster momentaner Berechtigung“ 
entsteht, weist ziemlich deutlich auf Rankes leitende Ideen hin, 
die „herrschende Tendenzen in jedem Jahrhundert sind“ (Lorenz 
a. a. O. 56). „Jede Epoche“, so sagt dieser an anderer Stelle, „hat 
ihre besondere Tendenz, ihr eigenes Ideal“ (Lorenz a. a. O. 60°), 


ı Ranke schreibt als junger Gymnasiallehrer an seinen Bruder Heinrich: 
„Denn in aller Geschichte wohnt, lebet Gott, ist Gott zu erkennen. Jede Tat 
zeuget von ihm, jeder Augenblick predigt seinen Namen, am meisten der Zu- 
sammenhang der großen Geschichte.‘ 

ı Fester, R., Humboldts und Rankes Ideenlehre. Deutsche Zeitschrift f. 
Geschichtswissenschaft. Bd. VI, S. 270. 

s Später (W. B. 175) bezieht sich Burckhardt ganz deutlich auf die histo- 
rischen Ideen im Rankeschen Sinn, so z. B. beim Bauernkrieg. 


Grundlagen der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ Jacob Burckhardts. 445 


Rankes historisch-philosophischer Forschungstrieb versagt sich 
jede spekulative Verknüpfung der einzelnen Fakta, ohne den na- 
türlichen pragmatischen Fluß der Dinge zu unterbrechen. Auch 
Burckhardt will dem „ganzen Wesen“ der Geschichte nur „be-: 
schauend gegenübertreten‘‘ (W. B. 7). 

Auf dies beschauende Bewußtsein zu verzichten, heiĝt ihm 
das weltgeschichtliche Bewußtsein verengern; er nennt es bar- 
barisch und „rassenhaft unfrei“. Unter letzterem Ausdruck ver- 
steht er ein Sichbegnügen mit der bloßen Stammesgeschichte. 
In der Einleitung zur griechischen Kulturgeschichte sagt er mit 
starker Betonung: „Es ist die spezifische Pflicht des Gebildeten, 
das Bild von der Kontinuität der Weltentwicklung in sich so 
vollständig zu ergänzen als möglich!.“ Die Auffassung Burck- 
hardts von dem Geist als der „Kraft, jedes Zeitliche ideal auf- 
zufassen“ (W. B. 8), d. h. als die Befähigung, hinter allem Ver- 
gänglichen die ewigen Ideen finden zu können, deckt sich viel- 
leicht am deutlichsten mit Rankes historischer Ideenlehre. Dessen 
Ideal der Geschichtsforschung bestand darin, sich so weit in die 
geschichtlichen Vorgänge hineinzuarbeiten, bis er die geistigen 
Elemente hinter den brutalen Tatsachen erkannte (Lorenz a. a. O. 55). 
Im übrigen erreicht der Geist an sich den relativ reinsten Grad 
von Absolutheit bei Burckhardt. Doch ist dieser weit davon 
entfernt, ihn wie Hegel zu objektivieren; er läßt den Geist in 
die vergängliche Form der „verschiedenen Erdenzeiten“ (W. B. 8) 
hinein- und wieder herausfahren. Das bewußte Sicherinnern an 
dieses Durchleben des Geistes erscheint ihm wesentlich als Kern 
der Geschichte. Sehr bemerkenswert ist, daß Burckhardt unter 
das zeitlich Bedingte alles Wahre und Gute einbezieht, sogar 
das menschliche Gewissen, während ihm sein starkklopfendes 
Künstlerherz die Erhabenheit des Schönen über alle Zeiten wie 
einen sehnsüchtigen Traum vorspiegelt (W. B. 9), 

Die ideale Notwendigkeit der Geschichte als einzigen Weg 
zur Erkenntnis der Welt und Menschheit gibt selbst der schärfste 
Antihistoriker Schopenhauer zu. Er sagt (W. a. W. u. V. II. 522): 
„Was die Vernunft dem Individuo, das ist die Geschichte dem 
menschlichen Geschlecht. Geschichte ist vernünftiges Selbst- 
dewußtsein.“ Um wieviel mehr werden wir da die ideale Not- 


— 


ı Die hierher gehörige Parallelstelle bei Schopenhauer heißt (W.a.W.u.V. 
II, 522): „Ein Volk, das seine Geschichte nicht kennt .. versteht sich und 
seine Gegenwart nicht.‘ Ä 


446 Ernst Grohne 


Wendigkeit der Geschichte bei Burckhardt betont finden müssen. 
Ihm ist die historische „Contemplation“ nicht nur ein Recht und 
eine Pflicht, sondern zugleich ein hohes Bedürfnis (W. B. 9). Sie 
führt nach ihm über die „allgemeine Gebundenheit“ hinaus in die 
Freiheit des Denkens. Um diesen hohen Dienst leisten zu können, 
muß der Geschichte aber ein großer, weitschauender Zug eigen 
sein. Den Rankeschen Gedanken „alle Geschichte ist Welt- 
geschichte“ übernimmt Burckhardt als Forderung; von „unserer 
eigenen Zeit“ soll sich die geschichtliche Betrachtung möglichst 
ablösen und sich auch nicht als Heimatsgeschichte unter die 
Maske des Patriotismus verstecken (W. B. 10). 

Bis hierher haben wir etwa die Gedanken geprüft, die Burck- 
hardt als Einleitung den W. B. programmatisch vorausgeschickt 
hat. Zugleich versuchten wir die Fäden bloßzulegen, die Burck- 
hardts geschichtsphilosophische Grundstimmung mit Schopenhauer 
und Ranke verbinden. 

Hier seien nur noch kurz die Ideen des Geschichtsphilosophen 
umrissen, den Burckhardt als einzigen für wertgehalten hat, ihn 
als ständigen Gedankenfreund und Berater durch das ganze Buch 
zu begleiten, hier ihn zu fruchtbringendem Widerspruch reizend, 
dort ihm den stofflichen Horizont erweiternd. Es ist Ferdinand 
v. Lasaulx mit seinem Buch ‚Neuer Versuch einer alten, auf die 
Wahrheit der Tatsachen gegründeten Philosophie der Geschichte“, 
1854. Diese dünne Schrift ist kaum mehr als ein Abriß, aber 
der Verfasser hat darin mit Enthusiasmus und staunenswerter 
Belesenheit in der damaligen bekannten antiken, persischen und 
indischen Literatur viel geschichtsphilosophische Weisheit zu- 
sammengetragen. Er selbst ist pantheistischer Mystiker. „Jedes 
Leben“, so sagt er S. 6, „ist das Unendliche im Endlichen, das 
Ganze im einzelnen, das Einige im Mannigfaltigen. Das Eine 
spiegelt sich in Allem.“ Und ferner S. 125: „Jeder Mensch ist 
ein pantheistisches Wesen und ist der Möglichkeit nach alle 
Menschen“ (S. 120). In allen Dingen wittert er gewisse „tief- 
verborgene Geheimnisse, die jeder nur in seinem eigenen Herzen 
einsehen kann.“ Sodann steht „der menschliche Geist auch im 
gegenwärtigen Leben im Verkehr mit allen immateriellen Naturen 
der Geisterwelt“ (S. 9). Er erkennt eine Voraussehung an. „Das 
Schicksal der Menschheit ist durch ewige, feste Gesetze bestimmt“ 
(S. 9). Sehr imponiert ihm Schellings emphatischer Satz: „Die 
Geschichte, dieses ewige Gedicht des göttlichen Verstandes!“ 


Grundlagen der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ Jacob Burckhardts. 147 


An Hegels Panlogismus, d. h. die Annahme, daß alles Wirkliche 
vernünftig ist, erinnert Lasaulx’ Voraussetzung, daß ein objek- 
tiver Verstand in allen Dingen ist. Dann gleitet er ins Religiöse 
über und behauptet (S. 17), daß es über unserem Geiste einen 
höheren und über unserem subjektiven menschlichen Willen einen 
objektiven göttlichen Willen gibt, und daß wir diesem göttlichen 
Geiste ewig urverwandt, aber zeitlich entfremdet sind, womit er 
auf die christlichen Gedanken von der Erbsünde und Erlösung 
anspielt. Von Bacon übernimmt er ferner die Idee, daß die 
Menschheit einem großen Organismus mit Kindheit, Mannesalter 
und Greisenalter gleiche. Die Völker haben Lebensdauer, die er 
unternimmt zeitlich abzuschätzen. Sie sterben ab, wenn sie sich 
erschöpft haben (S.138). Lasaulx’ Weltanschauung gipfelt in dem 
an Schopenhauer erinnernden okkultistischen Satz: „Die Erde ist 
ein ungeheurer Altar, auf dem alles Lebende geopfert werden muß 
bis zur Vollendung der Dinge, bis zum Tode des Todes“ (S. 165). 

Seltsam ist es, wie Burckhardt gerade auf diesen so dunkel 
spekulierenden Philosophen, der das Wesen des Menschen und 
das der Menschheit in einen derartig mystischen Parallelismus 
setzt, so oft Bezug nehmen konnte, zwar nur selten sich auf ihn 
stützend, sondern meist nur die Meinungen jenes zitierend als 
beachtenswerte Hypothesen. Aber dies Tastende in Lasaulx’ 
Philosophie, das die tiefsten Lebensgeheimnisse lieber durchfühlen 
als Uurchdenken möchte, dies ehrliche Erschauern vor der Größe 
der Aufgabe, das eine Lösung lieber nur ahnen als geben möchte 
und Lösungsversuche meist in ein mystisches Gewand kleidet, 
war ihm sicher tausendmal sympathischer als die rigorose Syste- 
matisierung Hegels. Auch die religionsphilosophische Mystik 
Lasaulx’ hat ihn sicher, so frei er sich auch davon hielt, nicht 
abgestoßen, wie ihm ja auch die katholische Kirche mit ihrem 
Reichtum an künstlerischen Symbolen innerlich lieber war als 
z. B. der kühle und abstrakte Calvinismus. Von den übrigen 
(etwa) 25 Autoren, auf die Burckhardt Bezug nimmt, sind Renan 
und Buckle erwähnenswert. Von Renan wird besser in der an- 
schließenden historiographischen Würdigung Burckhardts zu reden 
sein. Buckle, dessen „Geschichte der Zivilisation in England“ 
er mehrfach zitiert (S. 65, 92, 259), bespricht er mit einem An- 
fluge von Spott (so S. 259), obwohl er in einer sehr grundlegenden 
Ansicht, nämlich der Ablehnung des moralischen Fortschritts 
mit ihm übereinstimmt. 


448 Ernst Grohne 


II. 


Von der modernen historiographischen Forschung wird Burck- 
hardt in die Richtung Renans gewiesen !. Jedenfalls hegte Burck- 
hardt Sympathien für diesen freigeistigen, impulsiven und sen- 
sitivistischen Franzosen. Dieser gehört auch zu den spärlichen 
Autoren, die Burckhardt in den W. B. gelegentlich zitiert. Renans 
historische Behandlungsweise wird als Dilettantismus bezeichnet 
(ein hier nur durch seinen französischen Ursprung berechtigter 
Ausdruck); d. h. der Forschungstrieb wird von einer gewissen 
ästhetischen Freude an den Dingen geleitet; die einzelnen großen 
Handlungen in der Geschichte werden als dramatisch, der breite 
Fluß der Geschehnisse als episch und die Gefühlsstimmungen 
großer Individuen als dramatisch und lyrisch empfunden und 
künstlerisch nacherlebt. So mag es kommen, daß bei dem Vor- 
wiegen von Gefühlsassoziationen die sachliche Kritik zu leiden 
hat. Die überfeine Reaktionsfähigkeit des Geistes bei Renan 
sowie bei Burckhardt hat.jedoch den Quellen viele bislang nicht 
gehörte Stimmen abzulauschen vermocht. Daß die geistige Arbeit 
und somit auch das Geschichtsstudium nur Genuß sein solle, da- 
gegen wehrt sich Burckhardt in dem zweiten Teil der Einleitung 
zu den W.B., betitelt: „Die Befähigung des 19. Jahrhunderts 
für das historische Studium.“ „Nicht bloß Genuß“, sagt er S. 17 
und drückt damit doch aus, daß ihm der begeisterte Geschichts- 
forscher schließlich noch lieber ist als der gelassene und sachliche. 
Auch dem Dilettantismus versucht er ohne Scheu sein Recht zu 
geben. „Irgendwo“, so rät er, „soll man Spezialist sein und noch 
an möglichst vielen anderen Stellen Dilettant auf eigene Rech- 
nung“ (S. 22). Das Studium der originalen Quellen im Urtext 
empfiehlt Burckhardt auf das Nachdrücklichste. „Man muß suchen 
und finden wollen“ (S. 20), oder mit anderen Worten: man muß 
ahnen können, ob und welch eine bedeutende Idee sich hinter 
dem Vorhang der Überlieferung verbirgt; bezeichnend für Burck- 
hardts Sensitivismus, der die schlummernde Wahrheit lieber mit 
leisen Sohlen beschleichen als mit lautem Schürfen aus dem 
Dunkel exhumieren möchte. 

Burckhardt hat die analytische Geschichtsschreibung selb- 
ständig weitergebildet und in seinen Werken unerreichte Vor- 
bilder dazu gegeben. In der Geschichtsforschung sah er eine 


1 Fueter, Geschichte der neueren Historiographie. 1911. S. 598. 


Grundlagen der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ Jacob Burckhardts. 449. 


Dienerin der Geschichtsschreibung und beseelte so das Kombi- 
nieren deduktiv gefundener Tatsachen durch den Geist der 
Intuition“. 

Über den praktischen Zweck der Geschichte hält Burckhardt 
seine Meinung zurück. Energisch weist er es nur ab, aus dem 
Verlauf der Geschichte auf Zukünftiges schließen zu können. 

Burckhardts Hauptwerke sind Kulturgeschichten; es sind groß- 
flächige Zeitgemälde mit starker persönlicher Tongebung. Die 
Konturen sind weich, aber die Farben leuchtend. „Die Kultur- 
geschichte geht“, so sagt er in der Gr. K. Einl. S. 3, „auf das 
Innere der vergangenen Menschheit zurück.“ Seine Darstellungen 
entsprechen dem. Sie sind mehr als eine „Geisteslandkarte“, 
von der er in den W. B. Seite 6 schwärmt; sie sind eigentlich 
reliefartig, haben drei Dimensionen, d. h. sie gehen ebenso in die 
Tiefe der Gefühlswelt wie in die Breite der Formen und Gescheh- 
nisse, als in die Höhen des Geistes. 

Die Zeiten, die Burckhardt sich gewählt hat, sind unge wöhn- 
liche und gesteigerte Epochen, zuckende, fieberhafte Zeiten wie 
im Zeitalter Konstantins, wo sich die Tore einer alten Welt- 
ordnung ächzend schließen und die einer neuen zögernd auftun; 
und dann die Renaissance mit ihrem schnellen und intensiven 
Leben. ihrer monumentalen Skrupellosigkeit und genialen Schön- 
heit; und zuletzt die Zeiten der Griechen, deren Polis er, der 
kleinstaatliche Bürger, seine besondere elegische Liebe zuwandte, 
mit doppeltem Verständnis für all das Enge und Beschränkende 
kleiner Stadtkulturen und mit doppelter Sehnsucht nach den 
ewigen Schönheiten jenes weltumspannenden Griechentums. 

Auch ein sachliches Kriterium fühft Burckhardt an zur Be- 
gründung seiner Neigung für Kulturgeschichte. Er sagt (Gr. K. 3): 
„Die Kulturgeschichte hat primum gradum certitudinis, denn sie 
lebt ewigenteils von dem, was Quellen und Denkmäler unabsicht- 
lich und uneigennützig, ja unfreiwillig, unbewußt und andererseits 
durch Erdichtungen verkünden, ganz abgesehen von dem, was 
die absichtlich melden, verfechten und verherrlichen mögen, womit 
sie wiederum der Kulturgeschichte lehrreich sind.“ Daher ist der 
historische Blick Burckhardts anders als der vieler Geschichts- 
schreiber — neben objektivem Wissensdurst liegt subjektiver 
Schönheitsdurst darin; und daher auch sein besonderer geschichts- 


1 Vgl. Gothein i. d. Preuß. Jahrb. 1897. S. 24. 


450 Ernst Grohne 


philosophischer Standpunkt, der von diesen Konstellationen seinen 
Ausgang nimmt. Für Burckhardt ist die Welt der Circus maximus, 
in dessen riesenhafter Runde sich das gewaltige Schauspiel: die 
Menschheit und das Wirken und Gegenwirken der drei Potenzen 
Staat, Religion und Kultur, vollzieht. Burckhardt verzichtet 
dabei aufjede Regisseurrolle, er will nur philosophisch erstaunender 
und künstlerisch erschauernder Zuschauer sein. 

In der Einleitung zu den W.B. Seite 2 kündigt Burckhardt 
an, daß er „Querschnitte“ durch die Geschichte geben wolle. 
Darin ist wohl am eindeutigsten auf seine programmatische Auf- 
fassung hingewiesen, wie er die weltgeschichtlichen Fakta vor 
seinem betrachtenden Geiste zu ordnen gedenke. Er weist Seite 3 
auf die „Gefahr der chronologisch angeordneten Geschichts- 
philosophien‘ hin, die Längsdurchschnitte geben wollen, aber 
meist aus der — im Hegelschen Sinne — philosophischen Ge- 
schichte in die reflektierende zurückfallen. 

Burckhardts Aufreihung und Behandlurigsweise des weltge- 
schichtlichen Stoffes ist daher ganz andersartig wie bei seinen 
Vorgängern. Sein Landsmann, Isaak Iselin, der damals gerade 
vor 100 Jahren (1768) seine geschichtsphilosophischen Gedanken 
„Über die Geschichte der Menschheit“ veröffentlichte und da- 
mit einen frühen Versuch, unser vorliegendes Problem zu lösen, 
lieferte, disponiert chronologisch mit Betonung des Kultur- 
geschichtlichen: „Vom Stande der Natur, Vom Stande der Wild- 
heit, Von den Anfängen des gesitteten Standes, Von den Fort- 
gängen der Geselligkeit zu dem bürgerlichen Stand ... bey den 
orientalischen Völkern usw.“ Ahnlich chronologisch geordnet, 
allerdings von sehr reicheh spekulativen Betrachtungen umrahmt 
und durchbrochen sind dann Herders Ideen zur Philosophie der 
Geschichte der Menschheit (seit 1770). Nicht anders zerlegt 
auch Hegel in seiner Philosophie der Geschichte den Stoff: „1. Die 
orientalische Welt, 2. Die griechische Welt, 8. Die römische Welt, 
4. Die germanische Welt.“ Nur seine umfangreiche Einleitung 
entspricht in ihrer theoretisierenden Weise den W.B. Lasaulx 
dagegen hat seine geschichtsphilosophische Vorstellung von der 
Menschheit als Organismus nicht schematisch in seinem Buch 
abgehandelt. Wenn er auch mit einer längeren Betrachtung über 
„Verfall und Tod der Völker“ schließt, so hält sich die eigent- 
liche Darstellung doch nicht an ein Schema des Werdens und 
Vergehens gebunden, söndern geht von einer vergleichenden 


Grundlagen der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ Jacob Burckhardts. 451 


Mythologie zu einer philosophischen Betrachtung der wichtigsten 
Lebenserscheinungen, wobei je nach Gelegenheit der Grundgedanke 
an Beispielen auseinandergesetzt wird. In diesem Sinne scheint 
Burckhardt gewisse Anregungen von Lasaulx empfangen zu haben. 
Aber in der konsequenten Durchführung seines unchronologischen 
Querschnittssystems steht Burckhardt doch einzig da. | 

Das triassische Grundthema „Von den drei Potenzen“ variiert 
und verkompliziert sich im Abschnitt III „Von den sechs Be- 
dingtheiten“, alle beziehentlichen Möglichkeiten erschöpfend. Ab- 
schnitt IV „Die geschichtlichen Krisen“, zeigt die katastrophalen 
Verdichtungen nach ihren ethischen und tragischen Seiten hin. 
Die persönlichen Verdichtungen schildert Abschnitt V „Das In- 
dividuam und das Allgemeine“. Und im letzten Abschnitt „Glück 
und Unglück in der Weltgeschichte“, werden die eudämonistischen 
und teleologischen Werturteile der zuschauenden Völker kritisiert. 

Im ganzen betrachtet ruft der dispositionelle Aufbau der W.B. 
den Eindruck einer Zusammengehörigkeit hervor. Man könnte 
fast von einem architektonischen Zug reden, obwohl die beiden 
letzten Abschnitte nicht zu dem ursprünglichen Kursus gehören, 
sondern als einzelne Vorträge allerdings um die gleiche Zeit ver- 
kündet warden. Burckhardt legte keinen Wert darauf, wissen- 
schaftliche Forschungen in Buchforn erscheinen zu lassen; er trug 
seinen Lehrstoff lieber vor, und zwar völlig frei. Von der inten- 
siven gedanklichen Durcharbeitung, mit der er seine Kollegs und 
öffentlichen Reden zuvor sorgfältig in sich aufnahm, ist in der 
Stoffordnung der W.B. genug zu spüren. Keiner der Abschnitte 
ist für sich gedacht, sie sind von vornherein in einem Zusammen- 
hang erarbeitet worden. 

Fassen wir das Ergebnis kurz zusammen. Die historio- 
graphische Meisterschaft wird niemand Burckhardt absprechen. 
Jedoch in der Philosophie bzw. Geschichtsphilosophie ist Burck- 
hardt Dilettant geblieben. Exakte erkenntnistheoretische Ge- 
dankengänge im Sinne Kants sind ihm fremd. Hier und da 
nimmt er philosophische Bausteine Schopenhauers, mit dem ihn 
die innerlichen Sympathien eines gleichgestimmten Skeptizismus 
verbinden, gleichsam spielend in die Hand und baut sie zögernd 
in sein eigenes Gedankengebäude ein. Er kokettiert mit trans- 
zendenten Ideen und wenige Zeilen später weist er alle Mystik 
weit von sich ab. Über religiöse Vorstellungen äußert er sich 
überaus zurückhaltend und verhüllt, ganz im Gegensatz zu Ranke. 


452 E.Grohne: Grundlagen d., Weltgeschichtl. Betrachtungen“ J. Burckharilts. 


Für Burckhardt ist die Philosophie das Reich des Potentialen, 
des ewig Unbestimmten und Unbestimmbaren; doch imponieren 
ihm transzendentale Lösungsversuche der Welträtsel mehr als 
logisch ergrübelte; und er ist weit davon entfernt, geistige Er- 
scheinungen der Geschichte in die Zwangsjacke des darwinistischen 
Entwicklungsgedankens zu stecken. 

Vielleicht aber macht gerade dies Tastende und Unklare der 
Burckhardtschen Geschichtsphilosophie und ihr erschütterndes 
„Ignorabimus“ einen Teil des einzigartigen Reizes aus, den seine 
weltgeschichtlichen Betrachtungen ausstrahlen — eines Reizes. 
der durch die Klarheit der historischen Griffelführung, durch die 
architektonische Ebenmäßigkeit des inneren und äußeren Aufbaues 
und durch die Wärme des künstlerischen Durchempfindens so 
unendlich antithetisch und kraftvoll ins Positive gesteigert wird. 


453 


Die polnische Frage 
auf dem Posener Provinziallandtage von 1843’. 
Von 
Manfred Laubert. 


Die ersten Provinziallandtage besitzen in Posen dadurch eine 
höhere Bedeutung als anderwärts, daß sie bei dem Fehlen einer zensur- 
freien Presse der fast ausschließliche Tummelplatz für die nationalen 
Wünsche des Polentums waren. Allerdings hatte die Regierung 
mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse des Großherzog- 
tums den Städten 16, den Landgemeinden 8 Stimmen eingeräumt, 
zusammen also ebensoviel wie der Ritterschaft, und da der zweite 
und dritte Stand fast nur deutsche Vertreter wählten, war die 
polnische Mehrheit stets eine sehr geringe. Als nach dem 
Warschauer Aufstand von 1830—1831 den über die Grenze 
geeilten Gutsbesitzern ihre politischen Rechte entzogen wurden, 
gelang es sogar im ersten Stand einige deutsche Kandidaten 
durchzubringen, und in Flottwellscher Zeit vermochten die Polen 
ihre Anträge nur im Wege der itio in partes, der Abstimmung 
nach Kurien, an den Stufen des Thrones niederzulegen. Dieses 
Verhältnis änderte sich jedoch von neuem nach der von Friedrich 
Wilhelm IV. im August 1840 gewährten Amnestie, die auch den 
Posener Vasallen wieder den Zutritt zur Ständeversammlung er- 
öffnete. Zum Dank hierfür hat der Landtag von 1841 seine 
Forderungen mit solcher unerhörten Schroffheit zum Ausdruck 
gebracht, daß sogar der neue König sie in dem Abschied vom 
6. August energisch zurück wies. 

Der am 5. März 1843 zusammentretende sechste Posener 
Provinziallandtag unterschied sich indessen von seinen Vorgängern 
äußerlich durch das Fehlen der zum eisernen Bestand jener ge- 
hörigen Petitionen wegen Erhaltung der polnischen Sprache und 


1 Nach Rep. 77. 523e Stände Posen 24. im Geh. Staatsarchiv zu Berlin. 


454 Manfred Laubert 


Nationalität. Man könnte versucht sein, hierin eine dankbare 
Anerkennung der von Friedrich Wilhelm beliebten Versöhnungs- 
politik zu erblicken. In Wirklichkeit ist aber genau das Gegen- 
teil der Fall. Die Milde des Monarchen hat die Ansprüche der 
Polen nicht herabgemindert, sondern sie lediglich gesteigert. Des- 
halb begnügte sich die Ständeversammlung dieses Mal nicht damit, 
ihre nationalen Wünsche wie üblich in der Form gewöhnlicher 
Petitionen anzubringen, sondern nahm sie in die Adresse auf, 
mit der gewohnheitsmäßig das allerhöchste Eröffnungsdekret be- 
antwortet wurde. Zu deren Redaktion hatte der Landtagsmar- 
schall, Graf Eduard Potworowski-Deutsch-Presse, am 6. März 
einen Ausschuß ernannt, dem er selbst, der frühere Regierungs- 
rat Schumann (Szuman), Graf Działyński, Dr. v. Kraszewski, 
A. v. Lipski-Lewköw und Frh. Hiller v. Gärtringen als Vertreter 
der Ritterschaft, der Posener Oberbürgermeister Naumann, der 
Bromberger Bürgermeister Peterson, der Lissaer Land- und Stadt- 
gerichtsdirektor Willmann und der einzige Pole dieses Standes, 
Bürgermeister Paternowski-Dobrzyca von den städtischen, Erb- 
pächter Dobrowolski - Wittowo (Kreis Schroda) und Freischulzen- 
besitzer König- Rosko (Kreis Czarnikau) als bäuerliche Deputierte, 
also infolge einer Berücksichtigung der nationalen Minderheit 
innerhalb jedes Standes 7 Polen und 5 Deutsche angehörten!. 
Dieser Adreßkommission wurden bei ihrem Zusammentritt am 
Abend des 7. März mehrere Entwürfe vorgelegt und darüber bis 
Mitternacht beraten. Am nächsten Morgen um 8 Uhr setzte man 
die Konferenz fort. Als sich um 10 Uhr das Plenum versammelt 
hatte, gelangte der vereinbarte Text zur Verlesung, die mehrere 
Abgeordnete zugleich mit dem Ruf: Angenommen, Angenommen! 
begleiteten. Der Marschall fragte zwar mehrmals in deutscher 
und polnischer Sprache, ob niemand dieser Adresse widerspräche? 
Allein nur der Fürst Boguslaw Radziwiłł, ein Sohn des 
früheren Statthalters Fürsten Anton R., erhob Protest, der in- 


ı Landtagsprotokoll vom 6. März. — Vgl. Zychlinski: Historya Sejmów 
Wielk. Ks. Poznańskiego do r. 1847 (Gesch. d. Posener Provinziallandtage bis 
1847) Posen 1867. II. 143. Das Nationalitätenverhältnis war: 

Deutsche Polen 
a) Ritterschaft 2 22 (einschl. zweier Viril- 
b) Städte 15 1 stimmen) 
c) Landgemeinden 6 2 
' 0 


Die polnische Frage auf dem Posener }’rovinziallandtage von 1843. 455 


dessen „in dem in den hiesigen Versammlungen mehrenteils herr- 
schenden Geräusche“ beinahe unbemerkt blieb!. Nach dem von 
Lipski redigierten Landtagsprotokoll hatte der Abgeordnete 
v. Kurczewski verlangt, daß der Versammlung einige Zeit zur 
Überlegung gelassen und dann in eine Beratung der einzelnen 
Paragraphen eingetreten werde, diesen Antrag aber zurückge- 
zogen, als die Abgeordneten Koenig und Hausleutner (Abgeordneter 
für die Stadt Rawitsch; Apotheker und Stadtverordneter daselbst) 
Einspruch erhoben und eine en bloc Annalıme verlangten. Sonst 
wurde das Wort nicht erbeten und der Marschall bestellte die 
Deputierten auf 6 Uhr abends zum Unterschreiben der Adresse, 
die folgenden Wortlaut hatte: 


Mit der größten Genugtuung haben die Stände aus dem Propositions- ` 


dekret ersehen, daß der König bei seiner persönlichen Anwesenheit im Groß- 
herzogtum Posen? den Ausdruck der Gefühle seiner getreuen Untertanen 
richtig gewürdigt und die Beweise der innigen Liebe gnädig aufgenommen 
hat. Die landes väterliche Verheißung, daß der König fortfahren wolle, in 
der Fürsorge für das Wohl und Heil des Landes, die Rechte und das Wohl 
aller Stände, ermutigt sie zu immer festerem Vertrauen. Auf dieses Ver- 
trauen gestützt können die polnischen Untertanen vor dem König die Be- 
trübnis nicht unterdrücken, in welche sie unverschuldet durch den Landtags- 
abschied vom 6. August 1841 versetzt worden sind. Sie haben die Tatsache 
nicht verkennen wollen, daß das Großherzogtum ein Teil der königlichen 
Monarchie ist. Aber dieser politischen Verbindung ungeachtet war ihnen 
Erhaltung und Bewahrung ihrer Nationalität als Polen, war ihnen ein Vater- 
land, der Gebrauch ihrer Sprache in allen öffentlichen Verhandlungen zu- 
gesichert s. „Sollen sie gleich den in ihrer Nationalität nicht mehr bestehen- 
den litauisch* und wallonisch redenden Untertanen ihren Vereinigungspunkt. 
in dem Namen Preußen finden, so erblicken sie hierin eine Gefährdung jener 
Verheißung; sie fürchten nicht mehr sein und sich nennen zu dürfen, was 
sie nach ihrer Sprache, ihren Sitten, ihren geschichtlichen Erinnerungen, 
was sie nach feierlich geschlossenen Verträgen und erteilten Zusicherungen 
sind — Polen.“ Sie erheben ihre Bitten zu E. M. erhabenem Thron, sie 
Allergnädigst in ihrer Besorgnis beruhigen zu wollen und festhalten zu lassen 
an ihren Rechten. 
Mit gespannter Aufmerksamkeit sind die Stände den Beratuugen ge- 
folgt, die mit den vereinigten ständischen Ausschüssen am Schluß des ver- 
gangenen Jahres stattgefunden haben. Wenn diese Beratungen den Er- 


— — — — — 


1 Oberpräsident v. Beurmann an den Minister des Innern Grafen kinim 
am 13. März. 

2 Im Sommer 1842. 

3 Anspielung auf das Besitznahmepatent und den königlichen Zuruf vom 
15. Mai 1815 und die Wiener Verträge. 

Man beachte dieses Eingeständnis von polnischer Seite schon 1843! 


456 Manfred Laubert 


wartungen, die E.M. hegten, in reichem Maße entsprochen haben, so darf 
dieser Erfolg den Vertretern aller Provinzen zu um so größerem Verdienst 
gereichen, als sie sowohl durch das ihnen vorgeschriebene Reglement in bezug 
auf die Art und den Kreis ihrer Beratungen beengt, wie durch die Bedeu- 
tung ihrer Beschlüsse untergeordnet erschienen. Die betreffenden Stände 
des Großherzogtums erblicken in der Vereinigung der ständischen Ausschüsse 
„eine Fortbildung der ständischen Verfassung“, sie halten aber dafür, „daß 
ihre Wirksamkeit nur dann volle Bedeutung gewinnen kann“, wenn mit dieser 
Vereinigung auch alle diejenigen Institutionen ins Leben treten, die durch 
die königliche Verordnung vom 15. Mai 1815 verheißen worden sind. 

Seit E. M. Thronbesteigung bemüht, in den königlichen Verordnungen 
Beweise landesväterlicher Huld und Gnade zu erblicken, halten es die ge- 
treuen Stände für eine dringende Pflicht, den schmerzlichen Eindruck nicht 
zu verhehlen, den die neueste Zensurinstruktion! gemacht hat. Sie können 
den alleruntertänigsten Wunsch nicht unterdrücken, diese Instruktion wieder 
aufgehoben und das freie Wort in das Recht eingesetzt zu sehen. 

Geruhen E.M. diesen Ansichten und Wünschen Berücksichtigung und 
Gewährung angedeihen zu lassen und die Versicherung der unwandelbaren 
Liebe und Treue entgegenzunehmen“, 


Die von Beurmann schon während seiner Anwesenheit in 
Berlin bezüglich der Adresse geäußerten Bedenken waren also 


in vollem Maße in Erfüllung gegangen. Obwohl er nach der ihm 


erteilten Instruktion mit Potworowski und mehreren anderen De- 
putierten vorher über die mutmaßlichen Anträge Rücksprache 
genommen und auf deren Unzulässigkeit hingewiesen hatte, war 
deren Einbringung nicht zu verhindern gewesen. Der Marschall, 
der übrigens selbst mit dem Text höchst unzufrieden wars, hatte 
es versäumt, pflichtmäßig über den Antrag im einzelnen eine 
förmliche Diskussion zu eröffnen und namentlich die präjudizielle 
Frage zu stellen, ob die Versammlung sich nach den bestehenden 
Bestimmungen überhaupt für befugt erachte, vor Beratung der 
Propositionen mit Petitionen hervorzutreten und solche zugleich 
mit der Adresse zu verbinden? Noch viel weniger hatte er es 
zu einer ordnungsmäßigen Abstimmung über die einzelnen Punkte 
kommen lassen. Die gesetzlichen Handhaben hierfür hätte ihm 


die Anordnung der Provinzialstärde für das Großherzogtum Posen 


vom 27. März 1824 (§ 42 und 45)“ geboten, wo ausdrücklich vor- 
geschrieben; war, daß von der Einbringung von Petitionen dem 


1 Vom 23. Februar 1843 (Ges.- Sammlung S. 31ff.). 

2 In polnischer Übersetzung bei Zychliuski II 8.143/5. Vgl. über den 
ganzen Vorgang Treitschke, Deutsche Geschichte usw. V 8. 259—260. 

® Beurmann an Arnim am 9. März. 

+ Ges.-Sammlung S. 141—148. 


Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 457 


Marschall zuvor schriftlich Anzeige erstattet wurde, daß ferner 
darüber ausführlich Vortrag gehalten werden mußte und daß end- 
lich eine Petition nur zur Kenntnis des Königs gebracht werden 
durfte, wenn sie bei der der Beratung folgenden Abstimmung: 
eine Zweidrittelmehrheit erhielt. Der Oberpräsident bezweifelte 
nicht, daß bei Innehaltung dieses Verfahrens sich manche Stimme 
gegen den Entwurf erhoben haben würde, wenn er auch nicht 
verbürgen konnte, daß das Endergebnis ein wesentlich verschie- 
denes gewesen sein würde. Jedenfalls war hinterher eine An- 
zahl von Abgeordneten selbst darüber betreten, daß sie sich durch 
das Geschrei eines Teils der Versammlung hatten abhalten lassen, 
der Adresse zu widersprechen und auf einer ordentlichen Ab- 
stimmung zu bestehen. Die Ungewandtheit Potworowskis wollte 
Beurmann indessen nur der Neuheit seiner Lage, nicht bösem 
Willen zuschreiben. Bei der Eile, womit die ganze Sache durch- 
gesetzt war, hatte Beurmann jenem keine speziellen Winke über 
das Benehmen geben können, das er hätte beobachten sollen. 

Am Nachmittag wünschte dann Graf Eduard Raczyński, 
da er durch ein plötzliches Unwohlsein verhindert worden war, 
der entscheidenden Plenarsitzung bis zum Schluß beizuwohnen, 
eine nochmalige Vorlesung der geplanten Adresse. Er ragte eben- 
so sehr durch Reichtum wie Bildung unter seinen Standesgenossen 
hervor und wäre nach dem Ausscheiden des Statthalters zu einer 
führenden Rolle unter ihnen berufen gewesen, wenn er nicht, zum 
Teil durch Rücksichten auf seinen Bruder Athanasius, den preußi- 
schen Gesandten in Kopenhagen, gehemmt, sich Reserve aufer- 
legt und Fühlung mit der Regierung gesucht hätte, so daß er den 
Polen nicht für national zuverlässig galt!. Auch jetzt entspann 
sich über die Gewährung seines Antrages eine heftige Debatte, 
die in den Beschluß auslief, dem Grafen Einsicht in das Konzept 
zu gestatten. Raczyıiski erklärte darauf die Adresse nicht unter- 
schreiben zu können, wobei er sich eine ausführliche Begründung 
vorbehielt, die er am 10. März einreichte. Er stützte darin seine 
Weigerung auf folgende Punkte: 

1. Das Gesetz bestimmt, daß die Vorschläge des Königs zu- 
erst auf dem Landtag behandelt werden; worauf dann zu den An- 
trägen geschritten werden kann. Die Adresse behandelt aber 


— — 


1 Vgl. seine und anderer hier genannter Männer Charakteristik in meinem 
Aufsatz über Standeserhöhungen und Ordensverleihungen in der Provinz Posen 
in der Ztschr. d. Histor. Gesellsch. f. d. Prov. Posen Bd. 23, S. 177 fl. 


Histor. Viertellahrsc! rift. 1919. 4. 31 


458 Manfred Laubert 


Gegenstände, die in dem allerhöchsten Dekret nicht berührt 
werden. Sie scheint mir mithin das Gesetz zu umgehen. Ich 
rede hier nur von der formellen Seite, denn was den Inhalt des 
ersten Punktes, die polnische Nationalität betrifft, so trete ich 
ihm um so eifriger bei, als ich dieselben Grundsätze vor zweiJahren 
nach Möglichkeit in Königsberg befürwortet habe!. 


2. Ich kann einen Antrag unmöglich gutheißen, der mit ver- 
deckten Worten auf den Wunsch hinweist, eine Konstitution in 
den preußischen Staaten eingeführt zu sehen, 


a) weil ich der festen Überzeugung bin, daß eine solche 
Konstitution, die notwendig in deutschem Sinne gedacht 
sein müßte, der polnischen Nationalität im Großherzog- 
tum „den Tod geben würde“, sowie die spanische Ver- 
fassung den Separatrechten der baskischen Provinzen 
entschieden entgegen ist, 


b) weil ich auf dem letzten Landtag zu Posen dieselbe 
Meinung ausgesprochen habe, was die Stände damals, 
wie mich dünkt, nicht mißfällig aufgenommen haben‘. 
Seitdem aber habe ich, wie ich auf Ehre und Gewissen 
versichern kann, keinen Grund gefunden, um meine 
Meinung zu wechseln. 


3. Weil ich in der Adresse eine Schrofrheit gegen den König 
bemerkt zu haben glaube, die ich unmöglich gelten lassen kann, weil 


a) wir meines Erachtens dem König Dank schuldig sind; 


b) meiner vollkommenen Überzeugung nach eine auswärtige 
Macht gar gern sehen würde, wenn wir der Zuneigung 
des Monarchen verlustig gingen, dies aber doch wahr- 
lich nicht in unserem Interesse liegts. 


+ Anläßlich der Huldigungsfeier der Posener Stände, wo der Graf dem 
König in schroffster Form die Beschwerden seiner Mitbürger vortrug und um 
deren Abstellung bat. Zur Begründung seiner Anträge aufgefordert, über- 
reichte er später ein durch und durch unzuverlässiges Material, was natürlich 
die Polen nicht hindert, diese Tat als außerordentlich verdienstvoll zu feiern. 

2 Die Rede, nach dem Gedächtnis von Raczyıski selbst niedergeschrieben, 
Oberpräsidialakten V Bb 21 im Staatsarchiv zu Posen. 

3 Anspielung auf Rußland, das die Polenfreundlichkeit Friedrich Wilhelms IV. 
mit scheelen Augen betrachtete. Die energische Abweisung der Adtesse be- 
grüßte Nikolaus I. mit Freuden; vgl. Treitschke V, S. 260. Auch die Ver- 
setzung Flottwells hatte in St. Petersburg verstimmt, vgl. Schiemann: Gesch. 
Rulslands unter Kaiser Nikolaus I. IV. 1919, S. 12. 


Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 459 


Was endlich das Zensurgesetz anlangt, so gestehe ich frei, 
daß mir ein Damm nötig zu sein scheint, um Kirche und Religion 
vor Lästerung zu schützen !. 

Alle anderen Deputierten gaben ihre Unterschrift, wobei 
Radziwiłł nochmals erklärte, daß nichts seiner Uberzeugung 
mehr widerspräche als der Inhalt der Adresse, und daß er sich 
an ihren Folgen unschuldig fühle. Seine protokollarische Aus- 
lassung lautete“: 


1. Die Adresse enthält Petitionen, die nicht vor Erledigung 


der königlichen Propositionen dem Monarchen unterbreitet werden 


sollten. 

2. Zwei von diesen Petitionen, nämlich die wegen Zurück- 
ziehung der Zensurinstruktion und wegen Ausdehnung der stän- 
dischen Wirksamkeit auf Grund der Verordnung vom 22. Mai 1815, 
liegen außerhalb des Wirkungskreises, den das Gesetz über die 
Anordnung über die Provinzialstände vom 5. Juni 1823 dieser 
zuweist, denn es bestimmt: Die Provinzialstände sollen nur Bitten 
und Klagen vorbringen, die das besondere Wohl und Interesse 
der Provinz oder eines Teiles von ihr betreffen. 

3. Die Besorgnisse, die durch den letzten Landtagsabschied 
von 1841 unter den Einwohnern hervorgerufen worden sind, ent- 
springen nur einer irrtümlichen Auffassung mancher Stellen dieses 
Abschiedes und besonders seiner fälschlichen Interpretation hin- 
sichtlich der polnischen Sprache“. 


! Bezeichnenderweise fordert Raczynski diesen Schutz nur für Kirche und 
Religion, nicht etwa auch für die staatliche Autorität. 
2 Nach Zychlinski IT. S.147.- Auch Zychlinski betont nachdrücklich (S.149), 


daß in der Forderung der Polen nach einer allgemeinen preußischen Verfassung 


eine Gefahr für das Großherzogtum lag (Powiedzmy tutaj raz na zawsze, Ze 
w dopominaniu sie Polaków o konstytucya ogólną dla Prus, lezalo niebezpie- 
czeùstwo dla W. Ks. Poznanskiego), weil die Grundsätze der Freiheit und Gleich- 
heit vor allem in der Idee der Nationalität ihre richtige Anwendung und prak- 
tische Formulierung finden mußten. Dasselbe Gefühl kam 1817 bereits bei den 
in der Provinz in der Verfassungsfrage erstatteten Gutachten zum Ausdruck. 
Man verlangte in erster Linie kräftigen Ausbau der Provinziallandtage. 

3 Radziwill handelte durchaus im Einklang mit seinem ältesten Bruder, dem 
damaligen Major Wilhelm Radziwill, der am 12. März mit Genehmigung des Königs 
Arnim um Mitteilung der Adresse bat, welche die Posener Landstände „leider“ 
eingereicht hatten, und hinzufügte: „Wenngleich ich nichts Vernünftiges von 
den verschiedenen Elementen erwartet, die diese Versammlung enthält, so hätte 
ich doch nicht solches Machwerk erwartet wie sie es, dem Vernehmen nach, 
zu Stande gebracht haben.“ 


31* 


460 | Manfred Laubert 


Eines weiteren formellen Verstoßes machte sich der Landtag 
dadurch schuldig, daß er das Original unter Umgehung des könig- 
lichen Kommissars am 8. März spät abends durch Estafette direkt 
nach Berlin sandte, obwohl das Gesetz vom 27. März 1824 (5 34 
und 44) ausdrücklich diesen Kommissar als diejenige Mittelsperson 
bezeichnete, der alle vom Landtag an den König gerichteten 
Schreiben zur Weiterbeförderung übergeben werden mußten. Erst 
am 9. März erhielt Beurmann eine Abschrift, worauf er sofort in 
gleicher Weise einen vorläufigen Bericht an Arnim schickte. Er 
bemerkte dabei, daß zwar dem letzten Landtag keine Antwort 
auf die übliche Dankadresse erteilt sei, dieses Mal sich eine 
solche aber nicht werde umgehen lassen, wenn auch nicht unmittel- 
bar, sondern erst bei Gelegenheit des Landtagsabschiedes. Nach 
seinen Informationen konnten nämlich die in der Adresse er- 
wähnten Punkte für den weiteren Verlauf der Tagung als erledigt 
betrachtet werden; es war nicht anzunehmen, daß noch einer von 
ihnen zum Gegenstand einer besonderen Petition erhoben werden 
würde. Erfolgte indessen die Antwort, die doch nur eine zurecht- 
weisende sein konnte, unverzüglich, so stand eine Erneuerung der 
unerquicklichen Erörterungen zu besorgen. 

Arnim überreichte am 10. März dem König die Adresse nebst 
Beurmanns Bericht. Der Eindruck auf Friedrich Wilhelm nnd 
seine Enttäuschung müssen außerordentlich stark gewesen sein. 
Am 15. März notiert Varnhagen: Man erzählt, der König habe 
beim Empfang der Posener Landtagsadresse vor Zorn geglüht, 
die Faust geballt und mit den Füßen gestampft, nachher aber 
vor Grimm geweint. Seine erste Beschlußnahme soll gewesen 
sein, den Landtag auseinanderzujagen und nie wieder zu berufen; 
die Betrachtung aber, wie sehr diejenigen, die seine Belebung des 
Ständewesens so heftig getadelt, jubeln würden, hat ihn von solcher 
Strenge noch abgehalten, diese große Schadenfreude wollte er 
ihnen nicht gönnen!. 


ı Tagebücher II. 2. Aufl. Leipzig 1863. S. 164. — Ebenso berichtet Zych- 
linski (S. 150), daß der König beim Empfang des Schriftstückes in unerhörten 
Zorn geraten sei (nieslychanie rozgniewal sic). Er will die Nachricht den 
Erinnerungen (z pamietniki) Humboldts entnommen haben, doch weiß ich nicht, 
worauf sich das bezieht. In dem Briefwechsel Humboldts mit Varnhagen, 
dem jener freilich als Zuträger gedient haben mag, mit Fr. v. Raumer, 
Berghaus und Bunsen sowie in der Biographie Bruhns steht von dem Vorfall 
kein Wort. 


Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 461 


Schon für den }1. März beraumte der Monarch zur Beratung 
des Falles eine gemeinsame Sitzung des Staatsministeriums und 
der Immediatkommission für ständische Angelegenheiten an, die 
unter Vorsitz des Prinzen von Preußen stattfand. Die Richtlinien 
waren den Ministern bereits vorgezeichnet, denn nach Arnims 
Erläuterungen hatte es der König mündlich für angemessen er- 
klärt, „gleich unmittelbar und unumwunden einen ernsten, miß- 
billigenden Bescheid“ an die Stände zu erlassen! und hierfür eigen- 
händig, folgenden Entwurf aufgesetzt: 


Wir usw. haben die Adresse Unserer getreuen Stände des Großherzog- 
tums Posen, mit so großem Mißfallen entgegengenommen, daß Wir eine 
schleunige Erwiderung darauf für unumgänglich nötig erachten, damit ein 
Schweigen von Unserer Seite Unsere geliebten und getreuen Untertanen in 
Unseren Gesamtlanden sowohl als insbesondere im Groliherzogtum Posen 
nicht zu der Vermutung verleite, als könnten Wir solche Gesinnungen auch 
nur einen Augenblick ungerügt dulden. Zuvörderst fügen (!) Wir dem Land- 
tag zu wissen, wie Uns wohlbekannt, daß. diejenige Gesinnung, die den 
Namen des Gesamtvaterlandes für einen Teil der Bewohner des Großherzog- 
tums Posen förmlich verleugnen will, nur das traurigeVorrecht einer Partei 
aus der Zahl der genannten Bewohner ist, und daß deren große Mehrzahl 
bei treuer Anhänglichkeit an ihre nie gefährdete Nationalität sich Gottlob 
des glorreichen Namens Unserer Krone und der geographischen Bezeichnung 
Unseres Königreichs, Unserer Lande und Untertanen freudig bewußt ist. 
Wir können dem Landtag nicht vorenthalten, daß wenn Ansichten wie die 
leider ausgesprochenen das Erbteil dieses Landtages auch für die Zukunft 
werden sollten, Wir in Erwägung Unserer Machtlosigkeit gegen tiefgewurzelte 
Irrtümer einerseits, andererseits aber im lebendigen Gefühl Unseres König- 
lichen Amtes, Uns von Unserer eingegangenen Verpflichtung, die Stände 
Unseres Großherzogtums Posen von 2 zu 2 Jahren zusammenzuberufen als 
völlig entbunden ansehen werden. Aus Gnade wollen wir nicht erwähnen: 
die kurzsichtige Beurteilung Unserer Absichten bei Zusammenberufung der 
ständischen Ausschüsse, die unschickliche Berufung auf ein niemals ausge- 
führtes Gesetz — Verordnung v. 22. Mai 1815 —, welches nicht von Uns er- 

lassen, „auch sélbstredend“ „völlig unverbindlich für Uns ist“, endlich der 
hohlen Worte über Unsere Vorsichtsmaßregeln gegen die Zügellosigkeit der 
Presse, — ín der Hoffnung, daß Unsere getreuen Stände zu besserer Ein- 
sicht gelangen und die Unserem landesväterlichen Herzen zugefügte Ver- 
wundung bereuen werden. 


Friedrich Wilhelm wünschte über den Entwurf jedoch das 


Gutachten seiner Minister zu hören. Mit Rücksicht auf den 
materiellen Inhalt der Anträge und auf den verfassungswidrigen 


1 Auch an den Generaladjutanten v. Thiele schrieb er: „Die Adresse der 
Posener Stände ist der Art, dal mir eine Antwort mit umgehender Post aus- 
nahmsweise gerechtfertigt scheint.“ 


462 Manfred Laubert 


Weg, durch den sie dem Könige vorgelegt waren, konnte wohl 
die Frage entstehen, ob nicht der Monarch die Adresse den 
Ständen vermittelst einer vom Minister des Innern an den Land- 
tagsmarschall zu erlassenden Verfügung zurücksenden sollte, ohne 
auf eine nähere Beantwortung einzugehen? Allerdings war voraus- 
zusehen, daß dann die Anträge neue Petitionen hervorrufen und 
daß diese bei den eigentümlichen Verhältnissen der Provinz auch 
mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit durchgehen würden, 
indem die deutsche konstitutionelle mit der polnisch- demokratisehen 
Partei trotz vielfach abweichender Ansichten für diesen Fall ge- 
meinschaftliche Sache machten und gegenseitig ihre Anträge unter- 
stützten. Dann wurde der König in die Lage versetzt, in dem 
Landtagsabschied auf diese Petitionen zu antworten. Darum er- 
schien es zweckmäßiger, wenn er unverzüglich einen Bescheid an 
die Stände ergehen ließ und nicht bloß die Verletzung der Formen 
rügte, sondern auch Punkt für Punkt den materiellen Inhalt der 
Anträge erörterte. Bei der Beratung dieser beiden Alternativen 
wurde mehrfach bemerkt, daß die formellen Sünden der Stände 
gewiß nicht nachdrücklich genug getadelt werden könnten, daß 
aber die bloße Rücksendung der Adresse leicht den Anschein 
erwecken könne, als nehme man die Formwidrigkeiten zum Vor- 
wand, um sich von einer Beantwortung des eigentlichen Gegen- 
standes der Adresse zu drücken. Das entsprach aber unzweifel- 
haft nicht der Absicht des Königs, und es war auch seiner im 
ganzen den Ständen gegenüber bisher eingenommenen Stellung 
angemessener, wenn er den. Posener Vertretern unmittelbar ant- 
wortete, ihnen sein Mißfallen offen zu erkennen gab und sie rück- 
haltlos auf ihre Anträge in abweisendem Sinne beschied. Dieser 
Auffassung neigten schließlich alle Anwesenden zu, zumal ein 
derartiges Verfahren auch eine heilsame Lehre für andere Land- 
tage werden konnte!. 

Hiernach erfolgte der einstimmige Beschluß, dem König den 
Erlaß eines ernsten, zurechtweisenden Bescheides, der die Ver- 


— 


1 Von den in der Adresse behandelten Gegenständen lag die Frage einer 
Milderung der Zensur und eines Ausbaus der Verfassung gewissermaßen in der 
Luft und wurden allerwärts gewünscht. Die Führung hatte dabei der ver- 
einigte Landtag von Ost- und Westpreußen; vgl. Herre: Von Preußens Be- 
freiungs- und Verfassungskampf. Aus den Papieren des Oberburggrafen 
Magnus v. Brünneck. Berlin 1914 S. 57ff. In Königsberg wurden in denselben 
Tagen wie in Posen damals analoge Beschlüsse gefaßt. 


Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 463 


letzung der Formen rügte, aber auch die positiven Anträge Punkt 
für Punkt zurückwies, anheimzustellen und ihm zu diesem Zwecke 
einen von Arnim redigierten, sich materiell vollständig an den 
Entwurf des Monarchen selber anschließenden Text zur Prüfung 
und Vollziehung vorzulegen !. | 


Bereits am 12. März erging die hiernach vollzogene Antwort 


des Königs mit folgendem Wortlaut: 


- - 


Wir usw. geben Unseren getreuen Ständen auf ihre Adresse vom 8.d.M. 


‘ Nachstehendes zu erkennen: 


Wir würden dieselbe, da die darin enthaltenen Bitten und vermeint- 
lichen Beschwerden ohne Beachtung der 58 34, 42 und 44 des Gesetzes vom 
27. März 1824 in vorschriftswidrigem Wege an Uns gelangt sind, Unseren 
Ständen unbeantwortet haben zurückgehen lassen, wenn Wir nicht vermeiden 
wollten, daß ein Schweigen von Unserer Seite bei Unseren geliebten und 
getreuen Untertanen im königlichen Gesamtlande sowohl als insbesondere im 
Großherzogtum Posen Zweifel darüber erregen könnte, daß Wir die in dieser 
Adresse ausgesprochenen Gesinnungen und Anträge nin hohem Grade miß- 
billigen“. 

Zuvörderst geben Wir dem Landtag zu wissen, wie Uns wohlbekannt 
ist, daß diejenige Gesinnung, die in dieser Adresse seitens Unserer Unter- 
tanen polnischen Stammes den in dem gemeinsamen Namen aller Stämme 
Unseres Reiches gegebenen Vereinigungspunkt förmlich verleugnen will, 
nur einer Partei angehört, die in trauriger Verblendung verkennt, wie Wir 
mit landes väterlicher Liebe bestrebt gewesen sind, ihre nationale Eigentüm- 
lichkeit zu schonen und sie mit den allgemeinen Verhältnissen und Zuständen 
Unseres Reiches zum wahren Besten der dortigen Provinz in Einklang zu 
bringen. 

Diese Absicht haben Wir im Landtagsabschied vom 6. August 1841 deut- 
lich zu erkennen gegeben. Sie ist von allen außer von jener Partei richtig 
gewürdigt, und namentlich hat die große Mehrzahl der Bewohner des Groß- 
herzogtums Posen dieselbe richtig erkannt und ist hierdurch in dem dank- 
baren Bewußtsein derjenigen zahlreichen Wohltaten bestärkt worden, die 
ihnen als Polen zuteil geworden sind. 

Wir können dem Landtag nicht vorenthalten, daß, wenn jene Ansicht, 
die sich lossagt von dem gemeinsamen Bande, von dem Einen Ganzen Unseres 
Reiches, sich als die des Posenschen Landtages kundgeben sollte, Wir in 
gerechter Folge dessen, und im lebendigen Gefühl für die Pflichten Unseres 
königlichen Berufes die Stände des Großherzogtums Posen an der dem Lande 
gegebenen Verheißung: die Provinzialstände der Monarchie in regelmäßigen 
Perioden zu versammeln, nicht ferner teilnehmen lassen werden. 

Die überreichte Beurteilung der Wirksamkeit der ständischen Ausschüsse 
ist nicht geeignet, einen Einfluß auf Unsere wohlerwogene Absicht bei Grün- 
dung dieser Institution zu üben. Wir wollen in Gnaden die Äußerungen 
nicht näher erörtern, die auf ein Gebiet übergreifen, das Unser er Er- 


1 Protokoll vom 11. März. 


464 Manfred Laubert 


wägung und Entschließung vorbehalten bleiben muß, noch die unangemessene 
Berufung auf eine Verordnung, die, wie Wir bereits im Landtagsabschied 
für das Königreich Preußen vom 9. September 1840 ausdrücklich erklärt 
haben, „völlig unverbindlich für Uns“ ist, da schon Unser Vater, von dem 
dieselbe ausgegangen ist, ihre Ausführung mit dem Wohl seines Volkes nicht 
vereinbar fand und das Gesetz vom 5. Juni 1823 an ihre Stelle treten ließ. 

In Unseren Verordnungen vom 4. und 23. Februar 1843 haben Wir 
Unseren Willen in bezug auf die Presse so bestimmt und deutlich ausge- 
sprochen, daß die Stände nicht erwarten durften, daß die in bedauerlicher 
Unkenntnis der bestebenden Bundes- und Landesgesetze erhobene durch 
nichts begründete Reklamation gegen die von Uns genehmigte Zensur- 
instruktion vom 31. Januar 1843 Uns zu einer Änderung hierin bewegen 
könnte. Der Landtag scheint überdies gänzlich hierbei übersehen zu haben, 
wie Wir in demselben Augenblick, wo Wir die öffentliche Ordnung ledig- 
lich durch die Erinnerung an die bestehenden (resetze gegen den Mißbrauch 
der Presse beschützten, zugleich durch ein neues Gesetz der Presse einen 
bisher. nicht vorhandenen Schutz gegen mögliche Willkür zu verleihen be- 
dacht gewesen sind. 

In der Hoffnung, daß Unsere getreuen Stände zu besserer Einsicht ge- 
langen und es bereuen werden, Unseren königlichen, aus landesvüterlicher 
Liebe hervorgegangenen Gruß durch Außerungen erwidert zu haben, die 
Unserm Herzen schmerzlich sein muliten, verbleiben Wir unseren getreuen 
Ständen in Gnaden gewogen‘. ` | 

Um nun wirklich der Offentlichkeit ein abschreckendes Bei- 
spiel zu geben, brachte die Staatszeitung (Nr.74) am 15. März 
sowohl die Landtagsadresse wie ihre Beantwortung, was Varn- 
hagen mit folgenden Glossen begleitet: „Aber was bringt uns heute 
die „Staatszeitung“! Eine Adresse der Posener Provinzialstände 
an den König, mit Umgehung des Landtagskomniissarius gesandt, 
vom 8. März; sie wollen Polen sein, begehren die Erfüllung des 
Versprechens vom 22. Mai 1815, die Zurücknahme der Zensur- 
vorschriften. Die Antwort des Königs folgt auf dem Fuße, ver- 
weist dem Landtag die Umgehung der Form, sagt ihnen, sie 
sollen Preußen sein, das Versprechen vom 22. Mai 1815 gelte 
nichts, die Zensurvorschriften sollen bestehen, droht, die Posener 
Stände nicht mehr zusammenzurufen, wenn sie schlechten Geist 
haben. Alles vom 12. März und von allen Ministern unterschrieben, 
beispiellos schnell! Die Abfassung ist für die Lage der Sache 
geschickt genug, aber diese Lage der Sache ist und bleibt schlimm! 
Zwei Dinge fallen unangenehm auf; die Drohung, die Stände 
nicht mehr einzuberufen, zeigt unwidersprechlich, wie dies Stände- 
wesen auf nichts beruht, und von jedem Einfall abhängt; die Be- 


ı In Übersetzung bei Zychlinski II, S. 150,2. 


Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 465 


rufung auf die Bundesgesetzgebung in betreff der Presse ist ein 
arger Verstoß, was geht der deutsche Bund die Provinz Posen 
an?! Und alle Minister haben das unterschrieben! — Armer König! 
Die Sachen sind übel bestellt?!“ Eine Eihtragung desselben Ge- 
währsmannes vom 1. April lautet: „Bei der Antwort des Königs 
. an die Posener Stände bemerkt man noch mit großer Bitterkeit, 
dali der König durch seine Behauptung, das Versprechen seines 
Vaters vom 22. Mai 1815 sei für ilın unverbindlich, den Grund 
seiner eigenen Macht erschüttere, denn wenn er das Übergehen 
der Pflichten leugne, so mache er auch das Übergehen der Rechte 
zweifelhaft; das Wesen der Erbmonarchie ruhe auf diesem zwie- 
fachen Übergehen?.“ 

Am 12. März erhielt Beurmann von Arnim den ee den 
allerhöchsten Bescheid den Ständen auf dem verfassungsmäßigen 
Wege durch den Marschall verkündigen zu lassen, wozu der 
Minister bemerkte: „Nach Ihren Berichten und dem vorschrifts- 
widrigen Gang, den die Adresse genommen hat, erscheint es 
dringend erforderlich, den mit den Geschäftsformen des Land- 
tages weniger vertrauten Marschall von Ihrer Seite in jeder Weise 
auf deren sorgfältige Befolgung aufmerksam zu machen und hierzu 
die einflußreichen gewiegten Mitglieder der Versammlung zu be- 
nutzen. Wäre die Versammiung auf das gesetzlich vorgeschrie- 
bene Verfahren hingewiesen worden, so wäre es kaum zu glauben, 
daß dann nicht manche Mitglieder durch reifliche Erwägungen 
von den bedauerlichen Verirrungen abgehalten worden wären, die 
das Verfahren des Landtages enthält. Die Aufsicht hierüber war 
Sache des Marschalls, und ich darf nach ihrem Bericht annehmen, 
dal) es an Ermahnungen Ihrerseits nicht gefehlt hat. Um so 
weniger dürfen sie nach den gemachten Erfahrungen ausbleiben. 
Nur ungewöhnliche Tätigkeit und Energie in dieser Beziehung 
können die wenigen zuverlässigen Elemente des dortigen Land- 
tages soweit stärken, daß sie, wenn auch nicht positiv Wohltätiges 
erwirken, doch ähnliche Überschreitungen der Ordnung zum wahren 
Besten der Provinz und ihrer selbst vermeiden können. 

Dies wird vor allem nötig sein, sobald der wohlverdiente zu- 
rechtweisende königliche Bescheid die leidenschaftliche Partei zu 


1 Die Provinz Posen war bekanntlich nicht in den deutschen Bund auf- 
genommen worden. 

2. Tagebücher II, S. 163. 

e Tagebücher II, S. 170. 


466 Manfred Laubert 


neuem Unmut über das Vergebliche ihrer Bestrebungen aufregen 
sollte. Ich darf mich versichert halten, daß Sie es an ernsten 
Ermahnungen zu einem ferneren ordnungsmäßigen und besonnenen 
Verfahren während des Landtages nicht fehlen lassen, nötigen- 
falls aber durch kräftiges persönliches Einschreiten auf gesetz- 
liche Weise Ihre Rechte und Pflichten als Kommissar Seiner 
Majestät handhaben und Verletzungen der dem König schuldigen 
Ehrfurcht in keiner Weise dulden werden. Namentlich ist nach 
$ 48 des Gesetzes vom 27. März 1824 jede Wiederholung der in 
der Adresse enthaltenen Anträge unstatthaft, mithin, wenn sie 
wider Erwarten erfolgen sollte, als nicht zur Beförderung an den 
König geeignet zurückzugeben. Ein besonderes Augenmerk wird 
selbstredend auch auf die in den Zeitungen veröffentlichten Artikel 
zu richten sein, damit nicht dort die in dem Sitzungssaal sicher 
nicht fehlende Leidenschaftlichkeit in einer der Würde der Krone 
und des Landes zu nahetretenden Weise zur Schau getragen 
werde. 

In der Provinz ging unterdessen die öffentliche Meinung recht 
hoch. Nach einer Notiz in der „Zeitung des Großherzogtums 
Posen“ hatten die Posener Stadtverordneten den städtischen De- 
putierten Aufträge zu bestimmten Petitionen erteilt. Eine Rück- 
frage Beurmanns ergab jedoch, daß das damals überwiegend 
polnische Kollegium seine Wünsche dem Magistrat unterbreitet 
hatte und auf dem Umweg über ihn der Auftrag an die Ab- 
geordneten erfolgt war!. Andererseits regte sich bei den Deutschen 
lebhafte Mißstimmung. Der Bromberger Regierungspräsident 
Freiherr v. Schleinitz berichtete darüber Arnim am 28. April: 
So wenig Aufmerksamkeit im allgemeiuen der größere Teil der 
hiesigen Bevölkerung den Tagesfragen zuwendet, und obgleich 
selbst die Provinziallandtagsverhandlungen mit geringem Interesse 
begleitet werden, hat doch nicht ausbleiben können, daß die 
Adresse und die darauf gegebene Antwort viel Sensation erregt. 
habe, namentlich bei den deutschen Einsassen, die im Departe- 
ment volle zwei Fünftel ausmachen. Sie sind es müde, daß die 
vielfach verhandelten und entschiedenen Fragen immer wieder auf 
dasselbe Gebiet zurückgeführt werden. So wenig sie ihre pol- 
nischen Miteinwohner in den ihnen verliehenen Rechten beein- 
trächtigt wissen wollen, ebensowenig können sie einsehen, daß 


1 Beurmann an Arnim am 13. März. 


Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 467 


dergleichen Beeinträchtigungen wirklich vorgekommen sind. Da 
sie sieh ihrer guten Gesinnung gegen König und Vaterland be- 
wußt sind, fühlen sie sich verletzt, weil ihre polnischen Mit- 
bewohner oder eigentlich deren Wortführer die Rechte der 
Deutschen ganz beiseite setzen und mehr als ignorieren. Darum 
hat der Bescheid des Monarchen „bei der gesamten deutschen 
Bevölkerung des Departements große Freude und allgemeinen 
Enthusiasmus erzeugt“. Namentlich hatte der Vertreter der fast 
ganz deutschen Stadt Bromberg „den fast allgemeinen Unwillen 
seiner Kommittenten auf sich geladen“, weil er der Adresse nicht. 
widersprach. Die Stadtverordneten stellten ihn darob zur Rede 
und richteten am 5. April eine Loyalitätserklärung an Friedrich 
Wilhelm, worin sie jede Teilnahme an der Adresse auf das ge- 
wissenhafteste ablehnten, das Schriftstück nach Form und Inhalt 
entschieden mißbilligten und baten, die Folgen des von Peterson ohne 
Autorisation unternommenen Schrittes nicht auf die Stadt selbst 
fallen zu lassen. Durch Kabinettsordre vom 20. April erwiderte 
der König, er habe mit Wohlgefallen die Gesinnungen der Treue 
und Ergebenheit in der Erklärung der Stadtväter wiedergefunden, 
die die dortigen Einwohner seit einer Reihe von Jahren genährt 
hatten und es gereiche ihm zur besonderen Genugtuung, seine 
Anerkennung hierüber der Bürgerschaft und ihren Vertretern 
auszudrücken. Ähnliche Eingaben wurden in den überwiegend 
deutschen Orten im Süden der Provinz vorbereitet“. 

Auch eine Notiz aus Bromberg vom 25. März. in Nr. 80 des 
Hamburger Korrespondenten erwähnte, daß man dort die Adresse 
nicht, mit freundlichen Augen ansehe. Der Landrat Riedel 
meldete an Schleinitz (23. April): Die Adresse hat viel Aufsehen, 
aber in meinem Kreis auch tiefsten Unwillen erregt. Daher hat 
der öffentliche Tadel diejenigen Landtagsmitglieder scharf ge- 
troffen, die treupreußischer Gesinnung fremd, aus Schwäche, viel- 
leicht gar aus Eitelkeit, sich jenem Gebahren anschlossen. Hier 
ist man gewiß mit wenigen Ausnahmen stolz darauf, Preuße zu 
sein. Dem Minister aber versicherte der Landrat (9. April) auf 
Ehre und Pflicht, daß nicht allein in der Stadt, sondern „im ganzen 
Kreise“ sich über Inhalt und Form der Eingabe „die bitterste 
Indignation“ aussprach. Die in jenem Artikel angedeutete Ver- 


1 Rep. 77. 487. 56. 
2 Zeitung des Großherzogtums Posen Nr. 84 vom 8. April. 


468 Manfred Laubert 


mutung, daß die Adresse unfern von Bromberg auf einem großen 
Polenball projektiert worden sei, betrachtete Riedel daher als 
eine auch ihm selbst geltende Erdichtung oder Verleumdung. Er 
bat Arnim, über die Persönlichkeit des betreffenden Korrespon- 
denten Erkundigungen einziehen zu lassen, ein Verlangen, dem 
bei seiner Aussichtslosigkeit offenbar nicht stattgegeben wurde. 
Der Landrat wußte auch nur von einem derartigen Ball, einem 
sog. Kulig (Maskenball mit anonym angemeldeten Gästen zur 
Karnevalszeit), der bei dem vormaligen herzoglich Warschauer 
Präfekturrat v. Moszczenski auf Zolondowo unter zahlreicher Be- 
teiligung des Adels der Provinz und selbst des Königreichs Polen 
vor sich gegangen war. Herren und Damen waren zwar in 
nationalpolnischen Krakusenkostümen dazu von Bromberg hinüber- 
gefahren, allein die Anwesenheit zweier Regierungsräte, Rogalli 
und Salkowski, bürgte dafür, daß die fragliche Adresse dabei nicht 
zur Beratung gelangt war. Außerdem kannte man Moszczeiiski 
als so vorsichtigen und gemäßigten Mann, daß er schwerlich eine 
unziemliche Erörterung in seinem Hause geduldet haben würde. 
Riedel hatte öfter seine besonnene Haltung gegenüber exaltierten 
Räsonnements bewundern können!. 

Endlich besitzen wir noch das Zeugnis der Bromberger Re- 
gierung, in deren Immediatverwaltungsbericht für den März 
gesagt ist: Die Landtagsadresse hat die deutsche Bevölkerung 
mit Indignation erfüllt. Selbst ein Teil der Polen bezeichnet 
diesen Schritt als unangemessen. Petersons Mitwirkung rief in 
der Stadt die allergrößte Mißstimmung hervor ?. 

Selbst nach Warschau schlugen die Wellen der Erregung 
hinüber. Am 27. März berichtete von dort der preußische General- 
konsul Niederstetter dem Könige: „Die Adresse der Posener 
Stände an Ew. Königliche Majestät und Allerhöchst Dero Re- 
solution haben hier — wie natürlich — eine bedeutende Sensation 
erregt. Zwei Tage lang wurde das diese Aktenstücke enthaltende 


d 


— —— — v — 


Der gealterte Moszezenski mag sich zu maßvollen Ansichten bekehrt 
haben. Als Präfekturrat und stellvertretender Präfekt in Posen hatte er da- 
gegen 1813 einen fanatischen Haß gegen Preußen betätigt und wurde des- 
wegen 1815 zeitweise aus Posen verbannt (vgl. Laubert: Studien zur Geschichte 
der Provinz Posen usw. Posen 1908 S.25ff.). Seine 1842 auf Arnims- Vor- 
schlag erfolgte Dekorering mit dem roten Adlerorden mutet daher recht 
sonderbar an. 

? Rep. 89 B X. 


* ! 


Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 469 


Blatt der Staatszeitung zurückgehalten und dann endlich aus- 
gegeben. Seitdem erzählt man schon, daß die Ständeversamm- 
lung auf eigenen Beschluß auseinandergegangen wäre; da dies 
indeß in ihrem törichten und anmaßenden Beginnen in der Tat 
konsequent gewesen wäre, so habe ich nicht daran geglaubt 
und hoffe mich nicht geirrt zu haben!.“ | 

Von der anderen Seite her ist die außerordentlich schroffe 
Kundgebung der Ritterschaft des Kreises Schrimm an 
den Grafen Raczyński wegen seines Vorgehens bemerkenswert: 


Dein Auftreten bei der Huldigung in Königsberg, als Du kühn und 
offen dem Monarchen die Drangsale unseres Landes darlegtest, lenkte aller 
Augen auf Dich. Infolgedessen erhieltest Du bei den nächsten Landtags- 
wahlen die Stimmen sämtlicher Grundbesitzer des Schrimmer Kreises. Der 
ganze Kreis fühlte, daß er die beste Wahl träfe, wenn er die Verteidigung 
der Rechte und Freiheiten des Landes in die Hände dessen legte, der so 
kühn wie Du bei der Eidesleistung die Kıäukungen offenbart hatte, die dem 
Großherzogtum Posen seitens der Regierung angetan wurden. Eine Bürg- 
schaft für Dein ferneres Auftreten und Deine Denkungsart schien uns vor 
allem der Umstand zu bilden, daß Du in Königsberg aus eigenem Willen und 
eigener Überzeugung Dich so tätig in der Verteidigung der nationdlen 
Rechte gezeigt hattest. Wir besaßen im übrigen kein Recht, noch betrach- 
teten wir es für notwendig, Dir eine besondere Instruktion für Dein Auf- 
treten in unserem Sinne zu geben; wir urteilten, daß ein Mann, der es aus 
eigenem Antrieb verstand, die Sache seines Vaterlandes zu schützen, der 
geeignetste Vertreter des Geistes und der Denkart seiner Kommittenten sein 
werde. Unser Vertrauen wurde jedoch getäuscht! In der Sitzung vom 
7. März hatte man sich nach lebbafter Auseinandersetzung der verschiedenen 
Meinungen und erschöpfender Diskussion einstimmig dahin geeinigt, daß 
dem Monarchen von der Kammer eine Adresse unterbreitet werden sollte, 
um die Grundlosigkeit der vom Könige dem Großherzogtum in dem letzten 
Landtagsabschied gemachten Vorwürfe aufzudecken und zugleich Gesetze 
wegen der uns zugesicherten Nationalität und Beibehaltung der polnischen 
Namen und Sprache in den Schulen und allen öffentlichen Verhandlungen 
zu fordern, desgleichen auch die Aufhebung der Zensur und die weitere Ent- 
faltung der ständischen Institutionen. Diese Adresse nahm die Kammer 
einstimmig und durch Akklamation an. Eine Stimme nur widersetze sich 
dem Antrag der ganzen Kammer und diese Stimme war die des Schrimmer 
Deputierten! Nicht nur, daß Du Dich weigertest, die Adresse der gesamten 
Kammer zu unterschreiben, nein, noch mehr, Du erhobst Protest gegen diese 
Adresse, welche die Sicherung unserer Sprache, unserer Nationalität wie 
auch die Entfaltung der dem Geiste der Zeit wie auch unseres Kreises an- 
gemessenen sozialen Freiheiten zum Zwecke hatte. Wir erheben daher gegen 
Deine Tätigkeit Einspruch. Wenn Du auf dem Landtag als Majoratsherr 
gestanden und nur eine persönliche Stimme gehabt hättest, dann hätte sich 


1 AA I Pologne 80 im Geh. Staaatsarchiv zu Berlin. 


| 


470 Manfred Laubert 


- ein so eigenmächtiger Schritt Deiner vielleicht geziemt; da Du aber dort 
standest als Deputierter eines Kreises, mußtest Du der Repräsentant seiner 
Meinung sein 1. Obwohl Du nach dem geltenden Landesrecht als Pole tür 
Deine Tätigkeit nicht zur Verantwortung gezogen werdeu kannst, hast Du 
doch unter nationalem Gesichtspunkt und nach den Moralgesetzen der mensch- - 
lichen Gesellschaft die Verpflichtung auf Dich genommen, zu stimmen für 
das Gute, zu stimmen im Sinne derer, die Dir ihr Vertrauen geschenkt haben“. 


Dem Landtag selbst wurde das allerhöchste Antwortschreiben 
am 15. März publiziert. Die Abgeordneten nahmen die Erklärung 
im tiefsten Schweigen auf und gingen dann ohne weitere Diskussion 
auseinander®. Die nächste Plenarsitzung war erst für den 17. März 
anberaumt. Beurmann nahm inzwischen mit Potworowski und 
anderen Deputierten ausführliche Rücksprache, wobei er insbe- 
sondere darauf bestand, daß der königliche Erlaß in keiner Art 
Gegenstand einer ferneren Erörterung werden dürfe. Der Mar- 
schall sprach sich dann auch in diesem Sinne gegen die Mitglieder 
aus, doch war die Aufregung so groß, daß er auf Bitte mehrerer 
gemäßigter Abgeordneter die Sitzung gar nicht förmlich eröffnete, 
sondern bis zum folgenden Tag verschob, um extremen Schritten, 
namentlich einer völligen Auflösung des Hauses, vorzubeugen“. 

Beurmann brachte aber zuvor in Erfahrung, daß man sich mit 
der Absicht trug, protokollarisch die Motive zu den in der Adresse 
niedergelegten Anträgen zu erörtern und insbesondere seitens der 
Polen dagegen Verwahrung einzulegen, daß die Petition wegen 
ihrer Nationalität nur die Ansicht einer Partei wiedergäbe. Der 
Oberpräsident gewann: indessen auf eine Anzahl von Abgeordneten 
des 2. und 3. Standes insoweit Einfluß, daß er sich einer Unter- 
stützung der guten Sache durch sie versichert halten durfte. Auch 
hatte er dahin Vorkehrung getroffen, daß ihm von einer etwaigen 
bedrohlichen Wendung sofort Nachricht gegeben wurde. Er war 
für diesen Fall entschlossen, nach § 35 des Gesetzes von 1824 
persönlich zu erscheinen und die Abgeordneten an ihre Pflicht zu 
erinnern. Diese Vorsichtsmaßregel stellte sich als überflüssig 


Die Raczyıskis führten seit 1840 auf dem Landtag für ihre Herrschaft 
Obersitzko eine Virilstimme, doch stand deren Wahrnehmung dem älteren der 
Brüder zu. — Es tauchen hier wohl Erinnerungen an das Königreich Polen 
auf, wo die Reichstagsdeputierten an die ihnen von den Einzellandtagen er- 
teilten Instruktionen gebunden waren. 

2 Nach Żychliński II, S. 148/149. 

3 Beurmann an Arnim am 15. März. 

1 Beurmann an Arnim am 17. März. 


Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 471 


heraus. Lipski hatte zwar gleich nach eröffneter Sitzung ver- 
sucht, bezüglich des königlichen Erlasses einen Antrag zu stellen, 
aber dieses Verlangen war vom Marschall mit Entschiedenheit 
als unzulässig zurückgewiesen worden. Die Versammlung setzte 
daher ihre gewöhnliche Beratung in Ruhe fort. Die Aufregung 
schien sich überhaupt zum großen Teil gelegt zu haben und fast 
alle Abgeordneten sahen offenbar ein, wie sehr sie im Unrecht 
gewesen waren. Beurmann hoffte daher, daß die Angelegenheit 
abgetan sein werde, versprach indessen trotzdem, die Stimmung 
des Hauses und den Gang der Verhandlungen sorgfältig im Auge 
zu behalten!. | 

Über die Einzelheiten dieser Sitzung sind wir neben der amt- 

lichen Darstellung wiederum durch Zychlinski, der auf Grund aus- 
gezeichneter privater Quellen schreibt, näher unterrichtet(S.152/153). 
Hiernach gab Lipski bekannt, daß er, gestützt auf § 42 des Ge- 
setzes von 1824, eine protokollarische Erklärung beantrage, die 
eine Antwort auf die vom Monarchen erhobenen Vorwürfe sein 
sollte. Potworowski untersagte jedoch nach $ 48 desselben Ge- 
setzes die Verlesung der geplanten Erklärung, worauf dem An- 
tragsteller nichts übrig blieb, als es dem freien Willen der Mit- 
glieder zu überlassen, ob sie seinen Entwurf unterschreiben wollten 
oder nicht. Das vom 18. März datierte Schriftstück lautete: 

Es hieße den Kreis der dem Landtag zustehenden Attribute über- 
schreiten, wenn wir in eine Prüfung der in den allerhöchsten Antworten 
ausgesprochenen Feststellungen eintreten würden. Die Landtagsversammlung 
muß es jedoch für ihre unerläßliche Pflicht erachten, von sich den Vorwurf 
abzuwälzen, als ob ihre Adresse unter dem Einfluß unlauterer Gefühle und 
Absichten verfaßt wäre. — Es war ganz und gar nicht ihre Absicht, in der 
dem Monarchen unterbreiteten Adresse das ihr kraft der Landesverordnungen 
zustehende Recht zu mißbrauchen, Bitten und Klagen vor den Thron zu 
bringen. Wenn in der erwähnten Adresse mehrere derartige Gegenstände 

> berührt wurden, so verfolgte die Versammlung in dieser Hinsicht einzig die 
Absicht, Euer Königliche Majestät darüber aufzuklären, welche Gefühle und 
Meinungen nach der gewissenhaften Überzeugung ihrer Mitglieder allgemein 
in dem von ihr repräsentierten Landesteil herrschen. Wenn diese Offen- 
tarung der allgemeinen Gefühle die Landesverordnungen überschritt, so hoffen 
wir, daß Euer Königliche Majestät diesen Verstoß gegen die’ Formen nicht 
einer unlauteren Absicht zuschreiben werden. — Der Landtag des Groß- 
bherzogtums Posen mußte es als Organ dieses Landes für seine Schuldigkeit 
erachten, sich mit Offenheit dem Throne zu nähern; er war jedoch weit von 
der Absicht entfernt, sich das anzueignen, was der allerhöchsten Beschluß- 


2 An Arnim am 18. März. 


472 Manfred Laubert 


fassung tiberlassen bleiben muß. Die polnischen Untertanen Ener Majestät 
zaudern ganz und gar nicht, dankbar die zahlreichen von ihrem königlichen 
Herrn empfangenen Wohltaten anzuerkennen; die polnischen Mitglieder des 
Landtages handelten ganz und gar nicht unter dem Einfluß der Gefühle und 
Absichten irgendwelcher Parteisucht, — die Adresse war der Ausdruck ihrer 
eigenen und nach der Überzeugung der Abgeordneteu der allgemeinen Emp- 
findungen und Meinungen, die sie tren und gewissenhaft wiedergibt. Die 
Landtagsversammlung verbleibt der unerschütterlichen Überzeugung, daß auf- 
richtig und offen die Wahrheit zu bekennen ihre heilige Schuldigkeit ist 
gegenüber dem Lande, dem Könige und sich selbst!. 

Die Erklärung fand 36 Unterschriften. Nicht unterzeichnet 
wurde sie von Potworowski, Raczyııski, Radziwill, Massenbach, 
Willmann, Zietzold (interimistischer Bürgermeister zu Tirschtiegel, 
städtischer Abg. der Kreise Birnbaum, Bomst, Meseritz) und 
Mühlenbesitzer Quandt (Abg. der Landgemeinden in den Kreisen 
Bromberg. Schubin, Wirsitz). Angesichts der Tatsache, daß nur 
eine verschwindende Minorität sich der Solidaritätserklärung mit 
Lipskis Vorstoß entzog, erscheint die Angabe des leichtgläubigen 
Beurmann in recht eigentümlichem Lichte: Überhaupt erklärt sich 
gegenwärtig eine so gruße Zahl von Deputierten für unzufrieden 
mit der Adresse, dad es kaum begreiflich ist, wie sie mit 
solcher Schnelligkeit ohne alle Diskussion hat angenommen werden 
können?. 

Die Beratungen nahmen dann freilich ihren ungestörten Fort- 
gang. Nur in der Sitzung vom 20. März wurde noch einmal von 
polnischer Seite angefragt, ob es nicht zulässig sei, die in der 
Adresse enthaltenen Petitionen zu Protokoll näher zu entwickeln 
und den Nachweis zu führen, daß dabei keine Parteirücksichten 
obgewaltet hätten. Der Marschall verweigerte jedoch konsequent 
jede Diskussion über den königlichen Bescheid, da sich gar nicht 
voraussehen ließ, zu welchen ungeschickten Ergebnissen das hätte 
führen können. Endlich einigten sich beide Teile auf den Be- 
schluß, Beurmanns Ansicht einzuholen, was diesem um so uner- 
warteter — und peinlicher — war, als er nicht nur gegen Lipski, 
sondern auch gegen alle übrigen Polen, wo sich die Gelegen- 
heit dazu geboten, ganz unumwunden ausgesprochen hatte, dal er 
jede weitere Beratung über die in der Adresse berührten Fragen 
und über die erteilte Antwort für ungesetzlich halte. Er brachte 
nun seine Ansicht zu Papier und dieses Schriftstück wurde von 


ı Zychlinski 1I, S. 153/154. 
= An Arnim am 13. März. 


Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 473 


Potworowski in der Sitzung vom 21. März verlesen, ohne daß sich 
fernerer Widerspruch dagegen erhob. | 

Damit war die Angelegenheit endgültig abgetan. In seinem 
Immediatbericht vom 13. April konnte Beurmann dem König von 
dem soeben erfolgten Schluß der Versammlung sowie davon Mit- 
teilung machen, daß sie, durch die allerhöchste Eröffnung zur 
richtigen Erkenntnis gebracht, ihre Beratungen ruhig fortgeführt 
und sich besonders in den letzten Wochen mit großem Eifer be- 

müht hatte, die ihr gestellten Aufgaben befriedigend zu lösen. 

| Es sei noch ein Wort der Analyse des Vorfalls gestattet. 
Beurmann glaubte (an Arnim am 13. März) annehmen zu dürfen, daß 
zwischen den Führern der „demokratischen“ und der polnischen 
Partei eine gegenseitige Nachgiebigkeit stattgefunden habe und 
daß durch beiderseitige Konzessionen die Adresse beinghe ein- 
‚stimmig zustande gekommen sei, obwohl mit ihrem ganzen Inhalt 
nur wenige Abgeordnete einverstanden waren. Dagegen fand die 
überwiegende Mehrzahl darin einige mit ihren Wünschen über- 
einstimmende Punkte. Außerdem waren wohl die einem Ausbau 
der Verfassung abgeneigten Polen überrascht worden. Diese Dar- 
legung wurde im Ministerium mit dem Randvermerk: „Sehr wich- 
tig“ versehen. Ganz ähnlich versucht Zychlinski (S. 149) die 
Genesis der Adresse zu erklären. Seiner Ansicht nach wollten 
die deutschen Abgeordneten die Forderung wegen der polnischen 
Nationalität nur unter der Bedingung unterschreiben, daß die Polen 
ihre Forderung in der Verfassungsfrage unterstützten. Jede Partei 
glaubte ihrer Sache zu dienen, die Polen, wenn sich zeigte, daß 
die Deutschen sich so tätig zu ihren Gunsten ins Zeug legten, die 
Deutschen, wenn offenbar wurde, daß die um ihre nationale Ab- 
sonderung so besorgten Polen dem allgemeinen Verlangen der Zeit 
nach einer Erweiterung der Volksrechte beitraten, obwohl in einer 
allgemeinen Konstitution für die Gesamtmonarchie eine Gefahr 
für die Sonderstellung des Großherzogtums Posen lag. 

In ihrem periodischen Bericht vom 27. April? an Arnim kamen 
Beurmann und Regierungspräsident v. Itzenplitz nochmals auf 
den Fall zurück und gaben ihm die gleiche Auslegung: Einige 
streng katholische, besonnene und dabei dem König ergebene Polen 
wie Oberst v. Chiapowski-Turew® und Graf Ed. Raczyński stehen 

! An Arnim am 22. März. 


® Rep. 77. 437. 55. 
3 Schwager des Großfürsten Konstantin. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4 32 


474 Manferd Laubert 


„völlig vereinzelt da, gelten bei ihren Landsleuten leider nichts, 
und sind für die preußischen Interessen von keinem Nutzen“. 
Die Polen, die jetzt im Land und auf dem Landtag den Ton an- 
geben, gehören meist der alten liberalen Tendenz an und teilen 
wohl mehr oder weniger die Theorien Lelewels. Das Verbot der 
Leipziger Allgemeinen Zeitung und die Versagung der Konzession 
für die Rheinische Zeitung haben groe Aufmerksamkeit erregt 
-und im allgemeinen nicht die Anerkennung gefunden, die die den 
Maßregeln zugrunde liegende Absicht beanspruchen konnte. Ähn- 
lich ist es der neuen Zensurinstruktion ergangen, wobei man sich 
in dem auffallenden, aber sehr verbreiteten Irrtum befindet, daß 
dadurch nicht bloß die bestehenden, sondern noch manche neue 
Einschränkungen eingeführt seien. 

Das „wichtigste und besprochenste Ereignis der neuesten Zeit 
war die ständische Adresse und die Antwort des Königs. Der 
ganze Inhalt der Adresse hat eigentlich bei keiner politischen 
Farbe Billigung gefunden. Ihre Form ist von sehr vielen Seiten 
und namentlich auch von den besonneneren Polen getadelt 
worden, um so mehr, als das gnädige Wohlwollen, das der König 
noch in neuester Zeit der Provinz zugewendet, in frischem An- 
denken stand, und in der Tat manche Herzen für seine Person 
gewonnen hat. In der Sache selbst verwirft selbstredend die der 
Regierung zugetane Partei der Deutschen und Polen die der 
. Adresse zugrunde liegenden Bestrebungen, und freut sich in gleichem 
Maße der Entschiedenheit, mit der ihnen entgegengetreten ist. 
Aber auch die Partei der Deutschen, die den modernen liberalen 
Ideen ergeben und daher den Anträgen wegen erweiterter Wirk- 
samkeit der Ausschüsse und noch größerer Befreiung der Presse 
nicht abhold ist, tadelt es in scharfen Ausdrücken, daß die Wünsche 
auf eine gesinnungslose und indiskrete Weise am unrechten Ort 
vorgetragen und in eine ganz unangemessene Gemeinschaft mit 
den jeden preußischen Patrioten verletzenden Sonderwünschen der 
sich isolierenden Polen gebracht sind. 

Die der Idee eines getrennten Polentums zugetane Partei da- 
gegen tadelt es nicht minder, daß die polnischen Deputierten sich 
haben verleiten lassen, den Anträgen wegen erweiterter Wirk- 
samkeit der ständischen Ausschüsse beizutreten, weil sie in einer 
solchen das Zurücktreten der provinzialen Interessen und deshalb 
eine Beschleunigung des Unterganges ihrer nach Absonderung 
strebenden Richtungen sieht. 


Die polnische Frage suf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 475 


Es ist nicht unwahrscheinlich, daß der in der Adresse ge- 
machte und verunglückte Versuch, die sich großenteils wider- 
strebenden und daher neutralisierenden Tendenzen der Bewegungen 
im Lande zu vereinigen diese um so mehr wieder trennen wird, 
wobei die Autorität der Regierung nicht leiden dürfte. | 

Die rasche und bestimmte Antwort auf die Adresse hat diese 
zu befestigen sicher beigetragen, und es darf mit der entscheidend- 
sten Zuversicht behauptet werden, daß der dadurch hervorgerufene 
Eindruck die alte Beobachtung bestätigt, „daß es tief in der 
Eigentümlichkeit der eingeborenen Polen liegt, von dem er- 
habendsten Wohlwollen leicht zu extravaganten Hoffnungen fort- 
gerissen, dagegen durch energische Entschiedenheit zu achtender 
Anerkennung und gemäßigter Haltung gebracht zu werden“. 

Übrigens hat das Tagesgespräch, das nach Einsendung der 
Adresse und nach Erlaß der königlichen Resolution fast aus- 
schließlich auf beide gerichtet war, sich bereitwillig der Eisen- 
bahnfrage zugewendet. | 

Diese Auffassung hat sich dann traditionell fortgepflanzt. 
Noch am 21. September 1851 schrieb der damalige Posener Ober- 
präsident v. Puttkamer an Otto v. Manteuffel, daß sich eben jetzt 
wieder „die von der famosen Adresse von 1843 her wohlbekannte 
Koalition der Polen und Demokraten“ recht entfalten wolle, um 
der Regierung Opposition zu machen !. 

Ein derartiges Kompromiß mag in der Tat unmittelbar ent- 
scheidend auf das Abstimmungsergebnis eingewirkt haben, aber 
damit allein wird der Vorgang keineswegs erklärt. Wenn die 
preußische Staatsregierung damals dem polnischen Problem etwas 
weniger oberflächlich und optimistisch gegenübergestanden hätte, 
als es tatsächlich der Fall war, und wenn sie sich die Mühe ge- 
nommen hätte, über die Lehren nachzudenken, die ihr die Adreß- 
debatte von 1843 handgreiflich aufdrängte, dann wäre sie viel- 
leicht zu der Erkenntnis gelangt, daß die Vorbedingung für dieses 
unerquickliche Schauspiel die völlige Haltlosigkeit der Verwaltungs- 
behörden gegenüber dem Polentum und die systematische Preis- 
gabe aller unter Flottwell in dem Jahrzent von 1830—1840 ge- 
machten Fortschritte bildete. Bei dem Mangel an jeglichem Rück- 
halt durch die berufenen Vertreter der Staatsgewalt hatte auch 


1 v. Poschinger: Denkwürdigkeiten des e Otto v. Man- 
teuffel II. Berlin 1901. S. 42. 


32 * 


476 | Manfred Lanbert 


die deutsche Bevölkerung jedes Bewußtsein für die nationale Ge- 
fahr verloren. Sie war von völliger Gleichgültigkeit nach dieser 
Richtung erfaßt worden, die soweit ging, daß der. Fürst von Thurn 
und Taxis als Besitzer der Herrschaft Krotoschin es nicht einmal 
der Mühe für wert erachtete, einen deutschen Rittergutsbesitzer 
mit der Ausübung seiner Virilstimme zu. beauftragen, obwohl die 
Entscheidung bei nationalen Fragen auf des Messers Schneide 
stand. Darum ist das unter Flottwell zum ersten Male sich 
regende deutsche Zusammengehörigkeitsgefühl einfach wieder ein- 
geschlafen. In den 30er Jahren hatte Massenbach sich mit seinen 
städtischen und ländlichen Kollegen unerschrocken dem polnischen 
Ansturm entgegengeworfen. Auf dem Landtag von 1834 reichten 
die 26 deutschen Abgeordneten dem Könige einen Protest gegen 
die nur im Wege der itio in partes durchgegangenen polnischen 
Petitionen ein und nicht weniger als sechs dieser Männer ge- 
hörten noch der Versammlung von 1843 an!. Sogar noch 1841 
batten die deutschen Rittergutsbesitzer des Meseritzer Kreises 
unter eifriger Teilnahme Hiller v. Gärtringens dem Könige ihr 
Bedauern über die auf dem damaligen Landtag hervorgetretenen 
Tendenzen ausgedrückt, um Gleichberechtigung der deutschen 
Einwohner und eine andersartige Zusammensetzung der Stände- 
versammlung gebeten, um der deutschen Minorität innerhalb des 
1. Standes eiue angemessene Vertretung zu ermöglichen. Klang 
es dann aber nicht wie blutige Ironie, wenn der König in seiner 
Antwort ihnen die Yersicherung gab, daß sie seinem Herzen „gleich 
nahe“ stünden wie seine polnischen Untertanen und daß sie eine 
„Zurücksetzung in keiner Weise zu besorgen“ hätten, weshalb 
sie „mit Vertrauen der Zukunft entgegensehen und es ihrerseits 
an dem Entgegenkommen zu rechter Einigkeit mit ihren Mitständen 
polnischer Nationalität“ nicht fehlen lassen sollten?? 

Männer wie Massenbach und Hiller mögen gleich ihren ost- 
preußischen Standesgenossen einer Vertiefung der konstitutionellen 
Grundlagen und einer Loslösung der Öffentlichen Meinung durch. 
Gewährung der Preßfreiheit nicht abgeneigt gewesen sein, aber 
sicherlich waren sie nicht von demokratischen Tendenzen erfüllt 
und ebenso gewiß lag ihnen wie den Männern des Schönschen 


1 Abschr. Oberpräsakten IX E. 6. 
2? Ich werde die Akten anderweitig veröffentlichen. 
3 Vgl. Herre a. a. O. S. 47. 


Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 477 


Sie haben nur einfach die Lust verloren, sich für eine Sache ein- 
zusetzen und sich um ihretwillen Unannehmlichkeiten zuzuziehen, 
die offenbar von der Regierung selbst aufgegeben war. Beurmanns 
geringe Autorität ist hierfür das äußere Kennzeichen. Überall 
ist er der Düpierte. Es war schon ein böses Omen, daß der bis- 
herige Marschall Oberst v. Poninski-Wreschen trotz seiner dem 
Oberpräsidenten gegebenen Zusage hinterher eine Wiederwahl 
ablehnte, um unvermeidlichen Konflikten zu entgehen, wie sie 
dann Potworowski durchzumachen hatte. Auch er hat das Amt 
des Marschalls nie wieder bekleidet. Niemand aber dachte auch 
nur an die Möglichkeit, die Leitung der Versammlung einmal in 
die Hände eines Deutschen zu legen. Dieser Gedanke lag völlig 
außerhalb des Gesichtskreises jener Zeit, obwohl gerade die Adreß- 
debatte der Regierung mit einer von ihr eigentlich dankbar zu 
begrüßenden Offenheit die wahre Stimmung der tonangebenden 
Kreise des polnischen Adels enthüllt hatte. Statt dessen suchte 
man sich seine Leute unter den wenigen Mitgliedern der polni- 
schen Hofpartei, die nur Offiziere ohne Soldaten und ohne Ein- 
fluß waren. | 

Die typischen Vertreter dieser unhaltbaren Zwitterrichtung 
sind Raczyński und Radziwiłł, von denen der erstere trotz seiner 
ungeheueren Verdienste um die Stadt und Provinz Posen und um 
das polnische Geistesleben des Großherzogtums von seinen Lands- 
leuten als konservativer, streng monarchischer Eigenbrötler er- 
barmungslos verfolgt und schließlich in den Tod gehetzt wurde. 
Das Werben um die Gunst dieser Elemente war damals wie stets 
verlorene Liebesmüh. Auch die Ermahnungen des Königs ver- 
fehlten vollkommen ihren Zweck. Der nächste Landtag von 1845 
schlug genau die gleichen Töne an, nur um einige Nuancen dreister, 
denn man stand schon am Vorabend des Aufstandes von 1846. 


478 


Kritiken. 


Ludwig Rieß, Historik. Ein Organon geschichtlichen Denkens und 
Forschens. Band I. Berlin und Leipzig, G. J. Göschensche Ver- 
lagshandlung. 1912. 391 8. 


Der Titel eines Buches ist oft entscheidend für dessen Aufnahme; 
Karl Bücher hat das einmal auf Grund interessanten statistischen Ma- 
terials nachgewiesen. Es trifft in besonderem Maße auf das vorliegende 
Werk zu, dessen Haupt- wie Untertitel durchaus nicht den wesentlichen 
Inhalt bezeichnen. Unter „Historik“ verstand Gervinus in seinen Grund- 
zügen der Historik (1837, siehe besonders S. 61/62) das, was man jetzt 
Geschichtsphilosophie oder Prinzipien der Geschichts wissenschaft nennt; 
Droysen in seinem Grundriß der Historik (1868, § 16—18) verstand 
darunter die Methodik der Forschung und die systematische Analyse 
der historischen Erscheinungen; und indem letzterer der Historik (in § 16) 
die Aufgabe zuweist, „ein Organon des historischen Denkens und For- 
schens“ zu sein, so schließt er die Methodik mit ihren einzelnen Funk- 
tionen darin als den einen wesentlichen Teil ein und behandelt sie dem- 
entsprechend. Rieß, der sich hinsichtlich der Bezeichnung seines Werkes 
auf die beiden Vorgänger beruft, lehnt die Behandlung der Methodik 
S. 22 ff. grundsätzlich ab, allerdings unter völliger Verkennung und 
Verzerrung ihrer Aufgaben, greift aber doch einzelne methodische Fragen 
heraus, wie diejenigen, die mit der Definition der Geschichts wissenschaft, 
ihren Beziehungen zu anderen Disziplinen, ihrem Erkenntnisziele und 
-werte zusammenhängen, und behandelt diese Dinge auf 92 Seiten unter 
der Uberschrift „Das Prinzip der Geschichts wissenschaft“. Der ganze 
übrige Teil des Bandes bringt als „systematischen Teil“ — entsprechend 
der Disposition Droysens, bei dem die „Systematik“ aber als Gegenstück 
der Methodik auftritt — eine Analyse der individual- und sozialpsyelio- 
logischen Elemente der historischen Erscheinungen mit typischen Bei- 
spielen ihrer Formen zu. verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen 
Völkern wie Persönlichkeiten. Der Inhalt des Buches entspricht also 
der herkömmlichen Bedeutung der Titelsbezeichnungen sehr wenig. Er 


Kritiken. 479 


entspricht auch nicht der eigenen Definition des Verfassers auf Seite 1: 
„Historik ist die produktive Ausprägung der allgemeinen Gedanken, die 
in den mustergültigen geschichtlichen Betrachtungen übereinstimmend 
als Ausgangspunkt oder Zielpunkt der Forschung unmittelbar voraus- 
gesetzt werden“, eine höchst unbestimmte, die gemeinten Dinge nicht 
erfassende Definition, wie solche öfter in dem Buche begegnen. 

nter einem Titel, der wirklich anzeigte, was man in dem Werke 
zu erwarten hat, würde sich mancher Leser finden, der sich jetzt nicht 
veranlaßt meint, das Buch in die Hand zu nehmen, und er würde sich 
dann nicht enttäuscht sehen. 

Auf Grund einer ausgebreiteten Kenntnis der Geschichtsschreibung 
und scharfsichtiger psychologischer Beobachtung legt Rieß S. 43—384 
zum Teil wenig beachtete Elemente des Gemeinschaftslebens und des 
Persönlichkeitslebens sowie deren Wechselwirkungen dar und bereichert 
die Anschauung der historischen Erscheinungen durch manche feine, 
anregende Bemerkung. Er analysiert, freilich nicht gleichmäßig er- 
schöpfend und zum Teil nicht begrifflich folgerecht disponiert, das 
verschiedene Naturell der Persönlichkeiten, die Temperamente, die 
Affekte, die ästhetischen, intellektuellen, religiösen, moralischen Ele- 
mente, die verschiedenen Charaktertypen und die Gesamtpersönlich- 
keit, letztere wesentlich in ihrer Wiedergabe durch die Darstellung. 
Von den menschlichen Gemeinschaften behandelt er in dem vorliegenden 
Bande nur erst die freien Vereinigungen und unterscheidet dabei die 
auf Sympathie begründeten, die auf gesellschaftlichen Formen, die auf 
idealen Bestrebungen begründeten, erörtert ferner Mode und Zeitgeist 
und die durch historische Ideen zusammengehaltenen Gemeinschaften, 
wie z. B. die Parteien. Die übrigen Arten des Gemeinschaftswesens 
sind einem zweiten Bande vorbehalten, der noch nicht erschienen ist. 

Da ich den ersten Abschnitt (S. 1—92) vorhin stark bemängelt habe 
und da er nur den kleinsten Teil des Werkes ausmacht, möchte ich am 
liebsten nicht näher darauf eingehen. Aber man wird mein Urteil be- 
gründet wissen wollen und ich zeige daher einige fundamentale Irrungen 
und Wirrungen darin auf. 

Der Verfasser glaubt sich S. 23 seinerseits gegen einen grundlegenden 
Irrtum in den bisherigen Darstellungen der historischen Methodologie 
wenden zu müssen, indem er ausgerechnet Seignobos als deren Ver- 
treter hinstellt und angreift, der bekanntlich den Begriff der Quellen 
höchst unklar und einseitig gefaßt hat, und er verfällt, ohne jede Be- 
rücksichtigung unserer deutschen Methodologie von Droysen her, auf 
die entgegengesetzte, noch größere Einseitigkeit zu behaupten, das 


480 Kritiken 


„eigentliche Material der Geschichte“ seien „die Erinnerungen und An- 
schauungsbilder, die in bezug auf Geschehnisse in den Köpfen der 
Menschen leben oder als lesbare () Darstellungen fixiert sind“. Das ist 
also das, was wir Anschauung und Überlieferung zu nennen pflegen; 
er nennt es „Bewußtseinsmaterial“ und unterscheidet es von „Beweis- 
material“, worunter er alle übrigen Quellen begreift, eine Unterscheidung, 
die verkannt zu haben er den bisherigen Methodologen vorwirft. Welche 
gänzlich unhaltbare Begriffsbestimmung und Behauptung! Als ob man 
nicht aus Urkunden, Akten, Überresten jeder Art. oft, ja meist, viel mehr 
eigentliches Tatsachenmaterial ohne weiteres gewönne als aus den Ge- 
schichtsdarstellungen und aus den Erinnerungen der Zeitgenossen! Und 
als ob umgekehrt nicht auch die Darstellungen usw. als Beweismaterial 
dienten! | 

Nicht minder unlogisch verwirrt sind die Erörterungen über die 
historische Fragestellung (S. 26 ff.), deren Motiv und Wesen Rieß in 
dem Bemerken von Widersprüchen oder Lücken in unserem geschicht- 
lichen Wissen oder in den Darstellungen zweier (!) anerkannter Historiker 
finde. Die Sammlung und Kenntnisnahme von Tatsachen will er sogar 
ausdrücklich (S. 27) aus der Methodik ausgeschieden wissen, als ob nicht 
die primäre und stets wiederholte Fragestellung unserer Wissenschaft 
darauf ausginge, Tatsachen wissen zu wollen, und als ob nicht daraus 
erst allmählich die kritischen Fragestellungen hervorgingen. Von den 
vielseitigen Aufgaben der letzteren greift er aber ganz unbegreiflicher- 
weise, wie erwähnt, nur den Fall eines Widerspruchs zwischen zwei 
Geschichtschreibern heraus. Allerdings verrät er eine ganz seltsame 
Vorstellung von den Aufgaben der Quellenkritik und -interpretation, 
wenn er S. 27 meint, sie seien meist von elementarer Einfachheit, sobald 
die Archivare und Editoren ihre Pflicht getan hätten, Nicht nur unsere 
Lehrbücher der Methodik könnten ihn eines Besseren überführen, sondern 
auch die zahlreichen komplizierten Untersuchungen kritischer und inter- 
pretatorischer Probleme, die meist gerade erst einsetzen, wo die Arbeit 
der Archivare und Editoren aufhört, darunter die der „historischen 
Interpretation“, die Rieß im Unterschiede von der rein philologischen 
nicht zu kennen scheint, obwohl er in seinem zweiten Teil so viel 
Material dazu beiträgt und deren Aufgabe S. 37 streift. 

Auch die Definition unserer Wissenschaft, die der Verfasser S. 1, 
40 und. 60 gibt und auf die er oft zurückgreift, widerspricht in einem 
wesentlichen Stücke seinen eigenen Darlegungen. Er bezeichnet nämlich 
meines Erachtens mit Recht (S. 40) das Zweckbewußtsein der Menschen als 
ausschlaggebend für die genetische Verknüpfung, die historische Auf- 


Kritiken 481 


fassung und er bezeichnet nochmals in demselben Sinne (S. 48) das Reich. 
der Zwecke als Material aller Geisteswissenschaften; aber in seiner 
Definition der Geschichte findet der Zweckbegriff keine Stelle, denn er 
sagt: „Geschichte ist die Auffassung eines als Einheit begriffenen Gegen- 
standes it: ls der Unterscheidung seiner sich nicht regelmäßig wieder- 
holey ien Veränderungen.“ Hierdurch wird die Geschichtserkenntnis nicht 
von der Erkenntnis der Naturwissenschaft unterschieden, denn „Ver- 
änderungen“, auch „sich nicht regelmäßig wiederholende“ Veränderungen 
gibt es auch auf dem Gebiet der letzteren; das haben gerade natur- 
wissenschaftliche Autoren neuerdings betont, wie man aus J. von 
Wiesners Buch „Erschaffung, Entstehung, Entwicklung“, 1916, ersehen 
mag. Daß die Veränderungen, welche Gegenstand der Geschichte sind, 
abgesehen von den physischen Faktoren, von Menschen als zwecksetzenden 
Wesen ausgehen, muß in der Definition irgendwie zur Geltung kommen. 
Ich habe dem in meinem Lehrbuch zu entsprechen - gemeint, indem ich 
von den Betätigungen der Menschen als sozialer Wesen sprach; gegen- 
über dem Miß verständnis dieser Wendung und sonstigen bei Rieß (S. 60 f.) 
brauche ich nur auf mein Lehrbuch S. 9 Note 2, S. 11 und 19 zu verweisen. 

Im ganzen wäre zu wünschen, daß der Verfasser von dem Vorurteil 
gegen die bisherige methodologische Literatur, das er mehrfach äußert, 
‘ zurückkäme und seine Arbeit freundwillig in sie einftigte; es würde zum 


Vorteil der Sache sein. 
E. Bernheim. 


Paul Barth, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. 
Erster Teil: Grundlegung und kritische Übersicht. 2. Auflage. 
Leipzig, O. R. Reisland. 1915. 821 S. 


Die Bedeutung dieser zweiten Auflage des lehrreichen Buches kenn- 
zeichnet sich schon äußerlich: der Umfang hat sich gegenüber dem der 
ersten Auflage verdoppelt. Die inzwischen (seit 1897) erschienene 
Literatur ist umfassend und eingehend berücksichtigt, die verschiedenen 
Richtungen auch in ihren neuesten Modifikationen kritisch dargestellt, 
die einleitende Grundlegung ist von 13 Seiten auf 145 gestiegen. 

Wie zu erwarten, ist die Grundanschauung des Verfassers dieselbe 
geblieben. Sie steht bewußt der der „voluntaristischen“ Soziologie von 
F. Tönnies nahe, unterscheidet sich aber von dieser besonders dadurch, 
daß die Geschichtsphilosophie und die „eigentliche“ Geschichtswissen- 
schaft, die nicht von jener getrennt wird (S. 127), in die Soziologie ein- 
bezogen werden, während die Geschichtschreibung, und auch die Ge- 
schichtsforschung als deren Grundlage, in das Gebiet der Kunst ver- 


482 Kritiken 


wiesen wird. Barth kommt zu diesen Bestimmungen, zu dieser Gleichsetzung 
von Geschichtsphilosophie und Soziologie, indem er für beider Aufgabe 
die Erkenntnis des Wesens und der Entwicklung des suz:alen Willens 
erklärt, soweit diese sich in menschlichen Gesellschaften darstellen, und 
indem er als die gemeinsame Methode beider die naturwissenschalti:che, 
gesetzesmäßige Erkenntnisart ansieht, die ihm als die allein und schle:tht- 


hin wissenschaftliche gilt. Die Geschichtsschreibung, die auf das Per- 


sönliche eingeht und in anderer Art arbeitet, steht ihm daher anßerhalb 
eigentlicher Wissenschaft. Barth nähert sich hierin stark dem Kollek- 
tivismus. Allerdings gibt er zu, daß auf dem sozialen, also auch dem 
geschichtlichen Gebiete, wesentlich andere als rein naturwissenschaftliche 
Gesetze in Betracht kommen, nämlich „empirische“ Gesetze, aber er 
meint, daß letztere doch auch in den Naturwissenschaften vorkommen 
und daher der naturwissenschaftlichen Methode nicht entgegenstehen. 
Unserer Ansicht nach genügt das weitgehende Vorherrschen der em- 
pirischen Gesetze vollauf, um der geschichtlichen Methode eine gesonderte 
Erkenntnisart zuzuschreiben, die nicht an dem Maßstabe naturwissen- 
schaftlicher gemessen werden darf, wie Barth es tut. Er verkennt 
dabei nicht die Bedeutung der psychischen Elemente der sozialen Er- 
scheinungen — wie könnte er auch, da ihm ja der Wille das wesent- 
lichste der die Gesellschaften bewegenden Elemente ist! — und er gibt 
zu (S. 59), daß es sich dabei um ein „Verstehen“ handelt; aber er sucht 
die Anwendung dieser Elemente und dieses Verfahrens der naturwissen- 
schaftlichen „Erklärung“ anzugleichen, nach unserer Ansicht unzutreffend. 
Noch weniger gelingt der Versuch solcher Angleichung an einem anderen 
Punkte; Barth betont zwar, daß die Soziologie wie die Geschichte sich 
nur mit dem zu beschäftigen habe, was für die Entwicklung und das 
Wesen der Gesellschaften „wichtig“ ist, daß die soziale Entwicklung 
im Sinne der Vervollkommnung, des Fortschrittes aufzufassen sei und 
daher eines Maßstabes bedürfe; damit scheint er einen Wertbegriff ein- 
zuführen, der den Naturwissenschaften fremd ist; aber diesen der natur- 
wissenschaftlichen Denkweise widerstrebenden Begriff, den er nicht ent- 
behren kann, meint er gewissermaßen ins Naturwissenschaftliche erheben 
zu können, indem er fordert, es müsse ein Wertbegriff von unbedinet 
objektiver Geltung sein (S. 44/46). Als solchen — den einzigen, den 
es geben kann, wie er sagt — stellt er den Fortschritt in der Freiheit 
und Autonomie des mündigen Menschen hin (S. 786). Wir wollen nicht 
erörtern, ob die Allgemeingültigkeit dieses Maßstabes anzuerkennen ist, 
tür uns ist es wichtiger zu bemerken, daß damit als Inhalt der sozialen 
Entwicklung ein durchaus persönliches Element bezeichnet wird, und daß 


Kritiken 483 


dies den vorhin ang.;ulirten Begriffsbestimmungen widerspricht, denen 
zufolge Barth die Geschichtsschreibung wegen ihrer Beschäftigung mit 
Persönlichkei': von der „eigentlichen“ Wissenschaft ausschließt. In 
der Tat, wenn es sich in dieser eigentlichen Wissenschaft um das Ver- 
folgen eines „stetigen Wachsens der Autonomie der Persönlichkeit sowohl 
ir Cer Richtung der Extensität wie der der Intensität“ handelt (S. 796), 
so kann dabei eine eingehende Berücksichtigung der Persönlichkeiten 
nicht entbehrt werden. Denn dieses Wachsen, diese soziale Entwicklung 
vollzieht sich wohl in und mit der Gesellschaft, aber dabei absorbiert 
der Gesellschaftswille, um in Barths Sinne zu sprechen, doch nicht die 
‘inzelwillen, und zwar um so weniger, je extensiver und intensiver die 
Autonomie der mündigen Menschen wächst; starke Einzelwillen können 
vielmehr sehr wesentlich auf den Gesellschaftswillen einwirken mit ihrer 


ganzen Eigenart in kleineren oder größeren Kreisen. Das Maß solcher 


Einwirkung erscheint sogar als ein wesentliches Moment der sozialen 
Entwicklung, wenn man sie vom Gesichtspunkte Barths aus betrachtet, 
freilich nicht immer stetig anwachsend, sondern oft auch abnehmend. 
Nach alledem kann also die Geschichtschreibung, die auf das Eigen- 
artige der Persönlichkeiten in ihrem sozialen Wirken eingeht, nicht 
gerade deshalb aus dem Kreise der Wissenschaft ausgeschlossen werden, 
und wenn sie sich durch dieses Eingehen auf das Persönliche von der 
Soziologie unterscheiden soll, wie Barth will, so wird er für die Be- 
griffsbestimmung der Soziologie Kriterien gelten lassen müssen, die er 
S. 125 f. ablehnt. Einen methodischen und prinzipiellen Unterschied 
zwischen Geschichtschreibung und eigentlicher Geschichts wissenschaft 
werden wir somit nicht anerkennen: es ist die Entwicklung einer ein- 
heitlichen Wissenschaft, die sich von deskriptiver zu kausal motivierender 
Stufe erhebt, wie andere Wissenschaften auch, und deren verschiedene 
Formen nebeneinander fortbestehen können wie ebenfalls in anderen 
Wissenschaften, z. B. in der Zoologie und Botanik (dies gegen S. 8/9). 
Wenn ich auf diese Grundbegriffe näher eingegangen bin, weil es 
dem Historiker am Herzen liegen muß, für die Eigenart seines Arbeits- 
gebietes einzutreten, so ist demgegenüber um so eindringlicher zu be- 
tonen, daß das Werk in seinem wesentlichen Inhalt eine systematisch 
nach den Richtungen geordnete kritische Geschichte der neueren und 
neuesten Geschichtsphilosophie und Soziologie gibt, wie wir sie so ein- 
gehend und vielseitig sonst nicht besitzen, und daß es daher gerade dem 
Historiker höchst wertvolle Dienste leisten kann, der seine Geschichts- 
anschauung nach den verschiedenen Richtungen orientieren und bewußt 
feststellen will. E. Bernheim. 


484 Kritik. 


Moriz Ritter, Die Entwicklung der Geschichi’wissenschaft an den 
führenden Werken betrachtet, München und Berlin. R. Oldenbourg, 
1919. XI u. 461 S. 8°. 

Schon aus Teilveröffentlichungen in der „Historischen Zeitschrift“ 
kennt man den Geist und die Form, in denen der Bonner Al! weister 
der deutschen Geschichtschreibung seine Gedanken über die Entwx¥- 
lung seiner Wissenschaft seit dem Altertum zusammenfaßte. Ihre zum 
Buch verarbeitete und (um die Einleitung, das Thukydideskapitel sowie 
den ganzen Abschnitt über das letzte Jahrhundert) erweiterte Gestalt 
zeigt noch einmal und deutlicher die Vorzüge, die dies Werk abgeklärter 
historiographischer Weisheit (immer wieder drängt sich die Erinnerung 
an Rankes „Milde und Güte“ auf) doch sogleich in die vorderste Reilıe 
der vordringenden Gegenwartsforschung rücken. Sie fließen, scheint mir, 
namentlich aus zwei großen Quellen, die heute erst langsam aus einer 
vergangenen Wissenschaftsepoche zurückerobert werden müssen: Universali- 
tät des Blicks, die in allen Zeitaltern die Stetigkeit der Menschennatur 
und ihrer Sachaufgaben erkennt, und Realismus, der in den gesellschaft- 
lichen Bedingungen, ihrerAhnung und Erforschung das eigentlich treibende 
Element der Historiographie sieht. 

Frei von der Idealisierung, durch die sich die humanistische Bildung 
so vielfach die geschichtliche Erkenntnis des Altertums trübt, findet die 
Untersuchung des Thukydides einen Hauptweg antiker und mittelalter- 
licher Geschichtschreibung in der Feststellung: „den Verfassern fehlt 
noch die Kunst, verwickelte Vorgänge, die sich auf dem Boden eines, 
Rechtszustandes bewegen und dessen Anwendung oder auch Umwand- 
lung bezwecken, klar und treffend darzulegen“ (S. 23). Damit ist im 
Vorübergehen eines der wichtigsten Entwicklungsmomente der Historio- 
graphie berührt. Hätte Ritter in die Reihe der einzelnen Charakter- 
bilder, aus denen er seine Darstellung zusammensetzt, auch den großen 
Erneuerer der abendländischen Wissenschaftslehre Franz Bacon aufge- 
nommen, so wäre zum Ausdruck gekommen, wie bewußt die neuzeitliche 
Geschichtschreibung ihre Methoden gerade an die Gebiete und Denkformen 
der Rechtswissenschaft angeknüpft hat (vgl. Life of Henry VII. a. O.). 
Es war eine ähnliche Befruchtung, wie sie dann anderthalb. Jahrhunderte 
später Montesquieu an den Anfang der französischen Aufklärung setzte, 
und es ist der methodischen Bereicherung der europäischen Historivgraphie 
durch diese Aufklärung nicht förderlich gewesen, daß ihre großen sacl- 
lichen Gedanken von ihren späteren Vertretern überwiegend in ein 
literarisch-philosophisches Gewand gekleidet wurden. Ritter betont nur 
mit Recht die Wichtigkeit des juristisch-soziologischen Beitrags zu der 


Kritiken 485 


klassischen historiographischen Epoche des 19. Jahrhunderts, indem er 
neben Niebahr!, Pertz und Ranke (nicht zwar Comte und Marx, aber), 
Eichhorn und Lorenz Stein als ebenbürtige Einflüsse stellt. 
Die r' nischen Historiker wurden mehr als die griechischen (und 
hieri- en englischen Aufklärern, wie jene den französischen, vergleich- 
) nach Ritters treffender Hervorhebung „von selber dazu geführt, 
mit der Geschichte der Kriege und auswärtigen Politik die der Ver- 
fassung zu verbinden, dies um so mehr, da sie teils selber am öffent- 
lichen Leben und seinen Parteikämpfen beteiligt waren und also mit 
starkem inneren Anteil an die Formen der Verfassung und die Kämpfe, 
unter denen ihre Veränderungen erfolgten, herantraten“ (S. 47f.). Dafür 
empfing auch die griechische Historiographie aus der Tiefe philosophisch- 
naturwissenschaftlicher Weltansichten und dem überwiegend „beschau- 
lichen“ Leben der griechischen Stadtstaaten einen eigentümlichen Vorzug 
vor der römischen. Ritter lenkt überall die gebührende Aufmerksamkeit 
auf die griechische Überzeugung von der Gesetzmäßigkeit und Berechen- 
barkeit geschichtlicher Verläufe: in Polybios’ Kreislauftheorie endgültig 
formuliert (S. 45), erscheint sie doch schon beim Thukydides aus der 
Wechselwirkung zwischen Menschennatur und Außenwelt durchaus 
schlüssig abgeleitet, wenn auch natürlich Ritter mit Recht geltend macht 
(S. 95), wie äußerlich und vorläufig dieser Schluß damals noch dastand 
(unsere heutige Einsicht in die „Stetigkeit des Kulturwandels“ ergibt, 
daß eine bedeutungsvolle Wahrheit vorgeahnt wurde). Die beträchtlichste 
Tat griechischer Geschichtstheorie (und in diesem Nachweis möchte ich 
zugleich eine der besten Leistungen des Buches sehen) ist jedoch die 
Grundlegung der Gesellschaftslehre durch die Politik des Aristoteles“. 
Es ist eine völlig berechtigte Ansicht Ritters, daß dagegen die römische 
Auffassung der „staatlichen Gewalten als Persönlichkeiten, die in der 
Hauptsache ihr Leben und ihre Geschichte aus sich selber erzeugen“, 
ein Rückschritt war, weil sie den Gedanken des Aristoteles von dem 
Verhältnis zwischen Gesellschaft und Staat nicht erfaßt“ hatte (S. 48f.). 
Die griechische Überzeugung von geschichtlichen Gesetzen, die von diesem 
römischen Individualismus ohne Nachdenken weitergeschleppt wurde (einer 


! Auch bei diesem wird übrigens gelegentlich nicht mit Unrecht von, ein- 
seitiger Hervorkehrung der wirtschaftlichen Zustände“ gesprochen (S. 328). 

2? Nur die methodische Selbstbeschränkung des großen Realisten wird doch 
wohl verkannt, wenn die soziologische Erklärung der inneren Machtkämpfe 
aus Gewinnstreben und Ehrsucht als Übersicht über die letzten bewegenden 
Kräfte in den fortwährenden Veränderungen der Formen und des Geistes der 
Staatsverfassung und als „unbefriedigender Ausgang einer groß begonnenen 
Gedankenreihe“ angesprochen wird (S. 36). 


486 Kritiken 


der Scriptores Historiae Augustae setzt sie sogar aus.'r’icklich mit Natur- 
gesetzen gleich S. 53 Anm.), mußte dabei selbstverstärdlich ganz ver- 
sanden. 

Ritters kurzer Abschnitt über das Mittelalter scheint mir trotz mancher 
geistvollen Bemerkung nicht zu den selbständigsten Teilen des Bucues 
zu gehören. Vor.allem dürfte die Ausrichtung der ganzen Kritik mittel- 
alterlicher Geschichtschreibung auf den „Mangel an Wirklichkeitssinn“ 
(S. 120) schon deshalb Bedenken haben, weil sie in allen unmittelbarem 
Zusammenhang mit der überlieferten Lehre von der mittelalterlichen, 
insbesondere der kirchlichen Forschung steht, einem der Gebiete, wo 
sich der naive Rationalismus der Renaissance und Aufklärung am längsten 
und gründlichsten der Überprüfung durch die moderne Psychologie ent- 
zogen hat. Dieser Raum und die Beiläufigkeit von Ritters Ausführungen 
verbieten in gleicher Weise, näher auf das hier zutage liegende Problem 
einzugehen. Es genüge zu sagen, daß einer Unendlichkeit physischer 
und innerlicher, meist aber dem Willen der historischen Auskunftspersonen 
entrückter Hemmungen der Tatsachenfeststellung im äußerlichsten Sinn 
auf der anderen Seite eine Geschlossenheit des mittelalterlichen Weltbildes 
die Wage hält, die das Wesentliche gesellschaftlicher und rechtlicher 
Wechselwirkungen zumal mit jenen naiven Darstellungsmitteln nicht selten 
treuer spiegelt als nachfolgende individualistischere Zeitalter. 

Aus diesem Grunde bin ich auch im Zweifel, ob nicht Ritter im 
Anschluß an lange feststehende Entwicklungslinien namentlich der pro- 
testantischen Bildungsgeschichte im Abschnitt über Humanismus, Re- 
formation und Gegenreformation die Höhepunkte der historischen Literatur 
ein wenig vor denen der historischen Wissenschaft (nach der er doch 
sein Buch nennt) bevorzugt. Gewiß hat z. B. die neuere italienische 
Forschung, besonders Villari, das berühmte Urteil Rankes über die 
Unselbständigkeit Guiceiardinis vielfach berichtigt und vertieft, aber sie 
hat es meines Erachtens doch nicht in dem Grade umgestoßen, daß man 
von dem „epochemachenden Verdienst“ einer „Quellenforschung“ sprechen 
dürfte (S. 191). Guicciardinis historische Sammeltätigkeit unterscheidet 
sich für mein Gefühl kaum anders als durch den ursprünglichen Renais- 
sancestil von den gleichzeitigen und nachfolgenden alten Historikern 
Mittel-, West- und Nordeuropas, deren Art Ritter ja so durchaus richtig 
würdigt, wenn er ihnen auch, wohl veranlaßt durch alte Bekanntschaft 
aus seinen eigenen historiographischen Hauptarbeiten, in diesem Buche 
äußerlich einen etwas zu anspruchsvollen Raum zugesteht. Es ist merk- 
würdig, wie alle diese Sleidan und Buchholz, Thuan und Davila, Cliemnitz 
und Pufendorff trotz lauter Verschiedenheiten der Zeit, des Volkstums 


Kritiken 487 


und der damals so iel maßgebenden Religion von der Umgebung ihrer 
absolutistischen .”'.antskanzleien dieselbe Prägung geistiger Unfreiheit 
empfangen, di“ doch den Holländern und Engländern (Ritter beschäftigt 
sich näher nur mit Bacons Nachfolger in Amt und Wissenschaft Clarendon) 
in viel geringerem Maße eignet. Die Italiener gehören ja auch in den 
Republiken eher zu der monarchischen Einflußsphäre, und außerdem gibt 
ihnen die geistige Nähe gerade des lateinischen historiographischen Vor- 
bildes doppelten Anlaß zu einer literarisch pomphaft teils individualisie- 
renden, teils schematisierenden Darstellungsweise, so daß Ritter ganz mit 
Fug über den größten unter ihnen die tiefen Worte schreibt: „Machiavelli 
hatte die Beziehungen zwischen Verfassung und sozialer Gliederung der 
Bürgerschaft erkannt, allein die sozialen Gruppen — der alte Adel, die 
in Handel und Gewerbe selbständig tätigen Zünfte, die als abhängige 
Arbeiter lebenden Proletarier — treten in seiner Darstellung nur inso- 
weit auf, als sie Anteil an der Machtübung des Staates erheischend, in 
seine Regierung und (Gesetzgebung eingreifen, Daß ihr Lebensgrund 
ein eigenartiger und in den großen Gebieten der Landwirtschaft, der 
Gewerbe und des Handels zu suchen ist, daß ihre Betätigung einerseits 
und der Wirkungskreis des Staates andererseits in Wechselbeziehungen 
stehen, die viel inhaltreicher sind, als das bloße Jagen nach dem Besitz 
staatlicher Macht, wird von ihm nicht weiter berücksichtigt.“ Die Ein- 
seitigkeit des Neurömers, der von der Privatwirtschaft nur die Ausmün- 
dung in das staatliche Machtgetriebe sieht, ergänzt hier gleichsam die 
Einseitigkeit des Aristoteles, der von der Hauswirtschaft aus gerade 
umgekehrt die Wurzeln alles Machtstrebens in der Individualpsychologie 
bloßgelegt hatte. 

Wie grundlegend für den immer noch mangelnden Ausbau der Wissen- 
schaftsgeschichte im 18. Jahrhundert Ritters damit befaßter Abschnitt 
ist, geht schon aus der heute so seltenen Gerechtigkeit seiner vergleichs- 
weisen Einschätzung von Aufklärung und Romantik hervor: die Zeit 
von der Reformation bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts habe „der 
Geschichtswissenschaft sowohl hinsichtlich der Methode der Forschung, als 
des Gehaltes der Darstellung völlig neue Aufgaben gestellt“, den „Be- 
trieb der eigentlich geschichtlichen Arbeit... soweit geregelt und um- 
grenzt, daß es sich innerhalb ihrer vornehmlich darum handelte, auf den 
betretenen Bahnen mit immer strengerer Folgerichtigkeit und stets 
wachsender Vielseitigkeit fortzuschreiten“ (S. 311). Die Aufmerksamkeit 
bleibt eben dauernd auf den methodischen und theoretischen Gesichts- 
punkt eingestellt, von dem aus selbst die (Ritter freilich ohnehin ferner- 
liegenden) großen stofflichen Entdeckungen und Eroberungen der neuesten 


488 | Kritiken 


Historiographie, die Leistungen der grabenden Arc! logie und kritischen 
Diplomatik, nur als Steigerungen grundsätzlich längst begonnener 
Forschungsrichtungen erscheinen müssen. Unter dieser Voraussetzung 
werden vor allem die Studien über den Rechtsbegriff Montesyrieus und 
der Kulturbegriff Voltaires zu Wegweisern, die die Entwicklungsgeschi«hte 
der Historiographie gerade heute sehr nötig hat und jedenfalls nie wira 
übersehen können. Man mag über Einzelnes mit Ritter streiten, z. B. 
ob wirklich (S. 214 Anm.) von den beiden durch ihn fein unterschiedenen 
Aufgaben des „Esprit des lois“, der Erforschung des „Wechselverhält- 
nisses“ zwischen Gesellschafts- und Rechtsentwicklung einerseits und der 
inneren Konsequenz der einzelnen Rechtssysteme, die zweite die historio- 
graphisch weniger wertvolle war (ich meine, sie war durch ihre größere 
Unabhängigkeit von vorgreifendem Dilettantismus mindestens ebenso 
wertvoll) oder ob nicht etwa die Auffassung der „Nation“ bei Voltaire 
(S. 238 fl.) nur für den alle Vorstellungen vom Volkstum verstaatlichenden 
Politiker des 19. Jahrhunderts so mangelhaft und leer, für andere und 
vielleicht tiefere Fragestellungen aber sehr aufschlußreich sein dürfte. 
Das große Ergebnis ist doch eine in der modernen deutschen Geschichts- 
schreibung fast einzig dastehende, methodisch höchst fruchtbare Auf- 
geschlossenheit und Gerechtigkeit gegen die Grundlagen spezifisch west- 
europäischen Staats- und Kulturdenkens, die dann auch der Schilderung 
der folgenden Epoche deutscher geistiger Vorherrschaft außerordentlich 
zugute kommt. Der ganze (wiederum weitab von Ritters schlichtem 
Weg gelegene, Scharfsinn, womit neuerdings Ernst Troeltsch das Eigen- 
recht der „dialektischen“ Geschichtsbetrachtung gegenüber dem „Positivis- 
mus“ verfochten hat, könnte den Einwand nicht entkräften, den Ritter 
aus dem Vergleich mit Adam Smith gegen Herders „Massenbegriff der 
Nation“ erhebt: „wie innerhalb der Nation und des Staates jedem be- 
deutenden Inbegriff von Kulturzwecken eine lebensvolle Gesellschaft ent- 
spreche, die, selber wieder sich mannigfach gliedernd, der Verwirklichung 
ihrer Zwecke in steter Wechselwirkung mit dem Staat obliege“ (S. 275). 
Und geradezu die beste methodologische Ausdeutung von Rankes viel- 
umstrittener Ideen- und Tendenzenlehre, dabei zugleich eine der weit- 
blickendsten Formeln für die noch unendlich strittigere Bedeutung des 
Individuellen in der Geschichte scheinen mir die Worte: „Man darf wohl 
den letzten Grund dieser Gedanken in der Ansicht sehen, daß die von 
Gott in die Menschennatur gelegten Zwecke als eine unpersönliche 
Kraft das Leben der Völker beherrschen, und daß darum im Wechsel 
der Zeiten und Verfassungen denjenigen Persönlichkeiten die Führung 
zufällt, welche die jeweilig den Staaten und Völkern frommenden 


Kritiken 489 


Zwecke richtig au erfassen und tatkräftig zu verwirklichen vermögen“ 
(S. 419). | 

Wenige: dem Buch, das so altersreif in sich selbst ruht, als der 
deutschen Wissenschaft müchte man wünschen, daß es nicht die Alten 
durch den modernen Geist, die Jungen durch manchen Traditionalismus 
der Form abschrecke. Lange genug schon steht sich in der Geschichts- 
wissenschaft feindlich gegenüber, was hier vermittelt und versöhnt er- 
scheint. Aber erst solche Versöhnung bringt eine Wissenschaft als 


Ganzes wahrhaft vorwärts. 
Carl Brinkmann. 


Eduard Meyer, Cäsars Monarchie und das Principat des 
Pompejus. Innere Geschichte Roms von 66 bis 44 v. Chr. 
Stuttgart und Berlin, J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger 1918. 
Gr. 8°. X und 627 S, 


Das große Werk, mit dem uns Eduard Meyer überraschend beschenkt, 
ist nach seinem eigenen Bekenntnis ein Produkt der gewaltigen seelischen 
Erschütterung, die der Weltkrieg in ibm bewirkt hat. Fast von dem 
ersten Tage des neuen großen Geschehens an fühlte der Meister der 
althistorischen Forschung einen übermächtigen Zwang in sich wachsen, 
der ihn zur Abkehr von der Fortsetzung seiner berühmten „Geschichte 
des Altertums“ nötigte, obgleich er soeben vor Kriegsausbruch sich den 
Weg zur Neubearbeitung des zweiten Bandes derselben, der die Ge- 
schichte des alten Orients behandelt, freigemacht hatte: „Ieh mußte 
mich, soweit ich nicht durch die von den Ereignissen gestellten lite- 
rarischen und politischen Anfgaben in Anspruch genommen war, auch 
in meiner wissenschaftlichen Tätigkeit mit Dingen beschäftigen, die den 
Menschen innerlich zu packen vermögen und mit den Fragen, die uns 
alle aufs tiefste bewegen, in näherem Zusammenhang stehen. So habe 
ich eine Reihe von literarischen Arbeiten in Angriff genommen, von 
denen ich eine in dem vorliegenden Buch veröffentliche“, schreibt er 
selbst. (S. V). 

Schon unter dieser Perspektive betrachtet, will Ed. Meyers Buch mit 
einem anderen Maße gemessen sein, als es ein reines Spezialwerk gelehrter 
Arbeit erheischt, wie sein Verfasser denn auch offensichtlich danach 
strebt, über die Bedürfnisse des Forschers hinaus die des Lesers zu 
befriedigen (vgl. S. VIII). Und so wird in der Tat jeder, der in diesem 
Werk nach der Äußerung der Wirkung der gewaltigsten Ereignisse der 
Weltgeschichte auf Kopf und Herz eines ihrer hervorragendsten Verkündigers 
forscht, reichen Gewinn davontragen; auch in diesem Sinne sind die von 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4. 33 


+490 Kritiken 


der zünftigen Altertumswissenschaft vielleicht nicht ohu weiteres gebilligten 
modernen Vergleiche, beispielsweise mit Lloyd George und Wilson, an 
ihrem Platz und berechtigt. Denn dies Buch ist weit mel, als etwa 
nur eine Monographie der inneren Geschichte Roms von 66 b. 44 v. 
Chr., wie sein Untertitel lautet, so viel eine solche auch an sich sien 
bedeutete. In ihm ist bereits die ganze große Frage nach dem Wesen 
des römischen Kaisertums der ersten drei Jahrhunderte aufgerollt und 
die Antwort auf sie in nuce gegeben, 

Hatte in dieser Hinsicht bereits 1888 J. Kromayer in seiner Disser- 
tation über „Die rechtliche Begründung des Pricipats“ gegen Mommsens 
bis dahin absolut und auch heute noch zum großen Teile herrschende 
Theorien! auf schmalem Raum und mit tiefem gedanklichen Hintergrund 
die Richtlinien für die Erkenntnis vom Werden des Principats des 
Augustus? gegeben, so hat Ed. Meyer selbst bereits vor einem halben 
Menschenalter in einem fesselnden Aufsatz in Sybels Historischer Zeit- 
schrift N. F. LV (1903) S. 385 ff. die Absichten des Augustus bei seinen 
Wiederaufbau des Staatswesens dahin gedeutet, daß er dabei den redlichen 
Willen verwirklicht sah, die alte Verfassung wieder zur Geltung zu bringen. 
Es wird natürlich im letzten Grunde immer Anschauungs- und Tempera- 
mentssache bleiben, wie weit man geneigt ist, an die „Ehrlichkeit“ des 
von dem Begründer des Principats verkündeten offiziellen Programms zu 
glauben; gleichwohl muß es selbstverständlich von der größten Bedeutung 
sein, dies Programm selbst näher kennen zu lernen. Denn es hat 
theoretisch-staatsrechtlich und — in viel höherem Maße als gemeinhin an- 
genommen wird — praktisch-politisch die innere Geschichte Roms bis 
auf Carus und Diokletian bestimmt, 

Nach dieser Richtung hin hat sich nun Rezensent zunächst im Jalıre 
1916 in seinem „Wesen des römischen Kaisertums der ersten zwei Jalır- 
hunderte“ (= Studien zur Geschichte und Kultur des Altertums, heraus- 
gegeben von Drerup, Grimme und Kirsch, VIII 2) und darauf kürzlich 
1919 in seinem Buch „Vom Prinzipat zum Dominat. Das Wesen des 
römischen Kaisertums des dritten Jahrhunderts“ (= Studien etc. IX 4 
und 5) um den Nachweis bemüht, wie der Prinzipat des Adoptivsohns 
des großen C. Julius Cäsar im Gegensatz zu dessen Plänen der abso- 
luten Monarchie nach hellenistischem Muster ihrem Wesen und ihrer bis 
in die subtilste Einzelheit hin festgehaltenen Formulierung nach die Voll- 


ı Man vgl. das jüngste Eintreten für sie aus der Feder eines ihrer scharf- 
sinnigsten Verfechter in der umfangreichen Besprechung meines oben erwähnten 
letzten Buches von A. Stein im Literarischen Zentralblatt 1920, Nr. 1 nnd 2, 

3 In den Jahren 43—23 v. Chr. 


Kritiken : 491 


endung der O:;. in: forma rei publicae restitutae im Sinne der besten Geister 
des letzten ahruunderts vor unserer Zeitrechnung gewesen ist und mithin 
jede Re«hr‚uschauung, die auf eine Anerkennung eines außerordentlichen 
Gew tuechts der Soldaten dem Imperium der Kaiser gegenüber hinausläuft, 
vie es Mommsen in schärfster Wort- und Begriffsfassung statuiert hat, aus- 
schließt. Als solche hat sie im Ablaufe von mehr als drei Jahrhunderten 
überhaupt nur dreimal eine bewußte Unterbrechung erfahren: einmal durch 
Domitians konsequentes Streben, die autoritative Stellung der Väter zu 
beseitigen, die ihm den ganzen Haß der senatorischen Geschichtschreibung 
zugezogen hat; das andere Mal 150 Jahre später durch Maximinus 
Thrax’ naive Rücksichtslosigkeit, der sich im brutalen Bewußtsein seiner 
militärischen Kraft einfach um nichts außerhalb dieses Interessenkreises 
kümmerte und dennoch trotz seiner überlegenen positiven Machtmittel 
rasch an den Folgen des Verfassungsbruches dem sich ermannenden Senat 
und Volk von Rom und Italien gegenüber gescheitert ist; endlich im 
Jahre 276 durch den nicht ganz klar erkennbaren Versuch Florians, 
einen Prinzipat eigenen Rechts einzusetzen. Trotzdem vermag ich 
nicht ohne weiteres anzunehmen, daß die wahre Absicht des politischen 
"Meisterspielers Augustus auf die faktische Rehabilitierung der alten 
Republik herauslaufen sollte. Dagegen scheinen mir, nebenbei be- 
merkt, in erster Linie die bei ihm unbestreitbar vorhandenen sogenannten 
dynastischen Pläne zu sprechen. Aber ich glaube endgültig erwiesen zu 
haben, daß Augustus Ziel das gewesen ist, den Prinzipat zwar keines- 
wegs als Monarchie, jedoch als Festsetzung der überragenden Geltung 
eines, und zwar im Sinne vorhandener philosophischer Doktrinen! des 
besten, Mannes im Rahmen der überkommenen Republik durchzusetzen, 
Wenn gerade Augustus beabsichtigt hat, dies möglichst in Verbindung 
mit seinem erlauchten Geschlecht geschehen zu lassen, so darf hierzu nie 
übersehen werden, daß eben römische Sitte und römisches Recht in ganz 
besonderer Weise die Möglichkeit gegeben haben, in Übereinstimmung 
mit der auch hier rechtlich bestimmenden Körperschaft des Senats den 
als am geeignetsten erkannten Mann durch Adoption in die denkbar 
innigste persönliche Verbindung mit dem jeweiligen außerordentlichen 
Mandatar der Väter zu bringen. 


ı Diese hat uns in sehr erwünscht die staatsrechtliche Theorie ergänzender 
Weise 1917 von der ideengeschichtlichen Seite her R. Reitzensteins treffliche 
Untersuchung über „Die Idee des Principats bei Cicero und Augustus“ (= Nach- 
richten von der K. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, philolog.-histor. 
Klasse 1917, S. 397ff.) näher kennen gelehrt. 


33* 


492 Kritiken 


Nach alledem ist entwicklungsgeschichtlich ven "*hstem Interesse, 
zu untersuchen, wie Augustus auf den eigenarti;*: Gedanken dieser nie 
wieder in der Geschichte so oder ähnlich zur A. „ilivug es 
` Institution gekommen ist l. Auf die Beantwortung dieser emin at, "tischen 
Frage, die man mit einem Worte als die Vorgeschichte des en TO 
des Augustus definieren könnte, läuft letzten Endes Ed, Meyers Arbeit 
hinaus. 

Nach ihm rangen drei Gestaltungen des Staatswesens in den zwei 
Jahrzehnten vor Cäsars Sturz und dem Auftreten seines Adoptivsohns, 
die er seiner Betrachtung unterzieht, mit einander: erstens die „alte“ 
Republik in der Form der Senatsherrschaft, zweitens die absolute Monarchie 
Caesars und zwischen ihnen das, was Pompejus erstrebte, die militärische 
und politische Leitung des Staats durch den amtlosen Vertrauensmann 
des Senats und der Aristokratie, den alle seine Rivalen an Einfluß weit 
überragenden ersten Bürger, den sog. Princeps. Denn die sogenannte 
Demokratie, die Ed. Meyer unvergleichlich kurz und treffend als die 
Herrschaft der Kapitalisten und rivalisierend neben ihr die des haupt- 
städtischen Pöbels definiert, kann seit Sulla bzw. M. Ämilius Lepidus 


und M. Brutus (d. i. seit 78/77 v.Chr.) als tot gelten, da sie fortan 


überhaupt keine Rolle mehr spielte. Der Prinzeps ist. mithin in diesem 
politischen Sinne und genau ebenso seiner ideengeschichtlichen Bedeutung 


ı Der Neubistoriker dürfte geneigt sein, z. B. die Frage, wie weit in der 
römischen Kaiserzeit die Teilung des Reichs in senatorische und in kaiserliche 
Provinzen erfolgt ist, nur mehr nebensächliche Bedeutung beizumessen. Doch 
läßt sich gerade hier an einem hübschen Exempel zeigen, von welch weitreichenden 
Konsequenzen die antike Verwaltungsteilung begleitet gewesen ist. Noch heute 
bedeutet auf dem Boden der westlichen Balkanhalbinsel die Grenze zwischen 
dem kaiserlichen Pannonien und dem senatorischen Mazedonien die Nordgrenze 
des albanischen, d. i. des alten illyrischen Volkstums. Auf dem (Gebiete der 
straff organisierten kaiserlichen Provinz ist dieses in den Jahrhunderten der 
Kaiserzeit glatt aufgesogen und ebenso seine Sprache ausgerottet worden; auf 
dem Gebiete der schlafferen senatorischen Verwaltung konnte beides bestehen 
bleiben. Deswegen ist gewiß nicht zu viel gesagt, daB die Romanisierung des 
keltischen Gallien in dem heutigentages vorliegenden Umfange in erster Linie 
dem Umstande geschuldet wird, daß die drei Gallien — die Narbonensis gehört 
als mediterrane Provinz nicht eigentlich hierher — dem Kaiser unterstellt 
blieben. Frankreich wäre heute weit eher ein keltisches, als ein romanisches 
Land, wenn es bloß den jährlich wechselnden senatorischen Prokonsuln hätte 
zu gehorchen brauchen. Insofern hätte das Gelingen der geplanten Verlegung 
der Militärgrenze des Reiches von dem Rhein zur Elbe, das Gallien vermutlich 
dem befriedeten Senatsreich der Mitte überlassen haben würde, noch nach 
ganz anderer Richtung, als gewöhnlich angenommen wird, unabsehbare ethno- 
graphische und politische Folgen für die Gegenwart gehabt. 


Kritiken 493 


nach, wie dies IL. Ai enstein näher gezeigt hat, nicht etwa der Vertreter 
des Volkes gegenüber dem Senat, sondern der hohe außerordentliche 
Mandatar ies Senates selbst, insofern mithin der Prinzipat nicht die Voll- 
endung der römischen Demokratie, wie Mommsens Lehre lautete, sondern 
vielmehr die der römischen Aristokratie, so daß die starke Dosis demo- 
kratischen Ols, die tatsächlich dem Prinzipate beigemischt ward, ledig- 
lich durch die Übernahme der tribunizischen Amtsgewalt bedingt wor- 
den ist. l z 

Die Stellung nun, „die Pompejus für sich begehrte und die er zu- 
letzt, seit dem Jahre 52, wenigstens annähernd erreicht hat, ist in der 
Tat in den wesentlichsten Momenten bereits die, welche das Augusteische 
Principat dem Regenten zuweist; die Gestaltung, welche Augustus dauernd 
begründet hat, steht der von Pompejus erstrebten viel näher, als der des 
Mannes, dessen Namen er trug. Eben darin beruht die eminente welt- 
geschichtliche Bedeutung des Pompejus, die die Cäsars fast noch über- 
trifft. Sie tritt dadurch nur noch deutlicher hervor, daß er an sich 
keineswegs eine hervorragende, seiner Stellung innerlich gewachsene Per- 
sönlichkeit gewesen ist; gerade darin zeigt sich, wie die Entwicklung 
mit innerer Notwendigkeit auf diese Gestaltung hindrängt, in der sich 
die alten Traditionen der Republik und der Senatsherrschaft mit dem 
Bedürfnis nach einer einheitlichen Leitung des Weltregiments durch den 
Reichsfeldherrn zu verbinden und ins Gleichgewicht zu setzen versuchen. 
Cäsar hat diese Lösung mit der Überlegenheit des Genies geringschätzig 
beiseite geschoben; aber eben darum hat seine Schöpfung keine Dauer 
gehabt, sondern die Geschichte ist in furchtbaren Kämpfen darüber hin- 
weggeschritten“ (S. 5). Nicht unähnlich diesem Gedankengange ist es, 
wenn jetzt auch J. Kromayer in seinem Abriß der römischen Geschichte 
(S Weltgeschichte in gemeinverständlicher Darstellung herausgegeben von 
L. M. Hartmann I, 3 1919) den Pompejus „mit seinem mehr gelegent- 
lichen Eingreifen, mit seiner vollkommenen Schonung der republikani- 
schen Verfassungsformen und seinem Gleichgewichtssystem zwischen 
Senats- und Volksgewalt als den, wenn auch unvollkommenen, Vorläufer 
des Kaisers Augustus“ betrachtet (S. 119). Genau so, wie später 
Augustus’ Stellung darauf beruht hat, daß er nach seinen eigenen Worten 
im Herbste des Jahres 44 v.Chr. „exercitum privato consilio et privata 
impensa comparavift), per quem rem publicam dominatione factionis ,op- 
pressam in libertatem vindicavi(t)“ (Monumentum Ancyranum lat. 1, 1ff.), 
baute sich des Pompejus Stellung darauf auf, daß er im Jahre 83 gleich- 
falls als einfacher Privatmann in Picenum drei Legionen aufbrachte und 
mit ihnen sich nach Niederwerfung des inneren Feindes als gleichberech- 


494 Kritiken 


tigter Imperator an die Seite Sullas gestellt ai. Und. webt ähnlich, 
wie seinerzeit „der wiederhergestellte Volkstribuna {cup „ Früchte 
in den Schoß warf, die der Senat ihm nie zu geL. -v iit „ewesen 
wäre“ (Kromayer a. O.), hat der staatskluge Augustus er. dačurch, 
daß er die bedeutungsvollen Rechte des Volkstribunats seit 55 v. Uhr. 
sukzessive selbst übernahm, bis er seit 23 v. Chr. jährlich und ständir 
tribunicia potestate fungiert, das alte „Palladium“ der Demokratie sich 
vollends zu nutze gemacht und mit ihm so recht republikanisch - gesetz- 
mäßig den großen Kreis der politischen Befugnisse des Prinzipats be- 
schlossen. Auch darin steht der erste „Kaiser“ im Gegensatz zu seinem 
Großoheim und Adoptivvater, der gewiß auch nicht die willkommene 
tribunizische Sacrosanctitas seiner Person und den Kreis der Befugnisse 
der Volkstribunen verschmähte, aber nie daran gedacht hat, beides zum 
Mittelpunkt seiner bürgerlichen Stellung Rom und Italien gegenüber zu 
machen. 

So hat Ed. Meyer in der Tat gegenüber Mommsens Darlegungen! — 
sei es in den faszinierenden Abschnitten des dritten Bandes seiner 
„Römischen Geschichte“, sei es in seiner bekannten Schrift über „Die 
Rechtsfrage zwischen Cäsar und dem Senat“ (Breslau 1857 = Gesanım. 
Schriften IV, S. 92 ff.), die er für „ein glänzendes Advokatenplädoyer 
für Cäsar, aber ebenso parteiisch und sachlich unhaltbar wie so manche 
Reden des Cicero und Demosthenes“ (S. 323, Anm.) erklärt, sei es in 
seinem nicht nur in diesem Teile tendenziös beeinflußten „Römischen 
Staatsrecht“ — erwiesen, daß das weltgeschichtlich bedeutungsvollste das 
ist, daß kein Zusammenhang zwischen Cäsars Lebenswerk und dem des 
Augustus oder gar des „konstitutionellsten“ aller Prinzipes, des Tiberius, 
besteht?: die Staatsgestaltung des Augustus ist die, „deren Bild Cicero 
in der Schrift vom Staate entworfen und deren Durchführung er 
von Cäsar (vergeblich) in der Marcellusrede gefordert hatte“ (S. 541), 


1 Von programmatischer Bedeutung ist der Satz S. VII: „Ich habe es für 
geboten gehalten, — an Mommsens Darstellung mehrfach eingehende Kritik 
zu üben: bei der dominierenden Bedeutung seines Werkes wird das jede neue 
Bearbeitung eines Abschnitts der römischen Geschichte tun müssen, die die 
Erkenntnis wirklich fördern will.“ 

2 Nach Ed. Meyer ist eben aus diesem Grunde der vierte Band der „ Römi- 
schen Geschichte“ nicht geschrieben worden: „Darauf beruht es in letzter Linie, 
daß Mommsen seine Geschichte nicht hat fortsetzen können: von seiner Dar- 
stellung der Zeit des Pompejus und Cäsar, von seiner Auffassung, daß mit 
Cäsars Sieg die Geschichte der Republik zu Ende und durch ihn die Monarchie 
dauernd begründet sei, führt eben keine Brücke zu dem Prinzipat des Augustus 
und der Geschichte der Kaiserzeit“ (S. 4). 


Kritiken 495 
wozu jetzt ständig Reitzensteins feinsinnige Untersuchung heranzuziehen 
ist, Und ie ein hartnäckiger Zweifler dagegen uns noch auf das 
anschein nd rein diskretionäre Sonderrecht des Prinzeps der Lectio senatns 
verweisen, so sei dem entgegen hervorgehoben, daß man sich wohl zu 
4:en hat, das von Augustus und Tiberius so behutsam wie möglich 
geübte Recht der Pairskreierung und -entsetzung praktisch zu hoch ein- 
zuschätzen. Denn die Väter blieben bis auf Gallienus’ Alleinregiment 
(260—268 n. Chr.) nach wie vor im Besitz aller hohen Verwaltungs- 
und Offiziersstellen des Reichs. Wehe daher dem Prinzeps, der sich 
anmaßte, ohne weiteres den Stand, bei dessen passiver Resistenz schon 
sich nur zu bald seine ganze Handlungsfähigkeit lähmte, einfach ins Gesicht 
zu schlagen! Das ist noch keinem von ihnen bis auf den Tag, da der 
in dem ungleichen Kampf mit den unbotmäßigen Generälen und ihren 
barbarisch gewordenen Legionen ermattete Senat „incertum, an ipso 
cupiente an metu seu dissensionum odio“, wie das Aurelius Victor zum 
Jahre 282 (Caesares c. 37, 5) ausdrückt, selbst seine Prärogativen auf- 
gab, auf die Dauer gut bekommen. Seit Cäsars des Großen, ja seit der 
Gracchen Tagen ist kein Senatsgegner mehr in seinem Bette gestorben. 
Su warnten schon Augustus die blutigen Schatten der Vergangenheit. 
Während der Vater überall die Geringschätzung der hohen Körperschaft 
mit voller Absicht hervorkehrte (vgl. S.405) und selbst Söhne von Frei- 
gelassenen und gallische und spanische Provinzialen in sie aufnahm 


1 Gleichwohl ist es ein bis auf den heutigen Tag die Geschichtschreibung 
(s. zuletzt Kromayer a. O. S. 417) souverän beherrschender Irrtum, das Wort 
„Kaiser“ („Czar“), das die höchste Herrscherwürde auf Erden bezeichnen soll, 
sei auf Oäsar, den Vater, zurückzuführen und ein Monumentum afre perennius 
seiner unvergleichlichen Bedeutung. In Wirklichkeit ist es das durch die 
Münzlegenden überall verbreitete und in ähnlicher Weise in der Folgezeit immer 
wiederholte Nomen der beiden ersten Träger des Prinzipats Imperator Cäsar 
Augustus und Tiberius Cäsar Augustus, das die neue Begriffsbildung unter 
den Provinzialen, aus denen die Völker der Zukunft hervorgehen sollten, 
bestimmt bat, da sie nur das Außere der neuen Institution sahen; vgl. z. B. 
Evangel. Marci 12, 14.: „Z£eott xrivoov Kalsapı Job! T ou; . . Kaloapos 
(N elxayxat T inirpapn)..... anodore za Koisapos Kalsapı xal a toù Beou tw 
Oe“ oder Ev. Lucae 2,1: HED Bóypa napa Kalsapos Auyovotou, anoypapeoda: 
xacav thv olxoumenv“. Ähnlich ist der moderne Empereur (Emperador, Impe- 
ratore etc.) dem Pränomen des Augustus, dem Imperator, entnommen, den 
gerade ein Jahr auch Cäsar, der Vater, mit unvergleichlich längerer und nach- 
haltigerer Wirksamkeit aber sein Sohn fast zwei Generationen hindurch (näm- 
lich seit 40 v. Chr.) an der Spitze der Ökumene getragen hat. 

2 Vgl. in ähnlichem Sinne auch K. J. Neumann in Sybels Histor. Ztschr. 
1917, S. 381. 


496 Kritiken 


(S. 457f.), hat der Sohn ausdrücklich der Mit- x: “. ı'velt verkündet: 
„in consulatu sexto et septimo (d. i. 28 und 27 v. C.. bella ubi ci- 
vilia extinxeram per consensum universorum potitus rerum "UM, rem 
publicam ex mea potestate in senatus populique Romani arbi ı. im tran- 
stuli“ (Monum. Ancyr. lat. 6, 13ff.) und sogar später einem Transpadr “r 
als nicht senatsfähig Aufnahme unter die Väter verweigert; vor Jin 
Augen Cäsars, des Vaters, schwebte das königliche Diadem, der Sohu 
aber verkündete urbi et orbi weiter: „quo pro merito meo senatus con- 
sulto Augustus appellatus sum — post id tempus praestiti omnibus digni- 
tate!, potestatis autem nihilo amplius habui quam qui fuerunt mihi quoque 
in magistratu conlegae“ (lc. lat. 6, 16 fl.). 

Er konnte dies unbedenklich tun. Denn in seiner Hand blieb als 
in der des vom Senate bestellten Reichsfeldherrn Heer und Flotte, mit 
denen er, wie seinerzeit Pompejus, groß geworden war. So fraglos also 
das rein faktische Fundament der Stellung des Prinzipates von Anfang 
an das militärische gewesen ist, und dasselbe sich später, mit einem 
scharfen Ruck nach links seit dem Jahre 193 unserer Zeitrechnung nach 
dem Sturz der echten Antonine, bei jedem Aufkommen eines neuen 
Mannes im Wege des staatsrechtlich nach wie vor verfehmten Pronunci- 
amientos immer schärfer betonte, ebenso fraglos ist die Definition des 
römischen Kaisertums als einer militärischen Tyrannis, wie ich sie ge- 
legentlich aus dem Munde eines hervorragenden mittelalterlichen Historikers 
gehört habe, schon deswegen unzutreffend, weil sofort nach der impe- 
ratorischen Akklamation der von den Soldaten auf den Schild Gehobene 
die Rechtsgültigkeit seines Imperiums nur vom Senat erlangen und, je 
häufiger dann im 3. Jahrhundert Erhebung auf Erhebung folgt, nur in 
Anlehnung an dies einzig Dauernde in der Erscheinungen Flucht den 
legitimen Rückhalt finden und der eingerissenen Militäranarchie einiger- 
maßen Paroli bieten kann. Daß aber der Senat so lange das verfassungs- 
mäßig bestimmende Element im Staatsleben darstellen sollte, ist im Gegen- 
satz zu Cäsars Monarchie, deren Werden und Wachsen im Geiste des 
Mannes im Gegensatz zu Mommsens unorganischer Konstruktion? Ed. Meyer 


1 Es ist vielleicht nicht obne Wert, hierzu noch zu bemerken, wie selbst 
eine Parallele zwischen dieser Auffassung und dem besteht, was C. Julius Cäsar 
unter den Gründen der Feindschaft des Pompejns gegen sich aufführt „quod 
[Pompeius] neminem dignitate secum exaequari volebat“, Bell. civ. I 4,4. Worte, 
die erst jetzt richtig verständlich werden. 

2? Nach Mommsen hat Cäsar sein „Hauptziel, die Gewinnung der unum- 
schränkten Alleinherrschaft und den Nenbau des Staates auf Grund der demo- 
kratischen Ideale nie aus den Augen verloren und, als die Zeit gekommen war, 
den Bürgerkrieg bewußt herbeigeführt ; und völlig klar stehen ihm seit langem 


Kritiken 497 


S. 319 ff. und S. 4%. in tlefgründiger Weise nachgeht, Augustus’ welt- 
geschichtliche Tat r. wesen. und wie die geordneten Zustände der Kaiser- 
zeit für "u Oriat mit Ausnahme Ägyptens schon mit Pompejus ein- 
setzten, & itte sich durch ibn, hicht durch den großen Julius, die 
Irdunng vor, unter deren politischer Herrschaft die Bildung dessen be- 
zanu. vas die Kulturnationen heute trennt und einigt“. 

' önitz bei Leipzig. | Otto Th. Schulz. . 


G. Steinhausen, Geschichte der deutschen Kultur. Zweite 
neubearbeitete und vermehrte Auflage. 1. Band XII und 428 S., 
2. Band VIII und 536 S. Leipzig und Wien, Bibliographisches 
Institut 1913. 


Die Anzeige des Buches ist mir erst kürz vor Kriegsausbruch über- 
tragen und hat sich dann verzögert. Jetzt, wo es gilt, die abgerissenen 
Fäden der Wissenschaft allenthalben wieder anzuknüpfen, mag auf die 
Bedeutung dieser Neubearbeitung des allgemein bekannten und geschätzten 
Werkes mit kurzen Worten hingewiesen. werden. 

Die Zweckmäßigkeit einer besonderen Kulturgeschichtschreibung 
ist neuerdings von v. Below eindringlich erörtert worden. Wenn er zeigt, 
wie sich die wirklich wertvolle kulturgeschichtliche Forschung in Deutsch- 
land stets im Rahmen einzelner Fachwissenschaften vollzogen hat und 
wohl auch ferner vollziehen wird, so dürfte man sich dem Gewicht dieser 


— 


nicht nur die Grundzüge, sondern selbst die Einzelheiten des Neubaus vor 
Augen. Eine derartige Konstruktion widerspricht den Grundbedingungen des 
menschlichen Daseins und der historischen Wirksamkeit und erschließt nicht 
das Verständnis, sondern versperrt es.“ Es folgt der Vergleich mit dem Major 
und Brigadegeneral Bonaparte und dem Abgeordneten Bismarck, denen man 
ebensowenig die bewußte Orientierung ihres Handelns nach dem, was schließ- 
lich durch sie geworden ist, zutrauen kann, „obwohl natürlich die Gedanken, 

die dahin geführt haben, auch damals schon in ihrer Seele lagen und, wo der 
Anlaß sich bot, blitzartig aufleuchten konnten“ (S. 826). 

Da es mir hier vor allem auf die großen Zusammenhänge ankam, in 
denen Ed. Meyers Werk richtungweisend emporragt, kann ich nur anmerkungs- 
weise die vier wertvollen Beilagen desselben („Der Perduellionsprozeß des 
Rabirius im Jahre 68, Sallusts politische Broschüren an Cäsar, Ciceros Brief- 
wechsel, Die Quellen“) erwähnen. Allerdings möchte ich den bescheidenen 
Zweifel nicht verhehlen, ob die unter Sallusts Flagge segelnden offenen Briefe 
„ad Caesarem senem (sic) de republica“, wenn auch nicht ein um vier bis fünf 
Menschenalter späteres Machwerk, so doch apokryph sind. Ich vermag rein 
gefühlsgemäß den Beigeschmack nach rhetorischer Übung, der ihnen anhaftet, 
nach wie vor nicht vollständig zu verwinden und mit dem pointierten Stil 
gerade Sallusts in Einklang zu bringen. Doch wird darüber der Philologe 
von Fach besser als ich entscheiden. 


498 Kritiken 


Darlegungen nicht leicht entziehen, zumal v. Belows eig "*urgeschicht- 
liche Leistungen zur weiteren Bestätigung dienen mop- Ale chwohl 
kann man eine zusammenfassende Kulturgeschichtschreivang ıür ein 
unabweisliches Bedürfnis halten, nicht nur weil sonst ganze Zweige 
menschlicher Betätigung, wie z. B. das eigentlich Sittengeschichtlizhe, 
leicht ganz vernachlässigt werden würden, sofern nämlich die bestehenden 
Fachwissenschaften gerade kein Interesse für sie hätten, sondern auch 
weil, ganz abgesehen von dem Bildungsbedürfnis eines weiteren Laien- 
publikums, die zusammenfassende Betrachtung zu einer Bereicherung und 
Vertiefung unserer Erkenntnis führen kann, indem sich gemeinsame Moti- 
vierungen für die einzelnen Zweige ergeben, und der in allen Erzeug- 
nissen der Periode wirkende Geist deutlicher in die Erscheinung tritt. 
Das freilich wird man dabei stets im Auge behalten müssen, daß eine 
derartige Kulturgeschichtschreibung kein geringeres, sondern womöglich 
noch ein höheres Maß von vorarbeitender Spezialforschung voraussetzt, 
als die politische Historie. Nicht allgemein wird das hinreichend ge- 
würdigt. Wie wenig wissenschaftlich brauchbar sind beispielsweise die 
landläufigen Urteile über die Moral der verschiedenen Zeiten, die sich 
meist an zufällige zeitgenössische Äußerungen anschließen und jedes 
sicheren Vergleichsmaßstabes entbehren! Die Kulturgeschichte hat sich 
eben vielfach noch aus dem Dilettantismus herauszuarbeiten und steht 
als strenge Wissenschaft noch in den Anfängen. 

Davon hängt nun das Urteil über Steinhausens Werk ab: an dein 
bisherigen Forschungsstande gemessen, ist es ebenso sehr eine höchst 
achtungswerte Leistung, die ihm heute so leicht niemand nachmacht, 
wie es, am Ideal gemessen, naturgemäß noch manchen Wunsch unerfüllt 
läßt. Sein Charakter ist hinlänglich bekannt; Gesamtauffassung und 
Anlage sind auch in der neuen Auflage unverändert geblieben. Wesent- 
lich von der Germanistik und den Privataltertümern ausgehend, hat sich 
der Verfasser die weiteren Gebiete kultureller Betätigung durch Einzel- 
forschungen und umfassende Belesenheit erobert. Daß er die Formen 
staatlichen Lebens so sehr zurücktreten, nahezu vor unseren Blicken 
verschwinden läßt, möchte ich nicht für einen Vorzug seines Buches 
halten. Sie sind eben doch der Rahmen jeglicher Kulturleistungen und 
gehören am Ende selbst in hervorragendem Maße zu ihnen. Welch’ 
umstürzende Rückwirkungen auf die Gesamtkultur große staatliche Wand- 
lungen ausüben, das wird uns heute ja wieder auf das nachdrücklichste 
eingeprägt. Aber auch z. B. für den innerpolitischen Umschwung von 
1878 hat das kürzlich v. Below für das Gebiet der Geschichtschreibung 
lehrreich gezeigt, und die feineren Wechselbeziehungen, wie sie Meinecke 


Kritiken | 499 


in seinen Studien üb.: Weltbürgertum und Nationalstaat aufgespürt hat, 
stehen doch nicbt . Berhalb kulturgeschichtlicher Betrachtung. 

Man kann ich ja nun überhaupt eine ganz andere Art der Auslese 
und Parstellung, als die des Verfassers denken, eine Art, die mehr mit 
dem Wertmaßstab an die Dinge heranträte und die Höhepunkte kultu- 
reller Leistungen ganz anders herausarbeitete. Dann würden beispielsweise 
Kulturträger wie der Frh. v. Stein oder W. v. Humboldt nicht mit wenigen 
dürftigen Worten abgetan werden, und ein Gipfel weiblicher Kultur, wie 
ihn Karoline v. Humboldt erreicht hat, nicht unberührt bleiben, auch 
wenn keine Massen wirkungen unmittelbar von ihr ausgegangen sind. 
Ich möchte glauben, daß eine derartige Behandlung in das Wesen deut- 
scher Kultur noch tiefer und jedenfalls lebendiger einzuführen vermöchte. 

Steinhausen hat sich seine Aufgabe anders gestellt. Ohne daß er 
irgendwie kollektivistischen Anschauungen huldigte, ist es doch wesent- 
lich Durchschnittsschilderung, was er bietet, mehr eine Kulturgeschichte 
des deutschen Volkes in seinen einzelnen Gruppen, als eine Geschichte 
der deutschen Kultur. Dem entspricht, wenn auch persönliche Anschau- 
ungen und Neigungen keineswegs ganz unterdrückt werden, der gleich- 
mäßige Fluß der stoffreichen Darstellung, die, jeder Systematik abhold, 
nur aus den Dingen selbst die Grenzen einer neuen Periodisierung ge- 
winnt, Verallgemeinerungen stets durch vorsichtige Abschwächungen ein- 
schränkt, in dieser Eigenart auf die Dauer wohl auch etwas eintönig 
und ermüdend wirken kann. 

Schon das Wachstum von 747 auf 964 Seiten, das eine Teilung in 
zwei Bände nötig machte, zeigt, wie emsig der Verfasser gegenüber der 
ersten Auflage an der Vervollkommnung seines Werkes gearbeitet hat, 
und nicht nur Hinzufügungen, sondern auch Auslassungen und völlige 
Umformungen sind dem Buche in erheblichem Maße zugute gekommen. 
Auf das Einzelne dieser Veränderungen kann hier um so weniger ein- 
gegangen werden, als sich in den Kriegsjahren seit dem Erscheinen der 
Stand der Forschung schon wieder mannigfach verschoben hat. Völlig 
neu ist am Eingange jedes Bandes je ein Kapitel über die Geschichte 
der deutschen Landschaft bis zum 14. Jahrhundert und von da bis zur 
Gegenwart hinzugekommen. So gern man sie im Zusammenhange lesen 
wird, ist diese Vorwegnahme anschaulicher Hintergründe, die in späteren 
Kapiteln an Ort und Stelle eigentlich nicht zu entbehren sind und dort 
belebend gewirkt hätten, doch auch nicht ohne Bedenken. 

Durch den Mangel jeglicher Quellennachweise ist die wissenschaft- 
liche Benutzbarkeit des Buches, das in dieser Hinsicht hinter der Kultur- 
geschichte des Mittelalters von Grupp zurückstebt, leider auch in der 


500 Kı 

neuen Auflage stark beeinträchtigt, dae ‚ewonnenen 

Grundlage erschwert. Zum mindesten „, ersten“ 

lage vom Verfasser selbst ausgesproch : „ „ ee 
Literaturverzeichnis anzufügen, hätte jet. ö aevi, 

werden sollen, da Raumrücksichten bei der ei, TA 


zwei Bände nicht mehr hindernd im Wege sts „ ae So 
für den weiteren Leserkreis, an de 

gedacht ist, wäre das erwünsc l d m 
es gerade in unsern Tage 

Vergangenheit mit Vernichtung Dear , ascut nua 
einen Führer zur historischen Selbstbesinnung empfehlen. Steht es an 
unmittelbarer Eindruckskraft hinter G. Freytags noch heute lebensfrischen 
Bildern aus der deutschen Vergangenheit zurück, so gibt es dafür über 
den seither mächtig fortgeschrittenen Stand unsres Wissens umso zu- 
verlässigere Auskunft; und wer möchte den schon 1913 im Vorwort aus- 
gesprochenen Wunsch, daß es an der inneren Wiedergeburt unsres Volkes 
aus Veräußerlichung und Verflachung mitwirken möge, heute nicht mit 
doppeltem Nachdruck unterstützen? Jedenfalls gebührt dem Verfasser 
für die gesammelte Kraft, die er der großen Aufgabe nun schon seit 
Jahrzehnten widmet, auch im vaterländischen Interesse wärmster Dank. 

Heidelberg. K. Hampe. 


— 


1. P. J. Blok, Geschiedenis van het Nederlandsche Volk. Tweede 

Druk. I. 708 S. II. 694 S. III. 716 S. Leiden, A. W. Sijthoff's 
Ditgevers-Maatschappij (1912/14). 

2. Derselbe, Geschichte der Niederlande. Im Auftrage des Ver- 
fassers verdeutscht durch Pastor O. G. Houtrouw zu Neermoor. 
5. Band. (Bis 1702.) (Allgemeine Staatengeschichte. Erste Ab- 
teilung. Dreiunddreißigstes Werk.) Gotha, Friedrich Andreas Perthes 
A.-G. 1912. 591 8. 


1. Bloks grundlegendes Werk erscheint in dieser neuen Ausgabe 
zunächst äußerlich in neuer Gestalt. Je zwei Bände der 1892 - 1904 
erschienenen ersten Auflage sind in ihr zu einem Bande vereinigt, gleich- 
zeitig ist das Format vergrößert worden und die Seiten sind mit kurzen 
Inhaltsangaben am Kopfe versehen worden. So hat die Handlichkeit 
der Bände zwar etwas verloren, die Übersichtlichkeit aber gewonnen. 
Mit dieser äußerlichen Veränderung hat Blok eine gründliche Durch- 
arbeitung des ganzen Werkes verbunden. Er hat dabei an seinen Grund- 
auffassungen nichts zu ändern gebraucht, er hat die ursprüngliche Ein- 
teilung in Bücher und Kapitel beibehalten können, geblieben ist dem 


Lo a 5001 


„ ve ne * „ Wo o o . “tischen Geschichte 
FCC re a einzelnen aber merkt 
Loser i loa.. ~- @hritt und Tritt, vor allem 
little din ata cn, = „„pfende Heranziehung der neueren 
Litern nt met. al. . Ich erwähne etwa aus dem ersten 
ee re : „Die Germanen im römischen Dienst“; 
e ::- ` „annen und das fränkische Reich bis 911“; Häpke: 
Entwicklung zum. mittelalterlichen Weltmarkt‘. Vor allem 
re natürlich Pirennes Geschichte Belgiens beständige Berück- 
sichtigung. Besonders groß war die Zahl der Neuerscheinungen für die 
im 5. und 6. Buche, das den ganzen zweiten Band anfüllt, behandelte 
Zeit (die burgundische Zeit und die des achtzigjährigen Krieges). Hier 
waren neben Pirenne die Forschungen von O. Cartellieri, Walther und 
Kooperberg, von Marx und Rachfahl, von Theißen und Reimers, von 
Clemen und Kalkoff, von Daenell und Elkan, von Huges, van Brakel 
und manchen anderen zu berücksichtigen, auch die Änderungen, zu 
denen Blok sich genötigt sah, sind in diesen Abschnitten größer als in 
anderen Teilen des Werkes. Sind doch auch manche Quellen seit dem 
Erscheinen der ersten Auflage neu erschlossen worden. Vielfach hatte 
der Verfasser allerdings durch die Benutzung des archivalischen Ma- 
terials der künftigen Veröffentlichung schon vorgegriffen. So nötigt im 
dritten Bande das Erscheinen der Ausgabe der Briefe de Witts von 
Japikse ihn nur zu einer Änderung der Zitate, nicht zu solchen im 
Texte, da er die Briefe bereits für die erste Auflage im Reichsarchiv 
benutzt hatte, 

Nur wenige Stellen sind mir aufgefallen, wo eine Korrektur der 
Darstellung der ersten Auflage am Platze gewesen wäre, aber unter- 
blieben ist. So entspricht es wohl kaum der heute herrschenden An- 
schauung, wenn Teil I S. 13 und 16 die Germanen als echte Nomaden 
bezeichnet werden, oder wenn Blok auf S. 48 die Thüringer an der 
Elbe und am Neckar von Chlodovech unterwerfen läßt. 

Besonders verdient noch hervorgehoben zu werden, daß der Umfang 
des Blokschen Werkes trotz der gründlichen Heranziehung der neueren 
Literatur nicht größer, sondern eher geringer geworden ist, soweit die 
Verschiedenheit des Formats eine Vergleichung zuläßt; ein ausgezeichneter 
Beweis für den Fleiß und die Selbstdisziplin des Verfassers. Sicher 
wird das Werk auch in seiner neuen Gestalt für jeden Liebhaber der 
niederländischen Geschichte eine anregende und genußreiche Lektüre 
und für den, der forschend mit ihr zu tun hat, Ausgangspunkt und 
Wegweiser sein. 


502 Kritiken 


2. Dem Erscheinen der ersten Ausgabe des Blokschen Werkes ist 
die von O. G. Houtrouw gelieferte deutsche Ubersc un bald gefolgt. 
In ihr war häufig schon auf den Fortschritt der Forschung Kua ‘eht 
genommen, so daß die deutsche Ausgabe selbständigen Wert beide ui: t 
jetzt erst durch die zweite Auflage der holländischen Ausgabe 
holt wird. | Ä 

Von der deutschen Ausgabe liegt der 5. Band zur B :sprechung v 
Er umfaßt die Zeit von 1648—1702, die Zeit Johann de Witts v.a 
Wilhelms III., noch eine große Zeit für den niederländischen Staat. 
aber auch eine Zeit des beginnenden Niederganges und der Zurück- 
_ drängung durch Englands emporsteigende Macht. Auch dieser Band 
zeichnet sich durch lebendige kulturgeschichtliche Schilderungen aus. 
Hier sei nur auf den Wert der Übersetzung noch näher eingegangen. 
Sie liest sich im ganzen gut, doch fehlt es nicht an stilistischen Eigen- 
tümlichkeiten und Fehlern, die sich aus der holländischen Nationalität 
des. Übersetzers erklären. Merkwürdig ist schon, daß er beim Leser 
Kenntnis des Holländischen voraussetzt und holländische Zitate bringt, 
ohne sie zu übersetzen; von Einzelheiten erwähne ich etwa, daß S. 163 
Zeile 5 von unten wohl „Memoiren“ statt „Denkschriften“, S. 166 
Zeile 3 statt „von den“ „der“ zu sagen wäre. S. 179 Zeile 5 ist 
„geboten“ wohl wörtliche Übersetzung des holländischen „gebaat“, auf 
deutsch wäre etwa „gefördert“ zu sagen. Derartige kleine Fehler werden 
aber nicht hindern, daß man es immer von neuem mit Freuden begrüßt, 
daß das berühmte Bloksche Werk durch eine so brauchbare Übersetzung 
stets nach kurzer Zeit auch dem deutschen Leser zugänglich gemacht wird. 


Jena. G. Mentz. 


Ulrich Stutz, Der Geist des Codex iuris canonici. Eine Ein- 
führung in das auf Geheiß Papst Pius’ X. verfaßte und von Papst 
Benedikt XV. erlassene Gesetzbuch der katholischen Kirche. Stutt- 
gart 1918. Kirchenrechtliche Abhandlung herausgegeben von Pro- 
fessor Ulrich Stutz. Heft 92 u. 93. XIII, 366 S. 8°, 


Unter diesem Sammelnamen hat Stutz eine Reihe von Aufsätzen zu- 
sammengefaßt, die er zur Einführung in den Codex iuris canonici, das 
neue Gesetzbuch der katholischen Kirche, veröffentlicht hat. Diese Auf- 
sätze sind des verschiedensten Inhalts; sie behandeln im einzelnen folgende 
Themata: I. Der Kodex, seine Entstehung, sein Inhalt und seine Bedeu- 
tung im allgemeinen. II. Neues im Kodex. III. Der Kodex und die 
Andersgläubigen. IV. Der Kodex und der Staat. V. Die Berücksich- 
tigung der anläßlich des Vatikanischen Konzils geüußerten Wünsche. 


— tt — 


Kritiken | 503 


VI. Der Kodex, und die kirchliche Rechtsgeschichte. Verhältnis zum bis- 
herigen Re... VII. Bürgerlich-rechtliche Einschläge. VIII. Primat 
und Epist fat. IX. Der Generalvikar. In ihrer Mannigfaltigkeit sind 

n „cuz vorzüglicher Weise geeignet, in den Geist des neuen Gesetz- 
'öchs »inzuführen. Im Rahmen dieser Zeitschrift interessiert besonders 
der 6. Aufsatz, der den Kodex und seinen Einfluß auf die kirchliche 
Rechtsgeschichte behandelt. 

Hier vermag ich allerdings die frohen Hoffnungen, die Stutz an den 
Kodex und seinen günstigen Einfluß auf die Belebung der rechtshistori- 
schen Studien knüpft, nicht zu teilen, Ich glaube vielmehr, daß die 
allgemeine Erfahrung, daß Kodifikationen keine günstige Wirkung auf 
die Wissenschaft, insbesondere die historische, ausüben, sich auch hier 
bestätigen wird. Sohms hinterlassenes gewaltiges Opus über das vor- 
gratianische Kirchenrecht scheint zwar das Gegenteil zu bestätigen, aber 
es liegt doch mit seinen Wurzeln in der Zeit vor dem Kodex. Ich fürchte, 

daß sich in Zukunft nur noch sehr Wenige (noch Wenigere als bisher) 

mit der Vergangenheit des kanonischen Rechts befassen werden, und daß 
die Kenntnis dieses Zweiges der Rechtswissenschaft mehr und mehr 
schwinden wird; wer will sich noch mit den so schwierigen Quellen aus 
der Zeit des 12. bis 14. Jahrhunderts beschäftigen, wenn er bequem mit 
der Kenntnis eines modernen Gesetzbuchs auskommen kann. 

Der katholische Geistliche wird wie der juristische Praktiker sich 
mit seinem BGB. so mit seinem Kodex sich begnügen und die Vergangen- 
heit nur noch soweit heranziehen, als es für das Verständnis der Gegen- 
wart nötig ist, und soweit der C. 6 des Kodex dies ausdrücklich erfordert. 
Aber dazu wird man, wie jeder Praktiker dies zu tun pflegt, sich der 
bequemen Hilfsmittel der älteren Lehr- und Handbücher bedienen. Wozu 
erst noch zu den Quellen, den unwegsamen und schwer verständlichen, 
greifen. 

Der protestantische Theologe, für den ja das alte Corpus iuris canonici 
noch in vielen Beziehungen geltendes Recht bleibt, hat sich schon bisher 
mit diesem entlegenen und für ihn undankbaren Quellengebiet nicht be- 
faßt; er hat jetzt erst recht keinen Anlaß dazu. Seine kirchliche Rechts- 
geschichte beginnt mit dem Jahre 1517. 

Der reine Historiker steht der kirchlichen Rechtsgeschichte eigentlich 
ferner wie der Theologe oder der Jurist. Trotzdem wird von ihm noch 
Einiges zu erhoffen sein, während meine Hoffnungen bezüglich der Juristeu 
sehr schwache sind. Und das um so mehr, je weniger die Besetzungen 
an den juristischen Fakultäten für angehende Gelehrte einen Anreiz bieten, 
diese entsagungsvollen, schwierigen Studien zu betreiben. Die boshaften 


504 Kritiken 


Bemerkungen, welche Stutz über die juristischen Kolleg ` und ihre Wert- 
schätzung des Kirchenrechts sowie ihre Kenntnis des kanı. ir „en Rechts 
(S. 66) macht, sind leider nur allzu wahr. Warum sollte das .: den 
Kodex plötzlich anders werden’? 

Zwar zunächst löst der Kodex, wie jede neue großartige gıser..- 
geberische Erscheinung, eine reiche Literatur aus. Zahlreiche Federn 
hat er bereits in Bewegung gesetzt; dem eigenen praktischen Bedürfnis 
nach Kenntnis des neuen Rechts entspringen zahlreiche Darstellungen, 
die aber auch nur diesem praktischen Bedürfnis entsprechen und eine Ein- 
führung darstellen sollen; Lehrbücher und Handbücher, auch Bearbeitungen 
einzelner besonders wichtiger Abschnitte, wie des Eherechts, sind zum 
Teil schon erschienen, und weitere werden noch folgen. Aber wenn dieses 
praktische Bedürfnis befriedigt ist, wird der scheinbare Aufschwung er- 
lahmen; der Fortschritt der Wissenschaft beruht nicht in den Kompen- 
dien; eingehende monographische Darstellungen, die den Kodex im Zu- 
sammenhang mit der geschichtlichen Entwicklung ergründen sollen, werden 
nicht allzu zahlreich folgen und reine rechtshistorische Untersuchungen 
erst recht nicht. Zunächst haben alle berufenen Kreise — die mehr 
aus Neugierde sich dem Studium des Kodex zuwendenden werden so wie 
so bald wieder ganz ausscheiden — genug damit zu tun, das gewaltige 
Neue (viel mehr, als man beim ersten Ansehen ahnt) — zu verarbeiten, 
ganz abgesehen von den gewaltigen Aufgaben, die das protestantische 
Recht stellt, diese Kräfte werden zunächst festgelegt, ob nene junge Kräfte 
in späteren Zeiten wieder die Vergangenheit anbauen werden, ist zweifel- 
haft, ja bei dem Zuge unserer Zeit für die unmittelbaren Realitäten des 
Lebens sogar recht zweifelhaft. | 

Niemand würde sich mehr freuen als ich, wenn ich mit diesem pessi- 
mistischen Urteile Unrecht behielte; und niemand ist übrigens berufener, 
mich mit diesem Urteile in das Unrecht zu setzen, als Stutz durch seine 
eigenen vorbildlichen Arbeiten und durch seine begeisternde Ausbildung 
von Schülern. | ' 

Noch einige Bemerkungen seien mir an dieser Stelle über die Be- 
handlung der kirchlichen Rechtsgeschichte in den Vorlesungen gestattet. 
Auch hier kann ich die hohen Erwartungen von Stutz nicht teilen. Die 
besondere Vorlesung über kirchliche Rechts- und Verfassungsgeschichte, 
wie sie Stutz ankündigt, dürfte doch wohl nur für einen kleinen aus- 
erlesenen Kreis von Interessenten (Juristen, Historikern, Theologen) be- 
rechnet sein, wie er sich an den Hochschulen großer Städte aus den ver- 
schiedensten Berufsschichten zusammenfinden mag, der Durchschnitts- 
student, für den schon das normale Kolleg über Kirchenrecht an der 


Kritiken 505 


Peripherie liegt, dürfte wohl kaum dafür ein geeignetes Interesse auf- 


zubringen imstande sein. | 
Auch der Idee, Rechtsgeschichte und System völlig zu trennen, kann 


ich schon aus praktischen Erwägungen nicht zustimmen. Es ist ja eine 
Lieblingsidee von Stutz. An dieser Stelle schlägt er sogar vor, das 
ganze Recht vor 1918 der „Rechtsgeschichte“ als einem gesonderten 
Teile der Darstellung zu überweisen. N irgendswo ist aber Geschichte 
und Gegenwart so innig miteinander verschmolzen, wie in Kirche und 


Kirchenrecht, nirgendswo wurzelt alles so in der Vergangenheit, wie 
hier. Warum nun so scharf trennen! Wird das nicht zu unliebsamen 
Wiederholungen führen? Ist es nicht viel einfacher, ein Institut, sagen 


wir einmal das Kardinalat oder ein Ehehindernis von seinen Uranfängen 


bis zur Gegenwart einschließlich im Zusammenhange darzustellen, ist 
dies nicht auch eindringlicher, verständlicher, sachgemäßer? 

Ist doch der Kodex keine funkelnagelneue Schöpfung aus einem ganz 
neuen Geiste geboren, sondern doch auch nur eine Fortbildung des 
gewesenen Rechts, eine Fort- und Umbildung in vielen Einzelheiten ; 
wird man da nicht gerade zum Verständnis: dieser Fortbildung beständig 
an die Geschichte anknüpfen müssen? Ich fürchte, daß bei einer solchen 
scharfen-Trennung (wenn sie überhaupt durchführbar ist) bei dem durch- 
schnittlichen Jünger der Themis das Interesse für den historischen Teil 
der Vorlesungen über Kirchenrecht noch mehr erlahmen wird und glaube, 
daß Stutz die Dinge hier doch wohl zu idealistisch beurteilt. 

Allerdings wüßte ich auch niemanden, der geeigneter wäre, den an- 


geregten Versuch einmal zu unternehmen — und gerne würde ich mein 
Unrecht bekennen, wenn er gelänge. Freudig und dankbar. 
Erlangen, Mai 1919. Emil Sehling. 


Rudolf Sohm, Das altkatholische Kirchenrecht und das 
Dekret Gratians. München 1918. Dunker & Humblot. VIII, 
6748. 8°. 


Ein „Stück Vorarbeit“ für den zweiten Band seines Kirchenrechts 


nennt Sohm diesen gewaltigen Band von 674 Seiten. Eine „Vorarbeit“ 


und dazu nur „ein Stück“ Vorarbeit. Sohm hat hier gewaltiges Rüst- 


zeug angelegt, um den Grundgedanken des altkatholischen Kirchen- 
rechts, welches nach seiner Ansicht vom zweiten bis in das zwölfte Jahr- 


hundert die Entwicklung der Kirche beherrscht hat, klarzulegen — so 
wie Sohm diese Grundgedanken, abweichend von der bisherigen Lehre, 
versteht. Im besonderen beschäftigt er sich dabei mit Gratian. 

Histor. Vierteljabrschrift. 1919. 4. 34 


506 Kritiken 


Wie ist Sohm zu dieser Schrift gekommen? Lassen wir ihm selbst 
das Wort; seine Ausführungen sind auch für die Beurteilung seines 
neuesten Werkes in höchstem Maße beachtenswert. 

„Die Darstellung beginnt mit dem Dekret Gratians. Es ist mir, 
wenn ich es sagen darf, mit Gratian Ahnlich gegangen wie vor Jahren 
mit der Didache. Als ich (seit dem Jahre 1881) am Kirchenrecht in 
der Arbeit war und im Anschluß insbesondere an den ersten Korinther- 
brief eine Ausführung über das religiöse Wesen der urchristlichen Ekklesia 
und über die daraus folgende leitende Stellung der Propheten bereits 
niedergeschrieben hatte, erschien die Didache, und siehe da: gerade dieses 
(und natürlich auch anderes Wichtiges) stand darin. So auch jetzt. Schon 
hatte ich über die religiöse Art auch des altkatholischen Kirchenbegriffs 
und die daraus folgende Bedeutung des altkatholischen Sakraments eine 
längere Abhandlung ausgearbeitet, als ich noch einmal gründlich in 
Gratian und die ältesten Summen zum Dekret mich vertiefte, und siehe 
da: gerade dieses stand darin.“ 

Welches sind nun die Grundgedanken der altkatholischen Kirche und 
des altkatholischen Rechts (d. h. also des Rechts des 2. bis 1 2. Jahrhun- 
derts) nach Sohm gewesen? Die Kirche des Urchristentums war die 
sichtbare Christenheit, aber nicht eine nach menschlicher Art gesellschaft- 


lich geordnete kirchliche Gemeinschaft, sondern als die Kirche im reli- 


giösen Sinne, als die Kirche Christi, als der Leib Christi, durch welchen 
nicht die Christenheit als körperschaftlicher Verband, sondern unmittelbar 
Christus selber handelt, lebt und mächtig ist auf Erden. Wie könnte 
sein Leib ein sich selbst regierender Körper sein. Der Körper Christi 
ist keine Körperschaft. Die Kirche des Urchristentums ist die sichtbare 
Christenheit als das Volk Gottes, regiert durch den Geist Gottes. Sie 
ist eine geistliche, vom Geist Gottes geschaffene, überirdische Größe, nur 
im Himmel Heimat und Bürgerrecht besitzend, allen Gesetzen mensch- 


lichen Gemeinlebens entzogen, schon hier auf Erden ein Leben im. 


Himmelreich, ein geheimnisvolles (pneumatisches) Leben lediglich aus und 
mit Gott führend, das um so notwendiger allein durch Christus, Gott, 
regiert wird, weil das geistige Leben der Ekklesia vielmehr Leben Christi, 
Gottes selber ist. Sie hat also menschliche Rechtsordnung nicht nur nicht 
nötig, sondern diese wäre ihrem innersten Wesen geradezu zuwider; 


alles Recht ist überhaupt nur Leben in Gott, aus Gott, ist Sakraments- 


recht; es gibt keine Jurisprudenz, sondern nur Gottesgelehrtheit, Gottes- 
weisheit, keine Juristen, sondern nur Theologen, kein Recht, sondern 
nur Religion. So war es im Urchristentum, so ist es aber auch ge- 
blieben in der Zeit der altkatholischen Kirche, des altkatholischen Kirchen- 


Kritiken 507 


rechts. Es ist ausgeschlossen, daß sich die religiöse (enthusiastische) 
Ordnung der Ortsekklesien in körperschaftliche Ordnung verwandelt habe. 
Auch für den Altkatholizismus ist die Kirche Christi das Volk Gottes, 
unmittelbar regiert durch den Geist Gottes. Auch für den Altkatholi- 
zismus ist Leben und Handeln der Ekklesia nicht Leben und Handeln 
der Christenheit, als einer menschlichen, organisierten Gemeinschaft, son- 
dern Leben und Handeln Gottes; auch für den Altkatholizismus ist die 
Kirche die himmlische Größe, die, kraft ihres übernatürlichen Wesens 
allen Gesetzen irdischen gesellschaftliehen Lebens fremd, nur über- 
natürliche Ordnung und übernatürliches Regiment besitzt. 

„Die altkatholischen und ebenso die urchristlichen Vorstellungen be- 
ruhten in dem religiösen Kirchenbegriff, also in einer religiösen Denk- 
weise. Aber diese Denkweise bedeutete keine bloße Anleitung zu reli- 
giöser Wertung körperschaftlicher Kirchenordnung. Sie war vielmehr 
der Art, daß sie wie für das Urchristentum, so auch für den Alt- 
katholizismus die Bildung von körperschaftlichem Kirchenrecht ausschloß. 
Denn die Idee des Altkatholizismus war nicht, menschlich rechtlich ver- 
mittelte kirchenrechtliche Handlungen unter den religiösen Gesichtspunkt 
zu bringen, sondern die ganz andere, daß in der kirchlichen Handlung 
überhaupt kein Handeln der Kirche als einer menschlichen Gemeinschaft, 
sondern ausschließlich unmittelbares Handeln Gottes vor sich geht. Daher 
die nicht körperschaftlichen, sondern übernatürlichen Wirkungen, die sich 
auch mit der kirchlichen Regierungshandlung (Ordination, Deposition, 
Bann, Absolution usw.) verbinden. Daher die Folge, daß die Kirche 
mehr denn ein Jahrtausend lang ohne körperschaftliches Kirchenrecht, also’ 
ohne Kirchenrecht im Sinne unserer heutigen Wissenschaft gewesen ist. 

Die bis auf den heutigen Tag von der gesamten Wissenschaft ver- 
tretene Auffassung, daß Körperschaftsrecht in der altkatholischen Kirche 
zur Ausbildung gebracht und folgeweise schon im Urchristentum ange- 
bahnt worden sei, ist ein Irrtum. Das Gegenteil ist die Wahrheit. Im 
altkatholischen Kirchenrecht war keine Spur von i 
gewesen . 

Das Urchristentum hatte überhaupt kein Kirchenrecht, Der Katholi- 
zismus ist durch Ausbildung des Kirchenrechts entstanden. Aber der 
Inhalt des altkatholischen Kirchenrechts wurde durch den urchristlichen 
rein religiösen Kirchenbegriff bestimmt. Darum war die Entstehung des 
Kirchenrechts und mit ihm des Katholizismus ein unmerklicher, mit inner- 
licher Notwendigkeit sich durchsetzender Vorgang. 

Das ist die Bedeutung der Tatsache, mit deren Nachweis die ganze 
oben gegebene Darstellung sich beschäftigt hat. Das gesamte altkatlio- 

34 * 


508 Kritiken 


lische Kirchenrecht hat die Rechtsform nicht des Körperschaftsrechts, 
sondern des Sakramentsrechts gehabt. Anderes Kirchenrecht als Sakra- 
mentsrecht gab es nicht. 

Weil man diese Tatsache nicht. sah, ist das altkatholische Kirchen- 
recht nicht verstanden und die ganze Kirchenrechtsgeschichte als Körper - 
schaftsrechtsgeschichte mißdentet worden. 

Im Neukatholizismus dient das Sakrament dem religiösen Leben des 
einzelnen Christen, nicht dem (körperschaftlich gehandhabten) Kirchen- 
regiment. Im Altkatholizismus ist das Sakrament die Rechtsform für 
das . Anderes als sakramentales e gab 
es nicht. 

Im Nonahi hat die Kirche eine doppelte Ordnung: eine 
Ordnung für das Sakrament (die hierarchia ordinis), eine andere für das 
Regiment (die hierarchia jurisdictionis). Im Altkatholizismus ist die Ord- 
nung deg Sakraments die Rechtsform für die Ordnung des Regiments. 


Die Kirchenverfassung ist nur Sakramentsverfassung (hierarchia u) 


Eine andere Kirchenverfassung gab es nicht. 
Im Neukatholizismus besteht eine doppelte Art von Kirchenrecht :, 


göttliches und menschliches, jenes dem Leben Gottes, dieses dem Köder: 


schaftlichen Gemeinleben der Kirche dienend und entspringend. Im Alt- 


katholizismus ist alles Kirchenrecht sakramental erzeugtes Recht, geheim- 
nisvoll durch Gottes Geist gesetzt, dem Leben Gottes dienend und ent- 


springend. Anderes als göttliches Kirchenrecht gab es nicht.“ 
Der Neukatholizismus setzt mit dem System der. Päpste, und zwar, 
erst mit den Päpsten des 12. J ahrhunderts und ihrem System, ein. Jetzt. 


treten die Juristen in den Vordergrund. Jetzt entsteht die körperschaft-, 


liche Verfassung der.Kirche, jetzt entsteht das neukanonische Recht im 


Sinne des Körperschaftsrechts, jetzt das weltliche neben dem göttlichen. 
Recht usw. Gratian ist nicht der erste Vertreter der modern-juristischen. 
Auffassungsweise von Kirche und Kirchenrecht, nicht der Vater der: 
juristischen Kirchenrechtswissenschaft, sondern er ist der letzte Vollender 


des altkatholischen Systems, Theologe, nicht Jurist. 

Diese Gedanken werden in größter Breite, mit dem ganzen Aufgebot 
Sohmscher Überzeugungskunst, in zahlreichen Umgestaltungen, wie sie 
nur dieser Zauberer der deutschen Sprache hervorzubringen vermag, vor- 
geführt, und an den wichtigsten Vorgängen des kirchlichen Lebens, 
. namentlich der Ordination, demonstriert und zu begründen versucht. 

Überzeugungskunst neben größter Gelehrsamkeit. 

Das Buch im einzelnen zu kritisieren, hieße wieder ein Buch von 
700 Seiten schreiben. Die Grundtendenz halte ich, wie für die Ur- 


Kritiken 509 


christenheit, so ganz besonders für die Zeit vom 2.— 12. Jalrhundert, 
die Zeit des Altkatholizismus, wie Sohm sie nennt, für verfehlt. Aber, 
um es sogleich vorweg zu bemerken, in allen seinen Ausführungen steckt 
ein richtiger Gedanke, ein Kern von Wahrheit, den Sohm in wahrhaft 
prophetischer Weise erschaut und herausgestellt hat, aber dieser Gedanke 
wird, und das ist der Fehler, ins Ungemessene übertrieben, mn 
peitscht, und das daneben Liegende übersehen. ` 

Jede große religiöse Bewegung beginnt mit der E E Ge- 
staltung ihrer Verhältnisse, sie beruht auf unmittelbarem Eingreifen Gottes 
in die Geschehnisse dieser Welt, und auf diesem Grundgedanken baut 
sich inneres und äußeres Leben auf. Aber sehr bald,, wenn die Be- 
wegung Bestand hat und weitere Kreise erfaßt, beginnen, wie immer 
auf Erden, rein menschliche Fragen und Aufgaben an die Bewegung 
heranzutreten, die nicht durch unmittelbares göttliches Wirken Erledi- 
gung finden müssen; es entwickelt sich ein Vereinsrecht. Je größer der 
Verband wird, um so wichtiger wird die äußere Ordnung. Auch der 
Staat und das staatliche Recht sind so entstanden. Auch das erste 
Recht des Gesetzgebers der Juden beruht auf unmittelbarer göttlicher 
Anordnung. Die ersten Gesetzgeber auch der antiken Staaten traten 
mit der Gottheit in Verbindung auf. So hat auch die Kirche im römi- 
schen Reiche begonnen, Vereine zu bilden und Vereinsrecht zu schaffen. 
Daß in ihren Verbänden das religiöse Moment, die Idee des göttlichen 
unmitttelbaren Eingreifens und Waltens, das Sakramentsrecht überwog, 
liegt in der Natur der Dinge. Staat und andere menschliche Gesellschaften 
haben sich eher von religiösen Vorstellungen emanzipiert. Es ist daher 
klar, daß im Neuen Testament von menschlich-rechtlichen Vorgängen so 
wenig gesprochen wird, wie später bei Luther und seiner theologischen 
Umgebung; es lagen ja weit höhere Fragen vor, die davon abhielten, an 
die irdischen Nichtigkeiten zu denken; aber, wenn Paulus die Korinther 
(I. Kor. 14, 40) mahnt: „Lasset alles ehrlich und ordentlich zugehen“ (vgl. 
auch I. Kor. 14, 33; Kol. 2, 5. I. Kor. 1. 10; 11, 34; 12, 25; Tit. 1, 5) 
So sieht das doch sehr nach äußerer menschlicher Ordnung aus, und nicht 
umsonst steht dieser Satz des Paulus als Leitwort an der Spitze so vieler 
evangelischer Kirchenordnungen. Stellen wie Didache 15, 1 scheinen 
mir doch ganz deutlich die doppelte Organisation darzutun, welche Sohn 
(vgl. S. 556) so entschieden für den Altkatholizismus ablehnt. Daß wir 
von rechtlichen Anordnungen in der Urchristenheit so wenig hören, , 
spricht nicht dagegen, Aber sind denn die Synoden, die ersten Quellen 
des Rechts, in Wahrheit bloß Träger des göttlichen Willens, unmittel- 
bare Organe der Gottheit gewesen, haben sie nicht oft genug frühere 


510 Kritiken 


Beschlüsse wieder aufgehoben, was bei göttlichem Recht unmöglich war; 
haben sich nicht oft genug verschiedene Synoden in: rein menschlicher 
Weise widersprochen, gilt das Gleiche nicht auch für die Entscheidungen 
der Päpste, die doch schon frühzeitig als Rechtsquelle respektiert werden, 
und wie steht es mit den Gesetzen der römischen Kirche, wie z. B. der 
ersten Kodifikation durch Justinian, wie mit den Kapitularien usw.? Auch 
jetzt noch lehrt die Kirche, daß in den Beschlüssen und Anordnungen der 
Synoden und Päpste neben göttlichem (dogmatischen) Recht auch rein 
weltliches (disciplinäres) Recht zu finden sei. Daß in den Anfängen das 
religiöse, das enthusiastische Moment, die Auffassung rein göttlichen 
(sacramentalen) Rechts überwog, ist ebenso klar, wie daß dies in der 
Kirche im Verhältnis zu anderen menschlichen Gesellschaften immer der 
Fall sein wird. Auch der Codex iuris canonici von 1918 enthält außer- 
ordentlich viele rein religiöse Regelungen, er enthält ganze Abschnitte, 
die besser in einen Katechismus als in ein Gesetzbuch gehörten. Das 
ist nun einmal in der katholischen Kirche nicht anders; Sakrament und 
Recht sind nach wie vor, wie zu den Zeiten Gratians, immer noch nicht 
in der wünschenswertesten Weise geschieden, noch immer wird, wie zu 
den Zeiten Gratians, das katholische Kirchenrecht von Theologen gelehrt 
unnd wissenschaftlich fortgebildet, in der katholischon Kirche regiert, um 
mit Sohm zu reden, nach wie vor der Theologe, nicht der Jurist. Das 
macht sich auch in der ganzen wissenschaftlichen Behandlungsweise des 
Kirchenrechts bemerkbar. Es hat sich tatsächlich seit Gratian gar nicht 
soviel geändert, wie Sohm uns glauben machen will. In der Theorie 
vielleicht mehr. Hier mag Sohm zugegeben werden, daß die theoretische 
Auffassung der ersten christlichen Schriftsteller. vom Wesen der Kirche 
und ihres Rechts eine rein pneumatische gewesen ist, daß sie zwar nicht 
alles (wie Sohm lehrt), wohl über das meiste Handeln auf rein göttliches 
Einwirken zurückführen zu können glaubten, aber hat diese theoretische 
Auffassung; wenn sie auch im felsenfesten Glauben wurzeln mochte, den 
Tatsachen entsprochen oder war sie nicht bloß eine einseitige, durch den 
religiösen Enthusiasmus befangene Beurteilung der Dinge, welche das . 
rein körperschaftliche, irdische Element nicht erkennen ließ, beruhte sie 
nicht auf der Unvollkommenheit der menschlichen Erkenntnis? Ist denn 
lediglich die theologische Betrachtungsweise der Zeitgenossen, die Kon- 
struktion einer ganz bestimmten Klasse von Beurteilern, nämlich der 
Theologen, für uns maßgebend? Wenn diese die Dinge wirklich so auf- 
gefaßt und konstruiert haben, ist es dann auch schon absolut feststehend. 
daß die Dinge wirklich so gewesen sind, daß nicht andere Beurteiler. 
die nüchterner, juristischer die Verhältnisse betrachteten, zu anderen 


Kritiken 511 


Resultaten kommen mußten? Warum kommen bloß die Zeugnisse der 
theologischen Kreise, der Kirchenväter, der Scholastiker zu Worte? So 
hoch die Theorie zu schätzen ist, so ist sie doch nicht zu überschätzen, 
sie ist doch immer nur eines von den unsere geschichtliche Erkenntnis 
bestimmenden Elementen. Kann sie sich nicht irren? Günstigsten Falles 
erfahren wir auf solche Weise, wie jene theologischen Gelehrten sich ihre 
Umwelt konstruiert haben, aber ob sie dieselbe richtig konstruiert haben, 
ist eine ganz andere Frage. Mögen sich jene in der Kirche immer 
maßgebend gewesenen, rein theologisch gebildeten Kreise die Kirche und 
das Kirchenrecht so vorgestellt haben, wie Sohm es ausmalt, in Wahr- 
heit hat die Kirche sehr bald die körperschaftlichen Elemente in sich 
aufnehmen müssen und rein menschliches Recht ausbilden müssen. Letzten 
Endes ist ja schließlich alles Recht göttlichen Ursprungs. Und kon- 
struieren kann ich mir auch heute noch, daß in jeder Rechtssatzung und 
Rechtsanwendung Gottes Geist unmittelbar wirkt — wir Neueren haben 
aber ein schärferes Unterscheidungsvermögen in diesen Dingen, und so 
ist es auch in der Kirche gewesen; die Erkenntnis ist schärfer geworden, 
auch die Tatsachen haben, das ist nicht zu leugnen, von den ersten ent- 
husiastischen Anfängen der Christenheit melır und mehr zur Körperschaft, 
zur rechtlichen Gemeinschaft hingeführt — das ist eben die historische 
Entwicklung der Kirche von der Schar der Jünger bis zur Weltkirche 
gewesen, aber die Ansicht, daß das altkatholische Kirchenrecht, also das 
Kirchenrecht bis zum 12. Jahrhundert, tatsächlich nur Sakramentsrecht, - 
die Kirche nur eine göttliche Gemeinschaft gewesen sei, beruht auf 
Verkennen der Tatsachen, und auf einseitiger übertriebener Einschätzung 
und Bewertung der theoretischen Konstruktionen und der Zeugnisse der 
Theologen und theologisch geschulten Kanonisten, die natürlich das Ein- 
dringen des weltlichen Rechts, des rein juristischen Elements als etwas 
Fremdes empfanden und ablehnten. Genau so wie es in den Anfängen 
des Protestantismus Luther lehrte. Auch er betonte die Kirche als 
Gemeinschaft der Gläubigen, auch er wollte eine Kirchengewalt im rein 
religiösen Sinne, die nur dem Pfarramt gebühre, aber er war doch so 
klug, einzusehen, daß eine menschliche Gemeinschaft ohne Ordnung, ohne 
vis humana nicht zu bestehen vermöge, und berief zu deren Handhabung 
in der Ekklesia (Christenheit) die menschliche Obrigkeit; neben dem Sakra- 
ment und dem verbum das Recht. Wie dann beide nebeneinander sich 
entwickelt haben, lehrt die Geschichte. 

Wenn wir also die Grundidee des Sohmschen Werkes für richtig nicht 
anzuerkennen vermögen, so müssen wir doch über die gewaltige, wissenschaft- 
liche Leistung, die Sohm vollbracht hat, unsere Bewunderung aussprechen. 


512 Kritiken 


Die Fülle von Anregungen, welche das Werk nach allen Seiten 
hin ausstrahlt, ist außerordentlich groß. Ich hebe ganz besonders die 
Ausführungen über Gratian hervor, mit denen Sohm beginnt (obwohl 
sie den Schlußpunkt seiner Darstellung hätte bilden sollen). Was Sohm 
über Gratians juristische Metlıode, sein juristisches System, die Einteilung 
des Dekrets vorbringt, ist ausgezeichnet und geeignet, zu gründlicher Nach- 
prüfung der bisherigen Ansichten zu veranlassen. Gratian wird von Sohm 
auf das gebührende Maß der Wertschätzung zurückgeführt, aber Sohm 
schießt wohl auch hier wieder über das Ziel hinaus. Gewiß, Gratian ist 
kein gewaltiger Neuerer, kein großer Geist, sondern ein geschickter Nach- 
ahmer gewesen, kein wirklicher Jurist, sondern ein echter Scholastiker, 
das habe ich bereits im Jahre 1887 in meinem Werke „Die Unter- 
scheidung der Verlöbnisse nach kanonischem Recht (vgl. z. B. S. 84) 
dargetan. Aber es ist doch. auf der anderen Seite nicht zu übersehen, 
daß Gratian von allen seinen Zeitgenossen als das Haupt der Schule 
gefeiert wird, daß an sein Werk — und zwar nicht bloß an sein Werk 
als Quellensammlung — die kanonistische Wissenschaft angeknüpft hat, 
daß gerade ein Führer des Neukatholizismus (nach Sohm), Alexander III. 
ihn als seinen Lehrer feierte, über die C. 27 q. 2 ein eigenes Buch ge- 
schrieben hat usw. Zum mindesten hat also Gratian Schule gemaclıt 
und sein Werk ist neben den offiziellen Gesetzbüchern der späteren 
Päpste die einzige, anerkannte Sammlung geblieben, eine Grundlage auch 
für den sogen. Neukatholizismus. 

Auch in den gelegentlichen Bemerkungen Sohms über das Wesen der 
griechisch -orthodoxen Kirche (z. B. S. 567, 575, 588) und ihres Rechts 
offenbart sich die ganze Methode Sohms. Auch hier werden die theo- 
logischen Lehrmeinungen über das Wesen der Kirche (die in die dogma- 
tischen Lehrbücher und Katechismen gehören) allein als Dokumente für 
die Beurteilung der wirklichen Verhältnisse benutzt — die Welt der 
Tatsachen und die rein juristischen Momente dabei ganz außer acht ge- 
lassen. Ich verweise in dieser Beziehung auf meine „Beiträge zum 
Rechte der griechisch- orthodoxen Kirche im allgemeinen und demjenigen 
in Rumänien, Bulgarien und Griechenland im besonderen“ in Neue kirchl. 
Zeitschrift 1915, S. 843ff. 

Alles in allem ein echter Sohm. Glänzende Dialektik, hinreißende 
Darstellungsform, innige Religiösität, tiefste Gelehrsamkeit. Alles im 
Bunde zum Beweise einer von Hause aus feststehenden Hypothese, Die 
unsagbare Fülle von Einzelanregungen, welche diese geniale Schöpfung 
darbietet, wird sicherlich befruchtend wirken auf eine jüngere Kanonisten- 
schule, die sich hoffentlich nicht nur unter den Theologen, sondern auch 


Kritiken | 513 


den Juristen bilden wird. Gegenüber der großen Gefahr, welche die 
abschließende Kodifikation Benedikts XV. für die Verknöcherung der 
Wissenschaft bildet, mögen diese himmelstürmenden, mit der begeistern- 
den Glut des Propheten geschriebenen Ausführungen ein Gegengewicht 
und ein gutes Omen für die Zukunft bilden. Niemand wird es Sohm 
freilich völlig nachzumachen imstande sein. Neben dem Gefühl der Be- 
wunderung ist es daher zugleich das Gefühl des tiefsten Schmerzes, 
welches wir bei der Lektüre des letzten Werkes aus der Feder Solms _ 
empfinden, der es in einzigartiger Weise versuchte, religiöse Überzeugung 
mit Rechtswissenschaft, Theologie und Jurisprudenz zu vereinen, im alt- 
katholischen Sinne Theologe und Jurist zugleich zu sein. 
Erlangen. Emil Sehling. 


Mittelalterliche Bibliothekskataloge Österreichs. Herausgegeben 
von der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien. Bd. 1: 
Niederösterreich.” Bearbeitet von Dr. Theodor Gottlieb. (XVI, 
615 S., 2 Tafeln.) Wien 1915, Adolf Holzhausen. Lex. 8°. M. 16. 


Für die große Sammlung der mittelalterlichen Bibliothekskataloge 
Mitteleuropas hat man bekanntlich eine Arbeitsteilung insofern geschaffen, 
als die Kataloge Österreichs von der Wiener Akademie, diejenigen 
Deutschlands und der Schweiz unter Finanzierung durch die Akademien 
von Berlin, Göttingen, Leipzig und München von der letzteren veröffent- 
licht werden, wobei das Ganze als ein gemeinsames Unternehmen der 
fünf verbündeten Akademien zu gelten hat. Neuerdings hat auch die 
Heidelberger Akademie erfreulicherweise finanzielle Förderung zugesagt. 

An dieser Stelle soll — durch die Zeitereignisse etwas verspätet — 
der erste Band des österreichischen Teiles angezeigt werden. Er kam 
als eine höchst willkommene Gabe für alle Forscher, welche sich mit 
mittelalterlicher Philologie, Kultur-, Literatur- und besonders Bibliothek- 
geschichte beschäftigen. Seine Bearbeitung lag in den Händen Theodor 
Gottliebs, der durch seine Bücher ‚Über mittelalterliche Bibliotheken“ 
(Leipzig 1890) und „Die Ambraser Handschriften“ (I, Leipzig 1900) 
sowie andere einschlägige Arbeiten sich längst als gewandter Forscher 
auf diesem Gebiet erwiesen hat. Der ganz Österreich (ohne Ungarn) 
umfassende Stoff soll (hoffentlich zerstören nicht die politischen Vorgänge 
‚diesen Plan) drei Textbände umfassen, zu denen später noch ein Register- 
band treten soll. Neben den eigentlichen Katalogen von Bibliotheken 
werden auch andere Verzeichnisse von Büchern aufgenommen, sofern 
letztere einzeln aufgezählt sind, wobei insbesondere Testamente, Inven- 
tare und andere Aktenstücke in Betracht kommen. Da die Anordnung 


514 Kritiken 


des ganzen Stoffes nach Provinzen erfolgt, entstand schon bei dem vor- 
"liegenden niederösterreichischen Band ein eindrucksvolles kulturgeschicht- 
liches Bild. In seinem Mittelpunkt steht naturgemäß Wien. Für die 
Geschichte der Büchersammlungen, die bei seinen Klöstern und Kirchen 
im Mittelalter bestanden, wird reicher, vielfach bisher ungedruckter Stoff 
beigebracht. Wir bekommen u. a. Einblick in die alte Dombibliothek zu 
St. Stephan, die im Laufe der Zeit völlig zerstreut worden ist, die Biblio- 

thek des heute noch bestehenden Dominikanerklosters, deren bisher un- 
gedruckter Katalog nach dem Stande vom Ende des 15. Jabrhunderts 
der umfangreichste des vorliegenden Bandes ist, die Bücherei des eben- 
falls noch erhalten gebliebenen Schottenstiftes, von der leider kein mittel- 
alterlicher Katalog auf uns gekommen ist, obwohl alte Signaturen dort- 
her stammender Handschriften auf das einstige Vorhandensein eines 
solchen hinweisen; nur Bücherschenkungsurkunden und ein Verzeichnis 
von Büchern zum Vorlesen bei Tische beleuchten die älteren Bestände 
der Bibliothek. In die Geschichte der Pädagogik spielt ein bisher un- 
gedrucktes Ausleihverzeichnis der Bibliothek der zuerst im Jabre 1237 
bezeugten Bürgerschule zu St. Stephan herein, das um das Jahr 1350 
geschrieben ist. Verzeichnisse von Büchern der Bibliotheken der Universi- 
tät, ihrer verschiedenen Fakultäten, ihrer Kollegien nnd Bursen sind auf- 
fallend gering vertreten. Besondere Ausbeute boten nur die Rektorats- 
akten von 1387 — 1480 und die Akten der artistischen Fakultät von 
1407 — 1494. Von einzelnen Persönlichkeiten, deren Büchersammlungen 
: aus dem Dunkel der Vergangenheit auftauchen, fordert einige Beachtung 
der Kanonist und Dekan der juristischen Fakultät der Universität Jo- 
hann Gwerlich (F 1445). 

Neben der Hauptstadt sind im mittelalterlichen Niederösterreich die 
Stifter und Klöster die Orte gewesen, an denen das geistige Leben sich 
abspielte. Mit Bücherverzeichnissen sind in dem vorliegenden Bande 
vertreten die Karthausen Aggsbach, deren reicher Katalog aus der 
zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erst 1913 im Handel wieder 
auftauchte, Gaming und Mauerbach, die Benediktinerklöster Göttweig 
und Melk, die Zisterzienserklöster Heiligenkreuz, Lilienfeld und Zwettl. 
‚die Augustiner-Chorherrenstifte Klosterneuburg und St. Pölten. Von 
anderen Orten des Landes erscheint nur Wiener-Neustadt mit einem 
kleinen Verzeichnis der 1487 in der Pfarrkirche vorhandenen Bücher. 
Ohne Ortszuweisung hat ein beachtenswertes Verzeichnis von Büchern 
des Königs Ladislaus Posthumus Aufnahme gefunden. Die Einreihung 
unter „Ladislaus“ in die alphabetische Ortsfolge zwischen Klosterneuburg 
und Lilienfeld durchbricht in störender Weise den sonst durchgeführten 


Kritiken 515 


Grundsatz der örtlichen Anordnung. Wenn schon das Verzeichnis dem 
Bande Niederösterreich einverleibt wurde, hätte es nach allem, was wir von 
. der Habe des Königs wissen, folgerichtiger unter Wien oder Wiener-Neustadt 
eingefügt oder etwa ganz hinter die Ortsfolge eingestellt werden können. 
Besonderes Lob verdienen die bibliotheksgeschichtlichen Einleitungen, 
in denen das ausgebreitete Wissen des Herausgebers zur Geltung kommt 
und für deren sorgfältige, sachgemäße,. überflüssige Dinge ausschaltende 
Gestaltung jeder Benutzer des Bandes dankbar sein wird. Schwer ver- 
mißt man ein Register. Es ist zwar ein Gesamtregister nach Abschluß 
des ganzen Werkes vorgesehen. Aber dieser. Abschluß wird, so wie die 
‚jetzigen Zeitverhältnisse liegen, wohl nicht sobald erfolgen können, als 
man ihn erhofft hat, und in der Zwischenzeit wird, was der Heraus- 
geber wohl selbst am meisten bedauert, dieser österreichische Band der 
Forschung und insbesondere der Verwaltungs- und Auskunftspraxis 
‚anserer Handschriftenbibliotheken, wo diese Veröffentlichungen am meisten 
benutzt werden, nicht die Vorteile bieten, welche der inzwischen (1918) 
erschienene, von Paul Lehmann bearbeitete erste Band der deutsch- 
schweizerischen Kataloge mit seinem ausführlichen Register gewährt. 
München. SGSGeorg Leidinger. 


Ernst Mayer, Geschworenengericht und Inquisitionsprozeß. 
Ihr Ursprung dargelegt. München u. Leipzig, Duncker & Humblot. 
XXI u. 379 8. — Preis (Nov. 1916) M. 12. 

Einem Buche von Ernst Mayer volle Gerechtigkeit widerfahren zu 
lassen, ist nicht ganz leicht. Staunen weckt immer wieder die weit- 
greifende Belesenheit, die offensichtliche Mühelosigkeit, mit welcher der 
Verfasser die auf gebotenen gewaltigen Stoffmassen beherrscht und nach 
einheitlichem Plane zur Verwendung bringt; größeres noch die unbeirrte 
Selbständigkeit, mit der er jedesmal wieder ganz von unten zu bauen 
anfangen möchte, auch zuverlässige ältere Fundamente verschmähend. 
Freilich, ist der Neubau fertig, so weckt er dem Fachgenossen mannig- 
faltiges Befremden: über eigenwillige ungesicherte Konstruktionen, über 
willkürlich zurechtgeschnitztes Material; sodaß der eine und der andere 
dem ganzen Werke schließlich mit einem bedauernden Achselzucken den 
Rücken kehrt. Niemals aber darf man übersehen, ein wie kostbares Gut 
eine Originalität, wie diejenige Ernst Mayers unter allen Umständen 
bleibt, auch dort, wo ihre Seitenpfade offensichtlich Irrwege geworden 
sind und welch’ eine große Ausbeute an wissenschaftlich wertvollen Ein- 
zelheiten jeder seiner Forschungszüge abwirft, auch wenn man ı ihnen nicht 
bis ans Ziel folgen kann. 


516 Kritiken 


In dem zur Besprechung stehenden Buche untersucht E. M. den Ur- 
sprung des Geschworenengerichts und des Inquisitionsprozesses. In 
schroffem Gegensatz zur herrschenden, -insbesondere der Brunnerschen 
Lehre tritt der Verfasser wieder für die ältere Meinung von der 
autochthonen Entstehung des Geschworenengerichts auf angelsächsischem 
Rechtsboden ein. Aber weit darüber hinaus will er die Wurzeln des 
Instituts über das ganze germanische Rechtsgebiet von Island bis nach 
Spanien und Süditalien hinab verfolgen können. Es kann nicht aus- 
bleiben, daß der Geschworenenbegriff damit gleichzeitig seiner Spezialität 
entkleidet wird. So stehen für den Verfasser in genetischer Verbindung 
mit den Geschworenen der späteren Jury aus viel früheren Zeiten so ziemlich 
alle Klassen und Arten von „unparteiischen Biedermännern, die bald von 
den Parteien, bald vom Gericht selber ausgewählt werden“, „ursprüng- 
lich mit der Partei als Eidhelfer schwören, später aber aus dieser Stellung 
als Beweispersonen in die Tätigkeit von judizierenden Kollegien hinüber- 
traten“; gemeint sind u. a. die ausgewählten Helfer des Klägers bei der 
Stätigung des objektiven deliktischen Tatbestandes, aber auch vom Gegner 
oder von der Obrigkeit ernannte Eidhelfer bei anderen Schwurtatsachen, 
ferner außer Rügegeschworenen und Inquisitionszeugen aller Arten auch 
z. B. Schätz- und Schiedsmänner. „Allemal handelt es sich darum, daß 
die persönliche Kenntnis und Einsicht von Honoratioren vor den ledig- 
lich durch die Partei beigebrachten und geleiteten Beweis gestellt wird.“ 
Mit solch allgemeiner Formulierung kann man allerdings bis in die Nebel 
der frülresten geschichtlichen und sogar vorgeschichtlichen Zeiten vor- 
dringen. Auch räumlich waltet dann nur geringe Einschränkung: Der 
Partei-Strafprozeß entwickelt sich vielmehr von der „primitivsten Stufe“ 
aus, „in der die Streitfrage durch die Aussage der Eideshelfer und durch 
das Eingreifen der Gottheit, das Gottesurteil ohne weiteres Zutun des 
Gerichtes entschieden wurde“, über vier Etappen hinweg zum „rationellen 
Beweise“. Denn „mit jener rohesten und primitivsten Art der Beweis- 
führung hat man „schon auf der Stufe der vorgeschichtlichen Kultur 
nicht auskommen können“. Also kennzeichnet sich der schließlich auch 
zum Geschworenengericht führende Entwicklungsfortschritt einmal darin, 
daß „allmählich in verschiedenem Umfang Personen, die ausdrücklich zur 
Wahrnehmung gewisser Rechtstatsachen zugezogen sind, einen Vorsprung 
vor dem bloßen Reinigungseide gewinnen“; sodann aber eben dadurch, 
daß sich die „Aussage von Leuten einschiebt, die als Unparteiische 
zwischen den beiden Streitteilen stehen“. Jene vier Entwicklungsstufen 
des Partei- Strafprozesses behandelt der Verfasser in den vier ersten 
Abschnitten: Das süddeutsche und thüringische Recht sind noch „ohne 


s Kritiken 517 
Geschworenen und ohne Überführungsbeweis“ ; das sächsische, ostdänische, 
fränkische, langobardische „ohne Geschworenen-, aber mit Uberführungs- 
beweis“; der „Geschworenenbeweis, der von beiden Parteien bestellt ist“, 
charakterisiert das isländische, norwegische, schwedische, westgotische, 
burgundische, endlich der „obrigkeitlich bestellte Geschworenenbeweis“ 
das gotische, jütische, friesische, angelsächsische, anglonormannische Recht. 
Die „Unparteiischen kommen weiter da in Frage, wo man sich nicht mehr 
nur mit der privaten Abwehr des Verbrechens begnügt, sondern wo die 
Allgemeinheit irgendwie von selber gegen den Missetäter sich auflehnt“. 
Hiermit, also mit dem Rügeverfahren, dem amtlichen Einschreiten gegen 
„Achter“ und auf handhafter Tat, dem Verfahren gegen die schädlichen 
Leute beschäftigt sich ein zweites „amtliches Einschreiten und Popular- 
klage“ betiteltes, nach Rechtsgruppen (fränkischer Gesamtstaat, Norden, 
England) gesondertes Hauptstück. Ein kürzerer II. Teil betrifft endlich 
den Zivilprozeß. „Aus dem Geschworenenbeweis“ — in dem gekenn- 
zeichneten aller- allgemeinsten Sinne verstanden — ist dann „der kon- 
tinentale Inquisitionsprozeß auf der einen Seite und auf der anderen das 
Geschworenengericht hervorgewachsen“. Wie man sich dieses Hervor- 
‚wachsen aus so verschiedenartigen und weitverstreuten Wurzeln heraus, 
zu denken habe, das zu zeigen müßte der Verfasser vor allem bestrebt. 
sein; aber hier, also gerade in der Kernfrage, versagt das Buch und 
muß m. E. versagen: So spezielle Rechtsbildungen, wie die beiden vom 
Verfasser behandelten, können nicht aus so allgemeinen Rechtsgedanken, 
wie dem der Einführung von „ unparteiischen Honoratioren“ erklärt 
werden; denn solche Gedanken tauchen ohne Zusammenhang miteinander 
aus verschiedensten Gründen, zu verschiedensten Orten und Zeiten auf, 
verschwinden wieder oder führen zu verschiedensten Formen und Rechts- 
bildungen; nicht auf das daß, sondern auf das wie ihrer Realisierung 
kommt für die historische Erkenntnis: alles an. 

Die eindringliche und inhaltreiche, im großen und im kleinen scharf 
zupackende Besprechung des Buches durch Karlv. Amira, Zeitschr. der 
Sav.-St. f. Rechtsgesch., Germ. Abt: 37, 527 fl., die m. E. durch E. Mayers 
Erwiderung, Goltd. Arch. 63, 1917, 388 ff. in keinem Hauptpunkte ent- 
kräftet wird, beschränkt sich ausdrücklich auf die vom Verfasser behan- 
delten nordgermanischen Rechte. Es mag deshalb gestattet sein, noch 
einige Bemerkungen über Resultate und Einzelergebnisse des Verfassers 
aus dem südgermanischen Rechtskreise beizufügen. 

Die Gegensätze, die E. M. im Beweisrecht der Südgermanen zu ent- 
decken glaubt, treffen „genau mit den ursprünglichen Schichtungen der 
germanischen Stämme zusammen“: d. h. die Stämme der Baiern, Ala- 


518 Kritiken 


+ 


mannen, Thüringer bilden eine Gemeinschaft, die Frankem und Lango- 
barden eine andere Gruppe; zu den letzteren zählt der Verfasser nach 
seiner Grundeinteilung auch die Sachsen, an anderer Stelle läßt er „die 
Sachsen südlich der Elbe in der Mitte stehen zwischen dem System der 
oberdeutschen Stämme und dem, was sich bei den Franken ausgebildet 
hat“. Es ist „zweifellos, daß die Baiern, Alamannen, Thüringer alle 
Sueven sind“. Auch eine besondere Gruppe der Franken, Sachsen, 
Langobarden ist „wohl verständlich“. So tief will der Verfasser seine 
Fundamente legen; der Gegensatz im Beweisrecht muß schon „weit vor 
der geschichtlichen Zeit vorhanden gewesen sein“. Leider ist nur der 
Sumpf der germanischen Stammesprobleme ein trügerischer Boden; und 
überhaupt ist m. E. diese ganze ethnographische Zwangseinstellung für 
die Untersuchung methodisch verhängnisvoll geworden. Denn die für das 
Beweisrecht vielfach so ausschlaggebenden Unterschiede der Zeitperioden 
treten so hinter den ethnographischen über Gebühr zurück. Der Ver-' 
fasser behandelt fast stets zunächst die Quellen des Mittelalters und 
interpretiert dann nach den aus ihnen gefundenen Resultaten die Zeug- 
nisse der älteren Zeit. Dies verleitet nur zu leicht dazu, eine Stammes- - 
eigenart von Dauer zu konstruieren und zeitliche Veränderungen zu über- ` 
sehen und ist besonders gefährlich innerhalb einer Materie, die so un- 
aufhörlich im Flusse geblieben ist, wie das Beweisrecht. | 

Den Gegensatz zwischen der oberdeutsch-thüringischen und der frän- 
kisch - sächsisch - langobardischen Gruppe findet der Verfasser vor allem 
darin, daß diese einen Überführungsbeweis des Klägers kenne, jene nicht. 
Letzteres soll also zunächst für das alamannische Recht „von Anfang 


bis zum Ende des 13. Jahrhunderts und darüber hinaus“ nachzuweisen 


sein. Nach kurzem Hinweis auf die elsässischen und alamannischen 
Landfrieden von der Wende des 11. Jahrhunderts, die uns in ihrer 
knappen Form weder pro noch contra viel sagen, behandelt der Verfasser 
als erste Quelle ausführlicher das Augsburger Stadtrecht (von 1276). 
Hier will er eine Überführung mit Zeugen durch den Kläger nur bei: 
der Notwehr gelten lassen. Aber schon R. Loening (Der Reinigungs- 
eid bei Ungerichtsklagen, Heidelberg 1880, 176ff.) hat auf die zahl- 
reichen anderen Bestimmungen des Stadtrechts hingewiesen, nach welchen 
gleichfalls ein Überführungsbeweis mit Zeugen möglich, war. Von diesen 
erwähnt der Verfasser nur die Fälle des Verrats und der Zauberei nebst 
Giftreichung und gibt der Überzeugung Ausdruck, daß hier stets nur 
von gefangen vorgeführten Beklagten geredet werde. Was den Verrat 
anbelangt (C. Meyer, Stadtbuch von Augsburg, Augsburg 1872, Art. 30 
§ 3), so erlaubt der „unmittelbare Zusammenhang mit dem über Mord 


Kritiken Ä eo x 519 


gesagten“ keineswegs einen Schluß, weil in den Paragraphen über den 
Mord (Art. 30 SS 1, 2) auch der Fall des ungebundenen Beklagten ge- 
regelt, auf diesen also die Bestimmung über den Verrat mitzubeziehen 
ist. Im Gegenteil: wenn § 3 dann, wenn Kläger nicht den Leib, son- i 
dern „daz gat verliuset von der verratenusse“, principaliter nur Geld- 
strafe festsetzt, ist doch als wabrscheinlich zu folgen, daß an keine Ver- 
haftung gedacht ist. Bei Zauberei und Giftmischung (Art. 39, Meyer 108f.) 
wird zur Vorbedingung des klägerischen Zeugenbeweises gemacht, daß 
Beklagter „an der hantgetat niht begriefen“ worden sei. Muß man — 
wie es der Verfasser tut — ergänzen, daß er aber jedenfalls überhaupt. 
gefangen sein müsse? Das doch nur dann, wenn aus anderen Be- 
stimmungen des Stadtrechts mit einiger Wahrscheinlichkeit die Gefangen- 
nahme als regelmäßige Voraussetzung des Überführungsbeweises zu 
schließen wäre. Wie steht es aber damit? Die Heimsuchung (die E. M. 
nicht erwähnt; das Wort „Hausfrieden“ in S. 4 A. 3 ist ein Druckfehler 
für Handfrieden) läßt zunächst ganz allgemein (Art. 51 § 1, Meyer 119) 
den Überführungsbeweis selbdritt zu; ein Zusatz (Meyer 121) erwähnt 
ihn auch in dem Fall, in dem der Geschädigte nicht zuhause war: swan 
der wider haim chumt, der mak wol chlagen umbe die haimsuche; und 
ein weiterer Zusatz bezieht sich auf diese Klage: Ist daz... er... 
chlagt, da sol man dem fuergebieten, der die haimsuche getan hat usw. 

Es ist also ganz klar, daß das Gesetz an den Fall der Gefangennahme 
nicht denkt. Ebenso klar bei schwerer Verwundung, Art. 49 52, 
Meyer 115: .. ist .., daz er in den furgeboten ungebunden unde unge- 
vangen furkumt unde wil sin laugen bieten, iste danne diu ware wizzen 
da, so mag er mit nihtin enbresten wan mit der notwer . .. mag er des 
niht getun, bringet danne jener hinze im selbe dritte, daz er an der lem. 
schuldic ist, so hoeret auch niwer diu hant dafur. Nicht minder beim 
Diebstahl des Juden, Art. 19 $ 12: wirt er an der hantgetat funden, so 
sol man mit dem schube uber in rihten . . kumt aber er davon unde wirt 
darumbe benoetet (hier doch wohl = geladen, Meyer 341), so sol man in 
beziugen als reht ist, oder man sol sin reht darumbe naemen, Weitere 
Fälle des Überführungsbeweises, zweifelsfrei zulässig auch gegen den Un- 
gebundenen, bietet schon eine flüchtige unbefangene Durchsicht des Stadt- 
buchs, so bei Nötigung, Rauf handel, trockenen Schlägen (Art. 55 Zus., 
Meyer 125 f.), Verleumdung (Art. 45), Meineid (Art. 53), Ehrenbeleidi- 
gung bes. Art (Art. 54, Zus.), Falschspiel (Art. 56), Bedrohung (Art. 66; 
hier tritt Gefangensetzung durch die Behörde, spätere Gefangenhaltung 
durch den Kläger ausdrücklich erst nach Führung des Beweises ein); 
nächtlicher Einbruch (Art. 96; ausdrücklich: Entrinnet aber er daz er 


I 


520 | Kritiken 


in niht gevahen mak, mag er ez danne hinz im bringen selbe dritte ..); 
verbotswidriger Verkauf finnigen Fleisches (Art.103), Pfandbruch (Art. 113, 
Zus., Meyer 189) usw. Von allen diesen Stellen erwähnt E. M. auch 
nicht eine einzige. Im Gegensatz zu seinen Ausführungen muß also 
m. E. für das Augsburger Stadtrecht daran festgehalten werden, daß bei 
geringeren Vergehen und einigen schweren der Überführungsbeweis ver- 
mittels Zeugen bereits die Regel geworden ist (vgl. neuestens auch 
H. Knapp, Beweis im Strafverfahren usw. in Goltd. A. 67, 1919, 27). 

Auch das so viel spätere (1396) und für das Beweisrecht uner- 
giebige Stadtrecht von Memmingen, das dem Verfasser als zweite Haupt- 
stütze seines alamannischen Ergebnisses dienen soll, kennt den Uber- 
führungsbeweis in weit größerem Umfange, als er für wahr halten will 
(vgl. vor allem schon Loening, Reinigungseid 175 f.). Insbesondere findet 
Zeugenbeweis bei leichteren Vergehen auch gegen den Ungefangenen 
statt, wie bei der Heimsuchung „uff ere oder uff schaden“ Art. 23: 
(M. Frh. v. Freyberg, Sammlung historischer Schriften und’ Urkunden, V, 
Tübingen 1836, 277): welt aber ainer den, der jm also uff sin er und 
schaden gangen waer, selber nit strauffen und welt jn vor dem Rechten 
beklagen, mag denn der selb klager beziugen mit zwain erbern mannen, 
das jm der uff sin ere und schaden jn sin hus gangen si .. ., dez sol er 
geniessen. Ahnlich sind die Bestimmungen über Pfand wehrung (Art. 29), 
verbotswidriges Übersteigen der Stadtmauer (Art. 34, Freyberg 293 
letzter Absatz), Beschädigung derselben (Art. 35, a. O. 294), dann aber 
überhaupt alles, was wir vom Sammeldelikt der „Unzucht“ hören, zu ver- 
stehen. Die Zulässigkeit des Zeugenbeweises ergibt sich da z. B. aus 
Art. 21 Abs. 2 (vgl. hierzu Loening a. O. 178) 22 Abs. 6, 26 Abs. 3; 
daß Gefangennahme nicht Vorbedingung ist, folgt aus der Natur der 
Sache (so handelt z.B. Art. 26 Abs. 3 von Beschimpfung fremder Dienst- 
boten) und zum Überfluß aus Stellen wie Art. 21 Abs. 1, 2. Bei den 
schweren Verbrechen ist allerdings Überführung nur des Gefangenen 
möglich, doch scheint die Gefangennahme mit Erlaubnis, eventuell mit 
Unterstützung des Rats regelmäßig stattzufinden (vgl. insb. Art. 3, 29, 30). 
Alles in allem nimmt also auch das Memminger Recht keine Sonder- 
stellung hinsichtlich des Uberführungseides ein gegenüber der Mehrzahl 
der nichtsächsischen Stadtrechte dieser Periode überhaupt. Die viel älteren 
alamannischen Stadtrechte von Freiburg, Colmar, Bern, Burgdorf usw. 
mit ihren weitreichenden Zeugenbeweisen erklärt der Verfasser als Sonder- 
bildung unter fränkischem Einfluß; schließlich muß er sich mit dem 
Schwabenspiegel auseinandersetzen. Er kann nicht bestreiten, daß in 
einer Reihe von Fällen hier ein Überführungsbeweis in Ungerichtsklagen 


Kritiken 521 


zugelassen sei und läßt dem Leser die Wahl zwischen zwei Deutungen : 
Einmal wäre möglich, daß in dem „wenig praecisen“ Rechtsbuch wiederum 
gefangene Vorführung des Bezichtigten Bedingung sei — ein einziger 
Blick in die von Loening a. O. 180f. gesammelten Stellen läßt solchen 
Deutungsversuch sofort aufgeben — oder aber, es handle sich um eine 
Sondereinwirkung, vielleicht durch zähringisches Recht. Ich glaube, man 
wird mir beipflichten, wenn ich die bisherige Meinung, nach welcher der 
Schwabenspiegel in der Frage des Zeugenbeweises nur der Regel der 
süddeutschen, insbesondere alamannischen Rechte überhaupt folgt, durch 
die Ausführungen des Verfassers für in keiner Weise erschüttert halte 
(vgl. auch Knapp a. O. 27). Denn die mittelalterlichen alamannischen 
Quellen des Buches sind mit den genannten im wesentlichen schon erschöpft. 

Ebenso schwach steht es um den durch den Verfasser geführten 
Beweis der entsprechenden These aus dem bayrischen Recht Würden 
Raum und Zeit es zulassen, so wäre es, glaube ich, nicht schwer, auch 
hier fast jede Finzelne Quellenstütze als haltlos nachzuweisen. Und zwar 
reicht auch hier dazu im wesentlichen schon das von Loening (a. O. 181 ff.; 
ihn tut der Verfasser kurz mit der Bemerkung ab, er habe „den Klage- 
beweis und sein Verhältnis zum Reinigungseid in den bayrischen Quellen 
mißverstanden“) gesammelte Material aus. Die beiden Landfrieden von 
1244 und 1255 erwähnen, wie E. M. zugeben muß, bei einer Reihe von 
Delikten den Überführungsbeweis, so bei Heimsuchung, Notzucht, Brand- 
stiftung, Bruch der Handtreue u. a.; bei „genauerem Zusehen“ ergebe 
sich aber eine „einfache Lösung“: Der Verfasser der Frieden gehe in 
diesen Fällen davon aus, „daß der Täter das weite gesucht habe und 
im Prozeß nicht erscheine“. Der Klagebeweis bedeute dann nicht „Tat- 
zeugnis, das die Reinigung ausschlösse, sondern lediglich einen Voreid 
mit Eideshelfern“ („gerade hier bedeutet testes einfach die Eideshelfer“); 
die „Folge dieses gelungenen Klagebeweises“ sei, daß der Beklagte der 
Acht verfällt“. „Stellt sich aber der Beklagte, so kommt er dagegen 
noch mit einem Reinigungseid auf.“ Das sei in einem Fall auch un- 
mittelbar gesagt. — Sieht man noch etwas genauer zu, so ergibt sich 
aber diese ganze Erklärung als haltlos und sogar innerlich widerspruelis- 
voll. Der letztbezogene Fall betrifft die Notzucht, cap. 52 (zitiert, wie 
vom Verfasser nach Quellen und Erörterungen der bayerischen und 
deutschen Geschichte V, München 1857; = Mon. Germ. hist. Legg. sect. IV, 
Constitutiones usw. II, Hannover 1896, 576, c. 54): .. si quis commiserit 
raptum virginis .. bone fame et de hoc cum 7... testibus convictus 
fuerit, vivus sepeliatur, nisi expurgaverit se cum tribus nominatis. si 
prius cum ea dormierit (nach der deutschen Version von 1256 [Quellen V, 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4. 35 


522 Kritiken 


147, Constitutiones II, 600] Art. 44: „daz er ê mit ir willen bei ir ge- 
legen. si“). Es handelt sich also gar nicht um einen Reinigungseid, da 
der Beklagte den „raptus“, soweit er durch die Zeugen der Klägerin 
beweisbar, garnicht bestreitet, wohl aber durch seine bewiesene Einrede 
ihre sexuelle Unbescholtenheit, also eine Klagevoraussetzung ausräumt. 
Solche Einreden müssen, wo sie überhaupt zulässig geworden sind, na- 
türlich auch einem an sich statthaften Überführungsbeweis vorgehen; 
übrigens wird die Ausnahme erst in einem späteren Zusatze der Land- 
friedensbestimmung beigefügt (vgl. Quellen und Erörterungen 86 A. 1; 
Weiland in Constitutiones II, 576 A. h). Weiter kann aber keine Rede 
davon sein, daß dem Beklagten nach dem Klagebeweis und der proscriptio 
noch die excusatio freigestanden habe. Vielmehr heißt es unzweideutig bei 
der Heimsuchung (Art. 42): quicumque alium odiose domi quesiert et de hoe 
cum 7 comparum suorum (Zusatz: vel cum sua conscientia; deutsch: mit 
seiner gewissen) convincitur, in proscriptione erit, Si absolvi voluerit, 
dampnum estimatum suo iuramento et duorum suofum comparum 
secum decuplo restituat, iusuper 5 talenta passo et iudici 10 persolvet. 
Die deutsche Version sagt noch klarer Art. 22: wil er davon chomen, 
so sol er den schaden zehenstunde gelten, den er (Kläger) mit zwain 
frumen manen zu im bereden muge .. Ebenso bei der Brandstiftung 
Art. 41: in proscriptione erit vel similiter absolvatur. Die Folgen der 
proscriptiv und Nichtabsolvierung zeigt cap. 23. Wenn er „proscriptus 
et infra 14 dies non fuerit absolutus“, soll er öffentlich denunziert und 
sein Gut gewüstet werden. Die proscriptio enthält also unweigerlich Ver- 
urteilung, und zwar auf den Beweis des Klägers hin. (Das ergibt sich 
auch noch aus cap. 19 vgl. auch Treuga Heinrici cap. 15, 19 Const.II, 
400f.). Unrichtig ist dann ferner, daß der testis des Klägers immer nur 
den Helfer eines Voreids bedeute. Es ergibt sich vielmehr das Gegenteil 
aus dem lateinischen Wortlaut (z. B. in cap. 1: violationem, excessum 
tercius probare; vgl. dagegen für den Voreid cap. 84: debet iuramento 
[also durch Eineid] probare, quod non in vanum, hoc est mutwillen, im- 
petit eum); der deutschen Übersetzung (z. B. für testis, attestatio im 
Ldfr. v. 1244 c. 5 „„geziuge“, erziugen im Ldfr. v. 1255 c. 8); über- 
haupt dieser ganzen letzterwähnten Bestimmung, — sicheres Geleit für 
den geächteten Belastungszeugen (im Gegensatz zum Exkusationshelfer, 
vgl. cap. 1!) — die unverständlich wäre, wenn es sich bloß um einen 
Helfer handelte; endlich aus dem Zusatz in cap. 42 (vgl. oben), nach 
welchem compares durch „gewissen“ bei der Heimsuchung ersetzt werden 
können, d.h. also, wie ja auch in anderen Rechten bei diesem Delikt, 
der besonderen lokalen Umstände wegen vom Erfordernis der Standes- 


Kritiken 523 


gleichheit abgesehen wird. Uberhaupt welch widerspruchsvolle Argu- 
mentierung des Verfassers: Er bezieht sich ausdrücklich auf capp. 1, 
40, 41, um zu beweisen, daß „in den meisten, Fällen es als Folge des 
gelungenen Klagebeweises hingestellt werde, daß der Beklagte der Acht 
.  verfalle“. Dieser Klagebeweis ist hier stets ein mit testes geführter. 

Und zwei Sätze später heißt es: „Dann“ sei der Klagebeweis ... „ein 
Pooreid mit Eideshelfern, der freilich da, wo der Beklagte nicht 
erscheint, allein geleistet wird“. Aber gerade diese Unterstellung, 
daß der Beklagte nicht erschienen sei, ist doch der einzige Grund für 
die Vermutung des Verfassers, daß jener, in den drei angeführten Stellen 
erwähnte Klagebeweis mit testes ein Voreid mit Helfern sei' Im Nach- 
satz räumt er also die Stütze selbst wieder weg, die er im Vordersatz 
hingestellt hatte und trotzdem läßt er das Resultat — in der Luft 
hängen. Übrigens wird dasselbe durch manche Stellen auch direkt wider- 
legt, die zweifelsfrei die Überführung (und Hinrichtung!) des anwesen- 
den Beklagten beweisen, wie die oben erwähnte Stelle von der Not- 
zucht (eap. 52) oder der vom Meineid handelnde Art. 58: Item qui- 
cumque de periurio cum 7 suorum comparum . .. convincitur, statim 
manu mutilatur. 

Weiter wird besprochen das um mehr als ein Jahrhundert später 
geschriebene Rechtsbuch Rupprechts von Freising. Der Verfasser meint, 
„bei Kriminaldelikten werde an eine Überführung des Beklagten ohne 
Reinigungsbeweis. nur dann gedacht, wenn “er gefangen und zugleich 
Hanttat beigebracht sei,* Tatsächlich überwiegt in Rupprechts Rechts- 
buche der Zeugenbeweis im Strafprozeß bereits so vollständig, daß der 
Reinigungseid im alten Sinne fast völlig verschwunden ist. Bei kleinen 
Delikten (Warenfälschung, Ausg. v. L. v. Maurer, Stuttgart 1839, II, 59; 
Maßfälschung ebda Cap. 60; Wucher Cap. 74f.; Bestechlichkeit des Vor- 
sprechers Cap. 98, Verleumdung Cap, 109) ist die den Reinigungseid 
ausschließende Überführung selbdritt durchaus die Regel; dies muß auch 
Verfasser (S. 18 A. 34, 19 A. 38) zugeben. Bei den schweren, ans Leben 
gehenden Verbrechen ist auch hier (wie bereits Loening a. O. 189 A. 198 
gezeigt hat) durchweg vorausgesetzte Praxis, daß der Beschuldigte ge- 
fangen und dann überführt wird; unrichtig ist (wie gleichfalls bereits 
von Loening angedeutet), daß der Schub stets notwendige Voraussetzung 
der Überführuug sein müsse. Nur ein Beispiel bei Maurer S. 272, A. 2 
unten: ist das er sein laugent, man sol in des raubs uberchommen mit 
dem schub: hat man des schubs nicht, man sol uber in zeugen mit siben 
mannen. — Unrichtig ist ferner, daß ein Reinigungseid dem Gefangenen 
trotz angebotenen Ü'berführungsbeweises noch möglich sei. Das geht nicht 

35* 


524 , Kritiken 


nur aus dem völligen Schweigen aller in Betracht kommenden Stellen 
hervor, sondern auch daraus, daß, wenn einmal die Reinigung des ge- 
fangenen Verbrechers erwähnt wird, immer Sonderfälle vorliegen: In II 
cap. 4 beim zweifelhaften Totschlag „nachts das es nyemand siecht“, 
wo kein Überführungsbeweis angeboten wird. kommt der Beklagte zur 
Bahrprobe oder zum Alibibeweis. Ebenso ist in II, 112 die Bahrprobe 
zulässig, aber offenbar ist ein Überführungsbeweis nicht angeboten; die 
Stelle denkt an den Fal, daß ein Blutsfreund des Ermordeten später 
hinzukommt, den Erschlagenen ausgraben läßt und der Beklagte sich 
auf die Bahrprobe freiwillig einläßt. Endlich gibt II, 50 dem gefangenen 
und sogar mit dem Brand eingelieferten Brandstifter trotz selbdritt an- 
gebotenen Uberführungsbeweises ein Gegenrecht, aber nur in ganz be- 
stimmten Grenzen: spricht aber ener, er sey dieselb zeit an ain andern 
stat gewesen und ist dye stat uber 10 meil und mag er es behaben mit 
zwain mannen, das dem alzo sey, des sol er geniessen. Also nur ein 
erschwerter Alibibeweis ist möglich, keine andere Reinigung. Die von 
E. M. angezogene Stelle aus einer Handschrift (bei Maurer. S. 273 A. 2) 
kann vollends nicht in Betracht kommen, da sie — abgesehen von der 
offensichtlich willkürlichen Konstruktion des Überschwörens mit 3, 7, 21, 
72 Helfern oder Zeugen nur den Beweis unfreiwilligen Verlustes („das 
es zu der tzeit sein gewesen sey, das es im raublich und deublich ge- 
nomen ist“), bzw. denjenigen eigener Aufzucht (er hab es todes und 
lebentigs getzogen“) betrifft, also überhaupt in den Zivilprozeß ge- 
hört. Die Klage enthält wie die Anfangsklage zunächst gar keine Spitze 
gegen den Beklagten. Es ist also nicht der geringste Grund vorhanden 
zu einer so unmöglichen Annahme, in allen jenen Klagebeweisen seien 
„Voreide mit Eideshelfern“ zu sehen, zu welcher E. M. „nichts anderes 
übrig bleibt“. Nicht nur „gelegentlich“, sondern regelmäßig (II, 5, 24, 
36, 47, 51, 98, 109), wo es sich nicht um heimliche Verbrechen 
(II, 14, 31, 49) handelt, wird gefordert, daß die Tatzeugen die Tat 
wahrgenommen haben, ganz haltlos ist die Vermutung, das sei „spätere 
Veränderung“. | 

Ist erforderlich, noch auf die anderen, vom Verfasser kürzer be- 
handelten bayrischen Quellen des Mittelalters einzugehen? Es dürfte 
genügen, auf die Darstellungen von Loening a. O. 183 ff. und v.d. Pfordten 
in Zeitschr. f. Rechtsgeschichte 12, 356 ff. hinzuweisen; wer sich die Mühe 
gibt, im einzelnen nachzuprüfen, wird die These des Verfassers, auch das 
bayrische Recht hätte bis ins spätere Mittelalter hinein keinen Über- 
führungsbeweis gekannt, so wenig gestützt finden, als es für das alaman- 
nische Recht der Fall war. Nichts anderes ist über das österreichische 


Kritiken 525 


und steiermärkische Recht zu sagen, die der Verfasser kurz berührt 
(vgl. dazu Loening a. O. 206 ff. und V. Hasenöhrl, Die Beweiszuteilung 
im österreichischen Rechte des Mittelalters 1898, Wiener S- Ber. 139). 

Die starke Verbreitung des Zeugenbeweises im süddeutschen Straf- 
prozeß des Mittelalters steht in einem interessanten, wenn auch noch 
nicht näher aufgeklärten Zusammenhange mit der Tatsache, daß sowohl 
die Lex Alamannorum (tit. 39, 42), wie die Lex Bajuwariorum (IX, 17) 
wenigstens in diesen Sonderbestimmungen unzweifelhaft bereits einen 
Uperführungsbe weis des Klägers kennen und dadurch unter allen nicht 
beeinflußten südgermanischen Rechten eine Sonderstellung einnehmen. 
Für den Verfasser sind diese Bestimmungen lediglich mißglückte Ver- 
suche, für das Gericht „des ursprünglich fränkischen Herzogs“, „die 
fränkische Zentralbehörde der Provinz, das Beweisrecht einzuführen oder 
festzuhalten, wie es im fränkischen Hauptreich galt.“ — Übergehen wir 
nun also das vom Verfasser auf knapp zwei Seiten behandelte thürin- 
gische Recht und betrachten die im zweiten Abschnitt zusammengefaßte 
Rechtsgruppe, zu der ja auch: das fränkische Recht gehört. Hier wird, 
wie erwähnt, erstaunlicherweise zunächst gerade das sächsische unter den 
Rechten mit Überführungsbeweis des Klägers angeführt; freilich treten 
erst „Ansätze zu einem solchen hervor“, und zwar liegen sie darin, daß 
der Kläger unter gewissen Voraussetzungen dem Beklagten den Reinigungs- 
. eid „durch Herausforderung zum Zweikampf verlegen kann“. Gibt es 
das im süddeutschen und thüringischen Rechte nicht? Ich greife heraus 
aus dem südd. Recht etwa App. ad leg. Baiuw.1V, Mon. Germ. h. Legg. 
(fol.) III 337f: „Jniuste territorium meum alteri firmasti... debes... 
12 sol. conponere“; tunc spondeat pugna duorum .. Sin autem, cum sacra- 
mento se defendat. Vgl. ferner Decr. Tass. Niuh. c. 6, ebenda 465, auch 
Lex. Thur. c. 2, Mon. Germ. h. Legg. (fol.) III, 120: si negaverit, cum 11 
iuret aut in campum exeat, utrum ille voluerit, ad quem causa pertinet. 
Vgl. c. 39, ebda 132. Weitere Beispiele aus dem mittelalterlichen Recht 
Süddeutschlands vgl. Loening a O. 76f. Wieviel weiter fortgeschritten 
sind aber in der Frage des klägerischen Zeugenbeweises die süddeutschen 
Volks- und erst die mittelalterlichen Rechte gegenüber dem sächsischen! 
Das Verhältnis ist doch gerade das umgekehrte, wie Verfasser annimmt. 

Und nun das fränkische Recht! Richtig ist zunächst, daß fränkische 
mittelalterliche Quellen vom 12. Jahrhundert ab den Überführungsbeweis 
kennen, andere übrigens ihn wieder stark einschränken (vgl. schon H. Brunner, 
Deutsche Rechtsgeschichte II, Leipzig 1892, 395 A. 23): ob ihnen i. a. 
eine Priorität gegenüber dem süddeutschen in der Entwieklung des 
Zeugenbeweises zuzuerkennen ist, müßte genauer (namentlich hinsichtlich 


526 Kritiken 


der Qualität der in belgischen Quellen des 12. Jahrhunderts genannten 
testes) untersucht werden. Aus den Ausführungen des Verfassers folgt es 
noch nicht; keinesfalls könnte aber selbst aus einem Nachweise, daß der 
Zeugenbeweis im Kriminalprozeß Nordfrankreichs ein Jahrhundert früher 
auftritt als in Süddeutschland, die bis in die Urzeit zurückgehende 
Scheidung des Verfassers zwischen beiden Rechtssystemen hergeleitet 
werden. Der Verfasser geht dann auf das Problem des Zeugenbeweises 
in der Lex Salica ein, das ich hier beiseite lassen will, weil ich meine 
Ansicht darüber an anderer Stelle (Die fränkischen Volksrechte im Mittel- 
-alter I, Weimar 1912, 211f.; im Zusammenhang mit den Ausführungen 
von E. M. neuerdings in dem demnächst erscheinenden Buche „Beweis 
und Wahrscheinlichkeit“ 47 A. 220) ausgesprochen habe. Schwere Bedenken 
werden aber wohl allgemein die Ausführungen des Verfassers über die Be- 
deutung des Zeugenbeweises erwecken, die er beim salischen Reeht zuerst 
schärfer formuliert, aber überhaupt für „alle Rechte mit U berführungs- 
beweis“ zur Geltung bringen will (S. 10). Der „Überführungsbeweis 
ist die Voraussetzung zum Zweikampf oder Ordal und nicht mehr als diese“. 
Selbst wenn „der Kläger einen Zeugenbeweis führt“, kann diesen noch 
der Beklagte „durch eine Form des Gegenbeweises — etwa den uralten 
weitverbreiteten Alibibeweis oder den ebenso alten Beweis der Notwehr — 
oder aber durch Herausforderung zum Zweikampf oder durch Berufung 
auf das Ordal entkräften“. „Vor allem“ könne „auch L. Sal. 93, 94 
(bei Behrend Cap. VI, 15, 16, Geffcken IV, 15, 16) „nur so verstanden 
werden“. Daß das alte deutsche Recht keinen Gegenbeweis zugelassen, 
insbesondere nach Führung eines Zeugenbeweises nicht mehr den Be- 
klagten zum Alibibeweis, zur Berufung auf ein Ordal usw. verstattet 
habe, gehört doch wohl zum eisernen Bestande der Wissenschaft, eben- 
sowie, daß die Zeugenschelte sich nur gegen den Zeugen, nicht mehr 
gegen die Partei richtet, wofür ja gerade L, Sal. 94 einen klaren Beweis 
liefert. Verfasser verwechselt und identifiziert den eigentlichen Über- 
führungsbeweis mit Zeugen, der sich gegen den Täter richtet und dessen 
Verteidigung allemal ausschließt mit dem zuweilen geforderten oder zu- 
lässigen Zeugenbeweis, der lediglich die Tat objektiv feststellt und zu- 
meist die Verteidigung erschwert, zum Ordal zwingen, Voraussetzung des 
Zweikampfes usw. sein und bekanntlieh auch durch blickenden Schein, 
überhaupt andere objektive Tat- Feststellungen ersetzt werden kann, 
Charakteristisch ist z. B. S. 54 zu A. 17, wo das Gutachten sachver- 
ständiger Frauen über den objektiven Tatbestand der Notzucht als 
„Überführungsbeweis gegen den Beklagten“ bezeichnet wird, oder die un- 
klare Ausdrucksweise auf S. 56: „Wenn der Kläger durch Zeugenbeweis .. 


Kritiken 527 


das Seine zur Überführung getan hat.“ Es ist klar, daß, wo solche 
begriffliche Unterscheidung fehlt, einwandfreie Resultate nicht erwartet 
werden. können. Es bedarf auch schließlich nur eines Hinweises darauf, 
daß weder nach fränkisckem, noch nach langobardischem Recht ein Tat- 
beweis des Klägers stets erforderlich gewesen sei, um den Beklagten . 
zum Kampf oder Ordal zu zwingen (vgl. z. B. nur Brunner, Rechtsge- 
schichte II, 406f., 438f., die Stellen bei Loening a. O. 75ff,, endlich, 
namentlich auch für das langobardische Recht, meine oben angeführte 
neue Schrift im zweiten Kapitel 51 A. 251). 

Auf weitere Einzelheiten kann ich mich nicht mehr einlassen. Es 
kam mir darauf an, zu zeigen, daß der vom Verfasser konstruierte Gegen- 
satz zwischen süddeutschem und sächsisch-fränkischem Recht in der von 
ihm behaupteten Weise keineswegs besteht. Andere Thesen des Buches 
geben zu anderen Einwendungen Anlaß. Doch möchte ich zum Schluß 
wieder znrückkommen auf das einleitend Gesagte: In welch großem Um- 
fange man auch Methode und Resultate des Verfassers wird ablehnen 
müssen — niemals darf man sich dadurch von der Anerkennung seiner 
Originalität und der Reinheit seines Forschens abdrängen lassen; wer sucht, 
wird überall viel Wertvolles bei ihm finden. Ich kann mir deshalb das 
Schlußurteil v. Amiras nur zu eigen machen: „Dieses Buch wird man 


immer berücksichtigen müssen.“ 
Mayer-Homberg. 


Manfred Stimmiug, Die Entstehung des weltlichen Territo- 
riums des Erzbistums Mainz. Heft 3 der Quellen und For- 
schungen zur hessischen Geschichte, herausgegeben von der Histo- 
rischen Kommission für das Großherzogtum Hessen. 1915. 


Der Verfasser, angeregt durch seine Arbeit am Mainzer Urkundenbuch, 
unternimmt den Versuch, ‚die verfassungsgeschichtlichen Grundlagen der 
Mainzer Gebietsherrschaft klarzulegen und die Entwicklung des Terri- 
toriums im Rahmen der Reichsgeschichte bis zum Ende des 13. Jahr- 
hunderts zu verfolgen“. Er entledigt sich seiner Aufgabe mit unleug- 
barem Geschick. Wir lernen die verschiedenen Elemente kennen, auf 
denen sich das Mainzer Territorium aufbaut: Grundbesitz, Zehnten, 
Eigenkirchen, Herrschaftsrechte, Grafschaften usw. Dadurch, daß der 
Verfasser das Werden des Territoriums im Zusammenhang mit der all- 
gemeinen politischen Entwicklung betrachtet, vermeidet er die lokal- 
historische Enge, die solchen Arbeiten sonst nicht selten anhaftet. 

Zutreffend unterscheidet der Verfasser zwei Perioden in der Bildung 
des Mainzer Territoriums. Die erste, die bis zum Anfang des 13. Jahr- 


528 Kritiken 8 


hunderts reicht, ist die Zeit, in der einzelne Gerechtsame und Güter 
verschiedenster Art und Lage vom Erzstift erworben werden. Seit dem 
13. Jahrhundert werden dann diese zunächst isolierten Elemente ein- 
heitlich zusammengefaßt, bildet sich aus einem Konglomerat von Rechten 
und Besitzungen das Territorium. Von besonderem Interesse ist hier 
natürlich die Frage, welches Moment entscheidend gewesen ist für die 
Territorialbildung. Nach der Meinung des Verfassers wäre das das 
Grundeigentum gewesen (S. 145 fl.), allerdings nicht in dem Sinne, als 
hätte das Grundeigentum aus sich selbst heraus das Territorium hervor- 
bringen können; aber es sei der „Ausgangspunkt der territorialen 
Herrschaft über weitere Gebiete“ gewesen. Wenn das nur bedeuten 
soll, es habe das Grundeigentum die materielle Grundlage für die Auf- 
richtung der Territorialgewalt abgegeben, wird sich über die Behauptung 
Stimmings reden lassen. Als juristische Grundlage der Territorialgewalt 
wird man jedoch das in Streulage befindliche Grundeigentum (S. 9) nicht 
auffassen dürfen. Interessant ist die negative Feststellung, daß die 
Grafschaft bei der Entstehung des Territoriums eine geringe Rolle ge- 
spielt hat (S. 149). Unberücksichtigt bleibt dagegen die Frage, ob nicht 
etwa die sonstige Hochgerichtsbarkeit im Gebiete des Mainzer Terri- 
toriums, wie sie von Stimming vielfach nachgewiesen wird (vgl. etwa 
S. 95 ff., 104 ff.), für die Territorialbildung entscheidend gewesen ist. 
Namentlich die Hundertschaftsgerichtsbarkeit dürfte hier von größerem 
Einfluß gewesen sein, als es auf den ersten Blick scheint. Daß sich 
in den mittelalterlichen „Hochgerichten“ vielfach alte Zentgerichte ver- 
bargen, ist mir zweifellos. So dürfte auch die Bemerkung Stimmings 
S. 150 über die Bedeutung der Zenten für die Territorialbildung zu kor- 
rigieren sein (über das Gericht des Zentenars vgl. übrigens neuerdings 
meine Abhandlung „Der alamannische Zentenar und sein Gericht“ in 
den Berichten der Kgl. Sächs. Ges. d. Wiss. Phil. hist. Kl. 69. Bd. 1917, 
besonders S. 97 fl.). 
Leipzig. Heinrich Glitsch. 


Repertorium Germanicum., Verzeichnis der in den päpstlichen Re- 
gistern und Kameralakten vorkommenden Personen, Kirchen und 

Orte des Deutschen Reichs, seiner Diözesen und Territorien vom 
Beginn des Schismas bis zur Reformation. Herausgegeben vom 

Kgl. preuß. histor. Institut in Rom. Erster Band. Clemens VII. 

von Avignon 1378 — 1394. Bearbeitet von Dr. Emil Göller, 

‘“  ordentlichem Professor des Kirchenrechts an der Universität Frei- 
burg i. Br. Berlin 1916. Weidmann. XVI, 182* S. u. 250 S. 18 M. 


Kritiken Sr 579 


Dieser Band soll der Ehrenpflicht genügen, die Akten der laufenden 
Verwaltung der römischen Kurie aus dem späteren Mittelalter für die 
deutsche Geschichtsforschung nutzbar zu machen, nachdem der erste Band 
des sogen. Repertorium Germanicum Robert Arnolds mit chronologischen 
Regesten für ein Jahr (1431—1432) wegen der Uberfülle des Stoffes 
seit 1897 hatte ohne Nachfolge bleiben müssen. Entsprechend dem neuen 
von- Haller entworfenen, von Kehr und Tangl im wesentlichen gebilligten 
Programm sind an die Stelle der chronologischen Regesten zwei Indices 
getreten, die in der Form alphabetischer Personen- und Ortsverzeich- 
nisse den Stoff auszuschöpfen suchen, und zwar ist ein ganzes Pontifikat 
für je einen Band vorgesehen. Die Ausfuhrung übernahm Emil Göller, 
und er war der rechte Mann dank seiner hervorragenden durch mancherlei 
Arbeiten bewährten Vertrautheit mit den Registerbänden des Vatikani- 
schen Archivs. Sein Bericht über das Quellenmaterial (S. '3*—42*) — 
1. die Supplikenregister, 2. die Bullenregister Clemens VII., 3. die Re- 
gister der Camera Apostolica — ist zugleich ein schätzbarer Beitrag zur 
Kenntnis des päpstlichen Archives. In einem zweiten Abschnitt der 
Einleitung handelt G. sehr lehrreich unter Heranziehung aller früheren 
Einzelforschungen über die Entwicklung des päpstlichen Provisionswesens 
bis zur Zeit Clemens VII. und über den Geschäftsgang bei Verleihung 
von Benefizien und Gnadenbewilligungen der Kurie. Wie über die Aus- 
bildung des Systems der päpstlichen Reservationen, des Stellenbesetzungs- 
rechtes der Kurie, so über die des Supplikenwesens ist hier heute die 
umfassendste Auskunft geboten, und weiter werden wir über die geschäfts- 
mäßige Handhabung des päpstlicheu Stellenbesetzungsrechtes und über 
die Behandlung sonstiger Gnadenverleihungen auf zehn Seiten in einer 
Weise unterrichtet, welche die Technik der Kurie auf diesem Gebiete 
unvergleichlich entwickelt erscheinen läßt. Der dritte Abschnitt „Cle- 
mens VII. von Avignon und das Schisma in Deutschland“ erörtert auf 
70 Seiten die Stellungnalıme der einzelnen deutschen Fürsten, Bischöfe, 
Diözesen, Orden zum Gegenpapste Clemens VII. Natürlich lagen hier 
mannigfache Vorarbeiten vor. Andererseits wird insbesondere die landes- 
geschichtliche Forschung aus G.s Quellen und Ausführungen so manche 
Bereicherung erhalten, und es mag gut sein, daß G. gezeigt hat, wie 
sich die inventarisierten Akten für die Forschung verwerten lassen, aber 
wer ıfit der Landesgeschichte hier oder dort für die Zeit Clemens VII. 
vertraut ist, wird empfinden, daß es über die Aufgabe des Quelleneditors 
hinausging, selbst überall die Fäden zwischen den neuen Quellen und 
den früheren Feststellungen aufzufinden, daß er dieser Aufgabe nicht 
neben allen anderen gerecht werden konnte. Besser als in Avignon ist 


530 Kritiken 


der Standpunkt dafür in Deutschland zu nehmen, ohne Bindung an das 
Einzelpontifikat. Es dürfte sich dann zeigen, wie im allgemeinen die 
Oboedienzleistang an den vom Reich nicht anerkannten Papst von Avignon 
auf Reibungen mit dem Reichsoberhaupt, auf Bündnis oder Feindschaft. 
zu anderen Fürsten von wechselnder Stellungnahme beruht hat, und d as 
ist dann als ein für die Würdigung der päpstlichen Autorität, wie sie 
sich unter dem Drucke des Schismas gestaltete, bedeutungsvolles Ergebnis 
zu buchen. Ich darf verweisen auf eine Ergänzung zu S. 110“ die ich in 
kurzer Besprechung von G.s Band in der Zeitschr. des Ver. f. hess., Gesch. 
Bd.51(1917) S. 184 für Beziehungen des Landgrafen Hermann von Hessen 
zu Avignon in den Jahren 1381 und 1382 gegeben habe. Für gleichzeitige 
Beziehungen Markgraf Wilhelms I. von Meißen aus demselben Grunde — 
Stellung wider Erzbischof Adolf von Mainz, der zu Urban VI. übergetreten 
war — verweise ich auf meine „Wettiner im 14. Jahrhundert‘: S. 32 und 
wegen Beziehungen des Markgrafen zu Avignon im Jahre 1390 auf S. 41f. 
betrefis Reibungen mit König Wenzel. Ähnliche Bedenken haben Hans 
Kaiser aus Straßburger Materialien H. Z. 119, 306 und Alb. Werminghoff 
in Zeitschr. der Savignystiftung Bd. 39 Kanon. Abt. S. 201 — 203 aus all- 
gemeinen Erwägungen ausgesprochen. Der vierte Abschnitt erörtert die 
Methode der Quellenbearbeitung. Man hat sich dieser Ausführungen und der 
S. 172* und 181*/2* verzeichneten Abkürzungen zur Handhabung der 
nachfolgenden Register vor ailem zu bemächtigen. Das Personenver- 
zeichnis ist nach den Vornamen geordnet und durch einen nachfolgenden 
Index der Zunamen die Auffindung nach diesem ermöglicht. Ich stimme 
der Erwägung G.s (S. 173*) zu, daß zwar auch in künftigen Bänden 
die Vornamen in erster Linie für die Anordnung des Registers maß- 
gebend sein sollen, daß die Zunamen aber dann gleich zwischen die Vor- 
namen einzureihen sind. Aus den gegebenen knappen Andeutungen, dem 
Ersatz des Regestes, ist die Art der Beziehungen zum Papst zu er- 
kennen, ihre Datierung ist angegeben oder ergibt sich aus der Beschrei- 
bung der Registerbände auf S. 5*ff. Der volle Wortlaut ist künftig 
durch das preußische historische Institut, wenn es sich wieder in Rom 
niedergelassen haben wird, erreichbar. Den Personenverzeichnissen (S. 1 
bis 151 und 152—187) folgt das Orts- und Kirchenverzeichnis (S. 188 
bis 250), das zugleich als Ortsindex für das Personenverzeichnis dient, 
während die Zahl der Ortsurkunden verhältnismäßig klein ist. 

Dem Bearbeiter gebührt alle Anerkennung für die vorbildliche Lösung 
seiner unendlich mtihevollen Aufgabe. Wann wird für die Fortführung des 
großen Unternelimens die Arbeit inRom wieder aufgenommen werden können ? 

Marburg. Karl Wenck. 


Kritiken 9 531 


Eduard Fueter, Geschichte des europäischen Staatensystems 
von 1492 — 1559. (Handbuch der mittelalterlichen und neueren 
Geschichte, herausgegeben von G. von Below und F. Meinecke. 
Abteilung II.) München und Berlin. Oldenbourg. 1919. XXI. 343. 


Das „Handbuch der Mittelalterlichen und Neueren Geschichte“ bringt 
nun innerhalb acht Jahren ein zweites Werk, das Eduard Fueter zum 
Verfasser hat. Wie damals seine „Geschichte der Neueren Historio- 
graphie“, so überrascht uns auch seine neueste Leistung durch die kühne 
Zusammenfassung eines ungeheuer großen Stoffes, noch mehr durch die 
Kühnheit, mit der er unbekümmert um die überlieferten Formen neue 
Wege aufzusuchen und zu finden weiß. Wer sein erstes Werk freilich 
nur flüchtig kennt, den wird die Gesamthaltung des eben erschienenen 
Buches noch mehr in Erstaunen versetzen als denjenigen, der den Spuren 
aufmerksam gefolgt ist, die seine Historiographie gewandelt war. Hatte 
man von dieser erwarten dürfen, daß sie die einzelnen Erscheinungen 
der europäischen Geschichtschreibung nach ihrer Verwertbarkeit als 
Quellen untersuche und einreihe, so konnte man einigermaßen enttäuscht 
sein. (Vgl. meine Besprechung jenes Werkes in den Mitteilungen des 
Instituts für österreichische Geschichtsforschung 33 [1912] S. 705 ff). 
Fueter hatte es darin zwar nicht an Kritik, ja oft an einer allzu vor- 
eingenommenen Kritik fehlen lassen, aber seine Einstellung war ver- 
züglich geistesgeschichtlich bestimmt, er schrieb eigentlich eine Literatur- 
geschichte der Historiographie. Ihn interessierte weniger das, was die 
einzelnen Historiker brachten, weniger der Inhalt ihrer Darstellungen, 
als das Wie und ihr Zusammenhang mit den Geistesströmungen ihrer Zeit. 

Man mochte darum nicht wenig verwundert sein, daß er nun an 
die Schilderung des europäischen Staatensystems eines bestimmten Zeit- 
raumes seine Arbeitskraft wende Wird er hier vielleicht gar politische 
mit Geistesgeschichte zu vermengen streben? Solchen Befürchtungen 
hat wohl schon sein wissenschaftliches Glaubensbekenntnis den Boden 
entzogen, das er am Ende seiner „Geschichte der Neueren Historio- 
graphie“ abgelegt hat!). „Die Forschung hat sich bemüht, aus der vor 
allem auf Mommsen zurückgehenden epigraphischen Kritik der Über- 
lieferung immer schärfer die Konsequenzen zu ziehen. Die literarischen 
Quellen werden immer mehr zurückgedrängt und Inschriften, Akten, 
Urkunden und Rechnungsbücher usw. an ihre Stelle gesetzt; man hat 


1) Mochte man fürchten, er werde hier ebenso wie er dort tiber Nitzsch, 
Ranke, Giesebrecht zu Gericht saß, mit seinen persönlichen Urteilen nicht 
zurückhalten, so beruhigt uns S. 77 die Erklärung, daß es nicht Sache der 
wissenschaftlichen Forschung sei, „Zensuren zu erteilen“. 


532 | Kritiken 


schon die Hoffnung ausgesprochen, daß es einmal möglich sein würde, 
für gewisse Abschnitte der neueren Geschichte von allen erzählenden 
Quellen, auch von den guten, ganz abzusehen.“ (S. 604.) Hier liegt 
also der Plan vorgezeichnet, den sich der Verfasser für die Art nnd 
Weise entworfen hat, in der er sich selbst künftighin betätigen würde. 
Er mußte es nun versuchen, die „wissenschaftlichen (soziologischen) 
Kriterien an die Stelle der subjektiven Werturteile zu setzen“, um der 
Geschichte den Wettbewerb oder, wie er sagt, „den Kampf mit dem 
Roman“ zu ersparen. Solche Gedankenfolgen liegen heutzutage in der 
Luft. Adolf v. Harnack hat in seinem Schriftchen „Über die Sicherheit 
und die Grenzen geschichtlicher Erkenntnis“ München 1917, ganz ähn- 
liche Forderungen ausgesprochen, nur daß v. Harnack sein Programm 
schärfer umrissen und in den Folgerungen klarer ausgedacht hat. Ihm 
sind die „epochemachenden Ereignisse, die Denkmälerkenntnis und die 
Institutionen forschung. . . das Rückgrat der Geschichte“. Die Bio- 
graphie — offenbar wegen ihrer Nachbarschaft neben dem Roman — 
wird in jenen leeren Raum geschoben, der zwischen Kunst und Geschichte 
errichtet werden soll, damit die Historie schön Wissenschaft und die 
Kunst eben Kunst bleibe. Mit anderen Worten: es wird einer möglichst 
psychologiefreien Geschichts wissenschaft das Wort geredet. Im allge- 
meinen dürften sich nun v. Harnack und Fueter in ihren methodologischen 
Überzeugungen treffen. Wenn Fueter behauptet, „es ist kein Grund 
vorhanden, warum nicht eine geschichtliche Darstellung entstehen sollte, 
die man Darwins ‚Abstammung der Arten‘ oder Helmholtz ‚Lehre von 
den Tonempfindungen“ zur Seite stellen könnte“, so würde man ihm 
natürlich unrecht tun, verlangte man von ihm, er solle in seinem neuesten 
Werke zum Darwin oder Helmholtz der Geschichte werden; immerhin 
ist er nun zu seinem Rhodus gelangt, wo es gilt, den Sprung zur Ver- 
wirklichung dessen zu wagen, was ihm als Aufgabe unserer Wissenschaft 
vorschwebt. , 

Prüft man in diesem Sinne dieses Buch, ohne noch auf seinen sach- 
lichen Inhalt näher einzugehen, so fällt einem gleich von Anbeginn die 
Zweiteilung der ganzen Anlage auf. Der erste Teil betrifft „Das 
europăische Staatensystem, seine Organisation und seine Glieder in den 
Jahren zwischen 1492 und 1559“, der zweite erst „Die Veränderungen 
im europäischen Staatensystem von 1492 - 1559“. Wie die ältere 
Soziologie sich in eine statische und in eine dynamische schied, so werden 
hier durchlaufend und dann nach den einzelnen in Betracht kommenden 
Staaten die statistischen, wirtschaftlichen, geographischen und anderen 
Grundlagen der Politik abgewandelt. Vorab geht eine Untersuchung 


Kritiken . 533 


über die Kampfmittel (politische, kriegerische, wirtschaftliche), die. da- 
mals überhaupt in Betracht kamen, dann der Einfluß innerpolitischer ; 
Verhältnisse, schließlich der Einfluß geistiger Tendenzen. In dem 
folgenden Abschnitte werden die verschiedenen Länder und Machtgebiete 
auf ihre räumliche Lage, auf ihre ethnologischen, wirtschaftlichen und 
Macht verhältnisse durchgenommen und die Richtlinien ihrer Außenpolitik 
behandelt, und zwar mit Beziehung auf die anderen Staaten, Quer- 
schnitte also, die sozusagen das Dauernde und Allgemeine aus dem 
Wandel der geschichtlichen Gestaltungen auszulösen vereachen. Dieser 
Teil ist ohne Zweifel der aufschlußreichste und gelungenste des ganzen 
Buches, er ist auch der an Umfang weiteste, nimmt er doch mehr als. 
drei Viertel des Inhalts ein. i 
Daß Fueter dieser geschichtlichen Systematik — wenn es erlaubt ist, 
diesen Ausdruck zu gebrauchen — seine besondere Aufmerksamkeit zu- 
gewandt hat, liegt schon in den eingangs erwähnten Zielen seiner Er- 
kenntnis begründet. Er unterstreicht diese seine wissenschaftlichen Ab- 
sichten noch in der „Einleitung“, wo er erklärt, es läge in der ihm 
gestellten Aufgabe, daß er in dem schildernden wie in dem erzählenden 
Teil nur ausnahmsweise von einzelnen Persönlichkeiten spreche. Sachlich 
sei für diese Auffassung vorzubringen, daß es sich in einer Geschichte 
des europäischen Staatensystems um Staaten, nicht um Individuen handle, 
mögen diese auch als Fürsten, Generale und Diplomaten äußerlich im 
Vordergrunde stehen. Gewichtiger sei noch die methodische Erwägung, 
lasse es sich ja nur in den allerseltensten Fällen nachweisen, welche 
Persönlichkeit und ob überhaupt eine für eine Unternehmung und deren 
Verlauf verantwortlich ist. „Die meisten Entschlüsse sind bekanntlich 
Kompromisse aus widerstreitenden Meinungen und Interessengruppen, 
die innerhalb der leitenden Kreise bestehen, und kein ehrlicher Arbeiter 
wird sich vermessen wollen, den Anteil der einzelnen an dem Resultat. 
auch nur mit einiger Sicherheit festzustellen. Der kritische Historiker 
wird es vielmehr vorziehen, die Willensakte, die politisch - militärische 
Aktionen zur Folge gehabt haben, auf den Kollektivbegriff ‚Regierung‘ 
zurückzuführen; es steht dabei nichts im Wege, den Ausdruck so auf- 
zufassen, daß damit nicht nur mit offiziellen Kompetenzen betraute, 
sondern auch inoffiziell wirkende Persönlichkeiten gemeint sind, sobald 
sie nur auf die Leitung der Staatsgeschäfte einen direkten Einfluß aus- 
geübt haben. Auch hier ist die unbestimmte Bezeichnung die bessere, 
denn sie täuscht keine falsche Sicherheit vor.“ 
In Wahrheit ist der Unterschied zwischen der alten und der neuen 
Auffassung keineswegs so groß, wie es vielleicht auf den ersten Blick 


534 Kritiken 


„erscheinen mag. Es handelt sich eben um eine Verschiebung des Schwer- 
punktes nach der kollektiven Seite hin. Das hat seine volle Berech- 
tigang. Tatsächlich hat aber wohl auch in der älteren Darstellungs- 
weise keiner von uns ernstlich geglaubt, die großen Entschei- 
dungen und Beschlußfassungen in den Dingen des öffentlichen Lebens 
hätten im Bereiche eines Einzelwillens gelegen, so wenig als es etwa 
Mommsen wörtlich aufgefaßt wissen wollte, wenn er einmal sagt: „Ein 
Schrei des Entsetzens ging durch ganz Italien.“ Wenn man bisher 
davon sprach, daß Karl V. nach dem Frieden von Crépi daran ging, 
die Verfassungsverhältnisse im Reiche in monarchischem Sinne zu ordnen, 
und es nun heißt: „Die Habsburgische Regierung konnte nun daran 
gehen usw.“, so entsprieht diese letztere Fassung wohl unserem modernen 
Empfinden, nicht aber der zeitgenössischen Anschauung jener Zeit. Man 
läuft somit Gefahr, unseren heutigen Begriff „Regierung“ in das 16. Jahr- 
hundert hineinzutragen und bei uneingeweihten Lesern einen nicht minder 
falschen Schein zu erzeugen, wie dies bis nun nach der anderen Richtung 
der Fall sein konnte. „Nur die Armut der Sprache und der Trieb zu 
Generalisieren“, sagt Fr. Meinecke gelegentlich (Histor. Zeitschr. 115 
[1916] S. 535), „zwingt zu blassen Abstraktionen, die die Fülle des 
Individuellen, was sie umfassen, nicht entfernt auszudrücken vermögen“. 
Das ist es auch hier. Der Mangel der Sprache nötigt uns, Begriffe 
zu setzen, von denen wir wissen, daß sie ungenau und vieldeutig sind. 
Wenn Fueter also „Regierung“ wählt statt „Karl V.“, so tut er dies 
aus seiner soziologischen Erkenntnis heraus; wenn wir es’ umgekehrt 
tun, folgen wir der Überlieferung, wohl wissend, daß auch der absoluteste 
Monarch von seinen Ratgebern, selbst von der Volksstimmung mehr 
oder weniger abhängig bleibt!). Die eine wie die andere Ausdrucks- 
weise kann der Wirklichkeit nicht gerecht werden und unterscheidet 
sich letztlich bloß darin, daß die eine den Ton mehr auf die Urheber- 
schaft jener Persönlichkeiten legt, die vor der Welt uad vor sich selbst 
für die ihnen beigelegten Handlungen die Verantwortung trugen, indes 
die andere sich mit einer Formel abfindet, die zwar die Urheberschaft 
offenläßt, dafür aber knapp am Abgrunde eines Anachronismus daher- 
schreitet. 

Von diesem Standpunkt aus ergab es sich für den Verfasser von 
selbst, daß er um die Psychologie einen weiten Bogen schlug. Freilich, 


1) Beispiele nachweisbarer Abhängigkeit absoluter Monarchen von der 
Volksstimmung finden sich in meineın Buche „Die öffentliche Meinung und 
ihre geschichtlichen Grundlagen“, Tübingen (1914), S. 127f. 


Kritiken | 535 


ganz von ihr loszukommen war auch ihm nicht möglich, und man glaubt 
oft gerade dort, wo er gegen eine solche Auffassung Stellung nimmt, 
den Ruck zu verspüren, den er sich selbst versetzt, um nicht einen 
Rückfall in das Seelendeuterische der bisherigen Geschichtschreibung 
zu erleiden. Einmal allerdings (S. 77) muß er selbst zugeben: „Kein 


politischer Akt der damaligen Zeit ist wohl so auf den freien Willen, 


regierender Persönlichkeiten zurückzuführen, so wenig durch militärische 
und wirtschaftliche Notwendigkeiten bestimmt wie der Entschluß der 
französischen Regierung, ihr Herrschaftsgebiet nach Italien hin (Neapel 
später Mailand) auszudehnen, der dann über ein halbes Jahrhundert die 
Geschichte des europäischen Staatensystems beherrscht hat.‘ Das ist 
aber um so bedeutsamer, als er in dem Kampfe der damaligen Groß- 
staaten um die Vorherrschaft in Italien das „Zentralproblem der inter- 
nationalen Politik“ überhaupt erblickt. Ohne Zweifel mit gutem Reclit. 
Schon aus Rankes Darstellung geht der gleiche Grundgedanke klar 
hervor, aber erst Fueter dreht und wendet diese Frage nach ihrer 
soziologischen, politischen und wirtschaftlichen Seite hin und her. Eine 
befriedigende, ihn selbst befriedigende Antwort weiß allerdings auch er 
nicht zu geben. Mit jener Selbstbescheidung, die keine falsche Sicher- 
heit vorzutäuschen beabsichtigt, wandelt er, seinen Grundsätzen getreu, 
zwischen jenen Ignorabimus einher und überläßt es einer ahnungsvollen 
Psychologie, das tote Gerippe seiner Tatsachenkunde mit dem Hauche 
lebendigen Lebens zu erfüllen. 

Sein Streben, zu den Wirklichkeiten des staatlichen Daseins jener 
Zeit vorzudringen, fördert nun in der Tat vieles Wertvolle an den Tag. 
Seine Ergebnisse sind oft sehr bedeutsam. Ob es freilich zutreffend ist, 
daß das Osmanische Reich auf die Einrichtung eines geregelten Gesandt- 
schaftsdienstes bei den anderen Staaten nur deshalb verzichtete, weil sie 
unter allen Militärgroßmächten die einzige war, die solche Stärke besaß, 
daß sie sogar eine Offensivallianz aller anderen Staaten nicht eigentlich 
zu fürchten hatte (S. 5 A.), bedarf wohl erst des Beweises; aber es ist 
mindestens ein Gedanke, dem nachzudenken die Mühe lohnt. Bei Be- 
handlung der Publizistik als eines politischen Kampfmittels wird es melır 
als anderswo deutlich, wie doch die künstliche Abblendung des wissen- 
schaftlichen Blickfeldes zugunsten des politischen, wie die Ausschaltung 
aller anderen Betrachtungsmöglichkeiten die Dinge gleich Schattenbildern 
an der Wand ohne jede Greifbarkeit hinstellt. Geistige Kampfmittel 
wurzeln eben im Geistigen und wer ihre Verwendung: verstehen will, 
muß auch nach diesen Wurzeln graben. Auffallender wird die Ver- 
nachlässigung alles dessen, was nicht unmittelbar politisch ist, in der 


536 Kritiken 


Betrachtung der Religionsfrage. Sie wird ganz kurz abgetan (S. 50), 
und zwar mit der Begründung, es lasse sich nirgends nachweisen, daB 
das Luthertum neue Grundsätze hervorgebracht habe, die auf die Be- 
ziehungen unter den Staaten und deren Regelung bestimmend Einfluß 
genommen hätten. Das gelte selbst für den Schmalkaldischen Krieg. 
Der Erfolg der Habsburger und auch ihr schließlicher Mißerfolg habe 
ihre Siegerstellung gegenüber Frankreich nicht berührt. Höchstens bei 
den Schweizern habe die kirchliche Spaltung auch die auswärtige Politik 
in ihrer Einheitlichkeit zerstört. Unwillkürlich fragt man sich, ob wohl 
auch der Fortsetzer dieses Werkes, der die Lücke von 1559 —1660 
ausfüllen wird, ohne die Behandlung der religiüsen Ideen wird aus- 
kommen können. Jedenfalls dürfte der sehr viel nachzuholen haben, 
was zeitlich in den Rahmen des Fueterschen Buches hineingehört. Man 
denke nur etwa an die Ausbildung des Landeskirchentums, das eine 
wichtige Vorstufe war auf dem Wege zur Prägung des Cuius-regio- 
illius-religis-Gedankens, der seinerseits hinwiederum zu jenen Verhält- 
nissen hinüberführte, die eine internationale Politik der einzelnen deutschen 
Landesfürsten erst ermöglichte. Spuren sind aber schon in der früheren 
Zeit nachzuweisen. Von (Calvin und dem Calvinismus spricht Fueter 
überhaupt nicht. Mag man dies als einen Mangel empfinden, so liegt 
darin freilich auch ein Vorzug des Verfassers: das kräftige, unbeirrbare 
Darauf lossteuern auf ein selbstgestecktes Ziel. 

Dieses Ziel ist die Erkenntnis der realen Grundlagen der demeliwen 
zwischenstaatlichen Politik. Die Bedeutung z. B. der Marine für die 
Kriegsführung und die internationalen Verhältnisse jener Zeit im all- 
gemeinen hat uns noch niemand vor ihm so klar vor Augen gestellt, 
als er es hier tut. Wie kostbar ist nicht die Beobachtung, daß infolge 
der verschiedenen Wind- und Wetterlagen die Mittelmeergaleeren in dr 
Nordsee, wo Segelschiffahrt vorherrschte, nicht verwendbar waren! Mit 
reicher Belehrung liest man auch das, was er über wirtschaftliche Kampf- ` 
gelegenheiten und Kampfmittel zu sagen weiß. Nirgends findet man 
die Abhängigkeit Venedigs von der türkischen Getreideeinfuhr so scharf 
herausgearbeitet wie bei Fueter, und doch wird erst dadurch die 
schwankende Politik der Signorie gegenüber den Ungläubigen ganz 
verständlich, Auch der Einfluß wirtschaftlicher Betriebsformen auf die 
Stellung, die ein Staat im Staatensystem eingenommen, die Bedeutung 
überwiegenden Ackerbaues oder vorherrschender Viehzucht für die Wehr- 
kraft sind erst hier ins rechte Licht gestellt. Nicht minder bringt der 
Abschnitt „Die Glieder des europäischen Staatensystems“ manche über- 
raschende Bemerkung, wenn hier auch die Anforderungen, die dem Ver- 


Kritiken 537 


fasser gesetzt waren, bisweilen über seine Kräfte gingen. Mir fiel dies 
besonders bei einem Teile auf, der mir begreiflicherweise näher als 
andere liegt: bei den österreichischen Erblanden. Nebenbei bemerkt, 
wird man die Einbeziehung ganz Deutschlands in den Sammelbegriff 
„Habsburgische Macht“ immer als etwas Gezwungenes, die Gründe 
hierfür nie als völlig zwingend empfinden. Die Ursache, daß das Buch 
hier manchmal versagt, ist nicht bloß in der Weite des Gegenstandes 
zu suchen, dessen nur eine Lebensarbeit wird Herr werden können, 
sondern zum größeren Teil in der von der herkömmlichen Art ab- 
weichenden Fragestellung und damit im Mangel entsprechender Vor- 
arbeiten. Fast überall muß Fueter in die Quellen selbst hinabsteigen. 
Wie einst die Werke von Ranke, so ruht auch dieses Buch zum guten 
Teil auf der Benützung venetianischer Gesandtschaftsberichte. Die 
Deutung aber so vieler ins einzelne gehender Nachrichten, ilre sachliche 
Prüfung erfordert ein größeres Maß von Sonderkenntnissen, als man 
von Fueter verlangen kann. Wenn er z.B. S. 115 behauptet: „Mit 
Ausnahme von Oberösterreich produzierten sozusagen alle Provinzen 
Getreide, vielfach auch Wein, im Überfluß . ..“ und er in der Folge 
sich auf einen Bericht Lorenzo Contarinis von 1548 (bei Alberi 1. S. 377) 
beruft, so hätte ihn jeder Wissende darauf aufmerksam machen können, 
daß der venetianische Gesandte, der die „provincia di Linz“ (eine sonst 
ungebräuchliche Bezeichnung für Oberösterreich!) vom übrigen Österreich 
mit Getreide versorgen läßt, entweder einen Einzelfall verallgemeinert 
oder überhaupt einem Irrtum anheimgefallen ist. Auch die genauere 
Literaturkenntnis läßt ihn hier im Stich. Jedenfalls hätte Fellner- 
Kretschmayr, „Die österreichische Zentralverwaltung* (Veröff. der Ge- 
sellschaft für neuere Gesch. Österreichs 5 u. 6) Bd. 1 u. 2 (1907), 
herangezogen werden müssen. — Soweit ich es sonst beurteilen kann, 
scheinen die einschlägigen Werke und Aufsätze in ausreichendem Maße 
benützt worden zu seint) Wie es sich bei ihm von selbst versteht, 
mit selbständigem Urteile, 

Wir sehen also, daß Fueter das Hauptgewielt seines unermeblichen 
Fleißes und seiner überaus scharfen Beobachtungsgabe auf die Schilde- 
rung des sogenannten Zuständlichen verwendet. Krankt diese Schilderung 
auch ab und zu an Mängeln, die weniger dem Verfasser als seinen 


) S. 117 Theophil in Theodor Mayer zu verbessern. Ungenau ist S. 5, 
6, 16 die Angabe „Diarien“ des Sanuts. — Eine kleine Auslese im Text ge- 
nanuter Autoren ist im Namen- und Sachregister verzeichnet, die Mehrzahl 
aber nicht. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4. 36 


538. Kritiken 


Vorgängern zur Last fallen und die ihn zwangen, Forschungen anzu- 
stellen, die besser dem Spezialforscher angestanden hätten, so bleibt 
seine Arbeit auch dort wertvoll, wo sie irrt: sie wird zu weiteren 
Untersuchungen Anregung geben und damit nach Vertiefung unseres 
Wissens hinwirken. Wir können Fueter in dieser Hinsicht nicht dank- 
bar genug sein. 

Anders dort, wo er das geschichtliche Geschehen in seiner Bewegung 
aufsucht. Auf knappe 80 Seiten zusammengedrängt, gleichsam als An- 
hang. folgen die „Veränderungen im europäischen Staatensystem” zum 
Schlusse nach. Ohne jede Anschaulichkeit und, wie man zu erkennen 
meint. ohne richtige Freude werden die Dinge erzählt. Auch hier 
manche kluge Bemerkung. manch fein gesehene Einzelheit, aber als 
Ganzes nicht sehr erfreulich. Mehr als sonst läßt sich hier der Ver- 
fasser sprachlich gehen. An Fremdwörtern mangelt es bei Fueter nie, 
aber was er sich da leistet, geht über alle Grenzen. Als ob unser 
Sprachschatz für Konzession, Aspiration, Annexion, zedieren. Liquidation. 
Garantie, Superiorität, Position, Chance, Situation, Potenz u. ä. nicht 
auch gleichwertige deutsche Ausdrücke besäße! Indem Fueter so auf 
allen Adel der Sprache verzichtet, gräbt er sich selbst das Grab. Schon 
in zehn Jahren wird niemand, der nicht gezwungen ist, dieses sein an 
sich wertwolles Werk lesen wollen. Vielleicht, daß bei uns noch alte 
adelige Stiftsdamen einen Erfolg „foudroyant” (S. 255) finden, ein 
deutscher Schriftsteller, der es gebraucht, macht sich auf jeden Fall 
lächerlich. Ans Lächerliche streift wohl auch ein Satz, wie der S. 275 
„So blieb Papst Julius II., wollte er die französische Hegemonie 
über Italien zerstören, nichts übrig, als die im vorhergehenden Ka- 
pitel skizzierte Politik einzuschlagen. ..“ Statt der (S. 253) „Be- 
sorgungen über die Sicherheit Siziliens“ soll es doch „Besorenisse* 
heißen. — Ob es wohl ein französischer (Gelehrter wagen dürfte, mit 
so geringer Achtung vor seiner Muttersprache sich an die Örtentlichkeit 
zu wenden? 

Es will mir aber, ‘wie ich schon angedeutet habe, scheinen, als ob 
Fueter sich bei dem, was man vordem „Geschichte* zu nennen gewohnt 
war, nicht recht wohlfühlt. Sie wird ihm zu einer unendlich nüchternen 
Tatsachenaneinanderreihung, nicht ohne innere Verknüpfung und scharf- 
sinnige Fragestellung, aber sie gibt alles eher als ein Bild von den 
Dingen, Wer ein solches gewinnen will, wird noch immer lieber zu 
Ranke greifen als zu Fueter. 

Wien, Dezember 1919. Wilhelm Bauer. 


Kritiken 539 


Historiographie de Charles-Quint, Premiere partie suivie des 
Mémoires de Charles-Quint, texte portugais et traduc- 
tion francaise, par Alfred Morel-Fatio = Bibliothèque de 
l'École des Hautes Etudes. Sciences historiques et politiques Bd. 202. 
Paris, Libraire Hondre Champion, éditeur, 1913. 367 S. 


Kaiser Karls V. Kommentare, wie nicht er selbst, sondern wie zeit- 
genössische, humanistisch gebildete Italiener die autobiographischen Auf- 
zeichnungen des Kaisers in Anlehnung an Julius Cäsars bekanntes Werk 
genannt haben, liegen uns bisher nur in der französischen Rücküber- 
setzung vor, welche der Belgier Kervyn de Lettenhove im Jahre 1862 
aus einer im Jahre 1620 von einem bisher unbekannten Verfasser an- 
gefertigten portugiesischen Übersetzung des ursprünglichen französischen 
Originals angefertigt hatte!. Wenn auch Kervyn an einzelnen Stellen 
seiner Übertragung den portugiesischen Text mitgeteilt hatte, ohne freilich 
erkennen zu lassen, nach welchen Grundsätzen er dabei verfahren war, 
so war, vom wissenschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, diese Ausgabe 
doch nur ein kümmerlicher Notbehelf, und zwar um so mehr, als diese 
Übersetzung nicht durchweg korrekt und auch nicht ohne vereinzelte 
Auslassungen war. Es ist deshalb mit Dank zu begrüßen, dal kurz 
vor dem Weltkriege die Bibliothèque de l'école des Hautes Etudes sich 
entschlossen hat, in einer von A. Morel-Fatio besorgten, modernen wissen- 
schaftlichen Ansprüchen genügenden Ausgabe den portugiesischen Text 
der Kommentare Karls V. und eine zuverlässige, von den belgischen 
Provinzialismen Kervyns (S.179 f) freie französische Übersetzung derselben 
vorzulegen, und zwar als Teil einer größeren Veröffentlichung, die sich 
zur Aufgabe gestellt hat, zeitgenössische und spätere historiographische 
Arbeiten über Karl V kritisch zu würdigen und, soweit dieselben noch 
nicht veröffentlicht sind, der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Der 
erste hier zu besprechende Band dieser auf 3 Bände berechneten Sammlung 
setzt sich aus zwei Teilen zusammen: zunächst werden (S. 1--154) eine 
Anzahl von zeitgenössischen spanischen und italienischen Historiographen 
Karls V charakterisiert”, ihre Werke, soweit sie sich auf die Epoche des 
Kaisers beziehen, in ihrer Bedeutung für die moderne Forschung kritisch 
gewürdigt — ich nenne hier besonders Sepulveda, Paulus Jovius und 
Ulloa —, bei einigen freilich auch der Nachweis erbracht — bei Antonio 

n Nach Kervyns französischer Übersetzung ist die wenig zuverlüssige 
deutsche Ausgabe von L. A. Warnkönig: „Aufzeichnungen des Kaisers Karls 
des Fünften“, Leipzig 1862, verfertigt. 

2? Ed. Fueter: „Geschichte der neueren Historiographie“ München Berlin 
1911) hat der Verfasser leider nicht mehr benutzt. 


36 * 


540 Kritiken 


de Guevara, bei Florian de Ocampo u. a. —, dab sie wohl den offiziellen 
Titel eines Historivgrapben geführt und das übliche jährliche Gehalt 
eines solchen bezogen haben, daß aber ihre tatsächlichen jahrelangen 
historiographischen Leistungen zur Zeitgeschichte über das Sammeln von 
Material nicht hinausgediehen sind. Erschöpfend ist die Arbeit des Ver- 
fassers in diesem Teile seiner Veröftentlichnng noch nicht, und soll es 
auch nicht sein; er weist vielmehr immer wieder auf die Lücken unserer 
Erkenntnis hin und regt zu neuen Einzeluntersuchungen an, eine Aufgabe, 
deren Lösung auf diesem Gebiet der Historiographie über Karl V natur- 
gemäß in erster Linie spanischen Forschern zufällt. 

Wichtiger für die Allgemeinheit, besonders aber für die deutsche 
Wissenschaft, ist der zweite Teil dieses Bandes, die kritische Ausgabe 
der Denkwürdigkeiten Karls V. Er zerfällt in drei Teile: eine Ein- 
leitung (8. 157—180), in der über die Entstehung der Kommentare, 
über ihre terneren Schicksale und über ihr Verhältnis zu gleichzeitigen 
Aufzeichnungen aus der Umgebung des Kaisers in gedrängter Kürze 
berichtet wird; sehr viel Neues vermag der Verfasser freilich nicht bei- 
zubringen; die These von O. Waltz in seiner Studie: „Die Denkwürdig- 
keiten Kaiser Karls V“ (Bonn 1901), der Kaiser habe seine Kommen- 
tare geschrieben, um für seine Pläne in der bekannten Successionsfrage 
im Reich auf die deutschen Habsburger einzuwirken, wird, wohl mit 
Recht, abgelehnt, ohne daß freilich der Verfasser eine andere Deutung 
an ihre Stelle zu setzen versuchte. Recht wahrscheinlich macht der 
Verfasser seine Annahme, daß der Kaiser bei der Abfassung der Denk- 
würdigkeiten, abgesehen von der steten Mitarbeit seines treuen Rates 
W. Van Male, auch das im Jahre 1550 abgeschlossene Tagebuch des 
bekannten Jean de Vandenesse bei der Festsetzung einzelner Daten 
mit benntzt hat, während er die von O. Waltz angenommene Mitwir- 
kung Granvellas ablehnt; und außerdem weist der Verfasser darauf hin, 
dab für die Schilderung der Ereignisse des schmalkaltischen Krieges ihm 
das im Jahre 1902 von Fr. Mugniez veröffentlichte Tagebuch eines 
Anonymus (vergl. die Anzeige von S. Riezler in der Historischen Zeit- 
schrift Bd. 90 (1903) S. 309 f. über die Verfasserschaft meine Vermutungen 
in: Göttingische Gelehrte Anzeigen 1903 S. 62f) dem Kaiser vielleicht 
nieht durchaus unbekannt geblieben ist, — Sodann folet auf S. 181 bis 
335 in (segenüberstellung der portugiesische Text und die französische 
Übersetzung der Denkwürdiekeiten des Kaisers: wer fortan sich mit den 
Lebenserinnerungen Karls V, wenn dieser Ausdruck gestattet ist, kritisch 
. auseinandersetzen muß, wird stets zu dieser Ausgabe greifen müssen; 
da Referent der portugiesischen Sprache nicht mächtig ist. steht ihm ein 


Kritiken 541 


sachgemäßes Urteil darüber nicht zu, ob die Ausstellungen des Verfassers 
an der Übersetzung Kervyns in jedem einzelnen Falle berechtigt sind 
oder nicht. — Zum Schluß (S. 337—356) läßt der Verfasser noch eine 
Reihe gelehrter Anmerkungen folgen, deren Zweck ist, „soit de signaler 
les fautes commises par l'auteur lui-même, le premier ou le second tra- 
ducteur, soit d'éclaircir certains details des dernières annćes surtout du 
récit, d'après les ouvrages anciens ou récents les mieux informés“ (S. 180), 
freilich ohne daß er sich bei der Bewältigung dieser letzten Auf- 
gabe in zu große wissenschaftliche Unkosten gestürzt hätte; besonders 
die umfangreiche deutsche Literatur ist nur sehr wenig herangezogen 
worden. 

Mit guten Gründen rechnet der Verfassser immer noch mit der Mög- 
lichkeit, daß der im Jahre 1552 nach Spanien geschaffte Originaltext 
von Karls V. Denkwürdigkeiten in einer der dortigen Handschriften- 
sammlungen wieder einmal aufgefunden wird; bis dahin ist Morel-Fatios 
Veröffentlichung mit ihrem Doppeltext, eine Art politischen Testamentes, 
die einzige wissenschaftliche Ausgabe dieser nicht so sehr durch die ein- 
zelnen berichteten Tatsachen, als für die Erkenntnis der Absichten des 
Kaisers hochbedeutsamen Quellenschrift. Da sie wegen des Krieges in 
Deutschland bisher ziemlich unbeachtet geblieben ist!, bin ich, leider 
reichlich verspätet, etwas ausführlicher auf den Inhalt eingegangen. 


Halle. Adolf Hasenclever. 


Dr. Willy Andreas, Privatdozent an der Universität Marburg. Ge- 
schichte der badischen Verwaltungsorganisationund Ver- 
fassung in den Jahren 1802—1818. Herausgegeben von 
der Badischen Historischen Kommision. Erster Band: Der Aufbau 
des Staates im Zusammenhang der allgemeinen Politik. 1913. Verlag 
von Quelle & Meyer in Leipzig. 


Die Badische Historische Kommision, die schon früher der für die 
Genesis der Mittel- und Kleinstaaten so wichtigen politischen Geschichte 
in der Zeit des rheinbündlerischen Deutschland ihr Augenmerk zuwendete, 
hat mit dem vorliegenden Werk über die innere Geschichte des badischen 
Landes einen Plan des leider so früh verstorbenen Professors Theodor 
Ludwig wieder aufgenommen, dessen Verwirklichung nicht nur über 
die für ihre Zeit vortrefflichen Arbeiten namentlich von Weech hinaus- 
führt, sondern eine abschließende Bedeutung erlangen dürfte; ein end- 


i In der Historischen Zeitschrift Bd. 115 (1916) S. 620—622 hat Andreas 
Walther eine Besprechung von Morel-Fatios Veröffentlichung gebracht. 


E42 Kritiken 

gültiges Urteil ist allerdings erst möglich nach dem Erscheinen des zweiter 
Bandes, der einen Querschnitt durch den Behördenorganismus ziehen, 
das dritte und vierte Organisationsedikt, das Beamtentun und die einzelnen 
Klassen der Staatsbürger sowie die Beziehungen zwischen Staat und 
Kirche behandeln soll. Der vorliegende erste Band gibt die Geschichte 
der Behördenordnung und Verfassung in historischer Folge als Ausdruck 
allgemein historischer Beziehungen, die über das Verwaltungstechnische 
in engerem Sinn hinausgreifen. Erst die Verbindung mit der allgemeinen 
Politik, die jede Verfassungsänderung als einen Niederschlag bestimmter 
Ideen und Verhältnisse erscheinen läßt, verwandelt den spröden Stoff in 
ein lebensvolles Bild des Ringens von Altem und Neuem, Fremdem und 
Einheimischem. Die Charakteristiken der Staatsmänner Brauer, Dahlberg 
und Reitzenstein breiten über das Ganze etwas von dem frischen Hauch 
der Persönlichkeit. Man sieht, wie das französische Vorbild sich doch 
nicht ungebrochen durchsetzen konnte, und dem Bearbeiter ist auch der 
bayerische und württembergische Einfluß nicht entgangen. Über das 
Ausmaß der Wirkung der treibenden Kräfte im Einzelfall wird das Wert- 
urteil des Verfassers vielleicht nicht immer allgemeine Zustimmung finden; 
so besteht der Gegensatz zwischen Pfälzern und Markgräflern nach der 
Anschauung des Referenten nicht nur bei dem französischen Gesandten 
Bignon, dessen Berichte auch ihm vorgelegen haben. Da neben den Ver- 
waltungsakten die diplomatischen Korrespondenzen des französischen, 
österreichischen, württembergischen und preußischen Vertreters am badi- 
schem Hofe zum großen Vorteil für seine Arbeit von dem Verfasser heran- 
gezogen wurden, sei ihm auch das Münchener Staatsarchiv zur Beachtung 
emptohlen, wo nicht nur zur Pfälzer Frage Material vorhanden ist, sondern 
die zusammentassenden Betrachtungen sich befinden, mit denen die 
bayerische Gesandtschaft die badischen Reformen begleitete. 

Dank der geistigen Struktur seines Schöpfers, der an dem Besonderen 
nicht um seiner selbst willen hatten bleibt, sind in dem Buche Anregungen 
von Bedeutung für jeden enthalten, der sich überhaupt mit der Verwaltuugs- 
politik dieses Zeitraumes zu beschäftigen hat. Der Aufbau des badischen 
Staates wird klar und überzeugend geschildert, und manche Einzelheiten 
ertährt man, die man billigerweise hier gar nicht verlangen sollte. So 
ist dank der Unterstützung Obsers unter anderem der erste aktenmäßige 
Autschluß über die leidige Sternhaynsche Angelegenheit gegeben. 


München. Theodor Bitterauf. 


543 


Nachrichten und Notizen. 


Rudolf Sohm, 
geb. Rostock 29. Oktober 1841, gest. Leipzig 16. Mai 1917. 


Drei hervorragende Historike: hat die Leipziger Universität in den furcht- 
baren Jahren seit Ausbruch des Weltkrieges verloren: den Kulturhistoriker 
Lamprecht, den Kirchenhistoriker Hauck und den Rechtshistoriker Sohm. Alle 
drei nehmen in der Entwicklung der Geschicht-wissenschaft eine eigentüm- 
liche Stellung ein. Lamprecht hatte sich weiteste Ziele gesteckt: er wollte 
eine völlig neue Geschichtswissenschaft begründen — es ist ihm nicht ge- 
lungen. Hauck beanspruchte nicht als Reformator, sondern als Arb-iter im 
Sinne Rankes zu wirken, gleichwohl hat er die tiefen Bedürfnisse der geschichts- 
wisseuschaftlichen Entwicklung gefördert und in der Art neue Bahnen be- 
s-hritten, daß er mit großem Erfolg von dem Mittelpunkt des kirchlichen 
Lebens aus umfassende Kulturgeschichte trieb. | 

Und Rudolf Sohm? 

Es ist hier nicht vom Juristen und vom Politiker Sohin zu handeln, nur von 
Historiker. Überall spricht die gleiche starke Persönlichkeit, die gleiche 
geistige Veranlagung, die gleiche glänzende Dialektik, die ihn bei Behandlung 
aller wissenschaftlichen Fragen auf einer einzigen bestimmten Linie schreiten 
ließ, die gleiche Gesinnungstüchtigkeit und das prachtvoll Ethische seines Wesens. 
Es frappiert zunächst, daß Sohm, von Hause aus nach Lebensanschauung streng 
konservativ gerichtet, kirchlich und politisch, schließlich ganz auf die linke 
Seite getreten zu sein schien. Aber das ist durchaus verständlich. Er sah 
stets in der Mannigfaltigkeit der Erscheinungen und Kräfte eine allein als die 
maßgebende, als die notwendige an — und dieser folgte er. Er war glühender 
deutscher Patriot und zugleich erfüllt von tiefem sozialen Verständnis — er 
wurde Mitbegründer der National- Sozialen Partei. Er verachtete die Volks- 
masse als schöpferischen Faktor im politischen Leben, er, eine wahrhaft aristo- 
kratische Natur im edlen Sinne des Worts — und an seinem Sarge sprach 
schöne Worte sein Freund Naumann, das Haupt der neuesten Demokratie und 
damit ein Verkünder der unmittelbaren gleichartigen Herrschaft der Masse. 

Sohm war ein starker, selbstsicherer Geist, er verteidigte das Selbsterkannte 
als unangreifbares Dogma nnd kannte keine Zugeständnisse. Ein Feuergeist voll 
Leidenschaft, der mit der Wucht des fanatisch Uberzeugten vorging, der immer 
aus tiefer Seele heraus forschte und schrieb, alles als persönlichste Sache betrieb. 
Ein Kämpfer, der stets nur den einen Zielpunkt sah und ihm züstrebte, daher 
unbewußt ungerecht werden und unrichtig wirken konnte, aber niemals seinen 
sittlichen Adel verlor, niemals eigensinnig und gehässig wurde. Denn dieser 


544 Nachrichten und Notizen 


Folgerichtige und Unbeugsame war zugleich eine Natur voll Milde und Duld- 
samkeit. Von einer geradezu kindlichen Güte, mit einem warmen Herzen voll 
Menschlichkeit, ja voll ‚Nachsicht für jedermann. Die im Laufe der Jahre 
steigende Schwerhörigkeit, die meist den Menschen mißtrauisch und unzu- 
gänglich zu machen pflegt, hat bei ihm die Vertrauensseligkeit unterstützt 
und ihn bewogen, den Edelmut der eigenen Natur bei den Nebenmenschen 
vorauszusetzen. ' 

Als Sohm wissenschaftlich zu arbeiten begann, herrschten in der Juris- 
prudenz zwei Richtungen: die dialektische Begriffsforschung und die Interessen- 
lehre. Damals warf Jherirg der „konstruktiven Jurisprudenz“ den Fehde- 
handschuh hin und erklärte den reinen Kultus des Logischen in der Rechts- 
wissenschaft als eine Verirrung. Sohm war von Anfang an der Mann der 
Begriffe: „das erste ist und bleibt die Begriftsjurisprudenz®. Und diesen 
Standpunkt übertrug er auch auf seine Geschichtsbetrachtung. Wohl galt ihm 
das Recht als ein wandelbares Erzeugnis der menschlichen Kultur, wie es 
längst «die historische Rechtsschule lehrte. Aber in seiner Erforschung und 
Darstellung der Rechtsentwicklung suchte er nicht die verschiedenen Kultur- 
faktoren auf, die den Wandel des Rechts und dessen verschiedenartige Um- 
formungen bestimmen, er suchte nicht den Anteil zu ergründen, den das wirt- 
schaftliche und das geistige Moment im Leben der Völker ausübt, er suchte 
nicht zu bestimmen das, was der Mensch im Zusammenhang mit dem Boden, 
auf dem er lebt, aus sich selbst heraus oder aus den Einwirkungen anderer 
Völker schuf. Ist auch gerade für ihn die Rechtsbildung eine Sache der 
völkischen Gemeinschaft, ein Produkt des Volksgeistes, ist ihm auch besonders 
kräftig zum Bewußtsein gekommen. daß mannigfache völkische und stammes- 
mäßige Verschiedenheiten vorwalten. daß diese zu erkennen ein historisches 
Problem ist — er betrachtete die Entwicklung des Rechts doch immer für sich 
allein. Ihm setzt sich die Rechtsgeschichte aus Wandlungen des Rechts zusammen, 
die ausschließlich nach einem absolut feststehenden Begriffsschema zu verstehen 
und zu bewerten sind. Und da er als „Begriffsjurist“ begreiflicherweise das 
römische Recht als das einzigartige, vollendete, von klaren Begriffen beherrschte 
ansab, da er dem römischen Recht die Grundbegriffe von absoluter ewiger 
Gültigkeit entnehmen zu müssen meinte, so trat er in seinen geschichtlichen 
Forschungen mit Erwartungen und Forderungen an die Quellen heran, die un- 
möglich sind, die das Material vergewaltigen und letzten Endes die Ergebnisse 
in die Irre führen müssen. Sohm übersah naturgemäß manches, was die anders- 
artige nichtrömische Entwicklung enthält; und besonders trug er etwas in sie 
hinein, was sie nicht hatte und nie haben konnte. Denn feste Rechtssysteme 
begehrte er überall zu schauen und zu rekonstruieren — auch wo kein System 
vorhanden war. 


* 


Zwei Gebiete der Rechtsgeschichte hat er in dieser Art, jedes isoliert für 
sich, in seiner ersten und in seiner zweiten wissenschaftlichen Lebensperiode 
bedeutsam bearbeitet: die Rechtsgeschichte des Staates, insbesondere des 
fränkischen, und die der christlichen Kirche. In diesem Zusammenhang sei 
zunächst zweier Werke Sohms auf dem Gebiete der deutschen Geschichte be- 
souders gedacht, in denen seine Eigenart als Historiker am charakteristischesten 


Nachrichten und Notizen 545 


zutage tritt und die in ihrer geschichtswissenschaftlichen Bedeutung unter 
den historischen Arbeiten des großen Gelehrten an der Spitze stehen: Die 
Fränkische Reichs- und Gerichtsverfassung 1871 (Nendruck 1911) und Die Ent- 
stehung des deutschen Städtewesens 18%0. 

Die Fränkische Reichs- und Gerichtsverfassung, durch das kleine, noch 
immer grundlegende Werk über den Prozeß der Lex Salica 1867 vorbereitet, 
schließt sich an die Geschichte des Benefizialwesens seines Münchner Lehrers 
Paul Roth an. Die „an großen Resultaten reiche Arbeit“ Roths habe die 
eine Seite in der Wirksamkeit des Staates: das Heerwesen, behandelt und sei 
über die grundlegenden Forschungen von Waitz weit hinausgekommen. Sohm 
wollte ähnliches mit der zweiten Seite der älteren Staatstätigkeit versuchen: 
mit dem Gerichtswesen. Vor allem handele es sich dabei um die Frage, in- 
wiefern der Staatsbegriff im altdeutschen öffentlichen Recht bereits verwirklicht. 
sei. Sohm ging von der Annahme aus, daß die „herrschende Ansicht“ das Dasein 
eines älteren germanischen und fränkischen Staates überhaupt leugne, daß die 

französische Schule den germanischen Barbaren ein wirkliches Staatswesen ab- 
zusprechen pflegte und daß die deutschen Historiker dem gefolgt seien. 

Eine nicht zutreffende Voraussetzung Sohms. Die Franzosen hatten zwar in 
der Tat den alten Germanen den Staat abgesprochen, aber nur, um den Staat der 
Franken als rein römischen Ursprung bezeichnen zu dürfen; sie haben auch ge- 
legentlich bei Deutschen Anklang gefunden — in eigentümlicher und modifizierter 
Art bei Heinrich v. Sybel, der den alten Germanen Geschlechterverbände, aber 
keinen eigentlichen Staat zugestand und der das germanische Königtum, seiner 
Meinung nach das Schaffende des Staates, von den Römern ableitete. Aber in 
der Hauptsache hat die deutsche Gelehrsamkeit sich von den romanischen An- 
sichten chauvinistischen Ursprungs ferngehalten, von Eichhorn an bis auf die 
neueste Zeit. Ja Georg Waitz hatte stets mit schärfstem Nachdruck diese 
französische Ansicht bekämpft. Und er hat unentwegt seit 1844 die geschicht- 
liche Auffassung in Deutschland und über Deutschland hinaus vornehmlich 
beeinflußt. Stand auch in gewisser Hinsicht G. L. v. Maurer auf anderem 
Boden, ist das auch völlig bei Otto Gierke der Fall, und mag es gelten, wenn ` 
Sohm sagt: „Die Ansichten Maurers und Gierkes verwandeln das fränkische 
Reich in ein großes Landgut und die fränkische Reichsregierung in eine 
Bauernwirtschaft“, so muß gleichwohl eine solche Ansicht als eine mehr isolierte 
gelten, jedenfalls nicht als die „herrschende“ angesprochen und vor alleın nicht 
auf Waitz und die zahlreichen Seinen bezogen werden. 

So müssen wir, im allgemeinen und im großen, das Grundverhältnis der 
Meinungen skizzieren: Waitz vermißt zwar gleich Gierke vielfach bei den 
politischen Gemeinwesen der älteren germanischen Zeit solche Eigenschaften. 
die wir mit dem Staatsbegriff notwendig. verbinden, er leugnet aber deshalb 
nicht den staatlichen Charakter, denn er sieht das Staatliche als etwas Wandel- 
bares an; Gierke ist strenger und enger mit seiner Benennung einer Gemein- 
schaft als Staat und verweigert deshalb den germanischen, den fränkischen und 
den älteren deutschen Einrichtungen die staatliche Natur; Sohm dagegen trägt 
die juristisch ausgeprägten öffentlich- rechtlichen Züge der Gemeinschaftsein- 
richtungen späterer Zeiten und der Gegenwart einfach in das ältere Zeitalter 
künstlich hinein und beweist auf diese Art — gegen Waitz und gegen Gierke — 
das Dasein eines wirklichen altgermanischen und fränkischen Staates. 


516 "Nachrichten und Notizen 


Sohms unzutreffende Beurteilung der „herrschenden Ansicht“ hatte uner- 
wünschte Folgen bis in die neueste Zeit binein; auf sie mag es mit zurückgehen, 
daß man noch in den letzten Jahren Feldzüge gegen die Lehre der Historiker 
vom patriarchalischen und patrimonialeu (privatrechtlichen) Staat des Mittel- 
alters, d. i. von Gemeinschaften nichtstaatlicher Natur, unternahm und daß 
dabei sogar als besonders unheilvoll wirkender Geist Karl Ludwig v. Haller 
in deu Mittelpunkt gerückt wurde, er, der wohl als Vorkämpfer für ein romantisch 
monarchisches Staatsprinzip und als Staatstheoretiker und Politiker reaktionärer 
ltichtung eine große Roile gespielt hat, der aber ohne merklichen Einfluß auf 
die geschichtswissenschaftliche Beurteilung des Mittelalters geblieben war. 

Nicht darin sehe ich das Bahnbrechende und in der Entwicklung der 
geschichtswissenschaftlichen Forschung Eigentümliche des Sohmschen Werkes, 
Jaß es die angeblich herrschende historische Bewertung des fränkischeu Gremein- 
weseus als Institut des Privatrechts beseitigt und zuerst wieder den wirklich 
staatlichen Charakter des fränkischen Reiches betont und nachgewiesen hat. 
Die Originalität und Bedeutung beruht vielmehr, wie ich glaube, auf einer 
ganz anderen Grundlage. 

Sohms Werk von 1871 ist ein Protest gegen die verfassungsgeschichtliche 
Forschung und Darstellung, wie sie vornehmlich Waitz getrieben hatte: Sohm 
verlangt „juristische Konstruktion“. Überall soll nach den ewiggleichen Grund- 
begriften der Jurisprudenz eiue Beurteilung rechtsgeschichtlicher Nachrichten 
und sodann ein geschlossener juristischer Aufril der Staatsverfassung erfolgen. 
Auszugchen sei, so erklärte Sohm, von dem Gegensatz des öffentlichen Rechts 
und des Privatrechts. So will er überall Grenzlinien ziehen und die einzelnen 
Rechtsinstitute der einen oder der anderen Gruppe zuweisen. Die gesamte 
Entwicklung aber des fränkischen Rechts — des öffentlichen und des privaten — 
beruhe auf dem Gegensatz von Volksrecht und Amtsrecht, auf einem Gegen- 
satz. der sein Vorbild im jus eivile und jus honorarium der Römer finde. Dieser 
Gedanke durchzieht alle Ausführungen Sohms als das Leitende und Mahgebeud e 
Jeder rechtshistorischen Erkenntnis. Er ist so, wie ihn Sohm gefaßt und durch. 
geführt hat, sicher nicht zutreffend, er ist besonders irreführend bei den Nach- 
tolgern Sohms, die die beiden Rechtssysteme nach inhaltlichen Rechtsgruppen 
strenge sondern und auf das Wirken verschiedener Verfassungsorgane (König, 
Reichstag, Hundertschaftsgericht) zurückführen wollten. 

Und doch liegt im Aufstellen des Dualismus eine wichtige Wahrheit. Volk 
und König waren in der Tat zwei gewaltige selbständige rechtsbildende Mächte: 
auf der einen Seite stehen Rechtssätze und Verfassungsinstitute, die aus der 
Machtfülle des Königtums strömten, auf der andereu Seite solche, die dem 
Volksbewnßtsein entquollen. Es trägt zum Verständnis nicht uur von rechts- 
geschichtlichen, sondern auch von wichtigen ver fassungsgeschichtlichen Problemen 
bei, und das nicht nur in der fränkischen, sondern auch in der nachfränkischen 
Zeit. Dieser Dualismus der beiden Mächte ist zu beachten. 

So zeigt sich die Eigentümlichkeit der Geistesrichtung Sohms: aus der 
Fülle der im geschichtlichen Leben wirkenden Kräfte wird eine herausgehoben 
und als die Kraft, die alle anderen beherrscht, in den Vordergrund gerückt. 
Sohm hatte hier richtig und wichtig den für viele Bildungen maßgebenden 
Gegensatz von Volksmacht und Königsmacht erkannt, aber er hatte geirrt, da 
er den Gegensatz von Volksrecht und Königsrecht gleichsetzte dem Gegensatz 


Nachrichten und Notizen 547 


von Gewohnheits- nnd Gesetzesrecht, von Stammes- und Reichsrecht, von Per- 
sonal- und Territorialrecht, und da er so zwei große einheitliche, einander gleich- 
zeitig scharf entgegenwirkende Rechtssysteme annahm. 

Ähnliches gilt von Sohms Schrift über die Entwicklung der Städte. Alles 
wird auf das Marktrecht und auf das das Marktrecht begründende Königsrecht 
zurückgeführt. Wieder eine einzige Linie der Entwicklung, eine einzige 
Kraft. Das Originelle Sohms liegt nicht in der Betonung des Marktrechtes — 
das war längst vorher erfolgt und, wie schon Sohm selbst bemerkte, vornehmlich 
von Waitz. Das Originelle liegt vielmebr in dem Hinweis auf den König. . 
Und wenn auch das in der von Sohm vorgebrachten Art nicht Billigung finden 
kann, wenn auch überhaupt das Einseitige der Gesamtauffassung abzulehnen 
ist — dieser Hinweis auf den Zusammenhang der Stadtbildung und besonders 
der Stadtrechtsbildung mit der königlichen Gewalt ist wertvoll und beher- 
zigenswert gegenüber jenen verbreiteten Irrlehren, die die Stadtbildung auf 
eine angeblich vom Staatsleben zu sondernde Gemeindegewalt allein zurück- 
zuführen streben. 


* * 
* 


„Immer, auch in der Rechtsgeschichte. führt nicht Vielherrschaft sondern 
Einherrschaft zum Ziel.“ Diese Behauptung Sohms schließt eine Wahrheit 
in sich, weist aber zugleich auf die großen Gefahren von Irrwegen hin. Nach 
diesem Prinzip bat Sohm auch die weiten Gebiete und gewaltigen Probleme 
des Kirchenrechts behandelt, dem er sich Zeit Anfaug der 80er Jahre mit 
steigender Liebe zugewendet und das er in verschiedenen Einzelschriften und 
Büchern behandelt hat. Hier kommen drei Werke in Betracht: Kirchenrecht J. 
Die geschichtlichen Grundlagen 1892; Wesen und Ursprung des Katholizismus 
(Berichte der Kgl. Sächs. Gesellschaft der Wissenschaften 1909; zweiter Ab- 
druck durch ein Vorwort vermehrt 1912); Das altkatholische Kirchenrecht und 
das Dekret Gratians 1918. Diese der Kirche gewidmeten Arbeiten sind viel- 
leicht die reichsten an Thesen und Antithesen, an überraschenden Schlagworten, 
die sich aus einer tiefen neuen Auffassung herausheben, die als hoher in- 
tellektueller und ästhetischer Genuß empfunden werden und eine durchaus neue 
alles Bisherige überwindende Grundlehre zu verkünden scheinen. Was schon seine 
kleine programmatische „Kirchengeschichte im Grundriß“ 1887 angedeutet hatte, 
das blieb ein Fundament aller seiner kirchengeschichtlichen Forschungen: die 
Kirche ist eine rein geistige und sittliche Gemeinschaft, die in einem unüber- 
brückbaren Gegensatz zur Weltlichkeit steht, sie hat nichts mit dem Recht an 
sich zu tun, sie ist verfassungslos, sie entbehrt jeder Organisation, sie kennt 
ihrem Wesen nach keinen Zwang, keiu Recht, sie wird durch Gottes Wort 
allein regiert, Das ist nach Sohm nicLt eine Eigenschaft der Kirche nur zu 
gewissen Zeiten der Entwicklung, das ist vielmehr etwas dem Kirchentum 
dauernd Immanentes. Und deshalb stehen Kirche und Recht grundsätzlich und 
ihrem innersten Wesen nach, sich gegenseitig ausschließend, einander gegenüber; 
deshalb ist wahre Kirche ohne eigenes Recht und ohne politische Macht; deshalb 
ist für Sohm die Aufnahme von Elementen der Organisation in der Kirche, 
ist die Aufstellung einer Kirchenverfassung, eines irdischen Zwanges nicht eine 
naturgemäße und innerlich notwendige Entwicklung, sondern ein Abfall von 
ihrem eigensten Wesen. ö 


548 Nachrichten und Notizen 


Daß die christliche Kirche ursprünglich von einem Prinzip des Jenseitigen 
ausgegangen war und erst später in das Weltliche, ja in das Herrschaftliche 
und Politische hinübergezogen wurde, daß auch später wiederholt sich die Ideen 
des rein Geistigen im christlichen Kirchentum meldeten und eine Rückkehr 
zum unirdischen Anfang zurückverlangten, daß insbesondere in der Reformations- 
zeit auf die ursprünglich geistige Gemeinschaft der Bekenner ohne fremde Ver- 
mittlung der Heilsgüter hingewiesen wurde — das ist eine bekannte historische 
Erkenntnis seit langer Zeit. Sohm hat eine Fülle von neuen Wendungen 
diesen älteren Gedankengängen hinzugefügt, feine neue Einzelzüge entdeckt 
und packende Worte gefunden, aber die Grundzüge der Ideen waren gegeben. 
Neu ist Sohms Forderung, daß dieses unpolitische, unorganisierte und ohne 
Recht und ohne Macht tätige kirchliche Gemeinschaftsleben das unantastbare 
gleiche Wesen der christlichen Kirche zu bilden habe. Solms Auffassung 
eser Art führte zur Forderung von Reformen der mit weltlichen Elementen 
durchsetzten christlichen Kirche oder. wie in einem Nachruf auf den Meister 
gesagt wurde, Sohm ward zum Tribun, zum Entdecker einer ungehenren Lüge 
und zugleich zum Verkünder einer ungeheuren Wahrheit. Wurde aber Sohm 
zugleich auch, so müssen wir in diesem Zusammenhang fragen, zum Entdecker 
einer geschichtlichen Erkenntnis? Nein. er hat vielmehr in diesem Punkt die 
Geschichte nicht richtig verstanden und er konnte dadurch, daß er die seiner 
Meinung nach immer nur rein geistige Kirche als unabänderlich fest, als un- 
wandelbar und dabei als absolut unweltlich ansah, dem großen notwenigen 
historischen Prozeß kein volles Verständnis entgegenbringen. Er hat in Wahrheit 
unhistorisch gedacht und in seiner dogmatischen Starrheit und geradezu harten 
Schroff heit das Fließende und Gleitende der historischen Entwicklung über- 
sehen, er hat sich dem Verständnis für das aus der Sache selbst notwendige 
Werden des Neuen verschlossen und den ganzen aus dem Inneren und dem 
Außeren der geschichtlichen Verhältnisse heraus allein erklärbaren Umbildungs- 
prozeß des Unirdischen zum politischen Machtkirehentum mißverstanden. - 

Das ist bei den beiden großen historischen Wandlungen, die Sohm zu beobach- 
ten hatte, in gleicher Weise der Fall gewesen: sowohl bei dem Hinübergleiten der 
ursprünglichen Reformationskirchen mit ihren rein geistigen uud ethischen Grund- 
ideen zum politisch - organisierten Institut weltlicher Art, als auch bei der Um- 
bildung der urchristlichen Gemeinde der Heiligen in die altkatholische Kirche 
und in das Weltkirchentum der römischen Päpste. Nach den verschiedensten 
Seiten hin mußten sich diese Gesichtspunkte in der Sohmschen Betrachtung 
als unzutreffend erweisen: in der Annahme der plötzlichen durch fremde Ein- 
flüsse hervorgerufenen Entstehung der katholischen Kirche (Clemensbrief), in 
der schroffen Gegenüberstellung des sakralen und weltlichen Rechts, in dem 
Auftreten des unsakralen juristischen Neukatholizismus des 12. Jahrhunderts 
und in der Bewertung Gratians, sodann besonders auch in der Beurteilung der 
Wandlungen der Lutherkirche und ihrem Hinstreben zum Gemeindewesen und 
zum landesherrlichen Kirchenregiment. 


* * 
* 


Wohin man blickt — überraschende Wendungen, neue Zusammenhänge. 
scharfe Gegensätze. Die historischen Grundideen Sohms in ihrer scharf zu- 


Nachrichten und Notizen | 549 


gespitzten juristischen Fassung sind meist unannehmbar. Aber gleichwohl reich 
an Anregungen und groß an geistigen Gentissen, die die intellektuelle Harmonie: 
der ınannigfaltigen und dabei streng einheitlichen Gedanken gewährt. 

Rudolf Sohm war von Anfang an and immerdar der Gleiche. Sein ganzes- 
Streben und Schaffen trug im großen und im kleinen die Eigenart seiner aus- 
geprägten Persönlichkeit. Ein glänzender Stilist, ein uuvergleichlicher Be- 
herrscher der deutschen Sprache. Und dabei verfügte er über eine oratorische 
Wucht des Ausdrucks, die den Leser ganz in den Bann zwang und mit einer‘ 
Eberredungskraft sondergleichen überwand, wie das meist nur dem Wort des 
Redners flüchtig gelingt. Nicht das ästhetische Streben des Schriftstellers, 
sondern die Sehnsucht des Denkers nach Harınonien der Ideen war ihm die 
Leitkraft. Aus der Mannigfaltigkeit die Einheit, aus dem Vielen das Eine, 
das Maßgebende, die Kraft zu erkennen. Und er sieht immer nur das Einzige. 
Nicht nur das Wesentliche, sondern das Ausschließliche. Darin liegt zugleich 
das Unhistorische. Sohm ist im Grunde nicht geschichtswissenschaftlich ge- 
richtet. Er ist Dogmatiker, Dialektiker und er ist durchaus Jurist. Eine: 
andere als eine rein juristische Betrachtungsweise des geschichtlichen Lebens- 
war ihm nicht gegeben. Und doch war dieser geborene Dogmatiker und Be- 
griffsjurist ein bahnbrechender Erforscher von geschichtlichen Vorgängen. Nie 
abschließend — das vermag leidenschaftliche Einseitigkeit unmöglich — aber 
gewaltig anregend: auf. einzelne große wirksame Kräfte hat er zuerst die 
Geschichtswissenschaft aufmerksam gemacht und auch da als großer Förderer 
gewirkt, wo er irrte. 

Aber die Persönlichkeit Sohms allein erklärt nicht die Art seiner geschichts- 
wissenschaftlichen Tätigkeit. Hier war damals ein neues Bedürfnis der Ge- 
schichtswissenschaft aufgetreten: auch auf dem Gebiet der Staats- und Ver- 
fassungsgeschichte hatte Mitte des 19. Jahrhunderts den Forscher ganz in 
Anspruch genommen das fleißige Sammeln der (uellennachrichten, das 
scharfe Kritisieren und die Einordnung der Tatsachen in die richtige 
geschichtlich® Folge, nicht das Auffinden der leitenden Grundideen. Wie 
aber die historische Nationalökonomie, wie die Ceistes- und Kirchen- 
geschichte, so verlangte auch die historische Jurisprudenz Vertiefung, Ein- 
heit, großen zusammenhängenden Zug. Die juristische Konstruktion wurde 
begehrt. Nicht zufällig, nicht aus einer individuellen Laune einzelner, sie 
ist notwendig aus einer allgemeinen großen geschichtswissenschaftlichen Be- 
wegüing heraus zum Leben gebracht worden. Sohm war der geistvollste, ideen- 
reichste, genialste der juristischen Konstrukteure. Er war das Haupt und der 
Führer der ganzen Richtung In seinem Wirken ist ihre höchste Höhe und 
ihr vollster Glanz gewonnen worden. Im Kühnen, Rticksichtslosen und zua- 
gleich im Einseitigsten. Sohm erfüllte eine hohe Mission in der Entwicklung 
der Geschichtswissenschaft und wird eine anerkaunte Stellung von dauerndem 
tuhm auch dann bewahren, wenn die materiell-positiven Forschungsergebnisse 
vor der Nachwelt nicht bestehen bleiben. 


Hans Fehr, Rudolf Sohm Ztschr. d.Savigpy-Stift.f.Rechtsgesch.XXXVIH Germ. Abt.). 

Richard Schmidt, Worte zum Gedächtnis an Rudolf Sohm (Ber. d. Kgl. Säclis. 
tesellsch. d. Wissensch. Leipzig 1917. Bd. 69). 

K. v. Amira, Rudolf Sohm Jahrb. d. Bayer. Akad. d. Wiss. 1918). 


Leipzig. G. Seeliger. 


550 Nachrichten und Notizen 


Joseph Schumpeter, Zur Soziologie der Imperialismen. Tübingen 1919. 
76 S. M. 4.50. 


Schumpeter definiert Imperialismus als „die objektlose Disposition eines 
Staates zu gewaltsamer Expansion ohne angebbare Grenze“, es sei sein Zeichen, 
daß das Ausdehnungsstreben nicht durch einzelne konkrete Interessen, sondern 
durch Herrschaftswillen an sich genährt werde, daß es in diesem Sinne „objekt- 
los“ sei. Diesen Imperialismus sucht er in typischen Erscheinnugsformen in 
der Weltgeschichte zu fassen. Er tindet ihn bei den Ägyptern nach Vertrei- 
bung des Hyksos, bei den Persern, Arabern. Salfranken, den deutschen Kaisern 
des Mittelalters und im absoluten Fürstenstaat der Neuzeit: nicht bei den Russen, 
auch nicht bei den — Engländern; bei diesen trete der Imperialismus nur „als 
Phrase“ auf, ihre Politik sei immer durch konkrete Interessen ihrer im Grunde 
friedlichen Handelsausdehnung bestimmt worden. Aus welchen Gründen ist 
nun diese imperialistische Gesinnung zu erklären? Aus soziologischen. Der 
triebhafte Wille zum Kampf und Herrschen bildet sich in Menschen und Völkern, 
die ursprünglich. für ihre Lebenserhaltunz auf Krieg und Raub angewiesen 
waren. Einmal entstanden wirkt er fort wie „eine angekurbelte Maschine“. 
Allerdings sich erhalten konnte dieser Trieb nur in der eigenartigen Lage Le- 
stimmter sozialer Kreise, dem kriegerischen Adelsstand der Festlandsstaaten und 
ihren Herrschern. Der Imperialismus ist hier „ein Atavismus der sozialen 
Struktur und individualpsychischer Gefühlsgewohnheit“. Mit diesen sozialen 
Vorbedingnugen muß er iu England fehlen. 

Die durch die Geschichtsauffassung des Verfassers bestimmte Einseitigkeit 
dieser Betrachtung ist offensichtlich: Als ob das Erfassen einer wirtschafts- 
politischen Streitfrage als konkretes Machtinteresse nicht auch eine imperiali- 
stische Grundstimmung voraussetzte — wie in England! Als ob imperialistische 
Tendenzen sich nicht auch als Auswirkung geistiger Bewegungen entwickelten — 
wie im lslam, im Bolschewismus! Die menschliche Seele und mit ihr die Ver- 
ursachung historischen Geschehens ist doch reicher als uus Schumpeter glauben 
machen will. Doch gerade durch ihre Einseitigkeit erschließt die Untersuchung 
auch fruchtbare Gesichtspunkte, wie für die Beurteiluug der mittelalterlichen 
Reichspolitik (8.35 fl.). 

Görlitz. A. Koselleck. 


Wahle, O., Generalmajor a. D. Feldzugserinnerungen röm'scher Kameraden. 
Berlin 1918, Siegismund. Mit 5 Skizzen. 88 8. 


Das kleine lebhaft geschriebene Büchlein gibt ein anschauliches Bild des 
römischen Lager- und Feldzugslebens im 2. Jahrhundert v. Chr. Die römischen 
ꝑKriege in Spanien, speziell der Feldzug des Fulvius Nobilior im Jahre 153 
nud der des Scipio bei Numantia bilden den Gegenstand der Darstellung, die 
sich einerseits anf die vom Verfasser fleißig und eindringend gelesenen Quellen, 
Polybios und Appian, andererseits auf die Ausgrabungen von Schulten stützt, 
deren Resultate überall berücksichtigt sind und dem Ganzen Anschaulichkeit 
und Kolorit geben. Der Verfasser wählt dabei die Einkleidung, eine Persön- 
lichkeit aus der näheren Umgebung des Feldherren Berichte an einen Freund 
in Rom gehen zu lassen. Damit erreicht er, an Stelle des einförmigen ört- 
liehen Nebeneinander einer Beschreibung der Lagereinrichtungen ein abwechs— 


Nachrichten uud Notizen 551 


lungsreiches, zeitliches Hintereinander zu setzen und befolgt so die alte Regel 
Lessings, daß der Schilderer den Leser an der Hand handelnder Personen 
durch die Dinge hindurch führen solle. 

Die fenuilletonistische Einkleidung hat übrigens der Gründlichkeit nicht 
geschadet. Und wenn auch die Schrift natürlich keinen Anspruch darauf macht, 
wissenschaftlich Neues zu bringen, so hat sie doch die Schultenschen Forschungs- 
ergebnisse geschmackvoll verwertet und dadurch, daß der Verfasser noch un- 
gedruckte Teile des großen Numantiawerkes von Schulten verwenden konnte, 
für den Leser von 1919 sogar einzelnes. wissenschaftlich Neues gebracht. Die 
fünf beigefügten Skizzen gebeu einen Übersichtsplan über den ganzen Kriegs- 
s-hauplatz, eine Darstellung von Scipios Cireumvellationslinie, dazu drei Pläne 
der hauptsächlichsten römischen Lager von Castillejo, Pefia Redonda und 
Renieblas. Das Büchlein ist der Lektüre sehr zu empfehlen. 

Leipzig. J. Kromayer. 


Paul Lehmann, Vom Mittelalter und von der lateinischen Philologie des 
Mittelalters. — Goswin Frenken, Die Exempla des Jacob von Vitry. 
Ein Beitrag zur Geschichte «der Erzählungsliteratür des Mittelalters. 
München, C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung. 1914. «Quellen und 
Untersuchungen zur lateinischen Philologie des Mittelalters, begründet 
von Ludwig Traube, herausgegeben von Paul Lehmann. V. Band, 
erstes Heft.) 

Die lateinische Philologie des Mittelalters, das Wort Philologie in dew 

umfassenden Sinne eines Studiums des gesamten Geisteslebens genommen, ist 

eine aufstrebende Wissenschaft mit ungeheuer vielen Aufgaben und Tätigkeits- 
bereichen, die einen großen zusammenfassenden Beruf für fast alle geschicht- 
lichen und sprachlichen Studien auf dem Gebiete des Mittelalters bat. Verküniet 
unl betrieben hat sie neben anderen — Wilhelm Meyer, v. Winterfeld — vor 
allem Ludwig Traube. Nach seinem früben Tode hat sich sein Schüler Paul 

Lehmann mit Eifer und Emsigkeit seiner Hinterlassenschaft angenommen und 

betreibt diese teils sprachlichen, teils geistes- und überlieferungsgeschichtlichen 

Studien, gleichfalls im Anschluß an Tranbe, vor allem auf dem Gebiet ler 

Überlieferungsgeschichte, der Handschriften, Drucke, Bibliotheken und sämt- 

lichen verbindenden überlieferuugsgeschichtlichen Linien. In der vorliegenden 

Einleitung (25 Seiten) des 5. Bandes der Traubeschen (Juellen und Unter- 

suchungen, mit der er deren weitere Herausgabe übernimmt, bringt er haupt- 

sächlich einiges neue Material zur Geschichte des Begriffes Mittelalter, aus- 
führlicher und umfassender hat er sich über „Aufgaben und Anregungen zur 
lateinischen Philologie des Mittelalters‘ inzwischen in den Sitzungsberichten 
der Kgl. bayerischen Akademie der Wissenschaften, philosophisch-philologische 
und historische Klasse, Jahrgang 1918, 8. Abhandlung ausgelassen. Es ist 
hocherfreulich, daß gerade diese Seite der Studien, die viel Arbeit erfordert 
und anderen weniger lockend und verheißungsvoll zu sein scheint, in ilım einen 
ungemein rührigen Vertreter und Förderer gefunden hat. Den Hauptteil des 

Bandes (154 Seiten) bildet die Arbeit von Frenken über die Exempla des Jacob 

von Vitry, die nicht nur eine Ausgabe der bisher unedierten Exempla aus den 

Sermones communes sive cotidiani bietet — gleichzeitig erschien eine zweite Aus- 

gabe von J. Greven in der Sammlung mittellateinischer Texte, herausgegeben von 


552 Nachrichten und Notizen 


Alfons Hilka, Heft 9 —, sondern auch eine gute und interessante literarhistorische 
Einleitung über Geschichte und Begriff des Exemplum im Mittelalter, eine um- 
fassende Analyse in bezug auf die Gattungen und Quellen der Exempla des 
Jakob und eine Darlegung ihrer Nachwirkung bei späteren Autoren. Die 
Exempla selbst bieten vielen sprachlich und kulturhistorisch wertvollen Stoff, 
eines der Stücke ist mir sogleich in meiner Abhandlung über den Unibos, 
die demnächst in dieser Zeitschrift erscheinen wird, fruchtbar geworden. Der 
gesamte Band kann. nur freudig begrüßt und mit Dank aufgenommen werden. 


B. Schmeidler. 


F. Liebermann, Die Gesetze der Angelsachsen, I. Bd.: Text und Übersetzung 
(LXII u. 675 S), 1903; II. Bd.. 1. Hälfte: Wörterbuch, 1906, 2. Hälfte: 
Rechts- und Sachglossa, 1912 (VIII u. 758 S.), III. Bd.: Einleitung zu jedem 

Stück, Erklärungen zu einzelnen Stellen (356 S.). 1916. (Halle, Max 
Niemeyer.) l i 
Das grohe, im Auftrage der Savigny - Stiftung für Rechtsgeschichte ge- 
schaffene Editionswerk liegt nun seit einigen Jahren fertig abgeschlossen vor 
uns. Leider haben die Unterbrechung der Zeitschrift und die Kriegsverhält- 
nisse das Referat verhindert. Doch soll wenigstens kurz auf die aulerordent- 
liche Bedeutung des Werkes hingewiesen werden. Die Textausgabe, welche 
die angelsächsischen (jesetzesquellen von Aethelberht bis zu den Privatarbeiten 
des 12. Jahrhunderts umfaßt, bringt auler dem gesamten textkritischen Apparat 
— zuweilen sind drei und mehr Handschriften vollständig nebeneinander ab- 
gedruckt — auch eine fortlaufende deutsche Übersetzung. Das Wörterbuch 
will jedes Wort des englischen und des französischen Textes, sowie vom lateini- 
schen diejenigen erklären, die den Lexicis der klassischen Sprache fehlen, 
ferner durch Vollständigkeit der Quellennachweise die sofortige Auffindung 
jeder Stelle der Gesetze ermöglichen. Im Glossar wird der Stoff, den die Ge- 
setze in rechts-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Beziehung bieten, nach 

Stichwörtern geordnet vorgelegt, unter strenger Anlehnung an die edierten 

Quellen und unter nur gelegentlicher Heranziehung anderer Literatur des 

mittelalterlichen England bzw. festländischer Parallelen. Der dritte Baud 

endlich bringt Erläuterungen zu den einzelnen Quellen im Zusammenhange, 
über Überlieferung, Sprache, Anordnung, Abfassungszeit, Geltungsbereich usw. 


sowie Erklärungen einzelner Stellen. 
E. Mayer- Homberg ip). 


Gottfried Kühn, Die Immunität der Abtei Groß-St. Martin zu Köln. Heit 5 
der Beiträge zur Geschichte des alten Mönchtums und des Benediktiner- 
ordens herausgegeben von H. Ildefons Herwegen O. S. B. Münster i. W. 
1913. 

Die vorliegende Arbeit ist ein wertvoller Beitrag zur Kenntnis der Grund- 
eigentumsverhältuisse und Verfassungszustände im mittelalterlichen Köln. Sie 
behandelt die rechtliche Lage der nicht auf freiem Eigen, sondern auf Kloster- 
gut in der Altstadt augesiedelten Stadtbewohner und ihrer Güter. Der Verfasser 
beschränkt dabei seine Untersuchung auf das um 980 aus einem etwa 960 ge- 
gründeten Stifte in ein Benediktinerkloster umgewandelte Kloster Groß-St.Martin. 


Nachrichten und Notizen 553 


Dieses tat seinen rings um die Klostergebäulichkeiten an Fischmarkt, Lint- 
gasse, Altermarkt und Mühlengasse gelegenen, der Immunität teilhaftigen Besitz 
seit dem 12. Jahrhundert in Erbleihe an Kölner Bürger zur Besiedelung aus. 
Blieb nun trotz bürgerlicher Besiedlung der Rechtscharakter dieses Gebiets 
als Immunität gewahrt oder wurde vor der bürgerlichen Besiedelung die Im- 
munitätsgrenze zurückgezogen? Auf diese Frage gibt der Verfasser im ersten 
Teil seiner auf reiches, zum großen Teil ungedrucktes Material gegründeten 


` sorgfältigen Untersuchung die Antwort, daß die Bewohner dieser klösterlichen 


Erbleihehäuser nur in Sachen der Grundgerichtsbarkeit eine Ausnahmestellung 
einnahmen, insofern sie nämlich dem grundherrlichen Gericht des Klogters 
unterstanden. Sonst entsprach ibre rechtliche Stellung völlig derjenigen der 
übrigen Bürger, sie waren nicht der exactio und districtio der öffentlichen Be- 
amten entzogen, insbesondere war für sie das öffentliche Gericht unbeschränkt 
kompetent. Der Verfasser sieht in jener Grundgerichtsbarkeit einen Ausfluß der 
Immunität, allerdings in einer sehr abgeschwächten Form. Sollte sie aber nicht. 


. vielmehr ganz einfach auf dem Grundeigentum des Klosters beruhen, also ans- 
schließlich privaten Charakter haben? Auch der Sprachgebrauch des mittel- 


alterlichen Köln rechnet diese städtischen Siedlungen auf ursprünglichem Im- 
munitätsboden nicht mehr zur Immunität. Die „emunitas“ ist nur noch das von 
der Klostermauer umgebene eigentliche Klostergebiet (vgl. S. 3). Bei St. Martin 
lag aber seit der bürgerlichen Besiedlung von Teilen des Klosterareals diese 
außerhalb der nunmehr zurückverlegten Mauer (S. 23). Gegen einen Zusammen- 
hang der Grundgerichtsbarkeit mit der Immunität spricht auch die Tatsache, 
dal) jene über das Gebiet der Immunität hinausgreift (vgl. den Plan S. 108). 

Im zweiten Teil schließen sich bemerkenswerte Erörterungen über Ent- 
stehung, Wirksamkeit und Verfall jenes Grundgerichtes zu St. Martin und über 
seine Umwandlung aus einem rein mönchischen Gericht in ein von den Lehns- 
lenten des Klosters besetzten Lehnsgericht in der Mitte des 15. Jahrhunderts 
an, die unter Bursfelder Einfluß erfolgte und die Fernhaltung der Mönche von 
weltlichen Geschäften bezweckte. 

Aus der Literatur hätten die einschlägigen Arbeiten von Rietschel und 
K. Beyerle herangezogen werden müssen. In des letzteren Aufsatz in der 
Ztschr. d. Sav. Stift. G. A. Bd. 31 1910) S. 1 ff. hätte der Verfasser auch eine an- 
sprechende Erklärung des „Hofzinses“ finden können (daselbst S. 34 f.). 

Leipzig. Heinrich Glitsch. 


Mainz in seinen Beziehungen zu den deutschen Königen und den 
Erzbischöfen der Stadt bis zum Untergang der Stadtfreiheit (1462). 
(Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz. 4.) Mainz 1915. 

Das vorliegende Werk ist erwachsen als Vorarbeit für die hessischen Kunst- 
denkmäler. Es will keine zusammenhängende Geschichte der Stadt Mainz 
geben, sondern nur die Beziehungen der Stadt zum Reich und zum Erzbistum 
während des Mittelalters feststellen. In seinen älteren Teilen mutet es viel- 
fach an wie ein mittelalterliches Annalenwerk. Oft wird man an die Jahr- 
bücher zur Deutschen Geschichte erinnert. Doch gelangt mit dem größeren 
Reichtum der Quellen der Verſasser in manchen Partien zu einer lesbaren Dar- 
stellung. Eine wirkliche Geschichte der Stadt war, wie schon bemerkt, nicht 


beabsichtigt, konnte natürlich auch in dieser Form nicht entstehen. Aber wer 


Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4. 37 


Nachrichten und Notizen 555 


Bande die durch den Untergang des deutschen Ordens in Livland und durch 
das Vordringen Rußlands hervorgerufenen Verwicklungen besonders hervor. 
Wichtige Verträge mit dem Kaiser, Polen, Rußland und Schweden sind die 
Folge. _ 

Auch in diesem Band sind eine ganze Anzahl bisher ungedruckter Stücke 
anfgenommen, so z. B. zwei handelspolitische Verträge mit Hamburg vom 
4. Mai 1562 und vom 5. Juli 1579, der nicht ratifizierte Vertrag mit dem 
Kaiser über Livland vom 13. Dezember 1570 und der ‚Vertrag mit England 
vom 22. Juni 1583, der diesem die Erlaubnis zur Schiffahrt nach Rußland 
um Norwegen herum gab., Auch die beiden Verträge mit Rußland vom 
7. August 1562 und vom 28. August 1578 waren bisher nur im russischen 
Texte zugänglich. 

Die Forschung ist auch für diesen Band dem Herausgeber und dem Carls- 
bergfonds zu lebhaftem Danke verpflichtet. 

Jena. G. Mentz. 


Rolf Naumann, Das kursächsische Defensionswerk (1613—1709). Beiträge 
zur Kultur- und Universalgeschichte, begonnen von Karl Lamprecht, 
fortgesetzt von Walter Goetz. Bd.37, Der N.F. Bd.2.) Leipzig, R.Voigt- 
länders Verlag. 1917. XX, 304 S. 8°. M. 10.— 

Gegenüber der alten Heeresverfassung, die anfangs des 16. Jalirhunderts 
den Soldheeren allgemein gewichen war, wiesen diese neben ihren Vorzügen 
militärischer Art bald auch den Nachteil großen Kostenaufwandes auf. So 
schuf man Defensionswerke, d.h. zeitgemäße Organisationen, die auf den 
germanischen Heerbann und auf das Lehnsaufgebot: die Ritterpferde und die 
Landfolge zurückgriffen. Diese Versuche waren geleitet von dem wohl keines- 
wegs schon allgemein klar zum Bewußtsein gelangten Gedanken der allge- 
meinen Wehrpflicht, die mit der Einrichtung des stehenden Heeres verbunden, 
eine Überwindung des Soldheeres als Ziel der Entwicklung bildete. 
| Anknüpfend bei ersten Defensionsordnungen, mit denen man anfangs des 

16. Jahrhunderts in Tirol und Österreich Defensionswerke zu errichten ge- 
trachtet hatte, wurden mit Beginn des großen Krieges und zur Abwehr 
wachsender Türkengefahr im 17. Jahrhundert in den meisten deutschen Terri- 
torien mit Hilfe der Stände Defensionswerke errichtet: Von allen diesen, 
meist nur oben flächlich organisierten Defensionswerken bildete das kursäch- 
sische eine feste militärische Organisation auf der Basis des modernen Sold- 
heeres. 

Naumann unternimmt es, diesen interessanten Versuch einer nach den 
Grundsätzen neuzeitlicher Kriegsführung getroffenen militärischen Organisation 
von Resten alter Heeresverfassungen zu schildern und die Ursachen zu unter- 
sachen, durch die dieser ‚Versuch trotz größter Planmäßigkeit und Kraft- 
anspannung doch schließlich mißlingen mußte (S.2). 

Im ersten Hauptteil gibt Naumann eine eingehende, wohl erschöpfende 
Darstellung der Vorgeschichte, der Organisation und der Wirksamkeit, sowie 
der Weiterentwicklung des ersten kursächsischen Defensionswerkes von 1613 
dis zum Landtage von 1640, der das bis dahin schon in seinen wesentlichen 
Elementen verfallene Werk gänzlich zu beseitigen suchte, und schildert schlicB- 
lich unter eingehender Behandlung seiner Gründe und Ursachen dessen Unter- 


87* 


556 Nachrichten und Notizen 


gang. Daneben ist die Aufzeichnung mehrerer Wiederherstellungsversuche 
in den fünfziger Jahren gegeben. 

Im zweiten Hauptteil seiner Arbeit zeigt Naumann die von Kurfürst Jv- 
bann Georg II., unter Überwindung des ständischen Widerspruchs, in nunmehr 
bewußter Erkenntnis der Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht erzwungene 
Errichtung eines zweiten Defensionswerkes von 1663, dessen neue Organisation 
und Geschichte. Den Inhalt dieses zweiten Hauptteiles im Sinne einer 
historischen Deutung .dieser Durchführung dieses zweiten Werkes bildet die 
Darlegung des Prozesses seiner Anpassung an die Forderungen der Zeit und 
die gegenseitige Beeinflussung zwischen Defensionswerk und stehendem Heer. — 
Angefügt ist dem Ganzen ein Ausblick auf die Entwicklung der Landkreis- 
regimenter in der Zeit Augusts des Starken und ein Abriß über die Militär- 
verfassungen der Lausitzen seit der Erwerbung durch die Wettiner. — Eine 
Anlage gibt 1. die Kontingente des Fußvolkes der Defensionsordnung von 
1613 in tabellarischer Übersicht, 2. den „articulus- brieff“ der Defensioner vom 
1. Juli 1615 in Copie, 3. des „obersten leutenants Eustachii Lösers bestallung“, 
4. den Etat der 12 Ritterschaftskompagnien im Jahre 1618, 5. der Etat der 
sechs Defensionskompagnien im Jahre 1664 und 6. ein Schema der Erschei- 
nungsformen des Gedankens der allgemeinen Wehrpflicht in der Geschichte 
Sachsens. 

Als Resultat der sachlich durchaus wertvollen und gelungenen Arbeit Nau- 
manns kann Folgendes zusammengefaßt werden: Anf der einen Seite stehen 
die Momente; die dem kursächsischen Defensionswerk des 17. Jabrhunderts, 
spezifisch gegenüber denen auderer deutscher Territorien große Danerhaftig- 
keit verliehen. Zu diesen gehören vor allem die strenge militärische Organi- 
sation und die große Anpassungsfähigkeit an die Forderungen der Zeit. Hin- 
zu kam, daß das kursächsische Defensionswerk so wie nirgend sonst der Feld- 
armee angeglichen war, und der bald auch bewußt auftretende Gedanke der 
allgemeinen Wehrpflicht zugrunde lag und- lebendig wurde. 

Im Kampfe mit diesen konstituierenden und erhaltenden Kräften befanden 
sich jedoch von früh an die Momente. denen das Defensionswerk letzten Endes 
doch unterliegen mußte. Für das Versagen und den Untergang des ersten 
Werke: von 1613 im besonderen waren sowohl Mängel in der Organisation 
selbst: wie Korruption der Offiziere und passive Resistenz der Beamten gegen 
das Defensionswerk, vor allem aber die allgemeinen Verhältnisse der Zeit, die 
wiederum durch den dreißigjährigen Krieg bestimmt waren, wirksam. Die 
Auflösung auch des zweiten Defensionswerkes von 1663 im besonderen beruhte 


hauptsächlich auf zwei Punkten: der fehlenden Regelung der Verpflegung bei 


Aufgebot und der Repartition der Mannschaft auf die interessierten Orte. — 
Der allgemeine, für die gesamte Institution des kursächsischen Defensions- 
werkes im 17. Jahrhundert überhaupt verderbenbringende Grund war der Ge- 
danke, der ihr zugrunde lag und ihren Kern gebildet hatte; die Idee der all- 
gemeinen Wehrpflicht. „Denn noch war die Zeit für die Ausführung“ dieses 
Gedankens „nicht gekommen, es fehlten noch die sittlichen und politischen 
Voraussetzungen dafür“. Diese hat eıst das 18. Jahrhundert heraufgebracht. 
Und auf deren Grund erst konnte die Entwicklung zur Mitte des 19. Jahr- 
hunderts zu seiner Verwirklichung gelangen. 
Leipzig. Hans Hofmann. 


Nachrichten und Notizen 557 


Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Im Zusammenhang mit 
der Liquidation des österreichischen Historischen Justitutes in Rom durch die 
italienische Regierung sind eine Reihe von Personaländerungen eingetreten. 
So wurde der Generaldirektor der schönen Künste Corrado Ricci durch Cola- 
santi ersetzt. Ricci wurde zum Direktor eines neugegründeten Forschungs- 
institutes ernannt, «das als eine Zentralbibliothek der verschiedensten in Rom 
zerstrenten archäologischen uud kunsthistorischen Büchersammlungen gedacht 
ist und in das unter Umständen auch die Bibliothek des deutschen archäolo- 
gischen Institntes einbezogen werden soll. Das neue Institut wird im Palazzo 
Venezia, der ehemaligen österreichischen Botschaft, untergebracht und zerfällt 
in zwei Abteilungen, eine für Antike und eine für Mittelalter nnd Neuzeit. 


Preisarbeiten. Die Kantgesellschaft hat als Ablieferungstermin für ihre 
im Oktober 1913 gestellte Preisaufgabe: „Der Einfluß Kants und der von ihm 
ausgehenden deutschen idealistischen Philosophie auf díe Männer der Reform- 
und Erhebungszeit“ den 22. April 1921 festgesetzt. Der erste Preis beträgt 
1500 M., der zweite 1000 M., der dritte 500 M. Preisrichter sind die Professoren 
Max Lenz (Hamburg), Friedrich Meineke Berlin) und Eduard Spranger (Berlin). 


Personalien: Ernennungen, Beförderungen. IJ. Akademien, Institute, 
Gesellschaften: Die Akademie der Wissenschaften zu Heidelberg wählte zu 
ihrem ordentlichen Mitglied den o. Professor der alten Geschichte Dr. Alfred 
v. Domaszewski und zu ao. Mitgliedern die em. Professoren der Universität 
Straßburg Dr. Harry Bresslau und Dr. Georg Friedrich Knapp in der phil. - 
hist. Klasse. 


II. Universitäten und Technische Hochschulen. Historiker und 
Historische Hilfswissenschaftler: Es habilitierten sich in Berlin Dr. Karl 
Brinkmann und in Breslau Dr. Richard Koebner für mittlere und nenere 
Geschichte. 

Der Privatdozent für prähistorische Archäologie an der Universität Graz 
Dr. Walter Schmid zum ao. Professor ernannt. Dem Priv.Dz. an der Uni- 
versität Bonn Dr. Walter Platzhoff ist ein Lehrauftrag für neuere Geschichte 
zuteil geworden. Dr. Mencke-Glückert in Leipzig ist zum Vortragenden 
Rat mit der Dienstbezeichnung Geh. Schulrat in das sächsische Kultusministerium, 
ao. Prof. Dr. Paul Herre in Leipzig ins Auswärtige Amt berufen. Dem 
Privatdozent an der Tierärztlichen Hochschule in Dresden Professor Dr. Hecker 
ist die Lehrberechtigung für neuere Geschichte einschließlich Kolonialgeschichte 
an der Technischen Hochschule daselbst erteilt worden. 

Berufen: der Privatdozent für mittlere und neuere Geschichte an der 
Universität Berlin Dr. Friedrich Wolters als ao. Prof. der Sozial- und Wirt- 
schaftsgeschichte nach Marburg, der Privatdozent für mittlere und neuere 
Geschichte an der Universität Berlin Dr. Andr. Walther nach Göttingen als 
ao. Prof. der Soziologie im Sinne der Geistesgeschichte. Zum ao. Prof. an der 
Universität Rostock ernannt der frühere Privatdozent für alte Geschichte an 
der Universität Straßburg Dr. Ernst Hohl. 

Zum Ordinarius ernannt der ao. Prof. der mittleren und neueren Geschichte 
Dr. Alfred Stengel an der Universität Marburg; der Privatdozent an der 
Universität Bonn Prof. Dr. Justus Hashagen ist als o. Prof. für mittlere und 


558 Nachrichten und Notizen 


neuere Geschichte mit einem Lehrauftrag für Rheinische Geschichte an die 
Universität Köln berufen. 

Berufen wurden die o. Professoren: der mittleren und neueren Geschichte 
Dr. Brackmann von Königsberg nach Marburg auf den! Lehrstuhl v. d. Ropps 
und Dr. Martin. Spahn von Straßburg an die Universität Köln. Dr. Walter 
Schubring in Berlin als Professor für ‚lie Kultur und Geschichte Indiens 
an die Universität Hamburg. 


b) Rechtshistoriker: Der Privatdozent für Rechtsgeschichte Dr. Heia- 
rich Glitsch in Leipzig wurde zum ao Prof.. der ao. Prof. der deutschen 
Rechtsgeschichte und des bürgerlichen Rechts in Münster i. W. Dr. Hubert 
Naendrup zum Ordinarius ernannt. | 


c) Kirchenhistoriker: An der Universität Breslau habilitierte sich in 
der katholisch-theologischen Fakultät D. Bernhard Altauer für mittlere und 
neuere Kirchengeschichte, in der evangelisch-theologischen Fakultät der Uni- 
versität Münster i. W der e zu Donaueschingen Lic. Karl Bauer 
für Kirchengeschichte. 

Zu o. Honorarprofessoren wurden ernannt: in Münster i. W. der em. Pastor 
D. Hugo Rothert und in Halle der Dompreliger Prof. Dr. theol. August 
Lang. 

d) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich Dr. Hermann Voss in Leipzig 
-für neuere Kunstgeschichte. 

Dem Privatdozenten für mittelalterliche und neuere Kunstgeschichte an 
der Universität Freiburg i. B. Dr. Walter Friedländer ist der Titel eines 
ao. Professors verliehen. 

Berufen die Privatdozenten Prof. Dr. August Griesebach von der Uni- 
versität Berlin au die Technische Hochschule in Hannover und Dr. Rudolf 
Oldenbourg von der Technischen Hochschule in München nach Berlin als 
Direktorialassistent der Berliner Gemäldegalerie (Kaiser-Friedrich-Museum). 

Ernannt zum o. Professor für Kunstgeschichte der ao. Professor Dr. Max 
Semrau in Greifswald. 

Berufen: Der ao. Prof. der klassischen Archäologie in Erlangen Dr. Ernst 
Buscher als Ordinarius nach Freiburg i. B., der o. Prof. der Archäologie 
Dr. August Frickenhaus von Straßburg nach Kiel, der o. Prof. für Kunst- 
geschichte an der Universität Breslau Dr. Pinder nach Leipzig, der Baurat 
Hubert Knackfuß in Kassel zum o. Prof. für antike Baukunst an der Tech- 
nischen Hochschule in Münster i. W., der o. Prof. Dr. Georg Graf Vitzthum 
v. Eckstädt von Kiel nach Göttingen. 


e) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler: Es habilitierte 
sich in Berlin Dr. Bruno Archibald Fuchs für Soziologie. 

Zum ao. Professor ernannt der Privatdozent der Nationalökonomie Prof. 
Dr. Adolf Günther in Berlin. 

Berufen: der frühere württembergische Finanzminister Dr. v. Pistorius 
auf die neuerrichteten Lehrstühle für Finanzwissenschaft und Steuerrecht an 
der Universität Tübingen und an der Technischen Hochschule in Stuttgart, 
der o. Prof. Dr. Ernst Walb in Köln zum o. Prof. für Privatwirtschaftslehre 
nach Freiburg i. B., der Professor an der Handelshochschule in Berlin Dr. Willi 
Prion als Walbs Nachfolger nacli Köln, o. Prof. Dr. v. Schultze-Gävernitz 


Nachrichten und Notizen | 559 


von Freiburg als Sombarts Nachfolger an die Handelshochschule in Berlin, 
o. Prof. Dr. Franz Beyerle von der Universität Basel nach Königsberg, der 
Direktor des Statistischen Landesamts in Dresden Professor Dr. Eugen Würz- 
burger als Ordinarius für Statistik an die Universität Leipzig. 

Professor Dr. Eulenburg von (der Technischen Hochschule in Aachen 
hat einen Lehrauftrag an der Universität Kiel erhalten. 

Der o. Professor der Privatwirtschaftslehre Dr. Calmes in Frankfurt a. M. 
wurde zum Finanzminister des Freistaates Luxemburg ernannt. 


III. Archive und Bibliotheken. Die Volontäre Dr. Heinrich Treblin und 
bacc. jur. Edgar Richter an der Universitätsbibliothek in Leipzig zu Assistenten 
ernannt, zu Oberbibliothekaren wurden befördert der Bibliothekar Dr. Richard 
Schmidt, der nichtplanmäßige Oberbibl. Otto Kippenberg, beide an der 
Universitätsbibliothek in Leipzig, Dr. jur. Albert Küster in Münster i. W., 
Dr. phil. Heinrich Preuß in Königsberg, Dr. phil. Otto Bleich und Dr. Karl 
Wendel in Halle a.S. Der Direktor der Stadtbibliothek in Mainz Prof. Dr. 
G. Binz ist zum Vizedirektor der schweizerischen Landesbibliothek in Bern 
gewählt, Prof. Dr. Emil Rath an der Landesbibliothek in Stuttgart wurde zum 
Direktor daselbst ernannt, desgl. der Archivrat Dr. Rud. Freytag am Fürstl. 
Thurn und Taxisschen Archiv in Donaueschingen. In den Ruhestand getreten 
sind der Direktor des Staatsarchivs in Posen Geh. Archivrat Prof. Dr. Rodgero 
Prümmers, der Staatsarchivar in Osnabrück Dr. Richard Knipping und der 
Direktor des Fürst]. Thurn und Taxisschen Archivs Geh. Archivrat Dr. Rübsam. 


IV. Museen. Der Direktorialassistent am Münzkabinett der staatlichen 
Museen in Berlin Prof. Dr. Kurt Regling, zugleich Privatdozent an der 
Universität daselbst, wurde zum Kustos des Münzkabinetts ernannt. Der Kon- 
servator am Bayrischen Nationalmuseum Prof. Dr. Friedrich H. Hofmann 
wurde zum Direktor des neugegründeten Residenzmuseums in München, der 
Direktor d& Lübecker Museums Prof. Dr. Schäfer zum Leiter der Museen 
in Köln a. Rh. ernannt. 


Todesfälle. In den letzten Jahren hat die Geschichtswissenschaft durch 
den Tod hervorragender Juristen schwere Verluste erlitten. Wir haben Karl 
Brunner, Richard Schröder, Rudolf Sohm eigene Gedenkworte ge- 
widmet. Hier sei noch auf einige Gelehrte ähnlicher Richtung hingewiesen. 

Josef Kohler, der Berliner Rechtsgelehrte (geb. am 9. März 1949, gest. 
am 3. August 1919) war ein Mann von fabelhafter Weite des Arbeitsgebiets, 
der so manche Vorteile eines universalen Geistes, aber auch das Bedenkliche 
flüchtiger Arbeitsweise und untiefer gedanklicher Durcharbeitung der wissen- 
schaftlichen Probleme besaß. Er suchte auch als Dichter und Komponist zu 
wirken, als Philosoph und Aesthetiker, als Systematiker und Historiker. Wie 
er auf den verschiedensten Gebieten der juristischen Wissenschaften arbeitete, 
.des Strafrechts und Zivilprozeßrechts, des Privat-, Staats- und Kirchenrechts, 
80 hat er sich auch zu mannigfachen geschichtswissenschaftlichen Fragen ge- 
äußert, von Hammurabis Zeiten bis zur Gegenwart. Auch mittelalterliche 
Rechtsinstitute sind von ihm, gewöhnlich in Verbindung mit jüngeren Ge- 
lehrten, in manchen Punkten fördernd behandelt worden: das Rottweiler Hof- 
gericht, das Bamberger Kriminalrecht, die Carolina und ihre Vorgängerinnen, 
die Würzburger Centgerichte. . 


560 Nachrichten und Notizen 


Grundlegende historische Werke vun dauernder Bedeutung verdanken wir 
dem Hallenser Juristen Edgar Löning (geb. 19. Juni 1843, gest. 19. Februar 
1919), Er hat verschiedene Fragen des Staatsrechts, des Fürsten- und des 
Kirchenrechts historisch erörtert. Als Herausgeber uud Bearbeiter des Blunt- 
schlischen Staatswörterbuchs in 3 Bänden (1871/72) hat er im Sinne der stant- 
lich-politischen Probleme die staatsgeschichtliche Kenntnis gefördert, er hat 
dann als Mitherausgeber des mehr wirtschafts- als staatsgeschichtlich gerich- 
teten Handwörterbuchs der Staatswissenschaften (seit 1888) fungiert. Neben 
Arbeiten rein juristischen Charakters gingen historische Studien einher, über 
die Befreiung des Bauernstandes in Deutschland und Livland, über die Auto- 
nomie der standesherrlichen Häuser usw. Das wichtigste historische Werk 
Lönings aber ist seine Geschichte des deutschen Kirchenrechts, von dem 1878 
zwei Bände erschienen sind. Auf Grund von umfassenden Quellenstudien, die 
ganz in die Tiefe gehen, wurden Forschungen tiber die verschiedenartigen 
staatspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse veröffentlicht, die 
mit der zentralen Stellung des Kirchentums im fränkischen Zeitalter im Zu- 
sammenhang stehen. Ein Werk, das eine Fundgrube für wissenschaftliche Er- 
kenntnis ist und bleiben wird. 

Der gefeierte Jurist Adolf Stölzel hat sein langes arbeitsreiches Leben 
(geb. 28. Juni 1881, gest. 19. April 1919) zum guten Teil der Geschichtsforschung 
gewidmet. Als wissenschaftlicher Jurist und als Praktiker hat er tiefen Einfluß 
ausgeübt, geradezu richtungweisend auf die Ausbildung des juristischen Nach- 
wuchses in Preußen gewirkt, als Schriftsteller und als Präsident der Justiz- 
prüfungskommission und Honorarprofessor der Berliner Universität. Aber 
immer gehörte seine tiefe Neigung der Erforschung der Vergangenheit. Er 
war erfüllt vom Streben, überall nach dem Früheren und dem Gewordenen zu 
fragen. In Cassel und im Hessenland hatte er die Jugendjahre verlebt, die 
Schandwirtschaft des letzten Kurfürsten hatte er persönlich kenngn und ver- 
achten gelernt, dann war er vom hoben preußischen Staatsgedauken erfaßt 
worden, in Treue hat er ihm gedient und an dem machtvollen Aufschwung 
des stolzen Deutschen Reichs mitgearbeitet. Dem Werden der deutschen Ter- 
ritorialstaaten, besonders dem Brandenburg - Preußens galt sein geschichts- 
wissenschaftliches Interesse in erster Linie, dabei vor allem dem Gerichtswesen 
und dem Beamtentum, das ja der eigentliche Träger der Staatsidee war. So 
entstand das eine Hauptwerk „Entwicklung des gelehrten Richtertums in 
Deutschen Territorien. 2 Bde 1872“, eine Arbeit, von der die gesamte weitere 
Forschung dieser Richtung ausging und die als Grundlage auch in Zukunft 
bestehen wird. Es folgte 1885 seine Biographie des großen Juristen Karl Gott- 
lieb Svarez, des geistigen Vaters der preußischen Justizreformen am Ende des 
18. Jahrhunderts; es folgten 1888 das zweibändige Werk „Brandenburg-Preußens- 
Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung, dargestellt im Wirken seiner Landes- 
fürsten und obersten Justizbeamten“ und 1889 die „Fünfzehn Vorträge aus 
der Brandenburgisch-Preußischen Rechts- und Staatsgeschichte“. Immer tiefer 
versenkte sich Stölzel in das historische Sondermaterial: die reichen Akten des 
Brandenburger Schöppenstuhls führten ihn dazu, in Anknüpfung an Grund- 
gedanken seines Buchs von 1872 dieses Material rechtsgeschichtlich zu be- 
arbeiten. 1901 begann -er das groß angelegte Werk über „Die Entwicklung 
der gelehrten Rechtsprechung“ zu veröffentlichen: 1901 erschien der 1. Band „Der 


* 
— 


Nachrichten und Notizen 561 


Brandenburger Schöppenstuhl“, dazu 4 Bände „Urkundliches Material“, 1910 
der 2. Band „Billigkeits- und Rechtspflege der Rezeptionszeit in Jülich - Berg, 
Bayern, Sachsen und Brandenburg“. Angriffe und Einwürfe blieben den For- 
schungen Stölzels nicht erspart, aber sie bezogen sich mehr auf Einzelheiten 
als auf die Gesamtauffassung. Die wissenschaftliche Bedeutung wurde in der 
scharf geführten Polemik nicht geleugnet. — Und gegen Ende des Lebens — 
zahlreiche juristische Arbeiten waren neben den historischen einhergegangen — 
wandte sich Stölzels historischer Forschereifer nochmals dem Land und der 
Stadt seiner Jugendzeit zu. Als Cassel 1913 das Jubiläum des 1000 jährigen 
Bestehens feierte und eine große Geschichte der Stadt veröffentlichen ließ, 
knüpfte Stölzel an eine vor einem halben Jahrhundert verfaßte lokalgeschicht- 
liche Arbeit an und warf sich mit der ihm eigentümlichen feurigen und zähen 
Forscherliebe auf die Ergründung der Anfänge Cassels. Das Ergebnis war 
das stattliche Buch „Ein karolingischer Königshof in tausendjähriger Wandlung. 
Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Hagestolzenrechts“ 1919. Am 28. Juni 
1918, an seinem 87. Geburtstag, hat er das Vorwort geschrieben. Die letzte 
wissenschaftliche Außerung. Dann ließ die müde Hand die Feder fallen. — 
Ein glückliches Leben war vollendet. Stölzel war es vergönnt, der Wissen- 
schaft alles zu geben, was er geben wollte, alles das zu sagen, was er zu 
sagen hatte. Dieser Mann von echt preußischem Pflichtgefühl und von stolzem 
Beamtenbewußtsein, hat dieses Beamtentum, dessen typischer Vertreter er selbst 
war, in seinem Werden und Aufsteigen gezeichnet und dabei die innersten 
Grundlagen des Staatswesens selbst erforscht. Hier liegt die Einheit seiner 
historischen Bestrebungen und Gedanken. 


Karl Binding (geb. 4. Juni 1841 zu Frankfurt a M., gest. Freiburg i. B. 
7. April 1920), der Leipziger Kriminalist und Staatsrechtslehrer, hat vom An- 
fang seines wissenschaftlichen Lebens an der Geschichtswissenschaft gehuldigt. 
Mit dem noch jetzt beachtenswerten Buch über das Reich der alten Burgunder 
(1868) begann er seine Laufbahn als Historiker. Er hat weiterhin der Ge- 
schichtswissenschaft nicht nur durch seine bekannten Veröffentlichungen der 
Verfassungstexte und durch gelegentliche staatsrechtliche Erörterungen gedient, 
sondern auch eine Reihe eigener Studien der politischen Geschichte des 19. Jahr- 
hunderts unmittelbar gewidmet. Und dabei ist er, freien Geistes, in der Be- 
wertung der historischen Zusammenhänge an einer juristisch - formalistischen 
Auffassung niemals haften geblieben. Die Leipziger philosophische Fakultät 
hat ihn, den das hohe Vertrauen der Kollegen zum Jubiläumsrektor von 1909 
erhoben hatte, mit voller Berechtigung zum Ehrendoktor ernannt. Bindings 
letzte größere Veröffentlichung, das Buch „Zum Werden und Leben der Staaten“ 
bezeugt, daß die Historiker ihn auch als einen der Ihrigen in Anspruch nehmen 
dürfen. Überall trat seine ausgeprägte Persönlichkeit voll scharfen Verstandes. 
starken Gefühlslebens und kräftigsten Temperaments hervor. G.S. 


In Marburg starb am 17. November 1919 der o. Professor der mittleren und 
neueren Geschichte Germain Frhr. v. d. Ropp. Das nächste Heft wird einen 
Nachruf bringen. 


Am 25. November starb zu Halle Professor Theodor Lindner im Alter 
von 76 Jahren. Die Histor. Viertelj. wird seiner wissenschaftlichen Verdienste 
besonders gedenken. 


562 Nachrichten und Notizen 


Im Dezember starb in Graz der o. Professor der alten Geschichte Dr. 
Rudolf von Scala. Er wurde 1860 in Wien geboren, besuchte die Gymnasien 
zu Wien und Linz, studierte an der Universität Wien. Dann war er einige 
Jahre im Schuldienst tätig, besuchte 1884/85 auf einer Studienreise die Uni- 
versitäten Bonn und Tübingen und habilitierte sich 1885 an der Universität 
Innsbruck. 1896 wurde er Ordinarius und folgte in den ersten Jahren des 
Krieges einem Ruf an die Universität Graz. Aus seinen Werken seien ber- 
vorgehoben: „Der Pyrrhische Krieg“ 1884, die Polybiosstudien 1890, die „Staats- 
verträge des Altertums“ 1898. Im 4. und 5. Band von Helmolts Weltgeschichte 
gab er eine knappe, in aller Kürze inhaltreiche Darstellung der Geschichte des 
griechischen Volkes. Scala hatte vou seinem Lehrer Max Büdinger den uni- 
versalistischen Zug seiner geschichtswissenschaftlichen Neigungen übernommen. 
Seine Interessen reichten von den ältesten Pericden der orientalischen Ge- 
schichte bis auf die neneste Zeit. Geistvoll suchte er Altes und Neues zu ver- 
binden‘, zu vergleichen und das Allgemeine bervorzuheben. Im Griechentum 
sah er die wichtige Grundlage unserer Kultur, in gewisser Hinsicht den Mittel- 
punkt der Menschheitsgeschichte, das ewig Lehrreiche für den Fortschritt der 
Nationen. Und die Historie selbst soll seiner Meinung nach hobes politisches 
Wirken stützen. (Vgl. den Nachruf Erbens in den Innsbrucker Nachrichten 
vom 27. Dezember 1919.) 


Am 29. Dezember starb in Wolfenbüttel der Vorstand der braunschweigischen 
Landesbibliothek Oberbibliothekar Prof. Dr. Gustav Milchsack im Alter von 
fast 70 Jahren, ein ausgezeichneter Kenner auf bibliographischem Gebiet und 
eine Autorität in der Kenntnis von Druckeigentümlichkeiten verschiedenster 
Kategorien. 


Julius v. Pflagk - Harttung t. 


Am ö. November 1919 ist einer unserer vielseitigsten Historiker, der Ge- 
heime Staatsarchivar Professor v. Pflugk-Harttung, dahingeschieden. Es ist selten 
geworden, dal ein Fachhistoriker, wie er, sich in den verschiedensten Epochen 
und Stoffen der Geschichte vom Altertum bis zur jüngsten Gegenwart forschend 
und darstellend betätigt, und zudem auf Gebieten von Nebenfächern, wie Schrift- 
und Urkundenlehre, Bedeutendes leistet. Die allmählich eingebfirgerte Teilung 
der Professuren je nach einzelnen Sondergebieten und der darauf gerichtete 
sich spezialisierende Studiengang haben den Umfang des von dem einzelnen 
beherrschten Stoffes zugunsten intensiver Behandlung meist beschränkt. Jede 
der beiden Richtungen hat ihre Vorzüge und Nachteile. Wenn bei umfassen- 
den universal gerichteten Arbeiten nicht überall auf die Quellen zurück- 
gegangen und die Akribie innegehalten wird, wie bei Arbeiten auf beschränktem 
Gebiete, so ist das hinzunehmen, falls man nicht überhaupt auf Werke großen 
Stils verzichten will, und andererseits ist daran zu erinnern, daß kein Geringerer 
als Theodor Mommsen gesagt hat „die Enthebung von Problemen aus der 
banausischen Beschränkung der Arbeit auf die nächsten Handwerksgenossen 
ist von besonders fruchtbarer Wirkung“. Diese Gesichtspunkte dürfen bei einer 
gerechten Würdigung von Pflugk-Harttungs Werk nicht außer acht gelassen 
werden. 

Geboren am 8. November 1848 auf dem väterlichen Landgute in Wernikow 
bei Wittstock, kam er im 9. Lebensjahre nach Hamburg, wo er eine kauf- 


Nachrichten und Notizen er 563 
\ 
männische Bildung erhielt und dann in das Geschäft seines Stiefvaters eintrat, 
in dessen Interesse er vielfach im Auslande, namentlich in den Vereinigten 
Staaten, tätig war. Die lebhafte Neigung zu Kunst und Wissenschaft bewog 
ihn, nachdem er den Krieg von 1870 bis 1871 als Einjährig- Freiwilliger mit- 
gemacht hatte, die gesicherte, höchst einkömmliche Lebensstellung aufzugeben, 
das Maturitätszeugnis zu erwerben und sich den humanistischen Studien, besonders 
der Geschichte, zu widmen. Er studierte in Bonn, Berlin, Göttingen, so daß er, 
bezeichnend für seine Abneigung gegen einseitige Ausbildung, die Vertreter der 
verschiedenen Richtungen, die damals herrschten, hörte und auf sich wirken ließ. 
Nachdem er sich 1877 in Tübingen als Privatdozent der Geschichte habilitiert 
hatte und dort zum außerordentlichen Professor ernannt war, wurde er 1886 als 
Nachfolger Jakob Burckhardts nach Basel berufen, gab aber 1890 das Amt infolge 
politischer Mißhelligkeiten auf und wurde 1892 am Geheimen Staatsarchiv in 
Berlin angestellt, wo er bis zu seiner Erkrankung im März 1919 wirkte. 
| In seinen Studien hatte er sich zunächst dem Gebiete des Mittelalters zu- 
gewendet. Er wurde dabei auf den empfindlichen Mangel unserer Kenntnis 
des päpstlichen Urkundenwesens aufmerksam und entschloß sich dem abzuhelfen. 
Mit echtdeutschem Idealismus, nur unzureichend durch Geldmittel von der 
Berliner Akademie der Wissenschaften unterstützt, unter Entbehrungen und 
Anstrengungen, die seine Gesundheit mehrfach schädigten, setzte er seine Ab- 
sicht durch. Auf Grund ausgiebiger Durchforschung zahlreicher Archive und 
Bibliotheken in Deutschland, Frankreich und Italien gab er 1879 fl. die drei 
Bände Acta pontificum Romanorum inedita heraus und 1885 bis 1887 die 
Specimina chartarım pontificum Romanorum, Schriftproben päpstlicher Ur- 
kunden des frühen Mittelalters auf 145 Tafeln, die er alle eigenhändig durch- 
gepaust, und 261 Siegelabbildungen, die er selbst abgezeichnet und abgedruckt 
hatte; als Nebenertrag den Band Iter Italicum mit Urkundenregesten und 
-abschriften aus italienischen Archiven. Er verarbeitete die gewonnenen Ein- 
sichten dann auch selbst in den Büchern „Diplomatisch-historische Forschungen“ 
1879, „Urkunden der päpstlichen Kanzlei* 1882 und „Die Bullen der Päpste 
bis zum Ende des 12. Jahrhunderts“ 1901, grundlegend auf diesem Gebiete. 
Es ist beispiellos, daß ein einzelner ein derartiges Werk bewältigt, woran 
sich sonst nur Körperschaften mit einem Stabe von Mitarbeitern zu wagen 
pflegen. Dank und Anerkennung hätten einer solchen Leistung gebührt. Statt 
dessen bemängelten die nächsten Fachgenossen Einzelheiten, stellten an die 
Editionsweise Anforderungen, die der Natur der Sache nach ınd mit den ver- 
fügbaren Geldmitteln unerfüllbar waren, wie namentlich die Forderung. daß 
die Aufnahmen und Ausgaben der Urkunden auf photograpnischem Wege 
hätten stattfinden müssen. Die Gelehrten des Auslandes, die bekanntlich gerade 
von dem Urkundenwesen auch etwas verstehen, wußten das Verdienst besser 
zu würdigen: Pflugk - Harttung wurde von Gesellschaften und Akademien in 
Paris, London, Rom und einer Reihe anderer zum Mitglied ernannt. Aber das 
konnte ihn für die Mißgunst im Vaterlande nicht entschädigen, die ihm die 
weitere Tätigkeit auf dem Gebiete zunächst verleidete. 

Er wandte sich anderen Gebieten zu. In eigenen Forschungen be handelte 
er zunächst die Zeit der Befreiungskriege, teils in kritischen Abhandlungen, 
teils in biographischen Essays, teils in Edition von Akten und Briefen, end- 
lich auch in einer zusammenfassenden Darstellung. 


564 Nachrichten und Notizen 


Dann widmete er sich der Geschichte des jüngsten Krieges, besonders in 
den Werken „Die Mittelmächte und der Vierverband* und „Der Kampf um 
die Freiheit der Meere“. Dazwischen kehrte er aber oft genug zu mittelalterlichen 
Stoffen zurück, wie in den Studien über „Das Kunstgewerbe der Renaissance“, 
über den Johanniterorden, den Kampf Ludwigs des Bayern mit der Kurie, das 
Papstwahldekret vom Jahre 1059, die Papstwahlen and das Kaisertum. Auch 
allgemeine Themata behandelte er in „Geschichtsbetrachtungen“ 1889 und in 
der Essaysammlung „Splitter und Späne aus Vergangenheit und Gegenwart“ 
1908 f. Außerdem bewährte er seine unermüdliche Arbeitskraft als Organisator 
und Leiter von darstellenden Sammelwerken, für die er treffliche Mitarbeiter 
zu gewinnen wußte und zu denen er teilweise selbst beisteuerte, ausge- 
stattet mit kundig ausgewählten Abbildungen, populär im besten Sinne und 
weithin mit Beifall aufgenommen, wie besonders die „Weltgeschichte“ in 
sechs Bänden, die 1907 bis 1910 erschien und ius Schwedische, Russische, 
Italienische übersetzt worden ist; ferner die Geschichte Napoleons I., Krieg 
und Sieg 1870 71, die deutsche Gedenkballe. | 

Wenn man die erstaunliche Vielseitigkeit und Fülle seiner Arbeiten über- 
blickt, die bier bei weitem nicht alle aufgeführt werden konnten, so wird man 
ihnen im Hinblick auf das am Anfange Gesagte überall den Vorzug einräumen 
müssen, daß sie sich durch Weitblick und Selbständigkeit der Auffassung aus- 
zeichnen. Unbeirrt durch herkömmliche Ansichten ging er in seinen Forschungen 
stets auf den Kern der Probleme ein und ließ sich durch unerschrockene 
Fragestellung von einem Problem nnd Stoff zu weiteren, oft scheinbar fern- 
liegenden, führen. So stehen seine wissenschaftlichen Arbeiten im inneren 
Zusammenhaunge eines echten Forschergeistes, weit entfernt von einer äußer- 
lich gerichteten Vielgeschäftigkeit, die nur höchst mißgünstiges Urteil ihm 
vorwerfen kann. Lassen doch auch die von ihm geleiteten oder verfaßten 
Geschichtswerke populärer Art einen innerlich einheitlichen Geist und Willen 
nicht verkennen: sie sind getragen von einem starken nationaldeutschen Be- 
wußtsein und von dem Streben nach künstlerischer Ausgestaltung, das Pflugk- 
Harttung von jeher erfüllte, ihn bei seinen Arbeiten unterstützte und auch in 
lyrischen und dramatischen Versuchen Ausdruck fand. Ein unbefangenes Ur- 
teil wird seiner reichen Wirksamkeit die Würdigung zuteil werden lassen, die 
sie verdient. 


Greifswald. E. Bernheim. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 


"BIBLIOGRAPHIE 
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE 


1919/1920 


BEARBEITET VON 


THEODOR GRÜNBAUER 


OFFENBACH (MAIN) 


VERLAG UND DRUCK 
BUOHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG 
DRESDEN 1920 


ALLE RECHTE, 
EINSCHLIESSLICH DES | BERSETZUNGSRECHTS. VORBEHALTEN. 


Inhalt. 


A. Allgemeine Werke. 


i Seite 
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften * 
II. Hilfswissenschaften: | 
1. Bibliographien und Literaturberichtte . . . . 2 2 20.0.3 
2. Geographie eee 383 
3. Sprachkunde . . . e e 
4. Paläographie; Diplomatik: Chronologie . BE aan DE a Br 
5. Sphragistik und Heraldik. . . . 2 2 2 2 2 m „7710 
6. Numismatig ae A 
7. Genealogie, Famiiliengeschichte und Biographie ee ee. 18 
III. Quellen: 
1. Allgemeine Sammlungen 116 
2. Geschichtschreiber ur e E E re ee. i 
3. Urkunden, Akten und Regesten br ee ia ae ee een Dr ner er SET 
4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler e e e Er) | 
IV. Bearbeitungen: * 
1. Allgemeine deutsche Geschichte 223 
2. Territorialgeschichte . Meer, ar Au ae Er ae ce, RA 
8. Geschichte einzelner Verbältnisse . SR EES e hr en aa u re ae ER 


a) Verfassung. b Wirtschafts- und Sozialgeschichte. c) Recht und Gericht. 
d) Kriegswesen. a) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur und Kunst. 
g Volksleben. 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge 
der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum bis ca. 500 5 261 
a) Germanische Urzeit und erstes Auftreten der Deutschen in ia Geschichte. 
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung germa- 
nischer Reiche. d) Innere Verhältnisse. 
2. Fränkische Zeit bis 918 . . . . re a a e e ar er OT 
a) Merowingische Zeit. b: Kar ölingische Zeit. c) Innere Verhältnisse. 
3. Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254 . 69 


a} Sächsische und fränkische Kaiser, 910 —1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254. 
c) Innere Verhältnisse. 5 i 


4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . . 13 
a‘ Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1254—1378. b) Von Wenzel bis zur 
Reformation, 1378—1517. c) Innere Verhältnisse. 


IV Inhalt 
, l 2 ; Seite 
5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen Krieges, 
1517—1648 0 . . . . . . . . . . . . . 0 . „ . . 0 . . 282 
1 Reformationszeit, 1517—1555. b: Gegenreformation und 30jähriger Krieg; 
1555—1618. c: Innere Verhältnisse. 
6. Vom Westfälischen Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich 


Wilhelms I., 1648—1740 . . . . ee ee ee er O 
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. . . . ie. See 2108 
8. Zeitalter der franz. Revolution und Napoleons, 1784—1815 . . 114 
9. Neueste Zeit seit 1815. y 120 


Alphabetisches Register . . rn. 1132 


A. Allgemeine Werke. 
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


a Abgeschlossen, von Ergänzungen abgesehen, 31. Dezember 1917. 
t vermerkt, 1917. 


wo ni 


Festgabe d. Bad. Hist. Kommiss. 
J. 9. VII. 17. Mit Beitr. v. E. Got- 
hein, Hnr. Finke und K. Obser. 
Karlsr.: C. J. Müller. 229 S.; 8 Taf. 
4.80 M. 1 

Krüger, Gust., zur Feier seiner 
2 jähr. Wirksamkeit als ordentl. Prof. 

heol. in Gießen gewidm. v. Schülern 
8 Freunden. Darmst.: Hist. Ver. f. d. 
Grßbzgt. Hess. 16. 132 S. 3 — M. [2 

Marcks, E., Männer u. Z-iten. Auf- 
sätze u. Reden z. neuer. G. 2 Bde. 
4. umgest. Ausg. Lpz.: Quelle & M. 16. 
II, 454; 424 S. 14.— M. [3 

Mélanges d’hist. offerts & Ch. 
Möllerä l'occasion de son jubilé de 50 
années de professorat 41 Univ. de Lou- 
vain par l'association des anciens mem- 
bres du séminaire hist. de l'univ. de 
Louvain. Paris: Picard. Louvain: Van 
Linthout 14 XXVI, 702; XXVI, 684 S. 
18.— Fr. [4 

Bine Hist., Hrg. v. d. Red. d. 
. Hst. Zt. 37, 5 
Studien, Hist., veröff.v.Ebering. 184. : 


Arbeiten, Jenaer hist. 8. 
Abhandiunge», Leipz. hist. 41. 16. (8 


8 ei: Münstersche, z. G. POE 
` Abhandlungen s. mittl. u. neuer. G. 63—85. 


1 

Abhandlungen Heidelb., zu mittl. 90 

neuer. G. 1. {11 
Studien, Schweizer, s. G. wiss. 9. 10. 112 


Maanus - Bibliothek. Hgb. v. ur 


16. 16 
Zeitschrift, Hist. 117. 118. (14 
Vierteljahrschrift, Hist. 18. [15 
Jahrbuch, Hist. 38. [16 
Mitteilungen d. Inst. f. öst. G.forschung. 

37. Ergb. 10, 1. 16. (17 
Gesehlichtsblätter, Dt. 18. [18 
F d. Gesamt- Ver. a 

16. . 

| Zolischrift Praehist. 8. 16. 20 
Mannus. Zt. f. Vor.-G. 3. 12¹ 
Beiträge, ans z. @. dtsch. Alteri. 


(Henneberg 28. 
Archiv, Neues, d. Ges. f. Alt. dt. G.kde. 
40. 16. 41, 1. [23 
Nittellungene. d. Germ. Nationalmuseum. 
Jg. 1917. 121 


— Erscheinungsjahr. 


Germania. Korres pondenzblatt der 
Rom- -german. Komm. Hrsg. v. r Koepp, 

E. Krüger, K. Bann mancher: Jg. 1. (1917). 
Frankfurt a M.: Bae 

Blätter. Histor. polit. 159. 160. l 


Mitteilungen a. d. hist. Lit. N. F. 5. [27 


Archiv f. Urkundenforschung 6. 16. [28 
Archiv f. Stamm- u.Wappenkd. 17.18. [29 


Vierte n f. Wa -, Siegel- 
u. Familienkde. . 6180 
Hereld, Dt. vi 15 


i N en des Roland Ver. £ ei Forte: 

tamm-, Wappen- u. Siegelkunde, 

16. (Dresden: and). un 
eits chrift, Numis. N.F. 9. 16. 10. 15 


Mitteilungen d. Bayer. Numism. - Ges. 


34. 

Mitteilungen d. Zentralstelle f. Dt. Per: 
sonen- und Familien-G. 15. 

Jahrbuch. Biogr. u. dt. Nekrolog, 15. 995 

Blätter, Familiengeschich gb. v. 
Otto v. Dassel. 14. 186. [37 


Beiträge z. Kultur u. Universal-G. 183 


Archiv f. Kultur- G. 12. 16. 13. 189 


n hrgb. v. d. österr. Leo- 
gessi i gel. v. F. Schnürer, er 
* Zeitschrift d. Ver. f. Volkak de. 26. r. 


4 5 z. dtsch. Landes- u. Volke: 
Untersuchnngen gz. dt. Staats -Rochts- 

G. 128. s 
2 Deutschrechtl. 11. 16. 

a Ka tschrirt d. Savigny-Stiftg. f. Rechta- 

4 Viertellahrschrift f. Soz.- u. Wirtach.. z 


14, 2—3. 

Zeitschrift f. Kirchen-G. 37. 1. 2. 47 

Studien u. Mitteilungen E. G. d. = 
4 


diktinerordens N.F. 6, 4. 7. 
. f. G. d. Erziehg. n. d. eI 


Beiträge s. G. d. dt. Sprache u. Lit. 155 


16. 

Zeitschrift f. dt. Mundarten. 17. 51 

Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. Spraen- 
torschg. 42. 


16. 8. 
Stadien z. dt. Kunst-G. 197—202. + 
Jabrbuch d. Kgl. Preuß. Kunstsammign. 
88, 1— fsi 


— ͤ—— 


Berichte. amtl. a. d. Kgl. Kunstsammlen. 

38. 16/17. 39. [55 
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunstsamm- 

lungen. (56 


2 


Jahrbuch d. Kunsthist. 


Sammlungen d. 
Allerh. Kaiserhs. 34, 1. 2 [57 


Aus Österreichs Vergangenheit. Hrgb. 
v. K. Schneider. 1—6. [58 
Mitteilungen d. 8 . 1. [59 
Forschungen z. inneren G. Österreichs. 
Hrgb. v. A. Dopsch. 12. 160 
‚Veröffentlichungen d. Kommiss. f. neuere 
G. Osterreichs. 15. 161 
Jakresbefte d. österr. Archäolog. Inst. 


i. Wien. 18. 162 
H nn u. Mitteilg. d. Altert.-Ver. 5 
Wien 49. [63 
. Arbe d. Ges. f. G. d. Protest iu 
Österr. 37. 164 

Zeitschrift f. öst. Volkskde. 23. 65 

Zeitschrift d. Hist. Ver. f. aa 
15, 

1 statist. üb. Steiermark 
27. 16 


[67 

Carinthia I Mie dens d. Gesch.-Ver. 
f. Kärnten 106. 16. 107. = 
Miltellungen.d. Ges. f. Salzburg. ern 

Forschungen u. Mitteilungen E. G. Tirols 

u. Vorarlbergs. 14. 1. [70 

Mitteilungen d. Vereine f. G. d. Dt. in 
Böhmen. 55 106 [71 

Beiträge z. 1 böhm. Volkskd. Hrg, 

1. 


v. Ad. Hauffen. [72 
Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens une 


56. 


Schlesiens. 21. [78 
rpe TT d. Ver. f. Siebenbürg. 
Landeske. 39. 16. 4 [74 
Beiträge z. Paper Kirch.-G 24. (75 
Honatsschrift, Altbayer. 13. 2—3. Me 
1. 
archiv, Oberbayer, f.vaterl. G. 60. 16. (77 
Sammelblatt d. Hist. Ver, Freising. 2 
16. 
Monatsschrift, Niederba er. 6. 179 


Verhandlungen d. hist, Ver. f. Nieder- 
bayern. 53. [80 
Jahresbericht d. de Ver. f. ! 
u. Umgebg. 18. 16. [81 
Oberpfals, D. Monatsschrift t. 8 
usw. 
Verhandlun m. à. 15 Ver. f. Ober- 
pfalz u. Regensb. (88 


on 1 Ges. f. fränk. G. 
3. 


6. [84 

Neujahrsblätter, Hrgb. v. d. Ges. f. 
Fränk. G. 11. [85 

Beiträge z. fränk. Kunst-G. 6. 16. 180 


Bericht üb. Bestand u. 1 d. Eist. 
Ver. z. Bamberg. 73. 187 


Jahresbericht d. hist. Ver. f. Mittel- 
franken. 61. 16. 88 
Archiv d. hist. Ver. f. Unterfranken u. 
Aschaffenburg. 58. 16. 89 
Jahresbericht — f. 1915. 16. 
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. l 
u. Neuburg 43 [90 
Archiv f. d. G. d. Hochstifts enn 


5, 12. 16. 5, 3, 4. 
‚Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen. 29. 197 
Vierteljahrshefte, Württbg. N. F. 26 
1 Württemberg. rgb. 
Blätter f. württemberg. Kirch- G. 20 
10. 


v. K. 
Weller u. V. Ernst f. 1914. 
[95 
Mitteilungen d. Ver. f. G. Hohenzollerns 
50. 9 


3 


Bibliographie 


ps 


Nr. 57—208 
Jahrbsch f. schweiz. G. 42. [97 
Anzeiger f. schweiz. G. N. F. 14. R, [98 
Anzeiger f. schweiz. Altkde. N. E 1$. 


16. 19. [9 
„ Schweiz. f. Volkskde. 20. 


100 
~ Zeitschrift f schweiz. Kirch.-G. 11. > 
Mitteilnngen z. vaterl. G. j rgb. v. Hiat 


Ver. in St. Gallen. 32-4. F. 2 us 
Nenjahrsblätter, hrgb, v. Hist. ver 


Kantons St. Gallen. Jg. 1917 {1 106 

Mitteilungen d. bist. Vereins d. Kantons 
Solothurn. 8. (104 

Geschichtsfreand. Mitt. d. Hist. Ver. d. 

5 Orte. 71. [105 
A Archiv d. Hist. Ver. d. Kant. Bern. 23. 

106 

Rlätter f Bern. G., Kunst usw. 13. lie 


Geschichtnblätten, 9 22. 18. |108 
Schriften d. Ver. f. a P u. 

s. Umgebg. 46. [106 
Zeitschrift f. d. G. des Oberrh. N. F. 

. 110 
` Alemania. 44, 18. 111 


Diösesan - - Archiv, Freiburger. 17 (= 4). 


Chronik d. Stadt Heidelberg. 22. 18. fiis 
Geschichtsdlătter, Mannheimer. 17. 16. 


Jahrbuch f. G. usw. v. Elsag-Lolhr. 
83. 1115 

Quellen u. Forschungen z Kirohen- u. 
Kultar-G v. Elsaß- u othringen. Hrgb. 
v. Joh. Ficker. 2, 3 y 8. [11 

5 d. Ges. f. lothr. G. u. Alti de 


16. 


117 
. Pfälz. n 
Beiträge E. Heimatkde. d. Pfalz. 
16. ae 115 
Rein, Der. 


20 
Publikationer d. Gesell. i. Rhein. © - 
Kunde. 30. I. 2. II 


Annalen d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein. 
98. 99. 16 100 


1122 
Zeitschrifi S Ver. f. rhein. u. wostt. 


Volkskde. 13 1 (123 
Monatshefte. 1 rhein. Kiroh-G. 10. 16 
11. 1—9. 124 
Arehiv, Trier. 26. 27. 16. 125 


Mitteilungen d. Wetzlar. G.-Ver. 6. [t26 
Zeitschrift d. Aachener G.-Vereins 38. 
6. 


(127 
Jahrbuch d. Kölnisch. G.- Ver. 4. 112. 
Zeitschrift d. RR, G.-Ver. 49. 16. 
Monatsschrift. — 24 1129 
Jahrbuch d. Diisseldorfer G.-Ver. 28. 


[130 
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift 25 
191 


16. 


36. 


Oud-Holland, 35. 1132 
Bijdragen voor vaderl. gesch. usw. i 2 


et 
[134 


4. 
Bijdragen en Mededrelingen van 
hist. Genootschap. 38. 


Heimatblätter, Nassauische 20. '16/17. 


21. [135 
Archiv f, hess. G. u. Altkde. 11. 16. [136 
Chronik, Hessische. 6. [137 
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde. 

50 (= N. F. 40). [138 

Veröffentlichungen i Hist. Kom. f. 

Hessen u. Waldeck. 9, 1. ’16. [139 

Hessenland. 31. [140 

Blätter, Hess. f. Volkskde. 15. 16. [141 

Zeitschrift, Mainzer. 11. [14% 


Gesammelte Abhandlgn. u. Zeitschriften. Bibliographien a. Literaturberichte *3 


Geschichtablätter f.d. Kreis Lauterbach. 
Hrgb.v. Herm. Knodt. . 
5. 


Zeitschrift, Thür. sächs., f. G. 7. 1. [144 
Zeitschrift d. Ver. f. Thüring. G. u. 
Altkde. N. F. 23. 1. 16. Beih. 7. 8. [145 
Monatsblätter. Thüringer Jg. 1916/17. [146 


Jahreshericht d. Thüring.- Sächs. Ver. 
f. Erforschung. d. vaterl. Altert. usw. 97. 
16 147 


Jahrbuch. Thüringer. Kirchb. 21. [148 
Zeitschrift d. Harsvereins f. G. u. Alt- 
kde. 50. [149 
Beiträge z. G. Eisenachs. 26. 16. [150 
Schriften d. Ver. f. Sachsen-Meining. 2 
u. Ldkde. 75. (115 
Heimatbilder der Vergangenbeit. 
Saalfeld u. Umgegend. 8. 
i d. Ver. f. Anhalt. G. u. F 
kde. N. F. 4. [158 
sehresberioht u. ne d. Ver. f. 
Greizer G. 16. 7 (154 


Cr 
1152 


Zeitschrift f. satak 0. u. Altkde. Hrgb. 
v. d. Ver. f. G. usw. Westfalens. 74. 16. [155 
Veröffentlichungen d. Hist. Komm. 55 
Prov. Westfalen. 1, 2. 8. 
Heimatblätter, Münsterische. 2, 3. 4. 155 
Geschichtsblätter, Hannov. 20. [158 
Mitteilungen d. year f. G. u. l 
v. Osnabrück. 39. 16. [159 
Jahrbuch d. G, er. f. d. i 
Braunschweig 14. 16. 
Magasin, Braunschweig Jg. 1917. on 


Geschichteblätter, Hansische. 22. 


8. 
„ d. Ver. f. Hamburg. G. 1 
6. Mitteilungen d. Ver. f. eee 


35. 16. 36. 
e d. Ver. f. lübeck. G. u. 1168 


16. 
182 


kde 18, 1. 2. 19, 1. 1165 
zeitschrift d. Ges. f. schlesw.-holst. 85 

46. 16. 47. [16 
N d. Ver. f. schlesw. Holst. 


Kireh.-G. R. 26, 8—4. 1167 
Niet 80 d. Gesell. f. Kieler Bart 

. 19,2. 16. (168 
Beiträge z. G. d Stadt Rostock. 10. 

16/17. 1169 


Archiv. Neues f. Sächs. G. usw. 87. 
17 


38. { 

5 e d. Ver. f. sächs. Volkskde. 
-5 (171 

Beiträge z. Sächs. Kirch.-G. 30. 1172 


Mitteilungen d. Ver. f. Chemnitz. G. 
173 


i 
Geschichtsblätter, Dresdner. 26. (174 


5 Mitteilung v. Freiberger Een, 

1. 1 
Sehriften d. Ver. f. G. Leipzigs. 8 un 
ee d. Ver. f. G. d. 

Meißen. 10. Far 
Wee d. Ver. f. vogtl. G. E 


27. 
Zeitschrift, 1 d. Hist. Ver. f. Nieder- 


16. 


18. 


sachsen. 81. no 
u A E 
Zeitschrift d. Gesell. f. Nis N 
Kireh.-G. 21. 16. [181 


Zeitschrift d. Ver. f. Kirch.-G. i. 8 
Prov. Sachsen. 14, 1 [18 

Mitteilungen d. y. f. d. G.- u. Altude. 
v. Erfurt 37. 16. [183 

A lektablkiter i f.Stadt u. Land 1.4 
burg. Jg. 1917. 


Forschungen z. brandb. u. preuß. G. 
86 . 
187 


„1. 188 
Monatsschrift. Altpreuß. 54, 1—2. 
Brandenburgia. 26. 


Beiträge z. G. usw. d. Altmark. 4.3. [188 

Schriften des Ver. f. G. d. Neumark. 
85. 36. (189 
Magasin, N.-Lausitz. 92. [190 
a d. Ver. f.d. G. 1 F 
U 1 1 
Schriften d. Ver. f. d. G. Berlins. 50. (192 


Zeit schritt d. West preuß. G.-Ver. 57. [193 
Mitteilungen estpreuß. G. Ver. 
Monatsblätter. Histor. f. d. Prov. Poren. 
Zeitschrift d. Ver. f. G. usw. Schlesiens. 
5 u. Quellen z. shlos, G; 


Geschichtsblätter. Schles. 18. [198 
„„ der Schles. Ges. f. n 
15. 


19. 
* Oberschlanien; 200 


Studien, Baltische. N. F. 20. 201 


II. Hilfs wissenschaften. 


1. Bibliographien 
und Literatur berichte. 


Dahlmann- Waits, N 8. 13. 2258. 
Be Mitt. Inst. öst. 37. 81—85 win 


Fuller, Johs., Die wissenschaftl. 
Vereine und Ges ellschaften Dtlds. im 
19.Jh. Bibliogr. ihr. Veröffentlichun en. 
Bd. 2 (Fortgef. bis 1914). Berli 

Behrend & Co. 17. XXXII, , 142 8 


120 M. 
Weise, G., Zur Archäologie d. 
früher. Mittelalters. J E 


(Hist. Zt. 117, 253—66.) 


4 


nn — —ͤ—ͤ—d 


Bibliotheca geogr. Jahresbibliogr. 
d. geogr. Lit. Hrg. v. d. Ges. f. Erdkde. 
z. Berlin. Bd. 18: 11 u. 12. Berlin: 
Kühl 17. XVII, 596 S. 8 M. [205 


. Grüner, F., Archival; Bibliographie 
Österreichs f. d. J. 14. (Mitt. d. K. K. 
Archivrates 2, 1257 ) [206 


Charmatz, Weg wels. durch d. Lit. d. 
österr. G. s. 13. 2663. Rez.: Zt. d. österr. 
Vor. f. Bücherkd. I. 238 f. Th. Mayer. [207 


Schlosser, 110 Literatur d. Steiermark 


in bezug aut G. usw., 8. 14, 2473. Rez.: Zt. 
d. Hist. Ver. f. Steierm. 12, 209-183 v. 
Srbik. [208 


+4 


Red, J., Ubers. tib. d. Aufsätze 
bist. Inhaltsind.wissenschaftl. Zeitschr. 
d. ital. Landesteiles. (Forsch. usw. z. 
G. Tirols u. Vorarlb. 12, 65f.; 141—43, 
215 —17. 

Gaub, Fr., Württb. Lit. v. J. 12. 
(Mit Nachtr.) 
Statist. 14, VI—XLIX.) [210 

Gaub, Fr., Württb.Lit. 14 (Wolttb. 
Jahrbb. f. Statist. 15. V—XXXIII) [211 
Barth, Bibliogr. d. Schweizer-G., a. 16, 
202. Rez.: Hist. Zt. 116, 516 f. Meyor v, 
Rnonau; Lit. Zbl. 17, Ir. 18 —h—. 1212 

Burckhardt, Fel., Bibliogr. d. 
Schweizer-G.: 15. (Beil. z.: Anz. f. 
schweiz. 8 N. F. 14.) 78 S. 213 


Brun, C., Die dt. br ital. Schweiz 
betr. neue Lit. (Anz. f. schweiz. G. 
N. F. 14, 192—208. 15, 116— 39. 


196—204. — P. 6. Martin, Rev. des 
10 (ebd. hist. de la Suisse romande 
(Ebd. 14. 209 — 20. 15. 140 bis 


[214 
"Yoffmann-Krayer, E u. Hans 
Bächtold, Bibliogr. üb. d. schweiz. 


Volkskundelit. 15 u. 16 (Arch. Schweiz. 
Volkskde. 21, 10419.) 215 

Meyer, Wilh. Jos., Zuger G.- 
00 in neuerer Zeit. Zug: WyB. 


103 S. 1M.80. (Aus: Zuger Neuj.- 
bl.). 216 
Brandstetter, J. L., Lit. d. V Orte: 
u. 15. (G. Freund 71, 281—327.) 
Büchi, J., Thurgauische Lit. 
(Thurg. Beitrr. 56, 112 —22.) |218 
Baier, H., Badische G.-Lit.: 15. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 645—64.) 815 
Stenzel, ra Elsäss. G.-Lit.: 
u. '16. (Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 7 5 
572 32, 581—630 ) 220 
Katalog d. Univ.- u. Landesbiblioth. 
Straßburg. Els.-loth. Abt.; unt. Mitw. 
v. E. Marckwald bearb. v Ldw. Wil- 
helm. Lfg. 7. 15. Bd. 2, 32 — 148. 
2 M. 221 
Wilhelm, Law., Lothring. Bi- 
bliogr.: 13 — 14. (Jahrb. Ges. Lothr.-G. 
27/28, 576—604.) [222 
Schreibmüller, H., 100 Jahre 
pfälzisch. G.forschg. 1816 —1916. (Dt. 
G.bll. 17, 185—57.) 1223 
Rotscheidt, W., Bibliogr.: '18. 
(Theol. Arbeiten a. d. rhein. wissensch. 
Prediger- Ver. N. F. 15. 123—39.) [224 
Schell, O., Bibliogr. z. rhein- west- 
fäl. Volkskde.: 13. (Zt. d. Ver. f. rhein. 
u. westf. Volkskde. 11, 60— 66.) [225 
Schell, O., Bibliogr. z. rhein - west- 
f. Volkskde.: 14. (Zt. d. Ver. f. rhein. 
u. westf. Volkskde. 12, 69—76.) [226 


14 
1217 


: 15. 


l 


209 Volkskde.: 
Vürttb. Jahrbb. f. 


E 


t 


Bibliographie Nr. 209—275 


Bibliographie z. rhein. - westfäl. 
Volkskde.: 15 (Zt. d. Ver. f. rbein.- 
u. westf. Volkskde. 13, 88—90.) [227 


Schell, O., Bibliogr. z. rhein.westf. 
16. (Zt. Rhein. - Westf. 
Volkskde. 14, 137—42 ) [228 


Fränkel, L., Aus d. neuest. dt. Lit. 
üb. Belgien. (Dt. @.bll. 18, 167 — 
) 229 
Japiske, Nederl. hist. Lit.: Apr. 
16 — Apr. 17 (Bijdrr. Vaderl. Gesch. 
5, R., 4, 164—76; 340—686.) [230 


Visscher, R., Friesche Bibliogr.: 
18 / 14. '15/’16. (De Vrije Fries 23, 
199—207. 25, 184—93 ) [231 

Voltz, L., Neue hess. Lit.: 13 u. 
14. (Arch. Hess. G. 10, 363—405.) [232 


Devrient u. Dobenecker, Neuer- 
dings erscb. Lit. z. thür. G. u. Altkde: 
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 28, 170— 
202.) 233 

Laue, M., Bibliogr. (Thür.-sächs. 
Zt. 6, 214—88. 7 77, 191—212.) [234 

Bemmaun, bers. üb. neuerd. er- 
sch. Schr. u. Aufsätze z. sächs. G. u. 
Altkde. (s. 16, 215.) N. Arch Sächs. G. 


37, 179—89, 410 —22, 38, 244 —58: 
442—5l.) 285 
Dersch, W., Bücher- u Zeit- 


schriftenschau z. Henneberg. G. u. 


Ldkde.: 13 — 15. (In: Neue Beitr. G. 
Dt. Alts. Lfg. 27.) [236 

Stammler, W., Neuere Forschen. 
z. G. Niedersachsens. (Dt. G. bll. 18, 
29—50; 78—98.) [237 

Israël, F., Veröffentlichungen z.G. 
v. Erzstift. u. Hrzgt. Are rg währ. 


d. letzten Jahre. Magdeb. 

49/50, 451 — 96.) 238 
Neub Bibliographie E. 

Klosters. U, UL Wennen: G . bll. 1. 1 6 


Wolfstieg, A. u. K. Meitzel, Bib. 
liogr. d. Schrr. üb. beide Häuser d. 
Landtags in Preuß. Berl. 15: Greve. 
XIII, 757 8. Sp 

Nentwig, H., Lit.z. schles. G.: 

(Zt. Ver. G. Schles. 51, 890—437.) 121 

Jecht, R., Lausitz. Lit. (N. Laus. 
Mag. 93, 1717—81.) [242 

Gander, K. u. M. Kutter, Nieder- 
laus. Lit. ber.: 1. Juli 13 bis 1. Apr. 
. (Niederlaus. Mitt. 18, „ 


Steinhausen, G., G. d. gesellschaftl 
Kultur u Sitten - G. Lit.-Ber. E 
Kult.-G. 13, 297—7178. 244 


Bibliographie und Literaturberichte. — Geographie 


Köhler, Walt., Religiöse u. ethische 
Kultur d. N euzeit, Literaturbericht. 
1.Katholizismus. 2. Renaiss., Prot. Ref. 
(Arch. Kultur-G. 13, 142 — 82, 297 — 
317.) 245 

Bräuser, Karl, Krit. Stud, z. Lit- u 
Quellenkde. d. Wirtsch. Sent 8. 18 23 8 
Dt. G. bil. 17, 270—77 Kötzs 


Loesche, Skalskf, Völker, Liter. 
Rundschau üb. d. d. Protest. in Österr. 
betr. Veröffentlichgn.: 14. (Jb. Ges. G. 
Prot. Österr. 87, 88—132.) [247 

Meyer, Wilh. Jos. Bibliogr. z. 
schweiz. Kirch.-G.:1.Sept.’16.—1.Sept. 


17. (Zt. Schweiz. Kirch.-G. 11, 804 — 


.) 248 
Overzicht van geschriften betr. de 
Nederl. Kerkgesch. (Nederl. Arch. Kerk - 
gesch. N. S. 11, 354 — 80. 12, 360 — 
.) 249 
Arnold, r 12 as Bücherkdv. z. neuen 


Lit.- G., 8. Nez. : Anz. f. dt. Altert. 
86, 281—83 Snack. 250 


Wrede, Ferd., Dt. Mundarten- 
forschg.u. -Dichtung 07— 11. (Zt. f. dt. 
Mundarten 15, 1—139.) 251 

Mundartenforschg.n. dichtung, 
Dt., 12— 714 mit Nachtr. zu früher 
Jahren. (Zt. f. dt. Mundarten 16, 1— 

87.) 


252 

Seelmann, W., Die plattdt. ee 

d. 19. u. 20. Jh. Ergänzt u. fortges. v. 
E. Seelmann. Forts. zu Jahrb. 22 u. 28. 
(Niederdt. Jahrb. 41, 1—96.) 253 


“ander, K., Zusammenstellg. d. 
Schrr. v. H. Jentsch. (Niederlaus. Mitt. 
13, 330 — 40.) 254 

Münzel, G., in Verbindg. m. O. 
Hoerth u.H.Schwarzweber, Ver- 
zeichn. d. literar. Arbeiten d. + Herm. 
Flamm. (Alemannia 48, 47—61.) [255 


Rose, Rich., Familiengeschichtl. 
Bibliogr. H. 1. Berl.: M. Rose 17. 648. 
2 M. 50. [256 


Heubach, D., Übersicht üb. d. 
unser Land betreffende knustwissen- 
schaftliche Literatur. (Nass Heimatbll. 
17, 52—56.) 257 


2. Geogra phie. 


Weise, 0., Die dt. Volksstämme u. 
Landschaften. 5. völlig umgearb. Aufl. 
(Aus Natur u. Geisterwelt 16.) Lpz.: 
Teubner 17. 112 S. 1 M. 25. [258 


Rothert, Edua., Karten u. Skizzen 
a. d Ent wi cklg. d größer. dt. Staaten. 
2. A. (Roth, Hist. Kartenwerk 6.) 
Düsseld.: Bagel 16. 31 Ktn. 10M. [259 


*5 


Ruge, W., Alteres kartograph. 
Material in dt. Bibliotheken (s. 12, 25). 
5. Ber.: 10— 18. (Nachrr.d.G.d.V. Wiss. 
Götting. 16. Beiheft.) 128 S. [260 


Ambrosius, E., Dtids. Grenzen im 
Wandel d. Jahrhunderte, dargest. in 
13 Kartenbildern (2 Ktn.). Bielef.: 
Velhagen & Kl. 16. 75 S. [261 


Borries, E. v., Die geschicht!. 
Entwicklg. d. dt. Westgrenze zw. d 
Ardennenu.d.Schweizer Jura. (Peterm. 
Mitt. 61, 873—77; 417—22.) 15. [262 


Weiß, Jak., Elementarereignisse 
im Gebiete Dtlds. 1.: Bis z. J. 900. 
Wien: Holzhausen 14. 92 S. 

Rez.: Hist. Zt. 117, 282—84 Hofmeister. [36% 

Schönebaum, H., Siedlungskde. 
im Dienste d. Geographie. Dt. G. bll. 18, 
109 — 28.) ; 264 


Penck, A., Die österr. Al ne 
Stuttg.: Engelhorn 16. 79 M. 80. 
Rez : Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. N 188 — 
36 Lukas; Carinthia L106, 78—81 Wutte. [265 


Mell, Anton, Zur Frage e. Besitzstands- 
karte d. östr. Alpenländer, 14 203. Rez.: Zt. 
d. Hist. Ver. f. Stelerm. 12, 204—6 Wutte. [266 

Paldus, Jos., E. Ansicht v. Wien 
und seiner Umgebg. a. d. J. 1742. (Berr. 
n. Mitt. d. Alt.-Ver. Wien 46/47, 3—8; 
Taf.) 267 


Wagner, H. F., Topographie von 
Alt-Hallein. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg. 
Ldkde. 55, 1—44; Taf.) 268 


Sieger, R., Landgerichte u. Tal- 
schaften in d. Ober- u. Mittelsteiermark. 
(Zt. Hist. Ver. Steierm. 15, 11440. [269 

Mell, A. B. PRT Steirische 
Gerichtsdeschreibungen,, 8. 14, 2518. Rez.: 
Hist, Vierteljahr 18, 146 50 v. Wretschko; 
Mitt. Inst. Ost. G. 37, 669—74 Wutte. (270 

Hassinger, H., Die Mährische 
Pforte u. ihre benachbarten Land- 
schaften. (Abh. d. K. K. Geogr. Ges. 
Wien XI, 2.) Wien: Lechner 14. XIV, 
318 S.: Kte. u. 7 Taf. [2 71 


Kaindl, k., Die Deutschen in 
Galizien u. in d. Bukowina. (Angewandte 
Geographie 4 S., 11.) Frankf. a. M.: 
Keller 16. 172 8. 4 M. [272 

Steinberger, L., Topographisches 
z. G. d. Hochstifts Eichstätt. (Beitrr. z. 
bayer. Kirch. 21, 169—71.) [273 

Gradmann 

Wurttemß. 1 1 u. Ja 5 1 . t 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 38/39 L. Neumann; Mannus 6 
394—400 Wahle; Jahrbb. f. Nat-Ök. 105, 263 
—67 Herrguth. 274 

Beschreibung d. Oberamts Mün- 
singen. 2 Bearb. '12. 


Rez.: Mitt. d. Inst. f. òst. G. 38, 735 f. Tam- 
bült. [275 


6 


Marbe, A., Die Siedlungen d. Kaiser- 
stuhlgebirges (Abhalgn. z. bad. ILdkide. 5.) 
Karlsr.: Braun 16 X, 57 8. 2 M. 40. 


Rez.: Zt. Geschichtskde. Freiburg, 33, 
197-99 Hefele. 1276 


Beinert, J., Die abgegang. Dörfer 
u. Höfe im Amtsbez. Kehl. ie 
Ortenau 5. 89—100.) 277 

Mayer, Adr., Die Vogesen u. ihre 
Kampfstätten. (K riegsgeogr. Zeitbilder 
N. 8.) Lpz.: Veit & Co., 15. 46 S. 
80 Pf. 278 

Chenet, Le sol et les populations 
de la Lorraine et des Ardennes. Paris: 
Champion 16. VII, 289 8. 279 

Engelhardt, K., Umgestaltg. d. 
Landschaftsbildes um Spever u. d. Er- 
weiterg. d. Stadtbefestigungen im Lauf 
der Jahrhunderte. (Mitt. H. V. Pfalz 36, 
1387—76.) 280 

Boschheidgen, H., Die oran. u. 
vororan. Befestigung von Mörs nebst 
ihr. Beziehgen. z. heut. Stadtbilde. Mörs: 
Steiger 17. 163 S.; 11 Taf. 5 M. 281 

Fabricius, W., Die (Grafschaft 
Veldenz. Beitr. z. geschichtl. Ldkde. d. 
ehemal. Nahegaus (s. 14, 2518). Forts. 
(Mitt. d. H. Ver. Pfalz 36, 1—48) [282 


Schumacher, K., Zur Topographie 
d. ältest. Teils d. Stadt Düsseldorf. 
(Diüssd. Jb. 28, 83— 104) 283 
Cappel, E. van, Note sur la géo- 
graphie uist. de la Flandre. (Mélanges 
d' hist. off. à Ch. Moeller 1, 3861—65 ) [284 
Böhmer, Jul., Friesenfeldeu Hos- 
gau (Thür.-skchs. Zt. ö, 100 — 111) [285 
Fabricius, W., Die Wüstung 
Rommersheim b. Sulzheim. (Quartalbll. 
d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 5, 229— 
31.) [286 
Lüders, W., Silva quae ı(licitur 


Aridadon. Beitr. z. Erklärg. d. ältest. 
Hildesheimer Grenzbeschreibg. (Zt. 
Harz- Ver. 50. 28—49.) 287 


Busse, Hnr., Alte Amts- u. Dorf- 
grenzen im Fürstent. Kalenberg. 
(Hannov. G. bll. 19, 288-98.) 288 

Heckseher, J., Daniel Frese. 
„Hamburgum Ao. MDLXXXVII“ und 


sonstige Arbeiten. (Mitt. d. Ver. f. hamb. 


G. Bd. 11, 395; 403.) 289 

Bippen, W. v., Zu Buchenaus Freie 
Hansestadt Bremen 3. Ausg. (Brem. 
Jahrb. 26, 154 62.) Vgl. 01, 40. 290 

Studien u. Vorarbeiten z. Hist. Atlas 
Niedersachsens (s. 15, 240). N. 3: G. 
Nello, Die territoriale Entwicklg. d. 
Hrzgts. Oldenburg 17. XII. 252 S. 4° 
u. Atlas 12 Taf. 2". 24 M. (Veröff. d. 
Hist. Kommission f. d. Prov. Hannover 
usw.) 


— —᷑ ᷣ ñ—ä—ñ̃ —— — . ͤ lx? — — . ͤ —̊—-Ulů 


Bibliographie Nr. 276—334 


Rez.: Li. Zbl. 17, Nr. 33 
Lerche. x 


[291 
Hennig, Boden u. Siedelgn. i 
Sachsen, 8. 14, 216. Rez.: N. Arch. 
G. 37, 151—58 Tille. 


292 

Richter, Paul E., Dt.- wendisch. 
u. wend.- dt. Ortsverz. d. kgl sächs. 
Oberlausitz, Amtshauptmannschaften 
Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau. 
Bautz.: Weller 17. 24 S. 80 Pf. [293 

Täschner, C., Z. G. d. Freiberger 
Wüstungen (Mitt. d. Freiberg. Alt - Ver. 
49, 1—10 ) |294 

Bönhoff, L., Wo suchen wir den 
„mons Lubene“ d. Hersfelder Kloster- 
landes? (N. Arch. f. sächs. G. 36, 121 —- 
26. i 295 

Landeskunde, d. Prov. Brandenburg. 


Ent. Mitwirkg. hervorr. Fachleute hrag. v 
E. Friedel u. R. Mielke, 8. 12, 2164. Rez. v. 


v. I u. 2: 


m Kgr. 
f. sächs. 


Bd. 2: Hist. Zt. 109, 476 f. P. Goldschmidt! 
v. 3: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 92—94 
Hel (236 


eim. . 2 

Landeskunde d Prov. Brandenburg. 
hrsg. v. E. Friedel u. R Mielke. 
Bd. 4: R. Mielke, P. A. Merba ch. 


C. Sachs, R. Galle. Die Kultur. 
16. XI. 574 S. 4 M 297 

Wehrmann, I., Pommern in 
Münsters Cosmographie. (Mtbll. Ges. 
Poum. G. 15. Nr. 8.) 298 


Gohrbandt, E., Wo lag d. Burg 
Dirlow? (Mtbll. Ges. Pomm. G. 15. 
Nr. 4 f.) 299 

Haas, A., Die Granitz auf Rügen. 
(Balt. Stud. N. F. 20, 1—71.) 300 

Muttray, Dauzig zu Ende d. 16. Jh. 
Erläutergn. zu einem im Westpr. Staats- 
archiv befindl. Prospekt d. Stadt. (Mitt. 
d. Westpreuß. G.-Ver. 15, 41 bis 60 

301 


Wolff, Karl, Der Kriegsschauplatz 
zwisch. Mosel u. Maas (Land u. Leute 
zw. Metz, Verdun, Toul u. Nancy. 
(Kriegsgeogr. Zeitbilder N. 6.) Lpz.: 
Veit & Co. 45 8. 80 Pf. 302 

Bothert, E., Karten u. Skizzen z. 
Weltkrieg 14/15. TL 2. (Bd. 8 1. 
„Hist. Karten werkes“.) Düsseld.: Bagel 
16. 19 Bll. 4 M. [303 

Philippson, A., Der franz. - bel- 
gische Kriegsschauplatz. E. geogr. 
Skizze. Lpz. u. Berl.: Teubner ’lëö. 
92 S. 1 M. 80. — J. Partsch, Der öst- 
liche Kriegsschauplatz. Ebd. 16. 120 S. 
2 M. (Die Kriegsschauplätze. Hrag. v. 
A.Hettner. H. 2 u. 3.) [304 

Rothert, E., Karten u. Skizzen 
zum Weltkrieg. (Bd. 7 d.,, Hist. Karten- 
werkes.) Düsseld.: Bagel 15.21 Karten- 
bl. 4 M. 305 


Geographie | | * 7 


Förstemann, E., Altdt. Namen- 
buch, Bd. 2: Orts- u. sonst. geogr. 
Namen. 3. Aufl. v. H. Jellinghaus. 
1. Hälfte, s. 14, 228. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
IR. Nr. 9 Meringer; Gött. gel Anz. 15. 
554 —64 Bückmann; Anz. Dt. Altert. 
87, 102 —9 v. Grienberger. 20. u. 21. 
Lfe. (2. Hälfte, Sp. 1281—1600) 16. 
5 M. [306 
Förstemann, E., Altdt. Namen- 
buch Bd. 2: Orts- u. sonst. geogr. 
Namen, 3. A.., hrsg. v. Jellinghaus. 
Lfg. 22 (Schl.) 2. Hälfte. Sp. 1601 bis 
1942. 16. Subskr.-Pr. 11.50 M (2. Bd. 
2. Hälfte. Vollst. L.-Z. u. Regist. 
66 M.) [307 

Schoof, W., Beitrr. z. volkstüml. 
Namenkde. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24, 
272—92. 25, 3880—91. [308 

Schoof, W., Dt. Flurnainenstudien. 
1: Meliboeus, Katzenellenbogen (Korr. 
bl. Gesamt-Ver. 65, 241—51. [309 


Schoof, W., Beitrr. z. Flurnamen- 
forschg. (Dt. G. bll. 18, 198 —214.) [310 


Schoof, W., Über Flur- u. Fluß- 
namengebg. (Korr. bl. Gesamt- Ver. 65, 
77—94.) 811 

Preisendanz, K., Eine alte Er- 
klärg. d. Namens „Alemannen“. (Ale- 
mannia 44, 169—72.) [312 

Schiffmann, K., Wimpassing. 
Hist. Jahrb. 36, 799 f.) [313 

Buchner, Gg., Etymologisches. 
Ergänzgn. zu Schnellers Ortsnamen- 
kde. v. Tirol. (Forsch. usw. z. G. Tirols 
usw. 12, 181—84.) [314 

Unterforcher, A., Rätische Knack- 
nüsse. Beitr. z Ortsnamen- u. Völker- 
kde. v. Tirol. (Forsch. u. Mitt. z. G. 
Tirols usw. 13, 1—30.) [315 


Steinberger, L., Zum Namen des 
Brennerpasses. (Mitt. Inst. Öst. G 37, 
77 f.. 364f.) [316 

K.R. v. Ettmayer, Zur Herkunft 
d. Namens „Brenner“. (Ebd. 37, 636 f.) 

Tarneller, J., Die Hofnamen iu 
d. alten Kirchspielen Deutschnofen- 
Eggental u. Vels am Schlern. (Arch. 
f. öst. G. 106 1—117.) [817 
Rez.: Forsch. Mitt. G. Tirols usw. 14, 203 —5 
Unterforcher. 

Miedel, J., Augsburgs Namen im 
Verl. sein. G. (Arch. G. Hochst. Augsb. 
5, 85—109.) [318 

Menghin, O., Foetibus, Pfatten, 


Füßen. (Forsch. usw. z. G. Tirols u. 
Vorarlb. 12, 1—9.) 319 
Rottenkolber. J., Drei Orte 


namens 
157—66.) 


Kempten. (Alemannia 43, 
[32 


0 : kde. 2, 129 — 44.) 


Schnetz, J., Herkunft d. Namens 
Würzburg. Progr. Lohr a. M. 15/16. 
81 S. [321 

Brandstetter, Jos. Leop., Die 
Rigi. Beitr. z. ihr. G. (G.freund. Mitt. 
d. Hist. Ver. d. V. Orte 69, 149 — 95.) [322 

Brandstetter, Jos., Der Ortsname 
Zimikon. (G. freund. 70, 251—56.) [323 


Beyerle, K., Der älteste Name 
d. Stadt Konstanz. Schrr. d. Ver. f. G. 
d. Bodensees 45, 7—10.) — Hanns 
Bächtold, Die Flurnamen d. schaff- 
haus. Enklave Stein a. Rh. (Ebd. 11— 
92.) [324 


Mentz, Ferd., Römererinnergn. in 
Weg- u. Flurnamen d. Ober-Elsass. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 31, 161— 
66.) a 

Schoof, W., Die Meinungen tb. d. 
Hundsrück. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. 
Volkskde. 12, 188—90.) [326 


Berken, R. v. den, Flurnamen im 
Gemeindebezirk Dortmund. (Zt.d. Ver. 
f. rhein. u. westf. Volkskde. 13, 97— 
139.) [327 

Dresen, A., Beda Venerabilis u. d. 
älteste Name von Kaiserswerth. Nach 
e. Vortr. v. P. Eschbach. (Düsseld. Ib. 
28, 211—18.) | 828 

Imme, Th., Flurnamenstudien auf 
d Gebiete d alt. Stifts Essen (s. 15 / 16, 
249). Forts. (Zt. Rhein. Westf. Volks- 
kde. 14, 89—111; 189—205. [329 


Wagner, P., Zum Alter d. Flur- 
namen. (Nass. Heimatbll. 18, 118—21.) 
— 0. Stückrath, Die Nassauische 
Flurnamensammig. (Nass. Heimatbll. 
18, 53—56.) [330 

Brenner, E., Die „Nattiaci“-In- 
schritt von Bordeaux und d. Name 
„Nassau“. (Nass. Heimatbll. 18, 56— 
69. [331 


` Schoof, W., Beitrr. z. hess. Orts- 
namenkde. (s. 14, 2538). 4—7. Un- 
gedanken, Gedankenspiel, Zimmers- 
rode, Siegwinden, Hauptschwenda: 
Biebrich, Bebra, Biedenkopf, Bèyers- 
hausen, Malsfeld, Malkomes, Hoel- 
gans (Hessenland 14, Nr. 22. 15, Nr.5; 
7; 9/10; 14f.; 21. [332 
Sckütte, 0., Die Flurnamen a. d. 
Kreisen Blankenburg, Gandersheim u. 
Holzminden u.d. Aemtern Calvörde. 
Harzburg u. Thedinghausen. Braun- 
schw. Progr. 4°. 24 8. [333 
Philipp, O., Unsere Ortsnamen im 
Volksmund. (Mitt. Ver. Sächs. ke 
334 


*8 


Hey, Orts- u. Flurnamen d. Gegend 
von Liebschwitz - Weida. (Mitt. d. Alt.“ 
Ver. Plauen 26, 226—32.) 335 


Boerner, 6., Der Name Merse- 
burg. (Dt. G.bll. 18, 184 f.) [336 


Rauter, G., Slavische Ortsnamen 
im Brandenburgischen. (Grenzboten 
Jg. 75, 16, Nr. 3.) 387 


Eichhoff, H., Übersicht üb. d. 
Entwicklungsphasen d. Ortsnamens 
Potsdam. (Brandenburgia 24, 108— 
16.) [838 

Gerlach, Die slavisch. Orts- u. 
Flurnamen d. Kreises Lauenburg i. 
Pom. mit e. Versuch ihr. Deutg. u. 
Wertung. (Balt. Stud. N. F. 20, 141— 
219.) [339 
Goerke, O., Flur- u. Ortsnamen 
im Kreise Flatow. (Zt. Westpr. 575 
Ver. 57, 67—139.) [340 


Schumann, Harry, Unser Masuren 
in Forschg. u. Dichtg. Berl.: Schuster 
& L. 15. 275 8. 4 M. 341 


Graber, E. u. 0. Ruppersberg, 
Verzeichn. d. Ortsnamen- Aenderungen 
in d. Prov. Posen. 12. Rez.: Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 27, 295-97 Cursch- 
mann. 342 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae Lat. (a. 15/ 16. 
2195.) Onomasticon. Vol. 3, 1: D- 
Didius. 18. 144 Sp. [843 


Grimm, I. u. W., Dt. Wörterbuch 
(8. a 16. 255). Bd. 4. Abt. 1. Tl. 4, 
Lfg. 4: Geziemen — Gezwang. Sp. 
7077—7235. Bd, 10. Abt. 3. Lfg. 2: 
Stoffabfall — Stoppen. Sp. 161—3820. 
(2.00 M.) Bd. 11. Abt. 3. Lfg. 5: Unge- 
dieg. — Ungerat(h)en. Sp. 641 — 800. 
Bd.13. Lfg 14: Wase — asserkasten. 
Sp. 2278 — 2432. Bd. 14. Abt. 1, 2. 
Lfg. 2: Wille — Windschaften. Sp. 
161—320 (2 M.). [344 

Lexer, M., Mittelhochdt. Taschen- 
wörterbuch. 13. Aufl. Lpz.: Hirzel 15. 
413 S. 5 M. [345 


Fischer, Herm., Schwäbisch. 
Wörterb. (s. 16, 266). Lfg. 50 —53. Bd. 5, 
S. 1-640. à 3 M. 346 

Waldstein, E., Zum mittelniederdt. 
Wortschatz. (Jhhrb. d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. 42, 43— 49.) [347 

Schütte, O., Beitrr z. mittelniederdt. 
Wörterbuche (s. 14, 2554). II. (Jahrb. 
Ver. Niederdt. Sprachforschg. 43, 66— 
86.) 348 


—— — ̃ ö !, ̃ ̃ N33 —ꝓä—ð—6 er 


Bibliographie Nr. 335—395 


Kauffmann, Fr., aus Wortschatz 
d. Rechtssprache. (Zt. f. dt. Philol. 47, 
153—209.) 1. Pflicht, Folge u. Spiel. 
2. Handgemal. 349 

Paul, H., Dt. Grammatik. Bu. 1. 
Tl. 1: Geschichtl. Einl. TI. 2: Laut- 
lehre. Bd. 2: Flexionslehre. Halle: 
Niemeyer. 16 f. XIX, 378 S. 16 M. [850 
Rez.: Lit. Zbl. 17, er 18, Nr. 1 Körner. 

Jellisek, G. d. neuhochdt. 
en bis Adelung. 


; Bes.: t. f. Philol. 47, 115— 
21 u. 265 Moser; a pt. Altert. 37, 11922 


A. Hübner. 

Sievers, E., Abriß d. angelsächs. 
Grammatik. 5. Aufl. (Sammlg. kurz. 
Grammatiken germ. Dialekte Nr. 2. 
Halle: Niemeyer 15. 66 S.; 2 Taf. 


1 M. 50. [352 
Franke, Karl. Ea d. a 
sprache Luthers, 8. g.: Dt. Lit. 


Moser. 


1358 

Böttcher, K., Das ak d. 
hochdt. Sprache in d. Urkk. d niederdt. 
Gebietes v. 13.—16. Jh. (Kap. 1, 2 
u. 11.) Berl. Diss. 16. 80 S. 354 

Behaghel, O., G. d. dt. Sprache. 
4. verb. u. verm. Aufl. (Grundriß d. 
german. Philol. 3.) Straßb.: Trübner 
16. IX, 400 S. 7M. 355 

Dove, A., Studien z. Vor-G. d. dt. 
Volksnamens. (Sitzungsberr. d. Heidelb. 
Ak. 16, 8.) Heidelb.: Winter. 10 = 
3 M. 20. 
Egger, A., Die Zinstage d. Her- 
schaft Matrei — Trautson. Beitr. f. d. 
bayer.-öst. Wörterbuch. (Zt. f. öst. 
Gymn. 67, 8—18. [857 
Frings, Mittelfränk.- niederfränk. 
Studien (s. 15, 2203). 2.: Zur G. d. 
Nieder fränkischen. (Beitrr. G. Dt. 
Sprache 42, 177—248.) — Ders. Karte 
dazu. (Ebd. 5 858 


Glöckner. K. Mundarten d. Rhöne 
8. 14, 249, (Auch dien Diss, 13.) 


[359 

Idiotikon, Schweiz. (s. 15, 2201). 
H. 82 (Bd. 8, 857 984). 17. 2 M. 360 
Lenz, Ph., Beitrr. z. Wortschatz 
d. badisch. Mundarten. (Zt. f. dt. Mund- 
arten 17, 32— 68.) [361 
Martin, R., Untersuchgn. z. rhein- 
moselfränk. Dialektgrenze. 63 S.: Marb. 
Diss. 14. Erscheint vollst. in Nr. 11 d. 
Dt. Dialektgeogr. 362 
Carnoy, A., Le mallum dans la 
toponymie belge. (Mélanges d hist. oft. 
à Ch Moeller 1, 286—320.) [363 
Freiling, P., Stud. z. Dialekt- 
geogr. d. hess. Odenwaldes. 76S. Marb. 

iss. 14. Erscheint vollst. in Dialekt- 
geogr. Nr. 12. 1864 


Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie 


Demeter, K., Studien z. Kur- 
mainzer Kanzleisprache (c.1400—1550). 
Beitr.z.G.d. neuhochdt. Schriftsprache. 
Berl Diss.’16 111 8. 365 

Kaupert, E., Die Mundart d. 
Herrschaft Schmalkalden. 73 S.: Marb. 
Diss. 14. 1056 

Rez.: Zt. f. dt. Mundartenforschg. 16, 191 
Fuckel. : 

Dellit, 0., Die Mundart 
schmalkalden. 8. 14. 2558. Reg 
Mundarten 16, 191 f. Fuckel. 

Corell, H., Studien z. Dialekt- 
geogr. d. ehemal. Grafsch. Ziegenhain 
u.benachbart. Gebietsteile. 63 S.: Marb. 
Diss. 14. 9 [868 

Wix, H., Stud. z. westfäl. Dialekt- 
geogr. im Süden d. Teutoburgerwaldes. 
64 S.: Marb. Diss. 13. 369 

Flemes, Chr., Plattdt. Wörterb. d. 
Kalenberg - Stadt - Hannov. plattdt. 
Mundart. (Hann. G.bll. 20, 3821—91.) — 

G. Chr. Coers, Geleitwort. (Ebd. 310 bis 
20.) | [370 

Larsson, Hugo, Lautstand der 
Mundart der Gemeinde Altengamme 
(ind Vierlanden). Hamburg: Meissner 
134 S. (Mitteilungen aus d. Deutschen 
Seminar zu Hamburg. 3.) (Jahrbuch d. 
Hamb. Wiss. Anstalten Jg. 34, a 1.) 

371 

Mensing, O., Das Schlesw.-Holst. 
Wörterbuch. Bericht üb. d. Jahre 1910 
—16. (Zt. Ges. Schlesw.-Holst. G. 47, 
463—70.) j 872 

Adler, G., Die Volkssprache in d. 
verm. Herzogt. Schleswig auf Grund d. 
Sprachenzählg. v. 1. Dez. 1905. Zt. d. 
Ges. f schlesw.-holst. G. 45, 55—85.) [373 


Sievers, Hur., Die Mundart d. 
Stapelholmer 71 S.: Marb. Diss. 14 |374 


Müller-Fraureuth, K., Wörterb. 
d. obersächs. u. erzgebirg. Mundarten. 
g. 14. 2561. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 
36, 380 — 83 Meiche. [376 

Philipp, O., Kleine Beitrr. zum 
westerzgebirgisch. Wortschatz. (Zt. f. 
dt. Mundarten 15, 279—3802.) [876 


Bruns, Karl, Volkswörter d. Prov. 
Sachs. (Ostteil) nebst vielen geschichtl. 
merkwürdig. Ausdrücken d. sächs. Vor- 
zeit. 2.starkverm. Aufl. Halle:\Vaisenh. 
'16. 80 S. 1 M. 50. Rez.: N. Arch. Sächs. 
G. 38. 432 f. Carl Müller. [377 

Ehrhardt, Rolf, Die schwäbische 
Kolonie in Westpreußen. Marb. Diss. 
14. 995S., Kte, Sep.-Abdr. a: Dt. 
Dialektgeogr. H. 6. 378 

Mitzka, W., 
deutsch nördlich v. Ermland. 
Marb. Diss. 12. 


von Klein- 
.: Zt. f. dt. 


60 S.: 
379 


Ost preuß. Nieder- 


— 


i 


*9 


Semrau, M., Die Mundart d. 
Koschneiderei. (Zt. f. dt. Mundarten 
15, 143—202; 237—65.) 29 S.: Bresl. 
Diss. 15. [380 

Kleinpaul, R., Die dt. Personen- 
namen, ihre Entstehg. u. Bedeutg. 
Neudr. (Sammlg. Göschen 422.) Berl.: 
Göschen ’16. 132 8. 90 Pf. [381 


Hessel, K., Altdt. Frauennamen. 
(Aus: Die höheren Mädchenschulen. 
17) Bonn: Marcus & W. 17. 40 8. 
1 M. [382 

Koch, Der Vorname Oskar. (Mitt. 
d. Ver.f.sächs. Volkskde 6, 77— 79.) [883 


Heuberger, R., Zur Entstehg. d. 
Familiannamen. (Forsch. Mitt. G. Tirols 
usw 14, 180—82.) 884 

Welse, 0O., Die Eisenberger 
Familiennamen. (Mitt. G.- u. Alterts. 
forsch. Ver. Eisenb. H. 382,3 — Bd. 6, 2/8.) 
169 8. 385 


Meisinger, O., Margräfler Familien- 
namen. (Ell. a. d. Markgrafschaft 3, 
6—18.) . [886 


4. Fuldogruphie: Diplomatik ; 


Chronologie. 


Monumenta palaeografica. Hrsg. 
v.Chroust (s. 16, 287). Abt. 1. Ser. 2. 
Lfg. 22—24. à 20 M. 387 


Lindsay, W. M., Notae Latinae. 
An account of abbreviation in Latin 
Mss. of the early minuscule period 
(ca. 700—850). Cambridge: Univ. Press 
15. XXIV, 500 8. 388 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 31/2 Steffens. 


Breyne, D. de, Scriptura romana. 
(Mélanges d'hist. off. à Ch. Moeller 1, 321— 
27.) 1389 


Schiaparelli, Tachigrafla sillabioa nelle 
carte ital. Parte 2. 8. 14, 261. Rez.: Arch. 
stor. it. 14, Vol. 1, 75 — 79 Rostagno. 390 

Rues, F., Die Tiron. Schriftzeichen. 
Münch. Gymn.-Progr. 15. 50 S. 1891 

Mentz, Art,, Beitrr. zu d. Tironisch. 
Noten im Mittelalt. (Arch. f. Urkunden- 
forschg. 6, 1—18.) [392 

Foerster, Hans, Die Abkürzungen 
in d. Kölner Handschriften d. Karo- 
lingerzeit. Bonn. Diss. '16. 118 S. [393 
Rez.: Hist. Jahrb. 38. 196f. P. Lehmann; Dt. 
Lit.-Ztg. 17, Nr. 31/32 Steffens. 

Thommen. Schriftproben a. Basler Hand- 
schr. d. 14.— 16. Jh. 2. Aufl., 8. 08, 1943. Rez.: 
Dt. Lit -Ztg. 08, Nr. 41 Brandi. [394 

Brugmans, H. u. O. Oppermann, Atlas 
d. Nederl. Palaeogr., s. 11, 2305. Rez.: Moy. 
Age 24. 2ııf. Prou; Hist. Zt. 111, 358 f. 
H. Kaiser. [895 


*10 - Bibliographie Nr. 396—463 


Fiebiger, Otto, u. Schmidt, Heuberger, k.; Urkunden- D- Kanslei- 
Ludwig, Inschrifvensammlung zur wesen à Grafon T, 2. 1 Herzog? v- Kära 
T aer Üstgermanen un . | FerdinandeumS3. E. 58, 3517—20 Stowasser.[41] 
ö mm. i ; i : 
K. Ak. d. Wiss. in Wien. Phil.-hist % a EATE Y De ed 
Denkschr. Bd 60. Abh. 3.) 396 | Inst. f. öst. G. 37 27—3 l 
Urkunden u. Siegel in Nach- nat ROS 8.) [412 
bildungen, hrsg. v.Seeliger,s. 16, 294. 4 Stowasser, E., Salzburg. Urkun- 
Erwiderg v. Bruckmann auf d. Rez. endatierg. „nach d. Lyoner Zehnten. 
v. Schmitz Kallenberg u. Entgegng. x. (Mitt. Inst. I G. 37, 487—89.) [413 
K Hi Martin, „ Urkund d. Tri 

Schm. K. Hist Jahrb. 37,789.55. 1397 Erzbischufe nenne Hon. Feeds aug iL. 


Erben, W., Schmitz Kahigi priv u. | 1190—124?, 8. 118, 2399. Rex. Hist. J 
O. Redlich. Urkun enlehre. III. TI.: Privat- 48 f. Lerche. 
urkk. d. Mittelalters, 8. 13, 2389. Rez. | Tenhaeff. Diplom. studien over Utrecht- 


— ei — — 


II. 
. 


Engl. hist. rev. 29, 118—21 Davis , {$98 | sche vorkonden 10. tot 12. eeuW, S- 14, 
l Bresslau. H., Internat. Beziehgn. 25%. (Utrecht. Diss. 18.) Rez. : Mo . Age ?7, 
im Urkundenwesen d. Mittelalters. | X Arel Prou: Hist. Zt. % EniPP ifs 


i 3. N. Arch. 40, 411-719 Levison. 
(Arch. f. Urkundentorschg. 6, 19 1 Gerber, Ldw.,; Die Notariats- 


urkunde in Frankf. a. M. im 14. u. 


Bedlich, Os. Die Privaturkk. d Mittel- . 
alters, 8. 714, 265. Rez. Hist. Jahrb. 35. 131 15. Jh. Marb. Diss. 16. 135 8. 416 


bis 87 L be; Zt. d. Ferdin 8. F., 
57, 373L.76 Voltelini. erdinandeums (400 | Wagner; Kurt, Das brandenb. 


Baumgarten, P. M., Miscellanca | Kanzlei- u. Urkundenwesen zur Zeit 
diplom. G. 14, 273). II: Aus -d. Kauzleı d. Kurfürsten Albrecht Achilles 1470 


Innocenz’ 1. (Rom. Quartalschr. 28, | —86. Einl. u. Exkurs 1 u 2. Berl. 
87129; 169— "198. Sep. Rom: Bret- Diss. II. 67 8. ; 1417 
schneider. 2 M.) — Ders., Die trans- | Erscheint vollst.im Arch. f. Urkundenforsch. 
| 


sumieren.te Tätigkeit d. apostol. Kanz- |. Arendt, M., Die brandb. Kanzlei, 
lei. (Ebd +*215—*19.) 401 ihr Urkunden- U. Registerwesen unt. 
i Schmitz; Karl, Ursprang u. ie Devo d. Regierg. d. Kurf. Johann, 1486—99. 
on eln, 8. 14, 2576. j f kath. iss. 
tonsorme , Sn, Ros Köstler: Zt. f Kap. 2. Berl. Diss. 18. 525, ar 
Kirch.-G. 36, 220 Schmeidler; Theol. Lit.- 7 u 
Ztg. 16. Nr. B Bonwetsch. (402 
Boye, Fr., Über d. Poenformeln 
ind. Urkk.d. früher. Mittelalters. (Arch. 
f. Urkundenforschg.6. 17—145) 
Herlitz, G., Hebraismen in lat. u. 
dt. Judenurkk. d. Mittelalters. (Beittr. 
z. G. d. dt. Juden 39—52.) 4 
Discry, F., Les minutes des notaires. 
Etude diplomatique. (Mélanges d’hist. off. 
Ch. Moeller 1. 548 —62.) [405 
Stengel, F. E.. Diplomatik d. àt. immuni- 
tätsurkk., 8, 13 2390. Rex. Viertelischr. f. 
Soz.- u. Wirtsch. G. 11, 617 — 20 Hans 
Hirsch. , (406 
Peitz, W.M., Das Register Gregors I. 
Beitrr. 2. Kenntn d. päpstl. Kanzlei- u. 
Registerwesens bis auf Gregor VII. 
(Erg. Heft zu d. Stimmen d. Zeit. 2. R., 
Forschgn. 2. H. Freib.: Herder 
XVI, 222 S. 11 M. [407 
Luntz, J., Urkk. u. Kanzlei der 
Grafen v. Habsburg N. Herzoye V. 
Oester. 1273 —1298 (Mitt, Inst. Ost. 
G. 37, 411—78.) 408 
Luntz, J., Allgem. Entwicklg. d. 
Wiener Privaturkunde bis 1360. (Ab- 
hdlgn. z. G. u. Guellenkde. d. St. Wien. 
Bd. 1.) — Ders , Beitrr. 2. G. d. Wiener 
Ratsurk. (Ebd) 1409 
Mell. k., Beitrt. Z- G. d. steirisch. Privat- 
ark., s. '14, 275, Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 2, 86f. I1wof. [410 


Rühl, Frz., Zum Cisiojanus. (Altpr. 
Monatsschr. 42, 68—759) [419 
Molkenteller, P., Die Datierung 
in der G.schreibg. d. Karolingerzeit. 
Greifsw. Diss. 16. XI. 195 8. ; 
Barnet, E. L., Notes sur lintro- 
duction de l'année du 1. janvier à 
Genève 15.—16.sieele. (Anz. f.schweiz. 
G. N.F.12, 195—209.) 421 
Miesgen, Trier. Festkalender. 8. 1516. 
2217. Rez. Theol. Rev. 17, Nr. 56 Stapper. (ar? 
ziliiken, Der Kölser Fostknlonder, "- 
„12. 90. Ben.: Histor. Vierteljahrsehr. 17. 
442 f. Keussen. (423 
Bayer, Jos., Der republikan. 
Kalender d. Franzosen. In 7.. 
4; 


kölu. G. 1, 91—128.) 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Berchem, E., Frh. v., Siegel. 
(Biblioth. f. Kunst- u. Antiquitäten- 
sammiler 11.) Berl.: Carl Schmidt 
& Co. 18. 189 S. 8 M. (425 


Berchem. K. Frhr. Y», Zur Siegelkunde. 
(Korr. bl. OCesamt-Ver. 17, Nr. 11.12 = © 
289—95. 120 

Gull, F., E Siegel Hrzg.WeltsVl. 
v. J. 1152. (Schweiz. Arch f. Herald. 
16, Ir. 2.) 427 


Paläographie; Diplomatik; Chronologie. — Sphragistik und Heraldik 


Coulon, A. > Invent. des scesux de la 
ogani 8. 14, 283. Reg.: Moy. Age 42 


142 
Siegelablddgn. z. Urkdbuch. d. Stadt 
u. Landsch. Zürich. Bearb. v. P. 
Schweizer u. Frdr. He g i. Lfg. IX. 
17. S. 149—80. 10 Taf. 3 M. [429 


Fluri, A., Die Siegel d. Stadt Bern 
1470—1798. (Anz. Schweiz. Altkde. 
N. F. 17, 120—35; Taf. 9 u. 10.) [430 


Benziger, C., Die Wappen d. Be- 
zirkes Einsiedelen u. seiner Bürger- 
geschlechter. Mit 6 Taf. (Schweiz. 
Arch. Herald 15, Nr. 3. [431 


Truttmann, A., Siegel u. Wappen 
d. Landschaft u. d. Landleute v. Küß- 
nach. (Schweiz. Arch. f. Herald. 18, 
1f.) - [482 

Rotscheidt, W., Das Kirchensiegel 
d. Gemeinde Homber rga Rhein (Monats- 
hfte. f. rhein. Kirch.-G.9, 222—24.) [433 


Macco, Das Schöffensiegel v.Klein- 
Gladbach. (Dt. Herold 16, Nr. 10-) [434 


Würth, V., Wappen blühen.ler hess. 
Bürgergeschlechter. (Hess. Chronik. 
Jg. 4 u. 5.) 435 

Wollesen, E., Ub. einige Werbener 
ee (Beitrr. G. Altmark 4, 94 bis 

8.) [436 

Grotefend, O., Die Embleme der 
Siegel, Wappen u. Helmzieren d. 
pomm. Adels. Unt. Zugrundelegung 
d. Werke Bagmühls u. v. Mülverstedts. 
(Balt. Stud. N. F. 19, 59—256) 437 


Bour 
256 


Hildebrandt, A. M. K pen- 
Fibel. 9. unt. Mitw. v. St. K ule 
v.Stradonitz durchges. u. al 


Frankf. a. M Keller 16. 81 S. 
ı M. 80. 438 
Siebmachers Wappenbuchis.'15/’16. 
a Lfg. 576—5683. 489 
Inh.: Lfg. 581 = Bd 1, 1. 4. H. 16. (D. dt. 
Souveräne u. Lande.) S. 1—12. 16 Taf. 
— Lig. 576, 577, 579, 380 = Bd IV, 4 
H. 34 — 37. (Niederdt. Adel.) S. 497—604. 
Taf. a — Lfg. Bd. V. 10, 11. 


H. 1, 5. (Bürgerl. Geschl.) 8. 1— 14, 73—96. 
18 Taf. 81—98. 


Staehelin, W.R.,5wiedergefundene 
Wappenbüchera.d. Faeschischen Kunst- 
kabinett zu Basel. (Zt. G. Oberrh. N. F. 
32, 120— 30.) [440 


Bretschneider, P., Grundzüge d. 
eschichtl. Entwicklig. bischöfl. Heral- 
ik. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 45, 
60 — 89.) (441 
Ströhl, H. G., Die Wappen d. 
Beuroner Bene-iktiner Kongregation 
im Dt. Reiche. (Dt. Herold 17, Nr. 2 
442 


11 


Krall, R. v., Die österr. Kaiser- 
krone u. Hauskrone. Innsbruck: Tyrolia. 
64 = 2 M 50. [ 
Slepi, K.. Das Egerer Stadtwappen. 
(Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54. 8786—83.) [44 

Signer, J., Die Wappen d. Ge- 
meinden d. Kantons TUEA a. Rh. 
(Schweiz. Arch. f. Herald. 16. Nr. 2.) [445 

Benziger, C., E. Wappenbuch d. 
Stadt Zürich. (Schweiz. Arch. f. 
Heraldik 15. H. 4.) [446 

Durrer, R., Die Gemeindewappen 
Unterwaldens. (Schweiz. Arch. ae 


dik 17, Nr. 1f.) [44 
Oidtmann, E. v., Ein herald, 
Kunstwerk. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 96, 1 448 
Oldtmann, E. v., 0 Bene . zu 
„Aschener Wa 3 v. H. F. . 
21. d. Aach. G.-Ver. 36, 186 —88.) [449 


Macco, H. F.. Erwiderg. auf E. v. Oidt- 
mans Bemerkgn. zu d. „Aachener Wappen- 
buch“. (Zt. Aach. G.-Ver. 38, 274—719) l 

Würth, Das Grhzgl. Hessische 
Wappen in Bein. geschichtl. Entwickelg. 
Darmst.: Hist. Ver. f. d. Grhzpt. Hess. 
3 M. 451 

Würth, V., Neuere hess. Städte- 
wappen. Dt. Herold 17, Nr. 1.) [452 


Reimers, Das e bei Y Friesen 
8.'15/’16, 324. Reg 7, Nr. 21. 
F. Hauptmann; Lt. Zbl. 17, Nr. . [45 3 


Simson, P., Verse auf die Wappen 


d. hansischen Kontore. (Hans. G en 
17, 262 f.) [45 
Heuß, J. F., G. d. preuß. F e 


Berl.: Mittler 16. 4°. x 75 S., 17 

8 M. 55 
Reinstorf, E., Die Wappen d. 

größer. preuß. Landgemeinden. (Dt. 

Herold 16. Nr. 12.) 456 


Bretschneider, Das Breslauer Bistums- 
e (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 50, Ta 


`) Kekule v.Stradonitz, Üb d. Wahl- 
wappen Luthers. (Dt. Herold '17, 
Nr. 11f.) [458 
en Bernh., Wappen d. Geschleehtes 

v. Winterfeld auf e. Altarbilde im Museum 
zu Danzig. (Dt. Herold 17, Nr. 4.) [459 
Grube, M. W., Der Wiedehopf als 
Wappentier. Ds Herold.’16, Nr. ö.) 460 


7. Numismatik. 

Loehr, A. O. v., Münze u. Medaille als 
Kulturdenkmal. Zu Domanigs u. Friedens- 
burgs num. - kulturgeschichtl Arbeiten u. 
Studien. Num. Zt. N. F. 7, 107—114.) (461 

Menadier, D.. Münzen u. Mtinzwesen d. 
dt. Reichsäbtissinnen im Mittelalt., s 15, 
2226. Rez.: Hist. Zt.118,'161f. Hofmeister. (462 


Habich, G., Die dt. Medailleure 
d. 16. m E z.: K.F. Koehler 16, XX. 
290 S.; af. 24 M. 46. 
Rez.: an Kunstw. 40, 285 f. P.J. Meier. 


12 


Loehr, A. O. v., Zum Korpus d. 
dt. Schaumünzen d. Dt. Ver. f. Kunst- 
wiss. (Num. Zt. N. F. 10, 33—45.) [464 


Schwalbach, B., Die neuer. dt. 
Taler, Doppeltaler u. Doppelgulden 
vor Einführg. d. Reichswährg. 8. verb. 
u. verm, Aufl. Lpz.: K. F. Koehler 
(Münch.: Helbing) 15. 4°. 48 S.; 4 Taf. 
4M. [465 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 22 Friedens- 


"kan, J. V., Schau- oder Denk- 
münzen-Serien zumeist v. Künstlern 
im heutigen Bavern. (Mitt. d. Bayer. 
Num. Ges. 32/33, 44—55.) 1466 


Luschin v. Ebengreuth, Der 
Münzfund v. Pernegg a.d. Mur.‘ Num. 
Zt. N. F. 9, 77—116.) 467 


Hagen, J., Münzfund a. Merzenich, 
Kr. Euskirchen. (Bonn. Jahrbb. 123, 
226—82.) — Ders., Goldguldenfund von 
Alfter. (Ebd. 37—45.) — P. Kalen- 
berg, Ramersdorfer Münzfund. (Ebd. 
46—55.) 468 

Balszus, H., Der Münzfund von 
Kuraczmühle. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Posen, 16, 43f.) 469 


Pachinger, A. M., St. Bernard auf 
Medaillen. 
32/38, 11—24, 126; 2 Taf.) [470 

Schöttle, G., Münzverbrecher- 
album. (Num. Zt. J. F. 9, 117— — 48.) (471 


Moeser, K., E. merkwürd angehl. 
Meraner Münze. (Forsch. usw. z. G. 
Tirols usw. 12, 121f.) [472 

Scholler, E., Der Reichsst. Nürn- 
berg Geld- u. Münzwesen in älter. u. 
neuer. Zeit. Beitr. z. reichsstädt. 
Wirtsch.-G. Hrsg. v. C. F. Gerbert. 
Nürnb.: Koch 16. 280 S. 7 M. 50. 473 


Schöttle, G., Das Münz wesen der 


Graten v. Montfort- Tettnang. (Be- 
schreibg. d. Oberamts Tettnang. 2. A. 
15, 418-29. 1474 


Rez. Num. Zt. N. F. 8, 185 f. Luschin 
v. Ebengrenth. 


Bisseger, A., Die Silberversorgung 
d. Basler Münzstätte bis z. Ausgang 
d. 18..Jh. Basel: Reinhardt. 225 8. [475 


Rez.: Zt. G. Obeırh. N. F. 32, 487 
Schöttle: Jahrb. Gesetzgebg. 41, 1583—85 v. 
Schrotter. 


Schöttle, G., Das Münzwesen v. 
Schaffhausen. (Schweiz. Num. Rund- 
schan 20. 1—15.) |476 

Wavre, W. u. E. Demole, La 
restauration de latelier monétaire de 
Neuchâtel par Marie de Bourbon en 


(Mitt. d. Bayer. Num. Ges. 


hamb. G. Bd. 12. 125 — 28.) 


Bibliographie Nr. 464 — 520 


1588. Fragment de l'hist. monet. de 
Meuchätel. (Rev. suisse de num. 18, 
5—44.) [477 

Buchenau, H., Untersuchgn. z. d. 
spätmittelalterl. Münzreihen v. Pfalz, 
Mainz, Elsaß, Hessen u. a. Gebieten. 
(BI. f. Münzfreunde 16, Nr. 1—7.) [478 


Cahn, Jul., Geld- u. Münz-G. d. 
im Grhzgt. Baden verein. Gebiete, 


T. 1. Heidelberg: Winter’11. [479 
Res.: Hist. Zt. 118, 114—2131 Luschin 
v. Ebengreuth 


Noss, A., Die rheinisch. Prägungen 
d. Possidierenden Fürsten. Mitt. d. 
Bayer. Num. Ges. 34, 1—122;5 Taf.) [480 


Schrötter, Frdr. Frhr. v., G. d. 
neuer. Münz- u. Geldwesens im Kur- 
fürstent. Trier 1550—1794. Berl.: Parey 
214 8. 15 M. [48] 

Rez : Jbb. Nat. Ök. 109, 154 f. Schwin- 
kowski; Dt. Lit.-Ztg. 18. Nr. 8/9 u. Lit. Zbl. 
18, Nr. 8 Friedensburg. 

Noss, A., Die Münzen v. Trier 
TI. 1, Abschn. 2: 1307—1566. (Publ. 
d. Ges. f. Rhein. G.-Kde. 30.) XXXII, 
364 S; 12 Taf. 30 M. 482 

Rer. : Lit. Zbl. ‘17. Nr. 34 Friedensburg ; 
Gött. Gel. Anz. 18, 73ff. Eda. Schröder. 


Joseph. P.. Die Münzen u. Medaillen 
d. fürs tl. u. gräfl. Hauses Solms, 8. 13. 128. 
Rez.: Zt. f. Num. 30, 309-11 Menadler. [483 


Hagen, Jos., Provinzialmuseum in 


Bonn. Die mittelalterl. u. neuer. 
Münzen. Bonn: Cohen 16. 20 S.; 
6 Taf. 50 Pf. [484 


Nosa, Die Münzen d. Erzbischöfe 


v. Cöln 1306 —1547 y 15/16, 335.) [485 
Rez.: Gött. Gel. Ans. 18, 78ff. W. 
Schröder. 


Menadier, J., Aachener Münzen. 8. '14, 
303 u. 2616. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 37, 
387--97 Schué. i [486 
Weinmeister, P., Kirchen anf 
hess.Münzen.(Hessenland’15,Nr.6.)[487 


Fiala, E., Münzen u. Medaillen d. 
welf. Lande s. '15.'16. 2233. 1.) Tl.: 
Präggn.ıd. Zeit d. Ludolfinger (Ottonen). 
Brunonen. Billinger, Supplingenburger 
etc. (Sammien. d. Hrzgs. v. Cumber- 
land.) 16. 4°. 143 S. 12 M. [488 


Jeep. W.. Die ans Anlaß d. Biersteuer 
geprägte Braunschw. Scheidemünze. (Braun- 
schw. Magaz. 15, 130—32.) [489 


Bahrfeldt, M. v., Ueb. d. älter. 
Hamburger Portugalöser. (Zt. d. Ver. 
f. hamb. G. 19, 1—36.) |490 

Schröder, Edw., Sterling. (Hans. 
G. bll. 17, 1—22.) [491 

Voigt, J. F., D. Münzmeisters 
Matthias Mohrs Prägung v. Gold- u 
Silbermünzen 1608 ff (Mitt. d. Ver. f. 
1492 


Numismatik. — Genealogie, Familiengeschichte und Biographie 


Schwinkowski, H., Das Geld- u 
Münzwesen Sachsens. Beitrr. zu sein. 
G. (N. Arch. Sächs. G. 38, 140—81, 
355 —95.) [493 
Friedensburg, F., Die Münzen 
u. d. Münzwesen d. Kurfürstin 1 
retha, Gemahlin Friedrichs II. 
Sachs. (Zt. f. Nam, 32, 79—93.) 1494 

Bahrfeldt, E., Arkisch. Groschen 
fund a. d. 15. u. 16. Th. (Brandenburgia 2 
97—110.) Fund zu Beenz b. Lychen. í 

Menadier, J., Eine Schaumünze 
des Kurf. Joachim II. v. Brandenb. 
(Jahrb. d. Kgl Preuß. Kunstsammlgn. 
37, 209—12; 12 Taf.) [496 

Schrötter, Fr., Frh, v., Die Münzen 
Friedr. Wilhelms d. Gr. Kurf. u. Friedrichs lll. 
v. Bra . '15 PES 341. Res.: Fomm. 


EA unter Mitw. ee 
6: Münzen u, Med. d. Stadt Thorn 
u. d. St. Elbing. Lpz.: K. F. Koehler 
16. N 121 S.; 10 Taf. 16 M. [498 


A. Das Münzrecht u. d. 
Münzen der Grafen zu Hardegg, Glatz 
u. im Machland. (Num. Zt. N. F. 10, 
1—7.) [499 
Rrehak, E., Westschles. Münz- 
stätten im Mittelalt. u. in neuer. Zeit. 
(Zt. Dt. Ver. G. Mähr. u. Schl. 21, 150 
— 67.) [500 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie, 


ne Goth. geneal. (s. 16, 
349). Jg. 154: 12 M. 501 
Bahuson, 3 u. Re ententafe 
olit. G., 8. 12, 2266. Res itt. d. Inst. t 
st. G. 36, 7386—44 Forst- “Battaglia. [502 

Berbig, M., Die Familienbeziehgn. 

d. kriegführ. Fürstenhäuser unt. besond. 
Berücks. d. Hauses Sachsen-Coburg u. 
Gotha. Gotha: Perthes4”, 31 S. 1.60 M. 
503 


Krauß, R., Die männlich. Vornamen 
im Hause Württb. (Württb. Viertel- 
jhfte. 25, 3865—82.) [504 


Scriba, O., Das hess.- brabant. 
Fürstenhaus in sein. Haupt- u. Neben- 
linien. (Stammtaf. m. 2 Wappen.) 
Darmst.: Falken- Verl. 16. 2°. 3 M. [505 

Hammann, W. H., Ahnentaf. Sr. 
Durchlaucht d. Prinzen Wilh. Karl v. 
Isenburg s. 4 2628. 


Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 51/52 Forst- 
Battsglia. 506 


8 H. J., Die Regenten d. 
Fürstent. Schwarz b. Rudolstadt. 
Rudolst.: Bock 15. 96 S. 2 M. [5607 


13 


Studtmaun, J., Beitr. z. Geneal. d. 
Grafen v. Regenstein- Blanken- 
burg. (Zt. Harz- Ver. 50, 124—36.) [508 


Dalwigk, Frh. v., Die ältere 
Genealogie d. gräfl. nn, 
berg - Waldeck. (Zt. f. vaterl. G. 
Westf. 73, II, 142—214.) [509 


Kohnen, Die Grafen v. Olden- 
burg-Bruchhausen.(Oldenb E 
'16/'17, 3808—45.) [51 

Hedemann-Heespen, P. v., En 
Stammbaum d. Herzöge v.Schlesw.- 
Holst.-Sonderburg u. -Gottorff. 
(Zt. Ges. Schlesw. - Holst. G. 47. 
217f.) 1511 
Wutke, K., Über d. Nachkommen- 
schaft Hrzg.HeinrichsVI.v.Sagan 


u. Kross en. (Zt. Ver. G. Schles. 51, 266 


bis 71.) [512 


Taschenbuch, Goth. geneal. (s 16, 
855): Gräfl. Häuser. 90. 

Freiherrl. Häuser 67. — Uradel. Häuser. 
18. — Briefadel. Häuser 11. (à 12 M) [513 


Geschlecbterbuch, Dt. (s. 16, 356). 
Bd. 29. 16. XX., 594 8; 44 Taf. 10 M. 
en Pr. 8 M.) [514 


shagen, J., ar aminen. G., Industrie-@., 
are G. (Ut. G. bll. 18, 18798.) (515 


Kuefstein, K., Graf, Studien z. Fam.-G. 
18, 175). TI. 3: 17. In. 15. X, 488 S. 10 M. 
Hist. Zt. 118, 125—27 Loserth. [516 

" Dommnich, Verzeichn. d. i. d. 
Dommnichschen Urkundensammig. 
vorkommenden Familiennamen. (Dt. 
Herold 17, Nr. 4.) [517 


Schüßler, W., Beitrr. z. Geneal. 
norddt. Herrengeschlechter i im 14. Jh. 
(Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16, 261 — 

86.) [518 

Urkundenbuch d. Familien v. 
Volmerstein u. v. d. Recke bis 1437. 
Hrsg. v. R. Krumbholtz. Münster: 
Regensberg. XLVII, 734 S. 2 Taf. 

20 519 

Rez. : Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 20 Philippi; 
Lit. Zbl. 11, Nr. 51/52 Schnettler. 

Pirchegger, H., Beitr. z. Genealogie 
d. ste irisch. Uradels. 1. Die Schenken 
v. Grimmenstein - Rabenstein. (Zt. d. 
Hist. Ver. f. Steierm. 14, 25—48.) Ders., 
Beitr. z. Geneal. d. ste i risch. Uradels. 
2. Die Hochfreien von Gutenberg - 
Feistritz u. Otto v. Plankenberg. 
(Zt. Hist. Ver. Steierm. 15, 40—69.) [520 

Uhlirz, I., Schloß Plankenwarth 
u. seine Besitzer. Beitr. z. G. steir. 
Adelsgeschlechter, vornehml. d. Fam. 
Plankenwarth, Prankh, Düm- 


14 


mersdorf,Ungnadu.stürgh. Graz: 
In. Vereinsdr. 16. XII, 184S.; 17 Taf. 
u. 2 Ktn. 6 M. 50. 

Rez.: Hist. Zt. 118, 184 f. Loserth. 

Andrian, v., Auszüge a. d. Tran- 
matrikel d. Dompfarramts St. Stephan 
in Passau (s. 15, 2249). Druckfehler- 
Verzeichn. (Vierteljschr. Wappenkde. 
usw. 45. 157—6l.) [522 

Schröder, Alfr., Vöhlins „Hoch- 
adeliges Schwaben“. (Arch f. d. G. 
d. Hochstifts Augsb. 4, 473— 76.) [528 


Alberti, 0. Ves W ürttb. Adels- u 
Wappenbuch. H. 16. 16. 122 S. 3 M. [524 
Handbuch, Genealog., z. schweiz. 
G. Hsg. v. d Schweiz. Herald.(iesellsch. 
Bd. 3: Niederer Adel u. Patriziat. 
Zürich: Schultheß & Co. '08— 16. XI, 
418 S., 21 Taf. u. 35 Stammtaf. 20 M. 
Rez.: Gött. gel. Anz. 16, 742—44 Meyer 
v. Knonau. f 525 
Manuel, genéalog. p. s. à l'hist. de 
la Suisse, publ. par la Soc. suisse 
d’herald. T.3: Ministèeriaux et patriciat. 
Zurich 1908—'16. 418 S.: 21 Taf. 526 


‘ Bürgerverzeichn v. 
[521 


Bibliographie Nr. 521—599 


Lorme, de, E. Northeimer 
J. 1634. (Vjschr. f. 
Wappenkde. 44, 203—9.) 1537 

Fischer, Adf., Auszügea.d Braun- 


schweig. Anzeigen 1817—19 (Viertel- 


Staehelin, W. R., Adels- u. Wappen- 


briefe, anläßlich e. Ausstellg. derselben 
ind. Univ.-Biblioth. Basel zsgest. Basel: 
Helbing & L. 16. 128 8. 3 M. 527 


Knüsli, H., Bergische Familien 
au d. Mosel im 17. Jh. (Monatsschr. d. 
Berg. G.-Ver. 15, 54-57; 65—68.) [528 

Müller, J ak. Wilh., Aus d. Papier- 
mühle in d. Dombach. Beitr. z. G. berg. 
Familien. (Mtschr. Berg. G. V. 17, 
1—12.) 629 

Wittert van Hoogland, De Nederl. 
adel. Deel 1. 's Gravenh.: van Stockum. 
13. 76, 810 S. 8 M. [530 


Knott, H., Hessische Familien- 
kunde. (Hess. Chronik 4, 22?5—44.) [531 
Knetsch, K., Die Herren von Jossa u. 


andere Geschlechter d. Namens in Hessen 
u. Nassau. (Zt. Ver. Hess. G. 50, 1—52.) [532 


Forst, O., Die Ahnenproben d. Mainzer 
Domherren. 8.'13. 2454. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 34. Kan. Abt. 3, 580. Beyerle: Hist. 
Jahrb. 35, „ Ant. Müller; Hist. Zt. 
117, 156. E. Vogt. [533 

Majer-Leonhard, Stammbäume u. 
Ahnentafeln gefallener Altfrank- 
furter. 1. u. 2. Folge. (Veröff. 3 u. 4 
d. Zentralstelle f. Familienforschg.) 
Fraukf. a. M.: Zentralstelle . . I5f. 
9 NM. 50. 4534 

Arnswaldt, W. K. v., Der Adel 
in d. ältest. Kirchenbuche zu Bücke- 
burg, 1618-50. (Dt. Herold 17, 
Nr. 7 u 9.) 585 

Viegener, Frz., Die Rüthener 
Burgmannsgeschlechter. (Zt. f. vaterl. 
G. usw. Westf. 72, II, 208 — 10.) (536 


jschr. f. Wappenkde. usw. 44. 88 — 112.) 
538 
Sleveklag. 6. H.. Aus d. G. d. ee 
Gabe u. Schwartz. (Zt. Ver. Hamb. G. 21, 
168 — 202.) (539 
Hedemann-Heespen, v., Namens- 
verz. zu Nekrologen in d. Schl.-Holst. 
Provinzialberr. (Zt. Ges. Schl.-Holst. G. 
47, 475—77.) [540 

Bode. (Geo, Der Uradel in Ostfalen, 8 

12 Nr 434. Rez.: Braunschw. Magaz. 12 281. 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2. 3866-68. 8 nor; 
Hist. Zt. 114, 167f. Rehme. 1541 
Bertheau, Fr., Die Wanderungen d. 
niedersächs. Adels nach Mecklenb. 
u. Vorpommern. (Zt. H.-V. Nieder- 
sachs. 15, 1—37: 3851—95.) [542 
Rágóczy, Familien - Namen in 
Prenzlau im Anfang d. 19. Jh. (Dt. 
Herold 17, Nr. 6.) 543 
Nachrichten, Geneal.. über adelige 
Personen aus d. groß. Friedhofe zu 
Stolp i. Pommern. (Vierteljschr. f. 
Wappenkde. usw. 43, 35—41.) 544 


Motherby, H., 1 d. Per- 
sonennamen in: Topogr. Ubers. d. Ver- 
waltgs.-Bezirks d. K. Preuſs. Reg ierg. 
zu Königsb. i. Pr. 1820. (Vjschr. f. 
Wappenkde. 44, 220 — 25) [645 


Blätter, Familiengeschichtl., d. ostpr. 
Fam. Thiel u. d. enden Rose 
u. Hennings. Hsg.: Thiel. Schriftleiter: 
Rich. Rose. Jg. 1: 12/15 4 Hfte. Eft. 1. 
Lpz.: Klemm 17. (16 8.; 2 Taf) Jg. 12 M. 1540 


Ende, S., Frhr. v., Auszüge a. d. 
Kirchenbüchern zu Tegkwitz b. 


Kcstitz S.-A. 1560 — 1808 (angelegt v. 


Ü——r. — T...... — 


Pfarrer Johs. Sander), die darin vor- 
komm. Namen adelig. Geschlechter betr. 
(Vierteljschr. Wappenkde. 45, 212 — 
29.) 3 [547 

Zur G. d. freiherrl. Fam. 


Hennings, J. 
p Vierteljnoar. apreni ie: 


v. Albedyll. 
usw. 45, 1333—46 
Arnswaldt, V. C. v., Die Herren v. Arns- 
waldt u ihre Sippe. H. 1 u. 6, 8. 16, 868. 
Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 28, 165—67 
Devrient. (549 
Trippenbach, A., Asseburger Fam.-G. 
8. 15 16. 2639. Rez.: Thür. Sächs. Zt. 7. 69—71 
Gg. Schmidt; Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16, 
3018. Geo. Arndt. 550 
Schmitz, l,dw., Die d. Rheinland ent- 


rich- 
tiger 5 (Zt. d. Aach. Ver. 19 
218 — 27. 


Plotho, W. Frhr. v., Die Ab- 
stammg. d. schwed. Grafen v. Brahe u. 
d. Rügenschen Geschlechte v. Platen. 
(Dt. Herold 17, Nr. 12.) 552 


stammende Künstlerfamilie Be u 


Genealogie, Familiengeschichte und Biographie 


Neupert, A., Zur Fam.-G. e. Plauisch. 
Patriziergeschlechts: Braun (Praun). 
(Mitt. Ver. Vogtl. G. Plauen 27, 177— 
82.) [553 


Thiem, W. P., Geneal. Angaben 
üb. d. Geschlecht der Grafen v. dem 
Broel-Plater.auch Broel gen. Plater. 
Vierteljschr. f. Wappenkde. 44, 160— 
64.) [554 

Araswaldt, W. K. v., Die Büschen in d. 


Grafsch. Schaumburg. (Vjschr. f. Wappenkde. 
44, 226— 32. 1555 


Kentenich, Zur G. d. Fam. Carové. (Trier. 
Chron. 11, 157 59.) i 1556 


Dauckelmann , v., Ursprg. d. Fam. 
Danekelmann, s. '15, 2260. Rez.: Dt. 
Herold 17. Nr. 8 v. Klocke. [557 


Dyhrn, A., Gräfin, E. Beitr. z. Dyhrn- 
sohen Fam.-G. (Schles. G.bli. 17, 38— 
43.) [558 

Butler, Pl., Die Freiherren v. Enne auf 
Grimmenstein. Hrsg. v. Hist. Ver. d. Kant. 
St. Gallen. St. Gall.: Jahr 14. 40. 51 S. 2 U. 
und: Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensees 44, 
58—91. [559 

Hollack, E., Nacbrr. üb. d. Grafen zu 
Eulenburg. N.2—4. Als Hs. gedr. 15 f. [560 

Strasser, Die Beziehgn. d. Familie 
v. der Fels zur Stadt Trier von es. 1300 
bis 1450. (Trier. Chron. N. F. 11, 83—64.) [561 


10 Fiesch, H., Die Fam. Fles ch. 1 — 
Heinze, Jul., Gehören die d. gleiche 


Wappen führenden Geschlechter v. Fryda 

(Freitag) u. v. Höningen zusammen 
(Dt. Herold '17, Nr. 7.) 569 
Keiper. J., Die Freiherren v. Fürsten - 
wärther, Burgsassen zu Odenbach. (Mitt. 
H. Ver. Pfalz 36, 49- 88; 3 Stammbäume.) [564 
Ahnen Grillparzers. F abe z. 
A. Saners 60. Geburtstage hrsg. v. Lit. Ver. 
Wien. Wien: Ver. 15. 4°. 568.; 6 Taf. (565 
Knüsli, H., Beitr. z. Gene al. d. Fam. 
Gülcher. (Monatsschr. d. Berg. G.- 
Ver. 15, 132—36.) [566 
Bätler, Pl., Die Freiherren v. Güttingen. 
i Beitrr. 56, 1—30.) ber 
iger, J. A., Historisches üb. d. Ge- 
sehlecht Häfliger. Der Zweig Bero- 
münster. (G. freund. d. 5 Orte 71, 139— 
231.) 568 
Rammelt, P., Niedersächs. Predi í 
Hagemann. (Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 21, 
222—31.) (569 
Araswaldt, W, K. v., Die von Haus in 
Niedersachsen. (Vjschr. Wappenkde. 44, 
210—19.) (570 
P., H. v., Üb. d. Ursprung d. Fam. 
v. Hindenburg. (Mtbll. Ges. Pomm. G. 
’15, Nr. B.) (571 
Hashagen, J., G. d. Fam. Hoesch. Bd. 1. 
Rez.: Hist. Viertel jschr. 18, 178 f. Devrient. 
Bd. 2: Vom Zeitalt. d. Religions- Unruhen 
bis z. Gegenw. Tl. 1. 2. Köln: Neubner 16. 
654 S.: 95 Taf. 572 
Berg, C. vom, G. d. Fam. Hüls be rg. [573 
Spriasger, C. G., Verschollene Kreyt zen- 
sche Epitaphien u. Ehrenfahnen in d. Kirche 
zu Domnau nebst familiengeschichtl. Nachrr. 
(Vierteljsehr. Wappenkde. 45, 118— 54.) [574 
Kutzschenbach, W. u. R. v., 
Stammb. d. thüring. Geschlechts v. 
Kutzschenbach. Görlitz: Starke ö. 


4. 57 8. [575 


| 


. Jechr. f. Wappenkde. 44, 165—202.) 


*15 


Sommerfeldt, d., Der Name d. Adels- 
geschlecht. v. Langheim - Borkowski. 
(Dt. Herold 15, Nr. 2. [577 


Löbe, H., Zur G. d. Schössersfamilie 
Lebe. Mitt. d. G.- u. Altertums forsch. Ver. 
zu Eisenb. H. 31, Bd. VI, 1, 28 — 40.) (578 

Gritzner, E., Das Stammbuch d. Hans 
Casp. v. Lindeman v. 1615—32. (Vierer 

Gärtler, M. J.. Beitrr. z. G. d. Kölner 
Edelfamilie Lyskirchen. (Beitrr. Köln 

59—88 [580 


G. 2 ; 

Rolfe, C., Die Nachkommen Luthers 
in Schlesw. Holstein. (Schrr. Ver. Schlesw. - 
Holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 352— 62.) (581 


Trippen, P,, Zur G. d. beiden kölnisch. 


Geschlechter v. Lyskirchen. (Beitrr. z. 
Köln. G. 1, 175— 88.) ‚ [8 
Pirchegger, Zur Genealogie der 
Mahrenberger. (Zt. d. Hist. Ver. 
f. Steierm. 12, 171—84.) [583 
Machkols, k., Ans d. G. e. Magdeb. 


1916. Magdeb. 16. 

Mitteilungen a. d. Mitzschke'schen 
Familien-Verbande (8. 15. 392). H. 12. Mai 
15. H. 13. Aug. 15. H. 14. Febr. 16. H. 15. Sept. 
16. S. 101 — 132. à 50 Pf. H. 17. Okt. 17. S. 109 
— 64. 50 Pf. [565 

Müller, J. A. A., Nachrr. u. Lebeus-Be- 
schreibg. uns. Eltern. Lippstadt 1788. Neudr. 
1916. 47 S.; Tafi. (586 

Trotter, C., Die Grafen v. Moosburg. 
(adiga. Bist. Ver. Niederbayern 58, 1155 
» 7 

Brück, F., Beitrr. z. G. der von d. Ritter- 
sitze Wintersohl stammend. Linie u. d. Ge- 
schlechtes Mumm v. Schwarzenstein. 
5 d. Berg. G.-Ver 15, 161 79. 16. 


. [588 
Beiträge z.G. d. Fam. Niedner(Niet- 
ner, Niethner, Niedtner, Nittner). 
Jg. 2, 7/8. Glauchau: Niedner 14. S. 25— 
32. [589 
Grotefeud, 0., G. d. Geschlecht v. d. 
Osten. Urkundenb. Bd. 1. 8. 14, 2659. Rez.: 
A Herold '14, Nr. 9f. Kekule v. Strado- 


tz. 590 
Verseichnis d. Schwie chter d. 103 
ausgestorb. Fam. von Rehdige r. (Viertel- 
schr. f. Wappenkde. usw. 43, 5 
sgl. d. Schwiegersöhne d. 1904 ausges 


Fam. v. Rehd. (Ebd. 58—63.) 


Hollstein, C., Beitr. 2. G. d. Fam. R 8 i eh 2 
brodt n. ihr. Grundbesitses in Dresden. 
(Dresdn. G. bll. 16, 181—834 1592 


Sommerfeldt, G., Die Fam. Reinhardt 
in Schlesien u. Ostpreuß. (Dt. Herold 18, 
Nr. 8.) 1593 
Bassermann, E., Fam. Reinhardt. 
(Mannh. G. bli. 17, 18641.) [594 


Rothermundt, A. L. J., Versuch e. Ahnen- 
tafel v. Alfr. Ldw. ‚Jul. Rothermundt. 
(Dt. Borold '16. Nr.8.) (595 


Rothermendt, O., Verbindgn. d. Rügen“ 
Pemmersch. Fam. v. Rotermund. t. 
Herold 17. Nr. 4.) 596 

Stammtafel d. Fam. v. Sack. (Dt. 
Herold ’16, Nr. 7.) (597 

Knüsli, Die Predigerfam. Schnabel. 
(Mtschr. d. Berg. G.-Ver. '16, 209—13.) 1598 

Knüsli, B. Das Pfarrergeschlecht 
Schnabel. Ergänzg. Monatshfte. f. 
rhein. Kirch.-G. 9, 220— 22.) Vgl. 14. 360. (599 


Seiden-Knopfmacher- Fam. (Mittag en 


orb. 
(591 


*16 


Schmidt. Geo.. Die ersten Herren 
v. Schwander g. 


1228 — 1330. Progr. Mies 
14/15. 12 8. [600 


Grube, M., Das Geschlecht Schwave. 
(Vierteljschr. Wabpenk de. 45, 18593.) (“01 


45, 178-84 Knüsli. 

Sell. K., Zur 
(Hess. Chronik 5, Nr.4ff.) [608 
© Npaickharer, R., G. d. Fam, Spalck- 
haver. Altona: Harder '16. 538.; 13 Taf. 


8 M. 604 
Stauß, K., Beitrr. z. G. d. Ge- 
schlechtes Stauß. 4. Ergänzg. Bautzen: 
Selbstverl. 16. S. 91—171. 6 M. [605 
Tyroller, Frz., Die Schirmvögte 
d. Klosters Biburg a d. Hause d. älter. 
Herren v. dem Stein. (Vhdign. Hist. 
Ver. Niederbayern 53, 1—132. [606 
Thiem, W. P., Ub.d Herkunft d. Namens 
Thiem u. sein. verschied. Schreibweisen 
Thieme; Thimius usw. (Dt. Herold 
7. 5 
Bauer: Gust., Die Herren v Trotha. 


Bernbare re ri 96 8. 4M. [608 
Schiller, R., Die Ahnen von P. H. 
Trummer. (Dt. Herold 15. Nr. 7. [609 

Voigtländer, Bob., Meine Vor u. 


wir. Beitr. z. G. d. Pam. Voigtländer 
1629—1918, 8. 14, 2672. (Leipz. Diss. 13.) [610 


Strasser, d., Bemerkgn. zu d. Aufsatz 
.Über d. Geschlecht d. Freiherren v.W ars- 
berg". (Jahrb Ges. Lothr. G. 37/23, 586 —42.) 
Vgl. 15/16, 415. 611 
Geelen, W.. Mitt. üb. Porträts d. Kölner 
Patrisiergeschlechts von W edigh. (Beitrr. 
Köln.@. 2, 171- 95.) 1612 
Weerth, w. de, G d. Fam. de Weert n. 

2 Bde. Düssel d. 15: Bagel. 4°. 261, 204 S.; 
Taff. Rez.: Zt. d. Berg.-G.-Ver. 49, 11515 


94. 

Weidler, W., Bibliographia Weidleri- 
ana. (Aus: Arch. Weidler 16.) Altona: 
Selbstverl. 16. 32 8. 3 M. 614 

Weidler, W., Archiv Weidler, Ver- 
mischte Beitrr. zu e.Chron. d. Fam. Weidler, 
Weitler, Wydler. Jg. 3. 9.—12. (Schl.-) Jg. 
Altona: Selbstverl. XII u S. 145—237; 11 Taf. 
8 M. (615 


—— — a öää—— — — 


Bibliographie Nr. 600 — 666 


Wentscher, k., Die Fam. Wentscher 
in d. Oberlausitz. (N. Laus. Magaz. 97. m 
(61 


210.) 

Schneider, Adam, G. d. Fam. Widt, e. 
Beitr. z. Stammes-G. d. Freiberrngeschlechts 
Herten Herrnsheim. Dieelsäß. Zeit. Straßb.: 
Heitz 16. XIV., 280 S. 10 M. Rez.: Dt. 
Herold '16, Nr.8 Kekule v Stradonitz: N. 
Arch. 41, 369f. A. H. [617 

Witzendorff - Rehdiger, v., Verzeichn. d. 
Schwiegersohne u Schwiegertöchter d. Fam. 
v. Witzendorff. (Vierteljschr. Wappen- 
kde. 45, 191—211.) [618 

Wochinger, Die Herren v. Woshing. 
(Vndlgu. d H. V. Niederbayern 52, 1—15.) 1619 


Zimmermann, V. R., G. u.Stammreihe d. 
Fam. Zimmermann. AM Zimmermann). 
Dresd.: Selbstverl.'16. S. (620 

Zipperlen, Herm., G. A. Zipper- 
len u. seine Fam.-G. Stuttg. 15 [621 


Whibley, Ch., Political Portraits; 


London Macmilian and Co. 3275S. 8° 
| [622. 
Biographie, Dt. kath. Nomen- 
klatur. Als Ms. gedr. (Verf: E. 
Sartorius.) (M.-Gladbach.) 103 S. 4°. 
[623 


Nekrolog, Württemb. Im Auftr. 
d. Württb. Komm. f. Landes-G. hrsg. 
v. Karl Weller u. Vikt. Ernst. Jg 1 


u 2: Für 18, 14. Stuttg.: Kohl - 
hammer 16 f., 182; 285 S. 2.50 M. 
bezw. 4 M 1624 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 18, Nr. 1 Leuze. 
Mayer, Jul., Necrologium Fri- 
burgense, 11— 15. (Freiburg Diö- 
zesanarch. N. F. 17, 1—76.) [625 
Rothert, W., Allg. han nov. Bio- 
graphie. s. 14/15 2681. Bd 3: Hann. 
unt. d. Kurhut 1646—1815. Hrsg. v. 
A. Rothert u. M. Peters. Hann.: 
Sponholtz 16. XI V, 524 S. 6 M. [626 


Rez.: Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 21, 246 f. 
Cohrs. Dt. Herold 17 Nr. 3. v. Damm. 


III. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


uellen u. Forschungena.d.Gebiete 
d. G. (s. 14, 383). 17. 6 
Barwinski, E., L. Birkenmajer 


u. J. Los, Sprawozdanie z poszukiwań | 


w Szwecyi. (Bericht üb. Nachfragen in 


Schweden.) Krakau ’14. XXVII, 364 S. 
Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 14, 34—37 
Warschauer; Mitt. d. K. K. Archivrates 2, 355 
—61 Kaczmarczyk. [628 
Sehönach, Hist. bemerkenswerte 


Handschrr. a. d. Stiftsarchive zu Stams. 
AP orson: u. Mitt. z. G. Tirols usw. 12, As 
5 62 


). 
Lehmann, P., Mittelalterl. Haud- 
schriften d. K. B. Nationalmuseums zu 


1 


| 
| 
| 


München. (Sitzungsberr. d. Münch. 
Ak. 16, IV.) Münch.: Franz 16. 60 S. [630 


Holder, A., Die Reichenauer 
Has.: beschr. u. erl. 3, I. (H ss. d Hof- u 
Landesbiblioth. in Karlsr. 7.) Lpz.: 
Teubner 16. 103 S. 3 M. 50. [631 

Marx, J., Handschriften verzeichn. d. 
Semin.-Biblioth. zu Trier s. 13, 217. Rez.: 
Rev. d'hist. ecol. 14, 588—91 Baillet. [632 

Ziegler, Konr., unt. Mitw. v. A. 
Hilka usw., Catalogus codicum Lati- 
norum classicoram qui in bibliotheca 
urbica Wratislaviensi adservantur. 
Breslau 15. [633 


Genealogie, Familiengeschichte. — Allgem. Quellensammlungen 


aeon z. G. d. St. Wien (s. 14, en) 
Abt. 2, Bd. 4. 

Prom, 8. M. u. O. Sebi Bel v. Flefchenberg, 
Tirol. Analekten. e H. 15.) Lpz. 
Haessel 15. 115 S. 3 M. 635 

Bretholz, 
Nachrr. u. Urkk. z. G. Brünns. (Zt. d. 
Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 19, 114 — 
19.) [636 

Quellen z. G. d. Stadt Brassó (Kron- 
stadt). (s. 15, 2291). Bd. VII, Beih. 1: 
Fr. Stenner, Die Beamten der Stadt 
Brassó v. Anfg. d. städt. Verwaltg. bis 
auf d. 3 Brass6 (Kronst. 16. 
XV, 166 8 637 
0 Geschichtsquellen, Württb. (s. 16, 1555 


Quellen z. Beam einer G. (8. 15/16 125) 
Abt. 3. 1. 16. 
Publikationen d Ges. f. rhein. G. de. 95 
15/16 2296). 15, 2. 16. 16. 80 I. 2. [64 
Chronidue et chartes de l'abbaye de St 
Mibtel, publ. p. A. Lesort (Mettensia Vi), 
390. Rez.: Moy. Age 27, 233-5? 
Levilla in. [641 
„ Hist. Kom. d. Prov. 
Westfalen 1 2. 3. 14. 642 
Veröffentlichungen d. Hist. Kommission 
f. Hess. u. Waldeck (s. 14. 2697) IX, 1. 1643 
Quellen u. Forschungen z. G. Schlesw.- 
. (s. 15, 431). Bd. 4. 16. 415 Fr 
BEBERIchtaauellen d. Prov. Sarhsen. 
’15/16 2300) 44, 1. 


Bahr, Hans, Quellen Z. briidi- — 


preuß. G. (s 15/16 434). Bd. 3: Von 
Joachim II. bis z. Friedr. Wilh. d. Gr. 
ee u e iaer Quellenbücher 90.) 


’oietl. 16. 135 S. 1 M. [646 
Patience a. d. K. Preuß. Staats- 
archiv. 89. 90. , 647 
Traktater, Sveriges, med fràm- 


mande magter 6, 1: 1646- 48; hrsg. 
v.Hallendorf. 8, 1 :1723—389; hrsg. 
v. Boëthius. Stockh. usw. 15f. [648 

Rez.: Gött. gel. Anz. 16, 616—20 Bittner. 


2. Geschichtsschreiber. 


Jacob, K., Quellenkde. d. dt. G. im 
Mittelalt. (bis 1400). Bd. 1. 2. durch- 
Ban u. verm. Aufl. Neudr. (Sammlg. 


öschen Nr. 279.) Lpz.: Göschen 17. 
112 S. 1 M. 649 
Jansen, M. u. L. Scehmitr- Kallenberg, 


Historiographie u. Ouellen d dt. G. 


bis 1500. 
8, 14. 2704. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 471 f. 
Schmeidler. 50 


Schmeidler, B., G.schreibg. u. 
Kultur im Mittelalt. (Arch. Kultur- G. 
13, 193—219.) (651 

„ rer. German. in usum schola- 

e (s. 15/16. 2303) Burchard v. Ursberg. 
I: 2 Aufl. Adam v. Bremen. 3. Aufl. (652 

Chroniken d. dt. Städte (8.14: 2708). 
82: Chroniken d. Schwäb. Städte. Augs- 
bur N 1. CXLIV, 589 S. 40 M. 


v. 81. 2: 8. 14. 2708. Zt. d. Ver. f. ny 
G. 16, 75790. Techen. 163 


B. „ Kleine irona. i 


N. F. 31, 131—3835.) 


17 


Acta Sanctorum. Novembris T. 8, e. 12, 
2872. Rez.: Rev. d' hist. eccl. 15, 96—105 van 
der Essen. [654 

Martin, Frz., Eine neu aufge- 
fundene Admonter Handschrift. (N. 
Arch. 41, 267—82.) [655 

Chroniken, Basler, Bd 7, bearb. v A. 
Bernoulli, 3.15/16 2304. Rez. ee 
Soz.-Wirtsch.-G. 14, 412 f. Techen. [656 

Müller, Gust., Die Quellen z. Be- 
schreibg d. Zürich- u. Aargaus in Johs. 
Stumpfs Schweizerchron. Zürich: Beer 
& Co. 16 288 S. 6 M. (119 S.: Bern. 
Diss. 15.) 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'18, Nr.81 Metz; Gött. 
gel. Anz. 16, 620—22 Meyer v. Knonau. 1657 

Pfaff, Fr., Joh. Kasimir v. 
Blai chers Series episcoporum Con- 
stantiensium. (Zt. f. d. G. d. Oberrh. 
[658 

Klein, Constant., Die Chronica 
Martiniana d. Kölner Notars Alb. 
Stute n. Tl. 1. Berl. Diss. 14. 57S. [659 


Chroniken v. Hessen u. Waldeck. Bd. 2: 
Waldeck er Chroniken, bearb. v. P. Jürges, 


A. 1 W. Dersoh, s. 14, 2712. Rez. 
Zt. Ver. für hess. G. 48, 21820. 
V. Schultze. 660 


Geschichtsquellen, Mindener. Bd. I: 
Die Bischofschroniken d.-Mittelalters 
(Hermanns v. Ler beck catalogus 
episcoporum Mindensium u. seine Ab- 
leitgn.). Krit. neu hrsg. v. Kl. Löffler. 
Münst.: Aschendorff. VIII, XLVIII, 
299 S. 7 M. (Veröff. d. Hist. Komm. 
Westf. 1.) [661 


Bremer, Asm., Chronicon Kiliense 
tragicum-curiosum 1432—1717. Hrsg. 
v. Mor. Stern (8.14, 2718). Schluß. 
(Mitt. d. Ges. f. Kiel. Stadt-G. 19, 2.) 
16. S. 513—929. 6 M. 

Rez.: Hans. G. bil. 17, 771-77 Techen. (662 

Schmidt, Odilo, Untersuchgn. zu 
d. Breslauer Bischofskatalogen. Bresl.: 
Hirt. XII, 156 8. 4.50 M. (Dar- 
stellgn. u. Qu. z. schles. G. 25.) [663 


— 


3 Urkunden Akten und 
Regesten. 

Lüdieke, Die Königs- u. Kaiserurkk. d. 
Kgl. Preuß. Staatsarchive u. d. Kgl. Haus- 
archive bis 1439. 8. 13, 224. Rez.: Thür.- 
sächs. Zt. f. G. 3, 220f. Heldmann. 1664 

Sedlalek, A., Die Reste d. ehemal. 
Reichs- u. k. böhm. Register: Prag: 
Rivnáč’ 17. 116 S. (Sitzungsberr. Kgl. 
Böhm.-Ges. Wiss. 16, I.) 665 

Stowasser, 0. H., Beitrr. zu d. 
Habsburger Regesten. 1—7. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. Erg. bd. 10, 1—80.) [666 


2 


18 


Staatsverträge, Osterr. (s. 44, 2721). 
L. Bittner, Chronol. Verz. d. öst. Staats- 
vertrr. 4: Regist. m Nachtrr. (1526— 
1914). (Veröff d. Komm f. n. G. Österr. 
15.) XLVIII, 350 3. 18 M. 

Rez. v. Abt. Nrbik, Niederlande. Bd. 1: 
Mitt. d. Inst. f öst. G. forschg. 45. 534-36 Preuß; 
Res. v. Abt. Gooß, Fürstent. Siebenbürgen: 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 187—90 Turba. Rez. 
v. Abt. Bittner, Chronol. Verz. III: Hist Zt. 
116, 151 f. O. Weber; v. 14: Mitt. Inst. Ost. 
G. 87, 688—92 v. Srbik. [667 


Aus d. Berr. v. Konservatoren u. 
Korrespondenten (Mitt. d. K. K. Archiv- 
rates 170—176.) [668 

Martin, Ernst., D.archival.Bestände 
d. städt. Museums Corolino-Augusteum 
i. Niederöst. (Mitt. d. K. K. Archivrates 
250 — 293.) Reuther, H. - Fortsetzg. 
(294 —303.) | 669 

Regesten a.d. Archive d. St. Wien. 
Bd. 4: Verz. d. Orig.-Urkk. d. städt. 
Hauptarchives 1424 — 1536. Halbbd. 1: 
Bearb. v. Jos. Lampel. Wien: Gerold 
XXIII, 528 8. 36 M. 


Rez. v. 14, 2722: Hist. Zt. 117, 180-33 
Stowasser. 670 


Schönsteiner. F., Die kirchl. Frei. 
heitsbriefe d. Stiftes Klosterneuburg. 
Urkundensammlg. m. rechtl. u. ge- 
schichtl. Erläut. (Jahrb. d. Stiftes 
Klosterneub. VII, 2.) Wien: Braumüller 
16. LV, 384 S. 6 M. 80. [671 

Stowasser, O. H., Das Stadtkuch 
v. Waidhofen a.d. Thaya. (Aus: Jahrb. 
d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder-Österr.) Wien 
16. 116 8. 


Rez.: Zt. Sav.-Stift, 37, G. A., 663—70 v. 
Wretschko. (672 
Urkundenbuch, Salzburg. (s. 11, 
2466). Bd. 2: 790 - 1199. Ges. u. hrsg. 
v. W. Hauthaler u. Frz. Martin. 
16. XXVII. 756 S.; 10 Siegeltaf. 
24 Kr. [673 
Schmidt, Geo., Aus westböhm. 
Archiven. (Mitt. d. K. K. Archivrats 
313—3832). [674 
Treixler, G., Gödinger Urkk. Göding. 
Progr. 15. 20 S. Vgl. 11, 2469. 1675 
Fintajel, F., Listinne památky hist. z. 
Kyjovska. Pokracoväni. (Hist. Urkk. v. 
Saye) (s. 13, 234). Forts. Gaya. 1 
Acta et epistolae relationum Tran- 
sylvaniae Hungariaeyue cam Moldavia et 
alachia, colleg. et ed. A. Veress. Vol. 1: 
1468 1540 8. 16, 449. Rez.: Hist. Zt. 117, 
498 - 500 Los erth. 1677 
Wilhelm, F., 3. Fundbestand i. 
Hausarch. d. Fürsten v. Lichtenstein. 
(Mitt. d. K. K. Archivr. 304—311.) [678 


Monumenta Boica. 60. Bd. N. F. 
14. Bd. (Orts-, Personen- u. Sachregist. 
z. d. Mon. episc. et (Bd.37—46). 
Münch.: Franz '16. 598 S. 10 M. [679 


Bibliographie Nr. 667—719 


Heuwieser, Regesten d. Perga- 
menturkk. d. Marktes Tann in Nieder- 
bayern. (Vhdlgn. d. H. V. Niederb. 52, 
17—46.) 680 

Heldingsfelder, Regesten d. Bischöfe 
v. Eichstätt. s. 15, 2318. Rez.: Bist. pol. 
Bil. 160, 415-18 Hirschmann. Ldw. Stein- 
berger, Bmerken. zu d. Regesten. (Beitrr. 
Bayer. Kirch.-G. 23, 109—120, 157—163. 200— 
212, 242—249.) 2 681 

Fuchs, Osk., Leiningsche Archive. 
(Dt. G. bill. 17, 60—62,) [682 

Amrhein, Archivinventare d. kath. 
Pfarreien in d Diözese Würzburg, s. 16, 
454. Rez.: Gött. gel. Anz. 16. 559 f. Has- 
hagen. „ 683 

Urkundenbuch d. Benediktiner- 
abtei St. Stephan in Würzburg. 1. Mit 
Einleitg. v. A. Chroust, bearb. v. F. J. 
Bendel. Neu bearb. v. F. Heid in gs- 
felder u. M. Kaufmann. Leipz. 12. 

Res.: Hist. Zt. 114, 404 f. Brackmann; 
Hist. Jahrb. 36, 860—64 Schreiber. [684 


Archivinventare, Württb., s. 14, 2735. 
Rez. v. 1—11: Vierteljsobr. f. Boz.- u. 
Wirtsch.-G. 13, 24—37 Lahusen. [685 

Urkunden u. Akten d. K. Württb. 
Haus- u. Staatsarchivs. Abt. 1: Württb. 
Regesten 1301 — 1500. Hrsg. v. K. 
Haus- u. Staatsarch. Stuttg. 1: Alt- 
württemb. TI. 1. Bearb. v. G. Nehring. 
Stuttg.: Kohlhammer 16. 4°. 237 8. 
9 M. [686 

Rez.: N. Arch. 41, 360-6? Hofmeister. 

Landtagsakten Württb. I. R. 1. Bd bearb. 
v. W. Ohr u. E. Kober. II R. 2. Bd. bearb. 
v. E Adam, 8. 12, 3723 u. 14, 423. Rez. v. 
I. R., Bd. 1:Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
13,203—5 f. Goldschmidt; Rez. v. I. R., Bd. i u. 
II. R Bd. 1 u. 2: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 25 
Gust. Wolff. 687 

Mehring, G., Aus d. Registern d. 
Kanzlei der Grafen v. Wirtemberg. 
(Württb. Vierteljbfte. 26, 131— 56.) [688 


Mehring, G., Die Inventare d. 
Pfarr- u. Gemeinderegistraturen in 
Württemberg. (Korr. bl. d. Gesamt- 
Ver. 64, Nr. 7/8.) Vgl. 14, 2735. (689 

Urkundenbuch d. St. Stuttgart, bearb. v. 
A. Ra pp, s. 13, 2575. Rez.: Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 468 f. Stowasser; Lit. 
Zbl. 14 Nr 18. [690 

Urkundenhuch d. Stadt Heilbronn. (s. 14, 
424.) Bd 3: 1501—1524, bearb. v M. v.Rauch. 
16, 782. 10 M. Rez.: Hist. Zt. 114, 635 
— 37 Rapp; Dt. Lit.-Ztg. 16. Nr. 7 Weller; 
Lit. Zbl. 17, Nr. 21: Vierteljschr. Soz.- Wirtach. 
G. 14, 416—23 Techen. (691 

Urkundenbuch d. Klosters Heiligkreus- 
tal, bearb. v. A. Hauber, s.’14.425. Rez. 
v. 2: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 154f. 
H. Baier. 1692 


Inventare schweiz. Archive Hrsg. 
auf Veranstaltg. d Allg. G. forsch. Ges. 
d. Schweiz. Tl. 3: Die Inventare d. 
aargauisch. Stadtarchive. hrsg. v. W. 


Geschichtsschreiber. — Urkunden, Akten und Regesten 


Merz. Abt.: Zofingen, Bremgarten, 
Aarburg, Aarau, Baden, Lenzburg u. 
Mellingen. Aarau: Sauerländer. 11660 1 
693 

Urkundenbuch d. Abtei Banct 
Gallen (s. 14, 2780). Tl. 6 (1442—63). 
Lfg 1: 1442—48. Unt. Mitw. v. Jos. 
Müller bearb. v. Traug. Schieß. 


St. Gallen: Fehr. 40. 200 8 
17 M. 50. 1694 

Urkundenbuch, Thurgauisch. 
Hrsg. v. Tburg. Hist. Ver. Bd. 2: 


H. 1—4. O Bearb. v. Johs. 
Meyer, fo v. F.Schaltegger. 
Frauenf.: Hu = 763 S. 18 M. 695 


Urkundenbuch d, St. u. Landsch. Zürich. 
Bearb. v. J. Esc her u . Schweizer, 
8. 15/16, 2316. Rez. v. 10 1-2: Zt. G. Oben 
N. F. 82, 637. A. Schulte [696 
Welti, F. E., Aktenstücke z. G. d. 
Stadt Laufenburg 1453—1570. (Anz. 
f. schweiz. G. 15, 44—48.) 697 
Drinkwelder, O., Das Rüggis- 
berger Chartular a. d. J. 1425. (Stud. 
usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 6, 
64—82.) [6 98 
Urbar d. Hospizes St. Peter auf 
d. Septimer. Hrsg. v. Fr. Jecklin. 
(Jahresber. d. Hist.-antiquar. Ges. 
Graubünd. 44, 222—79.) [699 


Merz, W., Die Urkunden d. Stadt- 
archivs Zofingen. Mit d. Jahrzeit- 
buch d. Stiftes Zofingen, hrsg. v. 
Frz. Zimmerlin. Aarau: Saner- 
länder. 449 S.; 6 Taf. 10 M. [700 


Landrats-Abschiede, Die Walliser, 


seit d. J. 1500. Hrsg. v. d. Regierg. 
d. Kant. Wallis. 1: 1500—1519; v. 

Freib. Univ. -Buchh. 
XVI. 772 S. 15 Fr. 701 


Rez.: Zt. Schweiz. Kirch.-G. 11, 152—656 


Frankhauser, Fr., Frhrl. v. Hol- 
zing-Berstett sches Archiv in Karls- 
ruhe. (Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 87, 
12—128.) — Hefele, F., Freiherrl. 
v. Gayling'sches Arch. i. Schlosse zu 
Ebner b. Freiburg. (Ebd. 74 — 120, 
39, 11—112) [702 

Regesta episcoporum Constantiensium. 
Bd. 8: 1484—1486, bearb. v. K. Ried 

a. 14. 3739, Rez.: Gött. gel. Anz. 15, 888 
—47 Wartmann: Mitt. Inst. Ost. G. 87, 676— 
81 Heuberger. (703 

Scherlen, Inventar d. git. Archivs 85 
St. Kaysersberg, s a 2743. Rez.: Zt. f. G 
d. Oberrh. N. 78 H. K.; Alemannia 48, 
180 f. Mentz [toi 

kegesten d. Pfalzgrafen a. Rh. 1214—1508, 
bearb. v. L. v. O . e. 14, 430. 
Rez.: Mitt. Inst. . G. 87, 681—85 Heu- 
berger. (705 


19 


Krudewig, J., Übers. üb. d. Inh. 
d. kleiner. Archive d. Rheinprov., 8. 
15 / 16, 2323. Bd 5, H. 1: Kreis Adenau 

r. Ahrweiler. (Ann. d. Hist. Ver. 
N iederrh. Beih. 12.) Köln: Boisseree 
16. 150 8. 706 

Schumacher, Karl, Niederrbei- 
nisches im Brüsseler Reichsarchiv. 
(Düsseldorf. Jahrb. 27, 291—95.) [707 

Akten u. Urkunden z. G. d. 
Trierer Universität. H. 1: Promotions - 
buch d. Artisten- Fakultät; bearb. v. 
Keil. (Trier. Arch. Erg. H. 16 u. 
Veröff. Ges. Trier. G. 6.) 5 Lintz 


XXIII, 129 8 (10 M.; f. Abonn. 
9 M.) (708 
Regesten d. Ersbischöfe 15 Köln im 
. 4: 1304—39 rb. 717, Nr. 
715, 2524. Rez.: Lit. Zbl. 7760 
Enö Her 
Schell, 0., Urkäl. Beitr, G. 
‚ Bikas in u ibe eli. (Zt. d “Bere. 
z -Ver. 48, 192—251.) [710 


Urkunden u. Regesten z. G. d. 
Stadt u. Abtei Gladbach. Hrag. v. 
E. Brasse. 1: Mittelalt. M. Gladb.: 
Kerlé 14. XVIII, 376S. 8 M. 711 

Berg, K. vom, Das Archiv d. 
evang. Gemeinde in Düsseldorf: 
Düsseld. 15: Hallmann. [712 


Berg, S. J. van den, Opgave 
van Documenten, vermeld in de Re- 
ports of the Royal Commission on 

ist. Mss., voor zoover van belang 
en onze 5. R. (Bijdragen v. vaderl. 
oe 3, N 160—89, 

„68 — 50 1483— 31839.) [713 

"Muller, S., e van het 
Archief d. Staten van Utrecht. 1875 
— 1813. Utr.: Oosthoek 15. LIII, 
827 S. [714 

Inventaire archéol. de Gand (a. '11, 
2538). Fasc. 55 S 5641—50. 3 Fr. 50. [715 

Drossaers, S. W. A., Algem. Rijks- 
archief. De Archieven van de Delftsche 
Statenkloosters. 's Gravenhage: van 
Stockum. 628 S [716 


Inventare d. nichtstaatl. Archive im 
Großnrzgt. Hessen, bearb v. Fr. Herrmann. 
Hälfte 1, s. 14, 482. Rez.: Dt. G. bil. 15, 310 
—18 Tille in 17 
Klosterarchive. Regestenu. Urkk. 
Bd. 1: A. Huyskens, Die Klöster d. 
Landschaft an d. Werra, Regerten u. 
Urkk. (IX, 1 v. Nr. 139.) Marb.: Elwert 
16. XXV, 882 S. 37.50 M. (Veröff. 
d. Hist Komm. Hessen u. Waldeck.) (718 

eee Regesten u. Urkunden. 
Bd. 2: Johs. Schaliza, Stadt Kassel u. 
Klost. Weißenstein. s. 440. Rez.: Hist. 

Vie schr. 18, 208—565 Heldmann; ist. 
Jahrb. 38, 6121. J. Greven. 710 


20 


Urkundenbuch d. Klosters Fulda. I. 1. 
bearb. v. E. E. Stengel s. 14. 2757. Rez.: 
Zt d. ver f. hess. G. 48. 221 25J.R. Dieterich; 
Dt Lit.-Ztg. 15, Nr. 41 Stimmin ; Hist. 
Jahrb 386, 653—56 Lerche: Korr. bl. d. Gesamt- 
Ver. 63, 244 Joh. Schultze; Vierteljschr. f. 
Soz.- u Wirtsch.-G. 14, 15558. H. irsch; 
Theol. Quartalschr. 9%, 289 Bihlmeyer; Stud. 
usw. z 8. d. Bened -Ordens N. F. 6. 372—91, 
8 Bendel; Prite v.Tangl. ebd. ser. 

derg. V. B. ebd. ‚135f.u. Erklärg. v 
Stengel ebd. 7, 355. 720 

Inventare d. nichtstaatl. Archive 
d. Prov Westfalen (s. 15/16, 2326). 
II, 3: Kreis Lüdinghausen. Bearb, v. 
Ernst Müller u. R. Lüdicke. IX, 
115 S. 4 M. (Veröff. d. hist. Komm. 
d. Prov, Westfalen 11, 3.) [721 


Jürgens, 0., Das Stadtarchiv in 
Hannover. (Haun. G.bll. 19, 821—405.) 
Rez.: Dt. G.bll. 18, 149—53 Thimme. [722 
Denker, H., 2 gefälschte Urkk. 
im 3. Bde. d. Urkundenbuchs d. Stadt 
Goslar. (Zt. Harz- Ver. 50, 49—64.) [728 


Hanserezesse. 3 Abt.: 1477—1530, bearb. 
v.D.Schäfer u Fr. Techen 8. 14. 442. 


Rez v. Bd. 8 u. 9° Hist. Zt. 114, 365—68 
Keußen. [724 

Urkundenbuch, Mecklenburg. „Bi 24: 
1400. 3. Siegelhft. s. 14, 2768. : Hist. 
Zt. 114, 643f Wehrmann. 725 


Inventare d. nichtstaatl. Arne 
d. Prov. Sachsen. Bd. 1: Reg.-Bez. 
Magdeburg. 1. Abt. H.1: Kreis Neu- 
haldensleben, bearb. v. W. Möllen- 
berg. Hrsg. v. d. Hist. Kommiss. d. 
Prov. Sachs. Halle: Hendel. 79 S. 
2.50 M. [726 

Lehenbuch d. Abtes Georgius Thun zu 
Saalfeld 1497 1528, hrag. v. Ernst Koch, 
s. 14, 457. Rez.: N. Arch f. sächs G. 35, 
Norma G. H. Müller; Hist. Zt. 114, disf. 

Mendner, R., Burgker Urkunden- 
buch. Urkk. u. Urkundenauszüge d. 
Herrschaft Burgk bis zu ibr. An- 
gliederg. an d. Haus Reuß-Greiz 
1596/1616. Plauen: Neupert 107 S. 
(Beil. zu: Mitt. Ver. @. usw. Planen 
i. V. Jahresschr. 27.) 1.75 M. [728 

Ermisch, H., E. Nachtrag z. Ur- 
kundenbuche d. Stadt Pirna. (N. Arch. 
f. sächs. G. 36, 127f.) [729 

Minde-Pouet, G., Der alte u. 
neue urkdl. Inhalt d. Turmvase d. 
alten Rathauses zu Dresden. (Dresdner 
G. bll. 24. Jg., 101—9.) [730 


Krabbo, M., Regesten d. Mark- 
grafen v. Brandenb. a. askan. Hause 
(s. '18, 2603). Lfg. 4. 14. S. 241— 
820. 4 M. 40. (Veröff. d. Ver. f. G. d. 


Mark Brand.) [731 
Rez.: Hans. G.bll. 17, 267—71 Techen. 


Bibliographie Nr. 720—711 


Testamente d. Kurfürsten v. Branden. 
d. beid: erst. Könige v. Preuß., 
E. v. Cämmerer 15 15/16, 2334). "Een 
Vierteljschr. Soz. Wirtsch,- G. 14, 
Schmidt-Ewald. in 
Klinkenborg, M., E. Inventar d. 
Archivs d. brandb. Provinzialverwal- 
tung. (Korr.bl. d. Gesamt -Ver. 63, 
262 — 65.) 733 
Funcke, Fr., Regesten d. Bischöfe 
v. Lebus bis z. J. 1418. (Branden- 
burgia 24, 193—252.) [734 
W., K., Silesiaca im Arch. d. St. 
Hermannstadt u. d. Sächs. Nation u. 
d. dortig. Baron Bruckenthalischen 
Museums. (Schles. G. bll. 17, 18f.) [7356 
Ueberschaer, Schlesisches in 
Johanniter-Ordens-Archiven. (Schles. 
G.bll.’16, 33—36.) [736 
Urkundenbuch d. Kustodien Gold- 
berg u. Breslau. 1: 1240 — 1517. 
Düsseld.: Schwann. XXIV, 472 8. 
15 M. (Mon. Germ. Franciscana, 2. Abt., 
Bd. 1, Tl. 1.) [737 
Weber, H., Ein alter Görlitzer 
Kodex 1502—94. (N. Laus. Magaz. 92, 
1658—79.) [738 


Mendthal, H., E. Nachtrag zu d. 
Pommerellischen Urkundenbuch. (Alt- 
preuß. Monatsschr. 52, 1385—40.) [789 


In ventare bans. Archive d. 16. Jh. 8: 
DER Invent. 1531— 91, bearb. v. P. Simon, 
13, 2598. Rez.: vier teljschr. f. Sog.- u. 
Wirtach. -G. 12, 829—31 Kaphahn; Hist. 
Monstsbll. f. d. Prov. Posen 15, 83-86 
„ Hist. Zt. 115, 416—19 7140 
orn 
Kaufmann, Jos., Die Archive in 


Pelplin. (Mitt. Westpr. G.-Ver. 16, 
38—46.) 1741 


Fehr, H., Über Weistumsforschung. 
(Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 18, 
555 — 61.) 742 

Weletümer, Österr., 8. 14, 2776. Bes. 
y 10 10 (Steirische Taidinge, Nachtrr.: Tie 

ell u. Eug. Fihr. v. Müller): Zt. 
Hist. Ver f. Steierm. 12, 220—239 v. 5 


v. 10 u. 11: Mitt, d. Inst. f. öst. G. 700—323 


Peterka. (7 
Platz, Jos., Graf Àit- Salz- 
burgische Weistümer. (Mitt. d. Ges. 


f. Salzburg. Ldke. 54, 17-84) [744 


Schmidt, Geo., Dt. Dorfrechte a. 
Westböhmen. (Mitt. Inst. Öst. G 37, 
598—631.) + [745 

Sammlung schweiz. Rechtsquellen 
(s. 15/16, 2337). Abt. 16: Die Rechts- 
quellen d. Kantons Aargau. Tl. 1: 
Stadtrechte. Bd. 7: Stadtrecht v. 
Rheinfelden. Hrsg. v. Fr. E. Welti. 
XVI, 515 8. [746 


Urkunden, Akten und Regesten. — Andere schriftl. Quellen und Denkmäler 121 


Werken d. Vereeniging tot uitg. 
d. bronnen van het oud. vaderl. recht. 
2. R, N. 17: Bronnen voor d. gesch. 
d. kerkel. rechtspraak in het bisdom 
Utrecht in de middeleuwen, uitg. door 
J. G. C. Joosting en S. Muller. 
Afd. 1: Indeeling van hot lisdom door 
S. Muller. D. 2. 15. 600 8. [747 


Urbare, Rheinisch. Bd. 3: Abtei 
Werden a. d. Ruhr. B. Lagebücher, 
Hebe- u. Zinsregister v. 14. bis 17. Jh. 
Hrsg. v. R. Kötzschke. 892 S. 
Bonn: Behrendt. (Publ. d. Ges. f. rHein. 
G. kde. 20, 8). (748 
„ Weistämer d. Rheinprov. Abt. 2: Kur- 
fürstent. Köln. Bd. 1 u. 2, 8 15, 485. Rez.: 
Ann. Hist. Ver. Niederrh. 160, 180 — 83 
Hilling. l [749 

Müller, Wilh., unt. Mitw. v. Geo. 
Fink: Verzeichn. hess. Weißtümer. 
nee d. Hist. Kommiss. f. d. Gr- 

gt. Hess.. Aus: Arch. Hess. G. 10, 
328 —63. 11, 199—259.) Darmst.: Hist. 
Kommiss. 968. 2 M. (750 

Rez. : Zt. Ver. Hess. G. 50, 244 f. Ed. Becker. 

Quellen z. städt. Verwaltungs-, 
Rechts- u. Wirtsch.-G. v. Quedlinburg 
v. 15. Jh. bis z. Zeit Friedrichs d. Gr. 
TI. 1: Baurdinge nebst sonst. obrig- 
keitl. Verordngn. u. Abmachgn.; bearb. 
v. Herm. Lorenz. Halle: Hendel 16. 
LXXXVIII, 624 S. 18 M. (G.-Quellen 
d. Prov. Sachsen 44, 1.) 


Rez.: Jahrb. Nat. ök. 108, 595—18 Below; 
Zt. Harz-Ver. 50, 171—74 P. Schwarz. [751 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Müller, Geo., Visitationsakten als 
Geschichtsquellen. (Dt. G. bll. 17, 279 
— 309.) 752 

Schullern, H. v., Die kanon. 
Bücher u. ihr Wert. Forsch. Mitt. G. 
Tirols usw. 14, 182—87.) [753 

Neerologla Germ. 5, 2: Austria inferior, 
ed. A. Frano. Fuchs, 8. 14, 2789. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 18, 150— 56 Erben. 1751 

Enzmann, K., Anfangsjahre d. 
Matriken in dt. u. gemischt- 
sprachigen Pfarreien d. Prager Erz- 

iözese. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54, 
383 — 88.) [755 


Schlecht, J., Monumentale In- 
schrr. im Freisinger Dom. (Sammelbl. 
Hist. Ver. Freising 10, 81—144.) 756 

Spirkner, B., Die Anniversarien 
d. ehemal. Klosters Seemannshausen 
b. Gangkofen, 1255—1721. (Vhlgn. 
Hist. Ver. Niederbayern 53, 215— 
83.) [767 


Knöpfler, Die Bürgerbücher im 
Stadtarchiv zu Amberg i. O. (Dt. 
G. bll. 18, 268 —72.) 1758 

Leuze, O., Domherrenverzeichnisse 
u. Aufschwörbücher d. Domkapitels zu 
Augsburg. (Arch. f. d. G. d. Hoch- 
stifts Augsb. 4, 456—62.) 759 

Weber, X., Das älteste Jahrzeit- 
buch d. Barfüßer zu Luzern, c. 1290 
—1518. (G. freund. Mitt. d. Ver. d. 
5 Orte 72, 1—67.) [760 

Wymann, E., Das Schlachtjahr- 
zeit v. Uri. Altdorf: Staatsarch. 16. 
XLVI, 78 S. 2 Fr. 50. [761 

Rez.: Zt. Schweiz. Kirch.-G. 11, 158. 


üchi. 

Müller, Jos., 2 Nußzehnten-Rödel 
d. Pfarrkirche Altdorf von 1491 u. 
1532. (G. freund. 70, 296-804.) [762 


Büchi, A., Hist. Notizen a. d. 
Frauenfelder Jahrzeitbuch 1386— 1656. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 9, 152—55.) [763 

Herrmann, Fritz, Quellen z. Topogr. u. 
Statist. d. St. Mainz. Häuser- u. Steuer- 
listen 1497—1541, s 14, 2794. Rez.: Gött. gel. 
Anz. 15, 310—1? Keussen, 764 

Urkundenbücher d.geistl. Stiftgn. 
d. Niederrheins. 3: Abtei Ältenberg, 
bearb. v. H. Mosler. Rez.: Wes 
Zt. 32, 243 Aubin. Stud. u. Mitt. z. 
G. d. Bened..-Ordens N. F. 4, 165—6867 
Wellstein ; Ann. Hist. Ver. Niederrh. 99 
203f. Hilling. [765 

Reimer, H., Kirchenbücher a. d. Re- 

ierungsbezirken Coblenz u. Trier, 8. 18, 


622. Reg.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2,78 f 
Hofmeister. [766 

Teichmann, E., Das älteste 
Aachener Totenbuch. (Zt. Aach. G. 
Ver. 38, 1—213) — R. Pick, E. 
wiederaufgefundene Hs. d. Aach. 
Marienstifts. (Ebd. 288—91.) [767 


Sinemus, M., Das älteste Kirchen- 
buch d. Gemeinde Cleinich- Hirsch- 
feld, 1593—1702. (Mthfte. f. rhein. 
Kirch.-G. 10, 346 —60.) [768 

Steinbrecht, C., Hochmeister- 
Grabsteine in Preußen. (Altpr. Monats- 
schr. 52, 90—94 1 

Bönhoff, L., Das Lied vom sächs. 
Prinzenraub. (N. Arch. Sächs. G. 38, 
193—201.) [770 

Volkslieder u. Zeitgedichte, Hist., v. 
16.—18. Jh., n a. erl. v. Aug. Hart- 
mann, 8. 15/16, 495. Reg.: Anz. Dt. Altert. 
37, 146—18 E. S. 1771 


Kunsttopographle, Österr. (s. 
14/15, 469.) Bd. 11, TI. 8: P. Buberl, 
Die Denkmale d. polit. Bez. Salz- 
burg. Archiv. Tl. v. Frz. Martin. 
(Salzb. Land 2. Bd.) Tl. 3: Gerichts- 
bez. Salzb. 14. X, 508 S.; 6 Taf. 


22 


86 M. 80. — Bd. 15: H. Hassinger, 
Kunsth. Atlas d. Reichshaupt- u. 
Residenzst. Wien u. Verz.d.erhaltensw. 
hist. Kunst- u. Naturdenkmale d. Wien. 
Stadtbildes. 16. 304 S., 19 Taf. 32 M. [772 


Kunstschätze Böhmens. Samm- 
lung bedeut. Kunstwerke aus Böhmen, 
Mähren u. Schlesien v. d. ältest. Zeiten 
bis zum Ende d. 19. Jh. Hrsg.: Jan 
Stenc. Red.: Zd. Wirth. 2. Bd. 
12H fte. Lpz : Brockhaus u. Pehrsson' 18. 
1 Heft 10 Taf.; 4 8. ill. Text. 
21.60 M. [773 

Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern 
(s. 16, 501). Bd. 3: Reg.-Bez. Bau 
franken u. Aschaffenb., hvsg. F. 
Mader. Mit hist. Einl. v. Rin 4 
B.14:A.Feulner, Bez. -Amt Hammel- 
burg. 15. 172 S.; 9 Taf. 8 M. H. 15 
H. Karlinger, B.-A. Ebern. 16 
222 S; 13 Taf. 10 M. H. 16: 
K.Gröber u. H. Karlinger, B.-A. 
Alzenau. Mit hist. Einl. v H. Ring. 
16. IX, 114 8.; 8 Taf. 6 M. H. 17: 
F. Mader u. G. Lill, Stadt u. Bez. 
Amt Schweinfurt. Mit hist. Einl. v. 


H. Ring. 316 S.; 26 Taf. e. Kte. 
12 M. H. 20/4. 4. 16. 7/9. 16. 28/12. 16. 
13/12. 17. 774 


Gehring, L., Kunsthistorische und 
geschichtliche Denkmäler Berchtes- 
adens und Umgebung. München: 
aiser. 86 S. [775 


Kunst- u. Altertums-Denkmale 
im Kgr. Württemb. Hrsg. v. E. 
v. Paulus u E. Gradmann (s. 
15 / 16. 503). E 
(Lfg 67-69 d. 
14 Taf. à 1 M. 60 


-Atl. Lfg. 83—35. 
lesamtwerkes.) 16. 
(776 
Kunstdenkmäler d. Grhzgts. Baden (s. 14, 
2805). Rez. v. 9, 2: ar „Amtsber. 
Bruchsal (Kr. Karlaruhe), 
Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 30, 1331. Ober. 4777 
Obser, K., Quellen z. Bau- u. 
Kunst- G. d. Überlinger Münsters. 
1226—1620. Mit Beitrr v. V. Mezger 
u. A. Semler. (Festgabe d. Bad. Hist. 
Kommiss. z. 9. VII. 17. S.. 71—229.) 
8 Taf. — Dass. sep.: Karlsr.: C. F. 


Müller. 159 S. 8 3 M. 
Schr. Ver. G. Bodensee. 4, 621776 


Rez.: 

ertle. 

Bour, R. S., Gräberfunde im 
Metzer Bom. (Jahrb. Ges. Lothr. G. 
27/28, 235 427; 30 Taf.) — W. Schmitz, 
Aufdeckung v. Bruchstücken alter 
Epitaphien u. Grabplatten bei Arbeiten 


im Innern d. Domes. (Eb 1.488 — 511.) [779 


Kunstdenkmäler d. N 
Hrsg. v. P. Clemen. VI, 4: Stadt 


Köln. Bd. 1, Abt. 4. 16. 379 S.; 


Bibliographie Nr. 772—817 


29 Taf. 5 M. — X: St. Aachen, Halb- 
bd. 1. 16. IX, 272 S.; 19 Taf. 5 M. 
Rez. v. X,1: 
—310 Buchkfemer. 
Berichte üb. d. Tätigkeit d. Prov. “- 
Kommission f. d. Denkmalpflege in d. 
Rheinprov. u. der Prov.-Museen zu 
Bonn u. Trier (s. '14, 2808). 19:1914 
20: 1915 u. 16. Nebst Regist. zu 1—20. 
Düsseld.: Schwann 15 — 17. 186 8. 
14 Taf. 118 S.; 6 Taf. à 2 M. 50. [781 


1 e À: Künstler-Inventare. 
Urkk. z. G. d. holländ. Kunst d. 16., 
17. u. 18. 15. Unt Mitw. v. O. Hirsch- 
mann. II. 1 u. 2. (Quellenschrr. z. 
holländ. Kunst-G. 5/6.) Haag: Nijhoff 
15f. XV, 7858. 24 M. 70. 782 


Luthmer, Jahresber. d. Bezirks- 
Kommiss. z. Erforschg. u. Erhaltg. d. 
Denkmäler innerh. d. Reg.-Bez. Wies- 
baden: 18 u 14. (Beil. zu Nass. 
Ann. 43.) 17 u. 14 8.; Taff. [783 


Meurer, A. H., Die noch vorhand. 
Überreste d alten Wiesbaden. (Nass. 
Heimatbll. 18, 59—61; 90—98.) [784 

vn u. Kunstdenkmäler im Reg.-Bez. 
Cassel, 5: Paul Weber, Kreis Herrschaft 
Schmalkalden 8. 14, 2809. Rez.: Zt. d Ver. 

r. G. N. F. 22, 218—21 Ernst Koch. 1785 

Bau- u. Kunstdenkmäler Thü- 
ringens, bearb. v. P. Lehfeldt u. 
G. Voß (s. 15/ 16, 2350). H. 41: G. Voß, 
Grhzgt. Sachs. - Weimar - Eisenach. 
Amtsger.-Bez. Eisen. 3: Wartburg. 
XV, 399 S.; 78 Taf. 20 M. [786 


Boie, A., Das Käfernburger Ge- 
mälde. (Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 22, 
2719—92.) [787 

Kunstdenkmäler d. Prov, POOT 155 18 
(Reg. .- Bez. Osnabr. 3, 8. 15, Rez. 

tt. Ver. G. Osnabr. 40, 388—91 Fink. [788 

Darstellung, Beschreib., d. älter. 
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Kgr. 
Sachsen (s. 15, 507). 39: C. Gurlitt, 
Meißen (Stadt, Vorstädte, Afrafreiheit 
u. Wasserburg). 485 S., Taf. 32M. 

Rez. v.87 8. 14, 2811 u. 33 8. 15/16 507: 
N. A. Sächs. G. 87, 171—178 Haenel. [789 

Kunstdenkmäler d. Prov Brandenb. 
(8. 15, 508). V, 1: Kr. Luckau. Uut. 
. v. Th. Goe cke bearb. v. 

Jung u. W. Spatz. LXIII, 
61 S.: 2 Ktn., 32 Taf. 20 M. [790 


Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov. 
Pommern (s. 15 / 16, 2345). TI. 2: Reg. - 
Bez. Stettin. H. 7. Anh.: Aus d. 
Pyritzer Weizacker. R. Holsten, Die 
Volkskde. d. Weizackers. Als Einleitg. 
dazu: Fr. Soenderop, Der Ober- 
flächenbau d.Kr. Pyritz 14. 12 M. 791 


Zt. Aach. G.-Ver. 8. 298 
1780 


Urkunden, Akten und Regesten. — Allgem. deutsche Geschichte 


Lemcke, Jahresber. üb. d. Tätig- 
keit d. Kommiss. z. Erforschg. u. Er- 
haltg. d. Denkmäler in d. Prov. Pom- 
mern (s. 14, 2818). 20: 1. X '13— 
30. IX. 14 u. v. 1. X. 14 — 30. IX. 15. 
(Balt. Stud. N. F. 18 u. 19. Beil. 13 S., 
Taff. XV S. [792 


Schmid, Bernh., Die Denkmal- 
pflege in d. Prov. Westpreußen (s. 14, 
2814). 12. Bericht: 14. 18. Ber.: 15. 
Danzig: Kafemann 15f. 20 S., 3 Taf.; 
15 S., 5 Taf. à 1 M. [793 


Bericht d. Konservators d. Kunst- 
denkmäler d. Prov. Ostpreufsen üb. d. 
Tätigkeit, 14: im Jahre 15. Königsb.: 
Teichert 516. 40. 37 8. 794 


vinzen Liv-, 


14, 2815. Rez. : 


+23 


Heuer, R., Die Thorner Kunst- 
altertümer. H. 1: Die Werke d. bild. 
Kunst u. d. Kunstgewerbes b. z. Ende 
d. Mittelal. (Aus: Mitt. Coppernicus- 
Ver. 24) Thorn: Lambeck '16. 90 S.; 
86 Taf. 6 M. 1795 

Neumann, Wilh., Denkmalsschutz 
u. Denkmalpflege i. d. baltisch. Pro- 
Est- u. Kurland. (Balt. 
Stud. z. Arch. u. G. 285—95.) [796 


Hach, Th., Lübecker Glockenkunde, s 
Zt. Ver. Lübeck. d 18, 200 
— 201 Techen. 1797 
Geyer, Sächs. Glockeninschriften. 
(Mitt. Ver. Sächs. Volkskde. 7, 161— 


75.) x i [798 


IV. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche @e- 
schichte. | 


Arldt, Th., German. Völkerwellen 
u. ihre Bedeutg. i. d. Bevölkerungs-G. 
v. Europa. (Umschlt.: Germ. Völker- 
wellen u.d. Besiedelg Europas.) Lpz.: 
Dieterich. XII, 226 S. 5 M. [799 


Meinecke, Fr., Weltbürgertum u. 
Nationalstaat. Stud. z. Genesis d. dt. 
Nationalstaates. 4. durchges. Aufl. 
Münch.: Oldenbourg. X, 537 S. 13 M. 

[800 

Schwann, M., Der Sinn d. dt. G. 
Berl.: G. Reimer ’16. XIV, 229 S. 
4 M. 801 


Arldt, Th., Die Völker Mittel- 
europas u. ihre Staatenbildgn. Lpz.: 
Dieterich. 136 S. 4 M. [802 


Dove, A., Der Streit um. d. Mittel- 
alter. (Hist. Zt. 116, 209—30.) [803 


Werminghoff, A., Der Imperialis- 
mus in Gegenwart u. Vergangenheit. 
e Jg. 76 Nr. 17, S. 106— 

121.) [804 


Philippson, Mart., G. d. neueren 
Zeit. Bl. 2 u. 3. (Allgem. Welt- G. 
mit kulturhistor. Abbilgh. usw. 2. voll- 
ständ. neubearb. Aufl. Bd. 12 u. 13.) 
Berl.: Baumgärtel 18. XIV, 562,59 Taf., 
5 Ktn: XL 422 S., 27 Taf. u 1 Kte. 
20 M. [805 


Schäfer, D., Dt. G. 5. bis auf d. 


Gegenw. fortgef. Aufl. 2 Bde Jena: 

Fischer 16. 17 M. [806 
Einhart,(Pseud. f. Br an Dt.G. 

Unveränd. Neudr. d. 5. 

Weicher. XIII, 511 S. 6 M. a 


Fischer, Karl, Dt. Eigenart u. dt. 
Schicksale. 12 Bücher dt. G. Abt. 1: 
1. Er Buch. Berl.: Schwetschke. 1618. 
3 


Res.: 
Schmidt. 


Kurze, F., Dt. G. 3: Vom Westf. 
Frieden bis z. Auflös. d. alten Reiches 
1648—1806. Neudr. Lpz.: Göschen 16. 
213 8. 90 Pf. (Sammlg. Göschen 
Nr. 36.) [809 


Lamprecht, K., Dt. Aufstieg 1750 
— 1914 Neue um e. Vortr. d. Vers. 
verm. Ausg. Gotha: Perthes 17. 62 S. 
1 M. [810 


Müller, K. A. v., Aus Dtlds. G. 
(Süddt. Mthfte. 16, Nov., 11360.) [811 


Guglla, Die Geburts-, Sterbe- u. Grab- 
stätten d. röm. dt. Kaiser u. Könige. 8 14. 
2819. Rez.: Hist. Zt. 117, 155 Weise. [812 

Kowalski, Wolfg., Die dt. Königinnen 

. Kaiserinnen v. onrad IIL bis z. Ende 
d. Interregnums, 8. 14, 4938. Rez.: Zt. d. Sav. — 
SUNE 84, Germ Abt., 486 Mittels; Dt. Zt. f. 
Kirchenrecht 24, 337 f. Ruck; Mitt d. ae 
f. öst. G. 36, 690—92 Dungern. 181 


Platzhoff, W., Deutschland u. 
Frankreich. (Dt. Kriegsschriften H. 9.) 


Dt. Lit. - Ztg. '17, Nr. 28 Ldw. 
[808 


Bonn: Marcus & W. 15. 28S. 60 Pf. [814 


Auerbach, da aus et le Saint Empire 
Rom. Germ. eb paix de Westpnalie 
jusqu’à la révo trans. è 14, 2833. Rez.: 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, "832 V. Srıbik: 
Zt. H. Oberrh. 32, 1571—60 Stenzel. (815 


Kaindl, R. F., Die Deutschen in 
Osteuropa. Lpz.: Klinkhardt 16. 104 8. 
1 M. 50. (Bibliot. d. Ostens. 1.) 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg 17, Nr. 13 Gleye. (816 


Kalndl, R., Dt. Ansiedlg. u. dt. Kultur- 
arbeit an d. unter. Donau. Pr Ver. z. 
1 8 gemeinnütz. Kenn nisse. 22 8. 
20 Pf ammlg. gemeinnüts. Vertr. 515 


24 


Piatzhoff, W., Das erste Auf- 
tauchen Rußlands u. d. russ. Gefahr in 
d. europ. Politik. (Hist. Zt. 115, 77 — 
93.) [818 

Uebersberger ,„ Rußlands Orientpolitik 
in d. letzten 2. Jahrbh., s. 14, 490. Rez.: 
Zt f. Polit. 7, 716 f. Charmatz; Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. forschg. 36, 542—46 v. Landwehr; 
Hist. Vierteljschr. 18, 179—81 Stübe. (819 


— 


2. Territorial- Geschichte. 


Wimmer, L. v., Die Ostmark. 
Oesterr.-Ungarns Mission in d. Welt- G. 
2. durchges. Aufl. Wien: Fromme. 
94 S. 2 M. [820 

Müller-Guttenbrunn, A., Ruhmes- 
halle dt. Arbeit in d. öst.-ung. Mo- 
narchie. Hrsg. unt. Mitw. namhafter 
Gelehrter und Schriftsteller. Stuttg.: 
Dt. Verl.-Anst. 16. 4° 524 S.; 22 Taf. 
30 M. ; , . [820 

‚Bauer, Wilh., Österreich. (Öster- 
reich. Zt. f. G 1, 1—16.) 821 

Cloeter, H., Häuser u. Menschen v. Wien. 
3. u. 3. A. Wien: Schroll 16. 21 S.; Taff. 
4 M. [822 

Rupertsberger, M.. Ebelsberg Einst u. 
Jetzt, s. 13, 305. Rez.: Hist. Jahrb. 34, 
437 f. Pösinger; Hist. Vierteljschr. 17, 444 
Vanessa. [823 

Smeritschnigg, J., G. d. Marktes 
u. d. Pfarre Gnas. (Bd. 2. d. Monogr. 
d. Bezirkes Feldbach v. Steiner- 
Wischenbart.) Gnas: Selbstverl. 14. [824 

Gubo, Aus Steiermarks Vergangenheit, 
8. 14, 498. Rez.: Mitt. Inst. öst. G. 37, 149— 
51 v. Srbık. l [825 

Kaal, Aus Dt.-Landsberg Vergangen- 
heit, s. 18, 306. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. 
Steiermark 10, 295-97 Rüpschl. [826 

Zenegg, E. v., Beitrr. z. G. v. 
Klagenfurter Häusern (Carinthia I. 
Jg. 197, 50—57.) 827 

Fresacher, W., Beitrr. z. älter. G.Villac 
Villach. Progr. 28 8. 

Gröbl, J., Historisches u. wirtschaftl.- 
geographisches a. d. dt. Sprachinsel Gott- 
schee. Progr. Gottsch. 15. 6 8. [29 

Eder, J. M., Schloß Münichau b. 
Kitzbühel, Tirol, seine G. u. sein Ver- 
fall. Wien: Artarier & Co. 15. 2°. 
16 S.; 9 Taf. 10 M. 830 

Straganz, M., Zur G. d. Schlosses u. 
Geschlechts Haselberg b. Bozen. (Forsch. 
usw. Z. G. Tirols u. Voralb. 12, 10—24.) 1831 

Ulmer, A., Schloß Feldkirch- Schatten“ 
berg. Geschichtl. Uberbliek. Feldk.: Selbst- 

le32 


hs. 
928 


verl. 16. 72 S. 6, Pf 
Widmann, H., G. Salzburgs. 
15. 520. Rez: Jb. Ges. G. Prot. 
104 f. Loesche. . [833 
_ Luschin v. Ebengreuth, A., Öster- 
reichs Anfänge in d. Adria. Wien: 
Hölder 16. 568. 1 M. 10. 834 
Lenel, W., Venezianisch - istrische 
Studien, 5. 14, 497. Rez.: Mitt. Inst. Ost. G. 
87, 296— 98 Kretschmayr. 1835 


Bd. 3, 8. 
steir. 37. 


Lit. Zbl. 17, Nr.27 L 


Bibliographie Nr. 818—884 


Strantz, K. v., Das Deutschtum 
u. d. dt. Adel, wie Bürgertum Friauls. 
(Dt. Herold 16. Nr. 3) 836 

Bretholz, G. Böhmens u. Mährens, 8. 18. 
2662. Rez.: Korr.-Bl. d. Gesamt - Ver. 63, 
285—87 Maetschke; 12. Stud. usw. E. G. d. 
Bened.- Ordens N. F. 6. 242—44 Kinter ; Thür.“ 
Sächs. Zt. 7, 68 f. Heldmann. g (837 

Siegl, K., Schloß Seeberg im Eger- 
lande. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54, 
209—48.) 838 

Liebscher, K., Der polit. Amtsbez. 
Bischofsteinitz. Tachau: Bayand 138. 
513 S. 


Rez.: Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54, 205—7 
O. Weber. 839 


L 
Krahl, G. d. kgl. Stadt Komotau. 
Komotau: Dt. Volksbuchh. 14. XII. 
173 S. 1 M. [840 
Krebs, J., Beitrr. z. neuer. G. Mährens. 
(Zt. Dt. Ver. G. Mührens u. Schles. 21, en 
49. 
Berger, Karl, Der große Stzelna- 
wald. Beitr. z. G. Nordmährens u. ihr. 
Quellenkde. (Zt. d. dt. Ver. f. G. Hährens 
u. Schles. 19, 125— 74.) [842 
Strakosch - Graßmann, d., Die 
dt. Auswanderg. aus Mähren in d. Ver- 
gangenheit. (Zt. d Dt. Ver. f. G. Mährens 
usw. 20, 141— 97.) [843 
Berger, Karl, Üb. d. Alter v. Neu- 
titschein. (Zt. Dt. Ver. G. Mährens u. 
Schles. 21, 101—4.) [844 
Gerber, E., Alt-Troppau. (Zt. d. 
Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles. 17, 
160—67. 18, 394—403.) 845 
Kaindl, G.d. Deutschen in d. Karpat 
lindern, s. 13, 2667. Rez.: Zt. f. Ethnol. 45. 
907—9 Mielke; Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 14, 120—24 Kunkel: Zt. d. Bist. Ver. f. 
Steiermark 10, 126 f. Reißenberger. 1846 
Jacob, Geo., Aus Ungarns Türken- 
zeit. Frkf. (Main): Keller. 39 8. 
2 M. [847 
Tentsch, Fr., Die Siebenbürger 
Sachsen in Vergangenh. u. Gegenw. 
(Schrr. z. Erforsch. d. Deutschtums im 
Ausland 1.) Lpz.: Koehler 16. XVIII, 
350 S. 9 M. 50. 
Rez.: Preuß. P 166, 498f. a en 
Kaindl, R. Fr., Das alte deutsche 
„Reichsland“ in Galizien. (Grenzboten 
17 Bd. II. Nr. 15, S. 55—60.) 849 
Bunzel, J., Die ungar.-dt. Be- 
ziehen. (Jahrb. Gesetzgebg. 41, 35 — 
86.) [850 
Müller, Karl Alex., Probleme d. 
neuest. bayer. G., 1799 — 1871. (Hist. 
Zt. 118, 22249.) [851 
Döberl, Al., Entwicklungs - G. 
Bayerns. Bd.1: V.d.ältest. Zeit bis z. 


Westf. Frieden, 3. verm. Aufl. 16. X. 


637 S. 16 M. 


Territorial - Geschichte 


Re ez.: Beitr. 2. Beyer Kirch-G. 23. 168 
— 170. Jordan; Rez.: v. Bd. 2. 8. 18. 820. 
Hist. viertel jschr. 17. 5827 Vanosa. 1852 


Weber, F., Boden- u. Namenalter- 
tümer aus Oberbayern. (Altbayer. 
Monatsschr. 13, 1—15.) 853 

Ritzinger, Zur alt. G. v. Neustadt 
a. D. (8. 13, 2677). Forts. (Vhdlgn. H. V. 
Niederbayern 52, 49—120. 854 


Feldmaler, Geschichtliches üb. d. 
Gemeinde Asenham u. d. Burg Neudeck 
im Rottal. 651.10 d. Hist. Ver. 
Niederbayern. 51, IV.) 16 S. [855 


Lommer, F. H., G. d. oberpfälz. 
Grenzstadt Waldmünchen. H. 4. Am- 
berg. Progr. 15. 688. [856 

Kolde, Erich, Beitrr., Anregungen 
und Gedanken z. G. Frankens. Lpz.: 
Deichert. 64 S. 1 M. 80. 1857 


Mummenhoff, E., Altnürnberg in 
Krieg und Kriegsnot. 1: Der zweite 
markgräfl. Krieg. 2. Aus d. schlimmen 
Tagen d. 30 j. Krieges. Nürnb.: Schrag 
16f. 107; 158 S. 4 M. 40. [858 


Herold, Rud., Beitrr. z. Vor - G. 
Erlangens u. s. Umgevg. I: Funde u. 
Grabgn. v. Aug. 1913. II: D. Grabung 
b. Kosbach im Aug. 13. Der Kosbach. 
Altar. (Aus Sitzungsber. d. en 
med. Sozietät in Erlangen.) Erlangen: 
Mencke 14. 42 S. 2 Taf. 1 M. 50. [859 


Göbl, S., Würzburg. E. kulturhist. 
Städtebild. 9. Aufl. (Unveränd. Neudr.) 
Würzb.: Stürtz. 183 S. 2 M. [860 

Pfeiffer, L., Bll. a.d. wechselreichen 
G. d. Stadt Schweinfurt. Schweinf.: 
Stoer #16. 18 S. 50 Pf. [861 

Menrad, J., Heimatkundl. G. u. 
Kunst-G. Münnerstadts im Zusammen- 
69 8 m. d. dt. G. Progr. Münnerst. 15. 

862 


Ulrrich, H., Unterertbal, 8. 14, 2841. 
Hist. Jahrb. 36, 191f. Riedner. (863 


Schröder, Alfr., Das Bistum 
Augsburg, hist. u. statist. beschrieben, 


Rez.: 


vormals v. A. v. Steichele (s. ’14, 
2843). 0 Vis. 62. (Bd. 8, 241 — 320). 
1 M. 5 [864 


Weller, K., Württb. G. 2. neubearb. 
Aufl. (Sammlg. Göschen 462.) Berl.: 
Göschen 16. 182 S. 1 M. [865 
Ä Schneider, Eug., Abriß d. württb. 

G. Stuttg.: Krabbe 15. 62S. 90 Pf. [866 

Hagen, Karl Jos., Entwicklig. d. Terri- 

toriums d. Grafen von Hohenberg i1; N, 2 


8. DS 532. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17; 
Weller. 

Aich, J. A., Laupheim bis 1570, 8. 15 
2845. Reg.: Hist. Jahrb. 36, 893—95 Bigel- 
mair. 8866 


Entwicklg. d. 


Stud. 2. G.-wiss. 9, 2.) 


"26 


Bersu, G., Kastell Burladingen, 
O.-A. Hechingen (Germania. Korr. bl. 
R. G. Komm. 1, 111— 18.) 869 

Stäbler, B., G. Eßlingens bis z. Mitte 
d. 13. Jh., 8. 13, 2684. (Auch Berl. Diss. 18) [870 

Thierer, G., Orts-G. v. Gussen- 
stadt auf d. Schwäb. Alb. (s. 13, 328. 
Bd. 2. 8 535 S. 5 M. 

Rez 1: Zt. d. Hist; Ver. f. Bun! 
mark 10, 290-.92 Kapper 187 

Singer, F. H., Beitrr. G. d. 
Stadt Gderndorf a. N. u. ihr. Be ede 
Eingel. v. Brinzinger. Nr. 1: Der 
große Brand v. 1842 u. d. Wieder- 
auf bau d. inner. Stadt. Obernd.: Selbst- 
verl. 24 S. 60 Pf. 872 

1 3 J., G. d. schweiz. Eid- 
genossenschaft (s. 14, 502). 5: Bis 
1848. (Allg Staaten- G. Abt. 1 „Lfg. 105.) 
XX XVI, 807 8. 26 M. 

Rez. v. 2. 2. Aufl. Anz. f. schweiz. G. 
15, 49—53. Thommen; Hist. Vierteljschr. 18 
199 ff. Weller. 7 

Schaffner, G. d. schweiz. Eidgenossen- 
schaft, s. 15, 525. Rez.: Ang. Schweiz. G. 38 
Wilh. J. M Meyer. 1874 


Oechsli, W., Die Benennungen d. 


alten Eidgenossenschaft u. ihrer 
Glieder. TI. 1. (Jahrb. f. schweiz. G. 
41, 51—230. 42, 87 — 258.) 875 


Benziger, C., Dt.-schweizer. Be- 
ziehgn. in d. Vergangenheit. (Anz. 
Schweiz. G. 16, 2380—56.) [876 

Gagliardi, E., Die Entstehg d. 
schweiz. Neutralität. Zürich: Rascher 
& Co. 15. 23 S. 60 Pf. (Schrr. f. 
Schweizer Art u. Kunst 10.) [877 


Wartmann,Herm., Das Lintgebiet 
d. heutig. Kantons St. Gallen im Mittel- 


alt. (Jahrb. Schweiz. G. 42, 259—80.) 878 


Müller, Ant., G. d. Herrsch. u. 
Gemeinde Flums. Tl. 1. Gossau, 
Kt. St. Gall., Gossau: Cavelti 16. 
159 8. 4 Fr. 5 50 

Bez.: Anz. Schweiz. G. 17, 58f. Bütlər; 
Zk. Schweis. Kirch.-G. 11. 2391. Jos. 
Müller. 1879 
een er d. St. Basel 5 15/16, 


1 23 Rez.: Oberrh. N. F. 32 ‚ri 
aiser. 


(88 
Gauss, = Die Landgrafschaft 
im Sisgau. (Basler Zt. 14, 105 — 44.) [881 


wre W., Die Burgen d. Sisgaus 
ln -) LIg. 14. Bd. 4, 161 — 237. 


882 

e F., Die T i 
Kantons Solothurn. 
Soloth.: Gaßmann A.-G. 216 S. 3 M. 60 
(Mitt. H. Ver. Soloth. 8.) 888 
Tanner, K., Der Kampf ums 
Eschental. Zürich: Leemann & Co. 
S. 325— 655; Taf. 5 M. 20. 8618 


*26 


Aebersold, G., Studien z. G. d. 
Landschaft Saarnen (s. 15 / 16, 7 
Bern. Diss. 15 IX, 202 8. [885 


Hauser, Kasp., Die Mörsburg. 


Zürich: Beer & Co. 4°. S. 93—177; 
5 Taf. 6 M. (Mitt d. Antiquar. Ges. 
Zürich 28, 2.) 886 


Rez.: Anz Schweiz. G. 7, 187 f. Bütler. 
Escher, C., u. R. Wachter, Chronik 
d. Gemeinde Wipkingen. Zürich: Füßli. 
274 S. 6 M. ~ [887 
Strickler, G., G. d Gemeinde 


py Zürich: Füßli 16. 237 8. 
888 

"Taler, M., Schloß u. Herrschaft 
Tarasp. Die Herren v. Tarasp. im 
0 Chur.: Schuler. 68 S. 
2 M. 5 889 


Simönet, J. J., G. d. Freiherrn 
v. Vaz, d. polit. Gemeinde u. d. Pfarrei 
Obervaz. Tl. 1 u 2. Ingenbohl. Chur. 
Selbstverl. 15. 294 S.; 7 Taf. 4 M. [890 

Lötschen, das ist: Landes- u. 
Volkskunde d. Lötschentales. Text von 
Hedwig Auneler, Bilder von Karl 
Anneler. Bern: Drechsel. 359 S. 891 


Gross, Ad., u. Ch. L. Schrider, 
Histoire de Neuveville. Neuvev.: 
Beerstecher 14. 358 S. [892 

Rez.: Ang. Schweiz. G. 17, 54 f. Turler. 


Hofmann, Karl, Aus bad. Landen. 
Beitrr.z. Heimat-G. W einheim: Acker- 
mann. 188 S. 2 M. 80. 893 

Goldschmidt, Bob. unt. Mitw. v. 
H. Ordenstein u. K. Widmer, Die 
Stadt Karlsruhe, ihre G. u. Verwaltg. 
Karlsr.: C. F. Müller. 15. X, 525 8. 
18 M. 894 


Rez.: Zt. G. Oberrh. N. F. 32, 479—81 
Frankhauser. 


Trautwein, À., Rohrbach b. Heidel- 
berg einst u. jetzt. E. pfälz. Orts-G. 
m. vielfach. Berücksicht. Kirchheims 
u. ander. umlieg. Ortschaften. 1. Lfg. 
Heidelb.: Ev. erlg. 14. S. 1—64 
80 Pf. [895 

Christ, K., Wüstungen b. Wein- 
heim an der Bergstraße. (Mannh. 
G.bll. 16, 80-86: 114—17.) [896 


Pfaff, Fr., Sulzburg 500 Jahre Badisa 
(Alemannia 43, 1867—79.) 


Eeuss, R., Histoire d Ai 
11. éd. rev., corr. et compl. jusqu à 
nos jours. Paris: Boivin 18. XII, 
452 S.; 16 Taf. 1898 

Reinach, Jos., L’Alsace-Lorraine 
devantl’histoire. Paris-Nancy: Berger- 
Levrault 16. 31 S. [899 

Wündisch, a en Els.- 


Lothr., s. 14, 2845 R l. Oberrh. 
N. F. 30, 120—23 Stenzel. [900 


Bibliographie Nr. 885—951 


Lulves, J., Die geschichtl. Wahr- 
heit üb. d. franz. Raub Els.-Lothringens 
u. üb. d.. Unterdrückg. dies. Landes 
unt. franz. Gewaltherrschaft (Dt. 
Revne 42, IV, 224—38.) [901 

May, d., La Lutte pour le Francais en 
Lorraine avant 1870, 8. 13, 340. Rez.: 


Jahrb d. Ges. f. lotbr. G. usw. 25, 5R 
J. B Kaiser. 


Riese, A., Der Name d. Elsaß. 
(Röm.-germ. Korr bl. 8, Nr.5f.) [903 
Krollmann, C., Zur mittelalterl. 
G. d. Stadt Mühlhausen im Oberland. 
(Altpr. Mtchr. 54, 340—486.) [904 
Scherlen, A., G. d. ehem. reicHs- 
unmittelbar. Stadt Ammerschweier 
905 m Colmar: Oberels. Verl.anst.’14. 


(905 
8 J., Der Adel in Mutzig. 
Beitr. z. Orts- u. Fam.-G. Straßb.: 
Le Ronx 15. 96 8. [906 
Bittlinger, G., Einiges aus d. G. 
d. Weilertals u. sein. Umgebg. Straßb.: 
Heitz 16. 32 S.; 6 Taf. 1 (Beitr. 
z. Landeskd. v. Els.-Loth. 52. [907 
Oeckinghaus, R., Vom Bitscher 
Land u. sein. G. Straßb.: Beust. 
127 S. 2 M. (908 
Mehlis, C., Die Wiligartisburg 
im Wasgau. Beitr. z. Werdegang d. 
Burgen im Pfälzerwalde. Neust. 
(Haardt): Straßner 16. 1 18 S. 1 M.[909 


Bossert, 6. ‚Der Besitz € d. Zähringer in 
Ostfranken. (Zt. . Oberrh. 31, 1915 


Marx, J., Berichtigungen A 85 
gänzgn. zu Kentenichs G. 
Trier. Trier: Paulinus-Dr. 16. eS 8 
1 M. 60. 911 
Kentenich, G. d. Stadt Trier s 14. 2380. 
Rez : viertelischr. Soz. Wirtsch.-G. 14, 393 
—96 K. O. Müll 912 
d. „Stadt“ 


tüller. 

Kemper, E., Entstehg. 
Hohensolme. (Mitt. Wetzlar. G. Ver. 
6, 37—42) [918 

Pick, R., Geschichtl. F 
an Aachen in Feindesland. (Zt. d. 
Aach. G-Ver. 37, 274 - 818.) Sep. Aach. : 
Cremer 16. w 20 [914 


Brüll, W., Seit wann ist Düren 
Stadt? (Zt. d. Aachen. G.-Ver. 36, 
173. 5 


[91 
Schmitz, Ldw., Zur G. d. Stadt 
Heinsberg. (Zt. Aach. G.-Ver. 37, 
351 - 70. 38, 3879—81.) Sep.: . 
Cremer 16. 1 M. [91 
ee? „G. d. Gemeinde NE ber J 


8. 14, 542 Zt. d. Aach. G- un 
1707 Scheins. 


Biesten, F. Th. R., Veräuch. a 
Beschreibg. d. Kaiserl. freiweltl. Reichs- 
stifts Essen. 1780. Hrsg. v. W. Biesten. 
(Beitrr. G. E: sen 36, 195—204.) [918 


Territorial - Geschichte 


Bibbeck, K., G d. Stadt Essen. 1, s 
‚15/16 2881. Res. 


: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 
226—2939 Koerni cke. 919 


Weyersberg, 4. Aus Solingens 
vergang. Tagen (s. 18, 360). Forts. 
. d. Berg. G.-Ver. 1520 
171) 

Geschichte der Stadt Düsseldorf 
in zwölf Abhandlungen Festschrift 
z. 600 jäbr. Jubiläum. Hrsg. v. Düssel- 
dorfer Geschichts- Verein. Düsseldorf: 
Kraus 1888 (Unveränd. Neudr. Düssel- 
dorf 16: Ed. Lintz). 499 8. [921 


Schell, 0., Kaiserswerth. (Monatsaoir 
d. Berg.-G - Ver. 15, 218—16.) 


Henrichs, G. d. (rafsch. Mörs 


6. 15/16, 588) H. 2. S. 81—106. 
1 M. 10 [923 
Wam pach, C., G. d. Grund- 


herrschakt Echternach.. (Kap. 4 u. 22 
Berl. Diss. 16. 47 8. [924 


Courcy Mac ; Donnell, J. de, 
Belgium, her kings, ak & people. 
Lond.: Long 14. 854 15 sh. [925 

Herwarth v. Bittenſeld, E., 
Belgien. E. Beurteilg. sein. G. bis z. 
Gegenw. Wiesbad.: Staadt 15 385 8. 
55 Pf. [926 


Pireane, G. Bel Igiens. Dt. Übe v. 
F. Arnheim. Bd. 4: 1567—1648, s. 145 544. 


Rez.: Hist. Jahrb. 55 484 f. F. Schröder; Lit. 
Zbl. 14, Nr. 7 289. 7 Mech Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 1 3, 289—92 Wätjen; nt. Inst. 
Öst. G. 87, 445 — nase [927 

Kessler, O „ Das dt. Belgien. 
Beitrr. z. Volkswirtsch. u. z. dt. 


Ver waltg. Berl, Sigismund 15. 159 S. 
3 M. [928 
Fromme, Der Nationalitätenkampf 
in und um Belgien. (Dt. Rundschau 92 5 
Jan., 127—49.) 929 
Wegg, J., zum 1477—1559. 

a 


From the battle of ncy to the 
treaty of Cateau Cambrésis. Lond.: 
Methuen 16. 21 sh. [930 


Muller, S. Hzn. Nog iets over 
de oudste geschiedenis van Schieland 
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. ete. 5 R., 2, 
. 1738—93.) (931 

Mechelen; Th. C., Bijdragen tot 
de gesch. van Waelhem. Diericks-B. 
14. 198 S. 2 Fr. 50. [932 


Bechtolsheimer, H., J. R. 
Dieterich u. K. Strecker, Beitrr. z. 
rhein.-hess. G. Festschr. d. Prov. 
Rheinhess. z. Hundertjahrfeier 1816 
—1916. 1 'Mainz: Diemer 16. XIII, 
389 S.; Taf. 4 M. 50. [933 

Hatiemer, ta Eatwicklgs. -G. Hessen- 


Darmstadts '14, 530. Rez.: Mitt. a. 80 
hist. Lit. N. F. 25 151. Hirsch. (934 


— ren. Ze 


27 


Stimming, Entsteh. d. weltlich. Terri- 
toriums d. Erzbistums Mainz, s. 15 / 16, 8 
Rez.: Vierteljschr. Soz.-Wirtech.-G 
402 Schmidt-Ewald. 


[985 
Bothe, F., u. Bern. Müller, Q. 
d.- St. Frankf. a. M. Bd. 2a: Bilder- 


atl. 16. 120 Taf. 8M. 

Rez. v. Bd. 1, 8. 14. 2860. Dt. Lit. Ztg. 
14, Nr. 35 Heidrich; Hist. Jabrb. 85, 866 
Grupp; Hist. vierteljschr. 18, m 


Nassauer, S., Burgen u. befestigte 
Gutshöfe um Frankf. a. M. G. u. 
Sage. 4. verm. u. verb Aufl. Frankf. 
(Main): Goldstein. 494 S. 4 M 50. [937 


Brunner, Hugo, G. d. Residenzstadt 
Cassel, B. 14, 548. Rez.: Hist. Zt. 114, 405 
8 Rosenfeld. ' (938 


Brunner, Die Altenburg u. d. 
Burg Felsberg. (Mitt. d. Ver. f. hess. 
G. 13/14, 63—74) — Ders., Zieren- 
berg. (Ebd. 75—84.) [939 

Kraus, G., Aus d. G. Amöne- 
burgs. Biebrich: Zeidler 14. 21 S.[940 


Bilder a. d. G. d. Stadt Herborn 
919—1914. Herb.: Nass. Kolportage- 
Ver.'14[ausgeg.'16]. 2318. 2 M. 150. [941 


Henche, A., Allg. Grundzüge d. 


älter. Emser Orts-G. (Nassauische 
Ann. 43, 250— 65.) [942 

Bingemer H., Zur Lage d. 
Königshofes in Bergen. (Zt. Ver. 
Hess. G. 50, zu [943 

Jangkenn, E rr. z. G. Oppen- 
heims. (Auartafvll. Hist. ver. Hessen z 6, 


20— 26. 

Plat, F., Karlsdorf. Die älteste 
franz. Kolonie in Hessen. Kassel: 
Scheel ’16. 64 S. IM. [945 


Esselborn, K., Pirmasens u. Buchs- 
weiler. Bilder a. d. Hessenzeit d. 
Grafsch. Hanau-Lichtenberg. Darmst.: 
Schlapp. 364 S. 2 M. 50. (Hess. Volks- 
bücher 28/830.) [946 


Juncker’s Chronik 1710. Eisen.: 
Kathe 16. 3 H. 50. (Beitrr. z. G. 
Eisenachs 25.) [947 

Geschichte d. Grafsch. Camburg 
u. darüber hinaus. H. 1. 1 
Peitz. 64 8. 1 M. [948 
Koch, Ernst, Birkenheide b. Saal- 
feld als henneberg. Besitztum. (Zt. 
d. Ver. f. thür. G. N. F. 23, 18—117.) [949 


Opfermann, E., Chronik von 
Poppenwind. (Schrr. Ver Sachs. 
Meining. G. H. 75, 81—132.) [950 


Wandsleb, A., Die dt. Koloni- 
sation d. Orlagaues., 7.— 18 Jh. (s. 12, 
2567). 35 8. Jen. Diss. 951 

Schönebaum, H., Die Besiedelg. 
d. Altenburger Ostkreises, (Leipz. 


*28 


Diss.u. Beitrr. z. Kult.- u. Univ.-G. 89.) 
Lpz.: Voigtländer 17. XIII, 108 S.; 
af. 4 M. 80. .. [952 
Wurmb, H. Ve, Schloß Groß- 
Furra. E. Geschichts- u. Kulturbild. 
Rudolst.: Keil 15. 64 S. 1 M. 50. [953 


Strantz, K. v., Die Burg Lieben- 
stein an d. Wilden Gera u. ihre Er- 
bauer u. Gebieter. (Vierteljschr. f. 
Wappenkde. 44. 12—87.) [954 


Mendner, R., pon eig. d. Feste 
Burgk u. d. nach ihr gen. Herrschaft. 
Lpz.: Frdr. Schneider 16 8 S. 30 Pf. 
— Ders., Die Herrsch. Burgk bis zu 
ihr. Angliederg. an d. Haus Reuß - 
Greiz 1596/1616. 2. erw. Aufl. (Aus: 
Mitt. Ver. Vogtl. G. Plauen 27.) Ebd. 
17. 96 8; 2 Ktn. 3 M. — Ders., 
Bargker Urkundenbuch. Urkk. u. 
Urkk.-Auszüge bis zu ihr. Angliederg. 
(Beilagehft. z. 27. Jahresschr. d. Ver. 
f. vogtländ. G. usw. zu Plauen. Ebd. 
112 S. 3 M. (955 
Hartmans, Jos., G. d. Prov. Westfalen, 
8. 12. 2542. Rez.: Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch. - 
G. Westf. is, 190—98, Eickhoff. 1956 
Rübel, K., G. d. Grafsch. u. fr. 
Reichsstadt Dortmund. 1: Bis z. J. 1400. 
Dortm.: Ruhfus. XVI, 681 S. 15 M. 
957 
Meininghaus, A., Aus Stadt u. 
Grafsch. Dortmund. Heimatgeschichtl. 
Aufsätze. Dortm.: Hist. Ver. Dortm.: 
Ruhbfuß. XII, 212 S. 4 M. [958 


Brand, Alb., Die altsächs. Edel- 
herrschaft Lippe-Störmede-Boke u. d. 
‚Corweyer Bitsamt Mönninghausen von 
ihr. Anfängen bis z. preuß. Besitzer- 
greifg. Heimatkundl. Beitrr. z. G. West- 
falens, insbes. d. Kreise Lippstadt u. 
Büren bezw. ihr. Amter Geseke-Stör- 
mede u. Boke-Salzkotten. (Zt. Vaterl. 
G. Westf. 74, II, 1—132; 220.) [959 

Tinnefeld Die Herrschaft Anholt, 8. 14. 
552. (Münst. Diss. 13.) [960 

Weymann, H., Die Samtgemeinde 
Hagen b. Osnabrück in topogr. u. hist. 


Beziehg. Osnabr.: Wehberg. 47 S. [961 


Meyer, Carl, Alt-Verden. Verd.: 
Mahncke 59 S.; 6 Taf. 1 M. 50. 962 


J anssen, Geo. Sillenstede im Jever- 
land. H. 1. Sillenst.: Selbstverl. 
95 S. 1 M. 50. 963 

Brakebusch, G. d. Dorfes Berkum (Ber- 


kem), s. ’16, 571. Rez.: Zt. H. Ver. Nieders. 
15. 291—6, Wecken. [964 
Bencke, 0., Hamburg. Geschichten. 


1. u. 2. Samml. Anast. Neudr. Stuttg.: 
Cotta 16. 8 M. [965 


Bibliographie Nr. 952—1017 


Lütgens, R., Heimatkde. d. fr. u. 
Hansest. Hamburg. 7., völlig neu be- 
arb. Aufl. d. Ldkde. v. Hamb.. v. G. 
Dilling. Bresl.: Hirt 14. 104 8. 

Rer. Zt. Ver. hamb. G. 21, m 


[936 
Ballheimer, R., Zeittafeln z. hamb. 
G. (s. 14, 556). 5. Hamb.: Herold 16. 
818. 1 M. 50. 


Rez. v. 4 u. 5: Zt. Ver. hamb. G. 21, 206 
—11, Nirrnheim bzw. Reincke. 1967 


oll, G. 55 n Westerau, 8. 15. 
2800. Rez.: Ver. Lübeck. G. 18, 207-9, 
Techen. 


Bräuning, G., Aus Schlesw. Hol. 
steins Vergangenheit. Erzählgn. a. alt. 
Ae u. Chroniken m. verbind. Text. 
annov.: Bräuning 14. XVI, 243 S. 
2 M. 50. [969 
Wegemann, Die Veränderg. d. Größe 
Schlesw.-Holsteins seit 1230. (Zt. d. 
Ges. f.schlesw.-holst. G. 45, 248-77.) [970- 
Kausch, Fr., Garnison Burg im 18. an 
Burg: Hopier. 19 8. 40 Pf. [97 
Jesse, W., G. d. Stadt Schwerin. 
Lfg. 3. 14. S. XVII—XIX, 241—349, 
45—56. 2 M. [972 
. Baraewitz, Fr., Beitrr. z. G. d. 
rn Warnemünde. Gießen. Diss. 
16. 67 


Ferb 


Redens, Th., Hist. Entwick] 
grenze zwisch. d. Hrzgt. Anhalt u. d. Prov. 
Sachs., soweit d. Grenze von d. Fuhne ge- 
bildet wird, 8. 14. 2883. (Auch in: Mitt. d. 
Ver. f. anhalt. G. N. F. 2.) [974 


.d. Landes- 


Müller, Johs., Frankenkolonisation auf 
d. Eichsfelde, s. 12, 2563. Rez.: Hist. Zt. 11 
6371—40 Curschmann. (97 

Neubaner, Th. Th., Aufgaben u. 
Probleme d. Orts-G., dargest an d. G. 


d. St. Erfurt (Mitt. ver. G. Erfurt 38, 
1—75.) 1 0 
Schmidt-Ewald, Eutstehg. d. wel 


Territoriums d. Bistums Halberstadt 8. 15 16 
2391. Rez.: Vierteljschr. Soz. Wirtsch.-G. 14, 
402 f. K. O. Müller; Lit. Zbl. 16. Nr. 49 Lerche; 
Zt. Harz-Ver. 50, 169—71 Eckerlin. 4977 

König, E., Die ehemal. Lehns - 
herren u Leheninhaber d. Dörfer Groß- 
u. Kleinhettstedt nebst ihr. Besitzgn., 
unt. besond. Berücks. d. Geschlechts 
derer v. Hetstete. (Zt. d. Ver. f. thir. 
G., N. F. 23, 118—564.) 1978 


Gutbler, H., Beitr. z. Häuser- Chro- 
nik d. Stadt Langensalza. H. 6. 100 S. 
1 M. 25. 979 

Nebels leck, G. d. Kreises 20 8 O 


s. 14. 560. Rez.: Thür.-sächs. Zt 
Heinomanh, 


Spangenberg, C., Mansfeld. Chro- 
nica (s 15. 579). TI. 4. Forts. (Mans- 
feld. Bll. 30.) 240 8 = 


Hempel, Erich, Die Grafen v. Mansf 
(bisz. Sequestration). Hall. Diss. 40. 39 8 ler 


Territorial- Geschichte 


Kettner, re d. Reichsstadt Mühl- 
hausen i. Th. (In: Mühlb. Gbll. Jg. 
16/17.) — Ders., G. d. Mühlhäuser 
Rathauses. (Mühlb. G. bll. 15, 1—34 [983 


Klett, H., Aus d. G. d. Stadt Mühl- 
8 in Thür. Mühlh.: Danner 16. 


984 

Steinert, Das Territorium d. Reichsstadt 
Mühlhausen i. Th., s. 14. 573. Rez.: Mitt. d. 
Inst f. at. 0. 86, 870 f. Heyden reich. [985 
Naumann, L., Zur Entwicklgs-G. 
. (Thür.-Sächs. Zt. 7, I 
986 

Mehldau, K., Chronik d. Kirch- 
spiels Tylsen. Tyls.: Selbstverl. 13 [987 


Drees, H., G. d. Grafsch. Wernige- 
rode. HE : Jüttner’16. 96 8. 60 Pf. 
arz-Ver.50, 90—92 Bürger. [988 
en u. Nähe, Ausgrabungen auf d. 
Kapellenberg b. Schönberg i. V. (Mitt. Ver 
Vogtl. G. Plauen 27, 161—76.) [988 
Hantzsch, Adf., Hervorragende 
Persönlichkeiten in Dresden und ihre 
Wohnungen. (Mitt. Ver. G. Dresd. 25.) 
Dresd.: Lehmann 18. X VI, 192 S. [990 


Trautmann, O., u. 0. Mörtnsch, 700 Jahre 
en 1216—1916. (Dresdn. G. bil. 16, E 


[9 
Küller, Gg. Herm., 700 Jahre Dresden, 
ne Dresd.: Baensch - Stiftg. 478. 


1992 

Schönebanm, H., Rittergut u. 
Dorf Kleinopitz b. Tharandt bis zu 
Ausg. d. 19. Jh. Beispiel e. Orts-G. 
Lpz.: Teubner. 90 S. 5 M. [993 

Häntzschel, E., Die zur Parochie 
Neustadt in Sachs. gehör. Rittergüter 
u. ihre Besitzer. 15. 420 8. 994 

Neupert, A., Werdegang d. Stadt 
Plauen i. V. bis z. Beginn d. 20. Jh. 
Plauen: Neupert. 72 8 1 M. (Beil. 
zu: Mitt. Ver. G. usw. Plauen. Jahres- 
schr. 27.) 995 

Beil, A., Rochsburg im Besitze der 
Landesherren. (N. Arch. f. sächs. G. 37, 
1 15.) [996 
Glootz, A., Die Schandauer Chro- 
1 Schandau: Sächs. Elbztg. 317 8. 
5 


997 

Beil, A., Beitrr. z. G. Tauras. 8 

Gemeindeverwaltg 138. X, 320 1 
4 M 9 


Locha, W., Aus WeißbachsVer- 
gangenheit. Zschopau: Gensel 16. 
96 8. 1 M. 20. [999 


Israel, Fr., Brandb.-preuß. G. 
Von d. erst. Anfängen bis z. Tode Kg. 
Friedr. Wilhelms I. 1740. Lpz.: Teub- 
ner 16. 136 S. 1 M. (Aus ~ 000 


Geisteswelt N 
Korn, RBelnb. 4,581. 
Mitt. d. Ver. f. G. Berling! 13, Sr. 13 now. Kon 


29 


Marriott, J. A. R. u. C. G. Robert- 
son, The evolution of Prussia. the 
making of an empire. New York, 
Oxford Univ. 16. 449 8. 1 Doll. 75 [1002 

Meissner, W., Studienfragen a. d. 
brandb.-preuß. G G. 2. gänzl. umgearb. 
und verm. Aufl. Halle: Gesenius. 
460 S. 6 M. 50. (1003 
Untergang des Ordensstaates 
Preußen u. d Entstehg. d. preuß. Königs- 
würde, s. 13. 402. Res.: Dt. Lit.-Zt. 14 
Nr. 27. Hasenclever. dae 

k Brandenb., 


Boltze, Fr., G. d. Mar! 
404. a. Dt. Lit.- Ztg. 14, Nr. 24, ' Borg: 
Hofmeister, A., Von d. 19. askan. 
Markgrafen auf d. Markgrafenberge b. 
Rathenow. Zugleich e. Beitr. z. Kenntn. 
d. ältest. märkisch. G.schreibg. (Forsch. 
Brandb. Pr. G. 30, 1—30; 299.) [1006 
Ziekarsch, I, Die Hohenzollern 
u. ihr Volk. (Jahresber. d. Schles. G. f. 
vaterl. Cultur 93, 27—41.) {1007 
Geschichte d. preuß. ee, an .v Geo. 
Sohuster 15 Nee Rez. . Arn- 
heim, Hof l Friedrichs d 65 orsch. x. 
brandb. u pr. 0.0 27, 3098. Petersdorff; 
Mitt. d. Ver f. G. d "Neumark. 91, 208—10. 
Rehmann; v. 1 u. 2: Lit. Zbl. 14, Nr. 32. Sange; 
v. 8. 1: Hist. Zt. 113, 2191.. Ziekursch; Mitt. 
d. Ver. f. @. d. Neumark. 81, 188—410. Reh- 
manr; Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 1171. Sange.[1008 
Erforschtes u. Erlebtes a. d. alt. 
Berlin. (Schrr. Ver. G. Berlins 50.) 
Berl.: Milker. 596 S. 8 M. [1009 
` Tachirch, Bilder a.d. G. d. St. Brandenb. 


8. 12. 2581 Forsch, z. brandenb. u. 5 
6. 26, 610. Hintze. 


II 
Berg, Gust., G. d. Stadt u Festung 
Cüstrin. TI. 1. Landsberg: Schaeffer 
& Co. 192 B. 3M. (Schrr. Ver. G. 
Neumark 35/36.) [1011 
Nel de, Landsberg, d. Stad u. Paradies, 


t, 
Kloster (s8. 13, 2769). Forts. (Schrr. d. 
Tor f. G. d. Neumark. 34, 19—63.) [1013 


Lack, W., Die Prignitz, ihre Besitzver- 
hältnisse v. ı2. bis z. 15. Jh. (Veröff. Ver. G. 
Mark 5 Münch.: Duncker u. H. 
XIX, 280 8. (48 S. unt. d. Tit., Vor- 
untersuchg.: "Die terrae d. Priegnitz u. ihre 
gegenseitige Abgrenzg. Berl. Diss. '16.) [1018 


Lohmann, Rich., Aus Treptows Ver- 
enheit. Eine G. d. Ortes bis z. J. 1876. 
Ber ‚Treptow. Progr. 15. 89 8. 11014 


Hantke, M., Der Kreis Ucker- 
münde. Pasewalk: Schnurr 14. XVI, 
204 S. 3 M. 

Rez.: a Mtbll. 28, Nr. 8 H. L. [1015 

Haas, A., Stubbenkammer, Hertha- 
see u. Herthaburg in G. u. Sage. Saß- 
nitz: Abel 14. 90 Pf. [1016 


Treitschke, H. v., Das deutsche 
Ordensland Preußen. Lpz.: Insel - 
Verl. 15. 96 S. 50 Pf. (Insel-Bücherei. 
Nr. 182.) 1017 


*30 


Simson, P., G. d. Stadt Danzig 
(s. 15, nn 


Lfg. 5 u. 6 (Bd. 2. 1 u. 2). 
16 f. 384 8. 8 M. 


Rez.: Dt. U -Ztg. 17, Nr.11. ren: 
Hist. Jahrb. 38, 84548, Kolberg. [101 


Markgraf, H. U., Kleine Schrr. z. G. 
Schlesiens u. Breslaus. (Mitt. a. d. 
Stadtarch. usw. zu Breslau 12.) Bresl.: 
Morgenstern 15. 256 S. [1019 


„„ K., Stud. z. älter. schles. 
G. (s. 13, 410). Forts. (Zt. Ver. G. 
Schles. fl. 218—71.) [1020 
Wendt, II Hohenzollern, Piasten 
und Polen. (S:hles. G.bll. 17, 49 — 
55.) 1021 
Maetschke, E., Die dt. Besiedlung 
d. a Landes. E. Nachprüfung. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 50, 1% — 
29.) [1022 
Jecht, R., Kriegs- u. Feuersnot u. 
ihre Folgen f. Görlitzer Bauten. (N. 
Laus. Magaz. 93, 144 —58; Taff.) [1023 


Berger, Karl, Zur G. d. Stadt 
Liebau. (Zt. Dt. Ver. G. Mährens usw. 
20, 272 - 321.) [1024 

Treblin, M., Die Wüstung Ketzer- 
nn Kr. Lüben. (Schles. G.bll. 17, 
4 — 


102 
Nitschke, R., G. å. „(1028 
Proschlitz, Kr. Kreuzburg, O.-Schl. 
Breslau: Korn. 16. X, 131 S. [1026 


Engelhardt, A. v., Die dt. Ostsee- 
provinzen Rußlands. Ihre polit. u. 
wirtschaftl. Entwickl. Münch.: Geo. 
Müller 18. a 278 S. 3 M. [1027 

Tornius, Das Land d. 
Deutscherren u. n Hansa im Osten. 
Bilder a. d. dt. u. russ. Ostseeprovinzen 


in Vergangenh. u. Gegenw. Lpz.: 
Grethlein & Co. 112 S. 2 M. (Co- 
menius-Bücher 2.) [1028 


Keßler, 0., Die Baltenländer u. 
Litauen. Beitrr. z. G., Kultur u. Volks- 
wirtschaft unt. Berücks.d.dt. Verwaltg. 
Berl.: Puttkammer & M. 16. 237 
4M 50. 1029 

Beziehungen, Die dt. lettisch. 
d. baltisch. Provinzen. Von e. Balten 
m. Vorw. v. O Külpe. Lpz.: Hirzel 16 
68 8. 1 M. (Zwisch. Krieg u. 
Frieden 32.) 1030 

Kurland in Vergangenheit u. 
Gegen w. Berl.-Steglitz: Wütz. Bd. 1: 
V. v. Wilpert, G. d. Hrgts. Kurland. 


2. erw. Aufl. 63 S. 1 M. 9. V. v. 
Re eyher; Von balt. Frauen. 90 8. 
1 M. 60. [1031 


A 


Bibliographłe Nr. 1018 —1076 


Karge, P., Zur G. d. Deutschtums 
in Wilna u. Kauen (Kowno). (Altpr. 
Mtschr. 54, 35—94.) [1032 


Schnettler, O., Von der Herkunft 
der baltischen Geschlechter. (Grenz- 
boten 1917, Bd. III, Nr. 34, S. 241 — 
246.) [1033 
Hoogeweg, H., Die Grundbesitzer- 
werbg. d. Klosters Kolbatz. (Balt. Stud. 
N. F. 19, 1—58.) [1034 
Vidûnas, W. St., Litauen in Ver- 
gangenh. u. Gegenw. Lpz.: Wallmann 
16. 132 S.; 29 Taf. 3 M. [1035 


Zivier, Neuere G. Polens. Bd. 1. s. 13, 
2101. Rez.: Hist. Zt 118, 127-38 Loserth. 11033 


3. Geschichte einzelner Ver- 
hältnisse. 


a) Verfassung und Verwaltung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 


Schmidt, Rich., Die Vor-G. d. 
geschriebenen Verfassgn. (Schmidt u. 
Jacobi, 2 öffentl. rechtl. Abhdign. als 
Festschr. f. Otto Mayer.2.) Lpz.: Meiner 
16. S. 5 4.80 M. [1037 

Hartmann, L. M., E. Kapitel vom mi 
antiken u. frühmi eee Staate, 8. 14. 
603. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G forschg. 


35, 513 f. Kern; Dt. Lit. - Zig. 16, Nr. 5 85 
Neumann. 1 5 


Meister, A., Dt. Verf.-G. 3. A. 8. 14: 

Zt. f. Polit. 8,616 Beyerle; Mitt. Hist. 
Lit. N. F. 5. 22f. A. Hofmeister. [1039 
Below, G. v., Der dt. Staat d. 
Mittelalters, s. 15, 598. Rez.: Jahrbb. 
Nation.ök. 109, 983—104 Zycha. [1040 


Werminghoff, A., Der Rechts- 
pe von d. Unteilbarkeit d. Staates 
dt. u. brandb -prenß. G. (Hall. 
Univera- Reden 1.) Halle: Niemeyer 
15. 31 S 80 Pf. [1041 
Hartang, Fr. 2 Dt. e -G. v. 15. Jh. 
bis z. Gegen w., s. 15, (08. Res.: Hist. Zt. 
117, 3510—14 A. Walther. [ 
Hubrieh, Dt. Verfassun en in 
er Entwicklig. 2. Aufl. 13, 2787. 
: Mitt. a. d. bist. Lit. N. F. 4, 715 Hof- 
W200 11043 
Briakmann, C., Freiheit u. Staatlichkeit 
in d. Alten. dt. Verfassg.. 8. 13. 2798. Rez.: 
Lit. Zbl. 14. Nr.10 Lerche; Krit. Vierteljschr. 
f. Gesetzgebg. 3. J., 17, 225—26 Dopsch. [104 


Rehm, H. Das polit. Wesen d. dt. 


Rez.: 


Monarchie. (Festgabe f. O. Mayer 
S. 59 —99.) Sep. Tübing.: Mehr 16. 
1 M. 1045 


Zehnthauer, Rich., Gesamtstaat, 
Dualismus u. Pragmatische Sanktion. 
Erweit. Sonderdr. Freiburg (Schweiz): 
Universit.-Buchh. 14. 78 S. 4 M. [1046 


Territorial- Geschichte. — Geschichte einzelner Verhältnisse 


Finke, H., Weltimperialismus u. 
nationale Regungen imspäter. Mittelalt. 
Freib. u. Leipz. 16. 64 S. 1 M. 50. 
(Freiberg. wiss. Ges. H. 4.) [1047 

Reg.: Hist. Jahrb. 38, 144f. Günther; 
Hist. Zt. 118, 299—804 Wenck. i 

Günter, Hnr., Das evangel. Kaiser- 
tum. (Hist. Jahrb. 37, 3876—93.) [1048 

Kerns, F., Gor esgnadentatm u. Wider- 
standsrecht im früh. Mittelalt., 8. 15, 2412. 
Rez.: Hist. Jahrb. 38, 330 40 Eichmann. [1049 

Wunderlien, Br., Die neuer. Ansichten 
üb. d. dt. Königswahl u. d. Ursprg. d. Kur- 
fürstenkollegiums, s. 14, 2914 Rez.: Mitt. 


Inst. öst. G. 37, 306 f. Hugelmann; Lit. Zbl. 
[1050 


’15. Nr. 39. Schnettler. 
Buchner, M., Die dt Königswahlen u. 
gt. Bayern, s 15/16. 602. Rez.: Mitt. 


‚ Das Königtum d. Thron- 
folger im Dt. Reich d. Mittelalters. 8. 15/18 
605. Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 156--58 
Buchner. 1052 

Krammer, M., Das Kurfürstenkolleg, 8. 
14, 2918. Rez.: Mitt. Inst. Ost. G. 37, 298 — 
305 Hugelmann. 1053 


Eichmann, E., Die römisch. Eide 
d. dt. Könige. (Zt. Sav.-Stiftg. 37, 
K. A. 6, 140—205.) — Ders., Die 
Adoption d. dt. Königs durch d. Papst. 
(Ebd. G. A. 291—312.) [1054 
Rez.: Hist. Zr. 118, 151 —56 Hofmeister. 
Buchner, M., Grundlagen d. Be- 
ziehgn. zwisch. Landeskirche n. Thron- 
folge im Mittelalt. s. 14, 8504. Sep. 
Kempt.: Kösel. 1 M. 1055 
Schönherr, Die Lehre vom Reichsfürsten 
stande d. Mittelalters, s. 14. 2915. Rez.: 


Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 692—95 Dangern; 
Lit. Zbl. 18, Nr. 21 Brinkmann. [1056 


Kestning, H., G. u. Verfg. d. 
niedersächs. - westf. Grafenkollegiuims, 
mit e. Beitr. z. Entwickl. d. Kuriat- 
stimmen. 32 S.: Münst. Diss. 16. [1057 

Schiefer, W., Beitrag z. Lehre v. 
Repräsentantencharakter d. dt. Landstände 


18 8.14. 2983. Rez.: Hist. Zt. 114. 357—61 
v.B 1058 


elow. [ 

Rachfahl, F., Waren d. Landstände 
e. Landesvertretung? (Jahrb. f. Gesetz- 
gebg. 40, 1141—80.) [1059 


Holtzmaun, R., Franz. Verfassungs- G., 
8. 13. 437. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 419 
—31 Finke 1060 


Werminghoff, Verfassgs.-G. d. dt. Kirche 
im Mittelalt. 2. A., 8. 14, 1925. Reg.: Dt. Zt. 
f. Kirchenrecht 24, 819f. Ruck; Vierteljschr. 
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 458 Haf. [1061 

Freisen, J., Verfassungs-G. d. kath. Kirche 
Dtlos. in d. Neuzeit. s. 15, 2523. Rez.: Hist. 
Jahrb. 38, 3140-45 Königer; Theol. Rev. 17, 
Nr. 17/18. G. J. Ebers. 1062 

Weise, Geo., Königtum u. Bischofswahl 
im fränk. u. dt. Reich vor d. Investiturstreit, 
8. 13, 2803. Rez.: Hist. Zt. 115, 200 Brink- 
mann. 11068 

Pfannkuche, A., Staat u. Kirche 
in ihr. gegenseit. Verhältn. seit d. 
Reform. geschichtl. dargest. (Aus 
Naturu.Geisteswelt485.) Lpz.u. Berl.: 


Teubner 15. 118 8. 1 M. 25. [163a 


—— 
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31 


Res.: Mitt. a. d. hist. Lit. 4. 21-28 Cum · 
lich; Theol. Lit.- Bl. 18, Nr. 2 K. Meyer; 
H. Geffeken, Staat u. Kirche seit d. Ref. (Dt. 
Lit. Ztg. 15, Nr. 39— 41.) f [1064 

Sehling, G.d. protest. Kirchenver- 
fassg. 2. Aufl., s. 14, 2930. [1065 
1 Rez.: Dt. Zt. f. Kirchenrecht 74, 507—9 


uck. 

Mack, E., Die Kirchen- u. Reichs- 
gesetzgebg. üb. d geistl. Steuerfreiheit 
I. später. Mittelalt. Tübing. Diss. 16. 
54 8. 1066 


Mack, Eug., Die kirchl. Steuer- 
freiheit in Dtld. seit d. Dekretalen- 
poor izgon. (Kirchenrechtl. Abb. 88.) 

tuttg.: Enke 16. XII, 288 S. 11M 40. 

Rez.: Theol. Quartalschr. 98, 504—7 Säg- 
müller; Th. Lit.-Ztg. ’ı7, Nr. 16/17 Sehling; 
Hist Jabrb. 88. 622 f. K. O. Müller. [1067 

Dauch, Die Bischofstadt als Residenz d. 
golon. Füısten, 8. 14, 2427. Reg.: Hist. Jahrb. 

5, 694 f. Maring; Hist. Zt. 114, 670 G. Weise: 
Zt. f. Kirch. G. 3%, 218 f. Schmeidler; Mitt. 
a d. hist. Lit. N. F. 3. 229—81 Koehne; Dt. 
Lit.⸗Ztg. 16, Nr. 42 Meyer v. Knonau. [1068 

Hofmann, Konr., Die engere 
Immunität in dt. Bischofsstädten im 
Mittelalt. (Görres. Ges. Veröff. d. 
Sektion f. Rechts- u. Staatswiss. H. 20.) 
Paderb.: Schöningh 14. XII, 155 S. 
5 M. (s. 14. 2928.) 

Rez.: Dt. Lit.-Zig.' 15, Nr. 34 Bindschedler; 
Theol. Lit-Ztg. 15. Nr. 22 Bon wetsch; Zt. f. 
Kirch.-G. 36, 717f. Schmeidler; Zt. d. Bav.- 
Stiftg. 36, Kan. Abt., 526 f. v. Voltelini; Hist. 


Jahrb. 87, 536 f. Eichmann; Stud. Mitt. G. 
Bened. Ord N. J. 7, 417—19 Br. Wilhelm. (1069 


Hirsch, Hans, Die Klosterimmunität seit 

d. Investiturstreit, 8. ’14, 2929. Rez.: Arch. 
f. kat h. Kirchenrecht 95, 364—67 Louis; Theol. 
Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Stimming; Lit. Zbl. 18, 
Nr. 5 Rest; Hist. Zt. 117, 110—13 Brink - 
mann. [1070 
Schneider, Fed., Die Reichsverwaltg. in 


Toskana von d. grünce: d. Langobarden- 
reiches bis z. Ausgang d. Staufer, 568—1268, 
Bd. 1: Die Grundlagen, s. 14, 2932. Reg.: 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 313— 
17 Hartmann. 11071 


Mayer, Ernst, Zur Lehre vom 
Germau. Uradel. (Zt. Sav.-Stiftg. 37, 
G. A., 93—130.) Vgl. 12, 3287. [1072 

Neckel, d., Adel u. Gefolgschaft. 
Beitr. z. germ. Altkde. (Beitrr. z. G. d. 
dt. Sprache usw. 41, 885—436.) [1078 

Mayer, Ernst, Hundertschaft u. 
Zehntschaft nach niederdt. Rechten. 
Heidelb.: Winter 16. 174 S. 6.60 M. 
(Dt rechtl. Beiträge 11, 1). 

Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 688 - 97 v. 
Schwerin; Lit. Zbl. '17, Nr. 87 rn 


Winkler, A., Studien üb. Gesamt- 
staatsidee. Pragmat. Sanktion und 
Nationalitätenfrage im Majorat Öster- 
reich. (Die Grundlage d. Habsburg. 
Monarchie.) Wien: Edua. Schmidt. 15. 
69 S. 2 M. [1076 


*32 


Friedländer, 0., Zur inner. Ent- 
wicklg. d. österr. Staatsverfg. (Zt. f. 
Polit. 10, 86—96.) [1076 

Thiel, V., Die innerösterr. Zentral- 
verwaltg. 1564—1749. I: Die Hof- u. 
Zentralverwaltg. Innerösterreichs 1564 
—1625. (Arch. f. österr. G. 105, 1— 
210.) u. sep.: Wien: Hölder. 16. 210 S, 
3 M. 85. [1077 

Zolger, J. v, Der Hofstaat d. 
Hauses Osterreich. Wien: Deuticke. 
XX, 422 S. (22 M. Subskr.-Pr. 18 M.) 
(Wiener staatswiss. Stud. 14.) [1078 

Mayr, M., Schildhof- u. Freisitz- 
rechte in Tiro (Forsch. Mitt. G. Tirols 
usw. 17, 110—16.) [1079 

Bastgen, Hub., Das Hofeleemosy- 
nariat in Salzburg. (Mitt. d. Ges. f. 
Salzburg. Lake. 54, 263—266). [1090 

Mensi, v., G. d. direkt. Steuern in Steier- 


mark bis z. Regierungsantritt Maria The- 
resias. Bd. 2. 8. 15/16 612. Rez.: Mitt.-Inst. 


öst. G. 87, 144 —46 Dopsch. 11081 
Weifs, Leo, Beitrr. z. G. d. mittel- 
alterl. Stadtwirtschaft in Ungarn. 


Vierteljschr. f. Soz. u. Wirtsch.-G. 
12, 549 66) [1082 

Rabinowitsch, Die Medizinal- 
erlasse im Fürstent. Würzburg v. 16. 
bis z. 18. Jh. Königsb. Diss. 14. 
46. 8. [1083 

Mehring, G., Beitrr. z. G. d. 
Kanzlei d. Grafen v. Wirtemb. (Württb. 
Vierteljhfte. 25. 825 — 64.) [1084 

Wülk, H., Staat u. Kirche in 
Württemberg nach d. Tode Grf. Eber- 
hards im Bart (1496) bis z. Einführg. 
d. Reform. (Württb. Vierteljhft. 26, 
1—41.) [1085 

Fleiner, Fr., Entstehg. u. Waudlg. 
modern. Staatstheorien in d. Schweiz. 
Zürich: Füßli’16. 30 S.1 M. Rez.: Zt. 
Sav.-Stift. 37, G. A., 584 f. Rieker. [1086 

Rohr, H., Enstehg. d. weltlich., 
insbes. d. grundherrlich., Gewalt d. 
Bischofs v. Basel. (Bern. Diss.) Aaran: 
Sauerländer 15. 72 S. 11087 

Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15, 275—77 Fehr. 

Kern, W., Die Kompetenzen d. 
Groß. Rates u. d. Regierungsrates d. 
Kantons Aargau in ihr. geschichtl. 
Entwicklg. Bern. Diss. 15. 67 S. [1088 

Schmid, Mart., Beitrr. z. G. d. 
Finanzwesens im alten Graubünd. m. 
bes. Berücks. d. 18. Jh. (Jahresber. d. 
Hist.-ant. Ges. Graub.44, 1—126.) [1089 

Weistiimer u. Dorfordnungen, Ba- 
dische. Herg. v. Bad. Hist. Komm. 
Abt. 1: Pfälzische. H.1:Brinkmann, 
Karl, Reichartshauser u. Meckesheimer 
Zehnt. Heidelb.: Winter. XX XII, 
392 S. 15 M. 1090 


Bibliographie Nr. 1076 — 1138 


Kiener, F., Studien 2. Verfg. d. Terri- 
toriums d. Bischöfe v. Straßb., 8. 14, 2944. 
Rez.: Mitt. Inst. Ost. G. 37, 310—13 

ulin. [1091 

Thoelke, A., Die Bede in Karpa 8. 
’13, 446. (Auch Freiburg. Diss. 12. 85 8.) (1092 

Schmidt, Alpb. ie Bede in Kurköln 
B. 14. 624. Řez.: ierteljschr. für Soz.- und 
Wirtsch -G. 13, 459—-61 Brenneke. [1098 


Holthausen, H., Verwltg.u. Stände 
d. Hrzgts. Geldern preuß. Anteils im 
18. Jh. Bonn. Diss. 16 126 S. [1094 

Killinger, Ländl. Verfassg. d. Grafsch. 
Erbach u. Breuberg im 18. Jh., 8. 13, 2814. 
Rez.: Dt. Lit. Zt. 14, Nr. 52 H. Knapp. [1095 

Brouwers, D. D., L'administration 
et les finances du comté de Namur 
du 13. au 15. siècle. Sources (s. 12, 
2618). 4: Chartes et règlements. T. 2: 
1299 - 1337. 14. 825 S. ö fr. [1096 

Falk, Hugo, Das Eigentum an 
Grund u. Boden in Drentbe etwa 14.— 
19. Jh. (Beitrr. z. Kultur- u. Uni- 
versal- G. H. 84 u. Würzb. Diss.) Lpz.: 
Voigtländer 14 X, 164 S. 5 M. 80. [1097 

Lichtner, A., Landesherr u. Stände in 
Hessen-Kassel 1797—1821, 8. 14, 627. Rez.: 
Hessenland 14, Nr. 5. Jacob. 1058 

Germing, J., G. d. amtlich. Finanz- 
statistik d. Grafsch. Mark. (Jahrb. Ver. 
Orts- u. Heimatskde. Grafsch. Mark. 
27, 1—81.) [1099 

Hellermann, J., Die Entwicklg.d.Landes- 
hoheit d. Grafen v. Hoya, s, 18, 452. Rez.: 
Zt. f. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14, 169 — 71 
Peters. [1100 

Singer, E., Entstehg. d. hamb. 
Staatsanleihen. Tüb Diss. 16. 62 S. 
u. Zt. Ver. hamb. G. 21, 1—62. [1101 

Behrends, L., Die Entwicklg. d. 
direkt. Steuern in Hamburg u. d. Er- 
richtg. d. Steuerdeputation am 9. 3. 1815. 
Hamb.: Boysen 15. 78 S. 1 M. [1102 

Busch, Marie, Die Steuerverfg. 
Süderdithmarschens v. 16. bis 18. Jh. 
(Qu. u. Forsch. z. G. Schlesw.-Holst. 4, 
323 —414 u. Heidelb. Diss.“ 16.) [1103 

Wolken, H., Die Finanzen d. ost- 
fries. Herrscherhauses (ca. 1600 — 1744). 
TI. 2: Die Ausgaben. Leipz. Diss. 15. 
62 8. 1I1104 

Schmidt, H. E., Die Rezesse zw. 
Sachsen u. Schönburg, s. 11, 406. 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 82, 166— 68 
Schön. [1105 

Zeißner, R., Staat u. Kirche im 
Fürstent. Reuß j. L. Jen. Diss. 16. 
98 S. „11106 

Bönhoff, L., Die ältest. Amter 
d. Mark Meißen. (N. Arch. Sächs. G. 
38, 17—45 ) [1107 

Steffens, P., Entwicklg. d. Land- 
ratsamtes in d. preuß. Staaten bis z. 
Ausgang d. 18. Jh. Kap. 1—3, 2. Berl. 
Diss. 14. 78 S. [1108 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Spranger, Eduard, Das [Preußi- 
sche] Ministerium der geistlichen und 
Unterrichtsangelegenbeiten. Gedenk- 
worte bei Gelegenheit seiner Jabr- 
hundertfeier am 3. Novbr.1917. (Inter- 
nationale Monatsschrift XII, Nov. 1917, 
Sp. 129—182.) [1109 

Caemmerer, H. v., Der Begriff 
Kurmark im 17. u. 18. Jh. (Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 19, 1—5.) [1110 

Kriegk, O., Die G. d. Biergeldes 
in d. Kurmark Brandenb. Gött. Diss. 
15. 69 8. [1111 

Croon, Die landständ. Verfassg. v. 
Schweidnitz-Jauer, 8. 14, 2960. Rez Vier- 
teljschr. f. So. u. Wirtsch.-G. 13, 200—203 
H. Goldschmidt; Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 
68, 101 f. Schwarzer; Jahrb. f. Gesetzgebg. 


40, 447 f. Rachfahl; Hist. Vierteljschr. 17, 
559— 63 OBwald. i 11112 


Güazel, Gerh., Österr. u. preuß. Städte- 
verwaltg. in Schlesien 1648—1809, dargest. 
am Beispiel d. St. Striegau, s. 12, 386 (TI. 1. 
Bresl viss. 11. 38 S.) (1118 


Pratz, H., Der Kampf um d. 
N in Livland. (Sitzungs- 
berr. d. Münch. Akad. 16, 1.) Münch.: 
Franz. 54 S. 1 M. 

Rez.: Altpr. Altschr. C4, 452— 58 Girgen- 
sohn. fra 


Eberle, H. H., Beitrr. z. G. d. 
Bestellg. d. städt. Organe d. dt. Mittel- 
alters. Abt. 1; Das Ratskollegium in 
d. dt. Städten bis z. Zeit d. Zunft- 
kämpfe. Freiburg. Progr. 14. 184 S. [1115 


Haas, Ant., Die Gebäude f. kommunale 
Zwecke in d. mittelalterl. Städten Dtlds., 
s. 15/16, 635. Rez.: Vierteljschr. f. Soz. u. 
Wirtsch.-G. 13, 247 f. K. O. Müller. [1116 


Gerlach, W., Entstehungszeit d. Stadt- 
befestigungen in Dtid.. s. 16, 633. Rez.: 
Hist. Viertelischr: 18, 161—63 Helbok. [1117 

Urban, M., Die staatsrechtl. 
Stell. Egers zu Böhmen. (Mitt. Ver. 
G. Dt. Böhmen 54, 345—567.) [1118 


Wiedenhofer, J., Die bauliche 
Entwicklg. Münchens vom Mittelalter 
bis in d. neueste Zeit im Lichte d. 
Wandlungen d. Baupolizeirechtes. E. 
banpolizeil. Studie. Münch. Diss. 16. 
205 8. [1119 

Zeller, Jos., Das Augsburger 
Burggrafenamt u. seine Inhaber von 
ihr. erst. Auftreten bis z. Untergang 
d. alt. Reichs. (Arch. G. Hochstift 
Augsburg 5, 321—410.) [1120 

Costa, G., Die Rechtseinrichtung 
d. Zensur in d. Reichsstadt Augsburg. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neu- 
burg 42, 1—82.) [1121 

Krieg, K., Beitrr. z. Vorf -G. . 
bis z. Einsetzg. d. Rates. Leipz. s. 14. 


858., 8. 14, 2968. Rer.: Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 13, 461—63 v. Below. [11?? 


N 


* 83 


Gümbel, A., Nürnberger „Perga- 
mentene Bürgerbücher“ u. d. Er änzg. 
ihrer Lücken. (Korr. bl. Gesamt-Ver. 17, 
147—52.) [1123 

Helbing, Verfssgs.-G. d. Stadt Luzern 


im Mittelalter. Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15, 
272—75 Durrer. 11124 


Müller, K. O., Das Bürgerrecht 
in d. oberschwäb. Reichsstädten. 
(Wörttb. Vierteljufte. 24, 16392.) 1125 


Thimme, H., Das Kammeramt in Straßb., 
Worms u Trier, 8. 14, 2981. Rez.: Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 80, 305—7 Kiener. [1126 


Neuhaus, d., Übers. üb. d. Verfassungs- 
G. d. St. Cöln, 8. 15, 639. Rez.: Jb. Gesetz- 
gebe: 41, 1105—7 Heiß. 1127 
ittrap, Rechts- u. Verfassgs-G. d. kur- 
köln. Stadt Rheinberg, s. '15/'16, 640. Rez.: 
Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 71 f. Körnicke. [1128 
Zündorf, Joh., Zusammensetzg. 
u. Verfassg. d. Köiner St. Ursulastiftes 
nebst Untersuchg. d. ständisch. Ver- 
hältnisse. Bonner phil. Diss., s. 12, 
511. Rez.: Westdt. Zt. 32, 393. 
Hilling. 11129 
Lichius, H., Die Verfassg. d. 
Marienstiftes zu Aachen bis z. franz. 
Revol. Münst. Diss. 16. 140 S. [1130 
Winterfeld, Luise v., Reichs- 
leute, Erbsassen u. Grundeigentum in 
Dortmund. Dortm.: Ruhfus 17. 68 8. 
1.50 M. | 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 44/45. Pbi- 
i 1131 


ppi. 
en O., Aus d. Geschichts- 
werke Ph. Maneckes. (Ub. Verfg. u. 
Verwaltg. d. Stadt Hannover.) (Hannov. 
G. bll. 18, 476 - 80; 556—60. 19, 218— 
24. 1182 

Arnecke, Fr., Die Hildesheimer Stadt- 
schreiber 1217—1443, 8. 14. 2970. Rez.: Zt. d. 
Hist. ver f. Niedersachs. 14, 426—28 Wenke; 
Mitt. Inst. Ost. G. 36, 813—15 Stowasser; 
Hist. Vierteljschr. 13, 202 f. Keussen. [1133 


Marwedel, K., Verfassgs.-G. d. Stadt Oste- 
rode am Harz, s. 12, 2650. (Gött. Diss.) [1134 


Feine, Der Goslarische Rat bis E. J. 1400, 
8. 14. 2970 a. Rez.: Gött. gel. Anz. 15, 215 fl. 
Beyerle; Zt. d. Harz-Ver. 48, 218—21 Wieder- 
hold; Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16, 147 
49 v. Minnigerode. [1185 


Feldkamp, H., Verfassg. d. Fleckens 
Iburg bis 1657. (Mitt. Ver. G. Osnabr. 
40, 281—372.) [1136 

Volckmann, E., Unerklärte nieder- 
dt. Straßennamen in Hamburg u. 
anderswo. Beitr. z. alt. dt. Städte- 
ie Hamb.: Ackermann & W. 

6 5. 


Rez.: Hist. Zt. 118 811—138 Alfr. Götze: 
Dt. Lit.-Ztg. '18, Nr. 6 Feit. (1137 


Lagemann, H., Polizeiwesen u. 
Wohlfahrtspflege in Lübeck von d. 
Anfängen bis z. Ende d. 16. Jh. (Tl.1. 
Gött. Diss, 15. 68 S.) | 

Rez.: Zt. Ver. Lübeck. G. 19, 99—105 
Techen. [1138 


734 


Neubauer, E., Magdeburgs Roland. 
(G. dil. f Magdeb. 49/50, 40549) [1139 
Vetter, A., Bevölkerungs verhältnisse 


Mühlbsusens i. Th. im 15. u. 16. Jh., 8. 11, 
420. Rez.: Hist. Zt. 110, 148 f. Flamm. [1140 


Welßenborn, Mühlhausen i. Thür. und 
d. Reich, s. 14, 658. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
ost. G.forsehg. 36, 368—70 Heydenreich. [1141 


Thilo, Kommunale Verfassg.u. Vorwaltg. 
d. St. Chemnitz im Mittelalt., 8. 14, 655. 
. Rez: N. Arch. f. sächs. G. 35, 409 Er- 
misch. a 11142 

Oehler, H., Eutwieklg. d. Kommu- 
nalsteuerrechts f. d. preuß. Städte seit 
1. Steinschen Städteordng. v. 1808. 
Greifsw. Diss. 16. 168 S. [1143 

Martell, P., Zur G. d. Einwohnermelde- 


amtes d. Stadt Berlin. (Zt. Kommunal- 
wiss. 2, 250—52.) 


Martell, P., Zur G. d. Kgl. Polizeipra- 
sidiums in Berlin. (Zt. Kommunalwiss. 3 
288 90.) 11145 

„Ziesemer, W., Das Marienburger 
Amterbach. Danzig: Kafemann 18. 
IX, 228 S. 8 M. [1146 


Zeiß,M., Die dt. Genossenschaften, 
Gilden, Brüderschaften, Zünfte u. ähnl. 
Verbände. Von ihr. Anfängen bis z. 
neuer. Zeit. Görlitz: Selbstverl. '16. 
488. 1 M. (1147 


Tutsch, Frz., Das Meisterbuch d: 
Webergenossenschaft von Römerstadt. 
(Zt. Dt. Ver. G. Mähr. u. Schles. 21, 
168 — 77.) 1148 

Blau, J., Alt-Neuerner Zunft- 
wesen. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54, 
94—113.) [1149 

Pfund, K., Erinnergn. an d. Zunft- 
wesen d. Marktgemeinde Tölz. (Alt- 
bayer. Monatsschr. 13, 18 - 21. )- [1150 

Zesiger, A., Das bernische Zunftwesen, 
8. 13, 477. (Bern. Diss. 10.) (1151 

. Jecklin, F., Jahrzeitstiftgn. d. 
Schuhmacher, Gerber u. Metzger zu 
St. Martin in Chur. (Anz. f. schweiz. 
G. N. F. 14, 99—105.) [1152 

Schragmüller, Die Bruderschaft d. Borer 
u. Balierer v. Waldkirch u. Freiburg, 8. 15, 16, 
2941. Rez.: Vierteljschr. Soz.-Wirtsch.-G. 14, 
407—10 Imberg. (1158 

Peusquens, B., Die Kölner Zünfte 
bis z. Ausgang d. Mittelalters. (Beitrr. 
Köln. G. 2, 196—227.) [1154 


Dörner, R., Das Sarworter- u. d. 
Schwertfegeramt in Köln von d. ältest. 
Zeiten bis z. J. 1550. (Jahrb. d. Kölnisch. 
G.- Ver. 3, 1—60.) 1155 

Schmidt, Julie, Die Zunft der Fleischer 
zu Köln Einleitung und Teil ı: Die Zunft 
der Fleischer mit Ausschluß ihres wirt- 
schaftlichen Lebens. Diss. Boun. (Aus: 
Jb. Köln. G. Ver. 4.) XVI u. 102 8. 11156 


u. Wirtsch.-G. 18, 270 f. B. Vollmer. 


Bibliographie Nr. 1189 — 1207 


Kentenich, Notizen z. G. d. Trierer 
Wollenweberzunft im 15. u. 16. Jh. 
(Trier. Cbron. N. F. 18, 154—58 ) [1167 


Gebauer, J. Hnr., Das Hildes- 
heimer Handwerkswesen im 18. Jh. 
u. d. Reichsgesetz v. 1731 geg. d. 
Handwerksmißbräuche Hans. G. bll. 
17, 15787.) [1158 

Mällerleile, Die Gewandschneidergilde 
in Hildesneim, s. 14, 663. «Auch eib. 


Diss. 13. 78 S.) Rez.: Vierteljschr. f. Soz. 
[1159 


Kock, E., G. d. Copludegilde v. Goslar, 
8. 14, 665. Rez.: Zt. H. Ver. Nieders 15, 
91- 95 Frölich. [1160 


Peters, W., Die Urkk. d. St. Ka- 
tharinabruderschafts-Gilde d. Schmiede 
u. Ziwmerleute zu.Büren. (Zt. Vaterl. 
G. Westf. 74, II, 206—20.) [1161 

Witt, A., DieVerlehnteu in Lübeck. 
(Zt. Ver. Lüb. G. 18, 157—97..19, 39— 
92) u. Kiel. Diss. 16 45 8. [1162 

Zöllner, G., Die Zunftverfg. in 
Leipzig bis z. J. 1600. Leipz. Diss. 15. 
106 S. 1163 

Häntzschel, E., Geschichtliches 
üb. d. Bäckerinnung zu Neustadt i. S. 
u. Umgegend 16. 66 S. [1164 

ieee Die Amtsartikel d. 
hinterpomm. Baderamtes v. J. 1714. 
(Mtbll. Ges. Pomm. G. 15. Nr. 5/6f. [1165 


Beintker, E., Urkk. d. Anklamer 
Fischerinnung (s. 13, 2848). Schluß. 
(Mtbll. Ges. Pomm. 15. Nr. 2f. [1166 


b) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältniss e, 
Gewerbe, Handel — Verkehr, 
Stände, Juden.) 

Zycha, A., Über d. Anteil d. Unfreiheit 
am Aufbau v. Wirtschaft u. Recht. Prag: 
Calve 15. 38 8. Rez.: Zt. Sav.-B . 37, 
G. A., 622 f. Stutz. 


Zielenziger, Die alt. dt. Kameralisten, 


8. 14. 2990. Rez.: Jahrb. f. Geastzgebe: 16h 
448- 50 Skalweit. 168 
Caro, d., Neue Beitrr. z. dt. Wirtsch.- u. 


Verf.-G. 8. 12. 3059. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 17, 522— 24 Rörig. 11169 

Landau, Joh., Die Arbeiterfrage 
in Dtld. im 17. u. 18. Jh. u. ihre Be- 
handig. in d. dt. Kameralwissenschaft. 
Zürich. Diss. 15 XVI, 300 S. [1170 


Steinberger, Ldw., Die Begüterg. 
d. Hochstiftes Brixen i. heutig. Bayern. 
(Zt. d. Ferdinandeums 3. F. 58, 319— 
849.) 1171 

Herzberg-Fränkel, S., Wirtsch.-G. 
d. Stifter Niederaltaich. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. Erg. bd. 10, 81—235.) (1172 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Bikel, Wirtschaftsverhältnisse d. Klost. 
St. Gallen b. z. Ende d. 18. Jh., 8. 15, 656. 
Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15, 53 f. M. v. K.; 
Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 5, 
8193—48 Rothenhäusler; Jahrbb. für Nat. ök. 
105, 405—7 Ehrler. (1178 


Söhr, G. d. wirtschaftl. Lebens d. Abtei 
Eberbach im Rheingau, s. 14, 2995. Rez.: 
Stud. u. Mitt. 2 G. d. Bened.- Ordens N. F. 5, 
172—74 Wellstein. 11174 

Fischer, Frz., Die Wirtsch.-G. d. 
Prämonstratenserinnen-Klosters Oling- 
hausen. Münst.: Coppenrath 16. 152 8. 
2 M. 60. (Münst. Beitr. N. F. 386.) 
(113 S.: Münst. Diss. 16.) [1175 


Barlagey H., Die Lebensmittel- 
politik d. St. Duisburg bis z. Verlust 
d. städt. Selbstverwaltg. (1713). TI. 1. 
Münst.: Coppenrath 16. XVI, 178 8. 
3 M. 50. (Münst. Beitr. N. F. 85) u. 
Münst. Diss 16. [1176 


Eberstadt, R., Städtebau u. Woh- 
nungswesen in Holland. Jena: Fischer 
14. 456 S. 12 M. i 

- Rez.: Hist. Vierteljschr.18, 158—681 Soe 


Unger, W. S., De Levensmiddelen- 
voorziening d. Hollandsche Steden in 
de Middeleeuwen. Leid. Diss. Amsterd.: 
Kruyt 16. XV, 209 S. [1178 

Stiewe,A., ZurWirtsch.-u. Verfassgs.-G. 


d. Klosters Willebadessen, 8. 14, 674. 
Münst. Diss. 13. 11179 


Ginsberg, Die Privatkanzlei d. Metzer 
Patrizierfamilie de Heu, s. 15, 663. Rez.: 
Gött. gel. Anz. 17, 117—21 Stimming. [1180 

Bertheau, Fr., Der wirtschaftl. 
Kampf zw. d. Götting. Rat u. d. Geist- 
lichkeit im 14. u. 15. Jh. (Zt. Ges. 
Nieders. Kirch.-G. 21. 160—96.) 


Ders., Wirtsch. G. d. Klosters 
Preetz im 14. u. 15. Jh. (Zt. Ges. 
Schlesw.-Holst. G. 47, 91—266.) [1181 
ee E em , 115 N Donita 
güter. Landes vertei G ad pr 


v. Augustenburg (Zt. d. ew. 
holst. G. 45. 842—68.) [118% 


Hillmann, R., Preisverhältnisse u. wirt- 
schaft]. Lage in . Erfurt. Dörfern 1720—1820. 
(Mitt. Ver. G. Erf 38, 77—93.) [1183 


Gündel, Landesverwaltg.u. Finanzwesen 
in d. Pflege Groitzsch—Pegau, s. ne 969. 
Rez.: N. Arch. Sächs. G. 38, 17, 418 f. Tille. [1184 
Hintze, O., Die Hohenzollern u. 
d. wirtschaftl. Entwicklg ihr. Staates. 
(Hohenz. Jb. 20, 190—202.) [1185 
Ziekursch, 100 Jahre proot. Agrar-G. s. 
'15/16, 2489. Rez.: Jahrb. Gesetzgebg. 41, 
1588—90 Löwe. 1188 
Joos, A., Aus Laufenbergs wirtschaftl. 
G. (Bll. a. d. Markgrafschaft 1, 45—53.) [1187 
Grotefend, O., Beitrr. z. inner. G. 
d. Amtes Marienfließ im 17. Jh. (Atbll. 
Ges. Pomm. G. 16, Nr. 7—12) [1188 


Auch 


35 


hältnisse d. St. Görlitz im ersten Drittel 
T e 13 Görl.: Magistrat 16. 119 8. 
. 25. 


Rez.: N. Arch. Sächs. G. 37, 162 f. eh: 


Kessler, O., Das dt. Polen. Beitrr. 
z. G., Volkswirtsch. u. z. dt. Verwaltg. 
Berl.: Puttkammer & M. 16. 248 S. 
4 M. 50. 1190 

Leonhard, R., Zur polnisch. Kultur- 
u. Wirtsch.-G. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 
40, 1241—1295.) . 1191 


Wagner, Herm. F., Salz u. Wein in d. 
Klosterwirtschaft d. Vorzeit. (Stud. usw. 
z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 6, 48—683.) [1192 

Westerfeld, H., Beitrr. z. G. d. Meier- 
u. Schultenhöfe, Osnabr.: Kisling. 30 8. 
Rez.: Mitt. Ver. G. Osnabr. 40, 391 f. Fink. 


[1198 
Ludwig, v. O., Beitrr. z. G. 
Weinbaues in Niederösterreich. (Jahrb. 


Stift. Klosterneuburg 6,201—48.) [1194 


Bünker, J. R., Dorffluren und Bauern- 
häuser d. degend v. Lienz, Tirol. (Mitt. d. 
Anthrop. Ges. Wien 44, 337—62.) [1195 
Crailsheim, F. Frhr v., Die Hofmarch 
amerang, s. 13, 2854. (Tübing. Diss.) Rez.: 
Jahrbb. f. Nat.-Ök. 102, 83 
Ehrenbacher, R., Die Geschichte 
d. fränkisch. Hopfenbaues nebst e. Be- 
trachtg. d. Entwicklig. u. Organisation 
d. Nürnberg. Hopfenmarktes. Erlang. 
Diss. 15. 142 8. [1197 
Meyer v. Knonau, Ackerbau u, Alpwirt- 
schaft i. schweiz. Hochgebirgstälern. (Dt. 
G.bl. 15, 209—211.) [1198 
Heuberger, S., Bedeutg. d. Getreidebaues 
d. aargauisch. G. (Taschenb. Hist. Ges. 
Aargau: 16, 41—151.) [1199 
Albert, P. P., Zur G. d. Wein- 
baues in Baden. (Zt. Geschichtskde. 
Freiburg 33, 193 f.) [1200 
Lucas, G. H., Vom obemal. Weinbau am 
Niederrhein. u. im Bergischen. (Monatsschr. 
d. Berg. G.-Ver. 16, 85—37.) 11201 
Verriest, Le servage dans le comté de 
Hainant, 8. 12, 2736. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
öst. G. forschg. 35, 517 f. Dopsch. 11202 
Roth, F. W. E., Beitrr. z. älter. Besitz-G. 
d. Abtei Bleidenstadt. (Stud. Mitt. G. Bened.- 
Ordens N. F. 7, 18—40.) 11203 
Rudloff, H. L., Die gutsherrl.- 
bäuerl. Verhältnisse in Kurhessen. 
(Jahrb. Gesetzgebg. 41, 1233 — 1270.) 
1204 
Pauen, Die Klostergrundherrschaft Hei- 
sterbach, 8s. 15, 659. Rez.: Hist. Zt. 117, 118 
f. Brinkmann. 11205 
Wenzel, A., Die Grundherrsch. d. ehem. 
Benediktinerinnen - Klosters Herzebrock in 
Westf., s. 14, 678. (Münst. Diss. 13. 15 59 


Thiel, Emil, Zur Agrar-G. d. Osterstader 
Marsch, 8. 14, 679. (Auch Tübing. Dias 13.) 


Aubin. [1196 


` 


36* 


Brinkmann, H., Gemeinheiten u. 
Gemeinheitsteilungen d. Fürstentums 
Lüneburg 176% —1803. Beitr. z. Werden 
der ländlich. Verhältnisse Lüneburgs. 
Greifsw. Diss. 16. 111 8. [1208 

Dame, C., Entwicklig. d. ländlich. Wirt- 
schaftslebens in d. Dresden—Meißner Elb- 
gegend von d. Sorbenzeit bis zu Beginn d. 
19, Jh., 8. 12, 895. «Auch Lpz Diss.) Rez.: 
N. Arch Bächs. G. 38, 410—:2 Tille. [129 
= Täsehner,C.,Überblick üb d. Entwicklig. 
d. landwirtschaftl. Grundbesitzes in Frel- 


berg. (Mitt. Freiberg. Alt.-Ver. 50, 56 70) 
[1210 


Thiele, Walt., Die Kolonisation 
d. Landes Lebus im Mittelalt. (Mitt. 
Ver. Heimatkde. Kr. Lebus 4/5, 26— 
70.) [1211 

Steffen, H., Das ländliche Krug- 
wesen im Dt.-Ordensstaate. E. Beitr. 
z. Kult.-G. Altpreußens. (Zt. d Westpr. 
G.-Ver. 56, 217— 45.) [1212 


Nahmer, E. v. der, Dt. Kolo- 
nisationspläne u. -erfolge in d. Türkei 
vor 1870. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 40, 
915—76.) 11213 


Klaar, I., Wildschützen a. Tirol u. Vor- 
arlberg 1507—33. (Forsch. Mitt. G. Tirols 
usw. 14, 153—561.) 11214 

Kradenig, J., Der e Köln 
8. 14, 3003). TI. 2. (Jahrb. d. Kölnisch. G.- 

er. $, 61—87.) 1215 

Lappe, J., Die Eichword (Zt. 

Vaterl. G. Westfal. 74, 1, er 
2 

Fischer, F., G. d. Kammerguts- 
forsten im Fürstentum Schwarzburg- 
Sondershausen. Arnstadt: Frotscher. 
121 S. 2 M. 118 S. Diss. Karlsruhe. 

[1217 


Zycha, A., Zur neuest. Lit. üb. d. 
Wirtsch.- u. Rechts-G. d. dt. Salinen. 
(Vierteljschr. f. Soz - u. Wirtsch.-G. 14, 
88—129; 165—205.) [1218 


Srbik, H. v., Studien z. G. d. österr. 
Salzwesens. Inusbr.: Wagner XI, 
231 S. 4 M. 80. (Forschgn. z. inn. G. 
Österr. 12). 

Rez.: Jb Gesetzgebg.41, 2176—78 Brink- 
mann; Forsch. Mitt. G. Tirols 14, 205—11 
Heuberger. [1219 

Schmidt, Val., Zur G. des Krummaner 
Bergbaues. Progr. Budweis 15. 14 S [1220 

Zycha, A., Aus d. alten Reichenball. 
Festschr. d. Erzherz. Rainer- Gymn. Wien 
14, 137—58.) [1221 

Knauer, H., Der Bergbau zu Amberg in 
d. Oberpfalz, 8. 14, 691. (Erlang. PE 


Bräakäuser, W., Württembergs Bergbau 
auf Blei im Gebiete d. Oberamts Vaihingen 
a. Enz. (Württ. Jahrbb. f. Statist. usw. 15, 
255 — 59.) 11223 


Bibliographie Nr. 1208—1270 


Kempf, J. K., G. der Kohlenbergwerke 
Berghaupten—Diersburg 1755—1890 (8. 14, 
693.) Forts. (Die Ortenau 5, 68—73.) {12% 


Silberschmidt, Regelg. d. pfälz. Berg- 
wor. 3 13. 2866. Rez. Et. d. Ba v.-Stiftg. 
85, G. A., 607 —11 Zycha. 112 
Paul, Chr., G. d. Itterschen Kupfer- 
Bergwerks. Corbach: Selbstverl. 24 S. 
1226 

Schroeder, Karl, Die Entwicklg. d. Mans- 


felder Kupferschieferbergbaues. 8.’13. 2848, 
Rez.: Jahrbb. f. Nat.-Ök. 101, 101 f. Schrader 


12 

Bleyl, Fr., Baulich u. volkskundl. 

Beachtens wertes a d. Kulturgebiet d. 

Silberberg baus zu Freiberg. Dresden. 
180 S 4°, 8 M. 

Rez.: N. Arch. Sächs. G. 38, 485 f. 5 


Wutke, I., Aus der Vergangenheit des 
Schlesisch. Berg- u. Hüttenlebens, s. 15 16. 
2460. Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 16771 
Ermisch. 11229 

Krebs, Jul., Aus d. Vergangen- 
heit d Reichensteiner Bergbaus 1540 
1811. (Zt. Ver. G Schles. 51, 297 — 344.) 

[1230 


Singer, H. J., Der blaue Montag. 
E. kulturgeschichtl. u. soziale Studie. 
(Hist.-pol. Bil. 157, 313— 25; 404—20. 
158, 582 — 49.) Sep. Mainz: Lehr- 
lingshaus. [1231 

Johannsen, O., Die Quellen z. G. 
d. Eisengusses im Mittelalt. u. d. neuer. 
Zeit bis 1530. (Arch. f. G. d. Natur- 
wiss u. d. Technik. 6, 127— 41.) [1232 

Jäger, V., Die Eisenhütte in 
Flachau u. ihr. Schurfbereich. (Mitt. 
Ges Salzb. Ldkde. 56, 183—227. 57, 
25—60.) [1233 

Pardeller, C., Die Normalsohlen 
von Kitzbtihel. Beitr. z. G. d. Ge- 
werbes u. Handels in Tirol. 


Kustermann, Entwicklig. d. Eisen- 
industrie in München. Erl. Diss. 14. 
81 S. 2 Tab. [1235 

Hummel, Das Textilgewerbe d. St. Würz- 
burg bis z. Ausgang d. 17. Jh., 8.’14, 3011. 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G, 18, 
271 f, B. Vollmer. [1236 

Kaiser, Adam, G. d. Wollweberei 
in Schwaben bis z. Mitte d. 15. Jb. 
(5.16, 678). TI. 2. (Zt. d. Ges. f. Be- 
förd. d. G. kde. usw v. Freiburg 31, 
49 — 123.) Dedi 

Wiedenmann, H., Das Augsburg. 
Fischerhandwerk 1276—1806. Erlang. 
Diss. 16. 58 8. (1238 

Mallulak, Ente ne d. e 
u. d. Unternehmerstandes in Zürich, 8. 14, 
698. (Zürich. Diss. 18.) [1239 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Keller, Rob., Die wirtschaftl. Entwicklg. 
d. Schweizerischen Hühlengewerbes a.ältest. 
Zeit bis zu 1880, s. 18, 2876. (Bern. Diss. 12.) 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
12, 3825—28 Koehne. [1240 

Rappard, W. E., La révolution 
industr. et les origines de la protection 
légale du travail en Suisse. Bern: 
Stämpfli & Co.’14. 843 S. [1241 


Gränicher, Th. d., Das Zinngießer- 
Handwerk in Zofingen. (Anz. Schweiz. 
Altkde. 19, 26—42; 99—121.) [1242 


Kley, Heribert, Studien z. G. u. 
Verfassg. d. Aachener Wollenambachts 
wie überhaupt der Tuchindustrie der 
Reichsstadt Aachen. Köln: Kratz 
& Co.’16. XVI, 2568. 3 M. 50. XVI, 
90 S.: Bonn. Diss. 16. 

Rez.: Hist. Jahrb. 38, 628 f. K. O. u. 


Pick, R., Zur G. d.Steinzeugfabrikation 
in d. Aachen, Gegend. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 


86. 16170.) 11244 
i Schäfer, W., D. Trier. Handwerk i. d. 
Caren Weit (8. 14/15, 662) Forts. (Trier. 
Chron. N. F. 10. 122—125.) (1245 
Jordan, Bernh., Die Kölner Gold- 
schmiedezunft. Bonn. Diss. 16. 53 8. 
{1246 

&erhartz, H., Herkunft u. Eigen- 
art d. Adenauer Kannenbäckerei m. 
besonderer Berücks. d. Töpferfamilie 
Gerhartz. Beitr. 2 G. d. rhein. Kunst- 
gewerbes. (Ann. Hist. Ver. Niederrh. 
99, 36 — 97.) 1247 
Schmertosch, Alte Schleifkotten u. opf- 
hämmer im frtiher. Bergisch. Amte Beyen- 
burg. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 49, 95—107.) [1248 


Berg, Carl vom, Beitrr. z. G. d. Pulver- 
fabrikation im Bergischen. Mitschr. Berg. 
G.-Ver. 17, 82—95.) [1249 

Posthumus, N. W., De gesch. van 
. Cakenindustrie. I. s. O8 / 09, 
4 


Rez: Westdt. Zt. 32, 4719—82 O. Opper- 
mann (is 


Brauns C., Kurhess. Gewerbepolitik im 
17. u. 18. Jh., 8. 1011, 2742, Rez.: Jahrb. f. 
Gesetzgebg. 41, 1024 f. Stieda. [1251 
Caspari, L., Die Entwicklig. des 
Hanauer Edelmetallgewerbes von sein. 
Entstehg. 1597—1878. (Freiburg. Diss.) 
Elberf.: Wuppertaler Dr. A.-G. 16. 
1488. 1 M. 50. 
Rez.: Zt. Ver. Hess. G. 50. 245—248 E. J. 
Zimmermann. 11232 
Bücher, Die Berufe d. St. Frankf., a. M. 
im Mittelalt., 8. 15/16. 675. Rez.: Hist. Viertel- 
jschr. 18, 1738-75 G. H Müller. [1253 
Vollmer, B., Die Wollweberei u. d Ge- 
wandschnitt in d. St, Braunschw., 6. ’14, 705. 
Rez.: Et. H. Ver. Nieders. 15, 199 205 Techen. 


11251 
Hoyer, Karl, Das Müller- u. Bäcker- 
gewerbe in Bremen. Münch.: Duncker 


& H. 15. 98 S. 2 M. 50. (Staats- u. 
sozialwiss. Forschgn. 183.) 


37 


Rez.: Vierteljschr. Soz.-Wirtsch.-G. 14 
41816 Techen. [1258 


Hähnsen, Fr., G. d. Kieler Hand- 
werksämter v. 14. Jh. bis z. Wieder- 
herstellg. d. mittelalterl. Gewerbeverfg. 
um d. Mitte d. 17. Jahrb. Kiel. Diss. 
418. [1256 

Kupke, Die Stadt Schleswig und 
ihr Anrecht auf d. Schleifischerei. Hist. 
13 bis 1915. Schlesw.: Borgas 
16. 798. 1 M. 50. 

Rez.: Zt. Ges. Schlesw.-Holst. G. 46, 245 f. 
u. 47, 483—857 f. Hedemann-Heespen. [1257 

Genzmer, M., Das Fleischerge- 
werbe in Mecklenburg vom 12. bis z. 
14. Jh. (Jahrb. d. Ver. f. mecklenb. 
G. 80, 191—216 u. Freiburg. Diss. 15. 

1258 

Techen, Fr., Das Brauwerk in 
Wismar. (Hans. G.bll.’15, 263—852. 
16, 145—-224.) 1259 

Voekert, R., Das Baugewerbe in Leip- 
zig v. 15. Ih. bis z. Gegenw., 8. 14. 3015. 


(AuchTübing. staats wiss. Abh. N. F. 6. Stuttg.: 
3 126 8. 3 M. 50 Subskr.- Pr. 


>) [1260 
Wauer, E., G. d. Industriedörfer 
Eibau u. Neneibau. (s. 14, 675.) Bd. 2. 


15. S. VII —10; 401—950. 10 M. 

Rez.: N. Laus. Mag. 89, 244 f. Aubin; 
N. Arch. f. Sächs. G. 37, 165 f. Meiche, Lit. 
Zbl. 17, Nr. 32 H. R. 11261 


Gröllich, Die Baumwollweberei d. sächs. 
Oberlausitz u. ihre Entwicklg. zum Groß- 
betrieb, 11. Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 41, 
1020 ff. Stieda. 81263 

Bamberger, Luise, Beitrr. z. G. d. 
Luckenwalder Textilindustrie, (Forsch. 
brandb.-pr. G. 29, 407—656.) [1263 


Stieda, W., Die Fayencefabrik in 
Rheinsberg. (Forsch. Brandb.-Pr. G. 
30, 69—113. (1284 

Steinert, H., Die ostdt. Störfischerei. 
(Altpreuß. Monatsschr. 52, 352— 77.) (1265 

Rautenberg, E., Die ostpreuß. 
Getreidemüllerei in d. Zeit d. Mühlen- 
regales. Straßb. Diss. 16. 65 8. [1266 


Schmidt-Rimpler, W., G. d. Kom- 
missionsgeschäfts in Dtla. Bd. 1: Bis 
zum Ende des 15. Jh. Halle: Waisen- 
haus 15. XVI, 318 S. 8 M. 60. 


Rez.: Hans. G. bill. 15, 195—201 Brink- 
mann; Zt. d. Sav.-Stiftg. 36, 569 -79 Stutz. 


1267 

Brakel, 8. van Randglossen z. Q. d. 
Handelsgesellschaften. (Vierteljschr. Soz.- 
Wirtsch.-G. 14, 34348.) [1268 
Markgraf, Der „Stein“ als Gewichts- 
einheit. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 6, 
245—149.) (1269. 
Levy, Benas, Der Großhandel in 
Baumwoll waren. Seine Entwicklg. u. 
Bedeutg. in Dtld. Berlin: Hobbing. 
32 8. (Der Großhandel u. d. Volks- 


wirtschaft. H. 2.) 1270 


+38 


Loehr, A. v., Beitrr. z. G. d. mittelalterl. 
Donanhandels. (Oberbayer.Arch.60, ee 
Eckert, Heinr., Die Krämer in süddt. 
Städten bis z. Ausg. d. Mittelalters, 8. 09 / 10. 
3277. Rez.: Jahrbb. f. Nat.-Ok. 105, 263—65 
Heldmann. 1272 
Valenti, S., Antiche fiere delle 
Giudicarie con una notizia storica 
d'altri mercati trentini. (Atti d. R. 
. Accad. Roveretana degli Agiati 164 
(14), Ser.4, Vol.1, 41—85 u. ö, 63—90.) 
l Den 
Brunner, Joh., Handels-G.d. Stadt 
Cham. Kaufbeuren. 83 S. 1 M. 10. 
(Dt. Gaue. Sonderh. z. 71.) [1274 
Hofmann, Her., Die Getreidehandels- 
politik d. Reichsstadt Nürnberg inbes. v.18. 
is z. 16. Jh., &.'14 711. Rez.: Mitt. d. Ver. 
f. G. d. St. Nürnb. 20, 293—95 H. 
Krag, W., Die Paumgartner von 
Nürnberg und Augsburg. Beitr. zur 
Handelsgesch. d. 15. u. 16. Jh. Münch. 
Diss. 14. 44 8. 1276 


Kobelt, H., Die Entwicklg. der 
Handelsgesellschaften u. ihres Rechtes 
in d. Schweiz, insbes. in St. Gallen, 
bis Ende d. 18. Jh. Bern. Diss. 16. 
108 8. [1277 
mehr Zur G. d. schweizer. Buch- 


handels, vom 15. bis 17. Jh., 8.’14, 209. Rez.: 
Hist. Zt 118, 440 f. A. Götze. [1278 


Bosch, R., Der Kornhandel der Nord-, 
Ost-, Innerschweiz u. d. erzgeb. Vogteien 
im 15. u. 16. Jh., 8.'14, 710. Rez.: Viertel- 
schr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 272 f. v. 
t elow, Anz. f. Schweiz. G. 15, 191—93 Bäch- 
0 


. 1279 
Schaub, E., Aus d. Leben eines 
Basler Kaufmanns im 18. Jh. (Neuj. bl. 
d. Ges. z. Beförd. d. Guten usw. 94: 16.) 
Basel: Helbing & L. 16. 70 S. 1 M. 40. 
[1280 
Wilms, B., Die Kaufleute v. Frei- 
burg i. B. 1120-1520. Freib.: Her- 
der 16. XIV, 292 S. 4 M. 
Rez.: Zt. Ges. Beförderg. G. kde. Frei- 
burg 32, 178—81 Herm. Mayer. [1281 


Bender, Weinhandel und Wirtsgewerde 
im mittelalterl. Straßburg, s. 16, 695. Rez.: 
Zt. G. Oberrh. 32. 164—66 Stenzel; Viertel- 
Jschr. Soz.-Wirtsch.-G. 14, 405 f. Brinkmann. 


[1282 

Hellwig, H., Zur G. d. Coblenzer 
Moselzolls. (Trier. Arch. 26/27, 66— 
141) u. Diss. Münster 16. 79 S. [1283 


Kentenich, ZurG.d.TriererWeinhandels. 
(Trier. Chron. 11, 159 f.) [1284 


Börner, A., Kölner Tabakshandel und 
Tabaksgewerbe 1628—1910, s.’13, 519. Rez.: 
Jahrbb. f. Nat.-Ok.103, 692 f. Kuske; Viertel- 
o f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 292—941 Kap- 


1285 
Heuser, A., Getreidehandelspolitik 
d. ehem. Hrzgts. Cleve vorwiegend im 
17. u. 18. Jh. (Düsseld. Jb. 28, 1—82.) 
50 S.: Münst. Diss. 16. 1286 


d 


Bibliographie Nr. 1271—1881 


Evers, W., Das hans. Kontor in Antwer- 
pen. 8. '15/'16, 2465. Rez.: Hans. G.bil. 17. 
255—867 W. Stein. 1287 

Hansen, Johs., Beitrr. z. G. d. Getreide- 
handels u. d. Getreidepolitik Lübecks, 8.14, 
3034. Rez.: Lit. Zbl. 14. Nr. 5 1/52 Lerche; 
Zt. d. Ver. f. hamb. G. 19, 134 f. Rachel [1288 


Nielsen, I., Bi dr. til. belysning af Flens- 
borgs handel og skibafart i 16 Og 17 aar- 
hundrede. (Festskrift til J. C. H. R. Steens- 
trup 175 - 87.) [1289 


Schulze, J., Die Leipziger Messe 
in geschichtl. Entwicklg. (Wester- 
manns Mthfte. Jg. 61, H. 7. [1290 

Hase, Osk. v., Breitkopf & Härtel. 
Gedenkschrift u. Arbeitsbericht. 4. Aufl. 
Bd. 1:1542—1827 Lpz.: Breitkopf & H. 
2548. 6M. [1291 


Wendt, Hnr., Schlesien u. d. Orient. 
Bresl.: Hirt. 16. IX, 244 S. 6 M. 
(Darstell. u. Quell. z. schles. G. 21.) 


Rez.: Jahrb. Gesetzgebg. 41, 474 — 77 
Leonhard; Hans. G. bll. 17. 177 — 89 Stein. 


11292 

Scholz, 0., Die wirtschaftspolit. 
Tätigkeit d. Breslauer Kaufmannschaft 
unt. kgl.- preuß. Herrschaft bis z. J. 


1811. Bresl. Diss. 15. 68 8. [1293 


Schröder, Geo. v., Der Handel 
auf d. Düna im Mittelalter. 


. 1295 
Götz, L. K., Dt.- russische Hardan 
verträge des Mittelalters. Hamburg: 
Friederichsen & Co. 8 M. (Abh. d. 
Hamburg. Kolonialinstituts 37. Reihe 
A: Rechts- und Staatswiss. Bd. 6.) 
[1296 


Strieder, J., Stud. z. G. kapitalist. 
Organisationsformen, Kartelle, Mono- 
pole, Aktiengesellschaften im Mittel- 
alter u. zu Beginn d. Neuzeit. Münch. 
u. Lpz.: Duncker & H. 14. XXX, 
486 S. 12 M. 1297 

Mayer, Adf., Studien üb. d. Mora- 
torium d. Altertums u. Mittelalters im 
Rahmen d. gleichztg Kreditwirtschaft. 
(Jahrbb. f. Nat.-Ok. 108, 417-77.) [1298 


Sombart, W., Der moderne Kapi- 
talismus. 2. umgearb. Aufl. Bd 1. 2. 
Münch. u. Lpz.: Duncker & H. 16 f. 


XXXVI, 919. X, 585 S. 34 M. 
Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 165 — 50 
Koehne; Gött. Gel. Anz. 18, 1—41 Edwards. 


1399 
Sombart, W. : 


Studie z. Entwicklgd. 
d. modern. Kapitalismus. 
8038. Reg.: Jahrbb. f. Nat.-Ök. 105, 396—402 
v. Below; Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 6 Sieveking. 
300 


| 
Walther, Andr., Geldwert in d. G., 8.“ 18, 
2894. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 
18, 406—10 Brenneke. [1301 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Schwinkowski, „ Über Kriegs- u 
Notgeld in alter u. neuer Zeit. (Jbb. 


Nat.-Ök. 108, 628— 38.) [1302 
Lens, u. O. Unhols, G. d. re ee 
oz 


Gebrüder Schickler, a 13,15. 524 
Jahrbb. f. Nat t.-Ük; 102, 395 — 97 Marcard; 
Hist. Viertel jschr. 1 456 Gritzner; Hist. 
Zt. 114, 1710—72 P. Goldschmidt; Pt. Lit. 4305 
16, Nr. 25 v. Pritzbuer. üs 


5 
1 * 


1 Conr., Altgerman. Meeresherr- 
echet, 8. 14 8014 Rez.: Zt. f. dt. Philol. 
46, 95 f. Fr. auffmann; Hist. Zt. 115, 361—64 

alt ur [1305 
Vogo Walt., G. der dt. e eee 
Bd. 1 s. 15 16. 2473. Reg.: Zt. Ver. Lübeck. 
G. 18. 107 - 20 Bugge; Vierteljschr. Soz. 
Wirtsch.- G. 14, 58890 Techen. [1306 


edorn B., Entwicklg. d. wichtigst. 
Schiffstypen n bisi ins 19. Jh., 8. 14, 3020. Rez.: 
. G. 16, 266 — 71 W. Vogel; 

Lit. Zbl. 15, Nr. 29 Keutgen; Zt. d. Ver. f 
hamb. G. 19, 1021 Bugge. 11307 
Pechhold, Der Triebetalweg. Beitr. zur 
Atest. Verkehrs- G. des 8 EN BEUSS. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens 19, 7—34.) [1308 
Straub, K. J. in: b Die Oberrheinschiffahrt 


m Mittelalt, esond. Rücks. auf Basel, 
18. e f. Sox.- u. 
Wirtsch. G. 11. 624 f. H. T 11309 


Kuhn, Frz., Die Main- Werraver- 


Geschichtl. und wirtschaftl. 


bindg. 
Studie. Bamberg. Progr. 14. 96 S. 
1310 


Koch, Ernst, E.alte Straße a. Thüringen 
a Franken u. Hessen. (Zt.d. Ver.f.thür. 
G. N. F. 83, 55—77.) 11311 


. Falk, H., Altnordisches Seewesen 8. 13 
529. Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 19, 12123 


Bugge. 

ertheau, Fr., Politik Lübeck Z. 
Sicherg. d. Handelsweges auf d. Trave 
im 13. u. 14. Jh. (Zt. Ver. Lüb. G. 
18, 1—39.) [1313 


Pätzold, A., Die Entwicklg. des 
sächs. Straß enwesens 1763 — 1831. Lpz. 
Diss. 16. 107 8. [1814 

Lens, Lose Bll. a. d. G. d. sächs, 
Postwesens im 18. Jh. (Arch. Post 
Telegr. 17, 23—34; 65—74.) [1315 


Marx, Friedr., Zur G. d. Barm- 
herzigkeitim Abendlande. Rede. Bonn: 
Hanstein. 39 S. [1316 

Stemmer, W., Zur G. d. Waisen-, 
Toll- u. Krankenhauses, sowie Zucht- 
u. Arbeitshauses in Pforzheim. (Allg. 
Zt. f. Psychiatrie usw. 70, 432 — 73.) 


— Ders., Das Irren- , und Siechenhaus 
Pforzheim u. seine Arzte. E117 
17 


289—301.) 


39 


Manen, Ch. A. „ flege in Amster- 
dam in ihrer hist. Entwi lg., 8 8. 14, 1918 
(Zürich. Diss. 12.) 318 

Schmidt, J. D., Weezenve 
bij de gereformeerden in N 090 eging 
tot 1795. Utrecht: Ruys 15. 288 S. 


2 fl. 50. 1319 
Schuapper-Arndt, Stud. z. pi „us ons- 
haltg. in Frankf. währ. d. 17. R. Jh., 8 
15, 2481. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17 Nr. 41 
Bothe; Vierteljschr. Sos.-Wirtsch.-G. 2 
29—81 v. Srbik [182 


Werner F., Entwicklg. d. Stettin. 
Armen- u. a on ee e bis z. Ein- 
führg. der preuß. Städteordng. 1809. 
Jen. Diss. 16. 47 8. [1821 


Flotho, Frhr. v., Die Stände d. dt. 
Reiches im 12. Jh. u. ihre Fortent- 
wicklg. bis z. Schlusse d. Mittelalters 
unt. Berücks. d. Werke d. Fhrn. O. v. 
Dungern. (Vierteljschr. f. Mappe 
45, 1—59.) 1322 
Ritter. Eug., Ministérial. (Anz. 
Schweiz. G. 17, 183 f.) 1328 


Strantz, K. v., Der ministeriale 
Uradel. (Dt. Herold 16, Nr. 6.) [1324 


Heck, Ph., Die Ministerialentheorie 
d. Schöffenbaren. (Vierteljschr. Soz. 
Wirtsch.-G. 14, 26—39.) [1325 


Düring, Kurt v., Der Adel Dtlds. 
Ein Beitr. z. dt. Adelsrecht. Zur Er- 
innrg. an d. 25j. Best. d. v. Düring- 
schen Familienverbandes. Als Hs. gedr. 
Bielefeld: Eigenverl. 16. 57 S. [1326 


Philippi, F., Alt. dt. Adel- und 
Herrenstand. (Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 
8—10.) [1327 

Ernst, V., Die Entstehg. d. nieder. 
Adels. Stuttg.: Koblhammer’16. 96 S. 

2 M. 50. 


Rez.: Zt. Sav.-Stift. 38, G. A., 61419 
@litsch: Hist. Jahrb. 38 16870 K. O. Müller 
Lit. Zbl. 17, Nr. 5152 Schnettler. 11328 


Troß, E., Das schwäbische ritter- 
liche Maiergeschlecht der Maier v. 
Trossingen. Eine standesgeschichtl. 
Untersuchg. (Württb. Vierteljhfte. 26. 
157— 84.) 1329 

. Lürssen, E., Ritterbürtige Ge- 
schlechter der Mark Meißen. Lpz.: 
Quelle & M. 16. 93 S. 3 M. (Leipz. 
Diss. u. Leipz. hist. Abhdign. 42.) 

Rez.: N. Arch. Sächs. G. 38, 429— 8? Gritz- 
ner. (1830 

Wrangell, G., Die harrisch - wie- 
rische Ritterschaft u. andere hist, Auf- 
sätze. Reval: Klage 14. 83 S. 1 M. 80. 

[1831 


———ä— 


+40 Bibliographie Nr. 188%—1891 


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Stunde. (Würktb. Viertelihfte. 25, | Kommerz Kultur, Politik. 1700—1900. 
230 f. [1882 Wien. X. 5218. 5 M. [1846 
Wutte, M., Zur G. d. dt. Bürger- Altmana, Adf., G. d. Juden in Stadt u. 


i inthi Land Salzb 8. 18, 2925. Rez.: Stud : 
3 Klagenfurt. (Carinthia 11833 55 6. d. Bened Ordens N. F, s Jas 48 151 
Köhler, Johs., Die Struktur d. 22% 


f x Treixler, G., Die Gödinger Juden- 
Dittmarscher Geschlechter. Kieler . „ 
Piss. 15. 51 8. 113 i (Zt. Dt. Ver. G. Mähr. u. 


chles. 21, 23—58.) 1348 


Heck, Ph., Pfleghafte und Graf- Freimann, A., Aus d. G. d. Juden 


len. i . | in Regensburg v. d. Mitte d. 15. Jb. 
schaftebanern 8. 7 K. Tübingen: bie z. Vertreibg. 1519. (Beitr. z. G. 


Be Zt. Sav stine. sr, G. An en d. dt Juden 79—95.) [134 
Müller; Lit. 2 bl. 17. Nr. 57 Brinkmann. (1335 : Grünfeld, Rich., Ein Gang durch 
Philippi, F., Pfleghaften Eigen die Geschichte der Juden ın Augsburg. 
5 Reichsg = Mitt Fi Inst. f et Festschr. z. Einweibg. d. neuen Syna- 
G. 37 39—66.) gl. 16 715. . Öst. | goge in Augsburg am 4. Apni 1917. 
Rez.: Hist. Zt. 118 f. Hofmeister. [1836 Augsburg: mom T 88 S. 3 è [1850 
Han ene; L., Über d. Urspr. v. Erb- Netter, Die Schuldennot d. jüdisch. 
Gemeinde Metz, 1791—1854 (Mtsschr. 


leihen sterr., Steierm. U, Kärnten, 8. 
51415. 787. Rez: Mitt. Inst. öst. G.-87, 110 | f, G. usw. d. Judentums 57, 591 —619. 
58, 63—80. [1351 


f. Dopsch; Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 68 f 
Wolff, M., De geschiedenis der 


Ilwof. [1337 
Wrede, Adam, Der Kölner Bauer 
Joden te Haarlem 1600—1815. Haar- 
lem: Bohn. 74 S 1352 


im Lichte d. Forschg. (Beitrr. Köln. 
[1338 
Engelbert, 8., Das Recht der israelit. 


G. 2, 87— 115.) 
Religionsgemeinschaft in Kurhessen. Tl. 1. 


hrsg. v. E. hr. v. Kerckering zur 
Borg, 8. 13. 2920. Rez.: Hist. Zt. 114, 
1839 


Beiträge z G. d. west fäl. Bauernstandes 
r 
5 3 3 4 4 ; 7 , 
409—11 v. Below. Marb. Diss 18. 41 S. TI. 2 erscheint in d 


„Arbeiten a. d. jur. - staatswiss. Seminar d. 
Univ. Marburg [1358 


Kracauer, J., Feme u. Frankfurter Juden. 

(Beitrr. z. G. d. dt. Juden 53 — 78) S. Sal- 

feld, Zur G. d. Judenschutzes in rer 
1 


i .) 

Neufeid, S., Die Juden im thür.- 
sächs. Gebiet währ. des Mittelalters. 
1: Von d. ältest. Zeiten bis 2. „schwarzen 
Tod“ 1348. Berl.: Poppelauer. 84 S. 
2 M. 80. [1855 

Graf, K., Das Recht d. israelit. 
Religionsgemeinschaft im Kgr. Sachs. 
Lpz. Diss. 14. 48 8. [1356 


Pador, H., Zur G. der brandb.-prenß. 
Judengesetzgebg. bis 1730. (Dt. G. b 1 


Cohn, John, G. der jüdisch. Ge- 
meinde Rawitsch. Berl. Lamm 15. 
122 8. 4 M. 1 

Braun, M., G. d. Juden in Schle- 
sien. VI. ’17. 8. 203—49; LXXXIII— 
CIV. 1 M. 50 1359 

Meisl, J., Die Juden im Zartum 
Polen. Geschichtl. Überblick. Bonn“ 
Marcus & W. 16. 788. 1M.80. [1860 


Beiträge z. G. d. dt. Juden. Fest- 
schrift z. 70. Geburtstag M. Philipp- 
sons. (Schrr. hrsg. v. d. Ges. z. För- 
derg. d. Wiss. d. Judentums.) Lpz.: 
Fock '16. XII, 392 S. 12M. [1340 


Singermann, F., Die Kennzeich- 
nung d. Juden im Mittelalt. Freib. 
Diss. 15. 51 8. 1341 

Brann, M., u. A. Freimann, Ger- 
mania Judaica. Bd. 1; 1. Frankfurt 
a. M.: Kauffmann. (Schrift. hrsg. v. d. 
Ges. z. Förderg. d. Wiss. d. Juden- 
tums. [33.]) 1342 

Rösel, Die Reichssteuern d. dt. Juden- 
gemeinden, 8. 12, 351. Rez.: Dt. Lit.- Ztg. 


12, Nr. 16 M. Hoffmann; Hist. vierteljschr. 
18, 330 f. G. Caro. 1843 


Täubler, E., Zur Handelsbedeutg. der 
Juden in Dtld. vor Beginn d Städteweßen8. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Juden, 370-9.) (1344 

uellen u. Forschgn. z. G.d Juden 
in Dt.-Öesterr. (s. 15/16. 2493). Bd. 4, 
T. 2: Wachstein, D. Inschrftn. d. 
alt. Judenfriedhofes in Wien: 1696— 
1783. XLIII. 636 S. 30 M. Bd. 7. 
J. Taglicht, Nachlässe der Wiener 
Juden im 17. u 18. Jh. XI, 344 u. 
65 S. 12 M. 

Rez.: v. 6 (Rosenberg, Steiermark): Hist. 
Zt. 118, 326—31 Luscbin v. Ebengreuth, Hist. 


Jahrb. 38. 600 f. K. O. Müller; v. 4, 3: Lit. 
Zbl. 18. Nr. 8. 8. Krauß. [1345 


c) Recht u. Gericht. 


Schwerin, v., Dt. Rechtsgeschichte, 8. 
„12. 446. Rez.: Jahrbb. f. Nat.-Gk. 109, 224 
26 Schreuer. 11361 

Markgraf, Überbleibsel uralt. Rechts- 
bräuche in d. Gegen v. (Mitt. d. Ver. f. sächs. 
Volkskde. 6, 232—35.) 11862 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Müller, K. Th. Chr., Der Hut als 
Investitursymbol im 14.—16. Jh. (Arch. 
Hess. G.10, 803 f.) [1363 


Peterka, Das offene zum Scheine Handeln 

im dt. Rechte d. Mittelalters, 8. 12, 449. 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 18, Nr. 4 Herb. Meyer. 
1 


11884 
Knorr, W. v., Das Ehrenwort 
Kriegsgefangener in sein. rechtsge- 
schichtl. Entwicklg. Bresl.: Marcus 
16, XII, 135 S. 5 M. (Untersuchg. 
z. dt. Staats- u. Rechts-G. 127.) [1365 
Schneider, Br., Friedewirkg. u. Grund- 
besitz in Markt u. Stadt, 8.’14, 3084. Rer: 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr.48 Keutgen. (1366 
Gierke, J., G. d. dt. Deichrechts. 
TI. 2. Breslau: Marcus XLIV, 727 S. 
25 M. (Untersuchg. z. dt. Staats- u. 
Rechts-G. 128.) [1367 
- Spieß, Das Marktprivileg, 8. 15, 2510. 
Rez.: Zt. Ver. Lübeck. G. 19, 95-99 körig; 
e Soz.-Wirtsch.-G. 14, 390—92 


] üller. — J. Philippi, Der dt. Markt 
im Mittelalt. (Dt. Lit.-Ztg. '17, Nr. 81—33.) 


[1368 
Gierke, Schuld u. Haftung im älter. 

dt. pecht, 8. ’09/’10 2702. 
- Rogz.: Gött. gel. Anz. 15, 683-710 Punt- 
chart. 10. [1369 
Fehr, H., Die Rechtsstellg. . 
Kinder in d. Weistümern, 8. 15, he 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 695 - 700 Voltelini. 
11870 


Albrecht, Fritz, Rechts- G. d. Bäder 

zu Baden im Aargau. Bern. Diss. 15. 
168 8. 

Rez.: Anz. Schweiz. G. 17, 102 f. Speidel. 

(1871 


Weisweiler, W., G. d. rheinpreuß. 
Notariates. 1: Die franz. Zeit. Essen: 
Baedeker 16. XXIII, 307 S. 8 M. 


Rez.: Zt. Aach. G. - Ver. 38, 312—14 
Scheins. [1372 


Heesing, R., G. d. Emdener Stapel- 


rechts. Tl. 2. (Jahrb. Ges. bild. Kunst 
Emden, 19, 1—68.) [1873 
Varrentrapp, Rechts-G. u. Recht d. 
emeinen Marken in Hessen, 8. 11, 2715. 
ez.: Hist. Vierteljschr. 14, 5682—84 ns 
187 
Hieb, Die braun 3 - 
. setzgebg. seit d. Mittelalter nee 
Magaz. 15, 101—7; 117 19.) [1375 
Lappe, J., Die Rechts-G. d. wüsten 
Marken. Münst.: Aschendorff 16. 
XXIV, 1223. 8 M. (Veröff. d. Hist. 
Kommiss. f. d. Prov. Westfalen. Die 
Wüstungen. Einleitg.) 
Rez.: Zt. Bav.-Stift. 37, G. A., 586— 91 
Wopfner; Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 50 Haff. [1376 
„ Hubrich, E., Greifswalder Univer- 
sitätsrecht. Beitr. z. Jahrhundertfeier 
d. Zugehörigkeit Neuvorpommerns z. 
reuß. Monarchie. Greifsw.: Bruncken 
Co. 65 8. '3 M [1377 


41 


Hinojosa, E. de, El elemento ger- 
manico en el derecho español. Madrid. 
15. 106 S. Vgl. 11, 2822. 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 86, G. A., 495 f. 
Hübner. [1378 


Müller, Geo.. Ursprüngl. Rechtslage d. 
Rumänen im Siebenbürg. Sachsenlande, 8. 
716, 732. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr.5 Zehnt- 
bauer. [1879 


Silberschmidt, W., Beteiligung 
u. Teilhaberschaft, e. Beitr. z. Rechte 
d. Gesellschaft. Halle: Waisenhaus. 
15. VI, 184 S. 

Rez.: Zt. Sav.-Zt. 37, G. A., 625—831 
Gierke. [1380 

Koehne, C., Gewerberechtliches in 
dt. Kechtssprichwörtern. (Festschr. f. 
Geo. Cöln 427 - 82.) Erweit.Sep.-Abdr. 
Zürich: Füßli 15 82 S. 2 M. 50 

Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.- 
6.14, 155 f. Techen ; Zt. Sav.-Stiftg.37. G. A., 
614—646 Peterka. [1381 


Bückliug, Wechselwirkung gewerbe- 
rechtl. u. n Elemente im Lie- 


genschaftsrecht d. dt. Mittelalters. 8. 18, 569. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 166—70 
Wahle. 1882 


[ 
Dirke, A.v., Die Rechtsverhältnisse 
d. Handwerks-Lehrlinge u. Gesellen 
nach d.dt.Stadtrechten u.Zunftstatuten 
d. Mittelalters. Jen. Diss. 14, 108 S. 
1883 
Peterka, 0., Die bürgerl. Brau- 
gerechtigkeiten in Böhmen. Rechts- 
geschichtl. Untersuchg. Prag: Calve 
239 S. 7 M. 50. 
Rez.: Mitt. Ver. G. Dt. Böhm. 55, 2565—58 
Weizsäcker. À [1384 
Friedmann, R., Das Gewerberecht 
im mittelalt. Schlettstadt. Greifsw. 
Diss. '16. 628. 1885 


Hübner, R., Grundzüge d. dt. Privat- 
rechts. 2. Aufl., s. 14, 761. Rez.: Viertel- 
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 229—31 
v. Below. [1386 

Frommhold, G., Zur G. d. ge- 
samten Hand. (Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. 
A., 504—6.) (1387 

Planitz, Die Vermögensvollstrek- 
kung im dt. mittelalterl. Recht. Bd. 1, 
8. 11/12, 2765. 

Rez.: Hist. Vierteljschr. f. Gese b. 
usw. 3. F., 17, 81221 Rintelen; Lit. Zbl. 
14, Nr. 15/16 G. . [1888 

Hübner, Johs., Der Fand im german. u. 
älter. dt. Recht, s. '14/'15 3077. Rez.: Hist. 
Zt. 115, 158—62 Schwerin. [1389 

Heusler, A., Weidhube u. Handgemal. 
(Festschr. d. schweizer. Juristenverein bei 
seiner 52. Jahresversammlg. gewidm. v. d. 
Jurist. Fak. Basel 15, 8—21.) [1890 

Gillis, Gewährschaftszug u. Laudatio 
auctoris, 8. 14, 762. Rez.: Hist. Zt. 115, 
156—6568 hme; Zt. Sav. - Stift. 87. G. A 
636—44 Alfr. Schultze. [1391 


42 


Fische“, A. v., Erbrecht u. Heim- 
fall auf d. Grundherrschaften Böhmens 
u. Mährens v. 18. bis 15. Jh. (Aus: Arch. 
f. öst. G. 106, 241—88.) Wien: Hölder 
15. 48 8. 

Rez.: Zt. Sav.-Stift. 87, G. A., 623 f. Gäl; 
Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 55, 204 er 

Klaar, K., Das Erhart Reuttersche 
Fideikommiss. (Forsch. Mitt. G. Tirols 
usw. 14, 1— 65.) [1393 


mur, M., Schweiz. Bauernmarken 
u. Holzurkk. Bern: Stämpfli & Co. 
160 S.; 83 Taf. 16 M. (Abhdlgn. z. 
schweiz. Recht 77.) [1394 


Merz, R., Das Hypothekarrecht 
nach aargauisch. Rechtsquellen. Bern. 
Diss. 15. 185 S. [1395 

Kuyk, J. van, Eenige meded. uit het 
Germaansch familie — en gemeenschaps- 
leven. (Handelingen en Meded.v.d Maatsch. 
a Neger, Letterkde. te Leiden 13/14 3 38 

Moll, W., De rechten van den Heer 
van Bergen op Zoom. Groning. Diss. 
15. 184 8. 

Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 572 f. van 

an. (1397 

Havenstein, E., Das Bergregal d. 
Standesherren im Ruhrkohlenbezirk. 
(Jahrb. Gesetzgebg. 41, 1181—1231.) 

[1398 

Rihn, H., Die Besitzverhältnisse 
an den Mooren d. Grafsch. Hoyer. Mit 
besond. Berücks. d. Amter Diepenau u. 
Uchte. Zur Rechts-G. d. Moore. (Zt. 
H. Ver. Nieders 15, 101 —72.) [1399 


Ellenberger, Das Glzschauer Erb- 
recht. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 
6, 2386—38) [1400 


Stölsel, A., Geding u. Appellation, Hof, 
Hofgericht u. Räte, Abschied u. Urteil. E. 
rechtsgeschichtl. Untersuchg., 8. 12, 448. 
Rez.: Dt. Lit. Ztg. 15, Nr. 1 Buch. (1401 

Glitsch, Untersuchen. z. mittelalterl. 
Vogtgerichtsbarkeit s. 13, 2939. Rez.: Lit. 
Zbl. '14, Nr. 41 Brinkmann. [1402 


Mayer, Ernst, Geschworenenge- 
richt u.Inquisitionsprozeß. Ihr Ursprg. 
dargel. Münch. u. Lpz.: Duncker u. H. 
16. XXI, 379 S. 12 M. 

Rez.: Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. A., 527—438 
v. Amira; Lit. Zbl. 17, Nr. 37 Brinkmann; 
Dt. Lit. Ztg. 17, Nr. 37 Kisch. [1403 

Meister, E., Fahrnisverfolgung u. Unter- 
schlagung n. dt. Recht, s. 14, 3078. Rez.: 
Dt. Lit. Ztg. '15, Nr. 16 Herb. Meyer, 

Kisch, Der dt. Arrestprozeß in sein. 
geschichtl. Entwicklg., s. 16. 747. Rez.: Zt. 

av.-Stiftg. 87, G. A., 591—601 Alfr. re 
65 

Meyer, Herb., Gerüft, Handhaft- 

verfahren u. Anefang. (Zt. Sav.-Stiftg. 


37, G. A., 382—497.) 1406 


(1404 


Bibliographie Nr. 1392—1451 


Köhler, Walt., Die Amnestie f. 
Kriegsteilnehmer. (Geschichtl. Stud. f. 
Hauck 135—5l.) i [1407 


Planer, Recht u. Richter i. d. inneröst. 
Landen, s. 11, 2823, Rez.: Hist. Viertel- 
jsohr. 18, 209—11 Voltelini. [1408 

Glitsch, Heinrich, Der alaman- 
nische Zentenar u. sein Gericht. Leip- 
zig: Teubner. 156 S. (Berichte üb. 
Verhdign. d. K. Sächs. Ges. d. Wiss. 
Phil.-bist. Kl. Bd. 69, H. 2.) [1409 


Ramsperger, Zur geschichtl. Ent- 
wicklg. d. thurg. Zivilprozesses. (Zt. f. 
schweiz. Recht 57, 234—561.) [1410 


Eichholzer, E., Über Zwangs- u. 
Bannrechte namentl. nach schweizer. 
Recht. Zürich. Diss. '14. 111S. [1411 

Willmann, J., Die Strafgerichts- 
verfg. u. d. Hauptbeweismittel im Straf- 
verfahren d. St. Freiburg i. Br. bis z. 
Einführg. d. neuen Stadtrechts (1520). 
E. Beitr. z. dt. Strafprozeßrecht im 
Mittelalt. (Zt. Geschichtskde. Freiburg 
33, 1106.) [1412 

Mell, A., Versuche z.Verstaatlichg. 
d. Stratgerichte in Österreich vor d. J. 
1849. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 14, 
1—24.) [1418 

Hoegel, H., Freiheitsstrafe u. Ge- 
fängniswesen in Osterreich von d. The- 
resiana bis z. Gegenw. Graz u. Wien: 
Moser 16. 152 S. 5 M. [1414 


Kapras, J., Der Grenzeid im 
tschechisch. Rechte. Beitr. z. G. d. 
tschech. Ordale. (Sep. a.: Sbornik věd 
ravnich a stadnich 15, 2/4) Prag: 

elbstverl. 15. 15 S. (Tschech.) 

Rez.: Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54, 194 f. 
Weizsücker. 11415 

Knapp, Herm., Alt-Regensburgs Gerichts“ 
verfang, Strafverfahren u. Strafrecht bis z. 
Carolina, 8. 14, 8094. Rez.: Hist. Zt. 115 
397 f. Rehme. 1141 

Damsté, P. H., Het Veenrecht in 
de provincie Utrecht van 1592 — 1916. 
Utrecht Diss. 16. XV, 359 8. [1417 

Deichert, H., Das ehemal. Wachgaricht 
der Altstadt Hannover. (Hann. G. dll. 17, 
401—7. 11418 

Frölich, K., Gerichtsverfang. v. Goslar 
im Mittelalt., s. 12, 2764. Res.: Gött. gel. 
Anz. 15, 215 tr. Beyerle. [1419 

Heck, Ph., Neue Theorie d. sächs. 
Freidinge. (Zt. H. V. Niederr.. 15, 
396—418.) Vgl. 14, 3071. [1420 

Glauning, R., Zur G. d. Strafrechtspfle 
im Kurfürstent, Sachsen währ. d. 18.38. K. 
Arch. f. sächs. G. 37, 316 — 29.) 11421 

Grosse, Das platicum ad altam arborem 


b. Quedlinburg u. d. Neuweger Vogteigericht. 
(Zt. Harz-Ver. 50, 112—24.) 11422 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Loening, Gerichte u. Verwaltungsbehör- 
den in Brandenb.-Preußen, 8. 14, 3073. Rez.: 
Krit. Vierteljschr. f. Gesetzgebg. 3. F., 17, 
140— 45 Waldecker; Verwaltungsarch. 22 
549—51 Bornhak; Zt. f. Polit. 9, 5935—96 
Ruben. 1423 
willig. Gerichtsbarkeit im Ordensstaate 


Preußen. (Altpr. Monatsschr. 52, 552 ff.) 
1424 


Brünneck, W., Zur G. d. Gerichts- 
verfg. d. Stadt Frauenburg im Erm- 


lande. (Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. A., 
3813—82.) 1425 
Matuszkiewicz, Die mittelalterl. Ge- 


riehtsverfassung d. Fürstentume Glogau, 8. 
12, 457. Rez.: Hist. Zt. 110, 469 Sp.; Lit. 
bl. 14, Nr.9 O.; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
forschg. 86, 581 f. Kunkel. 1 
Baumgart, R., Die Entwicklg d. 
Schuldhaft im italien. Recht d. Mittel- 
alters. Berl. u. Lpz.: Rothschild 14. 
XVI, 559 8. (Zivilprozeßrechtl. Forsch. 
hrsg. v. Rich. Schmidt 9.) 
„: Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. A., 602—10 
Pldh its. 1427 
Mayer, Ernst, Das ganga undir 
1 u. d. spanische Recht. (Mitt. 
t. Ost. G. 87, 285—87; 868 f.) [1428 


Rueß, K., Die rechtl. Stellg. d. 
Pane Legaten bis Bonifaz VIII. 
aderb.: Schöningh 12. XIV, 252 8. 
8 M. (18. H. d. Sekt. für Rechts- u. 
Soxialwiss. d. Görres-Ges.) 


Rez.: Hist. Zt. 115, 134—286 Bachmann. 
11429 


Mayer, Ernst, Der Ursprung d. 
Domkapitel. (Zt. Sav.-Stiftg. 88, K. A. 
7, 1—33.) [1430 

Stutz, U., Parochus. (Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 35, K. A. 4, 497f.) Vgl. 14, 
3098 [1431 


Dorn, J., Zur G. d. Personal- 
pfarreien. (Zt. Sav.-Stiftg. 37, K. A. 6, 
341—883.) 1432 

Dorn, J., Jus patronatus. (Zt. Sav.- 
Stiftg. 37, K. A. 6, 3891—95.) [1433 

Henricl, Herm., Über Schenkungen 
an d. Kirche. Basel. akad. Antritts- 
vorlesg. Weim.: Böhlau 16. 62 S. 2 M. 


Rez.: Dt. Lit. Ztg. 18, Nr. 11 Alfr. 
Schultze; Hist. Vierteljschr. 18, 8061. ren 


Bauer, Hanns, D. Preces pri- 
mariae d. dt. Könige i. früher. Mittel- 
alter. Heidelberg. Diss. 14. 49 8. [1435 


Hashagen, J., Zur Charakterist. 

d. geistl. Gerichtsbarkeit vornehml. im 

Be Mittelalt. (Zt. Sav.-Stift. 87, 
A. 6, 205 — 92. 


` Rez.: Arch. k 


| . Kirchenrecht 97, 474 
—77 Hilling. t1436 


11426 


*43 


Riedner, Die geistl. Gerichtsböfe im 
Mittelalt., Bd. 2, 8. 15, 2503. Rez.: Hist. Zt. 


5, 
118, 91f. Fehr; Theol. Rev. 17, Nr. 15/16 
1487 


Koeniger. 

Berr, Die Kirche gegio Gewalttaten 
v. Laien, 8. 14, 3093. Rez.: Dt. Lit. Ztg. 16, 
Nr. 49 Koeniger. 1438 

Köstler, R., Huldentzug als Strafe, 
s. 13, 582. 

Rez.: Hist. Jahrb. 88, 885 f. Klaring; 
Westdt. Zt. 82, 235 f. Aubin; Hist. Zt. 113, 
612—14 Rehme. [1489 


Hindringer, R., Das kirchl. Schul- 
recht in Altbayern v. Albrecht V. bis 
z. Erlasse d. Verfassungsurk. 1550— 
1818. Paderb.: Schöningh '16. XV, 
176 S. 5 M. 60. (XVI, 75 S.: Straßb. 
Diss. 16.) (Veröff. d. Görres-Ges. Sekt. 
f. Rechts- u, Sozialwiss. 27.) 

Rez.: Zt. Bav.-Stiftg. 87, K. A. 6, 477f. 
Rieker; Theol. Rev. 17, Nr. 19/14 Scharnag] ; 
Hist. Jahrb. 38, 625 f. Mitterwieser. [1440 

Bruggaier, Die Wahlkapitulati- 
onen d. Bischöfe u. Reichsfürsten v. 
Eichstätt, s. ’15/'16 2526. 


Rez.: Stud. Mitt. G. Bened.-Ord. N. F. 7 
4291. Br. Wilhelm 11441 


Rückert, G., Die Präbende am 
Domkapitel zu Augsburg. (Arch. G. 
Hochstift Augsburg 5, 183 — 254). [1442 

Braun, d., Die Kapitelsordnung 
d. Kapitels Wassertrüdingen v. 1870, 
ergänzt 1439. (Beitr. Bayer. Kirch.-G. 
28, 129—47. 24, 106—10.) [1443 

Hermeiink, H., DieVerhandlungen 
üb. d. altwürttb. Kirchengut seit 1806. 
(Württb. Jahrbb. f. Statist. u. Ldkde. 
14, I, 46—83), s. 16, 617. 

Rez.: Theol. Lit. Ztg. '15, Nr. 22 Bossert. 


[1444 
Heinemann, B., Zur G. d. Offi- 
zialates im Bistum Konstanz. (Zt. f. 
G. d. Oberrh. N. F. 31, 300—302.) [1445 
Müller, Alois, Das Kirchenpatronats- 
recht im Kant. Zug, 8. 18, 2972. (Auch Diss. 


Freiburg i. Ue., '12.) Rez.: Ans. f. schweiz. 
G. '15, 54—58 Hoppeler. [1446 


Rösch, A., Zur G. d. Pfarrkon- 
kurses im Erzbist. Freiburg. (Arch. t. 
kath. Kirchenrecht 96, 203—43.) [1447 

Frohn, ar D. Sendgericht z. Aachen b. 


gz. Mitte d.17. Jh., 8. 14, 774. Rez.: Zt. d. Aach 
G. Ver. 35, 388 -385 Scheins. 


1448 

Marx, Die Entwicklig. d. Plarr- 

systems im Bistum Trier. (Trier. Arch. 

24/25, 1— 158.) Sep.: Trier: Lintz 15. 
138 8. 4 M. 50. 

Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht =... 


Hilling. 
Rotscheidt, W., Zur G.d. Nach- 
jahrs am Niederrhein. Mthfte. Rhein. 
irch.-G. 12, 13—27.) 1450 
Bachmann, K., G. d. Kirchenzucht in 
Kurhessen von der Ref. bis z. Gegenw., 8. 
12, 2859, Rez.: Theol. Lit. Ztg. '13, Nr. 6 
Eger ; Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 868 — 71 
Simons. [1451 


+44 


Eger, K., u. Jul. Priedrleb, Kirchenrecht 
d. ev. Kirche im Grbzgt. Hessen. 1, 8s. 14, 
8107. Res.: Dt. Zt. f. Kirchenrecht 24, 809—14 
Ruck. 11452 


Uhlemann, K., Verhältn. d. polit. 
z. Kirchengemeinde d. Stadt Altenburg. 
Jen. Diss. 14. 81 S. — K. Rost, Ent- 
stehg. d. Kirchengemeinde in Saalfeld 
u. d. polit. Gemeinde. Jen. Diss. 14. 50 8. 


Rez.: Zt. Sav.- Stifte. 37, K. A. 6, 4713—76 
Alfr. Schultze. 11453 


Arndt, Geo., Die kirchl. Baulast 
in d. Bereich d. früheren Grafschaft 
Hohenstein. (Zt. d. Harz-Ver. 48, 
28—56.) — Ders., Desgleich. im Stifte 
Quedlinburg, in d. Reichsfreiherrschaft 
Schauen u. in der freien Reichsstadt 
Nordhausen. (Ebd. 81—132.) 1454 


Linneborn, J., Die Kirchenbau- 
pflicht d. Zehn tbesitzer im früher. Her- 
zogtum Westfalen. Paderb.: Boni- 
facius-Dr. 15. 151 S. 3 M. Akad. 
Schrift d.phil.-theol. Fak. in Paderborn. 

Reg.: Arch. f. kath. 5 1 5 
702—4 Hilling: Zt. d. Sav.-Stif 
Abt., 489—95 Stutz; Stud. G. En “org: 
N. F. 6, 678—76 Greinz; Hist. Jahrb. 38, 173 f. 
Maring. [1455 

Teackkoff, Die westf. Bischofswahlen 
bis E. Wormser Konkordat, s. 18. 628. Rez.: 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 255f. A. Hot: 
meister. 

Linneborn, J., Die kirchl. Baulast 
imehemal. Fürstbist. Paderborn, rechts- 
geschichtl.dargest. Paderb.: :Schöningb. 
299 S. 12 M. 

Rez.: Arch. Kath. Kirchenrecht 97, 486 
—88 Hillin ng. {14 457 

Heepe, Organisation d. Altarpfründen an 
d. Pfarrkirchen d. Stadt Braunschweig im 
Mittelalt., s. 13, 3820. Rez.: Hist. Jahrb. 85, 
691—93 Lerche, [1458 

Wolgast, E., Die rechtl. Stellung 
d.schlesw.-holst. Konsistoriums. Kiel: 
Cordes 16. XXIV, 291 8. (Schrr.Ver. 
Schlesw.- Holst. Kirch.-G. 1. R., H. 8.) 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 15 A: 


Apeldoorn, L. J. van, De kerke- 
lijke goederen in Friesland. Beschrij- 
ving van de ontwikkeling van het recht 
omtrent de kerkel. goederen in Fries- 
land tot 1795. II. Utrecht. Diss. Leeu- 
warden: Meijer & Sch. '15. 509 S. [1460 


Fritsch, J., Besetzg. d. Halberstädter 
Bistums in d. 4 erst. Jahrhh. sein. Bestebens, 
14, 832. Rez.: Thür.-säche. Zt. f. G. 4, 
229. Arndt. [1461 
Arndt, G., Die kirchl. Baulast in 
d. ehemal. Erfurtischen Gebiete. (Mitt. 
Ver. G. Erfurt 87, 1—84.) [1462 


Nebel, A., Die Anfänge u.d.kirchl. 
Rechtsstellg. des Augustiner - Chor- 
herrenstifts St. Peter auf d. Lauter- 
berge (Petersberg b. Halle). (Thür.- 
sächs. Zt. 6, 113 — 76.) [1463 


Bibliographie Nr. 1452 — 1504 


Arndt, G., Die kirchl. Baulast in 
d. Mark Brandenburg. (Jahrb. f. brandb. 
Kirch.-G. 13, 119—81; — Ders., Die 
kirchl. Baulast in d. Mark Brandenb. in 
d. rechtl. Entscheidungen. (Forsch. z. 
brandb. u. pr. G. 29, 173—246.) — Ders., 
Desgl. in d. Entwürfen d. märkisch. 
(kur-, alt- u. neumärk.) Provinzialrechts 
u. in d. Vhdlgn. über diese. (Ebd. 30, 
165—247.) — Fr. Holtze, Zur kirchl. 
Baulast in d. Mark. (Ebd. 505 —7.) [1464 


Kaas, Die geistl. W kath. 
Kirche in Preuß., s. 15, 2528. Res.: Hist. Zt. 
118. 112—14 Hashagen Hist. Jahrb. 38, 584 
—89 Marin Arch. ck. Kath. Kirchenrecht 97. 
317—30 Hil iling. [14 1465 
Dix . im ostelbisch. Dtld., 
14. ee Rez.: Dt. Zt. £. Kirchenrecht 
24 330—32 Ruck; Hist. Zt. 114, 6921. Lerche. 


[1466 
Schulte, L., Die Exemtion d. 
Breslauer Bistums. (Zt. Ver. G. Schles. 
51, 1—29.) [1467 


Blume, ODDANA. $ 2. 706. Rez.: Zt. 
Sav.-Btiftg. 37 6, 427f. Wermingboff: 
Stud. G. Bened.-Ord. N. F. 6, 667—71 nr 


d) Kriegswesen. 


Weule,K., E. Bethe, B. Schmeid- 
ler, A. Doren, P. Herre, Kultur-G. 
d. Krie = (Aus Natur u. Geisteswelt 
561.) . u. Berl.: Teubner 118 8. 


1 M. 50. 11469 

Daniels, G. d. Kriegswesens. Neuzeit 4 
1 8. 13, 2977. Rez.: Hist. Zt. 115, 222 f. 
a00b 1470 


147 
Schäfer, D., Zur G. dt. allgem. 
Wehrpflicht. (Aus: Sitzungsberr. d. 
Berl. Ak. 17.) Berl.: Reimer, S. 451 
—68. 1 M. 11471 


Wolzendorff, K., Der Gedanke d. 
Volksheeres i. dt. Staatsrecht, Tübing.: 
Mohr 14. XII, 63 S. 

Rez.: Hist. Zt. 117, 187—48 v. Below. [1472 

Nell, Die Landsknechte, 8. 16, 772. Rez.: 
Preuß. Jahrbb. 164, 346—48 Delbrück. (1473 

Wutte, M., Vom alten Landsturm. 
(Carinthia T. 105, 6—34. 106, 19—57.) 

Da [1474 

Dachler, A., Befestigung miktelaiterl: 
Städte u. Märkte in Niederösterr. m. Aus- 
nahme Wiens. (Berr. u. Mitt. d.Alt.-Ver. Wien 


49, 21—54.) 11475 
Scheven, Fr., Die mittelalterl. 
Befestigung d. Dorfkirchen im Regnitz- 


gau. Erlang. Diss. 14. 106 8. [1476 


Kriegsgeschichte, Schweizer. Im 
Auftr.d.Chefsd. Generalstabes, Oberst- 
korpskommandant Sprecherv. Bernegg, 
bearb. v. ent Historikern unt. 
Leitg. v. M. Feldmann u. H.G. 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Wirz. H. 1. H.3. H.6. Bern: Kuhn 
15. 103 S., 3 Ktn.; 80 S., 3 Ktn.; 
109 8. 

Rex. : Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 720 f. Stutz ; 
Anz. Schweiz. G. 16, 2371—74 Geßler. [1477 

Geßler, E. A., Basler Zeughaus- 
inventare (s. 14, 3121). Schluß. (Anz. 
Schweiz. Altkde. N. F. 16, 67—80, 
248—51 1478 


Wymann, Ed., Das Schlachtjahr- 
zeit von Uri. Altdorf: Staatsarchiv 16. 
XLVI, 788. 2 Fr. 50. 1479 


Leclère, C., Le rôle militaire des 
avoués liezeois. (Mélanges d’hist. off. 
à Ch. Moeller 1, 393—406 ) [1480 


Elias, J. E., Schetsen uit de gesch. 
van ons zeewesen. (Bijdragen voor 
vaderl. gesch. 5. R., 3, 209—359.) [1481 


Naumann, Adf., Das kursächs. 
Defensionswerk 1618 — 1709. (Leipz. 
Diss. 16. Beitrr. z. Kult.- u. Universal- 
G. 37 N. F. 2.) Lpz.: Voigtländer, XVII, 
804 S. 10 M. [1482 

Gerbing, L., Thüringer Dorfbe- 
festigungen und Zufluchtsstätten im 
Kriege. (Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 64, 
Nr. 7/8.) [1483 


Hofmeister, H., Die Wehranlagen 
Nordalbingiens. Zusammenstellg. und 
Untersuchg. der m und ge- 
schichtl. Burgen u. Befestigungen. H.1: 
Gebiet d. Fr. u. Hansest. Lübeck. D. 
Fürstent. Lübeck. Lüb.: M. Schmidt 
Gr. 2°. 84 S.; 10 Pläne, 14 Taf. 16 M. 

[1484 

Osten-Sackeu u. v. Rhein, O. Frhr. v. der, 
Preußens Heer v. sein. Anfängen bis zur 
Gegenw. 3, 3. 14, 779. Rez.: Dt. . 
14, Nr. 86/37 Gohlke; Lit. Zbl. 14. Nr. 41 
v. Janson. , [1485 


Breithaupt, Th., Kriegserinnergn. 
d. Familie Breithaupt. Eschershausen: 
Seulcke. 520 S., Taf. 9 M. [1486 


e) Religion u. Kirche. 


Eabel, C., Hierarchia catholica 
medii acvi, sive pontificum, cardinalium, 
ecclesiarum antistitum series, ab anno 
1431 usque ad annun 1503 perducta. 
Ed. 2. Monast.: Regensberg. 4°, 


XLV, 290 S. 20 M. 
Rez.: Mitt. Inst. öst. G. 37, 111 f. re 


Hofmann, W. v., Forschen. z. G. 
d. kurialen Behörden vom Schisma bis 
z. Reform. Rom: Loescher & Co. 14. 
XII, 329; 295 S. 24 M. (Biblioth. 
d. Preuß. Hist. Instit .12/13) [1488 


*45 


Tavgl, d., Die Teilnehmer an d. 
allgemein. Konzilien des Mittelalters. 
TI.1—3c. Berl. Diss. 16. 74 S. [1489 


Paulus, N., Die Ablässe d. röm. 
Kirchen im Mittelalt. (Hist.- pol. Bll. 
155, 227-41; 316 — 26.) [1490 

Paulus, N., Die Anfänge d. Ab- 
lasses. Zt. f. kath. Theol. 39, 189— 
230. Vgl. 10, 545. [1491 

Paulus, N., Ablässe f. gemeinnützige 
Zwecke. (Hist.-pol. Bil. 158, 561—75.) [1492 

Paulus, N., Berühmte, doch un- 
echte Ablässe. (Hist. Jahrb. 36, 481— 

15.) 1498 

Dorn, J., Beitrr. z. Patrozinien- 
forschg. (Arch. Kultur-G. 13, 9—49; 
220—55.) (1494 


— 


Wohlenberg, G., Mittelalterliche 
Typologie im Dienste d. Predigt. Mitt. 
a. e. Münch. Cod. (Zt. f. Kirch.-G. 86, 
319 —49.) [1495 


Hauck, A. Kirch.-G .Dtlds. 5: Das spätere 
Mitttelalt. Hälfte 1, 8. 10/11. 2892. Rez.: 
Hist Zt. 118, 104--12 E. Vogt. [1496 


Vigener, Gallikanismus u. episkopal. 
Strömungen im dt. Katholizismus zwisch. 
Tridentinum u. Vaticanum, 8 14, 789. Rez.: 
Zt. Sav.-Sıiftg. 87, K. A. 6, 480—82 Mirbt. 


11497 

Hauck, A., Dtld. u. En land in 
ihren kirchl. Beziehgn. Lpz.: Hinrichs. 
134 8. 4 M. 50. [1498 


Riesenhuber, M., Die Abteikirche 
zu Seitenstetten in Niederöst. 1116— 
1916. Wien: Reichspost 16. 66 W 
Taf. 3 M. [14 


Fischer, Wilh., Personal- u. Amts- 
daten d. Erzbischöfe v. Salzburg, 798— 
1519. Greifsw. Diss 16. 103 S. [1500 


Tomek, E., G. d. Diözese Seckau. 
1: G. d. Kirche im heutig. Diözesan- 
gebiet vor Errichtg. d. Diözese. Graz: 
Styria X VI, 684 S. 17 M. [1501 


Naegle, A., Kires.- G. Böhmens. 1, 3.'15, 
„ Hist. Zt. 118, 824—26 Loserth; 

G. Dt. Böhmen 54, 193 f. Helm- 
ling: Zt. Öst. Gymn.68, 302—5 Juritsch. |1502 
Mayer, Mich., Bayerns Bevölkerg. 

in konfessioneller Schichtung u. Ent- 
wicklg. seit den letzten 100 Jahren 
1811/12 -1910. Münch. Diss. 84 S. 
[1503 

Schröder, A., Die Augsburger 
Weihbischöfe. 1: Im Mittelalt. (Arch. 
G. Hochstift Augsburg 5, 1171500 
504 


*46 


Specht, Th., Zur G. d. Stadtpfarrei 
Dillingen. (Jahrb. Hist. Ver. Dilling. 
29, 1—36.) - 1505 

Sohröder, Alfr., Aus d. Mi 
derverzeichn. d. St. Anna- Bruderschaft 
in Baisweil. (Arch. f. d. G. d. Hoch- 
stifts Augsburg 4, 468— 73.) [1506 


Krieg, J., Die Landka itel im Bis- 
tum Würzburg bis z. Ende d. 14. Jh. 
Paderb.: Schöningh 16. XII, 136 S. 
4 M. 80. (Würzb. Hab. a u. Veröff. 
d. Görres-Ges. Sekt. f. Rechts- und 
Sun WISN 28.) 

Th. Lit.-Ztg. 17, Nr. 1 Bossert; 
Zt. Sav - Stitig. 87, K. A. 6, "484—42 Köni er; 
Freiburg. Diözesanarch. N. F. 17.278—80 Göller. 
Hist. Jahrb. 38, 623 f. Eichmann: an 
/ Rev.’17, Nr. 17/18 Sägmüller. [150 

— Ders., Die Landkapitel im Bist. 
Würzburg v. 'd. 2. Hälfte d. 14. bis z. 
2. Hälfte d. 16. Jh. (Zt. Sav.-Stiftg. 
88, K. A. 7, 97—135.) 1508 


Wich, H., G. der Allerheiligen- 
Kapelle b.Kleinschwarzenlohe. Nürnb.: 
Noris’16. 74 S. 80 Pf. [1509 


‚Weinland, Entstehg. u. Entwicklg. 
d. Kirchen u. Pfarreien im Oberamt 
Gerabronn. (Bil. Württb. Kirch.-G. 
20, 13542.) — Vgl. 13. 8023 u. 15, 
2566. Bossert, kam. (Ebd. 143780) 


Huber, Die abgegangene Kirche 
zu Unterbrändi. (Bll. f.württb. 11511 -G. 
Stolz, E., Aus d. Wallfahrts- 6. 

d. Weggentals bei Rottenburg a. N. 
(Hist.-pol. Bl. > [1512 
Stückelber J. A. Häflinger, 
Fränkische Hei fizo: auf fachweizerisch 8i eln. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10, 307—10.) Die- 
selben, Orient. u. dt. Heilige auf a 
Sigeln. (Ebd. 11, 255—61.) (1513 
Mayer, Joh. Geo., G. d. Bistums Chur, 

s. '15/’16, 2543. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 18, 
Nr. 2,8 Heussi. (1514 
Kirchen, Basler. Besteh. u. ein- 
gegangene Gotteshäuser in Stadt u. 
Kanton Basel. Unt. Mitwirk. zahlr. Mit- 
arbeiter hrsg. v. Stückel berg. Bdch.1. 
Bas.: Helbing u. L. 119 S. 2 M. 50. [1515 
Ringhels, 0., Die Begräbnisstätten im 
En: Einsiedeln. Einsiedeln: De ne 18. 


„ Das alter d. kirchan- in 
** chrr. Ver. G. Bodensee 55 


Wohleb, J., Das Laubwaldkäppele b. 
en (Freiburg. Diözesanarch. N. F. 5 


Ringholz, 0., Elsaß-Lothringen u. 
Einsiedeln, in ihr. gegenseit. Beziehgn. 
Einsiedeln: Benziger. 103 S. 1M. [1519 
Pfleger, Luc., Beiträge z. G. d. 
Predigt u. d. religiös. Volksunterr. im 


9 


Brinzinger, A 
. 8 


Bibliographie Nr. 1505 — 1565 


Elsaß Pen d. Mittelalters. 30 
Jahrb. 38, H. 4.) (1520 


@aß, J., Konstitutionelle Profes- 
soren am Straßburg. Priesterseminar. 


Straßb.: Le Roux '16. 120 S. 2 M. 
Rez.: Hist. Jahrb. 87, 738 f. Schnü i 


Hessel, A., E. ungedr. G. d. Bis- 
tums Straßburg. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
F. 288 f.) 1522 
Steffan, J. B., G. d. kath. Pfarrei 
Weißenburg. Straßb.: Göller 16. 1152 
1528 
Meyer, Aug., Der polit. Einfluß 
Dtlds. u. Frankreichs auf d. Metzer 
Bischofswahlen im Mittelalt. Metz: 
P. Müller 16. IX, 133 S. 3 M. 
Rez.: Theol. Lit. Ztg. 17, Nr. 10 Lerche; 
Jahrb. Ges. Lothr. G. 27/78, 559—6868. 1524 
Schüller, A., Pfarrvisitationen in 
d. Erzdiözese Trier (s. 10, 572). Forts. 
Dekanat Piesport: (Trier. "Arch. 26/27, 
145 — 79.) 1525 
Nippold, F., Beitr. r Kireh.-G. 4 
Emmerich. Forts. (Monatshfte. f. rhe n, 
Kirch.-G. 10, 326 [1526 
Lichius, H., Verfassg. d. Marien- 
stiftes zu Aachen bis z. franz. Zeit. 
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 37, 1—140 u. 


Münst. Diss. '16.) 1527 
Schmits, Ldw., Die Sankt-Gangolphus- 
kirche in d. Kreis- u, Gerichtsstad eins- 


berg. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 36, 197—202.) [1528 
Dresen, A., Die eins pn 
St. Katharina u. St. Hubertus in Ra- 
tingen. (Düsseld. Jb.28 157210) 11520 
Rodewald, H., Irmenach in d. 8 
Zeit. (Honntehfte. t. rhein. Kirch.-@. 1 
257—R5 1580 
Sinemus, M., G. d. Kirchspiels Cleinich- 
Hirschfeld bis z. Einführg. d. Ref. im J. 1557. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 10, . 


Ley Ys C. A.,; Kölnische Kirch. 0. 
v. d. Einführg. d. Christentums bis z. 
Gegenw. 2. umgearb. Aufl. Essen: 


Bädeker. X, 621 8. 12 M. 
Rez.: Theol. Rev. 17, Nr. 18/14 — 95117855 


Schäfer, K. H., Kirchen u Christen- 
tum in d. spätrömisch. u. frübmittel- 
alterl. Köln. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 98, 29— 136.) 1533 


Roth, Herm. Hnr., Stift, Pfarre 

u. Kirche z. hl. Severinus in Köln. Köln: 
Stauff u. Co. 16. XV, 224 S.; 51 Taf. 
5 M. 1534 
Reiners, A., Die St. Willibrordi- 0 
Echternach; 6. d. Abtei u. Stadt. (Stud. u. 


Mitt. a. d. Bened.- - u. Cist.-Orden 19, ur 


Berliere U., Les èvêques auxi- 
linaires de Liége (s. 13, 624). Forts. 
(Rev. bénédict. 30, 78—111; 304—388. 
81, 45—82.) [1536 


au 1 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Duchesne, L., Fastes épiscopaux 
de l'anc. Gaule, s. 167 16 2555. T. 1597 
Tenhaeff, N. B., Dom en Ondmunster te 


sch. 

„5 ia T E 
Vaes, M., Les ourialistes belges à Rome 
aux 16.et 17. siècles. „J Lieggesi‘'. (Mélanges 
d' hist. off. à Ch. Moeller 2, 100—121.) (1539 
Fabricius, W., Beitrr. z. kirchen- 
eschichtl. Lit. v. Hessen (s. 14, 3146). 
Forts. (Arch. Hess. G. 10, 112—268. 
11, 81—100.) 4 [1540 
Henkelmann, K., Beitrr. z. G. d. 
Lichtenklinger Kapelle. (Arch. Hess. 
G. 10, 51—65; 182.) 1541 


Gisbert, E., Die Bischöfe v. Minden 


bis z. Ende d. e Tl. 1 u. 8. 


Berl. Diss. 16. 49 8. 

Rez.: Hist. Jahrb. 38, 155 Löffler. (1542 

Waters, G., Die münster. kath. 
Kirchenliederbücher vor d. erst. Diöze- 
„ 1677. Untersuchg. ihr. 
textl. Quellen. Münst.: Aschendorff X, 
119 8. 3 M. 60. (Forschgn. u. Funde: 
hrsg. v. Jostes. 4, 4.) 

Rez. : Theol. Lit. bl. 17, Nr. 18 flo 


Bertram, Adf., G. d. Bistums Hildes- 
heim, 8 5 2558. Rez.: Zt. Kath. er 
41, 


Henkel, K., Kurze G. d. Diöz. 
Hildesheim u ihrer Einrichtgn. Hil- 
desh.: Lax. 314 S. 4 M. [1545 


Henkel, Karl, Handbuch d. Diöz. 
Hildesheim. Hildesh.: Lax. XII, 140 
Hansen, Reimer, Zur Kirchen-G. 
Schlesw.-Holsteins, besond. z. G. d. Bis- 
tums Schleswig. (Schrr. Ver. Schlesw.- 
Holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 313 — 51; 
460 — 96.) [1547 
Harms, Klaus, Das Domkapitel 


1542. Kiel. Diss. Kiel: Cordes, 
AI, 177 S. 4M. nu. Schr. d. Ver. f. 
Schlesw.- Holst. Kirch.-G. R. 3, H. 7. 

Res.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 6 Bonwetsch. 


Jessen, W., ZurKirch.-G.d. Stadt Echem- 
förde. (Schrr. Ver. Schlesw.-Holat. Kirch.-G. 
2. R., 6, 4883—49.) [isas 


S Rich., Su ard 
aa e a Daleminze, 5 Arch. Bäche, 


G. 

Schiller, Jul., Die ehem. Pfarre 
zu Altenlohm (Kr. re T Haynau) 
1305—35. Beitr. z. Heimatskde. (Zt. d. 
Ver. f. G. Schlesiens 48, 273—308. 49, 
304 —32.) 11551 

3 P., Der Ursprung d. 
Marien- Wallfahrt zu Wartha in Schle- 
sien. Breslau: Goerlich u. C. 90 S. 
2 M. 50. [1552 


von sein. Anfängen bis dt. Zunge, e 


47 


Knauer, P., Der Ursprung d. 
Marien- Wallfahrt in Schlesien. Quellen- 
krit. Untersuchg. (Zt. Ver. G. Schles. 
51, 164—217 u. Bresl. Diss.) Bresl; 
Görlich u. Co. 2 M. 50. [1553 


Pahnke, Untersuchgn. üb. d. G. d. 
Bischöfe Italiens dt. Nation 951—1264, 


nn an 
: Hist. t. Jahrb. 86, 172 f. H.J. 3 

Hist Zi. i14, 207. Gerh, Schwartz; Zt d. 
Sav.-Stiftg. 85, K. A. 4, 516. Perels. [1554 

Kloster, Das süddt., seit d. Aus- 
gang d. Mittelalters, (Hist.-pol. Bil. 
159, 313 —26; 382—92.) 1555 


Schüpferling, M., Der Tempel- 
herren- Orden in Dtld. Diss. Freib. 
Schw. 15. 264 S. 


Res.: Lit. Zbl. 17, Nr. 20; Hist. Jebrb: 
38, 8721. J. Greven. [15 


Lindner, P., 5 Profeßbücher 905 
Bened.- Abteien, s. 11. 2901. Rez.: Forsch. 
eto. z. G. Tirols 8, 265—67 u. 10, 158— 60 Wieser: 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 33, 187 B. B. 11857 

Hümer, B., Verzeichn. d. dt. Cister- 
zienserinnenklöster. (Stud. usw. z. G. 
d. Bened.-Ordens N. F. 6, 1—47.) [1558 


Barnikol, E., Studien z. G. d. 
Brüder vom gemeinsamen Leben. Die 
erste Bewegung d. dt. Brüderbewegung: 
Die Zeit Heinrichs v. Ahaus. Beitr. 2. 
Entwicklg. u. Organisation d. relig. 
Lebens auf dt. Boden im ausgeh. Mitte 
alt. Tübing.: Mohr, XII, DD J M., 
Abonn.-Pr.: 6 M.) (Zt. f Theol. u. 
Kirche. Jg. 27, Erg.-Hft.) [1659 


Schüller, å., Vom Terminieren d. Bettel- 
mönche. Hauptsächl. a. d. Ropparder Kar- 
meliterkloster. (Trier.Chron. 18, 65—83.) [1560 


Quellen u. Forschungen z. G. d. Do min 
11 1 in Dtschl., (8. 15/16, er 


Duki, G. d. Jesuiten in d. Inden 
8. 12/13 2998 
Nez. v. 1 u. 2: Dt. at Zig 15, 
Knoepfler; — v. 2: 
Glasschröder. 

Hoensbroech, Graf, ET ee 
und Biicherausgabe im J esuitenorden. 
(Zt. f. Kirch.-G. 36, 459—93.) 


Reischl, Friedr., Die Stiftsherren. 
Ein Buch von d. Abteien u. Propsteien 
in Osterreich. 3., verm. Aufl. Wien: 
Selbstverl. 144 S. 40. [1564 

Hübl, Bau-G. d. Stiftes Schotten in 
Wien. (Aus: „Berr. u. Mitt. d. Alt.- 
Ver.-Wien, 46/47.) Wien: Gerold 
u. Co. 14, 4. 52 S.; 14 T. 5 M. [1565 

Fuchs, Adalb. Fr., Das Bened.- 


Nr. 20 
36, a 


[1563 


Stift Göttweig. Seine Gründg. u. 


*48 


RechtsverLältnisse im Mittelalt. (Stud. 
Mitt G. Bened.-Ord. N. F. 6, 302—468; 
5610—90. 7, 51—113; 235—67.) [1566 

Hohenegger, G. d. tirol. Kapuziner Or- 
densprovinz. Bd 1, 8. 18, 8005. Rez.: Forsch. 
usw. z. G. Tirols usw. 11, 195f. Schatz. [1567 

Oer, Franz, Freihr. v., Die Ere- 
miten in Steiermark. Aus d. Akten 
des f.-b. Seckauer Ordinariates dargest. 
Graz: Styria. 27 8. [1568 


Kokol, H., Die G. d. Franziskaner- 
klöster in Untersteiermark in d. Auf- 
klärungsperiode n. in d. Zeit d. Abso- 
lutismus (ca. 1750—1850). Freiburg 
(Schw.) Diss. 15. XX, 152 8. 11569 


Schmidt, Val., Die Benediktiner- 
propstei Ottau in Südböhmen. (Stud. 
u. Mitt. z. G. d. Bened.ordens N. F. 5, 
43—56.) [1570 

Beiträge zur G. des Stiftes Tepl. 
Hrsg. von Mitgliedern d. Stiftes Tepl. 
(Bd. I.) Pilsen: Bayer, Komm. 4°. [1671 


Hoffmann, Ldw., Augustiner-Ere- 
mitenkloster M 
0.J. (Dt.-Wacht-Bücherei 3. Bd.) [1572 


Fraknöi, Vilmos: Egyhäznagyok a 
magyar középkorból. Budapest: Élet 
(15). 386 S. [Prälaten aus dem ung. 
Mittelalter.] [1578 

Romstöck, F. S., Die Stifter u. 
Klöster d. Diözese Eichstätt. (Aus: 
Sammelbl. des Hist. Ver. Eichstätt.) 
Eichst.: Brönner, o. J. 70 S. [1574 


Abstreiter, L., G. d. Abtei Schäft- 
larn. Selbstverl. d. Stiftes 16. 223 S. 
8 M. 1575 

Steinberger, L., Benediktbeurer 
Studien. Nebst e. Beitr. z. Gauforschg. 
(Hist. Jahrb. 38, 237—83; 459—85.) 

P 1576 

Doll, Joh., Frauenwörth im PN 
8. 12/13 3015. Rez : Stud. u. Mitt. z. G. d. 
Bened.-Ordens N. F 8, 360f. Danzer; Hist. 
Jahrb. 84, 896 Zibermayr; Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 21; 278 f. Fr. Roth. [1577 

Doll, J., Beeon, e bayer. Inselkloster, 
8. 12/18 3015. Rez.: Stud. u. Mitt. z. G. d. 
Bened.-Ordens N. F. 3, 361 f. St. 11578 


Linder, P., Monasticon episcopatus 
Anguntani antiqui, s. 13, 3020. Rez. Arch. 
f. d. G. d. Hochstifts Augsburg 4, 636- 40 
Alfr. Schröder. [1579 

Bühler, N., Die Schriftsteller u. 
Schreiber d. Bened.-Stiftes St. Ulrich 
u. Afra in Augsburg währ. d. Mittel- 
alters. Münch. Diss. '16, 64 S. [1580 

Leistle, D., Die Äbte d. St. Magnus- 


stiftes in Füssen. (Stud. usw. z. G. d. Bened.- 
Ord. N. F. 6, 591—610.) Vgl. 16, 1256. [1581 


Zöpfl, Fr., G. d. ehemal. Augusti- 
ner- Klosters zu Mindelheim. (Arch. G. 
Hochstift Augsburg 5,255 — 820.) [1582 


ariakron. Hohenstadt | 


Bibliographie Nr. 1866—1627 


Debler, N., G. d. Klosters Thier- 


haupten, 8. 12/13 613. 
ez.: Stud. u Mitt. g. G. d. Bened.-Ordens 


Franziskanerklosters Lechfeld. (Arch. 
G. Hochstift Augsburg 6, 1—84.) [1584 


Lins, B., G.d. Franziskanerklosters 
Pfreimd. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. f. Ober- 
pfalz n. Regensb. 66, 109—98.) 1585 


Hoffmann, Hnr., G. u. Beschreibg. d. 
rotestant. Pfarrei Obernbreit. Odernbr: 
elbstverl. 16. 518. 2 M. 25. Rez.: Beitrr. 

z. bayer. K. G. 23, 38—36 Schornbaum. [1586 

Steinhausen, d., Neue Lit. z. G. 

d. Klosters Weingarten. (Stud. Mitt. 
G. Bened.-Ord. N. F. 7, 173—80.) [1587 


Zeller, D. Praemonstrateuserstift 
Adelberg. (Württemb. Vierteljhrh. f. 
Ldkd. N. F. 25 (1916) S. 10762) u. 


Sep.: Stuttgart: Kohlhammer 16. 
Rez.: Hist Jahrb. 37, 74143 Greven. 


11588 

Fischer, Jos. Ldw., Entwicklgs.- 

G. d. Benediktinerinnenst iftes Urspring. 
(Stud. Mitt. G. Bened.-Ord. N. F. 7, 
201—34.) 1589 
Bihlmeyer, K., Mystisch. Leben 
in d. Dominikanerinnenklost. Weiler b. 
Eßlingen im 138. u. 14. Jh. (Württb. 
Vierteljhfte. 24, 61—98 ) [1590 
Scheiwiler, A., G. d. Chorstifts 
St. Pelagius zu Bischofszell im Mittel- 
alt. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 
45, 193—294.) [1591 
Wäger, Frr., G. d. Kluniazenser 
Priorates Rüeggisberg. (Freiburger 
G.bll. 22, 1—120. 23, 1—110) u. Freib. 
(Schw.) Diss. 15. 1592 
Lehmann, Hans, Das Ciz.-Kloster 
1 u. 8. Beziehgn. zu Salem 
bis z. Tode d. Abtes Peter II., 1633. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 602—20. 32, 
341—74; 515—6l.) [1593 
Reymond, M., Le couvent des 
dominicains de Lausanne. (Zt. Schweiz. 
Kirch.-G. 11, 175—89; 262—78.) [1594 


Schippers, Adalb., Maria Laach. 
Beneuiktin. Klosterleben alter u. neuer 
Zeit. Düsseldorf: Schwann. 89 8. 

[1695 

Reichlin v. Meldegg, R., Die Benedik- 


tinerabtei Eschenbrunn. (Stud. usw. z. G. 
d. Bened.-Ordens N. F. 5, 554—568.) 11596 


Dieks, Die Abtei Camp am Niederrhein, 
8. 14, 3149. Rez.: Stud. und Mitt. g. G. d. 
Bened.-Ordens N. F. 5, 174 f. Wellstein. [1597 
Kirchesch, Heinrich, Die Ver- 
fassg. u. d. wirtschaftl. Verhältnisse d. 
Zisterzienserinnenklosters zu Namedy. 
Diss. Bonn 16. X1Vu.98S.,ıT 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Rez.: Ann. Hist. Ver. Niederrh. 100, 188 | 
[1598 


—85 J. Greven. 

Paas, Th. Die Prämonstratenserabtei 
Steinfeld vom Beginn d. 15. Jh. bis zu ihr. 
Aufhebg. (Ann. Hist. Ver. Niederrh. 99, 98— 
208.) [1599 

Franken, K., Aus d. Trappisten- 
abtei Mariawald in d. Eifel. (Stud. 
usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. ö, 
462 — 504.) [1600 


Kentenich, Zur G. d. Trierer Do- 
minikaner. (Trier. Arch. 26/27, 230— 
44.) [1601 

Becker, A., Zur G. d. Franziskaner 
Niederlassg. in Kempen, Rhein. (Ann. 
d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 97, 119— 
24.) [1602 

Roth, H. Herm., Die Klöster d. Franzis- 
kaner-Rekollekten in der alten Erzdiözese 


Köln (8. 13. 3029). II. (Ann. d. Hist. Ver. f. 
d. Niederrh. 98, 1655—87.) 1603 


Dorsch, Hess. Klosterbuch, s. 15/16, 
2556, Rez.: Fransisk. Stud. 8, 197 f. 15 


1 
Riefenstahl, H., Zur G. d. drei 
Damenstifte Vilich, Schwarz- Rheindorf 
und Dietkirchen seit dem 16. Jahrh. 
Diss, Bonn. IX u. 156 8. [1605 
Strenger, H., G. d. Zisterzienserklosters 
Marienfeld in Westfalen, s. 13, 3036. (Münst. 
Diss. '13.) [1606 
Löffler, Kl., Notizen üb. westfäl. 
Fraterherren a. d. Kölner Gedächtnis- 
buche. (Zt. f. vaterl. G. Westfal. 73, 
I, 213—22.) [1607 
Borkholt, Berthold, Die Orden 
des heiligen Franziskus in Münster i. 
W. Eine allgem. Übersicht über d. 
Wohnen u. Wirken d. drei Orden d. 


heil. Franziskus in Münster i. W. 
Münster i. W. Aschendorff. 61 8. 
1608 


Löffler, Kl., Ein in Vergessenheit 
geratenes Frauenkloster uns. Bistums. 
(Zt. f. vaterl. G. Westf. 73, I, 236 f.) 
(Zu Frenswegen in d. Grafsch. Bent- 
heim.) [1609 


Della Valle, H., Die Benediktine- 
rinnenklöster d. Bistums Osnabrück 
im Mittelalter. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Osnbr. 39, 143—302 u. Münst. Diss. 16. 

Rez.: Hist. Jahrb. 87, 743 f. Löffler; Zt. 
Sav.- Stiftg. 37, K. A. 6, 447 f. Nottarp. [1610 
Richter, Jok, Har., G. d. Augustiner- 
klosters Frenswegen in d. Grafsch. Bent- 
heim, 8. 14. 828. ((Münst. Diss. 13.) Res.: 
Hist. Jahrb. 37, 163 f. Löffler. [1611 
Bertheau, Fr., Beitrr. z. ält. G. 
d. Klosters Preetz. (Zt. Ges. Schlesw.- 
Holst. 47, 134—198.) [1612 
Barck, d., Stand u. Herkommen der In- 
sassen einiger Klöster d. mittelalterl. Mark 
Meißen, 8. 18/146, 3164. Rez.: N. er t. 


sächs. G. 86, 1. Hoppe. 


*49 


Meisenzahl, J., Das Prämonstra- 
tenser Chorherrnstift Vessra. Gründg. 
u. Bedeutg. desselben im 12. u. 13. Jh. 
bis z. Mitte d. 14. Jh. VIII, 79 S. 
4°. Meiningen: Brückner & Kenner 
Komm. 14 und: Neue Beitrr. z. G. dt. 
Altertums (Henneb.) Lfg. 26. [1614 


Beiträge z. G. d. sächs. Franzis- 
kanerprov. v. hl. Kreuz (s. '13, 2995) 
6. 129 S. 7 M. 1615 

Schlager, P., Totenbuch d. Sächs. 
Franziskaner - Ordensprovinz vom Hl. 
Kreuze. Düsseld.: Schwann '15 4°. 
195 S. 5 M. . [1616 

Mötefindt, H. u. H. Nicolai, Das 
Nonnenkloster d. heil. Laurentius zu 
Calbe. (G.bll. f. Magdeb. 49/50, 319— 
53.) [1617 

Lehmann, Rad., Die ältere G. d. 
Cisterzienserklosters Dobrilugk in d. 
Lausitz. (Niederlaus. Mitt. 13. 181— 
826) u. Heidelberg. Diss. 16. 144 S. 

Rez.: Hist. Jahrb, 38, 610 f. J. er 


Koch, Ernst, Zweierlei Franzis- 
kaner in d. Oberlausitz. (N. Lausitz. 
Magaz., 122 — 158.) 

Rez.: Franzisk. Stud. 8B, 108- 8Doelle, [1619 

Koch, Ernst, Zur G. d. Franzis- 
kaner in d. Oberlausitz. (N. Lausitz. 
Magaz. 92, 215—218 ) [1620 

Hoppe, Kloster Zinna, 8. 15 / 18. 808. Rez.: 
Zt. Sav.-Stiftg. 57, K. A. 6, 44247 Nottarp: 
Forsch. brandb. pr. G. 29, 528 —27 Hofmeister; 
Hist. Zt. 118 20 Lerche. 11621 

Schramek, E. M., Das Kollegiat- 
stift zum hl. Kreuz in Oppeln. Ein 
Beitr. zur Bresl. Diözesan-G, Tl. 1. 
Bresl. Diss. 15. Erscheint vollst. in 
„Oberschles. Heimat“. 1622 


Uhlkorn, G. d. dt.-luth. Kirche, 8.“ 10/11, 
2939. Rez.: Zt. i. Kirch-G. 36, 27931 Zschar- 
nack. 1623 

Glawe, W., Die Hellenisierung d. Chris- 
tentums in d. G. d. Theologie von Luther 
bis auf d. Gegenw., 8.°14. 3174. Rez.: Hist. 
Zt. 115, 598—601 Jülicher. [1624 

Sapper, K., Der Werdegang d. 
Protestantismus in 4 Jhh. München: 
Beck. 8938. 5 M. 

Rez.: Theol. Lit.bl..’17. Nr. 13 Uhlhorn; 
Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 20/21 Benrath. [1625 

Auer, K., Das Luthervolk. Ein 
Gang durch d. G. sein. Frömmigkeit, 
Tübing.: Mohr. 164 S. 3 M. 60. 

Rez.: Theol. Lit. bl. 18, Nr. 4 Hans nk 


Holl, K., Die Bedeutung d. großen 
Kriege f. d. relig. u. kirchl. Leben d. 
dt. Protestantismus. Tübing.: Mohr. 
131 S. 2 M.40. 

Res.: Theol. Lit.-Ztg.’17. Nr. 20/21 Karl 
Müller. [1627 


4 


”50 


Fischer, A., Das dt. ev. Kirchen- 
lied d. 12. Jh. (s. 11, 594). H 31—34. 
(Schluß.) (Bd. 6, 278 S.) à 2 M. 

[1628 

Loosjes, Jan Jacobsz en de Jan- 
Jacobsgezinden. (Nederl. Arch. Kerk- 
gesch. N. S. 11, 185—240.) [1629 


Uttendörfer, 0. u.W. E. Schmidt, 
Die Brüder. Aus Vergangenheit u. 
Gegenw. d. Brüdergemeinde. Gnadau: 
Unitätsbuchh. 14. 436S. 5 M. [1630 


Völker, Karl, Die Entwicklig. d. 
Protestantismus in Österr. Leipzig, 
Prag, Annahof, Wien: Haase. 10 8 

6 


Loesche, G., Dt.-ev. Kultur in 
st.- Ungarn. (Aus: Dt.-Evang. 15, 
Aug.-Sept.) Lpz.: Strauch 15. 39 8. 
1632 

Jegel, Welche Stellung gewähren d. Ver- 
träge u. fürstl. Erklärgn. d. 17. u. 18. Jh. d. 
adeligen Lehensleuten des Markgrafentums 
Kulmbach Bayreuth in d. dörfl. Kirchenge- 


meinden? (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 23, er 
1 


109.) [ 
Kolb, Chr., Die Bibel in d. ev. 

Kirche Altwürttembergs. Stuttg.: 

Reiser. 168 S. 6 M. [1634 


Lenbe, M., Die Mömpelgarder 
Stipendiaten im Tübinger Stift. (Bll. 
f. württb. Kirch.-G. 20, 54—75.) [1635 


Wernle, P., Die Führerschaft d. 
Laien e. Charakterzug d. schweizer. 
Kirch.-G. Basel: Helbing & L. ’16. 
82 S. 85 Pf. [1636 


Kirche, die evang., in Lothringen 
in Vergangenheit u. Gegenwart. Eine 
Gabe z. Reformationsjubiläum... in 
Gemeinschft. mit... darger v. Otto 
Michaelis. Metz: Scriba. 161 S. 
2 M. [1637 

Horning, W., Zur ev.-luth. Kırch.- 
G. Els.-Lothringens. Straßb.: Selbst- 
verl. 16. 279 8. 1638 


Oec!kinghaus, R., Die evang. Ge- 
meinde Bitsch in Vergangenheit und 
Gegenwart. (Mit 4 Abb.) Straßburg 
i. E.: Beust. 1639 

Schell, 0., Beltrr. Z. G. d. reform. Ge- 


meinde zu Elberfeld. (Monatsschr. d. Berg. 
G. Ver. 16, 65—96.) [1640 


Rotscheldt, W., Zur G. d. Ge- 
meinde Keeken - Halt - Düsselward. 
(Mtshfte. Rhein. Kirch.. G. 12, 31 f.) 

[1641 

Hullu, J. de, De Waalsche ge- 
meente te Sluis. (Nederl. Arch. Kerk- 
gesch. N. S. 11, 103 — 54.) 1642 

Kuappert, L. iir leber over het gods- 

1 


1 en zedelijk leben onzer vaderen 
8. . 
465—502.) 


603). Forts. (Theol. Tijdschr. 46, 
11643 


Bibliographie Nr. 1628—1688 


. Galm, N., Das Erwachen d. Mis- 
sionsgedankens im Protestantismus d. 
Niederlande. (Münst. Diss.) St. Ot- 
tilien rer Missionsverl. 15. 


Rez.: Th. Lit.-Ztg. 16, Nr."25/26 Mirbt. 
1644 


Römheld, W., Die Sache d. evang. 
Heidenmission im Grhrzgt. Hessen in 
ihr. geschichtl. Entwieklg. Dermst.: 
Winter 15. 99 S. 1 M. 20. W [1645 

Gaal, W., Zur G. d. ev. Katechismus im 
Grhregt. Hessen währ. des 19. Jh. (Gust. 
Krüger gewidm. v. Schülern usw. 110 


1 

Dechent,. H., Kirch.-G. V. Frankf. 
a M. seit d. Ref. Bd. 1, Leipz.: 
Diesterweg 13. 312 S. 

Rez.: Monatshfte. f. rbein. Kirch.-G. 8, 
90—94 Nippold; Zt. f. Kirch.-G. 35. 184. O. 
Clemen; Lit. Zbl. 15, Nr. 48. [1647 

Linck, H., Versuche z. Geltend- 
machung. d. Simultaneums in d. ev. 
Kirche zu Partenheim. (Arch. Hess, 
G. 10, 1—50.) [1648 
. Heidkämper, H., Festschr. zur 
300 jährig. Jubelfeier d. Bückeburger 
Stadtkirche. Bückeb.: Frommhold 15. 
120 8. [1649 

Diehl, W., Zur G. d. Staatsgehalte 
d. rheinhess. evang. Pfarreien. (Arch. 
Hess. G. N.F. Erg.bd.7, 1—266.) [1650 

Fieker, H., Die franz.- reform. 
Kirche in Emden. (Vierteljschr. Wap- 
penkde. 45, 90—117.) [1651 

‚ Martens, E., Die hannov. Kirchenkom- 
mission, 8. 14, 8108. Rez.: Dt. Zt. f. Kirchen- 
recht 24, 314 16 Ruck; Arch. f kath. Kir- 
chenrecht 96, 167 — 69 Hilling; Zt. H. V. 
Nieders. 15, 422—286 Gohrs. 11652 
Steinmetz, R., Die Generalsuper- 
intendenten v. Lüneb.- Celle (s. 15, 
2571). TI. 2. (Zt. Ges. Nieders. K irch.- 
G. 21, 1— 124.) ö [1653 

Leben, Das kirchl. d. ev. Kirchen 
in Niedersachs., in Verbindg. m. J. 
Beste usw. dargest. v. E. Rolffs. 
(Ev. Kirchenkde TI. 6.) Tübing.: 
Mohr. XXII, 650 S. 13 M. 

Rez.: Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 21, 
237 - 41 Cohrs. 1654 

Thimme, W., Zur G. d. ev. Gemeinde 
Iburgs. (Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 11, 197 
—219.) 1655 

Müller, Gg. Herm., Aus d. relig. 
u. kirchl. Leben Dresdens m. besond. 
Berücks. früher. Kriegszeiten. (Dresdn. 
G.bll. 16, 141—50; 154 —63.) as 

Jentsch, H., Kirchliches a.d.ältest. 
Gubener Stadtbüchern u. gleichzeitig. 
Urkk. (Niederlaus. Mitt. 13, 1— 156.) 

1657 

Heinzelmann, G. d. ev. Kirche d. 

Grafsch. Glatz. Glatz: Selbstverl. [1658 


Geschichte einzelner Verhältnisse 251 


f) Bildung, Literatur u. Kunst. 


Haruack, A. v, Die golden. Jubiläen in 
d. Kgl. Akad. d. Wiss. E. Beitr. z. G. d. 
Akad. (Aus: Sitzungsberr. d. Berl. Ak. 
Berl.: Reimer 15. S. 152—57. 50 Pf. [165 


Guabo, A., Stipendiaten d. steiermärk. 
Landschaft im 17. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Steierm. 14, 69— 106.) [1660 


Kraft, J., Tiroler u. Vorarlberger an d. 
Universit. Dillingen. (Forschgn. usw. z. G. 
Tirols usw. 12, 54 - 64.) [1661 


Matrikel d. Univ. Altdorf, hrsg. v. E. v. 
Steinmeyer 8.’13. 8071. Rez.: Korr.bl. d. 
Gesamt-Ver. 64, 44—46 P. Zimmermann. [1662 

Matrikel d. Univ. Heidelb. Tl. 7: 
Regist. zu Tl. 4—6: 1704—1870. Be- 
arbeitet v. P. Hintzelmann. Hei- 
delb.: Winter 16. 700 S. 26 M. 50. 

1663 

Rieger, P., Dt. Juden als Heidelberg. 
Studenten im 18.Jh. (Beitrr. z. G. d. dt. Juden 
178— 83.) [1664 

Iwand, Fr. Geo., Die jurist. Fakul- 
tät d. Univ. Straßburg 1538—1870. 
Straßburg.: Straßb. Dr. u. Verl.-Anst. 
X, 65 S. 2 M. 50. [1665 
Gass, J., Adelige u. Kleriker an Straß- 

H h. Straßb.: Le 


burger Hochschulen im 18. Jb. Straßb 
Roux. 47 S. 1 M. [1666 


Rotscheidt, W., Wo haben die Kölner 
studiert? (s. 14, 8193). Forts. (Jb. Köln. G.- 
Ver. 4, 170—79.) 1667 


Jonge, Mor. de, Die Universität Köln. 
(Beitrr. Köln. G. 2, 187—686.) [1668 


Rotscheldt, W., Rhein. Studenten 
an d. Univ. Leiden (s. 12, 2874) Forts. 
(Monatshfte f. rhein. Kir ch.-G 7, 53— 
55. 8, 59—61. 10, 92 f. 11, 58—62; 
180 — 88; 311—13) [1669 

Habicht, M. E., Studenten aus Mittel- 


franken auf d. Univ. Gießen bis 1707. (Jah- 
resber. Hist. Ver. Mittelfrank. 60, e 


Retscheidt, W., Studierende aus Essen 
1 Umgegend T. (Beitrr. @. Essen 36, 11575 
11. 

"Botscheidt, W., Berg. Studenten an d. 
Univ. Duisbeg. (Monatsschr. d. Berg. G.- 
Ver. 16, 181—192; 17, 134—146.) 11672 


Jellinghaus, H., Osnabrücker auf d. 
Univ. Duisburg. (Mitt. Ver. G. Osnabr. 40, 
387.) [1673 


Haederlin, Franz, Domin., Helmstedter 
Promoviertenliste. (1576 — 1755,) [Hrsg.] 
riedrich) Wecken Leipzig 29 S. Aus: 
itteil. d. Zentralstelle f. d. Personen- u. 
Familien-G. in Leipzig. 11674 
Zimmermann, P., Stammbücher von 
Helmstedter Studenten. (Korr. bl. Gesamt- 
Ver. 65, 94 f.) [1675 


Dressel, A., Die Landsmannschaften u. 
Studentenorden an d. Univ. Helmstedt. 
(Jahrb. G.-Ver. Hrzgt. Braunschw. 14, 113— 
60.) ) i [1676 

Rotscheidt, W., Die hessisch. Studenten 
am Gymnas. illustre in Bremen 1610—1810. 
(Beitrr. z. hess. Schul- u. Univ.-G. 3, 31— 
47.) (1677 


Volbehr, Fr., Professoren u. Do- 
zenten d. Christ.-Albr.-Univ. zu Kiel 
1665 bis 1915 (6. Okt.) Nebst Anh.: 
Lektoren, Lehrer d. Künste u. Univ.- 
Bibliothekare. Verbess. u. fortfg. v. 
R. Weyl. iel. Univ.-Schr.) Kiel: 
Schmidt & Kl. 16. XI, 194 S. [1678 


Professoren, Von Kieler. Briefe 
a. 8 Jahrhh. z. G. d. Univ. Kiel. Hrsg. 
z. Erinnerg. an d. 250. Jubiläum d. 
Univ. in ihr. Auftr. v. M. Liepmann. 
Stuttg.: Dt. Verl.-Anst. 16. XVIII, 
430 S. 12 M. 

Rez.: Gött. gel. Anz. 17, 171—95 Frens- 
dorff; Zt. Ges. Schlesw.-Holst.-G. 47, 229— 
236 v. Hedemann; Hist. Zt.117, 822-825. Geo. 


Kaufmann; Altpr. Mtsschr.’17, 343—848. Wilh. 
Pfeifer. 11679 


Bruchmäller. W., Zum 200 jähr. Bestehen 


d. Lausitzer Predigergesellsch. in Lei ; 
3 


(N. Arch. Sächs. G. 38, 400—407. 

Papperlts, E., Gedenkschr. z. 150 khr. 
Jubil. d. Kgl. Sächs. Bergakad. zu Freiberg. 
Freib.: Craz & G. ’ı6. Fol. 59 8.5 M. J1681 

Frledensburg, W., G. d. Univ. 
Wittenberg. Halle: Niemeyer. XI, 


645 S.; 3 Taf. 30 M. Wenniaghof A. - 


Z. G. d. Univ. Wittenberg. (Grenzboten 1917, 
Bd. 3 Nr. 39 S. 408— 414-Anzeige von Frie- 
densburg: G. d. Univ. Wittenb.) 11682 

Jordan, J. u. O. Kern, Die Uni- 
versitäten Wittenberg-Halle vor u. bei 
ihr. Vereinigung. Halle: Niemeyer. 
43 S; Taff. 2 M. 80. [1683 


Wehrmann, I., Pomm. Fürsten auf Uni- 
versitäten. (Mtbll. Ges. Pomm., G. 15, 1 a3 


Matrikel d. Albertusuniv. zu Kö- 
nigsberg 1544—1829. Bd. 3: Personen- 
u. Heimatverz., bearb. v. E. Joac him, 
München: Duncher & H. 1 S. 
19 M. 60. (Publik. d. Ver. G. Ost- u. 


Westpr.) 
Rez.: Altpr. Mtsschr. 54, 28385 Sommer- 
feldt. [1685 


Bulte, H., Zur G. d. Univ. Dorpat. (Dt. 
Rundschau 170, 858—74.) [1686 


Monumenta Germ. paed. (s. '15/'16, 


2576). 55. Loserth, Joh. D. protest. 


Schulen d Steiermark i. 16. Jahrh. '16. 


XVIII. 217 S. 

Rez.: v.“ 52 s. 14½15 3198. (Richter. 
Erziebgswes.. a. Hofe d. Wettiner Albertin. 
(Haupt-) Linie): N. Jahrb. f. Klass. Altert. 
36, 59—61. Schwabe; Hist. Zt. 117, 124—126 
Kämmel. v. 53 8. ’14'j15. 3198 (Zwerger, 


G. d. real. Lehranst. in Bayern): Gött gel. 


Anz. 16, 24—40 Knabe: Hist. Zt. 116, 398— 
401 Riezler. v. Beih. 1. 8. 15/ 16 2576. (Stolze, 
Die dt. Schulen d. Algäuer Reichsstädte): 
Dt. Lit. Ztg. 17 Nr. 87, Lutz. [1687 

Stein, Rob., Alte u. neue Übersichts- 
tafeln Beitr. z. G. d. Unterrichtsmittel 
u. Anregung zu erneuter Verwendg. (Dt. 
G. bil. 17, 167—192; 226—248.) [1688 


A ͤhA r ne Ay an a r ð . u Wal 


52 
Vietzke, G., Alte Dorfschulen. (Mtbll. 
Ges. Pomm. G. 15, Nr. 8f. [1689 
Schaizlein, A., Die sogen. Schulpredig- 


ten d. 16., 17. u. 18. Jh. (Zt. f. G. d. Erziehg, 
usw. 5, 25—54.) [1690 


Gerlach, W., Das Schuldrama d. 18. Jh. 
unt. d. Gesichtspunkt d. Entwicklig d. Ju- 
gendliteratur. Zt. f. G. d. Erziehg. 5, 93— 
122.) [1691 

Ruhmer, W., Pädagog. Theorien 
über Frauenbildg. im Zeitalter d. Re- 
naissance nebst e. krit. Würdigung d. 
Leistungen mittelalterl. Theoretiker. 
Bonn. Diss. '15. 99 S, [1692 


Popelka, Frs. u. Frs. Ilwof, Zur Frage 
d. sogen. „Freien Schule“ d. dt. Ordens am 
Leech b. Graz. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 
14, 125— 28.) Vgl. 14, 3728. 11693 


Beer, K., Aus Böhmens mittelalterl. 
Schul-G. (Mitt. Ver.-G. Dt. Böhmen 51, 67— 
94.) [1694 


Loewe, Hans, Die Entwicklung 
des Schulkampfs i. Bayern bis z. vollst. 
Sieg des Neuhumanismus. Berlin: 
Weidmann. VIII, 97 S. 4°. (Monum. 
Germ. paedag. Beih. 2.) [1695 

Seibel, M., Das Gymn. Passau v. J. 1812 


bis z. J. 1824. TL 1. Pass. Progr. 14/15. 
82 8. (1696 


Weißmann, K., Die Matrikel d. Gymn. 
zu Hof, 8. '15/°16, 837. Rez.: Dt. Lit -Ztg. 
18, Nr. 8 Steuber. [1697 


Weißmann, K., Die vorreform. Pfarr- 
schule u. d. en d. Alten Gymn. in 
Hof. Progr. Hof. 44 8. [1698 


Sshaizlein, A., Schulgeschichtliches a. 
h (Rothenburg o. T.) (Zt. 
G. Erziehg. 6, 189—95.) [1699 


Ruckert, Geo., Beitrr. z. G. d kathol. 
Volksschulen im Bez.-A. Dillingen. (Jahrb. 
Hist. Ver. Dilling. 29, 90—131.) Fr..Zöpfl, 
Die Mindelheimer Singknaben. Betr. z. G. 
d. Unterrichtswesens. (Jahrb. Hist. Ver. 
Dilling. 29, 71—89.) [1700 

Maier, Joh. Ulr., Der evangel. 
Schulverein u. s. Bedeutg. f. d. Ent- 
wicklg. d. bündnerischen Volksschul- 
wesens. Chur: Schuler 92 S. [1701 


Müller, Aug., Der Neuhumanis- 
mus in Bern. E. Beitr. z. beruisch. 
Schul-G. d. 18. Jh. Bern. Diss. 16. 
75 8. 1702 

Haber macher, A., 2 Rheinauer Schul- 
ordngn. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10. 293— 
308.) [1708 

Müller, Clara, G. d. aargauisch, 
Schulwesens vor d. Glaubenstrennung. 
Aarau: Sauerländer & Co. XVI, 1478. 
4 M. [1704 

Mösch, J., Die solothurn. Volks- 
schule vor 1830 s. 14/15, 3204 Bd. 4: 
D. Einzug d. Normalmethode i. d. so- 
loth. Volkssch. (1782—1799) Soloth.: 
Gaßmann 336 S.; 3 Taf. 7 M. 50. 
(Mitt. Hist. Ver. Solothurn 9.) [1706 


Bibliographie Nr. 1689—1754 


Bieler, d., G. d. Schulwesens d. Stadt 
Frauenfeld bis 1850. Progr. Frauenf.: Huber 
; . 1706 
Roder, Chr., Das Schulwesen im Iten 
Villingen. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 31, 
216— 52.) [1707 
, Taveraler, Urkdl. Beitrr. z. G. d. Casi- 
mirianum, d. alt. Neustadt. Gymn. (8. ’14, 
870). TI. 2. Progr. Neust. a. H. 16. [1708 
Schäller, A., Aus d. Coblenzer Knaben- 
schulen d. 16. u. 17. Jh. (Trier. Chron. N. F. 
14, 7—18; 37—51.) [1709 
Petry, J., Unterrichtsweise d. Kreuz- 
herren zu Emmerich u. Verzeichn. ihr. 
Lehrbücher. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 5, 
289—250.) [1710 
Wolff, W., Entwicklg d. Unterrichts- 
wesens in Hessen-Kassel v. 8. bis z. 19. Jh., 
8. 12, 554. Rez: Zt. d. Ver. f. hess. G. 46, 
178—81 Spieß; Stud. etc. a. d. Bened.-Orden 
N. F. 3, 378 f. Danzer. [1711 
Kimpel u. Kreits, D. Casseler Volks- 
schulwesen in Vergangenb. u. Gegenw., 8. 
'14, 873. Rez.: Zt. d. Ver. f. bess. G. 47, 409— 
1 


1. 712 
Francke, O., G. d Wilh. Einst. 
Gymnasiums in Weimar. Weim.: Böh- 
lau 16, 386 S. 10 M. [1718 
Köhler, AY Das höh. Schulwesen im 

1 


Hrzgt. Anhalt bis 1910. (Zt. f. G. d. Erziebg. 
6, 104—121.) {1714 


Schröder, N. å., Fünf Urkunden z. Altest. 
G. des Johanneums z. Hadersleben g. And. 
d. 350jähr. Bestehen d. Schule. Kiel: Voll- 
behr & Riepen, (Quellen u. Forsch. d. Ges. 
f. Schl.-Holst. Gesch. 5, 218—233.) [1715 

Schwabe, Das Gelehrtenschulwesen Kur- 
sachsens von sein. Anfängen bis 1580, 8.'14, 
3213. Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. 5, 132—135 
Ellinger. [1716 

Veröffentlichungen z. G. d. ge- 
lehrt. Schulwesens im Albertin. Sach- 
sen. 2: Urkundbücher. T]. 3: Quellen- 
buch z. G. d. Gymn. in Freiberg von 
d. Zeit vor d. Reform. bis 1842, bearb. 
v. E. Preuß u. K. A. Thü mer. Freib.: 
Gerlach 15. 366 8. 

Rez.: N. Jahrb. f. d. klass. Altert. usw. 
35. 3261 E. Schwabe; N. Arch. f. sächs G. 
87, 168 f. Geo. Müller. 11717 

Seeliger, E. A. 4 Scheuffler, Schulen in 
d. Landstädten u. Dörfern d. Oberlausitz 


vor d. Reform. (N. Lausitz. Magaz. 92, 1— 
19; 233.) 


1718 
Dähritz, H., Zur G. d. Schulen in 
Nicht-Kirchdörfern d. Rochlitzer Be- 
zirks. Beitr. z. geschichtl. Entwicklg. 
d. sächs. Dorfschulwesens. Lpz.: Koch- 
ler 194 S. 4 M. [1719 


Rinkefeil, J., Das Schulwesen d. 
Stadt Borna bis z. 30j. Kriege. Dres- 
den: Ramming. XIV, 182 S. 2 M. 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 34 en 

Otto, Fr., 200 Jahre Schul-G. Be 
Dorfes (Blintendorf b. Gefell. i. V.) 1609— 
1R15. (Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen 26, 255— 
264.) 11721 

Dreier, B., Das kath Gymn. in 
Erfurt. Beitr. z. G. d. Thüring. Schul- 


wesens. Jen. Diss. 16. 86 S. [1722 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Wehrmane, I., Schulaufführungen d. 
Stettiner Ratsschule im 17. Jh. (Mtbil Ges. 
Pomm. G. 15. Nr. 5/6.) [1723 

Hantke, I., Aus d. Schulleben d. Stadt 
Pasewalk im 18. Jh. Pasew.: Schnurr 16. 
67 S. 90 Pf. (Aus: Balt. Stud. N. F. 20.) [1724 

Sebicht, R., Überblick üb. d. 8 
Entwicklg. d. Lübbener höher. Schule bis 
sal a Gegenwart. Progr. Lübben '16. + 

1 


58. [ 

Waschinski, E., Das Thorner 
Stadt- u. Landschulwesen vom Beginn 
d. Reformation bis z. Ende d. polnisch. 
Herrschaft. (Zt. d. Westpr. G.-Ver. 56, 
1 137.) 1726 

Barda, Unters. z. mittelalt. Schul-G. im 
Bist. Breslau, s. 15, 2586. Rez.: Hist. Jahrb. 
88, 395 f. Seppelt; Hlst. Zt. 113, 891. Maetsch- 
ke; Zt. G. rziehg. 6, 281—83 Thalboier 

172 

Holsten, R., Schulfeiern d. Pyritzer Rats- 
schule im 17. u. 18. Jh (Pomm. Mtbll. 16 
Nr. 9.) [1728 


Preisendanz, Karl, Zeugnisse zur 
Bibliotheksgeschichte. Leipzig & Ber- 
lin: Teubner IX, 269 S. 4°. 

(Holder, Alfred: Die Reichenauer 
Handschrftn. Bd. 3, Lfg. 2.) (Die Hand- 
schrftn. d. Großh. Bad. Hof- u. Landesbibl. 

i. Karlsruhe. 7, Bd. 3, Lfg. 2.) [1729 

Bibliothekskataloge, Mittelalt. (s. 
15/16, 2588). Dtld. u. d. Schweiz. 
Bd. 1: Die Bistümer Konstanz u. Chur, 
bearb. v. P. Lehmann. Münch.: Beck 
'18 XVII, 599 S; Kte. [1730 

Bohatta, H., Die Fürstlich Lichtenstein- 


sche Fideikommißbibliothek in Wien. (Zbl. 
f. Bibliothw. 32, 185—96.) 1781 


Greiner, Das Archivwesen Ulms in sein. 
geschieht Entwicklig. (Württb. Viertel- 
jhfte. 25, 293—824.) 11782 


Greiner, Ulms Bibliothek wesen. (Würt- 
temb. Vierteljhfte. 26, 64 — 120.) (1733 
Grünenwald, L., G. d. Kgl. Gym- 
nasialbibliothek zu Speyer TI. 1. 2. 
Speyer. Progr. '15/'16; 128 S. [1734 


Hoogewer I d. 1. Staats- 
archivs in Wetslar. (Korr. bl. Gesamtver. 
17, Nr. 5/6.) [1735 


Neubauer, E., G. d. Stadtbibl. Magde- 
burg (s. 11, 644). Ergänzg. (G.bll. f. Magdeb. 
49/56, 297 1.) [1786 

Warschauer, A., Die Kriegsschicksale 
d. Posener Archive n. Bibliotheken. (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 16, 1—11.) [1737 


Clauß, H., Die Schwabacher Schrift in 
Vergangenh. u. Gegenw. Lpz.: Buchgewer- 
beverein 16. 81 S.; 12 Taf. (Monographien 
d. Buchgewerbes 10.) (1738 

German, W., G.d. Buchdrucker- 
kunst in Schwäbisch Hall bis Ende 
d. 17. Jh. Straßb.: Heitz 16. 162 8. 
4 M. (Württb. Franken N. F. 11.) 

Rez.: Hist. Jahrb. 88, 199 f. Freys. [1739 


Jubiläum, Zum 175 jährigen, der Buch- 
druckerei Gebr. Hofer ehem. Fürstl. Nassau- 
Saarbrückischen Hofbuchdruckerei. 1742— 


153 


1917 im Hoferschen Familienbesitz. Saar- 
brücken: (Hofer). 48 B. (1740 


Bähler, N., Die Schriftsteller u. Schrei- 
ber d. Benediktinerstiftes St. Ulrich u. Afra 
in Augsburg Währ. d. Mittelalters. Münch. 
Diss. 16. 84 8. [1741 

Meinecke, Fr., German. u. roman. Geist 
im Wandel d. dt. Geschichtsanffassg. (Hist. 
Zt. 115, 516—536.) (1742 

Davidsokn, Rob., Die Vorstellgn. v. alt. 
Reich i. ihr. Einwirkg. auf d. neuere dt. G. 
München: Akad. d. Wiss.; Frang in Komm. 
49 8. (Sitzungsberichte d Kgl. Bayer. Aka- 
demie d. Wiss. Philos.- philol. u. hist. Kl. 
1917 Abh. 5) 11748. 

Sulzbach, W., Die Anfänge d. materia- 
list. Geschichtsauffassg , 5. 18, 694. Rez.: 
Mitt a d. hist. Lit. N. F. 1, 113f Bleich; Arch. 
f. G. d. Soxialism. 5, 211—18 Hammacher. 


1744 
Steinacker, K., G. u. Kunst-G. (arch. f. 
Kult.-G. 12, 82934.) [1745 

Kötzschke, R., Ub. Bedeutg. u. 
Pflege d. sächs. Landes-G. (N. Arch. 
f. sächs. G. 37, 201—265.) [1746 

Markgraf, H., Entwickig. d. schles. G.- 
schreibg. (Mitt. a. d. Stadtarch. usw. Bres- 


lau 12, 1—29.) — Ders., Zur G. d. geneal 
Studien in Breslau. (Ebd. 62—80.) [1747 


Schulze, F. A., Große -Physiker. 
Mit 6 Bildn. 2. Aufl. Leipzig: Teub- 
ner IV, 115 8. [1748 

Burckhardt, A., G. d. med. Fak. 
zu Basel 1460 — 1900. Bas.: Rein- 


hardt. XI, 495 S. 12 M. 
Rez: Zt. G. Oberrh. N. F. 32, 488 f. 15775 


Schell, O., Zur G. d. Chirurgie am 
Niederrhein. (Arch. f. G. d. Mediz. 8, 
429 —38.) 1750 

Gördes, El., Heilkundige i. Mün- 
ster i. W. i. 16. u. 17. Jabrh. Hildes- 
heim: Lax. 99 S. 

Ein T. ersch. als Diss. Münster 1917. 


an f. d. G. Niedersachsens u. West- 
alens. H. 46 [vielmehr 47].) [1751 


Biese, A., Dt. Lit.-G. 10. Aufl. 
1: Von d. Anfängen bis Herder. 2: 
Von Göthe bis Möricke. Münch., Beck 
14 M. Bd. 3. V. Hebbel b. z. Gegenw. 
7. Aufl. eba. 15. 1X, 7418. 5 M. 50. 


Rez.: Zt. Österr. Gymn. 67, 667—672 
Langen. 11752 
Lindemann, W., G. d. dt. Lit. 9. u. 
10. Aufl., hrsg. u. teilweise neu bearb. 
v. M. Ettlinger 2 Bde. Freib.: Her- 
der 15. 
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 47, 296—99 Golther. 
1758 


Meyer, R. M., Die dt. Literatur 
bis z. Beginn d. 19. Jh. Berl.: Bondi 
16. XII, 609 S. 4 M. 50 


Rez.: Lit. Ztbl. 17, Nr. 34 J. Körner. 
(1754 


554 


Scherer, Wilh., G. d. dt. Lit. Mit 

e. Anh.: Die dt. Lit. v. Goethes Tod 
b. z. Gegenwart von Oskar Walzel. 
a Aufl.] Berlin: Askanischer 
erl. XVI, 778 8. [1755 


Geißler, H., Repetitorium d. dt. 
Literatur- GC. Ein chronol. Grundriß. 
Weimar: Duncker. 201 S. [1756 


Koester, H. L., G. d. dt. Jugend- 
literat.in Monographien. I. II. 2. Aufl. 
Hamburg: Janssen 14. VIII, 213 8. 

8 M. 1757 


Goedeke, K., Grundr. z. G. d. dt. 
Dichtung. 3. neu bearb. Aufl. Mit 
Fachgelehrten fortg. v. E. Goetze (8. 
14, 8229). Bd. 4, Abt. 1: Vom 7jähr. 
Kriege bis z. Weltkr. 6. Buch. Abt. 1, 
Tl. 1, H. 5. 16. S. 193— 1232. 9 M. 20. 

[1758 

Röhl, H., G. d. dt. Dichtg. 2. Aufl. 
Lpz.: Teubner. X, 820 S. 3 M. [1759 

Winterfeld, P. v., Dt. Dichter d. 
lat. Mittelalters. In dt. Versen. Hrsg. 
u. eingel. v. Herm. Rei ch. 2. Aufl. 


Münch.: Beck. XX VIII, 542 S. 10 M. 50. 
Rez.: N. Jahrb. Klass. Alt. 40, 458 —60 
Janell. 1760 


Lienhard, Fr., Dt. Dichtg. in ihr. 


eschichtl. Grundzügen dargest. Lpz.: 
Quelle & M. 187 8. 1 M. 25. [1761 


Spero; H., G. d. dt. Lyrik seit 


Claudius. 2. Aufl. Lpz.: Teubner ’16. 
161 S. 1 M. (Aus Natur u. Geister- 
welt 254.) 1762 


Neumann, Fr., G. d. neuhochdt. 
Reimes von Opitz bis Wieland. (XVI, 
102 S.: Gött. Diss. 14.) [1763 


Texte, Dt., d. Mittelalt. 25. Die 
Pilgerfahrt des träumend. Mönchs, 
hrsg. v. Al. Börner 15. 328 S. 3 Taf. 
28. Lucidarius, hrsg. v. F. Heid - 
lauf. 15. 98 S. 2 Taf. 1764 


Böhme, Mart., Das latein. Weih- 
nachtsspiel. Grundzüge sein. Ent- 
wicklg. Lpz.: Voigtländer. 130 S. 
4 M. 50. (Diss. u. Beitrr. z. Kult.- u. 
Universal-G. 40. N. F. ö.) 1765 

Peters. Elisab., Quellen u. Charakter d. 
Paradieses vorstellg. in d. dt. Dichtung v. 
9. bis 12. Jahrh. 63 8.: Marb. Diss. (Er- 
scheint vollst. in d. Germanist. e N 
Der Teufel in d. 
dt. geistl. Spielen d. Mittelalters u. d. 
Ref.-Zeit. Ein Beitr. z. Lit.-, Kult. 
u. Kirch.-G. Dtlds. Götting.: Vanden- 
hoeck & R. 15. XI, 194 S. 5 M. 
(Hesperia. Nr. 6.) 

Rez t. Lit. zip ’16, Nr. 41 Strauch: 
Lit. Zbl. 5 Nr. 13 tr —. [1767 


Rudwin, M. J 4 


1, 63—68. 


Bibliographie Nr. 1755— 1815 


Eerdmans, B. D., De duivel in 
het drama d. Middeleeuwen. Leid. 
Diss. 12. XVI, 208 8. 1768. 

Brecht, W., Di. Kriegslieder, sonst und 
jetzt. Berl.: Weidmann 15. 47 8. 125 


Sauer, å., Die besond. Aufgaben d. Lit. 
G. torschg. 115 Österr. (Österreich. Zt. ao 2 
Siege Lit.-G. der dt. Schweiz im 
Mittelalt. (Sprache u. Dichtg. 17.) Bern: 
Francke '16, 528. 2 M. Rez.: Hist. Jahrb. 
38, 399 A. L. Be (1771 
Tetzner, J., Beitrr. z. sächs. Lit.- 
G. (N. Arch. f. sächs. G. 37, 16—55; 
330 - 391.) [1772 
Wagner, Kurt, Schlesiens mund- 
artl. Dichtung v. Holtei bis auf die 
Gegenwart. Bresl.: Marcus. 100 S. 
8 M. DR u. Branch, H.14.) [1773 


ger, 8 


Piersig, R. W., G. d. Dortmunder 
Tagespresse. Münst. Diss. 15. 147 8. 
[1774 


Cohn-Wiener, Ernst, Die Ent- 
wicklungs-G. d. Stile in d. bild. Kunst. 
Mit Abb. 2. Aufl. Bd. 1. 2. Lpz. u. 
Bin.: Teubner. 1775 

Lázár, Bela, Studien z. Kunst-G. 
Mit 62 Abb. u. 2. Taf. Wien: Schroll. 
71 8. 4°. [1776 
Pijper, F., Handboek tot de ge- 
schiedenis der christ. kunst. Met 125 
afb. 's-Gravenhage: Nijhoff. XVI, 
284 S. [1777 
Scheffler, Karl, Der Geist der 
Gotik. Mit 107 Abb. Leipzig: Insel- 


Verl. 111 8., 54 Taf. 6 [1778 
Tietze. H., Neue Literat. üb. d. dt. Ba- 
rock, 14. (Rep. f. Kuustw. 37, 301—10.) [1779 


Volbach, W. F., Der hlg Georg. 
Darstellg. in Süddtld. m. Bercks. d. 
norddt. Typen bis z. Renaiss. Straßb.: 


Heitz. IX, 145 S., 8 Taf.; 8 M. 
6 : Straßb. Diss.) (Studien z. ' Kunst- 
199.) 1780 


Tletse, H., Das Eron em e. österr. Kunst- 
G. (Österreich. Zt. f. G. 1, 52—63.) [1781 
Kraft, Jos., Nachrr. v. Künstlern 
u. Handwerkern a. d. Landecker Ver- 
fachbüchern 1580—1716. (Forsch. usw. 
z. G. Tirols usw. 13, 121—188.) [1782 
Bergner Auszüge aus den Bürger- 
büchern d. kei. Stadt Prag üb. Künstler u. 
Kunsthandwerker, 1550—1783. (Mitt. Ver. 5 
Dt. Böhmen, 54, 113—127.) (1783 
Schubert, Alfr., Bruck bei Er- 
langen. Beitr. z. Kunst-G. Frankens. 
Erlang. Diss. 16. 118 8. [1784 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Bott, H., Kunst u. Künstler am 
Baden-Durlacher Hof bis z. Gründg. 
Karlsruhes. Karlsr.: C. F. Müller. 40. 
189 8. Taf. 15 M. 


Rez.: Zt. G. d. Oberrh. N. F. 32, 639—644 
Sillib. (1785 


Kehrer, H. Alt-Antwerpen. Kunsthist. 
Studie. Münch.: Hugo Schmidt. 50 S.; Taf. 
3 M. 80. [1786 


Baum, Jul., Brüssel als Kunststätte. 
Straßb.: Heitz 15. 39 S.; 12 Taf. 80 197 
: 1787 

Künstler, Hessische, hrsg. vom 
Kunstverein zu Kassel. 1. Kassel: 
Kunstverein. i [1788 


Schmitz-Kallenberg, L., Kleinere 
Mitt. z. münsterisch. Kunst-G. d. 16. 
u. 17. Jh. (Zt. f. vaterl. G. Westfal. 
73, I, 222—356. 74, I, 299—304.) [1789 

Schmidt, Harry, Gottdorfer Künst- 
ler. (Quell. u. Forsch. z. G. Schlesw.- 
Holst. 4. 179—321, 5, 285—393.) [1790 


Kunstaltertümer, Thorner. H. 1: 
R. Heuer, Werke d. bildend. Kunst 
u. d. Kunstgewerbes in Thorn bis z. 
Ende d. Mittelalt. Thorn: Lambeck 16. 
90 S.; 36 Taf. 6 M. (Aus Mittlgn. 
d. Coppernicus-Ver. f. Wiss. u. Kunst 
zu Thorn. H. 24.) 


Rez.: Mitt. Westpr. G.-Ver. 16, 49 — 52 
Bernh. Schmid. 1791 


Haupt, Alb., Baukunst d. Renais- 
sance in Frankr. u. Dtld. H. 1 u. 2. 
(Hdb. d. Kunstw. 71 u. 72.) Neu- 
babelsberg: Athenaion. 64 S.,; 4 Taf. 
je 2 M. [1792 


Ehmig, P., Das dt. Haus. Bd. I: 
Entwicklg. d. geschichtl. dt. Hauses. 
2. Buch: Bauernhaus u. städt. Wohn- 
bau. Berl.: Wasmuth’ 16. S. 85— 
210. 12 Mk. [1793 

Meurer, Frs., Der mittelalterl. Stadt- 
gruudriß im nördl. Dtld u. seine Entwicklg. 
zur Regelmäßigkeit auf der Grundlage der 
Marktgestaltung, s. 16, 631. (Berl. Diss.’14.) 
Rez.: Zt. d. Ver. Lübeck. G. 18, 209—1? 
Kretzschmar. [1794 

Burgheim, A., Der Kirchenbau d. 18. Jh. 
im Nordelbischen. (Diss. Hannov.) Ham- 
burg: Boysen & M. 15. 4°. 89, 428. 8 1 195 

Fastenau, J., Romanische Bau- 
ornamentik in Süddtld. Straßb.: Heitz 
16. 90 8. 12 M. (Studien zur dt. 
Kunst-G. 188.) [1796 


Egger, Rud., Frühchristl. Kirchen- 
bauten im südlich. Norikum. Wien: 
Hölder 16. 142 S. 15 M. 40. (Son- 


derschrr. d. Österr. Archl. Instit. 9.) 
Roz.: Carinthia I. Jg. 107, 58 - 84 v. 
Jaksch. 11797 


55 


Bretschneider, A., Beitr. z. Bau- 
schaffen d. landständisch. Stifte Ober- 


„Österreichs im 17. u. 18. Jh. Dresdn. 


Diss. 14. 149 8. , [1798 
Plöckinger, H., Die Burg zu 
Krems a. D. Ein Beitr. z. G. d. Stadt- 


burgen. (Berr. u. Mitt. d. Alt.-Ver. zu 
Wien 48, 1—64. 8 Taf.) [1799 
Oor, Frz., Die Grazer Domkirche 
u. d. Mausoleum Ferdinands II. Graz: 
Moser 15. 92 S. 1 M. 50. [1800 
Schulz, Fr, Tr., Nürnbergs Bür- 
gerhäuser und ihre Ausstattg. Lfg. 
10-12, 15. S. 483—556. à 5 M. [1801 
Wledenmana, H., Die Dominikanerkirche 
in Augsburg. (Zt. Hist. Ver. Schwaben u. 
Neuburg 48, 1—56.) : [1802 
Fuchs, W. P., Fränkische Kirchen- 
baukunst des 18. Jh. in Württemb. 
(Hist.-pol. Bll. 158, 3881—91; 424—386, 
507—21.) | 1803 
Mettler, A., Die beiden roman. Münster 
in Hirsau u. verwandte Kirchenbauten in 
Württemb. Progr. Maulbronn. 53 S. [1804 
Klaiber, H., Kloster Schöntal in Würt- 
temberg. Beitr. z. später. Bauweise der 
Cisterzienser. (Stud. usw. z. G. d. Bened.- 
Ordens N. F. 6, 83—109.) (1805 
Gradmann, E., Das Rätsel v. Roggen- 
bach. (Württb. Vierteljhfte. 25, 1—46.) (1806 
Hardegger, A., Die alte Stifts- 
kirche u. d. ehemal. Klostergebäude 
in St. Gallen. Rekonstruktionsver- 
such. Zürich: Füssli. 98 S.; 28 Taf. 
0 M. 
Rez : Anz. Schweiz, G. 17, 186 Stückel- 
berg; Zt. "Schweiz. Kirch.-G. 11, 148—52 


Leitschuh. 1 
Strach, Der keltische u. röm. Einfluß 

auf d. Städtebau im Elsaß, 8.’18, 3130. Roz.: 

Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 80, 123 -25 Bonar 


Schmitz, W., Die kirchl. Barockbauten 
in Metz. (Erw. S.-A. a.: Zt. f. christl. Kunst. 
Düsseld.: Schwann 15. 28 8.; 20 Taf. ns 

Frey, H. J., Der ländliche Fachwerk- 
bau in Tothringen. Beitr. z. G. d. german. 
Holzbaukunst unt. roman. Einfluß. hen. 
Diss. 15. 40, 6? B. ö [1810 

Klapheck, R., Die Baukunst am 
Nieder- Rhein. In 2 Bdn. Bd. 1. 
Berl.: Wasmuth 16. 342 S. Vollst.: 
45 M. 1811 

Vogts B., Die Bauten d. Kölner Klöster 
in Polen. (Jahrb d. Kölnisch. Bee Ai 


88—94.) i 
Ebhardt, B., Die Ebernburg b. 


Münster am Stein. Baugeschichtl. 
Untersuchg. Berl.- Grunewald: Burg- 
verl. 64 8 M. [1813 


Dreiling, Raym., G. d. Basilika v. St. 
aentin im Weltkriege u. in d. Forschg. 
t 16 Abb. o. O.: Armee- Druckerei 2. = ; 


14 
Kittel, d., Das herzogl. Schloß in 

d. alten Celle. (Zt. H. Ver. Nieders. 
15, 316 —39.) [1816 


56 


Doering, Oscar, Die Dome von Hains 
u. Worms. Mit 87 Abb. München: Allg. 
Nan f. christl. Kunst, 39 S. 4°. (Die 
Kunst d. Volke. Nr. 29.) [1816 


König, d., Das Münster in Herford. 
(Ravensberg. G.bll. 16, Nr. 3-6; 9/10.) [1817 


Klapheck, R., Die Meister von 
Schloß Horst im Broiche. Das Schluß- 
kapitel z. G. d. Schule v. Calcar. Berl.: 
Wasmuth 15. 4°. 392 S. 38 M. 


\ 1818 
Heynßen, F., Zur G. d. Stadtbaukunst 
Hamburgs i. Mittelalt. Mit 14 Abb u 9 Pl. 
Hamburg: Boysen & Maasch. VI, 50 11 Er 
1 
Haupt zu Preetz, R., Burgen im Hrzgt. 
Schleswig. (Erw. S.-A.a.: „Der Burgwart“.) 
Berl.-Grunew.: Burgverlag 16. 19 8. 3 M. 
1820 
Hapi, R., Lund und Schleswig. 1020 
Ges. Schlesw.-Holst. G. 47, 202—216.) [1821 
Haupt, R., Lügumkloster. 
Gesamt Ver. 68, 150 - 65.) 
Bruck, R., Sächsische Schlösser und 
Burgen. Dresd.: Landesverein Sächs. Hei- 
matschutz 13. 4°. 33 S.; 6 Taf. 11823 


Rauda, Fritz, Die Baukunst der 
Benediktiner u. Zisterzienser im Kö- 
nigr. Sachsen u. d. Nonnenkloster z. 


(Korr.bl d. 
[1822 


Heiligen Kreuz b. Meißen. (T. 1.) 
Meißen: Mosche in Komm. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Stadt Meißen. Bd. 10, 
H. 1.) 1824 


Hasak, Die Liebfrauenkirche zu Magde- 
burg. (G. bll. f. Magdeb. 49/50, 871—394.) 
[182 

Siedler, Märkischer Städtebau im Mit- 
telalt., 8. 1516. 880. Rez.: Forsch. brandb. 
pr. G. 29, 527 f. Kohte. [1826 


Stahl, Fritz, Potsdam. Eine Bio- 
grapbie. Berlin-Charlottenburg: Leh- 


mann. XIV, 175 S. 
Rez.: Mitt. Ver. G. Berlins '17, Nr. 11. 
G. V [1827 


ob. 1 
Stelnbrecht, C., Schloß Marienburg in 
Preußen. Führer durch s. Geschichte und 
Bauwerke Mit 12 Abb. 14, wenig veränd. 
Aufl. Berlin: Springer. 24 S. 11828 
Grundmann, G., Gruftkapellen d. 
18. Jh. in Niederschlesien u. d. Ober- 
lausitz. Straßb.: Heitz 16. X, 191 S. 
36 Taf. 16 M. Stud. z. dt. Kunst-G. 
193. [1829 


Brinckmann, A. E., Barockskulp- 
tur. Entwicklungs-G. d. Skulptur in den 
roman.u. german. Ländern seit Michel- 
angelo bis z. Beginn d. 18. Jhs. H. 1. 
Berlin- Neubabelsberg: Athenaion. 4°. 
(Handbuch d. Kunst wissenschaft. |17.]) 

1830 

Gradmann, Gertr., Die Monu- 
mentalwerke d. Bildhauerfam. Kern. 
Straßburg.: Heitz. 218 S.; 7 Taf. 
14 M. (Studien z. dt. Kunst-G. 198.) 

1831 


Bibliographie Nr. 1816— 1874 


Roth 


V., Siebenbürg. Altäre 
Straßb.: 


eitz 16. X, 242 S.; 102 Taf. 
45 M. (Studien z. dt. Kunst-G. 192.) 
1832 


Huber, Aug., Mitt. üb. Basler Kunst- 
haudwerker a. d. Bürgerrechtsakten d. Bas- 
ler Staatsarchivs. (Basler Zt. 14, 379—885.) 

1 


[1833 
Habicht, V. C., Die mittelalterl. 
Plastik Hildesheims. (Beitrr. z. nieders. 
Kunst-G. 2) Straßb. Heitz. III, 
264 S.: 40 Taf. 20 M. (Stud. z. dt. 
Kunst-G. 195.) 
Rez.: Dt. Rundschau 17. Okt., 1932—37 
Stammler. i 1834 
Becker, F. Karl, Der ehemal. Marien- 
altar d. Aachener Münsters in d. Kapitels- 
protokollen d. Marienstifta. (Zt. d. Aach. 
G.-Ver. 37, 203—231.) [1535 
Klein, Johs., Die roman. Stein- 
plastik d. Niederrheins. Straßb.: Heitz 
16. 115 S.; 33 Taf. 10 M. (Stud. 
z. dt. Kunst-G. 184.) [1836 
Bippen, W. v., Kritische Bemerkgn. zu 
d. Untersuchen. Wald manns über d. gotisch. 
Skulpturen unser. Rathauses. (Brem. Jahrb. 
26, 145—153. Vgl. 09, 1305. [1837 
Habicht, V. C., Die mittelalterl. 
Chorgestühle. (Beitrr. z. niedersäch. 
Kunst-G. 1.) Straßb.: Heitz 15. 157 S.; 
32 Taf. 10 M. (Stud. z. dt. Kunst-G. 
181.) 1838 


Boehn, Max, v., Miniaturen u. Sil - 
houetten. Ein Kapitel a. Kultur-G. u. 
Kunst. München: Bruckmann. 206 S. 
[1839 

Burger, Fritz, Die dt. Malereivom 
ausgeh. Mittelalt. bis z. Ende d. Re- 
naissance H. 10. Berl.-Neubabelsberg 
'14. S. 297—328; 2 Taf. 2 M. (Hdb. d. 
Kunstwiss. Lfg. 81.) Schmitz, Herm., 
u. J. Beth, Die dt. Malerei v. ausgeh. 
Mittelalt. b. z. Ende d. Renaiss. H. 
11 u. 12. Neubabelsberg: Athenaion. 
S. 229 u. 230, 329—92 je 2 M. (Hdb. 
d. Kunstwiss. 75 u. 77.) [1840 


Glaser, C., 2 Jahrhunderte dt. 
Malerei. Von d. Anfängen d. dt. Tafel- 
malerei im ausgehend. 14. bis zu ihr. 
Blüte im beginn. 16.Jb. München: 
Bruckmann 16. 317 S. 8 M. 50. 

Rez.: Lit. Ztb. 17, Nr. 45 A. H. [1841 

Wernninghoff. A. Z. Jkonogr. d. dt. 
Mittelalters. (Dt. G.bl. 18, 57—6" ) [1842 

Prausnitz, G., Die Ereignisse am 
See Genezareth in d. Miniaturen v. Hss. 
u.aufälter.Bildwerken. Straßb.: Heitz. 
86 S.; 17 Taf. 8M. (Stud.z.dt. Kunst- 
G. 196.) [1843 


— 


Koller, Ldw., Übersicht üb. d. barocke 
Freskomalerei in Oberösterr. (Berr. u. Mitt. 
d. Alt.-Ver. Wien 49, 55—67.) [1844 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


Dürrwächter, å., Vom Totentanze in 
Bayern. (Hist.-pol. BÙ. 161, 378—286.) [1845 


Fleischmann, F., Die Mettenleiter. G. 
e. Münchener Künstlerfamilie, zugleich e. 
Beitr. z. G. d. Buchgewerbes u. d graphisch. 
Künstler. (Altbayer. Mtschr. 14, 2, are 


Gümbel, A., Altfränkische Meister- 
listen. Rep. f Kunstw. 89, 52—63; 
165—176; 40, 77—84, 173—184.) [1847 


Escher, Konr., Die Miniaturen i. 
d. Basler Bibliotheken, Museen und 
Archiven. Basel: Kober. XI, 278 S., 
82 Taf? 4°. [1848 


Lehmann, H., Die Glasgemälde 


in den aargauisch. Kirchen u. öffentl. 
Gebäuden 1 07 549). Forts. (Anz. f. 
schweiz. Altertkde. N. F. 9, 280—48). 
1849 

Dieffenbacher, Julius, Die ale- 
mannische Malersippe Dürr. Zum 100. 
Geburtstage des Hofmalers Wilhelm 
Dürr. Freiburg i. Br.: Breisgauverein 
Schauinsland 15. 92, XIII S. [1850 


Clemen, P., Die roman. Monumen- 
talmalerei in d. Rheinlanden. Düsseld.: 
Schwann 16. 4°. XXIII, 834 S.; 42 Taf. 
50 M. (Textbel. zu 05, 2914. Wird d. 
bisher. Abnehmern unberechnet nach- 
gel.) [1851 


Olidtmann, Die rhein. Glasmalereien v. 
9. bis 11. Jh., 8. 18, 3151. Rez.: Lit. Zbl. 13, 
Nr. 51,52. [1852 


Huppertz, Andreas, Die altkölnische 
Malerschule. Mit 103 Abb, München: Allg. 
Vereinigung f. christl. Kunst 14. 768. 4°. 
(Die Kunst d. Volke. Nr. 17/18.) [1853 

Hofstede de Groot, C., Beschreib. 
u. krit. Verzeichn. d. Werke d. hervor- 
ragendsten holländ. Maler d. 17. Jh. 
Bd. 6. Unt. Mitw. v. -K. Lilienfeld, 
H. Wichmann u. K. Erasmus. 15. 
655 S. 25 M. 1864 


Bode, Wilhelm v., Die Meister d. 
holländischen und vlämischen Maler- 
schulen. Leipzig: Seemann. VII, 899 8. 
4°, [1855 


Friedländer, M. J., Von Eyck bis 
Bruegel. Stud. z. G. d. niederl. Malerei. 
Berl.: Bard 16. 191 S. 10 M. [1856 


Burchard, Ludwig, Die holländ. 
Radierer vor Rembrandt. Mit beschreib. 
Verzeichn. u. biogr. Ubersichten. 2., 
durch 12 Taf. u. 1 alphab. Reg. verm. 
Ausg. Berlin: P. Cassirer. 183 S. 40.1857 


Swarzenski, G., Das Frankfurter 
Bildnis von 1500 bis z. Wende d. 20. Jh. 
Lfg. 1. Frkf. (Main): Lpz.: Hiersemann 
16. 20. 25 Taf. m. 11 S. Text. 80 M. [1858 

Reincke, W., Beitrr Z. mittelalterl. G. d. 


Malerei in Hamburg. (Zt. Ver. hamb. G. u 
112—154.) 11858 


Leipzig: Göschen 14. 


*57 


Berken, Curt v. d., u. Aug. L. 
Mayer, Die Malerei des 15. u. 16. 
Jahrhunderts in Oberitalien. H. 1. 
Berlin-Neubabelsberg: Athena ion. 4°. 
(Malerei d. Renaissauce in Italien. 2.) 
(Handbuch d. Kunstwissenschaft. [16.]) 

1860 


Stadya ikonograticzne do dziejöw 
olskich. T.1. Lwöw: Altenberg, Sey- 
arth, Wende. (Ikonographische Studien 
z. Geschichte Polens. -Bd. 1) [1861 


Fallet-Scheurer, M., G. d. Uhr- 
macherkunst in Basel 1370 — 1874. Bern: 
Stämpfli. XIX, 284 S. 80. Beitrr. z. 
schweiz. Wirtschftskde. 9.) [1862 


Rademacher, O., Die bischöfl. Silber- 
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1 


50. [ 
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Hodel, R. J., Vaterländ. Volkstheater u. 
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Steinhausen, G. d. dt. Kultur. 2. Aufl., 8. 
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146—49 Werminghoff; Hist. Zt. 115, 365—72 
Rapp; Preuß. Jahrbb. 166, 139—45 Ars 

1X8 


Roethe, d., Von dt. Art u. Kultur. Berl.: 


Weidmann 15. 80 Pf. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
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Teubner. 172 8. . 

Rez.: Hist. Zt. 118, 309—11 A. Götze. [1885 

Mogk, E., Geschichtl. u. territor. 
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12, 231—270; 456 — 500.) [1886 


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1 M. (Wissenschaft u. Bildg. 88.) [1887 

Grupp, Kultur-G. d. Mittelalters. 2. Be- 
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N. F. 4, 13—15 Fridrichowicz; Hist. Zt. 117, 
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Lauffer, O., Niederdt. Volkskde. 
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Wagner, Karl. Das dt. Mittelalter in d. 
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` Roinberger 15. 1 M 


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Behrend, Fritz, Im Kampf mit d. 
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Pratz, Hans, Die Friedensidee im Mittel- 


alter. Münch.: Franz 15. 428. 1 M. (Sit- 
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Duhr, B., a Bekämpfungd.Ausländerei 
im 17. Jh. (Jahresber. d. Görres-Ges. f. 17, 
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Kaindl, R. F., Förderg. d. G.forschg. in 
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Behsener, M., Aus d. Leben d. Gossen- 
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Neugebauer, H., Wälschtiroler 
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Reiterer, K., Altsteirisches. Volks- 
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Volk, Das böhmische. Wohngebiete, 
körperl. Tüchtigkeit, geist. u. materielle 
Kultur. In Verbindg. m. A. Boháč, 
hrsg. v. Z. V. Tobolska. Prag: To- 
bolka 16. 248 S.; 30 Taf. u. Kte. 
42 M. 50. 

Rez.: Lit. Ztbl. 17. Nr. 6 Knöpfler. [1901 

Rank, Josef, Aus d. Böhmerwalde 
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agner. Mit 2 Bild. Prag: Calve. 
LIX, 422 S. 8. (Beitr. z. dt.-böhmisch. 
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(8. 14/15 937) 14, 1: Jos. Bla u, Böh- 
merwälder Hausindustrie und Volks- 
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XIV, 4228. 6 M. 1903 


Bendel, J., Zur Volkskde. der 
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bücher- Verl.-Direktion 15, 184. 190 8. 
3 M. [1904 

Hornung, Beitr. z. inner.G. Bayerns 
v. 16. bis 18. Jh. aus d. Umrittsproto- 
kollen d. Rentmeister d. Rentamtes 
Burghausen. Münch. Diss. 142 S. [1905 


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Pfeifer, V.. Zum Volksleben im Spessart 
und bayer. Odenwald H. 1. e 

i 1° 
Untersuchungen, Volkskundl., Ed. 


Hoffmann-Krager dargebr. I. A. 


J7 


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Geschichte einzelner Verhältnisse 


d. Schweiz. Ges. f. Volkskde. hrsg. v. 
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Jecklin, D. v., Volkstümliches a. 
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27, 651—58 v. Sommerfeld. [1 
Kohfeldt, G., Fremde im alten Rostock 
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Pilk, G., Neukirch im 18. Jh. 
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Helm, K., Christian Lehmanns Episteln. 
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Holsten, R., Die Volkskunde d. 


Weizackers. (Bau- u. Kunstdenkmäler 


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Lehmann, K., u. W. Schmidt, Die Alt- 
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Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 11 Rosendorf. 
1924 


Überlieferungen, Schlesiens, volkstüml., 
s. 13, 3175. Rez. v. 5 u. . Schles. 
Sagen, Bd. 8 u. 4): Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 
210—12 Bolte; Preuß. Jahrbl. 155, 542—16 
Gürtler. [1925 

Kiapper,J.,Volkskundliches in altschles. 
Gebetbüchern. (Mitt d. Schles. Ges. f. Volks- 
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Bertheau, Fr., Bilder a. d. dt. Bürger- 
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u. Heimatskde Grafsch. 


— 


*59 


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Böckel, O., Die dt. Volkssage. 
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122 S. 1 M. 25. (Aus Natur u. Geistes w. 
262.) [1929 


Sagenschatz, Dt. Hrsg. v. P. 
Zaunert. 1: G. Goyert u. Konr. 
Wolter. Vlämische Sagen, Legenden 
u. Volksmärchen. Jena: Diederichs. 
214S. 4M.50. [1930 


Regell, P., Wandergn. u. Wandlgn. 
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Volkskde. 18, 165 — 226.) [1931 


Eberstadt, R., Die sogen. Teufels- 
krallen an alten Bauwerken. (Korr.bl. 
d. Gesamt-Ver. 67, 286 —93.) [1932 

Hofmeister, A., Zu d. Kaisersage vom 


Salzburger Untersberg. (Münch. Museum f. 
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Sieber, 8., Über Zunftsagen, m. Bezug- 
nahme auf d. Kgerer Fahnensc ingen. (Mitt. 
Ver. G. Dt. Böhmen 54, 50—58.) 11984 


Günter, Hnr., Die Toten v. Lustnau. 
(Württb. Vieiteljhfte. 24, 94—106.) [1935 


Küffer, Geo., Lenker Sagen. Frauenf.: 
Huber 16. 768. 2 Fr. 70. Rez.: Anz. Schweiz. 
G. 14, 89 Coolidge. [1936 

Ritsler, N., Sagen aus d. Moselland. (Zt. 
f. rhein. u. westf. Volkskde. 12, 


Wehrhan, K., Sagen vom Hunsrück u. 
Westerwald. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. 
Volkskde. 12, 110—116.) [1938 


Schütte, O., Braunschweig. Sagen. (Zt. 
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Gilow, I., 5 a. d. Lausitz. 
(Niederlaus. Mitt. 13, 349—353.) [1940 


Loose, Walther, Sagen a. d. Schwarz- 
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Schwarzenberg i. Sa: Helmert. 28 8. [1941 


Schweda, V., Die Sagen vom wilden 
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Haas, A., Stubnitzsagen. (Mtbll. Ges. 
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Volkslieder, Größere, a. d. Vogt- 
lande. Gesamm. v. H. Dunger. Mit 
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'15. XVI, 328, 16 S. (Veröff. d. Ver. f. 
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Meier, John, Volksliedstudien. 
Straßb.: Trübner. XI, 246 S. 5 M. 75. 
(Trübners Biblioth. 8.) [1945 


Süssmilch, Holm, Die latein. Va- 
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„Steiff, K., u. G. Mehring, Geschichtl 
Lieder u. Sprüche Württembergs, s. 13, 2626. 
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 46, 299—307 Wels. [1947 


[1946 


760 


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lied forschg. Bresl.: Marcus 16. 282 S. 
8 M. (Wort u. Brauch. H. 13) (34 S. 
Berl. Diss. 15.) 11948 


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Trübner. 868. 2 M. 25. (Trübners Biblioth. 6. 
= Grandr. d. dt. Volkskde., hrsg. v. John 
Meier. 1.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 33 
Reuschel. 11951 


— — 


Möller, Wilh., Von d. Marter d. Brief- 
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Wilser, Ldw., Das Hakenkreuz nach 
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Schmidt, Rudf., Märkische Sühnekreuze. 
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Schwarz, Gottfr., Entstehg. d. Hexen- 

prozesse. Darınst.: Schwarz. 818. 8 K 
9 

Rademacher, O., Zu den Dies periculosi. 

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Stauber, B., Die Schatzgräberei im 


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Hellwig, A.. Archival. Studien üb. krimi- : 


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Lehnert, @., Abergläubische Volks- 
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Kurtz, 0., Beitrr. z. Erklärg. d. 
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Müller, Jos., Rhein. Fastnachtarufe. (Zt. 
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Mëller, Jos., Rhein. Johannisbräuche in 
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Gebauer, C., Breslauer Hochzeitsord- 
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(Zt. Rhein. 
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Rückert, Gg., Alte Schulfeste im 
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Kaiser, Wilh., Die Umgänge d. 
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Reichel, d., Erzgebirgische Totenge- 
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Tänbert, Testaments- Einleitungen a. 
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Klapper, J., Altschles. Schreiber- 
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Benkert, C., Die Entwicklig. d. Dresdner de. 7. 951.) 
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E. Beitr. 2. G. d. Mietskaserne. a 935 Hörmann, K., (ies. B eläute u. 
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an tische Tracht. (Zt. d. Ges. f. Beförderg. 

116, Nr. 3, Ff) Sr. 141997 d. G. kde. usw. v. Freiburg 31, 162—91.) 
Christ, H., Zur G. d. alten Bauern- 2005 


gartens d. Basler Landschaft u. an- e 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum i 3 E., Dt. es on 
A ührg. in d. german. Altkde. Berl.- 

5 Steg]: Hobbing. 232 S.; Taf. u. Kte. 

a) Germanische Urzeit 4 NM. 2010 


und erstes Auftreten der Deutschen 
in der Geschichte. 
Mötefindt, Verzeichn. d. Sammilgn. vor- 
u. frühgeschichtl. Altertümer Dtlds. Braun- 
schweig: M S. 27—560. 1 M. 50. (Aus 
Korr. bl. Dt. Anthrop. Ges. 17.) (2006 
Schumacher, K., Stand u. Auf- 
aben d. neolith. Forschg. in Dtld. 
(Ber. d. Röm.-Germ. Komm. 8, 30—82.) 
[2007 


Fischer, Herm., Grundzüge d. dt. 
Altertskde. 2. verb. Aufl. Lpz.: 
Quelle & M. 134 S. 1 M. 25. (Wissen- 
schaft u. Bildg. 40.) [2011 


Kauffmann, Fr., Dt. Altertskde. Hälfte, 
8.13. 3449. Rex.: Anz. Dt. Altert. 87, 65— 
101 Much. [2012 


Mötefindt, Die vorchristl. Eisenzeit in 
Dtld. (Dt. G.bll. 18, 123—149.) [2018 


Schrader, O., Reallexikon d. indo- 
german. Altertskde. 2. verm. u. um- 
gearb. Aufl. Lfg.1. Straßburg: Trüb- 
ner. [2008 
Reallexikon d. german. Alterskde. 
(8. 15/16). Bd. 3, 4: Pacht- Ro. XI 
S. S. 391—540. 
Rez.: Lit. Ztbl. 17, Nr. 12 Beschorner. 
{2009 


Birt, Th., Die Germanen. Er- 
hlärg. d. Uberlieferg. üb. Bedeutg. u. 
Herkunft d. Völkernamens. Münch.: 
Beck. 124 S. 4 M. 50. 

Rez : Germania. Korr.bl. d. Röm.-Germ. 
Komm. 1, 161—68 Norden. [2014 

Braungart, Die Südgermanen, s.’14, 8842. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 15 E. Hahn: Zt. 
f. Ethnol. 47, 99—103 Ed. Hahn. {2015 


—ꝓ— 3.3 [öͤ——— a nn — 


+62 


Kramäf, K., Die Ankunft der 
Germanen, Litauer u. Slaven aus der 
Urheimat am Altaj. Budweis: Stiegl- 
maier 16. 144 S. 3 M. (2016 


Schuchharät, C., Der starke Wall u. d. 
breite, zuweilen erhöhte Berme bei früh- 
eschichtl. Burgen in Norddtld. (Aus: 
itzungsberr. d. Berlin. Akad.’16.) Berlin: 
G. Reimer. S. 596—607. 50 Pf. [2017 


Anthes, Zur Ringwallforschg. in Öster- 


reich. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 64, 5—10.) 
(2018 


Bell, M., Eine prähist. wichtige Stelle 


am Goiserberg in Morzg b. Salzburg. (Mitt. 
d. Anthrop. Ges. Wien. 44. Sitzungsberr. 
55—57.) [2019 


Egger, M., Prähist. Topogr. d. Feld- 
thurner Plateaus. (Forsch. usw. z. G. Tirols 
u. Vorarlb. 12, 116— 20) — Ders., Vorge- 
schichtl. Ortsbeschreibg. d. Natzerberges 
b. Brixen. (Forsch. Mitt. G. Tirols usw. 
14, 129—148.) [2020 

Behrens, G., Bronzezeit Süd- 
deutschlands. Mainz: Wilckens 16. 
XII, 295 S. 4 M. (Kataloge d. röm.- 
germ. Central-Museums 6.) {2021 

Reinecke, P., Neue neolith. Sidelungen 
in Südostbayern. (Röm.-germ. Korr. bl. 9, 
Nr. 5.) 12022 

Weber, Fr., Funde, Boden- u. Namen- 
Altertämer a. Oberbayern. (Altbayer. Mo- 
natsschr. 14, 1—19.)° [2023 

Wagner. Fr.. Frühhallstädt. Urnengrab- 
feld b. Englschalking, B.-A. München. 
(Röm.-germ. Korr. bl 9, Nr. 6.) [2024 

Reinecke, P., Befestigte jungneolith. 
Siedelung b. Altheim. Niederbayern. (Ger- 
mania, Röm.-germ. Korr.bl. 8, Nr. 1.) [2025 

Steinmetz. Geo., Bericht üb. d. Vor- 


kommisse anf prühist. u. röm. Gebiet 1909—. 


1912. (Vbdlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz 
usw. 65, 59—73.) — 1913—1915 (eba. 66, 199— 
3). [2026 
Frickhinger, E., Ein Pfortenbaus der 
frühen Hallstattzeit auf d. Spitzberg b. 
Appetshofen. (Prahist. Zt. 7, 68—73.) 12027 
Oberndorfer, R., Die Ausgrabungen u. 
Funde der Hist. Ver. Günzburg 14 u. 15. 
(Jahrb. Hist. Ver. Dilling. 28, 341—353 ) [2028 


Hintschingen a. Donau, A. Engen. (Röm.“ 
germ. Korr. bl. 9, Nr. 1. 12029 
Jahresbericht, 9., d. Schweiz. 


Ges. f. Ur-G. Verf. v. E Tatarinoff. 
Zürich: Beer & Co. 143 S. 6 NM. 
2030 

Tschumi, O., et P. Vouga, Introduction 


a la préhistoire de la Suisse. (Tabl. de la 
Soc. suisse de préhist.) Berne: Wyss 16. 
39 S. 1 fr. 50. [2031 


Jeeklis, F. v., C. Coasz n. O. Rchlarin- 
hausen, Das vorgeschichtl. Grabfeld v. Dar- 
vela b. Trins. (Anz. Schweiz. Altkde. 18, 
89—101.) [2032 

Major, E., Die prähist. (gallische) An- 
siedelg. bei d. Gasfabrik in Basel. (Anz. 
Schweiz. Altkde. 16, 2—11. 19, 161—71; 
230—51.) [2033 

Montandon, R., Coup d'œil our les 
époques préhist. celt. et rom. dans le can- 
ton de Genève et les regions limitrophes. 


Bibliographie Nr. 2016—2083 


Genève: Eggimann. 51 8. Rez.: Anz. 
Schweiz. G. 17, 185 f. Viollier. [2034 
Reber, B., Quellques trouvailles de 
bronzes dang le Canton de Genève. (Anz. 
Schweiz. Altkde. N. F. 19, 153—160.) [2035 
Viollier, b. u. F. Blanc, Un tumulus 


du premier äge du fer a Niederw en 
Zürich. (Anz. Schweiz. Altkde. N. 10.86 


104.) 

Ulrich, R., Die Gräberfelder in 
d. Umgebg. v. Bellinzona, Kt. Tessin 
2 Bde. (Kataloge d. schweiz. Landes- 
museums in Zürich, Bd. 1 u. 2. Stutt- 
gart: Dt. Verl.-Anst. 14. XII, 728, 
67 u. V, 26 S.; 92 Taf. 30 M. [2037 

Warner, E., Prähist. Gräberfeld b. Sin- 
gen a. H., (A. Konstanz). (Germania, Röm. 
germ. Korr.bl. 7, Nr. 1.) [2038 

Gutmann, K. 8., Keltisch-he . Biede- 
lung von Hochstetten. (Germañia. Korr. bl. 
d. B.-S. Komm. 1, 71—58.) (2039 

Wahle, E., Städt. Ausgrabgn. unterh. 
Heidelberg. (Germania. Röm.-germ Korr. bl. 
9, Nr. 1.) [2040 

Werner, L. G., Eisäss. Bronzezeitfunde 
im Hist. Museum v. Mühlhausen. Mühl- 
haus., Els.: Selbstverl. 598.; 12 Taf. 3M. 
(Aus: Jahresber. der Industriell. Ges. 15) 


[2041 
Stuckmann, A., Prähist. Gräber u. Wohn- 
stätten in Haffen - Mehr, Kr. Rees. (Ger- 
mania. Röm.-germ. Korr.bl. 7, Nr. 4) [2042 

Reusch, A., Keltische Siedelungen im 
Freiwald u. im Weiherwald. (Jahrb. Ges. 
Lothr. G. 27/28, 45-63.) [2043 

Schumacher, K., Beitrr. z. Besiede- 
lungs-G. d. Hunsrücks, d. Eifel u. West- 
dtlds. überhaupt. (Prähist. Zt. 8, 183—165.) 


[2044 

Åberg, N., Die Steinzeit in d. 
Niederlanden. Upps.: Ak. Buchh. 16. 
82 S.; 2 Ktn. 4 M. 25. (Uppsale uni- 
vers. àrsskrift. 16, 2.) [2045 


Mulder, W., Die Kelten in ons land. 
(Bijärr. Vaderl. Gesch. 5. B., 4, 177—206.) 


. [2046 
Wolff, Gust., Über ein Aufgaben d. 
archl. Bodenforschg in Oberhessen. (Zt. d. 
Ver. f. bess. O. 49, 15—25 ) [2047 


Kramer, Spät-Latöne-Siedelung b Eber- 


stadt, Kr. Gießen. (Röm.-germ. Korr. bl. 14, 
Nr. 3 12048 


„ .) 

Wolff, Geo., Neolith. Hüttengrube mit 
Pfostenlöchern n. Brandgrab am Frauen- 
berg b. Marburg. (Germania. Korr. bl. Röm.“ 
Germ. Komm. 1, 19— 26.) [2049 

Wolff. Geo., Große Wohnstätte d. jüng. 
Steinzeit mit Pfostenlöchern und Brand- 
grübern auf dem Frauenberg b. Marburg. 
(Germania. Korr.bl. Röm.-Germ. Komm. i, 
152—184.) s [2050 

Behrens, G.. Ein spätbronzezeitliches 
Skelettgrab von Heldenbergen. (Germania. 
Korr. bl. d. Röm.-Germ. Komm. 1, 851 

Ua 

Uaverzagt, W., Zu den vorfränkischen 
Gräbern vom Heidenberg in Wiesbaden. 
(Germania. Korr. bl. d. R -S.-Komm. 1, 8 


100.) 

Hötefladt, I., Ein schnurkeramischer 
Grabfund von Klein-Müblingen, Kr. Bern- 
burg, Anhalt. (Zt. f. Etbnol. 47, 35—39.) 
— Ders., Altes u. Neues üb. d. Kugelam- 
phoren in d. thür.- sächs. Ländern. (Ebd. 
40—52.) 12058 


Das dentsche Altertum bis ca. 500 


Arnd, Wolfg., Zur vorgeschichtl. Be- 
sledlungskde. d. nordöstl. Harzrandes. (Zt. 
Harz-Ver. 49, 1183—20.) i [2054 

Mötefindt, B., Übersicht üb. d. Vor- u. 
Früh-G. d. Grafschaft Wernigerode u. d. 
angrenz. Gebiete. (Zt. Harz-Ver. 50, 1—27.) 
— . Aus thür.-säths. Privatsammilgn. 
vor- und frühgeschichtl. Altertümer. (Zt. 
Ethnol. 49, 109—25.) [2055 

Lienau, Uber ee e usw. in 
d. n Gegend, s. 1, 3367. Ros.: 
Hist. Zt. 115, 665 f. Anthes. 

Schwantes, 6., Zur Ent wickelungs-G. 
d. Mäanderurnen d. Elbgebietes. (Prähist. 
Zt. 7, 44—67. 2 Taf.) [2057 

Atlas vorgeschichtl. Befestigungen 
in Niedersachsen. Atlas: 88 Bl. Karı 
tenu.8Taf. Text:V111,23*,172S. Han- 
nover: Hahn, später F. Gersbach 1888— 
1916. 2058 

Schwantes,Steinzeitliche Fundev.Fuhls- 
btittel. (Zt. Ver. hamb. G. 21, 82—111.) [2059 


Müller, Soph., Sonderjyllands Sten- 
alder u. Bronzealder. (Aarborger f. 
nordisk. Olkyndighed 3. R., 3, 160— 
322. 4, 195—348.) 


Rez.: Zt. Ges. Schlesw.- Holst. G. 47, 
[2060 - 


222—29 v. Hedemann-Heespen. 


Lents, E., Gesuchte Siedelungen in d. 
Hark Brandenburg. (Präbist. Zt. 7, EA 
200. 

Base, H., Üb. Ausgrabuugen b. Rad- 
low am Scharmützelsee im Kreise Beeskow- 
Storkow. (Zt. f. Ethnol. 47, 60- 64.) [2062 


Stubenrauch, A., Vorgeschichtl. Funde 
v. Ratzlaff, Kr. Schlawe. (Pomm. Mtbll. 14, 
Nr. 6.) — Ders., Urnengräberfeld auf dem 
Hauptfriedhofe zu Stettin. (Ebd. Nr. 7/8.) 
— Ders., Die Steinkistengräber v. Neuhagen 
b.Klöpperfier, Kr. Neustettin. (Ebd. Nr.10.) 
— Ders., Bronzezeitl. Funde v. Wolters- 
dorf, Kr. Dramburg. (Mtbll. Ges. Pomm. 
G. ’15, Nr. 2 [2063 
Menzel, Hans, Der Burgwall b. Cratzi 
im Kreise Köslin (Prähist. Zt. 6, a 
Magdalinski, Ein zweiter prähist. Be- 
äbnisplatz zu Mersin, Kr. Köslin. (Mtbll. 
606. Pomm. G. 15, Nr. 5/6.) j [2065 


Kalliefe, H., Neue Funde a. Kujawien. 
(Präbist. Zt. 7, 201—207.) . [2066 


Kothe, K., Steinkistengiıäber von Wud- 
Hist. MonatsblL f. d. Prov. Pos. 18, 
145—148. 2067 
Kostrzewski, J., Der Depotfund von 
9 Kr. Birnbaum, Posen. (Prähist. 
t. 7. 7 


4—78.) - [2068 

Ri necke, P., Zu den Bronzen von 
Chrzypsko, Kr. Birnbaum. (Präbist. Zt. 7, 
209—212.) 206 


Peiser, F. E., Das Gräberfeld v. Pajki 
b.Praßnitz in Polen. Königsb.: Gräfe & M. 
16. 24 B.: 6 Taf. u. 2 Ktn. 7 M. 50. (Sonder- 
schr. d. Altert.-Ges. Prussia. N. R. 1.) [2070 


b) Einwirkungen Roms. 


*63 


Hönan, K., Quellenuntersuchgn. zu d. 
Viten d. Heliogabalus u. d. Severus Alexan- 
der, s. 12, 845. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 8 
W. Thiele. [2078 


Strnadt, J., Über d. Herkunft d. Ro- 
manen d. Indiculus Arnonis. (Altbayer. 
Mtschr. 14, 20—28.) [2074 


Miller, Korr., Itineraria Romana. 
Röm. Reisewege and. Hand d. Tabula 
Peutingeriana dargest. Stuttgart: 
Strecker & Schr. 16. 2°. LX XVI, 
960 Sp. u. S. 961 —92. 82 M. (Vor- 
zugspr. 22 M.) — Ders., Die Peu- 
tingersche Tafel od. Weltkarte d. Casto- 
rius. Ebd. 16. 3 M. 


Rez.: (auch v. 14, 1013 Groß): Gött gel. 
Anz. 17, 1117 Kubitschek. (2075 


Patzig, Hermann, Die Städte Großger- 
maniens bei Ptolemäus u. d. heut entspr.. 
Orte. Dortmund: Ruhfus 40 S. 1 M. 50. Reg.: 
Lit. Zbl. 18. Nr. 5. 12076 


Wolff, Geo., Die geograph. Vorausse ; 
d. Chattenfeldzüge d. Germanicus. (Zt Ver. 
Hess. G. 50, 58—123 ; 230- 83.) 2077 


Sadèe, E., Rom u. Dtld. vor 1900 Jahren. 
Weshalb hat d. röm. Reich auf d. Eroberg. 
Germaniens verzichtet? (Aus: Bonner Jahr- 
bb. 124.) Bonn: Marcus & W. 16 8. 80 Pf. 

[2078 


Mehlis, C,, Ptolemäus u. d. clades Vari- 
ana. (Korr.bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. usw. 
48, 17, 1—3.) Rez : Germania. Korr. bl. d. 
Röm.-Germ. Komm. 1, 159f. Langewiesche. 

2079 


Biese, A., Über d. fünften Legionen u. 
ihre Beinamen. (Germania. Korr. bl. d-R.-G. 
Komm. 1. 88—42.)— U. ATURE Der ober. 
germ. Statthalter P. Com.-Anul inus. (Ebd. 
65—67.) — Ders., E. Offizier d. Rheinheeres 
a. d. Zeit d. Caligula. (Ebd. 170-73.) [2080 


Oblenschlager, Zu Spartiani Hadrianus 
cap. 12. (Röm.: germ Korr. bl. 7, Nr. 1.) [2081 


Woerd, van de, Les Tungri dans l'armée 
romaine. (Mélanges d' hist. off. a Ch. Moeller 
1, 50—68.) [2082 

Corpus inscriptionum latinarum. 
Vol. 13, Pars 4: Inscriptiones trium 
Galliarum et Germaniarum lat. Pars 4: 
Addenda ad partes 1 et 2. Berl.: G. 
Reimer 16. 20. V. 147 S. 16 M. [2083 


Bericht d. Röm.-Germ. Kommis- 
sion. (s. 18, 3481): 7. 12. 15. 438 S., 
Kte. 6M. Inh.:a)S. 1-5. Ritter- 
ling, Ber. üb. d. Tätigk. d. R.-G. 
Komm.: 12. b) 8. 16—25. K. S. 
Gutmann, Ber. üb. Straßenforschg. 
im Elsaß: 12. c) S.26—252. Museo- 
graphie: 10— 12; redig. v. Ritter- 
ling. d) S. 352—438. W. Barthel, 
Bibliogr. z. Röm.-Germ. Forschg.: 12. 
c) Brenner, Kultur d. Merowinger- 
zeit. 8: 18/15 209 S. 4M. Inh.: a) 
S. 1—6; 206—9. Ritterling, Ber. 
üb. d. Tätigkeit d. R.-G. Kommiss. 


*64 


18 — 15. b) S. 7—29. A. Riese, 
Nachtrr. zu „Das Rhein. Germanien in 
d. antiken Lit.“ c)88—118. O. Schult- 
hes s, Fundbericht a. d. Schweiz; 18 
u. 14. d) 8. 119—204. F. Drexel, 
Bibliogr. z. Röm.-Germ. Forschg.: 13 
u. 14. 9: 16. 189 8. Inh.: a) 8. 
14—17. Fr. Koepp, Ber. üb. d. Tätig- 
keit d. R.-G. Komm.: 16. b) 18— 114. 
Geo. Wolff, Zur G. d. Obergerman. 
Limes. c) 118—47. A. Riese, Ber. 
üb. epigr. Veröffentlichgn. seit 1904. 
d) 144—89. W. Unverzagt, Bibliogr. 
z. Röm.-Germ. Forschg.: '15 u. ’16. 
[2084 

Anthes, Röm.-german. Forschgn. 
Neue Lit. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 
64, Nr. 5/6.) [2085 
Cramer, Frs., Röm.-germ. Studien, s. 14, 


8394. Rez.: Düsseldorf. Jahrbb. 27, 301—8 
Wirtz; Hist. Zt. 115, 666-68 Anthes. [2086 


Bertlein, Fr., Die Jahrzeitensockel an 
d. Ju tergigantenakulen; (Korr. bl. d. Ge- 
samt-Ver. 64, 209—386.) [2087 


Wolff, &, Zur Chronologie d. 
Ziegeltempel d. VIII. Legion. (Röm.- 
germ. Korr. bl. 8, Nr. 3 u. 9, Nr. 5.) 

[2088 


Materialien z. röm.-germ. Kera- 
mik, hrsg. v. d. Röm.-Germ. Kommiss. 
d. Kais. Archl. Instituts Frankf. a. M. 
(s. 14/15, 3395.) 2: W. Unverzagt, 
Die Keramik d. Kastells Alzei. Frkf.: 
Baer & Co. '16. 4°. 36 S.; Taf. 2 M. 
50. [2089 


Behrens, G., Beitrr. z.römisch. Keramik. 
(Mainz. Zt. 10, 90—103.) [2090 


A O., Spuren e. röm. Kastells 
im nördl. Niederösterr. (Germania. Korr. bl. 
d. R.-G. Komm. 1, 184—87.) 12091 

Schmid, Walt., Flavia Solva 2. umge- 
arb. u. erw. Aufl. Graz: Leuschner & L. 8 S.; 
10 Taf. 1 M. 50 — Ders., Ausgrabg. v. Flavia 
Solva 15. (Röm.- germ. Korr. bl. 9, Nr. 2.) 


[2092 
Wagner, Frdr. 2 neue röm. Inschrr. a. 
Bayern: A u. Einig. (Germania. 


8 
Korr. bl. d. R.-G. Komm. 1. 88—91.) 12093 

Wenzl, Jos., Röm. Landhäuser in Bruck- 
berg a. Isar. (Sammelbl. Hist. Ver. Frei- 
sing 10, 51—60.) [2094 

Relnecke, J., Neue Grabungen im Kastell 
inne a u. Röm.-Germ. Korr. bl. 
7. NT. 2. 

Reinecke, J., Ausgrabn. im Kastell Ei- 
ning a. d. Donau, Bez.-A. Kelheim. (Röm. - 
germ. Korr. bl. 9, Nr. 1.) 12095 

Reinecke, P., Röm. Bauten in Kumpf- 
mühl- Regensburg. (Germania. Korr. bl. d. 
R.-G. Komm. 1, 78—83.) 12096 

Reinecke, P., Villa rustica b. Burgwein- 
ting unweit Regensburg. (Rom.-germ. 
Korr. bl. 9, Nr. 4.) [2097 


Bibliographie Nr. 2084—2157 


Steinmets, G., Üb. d. röm. Meilenstein 
v. Bur einting u. damit zusammen- 
hängende Fragen. (Vhdlg. d. Rist, Ver. v. 
Oberpfalz usw. 65, 81- 58. [8098 
Anthes, Der Ringwall Heunenb b. 
Lichtenberg i. O. (Germania Korr. bl. K. S. 
H. 1. 151.) {2099 
Roger, 0., Der Serapiskult in 
Augsburg. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwa- 
ben u. Neuburg 41, 141—48) 2099 
Belnecke, P., Ausgrabgn. auf d. Linden- 
berge b. Kempten. (Röm.-germ. Korr. bl. 7. 
Nr. 2.) [2100 


Haug a. Sixt, Die römisch. Inschrr. u. 
Bildwerke Württembergs. 2. Aufl. s. 18/14. 
1020.) Rez.: N. Jahrbb. klass. Altert. 39, 


570—72 Hülsen. [2101 


Haug, E., Die Inschrift v. Zwiefalten 
CIL III 5862. (Röm.- germ. Korr. bl. 9, 
Nr. 2.) 12102 

Gößler, P., E. neuer röm. Mosaikfund 
a. Rottweil v. J. '16. (Fundberr. a. Schwa- 
ben 22.24, .) (2108 

Gößler, P., Neuer röm. Fund in Rott- 
weil. (Röm.-germ. Korr.-bl.9, Nr. 6.) [2104 

Schultheß, O., Neue röm. Inschrr. 
a. d. Schweiz 1. R.: 1907—12 (s. 14, 
8397). Schluß (Anz. Schweiz. Altkde. 
N. F. 16, 32—40; 105—18) [21086 

Heuberger, 8., Grabungen d. Gesellsch. 
Pro Vindonissa ’18. 15. (Anz. Schwein. 
Altkde. N. F. 16, 173—86.) [2106 

Hofer, P., Röm. Anlagen b. Ütendorf 


u Uttigen. (Anz. Schweiz. Altkde. N. F 
17, 19—82.) (2107 


aan] der W., Die röm. Siedelg. auf. d. 
Murhube b. Triengen. Kt. Luzern. (G. freund 
d. 5 Orte 71, 25779.) [2108 


Furrer, A., Die römisch. Bauten in 
Gretzenbach. (Anz. Schweiz. Altkde. N. F. 
16, 187—194.) [2109 

Cart, W., Travaux à l'ampthithéatre d' 
Avenches. (Anz. Schweiz. Altkde. 16, 12— 
31.) — Ders., Nouv. découvertes à Avenches. 
(Ebd. 17, 265—738.) [2110 

Winkelmann, Fr., Der röm. Burgus in 
d. Harlach b. Weißenburg i. B. (Germania. 
Korr.bl. d. R-G. Komm. 1, 45—54.) [till 

Bitterliug, Zu d. Inschrr. a. Baden- 
Baden. (Röm.-germ. Korr. bl. 8. Nr. 2.) [2113 

Forrer, R., Elsäss. Meilen- u. 
Leugensteine. Beitr. z. els. Straßen- 
forschg. (Jahrb. G. usw. Els.-Lothr. 
83, 1—37.) [2113 
_ Forrer, R.. Die römischen Terrasigilla- 
töpfereien v. Heiligenberg, Dinsheim u. 
Ittenweiler im Els., 8. 11, 2 Rez.: Hist. 
Zt. 112, 8594—61 Oelmann. [2114 

Radtke, W., Die röm. Steindenkmäler v. 
Schweighausen. (Jahresberr. d. Hagenauer 
Altert.- Ver. 4/5, 7—87.) (2115 

Keune, Das Weihdenkmal d. Hercules 
Saxsetanus. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 61, 
265-267.) — Ders., Hercules Saxsetanus. 
(Röm.-germ. Korr. bl. 9, Nr. 3.) 12116 


Mehlis, C., Vom Brunholdisstuhl“ bei 
Bad Dürkheim. (Korr. bl. Gesamt-Ver. 65, 


65—77.) — Sprater (m. Rn . V. I.). 
Nochmals d. neugefünd. nid E Dürkk 
(Ebd. 202—4.) [8017 


Das deutsche Altertum bis ca. 500 


' ? 


Rhein 
Taf 8.) 
2118 
Riese, A., Das rhein. Germanien in d. 
antiken Inschrr. s. '13/’14, 3406. Rez.: Hist. 
Zt. 115. 389 f. Gelzer; Germania. Röm.- germ. 
Korr. bi. 7, Nr. 4 Siebourg u. ebd. 8, Nr. 1 
Finke. 12119 
Henkel, Die röm. Fingerringe d. Rhein- 
lande u. d. benachbart Gebiete, 8. 14, 1021. 
Rez.: Mannus 6, 541 f. Mötefindt. 12120 


Finke, H., Die Römerstraße von Trier 
nach Metz u. e. unpublizierter Meilenstein 


Sadée, E., Caesars Feldzug am 
35 v. Chr. (Bonn. Jbb. 123. 99—104; 


im Nation.-Museum zu Luxemburg. (1t!öm.- 
germ. Korr.-bl.7, Nr. 4.) (2121 
Hürten, K., Der Römerkanal, e. kunst- 


volle Wasserleitg. am Vorgebirge u. in d. 
Nordeifel. (Beitrr. Köln. G. 2, 1—20.) 12122 

Como, J., Röm. Grabstein a. Büdesheim 
b. Bingen (Germania. Korr.bl. R.-u. Komm. 
1, 83—87.) [2123 
Cramer, Frz., Der Name d. Treverer. 
(Trier. Jahresberr. N. F. 6, 33-37.) 12121 


Krüger, E., Eb. d. bisher. Ergebnisse d. 


Trierer Kaiserpalastausgrabung. (Bonn. 
Jahrbb. 123, 242— 60; Taf. 21—37.) (2125 
Krüger, E., 2 neue Inschrr. d. Zeit d. 


Kaisers Victorinus a.d. Gebiet d. Treverer. 
(Trier. Jahresberr. d. Ges. f. nützl. For- 
schgn. 5, 8—5.) — Ders., Röm. Mosaiken. 
(Ebd. 5f.) [2126 

Krüger, B., Diana Arduinna in Trier. 
(Germania. Korr. bl. Röm.-Germ. Komm. 1, 
4-12.) 2127 

Loeschcke, S., Zur angeblich römisch. 
Glashütte auf d. Hochmark b. Cordel. Röm. 
Glasfabrikation in Trier. (Germania, Röm. 
germ. Korr.bl. 8, Nr. 4.) 12128 

Oelmann, Die röm. Villa b. Blanken- 
heim in d. Eifel. (Bonn. 
26; Taf. 12—19.) 12129 
= Wigand, K., Das Denkmal d. Hercules 
Saxanus im Brohltal. (Bonn. Jbb. 123, 15— 
32; Taf. 5.) [2130 

Lehner, H., Das Matronenheiligtum b. 
Pesch. (Bonn. Jbb. 123, 68—75.) [2131 

Schultze, Rudf. u. C. Steuernagel. Neue 
Beitrr. zu Colonia Agrippinensis. (Bonner 
Jbb. 123, 1—19; Taf. 4.) 12182 


Poppelreuter, Das Denkmal d. Hercules 
Saxanus u. d. Gründg. Cölns. (Germania, 
Korr. bl. d. Röm.-G. Komm. 1. 70f.) 2133 


Kenne, J. B., Röm. Weihinschrift 
a. Weidesheim—Kalhausen. (Jahrb. d. 
Ges. f. lothr. G. 26, 461—70. Vgl.: 
Röm. -germ. Korr. bl. 8, Nr. 5.) [2134 


Lehner, H., Kaiserinschrift a. Remagen. 
(Germania. Korr. bl. Röm.-Germ. Komm. 1, 


17 = et 2135 
ohner, H., Überblick üb. d. röm. Orts- 
G. v. Remagen. (Bonn. Jahrbb. 123, 260— 
64. [2136 

Cramer, Frz.. Röm. Villa mit Bad b. 
Inden. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 36, ae 

Lehner, H., Der Legatenpalast von 
9 Xanten. (Röm.- germ. Kombi, 8: 


r. 8. 
Behwerda, H., Oppidum Batavorum. 
Bijdrr. Vaderl. Gesch. 5. R., 4. 1 


Holwerda, J. H., Oppidum Batavorum. 
(Germania. Korr bi. d. R.-G. Komm. i, 12170 


11.) 


Jahrbb. 123, 210 — 


35 


Holwerda, J. H., Frühröm. Kastell u. 
Flottenstation in Vechten. (Röm.-germ. 
Korr. bl. 8, Nr. 4.) 2141 


Vollgraf, C. W., Friesland in d. Romein- 
schen tijd. (De Vrije Fries 25, 71—125.) [2142 
Schumacher, K., Neue Germanen-Dar- 
stellg. im Röm.-Germ Zentralmuseum zu 
Mainz. (Germania. Korr. Bl. Röm.-Germ. 
Komm. 1, 12—16.) [2143 


Körber. F., Die 14 u. 15 gefund. röm. 
Inschrr. u. Biidwerke im Altertumsmuseum 
d. Stadt Mainz. (Mainz. Zt. 10, 112—16.) — 
Ders., 3 röm. Inschriftsteine in Bodenheim 
u. Nierstein. (Ebd. 116—18.) — Ders., Einige 
röm. Grabdenkmäler, die aus Mainz stammen 
oder im Altertumsmuseum daselbst aufbe- 
wahrt werden. (Ebd. 115-21. 11, 54—96. — 
Ders., Röm. Inschrr. in Mainz. (Röm.-germ. 
Korr.bl. 9, Nr. 4.) 12144 

Schumacher, K., Zur Topogr. d. röm. 
Stadt Mainz. (Germania 1, 168—70.). 

ullling. Zur Ben Jupitersäule in Mainz. 
(Germania. orr. bl. d. R.-G. Komm. 
1, 43—45.) — Neeb, Das röm. Theater in 
Mainz Ebd. 54—98.) [2145 

Drexel, Fr., Zur Mainzer Jupitersäule. 
(Germania. Röm. germ. Korr. bl. 8. Nr. ö.) 


2146 

Woelcke, K., Römische Villa bei vildel. 
(nuaran d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. 
essen 5, 286—290.) [2147 
Bremer, W., Römisches a. d. nördlich. 
Wetterau. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver.N. F. 
21, 1—11. [2148 
Hötefladt, H., Römische Münzen aus d. 
Grafschaft Wernigerode. Zt. d. Harz-Ver. 
48, 62—65.) 12149 
Wilcke u. Mötefindt, Funde a. provin- 
zialröm. Zeit vom Kämmereihölzchen b. 
Weißenfels. (Mannus 6, 3878—88.) 12150 
Blume, Krich.: Die germ. Stämme. 8. 
13. 1028. Rez.: Dt.: Lit.-Ztg. 17, Nr. 40 
Kiek ebusch. (2161 
Stubenrauch, Skelettgräber m. Arm- 
brustfibeln u. Bernsteinperien im Stadtfelde 
v. Regenwalde. (Pomm. Mtbl. 14, Nr. 5.) 


12152 
Schultse, Mart., Der Fibelfund von 


Treptow an d. Rega. (Balt. Stud. N. F. 19 
23751: 8 Taf.) | (215$ 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Neckel, d., German. Heldentum. 
Quellensammlung altgerman. Lebens- 
„ Jena: Diederichs 15. 97 S. 
60 Pf. 

Rez.: Preuß. Jahrbb. 164, 303 18 Petsch. 

12154 

Beowulf, Übers. v. Mor. Heyne 
3. Aufl. Paderb.: Schöningh 15. 183 S. 
1 M. 40. | [2155 

Schäcking, L. L., Wann entstand 
d. Beowulf? (Beitrr. G. Dt. Sprache 
42,’ 241—410.) [2156 

Wilhelm, Fr., Nibelungenstudien. 1: 
Über d. Fassung B u C d. Niblungenliedes 


u. der Klage. Münch.: Callwey '16. 24 8. 
80 Pf. (Münch. Arch. f. Philol. d. Mittel- 
alt. 7.) 2157 


Do 


*66 


Pestalossi, R., Die Nibelungias. (N. 
Jahrbb. f. d. 1 Mines. Albert. 89, 159206.) bels 


Bohnenberger, K., Nibelungenstättem. 


Beitrr. G. Dt. Sprache 42, 516—b38.) — 8. 
inger, Brünbi (Edd. 539—544.) [2159 

Christ, K., Die Beziehun > = 9 
lungen zu d. Donanlanden. G. bll. 
16, 2—9.) [2160 

Scheidweiler, Kinn . und enge- 
schichti. Bedeutg. d. Seifridsliedes. Progr. 
Neuwied 14. 438. Rez.: Anz. Dt. Altert. 
87, 127—138 Baese cke. (2161 

Jellinek, I. H., Zur Kudrun. (Beitrr 


z. G. d. dt. Sprache 40, 446—467.) 12162 


Schröder, Edw., Zur Uberlieferung und 
Textkritik d. Krudrun. I. (Nachrr. d. Gött. 
Ges. d. Wiss. 17, 21—84.) on 
| Polak, L., Üntersachgn. über d. 
v. Burgundenunter ang (8. 14, 4421). 
Sagengeschichtl. TI. (Zt. Dt. Altert. 55, 65. 
— 502. 
Boos, d., Studien über d. Eckenlied, = 
14, 1040. (Auch Gieß. Diss. 14.) 12165 


Patsig, H., Dietrich v. Bern und sein 
Sagenkre 8. Dortmund: Ruhfus. 76 S. 
2 M 20. [2166 


Bund, A.. W l u. Siedelungen 
d. Alamannen. (Zt. G. berrh. 82, 44—69; 
169—186.) [? 167 


Schmaus, G. u. Herkunft d. alten Fran- 
zn. a. 18 8516. Res.: Lit. Zbl. 15, Nr. 20 
bt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 28 Mayer- 
1 12168 
Geramb, V. v., Ostgerman. Spuren 
.in Steiermark. (Zt. Hist. Ver. Steier- 


mark 15, 7—39.) 12169 


d) Innere Verhältnisse. 
Hoernes, M., 8 der Urzeit. 


Neudr. 1: Steinzeit. Bronzezeit. 
3: Eisenzeit. Berl.: Goeden 16 f. 
147. 128: 120 S. 3 M. (Sammlg. 
Göschen 564—66 ) 2170 


Steinhausen, G., German. Kultur 
in d. Urzeit. 3. neubearb. Aufl. Lpz.: 
Teubner. 134 S. 1 M.20. (Aus Natur 
u. Geistesw. 75.) 12171 

Kostrzewski, J., Die 1 
Kultur d. Spätlatènezeit. Ka T 1 u. 2. 
Berl. Diss. 15. 88 8. Der Rest er- 
scheint in d. Manus-Biblioth. [2172 


Heusler, A., Die Isländersagen als Zeug - 
nisse german. ’ Volksart. (Dt. n 
170, 375 — 394.) 1217 


Tacitas, Germania. Übersetzg. v von P. 
Stefan. (Insel- Bücherei Nr. 77.) Leipzig: 
Insel-Verl. 13. 56 8. 50 Pf. [2174 


Krusch, Der neu entdekte Urtext 
d. Lex Salica. Nachrr. d. Gött. Ges. d. 
Wiss. 16, 683—714.) Vgl. 16, 996. 
Krusch, Der Umsturz d. Krit. Grund- 
lagen d. Lex Salica. (N. Arch. 40, 
497—579.) Cl. Frh. v. Schwerin, 


Bibliographie Nr. 2158 — 2226 


Text-G. d. Lex Salica. (Ebd. 581 — 
637.) — Vgl.: A. Hofmeister (Hist. 
Zt. 118, 350 f.) — M. Krammer, Zum 
Textproblem d. Lex Salica. (N. Arch. 
41, 102—5868.) > 
Goldmann, E., Beitrr. 2. Interpr 
d. Kapitularien z. Lex Salica. TI. 1. 
d. Inst. f. öst. G. 36, 576—59%4.) Rez.: N. 1 
41, 341. M. Kr. 12176 
Rukser, Der Diebstahl nach d. Lex Ri- 
s. 14, 1081. Rez.: Zt. d. Sav. -Stiftg. 
35, G. 426 f. His, (2177 


Liebermann, The national assembl in 
the anglo-saxon period, a. 14, 3442. 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13 241 
f. Brinkmann. fe 2178 


Steinmeyer, E. v., Die kleiner. 


althochdt. 5 ER 
F Weidmann 16. I. 


Res. : Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 23 Feist; Gött. 
gel. Anz. 18, 41—62 Seemüller 12179 
Kramp. IL. . Die V erfasserfrage im alt- 
Tornar atian. (Zt. Dt. Philol., 47, a 


urseß, A., Ausons Gedichte anf Gis 
sula. (Alemannia 43, 111—118.) . gırı 
Heusler. ., Sprichwörter 2 d. eddisch. 
Sittengedichten. (Zt. d. Ver. re 
25, 108—15. 26, 42—57.) 12182 


Neckel, @., Walhall. Stud. üb, german. 
Jenseitsglauben, s. 14, 3449. Rez.: Zt. f. 


dt. Pbilol. 47, 103—105 Unwerth. [2188 
Olrik, å., Eddamythologie. (N. Job. 
Klass. Altert. 41, 38—40.) 2184 


Cramer, Frs.. Mercurius Susurrio. (Zt. 
d. Arch. G.-Ver. 37, 232—241. 38, 269 f.) [2185 

nem Ka Lullus? Beitrr. G. Dt. Sprache 
43, 158—163.) 12186 


Feist, S.. anr Deutung der dt. Runen- 
spangen. (Zt, f. dt. Philol. 47, 1—10.) nn 
Unwerth, M. v., Zur Deutung d. 
Nordendorfer Runeninschrift. (Zt. d. 
f. Volkskde. 26. 81—85.) 
Böthe, G., Za d. altdt. Zaubersprü 
bee ber d. Berl. Akad. 15, 218—282) 
[2189 
Klinkenberg. J., Frühchristliches aus 
Aachen u. Umgegond, (Zt. d. Aach. G.-Ver. 
87, 327—350.) 12190 


Helbok, A., Spuren langobardisierender 
Kunst in Vorarlb E. . Arch. G. Land kde. 
Vorarlbergs 10, —4. [2191 

Zimmermann, Hnr., Vorkaroling. 
Miniaturen. Berl.: Dt. Ver. f. Kunstw. 
16. Text- Bd. 80: 829 S. m. 25 Abb. 
auf 15 Taf.; 4 Mappen m. 341 Taf. 
gr. 2°. Für Mitglieder: 144M. (Denk- 
mäler dt. Kunst. Sekt. 3: Malerei. 


Abt. 1.) 

Rez.: Zbl. Biblw. 34, 189—92 Leidinger; 

Mitt. Inst: Öst. G. 87, 648—656 v er 
1 


Das deutsche Altertum bis ca. 500. — Fränkische Zeit bis 918 


EA j 


Wulff, Osk., Die altchristl. Kunst 
v. ihr. Anfä 


tausende. (In 19 H.) Berlin-Neu- 
babelsberg: Koch (1913[—17). VI, 
629 S. 4°. Ger d. Kunstwissen- 
schaft. Bd. 3, T. I.) [2193 


Egger, Rdf., Frühchristl. Kirchen- 
*pauten im südl. Norikum. Wien 16. 
42 S. 15 M.40. (Sonderschrr. d. 
sterr. Archl. Inst. Wien. 9.) [2194 


jokebusch, å., Der Kettenschmuck d. 
m. Eisenzeit. (Präbist. Zt. 8, 108-124.) 


12195 
Reinecke, P., Der Bronzehelm v. Saul - 
grub. (Pränlet 2 Zt. 7, 179-188; 2 Taf.) [2196 
er, O., Die alte l d. Aug» 
burg. Domes. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwa- 
den u. Neuburg 41, 144146) 1219 


vo 


Schmidt, Hub., Die Luren von 
Daberkov, Kr. Demmin. Beitr. z. G. 
v. Formen u. Technik d. Bronzezeit. 
(Prähist. Zt. 7, 85—177. Taf. 3—14.) 

2198 
‘ Behu, F., Die musikwiss. Bedeutung d. 


g 
Luren v. Daberkov. (Prähist. Zt. 1 


— 


Jaha, I., Bewaffnung en in 
d. älter. Eisenzeit, s. A1, 2679. Rez.: 
Germania. Korr. bl. d. Röm.-Germ. Komm. 
1. 62—84 K. Sehumacher. [2200 


Åberg, N., Streitäxte und Doppeltälle. 


(Priühist. Zt. 8, 85—93.) — Ders., Die nacken- 
poorer Äxte u. d. Rhombenüxte. (oS 


Adler, Br., Die sen der Schweizer 


Pfahlbauer. (Anz. Schweiz. Altkde. N. F. 
17, 177—191.) [2202 
Schliz, 4.. Steinzeitliche Wirtschalts- 


formen. (Prähist. Zt. 6, 211—229.) [2203 


Mötefiudt, H., Altes u. Neues v. unsern 
Hausumen. (Zt. d. Harz-Ver. 48, 183—141.) 


(3204 

Rütimeyer, L., Über einige archaistische 
Gerätschaften und Gebräuche im Kanton 
Wallis u. ihre prähist. u. ethnogr. Parallelen. 
(Schweiz. Arch. f Volkskde. 20, ee) 


220 
Büek lag, Die alten 5 des 
Metzer Landen. (Jahrb. Ges. Lothr. G 27,28, 
64-115.) [2206 
~ Beinocke, P., Alte Eisengewinnung im 
süd bayer. Tertiärh 


ügelland. „ 
Corr. bl. d. Röm.- Germ. Komm. 1, 33 — Ta 


—— — 


2. Fränkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 
Fiebiger, O., Die vermeintl. Bere 


nopler Bajowareninschrr. (Beitrr 
Sprache 42, 881—837.) 


Büchuer V. Fr., Merovingica, s.’13, 8541. 
Rez.: Dt. Lit- 2 1 85 Nr. f F. Lehman: 
N. Arch. ‚451 . Er. [2209 


b. z. Mitte d. 1. Jahr- 


*67 

„Erlckhinger, E., Merov. Reihengräber 
rdiingen im nipa. (Röm.-gorm. Rorr. bl. 

G „ Nr. 4 ) [2210 
Stuhlfauth, D are or I., 8. 14, 3171. Rez.: 
Hist. Zt. 118, Fed. Schneider. 2211 


b) Karolingische Zeit. 


Meyer, W., Gräberfeld karoling. 
Zeit in d. Bauernschaft Otzendorf b. 
Leer unweit Burgsteinfurts i. W. 
(Röm. -germ. Korr. bl. 8, Nr. 6.) [2212 

Epistolae Karolini aevi. IV, 2. 1 u. V. 1 
ed. K. Perels bezw. E. Cas peri, 8.15, 1074 
u. 33557. Rez.: Hist. Zt. 118, 288 — 92 Fed. 
Schneider. 12213 

Osternacher, J., Rekonstruktion d. Theo- 
dulhandschrift Bernhards v. Utrecht. Urfahr. 
15. 18 8.; 6 Fusm. — Ders., Quos auctores 
lat. et sacrorum Bibliorum locos Theodulus 


imitatus esse videatur. Locos e Jubae 
argamenta erueret, perscrutatus est. Progr. 
Urfahr. 56 S. (Vgl. ’15j'16, 2694.) [1214 


Buchuer, M., E. Brief d. Ermoldus 
Nigellus an Pippin I. v. Aquitanien, 8. 14. 
3481. Rez.: Entggng. v. B. auf Levisons Rez.: 
Hist. Jahrb. 37, T o nevinon, Noch l 
einmal Erm. Ngn d. Formularbuch v. 

(Hist. Jahrb. 


Saint-Denis. 97 ne, 
M. Buchner, Nochmals z. Biogr. d. hl. 
Aldrich. (Stud. G. Bened-- Ord. N. F. 6, 


89295.) — Levison Das Formularbuch 
v. Saint-Denis. (N. Arch. 41, 283—304.) [2215 


Molkenteller, P., Die Datierg. in 
der G.schreibg. der Karolingerzeit. 


Greifsw. Dise. 16. 195 S. [2216 
Rassow, P 2 ppm u. Stephan II. (Zt. 
f. Kirch.-G. 36, 494—502.) [2217 


Caspar Pi pin u. d. röm. Kirche, 8. 14. 
sass. Reor: 1 Jahrb. 37, 425—933 Eich- 
marge W N Pi Köbi pe 

i ano wor e Pippin Köni 
(Hist. rin a p mais 


ZBuchkremer, J., Zur G. a. Grabes Karis 
d. Gr. (Zt. Aach. G.-Ver. 38, 253—268.) [2220 


Kampers, Frz., Die Mär von d. Bestat- 
tung Karls d.Gr. Zur ml ende u. zur 
ge (Jahresber. d Ges. 17, 


[222i 
Telchmaun. I., Zur Lage u. G. d. Grabes 
Karls d. Gr. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 87, 141—202.) 
R. Pick, Ist der im Chor d. Aschen. 
Münsters 1910 ausgegrabene Rotsandstein- 
Sarkophag d. Sarg arls d. Gr.? (Ebd. zi 
—78.) Bep. Aach.: Cremer 16. 50 Pf. {2222 
Scherer, Karl d. Gr. u. seine Bezieben. 
zu Regensburg. (Die Oberpfalz. Jg. 9. 15.) [2223 
Böhmer. f., Zur G. d. Bonifatius. (Zt. 
Ver. Hess. G. (0, 171—215.) Rez.: N. Ar 
41, 816 M. T. 12224 
Depoln, J., Les comtes de Paris sous 
la dynastie caroling. Pontoise: Soe. hist. 


du Vexin 12. 35 S [2225 

Brenuer, E., Stand d. Forschg. üb. d. 
Kultur d. e (Ber. d. Röm. 
Germ. Kommiss. 7, 253—351.) 222 


5* 


568 Bibliographie Nr. 2227—2293 


c) Innere Verhäl tnisse. 


Mayer- Homberg, Die fränkisch. Volks- 
rechte im Miıtela t. „ 8. '14, 1078. Rez.: 
Korr.-bl. Gesamt.-Ver.“ 17, Nr. 7/8 Köhne. 42227 

Hofmeister, 4d f., Die Jabresv 27 2 118 
d. alten Sachsen zu Marklo. (Hist. a 2225 
189—221.) Vgl. 15, 2:08. 

Liebermann, M., Die 9 d. 
Angelsachsen, s. 127 13, 3566. Bd. 8 
(Schluß). Einleit. zu jedem Stück; 
Erklärgn. zu einzeln. Stellen, 16. 
356 S. 28 M. 

Nez. : Zt. Sav. -Stiftg. a G. A., 519f. v. 
Amira; Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 4 Karl 
Lehmann. [2229 


Hofmeister, A., Über d. älteste 
Vita Lebuiui u. d. Stammesverfg. d. 
Sachsen, s. 15/16 2703. 

Rez.: N. Arch. 41, 834f. Levison. [2280 

Grimm, H. A., Der kaiserl. Fiskus 
Kroev. Beitr. z. karoling. Wirtschafts- 
G. Heidelb.: Rößleru.H. 95 S. 3 M. 

Selbstrez.: Dt. Herold 17, Nr. 7. [2231 


Dopsch, Wirtschrftsentwicklg. d. Karo- 
lingerzeit. TI. 1, s. 15/16, 1082: Reg.: Zt. d. 
Hist. Ver. f. Steierm. 14, 130—33 Pirchegger, 


Krusch, Ursprg. u. Text v. Marculfs 
Formelsammlg. Nachrr. d. Gött. Ges. d. 
Wiss. 16, 231—274.) [2233 

Serkel, E., Stud. zu . Levita 
ts. 15 16, 1023). VIII. 3. (N. Arch. 41, 157.— 
263.) [2234 


Pöschl, re Der vocatus episcopus“ 
d. Karolingerzeit. „(Arch. Kath. Kir- 
chenrecht. 97, 1—43; 185—219.) 2235 


Lesne, É., Les origines du bénéfice 
eaolésiast, 8. 714, 349. (Aus: R. d' hist. de 
+ lise.) (Bep. Paris: Letouzey & A. 14. 

.) Rez.: Zt. d. Sav.-stittg. 35, K. A. 4, 
501—5 Stutz 122 2236 

Grimme, Fr., Die Kanonikerregel d. hl. 
Chrodegang u. ihre Quellen. (Jahrb. Ges. 
Lothr. G. 27/28, 1—41.) 12237 


Hannemann, Die Kanonikerregel Chrode- 
gan a v. Metz usw., 8. 14. 3515. Rez.: 
ahrb. Ges. Lothr. G. 27/28, 557—59 Grimme, 


Naegle, A., Die feierliche Haarschur u. 
Haarweihe d an heiligen Wenzel 
in ethnogr., re ig. u. rechtshist. 3 
(Mitt. Ver. G. Dt. Böhm. 55. 110—53.) [2:39 

Voigt, Karl, Die karoling. Klos- 
terpolitik des westfränk. Königtums. 
Laienäbte u. Klosterinhaber. Stuttg.: 
Enke. XIV, 265 S. 10 M. 40. (Kir- 
chenrechtl. Abh., hrg. v. Stutz 90.91.) 

Rez.: Theol Lit- Ztg. 18, Nr. 2/3 Lerche. 


Vykaukai, E., Unbekannt. liturg. Kapi- 
tulare a. d. Karolingerzeit. ( M angon d’hist. 
off. à Ch. Moeller i. 337— 349.) — C. Bohl- 
bere, Spuren eines verlor. Liturglebuches, 
d. „Liber capitularis“ Stephans v. Tongern. 
(Ebd. 350—360.) 2241 

Joachim, H., Zur ‚Gründangs- G. d. Erz- 
bistums Hambarg, 8. 13, 1100. Rez.: Zt. d. 
Ver. f. hamb. G. 19, 123—126 Bonwetsch. 

12242 


Hillenberg, W.. Zur Frage d. Gründg 
d. Bistums Halberstadt. (Zt. Harz-Ver. 50, 
101—111.) [2243 
Nottarp. 2 Das Ludgara rsche Eigen- 
kloster Werden im 9. Jh ist. Jahrb. 37, 
. 80—98.) 2244 


Besson. I., Monasterium Acaunense, 8. 
14, 3514. Reg.: Hist. Jahrb. 35, 925 f. Bi 
7245 

Galabert, Fr., Un diplüme de Charles. 

le Chauve en faveur des églises de Tou- 
louse et sa confirmation par Loms VII. 
(Moy. Age 7. 185-3214.) [2246 


Schubert, H.v., Die sogen. Slaven- 
apostel Constantin u. Met odius. Bin 
grundlegendes Kapit. a. d. Beziehgn. 
Dtlds. z. Südosten. Heidelb.: Winter 
16 32 S. 1 M. (Vgl. 15/16, 1043.) 


(Sitzungberr. d. Heidelb. Akad. 16, 1.) 

Rez : Theol. Lit-Ztg. 17, Nr. 6/7 Snopek: 
Theol. Rev. 17, Nr. 19/20 u. Mitt. Ver. G. 
Dt. Böh n. 55, 190 — 96 Naegle; Mitt. Inst. 
Öst. G. 37, 656 59 Bretholz; Hist. Zt. 118, 


524 f. Loserth. Nr. 5 Jò. 16. 122 7 
Kolde, E., Zur d. Slawenkirchen. 
(Beitrr. z. bayer. Kirchen- G. 22, on 
224 


Richier, La vie de saint Remi, 
poème du XIIIe siècle; ed. by W. 
Bolderston New-York. Oxford Univ. 
13. 356 8. 4 d. 20. [2249 

Balx, F., Nouv. recherches sur les deux 


bi iggraphies de 8. Remacle. (Mélanges d’hist. 

a Ch. Moeller 1. 266—285.) [2250 

Brauford, Vict., St. Columba, a 
study of social interitance and He 
tual ee London: Geddes 
13. 84 8. sh. [2251 

Metlake, 6. The life and writıngs 
of Saint - Columban. Philadelphia: 
Delphin- Press 14. XKX, 258 S. 

Rez.: Theol. Rev. 17, Nr. 778 Albers. 
N. Arch. 41, 381 f. Krusch. [2255 

Bernhart, J., Die heilige Rad 
Lebensbild a. d Merowingerzeit. ach. 
Jos. 1 16. 72 S. Rez.: Hist. Jahrb. 8%, 
371 A. L. Mayer. [225 4 

Kurth. 6 Sainte n et Samael 
(Rev. d’hist ecel. 15, 246— 250.) [2255 

Sepp, B., Zur Vita Corbiniani d. Bischofs 
Arbeo v. Freising. (Sammelbl Hist. en 
Freising 10, 22—29.) 

Widemann, J., Die Herkunft d. hl. Kor- 
dinian. (Altbayer. a nonm edont: 13, er) 
Rez.: N. Arch. 41, 832f Krusch. [225 

Steinmeyer, I., Zu d. Vitae Marini 
et Anniani. Entgegng. (N. Arch. 41, 
315f.) Vgl. 15/16, 2712. — Levison. 
Schlußwort. (Ebd. 316—318.) [2258 

Weyman, Zur Vita S. 4 1 55 (Münch. 
Mus. Philol. Mittelalt. 14, II, 338.) Rez: 
N. Arch. 41, 330 Krusch. 1225 

Stimming, u „ Die heilige Bihildis. 
Beitr. z. Forschg. üb. Urkundenfälschg. u. 
e Mitt. Inst. ost. G. 87, 15550 


255.) 
Schauerte. F., Reinold, d. Stadtpatron 
Dortmunds. Dortm.: Lensing 14, 52 8. 15 2 


Fränkische Zeit bis 918. — Zeit der sächs., fränk. u. stauf. Kaiser 919—1254 *69 


Tiralla, H., Das Augustin. Ideal- 
bild d. christ). Obrigkeit als Quelle 
der „Fürstenspiegel“ d. Sedulius Scot- 
tus u. Hincmar v. Reims. Greifsw. 
Diss. 16. 70 S. [2262 


Jacquis, I., Hincmar et Saint Augustin. 
(Mi ogos d'hist. off. a Ch. Moeller 1, ee 
3.16. 6 


Rhytmi aevi Merov. et Carolini 
cd. K. Strecker. (Mon. Germ. hist. 
Poet. lat. med. aevi IV, I.) 
Rez.: Lit. Zbl. 75, Nr. 34 Klapper. [2261 
Högberg, J. E., Untersuchg. üb. 
d. Wortstellung im Heliand. Kemberg: 
Arnold 15. 98 8. 3 M. 
Rez : Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr.41 Kock. [2265 


Heinrichs, R., Der Heliand u. Haimo 
v. Halberstadt. Biere: Boss 16. 42 8. 1 M 50. 


Rez.: Hist. Jahrb. 38. 639 f. Löffler; Theol. 
Lit. Ztg. 18. Nr. 2/3 Bonwetsch. [2206 

Leitzmann, å., ltolandstadien. (Bonit 
G. Dt. Sprache 43, 26—47.) [226 


Meyer, Wilh., 3 Gothaer Rbytmen a. A 
Kreise d. Alkuin. (Nachrr. d. Gött. Ges. d. 


Wiss. 16, 645—682.) [2268 
Un, Winiliod. 8. 14. 1096. Rez.: Zt. f, 
dt. Philol. 4, 459—465 Euling. [2269 


Brammer, J., Das carmen de Timone 
somite: (Hist. Vierteljschr. 18, ue ) 
L 


Weise, Geo., Untersuchgn. z. G. 
d. Architektur u. Plastik d. früher. 
Mittelalters. Lpz.: Teubner 16. 100 8. 

6 M. 12271 


i Garber, Jos., Die karoling. St. Benedikt- 
kirche in Mais. (Zt. Ferdinandeum 3. F.. 
5%, 1—61.) (2272 

Weorth, O. u. C. Schuchhardt. Die Burg 
Lucca beim Kloster Loccum. (Zt. H. Ver. 
Niedersachs. 16, 125—142.) (2278 


Effmann, Centuls e Riquier). E. Unter- 
suchg. z. G. d. kirch l. Baukunst in d. K 

an Br 8. 18, 3593, Rez.: Ki u. 
Bened.-Ordens. N. 
Sohippers; Katholik 4. F. 14, 


pertz 
Schmitz, W.. Bruchstücke von Skulp- 
us merowing. Zeit (Jahrb. Ges. Lothr. 
G. 27/28, 525—527.) 2275 
Kenteuich, Die Trierer Adahandschrift 
u. d. Palastschule Karls d. Gr. (Trier. Ohron. 
N. F. 12, 54—56.) [2276 


— — m nn 


Keutenich, }leidnischer Marksnumeane 
in Trier im 10. Jh. (Zt. Rhein.- Westf. Volks- 
kde. 14, 127 f.) 3 


Goet te, R., Das Erwachen d. 
Persönlichkeit im frühen Mittelait” "Nord 
a Sfid. 157, 329884.) - [2278 


3. Zeit der sichsischen, 
fränkischen und staufischen 
Kaiser 919—1254. 


a) Sächsische und fränkische Kuiser 
9191125. 


Adam Bremensis, Gesta Hamburg. 
eccl. pont. Ed. 3. Adam v. Bremen, 


Hamb. Kirch- G. Aufl. 3. Hrsg. v. 
B. Schmeidler. Hannov.: Hahn. 
LXVIII, 353 S. 10 M. (S. S. rer. 
Germ. in us. scholar.) [2279 


Hellmanu, S., Nachtrag zu N. Arch. 
XXXVIII, 48 1f. Neues Archiv 40, 805— 
806.) Zu 14/15. 1108.) 12280 

Recueil des actes de Louis IV., roi 
de France 936 — 54. Publ. sous la 
direct. de M. Prou par Ph. Lauer. 
LXXV, 154 8. Paris: Klincksieck 
15. 40. 2281 

Chroniques des comtes d Anjou et des 
seigueurs l’Amboise. Publ. p. Hal Ben 
et Poupardin, 8.) 14, 3528. Rez : Hist. 

118, 92—96. Hofmeister. 122 

Falcheri Carnotensis hist. Hierosolymi- 
tana, breg.v.H.Hagenmeyer,s. 14, 3528. 
Rez.: Moy Age 27, 253—56 Delaborde. (2283 

Krabbel, d., Hat Widukind seinen Res 
gestae Saxonicae die Form, in welcher wir 
sie heute besitzen, selbst gegeben? (Ab- 
nalen. üb. Corveyer G.schreibg. R. 2, er 
N D 

Gold, K., Einheitliche Anschauung 
u. Abfassg. d. Chronik Ekkhards v. 
Aura nachgewiesen auf Grund d. Zeit- 
anschauungen. Greifsw. Diss.“ 16. 104 8. 

[2285 

N S., Zu Florence v. Worcester. 
(N. Arch. 41 314.) [2386 

Becker, Rich., Die Abgrenzg. d. Diözese 
Meißen un Albis u. Camiuizi b. Thietmar 
u. ihre Bewertg. als Quellenangaben. (N. 
Arch. Sächs. G. 88, 183—193.) [2:87 

Welck (Paschali) 1 König Heinrich 
der Erste. Stratb. i : Straßb. Druckerei 
u. Verl: t. 36 S. “ eährer zu Deutsch- 
lands Größe. 7.) [3288 

Herwig, Franz, Otto I. Straßburg i. E.: 
Straßburg. Druckerei u. Verlagsanst. 32 8. 
(Führer zu Deutschlands Größe. 3.) [2289 

Michel, ., Die Josefehe Kais. Feinne, 
> Heiligen. (Theol. (Juartalschr. 98, 463— 


7.) 2290 
Otto, Har., Heinrich 1V. in Ba 
(Hist. Jahrb. 37, 267—284.) [2291 


Biereye, Untersuchgn. z G. Nord- 
albingiens im 10. Jh. (Zt. Ges. 
Schlesw.-Holst. G. 46, 1—40.) 1. Der 
Dänenzug Heinrichs I. 2. Ottos I. 


Beziehgn. z. dänisch. Reich. 
Rez.: Hist. Zt. 118, 157 f. eee 


Blereye, Untersnc g. G. d. nordelb. 
Lande in d. 1. Hälfte 11. Jhb. (Zt. Ges. 


Schlesw. Holst. G. 47, 395—459.) 


*70 

Amling, E., Zur G. d. Papsttums 
im 10. Jh. (931-62). Tl. 1. Berlin. 
Diss. 18. 66 8. (2294 


G. Italiens im Mittel- 
, 1: Die ottonische Herrschaft, 
Mitt. Inst. Ost. G. 

12295 


of meister, A., Dtid. und Burguud im 
früher. Mittelalt.. 8. 14015. 3536. Rez.: Hist. 
Zt. 114, 441 f. Haller. 12296 


Fliche, A., 
relig. à l'époque 
Les Prigegoriens. 
d’impr. et de libr. 


Études sur la F 
de Gregoire VII: 
Paris: Soc. franç. 
3 Fr. 50. 2297 


schaunng, 8. 13, At. f. Kirch. 
G. 34, Sit Schmeidler; Jahrb. 84, 63 
itt. a. d. Hist. Lit. N.F. 2, BSA 


La contessa Matilde 
nei documenti pisani (1077—1112). 
Pisa: Mariotti '16. [2299 


Bproemberg. B.. Die Bischöfe vV. Lüttich 
im 11. Jh. Teildr.: Die Quellen. Berl. Diss, 
14. 63S. [2300 

Schröder, Frär., Die G. d. Paderborner 
Bischöfə von Botho bis Heinrich von Werl, 
1036—1127. (Zt. Vaterl. G. Westfal. 74 


II, 
169—205) [zoi 
- Schrörs. H., Erzbisch. Bruno vV. öln 
an. His eine geschichtl. Charakteristik. 
Ann. Hist. Ver. iederrh. 100, 142.) [2303 
Berg, Ldw., Gero, Ersbisch. V, Köln 
969—76. 8. 14/15, 3541. Rez.: Hist. Zt 141 
442 Hofmeister. [2308 
Sellin, Burchard II., Bisch. v. Halber 
stadt, 1060—88. 8. 15. 1062. Rez.: Zt. H. V. 
Nieders. 15, 4042 G. Arndt; Zt. Harz-Ver. 
49, 198 — 96 Böttcher; Hist. Zt. 118, 160 f. 
Hofmeister. (2304 


Diebolder, P., Bischof Gebhard III. 
von Konstanz (1084 — 1110 u. d. In- 
vestiturstreit in d. Schweiz. 


.) 

Kühn, L., Petrus Dumiani u. seine An- 

schauungen üb. Staat u. Kirche, 8. 14/15, 

1116. (Auch Karlsr. Progr.) Rez.: Hist. 298 
12 


112. 430. 
Zösmair, J.. G. Rudolfs d. letzten d. 
alten Grafen von Bregenz 1097—1160. t 
Stammtaf. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Boden- 
soes 44, 25—89.) [2807 
Feierabend, Die polit. Stellg. d.dt.Beichs- 
abteien währ. d. Inyestiturstreites, 8. "3u, 
1118. Rez.: Mitt. a. d. bist. Lit. N. F. 4, 16— 
18 Hofmeister: Hist. Jahrb. 37, 1514—56 
G. Schrei Theol. Lit.- Ztg. 17, N 18, 
* 


der; 

Das Wahldekret v. J. 1059, 
„ Rez.: Bist. Zt. 115, 130—32 
Hist. Jahrb. 37, 501 Lerche. [2309 


Schulte, L., Ist d. Namenform Mieszko 
derechtigt? Quellenmkg. Untersuchg. (Zt. 
Ver. G. Schles. 50, 68—120.) — F. Friedens- 
burg. Misiko. (Ebd. 51, 378 f.) [2310 


(Zt. f. | 
schweiz. Kirch.-G. 10, 81—101; 187— | 
2805 


Bibliographie Nr. 2294—2362 


b) Staufische Zeit, 1125—1254. 


Burchard v. Ürsperg > Chronik. 
2. Aufl., hrsg. v. O. Holder-Egger 
u. B. v. Simson. Hannov.: Hahn 16. 
XLI, 169S. 4 M. 50. (Scriptores fer. 
Germ. in us. schol.) [2311 

Rudolfs v. Ems. Weltchronik. Aus 
d. Wernigeroder Hs., hrsg. v. G. Ehres- 
mann. Berl.: Weidmann 15. XXXVVII. 
634 S.; 8 Taf. 28 M. (Dt. Texte d. Mit- 
telalters 20.) 


Rez.: Lit. Zbl. 16, Ir. 4. 12312 
Arndt, Ernst, Die Briefsammig. 


d. Erzbischofs Eberhard I. v. Salzburg, 
Kap. 1—5. Berl. Diss. 15. 63 8. 
Haupt, B., Sido, 8. 1516, 2738. 
N. Arch. 41, 380 f. B. Schm. 
Kroker, E., Leipzigs Gründungsurkk. 
N. Arch. f. sächs. G. 87, 117—334.) 


Wimmer, F., Beitrr. z. Charakterist. 
d. Annalen d. Stauferzeit mittels neuer 
Gesichtspunkte. Greifsw. Diss. 16. 
131 S. 2316 


Oppermann, O., Zu d. sogen. Marbacher 
Annalen. Hist. Vierteljschr. 18, 191 f.) VgL 
14, 3554 f. (3317 

Coster, I. F., Nog eens: Beka, Chroni- 
con Tielense en Annales Tielenses. (BUU 
Vaderi. Gesch. 5. R., 4, 22658. Vgl. '15. 
1069 8. [3318 


Bötting , Fr., Quellenkrit. Untersuchg. 

d. Chronique rimée d. Philippa Mousket f. d. 
Jahre 1190—1217. Jen. Diss. XII, 40 g. [2819 
(Hist. 


Nöllenberg,W., Eike v. Repgow. 
Zt. 117, 387417.) {2320 
Fehr, H., Die Staatsauffassg. Bikes 
v. Repgau. (Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. X., 
131—260.) 
Rez.: Hist. Zt. 118, 1486—50 Hofmeister. 
„(2321 


Leitzmann, A., Zu Rudolfs Weltchronik. 
(Beitrr. G. Dt. Sprache 42. 503—512. (We 
E. frühe Verrnur i. 

d. Weissagung v. Endkaiser m. Friedr. II. 
n. Konrad Heidelb.: Winter. 
(Sitzungsberr. d. Heidelb. Ak. 17, 6.) 
20 S. 75 Pf. [2323 


Holtsmann B., Die treuen 
Weinsberg. ? Kritiken. (Hist. Vierteljschr. 
18, 1—32.) Vgl. 11, 3860 u. 8871 u. 12, iS 


Nörenberg, Fr», 
v. Freisin 


augustin. 
Diss. 102 S. 


m. Hinblick auf 0 
eschichtsauffassg. Greifsw. 
[2325 


Heier, P. J. 
Löwen. (Jahrb.d.@.-Verf f. d. Hrx 
schw. 14, 1—17.) Rez.: 
meister. 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser 919 — 1254 


Schambach, K., Noch einmal d. Geln- 
häuser Urkunde u. d. Prozeß Heinrichs d. 
Löwen. (Zt. H. Ver. Niedersachs. 16, 1— 43.) 
Vgl. 14, 1131 u. 3569. 12827 

Blereye, V., Contemptus und reatus 
majestatis in d. Gelnhäuser Urk. v. 13. Apr. 
1180. (Hist. Vierteljschr. 17, 107—115.) [2328 


Welbull, C., Krit. undersökningar 
in Danmarks historia frän Sven Estrid- 
sens döt til Knud VI. (Hist. Tidskr. 


för Skäneland 6, 1— 286.) 
Rez.: N. Arch. 41, 8356—38 A. H. [23% 


Coolidge, W. A. B., Das , Gestinum“ v. 
J. 1211. (Anz. f. schweiz. G. N. 14, u) 
Cartellieri, A., D. Schlacht b. Bouvia, 
8. 13 / 14, 3575. Rez.: Dt. Lt. Ztg. 15, Nr. 51/52 
Hadank. [2331 
Allshorn, Stupor mundi. The life and 
time of Frederick II.; 8. 18, 1148. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 17, 548 J. Hampe. 12832 
Biehringer, Kaiser Friedrich II. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 36 Sthamer; Hist. Viertel- 
jschr. 17, 538-483 Hampe; Mitt. Inst. Ost. G. 
37, 208—10 Baethgen. [2383 
Michael, E., Ist Kaiser Friedrich II. im 
Aug. u. Sept. 1227 schwer krank gewesen? 
(Zt. f. kath. Theol. 41, 52—64.) 2384 
Michael, E., „Eine d. auffallendsten Un- 
wahrheiten“ Kaiser Friedrichs Il.. (Zt. f. 
kath. Theol. 40, 296—327.) 12385 


‚Sudhoff, K., Ein diätetisch. Brief an 
Kaiser Friedrich Il. von sein. W 
Magister Theodorus. Arch. f. G. d. Medis. 
9, 1—9.) 12836 

Brem, E., Papst Gregor IX. bis z, Be- 

8. Pontiflkats. s. 12, 1015. Rez.: Zt. f. 
irchen-G. 34, 314 Schmeidler; Theol. Lit.- 
Ztg. 18, Nr. 15 G. Ficker; Rev. d’hist.- eccl. 


15, 1201. Fierens. [2387 
Cohn, Willy, Heinrich v. Malta. (Hist. 
Vierteljschr. 18, 258—64. 12338 


Arndt, Hel., Studien z. inner. Regiergs.- 

G. Manfreds, s. 13. 1207. Rez : Dt. Lit.-Ztg. 
13, Nr. 41 Hessel; Hist. Zt. 113, 197f. Sthamer; 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 247 249 Taube. [2339 
Hugelmann, I., Wahl Konrads IV. 1237, 

a. 16, 1087. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 26f. 
Markull; Lit. Zbl. 17, Nr. 28 Lerche; Mitt. 
Inst. Ost. G. 87, 665 f. Laube-Hasak. [2340 
„ Marchetti-Longhi, d., La lega- 
zione in Lombardia di Gregorio da 
Monte Longo negli anni 1238—1251 
5 14, 1145); Forts. (Arch. d. R. Soc. 
om. di storia patria 36, 585 — 687, 
37, 12 200) [2341 
Schneider, Fed., E. Schreiben d. Ungarn 

an d. Kurie a. d. letzt. Zeit d. Tartarenein- 
falles 2. Febr. 1242. Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
36, 661—170.) l {2342 
Hauß, Kardinal Oktavian Ubaldini, s. 
13, 3651. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 16/17 
Levison; Lit. Zbl. 15, Nr. 44 Fed. Schneider; 
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 15 Otto. [2348 
Heuberger, R., Graf Meinhard II. v. Tirol 

a. (V.) v. Görz, (I.) Hrzg. v. Kärnten. (Zt. 
Ferdinandeum 3. F., 59, 95 - 134. [2344 


Schulte, L., Zur &ältest. G. v. Goldberg. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 19, 333—36. [2345 


*71 


c) Innere Verhältnisse. 


Meyer, Karl, Zum Freiheitsbrief König 
Heinrichs f. d. Gemeinde Uri v. 26. Mai 1281. 
(In.: Hist. Neuj. bl. d. Ver. f. G. v. Uri ’16.) 


[2346 
Nagel, Herm. G., Entstehg. d. Straßburg. 
Stadtverfg., 8s. 15/16. 2762. Rez.: Vierteljschr. 
Soz.-Wirtsch.-@. 14, 396 f. K. O. Müller. [2347 


Wegemann, Zustände Schlesw.- 
Holsteins nach d. Erdbuche Waldemars 
1231. (Zt. Ges. Schlesw.- Holst. G. 47, 
538—183.) 

Rez.: Hist. Zt. 118, 157 Hofmeister. [2348 


Grosse, Zur Verfas -G. Quedlinbur 
1024—1287. (Zt. Harz- Ver. 49. m. 12849 


Jensen, W., Sächs. u. holländ. Siedlungen 
in d. Wilstermarsch. (Zt. Ges. Schlesw.- 
Holst. G. 47, 41—52, 47, 460—62.) (2850 


Seidel, V., Der inn d. dt. Besi A 
Schlesiens, s. 16, 1022. .: Dt. Lit.-Ztg. 16, 
Nr. 30 Maetschke; Hist. Vierteljschr. 18, 206 
f. Missalek. 12351 


Honigsberger, Die dt. Einwandergn. in 
Siebenbürgen. (Grenzbote 16, IV, 270—78; 
208—11. [2352 

Goetz, L. K., Die Anfänge d. dt.-russ. 
Handels. (Preuß. Jbb. 167, 290—$15.) [2353 


Tykociaski, Verfolgung d. Juden in Mainz 
1002. (Beitrr. z. G. d. dt. Juden 1—65.) 
J. Eibogen, Zu d. hebräisch. Berichten üb. 
d. Judenverfolgungen 1096. oa 5 — 
L. Lucas, Judentaufen u. Judaismus z. Zeit 
des Papstes Innocenz III. (Ebd. 25—38.) [2354 


Cobs, Geo., Der Kampf um d. Sachsen- 
spiegel. Festgabe d. Univ. Zürich g. Ein- 
weihg. d. Neubauten 14; Rechts- u. staats- 
wiss. Fak., 28-53.) 355 

Cartellieri u. Indeleh, Die Kotzerpolitik 
d. dt. Kaiser u. Könige 1152—1254. (8. 13/14, 
8619.) Rez.: Theol. Quartalschr. 98, 125 f. 
Bihlmeyer. [2356 

Thelse, Ketzerverfolgungen d. 11. u. 12. 
Jh., s. 13/˙14 1162. Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 40 
Hoensbroech. [2357 

Bosenstock, E., Ostfalens Rechtalitera- 
tur unt. Friedr. II., s. 13. 3661. Rez.: Lit. 
Zbl. 15, Nr. 36 O.; Hist. Vierteljscbr. 18, 
171—173 Fehr. 12358 


Görris, De denkbeelden over oorlog en 
de bemoeüngen voor vrede in de 11. eeuw, 
8. 14, 8605. Rez.: Hist. Zt. 114. 350 — 53 Opper- 
mann. 8 1²² 
Rosenstoak, Königshaus u. Stämme in 
Dtid. zw. 911 u. 1250, 8. 14, 3595. Rez.: 
Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 193-96 Taube; Mitt. 
Inst. Ost. G. 37, 494—502 Dungern. 12360 


Hirsch, Alb., Die dt. Prosabe- 
arbeitungen d. Legende vom hl. Ulrich. 
Münch.: Callwey 15, 167 S. 7 M. 50. 
(Münch. Arch. f. Philol. d. Mittelalt. 


usw. 4.) 2861 
Haupt, Bich., Nachrr. üb. Vizelin, d. 
Apostel d. Wagern, u. s. Kirchenbauten im 


Lehrgedicht ein. unbekannten Zei ossen 
u. in ein. Briefe Sidos, s. 14. 1122. Rez.: Zt. 
d. Ver. f. lüb. G. 16, 181—834 Biereye, 2362 


*72 


Patseb, J. I., Der sel. Konr. Bosinlother, 
Abt. v. Mondsee + 1145. (Hist.-pol. Bil. :59, 
534—447.) [2363 

Weyman. C.. Zu d. Quirinalien d. Metellus 
v. Tegernsee. (Hist. Jahrb. 36, 801—10.) [2364 

‚Jäger, Johs., Kloster Ebrach unt. 
sein, erst. Abt Adam 1126—1166. Beitr. 
z. fränk. G. Nürnb.: Koch 16. 82 S. 
1 M. 50. (Nürnb. Progr.) [2365 

Bendel. Frz. J., E. Verzeichnis v. Tradi- 
tionen d. Abtei Amorbach a. d. 11. u. 12. Jh. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 30, 285—388.) [2368 

Levison, W.. E. Aufzeichng. tiber Kölner 
Kirchen a. d. 11. Jh. (Zt. Suv.-Stiftg. 37, K. 
A. 6, 386 — 91.) (2367 

Wellsteln, d.. Hermann, erst. Abt v. 
Marienstatt im Westerwalde. (Stud. u. Mitt. 
Z. G. d. Bened.ordens N. F. 5, 57-92.) 12368 

‚Paquay. J., Les prétendues tendances 

olit. des vies des premiers éveques de 
ongres. (Mélanges d' hist. off. a Ch. Moeller i. 
24465. Vgl. 10, 3181. [2369 

Hey debrand u. d. Lass. F. v., Die Her- 
kunft d. Bischöfe Thomas I. u. Thomas II. 
Zt. Ver. G. Schles. 51, 134—63.) — L. Schulte, 

isch. Thomas I. u. d. angebl. Umwandlg. 
d. Feldzehnten. Ebd. 117- 33. [2370 


Tenhagen. Über Walbert, d. Enkel Widu- 
kinds, als Gründer d. Stiftes Vreden. Zt. 
Vateri. G. Westfal. 74, I, 241—257.) 2271 


Bachmanu. Johs., Die päpstl. Legaten 
in Dtld. u. Skandinavien 1125—99, 8. 14 3617. 
Rez.: Mitt. Inst. Ost. G. 37, 503-5 FONES, 
2372 
Zimmermann, H., Dje päpstl. Legation 
in d. 1. Hälfte d. 13. Jh. Is. 14, 3607. Rez.: 
Hist. Zt. 115, 126 f. Bachmann; Röm. Quar- 
talschr. 29, 108“ Ehses Hist. Jahrb. 37, 
123—25 Lerche. 12374 
Radcke, Fr., Die eschatologisch. 
Anschauungen Bernhards v. Clairvaux. 
E. Beitr. z. hist. Interpretation a. d. 
Zeitanschauunger. 130 S. 3 M. 50. 
Langensalza: Wendt & Co. (Greifsw. 
Diss. 15 u. Sammlg. wiss. Arbeiten. 
H. 46.) 
Rez.: Stud. G. Bened.-Ord. N. F. 6. 571 
—73 Panfoeder. [374 


Brummer, J., Drei Weihenstephuner Ilse. 
(Sammelbl. Hist. Ver. Freising 10, 1—21.) 2375 


Hintz. H., Mittelalterl. Geschichts- 
anschauung. u. Eschatologie in e. 
Apocalypsekommentar a. d. 13. Jh. 
(Seriptumsuper Apocalypsim,cod. Prag. 
ed. 1873.) Greifsw. Diss. 15. 94 8. 

[2376 


Denkmäler dt. Prosa d. 11. u. 12. Jh. 
Hrsg. v. Fr. Wilhelm (s. 14, 3628). 
16. 126 S. 3 M. Münch. Texte. |2377 


Mayer, Ant., Die Quellen zum Fa- 
bularius d. Konrad v. Mure. Diss. 
Münch. '16. 139 S. 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 18, Nr. 1 ne 


Bibliographie Nr. 2363—2423 


Spiel, Das Tegernseer, vom dt. Kaiser- 
tum u. vom Antichrist. Ü"bersetzg. m. Ein- 
leitg. u. Anmerken. v. F. Vetter. (Aus: 
„Münch. Museum“.) Münch.: Callwey. 55 8. 
1 M. 50. (Münchener Museum f. Philol. d. M. 


A. u. d. Renais. 2, 279—312.) 12379 


Bender. Frs., E. Kölner Vagantenleben 
im 12. Jh. (Beitrr. z Köln G. 1, 1—32.) [2380 


Greven, J., Kleinere Stud. zu ('äsırius 
v. Heisterbach. (Ann. Hist. Ver. Niederra. :, 
1-35.) [2381 
Kuhnt, J., Lamprechts Alexander. 
Lautlehre u. Untersuchg. d. Verfasser- 
frage nach d. Reimen. Greifsw. Diss. 
15. 106 8. [2382 


Lucidarius, a. d. Berlin. Hdschrft., 
hrsb. v. Fel. Heidlauf. Berlin: Weid- 
mann: 15. 98 S.; 2 Taf. (Dt. Texte d. 
Mittelalters 28.) (2383 


Walther v. d. Vogelweide. Hrsg. 
u. erkl. v. W. Wilmanns. 4. vollst. 
umgearb. Aufl. v. V. Michels. Bd. 1: 
Leben u. Dichten Ws. v. d. V. 2“ 
vollst. umgearb. Aufl. Halle: Waisen - 
haus 16, XV. 558 S. 15 M. (German. 
Handbibl. I. Bd. 1.) 12884 
Geißler. H. W., Walther von der Vogel- 
weide. Straßburg: Stratzb. Druckerei u. Ver- 
lıgsanst. 328. 80. (Führer zu Deutschlands 
ıöße. 4.) 12385 

Wilhelm, Fr., Zur Frage nach d. Heimat 
Reimars d. Alten u. Walthers v. d. Vogelweide. 
(Münch. Museum, Philo)., Mittelalt. usw. 3, 
1-15; 231.) — Plenio, Ub. Walthers u. Rei- 
mars Herkunft. (Beitrr. G. Dt. Sprache 42. 
276— 80.) 12380 
Kurz, Joh. Bapt., Heimat u. Ge- 
schlecht Wolframs v. Eschenbach. Ans- 
bach: Brügel 16, XI, 121 S.: 4 Taf.; 
Kte. u. Stammtaf. 2 M. 50. (Beil. z. 
61. Jahresber. Hist. Ver. Mittelfranken), 
auch Erl. Diss. 

Rez. : Hist. Jahrb. 38, 399—402 v. Hütten- 
bach. „ [33s 
Singer, S., Wolframs Stil u. d. 
Stoff d. Parzival. Wien: Hölder 16. 
127 S. 2 M. 55. (Sitzungsberr. Wien. 
Ak. 180, 4.) ; 2388 
Kraus, C. v., Zu d. Liedern Heinrichs v. 
Morungen. Berl.: Weidmann. 57 S. 4 M. 
(Abh. d. Berl. Akad. 16. 1.) [2359 


Fischer, Herm., Üb. Gottfried v. Straß- 
burg. Münch. : Franz. 36 S. 80 Pf. (Sitzungs- 
berr. Münch. Ak. ’16, 5.) [2390 


Ranke, F., Die Überlieferg. v. Gottfrieds 
Tristan (8. 15,16, 1114). Forts. Zt. Dt. 
Altert. 55, 381 438.) [2851 


Schiffmann.K., Studien zum Helmbrecht. 


(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 42, 1—17.) 12392 


Mettler, A., Die bauliche Anlage d. alt. 
Stiftskirche u. d. Peterskirche in Obersten- 
feld. (Württb. Vierteljhfte. 24. 47—60.) [2393 
Schmitz, W., Aufdeckungen im Dom zu 
Metz bei Anlage d. Zentralheizung. Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 26, 474 - 487.) 12394 


Zeit der sächs. usw. — Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254— 1517 *73 


Gall, Niederrhein. u. normann. Archi- 


tektur im Zeitalt. d. Frühgotik. TI. 1, 
Ss. 15/16, 2777. Rez.: Rep. Kunstw. 40, 281 
—84 Kautzsch. 12895 
Rahtgens, Die Kirche St. Maria im Ka- 

itol zu Köln, s. 14, 3643. Rez.: Ann. d. 
st.. Ver. f. Niederrh. 97, 125 — 31 Neuss; 


Ber; era RA ne en MIET 
ui ACDTr E . 
Kunstw. 40, 270—79. e 2855 

Straus, L., Zur Entwicklg. d. 
zeichner. Stils in d. Cölner Goldschmie- 
dekunst d. 12. Jh. Straßb.: Heitz. 
48 S.; 10 Taf. 4 M. (Stud. z. dt. Kunst- 
G. 202) (2397 


Schippers, A., Das erste Jahrzehnt 
d. Bautätigkeit in Maria-Laach. Berl.: 
G. Reimer. 74 S. 5 M. (Aus: Rep. f. 
Kanst w. 40.) (2398 


Fuchs, Alois, Die Tragaltäre d. 
Rogerus in Paderborn. Beitrr. z. Re- 
gerus-Frage. Paderb.: Bonifacius-Dr. 


16. 160 S. 6 M. 
Rez.: Theol. Revae 17. Nr. 1/2 Klein- 
schmidt. 12399 


Haupt. R.. Die l’eterstüre am Dome zu 
Schleswig. (Zt. Ges. Schlesw.-Holst. (. 47. 
2-40.) [2400 
Zeller, A., Die Kirchenbauten 
Heinrichs I. u. d. Ottonen in Quedlin- 
burg. Gernrode, Frose u. Gandersheim. 
Berl.: Springer 16. 2°. XI, 78 S.; 
33 Taf. 24 M. 

Rez.: Thür.-sächs. Zt. 6, 202 12 A. Brink - 
mann; Zt. Harz-Ver 49, 176—93 Starke, Zt. 
Ges. Niedersächs. Kirch.-ti. 21, 26144 012491 


Semrau, A., Die Bebauung d. altstädt. 
Marktes zu Thorn im 13. Jh. Mitt. d. Cop- 
pernicus-Ver. 22, 28—37.) 12402 

Wackernagel, M., Die Plastik d. 
11. u. 12. Jh. in Apulien. (Kunstge- 
:schichtl. Forschgn. 2.) Lpz.: Hierse- 
mann. 20. XI. 146 S.; 33 Taf. 36 M. 

; [2403 


Schwartz. Gerh., Herkunft d. Namens 
Pataria. (Zt. f. Kultur-(. 12, 402—10.) [2404 


Harder, H., Die sittlich. Begriffe im Dia- 
logus miraculorum major d. Cäsarius v. 
Heisterbach. Leipz. Diss. 16. 75S. [2405 


4 Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254—1517. 


a) Vom Interregnum bis 
zum Tode Karls IV., 1254—1578. 


Petersdorff, H. v., Bisher un- 
bekannte Urk. z. G. d. Mark Brandenb. 
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 29, 247 f.) 
23. Aug. 1276. [2406 


Archiv 40, 793—804.) 


Lenze, O., Eine Handschrift d. Matthäus 
Marschall v. Pappenheim zu Biberbach. 
(Arch. f. d. G. d. Hochstitts Augsburg 4, 453 
—55.) 2407 

Schreibmüller,H., Die Grabsteine zweier 
Hafbeamter d. Pfalzgrafen Rudolf I. i. Rom. 
Kaiserslautern: Kayser, 13. 4°. 7 S. (Aus: 
Pfälz. Museum 30, 4/5, 12408 


Wutke, K., 2 Urkk. K. Johanns v. Böh- 
men z. J. 1339. Zt. Ver. G. Schles. 51, os 
2409 


Levinon, W., Wilhelm Procurator von 

Egmond und seine Miracnla Adalberti. (Neuss 
(241 

BreBlau, N., Briefe a.d. Zeit d. 2. Römer- 

zuges Kaiser Karls IV. N. Arch. 41. l 

j 2411 


Leidinger, Geo., Bernardus Noricus. 
Untersuchgn. zu d. G.-Qu. v. Krems- 
münster u. Tegernsee. Münch.: Franz. 
52 S. 1 M. (Sitzungsberr. d. Münch. 
Akad. 17, 4.) 2412 


Müller, Eug., Peter v. Prezza, e. Publizist 
d. Zeit d, Interregnums, s. 14,15, 1189. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. v B. Hirsch. 12415 


Scholz, Rich., Unbekannte kirchenpolit. 
Streitschriften a.d. Zeit Ludwigs d. Bayern 
1327—54, 8. 14.15, 3658. Rez.: Zt. f. Kirch.- 
G. 36, 209 Schmeidler; Franzisk. Stud. 1, 
491—805 Hofer; Hist. Vierteljschr. 17, 579f. 
Heussi ; Hist. Jahrb. 37, 504 f. Eichmann, [2414 


Marsilius v. Padua. Defensor pacis, hrsg. 
v. R. Scholz, 8. 14, 3661. Rez.: Theol. Lit. 
Zig. 14. Nr. 6 Sander; Dt. Zt. f. Kirchenrecht 
24, 336 f. Ruck. [2415 


Kern, Humana Civitas Staat, Kirche 
u. Kultur). E Dante-Untersuchg., 3. 14, 1193. 
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 341—43 
Heyer; Vierteljschr. f. Soz- u. Wirtsch.-G. 
12, 611—23 Lüttich; Zt. f. Kirch.-G. 36, 209 f. 
Sehmeidler; Mitt. a. d. hist. Lit. J. F. 8, 98—- 
101 Smith. (2416 


Cans, Phil. Fontana, Erzbisch. v. Ra- 
venna, e. Staatsmann d. 13. Jh., 8. 12, 3378. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst, G.torschg. 36, 532 — 
41 Fed. Schneider. [2417 


Schöpp,N., Papst Hadrian V.(Kard. 
Ottobuono Fieschi.) 16. 360 S. 11 M. 60. 
(Heidelb. Abh. 49.) [2418 


Bernoulli, J., Propst Johann v. Zürich, 
Kg. Albrochts I. Kanzler. Jahrb. Schweiz. 
G. 42, 281—334. ) 12419 

Gutsche, Die Beziehgn. zw. Reieh u. 
Kurie v. Tode Bonifaz. VIII. bis z. Wahl 
Heinrichs VII., 1803—1308. 8. 14, 1199. Rez : 
Zt. f. Kirch.-G. 36, 208 Schmeidler. [2420 


Kern, Fritz, Die Anfünge d. franz. Aus- 
debnungspolitik bis z. J. 1308. 8. 14 1198. 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.11, 
622— 21 Pirenne. 12421 

Engelbrecht, F., Das Herzogt. Pommern 
u. 8. Erwerbg. durch d. Deutschorden 130%, 
8. 12, 1003, Rez.: Monatsbl. d. Ges. f. pomm. 
G., 11, 156-585 Wehrmanu. 12422 


Davidsohm, R., Beitrr z. G. d. Reiches u. 
Oberitaliens a. d. Tiroler Rechnungsbüchern 
d. Münchner Reichsarchives 1311/121341. 
(Mitt. Inst. Gst. G. 37, 189 — 233; 865 — 410.) [2423 


*74 


Will, Edua., Das Gutachten d. 
Oldradus de Ponte z. Prozeß Hein- 
richs VII. geg. Robert v. Neapel. Nebst 
d. Biographie d.Oldradus. Berl. u. Lpz.: 
Rothschild. 65 S. 2 M. 20. Subskr.-Pr.: 
1 M. 80. (Abhdlg. z. mittl. u. neuen 
G. 65.) [2424 

Dürr, E., Die Bedeutg. d. Schlacht v. 
Morgarten, Anz. Schweiz. G. 17, „ 

Asal, Die Wahl Johanns XXII., re 
1198. Rez.: Hist. Jahrb. 83, 6448. A.B-r. [2426 


Hofer, J., Zur G. d. Appellationen 
König Ludwigs d. Bayern. (Hist. Jahrb. 
38, 486—531.) 2427 


Wirs, H. d., Zürich u. Konstanz im 
Kampf zwisch. Ludwig d. Bayer u. d. Papst- 
tum, 8. 13, 8721. (Zürich. Diss. 12.) Auch: 
Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees Nr. 41.) Rez.: 
Anz. f. schweiz. G. N. F. 14, 182—841 Nahholz. 

242 

Noffmann, Karl, Die Haltung d. Krilis- 
tums Köln in d. kirchenpolit. Kämpfen Lud- 
wigs d. B., s. 12, 3454. Rez.: Rorrbl. d. 
Gesamtver. 60, 292 f. Redlich. 12429 


Klage, M., Otto v. Hessen, Erzbischof 
v. Magdeburg 1827-1361, 3. 13, 1218. Rez.: 
G. Bl. f. Magdeb. 48, 312—314 H. Hampe. [2430 


Fenner, E., Die Erwerbspolitik d. Erz- 
bistums Mainz, s. 15714, 1157. Rez.: Zt. d. 
Ver. f. hess. G. 40, 263— 65 Dersch. 12431 


Streeker, W., Die äußere Politik Al- 
brechts II. v. Mecklenb.- Schwerin, s. 11, 
8670. Rez.: Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16, 

7-99 Bertheau. 12432 


Peeters, Louis, Le comté de Hainaut 
durant les premières annećs de la régence 
du duc Albert de Bavière, 1357—72. i Mélanges 
d'hist. off. à Ch. Moeller 1, 563—82.) 12433 


Ehrenpfordt, Otto d. Quade, IIrzg. v. 
Braunschw. zu Götting. 1867—94. Rez.: Zt. 
d. Ver. f. hess. G. 47. 352 Wench. 12434 


— — — — 


Trotter, C., Entsteligszeit d. Schlosses 
Bruck b. Linz. Zt. Ferdinandeum :. F., 59, 
255— 58.) [2435 

Schmidt, Geo., Die ersten Herren v. 
Schwanberg, 1223 — 1330. Progr. Mies. 15. 
12 8. [2436 

Friedrleb, V. U,, Die beabs. Erhebg. Ober- 
Ramstadts z. Stadt i. J. 1310. (Quartalbl. d. 
Hist. Ver. f. d. Großherzogt. Hessen. 5, 195— 
200.) 12437 

‚Schiller, E., Bürgerschaft u. Geistlich- 
keit in Goslar 12900 — 1365. '18, 3821. Rez.: 
Stud. usw. z. G. d. Bened.ordens, N.F. 5, 
349—51 Bendel: Zt. d. Harz-Ver. 48, 74-76 
Wiederhold; Zt. H. Ver. Nieders. 15, 95— 
100 Frölich. 12438 


Holsten, R., Das Ende d. wendisch. Burg 
Pyrit. (MtbIl. Ges. Pomm. G. 16, Nr. 6.) (2439 


b) Von Wenzel bis zur Reformation. 
1378—1517. 


Urkunden u, Regesten z. G. d. Rhein- 
lande a. d. Vatikan. Archiv, ges. u. bearb. 
v. Sauerland, J. 1409—14, 8.°14, 3684. Rez.: 
Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 102—# Hofmeister. [2440 


| 
| 


Bibliographie Nr. 2424—2486 


Ulrieh v. Richental, Chronik d. Konzils 
zu Konstanz 1414—18. hrsg. v. O. H. Brandt, 
8. 14, 1237. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 7 
Holtzmann. [2441 

Porta deännmeniace, Liber de coronatione 
Karoli IV. imperat., ed. R. Salomon, s. 12. 
3711. Rez: Moy. Age 27, 78 f. Mollat. 12442 

Reichstagsakten, Dt. (s. 15˙ö16. 
1165). 18, 2: Kg. Albrecht II., 1. Abt., 
hrsg. v. G. Beckmann, 16 12448 


Urkunden, Oberlaus., unt. Kg. 
Albrecht II. u. Ladislaus Posthumus, 
hrsg. v. R. Jecht (se. 15/16, 2797. 
H. 3: 1448—52. (Cod. dipl. Lusatiae 
super. IV, 3.) S. 513 — 736. [2444 


Registres du Conseil de Genève, 
publ. p. Ja Soc. d Hist. de Genève (8. 
12, 3475). T. 5: J. févr. 1492—4. févr. 
1499. T. 6: 7. déc. 15017. janvr. 1508. 
Publ. p. E. Ri voir e, V. van Ber- 
chem et L. Gautier. Genève 1914— 
16. 623 S. 20 Fr. XI, 172 S. [2448 


Nieborowski, P., Peter v. Wom- 
dith, E. Beitr. z. G. d. Dt.- Ordens. 
Bresl.: Haberstroh 15. 296 S. 5 M. 

Rez.: Lit. Zbl. 18, Nr.1 W. Holtzmann. 

(2447 

Stouff. L.. Catherine de Bourgogne et 
la feodalit@ de l’Alsace Autrich, 8. '14, 1223. 
Rez.: Moy. Age 27. 160— 63 Billioud.. 12415 

Cartellieri, O., Beitrr. z. (i. d. Herzöge 
v. sarana (8. 14. 3692). 5: Fragmente a. 
d. ?. „Justification du duc de Bourgogne" 
d. Magisters Joh. Petit, brag. unt. Mitw. v. 
W.Holtzmann. Sitzungsberr. d. Heidelb. 
Akad. 14, Nr.) 558. IM 90. 12445 

Helmke, k,, König Wenzel u. seine böh- 
misch. Günstlinge im Reiche, 8. 14, 1222. 
Rez.: Zt. G. Oberrh. 32, 157 Stenzel. 12450 

Kaster, Erh. Wald., Markgraf Albrecht 
Achilles v. Brandenburg. Burggraf v. Nürn- 
berg, 8. 14, 1285. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 
N. F. 2. 136— 38 Gust. Wolf. 12451 

Pflagk - Harttung, v., Die Krwerbg. d. 
Mark Brandenburg durch d. Haus Hohen- 
zollern. Forsch. brandb. pr. G. 29, 371- 12485 

245 

Neumann, Rieh., Die Colonna u. 

ihre Politik. Langensalza: Wendt u. 


Co. 16. 193 S. 4 M. (Sammlg. wiss. 
Arbeiten 29.) Bay 
Hauck, A., Studien zu Joh. Huß. 
Univ.-Progr. Leipz. '16. 64 S. [2454 
Schachiug, O. v., Jan Hus u. seine Zeit. 
ltegensh.: Pustet. 272 S. 2M.10, 12455 
Arnošt Kraus. Husitstvi v lite- 
rature zejména německé, C. 1. v Praze: 
Ceskà Akad. 4°. [Das Hussitentum in 
d. Literatur, namentlich d. deutschen. 
170 7 6 Ceské Akademie v Praze.. 
3, C. 45.) [2456 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


Uhlirz, M., Genesis d. 4 Prager Artikel, 
8. 15, 1171. Rez.: Jb. Ges. G. Prot. Oest. 37, 
106 f.. Loesche. [2457 

Jecht, Oberlaus. Hussitenkrieg (3. 
16, 1174). Schluß. (N. Laus. Magaz. 
92, 72—151). 


Rez.: N. Archiv Sachs. G. 37, 333—97 E 


Koch; Zt Dt. Ver. G. Mährens usw. 20, 447 — 
49 Bretholz; Hist. Zt. 118. 357 f. Loserth. [2458 

Siegl, K.. Die Heereszugordnung geg. 
d. Hussiten v. J. 1431. «Mitt, Ver. G. Dt. 
Böhmen 54, 7—23.) [2459 

Gerber. H., 3 Jahre reichsstädt.. baupt- 
sächl. Frankfurt. Politik. 1437—39, s. 16, 
1175. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 27f. 
Markull. 

Ady, C. M., Pius II (Aeneas Sil- 
vius Piccolomini) the humanist Pope. 
Lond.: Methuen 18. XIII, 367 S. [2461 

Schlecht, J., Pius III. u. d. dt. Nation, 
8. 14, 8694 Reg.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 18/19 
ti. Ficker. 12462 

Kempeneer, 4., Une résidence de Char- 
les V. (Mélanges a’hist. off. à Ch. Moeller 2. 
40— 55.) f , 2468 
‚ Zanchi, F. T., La prima guerra 
di Massimiliano contro Venezia: Gi- 
orgio Emo in val Lagarina, 1507—8. 
Padova: Crescini 16. 70 S. (2464 


Reichlen, Jos. L., La rivalité 
franco-allemande en Suisse et la lutte 
pour l'Italie de la guerre de Bour- 
gogne à la bataille de Marignan. Lau- 
sanne: J. Biedermann 14. 105 p. 8°. 
1 Fr. 50. [2465 


Lazarus, P., Das Basler Konzil, 3.’14j’15, 
3704. Rez.: Dt. Lit. Ztg. 18, Nr. 36 omr 
66 

Zellfeider, England u. d. Basler Konzil, 

8. 14. 3705. Rez.: Hist. Zt. 114, 364—366 
Haller. [2467 


Fiske, Her., Das badische Land u. d. 
Konstanzer Konzil. Festgabe d. Bad. Hist. 
Komm. 2. 9 Juli 1917, 8. 19—70.) 12468 


Siegl, K., Die Fehde Egers mit 
Ritter Jorg v. Zedwitz auf Lieben- 
stein. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 55, 
1—95.) [2469 

Weigel. Die Reichsst. Rothenburg o. T. 


u. Friedr. VII. Burggf. v. Nürnb. 1400 — 08. 
S. A. Rothenb.: Peter 15 f. 28; 178. 2470 


khrenzelier. Die Feldzüge d. Walliser 

u. Eidgenossen im Eschental u. d. Wallis- 
handel 1484—94, s. 18, 3755. Zürich. Diss. 
12.) 12471 
Albert, P., Markge. Rudolf III. v. Hach - 
berg, Herr zu Rütteln u. Sausenberg, u. seine 
ehgn. zu Stadt u. Grafsch. Freiburg i. 

Br. (Bli. a. d. Markgrafschaft 3, 17, a 
` 2472 

Stenzel, Politik d. Stadt Straßburg am 
0 Mittelalters, s. 16, 1197. Rez.: 
At. G. Oberrh. 32, 163 -57 Winckelmann. [2473 
Hulshof, A., De Gelderschen in Twenthe 
1510. (Bijdrr. etc, Hist. (renootsoh. Utrecht 
36, 71—80). 12474 


75 


Bauermeister, K., Der Mainzer 
Erzbisch. Berhold v. Henneberg als 
Landesfürst 1484—1504. (Teildr.) 
Straßb. Diss. 59 8. 


Erscheint vollst. als Hft. 2 u. 3 d. 2. Bdes. 
d. Straßb. Beitrr. z. neuen G. 12475 
Voigt, Chr., Curd up der Lucht, e. Söld- 
nerführer d. 15. Jh. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 45, 329—340.) [2476 
Schulte, L., Ub. £ Hinrichtg. d. Hrzgs. 
Nikolaus v. Oppeln 1497. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schlas. 49. 836 f.) 12477 


Mörtzsch, O., Des Schlosses Dobna Fall 
u. Ende. N. Arch. f. sächs. G. 37, „ 


[ 
Köbner, R., Der Widerstand Bres- 
laus geg. Georg v. Podiebrad. Bresl.: 
Hirt 16. 172 S. 4 M. 50. (Darst. u. z. 
schles. G. 22.) [2479 


Haleckl, O. v., Die Beziehgn. d. 
Habsburger zum litauischen Hochadel 
im Zeitalt. d. Jagellonen. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 36, 595—660.) [2480 


a) Innere Verhältnisse. 


a) Verfassungsgeschichte; Wirt- 
schafts- und Sozialgeschichte; 
Rechtsgeschichte; Kriegswesen. 


Stadtbach, Das älteste Wismarsche, von 
etwa 1250—1272, hrsg. v. F. Techen, 8. 14. 
1255. Rez.: Mitt. Inst. Öst. d. 37, 667—69. 
Kunkel. 12481 

Weißbuch d. Stadt Luzern 1421— 
88. Von P. X. Weber. (G.freund d. 
5 Orte71,1— 99.) — J. L. Brandstetter, 
Register z. Weißb. (Ebd. 101—38.) 

[2482 

Urkunde, Eine, die Stadt Kreuznach be- 
treff., d. Pfalz. Kurfürsten Pbilipp 1495 u. 
e. Haushaltungsrechng. d. Rheingräfl. Hofes 
auf Schloß Dhaun bei Kirn 1788. Aus d. 
Archiv d. Stadt Kreuznach u. d. Sammlg. d. 
A.-H. V. harg. von O. Kohl. Kreuznach 16: 
Harrach. 16 S. (Antiquar.-Ilist. Ver. z. 
Kreuznach. Veröffentl. 25.) 12483 

Couquerque, L. M., u. A. Meer- 
kamp van Embden, Goudsche Vroed- 
schapsresoluties betr. dagvaarten d. 
Staten van Holland en d. Staten- 
Generaal, 1501—1524. (Bijdrr. etc. 
Hist. Genootsch. Utrecht 37, 61—181.) 

Verriest, Petit manuel d'un balli du XVe 
siècle. (Bull. de la Co R. d'hist. de 


a mm. 
FAcad. R. de Belg. $3, 240—253.) 2485 


Spange berg, V. Lehensstaat z. Standes- 
staat, s. 14 1257. Rez.: Engl. hist. rev. 29, 
554 f. Powicke; Hist. Zt. 113, 349 — 352 Har- 
tung; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 
619—621 H. Goldschmidt. 12486 


*76 
Schmidt, Otto, Die Reichseinnahmen 
Ruprechts V. d. Pfalz, ». 13. 1272. Rez.: 


Hist. Jahrb. 35, 453 Haysken®: Rev. orit. 13. 


Nr. 37 Grillet; N. Arch. f. sächs. (. 35, 184 f. 


Kötzschke. 

Walt., Die finanziell. 
Leistungen d. Reichsstädte unt. Rup: 
recht v. d. Pfalz. Langensalza: Wendt 
16. 80 S. 2 M. (Sammlg. wiss. Ar- 
beiten 36 u. Greifw. Diss. 16) [2488 

Puff, Die Finanzen Albrechts d. Beherz- 
ten, 8. 14. 1262. ez.: Hist. Zt. 115, 637f. 
Hecker. 12489 

Schapper, Gerh., Die Hofordng. V 1470 
u.d. verwaltg. am Berliner ae J. Kurf. 


Albrechts. 8. '11. 12683. 
146 - 149 Ed. Rosenthal. 


— nn 


Harms. Stadthanshalt Basels im ausgeh. 
Mittelalt., s. 14, 1251. Rez. v. 1, 2 u. 3: Hist. 
Zt. 115, 135—37 v. Below. [2491 

Mack, Eug., Das Rottweiler Steuer- 
puch v. 1441. Tübing.: Laupp XIII. 
155 S. 4°. I M. [2492 

Weller, K.s Markgröningen u. d. Reichs- 
sturmfahne. (Württb. Vierteljhfte. 24, 193 — 
209. , [2193 
Christ, Gust.. Satzung üb. d. Bestellung 


u. d. Amt d. Baumeister in Weinheim V. 
12. Aug. 1328. Mannh. G.bil. 16, 28—36 ) 
12494 


Kaiser, Hans, 
heferg. d. Urbars 
Straßburg. (Zt. G. 


Zur Entstebg. u. Uber- 
Bischof Bert olds II. v. 
Oberrh. N. F. 32, 283— 296.) 
2495 

vigener, Die Mainzer Dompropstei im 

14. Jh., 8. 14. 3745. Rez.: Vierte jschr. f. 
802.- u. Wirtsch.-( . 13, 259 f. Joh. Schultz 

. 2 


Wagner. P., Das Jahr d. Stadtrechts ver- 
jeihung an Königstein. Zum Stadtjubiläum 
1913. (Nass. Heimatbll 17. 4—11.) 2497 

Fahlbusch, Finanzverwaltg.d. St. Braun- 
schw. 1374—1425, 8, 14, 3725. Reg.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg 35, 581 f. O. Schreiber; Viertelj.- 
schr. f. So2.-U. Wirisch.-G. 13, 2651-63 Foltz. 

[2498 

Achilles, Beziehen. d. Stadt Braunschw. 
z. Reich im ausgeh. Mittelalt. u zu Be ion 
d. Neuzeit. s. 14. 1268. Rez.: Hist. Ji th. 
35, (88 f. Lerche; Hist. Zt. 113, 694 f. Keu2490 

2499 


Belntker, E.. Die Anklamer Schuster- 
rolle. (Pomm. Mtbll. 28. Nr. 7— 9. [2500 


„n a M 


Stimming, M., Ungadr. Zollprivileg Karls 
1v. Mitt. Inst. öst. (1. 37. 67—69.) 12501 
Schiffmann. K., Die Zollurkunde von 
Rutfelstetten. (Mitt. Inst. stl. G. 37. 479— 
488.) 182 5⁰2 
Srbik, H. v. , 2 Fälschgn. im Dienste 
städt. Handels- u. verwultgs.-Politik. (Zt. 
Hist. Ver. Steierm. 15, 11—91.) 2503 


Amterbuch, Das Marienburger. 
Hrsg. v. W. Ziesemer. Danz.: Kafe- 


mann 16. IX. 222 S. 8 NM. 
Rez : Mitt. Westpr. G.V.16. 15f. Simon; 
pt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 5 Perlbach; Korr. bl. 
Gesamt-Ver. 17. Nr. 1,2 Joachim. 


[2504 


Bibliographie Nr. 2487 — 2550 


Kondentabuch, Das Marienburger, 139° — 
1412, hrsg. V. . Ziesemer. 
Rez.: Hist. Zt. 115. 165 f. Foltz. 


Ausgaben bach d Marienburger Hans- 


komturs f. d. J. 1410 20, breg. V W. Zie- 
semer, 8. 13, 1235 Rez.: Hist Zt. IH, 174 
176 Krollmann. 12506 


Meyer, Karl, Ein mailändisches 
Kapitular v. J. 1450. (Anz. f. schweiz. 
G. 15, 270f.) 12507 


— 


püvel. Die Güterwerbgn. Jak. Fuggers 
d. Reichen (1494—1525), B. 14, 8738. ez. : 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 191-8 Köhne 
(2508 
Apelbaum, Buseler Handeisgesellschuf- 
ten im 15. Jh | s. 1 71d; s830, Rez.: Viertel- 
jschr. Soz. -Wirtsch.-G. 14, 3176—84 Silber- 
schmidt. [250% 
Müller, Karl Otto. Finanzwesen 4. 


Deutschordenskommenden Beuggen b Frei- 
burg i. B. 1414. Zt Ges. Beförserg. G Kde. 
Freiburg 32. 47-1302.) — Daa Finunzwesen 
d Deuschordenskommende Mainau i J. 1414. 
(Schr. Ver. . Bodensee 46. 89104.) 1510 


Grimme. Fr., Getreidepreise im Metzer 
Lande währ. d. 15. Jb. Jahrb. Ges. Lothr. 
6. 2728. 8—32.. 1 

Stein, W., Ub. d. Umfang d. spät- 


mittelalterl. Handels d Hanse in Flan- 
dern u. in d. Niederlanden. 


H. bll. 17, 189—236.) 

Bahr, Konr, Handel u. verkehr d. dt. 
Hause in Flandern wihr. d. 14. Jh., 8. 13, 
1202. Rez.: Zt. Ver. f. hamb. 6. 19, 129 f. 
wätjen. [2513 

Cavelier, Les denombrements de foyers 
en Brabaut 14.— 16. Stele. 8 14. 3728. Rez.: 


Vierteljschr. f. S0 z. u. Wirtsch.- 4.13, 26466 


Espinas. 
Sneller, Z. W.; Walcheren in de 
15. eeuw. Ijtrecht. Diss. 16, IX, 149 8. 
2515 
Rchultze. Joh., E. alt. Register üb. d. 
Gefälle d. Herren V Runkel i. d. Wester- 
walde. (Nass. Annalen 47, 10—14.) [2516 


Armbrust, Le, Göttingens nate zu 
hess Städten im später. Mittelalt. (Zt. d. 
Ver. f. hess. C. 49, 26—37.) [2517 

Simson, P.. Das Testament d. 
Danziger Schöffen U Ratsherrn Otto 
Angermünde 1492. (Mitt. d. Westpr. 
G.-Ver. 14. 42 —48.) [2518 

Bulmerined, V., Kämmereireg! 


Riga 1343-61 U. 1405—74, 8. 
Vierteljschr. f. Soz.- U. Wirtsch.-G. 13, 2888 f. 


Foltz. 


Täschner. (. rmeister U. 


Bergbauschrittsteller ein v. Kalbe. 
(Mitt. Freiberg. Alt.-Ver. 50, nf.) 12520 
Dahms, Versuche vor 5 Jahrhunderten, 
im Ordensstaat® Preußen Mt 
gewinnen. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver., Jg. 15, 
18—28.) 1757 


\ 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254 — 1517 


Castelberg, Ludov. Vives, e. Re- 
former d. Armenwesens im Ausgang d. 
Mittelalters. (Schweiz. theol. Zt. 33, 
4—22.) 3 2522 


Kentenich, Zur G. d. Trierer Buchbinder- 
kunst im 14. u. 15. Jh. (Trier. Chron. N. F. 14, 
31f.) - (2523 


. Schäfer, K. H., Dt. Ritter u. Edel- 
knechte in Italien. Buch 3, s. 14, 1150. 
Rez.: Hist. Zt. 118, 313—16 Fed. 
Schneider. [2524 


Seerecht, Das, v. Oléron nach d. 
Inkunabel Tréguier (Paris Biblioth. 
Nat.) Diplom. Abdr. m. Einleitg., er- 
gänz. Glo-sar u. e. Druckprobe v. H. L. 
Zeller. Heidelb.: Winter 15. 29 S.; 
Taf. 1 M. 20. (Sitzungsberr. d. Heidelb. 
Akad. 15, 2) 2525 

Schranil, R., Die sogenannt. So- 
bieslawschen Rechte. E. Prager Stadt- 
rechtsbuch a. d. 15. Jh. Münch. u. Lpz.: 
Duncker u. H. 16. 100 S. (Prager 
staatswiss. Untersuchgn. H. 4.) 

` Rez.: Zt. Sav.-Stiftg. 37. G. A., 684—88 


Rehme; Mitt. Ver. G. Dt. Böhm. 55, 98—100 
Weizsäcker. [2526 


Klimesch, J. I., Ein Urbar d. Herrschaft 
Netolitz a. d. 15. Jh. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 
54, 301—19.) (2577 

Knapp, H., Das Rechtsbuch Kup- 
rechts v. Freising (1328). Lpz.: Voigt- 

länder 16. 145 S. 3 M. 
i Rez.: Gött. gel. Anz. 17, 317—20 Edw. 
Schröder; Hist. Jahrb. 38, 387 f. O. R. 12528 


Bannrollen, Metzer, d. 13. Jh., hrsg. v. 
K. Wichmann, 8. 13, 3811. Rez. v. 1—8: 
Hist. Vierteljschr. 17, 4414—47 Keussen. [2529 


. Hohenlohe, K. v., Die wahren 
Gründe d. sogen. Rezeption d. röm. 
Rechtes in Dtid. (Hist.-pol. Bl. 158, 
153-65; 28699.) 2530 

Poetsch, J., Die Beichsjustizreform von 
1495, insbes. f. ihre Entwicklig. d. Rechts, 
s. 13, 1301. Reg.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. 36, 541f. v. Voltelini. (2531 

Badrutt, P., Vor-G. d. Entstehg. d. 
Oberen Grauen Bundes. Bern. Diss. 
16. XII, 98 8. 2532 


— ——— 1j—— nn 


Wolff, Alfr., Gerichts verfg. u Prozeß im 
Hochstift Augsourg in d. Rezeptionszeit, 8. 
14, 1575. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.75, Nr. 36. os 


Gothein, E., Ulr. Zasius u. d. ba- 
dische Fürstenrecht. (Festgabe d. Bad. 
Hist. Komm. z. 9. Juli 1917. 8. 3—18. 

2534 

Grimm, Her. Adf., Die Gerichtsordnung 


u. d. Grenzen d. Hochgerichtsbezirks Enkirch 
v. J. 1490. (Trier. Arch. 26/27, 217—2324.) [2535 


77 


Damköhler, E., Die „Hangeleiche‘ bei 
Heimburg u. ihre angebliche hist.Bedeutung. 
(Zt. d. Harz-Ver. 42, 142—152.) [2536 


Frensdorff, F., Das Stadtrecht von 


Wisby. (Hans. G. bil. ’16, 1—85.) 
Rez.: Bist. Zt. 118, 354 f. Hofmeister. [2537 


Geßler, E. A., Bildl. Darstellgn. d. ritterl. 
Bewaffnung zur Zeit d. Schlacht v Sempach 
1386. (Anz. Schweiz. Altkde. N. F. 16, 1 8 


.) 2: 
„Geßler, E. A., Das Herzog Leopold III. 
v. Österr. zugeschriebene Panzerhemd in d. 
hist. Sammlg. im Rathause zu Luzern. (Anz. 
f. schweiz. G. 16, 30- 34 12539 
Wolfram, G., Die Stadt Metz u. d. ültest. 
Feuergeschütze. (Jahrb. (tes. Lothr.-G. 2½/ 8, 
219—84.) l 2540 


R) Religion und Xirche. 
Haas, P., Das Salvatorium Papst 


Eugens I V. v. 5. Febr. 1447. (Zt. Sav.- 


Stitt. 37. K. A. 6, 293 — 330.) 2541 


Podlaha, Libri erecdonum archi- 
dioecesis Pragensis saec. 14 et 15. Lüb. 
6, Fase 3. Pragae 16. S. 97 — 144. 


1 Kr. 50. 2542 

Sommerfeldt, G., E. Bewilligung an d. 
Wiener Theologieprofessor Magist. Heinr. 
Totting v. Oyta 1398. (Zt. f. kath. Theol. 40, 
612—14.) 12548 

Büchl, A., 2 bischöfl. Visitationsberr. a. 
d. Anfang d. is. Jh. (Zt. Schweiz. Kirch.-G. 
11, 45—54) pau 

Hofer, Johs., Die Entstehungszeit d. 
Chronicon Provinciae Argentinensis O.F. M. 
(Franziskan. Stud. 3, 93—95.) [2545 

Rhotert, J., Die älteste erhaltene Struk- 
turrechng. d. Domes v. J. 1415. (Mitt. d. V. f. 
G. Osnabr. 89, 303—158.) [2516 

Sarh, Die Ablaßbulle d. Baseler Konzils 
zum Besten d. abgebrannten Schleswiger 
Domes v. 19. Juni 1441. (Schrr.Ver. Schlesw.- 
Holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 450—54.) (2547 

Motzkl, A., Urkk. E. Caminer Bistums- 
G. (1813—1866). 8. 14. 3753. Rez.: Pomm. 
Mtbli. 28, 11—14 H. Grotefend. (2548 


Repertorium Germanicum. Ver- 
zeichn. d. in d. päpstl. Registern u. 
Kameralakten vorkommend. Personen, 
Kirchen u. Orte d. Dt. Reiches, sein. 
Diözesen u. Territorien v. Beginn d. 
Schismas bis z. Ref. Hrsg. v. Preuß. 
Hist. Inst. in Rom. Bd. I: E. Göller, 
In d. Regist. u Kameralakt. Clemens 
VII. v. Avignon 1378—84. Berl.: Weid- 
mann 16. X VI, 182, 250 S. 18 M. 

Rez : N. Arch. 41. 34°-51 M. T.; Theol. 
Lit.-Ztg.. 17, Nr. 8/9, Ficker; Korr bl. Ge- 
samt-Ver. 65, 1 1f. ; Arch. Kath. Kirchen- 
recht 97, 148—53 Hilling; Hist. Jahrb. 38 
119 — 22 Ehses; Theol. Rev. 17, Nr. 17/18 
Baumgarten. (2549 

1.oserth, J., Zur Kritik d. Wielif- 
handschrr. (Zt. Dt. Ver. G. Mährens 
usw. 20, 247— 58.) [2550 


78 


Loserth, J., Neue Erscheinungen 
d. Wiclif- u. Huß-Lit. (Hist. Zt. 116, 
271 —82.) — Ders., Desgl. (Zt. Dt. Ver. 
G. Mährens usw. 20, 258 —7 1.) [2551 
Uhlirz, I., Die kirchenpolit. 
Schriften Wiclifs. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G. 36, 711—21; 37, 816 —27.) [2552 
Kropatscheck, F., „Der Pauper rustious. 


. Kirch.-G. 36, 50 5 
Loserth, J., Joh. v. Wiclif u. 
Guilehnus Peraldus. Stud. z. G. d. 
Entstehg. v.Wiclifs Samma Theologiae. 
Wien: Hölder 16. 101 S. 2 M 30. (Si- 
tzungsberr. d. Wien. Akad. 180, 3.) 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr.15 Katten- 


busch. [2554 
Pijper, F., Johs. Wiclif. (Nederl. 
Arch. Kerkgesch. N. S. 12, 298—334.) 
. z 2555 
Störmann, A., Die städt. Grava- 
mina geg. d. Klerus am Ausgange d. 
Mittelalters u. in d. Ref.-Zeit. Münst.: 
Aschendorff 16. XXIII, 324 S. 8 M. 80. 
(Ref.-geschichtl. Studien 24—26.) 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 6/7 Lerche; 
Zt Kath. Theol. 41, 364—69 Kröß; Lit. Zbl. 


17, Nr. 30 G. B.; Hist. Jahrb. 88, 606 f. Sep- 
pelt; Kathol. 4. F., 20, 278-81 J. Schmidt. [2556 


Vogt, Ernst, Zur Besteuerung Dtlus. 
durch d. Kurie im . Mittelalt. (Mitt. 
Inst. Ost. G. 87, 632—356.) 2557 
Vonschott, Geistig. Leben imAugustiner- 
orden am Ende d. Mittelalters, 8. 16, 1250. 
Rez.: Hi 96 8. 


ist. Jahrb. 87, 506 f. Paulus. 
auch Münst. Diss. 15.) 2558 

Barnikol, E., Studien z. G. d. 
Brüder vom gemeinsam. Leben. Erste 
Periode d. dt. Brüderbewegung: Die 
Zeit Heinrichs v. Ahaus. Tübing.: 
Mohr, XI, 215 S. (7 M., Bezieber d. 
Zt.: 6 M.) XI, 83 S. Marb. Diss. 16. 
(Zt. f. Theol. u. Kirche. Jg. 27. Erg. Hft.) 
Kez.: Hist. Jahrb. 38, 373 Löffler. [2559 


Löffler, Kl., Nenes üb. Heinrich v. Ahaus. 
(Zt. Vateri. G. Westfal. 74, I, 329—40.) [2560 


Schmitz, R. Caj., Zustand d. süddt. Fran- 
ziskaner Conventualen, 8. 15/18. 1255. Rez.: 
Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 464—67 Stenzel. [2561 

Schmitz, Cajet, Der Anteil d. 
stddt. Observantenvikarie an d. Durch- 
führung d. Reform. (Franziskan. Stud. 
2, 359 — 76; 3, 41—57; 354 —64. [2562 
~ Schmitz, Cajet., Franziskaner als Feld- 


eistliche um d. Wende d. 15. Jh. (Franzisk. 
tnd. 3, 95—97.) 


(2563 
Wilms, H., Das Beten d. Mysti- 
kerinnen, dargest. nach d. Chroniken 
d. Dominikanerinnen-Klöster z. Adel- 
hadisen. Diessenhofen, Engelthal, Kirch- 
berg, Oetenbach, Töß u. Unterlinden. 
Lpz.: Harrassowitz 16. XII, 179 S. 
JM. (Quellen z. G. d. Dominikaner- 
ordens H. 11). 


Rez.: Dt. Lit. Ztg. '17, Nr.9 E. Krebs; 
Tbeod. Revue 17, Nr. 1/2 A. F. Ludwig. [2564 


Bibliographie Nr. 2551 —2616 


Walde, B., Christl. Hebraisten 


Dtlds. am d. Mittelalt. Münst.: 
Aschendorff 16. XVI, 230 S. 6 M 20. 
(Alttestamentl. Abhdlgn. 6, 2/3.) 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr.1 E. Kinie 


Grabmanu, N., Ist d. ,philosopb. Uni- 
versalgenie‘‘ bei M t.H Poeten 
Thomas v. Aquin? (Hist. Jahrb. 38, 815—320.) 
Vgl. 14, 3756. [2566 

. Giöekl, Der Mönch Gutolf v. Heiligen- 
kreuz u. seine Werke. (Stud. usw. G. Bened.- 
Ord. N. F. 6, 628 - 81.) N (2567 


Nicklas, A., Die Terminologie d. 
Mystikers Hnr. Seuse unt. besond. Be- 
rücks. d. psycholog., logisch., meta bys. 
u. mystisch. Ausdrücke. Königsb. Diss. 
14. 161 8. 2568 

Bihlmeyer,K., Angebliche lat. lee 
Hnr. Senser. (Theol. Revue 17, Nr. 3/4.) [2569 

Zeugenverbhör d. Franciscus de Moliano 
1812), bearb. v. A. Seraphim, s. 13, 1199. 

ez. : Forsch. g. brandenb. u. pr. G. 27, 280 
292 Krollmanu; Hist. Monatsbl. Posen 15, 
36—39 Arnecke. [2570 

Lichenbeim, G., Studien z. Heiligenleben 
Hermanns v. Fritzlar. Hall. Diss. 16. 195 

Endres, J. å., Leukardis v. Duggendorf 
u. Irmgard (von Taun). Beitr. z. G. d. Be- 
ginen in Süddtld. (Hist.-pol. B11. 156, 19—28.) 


Schäfer. K. H., Joh. Sander v. Nord- 
hausen, 8. 13, 3841. Rez.: Hist. Jahrb. 3 
887 Paulus; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 22:23 
Barge; Röm. Quartalschr. 28, 161 f. Eg. 
Schneider. [2578 
Martin, R. M., Un réformateur 
avant Luther: Le dominicain Jean 
Uytenhove de Gand. Notes sur la 
réforme des freres-pröcheurs dans les 
provinces du Nord. (Anal. p. s. à l'hist. 
eccl. de la Belg. 8 S., 10, 33—55.) [2574 


Matthiessen, Wilhelm, Die Form des 
religiösen Verhaltens bei Theophrast von 
Hohenheim, gen. Paracelsus, 88. Bonn. 
53 S, [2575 

Raster, Gustav, Die deutsche Theologie. 
(Die Grenzboten 1917, Nr. 3, Bd. I, a 


Zibermayr, Die Legation d. Kardinals 
Nikol. Cusanus u. d. Ordensreform in d. 
Kirchenprov. Salzburg, s. '1%/'16, 1248. Reg.: 
Mitt. Inst. Ost. G. 87, 6885—88 Bliemetzrieder. 


[2577 

Rickhofen, I. E. v.. Die Nonnberger 
Bruderschaft 1496—1515. (Mitt Ges. Salzb. 
Läkde. 56, 27—54.) 12578 


Haid, Besetzg. d. Bistums Brixen 1250 
213738, 8. 13, 3842. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. 
G. forschg. 85, 529 f. Voltelini. 12579 


Minarik, C., Die Provinzvikare d. öst.- 
bfhm.-poln. Observantenprovinz 1451—1467. 
(Franzisk. Stud. 1, 328—36.) (2580 

Clauß. H., Die Postilla studentium d. 
Prager Universität. (Beitrr. Bayer. Kirch.“ 
G. 24, 110 —14.) [2581 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


Glasschröder, F. X., Der Streit um d. 
Pfarrei Vierkirchen vor d. Baseler Konzil. 
(Sammelbl. Hist. Ver. Freising 10, en 


Hacker, F., Abt Uir. Moltzner v. Raiten- 
haslas, 1502—1506. (Stad. u. Mitt. z. G. d. 
. Bened.-Ordens N. F. 4, 47—50.) 12583 
Weigel, H., E. Waldenserverhör in 
Rothenburg 1. J. 1894. (Beitrr. Bayer. Kirch.- 
G. 23, 316.) 12584 
Zeller, Jos., Beitrr. z. G. d. Melker Re- 
form im Bist. Augsburg. (Arch. G. Hochst. 
Augsb. 5, 165-182.) [2585 
Bürckstüämmer, Der Rat d. Reichsstadt 
Dinkelsbühl im Gr.Kir 
Bayer. Kirch.-G. 23, 337—39.) 


- Pfleger, L., Die kirchl. Zustände 
Basels im späten Mittelalter. (Hist. 


pol. Bil. 159, 618—82: 700—5.) [2587 


Kunz, Konr., Magister Hans Schön- 
vrunner, Pfarrer u. Dekan in Zug (+ 1531). 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10, 18542.) [2588 


Schuhmaun, Geo., Die Berner Jetzer- 
tragödie im Lichte d. neuer. Forschg u 
Krit., s. 14. 1818. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 


14, 
Ir. 14 W. Köhler. 12589 
Aller, Jos., Schlichtung e. Streites um 
d. Churer Domdekanatspfründe v. J. 1468. 
Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 9, 223—826.) [25% 


IJmesch, Rechte u. Einkünfte d. Bistums 
Sitten im Anfang d. 16. Jh. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 10, 16171.) [2591 
Herzog, Edua., Bruder Klaus. 
Stud. üb. seine et u. kirchl. Haltung. 
Bern: WyB. 110 S. 2 Fr. 50. 
Rez.: Zt. Schweiz. Kirch.-G. 11, 297f. 
Büchi. [2392 
Durrer, R., Bruder Klaus. Die 
ältest. Quellen üb. d. selig. Nikol. v. 
Fltie, sein Leben u. s. Einfluß gesamm. 
u. erl. Halbhd. 1. Sarnen: Ehrle. 2048. 
12 Fr. 
Rez.: Zt. Schweiz. Kirch.-G. 11, 157f. 
Büchi. [2593 
Oehl, W.. Bruder Klaus u. d. dt. Mystik. 
(Zt. Schweis. Kirch.-(i. 11, 161 - 74; en ) 
k d 
Rinugholz. O.. Die Verehrg. d. selig. 
Bruders Nikolaus v. Flüe im Stifte Bin- 
siedeln. (Zt. Schweiz. Kirchen-t:. 11, a } 
Holtzmann, W., Die Gründg. d. 
Bistums Samaiten. Beitr. z. G. d. 
Konstanz. Konzils. (Zt. G. Oberrh. 32, 
10—84.) [2596 


Lehmann, Andr., Entwicklig. d. 
Patronatsverhältnisseim Archidiakonat 
Breisgau 1275—1508 (s. 14, 1298). 
Forts. (Freiburg. Diözesanarch. N. F. 
17, 77—162.) [2597 

Msun, J., Die . d. Stadt 
Straßburg am Ausgang d. Mittelalters. 48 S. 
Straßb. Diss. 14. [2598 

Dorn, Joh., Der älteste Kölner 
Dom. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
98, 1371—54.) 2599 


chenbann 1479. (Beitrr. 
[2586 


*79 


Wellstein, d., Paza v. Halle, eine 
Herchener Cisterziensernonne im 14.Jh. 
(Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 
6, 396—400.) [2600 


Roth, F. W. E., Zur G. d. Mystik im 
Kloster St. Thomas an d. Kyll. (Stud. usw. 
z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 6, 182—186.) [2601 


Boekholt, B., Theodorich v. Münster. 
Münster: Aschendorff 15, 648. Rez.: Hist. 
Jahrb. 37, 507 f. Löffler. [2602 


Rule M. van, Jacob. Hoeck. (Nederl. 
Arch. Kerkgesch. N. S. 12, 209 —28.) 12606 
Herrmann, Fritz, Die Statuten d. Pfarr- 
kirche zu Friedberg a.d. J. 1517. Beitr. z. 
G. d. Instituts d. Altaristen. (Gust. Krüger 
gewidm. v. Schülern usw. 8—18.) 1 


Wintruff, Landesherrl. Kirchenpolitik in 
Thüringen am Ausgang d. Mittelalters, 8. 
14, 3710. Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 
95 (4. F., 3), 175—77 Hilling; Theol. Lit.-Ztg. 
15, Nr. 16/17 O. Clemen. [2605 
Nebel, A., Die Anfänge u.d. kirchl. 
Rechtsstellg. d. Augustinerchorherren- 
stifts St. Peter auf d. Lauterberge 
(Petersberg b. Halle). Hall. Diss. 16. 74 S. 
Rez.: N. Arch. Sächs. G. 88, 414—17 
Hoppe. ' [2606 
_ Mäller, Geo., Reformation u. Visitation 
sächs. Klöster geg. Ende d. 15. Jh. (N. Arch. 
Sächs. G. 38, 46—74.) | [2607 
Doelle, F., Die Reformbewegung unter 

d. Visitator regiminis der sächsisch. Ordens- 
rovinz. (Franziskan. Stud. 3. 246 —89.) Rog.: 
Laus. Mag. 92, 225 f. E. Koch. 12608 
Dölle, Reformtätigkeit d. Provinzials 
Ldw. Henning in d. sächs. Franziskaner- 
Ber 1507 -17, 8. 15/16, 2855. Rez.: Stud. 
itt. G. Bened.-Ord. N. F. 7. 480f. Pletzer; 
Mitt. Bist. Lit. N. F. 5, 254f. Hoppe. . [2609 
Günther, O., Andr. Slomnow u. Johs. 
Karor in d. Hss. d. Danziger Marienbiblio- 
thek. (Zt. Westpr. G.-Ver. 57, 141—59.) 12610 
Eohkohl, M., Alb. Suerbeer, Ergbisch. 

v. Livland. Estland u. Preußen. (Zt. Ges. 
Schlesw.- Holst. G. 47, 68—90.) [2611 


Belle, Polen u. d. röm. Kurie 1414-34, 


8. 14, 9. Rez.: Hist. Mon atsbll. f. d. Prov. 
Posen 16, 110-12 Dersch; Hist. Jahrb. 37, 
158 f. Kolberg. 12612 


~) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Bruch müller, W., Kl. Chronik d. Univers. 
m v. 1409—14. Der Sonderausstellg. „Der 
dt. Student“ ko widmet, Lpz.: Merseburger 
214. 328. 30 Pf. [2613 


Schwarz, Ig. Wolf 
Wiener Biblio ile d. 15. 
(3. verm. Abdr)). 


Leuze, O., Die Wiegendrucke d. Biblioth. 
d. ev. Nikolauskirche in Isny. (Württb. 
Vierteljhfte. 25, 236-2.) [2615 

Hupp, Otto, Z. Streit um d. Miagale 
speciale Constantiense. Ein dritter Bei- 
trag z. G. d. ältest. Druckwerke. Straß- 
burg i. Els.: Heitz. 141 S. 4°. [2616 


g Gwärlich, e. 
ahrh. Mit 8 Abb. 
Wien 15 13 8. 4°. 


80 


Escher, Konr., Das Brevier d. Bischofs 
Friedrich ze Rhin aut d. Basler Univ.-Biblio- 
thek. (Basler Zt. 14, 279—305.) 126 17 

Knoblauch, P., Die Bildinitialen 
d. Augsburg. Zainerbibel u. d. Sensen- 
schmidbibel. Greis w. Diss. 16. 116 8. 

2618 


Fortunatus. Nach d. Augsburg. 
Druck v. 1509, hrsg. v. Hans Günther. 
(Neudr. dt. Literaturwerke 240 —41.) 
Halle: Niemeyer 14. 157 S. 1 M. 20. 

2619 


Joschimxen, P., (i. auffassg. u. ( schreibg. 
in Dtld. unt. d. Einfluß d. Humanismus, s. 13, 
3866. Rez.: Mitt d Ver. f. G. d. St. Nürnberg 
20, 901-5 Reicke. [2620 
Roth, F. W. E., Des Klosters Schönau 
literar. Blüte in 15. u. 13. Jh. (Stud. usw. 
G. Bened.-Ord. N. F. 6. 631—39.) 12621 
Bihlmeyer, k., Hugo Spechtshart v. 
Reutlingen, e. (schreiber u. Schulmann d. 
14. Jh. (Hist.- polit. BII. 160, 257—67 ; 281—9g.) 
| Ä [2622 
Sebröder. Ferd., Arn. Heymerick. (Ann. 
Hist. Ver. Niederrh. 100, 152—79.) 12623 


Häußler, Felix Fabri aus Ulm u. seine 
Stellg. zum geistig. Leben sein. Zeit 8. 14/15, 
3787. Rez.: Theol. I. it.-Ztg. 15, Nr. 6 Schorn- 
baum; Dt. tee? 16, Nr. 25 Krich Köniz; 
Hist. Zt. 116, 157 Joachimsen; Lit. Zbl. 16. 
Nr. 85 Wolkan. [2624 
König, Erieb, Peutingerstudien, s. 14/15, 
3788. Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 
177 f. Fr. Roth; Zt. f. Kirch.-G. 38, 228 
Schmeidler; Dt. Lit.-Ztg. 16. Nr. 8 Joachim- 
sen; Theol. Rev. 17. Nr. 9/10 Buschbell. 

12625 

Steinberger, L., Zum Itinerarium Anto- 
nini u. zur Tabula Peutingeriana. (Dt. G.bll. 
18, 214—19.) [2626 


Mestwerdt, Die Anfänge d. Eras- 
mus. Huwanismus u.,, de votio moderna“. 
Lpz.: Haupt. XXXI, 343 S. 9 M. 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 18, Nr. 7 O. Clemen. 
[2627 


Pfeiffer, R., Neues von (:lateanus. (Zbl. 
Bibliothk. 34, 284—86.) - [2628 

Roth, F. W. E., Studien z. Joh. 
Trithemius-Jubeljahr(1516)1916. (Stud. 
usw. z. G. d. Bened.- Ordens N. F. 6, 
265—301.) [2629 

Sadhoff, K., Ein ärztl. Brief a. d. Anfange 
d. 16. Jahrh. (Arch. f. G. d. Mediz. 8, g 


Zöpfi, Fr., Der Arzt Ulr. Ellenbog. (Arch. 
G. Hochst. Augsburg 5, 111—64.) [2631 


Wilhelm, F., Zur Abfassungszeit d. Meier 
Helmbrecht u. d. jüngeren Titurel. (Münch. 
Mus. Philol. Mittelalt. 3, 226—28.) . [2632 


Reißenberger, K., Zu Bruder Philipp v. 
Seitz. (Beitrr. z. G. d, dt. Sprache 41, 154 ff.) 

[2633 

Ehalupa, Tb., Zur G. d. „Pfarrers vom 
Kalenberg“. (Zt. f. öst. Gymn. 66, ge 
i 2634 


Bibliographie Nr. 2617—2685 


Höpfaer, R., Untersuchgn. zu d. Inns- 
brucker, Berliner u. Wiener Osterspiel, s. 
1/15, 3791. Rez.: Dt. Lit.-Zig. 16, Nr. 15 
Wackernell. 12635 

Ackermann, Der, aus Böbmen. 
Hrsg.v A. Bernt u. K. Burd ach. (Vom 
Mittelalt. z. Ref. Forschg. z. G. d. dt. 
Bildung. III, 1.) Berl.: Weidmann 
XXII, 150, 414 S., 8 Taf. 


Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 40. [2035 
Pilgerfahrt, Die, d. träumend. 


Mönchs. A. d. Berleburg. Hdschrift. 


"brsg.v.Al.Bömer. Berlin: Weidmann 


15. 828 S.; 3 Taf. (Dt. Text d.Mittelalt. 
25.) [2637 
Balte, Johs., Die Historie vom Grafen 


Alexander v. Meiz. (Jahrb. d. Ver. f. nieder- 


dt. Sprachforschg. 42, 60— 70.) (2595 

Liebenau, Th., Thomas Murner, 
8. 14, 1343. 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 29 Spanier: 
Zt. f. dt. Phil. 46, 48488 Maus. (2533 

Zaunick, R., Das älteste dt. Fisch- 
büchlein v. J. 1498 n. dess. Bedeutg. 
f. d. spätere Lit. (Arch. f. Fischerei- 
G., ft. 7, Beil.) Berl: Parey 16. [2640 


* 


Kopp, A., Aus älter. Liedersammlgn. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 42, 46—50.) (2641 


Seiler, Fr., Die kleiner. dt. Sprichwörter- 
treh d. vorreform. Zeit u. ibre Quellen. 
(Zt. f. dt. Philol. 47, 241—56; 360%.) [2642 


Herr, Alfr., E. dt. Briefsteller a. d. 
J. 1484. (N. Jahrbl. klass. Altert. 40, 
8353—65.) ` (2643. 


Gerstenberg, Dt. Sondergotik, s. '14, 3797. 
Rez.: Kunstgeschicht!. Anz. 13, 52—59 Tietze: 
Rep. Kunstw. 40, 261- 66 Frankl. (2544 

Lüthgen, E., Die niederrhein. 
Plastik v. d. Gotik bis z. Renaissance. 
Straßb.: Heitz. XII, 555 S.: 75 Taf. 
40 M. (Studien z. Kunst-G. 200.) [2645 

Habicht, V. C., Zur stadthannov. gotisch. 
Plastik. E. Nachtr. (Hannov. G. bll. 18, 343 — 
348.) Vgl. 14, 3796. 12846 

Schmoll, Fr., Die hl. Elisabeth in 
d. bild. Kunst d. 18. bis 16. Jh. (Beitrr. 
z. Kunst-G. Hessens 3.) Marb.: Elwert. 
X, 160 S.; 38 Taf. Subskr.-Pr. 8 M 60. 
(94 S. Gieß. Diss.) 2647 

Knapp, Fr., Würzburger Bildhauer d. 
14. Jh. (Rep. Kunstw. 40, 7 120.) {2648 

Schneider, Ernst, Schnitzaltäre d. 
15. u. 16. Jh. in Pommern, Kiel. Diss. 
14. 107 S. 2649 

Baum, J., Die Ulmer Plastik um 1500, s. 
12, 1240. Rez.: Württb. Vierteljhfte. N. F. ri. 
1719—84 Back. [2656 

Wolff, C., Die Stiftskirche d. hl 
Florentius zu Niederhaslach u. Meister 
Erwin v. Steinbach. Lpz.: Kreidel 15. 
2°. 118. 3 M. (Aus: Zt. d. Archit.- 
u. Iugen.-Ver.) [2651 


Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


Daun, B., Veit Stoß u. seine Schule 
in Dtld., Polen, Ungarn u. Siebenbürgen. 
2. umgearb. u. erw. A. Lpz.: Hierse- 
mann 16. XIV, 248 S.; 71 Taf. 86 M. 
(Kunstgeschichtl. Monograph. 17.) [2652 

Hora, Ned Der Hochaltar in d. kath. 


Pfarrkirche zu Koschmin (Prov. Posen). (Rep. 
f. Kunstw. 37, 109—14.) {26 


Schäffer, Carl, Claus Berg a. Lübeck. 
(Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammign. 38, 
112—134.) [2654 


Radiuger, K. v., Ulr. Vaist, Bildschnitzer 
Me aan a. L. (Altbayr. Monatsschr. 18 
Stern, Doroth., Der Nürnberg. 
Bildhauer Adam Kraft. Stilentwicklg. 
u. Chronologie sein. Werke. Straßb.: 
Heitz ’16. XIII, 186 S.; 42 Taf. 18 M. 
(Studien z. dt. Kunst-G. 191.) (T. 1, 
49 S. Freib. Diss. ’16.) [2656 
Flamm, H., Der Bildhauer Hans Wydyx 
u. seine vermutlichen verwandtschaftl. Be- 
ziehgn. zum Petrarkameister Hans Weidig 
u. d. Medailleur Chr. Widiz. (Rep. f. Kunstw. 
38, 109—118.) [2657 
. Schwarz, Karl, Augustin Hirsch- 
vogel. E. dt. Meister d. Renaissance. 
Mit e. Selbstbildn. Hirschvogels u. 77 
Abb. Berlin: Bard. XI, 217 S. 4°. 
[2658 
Nägele, A., Die Hermentinger Pieta im 


Lichte e. spätmittelalterl. Urk. Beitr. E 
Kunst-G. Hobenzollerns. (Freiburg. Diö 
sanarch. N. F. 17, 241—55.) [2659 


Stachelin, W. R., Das Grabmal des Gra- 
fen Rudolf v. Tierstein + 1318 im Münster 
zu Basel. (Dt. Herold ’16, Nr. 8.) [2660 


Mayer, Alex., Der Meister d. Römhilder 
Doppeigrabmels. (Rep. f. Kunstwiss. 37, 95 
—109.) [2661 


Roth, V., Das Heltauor Vortragekreuz. 
Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 38, 12600 


Sachs, C. L., Das Nürnberger Bauamt 
am Ausgang d. Mittelalters, 8. 16, 1272. Rez.: 
Jabrb. e 41, 477—79 Eberstadt; 
Vierteljschr. S0z.-Wirtsch.-G. 14, 410 f. K. O. 
Müller. (2668 


Lehmann, Hans, Die Glasmalerei 
in Bern am Ende d. 15. u. Anfang 16. 
Jahrh. (s. 14, 3810). Schluß. (Anz. 
Schweiz. Altkde. 16, 41—57 usw., 304 
— 24; 17, 45—65, 305 —29; 18, 54—74, 
225—43.) [2664 

Schinnerer, J., Zur Datierg. d. Glas- 


malereien im Regensburger Dom. (Rep. f. 
Kunstw. 37, 197—210.) (2665 
Weimann, K., Der Altar in d. Lorenz- 
kirche zu Hof. Beitr. z. fränk. Kunst-G. 
Progr. Hof, 15 / 16. 16 S.; 2 Taf. [2666 
Hauschild, H., Der Innenraum d. Ulmer 
Tafelmalerei d. 15. Jh. Leipz. Diss. 15. 66 55 
. 12 


*81 


Zürcher, K., Der Meister v. Frauen- 
roth u. seine 5 Stellg. 
(Neue Beitrr. z. G. dt. Altertums 
(Henneb.) Lpg. 26.) | [2668 

Rehde, Alfr., Der Hamburger Petri- 
r Altar u. Meister Bertram v. Min- 

en. Marb. Diss. 16. 66 8. [2669 

Benziger, C., Eine illustr. Marien- 
legende a. d. 15. Jh. (Codex mss. 
hist. helv. X. 50, Stadtbiblioth. Bern.) 
Straßb.: Heitz 18. 40. 32 S.; 23 Taf. 
40 M. 2670 


Hauber, A., Planetenkinderbilder 
u. Sternbilder. Zur G. d. menschl. 
Glaubens u. Irrens. Straßb.: Heitz. 16. 
XVI, 290 S., 86 Taf. 25 M. (Stud. z. 
dt. Kunst-G. 194.) (2671 

Dexel-Brauckmans, G. Lübecker Tafel- 
malerei in d. 1. Hälfte d. 15. Jahrh. (Zt. Ver. 
Lüb. G. 19, 1—87.) 12672 

Escherich, I., Hans Wietzinger. Neue 
Beitrr. (Rep. f. Kunstw. 38, 118—833.) (2678 

Fürbringer, H., Die künstlerisch. 

Voraussetzgn. d. Genter Altars d. 
Brüder v. Eyck. Leipz. Diss. 14. 101 S.; 
4 Taf. [2674 


Escherich, M., Konr. Witz. (Stud. 
z. dt. Kunst-G. 183.) Straßb.: Heitz 
16. 279 S.; 18 Taf. 14 M. 2675 


Escherich, M., Hans Baldung — 
Bibliographie. Straßb.: Heitz 
186 8.; 2 Taf. 8 M. (Stud. z. dt. 
Kunst-G. 189.) [2676 

Escherich, M., Hans Baldung tirien. (Dt. 
Rundschau 159, 414—58.) [2677 
Friedländer, M. J., Der Meister v. Frank- 
furt. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammign. 
38, 135—350.) [2679 

Zeppenfeldt, Hans hon, e. nieder- 
sächs. Maler. (Hannov. (i. bll. 20, a), 

Newik, J., Die Miniaturmalereien S P. 

dius v. Ratibor in e. böhmisch. Hand- 
schrift üb. d. hl. Franziskus v. Assisi. (Fran- 
ziskan. Stud. 2, 337 - 358.) 12681 

Junius, W., Hans v. Köln u. Meister H. 
W., 2 nächs. Künstler d. 16. Jh. (N. Arch. 
Sächs. G. 38, 201 — 20.) 12682 

Obser, K., Bernh. Strigels Beziehgn. z. 
Kloster Salem. (Zt. f. G. d. Oberrh. N G 81, 
1687—75.) N 12885 

Kristeller, Paul, Der Meister von 
1515. Nachbildungen s. Kupferstiche. 
36 Taf. in E u. 1 Licht- 
dr. Berlin: Br. Cassirer 1916. 8 8.; 
37 Taf. 20. 

„Graphische (Gesellschaft Wann, 

2884 


—— 


Schairer, Das relig. Volksleben am Aus- 
gang d. Mittelalters nach Augsburg. Qu., s. 
14. 3768. Rez.: Hist. Jahrb. 116, 167 f. u. 
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18 Joachimsen; Hist.- 
pol. Bil. 158, 521—82 Bühler. [2685 


6 


16. 


82 


Hosp, P., Ketzertum u. dt. Kaisersage 
deim Minoriten Johann v. Winterthur. (Fran- 
ziskan. Stud. 3, 161-68.) [2686 


Helm, K., Erzbisch. Matthias v. Maing u. 
d. Sonnenfinsternis v. 16. Sept. 1827. (Hess. 
Bll. f. Volkskde. 13, 115f.) [2687 
Agrippa's v. Nettesheim, Magi- 
sche Werke. Zum erst. Male vollst. 


ins Deutsche übers. 5 Tle. Anast. 
Neudr. Berl.: Barsdorf 1858 (’16). 
30 M. [2688 


Morgenthaler, H., Zur Fastnachtsfahrt d. 
Schwyzer 1486. (Anz. Schweiz. (. 17, 94-49.) 
Lehmann, Paul, Ee 
süddt. Arztes vom Ende d. Mittelalters. 
(Hist. Jahrb. 37, 394-99. 12690 
Sudhoff, K., Pestschriften a. d. 
ersten 150 Jahren nach d. Epidemie d. 
„schwarzen Todes“ 1348. (Arch. f. G. 
d. Mediz. 8, 175 — 215; 236—289; 9, 
53—78.) [2691 


Zaunick, R., Zur Bibliogr. d. Pestschrift 
Stromers v. Auerbach. N. Arch. f. sächs. G. 
36, 129f.) [2692 


Markgraf, H., Über e. schles. Ritter- 
gesellschaft am A d. 15. Jh. (Mitt. a. 
d. Stadtarch. usw. Breslau 12, 81—95.: [2693 


|—— — — 


5. Zeit der Reformation, Gegen- 
reformation und des 30 jühr. 
Krieges, 1517—1648. 


a) Reformationszeit, 1517—1555. 


Wolf, Gust., Quellenkde. d. dt. Ref.-U., 
s. 15/16, 1285. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. (i. 
49, 3254—56 Dersch; Zt. f. K. G. 86, 578 - 80 
Beß; Zt. Sav.-Stiftg. 37, K. A. 6, 449—51 
Werminghoff; Arch. Kath. Kirchenrecht 97, 
162 f. Göller: Zt. Ost. Gymn. 67, 897 - 901 
Loserth; Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 81- 86 
Barge. [26:4 

Archiv f. Ref.-G. Texte u. Unter- 
suchgn. (s. '15/'16, 1286), Nr. 52 — 56. 
(Jg. 13, 3—4 u. 14, 1—4), S. 161 — 320, 
1-316. 2695 


Studien u. Texte, Reformations- 
geschichtl., hrsg. v. J. Greving (s. 15/16, 
1287), 24/26, s. Nr. 2556, 34/35: A.W ill- 

burger, Die Konstanzer Bischöfe Hugo 
v. Landenberg, Balth. Merklin, Job. 
v. Lupsen (1496—1637) u. d. Glaubens- 
spaltung. XVI, 316 S. 8 M. 40. 
Reg.: Theol. n Nr. 22/23 u. 
Theol. Lit.bl. 18, Nr. 6 Bossert. Rez. v. 32 
K. O. Müller, Aktenstücke z. (i. d. Ref. in 
vensburg). Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 20/21 
Hans Becker. 12696 
Kaulfuß-Diesch, K., Das Buch d. 
Reformation, geschr. v. Mitlebenden. 
Lpz.: Voigtländer. 523 S.; 23 Taf. 5 M. 


Rez.: Theol. Lit. Bl. 17. Nr. 2 H. Preuß; 
Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 21, 254—56. [2697 


Bibliographie Nr. 2688—2736 


GaSmann, Quellen u. Forsch. z. G. d. 
Augsburg. Glaubensbekenntnisses, 8. 13, 3914. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 269—71 Gust. 
Wolf; Hist. Vierteljschr. 18. 309—11 Bar 


[ 

Quellen u. Abhdlgn. z. schweiz. 
Ref.-G. (2. Ser. d. Quellen z. schweiz. 
Ref.-G.) Hrsg. v. Zwingli-Ver. in 
Zurich unt. Red. v. Geo Finsler u. 
Walt. Köhler. 2 (6 d. ganz. Sammlg.): 
Cornel. Bergmann, Die Täufer - 
bewegung im Kant. Zürich bie 1660. 
Lpz.: Heinsius 16. XI, 176 S8. 6 M. 50. 


Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17. Nr. 10 Schorn - 
baum; Theol. Lit. bl. 17, Nr. 10 Gelzer. 2 


Böhmer, H., Aus alt. Hss. von Luther u 
über Luther. (N. Kirchl. Zt. 25. 397—443.) [2700 
. Kawerau, G., Luthers Schriften 
nach d. Reihenfolge d. Jahre verzeich- 
net, m. Nachweis ihr. Fundortes in d. 
jetzt gebräuchl. Ausgaben. Lpz.: Haupt. 
64 S. 1 M. 20. (Schr. d. Ver. f. Ref. G. 
129, Jg. 35, 3.) [2701 


Luthers Werke. Krit. Gesamt- 
ausg., 8. 15/16, 1288 Tischreden. Bd. 4. 
16. XLV, 737 S. 25 M. 40. [2702 


Luthers Werke. Hrsg. v. Arn. E. 
Berger. Krit. durchges. u. erl. Ausg. 
3 Bde. Lpz.: Bibliogr. Inst. 8 12 10. 

2703 

Luthers Werke in Auswahl, hrsg. v. 
O. Clemen u. A. Leitzmann, 8. 14/15, 
1367. Rez. v. Bd. 1—3: Zt. f. dt. Philol. 46, 
122—26 Scheel; v. Bd. 1-4: Katholik 4. F. 
20, 3565—58 J. Schmidt. . 12504 

Kleinoodién uit Luthers nalaten- 
schap [Teils.]. Getuigenissen van den 
hervormer bijeengebracht, ingeleid en 
toegelicht door Dr. H.A. van Bakel, 
Hoogleeraar. Amsterdam: van Looy. 
XII, 295 S. [2705 

Luther’s 95 Thesen nebst d. Sermon v. 
Ablaß u. Gnade 1517. Jubiläumsheft. (Aus: 
Luthers Werken. arag Y O. Clemen.) Bonn: 
Marcus u. W. 14 8. Pf. (Kl. Texte f. Vor- 
lesungen u. Ubungen 142.) [2705 

Luther worte zum Lutherlied [Luther : 
Ausz.]. Ausgewählt von J. Fri z. Stake ee 
Ev. Preß verband. 18 BI. 8°. 2707 

Luther’s Sendschreiben an Papst Leo X 
(Eyn sendbrieff an den Bapst. ) u. sein 
Büchlein v. d. Freiheit eines Christen- 
menschen. Hreg.von Rudolf E h wald.{Faks.] 
Wiedergabe d. Reichsdruckerei. eimar: 
Ges. d. Bibliophilen. 7 S., 20 Bl. [2708 


Luthers ev. Predigten. Hrsg. v. 
M. Kreutzer. Götting.: Vandenhoec 


u. R. 579 S. 5 M. [2709 
Luther, I., Koburger Predigten a. d. 
J. 1530. Aus Hss. veröff. v. G. Buchwald. 


Mpz Krüger u. Co. 488. 70 Pf. Rez.: Theol. 
t.-Ztg. 16, Nr. 25/26 Kawerau. [?710 

Luther’s Tischreden. Für d. dt. Biblio- 
thek hrsg. v. A. Frederking. Berl.: Dt. 
Bibliothek. XV. 3898. 1 M. [2711 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30 jähr. Krieges, 1517—1648 *83 


Lnther's Fabeln nach sein. Hs. u. d. 
Drucken neubearb. v. Ernst Thiele. 2. A., s. 
11, 8689. Rez.: N. Jahrb. f.d. klass. Altert. 
etc. 27, 721f. A. Götze. 12712 

Schmieder, J., Der dt. Reformator 
Dr. M. Luther in sein. Schrr., Reden, 
Dichtgn., Aussprüchen, in Berr. v. 
Zeitgenossen, im Urteil d. Mit- u. 
Nachwelt. Lpz.: Wunderlich. 180 S. 
2 M. 40. 2713 


Lutherstudlen z. 4. Jahrhundert- 
feier d. Ref., veröft. v. d. Mitarbeitern 
d. Weimar. Lutherausg. Weimar: Böh- 
lau. 2858. 12 M. l 

Inh.: G. Kawerau, Die Bemühgn. 
im 16., 17. u. 18. Jh., L.s Briefe zu 
sammeln u. herauszugeben. O. Al- 
brecht, ZurVor-G.d.Weimar. Luther- 
ausg. O. Brenner, L.s Handschrift 
im Lichte d. dt. Schriftentwicklg. Ders., 
Um keinen Dank zu baben. W. Lucke, 
Aus mein. Voruntersuchgu. z. Ausg. v. 
Luthers Liedern. W. Köhler, Zum 
Abendmahlsstreite zw. L. u. Zwingli. 
E. Kroker, L.s Werbung um Katharina 
v. Bora. E. Untersuchg. üb. d. Quelle 
e. alt. Uberlieferg. O. Clemen, E. 
Kurländer an L.s Grab 3. Sept. 1785. 
G. Buchwald, Neues üb. L.s Reisen. 
Aus d. Predigtnachschriften Geo. Rörers 
u. Ant. Lauterbachs zusammengest. 
F. Cohrs, Zur Chronol. u. Entstehgs.- 
G. v. L.s Genesisvorlesung u. sein. 
Schrift „Von d. Konziliis u. Kirchen“. 
E. Beitr. z. Bedeutg. d. Tischreden- 
überlieferg. A. Freitag, Veit Diet- 
richs Anteil an d. Lutherüberlieferg. 
O. Reichert, 2 neue Protokolle z. 
Revision d. Neuen Testamentes. E. 
Beitr. zu Geo. Rörers Anteil an d. 
hbandschriftl. Lutherüberlieferg. E. 
Thiele, Die Originalhandschrr. Li. s. 
Johs. Luther, Der Wittenb. Druck in 
sein, Übergang z. Reformationspresse. 
K. Drescher, Der Brief e. italien. 


Kardinals a. d. 16. Jh. 

Rez.: Theol. Lit. bl. 18, Nr. 5f. Haub- 
leiter. 12714 

Hirsch. Eman., Randglossen zu Luther- 
texten. (Theol. Stud. it. 18, 108— 37. 
1. Die disputatio de viribus et voluntate 
hominis sine tia 1516. 2. Die sogen. 
explicatio conclusionis sextae d. Heidel- 
berg Disputation. [2715 

Weder, Zu Luthers Sept.- u. Dez.-Testa- 
ment. (Zt. f. Kirch.-G. 36, 350—404.) [2716 


Walther, W., Luthers Dt. Bibel. 


Berl.: Mittler. 218 S.; 4 Taf. 3 M. 50. 
Rez.: Theol. Lit.bl. '17, Nr. 18 Risch; 
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161—86. 2782 

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6* 


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erh (A Arch. . Ref. . 12. 1328 Au 


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im Ref.- Zeitalt. (Arch. Ref.- G. 14, 49 84. 

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Lpz. 5. S. 321—400. (Subskr.-Pr. 3 
Vorzugspr. 2 M. 40). Ba.9, Zwinglis 


(3 M Subskr.-Pr. 2 M [2739 Utre ' 5 
Köhler; M., Brentians u andere Refor Lieder (Arch h. f. Ref. N N L eforma pss 


m nmm — — 


Stachelin, E.. Zwei tälschlich auf Oeko- 


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Zt. BA, 264—67. 2741 [ Zt. f. Kirch-G. 36, 225 f. O. Lieman. (375€ 

Bockmühl, P., Der Briefd. Wassef- Morel-Fatio, A., Historiogreß bie de Char- 
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Nr. 1; His t. Zt. 116, 620— 22 Andr dr. W iker, 


Jürgens; 9 as Schrifttum d. Ref.-Zeit 


im Stadtarchive K Hannov. G. bll. o. es U 


diger-Ver. N. F. 16, 1—40.) 2255 


Jacobsen, L. Joh. Grosch, »FTrostsprüche. 
hrsg. y V. Die otri ch. (Zt. f. Kirch.-G. 55, Lpz B ere e er Kanst, 
403 [2763 | Sav.-Stiftg. 36. G. A., 5600-62 v. W we 


zermeln, í er 2 Fried. N pomii Predigers 
Meinertzhag (A t. Ver. f. d. A 
derrh. 98. 18 8 0% 12744 
Albert, P. re Otmar Nachtealls, Grab- 
schrift f Ulr. v. Hutten 1523/24. (Z8. 125 e- 


W. Aufzeichngn. Bruders 
G shel f Bohickeberg | im Kloster Böadeken 7. 
G. Hessen aldecks in d. Ref.-Zeit. (Arch. 
Hess. ee 101—1. [2760 


schichtskde. Freiburg 33. 187 f. 145 5 Bchottenloher 1 K. 4 Bosch! br te 
nh ruckschriften & rühzeit d. (Zt. f. 
Hohe eim Theophr. Ve, Bel. Bücherfreunde, N. F. 8. 305 —21.) [2761 


Paracelsus, 10 theol. Abhdign. Hrsg- 
y.W.Matthießen. I. (A Arch. Ref.-G 
—48 ; [2 


Kalkoff. — W Adikts 
8. 13. 5955. Rex. Tneo Lit.-Ztg. 14. Nr. 24/25 
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clever; Mitt. a d. hist. Lit. N. F. 3. 87-8 


Köhler, Walt., Desid. Erasmus. | Barge, Hist YVierteljschr. 18. 315—17 Barge; 
Lebensbild i. Auszügen &. 8. Werken. Dt. Lit.-Ztg. 17. ST. 47 R. Wolff 11765 
Kalkoff, P. Zur Entstebg. d Wormser 


Berlin: Hutten Verl. 239 S: 4 
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Rez.: Theol. Lit.bl. `I 8, Fr. 2 Schröder. Kalkoff, P., Pas 
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aukmiez. H. 1: 2 ume f annte Briefe eln. Reichsfürsten. nch. u. Berl.: 


mi 955 an ‘Joh. (iuspinian. (NMitt. ce Oldenbourg. X, 132 S. 5 M. (Hist. 
v.d.. 


Biblioth. hrsg. Red. d. Hist. Zt. 87.) 
ht. Lit.-Ztg. 17, Nt. 47 Rich. Wolt 


bree telernas krete. gg S 

s9, er, K. Brieger Th., 2 bisher unbok ta Eat- 

Bohottenloh tr K., Jörg oae = „2 bisher un ann 
würfe d. W ormser Edikts geg. | zuther. 

Konstanz u seine Reformationsdruck® 1527 1881. Rez.: Zt. f. Kirch. Gr ‚154 f. K iot, 


530. (Tbl. f. Bivlw. 33, 156-168.) [2750 


— rc 


eh P., De; ne Bin Ha- 
ns VI. an d. Kurf e, Flug- 
achrilt Hochstratens. Ensol. Stud. Erit rit. 17, 
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—51. G9 i ward Kire irch. G. 19.83.90. 
2767 


Beu, J. M., Quellen z. G. d. kirch- 
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unterrichts. Bd. 3: nord- u. westdt. 
Katechismen. 2 2. Abt. Texte. 1. Hälfte. 


716. 560 S. 2 

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Rez.: Bd. 2 Abtlg. ~ : Hist. Vierteijachr: 
17, 3011. Geo. Müller. 


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809. 414—67.) [9768 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 85 


Hamelmaan, Geschichtl. Werke. II: Ref.- 


G. Westfalens, hrsg. v. Kl. Löffler, s. 14, 
1393. Rez.: Westdt. Zt. 82, 397 f. Hilling; 
Theol. Lit.-Ztg. 14. Nr. 17 Lerche. [4769 

Akten u. Briefe z. Kirchenpolit. 
Hrzg. Georgs v. Sachsen. 2: 1525—27. 
Hrsg. v. F. Gess. Lpz.: Teubner. XX, 
924 S. 44 M. (Aus d. Schrr. d. Kgl. 
Sächs. Kommiss. f. G.) 

Rez.: Teol. Lit.-Ztg.’17, Nr. 18,19 Bossert; 


N. Arch. Sächs. G. 38, 417—22 Geo. Müller. 
l [2770 


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Bd. 1: 1518—47, 
1314. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 36, 582—84 Ha- 
senclever. = [2771 

Schnizlein, A., Zur Lebens-G.d. Rothen- 
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Ergänzgn. zu sein. G. d. Bauernkrieges in 
Rothenburg. (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 24, 
9—22.) . (2772 

Stein, Josef, Hermann Weinsberg als 
Mensch und Politiker. Bonn. 668. (Jahrb 
Köln. G;-Ver. 4 u. Diss. Bonn.) 1277 

Keussen, H., Neue Beitrr. z. G. d. 
Theod. Fabritius. (Monatshfte. f. rhein. 
Kirch.-G. 10, 207—18.) 2774 


Kvačala, J., Wilh. Postell. Seine 
Geistesart u. seine Reformgedanken 
(8. 13, 3911.) Forts. (Arch. f. Ref.-G. 
11, 200 —27.) . [2775 

Trdäs, Beitrr. z. Kenntn. d. salzb. Chro- 
nist. d. 16. Jh. (Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldke. 
54, 135—166.) 12776 

Meier. Gabr., Bericht üb. d. Frauen- 
kloster St. Leonhard in St. Gallen von d. 
Frau Mutter Wiborada Fluri 1524 38. 
(Anz. f. schweiz. G. 15, 14-44.) (2777 


Obser, K., Jahrgeschichten v. Säckingen 
1527-52. (Alemannia 44, 164— 68.) 2718 


Häpke, R., Niederländ. Akten u. Urkk. 
2. G. d. Hanse u. z. dt. See- (. 1: 1531—57, 
8. 15/16, 1316. Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 
39, 1515—18 Brinkmann. [2779 

Arnecke, Fr., E. Augsburger Pri- 
vatbrief a. d. Ref.-Zeit. (Arch. f. Ref.- 
G. 13, 154f.) i [2780 

Albert, P. P., E. e a. alt. 
Zeit 1530. (Zt. (ieschichtskde. Freiburg 33, 
189-- 92.) [2781 

Schweizer, Jos., Die kaiserl. In- 
struktion d. Kardinals Madruzzo v. 
10. Juni 1546. (Hist. Jahrb. 37, 400 
— 411.) 2782 


Bossert. G., Briefe von u. an Pet. Ve- 
netscher 1550—57. Zugl. e. Beitr. z. G. d. 
Pfarreien Großbottwar, Hedelfingen u. Wal- 
heim. (Ell. f. württb. Kirch- (i. 18, . 


Studien z. Ref.-G. u. z. prakt. Theol. 
G. Kawerau dargebr. Lpz.: Heinsius. 
174 8. 5 M. 75. 

Inh: O. Scheel, Luthers Primiz. 
(S. 1—14.) — G. Buchwald, 2 Beitrr. 
z. Lutherforschg. 1. Beitrr. z. Kenntn. 


hrsg. v. H. Günter, 8. 15016, 


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d. Matricula ordinatorum d. Hochstiftes 
Merseburg). 2. E. Blatt a. e. Druck- 
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d. Rörersammig. auf d. Univ.biblioth. 
zu Jena. (S.21—40.) — W. Friedens- 
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im Schmalkald. Kriege 1546—47. (S. 
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—66.) [2784 

Zum 400 jähr. Gedächtnis d. dt. 
Reform. Festgabe d. Zt. f. Kirch.-G. 
Gotha: Pertes. 271S. 10 M. (Zt. f. 
Kirch.-G. 37, 1—2.) 

Inh.: W. Köhler, Der gegenwärt. 
Stand d. Lutherforschg. R. Seeberg, 
Die kirchengeschichtl. Bedeutg. d. Re- 
form. Luthers. — P.Kalkoff, Die Bulle 
„Exsurge“. G. Lösche, E. Höllen- 
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hat Lutherd. Priesterweihe empfangen? 
G. Buchwald, Die Handbibel d. Frdr. 

Mykonius. St. Degering, 2 Luther- 
schgn. a. d. Dithmarschen, B. Beß, 
Der Anteil d. Zt. f. Kirch-G. an d. 
reformator. Forschg. «+ [2785 
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1322). Ig. 34, 1—8; 35, 1—8. 12786 
Jones, R. M., Spiritual. reformes 
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` [2787 

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u. H. à 3 M. (Rankes Meisterwerke, 
Wohlf. Ausg., Bd. 1—5.) [2788 


Janssen, Johs., G. d. dt. Volkes. 
(8. 14/15, A 19/20. Aufl. Bd. 3: 
Die polit. kirchl. Revolution d. Fürsten 
u. d. Städte u. ihre Folgen f. Volk u. 
Reich bis z. Augsburg. Religionsfrieden 
1555. (A. u. d. Tit. Allgem. Zustände 
d. dt. Volkes seit d. Ausgang d. sozial. 
Revolution bis z. sogen. Augsb. Re- 
ligionsfrieden v. 1555.) III. 942 S. 15 M. 

Rez.: Hist.-pol. Bll. 160, 741—46 Pfleger. 


Rez. v. 2 (19.20. Aufl.): Stud. Mitt. G. Bened.- 
Ord. N. F. 7, 431 f. Bühler. 12789 


Mentz, Dt. G. im Zeitalt d. Ref., Gegen- 
ref. u. d. 303. Krieges, 8. 14/15, 1408. Rez.: 
Hist. Zt. 115. 138 f. Platzhoff: Dt. Lit.-Ztg. 
16. Nr. 6 Gust. Wolf. 12750 


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Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 24/25 
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Schloeßmann. 136 S. 1 M. 50. [2794 


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blühendes kath. Leben im 16. u. 17. Jh. 
Unter Mitw. von ... im Auftr. d. vorber. 
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Gutersloh: Bertelsmann 16. 
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170 S. 4 M. 50. 2820 


Baur, Aug., Zur Lit. auf d. Vier- 
hundertjabr- Jubiläum d. Ref. (Dt. Lit.- 
Ztg. 17. Nr. 44/45 f.) [2821 


Jben, Wie unsere Väter d. Gedächtnis 
d. Bene „„ Oldenb.: Eschen u. F. 


Arndt, Geó., Das Reformationsjabaifet 
in vergang. Jahrhh. Berl.: Verl. d. Er. 
Bundes. 478. 50 Pf. 12822 

Rasmussen, A., Reformations Ju- 
bileet 1817. Aktstykker indledede, 
udgivne, oversatte og kommenterede. 
Kobenhavn: Lehmann & Stage. 124 8. 
40. [2824 

Emlékkönyv a reformáció négy- 
százéves jubileumára ... szerkesztette 
Uray Sándor. Debrecen: Hegedüs. 
159 8. (Gedenkbuch zum 400j. Jubi- 
läum d. Reformation.) [2825 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *87 


Bert, G., Zur 400 jährigen Ge- 
dächtnisfeier der Reformation im4.Jahr 
des Weltkriegs. Ein Wort an d. deut- 
schen Hochschulen. (Mainz: Prickarts) 
248. 2826 

Becker, Jos., E. beachtenswerte Stimme 
zum Ref.-Jubiläum. Schluß. (Katholit 4. F., 
21. 40—59.) 12827 

Kröß, A., Die Reformationsjubelfeier an 


Grisars „Luther“ (Katholik 4. F., 20, 
—99.) (2828 


Erinnerung, Zur, an die Feier des 400- 
jährigen Reformations. Jubiläums in Er- 
langen. Erlangen: Junge. 89S. [2829 

Reformationsfeier a.d.Universität 
Bern, Samstag, den 3. November 1917. 
Reden v. Lüdemann: Das Wesen d. 
Reformation. Hoffmann: Die reli- 
gions- u. kulturgeschichtl. Bedeutung 
d. Reformation. Bähler: Bern u. d. 
Reformation. Bern: Franke. 31 8. 

2830 

Escher, H., u. J. Sntz, Reden z. Feier d. 
Reform. a. 31. Oktober 1917... anf Veranstalt. 
d. Zentralkirchenpflege Zürich. Zürich: Be- 
‚richthaus. 325. 12831. 

Festordnung f. d. Feier d. vier- 
hundertjähr. Reform.- Jubiläums i. Kon- 
sistorialbez. Kassel am 28. Okt. 1917 u. 
am 31. Okt. 1917. (Kassel: Hartmann.) 
15 S. [2832 

Reformationsfeier, Die, z. Witten- 
berg 1917. Wittenberg: Senf 18. 159 8. 

[2833 

Loofs, Fr., Die Jahrhundertfeier d. Ref. 
an d. Universitäten Wittenb. u. Halle 1617, 
1717 u. 1817. (Zt. Kirch.-G. Prov. Sachs. 17, 
1—68.) (2834 


Lutherbuch, Erfurter, 1917. Im 
Auftr. d. evang. Ministeriums hrsg. v. 
Alfr. Kurg. Erf.: Keyser. 176 S. 
2 M. 50. [2835 


Luthers Leben nach Johann Ma- 
thesius. rsg.: Karl Henniger. 
Mit zahlr. Abb. Cöln: Schaffstein (1917). 
100 S. 8°. (Schaffsteins Grüne Bänd- 


chen. 70.) [2836 

Scheel, Luther (s. '15/’16, 1324). 
Bd. 2: Im Kloster. X, 456 8. 11 M. 50. 

Rez.: Zt. f. K. G. 36, 584-86 Beß; Mitt. 
Hist. Lit. N. F. 5, 86-89 G. Wolf; Zt. Ges. 
Nieders. Kirch.-G. 21, 256— 56 Cohrs; Theol. 
Rev. 17, Nr. 18/14 öpfler; Hist. Zt. 118, 
304-8 Troeltsch: Th. Lit.-Zig. 17, Nr. 22/8 
Titius; Theol. Quartalschr. 99, 1183—15 Biehl- 
meyer; Lit. Zbl. 18, Nr. 1 G. B. [2837 

Buchwald, G., M. Luther. 3. völlig 
umgearb. Aufl. Lpz.: Teubner. X, 
557 S.; 16 Taf. 12 M. 

Rez. von Aufl. 2, s. 14/ 15, 3853, Theol. 
Lit.-Ztg. 15, Nr.11 Kawerau: Mitt. Hist. Lit. 
N. F. 501 f. Heer; Hist. Viertelischr. 18, 311— 
15 Scheel. 12888 


Böhmer, H., Luther im Lichte d. 
neuer. Forschg. 4. verm. u. umgearb. 
Aufl. Lpz.: Teubner. 3018. 4 M. 80. 

2839 


Schreckenbach, P., u. F. Neubert, 
non Lpz.: J. J. Weber. 1848. 4°. 
10 


Rez.: Theol. Lit. bl. 17, Nr. 12 Hans Preuß. 
[2840 


Etzin, Frz., M. Luther. Gotha: 
Perthes. 1818. 3M. [2841 


Luther, Johs., Luther. Lpz.-Berl.: 
Gretblein & Co. 1608. 2M. [2842 
. Fischer, Esg., Das Leben Luthers. (Dt. 
Rundschau 171 ff.) (2843 

Wachters,H.J.J., Luther. Leven, 
persoon, leer. Met voorrede van Dr. Th. 
(H.) v. Òppenraaij. Bussum: Brand. 
483 S. [2844 

Preuß, Hans, Unser Luther. Lpz.: 
Deichert. 111 S. 80 Pf. [2845 


Luther. Et Festskrift i Anledning 
av Reformationens 400 Aars Jubilæum. 
Utg. ved Prester i Bergens og Omegns 
Presteforening. Bergen: Lunde. 343 S. 
8°, 12846 

Fleischmann, P., Unser Doktor Martin 
Luther. Berlin: Zillessen. 55 8. [2847 


Köhler, W., Luther u. d. dt. Re- 
formation. Lpz.: Teubner. 135 8. 
1 M.20. (Aus Naturu. Geisteswelt 515.) 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 24,25 Ka- 
werau; Hist. Zt. 118, 8591. [2848 


Buddo, H., Dr. Martin Luther, der dt. 
Reformator. Barmen: Müller. 248. (Männer 
d. Glaubens. H. 1.) [2849 


Kaiser, P. Unser Reformator Dr. Martin 
Luther. Bielefeld u. Leipzig: Velhagen & 
Klasing. 96 8. [2850 

Knabe, A., u. R. Zellmann, 1517 
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dichten. Halle: Gesenius. 148 8. 
8 M. 50. [2851 


Schneller, Ldw., Lutherstätten. 
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Hand d. Schauplätze sein. Wirkens. 
Lpz.: Wallmann. 306 S. 4 M. [2852 


Biereye, J., Die Erfurter Luther- 
stätten nach ihrer hichtl. Be- 
glaubigung. Mit 13 Bildertaf. Erfurt: 
Villaret. 113 S. 3 M. 50. (Aus: Jahr- 
ber. d. Erf. Akad. N. F. 48.) [2853 


Riemer, M., Die Lutherstätten d. Prov. 
Sachsen. 3. unveränd. Aufl. Magdeburg: 
Pfarrerverein. 32 8. [2854 

Rählemann, C., Luthers Geburtshaus 
bis z. Reformationsjubeljahre 1917. Ein Bei- 
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Schneider. 72 S. [2855 


ne — 


*88 


Bibliographie Nr. 2856—2935 


Barnikel, E., Luther in Magdeburg u. 
d. due Brüderschule. (Theol. Arbeiten 
a. d. 


ein. wiss. 


182.) 
Emrich 


Der junge 


dt. Lit. 12 8. (Kraft x. 8 


0., 
Nassau Lahn): Zentralstelle 
iege. 


Walter, Johs. T», 
(N. Kirchl. Zt. 25, 55 —74 
% Luthers erst. Besuch in 


F 
Leipzig. (N. Arch. Sächs. (i. 88, 396400. [2859 


Kroker, 


Prediger-Ver. N. F. 17 


12856 
Luther. Bad 


z. Verbr. gut. 
H. 12.) [2857 


Vom jungen Luther. 
c [2858 


Neubauer, Th., Luthers Früh- 
zeit. Seine Universitäts- u. Kloster- 


entwicklg, bis 1517/18. 
er. g 


(Schrr. d. 


jahre: d. Grundlage sein. geist. Ent- 
wicklg. Erfurt: Keyser. 


(Aus: Jahrbb. d. Akad 


146 8. 3 M. 60. 
Erfurt N. F. 
12860 


Müller, Alph. Viet.. Beweggründe U. 
Umstände bei Luthers Eintritt ins Kloster. 


Theol. Stud. Krit. 17, 


Cristiani, L., 
(8. 14, 1414). F 


hist. 95, 356 


78.) 


Kalkoff, P., Luther 


scheidungsja 


d. Ablaßthesen 


496 07. [2862 

Lutber au convent 

orts. (Rev. des questions 
|286 


und d. Ent- 


hre d. Reformation. Von 
bis z. Wormser Edikt: 


Münch. u. Leipzig: G. Müller. 293 S. 4 M. 

Rez.: Hist. Jahrb. 38. 378 Ehses: Gustav 
Krüger Kalkhoffs Studien ’rüh-ti. d. 
Reform. (Theol. Stud. Krit. 18. 


Harnack, 


legung d. Reform. 


64 8. 


Reichsverl. 8. 


f. d. werktätige Volk v. H 
Flemming P. 


Kalkoff, P., 15 


A. v., Luther u. d. Grund- 
erl.: Wedmann. 


165 —88. 15 Pf 


Stud. u. Krit. 16, 513—28. 


Böhmer, H.. 
1328. Rez.: Theol. 


Bihlmeyer. 


uthers Heldenzeit. Berl.: 
.Kalkoff. 4,10.) [2866 
Zu Luthers Reisen. i . 


Luthers Romfahrt. 8. 1516, 
Quartalschr. 98, 121f. 
12868 


Z. drüh- “ 
144— 55.) [2864 


[2865 


(Wegweiser 


2867 


Eckhof. A.. Luther en de Pilatus-trap 


te Rome. (Ne 


12. 1—15.) 


Herderschee. Jes 


dagen. (Theol. 
Grabinski, 


14. 1418. Rez.: 


Kröß. 


Kunze, FT., 


derl. Arch. Kerkgesch. N. F. 
(2869 


Luthers laatste levens- 


Tijdschr. 17, 258 73.) 12870 


Wie ist Luther gestorben, 8. 
Zt. f. kath. Theol. 38, 806—8 


[2871 


Luthersagen nebst 


einig. Reformationsgeschichten. Lpz.: 
Scholtze. 4 M. 50. [287 


Holl. K.. 
selbst. (Süddt. 


Eckart, R., 


formation 1. 


Zur Vierhundertjahrfeier d 
ufl. Halle (Saal 


2., verm. A 
VIII, 202 8. 


Luthers Urteile über sich 
Mthfte. 17. Okt.. 17—21.) [2873 


Luther und die Re- 


Urteil bedeut. Männer. 


Reform. 
e): Maennel. 
12874 


Walther, Wilh. „Luther. Charakter. 
Lpz.: Deichert. 214 S. 3 M. 80 | 
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Braun, Wilh., Biograph. u. theol. Ver- 
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Antrittsvorlesg- Berl.: Trowitzsch. 298. ıM. 
[2876 

Cerdler. L., Dichtung u. Wahrheit db. 
Luthers Werdegang. Langensalza: Bever. 
36 8. [2877 
Haugen, K-, Dr. Martin Luthers Werden 
und Wirken. Herborn: Oranien-Verl. 160 8. 
[2878 


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Stellung I. (Preuß. Jahrb. 170, 165—189.) [2879 

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geb. 1917. Breslau: Korn. 11 S. 


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er byv Thurston. London: 2 


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veen, S. D. van, Luther herdacht- 
Op het vierde eeuwefeest der kerkher- 


vorming. Utrecht: Ruys. VIII, 310 S. 
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166-1.) [2885 

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Universität. Marburg: Elwert. 328. 60 Pf 
(Marburg. akad. Reden 38.) [2886 


Inmels, Les Das Christentum 
Luthers in sein. Eigenart. Lpz.: Edel- 
mann. 81 S. 2 M. 50. [2887 


Unger, A., D. artin Luther. der Mann 
des Glaubens und der Prophet des deutschen 
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r 


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Feine, P., Luther U. d. Bibel. Berl.: 
Vaterl. Verl.- u. Kunstanst. 30 S. 40 Pf. [2889 


Philippi. F.. Luther und die alte Kirche. 
Münster Westf.: Coppenrath. 238. 60 Pf. [2890 


Rade, M.. Luthers Rechtfertigung®- 
glauben u. seine Bedeutg. f. d. 95 Thesen u. 
f. uns. Tübing.: Mohr. 32 8. 80 Pf. Ror.: 


Tneol. Lit.bl. 17, Nr. 24 Ihmels. © [2691 

Fehr. H.. Lutber u. die res Saru. (t. 
Sav.-Stiftg. 38. K. A. 7, 39597.) 2892 

Preuß. Hans, Luther u. d. heil. Abend- 
mahl. LPZ.: Deichert. 35 Pf. — Lauerer. 1,3 
Anschauung V. d. Taufe. Ebd. 35 Pf. (Ref.- 
Schrr. d. Allg. Ev.-Luth. Konferenz 6.) 189 


Ihmels. Das Dogma d. Predigt 


in d. 
Luthers, 8. 13. 1423. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 
14, Nr. 18.19 Scheel. 1284 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *89 


Althaus, Luther als d. Vater d. Kirchen- 
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d. Allg. Ev.-Luth. Konferenz 8.) 


Preuß, Hans, Luthers Frömmigkeit. 
Lpz.: Deichert. 91 S. 2 M. 50. [28% 

Schrempf, Chr., Luther aus d. 
Christlichen ins Menschliche übers. 2. 
unveränd., durch Nachw. verm. Aufl. 
Stuttg.: Frommann. 200 S. 3 M. [2897 

Dryauder, E., Luther, d. dt. Prophet. 
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Schubert, Hans v., Luther u. seine 
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Mareks, Erich, Luther u. Dtid. Lpz.: 
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Brandenburg, Er., Martin Luther als 
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Quelle & Meyer. 40 8. (2901 


Lenz, Max, Luther und der deutsche 
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Hamburg. Hamburg: Broschek. 31 S. [2902 


König, Karl, Vom Geiste Luthers 


des Deutschen. Jena: Diederichs. 
211 S. [2903 
Fuchs, Emil. Luthers dt. 


Sendung. 
Tübing.: Mohr. 56 S. 50 Pf. 12884 


Jordan, H., Luthers Staatsauffassg. 
Münch.: Müller & F. 202 S. 3 M. 50. 


2905 


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Kalkoff, P, Luthers Verhältnis z. Reichs- 
verfg. n. d. Rezeption d. Wormser Edikts. 
(Hist. Vierteljschr. 18, 265—89. 12008 

Hokoff, H., War Luther in wirtschaftl. 
Fragen rückständig? (Vierteljschr. Soz.“ 
Wirtsch.-G. 14. 349—55.) 12900 

Schlüter, J. Luthers Kampf geg. d. 
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12910 

Steinlein. H., Luther u.d. Krieg. Nürnb.: 

Ver. f. innere Mission 16. 54 8. 40 Pf. [2911 


Kawerau, d, Luthers Gedanken üb. d. 
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—56.\ 2912 

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37 S. 12916 
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Theol. Stud. Krit. 17, 206—21.) 12917 
Thiele, Ernst, Eine Handschrift d. Vul- 
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Krit. 18, 136— 48.) [2918 


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[2006 


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Fuchs, Emil, Die Zukunftskraft d. 
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Holst. Kirch.-G. 2. R., 7, 91—98.) 12929 
r anne E., Jean Calvin (s. 
11. 3734). T. 5. La pensée ecclésiast. 
et la pensée de Calvin. 712 S. 30 Fr. 

. [2930 
Rey burn, H.V., Calvin. S. 14, 3864. Rez.: 
Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 1 Lobstein. 2931 


Fritz, J., Der Glaubensbegriff bei Cal vin 
u. d. Modernisten, S. 13, 8954. Rez.: Lit. 
Zbl. 14, Nr. 6 pc.) 12932 

Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis 
u. d. Ref. (s. 16, 1331). 16, 2—17, 1. 
(Bd. 3, 229 92). Farner, Anna Rein- 
bart, d. Gattin Zw.s. (S. 229—45.) — 
W. Köhler, Jodocus Hesch. (S. 245 
—58.) — Ders., E. Bericht üb. d. Feier 
d. Abendmahls in Straßb. v. 1526 (S. 
258 f.) — Ders., Wirkg. Zw.s auf d. 
niederländ. Luthertum. (S. 268— 70.) — 
Ders., Zu Zwingli u. Luther. (S. 270 
—73.) — Ders., Zu Antistes Zwingli. 
(S. 284 f.) — P. Schweizer, Chronik 
von e. Sohn d. Bannerherrn Hans 
Schwyzer. (S. 261—68.) — H. Leh- 
mann, Bildnisse auf Glasgemälden. 
(S. 273— 77.) — Th. Sieber, Geo. 
Stäheli u. d. Reformation in Wei- 
ningen. (S. 277—84.) [2933 

Lang, Aug., Zwingli u. Calvin, s. 14/15, 


1421. Rez.: Theol. Lit.- Ztg. 16, Nr. 12 
Lobst ein. [2934 


Herding, W.. Die wirtschaftl. u. sozial. 
Anschauungen Zwinglis. Erlang. Diss. 
78 S. [203 ı 


*90 


Bächt, A.. Kardinal Schiner u. d. Re- 


formbewegung. t. f. schweiz. Kirch.-G. 
10, 1—24.) 12936 

Stähelia, E., e Beziebgn. 
zu d. Romanen. Basel: Helbing & L. 10 8. 


1 M. 12937 
Ecke, K., Schwenckfeld, Luther u. d. 
Gedanke e. apostol. Reformat., s. 12, 1309. 
Rez.: Dt. Lit.-Jtg. 12, Nr. 25 0. Clemen; 
Theol. Lit.-Ztg. 13. Nr. 7 W. Köhler; Mitt. 
Hist. Lit. N. F. 5, 255—58 Gust. Wolf. [2938 
Ficker, J., Martin Bucer. Bilder 
zu s. Leben u. Wirken u. aus d. Kreise 
8. Zeitgenossen. 
Straßburg: Trübner. 63 8. 2939 
Graff, P., Elias Veiel, B. D. Urbani Regii 
Memoria. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch. 
G. 19, 264 f.) (2940 
Studer, J., Urban. Rhegius u. d. päpstl. 
Bulle geg. Luther. (Schweiz. theol. Zt. 
32, 81—40.) [2941 
Sacehße, C., Balthas. Hubmaier als Theo- 
Joge, s. 14. 3868. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15. 
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G. 21, 280 f. Theobald; Jb. Ges. G. Prot. 
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Knellwolf, A., Der weltl. Reformator 
Ulrich v. Hutten. Zürich: Beer. 31 S. [2943 
Adam, Joh., Versuch e. Biographie 
Kasp. Hedios. (Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 
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Tschackert, Dr. Eberh. Weidensee, s. 
18, 1467. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 13. Nr. 10 
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Hare, Ch., A great emperor: Char- 
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Fay, S. B.. Te Hohenzollern Household 


and administration in the sixteenth century. 


Chapters 1— 2. No ton. Mass.: > 
of Hist. of Smith Coll. (16). 64 S. (Smi 
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(Arch. Ref.-G. 14. 249 - 62.) 12953 


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Landgfn. Phillipp v Hess. (Arch. Ref.- 
G. 14, 153f. 2954 


Bergell, P., Die Krankheit Philipps d. 
(jroßmütigen u. ihre Bedeutg. f. d. Refor- 
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Mit 5 Abb. u. 7 Taf. 


= 


Bibliographie Nr. 2936— 3008 


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Artikeln d. Bauern. Bll. f. württb. Kirch - 
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Neupert. A., Der vuogtländ. Bauernkrieg 
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Ver. Plauen 26, 2605—74.) [2958 

Jordan, E., Der „Regenbogen“ am Tage 
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Zt. 6. 1490—92.) 12959 

Lebens beschreibung Herrn Göt- 
zens v. Berlichingen. Nach d. Ausg. 
v. 1781 hrsg. v. A. Leitz mann. Halle: 
Niemeyer 16. LII, 330 8. 4 M. 40. 


(Quellenschrr. z. dt. Lit. 2.) 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 14 Streuber. 
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Fürstpropst v. Ellwangen, geh. 28. Febr. 1514. 
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bei d. dt. Religionsgesprächen von 1540 
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Winckelmann, O., Zur Frage d. Ab- 
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Günther. (Autor. Ubertr. v. J. v. Powa.) 
Münch.: Neue Dt. Bücherei. 292 S. 
3 M. (2971 


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Fr. Roth. ; (2973 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *91 


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Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 21, 188 f. Gerh. 
Kolde; Hist. Zt. 115, 213f. Hasenclever; Dt. 
Lit.- -Ztg. 16, Ar. 4 Köhler. (29:4 

Schaizlein, Aug., Zu Joh. Eberlins Be- 
rufang nach Rothenburg. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 22, 88—90.) [297 

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Dinkelsbühl. (Beitrr. Bayer. Kirch.- G. 
1471—57.) 42976 
* Bürckatämmer, G. d. Ref. u Gegenref. 
in Dinkelsbühl 1524—1648, 8. 150 16, 1344. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 16, Nr. 238 bombe 


Clauß, Herm., Einführg. d. Ref. in 
Schwabach 1521—30. Lpz.: Deichert. 
122 8. 3 M. Erlang. Diss. u. Quellen 
u. Forsch. z. bayor. Kirch.-@. 2. 

Rez.: Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 24, 70—78. 
Schornbaum. [2978 

Erhard, Otto, Kempter Ref.-G. 
Kempten: Dannheimer. 91 S. 1 M.20. 

12979 

Mosapp, Herm., Ref.-G. d. St. Stuttgart 


G 11, 8751). Rez.: Bil. f. württb. Kirch.-G. 
N. F. 15, 95. [2980 


Walter,Leodeg., Die Cistercienserklöster 
in Württemb. z. Zeit d. Ref. (Stud. Mitt. G. 
Bened.-Ord. N. F. 7, 268 — 87.) 12981 


Rentschler, A., Einführg. d. Ref. in d. 
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Obersontheimer Teils. (Bil. Württb. Kirch.“ 
G. 20, 97—134.) 12582 

Stockmeyer, K., Bilder a d. schweiz. 
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Köhler. [2983 


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Hadorn, W., Die schweiz. Ref. u. 
3 Segnungen. Bern: Grunau. 1128. 


: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. am y W. 


17, 108f. W. 


Köhler, 


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1. Hälfte. (Freiburg. Didz.-Arch. N. F. 
18, 1--450. 
Inh.: E. Göller, Ausbruch d. Ref. 
u. d. spͤtmittelalt. Abla praxis, Im An- 
schl. an d. Ablaßtraktat d. Freib. Prof. 
Johs. Pfeffer v. Weidenberg. — A. L. 
Veit, Visitation d. Pfarreien d. Land- 


kapitels Taubergau 1549. Ders., Epi- 
soden a. d. Taubergrund z. Z eit d. 
Bauernaufstandes 1525—26. — R. 
Lossen, Die Glaubensspaltung in Kur- 
pfalz. — K. Rieder. Die kirchl. Be- 
wegungen in d. Markgrafsch. Baden- 
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graf Philiberts 1569. 2990 

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Oberrh. N. F. 31. 321—416.) [2991 


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Kemper, Luthertum u. Calvinismus in 
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(Mthfte, Rhein. Kirch.-G. 11, 257—88.) 125896 


Kentenich, E. Charakterist. d. Trierer 
Erzbischofs u. Kurf. Johann v. Isenburg, 
154767. (Trier. Arch. 24/25, 232 f.) [? 


Kelleter, H., Zur G. d. Wiedertäufer in 
d. Eifel. Mchfte. Rhein. Kirch.-G.11,161—67.) 
12998 

Redlich, 0. ke Jülich - - berg. Kirchen- 
. . Mittelalt., s. 15/16, 1306. 
Rez v. 2, 1 (Jt ich 1533— R9) : Mitt. i d. hist. 
Lit. N. F. 199—201 Gust. Wolf. [2999 


Rotscheidt, W., Die Kölner Augustiner 
d. Wittenverg, Reformation. (Mthfte. f. 
Rein. Kirch.- G. 11 33—58.) (8000 


RSE J., Anna Bryns en haar 
invloed in kerkel. n na Arch. 
Kerkgesch. N.S. 11, 824—31 18001 


Vos, K., Wijbrandt, sn van Hart werd. 
(Nederl. Arch. erkgesch. N.S. 12, A .) 


N J. V, Gesch. v. h. Lutheranisme 
e Nedörlanden tot 1618, 8. 12. 1341. 
re ° Theol. Lit.-Ztg. 12, Nr. 17 W. Wee 


Diehl, W., Zur G. d. Ref. u. G ref. in 
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Wolff, W., Verwendung d. Altarpfründen 
in d. fürsti. Schloßkapellen von Hess.-Kassel 
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Diehl, M., Reformationsbuch d. nad. 
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Friedberg: Selbstverl.; Darmstadt: Schlapp 
628 S. 8°. (Hess. Volksbücher. 31 - 36.) 18007 


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G. 1526—55. 8. 16. 1349. Rez.: Zt. d. Ver. f. 
hesg. G. 49, 321—25 Dersch; Zt. f. K. G. 36, 
59—92 Bess; : Hist. Zt. 117, 118 21 W. 
Köhler. 13008 


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Becker, Fdus., Zur G. d. Wiedertäufer Techen, Der Geburt Hızg. Johann 

in Oberhessen. (Arch. Hess. G. 10, 66-105.) Albrechts V. Mecklenb. (Ja rbb. d. Ver. f. 

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in Ernestin am en Hrs v Par fährg. d. Ref. in d. zur Prov Sachs. vereinigt. 

$ j 88. N: . | Gebieten u. üb: d. Ref.-Jubelfeiern in d. ver- 

Scholz. 1—3. Lpz-: Deichert. 1: G. temah. (Zt. Ver. Rirch.-G. Bior 

Scholz, In d. Landeskirche d. Hrzgts. Sachs. 14, 69—80.) _ [3026 

Gotha, Wissmann, In d. Volksschule Pallas, K., u. P. Schräpler, Die 


d. Hrzgts. Gotha; Anz, Im Gymn. d. Einführung d. Reform. i. Delitzsch u. 
Hrzgts. Gotha; Lietzmann, In d. Umgegend. Auf Grund d. erhaltenen 
theol. Fak. d. Univ. Jena. 175 S. urkundlichen Nachrichten. Delitzsch: 
(7 M. 50.) 2: Rud. Herrmann, Die Walter. 64 8. [3027 


Ref. in Kirche u. Schule d. Hrzgts. Schmidt, Fr. Die Einführung d. 
Sachs.-Weimar-Eisenach. (99 S. 2M. 70.) | Reform. in Stadt u. Amt Sangerhausen 
3: A. Human, Die Ref. in Kirche u. | 1539/40. Sangerhausen: Selbstverl. d. 


Schule d. Hrzgts. Sacha.- Meiningen. | Vereins (f Geschichte u. Naturgesch.). 
(86 S. 2 M. 40.) [3011 | 162 S. [3028 


Rahlwes, Die Ernestiner als Büchting, W., Wie Eilenburg even E f 
Schirmherren d. Ref. 1: Friedr. d wurde. Eilenburg: Offenhauer. 31 S. 50 Pf 
Weise u. d. Aufstieg d. reformator. 
Bewegung 1517 — 1525. Meiuing.: 
Brückner & R. 91 S. 3 M. (Neue 
Beitrr. z. G. dt. Alts., hrsg. v. Henne- 
berg. Altertsforsch. Ver. in Meiningen. 
Lpz. 28.) [3012 


Francke, H. G., Die evang. Geistlichen 
Weidas im 16. Jh. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 
N. F. 22. 3271—81.) 13018 

Greiner, A., Eingang u Einführung d. 
ev. Lehre im Coburger Land. Cob.: Brann- 
schmidt. 80 S. 60 Pf. [3014 


Sanders, Die Reformation Herfords im 
Spiegel d. Briefe Lutliers. (Ravensberg. 
(301 


{3029 
Wotschke, Th., Wittenberg u, d. Unitsrier 
Polens. I. (Arch. Ref.-G. 14, 1283—42.) [3030 


K uleb. Ph., G. d. Keformat. u. Gegen- 
reform. auf d. Eichisfelde, g. 12, 1844. Rez.: 
It. d. Ver. f. thür. G- N. F. 21, 517 f. G. Men 


Bönhoff. Noch einmal Hieron. Hirscheide. 
(Beitrr. 7. Sächs. Kirch.-G. 29, 230—32.) [3082 
Buchwald, Geo. Cyriakus Gans, d. erste 
ev. Pfarrer v. Wolkenburg. (N. Arch. Sachs. 
G. 38, 75 — BA.) |3033 
Rosenkranz, Einfühbrg. d. Ref. in 
d. sächs. Oberlausitz nach Diözesen ge- 
ordn. Lpz: Strauch. 180 S. 2 M. 


G.bll. 17, Nr. 1f.) Rez.: N. Laus. Mag. 98, 174—:6 er 


Reimers, H.; Die Gestaltg. å. Ref. in 


Ostfriesland. (Abhälgn. usw. 4, G. Ostfries- nch. K., Zeitz z. Zeit Luthers Lp. 
lands 20.) Aurich: Friemann. 64 S. EN die Eger 5 „ n 15035 
16 


Vetter. P., ZU Alexius Krosners Lebens- 
G. N. Arch. Sächs. G. 35. 209—17. 

Nagel, G., Unsere Heimatkirche. 
Ein Gruß 2. Reformationejubilkum f. 
Lutheraner in Preußen. Mit 10 Bild. 
Elberfeld: Luth. Bücherverein. 181 8. 

3037 


Garrelts, H.. Die Reformation Ostkries- 
lands nach d. Darstellg. d. Lutheraner v.d. 
1593 nebst e. komment. Ausgabeihr. Berichts. 
Rost. Diss. 54 8. Erscheint vollst. in d. 
Abh. u. Vortrr. z. G. Osttrieslands. [3017 


vos. K. Anabaptist en 1 Ahaus in 1549. 
(Nederl. Arch. Kerkgesch. N. S. 11. 2957—70.) 
[3018 

Pleitner, E., Die Reformation im 
Oldenburger Lande. Oldenburg: Lan- 
desverein. 95 S. 75 Pf. [3019 


Reformation, Luthers, u. d. Braunschw. 
Lande. Z. 400jähr. Jubelfeier d. Reform. 
prog. v.Landesverein f. Heimatschutz, UHerzt. 
Braunschweig. Mit 38 Abb. Braunschweig 
Appelhans. 80 S. {3020 


Günther, F., Die Festlegung d. Grenzen 
gu d. Herzogtüm. Braunschw.- olfenb. u. 
Grubenhagen auf d. Oberharze im 16. Jh., 
hrsg. v. F. Denker. (At. Harz-Ver. 81— 
113.) (3021 


naht ens, P., Ret.-G. d. Bistums Lübeck. 
(3022 


Nießen, P. v. Die Tohanniterdallei Son- 
nenburg u. Markgraf ‚Johann V. Brandenb.. 
8. 14/15. 1464. Rez.: Dt. Lit.- 18. 15. Nr. 31 
Perlbach. [3038 
Klinkenborg-. M., Der Ort d. Abendmabls- 
feier Kurfürst toat ims H. am 1. Nov. 1539. 
(Hohenzoll. Jb. 20. 49—57.) [93039 
Mühlradt, J. Wie Konitz evangelisch- 
lutherisch wurde... Ein Erinnerungsblatt, 
anlaßl. d. 400 j. keformationsjabelfeier (3. 
Okt. 1917). Konitz. Wpr.: Schmolke & Büchner 
in Komm. 30 . (Mühlradt: Aus Konitz, 
vergangenen Tagen. T. 9. [3040 

Bathge, E., Reformations bilder a. d. 
Synode Strausberg. Altlandsberg Hiller. 
61 8. 3041 
Wehrmann, M.. Aus d. Jugend d. Herzog 
Georg I. (Mtbll. Ges. Pomm. tì. 15, Nate 


Eutin: Struve. 20 S. 75 Pf. 
Veeck. 0., Die Ref. in Bremen. Berl.: 


Hutten-Veri. 808. ıM. 13023 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *93 


Heuer, R., V. kath. Thorn vor Luther u. 
wie Thorn evangel. wurde. Thorn: Golem- 
biewski i. Komm. 39 8. [8048 

Wotschke, Die Ref. im Lande Posen, 8. 
'14[’15, 3894. Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Pos. 15, 152—56 Bickerich. [9044 

Konrad, P., Die Einführun 
Breslau u. Schlesien. Bresl.: Hirt. 187 S. 
3 M. (Darst. u. Qu. z. schles. G. 24.) [8045 


Wendt, H.. Zur Einziehg. d. Altarleben 
in Breslau, 1528. (Zt. Ver.-G. Schles. 51 
380 f.) 3046 

Watke, Konr., D. Todestag d. Herz. Anna, 
Wwe.d. Hzgs. Georg I. v. Brieg, geb. Her- 
zogin v. Pommern, 25. April 1550. Zt. d. Ver. 
f. G. Schlesiens 48, 418— 15.) 


d. Ref. in 


b) Gegenreformation und 30jähr. 
Krieg, 1555—1648. 


Wolf, Gust., Die Lit. üb. d. Konzil zu 
Trient bis 1800. (Dt. G.bll. 18, 227—61.) [3048 


Schottenleher, K., Handschriftenschätze 
zu Regensburg im Dienste d. Zenturiatoren, 
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Adam, J., E. unbeachtete Schrift d. 
Katharina Zell a. Straßb. (Zt.f.G.d.Oberrh. 
31, 451—55.) 13050 


Ehses, E. dt. Chronist d. Trienter Konzils 
unt. Pius IV. (Jahresber. d. Görres-Ges. f. 
17, 81—83.) [8051 

Zierenberg, E., Gerh. v. Kleinsorgen als 
G.schreiber d. Kölnisch. Krieges. Münst. 
Diss. 16. 36 8. [3052 


Possevinl, Ant., Transsylvania 1584, ed 
A. Veress, s. 14/15, 3898. Rez.: Zt. f. kath. 
Theol. 89, 1357—39 Kröß. 13058 
Pokoly, J., Die Rede d Christ Schesaeus 
auf d. Synode in Birthälm. (Korr. bl. d. Ver. 
f. siebenburg. Ldkde. 37. 96-101.) - J. Duld- 


ner, Desgl. (Ebd. 38, 45—55.) [3054 
Kock, Ernst. Scultetica. N. Lausitz. 
Magaz. 92, 20—58.) [8055 


Kappeler, H., Chronik v. Frauenfeld a. 


d. Jahren 1600—63; hrsg. v. F. Schaltegger. 


(Thurg. Beitrr. z. vater l. G. 53. 1600—63.) [3056 


Rotscheidt, W., Aus d. Tagebuch d. 
Bürgermeisters Joh. Tack in Büderich 1601 
1604. (Mthfte. Rhein. Kirch.-G. 11, 76—93; 
125—58; 167— 74.) [3057 

Oxenstierna, Skrifter och brefvexling. 
Afd. 1, Bd. 4. s. 11. 1485. Rez.: Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. 35, 198- 201 Schäfer. [3058 


Jürgens, Aus d. Geschichtswerke Ph. 
Maneckes. Hannov. G.bll. 19, 249—817; 
4193—23; 20. 252—57. 13059 
Baier, Herm., Die zeitgeschichtl. Auf- 
zeichngn. 1 Hodapp v. Allerheiligen, 
1640—53. Zt. G. Oberrh. 32, 98 — 119.) [ 


Landtagsverhandlungen u. Land- 
tagsbeschlüsse, Die böbmisch., v. 
1526 bis auf d. Neuzeit. Hrsg. v. Landes- 
archive d. Kgr. Böhmen. 15: Die Land- 
tage d. J. 1611. 1: Der Städtetag auf 
d. Prager Burg u. d. Revolutions land- 
tag im Altstädter Rathause. Hrsg. v. 
J. F. Novák. Prag: Řivnáč. CXX, 
848 S. 36 M. [3061 


13047 


Sasts, Die röm. Kurie u. d. Konzil v. 
Trient. Aktenstücke, s. 14, 8904. Rez.: 
Zt. f. kath. Theol. 39, 378—80 Kröß; Zt. f. 
Kirch.-G. 36, 282 f. Herre; Zt. Ferdinandeum 
3. F., 59, 320— 33 Voltelini.— St. Ehsea, Briefe 
vom Trienter Konzil unt. Pius IV. (Bist. 
Jahrb. 37, 49—74.) [8062 

Schwarz, Wilh. Eberh., Zur Vi- 
sitation d. Archidiakonats Friesland 
1554 u. 1567. (Zt. Vaterl. G. Westfal. 
74, I, 305— 12.) [3063 

Jesuiten, Die Olmützer, in d. Zt. 
d. Gegenref. Akten u. Urkk.a.d. Jahren 
1558—1619. Bd.1: 1558—90. Brünn: 
Mähr. Landesausschuß, 16. LXXV; 


598 S. 16 Kr. [In tschech. Spr.] 
Rez.: Zt. kath. Theol. 41, 580-8? 1 
Briefe u. Akten z. G. d. 16. Jh. m. bes. 
Rücks. auf N Fürstenhaus. Bd. 6: 
W. Goetz u. L. Theobald, Beitrr. z. G. 
Hrzg. Albrechts V. u. d. sogen. Adelsver- 
sch wörg. v. 1563, 8. 14. 1470. Rez.: Theol. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 18/19 Schornbaum; Lit. 
Zbl. 15, Nr. 20; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
85, 743—47 Johs. Müller; Gött. gel. Anz. 51 
622—24 Meyer v. Knonau. l {8068 
Nuntisturberichte a. Dtld. (s. ’14/’15, 
3907). Abt 2, Bd.4. Delfino 1564—65, bearb. 
v. Steinherz. Rez.: Hist. Jahrb. 36, 678 
F. Schweizer; Zt. f. kath. Theol. 40, 14144; 
Hist. Zt. 115, 847—50 Loserth; Theol. Lit. 
Ztg. 16, Nr. 10 W. Köhler; Jb. Ges. G. Prot. 
Osterr. 37, 90-93; Abt. 2. Hälfte 2. Ant. 
Puteo 1587—89. Rez.: Zt. K irch.-G. 36, 
238 f. Herre; Abt. 4. A. O. Meyer, Prager 
Nuntiatur d. Giacomo Serra 1608—06. 
Rez.: Hist. Zt. 114, 123- 26 Loserth. [8066 
Schirmer, Orts- u. Kulturgeschichtliches 
nach d. Eisenberger Ratsrechngn. d. Jahre 
1566—79. Mitt. d. G.- u. Altertsforsch. Ver. 
zu Eisenb. H. 31, Bd. 6. 1, 41—57.) [3067 
Schoolmeesters, E., Un indult du 
pape Pie IV. à l'évêque de Liège Gerard 
e Groesbeeck du 8 mars1567. (Mélanges 
d’hist. off. à Ch. Moeller 2, 191— 95.) 
. [3068 
Canisius, P., Epistulae et acta, coll. et 
adnot. illustr. O. Braunsberger. 6: 1567— 
71, 8. 13, 8995. Rez,: Zt. f. kath. Theol. 38, 
808—6 Kröß ; Hist. Zt. 117. 108—10 Mirbt. 13069 
Akten d. Visitation d. Bistums Münster 
a. d. Zeit Johanns v. Boya 1571-73, hrsg. 
v. W. E. Schwarz, s 13/14. 1475. Rez.: 
Hist. Zt. 114. 411-13 W. Sohm; Zt. f. kath. 
Theol. 39, 563—65 Kröß; Hist. Jahrb. 85, 429 f. 
Pfleger. [8070 
Epistolae et acta J esuitarum 
Transsylvaniae temporibus principum 
Bäthory 1571—1618, coll et ed. A. 
Veress, s. 13/14, 1474. 
Rez. v. 2: Zt. f. kath. Theol. 39, 185—37 
Kröß. 18071 
Wehrmann, M., Aus d. Brief wechs. 
d. Herzogin Maria v. Pommern. (Mtbll. 
Ges. Pomm. G. 16, Nr. 1 u. 4.) [3072 
Loesche, G., Vallensia. E. archival. Blatt 
d. Erinnerg. an d. vor 400 Jahren erfolgte 
Grtndg. v. St. Joachimsthal. (Jb. Ges. G. 
Protest. Österr. 37, 81—87.) 18078 


+94 


Lehnert, Fr., Was d. Protekolle d. erst. 
Lokalvisitationen 0 1577/78) a. d. Amt Wurzen 


u. sein. grenzgebiater v. Kirche u. Schule 
zu berichten wissen. (Mitt. Wurzen. G.-Ver. 
II. 2, 79—108.) [3074 


Bibl, B., E. Bericht üb. d. Aufhebg. d. 
ev. Kirchen- u. Schulwesens in Krems 1584. 
ıMtbl. Ver. Läkde. Niederöst. 6. 114 f.) 13075 


Block, P. J. Prins Willem’s Apologie. 
(Bijdrr. Vaderl. Gesch. 5. R., 4. 259—856. (3076 


ZIllessen. A., Beschwerde d. Süchtelner 
Gemeinde Weg. Religionsverfolgung 1596. 
(Mthfte. Rhein. Kirch.-G. 11, 175 f. [3077 

Fiamm, H., Testament u. Grab Johs. 
Pistorius d. Jüngeren. ‚Zt d. Ges. f. Beförderg. 
d. G. xde. usw. Zu Freiburg 30, 185—206.) [3078 


Sarpi, Paolo, Neue Briefe 1608—16, v. 
k. Benrath, 8. 10. 1500. Rez.: Engl. hist. 
rev. 26, 181—83 Brown. 3079 
Eillessen, I.. vier Briefe d. Predigers 
Henr. Fabricius nach Süchteln u. an d. Jii- 
licher Provinzialsynode 1614—17. 448080 


Rhein. Kirch.-G. 11. 229 45. 


Baur, Jos., Die Korrespondenz d. 
Hrzgs. Maximil. v. Bayern m. Phil. 
Chr. v. Sötern, Fürstbiscbh. zu Speyer, 
Okt. 1619— Juni 22. (Mitt. H. Ver. 
Pfalz 36, 89—136.) [8081 


Herrmann, Fritz, Aus tiefer Not. 
Hessische Briefe u. Berichte a. d. Zeit 
d. 30j. Krieges. 1. Hälfte. Darmst.: 
Schlapp 16. 176 8. 1 M. 20. (Hess. 
Volksbücher 26/27.) [3082 


Obser, K., Durlacher Briefe a. d. Jahren 
5 Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 88. 
73.) 


S. van Veen. (Bijdrr. ete. Hist. Ge- 
nootsch. Utrecht 86, 1—38) 3085 


Curti, N., E. Visitationsbericht üb. 
d. Urserental v. 1648. (G.freund 70, 
257— 79.) 


Stehlin, K., Die Exemtionsformel 
zu Gunsten Schweiz im Westfäl. 
Frieden. (Anz. Schweiz. G. 17, 85f.) 

[3087 


— 


Richards, G. W., The Heidelberg 
Catechism, hist and doctrinal studies. 
Philadelphia: Publication and Sunday 
School Board of the ref. church 13. 
— J. J. Good, The Heidelberg Ca- 
techism in its newest ligbt. Ebd. 14. 


Rez.: Theol. Stud. u. Krit. 16, 158— 68 
A. Lang. [3088 


Preuschen, B, Die Erbacher Kirchen- 
ordnung v. 1560 u. phil. Melanchthen (Gust. 
Krüger gewidm. V. Schülern usw. 1 ) 


Bibliographie Nr. 3074—3139 


Bossert, G., Der Kampf um die 
wärttb. Kirchenordnung. In Unteröwis- 
heim 1576. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 
30, 311—42; 544-73.) [3090 

Selle, Fr., Bekenntnisschr. d. St. Steyr 
v. J. 1597 (8. 11, 1509). Schluß. (Jb. Ges. G. 
Prot Österr. 87, 55—80., (3091 

Steinwenter, Art.. Ein landesfärstl. 
Fastendekret a. d. d. 1605. Zt. d. Hist. Ver. f. 
Steiermark 12. 154 — 58.) 18092 

porn, Job- Aus Flugschrr. d. 16. Jh. 
(Jahrb. Hist. Ver. Dilling 29, 133— 88. 

Bnlier, S.. Keen Utrechtsch Pamflet uit 
den Leycesterschen tijd. (Bildrr. etc. Hist. 
Genootsch. Utrecht 36. 23154.) [a094 

Fink, E. Tagebuch d. Bischofs Frz. 
Wilhelm üb. seine ital. Reise 1641. Mitt. d. 
ver. f. G. us W. V. Osnabrück 38. 81-128.) [3095 
sogen. Rote, bearb. V. J. 
Zimmermann, $ 12.1321. Rez.: Mtshfte. 
f. rhein. Kirch.-G. 7, 59—62 H. Fliedner. [3096 


— [ nn — 


u. Entwiculg. d luth. rthodoxie in d. phi- 
lippistischen treitigkeiten, 8 ? 1. 
Rez.: Dt Lit.-Zig. 13, Nr. Loofs 


f. Ret.-G. 10. 3881. Völker: Theol. Lit.- 
14. Nr. 22123 Kattenbusch; Zt. f. Kirch.-G. 

Althaus, P., Die Prinzipien d. dt. ref. 
Dogmatik im Zeitalt.d. aristotel Scholasuk 
8. 15. 1400. Rez.: Thool. Lit dl. 17. Nr. 13 
Weber. 18098 
Swoboda, M., Trient u. d. kirchl. 
Renaissance. Schauplatz, Verlauf u. 
Ertrag d. Konzils v. Trient. Unt. Mit- 
arb. v. V. Casagrand? usw. bearb. u. 
hrag. 3 Aufl. ien: Holzhausen 15. 
132 S; Taff. 5 M. 20. 3099 


29 
14, 1497. (Sep. Kempten: Kösel. 1 M. [3100 


nands I. auf d. Konzil v. Trient. 8. 

1509. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 13. Nr. 12 Holtz- 
mann: Dt. Lit.-Ztg. 14. Nr. 4041 Ba ge: Mitt. 
Hist. Lit., N. F. 5. 189—91 Gust. Wolf. [3101 


Veit, A. Les Die Eidesform d. tri- 
dentin. Glaubensbekenntnisse v.13.Nov. 
1564 u. ihre Aufnahme im Mainzer Dom- 
kapitel. (Hist.- pol. Bll. 159, 462 — 74.) 

[3102 


Dreyer. Die lüb.-livländ. Beziehgu. Zur 


eit d. Untergan ges livländ. Selbstän igkeit 
1551—63, 8. 13, 1. 39 0. Rez.: Hist. Zt. 114 
452—54 Keussen ; Jahrb. tiesetzgebg. #1, 472 f. 
Brinkmann. (3108 

Stögner, H.. Der Landsberger Bund. 
Progr. Horn 14. 245. [3104 

Braunsberger, Pius V. u. d. dt. Katho- 
liken. s. 18. 1503. Kez.: Hist. Zt. 116, 161 
W. Goetz. (3105 

BraunsbergeTr, O., Petr. Canisius. 
Freib.: Herder 17. 8 M. 40. [8106 

Koss, Die Schlachten b. St. (Quentin 
(10. 8. 1557) u. b. Gravelingen (18. 7. 1558), B. 
116, 1386. Rez.: Hist. Zt. 116. 582 f. EKAR i 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *95 


Irschik, J., Grundzüge d. pfälz. Politik 
deim Beginn d. Gegenref. Progr. Ung.-Hra- 
disch 14. 16 N. [3105 


Platshoff, Frankreich u. d. dt. Protestan- 
ten 1570—73, s. 13/14. 3922. Rez.: N. Arch. 
f. sächs. (. 86, 3886—68 G. Wolf; Mitt. d. Inst. 
f. öst. (J. forschg. 36. 3713—75 ia us 


Grol, H. G. van, Het Zeeuwsche 
prijzenhof te Vlissingen van de over- 
gave van Middelburg tot na de pacifatie 
van Gent. (Bijdrr. Vaderl. Gesch. 5. R., 
4,1—45.) — Ders., Het Zeeuw. prijzenh. 
te Vlissing. 1575—77. (Bij drr. ete. H ist. 
Genootsch. Utrecht 37, 285 - 369.) [3110 


Angyal, Z., Rudolfs II. ungar. Re- 
gierg. Ursachen, Verlauf u. Ergebnisse 
d. Aufstandes Bocskay. Bern. Diss. 16. 
120 8. 3111 

Isacker, Ph. van, La défense des Pays- 
Bas catholiques à la fin du 16. siècle. Mi- 


langes d'hist. off. & Ch. Moeller 2, a \ 


Mayr, Jos. Karl, Die Türkenpolitik Erz- 
visch. Wolf Dietrichs v. Salzburg, 8. 14. 1501. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 273—75 
Nwof; Hist. Jahrb. 36, 432f. Zöchbaur. [3113 


Wendt, H., Schlesier in türkisch. Ge- 
fangenachaft. (Schles. G. bll. 16. 1—9.) [3114 
Schröder, William Frhr. v., Stu- 
dien zu d. dt. Mystikern d. 17. Jb. 1: 
Gottfr. Arnold. Heidelb.: Winter. 119 8. 
4 M. (Beitrr. z. neuer. Lit -G. N. F. 9.) 
[3115 

Köpp, W., Joh. Arndt. Untersuchg. üb. 
d. Mystik im Lutherturm. s. 14, 1503. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 17, 453f. Hnr. Hoffmann: 
Dt. Lit.-/tg. 14. Nr. 30 W. Köhler; Theol. 
Lit.-Ztg. 14, Nr. 6 Kohlmeyer. [3116 

Gnirs, A., Österreichs Kampf f. 
sein Südland am Isonzo 1615—1617. 
Als e. Chronik d. 2. Friauler Krieges 
nach zeitgenöss. Qu. hrsg. Wien: Seidel 
16. 1718. 4 M. 

Rez.: Hist. Zt. 118. 121—28 I. uschin v. 
Ebengreuth; Mitt. Inst. Ost. (i. 37. 519—21 
Erben. 18117 

Lippert, Walt., Beitrr. z. Politik 
Ferdinands v. Köln im 30j. Kriege bis 
2. Tage v. Schleusingen im Juli 1624. 
(Lpz. Diss.) Lpz.: Deichert 16. 107 S. 
2 M. 80. [3118 


Karsten, H. A., Karl Gust. Wran- 
gel, hans ungdomstid och första krigs- 
arbana 1613—38. Stockholm: Norstedt 
& S. 16. XV, 272 S. 5 Kr. 50. [3119 


Krebs, J., Erzhrzg. Karl v. Ürterr. u. 
Kardinal Frang v. Dietrichstein. Zt. Dt. 
Ver. G. Mähr. u. Schles. 21, 1884—45.) [3120 


i Schwarz, R., Das Marienburger Werder 
währ. d. R Erbfolgekrieges 1626 
—29. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. Jg. 15, nie 

Danckelmans, E., Frhr. v., Wallenstein 
u. d. Besetzg. Mecklenburgs im J. 1638. (Dt. 
Revue 41, IV, 3468—52.) [3122 


‚Schröck, J., Wallensteins Verrat an 
Kaiser u. Reich 1630. Progr. Mariaschein. 
15. 81 8. [8123 


Bothe, F., Gustav Adolfs u. s. Kanzlers 
wirtschaftspolit. Absichten auf Diid., s. 18, 
1517. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 278 f. rn 

Mehler, J. B., General Tilly, der 

Siegreiche. 2. verm. Aufl. Münch.: 

Seyfried & Co. 15. 222 S. 1 M. 20. 
[3125 
Reitig, Adf., Die Stellg.d. Regierg. 

u. d. Reichstages Schwedens z. polnisch. 
Frage, April 1634 bis Nov. 1635. Leipz. 
Diss. 16. 111 S. [8126 

Elster. O., Hans Kasp. v. Klitzing, Braun- 


schw. - Lüneb. Generalleutnant 1639—41. 
(Braunschw. Magaz. 17, Nr. 1—3.) 18127 


Pfaff, Fr., Zur G. d. Schlacht b. Freiburg 
1644: Turennes Zug um d. Schönberg. (Ale- 
mannia 44, 1441—65.) [3128 


Japikse, N., Johan de Witt. Amsterd.: 
Maulenhoff 15. 3598S. 5 fl. 90. [3129 


\ 


— — — eae 


Loserth, J., Zur G. d. Gegenref. 
in Neumarkt, Knittelfeld, Groß- u. 
Klein-Lobming. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Steierm. 14, 112 fl.) (3130 
Gruden, J., Görz u. Völkermarkt am 
Ende d. 16. Jh. (Carniola. N. F. 13, ni 
1 
Neugebauer, H., Banditenstreiche in 
Wälschtirol 1585. Forsch. usw. . G. Tirols 
u. Vorarlb. 12. 42— 46. 13132 
Hrejsa, Die Böhmische Konfession 
(s. 15, 1412). Forts. (Ib. Ges. G. 
Prot. Österr. 37, 33—54.) [3133 


Jelinek, Br., Die Böhmen im 
Kampfe um ihre Selbständigkeit 1618 
—48. Beitr. z. Geneal. u. Biogr. d. böhm. 
Kombattanten d. 30j. Krieges. Prag: 
Taussig 16. XVII, 77, XV, 142 u. 
38 S. 7 M. 50. [3134 

Scheuffler, J., Die wiederauflebende Ge- 
meinde Eger im 30j. Kriege. (Jahrb. d. Ges. 
f. G. d. Protest. in Osterr. 85, 124—26.) [8135 


Bardeleben, C. v., Die Tochter e. brandb. 
Kurfürsten Herrscherin v. Siebenbürgen. 
(Dt. Herold 16, Nr. 12 u. 17, Nr. 1.) (3136 


Bruuhbsber, K., Fremdes Kriegsvolk in 
Wasserburg 1594 u. 1595. Wasserb. a. Inn: 
Selbstverl. 15. 12 8. 1 M. 50. [3137 


Herrmann, Frz., Bayreuth in d. 
2. Hälfte d. 16. Jh., 1560—1603. Mit. 
alph. Registern zu d. Taufen d. ev. 
Stadtgemeinde Bayreuth. (Arch. G. 
Oberfranken 26, 2, 25—161.) [3138 

Dorn, E., Joh. Nas u. d. Rat v. Nürnberg. 
Beitr. z. G. d. polem, Lit. a. d. Zeit Albrechts 


V. v. Bayern. Beitrr. Bayer. Kirchen.-G. 28, 
2253—36. 13138 


96 


Echter von Mespelbrunn; Julius, 
Fürstbischof v. Würzburg u. Herzog v. 
Franken (1573—1617). Eine Festschrift 
hrsg. in Verbindung mit... V- C. V. 
HeBdörfer. Würzburg: Fränk. Ge- 
sellsch.-Druckerei. XV,. 272 S. 4°. 15 M. 

[3140 


Ladwig, M., Zur d. d. Gegenref. in 
Ebertshausen, B.-A. Schweinfurt. Beitrr. 
Bayer. Kirch.-G. 24, 47- 49.) 3141 

Spindler, J., Heinrich V. v. Knör. 
ringen, Fürstbisch. v. Augsburg (1598 
—1646). S. kirchenpolit. 
TI. 2. (Jabrb. Hist. Ver. 

.) [8142 


Stein, Strenge Justiz wider ein. Pfarrer 
zu Heidenheim unt. Herzog Friedri 


edrich. (BI. 
f. württb. Kirch.-G. 18. 94 f.) [3143 


Scheiwiler, A» Elisabetha Spitzlin. 
Beitr. z. Gegenref. in d. Schweiz. (Zt. 
Schweiz. Kirch.-G. 11, 20420; 278— 
87.) [3144 


Scheiwiller, A.. 
Beitr. Z. (jegenref. in d. Schweiz. tt. f. 
schweiz. Kirch.-G. 10. 241—74.) (3145 

Wymann, E., Die Geistlichen d. Sextaria- 
tes Luzern von 1588 bis um d. Mitte d. 17. Ih. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 8, 161— 80.) 13146 


Wy mann. E., Zeugnisse üb. d. Besuch d. 
heil. Rarl am Grabe d. del. Nikolaus v. Flüe. 
(G. freund d. 5 Orte 71. 233—56. (3167 


Grüter, S., Die luzernische 
Wallis 1604—15. Zt. f. schweiz. 
226 — 28.) 

. Raomy, J.de, Le chancelierTechtermann. 
Fribourg: Fragnière 14. 48 8. [3149 


Lasserre, D., LS Suisse et Geneve en 
1582. (Anz. f. schweiz. (I., N. F. 14, a 


Schellhaß, K., Zur G. d. Gegenref. 
im Bistum Konstanz. (Zt. G. Oberrh. 
32, 3—43; 167—249; 375—413; 493— 
614.) [3151 

Haselbeck , G., Die Anfänge d. 
Franziskanerklosters Tauberbischofs- 
heim, 1629—49. (Franziskan. Stud. 2, 
386—417; 3, 169-85.) 3152 

Müller, B. A. Straßburger Lokalkolorit 
in Frischling Julius redlvivus V. 1585. 


(Arch. Stud. Neuer. Sprachen 135. 1—10.) 
f (8153 


Die kirchl. Reformbestrebgn. 
Bischofs Johann V. Mander- 
13/14, 3940. Rez.: Lit. 


Mission im 
Kirch.-G. 9. 
[3148 


Habs, K., 


Abl. 15, Nr. 47 A. Meister; Mitt. a. d. hist. 
it., N. F. 3. 42 f. Herr [3154 


Rez.: Hist. 


hältn. 1530—81, 8. 
/ d. Inst. f 


/ > W. Köhler; Mitt. . í. 
öst. G. 36, 724 f. Elkan. 13155 

widmaler, A., Fr. Prechter u. d. Straß- 
burg. Kapitelstreit, 8. 711, 1523. Rez.: Ait. f. 
(1. d. Oberrh., N. F. 27, 164 f. Karl Hahn; Mitt, 
a d. hist. Lit., N. F. 2, 14550 Herr. [315° 


Tätigkeit (8. . 


p. Ludw. V. Sachsen. ` 


i 


Bibliographie Nr..3140—3214 


Ellerbach, Der 30j. Krieg im Elsag. >- 
„aria 8941. Rez.: Korr.bl. d. Gesamt 157 
67, 813 v. Borries. (3157 


Altorffer, C.,, AUS vergaten Blätters. 
G. e. fleckenstein. Gem 

Kriege. Sıraßb.: Buchh. d. 
29 S. 50 Pf. 13158 


Rodewaid, Aus d. G. d. 9). Siege in 

d. hinter. (rafsch. Sponheim. (Theol. Ar- 
beiten a. d. Rhein. Wiss. Prediger-Ver: N. F. 
16., 41- 70; 17, 75—116.) [3159 
Rack, F., Die Pfarrei Traben 1560—1620. 
Monatshifte. f. rhein. Kirch-. 11, 1—82.. 
[3160 

Auszug d. Nonnen a- 


Himmelreich, Fr., 
Mitt. W 


kloster Altenberg 1646. 
Ver. 6. 14—17.) 

Sander, Zur G. d. luth. Kirchengemeinde 
Hünsce - > iederrhein. (Mtshfte. f. rhein. 
Kirch- G. 10, 800 — 74.) \ (31 

Zillessen. A., M. Gev. Besserer, d, erste 
reform. Inspektor im Simmern, Theol. 
Arbeiten a. d. Rhein. wiss. Predig.-Yer.. N. 
F. 17, 68-74. [3163 

Sinemas, W.. Die cleinicher Pfarrer 
1597—1699, í Mtsbfte. Rhein. Kirch.-G. 11. 6 
75.) [3164 

Gödel, Pfarrer u. G emeinden d. urafsch. 
Dhaun im Ret.- Jahrh. 8 
katlonsprotek zu v. J. 1584. ı Mtshfte. Rhein. 
Kirch.-(. 12. 3—12.) (3 


G. d. Reform. in d. 
(Monatshfte. f. rhein 


[s166 


Bockmähl. P., g. 300j. Ge- 
dächtnisfeier d. Tagun d. 1. G cueralsynode 
d. ref. Gemeinden in ülich. Kleve, Berg. 
gehalten zu Duisburg v. 7.—10. Rept. 1610, 
g. 11. 1528 ez. .) Ver. f. d. eV. 


2 .: Jahrb. d. : 
Kirch.-G. Westfal. 18. 25961 Rothert. [3167 


Schelven, A. A. van, Het begin van bet 
gewapend verzet tegen 8 anjo in de 16. 
geuwsche Nederlanden. (Handelingen en 
Meded. v. d. ‘Maatsch. d. Nederl. Letterk igs 


te Leiden 1415. 126—56.) 


Unger, W. B. Hoeveel! inwoners bad 
Leiden tijdens het bolog in 1574? ( Bijdragen 
etc. v. vaderl. gesch. 5. R. 2, 86—92.) 1316 


Hulla, J. de. Aanteekeningen betr. de 
Hervormden in het Rijselsche 1566- 1600. 
Nederl. Arch. Kerkgesth.. N. S. 12, 22945.) 

[8170 
Schelven. A. A. VAn Chris Fa- 
britius. (Nederl. Arch. Kerkges . N. S. 11. 
15560.) 8171 

Ommen Klocke. van. De Socinianen en 
de Zuid-Holl. Synode 1689 Nederl. Arch. 
kerkgesch.. N. S. 11. 241—56.) {3172 


Muller, S.; Het verbod van d. 
godsdienst in do Provincie Utrecht in 1581. 
i Nederl. Arch. Kerkgesch.. N. S. 11. lis 


Merris, Ch. van, Jansenius et la fondation 
de l’oratoire en Belgique. "bist. 
otf. à Ch. Moeller 2, 322—26.) 
Notice sur le ms. II, 1220 de 
de Belg. Contribution ù hist. du 1 
dans les Pays-Bas espagn. Eb 


Febvre, L., Philipp IT et la Franche- 
Comté, s. '13/'14, 1522. Rez.: Hist. Zt. 114, 
181 f. Herre. BIP 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *97 


Roth, H., Ref. u. Gegenref. in Heusen- 
stamm. (Arch. Hess. G. 11. 24—45.) 13176 


Hoffmann. W., Zur Ref.-(i. v. Wöllstein. 
(Arch. Hess. G. 10. 106—11.) (3177 
Diehl, W., Zur Lebens- (i. v. Hartm. 
Creidius. Arch. Hess. G. 11. 108—15.) [3178 
Böttcher, H., Die Verschenkung von 
Zilly an Oberst Ruth. (At. Harz-Ver. 50, 
82—88.) [8179 
Rothert, W., Hrzg. Georg v. Calenberg. 
(Rothert, Hannov. Biographien 3, 41—60. 5 
131 
Bruns, O., Wirksamkeit d. Bürgermei- 
sters Dr. Wilh. Pelzer von Osnabrück. Mitt. 
Ver. G. Osnabr. 40, 153 - 280.) 13181 


Simson, P., Entstehungszeit u. Meister 


d. Holzschnitts v. Lübeck a. d. 14. Jb. (Zt. 
Ver. Lüb. G. 18. 97—100, \ 13182 


Jensen, W., Propst Volquard Jonas in 
Rendsburg 1570-83. (Scbrr. Ver. Schlesw.- 
Holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 455 —59.) [3188 
„ Bartz, ©., Heimreichs Schilderg. d. 
Überschwemmung d. J. 1634. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.-holst. G. 14, 3823—29.) (3184 

Feddersen, E., E. Lehrentscheidg. d. 
Gottorpschen Theologen a. d. J. 1592. (Schrr. 
Ver. Schlesw.-Hulst. Kirch.-G. 2. R., 7. 86— 
90.) [8185 

Koch, Ernst, Sachsen u. Rußland zur Zeit 
des ersten Romanoff. ` (N. Arch. Sächs. G. 38, 


age 8186 

Beil, A., Im Streite um d. 9885 olfs 
d. Jüngeren v. Schönburg. (Arch. f. sächs. 
(Gi. 36, 39— 68. 13187 


Bönhoff, Joh. Habermann. (Beitrr. z. 
sächs. Kirch.-G. 29, 213—80. 18188 
Stange, E., Amtsentsetzg. e. Oberlausitz. 
Pfarrers durch sein. Rollator 15%. (Beitrr. 
z. sichs. Kirch.-G. 28, 85— 115.) 13189 
Seldel, P., Zur Erinnerg. an d. Tod d. 
Kurf. Johann Sigismund. Hohenz. Jb. 20. 
208—11. 95 
Springer, C. G., Einige Nachrr. üb. d. 
Amtswohnungen d. preuß. Oberräte. Altpr. 
Mtschr. 54, er) 13191 
Schulze, Th., Zur (i. d. Dorfes (lehren 
Kr. Luckau. (Niederlaus. Mitt. 13, 1 
Loesche, Zur Gegenref. in Schle- 
sien. Troppau, Jägerndorf, Leobschütz 
(G. 16, 141). Bd. 2. 96 S. 1 M 50. 
(Schrr. d. Ver. f. Ref.-G. 33, 3.) 


Rez.: Schles. (i. bill. 17. 16—20 Heinzel- 
mann; Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 10 Völker; 
Gött. gel. Anz. 17, 08 —13 Loserth; Zt. kath. 
Theol. 41, 7186—88 Kröß. 13193 


Trillmich, Joh., Sebastian Hoffmann, 
ein Görlitzer Bürgermeister um 1600. (N. 
Lausitz. Magaz. 90, 1—30.) 13194 

Feist, M., Die Oelser IL.ehns übertragung 
v. J. 1648. Zt. d. Ver. f. G. Schles. 50, 910 

hi 1 
.  Dersch, W., Die Lebens- u. Studienord- 
nung d. Jesuiten in Polen. Hist. Monatsbll. 
f. d. Prov. Posen 15, 49—56.) (3196 


c) Innere Verhültnisse (unter dlus- 

. schluß von Religion und Kirche). 
Liebmann, H.. Dt. Land u. Volk nach 
ital. Berichterstattern d. Ref.-Zeit. s. 14. 


1550. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 449f. 
Joachimsen. [31:7 


Studien z. Kultur u. G. d. Ref., 
hrsg. t. Ver. f. Ref.-G. Bd. 2: P. Mest- 
werdt, Die Anfänge d. Erasmus, Hu- 
manismus u. „devotio moderna“. Mit e. 
Lebensskizze v. C. H. Becker, hrsg. 
v. H. v. Schubert. Lpz.: Haupt. 
XXXI, 343 S. 9 M., f. Mitgl. d. Ver. 
7 M. 20. [3198 


Zinck, P., Kulturbilder a. d. Erz- 
gebirge nach d. Predigten d. ersten 
Lutherbiographen Johs. Mathesius. 
(Glückauf, Zt. d. Erzgebirgs-Ver. 37, 
17, 69- 71; 86f., 118—20.) [3199 


Reuter, R., Der Kampf um d. Reichs- 
standschaft der Städte auf d. a UN SDR. 
Reichstag 1582. Diss. Bonn 16. 488. L 


Thiel, V., Zur Verwaltungs-G. Inner- 
österreichs im 16.Jh. (Zt. Hist. Ver. Steierm. 
15, 92—101.) [8201 


Wutte, M., E. Rangstreit z wisch. Ober- 
u. Innerösterr. Zt. Hist. Ver. Steierm. 15, 
102—183.) (8202 

Loserth. Das Kirchengut in Steiermark 
im 16. u. 17. Jh., 8. 14, 3984. Rez.: Mitt. Inst. 
öst. G. 37, 146—49 Pscholka. [8208 

Kax, H.. Die Olmützer Gemeindefinanzen 
1530—1630. (Zt. Dt. Ver. G. Mährens usw. 
20, 322—76; 21, 59—100.) . [8204 

Adam, A.E., Herzog Friedrich I.v Württb. 
u. d. Landschaft. (Württb. Vierteljhfte. 24 
210—29.) 18205 

Beck, Edw., Über d. Hofpfalzgrafenamt 
d. Fürstbischöfe zu Speyer u. Notarsbestal- 
lungen im 16. Jh. Dt. Herold 16, 80 

Schwarz, Pet., Die Landstände d. 
Erzstifts Trier unter Lothar v. Metter- 
nich 1599 - 1623. (Trier. Arch. 26/27, 
1—65.) (8207 

Goldschmidt, Hans, Der Herzog v. Jülich- 
Kleve als Schuldner d. Stadt u. d. Haupt- 
gerichts Düren. Zt. d. Aachen. G.-Ver. 36, 
174-79.) ö [3208 

Brants, V., „Le Prince“ de Machia- 
vel dans les auciens Pays-Bas. (Me- 
langes d’hist. off. a Ch. Moeller 2, 87 
—99.) [3209 

Essen, L. van der, De „Groote en 
generale staatsloterij“ der Nederlanden 
1556—78. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. etc. 
5. R., 1, 275—832.) [3210 

Zuylen van Nyevelt, van, Notice sur le 
Landraed ou Raed van de leden van Vlaen- 
dren. ‘Mélanges d’hist. off. à Ch. Moeller 2, 


252— 64. [8211 

Schulte. 0.. Die Ordnung d. Stadt 
Grußen - Linden v. J. 1641. Hess. Bll. f. 
Volkskde. 13, 116- 21.) [3212 


Voigt, Frdr., Der Haushalt d. 
Stadt Hamburg 1601—50. Hamb.: 
Greife & S. 16. 2598. 6 M. 3213 

Voigt, J. F... Anderungen bei d. Wahl v. 
Ratsherren, sowie bei d. Wahl v. Beamten 


1631, 1652. ‚Mitt. d. Ver. f. hamb. G. B. 12, 
2327 12214 


7 


98 


Rode, B., Das Kreisdirektorium 
im Westfäl. Kreise v. 1522 — 1609. 
Münst.: Coppenrath 16. 115 S. 2 M. 40. 
(84 S.: Münst. Diss. 16.) [8215 


Hobbing, H. H., Die Begründg. 
d. Erstgeburtsnachfolge im ostfries. 
Grafenhause d. Cirksena. Aurich: 
Friemann 15. 88 S. 1 M. 50. (Abh. u. 
Vortrr. z. G. Ostfrieslands H. 19, Er- 
lang. Diss. 16.) 

Rez.: Hist. Zt. 117, 548 f. Reimers. [3216 


Weise, Eine Bünauische Polizeiordnung 
a. d. 17. In. (Mitt. d. Ver. f. sachs. Volkskde. 
6. 218-32. 13217 
Haß, I., Eine Tabelle d. kurmärkisch, 
Landräte um d. J. 1572; veröff. v. M. Klin- 


kenborg. Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 
553 f. (3218 

Kentenich, Statuten d. Trierer Gold- 
schmiedezunft a. d. J. 1532. Trier. Chron. 
11, 151—53. 18219 


Pfas, W. Ci.. Die Schützengesellschaft 
zu Waldheim u. ihre Schwestergilden im 
Rochlitzer Amt z. Ref.-Zeit. Beitr. z. Waldh. 
Ref.-G. Waldh.: Rost. 72 S.; 2 Taf. 1 en 

Arras, P., Die Fischerinnung zu Bu- 
dissin im 16.u.17.Jb. N. Lausitz. Magaz. 
92, 59—71.. [3221 


Posthumus, Gegevens betreff land- 
bouwtoestanden in Rijnland in het jaar 1575. 
(Bijdr. ete v. h. Hist. Genootseh. te Utrecht. 
35, 169—8535. ' : [3222 

Major. k., Der Nachlaß d. Basler Gold- 
schmieds Balthas. Angelrot. Basler Zt. 14, 
806—34. [8228 

Beeker, Alfr.. Die Landtafel d. Ithein- 
gaus v. J. 1603. Nass. Heimatbll. 17. u 10 

322 

Schönebaum. H., Antwerpens Blütezeit 
im 16. Jh.. unt. Zugrundelg. d. zeitgenöss. 
Schilderg. d. Florentiners Guicciardini. Beitr. 
z. Städte- G. Belgiens. Arch. Kultur-G. 13, 
256—96. 13225 


Brakel, S. van, Een Tiental Ven- 
nootschapsacten uit de 17e eeuw. 
(Bijdrr. ete. Hist. Genootsch. Utrecht 
37, 182 - 230.) [3226 

Voigt, J. F., Die älteste Vereinig. Hamb. 
Grundeigentümer zur gegenseitigen Ver- 


sicherg. gegen Feuerschäden v. 3. Dez. 1591. 
(Mitt. d. Ver. f. hambg. G. Bd. 12, 98—99.) [3227 

Voigt, J. F., Ein Register üb. Zehnten 
u. andere Hebungen f. d. Domkapitel in Ham- 
burg um 1540. «Mitt. d. Ver. f. haınbg. G. Bd. 
12. 128—386. ) (3228 

Schwauneke. Die Wirkgn. d. 30 jähr. 
Krieges im Erzstift Magdeb. (Holrkreie', 8. 


14. 1562. Rez.: Thür.-säcbs. Zt. 4, 221—23 
Kaphahn. [3229 
Tille, 4., Kommunikantenzahlen. (Dt. 


G. bll. 17, 300 — 17. Verwendbar f. Bevölke- 
rungsstatistik. 13280 


Fortsch, Der Rat d. Reichsstadt Fried- 


berg i. d. W. im 18. Jh., 8. 1314, 3970. Rer.: 
Vierteljschr. 80z.-Wirtsch.-G. 14, 423 f. K. 
O. Müller. [3231 


Bibliographie Nr. 3215—3287 


Ziesemer, W., E. Königsberger 


Rechnungsbuch 1533—35. (Altpr. 
Mtschr. 53, 253—67.) [3232 

Kaufmann,Joh . Die Kapitalien d. Frbrn. 
David v. Fürst, Erbherrn auf Kupferberg 


(1600—84). E. Bild a. d Kupferberger G. 
Breslau 12: Schles. Volkszeitg. 32 8. [3233 


Popelka, F.. Der Niederl zeß d. 
steirisch. Landstände geg. d. Stadt Juden - 
burg 1634—45 u. d. Judenburger Privilegien- 


fälschgn. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 14. 
44—68. [8234 
Brakel, 8. van, Een Amsterdamsche 


Factorij te Paramaribo in 1613. : Bijdragen 
etc. v. h. Hist. Genootsch. te Utrecht 35, 
83—86. (3235 


Bijlsma, R.. Rotterdams handelsverkeer 
met Engeland tijdens het verblijf d. Mer- 
chants-Adventures 1635—5?. (Bijdrr. Vateri. 
Gesch. 5. R.. 4, 81—107.. [3236 


Schualtze, Joh.. Rindereinfuhr in d. dt. 
Territorien, insbes. in Hessen, iin 16. u. 17. 
Jh. CJahrbb. f. Nation.ök. 102, 614—235.) [8237 


Möllenber«, W.. Die Krisis d. mansfeldi- 
schen Kupferhandels im 16. Jh.  Thür.-sächs. 
Zt. 6, 1—32. [8238 

` Pries, å.. D. schwed. Zoll in Warne- 
mtinde 1682—54, 8. °15/°16, 8988. Rez.: Hans. 
G.bll. 14. 408 f. Techen. [8239 


Simson, P., Die Handelsniederlassg. d. 
engl. Kaufleute in Elbing. Hans. G. bill. 16, 
87—143.) | [3240 

Siegel. Die hessische Feldpost im 30j. 
Kriege. Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. f. bess. 
G. 15,16, 43 f. ($241 


Pischel. F., Die ersten Armenordngn. 


d. Ref.-Zeit. Dt. G.bll. 17, 3517—30.) 18242 


Retzbach, A., Die Freiburger Armen- 
pflege im 16. Jh.. besond. d. Bettlerordng. 
v. 26. Apr. 1517. Zt. Geschichtskde. Probar 
83, 107—38. [82 

Büttner, E.. Das Buch d ..Armenkiste 
an Unser Lieb. Frauen-Kirche“ zu Bremen 
(1525—80), seine Bedeutg. u. mutmaßl. Be- 
ziehg. zu d. Arınen-Ordng. in Ypern. Arch. 
f. Kult.-G. 12. 8415—62. [3244 


Zivier, E., Jüdische Bekchrungsversuche 
im 16.Jh. (Beitrr. z. (i. d. dt. Juden 96—113.) 
— Ph, Bloch. Ein vielbegehrter Rabbiner 
d. Rbeingaues, Juda Mehler Reutlingen. 
(Ebd. 114—34. 13245 


Drechsler, Die Juden i. e. Dorfe 
Mittelfrankens zur Zeit d. 30j. Krieges 
in Freimund. (Ev.-luth. Hauskalender 
15, 41 ff.) [3246 

Schaiziein, å.. Zur G. d. Vertreibung d. 
Juden aus Rothenburg o./Tauber 1519/20. 


ıMtschr. G. u. Wiss, d. Judentums N. F. 25, 
2863—84 | (8247 


Statz. Höngger Meiergerichtsurteile d. 
16. u. 17. Jh., s. 13/14, 1572. Rez.: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 36, 702 f Peterka. [3248 
Kaiser, J. B.. E. Weistum v. Monneren 


a. d. J. 1644. Jahrb. Ges. Lothr. G. ?7/28, 
583— 35` 3249 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *99 


Alberti, W., Der Rheingauer Landbrauch 
v. 1648. E. rhein. Bauernrecht, s. 13/14, 
3889. Rez : Hist. Jahrb. 36, 1957 Bauer- 
meister. [3250 


Reitz, G., Weistum Ober- u. Nieder- - 


Ernst v. 5. Juli 1545. Trier. Arch. 26/77, 
224—380.) [3251 

Voigt, J. F., Hamburgensien in d. Amts- 
büchern d. Amtes Harburg 1573—1607. (Mitt. 
d. Ver. f. hambg. G. Bd. 11. 484—468.) [3252 

Meijer, W., Nog iets over hot rechtsge- 
ding tegen Torrentius. (Bijdrr. Vaderl. 
Gesch. 5. R., 4, 309—13.) 13253 

Keller, Alb., Meister Franntzn Nach- 
richters inn Nürnberg, s. '13]’14, 1580. Rez.: 
Dt. Lit. Zt. 15, Nr. 29 H. Knapp. [3254 


Schwarz, Wilh. Eberh., Die Re- 
form d. bischöfl. Offizialats in Münster 
durch Johann v. H oy a 1573. (Zt.Vaterl. 
G. Westf. 74, I, 1— 228.) 


Rez.: Theol. Rev. 17, Nr. 11/12 Lux; Hist. 
Jahrb. 38, 624 f. O. R. [3255 


Schäfer, Bad., Die Jersetzbarkeit d. 
Geistlichen nach d. ev. Kirchenordngn. d. 
16. Jh. (Zt. Sav.-Stiftg. 38, K. A. 7, 283-90. 

[3256 


— — 


S Holt, P., Die Bürgermusterung von 
Köln 1588. Beitrr. Köln. G. 2, 228—41.) [3257 

Arras, P., Über die v. d. Stadt Bautzen 
1547 angeworb. u. unterhalt. Landsknechte. 
(N. Laus. Magaz. 93, 168—63.) (3258 


Löwis of Menar, K.v., Rigas Befestigung 


nach ein. Plane v.1634. (Sitzungsberr. d.Ges. 
f. G. usw. d. Ostseeprovinzen Rußlands 12, 
144—46.) [825:) 

Horn, E., Zu Steph. Praetorius’ ordo 
studiorum. N. Jahrbb. f. d. klass. Alt. 38 
393f.) (3260 

Loserth. J., Zur Prä'atenhilfe für d. 


Wiener Universität im 16. Jh. ‘Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 36, 162—64. [3261 

Jordan, Herm., Ref. u. gelehrte 
Bildg. in d. Markgrafsch. Ansbach- 
Bayreuth. E Vor-G. d. Univ. Erlangen. 
1: Bis geg. 1560. Lpz.: Deichert, XII, 
3718. 8 M. 40. [3262 


Fakultät, Die jur., zu Helmstedt 1591. 
. (Braunschw. Mag. 16, Nr. 8. (3263 


Kraft, J., Die erfundene ital. Schule in 
Sterzing Im 16. Jh. Forsch. usw. Z G. Tirols 
usw. 12. 123—26. (3264 

Loserth, J., Die protest. Schulen 
d. Steiermark im 16. Jh. Berl.: Weid- 
mann 16. XVIII, 217 S.; Taf. 6 M. 
(Mon. Germ. paedag. 55.) Selbstanz.: 
Zt. G. Erziehg. 6, 283—88; Hist. Jahrb. 
38, 684 f. Hindringer; N. Jbb. Klass. 
Altert. 42, 45 f. Schwabe. 3265 

Herr, A., Das Elbogener Schulinventar 
a. d. J. 1503. Mitt. Verl. G. Dt. Böhmen 54 
363—176.) [3268 

Schröder, N. A., 5 Urkk. z. ältest. G. d. 


Johanneums zu Hadersleben. Qu. u. Forsch. 
z. G. Schlesw.-Holst. 5, 215 — 33. [8267 


chemal. Schlaggenwalder Lat n { Zt. 


Koch, Ernst, Böhmische Edelleute auf 
d. Görlitzer Gymnasium u. Rektor Dornavius. 
(N. Laus. Magaz. #8, 1—48. ) 183268 
Wehrmann, M., Die ältest. pomm. 
Lehrbücher. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 
5, 163-67.) 3269 
Körner, K., Erasm. Alber als Pädagog. 
(Zt. f. G. d. Erziehg. 6, 71—90.) 15270 
stölzle, R., Gerard Geldenhauer, e. 
unbekannt. Erziehgs.-Theoretiker d. Ret.- 
Zeit. (Arch. Ref.-G. 14, 65-77.) 13271 
Stölzle, B., E, vergessen. Erziehungs- 
theoretiker a. d. Ref.-Zeit. (Zt. f. G. d. 
zrziehg. usw. 5, 77—92.) G. Lauterbeck. {3272 


Kern, K., Neue Mitt. üb. Jobs. 
Böschenstein. (Zt. f. G. d. Erziehg. ö, 
159—62.) [8273 

Schwabe, 
Rhenius, 1574—1639. 
G. v. Melanchthons latein. Grammat. 
G. d. Erziebg. 6, 1—42.) 

Kvačala, J., Comenius, 8. '14, 1589. Reg.: 
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 27 Loesche; Zt. f. öst. 
Gymn. 66, 09—15 Zycha: Tt. f. G. d. Erziehg. 
usw. 5. 284—89 Nebe. [3275 

Hartig, O., Gründg. d. München. 
Hofbiblioth. durch Albrecht V. u. Joh. 
Jak. Fugger. (Abh. d. Bayer. Akad. 
28,3 ) Münch.: Franz. XIV. 412 S. 20 M. 

Rez.: Beitrr. Bayer. Kireh.- G. 24, 11921 
Fr. Roth; Hist.-Pol. Bll. 161; 198— 202 Jos. 
Weiß; Zbl Biblw. 35, 28—37 Ehrle. [8776 


Sehuster. Fız.. Bücherankäufed.Klosters 
Oberaltaich z. Zeit d. 30). Krieges. (Btud. 
Mitt. G. Bened.-Ord. N. F. 7, 131—35. 13277 

Herr, Alfr., Zur G. d. Egerer, Gymnasial- 
bibliothek im 16. Ih. (Mitt. d. Ver. f. G. å. 
Dt. in Böhm. 53, 257—78. [3278 

Herr, Alfr., Die Büehervərzeichnisse d. 


E.. Der Methodiker Johs. 
Beitr. z. Entwicklgs.- 
(Zt. f. 
(3274 


G. Erziehg. 6, 1652—88. N 


Jürges, P., Die Ausplünderg. d. Eber- 
bacher Klosterbiblioth. im 30 j. Kriege. Nass. 
Heimatbll. 16“ 17, 63—74. [3280 

Brandis, C. G., Beitrr. a. d. Univ.- 
Biblioth. zu Jena. Zur G. d. Ref.-J ahrh. 
Jena: Fischer. 84 >. 2 M. (Zt. Ver. 
Thür. G. N. F. Beih. 8.) 3281 

Semler, A., Die Bibliothek d. Humanisten 
Jak. Spiegel. J7t. G. Oberrh. 32, 85—97.) [328 


‚Schiffmann.K., Mitt. z. G. d. Buchdrucks 
in Osterr. 3 u. 4: Linz u. Peuerbach. Osterr. 


Zt. f. Bibliothw. Jg. 2½3. 28—89. 3288 
Rothert, W., Ubbo Emmins. : Rothert, 
Hannov. Biographien 3, 1—12.) [3284 


Müller, Br. A., Zur Ikonographie Jak. 
Wimpfelings. (It. G. Erziehg. G, 215— 21.) 13285 
Imesch. Brief d. Heinr. Glareanus an 
Jörg uff der Flüe v. 19. Dez. 1520. (Anz. f. 
schweiz. (1. 14, 97—100.) [3286 
Semler. A., Zum Tode d. Humanisten 


Johs. v. Borzheim. Zt. G. Oherrh. N. F. 32, 
632 f } (3287 


Y* 


*100 Bibliographie Nr. 3288-3352 


ae. yana er PARAT f She a. Beg eee Dich. 

. Jh. „III . . 
Ver. Freising 10, 6179.) [3288 Pa A 8 Con o 
Wiepen. F., Wilh, Fabry v. Hilden 35, orsch. (Altpreuß. Monatsschr: ‚544 
11, 3850). TI. 2. (Düssel erk. Jahrb. 2, 606.“ [3308 
ng een, nn Johs. Bissellus, €. u Dichter 
Braunschw. - Wolfenb. in sein. geistes- u. G.schreiber d. 17. Jh. ( ist. - pol- 
geschiehtl. Bedeu!g: (Athfte. Comen.-UeB.9, Bll. 157, 22—33; 81—93.) [3309 
99. [3290 Bechtold, Art.. Beitrr. zu e- Biogr. Mo- 
Schief. Tr., Zu Goldasts Aufenthalt in scheroschs. (Zt. G. Oberrh.. N. F. 32. 562 — 2.“ 
St. Gallen. (Zt. G. Oberrh. N. F. 32, 241-82. [3310 
` [3291 Bouman, C., Philipp v, Zesen® Beziehgn. 

8 


Sommerfeldt. G. um Leben Kopernikus, B ss. 16. 100 S. 3311 
(anenstein Volks. 15, 1. Hai Nr. 59., (829% zu Holland. Bonn. Diss- . 
. Eee: 
Stoddart, A. M., The life of Para- 
celsus Theophrastus v. Hohenheim 1498 Korth. I... Aus dem Wiegensiter d. dt. 
— 1541. N. ed. Lond.: Rider 15. 325 8. eitungswesens. (Korth, Mittagsgespen.ter 
: s ' Albert, P. P., Die Anfänge d. ältest. 
Zaunick, E., Zum Leben (ieo. Maregraves Zeitung in Baden. Zugleich e. Beitr. z. G- 
1610—44. (N. Arch. f. sächs. C. 37, n d. Freibur ; derer . Gde. ri. Pewurg d. 
37 Ges. f. j d. G.&de. Zu urg 30. 
Nehring. G., Württemb. Medizinalord en BE TE 313 


naag v. 1559. Arch. f. G. d. Medizin 9. 53 
25792.) [3295 

Zaunick. R., Die Dresdener Pestschrift 
v. J. 1532. (Mitt. . ci. d. Med. u. d. Natur- 
wiss. 14, 1-4. (3296 


Bruck, R., Ernst zu Schaumburg, 
e. Kunstfördernd. Fürst d. 17. Jh. Berl. 
Wasmuth. XII, 82 8:75 Taf. 4°. [3314 


Ahmels, C., Über d. Renaissance- 
Kunstdenkmäler unt. Maria v. Jever u. 
ihre Entstehg. (Oldenburg. Jahrb. 
16, 17, 249—307.) [3316 


Werneburg, K., Peter Thumb u. 
seine Familie. Beitrr z. süddt. Kirchen- 
paukunst. Straßb.: Heitz 16. 119 S.: 
28 Taf. 10 M. (Stud. z. dt. Kunst-G. 
182.) (54 S. unt. d. Tit. „St. Peter auf 
d. Schwarzwald und bermünster“, 
Straßb. Diss. 15.) [3316 

Wehrmann. M., Einige bau- oder kunst- 
geschichtliche Nachrr. a. d. 16. Jh. (Atbll. 
Ges. Pomm. G. 10, Nr. 5.) (3317 

Baum, Jul., Forschgn üb. d. Haupt- 
werke d. Baumeisters Hnr. Schickhardt 
in Freudenstadt, Mömpelgard u. Stutt- 
gart, sowie üb. d. Schlösser in Weckers- 
heim u. Aschaffenburg. Straßb.: Heitz 
16. 119 8. 28 Taf. 10 M. (Stud. z. 
dt. Kunst-G. 186.) 3318 


Hanftmann, B. Die neue Bau- 
kunst d. 16. Ih in Erfurt. (Jahrbb.d. 
Akad. Erfurt, N. F. 42, 1— 175.) 3319 


Hoffmann, G. Der bauliche Zustand. d. 
ev. Pfarrhäuser im Urzgt. Wirtemberg um 
1560. (BI. f. wärttb. Kirch.-G. 20. 0 

3 


— — 


Sachs, H., Sämtliche Fabeln u. 
Schwänke. 6. Fabeln u. Schwänke in 
d. Meistergesängen, hrsg. v. E. Goetze 
u. K. Drescher. Halle: Niemeyer. 
X, 386 S. 3 M. (Neudrucke dt. Lit. 
werke d. 16. u. 17. Jh. 231—356.) 8297 
l iopp, A. Grünwaldlieder. (Zt. f. dt. 
Philol. 47, 210—32. [3298 

Pfeiffer, R., Der Augsburger 
Meistersinger u. Homerübersetzer J ohs. 
Spreng. ünch, Diss. 14. 62 8. 3299 


vogt, Carl, Joh. Balth. Schupp. 
Neue Beitrr. zu sein. Würdigung. 
Nachtr. z. Bibliogr. (Euphorion 21, 
103—28; 490—520.) [3300 
Michel. J.. Die Quellen zur Raeteis d. 
Simon Lemnius, 8. „14. 4004. (Auch Zürich. 
Diss. 14. 231 8. (3301 
Böß. H., Fischarts Bearbeitg. lat. 
dil, 1: Lob d. Landlebens u. sein 
orbild, d. 2. Epode d. Horaz. (Ale- 
münnia 44, 125 — 37.) 3302 


nühr mund, E., Joh, Fischart als Pro- 
testant. Greifsw. biss. 16. 60 8. [3303 


Kopp. A., Die Straßburg. Liederhand- 
schrift v. J. 1692. (Alemannia 44, 66 
3 


Denk, V. M. Ooy Fürst Ludwig zu 
Anhalt-Cöthen u. d. erste dt. Sprach- 
verein. Zum 300 jähr. (Gedächtn. an d. 
Fruchtbring!Gesellsch. Marb. Elwert. 
IX, 126 8. 2 M.50. [3305 
. Boschav, R., Jak. Balde. e. patriot. Dich- 
ter d. 17. Jh. (Dt. G. bll. 18, 1—16.) 3306 

Behrend, F., Wolfh. Spangenbergs Dich- 
tungen s. 16. 1496). Forts. (Jahrb. f. G. 
Els. L.othr. 32. 35—67.) (3307 


olxt, J. F., Zum Brauwesen in Hambg. 

1583, 1608. Mitt. d. Ver. f. hamb. G.. Bd. 12, 
99—104.) 8321 
petersdorff. H. v. Hrzg. Barnim XI. v. 
Pommern u. Steinmetz Hans Scheuslich. 
(Arch. Kultur-G. 13, 127—32. 5 [33:2 


222 o 


F. 


bw 


d 
mente 


2 4. — 


Zeit der Reformation, Gegenreformation und des30jähr. Krieges, 1517—1648 101 


Röttinger, H., Pet. Flettners Holz- 
schnitte. Straßb.: Heitz 16. XII, 
89 S.: 18 Taf. 10 M. (Stud. 2. dt. 
Kunst-G. 186.) j 3323 

Hammer, Hnr., Nachtrr. u. Studien 
zu Alex. Colin. (Zt. Ferdinandeum 
3. F., 59, 157—213; 14 Taf.) [8324 

Albert, P P., E. bisher unbekannte Bild- 
bauerarbeit Chr. Wenzingers. (Zt. G.-Kde. 
Freiberg 33, 175 - 184.) 13325 

Scherer. Christ., I.eonh. Kern als Klein- 


plastiker.. (Jabrb. d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlgn. 37, 392 —14.) (3326 


Peters, Sebast. Ertl. e. Magdebarg. Bild- 
haver um 16%, und d. Epitaphium v. Lossow 
im Dom. (. bil. f. Magdeb. 49:50, 354 u 
3327 
Gradmann, G., Michael Kern, Bild- 
hauer. Tübing. Diss. 16. 116 S. [3328 


trier. Bildhauers Hans Rape Hoff- 
mann (+ 1616). 181 S. u. 24 Taf. (Trier. 
Jahresberr. 7/8, II u. Bonn. Diss. '16.) 
Sep. Trier: Lintz. 6M. [3329 

&uby, R., Üb. d. Tätigkeit d. Bildhauers 
H. K. ae in Salzburg 1615— 25. 
(ies. Salzb. I.dkd. 56. 55 — 94.) 13330 


Pastor, W., Leben Albr. Dürers. 
Berl.: Reichsverl. 16. 307 S. 4 M. 
Rez.: Dt. Lit.-/tg. 17. Nr. 24 Singer; 
Preuß. Jahrbb. 109. 119 f. Drews. 13331 
Haack, Fr., Funde u. Vermutungen 
zu Dürer u. z. Plastik sein. Zeit. Er. 
3 Blaesing 16. 105 S.; 25 Taf. 
6 M. (Beitrr. z. fränk. Kunst-G. H. 6.) 
[3332 
Beete, N.. Jestiende-eeuwsche kunste- 
naars. 1: Jan Swart. (Ond Holland 9 5 


1—28.) 3 
Wiepen. E., Bartholom. Bruyn d. Altere 


u. tieo. Braun. Jahrb. d. Kölnisch. ü.-Ver. 
3. 95— 153.) 


Obser, K., Der Ü;berlinger Maler, Marx 
Weiß (+ 1580, u. seine Familie. 
Oberrh. 32, 1831—36.) 

Albert, P. P., Abel Stimmer als 
Porträtmaler zu Freiburg i. Br. (Zt. 
Geschichtskde. Freiburg 33, 159 — 74.) 

[3336 
Ant. Müller u. seine 
Schule. Beitr. z. G. d. niederdt. Re- 
naissancemalerei. Straßb.: Heitz 17. 
JX, 168 S.: 29 Taf. 14 M. (Stud. z. 
dt. Kunst-G. 197.) [3337 


Glück, G., Jugendwerke v. Rubens. 


Gyssling, W., 


(Jahrb. d. Kunsthist. Sammlgu. d. Allerh. 


Kaiserhauses 38, 1—30; 9 Taf.) [8338 


Peltzer, R. A., Hans Rottenham- 
mer. Wien: Tempsky. Lpz.: Freytag 
16. 20. S. 293-365: 7 Taf. 27 M. 
(Jahrb. d. Kunsthist. Sammlgn. d. All. 
Kaiserts. 33, 5.) [3339 


(Mitt. 


13334 


(Zt. G. | 
(3835 | Hrzg. Ulrich. (Württb. Vierteljhfte. 25 
[3348 


Hirschmann, O., Hendrik Goltzius 
als Maler 1600—1617. Haag: Nijhoff 
16. XI, 104 S.; 8 Taf. 5 M. 10. 
(Quellenstud. z. holl. Kunst-G. 9.) [3340 


Simmel, G., Rembrandt. E. kunst- 
philosoph. Versuch. Lpz.: K. Wolff 16. 
205 S. 4 M. 50. | 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 28 f. Seidlitz A 
Lit. Zbl. 17, Nr. 46 Kehrer. [3341 


— 


Wöltle, J., Aus alt. Neuburger Inven- 
tarien. (Korr.bl. Gesamt-Ver. 17, Nr. 11.12.) 
[3342 


Hlssette, L., Notes sur les premiers im- 
3 anversois et les gravures de la 
>assion Delbery-Schreiber. (Mélanges d’hist. 
off. a Ch. Moeller 2, 13 — 20.) 13343 

Hahn, E., J. Stampfer, Goldschmied, 
Medalleur u. Stempelschneider 1505— 
1579. Zürich: Beer & Co. 15. 90 8.; 
11 Taf. 4 M. 80. (Mitt. d Antiqu. Ges. 
Zürich 28, 1.) [3344 

Schmid. Bernh., Meister Andreas Lange, 
e. Glockengießer zu Danzig. (Mitt. d. West- 
preuß. G.-Ver. Jg. 15, 4—6.) [3345 

Posselt, Fr., Silberne Bildnisse 
Hnr. Rantzans u. d. hamburg. Gold- 
schmied Jak. Mores. Beitr. z. Kuns -G. 
Schlesw.-Holsteins. (Zt. Ges. Schlesw.- 
Holst. G. 47, 267 — 95.) [3346 


Stettiner, R., Das Kleinodienbuch 

d. Jak. Moresin d. Stadtbiblioth. Unter- 
suchg. z. G. d. hamburg. Kunstgewerbes 
um d. Wende d. 16. Jh. (Veröft. d. 
Hamb. Mus. f. Kunst u. Gewerbe.) 
Hamb.: Meissner 16. 17 S.; 84 Taf. u. 
34 Bl. Erklärgn. 10 M. (Jahrb. d. 
Hamb. Wiss. Anstalten 33 (15), Beih. I.) 
[3347 


Bossert, G., Die Hofkapelle unt. 


383—480.) 


Ursprung, 0., Jacobus de Kerle 
1531/32—1591. Diss. 13. 115 8. 
Rez.: Hist. Jahrb. 37. 563 f. Kroyer. 1349 
Gurlitt, W., Mich. Praetorius 
(Creuzbergensis), s. Leben u. s. Werke. 
Leipz. Diss. 15. 138 8. [8350 
Schreiber, Fel., Der Nürnberger 
Organist Johs. Erasm. Kindermann 
(1616—55). Beitrr. z. Würdigung sein. 
musikgeschichtl. Stellung. Münch. Diss. 
13. 40 LXXXIX S. (3351 


Böttcher. H.. Kulturzustände in Halber- 
stadt um 1600. (Zt. Harz-Ver. 50, 136— 59.) 
[3352 


*102 


Hirschmann. I.. Bilder a. d. Leben d. 
Geistlichen d. Diözese Eichstätt um d. Mitte 
d. 16. Jh. (Arch. f. Kult.-(i. 12. 380-400. [335 


„( 


Bibliographie Nr. 3353—8419 


Schüller, 4. Sanitäre verhältnisse in 
Coblenz im 16. u. 17. In. «Trier. Chron. 13. 
103 —8; 141— 52; 17184.) 13371 


Jonge, C. H. de, Bijdrage tot de 


ua d, um d. Printer G on 9 8 kennis van de Nord - ederlandsche 
hrsg. u. ein ‚el. v. Jos. Fritz. Halle Costuumgeschiedenis in de 1. helft 
Niemeyer, LIV, 134 S. 3 M. [3354 van et ST Itrecht. . 2 3 
Becker, Alb., Doktor Faust u. Speyer. 96, 22 af k. | Sr 
Kaiserslautern: kaiser 14. 88. 1M. [8355 | Maceo, 15 E. Inventarverzeichi- d. 
Blume, R., Die Sagen vom Doktor ra os zam Dir Ver. in 21452.) 15878 
Faust in Staufen. (Alemannia 43, 37 
—44.) [3356 | ” 
Spenle, M., Die Lebensdarstellg. 6. Voin Westfälischen Frieden 
z 5 9 i d.16. u. 113357 bir zum Tode Karts VI. und 
y j i Friedrich Wilhelms J. 
Schmidt, Rud., Die Frau in d. dt. . 1648 nn j 
Lit. d. 16. Jh. Straßb. Diss. 149 S. a 
` [3368 Jessen. W.. Die Memorabilia stapel- 
Aane holmensia d. Pastors Job. (roßmaan 7U 


Amrbeis, A.. „Stammbüchlein“ d. Banı- 
. Fürstbisch. Joh. Geo. Zobel v. Giedel- 
stadt aus sein. Studienzeit. (79. Ber. u. 
Jahrb. '16 Hist. Ver. Bamb. 35—52.) [3359 

Meier, Gabr., Phrasen, Schlag- u. Schelt- 
wörter d. schweizer. Ref.-Jeit. ı/t. Schweiz. 
Kirch.-G. 11, 81—107; 220 — 36. 336 


— — 


Wrede, Ada, Schatz graben m. Zauber- 


mitteln u. anderes Nor Gericht. 1648. t. 
Rhein.-Westf. Volkskde. 14. 76—83. [8361 


Paulus, Nikolaus, Hexenwahn u. Hexen- 
rogeß, vornehml. im 16. Jh., S. 18. 1617. 
ez.: Mitt. a. d. hist. Lit.. N. F. 1. g95— 99 


Bloch; Zt. f. schweiz. Kirch. -G. 8, 71 f. Kirsch. 
13362 


Zaunick, R. Beitr. 7. Jäger-Volkskde. 
d. 16. Jh. (BIN. f. hess. Volkskde. 15. ae 
3363 


Wieser. Tb., E. Besuch mit d. Magnus- 
stabe in Südtirol 1643. (Forsch. Mitt. G, 
Tirols usw. 14, 162 - 66.) [3364 

Bechtold, A.. Hexen im bayerisch. Lager 


b. Durlach 1643. (Alemannia 44. 138 — 44.) 
(3365 


E. Schreibkalender Wolf- 


Hollweg, O., 
(Monatsschr. d Berg. (. 


gang Wilhelms. 
or. 16, 151—657.) 
Huemer. Bl.. Einritt d. Krzbischofes 
Frust v. Bayern. (Mitt. d. (zes. f. Salzburg. 
Ldkde. 55. 45—70.) [3367 
Crull, Fr., Zur Taufe von Hrzg. Ulrichs 
Tochter Sophie im J. 1557. (Jabrbb. d. Ver. 
f. mecklenb. G. 80. 185 — 90. [3368 
Grotefend. O., Von d. Huldigungsfeier 
d. Stadt Stettin f. Hrzg. Bogislaw XIII. am 
5. Apr. 105. Mtbil. Ges. Pomm. G. 15. Nr. 8.) 
[3369 


m 


als Wundörzte 
Nass. Heimat- 
[33 


Domaras. M.. Barbiere 
zur Zeit d. 30jähr. Krieges. 
bll. 18. 116 f. 


13366 | 


Jüderstapel 1654—1680. | Schrr.Ver. Schlesw.- 
Holst. Kirch.-G. 2. R.. 6. 363-70.) [3374 
Sommerfeldt, G., Die Chronik d. 
preuß. Landratskollegiums Jahre 
1656 —1661. (Forsch. 2. brandb. u. pr. 
G. 29, 248—67.) 3375 
Redlich, Osw., 
Esaias Pufendorfs, schwedisch. 
denten am Kaiserhofe 1671—74. 
Inst. Ost. G. 37, 541— 97.) 
Wyman. Ed.. Aus d. Chronik d. Jax. 
Billeter v. Aegeri 16711. In: Hist. Neuſbl. 
d. Ver. f. G. v. Uri f. 16.) (3377 
Brom, G., Een Italiaansche Reise- 
beschrijving d. Nederlanden 1677—18. 
(Bijdrr. ete. Hist. Genootsch. Utrecht 36, 
81—230.) [3378 
Ludwig, V. O., Memoiren e. Ver- 
essenen (Casp. Ant. Hammerschmid), 


i601—1716. (J ahrb. Stift Klosterneu- 
burg 7, 1.) [8379 


Meinecke, Fr., Des Kronprinzen Fried- 


rich Considórations Sur l'état présent du 
corps politique de l' Europe. ‚ Hist. Zt. 117. 
42—73. = (830 


nn ren 


Nantiatarberichte v. Kaiserhotfe J. 60 


polds I.. Febr. 1657 Dez. 1669, brsg. V- A. 
, e vin son. 8. 14. 1023. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Lit., N. F. 2. 155—57 Hirsch. [3:81 
Bojani, F. de. Innocent XI. 58 corre- 
spondance avec ses nonces. s. 14. 1627. Rez.: 
Rom. Quartalschr. 28. 59 f. Kihsen. 3382 
„Zu d. Abschieden d. Bran- 
Anz. Schweiz. 
[3338 


— 


Wymann, E. 
ner Konferenzen im J. 1688. 
6. 17, 182f.) 

Droysen, H.; 
1740. (Hohenzoll. Jb. 

Aus Brieien Friedrichs d. Gr. 


Rheinsberg 1736— 
20, 58—90.) 
[3384 


— E 


* 


vom Westfäl. Frieden b. z. Tode Karls vI. u. Friedrich Wilhelms 1.1648 —1740 *103 


Beer, K., E. Stimmun sgedicht a. d. Zeit 
Leopolds I. (Mitt. Ver. G. Dt.-Böhm. 54, 188888 


wingmann, Der Kaiser in Reich u. 
Christenheit im Jahrh. nach d. Westf. Frie- 
den. Buch 1, 8. 18/14, 4087. Rez.: Hist. 
Jahrb. 36, 419 Zöchbaur; Mitt. à. Inst. f. öst. 
G. 36. 725—128 Redlich. | [3386 

Görne, J. Ves Hennigs v. Treffen- 
feld in G. u. Sage bis auf uns. Zeit. 
Salzwedel: Menzel 16. 

Rez.: Thür.-Skehs. Zt. 7. 71f. K. H. La b 


` Duhr, B., Zur Charakterist. d. P. Mor. 
Vota. (Zt. Kath. Theol. 41. 283 — 302.) [8388 


Ischer, Th., Die Gesandtschaft d. 
protestant Schweiz bei Cromwell u. d. 
Generalstaaten d. Niederlande 1652/54. 
Bern: Francke 16. 113 8 2 M. 80. 
(Auch: Arch. H. V., Bern 23, 1, 1118 
u. Bern. Diss.) 

Rez.: Anz. Schweiz. (. 17. 104—7 Gollati. 

13389 

Gie, Die Kandidatur Ludwigs XIV. bei 


d. Kaiserwahl v. J. 1658, 8. 15 16. 8005. Rez.: 
Hist. Zt. 118, 500—2 Michael. [8390 


Weiß, Jos., Leibniz u. d. poln. Frage. 
(Hist,-pol. Bll. 158, 694—98.) (8391 
Strich, M., Der junge Max (II.) 
Emanuel v. Bayern u. sein Hof. Auf 
Grund d. Schlußrelation d. franz. Ge- 
sandten de la Haye u. ander. unbe- 
bekannter Aktenstücke a. München, 
Wien, Paris u. Turin. (Altbayer. Mo- 
natsschr. 18, 43— 78.) | [8392 
Schüller. A., Die Coblenzer Liebfrauen- 


tärme von d. Franzosen zerschossen. (Trier. 
Chron.. N. F. 13. 15254.) [3393 

Bäbler, E., Der Freischarenzug nach 
Savoyen v. Sept. 1689 u. sein Anführer Jean 
Jacades Bourgeois V. Neuenburg. Jahrb. 
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Danckelmann, E. Frhr. v., Die 
kurbrandb. Kirchenpolitik u. Kurpfalz 
im J. 1696. (Zt. f. G. d. Oberrh. 81, 
373—601.) [8395 


Heuser, E., Die Belagergn. v. Landau 
1702, 1703, 1704 u. 1713. 2. verb. Aufl., 8. 14. 
1640. Rez.: Mitt. a. d. bist. Lit., N. F. 2. 281 f. 
Dobrzyński. [3396 

Herrmann, O., Graf Albr. Konr. v. Fin- 
ckenstein als Soldat. (Forsch. z. brandb. u. 
pr. G. 29. 1—65.) (8397 

Hengelmäller, v., Frz. Rákóczi u. sein 
Kampf f. Ungarns Freiheit 1703—11. Bd. 1. 
8. 14, 1642. Rez.: Mitt. d. Inst. f. önt. n 
36, 375—78 Thd. Mayer. [3398 


Loewe, V., Preuß.-öst. Anleihever- 
hälgn. 1703. Beitr. z. Vor-G. d. Er- 
werbg. Schlesiens. (Zt. Ver. G. Schles. 
51, 104 —16.) [3399 

Israel, k., Der Feldzug v. 1704 in Süd- 
Atid., x. 14. 1643. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit., 
N. F. 2. 282—86 Dobrzyński: Hist. Zt. 115. 
217 (. F. Preuß. [3400 


Strich, M., Liselotte u. Ludwig XIV., 8. 
13/14, 4064. Rez.: Zt. f. (. d. Oberrh. N. F. 
80, 308 f. Wille. [3401 


Bourbon, de, Le traite d'Utrecht 
et les lois fondament. du royaume. 
(Thèse.) Paris: Champion 14 846 S. 

[8402 


Klein, Erich, Preußen u. d. Utrechter 


Friede. s. 11, 1682. Rez.: Westdt. Zt. 32, 


250 f. Hashagen; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
[3403 


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3.37, 26681.) (3404 
Mercier, H., La Suisse et le Congrès de 
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diplom. franç. (Anz. Schweiz. G. '17, 0 
05 


Haas, A., Zur Erinnerg. an d. 15. u. 16. 
Nov. 1715. (Mtbll. Ges. Pomm. G. 15, ar 11.) 
3406 


Volz, 6. B., Friedr. Wilh. I. u. d. preuß. 
Erbansprüche auf Schlesien. Forsch. Brandb. 
Pr. G. 30, 55—67.) 13407 


Foös. Th., Un episode des relations de 
teneve avec la Savoie 1666—1700. (Anz. 
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Dörfliger, H., Franz. Politik in 
Solothurn z. Zeit d. Schanzenbaues 
1667 — 1727. Zürich: Leemann. 317 S. 
5 M. (Schweiz. Stud. z. G. wiss. un 

3 


Gisler, K., E. schweiz. Gesandtschaft an 
d. Wiener Hof 1700/01. (23. Hist. Neuj. bl. f. 
17 v. Uri 1—46.) [3410 


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(Mannheim. G.bll. 17. 2—9: 26—33; 
49—54: 73ff.; 97—107; 122— 36. 18, 
5—18.) (3411 

Keiper, J., Charlotte Friederike, die 

roße Pfalzgräfin u Administratorin v. 
weibrücken. (Pfalz Museum 16.) 13412 


wetterer, A., Das religiös-aszetische 
Leben d Kardinals Hugo v. Schönborn, 
Fürstbisch. v. Speier 1719-43 u. Konstanz 
1740—43. (Freiburg. Diözesanarch. N. F. 16, 
151-66. (8413 
Bruchmann, K., Krieg u. Not an d. Mosel 
vor 200 Jahren. (Trier. Chron. N. F. 14, 
23— 27. 13414 
Kentenich, Beitrr. z. G. d. Trier. Kur- 
türsıen Franz Ludwig V. Pfalz - Neuburg 
1716—29. TL 2. (Trier. Chron. 11, an 
1 

Pick, R., Einzug d. Hrzgs. Joh. Wilhelm 

v. Jülich-Berg in Aachen 15. Mai 1680. (Zt. 
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Berg, C. vom, Bericht üb. d. Elberfelder 
Stadtbrand 1687. Aus d. Protokolibuch 1684 
—1714 d. ref. Gemeinde in Jüchen. (Mtsschr. 
d. Berg G.-Ver. 16, 37—39.) [8417 

Löbe, H., Von d. Hofhaltung d. Hrzgs. 
Christian v. S.-Eisenberg Mitt. d. G.- u. 
Altertumsforsch. Ver. zu Eisenb. H. 31, Bd. 
VI, 1, 8—16.) {3418 

Wasner, P., Nassauische Auswanderer 
nach Amerika Im J. 1709. (Nass. Heimatbll. 
18, 1—9.) (3419 


*104 ; Bibliographie Nr. 3420—3488 


Rothert, V., Die 4 Herzbergisch, Brüder 
Christian Ludw.. Geo. Wilh., Joh. Friedr. u. 
Ernst August. (Rothert, HannoV. Biogra- 
nien $. 61-97. Ders.. Die 4 fürst ich. 
chwägerinnen Dorothea. Benedikta. So phie 
u. Eleonore d'Olwreuse (u. d. Prinzessin v. 
Ahlden). (Ebd. 97— 121. — Ders., Frhr. Otto 
Grote. (Ebd. 141—52. [3420 
Gebauer, J. B., Die Hildesheimer Un- 
ruhen vom Winter 1702103. Bild. a. d. Nieder- 
gang d. dt. Stadtfreiheit. Zt. Harz-Ver. +0. 
65—8?.) [3421 
Ulrich, 0.. Chr. Ulr. ('rupen, Bürger- 
meist. d. ‘\lrstadt. Hannover, B- 14, 4057. 
Rez.: Gött. gel. Anz 16, 706—15 1 
3422 


Grunwald. Sam. Oppenheimer n. s. kreis. 
. 14, 4060. Nez. Mitt. d. Inst. f. öst. G. 3˙, 
732—34 v. Irbik. (5186 

Metzenthin, Ulr. Obrecht u. d. Anfänge 
d. franz. !’rätur in Straßburg, 8. 14, 1657. 
(78 S.: Strabb. Diss. 13.) Rez. 7. G. Gberrh. 
32, 160 f. Jacob. (31° 

Beissonnaäd®, Hist. des premiers essais 
des relations Ceonom. directes entre la France 
et l' Etat prussien pend. le règne de Lonis 
XIV.. 1643—1715, 8. 13, 4109. Rez.: Forsch. 2. 
brandh. u. pr. G. 7. 019 Rachel. 1.3338 


Egenolf, P., Die Erbfolge im 
Fürstentum Nassau- Hadamar 1711— 
1743. Bonn. Diss. 16. 66 3439 

Schser. O.. St aatshaushbalt d. Kurfürsten. 
Hannover 1680-98, 8. 12. 3892. (Gött. Di- 


12.) Rez.: Braunschw. Mass“ 14. 581.0. 
H. Müller. (340 


Jürgens, O., Haunov. Städtesachen. 
Forts. (Hanno. Gbil. 20. 109 — 12: 
258 —60.) 43441 

Voigt, Frär., Der Haushalt d- 
Stadt n 1601 — 50. Hamb.: 
Gräfe & S 16. X. 259 S. 6 M. [3442 

Kamp, å.. Friedr. Wilh. I. u. d. preub. 


Beamtentum. (Forsch. randb. Pr. G. 30. 
31—53.) [3413 


a 


Schulze, Herm. Graf Konr. Detl. v Dehn. 
(Brauns ch w. Magaz. 15, 121—217.) — P. Zim- 
mermann, Zum Leben u. T. Charakt. d. 
Grafen v. D. (Jahrb. d.G.-Ver. Hrzgt. Braun- 
schw. 14, 77-9.) (3423 

stammler, W.. Leibniz’ Bedeutg f. Nie- 
dersachs. 'Hannov. G bhl, 20. 206 - 24.) [3424 

Sommerfeldt. G., Der Bericht von 2. 
Eulenburgschen Berlin. Reise 1065. (Forsch. 
z. brandb. u. pr. 43. 28. 8325—25.) (3425 


, Görke, 0.. Spuren d. Nordisch. Krieges 
im Kreise Flatow. (Mitt. Westpr. u, Ver. 16. 
11—18.) (3426 

Loewe. V.. König Friedrich! V. Preuß. 
u. d. Fürstentum Oels. t. d. Ver. 1. G, Schles. 
50. 151-64. (3477 

Meinardus. O. Die Stadt Breslau u. d. 
Gr. Kurfürst. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 50 
1—27.) 1.83128 

Andreae. Fr.. Urteile d. Reichsfreiherrn 
Joh. Mich. v. Loen üb. Breslau a. d. J. 1716 
u. 1772. (Schl. G. bll. 16, 64—71. [3129 


Kentenich, Zur G. d. Trierer J. ünft a- 
(Trier. Chronik 11. 148—51.) 1844 

l Innungsartikel d. Eisenberger Chirurgen 
u. Barbiere. (Mitt. d. G.- u. Altertums forsch. 
Ver. zu Eisenb. H. 31, Bd. VI. 1. 17—21.) [3445 


Nur Geschichte d. Brauwesens in Han- 
nover. (Hann. G. bll. 18. 220— 24: 349 — 52.) [44 


an 


Ihnere Verhältnisse. 


Urkunden u. Aktenstücke . G.d inner. 
Polit. d. Kurf. Friedr. Wilh. P. 1. Bd. 2: 
G. d. vrandv. Finanzen 1640—97. Bd. 2: zen- 
tralverwaltg. d. Heeres u. d. Kammern. Von 
Fr. Wolters. 8. 16, 1518. Rez: Forsch. 
drandb. u. pr. (1. 29. 530 38 Brevsig: Viertel- 


jschr. S07 -Wirtsch.-t:. 14, 424—29 v. 19280 
` 34: r 7 — R 344% 
Protokolle u. Relationen d.brandb. U a ri 12 aone BR 
Geh. Rates a. d. Zeit d. Kurf. Friedr. | im J. 1668. Wierteljschr. da Wirtsch.-0. 
[3448 


Posthumus, N. W., Adviezen uit 
het jaar 1663 betr. d. toestand en de 


bevordering d. textielnijverheid in Hol- 
land. (Bijdrr. etc. Hist. Genootsch. 


Wilh. Hrsg. V Meinardus. Bd. 6: 14, 298-328.) 

Dez. 1659— Apr. 1663. Lpz.: Hirzel. Theobald, Les Der angebliche 
XXX, 1013 8. 48 M. (Publ. 8. d. Bigamiebesc uß d. fränk. Kreistages. 
Preuß. Staatsarch. 89.) [3431 | (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 23, 199 f) 


Acta Borussics. Behördenorganisation. 3449 
5. g. 4 1. 1736—31. 5. 1740, bearb. v. G Kupferschmid, A-s Hinterisssensebaftet 
Schmoller u. W. Si olze, S. 13. 1549. | zweier Pfarrer in Donaueschingen aus 

Rez.: I. it. Zb1. 15 Ir. 31 Breysig; Forsch. z. I. h. (Freiburg. Diözesarch. N. F. 10. 280 


— 


brandb. u. Pr. G. 26. 618—621 Blis. Schwer Tg, — 308. 13050 
432 z = 
Gässel. Die kursüchz. 1,andtagsordnung Heidemann. H., Bevölkerungazabl 
v. 1728, 8. 13. 1651. Rez.: N. Arch. f. sächs. U. berufl. Gliederg. Münsters i. W. am 
6. 35. 391—293 Kapha (3133 | Ende d. 17. Jh. Münst.: Coppenrath. 


Schwinkowski Reichsmünzreformbe- n 133 ; ER, 
strebgu. 1669—10 u. d Vertrag V. Zinna 1367, 83 S, 1M. 80. (Münst. Beitr. 2. Glo ggg 
8 15. 30 Rez.: N. Arch. Sachs. G. 36, N. F 37.) [ 


239 40 Scheven. BEA ' Krebs. Jol., Die Fam. V. Scharfleuberg. 
Peez. K v., Die kleineren Angestellten Beitr. Z. (. d. Reicbhensteiner Bergbaus. (er 
Kaiser Leopolds I. in d. Türkei (Arch. f ost. à; d. Ver. f. G. Schles. 50. 165-9.) (34 


u 22 


6. 105. 21127.) Sep. Wien: Holder 16. 4, ri 
31 


335 


VomWestfäl.Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedrich Wilhelms I., 1648— 1740 *105 


Sievek lng. H., Die Verflechtung d. Schweiz 
in d. Lawsche Krise 1720. Ein Kapit. schweiz. 
Handelspolitik, Festgabe d. Univ. Zürich z. 
Einweihg. d. Neubauten 14. (Rechts- u. 
staatswiss. Fak. 73—305.) 13453 


Langendonck, C. van, Jean Linsen et la 
Compagnie d' Allemagne au 17. sièle. (Mé- 
langes d' hist. off. à Ch. Moeller 2, 318—21.) 


3454 
Dam van Isselt, W. E. van, Een lang 


uitgestelde reis. Episode uit onzen Levant- 
schen handel. (Bijdrr. Vaderl. Gesch. 5. R., 
4, 121—42.) (3455 
Dam van Isselt, W. E. van, Valsch geld 
in onze nederzetting in de Levar.t, 2. helft 
d. 17. eeuw. ißijdrr. Vaderl. Gesch. 5. R. 4, 
297 - 308.) (3456 
Aalbers, J., Rijcklof van Goens, 
Commissaris en Veldoverste d. Oostind. 
Compagnie en zijn arbeidsveld 1653/54 
en 1657/58. Gron.: Wolters 16. 7 Bl.; 
221 S. (Groning. Diss.) [3457 


Keller, R. A., Posturkunde f. Joh. 
Maurenbrecher. (Düsseld. Jb. 28, 
227f.) [3458 


Eschelbacher, J., Die Anfänge 
allgem. Bildung unt. d. dt. Juden vor 
Mendelssohn. (Beitrr. z. G. d. dt. Juden 
16877.) [8459 


Wille, J., u. G. Christ, Judenordnung d. 
Kurf. Karl Ludwig v. 10. Apr. 1662. (Mannh. 
G.bll. 18, 34—39.) 13460 


Goerke, ©., Die Judenprivilegien d. 
Städte Flatow u. Krojanke. (Mitt. d. Wentpr 
G.-Ver. Jg. 15, 9—13.) [3461 


E. ritterschaftlich. Hals- 
richt v. J. 1706. (Jahrbb. d. Ver. f. meck- 
enb. G. 80, 89—96.) [3462 
Doerr, H., Thomasius Stellung zum 
landesherrlichen Kirchenregiment. Diss. 
Bonn. 86 S. 3463 


Techem. F.. 


Wagner, Milit. Friedensleben unt. Kg. 
Friedr. Wilh. I. Beitr. z. G. d. Grenad.-Reg. 
. Friedr. d. Gr. (8. Ostpr.) Nr. 4. (Altpr. 
tsschr. 53, 1—95.) [3464 


Baier, H., Zu Raph. Kündigs Elenchus 
privilegiorum regularium. Freiburg. Diö- 
zesanarch. N. F. 16, 313—16.) (3465 


Duhr, B., Zur G. d. dt. Volksmissionen 
in d. 2. Hälfte d. 17. Jb. (Hist. Jahrb. 87, 598 
—628.) [3466 


Kaiser, H., Romfahrten e. elsäss. Jo- 
kanniters zu Ausgang d. 17. Jh. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. 31, 43047.) 18467 

Kratz, W., P. Christoph. Rassler 
S. J. (Zt. f. kath. Theol. 40, 48—68.) 

[3468 
ratz. W., P. Eusebius Truchseß S.J. 
(Hist.-pol. BIL. 158, 35469; 456—50.) 13469 


Wotschke, Th., Calovs Historia syn- 
eretistica. (t. f. Kirch.-G. 36, 424 —58. [3450 


Schian, M., Orthodoxie u. Pietismus im 
Kampf um die Predigt, s. 18, 1668. Rez.: 
Zt. f. Kirch.-G. 35, 319—21 Zscharnack. 3471 


Danckelmann, E. Frhr. v., Kirchenpolitik 
Friedrichs III. v. Brande nb. u. Joh. Wilhelms 
v. Kurpfalz bis z. Ryswicker Frieden. (Düs- 
seld. Jb. 28, 10556.) . (3472 


Forsthoff, Theod. Under Eyck, d. 
Begründer d. Pietismus in d. ref. Kirche 
Westdtlds. (Mtbfte. Rhein. Kirch.-G. 
11, 289 ff.) [3473 


Ellenatein, A., Abt Maxim. Pagel v. Lam- 
bach u, sein Te un 1705—25. (Stud. Mitt. 
G, Bened.-Ord. N. F. 7. 288 - 326.) [3474 


Skalský. Quellen u. Belege z. (i. d böhm. 
Emigration nach Preußen (8. 14, 4091). 2: 
Die Rebellion auf d. Opotschnoer Herrschaft 
in Böhmen. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 13, 


68—87.) 13475 

Kröß, A., Zur G. d. kath. Gegenref. in 
Böhmen unt. Fordin. III. Gutachten e. Jesuiten 
üb. d. einzuschlag. Weg, 1050. (Zt. f. kath. 
Theol. 40, 77297.) 13476 

Regula. Die Berchtesgadener (Salzburger) 
Emigranten in Göttingen 1738—42 (s. 15, 
1571). Nachschr.: Denkmünzen auf d. Salzb. 
Emigranten. (Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 
21, 220— 22 13477 

Vasiček, Abt Gottfried v. Bessel v. Gött- 
weig, 8. 13. 1664. Rez.: Mitt, d. Inst. f. öst. 
G. 85. 202 4 Osw. Redlich. 18478 

Pickel, d., Ein Fall v. Kniebeugungs- 
differenzen im 18. Jh. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.- G. 23, 73—75.) 13479 

Fuch«, Der Streit um d. Pfarrhaus zu 
Kaltenbrunn 1684/85, Beitr. z. G. d. Simul- 
taneums in d. Oberpfalz. (Beitrr. Bayer. 
Kirch.-G. 24, 89—47.) (8480 


Duhr, B., Die Jesuiten am Neu- 
burger- Düsseldorf. Fürstenhofe in d. 
2. Hälfte d. 17. Jh. (Hist.-polit. Bll. 
158. 610—27, 654—73; 733—47; 815 
—823 ) [8481 


Helbling, N., Das Tagebuch e. Einsiedler 
Klerikers 1717—23. (Stud. usw. z. G. d. Bened. 
Ord. N. F. 5, 2839—57.) [3482 


Sehmidlin, L. R., Das vereitelte Projekt, 
das Chorherrenstift Schönenwerd nach Olten 
zu transferieren. (Zt. f. schweiz, Kirch.-G. 
9, 204—18; 250—67.) [3483 

Klinkert, E. C., Die evang. Kan- 
tone u. d. Waldenser 1655 u. 1685/86. 
(Schweiz. theol. Zt. 84, 21—35; 79— 
116; 1657—70; 209 — 23.) [3484 

Steinel, L., Einkommsverhältuisse d. 
bad. Pfarreien, die 1656 zwisch. Würzburg u. 


Mainz ausgetauscht wurden. (Freiburg: 
Diözesanarch. N. F. 17, 226— 40.) (34 


Gümbel. Die ungedr. Landauer Kirchen- 
ordnung. (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 24, 96 
—105.) [3486 

Fell, L., Die Pfälzer Kolonie in 
Halle u. ihre Beziehgn. zu Franken- 
thal. (Mtschr. Frankenth. Alt.- Ver. 15, 


Nr. Tft.) [3487 

Diehl, W.. Schweizer im kurpfälz. 
Kirchen- u. Schuldienst 1649—71. ess. 
Chronik 1, 1—4; 25— 30. 


(3188 
R | 


*106 Bibliographie Nr. 3489—3558 


s 


Schnabel, Frz.. Job. I.udw. Fabricius u. 
d. Schweizer Hilfe f. d. Pfälzer Kalvinisten. 
(Zt. f. G d. Oberrh. N. F. 31. 296—300.) 3489 


Dabr, B., Zur G. d. Pfälzer Jesuiten- 


Gespenstes V. J. 1686. (Hist.-pol. BU. 158, 
166-76. [3490 


Nies, A., Die Kirchenbaulast im 
früher. Kurfürstentum Köln unt. be- 
sond. Berücks. d. Hrzgts. Westfalen. 
Gemäß d. kölnisch. Synodalstatuten VY. 
1662 u. d. lex Clementina v. 1715. 


Paderb.: Schöningh 16. 148 S. 4 N. 
Rez.: Arch. kath. Kirchenrecht 97. 163 
—165 Müssener. (3491 


Sinemus, Pfarrer Job. Nikol. Streceluns 
(1667-1748) U. seine Chronik. (Mthfte. Rhein. 
Kirch.-G. 11. 198—213.) [3492 


Berg. C. vom. Bittschrift d. Pfarrers U. 
Inspektors Job. Scheibler in Lennep f. d. 
luth. Gemeinden Ruppichterode u. Reuhrath 
an d. Kurſ. Friedr. Wilh, Lennep. d. 13. Juli 
1686. Monatsschr. d. Berg. G.-Ner. 16, 185 f.) 

93 


Danckelmann. Frhr. v., Die Rheinberger 
Religionskonterenz V. 1697. (Zt d. Berg. (. 
Ver. 49, 179-87.) 48404 


Botscheidt, W., (. d. tranz.-ref. ( emeinde 
zu Duisburg. Schrr. d. Duisburg. Museums- 
ver. 6, 1—35.) [3495 

Forstboff, Der Under Exek'sche Pietis- 
mus u. d. Wendung zum Separstismus in 
Mülheim a. d. Ruhr, 1671—1716. Mtshfte. f. 
rhein. Kirch.-G. 10. 289 — 310.) 13496 


Forsthoff, E. Wiedertäufer in Mülheim- 
Ruhr. Episode a.d. J. 1686. (Mtshfie. f. rhein. 
Kircb.-G. 10, 340—468.) 3497 


Forsthoff. Wilb. Hoffmann. d. geist!. 
Vater Tersteegens. (Athfte. rhein. Kirch. -G. 
14, 97-123.) (3498 

Bobry, J., L'université de Louvain et la 
controverse Sur le laxisme en moral au 
17. siècle, 1650—1700. Mélanges d'hist. off. 
à Ch. Moeller 3, 368—81.) (3499 


Hullu, J. de, De stichting d. Roomsch- 
Katb. Parochien te Sluis en ijzendlijke in 
de 18. eeu w. (Nederl. Arch. Kerkgesch. N. S. 
12, 35—62.) [3500 

Goeters. Die Vorbereitg. d. Pietismus in 
d. reform. Kirche d. Niederlande. s. 12. 1560. 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 618f. /Zscharnack. 

[3501 

Vos, K., Soeiniaansche bewegingen onder 


de Doopsgezinden in de 17. eeuw. (Nederl. 
Arch. kerkgesch., N. S. 11. 332—41.) [3502 


Eekhof, A., De Noord - Amerikaansche 
redikant Henr. Belijns in de gemeente 
Vaverveen, 1666—82. (Nederl. Arch kerk- 
gesch., N. S. 12. 97—157.) (3503 


Millinckrodt, V., Sicco Tjaden, eene 
bladzijde uit de gesch. d. Ned. herv. Kerk in 
prov. Groningen. (Nederl. Arch. v. Kerk- 
gesch., N. S. 11. 41—77.) [3504 


Kratz. Landgf. Ernst V. Hess.-Homburg 
u. d. dt. Jesuiten, . 15 16, 1561. Kez.: Zt. 
f. Kirch.-G. 36, 5971—99 Losch; Hist. Zt. 117, 
122f. W. Kobler. . 13505 

Veit. A. I.., Kritisches zur Frage: Wie 
entstand d. Mainzer Diözesanproprium? 
(Arch. Hess. C. II. 1—23.) (3506 


Veit, A. Lo, 


nionsbestreb 
bisch. Job. 
4. F., 20, 170 


. am Mainzer Hofe 


96.) 


1. v. Schönborn. er 


Konvertiten U. kirchl. Reu- 


unt. Ers- 


3507 


Rothert, W., Job. Arndt. (Rothert. Han- 
nov. Biographien 8, 18—26.) [3508 


Rethert, W., Justus Gesenius. (Rothert. 
[3309 


Hannov. Biographien 8, 26 —42.) 
Rothert, W., Abt Molan. (Rothert, Han- 


nov. Biographien 3. 152-664.) — D 


perint. Job. 
Rotbert. 


ilh. Petersen. (Ebd. 174—81.) 
(310 


W., Abt Steffani. 


Hannov. Biographien 3, 164 — 70) 


Erkundigungen, 


1664—67 (s. 


(Rotbert, 
(3511 


Die amtlichen, 


’14, 4088). Forts. (Jahrb. 
d. Ver. f. ev. Kirch -G. Westf. 16, 303 
—35; 18, 60—157.) 


irmer. M., G. d. Pietismus in 
Waldeck, s. 18, 1672. Rex. Zt 
hess. G. 47, 3861—63 Salis. 
Jesuiten, 


Ansprüche ın 
17. M. 


3512 


d. Grafsch. 


d. Ver. f. 
(3513 


Dt.. im Kampfe 898. franz. 
i i Wende d. 


Hamburg um d 


(Hist.-pol. BIl. 156, 473 83.) (3514 


„E. G., Kirchl. u. sittl. 
d. Herzogtümern Bremen 


Wolters 
Zustände in 


u. Verden 1 
T). 3. (Zt. Ges. Ni 


125—569.) 


Becker, Jols., Die Ei 


Konfirmation 
13, 129— 55. 


650 — 1725 (s. 15. 1570). 
eders. Kirch -G. 21, 
[3515 


nführg. d. öffentl. 


in Lübeck. (Zt. Ver. Lüb. G. 
18516 


Teufel. E., Joh. Andr. Rothe, 1688—1758. 
Beitr. z. Kirch.- G. d. sichs, Oberlaus. im 
18. Jh. (Beitrr. E. Sächs. Kirch.-G. 30, 1—69.’ 


Krix, L. 


97 S. 1M.50 
Rez.: Theol. 


Petri, H., Die Gr 


im Kreise 


[3517 


, Frdr. Wilh. I. u. d. kath. 
Gemeinde Potsdam. Berl.: Ebering 15. 


Kirch.-G. 13. 37 — 55. 
p., Eingabe d. Inspector L. 


Schwartz. 
Gensichen zu 


Landsberg à. 


Rev. 17. Nr. 9 10 Schnütgen. 
35 


[3518 


enz- U. Zufluchtskiroben 
Sorau N.-L. (Jahrb. f. brandb. 
[3519 


W. v. J. 1711. 


(Jahrb f. brandb. Kirch.-G. 9.10. 390 — 92.) 
2 


[3520 


Lüdtke, Frz., Der Nantius P. Vidoni als 


Gegenreformator in Posen. (Zt. 
Posen 29. 285 —98. 

„ Kastner, K., 
bischöfl. Kommiss 


(Zt. Ver. G Schles. 51, 272 — 96.) 


Stölzle. R., 
täten d. 17. Jh. 


. Klaar. K.. 
in Innsbruck 


Habicht. 


u. Alterts.forschg. Ges. 


443 f.) 


— eng 


d. Hist. Ges. 
[3521 


Das Protokalibuch d. Fürst- 
arias v. Glogau 1658 — 68, 


18522 


Studentenleben an Universi- 
(Arch. f. Kult.-G. 12, 411 —15.) 
[3523 


Die Kosten f. d. Universitäten 
19591704. (Forsch. Mitt. G. 
Tirols usw. 14, 188-91. (3524 
f M. E., Die Altenburger i. d. 
(Gießener Matrikeln ‚bis 1707. Mitt. d. G. 


Rothert. W., Wie Göttingen 
Adf. v. Münchhausen emporbluhte. 


Hannov. Biog 


raphien 3. 233 —44. 


d. Osterlande 17, 
(352 


unt. Gerl. 
Rothert, 
9 


(3526 


Vom Westfäl. Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedrich Wilhelms I., 1648 — 1740 *1 07 


Friedensburg, W., Die Berufg. Christ. 
Wolffs an d. Univ. Wittenberg, 1714-15. 
„Thür.-Sächs. Zt. 7, 143 5g.) [8527 


Meyer- Lüne, J., Aus d. Tagebuche e. 
‚schwedisch. Studenten in Wittenberg 1667 
- 70. (Thür.-sächs. Zt. 6, 177—88.) [8528 


Dahr, B., E. Universal-Compendium a. 
.d. 17. Jh. f. d. Unterricht Wittelsbacher Prin- 
zen. (Hist.- pol. BIL 157, 801— 9.) (3529 


Renker, H., Ahasw. Fritsch, e. 
pietist. Pädagog vor Francke u. e. Vor- 
läufer Franckes. Beitr. z. G. d. pietist. 
Pädagog. Paderb.: Schöningh. X, 
125 S. 8M.80. (Pädag. Forschen. 
u. Fragen 6.) [8530 


Windel, R., Wie man zur Zeit d. Pie- 
tismus die Schüler zu „wohlanständigen 
Sitten“ erzog. Beitr. z. Erziehgs.-G. (N. 
Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 34. a 

1 


Beißnänger. G., Comeniana. Beitr. zu 
‚sein. Briefwechs. (s. 14, 4101). Schluß. (Jb. 
Ges. G. Prot. Oesterr. 87, 21—32.) [3532 


Uttendörfer, O., D. Erziehungswesen 
Zinzendorfs u. d. Brüdergemeine in s. An- 
Tången, s. 14, 1684. Rez.: Zt. f. Brüder-G. 7, 
122—325: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert 34, 564 
—66 Schwabe; N. Arch. f. sächs. G. 36, 1401. 
«Geo. Müller. [3533 

Etzin, J., J. G. Schummels Päda- 
gogik. Beitr. z. G. d. dt. Philanthropi- 
nismus. Langensalza: Beyer. 172 S. 
2 M.25. (Manns pädag. Magaz. H. 609.) 

[8534 

Aus d. Schulleben e. niederrhein. Stadt: 

Emmerich. (Hist.-pol. B11. 159, 221— 29.) (3535 


Fritz, Alf., E. Schulordnung d. Aachener 
Jesuiten v. J. 1730. Ann. Hist. Ver. Niederrh. 
100, 120—51.) [3536 


Kwiatkowski, A., Stand d. Landschulen 
im Kirchspiel Osterode um 1740. (Mitt. d. 
Lit. Ges. Masovia 19, 43—57.) (3537 


Jecht, R., 2 Briefe d. Görlitzer Rektors 
Großer an d. Stadtsvndikus Riech. (N. Laus. 
Mag. 93, 169— 72.) [3538 
Hünigen, E., Der Religionsunter- 
richt am Zittauer Gymnasium im Zeit- 
‚alt. d. Pietismus. E. Beitr. z. G. d. 
Pietism. {N. Laus. Magaz. 98, 49—139.) 
[8539 
Bölke, O., Wie vor 200 Jahren d. 
Bibliothek e. Fläminger Erb- Lehn u. 
Gerichtsschulzen aussah. E. kulturhist. 
Skizze. (Thür.-sächs. Zt. 6, 33—62.) 
[3540 


Leibniz. Zum Gedächtn. 8.200 jähr. 
Todestages hrsg. v. Hist. Ver. f. Nieder- 
810 Hannov.: Gersbach 16. 90 S. 
1 M. 50. 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg, 17, Nr. 47 Heimsoeth. 
3541 


Rothert, W.. Leibniz. (Rothert, Hannov. 
Biographien 3, 121—41.) [3542 


Wundt, W., Leibniz. Lpz.: Kröner. 
132 S. 3 M. [3543 

Ritter, P., Leibniz u. d. dt. Kultur. (Zt. 
H. Ver. Niedersaehs. 16, 165—201.) — Ders. 
Bericht e. Augenzeugen üb. Leibnizens Tod 
u. Begräbn. (Ebd. 247—52.) — Ders., Hand- 
schriftenprobe. (Ebd. 253 f.) — H. Peters, 
Leibn. in Naturwiss. u. Heilkde. (Ebd. 203 
— 46.) 13544 


Siekel, P., Leibniz als Förderer d. Unter- 
richts- u. Bildungswesens. (N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. 88, 401—17.) 13545 
Graeven, H., Leibnizens Bildnisse. 
Vervollst. u. hrsg. v. C. S chuchhardt. 
Berl.: G. Reimer 16. 4°. 79 S.; 24 Taf. 
(Abhdlgn. d. Berl. ARd. 16, 3.) [3546 
Dahl, Frz., Zu d. Beziehgn. Conrings zu 
Dänemark. Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. A.. en: 
Y 

Wymann, E., Jak. Billeters Auf- 
zeichngn. üb. d. erst. Villmergerkrieg. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10. 146— 52.) 
[3548 

Markersf, H., Mart. Hanke, einer d. 
Ben Rektoren d. 17. Jh., u. seine Bedeutg. 

. d. schles. G.schreibg. (Mitt. a. d. Stadt- 
arch. usw. Breslau 12, 30—5?.) (3549 
Müller, Hans, Job. Mart. Chla- 
denius 1710—59. Beitr. z. (. d. Geistes- 
wiss., besond. d. hist. Methode. Berl: 
Ebering. X XVII, 162 8. 6 M. (Hist. 
Studien, Ebering, 134.) [3550 


Schlenz, J. E., Maxim. Rud. Frhr. 
v. Schleinitz u. seine Zeit. Warnsdorf: 
Opitz 14. XVII, 662 S. (G. d. Bist. 
u. d. Diöz. Leitmeritz. Tl. 2.) 

Rez.: It. f. kath. Theol. 40, 144-48. 3551 


Weiser, Chr. Fr., Shaftesburg u. 
d. dt. Geistesleben. Lpz. u. Berl.: 
Teubner 16. XVI, 564 S. 10 M. 

Rez.: Hist. Zt. 117, 487—92 Jon. Cohn. 

| [3552 

Konschel, P., Chr. Gabr. Fischer, e. Ge- 

sinnungs- u. Leidensgenosse Christ. Woll 

a. Königsberg. (Altpr. Mtschr. 53, 416—441.) 

(3553 

Weidler, W., Leben u. Schriften d. Astro- 

nomen, Physikers u. Rechtsgelebrten Joh.Fr. 

Weidler 1691—1755. (Aus: Archiv Weidler.) 

Altona: Selbstverl. 15. 47 8. 3 M. (3554 

Ladwig, V. O., Memoiren e. Vergessenen 

1691—1716. Wien: Branmüller 15. 68 S. 

3 M. 40. Jahrb. d. Stiftes Klosterneub. 7. (3555 


Kampf, Der, gegen d. Gelehrten- 
Proletariat im 17. Jh. Hist.- pol. Bll. 
159, 452—61.) [3556 


Bechtold, ((rimmelshausen u. seine Zeit, 
s. 14. 4107. Rez.: At. d. Ver. f. hess. G. 48, 
234—36 Fdw. Schröder. [3557 

Bechtold, Art., Die Räuber-G. in Grim- 
melshausens ..Simplizissimus‘' u. ihr Schau- 
platz. (Alemannia 43. 65—85.) — Ders.. Zu 
Grimmelshausens „ Seltsamem Springins- 
feld“: Die Meuterei d. Dragonerregiments 
1049. Ebd. 44.130.) 13558 


8* 


108 


Kober. A. H., Procopius v. Templin 109 
— £0. (Euphorion 21. 520-46; 702—36.) [3559 
Bouman, C., Phil. v. Zesens Be- 
ziehgn. zu Holland. Bonn. Diss. 16. 
100 S. 80. 3560 
Hülle, J., Joh. Val. Pietsch. Wei- 
mar: Duncker 15. 130 S. 6 M. 60. 
(Subskr.-Pr. 5 M. 50.) (Forsch. z. neuen 
Lit.-G. 50.) (40 S.: Münch. Diss.) [3561 


Lehmann, P.. Die erste . 


In Helmstedt. Jahrb. G.-Ver. Hrzgt. Braun- 
schw. 14, 161— 46. [3562 

Flemming, W.. Andr. Gryphius u. d. 
Bühne. (77 S.: Marb. Diss. 14.) [3563 


Schwietering, J., Joh. Ferd. Beck in 
Hamburg. (Zt. Ver. hamb. G. 21, 155—67.) 
13504 


Völcker, Br., Die Hamlet- Dar- 
stellen. Dan. Chodowieckes u. ihr 
uellenwert f. d. dt. Theat.-G. d. 18. Jh. 
J. 3: Schauspielkunst. Greifsw. Diss. 
16. 114 8. [8565 


Lobmeyer, K.. Dom. Eg. Rossi u. seine 
Schloßbauten in Dtld. (Rep. Kunstw. 40, 
193— 211.) 

Schlippe. J., Louis Remy de la Fosse 
u. seine Bauten. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. 
d. Grhzgt. Hessen 5, 291—316; 834—68.) [3567 


Habicht, C., Jos. Furttenbachs Hochzeit.- 
Hauß-Gebäy. Beitrr. z. ulmisch. Kunst- u. 
Kultur-(i. d. 17. Jh. 
26, 121—30.) 

Lohmeyer, Karl, Beitrr. z. Kunst-G. d. 
Rastatter Schlosses (8. 14, 1590). 
(Zt G. Oberrh. N. F. 82, 573—80.) 

Seküller. A.. 
d. Hunsrück. 
— 51.) 13570 0 

Kentenich. Neues üb. d. Trierer Dom. 
(Trier. Chron. N. F. 14, 65 f.) — Karl Loh- 
meyer. Die Bauakkorde üb. d. barocken 
Ausschmückungen u. Umbauten d. Trier. 
Domes. 1685 — 17 10. I. (Ebd. 67—78.) [3571 

Lohmeyer, Karl, Johs. Seitz, kurtrier. 
Hofarchitekt usw. 1717—79, 8. 14, 4112, Rez.: 
Kunstgeschichtl. Anz. 18, i 

3572 


Patzak, B.. Das ehemal. Augnstiner- 
Chorherrenrtift auf d. Sande zu Breslau. 
Kunsthist. Studie. (Zt. Ver. G. Schles. 51, 

— 103.) 13573 


Straube, H., Die Bildhauer-Fa- 
milie Döbel. (Sep. a. :Altpreuß. Mtschr. 
52.) Königsb.: Beyer 16. 101 S. 2 M. 
58 S.: Kunigsb. Diss. 16. 13574 

Kupfer, J., Leben u. Werke d. 
Bildhauers Frdr. Theiler a. Ebermann- 
stadt. Erlang. Diss. XVI, 146 S. [3575 


Wieser. Tb.. Beziehgn. d. Malers ar 
Holzer zum Kloster Marienberg, At. 
Ferdinandeums 3. F., 57, 259 — 78. 


(Württb. V le 


Forts. 
[3569 


Zum Kirchenharock a 
(Trier. Chronik N. F. 12 


18840 Tietze. 


en 


Bibliographie Nr. 3559— 3626 


Schmidt, Gust. Fr., Georg Casp- 
Schürmann(1672/73—1751). Sein Leben 
u. seine Werke nebst neuen Beitrr. 2. 
G. d. braunschw.- wolfenb. Oper u- 
Kapelle bis z. Mitte d. 18. Jh. Münch. 
Diss. 13. 61 8. 3577 

Waldner. Frz.. Dan. Herz, e. tirol, Orgel- 


bauer d 17. Jb. t. Ferdinandeum 4 F. 5 
135— 56.) 15575. 


Gotthardt, J., Studentenbriefe s, W u 
burg u. Prag 1715—18, (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Lt. in Böhm. 53, 111—24, 54, 127— 36.) [3579 


Vödisch, G.. Die Statuten d. Stadt Oschatz. 
v. J. 1699. (Mitt. d. Ver. f. sächs, Volkskde. C. 
389 —95.) [3580 
Kor». R., Aus Hans Schönes Tagebuche. 
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 7, ne 
Ammann, Hartm , Die Zuubereien d. 
Ludw. Perkhofer v. Klausen m. Anwendg. 
v. Teufelssiegeln. (Forsch. Mitt. G. Tirols 


usw. 14, 66—77.) 13582 
Heß, W., Das Horosko ep d. Astrologen 
Andr, Goldmarer auf d. Stadt Bamberg. 74. 


Ber. u. a 16 Bist. Ver. Bamb. 1—33.) [3583- 


Uble „ Teufelsglaube in Sachsen. 
(Mitt. d. ver. ! „Sächs. Volkskde. 6, s 5 
Zimmermann, P., Die Geburtstagsfeier 
Hrzg. August W iibelms zu Braunschw. u. 
Lüneb. in Jena 8. III. 1715. (Jahrb. G. Ver. 
Hrzgt. Braunschw. 14, 167 f.) (3585 


Gretefend, E. Hochzeitseinladung a. d- 
J. 1679. Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G 

201—4.) [3588 
Ziesemer, W, Königsberger Hochzeits- 
edichte 16711751. (Js hb. d. V er. f. niederdt. 
Sprachforschg. 42, 1—42.) 18587 


Obser, K. Aus d. Aufzeich e. franz. 
Kurgastes üb. Baden-Baden v. J. 1678, 855 


f. G. d. Oberrh. N. F. 30, 110—15.) 


7. Zeitalter Friedrichsd.@Grofsen: 
1740—1789. 


Lucanur, a H., Preußens uralt. u, heutig.- 
Zustand 1748, reg. v. K. A.Maczrkowskı, 
E.Hollack u. 6. Sommerfeldt, s. 14, 1706. 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 293-095 
Perlbach. 1358 
Poniatowski, Stanisl. Aug., Letzt. 
Kg. v. Polen, Memoiren; Übers. v. J. 
v. Powa ‚eingel. v. A. v. Guttry. Münch.: 
Geo. Müller, Ll, 432 S., Taff. 10 M. 
(Poln. Biblioth. 2. Abt., Bd. 1.) [3590 


Friedrichs d. Gr. Briefwechs. m. 
Maupertuis u. Voltaire, nebst verwandt. 
Stücken. Nachtrr. H rag. v. H. Droysen, 
F. Caussy u. G. B. Volz. Lpz.: 

Hirzel. 119 S. 6 M. (Publ. a. d. Preuß. 
Staatsarch. 90.) [3591 
Volz, G. B., Zur literar. Tätigkeit Fried- 
richs d. Gr. (Hohenzoll. Jb. 20, 22—48.) 1. Die 
Er d. Darstellg. d. Teilung Polens. 2. E. 
neuer Plan z. e Schlesiens geg. 
Böhmen. 3. Aus d. poet. Werkstatt. 4. Der 


aL URA de M. de La Mettrie“. 5. Der „Eloge 
de M. Duhan“. 13592 


Zeitalter Friedrichs des Großen, 1740—1789 


Volz, G. B., Friedrichs d. Gr. hist. Schrr. 
im Lichte d. modern, Forschg. (Nationale 
Rundschau 16, H. 97301—9.) 13593 


Hintze, Bericht üb. d. „Polit Korre- 
spondenz Friedrichs d. Gr.“ u. d. „Acta 
Borussica . (Sitzungsberr. d. Berl. Akad. 
215, 50-58.) 13594 


Sommerfeld, W. v., Die äußere Ent- 
Stehungs-G. d.,, Antimachiavell Friedrichs d. 
Gr.“ (Forsch. brandb. u. pr. G. 29, 4571—70.) 


13595 
Peukert, Fr., Die Testamente 
Friedrichs d. Gr. und ihr militär. Inbalt. 
Münst.: Coppenrath. 120 S. 3 M. [3596 


Khevenhüller-Metsch, Fürst J. J., 
Aus d. Zeit Maria Theresias. 
1742—76. Hrsg. v. R. Grf. K he v.-M. 

u. H. Schlitter. 6: 1764 67. 727 S. 
Taf. 16 M. 50. [3597 


Korrespondenz, Polit., Karl Fried- 
richs v. Baden 1783—1806. Bd. 6, s. 
16, 1610. 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 50 Du Moulin- 
Eckart; Hist. Zt. 117, 305 -7 Andreas. 13598 


Hohenheim, d. Gräfin Franziska v., später. 
Herzogin v. Württemb., Tagebuch, hrag. v. 
Osterberg, s. 13. 4227. Rez.: Dt. Lit PE 
14. Nr. 29 Mehring. [858 


Haß, E. Pommer üb. Pommern zur 
Zeit d. 7jähr. Krieges. (Mtbll. Ges. 
Pomm. G. 15, Nr. 9f.) — Ders., Ein- 
drücke e. Pommern von Offizieren u. 
Soldaten d. friederizianisch. Heeres, 
insonderheit von d. russ. Okkupation 
Ostpreußens z. Zeit d. 7j.Krieges. (Ebd. 
16, Nr. 1f.) [3600 

Droysen, H., Za Bielfelds Lettres fa- 


milières et autres. (Forsch. brandb. u. 8791 
G. 29, 471—74.) 13601 


Volz, d. B., Das Rheinsberger Protokoll 
v. 29. Okt. 1740. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
29, 67-93.) Rez.: Eist. Zt. 117, 169 —71 
Michael. 13602 


Schlitter, H., Das Testament Maria 
Theresias. (Oesterreich. Zt. f. G. 1, 143 70000 


Skibinski, M., Europa a Polska w 
dobie wojny o sukces. austr. 1740—45. 
{Europa u. Polen in d. Zeit d. österr. 
Sukzessionskrieges.) Bd. 1. 2. Krakau: 


Akad. 13, XIV, 844; XXIX, 719 8. 
Rez.: Kk wart. Hist. 14, 28, 227—54 
'Konopezynski. [3604 


Heigel, K. Th., Dt. G. v. Tode Friedrichs 

d. Gr. bis 7. Auflösg. d. alt. Reiches, 8. 12. 
1749. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 40, 315—18 
Ködderitz; Hist. Zt. 113, 364— 67 Müsebeck. 
13605 

Carlyle, Th., G. Friedrichs II. gen. 
Friedr. d. Gr. Dt. Ubers. v. J. Neuberg. 
Neu bearb. u. m. Nachw. vers. v. Linne - 
bach. 3. Aufl. Bd. 2. 3 Berl.: v. Decker. 
595; 606 S. 13 M. [3606 


Tageb. 


109 


Hein, M., Friedrich d. Gr E. Bill 
sein. Lebens u. Schaffens. Berl.: Rei- 
mar & H. 16. XIV, 464 S. 12 M. [3607 

Kugler, B., G. Friedrichs d. Gr. 
8. Aufl. Lpz.: Mendelsohn 15. XVIII, 
420 S. 6 M. 3608 

Volz, d. B., Die Krisis in d. Jugend 
Friedrichs d. Gr. (Hist. Zt. 118, 37—4 0 

Droysen, H., Zum 31. Mai 1740. (Höhenz. 
Jb. 20. 205—7.) 13619 

Droysen, H., Tageskalender Fried- 
richs d. Gr. v. 1. Juni 1740 bis 31. März 
1763. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 29, 
95—157.) 138611 

Volz, G. B., Die finanzielle Kriegs- 
rüstung Friedrichs d. Gr. (Dt. Rundschau 
16. Juli. 98 —108.) 13612 

Temperley, H., Frederic the Great 
and Kaiser Joseph. Lond.: Duckworth 
15. 290 S. 5 sh. [3613 

Hoch, W., Friedr. d. Gr. u. Bis- 
marck im Kampf geg. d. Koalitionen. 


'Karlsr.: Gutsch. 18 S. 80 Pf. (Aus: 
-Stidwestdt. Schulbll. 17.) 


[3614 

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T. 5. 8. 14, 4133. Rez. v. T. 4: Mitt. Inst. Ost. 
G. 37, 523—81 Ferd. Wagner; v. 5: Lit. Zbl. 
16, Nr. 44 W. Sch. 3615 

Köhler, Hnr., Friedrichs mährisch. 
Feldzug 1758. Marb. Diss. 16. 105 8. 
3616 


Volz. B. €.. Friedrich d. Gr. u. d. oriental. 
Frage. (Hist. Vierteljschr. 18, 78 — 101.) 13817 


Bratter, C. A., Die preuß.-tür- 
kische Bündnispolitik Friedrichs d. Gr. 
Weimar: Kiepenheuer 15. 201 S. 
1 M. 50. (Dr. Orientbücherei 7.) [8618 

Urbanek, V., Friedr. d. Gr. u. Polen nach 
d. Konvention v. 5. Aug. 1772. (Altpr. Mtschr. 
54, 287—3826 ) [3619 

Eversley, The partitions of Poland 
New York 16. 328 S. 2 Doll. 50. [3620 

Volz, G. B., Der Plan e. Mitregentschaft 
d. Prinzen Heinrich u. Friedrichs d. Gr. 


„Exposé du gouvernement prussien“ 1776. 
(Hohenzoll. Jb. 20, 175—89.) 13621 
Jenson, A. v., H. K. v. Winterfeldt, d. Gr. 


Königs Generalstabschef, s. 14, 1721. Rez.: 
Gött. Gel. Anz. 13, 474—85 Mollwo. [3622 


Guglia, E., Maria Theresia. 2 Bde. 
Münch.: Oldenbourg. 388; 418 S. 15 M. 
3623 

Kelten brenner, J., Maria Theresia als 
Herrscherin. Aus d. dt. Denkschrr., Briefen 
u. Resolutionen 1740—56. (Österr. Biblioth. 
25.) Lpz.: Insel-Verl. 49 S. 60 Pf. [3624 


Zweybrück, Maria Theresia u. ihre preuß. 
Beurteiler. (Zweybr., Oesterr. Essays 27 
—80.) (3625 

Fournier. A., Maria Theresia. (Osterreich. 
Zt. f G. 1, 89—92.) — H. Kretschmayr, Von 
Hofe Marla Theresias. Ebd. 92—101.) 1325 


*110 Bibliographie Nr. 3627—3691 


Schmidt, 0. E., Minister Graf Brühl nach 
vertraut. Briefen an sein. Intendanten Carl 
Hnr. v. Heinecken. (N. Arch. f. sächs. G. 37, 
282—806.) [3646 


ul einen 


Weber, 0. Oesterreich unt. Maria The- 
resia. Prag: Dt. Ver. z. Verbreitg. gemein- 
nütz. Kenntnisse. 12 8.. 20 Pf. (Samlg. ge- 
wmeinnütz. Vortr. 461.) 3627 

Marczali, H., Vitam et sanguinem! (Hist. 
Zt. 117. 413-31.) . [3628 


Friedrich, J08., Der österr. Erbfolge- 


krieg im Dt.-Gabler Bezirke 1740. (Mitt. 


Ver. G. Dt. Böhmen 54. 24—41.) 13629 


Frantzius, G. v., Die Okkupation 
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2 M. 80 u. Berl. Diss. 16. 18630 

Becker, Const., Von Kurkölns Beziehgn. 
zu Frankreich u. sein. wirtschaftl. Lage im 
7j. Kriege. 1757-61. (Ann. Hist. Ver. Nie errh. 
100. 43—119.) [3681 

Tschirch, O., Der Fürst von Ligne U. d. 
Hohenzollern. (Hohenz.Jb. 20, 186— 46.) [3632 

Fould,P., Un diplomate au 18.siècle: 
Louis Aug. Bl 
inéd. tirès de la Biblioth. nation., de 
celle de Dresde, des Archives des 
affaires étrang. etc. Paris: Plon. 46 8. 

3 


Innere Verhältnisse. 


Scharold, H., Die sittlich-ökonom. Ge- 
gellsch. Zu Burghausen u. d. Aufklärg. in 
Bayern. Tl. 1. argasas: Progr. Passan- 
Wäldbaner. 618. IM. (3647 

Angermalier, J.. Zur G. d. Illuminaten- 
wesens in Ingolstadt. (Hist.-pol. Bll. 158, 
711—144.) 13648 


— — — 


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im 18. Jh., 8. 14. 1755. ez. v. Bd. 3 u. 4: 
Forsch. Z. prendb. u. pr. G. 27, 10-14 u. 
629— 32 Cahn: v. 1—4: Hist. Zt. 114, 61725 
Luschin v. Ebengreuth. 13649 

Friedrichs d. Gr. Finanzpolitik im 7 j- 
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Kalibrenner, J., Zur Neuordng, Öster- 
reichs unt. Maria Theresia. F. W. Graf 
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Zt. f. G. 1, 115—28.) (365% 

Windelband, W., Die Verwaltg. d. 
Markgrafsch. Baden z. Zeit Karl Fried- 
Modelski, Th; E., E. Vorschlag z. Teilung 1 ; ; 
d. Türkei a. d. J. 1771. ‚Oesterreich. 78.1.6. 
1, 126—339.) 13634 

Bratter, C. A., Der Dokumentendiebstahl 
v. 1777. Dt. Rev. 42, IV. 283—87.) 5 

Wiedemann -Warnhelm, 4. J. 
Joseph 11. Licht u. Schatten a. Sein. 
Leben. E. Studie auf Grund sem. 
Handschrr. (Hist. Jahrb. 87, 353—156; 
624—45.) 13636 


Finanz- u. Wirtsch.-Politik zur Zeit d- 
Markgrafen Karl Friedr.“ Heidelb. 
Hab.-Schr. '16.) 18652 

Windelband, Staat u. kath. Kirche in d. 
Markgrafsch. Baden zur Zeit Karl Friedrichs, 
8. 14, 4151. Rez. Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 32 
Vierneisel. 3653 

Ulrich, O., Die Huldigung in Hannover 
1760, (Hann. &. dll. 20, 102-3.) [3654 


22 ˙ mw 


Ludwig, Karl, Kaiserin Maria Theresia 
u. Karlsbad. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhm. 55, 
235— 49.) [3637 
Weiß, J., Die Stadt Elbogen währ. d. 
Okkupation Böhmens durch Bayern u. 
Franzosen 1741—42. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhm. 
55, 20585.) (8638 
Heigel, K. Th. Yes Benjam. Thompson, 
Graf v. Rumford. Münch.: Franz 15. 305. 
1M. 13639 
Flisch, General Joh. Vikt. v. Travers, 3. 
14. 1743. Rez.: Anz. Schweiz. G. 17, 44—46 
y. Huene. [3640 
wild, H., Die letzte Allianz d. alt. 
Eidgenossenschaft m. Frankr. v.28.V. 
1777. Zürich: Leemann. 3 .6M. 
(Schweiz. Stud. 2. G. Wiss. 10, 2.) 3641 
Funk. Har., Die Schweizerreise å. Mark- 
grafen Karl Friedr. v. Baden 1783 u. sein 
biblisch. Diskurs m. Lavater. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 29, 646—56.) [3642 
Huffschmid, M., Das Geheimnis d. Frei- 
herm V. Fberstein. (Mannheim. G. bill. 17, 
33— 41. [3643 
Hayen, W.. Die Anklagen 808. d. Grafen 
Lynar. (Oldenburg. Jb. 15, 171—209.) [3644 
Brandes. W., E. braunschw. Prinz im 


7j. Kriege. (Braunschw. Magaz. 17, Ir. 5. 
(3545 


Ring, W., Kolonisationsbestrebgn- 
Friedrichs d. Gr. am Niederrhein. Bonn. 
Diss. 104 S. (Schrr. d. Duisburg. Mus.- 
Ver. 7.) [3655 


Petersdorff, H. v., Die Rede 
Friedrichs d. Gr. an d. pomm. Stände 
üb. d. Gründg. e. pomm. Kreditwerks. 
(Monatsbll. Ges. Pomm. G. 15, Nr. 1.) 

[3656 
Klinkenborg, X., Anteil Friedrichs d. Gr. 


an d. Begründg. d. Preuß. Bank, Reichsbank. 
b. u. pr. G. 29, 4714—80.) 13657 


e 

ge Entwicklung à. amtlichen 
tatistik in Österreich. Berl.: Irrgang 
16. 93 8. 3 M. (Aus: Statist. Mtschr. 
21, Juni/Juli.) |3858 
„ohr. O. v., Österreichs Münze N. Geld- 
wesen unt. d. Regierg. Maria Theresias. 
(Oesterreich. Zt. f. G. 1, 10115.) g 19659 
Müßner,J., Sonn- u. Feiertage in Osterr., 
Preußen u. Bayern im Zeitalt. d. Aufkläre. 
(E. wirtschaftehist. Studie.) TL 1. Münch. 
Diss. 15. 45 5. Ersch. vollst. in Eberings 
Studien. [3660 


Zeitalter Friedrichs des Großen, 1740—1789 


Sehmidt-Breitung, Hellmuth, Wieder- 
aufbau d. Volkswirtschaft u. d. Staatsver- 
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1762— 68. (N. Arch. Sächs. G. 38, 9 

N 1 


Ried, U., Die Wirtschaftspolitik 
Heinrichs VIII. v. Bibra, Fürstbischofs 
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16. 130 S. 3 M. (14. Veröff. d. Fuldaer 
G.-Ver. — Münst. Diss.) 13662 


Meister, O., J. L. v. Köffiller u. d. Anfänge 
d. Brünner Tuchindustrie. Zt. Dt. Ver. G. 


Mährens 20, 57—86.) [3663 


Stern, 8., Der preußisch- amerikanische 
Freundschafts- u. andelsvertrag von 1785. 
(Grenzboten 1917 Nr. 8, 21. Februar, S 231 
— 40.) 13664 


. 


Bauch, I. v., E. Rhein-Neckar-Donau- 
Verkehrsplan im 18. Jh. (Württb. Vierteljhfte. 
25, 489—522.) [3665 


. Schuler, R., Verkehrsver hältnisse und 
Handel in den Herzogtumern Jülich und Berg 
zur Zeit des Herzogs Karl Theodor, Kur- 
fürsten von der Pfalz. Diss. Bonn. 72 8. 
Düsseldorfer Jahrbuch 29.) [3666 


Munk, J., Schicksale a d. Leben d. Mai- 
länder Boten. (Schır. d. Ver. f. G. d. Boden- 
sees 45, 179—92.) [3667 


. —— — — — 


Gnau, H., Die Zensur unt. Joseph II., 
8. 13. 1747. Rez.: Hist. Jahrb. 35. 211 f. Zöch- 
baur; Zt. f. Kirch.-O 86. 245 f. Zscharnack; 
Hist. Zt. 118, 123—25 Voltelini. (366 


 Armoldi, A., Tagebuch über d. zu Ems 
gehaltene Zusammenkunft 1786. hrsg. v. 
Höhler. s. 16, 1646. Rez.: Zt. Sav.-Stiftg. 
37, K. A. 6. 478 f. Mirbt; Stud. G. Bened.-Ord. 
N. F. 6, 682—85 Frz. Martin; Mitt. Inst. Ost. 
17. 37, 692—702 Coulin. ` [3669 


Lenel, Pani, Badens Rechtsverwaltg. u. 
Rechtsvei fassg. unt. Markgraf Karl Friedr. 
(1738—1803), 8. 14, 1757. (82 S.: Freiburg. 
Diss. 12.) Rez.: Westdt Zt. 32, 406 f. Windel - 
band; Viertelischr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
13, 298—301 H. Goldschmidt. [3670 


Hoffmann, Hnr., Die Religion d. 
Goethesch. Zeitalters. Tübing.: Mohr. 
81 S. 1 M. [3671 


Dijk, J. B. van, Jos. v. Görres en 
de kerk in Duitschland in zijn tijd 
(1776—1848). Leiden: Uitgevers-ven- 
uootschap „Futura“ 15. 445 S. 1 fl. 90. 

| [3672 


Friedrich II. u. d. Aufhebung d. esell- 
schaft Jesu. (Zt. kath. Theol. 41, 619.) (3673 


Loesche, G., Maria Theresias letzte 
Maßnahmen gegen die Ketzer. (Zt. 
Dt. Ver. G. Mährens 20, 198— 219: 411 
— 44.) 


Rez.: Gött. gel. Anz. '17, 3814—17 Losertb. 
[3674 


*111 


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Josefs II. mit besond. Berücks. d. vorder- 
österr. Breisgaus, 8. 11, 1749. Rez.: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 34, 708-5 ETE 

Klasr, K., Die erste Fronleichnams- 
prozession zu Mariahilf in Inpsbruck 19. Juni 
1767. Forsch. usw. z. G. Tirols usw. 11, 
102—4.) [3676 

Reissenberger, K., Die Stadler Missions- 
methode in Schladming 1777—81. (Jb. Ges. 
G. Prot. Oesterr. 37, 8—20.) [3677 


Lukädek, J., Anfänge d. ev. Kirche 
in Prag. Beitr. z. Toleranzzeit. Prag: 
Lapácěk 14. 101 S. [3678 

Schornbaum, Herrnhuter in Franken. I. 


(Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 24, 28—39; 81—95.) 
[8679 


Gass, J., Straßburger Theologen 
im Aufklärungszeitalter (1766—90). 
Straßb.: Le Roux. XVI. 302 S. 8 M. 

3680 

Stehle, Bruno, D. Philanthropismus u. 
d. Elsa8. Dessau—Straßburg—Colmar—Mar- 
kirch, s. 14. 1777. Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. 
usw. 4, 71—73 Böhl; Zt. f. G. d. Ober rh. N. F. 
29, 579—82 Ziegler. [8681 

Rößler, Die ki chl. Aufklärg. unt. d. 
Speierer Fürstbisch. Aug. v. Limburg-Stirum 
1770—97, 8. 15/16, 1654. Rez.: It. f. K. G. 
36. 610 f. Zscharnack. 18682 

Linek, H., Amtsschwierigkeiten e. pie- 
tist. Pfarrers in Partenheim. (Gust. ger 
gewidm. v. Schülern usw. 77—87.) (3688 

Wendland, W., Die prakt. Wirksamkeit 
Berlin. Geistlicher im Zeitalt. d. Aufklärg. 
1740—1806, s. 13 / 14, 4163. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
16, Nr. 5 Zscharnack. [3084 

Wotschke, Th., (slaubenpsbedrückungen 
im 18. Jh. — Die relig. Stellung der Grafen 
Latalski. (Aus: Posens kirchl. e 
heit. Jg. 15 16.) Lissa: Eulitz 16. h 855 

5 


Müting, J., Phil. Gotth. Fürst 
Schaffgotsch, Bisch. v. Breslau, als 
Kirchenpolitiker. Bresl. Diss. 16. 92 S. 

[3686 

Lippert, W., König Augusts III. v. Polen 


Unparteilichkeit in (Glaubenssachen. (N. 
Arch. Sächs. G. 38, 801—10.) 18687 

Wenlech, A, E. im 18. Jh. geplantes dt. 
Benediktinerkolleg in Rom. (Stud. Mitt. G. 
Bened. Ord. N. F. 7. 128—31. [8688 


Pichler, F. H., E. halbes Jahr an d. 
Bened -Universität Salzburg. Aus d. Tage- 
buche 1746. (Stud. usw. z. (r. d. Bened.-Ord. 
N. F. 6, 110—60. [3689 

Stölzle, R., Der philosoph. Unterricht 
an d. Univ. Würzburg 1762— 63 im Urteil e. 
ehemal. Jesuitenzöglings. t. f. G. d. Er- 
ziehg. usw. 5, 235 38.) [3630 


Renker, H., Abasv. Fritsch, e. 
pietist Pädagog vor Francke u. e. 
Vorläufer Franckes. Beitr. z. G. d. 
pietist. Pädagog. Würzb. Diss. 16. 
105 S. [3691 


*112 


Kliem. G00.. Gotth. Sam. Steinbarts Be- 
deutg. f. d. .ehrerbildungswesen in d.2 Hultte 
d. 18. Jh. Erlang- Diss. 51 8. 13692 

Bender. E., Just. Möser als Volkserzieher. 
(Zt. H. Ver. Nieders. 15. 38—54.— Krusch. 
Berichtigung. (Ebd. 196. [3693 

Hacker, Fr., Anton v. Bucher. (Altbaver. 
Mtschr. 14. 37—16. [304 


* 


Schnitzler, M. H., Chr. Gotth. 
Salzmann als Moralpädag. Paderb.: 
Schöningh 16. 107 S. 2 M. 20. (Pädag. 
Forsch. 3 u. Würzb. Diss.) 13695 


Freudenthal. A., R. Wolf Dessau. Beitrr. 
7.6. d. dt. Juden 184 212.) (3696 
Wagner, Karl, Zur G. d. Schul- 
verbesserg. in Salzburg unt. Erzbisch. 
Hieron. Grafen Colloredo. i 
Salzburg. Ldkde. 55. 151—222. 56, 
95— 182.) 3 
Braun, Hnr., Plan d. neuen Schul- 
einrichtg. in Bayern 1770. Mit Einl. u. 
Anmerkgn. hrsg. V. Alf.Bock. Münch.: 
Schnell 16. 96 8. (Pälag. (Juellen- 
schrr. 1.) 3698 
Stölzle, R.. Schulerinnergn. e. Würzburg. 


Jesuitenzöglings 175 63 (Zt. f. G. d. Er- 
ziehg. 6, 49-5.) [3699 
Kohi, O., E. Kkriegstastnachtspiel im 

.. 


Jesuitengymnasium zu Heidelberg 1738. | 
1. G. d. Erzichg. us W. 5, 273—75.) 37 


mn 


Retzbach. A.. Hur. Sautier u.d. Aufklürg 
(Freiburg. Diozesanarch. N. F. 17. 199-223.) 
(3701, 

Retzbach, A.. Hnr. Sautier (1746—1810). 
Lebensbild a. d. \ufklärungszeit. (J.. Ges. 
Beförderg. G.kde. Freiburg 32, 1—46.) (3:0? 


I Herrmann, Lagdal., Niklas Vogt, 
e. Historiker d. Mainzer Universität a. 
d. 2. Hälfte d. 18. Jh. Münch.: Diss. 
126 8. [3703 

Döring, W. O., Das Lebenswerk 
Kants. Lübeck: Coleman 16. 197 8. 
3 M. 8 

Förster, k., Joh. Jak. keiske. (N. Jbb. f. 
d. klass. Alt. 38. 449— GR.) (3705 

Fachs, Job. Bapt.. Erinnergn. à. d. Leben 
e. Köln. Juristen. hrsg. v. J. H eyderhotf. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. ost. G. forschg. 35. 538 f. 
Guglia. (3706 

Schöppler, H. Einladung Zu e. anatom. 
Demonstration ZU Regensburg anno 1743. 
(Arch. f. (. d. Mediz. 8, 43—46.) [3:07 


— 


Segelken, Joh. Joach. Winckel- 
mann 1717—68. Stendal: 
184 S. 4M. 


Leisewilz, A.; Tagebücher ; hrsg. 


v. H. Mack u. J. Lochner. 


Weimar: Ges. 
XV, 243 S. 


Schulze. 
[3708 


d. Bibliophilen 16. 
13709 


Bibliographie Nr. 3692—3758 


Frankhauser, Pr., Briefe v. Gottl. 
Konr. Pfeffel an Fr. Ring. 


(Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr 30. 25— 


124. 31, 74—108. 33. 41—151.) [3710 


Laing. A., Just. Mösers Prosa. en 
stilist. Untersuchg. (Mitt. d. ver. f. 6.Osnabr. 
39. 1142. [3711 

Janenteky» Chr., Lavaters Sturm 
u. Drang im Zusammenhang sein. relig. 
Bewußtseins. Halle: Niemeyer 16. 


375 S. 12 M. 
Rez.: Theol. Lit. vl. 17. Nr.10 Elert. 13712 


Funck. H. Brief wechs. ZW. Lavater u. 
Pfeflel. (Alemannia 44. 94—125.) (3713 

Pestalozzi, F. O., Joh. Casp. La- 
raters Beziehgn. z. Kunst u. Künstlern. 
Zür.: Beer u. Co. 15. 76 8. M. 60. 
(Neuj ahrsbl. z. Besten d. Waisenhauses 
in Zürich auf d. J. 15.) 371 


Fittbog*s. G. Lessing unt. prons. Ein- 
tut. (Preuß. Jahrbb. 166. 3571—83.) {3715 


Fittboges. C- Der ideale u. hist. Les- 


(Dt. Rundschau 16, Apr.. 83—101.) 
[5716 


sing. 
Rubensohn, G., Die „Correspon- 
dance littéraire“ unt. Frdr. Melch. 


Hnr. Meister (1753 — 93). 


Berl.: Ebering. X, 173 S. 
[8717 


Grimm u. 
Berl. Diss. 
3 M. 50. 


Behrend, Fr., Briefe d. Stastsministers 
Chr. Wilh. v. Dohm an d. Wernigerüder Bib- 
liothekar J. U., Benzler. (Arch. Harz-Ver. 49 
42—31; 121 - 53.) [8719 

Suchier, V.. Gleim u. J. E. Bolten Halle 
1740. (Thür.-sächs. Zt. 6. 64—733.) [3720 

Bossert, ., Herder. sa vie et son 
oeuvre. Paris: Hachette 16. 2118. 
3 Fr. 50. 3721 

Knoll. H.. Frdr. Hildebrand v. Einsiedel. 


e. Liebhaber d. schönen Wissenschaften u. 


Künste. It. d. Ver. f. thür. G. N. F. 22. 188 
202. dn 


Bode. W.. Karl Augusts J. Weimar 
Jugendjahre, 8. 13, 4261. Rez.: Hist. Zt. 114, 
12628 R. M. Mever; Hist. Vierteljschr. 18, 
317 f. Hans Schulz. (3733 

Bode, W., Der weimar. Musenhof 
1756—81. Berl.: Mittler. XII, 498 8. 


5 M. 13724 
Goethe-Briefe. Hrsg. v. Pb. Stein. 
Lpz.: K. Wolff. Weimar u. 


Jena 1792—1800. 876 8. 2M. 50. [3125 


Goethes Briefwechsel mit sein. 
Frau. Hrsg. v. H. G. Greif. Frankf. 
a. M.: Rütten & L. 16. LIV, 20 

372 


523 5. 15 M. 37 


-a — PR 


Yeitalter Friedrichs des Großen, 1740—1789 


- 


Goethe’s Briefe an Charlotte v. 
Stein. 2 Bde. (Hrsg. v. H. H. Bor- 
cherdt.) Berl.: Dt. Bibliothek. X, 
889. 337 S. 2 M. [3727 

Goethes Briefwechsel m. Marianne 
v. Willemer. Hrsg. v. M. Hecker. 
3 Aufl. Lpz.: Insel-Verl. 15. LITI, 
419 S. 5M. 3728 

Bode, W., Goethe in vertraulich. 
Briefen sein. Zeitgenossen. 2. Aufl. 
Berl.: Mittler 18. XXVII, 809 S. 
9 M. 90 [3729 

Eckermann, J. P., Gespräche m. 
Goethe in den letzten Jahren sein. 
Lebens. 15. Orig.-Aufl. Hrsg.v.H.H. 
Houben. Lpz.: Brockhaus. 819 8. 
NM. 3730 
Jahrbuch d. Goethe- Gesell. Im 
Aaftr. d. Vorstandes hrsg. v. H. G. 
Gräf. Bd. 1—8. Lpz.: Insel-Verl. 225; 
III, 341 S. XII, 399 S. à 5 M. [8731 


Heinemann, K., Goethe. 4. verb. 
Aufl. Lpz.: Kröner 16, 328; 390 S. 
10 M. [8732 


Gundolf, Fr., Goethe. Berl.: 
Bondi 16. 796 S. 14 M. 50. 

Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 40 -tz-; Preuß. 
Jhb. 167, 388—404 Petsch. [8783 

Morris, M., Goethes u. Herders 
Anteil an d. Jahrgang 1772 d. Frank- 
furt. Gel. Anz. 3. veränd. Aufl. Stuttg.: 
Cotta 15. 352 S.; 6 Taf. 7 M. 50. [3734 


Michels, V., Goethe u. Jena. Jena: 
Fischer 16. 30 S. 60 Pf [3735 


ig, R., Bettinas Besuch b. Goethe 


Ste 
1821. (Dt. Rundschau 16, Juli, 148—51.) [3736 


Bode, W., Weib u. Sittlichkeit in 
Goethes Leben u. Denken. Berl.: 
Mittler 16. XV, 343 S. 4 M. [3737 


Berger, D., Goethe als Vertreter 
d. Länderkde. im 18. Jh. Greifsw. 
Diss. 16. 111 S. 3738 


Vaternahm, 0. F., Goethe u. seine 
Verleger. Heidelb. Diss. 16. 107 S. 
[3739 


Boy-Ed, J., Das Martyrium d. 
Charlotte v. Stein. Versuch ihr. Recht- 
fertigg. Stuttg.: Cotta 16. 100 S. 2 M. 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 28 M. Em 


Feddern, E., Christiane v. Goethe. 
Beitr. z. Psychologie Goethes. Münch.: 
‚Delphin -Verl. 16. 267 S. 3 M. 50. [3741 


Scholz, Hnr., Schleiermacher u. 
Goethe. E. Beitr. z. G. d. dt. Geistes. 


2. Aufl. Lpz.: Hinrichs. 72 S. 1 M. 80. 
Rez.: Preuß. Jahrbb. 158, 351-53 C 


113* 


Schiller u. Goethe, Briefwechs. 
1794 - 1805. Hrsg. u. eingel. v. H. H. 
Borcherdt. 2 Bde. Berl.: Bong & Co. 
7 M. [8743 


Berger, Karl, Schiller. Bd. 1. 
Aufl. 9. Bd. 2. Aufl. 8. Münch.: Beck 
16f. 16 M. [3744 


Pflogk-Harttung, J. v.. Schillers Liebe. 
Eine Seelenforschg. (Dt. Revue 12, I. 1 
(3743 


Wagner, A. M., Zur G. d. Warschauer dt. 
Zeitungs- u. Zeitschriftenwesens im 13. Jh. 
(Grenzboten 16, III. 264—76.) (3746 

Schalrer, Schubart als polit, Journalist, 
8. 14, 4174. Rez.: Gött. gel. Anz. 121— 23 
Hashagen. (3747 


Backschat, Fr., Beitrr. z. Bau-G. von 
Sanssouci. (Hohenzoll. Jb. 20, 91—101.) [3748 

Habicht, B. C., G. F. Dinglinger. Beitr. 
z. G. d. Barockarchitektur in Hannover. 
(Hannov. G. bll. 19, 271—87.) [8749 

Lohmeyer, K., Pfälzische Torbauten 
NicoL v. re e's u. verwandte Bauwerke, 
(N. Arch. f. d. d. St. Heidelb. 12, 183-8.) [3750 

Krausse d’Avis, H., Joh. Pet. Jäger. kur- 
mainz. Hofstukkateur u. Baurat, 1703—90. 
(Mainz. Zt. 11, 1—37.) (25 S. 4°: Heidelb. Diss. 
16.) — W. Deuser, J. P. ägor. d. Stuckmeister 
d. Kesselstattschen Adelshofes. (Trier. 
Chron. N. F. 14, 57—60.) 3751 


Burg, H., Der Bildhauer Frz. Ant. 
Zauner u. seine Zeit. Beitr. z: G. d. 
Klassizismus in Österreich. Wien: 


Schroll 15. 
Rez.: Rep. Kunstw. 40, 92—96 ir R 
752 


Bamberger, Ldw., Joh. Conr. 
Seekatz. E. dt. Maler d. 18. Jh. Sein 
Leben u. seine Werke. Heidelb.: 
Winter 16. X, 255 S.; 12 Taf. 18 M. 
(Heidelberg. kunstgeschichtl. Abh. 2.) 


Rez.: Zt. G. Oberrh. N. F. 32. 4185 
Beringer. (3753 
Walter, Friedr., Der Miniaturmaler Franz 
Joseph Noortwyck 1767—1788. Mannheim. 
G. bll. 15, 10114.) (3754 
Haß, Wilh., Die Bildersammlung d. 
Klosters Banz um d. Mitte d. 18. Jh. E. Beitr. 
z. frink. Kloster-G. in d. Aufklärungszeit. 
(Hist.-pol. Bll. 158 fl.) [3755 


Knab, V., Karl Siegm. v. Seckendorif, 
1744—85, Beitr. z. G. d. dt. volkstüml. Liedes 
u. d. Musik am weimar. Hof im 18. Jh. Jahrb. 
Hist. Ver. Mittelfrank. 60, 17—181) (TI. II. 
Kap. 1 u. 2. Bonn. Diss. 14, 44 S..) [3756 

Knoll, H., Theorie d. Schauspiel- 
kunst. Darstellg. u. Entwicklg. ihr. 
Gedankens in Dtld. von 5 zu 
Goethe. Greifsw. Diss. 16. 126 S. 

[3757 

Hahne. O., Die Schauspielergesellsch. 

Patrassi u. Simoni in Wolfenbüttel. (Brauu- 


Fabricius. [3742 | schw. Mag. 16. Nr. 12.) (3:58 


2114 


Chodowiecki in Dresden u. Leipzig. 
Das Reisetagebuch d. Künstlers v. 27. 
10. bis 15. 11. 1773. Hrsg. v. M. Stübel. 
Dresd.: Burdach 16. 104 S. 8 M. [3759 


Voelcker, Br., Die Hamlet- Dar- 
stellen Dan. Chodowieckis u. ihr. 
Quellenwert f. d. dt. Theater-G. d. 
18. Jh. Lpz.: Voß 16. XVI, 2468. 
9 M. (Theatergeschichtl. Forschgn. 29.) 

13760 

Wernekke, H., Frdr. Ldw. Schrö- 
der als Künstler u. Freimaurer. Berl.: 
Unger 16. 104 S. 2 M. 50. [3761 
Hänlein, Th., Eine Schulkomödie a. d. 


Mannheimer Jesuitengymnasium, Mannh. 
G.bll. 18, 75—83.) 13762 


Kentenich, G., Amtliche 8 55 d. 

Aberglaubens in Kurtrier im 18. Jh. (t. d. 

Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 13, 151 96 

(3763 

Heyn, K., E. Beitr. z. Frage d. Titulaturen 
im 18. Jh. (N. Arch. f. sächs. G. 36, 360-63.) 

(3764 

Rudolphson. Aus d. Studentenstammbuch 

e. pomm. Geistlichen d. 18. Jh. (s. 13, 4350), 

Dreist u. O. Grotefend: Bericht. u. Er- 

gänzg. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13, 

29 f. [3765 


Mack. H.. Der Argonautenorden zu 
Riddagshausen. E, Kulturbild a. d. Ende d. 
18. Jh. (Braunschw. Magaz. 17, Nr. 4f.) [3766 


Woringer, A., Das Kasseler Lotto 1771 
—85 s. 14, 4199). Nachtr. (Zt. d. Ver. f. hess. 
G. 48, 215.) 13767 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons. 
1789—1815. 


Blücher, Lebr. v. (Feldmarschall), 
Ausgew. Briefe u. Reden; hrsg. v. Frdr. 
Schulze. 2. verm. Aufl. Lpz.: Voigt- 
länder. 88 S. 1 M. [3768 


Engel, Regula, Lebensbeschreibg. 
d. Witwe d. Obrist Florian Engel, 
1761—1853. Zürich: Rascher & Co. 


15. 295 S. 3 M. 20. 
Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15, 2821. 
Steiner. [3769 


Krämer, W., E., Frantzosen-Vatterunser“ 
a. d. J. 1790. (Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 30, 
282—84.) 18770 


Schäller, A., Eine Bopparder Chronik 
a. d. Franzosenzeit. (Trier. Chron. 13, 33—49.) 


3771 
Freistaat, Der, d. III Bünde 5 d. 
Frage d. Veltlins. Korrespondenzen u. 
Aktenstücke a. d. J. 1796 u. 1797. Hrgb. 
v. A. Rufer. Bd. 1 u. 2. 16 17. 
CCCXXVIII 339 u. 533 S. 21 u. 26 M. 
(Quell z. Schweiz. G. N. F. Abh. 3, 
Bd. 3. 1 u. 4). 


Rez. v. Bd. 1: Hist. Zt. 118. 320— 22 Meyer 
v. Knonau; Lit. Zbl. 17, Nr. 43 Büchi. [3772 


Bibliographie Nr. 3759—3821 


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de Rastatt. Corresp. et doce., 8. 14, 1208. 
Rez.: Hist. Zt. 106, 163—65 Reuß. [3773 


Hasenclever, A., Ungedr. Brief 
Blüchers a. d. J. 1798. (Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 29, 267— 70.) [8774 


Litzel, J., Kriegserlebnisse d. Pfarrei. 
Großaltingen. (Auszug a. d. Gemeinderech- 
nung 1800-01. (Jahrb. Hist. Ver. Dilling 28, 
310—40.) 377 7 


Jahn, Ludw., Briefe. aTe v. Wolfg. 
Meyer, s. 14, 1852. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14. 
Ir. 28 Fabricius; Hist. Zt. 114, 460 f. 
Müsebeck. [3776 


Gueisenau, N. v., Briefe 1809—15, hrsg. 
v. Pflugk-Harttung, s.’14, 1847. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 18, 212 f. R. Schmitt: Hist. 
Zt. 113, 3863—70 Meinecke. 13777 


Wutke, K., E. bisher unbekannt. Blücher- 
brief aus Preußens trübster Zeit, Berl. 
25. Okt. 1811. Schles. G. bll. 17, 56—64.) [3779 


Strecker, d. F, å., Aus e. Tagebuch üb. 
d. Belagerung Stettins 1813. (Htbll. Ges. 
Pomm. G. 16, 7/8.) [3772 


Michelsen, F., Der Kosakenwinter 1813 14 
nach amtl. Berr. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.- 
holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 301—12. — W. Bülck, 
Berr. üb. d. Zustände in d. Propstei Rends- 
burg währ. d. Kosakenwinters 1818/14. (Ebd. 
423 82.) [3780 


Marwitz, L. v. d., Briefe d. später. Ge- 
sandten Theod. v. Rochow a. d. Jahren 1813 
—15, iKonservat. Monatsschr. 70, 2, 1069—78.) 


[8781 
Hohenzollernbriefe a. re 


1818—15. Hrsg. v. H.Granier, 8. 14, 

Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 22-75 

Bleich. 13782 
Müsebeck, Freiw. Gaben u. Opfer d. 


preuß. Volkes 1818—15, 8. 13/14, 1866. Rez.: 
Altpr. Monatsschr. 51, 617 f. Czygan; Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 15, 40—42 Dorsch. 


Ulrich, Geo., Der Marsch d. hess. 
freiwill. Jäger nach Lyon im Frübj. 
1814. Tagebuchaufzeichngn. Mit Einl. 
u. Erläut, ne v. K. Esselborn. 
Darmst:: Hist. Ver. f. d. Großhrzgt. 
Hess. 16. S. 147—98. 1 M. Sep. a.: 
Arch. f. hess. G. usw. N. F. 11.) [3784 

Weiher, E. v., Feldzugsbriefe 1814/15. 
(Pomun. Mtbll. 28, Nr. 1—3.) [3785 

Genève et les traités de 1815. 
Correspondance diplom. de Pictet de 
RochemontetdeFran«.dIvernois, 
Paris, Vienne, Turin. Genève 15. 
XLVII, 753; 571 S. 25 Fr. 13785 


Kongreß, Der Wiener. In Schil- 
derungen v. Zeitgenossen, ausgew. u. 
eingel. v. K. Soll. (Die 50 Bücher. Bd. 


13.) Berl. & Wien: Ullstein & Co. 
189 8. IM. 

Rez.: Dt. Lit.- Ztg. 17, Nr.25 G. Kauf- 
mann. 1378 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1816 *115 


Bertuch, C., Tagebuch v. Wiener 
Kongreß. Hrsg. v. H. Frhr. v. Egloff- 
stein. Bresl.: Paetel '16. 288 S. 6 M. 
und Dt. Rundschau 165, 83—103; 177 
—90; 337—58. 166, 86—115. [3788 

Pflugk-Harttung, v., Geheimberichte a. 
München. (Hist. Jahrb. 38, 552—368.) {8789 


Rengger, A., Briefwechs.m.d.aargauisch. 
Regierg. währ. d. Wien. Kongresses, hrsg. v. 
S. Heuberger 8. 14, 4210, Rez.: f. 
schweiz. G. 15, 59—62 Flach. 13790 


Kriegstagebuch, s. 
15/16, 3149. Forts. (Altpr. Mtschr. 54, 255 
78.) (3791 

Arndt, E. M., Erinnergn. a. d. 
äußer. Leben. N. wohlf. Ausg., hrsg. 
v. F. M. Kircheisen. Münch.: Geo. 
Müller. 370 S. 5 M. (3792 


Auderson. Edaa., 


Reinhard, E., 2 Denkschrr. Karl Ludwigs 
v. Haller. (Hist. Jahrb. 37, 411—24.) [3798 


Koeppen, A., Pyritz 1807—13. 
Akten, Briefe u. Urkk. a. schwerer 


Zeit. Stuttg.: Mallin 15. 63 S. 50 Pf. 
8794 


Wahl, G. d. europ. Staatensystems im 
Zeitalt. d. franz. Revol. u. d. Freiheitskriege 
1789—1815, 8. 13/14 4242. Rez.: Zt. f. Kirch. 
(1.36, 246—48 Zscharnack; Hist. Vierteljschr. 
17, 563—65 Salomon. [3795 

Erwan, Jean Pierre Erman, 8. 14, 4249. 
Rez.: Hist. Zt. 115, 218 P. Goldschmidt; 
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 613— 15 Müse- 
beck; Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 11j12, 859 
Wendland. (3796 


Wieber, W., Frdr. Gentz üb. d. 
Ursachen d. franz. Revolution Der 
Ursprg. d. franz. Revol. nach d. Urteil 
ihr. zeitgenöss. Gegner. Cassel: Pil- 


lardy & A. 15. 78 S. 1 M. 25. 
Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 28 . 


Reiff, P. F., Frdr. Gentz, an opponens, 
of the french revolution and Napoleon, 8. 
14, 1827. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4 
32-36 Pflüger. [379 
Wittichen, P., Frdr. v. Gentz ungedr. 
Werk üb. d. G. d. franz. N ee 
(Hist. Viertel jschr. 18, 290—304.) 137 
Hashagen, J., Propaganda gegen England 
im Rheihland unt. franz. Herrschaft. (Jahrb. 
Gesetzgebg. 41, 1163—79.) 138⁰⁰ 
Kentenich, Die letzten Tage vor d. Über- 
gabe Triers an d. Franzosen im J. 1794. 
(Trier. Arch. N. F. 12, 129—41.) [8801 
Trommel, Der Norddt. Neutralitätsver- 
band 1795—1801, s. 14, 1898. Rez.: Zt. d. 
Hist. Ver. f. Niedersachs. 14, 3810—13 


Trummel, W., Der preuß. Schutz 
d. Demarkationslinie nach d. Frieden 
v. Basel. 82 S.: Münst. Diss. 13. 


Erscheint vollst. in d. Beitrr. z. G. Nie- 
dersachsens u. Westf. 3803 


Escalle, C. P., Des marches dans 
les armées de Napoléon. Borghetto 
(1796), Ulm (1806), Jena (1806), Smo- 
lensk (1812), Lutzen et Dresde (1813), 
Waterloo (1815). Paris: Imhaug & 
Chapelot 14. XXIII, 297 S. [8804 


Bähler, A., Die franz. Invasion in d. 
Ormontstälern u. d. Pays d’Enghaut in d. 
Märztagen 1798. (Jahrb. Schweiz. Alpenclub- 
Jg. 50, 16.) [3806 

Weber, Frz., Die Russen in Oberbayern 
u. Augsburg im J.1799. (Altbayer. Monats- 
schr. 13, 741.) [3806 

Stoewer. R., Befürchtung engl. Lan- 
dungen an d. hinterpomm. Küste u. Gegen- 
maßnahmen d. preuß. Regierg. 1801—11. 
(Pomm. Mtbll. 28, Nr. 11.) [3807 

Philippson, M., Die äußere Politik 
Napoleons I. Der Friede v. Amiens 1802, 8. 
13, 1861. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 429 
—38 Fidrichowicx. (3808: 

Pflüger, M., Koalitions-Politik, Metter- 
nich u. Friedr. v. Gentz 1804—08, 8. 14, 1910. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 169 f. 
Friedrichowicz. 3809 


Goßler, J. v., Fürstin Luise 
Radziwill, geb. Prinzessin v. Preußen. 
Biogr. Skizze a. d. Jahren 1806—36. 
(Dt. Revue 39, 1, 146—55; 8347-57.) 

[3810 

Sommerfeldt, a Zu G. d. Krieges v. J. 


1806, (Mitt. Lit. Ges. Masovia 20/21, 108—1?.) 
Regimentsbericht. 8811 


Lionnet, Die Insurrektionspläne prens, 
Patrioten Ende 1806 u. Frühjahr 1807, 8. 
1516, 1742. Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 8 
Vallentin. 13812 


La Tour, J. de, Les prémices de 
l'alliance franco-russe. Deux missions 
de Lesseps à St. Petersbourg 1806—07. 


Paris 14. 3 Fr. 50. [3813 
Tempel, Fr., Die Verhdl in Tilsit 
24. Juni bis 9. Juli 1807. SBtraßb. Diss. '16. 


378. [8814 


Schirmeyer, Just. Gruners Anteil an d. 
515 e (Mitt. d. Ver. f. G. Osnabr. 39, 


7 .) — J. v. Gruner, Just. Gruner, 
Lebensskizze 
3873—86.) 


u. Berichtigung. 8 


15 


Mayne, H., Gräfin Elise v. Ahlefeldt im 
Leben Lützows u. Immermanns. (Intern. 
Mtschr. 11, 10, 102—28; 229—54.) Rez.: Dt. 
Lit.-Zt. 17, Nr. 19 Deetjen. 13816 


Foord, Ed., Napoleons russian 
N 2 vols. Lond. 14. 486 8. 
10 sh. [8817 


Hartmann, R. Jul., Der russ. Feldzug v. 
1812, Frankf.: Knauer 15. 47 S. 1 M. 13818 


Jungfer, R. V., Mit d. schlesisch. Land- 
wehr in Rußland. Sieben Monate am Feinde. 
Heilbronn: Salzer 15. 122 5, 1 M. 13819 

Carlebach, A., Badische Truppen im 
Feldzuge geg. Rußland 1812. Mannh. G. bll. 
18. 8997. 0 13820 

Kraase, Löw., Schill in Rostock. Beitrr. 
Z. G. d. St. Rost. 9, 1—32.) 13821 


116* 


Unger. W. v., Gneisenau, s, 14. 1913. 
Rez.: Mitt. a d. hist. Lit. N. F. 2, 389 —92 
Dobrzyucki; Streffleurs milit, Zt. 14. II. 
166—74 Lipo; Lit. Zbl. 16, Nr. 12 Paul Müller; 
Hist. Zt. 117, 144—416 X. 3822 

Szezepanski, M. v., Albr. v. Stosch als 
-Gneisenau - Biograph. (Grenzboten 17. I, 
16—24.) (3823 

Rothert, W., Scharnhorst. Rothert, 
Hanuov. Biographien 3, 387—404.) [3824 


Inostranzev, M., Die Völker- 
schlacht 1812. [Russ.] St. Petersb. 14. 
XXVI, 603 S. 4 Rbl. [3825 

Wendt, H., Die „ersten Freiwilligen“ 
v.1818, (Schles. G.bll. 18, 1—7.) 13826 


Schmeidler, Bernadotte vor Großbeeren. 
Forsch. Brandb.-Pr. G. 29. 159— 72.) — R. v. 
Friederich, Nochmals: Bernad. vor Grob. 
‘Ebd. 480— 89.) — Schmeidler, Desgl. Schluß- 
wort. (Ebd. 30, 2149—58.) (3827 

Altenburg, O., Stettiner Gymnasiasten 
in d. Freiheitskriegen. (Mtbll. Ges, Pomm. G. 
16, Nr, 3.) [3828 

Limann, G. d. Befreiungskriega 1813 u. 
14, 8.°15/'16, 1755. Rez. v. 1 u. 2: Mitt. a. d. 
hist. Lit. N. F. 4. 1632—68 v. Friederich. [3829 

Pflagk - Harttung, v., Leipzig 1813, 8. 
”13/'14, 1885. Rez.: Hist. Zt. 114, 374 f. x: 
Hist. Viertel ischr. 18. 181—86 Ulmann. 13830 

Pfiugk - Harttung, J. v., Das Befreiungs- 
Jahr, 1818, 8. 14, 1873. Reg.: Hist. Zt. 113. 
681 Ziekursch. (3831 


Arndt, E. M., Zur Befreiung Dtlds. 
Dtid. im März 1813. N. Ausg. d. Orig.- 
Schr. Hrsg. v. E. v. Otto. Lpz.: Pfau 
716. 48 S. IM. [8832 


Clasen, S., Fälttagsplanen frän Trachen - 
berg. (Aus: Karl Johans Förbundets hand- 
Unger: 1911/14) Upsala: Berling 14, 45 8. 
Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 196—99 Arn- 
heim. [3833 


Diemand, A., Die Prinzen Karl zu Oet- 
tingen-S ielberg u. Franz Ludwig zu Oettin- 
en-Wallerstein. Zum 100 Jahr-Tag ihr. 
odes in d. Schl. bei Hanau d. 30. 10. 1813. 
Nördling.: Reischle '14. 54 S, 1 M 50. [3834 


Friederich, R., Die Solcetungsh riego 
1813—15, 8. 14, 1933. Rez. Forsch. Z. 
brand b. u. pr. 6. 27, 325 f. P. Goldschmidt. 


138 
Phillips, W., The confederation of 
modern Europe; a study of the Europe 
an alliance, 1813—23. New York, 14. 
15, 315 S. 2 Doll. 50. [3836 


Diferee, H. C., Van Scheveningen 
tot Waterloo. (30. Nov. 1813 tot 18. Juni 
1816.) Amsterd.: Van Holkema & W. 
15. 240 S. 0,90. [3837 


Cartellieri, ©., Karl August von 
Sachsen-Weimar in Belgien. Die An- 
fänge der provisorischen Regierung im 


-Jahre 1814. (Die Grenzboten 1917, 
Nr. 3, Bd. I, 92—96.) [3838 
Pflugk - Harttung, v., Kriegs- 


minister Gener. v. Boyen zu Beginn d 
Feldzuges 1815. (Jbb. Dt. Armee 
Marine 17, H 545f.) [38:39 


Bibliographie N 


r. 3822—3891 


Rothert, W., Graf Karl v. Alten. 
(Rothert, Hannov. Biographien 3. 431 
K.) — Ders., Christian v. Ompteda. 
(Ebd. 442—51.) [3849 


Lenient, E., La solution des énig- 
mes de Waterloo. Paris: Plon 15. 
XVI, 583 8. [3841 

Bleibtreu, K., Englands große 
Waterloo-Lüge. Mit Orientierungskte. 
Berl.: Bismarck- Verl. 15. 529 S. 5 M. 

[8842 

Blok. P. J., Quatre- Bras en Waterloo. 

(Handelingen en Meded. v. d. Kosta happi 


d. Nederl. Letterkde. te Leiden 14, 15, 
—60. 5 [ 


Perntlialer, A.. Der Patriot Jos. Ant. 
Perlath, Edler v. Kaltenburg. Forsch. Mitt. 
G. Tirols usw. 14, 174— 79.) [3944 


Siegl. k, Eger u. d. J. 1813, 8. 14. 4234. 
Sep. 30 8. 70 Pl. [3345 


Zwanziger, K, H., Frdr. Adf. v. Zwan- 
ziger. gräfl. Castellischer Geheimrat u. 
Kraisgesandter 1745—1808. Münch.: Duncker 
& H. 16. 42N. 1 M. 70. (Neujbll. d. Ges. f. 
frä nk. G. H. 11.) [3846 


Tarrasch, Uebergang d. Fürstent. Ans- 
bach an Bayern, s. 13, 4449. Rez.: Beitrr. 
z. baier. Kirch.-G. 19, 283 f.; Hist. Jahrb. 35. 
6821. Dürrwächter. [3547 


Rieder, O., Karl Aug. Graf v. 
Reisach, d. ehemal. Generalkommissars 
d. Lech- u. Illerkreises (8. 16. 1784). 
Schluß. (Sep. a. Oberb. Arch. 60, 263 


— 445.) 16. 2 M. 
Rez.; 1 Jahrb. 37. 523 f. Höpfl. Ae 
Herold, „Nr. 3 H. A. Grimm. 13 


. Ge Fürst Ludwig v. a 
Wallerstein als Kreiskommandant d. Land- 
wehr. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neub. 
42, 83—127.) [3349 


List, A., Zur G. d. revolution. Bewegung 
in Schwaben im Frühjahr 1799. (Württb. 
Vierteljhfte. 25, 523—31. [3850 


Schaeider, Eug., Zur Beurteilg. d. Königs 
Friedrich v. Württemb. (Schwäb, Chronik d. 
Schwäb. Merkurs Nr. 555 v. 25. XI. 16.) [3951 


Barbey, Felix Desportes et l'an- 
nexion de Genève à la France 1794 
—99. Paris: Perrin. 16. 419 S. 

Rez.: Anz. f. schw. G. N. F. 14, 118—?? 
Seitz. [3852 

Haeßle, A., Das Oberelsaß in d. 
Jahren 1814—18. Straßb. Diss. 15. 
65 S., erscheint vollst. als Bd. 15 d. 
Straßb. Beitrr. z. neuen G. 13853 


Herrbach, J., Das Unterelsaß 
1818—24. Straßb. Diss. 15. 70 S. 

| [3854 

Lohmann, F. W., Kriegsbilder a. d. Fran- 


zosenzeit1792—1800 vornehml. d. Siegkreises. 
Bonn: Rhenania- Verl. 15. 133 S. 1 M. [8555 


Hinckel. J., Wetzlar vor 100 Jahren. 
(Mitt. Wetzlar. G.-Ver. 6. 13—325.) (3356 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1816 1117 


Gloël. H.. Der Übergang Wetzlars an 
d. Kgr. Preußen 1815. (Mitt. Wetzlar. G.-Ver. 
6. 6—13.) 13857 
Rüderscheidt, W., Ferd. Frz. Wallraf. 
(Beitrr. Köln. G. 2, 21—37.) [3858 


Lager. Der Trierer Bisch. Charles 
Mannay 1802—16. (Trier. Chron. N. F. 13, 
129- 41, 163—71.) [3859 


Sklarek, Belgien unter franz. Verwaltg. 
1795—1814. Münster i. W.: Buschmann 15. 
31 S. 1 M. 2 13860 


Fischer, Karl Berth., Die Harzreise d. 
Königs Jeröme 1811. (Zt. Harz-Ver. 5), 160 
—68.) 13861 

Lampmann, Th., Eutwicklg. d. 
öffentl. Meinung in Westfalen zur Zeit 
d. franz. Revolution. Münst. Diss. 15. 
86 8. 

Erscheint vollst. im Jahrb. d. Ver. f. Orts- 
u. Heimats-G. d. Grafsch. Mark u. als 11362 


Rothert, W., Fürst Karl Aug. V. Har- 
denberg. (Kothert, Hannov. Biographien 3, 
405—30.) [3863 


Wohlwill, Neuere G. d. Fr. u Hansest. 
Hamburg 1789—1815, 8. 1314, 4810. Rez.: 
hist. Zt. 114, 640-483 Bernheim; Zt. Ver. 
hamb. G. 21, 208—6 Sieveking. [3864 


Schalze-Sınidt,B., Bürgermeister Johann 
Smidt, s. 14, 4309. Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. 
G. 19, 151—53 R. Kayser. [3865 


Johann Georg, Hrzg. zu Sachs., Caroline, 
Herzogin zu Sachs., geb. Prinzessin v. Parma 
1770—1904. (N. Arch. Sächs. G. 38, n 


= Philipp, O., E. Neutralitätstafel v. 1806. 
iN. Arch. Sächs. G. 38, 218f.) [3867 


Wolff, Otta, Zur Lebens-G. d. Amtmanns 
Campe in Schwarzenbek. (Zt. Hist. Ver. 
Niedersachs. 16, 2871—95.) [3868 


Linder, R., Königin Luise u. d. sittl. 
Erneuerg. Preußens. (N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. 37, 595—607.) 18869 


Joschim, k., Aus d. Jugendtagen d. 
Ministers Alfr. v. Auerswald. (Forsch. Brandb. 
Pr. G. 30, 147—63.) 18870 


Petersdorff, H. v., Stettins Kontribu- 
tionen 1806—08. (Pomm. Mtbll. 28, Nr. 591 


Berg. G., Aus d. Vergangenheit d. Stadt 
Marienburg. Die F ranzosenzeit. (Mitt. 
Westpr. G. V. 16, 2—11.) [8872 


Kettner, A., Jos. Christian Reichsfürst 

v. Hohenloha-Waldenbur u. Bartenstein. 
(Zt. Dt. Ver. G. Mahr. u. Sc les. 21, nn 
87 


R Innere Verhältnisse. 


Hoff, J. F., Die Mediatisiertenfrage 
1813—15. 8. 13/14. 2011. Rez.: Forsch. 2. 
brandb. u. pr. G. 28, 643 Hartung. 


Ulmann, H., Zur Entstehg. d. Kaiser- 
note d. 20 Kleinstaaten v.16. Nov. 1814, Nach 
hess. Gesandtschaftsberr. Hist. Zt. 116, 
45-83. [3875 

Nabhols, H., Föderalismus u. Zentralis- 
mus in d. eidgenöss. Verfassg. v. 1198. (Polit. 
Jb. Schweiz. Eidg. 16.) [3876 


Stera, 8., E. Kampf um d. Preßfreiheit 
in Braunschw, zur Zeit d. franz. Revolutioun. 
(Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 
14, 18—76.) [3877 


> 
Müsebeck,E., Zur G. d. Reformbestrebgn. 
vor d. Zusammenbruche d. alt. Preußens- 
1806. Forsch. Brandb. Pr. G. 30, e 
1387 


Richter, Edm., Frdr. Aug. v. Staege- 
mann u. d. Kgl. Verfassungsversprechen v. 
22. Mai 1815, s. 14, 2190. Rez: Forsch. Z. 
brandb. u. pr. G. 28, 623 f. Haake. [3679 


Lobethal, R., Verwaltung u. Finanz- 
politik ın Preußen währ. d. Jahre 1808—10.. 
(Von d. Entlassg. Steins bis z. Amtsantritt 
Hardenbergs.) TI. 1: Die Verwaltungsor- 
ganisation. Ke p. 1 u. 2. Berl. Diss. 71 8 

13 


Schmidt, Rob., Städtewesen u. 
Bügertum in Neuostpreußen, $. 14, 
2019. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr- 
G. 27, 319f. Laubert. [3881 


Breitbartb, E., Die Durchführg. d. Ver- 
waltungsreform v. 1808 in Schlesien. Bresl. 
Diss. 16, 33 S. — Ders., Beitrr. z. Einfünrg. 
d. Verwaltungsreform v. 1808 bei d. schles.. 
Regierungen. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 50 
257—91.) 43882 


Clery, A. R. de, Les idées polit. 


de Freder. de Gentz. Bas. Diss., 308 S. 
3888. 


not u. Brodkarte 1795 in Bamberg. (74. 
Ber. u. Jahrb. 16. Hist. Ver. Bamb. S : 


Brink, W. L. D., Bijdr. tot de 
kennis van d. econom. toestand van 
Nederland in de jaren 1813—16. 
Amsterd.: Kruyt 16. 16, 235 S. 2 fl. 50. 

[8885 


J. F., Des Bankiers M. H. Stre- 
amburg Vermögensvermehrg. u. 
(Mitt. d. Ver. f. 

[3886 


Volg 
sow in 
Steuerzahlgu. 1783 — 1812. 
Hamb. G., Bd. 12, 119— 25.) 


Demian, J. A., Zur G. d. Moselschiff- 
fahrt. (Trier. Chron. N. F. 13, 271.) [3887 


Scheibe, Die hess. Feldpost im Kriege 
y. 1792 in d. Champagne. (Mitt. Mitglieder 
Ver. Hess. G. 15/16, 46—57.) [3888 - 


Ginsbarger, M., Aus d. Zeit d. Revolu- 
tionskriege. (Beitrr. z. G. d. dt. Juden 
249—56, 2571—66.) — Eckstein, A., Harden- 
berg u. die Frage d. Judenemanzipation 
in d. preuß.-fränk. Fürstentümern. (Ebd. 
267— 73.) — Kober, A.. Zur Vor-G.d. Juden- 
emanzipation in Nassau. (Ebd. ae 


Pinosch, St., Die außerord. Standesver- 
sammig. u. d. Strafgericht v. J. 1794 in Chur. 
Zürich: Leemann. 272 S. 5 M. 10. (Schweiz. 
Stud. z. G. wiss. 10, 1.) 13890 


Pauls, E.. Rechtsfolgen d. Selpstmordes- 
eines Fremden zu Aachen 179. (Zt. d. 
Aach. G.-Ver. 36. 202— 10.) (3891 


*118 Bibliographie Nr. 3892—3961 ü 


Bastgen, H., Dalbergs u. Napo- 
leons Kirohenpolitik in Dtid. (Veröft. 
d. Görres-Ges. Sektion f. Rechts- u. 
Sozialwiss. H. 30) Paderb.: Schöningh 


X, 870 S. 12 M. 

Rez.: Theol. Lit. bl. 17. Nr. 20 Schorn- 
baum; Arch. Kath. Kirchenrecht #7, 4883—90 
Hilling. A. Schnütgen, Regensburger Briefe 
nach Rom zu Ende d. Aera Dalberg.“ Hist. - 
pol. Bll. 159, 693—700.) [3892 


Schornbaum, Aus d. ersten Zeit d. bayer. 
Landeskirche. Beitrr. 2. bayer. Kirch -G. 
23, 1—9.) 13893 

Ciauß, H., Wann wurde die Konfirma- 
tion im bayer. Franken eingeführt? (Beitrr. 
Bayer. Kirch -G. 22, 171—77.) — Ders., Wei- 
teres z. G. d. Konf. in Franken. (Ebd. 23, 


Keller, R. A., G. d. Univ. Heidelberg f 
1803—13, s. 14. 2082. Rez.: Hist. Jahrb. 35. 
953 — 55 (auch v. Fız. Schneiders Arbeit) 
E. Reinhard: Zt. f. G. d Oberrh. N. F. 20. 
12938 (auch v. Schneiders Arbeit) Vier- 
neisel. [3903 
Zimmermann, P., Frdr. Nicolais Ehren- 
promotion zu Helmstedt. (Braunsch w. 10 80g 
11, Nr. 10.) 1 
Krüger, Gottfr., Das Ende d. Univ. Wit 
tenberg. (Thur. Sächs. Zt. 7. 11342.) [39310 


Imhof, M., Staatspädagogik vor 
100 Jahren im Systeme H. Stephanis. 
Würzb. Diss. 16. 104 S. [3911 


Müller, Joh. Bapt., Ign. Hnr. 


1317—87.) — Ders., Zur G. d. Konf. in Lohr 
p. Rothenburg. Ebd. 1871—89.' — Schorn- | V. Wessenberg, €. christ. Pädagog. 
baam, Zur G. d. Konf. in Franken. _ (Ebd. Beitr. z. G. d. Pádag. im 19 Jh. Paderb.: 


189.) — Ders., Zur G. d. Konf. in Feucht- 
Wangen. (Ebd. 189 f. — Trenkle, Einführg. 
d. Konf. in d. ev. Gemeinde Regensburg. 

94 


Schöningh 16. X, 196 S. 5 M (Paedag. 
Forschg. 2) auch Würzb. Diss. [3912 


Hauser, Jos., Frz. Jos. Müller 
(1779 — 1827), e. Volksschulpädagoge. 
Beitr. z. G. d. Pestalozzianums iu 
Bayern. (Pädag. Forsch. 4) Paderb.: 
Schöningh 16. X, 122 S. 3 M. (Paedag. 
Forschg. 4) auch Würzb. Diss. [3913 

Stölzle, R., Pestalozzi u. d. bayer. Re- 
gierung 1802. (Zt. G. Erziehg. 6, a 

Heigenmooser, J., Neues üb. 4. Lehrplan 
B. d. bayer. V olksschulen v. 1804 11. (Hist. 
pol. Bll. 159, 719 —36.) N [3915 

Hartmann, Max, Die Volksschule 
im Kanton Zürich z. Z. d. Mediation. 
Zür.: Füßli. 160 S. 3M.50. [3916 

Pachta, Br., Die Auerbacher Stadtschule 


vor 100 Jahren. (Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen 28, 
233—54.) (3917 
Konopka, O., Die Schulpolitik Süd- 
yreußens. II. 1. Mann's pädag. Magaz. 
614, 1.) Langensalza: Beyer & S. 15. 728. 

1 M. (3918 


„Ebd. 191—977) — Bergdolt, Zur Frage 
Einführg. d. Konf. (Ebd. 196—98. [38 
Gaß, J., Der fränk. Sehriftsteller u. 
elstiss. Konstitutionspriester Geo. Klarmann. 
Straßb.: Le Roux. 63 C. 1 M. Rez.: Hist. 
Jahrb. 38, 632 Schnütgen. [3895 
Löhr, J., Der Kardinal Montmorene u. 
à. Missionskirchenordng. d. Diözese Metz 
währ. d. Revolutionszeit. (Jahrb. Ger. 
Lothr. G. 27/28. 116— 84. [3896 
Schreibmäller. Der ar Konsi- 
storial- u. Kreisschulrat rdr. Butenschön 
1764—1842. Kuiserslaut.: Thieme. 30 Pf. [3897 


2 


Lager, Die Visitstionsreisen d. Bischofs 
Mannay in d. Diözese Trier. (Trier. Arch. 
24/25, 159—202. 26/27, 180—217.) 13398 

Lager, Zur G. d. Trierer Domschatzes 
Seit d. franz. Revolution. (Trier. Chron. 
12, 11427; 152—74. 13, 17—25.) 3899 


Bodewald, H., Ldw. Burkh. Chr. Pfender. 
Das Leben e. Hunsrück- u. Moselpfarrers 
unter 3 Herrschaften. (Monatshfte. f. rhein. 
Kirch.-G. 9, 161—208.) 13900 

Herrmann, B., Die Wirkung d. Napoleon. 
Zeit auf d. weimar. Landeskirche. Weim.: 
Böhlau. 66 S. 1 M. 20. (Aus Kirchen- u. 
Schulbl. 17.) [3901 

Rothert, W., Alt Saalfeld u. seine Ar- 
beitsgenossen. ( Rothert, Hannov., Biogra- 
phien 3, 371-86.) 13902 

Wendland, W., Zur Einwirkg. L. E. V. 
Borowskis auf Friedr. Wilh. III. Jahrb. f. 
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-Greifsw. Diss. 15. XIII, 78 8. [3930 
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1 

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(Theol. Stud. u. Krit. 16, 402— 10.) 13932 
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Zürich; Beer & Co. 59 S. 8 M. 60. Neujbl.: 
17. Zum Besten d. Waisenhauses in Zürich 
hrsg. v. d. Gelehrt. Ges) 13933 
Fischer, Ernst, Carl Fr. Haeberlin, e. 
braunschw. Staatsrechtslehrer u. Publizist, 
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Inst. Ost. G. 37, 702—4 Jireček. [3936 

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XI, 197S. 5 M. 80. XI. 182 S. Diss. 


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Lenz, O., Jean Paul Frdr. Richter 
u. d. zeitgenöss Kritik. Gießen. Diss. 
16. 197 8. 3941 
Körner, Jos., Aus Frdr. Schlegels Brief- 
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Frdr. Schlegels Gedichten. s.’14. 2053. (Münch. 
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250 S. 5 M. [3944 


Riederer, Fr., Lud w. Tiecks Be- 
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Diss. 15. 125 S. [3945 

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Darmstadt. (Aus: Arch. Hess. G. N. F. 11.) 
Darmst.: Hist. Ver. f. d. Grhgt. Hess. 48 S. 
1 M. 20. (3946 


‚ Fittbogen, G.. Hnr. v. Kleists vaterl. 
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Fischer, Max, Hnr. v. Kleist. d. Dichter 
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79 S. 80 Pf. 13948 
Steig, R., Achim v. Arnim u. Bet- 
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R. Steig u. Herm. Grimm. Bd. 2.) 
Stuttg. u. Berl.: Cotta 13. 419 S. 10 M. 

Rez.: Dt. Lit Ztg. 14. Nr. 50 f. auch v. 
18, 4566 Walzel. (3949 


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Piloty, R., E. M. Arndt. Seine Bedeutg. 
f. d. dt. Gegenwart. Würzb.: Perschmann. 
238. 75 Pr. (8951 


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Jg. 10, Aug. 16, 1869—94.) [39.3 

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Dreyer. 35 S. 1 M. [3953 


Czygan, P., Neue Beitrr. zu M. v. Schen- 
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(Altpr. Mtschr. 54, 145—52. 3417—59.) [3354 


Bette, L., Presse u. Zensur in Veste 
Recklinghausen währ. d. arenberg. - franz. 
Zeit 18 3—15. Gladbeck (Westf.): Selbstverl. 
29 S. 75 Pf. (Aus: Gladbecker Bil. f. Orts- 
u. Heimatkde 17.) i [3955 


Degering, H., Franz. Kunstraub in Dtld. 
1794 — 1807. (Intern. Mtschr. 11, 16, 1 — 47.) 
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Gronau, M. G., Die Verluste d. Casseler 
Galerie in d. Zeit d. franz. Okkupation 1806 
—18. (Int. Mtschr. Wiss. usw. 17, Juni-Okt., 
1063—96; 1197—1314.) (3957 


Stein, Wilh., Die Erneuerg. d. 
heroisch. Landschaft nach1800. Stuttg. : 
Heitz XI., 116 S.,18 Taf. 8 M. (Stud. 
z. Mat. Kunst. H. 201.) [3958 


Förster. Rich., Neues von Frz. Gareis. 
(N. Lausitz. Magaz. 92, 180—94.) Vgl. 14—4357. 
43959 

Braun, Edm. W., Ein keramisch. Reis- 
bericht a. d. J. 1812 üb. d. 3 dt.-böhm. Porzel- 
lanfabriken zu Pirkenhammer, e 
wald u. Gießhübel. (Mitt. d. Ver. f. G. J. Dt. 
in Böhm. 53. 238 — 48. (3960 
Christ, tust., Die finanzielle Krisis d. 
Mannheimer Theaters nach d. Verlegung d. 
Residenz nach München. (Mannh. G. Il. 13, 
57—64.) 13901 


120* Bibliographie 


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Odendahl, L.. Friedr. Hnr. Himmel. Be- 
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d. 18. u. 19. Jh. Bonn. Diss. 47 8. [3263 


Getthardt. J.. Briefe von u. an Wein. 
v. Haxthausen. Mitt. d. Ver. f. G. J. Dt. in 
Bohm. 53. 339—537.) 13964 
Haupt. H.. Schiller g. hes». Volkstuns 
a. d. J. 1513. Hess. Bil. f. Volkskde. 15. 131 
235. [2966 
Mark. H.. Hamburgu. d. Hamburger 1809. 
Briefe e. Braunschweigers. (Zt. Ver. hamb. 
G. 21. 63 — 81. [3967 
Warstat, W.. Deutsches Leben in Riga 
zu Herders Zeit Grenzboten 1917. 28. Februar. 
Nr. 9. 8. 272—220). (368 
Pflock -Hart tene. J. v. Warschau zur 
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Haarhaus, Dt. Freimaurer z. Zeit 
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Hodemann-Hoespon, P. v., Die Schlesw.- 
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(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 45, 432 33. 
Vgl. 12. 2434. [33971 


Fürsen-Bachmann,J.N.(Schlesw.- 
holst. Oberst), Lebenserinnerungen: 
hrsg. v. O. Fürs en. (Quellen u. Forsch. 
z. G. Schlesw.-Holst. 5, 1— 214.) 3972 


Rohrer, P., Als Venedig noch 
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5. S., Bd. 3.) Stuttg.: Lutz 16. 386 S. 
6 M. [3973 


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3974 

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Friedr. Wilhelms III. Briefe d. Königs an 
seine Tochter Charlotte, Kaiserin v Run. 
land. (Hohenzoll. Jb. 20. 147— 74. [3975 

Sehaltegger, Am Hofe e. Exkönigiv. 
Aus d. Tagebuch e. Ehrendame d. Königin 
Hortense. Schrr. d. Ver. f. G. d. Beden- 
sees G. 93—178. 46, 105—65. [3976 

Spertiaz. E.. E. Denkschrift d. Prof. E. 
Münch a. d. J. 1831. (Zt. Ges. Beförderg. 
G. kde. Freiburg 32, 163—76,. [3977 

Grändorf v. Zebegény, W v.. Memoiren 
e. österr. seneralstäbiers 1832—66. hrsg. v. 
A. Saager. 8. 14, 2082. Rez.: Mitt. a. d. 
bist. Lit. N. F. 2. 303—5 II wol. 13978 


Hasenelever. A., Aus Josua Hasenclevers 
Tagebüchern. Aufzeichnen. ub. seine Be- 
ziehen. woınehml. zu Mitgliedern d. preuß. 
Konig-familie. Forsch. Liandb. pr. G. 28. 
490—505. [5979 

Briefwechsel zw. König Johann » Sachs. 
a. d Könizen Friedr. Wilk. IV. u. Wilh. I. 
v. Preub. s. 14. 2070. Rez.: Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. 36. 53—57 Bittner. 70 


Nr. 3962— 4050 


1 


Perthes. O.. Bundestag u dt. National- 
versammlg. 1848 nach Frankfurt. Berr. d. 
Bunde-tag-gesandten Clem. Th. Perthes. s- 
14 14. 2076. Rez.: Lit. Zbl. 16, Xr. G Frz 
Schnabel: Dt. Lit.-Ztg. 15. Nr. 42. 15-81 

Lipe- Fr., ceo. Herweghs viertägige 
Irr- u. Wanderfahrt m. d. Pariser dt -deino- 
krat. Legion in Drld. o. deren Ende duih 
d. Württemberger b. Dossenba:h. (RII. a. d. 
Markgrafsebaft 3 17. 27—66. 3 

Mescik, F., E Prager Polizist üb. d. 
Jupitage 1849. Mitt. Ver. (i. Dt.-Bohmen 
34. 045.) a 

Berger (Feldmarsch -Leutn.‘. Memoiren 
a d. Krieg 1859. zusammengent. v» K. Har- 
. auer. s. 13. 2000. Rez.: Streffleurs mil. 
It. 13. J. Lit. l.. 40-42 Uk. [3754 

Fries. A.. Blixen Finecke og Bismarck... 
En Bıevreksling. (Darske Magaz. b. R. 
2. 365—87. ı (85 

Einigungskriege, Dtlds.: 1864—71 
in Brieten u. Berr. d. führend. Mänrer. 
Hrsg. v. H. Kohl. TI. 3: 1870:71. Abt. 
4-6. Lpz: Voigtl. 16, 234: 191 S. 
3 M. (Voigtländers Quellenbücher 89 
u. 91.) [3986 


Pahncke. Die Parallel- Erzahlgn. Bis- 
marcks zu sein. Gedanken u. Eıinnergn., 
S. 14, 4371. Rez.: Forsch. z. braudb. u. pr. 
6. 28. 625—27 v. Petersdorff. [37 

Sternfeld. R., E. Brief Bismarcks an 
Kd w. v. Manteuffel. Berl. G. Juni 1866. Hist. 
Zt. 118, 25062.) [3988 

Orgines, Les, ann de la guerre 
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2086). T. 8—9, 14. 487; 382 S. T. 10. 

Rez.: Hist. Zt. 116, 512—16 en 


Kohl, H., Dtlds. Einiguugskriege 
1864—71 in Urkk., sowie in Briefen u. 
Berichten d. führenden Männer. 3 Bde. 
Lpz.: Voigtländer B. 12 M. [39% 


Rieß, L.. Abekens polit. Anteil an d- 
Emser Depesche. Hist. Zt. 118, nn 
Brandenberg. Reichsgründung, 3. 15. 


3295. Rez.: N. Jbb. Klass. Alt. 39, 4678-80 
Gust. Wolf: N. Arch. Sächs. G. 38, 126-5 
Ermisch; Hist. Jahrb. 8, 557—79 A. MaRi 

Hensgen, Kriegs- u. Gefangenschafis- 
Erlebnisse e. Arztes a. d. Feldzüge 1870 71. 
3. Aufl. Heidelb.: Hörning. 915. 1 M. 80. 


18s. 
Peters, Carl, Lebenserinnergn. 
Hamb.: Rüsch. 147 8. 3 M. [3994 


Thimme, Fr., Aus d. letzt. Jahr- 
zehnt Wilh. v. Kardorffs. Neue Briefe 
a. d. Nachlaß ein. Parlamentariers. 
(Dt. Revue 42, III, 248-656. IV. 
138—54; 256—71. [3995 

Schultheß’ europ. G.kalender. 
N. F. 30. Jg.: 14. (Der ganz. Reihe. 
55. Bl) Hrsg. v. W. Stahl. Münch.: 
Beck XXXII. 1248 S. 30 M. [399% 


Börekel. 4.. Mainzer Chronik 193-1917. 
Mainz: Diemer. XS. 2 M [rei 


Neueste Zeit seit 1815 


Flühmann, L., G. Europas s. d. 
„ Aarau: Saverländer. 
482 S. 8 M. ö [8998 


Stern, Alfr., G. Europas seit d. 
Verträgen v. 1815 bis z. Frankfurter 
Frieden v. 1871. Bd. 7. (8. Abt., Bd. 1). 


G. Europas 1848—71. Bd. 1. 16, 
XXV, 797S. 19 M. 50. 3999 
Wertheimer, E., Friedenskon- 


gresse n. Friedensschlüsse im 19. u. 
20. Jh. Berl.: Ullstein & Co. 
1 M. (Männer u. Völker 19.) 14000 


Lagemans, E. G., Recueil des 
traités et conventions conclus par le 
royaume des Pays-Bas avec les uis- 
sances étrangères depuis 1813. Cont. 
p. J. B. Breukelman. T.18, 1. La 
Haye: Belinfante 16. 826 S. 7 fl. 50. 

[4001 

Freksa, F., Der Wiener Kongreß. 
Nach Aufzeichgn. v. Teilnehmern u. 
Mitarbeitern. 2. Aufl. (Memoiren- 
Biblioth. 5 S., 4.) Stuttg.: Lutz XIV, 
367 S. 5 M 50. [4002 


Jettel, v., Die polnische Frage auf d. 
Wiener-Kongresse. Dt. Revue 42, 2080 


Blesch, J., Studien üb. Johs. Wit, 
gen. v. Dörring u. seine Denkwürdig- 
keiten nebst Exkurs üb. d. liberalen 
Strömungen v. 1815—19. Berl.-Wil- 
mersd.: Rothschild. 98 8. 3 M. 20. 
Subskr.-Pr. 2 M. 80. (Abh. z. mittler. 


u. neuer G. 63.) 51 S. Berl. Diss. 16. 
Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 20 Bergsträßer. 
[4004 


Wentscke, P., Das Wartburgfest am 
18. Okt. 1817. Korr. bl. Gesamt-Ver. 17, Nr. 
7/8.) [4005 
Wentzeke, P.. Vor hundert Jahren. Zum 
18. Okt. 1917. (Grenzboten 1V. Bd. 1917, Nr. 
42, S. 70—79.) [Wartburgfest.) 14006 
Bëngel, W., Der Philhellenismus in 
Dtid. 1821—29. Straßb. Diss. 71S. [4007 
Kentenich, Wie d.Moselland an Preußen 
kam. (Trier. Chron. N. F. 10, a 


Strupp, K., Die Neutralisation u. 
Nentralität Belgiens. Mit hist. völker- 
rechtl. Einl. Gotha: Pertbes. XIX, 
188 S. 5 M. Perthes Schrr. z Welt- 
krieg 13.) [4009 

Grauert, H. v., Schwarz-rot-goldene u. 
schwarz-weiß-rote Gedanken an dt. Uni- 
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Univ.-Rede.) [4010 

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209 8. 


121 


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Egelhaaf, G., Bismarck. 2. verm. 
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11 M. 50. 4021 

Geppert, Frz., Bismarck. Lpz.: 
Schlößmann 15. 150 S. 1 M. 60. 

[4022 

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312 S. 4M. [4023 


Schäfer, D., Bismarck. 
sein. Lebens u. Wirkens. 


Berl.: Hobbing, 284; 244 S. 26M. 
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Stellwagen, A. W., O. v. Bismarck 
tot aan zijn optreden als staatsman. 
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Bruna 14. 1848. 5 fl 20. [4025 


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Stamm. E.. Konst. Frantz u. Bismarck. 
Stuttg. u. Berlin: Dt. Verl.anst. '17. 23 8. 
75 Pf. l [40:30 


9 


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Gerlachs unt, Bismarcks Ministerium 1862 4049 
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4 


4051 

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Dreibundes 1882 — 1915. Budapest: 
Kilian. 2975. 6M. [4053 
Herre, P.. Bumiünien“ Vertragsverbält- 
nis zum Dreiund. (Hist. Zt. 118, 9 1105 


Sell, v., Fürst Bismarcks Frau, f. 14. 
2136. Rez.: Hist. J t. 117. 95. 98 Busch. [40:6 
Fester, B., Neue Beit rr. z. G. d. hohen- 
zoll. Thronkandidatur, 8. 14. 2139. Rez.: 
Forsch. . prandb. u. pr. O. 27. 357 f. Roloft; 
It. f. öst. Gymn. 65. 3516—19 Loserth; Hist. 
Jahrb. 36. 422 f. E. K. [4037 
Treitschke. H. Te; Zum Gedächtn. d. 
groß. Krieges (Rede 95). 9. u. 10. Taus. 
Lpz.: Hirzel 15. 27 8. 60 Pf. 4038 
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4383). Forts. Le siège de Paris. 
Premiers jours du siège, 20. au. 
30. sept (Rev. d'hist. red. a L Etat. 
Major de l'armée EB, 105-34 La 1 
armee de la Loire (s. 14, 2089). Forts. 
(Ebd. 185 70.) [4039 
Sartorious Frhr. Ve Waltershausen, A.. 
Der Paragraph elf d. Frankfurt. Friedens. 
Jena: Fischer 15. 46 S. 1 M. 20. [1040 
Cartellieri, A. Frankreichs polit. Be- 
ziehgn. Zu Dtld. v. Frankf. Frieden his 2. 
Ausbruch d. Weltkrieges. Vortr. Jena: 
(1. Fischer 16. 27 S. 60 Pf. N 
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ti =i : we Hasharen. J. Ub. Beginn U. perioden 
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a Nani a Gelateria De . L gchiemann, Th., Dtld. u, d. große 
ez.: Hist. Jahrb. 38, ‚öffler; lit. | Poli , 7 Die 
pl. 17, Jr. 23 Lerche. (012 en 6.14, ak . 18 a 
Meinecke, Fr.. Reich u. Nation seit 1871. | tappen zum Weltkrieg. 30 : 
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u Geisterw 37.) LP.: Teubner 16. Anst. 17. 242 8. 1. 

132 8 1 M. 20. [4044 Noz. Lit. Zbl 17. Nr. 48 Zelmthauer, 
4002 


Lamprecht, Der Kaiser. S. 14. 2153. Rez.: 
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2. 436—39 Kör- 
nicke; Hist. Zt. 113. 687 Wahl. [4055 
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Schriftleitg. Ph. Zorn. S. 14, 4433. Rez.: 
Viertelischr. f. Soz- U. Wirtsch.- G. 13, 
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Köntzel, G.. Kaiser Wilhelm II. u. d. 
Zeitalter d. dt. Ernebung Y. 1813. (Frankf 
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Reventlow, Graf E. ZU, Dtlds. 
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(Süddt. Monatshite. 15. Apr. 108— 25.) 4059 


1 


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Berl.: Ullstein & Co. 16. 2518. 1j M. Kärnten 1818—73. (Carinthia I. 107. 8 pni 
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Josef L durch d. Deutsehböhmen 2. Janb. 


Frsknoj. V.. Andrássy, Bismarck. Crispi . . E 2 2 
Sy `P 1549. Mitt. Ver. G. Di. Böhmen 2» 24955.) 


im . 1877. Ot. Revue 16. Juli. 10—17.) Br 
1017 11085 

Brethelz. Kaiser Franz Josef I. . hederra. Notizen A“ Krakau 188. 
Dt. Ver. G. Mal. u. Schles. 21. 1—22. . (Mitt. Ver. f. G d. Di. in Bohm. 53. 33-39.) 
[1048 ) 14066 


Neueste Zeit seit 1815 


d. tschech. 
Akad. ’14. 

G. Dt. Böhmen 
[4087 


Heidler, J., Anton. Eh ag: Böhm 
Politik 1848— 50. 
3 Rez.: Mitt Ver. 
198-203 O. S. 


Rille. A.. Aus mährisch. Städten sn T 
Frühlingsstürmen d. J. 1848. (Zt. Dt. V 
G. Mähr. u. Schles. 21, 177—85. [4068 
Doeberl, M., Bayern u. Dtid. im 
19. Jh Nebst Anh.: Ausgew. Akten- 
stücke z. G. Bayerns u. Dtlds. im 19. Jh. 
Münch.: Franz. 155 S. 6 M. [4069 


Keiper, J., Landverlust Bayerns 
an Frankreich im Pfälzer Wasgau beim 
Grenzabkommen 1825. Beitr. z. pfälz. 
Ldkde. Kaiserslautern: N. Kayser 17. 
174 8. 3 M. [4070 


Schreibmäller, H., Bayern u. d. Pfalz 
1816—1916. Kaiserslautern: Kayser '16. 64 S. 
J M. Rez.: Hist. Zt. 116. 549 f. S.R. [4071 


Endres, Fr., Prinzregent Luitpold u. d. 


Entwickl. d. modern. Bayern. Münch.: Beck 
16. 94 8. [4072 

Bomhard, Y., Eduard v. Bomhard, s.’14, 
4408. Rez.: Hist. Jahrb. 35, 936 f. Dürr- 
wächter. 14073 


Egeilhsaf, G., Württemberg 1891 — 1916. 
Württh. e 25. 606— 15. 14074 

Gutknecht, E „„Die Diplomatie d. 
Auslandes in d. Schweiz währ. d Son- 
derbundes. Zürich: Leonhard & Co. 17. 
88 S. 1 M. 80. (Schweiz. Stud. z. G. wiss. 
9, 3 u. Basel. Diss. [4075 


Heer A., u. (i. Rinder, Der Sonderbund, 
s. 14. 4447. Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15, 65 f. 
Guggenbiilll. [4076 


Delnon, B., Gaudenz v. Planta. 
E. bündnerischer Staatsmann (1757 
—1834). Chur: Keller IX Ivielm. IX], 
328 8. 14077 

Schmid, Hans, Buudesrat Frey- 
Herose 1801—73. Drei Jahrzehnte 
Aargauer- u. Schweizer-G. Aarau: 


Sauerländer. 308 S. 5M. 
Rez.: Anz. Schweiz. G. 17, 191 — 93 
Zschokke. [4078 


Zimmermann, W., G.d. Kantons 
Zürich v. 6. 9. 1839 bis 3. IV. 1845. 
Zür.: Leemann & Co. 16. 212 8. 3 M. 50 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 46 Schollen- 
berger. (Schweiz. Stud. z. (. wiss. 8.3u.Diss. 
Zürich.) [4079 

Müller, K., Phil. Ant. v. Segesser. 
1: Jugendjahre. Universitätszeit. Der 
Ratsschreiber. 1817—47. Luzern: 
Räber & Co. 111 S. 3 M. 4080 


Valer, M., Der Anteil Graubün- 
dens am Sonderbundskrieg: (Aus: 
45. Jahresber. d. Hist.-Antiduar. Ges. 
Graubünd.) Cbur: Schuler 16. 140 8. 

[4081 


Lautenschläger Fr., Die Agrarunruhen 
in d. badisch. Standes- u. Grundherrschaften 
1848, s. 15. 2022. Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 45 
Bergsträßer. 4082 


*123 


Brentano L., Elsässer Erinnergn. Berl.: 
Reiß. 157 S. 3 M. 50. [ars3 

Becker, Alb., Die Wiedererstehung 
d. Pfalz. Zur Erinnerg. an d. Begründg. 
d. bayer. Herrschaft auf d. linken Rhein- 
nfer u. deren Begründer Frz. Xav. v 
Zwackh - Holzhausen. (Beitrr. 2. Hei. 
matkde. d. Pfalz 5.) Kaiserslautern: 
Kayser 16. 124S. 2 M. 40. 

Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 28 Wentzsche. [4084 

Cöln, Die Stadt. im 1. Jahrh. unt. 
preuß. Herrschaft 1815 bis 1915. Hrsg. 
v. d. St. Cöln. Bd. 1, 1. 2 Bd. 2 Cöln: 
Neubner 16. 4°, XL, 707; 540; 7318. 
25 M. Bd. 1. Tl. 1: E. „Gothein, Verfgs.- 
u.Wirtsch.-G. v. Untergange d. Reichs- 
freiheit bis z. Erricht. d. Dt. Reiches. 
TI. 2: G. Neuh:us, Entwickle. von d. 
Erricht.d. Dt. Reiches bis z. Weltkriege. 
Bd. 2: Verwaltg. seit d. Reichsgründg. 
in Einzeldarstellgn. 

Rez.: Lit. Zbl. 17. Nr. 5 Markull; Zt. f. 
d. ges. Staatswiss. 72. 586 — 88; Archiv. So- 
zialwiss. 42, 969 — 75 Schwann; Ib. Gesetz- 


gebg. 41. 1101 -5 Most; D. Lit,-%tg. 18. Nr. 6 
Oppermann. 14085 
Iseler. Entwicklig. e. öffentl. polit. Lebens 

in Kurhessen. 1815 — 48. 8. 14. 2177. Rez.: 
Dt: Lit.-Ztg. 15, Nr. 13 Lichtner. [4086 
Dellevie.Th., Dr. Kellner n. seine Flucht 

a. d. Kastell. (Mitt. d. Ver. f. hess. G. 13/14, 
37—40.) [4087 
Herschel, 0.. Die öffentl. sen in 
Hamburg in ihr. Haltung zu Bismarck 1864 
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80 S. 2 M. 14088 
Hagenah, H., Revolution u. Legi- 
timität in d. 6 d. Erhebg. Schlesw.- 
Holsteins. Untersuchgn. z. Entstehgs.- 
G. u. d. Politik d. Provisor Regierg. 
(Qu. u. Forsch. z. G. Schlesw - Holsteins 
4, 17 — 178. 102 S. Kiel. Diss. 16) 
[4089 
Stubbe. Chr.. Landeskirehe u. (ieistlich- 
heit in Schlesw.-Holstein 1863 bis 1867. (Schrr. 
Ver. Schlesw.- Holst. Kirch-. 6. 497 — 564.) 


[100 

Mählenhardt. Zum Gedächtnis Hrzg. 

Friedrichs. (Schrr. Ver. Schlesw. - Holst, 

Kiveh.-4. 2. R.. 6. 391—412.) [4091 

Reinhardt, P., Die sächs, Unruhen 

d. J. 1830—31 u. Sachsens Übergang 

z. Verfassungsstaat. Halle: Niemeyer 

16. IX, 320 S. 10 M. (81 S. Hall. Diss. 
15.) Hist. Studien v. Fester 8) 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 18. 33° Philipp: 

N. Arch. Sächs. G. 37, 102 f. H. Richter. 4092 

Zaunick, R., Das Ende Friedr. Augusts II. 

v. Sachs. (N. Arch. Sächs. (1.38, 407-9. [4098 


Kattowitz. 1865 — 1915. E. Denkschr. z. 
50 J. Besteh. d. Stadt. Hrsg. v. P. Knôtel. 
Caua Oberschlesien.) Kattow.: Bohm 15 
55 S.: 12 Taf. 1 M [4094 

Feckes, E., Dorothea, Herzogin v. Dino 
u. Sagan, ihr Leben mit besond. Beriückn. 
ihr. Beziehgn. z. preuß. Königshanse u. zu 
dt. Politikern. Bonn. Diss. 96 5. [4045 


9* 


*124 


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Nüsebeck. E., Die ursprüngl. Grundlagen 
d. Liberalismus u. Konsei vatismus in Dti. 
Berl.: Mittler 16. 40 5. 60 Pf. Aus: Korr. bl. 
d. Gesamt-Ver. 15.) [4996 
Rhein. F.. Zehn Jahre . Historisch - po- 
Htische Blätter 1838-1848. Ein Beitrag zur 


Vorgeschichte des Zentrums. Diss. Bonn 
1016. 78 N. Rez.: IIist. Jahrb. 38, 378f. 
Schnütgen. [4097 


Christ, I., Die großdt. Bewegung d. 
Jahre 1848 49 u. d. Gründg. d. grogdt Partei 
im J. 1849. 35 S.: Straßb. Diss. Erscheint 
vollst. als Bd.13d. Straßb. Beitrr. z. neuen G. 


[4098 
Kalkoff, H., — Nationalliberale 
Parlamentarier 1867 bis 1912 d. Reichs- 
tages u. d. Einzellandtage. Berl.: 
Schriftenvertriebsstelle d. nationallib. 


Partei. 484 S. 5M. 4099 


Brandenberg. E., 50 Jahre nationallihe- 
rale Partei 1857— 1917. Berl.: Schriftenver- 
triebsstelle d. nationallib. Partei. 32 N. 75 Pf. 

14100 


Groß. Wolf., Die Rechte d. Kaisers a. 
d. Xl.Ab»chn.d.Verfg. d. Di. Reichs. Greifsw. 
Diss. 16. 468. 14101 


Philippson, Johanna. Üb. d. Ursprg. u. 
d. Einführg. d. allg. gleich. Wahlrechts in 
Deld. s. 13714 2209. Rez.: Hist. Zt. 115. 149 
—52 Valentin. [4102 
Augst, R., Bismarcks Stellg. z. 
parlamentar. Wahlrecht. Lpz.: Brand- 
stetter XI, 192 8. 3 M. 50. (110 8S.: 
Leipz. Diss. 16.) 
Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 84 H. Richter. 
[4108 
Kaufmann, Erich, Bismarcks Erbe 
in d. Reichsverfg. Berl.: Springer. 
106 S. 2 M. 80. 
Rez.: Lit. Zbl. 18., Nr. 2 H. Richter.[4106 
kEickhof, R., Die Interparlamentar. Union 
1889— 1910. (Zt. f. Polit. 8, 452— 93. 1410⁵ 
Delbrück, Cl. v., Reden 1906—16. 
Berl.: Hobbing. 447 S. 8 M. [4106 


Fournier, Aug., Ost.-Ungarns Neu- 
bau unt. Franz Josef I. Berl. u. Wien: 


Ullstein & Co. 213 S. IM. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 40. O. Kauf- 
mann; Preuß. Jbb. 169. 405—9 Daniels. [4107 


Huzelmann, K., Kaiser Franz Joseph u. 
d. Bürgerministerium. (Hist. Zt. 118. 262-868.) 
[4108 


Czedik, A. F. v., Das G. d. k. k. 
öst. Ministerien 1861 — 1916. (3 Bde.) 
Bd. 1: 1861—93. Teschen: Prochaska 
NXXX, 592 S. Vollst.: 25 M.) [4109 


Kastner, Frz., Das Auftreten d. 
Pfälzer auf d. I. bayer. Landtage 1819 22. 
Beitr. z. G. d. Anfänge d. konstitutionell. 
Lebens in Dtld. Münch. Diss. 16. 145 8. 


4110 

Schneider. Eag., Kg. Wilh. I. u. d. Ent- 
stehg. d. württb. Verfg. (Württb. Vierteljhfte. 
25. 53247. ‚4111 


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Schweiz, 1x0—50. Berl.: Francke. 93 411 
Haefeli, Fr., Die Verfassungs- 
bewegungen in Appenzell a. Rh. 
währ. der Regenerationszeit. Bern. 
Diss. 16. 160 S. 4113 


Giere, 0., Der Staatshaushalt d. 
Kantons Graubünden seit Einführg. 
d. direkt. Steuern bis heute, 1856— 
1914. Bern: Stämpfli & Co. 16. XI, 
211 8. 5 H. 50. (Beitrr. z. schweiz. 
Wirtschaftskde. 8) n. Diss. Bonn. 

[4114 

Müller, Hnr., Oberbürgermeister 
Dr. O. Winterer. E. Vierteljahrh. 
Entwicklungs-G. d. Stadt Freiburg. 
Freib.: Lit. Anstalt 16. 266S. 2 M. 50 

155 15 
Christ. G.. Zur Vor- G. d. badisch. Verfg. 


Erlebnisse ein. Heidelberger Professors. 
(Mannh. G. bll. 18, 70 f.) [4116 


Käding. Beitrr. z. preuß. Finanzpolitik 

in d. Rheinlanden 1815—1840 K. 13/14, 2191. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 50 e 

4117 


Neselbern. K., 2 Gedichte a. d. Entste- 
hungszeit d. hessisch. Verfg. (Quartalbll. 
Hist. Ver. Hess. 6. 37—40.) 14118 

Knief, G., Die Staatsverträge d. 
Grhzyts. Oldenburg. Staatsgrundge- 
setz u. d. damit in engstem Zusammen- 
hange steh. ander. wicht. Grundgesetze 
in ihr. jetzt gelt. Fassg. Oldenburg: 
Stalling. XII, 210 S. 2 M. 50. [4119 

Hanser, H., Die Erörtergn. über die 
Kirchen- u. Schulsprache in d. Schlesw. 


Ständeversammlgn. 1853 — 60. (Zt. Ges. 
[4120 


MWösebeck, E., Die märkische Ritter- 
schaft u. d. preuß. Verfassungsfrage 18120. 
(Dt. Rundschau 174, 158—82 ; 354— 76.) [4121 


Käbler, S.. Das Wahlrecht in Wilh. 
v. Humboldts Entwurf e. ständisch. Verfg. 
f. Preußen v. J. 1819. (Zt. Polit. 10, 195— 
240.) [4122 


Lenel. Wilh. v. Humboldt u. d. Anfänge 
d. preuß. Verfg. s. 15, 16. 3357. Reg.: Zt. 
f. Polit. 10, 5017 Hashagen. (4123 

Ackermann, E. W., Georg Frhr. 
Vincke u. d. innere preuß. Politik 
1845 — 49. Marb. Diss. 123 S. u. 
Jahrb. Ver. Orts- und Heimatskde. 
Grafsch. Mark 29, 115—235. [4124 


Heinrichs, J., Die Reaktivierung 
der Kreis- und Provinzialstände Ein 
Beitrag zur Geschichte der Reaktion 
in Preußen. Diss. Bonn. 143 S. 

[4125 

Pressentin, H. v., gen. v. Rautter, 
Sozialpolit. Gedanken bei d. preuß. 
Klassen- u. Einkommensteuerprojekten 
vor 1850 auf Grund archival. Studien. 
Bresl. Diss. 16. XVIII, 73 S. [4126 


Neueste Zeit seit 1815 


Ritter. Gerh., Die preuß. Konservativen 
u. Bismarcks dt. Politik 1858—71, S. 14. 2216. 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 350— 
52 v. Petersdorff; Preuß. Jahrbb. 159, 157— 
62 Th. Elbinghaus. 14127 

Wendorf, H., Die Fraktiön d. 
Zentrums im preuß. Abgeordnetenhause 
1859—1867. Leipz.: Quelle u. M. 16. 
139 8. (Leipz. hist. Abh. 40 u. Leipz. 
Diss. 15.) 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17 Nr. 18; Hist. Jahrb. 
38. 122—130 Schnütgen. [41278 

Löwenthal, D. preuß. Verfassungsstreit 
1862—66, 8. 15/18, 2014. Rez.: Zt. f. Polit. 
10, 502 f. Heyderhoff. [4128 

Schunke, W., Die preuß. Frei- 
händler u. d. Entstehg. d. national- 
liberal. Partei. Leipz.: Quelle & M. 
16. 86 S. 8 M., Subskr.-Pr. 2 M. 55. 
(Leipz. hist. Abh. 41 u. Leipz. Diss. 16.) 

Rez.: Hist. Jahrb. 38, 157 f. Se 18 


Budde, H. v., Staatsminister u. 
Minister d. öffentl. Arbeiten. Auf- 
zeichngn. u. Erinnerungsblätter, ge- 
samm. u. niedergeschr. v. sein. treuest. 
Freunde. Berl.: Mittler 16. 89 S. 2 M. 

i . [4130 

Schottmüller, K., Die Einrichtg. d. Kgl. 
Regiers zu Danzig v. 100 Jahren. (Zt. Westpr. 
G.-Ver. 57, 1—66.) [4181 

Meyer, Edus. Wilh., Polit. Erfahrgn. u. 


Gedanken Theodor v. Schöns nach 1815. 
(Hist. Zt. 117, 432—64.) [4182 


Kiliani, R., Der dt.-engl. Wirtschafts- 
ge ensatz. (Stuttg.: Dt. Verlangsanst. 15. 
. 50 Pf. (Der dt. Krieg. Polit. Flugschrr., 
hrsg. v. E. Jäckh. 57.) Rez.: Lit. Zbl. 15, 
Nr. 42. [4133 
Doeberl, Baveru u. d. wirtschaftl. Eini- 
gung Dtlds., s. 1516. 3388. Rez.: Lit. Zbl. 
17, Nr. 48 Bergsträßer. [4134 


Drönewolff, W., Stadterweiterg. 
u. Wohrungshausbau in Osnabrück 
1843—1913. Beitr. z. Entwicklgs.-G. 
d. dt. Mittelstädte. (Mitt. Ver.-G. 
Osnabr. 40, 1—152.) [4135 
Schnerring, Die Teuerungs- u. Hunger- 


Jahre 1816 u. 1817 in Württemb. (Württb. 
‚bh. Statist. 16, 45—78.) [4136 
Schloßmasan, A., Die Kindersterblichkeit 

in d. dt. Fuürstenhäusern im 19, Jh. u. ihre 
Beeinflassung durch die Fortschritte der 
Hygiene. GJahrbb. f. Nat.ök. 105, rer 
4137 


Wiedenfeld, K., E. Jahrhundert 
rhein. Montanindustrie(Bergbau,Eisen- 
industrie, Metallindustrie, Maschinen- 
bau). (Moderne Wirtschaftsgestaltgn. 
Nr. 4) Bonn: Marcus & W. 16. 
155 S. 5 M. 


Rez.: Zt. Ges. Staatswiss. 63, 443—47 
Heiß. [4138 


*125 


Bender, J., Zur G. d. reut staatl. 
Salzwerks zu Stetten b. Haigerloch in 
Hohenzollern. (Mitt. Hist. Ver. Hohenz. 50, 
81—97.) (4189 


Nathusins, E. v., Joh. Gottl. Na- 


thusius. E. Pionier dt. Industrie. 
Stuttg.: Dt. Verl.-Anst. 15. 306 S. 
5 M. [4140 


Riedler, A., Emil Rathenau u. d. 
Werden der Grnbwirtschaft. Berl.: 


Springer 16. 249 S. 5 M. 
Rez.: Jahrb. Gesetzgebg. 41, 461 — 66 
Sehmoller. 14141 


Charmatz, R., Minister Karl Ldw. 
Frhr. v. Bruck. Der Vorkämpfer 
Mitteleuropas. Leipz.: Hierzel. X, 
281 S. 5 M. | [4142 


Kassowits, T., Die neuer. handelspolit. 
Beziehgn. zwisch. Osterr.:Ung. u. d. Balkan- 
ländern bis 7. Ausbruch d. Weltkrieges. 
1: Rumänien. Berl. Diss. 6t S. [4143 


Krebs, Rob., Die wirtschaftl. Bedeutg. 

d. Jahrzehnts 1870—80 f. d. neuereVergangen- 
heit d. lothr. Eisenindustrie. E. Beitr. z. 
els.-lothr. Wirtsch.-G. Leipz. Diss. 16. 115 8. 
(4144 

Schreiber, Fritz, Die Sächsische Bank 

zu Dresden 1865 bis 1912. K. geschicht!- 
statist. Beitr. z. Entwicklg. d. Notenbank 
wesens in Sachsen. Leipz. Diss. 15. X, 
89 S. N [4145 


Schulze, Pr., Die erst. dt. Eisenbahnen 
Nürnberg -Fürth und Leipzig—Dresden. 
2. verm. Aufl. Lpz.: Voigtländer. 68 S. 
80 Pf. (Voigtländers Quellenbücher 1.) [4146 

Draeger, Fr., Die erst. Eisenbahn d. St. 
Essen. íBeitrr. G. Essen 36, 1833—94.) [4147 
. Leyen, A. v. der, Die Eisenbabnpolitik 
d. Fürsten Bismarcks, s. 14, 4481. Rez.: 
Hist. Zt. 115, 152—56 Rosenthal; Zt. f. Polit. 
9, 597 800 Eger. [4148 

Schwoerbel, E., Der Gemeinschaftsge- 

Eisenb 


danke im deutsch. ahnwesen. Diss. 
Bonn. 658. [4149 
Timm, J., Sozialdemokratie u. Ge- 


werkschaften. (Süddt. Monatshfte. 17. Nov., 
175—207.) (4150 

Zaddach, Sozialist. Ideen in Pommern 
1848. (Fomm. Mtbll. 14, Nr. 6.) [4151 


Bernstein, Ed., Erinnergn. eines 
Sozialisten. Teil 1: Aus d. Jahren 
mein. Exils. 3. u. 4. Aufl. Berlin: 
Reiß 18. 306 8. 5 M. 50. [4152 


Silberstein, 8., Die Stellung Preußens 
u. Mecklenburgs zum Artikel XVI d. Dt. 
Bundesakte. (Beitrr. z. G. d. dt. Juden 
3802—24.) — Lewinsky, A., Aus d. Schriften- 
kampf für u. wider d. Juden in d. 30er 
Jahren d. 19. Jh. (Ebd. 325—41.) — Braun, 
M., Der älteste jüdische Gemeindeverband 


in Preußen. (Ebd. 3412—69.) [4153 
Meisl, J., Hur. Graetz. Berl.: 
4154 


Lamm. 184 S. 4 M. 50. 


*126 


Heilfron, E., Die rechtl. Behandl. 
d. Kriegsschäden in Preußen nach d. 


Freiheitskriegen. 1: Bis z. Kriege 
v. 1914. Bd. 1: Bis 1864. Buch 1. 
Mannh.: Bensheimer 16. XVIII. 
281 S. 15 M. [4155 


Gelsberg, W. D., Bismarck u. das 
Kriegsvölkerrecht. g. 14. 2246. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. 16, Nr. 26 Rosin [1156 

Eggler, W., Der Waldstetter Mord u. 
d. letzte Hinrichtung in Walldürn 1818. 
(Alemannia 43, 21—23.) 14157 


Heinecke. Fr., Landwehr u. Landsturm 


seit 1814. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 40. 1087 — 
1112. [1158 
Clausewitz. Karl u. Marie v., 


Lebensbild in Briefen u. Tagebuchbll. 

Hrsg. u. eingel. v. R. K. Lin nebacb. 

Berl.: Warneck 16. 500 S. 7 N. 
Rez.: Dt. Revue 42. I. 3655—68 v. nn 


Janson, A. v., Colmar v. d. Goltz +. 


(Dt. Lit.-Ztg.’18, Nr. 24.) 4100 


Kißling, J. B., Der dt. Prote- 
stantismus 1817—1917. Bd. 1. Münst.: 
Aschendorff. 422 S. 7 M. 

Rez.: Hist.-Polit. Bll. 161. 202—4. [4161 

Büttner, 0., Die evang. Frei- 
kirchen Delds. Beitr. zur neuesten 


Kirch.-G. Mit Vorw. v. K. Mascher. 
Bonn: Schergens 16. XVI, 352 S. 
3 M. [4162 


Q 


Schrörs, H., Dt. n. franz. Katho- 
lizismus in den letzten Jahrzebnten. 
Freib.: Herder. XV, 228 S. 4 M. 


[4163 

Schnütgen. Das Flsaß u d. Erneuerg. d. 
kathol. Lebens in Dild. 1814— 48. S. 13, 4740, 
Reg.: Dt. Lit. -Zte. 16. Nr. 23 F'eig; Hist. 
Zt. 119. 114 — 16 Wiltberger. K. Buchheim, 
Aus d. KO ergen enheit d. dt. Katholiken. 
(Grenzboten 10. III. 329—37) 14164 


Rolfs u. Ficker. Haımsiana. Schrr. Ver. 
Schlesw.-Holst. Kirch.-G. 2. R.. 7.99 — 125. [4105 


Dyroff, A., C. J. Windischmann 
(1775—1839) u. sein Kreis. (Verein- schr. 
d. Görres-Ges. 16. 1.). Köln: Bachem 


16. 123 S. 2 M. 
Rez.: Hist. Jahrb. 88. 176f. Schnütgen, 
Theol. Rev. 17. Nr. 17/18 Kopp. [4166 


Schultheß- Rechberg, d. v., Die 
zürcherische Theologenschule im ı9.Jh. 
Zür.: Schulthefß3’14. 149 S. 2 M. (Aus: 
Festgabe d. Univ. Zürich z. Einweihg. 
d. Neubauten 14, Theol. Fak.) [4167 


Vermeil, E., Jean Adam Möhler et l'cecole 
cathol. de Tubingue 1815 — 40. S. 14. 2258. 
Rez.: Hist. Jahrb. 35, 648 f. Seppelt. Rev. 
d'hist. eccl. 15. 383-85 Flamien. (4168 


38. K. A. 7, 185—288. ı 


Bibliographie Nr. 4155 — 4227 


Briefe an E. W. Hengstenberg. 
Aus 40 Jahren dt. Kirch.-G. Hrsg. v. 
G. N. Bon wetsch. Gütersloh: Bertels- 
mann. 176 S. 4 M. (Beitrr. z. Förderz 
christl. Theol. 29, 1.) 4169 


Dorn. E.. Aus Briefen Adf. v. Harle’ an 
J. W. Fr. Höfling 1833—52. Beitrr. z. bayer. 
Kireh.-tr. 22, 193— 209; 241—64.) [4179 


Kolde. I... Aus Adf v. Harleß’ Briefw. 
1850—75. : Beitrr.g. bayer. Kirch.-G. ur N 
Mackintosh, R., Albr. Ritschl and 
bis school. Lond.: Chapman & H. 15. 
296 8. 7 sh. 6d. 14172 


Malert. H., Zur Lebens- (:. Chr. Gottl. 
Wilkes. Theol. Stud. u. Krit. 17. 198 - N.. 
14173 

Kappeler, E., Conrad v. Orelli. 
Sein Werden u. Wirken, a. d. schriftl. 
Nachlaß dargest. Ztirich: Füßli 16. 
507 S. 7 M. 50. [4174 


Finsler, R., Dieth. Geo. Finsler, d. 
letzte Antistes d. züricher Kirche. 
Zürich: Beer & Co. 16f. 93; 117 S- 
5 M. 50. ı Neujbl. d. Züricher Hülfsges. 


116 u. 117. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 8/9 E 
4175 


Döberl, A., J. M. Sailers Freundschafts- 
briefe an Edna. v. Schenk. (Hist. - pol. Bil. 
158, 7147—64.) 14176 


Schubert. E.. Die evang. 1 0 im Re- 
volutionsjalir 1848. 8. 13/14 2268. Rez.: Hist. 
Zt. 114, 541. Wentzeke. 14177 


Loesche. G., Kaiser Franz Joseph T. u. 
d. öst. Protestanrismus. (Jb. Ges. G. Prot. 
Österr. 37. 3—7.) (4178 
Bastgen, H., Die Errichtg. d. neuen Dom- 
kapitel in Trient u. Brixen 1824 — 26. (Forsch. 
Mitt. G. Tirols usw. 17, 78—98. 14179 


Doeberl, A., Kg. Ludwig I. u. d. 
kath. Kirche. (Hist.- pol. Bll. 158, 84 
— 98 usw. 824 — 39. 159, 45 — 55. 160, 
349— 861.) [4180 


Geiger, K. A., Das bayer. Konkor- 
dat v. 5. VI. 1817. Säknlar- Erinnergn. 


Regensb.: Manz. 190 S. 4M. 
Rez.: Beitrr. Bayer. Kireh.-G. 24, 122—224 
Herm. Jordan. .. ([41f1 
Mayer, Mich., Bayerns Bevölkerg.in kon- 
fessioneller Schichtung u. Entwicklg. seit d. 
letzt. 100 Jahren. Münch.: Schweitzer. 84N. 
2 M. 10. 4787 


Ludwig, A., Streif lichter auf d. Charakter 
d. Fürsten u. Weilibischofs Alex. v. Hohen- 
lohe. (Hist. Jahrb. 38, 321—29.) [4183 


Wurster. P., 100 Jahre Predigeran-talt 
in Tübingen. Tüb.: Mohr. 588. 1 M. 4184 


Kaas, L., Das Trierer Apostol. Vikariat 
in Ehrenbreitstein 1816—24). Beitr. z. G. u. 
z. Recht der Sedes vacans. (Zt. Sav.- Stift 
4185 


Neueste Zeit seit 1518 


Lager, Bemühgn.d. Domkapitels v. Trier, 
um d. h. Nagel zurückzuerhalten. (Trier. 
Chron. N. F. 14, 16—23; 51—57.) [4186 

Vogel, P., Beitrr. z.G.d. Kölner Kirchen- 
streites, S. 14, 4743. Rez.: Hist. Jahrb. 35, 
426 f. Schnütgen; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 
2. 399—401 Käher, Theol. Lit-Zig. 14, Nr. 25 
vigener. [4187 

Kipper, H., Johs. Kardinal v. Geißel, 
Erzbisch. v. Köin. (Frankf. zeitgem. Bro- 
scbüren 34, 2.) Hamm: Breer & Th. 34 S. 
50 Pf. [4188 


Dresbach, E., Aktenstücke z. Vereinigung 
A. beiden märkisch. Ministerien zu e, evang. 
Gesamtsynode u. e. Reformations jubiläum in 
d. Grafsch. Mark im J. 1817. (Jahrb. d. Ver. 
f. ev. Kirch.-G. Westfal. 18, 38—59.) [4189 
Vahle, H., Das Ended. Klosters d.Barm- 
herzigen Brüder u.d.Einführg.d. Elisabethe- 
rinnen in d. Klemenshospttal za Münster. 
(At. f. vaterl. G. Westf. 73, I, 173—212.) [4190 
Knoke, K., Die Kirchenvorstands- 
u. Synodalordng. d. ev.-luth. Kirche 
Hannovers v. 9. Okt. 1864. Gütersloh: 
Bertelsmann 16. 427 S. 13 M. 
Rez.: Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 21, 282 
—36 Ph. L. Meyer. |4191 
Vogel, Walt., 50 Jahre innere Mission 
im Kgr. Sachs., 1867—1917. Lpz.: Dörffling 
& Fr. 116 S. 1 M. [4192 
alert H., ? Briefe Schleiermachers z. 


- Kirchenverfassungsreform. (Zt. f. Kirch.-G. 
36, 509—338.) |4193 


Laubert, N.. Bettelmönche in d. Prov. 
Posen. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 16, 
33—86. 14194 

Seppelt, Frz. Xav., Kardinal G. Kopp, 
Fürstbisch. v. Breslau. (Zt. d. Ver. f. G. 


Schles. 50, 295—326.) [4195 

Grimm,Wilh., Die relig.-polit. Lage Liv- 
lands unt. russ. Oberhoheit. (Süddt. Monats- 
hefte 17, Febr., 831—-55.) [4196 


Becker, Alb., Pfälzer Geistesleben im 
letzt. Jh. (Mitt. Lit. Ver. Pfalz 4.) Speyer: 
Verein 16. 32 S. 50 Pf. [4197 


Wien, W., Die neuere Entwicklg. unser. 
Universitäten u. ihre Stellg. im dt. Geistes- 
leben. Lpz.: Barth 15. 31 S. 1 M. (4198 


Kaser, K., Die Gründung d. Franz- 
Josefs - Univ. in Czernowitz 1875. Wien: 
Braumüller. 43 S: 1 M. 20. 14199 


Döberl, A., Rekatholisierungsbe- 
strebungen gegenüber d. Universitäten 
Würzburg u. München unt. d. Regierg. 
Kg. Ludwigs I. (Hist.- pol. Bll 161, 
28—34; 81-98; 287— 98.) 4200 


Haug, Esg., G. d. Friedrichsuniversität 
Ellwangen, 1812—1817. Ellwangen: Ipf u. 
Jagstzeitung. 64 S. 4. 4 M. 20. 14201 


Fuchs. Karl John, Die Staats wiss. Fakult. 
d. Univ. Tübing. 1817—1917. (Jbb. Nat. ök. 109, 
686 — 93. 14202 
Blenhardt, A., Das Universitätsstudium 
d. Württemberger seit d. Reichsgründg. 
(Württb. Jbb. Statist. 16, 160—82.) [4203 
Mayer, Herm., Bemühungen d. St. Frei- 
burg um Erhaltg. ihr. Universität 1816 — 18. 
(Zt. Ges. Befürderg. G.kd. Freiburg 32. 103 
—30. — 4204 
Vollert. M., G. d. Kuratel d. Univ. Jena. 
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 23, 1—54. [4205 


127* 


Goetz, Walt., Das Institut f. Kultur- u. 
Universal-6. an d. Univ. Leipzig. (Arch. f. 
Kult.-G. 12, 274—81.) [4206 

Lamprecht, K., Bektoratserinnergn., 
hrsg. v. Arth. Köhler. Gotha: Perthes 17. 
76 S. 2 M. Rez.: Dt. Lit.-/tg. 17. Nr. 42 
Soll. 14207 


Beste, J., Göttingen u. Leipzig. 
Universitätserinnergn. Braunschw. : 
Wollermann XII, 235 8. 3 M. [4208 


Haupt. H., Zur G. d. ältest. Königsberger 
Burschenschaft 1817—19. (Altpr. Mtschr. 54, 
422— 29.) | [4209 

Aschner, S., Der dt. Unterricht u. d. Ro- 
mantik. (Zt. G. Erziehg. 6, 225 - 80.) [4210 


Bößle,. W., Jeremias Gotthelf als Volks- 
erzieher. Münch. Diss. 50 8. 14211 


Brutscher, Fr., Christoph v. Schmid 
als Pädagoge u. Jugendschriftsteller. 
Münch. Diss. 96 8. 4212 


Schagen, Görres u. d. Anfänge d. preuß. 
Volksschule am Rhein 1814—16, 8. 14, 2041. 
Rez.: Hist. Zt. 113, 219f. v. Müller; Düsseld. 
Jahrb. 26, 314 Willemsen. 14218 


Mahr. d, Der Einfluß Pestalozzis u. Her- 
berts auf d. hessisc h. Pädagogen Wilh. Hesse. 
Gieß. Diss. 16. 60 S. [4214 


Brutscher, Fr., Christoph v. Schmid. 
Pädag.-liter. Studie. Münch.: Lindauer 978. 
2 M. 50. [4215 


Krebs, Aus d. Lebenserinnergn. v. Dr.J. 
Ph. Krebs, Professor am Gymnasium zuWeil- 
burg. (Nass. Heimatbll. 17, 65—73. 18, 14—22; 
68—75.) 14216 


Meyer, Gast., Meine Erinnergn. an d. 
Glogauer ev. Gymnasium (1865—77). Glogau: 
Hellmann 15. 134 S.; 13 Bl. Zeichngn. faut 

7 

Glauning, 0., Wilh. Meyer u. d. Staats- 
biblioth. in München. (Zbl. Bibliothr. 84 
209—21. ö 14218 


Fischer, Herm., Die Hallisch. Jahrbb. 
u. d. Schwaben. (Württb. Vierteljhfte. 25, 
558— 71.) (4219 
Ankert, B., Beziehgn. zw. Prag u. Leit- 
meritz bei d. Urändg. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm. 52, 528—37.) (4220 


Sattler, W., Beitrr. z. Schleiermacher- 
(Theol. 


forschg. Stud. u. Krit. 16, 402 - 16; 
529—40.) 4221 

Böhme, Fr., Ferd. Böse. E. Freund 
Geibels. (Zt. d. Ver. f. lübeck. G. 17, 137— 
72. (4222 

Schucharät, O., Konst. Frantz. (Thür.- 
Sächs. Zt. 7, 155— 77.) 4223 


Salinger, R., Lotze als Berliner Univer- 
sitätslehrer. (Mitt. Ver. G. Berlins 17, al 


Nietzsche, Fr., Briefwechs. mit 
Frz. Overbeck. Hrsg. v. R. Oehler 
u. C. Bernoulli. Lpz.: Insel -Verl. 
16. 475 8. 10 M. [4225 

Rickert, H., Wilh. Windelband. Tübing.: 


Mohr 15. 44 S. 1 M. Rez.: Lit.-Ztg. '16 
Nr. 22 Troeltsch. 14226 
Drews, A., Zum Tode Wilh. Windel - 


bands. (Preuß. Jahrbb. 168, 1—12.) 14227 


*128 


Clemen, O.. Briefe dt. Gelehrter an e. 
kurländ. Philologen. (Altpr. Mtschr. =. 
209— 54.) [4228 

Müänz, Berah., Theodor (romperz. (Zt. 


d. Dt. Ver. f. G. Mälırens usw. 18. 153—#7.) 
[4229 


Watke, K., Ein Erteil Wilh. v. Hnum- 
boldts üb. d. er Breslauer Univ.-Prof. 
d. schles. Archivar J. G. Büsching. (Schles. 
G. bll. 16. 19.) 4230 


Germanlestenbrlefe von u. an Hoffmann 
v. Fallersleben. Ausgew. u. hrsg. v. F. 
Behrand, (Mitt. 8. d. Litt. arch. Berl. 14, 2.) 
Beri.: Litteraturarch. ges. 17. 68. 4281 
Briefe an Karl Lachmann 1814 — 
50; hrsg. u. erl. v. A. Leitzmann. 
(Abh. d. Berl. Akad. ’15, 1) Berl.: 
G. Reimer 15. 108 S. 5 M. 50. 4232 


Briefe a. d. Nachl. Wilh. Wacker- 
nagels. Hrsg. u. erl. v. A. Leitz - 
mann. Lpz.: Teubner 16. 175 S. 
6 M. 80. (Abh. Sächs. Ges. Wiss 34, 1.) 

4233 

Bettelheim, A., Leben u. Wirken 
d. Freiherrn Rochus v. Liliencron. 
Mit Beitrr. z. G. d. Allg. Dt. Biogr. 


Berl.: G. Reimer. 317 S. 8 M. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 18. Nr. 2 Biese; 
Hist. Zt. 118. 502—7 M. Ritter. 14231 


Dahl, Frz., Nordische Stimmen über Sa- 
vigny u. Gans. (Zt. Sav.-Stiftg. 37. G. A., 
511—18.) 14235 

Hübner. R., J. G. Droysens Vorlesgn. 
üb. Politik. Beitr. z. Entwic Klgs.- (i. und 
Begriffsbestimmung d. wissenschaftl. pour 
(Zt. f. Polit. 10, 325—76.) [42 


Frensdorff. J., Cotti. Planck. dt. 15 0 


u. Politiker, =. 14, 4533. Rez.: Zt. f. Polit. 
9, 615 Hevderhoff: It. N. Ver. Niedersachs. 
16, 25559 R. Se höder. [4237 


Rendtorff, F., Schmidt, R., Hauck, A, 


u. Ehrenberg. V.. Rudf. Sohm. Gedenk- 
worte. Lpz.: Hinrichs 17. 23 8. 50 Pf. 

[4238 

Issendorffl. W. v., Wilh. Roscher. 

(Hannov. G.bli. 20, 293 - 309.) [4230 

Schwind, E. v.. Hur. Brunner. Mitt. 

d. Inst. f. öst. G. 87, 1—26.) [4240 


Seckel, E., Heinrich Brunner. Ein 
Nachruf. (Neues Archiv 40, 807—818.) [4241 


Wretschko, A. v., Hnr. Brunner u. Rich. 
Schroeder. (Hist. Vierteljschr. 18. 345 —51.) 


[4242 

Singer, H., Frdr. Thaner. (Zt. Nav.- 

Stiftg. 37. K. A Luschia v. 
Ebengreuth, Desgl. (N. Arch. 41, 


wa 

Jaffé, Ch., Roscher, Hildebrand 
u. Knies als Begründer d. älter. hist. 
Schule dt. Volkswirte. E. Beitr. z. 


G, — — 


G. u. Theorie d. hist. Schule d. Na- 
tionalökonomie in Dtld. Bern. Diss. 
16. 120 8. 4244 


Damaschke. A., Frdr. List, e. Prophet 
u. Märtyrer dt. \Weltwirschaft. Jena: 


Fischer. 43 S. 60 Pf. [4245 


Bibliographie Nr. 4223—4315 


Hlatze. ©., Gust. v. Schmoller +. (Hist. 
Zt. 118, 477—83.) [4345 

Spicker, G., Vom Kloster ins 
akden Lehramt. Schicksale e ehe- 
mal. Kapuziners. 2. wesentl. erw. 
Aufl. Münster: Obertüscher 14. 223 S. 
3 M. 20. [4247 


Gasparlan, Der Begrif d. Nation in d. 


dt. G.schreibg. Lpz.: Voigtländer. 64 5. 
? M. 20. [4243 
Totenschau Schweizer. Histo- 


.riker: 1416. (Anz. Schweiz. G. 17, 
56—60; 152—56; 205 — 12.) N. F. 15. 
4249 

Hebeisen, Zum jahr. Bestehen d. Ver. 

f. G. u. Altkde. in Hohenzollern. (Mitt. d. 
Ver. 50, 1—18.) 14250 


Denkschrift Z. 50 jähr. Bestehen d. Ver. 
(Schrr. Ver. G. Leipzigs 12.) 80 N. [4231 


Virchow, H.. Erinnerg. an Alfr. Schliz. 


(Prähist. Zt. 6. 371—74. 14152 
Mötefindt, H., Mor. Hoernes. (Dt. G. bill. 
18, 219—25.) [4253 
Haberlandt, I., Mor. Hoernes. t. 
Öst. Volkskde. 23, 4548. 14254 
Götze, A. Hugo Jentsch 1840 — 1916. 
(Prähist. AR 7, 231 f.) [4255 


Koepp, Fr. u. Weber. Wilb.. Walt., 


Barthel. (Ber. d. Röm.-Germ. Komm. 9, 
i—13,.) A 4256 
Authes, E., Christian Ludwig Thomas. 


(Nass. Heimatbll. 17, 11114.) [4257 


Tasgl. M., Theodor Hirschfeld. Ein 
Nachruf (Neues Archiv 40, 828—830.) [4253 


Houben, N. H., Ferd. (regorovius als 


Journalist. (Dt. Rundsc hau 17, Mai. 2923—42.) 


[4259 

Redlich., Osw, Mommsen u. d. Germaniae. 
(Zt. Osterr. Gymr. 67, 865— 75.) [4280 
Lübbe, Fr. Gentz u. H. v. Sybel, s. 14. 
2281. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N.F. 2. 
8853—85 M. Pflüger. g [4261 
Banwstsch, N., Der Historiker Hur. 
Leo in seinen Briefen an Hengstenberg. 
(Nachrr. Gött. Ges. Wiss. 17. 8419—98.) [4262 
Reisig. E.. Hur. Laden als Publizist u. 
Politiker. 38 8. Jen. Diss. [4263 


Sepp, Joh. Nepom. (1816— 1909). 
Bild sein. Lebens nach sein. eigen. 
Aufzeichngn. 1: Bis z. Abschluß d. 
öffentl. Tätigk. Regensb.: März 16. 


165 S. 5 M. 
Rez.: Hist. Jahrb. 38, 177 f. eee 
142 
Marzdorf.H.. K. W. Nitzsch. Die method. 


Grundlagen sein. Geschichtsschreibg. 8s. 14, 
2282. (Leipz. Diss. 13.) Rez.: Hist. Zt. 113) 
5%4 — 68 Nitzsch. Hist. Jahrb. 36. 207 f. 


König: 
13, 430 f. v. Below. 


Vierteljschr. f. Soz.- u. W irtsch.-G. 
[4265 


d. dt. Lit. 


Neueste Zeit seit 1815 


Treitschke, H. v., Briefe. Hrg. 
v. M. Cornicelius. Bd. 3, TI. 1: 1866 


bis 71. 302 S. 7 M. 
Rez.: Lit. Zbl. 18. Nr. 11 H. Richter. 
14266 


Meinhold, P., Ein Brief Treitschkes. 
(N. Jbb. Klass. Altert. 30, 351.) 14267 


Lorenz, Id w., Treitschke in unser. Zeit. 
Leipz.: Hirzel 16. 56 S. ıM. [4268 


Ebbinghaus, Th., Hr. v. Treitschke u. 
(Preuß. Jahrbb. 165, 67 a 


4269 
Fischer, Law., Max Höfler. (Altbayer. 


Monatsschr. 13, 85—185.) Sep. Tölz: Dewitz 


216. 52 S. 2 M 14270 
Brethols, B., Adf. Bachmann. (Hist. 
Vierteljschr. 18. 351 f.) 4271 
Kaerst. J., R. v. Pöhlmann. (Hist. 
vierteljschr. 18. 2336-38.) 14272 


Sommerfeldt, J., Karl Theod. v. Heigel. 
«Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen. 54. 1837—41.) [4273 


Sommerfeldt, d., K. Lamprechts Lebens- 
werk u. Lehre. (Thür.-Sächs. Zt. 7, 52 1 
` 74 
Lenz, M., Theod. Brieger zum Gedächt- 
nis. (Zt. f. Kirch.-G. 36, I- XV.) 14275 
Jordan, Berm., Theod. Kolde, s. 14, 4528. 
Rez.: Theol.- Rev. 17. Nr. 9710 Merkie 
[4276 
Seeliger, G., Alfr. Dove. (Hist. Viertel- 
jschr. 18, 2335—40.) [4277 
Melneeke, Fr., Alfr. Dove. 
116, 69—100.) - 


Kantorowicz, H., Alfr. Doves schrift- 
steller. Größe. Hist. Zt. 116, 282—86.) [4275 


Gotheln, E., Alfr. Dove +. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. 31, 448—50.) [4280 

Pangerl, Frz., EmilMichael F. (Zt. Kath. 
Theol. 41, 2, I—IV.) [4381 


. Jaksch, A. Ve, JOR. V. Zahn (Mitt. Inst. 
Ost. G. 37, 5834—39.) 14282 


Srbik, v., Jos. Hirn. (Hist. Zt. 118, 187f. 
[4283 


Straganz. M., Josef Hirn. (Forsch. Mitt. 
G. Tirols usw. 14, 195 — 202.) 14284 
Wieser, Thom,, Ferd Hirn 1875 — 1915. 
(Forsch. Mitt. G. Tirols usw. 17. 117 — 22.) 
[4285 

Kinter, M., u. B. Brethelz. Die Korre- 
‚spondenz P. Greg. Wolnys. Hrsg. u. bearb. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 20, 87—140; 
379—95. 21, 105—37.) [4286 


Sauer, J., Karl Reinfried (Freib. Diöz.- 
Arch. N. F. 18, 451—80.) 14287 
Beyerl Rechtsanwalt Karl Beyerle 


e 
1839—1915. É .Bild a.d. polit. u. geistig, Leben 
„d. Stadt Konstanz in d. letzt. 50 Jahren. 
Schrr. Ver. G. Bodensee 46. 61—83.) (4288 
Kretzschmar, J., Edua. Hach. (Zt. Ver. 
Lübeck. G. 19, 127—48.) [4289 
Mötefindt, Hugo Jentsch. 
3195—98.) 
Schröder, Edw., Wilh. Meyer. (Nachrr. 
d. Gött. Ges. d. Wiss. Geschäftl. Mitt. '07, 76 
— 4.) [4291 
Hartmann. J., Arthur v. Auwers. 
1915.) 9 8. 
Göttingen. 


o. O. 

Aus: Nachr. d. (ies. d. Wiss. z. 

Gesohäftl. Mitteil. 1915, H. 1. 
| 142 


92 


12 Taf.). ; [429:3 


(Hist. Zt. 
(4278 


(Dt GDU. 17. 
14290 


2129 


Welf, Gast., Frdr. Pfaff t. (Zt. G. Oberrh. 
N. F. 32, 48870.) [4294 
Pagenstecher, K. H. A. Lebenserinnergn., 
s. 14. 2066. Rez.; Düsseld. Jahrb. 26, 315—17 
Wentzcke. [4295 


Delbrück, H., Die Sprachreinigung, Fürst 
Bismarck u. Hinr. v.Treitschke. Berl.: Stilke 
515. 32 S. 50 Pf. u. Preuß. Jahrbl. 156, 8 


Bachem, K., Jos. Bachem u. d. Eutwieklg. 
d. kath. Presse in Dtid. Bd. 2, 8. 14, 2261. Rez.: 
Hist Vierteljschr. 18, 830 -22 Zuchardt. [4297 


Felchtlbauer, M, Salzbur hochdt. Lite- 
ratur 1850 — 1917 im ahmen d. dt. Literatur- 
entwicklg. (Mitt. Ges. Salzb. Lakde. 57. 65 
—233.) 4298 

Hörler, R., Die mundartl. Kunstdichtg. 
d. Siebenbürg. Sachsen. (Arch. d. Ver. t. 
siebenb. Ldkde. 39, 629—708.) [4295 

Ahn. Fr., Die period. Presse d. Steier- 
mark 1909—18 3. Nachtr. zu: Die per. Presse 
d. St. 1848 — 98. Graz: Selbstverl. 15. 30 
(autogr.) S. 1 M. 10. gl. 09, 3892. 4300 

Hofmans, Theod., Dtld. in d. russ. Publi- 
zistik vor d. Kriege. Preuß. N 


119—32.) 
Jenny, Gust., Hekt. Zollikofer 


(1799 — 1853). E. vergessen. St Galler 
Dichter. (Neuj. bl. d. Hist. Ver. St. Gallen. 
17.) St. Gall.: Fehr. 4°. 95 S. 2 M. 90. 

[4302 


Techuml, O.. Aus d. Nachlasse Alb. 
Jahns 1811—1900. (Nenj. bl. d. Lit. Ges. 16.) 
Bern: Wyss 15. 75 8. 2 M. 50. (4303 


Nieten, 0., Neue Kunde über Grabbe. 
Nach ungedr. Briefen G., (Westfäl. Magaz. 2, 
129—86; USW.) (4304 

Maync, H., Karl Immermann als Student 
u. Befreinngskrieger. (Dt. Rundschau 16. 
Aug.. 242—61. (4305 

Maync, H.. Die Aufänge d. Erzählers 
Immermann. (N. Jbb. f. d. klass. Alt. 37. 654 
—65.) 4300 

wentzcke. P., Aus E. M. Arndts rhein. 
Anfängen. (Düsseld. Jb. 28, 218—23. 14307 

Hackenberg, J.. Elise v. Hohenhausen. 
West fal. Dichterin u. Übersetzerin. TI. 1: 
(Zt. f. vaterl. G. Westf. 78. 1, 115—72.) TI. 2: 
Münst. Diss. 13. [4308 


Horsthemke. Melch. v. Diepenbroc k als 
Übersetzer span. Dichtgn. Münst. Diss. 1d. 
102 8. [4309 

Stock, G., Gust. Schwabs Stellg. in d. 
zeitgenöss. Lit. Münst. Diss. 16. 122 S. [4310 

Deetjen,W., Neue Dokumente zu Immer- 
manns Tod. (Düsseld. Jb. 28, 2283—27.) [4311 


Stleda, Ldw., Elias Salomon. (Altpreuß. 
14312 


Monatsschr. 52, 3515—30.) 


Wendling, E., Hebbels Erlebnis in Straß- 
burg. (Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 32, 115 —25.) 
14313 
Schurz, A. X. Lenaus Leben, er- 
neut u. erweit. v. Ed. Castle. 1: 1798 
— 1831. (Schrr. d. Lit. Ver. Wien 18.) 
Wien: Verein 13. 
Rez.: Anz. Dt. Alt ert. 3 7, 143— 45 A. Köster. 
(4314 
Seelmann, W.. Zur Brinkman - Forsch. 


(Jahrb. Ver. Niederdt.Sprachforschg.43.1— 13; 
1283—34.) [4315 


*130 


Lanchammer. J.. Karl Egon v. Eberts 
Selbstbiographie. Mitt. Ver. 6. Dt. Bolunen 
55. 154— 89. 43816 

Büttner. Geo. 


Rob. Prutz u. Karl Rosen- 


kranz. Altpr. Mtschr. 54, 95—144.) 14317 
Bollert I., Ferd. Freiligratb u. Cott fi- 
Kinkel. Bromberg: Gruenaner 16. 52 N. 


1 M. Rez.: Lit. Zbl. 17. Ir. 23 Raab. [4318 
Lassalle. Briefe an Freiligrath; mitg. 

u. eingel. v. GUSP. Mayer. Aren. 1. G. d. So- 
zialism. 7. 431— 45.) 7 14319 
Krüger, Chr.. Quellenforschgn zu Fritz 
Renters Dichten. u. Leben. Nachtr. ‚Jalrb. 
d. Ver. f. nieder dt. Sprachforschg. 42. 127 36. 
[4320 

Brandes. Erast, Reuteriana u. Anderes. 
(Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 4°, 
137 - 48. (4321 
Albram, J., Hamerling U. seine Heimat. 
Gedenkbll. a. d. M aldviertel. 2. Aufl. Wien: 
Braumüller 15. 78 S. 1 NM. 4322 


Kraß, M.. Bilder aus Annette v. Drost es 
Leben u. Dichtung. Münst.: Coppenrath 15. 
93 N. 1 NM. 25. [4323 

Kobes, Frz., Kindheitserinnergn 
u. Heimatsbeziehgn. bei Theod. Storm 
in Dichtg. u. Leben. Berl.: Paetel XI, 
280 S. 7 N. [4324 


Heyse, Paul, u. Th. Storm, Brief- 
vechs., hrsg. u. erl. v. J. Plotke. 1: 
1854 61. Münch.: Lehmann. 224 8. 
5 M. 50. [4325 


Plotke. G. J., Aus d Brief wechs. zwisch. 
Paul Heyse v. Theod. Storm. Ot. Revue 
42, III, 297—319.) 


14326 
Plotke, G. J., Paul Heyse u. Theod. 
Storm. Aus d. G. 


ihr. Freundschaft. (Dt. 
Rundschau 17, Sept., l 


8364—95.) 14327 
Biese, A., Th. 


Storms Leben u. 
ne Lpz.: Hesse & B. 156 S. 


[4328 
Freytag, G- 

tags Briefwechs. m. Graf u. Gräfin Bau- 

dissin, 1856—62. 


Kohut, A.,; 
Patriot u. Politiker. Berl.: 
304 S. 3 M. 50. 


. Dammann, G., 
stitutionalismus. 


Gust. Freytag U. d. Kon- 
Freiburg. Diss. 16. 8? 8. 
[4331 


Gespräche u. d. Cha- 
rakteristiken sein. Persönlichkeit durch 
d. Zeitgenossen. Gesamm. U. hrsg. v. 
A. Sauer. Abt.?: 1871-72. Nachtr. 
Wien: Ver. 16. XXVI, 294 S. Schrr. 
d. Lit. Ver. Wien 20.) 14332 


Rosegger, P., Mein Weltleben. 
Erinnergn. e. Siebzigjährigen. 1. Lpz.: 
Staackmann 16. 376 S. 2 M. 50. (G 
samm. Werke 39.) 4 

Kempf. k.. Dr. Hnr. Hans jakob 1837—1916. 
(Hist.-pol B1}. 158. 316-28 usw. 4334 


Grillparzers 


Lehmann 16. 206 S. 


e- 
333 


Bibliographie Nr. 4316—4366 


Burkhardt, de T Paul Heyse, 


Briefwechs. Hrsg. v. 
4 M. 


H. W.. Von E. Mörikes Leben u. 


Rath, 
Unveröff. Berichte 2. 


Sterben. 
m Hartlaubs». 
—97. 
Litzmann, 
413 8. 8 M. 
Rez.: Lit. Zbl. 18. Beil., 
tels; Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 30 v. Oettingen - 
Rez.: v. Bd.1 s. '13j’14 2323 Dt. Rund- 
schau 14 Mai, 3513—16 Enders. [4337 
Rose, A. H., Carl Jentsch t. 
1917 III. Nr. 32, 8. August. S. 161—164.) 


Schumann, Harry, Walt. Hey- 


a —ę—ę— — 


Schmitz. Herm., Schloß Charlottenhof. 
Hohenzoll. Jb. 20, 1— 21.) 14341 
Hamann, R., Die dt. Malerei im 19. Jh., 


y. 14, 2324. Rez.: Preuß. Jahrbb. 1%, 
110—186 West; Zt. f. öst. Gymn. 792f. J. Langl- 


[43412 
Koetschan, K., Die Anfänge d. städt. 
Kunstsemmign. in Düsseldorf. Düsseld.: 
Bagel 16. 48 S.: 30 Taf. 3 M. 14343 


Die Aquarell- Sammig- 
Ein Beitr. zu sein. 
(Hohenzoll. Jahrb. 18. 

14344 


Granler, H., 
Kaiser Wilhelms I. 
Lebens-G. Forts. 5. 
122—55 


Briefe v. Jak. Burckhardt u. 
Pt. Rev. 40, III. 41—51.) [485 


Alb., Briefe; eingel. u. 
v. A. Frey. Zürich: Rascher & Co. 
16. 330 S. 5 M. 35. 4346 


Clemes, 0. Dresdner Briefe in Mitau. 
(N. Arch. Sächs. 6. 38, 311—54.) [4347 


Petzet, E. 
Paul Heyse. 


Welti, 


Lulven, J., Der Nestor d. deutsch -10- 
mischen Künstlerschaft ( Heinrich ‚dt, 
+ 1915). (Deutsche Rerue, Februar 14448 


S. 231—238.) 
Fritz, Die Gensler, 


Bürger, 
3 Hamburger Malerbrüder d. 19. Jh. 
221 S. 14M. 


Straßb.: Heitz 16. 
(Stud. z. dt. Kunst- G. 190) u. Diss. 
4349 


Kiel 14. , 
Siebert. K., AUS d. Leben v. Geo. Comi- 
[4350 


celius. (Hessenland 15, Nr. 11 f. 
Siebert, Kl.. Marie Ellenrieder als 
Herder 16. 
(4351 


Künstlerin und Frau. Freib.: 
X. 122 8. 2 M. 


Jr. 5 f. Adf. Ba- 


Grenzboten 
433 


mann. Vorw. v. E. Lissauer. Lötzen: 
Kühnel 15. 68 S. 1 M. 25. (Aus 
Altpr. Rundschau.) [4339 

Lindau, P., Nur Einnergn. Bd. 
1 u. 2. Stuttg. u. Berl. 16f. XIII, 
361: X, 401 8. 18 M. 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 18 Kilian: 
Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 48/49 Kilian. [4340 


Petzel. Münch.: 
[4335 


d. Nachlas se 
Dt. Rundschau 16, Juli, 81 
1433 


B., E. v. Wildenbruch. 
Berl.: Grote 16. IN, 


Neueste Zeit seit 1815 


Heyck, Ed., Feuerbach. 3. veränd. 
Aufl. Bielef.: Velbagen & Kl. 15. 
164 S. 4 M. (Künstler-Monographien 
76.) 4352 


Dürck-Kaulbach, J., Erinnergn. 
an Wilh. v. Kaulbach u. sein Haus. 
Münch.: Delphin-Verl. 348 S. 8 M. 50. 

[4353 

Siebenfreund, K., Hundert Jahre 
Danziger Singakademie '1818—1917. 
Denkschrift z. Feier d. 100jähr. Be- 
stehens der Danziger Singakademie 
(E. V.) am 15./16. Dez. 1917. Dan- 
zig: Burau. 165 8. [4354 


Brahms, Briefwechs. Bd. 9 u. 10: 
Briefe an P J. Simrock u. Fr. Simrock, 
s. 15/16, 2090. Hrsg. v. Kalbeck. 
Bd. 1 u. 2. 17, 224; 230 S. à 5 M. 

[4865 

Schulze, Frdr., 100 Jahre Leipzig. 

Stadttheater. Geschichtlich. Rückbl. 


Lpz.: Breitkopf & H. 276 8. 4 M. 
Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 41 E. W 


Münch, Aus d. Kulturleben d. 1. Hälfte 
d. 19. Jh. an d. mittler. Erit (s. 1903, 3968). 
Forts. Rhein. G. bIl. 7, 200—205. 14357 


131 


Meinecke, Fr., Dt. Kultur u. Macht- 
politik im engl. Urteil. Berl.: Heymann 
15. 27 S. 50 Pf. (Dt. Reden in schwerer 
Zeit 29.) Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N F. 
4, 219f. Kende. 


Fräinkel, L., Ein Musterschilderer u. 
.erforscher dt. Landes-, Volkslebensu.Volks- 
glaubens (Max Höfler). (Dt. G. bil. 17, 
16—21). j (4359 


Meyer, Dors, Das öffentl. Leben in Ber-- 
lin im J. vor d. Märzrevolution, s. 13, 2089. 
Rez.: Hist. Zt. 114, s81—84 Valentin. 14860 


Lauffer, O., Üb. d. G. u. d. hoanne 
volkstümlich. Gebrauch d. Tätowierung 
Dtld. (Wörter u. Sachen 6. 1—14.) 14861 


Buß, E., Persönliche Erlebnisse auf d. 
Gebiet d. Aberglaubens. (Schweiz. Arch. 
f. Volkskde. 20, 54—74.) [4362 


Wehrhan, K., Kettengebete u. Himmels- 
briefe. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks- 
kde. 18, 65-75.) — Prümer. K., Uber Amu- 
lette im gegenwärt. Kriege. (Ebd. 7914368 


Hopf, W., Aberglauben im Kanton Bern 
vor 90 Jahren. (Arch. Schweiz. Volkskde. 
21, 31—59.) (4364 

Paats, W., Der Himmelsbrief im Alten- 
burgischen, besond. in d. Gegenwart. (Mitt. 
d. Ver. f. Sächs. Volkskde. 6, 212—18.) [4865 


` Reine, W., Die Vernichtung heidnisch. 
Opterstätten im Kirchspiel Ermes durch 
Pastor P. Carlblom 1836. (zunen oari d. 
Ges. f. G. usw. d. Ostseeprovinzen Rußlands- 
13, 214—18.) : (4366- 


e WE E a 


*132 Alphabetisches Register 


Alphabetisches Register. 


Unberücksichtigt blieben die Abteilung „Gesamn. Abhandlungen und Zeitschriften“, 
anonym erschienene Aufsätze, die Namen der Übersetzer und der Bearbeiter 
neuer Auf lagen. 


Aalbers, J. 3457 

Aberg, N. 2045. 2201 

Abstreiter, L. 1575 

Achilles 2499 

Ackermann, E. W. 4124 
3205 


Apelbaum 2509 Bakel H. A. van, 2705 
Apeldoorn, L. J. van 1460 Ballheimer. R. 967 
Arendt, M. 418 | Balke, F. 3329 

| 

| 

| 


. 469 
Bamberger, Ldw. 3753 
Bamberger, Luise 1263 
Arndt, Ernst 2313 Barbey 3852 
Arndt, G. 1454. 1462. | Bardeleben, C. v. 3136 

1464. 2823. 3026 Barge, H. 2849 

Arndt. Hel. 2339 Barlage, H. 1176 
Arnecke, Fr. 1138. 2780 | Barnewitz, Fr. 973 
Arnold, Fr. 2807. 2880 Barnikel. E. 2856 
Arnold, R. F. 250 Barnikol, E. 1559. 2559 
Arnoldi, A. 8669 Barth 212 

Arnswaldt, W. C. v. 549 Barthel, W. 2084 
Arnswaldt, W. K. v. 535. Barwinski, E. 628 


7 
Adam, E. 687 
Adam, Joh. 2944. 3050 
Adler, Br. 2202 
Adler, G. 378 
Adler, S. 3907 
Ady, C. M. 2461 
Aebersold, G. 885 
Ahmels, C. 3315 
Ahn, Fr. 
Aich, J. A. 868 


Albert, P. P. 1200. 2472. 555. 570 Bassermann, E. 594 
2745. 2781. 3313. 3325. Arras, P. 3221. 3258 Bastgen, H. 1080. 3892. 
3336. Asal 2426 4179 
Alberti, O. v. 524 Aschner, S. 4210 Bathge, E. 3041 
Alberti, W. 3250 Auer, K. 1626 Bauder, K. 2961 


Albram, J. 4322 
Albrecht, F. 1371 


Auerbach 815 Bauer, Hanns 1435 
Augst 4033. 4103 Bauer, Max 1983 


Albrecht, O. 2714. 2726. Bauer, Wilh. 821 

2782 i Bachem, K. 4297 Bauermeister. K. 2475 
Allshorn 2332 Bachmann, Johs. 2872 Baum, Jul. 1787. 2650. 
Altenburg, O. 3828 Bachmann, K. 1451 3318 

Althaus 2896. 3098 Bachmann, Ph. 2726 Baumgart, R. 1427 
Altmann, Adf. 1347 Back, F. 3160 Baumgarten. P. M. 401 
Altorffer, C. 3158 Backschat, Fr. 3748 Baur, Aug. 2821 
Ambrosius, E. 261 Bader, Frz. 2957 Baur, Jos. 3081 
Amling, E. 2294 Badrutt, P. 2532 Bayer, Jos. 424 
Ammann, Hartm. 3582 Bächtold, Hans 215. 324. Bechtold. Art. 3310. 3365. 
Amrhein 683. 8359 1908. 2000 . 3557. 3558 

Andreae, Fr. 3429 Bühler, 2830 Bechtolsheimer, H. 933 
Andrian, v. 522 Bähler, A. 3805 Becker, A. 1602 
Angermaier, J. 3648 Bühler, E. 3394 Becker, Alb. 3355. 4084. 
Angyal, D. 4063 Baier, H. 219. 3060. 3465 4197 

Angyal, Z 3111 Bailleu, P. 3975. Becker, Alfr. 3224 
Ankert, H. 4065. 4220 Baix, F. 2250 Becker, Const. 3631 
Ankwicz, H. v. 2748 Bahnson, 502 Becker, C. H. 3198 
Anneler, Hedwig 891 Bahr, Hans 646 | Becker, Edua. 3010 
Anthes 2018. 2085. 2099 Bahr, Konr. 2513 Beck, Edw. 3206 


Anthes, E. 4257 | Bahrfeldt, E. 495. 498 | Becker, Frz. 1052 
Anton, K. 2916 Bäahrfeldt, M. v. 490 Becker, F. Karl 1835 


Becker, Johs. 3516 
Becker, Jos. 2827 
Bettelheim, A. 4234 
Beyerle 4288 
Beyerle, K. 324 
Beyschlag, W. 2925 
Becker, Rich. 1550. 2287 
Becker, W. J. 1878 
Beckmann, G. 2443 
Beer, K. 1694. 8385 
Beets, N. 3333 
Beil, A. 990, 998. 3187 
Beinert, J. 277 
Beintker, E. 1166. 2500 
Beißwänger, G. 3532 
Behaghel, O. 355 
Behn, F. 2199 
Behrend, F. 1894. 2758. 
8307. 3719. 4231 
Bebrends, L. 1102 
Behrens, G. 2021. 2051. 
2080 
Bellee 2612 
Below, G. v. 1040. 280 
Bemmann, 235 
Bencke, O. 965 
Bendel, J. 1904 
Bendel, F. J. 684. 2366 
Bender, E. 1282. 3698 
Bender, Frz. 2880 
Bender, J. 4169 
Benkert, C. 1995 
Benziger, C. 431. 446. 
876. 2670 
Berbig, M. 603 
Berchem, E. 425. 426 
Berchem, V. van 2446 
Berg. C. vom 573, 1249. 
3417. 3493 | 
Berg, Gust. 1011. 3872 
Berg, K. vom 712 
Berg, Ldw. 2308 
Berg, S. J. van den 713 
Bergdolt 3894 
Bergell, P. 2955 
Berger, Arn. E. 2708 
Berger, D. 8738 
Berger, Karl 8744 
Berger, Karl 842. 844. 
1024 | 


Bergmann, Cornel. 2699 
Bergner, P. 1783 

- Berken, Curt v. d. 1860 
Berken, R. v. den 327 
Berlage 1976 

Berlière, U. 1536 
Bernhart, J. 2254 
Bernoulli, A. 656 
Bernoulli, C. 4225 
Bernoulli, J. 2419 


Alphabetisches Register 


Bernstein, Ed. 4152 

Bernt, A. 2686 

Berr 1438 

Bersu, G. 869 

Bert, G. 2826 

Bertheau, Fr. 542. 1181. 
1813. 1612. 1927 

Berthold 989 

Bertram, Adf. 1544 
Beß, B. 2785 

Besson, M. 2245 

Beste, J. 1654. 4208 
Beth, J. 1840 

Bethe, E. 1469 

Bette, L. 3955 

Bibl, B. 3075 
Biehringer 2333 
Biereye, W. 2292. 2293. 
2328. 2853 

Biese, A. 1752. 4328 
Biesten, W. 918 
Bihlmeyer, K. 1590. 2569. 
2622 

Bijlsma, R. 3236 

Bikel 1173 

Binder, G. 4076 

Bingemer, H. 943 
Bippen, W. v. 290. 1837 
Birkenmajer, L. 628 

Birt, Th. 2014 

Bisseger, A. 475 
Bittlinger, G. 907 

Bittner, L. 667 

Blanc, F. 2036 

Blau, J. 1149. 1903. 1999 
Bleibtreu, K. 3842 
Blesch, J. 4004 

Bleyl, Fr. 1228 

Block, P. J. 8076. 3843 
Blume 1468 

Blume, Erich 2151 
Blume, R. 3356 
Bockholt, B. 2602 
Bockmühl, P. 2742. 8167 
Bode, Geo. 541 

Bode, Wilhelm v. 1855 
Bode, W. 3723. 3724. 
3729. 3737 

Böckel, O. 1929 
Böhme, Fr. 4222 

Böhme, Mart. 1765 
Böhmer, H. 2224. 2700. 
2839. 2868. 2956 

Böhmer, Jul. 285 
Boehn, Max v. 1839 
Bömer, Al. 2637 

Bölke, O. 3540 

Bönhoff, IL. 295. 770. 
1107. 3032. 3188 
Börekel, A. 3997 


—— —— —— e 


—u— —— a e a 


*133 


Börner, A. 1285 
Börner, Al. 1764 
Boerner, G. 336 

Böß, H. 3302 

Boëthius 648 

Böttcher, H. 3179. 8852 
Böttcher, K. 354 

Boháč, A. 1901 
Bohatta, H. 1731 | 
Bohnenberger, K. 1911. 
2159 

Boie, A. 787. 
Boissonnade, 8438 
Bojani, F. de 8382 
Bollert, M. 4318 

Bolte, Johs. 2638 
Bomhard, v. 4073 
Bonwetsch, G. N. 4169. 
4262 : 


Boos, G. 2165 
Borcherdt, H. H. 3727. 


3743 

Borkholt, B. 1608 
Bornemann, W. 2819 
Bornhausen, R. 2818 
Borries, E. v. 262 
Bosch, R. 1279 
Boschan, R. 3306 
Boschheidgen. H. 281 
Bossert, A. 3721 
Bossert, G 910. 1510. 
2767. 2783. 2927. 2948. 
2954. 8090. 3848 
Bothe, F. 936. 8124 
Bouman, C. 3311 

Bour, R. S. 779 
Bourbon, de 3402 
Boy-Ed. J. 3740 

Boye, Fr. 403 

Bräuer, Karl 246 
Bräuhäuser, W. 1228 
Bräuning, G. 969 
Brakel, S. van 1268. 3226. 
3235 

Brand, Alb. 959 
Brandenburg, Er. 2901. 
3992. 4100 

Brandes, Ernst 4321 
Brandes, W. 8645 
Brandis, C. G. 2917. 8281. 
Brandstetter, Jos. 823 
Brandstetter, J. L. 217. 
322. 2482 s 
Brandt, O. H. 2441 
Branford, Vict. 2251 


- Brann, M. 1342 
' Brants, V. 3209 


Brasse, E. 711 
Bratter. C. A. 3618. 3635 


Braun, Edm. W. 3960 


*134 


Braun, G. 1443 
Braun, Hnr. 3698 
Braun, M. 1359. 4153 
Braun, Wilh. 2876 
Braungart 2015 
Brauns, C. 1251 
Braunsberger, O. 3069. 
8105. 3106 
Brecht, W. 1769 
Bredius, A. 782 
Breitbarth, E. 3882 
Breithaupt, Th. 1486 
Brem, E. 2337 
Bremer, W. 2148 
Brenner, E. 331. 2084. 
2226 
Brenner, O. 2714 
Brentano, L. 4083 
Breiilau, H. 399, 2411 
Bretholz, B. 636. 837. 
4048. 4271. 4286 
Bretschneider, A. 1798 
Bretschneider, P. 44 1.457 
Brieger. Th. 2765. 2791 
Brink, W. L. D. 8885 
Brinckmann, A. E. 1830 
Brinkmann, C. 1044 
Brinkmann, H. 1208 
Brinkmann, Karl 1090 
Brinner 1804 
Brinzinger, A. 872, 1517 
Brom, G. 3378 
Brouwers, D. D. 1096 
Bruchmüller, W. 1680, 
2613 
Bruck, R. 1823, 3314 
Bruckmann 397 
Bruckmann, K. 3414 
Brück, F. 688 
Brüll, W. 915, 2969- 
Brünneck, W. 1425 
Bruggaier 1441 
Brugmans, H. 395 
Bruining, A. 2926 


Brun, C. 214 

Branner 939 

Brunner, Joh. 1274 
Brunner, Hugo 938 
Brunhuber, K. 3137 
Bruns, Karl 377 
Brutscher, Fr. 4212. 4215 
Bruyne, D. de 389 
Buberl, P. 772 
Buchenau, H. 478 
Bucher 1253 
Buchkremer, J. 2220 
Buchner, Gg. 314 
Buchner, M. 1051. 1055. 
2215 


— — ET 


Alphabetisches Register 


Buchwald, G. 2710. 2714. 
2784. 2793. 2794. 2888. 
3033 

Budde, H. 2849 

Büchi, A. 763. 2544. 2936 

Büchi, J. 218 

Büchner, V. Fr. 2209 

Büchting, W. 3029 

Bücking 2206 

Bückling 1382 

Büeler, G. 1706 

Bühler, N. 1580 

Büngel, W. 4007 

Bünker, J. R. 1195 

Bürger, Fritz 4349 

Bürckstümmer 2586. 
2976. 2977 

Büttner, E. 3244 

Büttner, Geo. 4317 

Büttner, O. 4162 

Bütler, Pl. 559. 567 
Bulmerineg. v. 2519 

Bulte, H. 1686 

Bunzel, J. 850 

Burchard, Ludwig 1857 

Burck. G. 1613 

Burckhardt, A. 1749 

Burckhardt. Fel. 213 

Burda 1727 

Burdach, K. 2636 

Burg, H. 3752 

Burger, Fritz 1840 

Burgheim, A. 1795 

Burnet, E. L. 421 

Busch, Marie 1103 

Buß, E. 4362 

Busse, H 288. 2062 


222 rv: a ĩ — —L— NTT a . ¾]—Muuͥun.̃ĩu— — — — 


Cämmerer. H. v. 732. 


1110 
Cahn, Jul. 479 
Canz 2417 


Cappel, E. van 284 
Carlebach. A. 3820 
Brummer, J. 2270, 2375 


Carlyle, Th. 3606 
Carnov. A. 363 

Caro, G. 1169 
Cart, W. 2110 
Cartellieri, A. 2331. 4041 
Cartellieri. O. 2449. 3838 
Caspar, 2218 

Caspari, L. 1252 
Casperi, E 2213 
Castelberg 2522 

Caussv, F. 3591 
Chalupa, Th. 2634 
Charmatz 207. 4142 
Chenet 279 

Christ, Gust. 1970. 2494. 
3411. 3460. 3961. 4116 


Christ, H. 1998 

Christ, K. 896. 2160 
Christ, M. 4098 
Chroust, A. v. 887. 684 
Clasen, M. 2929 

Clasen, S. 3833 

Claß, Hnr. 807 

Clauß, H. 1738. 2581. 
2978. 3894 

Clemen, O. 2704. 2706. 
2714. 2788. 2755. 4228. 
4347 

Clemen, P. 780. 1851 
Cléry, A. R. de 3883 
Cloeter, H. 822 


Conz, C. 2032 


Cohn, Geo. 2355 

Cohn, John 1358 

Cohn, Willy 2338 

Cohn -Wiener, Ernst 
1775 

Cohrs, F. 2714 2784 
Como, J. 2123 

Conrad 2799 

Coolidge, W. A. B. 2330 
Cordier, L. 2877 

Corell, H. 368 
Cornicelius, M. 4266 
Costa, G. 1121 

Coster, H. F. 2318 
Coulon, A. 428 
Couquerque, L. M. 2484 

Courcy Mac Donnell, J. 
de 925 

Crailsheim, F. Freib. v. 
1196 

Cramer, Frz. 2086. 2124. 
2137. 2185 - 
Christiani, L. 2863 
Croon, 1112 


ı Crue, F. de 2964 


Crull, Fr. 3368 


Curti. N. 3086 
‘ Cuvelier 2514 


| 
f 


Czedik, A. F. v. 4109 


Czygan, P 3954 


Dachler, A. 1475 
Däbritz, H. 1719 
Dahl, Frz. 4235 
Dahlmann- Waitz 202 
Dahms 2521 
Dalwigk. Frh. v. 509 
Damaschke, A. 4245 
Dame, C. 1209 
Damköhler, E. 2536 
Dammann, G. 4331 
Damsté, P. H. 1417 
Dam van Isselt, W. E. 
van 3455. 3456 


Alphabetisches Register *135 


Danckelmann, v. 557. 
3122. 3395. 3472. 3494 
Daniels 1470 


Doll, Joh. 1577. 1578 
Domarus, M. 3370 
Domaszewski, A. v. 2072 


' Eerdmans. B. D. 1768 

ı Effmann 2274 

| Egelhaaf, G. 4021. 4074 
Dommnich 517 | Egenolf, P. 3439 

| 


| 

| 
Dauch 1068 | 
Daun, B. 2652 Dopsch, A. 2232. 4019 Eger, K. 1452 
Davidsohn, Rob. 1743. Doren, A, 1469 Eggenschwiler. F. 883 
2423 | Dorn, E. 2973. 3139. | Egger, A. 367 
Debidour, A. 4050 : 4170 Egger, M. 2020 
Debler, N. 1583 | Dorn, J. 1482. 1433. 1494 Egger, Rud. 1797. 2194 
Dechent, H. 1647 2599. 3093 Eggler, W. 4157 
Dederra 4066 |! Doumergue, E. 2930 Egloffstein, H. Frhr. v. 
Deetjen, W. 4311 Dove, A. 356. 803 3788 
Degering 3906 | Draeger, Fr. 4147 Ehmig, P. 1793 
Degering, H. 3956 ' Drakebusch 964 Ehrenbacher, R. 1197 
Degering, St. 2785 Drechsler 3246 Ehrenberg, V. 4238 
Deichert, H. 1418 | Drees, H. 988 Ehrenpfordt 2434 


Delbrück, Cl. v. 4106 Dreier, B. 1722 Ehrenzeller 2471 


Dieffenbacher, Julius Dürrwächter, A, 1845. 
1850 3884 

Diehl, W. 1650. 3004. Düvel, 2508 

3007. 3009. 3178. 3488 Dubem, J. 4045 


Engel, Bernh. 459 
Engel, Regula 3769 
Engelbert, S. 1353 
Engelbrecht. F. 2422 


Delbrück, H. 4296 Dreiling, Raym. 1814 | Ehrhardt, Rolf 378 
Della Valle, H. 1610 Dresbach, E. 4189 Ehresmann. G. 2312 
Dellevie, Th. 4087 | Drescher, K. 2714. 3297 Ehses, 3051 

Dellit, G. 367 Dresen, A. 828, 1529 | Ehses, St. 3100 
Dellnon, B. 1767. 4077 Dressel, A. 1676 | Ehwald, Rudolf 2708 
Demeter, K. 365 Drews, A. 4227 Eilenberger 1400 
Demian, J. A 3887 Drexel, F., 2084. 2146 Eilenstein, A. 3474 
Demole, E. 477 Dreyer 8108 Eichhoff, H. 338 
Denk, V. M. O. 3305 Drinkwelder, O. 698 Eichholzer, E. 1411 
Denker, F. 3021 Drönewolff, W. 4135 Eichmann. E. 1054 
Denker, H. 723 Drossaers, S. W. A. 716 | Eickhoff, R. 4105 
Depoin, J. 2225 : Droysen, H. 3384. 3591. Elias, J. E. 1481 
Dersch, W. 236. 660. 1604. 3601. 3610. 3611 |! Ellerbach 3157 

2760 3196 | Dryander, E. 2898. 2921 | Elsasser, R. 1890 
Deuser, W. 3751 -© Duchesne, L. 1537 Elster, O. 3127 
Devrient 233 ı Dübi, H. 1909 Emrich, O. 2857 
Dexel-Brauckmann 2672 | Dürck- Kaulbach, J. 4353 | Ende. S., Frhr. v. 547 
Dicks 1597 Dürr, k Kurt v. 1326 Endres, Fr. 4072 
Diebolder, P. 2305 ı Dürr, E. 2425 | Endres, J. A. 2572 

i 


Diemand, A. 3834 Duhr, B. 1562. 1896. 3388. Engelhardt, A. v. 1027 
Dierauer, J. 873 3466. 3481. 3490. 3529 Engelhardt, K. 280 
Dietrich, J. R. 933 Duldner, J. 3054 , Enzmann, K. 755 
Diferee, H. C. 3837 Duncker, M. 2992 Erasmus, K. 1854 
Dijk, J. B. van 3672 Dunger, H. 1944 Erben, W. 398 


Dilling, G. 966 Durrer, R. 447. 2593 Erman 3796 


Dirke, A. v. 1383 Dyhm, A. 558 Ermisch, H. 729 
Discry, F. 405 Dyroff, A. 4166 Ernst, Vikt. 624. 1328 
Dobenecker 233 Ebbinghaus, Th. 4269 Eschbach, P. 328 
Doeberl 4134 Eberle, H. H. 1115 Eschelbacher, J. 3459 
Döberl, Al. 852. 4176. Eberstadt. R. 1177. 1932 Escher, A. 3933 
4180. 4200 Ebhardt, B. 1813 Escher, C. 887 
Doeberl, M. 4069 Eckart. R. 2874 Escher, H. 2831 


Doelle, F. 2608. 2609 Ecke, K. 2938 
Dörfliger, H. 3409 Eckert, Heinr. 1272 Escher, Konr. 1848. 2617 
Doering, Oscar 1816 kckhof, A. 2869. 3503 Escherich. M. 2673. 2675. 
Döring, W. O. 3704 Eckstein, A. 3889 2676. 2677 
Dörner, R. 1155 Eder 3101 Esselboru. K. 946. 3784. 
Doerr, H. 3463 Eder. J. M. 830 3946. 4118 


Escher, J. 696 


| 

Dix 1466 Escalle, C. P. 3804 
| 
| 


*136 


Essen, L. van der 2965. 
3210 


Alphabetisches Register 


Eischer, Jos. Ldw. 1589 


Ettmaxer, K. R. v. 317 


Etzin, Frz. 2841 
Etzin, J. 3534 
Eubel, C. 1487 
Evers, W. 1287 
Eversley 3620 


Fabricius, W. 282. 286. 
1540 

Fahlbusch 2498 
Fallet-Scheurer, M. 1862 
Falk, Hugo 1097. 1312 
Farner 2933 

Fastenau, J. 1796 

Fay. S. B. 2952 
Febvre, L. 3175 
Feckes, E. 4095 
Feddern, E. 3741 
Feddersen, E. 3185 

Fehr, H. 742. 1370. 2321. 
2892 

Fehr, M. 1869 

Fehrle, E. 1967 
Feichtlbauer, M. 4298 
Feierabend 2308 

Feine 1135 

Feine, P. 2889 

Feist, M. 3145 

Feist. S. 2187 
Feldkamp, H. 1136 

Feldmaier 855 
Feldmann, M. 1477 

Fell, L. 8487 

Fenner, E. 2431 

Fertsch 3231 

Fester, R. 4037 

Feulner. A. 774 

Fiala, E. 488 

Ficker 4165 

Ficker, Gerh. 8024 

Ficker, J. 2939 

Fiebiger, Otto 396. 2208 

Fieker, H. 1651 

Fink 3095 

Fink, Geo. 750 


Finke, H. 1047. 1985. 


2121. 2468 
Finsler, R. 4175 
Fintajal, F. 676 
Fischel, A. v. 1392 
Fischer, A. 1628 
Fischer, Adf. 538 
Fischer, Ernst 3984 
Fischer, Eug. 2843 
Fischer, F. 1217 
Fischer, Frz. 1175 
Fischer, Herm. 346.2011. 

2390. 4219 


Fischer, Karl 808 
Fischer, Karl Berth. 3861 
Fischer, Ldw. 4270 
Fischer, Max 8948 
Fischer, Waldem. 1873 
Fischer, Wilh. 1500 
Fittbogen, G. 3715. 3716. 
3947 

Flamm, H. 2657. 8078 
Fleiner, Fr. 1086 
Fleischmann, F. 1846 
Fleischmann, P. 2847 
Flemes, Chr. 370 
Flemming, P. 2784. 2867 
Flemming, W. 3563 
Flesch, H. 562 

Fliche, A. 2297 

Flisch 3640 

Flühmann, L. 3998 
Fluri, A. 430 
Förstemann, E. 306. 307 
Foerster, Erich 2819 
Foerster, Hans 398 
Förster, R. 3705 
Förster. Rich. 3959 
Foex, Th. 3408 

Foord, Ed. 3817 
Forrer, R. 2113. 2114. 
Forst, O. 533 

Forsthoff 3473.3496.3497. 
3498 

Fould, P. 3633 


Fournier, A. 8626. 4107 
- Fränkel, L. 229. 4859 


Francke, H. G. 3013 
Francke, O. 1713 
Fraknói, Vilmos 1573 
Fraknói, W. 4047. 4053 
Franke, Karl 353 
Franken, K. 1600 
Frankhauser, Fr. 702. 
3710 

Frantzius, G. v. 3630 
Franz, Herm. 3675 
Frederking, A. 2711 
Freiling, P. 364 
Freimann. A. 1342. 1348 
Freisen, J. 1062 
Freitag, A. 2714 
Freksa, F. 4002 
Frensdorff, J. 4237 
Frensdorff, F. 2537 
Fresacher, W. 828 
Freudenthal, M. 3696 
Frey, H. J. 1810 
Freytag, G. W. 4329 
Frickhinger, E. 2027. 
2210 

Friedel, E. 296. 297 


Friedensburg, F. 494 
Friedensburg, W. 1682. 
2784. 2967. 8527 
Friederich, R. 3835 
Friedjung, H. 4014.4018. 
4052 


Friedländer, M. J. 1858. 


2679 

Friedländer, O. 1076 
Friedmann, R. 1885 
Friedrich, 3827 


Friedrich, Jos. 3629 


Friedrich, Julius 1452 
Friedrich, W. L. 2437 
Fries, A. 8985 

Frings 358 


Fritsch, J. 1461 


Fritz, Alf. 3536 
Fritz, J. 2932 
Fritz, Jos. 3354 
Friz, J. 2707 
Fröhlich, K. 3035 


Frölich, K. 1419 


Frohn, L. 1448 
Fromme 929 
Frommhold, G. 1387 


Fuchs 3480 


Fuchs, A. Franc. 754 
Fuchs, Adalb. Fr. 1566 
Fuchs, Alois 2399 
Fuchs, Emil 2904. 2922 
Fuchs, Joh. Bapt. 3706 
Fuchs, Karl Jobs. 4202 
Osk. 882 

W. P. 1803 
Fürbringer, H. 2674 
Fürsen, O. 3972 

Funck, H. 3713 
Funcke, E. 3925 
Funcke, Fr. 734 


Funk, Hnr. 3642 


Furrer, A. 2109 


Gagliardi 2445 

Si ee E. 817 
Galabert, Fr. 2246 
Gall 2395 

Galle, R. 297 

Galm, N. 1644 
Gander, K. 243. 254 
Garber, Jos. 2272 
Garrelts, H. 3017 
Gasparian 4248 


. Gali, J. 906. 1521. 1669. 


3680. 3895 

Gaub, Fr. 210. 211 
Gaul, W. 1646 

Gaui, Karl 881. 2987 
Gautier, L. 2446 
Gebauer, C. 1977 


Gebauer, J. Hnr., 1158. 


3421 

Geelen, W. 612 
Gehring. L. 775 
Geiger, K. A. 4181 
Geisberg, W. D. 4156 
Geißler, H. 1756 
Geißler, H. W. 2385 
Genzmer, M. 1258 
Geppert, Frz. 4022 
Geramb. V. v. 2169 
Gerber. E. 845 
Gerber, H. 2460 
Gerber, Ldw. 416 
Gerbing. L. 1488 
Gerhartz, H. 1247 
Gerlach, W. 389. 1117. 


1691 

German, W. 1739 
Germing, J. 1099 
Gerstenberg 2644 
Geß, F. 2770 


Geßier. E. A. 1478. 2588. 


Gierke 1369 
Gierke, J. 1367 


Glaser, C. 1841 
Glasschröder, F. X. 2582 
Glauning, O. 4218 
Glauning, R. 1421 
Glawe, W. 1624 

Glitsch, Heinrich 1402. 


1409 
Glöckner, K. 359 


Göe, 
Göbl, S. 860 
Goecke, Th. 790 
Goedeke, K. 1758 
Gödel 3165 


—— 


Göller, E. 2549. 2808. 2990 


Gördes, El. 1751 


Goerke, O. 340. 834126. 


3461 
Görne, J. v. 3387 


Alphabetisches Register 


Görres. S. 3920 
Görris 2359 
Gössel 3433 


Göhler, P. 2103. 2104 


Goeters 3501 
Goette, R. 2278 
Götz, J. B. 2914 
Götz, L. K. 
Goetz, W. 3065. 4206 
Götze, A. 4255 

Goetze, E. 3297 
Gohrbandt, E. 299 
Gold, K. 2285 
Goldmann, E. 2176 
Goldschmidt, Hans 3208 
Goldsehmidt, Rob. 894 
Goltz, E., Frhr. v. d 


2784 

Good, J. J. 3088 
Goßler, J. v. 3810 
Gothein, E. 2534. 4085. 
4280 

Gotthardt, J. 3579. 3964 
Goyert, G. 1930 
Graber, E. 342 
Grabinski 2871 
Grabmann, M. 
Gradmann. E. 7 
Gradmann, Gertr. 1831. 
8328 

Gradmann, R. 274 
Gräf, H. G. 8731 
Gränicher, Th. G. 1242 
Graeven, H. 3547 


Greiner 1732. 1738 
Greiner, A. 3014 
Greven, J. 2381 
Grimm, Hnr. Adf. 2231. 


2635 | 
Grimm, I.u.W. 344 
Grimm, Wilh. 4196 
Grimme, Fr. 2237. 2511 
E. 579 

7 


Gröbl, J. 
Gröllich 1262 
Grol, H. G. van 3110 


Groß, Wolfg. 4101 
Grosse 1422. 2349 
Großmann, H. 3658 
Grotetend, O. 487. 590. 
1188. 3369. 3586 


— 


Haberlandt, M. 


137 


Grube. M. W. 460. 601 


Gruden, J. 3131 


Grünberg, P. 2993 


Gründorf v. Zebegeny, 
W. v. 3978 
Grünenwald, L. 1734 
Grüner, F. 206 
Grünfeld, Rich. 1350 
Grüter, S. 3148 
Grundmann, G. 1829 
Grunsky, Karl 1866 
Gruner, J. v. 3815 
Gruuwald 3436 

Grupp 1888 

Grupp, G. 85 

Gubo, A. 825. 1660 
Guby, R. 3330 

Gümbel 3486 | 
Gümbel, A. 1123. 1847 
Gündel 1184 

Günter, Hnr. 1048. 1935. 
27711 

Günther, E. 3021 
Günther, Fritz 1948 
Günther, Hans 2619 
Günther, O. 2610 
Günzel, Ge. h. 1118 
Gürtler, M. r J. 580 
Guglia 812 
Guglia, E 
Gul, F. 427 
Gundolf, Fr. 8783 
Gurlitt, C. 789 
Gurlitt, W. 3350 
Gußmann 2698 
Gutbier, H. 979 
Gutknecht, E. 4075 
Gutmann, K. S. 2039. 


3623 


2084 

Gutsche 2420 . 
Gyßling, W. 8387 
Haack, Fr. 8332 


Haarhaus 3970 
Haas, A. 800. 1016. 1116. 


Haas, R. 1867 


Haberling, W. 
Habermacher, A. 
Habich, G. 463 
Habicht, B. C. 3749 
Habicht, C. 3568 
Habicht, M. E.1670. 3525 
Habicht, V. C. 1884. 1888. 
2646 i 

Hach, Th. 797 
Hackenberg, J. 4308 


Hacker, F. 2583. 3694 


10 


*138 


Hadorn, W. 2485 


1674 

Haefeli, Fr. 4113 
Hähnsen, Fr. 1256 
Hänlein, Th. 3762 
Häntzschel, E. 994. 1164 
Häpke, R. 2779 
Haeiile, A. 3853 
Häußler 2624 
Hafliger, J. A 568 
Hagedorn, B. 1307 
Hagen, J. 468. 484 
Hagen, Karl Jos. 867 
Hagenah, H. 4089 
Hagenmeyer, H. 2283 
Hahn, E. 3344 
Hahn, K. 3154 
Hahne, O. 3758 
Haid 2579 

Halecki, O. v. 2480 
Hallendorf 648 
Haller, Edua. 3288 
Haller, J. 2802 
Halphen 2282 
Hamann, R. 4342 
Hammann, W. H. 506 
Hammer, a 3324 


Hammler, R. 2298 
Hampe, H. 2823 
Hanftmann, B. 3319 


Hannemann 2238 
Hansen, H. 4120 
Hansen, Johs. 1288 
Hansen, Reimer 1547 
Hantke, M. 1015. 1724. 


8904 
Hantzsch, Adf. 990 
Harbauer, K. 3984 
Hardegger, A. 1807 
Hardeland, A. 2726 
Harder, H. 2405 
Hare, Ch. 2951 
Harms 2491 
Harms, Klaus 1548 
Harnack, A. v. 1659. 2797. 
2865 
Harnack, O. 3928 
Hartig, 0. 3276 
Hartmann, Aug. 771 
Hartmann, J. 4292 
Hartmann, Jos. 956 


Hartmann, M. P 2295 | 


Hartmann, Max 3916 
Hartmann, R. Jul. 3818 
Hartung, Fr. 1042 
Hartz, O. 3184 

Hasak 1825 

Hase, Osk. v. 1291 


Alphabetisches Kegister 


 Haselbeck, G. 3152 
Haeberlin, Franz Domin. 


| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 
Ä 
| 


Hasenclever, A. 3774. 
3979 

. Hashagen, J. 515. 572. 
1436. 3300. 4042. 4060 
Hal: 3600 

Halj, M. 3218 
Hassinger, H. 271. 772 
Hattemer, K. 934 
Hauber, A. 692. 2671 
Hauck, A. 1496. 1498. 
2454. 2906. 4238 
Haug 2101. 2102 
Haug, Eug. 4201 
Haupt, Alb. 1792 
Haupt, H. 8966. 4209 
Haupt zu Preetz, R.1820. 
1821. 1822. 2314. 2362. 
2400 

Hauptmann, L. 1337 


Hauschild, H. 2667 


Hauser, Jos. 3913 
Hauser, Kasp. 886 
Hauf 2343 

Hauben, K. 2878 
Haußleiter, Johs. 3952 
Hauthaler. W. 673 
Havenstein, E. 1398 
Hayen, W. 36H 
Hebeisen 4250 
Heck, Ph. 1325. 
1420 

Hecker, M. 3728 
Heckseher, J. 289 
Hedemann-Heespen, P.v. 
511. 540. 1182. 3971 
Heer, A. 4076 

Heepe 1458 

Heesing, R. 1373 
Hefele, F. 702 

Hegi, Frdr. 429 
Heidemann, H. 3451 
Heidingsfelder 681. 684 
Heidkämper, H. 1649 
Heidlauf, F. 1764. 2383 
Heidler, J. 4067 
Heigel, K. Th. 38605. 
3639 

Heigenmooser, J. 3915 
Heilfron, E. 4155 
Hein, M. 3607 

Heine, W. 4366 
Heinemann, B. 1445 
Heinemann, K. 3732 
Heinrichs, J. 4125 
Heinrichs, R. 2266 
Heinze, Jul. 563 
Heinzelmann 1658 
Heitmüller, W. 2886 


1335. 


Helbirg 1124 


m Fů— — — Ml 


— — —äñ——9 —— — 


} 


Helbling, M. 3+32 
Helbok, A. 2191 

Hell, M. 2019 
Hellermann, J. 1100 
Hellmann, S 2280. 2286 
Hellwig, A. 1958 
Hellwig, H. 1283 
Helm, K. 1922. 2188. 
2687 

Helmke, K. 2450 
Hempel, Erich 982 
Henche, A. 942 
Heugelmüller, v. 3398 
Henkel 2120 


Henkel, K. 1545, 1546 
Henkelmann, K. 1541 
Hennig 292 


Henniger, Karl 2836 
Hennings, J. 548 
Henrici, Herm. 1434 
Henrichs 923 
Hensgen 3993 
Herderschee, J. 2870 
Herding, W. 2935 
Herlitz, G. 404 
Hermelink, H. 1444 
Herold, R. 2928 
Herold, Rud. 859 
Herr, Alfr. 2643. 3266. 
3278. 8279 
Herrbach, J. 3854 
Herre, P. 1489. 4054 
Herrfurth, K. 4034 
Herrmann, Fr. 717 
Herrmann, Frz. 3138 
Herrmann, Fritz 764. 
2604. 8082 
Herrmann, Magdal. 3703 
Herrmann, O. 3397 
Herrmann, Rud. 3011. 
3901 
Herschel, O. 4088 
Hertlein, Fr. 2087 
Herwarth v. Bittenfeld, 
E. 926 
Herwig, Franz 2289 
Herzberg - Fränkel, 
1172 
Herzog, Edua. 2592 
Hef, W. 3583 
Heß, Wilh. 3755 
Hei;dörter, C. V. v. 3140 
Hesse, M. 4032 
Hessel, A. 1522 
Hessel, K. 382 
Heubach. D. 257 
Heuberger. R. 384. 411 
2344 
Heuberger. S. 1199. 2106. 
3790 


8. 


Heuer, R. 795. 1791.8043 

Heuser, A. 1286 
Heuser, E. 3396 

Heusler, A. 1890. 2173. 
2182 

Heuwieser 680 


Hey 335 | 

Heyck, Ed. 4352 
Heydebrand u. d. Lasa, 
F. v. 2370 

Heyn, K. 3764 
- Heynßen, F. 1819 
Hieb 1375 

Hildebrandt. A. M. 488 
Hildenbrand, W. 1912 
Hill, W. 1872 

Hillmann, R. 1188 
Himmelreich, F. H. 2994 
Himmelreich, Fr. 8161 
Himmelreich, H. 2995 
Hinckel, J. 8856 
Hindenlang, Fr. 2915 
Hindringer, R. 1440 
Hinojosa, E. de 1378 
Hiutze 8594 

Hintze, O. 1185. 4246 
Hintzelmann, P. 1663 
Hirsch, Alb. 2361 
Hirsch, Eman. 2715 
Hirsch, Hans 412. 1070 
Hirschmann, A. 3358 
Hirschmann, O. 782. 8340 
Hirzel, Br. 8718 
Hissette, L. 


Högberg, J. E. 2265 
Hoegel, H. 1414 
Hönn, K. 2073 
Hoensbroech, Graf 1563 
Höpfner, R. 2685 
Hörler, B. 4299 
Hörmann, K. 2004 
Hoernes, M. 2170 
Hoerth, O. 255 
Hövel, E. 1871 
Hofer, J. 2427 
Hofer, Johs. 2545 
Hofer, P. 2107 
Hoff. J. F. 3874 
Hoffmann 2830 
Hoffmann, G. 8320 
Hoffmann, Hnr. 1686. 
8671 
Hoffmann, Karl 2429 
Hoffmann, Ldw. 1572 
Hoffmann, Theod. 4301 
Hoffmann, W. 3177 
Hoffmann-Krayer, E. 215 


| 
| 
Ä 


| 


Alphabetisches Register 


Hofmann, Hır. 1275 


Hofmann, Karl 893 


Hofmann, Konr. 1069 
Hofmann, W. v. 1488 
Hofmeister, A. 1006. 
1933. 2175. 2228. 2230. 
2296 
Hofmeister, H. 1484 
Hofstaetter, W. 1885 
Hofstede de Groot, C. 
1854 


Hohenegger 1567 
Hohenlohe, K. v. 2580 
Hohl, E. 2071 
Hohoff, H. 2909 
Holder, A. 631 
Holder-Egger, O. 2311 
Holl, K. 1627. 2873. 
2882. 2907 
Hollack, E. 560 
Hollstein, C. 592 
Hollweg; O. 8366 
Holmquist’ 2796 
Holsten, R. 791. 1728. 
1923. 2439 
Holt, P. 8257 
Holthausen, H. 1094 
Holtze, Fr. 1005. 1464 
Holtzmann, R. 1060. 2324 
Holtzmann, W. 2596 
Holwerda, H. 2139 
Holwerda, J. H. 2140. 
2141 
Honigsberger 2362 
Hoogeweg 1735 
Hoogeweg, H. 1034 
Hopf, W. 4364 
Hoppe, 1621 
Hoppeler, R. 2988 
Horr, Curt 2653 
Horn, E. 3260 
Horning, W. 1688 
Hornung 1905 
Horsthemke 4309 
Hosp, P. 2686 
Houben, H. H. 8730 
Houber, N. H. 4259 
Hoyer, Karl 1255 
Hrejsa 3133 
Huber 1511 
Huber. Aug. 1833 
Hubrich 1048 
Hubrich, E. 1377 
Hübl 1565 
Hübner, Johs. 1889 
Hübner, R. 1386. 4236 
Hülle, J. 3561 
Hümer, B. 1558 
Huemer, Bl. 8367 
Hünigen, E. 3539 


— — O Mee ea a a — —— — J— ——⅛ be —y— o 


139 


Hürten, K. 2122 
Huffschmid, M. 3643 
Hugelmann, K. 2340. 
4108 

Hullu, J. de 1642. 3170. 
3500 


Hulshof, A. 2474 
Humann, A 3011 
Hummel 1236 
Hund, A. 2167 
Hunzinger, A. W. 
Hupp, Otto 2616 
Huppertz, Andreas 1853 
Hußlein, J. 2883 
Huyskens, A. 718 


Jacob, Geo. 847 
Jacob, K. 649 

Jacobi, Walt. 3953 
Jacobsen, L. 2743 
Jacquin, M. 2263 
Jäger, Johs. 2365 
Jäger, V. 1233 

Jaffe, Ch. 4244 

Jahn, Ludw. 3776 
Jahn, M. 2200 
Jaksch, A. v. 4064. 4282 
Janentsky, Chr. 3712 
Jansen, M. 650 
Janson, A. v. 3622. 4160 
Janssen, Geo. 963 
Janssen, Johs. 2789 
Japiske 230. 3129 
Iben 2822 

Jecht, R. 242. 1023. 
1189. 2444. 2458. 3538 
Jecklin, D. v. 1910 
Jecklin, Fr. 699. 1152 
Jecklin, F. v. 2032 
Jeep, W. 489 

Jegel 163 

Jelinek, Br. 8134 
Jellinek, M. H. 351. 
2162 

Jellinghaus, H. 1673 
Jendreyczyk, 1165 
Jenny, Gust. 4302 
Jensen, W. 2350. 3183 
Jentsch, H. 1657 
Jesse, W. 972 

Jessen, W. 1549. 8374 
Jettel, v. 4003 
Ihmels, L. 2887. 2894 
Ilwof, Frz. 1693 
Imesch, D. 701. 2591. 
3286 | 
Imhof, M. 3911 
Imme, Th. 329. 2002 
Inostranzev, M. 3825 


2885 


| Joachim, E. 1685. 3870 


10* 


*140 


Joachim. H. 2242 
Joachimsen, P. 2620 
Johann Georg, Hrzg. zu 
Sachs. 3866 
Johannsen, O. 1232 
Jones, R. M. 2787 
Jonge, C. H. de 3372 
Jonge, Mor. de 1668 
Joos, A. 1187 
Joosting, J. G. C. 747 
Jordan, Bernh. 1246 
Jordan, H. 2905 
Jordan, Herm. 3262. 
4276 
Jordan, J. 1683 
Jordan, R. 1875. 2959 
Joseph, P. 483 
Irschik. J. 3108 
Irmer, W. 3518 
Isacker, Ph. van 3112 
Ischer, Th. 3389 
Iseler 4036 
Israël, F. 238 
Israel, Fr. 1000 
Israel, R. 3400 
Issendorf. W. v. 4239 
Jürgens 3059 
Jürgens, O. 722. 1132. 
2758. 3441 
Jürges. P. 660. 3280 
Jung. W. 790 
Jungfer, R. V. 3819 
Jungkenn, E. 944 
Junius, W. 2682 
Iwand, Fr. Geo. 1665 


Kaas 1465 
Kaas, L. 4185 
Kabilinski, Fr. 3930 
Käding 4117 
Kähler, S. 4122 
Kaerst, J. 4272 
Kaindl, R. 272. 816. 817. 
846. 849. 1897 
Kaiser, Adam 1237 
Kaiser, H. 3467 
Kaiser, Hans 2495 
Kaiser, J. B. 3249 
Kaiser, P. 2850 
Kaiser, Wilh. 1979 
Kalbeck, 4355 
Kalbfuß, H. 1882 
Kalenberg, P. 468 
Kalkoff, H. 4099 
Kalkoff, P. 2762. 2763. 
2764. 2766. 2768. 2785. 
2864. 2866. 2908. 2953 
Kallbrunner, J. 3651 
Kalliefe. H. 2066 
Kaltenbrunner, J. 3624 


.. ̃ ̃ x ̃—C—— — — = 
—— nn 


Alphabetisches Register 


Kamp, A. 3443 
Kampers. Frz. 2221 
Kanter, Erh. Wald. 2451 
Kantorówicz, H. 4279 


Kappeler, E. 4174 


Kappeler. H. 3056 
Kapras, J. 1415 
Karge, P. 1032 
Karlinger, H. 774 
Karsten. H. A. 3119 
Kaser, K. 4199 
Kassowitz, T. 4143 


| Kastan, E. 1996 


Kastner, Frz. 4110 


Kastner, K. 3522 
Kauffmann, Fr. 349. 2012 
Kaufmann, Erich 4104 
Kaufmann, Joh. 3233 


Kaufmann, Jos. 741 


Kaufmann. M. 684 
Kaulfuß, W. 1881 
Kaulfuß-Diesch, K. 2697 
Kaupert, E. 366 


Kausch, Fr. 971 
Kawerau, G. 2701. 2714. 
2729. 2733. 2912. 2946 
Kehrein, V. 2913 
Kehrer, H. 1786 

Keil 708 

Keiper, J. 564. 34 12. 4070 
Kekule v. Stradonitz 
438. 458 

Keller, Alb. 3254 
Keller, R. A. 3158. 3908 
Keller, Rob. 1240 
Kelleter, H. 2998 
Kempeneer, A 2463 
Kemper 2996 

Kemper, E. 913 

Kempf, J K. 1224 
Kempf, K. 4334 
Kentenich, 556. 912.1157. 
1284. 1601. 1991. 2276. 
2277. 2523. 2997. 8219. 
3415. 3444. 3571. 3768. 
3801. 4008. 
Kerckering zur Borg, E. 
Frhr. v. 1339 

Kern 2416 

Kern, F. 1049 

Kern, Fritz 2421 

Kern, K. 3273 

Kern, O. 1683 

Kern, Reinh. 1001 
Kern. W. 1088 
Keller, O. 928. 1029. 
1190 

Kestning, H. 1057 
Kettner, A. 3873 
Kettner, E. 983 


Kenne, 2116. 2134 


Keuben, H. 2774 
Ä Khevenhüller-Metsch, R. 


* 


Graf 3597 
Kiekebusch, A. 2195 


Kiener, F. 1091 
Kiliani. R. 4133 


Killinger 1095 
Kimpel 1712 
Kinter, M. 4286 
Kipper, H. 4188 
Kircheisen, F. M. 3792 
Kirchesch, Heinrich 1598 


Kisch 1405 


— — — I——— — — 


| 


Kisky 709 

Killing, J. B. 4161 
Kittel, G. 1815 

Klaar, K. 1214. 139. 
8524. 3676 


Klaiber, H. 1806 


Klapheck, R. 1811. 1818 
Klapper, J. 1926. 1982 

Klein, Constant. 659 
Klein, Erich 8408 
Klein, Johs. 1836 
Kleinpaul, R. 381 
Klett, H. 984 

Kley, Heribert 1248 
Kliem, Geo. 3692 
Klimesch, J. M. 2527 
Klinkenberg, J. 2190 
Klinkenborg,M.783.3039. 
8657 

Klinkert, E. C. 3484 

Kloß, Alfred 3937 
Kloster 1565 

Kluge, M. 2430 

Knab, V. 3756 

Knabe, A. 2851 

K naffl 826 

Knapp, Fr. 2648 
Knapp, H. 2528 
Knapp, Herm. 1416 
Knapp, Th. 1332 
Knappert, L. 1643 
Knauer, H. 1222 
Knauer, P. 1552. 1558 
Knellwolf, A. 2943 
Knetsch, K. 532 

Knieb, Ph. 3031 

Knief, G. 4119 
Knoblauch, P. 2618 
Knöpfler 758 

Knötel, P. 4094 

Knoke, K. 4191 

Knoll, H. 3722. 3757 
Knorr, W. v. 1365 
Knott. H. 531 

Knüsli, H. 528. 566. 598. 
599 


Kobelt, H. 1277 
Kober, A. 3839 
Kober, A. H. 8559 
Kober, E. 687 
Kobes, Fız. 4324 
Koch 383 
Koch, Ernst 727. 949. 
1160. 1311. 1619. 1620. 
3055. 3186. 3268 
Köbner, R. 2479 
Köhler, H. 2356 
Köhler, Hnr. 3616 
Köhler, Johs. 1334 
Köhler, R. 1714 
Köhler, W. 2714. 2722. 
2733. 2740. 2785. 2848. 
2933 
Köhler, Walt. 245. 1407 
2747 
König, E. 978 
König, Erich 2625 
König, G. 1817 
König, Karl 2903 
Koepp, Fr. 2084. 4256 
Köpp, W. 3116 
Koeppen, A. 3794 
Körber, F. 2144 
Koerner, B. 1997 
Körner, E. 3270 
Körner, Jos. 8942 
Koester, H. L. 1757 
Köstler, R. 1439 
Koetschau, K. 4343 
Kötzschke, 748. 1746 
Kohfeldt, G. 1920 
Kohl, H. 3986. 3990 
Kohl, O. 2483. 3700 
Kohnen 510 
Kohut, A. 2920. 4049. 4330 
Kokol, H. 1569 
Kolb, Chr. 1634 
Kolberg, J. 2966 
Kolde, E. 2248. 4171 
Kolde, Erich 857 
Koller, Ldw. 1844 
Konopka, O. 8918 
Konrad, P. 3045 
Konschel, P. 3553 
Kopp, A. 2641. 3298. 
3304 


Korn, R. 3581 
Korth, L. 1988. 3312 
Koß 3107 
Kostrzewski, J. 2068. 
2172 
Kothe, K. 2067 
Kowalski, Wolfg. 813 
Krabbel, G. 2284 
Krabbo, M. 731 
Kracauer, J. 1354 


| 
| 


Alphabetisches Register 


Kracauer, S. 1865 
Krämer. W. 3770 
Kraft, J. 1661. 3264 
Kraft, Jos. 1782 

Krag, W. 1276 

Krahl 840 

Kralik, R. v. 443 
Kramář, K. 2016 
Kramer 2048 
Krammer, M. 1053. 2175 


Kramp. L. 2180 


Krali, M. 4323 

Kratz 3505 

Kratz, W. 3468. 3469 

Kraus, Arnost 2456 
Kraus, C. v. 2389 

Kraus, G. 940 

Krause, Ldw. 3821 

Krauß, R. 504 

Krauße d Avis, H. 8751 

Krebs 4216 

Krebs, J. 841. 3120 

Krebs, Jul. 1230. 3452 
Krebs, Rob. 4144 
Kreitz 1712 
Kretschmar, P. 2806 
Kretzschmar, J. 4289 
Kreutzer, M. 2709 
Krieg, J. 1507. 1508 
Krieg, K. 1122 
Kriegk, O. 1111 
Kristzller, Paul 2684 
Krix, L. 3518 

Kröß, A. 2828. 3476 
Kroker, E. 2315. 2714. 
2804. 2859 

Krollmann, C. 904. 1424. 
1990 

Kropatscheck, F. 2553 
Krudewig, J. 706. 1215 
Krüger, Chr. 4320 
Krüger, E. 2125. 2126. 
2127 

Krüger, G. 2724. 2881 
Krüger, Gottfr. 3910 
Krumbholtz, R. 519 

Krusch 2175. 2233. 3693 
Kück, E. 1964 

Küffer, Geo. 1936 
Kuefstein, K. 516 
Kühn, L. 2306 

Külpe, O. 1030 

Küntzel, G. 4057 

Kugler, B. 3608 

Kuhn, Frz. 1310 

Kuhnt, J. 2382 

Kull, J. V. 466 

Kunau 4016 

Kunz, Konur. 2588 
Kunze, Fr. 2872 


Kupfer, J. 3575 


Kupferschmid, A. : 
Kupke 1257 
Kurth, B. 1864 
Kurth, G. 2255 
Kurtz, O. 1966 
Kurz, Alfr. 2835 
Kurz, Joh. Bapt. 2387 
Kurze, F. 809 

Kuseß, A. 2181 
Kustermann 1235 
Kutzschenbach, R. v. 575 
Kutzschenbach, W. 575 


| Kux, H. 3204 
. Kuyk, J. van 1396 


Kvačala, J. 2775. 3275 
Kwiatkowski, A. 3537 


Lagemann, H. 1138 
Lagemans, E. G. 4001 . 
Lager 3859. 3898. 3899. 
4386 

Laging, A. 3711 
Lampe, K. H. 576 
Lampel, Jos. 670 

Lampmann, Th. 

3862 | 

Lamprecht, K. 810. 4055. 

7 


Landau, Joh. 1170 
Lang, Aug. 2934 
Langendonck, C. van 
3454 
Langhammer. J. 4316 
Lappe, J. 1216. 1376 
Larmeroux 4051 
Larsson, Hugo 371 
Lasserre, D. 3150 
La Tour, J. de 3813 
Laubert, M. 4194 
Laue, M. 234 
Lauer, Ph. 2181 
Lauerer, L. 2893 
Lauffer, O. 1889. 4351 
Lautenschlager, Fr. 4082 
Lázár, Béla 1776 
Lazarus, P. 2466 
Leclère, C. 1480 
Lehmann, Andr. 2597 
Lehmann, H. 1849. 2933 
Lehmann, Hans 1593. 
2664 
Lehmann, Paul 630. 1730. 
2690. 3562 
Lehmann, K. 1924 
Lehmann. Rud. 1618 
Lehner, H. 2131. 2135. 
2136. 2138. 
Lehnert, Fr. 3074 
Lehnert, G. 1959 


1917. 


1142 


Leidinger, Geo. 2412 
Leiß, A. 660 

Leistle, D. 1581 
Leitzmann, A.2267.2322. 
2704. 2960. 3921. 3922. 
3924. 4232. 4233 
Lemacher, Hnr. 1870 
Lemcke 792 

Lenel 4123 

Lenel, Paul 3670 
Lenel, W. 835 
Lenient, E. 3841 
Lentz, E. 2061 

Lenz 1315 

Lenz, Fr. 1303 

Lenz, Max 2879. 2902. 
4275 

Lenz, O. 3941 

Lenz, Ph. 361 

Lenze, O. 2407 
Leonhard, R. 1191 
Lesne, E. 2236 

Lesort, A. 641 

Leube, M. 1635 
Leuschel, W. 999 

Leuze, O. 759. 2615 
Levinson, A. 3381 
Levison, W. 
2867. 2410 
Levy, Benas 1270 


Ley, C. A. 
Leyen, A. v. der 4148 
Lichenheim, G. 2571 
Lichius, H. 1130. 1527 
Lichtner, A. 1098 
Liebenau, Th. 2639 
Liebermann, 2178 
Liebermann, M. 2229 
Liebmann, H. 3197 
Liebscher, K. 839 
Lienau 2056 
Lienhard, Fr. 1761 
Liepmann, M. 1679 
Lietzmann 3011 
Lilienfeld, K. 1859 
Lill, G. 774 

Linck, H. 1648. 3683 
Lindau, P. 4340 
Lindeboom, J. 3001 
Lindemann, W. 1753 
Linder, R. 3869 
Lindner, P. 1557. 1579 
Lindner, R. 1987 
Lindsay, W. M. 388 
Linnebach, R. K. 4159 
Linneborn, J. 1455. 1457 
Lins, B. 1584. 1585 


2215. 2258. 


Alphabetisches Register 


Lionnet 3812 

Lipp, Fr. 3982 
Lippert, W. 3404. 3687 
Lippert, Walt. 3118 
List, A. 3850 

Litzel, J. 8775 
Litzmann, B. 4337 
Lobe, H. 578 
Lobetbal, R. 3880 
Lochner, J. 3709 
Lockemann, Th. 27381 
Löbe, H. 3418 

Löffler, 661. 1607. 1609. 
2560. 4769 

Loehr, A. v. 1271 
Löhr, J. 3896 

Loehr, A. O. v. 461. 464 
8659 

Loening 1423 
Loeschcke, S. 2128 
Loesche 247. 3193 


Loesche, G. 1632. 2785. 


3073. 3674. 4178 
Loewe, Hans 1695 
Loewe, V. 8399. 3427 


: Löwenthal 4128 


Löwis of Menar, K. v. 
3259 

Lohmann, F. W, 3855 
Lohmann, Rich. 1014 
Lohmeyer, K. 3566. 3569. 


3571. 3572. 3750 


Lommer, F. H. 856 
Loofs, Fr. 2725. 2834 
Loose, Walther 1941 
Loosjes 1629 

Lorenz, Herm. 761 
Lorenz, Ldw. 4268 
Lorme, de 537 

Lös, J. 628 

Lossen, R. 2990 
Loserth 8203 

Loserth, J. 1687. 2550. 
2551. 2554. 3130. 3261. 
3265 

Lucanus, A. H. 3589 
Lucas, G. H. 1201 
Luck, W. 1018 

Lucke, W. 2714 
Ludwig, A. 4183 
Ludwig, E. 4023 

Und ig Karl 3687 
Ludwig, M. 3141 
Ludwig,V.O. 1194. 3379. 
3555 

Lübbe 4261 

Lüdemann 2830 
Lüders. W. 287 
Lüdicke 664 

Lüdicke, R. 721 


— 


— — — — ne 


Lüdtke, Frz. 3521 
Lueken, Wilhelm 2819 
Lürssen. E. 1330 
Lütgens, R. 966 
Lütgert, W. 2812 
Lüthgen, E. 2645 
Lukädek, J. 3678 
Lulveès, J. 901. 4029. 4348 
Luntz, J. 408. 409 
Luschin v. 5 
467. 834. 

Luther, en 2714. 2842 
Luther 2702 

Luthmer 783 
Lwów. 1861 ° 


Macco 434. 450. 3373. 
E. 


Mack, H. 3709. 3766. 
3967 

Mackintosh, R. 4172 
Macmillan, D. K. 2810 
Mader. F. 774 
Maetschke. E. 1022 
Magdalinski 2065 
Mahlberg, P. 3962 
Mahr, G. 4214 

Maier, 9 oh. Ulr. 1701 
Majer- Leonhard, 584 
Major, E. 2083. 3223 
Maliniak 1239 

Mandel 2815 

Manen, Ch. A. van 1318 
Mann, J. 2598 

Manz, W. 155 

Marbe, A. 276 
Marchetti - Longhi, G. 
2341 

Marcks, Erich 3. 2900 
Marckwald, E. 221 
Marczali, H. 3628 
Markgraf 1269. 1862 
Markgraf, H. 1019. 1747. 


1066. 1067. 


2693. 3549 
Marriott, J. A. R. 1002 
Martell, P. 1144. 1145 


Martens, E. 1652 
Martin, Ernst 669 
Martin, Frz. 655. 673. 772. 
Martin, P. G. 214 
Martin, R. 362 

Martin, R. M. 2574 
Martin, W. 415 
Marwedel, K. 1134 
Marwitz, L. v. d. 3781 
Marx, Friedr. 1316 
Marx J. 632. 911. 1449. 
1915 


Matthias, Th. 3929 
Matthiessen, Wilhelm 
2575. 2748 
Matuszkiewicz 1426 
Mausser, O. 2001 
May, G. 902 
Mayer, Adf. 1298 
Mayer, Adr. 278 
Mayer, Alex. 2661 
Mayer, Ant. 2378 
Mayer, Aug. L. 1860 
Mayer, Ernst 1072. 1074. 
1403. 1428. 1480 
Mayer, Gust. 4319 
Mayer, Herm. 2005. 4204 
Maver, Joh. Geo. 1514 
Mayer, Jul. 625 
Mayer. S. 1346 
Mayer- Homberg 2227 
Maync, H. 3816. 4305. 
4306 l 
Mavr, Jos. Karl 3113 
Mavr, M. 1079. 1503. 
4182 
Mechelen. Th. C. 932 
Meerkamp van Embden, 
A. 2484 
Mehldau, K. 987 
Mehler, J. B. 3125 


Mehlis, C. 909. 2017. 
2079 
Mehring, G. 686. 688. 


689. 1084. 1947.7 3295 
Meier, Gabr. 2777. 3860 
Meier, John 1945 
Meier, P. J. 2826 
Meinardus 3431 
Meinardus O. 3428 
Meinecke, Fr. 800. 1742. 
3380. 4043. 4158. 4278. 
4358 
Meinhold, P. 4267 
Meijer, W. 3253 
Meininghaus, A. 958 
Meisenzahl, J. 1614 
Meisinger, O. 386 
Meisl, J. 1360. 4154 
Meißner, W. 1003 
Meister, A. 1039. 4027 
Meister, E. 1404 


0 
266. 270. 748. 


Mell, R. 410 
Menadier, D. 462 
Menadier. J. 486. 496 
Mencik, F. 3983 
Mendner. R. 728. 955 
Mendthal, H. 789 


Alphabetisches Register 


Menghin, O. 319. 2091 
Menke-Glückert 2756 
Menrad, J. 862 

Mensi, v. 1081 
Mensing, O. 372 
Mentz 2790 

Mentz, Art. 392 
Mentz, Ferd. 325 
Menzel, Hans 2084 
Merbach, P. A. 297 
Mercier, H. 3405 
Merker, A. 3935 
Merris, Ch. van 3174 
Mersmann, H. 1868 
Merz, R. 1395 

Merz, W. 693. 700. 882 
Merzdorf, H. 4265 
Mestwerdt 2627. 3198 
Metlake, G. 2252 
Mettler, A. 1804. 2393 
Metzenthin 3437 
Mezger, V. 778 
Meurer, A. H. 784 


‚ Meurer, Frz. 1794 


— m a nn — m a a E R 


Meuß, J. F. 455 
Meyer, A. O. 3066 
Meyer, Aug. 1524 
Meyer, Carl 962 
Meyer, Dora 4360 
Meyer, Edua. Wilh. 4132 
Meyer, Gust. 4217 
Meyer, Herb. 1406 
Meyer, Joh. 2723 
Meyer, Johs. 695 
Meyer, Karl 2346. 2507 
Meyer, R. M. 1754 
Meyer, W. 2212 
Meyer, Wilh. 2268 
Meyer, Wilh. Jos. 216. 
248 
Meyer v. Knonau 1198 
Meyer- Litne, J. 3528 
Michael, E. 2334. 2835 
Michaelis, Otto 1637 
Michel, A. 2290 
Michel, J. 3301 
Michel, V. 2384. 3735 
Michelsen, E. 3780 


‚Miedel, J. 318 


Mielke, R. 296. 297 
Miescher, E. 2986 
Miesgen 422 

Miller, Konr. 2075 
Millinckrodt, W. 3504 
Minafik, C. 2580 
Minde-Pouet, G. 730 
Mitzka, W. 379 
Modelski. Th E. 3634 
Möllenberg. W. 726. 2243. 
2320. 3238 


— ä ˖ĩ ˖r—— [ — x ͤͤ ͤ — — — ̃F——.. O —— —.— 4 T—— — — x— — — 


143 


Mörtzsch, O. 991. 2478 
Mösch, J. 1705 
Moeser, K. 472 
Mößner, J. 3660 
Mötefindt, H 1617. 2006. 
2013. 2053. 2055. 2149. 
2150. 2204. 4253. 4290 
Mogk, E. 1886 l 
Mohlberg, C. 2241 
Molden, B. 4062 
Molinski, K. 4017 
Molkenteller, P. 420. 2216 
Moll, W. 1897 
Montandon, R. 2084 
Montarlot, P. 3778 
Morel-Fatio, A. 2757 
Morgenthaler, H. 2689 
Morris, M. 3734 
Mosapp, Herm. 2980 
Mosler, H. 765 
Motherby, H. 545 
Motzki, A. 2548 
Mühlenhardt 4091 
Mühlradt, J. 3040 
Müller, A. 1914 
Müller, Alois 1446 
Müller, Alph. Vict. 2862 
Müller, Ant. 879 
Müller, Aug. 1702 
Müller, B. A. 3153 
Müller, Br. A. 3285 
Müller, Clara 1704 
Müller, Conr. 1305 
Müller, Curt 2003 
Müller, Ernst 721 
Müller, Eug. 2413 
Müller, Geo. 752. 1879. 
2607 


Müller, Gg. Herm. 992. 
1656 
Müller, Gust. 657 
Müller, Hans 3550 
Müller, Hnr. 4115 
Müller, J. A. A. 586 
Müller, J. O. 8166 
Müller, Jak. Wilh. 529 
Müller, Joh. Bapt. 8912 
Müller, Johs. 203. 975 
Müller, Jos. 694. 762. 
1913. 1960. 1974. 1975 
2590 


Muller, K. 2814. 4080 


Müller, K. A. v. 811 
Müller, Karl Alex. 851 
Müller, K. O. 1125. 2510 
Müller, K. Th. Chr. 1363 
Müller, Nik. 2950 


Müller, Soph. 2060 
Müller, Wilh. 750. 1952 


Müller-Fraureuth, K. 375 


- 


*144. 


Müller- Guttenbrunn, A. 


820 

Müllerleile 1159 
Münch 4357 

Münz, Bernh. 4229 
Münzel, G. 255 
Müsebeck 3783. 3878. 
4096. 4121 

Müting, J. 3686 
Mulder, W. 2046 
Mulert, H. 4173. 4193 
Muller, S. 714. 3094. 3173 
Muller, S. Hzn. 931 
Mummenhoff. E. 858 
Munk, J. 3667 
Muttray 301 


Nabholz, H. 
Näbe 989 

Naegle, A. 1502. 2239. 
2659 

Nagel, G. 3037 

Nagel, Herm. G. 2347 
Nagl, A. 499 

Nahmer, E. v. der 1213 
Nassauer, S. 937 

Nathusius, E. v. 4140 

Naumann, Adf. 1482 
Naumann, L. 986 
Nebel, A. 1463. 2606 
Nebelsieck 980 

Neckel, G. 1073. 2154. 
2183 

Neergaard, N. 4015 

Neide 1012 

Nell 1473 

Nentwig. H. 241 

Netter 1351 

E. 239. 1139. 


3876 


Neubauer, 
1736 
Neubauer, Th. 2860 
Neubauer, Th. Th. 976 
Neubaur, L. 3308 
Neubert, F. 2840 
Neugebauer, H. 1899. 
3132 
Neufeid, S. 1355 
Neuhaus, G. 1127, 4085 
Neumann, Fr. 1763 
Neumann, Rich. 2453 
Neumann, Wilb. 796 
Neupert, A. 553. 995. 2958 
Nicklas, A. 2568 
Nicolai, H 1617 
Nieborowski. P. 2447 
Nielsen, M. 1289 
Nies, A. 3491 
Niessen, C. 1879 
Niessen, K. 1880 
Nieben, P. v. 3038 


© Oechsli, 


Alphabetisches Register 


Nieten. O. 4304 
Nippold, F. 1526 
Nitschke. R. 1026 
Nörenberg. Fr. 2325 
Nob, A. 480, 482. 485 
Nottarp, H. 2244 
Novák, J. F. 3061 
Nowak, J. 2681 


Oberndorfer. R. 2028 
Oberndortf, L. v. 705 
Obser, K. 778. 1986. 2683. 


Pauen 1205 
Paul. Chr. 1228 
Paul, H. 350 


Pauls. E. 3891 


2778. 3083. 3335. 3588 


Odendahl, L. 3963 

W. 875 
Oeckin:rhaus. R. 908.1639 
Oehl, W. 2594 

Oehler, H. 1143 
Oehler. R. 4225 


Oelmann 2129 


Oer. Franz, Freihr. v. 
1568. 1800 


Ohlenschlager 2081 


Ohr, W. 687 


Oidtmann, E. v. 448. 449. 
1852 
Olrik, A. 2184 
Ommen-Kloeke, van 3172 
Opfermann, E. 950 
Oklenstein, U O. 395. 2317 
enstein, H. 894 
Osten-Sacken u. v. Rhein, 
O. Frhr. v. der 1485 
Osterberg 3599 
Osternacher, J. 2214 
Otto, E. v. 3832 
Otto, Fr. 1721 
Otto. Hnr. 2291 
Oxenstierna 3058 


Paas. Th. 1599 

Paatz, W. 4365 
Pachinger, A. M. 470 
Pätzold, A. 1314 
Pagenstecher, K. H. A. 
4295 

Pahncke 3987 

Pahnke 1554 


Paldus, Jos. 267 x 


Pallas, K. 3027 
Pangerl, FErz. 4281 
Papperitz, E. 1681 
Paquav. J. 2369 
Pardeller, C. 1234 
Partsch, J. 304 
Pastor, W. 3331 
Patsch. J. M. 2363 
Patzak, B. 3573 


Patzig, H. 2166 


Patzig. 


Hermann 2076 


Paulus. E. v. 77 
Paulus, N. 1490 
1492. 1493 ' 
Paulus, Nikolaus 3362 
Pechhold 1308 
Peeters. Louis 2433 
Peez, K. v. 3435 
Peiser, F. E. 2070 
Peitz, W. M. 407 
Peltzer, R. A. 3339 
Penck, A. 265 

Perels. E. 2213 
Pernthaler, A. 3844 
Perthes, O. 3981 
Pestalozzi. F. O. 3714 
Pestalozzi. R. 2159 
Peterka 1364 

Peterka. O. 1384 
Peters 3327 

Peters, Carl 3994 
Peters, Klisab. 1766 
Peters, H. 3544 
Peters, M. 626 

Peters. W. 1161 
Petersdorff, H. v. 2406. 
3322. 3656. 3871 
Petri, H. 3519 

Petry, J. 1710 
Petsch, R. 1951 
Petzel, E. 4335 
Petzet, E. 4345 


1491. 


Peukert, Fr. 3546 
. Peusqyuens, B. 1154 


Pfaff, Fr. 658. 897. 945. 
8128. 3938 
Pfannkuche, A. 1064 
Pfau, W. Cl. 3220 
Pfeifer, V. 1907 
Pfeiffer, L. 861 
Pfeifter, R. 2628. 3299 
Pfleger, A. 1993 
Pfleger, Luc. 1520. 2587 
Pflüger. M. 3809 
Pflugk-Harttung, v. 2452. 
3745. 3777. 3789. 3830. 
3831. 3839. 3960 
Pfund, K. 1150 


Philipp. O. 834. 376. 3857 


Philippi. F. 1327. 1338. 
1368. 2890 
Philippson, A. 304 
Philippson; M. 3803 
Philippson. Mart. 80% 
Phillips, W. 3836 
Phillippson. Johanna 
4102 


Pichler, F. H. 3689 
Pick, R. 767. 914. 1244. 
2222. 3416 
Pickel, G. 3479 
Piersig, R. W. 1774 
Die F. 1777. 2555. 
Pilk, G. 1921 
Piloty, R. 3951 
Pingaud, L. 3773 
Pinosch, St. 3890 
Pirchegger 583 
Pirchegger, H. 270. 520 
Pirenne 927 
Pischel, F. 3242 
Planer 1408 
Planitz 1388 
Platz, Jos. Graf 744 
Platzboff 3109 
Platzhoff, W. 814. 818 
Pleitner, E. 3019 
Plenio 2386 
Plöckinger, A. 1799 
Plotho, Frhr. v. 1322 
Plotho, W. Frhr. v. 552 
Plotke, G. J. 4326. 4327 
Plotke, J. 4325 
Podlaha 2542 
Pöschl, A. 2235 
Poetsch, J . 2531 
Pokoly, 5 8054 
Polak, L. 2164 
Pont, J. W. 3003 
Popelka, F. 1693. 3234 
Poppelreuter 2133 
Posselt, Fr. 3346 
Possevini, Ant 3058 
Posthumus, N. W. 1250. 
3222. 3447. 
Poupardin 2282 
Prausnitz, G. 1843 
Preisendanz, K. 312. 1729 
Prem, S. M. 635 
Pressentin, H. v. gen. v. 
Rautter 4126 
Preuschen, E. 3089 
Preuß 2727 
Preuß, E. 1717 
Preuß, 190 5 1892. 2845. 
2893. 2896 
Pries, 4 3239 
Prümer, K. 4363 
Prutz. Hans 1114. 1895 
Pscholka. G. 3448 
Puchta, Br. 3917 
Pudor, H. 1357 
Puff 2489 


Rabinowitsch 1083 
Rachfabl. F. 1059 
Radcke, Fr. 2374 


Alphabetisches Register 


i Rade, M. 2816. 2891 


— — ——— — —öũã — en en er a 


Rademacher, C. 1972 
nalen: O. 1868. 


e K. v. 2655 
Radtke, W. 2115 
Raemy, J. de 3149 
Rägöezy 543 
Rahlwes 3012 
Rahtgens 2396 
Rahtgens, P. 3022 
Rainer, J. E. 2749 
Rammelt, P. 569 
Ramspergen 1410 
Rank, Josef 1902 
Ranke, F. 2391 
Ranke, L. 2788 
Rapp, A. 690. 4011 
Rappard, W. E. 1241 
Rasmussen, A. 2824 
Rassow. P. 2217 
Rath, H. W. 4336 
Rauch, M. v. 691. 3665 
Rauda, Fritz 1824 
Rautenberg, E. 1266 
Rauter, G. 337 
Rauter, Gustav 2576 


Redenz, Th. 974 
Redlich, O. 398 
Redlich, O. R. 2999 
Redlich, Osw. 400. 3876. 
4260 


Regell, P. 1931 

Rehm, H. 1045 
uk M. 1898 
Reichel, G. 1980 
Reichert, 0. 2714. 2719 
Reichlen, Jos. L. 2465 
Reichlin v. Meldegg, R 
1596 

Reiff, P. F. 3798 
Reimann, Arn. 2792 
Reimer, H. 766 
Reimers 453 

Reimers, H. 8016 
Reinach, Jos. 899 
Reincke, H. 1994 
Reincke, W. 1859 
Reinecke, J. 2095 
Reinecke, P. 2022. 2025. 
2096. 2097. 2100. 2196. 
2207 

Reiners, A. 1535 
Reinhard, E. 3793 
Reinhardt, P. 4092 
Reinstorf, E 456 
Reisch, Chr. 3905 
Reischl, Friedr. 1564 


145 


„ K. 2633. 
367 


Reibig, E. 4263 
Reiterer, K. 1900 
Reitz, G. 3251 
Rendtorff, F. 2784. 4238 
Renker, H. 3530. 3691 
Rentschler, A. 2982 - 
Rettig, Adf. 3126 
Retzbach, A. 3243. 3701. 
3702 

Reu. J. M. 2751 


Reusch, A. 2043 


Reuß. R 898 
Reuter, H. 3931 


Reuter, R. 3200 
Reuther, H. 669 


„ Graf E. zu 


Raville, J. C. 2883 


‚ Reyburn 


H. V. 2931 
Reyher, V. v. 1031 
Reymond, M. 1594 
Rhein, F. 4097 
Rhijn, M. van 2603 
Rhotert, J. 2516 
Ribbeck, K. 919 
Richards, G. W. 3088 


Kichier 2249 


Richter, Edm. 8879 
Richter, Joh. Hnr. 1611 
Richter, Jul. 1893 
Richter, Max 2962 
Richter, Paul E. 293 
Richthofen, G. Frhr. v. 
4031 

Rickert, H. 4226 
Rickhofen, M. 
2578 

Ried. U. 3662 
Riedel, L. 1944 
Rieder, K. 703. 2990 
Rieder, O. 3848 
Riederer, Fr. 3945 
Riedler, A. 4141 
Riedner 1437 
Riefenstahl, H. 1605 
Rieger, P. 1664 
Riemer, M. 2854 
Rienecke, P. 2069 
Rienhardt, A. 4203 
Riesch, H. 1984 

Riese, A. 903. 2080. 2084. 
2119 

Riesenhuber, M. 1499 
Rieß, L. 
Rihn, H. 
Rille, A. 
Ring, H. 7 
Ring, W. 3655 


E. v. 


*146 Alphabetisches Register 


Ringholz, O. 1516. 1519. 
2595 
Rinkefeil, J. 1720 


Rotscheidt, W. 224. 433. Schager 4213 
1450. 1641. 1667. 1669.  Schairer 2685. 3747 
1671. 1672. 1677. 3000. Schaltegger, F. 695. 3056. 


eier SERASA 


Risch, A. 2718 3057. 3084. 3495 3976 
Ritschl, O. 2811. 3097 Rott, H. 777. 1785 Schambach, K. 2327 
Ritter, Eug. 1323 Rottenkolber, J. 320 . Schapper, Gerh. 2490 
Ritter, Gerh. 4127 ' Rubensohn, G. 8717 Scharold, H. 3647 
Ritter, P. 3544 ' Ruckert, Geo. 1700 Schaub, E. 1280 
Ritterling 2080. 208 4. Rudwin, M. J. 1767 Schauerte, H. 2261 
2112 Rudloff, H. L. 1204 Scheel 2784. 2784. 2837 
Ritzinger 854 Rudolphson 3765 Scheffer, Th. 4028 
Ritzler, N. 1937 Rübel, K. 957 Scheffler, Karl 1778 
Rivoire, E. 2446 Rückert, G. 1442. 1978 Scheibe 3888 
Robertson, C. G. 1002 Rüderscheidt, W. 3858 ` Scheidweiler 2161 
Rode, B. 3215 Rüdiger, W. 3950 Scheiwiler, A. 1591. 3 144. 
Roder, Chr. 1707. 1877. Rühl, Frz. 419 3145 

2991 Rühlemann, C. 2855 Schell, O. 225. 226. 228. 
Rodewald 3159 . Rührmund, E. 3303 710. 922. 1640. 1750. 
Rodewald, H. 1530. 3900 Rue, F. 391 1962. 1973 

Röhl, H. 1759 Rueß, K. 1429 Schellhaß, K. 3151 
Römheld, W. 1645 Rütimeyer, L. 2205 Schelven, A. A. van 3168. 
Rösch, A. 1447 Rufer, A. 3772 3171 

Rösel 1343 Ruge, W. 260 ı Scherer 2228 ° 
Rößle, W. 4211 Ruhmer, W. 1692 Scherer, Christ. 3326 
Rößler 3682 Rukser 2177 Scherer, Wilh. 1765 
Roethe, G. 1884, 2189 Rupertsberger, M. 823 Scherlen 704. 905 
Rötting, Fr. 2319 Ruppersberg, O. 342 ı Scheuber, Joseph 2800 
Röttinger, H. 3323 Rzehak, E. 500 Scheuffler 1718. 3135 
Roger, O. 2099a. 2197 ' Scheven, Fr. 1476 
Rohde, Alfr. 2669 Sach 2547 ' Schian, M. 3471 
Rohkohl, M. 2611 Sachs, C. 297 Schiaparelli 390 

Rohr, H. 1087 Sachs, C. L. 26668 Schiefer, W. 1058 
Rohrer, P. 3973 Sachlie, C. 2942 Schiemann, Th. 4061 
Rolffs, E. 1654 Sadee, E. 2078. 2118 Schieß, Traug. 694 3291. 
Rolfs 4165 Salinger, R. 4224 Schiffer, O. 4035 

Rolfs, C. 581 Salomon, R. 2442 Schiffmann, K. 313. 2392. 
Romstöck, F. S. 1574 Zander 3162 2502. 3283 

Rose, A. H. 4338 . Sander, Ferd. 2968 Schiller, Jul. 1551 
Rose, Rich. 256. 546 Sanders 3015 Schiller, R. 609. 2438 
Rosegger, P. 4333 Sapper, K. 1625 - Schinnerer, J. 2665 
Rosenkranz 3034 ' Sarpi, Paolo 3079 ' Schippers, Adalb. 1595. 
Rosenstock, E. 2358. Sartori, P. 1963 2398 \ 
2360 Sartorius, Frhr. v. Schirmer 8067 


Roth, F. W. E. 1203. 
2601. 2621. 2629 


Waltershausen, A. 4040 Sch irmeyer 3815 
Sattler, W. 3932. 4221 : Schiliel v. Fleschenberg. 


Roth, H. 3176 Sauer, A. 1770. 4332 O. 635 
Roth, Herm. Hnr. 1534. Sauer, E. 3939 Schlager, P. 1616 

1603 Sauer, J. 4287 Schlaginhausen, O. 2032. 
Roth, V. 1832. 2662 Sauerland 2440 Schlatter, A. 2721 : 


Rothermundt, A. L. J. Schaching, O. v. 2455 Schlecht, J. 756. 2462 


595 Schäfer, D. 724. 806. Schlenz, J. E. 3551 
Rothermundt, O. 596 1471. 4024 Schlippe, J. 3567 
Rothert, A. 626 Schäfer, K. H. 1533. 2524. Schlitter, H. 8597. 3603. 
Rothert, Edua. 259. 303. 2573 Schliz, A. 2203 

805 Schäfer, Rud. 3256 Schlosser 208 
Rothert, H. 1918 Schäfer, W. 1245 Schloßmann, A. 4137 
Rothert, W. 626. 3180. | Schäffer, Carl 2654 ; Schlüter, J. 2910 

3284. 3420. 3508. 3509. | Schaeffer, E. 2923 : Schmaus 2168 

3510. 3511. 3626. 8542. | Schaer, O. 3440 Schmeidler, B. 651. 146%. 


3824. 3840. 3863. 3902 Schaftner 874 2279. 3827 


Schmertosch 1248 
Schmid, Bernh. 793. 3445 
Schmid, Hans 4078 
Schmid, Mart. 1089 
Schmid, Walt. 2092 
Schmidlin, L. R. 8483 
Schmidt 2947 
Schmidt, Alph. 1093 
Schmidt, Fr. 3028 
Schmidt, Geo. 600. 674. 
745. 2436 
Schmidt, Gust. Fr. 3577 
Schmidt, H. E. 1105 
Schmidt, Harry 1790 
Schmidt, Hab. 2198 
Schmidt, J. D. 1819 
Schmidt, Julie 1156 
Schmidt, Ludwig 396 
Schmidt, O. E. 3646 
Schmidt, Odilo 663 
Schmidt, Otto 2487 
Schmidt, Rich. 1087. 4288 
Schmidt, Rob. 8881 
Schmidt, Rudf. 1954. 
3358 
Schmidt, Val. 1220. 1570 
Schmidt, W. 1924 
Schmidt, W. E. 1630 
Schmidt-Breitung, Hell- 
muth 3661 
Schmidt-Ewald 977 
Schmidt - Rimpler, W. 
1267 
Schmieder, J. 2718 
Schmitz, Herm. 1840. 
4341 
Schmitz, Karl 402 
Schmitz, Ldw. 551. 916. 


ö 
Schmitz, R. Caj. 2561. 
2562. 2663 

Schmitz, W. 779. 1809. 
2275. 2394 
Schmitz - Kallenberg, L. 
398. 650. 1789 
Schmoll, Fr. 2647 
Schmoller, G. 3432 
Schnabel, Frz. 3489 
Schnapper-Arndt 1320 
Schneider, Adam 617 
Schneider, Br. 1366 
Schneider, Ernst 2649 
Schneider, Eug. 866.8851. 


4111 

Schneider, Fed. 1071. 
2342 

Schneller, Ldw. 2852 
Schnerring 4136 


Schnettler O. 1033 
Schnetz, J. 321 


—U—ͤ—ü— —ä —— ̃ —ñ—yͤ— ä—ꝛꝛ—ꝛ— T— 7 


——— ä IENEG, 


— — —— —„—V—ö —— — —— —— — . l h22ñ — — 


Alphabetisches Register 


Schnitzler, M. H. 3695 
Schnizlein, A. 1690. 1699. 
2772. 2975. 3247 
Schnütgen 4164 
Schnyder, W. 2108 
Schober, G. 2309 
Schönach, L. 629 
Schönebaum, H. 264. 952. 
993. 3225 

Schönherr 1056 
Schönsteiner, F. 671 
Schöpp, N. 2418 
Schöppler, H. 3707 
Schöppl, H. J. 507 
Schöttle, G. 471. 474. 
476 


Schollen, M. 1950 
Scholler, E. 473 
Scholz, G. 3011 

Scholz, Hnr. 2808. 3742 
Scholz, Herm. 2809 
Scholz, O. 1293 

Scholz, Rich. 2414. 2415 
Schoof, W. 808. 309. 310. 
311. 326. 332 
Schoolmeesters, E. 3068 
Schornbaum 3679. 3893. 
3894 
Schottenlober, K. 2750. 
2761. 3049 
Schottmüller, K. 4131 
Schrader, O. 2008 
Schräpler, P. 3027 
Schragmüller 1153 
Schramek, E. M. 1622 
Schranil, R. 2526 
Schreckenbach, P. 2798. 
2840 

Schreiber, Fel. 3351 
Schreiber, Fritz 4145 
Schreibmüller, H. 223. 
2408. 3897. 4071 
Schrempf, Chr. 2897 
Schrider, Ch. L. 892 
Schrijnen. J. 1916 
Schring, Walt. 2488 
Schröck, J. 3123 
Schröder, Alfr. 523. 864. 
1504. 1506 

Schröder, Edw. 491.2168. 
4291 

Schröder, Ferd. 2623 
Schröder, Frdr. 2301 
Schröder, Geo. v. 1294 
Schroeder, Karl 1227 
Schröder, N. A. 17185. 
8267 


— 


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— — — — —y—ę— nn —- — 
— . — — i — — —ñ——b— e ae 


Schröder, William Frhr. 


v. 3115 


Schröre, H. 2302. 4163 ` 


147 


Schrötter, Frdr. Frhr. v. 
481. 497 
Schubart, Chr. 2785 
Schubert, Alfr. 1784 
Schubert, E. 4177 
Schubert, H. v. 2805. 
2861. 2899 0 
Schuchardt, O. 4228 
Schuchhardt, C. 2017. 
2273 3547 
Schücking, L. L. 2156 
Schüller, A. 1525. 1560. 
1709. 8371. 3393. 3570. 
3771 
Schüpferling, M. 1556 
Schüßler, W. 518. 4013 
Schütte, O. 348. 1939 
Schützinger, H. 4293 
Schuhmann, Geo. 2589 
Schuler, R. 3666 
Schullern, H. v. 753 
Schulte, L. 1467. 2310. 
2345. 2370. 2477 
Schulte, O. 3212 
Schultheß, O. 2084. 2105 
Schultheß - Rechberg, G. 
v. 4167 
Schultze, Joh. 719. 2516. 
3287 
Schultze, Mart. 2153 
Schultze, Rudf. 2132 
Schulz, Tr. 1801 
Schulze, F. A. 1748 
Schulze, Fr. 4146 
Schulze, Frdr. 3768. 4356 
Schulze, Herm. 8423 
Schulze, J. 1290 
Schulze, Th. 8192 
Schulze-Bmidt, B. 3865 
Schuhmacher,. K. 283. 
707. 2007. 2044. 2143. 
2145 
Schumann, Harry, 341. 


4339 

Schunke, W. 4129 
Schurz, A. X. 4314 
Schuster, Frz. 3277 
Schuster, Geo. 1008 
Schwabe 1716 

Schwabe, E. 3274 
Schwalbach, B. 465 
Schwandt 498 

Schwann, M. 801. 4020 
Schwanneke 3229 
Schwantes, G. 2057. 2059 
Schwartz, Gerh. 2404 
Schwartz, P. 3520 
Schwarz, Ig. 2614 
Schwarz, Karl 2658 
Schwarz. Pet. 3207 


*148 


Schwarz, R. 3121 

Schwarz, Rud. 2817 

Schwarz, Wilh. Eberh. 
3063. 3070. 3255 
Schwarzweber, H. 255 
Schweda, V. 1942 

Schweizer, Jos. 2782 
Schweizer, P. 429. 602. 
698. 2933 

Schwemer, R. 4044 
Schwerin, v. 1361. 2175 
Schwietering, J. 3564 
Schwind, E. v. 4240 
Schwinkowski, H. 493. 
1302. 3434 
Schwoerbel, E. 4149 
Schütte, O. 333 

Scriba, O. 505 

Sebicht. R. 1725 
Seckel, E. 2234. 4241 
Sedlacek, A. 665 

Seeberg, R. 2785. 2885 
Seeliger, E. A. 1718 
Seeliger, G. 397. 4277 
Seelmann, W. 253. 4315 
Segelken 3708 

Sehaus, E. 3005 
Sehling 1065 

Seibel, M. 1696 

Seidel, P. 8190 

Seidel, V. 2351 

Seiler, Fr. 2642 

Sell, v. 4036 

Sell, K. 603 

Selle, Fr. 3091 

Sellin 2304 

Sello, G. 291 

Semler, A. 778. 3282. 
3287 

Semrau, A. 2402 
Semrau, M. 380 

Sepp, B. 2219. 2256 

Seppelt, Frz. Xav. 4195 

Seraphim, A. 2570 
Seyfarth 1965 

Sickel, P. 3545 

Siebenfreund, K. 4354 

Sieber, S. 1934. 1935 
Sieber, Th. 2933 

Siebert, K. 4350 

Siebert. Kl. 4351 

Siebmacher 4:39 

Siedler 1826 

Siegel 3241 

Sieger, R. 269 

Siegl, K. 444. 838. 2459. 
2469. 3845 

Sievers, E. 352 

Sievers, Hnr. 374 

Sieveking, G. H. 539 


—— ne m • jäñ⁴ũ.— — — ——— — 


— — E4ͤ—ü ä — — — — — 


| 
| 
| 
| 


Alphabetisches Register 


Sieveking, H. 3453 
Signer, J. 445 
Silberschmidt 1225 
Silberschmidt,. W. 1380 
Silberstein, S. 4153 
Simmel, G. 3341 
Simon, P. 740 
Simonet, J. J. 890 
Simson, B. v. 2311 
Simson, P. 454. 1018. 
2518. 3182. 3240 
Sinemus, M. 768. 1531. 
3164 

Singer, E. 1101 
Singer, F. H. 872 
Singer, H. 4243 
Singer. H. J 1231 
Singer, L. 1949 
Singer, S 1771. 2388 
Singermann, F. 1341 


Sixt 2101 A 


Skalský 247 3475 
Skibinski, M. 3604 
Sklarek 3860 

Smekal, R. 1874 
Smeritschnigg, J. 824 
Sneller, Z. W. 2515 
Sobry, J. 3499 | 
Sohm, W. 3008. 3155 
Söhn 1174 

Soll 968 

Soll, K. 3787 

Sombart, W. 1299. 1300 
Sommer. Gust. 608 
Sommerfeld, W. v. 3595 
Sommerfeldt, G. 577. 
593. 2543. 3292. 3375. 
3425. 3811. 4274 
Sommerfeldt, J. 4273 
Sonderop, Fr. 791 
Spalckhaver, R. 604 
Spangenberg 2486 
Spangenberg, C. 981 
Spatz, W. 790 

Specht, Th. 1505 
Spenle, M. 3357 
Sperling, E. 3977 
Spicker, G. 4247 
Spiero, H. 1762 

Spieß 1368 

Spieß. K. 1928 
Spindler, J. 3142 
Spirkner, B. 757 
Spitta, F. 2728 
Spranger, Eduard 1109 
Springer, C. G. 574. 3191 
Sproemberg, H. 2300 


Srbik. H. v. 1219. 2503. 


4283 


© Stabler, H. 870 


| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 
Ä 


— 


| 


Stachelin, W. R. 
Staehelin, E. 274L 
Staehelin, W. R. 
527 
Stahl, Fritz 1827 
Stahl, W. 3996 
Stamm, E. 4030 
Stammler. W. 237. 
Stange, E. 3189 
Stauber, E. 1957 
Stau, K. 605 
Steffan, J. B. 1523 
Steffen. H. 1212 
Steffens. P. 1108 
Stehle, Bruno 3681 
Stehlin, K. 3087 
Steiff, K. 1947 
Steig. R. 3736. 3949 
Stein 3143 
Stein, Josef 2773 
Stein, Ph. 3725 
Stein, Rob. 1688 
Stein, W. 1295. 2512 
Stein, Wilh. 3958 
Steinacker, K. 1745 
Steinberger. L. 273. 316. 
1171. 1576. 2626 
Steinbrecht, C. 769. 1823 
Steinel, L. 3485 
Steinert 985 
Steinert, H. 1265 
Steinhausen, G. 244. 1587. 
1883. 1887. 2171 
Steinherz 3066 
Steinlein, H. 2911 
Steinmetz, Geo. 2028. 
2098 
Steinmetz, R. 1653 
Steinmeyer, E. v. 1662. 
2179 
Steinmeyer, L. 2258 
Steinwenter, Art. 3092 
Stellwagen, A. W. 4025 
Stemmer. W. 1317 
Stene, Jan 773 
Stengel, E. E. 406. 720 
Stenner, Fr. 637 
Stenzel, K. 220. 2473 
Stern, Alfr. 3999 
Stern, Doroth. 2656 
Stern, Mor. 662 
Stern, S. 3664. 3877. 3919 
Sternfeld, R. 3988 
Stettiner, R. 3347 
Steuernagel, C. 2132 
Stieda, Ldw. 4312 
Stieda, W. 1264 
Stiewe, A. 1179 
Stimming, M. 935. 2260. 
2501 


2680 
2937 
440. 


3424 


Stock, G. 4310 
Stockmeyer, K. 2983 
Stoddart, A. M. 3293 
Stögner, H. 3104 
Stölzel, A. 140] 
Stölzle, R. 2737. 3271. 
3272. 3523. 3690. 3699. 
3914 ; 
Störmann, A. 2556 
Stoewer, B. 3807 
Stolz, E. 1512 
Stolze. W. 3432 
Stouff, L. 2448 
Stowas:er, F. 413 
Stowasser, O. H. 666. 
672 
Strach 1808 
Stradonitz 438 * 
Straganz, M. 831. 4284 
Strakosch-Graßmann, G. 
843 
Strantz, K. v. 886. 954. 
1324 
Strasser 561 
. Strasser, G. 611 
Straub, K. J. 1309 
Straube, H. 3574 
Straus, L. 2397 
Strecker, G. F. A. 3779 
Strecker, K. 983. 2264 
Strecker, R. 3926 
Strecker, W. 2432 
Strenger, H. 1606 
Strich, M. 3392. 3401 
Strickler, G. 888 
Strieder, J. 1297. 2736 
Strnadt, J. 2074 
Ströhl, H. G. 442 
Strupp, K. 4009 
Stubbe, Chr. 4090 
Stubenrauch, A. 2063. 
2152 
Stuckmann, A. 2042 
Studer, J. 2941 
Studtmann, J. 508 
Stübel, M. 8759 


Stückelberg, E. A. 1513. 


1515 
Stück rath, O. 330 
Stuhlfauth 2211 
Stutz 3248 

Stutz, U. 1431 
Suchier, W. 8720 
Sudhoff, K. 2336. 2630. 
2691 
Süßmilch, Holm 1946 
Sulzbach, W. 1744 


Susta 3062 
Sutz, J. 2831 


Alphabetisches Register 


Swarzenski, G. 1858 


Swoboda, H. 3099 
- Szczepanski, M. v. 3823 
' Szelagowski, A. 2971 


Täschner, O. 294. 1210. 
2520 

Täubert 1981 

Täubler, E. 1844 
Taglicht, J. 1345 
Tangl, G. 1489 


: Tangi, M. 4258 
Tanner, K. 884 


Tarneller, J. 317 
Tarrasch 3847 
Tatarinoff, E. 2030 
Tavernier 1708 
Techen, Fr. 1259. 2481. 
2963. 3025. 3462 
Tecken, Fr. 724 
Teichmann, E. 767. 2222 
Tempel, Fr. 3814 
Temperley, H. 3613 
Tenckhoff 1456 
Tenhaeff 414. 1538 
Tenhagen 2271 
Terwelp, G. 2744 
Tetzner, J. 1772 
Teufel, E. 3517 
Teutsch, Fr. 848 
Thallöczy, L. v. 3936 
Thelse 2357 
Theobald, L. 3065. 3449 
Thiel 546 
Thiel, Emil 1207 
Thiel, V. 1077. 3201 
Thiele, Ernst 2712. 2714. 
2918 
Thiele, Walt. 1211 
Thiem, W. P. 554. 607 
Thierer, G. 871 
Thilo 1142 
Thimm, J. 4150 
Thimme, Fr. 3995. 4059 
Thimme, H. 1126 
Thimme, W. 1655 
Thoelke, A. 1092 
Thönen, P. 3927 
Thommen 394 
Thümer, K. A. 1717 
Tieche, H. E. 4112 
Tietze, H. 1779. 1781 
Tille, A. 3230 
Tinnefeld 960 
Tiralla, H. 2262 
Tobolska, V. 1901 
Tomek, E. 1501 
Tornius, V. 1028 
Trautmann. O. 991 
Trautwein, A. 895 


J I — u nn IiiiIiŘħiIiI țI§S 


*149 


Trdán 2776 


Treblin, M. 1025 
Treitschke, H. v. 1017. 


4038 ; 
Treixler, G. 675. 1348 
Trenkle 3894 
Trillmich. Joh. 3194 
Trippel, Th. 1969 
Trippen, P. 582 


Trippenbach, M. 550 
: Troß, E. 1329 


Trotter, C. 587. 2435 
Trummel 3802. 3803 
Truttmann, A. 432 
Tschackert 2945 
Tschirch 1010. 8632 


: Tschumi, O. 2031. 4303 


Tutsch, Frz. 1148 
Tykocinski 2354 


Tyroller, Frz. 606 


Uebersberger 819 
Ueberschaer 6 

Uhl 2269 

Uhle, P. 3584 
Uhlemann, K. 1453 
Uhlhom 1623 

Uhlig, G. 2730 
Uhlirz. M. 521. 2457. 
2552 

Ullrich, H. 863 
Ulmann 3829 


Ulmer, A. 832 

Ulrich, O. 3422. 8654 
Ulrich, R. 2037 
Unger, A. 2888 

Unger, W. v. 8822 
Unger, W. S. 1178. 3169 
Unholz, O. 1303 
Unterforcher, A. 315 
C 


089 
Unwerth, W. v. 2188 
Unzer, A. 3974 
Uray, Sandor 2825 
Urban, M. 1118 
Urbanek, V. 3619 
Ursprung, O. 3349 
Uttendörfer,O. 1630.3583 


Valenti, S. 1273 

Valér, M. 889. 4081 
Varrentrapp 1374 
Vasitek 3478 
Vaternahm, O. F. 373% 


Vedder, H. C. 2795 


*150 


Veeck, O. 3023 

Veen, S. van 3085 
Veen, S. D. van 2884 
Veit, A. L. 2990. 3102. 
3506. 3507 

Vereß, A. 677. 3071 
Vermeil, E. 4168 
Verriest 1202. 2485 
Vetter, A. 1140 
Vetter, F. 2379 

Vetter, P. 3036 
Vidünas, W. St. 1035 
Viegener, Frz. 536 
Vietzke, G. 1689 
Vigener 1497. 2496 
Viollier, D. 2036 
Virchow, H. 4252 
Vischer, Eberh. 2818 
Visconti, L. 3928 
Visscher, R. 231 
Vockert, R. 1260 
Vödisch, G. 3580 
Völcker,.Br. 8565. 3760 
Völker 247. 1631 
Vogel, P. 4187 

Vogel, Walt. 1306. 4192 
Vogt, Carl 3300 


H. 1812 


3227. 3228. 3252. 8321. 
3886 

Voigt, Karl, 2240 
Voigtländer, Rob, 610 
Volbach, W. F. 1780 
Volbehr, Fr. 1678 
Volckmann, E. 1137 
Vollert, M. 4205 
Vollgraf, C. W. 2142 
Vollmer, Adf. 917 
Vollmer, B. 1254 
Volpers, R. 3944 
Voltz, L. 232 

Volz, G. B. 3407. 3591. 
3592. 3593. 3602. 3609. 
3612. 3617. 3621 
Vonschott 2558 

Vos, K. 2754. 3018. 3302. 
3502 

Voß, G. 786 

Vota 1004 

Vouga, P. 2031 
Vykaukai, E. 2241 


Wachstein 1345 
Wachter, R. 887 
Wachters, H. J. J. 2844 
Wackernagel 880 


—— — wGã— — u 


Alphabetisches Register 


Wackernagel, M. 2403 
Waddington 3615 
Wäger, Frz. 1592 
Wagner 3464 
Wagner, A. M. 3746 
Wagner, E 2029. 2038 
Wagner. Fr. 2024 
Wagner, Frdr. 2093 
Wagner, H. F. 268 
Wagner, Herm. F. 1192 
Wagner, Karl 1891. 3697 
Wagner, Kurt 417. 1773 
Wagner, P. 330. 2497. 
3419 
Wahl 8795 
Wahle, E. 2040 
Walde, B. 2565 
Waldenmaier, H. 2752 
Waldner, Frz. 3578 
Waldstein, E. 347 
Walter, Friedr. 3754 
Walter, Johs. v. 2858 
Walter, Leodeg. 2981 
Walther, Andr. 1301 
Walther, W. 2717. 2720. 
2820. 2875 5 
Walzel, Oskar 1755 
Wampach, C. 924 
Wandsleb, A. 951 
Warda, A. 8940 
Warschauer, A. 1737 
Warstat, W. 3968 
Wartmann. Herm. 878 
Waschinski, E. 1726 
Waters, G. 1543 
Wauer, E. 1261 
Wavre, W 477 
Weber 2716 
Weber, F. 853. 2023. 
3806 
Weber, H. 738 
Weber, O. 8627 
Weber, Paul 785 
Weber, P. X. 2482 
Weber, Wilh. 4258 
Weber. X. 760 
Weerth, W. de 613. 2082 
Wegemann 970. 2348 
Wegg, J. 930 
Wehnert, Br. 2914 
Wehrhan, K. 1938 4363 
Wehrmann, M. 298. 1684. 
1723. 3042. 3072. 3269. 
3317 
Weibull, C. 2329 
Weick (Paschali), G. 2288 
Weidler, W. 614. 615. 
3554 
Weigel 2470. 2584 
Weiher, E. v. 3785 


| 
| 
| 
| 
| 
| 
Ä 
| 
| 


| 


Weinland 1510 
Weinmeister. P. 487 
Weinzieher 1278 
Weise 3217 
Weise, G. 204. 1063. 2271 
Weise, O. 258. 385 
Weiser, Chi. Fr. 3552 
Weiß, J. 3638 
Weiß, Jak. 263 
Weiß, Jos. 3391 
Weiß, Leo 1082 
Weilmann. K. 1697. 
1698. 2666 
Weißenborn 1141 
Weisweiler, W. 1372 
Weller, Karl 624. 863. 
2493 
Wellstein, G. 2368. 260% 
Welti, Alb. 4346 
Welti, F. E. 697. 746 
Wendland, W. 3684. 3903 
Wendling, E. 4313 
Wendorf, H. 4127a 
Wendt, H. 1021. 1292. 
8046. 3114. 3826 
Wenisch, A. 3638 
Wentscher, E. 616 
Wentzcke, P. 4005 4006. 
4012. 4307 
Wenzel, A. 1206 
Wenzl, Jos. 2094 
Weorth, O. 2273 
Werminghoff. A. 804. 
1041. 1061. 1842. 
Werneburg, R. 3316 
Wernekke, H 3761 
Werner, L. G. 2041 
Werner, V. 1321 
Wernle, P. 1636. 2984 
Wernli, Fritz 2989 
Wertheimer, E. 4000 
Westerfeld, H. 1193 
Wetterer. A. 3418 
Weule, K. 1469 
Weyersberg, A. 920 
Weyman 2259 
Weyman, C 2364 
Weymann, H. 961 
Whibley, Ch. 622 
Wich, H. 1509 
Wichmann, H. 1854 
Wichmann, K. 2529 
Widemann, J. 2257 
Widmaier, A. 3156 
Widmann, H. 833. 2972 
Widmer, K. 894 
Wieber, W. 3797 
Wiedemann - Warnhelm, 
A. v. 3636 
Wiedenfeld, K. 4138 


Wiedenhofer, J. 1119 
Wiedenmann, H. 1238 
802 


1 
Wien, W. 4198 
Wieneke, E. 3943 
Wiepen, E. 3289. 8884 
Wieser, Th. 3364. 3576. 
4285 


Wigand, K. 2130 
Wilcke 2150 
Wild, H. 8641 
Wilbelm, F. 678. 2632 
Wilhelm, Fr. 2157. 2377. 
2386 
Wilhelm, Ludw. 221. 222 
Will, Edua. 2424 
Willburger, A. 2696 
Wille, J. 3460 
Willkomm, M. 2919 
Willmann, J. 1412 
Wilmanns, W. 2384 


Wilser, L. 1953. 2010 
Wimmer, F. 2316 
Wimmer, L, v. 820 
Winckelmann, O. 2970 


Windel, R. 3531 
Windelband, W. 3652. 
3658 


Winkelmann, Fr. 2111 
Winkler, A. 1075 
Winterfeld, Luise v. 1131 
Winterfeld, P. v. 1760 
Wintruff 2605 

Wirz, H. G. 1477. 2428 
Wißmann 3011 

Witt, A. 1162 

Witte, H. 1919 

ae van Hoogland, 


30 
Wittichen, P. 3799 
Wittrup 1128 
Witzendorff-Rehdiger, v. 
618 


ae . ee en 


— — nn ſY— ( — — ͤ—. —— —ęr [| — —— — mn 


Alphabetisches Register 


Wohlwill 3864 
Wolf, Gust. 2694. 8048. 


4294 

Wolff, Alfr. 2533 
Wolff, C. 2651 

Wolff, G. 2088 

Wolff, Geo. 2049. 2060. 
2077. 2084 

Wolff, Gust. 2047 
Wolff, Karl, 302 

Wolff, M. 1352 

Wolff, Otto 3868 
Wolff, W. 1711. 3006 
Wolfram, G. 2540 
Wolfstieg, A. 240. 3290 
Wolgast, E. 1459 
Wolken, H. 1104 
Wollesen, E. 436 
Wolter, Konr. 1930 
Wolters, E. G. 3515 
Wolters, Fr. 3430 
Wolzendorff, K. 1472 
Woringer, A. 3767 
Wotschke, Th. 2733.8030. 
8044. 8470. 3685 
Wrangell, G. 1831 
Wrede, Adam 1338. 3361 
Wrede, Ferd. 251 
Wretschko, A. v. 4242 
Wündisch 900 

Wülk, H. 1085 

Würth, V. 435. 451. 452 
Wulff, Osk. 2193 
Wunderlich, Br. 1050 
Wundt, W. 3543 
Wurmb, H. v. 953 
Wurster, P. 4184 
Wutke, K. 512. 1020. 


1229. 2409. 3047. 3778. 
3202 
3383. 
3548 
Zanchi, F. T. 2464 


4230 

Wutte, M. 1833. 1474. 
Wymann, E. 761. 1479. 
3146. 3147. 3377. 
Wilpert, V. v. 1031 
Zaddach 4151 

Zaunick, R. 2640. 2692. 
3294. 3296. 3363. 4093. 


151 


Zehntbauer, Rich. 1046 
Zeig, M. 1147 

Zeißner, R. 1106 
Zeller 1588 

Zeller, A. 2401 

Zeller, H. L. 2525 
Zeller, Jos. 1120. 2585 
Zellfelder 2467 
Zellmann, R. 2851 
Zenegg, E. v. 827 
Zeppenfeldt 2680 
Zesiger, A. 1151 
Zibermayr 2577 
Ziegler, Konr. 633 
Ziekursch 1186 
Ziekursch, J. 1007 
Zielenziger 1168 
Zierenberg, E. 3052 
Ziesemer, W. 1146. 2504. 
2505. 2506. 3232. 3687 
Zillessen, A. 3077. 3080. 
8084. 3168 

Zilliken 423 
Zimmermann, A. 4046 
Zimmermann, H. 2373 
Zimmermann, Hnr. 2192 
Zimmermann, J. 3096 
Zimmermann, P. 1675. 
3423. 3585. 3909 
Zimmermann, V.R. 620 
Zimmermann, W. 1845. 
4079 


Zinck, P. 1971. 3199 
Zipperlen, Herm. 621 
Zivier 1036 


Ph. 4056 
Zucchelli 2299 
Zündorf, Joh. 1129 
Zürcher, K. 2668 
Zuylen van Nyevelt, van 
8211 
Zwanziger, K. H. 3848 
Zweybrück 3625 
Zwingmann 3886 
Zycha, A. 1167. 1218. 
1221 


Berichtigung: Infolge eines Versehens sind unter Nr. 2356 Cartellieri 
und Judeich als Verfasser bezeichnet. Diese beiden sind nur die Herausgeber 
der Sammlung. Der Verfasser der Abhandlung ist Hermann Köhler. Im 
Register ist das Versehen bereits berichtigt. 


| 
| 
| 
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< STANFORD UNIVERSITY IRAN 
Stanford, California 


PRMNTEO IN U.S.A. 
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