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HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
— nn —
XIX. JAHRGANG 1919/1920
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE SIEBENUNDZWANZIGSTER JAHRGANG
VERLAG UND DRUCK
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG
DRESDEN 1920 |
Alle Rechte vorbehalten.
INHALT DES XIX. JAHRGANGS 1919
— —
Aufsätze. 88
Grohne, Ernst, über Grundlagen und Aufbau der „Weltgeschichtlichen
Betrachtungen“ Jacob Burckhardte 0000 441
Bezold, Friedrich v., Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 169
Herzfeld, Gottfried, Das Strafverfahren Gregors VII. im Lichte der
Ideen Augustins und Gregors JJJJJl . 305
Gerlach, Walther, Kritische Bemerkungen zu neuen Untersuchungen
über die Anfänge der Städte im Mittelalter 331
Herre, Hermann, Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 . . 13
Schiff, Otto, Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges . 1.189
Zwingmann, Heinrich, Johann de Witt und Ludwig XIV. 1668 . . 220
‘Schmitt, Richard, Der angebliche österreichische General von Meyer in
der Schlacht bei Freiberg 17ͥ2 Umm. 53
Laubert, Manfred, Die polnische Frage auf dem Posener Provinzial-
landtage von 1843 . 2.2: es m rn. 453
Bergsträßer, Ludwig, Kritische Studien zur Konfliktszeit. . . . . . 346
Kleine Mitteilungen.
Kaindl, R. F., Zur älteren Geschichte der Deutschen in den Sudeten-
ländern. «+. ²ĩ˙˙ꝛAAAA ⅛r⅛—..!! ] -ͥͤr-Vöꝝßñ 8 877
Lehmann, Paul, Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des
C ˙ -. ²˙¹iꝛꝛA²²˙¹· - ²˙ a · ů Eden a 237
Hofmeister, Adolf, Wipos Verse über die Abstammung der Kaiserin
Gisela von Karl dem Großen . . nn 386
Schambach, Karl, Auch quod mit dem Konjunktiv . . . . 22... 80
Steinberger, Ludwig, Zu einer Stelle in den Gesta Friderici I. impera-
toris in Lombardia . . . : . 2: Co mr. 79
Seeliger, G., Karl Lamprecht . ... . aaa ern 133
Jacob, K. H., Nachruf für Moritz Hoeness 167
Levison, W., Nachruf für Oscar Maßlow . ... 2. 22222000. 168
Eulenburg, Frz., Zur Erinnerung an Gustav Schmoller und Adolf Wagner 430
IV Inhalt
Seite
Seeliger, G., Nachruf für Albert Hauck . kk 438
lf Sh. re ee ne Ar 543
Nachruf für Julius von Pflugk-Harttung . . :... 2. 2 22 22. 562
Besprechungen‘
Achilles, Hans, Die Beziehungen der Stadt Braunschweig zum Reich
im ausgehenden Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. (Gerlach.) 147
Akten und Urkunden, Niederländische, zur Geschichte der Hanse und
zur deutschen Secgeschichte, bearbeitet von R. Häpke. 1. Bd. 1531
bis 1557. :(Daenell). u. 0 Kae a a ey 286
Amira, K. v., Der Stab in der germanischen Rechtssymbolik. Hof-
( ĩðV / A E a a a ga A 393
Arnpeck, Veit, Sämtliche Chroniken. Hrsg. von Georg Leidinger.
(Joachimsen j. od 5 2 8 u u. 259
Barth, P., Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. 2. Aufl. (Bern-
IJ! ⅛ ᷑ ũ 㶠ee re A 8 481
Bauer, W., Korrespondenzen österreichischer Herrscher. 1.: Die Korre-
spondenz Ferdinands I. 1. Band: Familienkorrespondenz bis 1526.
(Kalkoff. j)) e 125
25
Bibliotheks kataloge, Mittelalterliche, Österreichs. (Leidinger.) . 513
Blok, P. J., Geschiedenis van het Nederlandsche Volk. (Mentz.) 500
— , Geschichte der Niederlande. verdeutscht durch Pastor O. G. Houtrouw.
Bao: /// ꝙ˙¾ꝛꝓ⁵ä le Ba een 500
Blüchers Briefe. Hrsg. v. W. v. Unger. (R. Schmitt.) 7:1 271
Brandenburg, E., Die Reichsgründung. (Hartung..· ))): 273
Bre Blau, H., Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien.
(Erben) ac . . er A S 84
Briefwechsel der Brüder Ambrosius und Thomas Blare 1509 — 1567.
(WO sw wu. & ee em ² . ee de 289
Cléry, Adr. Rob. de, Les idées politiques de Frédéric de Gentz. (M.
Se ðx 319
Cöln, Die Stadt, im ersten Jahrhundert unter preußischer Herrschaft,
1815—1915. (Keußen) . ». 2.22 aa a 294
Concilium Tridentinum. Coll. et ill. Godefridus Buschbell. (Friedens-
Elb ⁵ðxD ae 129
Doeberl, M., Entwicklungsgeschichte Bayerns. 1. Bd. 3. Aufl. (Joetze.) 254
— , Ein Jahrhundert bayerischen Verfassungslebens. 2. Aufl. (‚Joetze) . 423
Evjen, John O., Scandinavian Immigrants in New York 1630 — 1674.
/// ee Bra ea as 291
Farrand, M., The Framing of the Constitution of the United States.
Df AY 293
Faust, A. B., Das Deutschtum in den Vereinigten Staaten. Bd. 1. u. 2.
rr ⁰·iw A 3 263
Inhalt
Friedensburg, W., Geschichte der Universität Wittenberg. (Keußen.)
Friederich, Rud., Die Befreiungskriege 1813—1815. Bd. 4. (R. Schmitt.)
Fueter, E., Geschichte des europäischen Staatensystems von 1492 — 1559.
(W: Bauer) 2.82 2.2000 Beta ar Bra ee ra a
Geß, Felix, Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von
Sachsen: 2. Bd. 1525—1527. (Kalkoff. :
Hagedorn, B., Die Entwicklung der wichtigsten Schiffstypen bis ins
19. Jahrhundert. (Daenell.) . )))
Hamelmanns, Hermann, geschichtliche Werke. Kritische Neuausgabe
von Klemens Löffler. (Joachimson.) . z
Hasse, Gust., Theodor von Schön und die Steinsche Wirtschaftsreform
(E. W. Meyer / re ee WR
Hefele, K., Der heilige Bernhardin von Siena und die franziskanische
Wanderpredigt in Italien während des 15. Jahrhunderts. (G. Schreiber.)
Herlitz, Niels, Studie över Carl XII. Politik 1703—1704. (v. Danckel-
manne U u a ꝰ² DVV
Historicorum Romanorum reliquiae, iteratis curis disposuit, recensuit,
praefatus est Hermannus Peter. Bd. 1. (O. Th. Schulz.))):
Historiographie de Charles-Quint. (Hasenclever. )
Hohenzollern-Jahrbuch. Bd. XX. (Haake. ꝓũꝓF .
Holzknecht, G., Ursprung und Herkunft der Reformideen Kaiser Jo-
sephs II. auf kirchlichem Gebiete. (Rieker.ù) 2.2.2...
Hoppe, W., Kloster Zinna. (Curschmann.»u )
Japikse, U., Johann de Witt, der Hüter des freien Meeres. Deutsch
von W. Heggen. (Zwingmann.: 2.2: 2 oo a
Jordan, H. , Die öffentliche Meinung in Sachsen 1864—66. Hrsg. von
Joh. Hohlfeldt. (Wendorf . er
Jürgens, Ad., Zur Schleswig-Holsteinischen Handelsgeschichte des 16.
und 17. Jahrhunderts. (Daenellhʒt:! 2: : rn en
Kaas, Ldw., Die geistliche Gerichtsbarkeit der kathol. Kirche in Preußen
in Vergangenheit und Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung
des Westens der Monarchie. (Rieker .::
Keutgen, F., Der deutsche Staat des Mittelalters. (Korselt.)
Korrespondenz, Die, Maximilians II. I. Bd. Familienkorrespondenz
vom 26. Juli 1564 bis 11. August 1566, bearbeitet von V. Bibl.
„ BA gos aad 0.2.2 ame an ee
Kralik, R., und Schlitter, H., Wien, Geschichte der Kaiserstadt und
ihrer Kultur. (Kaindl). . 2 oo oo oo.
Kühn, G., Die Immunität der Abtei Groß- St. Martin zu Cöln. (Glitsch.)
Lehmann, P., Vom Mittelalter und von der lateinischen Philologie des
Mittelalters. (Schmeidler.iu)))))ʒ̃ꝗ.
Liebermann, F., Die Gesetze der Angelsachsen. Bd. 1 u. 2. (Mayer-
An /// ðͥ ⁵ðVi d ͤ 0 aan e
V
Seite
148
410
531
125
398
291
151
146
292
145
539
415
131
426
421
VI Inhalt
a Seite
Lösche, G., Inneres Leben der österreichischen Toleranzkirche. (Heussi.) 150
—, Zur Gegenreformation in Schlesien: Troppau, Jägerndorf, Leob-
schütz. f 2 8 ei ea ne 413
Mack, E., Das Rottweiler Steuerbuch von 1441. (H. Herre) ..... 554
Maeßer, W., Die Bevölkerung des Kreises Schleusingen, vornehmlich
im 17. Jahrhundert. (G. H. Müller. 417
Mains in seinen Beziehungen zu den deutschen Königen und den Erz-
bischöfen der Stadt bis zum Untergang der Stadtfreiheit (1462).
// aan et — Er 553
Marcks, E., Kaiser Wilhelm I. 8. Aufl 153
Martin, A. v., Coluccio Salutatis Traktat „Vom Tyrannen“: (Joachimsen.) 105
— , Coluccio Salutati und das humanistische Lebensideal. (Joachimsen.) 105
Marwitz, Fr. A. Ldw. v. d., ein märkischer Edelmann im Zeitalter der
Befreiungskriege. Hrsg. von F. Meusel. Bd. 1 u. 2. (Haake.) . 266
Matrikel, Die, der Universität Königsberg i. Pr., 3. Bd. Register.
„ . ee d 290
Mayer, E., Geschworenengericht und Inquisitionsprozeß. (Mayer-Hom-
berg F..) e ee ee ee 515
Mehlis, Gg., Lehrbuch der Geschichtsphilosophie. (Barth. 247
Meyer, E., Cäsars Monarchie und das Principat des Pompejus. (O. Th.
Sl ãĩ² a a en e Be a a rate 489
Monumenta Germaniae paedagogica. Bd. 47 u. 49: Dokumente zur
Geschichte der humanistischen Schulen im Gebiete der baierischen
Pfalz. Hrsg. von K. Reißinger. (G. Wolf.) ... 2.220200 285
Naumann, R., Das kursächsische Defensionswerk (1613—1709). (Hof-
All ²˙ y 555
Repertorium Germanicum. Bd. 1. (Wenck .. 528
Rieß, L., Historik. (Bernheim. „ 478
Ritter, M., Die Entwicklung der Geschichts wissenschaft an den führen-
den Werken betrachtet. (Brinkmann) . . . . 2: 2 2 2 2 2 22. 484
Schmidt, O. E., Aus der Zeit der Freiheitskriege und des Wiener Kon-
gresses. (Philipp) . . 0 2 we ee re 152
Schnizer, O., Gustav Rümelins politische Ideen. (H. Richter.) . . . . 424
Schumpeter, J., Zur Soziologie der Imperialismen. (Koselleck. ) . 550
Schrötter, Fr. Frh. v., Münzgeschichte Preußens im 18. Jahrhundert.
H Tl 5 8 26 Sea ˙Y„A-·. — 149
Simson, P., Geschichte der Stadt Danzig. Bd. 1 u. 4, I. DDaenell.) 99
Sohm, R., Das altkatholische Kirchenrecht und das Dekret Gratians.
(Schlinge... 0% werke See are a 505
Steinhausen, G., Geschichte der deutschen Kultur. 2. Aufl. (K. Hampe.) 497
Stern, A., Geschichte Europas von 1848—1871. Bd. 1. (Bergsträßer.) . 420
Stimming, M., Die Entstehung des weltlichen Territoriums des Erz-
bistums Mainz. (Glitsch) . . 2 2: 2 EEE mr re. 527
Inhalt
Strieder, J., Studien zur Geschichte kapitalistischer Organisationsformen:
Kartelle, Monopole und Aktiengesellschaften im Mittelalter und zu
Todesfälle: v. Ardenne 304. — Bauer 304. —. Becker 163. — Binding
561. — Board 300. — Böhmert 300. — Bonhoeffer 430. — Boos 163.
— Bulle 165. — Crusius 303. — Cohn, Geo 300. — Cohn, Gust. 430. —
Dürrwächter 164. — Francotte 302. — Friedel 301. — Friedrich 164. —
Graf v. Hertling 803. — Hildebrand 301. — Hofmann 165. — Jander
166. — v. Janson 165. — Jirecek 300. — Jungnitz 166. — Kämmel 164.
— Kalbfuß 301. — Kiefer 302. — Klebs 301. — Kleinschmidt 430. —
Köcher 164. — Köhnke 303. — Kohler 559. — Kopp 166. — Korzon
166. — Laband 301. — Landau 166. — Leonhard 803. — Liebe-
mann 303. — Lindner 561. — Löning 560. — Mayer 165. — Mayr
165. — Meinardus 801. — Michaud 166. — Milchsack 562. — Morris
302. — Münzel 163. — Neumann 165. — Nippold 302. — Obmann
301. — Philippi 301. — Plaumann 303. — Poppelreuter 304. —
v. Reber 430. — Rehm 164. — Richter 302. — Richter 303. — v. d. Ropp
VII
Seite
Beginn der Neuzeit. (Rörig. .. 110
‚Stutz, U., Der Geist des Codex iuris canonici. (Sehling.) 502
Traktater, Danmark-Norges, 1523—1760. Bd. 2. (Mentz) ..... 554
Uhlirz, M., Schloß Plankenwarth und seine Besitzer. (Steinacker.) . . 396
Urkundenbuch, Salzburger. Bd. 2. (Erben) ..... 2.2 22.. 284
Verein, 50 Jahre, für Landeskunde von Niederösterreich. Erben.) 425
Vigener, Fr., Die Mainzer Dompropstei im 14. Jahrhundert. (Schreiber.) 256
Vogts, H., Das Kölner Wohnhaus bis zu Anfang des 19. Jahrhunderts.
(Th. Hampe) CCC 101
Volpers, R., Fr. Schlegel als politischer Denker und deutscher Patriot.
(Bergsträßer.). >24. ]ĩ]ĩx7]iꝭi ⅛ x a a a a a a 152
Wahle, O., Feldzugserinnerungen römischer Kameraden. (Kromayer.) . 550
Walser, E., Poggins Florentinus. (Joachimsen. )) . . 105
Weiser, Gr. Fr., Shaftesbury und das deutsche Geistesleben. (Barth.). 400
Wohlwill, A., Neuere Geschichte der Freien und Hansestadt Hamburg,
insbesondere von 1789 bis 1815. (Daenell.) . . j 2 2 02.0 402
Wolf, Quellenkunde der deutschen Reformationsgeschichte. Bd. 1 u. 2.
// o²˙ ¹ -w ³·Ü w ]ͤ˙I DENE 261
Woltzendorff K., Staatsrecht und Näturreoht in der Lehre vom Wider-
standsrecht des Volkes gegen rechtswidrige Ausübung der Staats-
gewalt. one! WER ren 250
Zivier, C., Neuere Geschichte Polens. Bd. 1. (Kaindl) )) 123
Nachrichten und Notizen.
Wis senschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Insti-
FI / ( rg 153, 296, 427, 557
Preissrbeite ns 157, 297, 440, 557
Personalien 159, 297, 428, 557
VIH Inhalt
Seite
561. — Rosenfeld 163. — Sander 304. — v. Scala 562. — Schmoller
163. — Schottenmüller 430. — Simon 166. — Smith 165. — Stölzel
560. — Szabo 802. — Villari 166. — Voigt 303. — Volquardsen
163. — Wagner 165. — Waltz 300. — Warburg 302. — Weber 301.
— v. Weilen 302. — Wenzelburger 300.
Anregung des Herausgebers . 2. sss 427
Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Theodor
Grünbauer in Offenbach a. Main.
E Forschungen
zur Vorgeschichte des Bauernkrieges.
Von
Otto Schiff.
I. Bauernbewegung und Eilgenossénschaft. II. Der angebliche Bauernauf—
stand von 1486. III. Die nnechte Reformation Kaiser Friedrichs III.
I. Bauernbewegung und Eidgenossenschaft.
Unter den Ereignissen, die den heutigen Schweizerstaat ge-
schaffen haben, hat vielleicht keines in Oberdeutschland so
tiefen Eindruck gemacht, wie der Freiheitskampf der Appen-
zeller. Nach dem Vorgange Wilhelm Zimmermanns hat nament-
lich Friedrich von Bezold diese Tatsache gewürdigt; er hat
nachdrücklich hervorgehoben, daß die Appenzeller im Anfange
des fünfzehnten Jahrhunderts Vorarlberg und Tirol ihrer Bauern-
republik anzugliedern suchten und daß sich auch die schwä-
bischen Bauerschaften ihrem verführerischen Einfluß nicht ent-
ziehen konnten. Die spätere Forschung hat diese Zusammen-
hänge jedoch nicht im einzelnen verfolgt. Karl Lamprecht, wies
zwar im Anschlusse an Bezold auf die Appenzeller hin, fügte
aber einschränkend hinzu, der Schweizer Einfluß sei „mehr
politisch als sozial“ gewesen. Die beiden letzten Darsteller der
Bauernbewegung. Th. Sommerlad und K. Kaser, tun der Appen-
zeller überhaupt nicht Erwähnung; Kaser gedenkt — wie viele
seiner Vorgänger — wenigstens im allgemeinen des eidgenössi-
schen Vorbildes, scheint aber zu glauben, daß die deutsche Be-
wegung erst zwischen 1490 und 1520 von ihm tiefer beeinflußt
sei. Für die Erkenntnis des Werdens der Bauernbewegung
handelt es sich indessen vor allem um die ältere Zeit. Es gilt,
die Fäden zu verfolgen, die sich seit dem Antange des fünf-
zehnten Jahrhunderts aus den Schweizer Bergen nach den be-
nachbarten oberdeutschen Landschaften hinüberspannen.
Histor. Vierteljahrschrift 1919. 1. l
€ = N
&
t.
2 . U. Otto Schiff
Der Fr eibieitäkämpf der Appenzeller richtete sich gegen ihren
geistlichen: Fürsten, den Abt von St. Gallen’. Die ersten Re-
Zukgen des Widerstandes zeigen sich im Jahre 1367. Zehn
"Jahre später schlossen sich die Appenzeller — nacli dem Muster
x 9 5 benachbarten Stadt St. Gallen — dem schwäbischen Städte-
bunde an. Aufdies Bündnis gestützt, gaben sie sich nicht nur einen
Gemeinderat von dreizehn Pflegern?, sondern sie versuchten auch bei
der Bestellung der Amtleute mitzusprechen und mißliebige Abgaben
zu sperren. Zwar wurde dieser Streit nach zweijähriger Dauer
durch einen Schiedsspruch? beigelegt, aber bereits im Jahre 1401
brach der oftene Aufruhr wieder aus. Die Appenzeller stellten
damals neben politischen auch soziale und wirtschaftliche For-
derungen: Sie verlangten nicht nur einen Anteil an der Er-
nennung der Amtleute, sondern auch Freizügigkeit innerhalb des
Stiftsgebiets und Milderung der Lasten, namentlich in bestimm-
ten Fällen Befreiung von Todfall und Ehrschatz‘. Ja, einzelne
erklärten, „die Wasser wären gemein’“, ein Satz, der, wie der
Widerspruch gegen den Todfall, in der Revolution von 1525
wiederkehrt. Noch mehr gemahnt es an den großen Bauern-
krieg, wenn ein maßvoll gesinnter Zeitgenosse des Appenzeller-
krieges die Mißwirtschaft des Abtes geißelt:
„Er ließ sin amptlüt die puren schetzen.
Wollt inn nit darin ze hilff kan = kommen],
Davon er großen schaden must enpfan.
Die puren musten den diener lonen.
Er gab inn ze essen bonen.
! Über den Appenzellerkrieg vgl. J. Dierauer, Gesch. der Schweize-
rischen Eidgenossenschaft. 2. Aufl. Bd. 1, S. 439 ff. u. Bd. 2, S. 30 ff., ferner
W. Obrist, Appenzells Befreiung. Teil 1. 2. (Jahresbericht der Staats-Ober-
realschule in Laibach. 1908. 1909). Die wichtigste Quelle ist das Urkunden-
buch der Abtei St. Gallen bearb. von Wartmann (später von Bütler und
Schieß) Bd. 4 u. 5: wir führen es kurzweg als „Urk.-Buch“ an. — Zur
Frage nach dem Einfluß des Appenzellerkrieges auf Oberdeutschland vgl.
W. Zimmermann, Allgemeine Gesch. des großen Bauernkrieges Neue Ausg.
1, 75, F. v. Bezold, Gesch. der deutschen Reformation 151; K. Lamprecht,
Deutsche Gesch. Bd. 5, Hälfte 1, S. 108—109; Th. Sommerlad, Art. „Bauern-
krieg‘ im Handwörterbuch der Staatswissenschaften (3. Aufl.) Bd. 2; V. v.
Kraus u. K. Kaser, Deutsche Gesch. im Ausgang des Mittelalters 2, 516.
3 Urk.-Buch 4, Nr. 1777. 3 Ebda. Nr. 1810 (1379 Nov. 16).
4 Ebda. Nr. 2226. 2227.
e Reimchronik des Appenzellerkrieges. Hrsg. von J. v. Arx (St. Gallen
1825). S. 12.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 3
Wenn die armen lütt inn rufften an,
Das er inn hett benan [= benommen]
Den großen schaden, der in ufflag,
Wie ring [= gering] er denn das wag [= wog]!!!
Durch Verträge und Schiedssprüche wiederholt unterbrochen,
zog sich der Freiheitskampf der Appenzeller bis 1429 hin.
Entscheidend für seinen Ausgang war der Burg- und Land-
rechtsvertrag, den Appenzell 1411 mit den sieben östlichen Orten
der Eidgenossenschaft schloß. Die Berggemeinde gewann zwar
nicht die Stellung eines gleichberechtigten Bundesgliedes, aber
doch mächtige Freunde, deren Vermittlung wesentlich dazu bei-
trug, daß den Appenzellern schließlich die politische Unabhän-
gigkeit und zugleich die Befugnis ı zur Ablösung zahlreicher
wirtschaftlicher Lasten zugestanden wurde?.
Den Höhepunkt der Volksbewegung bilden die Jahre 1405
bis 1407. Damals begnügten sich die Appenzeller nicht damit,
für die eigene Unabhängigkeit zu kämpfen, sie trugen vielmehr
die Gedanken der Freiheit und des Aufruhrs weit hinaus unter
die Landbevölkerung der benachbarten Gebiete, unter denen das
habsburgische an erster Stelle stand. „Es was in den selben tagen
ain louf in die puren komen“, sagt eine glaubwürdige Chronik,
„daß si alle Appenzeller woltent sin?‘“; am liebsten hätten diese
„keinen Herrn im ganzen Schwabenlande bestehen lassen“!“
Der Chronist stand mit seiner Ansicht nicht allein. Die schwä-
bische Ritterschaft, die in dem Bündnis von St. Georgen Schild
vereinigt war, fühlte sich derart bedroht, daß sie für den Abt
Partei ergriff; sie klagte über die wilden Läufe, „durch die
gemeine ritterschaft, herren und stete, land und lüt, clöster und
ander erber und unversprochen lüt gedrungen werdent von dem
iren wider Got und alle rechten“ “.
Am tiefsten erregten die Appenzeller das Land volk durch
die Gründung des Bundes ob dem Bodensee. Sie bewogen eine
große Zahl von Gemeinden in dem heut sanktgallischen Rhein-
tal und in Vorarlberg, ja selbst einige Tiroler Täler, mit ihnen
eine neue Eidgenossenschaft abzuschließen. Auch im Thurgau
1 Ebda. 3. :
2 Vgl. die Schiedəsprüche von 1421 und 1429 in Urk.-Buch 5, Nr. 3017
u. 3507.
8 Klingenberger Chronik, hrsg. von A. Henne (Gotha 1861) S. 163.
* Ebda. 164. 5 Urk.-Buch 4, Nr. 2404 (1407 Okt. 27.).
1*
4 Otto Schiff
hatten sie zahlreichen Anhang!. Freilich brach der Bund ob
dem See schon im Januar 1408 durch das Treffen bei Bregenz
zusammen. Aber die Wühl- und Werbearbeit der Appenzeller
dauerte fort. Eines ihrer wirksamsten Mittel war es, auswärtige
Bauern in ihr Landrecht, ihren Gemeindeverband, aufzunehmen.
Sie folgten auch hier dem Beispiel der städtischen Politik, das
schon in den Anfängen ihres Freiheitskampfes eine Rolle gespielt
hatte. In einer Denkschrift von 1419° beschwerte sich die
Abtei St. Gallen, die Gemeinde von Appenzell nehme täglich
Gotteshausleute außerhalb ihrer Landesmarken zu „Landleuten“
an und ermutige sie, dem Gotteshause sein Recht vorzuenthalten.
Diese auswärtigen Gemeindeglieder wollen ihre Güter nicht als
Lehen des Stiftes anerkennen, sie verweigern „zins, stüren,
vogtrecht, zelienden, dienst, tagwan, erschätz, vassnachthüner,
väll, geläss“, sie sind den Gerichten und Geboten des Gottes-
hauses nicht gehorsam und machen durch ihr Beispiel auch an-
dere Bauern unbotmäßig. Gleich dem Abte klagten der Bischof
von Konstanz und die Ritter von St. Georgen Schild über Ent-
fremdung ihrer Eigen- und Vogtleute®. Diese Zustände hatte
der Chronist im Auge, wenn er schrieb: In jenen Tagen wollten
die Bauern allesamt Appenzeller sein.
Der Einfluß der Appenzeller reichte bis zum Bodensee“, also
bis in die Nachbarschaft der Gebiete, von denen die Erhebung
des Jahres 1525 ausgegangen ist. Auf ihren Streifzügen aber
drangen sie 1406 bis ins Allgäu vor“; auch diese Landschaft
ı Klingenberger Chronik 158—159. Dazu die urkundlichen Zeugnisse bei
K. Wegelin, Neue Beiträge zur Geschichte des sog. Appenzellerkrieges St.
Gallen 1844); als Anhänger der Appenzeller werden beispielsweise im Jahre
1407 genannt: Die Leute von Keßwil, Romanshorn, Altnau, Goldach, Rohr-
schach, Tübach, Untereggen (Wegelin 97 u. 106).
2 Urk.-Buch 5, S. 218 ff. Über die Abfassungszeit der Denkschrift vgl.
Schieß, Der Abschluß des Appenzellerkrieges (Appenzellische Jahrbücher 35.
1907. S. 15 Anm. 2 u. S. 16 A. J).
3 Urk.-Buch 5, Nr. 3507 (1429 Juli 26).
4 Siehe die Ortsnamen in Anm. I.
5 F. L. Baumann, Gesch. des Allgäus 2, 35 setzt nach dem Vorgange von
Zellweger. Gesch. des appenzellischen Volkes (1, 377 - 378) den Einfall der
Appenzeller in das Jahr 1407. Die besten Quellen (bei Wegelin 63 nebst Anm. 1)
sprechen jedoch für das Frühjahr 1406: ihnen folgt auch Obrist 2, 39. Demnach
ging der Einfall der Appenzeller den Allgäuer Unruhen voran. Diese waren also
nicht nur durch die Nachrichten von der Gründung des Bundes ob dem See, son-
dern durch unmittelbare Einwirkung der Appenzeller Streifscharen hervorgerufen.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 5
hat in der Geschichte der Bauernbewegung eine bedeutsame
Rolle gespielt.
Das Beispiel der Appenzeller fand zuerst im oberen Allgäu,
bei den Bauern des Bischofs von Augsburg und einiger welt-
licher Herren, Nachahmung. Die Bauern suchten sich herge-
brachten Lasten zu entziehen, schlossen eigenmächtig eine Einung
und schädigten ihre Herren durch Mord, Raub und Brand. Am
28. September 1406 verurteilte ein Schiedsspruch des schwäbischen
Städtebundes die Empörer, ihre Einung aufzulösen und alle her-
kömmlichen Leistungen zu entrichten‘. Ein Teil der Bauern be-
eilte sich jedoch gar nicht, den Schiedsspruch anzuerkennen; noch
im Januar 1407 hatten ihn manche Untertanen der Herren von
Heimenhofen nicht beschworen?. Im folgenden Jahre waren es
die Untertanen der Abtei Ottobeuren, die ihrer Herrschaft den
Gehorsam versagten. Der Zwist wurde am 1. August 1408 bei-
gelegt®. Die Bauern wurden verurteilt, die hergebrachten Zinsen,
Gülten und Fälle zu entrichten; wer sich überlastet glaubte,
sollte die Entscheidung des Stiftsvogts, des Bischofs von Augs-
burg, anrufen. Am hartnäckigsten aber war der Streit, der in
der Abtei Kempten zwischen Herrschaft und Bauern entbrannte“
Unter dem Fürstabt Friedrich von Laubenberg, der 1405 zur
Regierung kam, leitete das Stift eine unheilvolle Politik ein;
planmäßig versuchte man, die freien Zinsleute auf die Stufe der
Leibeigenen herabzudrücken und den gleichen Lasten zu unter-
werfen wie diese. Die Zinsleute wehrten sich nicht nur durch
Schutzverträge mit benachbarten Herren, sondern auch durch Ver-
weigerung der geforderten Abgaben.. Der Streit zog sich mit
Unterbrechungen mehr als ein Jahrhundert hin und gipfelte in
den Aufständen von 1491 und 1525.
In die Zeit des Freiheitskampfes der Appenzeller fällt auch
ein Angriff der Schwarzwaldbauern auf die Abtei St. Blasien.
Die Landleute von Hauenstein, die zu einer Einung verbunden
waren, lebten schon seit der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahr-
ı Monumenta Boica Vol. 84, Pars 1, Nr. 86.
? Regesta sive rerum Boicarum autographa. Opus cura C. H. de Lang
inceptum, nunc autem cura M. de Freyberg continuatum 11,399. J. B. Haggen-
müller, Gesch. der Stadt und Grafschaft Kempten (Kempten 1840) 1,226.
s Monumenta Boica Vol. 34, Pars 1, Nr. 94.
t Haggenmüiller 1, 254 ff. nach archivalischen Quellen. Das früheste Zeugnis
für den Streit stammt aus dem Jahr 1415; die Verweigerung der Abgaben
wird 1422 bezeugt. Vgl. auch Baumann 2, 625 ff.
6 | Otto Schiff
hunderts häufig im Streit mit ihrem Herrn, dem Abt. Jetzt ge-
nügte ein kleiner Anlaß, um sie zu offener Gewalt zu treiben.
Eine Witwe in Niederweil suchte widerrechtlich Leib und Gut
dem Stift zu entfremden; es scheint, daß sie das Stiftsgebiet ver-
lassen wollte, um sich einer aus dem Todfall herrührenden Ver-
bindlichkeit gegen die Herrschaft zu entziehen. Als der herr-
schaftliche Amtmann sie deshalb verhaften wollte, erhoben sich
die Hauensteiner, befreiten das Weib, nahmen den Anıtmann und
dessen Knechte gefangen, überfielen das Kloster und raubten
Klostergut. Zur Rechtfertigung ihres Vorgehens gaben sie an,
daß es zu den Vorrechten ihrer Einung gehöre, jeden anzufallen,
der eine Person aus der Einung fortzuführen versuche. Am 15. Ja-
nuar 1412 erging ein vorläufiger Urteilsspruch über den Handel;
erst am 5. Mai fällte Herzog Friedrich von Österreich die end-
gültige Entscheidung, die den Bauern eine Geldbuße und Schaden-
ersatz auferlegte!. Obwohl kein bestimmtes Zeugnis vorliegt,
darf man doch annehmen, daß auch die Hauensteiner den
Schweizern nacheiferten.
Das Emporkommen der Eidgenossenschaft hat aber nicht
nur in den glorreichen Tagen des Appenzellerkrieges auf das
oberdeutsche Landvolk eingewirkt. Ihr Einfluß war nach-
haltig und tief; noch im Jahre 1460 hat er einen Bauern-
aufstand entfesselt“. Der Eroberungszug, den die Eidgenossen
damals in den Thurgau, den Besitz Herzog Sigmunds von
Osterreich, unternahmen, rief im benachbarten Hegau Unruhen
hervor. Die Hegauer Ritterschaft stand auf der Seite des
Herzogs; die Aufrührer hatten, wie die Edelleute am 15. Oktober
sorgenvoll erklärten, „mercklichen beystant, hilff und rat von den
1 Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 6, 467 470 (Urteils-
sprüche vom 15. Jan. u. 5. Mai 1412). Außerdem (renerallandesarchiv zu Karls-
ruhe Kopialbuch 1188, fol. 130v — 131v (Urkunde der Anna Maigerin von
Niederweil, Witwe Heinrich Schnitzingers und vorher Konrad Kamerers, vom
7. Aug. 1412). Verzeichnis der Literatur über Hauenstein bei A. Krieger, Topo-
graphisches Wörterbuch [des Großherzogtums Baden. 2. Aufl. (Heidelberg
1904.) Bd. 1.
2 Vgl. Th. v. Kern, Der Bauernaufstand im Hegau (Zeitschrift der Ge-
sellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von
Freiburg 1, 105 ff.). Das hier veröffentlichte Schreiben des Hegauer Adels
vom 15. Okt. 1460 (wieder abgedruckt im Fürstenbergischen Urkundenbuch 3,
Ir. 464) ist neben einer kurzen Nachricht der Klingenberger Chronik (S. 358)
die einzige Quelle für den Aufstand. Zu den Ausstellern gehört Graf Hein-
rich von Lupfen-Stühlingen. e
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 7
von Schafhawsen und ander aydtgenossen knechten und werden
vast durch sie gesterckt, das zu glawben ist, es geschehe mit
willen ander eytgenossen“. Schaffhausen war ihr Hauptquartier;
von dort warben sie um den Beistand der Hegauer Dörfer. Ihr
Fähnlein zeigte neben dem Pflug das bedeutsame Bild des Bund-
schuhs. Sie wollten das Besthaupt abschaffen und Willkürlich-
keiten weder in der Bemessung der Frondienste noch im Straf-
verfahren dulden. Ihr Beginnen mußte scheitern, denn die Eid-
genossen, denen nur die Sicherung des eigenen Gewinnes am
Herzen lag, ließen sie im Stiche und schlossen bereits am 7. De-
zember mit Sigmund einen Vergleich. Aber wenn der Hegauer
Bundschuh auch im Keime erstickt wurde, so ist er doch ein be-
achtenswertes Ereignis: Schon schwehlte das Feuer nördlich des
Rheins, in nächster Nähe der Gebiete, in denen 1525 der große
Brand ausbrach. Unter den betroffenen Adelsgeschlechtern war
auch das Haus Lupfen- Stühlingen, dasselbe, dessen Untertanen
später den Bauernkrieg eröffnet haben.
Wenige Jahre nach den Hegauer Unruhen griffen die Eid-
genossen über ihre natürlichen Grenzen, den Jura und den Rhein,
hinaus. Um den befreundeten Städten Mülhausen und Schaff-
hausen gegen den benachbarten Adel beizustehen, erschienen sie
1468 im oberen Elsaß und im südlichen Schwarzwald. Auch
diese Unternehmungen blieben sicherlich nicht ohne Wirkung auf
das Landvolk der betroffenen Gebiete. Zwar ist die Nachricht
von einem Bundschuh im ÖOberelsaß aus inneren Gründen un-
wahrscheinlich!, aber aus dem Schwarzwald besitzen wir ein zu-
verlässiges Zeugnis dafür, daß die Schweizer kräftig daran 'ar-
beiteten, die Schwarzwaldleute in der Umgegend von Waldshut
1 Die Angaben über den oberelsässischen Bundschuh bei Janssen Gesch.
des deutschen Volkes 19. u. 20. Aufl. besorgt durch L. v. Pastor 2, 482), W. Vogt
(Vorgesch. des Bauernkrieges 89—90) und Kraus- Kaser (Deutsche Gesch. im
Ausgang des Mittelalters 2, 516) beruhen mittelbar auf dem vereinzelten Zeug-
nis einer Basler Quelle (Basler Chroniken. Bd.5. Leipzig 1895. S. 440). Der
reiche Aktenstoff bezeugt nar, daß Anselm von Masmünster und Richard von
Zäsingen, die in der Basler Quelle als die Häupter des Bundschuhs erscheinen,
zu den Adligen gehörten, die feindlicher Handlungen gegen die Mülhäuser
und gegen deren Bundesgenossen, die Solothurner, beschuldigt wurden (Moß-
mann, Cartulaire de Mulhouse. T. 3. Strasbourg 1885. Nr. 1246. 1258. 1390).
Wenn wirklich oberelsässische Bauern für den Adel und gegen die Eidgenossen
Partei ergriffen haben, so können sie jedenfalls nicht revolutionäre Bestrebungen
verfolgt haben; sonst wäre ihre Parteistellung widersinnig.
8 Otto Schiff
für die Eidgenossenschaft zu gewinnen. Der österreichische Hof-
meister Jakob Trapp schrieb am 31. Juli dem Rate von Frei-
burg: „Und on zwifel söllen ir sin, wo ich mit den, so by mir
sind, nit hie wer, so wer der gantz wald on allen zwifel Switz ..
Wann in geheim wisset, das sölh groß suchung an die lnet und
stett ist, sich zu den Aidgenossen ze tun, und wellen sy lassen
ein ort der Aidgenossen sin !.“
Das Haus Osterreich hat damals seinen Besitzstand im Schwarz-
walde behauptet, aber immerhin verpflichtete der Friedensschluß
die Gemeinde der Waldleute wie die Bürgerschaft von Waldshut
zu dem Schwur, den Eidgenossen zu gehorchen, falls Osterreich
die ausbedungene Kriegsentschädigung nicht rechtzeitig bezahle“.
Obwohl die Vorbedingung des Herrschaftswechsels nicht eintrat,
mochte der Vertrag doch die Hoffnung auf künftigen Anschluß
an die Eidgenossenschaft in den Schwarzwaldleuten erregen.
Den Klettgauer Bauern verhalf ihre eigene Landesherrschaft,
das gräfliche Haus Sulz, zu engerer Verbindung mit einem Gliede
der Eidgenossenschaft. 1478 und 1488 schlossen die Grafen Burg-
rechtsverträge mit Zürich. Der erste Vertrag galt nur für zehn
Jahre; durch den zweiten wurden Graf Alwig und seine Nach-
folger für ewige Zeiten mit Land und Leuten Bürger der mäch-
tigen Stadt’. Sie versprachen ihr Dienst und Beistand in Nöten
und Geschäften; dafür wollte Zürich sie in ihrem Besitz schirmen.
Nicht nur der Graf, auch alle erwachsenen Einwohner des Klett-
gaus mußten das Burgrecht beschwören. Eine Art Schirmherr-
schaft, die leicht zur Landeshoheit hätte führen können, war da-
mit begründet. Sie hat den Klettgauern im Jahre 1525 Ver-
anlassung gegeben. die folgenschwere Einmischung Zürichs an-
zurufen“.
1 H. Schreiber, Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau. Bd. 2.
(Freiburg 1829.) S. 511.
? Amtliche Sammlung der älteren eidgenössischen Abschiede 2, Beilage
Nr. 44 (1468 Aug. 27).
Burgrechtsverträge vom 25. Juni 1478 u. 11. Okt. 1488 in Staatsarchiv
Zürich, Stadt und Land 3181 u. 3184 (Orig.-Perg.). Ausführliche Auszüge
verdanke ich der Güte der Archivverwaltung. Eine Inhaltsangabe des jün-
geren Vertrages bei S. Hirzel, Züricherische Jahrbücher Bd. 4 (Zürich 1816),
S. 26 bis 29. Vgl. auch F. Hegi, Die geächteten Räte des Erzherzogs Sigmund
von Österreich (Innsbruck 1910), S. 177 Anm. 1.
Vgl. F. L. Baumann, Die Eidgenossen und der deutsche Bauernkrieg
(Sitzungsberichte der Münchner Akademie, Philos.-philol. u. hist. Klasse, Jahrg.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 9
Die Eidgenossen waren durchaus nicht gewöhnt, die Land-
schaften, die sie gewannen, als gleichberechtigte Glieder in ihren
Bund aufzunehmen. Dennoch nährten ihre Siege über Österreich,
Burgund und das Reich in der oberdeutschen Bauernschaft kühne
Hoffnungen. So erklärt es sich, daß die bäuerlichen Ver-
schwörungen regelmäßig mit der Eidgenossenschaft in Verbindung
treten wollen: Das wiederholt sich 1493 im Elsaß, 1502 im Bis-
tum Speyer, 1514 im Breisgau!. Immer mächtiger wurde in der
Seele des oberdeutschen Landvolks der Gedanke, sich zu erheben
wie die Schweizer.
Unsere Darstellung sollte den Einfluß der Eidgenossenschaft
auf das oberdeutsche Landvolk genauer verfolgen, als es bisher
geschehen ist; zugleich aber sollte sie die Frage klären helfen.
in welchem Maße ein anderes großes Vorbild — das Hussiten-
tum — auf die Bauernbewegung gewirkt hat. Der Geschichts-
forscher .ist freilich nicht in der glücklichen Lage des Natur-
forschers, der den Einfluß zweier Faktoren versuchsmäßig be-
stimmen kann, indem er den einen künstlich ausschließt. Aber
auch jener kann ein zuverlässiges Ergebnis gewinnen, wenn er
seine Beobachtung auf einen Zeitpunkt richtet, in dem der jüngere
Faktor noch nicht zu wirken begonnen hat. So erschien es uns
notwendig, bis zum Vorabend der Hussitenkriege zurückzugehen
und greifbar zu zeigen, wie hoch die Bauernbewegung in der
Nachbarschaft der Eidgenossenlande schon vor dem Eindringen
des „böhmischen Giftes“ entwickelt war.
II. Der angebliche Bauernaufstand von 1486.
Unter den Vorspielen des Bauernkrieges wird auch ein Auf-
stand genannt, den nach einer anonymen Chronik ein revolutio-
närer Augsburger Prediger im Jahre 1486 entzündet hat. Die
1896 u. 1899), ferner meine Abhandlung: Thomas Münzer und die Bauern-
bewegung am Oberrhein (H. Z. 110, S. 67ff.).
ı J. Geny, Die Reichsstadt Schlettstadt und ihr Anteil an den sozialpolit.
und religiösen Bewegungen der Jahre 1490 — 1536 (Freiburg 1900) S. 10; R.
Herold, Der Bundschuh im Bistum Speyer. Diss. (Greifswald 1889.) S. 30 bis
31. H. Schreiber, Der Bundschuh zu Lehen (Freiburg 1824) S. 64. 77.83. —
Auch der „oberrheinische Revolutionär“ gab den Elsässern den Rat, sich auf
die Seite der Schweizer zu schlagen; vgl. H. Haupt, Ein oberrhein. Revolu-
tionär aus dem Zeitalter Kaiser Maximilians I. (Westdeutsche Zeitschr. für
Gesch. u. Kunst. Ergänzungsheft 8, S. 91 Anm. 3). Daß auch die historischen
Volkslieder den Einfluß der Schweizer bezeugen, ist allbekannt.
10 | Otto Schiff
Chronik, die ın Augsburg geschrieben ist, gibt folgenden Be-
richt !:
„Und in disem 1486 jar, zur Zeit Urbani dess Pabstss, da
ist auch ain bayerischer aufruor gewesen. Die pauren stienden
auf, und wolten den gaistlichen nit mer dan den zechenden
geben, und jeder seinem herren nit mer dan zwainzig pfening
und ain hennen, und woltten nur vier gericht des jarss haben,
und wolt ain ieder fleckh von den iren 13 mäner haben, die solt
man wellen und darzue nemen und aller gebot und urthelss er-
warten. Die dreyzechen wollten sie ihren herren schickhen,
dass sie darunder ainen aman oder richter erwellet, der bei den
zwelffen säss. Dass hat ain maister zu Augspurg geprediget und
auf die bann [= Bahn) gebracht, der hiess Maister Matheiss
Korsang. Da khamen die landtherren zu dem Herzog von
Schwaben und wurden ainss, dass ain ieder seine arme leith solt
beschickhen und mit der gelertten hilff sie auss heilliger schrifft.
des Papstes und Kaiserss decreten und ordnung irer gerechtig-
khait berichten; welcher nit gehorsam sein wollt, so sollten sie mit
hilff der andern gezwungen werden mit dem schwerdt. Nun satzten
sich dess Herrn von Klingen underthonen wider iren herren,
Haintz von Stain war ir haubtman und ir fuerer. In dem kham
Herzog von Schwaben, mit im vill herren, und khamen mit den
pauren zu schlagen, und ward des Herzogen suhn erschlagen und
mit im vill herren. Doch lag der adel und die ordenlich obrig-
khait ob und fingen der pauren haubtman; der sagt inen allen der
pauren gehaimnussen und anschleg, die sie hetten“.
Johannes Janssen war der erste, der diese Erzählung ver-
wertet hat?; W. Vogt ist ihm gefolgt, hat aber betont, daß manches
in dem Bericht rätselhaft sei. Insbesondere hat Vogt bemerkt,
daß spätere Augsburger Geschichtsschreiber den gleichen Vor-
gang in eine viel frühere Zeit, in die Jahre des Investiturstreits,
verlegen. Aber Vogt gibt dem anonymen Zeugnis den Vorzug, und
auch der neueste Geschichtsschreiber der Bauernbewegung, K.Kaser,
setzt Matthäus Korsang ins fünfzehnte Jahrhundert, in die gärende
Zeit, in der geistliche Wühler die Massen entflammtens.
ı Taschenbuch für die vaterländ. Gesch. Hrsg. von J. v. Hormayr. N. F.
Jahrg. 5 (München 1834), S. 147 — 148.
2 Janssen, Gesch. des deutschen Volkes. 19. u. 20. Aufl., besorgt von L.
v. Pastor. 2, 487.
s Vogt, Vorgesch. des Bauernkrieges 109ff; V. v. Kraus u. K. Kaser,
Dentsche Gesch. iin Ausgang des Mittelalters 2.515. Der erste Augsburger
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 11
Wie die Zeit des Ereignisses verschieden angegeben wird, so
ist auch der Schauplatz unsicher. Mit Recht hat Riezler! be-
zweifelt, daß der Aufruhr auf bayerischem Boden spielte; denn
die Ortsnamen, die der Bericht nennt, weisen auf Schwaben, ins-
besondere auf den Thurgau. Im Thurgau saßen die Herren von
Klingen; in ihrer Herrschaft lag die Rheinstadt Stein, nach der
Heinz, der Bauernhauptmann, benannt wird?. Statt „bayerischer“
Aufruhr ist nach Riezlers einleuchtender Vermutung „bäurischer“
Aufruhr zu lesen.
Aber die Rätsel, die der Chronist uns aufgibt, sind damit
nicht gelöst. Schon daß die Augsburger Predigt in der Ferne,
im Thurgau, einen so kräftigen Widerhall fand, ist merkwürdig
genug. Noch verdächtiger ist die Angabe, daß Matthäus Korsang
im fünfzehnten Jahrhundert gelebt habe. In älteren Augsburger
Quellen ist sein Name nicht zu finden. Überdies gab es im fünf-
zehnten Jahrhundert weder einen Papst Urban noch Herzoge von
Schwaben, und der letzte Herr von Klingen ruhte im Jahre 1486
seit etwa vierzig Jahren in der Gruft seiner Väter“.
Unsere Chronik, die bis 1518 reicht, also in der vorliegenden
Gestalt nicht vor diesem Jahre abgeschlossen worden sein kann,
ist nicht die älteste Quelle, die von Matthäus Korsang und Heinz
von Stein zu erzählen weiß. Ihr Bericht über den Bauernaufruhr
stammt sachlich und zum guten Teile wörtlich aus der Chronik
des Thomas Lirer von Rankweil, die bereits in den ersten Tagen
des Jahres 1486 erschienen ist‘. Nur in einem Punkte weicht
die Vorlage von der Ableitung ab: Nach Lirer spielt der Auf-
stand nicht im ausgehenden Mittelalter, sondern ein halbes Jahr-
tausend früher, im Jahre 922! Zwar erhebt die gedruckte Chronik
den Anspruch, auf eine Handschrift zurückzugehen, die im Jahre
1133 an St. Oswalds Tag geschrieben worden sei; zwar will sie
Geschichtsschreiber, der das Ereignis in die Zeit des Investiturstreits setzt,
ist Gasser (bei Mencken, Scriptores rerum Germanicarum 1, 1405 — 1406). Auf
seinem 1572 abgeschlossenen Werke fußen die von Vogt genannten späteren
Berichte. 1 Riezler, Gesch. Baierns 3, 802.
? Vgl. Pupikofer, Geschichte der Freiherren von Klingen (Thurgauische
Beiträge zur vaterländ. Gesch. 10, 1ff.). 3 Ebda. 101.
Ulm, bei Conr. Dinckmut, 1486 Jan. 12 (= Hain, Repertorium biblio-
graphicum 10117) fol. e 1 — e2. Eine Ausgabe mit Erläuterungen veröffent-
lichte J. R. Wegelin unter dem Titel: Th. Lirers von Ranckweil Alte Schwä-
bische Geschichten. Lindau 176]. Zur Kritik Lirers vgl. J. Zösmair in den
Schriften des Vereins für Gesch. des Bodensees Heft 15. S. 13 ff.
12 Otto Schiff: Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges
überliefern, was „Thoman Lirer gesessen zuo Ranckweil das do
gehört zuo dem schloß und herrschafft Felltkirch“, ein Knecht
des Herrn von Werdenberg, mit eigenen Augen gesehen und von
wahrhaftigen Leuten erfahren hat — aber sie ist nichts desto
weniger eine der ärgsten Lügenchroniken des fünfzehnten Jahr-
hunderts. Zur Würdigung der Angaben Lirers genügen wenige
Hinweise: Auch im Jahre 922 regierte kein Papst Urban; die
Herzöge Hug und Bundus, die er nennt, wird man in der Ge-
schichte Schwabens vergeblich suchen. Von Herzog Bundus er-
zählt Lirer die merkwürdigsten Geschichten: Der Herzog ist
eigentlich ein untergeschobenes Jägerkind.. Aber das Merk-
würdigste in seiner Erzählung sind die Thurgauer Bauern, die
den Ammann aus den dreizehn gewählten Vertretern der Gemeinde
hervorgehen lassen wollen. Sie zeigen im Jahre 922 ein so fort-
geschrittenes Verständnis für den Segen der Selbstverwaltung,
daß man nicht zweifeln kaun, wo sie in die Schule gegangen
sind: Bei den Eidgenossen des späten Mittelalters“.
Schon der Vorarlberger Historiker Zösmair? hat bemerkt, daf
Lirer bei der Schilderung des Thurgauer Bauernaufruhrs an die
Zeiten des Appenzellerkrieges gedacht habe. In der Tat gärte
es damals im Thurgau und nicht minder in Vorarlberg, wo die
Lirersche Chronik entstanden ist. Aus Erinnerungen an den
Appenzellerkrieg und an die oberdeutschen Bauernunruhen des
fünfzehnten Jahrhunderts formte der erfinderische Chronist seine
Erzählung von einem Bauernaufstande, den er für das Werk
eines revolutionären Predigers ausgab. Da er diesen aus Augs-
burg stammen läßt, haben Augsburger Chronisten seine Erzählung
aufgenommen. Dabei wurde die Geschichte bald in das Jahr 1486
verlegt, in dem Lirers Werk erschienen ist, bald in die Zeit
Urbans II. und des Investiturstreits. Sie ist ein Märchen, aber
duch ein Nachklang der großen geschichtlichen Wirkung, welche
die Eidgenossen auf die oberdeutschen Bauern des späten Mittel-
alters geübt haben.
ı Der Bauernaufstand von 922 oder, wie spätere Geschichtswerke angeben,
von 992 hat sich in der Literatur nicht so lange behauptet, wie der von 1486.
Immerhin erscheint er noch bei W. Zimmermann, Allgemeine Geschichte des
großen Bauerukrieges. Neue Ausg. 1. 67—68.
? A. R. O. S. 16.
(Studie III erscheint im nächsten Heft.)
13
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422.
Von
Hermann Herre.
Der im Sommer des Jahres 1422 wegen der drohenden Hussiten-
gefahr in Nürnberg gehaltene Reichstag gab dem Reich außer
der ersten umfassenden und grundlegenden und darum auch in
späteren Zeiten? von verschiedenen Ständen zur Begründung ihrer
Reichsunmittelbarkeit verwerteten Matrikel das erste zur Durch-
führung in allen Teilen des Reichs bestimmte Kriegssteuergesetz.
So glauben wenigstens neuere Forscher annehmen zu müssen, und
zwar vorwiegend auf Grund des im 8. Bande der Deutschen
Reichstagsakten zusammengestellten. Aktenmaterials, voran der
Herausgeber des Bandes, Dietrich Kerler”, dann Georg Schuster“,
Richard Schröder‘, Fritz Dietz’, Theodor Lindner“, Eugen Nüb-
ling’, Johannes Sieber? und neuerdings Albert \Werminghoff®.
1 Vgl. darüber S. 87—89 der in Anm. 8 genannten Abhandlung Siebers.
? Deutsche Reichstagsakten 8, 106 - 108.
3 Der Konflikt zwischen Sigmund und den Kurfürsten und die Haltung
der Städte dazu (1424 - 1426). Jenaer Dissertation, Berlin 1885.
* Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte. Leipzig 1889.
5 Die politische Stellung der deutschen Städte von 1421—1431 mit be-
sonderer Berücksichtigung ibrer Beteiligung an den Reformbestrebungen
dieser Zeit. Dissertation, Gießen 1889.
6 Deutsche Geschichte unter den Habsburgern und Luxemburgern (1273
bis 1437), Band 2, Stuttgart 1893.
? Die Judengemeinden des Mittelalters, insbesondere die Ju:lengemeinde
der Reichsstadt Ulm. Ulm 1896. Das Buch ist ziemlich flüchtig ausgearbeitet
und infolgedessen mit vielen Mängeln behaftet. Es dart nur mit Vorsicht
benutzt werden. i
s Zur Geschichte des Reichsmatrikelwesens im ausgehenden Mittelalter,
1422 —1521 (Leipziger historische Abhandlungen, Heft 24). Leipzig 1910.
? Die deutschen Reichskriegssteuergesetze von 1422 bis 1427 und die deutsche
Kirche. Ein Beitrag zur Geschichte des vorreformatorischen deutschen Staats-
kirchenrechts. Weimar 1916. Die Seiten 21- 131 dieser Schrift sind Neu-
druck einer unter dem gleichen Titel in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung
14 Hermann Herre
Auf das ehemalige Vorhandensein des Steuergesetzes schloß
Kerler teils aus einer Mitteilung zweier am Reichstag teilnehmen-
den Straßburger Gesandten, des Handwerksmeisters Hans Sturm
von Sturmeck und des Altammanmeisters Klaus Gerbott, an ihren
Meister und Rat vom 12. August 1422', der zufolge König und
Fürsten damals die Auflage einer „schatzung durch alle Dütsche
lant“ vorhatten, teils aus einer in Eberhard Windeckes Denk-
würdigkeiten zur Geschichte des Zeitalters Kaiser Sigmunds? ent-
haltenen und auch anderwärts® überlieferten, aber, nirgends näher
datierten Liste von Grafen, Herren und Äbten, die laut Über-
schrift „den hundersten pfennig“ zur Ablösung des ihnen in der
Matrikel auferlegten Kriegsdienstes bezahlen wollten, teils endlich
aus königlichen, vom 7. und 9. September datierten Vollmachten“
für Markgraf Bernhard von Baden und Graf Ludwig von Ottingen
zur Einziehung dieses hundertsten Pfennigs von allen in die Ma-
trikel nicht eingetragenen Reichsständen. Er nahm „schatzung“
unbedenklich in der Bedeutung von „Steuer“, setzte die Ent-
stehung der Liste ebenso unbedenklich in den August 1422 und
sah, unbekümmert um den Mangel jeder Begründung dieser Zeit-
bestimmung und die darin liegende Unsicherheit seiner Annahme,
in den beiden Vollmachten Folgen des Steuergesetzes. Seiner
Schilderung der Reichstagsverhandlungen zufolge hätten König
und Fürsten in einer am 9. August gehaltenen Sitzung einen
„schriftlichen Antrag“ auf Erhebung einer Geldsteuer im Reich
gestellt, hätten aber infolge des trotz Freigabe der Wahl zwischen
Kriegsdienst und Steuer sofort einsetzenden heftigen Widerstandes
der städtischen Gesandten“ ihre Wünsche in der geplanten Form
für Rechtsgeschichte, Bd. 36 (Kanonistische Abteilung V, Weimar 1915), er-
schienenen Abhandlung. Zu ihr sind jetzt hinzugekommen eine Einleitung
S. 1—21), sechs Anhänge (S. 132 — 271) und ein Nachtrag (S. 271 — 273).
Unter den Anhängen ist der wichtigste und wertvollste der fünfte, der eine
Übersicht über die Steuerleistungen der deutschen Erzbischöfe usw. auf Grund
des Reichskriegssteuergesetzes vom Jahre 1427 bietet. Der dem Nürnberger
Reichstag vom Jahre 1422 geltende Teil der Schrift (S. 24 — 52) ist bedauer-
licherweise mißlungen. Er beruht auf falschen Voraussetzungen und läßt
auch ausreichende Durcharbeitung des (uellenmaterials vermissen.
ı RTA. 8 nr. 135.
2 Ausgabe von Altmann (Berlin 1893), S. 164 — 165.
3 Vgl. die Quellenbeschreibung von RTA. 8 ur. 147.
4 RTA. 8 nrr. 152 und 153.
s Diese Auffassung wird auch von Wendt, Der Deutsche Reichstag unter
König Sigmund (Gierkes Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechts-
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 15
einer allgemeinen Besteuerung nicht durchzusetzen vermocht, sich
vielmehr mit der Besteuerung der in der Matrikel übergangenen,
vom Kriegsdienst also freibleibenden geistlichen und weltlichen
Herren und der Juden begnügen müssen, und zwar hätten sie
jenen ein Prozent des Einkommens, diesen 33 Prozent des Ver-
mögens abgefordert. Demgemäß sei auch das Gesetz zweiteilig
gewesen. Der eine Teil habe Bestimmungen über die. Erhebung
des hundertsten Pfennigs einerseits von allen die Ablösung des
Kriegsdiensts vorziehenden Ständen, anderseits von den in der
Matrikel nicht genannten, weil entweder unbekannten oder über-
sebenen geistlichen und weltlichen Herren und deren Untergebenen
enthalten. der andere Bestimmungen über Entrichtung des dritten
Pfennigs durch die Juden und über Einteilung des Reichs in
Judensteuerbezirke und deren Überweisung an verschiedene Fürsten,
Grafen und Herren, unter andern an den Markgrafen von Baden,
den Pfalzgrafen von Neumarkt, Graf Hans von Lupfen und den
Reichsvikar zu Verona und Vicenza Brunoro della Scala.
Schuster? ist dieser Auffassung im allgemeinen beigetreten,
räumt aber im Gegensatz zu Kerler? und in offenkundiger An-
lehnung an Bezolds® übrigens ganz unhaltbare Darstellung der
geschichte, Heft 30, Breslau 1889) S. 89, vertreten. Ihm zufolge war die „all-
gemeine Schatzung“ als „Geldsteuer nach Art des späteren gemeinen Pfennigs“
gedacht. |
ı 8. 10.
2 In einer Abhandlung „Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch
Kaiser Sigmund und König Albrecht II.“ (Zeitschrift für die Geschichte der
Juden in Deutschland, Bd. 3), die in demselben Jahre wie die Dietzsche
Dissertation erschien, läßt auch Kerler (S. 107) zuerst den „Vorschlag, eine
allgemeine Geldsteuer einzuführen,“ gemacht und erst dann die „Bestimmungen
über die von den einzelnen Ständen zu stellenden Kontingente“ beschlossen
werden. ö
Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Hussiten bis
zum Ausgang des dritten Kreuzzugs Abt. 1 (München 1872) S. 90—91, nimmt
an, daß die Fürsten vorschlugen, den hundertsten Pfennig zu erheben und
davon ein Soldheer aufzustellen, die Städte aber diesen Vorschlag als gegen
ihre Unabhängigkeit gerichtet zurückwiesen, und daß erst dann „statt dieser
einheitlichen Maßregel eine ganz zersplitterte und mangelhafte Organisation,
ein Anschlag nach dem Gleichsten und Besten“ beschlossen wurde. Etwas
Ahnliches hatten Übrigens auch schon Jäger, Geschichte der Stadt Heilbronn
und ihres ehemaligen Gebietes Bd. 1 (Heilbronn 1828) S. 188 — 189, Asch-
bach, Geschichte Kaiser Sigmunds Bd. 3 (Hamburg 1841) S. 153—154, und
Droysen, Geschichte der Preußischen Politik Bd. 1 (2. Aufl., Leipzig 1868)
S. 313 — 814, geäußert. Der Vater dieser, wie wir sehen werden, mit der
16 Hermann Herre
Vorgänge dem Steuergesetz die Priorität sowohl vor der Matrikel
zum täglichen Krieg wie vor einer zweiten, ebenfalls vom Reichs-
tag beschlossenen, zur Befreiung des Karlsteins ein. Er läßt
König und Fürsten „die Erhebung einer allgemeinen Reichssteuer,
des hundertsten Pfennigs,“ beantragen und meint, daß man erst,
nachdem man diesen Plan „infolge energischer Opposition seitens
der Städte“ hatte aufgeben müssen, „nach langen Verhandlungen“
zum Erlaß eines Reichsgesetzes über die Stellung von Kontin-
genten und die Zahlung von Geldsteuern“ gekommen sei. Von
welcher Art aber diese Geldsteuern waren, teilt er nicht mit.
Noch weiter ist Schröder” gegangen. Er behauptet. gestützt auf
Eberhard Windeckes Erzählungen“ und in seltsamer Unkenntnis der
von Kerler veröffentlichten Akten, nichts mehr und nichts weniger,
als daß der Reichstag beschlossen habe, „von einem Aufgebote
zur Reichsheerfahrt in dem bisherigen Sinne Abstand zu nehmen“
und dafür „eine direkte Vermögenssteuer (den hundertsten Pfennig)“
auszuschreiben, „die zur Aufstellung eines Söldnerheeres ver-
wendet werden sollte“. „Für diejenigen Reichsstände, die den
gemeinen Pfennig ablehnten (namentlich die Städte)“, sei „zum
ersten Male eine gesetzliche Heermatrikel als Grundlage für die
Bestimmung ihres Kontingents“ aufgestellt worden.
Demgegenüber lenkt Dietz? wieder in Schusters Bahnen zu—
rück. Auch ihm steht die Priorität des Steuerprojekts vor den
beiden Matrikeln fest. Beide sind ihm ein „vollständig unzu—
urkundlichen Überlieferung un vereinbaren Auffassung ist Eberhard Windecke,
der in seinen Denkwürdigkeiten zur Geschichte des Zeitalters Kaiser Sig-
munds (Ausgabe Altmanns S. 151—152) berichtet: „und wart do,“ d. i. in
Nürnberg, „übertragen, das man solte ziehen uf die Hussen. :(larımb die
herren eins wurdent, daz man solte den hundertsten pfennig nemen und dovon
versolden. das wolten (ie stet nicht. wan wer das fur sich gangen, so
weren die herren innen worden der stet macht. das besonnent die stet gar
wol nnd wolten daz nicht thün. also wart ein nfslag gemacht etlicher herren
und iglicher stat, [wie mechtig sie an die Hussen ziehen] solten.“ Die ein-
Zeklammerten Worte ergänze ich aus der Überschrift zu cap. 177 (Altmann
S. 158—159); denn die von Altmann gewählte Ergänzung „was sie gehen‘ ist zu
unkritisch. Auf das Irrige der Behauptung Windeckes von der Priorität der
Steuer vor dem Anschlag hat schon Werminghoft S. 35 hingewiesen; aber er
irrt, wie oben gezeigt werden wird, nun seinerseits, wenn er behauptet, „Kon-
tingents- und Steuergesetz seien neben einander her gegangen“.
Die Begründung dieser Behauptung fehlt. Aus den Akten ergibt sich
das gerade Gegenteil, wie oben nachgewiesen werden wird.
? S, 501. 3 Cap. 170 (Altmann S. 151—153). 4 S. 20—24.
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 17
reichender Ersatz für den gescheiterten Steuerplan“, mit dem
seiner Ansicht nach „die gleichmäßige Heranziehung aller Reichs-
bürger zur Deckung der Kosten der Aufstellung eines tüchtig
geschulten, für die ganze Zeit der Kriegsdauer stehenden Söldner-
heeres unter einheitlicher Führung“ beabsichtigt war. Erst nach
Ablehnung durch die Städte sei das Projekt auf die Fürsten,
Herren, Grafen, Ritter und Knechte beschränkt worden, wahr-
scheinlich jedoch so, daß ihnen die Wahl zwischen Kriegsdienst
und Geldsteuer gelassen wurde.
Ähnlich äußert sich Lindner!. Er versucht Kerlers, Schusters
und Dietz’ Ansichten mit einander zu verbinden, neigt aber, da
er sich von Bezolds Einfluß nicht freizumachen vermag, mehr
den beiden letztgenannten zu. Er spricht ebenfalls von dem
„anfänglichen Plan, eine allgemeine Auflage durch ganz Deutsch-
land zu erheben“, und von der Gegnerschaft der Städte und
kennzeichnet das Ergebnis der Beratungen des Reichstags als
ein „zusammengesetztes“: „in der Hauptsache“ sei „eine doppelte
Kriegsrüstung beschlossen worden“, ein Heer zum täglichen Krieg
und ein zweites zum Entsatz des Karlsteins. Daneben habe man
jedoch den Ständen „die Möglichkeit gelassen“, „statt der Truppen
Geld zu zahlen, und zwar den hundertsten Pfennig, d.h. ein
Prozent des Vermögens?“, und zu dieser Zahlung hätten auch alle
diejenigen Reichsglieder herangezogen werden sollen. die nicht
im allgemeinen Anschlag standen. Endlich seien auch noch die
Juden mit der außerordentlich schweren Abgabe des dritten
Pfennigs, also von 33 Prozent ihres Vermögens, belastet worden.
Anders Nübling®. Er läßt „Reich und Fürsten“ am 9. August
„den Antrag auf Erhebung einer Geldsteuer“ stellen, ihn dann
aber, „soweit er eine Verpflichtung aller Reichsstände bezweckte“,
wieder zurückziehen, weil „die Städte und die Juden“ sich gegen
die Besteuerung sträubten. Als Ersatz dienten die oben er-
wähnten, von Kerler zusammengestellten „Kriegs- und Geld-
steuern“, bei deren Auflage „die erste Reichsmatrikel“ als „Grund-
lage oder Kataster“ verwendet wurde. Den Reichsständen blieb
die Wahl „zwischen der Stellung eines Truppenkontingents oder
einer Geldleistung“.
ı S. 333 und 334.
2 Das ist natürlich ein Irrtum. Die Steuer wurde vorzugsweise vom
Einkommen erhoben. Vgl. weiter unten.
S. 454—455.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1.
is
18 Hermann Herre
Sieber! bekennt sich dagegen im allgemeinen wieder zu den
Ergebnissen der Dietzschen Untersuchung. Er erweitert sie
lediglich mit der nicht bewiesenen Behauptung‘, daß „Spuren“
des Versuchs, zu einer „allgemeinen Reichsumlage“ zu gelangen,
noch in der Matrikel zum täglichen Krieg wahrzunehmen seien.
Diesen „Spuren“ ist dann Werminghoff® nachgegangen. Er
faßt die oben erwähnte Liste der zur Entrichtung des hundertsten
Pfennigs bereiten Reichsstände nicht als selbständiges Aktenstück
auf, sondern nur als „zweiten Teil“, als „Anhang“ der Matrikel
zum täglichen Krieg‘. Hatte Kerler beide noch scharf ausein-
ander gehalten, indem er die Liste für einen Bestandteil des
Steuergesetzes erklärte, so verbindet Werminghoff sie nunmehr
zu einem einheitlichen Akt und betitelt ihn „Verzeichnis der-
jenigen Reichsglieder, die zu einem Teil für ein bis zur Vernichtung
der Ketzer kämpfendes Heer bestimmte Kontingente von Glefen
und verschiedentlich auch Schützen aufbringen und unterhalten,
die zum andern Teil für Werbung und Ausrüstung von Söldnern
die Abgabe des hundertsten Pfennigs auf sich nehmen sollten“.
Er hätte nun folgerichtig auch auf die Annahme eines der Matrikel
nebengeordneten Steuergesetzes verzichten müssen, weicht dem
aber aus, indem er nur die schon erwähnten beiden Vollmachten
für den Markgrafen von Baden und den Grafen von Öttingen
und eine dritte dem Markgrafen zur Einziehung der Judensteuer
erteilte? als auf dem Gesetz aufgebaut oder richtiger aus Teilen
desselben zusammengesetzt erklärt. An der Hand dieser drei
Aktenstücke glaubt er feststellen zu können, daß das Gesetz
„allem Anschein nach, wenn es überhaupt systematisch gegliedert
gewesen sei, aus mehreren Abschnitten“, genauer gesagt aus fünf
Teilen bestanden habe. Der erste Teil „mochte“, meint er, einen
Hinweis „auf die Leistungen“ enthalten haben, „die in der Ma-
trikel als solche der darin genannten Reichsglieder, reichsunmittel-
! S. 28 und 9.
? Sieber beruft sich auf Dietz S. 22: doch ist weder dort noch anderswo
eine ähnliche Behauptung zu finden.
3 S. 25 —28.
Auch diese Ansicht scheint unter Bezolds Einfluß entstanden zu sein,
der 1, 93 die in der Liste genannten Grafen. Herren und Abte als „zweite
Gruppe‘ der angeschlagenen Stände bezeichnet, die im Anschluß an den ersten
Vorschlag der Fürsten (vgl. S. 15, Anm. 3) darauf beharrt habe, den hundert-
sten Pfennig zu zahlen.
$ RTA. 8 nr. 154.
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 19
barer und reichsmittelbarer, namhaft gemacht waren“. Im zweiten
sei „wahrscheinlich“ angeordnet worden, daß die in der Matrikel
nicht aufgeführten Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Äbte, Äb-
tissinnen, Pröpste, Prälaten, Dechanten, Kapitel und die übrige
Geistlichkeit den hundertsten Pfennig vom Einkommen, ihre Unter-
gebenen die gleiche Abgabe vom Vermögen entrichten sollten.
Der dritte habe „vermutlich“ den „näheren Bestimmungen über
die Steuerzahlung“ gegolten, ferner denjenigen „über die Aus-
dehnung der Steuerpflicht auf Bürger und Bauern, über Strafen
wider Ungehorsame und über die Unterstützung der Steuer-
sammler durch alle Reichsbewohner“. Im vierten sei die Ab-
lösung des Kriegsdienstes durch Entrichtung des hundertsten
Pfennigs auch den in die Matrikel aufgenommenen Reichsständen
gestattet worden, und den Inhalt des fünften hätten „Vorschriften
über eine allgemeine Judensteuer im Betrag des dritten Pfennigs,
d. h. über eine Vermögenssteuer von 33 Prozent“, gebildet.
So Kerler, Schuster, Schröder, Dietz, Lindner, Nübling, Sieber
und Werminghoff. |
Von einer Auseinandersetzung mit Schröder sehe ich hier ab.
Seine Ansicht ist längst überholt und kann ohne weiteres als ab-
getan gelten, trotzdem sie noch in der letzten, fünften, Auflage
wiederholt wird. Was die anderen Autoren anbetrifft, so wird
man beim Überschlagen ihrer Ausführungen leicht finden, daß sie
zwar an Kerlers Hypothese eifrig weiterzuspinnen versucht, da-
bei aber gerade den springenden Punkt, die Beantwortung einer
der Hauptfragen, von der Wert und Unwert der ganzen Hypo-
these abhängen, beiseite gelassen haben: sie haben auch nicht
den geringsten Versuch gemacht, jene von Kerler auf gut Glück
in den August 1422 gesetzte Liste in einwandfreier Weise als
Bestandteil der Akten des Nürnberger Reichstags durch den
Nachweis festzulegen, daß die in ihr aufgezählten Grafen, Herren
und Äbte damals auch tatsächlich in Nürnberg waren und an
den Reichstagsverhandlungen teilnahmen oder wenigstens Ver-
treter dort hatten. Und auch sonst lassen ihre Ausführungen
gewissenhafte Nachprüfung der Akten vermissen, wie sie einer
Hypothese von der Tragweite der Kerlerschen gegenüber doch
eigentlich selbstverständlich sein sollte. Mit unbeweisbaren Be-
hauptungen und haltlosen Vermutungen, wie sie von ihnen in
ı Leipzig 1907, S. 530.
2 xk
20 Hermann Herre
reicher Fülle vor getragen werden, läßt sich die Forschung nicht
ernsthaft fördern.
Bei unbefangener, ohne Rücksicht auf die Kerlersche Hypo-
these geführter Untersuchung der Akten ist der wahre Sach-
verbalt wenigstens in den für die Beantwortung der Frage nach
dem ehemaligen Sein oder Nichtsein des Steuergesetzes entschei-
denden Punkten gar nicht so schwer zu ermitteln. Die folgenden
Darlegungen werden das zeigen.
Die Verhandlungen des Reichstags über Malinahmen zur Be-
kämpfung der Hussiten begannen unmittelbar nach der am Nach-
mittage des 26. Juli! erfolgten Ankunft König Sigmunds in
Nürnberg. Zunächst besprach sich der König nur mit den Fürsten,
Herren und Rittern®. Die Einzelheiten sind nicht überliefert.
Das nach mehrtägiger Beratung etwa um die Wende des Juli
zum August? erzielte Ergebnis gipfelte im Beschluß, so schnell
wie möglich einen Vorstoß, einen „snellen zug“, nach Böhmen
zur Verstärkung und Verproviantierung der Besatzung des Karl-
steins zu unternehmen und dem später einen grol angelegten
Feldzug, den täglichen Krieg, den „gemeynen zog“, gegen die
hussitischen Heere folgen zu lassen.
— — — —
ı Vgl. RTA. 8 nrr. 127; 129; 185 art. 5, auch 128; ferner Bezold 1, 86 bis
88. Die erste Besprechung des Königs mit den Kurfürsten und anderen
Fürsten, Herren und Rittern fand laut Bericht des Komturs von Branden-
burg Ludwig von Laudsee an den Hochmeister vom 31. Juli schon am 27.
statt (vgl. RTA. 8 nr. 129). Der Komtur erwähnt als Gegenstand der Be-
sprechung allerdings nur die ihm begreiflicherweise besonders am Herzen
liegenden Nöte seines Ordens, aber man darf wohl annehmen, daß auch
die alles beherrschende Hussitenfrage und andere Angelegenheiten erörtert
wurden.
2 Vgl. RTA. 8 nr. 131. — Die in den übrigen Anmerkungen dieser Ab-
handlung zitierten Nummern und Seiten beziehen sich, soweit nichts anderes
bemerkt ist, auf RTA. 8.
Der Komtur von Brandenburg versichert noch am 31. Juli in dem eben
erwähnten Bericht, daß der König bis dahin „alle tage mit den fursten” über
die Angelegenheiten des deutschen Ordens verhandelt babe und „noch in keiner
andern sache so ernst und so bekummert“ gewesen sei. Aber schon zwei
Tage später, am 2. August (nr. 131), können die Straßburger Gesandten aus-
fübrliche Mitteilungen über Entscheidungen und Anfragen des Königs und
der Kurfürsten wegen des Feldzuges machen. Also wird der oben genannte
Termin zutreffen.
4 Dieser Bezeichnung bedient sich der König in einem Schreiben an
Frankfurt vom 28. April 1423 (nr. 234). Sie gilt wohl dem für den Sommer
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 21
Die am Reichstag teilnehmenden Vertreter der Städte Straß-
burg, Basel, Worms, Nürnberg, Frankfurt, Breisach, Freiburg.
Rothenburg, Heilbronn, Hall, Schweinfurt, Windsheim, Weißen-
burg, Wimpfen und Weinsberg und die der Reichsstädte im Elsaß
wurden entweder am oder kurz vor dem 2. August! durch könig-
liche und kurfürstliche Räte von diesem Beschluß verständigt“.
Gleichzeitig wurden sie zur Mithilfe aufgefordert. Sie sagten
zwar namens ihrer Städte einmütig zu, wollten sich aber nur am
täglichen Kriege, nicht auch am Zuge zum Karlstein beteiligen;
und auf das weitere Ersuchen der Räte? um Mitteilung von Art
und Zahl der Truppen, die sie zu stellen gedächten, also um
Ausübung des herkömmlichen Selbstanschlags!, wie der König
ihn auch schon von den Kurfürsten und andern anwesenden
Reichsständen verlangt hatte, ferner um Meinungsäußerung über
die Art und Weise der Durchführung des Feldzugs erwiderten
sie nach kurzer Besprechung dem König mündlich’: in den Aus-
schreiben vom 8. März, in denen er den Reichstag nach Regens-
burg für den 31. Mai berufen habe“, sei den Städten die Teil-
nahme an Vorberatungen nahegelegt worden, zu denen sie in der
Zwischenzeit, also zwischen dem 8. März und dem 31. Mai, von
den Kurfürsten aufgefordert werden würden; diese Aufforderung
sei nicht erfolgt; infolgedessen seien sie im Unklaren über. die
auf dem Reichstag zu erwartenden Anträge zur Bekämpfung der
böhmischen Ketzer geblieben und hätten daher auch ihre Ge-
sandten nicht mit entsprechenden Weisungen versehen können;
darum möge er ihnen (den Gesandten) gestatten, ihre heimischen
Obrigkeiten über seine Wünsche zu unterrichten. Zum Feldzug
selbst bemerkten sie’: für ein größeres Unternehmen sei es ihres
Erachtens wegen der Nähe des Winters schon zu spät; auch sei
1423 geplanten Feldzuge, für den aber der Anschlag des Vorjahres in Kraft
blieb. Sieber S. 26 hat das übersehen.
ı Daß der 2. August der äußerste Zeitpunkt für die oben geschilderten
Vorgänge ist, folgt ohne weiteres aus dem in S. 20 Anm. 3 angeführten Be-
richt der Straßburger Gesandten.
2 Vgl. nr. 142 art. 1 und dazu nr. 131.
3 Vgl. nr. 131 und nr. 142 art. 2. Dietz S.17—18 läßt dieses Ersuchen
fälschlich durch den König und erst nach der Meinungsäußerung der Städte
über die Art und Weise der Durchführung des Feldzugs gestellt werden.
Vgl. Sieber S. 32 und 34.
s Vgl. nr. 131 und nr. 142 art. 2.
6 Vgl. nr. 108. 7 Vel. or. 131 und nr. 142 art 3.
22 | Hermann Herre
es wünschenswert!, daß vorher der Krieg des Kurfürsten Fried-
rich von Brandenburg mit Herzog Ludwig dem Bärtigen von
Ingolstadt und der der Stadt Speyer mit ihrem Bischof Raban bei-
gelegt und überhaupt ein allgemeiner Landfriede geschaffen werde;
nur unter dieser Voraussetzung könnten die Städte Truppen ohne
Einschränkung und ohne Gefahr stellen.
Der König sah von einer Erwiderung auf diese Erklärungen
ab, ließ sie sich aber schriftlich geben, um sie den Fürsten vor-
zulegen“
Nun folgten bis zum 8. August“ Beratungen über die Art und
Weise der Durchführung des Feldzugsplanes, an denen vorzugs-
weise der König, die Kurfürsten und die übrigen Fürsten be-
teiligt waren“. Ihr Verlauf läßt sich mangels fürstlicher Be-
richte nicht übersehen. Ihr Ergebnis waren zunächst zwei An-
schläge zur Truppenstellung durch die Reichsstände, einer für
den Entsatz des Karlsteins“, der andere für den täglichen Krieg
auf die Dauer eines Jahres“, jener für die dem Kriegsschauplatz
zunächst gesessenen Stände, dieser für das ganze Reich bestimmt,
also ein teilweises und ein allgemeines Aufgebot. Nur in das
letztere wurden ihrer oben erwähnten Erklärung gemäß auch die
Städte einbezogen, zum Teil mit sehr erheblichen Kontingenten“.
1 Dietz S. 17 bebauptet, daß die Beilegung der oben genannten Fehden
und der Landfriede zur Bedingung für die Teilnahme der Städte am Kreuz-
zug gemacht worden sei. Das ist ein Irrtum. In der offiziellen Erklärung
der Städte (nr. 142) heißt es nur, daß die Erledigung jener Angelegenheiten
„vor allen dingen gut und not wer“.
2 Vgl. nr. 131.
s Zu diesem Datum führen die Berichte der Straßburger Gesandten vom
9. und 12. August (nrr. 132 und 135), die den 9. August als den Tag bezeichnen,
an dem das Ergebnis der Beratungen den städtischen Gesandten mitgeteilt wurde.
4 Siebers Behauptung (S. 33), die Städte hätten sich an den der Abfassung
der Anschläge vorhergehenden Beratungen beteiligt, entbehrt der Begründung.
5 Vgl. nr. 148, auch den Schluß von nr. 150.
e Vgl. nr. 145. Die von Kerler gewählte Datierung dieses Anschlags
„1422 vor Aug. 30“ wird ebenso wie die des anderen „ad 1422 Aug.“ in „1422
zwischen August 3 und 8* zu ändern sein oder vielleicht noch genauer in
„1422 zwischen August 6 und 8“, da der Cölner Kurfürst erst am 5. August
nach Nürnberg kam (vgl. nr. 132).
. " Nur Regensburg macht eine Ausnahme; es wird in beiden Anschlägen
genannt. Wegen Nürnberg vergleiche man nr. 191.
s Daß die Höhe der städtischen Kontingente nicht nach Maßgabe der
Höhe der Stadtsteuern, sondern willkürlich festgesetzt wurde, hat Sieber
S. 97 nachgewiesen.
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 23
Die Frage nach der Urheberschaft an beiden Anschlägen läßt.
sich nicht bis in alle Einzelheiten befriedigend beantworten. Der
Anteil des Königs und der Kurfürsten unterliegt natürlich keinem
Zweifel; er ist in den Akten ausreichend und unanfechtbar be-
legt. Aber über den anderer Reichsstände ‚gehen die Angaben
der Quellen auseinander. Der König selbst nennt sowohl in den
am 30. August und 1. September ausgefertigten Mahnungen an
die Reichsstände zum Kriegsdienst! wie in dem ebenfalls vom
1. September datierten Waffenstillstandsgebot für eine Anzahl
bayerischer und fränkischer Fürsten, Herren und Städte“ als be-
teiligt „fursten, graven, edle, undertanen und getrewe“, in der
Urkunde über die Bestallung des Kurfürsten Friedrich von
Brandenburg zum obersten Hauptmann der Reichstruppen vom
5. September? aber neben „fursten, grefen, edlen und getrewen“ auch
noch „banerherren, edele und getrewe unserr cron zu Behem“.
Dagegen spricht er zwei Tage später, am 7. September, in der
Vollmacht für Markgraf Bernhard von Baden und Kaspar von
Klingenberg zur Einziehung des hundertsten Pfennigs“ nur noch
von „fursten, edeln und getrewen“, ähnlich den Kurfürsten, die
am 31. August und 1. September in ihren Mahnungen an die
Reichsstände zum Kriegsdienst? nur „fursten und getrüwe“ er-
wähnt hatten; und auch diese drei Kategorien verschwinden bald
darauf in den am 17. und 19. November ausgehenden erneuten
Mahnungen an verschiedene Städte zum Kriegsdienst“ und lassen
nur „des rijchs kurfursten“ zurück. Ja in einem am 19. No-
vember an Basel gerichteten Brief“ erklärt der König geradezu,
daß „des heiligen richs kurfürsten den anslag geordenet haben
und durch üns allein nit gangen ist“. Erst viel später, in einem
vom 28. April 1423 datierten Schreiben an Frankfurt“, tauchen
auch die „anderen fursten“ wieder auf. Gegenüber diesen Zeug-
nissen hat es wenig zu besagen, wenn am 9. September in der
königlichen Vollmacht für Graf Ludwig von Öttingen zur Ein-
ziehung des hundertsten Pfennigs“ nicht nur „fursten, geistliche
und werntliche, prelaten graven freye herren ritter knechte“,
sondern auch „des rijchs stete“ genannt werden. Denn die
Nennung der letzteren, von deren Beteiligung an der Aufstellung
des Anschlags nach dem oben Gesagten natürlich keine Rede
ı Nr. 150. 2 Nr. 170. 3 Nr, 162. Nr. 152. s Nr. 151.
Nr. 214. 7 Nr. 215. $ Nr. 234. % Nr. 153.
24 Hermann Herre
sein kann, kennzeichnet den ganzen Passus sofort als formel-
haft !.
Auf Grund der angeführten Belege wird man die Beteiligung
der Fürsten als sehr wahrscheinlich, die anderer Reichsstände
aber als zweifelhaft, wenn nicht als ausgeschlossen bezeichnen
können.
Dieses Ergebnis wird gestützt und erweitert durch eine
Äußerung des Königs in Urkunden vom 19. September und
3. Oktober, in denen er Nürnberg und Augsburg mit Rücksicht
auf die von ihnen entrichteten Abfindungssummen von der Stellung
der in den Anschlägen festgesetzten Kontingente entbindet?’. Er
erklärt dort, daß er „mit allen kurfursten, andern fursten, geist-
lichen und werntlichen. und nemlich mit rat des hochwirdigen
hern Branda cardinal genant Placentinus zu den sachen“, das ist
zum Kriege gegen die Hussiten, „geschickt und ouch greven frijen
herren rittern knechten und steten eynen anslag gemacht“
habe. Demgemäß darf der Anteil der Fürsten als gesichert
gelten, während von dem der anderen Reichsstände wohl abgesehen
werden muß. ö
Die Anschläge waren also das gemeinsame Werk des Königs,
der Kurfürsten und der Fürsten, laut Bericht der Straßburger
Gesandten vom 12. August‘, jedoch so, daß der König, vielleicht
unter Kardinal Brandas Einwirkung”, die Auregung zu ihnen gab
und die Kurfürsten und Fürsten ihr nachkamen. Die anderen
ı Auch Werminghoff S. 35 rechnet mit der Möglichkeit, daß es sich um
eine forınelhafte Wendung handeln könnte, hat aber verabsäumt, die anderen
oben angeführten Stellen zum Vergleich heranzuziehen. Seiner Vermutung,
die Städteboten hätten „der königlichen Vorlage“ des „Kontingent- und Steuer-
gesetzes“ zugestimmt, „weil sie ihren Auftraggebern in der Heimat die Wahl
ließ, ob sie Mannschaften stellen oder die Steuer zahlen wollten“, fehlt jede
Berechtigung.
2 Nrr. 191 und 199.
3 In einem Brief an Herzog Adolf von Berg vom 31. August (nr. 149) sagt
der König, er habe .‚gescheffte die gancz Cristenheit antreffende mit den
kurfursten und andern fursten gehandelt“ und habe mit ihnen „eynen anslag
wider die keczer“ beschlossen. |
4 Nr.135. Die Gesandten berichten: „men meinde, die fürsten hettent den
rot geben; also ist uns für wor geseit, daz der rot und der anslag usser dem
künig gangen ist, wanne er gerne gelt hette“. Über den „rot“ wird weiter
unten noch einiges zu sagen sein.
5 Dies erscheint möglich im Hinblick auf die oben mitgeteilte Außerung
des Königs in den Urkunden vom 19. September und 3. Oktober.
— — — — — — — — — zn — — — — — — — — e — — — —ñũä —
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 25
Reichsstände wurden dann offenbar vor die vollendete Tatsache
gestellt und stimmten den Anschlägen wohl oder übel zu. Darum
auch ihre Erwähnung in einigen der oben verwerteten Akten.
Ein weiteres Ergebnis der vor dem 8. August gepflogenen Be-
ratungen war der den städtischen Wünschen! Rechnung tragende
Beschluß der Beilegung aller in Oberdeutschland herrschenden
Kriege und Fehden durch gütliche Vermittlung oder auf dem
Wege des Schiedsgerichts?, ein Beschluß, mit dem der König und
die Fürsten offenbar die Absicht verfolgten, Verweigerung der
Truppenstellung, besonders durch die Städte, hintanzuhalten und
den aus den westlichen Teilen des Reiches kommenden Kontingenten
den Durchzug nach Böhmen zu erleichtern.
Als drittes Teilergebnis der Beratungen würde nach Kerlers
und seiner Nachfolger Ansicht der Beschluß der „schatzung durch
alle Dütsche lant“ anzusehen sein, genauer? gesagt, die Be-
steuerung einerseits aller in den Anschlag zum täglichen Krieg
nicht aufgenommenen Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Äbte,
Äbtissinnen, Pröpste, Prälaten, Stifte, Dechanten und Kapitel, über-
haupt aller Pfaffen, auch der Klosterfrauen, mit dem hundertsten
Pfennig, also mit einem Prozent ihrer Einkünfte aus Gülten,
Zinsen, Renten, Diensten und Gefällen, andererseits die ihrer
Untergebenen und der Bürger und Bauern mit demselben Satz
vom liegenden und fahrenden Gut, also vom Vermögen“.
In der Tat, legt man dem Worte „schatzung“ den Sinn von
exactio, contributio, tributum, censio, indictio unter, so bleibt kaum
eine andere Wahl als die, an Steuerpläne des Königs und der
Fürsten zu denken. Anders aber, wenn man es in seiner zweiten,
. von Kerler und seinen Nachfolgern übersehenen Bedeutung von
taxatio und taxa nimmt und zugleich die ganze Stelle im Zu-
sammenhang mit dem sie umgebenden Text des Straßburger
Berichts betrachtet. Dies unterlassen und einer vorgefaßten
Meinung zu lieb der Äußerung der Straßburger Gesandten
einen besondern Sinn untergelegt zu haben, dürfte der bedenk-
! Vgl. oben S. 22.
Dieser Beschluß folgt aus den Angaben in den nrr. 131: 132, 170 und
171. Man vergleiche auch S. 142 Anm. 3 und S. 145 Anm. 1.
3 Vgl. nrr. 152 und 153. ö
‘ Dietz’ Behauptung (S. 19), König und Fürsten hätten den Städteboten
gesagt, vermittels der Schatzung sollten Söldner für den Hussitenkrieg bestellt
werden, entbehrt jeder Begründung.
26 Hermaun Herre
lichste unter den mancherlei Mißgriffen sein, zu denen die ge-
nannten Forscher sich durch den bekanntermaßen nicht immer
zuverlässigen Eberhard Windecke haben verleiten lassen.
Laut jenes Berichts sprachen nämlich König und Fürsten am
9. August mit den Straßburger Gesandten und -den Vertretern
der anderen Städte „von des dienstes wegen“, der dem König
städtischerseits zugesagt worden war, und gaben ihnen bei dieser
Gelegenheit zu verstehen, daß sie „zu rate werent worden“, das
ist sich verständigt hätten, eine „schatzung durch alle Dütsche
lant“ zu legen, und zwar so, wie das in einem „zedel“ festgelegt
worden sei. Es war also, wie der Zusammenhang klar erkennen
läßt, nicht eine neue Forderung, die den Gesandten mit der
„Sschatzung“ angekündigt wurde, sondern König und Fürsten er-
gänzten auf Grund der inzwischen gepflogenen Beratungen das,
was ihre Räte den Gesandten schon Anfang August über den
„dienst“ mitgeteilt hatten. Hatte es sich damals nur um ganz
allgemein gehaltene Fragen nach der Geneigtheit der Städte zur
Teilnahme am Feldzug und nach der möglichen Höhe ihrer Leistungen
gehandelt, so wurde den Gesandten jetzt eröffnet, daß zum täg-
lichen Krieg nicht bloß einzelne Reichsstände, etwa die der
böhmischen Grenze nächstgesessenen, wie es im Anschlag zum
Entsatz des Karlsteins geschah, herangezogen, „geschatzt“, taxiert,
also nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit mit Kriegsvolk ver-
anlagt werden sollten, sondern das ganze Reich.
Daß dies tatsächlich der Sinn der Mitteilung war, geht mit
aller nur wünschenswerten Deutlichkeit aus der bekannten, von
Kerler, Dietz und Werminghoff freilich gänzlich mißverstandenen
Bulle „Sicut nuper“ Papst Martins V. an die deutschen Erz-
bischöfe und Bischöfe vom 1. Dezember 14221 hervor, einer Er-
gänzung oder vielleicht richtiger Folge der Bulle „Animarum
salutem“ vom 13. Februar 1422°, in der der Papst die Beteiligung
des Klerus am Kreuzzuge wider die Ketzer gebilligt hatte. Aus-
gehend vom Beschluß des Königs, der Kurfürsten, anderer Fürsten,
der Prälaten und, nimmt er irrtümlich an, der städtischen Ge-
ı Nr. 159.
1 Vgl. Palacky, Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Hussitenkrieges
vom Jahre 1419 an, Band 1 (Prag 1873) S. 179—183. Infolge eines Druck-
fehlers ist hier das Datum „idus februarii“ durch „Febr. 18“ aufgelöst. Dieser
Fehler ist dann auch in Leidingers Ausgabe des Andreas von Regensburg
S. 379 übergegangen.
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 27
sandten, „ut pro gerenda guerra continua contra hereticos usque
ad exterminationem hujus pestis irremisibiliter duratura omnes
prelati et persone ecclesiastice per Germaniam taxarentur in diversis
gentium armigerarum quantitatibus substinendis secundum facul-
tates et conditiones eorum“, erklärt er, daß ihm, wohl durch seinen
Legaten Kardinal Branda, zu Ohren gekommen sei, wie „taxe
nonnulle ibidem facte fuerunt propter brevitatem temporis et alias
occupationes agentium forsitan inequales nec ita dilegenter, ut esset
expediens, consummate“. Darum ordnet er an, daß die Adressaten
unter Zuziehung einiger mit dem Grad der Leistungsfähigkeit
ihrer Kirchen und anderer geistlichen Benefizien vertrauten Priester
und gottesfürchtigen Personen sich selbst und die nicht exempten
Geistlichen ihrer Städte und Diözesen von neuem veranlagen
sollen, und zwar „sive quoad gentes armigeras sive quoad alia
subsidia? conferenda“, gleichwie er das auch hinsichtlich der
exempten Geistlichen schon dem Kardinal Branda aufgetragen
habe, ihm zugleich mit dem Befehl, alle Veranlagungen (taxas) zu
prüfen und die unter der gebührenden Höhe bleibenden entsprechend
zu ändern. | '
Es ist schwer zu verstehen, wie Kerler? aus diesem einfachen,
nicht mißzudeutenden Erlaß eine „Ungültigkeitserklärung der
Nürnberger Beschlüsse, soweit sie den Klerus betrafen“, einen
Vorwurf gegen den Reichstag, er habe die „Steuerquoten für den
täglichen Krieg nicht in der richtigen Weise festgesetzt‘, und
Anordnungen zur „Selbstbesteuerung‘ der Geistlichen heraus-
lesen konnte und Dietz® und Werminghoff* ihm darin beistimmen
ı Mit „subsidia“ sind nicht Geldbeträge oder „Beisteuern“ (Werminghoff
S.49) gemeint, sondern Hilfstrappen. Auch Andreas von Regensburg sagt in
der Überschrift zum Brief der Kurfürsten an den Bischof von Regensburg
vom 1. September 1422, in dem dieser zur Stellung des ihm im Auschlag auf-
erlegten Kontingents aufgefordert wird, „littera - -- pro subsidio pugnandi
contra hereticos“ (vgl. RTA. 8 nr. 151 Quellenbeschreibung unter R, und Andreas
von Regensburg, sämtliche Werke hrsg. von Leidinger S. 378—379).
? S. 108 und nr. 169.
3 Dietz äußert die wunderliche Ansicht, „der heilige Stuhl habe den hohen
Klerus aufgefordert, sich um die Nürnberger Beschlüsse nicht zu kümmern,
sondern sich nach eigenem Ermessen anzuschlagen“.
4 Werminghoff S. 40 (vgl. auch S. 48—51) behauptet, der Papst habe
„die Erzbischöfe und Bischöfe zum Ungehorsam gegen das Reichsgesetz auf-
fordern oder eine Ausdehnung der Pflicht zur Stellung von Truppen auf die
in der Matrikel nicht Genannten verhindern“ wollen. In dem päpstlichen Erlaß
hätten, meint er, „die Erzbischöfe und Bischöfe die Aufforderung erblicken“
28 Hermann Herre
können!. Von „Selbstbesteuerung“ in dem Sinne, in dem diese drei
wollen, ist in dem Erlaß mit keinem Wort die Rede, ebensowenig in
den ebenfalls am 1. Dezember ausgefertigten Briefen des Papstes an
verschiedene Reichsstädte, in denen er sie zur Bereitstellung ihrer
Kontingente mahnt’; er erwähnt hier nur die „nomina singulorum
principum et nobilium, communitatum ac populorum, qui in hoc
exercitu militabunt vel auxilia ministrabunt“, also den Anschlag
zum täglichen Krieg, den er wahrscheinlich durch Kardinal Branda
erhalten hatte. Auch anderwärts findet sich keine Spur davon,
selbst nicht da, wo man sie noch am ehesten zu finden erwarten
sollte, in den Vollmachten für den Markgrafen von Baden und
den Grafen von Öttingen. Wohl sagt der König in der oben
angezogenen Vollmacht für den letzteren vom 9. September, daß
er mit den Reichsständen „eyns worden und uberkomen“ sei
„eynes anslages zu einem teglichen kriege“ „und ouch eyns czuges,
was yederman im ganczen reijche dorezu stewren“ solle, und
ähnlich in einer vom 11. September datierten Vollmacht für den
müssen, „die Entrichtung der Steuer dort, wo sie bereits begonnen hatte,
einzustellen, überall hinauszuschieben und vom Ergebnis der neuen Schätzung
abhängig zu machen“. Davon kann keine Rede sein, noch weniger davon,
daß der Papst „einen Teil der Veranlagung als ungleichartig und unzweck-
mäßig‘ bezeichnet habe. Bei objektiver Prüfung des Textes ergibt sich das
gerade Gegenteil. Der Papst findet, verinutlich gestützt auf Mitteilungen
seines Legaten, daß manche Stände nicht ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend
(taxa inequalis) und nicht mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit (taxa non
ita dilegenter, ut esset expediens, consummata) angeschlagen sind und wünscht
deshalb Nachprüfung, zielt also nicht auf Verhinderung der Truppenstellung,
sondern auf freiwillige Erhöhung des Anschlags hin. Eine (reldsteuer ist
nirgends erwähnt. Werminghoff beistimmen, bieße nichts anderes als dem
Papst die Thorheit zutrauen, daß er zu derselben Zeit, zu der er den Ketzer-
krieg mit allem Nachdruck zu fördern suchte, der erfolgreichen Durchführung
desselben Schwierigkeiten in den Weg gelegt hätte, und zwar, wie \Verming-
hoff andeutet, in der Absicht, „die Doppeleigenschaft der Erzbischöfe und
Bischöfe, das ist ihre Stellung nach Reichs- und Territorialrecht sowie nach
Kirchenrecht“, zur,, Einmischung in Reichs angelegenheiten“ zu benutzen. Seine
Ausführungen auf S. 50 —51 sind, weil auf falscher Voraussetzung ruhend,
wertlos.
1 Sieber S. 94 hat zwar richtig erkannt, daß in dem- päpstlichen Briefe
nicht von einer Geldsteuer, sondern vom Anschlag die Rede ist, scheint aber
irrtümlich anzunehmen, der Papst habe die im Anschlag festgesetzten Kon-
tingentzahlen für unbillig, also für zu hoch erklärt und deshalb die Bischöfe
aufgefordert, sich nicht au sie zu halten. Auch er betrachtet also offenbar
den Brief als Ungültigkeitserklärung der Nürnberger Beschlüsse.
? Vgl. Palacky a. a. O. 1, 274—275 und RTA. 8, 181 Anm. l.
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 29
Markgrafen zur Einziehung der noch zu erwähnenden Juden-
steuer“, daß er mit den Ständen „eins anslags zu rat und eins
worden“ sei, „was ein iglicher kurfurste furste grafe herre ritter
knecht und stat und ouch epte und ander geistliche personen darzu
dienen und zu sture kommen sollen‘‘, aber es liegt auf der Hand
und der Zusammenhang macht es ohne weiteres klar, daß hier
beim Gebrauch von „stewren“ und „sture“ nicht, wie Werming-
hoff? annimmt, an finanzielle Leistungen, sondern an militärische
Beihilfe gedacht ist, ganz so wie in einem Briefe des Königs an
den Hochmeister Paul von Rusdorf vom 3. September® die Be-
mühungen des ersteren um ein Bündnis des deutschen Ordens
mit Schlesien, der Lausitz und Ungarn gegen Polen als dem Orden
„zu hulfe und zu steure“ dienend bezeichnet werden. Auch die
„taxa“ des päpstlichen Erlasses ist nicht gleichbedeutend mit
Geldsteuer, sondern ist als Übersetzung des deutschen „anslag“
aufzufassen, und dementsprechend hat auch „taxare“ den Sinn
„zur Truppenstellung einschätzen, veranlagen, anschlagen nach
Maßgabe der Vermögensverhältnisse und überhaupt der Leistungs-
fähigkeit des zu Veranschlagenden“, wie das den oben im Wort-
laut angeführten Stellen leicht zu entnehmen ist. Es handelt sich
um die „taxa conclusa Nürnberge citra 20 milia pugnatorum“,
von der Andreas von Regensburg in der Chronica Husi-
tarum* spricht, um die „taxa gentium“, deren ein Rat und Ge-
sandter König Sigmunds, Dr. Nikolaus Stock, am 17. März 1432
in einer Ansprache an Martins Nachfolger Papst Eugen IV. ge-
denkt’. Weit entfernt also, die Nürnberger Beschlüsse zu miß-
billigen. dringt der Papst vielmehr auf den weiteren Ausbau des
seiner Meinung nach die Leistungsfähigkeit des Klerus nicht er-
schöpfenden Anschlags, indem er Erzbischöfe und Bischöfe zum
erneuten Überschlag ihrer zur Aufstellung und Unterhaltung von
Truppen verfügbaren Mittel und zur entsprechenden Erhöhung
der ihnen auferlegten Kontingente auffordert, und es mutet fast
wie Übersetzung des „schatzung durch alle Dütsche lant“ an,
wenn er den Nürnberger Beschluß der Reichsstände mit den
Worten wiedergibt „ut omnes prelati et persone ecclesiastice
per Germaniam taxarentur in diversis gentium armigerarum
quantitatibus substinendis“.
1 Nr. 154. ? S. 26 Anm. 2. Fr. 178.
* Ausgabe von Leidinger S. 406.
» Vgl, RTA. 10 nr. 238 art. 1c.
~
30 Hermann Herre
Eine andere Bedeutung des Wortes „schatzung“ als die von
taxa, taxatio, Einschätzung zur Truppenstellung nach Maßgabe
der Leistungsfähigkeit'!, ist demnach im vorliegenden Falle völlig
ausgeschlossen. Damit stürzt dann aber auch das Kerler-Werming-
hoffsche Steuergebäude schon größtenteils zusammen. Sein Haupt-
pfeiler hat sich nicht als tragfähig erwiesen. |
Nun bliebe noch der oben erwähnte, von König und Fürsten
den städtischen Vertretern am 9. August vorgelegte, also eben-
falls zu den zwischen dem 3. und 8. August gefaßten Beschlüssen
gehörende „zedel“ zu erklären.
Werminghoffs Annahme, daß er die Steuervorschläge des
Königs enthalten habe, hat natürlich jetzt keine Berechtigung
mehr; sie scheidet von selbst aus. Aber auch Kerlers Behauptung,
der „zedel“ sei mit dem Anschlag zum täglichen Krieg zu iden-
tifizieren, hält der Kritik nicht stand. Laut des Straßburger
Berichts bezog sich sein Inhalt auf den „rot“, das „rotslagen“
des Königs und der Fürsten über die „schatzung durch alle
Dütsche lant“, also nach dem ‚Gesagten auf die allgemeine Ver-
anlagung der Reichsstände zum Kriegsdienst. Vom „anslag“ ist
daneben noch besonders die Rede, und zwar in einer Weise, die
die Identifizierung des Zettels mit ihm nicht wohl gestattet, viel-
mehr nötigt, in jenem ein anderes, ihm nebengeordnetes Akten-
stück zu sehen. Auch die Straßburger Gesandten trennen aus-
drücklich „rot und anslag“. Nimmt man nun „rot“ und „rotslag“
in der Bedeutung „avisamentum“, „Vorschlag“, „Entwurf“, die
sie, in Aktentiteln verwendet, gewöhnlich haben, so kann der In-
halt des Zettels kaum noch zweifelhaft sein: er bestand offenbar
aus Vorschlägen zur Durchführung des Feldzugs gegen die
Hussiten. Denn es leuchtet ein, daß König und Fürsten sich
auch über diesen Punkt einigen mußten. Mit dem Anschlag allein
war noch wenig gewonnen; man mußte auch die Maßnahmen für
seine Durchführung erwägen und festlegen. Um so verwunder-
licher daher, daß weder Kerler noch seine Nachfolger auf die so
naheliegende Vermutung gekommen sind, daß die gleich zu er-
wähnenden Verhandlungen des Königs und der Fürsten mit den
städtischen Vertretern am 9. August sich in erster Linie um diesen
Punkt drehten.
ı Vgl. Fischer, Die Teilnahme der Reichsstädte an der Reichsheerfahrt
vom Interregnum bis zum Ausgang Kaiser Karls IV. (Dissert., Leipzig 1883) S. 34.
2 S. 143 Anm. 6. 8
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 31
Von welcher Art die Vorschläge waren, läßt sich nicht mehr
bis in alle Einzelheiten ermitteln. Aber die Hauptpunkte sind
in jenem Straßburger Bericht und in einigen mit der Ausführung
des Anschlags zum täglichen Krieg zusammenhängenden Akten-
stücken, besonders in den schon erwähnten königlichen und kur-
fürstlichen Mahnungen an die Reichsstände zur Truppenstellung,
noch deutlich zu erkennen. Da wurde zunächst die Teilung des
Kriegsdienstes in Dienst zum Entsatz des Karlsteins und Dienst
zum täglichen Krieg bestimmt und die Stärke der für den letzteren
aufzustellenden Truppen auf 2000 Glefen!, also, die Glefe im Durch-
schnitt zu drei Mann gerechnet?, auf etwa sechstausend Berittene
veranschlagt. Zugleich wurden die Kurfürsten und die an Böhmen
angrenzenden geistlichen und weltlichen Fürsten, auch einige Städte
zur Beteiligung am Zuge zum Karlstein verpflichtet, während der
tägliche Krieg Aufgabe der Gesamtheit der Reichsstände sein
sollte. Weiterhin wurde den zum täglichen Krieg Angeschlagenen
die Besoldung und Versorgung ihrer Truppen“ für die Dauer eines
Jahres! auferlegt, und dann folgte die Anordnung, daß die ver-
schiedenen Kontingente bis zum 29. September“ in Nürnberg oder
Eger“ eintreffen sollten. Auch die Ubernahme und Führung der
Kontingente durch besondere Hauptleute und die Ubertragung
des Oberbefehls über das Gesamtheer an einen obersten Feld-
hauptmann wurden geregelt, und schließlich wurde festgesetzt, daß
ı Vgl. or. 139.
e Vgl. Wendheim, Das reichsstädtische, besonders Nürnberger Söldner-
wesen im 14. und 15. Jahrhundert, Dissertation, Leipzig 1889, S. 47—49.
3 In dieser Bestimmung lag eine beachtenswerte Neuerung gegenüber dem
bisherigen Brauch. Noch zu König Ruprechts Zeiten hatten die Fürsten
und Grafen Sold und Schadenersatz vom König erhalten. Das kam jetzt offen-
bar in Wegfall und jeder Reichsstand -hatte Ausrüstung, Sold und Unterhalt
seiner Truppen selbst zu bestreiten. Vielleicht gebt man nicht fehl, wenn
man in dieser Neuerung einen der Hauptgründe für den Mißerfolg des An-
schlags sieht.
Also nicht „bis zur Niederwerfung der Hussiten“, wie Bezold 1, 91 und
ihm folgend Kerler S. 107 und Dietz S. 23 behaupten.
8 Nur in Schreiben der Kurfürsten an die Städte im Breisgau ist der
16. Oktober genannt. Man vergleiche die Quellenbeschreibung von nr. 161
unter F, auch das Schreiben des Kardinals Branda an Kurfürst Friedrich von
Brandenburg vom 3. Oktober (nr. 163), ferner Bezold 1, 94.
Eger wurde vermutlich nur zum Sammelort für Nachzügler bestimmt.
In den kurfürstlichen Mahnungen (nr. 151) heißt es, daß die Truppen „uf
sant Michelstag umbe Nüremberg oder furbas umbe Eger“ sein sollen.
32 Hermann Herre
jeder im Anschlag genannte Reichsstand sowohl vom König wie
von den Kurfürsten brieflich zur Stellung: seines Kontingents ge-
mahnt werden sollte, und zwar vom König nur ganz allgemein,
von den Kurfürsten aber unter genauer Angabe der abgeforderten
Truppenmenge und des Orts und der Zeit der Gestellung.
Nicht Vorschläge zu einem Reichskriegssteuergesetz, geschweige
denn das Gesetz selbst, waren also das Ergebnis der mehrtägigen.
wahrscheinlich am 8. August abgeschlossenen Beratungen des Königs
mit den Kurfürsten und Fürsten, sondern zwei Anschläge zum
Hussitenkriege, die Ausführungsbestimmungen zu ihnen und Pläne
zur Herstellung des Landfriedens im Reich.
Nachdem die Ausführungsbestimmungen von den anwesenden
Grafen, Herren, Rittern, Knechten, Prälaten und Gesandten ge-
billigt worden waren, wurden sie samt dem Anschlage zum täg-
lichen Krieg am 9. August auch den städtischen Vertretern vor-
gelegt, und zwar mit dem Ersuchen. sie zu erwägen und sich über
sie zu äußern !.
Leicht begreiflich, da sich der Gesandten nach Kenntnisnahme
der Schriftstücke eine gewaltige Erregung bemächtigte?, sie das
Ansinnen des Königs und der Fürsten als „swere herte sach“
empfanden, „die nie me gehört were worden?“. Denn ganz ab-
gesehen davon, daß sich bei der Kürze des für die Truppenstellung
gesteckten Termins“ eine ausgiebige Verständigung zwischen den
Mitgliedern der im Anschlag nur summarisch veranlagten Städte-
bünde, namentlich den entlegeneren, auch die Verteilung der finan—
ziellen Lasten und die rechtzeitige Versammlung der Kontingente
zum gemeinsamen Marsch nach Nürnberg kaum bewerkstelligen
ließ, so mußte auch die geflissentliche Nichtberücksichtigung der
gegen einen Winterfeldzug geäußerten Bedenken verstimmend
wirken. Und dazu kam nun noch die freilich von den Gesandten
selbstverschuldete Mihachtung des städtischen Selbstanschlags—
ı Vgl. nr. 135.
2 Es ist „vil gemeiner rede dovon in der stat zu Nürenberg“, berichteten
die Straßburger Gesandten am 12. August (nr. 135).
Vgl. nr. 135.
4 Auf diesen Punkt und die finanziellen Schwierigkeiten ließ Cöln durch
seinen am 24. September abgefertigten Gesandten Wedekynt Proff den König
aufmerksam machen. Vgl. nr. 211. — Der Termin entsprach übrigens auch nicht
den Bestimmungen der maßgebenden Rechtsbücher, des Deutschen- und des
Schwabenspiegels, die eine Frist von sechs Wochen forderten. Vgl. darüber
Fischer a a. O. S. 13.
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 33
rechts und die, mit der Belastung anderer Reichsstände verglichen,
unerhört hohe Glefen- und Schützenforderung. Sollten doch die
Städte nicht weniger als 26 Prozent! des Gesamtheeres aufbringen
und dieses beträchtliche Kontingent ein ganzes Jahr lang nicht
nur besolden, sondern auch ausrüsten und verpflegen?®. Mit Recht
fürchteten die Gesandten, daß durch die Bewilligung des Anschlags
ein bedenklicher Präzedenzfall für die Zukunft geschaffen und den
Städten „grosser unrot‘‘ verursacht werden könnte. Sie getrauten
sich nicht, die Verantwortung zu übernehmen, und einigten sich
deshalb auf die Erklärung, sie würden Anschlag und Vorschläge
ihren Obrigkeiten mitteilen, glaubten indessen nicht, daß diese
sie billigen würden“.
Freilich wenn sie wähnten, in den Anschlägen und den Aus-
führungsbestimmungen den Ausfluß der städtefeindlichen Ge-
sinnung der Fürsten sehen zu müssen, so irrten sie sich. Nicht
die Fürsten, sondern der König war es gewesen, der den Anstoß
sowohl zur Veranlagung der Reichsstände wie zur starken Be-
lastung der Städte gegeben hatte“, zur letzteren, hieß es“, aus
ı Vgl.Inama-Sternegg, Deutsche W irtschaftsgeschichte in den letzten Jahr-
hunderten des Mittelalters III, 1 (Leipzig 1899) S. 429. Sieber S. 90 gibt
35 Prozent an. |
2 Das war auch der Grund, warum sich die oberrheinischen Städte auf
einem wahrscheinlich Ende Oktober gehaltenen Tage nur zur Beteiligung an
„eime gemeinen gezoge“, einem Feldzug im nächsten Sommer (vgl. nr. 206)
bereit erklärten, „zů eime teglichen kriege jar und tag zu ligende“,
dünkte sie „ze swer“ (vgl. nr. 192, auch nr. 208). Kerler und Dietz (S. 26 bis
27) lassen den Tag am 20. September in Breisach stattfinden. Meines Erachtens
ist die undatierte Straßburger Aufzeichnung (nr. 192), die von dem Tage Kunde
gibt, mit Baseler und Straßburger Briefen vom 27. und 30. Oktober (nrr. 206
und 208) zu verbinden und dementsprechend der iu ihr erwähnte Konstanzer
Städtetag nicht mit dem vom 6. Oktober, wie Kerler (S. 192 Anm. 1) will,
sondern mit einem um Martini gehaltenen (vgl. nr. 196 art. 2) zu identifizieren.
— Auch der schwäbische Städtebund, dem 100 Glefen und 100 Schützen
abgefordert wurden, hielt sich nicht an den Anschlag, sondern beschloß am
30. Oktober in Ulm, daß jedes Bundesmitglied von jedem Hundert seiner Stadt-
steuer zwei Spieße aufstellen und sie am 15. November nach Ulm oder am
17. nach Nördlingen schicken sollte (nr. 207, vgl. auch Bezold 1, 126—127, ferner
Fischer a. a. O. S. 34—36). Was Dietz S. 27 Anm. 3 dazu bemerkt, ist ohne Wert.
s Vgl. nr. 135. -
Sieber S. 23 irrt, wenn er behauptet, der König habe keinen Anteil an
der Festsetzung des Anschlags gehabt, dieser sei vielmehr nur von den Ständen
fixiert worden.
o Vgl. nr. 135.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 3
34 Hermann Herre
dem Grunde, weil er gern Geld haben wollte, deutlicher gesagt,
weil er mit der Geneigtheit der Städte zur Ablösung des Dienstes
rechnete und natürlich um so größere Summen verlangen konnte,
je höher er die städtischen Kontingente im Anschlag festsetzen
ließ, da die Ablösungssumme dann wohl, ähnlich wie beim Rom-
fahrtsdienst der Freistädte, nach der Zahl der geforderten Glefen
berechnet wurde".
Inwieweit etwa geheime Besprechungen über diesen Punkt
zwischen ihm und einem Neunerausschuß? der Gesandten statt-
fanden, entzieht sich der Kenntnis. Ebensowenig läßt sich sagen,
ob er die Gesandten noch zu andern in der Folgezeit gepflogenen
Verhandlungen über verschiedene mit dem Kriegsplan zusammen-
hängende Fragen heranzog. An den Beratungen über die weitere
Ausgestaltung des Anschlags zum täglichen Krieg. nahmen sie
jedenfalls nicht teil. Denn der König nennt in den schon erwähnten,
als Folge dieser Beratungen zu betrachtenden Vollmachten für
den Markgrafen von Baden, Herrn Kaspar von Klingenberg und
den Grafen von Öttingen® nur die Kurfürsten, Fürsten, Prälaten
und Edle und Getreue, mit. welch letzteren vermutlich die könig-
lichen und kurfürstlichen Räte gemeint sind. Die beiden Straß-
burger Gesandten wissen denn auch nur von Landfriedensver-
handlungen zu berichten, zu denen sie Mitte August zugezogen
wurden, und von einer Sitzung am 1. September, in der der König
die am 25. August erfolgte Ernennung des Erzbischofs von Mainz
zum Reichsstatthalter bekannt gab“.
Was die Ausgestaltung des Anschlags anbetraf, so war mau
sich vermutlich schon beim ersten Versuch, den Gedanken einer
„schatzung durch alle Dütsche lant“ in die Tat umzusetzen, der
Schwierigkeiten bewußt geworden, die bei dem Mangel aller
statistischen Unterlagen der restlosen Erfassung der Reichsstände
entgegenstanden. Zwar hatten sowohl die königliche Kanzlei wie
der Erbkämmerer Konrad von Weinsberg Listen der Nutznießer
ı Über das Recht der Städte, sich vom Heeresdienst loszukaufen, ver-
gleiche man Fischer a. a. O. S. 18—20. Auch Anfang Februar 1432 schlug Sig-
mund den rheinischen Freistädten vor, die ihm geschuldete Hilfe zum Romzuge
mit Geld abzulösen, weil er gemerkt habe, daß es ihnen „ettwas swerlich zu-
geen würde“, die Truppen so rasch zu senden, wie er sie brauche (vgl. RTA.
10 nrr. 148 und 149).
* Dieser Ausschuß wird in einer Nachschrift zum Bericht der Straßburger
Gesandten vom 2. August (nr. 131) erwähnt.
3 Nrr. 152 und 163. 4 Vgl. nrr. 136 und 140.
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 35
der reichsstädtischen Stadtsteuern!, der Erbkämmerer wohl auch
Verzeichnisse der mit Juden versehenen Reichsstände, aber weder
den einen noch den anderen kam für den gedachten Zweck irgend
ein besonderer Wert zu, da sie nur einen verschwindend geringen
Teil der vorhandenen Fürsten, Grafen und Herren erfaßten und
von geistlichen Würdenträgern nur die auch sonst bekannten
höheren berücksichtigten.
So sah man sich, wie der König selbst eingestehen mußte”,
gleich von Anfang an in der üblen Lage, daß man einen be-
trächtlichen Teil der Anzuschlagenden einfach nicht „genennen“
konnte und mit der Möglichkeit rechnen mußte, so manchen
Reichsstand, der ein namhaftes Kontingent hätte stellen können,
im Anschlag übergangen, ihn „vergessen“ zu haben. Und zu den
Vergessenen kam die nicht kleine Schar der niederen Reichsstände,
besonders der Geistlichen, die man zwar kannte, von denen man
aber wußte, daß sie weder selbst Kriegsdienst leisten noch Reisige
aufstellen und unterhalten konnten. Wollte man sich auch ihrer
Hilfe bei der Durchführung der kriegerischen Unternehmungen
bedienen, so blieb nur der Ausweg, sie zu finanziellen Leistungen
zu veranlassen und die geleisteten Beträge zur Anwerbung von
Söldnern zu verwenden. Darum beantragte der König, diesem
Teil der Reichsstände und zugleich auch allen denjenigen, die im
Anschlag zum täglichen Krieg nicht genannt sein und infolge-
dessen auch nicht brieflich von ihm und den Kurfürsten zur Truppen-
stellung gemahnt werden würden, die Zahlung des hundertsten
Pfennigs aufzulegen, und zwar so, dafs Grafen, Herren, Ritter,
Knechte, Prälaten, Äbte, Äbtissinnen, Pröpste, Dechanten und
andere Geistliche, auch die Klosterfrauen, ferner die Stifte, Kapitel
und Städte ihn vom Einkommen aus Zinsen, Renten, Nutzungen,
Gefällen und Diensten, ihre Untergebenen dagegen und die Bürger
und Bauern von aller unter Eid namhaft zu machenden beweg-
lichen und unbeweglichen Habe, das ist vom Vermögen, zu ent-
richten hätten“.
! Vgl. Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichs-
verfassung in Mittelalter und Neuzeit, 2. Aufl. (Tübingen 1913), S. 230—232.
2 VgL nrr. 152 und 153.
s Vgl. nrr. 152 und 153. Aus dem oben Gesagten ergibt sich ohne weiteres
das Schiefe der Behauptung Werminghoffs (S. 26), daß die Matrikel zur
Stellung von Truppen alle diejenigen herangezogen habe, die allein zu ihr
sich bereit erklärt hatten, und eine Geldabgabe denen aufgebürdet worden sei.
3*
36 Hermann Herre
Die Kurfürsten, Fürsten und Prälaten erklärten sich damit
einverstanden!.
Die Einhebung der Abgabe blieb dem König überlassen.
Wenigstens findet sich nirgends, weder in den Reichsregistratur-
büchern noch in Aktenstücken noch in städtischen Chroniken und
Berichten, eine Andeutung, die zu dem Schluß berechtigte, daß,
wie früher bei Aufstellung der bejden Anschläge, so auch jetzt
ein die Ausführungsbestimmungen ehthaltender „rotslag“ auf einem
„zedel“ verzeichnet und den Reichsständen zur Annahme vor-
gelegt oder die Entrichtung der Abgabe gar auch noch durch
Reichsgesetz geregelt worden wäre. Der König und der Reichs-
statthalter kennen weder den einen noch das andere. Jener er-
wähnt in einem Briefe an Herzog Adolf von Berg vom 31. August?
nur den „anslag wider die keczer“, dieser in einem Briefe an
denselben Fürsten vom 4. September? nur den „zog den Karlesteyn
zu beschüdden“ und den „tegelichen kriege zú Beheym“, der in
Nürnberg „gemeinlich uberkomen und angeslagen“ sei. Auch die
Straßburger Gesandten schweigen; sie berichten am 2. September“
wenig mehr, als daß der König sie „von des dienstes wegen“
ausgerichtet, das heißt ihnen die vom 1. September datierten
Originale seiner und der kurfürstlichen Mahnung an Straßburg
zur Truppenstellung® übergeben habe. Ja nicht einmal der Papst
weiß etwas vom hundertsten Pfennig, geschweige denn von einem
Reichsgesetz; und doch hätte gerade er allen Anlaß gehabt, in
der oben erwähnten Bulle vom 1. Dezember auf die Steuer hin-
zuweisen, da sie ja vorzugsweise den Klerus treffen sollte. Die
Beteiligten maßen also offenbar ebensowenig wie ihre Zeitgenossen
die der Truppenstellung aus irgendwelchem Grunde widerstrebt, aber der von
Sigmund vorgeschlagenen „schatzung durch alle Dütsche lant“ sich gefügt
hatten. Ein Widerstreben war ganz ausgeschlossen, da die in Betracht
kommenden Reichsstände ja gar nicht zur Truppenstellung aufgefordert
wurden, und wie widersinnig die Annahme der Auflage einer Geldabgabe
sein würde, geht aus der oben dargelegten Bedeutung des Wortes „schatzung“
hervor.
1 Der Zeitpunkt läßt sich nicht genau bestimmen. Er wird aber vor
dem 27. August anzusetzen sein. da der Pfalzgraf an diesem Tage Nürnberg
verließ und der Cölner Erzbischof ihm am 29. folgen wollte (vgl. nr. 138,
auch nr.178). Bezolds Behauptung (1, 89—90), daß der Pfalzgraf am 25. August
nicht mehr in Nürnberg gewesen sei, ist unrichtig.
1 Nr. 149. s Nr. 141. Nr. 140.
5 Vgl. die Vorlagen S der nrr. 150 und 151.
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 37
}
der Angelegenheit irgendwelche größere Bedeutung bei, zum
mindesten nicht eine so weittragende, wie Kerler und seine Nach-
folger sie ihm glauben zuschreiben zu müssen.
Damit entfällt nun aber auch die trotz des oben Gesagten
immer noch vorhandene Möglichkeit, daß das Steuergesetz erst
nach dem 9. August beschlossen und veröffentlicht sein könnte.
Es fehlt jeder Grund zu dieser Annahme, jede Handhabe, sie als
richtig zu erweisen. Die ganze Kerler'sche Steuergesetzhypothese
samt Allem, was ihr von seinen Nachfolgern noch hinzugefügt
worden ist, ist also nichts weiter als ein Phantasiegebilde.
Die nächste Folgerung liegt auf der Hand: mit jener Liste
der zur Entrichtung des hundertsten Pfennigs bereiten Reichsstände
muß es eine andere Bewandtnis haben, als Kerler und seine Nach-
folger behaupten. Welche, wird sich zeigen, wenn wir die vom
König zur Einziehung der Abgabe ergriffenen Maßnahmen ver-
folgen.
Der schon erwähnten Ernennung des Erzbischofs Konrad von
Mainz zum Reichsstatthalter am 25. August und ihrer acht Tage
später erfolgten Bekanntgabe schloß sich zunächst die Ausfertigung
der vom 30. und 31. August und vom 1. September datierten könig-
lichen und kurfürstlichen Mahnungen an die im Anschlag zum
täglichen Krieg genannten Reichsstände zur Truppenstellung an
und am 5. September! die Bestallung des Kurfürsten Friedrich
von Brandenburg zum obersten Hauptmann des Reichsheeres.
Erst dann schritt der König zur Ausführung seiner Steuerpläne.
Ob und inwieweit er sich dabei der Mithilfe des in Nürnberg an-
wesenden? Reichserbkämmerers Konrad von Weinsberg bediente,
ist aus den überlieferten Akten nicht zu ersehen. Immerhin liegt
die Annahme sehr nahe, daß er aus den praktischen Erfahrungen
Nutzen zu ziehen suchte, die sich dieser gewiegte Finanzmann
bei der Durchführung von allerhand königlichen Finanzplänen
während sieben Jahren? erworben hatte.
Wie es auch sonst des öfteren geschah, wurde das Reich oder
für den vorliegenden Fall vielleicht nur Oberdeutschland in Steuer-
bezirke eingeteilt und je ein Bezirk Vertrauensmännern zugewiesen,
diesmal in den Bezirken selbst angesessenen und somit zur Er-
fassung der Steuerpflichtigen vor anderen geeigneten Persönlich-
Nr. 162. Vgl. auch Bezold 1, 96—97.
? Vgl. nr. 183. 3 Vgl. RTA. 15 Vorwort S. XXXIV.
38 Hermann Herre
keiten aus der Umgebung des Königs!. So erhielten Markgraf
Bernhard von Baden und Herr Kaspar von Klingenberg die Bis-
tümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speier und der Hofmeister
Graf Ludwig von Öttingen den Landstrich zwischen Ulm und
Wassertrüdingen, Konrad von Weinsberg vielleicht die seinem
fränkischen Besitz nahegelegenen Maingegenden.
Die Vollmachten der erstgenannten drei sind vom 7. und
9. September? datiert, sind also zu einer Zeit ausgestellt, zu der
die Mehrzahl der Kurfürsten wohl nicht mehr in Nürnberg war“.
Vermutlich geschah das mit Absicht, um die Durchführung der
oben erwähnten, auf die Schröpfung der Städte abzielenden Pläne
des Königs zu erleichtern. In die gemeinsame Vollmacht für den
Markgrafen von Baden und Kaspar von Klingenberg wurde
nämlich am Schluß ein Zusatz eingefügt, laut dessen beide er-
mächtigt wurden, den hundertsten Pfennig auch von denjenigen
Reichsständen einzunehmen, die zwar in den Anschlag eingetragen
und demgemäß vom König und von den Kurfürsten zur Truppen-
stellung gemahnt sein, sich aber für „zu hoh und zu swere“ an-
geschlagen und darum zur Ablösung des Kriegsdienstes bereit
erklären würden‘. Daß es sich dabei um eine eigenmächtige Maß-
regel“ des Königs handelte, geht ohne weiteres daraus hervor,
daß er sich wohlweislich hütete, sie als „mit wolbedachtem
1 Werminghoff S. 46—47 hat sich das entgehen lassen. Seine Bemerkungen
über die Steuerbezirke treffen nicht zu.
2 Nrr. 152 und 153.
s Vgl. S. 36 Anm. 1. Der Erzbischof von Mainz wollte am 6. September
von Nürnberg aufbrechen (vgl. nr. 141). Auch Bezold 1, 98 nimmt an, daß die
meisten Reichsstände Nürnberg in der Woche vom 6. zum 12. September
verließen.
In der Vollmacht für Graf Ludwig von Öttingen (nr. 153) fehlt der
Zusatz. Aber daß auch ihm die gleiche Vollmacht erteilt wurde wie dem
Markgrafen und Kaspar von Klingenberg, ergibt sich aus einem in nr. 216
abgedruckten Eintrag in der Nördlinger Stadtrechnung. Das Zugeständnis
der Ablösung galt also allen im Anschlag genannten Ständen. Werminghoffs
Behauptung (S. 38), der König habe in den Vollmachten „nicht der Möglich-
keit“ gedacht, daß auch Bischöfe den „hundertsten Pfennig zahlen“ könnten,
„sei es sofort sei es in Umwandlung der ihnen durch die Matrikel auferlegten
Stellung von Mannschaft‘‘, ist mithin falsch.
5 Dies nimmt auch Sieber S. 40 an. — Auch bei den Vorgängern Sigmunds
war es üblich, das Vertauschen des Kriegsdienstes mit einer Abgabe zu ge-
statten. Dazu bedurfte es keines Reichsgesetzes. Vgl. Fischer a. a. O. S. 17
und 22
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 39
mute, gutem rate“ seiner „kurfursten fursten edeln und getrewen“
angeordnet zu bezeichnen, wie er das im Eingang der Vollmacht
von der Besteuerung des Klerus und der im Anschlag über-
gangenen Reichsstände gesagt hatte“. Und daß sie vorzugsweise
den Städten zu gute kommen sollte und auch zu gute kam, und
zwar nicht nur den schwäbischen und oberrheinischen, sondern
auch anderen, zeigen die Beispiele Nürnbergs und Augsburgs, von
denen jenes für die ihm auferlegten 200 Gewappneten, 30 Glefen
und 30 Schützen am 19. September, noch während der König in
Nürnberg weilte, 3000 Gulden Landeswährung bezahlte?, dieses
seinen Anteil am Kontingent der schwäbischen Städte am 3. Oktober
mit einer nicht näher angegebenen Summe ablöste°.
Um dieselbe Zeit“ schrieb der König noch eine zweite Steuer
aus, äußerlich ganz wie die oben besprochene als Kriegssteuer,
ı Werminghoft S. 29—30 hat das übersehen, wie er denn überhaupt den
ganzen Zusatz mißverstanden hat. Daß die königlichen Bevollmächtigten er-
mächtigt gewesen sein sollten, mit jedem im Anschlag nicht genannten
Kirchenvorsteher, mochte er reichsunmittelbar oder reichsmittelbar sein,
„daruber zu verhandeln, wie viel Truppen seine Anstalt aufbringen sollte oder
konnte“, und daß sie ihm, wenn er dazu nicht zu bewegen war, „anheim-
zugeben" hatten, „seinen und seiner Kirche Reichsdienst mittels der Abgabe
des hundertsten Pfennigs zu leisten“, widerspricht dem klaren Wortlaut der
Vollmachten. Über Truppenstellung hatten sie gar nicht zu verhandeln, und
die Wahl zwischen Kriegsdienst und Kriegsabgabe war nur denjenigen
Ständen anheimgegeben, die im Anschlag genannt waren und dementsprechend
königliche und kurfürstliche Mahnungen zur Truppenstellung erhalten hatten.
Unhaltbar, weil jeder Begründung entbehrend, ist auch die Behauptung (S. 30),
daß „die Stellung von mehr oder weniger Truppen ebenso in das Ermessen
jedes einzelnen Vorstehers einer Kirche gestellt gewesen sei wie die Ent-
richtung der Steuer von einem Prozent“. Dementsprechend sind auch die auf
S. 30—383 sich anschließenden Ausführungen wertlos, da sie auf der falschen
Voraussetzung ruhen, daß dem Klerus und den im Anschlag nicht ge-
nannten Laien die Wahl zwischen Dienst und Steuer freigestanden habe.
1 Vgl. nr. 191, auch nr. 185 art. 6. Das absprechende Urteil Bezolds (1, 98)
über Nürnbergs und Augsburgs Verhalten ist unberechtigt, aber begreiflich,
da ihm der Zusammenhang mit dem oben erwähnten Zugeständnis des Königs
unbekannt war. Dietz S. 24 wiederholt Bezolds Urteil, verschweigt aber
seine Quelle.
3 Vgl. nr. 199.
t Bei der Vollmacht, die dem Pfalzgrafen Johann von Neumarkt am
14. August erteilt wurde (nr. 144), handelte es sich nicht am die Einhebung
des dritten Pfennigs, vielmehr sollte der Pfalzgraf die Juden in Nürnberg,
Regensburg, Rothenburg, Nördlingen, Weißenburg und Halle zum täglichen
Krieg anschlagen und, da eine Truppenstellung natürlich nicht in Frage
40 Hermann Herre i
in Wirklichkeit aber wohl zur vorübergehenden Behebung seiner
chronischen Geldnot. Er forderte den Juden im Reich den dritten
Pfennig von aller beweglichen und unbeweglichen Habe ab, also
nicht weniger denn 33½% Prozent des vorhandenen Vermögens.
Auch in dieser Abgabe erblicken, wie gesagt, Kerler', Dietz?,
Nübling, Sieber und Werminghoff einen Teil des Kriegssteuer-
gesetzes. Wiederum mit Unrecht. Denn wie in jenem Zusatz
zur Vollmacht des Markgrafen von Baden und Kaspars von
Klingenberg, so vermeidet der König auch in den Vollmachten,
die er am 11. September? demselben Markgrafen und am 11. Januar
1423* dem Hofrichter Grafen Hans von Lupfen zur Eintreibung
der neuen Steuer in Schwaben, am Bodensee, in der Schweiz und
im Elsaß und zu beiden Seiten des Rheins bis nach Cöln hinab
beziehungsweise in den Landen und Städten der Landgrafen in
Thüringen und Markgrafen zu Meißen Friedrichs des Älteren,
Wilhelms und Friedrichs des Jüngern erteilte, geflissentlich jeden
Hinweis auf die Mitwirkung der Kurfürsten und anderer Reichs-
stände bei der Anordnung der Steuer. In der einen betont er
mit Nachdruck, daß nur er es sei, der sich „furgenomen habe
und wolle, das alle Juden in dem Romischen riche geseßen den
dritten pfennig geben sollen“, und in der andern erklärt er ebenso
bestimmt, er „wolle, das alle Judischeit“ zum Kriege gegen die
Ketzer „stewren und helfen solle“, und „wolle“ deshalb „den
kommen konnte, einen entsprechenden Geldbetrag zur Ablösung des Kriegs-
dienstes fordern (vgl. nrr. 143 und 155). Diese Vollmacht wurde am 3. Oktober
auch auf die Heilbronner Juden ausgedehnt (nr. 198). Auch in einem Schreiben
an Rothenburg vom 18. September erwähnt der Pfalzgraf den dritten Pfennig
nicht (vgl. Breßlau in der Zeitschrift für die Geschichte der Juden in“
Deutschland 3, 311—312). Es widerspricht also den Tatsachen, wenn Kerler
(S. 108) und Nübling (S. 455) behaupten, jene sechs Städte seien im Abschnitt
„dritter Pfennig“ des angeblichen Steuergesetzes als „Steuerbezirk des Pfalz- `
grafen Johann von Neumarkt“ aufgeführt worden. Gerade die Nicht-
erwähnung des dritten Pfennigs in allen für den Pfalzgrafen bestimmten oder
von ihm ausgefertigten Urkunden spricht gegen die reichsgesetzliche Be-
steuerung der Juden. Nübling begeht außerdem den Fehler, daß er die
Vollmacht des Pfalzgrafen mit derjenigen des Markgrafen von Baden zu-
sammenwirft; er verwirrt dadurch den Sachverhalt.
1 Auf S. 109 der S. 15 Anm. 2 genannten Abhandlung ist Kerler anderer
Ansicht. Hier läßt er die Besteuerung der Juden vom König ausgehen und
nicht aus dem Zusammenwirken von König und Fürsten folgen.
3 Dietz S. 23 spricht von der, außerordentlich hohen Steuer“ von „/ Pfennig“!
3 Nr. 154 Fr. 160.
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 41
dritten pfennig von allem irem gut haben!“. Aber davon ganz
abgesehen, so bedurfte es zur Besteuerung der Juden weder eines
Reichsgesetzes noch der Zustimmung der Reichsstände. Sie stand
ganz im Belieben des Königs. Er konnte sie aus eigener Macht-
vollkommenheit, „von Romischer kuniglicher macht“, verfügen.
Waren doch die Juden seine und des Reichs Kammerknechte,
die seiner Kammer zu dienen hatten und mit deren Vermögen
er nach Gutdünken schalten und walten konnte, immer voraus-
gesetzt, daß nicht etwa Privilegien es dem Zugriff entzogen“
oder die Inhaber der Juden, die Fürsten und Städte, sich der
übermäßigen Schwächung der auch von ihnen ausgenutzten jüdi-
schen Steuerkraft widersetzten®. Auch in den Jahren 1414 und
1418, als er ihnen den dritten und den dreißigsten Pfennig ab-
verlangt hatte*, hatte er nicht im geringsten nach Gesetzen und
ı Nur in einer am lö. Januar 1423 ausgestellten Vollmacht für den
Reichsvikar in Verona und Vicenza Brunoro della Scala zu Verhandlungen
mit dem Erzbischof von Salzburg, den Bischöfen von Eichstätt und Augs-
burg und den bayerischen Herzögen und deren Untertanen über die Ent-
richtung des dritten Pfennigs durch die Juden und zur Einhebung desselben
behauptet der König, daß er die Steuer „mit rate der kurfursten fursten
hern und stete“ aufgelegt habe (nr. 161). Aber die Erwähnung der Städte
kennzeichnet den Passus als formelhaft; er ist verursacht durch die ihm un-
mittelbar vorhergehende Erwähnung der „kurfursten fursten, geistlichen und
werntlichen, graven frien hern ritter knechte und stete“, denen im „anslag
wider die keczer“ „ire anzal angeslagen“ sei.
2? Augsburg wies im März 1423 einen Versuch des Pfalzgrafen Johann
von Neumarkt, die Augsburger Juden zu besteuern, auf Grund eines Privilegs
des Königs vom 11. Juli 1415 ab. Vgl. nrr. 228 und 232, auch Chroniken
der deutsehen Städte 5, 372—374.
s Vgl. Nübling S. 456—458. Sogar Erzbischof Dietrich von Cöln wider-
setzte sich der Besteuerung seiner Juden (vgl. nr. 227), ein Verhalten, das
bei vorausgegangener reichsgesetzlicher Regelung der Steuer nicht recht ver-
ständlich wäre und durch das übrigens auch die Behauptung des Königs in
der oben erwähnten Vollmacht für den Grafen von Lupfen, „alle kurfursten und
andere fursten“ hätten „iren willen gegeben“ zur Besteuerung der Juden,
Lügen gestraft wird. — Über die Judenbesteuerung durch Landesherren und
Städte vergleiche man im allgemeinen Nübling S. 241—261 und Rösel, Die
Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur
Mitte des 14. Jahrhunderts (Berlin 1910) S. 65—69.
Vgl. Kerler a. a. O. 3, 3—11, ferner Nübling S. 447—453 und Nuglisch,
Das Finanzwesen des deutschen Reiches unter Kaiser Sigmund (Conrads
Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik Bd. 76) S. 158 —160, auch RTA.
15 Vorwort S. XXXIV—XLV und die zwar manches Neue bietende, im all-
gemeinen aber recht oberflächliche und nicht genügend durchdachte Rostocker
42 Hermann Herre
reichsständischer Bewilligung gefragt. Ihm kam es eben nur
darauf an, möglichst viele Präzedenzfälle zu schaffen, um bei
passender Gelegenheit unter Hinweis auf das Herkommen immer
wieder von neuem fordern zu können. Gleichwie er vor vier Jahren
aus Anlaß der Thronbesteigung Papst Martins V. das „Bullen-
geld“ eingeführt hatte? und später, im Jahre 1433, die „Krönungs-
steuer“ einführte?, beide Male auf Betreiben Konrads von Weins-
berg, so wollte er jetzt, wohl wiederum auf Anraten des Erb-
kämmerers, die „Kriegssteuer“ einführen“. Es liegt also auch
hier kein Grund vor, zur Erklärung der Judensteuer und der mit
ihr zusammenhängenden Vollmachten noch ein besonderes Kriegs-
steuergesetz zu erfinden.
Welchen Ertrag die beiden Steuern lieferten, läßt sich nicht
mehr ermitteln. Zwar hören wir von Verhandlungen des Grafen
von Öttingen mit dem schwäbischen Städtebunde über die Ent-
richtung des hundertsten Pfennigs* und von anderen, wahrschein-
Dissertation von Isaak Stein, Die Juden der schwäbischen Reichsstädte im
Zeitalter König Sigmunds (Berlin 1902) S. 20 —28.
1 Vgl. Kerler a. a. O. S. 7—9 und RTA. 15 Vorwort S. XXXIV—XXXV.,
2 Vgl. RTA. 11, 192—194 und ebenda Vorwort S. XXX XXXVII. Stein
a. a. O. S. 32—33 hat keine Ahnung von der Veröffentlichung des ganzen die
Krönungssteuer betreffenden Materials durch Beckmann in RT A. 11.
3 Mit diesem Streben nach Einführung der jüdischen Kriegssteuer mag
es zusammenhängen, daß der König in einem Schreiben an Frankfurt vom
28. April 1423 die nicht wahrheitsgemäße Behauptung aufstellt, in dem
„anslage zu kriege gein Beheimen widder die kettzere zu fuͤren“ sei auch „alle
Judischheidt -- in dem heiligen rijche wonhafftig und gesesßen angeslagen,
daz sye uns zu sollichem kriege zu follenbrengen den dritten phenning aller
ire habe und gutere, ligende und faren, geben sollen“. Vgl. ur. 234.
Vgl. nr. 216. Wie Nürnberg und Augsburg, so haben offenbar auch die
schwäbischen Städte die Entrichtung des hundertsten Pfennigs verweigert,
sich aber zu Verhandlungen über ein Pauschale bereit erklärt. Den Grund
für die ablehnende Haltung der Städte teilt Eberhard Windecke (vgl. S. 15
Anm. 3) mit: „wann wer' das fur sich gangen, so weren die herren inne
worden der stet macht“. Die Städte befürchteten offenbar. daß das Ergebnis
einer Besteuerung der einzelnen Bürger, wie der König sie plante, König
und Fürsten zu Rückschlüssen auf ihre Leistungsfähigkeit und daraufhin
künftig zu ihrer noch stärkeren Belastung veranlassen könnte. Sie wünschten
vermutlich nach Maßgabe des sich stets gleich bleibenden Betrags ihrer
Stadtsteuer angeschlagen zu werden, während König und Fürsten die Höhe
der zu stellenden Kontingente der Höhe des Einkommens und Vermögens
anpassen wollten. Ob der von Kerler S. 106 aus Jägers Geschichte der
Stadt Heilbronn 1. 189 zitierte, bis jetzt unauffindbare Brief Heilbronns an
Eßlingen Andeutungen über die städtischen Befürchtungen enthielt, muß
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 43
lich vom Markgrafen von Baden getührten..mit geistlichen und
weltlichen Ständen! über dieselbe Abgabe, auch von Verhand-
lungen des Markgrafen mit den Juden in Ulm, Konstanz, am
Bodensee, im Breisgau, in Oppenheim, Speier, Worms, Mainz,
Frankfurt, Cöln und Dortmund?, aber um welche Summen es
sich dabei handelte, wird nicht gesagt. Nur von Basel und der
Ulmer Judenschaft verlautet, daß jenes 700 Gulden, diese 933
Gulden 8 Schillinge hergegeben habe?. Doch besitzen wir eine
Liste oberdeutscher Grafen, Herren und Äbte, die sich zur Zah-
dahingestellt bleiben. Jägers Darstellung läßt nicht klar erkennen, ob er den
Brief genau wiedergibt oder dessen Text mit eigenen Zutaten erweitert hat.
Überdies war der von ihm benutzte Entwurf des Briefes undatiert, so daß
nicht einmal sicher ist, ob er in das Jahr 1422 gehört. — Werminghoffs Be-
hauptung (S. 33, vgl. 35—36), „so weit erkennbar, habe sich keine einzige
Stadt bereit erklärt, die Last der Truppenstellung in die Zahlung der Steuer
umzuwandeln“, ist in dieser Form unrichtig.
1 Es sind die in der öfter erwähnten Liste (nr. 147) genannten Stände.
2 Vgl. nrr. 203; 204 artt. 3 und 5; 227; 284; ferner Regesten der Mark-
grafen von Baden und Hachberg Bd. 1 urr. 8456: 3470: 3478; 3508; 3531;
3537; 3558: 3665; 3575; 9017, auch Kerler in der genannten Abhandlung
8. 109—110.
. > Vgl. nrr. 187 und 206, auch S. 259 Anm. 3 und Nübling S. 457.
Nüblings Angabe, die Augsburger Juden hätten 28000 Gulden bezahlt, darf
man wohl anzweifeln. — Daß von den eingezogenen Beträgen wenig oder
nichts in die königliche Kasse gelangt, auch wohl kaum etwas für den
Hussitenkrieg verwendet sein wird trotz der Versicherung des Königs, daß
das „gelt nicht anderswohin gewant sol werden dann gen die keczer“ (nr. 153),
läßt eine vom 29. April 1423 datierte Anweisung des Königs an Markgraf
Bernhard vermuten, dem Grafen Adolf von Nassau, der damals als Gesandter
des Reichsstatthalters am königlichen Hof weilte, 5000 Gulden, die ihm der
König an seinem Jahresgehalt schuldete, von den aus dem dritten Pfennig der
Pfaffheit und der Juden fließenden Geldern zu zahlen (Regesten der Mark-
grafen von Baden und Hachberg Bd. 1 nr. 8543). Die Bezeichnung „dritter
Pfennig der Pfaffheit“ beruht offenbar auf einem Versehen; es wird der
hundertste Pfennig gemeint sein. — Manche Summe blieb wohl auch in der
markgräflichen Kasse hängen. Am 7. September, dem Tage der Ausstellung
der Vollmacht für Markgraf Bernhard, fand nämlich auch eine Abrechnung
zwischen dem König und dem Markgrafen statt, bei der sich herausstellte, daß
jener diesem 18467 / Gulden schuldete.e Dem Markgrafen wurden deshalb
am 8. September die Zehnten der Bistümer Metz, Toul und Verdun an-
gewiesen mit dem Bemerken, daß er Überschüsse an den König abzuliefern
habe und für etwaige Mindereinnahmen anderswie entschädigt werden solle
(a. a. O. nrr. 3451 und 3452). Die Annahme liegt nahe, daß diese Ent-
schädigung, falls sie geleistet werden mußte, den Erträgen des ılritten und
hundertsten Pfennigs entnommen werden sollte.
44 Hermann Herre
lung des hundertsten Pfennigs bereit erklärten. Leider nennt sie
nur Namen, nicht auch die zugesagten oder geleisteten Beträge.
Es ist die oben erwähnte, von der Kerler, wie gesagt. behauptet,
daß sie ein Teil des Steuergesetzes gewesen sei. während Wer-
minghoff in ihr den zweiten Abschnitt des Anschlags zum täg-
lichen Krieg sieht. Das Verfehlte dieser Behauptungen ist leicht
darzutun.
Hätten nämlich die in der Liste genannten 45 Grafen und
Herren und 18 Äbte schon unmittelbar nach dem Erlaß sei es
des angeblichen Steuergesetzes sei es des Anschlags die Ent-
richtung der Steuer zugesagt, wie man gemäß Kerlers und Wer-
minghoffs Angaben und auch auf Grund der von jenem gewählten
und von diesem stillschweigend anerkannten Datierung „ad 1422
August‘ glauben sollte, und wäre demnach die Liste noch während
des Reichstags zusammengestellt worden, so müßte sich doch auch
die Anwesenheit der 63 Stände oder die ihrer Bevollmächtigten
entweder aus der von Windecke überlieferten Präsenzliste!' oder
aus den Einträgen im Nürnberger Schenkbuch? oder sonstwie er-
schließen lassen. Aber die Äbte sind in jenen beiden Quellen
überhaupt nicht genannt und von den Grafen und Herren nur
sechs, nämlich die Grafen Ludwig von Öttingen, Hans von Lupfen.
Hug von Heiligenberg und Hans von Helfenstein, Hans Truchseß
von Waldburg und Herr Kaspar von Klingenberg“.
Diese Tatsache allein würde schon ausreichen, um die Kerler-
Werminghoff’schen Hypothesen zum mindesten ins Wanken zu
bringen. Aber diese werden außerdem auch noch durch das Er-
gebnis einer Prüfung der handschriftlichen Vorlagen sowohl der
Liste selbst wie des Anschlags zum täglichen Krieg geradezu als
unmöglich erwiesen.
Die Liste ist nämlich nur in drei, von Kerler mit R, W und
E bezeichneten Exemplaren * überliefert, einem im Reichsregistratur-
buche G, einem zweiten im Weinsbergischen Archiv und einem
dritten in Eberhard Windeckes Denkwürdigkeiten, in allen dreien
ı Nr. 182. 2 Nr. 184 artt.6 und 7.
3 Hinzuzufügen wären allenfalls noch Graf Friedrich von Öttingen und
Herr Frischhans von Bodman, falls man sie mit den im Schenkbuch ge-
nannten „graf Fridrich von Oten“ und „her Hans vom Poden“ identifizieren
könnte.
4 Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 147. Die Kerlersche Bezeichnung
der drei Exemplare ist oben beibehalten.
‚Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 45
in enger Verbindung mit dem Anschlag. In R die Quelle von W
und E zu sehen, .was ja nahe läge, verbietet die abweichende
Überlieferung einer im Anschlag! zwischen die Rubrik der Her-
zöge und weltlichen Fürsten und die der Grafen und Herren ein-
geschobenen Rubrik „Herren und graven in dem Niderlande“
durch diese beiden. Denn beide stimmen hier sowohl im Inhalt
wie in der Form genau überein, während R zwar im ersteren
sich nicht wesentlich von ihnen unterscheidet, in der anderen aber
erhebliche Abweichungen aufweist. Daß auch W nicht etwa auf
E fußt oder umgekehrt E auf W, zeigen die von Kerler mit-
geteilten Varianten. Beide gehen also offenbar direkt oder in-
direkt auf eine gemeinsame Quelle, ein nicht mehr vorhandenes
Exemplar von Anschlag und Liste zurück. In dieser verlorenen
Quelle (X) hatte jene Rubrik schon die sie als Einschiebsel kenn-
zeichnende Form eines Verzeichnisses? von Adressen, an die ge-
mäß den Ausführungsbestimmungen“ zum Anschlag königliche
und kurfürstliche Mahnungen zur Truppenstellung geschickt werden
sollten. Dabei war einigen Adressen auch gleich die Zahl der
in die Mahnungen einzusetzenden Glefen beigefügt. Während zum
Beispiel die Adresse der jülichschen Ritterschaft nur den Zusatz
„ain brief“ erhalten hatte, waren bei derjenigen der Herren und
der Ritterschaft von Geldern auch noch die ihnen abverlangten
60 Glefen angemerkt worden. Außerdem standen am Schluß der
Rubrik noch zwei besondere Anweisungen. Laut der einen sollte
gegenüber einer nicht näher bezeichneten Stelle zur Sprache ge-
bracht werden, „ob man dem herzogen von Burgundi schreiben“
solle; laut der anderen sollten die Städte Deventer, Kampen, Zwolle
und Utrecht „sunderlich in iren briefen under andern punten“ auf-
gefordert werden, „iren herren zu dem täglichen chrieg behilflich“
zu sein.
Demgegenüber ist in der Vorlage R zwar der Titel der Rubrik
unverändert beibehalten, die Form des Adressenverzeichnisses aber
in die des Anschlags umgewandelt worden. In X begann die
Rubrik beispielsweise mit „item dem herzog von Gulich ein brief. ||
item der gemainen ritterschaft in dem land von Gulig ain brief.
1 Vgl. nr. 146 und S. 159.
2 Auch Kerler (S. 165 Anm. 1) betrachtet den Abschnitt als nicht zum
Anschlag gehörend und druckt ihn deshalb in nr. 146 gesondert ab. Er be-
zeichnet ihn als „Vollzugs verordnung“ zum Kontingentgesetz.
3 Vgl. oben S. 30.
46 Hermann Herre
item an die gemainen herren und ritterschaft dez landes zu Gelern
ein brief. 60 [gleen]. item den vier haubtsteten in Gelleren ain
brief, mit namen Romunde Nymegen Arnheim und Zupfen.‘ In
R dagegen wurde das zusammengefaßt zu „der herzog von Gulche
und die ritterschaft zu Gulch und zu Gelre und die vier stete
Romunde Nymegen Arnheim und Zutphen 60 gleven“. Bezeich-
nenderweise kannte der Schreiber von R auch die oben erwälınte,
den Herzog von Burgund betreffende Weisung; ja er schrieb sie
sogar mit ab, radierte sie dann aber wieder aus. Ein unwider-
leglicher Beweis dafür, daß auch R auf X fußt.
Wir haben es also bei R, W und E mit drei selbständigen
Ableitungen eines verlorenen, bereits mit der Liste versehenen
Anschlags zu tun, von denen zwei, W und E, ihre Vorlage un-
verändert wiedergeben, während in der dritten, R, die dem An-
schlag eingefügten Adressen in freilich nicht immer einwandfreier
Weise der Form des Anschlags angepaßt und dementsprechend die
beiden oben erwähnten Anweisungen gestrichen sind.
Die Annahme, daß die Liste ein Nachtrag zum Anschlag ge-
wesen, also nicht mehr während des Reichstags. wie Kerler und
Werminghoff behaupten, sondern erst später angefertigt sei, er-
hält noch eine besondere Stütze durch die von Kerler ebenso wie
von seinen Nachfolgern übersehene Tatsache, daß die in ihr auf-
gezählten Grafen, Herren und Äbte aus Gegenden stammen, die
zu den schon erwähnten Einhebungsbezirken des Markgrafen von
Baden, des Herrn von Klingenberg und des Grafen von Öttingen
gehörten. Sie faßt also offensichtlich das Ergebnis der Bemühungen
dieser drei um die Ermittlung der im Anschlag zum täglichen Krieg
übergangenen und demgemäß zur Abgabe des hundertsten Pfennigs
heranzuziehenden Reichsstände zusammen und kann mithin kaum
früher als in der zweiten Hälfte des Oktober angelegt und dem
Anschlag angehängt worden sein. Dazu stimmt auch die auf-
fallend späte Eintragung der beiden Aktenstücke in das Reichs-
registraturbuch G. Denn sie ist durchaus nicht etwa schon im
Sommer 1422 erfolgt, wie man aus Kerlers Daten schließen könnte,
sondern erst nach Mitte Juni 1423, wovon zum mindesten Sieber
und Werminghoff sich durch einen Blick in Altmanns Regesten
Kaiser Sigmunds und Seeligers Beschreibung des eben genannten
Registraturbuches! unschwer hätten überzeugen können.
ı Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, 3. Er-
gänzungsband S. 269.
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 47
Der Ort, an dem die Ein- und Anfügung des Adressenver-
zeichnisses und der Liste erfolgte, läßt sich leicht feststellen.
Das Verzeichnis ist nämlich außer in W und E noch in einem
dritten, dem fünfundachtzigsten Pfalz-Neuburger Kopialbuch des
Münchener Reichsarchivs einverleibten Exemplare des Anschlags
(Kerlers Vorlage M) enthalten. Letzteres steht, wie die Ver-
gleichung ergibt, dem Weinsbergischen Exemplar W sehr nahe,
ist aber weder von ihm noch von E abhängig. Man könnte es
demgemäß für eine vierte Ableitung von X erklären. Aber dem
steht entgegen, daß ihm die dort schon vorhandene Liste fehlt.
Zudem führt es am Schluß der Rubrik „Epte“ die Äbte von
Hersfeld, Heny!, Arnsburg und Ebrach an, die an dieser Stelle
weder in R noch in E erwähnt werden, wohl aber in W, und zwar
hier ebenso wie in M mit der Bemerkung ‚dabunt 100 dn.“, d.
i. „centesimum denarium“, den hundertsten Pfennig?. Der Mangel
aller Angaben über die den vier Äbten auferlegte Glefenzahl
und der Zusatz über die Entrichtung des hundertsten Pfennigs
kennzeichnen auch diesen Passus ‚als Nachtrag. Die Quelle von
M ist demnach, scheint es, nicht X selbst gewesen, sondern dessen
ebenfalls nicht mehr vorhandene Vorlage (A). Sie bot nur den
Anschlag, war aber schon mit dem Adressenverzeichnis ver-
sehen.
Die Zugehörigkeit der eben genannten vier Klöster zur Mainzer
Erzdiözese legt nun die Vermutung nahe, daß .der verlorene
Text A der kurmainzischen Kanzlei gehörte, vielleicht identisch
1 Die von Werminghoff S. 41 vorgeschlagene „kühne Namensänderung“
in Heggenbach oder vielmehr Heggbach (Zisterzienserinnenkloster in der
Diözese Konstanz) hat ebensowenig etwas für sich wie die Vermutung Alt-
manns im Register zur Ausgabe Windeckes S. 551, daß Hengen im württem-
bergischen Oberamt Urach gemeint sein könnte. Auch die Behauptung
K. O. Müllers in einer Anzeige des Werminghoffschen Buches im Historischen
Jahrbuch 38, 171, daß es sich um das Augustinerchorherrenstift Höningen in
der Rheinpfalz handle, scheint mir nicht so ohne weiteres zuzutreffen.
Vielleicht ist der Name verschrieben aus Heug. In diesem Falle wäre an
die „ecelesia sancti Johannis in Heugis“ oder „in Haug“, das damals noch
außerhalb Würzburg gelegene Kollegiatstift St. Johann in Haug zu denken
(vgl. Concilium Basiliense 7, 17 Z. 25 und 235 Z. 25; meine ebenda S. 594 ge-
gebenen Berichtigungen oder vielmehr Verschlechterungen des Textes sind
zu beseitigen). Man müßte dann freilich annehmen, daß der Urheber oder
Abschreiber des Zusatzes das Wort „Probst“ hinzuzufügen vergaß, wie es
in K und W unmittelbar vorher bei Schussenried hinzugefügt worden war.
? Vgl. S. 162 Variante 2. l l
2 — — — —
48 Hermann Herre
war mit dem vom Reichsstatthalter Erzbischof Konrad von Mainz
aus Nürnberg mitgebrachten Exemplar des Anschlags. Dem letz-
teren würden also in Mainz nicht nur Adressenverzeichnis und
Liste zugesetzt, sondern auch jene vier Abte eingefügt worden
sein. Das so erweiterte Exemplar A wäre dann identisch mit
dem Exemplar X.
Diese Vermutung verdichtet sich zur Gewißheit durch die
Überlieferung einer Abschrift von X in Eberhard Windeckes
Denk würdigkeiten. Denn Windecke, der seit Jahren in König
Sigmunds Umgebung geweilt und mit ihm wohl auch den Reichs-
tag besucht hatte, stand etwa seit dem Herbst 1422 in den Diensten
des Reichsstatthalters!, hatte also auch Zutritt zur erzbischöf-
lichen Kanzlei, der ja gemäß den Reichstagsbeschlüssen die Aus-
fertigung und Versendung der kurfürstlichen Mahnungen an die
Reichsstände zur Truppenstellung oblag? und der also ebensowohl
die angeschlagenen wie die zur Zahlung des hundertsten Pfennigs
bereiten Reichsstände bekannt sein mußten.
Unter der Voraussetzung des mainzischen Ursprungs der Nach-
träge ergibt sich auch ohne weiteres die sonst kaum beizubrin-
gende Erklärung für die Aufnahme der oben erwähnten beiden
Anweisungen in das Adressenverzeichnis. Es verstand sich doch von
selbst, daß die erzbischöfliche Kanzlei Adressen und Liste an
die königliche weitergab, da ja die Mahnungen der Kurfürsten
durch solche des Königs ergänzt werden mußten. Wir haben also
in den Anweisungen offenbar eine Art Instruktion für den oder
die Überbringer eines Exemplars von X nach Ungarn vor uns.
Vielleicht ist es deshalb auch richtiger, nicht von einem „Adressen-
verzeichnis“, sondern von „Vorschlägen der kurmainzischen Kanzlei
zur Aussendung von Mahnschreiben an die niederländischen Stände“
zu reden’.
Die Überbringer des Schriftstücks waren vielleicht die Grafen
Adolf von Nassau und Michel von Wertheim, die sich im März
Vgl. Altmann S. XXXII-XXXIII.
2 Daß neben «dem obersten Feldhauptmann auch der Reichsstatthalter für
die Aufbringung der Truppen zum täglichen Krieg zu sorgen hatte, ist einem
Zriefe Augsburgs vom 29. September (RTA. 8, 245 Anm. 2) zu entnehmen.
s Man beachte auch, daß Brabant, Holland, Zeeland, Jülich und Geldern
zum Machtbereich des Reichsstatthalters gehörten (vgl. nr. 164 art. 3). Es
könnte sich bei den „Vorschlägen“ um Vorbereitung des für den Sommer 1423
geplanten Feldzugs handeln (vgl. nrr. 235 und 236; auch Bezold 2, 5—6).
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 49
1423 beim König aufhielten, an dessen Zusammenkunft mit König
Wladislaw von Polen und Großfürst Witold von Litauen in Käs-
mark als Vertreter des Reichsstatthalters teilnahmen und Ende
April oder Anfang Mai von Kaschau aus heimkehrten!. Allen-
falls käme auch Windecke in Betracht, der Anfang Mai den
König ebenfalls in Kaschau aufsuchte?. Beide Möglichkeiten sind
mit dem oben genannten Termin der Registrierung der Akten-
stücke gut vereinbar. Für die Grafen spräche besonders, daß
am 22. April, also während ihres Aufenthalts in Kaschau, die
Ausschreiben des Königs zum Sommerfeldzug ergingen°®; für
Windecke aber ließe sich geltend machen, daß er bald nach seiner
Rückkehr von Kaschau im Auftrage des Reichsstatthalters in die
Niederlande nach Geldern, Arnhem und Nijmegen reiste’ und
vielleicht bei dieser Gelegenheit die Mahnschreiben an die nieder-
ländischen Stände weiterbefördert haben könnte:. |
In der königlichen Kanzlei erfuhren nun Anschlag und Liste
noch mancherlei mehr oder minder wichtige redaktionelle Ände-
rungen. Die formale Anpassung des Adressenverzeichnisses an
den Anschlag una die Streichung der in jenem enthaltenen beiden
Anweisungen wurden schon erwähnt. Des weiteren erhielten die
vier Äbte von Hersfeld, Heny, Arnsburg und Ebrach, die, wie
gesagt, den hundertsten Pfennig zahlen wollten und von der kur-
mainzischen Kanzlei der Rubrik „Epte“ angeschlossen worden
waren, jetzt den ihnen zukommenden Platz am Schluß der Liste?,
und endlich wurden der Rubrik „Graven und herren“ noch ver-
schiedene thüringische Grafen einverleibt“. So geändert und er-
weitert wurden die beiden Schriftstücke in das Reichsregistratur-
buch G abgeschrieben. Dabei widerfuhr dem Abschreiber das
schon erwähnte Mißgeschick, daß er die zur Tilgung bestimmte,
auf die Beteiligung des Herzogs von Burgund am Feldzuge be-
zügliche Anweisung wiederholte. Sie wurde jedoch, wie gesagt,
von ihm sogleich wieder beseitigt. Erst später fügte er am Schluß
der Rubrik „Herzogen und werntliche fursten“ noch die sächsischen
Bischöfe, die Herzöge von Sachsen, von Österreich und von Bayern
ı Vgl. S. 284 Anm. 1 und 289 Anm. 1, auch nr. 291 art. 1.
? Vgl. Altmann S. 153 und 154.
3 Vgl. nr. 236.
Vgl. Altmann S. 155—156 und 170—171.
® Vgl. S. 168 Z. 2—5.
e Vgl. S. 161 Variante h.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 4
50 Hermann Herre
und die Landgrafen von Thüringen hinzu‘. Ob auch ein zweiter,
den Erzbischof von Salzburg und die Bischöfe von Passau, Freising,
Eichstätt und Seckau nennender Nachtrag® von ihm herrührt, ist
zweifelhaft; jedenfalls sind aber diese geistlichen Fürsten dem
Anschlag erst einverleibt worden, nachdem das in Peter Mayers
Kriegszügen der Erzbischöfe von Trier (Kerlers Vorlage K) be-
nutzte Exemplar abgeschrieben worden war.
Auch der gewichtigste unter den von Kerler und seinen Nach-
folgern für den Erlaß eines Reichskriegssteuergesetzes durch den
Nürnberger Reichstag geltend gemachten Gründen hat sich also
als nicht stichhaltig erwiesen, und mit ihm fällt nun überhaupt
die gauze Steuergesetzhypothese in sich zusammen. Sie ist oder
vielmehr war nichts weiter als zu einem Teil die Folge unrichtiger
Deutung der (Juellen, zum anderen das Erzeugnis der Phantasie
ihrer Urheber. Von dem pomphaften Reichskriegssteuergesetz,
das Kerler und Werminghoff glaubten in die Reichsgesetzgebung
des 15. Jahrhunderts einführen zu können, bleibt nur eine harm-
lose Zustimmungserklärung der Kurfürsten und Fürsten zur Er-
hebung einer vom König vorgeschlagenen Kriegsabgabe zurück,
welch letztere aber wahrscheinlich nur dem Namen nach zur
Deckung von Kriegskosten oder zur Anwerbung von Söldnern,
in Wirklichkeit wohl zur Behebung finanzieller Nöte des Königs
dienen sollte. Das Gesetz ist also aus den Quellen zur Geschichte
der Reichsgesetzgebung wieder zu streichen.
Fassen wir die erzielten Ergebnisse kurz zusammen: |
Die Beschlüsse des Nürnberger Reichstages, soweit sie dem Feld-
zug gegen die Hussiten galten, sind in zwei Anschlägen, dem einen
zum Entsatz des Karlsteins, dem anderen zum täglichen Kriege,
und in einem die Ausführungsbestimmungen dazu enthaltenden,
von den Straßburger Gesandten als „rot“ oder „rotslag“ bezeich-
neten Schriftstück niedergelegt worden. Der Text des letzteren
ist nicht mehr vorhanden, sein Inhalt läßt sich aber wenigstens
in den Hauptpunkten mit Hilfe der in verschiedenen Aktenstücken
gegebenen Andeutungen wieder zusammenfügen. Von den beiden
Anschlägen ist nur der zum Entsatz des Karlsteins in seiner
ursprünglichen Gestalt überliefert. Den anderen kennen wir nur
aus späteren Redaktionen der kurmainzischen und der königlichen
1 Vgl. S. 159 Variante h.
Vgl. S. 158 Variante d.
—— — mail ——
Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422 51
Kanzlei. Das im Reichsregistraturbuch G enthaltene Exemplar
ist nicht „Schlußredaktion“ in dem von Kerler!. behaupteten Sinne,
bietet nicht die vom Reichstag angenommene endgültige Fassung
des Anschlags, sondern stellt eine wahrscheinlich erst im Früh-
jahr 1423 vorgenommene Redaktion und Erweiterung eines von
der kurmainzischen Kanzlei der königlichen übersandten Exemplars
dar. Ebensowenig ist das einigen Exemplaren des Anschlags
eingefügte Adressen verzeichnis niederländischer Stände im Laufe
der „Beratungen“ des Reichstags entstanden, wie Kerler“ an-
nimmt. Vielmehr sind die Adressen erst später in der kur-
mainzischen Kanzlei zum Zweck der Mitteilung an die königliche
zusammengestellt und dann dort dem Anschlag angepaßt worden.
Die von Kerler für den Abdruck des letzteren gewählte Form
(nr. 145) entspricht darum nicht den Anforderungen der Editions-
technik. Entweder war die Rubrik „Herren und graven in dem
Niderlande“ auszuschalten, wie das auch mit anderen nur im
Exemplar des Reichsregistraturbuchs und seinen Ableitungen
enthaltenen Nachträgen der königlichen Kanzlei geschehen ist,
und dann neben ihrer Quelle, dem Adressenverzeichnis (nr. 146),
abzudrucken, oder, was praktischer gewesen wäre, Rubrik und
Adressenverzeichnis hätten mit allen anderen Nachträgen, besonders
den eben erwähnten, jetzt in den Varianten versteckten der
königlichen Kanzlei, in den Text des Anschlags aufgenommen,
dort aber durch Petitdruck als spätere Zutaten kenntlich gemacht
werden müssen. N
Zu den Anschlägen und Ausführungsbestimmungen trat die
nur zwischen dem König und den Fürsten vereinbarte und dem
ersteren zur Einziehung überlassene, also nicht reichsgesetzlich
geregelte Abgabe des hundertsten Pfennigs, die von allen im
Anschlag zum täglichen Krieg nicht genannten Ständen erhoben
werden sollte, vom König aber eigenmächtig auch den ange-
schlagenen, namentlich den Städten, zum Zweck der Ablösung
des Kriegsdiensts bewilligt wurde. Die mit ihr zusammenhängende
Liste der zu ihrer Entrichtung bereiten Reichsstände (nr. 147) ist
nicht schon während des Reichstags zusammengestellt worden,
wie Kerler und seine Nachfolger behauptet haben, sondern ist,
! Vgl. S. 165 Anm. 1.
2 Vgl. ebenda.
Es sind Kerlers Vorlagen S, N und K.
4*
52 Hermann Herre: Das Reichskriegssteuergesetz vom Jahre 1422
wie jenes Adressenverzeichnis, eine spätere Zutat der kurmain-
zischen Kanzlei zum Anschlag. Sie stellt im wesentlichen das
Ergebnis der Bemühungen des Markgrafen Bernhard von Baden,
des Herrn Kaspar von Klingenberg und des Grafen Ludwig von
Öttingen um die Einziehung der Abgabe dar. Weder die letztere
noch die vom König ohne vorausgegangene Befragung der Reichs-
stände von den Juden verlangte Abgabe des dritten Pfennigs
waren Bestandteile eines „Reichskriegssteuergesetzes“. Ein solches
Gesetz, wie es Kerler und seine Nachfolger in die Reichsgesetz-
gebung glaubten einfügen zu müssen, hat es nie gegeben, nicht
einmal im Entwurf. Es kam erst fünf Jahre später, am 2. De-
zember 1427, auf dem Frankfurter Reichstage zustande.
Der angebliche österreichische General von Meyer
in der Schlacht bei Freiberg 1762.
Von
Richard Schmitt.
—
Die Geschichtschreibung des Siebenjährigen Krieges kennt
drei Generale des Namens Mayr, Mayer oder Meyer. Der eine
ist der bekannte Generalmajor Johann von Mayr“, der 1716 als
unehelicher Sohn einer Wiener Wäscherin und eines Grafen Stella
in Wien geboren ist, zunächst in österreichische, dann in baye-
rische, dann in sächsische, schließlich in preußische Dienste trat.
Er starb Anfang 1759. ö
Ferner gab es in der preußischen Armee noch einen General
von Meyer, der sich 1757 bei Leuthen ausgezeichnet hatte, 1758
aber während der Belagerung von Olmütz von den Österreichern
überfallen und geschlagen worden war. Im Sommer 1762 machte
er ein sehr unliebsames Aufsehen, da er in Gegenwart vieler
Offiziere mit dem General von Platen in eine Schlägerei geraten
war“. Er wurde am Kopf, Platen im Gesicht verwundet, der
Generalleutnant von Hülsen, der schlichten wollte, erhielt einen
Hieb auf den Arm. Der König ließ Meyer sagen, es gäbe genug
Offiziere, die mehr vom Dienst verständen als er, wenn sich das
noch einmal ereignete, so würde er weggejagt werden. Er hat
sich ein Vierteljahr später bei Freiberg recht brav gehalten.
In derselben Schlacht soll nun aber auch auf österreichischer
Seite ein General von Meyer gefochten haben, oder richtiger ge-
sagt, eigentlich nicht gefochten, sondern untätig zugesehen haben.
Über ihn orientiert die Schrift von Kästner: Generalmajor von Mayr und
sein Freikorps in Kursachsen, Meißen 1904. Ich habe sie 1905 in der Histori-
schen Vierteljahrschrift VIII, 147 besprochen.
3 Über diesen Vorfall habe ich mich im II. Bande meines Buches: Prinz
Heinrich von Preußen als; Feldherr im Siebenjährigen Kriege, S. 253 ans-
gesprochen und S.318—321 Briefe Hülsens und Platens mitgeteilt.
54 Richard Schmitt
Der Vorgang ist so oft geschildert worden, daß zunächst jeder
Zweifel ausgeschlossen erscheint.
Schon Friedrich der Große erzählt von ihm!. In der Gegend
von Brand und Erbisdorf habe ein Korps von etwa 6000 Mann
gestanden, das ein General Mayer kommandiert habe. Der Aus-
druck „commandé par un general Mayer“ weist darauf hin, daß
dieser Mann ihm nicht näher bekannt war. Er schreibt den Namen
mit ay. Der König erzählt, wie die Obersten von Diringshofen
und von Manstein beauftragt wurden, dieses Korps festzuhalten
(„tenir en échec“) Nachdem man diese Vorsichtsmaßregel an-
gewandt, seien die Preußen zum Angriff weiter vorgegangen.
Als die Feinde geschlagen wurden, seien Stolberg, Campitelli,
Mayer und Buttler nach Frauenstein geflohen.
Ausführlicher schildert der österreichische Veteran Cogniazo den
Vorgang?. Der General von Mayer habe mit einem Korps von
beinah 5000 Mann bei Erbisdorf und Brand gestanden und sich
damit begnügt, einige Schreckschüsse auf die Preußen abzugeben.
Cogniazo versichert, nach dem Kriege habe ihm der preußische
General von Kleist selbst erzählt, Prinz Heinrich sei des Mayer-
schen Korps wegen sehr besorgt gewesen, denn er habe richtig
erkannt, welche Gefahren den Preußen drohten, wenn Mayer zur
rechten Zeit in den Kampf eingriffe. Aber Kleist habe den
Prinzen beruhigt: „er kenne den Mann und versichere Sr. Königl.
Hoheit, daß er eben nicht gefährlich sey. Man könnte sich mit
-ihm kurz fassen. und er werde sich nach wie vor nicht von der
Stelle bewegen.“ Man hat diesen Vorgang ja öfter erwähnt als
ein Beispiel, wie im Laufe eines langen Krieges die Gegner sich
kennen lernen und auf Grund ihrer Personenkenntnis ibre Ent-
schlüsse fassen. Freilich kann hierbei gelegentlich ein Fehlschluß
vorkommen, der Tag von Hochkirch zeigte, daß Daun auch ein-
mal offensiv werden konnte. Aber Kleist hat sich bei Freiberg
nicht getäuscht, Mayer wagte keinen Angriff, hätte er zweck-
mäßig manöveriert, so würde nach Cogniazos Meinung der Aus-
gang der Schlacht zweifelhaft gewesen sein.
Aus dem Ausspruch Kleists muß man schließen, daß Mayer
ihm ein bekannter General war. Da fällt es nun auf, daß sonst.
ı OEuvres de Frederic le Grand, V, 211. Der Name Diringshofen wird
verschieden geschrieben.
? von Cogniazo: Geständnisse eines österreichischen Veterans, IV. Teil,
Breslau 1791, S. 260, 261, 264.
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 55
nirgends etwas über diesen Mann berichtet wird. Wie in Friedrichs
des Großen Geschichte, so finden wir auch in Cogniazos Geständ-
nissen nur an dieser Stelle den General von Mayer erwähnt, beide be-
zeichnen ihn einfach als General, beide schreiben seinen Namen mit ay.
Zehn Jahre später erschien der letzte Band von Tempelhoffs
Geschichte des Siebenjährigen Krieges !. Ausführlich schildert er
die Schlacht von Freiberg, er gibt uns auch den wörtlichen Inhalt
der Dispositionen von Seydlitz und Kleist, aus denen wir ersehen,
was diese Generale zu tun hatten, um einen Feind zu vertreiben,
der die Höhen von St. Michael, Erbisdorf, Bertelsdorf, den Kuh-
berg bei Brand und andere Höhen in jener Gegend voraussicht-
lich besetzt halten würde. Die Preußen fanden die Höhe von
St. Michael unbesetzt, aber auf den Höhen von Erbisdorf und
dem Kuhberge bei Brand stand ein feindliches Korps von „ohn-
gefehr 6000 Mann“. Es wurde kommandiert von dem General-
feldmarschalleutnant Meyer, dem die Deckung der linken Flanke
anvertraut war. Hier finden wir zum ersten Male die Schreib-
weise mit ey und die Bezeichnung als Generalfeldmarschall-
leutnant. Das ist eine Würde, die um eine Stufe höher steht,
als die des Generalmajors. Sie entspricht etwa der eines
Divisionskommandeurs. Hatte Meyer wirklich diesen hohen
Rang, so müßte er doch eine bekannte Persönlichkeit gewesen
sein, und doch finden wir auch bei Tempelhoff nur in der Schilde-
rung der Freiberger Schlacht diesen Mann erwähnt. Tempelhoff
berichtet, wie Meyers Artillerie von Brand aus die Preußen be-
schoß, wie diese aber sonst wenig von dieser Seite her belästigt
wurden. Als sie den Sieg errungen, zog Meyer mit seinen Truppen
von Brand aus über Bertelsdorf auf das rechte Muldeufer. „Dieser
General“, sagt Tempelhoff, „spielte bei dem Treffen eine traurige
Rolle, so viel Besorgniß er auch anfänglich dem Prinzen durclı
seine Stellung erweckte.“ Dann erzählt Tempelhoff, wie Kleist
den Prinzen beruhigte, und zwar gibt er Cogniazo, dessen Worte
er gebraucht, auch ausdrücklich als Quelle für diese Mitteilung
über Kleist an“.
ı von Tempelhoff: Geschichte des Siebenjährigen Krieges in Deutschland,
VI. Teil, Berlin 1801, S. 234—246.
2 In dieser Form gebt dann die Mitteilung auf weitere Darstellungen
über. Man sieht aufs neue, wie Cogniazo nicht bloß für österreichische, son-
dern auch für preußische Vorgänge die Geschichtschreibung des Siebenjährigen
Krieges beeinflußt hat.
56 Richard Schmitt
1802 erschien die erste Auflage von Retzows Charakteristik
der wichtigsten Ereignisse des Siebenjährigen Krieges. Im zweiten
Bande, S.432 und 433 erzählt er von der Nachlässigkeit Mavers,
der die Preußen nicht angegriffen habe.
1805 veröffentlichte Bülow, der Bruder des späteren Siegers
von Dennewitz, das Buch: Prinz Heinrich von Preußen. Kritische
Geschichte seiner Feldzüge. Bülow schildert S. 2307 und 308, wie
die Höhe von St. Michael von den Österreichern nicht besetzt war,
wie aber der Feind bei Erbisdorf und Brand sich aufgestellt hatte,
wie Düringshofen mit vier Bataillonen und fünf Schwadronen auf
der Höhe von St. Michael stehen blieb und diesen Gegner beob-
achtete. Er wurde wenig belästigt, der feindliche General Meyer.
— er schreibt wieder mit ey, — habe sich begnügt. ihn „zu
beanschaunn und zu kanonieren“. Dann kommt wieder die Erzäh-
lung von Kleists Urteil über Meyer und schließlich die Erwäh-
nung des Rückzugs über Bertelsdorf nach dem rechten Mulde-
ufer l. Bülow hat sichtlich Tempelhoff als Vorlage gehabt.
1809 erschien in Paris die Vie privée, politique et militaire du
prince Henri de Prusse”. Bei der Beschreibung der Schlacht von
Freiberg wird erzählt®, wie die Preußen einige Bataillone und
Schwadronen nahe bei dem Dorf St. Michael aufgestellt, um das
Korps des Generals Meyer in Schach zu halten, was auch tat-
sächlich gelungen sei. Hier wird zwar Meyer mit ey geschrieben.
aber schon der Ausdruck tenir en échec weist auf Friedrich des
Großen Histoire und auch das weitere verrät, daß wir hier die
Quelle für den Abschnitt über die Schlacht bei Freiberg zu suchen
haben“.
Die Paroles du feldmarechal Kalckreuth, die im Buchhandel
nicht erschienen sind’, sind kurz nach den Befreiungskriegen
niedergeschrieben. Sie erwähnen S. 250 und S. 267 den General
Meyer. Sein Korps, das auf 10000 Mann angegeben wird, habe
den rechten Flügel der Preußen bedroht, aber Kleist habe von
1 Bülow, S. 311 und 312. |
2 Über den mutmaßlichen Verfasser habe ich mich im I. Bande meines
Buches: Prinz Heinrich, S. 14--16 geäußert.
3 Vie privée, S. 123 und 124.
t Der Verfasser der Vie privée hat offenbar die OEuvres posthumes de
Frédéric le Grand benutzt, die 1788 erschienen sind. Dort ist Mayer mit ay
geschrieben.
s Ich benützte das Exemplar der Königlichen Bibliothek in Berlin.
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 57.
dem Fehler des General „Meyer des Autrichiens“ profitiert. Von
„Meyer Prussien“ wird ebenfalls berichtet.
Kalckreuth’ hat an der Schlacht von Freiberg persönlich teil-
genommen, und wenn seine Verdienste auch nicht so groß sind,
wie der eitle Mann selbst annahm, so hat er doch als Adjutant
des Prinzen Heinrich Gelegenheit gehabt sich auszuzeichnen. Er
wurde vom König deshalb zum Major befördert. Man könnte von
ihm am ehesten Aufschlüsse über den Vorgang erwarten, aber
wir finden nichts weiter, als was uns bereits aus früheren Werken
bekannt ist.
Auch das ältere preußische Generalstabswerk? erzählt uns
nur, was wir bereits durch Cogniazo und Tempelhoff wissen. Es
schildert S. 426, in welche Verlegenheit die preußische Leitung
geriet, als man das Korps des Generals Meyer auf dem Kuhberge
erblickte, wie die Dispositionen dadurch gestört wurden, wie aber
Kleist dn Prinzen beruhigte.
Dasselbe gilt von Arnold Schäfers Geschichte des Siebenjäh-
rigen Krieges, wo im zweiten Bande, zweite Abteilung, S. 528
bis 531 über die Schlacht von Freiberg berichtet wird. Auch
hier finden wir nur, was wir bereits wissen, wir hören, daß
General Meyer mit Fußvolk und Reiterei auf dem Kuhberge „bei
Erbisdorf jenseit Brand“ steht und den linken Flügel deckt, daß
Prinz Heinrich auf Kleists Zureden die ausgegebenen Dispositionen
weiter befolgen läßt und sich damit begnügt, durch die Brigade
Düringshofen das feindliche Korps zu beobachten, daß Meyer die
Preußen beschießt und nach der Niederlage über die Mulde
abzieht.
Dann hat Bernhardi in seinem \Verke: Friedrich der Große
als Feldherr, zweiter Band, S.614 und 615, die Angelegenheit
kurz erwähnt. Die Preußen hätten ein feindliches Korps auf
dem Kuhberge bemerkt, das man nicht umgehen konnte und das
bedenklich erschien. Man erfuhr aber, daß dort ein General
Meyer kommandierte. Da sagte Kleist: „Den Mann kenne ich,
mit dem kann man sich kurz fassen, der kömmt nicht herunter
von seinem Berge!“ Infolgedessen habe sich der Prinz ent-
schlossen, weiter vorzurücken .und sich begnügt, die Brigade
Diringshofen dem Kuhberge gegenüber zu lassen. Später heißt
1 Geschichte des Siebenjährigen Krieges bearbeitet von den Offizieren des
großen Generalstabes, VI. Teil, erste Abteilung, Berlin 1841.
58 Richard Schmitt
es dann: „General Meyer hatte die Brigade Diringshofen kano-
niert, im übrigen, wahrscheinlich selbst von einem Augenblick
zum andern eines Angriffs gewärtig, den Verlauf der Schlacht
vom Kuhberge aus als Zuschauer beobachtet, ohne sich hinein-
zumischen, ganz wie Kleist vorhergesagt hatte. Als er Stollbergs
Truppen geschlagen und im Rückzug sah, ging dann auch er seine
Wege.“
Dann habe ich in meinem Buch über Prinz Heinrich ebenfalls
die Schilderung aufgenommen“. Ich habe, während die früheren
entweder aus der Geschichte Friedrichs des Großen oder aus
Cogniazo und Tempelhoff, oder aus allen dreien schöpften, neben
diesen noch eine vierte Quelle hinzugezogen, nämlich Barsewisch?,
der als junger Offizier die Schlacht bei Freiberg mitmachte, und
zwar gerade bei der Brigade von Diringshofen. Er ist Augen-
zeuge des Vorgangs gewesen. Den Namen des feindlichen Generals
nennt er leider nicht, er erzählt’, daß auf der Höhe bei Brand
6000 Mann standen, die nach seiner Meinung zur Reichsarmee
gehörten. Es entwickelte sich ein Artilleriegefecht, wobei die
feindliche Artillerie wenig, die preußische aber besseren Erfolg
hatte. Als die Flucht begann, zogen diese 6000 Reichsvölker ab
und wurden auch hierbei von der preußischen Artillerie beschossen,
mehr konnte Diringshofen nicht tun, denn seine Kavallerie war
mit der von Seydlitz und Kleist gegen Freiberg gegangen, so
daß ihm nur 100 Husaren geblieben waren, die zwar verschiedene
Gefangene einbrachten, aber doch zu schwach waren, die 6000 Mann
Reichsvölker zu verfolgen.
Später* erwähnt er noch, daß die Brigade gern zam Sturm
auf die feindliche Stellung vorgegangen wäre, „wir hatten aber
den expressen Befehl erhalten, uns in weiter kein Treffen mit
dem Feinde einzulassen als nur in einer Canonade, um dem be-
reits so tapfer vorgedrungenen General Lieutenant von Seydlitz
die Retraitte und den Rücken, so wie der gantzen Armee die
Flanque zu decken.“
1 Richard Schmitt: Prinz Heinrich von Preußen als Feldherr im Sieben-
jährigen Kriege, 1I, 279—283.
? von Barsewisch: Meine Kriegserlebnisse während des Siebenjährigen
Krieges. (Zur Zeit steht mir nur die zweite Auflage, Berlin 1863, zur Ver-
fügung.)
3 In der angegebenen zweiten Auf lage S. 184—186.
A. a. O. S. 190.
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 59
Barsewisch hat sich bei jeder Gelegenheit als eine zuverlässige
Quelle bewährt. Ihm verdanken wir übrigens auch die Nachricht
von dem kühnen Reiterstück des Generals von Seydlitz im Ge-
fecht bei Brand am 15. Oktober, das leider so wenig bekannt ist!.
Was ernsthafte Geschichtschreiber, wie Friedrich der Große,
Cogniazo und Tempelhoff erzählen, wird uns hier also von einem
Augenzeugen bestätigt. Bedauerlich bleibt nur, daß er den Namen
des Generals nicht nennt. Er hat ihn offenbar am Tage des
Gefechtes nicht gewußt, was ja bei seiner Stellung als Leutnant
nicht auffällig ist. Kalckreuth, der ebenfalls Mitkämpfer von
Freiberg war, hat die Episode ganz sichtlich nicht aus der eigenen
Erinnerung, sondern auf Grund der gedruckten Literatur geschrie-
ben, Barsewisch dagegen gibt wirklich Selbsterlebtes. Der Vor-
gang ist historisch so gut bezeugt, daß ich keinen Anstand ge-
nommen habe, ihn in mein Buch aufzunehmen, und in der Vor-
lesung pflegte ich jedesmal, wenn ich die Schlacht bei Freiberg
besprach, ihn zu erwähnen. Zum letzten Mal habe ich das im
Januar 1914 getan. Wohl ist es mir gelegentlich aufgefallen, daß
man von dem General von Meyer nirgends sonst etwas berichtet
findet, aber ich nahm an, daß es offenbar ein recht unbedeutender
Mann gewesen, der außer seiner wenig rühmlichen Rolle bei
Freiberg nirgends weiter hervorgetreten ist. .
Es ist das Verdienst des Herrn Hauptmann Boenisch, Schrift-
leiters des Handbuches für Heer und Flotte, die Frage ins Rollen
gebracht zu haben. Als das Handbuch eine biographische Notiz
über den General von Meyer bringen wollte, war nirgends Material
zu finden, auch nicht im Wiener Kriegsarchiv. Herr Haupt-
mann Boenisch fragte mich, ob mir nichts Näheres bekannt wäre.
Daß das Wiener Kriegsarchiv nichts enthielt, was zur Auf-
klärung dienen könnte, machte mich stutzig. Ich weiß aus eigener
Erfahrung, wieviel Schätze es für die Geschichte des Sieben-
jährigen Krieges gesammelt hat. \Wenn Meyer auch nicht Feld-
marschalleutnant war, wie Tempelhoff angibt, sondern nur General-
major, so mußte doch irgend etwas von ihm vorhanden sein.
Zum mindesten mußte er in den Listen der Generalität ver-
zeichnet stehen.
1 A. a. O. 169 und 170. — Ich habe schon öfter auf diese kühne Tat des
Generals von Seydlitz aufmerksam gemacht. Aber ebenso schwer, wie es ist,
törichte unhistorische Anekdoten auszurotten, ebenso schwer ist es, beglaubigte
historische Vorgänge weiteren Kreisen bekanntzumachen.
60 Richard Schmitt
Nun haben wir solche Generalitätslisten schon sehr frühzeitig
gedruckt. Noch zur Kriegszeit und in den ersten Jahren nach
dem Frieden erschienen Sammelwerke, in denen eine große Menge
von amtlichen Berichten aus beiden Lagern, sowie Zeitungs-
notizen und dergleichen. zusammengefaßt worden sind. Solche
Werke sind die Helden-, Staats- und Lebens-Geschichte Friedrichs
des Andern, die Danziger Beyträge zur neueren Staats- und
Kriegs-Geschichte und die Teutsche Kriegs-Canzley. Letztere
gibt nun eine solche Generalsliste! für deu September 1762. Sie
ist enthalten in einer Aufzählung, die den Titel führt: Wahrer
Zustand der Kaiserl. Königlichen damit vereinigten Reichs-Armée,
so im Monat September 1762 in Sachsen gestanden“. Dort wer-
den die einzelnen Regimenter aufgezählt, dort werden auch die
Generale einzeln genannt. An der Spitze steht noch der Feld-
marschall Graf von Serbelloni, der bald darauf durch den General
der Kavallerie Grafen Hadik ersetzt wurde. Nach Serbelloni
folgen: der General der Kavallerie Fürst von Löwenstein. die
General- Feldzeugmeister Graf Wied und Graf Macquire. Dann
werden als Generalleutnants der Kavallerie genannt: Graf Stampa.
Graf Lanthieri, Graf Pellegrini, Graf Schallenberg, Baron
Berlichingen, Graf Gesnitz und Chevalier Luczinsky. Dann wer-
den als Generalleutnants von der Infanterie genannt: Baron
Blonquet®, Baron Buttler, Baron Ried, Graf Meyern und Chevalier
Campitelli. Außerdem werden 9 Generalmajors der Kavallerie
und 8 der Infanterie namentlich aufgeführt. Auf der folgenden
Seite wird die Generalität der Reichsarmee genannt, und zwar
der Prinz von Stollberg, die Generalleutnants Rosenfeld und Roth
und die Generalmajore Würzburg und Varell. Ich vermisse hier-
bei den sonst öfter genannten pfälzischen General von Effern.
Die meisten der hier aufgeführten Generale sind uns aus den
Gefechtsberichten wohl bekannt: Bei den Generalleutnants fallen
uns nur vereinzelte Namen auf, die wir sonst kaum erwähnt
finden, nämlich die Grafen Lanthieri, Schallenberg und Meyern.
Dieser Graf Meyern fiel mir aber sofort auf. Sollte er der
gesuchte Meyer sein?
1 Teutsche Kriegs-Canzley auf das Jahr 1762, zweiter Band, S. 10.
? A. a. O. S. 9— 11.
3 Blonquet ist kein anderer als der General Plunkett, der 1760 Militär-
bevollmächtigter bei der russischen Armee war. Sein Name wurde schon da-
mals häufig in Blonquet verändert.
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 61
Ich hatte vorher die biographischen Lexika auf die Namen
Mayr, Mayer, Meier, Meyer usw. durchsucht. Wurzbach gibt in
seinem biographischen Lexikon des Kaisertums Osterreich nicht
weniger als 116 Personen, die diesen Namen trugen, aber keiner
war der gesuchte General. Die allgemeine Deutsche Biographie
führt sowohl den 1759 gestorbenen General von Mayr, als auch
den General von Meyer, der auf preußischer Seite bei Freiberg
focht, auf, aber nicht den Österreicher. Nun suchte ich unter
Meyern. Die Allgemieine Deutsche Biographie hat den berühmten
hannoverschen Gelehrten Johann Gottfried von Meiern, dessen
Arbeiten über den Westfälischen Frieden dem Historiker wohl
bekannt sind, aufgenommen. Er war 1692 zu Bayreuth geboren,
sein Vater war 1715 geadelt worden. Dann wird ein Hauptmann
und Schriftsteller von Meyern genannt, der 1760 in Ansbach ge-
boren war, vermutlich gehörte er derselben Familie an, dann ein
Jurist von Mayern oder Meyern, der 1612 geboren und 1688 in
Wien gestorben war, ferner der Dramatiker von Meyern-Hohen-
berg, der 1826 geboren und 1878 gestorben ist, von einem geadelten
Bayreuther Postmeister abstammte, welcher mit dem 1715 ge-
adelten oben Genannten verwandt war.
Wurzbach hat auch jenen 1760 geborenen Hauptmann und
Schriftsteller aufgenommen, ferner einen Obersten, der 1848 im
Frankfurter Parlament gewesen, und einen Juristen Mayer von
Mayern, der 1713 geboren und 1789 gestorben ist. Er war
während des Siebenjährigen Krieges dem General-Quartiermeister-
amt zugeteilt und sorgte für „Bequartirung, Unterkunft und Ver-
pflegung“ der Truppen. Er wurde erst 1770 geadelt und kann un-
möglich mit dem Generalleutnant Graf Meyern verwechselt werden.
Von diesem Grafen aber fand sich bei Wurzbach keine Spur.
Eine andere Frage war die: Wo hat die Teutsche Kriegs-
Kauzlei jene Generalitätsliste her? Weder in der Heldengeschichte,
noch in den Danziger Beyträgen habe ich sie trotz langen Suchens
entdecken können, auch in den Zeitungen jener Zeit, soweit sie
mir zu Gebote standen, habe ich zunächst vergeblich gesucht.
Da ich in den Zeitungen, welche die Berliner Königliche
Bibliothek besitzt, nichts fand, wandte ich mich an auswärtige
Bibliotheken. Der Titel Generalleutnant, statt Feldmarschall-
leutnant, ließ mich, wie ich später noch näher erwähnen will,
vermuten, daß die Notiz ans einer preußischen oder aus einer
der Reichsarmee nahestehenden Quelle stamme. Da in der Vossi-
62 Richard Schmitt
schen und in der Haudeschen Zeitung nichts zu finden war, die
süddeutschen Zeitungen aber hier in Berlin nicht aufzutreiben,
mir von auswärts zunächst auch nicht zugesandt wurden, so
wurde ich längere Zeit aufgehalten. Dann hatte die Freiburger
Universitätsbibliothek die Freundlichkeit, mir die Franckfurter
Kayserl. Reichs -Ober-Post- Amts - Zeitung Jahrgang 1762 zuzu-
senden, und in ebenso liebenswürdiger Weise lieh mir die Kasseler
Landesbibliothek das, Franckfurter Journal. Ich habe beide
Exemplare mehrere Male durchsucht, leider vergeblich. Allerdings
fehlen in beiden einige Nummern, die Möglichkeit, daß die Notiz
aus einer Frankfurter Quelle stämmte, war noch nicht aus-
geschlossen.
Schon hoffte ich eine Spnr gefunden zu haben. In dem Frank-
furter Journal befindet sich am 17. September eine buchhändle-
rische Anzeige. Demnach ist in der Brönnerischen Buchhandlung
zu Frankfurt am Main ein Buch erschienen: Geschichte derer
Kayserlich Königlichen Regimenter nebst dem Verzeichnis derer
Hof Kriegs Raths Presidenten, General Lieutenants und General
Kriegs- Commissarien bis zum Jahr 1762. Franckfurt am Main
1762. Da dieses Buch im September erschienen und da die
Teutsche Kriegs- Canzley ihre Liste ebenfalls für den September
gibt, so glaubte ich bestimmt die Quelle dort zu finden. Mit Hilfe
des Auskunfts-Bureaus der Königlichen Bibliothek zu Berlin
gelang es festzustellen, daß die Großherzogliche Hofbibliothek
in Darmstadt dieses Buch besitzt, und letztere war so freundlich,
es mir zu leihen. Aber meine Hoffnung wurde enttäuscht. Nur
die Generalleutnants des Hofkriegsrates wurden genannt, nicht
die im Felde stehenden. Mehrere Monate habe ich immer und
immer wieder versucht, die Quelle für jene Liste zu finden, alle
Mühe blieb zunächst ohne Erfolg. Ich glaubte nicht, daß ihr
eine österreichische Quelle zugrunde läge, denn in Österreich gibt
es keine Generalleutnants, der entsprechende Titel ist dort Feld-
marschalleutnant. Nun könnte der Herausgeber der Teutschen
Kriegs-Canzley sie einer preußischen Zeitung oder Schrift ent-
nommen haben, aber auch dort fand sich nichts. Im Gegenteil,
eine im älteren preußischen Generalstabswerk abgedruckte Liste,
die ebenfalls den Zustand für den Monat September 1762 angibt,
lautet anders!. Dort werden freilich die Namen der Generale
1 Geschichte des Siebenjährigen Krieges bearbeitet von den Offizieren des
Großen Generalstabes VI, 1, Beilage B (Berlin 1841).
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 63
nicht genannt, sondern nur die der Regimenter, aber diese stimmen
nicht völlig mit den in der Liste der Teutschen Kriegs-Canzley
angeführten überein. Am wahrscheinlichsten erschien mir, daß
die Angaben aus den Kreisen der Reichsarmee stammten, aber
alles Suchen schien vergeblich zu sein.
Es würde jedenfalls voreilig gewesen sein, auf Grund dieser
vereinzelten Notiz anzunehmen, daß der gesuchte General Meyer
und der Graf Meyern ein und dieselbe Persönlichkeit sei. Auch
hatte ich schon, ehe ich mich an die auswärtigen Bibliotheken
wandte, einen ganz anderen Weg eingeschlagen, der mich zur
richtigen Lösung zu führen schien. Er hat sich freilich als falsch
erwiesen, aber ich muß doch auch von diesen Irrwegen sprechen,
denn sie waren so verlockend und schienen so sicher zur Wahr-
heit zu führen, daß die Gefahr vorliegt, sie könnten auch spätere
Forscher täuschen.
Es war auffällig, daß die erste und einzige Erwähnuug des
Generals Meyer erst in den Schluß des letzten Kriegsjahres fällt.
Die Möglichkeit blieb vorbanden, daß er bisher im Süden der
Donaumonarchie, an der Militärgrenze, Verwendung gefunden
und erst 1762 zum Feldheere in Sachsen versetzt worden sei.
So unwahrscheinlich diese Annahme ist, so habe ich doch die ein-
schlägige Literatur daraufhin geprüft. Nachdem ich in den älteren
Werken nichts gefunden, stieß ich tatsächlich im Preußischen
Generalstabswerk auf eine Bemerkung, die diese Erklärung nicht
unmöglich erscheinen ließ. Es heißt dort VI, 1, 407, daß die
Österreicher Verstärkungen erhalten und die preußische rechte
Flanke bedrohten. Seite 408 wird von einem kleinen Gefecht
erzählt, das Kleist mit den Feinden am 21. Oktober hatte. Dann
heißt es weiter: „da sich die Nachrichten wiederholten, daß der
Prinz Stolberg durch ein österreichisches Korps unter General
Meyer verstärkt worden und gegen die preußische Stellung
in der rechten Flanke detaschiert habe, Prinz Heinrich aber
in der gegenwärtigen Stellung einen Angriff nicht abwarten
wollte, so beschloß er, in das früher ausgewählte Lager zurück-
zugeben“.
Demnach wäre also General Meyer erst acht Tage vor der
Schlacht eingetroffen, das könnte erklären, warum sein Name
vorher nicht erwähnt worden ist.
Aber wie kam es dann, daß Kleist ihn so genau kannte?
Wo ist ferner die Quelle jener Nachricht? Das General-
a
64 Richard Schmitt
stabswerk gibt keine an, und weder bei Tempelhoff: noch bei
Cogniazo faud ich. eine derartige Nachricht. Wohl erwähnt“
Tempelhoff das Gefecht, das Kleist am 21. Oktober zu be-
stehen hatte, aber von der Ankunft des Generals Meyer erzählt
er nichts.
Ich schlug in der Korrespondenz des Königs mit dem Prinzen
Heinrich nach. Sie ist zwar erst elf Jahre nach dem Erscheinen
jenes Bandes des Generalstabswerkes gedruckt, aber das Material
konnte doch vielleicht von dem Verfasser benutzt sein. Dort
finden wir einen Brief des Prinzen an den König, Nossen, den
22. Oktober 17622). Hier heißt es: „Le corps de Maguire celui
qui a toujours campe à Dippoldiswalda, ceux de Campitelli, de
Luszinski et de Bruniansi® joints à l’armee de l’Empire campent
actuellement à Freyberg dans la position &-peu-pres qu’ils ont
eue lanné passée.“
Also vom General Macquire, auch Maguire geschrieben, ist
hier die Rede, nicht von einem General Mayer oder Meyer.
Dann fand ich noch eine Meldung über die Verstärkung, näm-
lich in dem amtlichen preußischen Bericht über die Schlacht bei
Freiberg‘. Er beginnt mit den Worten: „Wir erhielten den
21. Oktober die Nachricht, daß der General Maquire sich mit
einem Theil der Armee des General Haddicks genähert, um zu
der Reichsarmee bei Freyberg zu stoßen, nachdem letztere schon
vorhero durch ein Corps Oesterreichischer Truppen unter dem
General Campitelli verstärket worden.“
Also auch hier finden wir statt des völlig unbekannten Generals
Meyer den berühmten Verteidiger Dresdens, den Generalfeldzeug-
meister Grafen von Macquire.
Wie oben erwähnt, erzählt das Generalstabswerk, daß General
Mever gegen die rechte preußische Flanke detaschiert worden
sei. Demnach hätte er auf dem linken österreichischen Flügel
! Tempelhoff VI, 236.
? von Schöning, Der Siebenjährige Krieg, III. Band Potsdam 1852) S. 486.
3 Gemeint ist der General Brunian, auch Bruniani, Brunngau usw. ge-
schrieben.
* Der Bericht ist veröffentlicht in der Haude - Spenerschen und in der
Vossischen Zeitung vom 6. November 1762, in den Danziger Beyträgen zur
neueren Staats- und Krieges- Geschichte XVI, 420—425 (Danzig, 1762), in der
Teutschen Kriegs-Canzley für das Jahr 1762, II, 305—310, in der Helden-
Staats- und Lebensgeschichte Friedrichs des Andern VII. 67—74 (Franck fur th
und Leipzig 1764).
r
— — — —
— —— —— —
—— —
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 65
gestanden. Das entspricht der Stellung auf den Höhen bei Brand,
die das Korps des angeblichen Generals Meyer am Tage der
Schlacht von Freiberg hatte. Dieses Korps wird in dem amt-
lichen preußischen Bericht erwähnt, es wird von ihm gesagt, daß
es die Höhen bei Brand und Erbisdorf besetzt hielt. Leider wird
der Name des Befehlshabers nicht genannt.
Dagegen finden wir den Namen in dem amtlichen österreichi-
schen Bericht. Er ist abgedruckt in der Teutschen Kriegs-
Canzley auf das Jahr 1762, II. Bd. S. 314—317 unter dem Titel:
„Relation aus dem Haupt-Quartiere der Kaiserlichen und Reichs-
Executions - Armee, de dato Frauenstein den 2. Nov. 1762. Die
am 29. Octobr. zwischen derselben und dem Preußischen Corps,
unter Commando des Prinzen Heinrich Königl. Hoheit, bey Frey-
berg vorgewesene Action betreffend“.
Er ist ferner abgedruckt in den Danziger Beyträgen XVII,
144—147 und in der Heldengeschichte VII, 75-78. Der Wort-
laut ist, von einigen wenigen ganz belanglosen Abweichungen, die
wohl beim Abschreiben entstanden sind, abgesehen, in allen drei
Werken genau derselbe, nur gerade an der für uns wichtigsten
Stelle ist ein Unterschied. Es heißt in der Teutschen Kriegs-
Canzley, daß eine preußische Kolonne vorging, „um den Herrn
F. M.L. Graf von Mayer zu Brand anzugreiffen‘. Die Helden-
geschichte druckt das F.M.L. aus: „Feldmarschall Lieutenant“,
und schreibt Brandt mit dt. Dann wird erzählt, daß Stol-
berg den Rückzug antreten mußte, „da nun der Terrain all-
zuweitläuffig und der: Feind zwischen dem Hrn. F. M. L.
Grafen von Mayer, und den übrigen Truppen durchgedrungen
war“. Die Heldengeschichte schreibt: „Da nun der Terrain
allzuweitläuftig und der Feind zwischen dem Feldmarschall-
Lieutenant Grafen von Mayer und den übrigen Völkern durch-
gedrungen war.“
Dann wird Mayer noch ein drittes Mal erwähnt; Stolberg zog
sich noch weiter zurück, „da indessen der F. M. L. Graf von
Mayer ebenfalls sich von Brand über Berthelsdorf bis auf die
Anhöhen von Süssenbach hatte ziehen müssen“. Der Wortlaut
der Heldengeschichte ist auch hier derselbe, nur ist F. M. L. aus-
geschrieben, statt Graf von Mayer nur Graf Mayer und statt
Brand Brandt geschrieben. Wir sehen, Teutsche Kriegs-Canzley
und Heldengeschichte haben nur Abweichungen, die ganz belang-
los sind, vor allem nennen beide den Grafen von Mayer.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 5
66 Richard Schmitt
Eine große Überraschung bringen uns aber die Danziger Bey-
träge!, dort heißt es an allen drei Stellen statt Graf von Mayer:
„Feldmarschalllieutenant Graf von Maquire‘“!
Da haben wir also abermals den berühmten Maquire statt des
gänzlichen unbekannten Mayer.
Ich war überzeugt, die Lösung des Rätsels gefunden zu haben,
der angebliche Mayer, der nirgends aufzufinden ist, schien mir
unzweifelhaft identisch mit Macquire zu sein.
Eine weitere Bestätigung dieser Ansicht konnte die „Kurz-
gefaßte Chronologische Anzeige der merkwürdigsten Begeben-
heiten“ liefern, welche die Teutsche Kriegs-Canzley 1762, II, 871
gibt. Dort heißt es unter dem 29. Oktober: „Wurde der Prinz
von Stolberg und der General Maquire von dem Prinz Heinrich
mit vieler Einbuße von Freyberg wiederum delogirt und zog sich
jener nach Frauenstein, dieser aber nach Dippoldiswalda zurück.“
Hierbei wird ausdrücklich auf die in der Teutschen Kriegs-Canzley
veröffentlichte amtliche Relation hingewiesen. Wenn nun die
Kriegs-Canzley in der Relation den General Mayer nennt, in der
chronologischen Anzeige aber Maquire, so schien ein neuer Beweis
gegeben zu sein, daß Mayer und Macquire ein und dieselbe Per-
sönlichkeit ist.
Es lag mir nun sehr viel daran, die ältesten Drucke der Re-
lationen zu finden. Zu den wichtigsten dürften die obengenannten
beiden Frankfurter Zeitungen gehören. In der Reichs-Ober-Post-
Amts-Zeitung erschien der Bericht am 20. November, im Frank-
furter Journal am 22. und 23. November, es ist also leicht mög-
lich, daß das Journal von der anderen Zeitung abgedruckt hat:
Beide Zeitungen nennen den Feldmarschalleutnant Grafen von
Maquire. Die Postamtszeitung schreibt den Namen einmal mit
cq, die beiden anderen Male nur mit q.
Den am 6. November in der Spenerschen und Vossischen Zeitung
veröffentlichten preußischen Bericht, in dem die Verstärkungen
erwähnt werden, die die Österreicher bekommen hatten, bringt
das Frankfurter Journal am 13. November. Auch hier wird
ı Die Danziger Beyträge schreiben Brand, wie die Teutsche Kriegs-
Canzley, dagegen „allzu weitläuftig‘‘ in zwei Worten, die Heldengeschichte
„allzuweitläuftig* in einem Wort, die Kriegs-Canzley „allzuweitläuffig“ in
einem Wort. Die Danziger Beyträge schreiben „Truppen“, die Kriegs-Canzley
„Irupen“, die Heldengeschichte „Völker“. Das sind also unwesentliche Ab-
weichungen. |
\
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 67
Macquire als der General bezeichnet, der den bei Freiberg stehen-
den Reichstruppen und Österreichern Unterstützung brachte.
Sehr wichtig war es festzustellen, wie die Zeitung, die da-
mals in Wien erschien, das Wienerische Diarium, den General
nennt. Es war zunächst selbst mit Hilfe des Bibliotheks- Aus-
kunfts- Bureaus nicht möglich, ein Exemplar dieser Zeitung zu
erhalten. Nachdem wir uns etwa zwei Monate lang vergeblich
bemüht, fand ich in der von Zenker geschriebenen Geschichte der
Wiener Journalistik (Wien 1892, I. Bd., S. 144), daß die Wiener
Stadtbibliothek .das Diarium, das seit 1780 Wiener Zeitung heißt,
besitzt. Auf meine Bitte teilte mir die Direktion der Städtischen
Sammlungen zu Wien am 1. Juli mit, daß das Wienerische Diarium
zunächst am 6. November eine kurze Notiz über die Schlacht bei
Freiberg gebracht, dann eine zweite ausführlichere am 10.No-
vember. Sie ist von Dresden den 4. November datiert und lautet:
„am 29. abgewichenen Monats gelunge es dem Feind seine Revange
an des Prinzens von Stollberg Durchl. zu nehmen und nach einer
so langen als heftigen Action denselben wieder von Freyberg zu
verdringen. Der Hauptangrif geschahe bey dem Dorfe Brand.
Um 8 Uhr fieng die Canonade an, halb 10 Uhr kam man zum
kleinen Gewehr, und halb 1 Uhr war die Sache dergestalten ent-
schieden, daß hochgedachter Prinz sich genöhtiget sahe, sich nach
Frauenstein zu ziehen, gleichwie der General von Maquire den
Posten von Dipoldiswalda wieder einnahm.“ |
Hier wird zwar nicht gesagt, daß Macquire den linken Flügel
bei Brand befehligte, aber seine Teilnahme an der Schlacht scheint
aufs neue bestätigt zu werden.
Wir sehen also, daß zwei unmittelbar nach den Ereignissen
in den Frankfurter Zeitungen erschienene Berichte ausdrücklich
Macquire statt Mayer nennen und daß das Wiener Diarium nichts
von Mayer, wohl aber etwas über Macquire erzählt. Die Wahr-
scheinlichkeit, daß Mayer und Macquire identisch sind, erscheint
immer größer.
Aber es gab doch eine große Reihe von Bedenken gegen diese
Lösung der Frage. Arneth erwähnt in seiner Geschichte Maria
Theresias Bd. VI, 457 Macquire zum letztenmal, und zwar beim
Abdruck eines Schreibens, das Daun am 10. November 1760 an
die Kaiserin gerichtet hat. Er spricht von Odonel und Lacy und
sagt: „Diese Nation haltet ohnedies gerne zusammen, zweifle
also nicht daß die beede und Maquir sich ganz wohl mit einander
5*
68 Richard Schmitt
vertragen werden.“ Diese Stelle ist uns darum wichtig, weil sie
bestätigt, daß Macquire derselben Nation angehörte, wie Odonel
und Lacy, also Irländer war. Das wurde zwar früher auch als
wahrscheinlich augenommen, doch fehlte der Beweis.
Das ist das letzte Mal, daß Arneth Macquire erwähnt. für
die Jahre 1761 und 1762 bleibt er unberücksichtigt, von irgend-
welcher Teilnahme an Gefechten erfahren wir nichts.
Lesen wir die Biographien Macquires, wie wir sie bei Hirten-
feld: der Militär-Maria-Theresia-Orden (Wien 1857), bei Wurz-
bach: Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich und in
der Allgemeinen Deutschen Biographie finden, so erhalten wir
dort die Auskunft, daß Macquire von 1759 bis zum Friedens-
schlusse Kommandant von Dresden gewesen ist, von den Kämpfen
bei Freiberg wird nichts berichtet, es würde ja auch nicht anzu-
nehmen sein, daß er daran teilgenommen hätte, denn sein Amt
bannte ihn an Dresden. Auch Robert Ritter Rainer von Linden-
büchel, der Verfasser der Regimentsgeschichte des K. und K. In-
fanterie-Regiments Nr. 35, dessen Inhaber einst Macquire gewesen,
gibt im II. Bande (Wien und Prag 1897) S. 771—773 eine Über-
sicht über das Leben des Generals. Auch er läßt ihn bis zum
geschlossenen Frieden in Dresden bleiben. Aber alle vier Bio-
graphien haben soviel Ähnlichkeit, daß sie sichtlich auf eine ge-
meinsame Quelle zurückgehen. Diese dürfte wohl das anonym
erschienene Werk sein, als dessen Verfasser Kepner gilt: Thaten
und Charakterzüge berühmter österreichischer Feldherren. Im
zweiten Bande, Wien 1808 erschienen, finden wir Seite 132— 137
die Biographie Macquires, und dort wird auch erzählt, daß er
bis zum Frieden Kommandant von Dresden geblieben ist.
Es läßt sich nun aber beweisen, daß er tatsächlich 1762 am
Feldzuge teilgenommen hat: Im Wiener Kriegsarchiv hatte ich
vor Jahren Material gesammelt, das ich für den zweiten Band
meines Buches: Prinz Heinrich von Preußen als Feldherr im
Siebenjährigen Kriege benutzt habe. Dort finden sich Stellen, die
ergeben, daß Macquire sich 1762 beim Feldheere in Sachsen be-
funden hat, so S.213, 214, 218, 242 und 251. Dann aber wird
Macquires Anwesenheit im Felde ausdrücklich bezeugt durch die
amtlichen Relationen, die wir in den genannten Sammelwerken
abgedruckt finden. So heißt es in dem von dem neuen Ober-
befehlshaber der Armee in Sachsen General der Kavallerie An-
dreas von Haddick unterzeichneten amtlichen Bericht über die
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762: 69
Gefechte, die vom 26. bis 30. September 1762 stattfanden’, daß
der Feldmarschalleutnant Baron von Lupinsky und der sächsisehe
Oberst von Schiebel „nach Anleitung des Herrn Feldzeugmeisters
Grafen von Maquire“ die preußischen Vorposten am 27. Septem-
ber vertrieben haben. Am 28. sind die Truppen Macquires auf
die Anhöhe hinter Klein-Hennersdorf gezogen worden. Am 29.
haben wieder Teile des Macquireschen Korps am Kampfe teil-
genommen.
Ebenso finden wir in der amtlichen Relation” von dem am 14.
und 15. Oktober bei Freiberg und Brand gelieferten, für die Oster-
reicher siegreichen Gefecht Macquire erwähnt. Es heißt dort:
„Insonderheit rühmt der Herr General von Haddick in seiner
Relation vorzüglich die beede Herren Feldzeugmeistern Grafen
von Maquire und von Wied.“
Es ist also hinlänglich erwiesen, daß Macquire damals im
Felde gewesen ist.
Nun stoßen wir freilich auf eine andere Schwierigkeit: Wenn
er schon Ende September und am 15. Oktober bei Freiberg ge-
wesen ist, wie kann dann sein Korps am 20. Oktober zur Ver-
stärkung der dort stehenden Truppen eintreffen? Die Lösung
ergibt sich wohl aber ganz einfach. Dippoldiswalde war nicht
weit von Freiberg entfernt, ein Hin- und Hermarschieren also
leicht möglich. Offenbar war Macquire nach dem Siege am 15. Ok-
tober nach Dippoldiswalde zurückgekehrt, bald darauf wieder nach
Freiberg gezogen worden. Vermutlich war aber nicht das ganze
Korps dorthin marschiert, sondern nur ein Teil. Die Schätzung
auf 6000 Mann, die tatsächlich von einer noch geringeren preußi-
schen Macht in Schach gehalten wurde, läßt darauf schließen,
ebenso die Verlustliste. Das ältere preußische Generalstabswerk
gibt VI, 1, 368— 371 eine Aufstellung der Armee des Generals
von Haddick Anfang September in Sachsen. Dabei sind S. 369
die Truppen des Grafen von Macquire bei Dippoldiswalde erwähnt °.
Von den dort genannten Regimentern haben nur zwei bei Frei-
! Teutsche Kriegs- Canzley auf das Jahr 1762, II, 16—23; Heldenge-
schichte, VII, 140—149; Danziger Beyträge XVII, 85—93.
» Teutsche Kriegs-Canzley auf das Jahr 1762, II, 291 — 302; Helden-
geschichte VII, 163— 177. In den Danziger Beyträgen XVII, 95—101 ist ein
anderslautender Bericht.
Die früher zitierte Liste der Teutschen Kriegs-Canzley für 1762, II.
9—11 zählt Regimenter auf ohne Zuteilung zu den einzelnen Korps.
70 Richard Schmitt
berg Verluste an Gefangenen erlitten, nämlich das Infanterie-
regiment Salm und das sächsische Chevaulegersregiment Brühl“.
Es hat also vermutlich nur ein Teil des Korps bei Freiberg ge-
kämpft. Sollte denn nun wirklich Macquire persönlich komman-
diert haben? Kann man überhaupt einem Manne mit ruhmreicher
Vergangenheit, wie es doch Macquire war, zutrauen, daß er sich
so untätig in einer Schlacht verhalten würde? Daß er 1759
Dresden erobert, war ja kein so großes Kunststück gewesen,
denn unter dem Eindrucke der Kunersdorfer Niederlage hatte
König Friedrich den preußischen Kommandanten ermächtigt, eine
günstige Kapitulation abzuschließen. Aber die Tapferkeit, mit
der Macquire 1760 Dresden gegen den König verteidigte, sichert
ibm einen ruhmreichen Namen in der Geschichte. Die Würde
des Generalfeldzeugmeisters und das Großkreuz des Maria-Theresia-
Ordens zeigen, wie dankbar die Kaiserin seiner schon 1759 ge-
dachte. Wahrscheinlich war aber Macquire, wie so viele seiner
Zeitgenossen, mehr ein Mann der Defensive als der Offensive.
Der österreichische Veteran Cogniazo, dessen Urteil sich in den
meisten Fällen als ruhig und sicher erwiesen’, sagt von ihn
(Geständnisse III, 168), dem „tapferen, einsichtsvollen“ Komman-
danten, daß er „in einem festen Orte noch mehr, als im offenen
Felde an seiner Stelle war®“. Aber, wenn er auch mehr für die
Verteidigung als für den Angriff geeignet war, eine derartige
Untätigkeit ist ihm doch kaum zuzutrauen. Vergessen wir nicht,
daß durch ein Eingreifen der auf den Anhöhen stehenden Truppen
den Preußen der Sieg entrissen werden konnte, diese Gelegenheit
1 Die Verluste der Osterreicher und ihrer Verbündeten bei Freiberg findeu
wir verzeichnet: Teutsche Kriegs-Canzley 1762, II, 310—8833; Danziger Bey-
träge XVI, 426—430; Heldengeschichte V, 73 und 74. Diese Verlustliste ist
freilich nicht vollständig, sie gibt nur die von den Preußen gemachten Ge-
fangenen an, nicht die Verluste der Österreicher an Toten und geretteten
Verwundeten.
2 Es gibt leider immer noch Leute, welche auf Grund der gänzlich un-
gerechtfertigten Angriffe, die die Mitteilungen des k.k. Kriegs- Archivs 1879
gemacht, Cogniazo für einen Verräter halten, der gegen das österreichische
Interesse geschrieben habe. Erstens hat sich die Beschuldigung des Verrates
als falsch erwiesen, zweitens wird jeder, der die Geständnisse gelesen, er-
kennen, daß der Verfasser Preußen wie Osterreichern gerecht wird (vgl.
Richard Schmitt: Prinz Heinrich von Preußen als Feldherr im Siebenjährigen
Kriege I, 153—155, II, 317).
3) Cogmiazo: Geständnisse, III, 168.
— — — —
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 71
sollte sich ein Macquire haben entgehen lassen? Ist es ferner
denkbar, daß Kleist ein so geringschätziges Urteil über ihn ge-
fällt haben könnte?
Aber auch andere Bedenken sprechen gegen die Identität von
Macquire und Meyer. Die amtliche Relation bezeichnet ihn als
Feldmarschalleutnant, auch die Danziger Beyträge, die nicht
Meyer, sondern Macquire nennen, geben diesen Titel. Macquire
war aber Feldzeugmeister, das ist eine Stellung, die um einen
Grad höher steht im Rang. Wenn ein einfacher Zeitungsschreiber
militärische Titel verwechselt, würde das nicht auffallen, aber
hier handelt es sich um einen amtlichen Bericht.
Auffallend ist ferner, wie der Name Macquire in Mayer oder
gar Meyer verdorben werden konnte. Einzelne Fälle sind wohl
erklärlich, Macquire wird häufig Maguire geschrieben, kann wohl
auch der Aussprache folgend in Magir verwandelt und dieses dann
durch Lesefehler in Mayer verändert werden. Umgekehrt kann
aber auch jemand durch Versehen aus Mayer Magir oder Maquir
machen. Es ist also durchaus verständlich, wenn gelegentlich
Verwechslungen zwischen dem Namen Macquire und Mayer aus
Lesefehlern entstehen. Schwerer aber ist es zu erklären, wie
ein solcher Irrtum sich dauernd festsetzen konnte. Wohl kommen
Namensverketzerungen unter den vielsprachigen Angehörigen der
österreichischen Armee öfter vor. Ich erinnere an: Brungau,
Brunian, Brunyany, Bruniansi, oder an Deseffwi, Desöffi, Der-
soffi, de Sofy, oder an den Irländer Plunkett, dessen Name so
häufig in Blonquet verwelscht wird. Auch Macquires Name findet
sich verschieden wiedergegeben, mit cq, mit q, mit g. Aller
Wahrscheinlichkeit nach hieß er, der ja doch irländischer Her-
kunft war, gar nicht Macquire, sondern entweder Mac Kear oder
Mac Keir, Macquire ist nur eine Französierung, ähnlich wie
Blonquet, für Plunkett. Aber dürfen wir nun annehmen, daß,
. nachdem man den irländischen Namen französiert, ihn dann weiter
in Mayer germanisiert hat? Dem gemeinen Mann wäre das zu-
zutrauen, aber. wie ist es denkbar, daß diese Form in amtliche
Berichte eingedrungen ist? Wie konnte Cogniazo, der 1762 bei
der österreichischen Armee in Sachsen gedient, ihn so nennen,
und wie konnte es Friedrich der Große tun, der seinen alten
Gegner doch genau kannte? Warum nennt er ihn nur bei Er-
zählung der Schlacht von Freiberg Mayer, sonst aber Maquire?
So noch in einem Brief, den er am 1. September dem Prinzen
72 Richard Schmitt
Heinrich schrieb, und in einem vom 2. September, der an den
Grafen Finckenstein gerichtet ist!.
Das sind gewichtige Bedenken, die gegen die Annahme
sprechen, Mayer und Macquire seien dieselbe Persönlichkeit, da-
zu kam jene oben erwähnte Generalsliste, die neben dem Grafen
Macquire den Grafen Meyern aufführt.
Das alles veranlaßte mich, noch einmal die Frage zu prüfen
und die Tätigkeit Macquires nicht bloß im Herbst, sondern auch
im Frühjahr 1762 zu untersuchen. Da aber, wie schon gesagt.
fast nirgends etwas von dieser Tätigkeit erwähnt wird, von den
angegebenen Biographen und von Arneth überhaupt gar nichts.
so war ich nur auf die mehrfach genannten Sammelwerke und
die Zeitungen angewiesen.
Ich konnte nun folgendes feststellen. In Stellvertretung des
erkrankten Prinzen von Stollberg führte Macquire vorübergehend
im Frühjahr 1762 die Reichs-Armee?®. Nach dem Siege, den
die Preußen am 12. Mai bei Döbeln erfochten, war die Stellung
Macquires bei Freiberg bedroht. Er verließ sie in der Nacht
vom 13. zum 14. und ging nach Dippoldiswalde, wo er im Laufe
des Jahres wiederholt sein Lager aufschlug®. Dort hatte er
gleich darauf eine ernste Schwierigkeit mit Croaten, welche be-
haupteten, ihre Dienstzeit sei am 12. Mai abgelaufen‘. Ein
Bataillon verließ die Vorpostenstellung und versuchte nach Hause
zu marschieren, sie mußten mit Gewalt zurückgebracht werden.
Das war der Grund, weshalb er nicht in das Gefecht eingreifen
konnte, das in der Nacht vom 23. zum 24. Mai zwischen dem
österreichischen Obersten Grafen von Dönhoff“ und dem preußi-
schen Major Quintus Jeilius“ stattfand. Dagegen nahm er an
dem Angriff teil, den der Feldmarschall Graf Serbelloni am
1. Juni früh morgens gegen 3 Uhr auf die Preußen unternahm.
ı Politische Korrespondenz Friedrichs des Großen, 22. Bd., S. 186 und 189.
2 Heldengeschichte VII, 90 und 91: Danziger Beyträge XVII, 49 und 50.
Daß Macquire einmal an der Spitze der Reichsarmee gestanden, ist bisher
nirgends beachtet wurden.
Danziger Beyträge XVI, 389 und XVII. 52 und 53; Helden-
geschichte VII, 99.
* Heldengeschichte VII, 103; Danziger Beyträge XVII, 56.
® Er war ein geborener Preuße, hatte früher auch in preußischen
Diensten gestanden.
° Er hieß ursprünglich Guichard, Friedrich der Große hatte dem ge-
lehrten Offizier den lateinischen Namen gegeben.
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 73
Den Bericht über dieses Gefecht finden wir in den Danziger
Beyträgen XVII, 59—66, und in der Heldengeschichte VII, 114
bis 121.. Hier können wir nun deutlich erkennen, daß Macquire
und Meyer nicht identisch, sondern zwei verschiedene Persönlich-
keiten sind. Es heißt dort: „Aus dem Lager bey Dippoldis-
walde unter Commando des Herrn Feldzengmeisters Grafen von
Macquire führte der Herr Feldmarschalllieutnant Graf von Meyer
die erste Colonne.“
Zum zweiten Mal finden wir Macquire und Meyer oder Meyern
als zwei verschiedene Persönlichkeiten angeführt. Konnte man
in jener Generalitäts-Liste, wo der Feldzeugmeister Graf von
Macquire und der Generalleutnant Graf von Meyern getrennt ge-
nannt werden, noch keinen endgültigen Beweis erblicken, weil
die Echtheit der Liste bestritten werden kann, so dürfen wir
hier keinen Zweifel mehr hegen, es handelt sich um Berichte,
die ersichtlich aus amtlicher Quelle fließen.
Somit war mein Versuch, die Frage dadurch zu lösen, daß
Mayer eine Verdeutschung des Namens Macquire sei, gescheitert.
Wir standen also wieder, wie vorher, vor einem Mann, über
dessen Persönlichkeit nichts bekannt ist: Aber ein gutes Stück
waren wir doch vorwärts gekommen. Es war erwiesen, daß er
nicht einzig und allein bei Freiberg auftaucht, sondern daß er
schon im Frühjahr am Feldzuge teilgenommen hatte. Nun ist
es auch erklärlich, daß Kleist ihn so gut kannte. Gerade bei
jenem . nächtlichen Überfall am 1. Juni war Kleist rasch zur
Stelle gewesen, er hatte sich nicht die Zeit genommen, sich an-
zukleiden, sondern war im Hemd auf das Pferd gesprungen und
hatte seine Truppen geordnet". |
Noch ein weiteres haben wir gewonnen. Die Danziger Bey-
träge nennen ihn zwar an der Stelle nur Graf von Meyer, die
Heldengeschichte gibt aber auch seine Rufnamen. Während im
übrigen der Wortlaut gleich ist, sagt die Heldengeschichte: „Feld-
marschall Lieutenant Johann Friedrich Graf von Meyer.“ Der
glückliche Umstand, daß hier die Vornamen angeführt sind, hat
uns späterhin das Auffinden des Gesuchten erleichtert. |
Ferner ersehen wir aus jener Relation, daß Meyer ein Unter-
general von Macquire war. Eine Verwechslung seines Heeres-
1 R. Schmitt: Prinz Heinrich von Preußen als Feldherr im Siebenjährigen
Kriege II, 229, teilweise auch Danziger Beyträge XVII, 59, ferner Frankfurter
.Journal und Frankfurter Reichs-Ober-Postamts-Zeitung, beide am 11. Juni 1762.
74 Richard Schmitt
teiles mit dem ganzen Korps ist erklärlich, und wenn wir hinzu-
nehmen, daß durch Schreib- oder Lesefehler statt Mayer leicht
Magir gesetzt werden kann, so werden die Irrtümer desto be-
. greiflicher. |
Zunächst stehen wir freilich immer noch vor der Frage: Wer
war dieser Graf Mayer oder Meyern, und wie ist es möglich,
daß über diesen Mann, abgesehen von jenen Notizen zeit-
genössischer Sammelwerke, schlechterdings nichts zu finden ist?
Wenn er Feldmarschalleutnant, wenn er ein Graf war, so mußte
doch irgendwo sein Name verzeichnet stehen. Wir sind doch
über die Generale der österreichischen Armee jenes Zeitraums
einigermaßen unterrichtet; daß nicht einmal Wurzbach ihn an-
führt, ist seltsam.
Ich nahm nun die genealogischen Nachschlagewerke vor, zu-
nächst blieb auch hier mein Suchen vergeblich. Das von der
kaiserlich königlichen Gesellschaft Adler herausgegebene Buch:
„Die Adels- und Wappenbriefe des Namens Mayer in allen seinen
Schreibungen“ (Wien 1911 erschienen) weist auf über 400 Ur-
kunden hin! Die älteste ist der Wappenbrief, den 1433 Konrad
Meyer von Knonow von Kaiser Sigismund erhält, die jüngste
stammt aus dem Jahre 1908. Leider bin ich auf dieses Buch
erst aufmerksam geworden, nachdem ich Mühe und Zeit beim
Suchen in anderen Werken vergeblich angewandt. Wenn im
Laufe von knapp einem halben Jahrtausend über 400 Mayer
Standeserhöhungen erfahren, so läßt sich leicht ersehen, welche
Schwierigkeiten sich daraus für die Forschung ergeben, um 80
mehr als die Schreibweise außerordentlich schwankt. Auffallend
ist, wie viele bei der Nobilitierung ein n an den Namen hängen.
Ehe mir die Publikation der Gesellschaft Adler in die Hände
kam, fand ich bereits Aufschlüsse bei Megerle von Mühlfeld und
bei Kneschke.
Megerle von Mühlfeld gibt in seinem 1824 in Wien er-
schienenen Ergänzungsband zum Gsterreichischen Adels-Lexikon
auf S. 22 an, daß der Oberst Freiherr Johann Friedrich von Mayern
1748 die böhmische Grafenwürde erhalten hat. Diese Notiz
hat Kneschke im 6. Bande (Leipzig 1865) S. 113 des „Neuen all-
gemeinen deutschen Adels-Lexikon“ übernommen. Er schreibt
dort Mayern. Mehr aber gibt er auf S. 281 desselben Bandes
unter dem Namen Meyern. Demnach ist der Stammvater des
Geschlechtes Blasius Meyer, der wegen seiner Erfahrung in
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 75
Bergwerkssachen und im Münzwesen von Kaiser Rudolf II. be-
rufen und zum Bergwerksdirektor in Ungarn ernannt wurde.
1592 floh er vor den Türken, verließ Ungarn und begab sich
nach den Bayreuthischen Landen. Von seinen Söhnen kaufte
sich der eine in Österreich an. Von ihm stammen ab der k. k.
Feldmarschalleutnant Johann Friedrich Graf von Meyern, so-
wie der Erzbischof von Prag, Josef Daniel Graf von Meyern,
welche beide 1748 in den böhmischen Grafenstand erhoben wurden
und nach der Mitte des 18. Jahrhunderts starben.
Von den Nachkommen des bayreuthischen Zweiges sind be-
sonders hervorgetreten der hannoversche Gelehrte Johann Gott-
fried-von Meiern, dessen Arbeiten über den westfälischen Frieden
dem Geschichtsforscher wohlbekannt sind, ferner der bayreuthische
Generaldirektor Johann Gottlob von Meyern! und der 1878 ver-
storbene Dramatiker von Meyern-Hohenberg.
Über die Familie hat K. von Schlözer ein Buch geschrieben,
das 1855 in Berlin erschienen ist und den Titel führt: „Die
Familie von Meyern in Hannover und am Markgräflichen Hofe
zu Bayreuth.“ Ausführlich finden wir dort die Tätigkeit des
hannoverschen Rechtsgelehrten und Geschichtsforschers Johann
Gottfried und des bayreuthischen Verwaltungsbeamten Johann
Gottlob von Meyern geschildert, aber der Feldmarschalleutnant
ist leider ebenso wenig erwähnt, wie der Prager Erzbischof.
Mehr erfahren wir durch die oben genannte Veröffentlichung
der heraldischen Bat Adler. Sie gibt auf S. 93 folgende
Mitteilungen:
„1748, Mai 8, Wien.
Kaiserin Maria Theresia verleiht dem Johann Friedrich
Freiherrn von Mayern, Oberst des Max Hessen Inf. Reg. (geb.
zu Rothenburg o. T.), den Böhmischen Grafenstand mit dem
Prädikat Hoch- und Wohlgeboren.“
Seine Voreltern seien aus Thüringen gebürtig und hätten
stets als reichsfreie Personen gegolten. Sein Urgroßvater
Heinrich Ferdinand Freih. v. Mayern leistete unter Kaiser
Rudolf Kriegsdienste. Sein Großvater Heinrich Friedrich
Kurbraunschweig. geh. Rat und Oberamtmann. Sein Vater
war unter den Kaisern Joseph I. und Karl VI. Oberberg-
1 Er trat später in braunschweigische Dienste und wurde Landdrost von
Holzminden.
76 Richard Schmitt
hauptmann in Ungarn. Vier Brüder sind vor dem Feind ge-
fallen; der einzig überlebende Bruder Karl August dient 33 J.
— Er selbst ist vermählt mit.. . verwittw. Gräfin v. Hartig,
geb. Beneda von Nečtin.
Dann wird das Wappen beschrieben und bemerkt daß Kon-
zept, Gesuch und andere Anlagen sich bei den Hofkanzleiakten
des k.k. Adelsarchivs im Ministerium des Innern in Wien befinden.
Diese Angaben bestätigen nicht die Mitteilung Kneschkes,
daß gleichzeitig mit dem Obersten auch der Erzbischof von Prag
die Grafenwürde erhalten habe. Auch daß Johann Friedrich
von Blasius Mayer abstammt und der Familie angehört, welche
in Franken ansässig war und aus der der Jurist und Historiker
Johann Gottfried von Meiern hervorgegangen ist, scheint nicht
richtig zu sein. Letzterer ist geborener Franke und ist erst 1726
in hannoversche Dienste getreten. Der kurbraunschweigische
Geheime Rat, welcher als Großvater Johann Friedrichs erwähnt
wird, muß bereits im 17. Jahrhundert gelebt haben. Übrigens
ist das Wappen des Grafen Johann Friedrich ganz verschieden
von dem der fränkischen Familie.
Auch mit den Freiherren von Mayern, die von dem kur-
bayerischen Geheimen Rat Franz von Mayern abstammen, welcher
1677 von Kaiser Leopold I. die Freiherrnwürde erhielt, hat der
bisherige Freiherr nunmehrige Graf Johann Friedrich von Mayern
sichtlich nichts zu tun. Wann seine Vorfahren die Freiherrn-
würde erhielten, ließ sich nicht feststellen.
In den Tagen des Kriegsausbruchs erhielt ich noch aus Wien
den Kaiserlichen und Königlichen, wie auch Erzherzoglichen und
dero Residenz Stadt Wien Staats- und Standes-Kalender für das
Jahr 1763 geliehen. Leider fand ich dort nichts für meine Zwecke.
Wohl sind die Kommandanten der Festungen dort genannt, aber
nicht die im Felde stehenden Generale. Die Ritter- und Groß-
kreuze des Maria Theresien-Ordens sind namentlich aufgeführt,
unter ihnen auch der Generalfeldzeugmeister Graf von Macquire,
aber vom Generalfeldmarschalleutnant Grafen von Mayern findet
sich auch dort keine Spur.
Der Krieg verhinderte dann weitere Untersuchungen in Wien.
Ich hielt es nicht für richtig, die Herren im k. und k. Kriegs-
Archiv mit weiteren Nachforschungen zur jetzigen Zeit zu be-
helligen. Sie würden auch aller Wahrscheinlichkeit nach ergebnis-
los gewesen sein.
Der angebliche österr. General von Meyer in der Schlacht bei Freiberg 1762 77
Dagegen gelang es mir, hier in Berlin noch zwei Fest-
stellungen zu machen. Die Königliche Bibliothek hat unter der
Standnummer Sv 7761 einen Sammelband bezeichnet: Guerre de
1758, Etat des armées. Dort ist ein Blatt: Liste des Generaux
des Armées de S. M. Imperiale et Roiale. Da ist unter den
Generaux Majors verzeichnet: „Mayern, Comte, Fred.“ Von
seinen beiden Vornamen Johann Friedrich ist hier also nur der
zweite berücksichtigt worden.
Wir haben hiermit ein weiteres Glied der Kette, wir wußten
bereits, dals Graf Mayern 1748 Oberst und 1762 Feldmarschall-
leutnant gewesen, nun haben wir ihn für das Jahr 1758 in der
Zwischenstufe des Generalmajors gefunden.
Als die Arbeit bereits vollendet war, fand ich ganz unerwartet
hier in Berlin noch die Generalsliste, nach der ich fast ein halbes
Jahr lang vergeblich gesucht. Ich erhielt von der Berliner König-
lichen Bibliothek die Staats- und Gelehrte-Zeitung des Ham-
burgischen unpartheyischen Correspondenten, Jahrgang 1762. Dort
ist am Freitag, den 1. Oktober, die vielgesuchte Generalsliste
vom September 1762 veröffentlicht, und zwar mit den einleiten-
den Worten: „Leipzig, den 25. September: Der wahre Zustand
der Kayserl. Königl. und damit vereinigten Reichs-Armee, so in
Sachsen stehet, soll, nach einer von hoher Hand eingegangenen
Relation, dieser seyn:* Und dann folgt die Liste, wie wir sie
aus der Teutschen Kriegskanzley kennen. Hinter der Liste der
Generale der Reichsarmee ist das Zeichen „zc“. Dieses Zeichen
für et caetera gibt offenbar an, daß hier die Liste nicht ganz
vollständig ist und hieraus erklärt sich wohl das Fehlen des
pfälzischen Generals von Effern, das, wie ich bei Erwähnung der
Liste schrieb, mir aufgefallen war!.
Leipzig war damals in preußischen Händen, die Liste stammt
also aus preußischer Feder. So ist es gekommen, daß die Feld-
marschalleutnants als Generalleutnants bezeichnet worden sind.
Die Frage ist nun gelöst, wer der General Meyer war, dessen
Unentschlossenheit einen wesentlichen Einfluß auf die Entschei-
dung in der letzten Schlacht des Siebenjährigen Krieges gehabt
hat. Es war ein unbedeutender Mann, der fast nirgends hervor-
getreten ist, der bereits im Frühjahr Kleist gegenüber gestanden
hatte, den aber selbst die österreichischen Berichte nur im Früh-
— m — —
1 Das Infanterie - Regiment Effern ist in der Liste erwähnt.
78 R. Schmitt: Der angebliche österr. General von Meyer bei Freiberg 1762.
jahr und Herbst bei ein paar seltenen Gelegenheiten erwähnen.
Man muß sich wirklich wundern, daß er die hohe Würde eines
Generalfeldmarschalleutnants erreicht hat. Kleist hat ihn offenbar
richtiger eingeschätzt, als diejenigen, die ihn auf diesen verant-
wortungsvollen Posten gestellt hatten.
Als ich mich entschloß, diese Arbeit zu schreiben, stand ich
unter dem Eindruck der Relationen, welche statt des Namens
Meyer den des Grafen Macquire gesetzt haben. Ich glaubte, es
würde mir gelingen, nachzuweisen, daß 125 Jahre lang ein un-
bekannter Meyer fälschlich den Platz des berühmten Feldzeug-
meisters eingenommen habe. Aber trotz der Fülle des Materials,
das die Identität von Meyer und Macquire zu beweisen schien.
waren meine ersten Schlußfolgerungen doch falsch. Und ich
kann wohl sagen, ich freue mich dessen, denn es hätte das Bild
getrübt, das wir gewohnt: sind von dem tapferen General zu
zeichnen, der 1760 selbst dem bedeutendsten Feldherrn seiner
Zeit, dem großen Preußenkönig, mit Erfolg entgegengetreten ist.
Die vorliegende Arbeit hat im Gegenteil gezeigt, daß Macquire
auch im letzten Kriegsjahre noch regen Anteil am Kampfe ge-
nommen und daß seine Verdienste von dem Oberkommandierenden,
dem General von Hadik, ausdrücklich anerkannt worden sind.
Davon war keinem seiner Biographen etwas bekannt und selbst
einem Arneth war das entgangen. Ebenso unbekannt war bis-
her, daß Macquire im Frühjahr 1762 an der Spitze der Reichs-
armee gestanden hat. So hat also trotz der Wendung, die unsere
Forschung genommen, auch diese Arbeit einige kleine Berich-
tigungen zum Lebensbild des Generalfeldzeugmeisters Grafen
von Macquire gebracht.
—— —
— — — — — —
79
Kleine Mitteilungen.
Zu einer Stelle in den Gesta Friderici I. imperatoris
in Lombardia.
Der Mailänder Bürger, welcher uns über Kaiser Friedrich Rotbarts
Tätigkeit in Italien so wertvolle Nachrichten hinterlassen hat!, erzählt,
daß Friedrich im Jahre 1155 nach der Zerstörung Tortonas „in prato
quod dicitar Ducis iuxta Placentiam“ ein Lager geschlagen habe”, und
der guelfische Überarbeiter des Mailänders, Johannes Codagnellus aus
Piacenza, nimmt dies wörtlich in seine Darstellung herüber® Es wird
uns hier in der „Herzogswiese‘ eine Örtlichkeit genannt, über die sonst
nichts bekannt ist*. Läßt sich aber nun auch deren Lage schwerlich
mehr genau feststellen, so scheint mir dagegen eine Aufhellung des
Ursprungs ihrer Bezeichnung keine Unmöglichkeit zu sein.
Der Niederalteicher Annalist berichtet zum Jahre 1068 von dem
bayerischen Herzog Otto von Nordheim folgendes: „Solus Otto dux sub-
stitit in Italia, quasi cum principibus terrae regni illius tractaturus negotia.
Huius rei gratia obviam ei venit cum magna multitudine Italorum dux
Gotefridus in urbis Placentinae campestribus. Cum ergo conse-
dissent et res aliqua agi cepta fuisset, Itali sua superbia elati et velut
natali odio Teutonicum ducem audire dedignati incondito clamore cuncta
coeperunt turbare et nullo perfecto negotio ducem compulerunt abire.“
ı Vgl. W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter IJ °,
1894, S. 324.
? Gesta Friderici I. imperatoris in Lombardia auctore cive Mediolanensi
recogn. O. Holder-Egger, 1892, S. 17.
M. G. SS. XVIII 361 Z. 12.
‘ Vgl. F. Güterbock, Die Lage der roncalischen Ebene, in Quellen und
Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken IX, Rom 1906. S. 216
und H. Simonsfeld, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Friedrich I. Bd. I,
Leipzig 1908, S. 308 ®.,
Annales Altahenses maiores ex rec. W. de Giesebrecht et E. ab Oefele ?,
1891, S. 741.
80 Karl Schambach
Sollte in dem Namen „Herzogswiese‘ eine Erinnerung an dieses Erlebnis
Herzog Ottos stecken?
München. Ludwig Steinberger.
Auch quod mit dem Konjunktiv.
Ein Nachtrag zur Erörterung über die Gelnhäuser Urkunde.
Schon im Jahre 1910 habe ich zum ersten Male an dieser Stelle!
in einer Besprechung des Güterbockschen Buches „Der Prozeß Heinrichs
des Löwen“? die Meinung ausgesprochen, daß der berühmte Passus der
Gelnhäuser Urkunde, der unsere vornehmste Quelle für den Prozeß
Heinrichs des Löwen bildet, von Hause aus eine zweisätzige Gestalt
besessen habe, und zwar — abgekürzt wiedergegeben — die folgende:
„Proinde . . . . noverit universitas, qualiter Henricus quondam dux
Bawarie et Westphalie ....... citatione vocatus maiestati nostre
presentari contempserit et pro hac contumacia . . . proscriptionis nostre
inciderit sententiam. Deinde ....... sub feodali iure legitimo
' trino edicto ad nostram citatus audientiam, eo quod se absentasset nec
aliquem pro se misisset responsalem, contumax iudicatus est ac proinde etc.“
Dieselbe Meinung habe ich dann ebenhier im Jahre 1913° aufs neue
mit Entschiedenheit vertreten, und sodann habe ich sie, durch einen höchst
unangebrachten Widerspruch genötigt, noch einmal in aller Ausführlichkeit
in der Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen“ gerecht-
fertigt. Zu meinen Ausführungen an letzterer Stelle möchte ich jetzt
hier noch einen kleinen Nachtrag liefern.
Was zunächst meiner Ansicht nach einigermaßen hinderlich zu sein
schien, war def. Umstand, daß das „qualiter“ in derjenigen Stellung, in
der es der Passus uns vorführt — nämlich als Verknüpfung von Pro-
mulgatio und Narratio —, in den Kaiser- und Königsurkunden der Zeit
den Indikativ nach sich zu haben pflegt. Dieses Hindernis wurde damit
beseitigt, daß ich in meiner zweiten Darlegung an dieser Stelle, der vom
Jahre 1913, auch Beispiele für den Konjunktiv beizubringen vermochte.
Es war nun aber zugleich überhaupt die eigentliche Grundlage für die
bisherige, einsätzige Auffassung des Passus gewesen, und, als man es
zum letzten Male in diesem Sinne verwertete — das geschah durch
1 H. V. 13, 87ff.
2? Berlin. 1909.
3 H. V. 16, 374 ff.
« 81. Jahrg. (1916), 1— 43.
Auch quod mit dem Konjunktiv 81
J. Haller in seinem Aufsatze „Der Sturz Heinrichs des Löwen“! —,
hatte man ihm noch eine besondere Stütze damit geben zu sollen geglaubt,
da8 man zum Vergleiche auch auf jenes quod hinwies, welches sich in
den Kaiserurkunden der Zeit ebenso häufig oder vielleicht noch häufiger
als „qualiter“ in der bezeichneten Stellung vorfindet und den Konjunktiv
„kein einziges Mal“ bei sich habe“.
Demgegenüber möchte ich nun zunächst doch nicht verschwiegen
lassen, daß mir auf meiner Suche nach Beispielen für qualiter mit dem
Konjunktiv zum mindesten auch ein ganz eindeutiges Beispiel für quod
mit dem Konjunktiv begegnet ist. In einer Urkunde König Konrads III.
für die Abtei Brauweiler vom 14. September 1141° heißt es: „Notum
igitur facimus ...... quod comes Adelbertus de Noruenich in silva,
que dicitur Osninch, usus, quos iure habebant monachi de Bruwilre . .
„ infringere temptauerit“. Es käme nun darauf an, ob diese Ur-
kunde, die bei Stumpf-Brentano als echt verzeichnet steht, vielleicht
seither ohne mein Wissen als eine Fälschung erkannt worden und des-
halb von Haller bei seiner Behauptung mit vollem Bewußtsein unbe-
rücksichtigt gelassen wäre. Dann würde die letztere vielleicht auch jetzt
noch vorerst als zutreffend gelten können. Anderenfalles aber würde
unser Passus nun noch eine neue und beherzigenswerte Beleuchtung
damit empfangen, daß selbst bei quod der Konjunktiv gelegentlich an-
zutreffen ist, obwohl dieses längst nicht so unmittelbar auf ihn hindrängte
als qualiter. . |
t Hieran möchte ich nun jedoch sogleich noch einen weiterreichenden
Ausblick anschließen. In derselben Darlegung, in der ich hier die Bei-
spiele für qualiter mit dem Konjunktiv beibrachte, wies ich nämlich zu-
gleich auch darauf hin, daß in den sogenannten Privaturkunden der
Konjunktiv bei qualiter ungleich häufiger vorkomme als in den Königs-
urkunden, für die ich immerhin nur vereinzelte Beispiele anzuführen ver-
mochte. Dieser Hinweis gewann aber insofern eine erhöhte Bedeutung,
als noch kurz zuvor Haller in seinem vorerwähnten Aufsatze“ mit allem
Ernste die Möglichkeit berührt hatte, daß unsere Gelnhäuser Urkunde
vielleicht in der Kanzlei ihres Empfängers, des Erzbischofs Philipp von
Köln, entstanden sei. Die erhöhte Bedeutung, die ihm daraus erwuchs,
1 Archiv für Urkundenforschung 3, 295—450. Auch als Sonderdruck er-
schienen. 1911. |
2 A. a. O. S. 358 Anm. 2.
St. 3432 (= Lacomblet, Urkundenbuch für die Geschichte des Nieder-
rheins 1 Nr. 843).
8. 403 Anm. 2 und S. 424 Anm. 2.
Histor. Vierteljahrsehrift. 1919. 1. 6
82 Karl Schambach
war eine doppelte. Zunächst einmal war die Vermutung nahegelegt,
ob dann nicht etwa der Konjunktiv unserer Urkunde eben auf ihrer Ent-
stehung in der cölnischen Kanzlei beruhe. Sodann aber eröffnete sich
für den Fall, daß sich diese Vermutung bestätigen sollte, weiterhin noch
die Aussicht, daß dann in Zukunft vielleicht auch noch weitere Empfänger-
urkunden mit Hilfe eines solchen Konjunktivs bei qualiter aus den uns
erhaltenen Königsurkunden ausgesondert werden könnten. Es verdient in
letzterer Hinsicht erwähnt zu werden, daß eine der sechs Königsurkunden ',
die ich als Beispiele für qualiter mit dem Konjunktiv im 12. Jahrhundert
namhaft machte, auch bereits von Stumpf-Brentano als „kaum aus der
königlichen Kanzlei“ bezeichnet wird. Hier soll nun jedoch zunächst
nur in erster Hinsicht noch etwas weiter gedeutet werden. Was sagt
man dazu, wenn ich nun entsprechend, wie bei qualiter, auch bei quod
den Konjunktiv in Privaturkunden ungleich häufiger als in Königsurkunden
gefunden habe und wenn ich ihn so mit auffallender Häufigkeit gerade
auch in den Urkunden Erzbischof Philipps von Cöln gefunden habe?
Liegt darin nun nicht ein neues Anzeichen für die Richtigkeit der
Hallerschen Vermutung, und verdoppelt oder verdreifacht sich nicht damit
die Wahrscheinlichkeit jener Vermutung? Unleugbar?. So wäre es jetzt
wohl sehr an der Zeit, einmal eine eingehende Untersuchung des Stiles
der Urkunde daraufhin vorzunehmen, ob sich nicht vielleicht noch andere
stilistische Eigentümlichkeiten in ihr feststellen lassen, die ihre Herkunft
aus der cölnischen Kanzlei erhärten. Ich muß aber diese. Untersuchung
eineın anderen überlassen, da mir selbst für absehbare Zukunft die Zeit
dazu fehlt.
Ich gebe jetzt eine Reihe von Beispielen für quod mit dem Konjunktiv
aus den Urkunden Erzbischof Philipps von Cöln. Urkunde vom 27. Fe-
bruar 1173:3 „notum esse volo . . . ., quod Heinricus comes de Arnes-
berg. . . ecclesiam Wedinchusen . .. tradiderit in manus nostras“.
1 St. 3240 von 1129, Februar 10.
2 Wenn allerdings Haller S. 424 Anm. 2 geradezu vermutet, daß Erzbischof
Philipp selber die Urkunde verfaßt habe, so wird diese Vermutung durch Vor-
stehendes zunächst nicht begünstigt, da man sich sonst auf die un wahrschein-
liche Folgerung gedrängt sähe, daß Philipp auch die sonstigen Urkunden mit
Konjunktiv selbst verfaßt habe. Freilich bleibt da als Ausweg dann wieder
noch die Annahme, daß der Konjunktiv vielleicht weniger auf einer persön-
lichen als einer lokalen Gepflogenheit beruht, welche Annahme nach meinen
Beobachtungen schon zu erwägen wäre.
s Seibertz, Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte Westfalens I
Nr. 63 = Kn. (Die Regesten der Erzbischöfe von Cöln im Mittelalter. II.
Bearbeitet von R. Knipping) 980. |
Auch quod mit dem Konjunktiv 83
Urkunde vom 12. März 11791: „Placet nobis ad omnium pervenire no-
ticiam, quod fratres manentes in ecclesia .. ..... mansum quendam
.: . tali concambio sibi acquisierint . . .“. Urkunde vom 1182?:
„notum igitur facimus, quod Herimannus. . . . . et frater suus Arnoldus
. . . . frater quoque eorum Rutholfus .. . . allodium suum in Scheuene
La are legitime contulerint.“ Urkunde von 11845: „Noverit...
omnis futura generatio, quod domnus meus et pater carnalis Goswinus
. emerit quoddam allodium .. . . et... . contulerit.“ Urkunde
von 1187*: „Notum sit dei fidelibus, quod domus Steinfeldensis a multis
annis in quiete omnimoda hec bona possederit . .. . .. Alle diese Bei-
spiele sind mir wiederum vorerst nur beiläufig auf meiner Streife nach
Beispielen für qualiter mit dem Konjunktiv in die Hände gefallen. Es
ist leicht möglich, daß eine systematische Durchsicht sämtlicher erhaltener
Urkunden Erzbischof Philipps noch weitere Ausbeute liefern würde. Wenn
dem aber auch nicht so sein sollte, so würden die vorstehenden Beispiele
doch schon zahlreich genug sein, um unsere Beachtung in dem ange-
gebenen Sinne zu verdienen.
1 Seibertz I Nr. 77 = Kn. 1120.
3 Lacomblet I Nr. 484 = Kn. 1194.
3 Lacomblet I Nr. 493 = Kn. 1230. |
Urkundenbuch zur Geschichte der jetzt die preußischen Regierungsbezirke
Coblenz und Trier bildenden mittelrheinischen Territorien. Il (1169—1212) von
H. Beyer, Leop. Eltester und Ad. Goerz. Nr. 88= Kn. 1282.
Tauberbischofsheim. Karl Schambach.
8 *
Kritiken.
Harry Breßlau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutsch-
land und Italien. 2. Band, 1. Abteilung, 2. Aufl. Leipzig, Veit
& Co., 1915. X und 392 S. M. 11,.—.
Dem 1912 neu aufgelegten ersten Band des Handbuches der Ur-
kundenlehre, über den in der „Historischen Vierteljahrschrift“ 1913,
S. 383—395, berichtet wurde, ist im ersten Kriegswinter eine Abtei-
lung des zweiten Bandes gefolgt, die nach Inhalt und Umfang fast wie
ein selbständiges Werk beurteilt werden kann. Sie behandelt zunächst
in fünf durch einen gemeinsamen Obertitel zusammengehaltenen, aber
die Zählung des ersten Bandes fortsetzenden Kapiteln (10—14) dieselben
Fragen, welche Kapitel 11—15 der früheren Auflage umfaßt hatten,
also die Petitionen und Vorverhandlungen, die der Herstellung von Ur-
kunden vorauszugehen pflegen, die Handlung und die verschiedenen
Stufen der Beurkundung, dann die Fürbitter und Zeugen, die Vorlagen
der Urkundenschreiber, endlich das Verhältnis der Nachbildungen zu
ihren Vorlagen. Hier findet das vor vierzig Jahren von Ficker ange-
baute Feld der Entstehung der Urkunde eine Neubearbeitung, die
dem 1915 .erreichten Stand der Forschung sowie der Bedeutung des
Gegenstandes entspricht. Die Erweiterung dieser Abschnitte im Ver-
gleich zur ersten Auflage ist so groß, daß die Seitenzahl die frühere
nahezu um die Hälfte übertrifft, die Übersichtlichkeit des mannigfaltigen
Stoffes hat aber in keiner Weise darunter gelitten.
Auch in dem Kapitel über die Urkundensprache, das vormals die
zehnte Stelle einnahm, jetzt aber als 15. den Schluß dieser Abteilung
bildet, sind auf Grund der von Philologen und Historikern seither ge-
leisteten Arbeit viele Ergänzungen eingeschoben worden. Sie kommen
in ausgiebigstem Maß der Geschichte des Kursus, dann der Reimprosa
und dem Gebrauch der Nationalsprachen, insbesondere der deutschen Ur-
kundensprache zugute. Nicht so ergiebiger Ertrag war für das Vulgär-
latein einzuheimsen. Zur Beleuchtung der sprachlichen Zustände in der
älteren päpstlichen Kanzlei (S. 330) hätte, da es an Originalen fehlt,
der von philologischer Hand bearbeitete Index zu Sickels Diurnusaus-
Kritiken | 85
gabe herangezogen werden können. Was dagegen Sickel in den Acta
Karolinorum über das Latein der Urkunden Karls des Großen sagte
(vgl. S. 342), das sähe man heute, so scharf auch das Auge des Meisters
in solchen Dingen war, doch gern nachgeprüft an der Hand der neuen
Diplomata-Ausgabe, die vielleicht die Stellung der einzelnen Kanzlei-
kräfte zu den Reformbestrebungen etwas genauer ermessen läßt. Zu
S. 380 sei an die feinen Ausführungen erinnert, die der inzwischen
fürs Vaterland gefallene Niese in der „Hist. Zeitschrift“ 108, 473 fl.,
dem geistigen Leben Siziliens widmete; dort ist ein von K. A. Kehr
noch nicht berücksichtigtes Zeugnis, nämlich eines der Bilder zu Petrus
von Ebulo, als Beweis für die Dreisprachigkeit der normannischen
Königskanzlei geltend gemacht worden. Mit dem österreichischen Land-
recht, das Breßlau S. 386 unmittelbar an den Mainzer Reichslandfrieden
von 1235 anschließt, hat sich seit den daselbst angeführten Äußerungen
von Luschin und Zeumer eine ganze Reihe von Schriften befaßt, die
teilweise zu weit abweichenden Ergebnissen kamen; man findet sie alle
gewürdigt von Steinacker im „Jahrbuch des Vereins für Landeskunde
von Niederösterreich“, 1916/17, 230ff., der in selbständiger Unter-
suchung wieder zu einem mit Breßlaus Annahme nahezu übereinstimmen-
den Zeitansatz für die kürzere Fassung des Landrechts gelangt, wäh-
rend sie Dopsch jetzt (Archiv f. österr. Gesch. 106, 455 ff.) entgegen
seiner ursprünglichen Auffassung über 1276 herabrücken will. Auf
der folgenden Seite empfiehlt es sich bei der ältesten bekannten Original-
urkunde in deutscher Sprache, dem 1238 oder 1239 geschlossenen Tei-
lungsvertrag der Habsburgischen Brüder, den Hinweis auf Steinacker.
Regesta Habsburgica Nr. 171 beizufügen.
Nur an wenigen Stellen ergibt sich Gelegenheit zu derartigen Ein-
wendungen oder Nachträgen, und solche Ausnahmen bestätigen die Regel.
Schritt für Schritt zeigt Breßlau auch diesmal jene beneidenswerte Sicher-
heit in der Beherrschung des Stoffes und in der Auswahl lehrreicher
Beispiele, die sein ganzes Werk zu einem vorzüglichen Führer bei jeder
auf mittelalterliche Urkunden gerichteten Forschung macht. Gerade das
Erscheinen der hier besprochenen Abteilung, deren Stoff den Gesichts-
punkten der allgemeinen Urkundenlehre mehr entgegenkommt als der
des ersten Bandes, darf als ein glückliches Ereignis in der Geschichte
der deutschen Geschichtsforschung gerühmt werden. Frankreich und Italien
haben trotz ihrer alten, auch in den letzten Jahrzehnten eifrig gepflegten
Beziehungen zur Urkundenforschung keine Leistung aufzuweisen, die dem
Handbuch von Breßlau an die Seite gestellt zu werden würdig wäre.
Graz. W. Erben.
86 Kritiken
Dr. F. Keutgen, Der deutsche Staat des Mittelalters, Jena,
Fischer 1918. VII u. 186 S. 8%. M.6,—.
I. Noch ehe Gg. v. Below den versprochenen zweiten Band seines
Werkes über den „Deutschen Staat im Mittelalter“ herausgegeben hat, legt
Keutgen ein Buch mit dem gleichen Titel vor. Es ist, wie Keutgen selbst
in seiner kurz nach seinem Buche erschienenen Besprechung des v. Below-
schen Werkes in Heft 9/10 des Jahrgangs der „Zeitschrift für Sozial-
wissenschaften“ angibt, im Anschluß an die v. Belowschen Ausführungen
aus dem Bedürfnis heraus entstanden, zu deren Problemen selbständig
und in einer über den Rahmen einer kritischen Besprechung hinaus-
gehenden Weise Stellung zu nehmen. Dabei kommt Keutgen aber nicht
etwa, wie man denken könnte, zu einer grundsätzlich anderen Auffas-
sung des mit v. Below gemeinsamen Problems und widerstreitet ihm auch
nur an sehr wenigen Stellen in Einzelheiten, sondern widmet sein Buch
sogar v. Below „in herzlicher Verehrung“. Es scheint deshalb auf den
ersten Blick, als habe Keutgen gegenüber v. Below eigentlich nicht viel
Neues zu sagen und nähme höchstens dem zweiten Bande v. Belows, der
nach der Ankündigung im Vorwort des ersten Bandes „die Schilderung
der Gerichts-, Heeres-, Finanzverfassung des Reichs, des Reichstags, der
Territorialverfassung, der Verfassung der Gemeinde, des Verhältnisses
von Staat und Kirche“ umfassen soll, einiges vorweg. In der Tat dürfte
insbesondere auch eine solche Vorwegnahme nicht ganz vermieden worden,
weil gar nicht vermeidbar gewesen, sein. Aber in der Hauptsache hat
doch das Keutgensche Buch gegenüber dem v. Belowschen eine selbständige
Bedeutung, jedoch nicht auf inhaltlichem, sondern auf methodologischem
Gebiete. Keutgen wirft in seiner schon genannten Besprechung v. Below
nicht mit Unrecht vor, daß dieser trotz seiner in Einzelheiten so rühmens-
wert exakten Anwendung scharfer Begriffe bei der Behandlung rechts-
geschichtlicher Fragen doch bei Behandlung seiner Hauptprobleme „nicht
zu durchschlagenden Leitgedanken“ kommt, sondern „bei einem mehr
oder weniger von Wahrscheinlichkeit bleibt“. Durchaus richtig bemerkt
Keutgen in seiner Besprechung, daß diese Schwäche v. Belows daran
liege, daß er das Wesen des mittelalterlichen Staatslebens aus der „Auf-
fassung erschließen will, die man im praktischen Leben von den staat-
lichen Einrichtungen gehabt hat“ (v. Below, S. IX), und die besonders
aus den termini technici des Mittelalters für seine Öffentlichen Einrich-
tungen und die Erscheinungen seines Öffentlichen Lebens hervorgeht.
Diese termini technici behandelt ja v. Below auch mit einer schon von
Hübner als allzu überwiegend getadelten Vorliebe. Demgegenüber ist
Keutgen bemüht, die im Mittelalter tatsächlich vorhanden gewesenen
Kritiken | 87
Einrichtungen des öffentlichen Lebens, wie sie ganz unabhängig von den
über sie in den gleichzeitigen Köpfen herrschenden Auffassungen bestan-
den haben, an festen staatsrechtlichen Begriffen zu messen, um auf diese
Weise die „Öffentlichrechtlichkeit* und „Staatlichkeit“ jener Erschei-
nungen darzutun.
II. Daraus erhellt, von welch zentraler Bedeutung für Keutgen feste
staatsrechtliche Grundlagen sind. Er sucht sich diese denn auch in einem
„I. Kapitel, Grundfragen“ zu geben. Aber leider ist gerade dieses für
das ganze Buch so wichtige, sein sellbständiges Erscheinen neben dem
v. Belowschen erst begründende Kapitel durchweg nicht gelungen. Auch
wenn man Keutgens captatio benevolentiae auf Seite 2, daß es ihm nur da-
rauf ankäme, „in Kürze“ ... ohne „erschöpfende Behandlung“, insbesondere
ohne eingehende Auseinandersetzung mit der Literatur, ... „eine Verständi-
gung über die letzten juristischen Grundfragen anzustreben“, für durch-
aus angebracht hält, wird man doch verlangen müssen, daß er an dem,
was auf den von ihm einmal berührten Gebieten zur Diskussion der
Fachleute steht, nicht überhaupt vorbeischaut. Das tut er aber doch,
wenn er einfach dekretiert, daß der Staat durch Persönlichkeit, Souveränität
und Öffentlich-rechtlichem Charakter seiner Einrichtungen charakterisiert
sei. Es ist in der Tat sehr einfach, gegenüber den gewichtigen Gründen,
die Otto Mayer, Duguit und andere vorgebracht haben, denen sich
ja auch v. Below auf Seite 174 seines „Deutschen Staats“ und ich auf
Seite 13 ff. meiner „Handlungsfähigkeit der Einzelstaaten“ anschließen,
einen Staat ohne „Persönlichkeit“ überhaupt als „nicht denkbar“ zu be-
zeichnen. Entweder hat er das ganze Problem, das ich hier einmal kurz
ale das Otto Mayers bezeichnen will, nicht gesehen — dann ist das eben
ein direkter Fehler seines Buches; oder er faßt das, was Mayer und
andere als „Anstalt“ bezeichnen, mit dem, was etwa Gierke als „Per-
sönlichkeit“ erkennt, in der Art von Otto Mayers „großer Uberperson“
(gegen die ich mich im Schluß der Anmerkung auf Seite 7 meines Buches
wende) in seinem Begriff der Persönlichkeit zusammen — dann ist das
eine unzulässige Verwirrung der glücklich von den Fachleuten berainten
Terminologie. Bei der Frage nun, ob diese so von ihm überhaupt nicht
klar umschriebene Persönlichkeit des Staates im Mittelalter zu finden
wäre, konstatiert er zunächst ohne weitere Ausführungen, daß das „wahr-
scheinlich für verschiedene Epochen, gegenüber verschiedenen staatlichen
Gebilden“ — die ja zweifellos in dem ganzen unter dem Namen „Mittel-
alter“ zusammengefaßten Zeitraum nicht einheitlich waren — „verschie-
den zu beantworten sei“, um dann aus einigen Quellenstellen, dem Cha-
rakter der Volksversammlung, dem Vorhandensein eines Staatsvermögens
88 Kritiken
und dergleichen darzutun, daß die mittelalterlichen Menschen den Staat
als „Persönlichkeit“ in seinem Sinne gekannt haben. Dabei scheint er
gar nicht zu merken, daß er mit der letzteren Untersuchung aus seiner
beabsichtigten „deduktiven“ Methode ganz in die „induktive“ v. Belows
hinübergleitet. Ebenso einfach wie mit der „Persönlichkeit“ macht es
sich Keutgen mit der „Souveränität“; wie gesagt: es ist nicht zu verlangen,
daß er sich in diesen einleitenden Bemerkungen mit der Literatur aus-
einandersetzt; aber wohl ist zu verlangen, daß er nicht an Problemen,
die in der hauptsächlichsten Literatur nun einmal kontrovers geworden
sind, überhaupt vorbeischaut, als wären sie nicht vorhanden — das tut
er aber auch in bezug auf die bekanntlich von den verschiedensten Seiten
bestrittene sogenannte Souveränität des Staates; er setzt sie einfach als
denknotwendig, findet allerdings dann gerade, und mit Recht, daß der
„individualistische“, eigene Rechte einzelner so scharf wahrende Zug
des mittelalterlichen Staates eine Schwierigkeit in bezug auf die Zu-
erkennung von Souveränität an ihn sei. Endlich kommt er in diesem
einleitenden Kapitel noch auf den „öffentlich-rechtlichen“ Charakter zu
sprechen, den er natürlich vom Staate verlangt. Hier setzt er sich mit
Gierke und Hübner (in der Besprechung von v. Belows Buch in der
Sav. ZRG.), die die Anwendbarkeit: der modernen Begriffe öffentlich-
rechtlich-privatrechtlich auf das ganz anders gerichtete mittelalterliche
Rechtssystem wenigstens für unzweckmäßig, wenn nicht für falsch er-
klärt haben, auseinander, schließt sich der Definition Sohms an, daß
„die privatrechtlichen Machtbefugnisse ihrem Inhalt nach eigennütziger,
die öffentlich-rechtlichen aber gemeinnütziger Natur“ seien, und findet
diese Definition natürlich so allgemeingültig, daß sie auch auf das Mittel-
alter passen müsse. Bei der Betrachtung des mittelalterlichen Staates
findet er in der Tat solche Machtbefugnisse „gemeinnütziger Natur“,
und da er schließlich dem Staate über „eigne“ und „wohlerworbene“
Rechte einzelner doch noch Souveränität (Brie hat für diese „innere“
Souveränität passend den Ausdruck „Superiorität“ eingeführt) zuerkennt,
ist wohl der mittelalterliche Staat im ganzen als „öffentlich-rechtlich“ er-
wiesen. Aber ganz zuletzt verkennt er doch nicht, daß der Superiorität
noch ein Rest von Rechten einzelner, die er „angeboren“ nennt, gegen-
über steht, und deshalb redet er am Ende (S. 24) von einem „Dualis-
mus des Rechts“, nachdem er vorher (S. 17) ausgeführt hatte, daß „mit
der allgemeinen Feststellung eines ‚Mischverhältnisses‘ (zwischen Privat-
und Öffentlichrechtlichkeit des Staats) .. unserem Bedürfnis nach Erkenntnis
nicht genug getan“ wird. Auch hier rächt es sich, daß er anscheinend
an die Umstrittenheit eines gerade für ihn wichtigen Problems in der
Kritiken 89
Fachliteratur zum mindesten bei der Niederschrift seiner Ausführungen
nicht gedacht hat: des Problems der sogenannten Einartigkeit des Rechts.
Für Keutgen steht überhaupt nur die Frage Hübners (in der erwähnten
Besprechung des v. Belowschen Buches) und Erich Kaufmanns (in
dem Aufsatz Verwaltung, Verwaltungsrecht und in v. Stengel-Fleischmanns
Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts) zur Diskussion,
ob sich die Einteilung öffentliches-privates Recht auch im Mittelalter
finden oder wenigstens auf dieses übertragen ließe; dagegen sieht er
vollständig vorbei an der Vorfrage dazu, was denn dieser Unterschied
öffentliches-privates Recht überhaupt, also insbesondere auch heute noch
bedeutet. Diese Frage ist neuerdings besonders von einigen jungen
Österreichern, die sich in der „Österreichischen Zeitschrift für öffentliches
Recht“ zusammenfanden, z. B. Kelsen, Weyr, Freiherr v. Schenk
und andere dabattiert und übereinstimmend negativ dahin entschieden
worden, daß die Unterscheidung öffentlich-privat mit dem reinen Rechts-
begriffe nichts zu tun habe, daß sie durchaus nicht eine der „ewigen
Grundunterscheidungen des Rechts“ sei. Ein Beispiel: Unzweifelhaft
wird der Anspruch eines Herrn Meyer gegen Herrn Schulze auf Be-
zahlung von Schulden als „privatrechtlich“ und ebenso unzweifelhaft der
Anspruch eines Monarchen auf seine Kronrechte als „öffentlich- rechtlich “
angesehen. Aber doch wird jede sozialistische, das Leben der Gesamt-
beit als das Höhere empfindende Kulturbetrachtung sagen, daß jener
Anspruch des Herrn Meyer gegen den Herrn Schulze nicht besteht, um
Herrn Meyer eine ganz besondere „private“ Machtbefugnis einzuräumen,
sondern weil der Anspruch des Herrn Meyer nur einer von den vielen
Fällen ist, ohne deren wenigstens überwiegendes Bestehen die für das
ganze Staatsgebäude nun vorab einmal nötig erscheinende Eigentums-
ordnung nicht mehr vorhanden wäre. Andererseits kann aber eine in-
dividualistische Kulturbetrachtung, der die Machterhöhung von Einzel-
persönlichkeiten (d. h. durchaus’ nicht: aller einzelnen) als das Wesen des
ganzen Lebensprozesses erscheint, sehr wohl sagen: ebenso wie die Eigen-
tumsordnung dazu da ist, um die Macht irgendwelcher Individuen zu
erhöhen, so sind zum selben Zwecke auch alle anderen Ordnungen subjek-
tiver Rechte da; es ist durchaus kein Grund einzusehen, weshalb ein
subjektives Recht (wie das des Monarchen an der Krone), das seinem
Wesen nach nur zur Machterhöhung eines Einzigen innerhalb eines
größeren Gebietes da sein kann, prinzipiell etwas anderes sei, als die
subjektiven Rechte, die ihrem Wesen nach auf demselben Gebiete mehreren
oder vielen zukommen können. Aus alledem folgt, daß letzten Endes
jedes Recht je nach dem sozialistischen oder individualistischen Aus-
90 Kritiken
gangspunkt der Kulturbetrachtung als privat oder als öffentlich ange-
sehen werden kann.
Etwas ganz anderes ist es aber, daß nun eine bestimmte Rechts-
ordnung, also z. B. die heutige deutsche, dekretieren kann, daß die Siche-
rung gewisser Arten von Rechten — der Privatrechte — in ihrer Ein-
klagbarkeit vor Gericht und die bestimmter anderer Rechte in ihrer
kasuistischen, individuellen Festlegung, „Statuierung“ ın Verfassungs-
gesetzen bestehen solle. Das sind aber natürlich nicht die von Keutgen
(und ebenso von v. Below) gemeinten „ewig feststehenden, weil in der
Sache gegebenen Grundunterscheidungen des Rechts“; schon heute steht
unsere Rechtsordnung durchaus nicht mehr voll auf dem Standpunkte
dieser Scheidung, weun diese überhaupt einmal rein durchgeführt war:
zweifellos öffentliche Rechte sind heute im Verwaltungsgerichtswege ein-
klagbar, und zweifellos private Rechte werden (wie z. B. das Grundeigen-
tum im Grundbuchsystem) in öffentlich-rechtlicherWeise kasuistisch statuiert.
An manchen Stellen verrät gerade für diese Verschiebbarkeit, Wandel-
barkeit seiner angeblich „ewig feststehenden Grundunterscheidungen des
Rechts“ freilich Keutgen, der Historiker, trotz seiner entgegenstehenden
Theorien ein ausgezeichnetes Gefühl, so wenn er auf Seite 19 in der
Scheidung von Sozial- und Individualrecht einen Vorgang anstatt eines
Zustands sieht.
Es kann sich meines Erachtens bei dem ganzen, von v. Below und
Keutgen mit so heißem Bemühen durchdachten rechtsgeschichtlichen Pro-
bleme nicht, wie sie selbst angeben, darum handeln, das mittelalterliche
Sozialleben als Ganzes als „öffentlich-rechtlich“ im Sinne unserer heutigen
oder irgendeiner bestimmten anderen Rechtsordnung aufzuzeigen — da-
mit wird, wie Hübner gegen v. Below mit Recht ausgeführt hat, nichts
erreicht —, sondern um die Untersuchung, auf welche mittelalterlichen
Keime oder ausgebildeten Rechtsinstitute die heute im Rechtsverhältnis
als „öffentlich-rechtlich“ oder „privatrechtlich“ kennzeichnenden Arten
der Rechtssicherung zurückgehen, und welche materiellen Rechtsinstitute
im Mittelalter mit diesen Arten des Rechtsschutzes umgeben waren. In
der Tat läuft nun die wirklich praktische Untersuchung Keutgens
schließlich auch darauf hinaus, uns im Mittelalter eine Reihe von Rechts-
instituten aufzuzeigen, deren Rechtssicherung sie als „öffentlich-rechtlich“
im heutigen Sinne kennzeichnet.
Das II. Kapitel, überschrieben „Der germanische, der fränkische und
die Nationalstaaten“, gibt eine kurze Ubersicht über die Entwicklung
vom Staat der germanischen Urzeit über den der Merowinger- Karolinger
bis zu den „Nationalstaaten“, d. h. England, Frankreich und Deutsch-
Kritiken | 91
land-Italien, um sie an einzelnen Merkmalen — dem aristokratischen
Charakter der Urzeit, der Banngewalt des Königs und der Volksmitwir-
kung in der Rechtsprechung im merowingisch-karolingischen Staat, dem
Amtscharakter des Wahlkönigtums der Nationalstaaten — im wesentlichen
als. „öffentlich-rechtlich“ zu erweisen, und in einigen anderen Momenten
— der Gefolgschaft der Urzeit, dem königlichen Gebietsobereigentum und
dem monarchischen Erbrecht im merowingisch- karolingischen Staate —
den am Ende des I. Kapitels berührten „Dualismus des Rechts“ zu finden.
Die Kürze der Darstellung, die auch dieses II. Kapitel im Grunde noch
als einleitende Vorbemerkung erscheinen läßt, erübrigt eine Kritik, die
natürlich gegen die doch überaus flüchtige Periodenteilung (die Stammes-
staaten des 4. Jahrhunderts sind schon etwas recht beträchtlich anderes
als die civitates der Urzeit, Merowingerstaat und Karolingerstaat sind
wohl auseinanderzuhalten und so fort) und gegen vieles andere recht viel
einwenden könnte.
III. Recht knapp ist auch noch das III. Kapitel: „Das Lehnswesen.“
Er sucht es am Zwecke seiner Entstehung — dem „Staate“, oder viel-
mehr dem Königtum, ein Reiterheer zu schaffen — und an dem im
Erblichwerden der Lehen liegenden Zuge „sozialer Fürsorge“ (die Lehen
wurden nicht um des einzelnen Beliehenen wegen erblich, sondern weil
das Interesse der Allgemeinheit verlangte, daß niemand aus seinem Be-
sitze vertrieben werden kann, auch wenn dieser Besitz nicht Eigentum
ist: dasselbe Argument führte ich oben für die „Offentlichrechtlichkeit“
des Meyerschen Zahlungsanspruchs gegen Schulze ins Feld) als „öffent-
lich-rechtlich* zu erweisen, und vermag so auch in dem Übergang der
Staatsämter ins Lehnswesen keine Minderung ihrer Öffentlichrechtlichkeit
zu sehen. Hier zeigt sich praktisch, daß sich Keutgen (wie im selben
Falle auch v. Below, der es ebenso macht!) mit dieser Art der Behand-
lung hinwegtäuscht über das Zentralproblem, dessen Lösung er eigentlich
mit so heißem Bemühen nachstrebt. Da insbesondere im 12, Jahrhundert
der Kaiser, alle Beamten, Ämter, Heere, Gerichte, Verkehrseinrichtungen
und was man eventuell sonst noch gewohnt ist, als Erscheinungen eines
„Staates“ anzusehen, nach den vorherrschenden Quellenzeugnissen mit
all ihrer Tätigkeit und Wirksamkeit nur noch im kaiserlichen (bzw.
königlichen) Lehnshof zu finden sind, ist man allerdings versucht, diesen
Lehnshof als „den Staat“ jener Zeit, als den „Lehnsstaat“ zu betrachten.
Und doch will dieser Lehnshof zum mindesten vor der sogenannten
Reichsreform von 1180 an allen Ecken und Enden nicht zu dem stimmen,
was wir sonst auch in weitester Ausdehnung des Begriffes als „Staat“
empfinden. Und zwar kommt das daher, weil der Rechtsschutz des
92 Kritiken
Lehnrechts wenigstens bis 1180 eben auch jeden Anklang an einen in
unserem Sinne öffentlich-rechtlichen Rechtsschutz vermissen ließ. In seinem
Prinzip hing der ganze Lehnshof bis 1180 allein von der „Hulde“, der
„Willkür“ seines Herrn ab und ließ so den Belehnten überhaupt kein —
weder „öffentlich- rechtliches“ noch „privatrechtliches“ — Recht, während
der Anspruch der Herrn gegen die Belehnten durchaus nicht „statuiert“ und
somit durchaus nicht von öffentlich-rechtlichem, sondern nur von privat-
rechtlichem Charakter war. (In seinem Prinzip war der kaiserliche
Lehnshof und sein Recht durchaus nichts anderes als der Lehnshof
und das Lehnsrecht jedes privaten Herrn.) Wenn dem aber so ist,
wenn der „Lehnshof“ nicht Staat ist, so — hat es entweder um 1200
in Deutschland gar keinen Staat in irgendeinem für uns mit diesem Be-
griffe verbindbaren Sinne gegeben, oder aber „der deutsche Staat“
jener Zeit bestand neben dem Lehnshof, und die urkundlichen Zeugnisse
für seine Existenz sind nur von den unendlich vielen Zeugnissen jener
Zeit, in denen es sich um den Lehnshof handelt, schier bis zur Un-
auffindbarkeit verdeckt. Hier setzt nun meiner Meinung nach das Kern-
problem v. Belows und Keutgens ein, und wenn sie gegenüber Haller,
Gierke und vielen anderen eben doch auch für die Zeit um 1200 in
Deutschland in viel weiterem Maße Staatselemente erkennen, so stimme
ich ihnen voll und ganz zu. Kontrovers zwischen uns wird erst wieder,
ob diese erkennbaren Staatselemente einem einheitlichen deutschen Ge-
samtstaate jener Zeit, oder nur einer Mehrzahl von zu einem Bunde,
oder meinetwegen auch einem „Bundesstaate“ (über diesen Begriff in meinem
Sinne vergleiche „Die Handlungsfähigkeit der Einzelstaaten“, S. 192)
geeinten Einzelstaaten angehören; ich habe mich in engem Anschluß an
Rosenstocks „Königshaus und Stämme“, für den jene Zeit neben dem
Königshaus (dem Lehnshof, eben keinem Staat) durch die „Stämme“,
eben die Staaten jener Zeit (was Rosenstock in dieser Form nicht sagt
und, soviel ich weiß, auch nicht sagen will) charakterisiert ist, in meiner
„Handlungsfähigkeit der Einzelstaaten“, S. 52 ff. entschieden für eine Mehr-
zahl von zum Staatenbunde geeinten Staaten ausgesprochen.
IV. Die folgenden vier Kapitel bilden nun nach Ausdehnung (S. 55
bis 170 des 186 Seiten umfassenden Buches) wie Inhalt das eigentliche
Kernstück des Keutgenschen Buches, und zwar steht das bei weitem
größte (S. 55— 117) IV. Kapitel: „Der Reichsfürstenstand“, wieder für
sich gegenüber den drei folgenden, „Die Landesherrschaft“, „Der Herr
und das Land“ und „Die landständische Verfassung“ überschriebenen
Kapiteln: das IV. Kapitel handelt also von den staatlichen Elementen
des 9. bis 12. Jahrhunderts, die drei folgenden von den staatlichen Ele-
——— — — — — — — — —
Kritiken 93
menten des späteren Mittelalters. Am uneingeschränktesten vermag ich
etwa den ersten beiden Dritteln jenes Hauptkapitels über den Reichs-
fürstenstand zuzustimmen. Hier überhebt er mich teilweise sogar der
Pflicht, ftir viele der im Rahmen meines staatsrechtlichen, nicht rechts-
historischen Buches über die „Handlungsfähigkeit der Einzelstaaten“ auf
S. 55—60 selbstverständlich ohne schweres Beweismaterial vorgebrachten
Behauptungen noch einmal meine Begründungen vorzulegen, hier weiß
er auch wirklich Neues oder doch wenigstens neu Zusammengestelltes
zu sagen. Ficker war es ja mehr auf den „jüngeren“ Reichsfürsten-
stand angekommen, so daß in bezug auf den älteren Reichsfürstenstand
bisher in der Literatur eine Lücke herrschte, die dies IV. Kapitel Keutgens
in der Tat zu einem nicht unbeträchtlichen Teile wird ausfüllen können.
Ficker hatte angenommen, daß der ältere Reichsfürstenstand ursprünglich
Beamtenadel, und zwar mit.dem Grafenamt (und natürlich allen höheren
Herzogs-, Markgrafen-, Pfalzgrafenämtern) verbunden gewesen sei, und
daß er späterhin (natürlich noch vor der Reorganisation von 1180), als
zahlreiche Grafensöhne und auch andere nichtbeamtete Dynasten und
Grundherren sich den Grafentitel verschafften, der Reichsfürstenstand
dann an diesem Grafentitel gehaftet hätte. Schon Ficker hatte bemerkt,
daß im einzelnen die Praxis der Reichskanzlei in der Zuerkennung des
Reichsfürstentitels an Angehörige der verschiedenen Stämme sehr ver-
schieden war, hatte aber insbesondere die weitgehende sächsische Ein-
schränkung des Fürstenbegriffs nur aus einer lokalen Verengung eines
auch in Sachsen ehemals vorhandenen Grafen-Beamtenadels erklärt. Dem-
gegenüber zeigt Keutgen, daß die „principes“, „primores“, „primates“
oder wie sie sonst in den Quellen genannt werden mögen, ebensowenig wie
der gar wohl in der germanischen Urzeit und auch im Merowingerreiche
vorhandene Hochadel Beamtenadel war, sondern sich an die besondere
politische Macht bestimmter Familien anheftete. Hier haben wir, was
freilich Keutgen nach seiner ganzen im J. Kapitel niedergelegten Rechts-
auffassung nicht hervorhebt, ein typisches Beispiel kasuistisch statuierter
Rechte. Und zwar erfolgte die Auslese unter den gemeinedlen Familien
des Landes nach Stämmen verschieden; besonders eng war sie in
Sachsen, wo fast nur diejenigen Familien in ihr Aufnahme fanden, die
in die allerersten Landesämter — Herzogs-, Markgrafen-, Pfalzgrafen-
oder Landgrafenamt — gelangt waren, aber diese auch eben als Familien,
also nicht bloß mit ihren zu solchen Würden gelangten, sondern auch
mit den zu bloßen Grafenämtern gelangten, ja freie Dynasten gebliebenen
Angehörigen. Die Principes der verschiedenen Stämme traten nun zu-
nächst bei Reichs angelegenheiten einfach trotz ihrer verschiedenen heimi-
94 Kritiken
schen Bildungsgesetze zusammen. Bis hierher bin ich, wie gesagt, mit
allem einverstanden; wieder nicht dagegen mit den folgenden Ausfüh-
rungen: nach Keutgen soll nämlich nun von der Praxis der Reichskanzlei
seit 1180 einfach die strenge sächsische Auswahl auch auf die Zuerken-
nung der Reichsfürsteneigenschaft an die Angehörigen der anderen Stämme
übertragen worden sein: das sei der einzige Gehalt der Entstehung eines
„neuen“ Reichsfürstenstandes; dessen Rechte: die Wahlen des Kaisers
und neben den kaiserlichen Hofbeamten die wesentliche Beratung des
Kaisers, seien ganz die alten geblieben; geblieben seien im Grunde auch
die etwas flüchtigen Grenzen dieses rein nach der politischen Macht der
zu ihm gehörenden Geschlechter abgegrenzten „Standes“, dem gegen-
über erst bei Bildung des Kurfürstenkollegiums feste Grenzen gezogen
wurden. Insbesondere wendet er sich dann gegen Fehrs Theorie, nach
der sich der neue Reichsfürstenstand auf Grund des Lehnrechts, als Aus-
lese der unmittelbar Belehnten, Fahnbelehnten, aus dem alten Reichs-
fürstenstande gebildet hätte. Gegen Fehr dürfte Keutgen recht haben,
aber doch nur bis zu einem gewissen Grade, insofern der neue Reichs-
fürstenstand eben doch eine Erscheinung des Lehnswesens war, unrecht
dagegen gegen den auf Seite 93 bekämpften Rosenstock, der in seinen
„Königshaus und Stämme“ meines Erachtens doch erwiesen hat, daß der
neue Reichsfürstenstand die Zusammenfassung der Familien, in deren Be-
sitz sich die stämmischen Zentralämter (Herzogs- und Markgrafenämter
nebst der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalz beim Rhein für das
ausgefallene fränkische Herzogtum; den recht eingehenden Begründungen
Rosenstocks für seine Auffassungen über Anhalt und Pfalzsachsen setzt
Keutgen nur unbewiesene Behauptungen entgegen; sein Hinweis auf
Engern ist abwegig: die alten Stammesdrittel Westfalen, Engern und
Ostfalen, mit Nordalbingien eigentlich Stammesviertel, waren nie eigene
Stammesgebiete; erst später zerfiel das gesamtsächsische Stammesgebiet
aus vorzugsweise zeitpolitischen Gründen in zwei Gebiete: Westsachsen,
das den Namen Westfalen behielt, und Ostsachsen) befanden, inner-
halb des königlichen Lehnshofes bedeutet. Nur hat Rosenstock damit
entschieden nicht recht, daß auch der ältere Reichsfürstenstand eine Er-
scheinung des Lehnswesens gewesen sei. Damals vielmehr war der
Reichsfürstenstand sozusagen der Bundesrat des als „Reich“ bezeichneten
Stammesstaatenbundes (bzw. Bundesstaats); dieser Bund war bis 1180
endgültig verfallen; an seiner Stelle war nun der bisher neben ihm
existierende königliche Lehnshof die einzige noch vorhandene Zusammen-
fassung der Stämme, die aber eben diesem l,ehnshof gegenüber ihre
Selbständigkeit dadurch bewahrten, dab jetzt im Lehnshof nach Art. des
Kritiken 95
alten Bundesrats ein Areopag von Fürsten entstand, in dem nach seiner
Entstehung neben den anfänglich allein darin zugelassenen Angehörigen
der stammesstaatlichen Zentralamtsgeschlechter bald auch eine große Zahl
anderer Aufnahme fanden. Neben diesem Lehnsfürstenstand bestand
freilich, und darin hat Fehr („Fürst und Graf im Sachsenspiegel“) eben
doch recht, noch lange Zeit innerhalb der einzelnen Stämme der alte
Fürstenstand weiter; nur war auch dieser eben nicht, wie Fehr meint,
Amtsfürstenstand (Grafenstand), sondern beruhte auf der politischen Macht
der betreffenden Familien wie bisher. Der(alte) Fürstenstand eines einzelnen
Stammes war nämlich von Haus aus durchaus nicht etwa nur zur Ver-
tretung des Stammes im Bundesareopag da, sondern vor allem zur Be-
ratung und Tätigkeit für den Stammesstaat selbst; ja, nicht einmal in-
sofern scheint mir 1180 eine Neuerung eingetreten zu sein, als erst vou
nun an nur eine Auswahl des Fürstenstandes eines einzelnen Stammes
sich sozusagen noch um Reichsdinge kümmern durfte, sondern die Dinge
scheinen mir so zu liegen, daß schon früher der Kreis der zur Mit-
beratung an den Stammesstaatsangelegenheiten berechtigten „principes
Saxoniae“, „principes Franconiae“ usw. weiter war, als der der aus
Sachsen oder Franken zur Teilnahme an den Reichstagen berechtigten
„principes regni“.
Wenn alldem so ist, sind eben doch die eigentlichen „Staaten“ des
9, bis 12. Jahrhunderts die Stämme, und das Reich nur, soweit eben
ein „Bundesstaat“ Staat ist. Darüber braucht der Rechtshistoriker mit.
den Staatsrechtlern, die sich bekanntlich ttber diesen Punkt schon weid-
lich genug herumgeschlagen haben, nicht auch noch zu diskutieren, Vom
Ende des 12. Jahrhunderts ab ist das „Reich“ an Stelle eines Bundes
im Grunde ein Lehnshof: ob dieser noch als „Staat“ auffaßbar ist, wurde
oben unter III erörtert; die eigentlichen staatlichen Elemente des späteren
Mittelalters aber sind nun die unter Auflösung der Stammesstaaten empor-
wachsenden Territorien. Mit ihnen beschäftigte sich Keutgen deshalb in
den noch folgenden drei Kapiteln.
V. Die ersten Erörterungen des folgenden V. Kapitels (die Landes-
herrschaft) wird man als unanfechtbar bezeichnen können; er führt darin
aus, daß Reichsfürstenstand und Landesherrentum sich durchaus nicht
decken, vielmehr das letztere weitere Kreise umfaßt wie der erstere;
man wird höchstens hinzusetzen müssen, daß erst in der späteren, von
Keutgen nicht mehr behandelten Zeit des 15. und 16. Jahrhunderts die
mangelnde Reichsfürsteneigenschaft wiederum die Mediatisierung vieler
kleiner Landesherrn unter mächtigere Nachbarn begünstigte, sodaß schließ-
ich doch Reichsfürsteneigenschaft (oder vielmehr, da dann „Fürst“ ebenso
96 Kritiken
wie schon lange vorher „Grat“ zum Titel geworden war, Standschaft
auf dem Reichstag) bis zu einem gewissen Grade (auf das Problem der
Personalisten gehe ich hier nicht ein) ein Erfordernis der Geltung eines
Herrn als Landesherrn auch seinen eigenen Untertanen gegenüber wurde.
Danach aber kommt Keutgen auf das Problem der Entstehung der Landes-
herrlichkeit zu sprechen, oder vielmehr: gerade darin liegt sein Fehler,
daß er auch in ihr wie in den rechtsphilosophischen Problemen des
I. Kapitels und dem Lehnsproblem des III. Kapitels gar kein Problem
erblickt, sondern einfach ohne den Schimmer eines Beweises immer und
immer wiederholt, sie sei ganz allgemein aus dem alten Grafenamt,
genauer: aus der gräflichen Gerichtsbarkeit entstanden. Der einzige
Schimmer eines Beweises ist sein Hinweis auf Fehrs „Entstehung der
Landeshoheit im Breisgau“. In ihr zeigt nun Fehr allerdings, daß im Breis-
gau die Landeshoheit aus der alten Grafengerichtsbarkeit hervorgewachsen
und erst nach Entstehung der Landeshoheit auf dieser Grundlage das
Landesgebiet rein extensiv in verschiedene Teile zerlegt worden ist.
Aber gerade die so überaus instruktiven Untersuchungen Fehrs (besonders
S. 98!) zeigen doch, wie nahe daran auch im Breisgau einige Herren
anderer als altgräflicher Qualität waren, Landeshoheiten von sich aus
zu bilden. Und hier liegt nun das von Keutgen gar nicht gesehene
Problem: daß in unzähligen Fällen im weiten Deutschen Reiche eben
andere als altgräfliche Jurisdiktionsrechte zum Kristallisationspunkt einer
Landesherrlichkeit wurden. Seeliger hat insbesondere in seinem Dekanats-
programm über „Staat und Grundherrschaft in der älteren deutschen Ge-
schichte“, S. 44, und neuerdings in seinem Aufsatze über „Staats-
verfassung und Staatsverwaltung“ ($ 45) in dem „Reallexikon der ger-
manischen Altertumskunde“, 4. Band, S. 222 behauptet, daß die Landes-
herrlichkeit in recht weitem Maße an gewisse Bannherrschaften, an
unter Durchbrechung der Grafschaften gebildete Gerichtsbezirke ange-
knüpft habe, und trotz Fehrs Bemerkung auf Seite 51 seiner „Land-
herrschaft im Breisgau“ möchte ich doch wenigstens für einige größere
Territorien den Einfluß einer Heeresaufgebotsgewalt oder auch eines Heer-
banns (was beides nicht unbedingt zusammenzufallen braucht!) auf die
Konsolidierung des Territoriums nicht von der Hand weisen; ja trotz
Fehrs Ausführungen auf Seite 131 ff. ist es noch gar nicht bewiesen,
ob nicht hier und da, wenn freilich auch nicht häufig, irgendein wirt-
schaftliches Recht: Forst, Zoll, Münze, die auf Grund rein jurisdiktio-
neller Hoheit gezogenen Landesgrenzen (besonders bei kleinen Exklaven!)
zum mindesten korrigiert hat. Es wird noch sehr vieler eingehender
territorialer Arbeiten bedürfen, ehe wir hier klar zu blicken vermögen.
Kritiken 97
Mit seiner voreiligen Behauptung der Entstehung der Landesherrlich-
keit allein aus dem Grafenamte ist aber nun auch die ganze weitere Be-
weisführung Keutgens hinfällig. Er folgert nämlich nun: die alten Graf-
schaften waren Einrichtungen, Teile des Reiches; also sind es die neueren
Landesherrschaften, selbst wenn sie „eigene“ Rechte erwerben und selbst
zu Staaten werden, auch. Insbesondere — das wird im VI. Kapitel:
„Der Herr und das Land“ ausgeführt — war auch im späten Mittel-
alter das Reich juristisch noch berechtigt, Teilungen und Veräußerungen
der Territorien gleich Privatgrundstücken durch die Fürsten zu verbieten,
wenn das altersschwache Reich auch tatsächlich recht viel in dieser Hin-
sicht gewähren ließ. Aus alledem aber folgert er, daß juristisch der
eigentliche „Staat“ des Mittelalters eben doch das Reich war, q. e. d.
Aber freilich, auch er verkennt nicht, daß wenigstens neben dem
Reiche in diesem späteren Mittelalter die Territorien doch auch Staaten
waren. Aber auch ihre Staatlichkeit war bedroht, von ihrer eben ge-
nannten Behandlung als Privatgrundstücke ihrer Landesherren her. Dieser
Bedrohung nun schob einen Riegel vor die Institution von Landständen,
die sich gegen eine solebe privateigentumsmäßige Behandlung zu wehren
vermochten und wehrten. Das Wesen dieser Landstände schildert nun
Keutgen iu einem VII. Kapitel. Es ist schon rein äußerlich das zweit-
längste (27 Seiten) und gleich dem IV. Kapitel bei weitem unangreifbarer
als die anderen, gibt aber im Gegensatz zu diesem IV. Kapitel nichts
eigenes Neues, sondern verstärkt höchstens in interessanter Weise die
literarische Stellungnahme anderer. Wenn die Landstände tatsächlich
geeignet gewesen sein sollen, den „staatlichen“ Charakter der Territorien
gegenüber „ privatrechtlichen“ Landesherrnallüren durchzusetzen, mußten
sie unabhängig vom Landesherrn dastehen. Diese Unabhängigkeit wird
in dem VII. Kapitel nun in der Tat dargetan. Zwar wird mit v. Below
nicht geleugnet, daß die Grenzziehung, der geographische Begriff des
Territoriums, durch den Landesherrn geschaffen wurde. Aber wenn
v. Below daraus einen Zwang der Umstände macht, daß sich allein auf
Grund der Eingesessenheit in dem vom Landesherrn begrenzten Terri-
torium alle dazugehörigen Kreise ohne weiteres zu „Landständen“ hätten
zusammenfinden müssen, wird von Keutgen im Anschluß an Gierke mit
Recht betont, daß die Eingesessenheit allein häufig nur zu direkten Ver-
handlungen des Landesherrn mit einzelnen Eingesessenen führen mußte
und ja auch geführt hat, und daß ferner auf diese Weise höchstens ge-
legentliche, nicht ständige Zusammenkünfte der Eingesessenen ins Leben
gerufen wurden. Vielmehr zwang nun häufig gerade jenes Verhandeln
der Landesherrn mit einzelnen die anderen zu gewillkürten „Einungen“,
Histor. Vierteljahrsehrift. 1919. 1. £ 7
98 | Kritiken
die alle Standesgenossen des betreffenden Territoriums zum Eintritt
zwangen, die regelmäßig zusammenkamen und deren Recht zur Vertre-
tung des Landes dem Landesherrn gegenüber abgerungen wurde. Später
erst, als alle die Momente der regelmäßigen Zusammenkunft, des Zwanges
gegenüber den Standesgenossen und der Vertretung des Landes in die
vom Landesherrn selbst einberufenen „Landstände“ von den zu eigenem
Recht bestehenden „Einungen“ herübergenommen worden waren, konnten
die Einungen wieder verschwinden. Meiner Meinung nach haben die
Landstände wenigstens in einigen größeren Territorien — und in solchen
größeren Territorien sind ja die Landstände häufig früher entstanden
und aus ihnen von den kleineren Territorien häufig erst imitiert worden
— außer den „Einungen“ noch eine andere, wenn auch sehr schwache,
aber eben doch vorhandene, vom Landesherrn durchaus unabhängige
Wurzel, die hinabreicht bis in den „älteren“ Fürstenstand: in jene Kreise,
die wir oben als das, was Fehr fülsehlicherweise als „Amtsfürsten“ an-
sieht, andeuteten, Kreise, die wohl teilweise stets nur „Stammesfürsten“,
nie „Reichs“fürsten gewesen, oder zum mindesten bei Erledigung des
"älteren Reichsfürstenstandes nicht mit in den jüngeren aufgenommen
worden waren; solche dünne Wurzeln glaube ich besonders in der Mark
Meißen und ihren Pertinenzländern aufzeigen zu können.
Den Schluß des VII. Kapitels bildet eine meiner Meinung nach durch-
weg gelungene Auseinandersetzung mit zwei Vertretern der entgegen-
gesetzten Meinung, daß die Landstände im wesentlichen nur Schöpfungen
des Landesherrn seien: mit Spangenberg, dessen Periodeneinteilung
in Landesherrlichkeit und Landeshoheit dabei mit Recht als Opferung
des geschichtlichen Bildes an die logische Analyse abgetan wird, und
mit Rachfahl; dagegen fehlt leider wieder eine Stellungnahme zu dem
Thema von Schiefer und Tetzner, das zwar mit dem Spangenberg-
Rachfahl-v. Belowschen, ob die Landstände Schöpfungen des Landesherrn
seien, eng verwandt, aber doch durchaus nicht identisch ist: ob und in-
wieweit die Landstände denn „Vertreter“ des Landes gewesen seien.
Wenn man diese Frage mit Tetzner und Schiefer verneint, so entstehen
für Keutgens ganze Auffassung die ernstesten Schwierigkeiten; deshalb
vermag ich auch hierin keineswegs als richtig zu empfinden, wenn Keutgen
dieses Problem einfach als nicht vorhanden betrachtet, sondern die Ver-
tretung des Landes durch die Landstände als Tatsache hinnimmt, so sehr
ich ihm in der Sache gegenüber Schiefer und Tetzner recht gebe. Die
Landstände wie auch die ihnen hier und da um Jahrhunderte voraus-
gehenden Optimaten- und. Fürsten versammlungen „vertraten“ nämlich in
der Tat den Zusammenhang ihrer Herrschaften und Gebiete auch über
Kritiken 99
den in der Person des Landesherrn gegebenen Zusammenhang hinweg
von Anfang an, und waren wenigstens in dieser Frage stets Vertreter
des „Landes“ als Gesamtkomplex, wenn auch durchaus nicht etwa Be-
auftragte ihrer Hintersassen oder gar der Hintersassen des Landesherrn
elbst. Vieles Gute zu dieser Frage bringt Wolzendorff, „Staatsrecht
und Naturrecht“, Seite 77ff.
Gar nicht behandelt Keutgen in diesem Buche leider die staatlichen
und staatsbildenden Elemente der deutschen Stadtverfassungen und Städte-
bundsverfassungen: gerade hierüber würde doch wohl Keutgen mehr Posi-
tives, die Wissenschaft vorwärts Bringendes sagen können als die meisten
anderen deutschen Rechtshistoriker.
In einem kurzen Schlußkapitel zeigt Keutgen nur noch, wie trotz
der scharfen Kämpfe innerhalb des „dualistischen“, des „Stände“staates,
die ihn zeitweise zu zerreißen drohten, ja im süddeutschen Ritterschafts-
gesplitter zerrissen haben, im allgemeinen doch immer wenigstens von
der einen der beiden als Landesherrn und Stände gegenüberstehenden
Parteien, allerdings meist dem Landesherrn, der „staatliche“ Charakter
noch aufrecht erhalten, und vollends dann vom landesherrlichen Beamten-
tum und seinen Zentralbehörden wieder durchgesetzt wird. Endlich wird
noch einmal der Dualismus als besondere Eigenart des germanischen
Staats bezeichnet und gleichsam als Fortsetzung gegenüber der in diesem
Buche gelieferten Analyse nun eine „Synthese“, eine „zusammenhängende
Darstellung der deutschen Staatsgeschichte“ angekündigt.
Soviel man grundsätzlich wie in Einzeldingen an dem Buche wird
aussetzen müssen, so ist es doch als Gesamtbekenntnis einer ernsten
Forscheransicht über den mittelalterlichen Staat wohl für alle Rechts-
historiker und auch weiterer Kreise interessant und bringt, wie ich noch-
mals hervorheben möchte, zum mindesten im IV. Kapitel auch wohl
bleibende Bausteine der Erkenntnis des Mittelalters.
Leipzig. Dr. iur. Theodor Korselt.
Paul Simson, Geschichte der Stadt Danzig. Band 1: Von den
Anfängen bis 1517 und Band 4, 1: Urkundenanhang dazu.
Danzig, A. W. Kafemann. 1913. XVI u 424 S., 128 S.
Die letzte umfassende Geschichte der Stadt Danzig ist vor an-
nähernd 100 Jahren veröffentlicht worden. Man braucht also gar uicht
erst an die Fülle inzwischen zutage geförderten Quellenmaterials zu
denken, um von der Notwendigkeit einer neuen Darstellung dieses
politisch wie wirtschaftlich zu allen Zeiten so wichtigen Platzes über-
zeugt zu sein, dessen Bedeutung weit über den lokalen Ralımen, ja
7%
100 Kritiken
selbst weit über das Ostseegebiet hinausreichte. Obendrein hat in-
zwischen auch die Einzelforschung aufs Intensivste gearbeitet und zum
Teil Vorzügliches geleistet, aber Mengen ungedruckten Materials harrten
und harren noch immer der Verwertung.
Für die Ubernahme und die glückliche Durchführung der schweren
Aufgabe war niemand geeigneter, als Simson, der durch eine große
Reihe von Untersuchungen und Darstellungen auf den verschiedensten
Gebieten der Danziger Stadtgeschichte und letzthin noch durch die im
Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins ausgeführte Bearbeitung des
Danziger Inventars seit Jahrzehnten sich mit ihren Problemen immer
völliger vertraut gemacht hatte. Es ist deshalb ein tragisch zu nennendes
Geschick, für die Wissenschaft ein schwerer, für die Vollendung des
Werks wohl für den Augenblick ein unersetzbarer Verlust, daß der
fleißige Forscher mitten in seiner Arbeit vom Tode ereilt worden ist.
So liegt nur der erste Band seiner auf drei Bände berechneten Ge-
schichte vor und ein zu ihm gehörendes Urkundenheft von 147 Stücken,
wie es jedem der folgenden Bände auch beigegeben werden sollte und
worin die bedeutsamsten Urkunden zur Stadtgeschichte, gleichviel, ob
sie bereits gedruckt waren oder nicht, vereinigt werden und zusammen
den vierten Band bilden sollten.
Der erste Band führt die Darstellung bis 1517, d. h. bis zum Be-
ginn der inneren politischen und kirchlichen Unruhen, deren häufige
Wiederkehr die Beziehungen zwischen der Stadt und Polen in der Zu-
kunft wiederholt ernstlich erschüttern und ‘gefährden sollte. Die Ein-
teilung des Stoffes ist durchaus chronologisch, und in jedem einzelnen
Kapitel werden außer der politischen Geschichte auch die anderen
Seiten städtischer Entwicklung während des betreffenden Zeitraumes,
Handels-, Rechts- und Verfassungsgeschichtliches und sonst kultur-
geschichtlich Bemerkenswertes dargestellt. Simson gibt selbst zu, daß
eine derartige Disposition, die nicht selten die Fäden von Ent-
wicklungen durchschneiden mußte, um sie in späteren Kapiteln wieder
anzuknüpfen, die auch häufige Wiederholungen nötig machte, dadurch
auch ihre Schattenseiten habe, hofft aber gleichwohl, daß ihr der Vor-
zug zu geben sei vor einer Zerlegung des ganzen Stoffes in zwei
Hauptgruppen der Darstellung: Politisches und Kulturgeschichtliches.
Aber diese Trennung, wenn es nicht möglich scheint, beides mit einander
angemessen zu verflechten, hat doch ihre großen Vorzüge der Uber-
sichtlichkeit, während die Disposition Simsons die Trennung in den
Rahmen jedes Kapitels (2—8) verlegt und dadurch gerade die Uber-
sichtlichkeit, das Hervortreten der großen Linien der Entwicklung be-
Kritiken 101
sonders stark beeinträchtigt. Sie erreicht auf der Anderen Seite aller.
dings, daß jedes Kapitel gewissermaßen ein abgerundetes .Bild gibt
von der gesamten Entwicklung der Stadt für den jedesmal. begrenzten
Zeitraum einiger Jahrzehnte (so in den Kapiteln 4—8 für das 15: Jahr-
hundert). Und diese sind ihm im großen und ganzen sehr gut Se-
lungen: ganz besonders möchte ich das sagen von Kapitel 3: die
Ordenszeit bis zum ersten Abfall Danzigs vom Orden, 1308 — 1410,
und von Kapitel 4: Vom ersten Abfall Danzigs vom Orden bis zur
vollen Ausbildung des patrizischen Regiments, 1410 - 1430. Wir
sehen hier, wie auch später, eine Stadtpolitik großen Stils an der
Arbeit, die zielbewußt und erfolgreich ihren selbständigen Platz
zwischen den verschiedenen Mächten zu nehmen und zu behaupten
versteht. |
Sehr wohltuend für jeden Leser muß gleich das erste Kapitel be-
rühren: Vorgeschichte, wo klar und unter Ablehnung aller Hypothesen
gesagt wird, was sich historisch feststellen läßt und was nicht er-
gründet werden kann und darum unbeantwortet bleiben muß. Der
Leser erhält von vornherein den Eindruck, daß er jemand vor sich
hat, der auf Phantasien sich nicht einläßt und dessen Führung er sich
also mit Vertrauen anschließen darf. Und diesen Eindruck der Ver-
läßlichkeit verstärkt auch das ganze Beiwerk der Darstelluug, in den
Fußnoten die Fülle der Hinweise auf alle die Archivalien in Danziger
und anderen Archiven, die er studiert hat, und in den hinten an-
gehängten Nachweisen die Verzeichnung der im einzelnen benutzten so
überaus reichlichen Quellen und Literatur für jedes Kapitel. Doch
fehlt die Heranziehung polnischer Arbeiten!
Auch das Orts-, Personen- und Sachverzeichnis, das den Band
beschließt, ist sehr ausführlich und gründlich gearbeitet.
Alles in allem, wir haben es mit einer ausgezeichneten Leistung
auf dem Gebiet der Stadtgeschichtschreibung zu tun. Umsomehr ist
es zu beklagen, daß ihrem Verfasser die Durchführung des Werkes
nicht vergönnt gewesen ist. Möchte sich recht bald ein Kundiger
finden, dem wir eine würdige Fortsetzung und Vollendung von Simsons
Geschichte Danzigs einmal danken können.
Münster i. W. Daenell.
Hans Vogts, Das Kölner Wohnhaus bis zum Anfang des
19. Jahrhunderts. Mit Unterstützung der Stadt Cöln heraus-
gegeben vom Zweigverein Cöln des Rheinischen Vereins für Denk-
malpflege und Heimatschutz. Cöln 1914. Verlag der Cölner Ver-
* s
s e
102 1 7 71 Kritiken
lags- Anstatt und Druckerei, A.-G. 20 Seiten unnumeriert, VIII
u. 516-8,"
5 Coellen “ein kroin boven allen steden schoin“ lautet ein alter
„Spruch, den uns die Koelhoffsche Chronik (1499) überliefert, und wenn
| . auch geneigt sind, bei den Schönheiten der Stadt Cöln znnächst an
.. ihre vielen. wundervollen Kirchen und an die köstlichen Hervor-
bringungen der Cölner Materscylie zu denken, so beweist doch der
reiche Inhalt des vorliegenden Buches klar genug, wie hohe Reize auch
dem Altcölner Wohnhaus und seiner Ausstattung und dem wesentlich
durch sie bedingten Straßenbilde eigen gewesen sind.
Das Werk von Hans Vogts, Dr.-Ing. und Regierungsbaumeister a. D.,
dem wir bereits eine ganze Reihe ähnlicher Arbeiten von geringerem
Umfang und mit weniger hoch gesteckten Zielen verdanken, ist noch
kurz vor dem Ausbruch des Weltkrieges erschienen und stellt sich so-
wohl äußerlich, wie innerlich als das Erzeugnis höchstentwickelter Kultur
dar. Um mit dem Gewande, in dem es auftritt, zu beginnen, so muß
hervorgehoben werden, daß die Firmen, die an der Herstellung des
stattlichen Bandes beteiligt waren, die Cölner Verlags-Anstalt und
Druckerei, die die ausnahmslos ganz vortrefflichen Autotypien herstellte
und den typographisch vollendeten Satz und vorbildlich sauberen Druck
besorgte, die Schriftgießerei Gentzsch & Heyse in Hamburg, welche die
wundervoll klare Type „Nordische Antiqua“ lieferte, die Papierfabrik
von J. W. Zanders in Bergisch Gladbach, die tür das köstliche, sammet-
weiche „Matt-Kunstdruck‘“-Papier sorgte, und die Großbuchbinderei von
Hübel & Denk in Leipzig, die sich die Vereinigung des Ganzen in
einem geschmackvollen, handwerklich schönen und soliden Leinenbande
angelegen sein ließ, sich bei dieser einheitlich harmonischen Zusammen-
arbeit gleichermaßen ausgezeichnet haben. So ist hier auf dem Gebiet
der Buchausstattung geradezu ein Kunstwerk geschaffen worden; und
wenn ich mir trotz der durchaus wissenschaftlichen Richtung dieser
Zeitschrift erlaubt habe, die Betrachtung und Kritik der äußeren Er-
scheinung des Vogts’schen Buches an den Anfang meiner Besprechung
zu stellen, so wird man dies wohl der wehmütigen Stimmung angesichts
einstiger Leistungen und des mit dem Kriege eingetretenen Verfalls zu-
gute halten, übrigens auch mit der Seltenheit solch vollkommenen Eben-
maßes, zumal bei wissenschaftlichen Werken, entschuldigen können.
Aber das Bild, das dieser kostbare Rahmen umspannt, ist auch,
wie bereits angedeutet, der auf seine Aufmachung verwendeten Sorgtalt.
und Liebe in hohem Maße würdig: Hans Vogts’ Cölner Wohnhauswerk
ist die Frucht langjähriger Beschäftigung mit dein Gegenstande, ein-
Kritiken 103
gehendsten Studiums nicht nur der noch erhaltenen alten Bauten, sondern
der Geschichte, Außenarchitektur und baulichen Einrichtung eines jeden
bedeutsameren Altcölner Wohnhauses, von dem uns die reich fließenden
literarischen, bildlichen und archivalischen Quellen Kunde geben, wie
nicht minder der Bauherren und ihrer Herkunft und Familie, der
Künstler und Werkleute, denen die Ausführung der Bauten anvertraut
war. Im Vorwort wird des hauptsächlichsten Materials, auf dem sich
neben der Denkmälerkenntnis das Buch aufbaut und unter dem Keußens
„Topographie der Stadt Cöln im Mittelalter“ (Bonn 1910), die Chroniken
der Stadt Cöln, das Buch Weinsberg, der geschichtliche Teil des vom
Architekten- und Ingenieurverein herausgegebenen Buches „Cöln und
seine Bauten“ (1888), die Tafelwerke „Aus dem alten Cöln“ und „Alt-
cölner Baukunst“, das reiche Abbildungsmaterial der Plankammer des
Cölner Stadtarchives und des Historischen Museums in der Eigelstein-
und Hahnentorburg, die Bescheidbücher des Schöffenschreins, die Bau-
und Bauzunftakten, die Ratsprotokolle und die Registraturen der
Mittwochsrentkammer in erster Linie zu nennen sind, kurz gedacht.
Ein ausführliches Verzeichnis namentlich der. benutzten Literatur läßt
dann zur Genüge erkennen, in welchem Umfange dem Verfasser auf
dem von ihm beackerten Gebiete bereits vorgearbeitet, wie ihm hier der
Boden bereitet war. Gleichwohl bedurfte es der ganzen Hingabe des
Verfassers an seinen Stott, bedurfte es auch der ruhigen Klarheit, Festig-
keit und Sicherheit friedlicher Zeiten, um ein Werk von solcher Reife
und Geschlossenheit entstehen zu lassen. In den gewaltigen Erregungen
der letzten Jahre würde es dazu schwerlich mehr gekommen sein.
Freuen wir uns also heute vor allem der noch glücklich vor dem
Sturm unter Dach gebrachten reichen Ernte.
Nach einer kurzen Einleitung über das rämische Cöln und
die Entwicklung des späteren Wohnhauses aus dem Einraum
befaßt sich ein I. Abschnitt mit der Grundrißbildung und all-
gemeinen Anlage einerseits der „Höfe“, andererseits der Reihen-
häuser mit einem Anhang über Gärten, Gartenhäuser und Landhäuser.
In der organisch entwickelten Einteilung ‚in das Vorhaus mit der Haus-
tür, der Treppe und dem Herd, das Hofzimmer und den Gang zum
Hofe — ist die Grundform des Cölner Bürgerhauses gegeben‘ (S. 51).
Der II. Hauptabschnitt ist dem „Aufbau und Baumaterial‘
gewidmet, wobei dem Verfasser sein Architektenberuf natürlich sehr zu-
statten kommt und seinem Werke von vornherein einen Vorzug vor allem
verleiht, was ein nicht praktisch-künstlerisch vorgebildeter Kunst-
historiker hätte zuwege bringen können. Den verschiedenen Bau- und
104 Kritiken
Schmuckteilen wird im einzelnen nachgegangen und jeweils angedeutet,
wieweit sie als spezifisch cölnisch, rheinisch, niederdeutsch zu betrachten
sind. So ist z. B. ausführlich von den „Grinköpfen“ (eine bestimmte
Fratzenart), „die anscheinend nur in den Weinorten Cöln und Trier und
ihrem Einflußgebiet (Münstereifel, Neuß, München-Gladbach) vorkommen“,
von den in Niederdeutschland und den Niederlanden allgemein üblichen
„Krahnenbalken‘, vom Zinnenkranz mit den an ihm vorgebauten Aus-
lugtürmchen, von den schönen Cölner Treppentürmen, von denen leider
die meisten seit der Mitte des 19. Jahrhunderts verschwunden sind, von
der weit verbreiteten Fassadenmalerei, von den Hauszeichen und
Heiligenfiguren, wovon geradezu eine Art Statistik gegeben wird, u. a. m.
die Rede.
Abschnitt [II behandelt sodann den Ausbau — typisch für Cöln
sind hier von etwa 1590 bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts u. a. die
reich ornamentierten Stuckbalkendecken —, wobei zum Schluß selbst auf
die Möbel kurz eingegangen und anhangsweise das Inventar des Pfarr-
hauses von St. Kolumba vom 22. Oktober 1410 mitgeteilt wird. Die
Veröffentlichung derartiger älterer Verzeichnisse, deren sich gewiß noch
manche in unseren Archiven verbergen, muß auch im Sinne der noch
so nötigen Förderung der Forschung über deutsche Altertümer besonders
begrüßt werden.
Mit dem IV. Abschnitt, in dem der gesamte Baubetrieb ge-
schildert, der Entwicklung und Beteiligung der Bauzünfte nachgegangen,
die städtische Bauverwaltung dargelegt, auch über Kosten, Preise, Löhne
alles Nötige beigebracht wird, bewegt sich der Verfasser ebenso sicher
auf wirtschafts- und kulturgeschichtlichem Boden, wie er dann im V.
und letzten Abschnitt, der der Entwicklung der Bauformen
(1. Im Mittelalter, 2. die Renaissance, 3. Barock, Rokoko und Klassi-
zismus) gewidmet ist, allen Anforderungen der eigentlichen kunstwissen-
schaftlichen Forschung mit Glück gerecht zu werden sucht. Wiederholt
wird dabei auch auf die Entwicklung und stilistische Eigenart der
Nachbargebiete (Alt-Düsseldorf, das bergische Land, Schloß Brühl usw.)
und die sich ergebenden Wechselbeziehungen Bedacht genommen und ver-
mißt höchstens ein die Hauptergebnisse dieser ganzen, äußerst gewissen-
haften und ins einzelne gehenden Forschung in einem großlinigen und
farbigen Bilde zusammenfassendes Schlußkapitel.
Im übrigen aber ist das Cölner Wohnhauswerk, zu dessen besserer
Nutzung noch sorgfältige Orts-, Personen- und Sachverzeichnisse dienen,
so sehr aus einem Guß und in seinem festen Gefüge, seiner soliden
Durchbildung und der überall wohl überlegten Ökonomie der Anord-
Kritiken 105
nung — wir können es nur wiederholen — eine derartig achtung-
gebietende Leistung, daß es wohl für lange Zeit einen, ich möchte fast
sagen den Hauptplatz unter den Veröffentlichungen gleichen oder ähn-
lichen Schlages einnehmen wird.
Nürnberg. Theodor Hampe.
Alfred von Martin, Coluccio Salutatis Traktat „Vom Tyrannen“.
Eine kulturgeschichtliche Untersuchung nebst Textedition. Berlin,
Rothschild 1913. 98 u. XXXIV SS. M. 4,80 (= Abhandlungen
zur Mittleren und Neueren Geschichte, edd. Below, Finke, Meinecke.
Heft 47).
Derselbe, Coluccio Salutati und das humanistische Lebens-
ideal. Ein Kapitel aus der Genesis der Renaissance. Leipzig,
Teubner 1916. IX u. 299 SS. M. 12 (= Beiträge zur Kultur-
geschichte des Mittelalters und der Renaissance ed. W. Goetz. Bd. 33).
Ernst Walser, Poggius Florentinus. Leben und Werke. Leipzig,
Teubner 1914. VIII u. 567 SS. 4 Tafeln. M. 16 (= Beiträge zur
Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renaissance ed. W. Goetz.
Bd. 14).
Coluccio Salutati, der erste in der Reihe der berühmten Floren-
tinischen Staatskanzler, ist neuerdings der Gegenstand. lebhaften Inter-
esses geworden. Nachdem Novati seine Jugend geschildert und seinen
Briefwechsel in einer kritisch vortrefflichen Ausgabe vorgelegt hat, wie
wir sie noch für keinen anderen italienischen Humanisten haben, hat
Martin sich in einer Reihe von Einzelabhandlungen mit dem Manne be-
schäftigt. Nachdem er seinen Tractatus de Tyranno mit umsichtiger
Einleitung herausgegeben hat, hat er ihn zunächst in seinen Beziehungen
zum Mittelalter’, dann in seinen Beziehungen zur Renaissance erfaßt,
daneben geht noch ein Artikel im Archiv für Kulturgeschichte, Bd.11,
über die Popularphilosophie Salutatis. Den Traktat vom Tyrannen hat
außerdem gleichzeitig der italienische Rechtshistoriker Ercole in den von
Josef Kohler geleiteten Quellen der Rechtsphilosophie, Bd.1 1914, heraus-
gegeben, ebenfalls mit umfangreicher Einleitung und auf Grund größeren
Handschriftenmaterials, so daß wir schon eine ganze kleine Literatur
über Salutati bekommen haben.
Die Hauptabsicht Martins ist, uns in Salutati eine Übergangs-
erscheinung vom Mittelalter zur Renaissance vorzuführen und damit die
ı Mittelalterliche Welt- und Lebensanschauung im Spiegel der Schriften
Coluceio Salutatis (Historische Bibliothek Bd. 33, München, Oldenbourg 1913).
106 Kritiken
Bedeutung des Humanismus für diesen Übergang überhaupt zu erhellen.
Man könnte sich das auf dem Wege gezeigt denken, daß Salutati einer-
seits mit seinem Lehrer Petrarka und andererseits mit seinen Freunden
und Schülern Bruni und Poggio zusammengestellt wird. Das würde sofort
zeigen, was es bedeutet, daß Salutati, nicht ohne den Einfluß Dantes,
viel mehr scholastisch ist als Petrarka, daß er von der Jurisprudenz
herkommt, die Petrarka ablehnt, aber als Politiker und Bürger eines
modernen Staatswesens in ganz anderer Weise zu den Problemen des
sozialen Lebens Stellung nehmen muß, als es Petrarka tat, und ebenso,
daß ihn von Bruni eine weitgehende Verchristlichung der Stoa, sowie
der Mangel an historischem Realismus trennt, der bei ihm nur un-
genügend durch philologische Kritik ersetzt wird, von Poggio aber
scheidet ihn vor allem die Unfähigkeit, das Altertum ästhetisch als eine
Einheit zu erfassen.
Martin hat diesen Weg nicht eingeschlagen. Er kommt von den
großen Konzeptionen von Eicken, Burckhardt und Troeltsch her und
sucht sich und Salutati an ihnen zu orientieren. Dadurch entsteht ein
gewisses Mißverhältnis für den Gegenstand, das manchmal fast komisch
wirkt, zumal, da Martin es liebt, die Dinge auch an der Darstellung
ins Breite und Erhöhte gehen zu lassen. Immerhin sind auch so er-
hebliche Ergebnisse zu gewinnen gewesen.
Die Doppelgestalt Salutatis zeigt sich’ schon in seiner Abhandlung
De Tyranno, deren Bedeutung uns der Jurist Ercole noch schärfer ins
Licht gesetzt hat: Salutati ist theoretischer Monarchist, schon deshalb,
weil die Monarchie das Abbild der göttlichen Alleinherrschaft ist, seine
ganze Beweisführung ist aber nur vom Standpunkt der autonomen
Kommune aus verständlich. Er hat sich von der alten Vorstellung der
Papst- Kaisermonarchie wenigstens hier ganz frei gemacht, gerade damit
kommt er über die Kirchenväter wie über Bartolus hinaus, dessen merk-
würdig verzwickte Stellung zur Frage der Tyrannis uns Ercole und
neuerdings ein englisches Buch von Cecil Sidney Woolf klar gemacht
haben. Aber auf der Suche nach einer neuen Legitimierung der Tyrannis
ist Salutati, charakteristisch genug, wieder auf halbem Wege, bei der
stillschweigenden Zustimmung der Beherrschten, stehen geblieben; bis zu
Machiavell ist also noch eine gute Strecke. — Salutati steht aber auch
zwischen Mittelalter und Renaissance in der Frage der Freundschaft,
der Liebe und Ehe, ja der Bedeutung der Wissenschaft für das Leben
überhaupt, die für einen Renaissancemenschen zentral ist. Überall macht
er Ansätze zur Würdigung dieser Güter als diesseitiger Werte, überall
schlägt ihm die theologisch-teleologische Tendenz in den Nacken. Das
Kritiken ` 107
kommt vor allem daher, weil er das scholastische Denksystem mit seiner
Stufenfolge der Werte nicht lassen kann, ja es wird bei ihm durch
juristische Konstruktion offenbar noch verstärkt. — Will man Salutatis
Stellung zu den großen Lebensmächten kurz bezeichnen, so wird man
sagen dürfen: die drei Kreise ‚‚fides, civitas und natura“, in die er den
Menschen. einspannt, sind für ihn noch in durchaus scholastisch - aristo-
telischer Weise übereinander gebaut, sein ganzes Denken bleibt ad
fidem orientiert, wird es mit zunehmendem Alter sogar immer mehr.
Deshalb bleiben seine Versuche, dem bürgerlichen und natürlichen Lebens-
kreis selbständige Geltung zu schaffen, für sein eigenes Wesen ziemlich
fruchtlos. Aber die Lebenskräfte der neuen Bildung, für die er ein-
tritt, wirken — ganz ähnlich wie bei unserem deutschen Wimpfeling,
mit dem es lohnt, ihn zu vergleichen —, über ihn hinaus und erzeugen
schon in der nächsten Generation Bruni und Poggio, die zwei wich-
tigsten Spielarten des reinen Humanistentypus.
Diese Dinge hat Martin durch eine bis ins kleinste gehende Analyse
der Gedankenwelt Salutatis uns vorgestellt. Im einzelnen bleibt mancherlei
einzuwenden. Der Versuch, allgemeine Ergebnisse zu gewinnen, führt
oft dazu, daß Briefstellen, aus ihrem Zusammenhang gelöst, einen
anderen Sinn geben, als die Meinung des Briefschreibers gewesen ist, daß
Einflüsse oder wenigstens Beziehungen gesucht werden, wo sicher keine
vorhanden sind, z. B. zu Marsilius von Padua und Occam, und daß
überhaupt gerade die persönliche Stellung Salutatis als politische und
literarische Persönlichkeit fast völlig ausgelöscht erscheint, während doch
seine Briefe zeigen, daß er mehr als ein bloßer Humanistentypus ist.
Aber im ganzen dürfen wir unsere Freude daran haben, daß hier
einmal, und noch dazu an einem Gegenstand zweiten Ranges gezeigt ist,
wieviel eine eindringende Betrachtung des Humanismus für die Geistes-
geschichte hergibt.
Das Buch Walsers über Poggio ist eine in vieler Hinsicht will-
kommene Ergänzung zu Martins Arbeiten über Salutati, aber es ist ganz
anderer Art. Es unterscheidet sich von ihnen sowohl in dem, was zu
leisten war, als in der Begrenzung und Lösung der Aufgabe. Während
Martin die kritischen Vorarbeiten so gut wie gänzlich durch Novati
getan fand und wenigstens die Briefe vollständig benutzbar vor sich
hatte, mußte für Poggio zunächst der Briefwechsel gesammelt werden.
Daß die alte Ausgabe de Tonellis nicht genügte, wußten wir seit Jahren,
ebenso daß Wilmanns eine neue vorbereitete. Daraus ist nichts ge-
worden; aus den reichen Schätzen seiner Sammlung hat Wilmanns im
Zentralblatt für Bibliothekwesen 1913 einen Teil vorgelegt, im übrigen
108 Kritiken
hat Walser diese Autgabe angetreten. und er hat eine Anzahl wichtiger
ungedruckter Stücke mit zahlreichen Urkunden aus dem Florentiner
Archiv diesem Bande als Anhang beigegeben. Sageu wir gleich, daß
die Edition der schwächste Teil seiner Arbeit ist, wenigstens die ersten
Briefstücke sind in dieser Form unmöglich, die Verbesserungen liegen
zum Teil auf der Hand. Doch kommt darauf nicht viel an, der Schwer-
punkt liegt in der Biographie, der nun trotz der älteren Vorarbeiten
ganz von neuem zu machen war.
Walser hat sie in strenger Chronologie aufgebaut, die 19 Kapitel
führen von der Geburt bis zum Tode, sie verknüpfen äußere und innere
Entwicklung in der Art, daß die erstere voransteht, der Zusammenhang
der letzteren nicht selten gesucht werden muß. Ebenso beschränkt
Walser sein Thema auf die Erörterung der unmittelbar mit Poggios
Persönlichheit und Schriftstellerei zusammenhängenden Fragen, um nicht
eine Geschichte des Frühhumanismus schreiben zu müssen. Daß er zu
einer solchen sehr wohl befähigt wäre, zeigt seine im Archiv für Kultur-
geschichte Bd. 11 gedruckte Habilitationsvorlesung.
Walsers Auffassung Poggios weicht nun von der herkömmlichen, wie
sie bei Voigt, Burckhardt und Rossi vorliegt, ziemlich stark ab. Er
sieht in ihm schon in jungen Jahren nicht den epikureischen Spötter,
wie wir ihn aus den Fazetien und aus den Briefen vom Konstanzer
Konzil im Gedächtnis haben, sondern einen warmherzigen christlichen
Laien, der sich einen objektiven Religionsbegriff zurechtgemacht hat,
welcher ihn ebenso von dem orthodoxen Salutati wie von Filelfo und
Beccadelli scheidet. Insbesondere findet Walser in dem „Exil in Eng-
land“ eine Zeit innerer Klärung Poggios. Seine religiösen Überzeugungen
vertiefen sich hier, er erkennt, daß er nicht zum Priester tauge und er
gewinnt gerade aus dieser Erkenntnis ein tieferes Verhältnis zu den
moralischen Fragen und nähert sich damit wieder dem Humanismus
Petrarkas. Von hier aus leitet Walser alle wesentlichen Äußerungen
der christlichen Lebensphilosophie Poggios her, die zunächst in den drei
philosophischen Episteln von 1424 vorliegen und dann in den großen
Traktaten des Greisenalters, vor allem in den Abhandlungen De infe-
licitate principum. De varietate fortunae und dem Dialog In Hypocritas
ausgereift sind.
Ich gestehe, daß mich Walsers Ausführungen, so umsichtig und klar
sie formuliert sind, doch nicht überzeugt haben. Es ist ganz klar, daß
der Kampf gegen Mendikanten und Observanten nicht auf Kirchen-
feindlichkeit zu deuten braucht, daß der Tadel von Päpsten und hohen
kirchlichen Würdenträgern kein Beweis gegen die Orthodoxie des Autors
Kritiken 109
zu sein braucht, daß jedenfalls solche Dinge so wenig wie die Fazetien
genügen, um Poggio zum „Heidnischen Humanismus“ zu stellen. Aber
ist er deshalb ein Vertreter „christlicher Laienfrömmigkeit“? Ich glaube,
man braucht nur seine Stellung zur Fortuna anzusehen, um dies zu
verneinen. Für Poggio, wie ich ihn auch nach Walsers Buch sehe,
sind zwei Dinge charakteristisch: seine Abneigung gegen jedes, auch
das rhetorische Pathos, und seine bald liebevolle, bald sarkastische Ver-
senkung in die Einzelheiten des realen Lebens; sein Interesse für Medizin
und Geographie hängt damit zusammen, aber auch seine Fähigkeit,
Landschaften zu schildern, die Alten als literarische Persönlichkeiten,
nicht bloß als Autoritäten zu sehen und das Altertum selbst über sie
hinaus aus den Denkmälern lebendig werden zu lassen. Darin liegt
seine Stärke und seine Schwäche, er hat in beiden Punkten etwas voltai-
rianisches. Er hat das Rom der Mirabilia noch in viel weiterem Sinne,
als Reumont meint, beiseite geschoben. Nun ist er aber nicht nur als-
Schriftsteller, sondern auch als Denker viel zu sehr Realist und viel zu
stark am Leben in seinen Einzelheiten interessiert, als daß er eine ge-
schlossene Weltanschauung entwickelt hätte. Er begnügt sich damit,
sich in den alten Formen Raum für seine Persönlichkeit zu machen und
in diesem Raume Harmonie und Sauberkeit herzustellen. Diese Har-
monie und Sauberkeit sind aber nur ästhetisch, nicht moralisch, das
scheidet ihn von Petrarka, und diese Persönlichkeit hat gar kein Be-
dürfnis nach Aktivität, noch weniger nach Propaganda, das scheidet ihn
von Salutati, von dem ihm nächst verwandten Enea Silvio, auf höherer
Stufe von Erasmus ebenso wie von Machiavell. Die künstlerische Selbst-
darstellung und die künstlerische Darstellung seiner Umgebung, der
Menschen und der Dinge, beherrschen auch seine Produktion. Dadurch
wird er anziehend und im Grunde liebenswürdig. Deshalb ist er als
Kuriale an der Kurie des 15. Jahrhunderts, in einem doch nur schwatzen-
den, nie handelnden Schreiberkollegium so sehr an seinem Platz und als
Florentiner Kanzler so gar nicht. Um den Menschen ganz zu ver-
stehen, sollte man, wie Walser treffend hervorhebt, noch viel mehr von
den einzelnen Umständen seines Lebens wissen, als uns überliefert ist.
Er war ein Stimmungsmensch wie nur einer, die Fähigkeit, auf Reize
zu reagieren, ist bei ihm erstaunlich, fast all seine Schriften sind Ge-
legenheitsschriften. Der Humanismus verdankt ihm moralisch nur Nega-
tives. Poggio hat sich von der scholastischen Denkweise, mit der sich
sein Lehrer Salutati sein Leben lang herumschlägt, schmerzlos gelöst;
im übrigen aber wirkt er nur ästhetisch, hier aber befreiend und auf-
bauend zugleich. Es wäre der Erwägung wert, ob man nicht all die
110 Kritiken
kleinen und großen Ausfälle der Polemik Poggios in letzter Linie auf
ästhetische Unlustgefühle zurückführen könnte.
Diese Betrachtungen stehen bei Walser nicht voran, aber sie ruhen
auf seiner Arbeit, die in ihrer Gründlichkeit und Anspruchslosigkeit der
Form gleich erfreulich wirkt und sicher einen Markstein in der Forschung
über den italienischen Humanismus bedeutet. Wir haben allen Grund,
ihm dafür dankbar zu sein und erhoffen nun von ihm die Ausgabe der
Briefe.
München. Paul Joachimsen.
J. Strieder, Studien zur Geschichte kapitalistischer Organi-
sationsformen: Kartelle, Monopole und Aktiengesell-
schaften im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit.
München und Leipzig 1914, XXIX u. 486 S.
Als „auf. neuem archivalischen Material aufgebaute Einzelunter-
suchung für die Geschichte des Frühkapitalismus, der — in Deutsch-
land — in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts seinen Höhepunkt
erreicht“, will der vorliegende stattliche Band nach den Worten des Vor-
worts gewertet sein. Da erhebt sich allerdings eine Vorfrage: Was ist
es mit dem Frühkapitalismus? Zwei Jahre nach Erscheinen des Strieder-
schen Buches wurde der Begriff ‚Kapitalismus‘ und mit ihm auch die
Verbindung „Frühkapitalismus“ als unbestimmt, schillernd und deshalb
als ungeeignet für die wissenschaftliche Erörterung von R. Passow ver-
worfen!. Die Gründe, die Passow vorbringt, erscheinen mir einleuchtend,
das Wort „Frühkapitalismus“ in der Tat entbehrlich. Es wäre nichts
weniger als angebracht, dem Verfasser irgendeinen Vorwurf aus
der Verwendung dieses bisher allgemein eingebürgerten Begriffes zu
machen; es ist aber doch wohl notwendig, festzustellen, was Str. im
besonderen bei dem Worte „Kapitalismus“ vorschwebt. Die Antwort
lautet: die Großunternehmung (S. V); sie ist ibm das eigentlich Cha-
rakteristische des entwickelten „Kapitalismus“ ?; und damit wird für
iha zum „ Frühkapitalismus“ jene Zeit, in denen die ersten Anfänge
und das erste gewaltige Hervortreten von Organisationsformen der
Großunternehmung nachweisbar sind: das ausgehende Mittelalter und die
ersten Jahrzehnte der Neuzeit.
ı Jbb. f. Nationalökonomie u. Statistik, Bd. 107, S. 433 ff.
1 Damit trifft Strieder in der Sache mit Passow zusammen, der das
„Kapitalistische Zeitalter“ durch die „Epoche der großen Unternehmungen“
ersetzt wissen möchte. A. a. O. S. 486.
Kritiken 111
Untersuchungen über die Bedeutung des Bergbaues und Erzhandels
für die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft um die Wende vom
Mittelalter zur Neuzeit stellt Str. an die Spitze des ersten Buches,
welches das Verhältnis von „Montanindustrie und Frühkapitalismus‘‘
behandelt; mit gutem Grunde. Die außerordentliche Bedeutung des da-
maligen deutschen Bergbaues, zumal bei den, mit Ausnahme des Silbers,
steigenden Metallpreisen, wird durch die Darstellung Strieders recht
anschaulich dargetan '; und neben dem Bergbau auf dem eigentlichen deut-
schen Gebiet gerieten Bergbau und Erzhandel in Ungarn und den meisten
benachbarten Ländern damals immer stärker in deutsche Abhängigkeit
oder gar deutschen Besitz. Genauer gesagt: in den Besitz der ober-
deutschen Häuser, namentlich der Fugger. Denn zum Teil lösen sie
älteren deutschen Einfluß im Auslande ab: so den der Hansen in
Schweden, England und Ungarn (S. 7f.). Dennoch ist der Bergbau nicht
als Entstehungsgrund der neuen großen Vermögen anzusprechen. Über-
zeugend erbringt diesen Nachweis das zweite Kapitel. Nicht der Berg-
bau, sondern der Handel mit den Erzeugnissen des Bergbaues, der
Metallhandel, hat die großen Gewinne abgeworfen, die schon vorhan-
dene „Urvermögen“ um die Wende zur Neuzeit anschwellen ließen;
die Träger dieses Metallhandels sind aber Männer, die bereits in an-
deren Handelsunternehmungen diese „Urvermögen“ gewonnen haben.
Was sich also feststellen läßt, ist das Eindringen „des kapitalistischen
Kaufmanns“ zunächst in den Metallhandel, dem aber infolge des Ver-
lagssystems des Händlers dem Hüttenmeister gegenüber, infolge des
immer steigenden Kapitalbedarfs des Bergbautreibenden — Bergwerks-
produzenten sagt Str. in merkwürdiger Wortbildung — ein Eindringen
auch in den Bergbaubetrieb folgt. Daß für den Metallhandel eigentlich
nur bereits sehr kapitalkräftige Kaufleute in Betracht kamen, liegt vor
allem in dem Vorkaufsrecht des Landesherrn der Erzerzeugung gegen-
über und der Verbindung dieses Rechtes mit der Befriedigung ihres
Kredits, das „in Abschlüssen langjähriger Erzlieferungen ein bequemes
1 Reichlich weit geht allerdings die Formulierung, daß Bergbau und Erz-
handel damals „durchaus den bedeutendsten Zweig der Wirtschaft des Heiligen
Römischen Reichs deutscher Nation“ ausmachten (S. 3). Selbst für ein Gebiet,
in dem der Bergbau damals eine so führende Rolle spielte, wie Tirol, räumt
ihm Wopfner („Die Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters“, 1908, S. 65)
seiner wirtschaftlichen Bedeutung nach doch nur die zweite Stelle hinter der
Landwirtschaft ein. Das Wopfnersche Buch scheint Str. entgangen zu sein;
es fehlt in dem stattlichen Literaturverzeichnis. — Vgl. auch v. Below „Welt-
en Archiv“, Bd. 5, S. 455 u. Rehme, „Jbb. f. Nat. u. Stat.“ Bd. 106,
. 168.
112 Kritiken
Mittel fand, um große Gelddarlehn zu erhalten“ (S. 31). Hierzu waren
aber bereits kapitalkräftige Kaufleute notwendig; die bescheidenen Mittel
einzelner Gewerker hätten dazu niemals gelangt. So wurde der Erz-
handel ausgesprochener Großhandel, der sich auf frühere Gewinne seiner
Träger in andern Handelszweigen stützte. — Das Eindringen dieses
Großhandels über den Metallhandel hinaus in den eigentlichen Bergbau-
betrieb schuf, so führt das dritte Kapitel aus, „frühkapitalistische Orga-
nisationsformen“ — sagen wir: die ersten Organisationsformen der Groß-
unternehmung. Auf der einen Seite eine große Zahl von Lohnarbeitern
mit den dunklen Schattenbildern der Lage des Lohnarbeiters, solange
er gegen rücksichtslose Ausbeutung seiner Person nicht geschützt ist,
aber auch schon mit Streikversuchen und Streikbekämpfungen durch die
Unternehmer . Auf der anderen Seite „wirkliche konzentrierte kapita-
listische Großbetriebe“, „eigene industrielle Großbetriebe“ in den Händen
der früheren Nurkauf leute. Saigerhüttenunternehmungen schießen wie
Pilze aus dem Boden, und einzelne montanindustrielle Unternehmungen
vereinigen sich zu großen Gesellschaften. Dazu entstand in den Kuxen
über Bergwerkanteilen „das erste bedeutungsvolle Inhaberpapier“, deren
Spekulation treibende Inhaber oft „dem Unternehmen, dessen Mitbesitzer
sie durch ihre Anteilscheine waren, durchaus fremd gegenüberstanden“.
— Sehr ausgesprochene Züge der Großunternehmung hat Str. in diesem
ersten Buche klargelegt, es klingt in die Frage aus, ob nicht die An-
fänge von Aktiengesellschaften, Kartellen und Monopolen auch in der
Montanindustrie zu suchen seien? Den Einwurf der „Theoretiker“, daß
eine solche Entwicklung unmöglich wäre, da sie im Widerspruch zur
kanonistischen Wirtschaftslehre stände, begegnet Str. mit der Feststel-
lung: „die methodische Geschichtsforschung hat gelehrt, daß man mit
Urteilen aus Gesetzesvorschriften aller Art auf die Realität der Dinge
sehr vorsichtig sein muß.“ (S. 51.) Diese Erwägungen leiten über
ı Hier sei zur Ergänzung auf die im 16. Jahrhundert auftretenden Streiks
der Stecknitzfahrer gegen ihre Unternehmer im Lüneburg-Lübecker Salz-
handel verwiesen. Vgl. B. Hagedorn „Die Entwicklung und Organisation
des Salzverkehrs von Lüneburg nach Lübeck im 16. und 17. Jahrhundert",
Zs. d. Ver. für Lübeck. Gesch. u. Altertumskde., Bd. 17, S. 1ff. `
2 Vielleicht hätte manche bittere Polemik an Schärfe verloren, wenn man
sich dieses Gegensatzes immer bewußt gewesen wäre. Auf rechtshistorischer
Seite besteht leicht die Neigung, aus Verordnungen über eine Materie ihre
wirkliche Form erschließen zu wollen. Ich nenne nur die Fragen der Im-
munität und der Vogtei. Wenn dann der auf die Erfassung der tatsächlichen
Entwicklung eingestellte Verfassungshistoriker zu Ergebnissen kommt, die
sehr wesentlich von der Interpretation einzelner allgemeiner Privilege oder
Kritiken | 113
zu dem zweiten Buche des Werkes, welches das Verhältnis von „Kirche,
Staat und Frühkapitalismus“ behandelt und den bezeichnenden Leitspruch
trägt: „Not kennt kein Gebot.“
In anschaulicher Weise wird hier im Anschluß an die in der älteren
Literatur vorhandenen Ausführungen über den gleichen Gegenstand —
ich beschränke mich auf die Namen Ehrenberg, Hansen und Sombart —
und in deren weiterem Ausbau der Zwiespalt zwischen der kirchlichen
Wirtschaftslehre und der immer wieder entgegengesetzten Praxis von
Kirche und Staat dargetan!. Am besten gelungen scheint mir die
scharfe Herausarbeitung zwischen Forderungen und Verordnungen von
Reichstag und Reichsfiskal — beide auf der Seite der erbitterten anti-
monopolistischen öffentlichen Meinung stehend — und den fortgesetzt in
entgegengesetzter Richtung gehenden persönlichen Entscheidungen der
Kaiser selbst, erst Maximilians, dann Karls V.; kein Wunder: Kredit-
bedürfnis und dessen Befriedigung durch den „Metallkauf“ kettete sie
fest an jene großen oberdeutschen Handelslıäuser, die allein diesen vor-
nehmen, und jenes damit befriedigen konnten. (S. 71 ff.) — Bedenken
aber möchte ich vorbringen gegen die einleitenden Gedankengänge dieses
Buches (8. 55—63), Bedenken, die sich weniger gegen die Ausführungen
des Verfassers richten, als gegen verbreitete Anschauungen in diesen
Dingen, die er hier wiedergibt. Es geht nicht an, die ‚Entfaltung des
kapitalistischen Geistes?“ ohne weiteres mit der „Entfaltung des In-
dividuums auf dem Gebiete des Wirtschaftslebens“ gleichzustellen, wenn
man mit Strieder und Sombart — wenigstens für Deutschland — erst
mit der Wende des 15. und 16. Jahrhunderts das Auftreten dieser
geistigen Wesensform anerkennen will. „Menschen, die über ihre
Kreise, über ihre Handels- und Gewerbsgenossen hinauszukommen such-
anderer normativer Urkunden abweichen, so ist diese Differenz in dem Gegen-
satz zwischen Gesetzesvorschrift' und Wirklichkeit zu suchen. Es kann aber
nicht zweifelhaft sein, daß die innere Erfassung der Wirklichkeit die vor-
nehmste Aufgabe historischer Arbeit bleiben wird. Vgl. hierzu neuerdings
Rehme a. a. O. S. 164; A. Schulte, Zs. d. Savignystiftg. f. Rechtsgesch.,
Bd. 87, S. 656 und die Ausführungen des Referenten in dieser Zs., Bd. 17, S. 523,
und Zs. d. Ver. für Lübeck. Gesch. u. Altertumskde., Bd. 19, S. 98f.
ı Zu beachten sind aber die Einschränkungen, die v. Below („Weltwirt-
schaftliches Archiv“, Bd. 5. S. 455f.) und Rebme a. a. O. S. 165, an der von
Str. betonten aktiv-„ kapitalistischen“ Politik von Kirche und Staat durch den
Hinweis auf die längst wahrzunehmende praktische Ausschaltung des Wucher-
dogmas in bürgerlichen Kreisen vornehmen.
ber die Unzulänglichkeiten dieses Begriffs jehe Passow a. a. O. S.468fl.,
dazu v. Below „Welt wirtschaftliches Archiv“, Bd. 9, 1917, S. 250.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 8
r"
114 Kritiken
ten und hinauszukommen wußten. Männer, die sich nicht mit der im
allgemeinen üblichen Wirtschaftsweise begnügten, die wohl eine gewisse
standesgemäße Wohnung verbürgte, aber nicht viel darüber hinaus,
Persönlichkeiten, die neue Erwerbsmöglichkeiten kühnen Geistes erfaßten,
die neue Methoden der Beteiligung eines gesteigerten Erwerbtriebes sich
zu eigen machten“ (S. 55) — hat es auch in früheren Jahrhunderten
deutscher Geschichte gegeben!; die ganze koloniale Bewegung des 12.
bis 14. Jahrhunderts ist in ihren großzügigen Ergebnissen ohne Männer
solcher Art überhaupt nicht zu verstehen; die gewaltige wirtschaftliche
Blüte der führenden Stadt des kolonialen Deutschlands, Lübecks, bereits
im 13. Jahrhundert unerklärlich. Man wende nicht ein, daß die „ge-
schlossene Stadtwirtschaft“ und die Beschränkung auf die „gerechte
Nahrung dem entgegenstehen. Beide hat es auch in Lübeck gegeben,
— aber weit entfernt, am Anfange der städtischen Entwicklung zu
stehen, folgen sie hier als Reaktion und Gegensatz der ersten — und
vom Standpunkt wirtschaftsgeschichtlicher Betrachtungsweise — kraft-
vollsten Periode Lübeckischer Geschichte im Verlaufe des 14. Jahrhun-
derts. Der hervorstechende Zug dieser ersten Periode ist aber ein aus-
gesprochener ‚ökonomischer Individualismus‘. Wenn auch zugegeben
ist, daß dieser ökonomische Individualismus noch nicht zu Großunter-
nehmungen geführt hat? — und diese sind ja für Strieder unbedingt
ı Vgl. dazu neuerdings die Zusammenstellung von Nachweisen bei Bren-
tano, „Die Anfänge des modernen Kapitalismus“, 1916, S. 111ff.
3 Näher hierauf einzugehen ist an dieser Stelle unmöglich. Die hier vor-
getragenen Sätze sind ein Ergebnis von Studien, die ich als „Grundlagen der
älteren Lübeckischen Wirtschaftsgeschichte“ zu veröffentlichen hoffe. — Die
sehr geringschätzigen Urteile Sombarts über die wirtschaftliche Bedeutung
Lübecks auch noch in der zweiten Auflage seines „modernen Kapitalismus‘
hängen zum Teil mit seiner mangelnden Kenntnis des zwar spröden und in
seiner eindrucksvollen Gesamtheit bisher wenig zugängigen, aber doch über-
aus reichen älteren Quellenmaterials dieser wichtigsten Stadt des kolonialen
Deutschlands und des mittelalterlichen deutschen Seehandels zusammen. —
Neuerdings hat v. Below („Weltwirtschaftliches Archiv‘, Bd. 9, 1912, S. 252)
unter Hinweis auf ältere Ausführungen hervorgehoben, daß „der Zeit der aus-
gebildeten Stadtwirtschaft“ eine Zeit freierer Bewegung des städtischen Wirt-
schaftslebens vorausgeht. Für keine andere deutsche Stadt gilt das vielleicht
in so ausgesprochener Weise wie für Lübeck.
s Womit aber keineswegs gesagt sein soll, daß er sich in „handwerks-
mäßigen“ Wirtschaftsformen erschöpft habe. Zwischen „handwerksmäßiger
Wirtschaftsführung“ und „Kapitalismus = Großunternehmung“ gibt es noch sehr
beachtenswerte Möglichkeiten von selbständiger Bedeutung, nicht nur vom
Werte als flüchtige Übergangsformen. Denn es ist immer wieder zu betonen,
Kritiken 115
notwendig als Kriterien des Begriffs „Kapitalismus“, auch „Frühkapitalis-
mus!“ — so ist es doch nicht recht einzusehen, warum nicht auch für jene
Zeit von einem starken Erwerbstriebe, der über die Deckung des not-
wendigen Bedarfs hinausgeht, und dessen Träger die starke Einzel-
persönlichkeit ist, — das versteht Str. doch wohl unter dem „kapitalisti-
schen Geist“ — gesprochen werden sollte. Man käme so allerdings zu
einem „kapitalistischen Geiste“ ohne „Kapitalismus“, — ein Ergebnis,
das eigentlich nur die Passowschen Ausführungen über die wissenschaft-
liche Unbrauchbarkeit beider Worte bestärkt. Will man dieser älteren
Zeit städtischer deutscher Wirtschaftsgeschichte aber noch nicht den
„kapitalistischen Geist“ zubilligen, so wird man es aufgeben müssen,
diesen mit dem „Geist des ökonomischen Individualismus“ zu identifizieren,
ist doch dieser sicher früher ganz unabhängig von Italien als sehr wirksame
psychische Macht in Deutschland, wenn auch nicht überall, festzustellen.
Die beiden ersten Bücher sind für Str. nur die allgemeine Vorbe-
reitung für das dritte Buch, den Hauptteil des Werkes, der zum guten
Teil auf eigenen eingehenden Archivstudien aufgebaut ist. Wenn bei
dieser „Einleitung“ so ausführlich verweilt wurde, so mag das seine
Entschuldigung darin finden, daß die in ihnen erörterten, sich um den
„Kapitalismus“ gruppierenden Fragen zurzeit Gegenstand ausführlichster
wissenschaftlicher Erörterung sind. Ich nenne nur die Namen Brentano,
Passow, Pirenne, Sombart, — von der an diese anknüpfenden kritischen
Erörterung zu schweigen.
Der erste Abschnitt des ersten Kapitels dieses dritten Buches ist
allerdings auch noch allgemeiner Art; er hebt als „führende Form der
Unternehmung im frühkapitalistischen deutschen Handel“ die „aus
Familien wirtschaften hervorgegangenen! offenen Handelsgesellschaften
hervor. Als wichtigen Gegensatz zwischen Süddeutschland und Nord-
deutschland weist Str. dann auf die Gesellschaftsformen des deutschen
Nordens hin, „die unter dem Namen wedderleginge- und sendeve-Ge-
schäft bekannten Gebilde, die Urformen der Kommandit- und der stillen
Gesellschaft‘ — so ergänzt Rehme a. a. O. S. 167 die Ausführungen
Strieders. Auch sonst hat Rehme an dieser Stelle manche Korrektur
vorgenommen; jedoch hat Str. nach meinen eigenen Beobachtungen in
daß der „handwerksmäßige“ Zug. z B. im Lübecker Wirtschaftsleben, der
Zeitfolge nach der spätere ist.
1 Was allerdings nicht allgemein so bedingungslos angenommen wird.
Siehe Rehme a. a. O. S. 167 und neuerdings Apelbaum „Basler Handels-
gesellschaften im 15. Jahrhundert“, Basel 1918, S. 5, und dazu v. Below .
wirtschaftliches Archiv“, Bd. 8, S. 201.
8 *
116 Kritiken
den Eintragungen des Lübecker Niederstadtbuchs des ausgehenden 15.
Jahrhunderts das Rechte getroffen, wenn er das Vorherrschen dieser Ge-
sellschaftsformen im Norden auch noch um das Jahr 1500 und damit
das Vorhandensein des oben erwähnten Gegensatzes annimmt. Die
„wedderleging“ ist mir wenigstens in den Lübecker Stadtbucheintra-
gungen jener Zeit am häufigsten begegnet!. — Zur Erweiterung ihres
eigenen Erwerbsvermögens nahmen die süddeutschen Handelsgesellschaften
verzinsliche Einlagen auf —- „stilliegendes Geld“ —, oft in sehr zahl-
reichen, auch kleinen Beträgen. Die Fuggerschen Obligationen über
solche in Antwerpen aufgenommene Darlehen, kurz „Fuggerbriefe“ ge-
nannt, deren Kenntnis Ehrenberg zu verdanken ist, glaubt Str. als Vor-
bereitung der modernen Obligation betrachten zu können. Wenn er
dann aber fortfahrend erwähnt, daß sich in Danzig „schon“ im Jahre
1587 „die Schuldverschreibungen der Stadt zu richtigen Inhaberpapieren
weiterentwickelt haben‘ (S. 103), so gibt er diesen eine ihnen nicht zu-
kommende wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung. Order- wie Inhaber-
papiere sind seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert eine geläufige Er-
scheinung — gerade im „unkapitalistischen“ Norddeutschland?, — Ge-
legenheitsgesellschaften fehlten auch in Oberdeutschland nicht; auch
zwischen einzelnen Familiengesellschaften werden sie zu besonderen
Zwecken gelegentlich abgeschlossen und bildeten dann Tochtergesell-
schaften, deren — dank der Darstellung Jansens — bekannteste die
Fugger-Thurzosche Gesellschaft zur Ausbeutung des ungarischen Berg-
baues wars. Dem immerhin häufigen Vorkommen der Gelegenheits-
gesellschaften im oberdeutschen Gebiet gegenüber scheint. mir die Fa-
miliengesellschaft der Loitz in Stettin als seltener Ausnahmefall für
Norddeutschland gelten zu müssen.
Die weiteren Abschnitte (2—5, S. 110—156) des ersten Kapitels
sind den Aktiengesellschaften des 16. Jahrhunderts gewidmet — oder
auch „aktiengesellschaftlichen Organisationsformen“, wie Str. sich im
Text mehrfach vorsichtiger ausdrückt. Diese Partie des Buches dürfte
manchen Anlaß zum Einspruch geben. So wäre den einzelnen Spezial-
untersuchungen eine größere Abrundung zu wünschen gewesen; die drei-
einhalb Seiten über die Iglauer Tuchmacherzunft sind kaum beweis-
1 Siehe auch Pauli, „Lübeckische Zustände im Mittelalter“, Bd. 3, S. 84f.
3 Vgl. Hübner, „Deutsches Privatrecht“ (I. Aufl.), S.548ff.; Kuske, „Das
Schuldenwesen der deutschen Städte im Mittelalter“, 1904, S. 85ff.; für Nord-
deutschland insbesondere: v. Kostanecki, „Der öffentliche Kredit im Mittel-
alter“, 1889, S. 88 ff.
3s M. Jansen, „Jakob Fugger der Reiche“, S. 132 ff.
Kritiken 117
kräftig. — Str. glaubt, für das 16. Jahrhundert Aktiengesellschaften in
Deutschland nachgewiesen, und damit, im Gegensatz zu Lehmann, zwi-
schen der Aktiengesellschaft der St. Giorgia Bank von Genua und den
kolonialen Aktienkompanien des 17. Jahrhunderts ein Verbindungsglied
— wenigstens der Zeitfolge nach — hergestellt zu haben. Daß dieser
Versuch nach der juristischen Seite des Problems nicht als gelungen
bezeichnet werden kann, wird nach den überzeugenden Ausführungen
Rehmes als erwiesen gelten. Aber auch unter wirtschaftsgeschicht-
lichem Gesichtspunkte werden die von Str. angeführten, gewiß sehr
interessanten Gesellschaftsformen anders zu bewerten sein, wie es Str.
selbst tut. Weder haben Einflüsse aus Italien irgendwie eingewirkt,
noch haben sie Anregungen irgendwelcher Art an die Kolonialgesell-
schaften des 17 Jahrhunderts abgegeben, von denen aus sich allerdings
die Entwicklung bis zu den neuzeitlichen Aktiengesellschaften in un-
unterbrochener Überlieferung verfolgen läßt. In sehr engem Verhältnis
scheinen mir die von Str. gekennzeichneten Organisationsformen dagegen
mit den Gewerkschaften des 16. Jahrhunderts zu stehen. Str. selbst
hebt S. 147 hervor, daß bereits in Amberg die „Große Gesellschaft
des Eisenbergwerks“ bestand, eine Großgewerkschaft, in die jeder
Bürger „Geld zu Gewinn und Verlust einschießen konnte‘. Wenn
etwas die — ja durchaus planmäßige — Gründung der Amberger Blech-
handelskompanie mit bestimmt hat, so sind es sicher diese den Inter-
essentenkreisen geläufigen Formen gewesen. Dasselbe gilt von den
„Aktiengesellschaften im steiermärkischen und oberösterreichischen Eisen-
erzhandel‘‘, von denen der dritte Abschnitt des Kapitels eingehend be-
richtet. Sodann ist bei den von Str. geschilderten Gesellschaften zu
beachten, daß es mit dem besonders starken „kapitalistischen Geiste“,
der die „eminent kapitalistischen Gebilde“ (S. 119) der Aktiengesell-
schaften geschaffen hat, nicht sehr weit her ist. Unzuträglichkeiten in
den bestehenden Verhältnissen, der Wunsch, die schwindende „Nahrung“
zu sichern, — so deutlich bei der Iglauer Tuchhandelskompanie —, vor
allem aber der Trieb nach einem bequemen Rentnerleben® sind auf
1 A. a O. S. 169 fl. — Jedoch halte ich den Vorwurf Rehmes daß, Str.
bei der Frage der Entstehung der von ihm behandelten Aktiengesellschaften
„der Reederei mit keinem Worte gedenke“ nicht für berechtigt. Bei den von
Str. behandelten Gesellschaftsformen scheidet die Anknüpfung an die Reederei
wegen ihres binnenländischen Charakters von vornherein aus.
2 Siehe die vortrefflichen Ausführungen der von Str. S. 132 f. gegen die
Gründung der Steyrer Allgemeinen Handelskompanie mitgeteilten Denkschrift:
„hätten ihren Gewinn jährlich zu gewarten und könnten sich also gar fein
nähren und ruhig leben.“
118 Kritiken
Seiten der auf die Heimatstadt beschränkten Mitglieder die treibenden
Motive gewesen. Auf der Seite der Regierungen war es der lebhafte
Betätigungsdrang der frühmerkantilistischen territorialen Wirtschafts-
politik, der, wie Str. hervorhebt, immer wieder helfend eingriff, und dem
die Organisationsform der territorialen Handelskompanien angenehm er-
scheinen mußte, da sie den nun einmal in der öffentlichen Meinung an-
rüchigen festverzinslichen Einlagen in Handelsgesellschaften („stilliegendes
Geld“) aus dem Wege ging!. Aus der Summe dieser Einflüsse und
Anknüpfungspunkte haben sich jene von Str. als „Aktiengesellschaften“
angesprochenen Organisationsformen entwickelt. So wenig der ausge-
sprochene „kapitalistische Geist“ als schöpferische Kraft hinter ihnen
steht, so wenig passen sie aber auch in den Rahmen der „Großunter-
nehmung“, mithin auch eigentlich des „Frühkapitalismus“, für den ja
das Vorhandensein der ersten Großunternehmungen auch nach Str. von
begriffsbildender Voraussetzung ist. Die Kapitale der Gesellschaften
sind doch selbst für ihre Zeit von auffallend geringfügiger Bedeutung.
Wenn z. B. der Pfalzgraf 1533 in die Amberger Blechhandelskompanie
1000 fl. „einschießt“, seine Räte je 100 — 200 fl. (S. 146), so vermag
ich darin nicht mit Str. eine Beteiligung in „hervorragender Weise“
zu erblicken; ebensowenig kann eine „Großunternehmung“ zustande
kommen, wenn der Amberger Rat im selben Jahre „hofft“, aus der
Bürgerschaft zirka 4000 fl. für die neue Gründung zusammenzubringen
(S. 147). Auch der Stand der Gesellschaft vom Jahre 1614 — zirka
25000 fl. Kapital, eingezahlt von 117 Gesellschaften in Beträgen von
25 fl. — 450 fl. macht doch einen recht bescheidenen Eindruck. Jene
Namen, welche die eigentlichen Träger des Wirtschaftslebens jener Zeit
sind, die Fugger und die anderen“, sucht man vergeblich bei diesen Ge-
bilden; von den „Amberger Kirchturm-Wirtschaftspolitikern“, die nach
Str.s eigenen Worten die Seele der Amberger Blechhandelsgesellschaft
waren (S. 150), wird man keine entscheidende Befruchtung des Wirt-
schaftslebens erwarten. Es ist denn auch höchst bezeichnend, daß ge-
rade diese Leute es sind, welche jene „Versachlichung des Kapital-
1 Die Ausführungen Str.s über das Bestreben, unter Umgehung fest-
verzinslicher Depositen neue Anlagemöglichkeiten zu gewinnen, werden in ihrer
überzeugenden Anschaulichkeit sehr willkommen sein.
2 Anders steht es mit den von Thüringer Seigerhandelsgesellschaften, deren
Kenntnis wir Möllenberg verdanken. An ihnen sind namentlich die großen
Nürnberger Kaufleute — die Fugger. Welser — beteiligt. Überhaupt wird die
wirtschaftliche Bedeutung der von Möllenberg behandelten Gesellschaften höher
anzuschlagen sein. Ihnen verwandt sind die späterhin von Str. behandelten
Gesellschaften im sächsischen Zinnhandel. Siehe unten,
Kritiken 119
verhältnisses‘‘, die Trennung des „Geschäfts“ von der Person des Unter-
nehmers, in der Sombart! vom Standpunkt wirtschaftsgeschichtlicher Be-
trachtungsweise das eigentliche Unterscheidende der Aktiengesellschaft
erblickt, mit aller Energie dadurch zu verhindern suchen, daß sie nach
auswärts ziehende Gesellschaftsbeteiligte zur Rückgabe ihrer Anteile
zwingen, um die Gesellschaftsteilnahme nach Möglichkeit auf den Kreis
der Amberger Bürgerschaft beschränkt zu erhalten; ein Gesichtspunkt,
der von dem Geiste, aus dem die späteren Aktiengesellschaften erwachsen
sind, grundsätzlich verschieden ist._ Auch hier scheint mir der innere
Zusammenhang der von Str. nachgewiesenen „aktiengesellschaftsähnlichen
Organisationsformen‘‘ mit der Gewerkschaft, welcher derselbe Personen-
kreis nahestand, zutage zu treten. Daß sie „aktiengesellschaftsähnliche“
Formen überhaupt angenommen haben, ist unter diesen Umständen mehr
ein Zufall, eine Folge des erwähnten Zusammentreffens verschiedener
Ursachen; wie wenig sie Fähigkeit und Neigung hatten, sich zu wirk-
lichen Aktiengesellschaften zu entwickeln, die allerdings entscheidenden
Einfluß auf spätere Jahrhunderte hätten ausüben können, wird nicht
minder deutlich geworden sein. — Das Verdienst Str.s, auf diese inter-
essanten Bildungen nachdrücklich hingewiesen zu haben, soll gewiß nicht
verkleinert werden; doch schien es mir notwendig, festzustellen, daß er
ihnen eine Rolle in der europäischen Wirtschaftsgeschichte : einräumen
möchte, der sie doch wohl nicht gewachsen sind.
Das dritte Kapitel behandelt Kartelle des 14. bis 18. Jahrhunderts;
die einzelnen Fälle sind vorwiegend der wirtschaftsgeschichtlichen Literatur
entnommen. So verdienstvoll die zusammentassende Bearbeitung dieser
zahlreichen Einzelerscheinungen ist, so erbringt doch gerade dieses
Kapitel einen interessanten Beleg für die mißliche Einspannung all
dieser Untersuchungen unter dem Gesichtspunkt der „kapitalistischen
Örganisationsformen‘‘ im Striederschen Sinne. „Naturgemäß“ lenkt Str.
auf der Suche nach „fortgeschrittenen wirtschaftlichen Organisations-
formen“. wie es die Kartelle sein sollen, „in erster Linie seinen Blick
auf das Zeitalter der Fugger und Welser“ (S. 183); gelten sie ihm doch
„als Erscheinungen einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung“ (S. 18),
— die für Str. in Deutschland bekanntlich erst um die Wende des 15.
und 16. Jahrhunderts in Oberdeutschland einsetzt. Nun hat aber Str.
selbst die ältesten Vorkommnisse von Kartellbildungen des deutschen
Wirtschaftsgebietes auf hansischem Wirtschaftsgebiete für das 14. und
1 „Der moderne Kapitalismus“, 2. Aufl., II, I., S. 151. Vgl. dazu aber
neuerdings Brentano „Die Anfänge des modernen Kapitalismus“, 1916,
S. 116.
120 Kritiken
15. Jahrhundert festgestellt (S. 167f.)!. Diese Beobachtung macht erneut
stutzig gegen die Verwendung des Wortes „kapitalistisch“ als wissenschaft-
licher Begriff. Zum mindesten muß das Kartell als „Erscheinung einer ka-
pitalistischen Wirtschaftsordnung‘‘ preisgegeben werden. Kartelle, die
sich gegen die Produzenten der Rohstoffe wenden, sind gerade auf dem
Boden der „unkapitalistischen“ mittelalterlichen Zunftverfassung eine
sehr häufige Erscheinung; entsprechen sie doch ganz dem wirtschaft-
lichen Gedankenkreise des Zunftwesens zugleich Gleichheit der Produk-
tionsverhältnisse innerhalb der Zunftgenossen und deren behäbige Wohl-
habenheit, die auskömmliche „Nahrung“ zu sichern?. Str. ist offenbar
geneigt, kartellartige Verabredungen bei Handwerkern „als Zunftbestim-
mungen aus der Reihe der Kartelle zu streichen? . Eigentlich nur
deshalb, weil Handwerker als Träger kapitalistischen Geistes und kapi-
talistischer Organisationsformen ungeeignet sind. Geiler von Kaisers-
berg, dessen gegen die Kartelle gerichteten Sätze Str. S. 189 fr. wieder-
gibt, machte nach dieser Richtung jedenfalls keinen Unterschied zwischen
Kaufleuten und Handwerkern. Daß zwischen dem Alaunkartell von
1470 mit seinen gewaltigen Umsätzen und irgend einer kartellartigen
Vereinbarung einer Zunft gewaltige quantitative Unterschiede liegen,
soll nicht geleugnet werden, bestehen bleibt aber die Tatsache, daß
Kartelle an sich keine typischen Erscheinungsformen einer kapitalisti-
schen Wirtschaftsform sind, sondern „zu allen Zeiten an den verschie-
densten Orten vorkommen! . Will man eine Abgrenzung innerhalb der
Kartelle ihrer wirtschaftlichen Bedeutung nach suchen, so wird man
diejenigen, die Großunternehmungen schufen oder von solchen als Hilfs-
mittel ins Leben gerufen wurden, abheben von jenen kleineren und
kleinsten Umfangs. Es ist das an sich ja nur eine fließende Grenze.
ein quantitativer Unterschied ; aber dieser quantitative Unterschied schafft
1 Die sehr knappen Angaben ließen sich unschwer vermehren. Ein
Händlerkartell lübeckischer Kaufleute im Bernsteinhandel sichert sich 1424
die Gesamterzeugung des lübeckischen Bernsteindreheramts für zwei Jahre.
Siehe Stieda, Mitteilungen des Vereins f. Lübeck. Gesch., Heft 2, S. 107 ff.
Als Grund dieser Kartellbildung tritt die Überfüllung des wichtigen Marktes
Venedig deutlich hervor. — Über Kartellbildungen im Lüneburg-Lübecker
Salzhandel des 15. Jahrhunderts siehe Hagedorn, Zs. d. Ver. für Lübeck.
Gesch., Bd. 17, S. 11 ff.
® Beispiele bei Bücher-Schmidt „Frankfurter Amts- u. Zunfturkun-
den I“, S.82*: Höhler „Die Anfänge des Handwerks in Lübeck", S. 541.
Die Vereinbarungen Brandenburger Tuchmacher des 17. Jahrhunderts
läßt er aber als Kartelle gelten. Siehe unten.
v. Kleinwächter, „Kartelle“, Hdw. d. Staatsw., Bd. 5, 3. Aufl, S. 792
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Kritiken 121
bei weiterem Abstande der zu vergleichenden Formen wesensverschiedene
Gebilde. Mit solchen Kartellen der Großunternehmung des 17. Jahr-
hunderts — hier ist es der Salzgroßhandel — machen den Leser die
Ausführungen S. 193—200 bekannt; interessant ist, daß damals bereits
Kartelle ins Ausland zu billigerem Preise lieferten, als in ihrem eigent-
lichen Absatzgebiete. Ganz in das Gebiet der zunftmäßigen Verein-
barungen gehören hingegen wieder die vom Großen Kurfürsten be-
kämpften Kartellierungsversuche der Tuchmacher beim Wolleinkauf
(S. 201 f.).
Die folgenden drei Kapitel — Monopole, Kartellbestrebungen und
Aktiengesellschaften im sächsischen Zinnhandel; Monopol- und Kartell-
bestrebungen im böhmischen und sächsischen Zinngroßhandel; Monopole
und Kartelle im Idrianer Quecksilberhandel —, die auf eingehender
eigener Archivforschung aufgebaut sind, dürften dem Striederschen Buche
in erster Linie bleibende Bedeutung sichern. Zwar ist von „Aktien-
gesellschaften“ nur in der Überschrift des ersten der genannten Kapitel
die Rede; das wenige, was Str. über die Organisationsform der Gesell-
schaften im Texte bringt, berechtigt kaum, sie als „Aktiengesellschaften“
anzusprechen!. Weit wichtiger aber ist es, daß in den Untersuchungen
über den sächsischen und böhmischen Zinnhandel ein sehr bedeutsames
Stück Wirtschaftsgeschichte des 16. Jahrhunderts niedergelegt ist in
einer Lebendigkeit der Darstellungsweise, die weit unmittelbarer die
wirtschaftliche Psyche jener Zeit erkennen läßt, als die Versuche der
früheren Teile des Werkes, die Wirtschaftsformen jener Zeit mehr dogma-
tisch zu erfassen. Durch Gegenspiel und Zusammenwirken des teils durch
ihre finanziellen Bedürfnisse, teils durch ernsthafte landesherrliche Wirt-
ı Immerhin scheinen mir diese Gesellschaften ibrer wirtschaftsgeschicht-
lichen Bedeutung nach eher zu verdienen, in den Stammbaum der Aktien-
gesellschaft aufgeführt zu werden, als die vorher von Str. behandelten; jeden-
falls sind sie weit eher als Organisationsformen der Großunternehmung anzu-
sprechen. Wie sehr aber auch diese Gesellschaften noch auf einen bestimmten
Personenkreis zugeschnitten sind, zeigt die Umständlichkeit, die es verursacht,
wenn „jemand sein Geld wieder aus der Gesellschaft nehmen will“ (S. 222
Anm. 3). Sie stehen ihrem ganzen Wesen nach den von Möllenberg gekenn-
zeichneten Seigerhandelsgesellschaften am nächsten, wie ja auch der Personen-
kreis der bei beiden Gesellschaften Beteiligten sich zum Teil deckt (Strieder,
S. 233). — Diese Gesellschaften verdienen schon aus dem Grunde eine nähere
Beachtung, weil an ihnen im Wirtschaftsleben ihrer Zeit führende Männer
maßgebend beteiligt sind. Der vorsichtigen Formulierung Möllenbergs, dafs
Gesellschaften dieser Art als Vorläufer der modernen Aktiengesellschaften
angesprochen werden können, möchte ich mich anschließen. Vgl. dazu auch
van Brakel „Vtjschr. f. Soz. u. Wirtschaftsg.“ Bd. 10, S. 505.
122 Kritiken
schaftspolitik merkantilistischer Art bestimmten Landesherren, der an
Großhandelsunternehmen monopolistischer Art interessierten Finanzgrößen
von Augsburg, Nürnberg und Leipzig, endlich der den Zinnbergbau
ausübenden Gewerken und ihrer „Verleger“ lösen sich hier immer neue
wirtschaftliche Unternehmungen, Entwürfe und Neugruppierungen in oft
überraschend schneller Folge ab. Die Erörterung des großen Leipziger
Monopolprojekts von 1527 (S. 242—251), das nichts weniger beabsich-
tigte, als durch Monopolisierung der Goslarer Bleiproduktion, der böhmi-
schen Kupfer- und Silberproduktion und der sächsisch-böhmischen Zinn-
ausbeute in der Hand Leipziger Unternehmer das Übergewicht des von
den Grafen von Mansfeld und den Nürnbergern beherrschten thüringi-
schen Metallhandels zu brechen, ist eine Episode von geradezu drama-
tischer Spannung in diesem kraftvollen Ringen um wirtschaftliche Vor-
machtstellung. Strieders Untersuchungen, die, wie vor ihm Möllenberg,
namentlich dem Nürnberger Unternehmergeist gerecht werden, bereichern
hier das Bild der deutschen Wirtschaftsgeschichte des 16. Jahrhunderts
um sehr wesentliche Züge. In den Syndikats- und Monopolprojekten `
der hier geschilderten Art spürt man allerdings unmittelbar den Zu-
sammenhang mit dem Wirtschaftsleben der Gegenwart; immerhin ist be-
achtenswert, daß die in ihrer Großzügigkeit besonders eindrucksvollen
Projekte jener Zeit eben nur Projekte blieben. — Wirtschaftliche Vor-
aussetzungen allergrößten Stils bilden endlich den Hintergrund zu dem
letzten dieser Kapitel, das Monopole und Kartelle im Idrianer Queck-
silberhandel behandelt. Die Konkurrenz der spanischen Quecksilber-
bergwerke zu Almaden regte den Versuch der Vereinigung beider
Quecksilberbergwerke in der Hand der Augsburger Firma Hochstätter
an, die sich für die Idrianer Quecksilberbergwerke ein Großhandels-
monopol verschafft hatte; der Versuch mißlang: ihm folgte der Bankrott
der Firma Hochstetter. Zehn Jahre später sicherte sich der Augsburger
Hans Baumgartner im ganzen für neun Jahre ein Großhandelsmonopol
für das Idrianer Quecksilber. Ihre Nachfolger waren die Augsburger
Herwart, die mit dem damals plötzlich gesteigerten Quecksilberbedarf —
Quecksilber erwies sich damals als geeignetes Mittel für den technischen
Hergang bei der Silber- und Golderzeugung in den amerikanischen Ko-
lonien Spaniens — außerordentlichen Gewinn zogen. Diese Gewinn-
steigerung gab Anlaß zu einem Projekt, zwischen dem Kaiser und der
spanischen Krone — letztere als Eigentümerin der Almadener Berg-
werke und der amerikanischen Kolonien — zu einem Quecksilberbeliefe-
rungsvertrag zu gelangen. Der Plan zerschlug sich, die Herwarts zogen
sich aus dem Quecksilberhandel zurück, und die schwere Handelskrisis
Kritiken 123
Oberdeutschlands in den sechziger Jahren verhinderte das Eintreten
anderer Augsburger Firmen an ihre Stelle; selbst die Fugger hielten es
für geraten, 1564 das Angebot der Krone abzulehnen. Erneut erhielten
die deutschen Habsburger in Spanien auf ihre Vereinigungsvorschläge
einen abschlägigen Bescheid. Endlich kam 1566 mit der Augsburger
Firma Haug, Langenauer & Co. ein neuer Vertrag zustande — bis
1574 der Bankrott dieser Firma den Anlaß zur Verstaatlichung des
Idrianer Quecksilberbergwerks gab. Der Vertrieb des verstaatlichten
Bergwerks wurde nochmals der Firma Haug, Langenauer & Co. über-
lassen. 1595 wird ihre letzte deutsche Nachfolgerin von einer Venediger
Firma abgelöst — ein deutliches Zeichen für den Rückgang der süd-
deutschen Unternehmerlust.
In diesen letzten großen Kapiteln des Buches scheint mir sein
Schwergewicht und der bleibende Ertrag zu ruhen; die vom Verfasser
angekündigte Absicht, weitere derartige monographische Untersuchungen
folgen zu lassen, wird, so darf man bestimmt hoffen, noch weiteren
reichen Gewinn für die Wirtschaftsgeschichte des 16. Jahrhunderts bringen.
Und das vielleicht um so mehr, wenn diese Forschungen nicht, wie im
vorliegenden Falle, einem System bestimmter wirtschaftsgeschichtlicher
Theorien und Voraussetzungen eingeordnet werden, das, gerade wenn
man es an den Ergebnissen der ertragreichen Einzelarbeit Strieders prüft,
in wichtigen Punkten sich als revisionsbedürftig erweist. Und das ist
vielleicht nicht die geringste Erkenntnis, die man dem großzügig an-
gelegten Buche verdankt.
Leipzig (Lübeck 1917). Fr. Rörig.
C. Zivier, Neuere Geschichte Polens. Erster Band. Die zwei
letzten Jagellonen (1506—1572), Gesch. d. europäischen Staaten.
34. Werk. 8°. VIII u. 809 S. Gotha, Fried. Andr. Perthes 1915.
Ziviers Werk schließt sich an die in demselben Verlage erschienene be-
kannte Geschichte von Roepell und Caro zeitlich an und bildet ihre Fort-
setzung. „Daß sie in manchen Beziehungen von ihr abweicht“, bemerkt der
Verfasser, „liegt an den anders gearteten Quellen, die ich zu benutzen hatte.
Zu den Chronisten, die für die ältere Zeit fast die einzige Quelle waren,
kam jetzt eine schier unübersehbare Menge nur zu einem geringen Teil
veröffentlichten, im übrigen aber noch im Schoße der Archive und Biblio-
theken schlummernden handschriftlichen Materials hinzu.“ Unter Be-
wältigung dieser Roharbeit hat Zivier die ausführlichste quellenmäßige
Darstellung der polnischen Geschichte in dieser Zeit geschrieben. Mich
dünkt, daß er sogar zu weitläufig geworden ist, denn der starke Band
124 Kritiken
umfaßt nur zwei Regierungen; dazu kommt aber, daß die große Masse
des Stoffs nicht immer ganz glücklich angeordnet ist. Vor allem möchte
man die Kulturverhältnisse etwas stärker hervorgehoben und übersicht-
licher dargestellt sehen. Sie kommen im allgemeinen etwas zu kurz.
Über die Zustände des Bauern- und Bürgerstands erfährt man sehr
wenig. Daher fallen auch die Nachrichten über das Deutschtum in
Polen, seinen Kampf um sein Bestehen so spärlich aus. Zivier meidet
fast, darüber zu sprechen. Wie viel Interessantes hätte ihm Kromer
allein, dessen Wirken er S. 786 kurz erwähnt, dafür geboten! Nur
hier und da findet man beachtenswerte Nachrichten; so jene über den
Gebrauch der deutschen Sprache durch die Juden in Polen (alle jüdischen
Zeugenaussagen im 16. Jahrhundert sind deutsch; es werden deutsche
Bibelübersetzungen gedruckt und ein Rabbiner berichtet: die Juden in
Polen sprechen ein grobes Deutsch); ferner die Bemerkung S. 420 Anm. 1,
daß es in Polen schlimm ausgesehen hätte, wenn alles, was nicht polnisch
war, das Land hätte räumen müssen. Auch wird hervorgehoben, daß
nach der Union Preußens mit Polen nicht nur die offiziellen, den Preußen
zugesandten Schriftstücke jetzt in polnischer Sprache erscheinen, selbst
die Preußen untereinander, mit Ausnahme der städtischen Gesandten und
des Woiwoden von Marienburg, verkehren 1572 in polnischer Sprache,
Dazu hätte aber bemerkt werden müssen, daß diese Verdrängung der
deutschen Sprache im 16. Jahrhundert überall im polnischen Gebiete
betrieben wurde. In Kosten (Posen) trägt der Stadtschreiber Neujahr
1565 ein: ad annum Dom. 1565 lingua polonica feliciter incipitur. Wie
in Galizien damals überall die deutsche Sprache im Amt und Kirche
verdrängt wurde, berichte ich ausführlich in meiner „Gesch. d. Deutschen
in den Karpathenländern‘‘, I. Bd. 144ff. Man wird da Ereignisse ver-
zeichnet finden, die eine gute Illustration zu den von Zivier erwähnten
Forderungen des Adels (1539) zur stärkeren Benutzung der polnischen
Sprache sind. Zur Verbreitung des Protestantismus in Krakau hätte
wohl Wengierskis alte Chronik der evangelischen Gemeinde dieser Stadt
herbeigezogen werden sollen. Interessant ist der Hinweis darauf, daß
die Apologie der Danziger von 1525 ein merkwürdiges Zeugnis für den
Zusammenhang der Retormation mit politischen Verhältnissen bietet.
S. 348 tindet man ‚Burkolaben‘‘ von Czernowitz und Chotim erwähnt:
diese wohl einer polnischen Quelle entnommene entstellte Wortform wird
im Deutschen wohl richtiger in der rumänischen Form Pircalab (Burg-
oberster) wiedergegeben werden müssen. Diese und ähnliche Bemer-
kungen sollen aber der großen Arbeitsleistung und dem Verdienst Ziviers
durchaus nicht Abbruch tun. Es wäre nur zu wünschen, daß er die
Kritiken 125
Forschung in etwas strafferer und übersichtlicherer Darstellung bietet.
Auch ein Sachregister ist ganz unentbehrlich.
Zivier versichert, daß ihn nur strenger Forschersinn geleitet hat,
der das Bild vergangener Zeiten leidenschaftslos und ohne Parteinahme
wachzurufen sucht. Um so beachtenswerter ist das, was er über die
Zustände in Polen und das Wirken der polnischen Adeligen und Magnaten
erzählt: Man lese die Charakteristik des Christoph Szydlowski, der sich
geradezu rühmt, von Kaiser Maximilian 80000 Gulden Bestechungs-
gelder angenommen zu haben und ebehso eingesteht, daß er von Frank-
reich Geld nahm. Oder der Bericht über die Feststellung am Krakauer
Reichstag von 1531/32. „Die ganzen Steuern wurden nur von Städtern
und Bauern getragen. Aber selbst soweit sie von diesen eingetrieben
werden, gelangen sie nicht in die Staatkasse, sondern werden zu Privat-
zwecken verwendet. Zur Verschleierung der Unterschlagungen werden
alte abgeänderte Quittungen benutzt. Die Moral davon war: Der Adel,
den ihr mit euren Steuerabgaben treffen wollt, bleibt doch steuerfrei!“
Ebenso bezeichnend sind z. B. die Vorgänge anläßlich des moldausischen
Feldzugs 1537: „Aus dem Kriege gegen die Moldau wurde ein Wort-
kampf, eine Fehde von Maulhelden und Frasendreschern — der Hahnen-
krieg, wie er nachher spöttisch benannt wurde.“ Sieben Wochen hielt
das adelige Aufgebot Sitzungen und Versammlungen; als aber der König
für die Aufstellung eines Söldnerheeres Geld forderte, erklärte die
Schlachta auf einmal, sie sei in den Krieg gezogen, nicht aber, um über
Steuern zu beratschlagen. Nun blieb dem König nichts anderes übrig,
als das Aufgebot heimzuschicken. Interessant ist auch Ziviers Bemer-
kung über das haltlose Verhalten der Polen zur Refermation (S. 770f.).
Auch das Nachlesen der Vorgänge bei der Union mit Litauen (1569)
hat heute mehr als historisches Interesse.
Graz. R. F. Kaindl.
Wilhelm Bauer (Veröffentlichungen der Kommission für neuere
Geschichte Osterreichs 11.): Korrespondenzen österreichischer
Herrscher 1.: Die Korrespondenz Ferdinands I. 1. Bd.: Familien-
korrespondenz bis 1526. Wien 1912. XLVI u. 558 8.
Felician Geß (Schriften der Kgl. Sächsischen Kommission
für Geschichte XXII.): Akten und Briefe zur Kirchenpolitik
Herzog Georgs von Sachsen. II. Bd. 1525— 1527. Leipzig,
Berlin 1917. XX u. 924 S.
Diese gewichtigen Quellenwerke verdienen beide zunächst in einem
größeren Zusammenhange gewürdigt zu werden. Obwohl seit Rankes
126 Kritiken
Meisterwerk, der deutschen Geschichte im Zeitalter der Reformation.
wertvolle Quellen, aus denen er mit divinatorischem Geschick geschöpft
hatte, in vollem Umfang ans Licht getreten waren, empfand doch
H. Baumgarten bei Bearbeitung der Geschichte Karls V., daß es noch
„umfassender Quellenpublikationen“ bedürfe, um der Geschichte der
Reformationszeit eine „zuverlässigere“, eine „sehr viel solidere‘‘ Grund-
lage zu verschaffen, als bisher möglich war. Wir verdanken seiner An-
regung vor allem die Herausgabe der jüngeren Reihe der Reichstags-
akten von der Wahl Karls V. an; aber obwohl die Bände II bis IV
über den Wormser und die Nürnberger Reichstage von dem leider zu
früh heimgegangenen Ad. Wrede in mustergültiger Weise bearbeitet und
die eigentlichen ständischen Akten durch ein weitschichtiges Material
gleichzeitiger Korrespondenzen ergänzt sowie mit reichen kritischen und
sachlichen Erlänterungen ausgestattet worden waren, übersah man nun
erst recht, was noch fehlte und was man bei der wünschenswerten Er-
gänzung würde erreichen können. Besonders die Tatsache, daß ,, bei
persönlicher Teilnahme hervorragender Fürsten an wichtigen Verhand-
lungen jegliche Berichterstattung wegfällt'“, ließ die Forderung er-
heben, daß die Reichstagsakten durch die politischen Korrespondenzen
einzelner Stände vervollständigt werden möchten. Bald zeigte sich, daß
die schon früher bekannte Reichskorrespondenz Frankfurts an Reich-
haltigkeit und Unmittelbarkeit der Informationen durch die nun ver-
öffentlichten Schätze der wettinischen Archive weit übertroffen wird:
die Ernestiner steuerten die charaktervollen Berichte des Ritters Hans
von der Planitz bei, die einen fesselnden Kommentar zu den Nürnberger
Reichstagen und zu der Tätigkeit des Reichsregiments bilden; die
Albertiner boten die Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs;
beide Quellen in gediegenster Weise bearbeitet, jene von H. Virck (1899),
diese von F. Geß (1. Bd. 1905)?. Aber noch fehlt die vollständige
politische Korrespondenz des ersten Reichsstandes, des Kaisers, in der
sich die unendlich mannigfaltigen Beziehungen des Gesamthauses Öster-
reich zum Reiche wie die Einwirkung der internationalen Verhältnisse
auf die Reichspolitik wiederspiegeln. Diesen testamentarischen Wunsch
Baumgartens suchte ich als sein dankbarer Schüler in einer dem V].
deutschen Historikertage (1900) vorgelegten Denkschrift der Verwirk-
1 Vgl. meine Besprechung der ersten Bände in der Hist. Ztschr. 89, 286—301,
besonders S. 287.
2 Im wesentlichen beruht auf diesen beiden Bänden meine Untersuchung
über „Das Wormser Edikt und die Erlasse des Reichsregiments und einzelner
Reichsfürsten“. Hist. Bibliothek. Bd. 37. München 1917.
Kritiken 127
lichung näher zu bringen 1. Schon im Jahre 1897 war inzwischen in Wien
eine Kommission gebildet worden zur Herausgabe von Akten und Korre-
spondenzen zur neueren Geschichte Österreichs von 1526 an, doch unter
Ausschluß der spanischen Linie. Indessen waren ‚auch die österreichischen
Historiker sich der Dringlichkeit des von mir begründeten Wunsches
wohl bewußt, da sie in der Regierung Karls V. nicht nur die groß-
artigste Machtentfaltung des Hauses Habsburg, die Betätigung einer
Weltpolitik von schwerwiegender Bedeutung für die Geschichte Europas
erkennen, sondern auch die Verhältnisse klarzulegen wünschen, unter
denen die ersten Grundlagen für die Großmachtstellung der deutschen
Habsburger durch Karls Bruder geschaffen worden sind?*. Unter diesem
Gesichtspunkte gaben die in Halle anwesenden Mitglieder der Kommission
die Erklärung ab, daß ein wesentlicher Teil der von mir befürworteten
Arbeiten, die Korrespondenz Karls V. mit Ferdinand I., von ihnen über-
nommen werden würde, und schon am 9. Februar 1901 legte der ver-
ewigte H. von Zwiedineck in einer Denkschrift die Richtlinien test für
die Schaffung „eines monumentalen Quellenwerkes, das der Geschichte
des größten römischen Kaisers aus dem Hause Habsburg dienen solls“.
Angesichts der tüchtigen Arbeit, die W. Bauer in dem vorliegenden
Bande geleistet hat und die der diplomatischen Schule von Wien alle
Ehre macht, kann man nun bezeugen, daß das wichtigste Ziel, „die
Vertiefung unserer Kenntnisse von der Politik Ferdinands I, in bezug
auf das Reich und die Reichspolitik seines Bruders sowie über das
Verhältnis der Erblande zum Reiche“ im Rahmen des Themas in vollem
Umfang erreicht worden ist. Ref. hat in einer eigenen Untersuchung
über die Rezeption des Wormser Edikts auf dem dritten Nürnberger
Reichstage von dem neugewonnenen Material Gebrauch gemacht und
dabei auch die Ergiebigkeit dieses überaus reichhaltigen Bandes für zahl-
reiche andere Verhältnisse festgestellt. Es ist dabei nur zu billigen, daß
der Herausgeber einen wesentlichen Teil des Inhalts, die „Anfänge“ der
eigenen Regierung Ferdinands schon früher (1907) zu einer frisch und
fesselnd geschriebenen Darstellung verwertet hat, denn es bleibt für die
Ausmünzung des hier gebotenen Edelmetalls noch viel zu tun übrig.
Auf einzelne größere Komplexe wie "die Erbteilung der beiden Brüder.
die kirchenpolitischen Fragen kann hier nur kurz hingedeutet werden;
1 Abgedruckt in den Deutschen Geschichtsblättern, hrsg. von A. Tille.
Gotha 1900. I, 200, 241 ff.
2 Wortlaut der von Professor v. Zwiedineck mir in einer Kopie über-
mittelten Denkschrift.
Dies zur Ergänzung der Einleitung der Kommission S. V.
128 Kritiken
zu begrüßen ist es, daß B., wie schon Zwiedineck wünschte, auch „die
Korrospondenzen der Räte Ferdinands und hervorragender Staatsmänner
in der Umgebung Karls V. einbezogen‘ zu sehen, die Herausgabe der
Briefe des. Bischofs von Trient, Bernhard von Cles, in Aussicht gestellt
hät. Die einleitenden Betrachtungen über die archivalische Überlieferung
und den besonderen Charakter der Familienbriefe sind ebenso sorg-
fältig durchgeführt wie die Edition im einzelnen; S. 511 überrascht
die Erhebung des kaiserlichen Rates Bannissio zum Erzbischof von
Bari; der an betreffender Stelle erwähnte Nuntius in Frankreich war
St. G. Merino !.
Dieselben Vorzüge müssen der von Fel. Geß geschaffenen Sammlung
nachgerühmt werden, wie schon durch den 1. Band sattsam erwiesen
war?. Mit dem weiteren Vordringen wird der Stoff immer reicher,
seine Bewältigung schwieriger, aber die Ausbeute auch immer be-
deutender. Es kann hier nur flüchtig auf einige große Gruppen des
Materials hingewiesen werden, wie die Bauernunruhen, die Bündnis-
politik. die Auseinandersetzung mit den Ernestinern, die eigene refor-
matorische Tätigkeit Georgs; der Herausgeber hat diesmal darauf ver-
zichtet, in eigenen Untersuchungen gewisse Entwicklungsreihen zu ver-
folgen; um so mehr bleibt der Einzelforschung überlassen, der überhaupt
auf Jahrzehnte hinaus die Aufgabe obliegt, diese Stoffmassen zu ver-
arbeiten und so für zusammenfassende Darstellungen erst fruchtbar zu
machen. Auch dann wird der politische oder Kirchenhistoriker immer
wieder auf die ersten Quellen zurückgreifen müssen, um die Selbständig-
keit des Urteils und die Unmittelbarkeit der Anschauung zu wahren.
Daneben aber bergen derartige Bände eine Fülle kostbaren Materials
für Wirtschafts- und Kulturgeschichte, Sprache und Sitte, das nur zur
Geltung zu bringen ist durch Sachregister, wie sie in Älteren Werken
beigesteuert zu werden pflegten. Die beiden Herausgeber haben ja auch
in dieser Hinsicht dem Benutzer schon dankenswert vorgearbeitet, indem
unter umfassenden Schlagworten viele Beziehungen sachlich geordnet
wurden. Aber bei dem ungeheueren Anwachsen des Stoffes möchte
Ret. diese Frage wenigstens zur Erörterung stellen.
Vgl. meine durch den Krieg im Druck gehinderte Arbeit „Zur Geschichte
des Reichstags von Worms 1521“. |
2 Wünschenswert wäre auch jetzt noch der Übergang zu den bekannten
Grundsätzen Weizsäckers über die Behandlung deutscher Texte des 16. Jahr-
hunderts.
Breslau. P. Kalkoff.
Kritiken 129
Concilium Tridentinum. Diariorum, actorum, epistularum, tractatuum
Nova Collectio edd. Societas Goerresiana. Tomus Decimus Concilii
Tridentini epistularum pars prima, complectens epistulas a die 5 martii
1545 ad concilii translationem 11 martii 1547 scriptas. Coll. ed. ill.
Godefridus Buschbell, Frib. Brisg., Herder 1916. LXXVI, 996 8.
Die wichtige Aktenpublikation der Görres-Gesellschaft über das Konzil
von Trient hat erfreulicherweise auch während des Krieges ihren Fortgang
genommen. Schon liegt der zehnte Band des Unternehmens vor. Er
beginnt, während die bisher erschienenen, von S. Merkle und St. Ehses
herausgegebenen Bände die Konzilstagebücher und die eigentlichen Akten
vorlegten, die dritte, den Briefen eingeräumte Abteilung des Gesamt-
werks. Herausgeber ist Gottfried Buschbell, der an seine Aufgabe schon
vor fast zwanzig Jahren herangetreten ist, also Zeit gehabt hat, sich
gründlich in sie einzuleben. Vorteilhaft bekannt gemacht hat er sich
besonders durch sein 1910 erschienenes, aufschlußreiches Buch „Refor-
mation und Inquisition in Italien um die Mitte des 16. Jahrhunderts“,
eine Nebenfrucht seiner römischen Studien.
Dem vorliegenden ersten Bande der „Epistulae“ sind die Korrespon-
denzen aus der ersten Periode des Konzils, bis zu dessen Verlegung
nach Bologna, zugeteilt worden; den Anfangszeitpunkt bildet jedoch nicht
die Eröffnung der Versammlung in Trient im Dezember 1545, sondern
der Beginn der Korrespondenz zwischen der römischen Kurie und ihren
schon im Februar 1545 ernannten und an die Wahlstatt der Versamm-
lung abgefertigten Kardinallegaten. Die Briefe erstrecken sich also über
den zweijährigen Zeitraum vom März 1545 bis März 1547. Sie bilden
die unentbehrliche Ergänzung zu den Konzilsakten und den Notizen der
Tagebücher, indem sie dem Knochengerüst, das diese bieten, Fleisch und
Blut verleihen, und führen in die Detailarbeit am Konzil ein, das frei-
lich, so wenig wie ein allgemeines, auch ein freies war, vielmehr am Leit-
seil der kurialen Politik sich abwickelte.
Über die Quellen der Veröffentlichung verbreitet sich die Einleitung.
Sie sind, da ein Besuch Spaniens durch den Herausgeber mit Rücksicht
auf die Zeitlage — und wohl ohne wesentlichen Schaden für das Unter-
nehmen — aufgegeben werden mußte, Paris aber, wo Buschbell 1903
weilte, nichts Zweckdienliches darbot, fast ausschließlich in Italien zu
suchen, und zwar liegt das Hauptmaterial in den beiden großen Samm-
lungen der Carte Cerviniane und der Carte Farnesiane vor. Erstere be-
finden sich bekanntlich in Florenz, während die Farnese-Papiere zwischen
Rom, Parma und Neapel zerstreut sind. Ergänzend wurden vom Heraus-
geber besonders die reichhaltigen Gesandtschaftsberichte der Este in Modena
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 9
130 Kritiken
und der Gonzaga in Mantua herangezogen. Außerhalb Italiens wurden
in Innsbruck die wichtige Registratur des Kardinals Christof Madruzzo
und in Trient die Abschriftenbände der Sammlung Mazzoleni durchmustert.
Ein starker Bruchteil der im vorliegenden Bande veröffentlichten
Briefe erblickt das Licht der Welt nicht zum ersten Male. Schon
Massarelli und der kuriale Geschichtsschreiber des Konzils, Pallavicino,
haben aus den Beständen mancherlei — wenigstens auszugsweise — mit-
geteilt; dazu kommen in neuerer Zeit die von v. Druffel und Brandi
besorgten vier Hefte Monumenta Tridentina, und endlich ist auch in
den vom K. Preußischen Institut zu Rom herausgegebenen „Nuntiatur-
berichten aus Deutschland‘ aus der Regierungszeit Pauls IlI. mancher
Bericht zutage getreten, der die Kirchenversammlung zum Gegenstand
hat. Dieser Lage der Dinge gegenüber hat Buschbell jedoch geglaubt,
nur die Zwecke der ilım aufgetragenen Publikation vor Augen haben und
den erneuten, unverkürzten Abdruck aller Stücke, die sinngemäß ihr an-
heimfallen, nicht scheuen zu sollen. Er begründet sein Verfahren ein-
gehend. Referent kann ihm darin nur beistimmen; er ist der Ansicht,
daß der Benutzer des Urkundenbuches — und auf diesen kommt es
doch schließlich an — es dem Herausgeber danken wird, wenn ihm der
Stoff möglichst vollständig und einheitlich verarbeitet vorgelegt wird.
wofür er den größeren Umfang des Bandes und den entsprechend ge-
steigerten Preis gern in den Kauf nehmen wird. Gegenüber der
v. Druffel-Brandischen Veröffentlichung konnte die Entscheidung ja auclı
kaum zweifelhaft sein angesichts dessen, daß sie überwiegend auf nicht
einwandfreie Abschriften zurückgeht. Bei den „Nuntiaturberichten“
andererseits handelte es sich um verhältnismäßig nicht zahlreiche Stücke,
vielfach auch um solche, die dort gemäß den Zwecken jener Veröffent-
lichung nur verkürzt geboten worden sind.
Buschbell hat es sich demgegenüber zum Grundsatz gemacht, in
seinen Texten durchweg Vollständigkeit walten zu lassen. Sie zerfallen
in zwei Abteilungen, nämlich in die amtliche Korrespondenz zwischen
der Kurie und den Legaten des Konzils samt den ihr zur Seite gehenden
Korrespondenzen anderer päpstlichen Beauftragten mit Rom oder Trient
— im ganzen 665 Nummern —, und in die „Literae variorum“, das sind
teils anderweitige, das Konzil betreffende Briefe privaten Charakters,
teils Gesandtschaftsberichte anderer Mächte. Hierzu kommt noch ein
umfangreiches Material, das in den Erläuterungen Verwertung gefunden
hat. Eine dankenswerte, chronologisch angeordnete Übersicht über alle
Briefe, die im vorliegenden Bande verarbeitet sind, gibt Buschbell unter
Beifügung der Nummer, Seite oder Anmerkung seiner Edition auf
Kritiken 131
S. XXXVII—LXXVI der Einleitung; unter Zurechnung solcher, eben-
falls verzeichneter Stücke, die bei Pallavicini und Massarelli benutzt
worden sind, sich gegenwärtig aber nicht mehr vorfanden, kommen wir
auf die stattliche Zahl von 2504 Nummern. Stellt diese Liste an sich
der peinlichen Sorgfalt des Herausgebers das beste Zeugnis aus, so ver-
rät auch im übrigen seine Edition die treffliche Schule Seb. Merkles,
die er genossen hat; die Edition steht technisch durchaus auf der Höhe
und darf für absehbare Zeit als abschließend bezeichnet werden. Nur
eins möchte Referent beanstanden, bei dem jedoch weder Buschbell
noch überhaupt einen einzelnen der Herausgeber ein Vorwurf trifft; es
handelt sich um das fremdsprachliche, lateinische Gewand, in das die
Görres-Gesellschaft‘ ihre Veröffentlichung kleiden zu müssen geglaubt
hat. Referent, der das von Anfang an bedauert hat, meint, daß jetzt
nach den Ereignissen und Erfahrungen des Weltkrieges, zumal ange-
sichts der unerhörten Deutschenhetze fast auf dem ganzen Erdenrund,
es uns zur unabweisbaren Pflicht geworden ist, unsere deutsche Eigenart
— und in erster Linie unsere Sprache — jederzeit und überall hoch-
zuhalten und zur Geltung zu bringen, und daß es keine irgendwie be-
schaffene Rücksicht geben kann, die stark genug wäre, uns daran zu
hindern. Es wäre sicherlich sehr erfreulich, wenn die Görres-Gesell-
schaft für ihre Ausgabe des „Concilium Tridentinum“, die deutschem
Fleiß und deutscher Gewissenhaftigkeit ein so rühmliches Zeugnis aus-
stellt, aus solchen Erwägungen die gebotenen Folgerungen ziehen möchte.
Die Schwierigkeit, mitten auf dem Wege das Gewand zu wechseln, ver-
kennt Referent nicht, aber sollte nicht auch hier der Satz gelten: „Wo
ein Wille ist, da ist auch ein Weg““?
Magdeburg. Friedensburg.
Dr. Georgina Holzknecht, Ursprung und Herkunft der Reform-
ideen Kaiser Josefs Il. auf kirchlichem Gebiete (Forschungen
zur inneren Geschichte Österreichs, herausgegeben von Prof. Dr. Alfons
Dopsch, Heft 11). Innsbruck, Wagner'sche Universitätsbuchhand-
lung 1914. XII u 108 S. M. 5.—.
Die Verfasserin hat, wie sie im Vorwort sagt, für ihre Arbeit die
für das vorliegende Thema noch fast gar nicht benutzten Staatsratsakten
und die bisher nur zum Teil herangezogenen Akten der übrigen Wiener
Archive sowie die unverwertet gebliebene josefinische Flugschriften-
literatur benutzt und bietet daher ein reichhaltiges Material, das im
einzelnen manches Neue bringt; besonders lehrreich ist der Abschnitt
über „Die nationalökonomischen Triebfedern in der Kirchenpolitik Josefs II.“
g*
132 . Kritiken
8. 66 — 89. Wenn die Verfasserin in der Einleitung zwischen dem
Grunde der Josefinischen , Reformen und der Herkunft der dabei wirk-
samen Ideen unterscheidet, so wird man dagegen an sich uichts einzu-
wenden haben; es fragt sich nur, ob diese Unterscheidung sich gerade
bei Josef II. so leicht wird durchführen lassen. Stutzig macht Einen
schon die Behauptung, daß Josef durchaus Realpolitiker gewesen sei,
was der herrschenden, zuletzt noch von Voltelini vertretenen Auffassung
von Josef als einem Doktrinär schnurstracks widerspricht. Es mag sein,
daß Josef und seine Räte in vielen Füllen zu einer bereits ins Auge
gefaßten Reform die Prinzipien und Beweggründe erst mühsam zu-
sammengezimmert haben; der eigentliche Grund der josefinischen Reformen
waren eben doch gewisse Ideen und Anschauungen; das beweist die vor-
liegende Arbeit trotz jener in der Einleitung ausgesprochenen Unter-
scheidung. Den Grund der Reformen findet die Verfasserin in dem
Josefs „autokratischem Charakter höchst kongenialen Machtwillen des
herrschenden Absolutismus, der alles ergreift und durchdringt, besonders
aber auch auf die Hebung der Finanzen abzielt“ (S. 2). Die Ideen und
Argumente entnahmen Josef und seine Gehilfen bei dem Reformwerk
den Schriften der Legis ten und Aulici des Mittelalters, dann denen der
Vertreter der Konziliartheorie und des Episkopalsystems, dem auf den
ersteren fußenden Gallikanismus, der durch den Kampf. Venedigs mit
der Kurie ins Leben gerufenen Publizistik und der kartasianisch-janse-
nischen Neuscholastik (S. 2f.). Man wird diese Nebeneinanderreihung
etwas äußerlich finden und die Aufklärung des 18. Jahrhunderts ver-
missen: die Verfasserin legt aber Wert darauf, wenn ich sie recht ver-
stehe, Josef II. von der Aufklärung und vom rationalistischen Natur-
recht des 18. Jahrhunderts abzurücken. — Die Einteilung der ganzen
Schrift: Quellen der Reformideen (S. 4—13), das rationalistische Natur-
recht und die josefinischen Reformen (S. 14— 55), Martinis Stellung im
Reformwerk (S. 55—65), die nationalökonomischen Triebfedern in der
Kirchenpolitik Josefs Il. (S. 66—89) scheint mir nicht recht logisch
zu sein und läßt die Grundgedanken der Schrift nicht scharf genug
hervortreten. Ein Anhang (S. 91—107) teilt aus den Staatsratsakten
einige interessante Aktenstücke mit (u. a. das Gutachten über die von
Freiherrn von Martini besorgte Umarbeitung des Rieggerschen Kirchen-
rechts, und Vorschläge zur Einführung der Priesterehe und Abschaffung
der vota solemnia). — Es ist eine lehrreiche und anregende Schrift;
wenn sie mitunter zum Widerspruch anregt, so soll dies durchaus nicht
als ein Mangel der Schrift angesehen werden.
Erlangen. i Rieker.
133
Nachrichten und Notizen.
!
Karl Lamprecht.
Eine wissenschaftliche Würdigung Lamprechts zu verlangen, haben die
Leser einer allgemeinen historischen Zeitschrift das Recht: kein Historiker
der nachrankeschen Generation hat die Öffentlichkeit soviel beschäftigt als
Lamprecht. Allerdings, während die Historiker von Fach, besonders die deut-
schen, die anfangs Lamprecht als vielversprechende und bedeutende Kraft be-
grüßt hatten, sich von ihm abwandten, seine späteren umfassenden Arbeiten
scharf kritisierten, mitunter verwarfen und schließlich einfach unbeachtet
ließen, wurde sein populärer Ruhm begründet. Die gelehrten Gesellschaften
versagten ihm die Auszeichnung einer Wahl zum Mitglied, die historischen
Zeitschriften gingen mit völligem Schweigen über seine erstaunlich zahlreichen
Werke während der letzten beiden Jahrzehnte hinweg, aber die Tagespresse
brachte Artikel und Notizen aller Art und erhob den von der Fachwissen-
schaft fast Preisgegebenen zum großen Reformator und Propheten einer neuen
Glanzzeit deutscher Geschichtswissenschaft.
Man hat es oft Lamprecht verübelt, daß er sein starkes agitatorisches
Talent und seine Werbekraft in dieser Richtung gebraucht habe. Und zweifel-
los hat er, der eine weite Anerkennung mit ganzem Herzen ersehnte, nach
dem Mißerfolg im engeren wissenschaftlichen Kreis sein Bedürfnis nach Ruhm
in einer bei Gelehrten nicht üblichen Weise zu befriedigen verstanden.
Hier sollen weder Worte der Verherrlichung, noch zersetzende Urteile
eines Feindes gesprochen werden. Jetzt, da mehrere Jahre nach dem Tode
Lamprechts verflossen sind, darf der Versuch einer ruhigen und sachlichen
Erörterung gemacht werden. Ich werde das sagen, was ich für richtig halte,
es mag Freund oder Feind des Verstorbenen angenehm sein oder nicht. Es
ist unbedingt nötig, sich volle Aufklärung zu verschaffen. Denn wie Lamp-
recht selbst als Reformator und Prophet aufgetreten ist, so wird von einer
Gruppe von Anhängern seine „Reform* als Vermächtnis verkündet. Wir
müssen uns darüber klar zu machen suchen, worin das Neue und Ursprüngliche
liegt, wie es beschaffen ist und ob ihm die Wissenschaft zu folgen hat.
Karl Lamprecht ist als Pfarrerssohn zu Jessen in der Provinz Sachsen
am 25. Februar 1856 geboren, absolvierte das Gymnasium zu Schulpforta und
studierte zu Göttingen, Leipzig und München. Nach kurzer Wirksamkeit als
Privat- und Gymnasiallehrer habilitierte er sich 1880 an der Bonner Universität,
wurde 1885 außerordentlicher Professor, 1890 als Ordinarius nach Marburg
und 1891 als Nachfolger Georg Voigts nach Leipzig berufen. Hier hatte er
länger als ein Jahrzehnt die Abteilung Mittelalter des Historischen Seminars
zu leiten, wandte sich dann seinen Neigungen und dem Fortgang seiner Studien
134 Nachrichten und Notizen
entsprechend der neueren Zeit und schließlich der Universalgeschichte zu, über-
nahm deshalb eine neue Abteilung des Seminars „für Kultur- und Universal-
geschichte*, die auf seinen Wunsch 1909 zum selbständigen Institut gemacht
wurde. Das Leben hat seine Kraft früh aufgezehrt. Er starb nach kurzer
Krankheit in der Nacht vom 10. zum 11. Mai 1915.
Karl Lamprecht war ein Mann von hoher Begabung, von einer erstaun-
lichen Beweglichkeit des Geistes, von einem unermüdlichen Tätigkeitsdrang.
Allerdings zugleich von einer Ruhelosigkeit und Sprunghaftigkeit. Schon in
seiner Schülerzeit wurde das, wie ein Freund berichtet, bemerkt. Es ist
seinem ganzen Leben eigentümlich geblieben. Ein Suchen und Jagen, eine
stete Unrast. Er lechzte nach Erfolg und er glaubte an seinen Erfolg. Wo
dieser ausblieb, wollte er ihn erzwingen oder täuschte er ihn sich vor. Miß-
erfolg deutete er oft als Erfolg, Widerspruch als Zustimmung. Man mag das
auf einen merkwürdigen Optimismus zurückführen, der leicht zur Selbst-
täuschung führt, man mag es in anderer Art erklären, jedenfalls hat eine
starke Autosuggestion gewirkt. Sie hielt ihn hoch in Zeiten der schärfsten
wissenschaftlichen und menschlichen Angriffe, sie hat ihm die nie erlahmende
Arbeitskraft und -lust, sie hat ihm seinen Glauben an seinen Stern bewahrt.
Aber sie hat zugleich auch die Sprünge seiner Gedanken und seines Gedächt-
nisses unterstützt und deshalb jenen Verkehr mit ihm, der auf Klarheit und
Wahrheit beruhen mußte, erschwert, sie ließ seine Äußerungen und Hand-
lungen mitunter als widerspruchsvoll erscheinen und das Vertrauen erschüttei n.
Bezeichnend war, daß zwar schließlich die größere Universitätsversammlung
ihm die Würde des Rektors erteilt, der engere Kreis der Fakultätskollegen
ihm aber die Wahl zum Dekan der Fakultät versagt hat. Ich möchte den
Vorwurf der bewußten Unzuverlässigkeit nicht für zutreffend halten, ich glaube
jetzt, das oft Sprunghafte, ja das mit den Tatsachen oft im Gegensatz Stehende
seiner Äußerungen und Taten anders deuten zu sollen. Seine Persönlichkeit
wirkte in ihrer Vielseitigkeit, in ihrer sprudelnden Leichtigkeit des Gebens
und Empfangens, in ihrem Reichtum der Interessen auf alle, die ihm begeg-
neten, ungemein anziehend.
‚Ich habe vier Jahre mit Lamprecht freundschaftlichen und ungemein
regen Verkehr gepflegt. Ich wurde von Anfang an immer wieder abwechselnd
angezogen und abgestoßen. Ich habe dann, verletzt durch Tatsachen, die die
unsichern und widerspruchsvollen Seiten seiner Person zeigten, den persön-
lichen freundschaftlichen Verkehr rasch abgebrochen nınd nicht wieder aufge-
nommen, weil ich auch später im unerläßlichen amtlichen Verkehr die gleichen
Zeichen zu bemerken meinte. Vielleicht habe ich die komplizierte Persönlich-
keit nicht ganz richtig beurteilt, vielleicht hätte ich bei ruhigerem Tempera-
ment und einer abgeklärteren Lebensstimmung anders handeln können. Viel-
leicht.
Es liegt auf der Hand: die allgemein menschlichen Eigenschaften der
Persönlichkeit finden sich gerade in den literarischen Arbeiten des Historikers
wieder.
Lamprecht war ein Mann, der sich immer mit tiefsten Problemen beschäf-
tigte, der aber nicht unentwegt in die Tiefe graben konnte. Ein reicher,
biegsamer, rasch auffassender und zusammenfassender, ein ideenreicher, aber
nicht bis zuletzt folgerichtig denkender Geist.. Frei von jeder Schwerfälligkeit,
Nachrichten und Notizen 135
aber auch frei von der auf unermüdlicher Selbstprüfung beruhenden Sorgfältig-
keit.. Seine ungemein leichte Produktivität führte ihn überraschend schnell
zu Ergebnissen, die rasch wieder aufgegeben werden konnten. Das sind Vor-
züge und Nachteile einer Geistesart, die sich von seinem ersten Auftreten in
der Gelehrtenwelt an deutlich zeigten. Die geradezu spielende Leichtigkeit
der Produktivität führte mitunter zur Flüchtigkeit, die schmiegsame Rezep-
tivität zur übermäßigen Entlehnung, der rasch wirksame eigene Gedanken-
reichtum zur unscharfen und untiefen Systematik.
Seine literarische Arbeit ist von einer Ausdehnung, wie sie nur selten
beobachtet werden kann. Das mit liebevoller Sorgfalt von Kötzschke zu-
sammengestellte Verzeichnis der Schriften (Berichte über die Verhandlungen
der Kgl. Sächs. Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig 1916) füllt fast
15 engbedruckte Seiten. Und dabei ging neben dem literarischen Schaffen
eine ungemein rege Tätigkeit als Universitätslehrer, als Leiter wissenschaft-
licher Unternehmungen und als wissenschaftlicher Organisator einher. Schon
in Bonn hat er neben Hettner die „Westdeutsche Zeitschrift“ herausgegeben
und 1881 an der Gründung der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde
hervorragend mitgewirkt. In Leipzig hat er zwei Jahre an der Fortsetzung
der „Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft“ teilgenommen und
mannigfache Sammelwerke herausgegeben, unter denen besonders die Heeren-
Uckertsche Geschichte der europäischen Staaten hervorzuheben ist. In Leipzig
ist es ihm gelungen, einen besonders von Professor Gaedecke in Dresden pro-
pagierten Plan der Gründung einer Sächsischen Kommission für Geschichte
zur Durchführung zu bringen. Von 1896 an bis an sein Lebensende hat er
deren Geschäfte erfolgreich geleitet. 1909 aber hat er das selbständige In-
stitut für Kultur- und Universalgeschichte ins Leben gerufen, 1911 die Friedrich-
August-Stiftung und die geisteswissenschaftlichen Forschungsinstitute an der
Leipziger Universität. Seine bedeutende praktische geschäftliche Geschick-
lichkeit, wie man sie bei Gelehrten sonst nicht findet, und seine erfolgreichen
Bemühungen, Gelder von reichen Privaten zur Förderung wissenschaftlicher
Forschung mobil zu machen, haben ihn bei allen Unternehmungen wesentlich
unterstützt. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus vermag ich allerdings die
beiden Gründungen von 1909 und 1911 nicht als glückliche Schöpfungen an-
zusehen. Sie sind, wie ich meine, bereits Ausfluß jener Ideen, die in den letzten
anderthalb Jahrzehnten von Lamprechts Leben eine unheilvolle Richtung ge-
nommen hatten. Und zu diesen Ideen rechne ich auch jene, die einer Reform der
Universität galten. Da das Rektorregiment nur ein Jahr währt, konnten sie wohl
Kopfschütteln und vielleicht auch Besorgnisse erregen, aber kein weiteres Unheil
anrichten. Die Gründung des Instituts für Kultur- und Universalgeschichte
dagegen, ebenso wie die der „geisteswissenschaftlichen Forschungs-Institute*
haben in mancher Hinsicht nicht erfreuliche Verhältnisse geschaffen. Lamp-
recht selbst erstrebte zuerst mit vollem Eifer ein „Forschungs-Institut für
Psychogenese“, das fünf selbständige Abteilungen unter einem obersten geistigen
Führer enthalten sollte. Der Widerspruch der Leipziger Kollegen hat den
Plan umgestaltet und hat zur Gründung von zahlreichen selbständigen, neben-
einanderstehenden geisteswissenschaftlichen Forschungs-Instituten geführt.
8 l *
136 Nachrichten und Notizen
Zwei Perioden in Lamprechts wissenschaftlichem Wirken sind zu unter-
scheiden. In der ersten, die bis in die zweite Hälfte der neunziger Jahre
reicht, hat Lamprecht eine neue Kulturgeschichte zu begründen gesucht. In
der zweiten Periode erst wird, gewiß im Anschluß an frühere Meinungen, aber
doch im wesentlichen als etwas Neues, die Volksseele ausschließlich in den
Mittelpunkt der gesamten geschichtlichen Betrachtung gerückt. Die Ent-
wicklung der Volksseele zu erkennen, wird als wichtigste, ja als letzten Endes
einzige Aufgabe der Geschichts wissenschaft hingestellt; von Wandlungen der
Volksseele wird die gesamte Erscheinungswelt der Geschichte abgeleitet und
dabei als festes Ergebnis der geschichtswissenschaftlichen Erkenntnis, die
Lamprecht zugleich schlechthin als psychogenetische ansieht, verkündet: die
Seele aller Völker entwickelt sich gleichmäßig nach bestimmtem Schema, sie
durchlebt die Phase des Symbolischen, des Typischen, des Konventionellen,
des Individualistischen und des Subjektivistischen. Aile Geschichtserschei-
nungen sind nichts anderes als die Folgen dieser psychischen Wandlungen, die
unentwegt, unabhängig von Volk und Ort jenen bestimmten Weg gehen, der
eben der Volkspsyche immanent ist.
Es ist eigentümlich. In der ersten Periode seines wissenschaftlichen
Wirkens weiß Lamprecht von den charakteristischen Momenten seiner späteren
geschichtswissenschaftlichen Auffassung noch nichts. Zwar beginnt er den
ersten Band seiner „Deutschen Geschichte“ mit einer Einleitung über die
Geschichte des deutschen Nationalbewußtseins und findet in der Urzeit und
Stammeszeit ein „symbolisch -mythologisches Nationalbewußtsein“, im Zeit-
alter der Karolinger und Ottonen ein „typisches“, in der Stauferzeit und im
Späteren Mittelalter ein „ritterlich und bürgerlich konventionelles“, im 16. bis
18. Jahrhundert ein „individualistisches“ und im 19. Jahrhundert ein „subjek-
tivistisches“, aber noch will er nicht das als das wirklich Charakteristische
und für das Wesen der deutschen Geschichtsent wicklung Maßgebende, vollends
nicht als das Typische in der Entwicklung aller Völker annehmen.
Noch strebt er damals überhaupt nicht nach Aufstellen eines festen, all-
gemein gültigen Entwicklungsschemas. Er wollte deutsche Kulturgeschichte
schreiben, in dem Sinne der Geschichte eines Volkstums, nicht einzelner führen-
der Personen, zugleich in dem Sinne der Geschichte von Zuständen, nicht in
dem der politischen Einzelereignisse. Lamprecht stellte der politischen Ge-
schichte die Kulturgeschichte, der Personengeschichte die Zustandsgeschichte,
der Betrachtung des Singulären die des Kollektiven gegenüber. Und dabei
bevorzugte er in diesen Jahren stark die Betrachtung des Wirtschaftlichen, er
schien die Entwicklung der wateriellen Kultur als den eigentlich hauptsäch-
lichen Ausgangspunkt der historischen Wandlungen anzusehen. Lamprecht
galt bis in die zweite Hälfte der neunziger Jahre als ein Führer der jüngeren
deutschen Wirtschaftshistoriker, als einer, der das vornehmliche Gewicht der
geschichtlichen Allgemeinentwicklung im Materiellen der Kultur sah, ja er
wurde geradezu als ein Vertreter der materiellen Geschichtsauffassung be-
zeichnet.
Das war gewiß so niemals richtig. Aber zutreffend war, daB bis Mitte
der neunziger Jahre die starke und einseitige Betonung der materiellen
Kulturelemente ein charakteristisches Moment seiner Gesamtauffassung ge-
bildet hat.
Nachrichten und Notizen 137
Lamprecht besaß ein besonders feines Verständnis für neu hervortretende
geistige Strömungen seiner Zeit. Er gehörte zu denen, die zugleich ein
starkes Bedürfnis haben, mit dem Neuen und Neuesten, ja mit dem Kommen-
den zu gehen und dabei Führer zu sein. Als er wissenschaftlich zu wirken
begann, hatten gerade wirtschaftliche Gesichtspunkte die Geschichtsbetrachtung
stark zu beeinflussen begonnen. Mit vollem Eifer gab er sich, durch Roscher
in Leipzig vorbereitet, dieser Richtung hin. Allerdings neben den wirtschafts-
geschichtlichen Forschungen betrieb er von Anfang an, durch eigne Neigung
bewogen und durch Studien in München unterstützt, das Gebiet der mittel-
alterlichen Kunstgeschichte. Diese Forschungen fanden damals ihren haupt-
sächlichen Niederschlag in dem Buch über die „Initial-Ornamentik des 8. bis
13. Jahrhunderts, 1882“, und in seiner Mitherausgabe und Mitbeurteilung der
„Trierer Ada-Handschrift 1889“. Die wirtschaftsgeschichtlichen Forschungen
aber zeitigten nicht nur zahlreiche Einzelarbeiten, sondern vor allem das große
mehrbändige Werk: „Deutsches Wirtschaftsleben, 1886“. Schon äußerlich trägt
es ausgedehnte Gelehrsamkeit zur Schu: zwei starken Halbbänden Darstellung
folgen zwei dicke Bände mit statistischem Material und einer Quellensamm-
lung. Ja, die Darstellung ist mit tausenden von Zitaten beladen und huscht
oft nar als Text über die fast die ganzen Seiten füllenden gelehrten Nach-
weise schüchtern hinweg. Sicher, eine große Arbeitsleistung. Allerdings
fehlt mitunter die ruhig abwägende Sorgfalt: oft weiß man nicht recht, was
mit den massenhaften Quellenzitaten anzufangen ist, ja warum sie gerade
an diese Stelle gesetzt seien. Die leitenden Linien der Entwicklung von
Staat, Grundherrschaft und Bauerntum sind, wie wir jetzt sicher wissen, nicht
richtig gezogen; die Grundbegriffe entbehren der Klarheit. Aber auf manche
wichtigen Momente des sozialen und wirtschaftlichen Lebens wurde doch in
diesem Werke zuerst aufmerksam gemacht, und manche positiven Ausführungen,
wie die über die Zentralverwaltungsgeschichte, haben ihre wissenschaftliche
Brauchbarkeit bewährt.
e e
*
Beide Forschungsrichtungen, die wirtschafts- und die geistesgeschicht-
lichen, die Lamprechts Arbeiten von Anfang an das Gepräge verliehen hatten.
sind in seinem Hauptwerk, in seiner „Deutschen Geschichte“, verbunden zu finden.
Aber es wäre irrig, die Deutsche Geschichte als einheitlichen Ausdruck jener
Theorien anzusehen, die Lamprecht in seinem späteren Leben betont hat.
Es ist vielmehr ein bedeutsamer Einschnitt zu beobachten. Die beiden her-
vorgehobenen grundverschiedenen geschichtswissenschaftlichen Tendenzen in
Lamprechts Wirken spiegeln sich in seiner Deutschen Geschichte wider. In
rascher Folge hat er von 1891—1895 fünf Bände der Deutschen Geschichte
veröffentlicht und die Erzählung bis ins 16. Jahrhundert geführt. Dann folgte
eine Pause von neun Jahren. Und dann wurden seit 1904 in noch rascherer
Folge sieben weitere Bände und zwei Ergänzungsbände bis 1909 veröffentlicht.
Der mit Band 6 beginnende zweite Teil der Deutschen Geschichte hat wesent-
lich anderen Charakter als der erste. Auch die neuen Ausgaben der früheren
Bände erhielten seit 1902 eine neue Gesamteinteilung, und die alte Erzählung
mußte sich jetzt wenigstens einigermaßen äußerlich dem neuen Schema der
erst später aufgestellten Kulturzeitalter einfügen.
138 Nachrichten und Notizen
Es läßt sich genauer beobachten, wie damals Lamprecht zu seiner neuen
Ansicht gelangt ist, wie in der eifrigen Polemik, die seit 1895 über seine
„Deutsche Geschichte“ in Zeitschriften und Broschüren geführt wurde, seine
Gedanken der Psychogenese erst ganz allmählich emporwuchsen und seine
anderen bisher vorherrschenden Grundideen zurückdrängten.
Zwei Haupteinwände gegen die Deutsche Geschichte sind damals vor-
nehmlich gemacht worden: es wurde die nicht hinreichend sorgfältige Arbeits-
weise bemängelt und es wurden nicht nur gegen die Auffassung im einzelnen
Bedenken erhoben, sondern auch im allgemeinen die Neigung Lamprechts
betont, den individuellen Einfluß in der geschichtlichen Entwicklung zu unter-
schätzen, das Moment der kollektiven, wirtschaftlichen Kräfte dagegen ein-
seitig zu bevorzugen Aber wohlgemerkt, es handelte sich dabei nicht um
einen grundsätzlichen Gegensatz zwischen einer individualistischen und einer
kollektivistischen Geschichtsauffassung, es handelte sich vielmehr nur um gradu-
elle Unterschiede der Auffassung. Mochte auch da und dort eine einseitige
Redewendung gebraucht worden sein, mit allem Nachdruck wurde auch von
Gegnern Lamprechts immer wieder hervorgehoben, daß sie die Berechtigung,
ja die Notwendigkeit der Erforschung des Zuständlichen und die Einwirkung
des Kollektiven auf das Individuelle nicht leugnen, daß sie keineswegs für
die ausschließliche Erforschung des „Singulären“, wie es Lamprecht der „alten
Richtung“ zugemutet habe, einträten.
In der Tat, wenn man die im Anschluß an die ersten fünf Bände der
Deutschen Geschichte veröffentlichten Streitschriften durchgeht, dann wird man
erkennen, daß die Polemik gegen Lamprecht nicht einheitlich von „Vertretern
der herrschenden individualistischen Schule der politischen Historiker“ aus-
gegangen ist. Die damals aufgestellten Hauptforderungen Lamprechts wurden
sicher von vielen, vielleicht von den meisten Vertretern der wissenschaftlichen
Geschichte in Deutschland geteilt, und es wurde nur hervorgehoben, daß sie
nicht als eine neue Lehre gelten dürfen. Ein Kampf gegen die Vertreter
des „reinen Individualismus“ war daher im Grunde überflüssig, war jedenfalls
nicht als ein Kampf gegen eine vermeintlich vorwaltende Richtung zu führen.
Ein solcher grundsätzlicher allgemeiner Gegensatz zwischen einer „alten“ und
einer „neuen“ Richtung war überhaupt nicht vorhanden.
Im Mittelpunkt der Polemik stand in Wahrheit etwas anderes: der An-
griff auf Lamprechts wissenschaftliche Arbeitsweise. Die Vorwürfe, die man
gegen ihn wegen der wörtlichen Entlehnung aus historischen Kompendien
zweiten und dritten Grades — die wiederum andere neue Darstellungen, und
zwar gerade von Lamprecht an anderer Stelle bekämpfte, ausgeschrieben hatten —
konnten durch Hinüberleiten der Streitfragen von Lamprecht auf das methodo-
logische Gebiet nicht entkräftet werden. Man müsse, so argumentierte Lamprecht,
beachten, daß die neue Richtung der Geschichtswissenschaft das Politisch-
Singuläre nur als Material betrachte, wobei als Quellen die neuen historischen
Darstellungen dienen: der aufs Allgemeine gerichtete Historiker benütze diese
„Halbfabrikate“ in der Art, daß er die Vorlage möglichst unverändert hin-
übernehme usw. Gewiß, das sind Ausführungen, die ein Verfahren bedenklicher
Art nicht zu rechtfertigen vermochten. Und das um so weniger, weil dieses
unveränderte Hinübernehmen sich auch da tindet, wo es sich nicht um Tat-
sachen des Singulär-Politischen, sondern wo es sich um feine Werturteile über
i
Nachrichten und Notizen 139
das eminent Kulturgeschichtliche handelt. Wenn auch damit nicht das große
Ganze des Gesamtwerkes in seiner Originalität berührt ward — der Wider-
spruch gegen eine wissenschaftliche Arbeitsweise, die das völlig zu erschüttern
drohte, was besonders in Deutschland als unerläßliche Grundlage des geschicht-
wissenschaftlichen Betriebes galt, muß als durchaus berechtigt bezeichnet
werden.
So haben wir zu beachten: der literarische Kampf um Lamprechts Deutsche
Geschichte in den neunziger Jahren geht nicht eigentlich auf einen Gegensatz
der synthetisch und der analytisch gerichteten Geister unter den deutschen
Historikern zurück. Ja, der Kampf bezieht sich in Wahrheit gar nicht wesent-
lich auf die Richtung und die Aufgaben der Geschichts wissenschaft. Ward
doch damals Lamprecht wiederholt vorgehalten, daß die von ihm bekämpfte
„alte Richtung“ durchaus nicht die Enge der zugemuteten Auffassung habe,
daß vielmehr seine „neue“ Richtung im wesentlichen den Wünschen der „alten“
entspräche. Mißverständnisse und Übertreibungen kommen in Polemiken dieser
Art immer vor, Berechtigtes und Unberechtigtes läuft oft durcheinander. Jeden-
falls aber ist nachdrücklichst hervorzuheben: der Gegensatz zwischen Altem
und Neuem, zwischem Singulär-Politischem und Allgemein-Kulturgeschicht-
lichem, zwischen teleologischer und kausaler Methode hat in der schroff her-
vorgehobenen Art überhaupt nicht existiert ,
Erst später, und zwar erst in einer Zeit, da die Lamprecht-Polemiken
völlig eingeschlafen waren, hat sich eine wirklich tiefe Kluft der grundlegen-
den Ansichten über das Wesen der geschichtswissenschaftlichen Aufgaben
geöffnet. Wohl sprach schon Mitte der neunziger Jahre Lamprecht von den
sozial- psychischen Faktoren des geschichtlichen Lebens, wohl trat er schon
damals dem Vorwurf, ein Vertreter der materialistischen Geschichtsauffas-ung
zu sein, mit dem ‚Hinweis darauf entgegen, daß auch die wirtschaftlichen
Prozesse als seelische Vorgänge zu bewerten seien, wohl operierte er seit 1895
viel mit dem „Psychischen“ und erwartete von dem Einfluß der Psychologie
eine neue Blüte der Geschichtswissenschaft. Aber noch vertrat er im Grunde
die Seelenlehre der späteren Zeit nicht. Noch standen seine geschichtlichen
Darstellungen in den ersten fünf Bänden der Deutschen Geschichte in einem
innerlich tiefen Gegensatz zu den Seelentypen der späteren Zeit, noch bevor-
zugte er die wirtschaftlichen Einflüsse — er war damals in der Tat stark
positivistisch, obschon nicht unmittelbar materialistisch, beeinflußt. Nur ganz
schüchtern begann sich damals in seinen theoretischen Betrachtungen ein Um-
schwang zu vollziehen. Man vergleiche das Vorwort zur zweiten Auflage
des ersten Bandes von 1894 mit dem zur dritten von 1901/1902. Dort hebt
er als das Wesentliche seiner neuen Richtung hervor, daß „das Zeitalter einer
äußerlich beschreibenden Forschung abgelöst werde durch das Zeitalter einer
neuen Methode, die vom genetischen Gesichtspunkt aus eindringt“, daß die
moderne Geschichtschreibung einen „kulturgeschichtlichen, rechtsgeschicht-
lichen, geistesgeschichtlichen Stempel trage“, daß die neue geschichtliche
Forschung vorwärts getrieben werde „aus dem deskriptiven in ein entwickeln-
des Zeitalter“. Im Vorwort zur dritten Auflage aber von 1901/1902 wird der
„psychologische“ Charakter in den Vordergrund gerückt und die Gruppierung
nach Zeitaltern der seelischen Entwicklung der Nation zugrunde gelegt.
Hier weist er darauf hin: im „Verlauf dieser Zeitalter sozialpsychischen
140 Nachrichten und Notizen
Lebens sind damit die Momente gegeben, welche zum ersten Mal berechtigen,
auf geschichtlichem Gebiet mit voller Sicherheit von einem tatsächlich nach-
gewiesenen empirischen Gesetze zu sprechen“. Er verlangt, daß alle historischen
Erscheinungen, daß insbesondere auch „die wirtschaftsgeschichtlichen Erschei-
nungen nebst der Fülle jener historischen Vorgänge, die sich zunächst auf ihnen
aufbauen oder von ihnen abhängen, auf ihren psychischen Nenner gebracht
werden“. Er selbst habe diesen Umstand, daß die Psychisierung der wirt-
schaftlichen Geschichte bisher fehlte, etwa 1895 — also nach der Abfassung der
ersten fünf Bände der Deutschen Geschichte — „erkannt und .. die Forderung
seelischer Wirtschaftsstufen betont“.
In der Tat: in den Jahren von 1895—1901 ist die große Wandlung in
Lamprechts Grundgedanken erfolgt.
+ *
k
Lamprecht war natürlich nicht der erste, der den wissenschaftlichen Cha-
rakter der Geschichte im Aufstellen von Gesetzen gesucht, er war auch nicht
der erste, der eine enge Verbindung mit der Psychologie angestrebt hat,; die
Volksseele und der Volksgeist spielten seit mehr als einem Jahrhundert in
der Wissenschaft fortgesetzt eine große Rolle. Lamprecht hat sich erst nach
und nach diesen Richtungen angeschlossen und als Erwecker und Vollender
jenes „historischen Denkens“ angesehen, das sich zuerst bei Herder und dann
bei Hegel findet. Im 19. Jahrhundert, so erklärte er, „entfernte man sich
wiederum von dem subjektivistischen Entwicklungsgedanken, wie ihn schon
Herder geahnt und die romantische Philosophie dann in Grenzen der Spekulation
entwickelt hatte“, es fand ein „Verfall des historischen Sinnes“ statt, ein Rück-
fall in den Pragmatismus der vorangegangenen Periode, hauptsächlich verschul-
det durch die historisch-politische Richtung der Geschichtschreibung, die zwar
nationale Verdienste hatte, aber „wissenschaftlich einen Verfall“ bedeutete. Die
Erneuerung der subjektivistischen Geschichtsbetrachtung, wie er sie vorge-
nommen, unterscheide sich darin von der früheren, daß sie nicht mehr von dem
vagen Enthusiasmus der älteren Zeit getragen sei, sondern von vornherein eine
sehr rationale und intellektuelle, von wissenschaftlicher Intention ausgehende
Vorstellung der historischen Dinge zeige. Der Begriff der Entwicklung auf
breitester psychologischer Grundlage sei erst jetzt in den Vordergrund ge-
treten, sodaß die Geschichte der Menschheit mit der Entwicklung des mensch-
lichen Seelenlebens, mit der Psychogenese, zusammenfalle.
Diese Entwicklung der Historiographie des 18. und 19. Jahrhunderts wird
wesentlich anders aufzufassen sein. Von jenem Rückschritt im 19. Jahrhun-
dert, den erst Lamprecht aufgehalten haben will, ist nichts zu bemerken. Wir
sehen deutlich, daß historische Denker- lange vor Lamprecht psychologische
Grundlagen aufgesucht haben und daß die Völkerpsychologie besonders seit der
Mitte des 19. Jahrhunderts die geisteswissenschaftliche Forschung überhaupt in
steigendem Maße zu beinflussen begann: Lamprecht ist verhältnismäßig spät
diesen Einwirkungen gefolgt. Er hatte sich lange ferngehalten, obschon
Hippolyte Taine bereits 1870 die These verkündet hatte „la base de l'histoire
doit être la psychologie scientifique“, er segelte noch Jahrzehnte später im Fahr-
wasser der damals modern gewordenen „ökonomisch - materialistischen und bio-
logisch-naturwissenschaftlichen Anschauungen“. Als er aber dann die psycho-
Nachrichten und Notizen 141
logischen und völkerpsychologischen Grundlagen des geschichtlichen Lebens
zu betonen begann, tat er das in einer so ausschließlichen Weise, daß er
psychologischer wurde, als die Meister der Völkerpsychologie Lazarus, Stein-
thal oder Wundt selbst. Er ist dabei, wie Wundt sagt, als Psychologe seine
eigenen Wege gegangen. Und darauf.beruht es, daß er die Idee einer durch-
greifenden psychologischen Gesetzmäßigkeit im gesamten Leben der Völker
als absolut dominierend behauptete, daß er in viel einseitigerer Art das
Psychologisch-Gesetzmäßige, das Einheitlich-Typische und dabei stets Wieder-
kehrende der Entwicklung in der Geschichte verkündete, als es je einem
psychologischen Dogmatiker oder einem Soziologen und Geschichtsphilosopheu
möglich gewesen wäre. In der deutschen Geschichte glaubte er eine bestimmte
Entwicklung des nationalen Seelenlebens erkennen zu dürfen, er charakterisierte
Zeitalter nach den Entwicklungsstadien der Volksseele. Der psychische Zustand
allein erklärte ihm die Eigentümlichkeit aller historischen Erscheinungen: Staat,
Gesellschaft, Kunst und Wissenschaft, Denken, Wollen und Persönlichkeit. Ge-
schichte ist ihm Psychogenese. Die Volksseele babe die feste Richtung der Ent-
wicklung, habe das Durchlaufen der verschiedenen Perioden von vornherein in
sich. Es lasse sich beobachten, „daß die Steigerung der psychischen Intensität
in den verschiedenen menschlichen Gemeinschaften ständig in derselben Rich-
tung und dementsprechend mit derselben Periodisierung der Entwicklungsstufen
erfolgt, und es hat grundsätzlich den Anschein, als wenn diese Entwicklung
durch keinerlei äußere Ereignisse ... gestört werden könne“.
Zwar seien beim Betreten einer r höheren Periode des psychischen Lebens,
so meint Lamprecht, äußere Anregungen wirksam: psychische Reizvorgänge
und Reizmassen, aber diese geben dem Zeitalter nicht „den spezifischen Cha-
rakter“. Das neue Zeitalter „folgt vielmehr hartnäckig dem Prozeß einer all-
mählichen Entfaltung der psychischen Potenzen der Gesamtheit zu den Lebens-
formen höherer Intensität“. Nach Lamprechts Vorstellungen trägt die Volks-
seele die Richtung ihrer Entwicklung immanent in sich, die Hauptentwicklung
steht von Anfang an fest und sie ist in allen wesentlichen Zügen allen Völkern
gemeinsam, sie wiederholt sich in gesetzmäßiger Gleichheit in allen Gebieten
der Welt mit einer zwingenden, von allen individuellen Verhältnissen im wesent-
lichen unabhängigen Notwendigkeit, sie ist die eigentlich schöpferische Ur-
kraft. Wie sie entstanden ist, woher sie kommt, das fragt er nicht, für ihn
ist sie eine feste gegebene Größe, ist sie die historischbildende, maßgebende
Macht. Gewiß, auch Lamprecht anerkennt die Mannigfaltigkeit der histori-
schen Erscheinungen, die Verschiedenheit nach Volkstum und Land, auch er
sieht die Beobachtung dieses Individuellen als eine Aufgabe der historischen For-
schung an — aber die allgemeine Entwicklung steht für ihn durchaus fest, die
Volksseele, und zwar die aller Völker, die Weltvolksseele, ist überall gleich in
ihrem Wachsen und Wechseln, sie geht überall vom Symbolismus zum Subjek-
tivismus. Das ist ihm das Festgegebene, Gleiche, Unwandelbare; das führt
zur Annahme einer der menschlichen Seele immanenten Kraft, die in der
Hauptsache unabhängig von allem Sonstigen aus sich selbst heraus zur be-
stimmten Entwicklung kommen muß.
Nicht, daß Lamprecht das Allgemeine der Entwicklung aufgesucht hat, hat
den Widerspruch wachgerufen. Nicht, daß er historische Gesetze zu erkennen
strebte. Das taten vor ihm und mit ihm viele, das ist an sich in gewisser
142 Nachrichten und Notizen
.
4
Hinsicht berechtigt. Auch nicht, daß er psychologische Erklärungen forderte
oder daß er den Volksgeist (die Volksseele) erkennen wollte. Auch das taten
vor ihm und mit ihm viele. Ja, die Entwicklung des Volksgeistes zu erforschen,
ist sicherlich ein großes historisches Problem. Die neue Seelentheorie aber
ist irrig: sie beruht auf einer Verwechslung von Ursache und Wirkung.
Die Wandlungen des Volksgeistes sind nicht eigentlich Anfang und Aus-
gang, sie sind vielmehr das Ergebnis der historischen Prozesse. Hier
liegt Lamprechts Fehler. Er irrte nicht dadurch, daß er sich einseitig auf
die Entwicklung der bildenden Kunst stützte und willkürlich die dabei ge-
wonnenen Ergebnisse auf das allgemeine geschichtliche Leben übertrug — ja,
ich glaube, er hat sein Entwicklungsschema ursprünglich gar nicht der kunst-
geschichtlichen Betrachtung entnommen. Sondern: er sah das, was ein Er-
gebnis der mannigfachen historischen Faktoren war, der wirtschaftlichen,
geistigen, angeborenen oder von Fremdem angenommenen usw., als eine ein-
heitlich wirkende Urkraft, als das Ursprüngliche, das eigentlich Schaffende und
Schöpferische an.
Und so ergibt sich das Merkwürdige, daß Lamprecht, er, der— unberechtigt —
Ranke die Annahme eines Waltens geheimnisvoller göttlicher Kräfte in der
Geschichte vorwarf, der in der Rankeschen Ideenlehre etwas Unhistorisches
und Unkausales bekämpfte, das Ausschlaggebende und Tragende der geschicht-
lichen Gesamtentwicklung einer festgegebenen, von vornherein für alle Völker
und Zeiten feststehenden Kraft zuwies, einer der Menschenseele eingepflanzten
Entwicklungskraft, die auf einer ein für allemal gegebenen Linie fortzu-
schreiten hat: einem Mysterium, das nicht erklärt werden kann, dessen
Bildung aufzulösen und zu verstehen unmöglich ist, weil es eben selbst die
alles andere schaffende Urkraft darstellt. |
Was aber hat die Geschichtswissenschaft selbst nach Lamprechts Auf-
fassung fortan zu leisten? Die allgemeinsten Linien der Entwicklung stehen
ja bereits ein für allemal fest, die Hauptaufgaben hat Lamprecht bereits ge-
löst. Es gilt demuach fortan nur, die vielen Sonderentwicklungen in das all-
gemeine Schema einzuordnen. Lamprecht, der die „alte Richtung“ wegen
ihrer angeblich nur dem Singulären gewidmete Aufmerksamkeit als über-
wunden erklärte, weist im Grunde die zukünftigen Aufgaben der Geschichts-
wissenschaft erst recht wieder dem Singulären und dessen Einordnung in das
festgelegte allgemeine Entwicklungsschema zu.
Daß Lamprecht sich vom eigentlichen Arbeitsgebiet und von den eigent-
lichen Aufgaben der Geschichtswissenschaft entfernt hat, liegt auf der Hand.
Er ist in das der Geschichtsphilosophie bzw. in das der Soziologie oder der
Sozialpsychologie hinübergetreten. Aber er hat dabei zugleich die geschicht-
liche Auffassung selbst stark ungünstig beeinflußt. Er erklärte zwar, daß er
seine Ansicht von den aufeinander folgenden Kulturzeitaltern „in voraussetzungs-
loser Betrachtung, zunächst der deutschen Geschichte*, gewonnen habe. Aber
das wird kein unbefangener Nachprüfer zugeben. Lamprechts Zeitalter passen
weder für die Entwicklung des künstlerischen Geistes, noch der wissenschaft-
lichen oder der politischen Bildungen. Mit einer gewaltsamen Unerschrocken-
heit wurden die verschiedenen Faktoren auf einen Nenner gebracht. Und da
alle geschichtlichen Vorgänge auf den rätselhaften, aus sich selbst heraus ge-
schaffenen Wandel der Volksseele zurückgeführt werden, so müssen mehr und
Nachrichten und Notizen 143
mehr die Zusammenhänge ausschließlich aus rein geistigen Prozessen und
Eigenschaften erklärt und dabei die wichtigsten Fundamente des positiven
gesellschaftlichen Lebens, wie Wirtschaft, Staat und Macht, zurückgestellt
werden. So.mußte es kommen: Lamprecht hat von Anfang an das Heraus-
heben des Politischen in der Geschichtsbetrachtung bekämpft, aber er hat in
der ersten Periode seines Wirkens die politische Geschichte doch als sebr not-
wendig und wichtig anerkannt. Er hat sie später immer mehr zurückgedrängt
und dadurch, daß er dem Staat in der Kulturentwicklung nur den gleichen
Rang wie einer der vielen anderen gesellschaftlichen Organisationen zuwies,
eine Geschichtsauffassung entwickelt, die zu einer scheinbar ganz vergeistigten,
tatsächlich aber unrealen, des Sinnes für positive Verhältnisse und Macht-
faktoren bare und wesenlose Darstellung führen mußte.
Mit dem „Gesetzmäßigen“ und „Allgemeingültigen“ der Lamprechtschen
Seelenlehre mögen sich die Soziologen und Sozialpsychologen beschäftigen.
Sie mögen sich auch damit abfinden, wie es möglich ist, daß ein volksp«ycho-
logisches Entwicklungsschema, das der Geschichte eines Volkes während der
Dauer von neunzehn Jahrhunderten, also während eines ganz kleinen Zeit-
abschnittes aus der viele Jahrtausende währenden Entwicklung entnommen
ist, veranschaulichen dürfe die typischen Schicksale aller Völker, ja der ganzen
Menschheit, von ihrer Kindheit bis zu ihrem hohen Alter. Die Herstellung
des Geschichtsbildes aber gehört dem Historiker, und der Historiker muß mit
allem Nachdruck ein positives Geschichtsbild verwerfen, das durch die Ein-
pressung in ein fertiges Schema gewonnen wurde.
Noch ein Moment wirkte bedenklich. Die ganze Linienführung der histo-
rischen Entwicklung und die ganze Aufstellung der angeblich wahren wissen-
schaftlichen Aufgaben mußten geradezu zerstörend auf die geschichtswissen-
schaftliche Arbeitsweise wirken. Unter den Vorwürfen in der langen Polemik,
die gegen Lamprecht geführt wurde, ist ein wichtiger Unterschied zu machen.
Die Vorwürfe, die Mitte der neunziger Jahre gegen Lamprechts Forscherarbeit
erhoben wurden, richteten sich gegen Einzelfehler, Flüchtigkeiten und Uneben-
beiten der individuellen Tätigkeit eines Forschers. Sie bezogen sich nicht
auf etwas, was die Entwicklung der Geschichtswissenschaft zu beunruhigen
vermöchte. Die methodologischen Folgerungen aber, die Lamprecht seit 1895
bei seiner Abwehr der Angriffe und später bei Aufstellung seiner neuen
Forscherziele machte, müssen allgemein zurückgewiesen werden. Denn sie
drohen das gute Alte, Bewährte und unbedingt Festzuhaltende der historischen
Methode zu erschüttern.
* *
*
Karl Lamprecht ist nicht Reformator und Prophet. Er ist nicht Bahu-
brecher und Begründer einer neuen wissenschaftlichen Richtung. .Wohl hat
er mit seiner Seelentheorie und seinen psychischen Zeitaltern ewiger Geltung
durchaus neue und ganz originelle Ansichten entwickelt, und diese würden,
zum Siege gelangt, einen völligen Umschwung in den geschichtswissenschaft-
lichen Grundanschauungen, ja im gesamten geschichtswissenschaftlichen Be-
trieb hervorrufen. Aber es gibt, so scheint es, niemanden, der ihm hierin
nachzufolgen gewillt wäre. Das, was ihm die weiteste Anerkennung verschafft
hat, ist nicht seine Lehre von den kulturgeschichtlichen psychischen Zeitaltern,
144 Nachrichten und Notizen
sondern der erstaunliche Umfang der geistigen Gebiete, auf die er seine ge.
schichtlichen Betrachtungen ausgedehnt hat, ist sein Versuch, eine wirkliche
Einheit des Geschichtsbildes zu gewinnen. Und in dieser Hinsicht verdient
er ernsteste Beachtung auch bei den wissenschaftlichen Historikern. Hätte er
den Weg fortgesetzt, den er ursprünglich beschritten hatte, hätte er die
Stimmen des Widerspruches gehört und in strenger Selbstzucht auch ver-
arbeitet, dann hätte er in Wahrheit der Führer einer neuen Richtung werden
können. Aber dazu fehlten seinem Wesen manche Eigenschaften. Er eilte in
Unrast Neuem und wieder Neuem entgegen, er verstieg sich dabei in Höhen,
wo das klare, sichere Denken aufhört und der Blick für die Realitäten getrübt
ist, wo der Zusammenhang mit der entsagungsvoll durchdringend arbeitenden
Wissenschaftlichkeit fehlt. Der Ausbau und die innere Läuterung seiner
Probleme der ersten Periode hätten ihn zum Führer machen können, denn
das Bedürfnis nach geschichtswissenschaftlichen Reformen war vorhanden.
Die Geschichtswissenschaft nach Ranke hatte vielfach, besonders in Deutsch-
land, eine einseitige Entwicklung genommen, aus der sie hinauszukommen
suchen mußte. Auf der einen Seite hatte sie sich in den Dienst der Zeit-
politik gestellt und in ihren Zielen von den objektiven Forderungen der reinen
Wissenschaft losgelöst, auf der anderen war sie in der Ausbildung einer
wunderbaren Editionstechnik der Quellen geradezu verrannt, sie hatte den Blick
für die wahren großen Aufgaben mitunter verloren und immer wieder die
gleichen Einzelfragen unwesentlicher Art behandelt, Sie war mitunter trotz
der Emsigkeit und des Scharfsinns der Forscherarbeit geradezu unproduktiv
geworden.
Ein starkes Bedürfnis nach Synthese und Vertiefung war hervorgetreten.
Es war zwar von verschiedenen Seiten her befriedigt worden, ein allgemeines
Verständnis dafür war zwar erwacht, aber noch fehlte das allgemeine Vorbild
und der einheitliche Hinweis auf die dauernden Richtlinien, die die verjüngte
Geschichtswissenschaft zu befolgen habe. In dieser Periode ist Lamprecht
aufgetreten, aus diesen Stimmungen und Bedingungen heraus hat er zu wirken
begonnen. Seine glänzenden Geistesgaben und seine große Arbeitskraft schienen
ihn zum Wegweiser zu bestimmen. Er wurde es nicht. Ihm fehlten Selbst-
beschränkung und Selbstzucht. Seine Bestrebungen zerflatterten ins Weite
und Uferlose.
Der Gelehrte Lamprecht war so recht ein Kind seiner Zeit oder, besser
gesagt, ein Produkt jener Richtung der jüngsten Vergangenheit, die er selbst
als die der „Reizsamkeit“ charakterisiert hatte, als die des Überhastigen,
Übererregten und vorübergehend psychisch Krankhaften, das den Umschwung
zu einem neuen Zeitalter einleitete. Er selbst war ein „Reizsamer“, ein
Übernervöser, ein Suchender, der in Hast und Eifer, aber in Flüchtigkeit und
Sprunghaftigkeit Neues erstrebt — und nicht gefunden hat.
Als einer der Suchenden, die die Geschichts wissenschaft aus dem zer-
rissenen Einzelnen zur Synthese führen wollten, als der energischeste, ideen-
reichste, zugleich freilich auch als der eigenwilligste und irrendste Suchende
des notwendig Neuen wird er einen Platz in der Geschichte der Geschichts-
wissenschaft einnehmen.
Leipzig. Gerhard Seeliger.
Nachrichten 'und Notizen 145
Historicorum Romanorum reliquiae, iteratis curis disposuit, recensuit,
praefatus est Hermannus Peter. Volumen prius. Leipzig, Verlag
von B.G. Teubner. 1914.
Die erste Auflage des ersten Bandes der Historicorum Romanorum reli-
quiae war im Jahre 1870 erschienen: ihr ist nach einem Zeitraum von 44 Jahren
die zweite gefolgt. Es war ihrem Verfasser noch vergönnt, im Monat Jannar
vor dem Ausbruch des Weltkrieges die Vorrede zu dem Bande niederzuschreiben,
da wurde am 16. Februar 1914 der Unermüdliche durch den Tod dahingerafft
„scribens paene, certe scripturiens“ und hinterließ „amicis atque filiae ultimas
plagulas emendandas et indices renovandos*, wie es p. VI* f. heißt.
Die neue Auflage teilt sich in 3 Kapitel Prolegomena gegenüber 4 Ka-
piteln der ersten und die ausführliche Abhandlung „De scriptorum vitis et
scriptis“, die mit Q. Fabius Pictor beginnt und mit L. Scribonius Libo bzw.
den „incertae aetatis scriptores“ Blitho, Alfius und C. Piso schließt. Doch
ist der äußere Umfang derselben trotz zahlreicher Änderungen im einzelnen,
wie sie der heutige Stand der Forschung erforderte, fast genau der gleiche
geblieben. Das gleiche gilt von den „Reliquiae“ selbst. Einigermaßen ver-
mehrt erscheinen die Indices, von denen als VI ein „Index librorum recentioris
aetatis, qui in hoc volumine breviter laudati sunt“ hinzugekommen ist, —
der im ganzen genommen eine knappe literarische Zusammenstellung von bei-
nahe selbständigem Werte ergibt. Daß im übrigen das Petersche Buch ein
unentbehrliches Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch des Althistorikers und
Klassischen Philologen darstellt, ist zu allgemein bekannt, um hier nochmals
näher begründet werden zu müssen.
Pönitz bei Leipzig. Otto Th. Schulz.
R. Kralik und H. Schlitter, Wien. Geschichte der Kaiserstadt und ihrer
Kultur. Mit 535 Illustrationen. Wien, A. Holzhausen 1912. 745 S.
Während die große Geschichte Wiens des Altertumsvereines nach Mate-
rien geordnete Darstellungen geboten hat, ist der Grundsatz der neuen Dar-
stellung von Kralik und Schlitter ein ganz anderer. Sie soll in einer ein-
heitlichen fortlaufenden Erzählung das ganze Wiener Leben als Einheit
schildern, wie es sich einheitlich entwickelt hat durch die Jahrhunderte und
Menschenalter hindurch. Dies einheitliche Leben soll nicht in einzelne Sparten
zerhackt werden, denn das Leben ist eine Einheit. Die wissenschaftliche
Analyse hat freilich recht, dies einheitliche Leben in seine verschiedenen
Elemente aufzulösen und so zu betrachten. Aber die geschichtliche Darstellung
hat wieder die Pflicht, die Ergebnisse all dieser Einzelarbeiten zur Einheit
zu verarbeiten, die Menschen und ihr Treiben als Ganzes hinzustellen. Die
Geschichte soll vor allem eine Geschichte der Menschen, der Personen sein,
nicht eine Geschichte der Steine, der Dokumente, der Bücher.“ Die Kultur-
geschichte wurde daher auch nicht von der politischen Geschichte abgetrennt,
sondern versucht, jedes Zeitalter als eine Einbeit zu charakterisieren. Es
wurden auch desbalb kleinere Abschnitte gemacht und womöglich jede Gene-
ration als charakteristische Einheit behandelt. Für diesen Zweck empfahl sich
die Gliederung nach Regierungen der Landesfürsten, was auch der Einteilung
nach Menschenaltern eıtspricht.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. | 10
146 Nachrichten und Notizen
Unstreitig hat diese Auffassung und Darstellung auch ihre Berechtigung.
Wir erhalten vom Wiener Leben in den einzelnen Zeiträumen überaus
anziehende Bilder. Dabei versucht es aber das Werk immer zwischen Ver-
gangenheit und Gegenwart die engste Beziehung herzustellen. Die Darstellung
des Überganges der Donau durch Mark Aurel auf seiner Siegessäule wird als
die erste Ansicht der Stadt Wien bezeichnet; die 10. Legion als erstes Wiener
Hausregiment: Mark Aurel selbst als erster Wiener Schriftsteller, der größte
und berühmteste Philosoph Wiens. Ebenso ist Walter von der Vogelweide
der größte Wiener Dichter. Seine Liebeslinde sucht Kralik vor dem (Wiener)
Wald bei Grinzing und Sievering, den reizendsten Wiener Ausflugsorten.
Neidhard von Reuenthal ist der Vater des Wiener Volkssängertums. Wieder
wird auf die Beziehungen zwischen seinen Liedern und dem heutigen Leben
in den Weinhäusern von Grinzing und Sievering hingewiesen. Seine Musik
sind die ältesten Wiener Walzer, sie leben in Johann Strauß fort. In der
Schilderung Wiens durch Aeneas Sylvius haben wir das erste Wiener Feuilleton.
Eine Figur in einer Burleske des 18. Jahrhunderts erinnert an „Wiener
Früchtel“. Überaus belebt wird die Darstellung durch reichliche Anführung
von Liedern, Sagen, Berichten, Inhaltsangaben der Dichtungen usw. Der Leser
lernt da viel kennen, was er sonst nur vielleicht dem Titel nach gekannt hat.
Auszüge aus Hans Enenkel, alte Reiseberichte aus Wien, den Inhalt der
Theresiade von Scheyb, Kulturschilderung der Karoline Pichler und dergleichen
mehr. Man wird ja über manches anderer Ansicht sein können, nicht alles
wird der kühlen Kritik standhalten; aber anregend und vielseitig ist das Buch
unstreitig. Die zahlreichen Abbildungen sollen nicht vergessen sein!
Graz. R. F. Kaindl.
Karl Hefele, Der heilige Bernhardin von Siena und die franziskanische
Wanderpredigt in Italien während des 15. Jahrhunderts. Freiburg 1912,
Herder. 8. IX, 300 S. M. 7,—.
Der Verfasser hat zum erstenmal auch einen niet Teil der hand-
schriftlich erhaltenen Predigthinterlassenschaft Bernhardins, des volkstüm-
lichsten Predigers Italiens im Quattrocento, benutzt. So ist er von vornherein
mit der Aussicht auf größeren Erfolg bestrebt, der Predigt Bernhardins den
ihr zukommenden Platz in der Minoritenpredigt des 15. Jahrhunderts zuzuweisen.
Und man wird es nur billigen, daß ein erster Teil (1—85) in allgemeineren und
kulturgeschichtlich reichhaltigen Ausführungen (religiöses Leben, Mißbrauch der
Ehe, Sodomie, Luxus, Wucher, Türkenpredigt, Bekämpfung der Fraticellen) über
franziskanische Wanderpredigt in Italien im 15. Säkulum überhaupt handelt.
Hefele wirft abschließend die Frage nach dem Erfolge dieser nicht nur in den
Städten, sondern auch in den Dörfern recht regsamen Wanderpredigt aut.
Mit einer Zurückhaltung, die wohltuend berührt, meint der Verfasser jedoch.
angesichts des uns für jene Zeit immer noch dürftig vorliegenden Materials
sei ein halbwegs sicheres Urteil noch nicht möglich Gewisse äußere und
augenblickliche Erfolge der Missionspredigt der Minoriten könne man jedoch
kaum in Abrede stellen.
Nachdem so das Milieu eingezeichnet ist, folgt eine anläßliche Behandlung
Bernhardins selbst. Sein Lebens- und Bildungsgang, seine lateinischen Sermones
und seine italienisch erhaltenen Predigten und deren Arten Heiligen- and
Nachrichten und Notizen 147
Passionspredigt, homiletische und thematische Predigt, sein Verhältnis zur
Heiligen Schrift, sein Vortrag und seine Sprache, vor allem seine stets denk-
würdige Stellung als eines Reformators der Predigt wird an der Hand der
ausgiebig angezogenen Quellen mit viel frischer und selbständiger Beobachtungs-
gabe geschildert. Das Buch beschließen zahlreiche Predigtproben, für deren
Auswahl die Absicht bestimmend war, besonders die erstmals benutzten hand-
schriftlichen Predigten zu bringen. Man wird von Hefeles Arbeit schon sagen
können, sie gibt sich alles in allem als ein bemerkenswerter Beitrag zur
Geschichte der mittelalterlichen Predigt Italiens, die noch der größeren Dar-
stellung wartet. Hefeles Untersuchung ist zudem eine Fundgrube für den
Kultur- und Sittenhistoriker. Auch die hier gebotenen Auslassungen über den
Kampf zwischen Ordens- und Weltklerus und zur inneren Geschichte des
Fransiskanertums wird man mit einigem Interesse buchen. Aber es fehlt dem
Buche andererseits eine stärkere Durchdringung mit der einschlägigen Literatur.
So war bei der Erörterung über das Junggesellentum und die Heiratsscheu
der Renaissance (S. 39) und an zahlreichen anderen Stellen auf Burckhardt-
Geigers Renaissance , S. 164 und 357 und öfter zu verweisen, um hier von
anderen Autoren ganz abzusehen.
Münster. Georg Schreiber.
Achilles, Hans, Die Beziehungen der Stadt Braunschweig zum Reich im
ausgehenden Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. (Leipziger histo-
rische Abhandlungen, herausgegeben von E. Brandenburg, G. See-
liger, U. Wilcken. Heft XXXV.) Leipzig 1913. Quelle u. Meyer.
65 S. M. 2,10.
Der Verfasser bat sich die Aufgabe gestellt, die Beziehungen der Stadt
Braunschweig zum Reich namentlich unter der Regierung Ruprechts von der
Pfalz, Sigmunds, Albrechts II., Friedrichs IIf. und Maximilians I. darzu-
stellen, und über die staatsrechtliche Stellung der Stadt Braunschweig im
ausgehenden Mittelalter Klarheit zu schaffen. — Seit Dürre (Geschichte der
Stadt Braunschweig im Mittelalter, 1875) hat die Meinung von einem bereits
im Anfange des 15. Jahrhunderts einsetzenden bewußten Streben der Stadt
Braunschweig nach Reichsunmittelbarkeit bis in die jüngste Forschung Verbrei-
tung gefunden. (W. Varges, Die Entwicklung der Autonomie in der Stadt
Braunschweig, Ztschr. des Harzvereins, 1893 und G. Hassebrauk, Heinrich der
Jüngere und die Stadt Braunschweig, Jahrb. d. Geschichtsver. f. d. Herzogtum
Braunschweig, 1906.) Achilles greift dieses Problem von neuem auf und
gelangt in seiner fleißigen Arbeit, die teils auf gedruckten, teils auf unge-
druckten Quellen des Braunschweiger Stadtarchivs beruht, zu wertvollen
Ergebnissen, die den bisherigen Ansichten widersprechen.
In geschickter Darstellung, die durchaus überzeugend wirkt, zeigt der Ver-
fasser, daß im 15. Jahrhundert die Beziehungen der Stadt zum Reich sich aus der
Besonderheit des Verfassungslebens und des politischen Lebens als ein Produkt
verschiedenartiger Faktoren erklären. Wohl gab die Stadt, die im Laufe der
Zeit durch stark entfaltetes autonomes Leben aus dem Staatsverbande heraus-
getreten war, zwecks Bestätigung ihrer Rechte und Freiheiten den ersten
Anlaß zu Beziehungen; wohl unterhielt die Stadt mit der Zentralgewalt gern
einen unverbindlichen Verkehr, weil dadurch ihr Ansehen gesteigert wurde.
10*
148 Nachrichten und Notizen
Im ganzen genommen suchte die Stadt in passivem Verhalten einer engeren
Verbindung mit dem Reich aus dem Wege zu gehen. Im Gegensatz zu Dürre
und Hassebrauk kommt Achilles zu dem Ergebnis: Es ist unberechtigt
im 15. Jahrhundert von einem Streben der Stadt Braunschweig nach Reichs-
unmittelbarkeit zu sprechen, oder genauer gesagt, von einem Streben, Reichsstadt
zu werden. Die eigentlichen Träger der Beziehungen waren die Könige selbst,
die die Stadt Braunschweig materiell für sich in Anspruch zu nehmen suchten.
Auf die Frage, warum Braunschweig sich der kaiserlichen Politik gegenüber
ablehnend verhielt, warum die Bemühungen Braunschweigs im 15. Jahrhundert
nicht dahingingen, Reichsstadt zu werden, gibt der Verfasser die einleuchtende
und begründete Antwort: Die Erlangung der Reichsunmittelbarkeit wäre für
Braunschweig kein Gewinn, sondern eine Verschlechterung gewesen. Bedenkt
man, daß die politischen Interessen der Könige und die der Stadt Braunschweig
oft recht auseinandergingen, und daß die Reichsunmittelbarkeit die Stadt zu
neuen Verpflichtungen geführt hätte, deren sie sich eben erst entledigt hatte,
` so wird man dem Verfasser ohne weiteres beipflichten können. — Bestrebungen
des Rates, Braunschweig zur Reichsstadt zu machen, lassen sich erst seit
der Wende des 16. Jahrhunderts nachweisen.
Es mag sein, daß diese verwickelten Beziehungen zwischen Stadt und
Reich von Achilles noch nicht erschöpft worden sind; es mag sein, daß
manche Einzelheiten sich endgültig erst klarlegen lassen, wenn einmal die
Publikation der braunschweigischen Urkunden bis ins 15. Jahrhundert gelangt
sein wird. In der Hauptsache aber werden die Ergebnisse dieser Untersuchung
dauernde Geltung behalten. — Erhöht wird der Wert vorliegender Abhandlung
durch einen Exkurs über die staatsrechtliche Stellung der Stadt Braunschweig.
Auf Grund seiner gewonnenen Ergebnisse sucht der Verfasser festzustellen, ob
Braunschweig im 15. Jahrhundert „Reichsstadt“, „Landstadt“ oder „Freistadt“
zu nennen ist, wobei er in dem Ausdruck „Freistadt“ mit Ehrentraut (Unter-
suchungen über die Frage der Frei- und Reichsstädte, Leipziger Studien 1X, 2;
1902) eine bequeme Bezeichnung sieht für jene Städte, in denen König und
geistliche oder weltliche Fürsten sich gegenseitig an der Ausübung der vollen
Landeshoheit hinderten. In der richtigen Erkenntnis, daß bei dem ständig
fließenden Verfassungsleben des Mittelalters recht oft auf eine scharfe Defini- `
tion verzichtet werden muß, beschränkt sich Achilles auf die Feststellung:
Braunschweig unterstand formell der Landeshoheit der welfischen Herzöge,
tatsächlich war es frei, wie die bekannten sieben Freistädte, die allerdings
im Unterschied zu Braunschweig von alters her mit dem Reiche noch in
ideellem Zusammenhange standen. — Dr. Hans Achilles aus Braunschweig fiel
1915 als Held im Kampfe fürs Vaterland.
Schneeberg. Walther Gerlach.
Geschichte der Universität Wittenberg von Walter Friedensburg.
Halle a. S., Verlag von Max Niemeyer. 1917.
Pünktlich zur Jahrhundertfeier der Vereinigung der Universitäten Witten-
berg und Halle ist dieses Werk erschieuen, trotz der großen Schwierigkeiten,
welche der Krieg der Veröffentlichung bereitet hat. Es ist eine in jeder
Weise tüchtige und erschöpfende Leistung, welche der berühmten Hochschule
zur Ehre gereicht. Wenn natürlich der Verfasser mit besonderer Liebe die
Nachrichten und Notizen 149
Glanzzeit der Universität zur Zeit des großen Reformators behandelt, zumal
sie seinem eigenen Studiengebiete am nächsten liegt, so kommen doch die
späteren Jahrhunderte in keiner Weise zu kurz. Hat es selbstredend neben
Zeiten der Blüte auch Zeiten des Niederganges gegeben, war namentlich die
theologische Fakultät als Sitz der streitsüchtigen lutherischen Orthodoxie
zeitweise wissenschaftlicher Rückständigkeit verfallen, so übernahm sie doch
gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts bis zu einem gewissen Grade wieder die
geistige Führung der Hochschule. Die juristische und die medizinische Fakultät
haben sich durchweg auf einer erfreulichen wissenschaftlichen Höhe gehalten,
wovon die auffallend häufigen Berufungen Wittenberger Professoren nach
auswärts Zeugnis geben. Mit anerkennenswerter Vielseitigkeit hat der Ver-
fasser in seiner Darstellung auf eingehender Kenntnis des Universitätsarchivs
uud der Literatur fußend die Bedeutung aller Professoren herauszuarbeiten
verstanden, wobei namentlich die Probuleumata der Universität eine erwünschte
Fundgrube waren. Man lese z. B die Ausfübrungen über die Bedeutung des
medizinischen Professors K. V. Schneider (S. 465 fl.), über die sympathische und
freimütige Persönlichkeit des Historikers Konr. Sam. Schurzfleisch (S. 499 ff.),
nber Joh Sperling, der als Lehrer der Naturwissenschaften, insbesondere der
Physik (seit 1633) diese aus der Abhängigkeit von der Aristotelischen Philo-
sophie befreite (S. 510 fl.). Eigenartig hebt sich von diesen ernsten Gelehrten
ab die Figur des fürstlichen Spaßmachers Taubmann, der die Stellung eines
Poesieprofessors bekleidete (S. 486 fl.). An äußeren Ereignissen, welche die
Geschichte der Universität beeinflußt haben, müssen die Beschießung und der
Brand der Stadt im Jahre 1760 hervorgehoben werden, die auf Besuch und Unter-
richtsbetrieb hemmend einwirkten. Ein gutes Personenregister gibt Auskunft
über die Angehörigen der Universität; nur schade, daß ein Sachregister fehlt.
Friedensburgs Geschichte der Universität Wittenberg gehört ohne Zweifel
zu den besten ihrer Art. zugleich ist sie ein wichtiger Beitrag zur Geschichte °
der Wissenschaften in Deutschland. |
Cöln. Herm. Keussen.
Der vierte Band der vortrefflichen Münzgeschichte Preußens im 18. Jahr-
hundert von Fr. F rh. v. Schrötter behandelt die letzten 20 Jahre Friedrichs
des Großen und die Regierungszeit Friedrich Wilhelms II. und III. bis zum
Zusammenbruch des alten Staates; die Abteilung Münzwesen der Acta Borussica
ist hiermit zum Abschluß gekommen, doch wird der Verfasser seine verdienst-
vollen Studien in einer anderen Veröffentlichung für die Jahre 1806 bis 1857
fortführen (Denkmäler der preußischen Staatsverwaltung im 18.
Jahrhundert, hrsg. v. d. kgl. Akad. d. Wissensch. Münzwesen, Münz-
geschichtl. Teil 4. Band. Berlin, Paul Parey, 1913. VIII u. 647 S.) Die hier
erörterte Periode zeigt gegenüber dem bewegten Reformstreben und dem
unruhevollen Wechsel der Jahre 1741 — 1765 relative Stetigkeit, geringe
Änderungen in der Prägetechnik, nur in wenigen Fällen einen Wechsel des
Münzfußes; sie ist bis 1786 entsprechend der Geldtheorie Graumanns durch-
aus von merkantilistischem Geiste geleitet, dann tritt sie bis 1806 unter den
Einfluß des Präsidenten der Seehandlung Struensee, der den Edelmetalleinkauf
zu beaufsichtigen hatte und über Münzfragen im Generaldirektorium referierte,
eines Anhängers des Prohibitivsystems im Handel, der hingegen im Geld-
150 Nachrichten nnd Notizen
wesen entschiedener Vertreter der Smithschen Freiwirtschaftslehre war; ihm
schloß sich zumeist der Vorstand des Münzdepartements Heinitz an. Struensee
ist das verderbliche Übermaß in der Ausprägung von Scheidemünze, der
Groschen und Dreikrenzer, zuzuschreiben, die längere Zeit mit dem Bilde Fried-
richs II. und falscher Jahreszahl versehen wurden, der Aufbringung von Kriegs-
mitteln dienten, aber auch nach dem Basler Frieden zur Tilgung der Staats-
schulden und Ergänzung der Kassenbestände helfen mußten. Die Folge waren
riesige falsche Nachprägungen in England, ein außerordentliches Agio des
Kurants, schwere volkswirtschaftliche Schädigung insbesondere der Arbeiter-
schaft, die bei steigenden Preisen in Scheidemünze bezahlt wurden. Die
Edelmetallbeschaffung für das Gold- und Kurantgeld und dessen Prägung 1765
bis 1806 (2. Buch) hatte mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen bei der
Ummünzung des schlechten Kriegsgeldes und der Versorgung mit Edelmetall
durch Zwangslieferung der Juden, Einkauf inländischen Bruchsilbers und
Pagaments, Bezug von Mansfeld Rothenburger Bergsilber. Dem scheinbar
steigenden Goldagio oder eigentlich dem Wertsinken des Silberkurants suchte
Friedrich II. nach dem Hubertusburger Frieden durch Export und Verkauf
von Silber im Auslande, reichliche Goldausprägung und Goldausfuhrverbote
entgegenzutreten; merkantilisti-che Maßnahmen, denen gegenüber dann Struen-
see unermüdlich für freien Edelmetallhandel eintrat, wie er auch gegen die
auf Münzgewinne abzielende Münzpolitik ankämpfte. Ohne wesentlichen
Erfolg, wie denn überhaupt, auch abgesehen von der übergroßen Scheidemünz-
prägung, bedeutende Mängel nicht zu verkennen sind: Unredlichkeit von Unter-
beamten, Nachprägen fremder Sorten auch nach dem Siebenjährigen Kriege
(Levantinertaler, russische Rubel .. .). Im dritten Buche (Geldverhältnisse
im Osten und Westen der Monarchie) tritt der überwiegende Bedarf des -
ärmeren Ostens nach Kleingeld, des Westens nach guter großer Haudelsmtinze
und das Bestreben Preußens entgegen, sich dem schwankenden Wertverhält-
nisse der österreichischen, niederländischen uud namentlich der französischen
Münzen anzupassen, das durch den Wechsel der politischen und wirtschaft-
lichen Lage hervorgerufen wurde. Einer sorgfältigen Auswahl von Akten
schließen sich auch diesmal Tabellen über Münzproduktion, Münzfuß, Gehälter
und Pensionen der Münzbeamten, sowie ein gutes Register an.
Graz. Heinrich Ritter von Srbik.
Georg Loesche, Inneres Leben der österreichischen Toleranzkirche. Archi-
valische Beiträge zur Kirchen- und Sittengeschichte des Protestantis-
mus in Österreich 1781—1861. (Jahrbuch für die Geschichte des Pro-
testantismus in Österreich, Bd. XXXVI. 1915. (531 S.)
Der jetzt im Ruhestande lebende protestantische Kirchenhistoriker der
Universität Wien hat seinem großen Werke „Von der Duldung zur Gleich-
berechtigung 1781 1861“ (1911) das vorliegende Parallelwerk folgen lassen,
das ein aus ungezählten Einzelheiten zusammengesetztes Bild vom inneren
Leben des österreichischen Protestantismus gibt. Mehrere tausend Akten-
stücke sind verarbeitet. Als Hauptqueile standen die Visitationsprotokolle
zur Verfügung, eine freilich ungleichmäßig fließende und nicht immer unge-
färbte Quelle (S. 2—4). Abgesehen von der kirchlichen Verfassung, die schon
anderwärts in genügender Form dargestellt ist, wird das kirchliche Leben
Nachrichten und Notizen 151
nach allen erdenklichen Seiten hin erschöpfend behandelt, das Kirchengebiet,
der Gottesdienst, die Pastoren, die Volksschule, der Religionsunterricht und
seine Lehrmittel, das religiös - sittliche Volksleben — das alles mit einer
Fülle von interessantem, teilweise sehr kurzweilig zu lesendem Einzelmaterial,
mag uns nun der Verfasser mit genauen statistischen Angaben über die Seelen-
zahl der Gemeinden und ihre räumliche Entfernung vom Gotteshaus, über die
Mietspreise für die Kirchenstühle, über die Folgen des österreichischen Staats-
bankrotts von 1811 für die Protestanten, über ein rationalistisches Gesangbuch
von 1785, tiber Vorbildung und geistige Interessen der Pastoren oder über das
unerquickliche Verhältnis zwischen Lutheranern und Reformierten unterrichten.
Da die Akatholiken, besonders in den ersten Jahrzehnten nach 1781, fast
ausschließlich den untersten Schichten angehörten, ziehen viel Jammer und
viel Jämmerlichkeit an uns vorüber, nicht bloß kirchliche Mißstände, die man
sich heute nicht mehr träumen läßt (S. 70, 78), sondern auch viel Allzumensch-
liches. Mancher elende Wicht erscheint aaf der Bildfläche; die unglaubliche
Armseligkeit der Verhältnisse begünstigte das Auftreten dunkelster Ehren-
männer; daneben stehen dann wieder die Gestalten wackerer Seelsorger, die
in bewundernswertem Idealismus gegen kärglichsten äußeren Lohu arbeiteten:
1831 äußert selbst das Konsistorium, es sei beinahe unbegreiflich, wie die
Pastoren bestehen könnten. — In manchen Partien hätte der zusammengehänfte
Stoff etwas stärker verarbeitet werden können (z. B. S. 63-66); manches
dient mehr der Curiositas als der Historia. Doch soll das nicht unseren Dank
dafür schmälern, daß wir hier von sachkundigster Hand einen der bedeu-
tendsten Beiträge zur Territorialkirchengeschichte empfangen haben.
Leipzig. Karl Heussi.
Gustav Hasse, Theodor von Schön und die Steinsche Wirtschaftsreform.
Zugleich ein Beitrag zu einer Biographie Th. von Schöns. Leipzig 1915.
166 S. (Gleichzeitig als Leipziger Dissertation erschienen.)
Der -interessante Mann, dessen Charakterbild, noch immer von der Parteien
Gunst und Haß entstellt, in der Geschichtswissenschaft nicht minder als in
der öffentlichen Meinung seiner ostpreußischen Heimat sehr verschiedenartiger
Beurteilung ausgesetzt ist, hat bisher keinen Biographen gefunden. Für die
Jahre seiner Entwicklung bietet die vorliegende Dissertation einen Ersatz.
Der Erzählung von Schöns Leben bis 1807 ist die erste größere Hälfte der
Schrift gewidmet. Das in Schöns gedruckten Papieren vorliegende reiche
Material wird da und dort aus dem ungedruckten Nachlaß ergänzt. Wir er-
halten eine anschaulich und flüssig geschriebene Schilderung von Schöns Studien-
gang, von seinen Reisen in Deutschland und England, schließlich von seinem
amtlichen Wirken bis zum Beginn der Steinschen Reformen. Hasse läßt es
sich besonders angelegen sein, die geistesgeschichtlichen Zusammenhänge auf-
zuzeigen, in denen Schön steht. Auf die spezifisch ostpreußischen Grundlagen
wird mit Recht hingewiesen. Die geistige Eigenart der Königsberger Albertina
bat ihr Gepräge auch Schön unverlierbar aufgedrückt. Die Pflichtenlehre
Kants und die freihändlerische Lehre Adam Smiths, wie sie an der Universität
durch Kraus vertreten wurde, sind die stärksten Elemente in seiner Bildung.
Ihre gegenseitige Durchdringung und ihre Verwertung aufzuzeigen, das ist
wohl die höchste Aufgabe, die sieh Hasse gestellt hat.
152 Nachrichten und Notizen
Die Kenntnis dieser geistigen Voraussetzungen wird nun fruchtbar gemacht
für die viel umstrittene Frage nach dem Anteil Schöns an der Steinschen
Wirtschaftsreform und für die Beurteilung seiner Reformvorschläge. Die Wirk-
samkeit der unmittelbaren praktischen Bedürfnisse des preußischen Staates
wird daneben gebührend zur Geltung gebracht. Schöns volkswirtschaftliche
Gedankengänge finden eine eingehende, meist klare Darlegung. Wenn Knapp
und Lehmann seine nationalökonomischen Ansichten als wertfrei und ganz im
Gegensatz zu Stein nicht ethisch begründet auffassen, glaubt Hasse, m. E.
mit Recht, daß Schöns wirtschaftlicher Liberalismus durchaus von sittlichen
Gedanken beherrscht ist. Es handelt sich aber um eine Ethik, die den
Kantischen Bigorismus für das praktische Leben zu oft überaus rücksichtsloser
Härte ausgestaltet. Von diesem Gesichtspunkt aus erfährt mancher bisher un-
verstandene Vorschlag Schöns eine neue, aufklärende Beleuchtung. Die Schrift
Hasses reiht sich damit in ihrer letzten Wirkung ein in die Reihe von Arbeiten,
die J. Thimme und M. Baumann veröffentlicht haben und die eine Rechtfertigung
des viel angefeindeten Mannes bezwecken. An mancher Stelle mag man wünschen,
daß dieses Moment der Verteidigung etwas zurückträte und das Für und
Wider noch mehr abgewogen würde. Im ganzen zeigt sie aber einen erfreulichen
Fortschritt zu einer historisch besonnenen Einschätzung des ostpreußischen
Reformers.
Leipzig. Ed. Wilb. Meyer. (+)
Otto Eduard Schmidt, Aus der Zeit der Freiheitskriege und des Wiener
Kongresses, 87 ungedruckte Briefe und Urkunden aus sächsischen Adels-
archiven herausgegeben und geschichtlich verbunden. Aus Sachsens
Vergangenheit, Einzeldarstellungen dem sächsischen Volk dargeboten
von der Königlich Sächsischen Kommission für Geschichte, Heft 3.
1914, 8°, 186 S. l
Der bekannte Verfasser der „Kursächsischen Streifzüge“ gibt in 103
Quellenstücken (4. April 1813 — 7. Juni 1815) ein abgerundetes Bild’ über die
kriegerischen und politischen Vorgänge in Sachsen vom Einmarsch der Russen
bis zur Rückkehr des Königs. Besondere Beachtung verdienen die Strömungen
im sächsischen Adel für und wider Preußen bez. die Teilung des Landes:
Der Gruppe: Miltitz, Oppel, General Carlowitz u. a., die die Selbständigkeit
eines verkleinerten Sachsens für unmöglich halten, steht die Gruppe Joh.
v. Zezschwitz, Graf Einsiedel, Hans Georg v. Carlowitz u. a. gegenüber, die
auf alle Fälle dem angestammten Landesherrn die Treue wahren wollen.
Die für einen breiteren Kreis bestimmte Schrift hat unter der glücklichen
Feder des Bearbeiters die Aufgabe der Sammlung eher erfüllt als die beiden
bereits erschienenen Hefte, die wohl wissenschaftlich wertvoller sind, aber
nicht immer für das „Volk“ eine leicht verständliche Lektüre bilden.
Borna - Leipzig. Albrecht Philipp.
Volpers, Richard, Friedrich Schlegel als politischer Denker und deutscher
Patriot. Berlin 1917, Behr. X u. 250 8. M. 5.
Das Thema wäre interessant, wenn Schlegel mehr in den nationalen Kreis
hineingestellt und nicht gar so als unerreicht hoher Geist behandelt würde.
Nachrichten und Notizen 153
Das Beiwerk überwuchert die Arbeit; es ist von allem möglichen die Rede,
so daß das Ergebnis, das übrigens Neues gegenüber dem schon Bekannten nicht
bringt, sich im einzelnen unter einem Wust darstellerisch schlecht aneinander
gefügter Details verflüchtigt. Eihzelarbeiten dieser Art sind nutzlos.
Berlin-Lichterfelde. Bergsträßer.
Erich Marcks Kaiser Wilhelm I. ist in 8. Auflage, München, Duncker u.
Humblot, 1918, XVI u. 428 S. erschienen. Sie ist ein Wiederabdruck der
früheren Ausgaben, die seit 1900 keine wesentliche Änderung erfahren haben.
Möchte das Werk in unseren unhistorisch gerichteten Tagen einen günstigen
Einfluß ausüben.
Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Aus den Berichten über die
57. und 58. Vollversammlung (30. Mai 1917 und 22. Mai 1918) der Historischen
Kommission bei der (Kgl.) bayerischen Akademie der Wissenschaften in Mün-
chen kann folgendes mitgeteilt werden: Von den Städtechroniken ist der
von Prof. Fr. Roth herausgegebene 7. Band der Augsburger Chroniken er-
schienen und der 8. Band dem Druck übergeben. — Für die Abteilung Chro-
niken wurde ferner ein Band „Chroniken zur Geschichte des Landshuter Erb-
folgekrieges“ von Oberbibliothekar Dr. Leidinger übernommen. Die von
Dr. Heuwieser und Dr. Wiedemann besorgte Herausgabe der für die Abtei-
lung „Urkunden“ bestimmten „Passauer nnd Regensburger Traditionen“
wurde vollendet. — Von den Reichstagsakten älterer Reihe lag 1918
der von Prof. H. Herre herausgegebene 16. Band im Druck. Prof. Beck-
mann hatte 1918 das Register zu 13,2 vollendet und wird den 14. Band zu-
sammen mit Dr. Andernacht in Kürze herausbringen. Der Band für das
Jahr 1625 zu den Briefen und Akten zur Geschichte des 30jährigen
Krieges (Teil 8,2), herausgegeben von Geh. Rat Prof. Dr. Goetz, konnte
kurz nach der Versammlung 1918 erscheinen. — Von den „Politischen Trak-
taten“ sind zwei von Prof. Beckmann bearbeitete Traktate fertiggestellt;
die Ausgabe der Reformation Kaiser Sigmunds wurde von Prof. Beer fast
vollendet. — Für die Handelsakten des späteren Mittelalters und der be-
ginnenden Neuzeit wird Prof. Strieder das im Antwerpener Archive ge-
wonnene Material in zwei Regestenbänden: „AusAntwerpener Notariatsarchiven,
Quellen zur deutschen Wirtschaftsgeschichte des 15. und 16. Jahrhunderts“ ver-
arbeiten.
Nach einer Pause von zwei Kriegsjahren hielt im September 1918 die
Görresgesellschaft zu Würzburg wieder eine Jahresversammlung ab. Zur
Feier des 75. Geburtstages des durch politische Tätigkeit verhinderten Be-
gründers und Präsidenten der Gesellschaft, des damaligen Reichskanzlers Dr.
Grafen von Hertling (+), hielt Universitätsprofessor Dr. Dreruz die Ansprache.
Nach den Begrüßungen wurden folgende Referate gehalten: Geh. Hofrat Dr.
Stölzle (Würzburg) über „Die pädagogische Neuorientierung und unser Er-
ziehungsziel“. Privatdozent Dr. Max Buchner (München) über „Ein Künstler-
und Gelehrtenleben vor 1100 Jahren“. (Einhard, der Biograph Karls des Großen.)
— Die Veröffentlichungen der Gesellschaft, deren Mitgliederzahl 3700 beträgt,
„Das Philosophische Jahrbuch“ und das „Historische Jahrbuch“ konnten im
Kriege im wesentlichen regelmäßig erscheinen. Eine von Geh. Hofrat Prof.
154 Nachrichten und Notizen
Stölzle geleitete „Pädagogische Vierteljahrscbrift“ soll nach dem Kriege neben
die bisherigen zwei Zeitschriften treten. — Der 10. Band der „Studien zur
Geschichte und Kultur des Altertums“ wurde dem Grafen Hertling zum 75. Ge-
burtstage gewidmet. Die Gesellschaft wird ferner an der Herausgabe des,
wie andernorts schon berichtet, im März 1918 freigegebenen Nachlasses von
König Ludwig I. von Bayern beteiligt sein. Ebenso an der wissenschaftlichen
Erforschung des slawischen Ostens, wofür zunächst ein Studienausschuß ein-
gesetzt wurde.
Im Sommer 1917 hat sich in Münster eine Gesellschaft zur Herausgabe
eines Corpus Catholicorum gegründet, das dem Corpus Reformatorum zur Seite
stehen soll. Zum Vorsitzenden wurde Prof. Dr. Greving (Münster), zum Stell-
vertreter päpstlicher Hausprälat Dr. Ehses (München), zum Schriftführer Prof.
Dr. Schulte (Bonn) und zum Schatzmeister Rechtsanwalt Dr. A. Meier (Bonn)
gewählt. Das Werk soll zunächst hauptsächlich die Zeit von 1517—1563 um-
fassen. Die Arbeiten sind im vollen Gange.
Uber die Wirksamkeit der Kommission für neuere Geschichte Österreichs
im Jahre 1917/18 wird berichtet: Zu dem im März 1916 veröffentlichten 1. Band
„Familienkorrespondenz Maximilians II.“ hat der Herausgeber Prof. Bibl den
2. Band (bis 1567) druckfertig, die Arbeiten für den 3. Band sind so gut wie
beendet. — Prof. Bauer hat den ersten Teil des 2. Bandes der „Familien-
korrespondenz Ferdinands I.“, das sind die Briefe der Jahre 1527 und 1528,
druckreif vorgelegt und auch vom zweiten Teil die des Jahres 1629 fertig-
gestellt, sodaß nur die Bearbeitung der Briefe von 1530 und 1581 noch aus-
steht. — Die übrigen Arbeiten der Kommission wurden durch den Krieg weiter
verzögert bzw. ruhten ganz.
Die Historische Kommission für die Provinz Westfalen berichtete ge-
legentlich ihrer 20. und 21. Jahresversammlung, Mai 1916 und Juli 1917, über
den Stand ihrer Arbeiten: Erschienen ist: „Inventarisation über den Kreis
Büren“, herausgegeben von Schmitz-Kallenberg. Andere Inventarisationen
sind begonnen. Für die Herausgabe der westfälischen Weistümer wurde ein
nach geographischen und systematischen Gesichtspunkten angelegter Plan fest-
gestellt. — Erschienen ist ferner: Band VII des Codex Traditionum, heraus-
gegeben von Darpe, und der Einleitungsband zu der Publikation der west-
fälischen Wüstungen von Lapp. Er trägt den Titel: „Die Rechtsgeschichte:
der wüsten Marken.“ — Aus dem Bericht über die 22. Jahres versammlung vom
17. Mai 1918 wird entnommen, daß auch hier die Arbeiten durch den Krieg
im vergangenen Jahre arg behindert waren. Erschienen ist: Der erste Band
der Mindener Geschichtsquellen, von Bibliothekar Dr. Löffler.
Nach ihrem Bericht über die Jahre 1914—1918 kann folgendes über die
Wirksamkeit der Historischen Kommission für Hessen und Wuldeck mitgeteilt
werden: 1916 erschien: Veröffentlichungen IX, 1. „Die Klöster der Landschaft
an der Werra, Regesten und Urkunden“, herausgegeben: von Albert Huys-
kens (Register von Dr. Mummenhoff). 1918: Veröffentlichungen XIII, 1.
„quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg“, bearbeitet von Friedrich
Hüch; als 1. Band der „Quellen zur Rechtsgeschichte der hessischen Städte“.
Der 2. Band, ebenfalls von Hüch bearbeitet, steht vorm Druck. — Unmittelbar
vorm Abschluß stand „Die Behördenorganisation“ (von Staatsarchivar Dr.
Gundlach) und das „Ortslexikon“ (von Geh. Archivrat Dr. Reimer).
Nachrichten und Notizen 155
Aus den Berichten von der 36. und 37. Jahresversammlung der Gesell-
schaft für Rheinische Geschichtskunde (März 1917 und März 1918) ist zu er-
sehen, daß folgende Veröffentlichungen stattfanden: 1917: Die romanische
Monumentalmalerei in den Rheinlanden, von Paul Clemen. Die Münzen
von Trier. I. Teil. Zweiter Abschnitt: Beschreibung der Münzen von 1301
dis 1556. 1918: Rheinische Urbare. Sammlung von Urbaren und anderen
Quellen zur rbeinischen Wirtschaftsgeschichte. IIT. Band: Die Urbare der Abtei
Werden a.d. Ruhr, herausgegeben von R. Kötzschke. B. Lagerbücher, Hebe-
und Zinsregister vom 14. bis 17. Jahrhundert, und zuletzt: Quellen zur Geschichte
des Cölner Handels und Verkehrs im Mittelalter, herausgegeben von Br. Kuske.
IV. Band: 1450—1500. — Weitere Veröffentlichungen (März 1918) der Gesell-
schaft hat auch hier der Krieg verhindert bzw. verzögert.
Die (kaiserl.) Akademie der Wissenschaften in Wien hat im Sommer 1917
geplant, als Gegenstück zar „Allgemeinen deutschen Biographie“ nnd als Fort-
setzung des „Biographischen Lexikons des Kaiserreichs Osterreich“, von C.
v. Wurzbach (60 Bände, 1856—1890), eine „Neue österreichische Biographie“
anzulegen. Die Mittel dazu hat Fürst Franz von Liechtenstein gestiftet. Das
Werk soll gleichzeitig das Wurzbachsche ergänzen und wird in der Zeit des
Wiener Kongresses einsetzen.
Am 4. Dezember 1917 wurde die Deutsche Nationalbücherei zu Gotha
durch Feuer vernichtet. Viele wertvolle, zum Teil unersetzliche Schätze, be-
sonders Schriften zur deutschen Kultur sind verloren. Soweit es möglich, soll
der Verlust ersetzt werden. Geldspenden werden an die (Herzogl.) Landes-
kreditanstalt in Gotha (für Rechnung der „Deutschen Nationalbücherei*), Bücher-
spenden an Prof. Langhans in Gotha, Uelleber Str. 3, erbeten. — Auch zu dieser
Zeit un. an dieser Stelle erst dürfte diese Bitte nicht zu spät kommen.
Der „Bund deutscher Gelehrter und Künstler‘ (Geschäftsstelle: Berlin
NW. 7, Unter den Linden 88, Gebäude der Akademie der Wissenschaften) hat
einen „Arbeitsplan“ für seine Mitglieder Ende 1917 erscheinen lassen. Der
Bund „erstrebt geschlossene Teilnahme der Vertreter deutscher Geistesarbeit
am Öffentlichen Leben, dessen gesunde Entwicklung und Erhöhung die Mit-
wirkung der politisch und wirtschaftlich unabhängigen Geistesarbeiter in organi-
siertem Zusammenschluß voraussetzt“. Obwohl 1917 ausgearbeitet, mutet dieser
Plan wie ein Erzeugnis dieser Tage (1919) an und ist nun in doppeltem Maße
zu begrüßen. Es handelt sich für das Inland um „die Gebiete deutscher Geistes-
und Bildungspolitik, Wissenschaft, Kunst, ihre Beziehungen zueinander und zur
Technik, zur Industrie, Handel und Landwirtschaft, die Zusammenhänge geistigen
Lebens im weitesten Sinne des Worts“, „aber auch allgemein das Eintreten für
schöpferische Persönlichkeit will er sich zum Ziele setzen“. Dem Ausland
gegenüber ist das Ziel, „daß, allem Hasse zum Trotz, Deutschlands alte Geltung
in der Welt aufs neue anerkannt und verehrt werden muß“, wozu aber „weitere
Entwicklung und Ausbildung unserer Kenntnis des Auslandes und umgekehrt
Vermehrung der Kenntnisse, die das Ausland über uns gewinnen soll“ dringend
erforderlich ist. „Im In- wie im Auslande also will der Bund deutscher Ge-
lehrter und Künstler deutscher geistiger Arbeit Geltung und Einfluß auf das
öffentliche Leben verschaffen.“
Der literarische Nachlaß König Ludwigs I. von Bayern wurde nach
letztwilliger Bestimmung an seinem 50. Todestage (gest. 29. Februar 1868), also
156 Nachrichten und Notizen
am 1. März 1918, zur Veröffentlichung freigegeben. Die wissenschaftliche Er-
schließung dürfte manch neuen Beitrag zur Biographie des Königs selbst, zu
seiner Stellung zu Politik, Wissenschaft und Kunst, wie aber auch zur Ge-
schichte Bayerns und Deutschlands überhaupt liefern. Als geschlossenste und
fortlaufende Quelle für diese Aufschlüsse dürften besonders seine, unter diesem
Material sich befindenden, bis 1868 reichenden 246 selbst geschriebenen Tage-
bücher zu gelten haben. An der Herausgabe des Nachlasses wird die Görres-
gesellschaft besonders beteiligt sein.
Im SS. 1918 wurde an der Universität Greifswald ein Nordisches Institut
zur Erforschung und Förderung der Kenntnisse von Land, Volk, Geschichte
und Kultur der nordischen Staaten, einschließlich Finnlands, errichtet.
Im Juli 1918 wurde in Württemberg eine Akademie der Wissenschaften
gegründet. Zu ihr gehören die Universität Tübingen, die technische Hoch-
schule in Stuttgart und die land wirtschaftliche Hochschule in Hohenheim.
Durch die von dieser Körperschaft zu bestellende tinanzielle Unterstützung
sollen Forschungen und Publikationen aller wisseuschaftlichen Disziplinen, auch
der der Technik, gefördert werden. Der Vorstand wird zurzeit gebildet von
den Professoren: Dr. v. Heck, v. Müller und Haller in Tübingen, Windisch in
Hohenheim, v. Bach und Wanner in Stuttgart. Sekretär ist Universitätssekretär
Rienhardt in Tübingen.
Am 12. Oktober 1918 wurde in Leipzig das Deutsche Kulturmuseum
für Buch und Schrift eröffnet. Der Direktor, Prof. Dr. Schramm, sprach über
die Entwicklung des Museums.
Zum Andenken an Theodor Mommsens hundertsten Geburtstag wurde in
Wien eine Theodor- Mommsen - Reisestiftung errichtet. Die Verwaltung ist
dem Rektorat der Universität daselbst übertragen, sowie die Verteilung der
damit verbundenen Stipendien für numismatische und verwandte Studien.
Der 1918 verstorbene Professor Dr. R. Leonhard hinterließ testamen-
tarisch der Staatswissenschaftlichen Disziplin der philosophischen Fakultät in
München 150000 M. zur Errichtung einer außerordentlichen Professur und
eines Seminars für Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsgeographie.
Die „Neuigkeiten aus dem Hochstift für deutsche Volksforschung
zu Gotha“, 1918, Nr. 2, berichten: Mit dem neuen Hochstift lebt die „Deutsche
Nationalbücherei“ daselbst, die leider im Dezember 1917 durch Feuer teilweise
zerstört wurde, wieder auf. Daneben wird ein „Deutsches Volksmuseum“
errichtet. Beide sollen alles sammeln, was irgendwie zur Erkenntnis des
Deutschtums überall und zu allen Zeiten, seiner Verbreitung und seiner Kultur-
arbeit und Lage dienen kann. Jede Schrift, jede Zeitung, jeder Kalender und
Vereinsbericht ist willkommen, ebenso Bilder, Photographien (genau beschrieben !)
und Gegenstände aller Art. Sendungen sind zu richten an das „Hochstift“
zu Gotha.
Anläßlich des Jubiläums des 250jährigen Bestehens der Universität Lund
wurden Stiftungen im Betrage von über einer Million Kronen errichtet, da-
runter eine Stiftung mit 250000 Kronen des Professors Pontus Fahlbeck
für Förderung der Studien über den Verfall und den Untergang der
Völker und Staaten.
Die Staatsbibliothek in Berlin hat seit 1915 eine Äriegsbibliothek ein-
gerichtet. Sie besteht aus Werken über den Weltkrieg, die zum Teil kurz
Nachrichten und Notizen 157
vorm Krieg, meistenteils aber während der Kriegszeit in den Ländern der
Mittelmächte, der Neutralen und des feindlichen Auslandes erschienen sind
und mit dem Krieg in Zusammenhang stehen. Die Bibliothek beläuit sich
jetzt schou auf über 60000 Bände.
Preisanfgaben: Die Kgl. Bayr. Akademie der Wissenschaften zu München
stellte folgende Preisaufgaben: 1. „Die Ehe im alten Griechenland.“ Als
Gesichtspunkte werden aufgestellt: Die rechtliche Seite der Ehe: Ehe in
Familienverfassung und Staatsordnung; Ehegründung und Eheform (Mono-
gamie, Polygamie, Pellikat, Frage der Polyandrie); Eheerschwerung; Heirats-
zwang; Scheidung: Recht der Kinder; Ehe in den Bevölkerungsschichten
minderen Rechts; Sklavenehe; Epigamie. Die religiöse Seite der Ehe: Ehe-
verbote und Ebezwang im Kult. Die sittliche Auffassung der Ebe: Die ehe-
liche Treue nach Recht und Sitte; die Forderungen der Philosophen (yauıx“
rapayydinare). — Die tatsächlichen Zustände nach Gerichtsreden, Inschriften
und anderen historischen Dokumenten. — Der Stoff ist ungemein reich und
fruchtbar, da die rechtliche, religiöse und sittliche Auffassung nach Land-
schaften und Zeit stark variiert Diese Variationstypen sind herauszuarbeiten. —
Nicht gewünscht wird, daß die hellenistischen, insbesondere alexandrinisch-
ägyptischen Verhältnisse schon jetzt bearbeitet werden. — Der Preis für eine
in jeder Hinsicht genügende Lösung der Aufgabe beträgt 4000 Mark. Die
Veröffentlichung der Arbeit geschieht auf Kosten der Stiftung. Es ist zulässig,
daß sich zu einer solchen Lösung mehrere Arbeitskräfte verbinden. Genügen
die Arbeiten nur teilweise, so bebält sich der Vorstand das Recht vor, auch
nur einen entsprechenden Teil des Preises zuzuerkennen. Der Abgabetermin
ist 31. Dezember 1920. Nur druckfertige Reinschriften in deutscher Sprache
sind zulässig. Sie sind ohne Nennung der Verfasser, aber mit einem Kennwort
bezeichnet, bei der Bayer. Akademie der Wissenschaften (München, Neuhauser
Str. 51) einzureichen.
2. „Die Bestattungssitten der ältesten Zeit im Bereich der antiken Kultur
sollen auf Grund einer möglichst vollständigen kritischen Sammlung der
Funde und Fundberichte so dargestellt werden, daß sich Schlüsse auf die
Vorstellungen vom Weiterleben des Toten und auf die Verpflichtungen für
das Wohlergehen des Toten zu sorgen ergeben, welche aus diesen Vor-
stellungen für die Überlebenden erwuchsen. . Als zeitliche Grenze dieser
ältesten Zeit wird zweckmäßigerweise die Epoche des geometrischen Stils
(diese noch einbezogen) anzunehmen sein. Eine räumliche Beschränkung auf
den Osten oder den Westen der antiken Welt ist gestattet.“ Bearbeitungszeit
drei Jahre (nach Beendigung des Krieges). Preis (aus der Samson - Stiftung)
3000 Mark.
3. „Die ethischen Gefühle und Vorstellungen bei den europäischen
Völkern während des Weltkrieges.“ Der gegenwärtige Weltkrieg bietet viel-
fach Anlaß zu rein wissenschaftlich wertvollen Beobachtungen, insbesondere
auf dem Gebiete der Massenpsychologie und der Ethik. Diese Beob-
achtungen zu sammeln, zu beschreiben und zu analysieren, solang sie noch
frisch sind, liegt im Interesse der ethischen Wissenschaft. Von solchen
Arbeiten würden wesentliche Beiträge zur Lösung der Frage nach der Rela-
tivität der Moralgesetze und in Verbindung damit auch nach ihrer Entstehung
158 Nachrichten und Notizen
zu erwarten sein. — Unter den Einzelfragen, die zu beantworten sein werden,
sollen nur beispielsweise die folgenden hervorgehoben sein. Welche Mittel haben
die kriegführenden Völker zum Bekämpfen ibrer Feinde für erlaubt erachtet”
Welche Kriegsziele haben sie sich gesetzt und aus welchen Motiven? Wie glaubten
sie sich gegen Kriegsgefangene verhalten zu sollen?” — wie gegen die Neu-
tralen? — wie gegen die eigenen Angehörigen?” Wozu fühlten sie sich ins-
besondere verpflichtet gegen ihre kriegsbeschädigten Soldaten, gegen deren
Familen, gegen die Hinterbliebenen von Gefallenen? Wie verhielten sich die
Neutralen bei ihrer Beurteilung von Kriegführenden? Inwieweit glaubten die
einen oder anderen, unter dem Deckmantel der Neutralität Kriegführende
unterstützen zu dürfen? Inwieweit ist in der Volkswirtschaft der Eigennutz
hinter den Gemeinsinn zurückgetreten? In welchem Verhältnis stehen die
Phänomene, die man unter den angegebenen oder unter verwandten Gesichts-
punkten feststellen kann, zu dem, was vor dem Krieg für erlaubt oder für ver-
werf lich galt? Wenn sich in dieser Hinsicht Veränderungen zeigen, wie sind daran
die verschiedenen Schichten des nämlichen Volkes beteiligt? Welche Ursachen ver-
mögen sie zu erklären? Unter welchen Einflüssen sind insbesondere die Massen
dabei gestanden? — Bei allen Untersuchungen über derartige Fragen ist mög-
lichst genaue Analyse der beobachteten Erscheinungen zu fordern auf Grund eines
möglichst breiten Quellenmaterials. Zu diesem Zweck werden die belangreichen
Außerungen der offiziellen, der Tages- und der Gelegenheitsliteratur zu sammeln
und zu klassifizieren, es wird, wo irgend möglich, auch der Geheimliteratur
nachzugehen, auch die ebenso bezeichnende wie einflußreiche Illustration zu
berücksichtigen sein. Die Beschaffung dieses Materials wird keine allzugroßen
Schwierigkeiten machen, da verschiedene gut dotierte öffentliche Sammlungen,
wie z. B. in München, in Berlin, in Hamburg schon seit dem Beginn des Krieges
alles Erreichbare aus den verschiedenen Ländern aufgespeichert haben. Gerade
solche Aufgaben wie die vorliegende sind notwendig, wenn diese Sammlungs-
bestände nicht totes Kapital bleiben sollen. — Der Vorstand der Samson-Stiftung
betont, daß ihm nur eine allseitige und gründliche Bearbeitung des Themas ge-
nügen wird. Alles Dilettantische wird er ablehnen ebenso wie jede Arbeit, die nicht
politische Nebenrücksichten ausschließt. Gegen eine Vereinigung mehrerer Ar-
beitskräfte zu gemeinschaftlicher Lösung der Aufgabe wird er keinen Einwand
erheben. Als Preis für eine in jeder Hinsicht genügende Lösung der Aufgabe,
sei es, daß sie von einem einzeluen herrührt oder durch die Zusammenarbeit
von mehreren erzielt ist, setzt der Vorstand 6000 Mark aus den Stiftungs-
mitteln sowie die Veröffentlichung der Arbeit auf Kosten der
Stiftung aus. Sollten nur teilweise genügende Arbeiten eingehen, so behält
sich der Vorstand vor, einen entsprechenden Teil des Preises zuzuerkennen.
Der Termin, bis zu welchem die Preisbewerbung eingelangt sein muß,
wird auf den Ablauf des fünften Jahres nach dem letzten Friedensschluß
festgesetzt. Nur druckfertige Reinschriften in deutscher Sprache sind zur
Preisbewerbung zugelassen. Sie sind ohne Nennung der Verfasser, aber mit
Kennworten bezeichnet bei der Kgl. Bayer. Akademie der Wissenschaften
München, Neuhauser Str. 51) einzureichen.
Die Haager Gesellschaft zur Verteidigung der christlichen Religion stellt
bis zum 15. Dezember 1920 folgende Preisaufgabe: „Das Verhältnis zwischen
Kirche und Staat nach der Auffassung der römisch -katholischen Kirche, be-
Nachrichten und Notizen 159
sonders auch in der Gegenwart.“ Preis 400 Gulden. (Erstattung entweder in
bar Geld oder Goldene Medaille der Gesellschaft und 150 Gulden oder die
Silberne Medaille und 385 Gulden in Geld.)
Preisaufgabe der Friedrich-Benary-Stiftung vom 2. November 1918: Zu
Ehren seines am 14. November 1914 gefallenen Sohnes, des Herrn Friedrich
Benary, Dr. phil. der Universität Rostock, hat Kommerzienrat John Benary
zu Erfurt eine Stiftung errichtet. Die Zinsen sollen zum ersten Male am
2. November 1920 zur Auszahlung gelangen. Der Preis, der alle 5 Jahre ver-
teilt wird, beträgt erstmalig 1000 Mark. Teilnahme am Wettbewerb ist jeder-
mann gestattet. Das Thema für dieses Mal lautet: „Die Gerichtsverfassung
Erfurts im Mittelalter.“ Bearbeitungen sind zum 1. Juli 1920 beim Dekan der
Philos. Fakultät der Universität Rostock einzureichen. Diese Fakultät ernennt
auch die Preisrichter. Die Bewerbungsschrift ist mit einem Merkwort zu
versehen und muß von einem verschlossenen Briefumschlag des gleichen Merk-
wortes begleitet sein, der die genaue Adresse des Bewerbers enthält.
Personalien: Ernennungen, Beförderungen. /. Akademien, Institute,
Gesellschaften: Die Preuß. Akademie der Wissenschaften zu Berlin wählte im
Jahre 1918 zu ordentlichen Mitgliedern der philosophisch -historischen Klasse:
Prof. Dr. Paul Kehr, Generaldirektor der Staatsarchive und Direktor des Ge-
heimen Staatsarchivs in Berlin; die ordentlichen Professoren der Universität
Berlin: Dr. Ulrich Stutz und Dr. Ernst Heymann, sowie den ordentlichen
Professor der Historischen Hilfswissenschaften Dr. Michael Tangl.
Die Bayr. Akademie der Wissenschaften zu München wählte im November
1918 den früheren Präfekten an der vatikanischen Bibliothek P. Franz Ehrle
zam ordentlichen, im Oktober 1918 den ordentlichen Professor der allgemeinen
und österreichischen Geschichte Dr. Alfons Dopsch zum korrespondierenden
Mitgliede in der historischen Klasse.
Die dieser Akademie beigeordnete Historische Kommission ernannte im
Juli 1918 den ordentlichen Professor der bayr. Landesgeschichte Dr. Michael
Doeberl in München zum ordentlichen Mitglied.
Die Akademie der Wissenschaften zu Heidelberg wählte im Sommer 1917
zu außerordentlichen Mitgliedern der philosophisch - historischen Klasse den
ordentlichen Frofessor der Geschichte Dr. Felix Rachfahl und den ordent-
lichen Professor der klassischen Philologie Dr. Otto Immisch in Freiburg
i. B.; im Dezember 1917 den Honorarprofessor der Philosophie Dr. Hans
Driesch in Heidelberg.
Die Akademie der Wissenschaften in Wien wählte in der zweiten Hälfte
des Jahres 1917 zu Ehrenmitgliedern der philosophisch -historischen Klasse
die Professoren DDr. Karl von Amira in München, Adolf von Harnack
und Hermann Diels in Berlin. Zu korrespondierenden Mitgliedern derselben
Klasse ernannte sie die Professoren Heinrich Woelfflin in München, Alois
Brandl in Berlin und Franz Studniczka’in Leipzig.
Die Akademie gemeinnütziger Wissenschaften in Erfurt wählte im Sommer
1917 den Geh. Archivrat DDr. Walter Friedensburg, den Archivrat Dr.
Otto Heinemann und den Archivar Dr. Waiter Möllenberg, sämtlich in
Magdeburg, zu auswärtigen Mitgliedern.
160 Nachrichten und Notizen
Das Deutsche Archäologische Institut in Berlin ernannte im Jahre 1918
zum Mitgliede der Zentraldirektion den ordentlichen Professor der Kirchen-
geschichte Dr. Hans Lietzmann in Jena, zu seinem ordentlichen Mitgliede
den Direktor des Saalburgmuseums Baurat Heinrich Jacobi in Bad Homburg
v. d. Höhe. í
Die Sächs. Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig ernannte zu ordent-
lichen Mitgliedern der philosophisch - historischen Klasse im Oktober 1917 die
Dresdner Kunsthistoriker Geh. Rat Dr. Karl Woermann und Geh. Rat Dr.
Woldemar von Seidlitz, sowie die Professoren der Universität Leipzig:
Dr. Richard Schmidt und Dr. Paul Koschaker; im Juli 1918 den ordent-
lichen Professor der slawischen Sprachen Dr. Matthias Murko und den
ordentlichen Professor der klassischen Philologie Dr. Alfred Körte daselbst.
An Stelle ihres verstorbenen Sekretärs, Prof. D Dr. Albert Hauck, wählte
sie im August 1918 dea ordentlichen Professor der Germanistik Dr. Eduard
Sievers in Leipzig zum Nachfolger.
Die Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen wählte im April 1918
in die philologisch - historische Klasse zu auswärtigen Mitgliedern: den ordent-
lichen Professor der Archäologie Dr. Karl Robert in Halle und den ordent-
lichen Professor der Germanistik Dr. Elias von Steinmeyer in Erlangen.
Zu ordentlichen Mitgliedern die ordentlichen Professoren, nämlich den der
alttestamentlichen Exegese D. Alfred Rahlfs, den der Philosophie Dr.
Heinrich Meier, den der orientalischen Philologie Dr. Mark Lidzbarski
und den der indogermanischen Sprachwissenschaft Dr. Eduard Hermann in
Göttingen, und im August 1918 zu korrespondierenden Mitgliedern derselben
Klasse den Historiker Geh. Rat Dr. G. Sello in Oldenburg, den ordentlichen
Professor der Assyriologie Dr. H. Zimmern in Leipzig und den Philologen
Dr. Jacob Müller in Leiden.
Die Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde in Cöln ernannte im
März 1918 den ordentlichen Professor Dr. Ulrich Stutz in Berlin zum Ehren-
mitgliede ihres Vorstandes.
II. Universitäten. a) Historiker und Historische Hilfswissen-
schaftler. Im SS. 1918 habilitierten sich der Konservator des Landesamtes
für Denkmalspflege Prof. Dr. Georg Hock an der Universität in Würzburg
für Prähistorie; Sanitätsrat Dr. Gustav Eichhorn an der Universität in
Jena für Vor- und Frühgeschichte; im WS. 1918 19 der Direktor des Pro-
vinzialmuseums und der Landesanstalt für Vorgeschichte der Provinz Sachsen
Prof. Dr. Hans Hahne an der Universität in Halle für Vorgeschichte und
Dr. Max Ebert an der Universität in Königsberg für dasselbe Fach. Zum
Nachfolger des 1918 verstorbenen Prof. Moritz Hörnes wurde im selben
Jahre der bisherige Skriptor am Niederösterreichischen Landesmuseum Dr.
Oswald Menghin als außerordentlicher Professor für prähistorische Archäo-
logie an die Wiener Universität berufen.
Für alte Geschichte habilitierte sich im SS. 1918 in Berlin Dr. Eugen
Täuber, bisher Dozent an der Lehranstalt für die Wissenschaft des Juden-
tums daselbst. Der ordentliche Professor der alten Geschichte Dr. Walter
Otto in Breslau wurde im WS. 1917/18 nach München berufen. An seine
Stelle trat im März 1918 der ordentliche Professor Dr. Ernst Kornemann
in Tübingen, auf dessen Lehrstuhl wiederum der außerordentliche Professor der
Nachrichten und Notizen 161
alten Geschichte Dr. Wilhelm Weber in Frankfurt a. M. im BS. 1918 berufen
wurde.
An die Stelle des im SS. 1918 zu gleicher Stellung nach Straßburg berufenen
Ordinarius der alten Geschichte Dr. Matthias Gelzer in Greifswald trat im
Oktober 1918 der außerordentliche Prof. Dr. Walter Kolbe in Rostock. Zur
selben Zeit wurde der Privatdozent für griechische und römische Geschichte
und Altertumskunde an der deutschen Universität in Prag Dr. Arthur Stein
zum außerordentlichen Professor für römische Altertumskunde und Epigraphik
daselbst ernannt. Als Nachfolger des abgesetzten deutschen Professors auf dem
Lehrstuhl für alte Geschichte in Rom, Prof. Dr. Julius Beloch, wurde Prof.
Dr. Ettore Pais-Neapel ernannt.
Zum ordentlichen Professor der Geschichte des Mittelalters in Prag wurde
im August 1918 der außerordentliche Prof. Hans Hirsch in Wien ernannt.
Zum SS. 1917 habilitierte sich in München Dr. Karl Alexander von
Müller für allgemeine und neuere Geschichte und wurde Ende des WS.
1917/18, wie die Privatdozenten desselben Fachs: Dr. Theodor Bitterauf
in München, Prof. Dr. Fedor Schneider in Frankfurt a. M. und der frühere
Baseler Staatsarchivar Dr. Rudolf Wackernagel in Basel, zum außerordent-
lichen Professor befördert. Der Privatdozent für mittlere und neuere Geschichte
an der Universität Münster Prof. Dr. Ludwig Schmitz-Kallenberg ward
zum ordentlichen Honorarprofessor ernannt.
Im WS. 1917/18 wurde der ordentliche Honorarprofessor Dr. Michael
Doeberl in München zum ordentlichen Professor der bayrischen Landes-
geschichte ernannt, der ordentliche Professor der Geschichte Dr. Harold
Steinacker von Prag nach Innsbruck, der Oberlehrer Prof. Dr. Ludwig
Mollwo vom Kaiser-Wilhelm-Gymnasium in Hannover und Privatdozent an
der Universität Göttingen, zu der durch den Tod des Prof. Dr. Köcher vakanten
Dozentur für Geschichte an der Technischen Hochschule in Hannover berufen.
Zum Professor der diplomatischen Staatsgeschichte und Wirtschaftsgeo-
graphie an der Konsularakademie zu Wien wurde im September 1918 der
Gymnasialprofessor Dr. Josef Hinterleithner, zum Honorarprofessor des
Buch- und Bibliothekswesens der Oberbibliothekar an der Universitätsbibliothek
Dr. Georg Wolff in München ernannt. — Vom Fach der Historischen Hilfs-
wissenschaften ist zu berichten, daß im WS. 1918/19 sich für Paläographie
und Papyruskunde in Wien habilitierte: Reg.-Rat. Dr. Karl Wessely, daß
der ordentliche Professor der Geschichte des Mittelalters und besonders der
bistorischen Hilfswissenschaften Dr. Wilhelm Erben in Innsbruck im August
1917 zu gleicher Stellung nach Graz, und an die Stelle des im April 1918
zum Archivar am Geheimen Staatsarchiv in Berlin ernannten, bisherigen
außerordentlichen Professor für Historische Hilfswissenschaften an der Univer-
sität Leipzig, Dr. Hermann Krabbo, der bisherige Archivar in Lübeck,
Dr. Fritz Rörig als etatsmäßiger außerordentlicher Professor berufen wurde.
b) Rechtshistoriker: Im WS. 1917/18 wurde der außerordentliche
Professor des bürgerlichen Rechts und der Rechtsgeschichte Dr. Claudius
von Schwerin in Berlin zum ordentlichen Professor in Straßburg, bald darauf
als Nachfolger Alfr. Schultzes nach Freiburg i. B., im Juli 1918 der außer-
ordentliche Prof. Dr. Franz Beyerle aus Jena als ordentlicher Professor der
deutschen Rechtsgeschichte nach Basel und im Juni 1918 der ordentliche Pro-
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 1. 11
162 Nachrichten und Notizen
fessor des bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und der deutschen Rechts-
geschichte Dr. Paul Rehme aus Halle nach Breslau berufen.
c) Kirchenbhistoriker: Im WS. 191819 habilitierte sich in Graz für
Kirchengeschichte und Patrologie D. Andreas Posch. Im SS. 1917 wurde
der Privatdozent der systematischen Theologie und der neueren Kirchen-
geschichte Prof. Dr. Hermann Mulert in Berlin zum außerordentlichen Pro-
fessor in Kiel, im WS. 1917/18 der außerordentliche Professor der Dogmen-
geschichte Dr. Karl Adam in München zum ordentlichen Professor der
katholisch-theologischen Fakultät in Straßburg, der außerordentliche Professor
der Kirchengeschichte und Patrologie Dr. Ernst Tomek in Graz zum ordent-
lichen Professor daselbst, für den im SS. 1917 nach München berufenen ordent-
lichen Professor der Kirchengeschichte Dr. Georg Pfeilschifter in Freiburg
i. Br. der ordentliche Professor des Kirchenrechts D. Emil Göller zum Ordi-
narius für Kirchengeschichte ernannt und im September 1917 der ordentliche
Professor des gleichen Fachs Dr. Rudolf Otto zu gleicher Stellung nach
Marburg berufen. An die Stelle des verstorbenen ordentlichen Professors
D. Dr. Albert Hauck in Leipzig folgte im WS. 1918/19 der ordentliche Pro-
fessor der Kirchengeschichte in Bonn D. Hans Achelis.
d) Literarhistoriker: Es habilitierten sich für das Fach der Literatur-
geschichte im SS. 1917 an der technischen Hochschule in Karlsruhe der frühere
außerordentliche Professor an der Universität Liverpool Dr. Karl Holl, und
im WS. 1917/18 in Münster Dr. Leopold Magon.
e) Kunsthistoriker: In Göttingen habilitierte sich im SS. 1918 Dr.
Oskar Hagen für Kunstgeschichte. Den Privatdozenten der Kunstgeschichte
Dr. August Griesebach an der Universität Berlin und Dr. Kurt Habicht
an der technischen Hochschule in Hannover wurde in der zweiten Hälfte des
Jahres 1918 der Titel Professor verliehen. Der Privatdozent der neueren
Kunstgeschichte Prof. Dr. Oskar Wulff in Berlin wurde im WS. 1917/18
zum außerordentlichen Professor daselbst, der außerordentliche Professor
der Musikgeschichte Dr. Max Friedlaender in Berlin im April 1918
zum ordentlichen Honorarprofessor daselbst, der Privatdozent der Kunst-
geschichte Dr. Moritz Dreger in Innsbruck im WS. 1917/18 zum ordent-
lichen Professor daselbst und im Juni 1918 der außerordentliche Professor des-
selben Fachs an der technischen Hochschule in München, Dr. Josef Popp
zum Ordinarius daselbst ernannt. Ferner wurde der Dozent für Kunst-
geschichte Prof. Dr. Wilhelm Pinder, der am 1. Mai 1918 von Breslau aus
einem Ruf an die Universität Straßburg gefolgt war, im WS. 1918/19 als
Nachfolger des auf dem Felde der Ehre gefallenen Prof. Dr. Ernst Heidrich
nach Breslau zurückberufen. Zuletzt sei berichtet, daß der frühere Professor
der Kunstgeschichte an der Universität in Rom Dr. Emanuel Löwy im
Juli 1918 zum außerordentlichen Professor der klassischen Archäologie daselbst
ernannt worden ist.
t) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler: Für National-
ökonomie habilitierten sich im Jahre 1917: Dr. Otto Neurath in Heidelberg,
Dr. F. Terhalle in Breslau und der Staatssekretär Dr. Elemer Hautos in
Budapest. — Dem Privatdozenten der Nationalökonomie Dr. Gustav Aubin
in Halle wurde im WS. 1917/18 der Titel Professor verliehen und die Privat-
dozenten desselben Fachs: Dr. Franz Gutmann in Tübingen daselbst, Dr.
Nachrichten und Notizen 163
Emil Lederer und Dr. Arthur Salz, beide in Heidelberg daselbst im Jahre
1918 zu anßerordentlichen Professoren ernannt. — Zu ordentlichen Honorarpro-
fessoren der Nationalökonomie wurde ernannt: im SS.1917 der Privatdozent Prof.
Dr. Rudolf Eberstadt in Berlin, der bisherige Dozent an der Cölner Hoch-
schule für soziale und kommunale Verwaltung und Dr. Raimund Frhr. de
Waha, im Mai 1918 nach München berufen. — Zum Ordinarius der National-
ökonomie in Czernowitz wurde im SS. 1917 der außerordentliche Prof. Dr.
Alfred Amonn daselbst ernannt und zu gleicher Zeit der außerordentliche
Professor desselben Faches Dr. Hermann Schumacher in Bonn zu gleicher
Stellung in Berlin berufen.
Dem Privatdozenten der P PENE TE Dr. Bruno Moll in Kiel
wurde im September 1918 der Titel Professor verliehen, der Professor desselben
Faches an der Handelshochschule in Berlin Dr. Werner Sombart wurde
zum ordentlichen Professor der Nationalökonomie an der Universität daselbst
ernannt, und die ordentlichen Professoren der Staatswissenschaften Dr. Ludwig
Pohle in Frankfurt, als Nachfolger des ordentlichen Professors Geh. Hofrat
Dr. Karl Bücher, im Oktober 1917 nach Leipzig berufen. Im SS. 1918
siedelte Dr. W. Gerloff aus Innsbruck nach Greifswald über.
Todesfälle. Am 27. Juni 1917 starb in Bad Harzburg der ordentliche
Professor der Staatswissenschaften an der Universität Berlin, Wirkl. Geh. Rat
Dr. Gustav Schmoller, im Alter von 79 Jahren. Eine Würdigung wird
die Historische Vierteljahrschrift demnächst bringen.
Im Juli 1917 starben den Tod fürs Vaterland der Archivar am (Kgl.)
Staatsarchiv zu Marburg Archivrat Dr. Felix Rosenfeld und der Wissen-
schaftl. Assistent am Staatsarchiv zu Hamburg Dr. Wilhelm Becker.
Im Juli 1917 starb in Hamburg der Direktor der Stadtbibliothek, Prof.
Dr. Robert Münzel, im Alter von 58 Jahren. Er hat sich besonders auf
dem Gebiet der deutschen Sprachwissensehaft und Sagenkunde betätigt.
Im Juli 1917 starb der ordentliche Professor der Geschichte in Basel,
Dr. Heinrich Boos, im Alter von 66 Jahren. Seine Arbeiten und For-
schungen bewegten sich hauptsächlich auf dem Gebiete der Schweizer und
Süddeutschen Geschichte. Er schrieb: Geschichte der Stadt Basel im Mittel-
alter (1877); Thomas und Felix Platter, zur Sittengeschichte des sechzehnten
Jahrhunderts (1878); Wie Basel die Landschaft erwarb (1885); Geschichte der
Freimaurerei (2. Aufl. 1906). Auch als Herausgeber von Quellenwerken war
er überaus eifrig und erfolgreich tätig. Er bearbeitete die Urkundenbücher
von Aarau (1880), der Landschaft Basel (3 Bände 1881—1883) und die Quellen
zur Geschichte von Worms (3 Bände 1886—1893). Das seit 1879 erscheinende
Basler Jahrbuch hat er begründet und herausgegeben. Sein darstellendes
Hauptwerk: Geschichte der rheinischen Städtekultur von ihren Anfängen bis
zur Gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der Stadt Worms (4 Bände
1897—1901), ist getragen von vielseitiger Gelehrsamkeit und verschafft nicht
nur dem Freund der Geschichte reiche Belehrung, sondern gewährt auch dem
Fachmann Anregung und Förderung.
Anfang August 1917 starb in Kiel der em. ord. Professor der alten Ge-
schichte, Dr. Christian Aug. Volquardsen, im Alter von 77 Jahren. Er
schrieb: Untersuchungen über die Quellen der griechischen und sizilischen
11*
164 Nachrichten und Notizen
Geschichten bei Diodor (1868). über den Mythos bei Plato (1871) und: Aus
schleswig-holsteinischer Geschichte, Umrisse (1907). |
Am 20. August 1917 starb in München, im Alter von 87 Jahren, der ordent-
liche Professor der Kirchengeschichte Dr. Johann Friedrich. Erst Priester
und Kaplan hatte er sich 1862 in München habilitiert, war 1869 mit Kardinal
Fürst Hohenlohe Schillingsfürst zum vatikanischen Konzil nach Rom gezogen
und wurde nun einer der Begründer und streitbarsten Vorkämpfer der alt-
katholischen Bewegung. Der Exkommunikation verfallen, wurde er 1872 trotz
des Protestes des Münchener Erzbischofs zum ordentlichen Professor der Theo-
logie in München ernannt, von welcher Stelle er erst 1882 weichen mußte.
Man überschrieb ihn, dem Drängen der ultramontanen Kammermehrheit nach-
gebend, als Professor der Geschichte in die philosophische Fakultät. Er war
ein edler Priester und eine im Grunde des Herzens milde Persönlichkeit, gleich-
wohl scharf in seiner kirchenpolitischen Polemik, ein fruchtbarer Gelehrter und
gewandter Schriftsteller. Aus seinen Arbeiten seien folgende hervorgehoben:
Kirchengeschichte Deutschlands (1867—1869, 2 Bände), Tagebuch während des
vatikanischen Konzils (1871); Documenta ad illustrandum concilium Vaticanum
anni 1870 (2 Bände 1871); Beiträge zur Kirchengeschichte des 18. Jahrhunderts
(1876); Geschichte des vatikanischen Konzils (3 Bände 1877—1887); Zur ältesten
Geschichte des päpstlichen Primates (1879); Beiträge zur Geschichte des Jesuiten-
ordens (1881); die Konstantinische Schenkung (1881); Das Papsttum (1892);
Ignaz von Döllinger (1893). Die geschichtliche Wissenschaft verdankt ihm
wertvolle Beiträge, im großen kirchenpolitischen Kampf der siebziger Jahre
war er ein Führer, als erster grundlegender Geschichtschreiber des Vatikanums
bleibt er unvergessen.
Am 27. August 1917 starb der Lyzealprofessor Dr. Anton Dürrwächter
in Bamberg, im Alter von 55 Jahren. Er war Verfasser zahlreicher Abhand-
lungen, besonders zur süddeutschen Gelehrten- und Literaturgeschichte. 1897
veröffentlichte er die Gesta Caroli Magni der Regensburger Schottenlegende.
Seit 1906 war er auch Herausgeber des Jahresberichts und des Jahrbuchs des
Bamberger Historischen Vereins.
Im August 1917 starb der ordentliche Professor des Kirchen- und Staats-
rechts, Dr. Hermann Rehm, im Alter von 55 Jahren. Er war Verfasser
zahlreicher Schriften zum deutschen Fürsten- und Standesherrenrecht. Für
Marquardsens Handbuch des öffentlichen Rechts schrieb er die „Allgemeine
Staatslehre“, mit der er sich einen weithin bekannten Namen schuf, sowie die
„Geschichte der Staatsrechtswissenschaft“. Auch beschäftigte er sich mit
moderner Parteigeschichte in seinem 1912 erschienenen Buche „Deutschlands
politische Parteien“. Ferner war er Herausgeber der Zeitschrift für Handels-
wissenschaft und Handelspraxis.
Anfang September 1917 starb in Hannover der Dozent der deutschen
Geschichte an der technischen Hochschule, Geh. Studienrat Prof. Dr. Adolf
Köcher, im Alter von 69 Jahren. Er hat besonders auf dem Gebiet der Ge-
schichte seiner Heimat des 17. und 18. Jahrhunderts literarisch gewirkt. Sein
Hauptwerk ist die Geschichte von Hannover und Braunschweig 1648—1714.
1884/85.
Am 13. September 1917 starb in Loschwitz bei Dresden Geh. Studienrat
Prof. Dr. Otto Kämmel, weiland Rektor der Nicolaischule in Leipzig. Neben
Nachrichten und Notizen 165
seiner lehramtlichen Tätigkeit fand er noch Ruhe zu schriftstellerischer und
gelehrter Arbeit besonders auf dem Gebiete der deutschen Geschichte. Der
Entstehung des österreichischen Deutschtums nachgehend veröffentlichte er
1879 als ersten Band: Die Anfänge des deutschen Lebens in Österreich bis
zum Ausgange der Karolingerzeit. Eine spätere Ergänzung dazu bildete:
Die Besiedelung des deutschen Südostens vom Anfange des zehnten bis gegen Ende
des elften Jahrhunderts. (1909 als Programm.) Als Festschrift zur 800jährigen
Jubelfeier des Hauses Wettin 1889 veröffentlichte er mit Donadini zusammen:
Ein Gang durch die Geschichte Sachsens und seiner Fürsten und verfaßte für
die Sammlung Göschen auch eine kurze sächsische Geschichte (1899; 3. Aufl.
19121 Daneben her liefen größere Werke: Deutsche Geschichte (1889; 3. Aufl.
1911). Der Werdegang des deutschen Volkes (2 Bände 1896—1898. 3. Aufl. 1911)
und mit Petermann, Diestel und Sturmhöfel schrieb er Spamers Illustrierte
Weltgeschichte (1902), zuletzt sei hier noch seine Geschichte des Leipziger
Schulwesens vom Anfang des 13. bis Mitte des 19. Jahrhunderts (1909) erwähnt.
Kämmel war ein ungemein fleißiger und erfolgreicher historischer Schrift-
steller. Der Hauptbeitrag seiner selbständigen Forscherarbeit aber blieb das
Werk von 1879.
Am 17. September 1917 starb erst dreißigjährig Dr. Wilhelm Eduard
Mayer, ein junger, zu den höchsten Hoffnungen berechtigender Schüler
Meineckes. Er veröffentlichte die zwei wertvollen Arbeiten: „Macchiavellis
Geschichtsauffassung und sein Begriff virtu“ (1912) und „Das Retablissement
Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Th. v. Schöns“ (1915).
Am 28. September 1917 starb in Zwickau der Oberlehrer am dortigen Real-
gymnasium, Studienrat Prof. Dr. Reinhold Hofmann, im Alter von 62 Jahren.
Er betätigte sich besonders auf dem Gebiete der Zwickauer und Pirnaer
Geschichte und der der Schönburgschen Herrschaften in Sachsen.
Im September 1917 fiel auf dem Felde der Ehre der Privatdozent der
Geschichte an der Universität Leipzig, Dr. Francis Smith, im Alter von
37 Jahren. Er hatte begonnen, sich mit kriegsgeschichtlichen Forschungen
zu beschäftigen.
Am 12. Oktober 1917 starb in München der ordentliche Professor der
alten Geschichte an der Universität Straßburg, Dr. Karl Johannes Neu-
mann, im Alter von 60 Jahren. Die Historische Vierteljahrschrift wird ihm
einen besonderen Nachruf widmen.
Im Oktober 1917 starb in München im Alter von 53 Jahren der ordent-
liche Honorarprofessor der Geschichte und Syndikus der (Kgl.) Bayerischen
Akademie Dr. Karl Mayr. Seine Erstlingsschrift behandelt Wolfdieterich
von Raittenau, Erzbischof von Salzburg 1587—1612 (1886). Später bearbeitete
er die Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, deren
7. und 8. Band er (1905—1908) herausgab.
Am 8. November 1917 starb im 83. Lebensjahre der ordentliche Professor
der Staatswissenschaften, Wirkl. Geh. Rat Dr. Adolf von Wagner, in Berlin,
dessen die Historische Vierteljahrschrift noch besonders gedenken wird.
Am 1. Dezember 1917 starb in Berlin im Alter von 73 Jahren der Militär-
schriftsteller General d. Inf. z. D. August von Janson, der durch einige
populär-wissenschaftliche Publikationen auch auf historischem Gebiete bekannt
wurde. Hervorgehoben seien hier: „Geschichte des Feldzuges 1814 in Frank-
166 Nachrichten und Notizen
reich“ (1903—1905): „König Friedrich Wilhelm III. in der Schlacht“ (1807):
„Moltke“ (1915) und „Des großen Königs Erbe“ (1917).
Anfang Dezember 1917 starb in Florenz der weithin bekannte Historiker
Professor Pasquale Villari im hohen Alter von 91 Jahren. Aus seinen Arbeiten
seien hier die auch ins Deutsche übertragenen Biographien Savonarolas und
Macchiavellis besonders hervorgehoben. Er war auch Herausgeber der „Storia
politica d’Italia® seit 1881.
Am 25. Dezember 1917 starb in Weimar der Generalsekretär der Deutschen
Schillerstiftung, Prof. Dr. Oskar Bulle, im Alter von 61 Jahren. Er war
von 1897—1908 Herausgeber der Wissenschaftl. Beilage der Münchener All-
gemeinen Zeitung. Als Verfasser von anziehenden und wichtigen literator-
geschichtlichen Studien hat er sich auch um die Geschichtswissenschaft verdient
gemacht.
Im Dezember 1917 starb in Bern der em. ord. Professor der Kirchen-
geschichte und der französischen Sprache und Literatur, D. E. Michaud, im
Alter von 78 Jahren.
Anfang Januar 1918 starb im 75. Lebensjahre zu Liegnitz der schlesische
Lokalgeschichtsforscher Gymnasialprofessor Albrecht Jander.
Anfang 1918 starb in Lübeck der frühere Oberbibliothekar an der (Kgl.)
Universitätsbibliothek zu Marburg i. H. Prof. Dr. Artur Kopp im Alter
von 58 Jahren. Als Germanist und Literarhistoriker beschäftigte er sich
besonders mit dem deutschen Volks- und Studentenlied des 16. Jabrhunderts
und der vorklassischen Zeit.
Anfang des Jahres 1918 starb in Warschau der Leiter der gräflich
Zamoyskischen Bibliothek und polniseher (reschichtsforscher Professor Thad-
däus Korzon.
Am 21. Januar 1918 starb der Direktor des fürstbischöfl. Diözesanarchi vs
zu Breslau und Honorarprofessor daselbst, Dr. Josef Jungnitz, im Alter von
74 Jahren. Neben biographischen Darstellungen, wie eine Geschichte der
Breslauer Weihbischöfe und die Lebensbilder zweier Bischöfe des 16. und
17. Jahrhunderts Martin von Gerstmann (98) und Seb. von Rostock (90), ver-
öffentlichte er die Visitationsberichte der Diözese Breslaus (4 Teile 1902—1908),
durch die umfassendes und wertvolles Material zur Lokal-, Kirchen- und
Wirtschaftsgeschichte Schlesiens erschlossen wurde.
im Januar 1918 starb in Straßburg der Honorarprofessor der Mathemathik,
Dr. Max Simon, im Alter von 74 Jahren. 1909 veröffentlichte er eine Ge-
schichte der Mathematik im Altertum in Verbindung mit antiker Kultur-
geschichte.
Im Januar 1918 starb in Wien der Literat Dr. Marcus Landau im
Alter von 81 Jahren. Er war Verfasser auch verschiedener historischer
Schriften. (Rom, Wien, Neapel während des spanischen Erbfolgekrieges [1885];
Geschichte Kaiser Karls V. als König von Spanien [1889] u. a. m.)
Moritz Hoernes.
Weit über die Grenzen seiner österreichischen Heimat hinaus ist der
Wiener Ordinarius für prähistorische Archäologie, Moritz Hoernes, als derjenige
Prähistoriker allgemeiner bekannt, der die Ergebnisse seiner Forschungen in
breiteren Schichten durch kleine Leitfaden und größere Handbücher einzuführen
Nachrichten und Notizen 167
bestrebt war. Wenn heute die Urgeschichte des europäischen Menschen mit
all ihren Spezialgebieten Allgemeingut der Gebildeten geworden ist, ist dies
nicht in letzter Linie Hoernes zu verdanken.
Hoernes war stets bestrebt, seine Darstellungen, die vor allem einen großen
Kreis belehren sellten, von der höheren Warte eines Kultur- und Naturphilosophen
aus anzulegen. Daß er dadurch einen guten Teil seiner großen Arbeitskraft
der methodischen Spezialforschung entzog, ist ihm — wenn auch nicht immer
in sachlicher Form — oft vorgeworfen worden. Die Prähistorie war ihm ein
Teil der Anthropologie im Sinne Virchows und „das moderne naturwissen-
schaftliche Prinzip, das der Induktion“ galt ihm als Grundlage seiner Dar-
stellungen. Unter diesem Gesichtspunkt sind seine beiden großen populär-
wissenschaftlichen Werke „Die Urgeschichte des Menschen“, Wien 1892 und
die „Natur- und Urgeschichte des Menschen“, Wien 1909, zu betrachten.
Tiefgehenden Einfluß auf andere Forschungagebiete brachten die beiden
Auflagen seines Hauptwerkes: „Urgeschichte der bildenden Kunst in Europa“,
Wien 1898 und 1915. Sie zeigten besonders der Kunstgeschichte, daß die prä-
historische Archäologie es ist, die das Material und die Methoden liefert, um
die Anfänge und die Entwicklung der Kunst nicht erst — wie man bisher ge-
wohnt war — in den Zeiten, die die klassische Archäologie beleuchtet, zu
finden, sondern in kulturell, ja geologisch viel weiter zurückliegenden Epochen.
Ein spezielleres Gebiet betrat Hoernes mit seinem Werke: „Der diluviale
Mensch in Europa“, Wien 1903. Er lehnte sich hier — ganz naturgemäß —
an die französischen Forschungen an, behandelte aber vor allem — und darin
liegt der Wert der ebenfalls populär gehaltenen Schrift — die von den Franzosen
fast totgeschwiegenen außerfranzösischen Fundplätze.
Neben diesen der Allgemeinheit dienenden synthetischen Arbeiten liegen
von Hoernes aber noch eine große Anzahl von Spezialuntersuchungen vor, die
aus seinen Ausgrabungen in Bosnien und der Herzegowina (Butmir), in Istrien
(Vilanova) und Niederösterreich (Ödenburg), sowie seinen musealen Studien
(neolithische Keramik in Niederösterreich, die älteste Bronzezeit in N.-Ö., die
Hallstattperiode) hervorgingen.
Wie auf schriftstellerischem Gebiete, so leistete Hoernes auch auf organi-
satorischem Gebiete Großes. Als „Konsulent für wissenschaftliche Angelegen-
heiten bei der bosnisch-herzegowinischen Abteilung im k. u. k. Gemeinsamen
Finanzministerium“ hatte er die Redaktion der „Wissenschaftlichen Mitteilungen
aus Bosnien und der Herzegowina“ inne und erschloß hiermit die Durch-
forschung dieser Provinzen in großzügiger Weise. Ferner wurde von ihm
die „Wiener Prähistorische Gesellschaft“ im Jahre 1913 gegründet, deren Organ,
die „Wiener Prähistorische Zeitschrift“ direkt und indirekt sein Werk wurde.
Geboren war Hoernes am 29. Januar 1852 zu Wien. Er studierte seit 1871 in
Wien, von 1874—1875 in Berlin, dann wiederum in Wien (hauptsächlich Philologie
und Archäologie) und erwarb 1878 den Doktorgrad. Im Jahre 1885 ging er
zur Museumslaufbahn tiber und wurde bei der „Prähistorischen Sammlung des
k. u. k. naturhistorischen Hofmuseums* angestellt. Als Privatdozent wirkte er
seit 1892 an der Wiener Universität, wurde dann Extraordinarius, bis er 1911
die neugeschaffene ordentliche Professur erhielt Am 10. Juli 1817 verstarb
er, der Lehrer und Organisator der Urgeschichtsforschung in Österreich.
K. H. Jacob.
168 Nachrichten und Notizen
Oscar Maßlow.
Am 20. Mai 1918 starb nach längerem Leiden der Oberhibliothekar an der
Bonner Universitätsbibliothek Oscar Maßlow, allen Arbeitern auf dem Gebiet
der Deutschen Geschichte und im besondern den Lesern dieser Zeitschrift
bekannt als Verfasser der Bibliographie zur Deutschen Geschichte. 1855 zu
Hannover als Sohn eines Konsistorialbeamten geboren, hatte er sich 1876 in
Göttingen und Berlin zunächst dem Studium der evangelischen Theologie zu-
gewandt, widmete sich aber bald vor allem dem der Geschichte; äußerlich hat
er die Studien erst 1888 unter Kugler in Tübingen mit der Doktordissertation
„Zum Romzuge Heinrichs VII.“ beschlossen, von der nur der erste Teil er-
schienen ist und deren vorbereitete Fortsetzung herauszugeben ihm die Zeit
gefehlt hat, weil er sich bereits vorher den bibliographischen Aufgaben hin-
gegeben hatte, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Bibliothekars
seine Lebensarbeit werden sollten. Denn nachdem er von 1880 an mehrere
Jahre lang in Hannover als Hauslehrer tätig gewesen, war er 1885 in den
Dienst der Göttinger Universitätsbibliothek getreten; dort und seit 1894 in
Bonn hat er die übliche Lauf bahn eines Bibliothekars durchmessen bis zum
Rang des Oberbibliothekars, den er 1907 erhielt; er ist in seinen gesunden
Tagen eine bewährte Kraft der Bibliothek und vor allem auf seinem eigenen
Arbeitsgebiet und den Nachbargebieten vielen ein freundlicher Helfer und
Berater gewesen — ich habe selbst schon als Student die Hilfsbereitschaft
des äußerlich nach Niedersachsenart nicht immer leicht zugänglichen, mitunter
scheinbar herben Mannes in reichem Maße erfahren. 1887 hatte er die früheren
Versuche einer geschichtlichen Bibliographie als neue Folge einer „Bibliotheca
historica® wieder aufgenommen. Das Unternehmen ist als solches damals
nicht über den ersten Band hinaus gediehen, aber es fand dann eine sichere
Unterkunft als Anhang zu Quiddes 1889 begründeter „Deutscher Zeitschrift
für die Geschichtswissenschaft“ und der sich 1898 anschließenden „Historischen
Vierteljahrschrift“ Seeligers, deren Mitarbeiter Maßlow so von Anbeginn an
bis zu seinem letzten Krankenlager gewesen ist. Die Sorgfalt seiner Arbeit,
sein Streben nach durchsichtiger Gliederung und praktischer Anordnung, nach
schneller Darreichung des Stoffes sind stets gleich geblieben; wenn mehr und
mehr die außerdeutsche Geschichte zurücktrat, er in der Aufnahme der Litera-
tur Beschränkung üben mußte, so war es das vom Verleger vorgeschriebene
Höchstmaß der Bogenzahl, das ihm mitunter wider seinen Willen Grenzen
setzte. Über den Nutzen seiner Bibliographie für den Forscher ist denn auch
kein Wort zu verlieren; zu wieviel Tausenden von Nummern der letzten Auf-
lagen des Dahlmann-Waitz mag er den Stoff im Grunde geliefert haben? Er
hat denn auch, als ihm nach einem Vierteljahrhundert der Bibliographie 1913
der Professortitel verliehen wurde, darin den Ausdruck des Dankes der
Forschung erkannt und sich dessen gefreut. Schon vor mehreren Jahren
schien einmal ein Schlaganfall dem hochgewachsenen, kräftigen Manne die
Feder aus der Hand zu nehmen; er hat sich damals wieder durchgerungen
und die Arbeit nen aufnehmen können, bis ein schleichendes Leiden sein
Leben beendete, das nicht immer leicht gewesen ist. Dankbar werden sicher-
lich alle Forscher auf dem Felde Deutscher Geschichte der unermüdlichen,
entsagungsvollen Arbeit des zuverlässigen Mannes gedenken.
Bonn. Wilhelm Levison.
169
Ein antisimonistisches Gelübde
König Heinrichs I.
Von
Friedrich von Bezold.
Der Aufbau eines lebensfähigen deutschen Königtums im
X. Jahrhundert ruhte zum guten Teil auf der Grundlage einer
möglichst ungehinderten Verfügung über die Machtmittel der. Bis-
tümer und Reichsabteien. Seit der Gründung des merowingischen
Staats hatten die Frankenherrscher ihren Anspruch auf die Ein-
setzung der höchsten geistlichen Würdenträger zu behaupten ge-
wußt, doch war es niemals ganz aus dem Bewußtsein der Be-
teiligten geschwunden, daß dieser Anspruch zu den kanonischen
Bestimmungen im Widerspruch stand. Auch ist es niemals zu
einer grundsätzlichen Aufhebung des ursprünglichen Wahlrechts
der Gemeinde gekommen, trotz seiner Einschränkung durch könig-
liche Autorisation und Wahlprivilegien, wie sie im Westreich
sich einbürgerte. Aber die Macht der tatsächlichen Verhältnisse,
die unlösliche Verbindung des Episkopats mit außerkirchlichen
Aufgaben und Befugnissen, die fortschreitende Ausdehnung des
germanischen Begriffs der Eigenkirche ließen die vereinzelten
Proteste des Klerus gegen die Einmischung der weltlichen Ge-
walt nicht zu Kräften gelangen. Konrad L hatte den Versuch
gewagt, der Krone in engster Fühlung mit der gleich ihr be-
drohten Kirche das Übergewicht über das Herzogtum zu sichern.
Dennoch sah auch er sich veranlaßt, die von Klerus und Volk
vollzogene Wahl eines Hamburger Metropoliten umzustoßen!. Un-
mittelbar nachher schien die Erhebung des mächtigsten Stammes-
herzogs zum Reichsoberhaupt die Abhängigkeit der Bischofsitze
und Klöster vom Königshof als eine unwiderrufliche festzulegen.
1 Vgl. G. Weise, Königtum und Bischofswahl — vor dem Investitur-
streit (Berlin 1912), S. 99f.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 12
170 Friedrich von Bezold
Hauck durfte wohl das Urteil fällen, am Hof keines andern Königs
seien die Bischöfe so einflußlos gewesen, wie an dem Heinrichs I.“
Es machte die Sache nicht besser, daß er die Herzoge an dieser
staatlichen Vorherrschaft teilnehmen ließ; überwies er doch gleich
anfangs seinem gefährlichsten Rivalen Arnulf die bairische Kirche
gewissermaßen als Immunitätsgebiet. Bei seinem Regierungs-
antritt hatte er die Salbung und Krönung abgelehnt; die spätere
klerikale Uberlieferung versinnlichte den Eindruck dieses Ver-
zichts auf die höchste Weihe des neuen Königtums in dem strafenden
Traumbild von einem „Schwert ohne Griff“.
Um so auffallender berührt die Erzählung eines so königstreuen
Geschichtschreibers wie Liudprand von einem feierlichen Gelübde,
das Heinrich vor allem Volk angesichts des bevorstehenden Ent-
scheidungskampfs gegen die Ungarn (933) abgelegt habe. Die
Antapodosis des Historikers, der europäische, nicht deutsche
Geschichte geben will, zieht die verschiedenen magyarischen
Angriffe auf das Reich seit 919 in ein einziges Bild zusammen,
und läßt den königlichen Heerführer das sächsische Aufgebot zum
unerschrockenen Einhauen auf die heidnischen „Türken“ anfeuern.
Dieser Ansprache, die hier in das gelehrte Gewand eines Rhythmus
eingekleidet ist, folgt dann noch eine prosaische Kundgebung des
Herrschers gegen die bisher geübte simonistische Ketzerei.
Das 27. Kapitel des zweiten Buchs trägt in dem Inhaltsver-
zeichnis, das dem Text der Darstellung vorgesetzt ist, den Titel:
„De bono voto Heinrici regis“ und lautet also: „Talibus itaque
rex exhortationibus ad pugnam suorum accendi animos videns, indicto
cunctis silentio, hoc iterum divini munere flaminis tactus adiecit:
Priscorum facta regum, sauctorum scripta patrum nobis, quid agere
debeamus, insinuant. Non enim est Deo difficile paucis plures
sternere, si tamen horum, qui id agere cupiunt, fides meretur; fides,
inquam, non professionis tantum, sed operis, pon solummodo oris,
set etiam cordis. Voveamus itaque ac secundum psalmistam vota
reddamus, ego, inquam, ego prius, qui dignitate videor et odine
primus. Simoniaca heresis Deo invisa et a beatissimo apostolorum
principe Petro damnata, quae a decessoribus nostris hactenus est
temere custodita, modis omnibus a nostro sit regno expulsa. Conectet
invicem unitatis caritas, si quos diaboli divisit calliditas?.“
1 Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands III“ (Lpzg. 1906), 17.
? Die Werke Liudprands von Cremona? (herausg. von J. Becker,
Hannover u. Lpzg. 1915), S. 50f.
Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 171
Bekanntlich sind wir für das Fortleben des Begriffs der Simonie,
dem die kirchenpolitischen Kämpfe des 11. Jahrhunderts eine so
hervorragende Bedeutung zuweisen, ‚gerade in der Ottonenzeit
auf recht spärliche Zeugnisse angewiesen. Selbst die Cluniazenser
dachten zunächst nicht daran, dieser gefährlichen Streitfrage ihre
volle Kraft zuzuwenden!. Am lebhaftesten wurde die Wichtigkeit
des Problems in Italien empfunden, aber neben den Klagen eines
Atto von Vercelli hat sogar ein so eifriger Vielschreiber wie
Ratherius, dessen wiederholte. Einsetzung und Vertreibung in
Lüttich und Verona eigentlich zu einer grundsätzlichen Behandlung
des Gegenstands herausforderte, die Simonie nur ganz gelegentlich
berührt“. Im ganzen blieb es über ein Jahrhundert lang bei der
noch von Petrus Damiani charakterisierten Gewöhnung, daß man
„das Gift der simonistischen Ketzerei“ als etwas unheilbares und
beinahe darch den Gebrauch gerechtfertigtes ansah®. Es erschien
mir daher angezeigt, die überraschende Mitteilung Liudprands
noch einmal einer genauen Untersuchung zu würdigen, statt sie
von vornherein als eine Ausgeburt seiner schriftstellerischen Er-
findungsgabe abzulehnen.
Die Annahme einer freien Erdichtung lag ja besonders nahe
gegenüber den teils poetisch teils prosaisch gegebenen Reden
eines Verfassers, der auf die ästhetische Ausstattung seines Haupt-
werks sichtlich das größte Gewicht legte. Der fein gebildete
und geistvolle Italiener, der für „Philosophen“, d. h. für Leute
seinesgleichen, vor allem für den höheren Klerus schrieb, ging
ja nach seinem eigenen Eingeständnis darauf aus, neben dem Ernst
der großen Weltereignisse auch die Spannung und Erheiterung
der Komödie zu Wort kommen zu lassen, dem Unterhaltungsbe-
dürfnis des Lesers abwechselnd „Denkwürdiges und Lachenswertes“
darzubieten (Antap. I. 11). Die Reden, mit denen der selbstgefällige
Schüler der Alten seine Darstellung zu würzen suchte, wie die
sonstigen Einschaltungen in gebundener und ungebundener Form,
verlangen selbstverständlich im einzelnen Fall eine sorgfältige
Prüfung daraufhin, ob in dem Rhetorischen auch etwas Historisches
steckt oder nicht. Dieser Mühe haben sich Dändliker und Müller
in ihren Untersuchungen über Liudprands Quellenwert mit allem
1 E.Sackur, Die Cluniacenser II (Halle 1894), 445 ff. Hauck III, 495 A. 8.
3 Sackur II, 447.
3 H. G. Libelli de lite imperat. et pontif. I (Hannover 1891), 56.
12*
172 Friedrich von Bezold
Fleiß unterzogen. Sie gelangen bezüglich unseres Kapitels zu
einem durchaus verneinenden Ergebnis. „Nur vom Gesichtspunkt
christlich-religiöser ‚Rhetorik ist zu begreifen II. 27 die zweite
Rede Heinrichs an die Sachsen vor der Ungarnschlacht; wenn
er da aus den Schriften erforscht, was zu tun sei, und von Glauben,
Werken und Simonie redet, so kann wohl diesen Worten keine
reale Bedeutung zukommen?.“ Dagegen erhob allerdings unmittel-
bar nachher Dümmler Einspruch. „Wenn unser Autor“, sagt er,
„aus einer guten Quelle von der Teilnahme des Sachsenherzogs
Otto an Arnulfs Zuge im Jahr 894 vernahm, warum nicht aus
einer ebenso guten von dem Gelöbnis Heinrichs I., die Simonie
abzustellen??“ Ahnlich hatte schon Waitz in den Jahrbüchern
Heinrichs I. Liudprands Erzählung registrirt, ohne auf die Frage
ihrer Glaubwürdigkeit näher einzugelhen®. Jedenfalls glaubten
die zusammenfassenden Darstellungen des Zeitalters durchweg
von ihrer Verwertung absehen zu dürfen. Giesebrecht, Prutz,
Manitius und Gerdes halten sich ausschließlich an den Bericht
Widukinds, indem sie von den Reden des Königs, die der säch-
sische Historiker einfügt, unbedenklich Gebrauch machen. Und
auch Ottenthal begnügt sich in seinen Regesten damit, nach dem
Vorgang von Waitz den ausführlichen, aber „nur in einzelnen
Zügen glaubwürdigen Bericht Liudprands“ mit einem Fragezeichen
(„soll“) anzuführen‘. Dagegen hat Ranke die gesamte Erzählung
des Ungarnkriegs bei Liudprand mit äußerster Schärfe als „durch
und durch fabelhaft“ abgelehnt“. Trotzdem trägt er kein Be-
1 C. Dändlik er u. J J. Müller, Lindprand von Cremona (Lpzg. 1871), S. 189.
2 Histor. Zeitschrift XXVI (1871), 278.
In der ältesten Ausgabe der Jahrbücher Heinrichs . (von 1837, S. 104)
lehnt Waitz die Behauptung Gundlings von einem Zusammenhang zwischen der
Erzählung Ls. und dem Erfurter Konzil ab. In der 2. Auflage von 1863
(S. 156) und in der 3. von 1885 (S. 153) betont er wie in der 1., dag L. das
Gelübde in die Zeit des Ungarnkriegs verlege, und fügt noch die von L. nicht
in dieser Form ausgespro- hene Bedingung bei: „wenn Gott ihm (Heinrich)
den Sieg verleihe“. L. scheint doch eher das Gelübde als Vorbedingung des
Sieges aufzufassen. ;
Vgl. Giesebrecht, Gesch. der deutschen Kaiserzeit I’ (Braunschweig
1881), 232; H. Prutz, Staatengesch. des Abendlandes im M. A. I (Berl. 1885),
180; M. Manitius, Deutsche Gesch. unter den Sächs. und Sal. Kaisern
(Stuttg. 1889), S. 71f; H. Gerdes, Gesch. des deutschen Volkes I (Lpzg. 1891),
S. 88f. (mit einem „soll“ bezüglich der Rede); E. v. Ottenthal, Die Regesten
des Kaiserreichs (Innsb. 1893), S. 27. |
o Ranke, Weltgesch. VIII (Lpzg. 1887), 638; vgl. VI. 2, 137 A. 2.
Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs J. 173
denken, für die folgenden Zeiten Ottos I. dem „fabulosen“ Ita-
liener gelegentlich den Vorzug vor Widukind zu geben!. So vor-
teilhaft sich im ganzen die nüchterne Art des sächsischen Geschicht-
schreibers von der willkürlichen Behandlung des Stoffs bei Liudprand
abhebt, so muß man sich doch gegenwärtig halten, daß auch er fast
durchweg von einer mündlichen Uberlieferung abhängig ist, deren
Herkunft im Einzelfall gar nicht näher festgestellt werden kann.
Der Korveier Mönch läßt den König zweimal als Redner auf-
treten?. Zuerst geschieht dies vor einer Versammlung des ganzen
Volks, die über die Frage zu entscheiden hat, ob man den Ungarn
weiterhin Tribut zahlen oder sich mit ihnen schlagen soll. Der Tribut,
erklärt Heinrich, würde sich nur noch durch einen Eingriff in die
Kirchenschätze („thesaurum divinis officiis sanctificatum“) auf-
bringen lassen; man stehe vor der Wahl, entweder sich durch
dieses Opfer loszukaufen oder auf die Hilfe des göttlichen Er-
lösers zu vertrauen und den bisherigen Tribut den Kirchen zu
überweisen. Das Volk gibt feierlich seine Stimme für den zweiten
Ausweg ab und wird dann entlassen, ehe die Gesandten der Ungarn
eintreffen und abschlägig beschieden werden. Vor dem Zusammen-
stoß mit dem Gegner bei Riade ermahnt der König noch einmal
sein Heer zum festen Vertrauen auf Gottes Hilfe und zu tapferem
Draufgehen. Nach dem Sieg aber wendet er, seinem Versprechen
getreu, den Betrag des Tributs den Kirchen (divino cultui) zu.
Wir haben also hier und bei Liudprand zwei Darstellungen vor
uns, die in der Annahme einer persönlichen Verhandlung des Königs
mit dem Volk und in der Hereinziehung kirchlicher Gesichtspunkte
übereinstimmen, sonst aber starke Verschiedenheiten aufzeigen.
Das Zusammenfassen zeitlich auseinanderliegender Tatsachen bei
Liudprand fällt hiebei weniger ins Gewicht, als der Umstand,
daß bei ihm von einer Rüge und Abstellung simonistischer Miß-
bräuche, bei Widukind von der drohenden Zwangslage einer
Einziehung von Kirchengut die Rede ist. Übrigens blieb bei der
Dürftigkeit des für die Ungarnkriege vorliegenden Quellenmaterials
auch Widukinds Erzählung nicht von Anfechtung verschont. Bruck-
ner wollte selbst die Tributzahlung überhaupt auf „sagenhafte
Tradition, vielleicht gar ein altes Lied“ zurückführen“.
1 Ebd. VIII, 640 fl.
2? Widukindus, Res gestae Saxonicae I. 88.
s C. Bruckner, Studien zur Gesch. der sächs. Kaiser (Basel 1888), S. 16.
Lamprecht übergeht den Tribut mit Stillschweigen.
174 Friedrich von Bezold
Nun besitzen wir aber wenigstens ein unanfechtbares urkund-
liches Zeugnis, das gerade aus der Zeit vor dem großen Sachsen-
zug der Ungarn stammt, in den Beschlüssen der Erfurter Synode
vom 1. Juni 9321. Mit Hilfe dieses früher nur nebenher beige-
zogenen Dokuments glaubte G. Caro in seiner Untersuchung über
den Ungarntribut unter Heinrich I.? die Vorgeschichte der Ent-
scheidung von 933 in helleres Licht setzen zu können. Die Synode,
deren Akten allerdings nicht vollständig erhalten sind, verfügte
u. a. die Erhebung einer am 18. August des gleichen Jahres den
Bischöfen zu entrichtenden Kopfsteuer. Diese Maßregel bringt
Caro in Zusammenhang mit der bestimmten Angabe Widukinds,
(I. 38f.) daß Heinrich die neun Jahre hindurch den Feinden ge-
zahlte Loskaufsumme gemäß seinem Versprechen in der Volks-
versammlung nach dem Sieg den Bedürfnissen des Gottesdienstes
und der Armenpflege gewidmet habe. Er identifiziert also die
Schenkung an die Kirche mit dem Tribut, indem er die chronologische
Differenz zwischen der Erfurter Tagung und der nach Widukind
erst 933 erfolgten Verwirklichung ihres Beschlusses als nicht hoch
zu veranschlagen bezeichnet. Es kommt ihm eben hauptsächlich
darauf an, die mehrfach angezweifelte Entrichtung des Ungarntributs
als historische Tatsache zu sichern. Dabei verwertet er auch
die interessante Mitteilung Liudprands (Antap. V. 33) über eine
Steuer, die Berengar von Ivrea bei einem späteren Ungarneinfall,
in Italien (947) erheben ließ. Sie zeigt eine auffällige Uberein-
stimmung mit dem Erfurter Beschluß; auch hier sollte für jeden
Kopf der Bevölkerung ein „nummus“ entrichtet werden, doch trat
daneben noch eine besondere Besteuerung der Kirchen in Kraft.
Nach Caros Ansicht wäre demnach entgegen dem früheren Urteil
von Waitz® „die Vermutung wohl zu erhärten“, daß bereits auf
der Erfurter Synode der Kampf gegen die Ungarn ins Auge gefaßt
worden sei. Für unerläßlich gilt ihm allerdings die Annahme, dem
Steuerbeschluß der Kirchenversammlung babe eine Bewilligung
durch den König und die Großen vorhergehen müssen. Wir hätten
somit hier doch noch einmal jene „Ausplünderung“ (expoliavi) des
ganzen Volks bis auf die unmündigen Kinder vor uns, von der
1 M. G. Constitut. Imperat. I (Hannover 1893), 2f; vgl. Waitz,
Jahrbb.“ S. 145ff; Hauck III, 68 A. 1.
Mitteil. des Instituts für öst. Gesch.-Forschung XX (Innsbr.
1890), 276ff.
3 Waitz, Jahrbb.® S. 148.
Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 175
die erste Königsrede bei Widukind spricht, freilich zu einem andern
Zweck als bisher. Denn der rein kirchliche Charakter der Steuer
wird in dem Erfurter Beschluß klar zum Ausdruck gebracht und
durch die kurz darauf getroffene Verfügung einer bairischen Kirchen-
versammlung noch weiter bestätigt. Über die Verwendung des
beim Bischof eingegangenen Steuerertrags wird in Erfurt folgender-
maßen bestimmt: „ille [episcopus] cogitet, quomodo optime in illo-
rum qui hoc obtulerant, dispenset elemosinam“. Die bairischen
Bischöfe waren dort nicht erschienen, erließen aber auf ihrer
Sondersynode zu Dingolfing (16 Juli)! das Gebot, es solle „unus-
quisque in unaquaque parochia degens“ dem Pfarrer am Palm-
sonntag und durch diesen dem Bischof am Gründonnerstag einen
Denar oder dessen Wert entrichten. Hier wird die Erlegung auf
einen bedeutend späteren Termin, bis in die Charwoche des folgen-
den Jahres, hinausgeschoben und zugleich die Bestimmung des
Kopfzinses zu einer „elemosina“ für die Steuerzahler noch genauer
ausgesprochen. Die bairische Versammlung weist ausdrücklich
auf die Fürsorge auch für das Seelenheil der Verstorbenen hin
und macht es dem Bischof außerdem zur Pflicht, auf die Herstellung
zerstörter Kirchen und die Erhaltung des ewigen Lichts bedacht
zu sein. Abgesehen von dieser allgemeinen Erinnerung an die
Verwüstungen früherer Kriege wird weder in den Erfurter noch
in den Dingolfinger Akten irgendwie auf die Ungarngefahr Bezug
genommen“.
Wenn wir nun den Erfurter Beschluß mit unserer reich-
haltigsten historiographischen Quelle, mit dem Bericht Widu-
kinds, in Einklang bringen wollen, so liegt die Hauptschwierig-
keit ohne Frage in der unumstößlichen Tatsache, daß schon im
Sommer 932 eine allgemeine Kirchensteuer angesagt wurde, während
der Entscheidungskampf mit den Ungarn sich erst im Vorfrühling
933 abspielte. Als eine auch sonst vorkommende Maßnahme läßt
sich der von einem Konzil ausgeschriebene Kopfzins kaum auf-
fassen?“. Ein solches „Almosen“, das ohnedies auch wieder aus
1 M. G. Leges II, 482; vgl. Hefele, Konziliengesch. IV., 566 (französ.
Übersetzung I V. 2, 1911, S. 756 f.); Waitz a. a. O. S. 147ff.
2 Eine Beziehung des Erfurter Beschlusses über die Michaelsmesse auf
den Ungarnkrieg ist unhaltbar, vgl. Constit. I, 5A.1.
s Vgl. Caro a. a. S. 278: „eine so außergewöhnliche Schenkung, wie sie
in der Überweisung einer Kopfsteuer lag". Der Frage, inwieweit den Synoden
das Recht der Steuererhebung zustand, kann ich hier nicht nachgehen.
176 Friedrich von Bezold
dem Jahre lang durch den Tribut belasteten Volk gezogen werden
mußte, erscheint uns Heutigen angesichts eines noch bevorstehenden
großen Kriegs schwer erklärlich. Caro will auch die Möglichkeit
offen lassen, „daß trotz des Erfurter Beschlusses die Kopfsteuer
erst nach dem Sieg über die Ungarn für religiöse Zwecke ver-
wandt wurde“. Also hätten sich die Beschlußfassenden eine ander-
weitige Verwendung, d. h. in der damaligen Lage doch für etwaige
Weiterzahlung des Tributs, stillschweigend vorbehalten. Diese
Konstruktion erscheint mir aber allzu künstlich und Caro hat bereits
auf einen andern Ausweg hingewiesen, wenn er sagt, die Beschlüsse
von Erfurt zeigten „die religiös angeregte Stimmung, die beim
Herannahen des gefährlichen Krieges herrschte“ 1. Die Synode
tagte ja auf Anordnung des Königs, der hiefür den Rat seiner
Großen eingeholt hatte; seine Zustimmung wird bei verschiedenen
ihrer Dekrete ausdrücklich hervorgehoben?. Daß bei einem solchen
Zusammenwirken der höchsten geistlichen und weltlichen Würden-
träger politische Fragen nicht zur Sprache gekommen sein sollten,
ist kaum denkbar. Auch. Waitz gibt dies als wahrscheinlich zu,
will aber eine Beratung über das künftige Verhältnis zu den Ungarn
ausgeschieden wissen, da es hiefür an jeder Überlieferung fehle.
Er wendet sich dabei gegen eine Aufstellung von Leibniz, der jene
Anfrage des Königs an das Volk nach Erfurt verlegt hatte“. Caro
hat diesen alten Lösungsversuch wieder aufgenommen, indem er
die Volksversammlung Widukinds mit der weltlichen Tagung des
Königs und der Großen und zugleich mit der Erfurter Synode
zusammenbringt. In der Tat würde nach einem zwischen König
und Volk vereinbarten Entscheid für die Tributverweigerung das
kirchliche Dekret über den Kopfzins zwar immer noch als eil
kühnes Vorwegnehmen des erhofften Sieges erscheinen, aber doch
eher verständlich sein. Ottenthal, der ebenfalls weltliche Ver-
handlungen in Erfurt annimmt, will allerdings die Beschlußfassung
über den Ungarnkrieg mit Rücksicht auf die Slavenkämpfe des
Jahres 932 in den Herbst verlegen; bei Widukind handle es
sich wahrscheinlich nur um eine sächsische Heeresversammlung,
die kaum in Erfurt stattgefunden habe. Widukind erklärt aber
1 Caroa.a. O. S. 277; 282.
2 So in Kapitel 2 und 9 der Beschlüsse. Vgl. auch E. Eichhorn, Kirche
und Staat I (Paderborn 1912), 38.
® Leibniz, Annales Imperii, in den Ges. Werken, herausg. von Pertz I. 2
(Hannover 1845), 417f; vgl. Waitz a. a. O.; Ottenthal S. 26.
Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 177
ausdrücklich, der König labe „pacto cum populo peracto“ die
Menge wieder nach Haus entlassen; sie wäre demnach nur zur
Feststellung dieses „pactum“ und nicht zu unmittelbarer militä-
rischer Verwendung einberufen worden. Der Umstand, daß der
geistliche Geschichtschreiber die Synode gar nicht erwähnt,
ließe sich übrigens auch für die Annahme ihres Zusammentreffens
mit der ungleich bedeutenderen Auseinandersetzung über Krieg
oder Frieden ins Feld führen. Freilich setzt Heinrichs Appell
an die Versammlung bei Widukind die Erledignng der Kämpfe
gegen die Slaven (barbaros superatos et servituti subiectos)!
voraus, deren Lausitzer Nachspiel im Jahr 932 bei dem Korveier
Mönch ebenfalls überhaupt nicht berührt wird?. Ich sehe davon
ab, den Schwierigkeiten einer sicheren zeitlichen Unterbringung
nachzugehen, wie sie sich bei diesen kriegerischen Ereignissen und
bei der Ungarngesandtschaft einstellen, welch letztere wohl nicht
vor dem Herbst 932 angesetzt werden kann. Der Erfurter Synode,
die uns den einzigen sturmfreien Anhaltspunkt einer Datierung
liefert, gedenkt auch Liudprand mit keinem Wort. Wenn der
Verfasser der Antapodosis dafür sein Simoniekapitel recht wirk-
sam mitten in die Aufregung des Ungarnanmarsches hineinschiebt,
so kommen wir damit natürlich keineswegs auf festen chronolo- `
gischen Boden. Vielleicht gelingt es aber doch zu einem besseren
Verständnis sowohl der auf den ersten Blick verfrüht erscheinenden
Kirchenschenkung als des königlichen Gelöbnisses zu gelangen,
wenn wir das von Caro betonte Motiv einer erhöhten religiösen
Stimmung weiter verfolgen.
Zunächst möchte ich davon ausgehen, daß es nach den Er-
gebnissen der bisherigen Textkritik ausgeschlossen ist, das um-
strittene Liudprandkapitel etwa als eine spätere Interpolation zu
betrachten. Es bleiben also nur die zwei Möglichkeiten, daß der
Verfasser entweder aus irgend einem Grund seine eigene freie
Erfindung dem König in den Mund gelegt oder aus einer bereits
ı Waitz a.a. O. S. 144f. sagt nur, der Lausitzer Zug habe „im Lauf des
Jahres“ stattgefunden und bespricht die Slavenkämpfe von 932 vor der Erfurter
. Synode. Deren Bezeichnung Heinrichs als „gloriosissimus rex“ könnte
vielleicht auf einen kürzlich errungenen Sieg gedeutet werden?
2 Vgl. Dümmler, Kaiser Otto der Große (Lpzg. 1876), S. 278 A. 3;
279 A. 2; 287, Ranke, Weltgesch. VIII, 634: 639f. L. Bezielung zu dem
B. von Elvira hat nachmals zu einer großen spanischen Liudprandfälschung
Anlaß gegeben, die auch erdichtete Briefe der beiden Freunde enthält (Migne,
Patrologia latina CXXXVI, 967 ff.).
178 Friedrich von Bezold
vorhandenen Tradition geschöpft hat. Vorerst müssen wir uns
die Zeit uud die Umgebung, in denen die Antapodosis entstanden
ist, kurz vergegenwärtigen. Liudprand erhielt die Anregung zu
seiner Arbeit im Jahre 956, als er sich bereits am ottonischen
Hof befand, durch einen Gesandten des Kalifen Abderrahman,
den spanischen Bischof Recemund von Elvira’. Erst zwei Jahre
später entsprach er dieser Aufforderung, „die Taten der Kaiser
und Könige von ganz Europa“ historisch darzustellen. Er sollte
möglichst als Augenzeuge („visione certus“) berichten, also Gegen-
wartsgeschichte schreiben, griff aber doch in seinen ersten Büchern
bis in die letzten Jahrzehnte des JX. Jahrhunderts zurück. Die
Arbeit rückte nur mit Unterbrechungen vorwärts; um das Jahr 960
war er mit ihr auf der Insel Paxos beschäftigt, welcher Aufent-
halt sich wohl aus einer ihm aufgetragenen, aber nicht zu Ende
geführten Sendung nach Konstantinopel erklären läßt. Im Beginn
des Jahrs 962 war der bisherige Diakon der Kirche von Pavia
bereits zur Würde eines Bischofs von Cremona aufgestiegen. Die
Vertrauensstellung, die er bei seinem königlichen und bald kaiser-
lichen Herrn gewonnen hatte, versetzte ihn unter die Mithelfer
der hohen Politik. Damit brach aber auch die Fortsetzung und
endgültige Durcharbeitung seiner europäischen Geschichte ab.
Bis zuletzt war er ihrer ursprünglichen Widmung an den Bischof
Recemund treu geblieben, so nahe es für eine so ehrgeizige und
eitle Natur zu liegen schien, das Werk einem Herrscherhaus zu-
zueignen, das dem in Ungnade gefallenen Diener König Berengars
ein schützendes Asyl gewährt hatte?. Jedenfalls schrieb er in
einer Zeit, da Ottos I. sogenanntes neues System, die Begründung
der Königsmacht auf die Kirche, schon in voller Wirksamkeit
stand. Und ohne Zweifel muß er mit dem Bekanntwerden seiner
schriftstellerischen Tätigkeit am deutschen Hof gerechnet haben.
ı Wenn L. Otto I. selbst (wie sonst mehrfach den Bischof Recemund) ge-
legentlich direkt anredet (Antap. IV. 26 fl.), so ist dies doch nicht etwa nur
wie bei Heinrich I. (ebd. IV. 16) als rhetorischer Kunstgriff anzusehen, sondern
als ein Zeichen dafür, daß er sich den König als Leser seines Werkes dachte;
vgl. Ranke a. a. O., S. 640. Hofmeister läßt ihn geradezu „in erster Linie
für den deutschen Königshof“ schreiben (Becker, Werke L. S. XXXII A. 3).
2 Vgl. namentlich W. Gundlach, Heldenlieder der deutschen Kaiserzeit I
(Innsbr. 1894), 29 f., 55; 65; 72. Hampe bei J. Hoops, Reallexikon der
German. Altertumskunde II, Straßburg 1913/15, S. 218) erklärt mit Recht
Gs. Konstruktion im einzelnen für zu weit gehend, hält aber eine Beeinflussung
der Antapodosis durch Wilhelm doch nicht für ganz ausgeschlossen.
Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 179
Ob er, wie man angenommen hat, von den Bemühungen des Mainzer
Erzbischofs Wilhelm um die historiographische Verewigung seines
Hauses unmittelbar berührt worden ist, mag dahingestellt bleiben!.
Der Name des Königsohns, der seit 954 den vornehmsten geist-
lichen Sitz des Reichs innehatte, wird in den Büchern der Ver-
geltung für alles dem Verfasser begegnete Gute und Böse über-
haupt nicht genannt, während er die königlichen Brüder Heinrich
von Baiern und Brun von Köln und ebenso den 957 verstorbenen
Sohn Ottos, den Schwabenherzog Liudolf mit lebhafter Sympathie
zu würdigen strebt. Nach seiner Auffassung steht von Anfang an
dieses Geschlecht unter der ganz besonderen und unverkennbaren
Obhut des Höchsten. Die Rebellion Heinrichs gegen den könig-
lichen Bruder veranstaltet der Satan durch seine Werkzeuge, die
den edlen jungen Fürsten umstricken. Den peinlichen Fall mit
Thankmar übergeht Liudprand ebenso mit Stillschweigen wie die
Spannung zwischen Otto I. und der Mutter. Seine Ergebenlıeit
scheut nicht davor zurück, dem zweiten Sachsenkönig das Prädikat
der Heiligkeit beizulegen und die Wahl Heinrichs I. sogar auf
einen vor Erschaffung der Welt gefaßten Beschluß der Dreieinigkeit
zurückzuführen. Er vermeidet es sorgfältig, auf die Gestalten
dieser beiden Herrscher auch nur den leisesten Schatten fallen
zu lassen. Sie gewinnen bei ihm durch eine „klerikale Ader“,
die Ranke dem oft genug höchst ungeistlichen Autor doch mit Recht
zuschreibt!, einen beinahe hagiographischen Schimmer.
Dieses Bedürfnis, Heinrich und Otto als vollkommene Typen
christlicher Glaubenskraft und Demut hinzustellen, hätte ihn nun
auch allenfalls verlocken können, dem ersteren jenes antisimoni-
stische Gelöbnis einfach anzudichten. Eine solche Vermutung
scheint um so näher zu liegen, da Liudprands Werk eine sehr
lebhafte Empfindung für die Unregelmäßigkeiten verrät, wie sie
damals bei der Besetzung von Bistümern an der Tagesordnung
waren. Seine Jugendjahre an den Höfen der italienischen Herr-
scher Hugo und Berengar konnten ihm oft genug Einblick in den
Gewinn und Verlust der Prälaturen verschaffen; einer der wenigen
Schriftstellernamen, die er nennt, ist der des wiederholt ein- und
abgesetzten Bischofs Ratherius von Verona, der längere Zeit (935 fl.)
als Gefangener Hugos in einem Turm zu Pavia saß und dort seine
von Liudprand gerühmten „praeloquia“ verfaßte (Antap. III. 42;
ı Ranke a. a. O. S. 637.
180 Friedrich von Bezold
49; 52). Der zwischen Anwandlungen von geistlichem Ehrgeiz
und Askese hin- und hergetriebene Mann suchte in den fünfziger
und sechziger Jahren ebenfalls seinen Rückhalt am Ottonenhof
und erhielt auch wiederum die Mitra, erst in Lüttich und dann zu
Verona, ohne sich jedoch behaupten zu können. Gunst oder Un-
gunst der Könige und anderer Machthaber entschied eben zuletzt
über solche häufige Wechselfälle. Liudprand versäumt aber nicht,
seinen eignen Standpunkt auf seiten der alten Kirchengesetze
wiederholt und deutlich zu bezeugen. Die römische „Synode des
Entsetzens“ von 897 gibt ihm Anlaß, sich für die Gültigkeit der von
Monisten erteilten Ordinationen auszusprechen (Ant. I. 30) und der
Fall Manasse entlockt ihm sogar die Skizzierung einer Streitschrift
gegen die Berufung auf den Apostel Petrus, mit welcher dieser bur-
gundische Bistumsjäger das Verlassen seiner Metropolitankirche
von Arles und den Eintausch von drei italienischen Prälaturen zu
beschönigen versucht hatte (ebd. IV. 7. V. 29f.). Neben den zahl-
reichen erbaulichen und lehrhaften Auslassungen der Antapo-
dosis besitzen wir aber keine rein theologischen Schriften, die den
Verfasser etwa zum Kampfgenossen des von ihm mit Stillschweigen
übergangenen Bischofs Atto von Vercelli stempeln könnten. Über
sein eigenes bischöfliches Walten sind wir nur sehr wenig unter-
richtet. Der verwegene Reliquiendiebstahl, den er mit Hilfe seines
pflichtvergessenen Amtsbruders von Amelia für die Kirche von
Cremona beging, zeigt ihn jedenfalls selbst in das simonistische
Treiben der hohen Kreise des Klerus verwickelt, denn diese
Beraubung einer fremden Kirche zum Vorteil der eigenen sollte
ja der Kaufpreis dafür sein, daß er dem in Ungnade gefallenen
Kollegen das Wohlwollen des Kaisers wieder verschaffte. Als
die rechte Hand Ottos des Großen und in dessen geheimste
Gedanken eingeweiht bezeichnet ihn sicher mit starker Über-
treibung ein etwas späterer Bericht über diese „alma calliditas“ !.
Aber schon vor einem solchen Höhepunkt seines höfischen Ein-
flusses mußte der Schreiber der Antapodosis darauf bedacht sein,
nichts in seine Darstellung aufzunehmen, was oben Anstoß zu
erregen oder den Eindruck einer wenn auch wohlgemeinten Er-
findung hervorzurufen vermochte. Iu den Reden, die er Hein-
! Becker a. a. O. S. X A. 6. L. spanischer Freund Recemund hatte sein
Bistum geradezu als Kaufpreis für die von ihm übernommene Gesandtschaft
an den Hof Ottos I. vom Kalifen erbeten und erhalten (Vita Johannis Gor-
ziersis c. 128 f.; M. G. SS. IV, 874).
Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 181
rich I. vortragen ließ, durfte er sich gewiß mit voller Freiheit
bewegen, wenn er den alten Ruhm der heidnischen Sachsen herein-
zog oder den deutschen Streitern in einer antikisierenden Taktik
gegen den Ansturm. der magyarischen Bogenschützen Unterricht
erteilte (ebd. II. 26; 31). Ganz anders lag es doch immerhin,
wenn er mitten unter rein rhetorischen Ausschmückungen den
König eine Verurteilung der bisherigen Kirchenpolitik aussprechen
ließ, die ohne die Stütze einer vorhandenen Überlieferung jederzeit
angefochten werden konnte. Die Annahme vollends, der Autor.
habe Otto I. selbst durch ein erdichtetes Gelöbnis des Vaters vor
etwaigen simonistischen Anwandlungen warnen, ihm seine Pflicht
in Erinnerung bringen wollen, scheint mir bei seinem unbedingten
Devotionsverhältnis zu dem König und Kaiser völlig ausgeschlossen
zu sein. Es soll deshalb noch die Frage aufgeworfen werden,
ob denn die Abstammung des Simoniekapitels aus einer Liudprand
zugänglichen höfischen Tradition von vornherein als unmöglich
oder unwahrscheinlich abzulehnen wäre.
Die kanonische Forderung einer Bischofswahl durch Klerus
und Volk hatte sich trotz der entgegenstehenden Praxis der welt-
lichen Gewalten stets als rechtsgültig behauptet. Es ist gewiß
sehr bezeichnend, wenn die Pariser Reformsynode von 829 die
Ausrottung der bei den Wahlen und Ordinationen geübten Simonie
der kaiserlichen Autorität und Macht ans Herz legt, aber dieser
mehrfach wiederholte Appell an die Hilfe des Staats schließt
doch zugleich die Möglichkeit in sich, daß die Fürsten durch
Versäumung der ihnen vorgehaltenen Pflicht oder durch eigene
Begünstigung des Übels selbst zu Mitschuldigen werden können!.
In Deutschland waren freilich die Synoden seit dem Zerfall des
ostfränkischen Reichs immer seltener geworden. Doch wandte
kurz vor dem Übergang der Krone auf den Sachsenherzog die
bekannte Kirchenversammlung zu Hohenaltheim (916) der „simo-
nistischen Ketzerei“ ihre ganz besondere Aufmerksamkeit zu“.
Im 28. Kapitel ihrer Beschlüsse bezeichnet sie dieses Übel mit
den Worten Gregors des Großen als die älteste Häresie, die sich
1 Concil. Paris 829, I. 11. Vgl. auch die Beschlüsse der Synoden von
Juditz- Diedenhofen 844 (e 2) und Meaux 845 (c. 43).
2 M. G. Leges II, 556 fl.; vgl. Dümmler, Gesch. des ostfränk. Reiches III
(Lpzg. 1888), 605 ff; Hauck III, 13 ff.; über das Durcheinanderbringen von
Altheimer und Erfurter Akten bei Burchard von Worms schon Leibniz a. a. O.
414 fl., M. G. Constit. I, 2.
182 Friedrich von Bezold
wider die Kirche erhoben habe. Mit dem rechtswidrigen Erwerb
der „sacri ordines“ wird zugleich die Erlangung eines Bistums
durch „ambitus“ in aller Form verdammt, auch wenn der Be-
werber sonst jeder Anforderung an einen tadellosen Bischof ent-
sprechen sollte. Der „ambitus“ wird allerdings nicht als ketzerisch,
wohl aber als „nefas“ gebrandmarkt und im 29. Kapitel der be-
sondere Fall des Bischofs Richwin von Straßburg behandelt, der
als Eindringling und Verletzer der kanonischen Vorschriften die
Suspension zu gewärtigen hat!. In einem anderweitigen Beschluß
(Kap. 11) wird das Verbrechen des Sakrilegs dalıin definiert, dab
es sowohl von Klerikern, die in Leben oder Lehre ihrem Hirten-
amt zuwider handeln, als von Laien, die sich kirchlichen Besitzes
unrechtmäßig und „inreligiose“ anmaßten, begangen werden könne‘.
Heinrich von Sachsen hatte, obwohl damals mit König Konrad
nicht im offenen Kampf, weder selbst noch durch Entsendung
seiner Bischöfe an der Synode teilgenommen; die letzteren wurden
deshalb als ungehorsam gerügt (Kap. 30) Jedenfalls lag beim
Beginn seiner Regierung eine feierliche Kundgebung der meisten
deutschen Kirchenfürsten gegen die Simonie rechtskräftig vor.
Es fragt sich nun, ob seine eigene Kirchenpolitik irgendwie den
Hohenaltheimer Beschlüssen gerecht zu werden suchte. Uber
die Bischofsernennungen unter seiner Herrschaft sind wir nur sehr
unzulänglich unterrichtet. Aber gleich das Abkommen, wodurch
er dem Herzog Arnulf die Einsetzung (Investitur) der bairischen
Bischöfe einräumte, zeigte mit genügender Deutlichkeit, daß Hein-
rich keinenfalls gesonnen war, von der hergebrachten Behandlung
dieser zugleich kirchlichen und politischen Frage abzugehen. Der
heilige Udalrich verdankte seine Erhebung auf den Augsburger
Sitz (923) der Empfehlung des Herzogs Burchard von Schwaben
und anderer vornehmer Verwandter beim König. Vor allem griff
aber Heinrich, der 925 Lothringen wieder mit dem Ostreich ver-
einigte, in die Besetzung der westlichen Bistümer ein. Schon 920
hatte er versucht, angesichts einer Doppelwahl in Lüttich, bei der
beide Parteien sich auf die Wahrung der kanonischen Vorschriften
1 Vgl. Hauck III, 209 A. 4; Weise 8. 75 A. 2.
2 Gegen den letzteren Fall erhob nach Liudprand (A ntapod. W. 28) Otto 1.
schärfsten Protest („nolite sanctum dare canibus"). als ihm während des inneren
Krieges von 939 ein Graf die Überlassung einer reichen Abtei zumutete. L.
bezeichnete den König wegen seiner Standhaftigkeit in dieser gefährlichen
Anfechtung als „adhleta Dei“. Vgl. Ranke a. a. O. 641f.
Weise S. 110 f.
Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 183
beriefen, den im Einverständnis mit dem Herzog Giselbert erlıo-
benen Kandidaten Hilduin durchzusetzen. In Verdun gelang es
ihm wirklich, den vom Franzosenkönig ernannten Bischof durch
einen Mann seines Vertrauens zu verdrängen. Ebenso verfuhr er
(927) mit Metz, ohne Rücksicht auf die dort vollzogene kanonische
Wahl!. Von französischer Seite blieb der Vorwurf nicht aus, er
habe dabei Simonie im gröbsten Sinn geübt und üben lassen.
König Karl III. führt in einem Schreiben an die Erzbischöfe und
Bischöfe seines Reichs eingehend Klage darüber, daß Hilduin das
Lütticher Bistum „gegen alle Statuten sowohl der heiligen Väter
als der Könige unserer Vorfahren“ usurpiert und hiefür die Hilfe
Heinrichs und seiner Großen mit einer schweren Menge Gold und
Silber erkauft habe; die Schätze der Lütticher Kirche und des
Aachener Palastes seien zu diesem Zweck ausgeplündert und
Hilduins Weihe bei dem Erzbischof Hermann von Köln mit Dro-
hungen erzwungen worden“.
Dieses Sündenregister ist natürlich von den Gegnern aufgestellt
worden. Ein seltener Fall aber dürfte es gewesen sein, daß ein
Herrscher selbst öffentlich zugab, in Sachen einer Bistumsbesetzung
rechtswidrige Wege gegangen zu sein. So nahm nach dem Bericht
Richers König Rudolf von Frankreich seine frühere Einsetzung
eines Unmündigen auf den Stuhl von Reims in einer Ansprache
an die dortige Einwohnerschaft als eine bedauerliche Verirrung
zurück; „ich bereue so gehandelt zu haben“ (931) s. Das Gelöbnis
Heinrichs bei Liudprand steht in zeitlicher Nachbarschaft zu diesem
Vorgang, enthält aber nichts von einer solchen Selbstanklage. Der
König verkündigt nur, er werde die von seinen Vorgängern,
d. h. von den letzten Frankenkönigen, geübte Simonie fortan in
seinem Reich nicht mehr dulden, und fordert alle Anwesenden
zum Mitgelöbnis auf („voveamus — ac — vota reddamus“) Mau
darf freilich den Wortlaut des Berichts nicht zu stark pressen,
da für irgend eine schriftliche Vorlage kein Beweis zu erbringen
ist. Vermögen wir doch nicht einmal darüber volle Sicherheit
zu gewinnen, ob ein Vorgang wie der hier erzählte wirklich erst
während des im vollen Zug begriffenen Ungarnkriegs statt-
gefunden hat. Er könnte auch von dem Verfasser gleich anderen
Einzelheiten (wie z. B. die zeitlich lange vorher liegende Krank-
1 Ebd. S. 88 f.; 90 fl.
2 M. G. Capitularia Il, 378 ff.
® Richer, Histor. I. 60. R. ist freilich ein wenig verlässiger Gewährsmann.
184 Friedrich von Bezold
heit des Königs) willkürlich in diesen Zusammenhang eingesetzt
worden sein. Liudprand ist chronologisch so unbekümmert wie
nur irgend ein Memoirenschreiber alter und neuer Zeiten, aber
„seine Stärke liegt“, wie Hofmeister einmal sagt, „in der Auf-
fassung des Einzelnen ohne Rücksicht auf den Platz, den es, be-
dingt und bedingend, in der Gesamtheit des Geschehens einnimmt“ +.
Und sein neuester Herausgeber urteilt wohl mit Recht, man habe
ihm keine einzige absichtliche Unwahrheit nachweisen können’.
Sicherlich paßt ein königliches Vorgehen gegen die Simonie durch-
aus zu den auch sonst wahrnehmbaren Anzeichen einer stärkeren
Annäherung an die Kirche, wie sie uns in Heinrichs späteren Regie-
rungsjahren entgegentreten. In diesem Zusammenhang mag eine
Erinnerung daran gestattet sein, daß der Versuch, Liudprands Er-
zählung mit der Erfurter Synode in Beziehung zu setzen, schon
sehr alten Datums ist. So unzulässig es nun auch wäre, einem so
verdächtigen Gewährsmann wie Trithemius folgen und die Synode
als eine hauptsächlich gegen die Simonie gerichtete Tagung an-
sehen zu wollen®, so ergeben doch die nicht vollständig erhaltenen
Erfurter Akten einen Anhaltspunkt dafür, daß man auf die Be-
schlüsse von Hohenaltheim zurückgegriffen habe. Wie damals
wurde auch jetzt, aber diesmal aus uns unbekannten Gründen,
der Verkehr der Bischöfe mit Gebannten einer besonderen Beach-
tung und Ahndung unterzogen. Hiebei lag es wohl nahe genug,
auch die Altheimer Auslassungen über unrechtmäßigen Erwerb
geistlicher Weihen und Amter aufs neue in Betracht zu ziehen,
aber es fehlt an jedem Beleg für eine solche Folgerung. Jeden-
falls sah sich die Erfurter Synode veranlaßt, den Eifer des Königs
um die „Wahrung der christlichen Religion“ rühmend hervorzu-
heben“. Widukind und Liudprand übergehen die Kirchenversamm-
1 A. Hofmeister, Die heilige Lanze (Gierke, Untersuchungen 96, Berl.
1908), S. 7 f.; vgl. schon Köpke, De vita et scriptis Liudprandi (Berl. 1842), S. 114.
2 Becker a. a. O. S. XX
s Wenn Trithemius (Annales Hirsaugienses I, S. Gallen 1690, S. 78,
zum Jahre 935) behauptet, die Synode sei hauptsächlich wegen des Lasters der
Simonie und der Unenthaltsamkeit der Priester gehalten worden (vgl. Binterim,
Pragmat. Gesch. der Deutschen — Konzilien III, Mainz 1837, S. 276 A. 1), so
ist dies wahrscheinlich auf Benutzung des Liudprandkapitels zurückzuführen.
Ganz bestimmt setzt das Kapitel mit der Synode in Zusammenhang Gund-
ling, De Henrico Aucupe (Halle 1?11), S. 212.
Vgl. Constit. I, 3 (cap. II der Gesta): „ad augmentum christianae
religionis“; zu cap. 9 (ebd. 4) die Kapitel 6, 7 und 27 der Altheimer Beschlüsse
(Leges II, 556; 558).
Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 185
lung mit Stillschweigen. Bei dem ersteren verstecken sich viel-
leicht die weltlichen Verhandlungen zu Erfurt in der Volksent-
scheidung über den Ungarnkrieg. Liudprands Kapitel dagegen
erinnert unmittelbar an die Beratungen des Königs und der Bi-
schöfe über „das Wohl und die Erhaltung der heiligen Mutter
Kirche“. Wenn das Ausschreiben einer Kirchensteuer die Zu-
stimmung der Laiengewalten voraussetzt, so ist eine königliche
Erklärung gegen die Simonie ohne vorherige Verständigung mit
den Bischöfen kaum denkbar. Und wir wissen, daß die Synode
unter der Leitung des Mainzers Hildebert stand, den Widukind
als „einen Mann von wunderbarer Heiligkeit“ und Besitzer der
Prophetengabe gefeiert hat.
Nun ist aber noch klarzustellen, was denn Heinrich eigent-
lich abschwören wollte, wenn er von der simonistischen Ketzerei
sprach. Von einem Verzicht auf jede entscheidende Teilnahme
an der Besetzung der Bistümer kann natürlich nicht die Rede
sein. Sie erhielt sich noch lange Zeit trotz aller grundsätzlichen
Anerkennung und auch praktischen Anwendung des alten kirch-
lichen Wahlrechts so gut wie unangetastet; wer hätte unter der
sächsischen Dynastie auch nur eine strenge Ausschaltung des
„ambitus“ entdecken können? Daneben stoßen wir allerdings
gelegentlich auf das Vorhandensein eines gewissen Schuldgefühls
bei den weltlichen Machthabern, deren Wille schließlich doch für
die Vergebung der höchsten kirchlichen Ämter entscheidend war.
Dies wird uns nicht allein durch jenes Reimser Geständnis des
Franzosenkönigs bezeugt, sondern auch durch ein deutsches Vor-
kommnis, das ich, obwohl es in den zwanziger Jahren des
XI. Jahrhunderts spielt, mit der Erzählung Liudprands zusammen-
stellen möchte. Wipo, der Biograph Konrads II., berichtet davon,
wie im Anfang seiner Regierung (1025) „die simonistische Ketzerei
plötzlich auftauchte und rasch wieder verschwand‘. König und
Königin hätten von dem für Basel ernannten neuen Bischof „un-
ermeßliches Geld“ erhalten, der König aber dann Reue empfunden
und ein Gelübde getan, künftig nie mehr für die Besetzung eines
Bistums oder einer Abtei Geld zu nehmen, „welchem Gelübde er
so ziemlich treu blieb“ („in quo voto pene bene permansit“);
wirklich („optime et sine omni scrupulo“) erfüllt habe es freilich
erst sein Sohn Heinrich III.). Dies führt uns meines Erachtens
1 Wipo, Gesta Chuonradi II., c. 8.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 13
186 Friedrich von Bezold
mit hinlänglicher Deutlichkeit auf das, was Heinrich I. abschwören
konnte und wollte. Im X. Jahrhundert war der ursprüngliche
Begriff der Simonie, der sich auf die unrechtmäßige Erteilung
und Erwerbung der Ordination bezog, noch nicht derart aus-
gebaut worden, daß auch die weltlichen Mithelfer an einem solchen
Verbrechen der gleichen Verdammung anheim fallen sollten wie
die Kleriker, die sich seiner schuldig machten ) Die Hohenaltheimer
Synode verhängt selbst bei dem nicht als Ketzerei bezeichneten
„ambitus“ nur über den Geistlichen, der sich unter Mitwirkung
außerkirchlicher Einflüsse zu einer kirchlichen Würde befördern
läßt, die Vorenthaltung der Weihen. Immer warf jedoch die Ent-
richtung einer Geldsumme bei der Erhebung zum Bischof oder
Abt, das „munus a manu“, den dunkelsten Schatten nicht allein
auf den zahlenden Bewerber, sondern auch auf den weltlichen
Empfänger. Hier trat ja die Analogie zu dem berüchtigten Vor-
gehen des Simon Magus, die Vorstellung eines Kaufs und Ver-
kaufs höchster geistlicher Güter, unmittelbar zutage. Daß auch
bei der Erteilung weltlicher Ämter und Lehen ähnliche Zahlungen
vorkamen?), konnte doch keine genügende Beruhigung gewähren.
Heinrich I. besaß, obwohl er nicht nur dem Königtum, sondern
auch dem Herzogtum bei den Bischofsernennungen eine ent-
scheidende Rolle zu wahren suchte, doch die angestammte Frömmig-
keit der Liudolfinger?). Es ist sehr wohl denkbar, daß mit der
oben hervorgehobenen Wendung seiner Kirchenpolitik auch persön-
liche Beweggründe zusammengetroffen wären, um ihn zu einer
antisimonistischen Kundgebung zu bestimmen. Zeigen doch ver-
schiedene Kapitel der Erfurter Synodalbeschlüsse, namentlich
bezüglich der Gerichtsverfassung, ein Entgegenkommen gegen
die Kirche, das von den Bischöfen mit besonderem Dank an-
erkannt wird. Persönlich aber mag dem König etwa jener
Lütticher Fall von 920 nachgegangen sein, denn auf den Wort-
laut der Liudprandrede, der nur die Vorgänger Heinrichs be-
schuldigt, darf kein allzugroßes Gewicht gelegt werden‘).
1 Vgl. A. Dresdner, Kultur- und Sittengesch. der italien. Geistlichkeit
(Breslau 1890), S. 31 ff.; Sack ur a. a. O.; C. Mirbt, Publizistik im Zeitalter
Gregors VII. (Lpzg. 1894), S. 843 fl. Hirsch im Archiv f. katbol. Kirchen-
recht III. 10 (1906), S. 8.
2 Waitz, Deutsche Verfassungsgesch. VIII. 409.
s Waitz, Jahrbb. S. 14 170.
Auch bei Waitz, Verf.-Gesch. VIII, 407 ff., wird der Lütticher Fall
besonders hervorgehoben.
Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I. 187
Wenn wir die Herkunft unseres Kapitels aus einer dem
Historiker zugänglichen Überlieferung annehmen, so liegt, ohne
auf die unsichere Aushilfe von umlaufenden Liedern greifen zu
müssen, am nächsten der Gedanke an mündliche Mitteilungen
aus den Kreisen des hohen Klerus und hier wieder eine Be-
rührung des Verfassers mit Heinrichs Enkel Wilhelm von Mainz.
Wie dessen Interesse an dem Aufblühen einer gut dynastischen
Geschichtschreibung, steht auch seine Mißbilligung einer allzu-
starken Belastung des Bischofsamts mit weltlichen Aufgaben
außer Zweifel ). Als Liudprand schrieb, staud Wilhelm in einem
jahrelangen Kampf gegen die von seinem Vater geplante Aus-
stattung des neuen Erzstifts Magdeburg. Das übte aber gewiß
keinen hemmenden Einfluß auf sein Bestreben, dem Königshaus
ein möglichst fleckenloses Gedächtnis zu sichern, was freilich an-
gesichts der kaum erst beendigten scharfen Familienzwistigkeiten
nicht leicht zu bewerkstelligen war. Gundlach zeichnet ihn als
den maßgebenden Verwalter einer geistlich gefärbten „Hoftradition“
oder „Hof legende“. Eine so ehrenrührige Darstellung, wie sie
nachmals das ältere Mathildenleben von dem Aufstieg Ottos I.
zur Krone durch eine Soldatenempörung gibt, hätte sich wohl
unter seiner Kontrolle nicht ans Licht wagen dürfen, ebensowenig
der bösartige Klatsch, den Thietmar von Merseburg über die
Erzeugung und Geburt Heinrichs von Baiern vorbringt?). Da-
gegen ist es für Wilhelm bezeichnend, daß er in eine Handschrift
der Reichenauer Annalen selbst einen Satz über seine eigene
Bischofswahl eintrug, der die Zustimmung von Klerus und Volk
ausdrücklich betont. Dieser Doppelanforderung einer dynastischen
und kirchlichen Korrektheit vermochte aber kaum jemand besser
gerecht zu werden als der geistlich und höfisch gleich geschulte
Liudprand. Die Nichterwähnnng des Mainzer Erzbischofs in der
Antapodosis erklärt sich zur Genüge daraus, daß sie mit dem
Jahr 950 abbricht. Jedenfalls hatte der Geschichtschreiber gerade
bei seiner Darstellung Heinrichs I. darauf Rücksicht zu nehmen,
daß dessen Gemahlin Mahthild noch am Leben war. Er empfing
persönlich den tiefsten Eindruck von der Standhaftigkeit, mit
der die königliche Frau ihr ganzes Witwendasein zu einem
Sühnopfer für ihre und ihres Gatten. Sündenlast zu gestalten
strebte (AntapodosisIV.15). Die Ausstattung Heinrichs mit einem
ı Vgl. Hauck IlI, 39; Gundlach I, 7A.1.
3 Vita Mahth. ant. c. 16; Thietmari Merseb. chronicon 1.14. _
13*
188 Friedrich von Bezold: Ein antisimonistisches Gelübde König Heinrichs I.
erlogenen Gelübde hätte wohl kaum ihren Beifall gefunden. Bei
dem König selbst werden wir vielleicht nicht die gleiche Stärke
des religiösen Empfindens annehmen dürfen, wie bei Mahthild
oder seinem Sohn Otto. Aber es wäre gewiß ein starker Ana-
chronismus, wenn wir uns den Sachsen des X. Jahrhunderts als
einen reinen für kirchliche Einflüsse und Anwandlungen un-
zugänglichen Realpolitiker vorstellen wollten. Thietmars Er-
zählung, er habe einst zur Büßung einer Schuld eine Pilgerfahrt
nach Rom unternommen, findet sonst keine Bestätigung; sie ist
nach dem Urteil von Waitz „wunderlich“, jedoch nicht un-
glaublich). Bei der von Liudprand (Antapodosis IV, 25) über-
lieferten Erwerbung der heiligen Lanze, mag sie auch nur eine
Begleiterscheinung der politischen Auseinandersetzung mit dem
Burgunderkönig sein, spielt ohne Zweifel der Wunsch nach dem
Besitz der siegverbürgenden Reliquie eine wesentliche Rolle.
Und als eine Verbürgung des Siegs, als Gewissensentlastung vor
einem Gottesgericht, wie es der Ungarnkrieg brachte, erscheint
auch das von dem gleichen Verfasser berichtete Gelübde.
Ich wiederhole noch einmal, daß hier nur von Möglichkeiten
oder Wahrscheinlichkeiten, nicht von einer einwandfreien Lösung
des Problems die Rede sein konnte. Einen besonderen Anlaß,
aus dem gerade damals dem König die Unregelmäßigkeiten in
Sachen der Bischofswahlen das Gewissen gerührt hätten, vermag
ich nicht anzugeben. Aber die Erfurter Synode offenbart uns bei
ihm eine so ausgesprochene Neigung, der Kirche entgegen-
zukommen, daß in diesem Zusammenhang auch seine anti-
simonistische Kundgebung nicht mehr so fremdartig aussieht wie
auf den ersten Blick. Und der Wortlaut, den Liudprand der
Königsrede gegeben hat, erregt doch entfernt nicht jene Be-
denken, wie sie der Glaubwürdigkeit der berühmten, von dem
Cluniazenser Rodulfus Glaber vorgeführten Simonieaussprache
Heinrichs III. entgegenstehen?). So harmlos indessen der Aufruf
zum werktätigen Glauben und zur „unitatis caritas“ bei einem Ge-
schichtschreiber der Ottonenzeit gegenüber der verschärften und
drohenden Stimmung des XI. Jahrhunderts sich ausnehmen mag, so
bleibt sein Bericht in jedem Fall ein nicht zu übersehendes Vor-
zeichen der späteren weltbewegenden Kämpfe zwischen Kirche und
Staat. Es kam mir vor allem darauf an, dies in Erinnerung zu bringen
und vielleicht etwas zu einer endgültigen Klarstellung beizutragen.
Waltz, Jahrbb. S. 170. vgl. Hauck III, 586 A. 3.
189
Forschungen
zur Vorgeschichte des Bauernkrieges.
Von l
Otto Schiff.
HI. Die unechte Reformation Kaiser Friedrichs III.
Als die Führer der aufständischen Bauern im Mai 1525 eine
Reform der deutschen Reichsverfassung planten, wählten sie zur
Grundlage ihres Entwurfes eine Flugschrift, die zwei Jahre vor-
her erschienen war, die sogenannte Reformation Kaiser Fried-
richs III. Gegenüber dem geschichtlichen Recht mit seinen Härten
und Unbilligkeiten verkündigt die Flugschrift die „christliche und
menschliche Freiheit“. Am klarsten erläutert sie diesen Begriff
in den Worten: „Die christlich freyheidt menschlichs wesens
rechter natuerlicher vernunfft, daz allen menschen gleichmessig
und leidlich seyn mag; damit entpfacht der gemeyn nutz seyn
auffnemen.“ Offenbar vertritt der unbekannte Verfasser der Flug-
schrift hier den Gedanken des christlichen Naturrechts, das Ideal
einer Gesellschaftsordnung, die mit der Vernunft, dem Nutzen der
Gesamtheit, ebenso gut übereinstimmen will wie mit dem bib-
lischen Gebot der Nächstenliebe. In den rein religiösen Fragen
zeigt die Schrift bei gut lutherischer Denkart doch große Mäßi-
gung. Viel entschiedener ist sie in weltlichen Dingen: Hier will
sie dem gemeinen Nutzen und dem armen Mann zuliebe alle
mächtigen und begüterten Stände in die gebührenden Grenzen
verweisen. Am schärfsten kämpft sie gegen den schrankenlosen
Eigennutz dreier Stände, der Geistlichen, der Rechtsgelehrten
und der Großkaufleute. Die Geistlichkeit soll auf weltliche Macht
und weltlichen Reichtum verzichten; sie soll sich auf die Seel-
sorge beschränken und mit einem ziemlichen Unterhalt zufrieden
sein; sonst droht ihr ein Aufstand der Gemeinde. Die Rechts-
gelehrten sollen nur als Ratgeber, doch nicht als Mitglieder von
190 Otto Schiff
Gerichten und Verwaltungsbehörden geduldet werden. Ein Groß-
kaufmann oder eine kaufmännische Gesellschaft darf künftig nicht
mehr als zehntausend Gulden Betriebskapital im Handel anlegen.
Aber auch Fürsten, Edelleute und städtische Obrigkeiten sollen
ihren Sondervorteil dem gemeinen Nutzen opfern: Nur wirklich
notwendige Lasten dürfen sie dem gemeinen Mann in Stadt und
Land aufbürden; sonst wird die Revolution auch sie hinwegfegen.
Eine wohlgeordnete Rechtspflege, sichere Straßen, Einheit von
Münze, Maß und Gewicht, Armenpflege und Kredithilfe vollen-
den das Bild eines von sozialem Geiste beherrschten Gemein-
wesens, das durch ein Reichsheer gegen äußere und innere Feinde
geschützt wird.
Mit dem Ursprung des Reformplans, der 1523 zuerst im Druck
erschien, hat sich die Forschung schon häufig beschäftigt. Aber
nur wenige wirklich wertvolle und sichere Ergebnisse wurden
dabei gewonnen. Schon früh erkannte man, daß die Reformation
Friedrichs III. mit dem Kaiser, dessen Namen sie trägt, nichts
zu schaffen hat, sondern unzweifelhaft ein Erzeugnis der ersten
Jahre nach Luthers Auftreten ist. Dann entdeckte G. Egelhaaf
(1889), daß die Flugschrift mit den Reformbestrebungen zusammen-
hängt, die die ständische Reichsregierung jener Tage, das Reichs-
regiment zu Nürnberg, im Jahre 1523 verfolgt hat. Insbesondere
auf eine eigenartige Übereinstimmung wies er hin: Der Gedanke,
das Kapital der Handelsgesellschaften auf eine bestimmte Summe
zu beschränken und dadurch die verhaßten „Monopolia“ zu brechen,
stand gerade damals auf der Tagesordnung; ein Ausschuß des
zweiten Nürnberger Reichstages hatte ihn bereits um Neujahr 1523
ausgesprochen!. Fördernde Einzelergebnisse, auf die wir später
zurückkommen, haben C. F. Homeyer (1856) und K. Schottenloher
(1907) gewonnen. Einen’umfassenden Versuch, den Ursprung und
die Quellen der Flugschrift aufzudecken, unternahm in den Jahren
1909 und 1910 Heinrich Werner, ein Forscher, der namentlich
durch seine Arbeiten über einen älteren Reformplan, die Refor-
mation Kaiser Sigmunds, und die sich daran knüpfende Fehde
mit C. Köhne bekannt geworden ist”. Was J. E. Jörg „in dunkler
ı Egelhaaf, Deutsche Gesch. im 16. Jahrhundert I. S. 498—499. Vgl.
ebenda S. 424. — Das Ausschußgutachten über die Monopolien ist jetzt gedruckt
in RTA Jüngere Reihe III, Nr. 104.
2 H, Werner, Die sog. Reformation des Kaisers Friedrich III.“, ein Reichs-
reformplan der westdeutschen Reichsritterschaft. I. Verfasser und Entstehung
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauerukrieges 191
Ahnung“ angenommen hatte, glaubt Werner überzeugend nach-
weisen zu können: Daß die Reformation Friedrichs III. aus der
reichsritterlichen Bewegung erwachsen ist!. „Haarscharf“ will
er aus sachlichen und formalen Gründen dartun, daß die Schrift
auf den Landauer Rittertag vom 13. August 1522 zurückgeht“.
Nach seiner Ansicht hat diese Versammlung, die kurz vor Sickin-
-gens Angriff auf den geistlichen Kurstaat Trier stattfand, nicht
nur den bekannten Ritterbund unter Sickingens Hauptmannschaft
errichtet, sondern außerdem in geheimer Beratung eine neue
Reichsordnung beschlossen, die nach dem Siege des Hauptmanns
und nach der Säkularisation der Kirchengüter ins Leben treten
sollte. Diese Reichsordnung ist erhalten, aber niemand hat sie
bisher erkannt: Es ist die Reformation Friedrichs III. „Sie stellt
die bisher vermißten geheimen Pläne [der Landauer Einung] dar,
sie füllt die Lücken in der Forschung vollständig aus und wirft
zugleich neues Licht auf die Reichsritterschaftsbewegung unmittel-
bar vor ihrem politischen Untergang®.* Auch der Verfasser oder
Redaktor der Schrift ist nach Werner deutlich zu erkennen: Es
ist kein anderer als Hartmut von Cronberg, der Reichsritter aus
dem Taunus, der sich in seinen Schriften als Kämpe für das
Evangelium, im Leben als Anhänger Sickingens bewährt hat.
Alle Rätsel, so scheint es, sind hier gelöst. Aber ehe wir die
Lösung annehmen, gilt es die Gründe zu prüfen, die für einen
ritterlichen Verfasser überhaupt, für Hartmut von Cronberg be-
sonders, in die Wagschale fallen. |
Für die Zugehörigkeit des Verfassers zum Adel spricht nach
Werner ein ausdrückliches Zeugnis. Im „Beschluß“ der Schrift
klagt der Verfasser wiederholt, daß die Pfaffheit „uns“ und
der Schrift. II. Die Quellen .. (Westdeutsche Zeitschr. für Gesch. u. Kunst.
Jahrg. 28, S. 29 — 70 und Jahrg. 29, S. 83 — 117). Ich führe die beiden Teile
der Arbeit kurzweg als W. Z. 28 und W. Z. 29 an. Der älteste Text der
„Reformation“ ist nach einer verlorenen handschriftlichen Vorlage abgedruckt bei
M.Goldast, Reichssatzung. [Teil I.] Hanau 1609. S. 166—180. Ueber die jüngere
Fassung, die in vier Drucken der Reformationszeit vorliegt, siehe unten S. 211:
Die Schrift enthält 13 Artikel mit je 4 Deklarationen; Artikel 13 ist als
Beschlußartikel bezeichnet.
t W. Z. 28. S. 81. Vgl. dazu J. E. Jörg, Deutschland in der Revolutions-
periode von 1522 — 1526 (Freiburg i. B. 1851), S. 302 Anm. 13.
2 W. Z. 28, 8.47.
s Ebda. S. 52. Der neueste Darsteller der Reformationszeit, G. Mentz
(Deutsche Gesch. im Zeitalter der Reformation .. S. 148 Anm. 1) folgt Werner.
192 Otto Schiff
„unseren Voreltern“ unter geistlichem Vorwande Hab und Gut
abgelistet habe. Da die Kirche ihre Ausstattung vom Adel
empfangen habe, rechne der Verfasser sich an dieser Stelle aus-
drücklich zum Adel!. Aber dieser Schluß ruht auf einer falschen
Voraussetzung: Nicht nur der Adel, sondern alle weltlichen Stände
haben die Kirche durch Stiftungen bereichert. Dessen war der
Verfasser der Flugschrift sich wohl bewußt; denn er hebt in der
dritten Deklaration des sechsten Artikels ausdrücklich hervor,
daß der geistliche Stand „die von Stetten“ so gut wie die Ritter
aus ihrem väterlichen Erbe verdrängt habe. Der Verfasser rechnet
sich also im Beschluß nicht zum Adel, sondern nur zu den Laien
ohne Unterschied des Standes.
Ein ausdrückliches Zeugnis für den .adligen Stand des Ver- |
fassers liegt demnach nicht vor; es fragt sich nun, ob innere
Gründe, ob Geist und Absicht der Schrift dennoch auf einen ritter-
bürtigen Urheber deuten. Nach Werner ist der ganze Reform-
plan erfüllt von dem Bestreben, dem Adel die verlorene Stellung
in Verwaltung und Rechtspflege zurückzuerobern. Darum will
der Verfasser die Doktoren des römischen Rechts, die sich an die
Stelle der adligen Amtleute und Richter gedrängt hatten, aus
Rat und Gericht verbannen; darum weist er der Ritterschaft die
Aufgabe zu, Recht und Frieden zu schützen; darum gibt er ihr
eine starke Vertretung in den Gerichten, ja er schlägt geradezu
den Instanzenzug vor, den die Ritterbeschwerden gefordert hatten?.
Auch seine Angriffe auf die Fürsten erklären sich aus seiner
ritterlichen Geburt: Gerade der Adel litt ja unter der willkür-
lichen Rechtsprechung und Besteuerung, die Deutschlands Fürsten
mit Hilfe ihrer rechtsgelehrten Beamten eingeführt hatten. Die
Reformation Kaiser Friedrichs atmet nach Werner denselben Geist
wie die Beschwerdeschrift, die ein Rittertag zu Schweinfurt gegen
Ende des Jahres 1522 an den zweiten Nürnberger Reichstag ge-
richtet hat“. In der Tat finden sich in dieser Urkunde verwandte
Beschwerden über Neuerungen in der Rechtspflege und im Steuer-
wesen, über Eigennutz der Richter und Ungerechtigkeit gegen
die Armen, aber sie finden sich nicht nur in adligen, sondern
auch in städtischen Kundgebungen. So beklagten sich die Städte
im Dezember 1522 bei dem Reichsregiment über mangelhafte
1 W. Z. 28, S. 46 u. S 32 Anm. 17.
2 Ebda., besonders S. 88 — 43.
3 RTA Jüng. Reihe 3, Nr. 113.
4
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 193
Rechtshilfe, über eigennützige Richter und Neuerungen im Zoll-
wesen; ja, sie warnten ernstlich vor einer Empörung des be-
drückten Volkes: „Nun ist aber E. Gn. u. Gu. unverporgen, wie
hoch und ubermessig Teutschland vor allen andern nacion mit
vilfeltigen grossen zollen, meuten, glaiten und andern dinstper-
kaiten allenthalben beschwert, wie ungleich es auch zu achten,
auch allen gotlichen und menschlichen gesetzen entgegen ist, das
ein oberkait oder stand mit so vil personen nachtail, auch der
armen leut und des gemeinen mans schweiss, plut und verderben
allein raichen und aufnemen soll. Neben dem wissen E. dl. Gmkt,
chfl. u. fl. Gn. u. Gu., wie aufrurig sich die leuft allenthalben im
heiligen reich dieser zeit ereugen. Darumb wol not were, den ge-
meinen man nit mit noch mer unträglichen purden zu belestigen ..“ 1
Wie sehr erinnert diese Warnung an die Worte der „Reformation“:
„Dann es wollen nit allein fuersten, graven, heren, auch prelaten,
stedt, communen, schlecht ritter und knecht zoll, meut, ungelt,
steuer unnd beschwerungen taeglichs uff bringen und damit den
gemeyn man so hart uberladen, als ob er [lies: ir! ihn dar zu
noetten wollet, das er euch euers boesen regament entsetzen soll.
Secht wol auff, das ihr nit euers patrimoniums darzu beraubt
werden: wa es so wol geraedt, das ihr nit gar erschlagen wer-
den. Fuerwar, ihr fuersten, ihr stellet fast nach unrechtem gutt:
wolt dem armen sein schweiss und blut wider recht aussaugen.
Es ist warlich genug: ihr seyndt gewarndt.“? Demnach berührt
sich die Flugschrift ebenso gut mit der städtischen Beschwerde-
schrift wie mit der adligen; alle drei wiederholen eben allgemein
verbreitete Klagen der Zeit. Insbesondere war der Haß gegen
die Rechtsgelehrten nicht bloß im Adel, sondern in allen Schichten
verbreitet; so forderte, wie Werner selbst bemerkt, die Bürger-
schaft von Braunschweig, Worms und Nördlingen den Ausschluß
der Juristen aus Rat und Gericht!? Auch die Gerichtsverfassung,
die in der „Reformation“ vorgeschlagen wird, zeigt kein aus-
gesprochen ritterliches Gepräge. Wohl entsprach der Gedanke,
die Gerichtshöfe aus Vertretern der Stände zusammenzusetzen,
den Wünschen der Ritterschaft, aber er war schon durch die
Kammergerichtsordnung allbekannt. Überdies wendet die „Re-
1 Ebda. Nr. 69, Beschwerde 7; vgl. auch Beschwerde 3 u. 8.
2 Art. 8, Decl. 1.
3 W. Z. 28, S.42 Anm. 66. Vgl. dazu Janssen, Gesch. d. dtsch. Volkes
19. u. 20. Aufl. besergt durch L. v. Pastor 1, S. 584 ff.
194 i Otto Schiff
formation“ ihn keineswegs parteiisch zu Gunsten des Adels an;
sie räumt vielmehr, wie auch Werner zugibt, den Gemeinden
mehr Beisitzerstellen ein als den Rittern. Den vierfachen In-
stanzenzug, den die Flugschrift vorschlägt, hat die Ritterschaft
unseres Wissens überhaupt niemals gefordert’. Nach alledem
reicht die Verwandtschaft, die zwischen der Reformation Fried-
richs III. und den Forderungen der Ritterschaft obwaltet, nicht
aus, um gleichartige Herkunft zu beweisen.
Als Verfechter adligen Standesvorteils zeigt sich der Verfasser
nach Werners Ansicht auch dadurch, daß er keinem Unbefugten
den Genuß adliger Lehen und Freiheiten verstatten und außer-
dem den Grundzins der Hintersassen aufrecht erhalten will?.
Diese Forderungen kommen in der Tat den adligen Lehensträgern,
den adligen Grundherrn zu gute, aber sie zwingen uns nicht,
einen adligen Verfasser anzunehmen. Der Verfasser ist, wie wir
dargelegt haben und wie auch Werner anerkennt, überhaupt kein
reiner Vertreter von Standesbestrebungen, sondern will allen
Ständen im Rahmen des Gemeinwohls die ihnen zukommende
Stellung anweisen. Ein jeder soll seinen rechten Stand halten —
das ist der Kehrreim, den die „Reformation“ beständig wiederholt.
Ihr Verfasser gönnt den Edelleuten „ihre geordneten Stände,
Renten und Gülten“, aber er verlangt auch, daß der arme Mann
auf dem Lande geschont werde und daß „die Städte in Würden
bleiben“. Jeden Übergriff rügt er beim Adel so gut wie bei den
übrigen herrschenden Schichten. In der oben angeführten Stelle
geißelt er auch Ritter und Knechte wegen ihres bösen Regiments.
Überdies hängt er in seinen Ansichten über die zulässige Be-
lastung der Zinsleute von einem Schriftsteller ab, der durchaus
kein adliger Parteimann war: Von Martin Luther. Dieser hatte
im großen Sermon vom Wucher gelehrt, daß der Zinsherr nicht
nur am Gewinn, sondern auch an der Verlustgefahr beteiligt sein
ı Die von Werner (W. 2.28, S. 38) herangezogene 37. Beschwerde des
Schweinfurter Rittertages fordert nur, daß die Gültigkeit einer Appellation
künftig nicht mehr von der Beobachtung verwickelter Formalitäten abhängig
sei. — Nach der Kammergerichtsordnung von 1495 mußte der Kammerrichter
ein Fürst, Graf oder Freiherr, 8 von den 16 Beisitzern Ritter sein. Die Ord-
nung von 1521 fügte 2 Beisitzer aus dem Grafen- oder Freiherrnstande hinzu.
Über die Bestrebungen der Ritterschaft im Gerichtswesen vgl. R. Fellner, Die
fränkische Ritterschaft von 1495 — 1524 (Histor. Studien, hrsg. von E. Ebering,
Heft 50). |
2 W. Z. 28, S. 36.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 195
müsse: „Dan der Zinssman mit seynem gut ist unterworffen gottis
gewalt, dem sterben, krancken, wasser, feur, lufften, hagell,
donner, regen, wolffen, thieren unnd boesser menschen manichfeltig
beschedigung.... Alsso wo yhm nach getanem vleyss seyn arbeyt
nit gelinget, soll er und mag sagen zu seynem zinss herrn frey: `
‚diss jar byn ich dir nichts schuldigk, dan ich hab dir meyn
arbeyt und mühe zinss zu bringen auff dem und dem gutt ver-
kaufft, das ist mir nit geraten, der schad ist deyn und nit meyn.
Dan wiltu eyn interesse mit haben zu gewinnen, musstu auch ein
interesse mit haben zu vorliren, wie das foddert die art eyns
iglichen kauffs‘ Und wilche zinss herrn das nit leyden wollen,
die seyn als frum als reuber und moerder und reyssen auss dem
armen seyn gutt und narunge!.“
In engem Anschluß an diese Lehre verwirft die „Reformation“
alle festen Grundzinsen und läßt nur solche bestehen, die mit
dem Ertrage steigen und fallen: „Alle guetter, unter wem die
im reich gelegen seindt, mit ayner freyhaidt sollen gantz frey
und ledig gelassen und erkant werden: allayn was Gott gibt,
sol .. zum halben, dritten, vierten oder fuenfften tail, darnach
der grundt und das land gut oder boes ist, fuer herrn guelt ge-
acht werden. Also sol es auch mit dem grundtzinss der behausung
unnd solcher flecken gehalten werden. Damit der gemein man
von seym herrn nit anders, wann was die goettliche genad gibt,
in disem vall beschwerdt werden mag?.“ So verteidigt der Ver-
fasser die Rechte des Grundherrn nur soweit, als sie sich mit
dem gemeinen Nutzen und der christlichen Bruderliebe vertragen.
Daß der Verfasser den „gemeinen nutz“ als das Grundgesetz
allen gesellschaftlichen Zusammenlebens verkündigt, ist nach
Werner freilich das sicherste Kennzeichen seines Standes; denn
gerade die fränkische Reichsritterschaft habe sich gern als be-
rufene Vertreterin des gemeinen Nutzens geberdet®. In Wahr-
heit war der „gemeine nutz“ damals ein in allen Schichten ver-
breitetes Schlagwort, wie etwa heute das Wort „sozial“. „Die
Überzeugung“, sagt Schmoller in seiner grundlegenden Jugend-
arbeit über die volkswirtschaftlichen Ansichten der Reformations-
zeit, „da der Eigennutz immer verwerflich, daß seine Herr-
schaft immer traurige Folgen für das Gesamtwohl habe, daß für
1 Luthers Werke. Weimarische Ausg. 6, 56— 57.
2 Art. 3, Dekl. 3.
s W. Z. 28, S. 36 — 37.
196 Otto Schiff
dieses, für den allgemeinen Wohlstand des ganzen Volkes nur der
wirke, der den ‚gemeinen Nutzen‘ auch immer ım Auge habe,
hängt so innig mit dem ganzen sittlichen Charakter der Refor-
mation zusammen, war ein so notwendiges Produkt der christ-
lich-moralischen Lehren der Reformatoren sowohl als der durch die
humanistischen Studien wiederbelebten antiken Staatsanschauung,
daß es uns nicht wundern kann, wenn auch das ganze übrige
Volk von dem Hauche desselben Geistes berührt war“ !.
Neben dem „gemeinen nutz“ ist, wie Werner meint, noch ein
zweites Schlagwort für den Stand des Verfassers bezeichnend:
Der immer wiederkehrende Hinweis auf den „gemeinen mann“.
Gerade der Reichsritter sei nämlich gern als Wortführer des ge-
meinen Mannes aufgetreten, denn er sah sich selbst wie seine
Untertanen durch die erstarkende Fürstenmacht „geradezu ent-
erbt“; darum seien die Schweinfurter Ritterbeschwerden so reich
an Wendungen wie „der arme edelmann“, „die armen vom adel“?.,
In Wahrheit traten die Städte gelegentlich ebenso gut als Für-
sprecher des gemeinen Mannes auf, wie der Adel; wir haben
oben® durch ein Beispiel gezeigt, wie sie das Reichsregiment
vor einer Empörung des ausgesogenen Volkes warnten. Überdies
rechnet der Urheber der „Reformation“ den Adel keineswegs zu
den Armen und Enterbten, sondern ausdrücklich zu den Reichen:
„Der Adel, die Geweihten und andere Reiche“, heißt es im
elften Artikel. So spricht nicht ein Edelmann, sondern einer, der
zum Adel hinaufblickt.
Den eigentlichen Schlüssel zur Entstehungsgeschichte der Re-
formschrift findet Werner in der Schlußbemerkung, die neue
Ordnung werde erst nach einer Säkularisation des Kirchenguts,
die unmittelbar bevorstehe, ihren Anfang nehmen: „Nun kumbt die
zeit, dass euere gueter als der feindt gueter gebeut und auss-
1 Zeitschr. f. d. gesamte Staatswissenschaft Jahrg. 1860, 8.469. Zu den
von Schmoller gegebenen Belegen fügen wir noch einige hiuzu. In dem Gut-
achten eines reichsständischen Ausschusses, das um Neujahr 1523 abgefaßt ist
(RTA Jüngere Reihe 3, Nr. 164), kommt der „gemeine nutz“ ein Dutzend
mal vor. In der Flugschrift des Agricola Boius heißt es, man solle „mehr
vleis auff gemeinen nutz denn auff eygenen wenden“, „mehr Gottes ere und
die lieb des nechsten und den gemeinen dann eygen nutz suchen“, „zu unter-
haltung armer leut, gemeines nutz und anderer besserung“ sein Gut verwenden
(Flugschriften aus den ersten Jahren der Reformation, herausg. von O. Clemen,
Bd. 4, S. 265. 266. 268)
3 W. Z. 28, S. 42 — 43. 3 Siehe oben S. 192f.
—
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 197
gethailt werden. Wann als ihr die gemeyn beschwert haben, also
wirdt sie auch uber euch uffstehen, dass ihr kayn pleibende stat
nindert wissent. Nach diesen dingen werden erst die zwoelff
haubtartickel hievor angezaigt ihren anfang nemen mit ainer recht-
maessigen ordnung und reformation.“ Nach Werners Deutung zielt
der Verfasser hier auf den Säkularisationsplan Sickingens und
seiner Anhänger; die erstrebte Reichsreform setze den Erfolg
dieses Planes geradezu voraus. Die Drohung gegen Gut und
Leben der Prälaten passe jedoch nur in den Anfang der reichs-
ritterlichen Bewegung, in die Zeit des Rittertages von Landau.
Später — seit Sickingens Angriff auf den Kurstaat Trier — habe
die Erregung der Ritterschaft, wie nach einer Entladung, an
Spannkraft verloren; daher finde die Schweinfurter Beschwerde-
schrift so wenig Worte für die kirchlichen Gravamina!. Schon
die letzte Bemerkung ist nicht stichhaltig. Offenbar schwieg die
Schweinfurter Versammlung von den kirchlichen Mißständen nur
deshalb, weil sie sich nach der Aufforderung der Reichsstände
lediglich über Vergewaltigung und mangelhafte Rechtshilfe zu
äußern hatte?; zur Erregung gegen die Prälaten hatte sie wahr-
lich noch Grund genug, zumal Sickingen gar nichts ausgerichtet
hatte. Der von Werner hervorgehobene Gegensatz zwischen der
„Reformation“ und den Schweinfurter Beschwerden berechtigt
uns also nicht, die Flugschrift einer früheren Entwicklungsstufe
der Adelsbewegung zuzuweisen. Aber es ist überhaupt nicht be-
gründet, die angeführte Stelle auf das Unternehmen des großen
Reichsritters zu beziehen. Als die bedrückte Schicht, die sich
erheben wird, nennt der Verfasser ausdrücklich die „Gemeine“,
an einer anderen Stelle noch deutlicher den „gemeinen Mann“;
den Adel nennt er unter den Bedrückern, die sich vor einem
Aufruhr zu hüten haben?. In erster Reihe freilich gilt seine
Warnung der Geistlichkeit, aber in dieser Richtung bewegte sich
die revolutionäre Strömung nicht. erst seit Sickingen, sondern
schon seit den Zeiten der Taboriten. Auch die Bauernbewegung
bedrohte Gut und Leben der Geistlichen; das zeigt die Geschichte
des Bundschuhs, der 1502 das Bistum Speyer beunruhigte “.
1 W. Z. 28, S. 44—47. Vgl. auch W. Z. 29, S. 96.
2 RTA Jüngere Reihe 3, Nr. 112 (am Schluß).
s Vgl. Beschluß und Art. 8, Dekl. 1.
4 Vgl. R. Herold, Der Bundschuh im Bistum Speyer. Diss. (Greifswald
1889) S. 82 — 88. f
198 Otto Schiff
Namentlich seit 1518 weissagten die Seher und Sterndeuter überall,
daß 1524 das Schicksalsjahr der Priesterverfolgung und des Um-
sturzes sein werde!. Es liegt also kein zwingender Grund vor, die
Schlußbemerkung der „Reformation“ auf Sickingens Unternehmen
zu beziehen und sie zum -Angelpunkt der Erklärung zu machen.
Einen deutlichen Hinweis auf den Landauer Rittertag sieht
Werner in der Stelle: „Dess h. reichs ordnung vermag auch alle
ungehorsamen im reich gehorsam zu machen, er sey, wie maechtig
er wolle: und bedarff sich dass gemeyn reich nichts darumb be-
kuemmern. Wann [= denn] es seynen aygen ausschuss hat, die
allezeit darauff geschickt seind zu warten?.“ Mit diesem Aus-
schuß kann nach Werner weder das Reichsregiment noch das
Kammergericht gemeint sein, denn beide seien Organe des „ge-
meinen Reichs“, das sich nach dem ‚angeführten Satze ja gerade
nicht um die Ungehorsamen zu bekümmern brauche. Nur der in
Landau eingesetzte Zwölfer- Ausschuß könne gemeint sein; er
solle die neue Ordnung selbst gegen den Willen des „gemeinen
Reichs“ durchführen. Im zweiten Teile seiner Arbeit kommt
Werner auf die nämliche Stelle zurück und bemerkt: „Die west-
deutsche Reichsritterschaft fühlt sich also zusammen mit den zu
ihrer Vereinigung beigetretenen Mitgliedern .als das ‚Reich‘ gegen-
über dem ‚gemeyn Reich‘ und ihr Zwölferausschuß als oberstes
Organ des Reichs, das die vorliegende Reform annehmen und be-
stätigen wird und ihre Durchführung zu überwachen hats.“ Werner
glaubt also, daß der adlige Verfasser hier die Begriffe „Reich“
und „gemeines Reich“ einander gegenüberstelle; erst diese An-
nahme gibt ibm Anlaß, den einen der beiden Begriffe auf die
Reichsritterschaft zu deuten. Wir sehen keinen Grund, eine so
künstliche Unterscheidung in der Reformschrift anzunehmen. Das
„gemeine Reich“ ist offenbar nichts anderes als die allgemeine
Reichsversammlung, der Reichstag. Die Stelle bedeutet also: Der
Reichstag braucht sich um die Ungehorsamen nicht zu bekümmern,
denn er soll einen eigenen Ausschuß haben, der dafür zuständig
1 Vgl. J. Friedrich, Astrologie u. Reformation (München 1864), S. 87ff.
Friedrich (S. 138 ff.) bringt die „Reformation“ mit jenen Weissagungen in Ver-
bindung, hält sie für abhängig von Lichtenbergers Prognosticatio und nennt sie —
als Nachfolger Jörgs und Vorläufer Werners — „das Programm der Reichsritter“.
3 Art. 12, Dekl. 3. Vgl. Art. 13, Dekl. 1, wo derselbe Ausschuß als „Ge-
ordnete“ des Reichs bezeichnet wird.
s W. Z. 28, S.50—51 u. W. Z. 29, S. 108—109.
— — — — —„—-—
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 199
ist. Die Begriffe, die unterschieden werden, sind die Vollversamm-
lung der Reichsstände und ein reichsständischer Ausschuß. Für die
Annahme, daß der Verfasser den Landauer Ausschuß, der nicht ein-
mal die ganze Ritterschaft vertrat, im Sinn gehabt und mit soerstaun-
lichen Vollmachten bekleidet habe, spricht schlechterdings nichts!.
Nach den allgemeinen Gründen für einen adligen Verfasser
haben wir die besonderen für Hartmut von Cronberg zu prüfen.
Auch hier beginnen wir mit den äußeren Zeugnissen.
Wie Werner berichtet, fügte Hartmut am 14. August 1522
einem aus Landau datierten Briefe an Luther eine Schrift aus
seiner Feder bei, die bisher unbekannt geblieben ist. Da Hart-
mut die Bestrebungen der Ritterschaft teilte und gerade damals
der Landauer Versammlung beiwohnte, ist es möglich, daß jene
Schrift mit dem Rittertage zusammenhing und mit der in Landau
beschlossenen Reichsordnung, der Reformation Friedrichs III.,
identisch ist. Für diese Annahme spricht es, daß sie eine auf-
fällige Lücke in Hartmuts Schriftstellertätigkeit ausfüllt, und daß
der Cronberger kurz vor der Landauer Versammlung in Frank-
furt mit Hutten, dem geistigen Führer der Ritterpartei, zusammen-
wirkte. Vermutlich ist die „Reformation“ in ihren Hauptzügen
unter Huttens Mitarbeit entworfen worden. Als Heimat des Ent-
wurfes denkt sich Werner offenbar Frankfurt; deshalb hebt er
hervor, daß in einem Aktenstück aus dem Bauernkriege eine
Frankfurter Handschrift der Reformation erwähnt werde?.
ı Auch die Stelle „O ihr edlen Christen hoch und nidern standts, wie wir
von Gott im h. roemischen reich ... versamelt sind“, deutet nicht, wie Werner
(W. 2.28, S. 50) meint, auf die Landauer Versammlung hin. In Landau war
nur ein Stand vertreten. „Versammelt“ steht hier bildlich für „vereinigt“;
vgl. RTA Jüngere Reihe 3, S. 433, Zeile 22: „der ganzen Christenheit ver-
samlung‘“. — Der beste Kenner der Reichsritterbewegung, H. Ulmann, be-
streitet, daß in Landau überhaupt Geheimbeschlüsse gefaßt worden sind. Der
Bericht des sächsisch-albertinischen Gesandten Pack (RTA Jüngere Keihe 3,
Nr. 150) „Es haben sich sechshundert edelleut mit Francisco voreidet und vor-
bunden auf sechs jar lang, wie dann dieselbige ire vorbundnis und reformacion
mitbringet. .. ist nicht mit Werner (W. Z. 28, S. 49—50) auf einen geheimen
Reformentwurf, sondern mit Ulmann (Franz von Sickingen S.256 Anm. 1) und
A. Stern (Revue histor. 115, 8. 139) als Doppelbezeichnung auf die Bundes-
urkunde zu beziehen; denn in dieser ist die sechsjährige Bündnisdauer aus-
drücklich festgesetzt.
2 W. Z. 28, S.55—56 u. S. 69. Über die „Frankfurter Handschrift“ vgl.
auch W. Z. 29, S. 116 Anm. 177. Die versprochene genauere Untersuchung der
Mitarbeit Huttens hat Werner nicht geliefert.
200 Otto Schiff
Diese Darlegungen finden ihre Stütze in dem Lebensbilde
Hartmuts von W. Bogler!, aber nicht in den Quellen. Nicht ein-
mal für Hartmuts Teilnahme an dem Landauer Tage liegt ein
Zeugnis vor. Hartmuts Brief vom 14. August trägt keine Orts-
angabe; der Herausgeber hat Landau als Ausstellungsort an-
genommen, weil er Hartmuts Anwesenheit bei dem Rittertage
für wahrscheinlich hielt“. Aber schon die Bundesurkunde von
Landau spricht gegen diese Vermutung; denn unter den Ritter-
kantonen, die nach der Urkunde in dem neugeschaffenen Bundes-
ausschuß vertreten waren, fehlt die Wetterau, zu der Hartmut
gehörte. Offenbar nahm die wetterauische Ritterschaft an der
Tagung nicht teil, da sie bereits ein eigenes Bündnis ähnlicher
Art errichtet hatte®. Aus einem Verzeichnis, das sich im Archiv
„des Landgrafen Philipp von Hessen erhalten hat, kennen wir 41
von den Teilnehmern des Landauer Bundes: Der Cronberger ist
nicht unter ihnen‘. Überdies war jene Schrift, .die Hartmut
nach Wittenberg sandte, gewiß kein Reichsreformplan; sie sollte
zusammen mit einer Verdeutschung der Lutherschrift „De abro-
ganda missa“ gedruckt werden und hing, wie schon Kück erkannt
hat, jedenfalls mit ihr inhaltlich zusammen’. Auch daß die „Re-
formation“ bei einem Aufenthalte Hartmuts und Huttens in Frank-
furt entworfen worden ist, läßt sich nicht begründen. In dem
von Werner herangezogenen Schriftstück“ aus dem Bauernkriege
ı W. Bogler, Hartmuth von Kronberg. Halle 1897. (Schriften des Vereins
für Reformationsgesch. Nr. 57.) Ebenso wenig befriedigend wie Bogler ist
L. v. Ompteda, Die von Kronberg und ihr Herrensitz. Frankfurt a. M. 1899;
wertvoll dagegen Ed. Kücks Einleitungen zu Hartmuts Schriften. Siehe unten
Anm. ö.
2 Luther, Briefwechsel bearb. von E. L. Enders 3, Nr. 568.
s Siehe den Friedberger Bundesbrief von 1522 Juni 18 bei Weyrich Wetter-
mann, Wetteravia illustrata (o. O. 1731), Codex dipl. S. 7ff.; Hartmut war an-
wesend und wurde in den Ausschuß gewählt. — Der Landauer Bundesbriet
in brauchbarer Textgestalt bei Burgermeister, Codex dipl. equestris (Ulm 1721)
1, Nr. 83.
4 Kgl. Staatsarchiv zu Marburg. Verzeichnet ist das Aktenstück bei Fr.
Küch, Polit. Archiv des Landgrafen Philipp des Großmütigen von Hessen.
Bd. 1. Leipzig 1904. (Publikationen aus den Kgl. Preuß. Staatsarchiven.
Bd. 78.) Nr. 89.
Hartmut von Cronberg, Schriften. Hrsg. von Ed. Kück. Halle 1899.
(Neudrucke deutscher Literaturwerke des 16. u. 17. Jahrhunderts. No. 154 bis
156.) S. LVI.
Bei Jacob Schlusser, Der peurisch und protestierende Krieg (Basel 1578)
S. XXXV; wiederabgedruckt bei A. Kluckhohn, Über das Project eines Bauern-
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 201
empfängt ein Ungenannter den Auftrag, daß für die Heil-
bronner Bauernversammlung der Text der Reformation Fried-
richs IJI., die man in Frankfurt finde, zu beschaffen sei. Offenbar
meiut er nicht eine Handschrift, sondern eine gedruckte Ausgabe,
die in Frankfurt, dem Hauptsitz des Buchhandels, leicht zu be-
schaffen war. Schlüsse auf die Heimat der „Reformation“ können
aus diesem Zeugnis nicht gezogen werden. Zum Überfluß ist ein
Zusammenarbeiten der beiden ritterlichen Schriftsteller in Frank-
farts Mauern ausgeschlossen. Ihr gemeinsames Eingreifen in die
Geschicke der Mainstadt beschränkte sich darauf, daß beide’ im
Frühjahr und Sommer 1522 eine Reihe von Streitschriften gegen
den altgläubigen Stadtpfarrer Peter Meyer gerichtet haben. Hutten
befand sich damals auf den pfälzischen Schlössern Wartenberg
und Landstuhl, Hartmut wahrscheinlich auf seinem Stammsitz
Cronberg im Taunus. /
So bleibt von den äußeren Zeugnissen für Hartmuts Verfasser-
schaft nichts übrig. `
Aber nicht den äußeren, sondern den inneren Gründen legt
Werner entscheidende Bedeutung bei; er findet, daB die „Refor-
mation“ mit den von Hartmut angesprochenen religiösen, kirchen-
und sozialpolitischen Ideen nicht nur in der Sache, sondern auch
im Ausdruck „bis zur wörtlichen Anlehnung“ übereinstimme?.
Wir betrachten zuerst die Übereinstimmungen des Ausdrucks,
Vorsichtige Forschung wird ihnen nur dann Beweiskraft zuge-
‚stehen, wenn die Ausdrucksweise eigenartig, nicht landläufig ist.
Schlagworte, die in aller Munde, oder Wendungen, die von einem
vielgelesenen Schriftsteller geprägt sind, beweisen nicht, daß die
Werke, in denen sie sich finden, aus derselben Feder stammen.
Prüfen wir nun an einer Reihe von Beispielen, ob Werners Be-
weisführung diesen Grundsätzen entspricht.
Besonders eng ist die Verwandtschaft zwischen Hartmuts
Schriften und der „Reformation“ an den Stellen, die sich mit der
parlaments zu Heilbronn (Nachrichten von der Königl. Gesellschaft der Wissen-
schaften und der Georg- Augusts- Universität zu Göttingen. Jahrg. 1893,
S. 281 — 282).
1 Huttens Aufenthaltsort ergibt sich aus Hutten, Schriften hrsg. von E.
Böcking 2, Nr. 280—282, Nr. 286 u. 291. Von Hartmut wissen wir, daß er
einen Prediger „gen Frankfurt schickte“ (Kück S. 84 u. 87), also nicht in
Frankfurt war.
W. 2.28, S. 56 — 65. Dort sind die Fundorte der Parallelstellen genau
verzeichnet.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 14
202 Otto Schiff
Erleuchtung der gegenwärtigen Menschheit durch die göttliche
Gnade beschäftigen. „Auss goettlichen genaden“, sagt die Refor-
mation, „seyndt die blinden gesehend worden, und die stummen
redent“; fast die gleiche Wendung kehrt noch einmal wieder. In
ähnlichen Ausdrücken preist Hartmut den Schöpfer, der „uns in
dieser zeyt der gnaden die augen uff thut und unsere eigen thor-
heit so clar sehen lasset“; auch rühmt er den Reformator, der
seine Deutschen von der „grausamen vinsterniss“ errettet und
„das liecht fry angezündt, dardurch alle die sehen mögen, die im
hause synt“. Diese Übereinstimmungen beweisen weiter nichts,
als daß beide Schriftsteller ihren Stil an der Sprache der deut-
schen Bibel gebildet haben. Sie gebrauchen die Wendungen, mit
denen das Neue Testament die Heilung der Blinden, die Er-
leuchtung der Verblendeten schildert. „Do wart im bracht“, sagt
Matthaeus vom Heiland, „ein man stumm und blint habent den
teuffel: und er macht in gesunt, daz er redt und gesach“. Und
Paulus empfängt von Jesus die Weisung, „auffzetun ire augen
das sie werden bekeret von der vinster zu dem liecht“!. Ver-
wandt ist die Ausdrucksweise der beiden Schriftsteller auch an
den Stellen, die den Überschwang der göttlichen Gnade preisen.
Der Verfasser der Reformation spricht von dem „Schatz“ der gött-
lichen Gnade, von der „grundlosen genad und barmhertzigkait“
Gottes, Hartmut in seinen ersten Schriften aus dem Herbst 1521
von der „höchsten“, „überhohen“, „überflüssigen“, „unaussprech-
lichen“ Gnade. Aber all diese Wendungen sind nichts weniger
als eigenartig; beide Schriftsteller schöpfen vielmehr aus den
sprachlichen Reichtümern Luthers, der schon 1519 die „grundloss
gnade und barmhertzickeit“, 1520 die „unaussprechliche süsse
gnade“, im März 1521 die „ubirgütige barmhertzickeyt“ feiert?.
Auffallend ähnlich klingt in der „Reformation“ und bei Hartmut
die Klage über den Mißbrauch des bischöflichen Amtes, „Die
bischoff“, so heißt es in der „Reformation“, [haben] sich selb zu
herrn gemacht und die fuersten, graven und herrn zu knechten
1 Matth. 12, 22: vgl. ebda. 15, 31. Apostelgesch. 26, 18. Wir geben die
Bibelstellen nach W. Kurrelmeyer, Die erste deutsche Bit,el Bd. 1 (Bibliothek
des Literar. Vereins in Stuttgart 234), S.44 und zwar in der aus den Fuß-
noten ersichtlichen Fassung der letzten vorlutherischen Bibeldrucke. Die
Luthersche Übersetzung, die hier nicht stark abweicht, ist jünger als Hart-
muts erste Schriften.
2 Luthers Werke W. A. 2, S. 72. 6, S. 368. 7, S. 342.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 203
und diener: und die großen prelaten, ebdt und muench haben die
von stetten, die frummen ritter und knechte zu dienern und
gesten ires vetterliches erbes gemacht und sich zu herren.“ Neben
diese Äußerung stellt Werner die Worte, mit denen Hartmut im
Juli 1523 das Treiben der Bischöfe gebrandmarkt hat. Der Cron-
berger erinnert an Christi Gebot, „daß die bischoff yn keinen
weg herren sollen sein über das christlich volck, sunder alleine
knecht und diener“, und fährt fort: „yren pracht haben sie ge-
füert mit dem almuosen und sawren schweyss der armen, der
witwen und armen weysen ... Item woellen die auss dem geyst-
lichen standt fürsten und herren seyn und bleyben, dass moegen
sie thuon von yren vetterlichen erbteylen, und nit von den al-
muosen der armen.“ In der Tat, es ist derselbe Klang, aber doch
nur der Widerhall der mächtigen Töne, die Luther angeschlagen
hatte. Schon im Anfang des Jahres 1522 hatte der Reformator
in seiner Schrift „Vom Mißbrauch der Messe“ die Bischöfe ge-
geißelt, „die sich itzt unverschempt fursten duerffen nennen‘,
und ihnen den Willen des Heilands vorgehalten: „Christus hat
gesprochen und geordent, die bischoffe, wilche itzt mehr eher,
gutt und gewallt haben, auch gegen yderman uben und gebrauchen
denn welltliche koenige und fursten, sollen nicht alsso seyn“.
„Es sind knechte eyns andern erbteyls, nemlich Christi, und nit
herrn“!. Im Spätsommer desselben Jahres kam Luther in seiner
Schrift „Wider den falsch genannten geistlichen Stand des Papstes
und der Bischöfe“ auf den gleichen Gegenstand zurück und er-
klärte: „Ist aber das nit ein schendlicher geniess, das man mit
bullen und ablass gelt sucht, gibt luegen umb der armen schweyss
und erbeytt? Ubir das sind viel mehr schendlicher weysse an
den bischoffen, gelt tzu gewynnen ... Fuersten sind es und nit
bischoff“ 2. So erklärt sich auch hier die Übereinstimmung aus
dem Einfluß des größten Schriftstellers der Zeit. Besonderes
Gewicht legt Werner darauf, daß Hartmut wie der Verfasser der
„Reformation“ die „brüderliche Liebe“ als das Grundgesetz einer
gottgefälligen Gesellschaftsordnung predigen und sich damit als
christliche Sozialisten erweisen. Aber hier handelt es sich um
ein Schlagwort, das an das Neue Testament anknüpft und in
der Literatur, ja selbst in der Gesetzgebung der Reformations-
1 Ebda. 8, S. 499 u. 501.
3 Ebda. Bd. 10, Abteil. 2, S. 134 —186. Ahnlich S. 154.
14*
204 Otto Schiff
zeit öfter vorkommt. „Bruederliche lieb unnd trew“, „brueder-
liche frey gemeyne lieb‘ heißt es bei Luther, „daz band brue-
derlicher liebe“ bei Balthasar Hubmaier, „durch uebung brueder-
licher liebe“ bei Lazarus Spengler von Nürnberg, der den Aus-
druck mehr als einmal gebraucht!. Mit Vorliebe verwenden ihn
die Armenordnungen der evangelischen Städte. Die Nürnberger
Armenordnung von 1522 erklärt geradezu, „das alles christlich
wesen auss vermög der gebott Gottes allein stett in einem rech-
ten warhafften vertrawen und glauben gegen Gott und brüder-
licher lieb gegen dem nechsten““.
Die Prüfung der von uns gewählten Beispiele führt also zu
dem gleichen Ergebnis, wie früher die Erörterung über den „ge-
meinen Nutzen“: Die übereinstimmenden Wendungen, die Werner
in der „Reformation“ und in Hartmuts Schriften gefunden hat,
beweisen nicht, was sie beweisen sollen; sie sind nicht das
Sondereigentum eines einzigen Schriftstellers“.
Weniger beweiskräftig als die Ubereinstimmung des Ausdrucks
wäre die der Gedanken, auch wenn sie vollständig wäre. Tat-
sächlich aber zeigen sich merkliche Verschiedenbeiten zwischen
heiden Schriftstellern. Das gilt schon für die große Frage der
Kirchengüter, in der Werner den vollsten Einklang zu finden
glaubt. „Das Schicksal der groben Prälaten und ihrer Güter“,
sagt Werner, „wird in demselben Tone bei Hartmut wie in der
Reformation geschildert. Die Güter sollen nämlich ‚Gott zu ehren
und gemeinem nutz’ verordnet werden. Wie eine Ausführung des
dem Kaiser empfohlenen Planes bei Hartmut, die antichristlichen
Güter ‚nach aller notturfft zu gebrauchen‘, steht die Forderung
der Reformation da, die Güter der Geistlichen zu ‚gemeinem
1 Ebda. 6, 49 u. 354. Balthasar Fridberger [= Hubmaier], Achtzehen
Schlußreden (o. O. 1524), Blatt A II. „Hauptartikel“ (vermutlich von Spengler)
in Luthers Schriften hrsg. von Walch 19, S. 782; val. auch ebda. S 750.
2 Archiv für Reformationsgeschichte 10, S. 258; vgl. ebda. S. 258 u. 280.
Dem Nürnberger Vorbild folgen die Armenordnungen von Kitzingen und R-gens-
burg (Archiv für Reformationsgeschichte 11, S. 2 8. 9.). Vgl. auch RT A
Jüngere Reihe 3, S. 597 Zeile 11.
3 Daß Werners Beweisführung nicht unanfechtbar sei, hat schon W. Köhler
(Theolog. Jahresbericht 1910, Teil 1, S. 555) bemerkt; die sprachlichen Be-
ziehungen seien nicht zwingend, und manches, was Werner auf einen adligen
Verfasser zurückführe, lasse sich aus dem Einfluß der Lutherschrift an den
christlichen Adel erklären. Denuoch findet Köhler die Auffassung Werners
beachtenswert, ja bestechend.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 205
nutz‘ zu verwenden. Hier wie dort wird den hohen Prälaten
mit Erschlagung bei der Säkularisation gedroht... Die Nähe
der Schicksalsstunde bezeichne der Verfasser der „Reformation“
mit ähnlichen Worten wie der Cronberger. Dieser sage: „Die
tzeyt ist vorhanden, so ir euch nit bekennen wolt, mochtet
yhr zu todt geschlahen werden mit dem schwert ...“, jener:
„Nun kumbtdie Zeit, dass euere gueter als der feindt gueter
gebeut und ausgethailt werden“ und an anderer Stelle: „Secht
wol auff. .. das ihr nit gar erschlagen werden“.
Um ein Urteil über diese Sätze zu gewinnen, vergegenwärtigen
wir uns genau, was die beiden Schriftsteller über die Frage der
Kirchengüter lehren. Nach dem Verfasser der „Reformation“
stammt das Kirchengut aus frommen Stiftungen. Die Stifter
haben sich von den Pfaffen verführen lassen, das Himmelreich
mit ilirem väterlichen Erbe zu erkaufen und der Kirche das Gut
zu Schenken, „domit sie ir weib und kind solten erzogen haben“.
Von dem geschenkten Gut hat die Geistlichkeit nicht den rechten
Gebrauch gemacht. Gott hat allen Christen geboten, die Gottes-
gaben als das väterliche Erbe oder Patrimonium der Armen, sich
selbst als deren getreue Vormünder zu betrachten. Die Pfaffen
und Mönche aber vergessen diese Pflicht und sorgen lieber für
Huren und Buben. Wenn sie sich nicht besinnen und den armen
Kindern Gottes ihr Erbe freiwillig übergeben, werden diese es
gewaltsam bei den ungetreuen Vormündern suchen; die Gemeinde
wird aufstehen und die Pfaffengüter verteilen“.
Was kehrt nun von diesen Gedankengängen bei Hartmut von
Cronberg wieder? In dem 1521 erschienenen Sendbrief an Franz
von Sickingen spricht Hartmut dem Kaiser das Recht zu, das
Vermögen der Geistlichkeit zu einem Feldzuge gegen Rom zu
benutzen, falls der Papst der Kirchenreform widerstrebe®. Erst
in seiner Schrift an Papst Hadrian VI., die 1523 erschienen, aber
vielleicht schon 1522 entstanden ist, schlägt der Cronberger vor,
auch die Armen aus dem kirchlichen Vermögen zu unterstützen.
Er ist jedoch weit davon entfernt, hierin die einzige Bestimmung
der geistlichen Güter zu sehen; vielmehr vertritt er — neben den
auch von der „Reformation“ anerkannten Ansprüchen der Geist-
lichkeit auf geziemenden Unterhalt — seinen alten Gedanken, mit
1 W. Z. 28, S. 60—61.
1 Art. 1, Dekl. 4; Art. 4, Dekl. 2; Beschluß.
Kück S. 14.
206 Ä Otto Schiff
den Reichtümern der Kirche einen gottgefälligen Krieg, diesmal
gegen die Türken, zu führen’. Erst in den nah verwandten
Schriften, die er im Juli und August 1523 an die Reichsstände
und das Reichsregiment gerichtet hat, läßt er den kriegerischen
Zweck fallen; jetzt bezeichnet er das Kirchengut geradezu als
„Almosen der Armen“ und fordert, daß es den Gemeinden über-
wiesen und von ihnen „nach rechter ere Gottes und zu dem ge-
meynen nutz“, d.h. zum Unterhalt der Prediger und zur Ver-
sorgung der Bedürftigen, verwendet werde“.
Vergleichen wir die Forderungen Hartmuts mit denen des
Verfassers der „Reformation“, so zeigt sich, daß beide Schrift-
steller das Kirchengut einziehen und in gemeinnütziger Weise
zum Wohle der Armen verwenden wollen; soweit stimmen sie
überein. Dagegen kehrt Hartmuts Plan, das Kirchengut für
kriegerische Zwecke zu benutzen, in der „Reformation“ nicht
wieder”. Hartmut entlehnte diesen Vorschlag seinem größeren
Standesgenossen Ulrich von Hutten, der die Raubritter mit Hilfe
des kirchlichen Vermögens in gut bezahlte Söldner verwandeln
wollte‘. Gerade dieser Gedanke ist echt ritterlich; gerade er
ist der „Reformation“ vollständig fremd. Was sie mit Hartmut
teilt, das, ist der Säkularisationsgedanke, der schon seit den
Zeiten der Taboriten auf der Tagesordnung stand, und die uralte
Lehre, daß den Armen ein Anrecht auf das Kirchengut zustehe.
Es war altchristlicher Sprachgebrauch, den Besitz der Kirche als
„patrimonium pauperum“ zu bezeichnen’. An diese Vorstellungen
knüpfte Luther 1520 im großen Sermon vom Wucher an: Er ver-
wies damals auf das Vorbild der alten Heiligen, die das Kirchen-
silber einschmolzen, um den Erlös den Armen zu geben; ja, er
nannte die nach Rom fließenden Sporteln „vordampt gutt, den
1 Ebda. S. 119.
3 Ebda. S. 139. 142. 146.
Werner (W. Z. 29, S. 109—110) nimmt zwar an, daß das eingezogene
Kirchengut als wirtschaftliche Grundlage des Reichsheeres dienen sollte, aber
ein ausdrücklicher Beleg für diese Annahme findet sich in der „Reformation“
nicht. Vielleicht dachte sich der Verfasser Leistungen der Stände oder „des
Kaisers Steuer“ (Art.8, Dekl. 4) als Grundlage dus Heeres. Angriffskriege
faßt die „Reformation“ überhaupt nicht ins Auge; das Reichsheer soll für
Gehorsam im Inneren und Sicherheit nach außen sorgen (Art. 13, Dekl. 2—4;
Art. 12, Dekl. 1). |
Hutten, Schriften hrsg. von Böcking 1, S. 896; 4, S. 141 u. 396.
5 B. Hübler, Der Eigenthümer des Kirchenguts. (Leipzig 1868.) S. 17—21.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 207
durfftigen enttzogen, denen es billich eygent“. Noch deutlicher
sprach er sich in der ersten Hälfte des Jahres 1523 in der Vor-
rede zur Leisniger Kastenordnung aus; dort begründete er die
Überweisung der Stiftsgüter an die Gemeinden mit dem Hinweis,
daß „vor zeytten der kirchen guetter bona ecclesie das ist ge-
meyne guetter hiessen, wie eyn gemeyn kasten fur alle, die unter
den Christen duorfftig waren“ 1. Auch diese einflußreiche Schrift
hat dem Cronberger, als er seine Schriften an die Reichsstände
und das Reichsregiment verfaßte, sicherlich vorgelegen, vielleicht
auch schon dem Urheber der „Reformation“. Nach alledem dürfen
wir sagen: In der Frage der Kirchengüter deckt sich die Ge-
dankenwelt der Flugschrift nicht vollkommen mit der des Cron-
bergers; nur in landläufigen, nicht in eigenartig-ritterlichen Vor-
stelluugen stimmen sie überein. Noch bedeutsamer ist es, daß
sie in einer wichtigen Frage der sozialen Sittenlehre, in der Wertung
des Handels, einen grund verschiedenen Geist bekunden.
In der erwähnten Vermahnung an die Reichsstände deutet
Hartmut seine Auffassung des wirtschaftlichen Lebens an. Er
hält seinen Standesgenossen das Muster der edlen Römer vor, die
nicht zeitliche Güter, sondern ihre adlige Tugend als wahren
Reichtum betrachtet haben: „ . vil adlicher treff licher haupt-
leut seyndt unter ynen gewesen, die wol künigliche reychtumb
hetten moegen erlangen, aber sie haben alleyne getrachtet nach
reychtumb der tugendt yn manlichen tadten und zuo gemeynem
nutz dienent fürtref lich, unnd yn dem frieden haben sie vor die
hoechste ere gehalten acker bawen .. .“ Als Christen dürfen die
deutschen Edelleute sich von den Heiden in der Geringschätzung
zeitlicher Güter nicht übertreffen lassen. „Solt nicht eynem adlichen
gemuet lustiger sein yn eynem acker bawe zuo arbeyten, dess
eyner gleych den edlen Roemern billich ere haben solt, dann yn
stetiger füllerey essens und trinckens zuo pleyben, so doch die
füllerey ein wurtzel und ursprung ist der untugendt dess adels““.
Wer den Ackerbau für das ehrenvollste Friedenswerk ansieht,
wer zeitlichen Gewinn und Genuß verachtet, der steht offenbar
1 Werke W. A. 6, S.46—47; 12, S.18. Die Wirkung des Sermons vom
Wucher erkennt man bei Hutten, der in seinem 1521 erschienenen Gespräch
„Monitor primus“ dem Reformator die Worte in den Mund legt: „Ecclesiae
vero non est opus auro, nisi forte quod in pauperes dispertiat“. (Schriften
hrsg. von Böcking 4, 847).
3? Kück S. 140—141.
208 Otto Schiff
noch auf dem Boden der mittelalterlichen Anschauung, die den
Handel für ein unedles, unchristliches Geschäft ansah. Wir dürfen
dies aus Hartmuts Andeutungen um so sicherer folgern, als sein
Meister Ulrich von Hutten solche Anschauungen mit aller Deut-
lichkeit ausgesprochen hat. In Huttens Gespräch „Die Räuber“
setzen zwei Ritter, Hutten und Sickingen, einem Kaufmann, einem
Gehilfen der Fugger, auseinander, wie unedel der Handel ist:
„Mit Ackerbau und Kriegsdienst beschäftigt, weisen wir jede
andere Erwerbsart von uns und sind von eurem schmutzigen
Treiben himmelweit entfernt“. Als besonders verwerfliche Ge-
schäfte brandmarken die Ritter das Zinsgeschäft und den Handel
mit ausländischen Luxuswaren; beides sei den alten Deutschen
fremd gewesen: „Sie betrieben keinen Wucher und von Zinsen
wussten sie nichts.“ Sie ließen keine Kaufleute zu sich, denn
die Einfuhr fremder Waren zieht nur das Geld aus dem Lande
und verdirbt die Sitten: „Und wollte Gott, ihr hättet Deutsch-
land nicht gelehrt, an schändlichen Dingen Gefallen zu finden,
an Wohlleben, Gastmählern, Schmausen und Schlemmen, an un-
nützem Zeug wie ausländische Kleider, Gold, Edelsteine und
Purpur.“ Ebenso schädlich sind Pfeffer, Ingwer, Zimmt, Safran,
Nelken und andere fremde Gewächse. Nur eine Rettung gäbe
es für Deutschland: Die Fugger und ihresgleichen, die Teilhaber
monopolistischer Gesellschaften, müßten verbannt werden!.
Wie stellt sich nun die „Reformation“ zu den bezeichneten
Erscheinungen des sozialen Lebens? Sie will den Handel mit
„ausländischen schweren Waren‘ bestehen lassen; er soll ein
Vorrecht der Städte sein'. Unter den Handelswaren, für die
Maße und Gewichte festgesetzt werden, erscheinen Seidenwerk,
Spezereien, „malvasir, reinval und ander welsch getrenck“. Ein
Zinsfuß von 5 v. H. wird als zulässig, ja als wohltätig be-
trachtet. Die Handelsgesellschaften endlich sollen nicht aufge-
hoben, sondern entsprechend den Plänen des zweiten Nürnberger
1 Hutten, Gespräche übers. von David Fr. Strauß (Leipzig 1860) S. 339
u. 327—329. Der Urtext in Huttens Schriften hrsg. von Böcking 4, S. 376 u.
369 — 370.
3 Art. 3, Dekl. 2: „Dargegen sollen auch die commonen und gemeynden
[d. h. solche ohne Stadtrecht] sich der ausslendischen schweren pfenwert auch
nit gebrauchen dann [= ausser] was sie mit taeglichen pfenwerten zu- der not-
turfit und mit samkauffs vertreiben mogten: damit die stet in wuerden und
sie auch bey irem taeglichen gebrauch bleiben.“
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 209
Reichstages nur auf ein bestimmtes Höchstkapital beschränkt
werden l. |
Unser Vergleich lehrt, daß die „Reformation“ den Handel viel
besser zu würdigen weiß als der Hutten - Cronbergsche Kreis.
Diese Tatsache deutet eher auf städtisch -bürgerlichen als auf
ländlich-adligen Ursprung. Überdies zeigt sich der Verfasser als
Kenner und Anhänger städtischer Wirtschaftspolitik. Das wirt-
schaftliche Vorrecht der Städte vor dem platten Lande wird ge-
wahrt; Gemeinden olıne Stadtrecht sollen nicht mit ausländischen
schweren Waren handeln, damit die Städte „in Würden bleiben?“.
Ganz in zünftigem Geiste will der Verfasser alle Handels- und
Gewerbszweige gegeneinander abgrenzen. Er sondert die Groß-
kaufleute und die „Kaufleute mit den gemengten Pfenwerten, die
weit verführt werden“, von den Kleinhändlern; die Gewerbtreiben-
den, die nach der Elle oder nach „trockenem Gewicht“ verkaufen,
von denen, die „feistes. Mass und Gewicht“ gebrauchen;. die Hand-
werker, die für den Kaufmann und Krämer arbeiten, von denen,
die „zu der Notdurft“, d. h. für den Verbraucher, tätig sind. Alle
Gruppen haben ihre Sonderrechte, „darein ihnen niemand greifen
soll?“. Über Maße und Gewichte zeigt sich der Verfasser genau
unterrichtet; er regelt sie eingehend für Wein, Bier, Getreide,
Fette“. Das alles deutet nicht auf den christlichen Ritter, son-
dern auf einen weltkundigen Städter. Zu dieser Annahme stimmen
einige andere Beobachtungen: In den Gerichtshöfen gibt der Ver-
fasser, wie erwähnt, den Städten eine besonders starke Vertretung;
in Heeressachen will er den Gemeinden „grosse Unkosten‘ er-
sparen’; ausgesprochen bäuerlichen Forderungen gönnt er wenig
Raum. Für den städtischen Geist der Schrift hatte schon
Melchior Goldast, der erste, der sie in der wissenschaftlichen
Welt bekannt machte, ein richtiges Gefühl; er erklärte sie für
ein Gutachten, das von einem Städtetage ausgegangen, dann als
Vorlage Kaiser Friedrichs an die Reichsstände gelangt, aber
nicht Gesetz geworden sei®. In Goldasts Auffassung verschlingt
sich mit jener richtigen Ahnung viel Falsches. Die „Reformation“
gehört nicht in die Zeit Friedrichs III.; sie kann nicht aus den
herrschenden Kreisen der Städte hervorgegangen sein, denn sie
1 Art 11, Dekl.3 u. 1. 3 Siehe Anm. 4.
3 Art. 11, Dekl. 2—4. Art. 10, Dekl. 1—4.
6 Art. 13, Dekl. 2.
s Vgl.Goldast, Reichssatzung [Teil 1], S. 312—3813.
210 Otto Schiff
tadelt die städtischen Obrigkeiten so gut wie andere bevorrech-
tete Stände wegen ihres bösen Regiments und will die städti-
schen Freiheiten zu Gunsten der christlichen Freiheit abschaffen’.
Sie ist städtischen, aber nicht amtlichen Ursprungs.
Wenn die „Reformation“ aus städtischen Kreisen stammt, so
erhebt sich die Frage: In welcher Stadt ist sie entstanden? Wir
prüfen diese Frage zunächst am Inhalt der Schrift.
Wie Egelhaaf zuerst erkannt und Werner im einzelnen ge-
zeigt hat, hängt die „Reformation“ mit den Reichsreformversuchen
jener Tage zusammen, deren Stätte Nürnberg war. Aus den
Gutachten der Ausschüsse, die Reichsregiment und Reichstag dort
einsetzten, stammen die Forderungen, daß das Kapital der Handels-
gesellschaften eine bestimmte Höhe nicht übersteigen dürfe, daß
Münze, Maß und Gewicht einheitlich gestaltet und der Wanderer
auf der Straße geschützt werde?. Nirgends konnte man in diese
Verhandlungen leichter Einblick erhalten als an ihrem Sitz.
Natürlich ist dies kein Beweis für den Nürnberger Ursprung der
Schrift, sondern nur eine Vermutung. Sie würde an Wahrschein-
lichkeit gewinnen, wenn sich in der „Reformation“ Züge nach-
weisen ließen, die dem Nürnberger Muster nachgebildet sind.
Wenigstens ein solcher Zug ist zu erkennen. Wir haben betont,
daß der Vorschlag, die Rechtsgelehrten aus ihrer mächtigen Stel-
lung zu verdrängen, ein landläufiger Gedanke war, also keinen
Schluß auf die Herkunft der Schrift zuläßt. Ganz eigenartig aber
ist die Grenze, die dem Einfluß der Juristen in der „Reformation“
gezogen wird. Die Doktoren der Rechte sollen „an kaynem ge-
richt, bey kaynem rechten, auch in kayns fuersten oder andern
raethen mer gelitten, sunder gantz abgethon werden. Sie sollen
auch fuerbashin vor gericht oder recht nit weitter reden, schrei-
ben, oder rathgeben“. Dagegen ist es allen Ständen erlaubt,
Doktoren der Rechte zu halten, „doch mit solcher form und mass,
das die in kain reichs rath... weder in fuersten oder der stett
rath gehordt oder rats weise gesetzt werden sollen. Ob aber
fuersten, dergleichen stett und andere je doctores haben wolten,
den moegen sie aygen rathdsstuben halten, wa in schwer hendel
fuerfallen, das sie in darueber rathschleg machen moegen“ s. Die
Juristen dürfen also nicht Mitglieder von Behörden, wohl aber
1 Art. 8, Dekl. 1; Art. 3. |
2 RTA Jüngere Reihe 3, Nr. 104—106. Vgl. W. Z. 29, S. 103—107.
Art. 5 nebst Dekl. 4.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 211
Berater der Obrigkeiten sein. Dies ist genau der Rechts-
zustand der Reichsstadt Nürnberg. In der Gerichtsordnung
von 1497 heißt es: „Die doctores sollen allein ratgeber sein, die
zu der gerichtsordnnng bestellt werden, und nit urtailer; also sie
sollen nit stym haben, das sie mererss [= Mehrheit] machen
möchten“ !. Wie im Gericht, war es im Rat. Das bezeugt der
Ratskonsulent Christoph Scheurl in seiner, Darstellung der Nürn-
berger Verfassung: „Patres in senatum doctores non admittunt.
Quotiens in sententiis discrepant aut casus iurisprudentiam ex-
postulat, totiens duos ex se ordinant, qui facto prandio consulunt
doctores et postero die consulta referunt ... Horum iureperitorum
sunt quinque ...“?. Die eigenartige Übereinstimmung, die wir
nachgewiesen haben, verstärkt unsere Vermutung, daß die „Re-
formation“ in Nürnberg entstanden ist.
Der Untersuchung des Inhalts muß die der Drucke zu Hilfe
kommen. Wir stützen uns hier ganz auf die verdienstvollen
Forschungen Karl Schottenlohers. Die „Reformation“ ist in vier
alten Drucken überliefert, die sämtlich den Titel „Teutscher nation
nodturfft“ tragen. Einer gibt kein Jahr, aber den Namen des
Druckers —- Jörg Gastel in Zwickau — an; drei tragen die Jahres-
zahl 1523, nennen aber keinen Drucker. Wie Schottenloher aus
den Typen und den Titeleinfassungen erkannte, stammen sie sämt-
lich aus der Werkstatt Georg Erlingers in Bamberg. Ob die
Bamberger oder die Zwickauer Ausgabe die ältere ist, läßt sich
nicht mit Sicherheit feststellen. Schottenloher sprach sich für die
fränkische Stadt aus, weil er — nach Egelhaafs Vorgange —
den Ursprung der Schrift auf den Nürnberger Reichstag zurück-
führte. |
1 W.Silberschmidt, Die Entstehung der deutschen Handelsgerichte (Leip-
zig 1894), Beilage 1.
2 Chr. Scheurelii Ad Johannem Staupitium epistola (dat. 1516 Dez. 15) bei
J. Chr. Wagenseil, De civitate Noribergensi commentatio (Altdorfi 1697) S. 200.
— Hutten (Schriften hrsg. von Böcking 4, S.385) lobt einmal die Nürnberger,
„qui senatum suum claudunt prudentibus his arcentque a publicis eos consiliis“ ;
als Quelle für die „Reformation“ kann diese Stelle jedoch nicht gedient haben,
da sie von der erlaubten Beratertätigkeit der Nürnberger Juristen nichts sagt.
3 K.Schottenloher, Die Buchdruckertätigkeit Georg Erlingers in Bamberg.
Leipzig 1907. (Sammlung bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten. Heft 21.)
8. 29—30; vgl. S. 67—69, wo die Drucke genau beschrieben und Fundorte an-
gegeben sind. — A. Stern (Revue histor. 115, S. 139) legt Gewicht darauf, daß
Gastel auch die erste Ausgabe einer Schrift Hartmuts gedruckt hat.
212 Otto Schiff
Man könnte einwenden, daß ein Nürnberger Schriftsteller
schwerlich Grund hatte, sich in der viel unbedeutenderen Nach-
barstadt einen Drucker zu suchen. Aber tatsächlich hatte er
hierzu die dringendste Veranlassung, denn am 24.Oktober und
am 11. Dezember 1522 schritt der Nürnberger Rat unter dem
Zwange des Reichsstatthalters Erzherzog Ferdinand gegen Ver-
trieb und Druck lutherischer Schriften ein!. Ohne den Wert
unseres Ergebnisses zu überschätzen, dürfen wir sagen: Die Tat-
sache, daß die Reformation Kaiser Friedrichs in Franken dreimal
gedruckt worden ist, stimmt gut zu der Annahme ihrer Nürn-
berger Herkunft.
Aber wir brauchen uns nicht darauf zu beschränken, inhalt-
liche und druckgeschichtliche Spuren zu verfolgen; nicht in allen
Fassungen ist die Schrift namenlos überliefert. Wenigstens die
Jüngere Fassung, die in den vier erwähnten Drucken aus der
Reformationszeit vorliegt, trägt die Unterschrift: „Georg Rixner
genennt Jherusalem Römischer Keiserlicher mayestat vnd des
heyligen reychs Ernhalt?“ . Werner hat dieser Tatsache in seiner
ausführlichen Abhandlung mit keinem Worte gedacht; offenbar
hielt er sie für bedeutungslos, weil die ältere Fassung, die Gold-
ast 1609 nach einer verlorenen Vorlage — vermutlich nach einer
Handschrift des kurpfälzischen Archivs — herausgab, keinen
Namen nennt®. Unseres Erachtens darf man dennoch an Rüxners
Persönlichkeit nicht vorübergehen. Zum mindesten ist er der
erste Herausgeber der Schrift; die nähere Bekanntschaft mit ihm
kann uns leicht einen Einblick in die Kreise des Verfassers öffnen,
ı RTA Jüngere Reihe 3, S. 410 Anm. I.
3 Ernhalt = Ehrenhold, Herold.
® Goldast (Reichssatzung Teil 1, S. 312) gab an, die Originalia, die er ge-
sehen habe, seien „bei den kurfürstlichen Kanzleien“ vorhanden; katholische
Gegner, die seine Glaubwürdigkeit bezweifelten, verwies er an die kur-
mainzische Kanzlei, falls sie sich an die kurpfälzische oder kursächsische
nicht wenden wollten. Diese Angabe läßt es zweifelhaft, wo Goldast seine
Vorlage gefunden hat. Es gibt aber ein Zeugnis, das für das kurpfülzische
Archiv spricht. Am 9.November 1607 schrieb Marquard Freher an Goldast:
„Friderici III. reformationem, quam vecabamus, verius:votum aut etiam somniam
vidi in archivis. Nil est authenticam neque ab ordinibus approbatum, sed sine
nomine, die et consule, meditatio privata et multa fere iniuria continens in
sacerdotes et doctores ...“ (Virorum cll. et doctorum ad Alelchiorem Goldastum
epistolae ex bibliotheca H. G. Thülemarii editae (Francof. et Spirae:1688) p. 200.
Da Freher in kurpfälzischen Diensten stand, wird das kurpfälzische Archiv
gemeint sein.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 213
dessen unmittelbarer Zeitgenosse er war. Aber es ist auch nicht
ausgeschlossen, daß er selbst der Verfasser war; es ist möglich,
daß die jüngere Fassung einer Schrift den Verfassernamen be-
wahrt, während die ältere, der Urschrift näherstehende, ihn weg-
läßt. Auf kanonisches Ansehen kann die ältere Fassung in
diesem Falle schon deshalb keinen Anspruch machen, weil wir sie
nur durch Vermittlung eines Goldast kennen, dessen Zuverlässig-
keit nicht über jeden Zweifel erhaben ist!. In jedem Falle fordert
also Rüxners Persönlichkeit sorgsame Beachtung.
Der einzige Forscher, der dieser Forderung genügt hat, war
C. F. Homeyer. Er erkannte bereits vor einem halben Jahrhun-
dert in dem ersten Herausgeber der „Reformation“ den Verfasser
des berüchtigten Turnierbuchs, das zuerst 1530 zu Simmern im
Hunsrück erschien und durch seine Fabeln die Geschichte des
Adels und der Ritterspiele lange beeinflußt hat“. Bei aller Ver-
schiedenheit des Gegenstandes fand Homeyer zwischen beiden
Schriften auch eine innere Verwandtschaft: die Vorliebe für kecken
literarischen Trug. Als Rüxners Werk betrachtete er es, daß
der Kaisername, der nach Goldast nur in der Überschrift der
„Reformation“ vorkommt, auch in den Text eingeschmuggelt wurde;
dadurch sei der Schein der höchsten Autorität verstärkt worden.
Über das Leben des „frechen Mannes“ konnte Homeyer nichts
Sicheres ermitteln, als daß Rüxner mindestens seit 1527 mit dem
pfalzgräflichen Hofe zu Simmern Beziehungen unterhielt; dem
Pfalzgrafen Johann II. ist das Turnierbuch gewidmet, der pfalz-
gräfliche Sekretär Hieronymus Rodler übernahm den Verlag “.
1 Goldast scheute sich nicht, die Überschrift der „Reformation“ anders zu
gestalten, als er sie nach seiner eigenen Angabe (S.312) in seiner Vorlage
fand; insbesondere die Worte „proponirt auff dem reichstag zu Meyntz A. D.
1441“ hat er eigenmächtig hinzugefügt. Zu dieser Datierung gelangte er, weil
er annahm, der echten Reformation Friedrichs von 1442 seieu größere Reform-
bestrebungen vorangegangen (ebda. S. 313). Eine Verteidigung Goldasts bei
E. W. Fischer, Einige Bemerkungen über die sog. Reformation Kaiser Fried-
richs III. Teil 1. (Progr. Hamburg 1858) S. 12—13.
2 Anfang, ursprung unnd herkomen des thurnirs in teutscher nation.
Siemern, in verlegung Hieronimi Rodlers 1530. Vorhanden in der Universi-
tätsbibliothek zu Heidelberg. Der Verfasser nennt sich in der Widmung:
Georg Ruexner gnannt Hierusalem eraldo und khuendiger der wappen. Das
kaiserliche Privileg für Rodler, das den Nachdruck verbietet, ist vom Jahre 1527.
Vgl. C. F. Homeyer, Über die unächte Reformation Kaiser Friedrichs III. (Monats-
berichte der K. Preuß. Akademie der Wissenschaften. Jg. 1856. S. 301 bis 304.)
3 Diese Tatsachen ergeben sich aus dem Turnierbuche; siehe Anm. 2.
214 | Otto Schiff
Heute sind wir in der Lage, diese Nachrichten zu ergänzen. Wie
die Nürnberger Stadtrechnungen lehren, machte der Rat der
fränkischen Reichsstadt am 8. April 1525 „dem ernholt Jerusalem“
ein Geldgeschenk!. Im Jahre 1542 berichtete der Nürnberger
Rechtsgelehrte Christoph Scheurl in seinem Stammbuch der Familie
Tucher: „Georg Richsner, genant Jerusalem, Pfalzgraff Friede-
richen Heroldt und Kuendiger der Wappen, hat Meinen Herrn,
Einem Rath dieser Stadt, a. 1526 den 12. Thurnier verehrt, welchen
Kaiser Heinrich der Sechste . .. a. 1198 in dieser Stadt Nuern-
berg gehalten haben soll. . .““.
Diese Zeugnisse sind für unseren Zweck ergiebiger, als es
auf den ersten Blick scheint. Sie beweisen zunächst, daß Rüxner
in Beziehungen zu der Stadt stand, in der wir die Heimat der
„Reformation“ vermuten. Aber noch mehr: Sie zeigen ihn im
Dienste des Pfalzgrafen Friedrich, desselben Fürsten, der von
1521 bis 1523 als kaiserlicher Statthalter beim Reichsregiment
in Nürnberg gewirkt hatte. Wenn Rüxner schon damals in
Friedrichs Diensten stand, konnte er trotz seiner bescheidenen
Stellung von den Reformbestrebungen des Reichsregiments und des
Reichstags jene Kenntnis erhalten, die in der „Reformation“ her-
vortritt. Auch seine Beziehungen zu dem Hofe von Simmern
könnten aus den Nürnberger Jahren stammen; denn der Pfalz-
graf von Simmern vertrat eine Zeitlang seinen Vetter Friedrich
in der Statthalterschaft“.
Nach Nürnberg führen also — ganz unabhängig von einander —
drei verschiedene Fährten: Der Inhalt der Schrift, der Ursprung
der Drucke, die Persönlichkeit des Mannes, der mindestens der
erste Herausgeber, vielleicht der Verfasser der „Reformation“
war. Es fragt sich nun, ob wir in der Geschichte der fränki-
schen Reichsstadt einen Zeitpunkt zu erkennen vermögen, in dem
die örtlichen Verhältnisse zu einer derartigen Kundgebung drängten. -
ı Gütige Mitteilung des Kgl. Kreisarchivs zu Nürnberg.
3 J. Chr. Siebenkees, Materialien zur Nuernbergischen Geschichte 2 (Nuern-
berg 1792), S. 444. Die von Rüxner dem Rat geschenkte Haudschrift, deren
Inhalt später in das gedruckte Turnierbuch überging, befindet sich noch heute
im Kgl. Kreisarchiv zu Nürnberg. — Eine verdienstvolle Zusammenstellung
von Nachrichten über Rüxner bei G. A. Seyler, Geschichte der Heraldik (Nürn-
berg 1885—89) S. 37.
3 H. v. d. Planitz, Berichte aus dem Reichsregiment in Nürnberg ge-
sammelt von E. Wülcker, bearb. von H. Virck (Leipzig 1899) Nr. 5 § 1;
Nr. 237 § 4. 4 Ebda. Nr. 223 § 3; Nr. 237 §& 4.
\
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 215
Es muß ein Augenblick scharfer Spannung und drobender Ge-
fahr gewesen sein. Die „Geweihten“, heißt es im „Beschluß“,
haben unsere Vorfahren verführt, das Himmelreich durch Gaben
an die Kirche zu erkaufen; bei uns Enkeln sind ihre süßen Worte
vergebens. Da sie nun merken, „dass wir solcher Gaben nit mehr
haben oder geben wollen, so unterstond sie mit taeglichem ge-
zaenck unnd offen kriegen dass unser (so viel wir dess noch
haben) auch abzuprechen, unnd uns mit dem unserm dass unser
gar mit gewalt zu nemen, damit wir gar betler wuerden. Dass
wolt ihr frummen Christen, edel unnd unedel, reich und arm, alt
und jung, getrewlich bedencken und wol behertzigen, ob das laenger
zu leyden oder zu erhalten sey“. An diese Sätze schließen sich
Klagen über das Treiben der Geistlichkeit, die Mahnung, das Kirchen-
gut den Armen freiwillig hinzugeben, und endlich die Drohung mit
einem Aufruhr der Gemeinde, der eine gewaltsame Säkularisation be-
wirken und die Einführung der Reformartikel nach sich ziehen werde.
Der Beschluß ist also in einem Augenblick geschrieben, iu
dem sich die Evangelischen von der habgierigen Geistlichkeit durch
tägliches Gezänk, ja durch offene Feindseligkeit bedroht und zum
Aufruhr gereizt fühlten. Dies paßt für Nürnberg auf die beiden
ersten Monate des Jahres 1523. Am 3.Januar forderte der päpst-
liche Nuntius Chieregati den in Nürnberg versammelten Reichs-
tag auf, das Wormser Edikt auszuführen und insbesondere gegen
die vom Rate geduldeten und geschützten evangelischen Prediger
einzuschreiten. Hinter dem Nuntius stand, wie man wußte, der
Stellvertreter des Kaisers, Erzherzog Ferdinand, Der Nürnberger
Rat erzürnte den Erzherzog nicht gern, aber dennoch entschloß er
sich, die Prediger im Falle der Not mit Waffengewalt zu schützen;
denn mehr als aller Fürsten Ungnade fürchtete er eine andere
Gefahr: Einen Aufstand der Gemeinde.. Daß das Volk murrte
und drohte, daß der Nuntius seines Lebens nicht sicher war, be-
stätigen eine ganze Reihe von Augen- und Ohrenzeugen?. Aber
nicht nur die Aufruhrstimmung, die aus den angeführten Worten
1 Ratsbeschlüsse von 1523 Jan. 5 u. 26 (RT A Jüngere Reihe 3, Nr. 78 u.
S. 416 Anm. 1).
1 Planitz Nr. 133 § 5, Nr. 134 § 3 (Berichte des kursächsischeu Vertreters
von Jan. 4 u. 8.) RTA Jüngere Reihe 3, S. 925 Anm. 1 (Bericht des Regens-
burger Ge-andten von Jan. 4). Ebda. Nr. 230 (Brief Chieregatis von Jan. 10).
F. Geß. Akten u. Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen 1 (Leip-
zig 1905), Nr. 430 (Bericht des sächsisch-albertinischen Gesandten von Jan. 12).
216 Otto Schiff
der „Reformation“ spricht, finden wir in jenem Augenblick bei der
Nürnberger Bürgerschaft, sondern auch die Auffassung, daß das
feindselige Vorgehen der Priesterpartei nur dem Hab und Gut
der Laien gelte. Den tiefsten Einblick in die Stimmung der
evangelisch gesinnten Kreise Nürnbergs gewährt ein Brief, den
Wilibald Pirckheimer am 17. Februar 1523 an Erasmus gerichtet
hat. Er schildert, daß Chieregati durch sein Auftreten beinahe
eine Empörung entfesselt habe und daß er auf der Straße ver-
spottet und geschmäht werde. „Et haec omnia illi evenere fraudi-
bus monachorum, quibus maiorem quam debuit attribuit fidem;
illi enim infensissimo odio Nurenbergenses persequuntur ac Luthe-
ranos appellant, quia hoc anno omnes sustulere mendicos, adeo ut
nemo amplius in publico mendicare ausit, quibus tamen omnibus,
et large quidem, provident iuxta conditionem uniuscuiusque, quod
pietatis officium omnes laudant, et largiter bona sua conferunt;
monachi vero, quicquid egenis accedit, avaritiae ac ventribus eorum
decedere putant. Hinc illae lacrimae et Acherontis commotio!“.
Für Pirckheimer — und gewiß auch für viele seiner Mitbürger
— war also der Nuntius nur ein Werkzeug der Mönche, die es
nicht verschmerzen konnten, daß die neue Nürnberger Armen-
ordnung den Strom der Almosen zum guten Teil in die städtische
Armenkasse geleitet und mit dem weltlichen auch den kirchlichen
Bettel schwer getroffen hatte. Jetzt verstehen wir erst ganz,
was die „Reformation“ mit den Worten sagen will: Da die Ge-
weihten nun merken, daß wir solche Gaben nicht mehr haben oder
geben -wollen, so unterstehen sie sich mit täglichen Gezänk und
offener Feindseligkeit uns das unsere zu nehmen. Aber der Zu-
sammenhang der Flugschrift mit den Nürnberger Zuständen ist
damit nicht erschöpft; die „Reformation“ zeigt bemerkenswerte
Übereinstimmungen mit der Nürnberger Armenordnung. Sie teilt
mit dieser nicht nur den Grundsatz, daß der Bettel ein Unfug,
die Unterhaltung der Armen aber Christenpflicht sei, sondern auch
die Sorge für gemeinnützige Darlehensanstalten. Da die Handels-
häuser nicht mehr als 10000 Gulden in ihren Geschäften anlegen
dürfen, sollen die überschüssigen Kapitalien zu 4 v. H. bei Bürger-
meister und Rat hinterlegt werden: „Die sollen... dasselb gelt
weitter umb fuenff aussleyhen armen geschickten gesellen, die sich
1 G. Th. Strobel, Vermischte Beiträge zur Gesch. d. Litteratur (Nürnberg
1775) S. 165.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 217
mit aim ringen hauptgut wol zu nehren wuesten“. Ganz ebenso
sorgt die Nürnberger Armenordnung für Vorschüsse an „arme
frame handtwerksleute, die sich und die iren mit irer handtarbeit
gern ernerten und doch zu solichem keinen anfang oder verlegung
haben...“ Alle diese Gedanken gehen zurück auf Anregungen
Martin Luthers, die Karlstadt weitergebildet bat; sie sind zuerst
in Wittenberg, das sich am 24. Januar 1522 eine Gemeindeordnung
gab, dann auch in anderen Städten die Grundlage der Armen-
pflege geworden!. Eine besondere Eigentümlichkeit Nürnbergs
sind sie nicht, und wir haben sie daher nicht als Beweis für den
Nürnberger Ursprung der „Reformation“ verwertet; eine Bestäti-
gung unserer aus anderen Gründen gewonnenen Ansicht dürfen
wir jedoch in ihnen sehen.
Die Anschauung, die wir zu begründen versucht haben, ist
auch für die Beurteilung der Quellenfrage nicht bedeutungslos.
Nach Werner ist die Flugschrift stark beeinflußt von einem be-
kannten älteren Reformplan, der sogenannten Reformation des
Kaisers Sigmund. Aus der Einwirkung dieser durchaus altgläu-
bigen Quelle erklärt es Werner, daß die Reformation Friedrichs III.
in kirchlichen Fragen viel gemäßigter ist als die Huttensche
Richtung, der sie nach seiner Ansicht entstammt; der Verfasser
halte geradezu „eine Mittellinie zwischen der mehr konservativen
Reformation Kaiser Sigmunds und den radikalen Ansichten seiner
Umgebung“ . Uns erscheint die Annahme gewagt, daß ein leiden-
schaftlicher Anhänger der neuen Lehre nur deshalb die Orden
erhalten und ein gewisses Kirchengepränge dulden will, weil er
sich scheut, zu seiner katholischen Quelle in allzu scharfen Gegen-
ı Vgl. O. Winckelmann, Die ältesten evangelischen Armenordnungen (Hist.
Vierteljahrschrift Jg 17, S. 212 ff.). Einen Abdruck der beiden wichtigsten
Texte der Nürnberger Ordnung gibt Winckelmann im Archiv für Reformations-
geschichte Jahrg. 10 (1912/13), S. 258 ff., die angeführte Stelle über Darlehen
auf S. 274, daß die „brüderliche Liebe“ wiederholt betont wird, haben wir be-
reits erwähnt (s. oben S. 204 Anm. 2). Die Hauptgrundsätze der Ordnung
stellte der Rat bereits am 23. Juli 1522 fest; am 1. Sept. 1522 trat sie in Kraft.
Der endgültige Text der Ordnung, der das völlige Bettelverbot enthält, wurde
nach der Annahme Winekelmanns (Archiv für Reformationsgesch. 10, S. 249)
noch im Herbst 1522 festgestellt; seine Einführung erfolgte wohl erst nach
Neujahr 1523; denn Pirckheimer schreibt „hoc anno“. — In der viel umstritte-
nen Frage, ob Luther oder Karlstadt der eigentliche Bahnbrecher der städti-
schen Armenpflege sei, folgen wir K. Müller.
? W. Z. 29, S. 89—91 u. 113.
Histor. Viertel jahrschrift. 1919. 2. 15
218 Otto Schiff
satz zu treten. Für uns bedarf es einer solchen Annahme nicht,
da wir den Verfasser der Flugschrift nicht der ungestüm vorwärts-
drängenden Huttenschen Partei zurechnen, sondern einer kirchlich
gemäßigten Richtung. Diese Richtung konnte sich auf Luther
berufen, der bei jeder Gelegenheit zur Schonung der schwachen
Gemüter mahnte und das Treiben der Bilderstürmer bekämpfte.
In der Schrift an den christlichen Adel ist Luther weit davon
entfernt, die Klöster gänzlich zu verwerfen; als christliche Schulen
ohne Gelübdezwang sollen sie fortbestehen. Daran wird der Ver-
fasser der Reformation Friedrichs III. gedacht haben, wenn er
die Mönche und Nonnen soweit bei den Regeln und Ordnungen
ihres Standes erhalten will, „wie das der notturfft nach beym
Reich erkandt wirdt“; auf eine Reform will auch er nicht ver-
zichten, denn er behält dem Reiche die endgültige Regelung vor.
Ganz deutlich folgt er Luthers Spuren, wenn er unter allen Klöstern
lediglich die Bettelklöster ganz verwirft. Noch enger schließt er
sich dem Reformator in seinen Ansichten über das Kirchengepränge
an. In Luthers großem Sermon vom Wucher heißt es: „Nu, wir
wollen nit vorwerffen, das man zimlich kirchen baw und schmuck
. .. und gottis dienst billich auff zierlichst gehalten wirt“.
Ähnlich will der Verfasser der Reformation Friedrichs III. „alle
gepew der kirchen, zir und ordinat mit zimlicher solennited“
ordnen !.
Die altgläubige Reformation Kaiser Sigmunds hat der jüngeren
Schrift zwar als Quelle gedient, aber ihr Einfluß darf nicht über-
schätzt werden. Auch der städtische Einschlag in der Reformation
Friedrichs III. erklärt sich nicht, wie Werner? annimmt, zum Teil
aus dem Einfluß jener Quelle, sondern aus dem Nürnberger Ur-
sprung der Flugschrift.
| Unsere Untersuchung erhebt nicht den Anspruch, alle Rätsel
gelöst zu haben, die der merkwürdige Reformplan uns aufgibt.
Aber der Heimatboden der Schrift ist gefunden. Aus den Kämpfen
zwischen evangelischer Sozialpolitik und mönchischem Eigennutz,
1 Art. 1, Dekl. 8 u. 4. Man beachte in Dekl.3 das Wort „wann“ = ausge-
nommen. Vgl. Luther, Werke W. A. 6, S. 439—440, 450—451 und 44. — Die
Wortkargheit des Verfassers der Reformation Friedrichs III. in bezug auf
das Papsttum darf am wenigsten als ein Zugeständnis an die Quelle gedeutet
werden; schärfer konnte er ihr nicht widersprechen als dadurch, daß er den
Papst den Antichrist nannte.
2 W. Z. 29, S. 114.
Forschungen zur Vorgeschichte des Bauernkrieges 219
die sich in Nürnbergs Mauern abspielten, ist die Reformation
Kaiser Friedrichs III. erwachsen. Ihr Verfasser — mag es Rüxner
oder ein anderer gewesen sein — war ein eklektischer Geist:
Aus der weltlichen und kirchlichen Reformliteratur, aus der
städtischen Gesetzgebung, aus den Verhandlungen der Reichs-
stände trug er seine Vorschläge zusammen. Obwohl er nicht
überall zum Ausführbaren durchdrang, wußte er doch die Be-
dürfnisse seiner Zeit soweit zu treffen, daß sein Werk in einem
großen Augenblick deutscher Geschichte eine Rolle zu spielen
vermochte.
Nachtrag.
Während der Druckkorrektur an der vorstehenden Arbeit
werde ich auf einen von mir üersehenen kurzen Bericht H. Werners
(W. Z. 29, S.485—486 und nochmals Dtsch. Geschichtsbl. 19,
S. 192—193) aufmerksam. Danach hat A. G. Kolb in einem pfäl-
zischen Kopialbuch des Geheimen Staatsarchivs zu München eine
Abschrift der Reformation Friedrichs III. entdeckt, die nach Papier
und Schrift wenig später als die Urschrift entstanden ist. Die
Versendung der Handschrift ist zur Zeit nicht zulässig. Nach
Kolbs Befund ist sie zweifellos die Vorlage des Goldastschen
Drucks gewesen. (Gütige Mitteilung des Herrn Dr. H. Werner aus
einem Privatbrief des verstorbenen Dr. Kolb) Die Bedeutung
des Fundes besteht demnach darin, daß der Goldastsche Text,
in dem Rüxners Name fehlt, als alte Überlieferung beglaubigt
wird. Die Entscheidung über Heimat und Veranlassung der Re-
formation Friedrichs III. aber wird nach wie vor von inneren
Gründen abhängig sein, wie ich sie beizubringen versucht habe.
15*
220
Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663.
Von
Heinrich Zwingmann.
Der große kaiserlich-spanische Krieg gegen das übrige Europa
war beendet. Mit dem Kaiser hatten sich die Staaten und Stände
im Westfälischen Frieden abgefunden, mit Spanien, elf Jahr später,
im Pyrenäischen Frieden, dem Frieden um die spanische Königs-
tochter, die Ludwig XIV. ihre Hand reichte, indem sie jedoch
zugleich auf ihre Erbrechte verzichtete.
Galt der Verzicht oder nicht?
Keine Frage der Zeit hatte größere Bedeutung. Wenn der
mächtige französische König in die spanische Familie und Herr-
schaft gelangt wäre, was wäre aus den antihabsburgischen Staaten
wie Portugal, England, Frankreich, Schweden, was wäre aus der
europäischen föderativen Freiheit geworden! Kein Staat aber
hatte größeres Interesse an der Frage als Holland, die anti-
spanische Gründung des XVI. Jahrhunderts. Sein kluger Rats-
pensionarius, Johann de Witt, sucht die Antwort aus Ludwig
herauszuholen und sie ihm womöglich im Munde noch umzudrehen.
De Witt steht darum wie am Anfang einer neuen Periode der
europäischen Freiheit. Seine Verhandlungen mit Ludwig sind
ein diplomatisches Meisterwerk, besonders weil sich beide Gegner
gewachsen sind. |
Im März 1663 bittet de Witt den französischen Gesandten
im Haag, den Grafen d’Estrades, zu sich und eröffnet ihm, die
niederländischen Provinzen trügen sich mit dem Gedanken, von
Spanien abzufallen, nach Art der Schweizer Kantone eine Repu-
blik zu bilden und mit Holland ein Schutz- und Trutzbündnis
einzugehen, wenn es ihnen helfe !. Der Gesandte meldete es
nach Paris.
1 Mignet, Négociations relatives à la succession d'Espagne, I 183.
Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 221
Ludwig ist jede Schwächung Spaniens willkommen und er-
wartet auch für sich einen Vorteil. Er schreibt daher an seinen
Gesandten, wenn Spanien wieder Zeit habe, Portugal zu unter-
werfen, werde es sich bald erholen und die europäische Freiheit
von neuem bedrohen. Die Spanier aus den Niederlanden zu ver-
treiben, sei stets das Ziel seiner Vorfahren gewesen!. Er will
darum mit de Witt einverstanden sein, rät ihm sogar, sich zu
beeilen, ehe der Bruder des Kaisers in die Niederlande komme
und alles vereitle?.
Diese Großmut dünkt de Witt verdächtig. Er läßt den Plan
fallen und holt einen andern hervor. Danach soll Frankreich
einen Landstrich an der Westgrenze, Holland an der Ostgrenze
der Niederlande erhalten. Die Mitte soll Republik werden, die
mit Holland in ein engeres, mit Frankreich in ein loseres Bünd-
nis tritt‘. Aber Ludwig lehnt den Vorschlag und jede Gebiets-
erweiterung ab“.
De Witt wird noch argwöhnischer und nimmt plötzlich seine
Vorschläge zurück: er sei einer spanischen Intrigue zum Opfer ge-
fallen®. Nun wird Ludwig umgänglicher und bittet de Witt um
neue Vorschläge®.
De Witt bietet nun Teilung an. Holland soll von Osten,
Frankreich von Westen in die Niederlande einfallen und sie dann
durch eine Linie von Ostende bis Maastricht teilen“.
Ludwig erklärt sich im Prinzip für einverstanden, doch
möchte er zunächst den zweiten Vorschlag, Kantonsystem und
Grenzstreifen, versuchen. Für sich wünscht er nur Cambrai;
wenn nicht, sei es auch gut. Schlägt der Versuch fehl, soll ge-
teilt werden“.
De Witt macht nun Ernst mit dem zweiten Plan, bereist mit
d’Estrades die holländischen Städte, um sie dafür zu gewinnen?
Die Schwierigkeiten werden überwunden, namentlich die Eifer-
sucht von Amsterdam gegen Antwerpen, und de Witt bekommt
Vollmacht zu einem Vertrag mit Frankreich!“. Mitte August
ı 187. 2 188.
3 194, 202: s'établir en une république libre et indepedente, alliée en canton
catholique avec M. M. les Etats et appuyée de la France par une alliance très-
étroite. |
193. s 198. s 199. 7 202. s 204. 9 206.
10 216; Das Memorie over de Spaansche opvolging von de Witt (in Brieven
van Johann de Witt, hrsgeg. v. N. Japikse, II. Teil, Anhang, p. 579 ff) ist viel-
222 Heinrich Zwingmann
bringt er seinen ersten Entwurf ans Licht, es ist ein Meister-
stück der Kautschukkunst.
Er besagt: 1. Die zehn Provinzen werden veranlaßt, Kantone
und eine freie Republik zu bilden; Frankreich und Holland helfen
und verbinden sich ihr; 2. wenn das bei Lebzeiten des spanischen
Königs nicht geht, wird es nach seinem Tode um so mehr ver-
sucht, auch wenn der Erbprinz lebt, aber man wird keine Waffen
anwenden, sonst müßten die Provinzen sich gar nicht zu ihrer
Befreiung entschließen; 3. wenn der Prinz tot ist, wird man auch
Waffen gebrauchen; 4. wenn das nötig wird, oder wenn sich die
neue Republik ihrer Feinde nicht erwehren kann, werden Frank-
reich und Holland an ihren Grenzen feste Plätze an sich nehmen;
5. das werden sie auch dann tun, wenn die neue Republik sich
schon zu Lebzeiten des Königs oder Prinzen bilden sollte.
Man fragt sich erstaunt, ob nach dem Entwurf überhaupt
etwas geschehen muß, da jeder Satz durch den folgenden wieder
umgeändert wird. Den ersten drei Punkten liegt eine Aufzählung
dreier möglicher Fälle zu Grunde: man versucht das erste, paßt
es nicht, das zweite, dann das dritte, und das ist wieder durch
Einschränkung auf den Bedarfsfall unverbindlich gemacht. Nur
die Grenzstreifen wird man, wie die beiden letzten Punkte besagen,
auf jeden Fall nehmen. |
Schon hat de Witt den schillernden Entwurf dem französischen
Gesandten übergeben, dann läßt er ihn nochmals zu sich kommen
und gibt ihm mündlich einen Kommentar zu dem Projekt, noch
nachträglich und nebenbei, als wenn er sich von selbst verstände:
der Entwurf beruhe ganz auf dem Erbrecht des Königs; jedoch
sei unklar, wie es damit stehe; er möchte es kennen lernen und
in Holland zur Anerkennung bringen, sonst werde man seinen
Entwurf nicht verstehen; Ludwig möge ihm daher sein wohl-
gegründetes Recht aktenmäßig dartun?.
Der Entwurf setzt das Erbrecht nicht nur nicht voraus, son-
dern vernichtet es sogar. Er spricht davon mit keiner Silbe, und
leicht in dieser Zeit entstanden; (vgl. dagegen Japikse, ibid. 580 Anm.); viel-
leicht aber auch einige Monate später, wo de Wiit, im Augenblicke, als die
Verhandlungen mit Ludwig zu scheitern drohen, mit der Zustimmung der
Generalstaaten Eindruck auf Ludwig machen will; denn Oktober 63 schreibt.
de Witt noch, daß er die Sache wohl schon mit „eenige voornaeme regenten“
besprochen, aber noch nicht ans „gansche collegie von de heeren Gecommiteerde
Raeden“ gebracht hätte; p. 474.
ı Mignet 223. 2 220.
Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 223
die einzige positive Bestimmung, die Grenzerweiterung, sieht nicht
nach Erben, sondern nach Erobern aus und bezieht sich schon
auf die Zeit vor dem Erbfall. Hätte Ludwig, durch den münd-
lichen Kommentar verleitet, diesen Entwurf unterschrieben, so
hätte er sich um sein Erbrecht auf die Niederlande gebracht.
Ludwig mochte es nicht schwer fallen, die Schlinge zu um-
gehen. Weder unterschreibt er den Vertrag, noch gibt er die
aktenmäßige Auskunft. D’Estrades soll vielmehr die Nichtigkeit
des Verzichts, den Ludwig und seine Gemahlin auf die spanische
Erbschaft haben leisten müssen, nur allgemein begründen: die
Mitgift sei nicht bezahlt, somit eine wesentliche Voraussetzung
des Verzichts nicht erfüllt; die Akte sei nicht zweimal ratifiziert,
wie das vorbehalten wäre; auch könne ein Akt des Zivilrechts
ein natürliches Recht nicht aufheben !“. So hält Ludwig an seinem
Erbrecht fest. |
Auch seine Einwendungen gegen den Entwurf sind vom Stand-
punkt des Erbrechts gemacht. Gebietserweiterung und Kan-
tonieren bei Lebzeiten des spanischen Königs lehnt er ab, weil
sie, wie er diplomatisch sich ausdrückt, gegen den Westfälischen
und Pyrenäischen Frieden — der ihm die Erbtochter gab — ver-
stoßen würden“.
Auch der Vertragsentwurf, den Ludwig nun seinerseits vor-
legt, beruht ganz auf dem Erbrecht. Die Motive gehen aus von
der Reihe, die in der Christenheit herrscht, und dem Unwetter,
das wegen der spanischen Erbschaft wieder heraufzieht. Frank-
reich und Holland sollten darum in ein Bündnis treten und, da-
mit die Freundschaft durch keinen unvorhergesehenen Fall ge-
trübt werde, festsetzen, welches Gesicht die Dinge in den Nieder-
landen bekommen sollen, wenn die spanische Krone frei wird, da
Holland ein notorisches Interesse daran“, und Ludwig selbst nach
Recht und Gerechtigkeit wegen Ungültigkeit des Verzichts* An-
spruch auf das Erbe habe. Das seien einleuchtende Wahrheiten,
und darum hätten auch schon die Niederländer von selbst früher das
Katonsystem, das Bündnis mit Holland und den Schutz unter
Frankreich begehrt®. Ludwig wolle indes von der Fülle seiner
Rechte auf die zehn Provinzen keinen Gebrauch machen’, weil
er eine große Neigung für die Generalstaaten habe und die Freund-
ı 225. 2 223. 3 222.
4 226: avec droit et justice par l'invalidité de la renonciation.
8 226. 227: n'usera pas de la plénitude de ses droits.
224 Heinrich Zwingmann
schaft mit ihnen gern dauernd machen möchte. Darum sollen
sich die zehn Provinzen, die eigentlich unter seiner Herrschaft
stehen müßten!, zu einer freien Republik machen und sich in
französischen Schutz und holländisches Bündnis begeben.
Wie die Motive sind auch die Einzelbestimmungen vom Erb-
standpunkt diktiert. Zunächst, heißt es da, sind die Verträge
mit Spanien — aus denen Ludwig sein Erbrecht ableitete — zu
halten. Krieg ist in den Niederlanden nur zu führen, wenn die
Rechte des Königs in Kraft treten und die Niederlande sich nicht
zu ihrer Befreiung entschließen können, da ja der König ein
Recht auf das Land hat und also davon beliebig Gebrauch machen
kann. In dem Falle werden beide Mächte einige Grenzplätze
zur Bedeckung ihrer Grenzen nehmen“.
So ist das Kantonieren, mit dem de Witt Ludwig das Erb-
recht entwinden wollte, unter Ludwigs Händen geradezu eine
Stipulierung seiner Erbrechte geworden. De Witt hatte von vier
Möglichkeiten gesprochen: bei Lebzeiten des spanischen Königs,
bei seinem Tode, bei Lebzeiten des Erbprinzen, bei seinem Tode.
Ludwig kennt nur den einen Fall: Tod des Erblassers. Im
Grunde, heißt es in dem französischen Entwurf, hat Ludwig allein
auf die zehn Provinzen Anrecht, Holland ein Interesse an der
Gestaltung der Dinge. Nur aus Liebe zum Frieden und aus
Freundschaft mit Holland verzichtet er — nicht auf sein Recht,
sondern — auf die Ausübung seines Rechts. Aber wie leicht
konnte die Liebe und Freundschaft vergehen, dann hinderte Lud-
wig wohl nichts, auf das Kantonieren zu verzichten und das Erb-
recht auszuüben. Würde de Witt diesen Entwurf unterschreiben,
so hätte er nıcht die geringste Gewähr für die Unabhängigkeit
der Niederlande, sondern würde im Gegenteil das französische
Erbrecht anerkennen.
Mündlich und schriftlich war de Witt in Ludwig gedrungen,
das eine wie zur Versuchung zum andern. Ludwig antwortete
ebenso polyphon. In seinem Instrument klingt Erobern wie ein
Nebenton eben mit, der Grundton ist Erben, der Ton, den de
Witt in seinem Instrument peinlich vermieden und nur durch
einen mündlichen Kommentar unverbindlich hineininterpretieren
wollte. Man weiß nicht, ob man den König oder den Rats-
pensionar mehr bewundern soll.
1 227, 2 227: cas de l'échéance des droits;
Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 225
De Witt gibt seine Sache noch nicht verloren. Der König
hatte nur allgemein vom Erbfall gesprochen’, de Witt möchte
nun in seiner Korrektur des französischen Entwurfs hinzusetzen,
daß dieser Fall nicht vorhanden sein solle, solange der spanische
König und sein Sohn am Leben seien. D’Estrades ist einver-
standen, nur wenn die Spanier schon vorher den Frieden brächen,
solle Ludwig eingreifen dürfen. Damit glaubt der Gesandte seinem
König beim Erbfall doch freie Hand gesichert zu haben“. De
Witt will den Zusatz durch einen andern wieder unschädlich
machen und schlägt vor, daß sich beide Mächte vor dem Bruche
mit Spanien über Ursache, Mittel und Wege des Krieges erst
verständigen sollen®. Aber das geht Ludwig zu weit.
Ganz und gar mißfallen de Witt die Motive von Ludwigs Ent-
wurf mit ihrer langen Darlegung des Erbanspruchs. Holland
würde sich daran stoßen, der Verzicht bestehe offenbar zu Recht,
besser werde als Motivierung angegeben, daß die beiden Mächte
ihre Freundschaft herzlicher gestalten wollten‘. So versucht de
Witt noch einmal alles was nach Erben aussehen könnte, aus dem
Entwurf des Königs herauszubrechen.
Seitdem kommen die Verhandlungen ins Stocken. D’Estrades
versucht sie zwar wieder in Gang zu bringen und weist seinen
Herrn auf das Devolutionsrecht? hin, das schon beim Tode des
spanischen Königs in Anwendung kommen könne und durch den
Vertrag mit de Witt nicht berührt wurde.
Als de Witt von der Devolution erfährt, bekämpft er sie leb-
haft und preist um so mehr das Kantonieren an. Allein könnten
die zehn Provinzen nicht lange bestehen, und da sie katholisch
wären, neigten sie obne weiteres von Holland ab und Frankreich
zu; so gingen sie ganz allmählich in Frankreich von selbst auf.
Aber so sehr sich de Witt auch bemüht, Holland- bereist, das
Gewicht des Landes sich anhängt, so rührend er auch mit seinem
sonst drohenden Sturz und Untergang zu spielen versteht, Lud-
wig läßt sich auf kein Kantonieren mehr ein, er stützt sich fortan
ganz auf die Devolution und suspendiert die Verhandlungen.
1 231: tant que le roi d'Espagne ou le prince se trouvera en vie.
1 234. 8 235. 231.
s 245: ein Heimfallsrecht, qui faisait héritier les filles du premier lit
à l'exclusion des mäles du second; und II, 79 Anm: si vir vel uxor, quibus
liberi supersunt, moritur, ad prolem unam vel plures per separationem thori
proprietas feudorum provenientium ex latere superstitis devolvitur, servato. . .
usufructu....
226 Heinrich Zwingmann
Die Vorschläge de Witts, Kantonement und Teilung der Nieder-
lande, spielten schon früher einmal eine Rolle. 1635 boten die
Holländer Richelieu die Teilung an, aber Richelieu entschied sich
für das Kantonement.
Zunächst aus militärischen Gründen. Eine völlige Unter-
werfung des Landes, schreibt er, die Vorbedingung zur Teilung
ist, dauert zwanzig Jahr und verlangt viele und starke Garni-
sonen, die beständig wieder Haß und Krieg erzeugen. Das Kan-
tonieren dauert ein Jahr und gestattet, die Garnisonen zu ver-
mindern l.
Wichtiger sind seine politischen Gründe. Solange Frankreich
und die Generalstaaten, führt er weiter aus, durch einen Staat
von einander getrennt sind, sind ihre Beziehungen gut?. Teilt
man aber den Staat auf, so geraten sie leicht mit einander in
Krieg, weil sie keine Barriere zwischen sich haben. Beim
Kantonieren dagegen bleibt die Barriere bestehen, die selbst das
größte Interesse daran hat, daß die beiden Nachbarn in Frieden
leben.
Die Motive sind quellenhaft. Man füllt den Staat nicht im
Innern mit Macht an, sondern schützt ihn durch ein Außenwerk,
weil er noch machtfremd ist.
Wie niedrig steht das Barrierenland im Vergleich mit anderen
Ländern. Es ist kein Staat um seiner selbst willen, auch kein
vollwertiges Glied eines andern, es gehört keinem und muß zweien
als Machtersatz dienen. Wie extensiv ist diese Politik, wie ver-
schwenderisch geht sie mit europäischem Gebiet um“, wenn sie so
breite Flächen zur Begrenzung und Verdeckung der eignen Blöße
verwendet. Die Barriere ist ein beständigesEifersuchtsfeld, auf dem
sich die nachbarliche Furcht und Bedrohung ergehen und er-
schöpfen kann. Wie leicht entwendbar muß die Selbständigkeit
der Staaten sein, wenn sie sich so eifersüchtig gegen einander
absperren. Wie unbekannt ist ihnen diese Abschließung von innen
ı I, 174.
2 174: à cause de la séparation qui est entre nos états.
3 174; n'ayant plus de barre entre...
4 vgl. den Vertrag zwischen Rußland und Polen v. 6. Mai 1686, art. VII:
weil man sich über ein Gebiet zwischen Dnjepr und Tamina nicht einigen kann,
läßt man es wild liegen: que ces pays-lä demeureront deserts, incultes et sau-
vages, comme ils sont maintenant... Koch, Table des traités I, 238; indes
handelt es sich hier um ein wüstes Gebiet und eine vorläufige Maßnahme.
Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 227
heraus, und wieviel weniger sind sie schon auf Erschaffen von
Macht aus dem eignen Innern als vielmehr auf Erraffen von
Fremdem, wie leicht und natürlich auf Erobern, sogar des Nach-
barn und Freundes, eingestellt, wie wenig befriedet sind sie, wenn
ein ständiger Vermittler zwischen ihnen sein muß, der, wie
Richelieu sagt, selbst das größte Interesse hat, daß die Nachbarn
in Frieden leben. Frankreich und Holland waren gemeinsame
Gegner des Kaiserlich-spanischen Hauses. Wie wenig einte doch
also diese Gegnerschaft, wie schwach und lückenhaft, wenn nicht
fast unbekannt und undenkbar erscheint hier der Föderalismus
verwandter Staaten, geschweige denn der ganzen Christenheit,
und wie fest und giltig muß denn die kaiserliche Ordnung und
Bindung der Welt noch sein!
So sieht die historische Wirklichkeit aus, die der Kantone-
ments- und Barrierenpolitik zu Grunde liegt, bei Richelieu sowohl,
wie bei Ludwig und de Witt.
Im Grunde nun gehen Ludwigs Absichten tiefer; er will
weniger die Niederlande kantonieren als vielmehr besitzen. Das
war schon Mazarins Plan.
Für Frankreich, schreibt er an seinen Bevollmächtigten auf
dem Westfälischen Kongreß, bilden die Niederlande ein unein-
nehmbares Bollwerk, durch dessen Eroberung Paris, das Herz
Frankreichs, an die sicherste Stelle des Landes gerückt würde.
Keine Macht könne dann Frankreich angreifen, vielmehr müsse
jeder es fürchten. Spanien sei dann auch weit genug, dazu vom
Kaiser völlig getrennt, der bislang nur wegen der Verbindung
mit Spanien zu fürchten war. Die Eroberung des mittelrheinischen
Bollwerks von Elsaß, Lothringen, Bourgogne und Luxemburg
werde den letzten Grund zur Furcht beseitigen !.
Mazarin bringt also Macht schon im Staate an, wenn auch
weniger im Innern als vielmehr an der Grenze, und nicht eigenes
Land, sondern fremdes benutzt er dazu. Rücksicht auf Holland
leitet ihn nicht, er verläßt sich auf die eigne Stärke. Wie über-
mächtig aber erscheint Österreich-Spanien, besonders in ihrer Ver-
bindung, die sich in der großen kaiserlich-spanischen Reichsbarriere
ausprägt, die von den Niederlanden bis nach Oberitalien reicht.
Sie hatte schon manche Bresche erlitten. Jetzt begehrt Mazarin
ihr Hauptstück, die Niederlande, und will es zu einem franzö-
sischen Bollwerk machen. Damit wäre die kaiserliche Macht ge-
3 179.
228 Heinrich Zwingmann
brochen, aber wie weit bleibt im Westfälischen Frieden die Wirk-
lichkeit hinter diesem Ideal zurück, wie wenig bröckelt Frank-
reich von der Reichsbarriere wirklich ab, und wie entblößt bleibt
darum das Herz Frankreichs noch immer. und wie mächtig das
kaiserlich-habsburgische Haus. Dem idealen Annexionsplan
Mazarins, den auch Ludwig hegt und de Witt fürchtet, liegt
ohne Zweifel ein gesteigertes Machtgefühl des eignen Staates und
ein gehobenes Bewußtsein von Freiheit und Gleichheit gegenüber
dem Reichsabsolutismus zu Grunde, aber die historische Wirk-
lichkeit bleibt doch tatsächlich noch ziemlich so, wie wir sie bei
dem nüchternen Richelieu vor uns liegen sahen.
De Witt und Ludwig behandeln nun das Kantonement und
Erobern der Niederlande gewissermaßen nur als Kulisse, hinter
der Ludwig sein Erbrecht einschmuggeln und de Witt es ver-
nichten will. Gerade um das Erbprinzip drehen sich im letzten
und tiefsten Grunde die Verhandlungen; wir müssen es daher
näher in Augenschein nehmen.
Auf dem Münsterschen Friedenkongresse seufzen die spanischen
Bevollmächtigten: wenn sich ein Mädchen seinen Mann suchen
dürfte, könnten sie schon eien guten Friedensvorschlag machen!.
Das zündet bei Mazarin. Wenn die Infantin, schreibt er an seinen
Gesandten in Münster, mit dem König vermählt ist, kommen wir
wahrscheinlich schon bald zur Nachfolge in Spanien?. Doch die
Infantin ist noch sehr jung, darum verhärtet der Kardinal noch
sein Herz, und der Krieg mit Spanien geht weiter, trotz des
Friedens mit dem Kaiser. Acht Jahr später schickt der treue
Kardinal seinen Schüler Lionne nach Madrid. Der besucht den
ersten Minister, Don Loys de Haro, und sieht das Bild der In-
fantin an der Wand’. Geistesgegenwärtig und begeistert ruft
er aus: Frankreich werde alle Eroberungen herausgeben und die
Friedensbedingungen, die Spanien aufsetze, blindlingsunterschreiben,
wenn sein König das Original des Bildes bekomme“. Der spa-
nische Hof überlegt und schlägt ab, mıt Rücksicht auf Wien?,
und der Krieg geht wieder weiter.
1 Cheruel, Histoire de la France pendant la minorité de Louis XIV, I 295;
Legrelle, La diplomatic francaise I, 7.
® Mignet I 33/4; Legrelle I 10.
3 Valfrey, Hughes de Lionne lI 57; Legrelle I 10.
* Mignet I 35; Ranke, Französische Gesch. III 135.
5 Mignet I 35; Legrelle I 10.
Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 229
Mazarin wirbt nun zum Schein in Savoyen, läßt aber in Madrid
alles wissen, Schon wollen sich die zukünftigen Gatten und die
beiden Höfe in Lyon zum ersten Mal begegnen. Nun wird der
spanische Hof besorgt und schickt einen Unterhändler nach Lyon.
Am Nachmittag trifft der Turiner Hof ein, der Herzog, die Her-
zogin und die erwählte Tochter. Ludwig macht ihr den Hof, die
Höflinge begrüßen sie schon als Königin. Am Abend kommt
auch der spanische Gesandte an; am andern Morgen konferiert
er mit Mazarin. Darauf geht der Kardinal zur Herzogin und er-
öffnet ihr kurz, daß Ludwig die Infantin heimführen werde. Die
Frauen weinen, der savoyische Hof geht wieder nach Turin zu-
rück und der französische nach Paris; der spanische Unterhänd-
ler begleitet ihn, und ein Präliminarfrieden wird entworfen, in
dem die Heirat des Königs und der Infantin der Hauptpunkt ist.
So stellen auch die Präliminarien selbst den Sachverhalt dar.
In Münster, sagen sie, und seitdem häufiger habe der franzö-
sische König erklärt, er werde seine Eroberungen nicht heraus-
geben, solange seine Ansprüche auf die Länder, die Spanien
innehalte, nicht anerkannt würden. In Lyon habe er anders ge-
sprochen aus Liebe zum Frieden: er wolle einen guten Teil seiner
Eroberungen herausgeben und die Regelung vieler schwieriger
Fragen erleichtern, wenn die Heirat, die er immer wünschte, zur
Basis des Friedens genommen würde. Als dann aus Spanien die
gewünschte Antwort eingetroffen sei, erklärte er, daß er den
spanischen König um die Hand seiner ältesten Tochter bitten
wolle, und der Unterhändler erklärte, daß die Werbung seinem König
genehm sei!.
Um das Königskind also ewig Friede und Freundschaft. Wie
ganz lehnsrechtlich ist doch noch Persönliches und Dingliches in
einander verknüpft. Wie der Bauer an der Scholle, so haftet der
König oder die Erbtochter an den Lehen und Ländern. Wie
sinnfällig ist die Summe der staatlichen Dinge in eine einzige
Person, in ein mittelalterliches konkretes Symbol zusammengefaßt.
Um den Preis des Symbols würde Frankreich alle eroberten
Machterweiterungen preisgeben und den ganzen, großen euro-
päischen Gegensatz widerrufen. Die Nachfolge in der spanischen
1 Mignet 39; ähnlich Lionne an die Königin 1656: j'ai exécuté les ordres
que son éminence m'avait donnés, de presser le mariage de l'infante avec le
roi, à quelques conditions que ce püt être, quand même il faudrait pour cela
sacrifier toutes nos conquêtes sans retenir une seule place, Mig. 36.
230 Heinrich Zwingmann
Herrschaft, das Eintreten in die spanische Familie erscheint selbst
dem eingeschworensten Gegner, Frankreich, verlockender und besser
als seine noch immer widerrufliche Opposition gegen das Kaiser-
lich-habsburgische Haus.
Aber die Wirklichkeit bleibt weit hinter dem Ideal zurück.
Im August 1659 kommen der spanische und französische Minister,
Haro und Mazarin, und ihre Sekretäre, Coloma und Lionne, auf
der Fasaneninsel in der Bidassoa zusammen. Die Minister be-
raten den Friedensvertrag, die Sekretäre den Heiratsvertrag.
November werden beide unterzeichnet. Was hatte der Ehever-
trag aus der Erbtochter gemacht?
Die Heirat, heißt es in den Motiven, hat den Zweck, Liebe
und Freundschaft der beiden Könige und den Frieden der ganzen
Christenheit ewig und unverbrüchlich zu machen!. So wieder-
holen es die Briefe und Glückwünsche aus Spanien und Frank-
reich?. Sie ist das Mittel, unter dem Beistand Gottes den
christlichen Glauben zu mehren und zu verbreiten und die König-
reiche, Vasallen und Untertanen zu Wohlfahrt und Segen zu
führen”.
' Die Nachfolge Ludwigs in dem spanischen Erbe würde also
die ganze Christenheit beglücken. Die gute alte Zeit, in der es
noch keine .partikularen Staaten und Kriege gab, wo noch der
christliche Glaube gemehrt wurde, die glückliche Zeit etwa der
ersten Kreuzzüge würde wiederkehren.
Es gibt gerechte und legitime Gründe, besagen die Motive
weiter, daß die Heirat als passend und nicht ungleich erscheint‘.
Auch sind die beiden Kronen so groß und mächtig, daß sie nicht
zu einer einzigen vereinigt werden könnens.
ı Mig. 49: esperando que la union que ha de estrechar este nuevo vinculo
hara .. . perpetua y permanente la paz y quietud de nostros reynos concurri-
endo en ella la vendicion de la poderosa mano de Dios.
3 49.
° 64: mariage, par le moyen duquel et moyennant la faveur et grâce de
Dieu, chacun en peut espérer de très heureux succès, au grand bien et augmen-
tation de la Foi et Religion Chrestienne, au bien et bénéfice commun des
Royaumes, Sujets
54: en contemplation . .. des justes et légitimes causes, qui montrent
et persuadent légalité et convenance du dit mariage ...
5 54: pour ce qui touche et importe au bien de la chose publique et con-
servation des dites couronnes qu'ètant si grandes et puissants elles ne puissent
être réunies en une seule et que dès-à-présent on prévienne les occasions d'une
pareille jonction . . .; und l'égalité qui se doit conserver ...
Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 231
Gleichheit und Selbsterhaltung der beiden Staaten -erscheint
hier als eine vernünftige und legitime Forderung. Betrachtete
man vorher die Heirat von dem Standpunkt der idealen Möglich-
keit, so hier unter dem Gesichtspunkt der vernunftmäßigen Not-
wendigkeit. Beides zusammen ergibt die Wirklichkeit. Die
Sukzession Frankreichs in Spanien wäre eine ideale Auskunft
und Reform der Welt; aber die Selbsterhaltung beider Länder
ist legitim und notwendig. Für die Wirklichkeit ergibt sich da-
raus, daß die Erbtochter auf die Erbschaft verzichten muß“.
Sie erhält eine gute Mitgift?, die mündelsicher anzulegen und
bei Scheidung zurückzuzahlen ist®. In zwei feierlichen Verzicht-
leistungen wird sie erklären, daß sie nicht mehr fordern kann
und will“. Dann wird alles aufgezählt, auf was sie verzichtet.
Man erkennt daraus, wie das ganze Reich noch eine Summe von
Lehnstücken ist. Den Verzicht wird die Infantin zur Garantie
mit Unterschrift und Eid bekräftigen und bestätigen, vor der
Hochzeit für sich allein, nachher noch einmal zusammen mit ihrem
Gemahl“. N
Wenn die Heirat erst ausdrücklich als möglich hingestellt
werden muß, wie ungewöhnlich muß sie dann wohl sein. Wenn
die Selbsterhaltung Frankreichs ausdrücklich als notwendig aus-
gegeben werden muß, wie widerruflich mag sie dann im
Grunde doch sein. Der Verzicht auf das Erben bei der Heirat
ergibt sich daraus wie von selbst. Die Hoheit Spaniens, die Wider-
ruflichkeit Frankreichs und die Synthese von beiden, die Verbin-
dung mit der erblosen Infantin, wie nahe stehen sich diese Dinge.
Das eine folgt aus dem andern; man kann das, was wirklich sein
soll, nicht sehen, ohne daß sich auch das, was notwendig und
möglich ist, einstellt. Daher die barocke Darstellungsweise. Je
näher sich das Ideale, Notwendige und Wirkliche stehen, um so
näher und widerspruchsloser stehen auch Verzicht und Ungiltig-
keit des Verzichts bei einander, um so lieber würde Frankreich
noch auf sich selbst verzichten und in die spanische Herrschaft
1 54: doncques L. M. accordent . .. que la Serenissime Infante
et les enfants procréez d'elle ne puissent succeder . . . Besonders not tut eine
Stilgeschichte; der Schluß vom Ausdruck und von der Form auf die zugrunde-
liegenden Voraussetzungen würde ungeahnte Einblicke in die Geschichte des
menschlichen Geistes geben.
t art 2; Mig. 62 ff.; Legrelle I 419 f.
s art 3. ‘art 4. 5 art 5.
232 l | Heinrich Zwingmann
und Familie eintreten. Wenn der Verzicht so vielerlei Bekräf-
tigungen und Bestätigungen, so vielerlei feierlicher und ausdrück-
licher Garantien bedarf, wie erstrebenswert erscheint nach diesem
ganzen barocken Verfahren die vollgültige Verbindung Frank-
reichs mit Spanien. Das Königskind, die begehrte, gefürchtete
und abgewiesene Heimführung der Infantin als Reformprinzip der
Welt, als eine letzte Formel einer ganzen Zeit — wie lehnsreclit-
lich sind da noch die Dinge der Christenheit geordnet und in
einer einzelnen privilegierten Person zusammengefaßt. Wie un-
teilbar und persönlich, hoch, alleingültig, begehrenswert und un-
erreichbar erscheint da dieses große politische Prinzip, das Spanien
innewohnt, wie schwach und verkehrt dagegen ein partikulari-
stischer Staat wie Frankreich.
Wir wollen das Erbprinzip noch an einem andern Beispiel ver-
deutlichen.
Schon bald nach der Hochzeit stellt sich der alte Gegensatz
zu Spanien wieder ein. Herbst 1661 laufen sich ein öster-
reichischer Erzherzog und französischer Prinz als Bewerber
um den polnischen Thron den Rang ab, wobei Spanien es
mit Österreich hält. Ludwig beklagt sich darüber in Madrid.
Er habe gedacht, daß er mit Spanien und dem Kaiser seit der
Heirat befreundet sei!, darum tue es ihm leid, sie nun wieder
auf dem alten Wege der Eifersucht gegen ihn anzutreffen; er
müsse deshalb mit seiner Freundschaft zurückhalten?. Die Zu-
rückhaltung führt im gleichen Herbst noch zum offenen Bruch; um
den Vorrang der französischen Gesandten vor den spanischen war
es vor dem Tower in London zu einem blutigen Zusammenstoß
gekommen; ein langer Ehrenhandel folgt, in dem Spanien nach-
gibt l.
Einen andern Schlag bekommt Spanien durch die Heirat des
englischen Königs. Spanien hatte Karl II eine deutsche oder
italienische Prinzessin mit spanischer Mitgift angeboten“, Frank-
reich betreibt indes die Verbindung mit Portugal, das noch im
Kriege mit Spanien steht, und dringt durch. Frankreich selbst
hatte beständig Truppen und Geld nach Portugal geschickt“,
1 Legrelle I 33/4. 2 Legrelle 38.
3 Mignet I 86; O. Clopp, Der Fall des Hauses Stuart I 56 ff; Ranke,
Franz. Gesch. III 210; Legrelle I 38 und 56.
4 Mig. I 314; Legr. I 45; Clopp 56.
5 Mig. 1 87.
Johanu de Witt und Ludwig XIV. 1663 233
jetzt hat es auch England wieder tiefer in Gegensatz zu Spa-
nien gesetzt. Im August hatte es auch Holland mit Portugal
wieder versöhnt!. Damit ist nun der Ring um Spanien wieder
geschlossen. Frankreich ist allenthalben der führende Gegner
wie früher.
Aus dieser Stellung suchen es nun die spanischen Minister
herauszulocken, ihr Köder dabei ist der Wiederruf des Erbver-
zichts. Ludwig ist gerade im Begriff, mit Holland ein Bündnis
zu schließen, zu dem auch England eingeladen werden soll, da
wirft der spanische Minister die Angel aus.
Er schlägt vor, England auszuschließen und dafür die Nieder-
lande zu nehmen. Damit hätte er dem Bündnis sofort die anti-
spanische Spitze abgebrochen. Ludwig bedenkt sich; einmal
verstimme es England, wenn er mit dessen Feinde ein Bündnis
eingehe; dann aber, was noch wichtiger sei, räume er dadurch
den Generalstaaten eine Art Schutzrecht über die Niederlande ein
und gefährde dadurch sein Erbrecht. Er läßt darum den spa-
nischen Vorschlag durch seinen Madrider Gesandten de la Feuil-
lade ablehnen’.
Die Verhandlungen ziehen sich jedoch weiter. Der spanische
Minister Haro stirbt, sein Nachfolger, der Herzog von Medina,
und seine Sekretäre nehmen den Plan um so eifriger auf und
mehr hinterhältig als offen deuten sie dabei auf den Widerruf
des Erbverzichts hin. Aber Ludwig läßt sich nichts vorspiegeln
und fordert, daß der Verzicht durch einen authentischen Akt un-
giltig gemacht wird.
Statt darauf einzugehen, entrollt Medina ein anderes ver-
führerisches Bild. Er schlägt seinerseits Frankreich ein Bündnis
gegen England vor?’ und stellt dabei die Aufteilung Portugals
in Aussicht. Eines Tages, so sucht er Ludwig sein Interesse
klarzumachen, komme Frankreich sicher einmal in die Lage, seine
Erbschaft antreten zu müssen; dann sei es doch seine erste
Pflicht, Portugal wieder zum Gehorsam zurückzuführen und die
neidischen Nachbarn zu demütigen“.
So geht Medina von der Nichtigkeit des Verzichts als wie von
ganz Selbstverständlichem aus. Freilich spricht er nur als cavallero
1 Legr. 46,7. 3 Mig. 97; Clopp 69 ff; Legr. 47.
s Mig. 99: un acte authentique du roi... confirmé et autorisé par les
Etats du royaume.
Mig. 98.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. l 16
234 Heinrich Zwingmann
particular’. Ludwig würde dem verlockenden Bilde gern folgen,
aber ehe er „weiß in schwarz verwandeln“ ° könne, fordert er,
wenn keinen feierlichen Widerruf, so doch eine schriftlich nieder-
zulegende Erklärung des spanischen Königs, durch die er beim
Tode des kranken Thronfolgers als Erbe eingesetzt werde s. Eng-
land gegenüber wolle er sich dann mit einem „Fortschritt seiner
Erbschaft‘ * rechtfertigen; daher müsse er zum Beleg sofort ein
paar flandrische Grenzstücke erhalten. Wenn der spanische
König nicht darauf eingehen wolle, um damit den Verzicht nicht
zu widerrufen, solle er Frankreich einige Stücke mehr geben“.
Wäre dies Mehr nicht geradezu ein Unterpfand der Erbberech-
tigung gewesen?
Medina weicht den Forderungen wieder aus und zeigt Lud-
wig nun ein noch prächtigeres Bild. Diesmal schlägt er sogar
die Aufteilung Englands vor. Ludwig will wirklich dem Bünd-
nis beitreten, aber nur Spanien helfen, ohne mit England Streit
zu bekommen, viel weniger noch will er es aufteilen; sondern
anderswo eine Eroberung machen; er denkt an Portugal, gegen
das sich das Bündnis zunächst richten würde; aber auch das sei
weder für Spanien noch für Frankreich ein Vorteil; darum möchte
er sich an ein anderes Land halten®, das sind die Niederlande;
wenn dann der spanische König auch noch den Verzicht für un-
giltig erkläre, will Ludwig aus dem bloßen Bündnis eine volle Inte-
ressengemeinschaft machen”.
Damit diesmal kein Ausweichen mehr möglich ist, verlangt
Ludwig, daß der spanische König jetzt selbst die Entscheidung
trifft. Die Sache kommt wirklich vor König Philipp, der verweist
sie an seinen Staatsrat. Monate vergehen. Endlich kommt die
Antwort: der Verzicht wird nicht wiederrufen. Weil die Ver-
bindung mit Frankreich die Einheit mit dem Kaiser unmöglich
mache®,
Den Verzicht hält Philipp aufrecht, um so mehr empfiehlt er
die Allianz. Darum allein hat Ludwig keinen Gefallen und sus-
pendiert die Verhandlungen.
So hätte Ludwig um das Erbrecht beinahe sein ganzes poli-
tisches System preisgegeben. Er hätte alle seine Mitkämpfer gegen
.1 Legr. 48. 1 Mig. 91 u. 104.
8 Mig. 108; Legr. 50.
4 avancement d'hoirie, Mig. 109; Legr. 51.
è Mig. 112. 6 Mig. 114. 1 Mig. 116. e Mig. 145.
Johann de Witt und Ludwig XIV. 1663 235
Spanien im Stich gelassen, wenn er die spanischen Aufgaben und
Länder hätte übernehmen können. Wenn Frankreich aus der oppo-
sitionellen Koalition so leicht und freudig heraustritt in die spa-
nische Stellung, wenn die spanischen Minister damit so gleißend und
doch nur zum Schein hantieren, wie innerlich ungefestigt ist dann
der gesamte europäische Wiederspruch gegen die einzigartige,
exklusive Autorität Spaniens, für das die Einheit mit dem höch-
sten universalen Prinzip der Welt, dem Kaiser, um vom Papste
hier abzusehen, oberster Grundsatz ist. Die vergeblichen Wünsche
Frankreichs nach der Verbindung mit der obersten Stelle lassen
mit unverfälschbarer Quellenhaftigkeit erkennen, wie absolutistisch
man noch allgemein die Ordnung der Christenheit denkt, wie
wirklich die Welt noch von der obersten Lehnschildspitze aus
seine lebendigen historischen Antriebe empfängt.
Somit liegt dem Kantonement, Erobern und Teilen und der
Erbabsicht gleichmäßig eine ziemliche Unfertigkeit der Einzel-
staaten und eine auffallend starke, alleingiltige kaiserlich -habs-
burgische Autorität als Voraussetzung und eigentliche historische
Wirklichkeit zugrunde. Die Verhandlungen de Witts mit Ludwig,
1663, sind nur ein einzelner kleiner Vorgang aus vielen ähnlichen.
Die ganze Periode vom Pyrenäischen bis zum Rastatter Frieden
dreht sich um das Ideal Frankreichs, diese Furcht der Partiku-
laren und Verschmähung Spaniens. Es liegt ihr somit die näm-
liche historische Wirklichkeit zugrunde.
Die moderne Geschichtsschreibung ! übersieht dieses eigent-
liche große Massiv der kaiserlich-spanischen Weltgewalt, in dem
1 Die deutsche mehr als die französische und spanische; vgl. Valfrey,
Matius de Novoa (Hist. de Felipe III) Coleccion de doc, ineditos Rd. 60, 61;
54, 55; Diego de Luna y Mora, Relacion de la campaña del a. 1635 (Col. d.
doc. ined. Bd. 75); Mascareñas Sucesos de Flandesen 1635 in Coleccion de libros
españoles raros 14) etc., vgl. Häbler, Neuere Arbeiten zur Geschichte Spaniens
im 17. Jhdt., Histor. Zeitschrift, Bd. 60, 1888; Häblers Standpunkt: „Tatsächlich
nehm am Anfang des 17. Jhdts. und noch bis fiber die Mitte desselben hinaus
die habsburgische Hausmacht die erste Stelle in Europa ein, und deren repräsen-
tativer Teil war die spanische Monarchie.“ (Hist. Z. 60, p. 56.) H.tadelt die
Geschichtsschreibung, die Spanien unter den drei letzten Habsburgern als ein
„dem Untergang zuwankendes Staatswesen“ ansprechen. Diese irrige Ansicht
ist dadurch hervorgerufen, „daß man die Snprematie Frankreichs, wie sie durch
Ludwig X1V. begründet worden ist, schon auf frühere Zeiten übertragen hat.“
(ibid.) Wie wir sehen, können wir auch für das Zeitalter Ludwigs noch keine
französische Suprematie anerkennen.
16*
236 Heinrich Zwingmann: Johann de Witt und Ludwig XIV. 1668
alle Erscheinungen dieser Zeit ihren Ursprung und ihre Einheit
haben. Sie stellt darum Frankreich in den Mittelpunkt, nicht wie
es sich zum eigengewaltigen Machtstaat mehr und mehr ausbildet
und die europäische föderalistische Freiheit weiter fördert, son-
dern wie es die universelle Gewalt über Europa handhabt. Sie
geht nicht auf die wahrhafte Natur der Einzelstaaten zurück,
übersieht den eigentlichen wirklichen Untergrund der Dinge, sie
ist nicht kritisch genug, und schiebt der Zeit eine allzu moderne
Wirklichkeit unter, sie ist zu dogmatisch. Kein Zweifel, daß die
Geschichte dieser Zeit und noch viel mehr der früheren, unbefangen
Kaiserlichen Zeitalter umgeschrieben werden muß.
237
Kleine Mitteilungen.
Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des Großen.
Die neueste ausführliche Behandlung der Bibliothek und Bücherliebe
Karls des Großen findet man von H. Leclereq im Dictionnaire d’arch&o-
logie chrétienne et de liturgie. Fasc. XXV (Paris 1911), col. 698—703.
Gerade weil sie in einem lesenswerten Artikel ‚„Charlemagne‘” steht, muß
einmal deutlich gesagt werden, daß die Ausführungen über die Bibliothek
einer scharfen Kritik nicht standhalten.
| Als Literatur über die Bibliothek nennt er im Anfang drei Mono-
graphien von Koeler, Stoy und Wackerbarth sowie Traubes Text-
geschichte der Regula S. Benedicti l. Wackerbarths offenbar un-
bedeutende? Abhandlung kenne ich nicht und bezweifele, daß L. sie
gesehen hat. Ausgiebig hat er offenbar nur eine Arbeit benutzt, die
er unter Stoys Namen zitiert. Diese ist identisch mit der Commentatio
de bibliotheca Caroli M. etc. quam in disputatione inaugurali iussu am-
plissimae facultatis philosophicae habenda sub praesidio dn. Jo. Davidis
Koeleri etc. pro legitime obtinendis honoribus in philosophia summis publice
proponit Fridericus Paulus Stoy Hersbrucco-Noricus D. XXVII. Junii.
A.C. MDCCXXVII. H. L. Q. C. Altdorfii Literis Magni Danielis Meyeri.
52 S. 4°. Der Verfasser ist nicht Stoy, sondern sein Lehrer, der tüchtige
Altdorfer Professor und Bibliothekar® Joh. David Koeler (1684—1755).
Nicht daß er Stoy die Ehre der Abhandlung zuerkennt, ist zu rügen,
sondern daß Leclercq von einer Commentatio sowohl Koelers wie Stoys
redet. Diesen Fehler hat er wohl aus U. Chevaliers Bio- Bibliographie
ı Zuerst München 1898 erschienen; ich zitiere nach der 2. von H. Plenkers
besorgten Ausgabe, München 1910.
3 Joh. Chr. F. Baehr, De literarum studiis a Carolo M. revocatis ac schola
Palatina instaurata, Heidelberg 1855, p. 32: „Koelerum potissimum sequitur
auctor libelli qui inscribitur Kaiser Karl's des Großen Büchersammlung, ein
Bruchstück aus Graf Wackerbarths Schilderung der teutschen Kaiser etc.
Dresden 1837. 4. Novi quidquam vix profert.“
3 Vgl. G. A. Will, Nürnberg. Gelehrtenlexicon II, 310.
238 Paul Lehmann
I, 862% u. 866 übernommen. Sehr viel ärgerlicher ist, daß L sich ganz
ohne Scheu mit den Federn Koelers geschmückt hat.
Schon der Anfang zeigt auffällige Übereinstimmungen. L. beginnt
seinen Abschnitt wie K. das II. Kapitel mit dem Satze, daß Karl d. Gr.
für die Wiederbelebung von Wissenschaft und Kunst im Frankenreiche
Bibliotheken für nötig hielt, diese aber fehlten. Beide Autoren zitieren
den Brief, in dem Alchvine darüber klagte und den König bat, Schüler
nach England schicken zu dürfen, um Bücher aus York nach Tours zu
holen. Hätte L. den Alchvineschen Briefwechsel selbst durchgesehen,
würde er kaum die Stellen übergangen haben, wo der Angelsachse der
Gundrada rät, die Schriften „De immortalitate animae et eius origine“
Augustins in armario imperiali zu suchen!, und wo er Angilbert. gegen-
über, höchstwahrscheinlich die Hofbibliothek meinend, sagt?: saecularis
kiteraturae libri et ecclesiasticae soliditatis sapientia, sicut iustum est, apud
vos inveniuntur, in quibus ad omnia qnue quaeruntur, verae inveniri
possunt responsiones. An obige Bitte Alchvines schließen K. und L.
den Satz aus einem Kapitulare Karls’: Pueros vestros non sinite eos
vel legendo vel scribendo corrumpere, et si opus est evangelium et psal-
terium et missale scribere, perfectae aetatis homines scribant cum omni
diligentia. Beide notieren dann aus Einharts Vita Karoli Magni: Librorum
magnam in bibliotheca sua copiam congregavit. Daß diese Übereinstimmung
nicht auf der selbständigen Benutzung des Einhartschen Kap. 33, sondern
auf Abschreiben des einen vom anderen beruht, schließe ich daraus, daß
L. dieselbe Änderung für den überlieferten Wortlaut: De libris, quorum
magnam in bibliotheca sua copiam congregavit, statuit — — — hat
wie K. Der Franzose hat bei der Gelegenheit dieses Zitates sich noch
einen besonderen Fehler geleistet, indem er das Testament Karls von
811 „transcrit par Alcuin‘ sein läßt, von Alcuin, der doch schon 804
gestorben war! u
Koeler fährt fort (p. 7): „Accuratiorem praeterea notitiam Bibliothecae
Carolinae nobis suggerit Fragmentum Breviarii rerum Fiscalium Caroli
M. ex codice Ms. vetustissimo Helmstadiensi publicatum a Leibnitio in
Collectaneor. Etymologie. P. II n. V. p. 317.“ Leclercq (col. 699): „Nous
trouvons une mention moins sommaire de cette bibliothèque dans un ms.
de Helmstadt consulté par Leibnitz.“ Der eine wie der andere druckt
nun ein Verzeichnis ab auf Grund der 1. Ausgabe von 1717, obwohl
der moderne Gelehrte besser dem Text in den MG. LL. I 176 oder bei
ı MG. Epp. IV, 474.
2 L. c. 260.
MG. LL. Sect. II, 1, 60.
239
Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des Großen
G. Becker Catalogi bibl. ant. n. 5 gefolgt wäre. Daß L. sich nicht
einmal die alte Ausgabe angesehen, sondern einfach K. vertraut hat,
beweist mehr noch als der Hinweis auf dieselbe n die
völlige Textübereinstimmung.
So ist vom Anfang nur das ungenügende Bruchstück Invenimus in
insula quae Staphinsere (so Leibnitz-Eckhardt, richtig Staphinseie) nuncu-
patur gegeben und dadurch der Eindruck ermöglicht, als handelte es sich
um Funde, die Beauftragte des Kaisers gemacht und dann der Hof-
bibliothek überwiesen hätten. In der Tat hängt der Text, der hinter
nuncupatur mit ecclesiam in honore s. Michaelis constructam, in qua
repperimus — — — fortfährt, mit Karl dem Großen bloß insofern zu-
sammen, als es eine Ausführung des kaiserlichen Befehls ist, Hab und
Gut der Kirchen, Klöster usw. zu verzeichnen. Es handelt sich um
das Inventar der kleinen Klosterkirche im oberbayerischen Staffelsee bei
Murnau. Man sieht die Staffelseer Bibliothek! vor sich, erfährt ganz
und gar nichts von Büchern Karls des Großen.
In längeren Darlegungen versucht nun L. aus allerlei anderen
Quellen einen Überblick über die bei Karl sicher oder höchstwahrschein-
lich vorhandenen Bücher zu geben, wiederum im engsten Anschluß an
die Altdorfer Abhandlung. Die Reihenfolge ist fast immer dieselbe.
Die Zitate sind von dem französischen Forscher ungewöhnlich selten
durch in reichem Maße mögliche und nötige Angabe neuerer wissen-
schaftlicher Literatur ersetzt oder ergänzt. Hier und da hat L. ge-
kürzt, zumeist einfach aus dem Lateinischen ins Französische. übersetzt.
Man vergleiche z. B. die Abschnitte über die Kirchenväter:
. Koeler, p. 30 sq.
SCRIPTA SS. PATRUM
GRAECORUM et LATINORUM. -
Eginhardus de vita Caroli M. c. 24.
inquit: Delectabatur et libris 8.
Augustini, praecipue iis, qui de
civitate Dei praetitulati sunt. Conf.
Indiculus librorum in breviario rerum
fiscalium Caroli M. in § II p. 7. pro-
ductus. Imp. Carolum M. versatissi-
mum fuisse in lectione, Patrum anti-
quorum, eorumque praestantiam satis
perspexisse, abunde ostendunt eius
epistolae, rescripta, capitularia, con-
Leclercq, col. 700 sq.
Parmi les écrits des Pères latins
et grecs, nous n'avons pas de mention
positive touchant la présence de tel
ou tel écrit en particulier; cependant,
Alcuin parle quelque part de lad-
miration très vive de l’empereur
pour les écrits de saint Augustin,
notamment la Cité de Dieu?. Si,
comme on n’en peut douter, Charle-
magne eut une large part personnelle
2 In Anmerkung Koelers Zitat aug
Einhards Vita Karoli M.
1 Die einzige Einzelerklärung, die L. gibt, bezieht sich auf den Titel
Liber eptaticus und findet sich schon bei Leibnitz- Eckhardt und Koeler.
240 Paul Lehmann
stitutiones, libri de rebus ecclesiasti-
cis. Notum etiam est eiusdem pium
votum a Monacho Sangallensi de Gest.
Carol. c. 8 annotatum: — — —
Procul dubio Alcuinus in confutando
errore Felicis sua subsidia petiit ex
bibliotheca Imp., Caroli M. Palatina.,
instructissima, quae magno numero
recenset in praefatione Librorum VII.
adv. Felicem. In hoc namque opus-
culo catholicae fidei veritatem et
sanctorum patrum cerlissimis pro-
. bare testimoniis nisus sum — — —.
Einhardus quoque ad Lupum epist.
HI. scribit: Erant ad manum doc-
tores egregii — gloriosus videlicet
martyr Cyprianus, et illustrissimi
sacrarum divinarum litterarum ex-
positores, Auguslinus atque Hie-
ronymus.
dans la rédaction des lois et capitu-
laires, les réminiscences dont ils
abondent témoignent d'une vaste
lecture, dont le minutieux détail
devrait tenter un jeune érudit. A ces
sources, il faudrait joindre et com-
parer les. indications générales, mais
utiles, placées par Alcuin dans la
préface de son ouvrage contre Félix,
sur les auteurs consultés par lui,
sans aucun doute, dans la biblio-
thèque du palais impérial: In hoc
namque opusculo ete. — — —
Dans une lettre à Loup, Einhard
fait mention des œuvres de saint
Cyprien qu'il avait sous la main.
Einen eigenen Gedanken bringt L. im obigen nur in dem Sätzchen
„dont le minutieux détail devrait tenter un jeune érudit“. Dieser Original-
vorschlag ist aber nicht einmal gut, da schwerlich alle literarischen
Kenntnisse, die Karls Gesetze und Verordnungen etc. verraten, auf den
Herrscher selbst, vielmehr zum größten Teile auf seine gelehrten Rat-
geber zurückgehen.,
Ich halte es für überflüssig, den Nachweis des Plagiates noch länger
zu führen. Auf einen unverzeihlichen Mangel der Arbeit Leclereqs
muß ich aber noch hinweisen: Einleitend sagt er (col. 698), daß L. Traube
in seiner Textgeschichte (S. 71ff.) „a présenté quelques faits connus si
longtemps qu'on les avait oubliés, cela les a fait paraître nouveaux“.
Die bequeme Benutzung der Koelerschen Arbeit hat ihn jedoch die Fest-
stellungen Traubes ganz wieder vergessen lassen.
„Ex libris medicinalibus nullum reperi, quem assignarem bibliothecae
Caroli M.“, hatte Koeler (p. 37) gesagt. „On ne voit pas que la méde-
cine fut représentée dans la bibliothèque“, bemerkte Leclercq (col. 701).
Und doch hatte Traube auf eine medizinische Handschrift in der Karls-
bibliothek aufmerksam gemacht, auf die metrischen Rezepte des Serenus
Sammonicus, die ein Jakob dem König widmete 1. Die dürftigen An-
gaben über weltliche Bücher wären z. B. zu ergänzen gewesen durch
1 Vgl. jetzt F. Vollmers Ausgabe im Corpus medicorum Latinorum. IIa.
(Lipsiae et Berolini MCM XVI.)
— — - — — ni —— fe
— —— —
— — — — — — — — ——ẽ . ñ — — ̃ — — —— — — — [ä
Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des Großen 241
Traubes Sätze (8.72): „Adam überreicht die Grammatik des Diomedes — — —.
Paulus Diaconus schenkt dem König und der Nachwelt den von ihm
epitomierten Festus; Magnus, der spätere Erzbischof von Sens, widmet
bescheidener seine Bearbeitung der iuristischen Noten. Wer Calpurnius
und Nemesian, Sueton und Vitruv gebracht hat, das wissen wir nicht
aus direkten Zeugnissen, Vermutungen führen aber auch hier und noch
bei manchen anderen Büchern in die Nähe des Königs.“ Auch die
Grammatikerdialogisierung des Petrus von Pisa (Traube S. 74) fehlt
bei dem Franzosen, während desselben Gelehrten dem König übersandta
Bearbeitung des hieronymianischen Danielkommentars, die in der Über-
lieferung noch die Inschrift trägt: Liber — — — quem iussit domnus
rex Carolus transcribere ex autentico Petri archidiaconi, unter den „Mess.
en rapport avec Charlemagne“ (col. 704) vorkommt. Daß Alchvine außer
eigenen Schriften und den von L. genannten Aristotelisch- Augustinischen
Kategorien dem König den Briefwechsel des Aristoteles mit dem Brag-
manenfürsten und Senecas mit Paulus übersandte, konnte L. ebenfalls bei
Traube finden (S. 72). Befremdlicherweise ist bei dem Benediktiner keine
Rede davon, worüber die „Textgeschichte“ ausführlich handelt, daß Karl
bald nach 787 sich aus Montecassino eine Abschrift aus dem Original der
Benediktinerregel erbat und erhielt, daß etwa 817 dieses Normalexemplar
des Kaisers in Aachen von den Mönchen Grimalt und Tatto für Reginbert
von Reichenau silben- und buchstabengetreu abgeschrieben wurde. Über-
gangen ist, daß Hinkmar von Reims die Libri .Carolini und Hilarius de
trinitate aus der Hofbibliothek Karls kannte !. Schließlich vermißt man
bei L. auch die Cölner Hs. mit dem paränetischen Werk des Ferrandus,
die kopiert war ad opus domni Hildebaldi archiepiscopi et sacri palatii
capellani de illis libris qui Roma venerunt et domnus apostolicus Leo
domno Karolo imp. transmisit (Traube S. 122). Näheres über die Bücher-
sendung Leos III. ist leider nicht bekannt. Eine falsche Identifikation
eines Cölner Katalogs mit der Liste der vom Papste geschickten Codices
habe ich 1908 als falsch nachgewiesen:. Ausgestorben ist der Irrtum
allerdings trotzdem noch nicht’,
Auf die Frage, was aus den Handschriften des Kaisers nach dessen
Tode geworden sei, ist Leclercq nur insoweit eingegangen, wie Einhart
darüber berichtet hat, nämlich, daß die Bibliothek zum Besten der
Armen veräußert werden sollte. Koeler meinte, Ludwig der Fromme
1 Vgl. Traube 8.75, Migne Patrol. lat. 125 55 und 126 360.
2? Zentralblatt f. Bibliothekswesen XXV 153—158.
3 W. A. Baehrens, Überlieferung und Textgeschichte der lat. erhaltenen
Origeneshomilien zum Alten Testament, Leipzig 1916, S. 17.
242 Paul Lehmann
hätte einen Teil für sich angekauft. Und wirklich besaß er bald nach
dem Regierungsantritt eine Hofbibliothek. B. Simson! suchte sich das
etwas anders zu erklären, nämlich mit der Vermutung, daß die Verkaufs-
anordnung Karls nur der Privatsammlung, nicht der offiziellen Hof-
bibliothek gegolten hätte. Traube schloß sich dieser Ansicht vielleicht
an, indem er mehrfach? von königlichen Bibliotheken sprach, oder er
sprach von einer Mehrzahl, da der Kaiser wohl nicht nur in Aachen,
sondern auch in anderen Pfalzen Bücherschätze angesammelt haben dürfte.
Wenig nur spricht L. von den Bücherschenkungen Karls des
(Großen. Erweisen sich die verschiedenen Nachrichten auch zum großen
Teil als erdichtet oder entstellt, so sind sie darum doch nicht ohne
Interesse wie jede Erzählung von Kaiser Karl. L. erwähnt die un-
kontrollierbare Angabe, daß der Herrscher dem Kloster Aniane einen
Evangelienkodex verehrte, den Alchvine mit eigener Hand geschrieben,
Er übergeht stillschweigend die Benediktbeurer Tradition von der
Schenkung einer vollständigen Bibel, der Benediktinerregel, eines Ho-
miliars durch Karl an Abt Eliland von B. Traube hat, Textgeschichte
S.96, sehr starke Bedenken gegen die Nachricht erhoben, trotzdem
taucht sie neuerdings bei Kl. Löffler wieder auf s. Desgleichen bemerkt
dieser ohne Kritik in seiner nützlichen Broschüre: „Auch die Fuldaer
Bibliothek erfreute sich der Gunst der Karolinger (Karls des Großen,
Ludwigs des Frommen, Karls des Kahlen).“ Gewiß ist es möglich, ja
nicht unwahrscheinlich, daß Karl der Große, etwa durch Einhart, Bücher
nach Fulda schickte. Beweise und Belege dafür hat man aber meines
Wissens nicht. Löffler wird wohl über A. Ruland“ oder direkt auf die
Adversaria angeblich Liutprands von Cremona zurückgehen, die in
Wirklichkeit um 1600 zusammengeschrieben sind. Solange wir keine
Stütze von anderer Seite haben, müssen wir die Behauptungen des
Fälschers fallen lassen. Wiewohl nicht alles aus der Luft gegriffen ist,
bestenfalls ist es eine Übertreibung, wenn die Adversaria Karl den
Großen den Gründer der Fuldaer Büchersammlung nennen®. Ähnlich
wie Fulda hat man Lorsch in Verbindung mit Karl gebracht. Als im
Jahre 1531 Erasmus von Rotterdam -die von Simon Grynaeus in L.
ı Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Ludwig dem Frommen.
I (Leipzig 1874), S. 254 f. und Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Karl
dem Großen. II (Leipzig 1883), S. 457.
3 Textgeschichte, S. 72, 73, 75.
Deutsche Klosterbibliotheken. Cöln 1918, S. 4.
4 Serapeum XX (1859), S. 280f.
3 Migne 136, 1162.
Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des Großen 243
entdeckten Bücher 41—45 des Livius veröffentlichte, da behauptete er:
Id autem monasterium est e regione Wormaciae sive Berbethomagi trans
Rhenum a Carolo M. septingentis abhinc annis et eo amplius exstructum
ac librorum copiosissima supellectile instructum. Nam haec olim praecipua
cura principum fuit et hic solet esse charissimus cenobiorum thesaurus. Karls
des Großen Beziehungen zu Zürich und den Bücherschätzen des dortigen
Großmünsters sind fabulös. Ob die sog. Alcuinbibel wirklich auf Alchvines
Geheiß geschrieben ist!, scheint mir sehr fraglich. Jedenfalls aber ist es
sehr gewagt, mit K. Dändliker? die Tradition, daß der Kodex vom Kaiser
der Züricher Kirche geschenkt wäre, „glaubwürdig“ zu nennen. Es handelt
sich um eine Kombination der Tatsache, daß Karl der Große in Zürich
verehrt wurde, mit der anderen Tatsache, daß eine alte prächtige Bibel-
handschrift mit Widmungsversen Alchvines an den Kaiser in Zürich
vorhanden ist. Der Kodex scheint nicht einmal frühzeitig in den Besitz
der Großmünsterkirche gekommen zu sein, im Schatzverzeichnis von 1333
ist es nicht aufgeführt. Dagegen erscheinen in diesem®: Il libri ome-
liarum sancli Karoli, qui sunt in libraria. — — — Item psalterium
beati Karoli. Item libellus oracionum beati Karoli, scriptus cum literis
aureis. — — — Item hystoria beati Karoli, musice scripta et nemala.
1525 hatte man noch sant Caroli bättbuch und psallter*. In Zürich hat
man bis ins 19. Jahrhundert diese Bücher als Geschenke Karls des Großen
betrachtet. De „Historia“ ist aber gewiß nichts anderes als das Original
oder eine Abschrift des Officium Karoli Magni mit der Karlssequenz, die
„Historia cantualis musicata“, die 1233 von Aachen nach Zürich kam“.
Der „Libellus oracionum“, das „bättbuch“, ist das Gebetbuch Karls des
Kahlen, jetzt in München“. Das Züricher Homiliar dürfte nur eine Ab-
schrift des von Paulus Diaconus für Karl den Großen angefertigten
Werkes sein. Auch das Psalterium des Züricher Großmünster wird nicht
fester mit dem Kaiser zusammenhängen.
1 So F. Steffens, Latein. Paläographie®, Tafel 46.
2 Geschichte der Stadt und des Kantons Zürich. I (Zürich 1908), S. 42.
s Mittelalterl. Bibliothekskataloge Deutschlands und derSchweiz. I(München
1918), 8.466.
4 A. a. O. S. 460.
è Vgl. z.B. Sal. Vögelin, Das alte Zürich, Zürich 1829, S.188, und
M. Büdinger, Von den Anfängen des Schulzwanges, Zürich 1865, S. 4 und 26 ff.
° Diese Feststellung bereits bei Büdinger, a. a. O. S. 80, der sonst die
Nachrichten des Schatzverzeichnisses im Sinne der alten Züricher Tradition
wertet.
7 Vgl. Mittelalterl. Bibliothekskataloge Deutschlands und der Schweiz.
I 455 u. 460.
244 Paul Lebmann
Gerade weil Karl der Große als Bücherfreund und Bücherschenker
mit Recht berühmt war, muß man alle mittelalterlichen und modernen
Nachrichten über Codices, die auf den großen Kaiser zurückgehen sollen,
sehr vorsichtig prüfen.
Die Bücherschenkungen Karls führen uns noch einmal zu der Frage
nach seiner Bibliothek. Spricht man, wie es nicht selten geschehen ist,
von einer oder gar der kaiserlichen Bibliothek Karls des Großen! auf
der Ile-Barbe bei Lyon, so hat man zu bedenken, daß es sich da um
eine monastische Büchersammlung handelt, die von Karl gestiftet sein
soll. Die festeste Stütze für die Annahme der Gründung bildet eine
Stelle aus dem bekannten Brief, in dem Erzbischof Leidrad von Lyon
Karl dem Großen 813 über seine rege Tätigkeit in Lyon berichtet.
Da heißt es“: Et monasterium regale insulae Barbarae [situm in medio
Araris flumine, quod antiquitus est dedicalum inhonore s. Andreae ap. et
omnium apostolorum, nunc autem in honore s. Martini recens videtur esse
fundatum iussu domni Karoli imperatoris, qui ibidem praefecit domnum
Benedictum abbatem, cum quo simul direxit ibi suos codices] ita restau-
ravi — — —. Das von mir Eingeklammerte siad, wie bereits Baluze
erkannte, nicht Worte Leidrads, sondern eine Interpolation. Da heut-
zutage keine mittelalterliche Handschrift des Briefes mehr erhalten zu
sein scheint, kann man nicht sagen, wann der Einschub erfolgt ist. An
sich ist die Angabe nicht ganz unglaubwürdig, Beide, Leidrad und
Benedikt von Aniane, der dort gemeint ist, können sehr wohl Bücher
von Karl geschenkt erhalten haben. Andererseits darf man suos codices
nicht wörtlich durch „seine Bücher“ oder „seine Bibliothek“ übersetzen.
Selbst wenn man annimmt, daß die Bücherstiftung erfolgte, als der
Kaiser 811 seine Schätze teilte und verteilte, besagt suos zuviel. Es
liegt eine Textverderbnis oder eine unbeholfene Ausdrucksweise vor.
Einige, keineswegs alle seine Codices hat der Kaiser für das Kloster
hergegeben, das ist glaubhaft.
Der Urheber oder älteste Verbreiter der bis ins 19. Jahrhundert zu
verfolgenden Bezeichnung der Büchersammlung von Ile- Barbe als der
bez. einer Bibliothek Karls des Großen ist der Lyoner Historiker des
16. Jahrhunderts, Guillaume Paradin“'. Er nennt außer Leidrad sogar
dessen Nachfolger Agobard , maistre de la libraire de Charlemagne“,
1 Vgl. Koelers Abhandlung und die noch zu nennenden französischen
Werke von Paradin, Le Gallois, Delandine u. a. Leclercq bietet nichts darüber.
1 MG. Epp. IV, 543 9.
è Memoires de l'histoire de Lyon, Lyon 1578, p. 98 sq., 261.
Büchersammlung und Bücherschenkungen Karls des Großen 245
Selbst U. Chevalier? heißt noch 1907 Leidrad „bibliothécaire de Charle-
magne“, obwohl es dafür gar keinen, für die Charakteristik der Bibliothek
von Ile-Barbe nur in dem interpolierten Leidradbriefe einen Beleg gibt °.
Abgesehen vom Lokalpatriotismus führten zu der Übertreibung der
Kunde von Büchergeschenken Karls des Großen das hohe Alter und der
wichtige Inhalt manches Manuskriptes der Insula Barbarae.
Zwischen 1501 und 1504 fand dort Jacopo Sannazaro zum Teil un-
bekannte Ausoniusgedichte und vielleicht noch anderes in mindestens
zwei Handschriften. 1536 veröffentlichte Joh. Gagnaeus, der im Auftrage
des Königs von Frankreich die Bibliotheken des Landes durchstöberte,
die Genesisdichtung des Claudius Marius Victor®; 1558 Etienne Charpin
die Werke des Ausonius; 1570 erschien Rufinus in LXXV psalmos ex
vetustissimo ms. exemplari bibliothecae monasterii Insulae Barbatae iuxta
Lugdunum, 1573 verkündete Guillaume Paradin den Ruhm der Bibliothek
und veröffentlichte einen großen Teil des Gedichtes „Rector magnificus“,
das man in neuerer Zeit Florus von Lyon“, Paradin oder Agobard zu-
geschrieben hat: „Lon le pourra trouver entier en la vie de sainct Cyprian,
faitte par Pontius son diacre, n’agueres trouvee en la librairie de Charle-
magne, estant en l'abbaye de l'Isle- Barbe, par la diligence de feu maistre
Etienne Charpin, qui aussi y trouva des œuvres poëtiques du grand Ausone,
qui n’avoyent point encores esté veues.“ Im 17. Jahrhundert ist die
Legende von der Herkunft und dem Inhalt der Klosterbibliothek bereits
voll entwickelt. Le Gallois“ schreibt: L’Empereur Charles- Magne erigea
la sienne dans l'Isle- Barbe auprés de Lion. Paradin rapporte qu'il y mit
une tres-grande quantité de bons libres, bien reliez et bien couverts.
Et Sabellic remarque avec Palmerius qu'il y mit entre autres le manu-
script Grec des œuvres de S. Denis, qu’ilavoit receu comme un present
fort considerable de Michel Empereur de Constantinople et qwil fit
traduire par Jean Scot, qui enseignoit alors à Paris. — — — Nous
lisons aussi que Charles-Magne honora sa bibliotheque de l'ancien et
du nouveau testament, qui estoient en langue Grecque et Syriaque et
qu'il avoit luy-meme corrigez.‘‘ Wo Sabellicus und Pafmerius, d. h.
1 Répertoire des sources historiques du moyen age. Bio- Bibliographie I, 2789.
2 Vgl. R. Peiper im 11. Supplementbande der Jabrbücher für klassische
Philologie, Leipzig 1880, S. 256 ff. und 348f., und in seiner Ausgabe, Leipzig
1886, p. XVIII sqq., XXVIII.
s Vgl. C. Schenkl im Wiener Corpus ss. eccl. lat. XVI, p. 337 sqq.
4 MG. Poetae, II, 544 sq.
s Memoires, p. 98 sq.
° Traitté des plus belles bibliotheques de l'Europe, Paris 1680, p. 86 sq.
| 246 P. Lehmann: Büchersammlung u. Bücherschenkungen Karls des Großen.
die Italiener Marcus Antonius Sabellicus (t 1506) und Matthaeus Pal-
merius Florentinus (7 1476), über die Handschrift der Werke des Dionysius
Pseudo- Areopagita gesprochen, habe ich nicht gefunden. Die Ver-
knüpfung mit Ile-Barbe stammt schwerlich von ihnen. Ebenso falsch
zitiert Le Gallois hier Karls des Großen angebliche Arbeit an der
griechischen und syrischen Bibel. Thegan, der Biograph Ludwigs des
Frommen, spricht davon (Kap. 7), jedoch ohne zu sagen, daß die Codices
naclı Lyon gekommen wären.
Von den Schicksalen der Büchersammlung von Ile-Barbe ist bisher
nicht viel bekannt geworden. Vieles soll schon 1562 bei der Plünderung
und Zerstörung verloren gegangen sein. Der mit Recht berühmte
- Ausoniuskodex ist bald nach der Mitte des 16. Jahrhunderts in Privat-
besitz und schließlich von Vossius in die Universitätsbibliothek Leiden
gekommen, wo er als Voss, lat. Fol. 111 noch jetzt liegt, allerdings nur
zum Teil. Die vordere bisher verloren geglaubte Hälfte bildet, was
mein lieber und vortrefflicher Freund S. Tafel kurz vor seinem Tode
nachgewiesen hat!, den Parisinus lat. 8093, der in der Textkritik des
Dracontius, Eugenius von Toledo u. a. längst vor 1914 eine wichtige
Rolle gespielt hat. Eine Reihe von Handschriften der Ile- Barbe dürfen
wir in der Bibliothèque publique zu Lyon vermuten. Vermuten, sage
ich, weil ich selbst die in Frage kommenden Bände nicht aus eigener
Anschauung kenne, die von anderen über sie gemachten Bemerkungen
mir nicht genügen. A. F. Delandines? Zuweisung von 15 Lyoner Hand-
schriften an die Ile-Barbe ist zum Teil sehr fragwürdig. Weit klarer
würden wir gewiß sehen, wenn S. Tafels Arbeit über Florus und ‚die
Handschriftenschätze von Lyon vorläge.
1 Rhein. Museum für Philologie, LXIX (1914), S. 630—641.
1 Manuscrits de la bibliothèque de Lyon, Paris 1812. Vgl. auch Léop.
Niepce, Les manuscrits de Lyon, Lyon 1879, p. 13 sqq.
München. Paul Lehmann.
i 247
Kritiken.
Dr. Georg Mehlis, Professor an der Universität Freiburg i. Br.,
Lehrbuch der Gèschichtsphilosophie. XV u. 722 S. Berlin.
Verlag von Julius Springer. 1915.
Von diesem Buche überraschte mich der Titel. Ein „Lehrbuch der
Geschichtsphilosophie“. Das klingt, als ob diese eine abgeschlossene,
gesicherte Wissenschaft wäre. Allerdings ist E. Bernheim darin vor-
angegangen. Auch er schrieb ja ein „Lehrbuch der historischen Me-
thode und der Geschichtsphilosophie“. Aber hier war es wohl nur der
Zusammenhang mit. der historischen Methode, der die Geschichtsphilo-
sophie in das „Lehrbuch“ brachte. Und was Bernheim bietet, ist ge-
wissermaßen ein wirkliches Lehrbuch, indem es den Leser über alle
Richtungen des gegenwärtigen geschichts philosophischen Denkens gleich-
mäßig unterrichtet.
Mehlis aber sag: selbst von sich (S. 1): „Auf Grund dieser Wert-
philosophie (von H. Rickert) stellen wir das geschiclitsphilosophische Pro-
blem, und von ihr aus ergibt sich uns eine notwendige Auffassung des
historischen Lebens.“ Er gibt also im dogmatischen Teile seines Buches
eine der verschiedenen Richtungen des geschichtsphilosophischen Denkens,
wie es auch natürlich ist. Da ich dieser Richtung nicht ſolgen kann,
80 fürchtete ich, ihr gegenüber nicht unbefangen zu sein und wollte da-
rum zuerst den historischen Teil des Buches würdigen. Ich schlug also
den „zweiten Teil“ auf: „Geschichte der Geschichtsphilosophie.“ Das
erste Kapitel bringt „Das Werden des geschichtsphilosophischen Ge-
dankens in dem griechischen Kulturkreise“, das zweite „Die Entfaltung
des geschichtsphilosophischen Gedankens in der christlichen Philosophie“.
Der erste Paragraph dieses zweiten Kapitels bringt darüber 20 Abtei-
lungen von der „Messiasidee“ bis zu Thomas von Aquino in 31 Seiten!.
Dann folgt § 2: „Die Geschichtsphilosophie der Renaissance und der
Aufklärung‘‘; ein so sehr viel ergiebigeres Gebiet, das aber von Macchia-
1 Ein neu entdeckter Autor darin ist anscheinend Origines; so steht be-
ständig (achtmal); gemeint ist aber stets Origenes.
248 Kritiken
velli bis Herder bloß in 22 Seiten erledigt wird. Immerhin „Kürze ist
die Seele des Witzes“. Also fing ich vertrauensvoll an, nicht mit Macchia-
velli, sondern mit dem frühesten der Aufklärer, mit Vico, dem 6 Seiten
gewidmet sind — verhältnismäßig viel. Ich fand nun ein Referat über
Vicos Ideen, leider ohne jede Angabe von Beweisstellen, die überhaupt
in dem ganzen Buche fehlen, außerdem das Referat unterbrochen durch
eigene Betrachtungen des Verfassers, sodaß man oft nicht weiß, ob Vico
oder Mehlis spricht (z. B. S. 420, 422). Vico wird zur Aufklärung ge-
rechnet, also muß er den Begriff des Fortschritts haben, den nach Mehlis
(vgl. S. 417) die Aufklärung als „neues Wertgebilde“ erzeugt hat. Wie
und wo dieser Fortschritt sich vollzieht, wird wenig klar. Aber dies
liegt vielleicht an Vico selbst, obwohl ich glaube, daß seine Lehre doch
bestimmter ist, als sie bei Mehlis erscheint, da Vico nicht bloß drei Stadien
der Menschheit annimmt, die Mehlis referiert, sondern auch das dritte
auf allen Gebieten, im Gegensatze zur Phantasie und zur Offenbarung,
als dasjenige der menschlichen Vernunft kennzeichnet, was Mehlis nicht
genug hervorhebt.
Auf Vico folgt Condorcet, eingeleitet durch den Satz: „Die Gedanken
Vicos sind von Condorcet weitergebildet, aber noch strenger in die Bahn
der Gesetzeserkenntnis gewiesen.“ Ob Condorcet Vico gekannt hat, ist mir
sehr zweifelhaft. In seiner berühmten „Esquisse“ nennt er ihn nicht, auch
sonst wohl nicht. Sein geistiger Vater ist Turgot, der Entdecker des
berühmten Gesetzes der drei Stadien, dessen Leben Condorcet beschrieben,
als dessen Schüler er sich bekannt hat. Wenn irgendeiner die Gesetz-
mäßigkeit des geschichtlichen Werdens betont hat, so war es Turgot,
der im Vertrauen darauf sogar prophezeit hat, z. B. den Abfall der
amerikanischen Kolonien von England, der auch durch seinen Schüler
Condorcet und durch seinen Freund Voltaire für die Geschichtsphilosophie
der Aufklärung viel mehr bedeutet als Vico. Von der zweiten seiner be-
rühmten Reden sur l'histoire universelle aus dem Jahre 1750 erklärt R.
Flint: (History of the philosophy of history, Edinburgh and London,
1893, S. 281): „Hier wurde zum ersten Male, wie Caro gesagt hat, die
Idee des Fortschritts zum organischen Prinzipe der Geschichte gemacht.“
Turgot ist also so wichtig wie nur möglich, wird aber von Mehlis gar
nicht erwähnt. Fast ebensowenig Voltaire, der den Terminus „Philo-
sophie der Geschichte“ geprägt und in seinem berühmten Essai sur les
mœurs für das Bewußtsein seiner Zeitgenossen das erste philosophische
Geschichtswerk geschrieben hat, von Mehlis aber nur einmal (S. 419)
beiläufig genannt wird. Also hier arge sachliche Unzulänglichkeit, zu-
mal auch Condorcet selbst auf weniger als einer Seite mit allgemeinen
Kritiken 249
Redewendungen abgetan wird, ohne daß eine charakteristische Lehre von
ihm erwähnt wird, etwa die These: „Alle Irrtümer in der Politik und in
der Moral haben zur Grundlage philosophische Irrtümer, die selbst wieder
mit naturwissenschaftlichen Irrtümern zusammenhängen.‘ (Esquisse, Aus-
gabe von 1795, S. 292), wonach also das soziale Leben von der natur-
wissenschaftlichen Erkenntnis mitbestimmt wird.
Aber sehen wir weiter! Vielleicht weiß der Verfasser bei den Deut-
schen besser Bescheid. Nehmen wir z. B. Hegel. Er hat in dem
Kapitel: „Die Vollendung der Geschichtsphilosophie im deutschen Idealis-
mus“ einen eigenen 14 Seiten langen Abschnitt unter dem Titel: „S 4.
Die theoretische Geschichtsphilosophie.“ Es wird zunächst von der „Phäno-
menologie des Bewußtseins“ gehandelt, dem „weitaus bedeutsamsten Teile“
der „Philosophie des subjektiven Geistes“ (S. 471). Das ist an sich zweck-
mäßig, da die „Phänomenologie des Geistes“ allerdings einen ersten,
wenn auch weniger vollständigen Entwurf der Philosophie der Geschichte
enthält. Aber welches Verhältnis sie zu den späteren Darstellungen hat,
bleibt völlig dunkel. Wir erhalten nur teils unverständliche, teils leere
und sich widersprechende Sätze. So heißt es (S. 472): „In dieser Phäno-
menologie handelt es sich um die Entwicklung des naiven Bewußtseins
zum wissenschaftlichen und philosophischen hin.“ Das ist richtig; denn
die Phänomenologie endet zwar nicht mit der Religion des Absoluten,
die es in ihr noch nicht gibt, aber mit dem Wissen des Absoluten.
Auf derselben Seite steht aber: „Dabei ist die phänomenologische Be-
trachtung der Bewußtseinsentwicklung nicht eigentlich eine historische.‘
Was ist sie denn? Im Gegenteile, sie ist historischer als diejenige des
späteren Hegel, da sie noch vom logischen Schema weniger beherrscht
ist, z. B. nur scheinbar eine Dreiteilung der Entwicklung gibt, in Wirk-
lichkeit aber vier Stadien annimmt: Bewußtsein, Selbstbewußtsein, Ver-
nunft, Geist. Des weiteren wieder sehr unbestimmte, oft schiefe Sätze,
ohne Aufbau, ohne Deduktion. Possierlich aber ist folgendes: (S. 477):
„Ebenso schien Hegel in der Form des gemäßigten Despotismus, der in
der Ständevertretung ein Organ des Volkes besitzt, die Vollendung des
staatlichen Lebens im wesentlichen gegeben zu sein, sodaß nach seiner
Auffassung am Anfang des 19. Jahrhunderts der Weltgeist sein Wesen
erkennt und am Ziele ist.“ So boshaft war Hegel doch nicht gegen
seinen Weltgeist, daß er ihn als gemäßigten Despoten darstellt. Denn
Despotismus ist bei ihm „der Zustand der Gesetzlosigkeit“. (Philosophie
des Rechts, $ 278.) Hegel spricht immer von etwas ganz anderem, nämlich
von der „Monarchie“ mit „feststehenden Gesetzen und bestimmter Organi-
sation des Staates“, an die auch der Monarch gebunden ist. Vgl. „Philo-
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 17
250 | Kritiken
sophie der Geschichte“, S. 562, ed. Reclam, und „Philosophie des Rechts“,
8 280. Mehlis hat offenbar an die damalige Verfassung Rußlands gedacht,
die ein Franzose definierte als „Despotismus, gemäßigt durch Meuchelmord“.
Aber der Verfasser hat ja bereits ein geschichtsphilosophisches Buch
geschrieben: „Die Geschichtsphilosophie Comtes.“ Vielleicht weiß er dar-
über genaueren Bescheid. Comte nimmt in der Tat 12 Seiten ein,
aber mit keinem Worte berührt wird Saint-Simon, dessen Gedanken Comte
nicht erweitert, sondern nur systematisiert hat. Weiter spricht Mehlis
von den vier Reihen, die sich bei Comte unterscheiden lassen (S. 487):
„der intellektuellen, der moralischen, der ästhetischen und der materi-
ellen“. Das ist falsch. Wo Comte im Cours de philosophie positive
von vier Reihen spricht, sind es wohl immer folgende: die industrielle,
die ästhetische, die wissenschaftliche, die philosophische. (Vgl. Cours de
philosophie positive, 3. éd. Paris 1869 [= 2. éd. 1864], 6. Band, S. 42 ff.,
51, 53f., 56). Und ebenso ist es irreführend, wenn Mehlis sagt (S. 488):
„Von den vier Reihen ist die intellektuelle die dominierende.‘ Das ist
nur richtig von der Entwicklung bis zum Ende des Mittelalters; in der
Neuzeit verhält es sich vielmehr so, daß die industrielle Reihe die führende
ist, die übrigen ihr folgen; erst in Zukunft wird die Weltanschauung,
und zwar die Philosophie wieder herrschen. Also auch hier, wo Mehlis
Spezialkenntnisse haben sollte, Fehler und Irrtümer.
Außer diesem zweiten Teile: „Der Geschichte der Geschichtsphilo-
sophie“, aus dem ich eben berichtet habe, gibt es noch einen ersten Teil:
„Probleme der Geschichte oder Theorie der Geschichte und Universal-
geschichte‘, und einen dritten Teil: „Das System der Geschichte oder
inhaltliche Konstruktion der Universalgeschichte“. Nach den Überschriften
der Kapitel und nach £&inigen herausgegriffenen Sätzen schienen mir diese
zwei Teile von gleicher geistiger Haltung wie das, was ich gelesen hatte.
Ich hatte keine Lust weiter zu lesen.
Weichen Wert das vorliegende Buch hat, möge der Leser nach den
mitgeteilten Proben selbst beurteilen.
Leipzig. Paul Barth.
Dr. Kurt Wolzendorff, Staatsrecht und Naturrecht in der
Lehre vom Widerstandsrecht des Volkes gegen rechts-
widrige Ausübung der Staatsgewalt. (Untersuchungen zur
deutschen Staats- und Rechtsgeschichte. Herausgeg. von Gierke.
126. Heft). Breslau 1916. XIV u. 533 8.
Fast gleichzeitig sind zwei Werke über die Lehre vom Volks-
widerstand erschienen in einer Zeit, die unmittelbar einer der größten
Kritiken 251
und folgenschwersten Revolutionen der Weltgeschichte voranging, der
russischen. Ein merkwürdiges Spiel des Zufalls. Das ältere Werk,
das Buch von Fritz Kern, Gottesgnadentum und Widerstandsrecht im
früheren Mittelalter, hat die Wurzeln des frühmittelalterlichen Wider-
standsrechts, die altgermanische christlich - kirchliche und lehenrechtliche,
aufgedeckt. Wolzendorff hat nicht die Fortsetzung von Kern ge-
schrieben. In großen genialen Zügen hat ja schon Otto von Gierke
in seinem, man kann wohl sagen klassischeu Buche Johannes Althusius
die Dogmengeschichte der Widerstandslehre gezeichnet. Wolzendorff
sucht vielmehr die Frage zu beantworten, inwiefern die Widerstands-
lehre der Neuzeit naturrechtlichen Anschauungen entsprungen und in
ihrer Weitergestaltung vom Naturrecht beeinflußt ist.
Diese Frage wird man auch für die mittelalterliche Lehre stellen
müssen. Die mittelalterliche Philosophie und Staatstheorie geht, soweit
sie sich mit dieser Frage beschäftigt, vorwiegend von staats-kirchen-
rechtlichen Anschauungen aus, aber sie ist eine stark spekulative. Das
Jus divinum des kirchlichen Vorrangs vor dem Weltlichen einer-, die
Volkssouveränität andererseits bilden den Ausgangspunkt der Be-
trachtungen. Kaum daß in der älteren Zeit auf die geltenden Ver-
fassungszustände hingewiesen wird. Das war erst möglich, als aus
dem Lehenrechte heraus der ständische Staat erwachsen war und in
den ständischen Privilegien vielfach das Widerstandsrecht zur ver-
fassungsrechtlichen Anerkennung gelangt war. Der ständische Staat ist
sicher nicht unter dem Einfluß philosophischer Ideen entstanden. Aber,
und darin ist dem Verfasser vollständig zuzustimmen, wie trefflich
schienen seine Einrichtungen zu den Begriffen zu passen, mit denen
die staatstheoretische Philosophie arbeitete. In den Wahlreichen die
Wahlkapitulationen, in den erblichen Territorien die Wahlrudimente:
Erbhuldigung und Bestätigung der Landesfreiheiten ließen sich ohne
Schwierigkeit als Staats- und Herrschaftsvertrag auffassen, das Volk,
als dessen Vertreter die Stände erscheinen, als Träger der Souveränität;
gegen den vertragsbrüchigen Herrscher mußte es ein Rechtsmittel
geben, ganz wie gegen den vertragsbrüchigen Privatmann, und das
war eben das Widerstandsrecht. So diente Calvin, dem Schöpfer der
modernen Lehre vom Widerstand und den Monarchomachen. die staats-
rechtliche Wirklichkeit zum Ausgang ihrer Betrachtung. Nur daß sie
die staatsrechtlichen Einrichtungen einiger Länder, deren ständische
Freiheiten das Widerstandsrecht. kannten, zu verallgemeinern geneigt
waren und mit diesen Bausteinen unter naturrechtlichen Richtlinien ihr
Lehrgebäude zusammenfügten. So hatte das Naturrecht nur eine kon-
17*
252 Kritiken
struktive Bedeutung für die Monarchomachen; der Gedanke des Volks-
widerstandes entstammte der ständischen Staatsverfassung. Gewiß nicht
ihr allein. Der Verfasser verweist selber auf religiöse Anschauungen,
ohne dieser Wurzel näher nachzugehen, da sie außer seiner Problem-
stellung lag. Aber der Satz der Schrift, daß man Gott mehr ge-
horchen müsse, als den Menschen, mußte in einer Zeit besondere Be-
deutung gewinnen, die, wie das 16. Jahrhundert, vorwiegend im Banne
religiöser Anschauungen stand. Der Tyrann war ein althergebrachtes
Schaustück der mittelalterlichen Staatslehre. Nicht nur das klassische
Altertum gab den Namen und das Vorbild, auch das alte Testament
wirkte mit, Saul, Achab usw., alle die bösen Könige von Juda und
Israel haben zu dieser Vorstellung schon bei Augustinus ihren Teil
beigetragen. Dahin gehört auch der homo a deo excitatus, als dessen
Vorbild Samuel, David, Elia und die meisten der übrigen Propheten
gelten konnten. Es ist bekannt, wie die Monarchomachen, aber schon
vor ihnen das Mittelalter daran die Lehre vom Tyrannenmord geknüpft
haben. Den Gedanken, daß man Gott mehr gehorchen müsse, als den
Menschen, bringt auch das Lied vom Wilhelmus zum Ausdruck. Nur
daß diese religiöse Pflicht hier als Rechtspflicht erscheint, was sie in
einer Zeit war, die an das Jus divinum glaubte, und an das Bibel-
wort sich gebunden fühlte: „Suchet zuerst das Reich Gottes und seine
Gerechtigkeit“, und daher das unwandelbare göttliche Recht allem
menschlichen voranstellte.
Treffend sind auch die Ausführungen des Verfassers über die Un-
abhängigkeitserklärung der Niederlande und den Einfluß dieser Urkunde
auf die Lehre vom Widerstandsrecht und der Lehre wieder auf die
staatsrechtliche Wirklichkeit. Es sei da auch auf die böhmische Ent-
wicklung verwiesen, die in der staatsrechtlichen Literatur bisher un-
beachtet geblieben ist. Den böhmischen Ständen kam ein Widerstands-
recht nicht zu, obwohl sie es, und gerade aus religiüsen Gründen in
den Hussitenkriegen und gegen Georg von Podiebrad geübt hatten,
gegen Ferdinand I. zu üben versuchten. Wenn aber Maximilian II,
und später Rudolf II. im Majestätsbrief ihnen Defensoren gaben, die ihre
religiösen Beschwerden der Regierung und dem König gegenüber ver-
treten sollten, was war dies anders, als die Anerkennung eines Wider-
standsrechtes und seine Organisation in einem Kolleg, das lebhaft an
die Ephoren der monarchomachischen Lehre erinnerte. Endlich war in
der böhmischen Konföderationsakte von 1619 das Widerstandsrecht der
Stände in aller Form anerkannt und wurde durch die Absetzung
Ferdinands II. ausgeübt. Wenn diese staatsrechtlichen Akte auf
Kritiken | 253
Mit- und Nachwelt nicht den Eindruck übten, wie die Unabhängig-
keitserklärung der Niederlande und die englischen Revolutionen, 80
lag die Ursache in ihrer vorübergehenden Geltung durch den vollen
Sieg der absoluten Herrschergewalt in der Schlacht am Weißen
Berg.
Auch die an die Monarchomachen anknüpfende Lehre des Althaus,
Besold, Keckermann, Huber usw. geht noch von der staatsrechtlichen
Wirklichkeit aus. In Frankreich hat Jurieu den Begriff der an-
geborenen Menschenrechte im Anschluß an die Verfassung einiger nord-
amerikanischer Kolonien und der englischen Leveller aufgegriffen. Je
mehr aber auf dem Festland Europas der Absolutismus siegte, umso-
mehr entfernte sich die Lehre vom Widerstandsrecht von jeder staats-
rechtlichen Grundlage und lebte ausschließlich von naturrechtlichen An-
schauungen. Denn sie war dem Boden der dualistischen Auffassung des
Staates entwachsen. Je mehr der Ständestaat sich zu einem absolu-
tistischen Staat umbildete und damit der Gedanke der einheitlichen
Staatsgewalt obsiegte, umsomehr verlor das Widerstandsrecht an Boden,
wenn man nicht mit Rousseau ein Recht der Revolution annahm, wie
es noch Rotteck und andere Vertreter der liberalen Schule vor 1848
gelehrt haben. Seitdem hat man erkannt, daß die Revolution wohl
Recht schaffen kann, aber selber nicht eine Einrichtung des Staatsrechts
ist, und sucht den Schutz der subjektiven Rechte gegen Willkür, wie
das schon Condorcet in hochpolitischer Weise in seinem Verfassungs-
entwurfe von 1793 zu verwirklichen suchte und Fichte in philosophisch-
tiefer, aber unpolitischer Weise vorgeschlagen hatte, in besonderen Ver-
fassungsgarantien und Organisationen.
Auch darin wird man dem Verfasser Recht geben, daß, wie es im
16. und 17. Jahrhundert der religiöse, so im 18. und 19. Jahrhundert
der politische Druck der Herrschergewalt gewesen ist, die der Lehre
vom Widerstandsrecht Leben gaben, daher sie beim Durchbruch des
Verfassungsstaates ihren Nährboden verlor und verschwand. Denn sie
ist mit der Idee des Rechtsstaates unvereinbar, setzt sie doch an die
Stelle der Herrschaft des Rechtes die Gewalt. Der Schutz der Rechte
des Einzelnen wird allerdings weiter ausgebildet werden müssen auch
der Tyrannei der Mehrheit gegenüber, soll nicht der Staat zum
allgemeinen Zuchtliaus werden, wozu er auf dem besten Wege zu
sein scheint, wenn die unter dem Drucke des Krieges entstandenen
wirtschaftlichen Notordnungen im kommenden Frieden weiter dauern
sollten,
Wien. Voltelimi.
254 Kritiken
M. Doeberl, Entwicklungsgeschichte Bayerns. I. Bd. Von den
ältesten Zeiten bis zum Westfälischen Frieden. 3. Aufl. X, 673 8.
München 1916, Oldenbourg. 16,— M. geh., 18,— in Leinen,
20,— in Halbfr.
Wenn der erste Band von Doeberls Entwicklungsgeschichte kurz
nach Erscheinen des zweiten Bandes wieder in neuer Bearbeitung vor
uns liegt, so ist dies einmal ein Anzeichen dafür, welcher Beliebtheit
sich das Buch erfreut, dann aber liegt darin auch der Beweis dafür,
daß sein Verfasser, der sowohl als Universitätsprofessor wie als hoher
bayerischer Staatsbeamter eine reiche Tätigkeit entwickelt, über eine ganz
außergewöhnliche Arbeitskraft verfügt. Die neue Auflage ist nämlich
nicht einfach ein Neudruck, sondern sie stellt sich als eine bis ins
kleinste sorgfältige Neubearbeitung dar. Kaum ein Kapitel ist unver-
ändert geblieben. Selbst die Ausdrucksweise wurde genauer Prüfung
unterzogen und manches Fremdwort mußte einer deutschen Wendung
Platz machen. Auch wurden die den Text bisher mitunter störenden
Bücherangaben in die Anmerkungen gebannt, so daß sich dieser jetzt
glatter liest, Anderseits wußte D. die Frische der Darstellung noch zu
heben, indem er nicht selten (S. 139, 173, 220, 221, 294, 387) in neuen
Anmerkungen charakteristische Quellenbelege verzeichnete. Die wesent-
lichsten Anderungen aber wurden natürlich durch das Anwachsen der
Arbeiten über bayerische Geschichte notwendig. Uuter ihrer Einwirkung
wurde hie und da ein früheres Urteil aufgegeben oder zum mindesten
gemildert. So heißt es diesmal (S. 6), daß sich die Einwanderung der
Bayern in die oberen Süddonauländer „in der Hauptsache wenigstens
nicht westwärts über den für Massenüberschreitung ungünstigen Böhmer-
wald“ vollzog. Damit wäre also für kleinere Gruppen auch ein Ein-
dringen in die Oberpfalz zugestanden, wofür entschieden sowohl die ein-.
ladende Breite des Further Passes wie die Häufigkeit der ing-Orte
im .dahintergelegenen sogenannten Chambrich spräche. Auch die in
der letzten Auflage aufgestellte Behauptung, daß die Träger der Hallstatt-
kultur thrakisch-illyrische Stämme waren, wird jetzt durch einen Nach-
satz mit Recht als noch nicht völlig geklärt hingestellt. Auch im Ab-
schnitt über die Grundherrschaft wird bei der Tätigkeit der Pröpste es
in Ansehung der Schwierigkeiten eines Ferntransports als unsicher be-
zeichnet, ob sie die Überschüsse ihrer Amtsbezirke an den Hof des
Grundherrn oder auf den Markt überführten. Mitunter ist es nur ein
einziges Wort, das beschwichtigend hinzugefügt wird, so heißt es jetzt
„die meisten Bischöfe“ und nicht wie bisher „die Bischöfe brachten im
10. und 11. Jahrhundert die staatlichen Hoheitsrechte an sich““. In ver-
Kritiken 255
schiedenen Fragen, die in den letzten Jahren eine abermalige Behand-
lung erfuhren, hat D. von neuem Stellung nehmen müssen. So wird
Widemanns Vermutung, daß die Bayern aus dem nordwestlichen Ungarn
ihre spätere Heimat besiedelten, unter Hinweis auf ihre Bezeichnung als
„Baiwarii“ zurückgewiesen. Auch Fastlingers Annahme, daß sie von
vornherein das österreichische Kolonisationsgebiet besetzt hätten, findet
bei der Unbestimmtheit des Begriffes „Suavia“ nicht seinen Beifall.
Das Vorkommen der ing-Orte in diesem Gebiete erklärt er aus der Sitte
der späteren Kolonisten, heimatliche Ortsnamen mit in die Fremde zu
übernehmen. Auch weist er auf das zahlreiche Auftreten unechter ing-
Orte hin. In der Beurteilung der Hochäckerfrage hält D. mit dem
eigenen Urteil zurück; indes macht doch die breite Ausführung der von
Frank und Reinecke geltend gemachten Gründe den Eindruck, als ob
er mehr zur Anerkennung der mittelalterlichen und neuzeitlichen Her-
kunft der Hochäcker neige. Fastlingers Gleichsetzung der Hosi mit
den Osi des Tacitus findet dagegen seine Zustimmung, während er ander-
seits das agilolfingische Herzogtum nach wie vor als fränkisches Amts-
herzogtum verwirft und in ihm immer noch „die Modifikation eines vor-
fränkischen Volkskönigtums“ erklickt. Die Annahme des gleichen
Forschers, daß die meisten Römerorte in das Eigentum des Herzogs
übergingen, scheint ihm wohlbegründet zu sein.. Obwohl D. schon in
der zweiten Auflage Arbeiten von Ulrich Stutz über das Eigenkirchen-
wesen anführte, hat er doch diesmal erst in einem besonderen Abschnitt
deren Ergebnissen Rechnung getragen. Ebenso trägt er jetzt seine An-
schauungen über den Schauplatz der Lechfeldschlacht und die Fälscher-
tätigkeit Bischof Piligrims von Passau noch bestimmter vor. Die Aus-
führungen über die Blüte des Kunstgewerbes im mittelalterlichen Bayern
sind jetzt noch durch einen Absatz über die Goldschmiedekunst beträcht-
lich erweitert worden. Ebenfalls erfährt die Sammlertätigkeit Albrechts V.
(S. 431 — 433) eine veränderte, reichere Behandlung. Die innere Re-
gierung Max I. war schon früher besonders liebevoll betrachtet worden;
das ihr gewidmete Kapitel hat jetzt zumal für Maxens Tätigkeit als
Kunstfreund und für seine Bemühungen, Religion und Sittlichkeit zu
fördern, eine stattliche Bereicherung gefunden.
Zum Schlusse möchte ich den Verfasser noch auf eine S. 18 auf-
gestellte Behauptung hinweisen. Er sagt hier: „Es ist die Zahl der
Römertürme übertrieben worden. Die angeblich erhaltenen Römertürme
an ehemaligen Römerstraßen stammen durchwegs aus dem Mittelalter“.
Sollte er unter diesen Türmen auch die Lindauer Heidenmauer verstan-
den wissen wollen, so möchte ich dagegen in Erinnerung bringen, daß
256 Kritiken
die beiden einzigen Forscher, die diese näher untersuchten, Rziha und
Steinmetz, dieser erst 1905, unabhängig von einander zu der sicheren
Überzeugung gelangten, daß sie römischen Ursprungs sei, womit auch
die im 15. Jahrhundert uns zuerst begegnende örtliche Überlieferung
übereinstimmt 1. — Bei der Erörterung des Münchener Handels (S. 343)
wäre es wohl der Erwähnung wert, daß Münchener Bier schon 1496
von einem gewissen Hans Strasser nach Innsbruck verhandelt wurde,
wie Einträge im Raitbuch Erzherzog Sigmunds im Innsbrucker Statt-
haltereiarchiv beweisen. In den prächtigen, äußerst reichhaltigen Literatur-
angaben der einzelnen Kapitel vermisse ich nur: A. Pischek, Die
. Vogtgerichtsbarkeit süddeutscher Klöster in ihrer sachlichen Abgrenzung
während des frühen Mittelalters. Stuttgart 1907. Zuguterletzt wünschte .
ich die Lage Aschheims und Aufhausens — denn es gibt melırere Dörfer
mit diesen Namen — in einer kommenden Aufläge genauer bestimmt,
wie es beim Petersberg (S. 230) schon diesmal geschehen ist.
Das schöne Buch, das dem Andenken des für das Vaterland ge-
fallenen Sohnes des Verfassers gewidmet ist, hat vor Riezlers breit-
angelegtem Werke den Vorzug, sich immer wieder dem jeweiligen Stande
der Wissenschaft anzupassen und wird kraft dieser Eigenschaft aufs neue
zahlreiche Leser gewinnen, was es bei seiner Gediegenheit auch redlich
verdient. ,
Schwabach. Dr. Joetze.
Fritz Vigener, Die Mainzer Dompropstei im 14. Jahrhundert.
Aufzeichnungen über ihre Besitzungen, Rechte und Pflichten aus
den Jahren 1364—1367 (Quellen und Forschungen zur hessischen
Geschichte, herausgegeben von der historischen Kommission für das
Großherzogtum Hessen, Bd. I). Darmstadt 1913, Großherzoglich
Hessischer Staatsverlag. 4°. LIX u. 186 S. M. 6,—.
Vigeners Untersuchung trägt eine neue Note in die domstiftische
Forschung, die in den letzten Jahren fleißig aufgegriffen wurde, hie und
da aber mehr in die Breite als in die Tiefe ging. Denn Vigeners
Buch wendete sich einem Dignitär des Kapitals zu. Allerdings trat in
Mainz die Propstei an Bedeutung vor dem Domdekanat zurück. Aber
ihre Einkünfte waren doch ansehnlich genug, um sie seit dem Ausgang
des 13. Jahrhunderts zum bevorzugten Objekt kurialer Pfründungspolitik
zu machen. Dem Kapitel gelang es nicht, die Providierten abzuschütteln.
ı Näberes habe ich seinerzeit in der Geschichte der Stadt Lindau i. B.
S. 7ff. dargelegt.
Kritiken 257
Immerhin bezeichnete es einen Erfolg, wenn die Kapitulare den durch
Papst Klemens VI. (1342 — 1352) ernannten Dompropst Wilhelm Pinchon
(1348 - 1363), einen französischen Kleriker, in die Kapitelsgemeinschaft
(Beobachtung der Residenzpflicht) einbeziehen konnten. Nach Pinchons
Tode folgte der anspruchsvolle Raimund v. Canilhac, Kardinalbischof
von Palestrina als Dompropst (1363 — 1373), und dieser Prälat bestellte
den Bertrand v. Macello (Massello), einen Domherrn von Lodève, als
seinen Verweser (1364 — 1367). Bertrand verzeichnete nun 1364, bei
seinem ersten Mainzer Aufenthalt, die Besitzungen und Einkünfte, dazu
die Rechte und Pflichten der Mainzer Dompropstei, und stellte diese
Notizen in dem „liber, ubi loca, census, curie, honores, officia, beneficia
et alia iura nec non onera domino preposito et prepositure incumbentia
continentur“ zusammen. Mit dieser rechnerischen Übersicht, die im all.
gemeinen gründlich durchgearbeitet ist, erweist der fleißige Mandatar aber
nicht bloß dem Kardinal, sondern auch der propsteilichen Verwaltung
einen bedeutsamen Gefallen. Bleibt nun auch das Original verschollen,
so ist doch zum Glück eine Abschrift im Vatikanischen Archiv vor-
handen. Sie wird in der vorliegenden Arbeit von Vigener — aus
dem Nachlaß H. V. Sauerlands überwies ihm Wenck die bereits von
Sauerland vorgenommene Abschrift der vatikanischen Aufzeichnungen
— erstmalig veröffentlicht. Und das zugleich mit Jahresbilanzen der
Jahre 1364 und 1365 und mit einem Verzeichnis der Einnahmen und
Ausgaben (Geschäftsbuch) der Jahre 1364—1367, die an dem nämlichen
Fundorte ruhen.
Vigeners Edition ist in allem sorgsam. Dem veröffentlichten Text
wird ein umfänglicher Apparat beigegeben, der nicht bloß dem engeren
Interessentenkreise des Mainzer Lokalhistorikers dient, sondern darüber
hinaus die Aufmerksamkeit der Verfassungshistoriker, Wirtschafts- und
Kulturhistoriker ernstlich auf sich zieht. Ebenso orientiert die Einlei-
tung keineswegs bloß über die Vorgeschichte und Entstehung der Mainzer
Aufzeichnungen, die wir an der Hand der Vigenerschen Darlegungen
soeben kurz berührten. Darüber hinaus verbreitet sich der Autor, der
sich längst als einen trefflichen Kenner der ecclesia Moguntina eingeführt
hat, in einigen knappen Strichen (S. XLIII— LV) über den Territorial-
besitz des Dompropstes und dessen landesherrliche und grundherrliche
Gerechtsame, dazu über propsteiliche Zinsen, Zehnten, Einkünfte aus
der Archidiakonalgewalt und schließlich über das Präbendenwesen und
den Reingewinn. „Die gesamten Einnahmen im Rechnungsjahre 1364/65
betrugen 2145 Gulden, die Ausgaben 1357, der Reingewinn 787½
Gulden; 1365/1366 dagegen die Einnahmen 4553 Gulden, die Ausgaben
258 Kritiken
2101, der Reingewinn über 2450 Gulden“. Die wichtigsten Einkünfte
waren, wie diese Bilanz kurz andeutet, starken Schwankungen unter-
worfen.
Der verdienstlichen Arbeit seien in einigen Einzelheiten noch einige
Ergänzungen mit auf den Weg gegeben. Uber den camerarius des Erz-
priesters (S. 15 Anm. 5) vgl. auch A. M. Koeniger, „Quellen zur Ge-
schichte der Sendgerichte in Deutschland“, München 1910, S. 169 und
öfters. Uber bischöfliche Schaltjahrvisitationen, die im übrigen ein noch
wenig betretenes Forschungsgebiet darstellen, hat bereits die kloster-
rechtsgeschichtliche Arbeit der letzten Jahre mehrere Mitteilungen ge-
macht. Zu der im Domkapitel stets bedeutsamen Feier des Grün-
donnerstags vergleiche noch die quellenkundige und zum Vergleich ein-
ladende große liturgiegeschichtliche Sammlung von E. Marteène, De an-
tiquis ecclesiae ritibus lib. IV. cap. XXII (in der Antwerpener Ausgabe
von 1733/34 tom III, p. 81 sqq.) und die fleißigen Ausführungen von
A. J. Binterim, „Die vorzüglichsten Denk würdigkeiten der christkatholi-
schen Kirche“, Mainz 1825 ff., V. 1., S. 181 ff. — Wenn der „liber“
Bertrands hin und wieder das Mainzer Festwesen berührt, legte es sich
nahe, im Apparat der hier einschlägigen Veröffentlichung von Franz
Falk, „Die pfarramtlichen Aufzeichnungen (Liber consuetudinum) des
Florentius Diel zu St. Christoph in Mainz (1491— 1518)“, Freiburg i. Br.
1904 (Erläuterungen und Ergänzungen zu Janssens Geschichte des
deutschen Volkes, herausgegeben von Ludwig Pastor, Bd. IV, Heft 3)
zu gedenken. — Wenn ferner S. LV Anm. 5 Sägmüller, „Kirchen-
recht“ “, S. 355 f. zitiert wird, stimmt die angeführte Seitenzahl nicht.
An der nämlichen Stelle spricht nun Vigener von „den Patronatskirchen
des Dompropstes“ und meint dazu: „Nutzbare Rechte von Bedeutung
kann er daran nicht besessen haben“. Gewiß, ausgeschlossen ist das
nicht. Aber ich hätte an dieser Stelle nun doch eine weitergehende
Erläuterung gewünscht. Etwa eine Andeutung über die Scheidung von
Benefizial- und Fabrikvermögen, nicht minder über die portio congrua
der damaligen Zeit, und das unter Anführung von G. Kallen, „Die
oberschwäbischen Pfründen des Bistums Konstanz und ihre Besetzung“
(1275—1508), Stuttgart 1907, besonders mit S, 28, 33, 208, und ver-
wandter Literatur. Ich verweise zudem an dieser Stelle nachdrücklich
auf den Urkundenbestand des Bistums Speier, der über das Einkommen
des porochus primitivus bzw. des von ihm bestellten Vikars einläßlichere
und gesprächigere Mitteilungen macht als es Diplome und Aufzeich-
nungen aus manchen anderen Territorien belieben. Man vergleiche dort
etwa eine Urkunde vom Jahre 1494, die über die Teilung der keines-
Kritiken 2 259
wegs unbedeutenden Oblationenbezüge an einer solchen Landkirche handelt:
„Item quatuor offertoria, quae idem plebanus aestimavit pro duobus
talentis denariorum“ (Remling, U. B. d. Bischöfe zu Speyer, j. R., Mainz
1853, nr. 227, S. 429, ebda. nr. 232, S. 445). Den Speierer Verhält-
nissen mögen nun im allgemeinen auch die Mainzer Pfarreien entsprochen
haben, soviel Ungleichheiten die jeweilige Größe des Pfarrbezirks und die
jeweilige Dotierung mit sich brachte. Ähnliche Beobachtungen kann man
übrigens auch der verdienstlichen Veröffentlichung von G. Tumbült, „Die
Einkünfte der jetzt nach Baden gehörigen Pfarreien und Pfründen des
ehemaligen Bistums Konstanz und das Jahr 1275 (,Zeitsċhr, für Ge-
schichte des Oberrheins‘, N. F. XXIX, 1914, S. 54 ff., piene: dort be-
sonders S. 67 und S. 78) entnehmen.
Vigeners fleißige und dankenswerte Veröffentlichung wird durch ein
treffliches Sach- und Wortverzeichnis besonders bereichert. Ich sehe
darin nicht bloß eine willkommene Ergänzung zu dem anbaufähigen
Glossarium von Du Cange, sondern darüber hinaus eime inhaltreiche Ein-
führung in die Lebensgewohnheiten und Disziplin der mittelalterlichen
Kathedraltanoniker, die allerdings der größeren zusammenfassenden Dar-
stellung und des Vergleiches zu den consuetudines monasticae noch harrt.
Münster. Georg Schreiber.
Veit Arnpeck, Sämtliche Chronicken. Herausgegeben von Georg
Leidinger. (Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deut-
schen Geschichte. Neue Folge, dritter Band.) München, Rieger
1915. CXXXV u. 1014 S. gr. 8°.
Mit den Chroniken Arnpecks schließt die Reihe der bayerischen
Landeschroniken ab, die zur Veröffentlichung in der Neuen Folge der
Quellen und Erörterungen bestimmt waren, so daß jetzt aus der älteren
Reihe Mathias von Kemnart, in der jüngeren Andreas von Regensburg,
Ebran von Wildenberg, Ulrich Füetrer und Arnpeck vorliegen. Die
neue Reihe verdankt ihre Anregung Carl Theodor von Heigel, dem
auch dieser letzte Band gewidmet ist. Den Hauptanteil an der Heraus-
gabe bat Leidinger. Er hat schon 1903 bei den Werken des Andreas
von Regensburg seine ausgezeichnete Befähigung zu dieser Arbeit ge-
zeigt und bewährt sie aufs neue bei Veit Arnpeck, dessen Leben und
Werke er bereits 1893 in einer gekrönten Preisschrift behandelt hat.
Der sehr umfangreiche Band enthält Arnpecks Chronicon Baioariorum
mit der deutschen Bearbeitung, sein Chronicon austriacum und den
Liber de gestis episcoporum Frisingensium. Die Einleitung gibt das
Wenige, was wir über Arnpecks Leben wissen, dann für die einzelnen
260 Kritiken
Werke Handschriften, Drucke, Abfassungszeit, Quellen und Bedeutung,
ein Schlußabschnitt würdigt Arnpecks Leistung im (Ganzen.
Es ist Leidinger, dem sich an eindringender Kenntnis dieses Stoffes
‚heute wohl niemand vergleichen dürfte, in der Einleitung gelungen, alle
kritischen Fragen überzeugend zu lösen. Arnpeck ist, was man manch-
mal bezweifelt hat, auch selbst der Verdeutscher seiner Bayerischen
Chronik gewesen, und zwar hat er diese Arbeit gleichzeitig mit der
lateinischen Fassung unternommen, er ist, was noch Waitz bestritt, der
Verfasser der in einer jetzt Wolffenbüttler Handschrift vorliegenden Fort-
setzung der Freisinger Traditionensammlung des Conradus Sacrista, da-
gegen ist ein Liber de fundationibus monasteriorum in Bavaria ihm zu
- Unrecht zugeschrieben worden.
Den Hauptwert legt Leidinger auf den Nachweis der Quellen Arn-
.pecks und er kann hier mit Stolz feststellen, wieweit er über die älteren
Ausgaben hinausgekommen ist. Das ist nicht bloß deshalb wertvoll,
weil wir nun mit Sicherheit aus diesen massigen Kompilationen die ver-
hältnismäßig kleinen Stücke herausholen können, die uns nur deshalb
besonders wichtig sind, weil zufällig die benützte Quelle verloren ist,
ich nenne hier die interessanten Rattenberger Aufzeichnungen des
14. Jahrhunderts (s. S. LXI und CIII); wir können auch jetzt erst die
Arbeitsweise und die Arbeitsleistung Arnpecks, also das eigentlich historio-
graphische Moment richtig würdigen. Und da ist das Bild doch sehr
anziehend und wichtig für die Gesamtanschauung von der Historio-
graphie des ausgehenden Mittelalters. Wir sehen Arnpeck, wie so vielè
seiner Zeitgenossen, vom Abschreiber zum Geschichtschreiber werden.
Der Kern, um den sich die Masse seiner historischen Aufzeichnungen
sammelt, ist doch wohl jene Abschrift der Traditionen des Conradus
Sacrista mit dem in derselben Handschrift vorliegenden Werke des Otto
von Freising gewesen. Von hier geht er weiter zur Sammlung der
lokalen Tradition in den Klöstern und Stiftern seiner näheren Umgebung,
wiederum vielleicht angeregt durch ein Werk, das er sich abschreibt,
den Liber de fundationibus monasteriorum von 1388. Für die Ord-
nung des Stoffes bleibt ihm zunächst sein bedeutendster Vorgänger,
‚Andreas von Regensburg, Vorbild — ich zweifle nicht, daß auch Arnpeck
seinen Stoff anfangs nach einer pagina imperatorum et pontificam ge-
sammelt hat (vgl. S. CXXI). Dann aber wirken die landesgeschicht-
lichen Interessen auf ihn, angeregt einerseits von Ebran von Wilden-
berg und Füetrer, anderseits aufs stärkste durch die vom Humanismus
neu belebte Kosmographie. So entsteht eine Chronik, die nicht mehr
bloß, wie die Werke seiner Vorgänger, von den Fürsten Bayerns, sondern
Kritiken 261
vom Lande handeln will. In ihrer lateinischen Form zeigt sie die
literarische Gliederung nach Büchern und Kapiteln, wie sie die neue
Klostergeschichtschreibung von Otto und von Enea Silvio gelernt hatte,
in ihrer deutschen Fassung das Streben zum Volksbuch, das zu illu-
strieren, vielleicht mit Holzschnitten zu drucken gewesen wäre. Überall
aber drängt fortwährend fremder Stoff herein. Hier hat Schedels Welt-
chronik und seine italienischen Vorbilder, vor allem Jakob von Bergamo,
verderblich gewirkt, und noch ist kein literarisches oder politisches
Prinzip mächtig genug, das zu hindern. Die alte Chronik mit ihrer
unterschiedslosen Aufzeichnung des Kleinsten und des Größten, das
Abenteuer- und Neuigkeitsbuch, ist wieder da. Von einer innerlichen
Bewältigung des alten und neuen Stoffes ist noch keine Rede, die
schüchternen Ansätze zur Kritik bleiben auf die einfachsten genea-
logischen und chronologischen Fragen beschränkt, ebenso spärlich sind
die Versuche, die Quellen als Individualitäten zu erfassen, wie ja Arnpeck
selbst noch keine stilistische Individualität ist, ja sogar für den Aus-
druck eigener Meinung fremde Form borgt, auch das offensichtliche
Interesse an Briefen und Urkunden führt noch zu keinem selbständigen
Suchen nach diesen Dingen. In all diesen Punkten steht Arnpeck, das
hat Leidinger ganz mit Recht als abschließendes Ergebnis betont, noch
im Mittelalter oder vielmehr in der Übergangszeit, die vom italienischen
Humanismus nur Äußerlichkeiten übernahm, und er steht tiefer als etwa
Meisterlin, Bonstetten und Fabri. Aber erst von hier aus wird die
Leistung Aventins in ihrer Größe deutlich. Leidinger hat zu ihrer er-
neuten Würdigung hier und in zahlreichen, scharfsinnigen Einzelunter-
suchungen bereits die besten Grundlagen geschaffen. Wir hoffen, daß
er mit ihr seine Verdienste auf diesem Gebiet krönen wird.
München. Paul Joachimsen.
Gustav Wolf, Quellenkunde der deutschen Reformations-
geschichte. I. Bd.: Vorreformation und allgemeine Reformations-
geschichte. XIV und 582 S. II. Bd.: Kirchliche Reformations-
geschichte, erster Teil. XII und 362 S. Gotha, Fr. A. Perthes
A.-G. 1915, 1916.
Über dieses Werk hatte Referent bereits in der Monatsschrift für höhere
Schulen (hrsg. v. A. Matthias, Berlin 1916. XV, 132— 135, 537—541)
sich dahin zu äußern, daß es für die Einarbeitung in die Reformations-
geschichte gute Dienste leisten wird, da es mit vielem Fleiß, wenn auch
ungleichmäßig, gearbeitet ist. Der Verfasser wollte ein ähnliches Hilfs-
buch schaffen, wie Wattenbach und Lorenz für das Mittelalter; da es
262 Kritiken
sich jedoch im 16. Jahrhundert weniger um Chroniken, als um Urkun-
den, Akten und Briefe handelt, so mußten in erster Linie die auf Ver-
arbeitung derartigen Stoffes gerichteten Bemühungen und in untrenn-
barem Zusammenhange damit auch die Darstellungen berücksichtigt
werden. Indem nun die Einzelforschung in großem Umfange in die
Anmerkungen verwiesen wurde, konnte der Text dem an sich durchaus
wünschenswerten Ziele einer Geschichte der historischen Forschung an-
genähert werden. Wenn man die schon gegen W.s „Einführung in
das Studium der neueren Geschichte“ vorgebrachten Bedenken inbetreff
der Disposition und des Stiles auch nicht ganz unterdrücken kann, so
bieten doch einzelne Abschnitte eine bisher mangelnde Übersicht in les-
barer Form und unter zweckmäßiger Hervorhebung durchgehender Ge-
sichtspunkte; andere Teile wie der über das Zeitalter der Konzilien und
die Zwischenzeit bis zur eigentlichen Reformation sind verdienstlich durch
Bewältigung eines weitverzweigten und nicht leicht zu durchdringenden
Materials. Dabei hat man jedoch den Eindruck, daß die Kraft des
Verfassers mit dem Herantreten an die Hauptaufgabe erlahmt ist; denn
gerade die Kapitel über Luther und die Reformationsgeschichte im
engeren Sinne, sowie in ihrem Zusammenhange mit der Reichsgeschichte
befriedigen am wenigsten. Bei der Behandlung der Landschaften sind
die Eidgenossen am besten weggekommen, die Niederlande leider ganz
ausgefallen. i
Etwas strenger muß die Beurteilung des Werkes für einen engeren
Kreis lauten. Abgesehen davon, daß für ein derartiges Unternehmen
heute ganz andere Vorarbeiten in den Jahresberichten, Bibliographien,
systematischen Katalogen u. dgl. zur Verfügung stehen als noch vor
einem Menschenalter, berührt es peinlich, daß der Verfasser das Amt
des Historiographen zu stark mit dem des Rezensenten verwechselt. Es
möchte das noch hingehen, wenn es sich um ältere Schriften handelt,
über die sich ein leidlich übereinstimmendes Urteil gebildet hat, wenn
auch gegen die Einschätzung Jannssens und noch mehr gegen die Be-
wertung seiner Schule manches einzuwenden ist. Aber je reicher sich
gerade die reformationsgeschichtliche Forschung in den letzten Jahr-
zehnten entwickelt hat, um so einseitiger, ungleichmäßiger und unselb-
ständiger wird die Tätigkeit eines Zensors, der denn doch schwerlich
eine Autorität aufzubieten vermag, die dem Areopag der mitlebenden
Gelehrten die Wage zu halten vermöchte. Da der Referent als der
vielleicht am schwersten Betroffene sich schon in der erwähnten Zeit-
schrift zur Wehr gesetzt hat, kann er das Urteil über eine solche, man
weiß nicht, ob mehr fahrlässige oder geringschätzige Behandlung dem
Kritiken 263
Gerechtigkeitssinn der Fachgenossen überlassen. Es genügt vorläufig,
daß er den Nachweis einer planmäßigen, zu zusammenfassender Dar-
stellung ausgereiften Forschung schon in der Einleitung des 1914 er-
schienenen Bandes der Münchener Luther-Ausgabe erbracht hatte, die
von W. auch in dem 1916 herausgegebenen Teile noch ignoriert wird.
Die Gefahr, die hier für eine bestimmte Gruppe der an der reforma-
tionsgeschichtlichen Arbeit beteiligten Gelehrten vorliegt, wird auch durch
die Aussicht auf eine Revision des Urteils in einer zweiten Auflage
nicht verringert, denn der Richter bleibt derselbe und der Eindruck des
ersten Spruches ist schwerlich ganz zu verwischen. Und ob der nicht
mehr jugendliche Verfasser überhaupt in diese Lage kommen wird, ist
doch sehr fraglich; denn wenn man, wie Referent selbst schon mehrfach
erprobt hat, mit dieser Quellenkunde zu arbeiten unternimmt, sieht man
sich bald genötigt, zu den altbewährten Freunden wie Dahlmann- Waitz-
Herre oder Masslow seine Zuflucht zu nehmen, und kommt dann zu
der Einsicht, daß man sich den Umweg über G. Wolf ersparen konnte.
Breslau. P. Kalkoff.
A. B. Faust, Das Deutschtum in den Vereinigten Staaten,
Band 1: in seiner geschichtlichen Entwicklung, Band 2:
in seiner Bedeutung für die amerikanische Kultur.
Leipzig, B. G. Teubner 1912, VIII u. 504, XII u. 447 S.
Die unneutrale Begünstigung unserer Gegner durch die Vereinigten
Staaten seit Beginn dieses Weltkrieges, das Auftreten der Deutsch-
Amerikaner dagegen, ihr geringes politisches Geschick und ihr Mangel
an Geschlossenheit haben die allgemeine Aufmerksamkeit bei uns gerade
jetzt nachdrücklich auf die Entwicklung und Stellung des Deutschtums
in der Union gelenkt. Das schon vor mehreren Jahren erschienene zwei-
bändige Werk des Professors an der Cornell-Universität, A. B. Faust,
verdient deshalb besondern Dank und umsomehr unsere Beachtung, als
es zum ersten Mal das Deutschtum in seiner Gesamtheit, sowohl was
seine geschichtliche Entwicklung, wie seine Betätigung auf den ver-
schiedenen Gebieten amerikanischen Lebens anlangt, eingehend unter-
sucht und zur Darstellung bringt.
Der eine Band behandelt die Einwanderung und Ausbreitung der
Deutschen im Lande seit dem 17. bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts,
ihre wesentlichen Charakterzüge, ihre Mitarbeit in Krieg und Frieden
und ihre Bedeutung für die allgemeine Entwicklung der nordamerikanischen
Staaten- und Volksgemeinschaft. Hier sind die wichtigsten Kapitel die
beiden zusammenfassenden, das zehnte: die Verteilung der deutschen An-
264 Kritiken
siedler vor 1775, ihre Bedeutung für die Gegenwart, Schätzung ihrer
Zahl, und das siebzehnte: zusammenfassender Überblick über die deutsche
Einwanderung im 19. Jahrhundert, ihre geographische und numerische
Verbreitung und ihr allgemeiner Charakter. Ganz besonders das erstere
verdient Interesse. Faust stellt hier zwei sehr beachtenswerte Tatsachen
fest, erstens, daß die Deutschen vor der amerikanischen Revolution den
besten Ackerboden der damaligen englischen Kolonien in Besitz genommen
und urbar gemacht hatten. Sie vor allem hatten die mittlern Teile
Pennsylvaniens inne, die dann im Unabhängigkeitskrieg die Kornkammer
der Kolonien sein sollten. Und zweitens, daß die deutschen Kolonisten
fast den ganzen Grenzstreifen von Maine bis hinab nach Georgia be-
wohnten. Faust zerstört damit die geläufige Vorstellung, daß auf den
schottischen und irischen Ansiedlern die eigentliche Last der Grenz-
verteidigung gegen die Indianer gelegen habe, die noch dazu häufig von
den Franzosen aufgehetzt und unterstützt wurden; er beweist, daß die
deutschen Kolonisten mindestens ebensosehr die schwere Aufgabe des
Grenzschutzes getragen haben. Grund dieser auffülligen Tatsache ist,
daß sie durchweg arm waren und sich deshalb mit dem billigsten Lande
begnügen mußten, und dieses befand sich natürlich vornehmlich in der
stets geführdeten Grenzzone im Hinterlande.
Zwei andere Kapitel behandeln die Beteiligung der deutschen Mit-
bürger an Kriegen der Vereinigten Staaten, das elfte: die Deutschen al!
Patrioten und Soldaten während des Unabhängigkeitskriegs, und das
sechzehnte: das deutsche Element in den Kriegen der Vereinigten Staaten
während des 19. Jahrhunderts. Hier werden die Faustschen Aus-
führungen in breiter Weise ergänzt durch die Spezialuntersuchung von
W. Kaufmann: Die Deutschen im amerikanischen Bürgerkriege 1861—1865
(München und Berlin 1911), die ein äußerst wertvolles Quellenmaterial
sehr gründlich und umsichtig flüssig gemacht und verwertet hat. Wie
der numerische Anteil der Deutschen am Unionsheer die ihrem Anteil
an der Bevölkerung entsprechende Zahl ganz besonders stark überstieg,
so ist auch beachtenswert, daß in der Unionsarmee über 500 Stabs-
offiziere und selbst im Heer der Konföderierten etliche 20 sich befanden.
Der andere Band, der das Deutschtum in den Vereinigten Staaten
in seiner Bedeutung für die amerikanische Kultur, auf die einzelnen
Seiten derselben eingehend, schildert, verlangte die Uberwindung noch
wesentlich größerer Schwierigkeiten. Denn Vorarbeiten für die mannig-
fachen Seiten des Volkslebens, für welche Faust den Anteil und die
Mitarbeit der Deutschen festzustellen und zu beurteilen unternimmt,
fehlten vielfach gänzlich. Selbst eine zufriedenstellende volkswirt-
Kritiken 265
schaftliche Geschichte der Vereinigten Staaten ist noch nicht vorhanden.
Hier galt es, viel mühevolle Detailarbeit zu leisten, denn jedes Kapitel
bedeutete ein neues und besonderes Forschungsgebiet. Faust sucht die
Leistungen der Deutschen zu erfassen auf dem Gebiet des Ackerbaues
und der Lebensmittelindustrie, auf den technischen und anderen gewerb-
lichen Gebieten, im Erziehungs- und Unterrichtswesen, in den schönen
Künsten (S. 328 stimmt die Einteilung des Textes nicht mit der des
Inhaltsverzeichnisses überein), sowie schließlich in den verschiedensten
Richtungen gesellschaftlichen Lebens und auf die Sitten der Amerikaner.
Ein besonders umfangreiches Kapitel dieses Bandes (Kapitel 4) be-
schäftigt sich mit dem politischen Einfluß des deutschen Elements.
Faust bezweifelt die Richtigkeit der üblichen Ansicht, daß die Be-
teiligung der Deutschen am politischen Leben ihrer neuen Heimat weit
hinter dem zurückgeblieben sei, was von einem so starken Bevölkerungs-
anteil hätte erwartet werden müssen. Er bestreitet zwar nicht ihre Ab-
neigung gegen die Bekleidung öffentlicher Ämter; sie sahen, meint er,
in ihrem stark praktischen Sinn in der Politik ein wenig einträgliches
Geschäft, da das Amt nur solange dauerte, wie die Herrschaft der Partei,
und sie verabscheuten in ihrer schlichten Rechtlichkeit und Gewissen-
haftigkeit die Politik als etwas Unsauberes und Entsittlichendes. Gleich-
wohl lehnt er das Urteil entschieden ab, daß ihr Einfluß auf die
amerikanische Politik gering gewesen sei. Er führt aus, daß die
Deutschen sehr wohl sich nachdrücklich und stets geltend gemacht haben,
wenn es darauf ankam, das politische Leben zu heben und umzugestalten,
daß sie an allen großen Kämpfen des 19. Jahrhunderts um die politische
und zugleich sozial-sittliche Hebung der Vereinigten Staaten hervor-
ragenden Anteil genommen haben, so an den Fragen der Abschaffung
der Sklaverei, der Ämterbesetzung und Reform des Verwaltungswesens,
der Sicherung eines gesunden Währungssystems, der Verteidigung der
persönlichen Freiheit im Zusammenhang der Mäßigkeitsbewegung, der
Entwicklung größerer politischer Selbständigkeit im Gegensatz zur blinden
Parteigefolgschaft u. a. Auch zeigen seine Ausführungen, daß doch
auch Deutsche und namentlich ihre Nachkommen in den hohen Ämtern,
im Kongreß, in den Gerichtshöfen keineswegs zu. den seltenen Er-
scheinungen gehören. Aber mit alledem wird doch der innerste Kern
des oben hervorgehobenen Vorwurfs nicht beseitigt, die Frage nämlich,
ob die Deutschen den ihrer Zahl nach ihnen gebührenden Einfluß aus-
zuüben ‚vermocht haben. Und diese wichtigste Frage für die Beurteilung
der Beteiligung der Deutschen an der Entwicklung der Vereinigten Staaten
muß verneint werden, und zwar nicht bloß für das politische Gebiet.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 18
266 Kritiken
Auf eine Reihe von Fragen, die unter dem Gesichtspunkt der prak-
tischen Politik interessieren und gerade in diesen letzten Jahren ganz
besonders häufig aufgeworfen worden sind, gibt das Werk von Faust
keine oder doch nur allenfalls indirekte Antwort: die Einflußlosigkeit
als Volkstum, die geringe Beliebtheit und der Mangel an Ansehen u. a.
Faust wäre sicher iu der Lage, zuverlässige und überzeugende Antworten
auf diese und andere Fragen zu geben, aber er ist ilınen nicht nachgegangen.
Sein Werk leistet zum guten Teil Pionierarbeit. Noch sind viele
Quellen unbenutzt, in europäischen Archiven (vgl. das Verzeichnis von
M. D. Learned: Guide to the Manuscript Materials relating to American
History in the German State Archives, Washington D. C. 1912) und
in Amerika selbst, aus denen die Erforschung der deutschen Einwanderung
nach und der Schicksale der Deutschen in Amerika weitergeführt und
vertieft werden kanan. Da winkt künftigen Einzeluntersuchungen noch
Arbeit und Erfolg. Es ist nur ein Nebenertrag seiner auf andere Ziele
gerichteten Arbeit, wenn Evjen in einem Anhang zu seinen Scandinavian
Immigrants 1630—1674 aus solchen Quellen nachweist, daß schon für
das frühere 17. Jahrhundert, also die ersten Zeiten der nordamerikanischen
Kolonisationsgeschichte, der Einschlag des Deutschtums ein ganz wesentlich
stärkerer ist, als dies aus Fausts Werk gefolgert werden kann. Aber
es ist ein Beispiel dafür, wie und mit welchen Hilfsmitteln eine genauere
Erkenntnis des Umfangs der Mitarbeit der Deutschen, namentlich für
die Frühzeit der Kolonisation, sich noch erschließen läßt. Fausts Werk
jedoch gibt die Grundlage, auf der solche Untersuchungen nunmehr
aufgebaut werden können, es ist der Rahmen, in den sie sich eingliedern.
Auch darin liegt der Wert desselben
Vom Standpunkt amerikanischer Geschichte betrachtet, bedeutet das
Werk einen Beitrag zur Feststellung der bestimmenden Elemente in der
Entwicklung, des amerikanischen Volkstums. Die Erforschung dieser
Dinge in Amerika aber steckt noch in den Anfängen.
“=
Münster i. W. Daenell.
Friedrich August Ludwig von der Marwitz, ein märkischer Edel-
mann im Zeitalter der Befreiungskriege. Herausgegeben von
Friedrich Meusel. Zweiter Band. Erster Teil: Tagebücher,
politische Schriften und Briefe. Mit zwei Abbildungen. XIV u.
354 S. Zweiter Teil: Politische Schriften und Briefe. Mit zwei
Abbildungen. VIII u. 566 S. Berlin 1913, E. S. Mittler & Sohn.
Das im zweiten Bande der Meuselschen Marwitzpublikation ans
Licht gezogene Material zerfällt in drei Gruppen: I. Tagebuchartige
Kritiken 267
Aufzeichnungen und Tagebücher (1804 1815), II. Politische Aufsätze,
Briefe und Denkschriften aus den Jahren 1806—1836, III. Zwischen
1807 und 1831 geschriebene Briefe von und an Marwitz und ein Dank-
schreiben des Prinzen Friedrich von Preußen an Marwitzens Sohn Bern-
hard vom 24. Dezember 1851. Die erste Gruppe enthält Eintragungen
des Friedersdorfer Gutsherrn in sein Hauptrechnungsbuch vom 24. Juni
1804 und 13. Dezember 1809, die mit der im ersten Bande abgedruck-
ten Lebensbeschreibung inhaltlich im wesentlichen übereinstimmen, das
während Marwitzens und Finckensteins Gefangenschaft in Spandau im
Juli 1811 geführte Tagebuch mit bitteren Klagen über Hardenberg,
den ihm allzu gefügigen Justizminister v. Kircheisen und die das Recht
nicht energisch genug verteidigende märkische Ritterschaft und ein
Tagebuch über die Mitte Oktober 1815 angetretene Reise von Paris
nach London, deren Vergleichung miteinander ebenso interessant und
amüsant ist wie gelegentliche Seitenblicke auf die deutsche und preußische
Heimat. In der dritten Gruppe überwiegen Marwitzens Briefe an die
ältere Schwester seiner ersten Gattin, Marie v. Clausewitz geb. Gräfin
Brühl (1803—1821), in denen die tiefe Trauer um die verlorene Lebens-
gefährtin noch lange nachklingt und die Erziehung ihres hinterlassenen
Töchterchens das Hauptthema bildet; von berühmten Persönlichkeiten,
mit denen Marwitz korrespondiert hat, seien erwähnt Schinkel und
Rauch, Stein, Gneisenau und Blücher, der mit einem Kriegslust atmen-
den Briefe aus dem Sommer 1809 vertreten ist, die Generale Kleist,
Hünerbein, Müffling und Knesebeck, die sich 1817 und 1824 mit Mar-
witzens Ansichten solidarisch erklärten, der Kronprinz, den Marwitz
1816 gegen die Boyensche Landwehrordnung aufhetzte und der sich
schon damals als Freund dieses unbeugsamen Altpreußen bezeichnete,
und sein Marwitz auch wohlgesinnter, aber ihn doch nicht so überschwäng-
lich verehrender Bruder Prinz Wilhelm. Bei weitem den größten Raum,
722 von den 911 Seiten der beiden Halbbände, nehmen die zur zweiten
Gruppe gehörenden politischen Aufsätze, Briefe und Denkschriften ein;
mit Rücksicht hierauf konnte der Herausgeber im Vorwort sagen, daß
dies Buch mehr sei als der zweite Band einer Familienpublikation; es
sei ein Quellenwerk, das Beiträge bringe zur Geschichte der Opposition
gegen die Reform und der Entstehung konservativer Parteianschauung
in Preußen. Es lag daher auch in Meusels Absicht, eine wissenschaft-
liche Abhandlung darüber als Einleitung vorauszuschicken ; der Verleger
hat bedauerlicherweise, des Wartens müde und wohl auch um den Band
nicht gar zu sehr anschwellen zu lassen, darauf Verzicht geleistet und
sich entschlossen, sie nun nachträglich in Druck zu geben.
18*
268 Kritiken
Ein patriotischer Entwurf einer Vorstellung der kurmärkischen
Stände an den König aus dem Sommer 1806, die Friedrich Wilhelm III.
zum Losschlagen gegen Napoleon ermutigen sollte, und zwei aus Mar-
witzens letzten Lebensjahren stammende Aufsätze, einer aus dem Jalıre
1834, der vom Religionsedikt Friedrich Wilhelms II. und von der Ein-
führung des Allgemeinen Landrechts handelt, und der kurz vor seinem
Tode im Herbst 1837 niedergeschriebene Schlußabschnitt seiner Me-
moiren über die Berechtigung zum Domänenverkauf in Preußen und
den Zusammentritt des kurmärkischen Landtags 1809, eröffnen die
zweite Gruppe. Die folgenden fast 350 Seiten füllenden Nummern, die
all in die Jahre 1810 und 1811 fallen, hat Meusel zu einem beson-
deren Kapitel vereinigt, das er „Marwitz im Kampf gegen Hardenberg“
betitelt; es nimmt noch etwas mehr Raum ein als spätere politische
Schriften und Briefwechsel von Marwitz aus den Jahren 1812 — 1836.
In ihm finden wir vor allem auch Dokumente von andern Autoren: ein
am 21. August 1810 von Bernhard v. Prittwitz, einem Deputierten der
Kur- und Neumärkischen Stände aufgesetztes Promemoria an Harden-
berg, einen dadurch angeregten Aufsatz Adam Müllers über Feudalismus
und Antifeudalismus, eine Denkschrift des letzteren an den Staatskanzler
vom 11. Februar 1811, Briefe und Aufsätze Adam Müllers, Prittwitzens,
der Grafen v. Finckenstein und v. Arnim-Boytzenburg, des Herrn
v. Quast, des Generals v. Köckritz, des Ministers v. Voß, die Vorstel-
lungen der Deputirten der Kur- und Neumärkischen Stände an den
Staatskanzler vom 7. und 22. Januar und 14. Februar 1811 und Harden-
bergs Antworten darauf, ihre Immediateingabe an den König vom
14. Februar 1811 und die der Priegnitzer Ritterschaft vom 24. Januar
und 18. Mai desselben Jalıres nebst den darauf ergangenen oder ent-
worfenen landesherrlichen Bescheiden; natürlich fehlt auch die von Mar-
witz verfaßte, am 9. Mai 1811 unterzeichnete „letzte Vorstellung der
Stände von Lebus und Beeskow Storkow‘ an Friedrich Wilhelm III.
nicht mit den überaus scharfen Randbemerkungen des Staatskanzlers.
Aus diesen und den andern Marwitzschen Schriftstücken geht klar her-
vor, daß die der Reform in Preußen so heftig widerstrebenden Männer
auch aufrichtige, glühende Patrioten waren, die, wenn sie für das über-
lieferte Recht kämpften, dem Vaterlande eben den besten Dienst zu
leisten meinten und persönliche Vorteile nicht so selbstsüchtig obenan-
stellten, wie Stein und Hardenberg wohl glaubten; ‚ich für mein Theil“
— schrieb Marwitz am 8. Dezember 1810 an Finckenstein — „will
lieber alles opfern und von einer Regierung, die meine Mitbürger unter
einem angeborenen König verwaltet, jegliche Gewalt erdulden, als nur
Kritiken 269
zu einem tausendsten Theil Schuld seyn, daß der Fremdling in diesem
Lande herrsche, wenn ich gleich gewiß wäre, von diesem alles zu er-
halten, was mir persönlich irgend angenehm seyn könnte“. Die politi-
schen Theorien dieser ganzen Gruppe scheinen zum größten Teil in
Adam Müllers Kopfe entstanden zu sein; welche Rolle er in dem Kampfe
des märkischen Adels gegen Hardenberg gespielt hat, wollte Meusel in
der Einleitung des längeren ausführen; zweifellos teilten die adeligen
Gutsbesitzer Müllers Ansicht, daß die von vergangenen Zeiten hinter-
lassenen ständischen Verhältnisse nur auf dem Wege des freien Ver-
trages zwischen wahrhaften Repräsentanten der Stände und echten Stell-
vertretern des allgemeinen Wohls (wahren Staatsbeamten) umgestaltet
oder reguliert werden dürften, daß es Pflicht der erleuchteten Patrioten
unter den Ständen sei, jenes Vertragsrecht allen Systemen zum Trotz
zu behaupten, daß die Provinzialverfassungen beizubehalten, wiederher-
zustellen oder weise zu modifizieren seien, daß in einer ständischen, teils
aus den Hauptklassen des Volks erwählten, teils durch die Geburt be-
rufenen zentralen Ratsversammlung die großen inneren Angelegenheiten
des Reichs alljährlich beraten und begutachtet werden müßten, daß die
Grundeigentümer das allerwesentlichste Urinteresse des Staates repräsen-
tieren, daß die Grundzüge der überlieferten agrarischen und ständischen
Verfassung bleiben müßten und nur dasjenige zu beseitigen sei, was
durch die Pfuschereien kurzsichtiger und eigenmächtiger Administrationen
in den alten natürlichen Gang hineingebracht wurde; „hieße ich Marwitz
oder Prittwitz“, so wetterte Adam Müller am 21. Februar 1811, „so
wollte ich das schwache, zähe Rohr, welches zum Staatskanzler über
diese Eichen- und Buchenwälder gesetzt ist, heute noch krümmen, daß
es brechen müßte oder nach der Weise pfeifen müßte: Keine Nation
obne die alten Provinzen! Keine Nation ohne den alten Adel!“ Ob
Meusel alle für seine Publikation geeigneten ungedruckten Quellen ge-
funden und bei ihrer Auswahl stets eine glückliche Hand gehabt hat,
vermag nicht zu entscheiden, wer das vorhandene Material selbst nur
zum Teil kennt; jedenfalls sind nicht alle Hauptgegner Hardenbergs
darin mit Beiträgen vertreten; z. B. fehlt Friedrich Ancillon, der, wie
ich inzwischen in den Forschungen zur brandenburgischen und preußi-
schen Geschichte gezeigt habe, nach dem Verfassungsversprechen vom
22, Mai 1815 die Konstitutionspläne des Staatskanzlers in immer er-
neutem Eingreifen im Sinne Adam Müllers -zu vereiteln gewußt hat, der
dem Kronprinzen nach den Freiheitskriegen mindestens ebenso nahestand
wie Marwitz und der doch auch diesem schon 1811 kein Fremder mehr
gewesen zu sein scheint — vergl. Marwitzens Brief an Finckenstein
270 Kritiken
vom 16. Februar 1811 (II 1, S. 286)! Mögen aber auch weitere Studien,
wie ich glaube, zu dem Ergebnis führen, daß der Kampf gegen Harden-
berg von den Altpreußen nach 1815 mit breiterer Front ebenso scharf,
wenn auch nicht so laut geführt worden ist wie zu Beginn der Reform-
periode — immer wird der zweite Band der neuen Marwitzpublikation
ein grundlegendes Quellenwerk für Forschungen über Preußens innere
Entwicklung im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts bleiben und ein
rühmliches Dokument umsichtigen Sammlerfleißes und mustergültiger
Herausgebersorgfalt!
Die politischen Schriften und Briefwechsel von Marwitz aus den
Jahren 1812—1836 beziehen sich vorwiegend auf die Verfassungs-
angelegenheit und Verwaltungsorganisationen; neben einer kurzen Be-
trachtung aus dem Jahre 1812 über eine Reform des Adels, einer
anderen aus dem Jahre 1823 über den Zustand des Vermögens der
Grundbesitzer in der Mark Brandenburg und wie ihnen zu helfen, und
einem längeren Gutachten über die Ursachen der überhandnehmenden
Verbrechen aus dem Dezember 1836 interessieren besonders seine
Schriften zur auswärtigen Politik aus den Jahren 1812—1814: ein dem
vortragenden Adjutanten Friedrich Wilhelms III. am 31. Dezember 1812
übersandter, aber von ihm dem Monarchen nicht vorgelegter Aufsatz
von dem gegenwärtigen Interesse des Königs von Preußen, der sofortigen
Bruch mit Napoleon verlangte; ein auf Gneisenaus Wunsch verfertigtes,
aber nicht genehmigtes Manifest vom 12. März 1813; eine im November
desselben Jahres niedergeschriebene Abhandlung von dem Wesen des
jetzigen Krieges zur Beantwortuug der Frage: wann kann der Friede
gemacht und wie muß er gemacht werden? — die Antwort lautete
ganz im Sinne Arndts: „Die Grenze zwischen Teutschland und Frank-
reich muß da sein, wo die teutsche Sprache von der französischen sich
scheidet. Es ist vom Juragebirge an unbezweifelt teutsch (wie schon
die Namen ergeben), Bruntrut, Mümpelgard, St. Weiler, Münster, St.
Peter, Andlau, Pfalzburg, Metz, Diedenhofen (Thionville), Luxemburg,
Namur, Bergen (Mons), Reyssel (Lille) und Dünkirchen. Diesen Land-
strich müssen wir gleich in Besitz nehmen und so lange in Frankreich.
fechten, bis der Feind anerkennt, daß das Teutsche unser ist und er
nichts zu schaffen hat außer Frankreich“ — endlich das schon von
Meinecke im 82. Bande der Hist. Zeitschrift veröffentlichte Schreiben
an Hardenberg vom 14. September 1814, worin Marwitz seinem Landes-
herrn riet, den Titel „König der Teutschen in Preußen, Brandenburg und
Sachsen“ anzunehmen; denn wer sich der Idee eines gemeinsamen teut-
schen Vaterlandes bemächtige, der werde herrschen in Teutschland und
Kritiken 271
der lichte Punkt sein, nach dem alle sich hinwenden werden in trüben
Zeiten!
Marwitz als Gutsherr kommt auf etwa 30 Seiten zum Wort; der
so betitelte neunte Abschnitt des zweiten Halbbandes bringt einen sich
in engen Grenzen haltenden Bauernbefreiungsplan von ihm aus dem
Jahre 1805, die neuen 1809 mit den Friedersdorfer Kossäten abge-
schlossenen Kontrakte, Marwitzens Instruktionen für seine Wirtschafts-
beamten während der Freiheitskriege und die Rede, die er 1818 an die
vor dem Schlosse versammelte, zu Zeugen der Taufe seines Sohnes ge-
ladene Gemeinde hielt, nebst zwei Adressen der letzteren; wir blicken
hinein in eine kleine Monarchie, deren Untertanen es gewiß nicht schlecht
hatten, wenn sie fromm und gehorsam waren und nach der Väter Sitte
auf dem Acker und Hof ihre Schuldigkeit taten, die aber nach Mar-
witzens Ansicht nebst ihren Kindern und Kindeskindern auch bleiben
sollten, was sie waren: einfache Bauern, die nicht klüger und mehr sein
wollen als ihre Vorfahren, zu ihrem Besten und zu dem des Vater-
landes. |
Ein dritter Band militärischen Inhalts, der im Juni 1912 im Manu-
skript etwa zur Hälfte fertiggestellt war, wird die ganze Publikation
zum Abschluß bringen. Möge es dem Herausgeber, wenn er aus dem
großen Kriege wohlbehalten heimgekehrt ist, bald möglich sein, ihn in
Druck zu geben und die uns in Aussicht gestellte Abhandlung über die
Opposition gegen die Reform und die Entstehung konservativer Partei-
anschauung in Preußen ebenfalls!
Nachschrift: Diese Wünsche und Hoffnungen von 1915 gingen
nicht in Erfüllung. Friedrich Meusel ist im Sommer 1917 einer im
Osten erlittenen Verwundung erlegen.
Berlin. Paul Haake.
Blüchers Briefe, herausgegeben von W. v. Unger. Stuttgart und
Berlin, J. G. Cotta, 1913.
General v. Unger hat seiner Biographie Blüchers die vorliegende
Ausgabe von Briefen folgen lassen. Wir können ihm dafür nur dankbar
sein. Es ist wirklich ein Genuß, diese Briefe zu lesen, besonders jetzt
während des Weltkrieges. Die Verhältnisse, in denen wir leben, er-
innern in so hohem Maße an das, was unsere Großväter vor hundert
Jahren durchmächen mußten, daß man bei dem Lesen der Briefe un-
willkürlich immer wieder Vergleiche mit der heutigen Zeit macht. Die
Schwierigkeiten des Koalitionskrieges, die Meinungsverschiedenheiten
zwischen Diplomaten und Militärs, die führende Stellung, die Blücher
272 Kritiken
und Gneisenau damals, Hindenburg und Ludendorff heute einnehmen,
haben große Ähnlichkeit. Schon 1805 und 1806 spricht Blücher seinen
Unwillen über die diplomatische Leitung des preußischen Staates aus.
Den „sauberen Herrn Lucchesini“ nennt er (S. 61) einen „Fellträger“,
er wünscht im Juli 1806, Stein wäre Minister der auswärtigen Ange-
legenheiten und Haugwitz säße in der Hölle. Mit klarem Blick hatte
Blücher schon 1805 und 1806 vor der Katastrophe erkannt, daß
Napoleon den Ausbruch des Krieges gegen Preußen hinausschieben
wollte, bis der Augenblick ihm günstig sei; Blücher riet darum dringend
loszuschlagen, ebe es zu spät sei. Stein und Hardenberg hielt er für
die geeigneten Männer, das Staatsruder zu führen, die Befähigung
Vinckes für die Verwaltung Westfalens hatte er schon 1804 erkannt.
Über den König äußerte er sich natürlich in vorsichtigen Ausdrücken,
aber gelegentlich kommt doch sein Urteil, das auch hier ein richtiges
ist, offen heraus, so S. 146 und S. 147, wo Blücher an Hardenberg und
an Gneisenau schreibt, der König habe kein Vertrauen zu sich selbst,
darum auch keins zu anderen und zur Nation. Schon im Juli 1806
war Blücher so unzufrieden, daß er an Kleist, den Generaladjutanten
des Königs, schrieb: „Warum wurde ich nicht 50 Jahre früher oder
später geboren?“ Wie erbittert er 1814 und 1815 über die „Diploma-
tiker“ war, ist ja bekannt; auch mit Hardenberg war er damals nicht
einverstanden, 1815 kamen sie hart aneinander, aber Blücher wollte sich
mit seinem ‚ältesten und besten Freunde‘ nicht brouillieren, aber er
war nahe daran (S. 298 und S. 312). Auch 1818 äußert er seine Un-
zufriedenheit mit Hardenbergs schwächlicher Haltung. Aber die Militärs
der höfischen Richtung, wie Kalckreuth und Knesebeck, erregten ebenso
oft den Zorn des geraden alten Soldaten.
An manches, was wir jetzt erleben, erinnert auch der iibergroße
Optimismus, von dem Blücher gelegentlich zu trügerischen Hoffnungen
hingerissen wird. Am 28. Januar 1814 glaubt er, in acht Tagen würde
er vor Paris sein, am 2. Februar, als die Hälfte dieser Zeit verflossen.
spricht er wieder von acht Tagen. Als abermals eine Woche verstrichen,
im Brief vom 7. bis 10. Februar, erklärt er es als sicher, in acht Tagen
vor Paris zu sein. Er glaubt nicht, daß Napoleon noch eine Schlacht
liefern wird. Der Brief zeigt, daß Blücher keine Ahnung von der
großen Gefahr hatte, die ihm drohte, denn am 10. Februar begana mit
dem Gefechte von Champeaubert die Reihe der schweren Niederlagen,
die das preußisch-russische Heer erlitt,
Wer sich der alten Streitfragen erinnert, die vor 20—35 Jahren
über die Strategie des friderizianischen Zeitalters entspannen, der wird
Kritiken 273
nicht ohne Interesse sehen, daß Blücher Ende März 1813 annimmt,
daß die Franzosen ‚Jalousien geben‘ wollen (S. 157).
Seite 290 in der Anmerkung ist dem Herausgeber ein Irrtum unter-
laufen. Er sagt, daß die am 18. Juni 1815, also am Tage von Belle-
Alliance, geborene Tochter des Prinzen Wilhelm von Preußen, später
Großherzogin von Hessen geworden sei. Das ist nicht richtig, sie hat
den Prinzen Karl von Hessen geheiratet, der aber nie Großherzog ge-
wesen ist. Dagegen ist es ihr Sohn, Ludwig IV., geworden.
Wie lieb Blücher seinen Sohn Franz gehabt, das zeigt sich in vielen
Briefen, in denen er das Schicksal desselben beklagt. Ich hätte nicht
geglaubt, daß der alte Reitersmann mit so großer Liebe an seinen
Kindern gehangen hat. Franz scheint der Lieblingssohn gewesen zu
sein, der Vater setzte große Hoffnung auf ihn, die leider nicht erfüllt
wurde, da Franz sich von seinen Verwundungen und dem späteren Selbst-
mord versuche nie völlig erholte. Uberaus schmerzlich war es dem alten
Feldmarschall, daß er Soldaten, die unter seinem Kommando standen, wegen
Meuterei hatte standrechtlich erschießen lassen müssen. Es waren Sachsen,
die aufgehetzt waren. Sehr scharf schrieb er deswegen an den König
von Sachsen (S. 271 und S. 272), in seiner 55jährigen Dienstzeit sei er
zum erstenmal genötigt, in der eigenen Armee Hinrichtungen vornehmen
zu lassen. „Das vergossene Blut wird dereinst vor Gottes Gericht über
den kommen, der es verschuldet hat, — und vor dem Allwissenden
wird Befehle geben und Befehle dulden als ein und dasselbe geachtet
werden müssen“, Das war allerdings deutlich und es ist begreiflich, daß
Hardenberg verbinderte, daß der Brief an seinen Bestimmungsort gelangte.
So bietet diese Briefsammlung dem Historiker eine Fülle von Material,
einem jeden Freunde aber unserer vaterländischen Geschichte einen er-
quickenden Genuß.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
E. Brandenburg, Die Reichsgründung. 2 Bde., XIV u. 444,
VII u. 452 S., Leipzig 1916. Untersuchungen und Aktenstücke
zur Geschichte der Reichsgründung, XI u. 729 S., Leipzig 1916.
Es ist schwierig und schmerzlich zugleich, das Werk Brandenburgs
heute anzuzeigen, die Geschichte der ruhmvollen Begründung des Reiches
in der Zeit seines schmählichen Zusammenbruchs. Aber gerade weil
wir heute und vermutlich noch lange Zeit das Zeitalter der deutschen
Einigung nur schwer ohne Voreingenommenheit, ohne Sehnsucht oder ohne
Groll betrachten können, begrüße ich als Historiker dieses Buch. Vor
dem Kriege fertiggestellt, ist es von allen diesen Stimmungen des Tages
274 Kritiken
frei und hat zugleich von den Ereignissen den genügenden Abstand, um
gegenüber der unter dem unmittelbaren Eindruck der Zeit und der handelnden
Persönlichkeiten stehenden Darstellung Sybels einen besonderen Platz einzu-
nehmen. Es ist ein Werk objektiver Geschichtsbetrachtung im guten Sinne
des Worts. Von der politischen Gleichgültigkeit, die im bewußten Gegen-
satz gegen die politische Geschichtschreibung Droysens und Treitschkes
lange Zeit als die wahre Objektivität gepriesen worden ist und die an
der politischen Unfähigkeit des deutschen Volkes und damit an unserer
Niederlage ein gutes Teil der Schuld trägt, hat sich Brandenburg fern-
gehalten. Sein Buchi will politisch bilden, will Verständnis erwecken für
das, was wir für die Welt geleistet haben, aber auch für die Gefahren
unserer -geographischen Lage und des Volkscharakters, will die Kenntnis
der Kräfte, die das Reich erbaut haben, wie der Gegenkräfte, die der
Einigung im Wege gestanden haben, verbreiten; der Rückblick und Aus-
blick, mit dem die Darstellung abschließt, kommt ausführlich auf diese
Fragen zu sprechen. Aber das Urteil ist immer vorsichtig zurückhaltend.
Brandenburg will belehren als Gelehrter, nicht überreden als Politiker
oder gar als Parteimann. Seine Objektivität beruht vor allem darauf,
daß das Reich für ihn etwas Selbstverständliches ist, das er weder zu
rechtfertigen, noch zu bekämpfen, sondern nur zu erklären hat.
Die Quellen, aus denen Brandenburg geschöpft hat, sind fast ohne
Ausnahme gedruckt. Bisher unbekanntes Material hat er aus dem Nachlaß
Camphausens für die Geschichte der preußischen Politik in den Jahren
1848 und 1849 verwerten und zum Teil (in den Untersuchungen und
Aktenstücken S. 248—390) veröffentlichen können. Außerdem hat er
einzelne Stücke der von Sybel bereits benutzten preußischen Staatsakten
zur Nachprüfung der Darstellung einsehen dürfen; dadurch hat Branden-
burg in vielen Einzelheiten Sybel richtigstellen können, aber durch die
ihm auferlegte Beschränkung in der Akteneinsicht sind noch manche un-
klare Punkte geblieben, die weiterer Aufklärung harren, vor allem Bismarcks
Politik nach 1867, für die schon Sybel die Akten nicht mehr vorgelegt
worden sind. Hoffentlich fällt diese längst unsinnig gewordene Zurück-
haltung der Staatsakten unserer politisch größten und lehrreichsten Zeit
nun baldigst weg. Gerade weil schon von privater Seite so viel Material
veröffentlicht worden ist, weil Frankreich in den Origines diplomatiques
de la guerre de 1870/1871 die französischen Akten herausgibt, ist es
ein wissenschaftliches Bedürfnis, auch die amtlichen Zeugnisse der preußi-
schen Politik vollständig kennen zu lernen. Daß das Deutschland, das
aus kontinentaler Beschränktheit heraus zur Weltgeltung emporwachsen
wollte, aus Bismarcks politischer Korrespondenz hätte lernen können,
Kritiken 275
wie die Politik den Aufstieg eines Volkes diplomatisch vorzubereiten hat,
sei nebenher auch bemerkt. Und wer nicht an eine vollständige Um-
wandlung der Welt und der Menschen glaubt, wird annehmen dürfen,
daß auch das neue Deutschland hier eine Fülle politischer Belehrung
wird schöpfen können,
Daß die volle Aktenbenutzung nicht möglich gewesen ist, ist sicher
zu bedauern; Einzelheiten bleiben daher auch heute noch umstritten.
Aber auch so hat Brandenburg das Verdienst, durch die energische Durch-
arbeitung des gedruckten Materials, zumal der neu erschienenen französischen
Akten, unsere Kenntnis wesentlich gefördert zu haben. Seine sorgfältige
kritische Art hat — ich komme auf das Einzelne noch zurück — über
vieles ein neues Licht verbreitet. Die großen Linien der Entwicklung
stehen freilich fest, die kleindeutsche Lösung des Einigungsproblems, der
Sieg des preußischen Staates: an ihnen hat auch Brandenburg nichts zu
ändern versucht. :
Das erste Buch behandelt den Einheitsgedanken und die Hindernisse
seiner Verwirklichung bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts; es betont
energisch, daß erst die Zeit der napoleonischen Herrschaft „die Sehn-
sucht nach einem neuen ganz Deutschland umfassenden nationalen Staate
zum Gemeingut aller Volksschichten gemacht hat“. Ebenso deutlich wird
der dynastische Partikularismus, der „gott- und rechtlose Souveränitäts-
schwindel der deutschen Fürsten“, wie sich Bismarck ausgedrückt hat,
als das entscheidende Hindernis der Einigung hiugestellt; alle anderen
Motive, die Besonderheiten der Stämme und Landschaften und die kon-
fessionelle Spaltung, werden in die zweite Linie geschoben oder auf diesen
Partikularismus zurückgeführt. Er erklärt auch die unbefriedigende Lösung
der deutschen Frage auf dem Wiener Kongreß. Die Zeit bis 1848
wird im zweiten Buch noch verhältnismäßig kurz besprochen; im Vorder-
grund steht der Einheitsgedanke und sein Verhältnis zu den ersten
Regungen des Liberalismus. Mit Recht bemerkt Brandenburg Seite 104,
daß der Gedanke der preußischen Hegemonie zwar im Laufe dieser Zeit
Anhänger gefunden hat, daß aber nicht nur ihre Zahl geriug war, sondern
daß sie auch kein Mittel hatten, Preußen für ihre Pläne zu gewinnen;
ebensowenig hatte der Liberalismus ein festes nationales Programm
gehabt.
Ausführlich wird die Darstellung erst mit dem Jahre 1848. Das
dritte Buch, der Versuch der Reichsgründung durch die Revolution, ist
mit 163 Seiten das umfangreichste des ganzen Werkes; dazu tritt noch
die starke Hälfte der Untersuchungen und Aktenstücke, die der Unter-
suchung des Verhältnisses von Preußen zur Revolution gewidmet ist,
276 Kritiken
Man kann natürlich zweifeln, ob die Jahre 1848/50 ebenso viel Raum
in einer Geschichte der Reichsgründung beanspruchen dürfen wie die
Jahre 1867/71. Gelegentlich habe ich auch den Eindruck gehabt, als
lasse sich Brandenburg durch sein neues Material aus Camphausens Nachlaß
zu einer unverhältnismäßigen Breite verleiten; aber da die geistige Arbeit
der Revolution bei uns lange Zeit nicht genügend gewürdigt worden ist,
hat diese Breite doch auch ihre Berechtigung. Der Schwerpunkt ruht
in der Darstellung der preußischen Politik, die für das Werk der Pauls-
kirche zum Schicksal wurde, bis sie selbst scheiterte, weil ihr die ziel-
bewußte Leitung fehlte.
Das folgende Jahrzehnt der Reaktion und des Wiedererwachens des
Einheitsgedankens wird im vierten Buche mit 91 Seiten wieder knapper.
zusammengefaßt. Hier wird auch noch einmal kurz die geistige und
wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands gestreift. Der zweite Band
dagegen, der in drei Büchern Bismarcks Anfänge und die Befreiung
Schleswig-Holsteins, den deutschen Krieg und die Gründung des Nord-
deutschen Bundes sowie den Krieg gegen Frankreich und die Begründung
des Reiches schildert, enthält nur die politisch-diplomatische Geschichte
der Reichsgründung. Den Inhalt ausführlicher anzugeben und die Punkte
hervorzuheben, wo Brandenburg von der bisherigen Auffassung abweicht,
scheint mir nicht ratsam zu sein. Bei Einzeluntersuchungen ist ein ge-
naues Referat erwünscht, aus dem jeder schnell ersehen mag, ob die
Untersuchung für sein Studiengebiet Interesse hat oder nicht. Mit Branden-
burgs Reichsgründung muß sich aber jeder, der überhaupt Interesse für
diese Zeit hat — und das sollte jeder Gebildete, auch wenn er nicht
Historiker von Fach ist — auseinandersetzen; diese Arbeit kann ihm
kein noch so weitläufiges Referat ersparen. Darum scheint mir auch
keine Einzelkritik am Platze; sie müßte auch gegenüber Brandenburgs
sorgfältiger Arbeitsweise und wohlabgewogenen Urteilen zu umfangreichen
Erörterungen führen. '
Was Brandenburg in diesen beiden Bänden bringt, verdient alles
Lob. Freilich schreibt er kahl und nüchtern, man lese z. B. die Charak-
teristik Wilhelms I. (Bd. I, S. 391 ff.) oder was über Bismarcks Verhältnis
zur Religion gesagt wird. Er lehnt zwar eine ästhetische Beurteilung ab
(in seiner gleich zu erwähnenden Antikritik gegen Meinecke). Aber er hat
darin doch nur insofern Recht, als der wissenschaftliche Wert von
ästhetischen Werten unabhängig ist. Daß ein solches Buch, das seines
Inhalts wegen verdient, in weitere Kreise zu dringen, auch in der Form
allen berechtigten Ansprüchen genügen muß, halte ich für unbestreitbar.
Außerdem handelt es sich nicht allein um ästhetische Beurteilang. Nicht
Kritiken 277
bloß Nüchternheit der Darstellung, auch Nüchternheit der Auffassung
ist Brandenburg vorgeworfen worden. F. Meinecke hat in einem Aufsatz
„Zur Geschichte des älteren deutschen Parteiwesens“ (Hist. Zeitschr. Bd.118,
Seite 46/62) sich des längeren mit Brandenburg auseinandergesetzt.
Er sieht in der Fähigkeit zu scharfer Begriffsbildung, die die Stärke
des Kritikers Brandenburg ausmacht, eine Schwäche des Geschichts-
schreibers, dessen Anlage „für die Sphäre der verwickelteren und inhalts-
reicheren Hergänge ideeller und psychologischer Natur“ 'nicht ausreiche
und dadurch in die Gefahr gerate, „zurückzubleiben hinter den Problemen
und sie ungebührlich zu vereinfachen durch einen prosaischen Scharfsinn“.
Er begründet diesen Tadel durch kritische Betrachtung zweier Einzel-
fragen, der Entstehung des deutschen Nationalbewußtseins und des Wesens
der liberalen und demokratischen Bewegung. Die Ansicht Brandenburgs,
daß das deutsche Nationalbewußtsein durch „keine theoretisch begründete
Lehre, keine literarische Strömung, keine Selbstentwicklung der Idee“
sondern durch „elementare, das Volk in seinen Tiefen aufwühlende poli-
tische Ereignisse“, nämlich den Druck der Franzosenherrschaft, zu einem
politischen Faktor geworden sei, hält Meinecke für allzu schematisch.
Die Einwirkung dieses politischen Drucks leugnet Meinecke zwar nicht,
aber er meint doch, daß wir es „ohne die Ideenbildung der geistigen
Führer, ohne die allmähliche Ausstrahlung ihrer Ideale in die weiteren
Schichten, ohne die langsam wachsende Empfänglichkeit der Volksmassen
zu einer politischen Nationalbewegung von stärkerer Wucht nie gebracht
haben“ würden. Ebenso wenig genügt ihm die Erklärung der Entstehung
des Liberalismus als einer Reaktion gegen den Absolutismus oder die
scharfe Unterscheidung zwischen Liberalismus und Demokratie. Der
„wirkliche Hergang“ sei vielmehr dieser gewesen: „Die liberale Bewegung `
in Deutschland, entspringend aus den individualistischen Idealen und
sozialen Interessen des geistig gereiften Bürgertums (und nicht zu ver-
gessen auch des mit ihm in geistiger Gemeinschaft lebenden Teiles des
Adels), verzweigt sich früh in eine kleinere, aber historisch sehr wirk-
same Richtung, die durch oder in Anlehnung an den überlieferten Staat
die individuellen Kräfte des Volkslebens, vor allem des Bürgertums, ent-
wickeln, für den Staat nutzbar und zum Teil auch im Staate geltend
machen will, und in eine breitere mehr als eine soziale Klassenbewegung
des Bürgertums verlaufende Richtung, die den überlieferten monarchisch-
aristokratischen Staat mit größerem Mißtrauen ansieht und die stärkeren
Freiheits- und Mitregierungsforderungen, die sie deshalb an ihn stellt,
mit den verdünnten Grundsätzen der Gleichheit und zum Teil selbst der
Volkssouveränität begründet. Aus ihren Reihen zweigt sich die demo-
278 Kritiken
kratische Bewegung, die mit der Durchführung dieser Grundsätze Ernst
machen will, ab und fordert Freiheit und Macht nicht nur für die
gebildete Mittelschicht, sondern für alle; zu größerer Wucht kam sie
erst, als die wenigen bürgerlichen Intellektuellen, die sie anfangs allein
vertraten, wirkliche Fühlung mit den heranreifenden unteren Massen
erhielten.“ Und nachdem er so den Hergang in alle seine Verästelungen
verfolgt hat, sucht Meinecke nach „derjenigen Idee, welche in dieser
großen, von oben nach unten, von den wenigen zu den vielen sich aus-
breitenden Bewegung am stärksten gewirkt, am weitesten hin, wenn auch,
mannigfach gebrochen und abgedämpft, ausgestrahlt hat“, und findet sie
in der Volkssouveränität.
Gegenüber dieser der Vielgestaltigkeit der Dinge bis ins kleinste
nachgehenden, aber darüber leicht die innere Einheit verlierenden Geschichts-
betrachtung hat Brandenburg schon in der „Reichsgründung“ seine Be-
denken geäußert (Bd. I. S. 439); auch ohne besondere Beziehung auf
Meinecke spricht er einmal (Bd. I, S. 27) von der „inhaltlichen Bestimmt-
heit, die ein jeder Gedanke bedarf, bevor von seiner Übertragung in
die Praxis des Lebens überhaupt die Rede sein kann“. Gegen Meineckes
Kritik hat er sich in einem Aufsatz „Zum älteren deutschen Parteiwesen“
(Hist. Zeitschr. Bd. 119, S. 63— 84) zur Wehr gesetzt. Er rechtfertigt
seine von Meinecke als schematisch bezeichnete Art damit, daß der
Historiker entweder mit klaren Worten oder durch seine Auswahl und
Gruppierung der Dinge sein Urteil über den Einfluß der einzelnen mit-
wirkenden Ursachen zum Ausdruck bringen müsse, sobald er eine größere
Darstellung unternehme; und dazu müsse er auch eine Abschätzung der
einzelnen Faktoren wagen. Von diesem allgemeinen Standpunkt aus hält
er sein Urteil über die Entstehung des politischen Nativnalbewußtseins
aufrecht: für die Massen seien „elementare, sie in ihrem täglichen per-
sönlichen Leben treffende und aufrüttelnde Erfahrungen“ stärkere Motive
als Lehren und Gedanken, die ihnen von oben her nahe gebracht würden.
Und so sei die Franzosenzeit eben doch der entscheidende Anstoß zur
Politisierung des deutschen Nationalbewußtseins geworden. Ahnlich ver-
teidigt Brandenburg seine Auffassung der Entstehung des Liberalismus
als einer Gegenbewegung gegen den Druck des Absolutismus damit, daß
ein starkes äußeres Erlebnis notwendig gewesen sei, um die geistige
Disposition zur politisch wirksamen Kraft werden zu lassen, und dieses
sei eben der Druck des Absolutismus gewesen. Es ist im Grunde keine
Verschiedenheit der Ansichten vorhanden; Brandenburg wie Meinecke
wissen, daß geistige und materielle Ursachen zusammenwirken müssen,
um politisch wirksame Tendenzen hervorzurufen. Der Unterschied liegt
Kritiken 279
mehr in der Methode; Meineckes vorwiegend biographische Geschichts-
schreibung geht der Ideengeschichte nach und legt den Schwerpunkt auf
die Gedankenwelt der einzelnen Persönlichkeiten, Brandenburgs zusammen-
fassende Darstellung hält sich mehr an die äußeren Momente. Auf dem
gleichen Gegensatz der Betrachtungsweise beruht auch die verschiedene
Auffassung des Verhältnisses von Liberalismus und Demokratie. Branden-
burg bestreitet Meineckes Behauptung, daß es sich hier nicht um zwei
getrennte politische Richtungen handele, daß vielmehr Übergänge und
Berührungen, ja im letzten Grunde, in der Idee der Volkssouveränität
sogar eine einheitliche Wurzel vorhanden seien, nicht, aber er meint,
mit dieser Art, Jie für die Biographie geeignet sei, lasse sich eine
Gesamtanschauung von Parteibewegungen und geistigen Strömungen
überhaupt nicht gewinnen. Dazu dürfe man nicht von der Gedankenwelt
des einzelnen Menschen ausgehen, sondern man müsse „den Blick aut
das Ganze einer durch die Gleichartigkeit der Probleme zusammen-
geschlossenen Zeitperiode“ richten. Dann sehe man, „wie trotz alles
Wechsels der Personen, der Bezeichnungen, der Einzelfragen, gewisse
Grundrichtungen in der Beurteilung politischer Probleme erhalten bleiben
und selbst wenn sie zeitweise zurücktreten oder verschwinden, immer
wieder erscheinen“.
Mir scheint, daß Brandenburg im Recht ist, wenn er seinen Gegen-
satz gegen Meinecke vorwiegend auf methodische Unterschiede zurück-
führt und seine Art gegen Meineckes Kritik verteidigt. Freilich hat
Meinecke es ihm leicht gemacht, sich zu rechtfertigen, indem er seinen
Angriff nur gegen die einleitenden Abschnitte richtete. Hier, bei der
zusammenfassenden Darstellung größerer Zeiträume und Entwicklungen
ist eine gewisse Vereinfachung unerläßlich; sonst sieht der Leser den
Wald vor Bäumen nicht. Aber bei den späteren ausführlichen Kapiteln,
zumal im zweiten Bande, der auf 432 Seiten Text die Geschichte von
neun Jahren behandelt, wirkt die Vereinfachung doch als Einseitigkeit.
Die Nüchternheit der Auffassung, die Meinecke nur nicht am geeigneten
Ort nachgewiesen hat, tritt hier unverhüllt und unentschuldigt zu Tage.
Wie bei Sybel, der aber seine Selbstbeschränkung bereits im Titel ange-
kündigt hat, erscheint die Reichsgründung auch bei Brandenburg lediglich
als eine diplomatische Haupt- und Staatsaktion. Die geistigen und wirt-
schaftlichen Strömungen werden kaum berührt, so wenig, daß der Name
Treitschkes als Publizisten überhaupt nicht genannt wird. Das ist aber
eine durch nichts zu entschuldigende Lücke. Eine Geschichte der Reichs-
gründung muß uns auch sagen, daß für das deutsche Volk die diploma-
tische und kriegerische Auseinandersetzung Preußens mit Osterreich nicht
280 Kritiken
bloß eine Staatsaktion war, die es über sich ergehen ließ, sondern ein
Bruderkrieg, den es tief und schmerzlich empfand. Sie muß darauf bin-
weisen, daß es gerade für die Besten des Volkes, für die bei aller Treue
gegen das engere Vaterland wahrhaft deutsch Gesinnten schwierig war,
in diesem Konflikt die richtige Stellung zu finden, weil das ganze Wesen
der Bismarckschen Politik, der inneren nicht minder wie der auswärtigen,
allen überlieferten Anschauungen widersprach. Treitschkes Konflikt mit
seinem Vater, sein Wort von der Hoffnung, die er auf Preußen setze
und wenn Bismarck der Zehnte dort regiere, Mathys Äußerung, daß
Bismarck ihm alle Tage besser gefalle, das alles deutet auf innere Kämpfe,
auf eine geistige Entwicklung, die nicht stillschweigend übergangen
werden sollte. So einfach liegen die Dinge denn doch nicht, daß Bismarcks
Realpolitik die Ideenbewegung ganz ausgeschaltet hätte. Diese war doch
eine Macht, mit der Bismarck rechnen mußte und gerechnet hat, die
von ihm nicht nur benutzt worden ist, sondern die ihn auch bestimmt
hat. Daß Bismarck nicht nur preußische, sondern auch deutsche Politik
treiben mußte, daß er Napoleon kein deutsches Gebiet opfern konnte, daß
er schließlich doch die Mainlinie zu überschreiten sich veranlaßt sah, das
alles beweist die Bedeutung dieses ideellen Faktors.
Diese Kritik berührt sich mit Meineckes Bemängelungen an der
einleitenden Schilderung der Entwicklung des deutschen National-
bewußtseins. Die Bedeutung der äußeren Ereignisse wird von Branden-
burg übertrieben. Gewiß wirkt auf die Massen das Elementare stärker
und unmittelbarer ein als die geistigen Strömungen. Aber es schafft
doch nur Stimmungen. Daß daraus feste Gesinnungen werden, dazu
bedarf es geistiger Arbeit. Natürlich weiß Brandenburg das ebenso gut
wie ich. In dem „Rückblick und Ausblick“, der die Darstellung ab-
schließt, kommt er auf die Bedeutung der Ideen für die Reichsgründung
zu sprechen. Aber ein kurzes Schluß wort von 20 Seiten kann das,
was auf den vorhergegangenen 400 Seiten nicht gesagt ist, doch nicht
ersetzen und wirkt jetzt, wo die rechte Vorbereitung fehlt, etwas un-
vermittelt. Die der Zeit nach 1871 gestellte Aufgabe, sich mit den
politischen Ergebnissen der Zeit der Reichsgründung geistig auseinander-
zusetzen, wurzelt tiefer, als es bei Brandenburg den Anschein gewinnt,
in der vorhergegangenen Periode.
So muß bei aller Anerkennung dessen, was Brandenburg geleistet
hat, des wissenschaftlichen Fortschritts, den sein Buch bedeutet, doch
das Gesamturteil lauten, daß wir eine wirklich befriedigende Geschichte
der Reichsgründung von ihm nicht erhalten haben. Für diese Aufgabe
ist seine wissenschaftliche Natur nicht reich und vielseitig genug. Anders
Kritiken 2281
steht es mit den drei Abhandlungen, die in den „Untersuchungen und
Aktenstücken“ vereinigt sind. In ihnen zeigt sich Brandenburgs Talent
für gründliche und gewissenhafte Feststellung der Tatsachen, für ruhige
und stets sachliche Kritik und für klare, übersichtliche Darstellung auf
der Höhe; die Einseitigkeit seiner Begabung stört hier weniger, da ihr
die Einseitigkeit der gestellten Aufgabe entspricht. ö
Die erste, umfangreichste Abhandlung „Preußen und die deutsche
Revolution“ ist eine erneute Prüfung der viel umstrittenen Frage nach
dem Wesen der deutschen Politik Friedrich Wilhelms IV. Rachfahls
These vom latenten deutschen Ehrgeiz als der Triebfeder von Friedrich
Wilhelms Politik wird in sorgfältiger Widerlegung der Beweisstücke,
z. B. durch ausführliche Interpretation der Denkschrift vom 20. November
1847, abgelehnt. Das Überwiegen der sittlichen und religiösen Ideale
über allen nationalen Egoismus ist nach Brandenburg die bezeichnende
Eigenschaft der Politik Friedrich Wilhelms IV. Sie ist seine Schwäche,
aber doch auch seine Stärke, denn sie gibt ihm die innere Einheit-
lichkeit, die die meisten Beurteiler bei ihm freilich vermißt haben.
Diese Einheit im einzelnen aufzudecken und nachzuweisen, ist die Ab-
sicht der Untersuchung Brandenburgs. Ähnlich wie Rachfahl sucht
Brandenburg die Ereignisse des März 1848 Tag für Tag festzustellen,
er beschreibt jeden Gesinnungsumschwung des Königs, dessen Haltung
freilich in den entscheidenden Tagen gänzlich hilf- und ratlos gewesen
sei. Ich kann den Fortgang der Untersuchung hier nicht im einzelnen
beschreiben, ebenso wenig alle die Punkte erwähnen, in denen Branden-
burg die Ergebnisse der früheren Forschung, auch der Ansichten Meineckes
in seinem Radowitz, umstößt, die Hauptthese selbst, daß Friedrich
Wilhelm IV. vom März 1848 bis zum April 1849, zur Ablehnung der
Kaiserkrone, „weder in seinen Grundanschauungen über die Neu-
gestaltung Deutschlands, noch in seinem Entschlusse, aus der Hand der
Revolution keine Krone und keine Machtsteigerung für sich und seinen
Staat anzunehmen“ (S. 239) geschwankt habe, ist geschickt durchgeführt.
Daß die preußische Politik in dieser Zeit nicht konsequent gewesen ist,
bestreitet Brandenburg selbstverständlich nicht; der Grund liegt seiner
Ansicht nach aber nicht in der Persönlichkeit des Königs, sondern in
der mangelnden Übereinstimmung zwischen dem König und seinem
konstitutionellen Ministerium, dessen Politik der König nicht gebilligt,
aber gelegentlich unter „zeitweiliger Verfinsterung des königlichen Amtes“
geduldet, in den entscheidenden Augenblicken aber doch selbst bestimmt
habe. Brandenburg schätzt die Bedeutung dieser Haltung des Königs
sehr hoch ein; denn sie habe den Kampf zwischen König und Volks-
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. 19
282 Kritiken
vertretung und Ministerium zugunsten des Königs entschieden. Ich
möchte freilich glauben, daß diese Entscheidung weniger durch die
Persönlichkeit Friedrich Wilhelm IV. als durch das Erstarken der durch
die Revolution zunächst betäubten und sich erst allmählich erholenden
konservativen Kreise gebracht worden ist; das sind wieder die Dinge,
um die sich Brandenburg weniger zu kümmern pflegt.
Die zweite wesentlich kürzere Untersuchung will an der Hand der
ersten acht Bände der französischen Aktenveröffentlichung der Origines
diplomatiques de la guerre de 1870/71 und unter Benutzung „wenig-
stens einiger Stücke“ aus Bismarcks Korrespondenz mit der Gesandt-
schaft in Paris das Verhältnis Bismarcks zu Napoleon III. in den
Jahren 1863/66 feststellen. Volle Klarheit ist nicht in allen Punkten
erzielt worden, weil das deutsche Material noch zurückgehalten wird
und weil die französische Sammlung nur die amtlichen Akten geben
kann, während die persönliche Politik Napoleons aus Mangel an akten-
mäßigen Niederschriften uns bier verborgen bleibt. Das Bild, das
Brandenburg aus dem Vorhandenen von Bismarcks Politik gegenüber
Napoleon gewonnen hat, ist kurz folgendes: Bismarck war überzeugt,
daß Napoleon eine starke Machterweiterung Preußens nur dann zulassen
werde, wenn er selbst Kompensationen erlangen könne; diese Kompen-
sationen nicht auf Kosten deutschen Gebietes zu gewähren, war Bismarck
entschlossen, aber um den Kaiser nicht von vornherein zum Gegner zu
haben, mußte er ihn möglichst hinhalten. Bei dieser Politik hatte er
sowohl den König gegen sich, der voll Mißtrauen gegen den Erbfeind
jedes Entgegenkommen gegen Napoleon vermeiden wollte, wie anderer-
seits den Gesandten in Paris, Grafen Goltz, der Napoleons gefährliche
Absichten durch möglichste Annäherung an ihn zu vereiteln für richtiger
hielt als die Haltung Bismarcks.
Die letzte Untersuchung endlich behandelt in peinlich genauem
kritischen Aufbau eine Reihe von Einzelfragen aus der „preußischen
Politik im Jahre 1866“. Untersucht wird zunächst Bismarcks Ver-
hältnis zur deutschen Frage: entgegen der landläufigen Auffassung, daß
Bismark bis 1866 preußischer Staatsmann gewesen sei und erst damals
die deutsche Frage in sein Programm aufgenommen habe, will Branden-
burg schon für viel frühere Zeit bis 1849 zurück ein deutsches Interesse
bei Bismarck wahrnehmen. Ich meine freilich, daß mit einzelnen
Äußerungen Bismarcks nicht viel anzufangen ist; die entscheidende
Frage ist doch, wann die Rücksicht auf die deutsche Einheitsbewegung
ein bestimmendes Moment für Bismarcks praktische Politik geworden
ist. Die Grenze ist schwer zu ziehen, da auch für einen stockpreußischen
Kritiken 283
Staatsmann Deutschland der gegebene Exerzierplatz der preußischen
Politik sein mußte. Auch hier, wo man über die Quellenkritik hinaus
zu psychologischer Vertiefung vordringen muß, stößt man wieder auf
die Grenze von Brandenburgs Begabung. Weiter wird dann — um mit
Rücksicht auf den schon ungebührlich beanspruchten Raum nur noch das
Wichtigste hervorzuheben — die französische Intervention besprochen;
darauf der Ursprung des Annexionsgedankens, der keineswegs erst
durch den von Napoleon erzwungenen Verzicht auf Süddeutschland hervor-
gerufen worden sei, die Feststellung der Friedensbedingungen, insbesondere
die persönliche Auseinandersetzung zwischen König Wilhelm und Bismarck,
das Verhältnis zwischen Preußen und Italien, die Haltung Englands
und Rußlands, zuletzt die Verträge mit den süddeutschen Staaten, auf
deren Abschluß die französische Kompensationsforderung starken Einfluß
gehabt habe. Von allen diesen Untersuchungen nimmt man trotz manchen
Ausstellungen im Einzelnen mit dem Gefühl des Dankes für reiche Be-
lehrung Abschied,
Halle a. S. Ä Fritz Hartung.
19*
284
Nachrichten und Notizen.
Im Frühjahr 1916, zum Gedächtnis der hundertjährigen Vereinigung
Salzburgs mit Osterreich, ist im Selbstverlag der Gesellschaft für Salzburger
Landeskunde der 2. Band des von Abt Willibald Hanthaler und Franz
Martin gesammelten und bearbeiteten Salzburger Urkundenbuches er-
schienen und zu Weihnachten 1918 folgte ihm der 3. Band, welcher das Werk
abschließt. Da die reichhaltigen Traditionsbücher schon im 1. Band erledigt
worden waren, konnte hier der übrige Urkundenstoff in geschlossener Folge von
790 bis 1246 geboten werden. Es sind, abgesehen von den getrennt angereihten
päpstlichen Kommissorien und den Deperdita, über 1100 Nummern, darunter 105
bisher ganz unbekannte. Bis zu Beginn des Investiturstreites überwiegen Kaiser-
und Papsturkunden, dann gewinnt die Zahl der von den Erzbischöfen und
anderen geistlichen Stellen des Landes ausgefertigten Stücke die Oberhand.
Von diesem Quellenstoff wird die Geschichte des deutschen Südostens mannig-
fach beleuchtet und er bildet zugleich ein lehrreiches Beispiel für die Ent-
stehung der neuen Siegelurkunde, welches Martin in seinen Untersuchungen über
„das Urkundenwesen der Erzbischöfe von Salzburg“ (Mitt. des Inst. 9. Ergbd.)
eingehend darlegte. In Martins Studie ist die diplomatische Begründung für
diese beiden Bände des Urkundenbuchs enthalten, die miteinander durch ein
gemeinsames, ausführlich gearbeitetes Namenverzeichnis, ein Sachregister, so-
wie praktische Übersichten der Urkundenanfänge und benützten Bibelstellen
verbunden sind. Überdies ist jeder Band mit einem Gruppenregister, einem
Verzeichnis der Schreiber und Diktatoren und den zur Vergleichung mit
Kleinmayrns Juvavia und Meillers Regesten erforderlichen Übersichten ver-
sehen, sowie mit schönen Siegeltafeln ausgestattet. Als wertvoller Nachtrag
zum 1. Band ist dem 2. ein Neudruck der berühmten Breves notitiae vom Ende
des 8. Jahrhunderts beigegeben, deren älteste, kurz vor 1200 entstandene Hand-
schrift Martin im Jahre 1915 in der gräflich Kuenburgschen Bibliothek zu
Jungwoschitz in Böhmen auffand und im Neuen Archiv 41, 267ff. genauer be-
schrieb. Auf den ursprünglich geplanten 4. Band, für welchen die Briefe und
andere nichturkundliche Stücke aufgespart waren, hat die Gesellschaft für
Salzburger Landeskunde verzichtet: dagegen wird von dem wertvollsten Teil
dieses Stoffes, den Briefsammlungen der Erzbischöfe Eberhard I. (1147—1164)
und Adalbert III. (1168—1200), auf Grund des mit den Monumenta Germaniae
hergestellten Einvernehmens eine Neuausgabe im Rahmen der Epistolae selectae
in Aussicht gestellt, deren Bearbeitung Martin übernommen hat.
Graz. W. Erben.
Nachrichten und Notizen 285
Monumenta Germaniae paedagogica, begründet von Karl Kehrbach,
herausgegeben von der Gesellschaft für Deutsche Erziehungs- und Schul-
geschichte, Band 47 und 49: Dokumente zur Geschichte der humanistischen
Schulen im Gebiete der baierischen Pfalz, mit historischer Einleitung,
herausgegeben von Gymuasialprofessor Dr. K. Reißinger. I. Band:
Historische Einleitung und Dokumente der bischöflichen Schulen in
Speyer, XVIII u. 446 S. (1910.) II. Band: Dokumente zur Geschichte
der weltlichen Schulen in Zweibrücken, Speyer und kleineren Orten,
X u. 666 S. (1911.) Berlin, Weidmannsche Buchhandlung.
Der Titel entspricht nicht vollständig dem Inhalt. Der Historiker wird
in diesem Werke vor allem eine Geschichte des kurpfälzischen Schulwesens
suchen, weil ja dieses Territorium vom Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahr-
hunderts das wichtigste am Oberrhein war. Doch da die bedeutendsten ehemals
kurpfälzischen Städte nicht zum heutigen Königreich Baiern gehören, ist die
ganze Kurpfalz aus den vorliegenden Bänden ausgeschieden worden und soll
in einem anderen Teile der monumenta germ. paed. behandelt werden. Es
blieben demnach für Reißinger die Gebiete von Pfalz-Zweibrücken, des Bistums
und der Reichsstadt Speyer übrig; nachdem indes Pfalz-Zweibrücken zeitweise
im 16. Jahrhundert mit Neuburg in einer Hand vereinigt war, mußte auch auf
letzteres ein Auge geworfen werden.
Das einschlägige Quellenmaterial war zwar schon verschiedentlich benutzt,
doch kamen für weitere Historikerkreise von der bisherigen Literatur bloß
die Arbeiten von Mone und Remling in Betracht. Ersterer, welcher sich vor
allem auf die bischöflich speyrischen Akten des Karlsruher Generallandes-
archivs stützte, war fast ausschließlich Antiquar, kein Systematiker; seine
Beiträge in den ersten Bänden der Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins
waren deshalb wesentlich Miszellen und gewährten kein zusammenhängendes
anschauliches Bild. Remlings Thema dagegen war zu umfassend, um in diesem
Rahmen eine ausführliche Behandlung der Einzelheiten zu gestatten; er konnte
deshalb weder als Archivforscher in die Tiefe dringen, noch sich über die ver-
schiedenen Seiten der Bistumsgeschichte verbreiten. Die Schriften von Buttmann
und Keiper sind wohl kaum über einen engeren Interessentenkreis hinaus-
gedrungen. Da gerade die Zweibrückenschen Materialien teils in der dortigen
Gymnasialbibliothek, teils im Speyrischen Kreisarchiv fast lückenlos erhalten
sind, bedeutet deshalb trotz dieser wenig bekannten Vorarbeiten Reißingers Buch
eine wesentliche Bereicherung unseres Wissens. Wie diese Akten sind auch die
ebenfalls gut und vollständig erhaltenen Papiere des Speyrer Gymnasiums
(im dortigen Stadtarchiv und der dortigen Gymnasialbibliothek) systematisch
und sorgfältig ausgebeutet.
Den Inhalt der Publikation können wir hier nur flüchtig streifen, da für
die meisten Leser dieser Zeitschrift die Erziehungsgeschichte nur auf der
Peripherie ihres Gesichtskreises liegen dürfte. Das allgemeinste historische
Interesse dürfen die Abschnitte über die Reformationszeit und die napoleonische
Epoche beanspruchen, während die fachmännisch gewiß sehr interessante schritt-
weise Verfolgung des Eindringens der neuhumanistischen pädagogischen Ideen
während des 18. Jahrhunderts meist nur für engere wissenschaftliche Informations-
zwecke in Betracht kommt. Dagegen wird auch der politische Historiker nicht
daran vorübergehen dürfen, daß z. B. das Bild des Pfalzgraten Wolfgang durch
285 Nachrichten und Notizen
Reißingers Publikation wesentlich bereichert wird. Auch war bis tief ins
18. Jahrhundert der ganze Lehrerberuf großenteils nur die Durchgangslaufbahn
werdender Theologen; obgleich der Autor das biographische Moment nur knapp
berücksichtigte, fällt doch auf manche im religiösen Leben des 16. Jahrhunderts
markante Persönlichkeit ein neues Licht. Besonders ist in dieser Hinsicht die
Beziehung zwischen Pfalz und Straßburg hervorzuheben. Dadurch erhielten
Joh. Sturm und Marbach einen maßgebenden Einfluß. Reißingers Ausführungen
berühren sich deshalb vielfach mit der in Sturms und Marbachs Eigenart
freilich viel tiefer eindringenden Sohmschen Darstellung des Straßburger Schul-
wesens, die Reißinger noch nicht vorlag. Merkwürdig arm ist die Zeit des
dreißigjährigen Krieges bedacht. Das liegt allerdings wohl wesentlich daran,
daß das besondere Qnellenmaterial, auf welches sich der Autor stützte, für die
allgemein kulturgeschichtlichen Ziele, die hierbei zu berücksichtigen gewesen
wären, sich weniger eignete und daß schulorganisatorische Fragen, wie sie in den
Gymnasialakten vorzugsweise hervortreten, damals ganz zurückstanden. Be-
merkenswert ist der passive Widerstand einzelner Pädagogen gegen die scha-
blonisierenden Neigungen der napoleonischen Zeit. Vielfach waren die damaligen
Schuleinrichtungen in Speyer und Zweibrücken mehr ein Kompromiß zwischen
“ Überlieferung und gesetzlichen Vorschriften wie eine getreue Befolgung der
letzteren. Der Eintritt der pfälzischen Gebiete in das heutige Königreich
Payern bildet den Schlußpunkt des Werkes.
I, S. 37 bemerkt Reißinger, daß er über den Reichstag von 1549 nichts er-
mitteln konnte. Es handelt sich doit um die bekannte Reformation Karls V.
vom Juni 1548, also um eine Verwechslung der Jahreszahl. Die Beschlüsse
der Mainzer Provinzialsynode von 1549 (S. 38) liegen nicht „eine Reihe von
Jahren zurück“, sondern sind die unmittelbare Folge der kaiserlichen Reformation.
Freiburg i. Br. Gustav Wolf.
Niederländische Akten und Urkunden zur Geschichte der Hanse und
zur deutschen Seegeschichte, herausgegeben vom Verein für hansische Ge-
schichte, bearbeitet von RudolfHäpke, erster Band: 1531—1557. XVIII
und 684 Seiten. München u. Leipzig. Verlag von Duncker & Humblot. 1913.
Die Anregung, die Archive des Auslandes, zunächst die Belgiens und
Hollands auf ihre hansischen Bestände zu durchforschen, war 1903 von K. Höhl-
baum ausgegangen. Vier Jahre später wurde R. Häpke mit der Bearbeitung
dieses Materials vom Vorstande des hansischen Geschichtsvereins beauftragt.
Die Auswahl der Dokumente sollte sich nicht allein auf die eigentlichen
Hansestädte beschränken, sondern „die gesamtdeutschen Beziehungen zur See“
nnd die Entwicklung der niederländischen Seegeltung mit in den Rahmen der
Sammlung ziehen. Das Werk ist also zum Teil eine Ergänzung zu den
„Inventaren hansischer Archive“ (bisher Cöln und Danzig). Der Wert des
dargebotenen Materials ist sehr groß nach den verschiedensten Seiten hin.
Die reichsten Funde ergab das Brüsseler Reichsarchiv (269 Nummern), sodann
das Wiener Reichsarchiv (148 Nummern). Sehr ergiebig waren auch die
Archive der einstigen Hansestädte Deventer, Zutfen, Kampen und Nymwegen
(zusammen 283 Nummern). Das Reichsarchiv im Haag steuerte 51 Nummern
bei usw., alles ungerechnet die in den Anmerkungen herangezogenen Stücke.
— Bei der Fülle des Materials mußte der Zeitraum des Bandes auf 27 Jahre
è
Nachrichten und Notizen 287
begrenzt werden. Das Anfangsjahr ergab »ich daraus, daß die Hanserezesse
mit dem Jahre 1530 schließen, weswegen auch schon die „Inventare“ mit 1531
einsetzten. Der Inhalt des Materials beschäftigt sich hauptsächlich mit den
nordisch-baltischen Verhältnissen, ganz besonders natürlich in den dreißiger
Jahren, die das Ende der hansischen Vormachtstellung in den Ostseegewässern
bedeuten; aber auch weiter bis zum Speyerer Frieden zwischen den Nieder-
landen und Christian III von Dänemark 1544 steben sie noch stark im Vor-
dergrund. Das starke Interesse, mit dem in den Niederlanden alle Vorgänge
im Norden und im Bereiche der Ostsee verfolgt werden, ist auch ein Grad-
messer für die Wichtigkeit, welche dies Handelsgebiet für sie bereits besaß.
Nach 1544 fehlt sozusagen ein Mittelpunkt des Iuteresses, um den sich das
übrigens für diese zweite Hälfte des bearbeiteten Zeitraumes nur kaum halb
so umfangreiche Material gruppiert. Doch ist auch in ihm Wertvolles genug
mitgeteilt. Neben den fortgehenden niederländisch - hansisch - nordischen Be-
ziebungen handelt es sich da besonders um die Stellung des deutschen Nord-
westens, seines Territorien und Hansestädte, besonders Bremens, sowie der
angrenzenden Länder zum Schmalkaldischen Kriege 1546—1547; um die Ver-
hältnisse der niederländischen Hansestädte von Overyssel, Geldern usw. zum
Bunde und untereinander, die reichliche Beleuchtung erfahren und Zeugnis
von der Intensität des Bundeslebens ablegen; ferner um die niederländisch-
französischen Verwicklungen seit 1552 und besonders ihre Einwirkungen auf
den Seeverkehr. Außer allem, was den Bund und seine Mitglieder und ibre
Handelsangelegenheiten betrifft, hat der Herausgeber aber auch Nachrichten
über die Verhältnisse nichthansischer deutscher Städte, deren Betrieb für die Hanse
und im Bereich ihres Verkehrsgebiets von Wichtigkeit, sowie über den Han-
delsbetrieb der Territorialherren und Zeugnisse über den Warenhandel ober-
deutscher Kaufleute in den Niederlanden und im Nordseegebiet mit aufgenommen.
Auch Nachrichten über die Indienfahrt und die Neufoundlandfischerei fehlen
nicht. Besonders reich ist natürlich das Material über Seefahrt, Handel und
Fischerei der Niederländer.
Auf die besondere Wichtigkeit einzelner Aktenstücke, wie namentlich
Instruktionen, Denkschriften, Geheimberichte, die zahlreich sind und die auf
die handelspolitischen Erwägungen und Absichten jeweils erwünschtes Licht
werfen, hier einzugehen, würde allzuweit führen.
Der Bearbeiter hat ein zum größten Teil neues, umfangreiches und sehr
vielseitiges Material zusammengetragen. Die Bearbeitung weicht von der in
den Inventaren befolgten Art insofern ab, als sie die Stücke vielfach vollständig
im Wortlaut zum Abdruck bringt, vielfach ihren Inhalt in sehr geschickter
Zusammenfassung, die jeduch das Wesentlichste im Wortlaut mitteilt, wieder-
gibt. Das ist deshalb geschehen, weil der Stoff sich auf eine große Anzahl
von Plätzen verteilt, während bei den Inventaren nur immer ein Archiv in
Frage kommt. Spätern Benutzern der Veröffentlichung soll die Mühe erspart
werden, die betreffenden Archive erst noch wieder aufsuchen zu müssen: aber
selbst wenn dies nötig erscheinen sollte, so bedeutet das vorliegende Werk
doch in jedem Fall eine große Erleiehterung für die Benutzung der nieder-
ländischen Archivalien.
Ein Verzeichnis der Orts- und Personennamen, sowie ein Wort- und Sach-
register sind beigegeben. Das letztere enthält manche Willkürlichkeiten. Aus-
288 Nachrichten und Notizen
drücke sind nicht selten nur unter einem Sammelbegriff verzeichnet, aber nicht
da, wo sie alphabetisch hingehören, unter Verweis auf den Sammelbegriff und
die dort gegebene Stellenverzeichnung, was bei unbekannten Ausdrücken die
Feststellung des Begriffs sehr erschwert. Hingewiesen sei noch auf die am
Schluß mitgeteilten „Berichtigungen und Zusätze“, sowie auf die im Inhalts-
verzeichnis nicht hervorgehobenen Anhänge zu der 906 Nummern umfassenden
Urkunden- und Aktensammlung. Sie enthalten erstens Auszüge aus Stadt-
rechnungen niederländischer Hansestädte für den bearbeiteten Zeitraum
(S. 615 ff.), zweitens eine Liste der zu Vere auf Walcheren bestatteten Oster-
linge (S. 625), drittens den Ertrag des Congégeldes für Wiederausfuhr von
Getreide aus den Häfen Brabants, Seelands und Flanderns 1535—1541 (S. 625 fl.),
viertens eine Wehrordnung für 20 niederländische un ihre Bemannung
und Bestückung betreffend, von 1557 (S. 626 fl.).
Münster i. W. Daenell.
Dr. Ludwig Kaas, Die geistliche Gerichtsbarkeit der katholischen Kirche
in Preußen in Vergangenheit und Gegenwart mit besonderer Berück-
sichtigung des Westens der Monarchie. Von der juristischen Fakultät
der Rheinischen Friedrich-Wilhelm - Universität zu Bonn gekrönte
Preisschrift (Kirchenrechtliche Abhandlungen, herausgegeben von DDr.
Ulrich Stutz 84. und 85. Heft). 2 Bde., Stuttgart, Ferdinand Enke 1915
und 1916. XL und 488 S., X und 482 8.
Das vorliegende Werk zerfällt in sieben Teile: Erster Teil: Die katholische
geistliche Gerichtsbarkeit in Preußen von der Reformation bis zum Anfang
des 19. Jahrhunderts (Bd. I S. 1 — 142), Zw-iter Teil: Fremdherrschaft und
Säkularisation (Bd. I S. 143—220), Dritter Teil: Reorganisationspläne der
Konkordatszeit (Bd. J S. 221—254), Vierter Teil: Von der Bulle De salute
animarum bis zur preußischen Verfassungsurkunde (Bd. I S. 255—488), Fünfter
Teil: Von 1848 bis zum Kulturkampf (Bd. II 8. 1—142), Sechster Teil: Vom
Kulturkampf bis zur Jetztzeit (Bd. II S. 143—170), Sieben'er Teil: Die geist-
liche Gerichtsbarkeit in Preußen nach geltendem Recht (Bd. II S. 171 317).
Es folgen noch die Anhänge, die hauptsächlich Denkschriften und Gutachten
enthalten (Bd. II S. 819—437). Den Beschluß macht ein eingehendes Register
(Bd. II S. 438 — 482). Als Quellen hat der Vertas»er nicht tl-B das große Werk von
Lehmann und Granier, Preußen und die katholische Kirche seit 1640, benützt,
sondern auch eine Menge ungedruckten Materials in den bischöflichen und
erzbischöflichen Registraturen, in den Aktenbeständen der preußischen Mini-
sterien, der Staats- und Provinzialarchive.e Dem Werke selbst muß man die
höchste Anerkennung spenden. Der Verfasser hat nicht bloß eine Lücke in
unserer kirchenrechtlichen Literatur ausgefüllt, indem er die Geschichte der
katholischen geistlichen Gerichtsbarkeit in Preußen als erster geschrieben hat,
sondern er hat auch seine Aufgabe in treffl.cher Weise gelöst. Er hat sich
nach Kräften bemüht, die Sache so darzulegen, wie sie gewesen ist, nicht
wie sie nach der Auffassung des einen oder des anderen Teiles sein sollte,
und er hat eine lesbare Darstellung geliefert, was sich bei einem wissenschaft-
lichen Werke nicht von selbst versteht.: Das Buch ist trotz seines gelehrten
Charakters nie langweilig, und wer sich überhaupt für das Thema interessiert,
wir es geradezu mit Spannung lesen. Die vom Verfasser selbst zugestandene
Nachrichten und Notizen 289
Breite der Darstellung macht das Werk nur um so lesbarer und verständlicher
und ermöglicht dem Leser sich ein eigenes Urteil zu bilden. Auch die Dar-
legung der geltenden Rechte, die den Hauptteil des zweiten Teiles ausmacht,
ist von einer anerkennenswerten Übersichtlichkeit der Anordnung und Klar-
heit der Darstellung. Alles in allem: ein Werk, das seinem Verfasser und
der Schule, aus der es hervorgegangen ist, alle Ehre macht.
Erlangen. Rieker.
Briefwechsel der Brüder Ambrosius und Thomas Blarer 1509—1567;
in Verbindung mit dem Zwingliverein in Zürich, herausgegeben von der
badischen historischen Kommission, bearbeitet von Traugott Schieß.
Freiburg i. B. Verlag von Friedr. Ernst Fehsenfeld. III. Band: 1549 — 1567.
XX u. 936 S. 8°. (1912.)
Schon bei Besprechung der beiden ersten Bände (in dieser Zeitschrift, 15,
568 ff.) wies ich darauf hin, daß der zweite an Allgemeininteresse hinter dem
ersten zurückstand. Mit dem Schlußpunkt des zweiten Bandes (1548) verließ
Ambrosius Blarer Konstanz und fand in der Schweiz Aufnahme, aber doch nur
vorübergehend einen amtlichen Wirkungskreis, sodaß im dritten Bande die vom
ersten abweichende Eigenart noch stärker hervortritt. A. Blarer nimmt an allen
deutschen Ereignissen sowohl des politischen wie des literarischen Lebens,
warmen Anteil; aber man gewinnt nicht bloß aus dem eigenen wehmütigen
Zugeständnis (S. 720f.), sondern aus dem Briefwechsel selbst den Eindruck,
daß er in seinem früheren schwäbischen Wirkungskreis ein Fremder geworden
war. Unter seinen Korrespondenten überwiegen die Schweizer, vor allem
Bullinger, daneben auch Calvin. Bekanntlich hat schon das corpus reformatorum
nicht bloß die Schreiben an Calvin, sondern auch andere auf Calvin bezügliche
Stücke aufgenommen; deshalb kann man zweifelhaft sein, ob Schieß sich nicht
mit einer kurzen Inhaltsangabe in Kleindruck hätte begnügen sollen, wodurch
der starke Aktenband wesentlich entlastet worden wäre.
Im allgemeinen zeigt sich Blarer über die deutschen Verhandlungen gut
unterrichtet, erfährt z. B. den Inhalt der Reichstagsschriften, weiß auch über die
Zerwürfnisse innerhalb der habsburgischen Familie auf dem Reichstag von
1550 Bescheid (S. 112). Einzelne grobe Irrtümer und leichtgläubig weitergegebene
Gerüchte laufen freilich mit unter, so z. B. S. 254 über die protestantischen
Neigungen des Baiernherzogs. Bemerkenswert ist das frühzeitige Interesse
für Maximilians II. evangelische Sympathien (S. 221), dessen religiöse Haltung
seitdem von Blarer und seinen Freunden lebhaft verfolgt wird. Begreiflicher-
weise erfüllt das immer schroffere Auftreten der deutschen Lutheraner Blarer
mit. Besorgnis und Widerwillen. Selbst Borenz, vor dem er sonst große
Achtung hat, wird unter solchen Voraussetzungen ungünstig beurteilt (z B S. 539).
Der Hauptwert des vorliegenden Bandes beruht in der Bereicherung
unserer biographischen Kenntnisse, vor allem natürlich der Mitglieder des
Blarerschen Familienkreises. Ofters ist von Dichtungen des Thomas Blarer
die Rede, worauf schon deshalb besonders hingewiesen werden muß, weil
Spitta in der Monatsschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst gerade diese
bisher vernachlässigte Tätigkeit der beiden Brüder Blarer zum Gegenstand
seines Sammeleifers und kritischen Interesses gemacht hat. Leider erfahren
wir mehr von der Existenz solcher Dichtungen, als daß solche mitgeteilt werden;
290 Nachrichten und Notizen
ob sie in Schieß Vorlagen enthalten sind, läßt sich nicht sagen, nachdem
dieser, wie ich schon bei Besprechung von Band I und II beklagte, weder den
Fundort noch die Beschaffenheit (Original, Kopie oder Konzept?) der einzelnen
Stücke angibt. Immerhin sind einige bemerkenswerte Früchte der Muse
Thomas Blarers abgedruckt, z. B. die Widmung eines Tintenfasses. Neben
dem Hause Blarer treten Wolfgang Musculus und Simon Sulzer deutlicher als
Persönlichkeiten hervor. Erwähnung verdient das harte Urteil über Vadian
(S. 49f.) und die Schilderung der Baseler Professoren und Prediger (S. 205).
Charakteristisch ist die Wertschätzung Butzers und Oekolampads, deren Schriften
sich der Blarerkreis besonders annahm. Es wäre erwünscht, zu wissen, was
aus den Beilagen der von Schieß veröffentlichten Schreiben, z. B. den mit-
geschickten Butzerbriefen und namentlich mit Lavaters Verzeichnis der
Werke Oekolampads (S. 637), geworden ist. Sollten diese Beilagen noch in dem
von Schieß durchgearbeiteten Material stecken, so wäre ihre besondere nach-
trägliche Veröffentlichung erwünscht.
Freiburg i. Br. Gustav Wolf.
Die Matrikel der Universität Königsberg i. Pr. Dritter Band.
Register. Publikation des Vereins für die Geschichte von Ost- und West-
preußen. München und Leipzig. Verlag von Duncker & Humblot, 1917.
Die Matrikel der Universität Königsberg umfaßt die Jahre 1544—1829.
Das Register ist nicht mehr von dem verstorbenen Herausgeber Georg Erler
bearbeitet worden, sondern von dessen Schwägerin Ciara Lehmann. Leider
ist das Register nicht frei von manchen unbegreiflichen Fehlern. Am unbe-
quemsten ist für den Benutzer jedenfalls die mit unangebrachter Gewissen-
haftigkeit aufs strengste durchgeführte rein alphabetische Anordnung. Durch
die willkürliche, sehr verschiedenartige Schreibung des Originals werden An-
gehörige derselben Familie im Register oft weit auseinandergerissen. Beim
Suchen nach einem bestimmten Namen muß man sich alle Möglichkeiten der
Schreibung vergegenwärtigen und beim Nachschlagen berücksichtigen. Bei
dem Namen Zimmermann kommen 2. B. in Frage die Schreibweisen Czimmer-
mannus, Zeimmerman, Zimmerman, Zimmermann und Zimmermannus, bei jeder
einzelnen Namensform sind die zufälligen Teilhaber derselben in alphabetischer
Folge der Vornamen aufgeführt. Warum die zufälligen und willkürlichen
Schreibungen nicht unter einen Hut gebracht sind und dadurch dem Benutzer
Zeit und Ärger erspart wird, ist dein Referenten unerfindlich. Dazu läuft
man immer Gefahr, den gesuchten Namen nicht zu finden. So wird der be-
rühmteste Angehörige der Hochschule nicht unter Kant aufgeführt, wo man
nur einen Träger des Namens mit anderem Vornamen findet, sondern unter
der Namensform Kandt. Man sollte doch wirklich verlangen dürfen, daß der
Bearbeiter des Registers zu einer Universitätsmatrikel sich nach guten Vor-
bildern umsieht und sich nicht gerade das anerkannt schlechteste Register
zur Erfurter Matrikel von Weissenborn zum Muster nimmt. Daß die Heimat-
angabe den Namen nicht beigefügt ist, wird mit dem dadurch bedingten An-
schwellen des Registers um 30% entschuldigt; die geringere Handlichkeit
würde aber der Benutzer im Interesse der größeren Brauchbarkeit gerne in
den Kauf nehmen; denn ein Register dient zum Nachschlagen, nicht zur
Lektüre. Das Heimatregister hat E. Joachim beigesteuert. Daß viele Orts-
Nachrichten und Notizen 291
namen ungewiß sind und unerklärt bleiben, liegt in der Natur der Über-
lieferung. Doch hat sich der Bearbeiter viele Mühe um die Bestimmung
gegeben und zahlreiche Anfragen namentlich bei den zuständigen Archiven
nicht gescheut.
K din. Herm. Keussen.
Hermann Hamelmanns Geschichtliche Werke. Kritische Neuausgabe.
Bd. II Reformationsgeschichte Westfalens. Herausgegeben von Klemens
Löffler. Münster, Aschendorf 1913. LXXXIV u. 443 S. gr. 8°. M. 12.
(Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz West-
falen. Abt. V.) |
Der Herausgabe der Schriften Hamelmanns, die sich auf die niedersächsisch-
westfälische Gelehrtengeschichte beziehen (s. diese Ztschr. 1913, S. 568), hat die
historische Kommission für Westfalen nun diejenigen Teile der niedersächsischen _
Reformationsgeschichte folgen lassen, die Westfalen betreffen. Eine sorgfältige
Einleitung Löfflers gibt zunächst ein berichtigtes Leben Hamelmanns, dann
ein kritisches Verzeichnis jener Schriften — es sind jetzt 107 gedruckte be-
kannt gegen 69, mit denen sich der alte Herausgeber Wasserbach begnügen
mußte —, dann folgt ein Versuch der Charakteristik und Würdigung und
schließlich die auf 2 Handschriften und den Drucken aufgebaute Ausgabe.
Löffler betont, daß wir es auch in den historischen Werken Hamelmanns fast
durchaus mit Kompilationen zu tun haben, deren Wert für uns größer wäre,
wenn Hamelmann genauer und weniger konfessionell befangen gearbeitet hätte.
Doch liegt auch so ein beträchtliches, sonst nicht zugängliches Material vor,
dessen Benutzung durch die kritischen Anmerkungen des Herausgebers sehr
erleichtert: wird. Das harte Urteil, das Cornelius auf Grund der Abschnitte
über Münster und Soest über Hamelmann als Historiker gefällt hat, möchte
Löffler einigermaßen mildern. Er gibt die Darstellung in diesen beiden Ab-
schnitten preis, betont aber, daß im übrigen das von Hamelmann entworfene
Bild der Reformation in Westfalen nicht wesentlich von dem abweicht, was
aus den Akten zu gewinnen sei. Schade ist es jedenfalls, daß wir bei Hamelmann
nicht mehr so interessante Abschnitte, wie den über seine eigene Bekehrung
(S. 199 fl.), finden.
München. Paul Joachimsen.
John O. Evjen, Scandinavian Immigrants in New York 1630—1674. Minnea-
polis, Minn. K. C. Holter publishing Co. 1916. XXIV u. 438 S.
Das Buch behandelt die Einwanderung aus Skandinavien nach New-York
während der niederländischen Epoche, ehe es endgültig in den Besitz Eng-
lands überging.
Der Verfasser gibt eine Zusammenstellung von Namen, wobei es ohne
Frage große Schwierigkeiten bot, deutsche, holländische und skandinavische
Namen bei ihrer vielfachen Ähnlichkeit auseinanderzuhalten. Überdies fehlte
es ihm zumeist gänzlich an brauchbaren Vorarbeiten. Die Quellen, aus denen
er schöpfte, sind gedruckt teils in bolländischem Original, meist aber in nicht
selten dürftiger englischer Übersetzung. Es sind die Passagierlisten der Ein-
wandererschiffe, Kirchspielsaufzeichnungen und Kirchenbücher (in New York,
Brooklyn, Albany u. a.), Gerichts- u. a. behördliche Akten und dazu, was an
292 Nachrichten und Notizen
besonderen privatem Material erreichbar war. Es ist ihm gelungen, für den
genannten Zeitraum nicht weniger als 189 skandinavische Einwanderer ins
New Yorkische festzustellen, nämlich 57 aus Norwegen, 34 aus Schweden und
98 aus Dänemark, wobei als dänisch auch die Einwanderer aus den Herzog-
tümern Schleswig und Holstein — und diese sind zahlreich — behandelt sind.
Die Bezeichnung „dänisch* bat also nur in politischem, nicht in völkischen!
Sinne Gültigkeit. Über die einzelnen, als nordisch ermittelten Persönlichkeiten
gibt er zugleich biographische Nachrichten, die zum Teil recht eingehend un.
umfangreich gestaltet werden konnten.
Vier Anhänge sind beigegeben, über Skandinavier in Mexiko und Süd-
amerika von 1532—1640, in Canada 1619 - 1620 und über verschiedene skandi-
.navische Einwanderer in New York im 18. Jahrhundert. Der vierte Anhang hat
für uns das Hauptinteresse: Deutsche Einwanderer in New York 1630—1674.
Er glaubt deren 186 feststellen zu können, soviele also wie Skandinavier.
Was für einen Fortschritt in der Erkenntnis der Frühzeit der deutschen Ein-
wanderung dies bedeutet, lehrt ein Blick in A.B. Fausts Buch über das
Deutschtum in den Vereinigten Staaten. Faust, ohne sich übrigens auf die
namentliche Erforschung ibrer Anzahl einzulassen, macht für diesen Zeitraum
nur 4 Deutsche namhaft. Die Zusammenstellung von Evjen beweist, daß die
Geschichte der Deutschen in dem führenden Staat der späteren Union über
50 Jahre älter ist. als im allgemeinen bisher angenommen wurde. Diese
Deutschen nun stammten nicht aus einem besonderen Teile Deutschlands,
sondern aus den allerverschiedensten Plätzen und Gegenden. Jedenfalls
bildeten sie schon in der niederländischen Zeit von New York ein nicht zu
übersehendes Element in der Zusammensetzung der Bevölkerung. Mit den
Skandinaviern waren sie besonders eng verbunden, weil die Mehrzahl von
ihnen wie diese Lutheraner war.
Die deutschen Ortsnamen sind nicht selten unrichtig aufgelöst oder aus-
gedeutet, auch wohl einige skandinavische. Wrede in Westfalen (S. 401) ist
mir unbekannt, ebenso Stoltenon in Lüneburg (S. 408), und manche andere.
Berg-Cassel (S. 403) ist vielleicht Bernkastel, Wiltmont im Emdenerland (S. 419)
ist Wittmund, Kremmen bei Stettin (S. 420) ist Kremmin, Ley im Stift
Bremen (S. 424) ist Lehe, Zürichsee (S 431) ist wahrscheinlich Zierikzee im
niederländischen Zeeland und nicht in der Schweiz zu suchen.
Das Buch ist mit vielen Illustrationen verschiedener Art ausgestattet,
die allerdings zum Teil nur in sehr losem und indirektem Zusammenhang mit
dem Thema steben.
Münster i. W. Daenell.
Niels Herlitz. Studie över Carl XII. Politik 1703—1704. Stockholm 1916.
Norstedt & Söners Förlag. 338 S.
Das auf sehr reichhaltigem archivalischen und Quellenmaterial aufgebaute
Werk lehnt sich an Hjärnes mustergültige Darstellung des Nordischen Krieges
an. — In einer längeren Einleitung gibt der Verfasser einen trefflichen Über-
blick tiber die allgemeine politische Lage zu Beginn des Jahres 1703, wobei
er in ganz besonderer Weise Osteuropa berücksichtigt. Er zeigt, wie Karl XII.,
der mit der Allianzpolitik Bengt Oxentiernas brach, um sich freie Hand zu
schaffen, in dem Anwachsen der wettinischen Macht in Polen eine ernste Be-
Nachrichten und Notizen 293
drohung fur Schwedens Stellung an der Ostsee sah, um so mehr als Österreich
durch den ungarischen Aufstand, sowie durch das Vordringen der Franzosen
in Deutschland gebunden und auf die Seemächte kein Verlaß war. — Im
einzelnen geht dann Herlitz auf die schwedische und sächsische Politik in
Polen näher ein und zeigt, wie Karl XII. durch die Einnahme Thorns sich
eine feste Stellung an der Weichsel sicherte, während es andererseits August IL
infolge seiner russenfreundlichen Politik nicht gelang, sich gegenüber den
Schweden geneigten Konföderierten zu halten. Eingehend behandelt der Ver-
tasser die Frage der Dethronisation des Wettiners, um sich dann den militärischen
Ereignissen zuzuwenden. Die Bedeutung des Falles von Lemberg in die Hände
der Schweden wird besonders im Hinblick auf Ungarn klar gemacht und ge-
zeigt, wie doch gerade durch den Vormarsch Karls XII. nach Süden es August II.
möglich war, sich Warschaus wieder zu bemächtigen, und wie eben jetzt Peter
der Große an die Belagerung des für Schweden so wichtigen Narwa ging,
dessen Einnahme durch die Russen bedeutungsvoll wurde. Herlitz geht näher
ein auf das Verhältnis Schwedens zu Preußen, das von Sachsen und auch den
Seemächten stark umworben war und dessen Politik, bedingt durch eine über-
aus schwierige Lage, er durchaus richtig würdigt. Der Verfasser weist mit
Recht darauf hin, daß Friedrich I. z. B. in der Frage von Elbing eine feste
Hand gezeigt habe, daß er das Festsetzen Karls XII. in Danzig nicht gern
sah, daß er aber schließlich infolge der treulosen Politik Sachsens und der
Seemächte auf die Seite Schwedens gedrängt wurde. Überall weist der Ver-
fasser den Einfluß nach, den die nordischen Ereignisse auf die internationale
Politik hatten, so daß der Leser ein klares Bild der Weltlage erhält. Dabei
geht er auch näher auf die religiösen Kämpfe ein, in denen Schweden sich
als eifriger Verfechter des Protestantismus zeigt.
Man gewinnt aus der Lektüre den Eindruck, daß die Politik Karls XII.
in den Jahren 1703—1704 zwar kühn, aber den eigentlichen Interessen Schwedens
dienlich war. Dabei ist der Schwedenkönig der alle Möglichkeiten abwägende
Staatsmann, der nach ganz bestimmten Grundsätzen handelt. Hierin ist er
etwa Peter dem Großen zu vergleichen. Die Haltlosigkeit und innere Ver-
logenheit der Politik Augusts II. tritt dagegen in ein um so schärferes Licht. —
Zu weitgehend erscheint nur die 8.49 gemachte Außerung, man habe in
Schweden den Frieden von 1697 als einen Verrat Österreichs empfunden. Der
schwedische Mediator hatte es doch z. B. in der religiösen Frage an jeder
Energie fehlen lassen. — Alles in allem aber ist das Werk von Herlitz von
großer wissenschaftlicher Gründlichkeit und zeugt von weitem historischem
Blick. Es verdient durch eine Übersetzung in weiteren Kreisen Deutschlands
den.
bekannt zu werden Freiherr von Danckelmann.
Max Farrand, The Framing of the Constitution of the United States. New
Haven. Yale University Press. 1913: 281 S., 2 Dollar.
Das Buch behandelt das Zustandekommen des Verfassungswerks von 1787.
Der Verfasser schildert die Berufung und Zusammensetzung der gesetzgebenden
Versammlung, die Art ihrer Teilnehmer und ihr Verhalten gegenüber der
Verfassungsfrage, die verschiedenen Entwürfe, von denen der virginische von
maßgebendem Einfluß auf die endgültige Gestaltung der Verfassung geworden,
294 Nachrichten und Notizen
und den Widerstreit zwischen den sich entgegenstehenden Interessen und An-
schauungen, woraus durch eine Reihe von Kompromissen schließlich die noch
heute geltende Verfassung der Vereinigten Staaten hervorgegangen ist.
Der Verfasser war vielleicht besser als irgendein anderer für die Ab-
fassung dieses Buches geeignet; denn er ist der Herausgeber des dreibändigen
.maßgebenden Quellenwerks für die Geschichte der Verfassung: The Records
of the federal Convention of 1787. Die Kenntnis des gesamten Materials
setzt ihn instand, die Ausichten fiber diese oder jene Frage zu berichtigen.
Z. B. bestreitet er entschieden (S. 107) die Berechtigung der bisher üblichen
Ansicht, daß die Anrechnung der Sklaven, die sog. three-fifths rule, ein
Kompromiß und gar eins der wichtigsten der Versammlung gewesen sei; er
weist darauf hin, daß sie bereits 1783 durch den Kongreß der Konföde-
ration stattgefunden hat. In der starken Betonung der abweichenden Interessen
zwischen Norden und Süden in der Versammlung sieht er (S. 108) eine Über-
schätzung, die durch die spätere Entwicklung der Verhältnisse bervorgerufen
ist; er hebt hervor, daß vielmehr die widerstreitenden Interessen des Ostens
und Westens in den ersten Stadien der Verhandlungen tiber die Bemessung
der Vertretung der Staaten auf Grund ihrer Bevölkerungszahl bedeutsamer
waren als die der freien und der Sklavenstaaten. Der alte Osten sollte die
Vorherrschaft über den jungen Westen behalten. Auch das lehnt er ab (S. 110,
vgl. S. 149), daß die Sklavereifrage damals als Frage der Moral die Wichtig-
keit besessen habe, die sie später erhielt. Auch hier hat die spätere Ent-
wicklung der Frage die Historiker zu einer Überschätzung ihrer Bedeutung
bei der Verfassuugsschöpfung geführt. Auch von den Verhandlungen über die
Vertretung der Staaten im Senat gibt er (S. 111) ein anderes Bild. Für den
Bau der Verfassung waren die Gedanken Madisons vorherrschend; daß sie
von der Versammlung angenommen wurden, dafür war das überragende An-
sehen seines Landsmannes Washington entscheidend (S. 198).
Es berührt angenehm, daß der Verfasser am Schlusse seiner Ausführungen
die überschwenglichen Lobsprüche, mit denen von so vielen Seiten die ameri-
kanische Verfassung kanonisiert worden ist, ablehnt. Sie war unter dem
Druck der Umstände aus praktischen Erwägungen heraus entstanden. Sie
sollte bestimmte, unmittelbar vorliegende Bedürfnisse befriedigen. Sie wurde
dann durch die glückliche kommerzielle Entwicklung getragen und von einem
politisch begabten Volk den wechselnden Erfordernissen von 1!/, Jahrhunderten
angepaßt (S. 210).
Beigegeben sind dem Buche die Ronföderationsartikel, der Virginia-Ent-
wurf und der New Jersey-Entwurf, der Wortlaut der schließlich zustande
gekommenen Verfassung selbst und die späteren Zusätze derselben bis 1913.
Ein ausführliches Namen- und Sachregister erleichtert die Benutzung des
Buches.
Münster i. W. ' Daenell.
Die Stadt Cöln im ersten Jahrhundert unter preußischer Herr-
schaft, 1815 bis 1915. Herausgegeben von der Stadt Cöln. Cöln
1915, 1916.
Das monumentale Werk, als Festschrift gedacht zur 100jährigen Zuge-
hörigkeit der Stadt Cöln zum preußischen Staate, ist gerade jetzt von beson-
Nachrichten und Notizen 295
derem Werte, wo die Bestrebungen zur Loslösung der Stadt und der Rhein-
lande vom prenßischen Staate sich mit soviel Geräusch geltend machen.
Diesem Streben gegenüber zeigt die Festschrift die glänzende Entwicklung,
welche die Stadt Cöln in der Zeit der preußischen Herrschaft genommen hat,
nicht zum wenigsten wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem großen aufstreben-
den Staate.
Gegliedert ist das Werk in zwei Bände, deren erster wieder in zwei
Teile zerfällt. Der I. Teil enthält Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte
der Stadt Cöln vom Ausgange der Reichsfreiheit bis zur Errichtung des
Deutschen Reiches von Eberh. Gothe in (707 S.), der II. Teil die Ent-
wicklung der Stadt Cöln von der Errichtung des Deutschen Reiches bis zum
Weltkriege von Georg Neubaus (540 S.), 2 Pläne von 1881 mit den
Festungswerkeu und von 1915 (1: 25000) sind beigegeben.
Der II. Band enthält die Verwaltung der Stadt Cöln seit der Reichs-
gründung in Einzeldarstellungen (731 S., 23 Abbildungen, 11 Pläne). Um mit
diesem letzteren Bande zu beginnen, so bietet er naturgemäß reiche Belehrung
für jeden, der sich mit den Verhältnissen Cölns in den letzten 50 Jahren be-
schäftigt. Dieser II. Band zerfällt in 7 große Abschnitte, jeder einzelne wieder
in Kapitel und diese oft wieder in besondere Teile. Jeder Teil ist durchweg von dem
zuständigen Dezernenten oder Vorstand nach den amtlichen Quellen bearbeitet,
sodaß man authentische Auskunft über alle städtischen Einrichtungen und ihre
Geschichte findet. Hier muß es genügen auf die Abschnitte und ihre Kapitel
hinzuweisen: A. Die Pflege der geistigen Kultur: I. Die Cölner Hochschulen.
II. Das Schulwesen. III. Kunst und Bildung. B. Das öffentliche Gesundheits-
und Krankenwesen: I. Die Gesundheitsverhältnisse der Stadt Cöln. II. Die Ent-
wicklung des Hospitalwesens. III. Der Schlacht- und Viehhof und die Fleisch-
versorgung. IV. bie Entwässerungsanlagen.. V. Die Straßenreinigung und der
Fuhrpark. VI. Die öffentlichen Anlagen. VII. Die Friedhöfe und das Beerdi-
gungswesen der Stadt Cöln im 19. Jahrhundert. C. Die Leistungen und die
Fürsorge der Stadt Cöln auf dem Gebiete des Bauens und Wohnens: I. Die
öffentlichen Hochbauten. II. Die Straßen und Wege. III. Die städtebauliche
Entwieklung der Stadt Cöln. IV. Die Entwicklung der Polizeibauordnungen.
V. Das Wohnungswesen. VI. Das Feuerlöschwesen. VII. Das städtische Grund-
eigentum und seine Verwaltung. D. Die Pflege der wirtschaftlichen Kultur:
I. Die Werft- und Hafenanlagen. II. Marktwesen und Markthallen. III. Die
Brücken. E. Die soziale Fürsorge: I. Das Leihhaus. II. Die Sparkasse. III. Die
allgemeine Arbeiterfürsorge der Stadt Cöln. IV. Die Fürsorge der Stadt für
ihre Arbeiter. V. Die Armen- und Waisenpflege. F. Die städtischen Unter-
nehmungen: I. Die Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke. II. Die Bahnen und
ibre Vorläufer. G. Die Steuern und Finanzen: I. Einleitung. II. Die Steuern.
III. Die Finanzen.
Da nur die wichtige Selbstverwaltung dargestellt wird, alle anderen
staatlichen, kirchlichen und sonstige Veranstaltungen nur gestreift werden, 80
ist das Bild naturgemäß ein gewollt unvollständiges. Aber es zeigt, wie kraft-
voll eine Gemeinde sich in friedlicher Zeit unter der preußischen Herrschaft
entwickeln konnte.
Von den beiden Teilen des I. Bandes ist der von Gothein bearbeitete
ältere Teil eine ausgezeichnete Schilderung der Verfassungs- und Verwaltungs-
296 Nachrichten und Notizen
geschichte, vor allem auch der Wirtschaftsgeschichte, welche im Vordergrunde
des Interesses steht. Ein Kapitel ist der Öffentlichen Meinung und den poli-
tischen Zuständen gewidmet. Unter strenger Beschränkung auf die Stadt Cöln
geht das Werk aus von dem Untergange der reichsstädtischen Verfassung und
schickt die Behandlung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der französischen
Zeit dem eigentlichen Thema voraus. Wie man es bei Gothein gewohnt ist,
ist die Darstellung von großen Gesichtspunkten beherrscht, dazu flüssig und
anregend. Mancherlei Vorarbeiten, namentlich von Hansen und Schwann
konnte Gothein seiner Arbeit zugrunde legen; aber das meiste mußte er aus den
weitschichtigen Akten entnehmen, welche im Stadtarchiv und in der städtischen
Registratur aufbewahrt werden.
Fast ganz aus den städtischen Akten und den amtlichen Berichten über
die Stadtverordnetensitzungen hat der Bearbeiter des II. Teiles, der Direktor
des statistischen Amtes, Georg Neuhaus, seine Darstellung schöpfen müssen.
Die rasche Arbeit, welche für die rechtzeitige Herstellung des Werkes er-
fordert wurde, mag verschulden, daß die Darstellung ziemlich ungleichmäßig
ausgefallen ist. Der Nachdruck liegt auf der Schilderung der städtischen
Verfassung und Verwaltung, wobei die sonstigen, namentlich wirtschaftlichen
und kulturellen Verhältnisse nur nebenher behandelt werden. Die verschie-
denen großen Stadterweiterungen” geben der von N. geschilderten Zeit der
Cölner Geschichte ihr Gepräge; sie schließt mit der Eingemeindung der Stadt
Mülheim und der Gemeinde Merheim am 1. April 1914, wodurch das Gebiet
der Stadt Cöln, das zu Beginn der preußischen Herrschaft 1816 1006 ha be-
trug, auf 19710 ha stieg, während sich die Seelenzahl von nicht ganz 50000
auf 630000 vermehrte.
Köln. Herm. Keussen.
Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Die bisherige Sächsische
Gesellschaft der Wissenschaften hat mit Genehmigung des Sächsischen Mini-
steriums seit dem 1. Juli d. J. die Namensänderung „Sächsische Akademie der
Wissenschaften zu Leipzig“ vorgenommen.
Ende März hielt die Sächsische Kommission für Geschichte in den Räumen
der Philosophischen Fakultät der Landesuniversität ihre Jahresversammlung ab.
Geh. Rat Dr. Schmaltz aus Dresden führte als Stellvertreter des Ministers den
Vorsitz, Prof. Seeliger waltete als geschäftsfübrendes Mitglied, Prof. Kötzschke
als Sekretär. Trotz des Ungemachs der Zeiten konnten einige wichtige Unter-
nehmungen gefördert, sogar abgeschlossen werden. Zur Veröffentlichung ge-
langte ein erster Halbband der seit langem erwarteten „Bibliographie zur
sächsischen Geschichte“, bearbeitet von R. Bemmann in Dresden. Fortge-
schritten sind die Arbeiten an den sächsischen Landtagsakten und am histori-
schen Ortsverzeichnis von Sachsen. Im Manuskript zum Abschluß gebracht
sind: das umfassende Werk J. Kretzschmars „Geschichte des Heilbronner
Bundes“, sodann die Arbeit Meiches „Die Amtshauptmannschaft Pirna. Histo-
risch - geographische Beschreibung des Gebietes in alphabetischer Anordnung“
und die für die Abteilung „Aus Sachsens Vergangenheit“ bestimmte Schrift
von A. Philipp „Sulkowsky und Brühl und die Entstehung des Premier-
ministeramts in Kursachsen“. Die schon vor dem Krieg in Druck gegebenen
Werke: „Graf Brühl und von Heinecken“, bearbeitet von O. E. Schmidt,
Nachrichten und Notizen 297
„Melchior von Ossa“ von Hecker und „Briefwechsel zwischen König Johann
und Ticknor“, herausgegeben von Prinz Johann Georg, Herzog zu Sachsen,
sollen rasch zum Druckabschluß und zur Ausgabe gelangen. Mit dem Satz
von Kretzschmars Werk und der Schrift Philipps wird begonnen werden. Ob
die Herausgabe der Arbeit Meiches in diesem Jahre bewirkt werden kann, ist
fraglich, trotz der großen Wichtigkeit, welche die mühevolle Studie beanspruchen
darf. Die Kommission ist auf fremde Mittel angewiesen: die ungeheueren
Preise verschlingen ihre finanziellen Kräfte. — Trotz der Schwierigkeiten hat
die Kommission eine Erweiterung der Arbeiten für die Zukunft ins Auge ge-
faßt und beschlossen, die Vorbereitungen für ein überaus wichtiges, ja als
Grundlage weiterer Arbeiten unerläßliches Unternehmen zu beginnen: die In-
ventarisation der kleineren Archive und die Veröffentlichung darüber. Weiter-
hin wurde die Sammlung und Herausgabe von Dorfordnungen und schließlich
umfassende Studien zur sächsischen Landesverwaltung und Staatsordnung vom
16. bis 19. Jahrhundert ins Auge gefaßt. Zu ordentlichen Mitgliedern der
Kommission wurden gewählt: Oberst Schurig, Direktor des Kriegsarchivs in
Dresden, Archivrat Dr. Brabant in Dresden, Universitätsprofessor Dr. Schultze
in Leipzig.
Neugegründet wurde in Berlin das Institut für Marine- Geschichte, dem
die Aufgabe zugewiesen ist, alle Ereignisse desYSeekrieges der. letzten fünf
Jahre auf allen Seekriegsschauplätzen in einem Werke zu bearbeften, das auch
für weitere Laienkreise bestimmt sein soll. Zu gleicher Zeit wurde ein
Marine- Archiv geschaffen, das alle Kriegstagebücher und Kriegsaktenstücke
enthalten soll, die Operationen und militärische Maßnahmen in der Marine, die
Bereitstellung des Marinemate als an Fahrzeugen und Flugzeugen, das Ar-
tillerie-Torpedo- und Munitionswesen betreffen, aber auch solche Schriftstücke,
die sich auf das Personal der Marine, auf Marinepolitik, volkswirtschaftliche
und völkerrechtliche Fragen bezieben. Leiter des Instituts und Direktor des
Archivs ist Konteradmiral v. Mantey, vormals Lehrer der Seekriegsgeschichte
an der Marineakademie. |
Preisaufgaben: Benekesche Preisaufgabe der Philosophischen Fakultät
der Universität Göttingen: „Die deutsch-französische Grenze soll nach den
Quellen zunächst des Mittelalters, möglichst auch kartographisch, dargestellt
werden.“ Bewerbungsschriften sind bis zum 31. August 1921 an die Fakultät
einzureichen. Der erste Preig beträgt 1700, der zweite 680 Mark. Die Zu-
erkennung des Preises erfolgt am 11. März 1922.
Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute,
Gesellschaften: Die philologisch-historische Klasse der Gesellschaft der
Wissenschaften in Göttingen ernannte zu korrespondierenden Mitgliedern
die Herren Prof. Dr. Hermann Oncken in Heidelberg, den Kunsthistoriker
Prof. Dr. H. Alfred Schmid in Basel (früher in Göttingen) und den Histo-
riker Dr. Friedrich Techen, Stadtarchivar in Wismar.
Das Deutsche Archäologische Institut in Berlin ernannte im Ja-
puar 1918 den Direktor des Saalburgmuseums Baurat Heinrich Jacobi in
Bad Homburg v. d. H. zu seinem ordentlichen Mitglied und den ordentlichen
Professor der Kirchengeschichte in Jena Dr. Hans Lietzmann zum Mitglied
seiner Zentraldirektion (1918).
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 2. | 20
298 Nachrichten und Notizen
Der frühere Staatssekretär Wallraf wurde, zum Vorsitzenden des Rhei-
nischen Vereins für Denkmalspflege und Heimatschutz gewählt.
JI. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historiker und
Historische Hilfswissenschaftler: Es habilitierten sich: Dr. Otto
Brandt (für mittlere und neuere Geschichte) in Kiel; Dr. Wilhelm Schuster
(neuere Geschichte) in Frankfurt a. M.; Prof. Dr. Bergsträsser (früher in
Greifswald) an der Technischen Hochschule in Berlin; Studienrat an der
Kaiserin- Friedrich -Schule in Homburg v. d. H. Dr. Ernst Gerland (für ost-
europäische Geschichte) in Frankfurt a. M. x
Zu außerordentlichen Professoren wurden ernannt: Dr. Paul Lensch (für
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte) in Berlin; die Privatdozenten Dr. Ernst
Hohl (alte Geschichte, früher in Straßburg) in Rostock; Dr. Ernst Gagliardi
in Zürich: Privatdozent Prof. Dr. Fritz Curschmann in Greifswald (mittlere
und neuere Geschichte).
Als ordentlicher Honorarprofessor für osteuropäische Geschichte wurde
nach Leipzig berufen Prof. Dr. Karl Stählin (früher in Straßburg).
Zu Ordinarien wurden ernannt: Dr. Willy Andreas, bisher Professor an
der Technischen Hochschule Karlsrube, in Rostock (mittlere und neuere Ge-
schichte); Oberlehrer Prof. Dr. Erich Ziebarth in Hamburg (alte Geschichte).
Der ordentliche Professor für alte Geschichte Dr. Martin Gelzer ist von
Straßburg in gleicher Eigenschaft nach Frankfurt a. M. berufen worden.
b)Kirchenhistoriker: Der Privatdozent D. Johann BaptistZellinger
in München wurde zum außerordentlichen Professor der Patrologie und christ-
lichen Archäologie, der außerordentliche Professor D. Wilhelm Goeters in
Bonn zum Ordinarius ernannt. Der ordentliche Professor D. Gustav Anrich
(früher in Straßburg) wurde nach Bonn berufen.
c) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich: Dr. Kurt Gerstenberg in
Halle, Dr. Robert Hedicke (früher Privatdozent in Straßburg) in Heidelberg.
Prof. Dr. Alfred Schmid in Göttingen folgte einem Ruf nach Basel als
ordentlicher Professor der deutschen Kunstgeschichte und Konservator der
dortigen Sammlungen.
d) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler: Es habilitierte
sich in Leipzig Dr. Georg Jahn. Der außerordentliche Professor Dr. Fried-
rich Lenz ist in gleicher Eigenschaft von Braunschweig nach Gießen berufen.
Außerordentlicher Professor Dr. Gerhard Keßler in Jena ist zum Ordinarius
ernannt. Der ordentliche Professor Dr. Joseph Eßlen vonder Handelshochschule
in Berlin wurde nach Göttingen, der ordentliche Professor Dr. Othmar Spann
von der deutsch-technischen Hochschule in Brünn als Nachfolger Philippovichs
an die Universität Wien, der ordentliche Professor Dr. Adolf Weber als
Nachfolger Prof. Pohles von Breslau nach Frankfurt berufen.
III. Archive und Bibliotheken. Anfang 1918 wurde dem bisherigen Hilfs-
arbeiter Dr. Felix Pischel das Amt eines zweiten Archivars beim Geheimen
Haupt- und Staatsarchiv in Weimar übertragen. — Zum Archivar wurden
ernannt: im Oktober 1917 der Archivassistent Dr. Joh. Schubert beim
Staatsarchiv in Wiesbaden und im Januar 1918 der Archivassistent Dr. Her-
mann Meyer beim Geheimen Staatsarchiv in Berlin. — Versetzt wurden im
Oktober 1918 der Archivar Dr. Albert Eggers von Posen an das Staats-
archiv in Hannover und an seine Stelle der Archivrat Dr. Georg Kupke in
Nachrichten und Notizen 299
Schleswig. — Zu Direktoren wurden ernannt: Geh. Reg.-Rat Dr. Woldemar
Lippert am Sächsischen Hauptstaatsarchiv in Dresden, im Juni 1918 der außer-
ordentliche Professor der deutschen Literaturgeschichte in Jena Dr. Rudolf
Schlösser am Goethe- und Schillerarcbiv in Weimar, im Oktober 1818 der
Staatsarchivar Geh. Archivrat Dr. Paul Richter in Wetzlar am Staatsarchiv
in Schleswig und der Archivar Geh. Archivrat Dr. Konrat Wutke in Breslau
am gleichen Archiv. Zu Assistenten an der Hofbibliothek in Wien
wurden im Juli 1918 die bisherigen wissenschaftlichen Hilfsarbeiter daselbst:
Dr. Franz Kasper und Dr. Emil Winkler, zu Bibliotbekaren der Hilfs-
bibliothekar an der Breslauer Universitätsbibliothek Dr. Paul Reiche an der
Universitätsbibliothek in Greifswald und der Assistent an der Biblio-
thek in Berlin Dr. jur. Friedrich Labes an der Stadtbibliothek in Hamburg,
sowie der Kustos an der Universitätsbibliothek in Freiburg i. Br. Prof. Dr.
Alfred Götze daselbst ernannt. — Unter Beibehaltung von Rang und Titel
wurden versetzt der Oberbibliothekar an der Bibliothek in Berlin Dr.
Walter Meyer an die Universitätsbibliothek in Königsberg i. Pr., der Biblio-
thekar Dr. Heinrich Kau von der Greifswalder an die Marburger Univer-
sitätsbibliothek und der Bibliothekar Dr. Hans Daffis von der Universitäts-
bibliothek in Berlin an die dortige (Kgl.) Bibliothek. Ferner wurde im Sommer
1918 der Landtagsbibliothekar Dr. W. Hoppe in Dresden zum Bibliotheks-
vorstand der Bibliothek der Handelskammer in Berlin ernannt. Sein Nach-
folger wurde der bisherige Assistent an der Dresdener Landesbibliothek Dr.
Rudolf Bemmann. An seine Assistentenstelle trat Dr. Jacob Jatzwauk. —
Dem Ersten Bibliothekar der deutschen Bücherei zu Leipzig Dr. Otto Lerche
wurde im April 1918 die an der Provinzialbibliothek zu Hannover neuerrichtete
Bibliothekarstelle übertragen, Oktober 1917 wurde der Oberbibliothekar des Reichs-
gerichts Dr. Gustav Wahl in Leipzig zum Leiter der Stadtbibliothek in Hamburg,
der Oberbibliothekar an der Bibliothek Dr. Gottlob Naetebus in Berlin im
August 1918 zum Direktor der dortigen Universitätsbibliothek, und zum Direktor
der Wiener Hofbibliothek im Februar 1918 der bisherige Vizedirektor Dr. J.
Donabaum, znm Vizedirektor der Professor der klassischen Philologie Dr.
J. Bick in Wien ernannt. — Zu Oberbibliothekaren wurden ernannt: im
August 1917 der Bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Leipzig Prof.
Dr. Fr. H. Weißbach; im September 1917 der Bibliothekar beim Reichstag
Dr. Bratz, und Anfang 1918 der Bibliothekar an der Hof- und Staats-
bibliothek Dr. Erich Petzet in München. — Der Titel Professor wurde im
Oktober 1917 dem Oberbibliothekar an der Landesbibliothek in Fulda Dr. Karl
Scherer verliehen. — Archivassistent Dr. W. Schmidt wurde von Marburg
nach Wetzlar versetzt. — Der frühere Direktor des Stadtarchivs in Metz
Dr. Aloys Ruppel ist als Prof. Scherers Nachfolger zum Bibliothekar der
Ständischen Landesbibliothek in Fulda ernannt worden. — Zu Bibliothekaren
wurden bestellt: Dr. Hermann Haering an der Universitätsbibliothek Tü-
bingen, Siegmund Keller und Prof. Dr. Kurt Balcke an der Staats-
bibliothek in Berlin. — Der Bibliothekar an der Universitätsbibliothek Halle
Dr. iur. Wolfram Suchier ist als Direktor der Städtischen Bücherei nach
Erfurt berufen.
IV. Museen: Im August 1917 wurde zum Assistenten am kunstgeschicht-
lichen Museum der Universität Würzburg Dr. Richard Sedlmaier ernannt.
20*
300 Nachrichten und Notizen
Im Sommer 1918 wurde zum Kustosadjunkt am Kaiser-Karl-Museum für
österreichische Volkskunde der Privatdozent der Ethnographie Dr. Arthur
Haberlandt in Wien; zu Kustoden die bisherigen Direktorialassistenten bei
der Nationalgalerie in Berlin Prof. Dr. Hans Markowsky, beim Antiquarium
und den Sammlungen antiker Bildwerke der Museen in Berlin Prof. Dr.
Bruno Schröder und an der Graphischen Sammlung in München Dr.
Konrad Weinmayer; zum Konservator der Kunstsammlungen und zum
Bibliothekar der Kunstakademie in Düsseldorf der Kunsthistoriker Dr. Richard
Klapheek und zu Direktoren: des Stadtgeschichtlichen Museums von Leipzig
im Februar 1918 der bisherige erste Assistent Dr. Friedrich Schulz, der
Graphischen Sammlungen in München im Februar 1918 der Kunsthistoriker
Dr. Otto Weigmann, der beiden Museen in Weimar im Juli 1918 der
Kunstliterat Dr. W. Köhler und des Gewerbemuseums und der Bibliothek
der Zentralstelle für Gewerbe zu Darmstadt im November 1918 der Direktorial-
assistent am Kaiser- Friedrich- Museum in Posen, der Kunsthistoriker Dr.
Georg Haupt ernannt. Der Kustos Prof. Dr. Otto Weber wurde zum
Direktor der vorderasiatischen Abteilung der staatlichen Museen in Berlin
ernannt.
Todesfälle. Im Januar 1918 starb im Alter von 63 Jahren der frühere bul-
garische Unterrichtsminister, später ordentlicher Professor der slawischen Philo-
logie und Altertumskunde in Prag und zuletzt in Wien Dr. Josef Konstantin
Jirecek. Er verfaßte 1872 eine Bibliographie de la littérature bulgare mo-
derne 1806—1870; 1876 eine Geschichte der Bulgaren und 1877 eine histo-
risch-geographische Studie über „Die Heerstraße von Belgrad nach Konstan-
tinopel und die Balkanpässe“. 1911 erschien der 1. Band seiner Geschichte
der Serben, bis 1871 reichend. Schon 1892 ging diesen Arbeiten seine Heraus-
gabe eines serbischen Urkundenbuchs voraus.
Am 10. Februar 1918 starb in Amsterdam, im Alter von 75 Jahren, Dr.
Karl Theodor Wenzelburger. Er lieferte 1879—1886 die bis 1648 reichende
„Geschichte der Niederlande“ zur „Allgemeinen Staatengeschichte“. Diese
Arbeit wurde später überholt und fortgesetzt durch Blocks Werk: Geschiedenis
van het Nederlandsche Volk, 8 Bände, 1892—1908 (auch in deutscher Ausgabe).
Eine Zeitlang war er Berichterstatter der Kölnischen Zeitung für die Niederlande.
Am 12. Februar 1918 starb in Dresden der em. Professor der Technischen
Hochschule und Direktor des Statistischen Landesamts, Geh. Reg.- Rat Dr.
Victor Böhmert, im Alter von 79 Jahren. Seine Arbeiten liegen ganz auf
dem Gebiete der Volkswirtschaftslehre, Arbeiterfrage und Armenpflege.
Im Februar 1918 starb in Zürich, im Alter von 73 Jahren, Dr. Georg
Cohn, ordentlicher Professor des deutschen Rechts und der Rechtsgeschichte
sowie Mitherausgeber der Zeitschrift für vergleichende Rechts wissenschaft.
Februar 1918 starb der Kunstliterat Konservator der Sammlungen an der
(Kgl.) Kunstakademie in Düsseldorf, Professor Dr. Hermann Board, im Alter
von 51 Jahren. Von Haus aus Architekt, betätigte er sich vor allem als
Kunstschriftsteller.
Anfang März 1918 starb in Heidelberg, im Alter von 74 Jahren, der em.
ordentliche Professor der allgemeinen Geschichte in Dorpat Wirkl. Staatsrat
Dr. Otto Waltz. Er schrieb über den Wormser Reichstag von 1521 (1868),
Nachrichten und Notizen 301
über die Denkwürdigkeiten Kaiser Karls V. (1901) und über Fra Bartolomé de
las Casas (1905). Auch gab er die Flensheimer Chronik (1874) heraus.
Am 10. März 1918 starb in Berlin im Alter von 81 Jahren Geh. Reg.-Rat
Erast Friedel, Geschichtsforscher auf dem Gebiete der märkischen Geschichte
und Heimatkunde.
Am 24. März 1918 starb in Straßburg im Alter von 80 Jahren der ordent-
liche Professor des deutschen Staats- und Handelsrechts, Wirkl. Geh.-Rat Dr.
Paul Laband. Von seinen zahlreichen Untersuchungen und Schriften seien
hier nur einige herausgehoben: „Über den Verfasser und die Handschriften-
Genealogie des Schwabenspiegels“ (1861); „Beiträge zur Kunde des Schwaben-
spiegels“ (1861) und seine Ausgabe des „Magdeburger Schöffenrechts“ (1863).
Auch für den Historiker unentbebrlich ist sein bedeutendstes und bekann-
testes Werk, sein „Staatsrecht des Deutschen Reichs“ (3 Bände 1876—1882;
5. Aufl., 4 Bände 1911—1914). Daneben seien noch größere Werke wie: Jura
Prutenorum (1866); Magdeburger Rechtsquellen (1869) erwähnt. Laband war
auch Herausgeber des Archivs für öffentliches Recht, der Deutschen Juristen-
zeitung und des Jahrbuchs des öffentlichen Rechts.
Den Tod fürs Vaterland starb am 5. April 1918 der frühere Mitarbeiter
am (Kgl.) Preuß. Historischen Institut in Rom im Alter von 31 Jahren, Dr.
Hermann Kalbfuß, zuletzt mit der BE der Regesten der Burg-
grafen von Nürnberg beauftragt.
Vor dem Feinde fiel im April 1918 der d der Geschichte an
der Universität Bonn Dr. Fritz Ohman n.
Im Mai 1918 starb in Dresden im Alter von 75 Jahren der Kunsthistoriker
Geh. Hofrat Prof. Dr. Adolf Philippi. Unter seinen kunsthistorischen
Arbeiten über die Kunst in Deutschland, in den Niederlanden, Italien, Spanien,
sei hier seine bekannteste Arbeit „Die Kunst der Renaissance in Italien“
(2. Aufl. 1905) und seine anch ins Englische übersetzte Monographie „Florenz“
(2. Aufl. 1908) besonders rühmend hervorgehoben. Ibm verdanken wir auch
die ausgezeichnete Neubearbeitung des 3. (Renaissance-) Bandes von Springers
Handbuch der Kunstgeschichte.
Ende Mai 1918 starb der Direktor des (Kgl.) Staatsarchivs zu Breslau
Geh. Archivrat Dr. Otto. Meinardus, im Alter von 64 Jahren. Er betätigte
sich sowohl als Herausgeber wie als historischer Schriftsteller. Von seinen
Arbeiten seien genannt: Das Urkundenbuch der Stadt und des Stiftes
Hameln (1887); Protokolle des brandenburgischen Geheimen Rats aus der
Zeit des Großen Kurfürsten (1889—1907); Der Katzenelnbogener Erbfolge-
streit (1899—1901) sowie Neumarktisches Rechtsbugh (1906).
Im Mai 1918 starb zu Graz im Alter von 78 Jahren der em. ordentliche
Professor der Nationalökonomie Hofrat Dr. Richard Hildebrand. Sein Buch
„Recht und Sitte auf den verschiedenen wirtschaftlichen Kulturstufen“ 1896,
2. Bearbeitung 1907, hat Aufsehen erregt, aber aueh kräftigen Widerspruch
gefunden.
Im Mai 1918 starb in Marburg (Hessen) der em. ordentliche Professor der
alten Geschichte, Dr. Elimar Klebs, im Alter von 65 Jahren.
Anfang Juni 1918 starb der Professor der Geschichte an der Akademie
in Posen, Dr. Heinrich Weber, im Alter von 59 Jahren.
302 Nachrichten und Notizen
Am 8. Juni 1918 starb in Dalhem bei Lüttich der ordentliche Professor
der alten Geschichte, auch Bürgermeister von Dalhem, Dr. Henri Francotte,
im Alter von 62 Jahren. Er hat sich besonders auf dem Gebiete der griechi-
schen Kulturgeschichte betätigt und schrieb u. a. 1901 eine Geschichte der
„Industrie dans la Grèce aucienne“ in 2 Bänden.
lm Juli 1918 starb im Alter von 75 Jahren in Magdeburg der frühere
Direktor des Prinz-Heinrich-Gymnasiums zu Berlin-Schöneberg, Geh. Reg.-Rat
Prof. Dr. Otto Richter, der sich besonders auf dem Gebiete der Erforschung
des römischen Altertums betätigte. Er war Mitglied des Archäologischen
Instituts in Berlin.
Im Juli 1918 starb durch Absturz in den Salzburger Alpen der außerordent-
liche Professor für Theatergeschichte an der Universität Wien, Dr. Alexander
von Weilen, im Alter von 55 Jahren.
Anfang August 1918 starb in Oberursel im Taunus der em. ordentliche
Professor der Kirchengeschichte an der Universität Jena, D. Friedrich
Nippold, im 80. Lebensjahre. Mit ihm ist einer der fruchtbarsten Vertreter
der liberalen Theologie der letzten Generation dahingegangen. Er hat sich
auf den mannigfaltigsten Gebieten der Kirchengeschichte und der Theologie
überhaupt betätigt. Für den Historiker wurde er besonders durch folgende
Werke bekannt: Handbuch der neuesten Kirchengeschichte (3. Aufl. bis 1903)
in 5 Bänden; Der Jesuitenorden von seiner Wiederherstellung bis zur Gegen-
wart (67); Chr. B. Jos. Bunsen, 3 Bände (68 — 71); Theorie der Trennung von
Kirche und Staat, geschichtlich beleuchtet (Rekt. R. 81); Berner Beiträge zur
Geschichte der Schweizer Reformkirchen (84); 1885—1887 veranstaltete er eine
Neuausgabe von Hagenbachs dreibändiger Kirchengeschichte und gab als ehe-
maliger Schüler R. Rothes 1889—1890 dessen gesammelte Vorträge und Ab-
handlungen, aber auch gleichzeitig die Boyenschen Memoiren heraus. 1899
faßte er in 2 Bänden seine kleinen Schriften zur inneren Geschichte des
Katholizismus zusammen. In vielen Schriften nahm er Stellung zu aktuellen
Fragen der katholischen Kirchenpolitik, über das Verhältnis von katholischer
und protestantischer Kirche und zur Jesuitenfrage.
Mitte August 1918 starb in Frankfurt a. M. der Genealoge und Heraldiker,
Karl Kiefer, im Alter von 51 Jahren. Er war Hofgenealoge des Land-
grafen Chlodwig von Hessen und Herausgeber der Frankfurter Blätter für
Familiengeschichte und publizierte eine große Reihe von familiengeschichtlichen
Arbeiten, besonders zur Geschichte der Familie Haider.
Ende August 1918 starb in Berlin der Literarhistoriker und Goethe-
forscher Dr. med. Max Morris im Alter von 58 Jahren. Bis 1897 Arzt, be-
sonders als Schiffsarzt tätig, wandte er sich, heimgekehrt von einer Forschungs-
reise nach den Mentawaiinseln, nunmehr nur Schriftsteller, ausschließlich
Goethe-Studien zu, durch die er sich einen weithin bekannten Namen schuf;
besonders durch seine Ausgabe der Werke des jungen Goethe.
Mitte September 1918 starb in Stockholm der schwedische Literarhistoriker
Professor Karl Warburg, Mitglied der schwedischen Akademie und Biblio-
thekar der Nobel-Stiftung, im Alter von 66 Jahren.
Im September 1918 starb der zum Professor der Moskauer sozialistischen
Universität ernannte Direktor der Budapester Stadtbibliothek, Dr. Erwin Szabo,
einer der bedeutendsten Wirtschaftshistoriker Ungarns, im Alter von 40 Jahren.
Nachrichten und Notizen 303
Ende September 1918 starb in Gotha der außerordentliche Professor der alten
Geschichte an der Universität Jena und Oberlehrer am Gymnasium in Gotha, Dr.
Wilhelm Liebenam, im Alter von 59 Jahren.
Im September 1918 starb in Kopenhagen der frühere dänische Reichs-
archivar, Dr. jur. V. A. Secher, im Alter von 67 Jahren.
Am 14. Oktober 1918 starb in Paris der Begründer des Guimet-Museums,
Emile Guimet, korrespondierendes Mitglied der französischen Akademie der
Inschriften, im Alter von 83 Jahren.
Am 23. Oktober 1918 fiel an der Westfront der wissenschaftliche Hilfs-
arbeiter an der Papyrussammlung der Museen zu Berlin, Dr. Gerhard Plan-
mann, im Alter von 31 Jahren,
Im Oktober 1918 starb in München der außerordentliche Professor der
Volkswirtschaftslehre, Dr. Rudolf Leonhard, 39 Jahre alt. Er beschäftigte
sich mit ländlichen Wirtschaftsverhältnissen innerhalb und außerhalb Deutsch-
lands. Den Historiker interessierte ein Beitrag zur polnischen Kultur- und
Wirtschaftsgeschichte von 1916 (Schmollers Jahrbuch 40).
Im Oktober 1918 starb der außerordentliche Professor der deutschen
Geschichte Dr. Ernst Voigt in Gießen an seiner Verwundung im Alter
von 41 Jahren.
Mitte Dezember 1918 starb i in Charlottenburg der Bibliothekar und Archivar
der Berliner Akademie der Wissenschaften, Prof. Dr. Otto Köhnke, im
Alter von 54 Jahren.
Im Dezember 1918 starb in Dresden der Oberbibliothekar an der Säch-
sischen Landesbibliothek, Hofrat Paul Emil Richter, im Alter von 75 Jahren
nach 49 jähriger unermüdlicher Tätigkeit. Seine Arbeiten liegen vor allem
auf bibliographischem Gebiet. So veröffentlichte er die große „Bibliotheca
geographica Germaniae“ (1896/97) und die als Fortsetzung und Ergänzung
des Weinart gedachte „Literatur der Landes- und Volkskunde des Königreichs
Sachsen* (1889) nebst 15 Nachträgen.
Im Dezember 1918 starb in Wien der Literarhistoriker, Direktor des
Sophien-Gymnasiums, Reg.-Rat Dr. Gustav Waniek, im Alter von 69 Jahren.
Seine Werke über den Dichter Pyra (1882) und über Gottsched (1897) haben
ihm einen ehrenvollen Platz in der Gelehrtenwelt verschafft. Als Lehrer hat
er begeisternd gewirkt und so manchen Begabten für die Wissenschaft ge-
wonnen.
Am 29. Dezember 1918 starb in München der Präsident der bayerischen
Akademie der Wissenschaften, der klassische Philolog und Literarhistoriker
des Altertums, Geh. Rat Prof. Dr. Otto Crusius im Alter von 61 Jahren.
Sein Sondergebiet war das der antiken Lyrik und Kulturgeschichte. Auch
war er Herausgeber des „Philologus“. |
Am 4. Januar 1919 starb in Ruhpolding in Oberbayern der frühere ordent-
liche Professor der Philosophie an der Universität Bonn und spätere Reichs-
kanzler Dr. Graf Georg v. Hertling, Gründer der Görresgesellschaft, im
76. Lebensjahre. Große Verdienste um die Geschichtswissenschaft hat er sich
durch tatkräftige Förderung der Gründung des historischen Instituts in Rom
erworben, auch hat er die historische Literatur um manches feine Stück be-
reichert, so z. B. die Monographie des Albertus Magnus und seine in den
304 Nachrichten und Notizen
„Kleinen historischen Schriften zur Zeitgeschichte und Politik“ gesammelten
Abhandlungen.
Mitte Januar starb in Wien der ordentliche Professor der alten Geschichte
Dr. Adolf Bauer, Mitglied der Wiener Akademie der Wissenschaften. Bauer,
geb. 1855 zu Prag als Sohn eines Privatlehrers, studierte in Wien, Berlin und
Bonn Geschichte und Archäologie, habilitierte sich 1880 in Graz und rückte
dort zum Ordinarius auf. In den letzten Jahren wirkte er in Wien. Zuerst
bat er auf dem Gebiet der griechischen Geschichte, und zwar vornehmlich
quellenkritisch gearbeitet (Herodot, Plutarch), dann seine Forschungen auf das
Staatspolitische der Griechen im allgemeinen ausgedehnt und sich im beson-
deren als Erforscher der griechischen Kriegsaltertümer bewährt. In den letzten
15 Jahren war sein Forscherblick erfolgreich den Anfängen der christlichen
Weltchroniken zugewendet und führte zu wichtigen Aufklärungen über Fragen
der Literatur und der Weltanschauung.
Anfang Februar starb in Köln der Direktor des Wallraf-Richartz-Museums
Prof. Dr. Joseph Poppelreuter im Alter von 52 Jahren.
Am 21. Mai verschied in Berlin-Lichterfelde im 71. Lebensjahre der Militär-
schriftsteller Generalleutnant z. D. Armand Baron v. Ardenne, der Ver-
fasser der pseudonym erschienenen Geschichte des Großherzogtums Frankfurt.
Anfang Juli starb in Berlin-Zehlendorf der frühere Direktor der Reichs-
tagsbibliothek Prof. Dr. Johannes Müller, 69 Jahre alt
In Bonn starb der Ordinarius für Kirchengeschichte Prof. Dr. Joseph
Greving, 50 Jahre alt. 1868 als Sohn eines Lehrers in Aachen geboren,
widmete er sich nach Vollendung seiner Studien zunächst dem geistlichen
Stande. 1893 promovierte er zum Dr. theol. 1899 habilitierte er sich in Bonn
für das Fach der Kirchengeschichte. Sein Hauptarbeitsgebiet war die Re-
formationsgeschichte, der er in seinem Hauptwerk 1904 eine eingehende Dar-
stellung widmete. Neben einigen kleineren Schriften auf diesem Gebiete gab
er die Reformationsgeschichtlichen Studien und Texte heraus. Er war Mit-
arbeiter der Theolog. Revue, des Historischen Jahrbuchs der Görresgesell-
schaft; die Gesellschaft für Rheinländische Geschichtskunde und die Historische
Kommission für Westfalen zählten ihn zu ihren Mitgliedern.
305
Das Strafverfahren Gregors VII.
im Lichte der Ideen Augustins und Gregors I.
| Von
Gottfried Herzfeld.
Inhalt; Einleitung. — 1. Die Partei der Bösen und die böse Obrigkeit (membra
diaboli und tyrannus). — 2. Die Reihe der bösen Einzelhandlungen
in Gregors VII. Registram. — 3. Pädagogisch-seelsorgerische Begriffe.
— 4. Das stufenweise Strafverfahren. — 5. Ergebnisse.
Daß Gregor VII. ein schroffer Systematiker der Gedanken sei!,
daß er gewissermaßen eine Schematisierung früherer Anschau-
ungen vornahm?, wurde schon mehrfach bemerkt. Bernheim hat
den Augustinischen, durch Gregor I. übermittelten Ideenkreis dar-
gestellt, auf den unter anderen auch das System Gregors VII. zu-
rückgeht. Einzelne jener Ideen haben Schüler Bernheims be-
handelt. Eine zusammenfassende Darstellung aber des eigentüm-
lichen Gregorianischen Ideensystems fehlte®. Das erschwert das
Verständnis dafür, wie stark Gregors Einzeläußerungen und seine
ganze Tätigkeit in jenen ja zeitbeherrschenden Ideen wurzüeln.
So mag sich erklären, wie immer noch gegen Gregor der Vorwurf
erhoben wird, er sei mit blinder Leidenschaft, mit fanatischer
Beschränktheit bei seiner Tätigkeit verfahren‘. Nicht nur die po-
litische Behandlung König Heinrichs, auch das Strafverfahren gegen
1 Lamprecht: Deutsche Geschichte, 4. Aufl., II, 852; das „schroff“ schränke
ich im folgenden ein. |
- 2 Hauck: Deutsche Kirchengeschichte, III, S. 762.
s Einen Überblick über einen Hauptteil dieses Systems gebe ich unter
Vergleich mit Gregors VII. Quelle, Gregor I., in meiner Dissertation s. u., wo
auch die Hinweise auf Bernheims einschlägige Aufsätze.
80 Walther Schultze in Gebhardts Handbuch, 4. Aufl., S. 354. Ich be-
tone freilich auch, daß Gregor aus allgemeinen Ideen, aber nicht in fanatischer
Nichtachtung der Wirklichkeit gehandelt hat.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 8. Ä 21
306 Gottfried Herzfeld
viele Geistliche wird so gezeichnet i. Dagegen sticht dann freilich die
gelegentliche Anerkennung von Gregors diplomatischer Kunst ab?.
Zur Lösung dieses Widerspruchs untersuche ich das Strafver-
fahren Gregors, wie es aus seiner allgemeinen Ideenwelt erwächst.
Ich bringe zunächst drei Begriffskreise, die für das Verständnis
von Gregors Strafverfahren wesentlich sind. Erstens das allge-
meine Ideensystem, das Gregor von Augustin bezw. Gregor I.
übernommen, aber original ausgeprägt hat. Zweitens die Reihe
der typischen bösen Einzelhandlungen, die Gregors Registrum
kennt. Drittens eine Reihe von Ideen°®, die zwar an sich schon
zum allgemeinen Ideenkreise gehören, aber besondere Beachtung
und Stellung verdienen, weil sie Gregor ermöglichen, die Unter-
suchung und Bestrafung eines Sündenfalls mit diplomatischem Ge-
schick bezw. pädagogisch-seelsorgerischem Takt hinzuziehen oder
zu beschleunigen. Sie schlagen also die Brücke von der starr
fordernden Idee zu der politischen Praxis.
Bei der folgenden Darstellung dieser Ideenreihen lege ich
Gregors VII. Registrum allein zugrunde“, denn nur aus ihm ist
die innere Folgerichtigkeit seines Verfahrens zu entnehmen“.
, I. Die Partei der Bösen und die böse Obrigkeit“.
(Membra diaboli und tyrannus.)
Unsystematisch scheinbar und voll Temperament spricht sich
Gregor im Registrum aus. Aber bei näherer Betrachtung finden
—
ı Vgl. z. B. Martens Auffassung der Behandlung Liemars, s. meine Disser-
tation, Papst Gregors Begriff der bösen Obrigkeit, Greifswald 1914, S. 78.
2 So Dietrich Schäfer: Deutsche Geschichte, I, S. 218.
3 Misericordia, promissiones, fraus u. ä.
4 Daß viele der dargestellten Ideen nicht Gregor allein eigentümlich sind
geht u.a. aus Bernheims und seiner Schüler Arbeiten hervor. Eine Quellen-
vergleichung würde den Rahmen vorliegender Darstellung überschreiten. Für
Gregor VII., Gregor I. und Augustin gab ich sie in meiner Dissertation s. u.
> Für den letzten Teil vorliegender Arbeit durfte ich meine Belege er-
gänzen aus den Aufzeichnungen eines Kommilitonen und Schülers Bernheims,
Heinrich Kirsch, der fürs Vaterland in Rußland fiel. Da es ihm nicht mehr
vergönnt war, seine umfangreichen und sorgfältig gesammelten Materialien zur
Dissertation zu verarbeiten, sei ihm hier Nachruf und Gedenken gewidmet:
Heinrich Kirsch, aus Nimptsch in Schlesien, geb. 24.1.1890 (Sohn des
Gerichtssekretärs Heinrich Kirsch in Liegnitz), fiel als Kriegsfreiwilliger im
Reserve- Regiment 226 am 14. Oktober 1914 bei Lyck.
€ Zu diesem Abschnitt vgl. meine Dissertation: Icli betone, daß hier jeder
Einzelzug des folgenden Bildes auf Grund zahlreicher Belege als typisch er-
Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 307
wir auch die heftigen Äußerungen hineingestellt in einen festen
Rahmen systematischer Ausdrucks- und Beurteilungs weise. Dem
rex Christus und seinen Anhängern, den filii Dei, die in Frieden
leben!, steht der diabolus gegenüber, der seine filii zur discordia
-anstiftet. Von ihm gehen schließlich alle einzelnen sündigen
Handlungen aus. Er ist vor allem der Ratgeber, consiliarius,
das Vorbild, exemplum, und der Urheber, auctor, des bösen Herr-
schers. Alle Bösen, die membra diaboli, scharen sich um den
bösen Herrscher, den tyrannus, als Vorbild und Führer. Wie der
‘diabolus metaphysischer Anstifter, so ist der tyrannus irdisches
Haupt und Mittelpunkt der bösen Menschheit. Gegen diesen
tyrannus richtet sich vorwiegend Gregors Straftätigkeit. Sie bleibt
daher dunkel, wenn wir nicht jenen Begriff der bösen Obrigkeit
verstehen ?.
Der tyrannus ist gleich allen Bösen ein membrum diaboli, den
er nachahmt® in der Gesinnung, der superbia, wie in seinen Hand-
lungen, den iniquitates. Er verstößt damit gegen die Idee der
justitia, die im regnum Christi herrscht, die der Papst vertritt und
der jede gute Obrigkeit dient. Den Zustand des regnum Christi,
pax und quies, den Gregor für Kirche und Land erstrebt, stört
und bekämpft der böse Herrscher. Er verschuldet also die dis-
cordia, in der die Partei der Bösen lebt. Sein Motiv ist, ganz
anders als bei der guten Obrigkeit und speziell beim Papst, welt-
liche Herrschbegierde, die cupiditas dominandi‘. So unterliegt er
dem allgemeinen Motiv aller Bösen, dem sua quaerere’. Mit
jener Gesinnung und Handlung ist der tyrannus persönlicher Ur-
heber oder auctor aller der einzelnen Mißstände und Vorfälle in
verschiedenen Ländern und Kirchen. In typischen Zügen schildert
—
wiesen ist; s. Inhaltsübersicht und Schlagwortverzeichnis. Gelegentliche bib-
dische Anklänge ersparen nicht eine Darstellung des eigentümlich zusammen-
hängenden gregorianischen Ideensystems.
Qui paci dant operam s. Jaffé Reg. II, 71 (194).
2 Böse Obrigkeit oder tyrannus bezeichnet so gut den geistlichen, wie den
weltlichen Herrscher. Wie notwendig eine Erörterung dieses Begriftes ist,
zeigen Martens Worte (II, 18): „die in Reg. II, 5 uns begegnende Unterschei-
dung von rex und tyrannus ist ohne Belang!“ vgl. dagegen meine Diss. über
den Begriff tyrannus s. a. von Below: Der deutsche Staat des Mittelalters, I,
S. 141, Anm. 1. Der hier gegebene Hinweis auf antike Vorstellungen ge-
zugt nicht.
- :3 ]mitari. * Gloria saeculi u. ä.
5 Oder amor sui, so vor allem bei Augustin.
0 21
308 Gottfried Herzfeld
Gregor diese Folgen böser Obrigkeit, die alle dringend päpstliches
Eingreifen fordern: Der höse Herrscher schadet seinem eigenen
Seelenheil. Er untergräbt die Würde, die dignitas, seiner Herr-
schaft. Sein Reich richtet er materiell zugrunde!, denn discordia
und ihre Folgen, Mord, Raub, Brand usw. kommen durch ihn über
das Land, das mit all diesem sich im Zustand der confusio be-
findet. Sein Volk verdirbt der Herrscher zuerst durch sündige
Nachsicht, durch negligentia, dann durch böses Beispiel, durch sein
exemplum. Die, deren Seelen er so verführt hat, hängen ihm an,
begünstigen und bestärken ihn als seine fautores im Bösen.
II. Die Reihe der bösen Einzelhandlungen.
Nur zwei wichtige Folgerungen aus dem dargelegten Ideen-
system hebe ich hervor. Einmal ist klar, daß der Papst sich
jeder bösen Obrigkeit gegenüber zum Einschreiten verpflichtet
fühlt”. Die eigentümliche Verkettung von politischen Ideen mit
religiösem und kirchlichem Interesse verlangt das. Zweitens aber
kann niemand mehr behaupten, daß Gregors Denken und Handeln
von blinder Leidenschaft erfüllt sei. Vielmehr gehorcht sein
starkes Temperament immer wieder dem Zügel des Systems“.
Dies zeigt sich auch, (wenn wir jetzt eine Überschau halten über
die bösen Einzelhandlungen, die Gregor tadelnd und strafend er-
wähnt. Auch hier herrscht trotz der zunächst verwirrenden
Fülle der getadelten Sünden typische, nur scheinbar leidenschaft-
liche Ausdrucks- und Denkweise. Tatsächlich ordnen sich die
Belege, in denen Gregor böse Handlungen kennzeichnet, zwang-
los gewissen Kategorien ein. Ich finde da:
1. Amtssünden.
a. patientia criminosa (negligentia, relaxare); b. usurpatio (se
intromittere u. ä.); c. Symonie (zugleich Hauptfall der Ketzerei“).
2. Gewalttaten.
a. bona rapere und detinere; b. capere, interficere u. ä.
1 Confundere.
2 Daß also sein Handeln aus innerster religiös - sittlicher Verpflichtung
fließt.
Das wird bestätigt bei Betrachtung der Sünden- und Strafstufen vgl. u.
Für Gregors wechselnden Gebrauch des Wortes haeresis s. Martens I,
261f. Für unseren Zweck erübrigt sich seine Erörterung.
Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 309
3. Sünden der Gesinnung.
mendacium, perjuria, calumniari, fraus.
4. Fleischessünden.
fornicatio und incestum.
5. Parteiung der Bösen.
a. malis fovere; b. seductio und conspiratio; e. scindere, separare.
6. Vergehen gegenüber dem pästlichen Amts-
und Strafverfahren.
a. Gerufen non venire; b. obsistere, concilium impedire; c. Bruch
von Versprechungen, fraus, fraus als species sanctitatis; d. zu-
sammenfassend: superbia, . inoboedientia, obduratio.
7. Zusammenfassende Ausdrücke.
a. Für Handlungen: facinus, injuriae, scelera, sacrilegium u. ä.;
iniquitates. b. Für Gesinnungen: superbia als Wúrzel, Grund-
sünde; malitia, nequitia, odium, invidia u. ä. c. die genannten
bösen Handlungen verletzen zugleich heilige Person oder Idee:
Papst, heiligen Stuhl, kanonisches Recht; ecclesia, fides, religio;
pax, quies, justitia; Gott.
1. Amtssünden. 8
Unter den Amtssünden findet sich zunächst die Sünde fahr-
lässiger Amtsverwaltung: patientia criminosa oder negligentia !.
Gregor redet ja oft genug von der patientia, die er im eigenen
Amte ausübt. Und immer muß er darauf achten, daß sich diese
patientia nicht in culpa verkehrt, indem von den Sündern die
Langmut der Kirche gehißbraucht wird‘. Worte wie das „clamo,
clamo et iterum clamo“ sind daraus zu verstehen, daß Gregor
nicht die Sünde des duldenden Schweigens auf: sich laden will“.
ı Negligentia kommt hier aus anderem Gesichtspunkt in Betracht als unten.
Es bezeichnet dort zusammenfassend eine Sündenstufe, hier nur die einzelne
Sünde an sich; beides natürlich im Sinne Gregors. Diese Doppelstellung
braucht nicht zu befremden. Ähnlich steht es ja mit der superbia innerhalb
‚der Lehre Gregors I. von den sieben Hauptlastern. Vgl. M. Gothein: Die Tod- .
sünden;. Archiv f. Religionswissensch. 1907, Bd. 10, S. 416 ff.
2 V, 20 (316) patientiam Romana ostendit ecclesia ... ipsius misericordia
versa est tuo opere in culpam .. qua nimium impudens abuteris. VIII, 43 (494)
abuti- patientia nostra; ebenso VIII, 18 (449).
3 1I, 8 (215) periculosum nobis . . . justitiae regulas declinare et sub silentio
dissimulare: ähnlich öfters. | l
310 | Gottfried Herzfeld
An seinen Vorgängern tadelt er die sündhafte negligentia’, am
Bischof die patientia criminosa?._
Werden in patientia, negligentia, taciturnitas die Pflichten des
Amtes vernachlässigt, so handelt es sich im folgenden um positive
Anmaßung von Verrichtungen und Amtsfunktionen, um die Sünde
der usurpatio. Drei wichtigste Arten dieser Sünde bietet Gregor
im Registrum. 1. Ein im Amt Befindlicher maßt sich unbefugt
irgend eine Handlung an. So trifft einen Bischof der Tadel:
licentiam usurpas cxcommunicandi coenobium?. Umgekehrt wird
in Amtsanmaßung die päpstliche Strafe übergangen“. Anmaßung
einzelner Amtsfunktionen liegt vor, wenn jemand unberechtigt
Weihen erteilt, auf eine advocatio Ansprüche macht u. ä.“. Typi-
scher Grundzug ist hier überall die Anmaßung irgendwelcher
officia oder ihre ungerechte Handhabung. 2. Noch stärker wird
diese Anmaßung, wenn ein seines Amtes Unwürdiger Amts-
funktionen usurpiert, die ihm schon untersagt sind. Die der
Simonie oder fornicatio Schuldigen sündigen so durch Ausübung
ihres Amtes, officia usurpantes“. Amtsanmaßung begehen weiter
die schon vom Interdikt oder von Exkommunikation und Suspen-
sion Betroffenen. Solche sacrilega usurpatio’ begeht z. B. Isem-
bert, der sich nicht scheut, interdictus episcopalem sedem usur-
pare”. 3. Ein Böser usurpiert, ohne schon ordnungsmäßig im Amt
zu sein, dessen Stellung oder Funktionen’. Bezeichnenderweise
werden weltliche Fürsten, so Heinrich und Rudolf, gelegentlich
demselben Gesichtspunkt unterworfen“.
Als besonderer Fall der schon behandelten Amtssünde endlich
muß hervorgehoben werden die Simonie,, bei der die Art des un-
1 8. IV, 28 (286); V, 5 (292) u. mehrfach.
2 So II, 11 (126) episcopi ... subditorum crimina per negligentiam portant.
3 J, 68 (87) u. ö. N
‘ So im Fall Heinrichs s. IV, 2 (244) vgl. Coll. 15 (540); VI, 8 (326) presby-
teros restituit; VIII, 48 (600) missas celebrare interdictis; V, 14a (308).
è VI, 3 (326) unberechtigte Weihe; II, 14 (129) de advocatione se intromittere;
vgl. II, 6 (118); Coll 32 (561) decanus . . . officia . . . arripuit.
s IV, 20 (270), vgl. II, 45 (159) divina ministeria indigne tractantur.
7 II, 76 (201), vgl. II, 52a, wo Suspension angedroht.
8 II, 2 (110), vgl. IV, 8 (252); V, 8 (296); V, 9 (298); VIII, 48 (500) ceteros
sacerdotes interdicentes contra interdictum officia divina celebrare . indigne
usurpare u. oft. o. |
° I, 82 (103) insana occupatio abbatiae, ähnlich liegt der Fall Tedalds.
von Mailand. S. a. IV, 14 (261) vgl. V, 5 (293); V, 6 (294) sedis occupatio..
Durch den Ausdruck inordinate intrare Coll 26 (552). l
Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 311
rechtmäßigen Amtserwerbs, interventu pretii, noch besonders be-
tont wird.
2. Gewalttaten.
Die Gawaan keunzeichnet Gregor selbst als besondere
Sündenklasse durch allgemeine zusammenfassende Ausdrücke, wie
arma portare contra justitiam, dem häufigen violare, opprimere
u. a.
Eine erste Gruppe der Gewalttaten falt Gregors Redewen-
dung zusammen: aliena bona injuste possidere'. Ungerechte Ent-
fremdung von Gütern erscheint am häufigsten als rapina bonorum,
als direkter Raub?. Die Entfremdung von Gütern wird etwas
modifiziert, wenn Böse etwa Gut der Kirche verschleudern oder
verwüsten, wie es die oft gebrauchten Worte dissipare, dispen-
dere, devastare, dilapidare andeuten. Genau so sündigt der,
welcher Güter ungerecht empfängt?. - Dem bösen Herrscher
Philipp wird jene Sünde im Einzelfall vorgeworfen‘, sie ist aber
vor allem schon typisch mit dem Begriff der bösen TORES ver-
bunden *.
Der Böse setzt die sündige Handlung vielfach dadurch fort,
daß er die geraubten Güter dem rechtmäßigen Besitzer oder Ge-
braucher, vorenthält. Er begeht die Sünde des detinere bonat
Die Sünde des detinere erstreckt sich aber auch auf Vorrechte
und Verpflichtungen, auf Benefizien, Privilegien und Zehnten‘.
So kann Gregor diesen Begriff benutzen zur Geltendmachung
weitgehendster politischer Ansprüche wie gegenüber Spanien und
Korsika®.
VII. 10 (393) vgl. V, 17 (813) bona non abalienare ad resistendum justitiae.
2 8. I, 21a (37); VI 67 (86); 78 (99); 69 (88); II, 5 (114); 52 (169): 52a
(169); 54 (172) u. oft.
3 VI, 5b (333) injuste accipere: so öfter.
1 11,5 (114). |
s VIII, 21 (453) qui snperbia, rapinis . . etc; darum erhebt Gregor den
Vorwurf dieser oder anderer typischer Einzelsünde z. B. gegen Wibert und
Heinrich schon dadurch, daß er sie unter den Begriff des tyrannus subsummiert;
s. das: inter quos specialiter Heinricus . . VII, 14a (402): vgl. I, 29 (53) inter
ceteros hujus saeculi principes.
e VI, 8 (337) detinere . . injuste rapta; ähnlich oft.
” 11,77 (202) decimas retinuisti, ähnlich öfters; Coll 6 (526) annuos census
nec aliena rapere, nec debita retinere.
3 S. IV, 27 (286) propter tyrannidem detentum; V. 4 (290) illi qui eam
hactenus violenter tenuerunt.
312 Gottfried Herzfeld
Von den Sachen greift die Gewalttat der Bösen vielfach zu
Personen über, die sie gefangen nehmen, gewalttätig behandeln,
gar töten. Alle potentes hujus saeculi begehen diese Sünde’.
Endlich suchen die Bösen durch Gewalttat sogar andere auf ihre
Seite zu ziehen: certant miseri, membra diaboli, ut (fratres nostri)
ejusdem misera servitate opprimantur?. Wie gegenüber dem Papst
kann sich auch sonst die Gewalttat der Bösen so steigern, daß
sie mit dem Tode drohen, ja töten®. Die formido necis weist.
auf typische ärgste Gewalttat der Bösen“.
3. Gesinnungssünde.
Nicht nur durch Gewalttat, auch durch List und Betrug suchen
die Bösen ihre Ziele zu erreichen, sie handeln malo ingenio“,
begehen also geistige Sünde®. Hierher gehören die machinationes
und calliditates”. Geromir von Prag gewinnt so betrügerisch
fremdes Gut. Die Bösen laden auf sich cupiditatis perfidiam’,
sie begehen vielfach ein perjurium pro cupiditate!®. Die Nor-
mannen versuchen, so bona ecclesiae multotiens perjuri auferre ''.
Eine besondere Ausprägung erhält das lügnerische Verhalten der
Bösen, wenn sie durch verleumderische Ränke, durch calumniari
sündigen. Wenn Geromir von Prag fraudulenter querelas führt
über seinen Gegner'?, wenn die Feinde der Kirche sich zu Ver-
leumdungen versteigen'®, handeln sie als calumniari nitentes'*. Be-
+ VIII, 44 (495) principes mundi et potentes saeculi. . nos odiunt .. contra
nos (deseviunt...conantur.. vitam auferre vgl. VIII, 21; ähnliches öfter.
? S. VIII, 26 (474) Einzelfälle solcher gewaltsamen Verführung s. u. bei
seducere.
s Vgl.o.
S. ITI, 4 (207); zur interfectie vgl. I, 20 (34; I. 34 (62); I, 49 (69) u. oft
5 V; 17 (313) u. öfter.
0 vgl. die häufigen Doppelausdrücke für geistige Sünde und Gewalttat
wie studio seu violentia, ingenio seu, violentia, violenter et frandulenter u. a.
: IV, 6 (250) haereticis calliditatibus armati, : VII, 51 (503) impiorum .
fraudes et machinationes, so öfter.
» Castrum quod fraudulenter cepisti . . . quanta fraude ... lügend quasi
ex nostra concessione rapacitatem roborando s. II, BALLON 11, Tu. II, 8, ähnlich
öfter.
° VI, 39 (477) u. oft. 0 VII, 14a (401).
1 IV, 7 (251), VII, 14a (401) perjurium pro cupiditate honoris ant pecuniae,
ähnlich oft.
183 II, 6 (118) vgl. II, 7 u. 8.
13 J, 70 (90) haereticorum dolosae objectioues.
14 11,26 (139). Fälle von calumniari noch öfter.
Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 313
sonders bemerkenswert sind die Fälle, in denen sich diese Sünde
gegen den Papst richtet und sein Verfahren in verleumderischer
Weise beeinträchtigt wird. So verleumden einige in falsitas des
Papstes Gesinnung, ändern in fraus und falsitas vielleicht päpst-
liche Briefe, greifen trügerisch in das Verfahren seiner Legaten
ein und murren in entstellender Weise gegen sein Strafverfahren“.
Zusammenfassend bezeichnet all die angeführten geistigen Sünden
am liebsten der Ausdruck fraus, den die Belege vielfach aufweisen.
Er stellt zugleich am häufigsten den Zusammenhang mit Gregors
‚allgemeiner Ideenwelt her in Ausdrücken wie diabolica fraus
u. à. .
4. Fleischessünden.
Das Motiv der Bösen für die dargestellten Sünden war die
Begierde nach Herrschaft und Besitz?. Durch ein zweites Motiv
faßt Gregor gesondert zusammen die fleischlichen Sünden. Durch
die sordide libidinis pollutiones* werden die lubrici und inconti-
nentes? angetrieben. Doch scheinen mir die Fleischessünden nicht
so wesentlich zum typischen Bild böser Obrigkeit zu gehören,
wie die übrigen Einzelsünden. Man beachte, daß Gregor in
-charakteristischen Fällen des tyrannus, wie bei Heinrich, Philipp,
Wibert diese Sünde nicht ausdrücklich vorwirft. Für die bösen
»Obrigkeiten betont er als Motiv die cupiditas dominandi fast aus-
schließlich. Den Vorwurf der Fleischessünde erhebt der Papst
-aber gegenüber Fürsten, die er sonst durchaus milde beurteilt
und keineswegs als tyranni hinstellt“.
5. Parteibildung der Bösen.
Begeht jemand dauernd die bisher geschilderten typischen
Einzelsünden, die ja alle, inspiriert vom diabolus, aus charakte-
1 S. VI. 11321), VI, 4 (327), VII, 3 (8831, VI, 14 (816) u. öfter.
? S. II, 65 (183): vgl. II, 1 (109). Es zeigen haec tempora plura diabolicae
fraudis arma: ähnlich II, 3 (111): II, 46 (514) und öfter.
Gloria saeculi s. VI, 5b (335); vgl. meine Diss. unt. cupiditas dominandi.
II, 68 (189.
> II, 66 (186), vgl. V, 10 (2987 frera corporis laxare; ähnlich auch sonst:
-Coll 1 (521). Zwei Motive 1. Ruhm der Welt; 2. fleischliche Freuden.
6 8. V, 10 (298) Harald von Dänemark: Et ni diabolico instinctu ... cor-
poris sui frena la xasset, inter optime Deo placentes reges illum celicas setes
[inhabitare] nequaquam dubitaremas; ähnlich VI, 20 (857) über einen comes vgl.
‚auch VIII, 45 (497). Vgl. die Parallele mit Salomon VIII, 3 (431), beim tyran-
nus dagegen mit Saul.
314 Gottfried Herzfeld
ristischer Gesinnung der Bösen, der superbia, erwachsen, so tritt
er damit zur bösen Hälfte der Menschheit als membrum diaboli.
Weitere Einzelsünden verdienen aber noch besondere Hervor-
hebung, weil sie direkt zur Partei der Bösen führen.
Mindestens den Ansatz hierzu bedeutet es, wenn jemand einem
Bösen in seiner ungerechten Handlungsweise zustimmt und ihn
begünstigt. Mit diesem favere setzt schon die Parteibildung der
Bösen ein. Darum drohen die Bischöfe durch ihr consentire und
favere gegenüber den Gewalttaten Philipps seine socii et complices-
zu werden!“. Als Partei wird daher der Böse mehrfach mit
seinen fautores zusammen genannt?.
Als direktes Einverständnis mit den Bösen tritt die Sünde-
des favere auf in dem Ausdrucke consentire. Zusammen mit
favere findet sich consentire in der Stelle II, 5 (114). Wie hier
der geistliche Berater, so ist es überhaupt vorwiegend ein Ver-
treter der Obrigkeit, der Sünden seiner Untertanen durch consen-
tire begünstigt. Der Herrscher Heinrich ist hereticorum auctor-
et consentaneus “.
Die Parteibildung, die der fautor durch seine Sünde ermög-
licht, bewirkt von der andern Seite der Böse, welcher andere-
zur Sünde des favere wie zu einzelnen sündhaften Hand-
lungen verführt. An die Sünde des favere schließt sich die des.
seducere an. .
Der Tyrannus verführt, meist durch böses exemplum, seine
Untertanen; die Bösen verführen in der typischen Rolle der bösen
Ratgeber oder consiliarii vor allem die geistliche und weltliche-
Obrigkeit“. Jede böse Obrigkeit macht sich der seductio schuldig,
wie Gregors Klage: populum seducitur .., populum seduci intel-
legimus, es beweist’. Die bösen Könige versuchen das selbst. bei
den Priestern: ad vestigia sua inclinare contendunt. So hat
1 11,5 (114), ähnlich oft.
2 V, 5 (293) aspirator .. . omnes fautores suos; VIII, 20a (452) Heinricus...
omnes fautores ejus; so öfter.
3 VIII, 21 (453). Belege für consentire noch zahlreich,
Für den typischen Begriff des exemplum gibt Belege und Erörterung
meine Diss. S. 47 fl., für die bösen consiliarii s. daselbst S. 56 ff. |
b II, 45 (159) vgl. Coll 1 (521) episcopi subditos ad omne nefas exemplo-
pertrahunt.
„ VIII, 21 (458ff.) -iniquo regi .. mali pontifices adeptis male per eum
honoribus consentiunt.
Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 315
Heinrich gehandelt, indem er fast alle Bischöfe in Deutschland
und Italien circa fidem Christi naufragare fecit“.
Durch die seductio werden die Verführten zur Begünstigung
und Zustimmung gegenüber den iuiquitates der Bösen und end-
lich auch zu gleichen Handlungen gebracht. Sie sind damit für
die Partei der Bösen gewonnen, denn schon in malis moribus idem
velle et nolle pernitiosam saepe factionem conficit?. So schließt.
sich an die Sünde der seductio als endgültige Partei bildende
Sünde die der conspiratio an. Solche conspiratio bildet sich schon.
wenn ein Böser sich zur Durchführung seiner Sündentaten mit
andern vereinigt. Gegen die ganze Kirche, alle Guten richtet
sich die umfassende conspiratio, die schon der Psalmist voraussah
in den Worten: Astiterunt reges, convenerunt etc.“. Die Prophe-
zeiung hat sich erfüllt, die böse Partei steht mächtig der Kirche
gegenüber; diabolus armavit contra nos membra sua, .. inique
conspirantes . .‘. Heinrichs und Wiberts Partei umfaßt diese
conspiratio°. |
Mit der umfassenden conspiratio verbindet sich ohne weiteres
der Gipfel der bösen Parteibildung, die ausdrückliche Trennung
von der ecclesia universalis.. Die Sünde des scindere ecclesiam
bildet den Abschluß®.
6. Vergehen gegenüber dem Strafverfahren.
Gregors Amtsmaßnahmen bestehen zum großen Teil in Mahn-
und Strafmaßregeln. Gegen diese richtet sich eine letzte Klasse.
der sündigen Handlungen.
1 Coll 14 (536 fl.) vgl. IV, 2 (241) von Heinrich: alios attrahere. Weitere
Beispiele zu exemplum u. seductio des tyrannus häufig.
2 VIII, 60 (518) vgl. Coll 23 (549).
3 S. VII, 14a (498) und Coll 46 (572), hier wie dort folgend: conspirare,
bzw. conspiratio. 4 8. Coll 46 (572) umgestellt.
e S. III, 10a hier zunächst die Longobarden - Bischöfe, qui contra beatum
Petrum . . sacramento conspiraverunt; doch schon IV, 7 (251) conspiratio here-
ticoram et regis; V, 14a (405) Wibert .. conjunxit; VII, 14 a (398 ff). Astiterunt
reges .. etc. Inter quos specialiter Heinricus calcaneum erexit . . facta cum
multis episcopis ultramontanis et Italicis conspiratione; VIII, 5 (433f.]. Hein-
rich vertex et auctor pestiferi consilii . .. Die Longobarden-Bischöfe detestandis.
conspirationibus.. Heinrico principante se armaverunt; . pristinam conspirationem
renovare . - VIII, 12 (442), Wibert contra apostolicam sedem ... conspirare pro
minimo habuit.
Heinrich s. III, 12 (226); IV, 3 (246); Coll 14 (536 f); seine Anhänger IV,
6 (250); III, 12 (226); Wibert s. V, 14a (306); VIII, 13 (443). die conspiratio der
Mailänder Bischöfe ete. ging vorher, ähnlich öfter.
316 Gottfried Herzfeld
Geistliche, die zur Untersuchung und Entscheidung vor den
päpstlichen Stuhl geladen werden, sündigen in typischer Weise
durch das vocatus non venire, wenn sie diesem Rufe nicht Folge
leisten.
Gegen des Papstes bzw. seiner Vertreter Maßnahmen ver-
stoßen die Bösen aber auch durch positive Handlungen, sei es
Gewalttat oder fraus. Neben den oben erörterten Sünden der
captio und interfectio verspricht daher Heinrichs Schwur auch,
zu meiden aliud impedimentum. Hier, wie in anderen Fällen, ist
das typisch als die Sünde des „impedire“ bezeichnet. Isembert,
Lemar, Jaromir von Prag, Jordanus von Capua, Alfons von
Spanien laden die Sünde des impedire auf sich, mit der sie die
Wirksamkeit der Konzilien oder die Tätigkeit von Legaten stören.
Das Ziel Gregors wie seiner Legaten ist stets Durchführung der
justitia. Indem die Bösen dies verhindern wollen, verhindern sie
zugleich die justitia °.
Die Sünde des impedire, wesentlich gegen Konzil oder Legaten
gerichtet, konnte geschehen durch Gewalttat oder durch fraus.
Besondere Beachtung verdient nun noch die Sündenklasse, bei
der die Bösen fraus gegenüber dem Strafverfahren des Papstes
anwenden. Eine besondere Behandlung verdient diese fraus, da
sie sich endlich zuspitzt und auswächst zu spezifischer Art der
strafhemmenden Sünde, die Gregor gelegentlich als species sancti-
tatis bezeichnet. Gegen das Strafverfahren richtet sich in lügne-
rischer Sünde schon mehrfach das perjurium in den Fällen, wo
Gregor das typische Besserungsversprechen erhielt, und der Böse
dann diese promissio brach. War das Besserungsversprechen, das
Gregor in zahlreichen Fällen von dem getadelten Sünder ent-
gegennimmt, nicht aufrichtig, so hat er sich nicht gehütet a falsis
poenitentiis“. Seine poenitentia ist daher nur eine simulatio zu
nennen’. Mit der fälschlich versprochenen und erheuchelten Reue
möchte der Straffällige Straflosigkeit, ja die species sanctitatis
erlangen. Gegen diese Heuchelei muß sich der Papst daher wieder-
holt in seiner Strafpraxis verwahren.
ı Das E wendet sich fast stets gegen Strafwaßnahmen.
2 S. II, 26 (139) cujas partis tergiversatio justitiam impedire contendat,
ähnlich auch sonst.
s Über diesen Begriff vgl. Bernheim a. a. O.
8. VI, 5b (333) u. öfter. |
VII. 10 (391) vgl. Coll 14 (536) mentita ea poenitentia.
Das Strafverfahren Gregors VII. usw. | 317
Aber nicht nur durch betrügerische Heuchelei, auch durch,
dauernde dffene Sünde kann der Böse gegen päpstliches Gebot
und Verfahren handeln. So begeht er die schwere Sünde der
inoboedientia. Jedes einzelne der dargestellten Vergehen gegen
das Strafverfahren ist natürlich eine einzelne inoboedientia!. Vor
allem aber bedeutet inoboedientia den zusammenfassenden Begriff
für das dauernde ungehorsame und hartnäckige Verhalten gegen-
über dem strafenden Papst. Diese inoboedientia ist der entschei-
dende Schuldbegriff, der endgültige Bestrafung herbeiführt?. Als
inoboedientia, als obduratio, induratio, pertinacitas, als permanere.
in superbia u. ä. wird so zusammenfassend die Gesinnungs- und
Handlungsweise des Straffälligen bezeichnet. Nach 1. Reg. 15, 23,
bzw. nach Gregor I. nennt Gregor VII. bekanntlich die in oboedientia
das scelus idolatriae, und schon die Betonung und Häufigkeit
dieser Bezeichnung? beweisen die zentrale Stellung des Begriffes.
der inoboedientia.
7. Zusammenfassende Begriffe.
Wir haben bisher die typischen Einzelsünden aus Gregors.
Registrum entnommen. Eine Nachprüfung aller Belege ergibt,
daß höchstens ganz vereinzelte Fälle sich nicht zwanglos in Wort-
gebrauch und Sinn den dargestellten Kategorien fügen. Es sind
das Einzelfälle, die für unsere Untersuchung und Gregors politische
Praxis ohne Bedeutung sind“. Doch fügen sich auch diese Sonder-
fälle den zusammenfassenden Begriffen; die wir bei Gregor weiter-
hin für sündige Handlungen und Gesinnungen antreffen. Gregor
kommt. da mit einer verhältnismäßig kleinen Zahl zusammen-
1 Solche Fälle einzelner Handlung der inoboedientia sind aber sehr selten
im Vergleich zu dem im folgenden dargestellten typischen Begriff der inoboe-
dientia. o ;
? Das Moment der inoboedientia ist auch in den weit selteneren Fällen
vorhanden (s. meine Diss. S. 81 f.), wo species sanctitatis oder unerhörte Sünde,
Versuch des scisma, die Bestrafung auslöst. Und jedenfalls betont bei end-
gültiger Bestrafung Gregor regelmäßig die hartnäckige inoboedientia des
Sünders; so gegen Wibert: superbiae fastu elatus erexit et in inoboedientia,
quae sceleri comparatur idolatriae, perseverat VI, 10 (340). :
3 S. II, 75; IV, 2; IV, 283; IV, 24; VI, 10; VI, 11; VII, 14a; VIII, 15;
VIII, 43; ep. Coll. 9. |
VII, 28 (422) error... Häresie; auch die Angelegenheit Berengars ge-
hört hierher, wie überhaupt die von Gregor I. so betonte Häresie der Lehr-
meinung bei Gregor VII. ganz zurücktritt hinter der politisch bedeutsamen
symoniaca heresis.
318 Gottfried Herzfeld
fassender Begriffe aus. Von diesen sind einige so neutral, daß
sie wenig spezifischen Gehalt entdecken lassen und der Inter-
pretation daher kaum Schwierigkeiten bieten. Ich rechne hier-
her die häufigen Ausdrücke, wie injuria, injurias irrogare u. ä.,
molestiae u. ä.; inimici, impugnare, contrarietatem facere, adver-
:8itas usw.
Weitere Worte, wie scelus, facinus, crimen fassen bei Gregor
80 verschiedenartige Sünden zusammen, daß die Interpretation
‚sich vor allem hüten muß, zuviel oder zu Bestimmtes aus ihnen,
z. B. aus dem Vorwurf der scelera Heinrichs, herauszulesen. Ebenso
-steht es mit der Bedeutung von facinus. Auch für crimen läßt
sich kein- bestimmter Sinn, der für die Interpretation Wert hätte,
entdecken. Entsprechendes Ergebnis liefern die Belege für flagitium,
-delictum, culpa, nefas, nefandum u. ä.
Andere Ausdrücke sind bemerkenswert, weil sie der Zusammen-
fassung der sündigen Handlungen besondere Färbung zu geben
‘scheinen’. Bei all diesen typischen Zügen, die übrigens teilweise
schon augustinisch sind, muß man sich, wenn positive Einzeldaten
fehlen, hüten, voreilige Rückschlüsse auf die tatsächlichen ge-
schichtlichen Ereignisse und Charaktere zu ziehen.
All die in positiven Einzelangaben beschriebenen und in typi-
‚schen zusammenfassenden Zügen charakterisierten Handlungen der
Bösen faßt Gregor nun noch zusammen unter dem Ausdruck
iniquitates, der in den oben dargestellten Kreis der augustinisch-
gregorianischen Ideen gehört”. Land und Kirche versetzt der
Böse damit.in den Zustand der confusio®. Der Ausdruck confusio
bzw. confundere trifft aber auch auf die Seele des Bösen selbst
zu“. Endlich ist auch sein irdisches Scheitern ein confundi, aus
dem seine Seele noch gerettet hervorgehen möge“.
ı Contumelia, crudelitas, saevitia, stultitia, Vergleich mit d. Wüten der
Heiden.
2 S. z. B. 1 (239) iniquitates regis.
| 3 S. vorige Anm. vgl. ruina et confusio regni V, 15 (309), II, 45 (159) po-
puli confusio, so oft.
+ Sua (et populi) confusio II, 45 (149); regis (et regni) confusio II, ö (114);
Robertus sedem ad confusionem suam occupare non desierit IV, 15 (262): ne
-animam perdas et nobilem feminam confundas VI, 20 (857); non solum res suas
profundendo sed etiam se ipsos morti tradendo Coll. 23 (549); vgl. a. S. 89 meiner
Diss. u. zahlreiche Stellen des Registrums de periculo animarum u. ä,
^ Bo u. a. von Heinrich VII, 14a (404) confundetur utinam ad poenitentiam
‚at spiritus sit salvu in die Domini.
Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 319
All die geschilderten Handlungen fließen aus den bösen Ge-
sinnungen, malitia, temeritas, odium, invidia usw., in denen die
Bösen den Teufel nachahmen. All diese Gesinnungen wieder
folgen aus der Grundsünde, der superbia !. |
Aus solcher Gesinnung und durch die aufgezählten Einzel-
sünden verletzt der Böse zugleich heilige Person oder Idee, den
Papst und Gott oder den erwünschten Friedenszustand von Papst,
Kirche und Christenheit. Auch die zahlreichen Belege, aus denen
der letzte Teil unserer Sündentafel” abstrahiert ist, lassen sich
mit Hilfe der oben festgestellten Sündenklassen zwanglos syste-
matisch ordnen®, ein neuer Beweis für die innerliche Systematik
von Gregors Äußerungen.
III. Pädagogis ch-seelsorgerische Begriffe.
Mit den dargestellten bzw. in der Sündentafel angedeuteten
Einzelsünden erschöpfen sich alle wesentlichen Fälle von Gregors
Strafpraxis. Eine ganz unüberlegte Leidenschaftlichkeit, die jeden
Vorwurf, der ihr gerade einfällt, dem Gegner ins Gesicht schleu-
dert, ist damit für Gregor wohl kaum noch zu behaupten. Wenn
wir so eine entschiedene Systematik bei ihm durchgeführt finden,
könnte freilich der Vorwurf berechtigt erscheinen, Gregor sei mit
einer gewissen (schematischen) Starrheit dem Sünder gegenüber
verfahren. Systematisches Denken und Fanatismus könnten ja
noch sehr gut vereinbar erscheinen‘. Bei weiterer Betrachtung
von Gregors Verfahren zeigt sich uns nun aber, daß er die dar-
gestellten allgemeinen Ideen und einzelnen Sündenbegriffe anwen-
det im Rahmen eines vorsichtig und oft wohlwollend abgemesse-
nen stufenweisen Verfahrens. Einige gleichsam pädagogische Be-
griffe seiner Gedankenwelt ermöglichen ihm diese stufenmäßige
Behandlung.
Alle einzelnen Sünden, die Gregor erwähnt, ordnen sich zu-
nächst in bestimmte Sündenstufen ein, oder anders ausgedrückt,
der Böse entwickelt sich in seinen Augen stufenweise zum
Sünder’.
Die Belege sind sehr zahlreich.
? Vgl. oben S. 308f.
3 Ich verzichte hier aus Raummangel darauf, diese Ordnung vorzuführen.
So scheint Lamprecht G or aufzufassen, vgl. o.
5 In ähnlicher Form bietet Gregor I. die Sündenstufen in den Moralia.
Vgl. m. Diss. S. 63 u. 69.
/
320 Gottfried Herzfeld
Die erste Stufe der Verfehlungen bezeichnet der Ausdruck
negligentia!, daneben gelegentlich auch Worte wie ignorantia.
non vigilans esse u. ä. Als zweite ärgere folgt die Stufe offener
Übeltaten, bewußtsündiger Handlungen, die oft durch praesumptio.
superbia u. ä. gekennzeichnet sind. Hier setzt auch die Gesinnung
der superbia ein, aus der alle weitere Übeltat fließt. Die beiden
Stindenstufen sind aufs deutlichste von Gregor selbst hervorge-
hoben in häufigen Gegenüberstellungen, wie non solum legem Dei
deserunt .., sed impugnare non. desistunt?; legem Dei et justitiam
non jam negligenter deserunt, sed summis conatibus impugnant“
u.ä. Die zweite Sündenstufe zieht sich nun trotz Mahnung und
Drohung des Papstes vielfach hinüber zu einer dritten, der Stufe
hartnäckigen Widerstandes, dauernder praesumptio. Die inoboe-
dientia ist der letzte Grad der Sünden, und so von Gregor immer
wieder deutlich hervorgehoben. Nach mancherlei Vergehen sündigt
der Böse ad ultimum ex inoboedientia*, durch die duritia cordis®.
Sie begeht der Sünder, wenn er trotz Ermahnung, ja Strafe die
Sünden der zweiten Stufe weitertreibt, wenn er handelt permanens
in superbia®, in hartnäckig dauernder praesumptio’.
Dadurch, daß Gregor die geschilderten drei Stufen in den
Fällen seiner Strafpraxis anwendet, bzw. feststellt, ist schon ein
gewisses stufenweises, nicht blind überstürztes Vorgehen gewähr-
leistet. Dazu kommt nun noch, daß Gregor jene zwar deutlich
von ihm selbst dargelegten Stufen doch nicht mit starrem Schema-
tismus anwendet. Ihr Eintritt verzögert sich, der Verlauf der
Angelegenheit wird oft hingezogen dadurch, daß Gregor mit ge-
wissenhafter Sorge die wirkliche Schuld festzustellen sucht. Die
endgültige Entscheidung wegen hartnäckiger inoboedientia schiebt
Gregor mit typischer Regelmäßigkeit hinaus, wenn der Böse ihm
mit Versprechungen entgegentritt, wenn er fraus oder erheuchelte
1 Hier also zu verstehen als een er Ausdruck für die erste
Stufe der Verfehlungen.
2 II, 11 (126).
3 ( oll. 1 (521); ähnlich VI, 4 (827) aut spiritu praesumptionis aut ignorantia
s. vor allem meine Diss., wo die Sündenstufen auf breitester Grundlage fest-
gestellt sind. Nur möchte ich die zweite Stufe nicht mehr ausschließlich an
das Wort praesumptio knüpfen.
IV, 17 (264).
> II, 5 (116). Ausführliche Erörterung “and Belege zur inoboedientia 8.
S. 59 ff. meiner Diss.
s V, 8 (297). 7 8. S. 72 meiner Diss.
Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 321
Reue gegenüber dem Papst anzuwenden scheint!. Ja, selbst wenn
wirkliche Schuld erkannt ist, zögert Gregors misericordia noch,
die entschiedene inoboedientia und damit Straffälligkeit festzu-
stellen“. Ist doch die Sünde des Bösen oft entschuldbar, da er
durch die typischen bösen Ratgeber verleitet ist'. Nur bei den
unverzeihlichen Sünden der species sanctitatis und des scindere
ecclesiam setzt die Strafe sofort ein, wie es z. B. bei Hermann
von Bamberg und Wibert von Ravenna geschieht.
IV. Das stufenweise Strafverfahren.
Die bisherige Untersuchung ergab: Gregor VII. steht mit seinen
Ansichten und Äußerungen in dem augustinisch - gregorianischen
Ideensystem. Die vielen einzelnen sündigen Handlungen, die sein
Strafverfahren trifft, ordnen sich einer Reihe typischer Fälle ein.
Der Sünder, gegen den er vorgeht, durchläuft eine stufenweise
Entwicklung zum Bösen, gegenüber der Gregor mit vorsichtigem
Abwarten nicht spart. Erst inoboedientia zwingt ihn zun Auf-
gabe der Milde. Bei dauernder Hartnäckigkeit erfolgt endgültige
Bestrafung. | 1
Diese Ergebnisse gestatten uns jetzt an einigen Straffällen
des Registrums aufs deutlichste die stufenweise diplomatisch-
pädagogische Behandlung 5 die Gregor dem Sünder,
auch dem politischen Gegner, zuteil werden läßt. Für die ein-
zemen Strafmittel, die Gregor anwendet, kann ich auf Martens
verweisen. Was Martens bei seiner Darstellung einzelner Per-
sönlichkeiten und seiner oft zu scharfen Beurteilung Gregors
übersieht, ist nur eben außer Gregors allgemeinem Ideensystem
dies stufenweise Vorgehen bei der Mahn- und Straftätigkeit, das
der stufenweisen Entwicklung des Sünders entspricht‘.
Guilelmus, Papiensis episcopus: Gregor erinnert ihn in mildem
Ton an die caritas, die er der Kirche zeigen soll, indem er nach
ı Zur typischen Rolle von promissiones und fraus als retardierender Mo-
mente innerhalb der Entwicklung des Bösen bzw. des Strafverfahrens s. S.73 ff.
‚meiner Diss. Vereinzelt spielt auch der Begriff der consuetudo des Bösen
eine Rolle für seine Entwicklung. S. m. Diss. Schlagwort - Register.
Misericordia s. m Diss. Zu Anwendung der Milde vgl. I, 6; 16; 26; 35;
805 79; II, 18, 33; 35; 52; III, 17, IV, 3; 16; V, a 13; 14; 17; VI, 30; VII,
1: 2; 20, VIII, 24; 26; 28; 42; Coll.14: 29; 30; 51.
Zum seducere vgl. o., zu den falsi consiliarii meine Diss.
1 Bo sieht-z..B. Martens „Imprecationen“ gelegentlich da, wo wir nur die
Aufzählung der typischen „Folgen“ des tyrannus (s. o.) finden.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 3. 22
322 Gottfried Hersfeld
Kräften dem Bösen widersteht!. Er scheint denn auch solche
liebevolle Behandlung zu verdienen? und wird nur noch einmal in
bestimmter Angelegenheit milde vor der negligentia gewarnt“.
‚Der Ton der Mahnung steigert sich dann ein wenig, als der Papst
sein persönliches Erscheinen wünscht“. Er kommt nicht und mit
eingeschränktem Gruß’, offenem Vorhalten seiner Sünde“, der
Betonung der Straffälligkeit“ tritt ihm der Papst entgegen; aber
nicht, ohne den Vorwurf durch misericordia abzuschwächen® Er
mahnt jetzt, doch nicht mehr milde? und schließt mit allgemeiner
Drohung !“. Auf der Synode erfolgt dann die Suspension’!. Vom
Juni 1073 bis Februar 1075 zieht sich das Mahnverhältnis hin.
Lanfrancus, archiepiscopus Cantuariensis (Nov. 1073 bis ca.
1082). Der erste Brief an ihn enthält trotz scheinbar schärferer
Ausdrücke“? des temperamentvollen Gregor nur den Vorwurf einer
negligentia bzw. patientia criminosa, wozu auch der Ton der
Mahnung stimmt . Die negligentia, die auch im Fernbleiben von
Rom bestand, verlangt später schon des Papstes Milde“. Die
ı S. I, 12 (23) integra caritate...non consentire.. sed pro tuis viribus
repugnare. Das bedeutet milde Warnung vor der negligentia. Die caritas
und ihr Erkalten ist oft im Mahnverfahren betont, sie gehört ins allgemeine
System Gregors, vgl. meine Diss. I
3 J, 28 (45) oboedientiam fideliter exhibere . et exhortationibus nostris
parere. P
> J, 28 studeat prudentia tua se fortem vigilantemque impendere.
1t Rogamus .. et admonemus.. ad nos venire nullo modo praetermittas I,
57 (761.
è II, 35 (149) nec salutem nec etiam apostolicam benedictionem tibi mittere
deberemus.
6 Non venisti zum bestimmten Termin, nec legalem excusationem misisti.
? Acriter ulscisci.
» Malumus tamen de pietatis modestia reprehendi quam, canonum rigorem
sequendo, inoboeilientiam tuam acriter ulscisci.
° Vgl. o. rogamus .. et admonemus, jetzt: tibi praecipimus, ut ad synodum
. . . venias.
10 gi... vos subtraxeritis, nullam deinceps inde tieri quaestionem . . . inhibemus.
11 II, 52a (170).
12 J, 3 (49) admiratione dignum, qua fronte, qua mente... non nimium
miramur. Infolgedessen beurteilt Martens den Brief zu scharf.
13 Patiamini ...adquid vestra dilectio super his... sileat (silere!) .. fraterni-
tatem vestram confidenter deprecamur vgl. a. Coll. 1 (520) admonemus, non differas.
14 Venire ad.nos non multum curavit (negligentia!) fraternitas tua...
prisci amoris memoria . . . Romanae ecclesiae dilectio ... decet negligentiae
excessus sapienter corrigere .. aber auch schon: nisi apostolica mansuetudo
VI, 30 (366).
. Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 323
negligentia hat sich dann schon fast in superbia gewandelt, das
Nichtkommen ist schon eine einzelne inoboedientia!. Nicht mehr
von bloßer Bitte oder milder Ermahnung ist die Rede?. Jetzt
erfolgt die Warnung vor dauernder inoboedientia® und daran
schließt Gregor spezifische und allgemeine Strafdrohung“.
Rogerius III., episcopus Catalaunensis (1074—1077): Hier ist
der Übergang von erster Strafe zu dauernder wegen hartnäckiger
inoboedientia angedeutet. Mit eingeschränktem Gruß? beginnt
ein Mahnbrief schärferen Tones®. Doch ließ der Papst bisher.
trotz: der strengen Forderung der justitia? noch Milde“ walten.
Er warnt aber vor Ausflüchten“ und der inoboedientis!° und
schließt mit spezifischer Drohung?!. Die hier schon überschrit-
tenen Stufen rekapituliert ein weiterer Brief !?. Die immer hart-
näckiger werdende!® inoboedientia!! hat schon Strafe nach sich
gezogen i, doch ist noch Reinigung durch oboedientia möglich “.
1 VIII, 43 (494) venire .. quod aut superbe aut negligenter nostra abutens
patientia distulisti ... inoboedientia reatum emendare. Inoboedientia ist hier
noch Einzelhandlung, gleichstehend mit superbia, praesumptio u.ä. Vgl. da-
gegen die folgende Anm. |
2 Mandata apostolica. Vgl. im vorigen Falle das praecipimus.
3 Quodsi in contemptu durare malueris et periculum inoboedientiae in-
currere, quod est quasi scelus idolatriae teste Samuelis.
4 Ab omni sis officio episcopali suspensus ... a beati Petri gratia sine
dubio removendum ejns auctoritate feriendum.
I, 56 (76) dicto episcopo. |
3 Praesenti auctoritate tibi praecipimus venire ... Frist... admonentes,
nicht Schwereres zu begehen.. RR
Salva justitia müßten wir noch schärfer gegen Dich vorgehen.
l 8 Sed adhuc apostolica mansuetudine iudicium in te ultionis debitae sus-
„pendentes. , :
° Aliqua tergiversatione te excusans: diese Ausfiüchte treten übrigens
typisch und, was ich in meiner Diss. noch nicht betonte, bei Gregor VII. wie
in Gregors 1. Moralia mehrmals unter der Bezeichuung tergiversatio ex tergi-
versationum antris u. A. auf.
10 Si nobis inoboediens fueris.
11 De tua damnatione et incommutabile depositione.
2 J. Primo vocatus venire neglexit; II. de restitutione beneficiorum prae-
cepta suscipiens obaudire despexit; III. litteris nostris admonitus iterum quae
praecepimus adimplere sprevit.. propter tam enormam inoboedientiae temerita-
tem episcopali officio privandum censuimus etc.,
13 Inoboedientia huc usque protracta est. Vgl. a. die Steigerung in voriger
Anm. ;
14 Multis modis parere contempsit per inoboedientiam recalcitrare.
1 Vgl. folg. S. Anm. 3. 1% Donec per oboedientiam . . etc.
22*
324 | Gottfried Herzfeld
Aber fraus ist dabei zu vermeiden!. Weiterer Verlauf ist im
Registrum nicht belegt“.
Wibert von Ravenna: Im ersten Schreiben weist Gregor nur
auf die caritas hin“. Er befiehlt nicht, mahnt kaum‘. Doch
scheint Wibert bald seine eigene Würde“ und des heiligen Petrus
honor zu gefährden“. Er steht in der negligentia’. Noch mehr
bittend als befehlend wird er eingeladen®. Nach der Beteiligung
an der Wormser Synode ist Wibert implicite von Suspension und
Bann mitbetroffenꝰ. Darum erhält er jetzt eingeschränkten Gruß”.
Die Stufe der negligentia ist überschritten“. Nicht mehr Bitte,
sondern Mahnung ergeht an ihn 12. Doch trotz der Forderung
der justitia! mag Milde“ walten. Auf Wiberts Nichtkommen
hin, wohl auch wegen weiterer Beteiligung an feindlicher Partei-
bildung’? erfolgt Suspension und Bestätigung des Bannes !“. Denn
aus superbia hat Wibert gehandelt”. In dieser Gesinnung rebel-
liert er'® und begeht hartnäckigen Ungehorsam'?. So erfolgt die
endgültige Absetzung“.
1 Omni occasione remota.
2 Nach 1V, 22 schwebt die Angelegenheit noch, vgl. a. VII, 20.
3 S. I, 8 (12) ut caritatem, quam . .. promisisti, ostendere curetis.
1 Rogo vos, ut... curetis.
è S. I, 10 (20) dignitatis suae ... oblitum esse; zur dignitas vgl. mein. Diss.
S.42f. Schwächung der dignitas tritt bei erster Sündenstufe des bösen
Herrschers ein.
e I, 10 (20) contra honorem sancti Petri.
1 Neglecto periculo suo vgl. 11, 42 (156) ad synodum venire postposita
omni negligentia.
s Venire rogamus et invitamus II, 42 (156). v Vgl. Martens II, 106.
10 S, V, 13 (303) Salutem vobis cum apostolica benedictione libenter mittere-
mus, si etc.
u Vestrae temeritati. 1 Apostolica auctoritate monemus et invitamus.
is Immo rigorem justitiae.
14 Prout possumus temperantes .. indulgere vobis vgl. VIII, ö.
7 S.V, 14a (305) inaudita heresi .. adversas hanc sanctam catholicam
_ ecclesiam se extollentes.
16 Snspendimug...anathema... innovamus.
n V, 14a (306) superbia ,. se extollentes vgl. VI, 10 (849) superbiae fastu
elatus s. a. VIII, 12 (442) homo superbissimus.
18 Contra apostolorum principem calcaneum erexit VI, 10 (840).
ı Et in inoboedientia, quae sceleri comparatur idolatriae, perseverat.
Cum sine spe recuperationis .. esse depositum ... indubitanter cognos-
cite. Bestätigung und Verstärkung der angeführten Züge geben nechi VII,
14a; VIII, 6; VIII, 12; VIII, 18.
Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 325
Manasse episcopus Remensis: Gregor weist ihn auf seine eigene
dignitas? und die caritas“ gegen die Kirche hin, die er ohne
negligentia üben soll. Er erinnert an frühere Bitte und Er-
mahnung* und schreitet jetzt auch von der Bitte zur Ermahnung
fort’. Der Papst gedenkt weiter früherer Versprechungen“,
statt deren Erfüllung Manasse offene Sünde beging’. Mit Milde“,
noch immer bittend und mahnend?, redet der Papst. Er warnt
aber vor Ausflüchten !“ und schließt mit allgemeiner Drohung !..
Durch Gehorsam Manasses wird dann der weitere Verlauf ver-
zögert und Gregor zu sehr mildem Brief veranlagt“. Damit ist,
wie die folgenden Briefe zeigen, Manasse wieder in den Stand
der negligentia eingesetzt. Gleichzeitig an ihn und an andre
französische Bischöfe wendet sich Gregor darauf in Philipp von
Frankreichs Angelegenheit. Er warnt vor patientia criminosa?’
vor sündigem Schweigen“, das aus der negligentia entspringt“.
Es folgt Bitte und Mahnung ie, doch auch schon die Warnung
vor der Sünde des seducere und favere". Daran knüpft sich die
Strafdrohung !“.
18. I, 18 (24) si loci tui dignitatem . . adtenderes.
2 Si eam, quam s. Rom. ecclesiae reverentiam et caritatem debes...
u o E diligenter adtendercs, das folgende „gravis culpa“ ist nach dem
Zusammenhang also nicht zu schwer zu nehmen.
1 Rogando et hortando te admonuimus ... rogatus et monita sedis aposto-
dicae . . monitoris vocem .. - |
S. Anm. 8. è Quod . . nobis per legatos tuos promiseris.
7 Necdum adimplere curasti .. capere . culpa.
» Miti oratione ... quod nos inviti dicimus.
> Rogantes et apostolica auctoritate commonentes.
10 Sine omni dilatione.
11 Quodsi denuo in hoc re reverentiam s. Petri et nostram . . . caritatem
amicitiamque contempseris, procul dubio, quod nos inviti dicimus, apostolicam
in te severitatem et iracundiam provocabis.
12 S. I, 52 (72) monasterium melius ordinasti etc.
18 S, II, 5 (114) dum sacerdotali rigore non resistitis .. . si tepidos vos
cognoverimus.
14 . . . sub silentio vos absconditis ... vestrae taciturnitatis causas.
18 Negligentiam deprehendere possumus.
16 Rogamus et apostolica auctoritate monemus.
ı Si vestro .. instinctu tot mala perpetrat; die Bischöfe wären dann falsi
consiliarii Philipps; .. nequitiam consentiendo fovetis . .. conscientia . . vos
socios et complices.
is Hier scheint Gregor in Temperament und Erregung sich schärfer, als
gewöhnlich, auszudrücken. Vgl. u. Philipps Fall. Freilich hält sich Gregor
326 Gottfried Herzfeld
| Mahnung und Drohung war hier nicht an Manasse allein ge-
richtet. Ihm gegenüber setzt nun wieder stufenweise Mahnung
ein. Sie beginnt mit caritas und negligentia!. Diese negligentia
steigert sich”. Daram wird Bitte und Ermahnung schon durch
den Befehl abgelöst?. In der folgenden Zeit“ beginnt sich Manasses
Fall hinzuziehen. Er hat sich der Vorladung des päpstlichen
Legaten entzogen”. Gegenüber dem scharfen Urteil des Legaten
setzt aber doch Gregors Milde ein“. Aber nur für den Fall, daß
Manasse sich vom Vorwurf der superbia reinigt“, wenn er weitere
strafverzögernde Handlungen unterlassen will® und Gehorsam
beweist“. Trotzdem sucht aber Manasse Ausflüchte; Gregor
mahnt ihn, sich zu rechtfertigen und sucht ihn durch offensicht-
liche Ironie von seinen Ausflüchten abzubringen. Weiterhin er-
innert der Papst an früheres Versprechen“! und weist, wiederum
ironisch“, auf neue Ausflüchte Manasses hin!“, die doch bei des.
Papstes Milde“ überflüssig sind. Dem Hinweis auf die oboedientia!*
folgt jetzt die Strafdrohung '*.
Manasse u. den Bischöfen gegenüber doch noch den milden Weg offen, vgl. die
reichliche Betonung der negligentia.
ı S. II, 32 (146) caute et diligenter... zeige an unsern Legaten, wie sehr
Du uns liebst.
2 II, 56 (176) Si te pastoralis regiminis cura sollicitum redderet . . . negli-
gentia tua. . hac usque protracta est, vgl. II, 58 (179) studiose et impigre ad-
implere.
3 S. II, 56 (176) firmiter praecipimus.
IV, 20 u. 22 bringen keine Steigerung.
5 S. V, 17 (313) seseque a synodis ... subtraxerat.
° (Juaedam tolerare quaedam etiam dissimulare discretionis temperantiam
potius quam rigorem canonum sequentes .... solita mansuetudine.
1 Pro superbia non dimisi, quod non venerim..
° Nulla fraude, nullo malo ingenio me subtraham.
o Oboediam, s. a. Güter der Kirche ad resistendum justitiae non abalienabo.
10 S. VI, 2 (322) Miramus prudentiam tuam ...admonemus ... occasionibus
cunctis obstaculisque remotis vgl VI, 3 (326) subterfugere
11 S. VIII, 12 (894) Nunc immemor promissionis tuae.
12 Miramur fraternitatis tuae prudentiam vgl. o.
13 S. VIII, 12 (394) tot occasiones invenire....judicium subterfugere.
aliam excusationem obtendis. :
14 Legati nostri .., qui si aliqua nimis dura in te daretur sententia, justi-
tiae moderamine utentes, . . . praepropre dictum vel factum corrigerent
matri tuae Rom. ecclesiae, diu te supportanti.
15 Quodsi .. non iveris, aurem debitae oboedientiae .. non inclinaveris.
ı6 Sententiam inte... firmavimus .. darauf folgt hier nochmals Mahnung;
interim fraternitatem tuam . . . monemus etc.
mm — — — ́X——— — — — — — — — — — — — — — — — — — ꝶ— — — — — — — ä— — —e —
Das Strafverfahren Gregors VIl. usw. 327
Ohne Segensgruß beginnt denn auch. der folgende Brief i. Die
vom Legaten verhängte depositio hat der Papst nun bestätigt“.
Aber in seiner Milde® gibt er noch weitere Frist zur Reinigung
und Besserung‘. Ungehorsam?® und Hartnäckigkeit“ aber wer-
den ihn endgültig verderben‘. Nochmals betont dann Gregor
des Sünders Ungehorsam und dauernde Hartnäckigkeit®, den
Mißbrauch päpstlicher Milde“, als er Manasse endgültig be-
straft w. :
König Philipp von Frankreich: Der Papst muß ihn schon im
ersten Schreiben, das freilich nicht an Philipp persönlich gerichtet
ist, zu den schlimmsten Unterdrückern der Kirche rechnen 11.
Doch gab er schon das Besserungsversprechen? und wird daher
zunächst geschont’®. Vor dem Ungehorsam!“ aber wird mit all-
gemeiner Drohung gewarnt!*. Inzwischen verspricht er wieder
1 S. VII, 20 (411).
2 Depositionis sententiam .. . firmavimus.
> Nimia ut ita dixerim misericordia ductus.
Bis 29. Sept. purgandi licentiam tibi indulgemus . .. te. .. de infamia
expurges. |
s Quodsi huic . . . praecepta oboedire contempseris.
s Iniquitatem tuam ulterius portare non possumus.
? Scias . . . depositionis sententiam non solum immutabiliter permansuram,
sed etiam nullam tibi audientiam in posterum relinquendam.
88. VIII, 17—19 (447 ff.) non oboedivit .. in duritia sua inoboedientiaeque
contemptu voluit manere ete. f
? Diu profecto portavimus...ille patientia nostra abusus est, .. se man-
suetulini ingratum exhibuit ... misericordia S. Petri indignum . .. iniquitates
longo tempore supportavimus etc.
10 Damnatiori atque excommunicationi subjaceat, ita ut nullam suae vesti-
tutionis spem concipere debeat etc., doch noch:.. tradatur sathanae, ut spiri-
tus salvus sit (vgl. 1. Cor. 5, 5).
11 8,1, 35 (53) Inter ceteros principes etc.
13 Vitam corrigere et ecclesias ordinare firmiter nobis respondit Hujus
promissionis .
13 Tam aaa s. religionis excessus severius animadvertere deiereinue:
aber nach dem Versprechen, rigorem canonum interim exercere distulimus.
14 Quod si facere noluerit .. duram inoboedientiae contumaciam.
1 Nos ... canonica austeritate cohercituros ... die Lösung der Untertanen-
eide ist in Aussicht gestellt. Doch beachte man, daß sich die Schärfe dieses
und des Briefes II, 5 einmal aus Temperament u. Erregung Gregors erklärt,
dann aber daraus, daß die Briefe nicht an Philipp selbst gerichtet sind, ähn-
liches bei Wilh. v. England, s. m. Diss. S. 80. Die Mahnung an den König
selbst gebraucht mildere Töne: s. ea regi insinugre ex exhortando et rogando
inculcare, vgl. d. folgd. Brief!
328 Gottfried Herzfeld
Gehorsam! und erhält daher, nun persönlich, milde Mahnung”,
die statt der bisher vorgeworfenen groben Sünde nur noch vor
negligentia* zu warnen scheint. Als später aber Philipp durch
Raub und Gewalttat wieder offene Übeltat begangen hat, ist
schärfere Mahnung! angebracht. Die Stufe der negligentia, von
der deutlich die Rede ist“, ist jetzt wieder überschritten. In
vielfältigen offenen Sünden“ zeigt sich Philipp als tyrannus’,
als Urheber alles Landesunglücks. Darum erfolgt jetzt Warnung
vor der inoboedientia und Hartnäckigkeit® und die Strafdrohung“.
Auf eine etwaige Strafsteigerung bei dann nach dauernder Hart-
näckigkeit ist deutlich hingewiesen !“. Der scharfe Ton des ja
nicht an Philipp selbst gerichteten Briefes darf also nicht miß-
verstanden werden. Die letzte entscheidende Sündenstufe der
' inoboedientia will Gregor hier durchaus noch nicht annehmen.
Er warnt ja noch vor ihr, nimmt weitere Hartnäckigkeit des
Sünders und Strafsteigerung in Aussicht und weiß zudem vor-
läufig noch Philipp in typischer Weise!! zu entschuldigen, ein-
mal mit seiner Jugend, dann mit bösen Ratgebern'*. So hat er
1 S. I, 75 (93) devote ac decenter velle oboedire.
2 Nobilitatem tuam ...admonemus et omni cayitatis affectu rogamus.
» Attendere te et diligenter considerare, vgl a. tanta virtus coepit hebescere.
8. 1I, 5 (114) omni exhortatione eum flectere studeatis .. . . delicta sua
corrigat etc.
* Neglectis legibus . . tepente inter vos regia potestate nullis legibus
nulloque imperio injuriae prohibitae sunt... Philipp ist durch seine negli-
gentia schuld s.: subjectam sibi populum non solum nimis soluto imperio rela-
xavit vgl. a. Anm. 7.
c Sed ad omnia, quae dici et agi nefas est, operum et atudiorum suorum
exemplis incitavit... rapina etc.
1 Quarum rerum rex vester, yui non rex sed tyrannus dicendus est, caput
et causa est; zum Begriff des tyrannus-auctor vgl. die Einleitung u. meine Diss,
e Quodsi vos andire noluerit.. et in duritia cordis suae perstiterit.
o Auf allgemeine Drohung folgt hier bekanntlich der Rat: per universum
Franciam omne divinum officinam publice celebrari interdicite. Soweit dies
Philipp persönlich angeht. kann es nur, entsprechend Gregors sonstiger Praxis,
bedeuten. daß ihm die Ausübung von Regierungshandlungen unmöglich ge-
macht werden, er also Suspension erleiden sollte. Bei Hartnäckigkeit folgt
Deposition vgl. d. fgd. Anm. |
10 Quodsi nec hujusmodi districtione voluerit resipiscere ... regnum de
ejus occupatione temptemus eripere.
11 Vgl. o. und meine Diss.
12 Die Worte qui omuem aetatem suam flagitiis .. polluit sind nicht so
scharf zu nehmen (vgl. relictis juventutis suae moribus .. regni dignitatem .,
Das Strafverfahren Gregors VII. usw. 329
sich die Tür zu späterer weit milderer Beurteilung des Königs
offengehalten. Er kehrt da, vielleicht durch Versprechungen
Philipps? bewogen, vielleicht aus diplomatischen Rücksichten zu
sanfter Warnung vor der negligentia? zurück. |
Außer den behandelten Fällen vergleiche man noch die in
meiner Dissertation dargestellten’. Eine Betrachtung von König
Heinriehs Fall würde hier zu weit führen. Gregor selbst hebt
in betreff Heinrichs typische Sünden- Mahn- und Strafbegriffe
samt ihrer Steigerung unter anderem. in dem Rechtfertigkeits-
schreiben an die Deutschen, Coll. 14 hervor. Auch in andern
Fällen gibt der Papst Zusammenfassungen seines Verfahrens‘.
Das beweist, daß Gregor dies stufenweise Verfahren mit klarem
Bewußtsein ausübte. Darum betont er auch, daß er den Sünder
wiederholt mahnen muß, ja er scheint sogar ein bestimmtes Schema
dreimaliger Mahnung zu kennen’, das sich freilich kaum konsequent
einhalten ließ. Jedenfalls dürfte die Nachprüfung, ob Gregor, ab-
gesehen von seiner reichlichen Anwendung aufschiebender Milde,
sich im einzelnen Fall an diese drei Mahnstufen gebunden hat,
kaum möglich sein. Denn außer den Äußerungen des Registrums
könnten ja auch noch mündliche Mahnungen geschehen sein.
Jedenfalls aber beweist neben der Anwendung dreifacher Sünden-
stufe Gregors eigene Betonung dreifacher Mahnung aufs deut-
lichste, daß der Papst sich mit Bewußtsein eines stufenmäßigen
Verfahrens bediente“. Zu den Sünden- und Mahnstufen würde
reparare tenendo justitiam vgl. II, 18 diu parcendo adolescentiae tuae praeterita
delicta spe correctionis: dazu böse Ratgeber s. II.5: si vestro instinctu tot
mala perpetrant, vgl. VIII, 20 (451): tibi esse pravorum consilia spernenda ...
dem Manasse nullum ulterius favoris tui solacium praebeas.
ı S. VIII, 20 (451) saepe per nuncios tuae celsitudinis audivimus, te
gratiam beati Petri... cupere.
1 Minus vigilanter . multumque negligentius . . . negligentia; ex parte
festi Petri praecipimus ac ex nostra rogamus VIII, 20.
3 Die Mahn- und Strafsteigerung wäre dabei noch schärfer heraus-
:zuarbeiten.
S. betreffs Rainerius V, 8 (296) bis et ter vocatus venire neglexit ,
mittere contempsit ... ete. vgl. für Manasse VIII, 17—19.
8. V, 8 (296) semel, bis et tertio; II, 33 iterum monemus; admonitus
semel atque iterum et tertio s. VI, 31: VI, 32; VI, 34; admonitus semel bis
et tertio VII, 24; admonitus semel iterümque usque tertio VIII, 30.
8 Danach wäre Hampes Auffassung zu modifizieren, wenn er gegenüber-
stellt Innozenz des III. „Rastlosigkeit eines vernunftbeherrschten Schaf-
fens“ und Gregors d. VII. „stoßweis hastende dämonische Leidenschaft-
330 Gottfried Herzfeld: Das Strafverfahren Gregors VII. usw.
sich weiter eine Stufenfolge der Strafen ergeben in: venire!,
Suspension, Excommunication und Deposition. Doch scheint mir
Gregor seine Strafe zu sehr dem individuellen Fall anzupassen,
‚als daß sich dies Schema stets beobachten ließe. In der Straf-
steigerung ließen sich vielleicht gewisse Parallelen mit dem Huld-
entzug im deutschen königlichen Strafverfahren auffinden.
V. Ergebnisse.
Ganz sicher ergab unsere Untersuchung die folgenden Punkte:
1. Gregors gesamtes Denken und Handeln bewegt sich im Rahmen
des von ihm politisch ausgeprägten Augustinisch- Gregorianischen
Ideensystems. 2. Die bösen Einzelhandlungen, die Gregor in
seiner Straftätigkeit erwähnt, wirft er nicht mit regelloser Willkür
vor, sondern sie ordnen sich einer bestimmten Sündenreihe ein.
3. Gregor stellt die Taten des Sünders unter Stufen der Sünde’.
4. Der Papst wendet vielfach typische Mahnsteigerung an“.
5. Leitende Idee des Verfahrens ist die justitia, aber ihre strenge
Forderung wird gemildert durch misericordia und gewissenhafte
Untersuchung bei promissiones, Ausflüchten und fraus.’
Wenn Gregor auch gelegentlich in temperamentvoller Schärfe
des Tadels und der Drohung sich äußert, so kehrt er doch stets
wieder in die Schranken des überlegten Verfahrens zurück. So
ist mein Endergebnis: Gregor strebte danach, die Idee der justitia*
zu verwirklichen, und zwar tat er dies in überlegt stufenweisem
Verfahren. Dies Ergebnis ist wesentlich für das Verständnis von
Gregors Persönlichkeit. Es weist aber auch auf einen Faktor
hin, der dem Papsttum, dem Träger zeitbeherrschender Ideen und
meist überlegenen rechtlichen Verfahrens, trotz vorübergehender
e den Sieg verlieh.
lichkeit, s. Hampe: Deutsche Kaisergeschichte im Zeitalter der Salier und
Staufer; 2. Aufl. S. 198.
1 Bzw. Verantwortung durch Legaten.
2 Negligentia, praesumptio, inoboedientia oder duratio.
3 So etwa: Eingeschränkte salutatio u. Erinnerung an (lie caritas, rogo,
moneo, praecipimus.
4 Im Augustinischen, natürlich hierarchisch gefärbten Sinne.
331
Kritische Bemerkungen zu neuen Untersuchungen
über die Anfänge der Städte im Mittelalter.
Von
Walther Gerlach.
Jeder Städteforscher wird die Beobachtung machen können,
dab gleiche Entwicklungserscheinungen für alle Städte charakte-
ristisch sind. Zweifellos steht aber auch fest, daß das nur für
gewisse Entwicklungsmomente gilt. Von manchen Forschern ist
der Fehler begangen worden, in die Darstellung des mittelalter-
lichen Städtewesens einen einseitigen Schematismus gebracht zu
haben. Nicht zuletzt trifft das für die Richtung der Forschung
zu, die das topographische Moment in den Vordergrund gestellt
hat. Ganz sicher sind gerade durch die Stadtplanforschung die
Kenntnisse von der Entwicklung des Städtewesens bedeutend ge-
fördert und neue Wege gangbar gemacht worden!. Aber man
wird sich hüten müssen, durch Übertreibung und allzugroße Ver-
allgemeinerung auf Abwege zu geraten. Von der Gefahr, in der
städtischen Verfassungsgeschichte „das Allgemeingültige vom
Besonderen“ nicht zu unterscheiden, werden wir abgehalten,
wenn uns der Satz, mit dem G. Seeliger seinen Artikel „Stadt-.
verfassung? schließt, als Wegweiser dient: „Es muß der Fehler
vermieden werden, individuelle Züge der Entwicklung zu ver-
allgemeinern und das als typisch und allgemeingültig anzusehen,
was nur dem Besonderen zugehört.“ Von der Seite her wird man
das Problem der Stadtentstehung anfassen und auch die Formel
des vun Rietschel beeinflußten Forschers P. J. Meier (Braun-
schweig) modifizieren müssen.
Franz Meurer: Der mittelalterliche Stadtgrundriß im nördlichen
Deutschland in seiner Entwicklung zur Regelmäßigkeit auf der Grundlage der
Marktgestaltung. Berlin 1915.
2 Johannes Hoops: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde,
Bd. IV, 1915 ff., S. 258.
332 Walther Gerlach
Ausgehend von dem Grundsatze: die Wissenschaft von den
Anfängen der Stadt ist eine vergleichende Wissenschaft, hat
Meier zur Feststellung, daß Braunschweig nicht vor dem 12. Jahr-
hundert eine Stadt geworden sein kann, die Entwicklungsgeschichte
einer Reihe anderer Städte herangezogen. Namentlich die Ent-
stehung der aus Römerstädten erwachsenen mittelalterlichen
Städte hat er von neuem untersucht. Wir finden die Ergebnisse
seiner Forschung zuerst zusammenhängend vorgetragen in der
Untersuchung: „Über die Anfänge der Stadt Braunschweig!“
sodann nochmals kurz angedeutet in einem Vortrag aus dem Jahre
1913 über „Die Fortschritte in der Frage der Anfänge und der
Grundrißbildung der deutschen Stadt““. Meier ist vorläufig auf
die hier vertretenen Ansichten noch nicht weiter eingegangen, ist
-aber inzwischen einer brieflichen Mitteilung nach darin immer
noch mehr bestärkt worden. — Charakteristisch ist für Meiers
Städteforschung, wie ich schon a. a. O. gezeigt habe®, sein Bemühen,
mit Hilfe der Marktansiedelungstheorie Rietschels neue Probleme
zu lösen. Mag Rietschel in „Markt und Stadt“ noch so eifrig
dafür eintreten, daß fast alle Städte des Mittelalters über das
Zwischenglied der planvoll gegründeten Marktansiedlung sich zur
Stadt entwickelt haben, für eine Anzahl alter Römerplätze nimmt
er eine andere Entwicklung an. Hier läßt er die mittelalterliche
Stadt direkt aus der alten römischen Ansiedlung erstehen; hier
haben diese ehemaligen Römerstädte nie aufgehört, städtischen
Charakter zu besitzen. Die mittelalterliche Stadt hat sich ganz
von selbst, Schritt für Schritt durch Anbau einzelner Häuser ohne
Mittelglied einer durch Gründungsakt entstandenen Marktansiedlung
‚herausgebildet*. Im Gegensatz hierzu suchen einige Forscher
Rietschels Marktansiedlungstheorie auch auf einzelne dieser Römer-
1 Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig, 1912,
S8. Iff.
2 Korrespondenzblatt des Gesamtvereins, 1914, 222 ff.
3 Hist. Vierteljahrschr., XVII. Jahrg., S. 508 fl.
' Rietschel, Markt und Stadt, 1897, S. 124: „In den alten Römerstädten
hat sich überall, soweit wir ihre Entstehung verfolgen können, die spätere mittel-
'-alterliche Altstadt, der Sitz des städtischen Lebens, direkt aus der alten römischen
Ansiedelung entwickelt.“ — S. 35: „Nur ganz ausnahmsweise tindet sich plan-
mäßige Anlage eines Stadtteiles; das einzige sicher nachweisbare Beispiel aus
-dem früheren Mittelalter ist die Gründung der Judenstadt von Speyer. Regel-
mäßig ist die alte Ansiedelung, wie sich vor allem ans den Stadtplänen ersehen
‚läßt, Schritt vor Schritt durch Anbau einzelner Häuser... erwachsen.“
Kritische Bemerkungen tiber die Anfänge der Städte im Mittelalter. 338
plätze zu übertragen. Hat man schon vor Rietschel die als Mittel-
punkte kaufmännischen Lebens erkannten Vorstädte als Keimzelle
der Gesamtgemeinde hingestellt!, nimmt man nunmehr in einzelnen
Römerorten eine Besiedlung im Sinne einer bewußten Marktanlage,
eine Marktgründung im technischen Sinne an. So will K. Beyerle
Speyer und Worms aus der Gruppe der Rietschelschen Formel
ausgeschaltet wissen und zu den Gründungsstädten, die aus plan-
mäßig angelegten Märkten hervorgegangen sind, gestellt sehen“;
so nehmen Keussen“ und J. Hansen“ für Cöln und Regens-
burg dieselbe Entwicklung an. Darüber hinaus sucht jetzt
Meier die Ansicht zu verbreiten, daß alle ehemaligen
Römerstädte in ihrer Entwicklung zur Stadt sich der
Marktansiedlung bedient hätten; ebenso wie in Cöln und
Regensburg seien auch in den drei mittelrheinischen
Bischofsstädten Mainz, Worms und Speyer unmittelbar
vor derrömischen Stadtmauer rein kaufmännische Markt-
ansiedlungen gegründet worden. Daraus zieht er für die
übrigen Römerstädte die Folgerung, daß sie inihrer Ent-
stehung zur Stadt dieselbe Entwicklung durchgemacht
haben’. Seinem Stadtbegriff zufolge gilt ihm „Cöln von 1106
als die erste mittelalterliche Stadt in Deutschland“, der sich dann
wenige Jahre später Mainz, Speyer, Worms und Straßburg an-
geschlossen haben. Wenn schon die Orte des ehemaligen Römer-
gebietes erst im 12. Jahrhundert zu Städten erwachsen sind, so
scheint ihm die Annahme, daß es im außerrömischen Deutschland
schon früher mittelalterliche Städte gegeben habe, ganz ausge-
schlossen zu sein.
Daß sehr häufig Marktansiedlungen, neben älteren Ortschaften
| tet Träger des Städtewesens geworden sind, und daß diese
1 Sohm. Die Entstehung des deutschen Städtewesens, 1890, S. 20.
2 K. Beyerle, Grundherrschaft und Hoheitsrechte des Bischofs von Konstanz
in Arbon, S. 80.
Keussen, Topographie der Stadt Cöln I, S. 56 ff.
1 J. Hansen, Stadterweiterung, Stadtbefestigung, Stadtfreiheit im Mittel-
alter. Mitteilungen d. Rheinischen Ver. f. Denkmalpflege und Heimatschutz.
1911, V, 7f.
5 Auch Spieß scheint dieser Annahme zuzuneigen: „Selbst i in den auf die
Römerzeit zurückgehenden Städten sind vermutlich frühmittelalterliche Markt-
siedlungen neben den antiken Orten neu angelegt worden.“ (Das Marktprivileg,
Heidelberg 1916, S. 822, Anm. 5. [Deutschrechtliche Beiträge, herausgegeben
von Beyerle, Bd. XI, Heft 8.].)
334 Walther Gerlach
gegründeten Anlagen durch Anweisung der Hausstellen an die
Bürger eine gewisse Regelmäßigkeit erhalten haben, steht heute
fest. Auch muß wohl zugegeben werden, daß schon seit dem
10. Jahrhundert die Marktprivilegien nicht bloß zur Errichtung von
fluktuierenden Märkten, sondern zur Anlage neuer Siedlungen
dienten?. Dafür spricht schon die Beobachtung, daß in den otto-
nischen Diplomen die „den Markt als Wochen- oder Jahrmarkt
qualifizierenden Attribute fehlen, daß an die Stelle des früheren
„mercatum annuale sive hebdomale‘ das bloße ‚mercatum‘ tritt“.“
Nun aber für alle auf die Römerzeit zurückgehenden Städte be-
wußte Marktanlagen neben den alten Orten, also Marktgründungen
im technischen Sinne annehmen zu wollen, erscheint mir anfechtbar.
Eine erwünschte Stütze für die Marktansiedlungstheorie glaubt
man in der Entwicklung von Regensburg gefunden zu haben.
Hier läßt Meier, der auf Hansen fußt, „um 900 außerhalb der
römischen Stadtmauer im Westen und auf angeschüttetem Platz
am Ufer der Donau im Norden eine rein kaufmännische Markt-
ansiedlung gegründet und um 920 befestigt“ werden. Tatsächlich
wissen wir nur: Regensburg wuchs unter den letzten Karolingern
über das alte Viereck nach Westen hinaus, sodaß Herzog Arnulf
im Jahre 917 S. Emmeramm und die im Anschluß daran entstandene
Siedlung zu befestigen begann’. Ob der schmale Streifen zwischen
der Römermauer und dem Donauufer um diese Zeit schon besiedelt
war und damals schon mit befestigt wurde, kann nicht mehr fest-
gestellt werden. „Die Örtlichkeiten in jener Gegend lassen sich
erst viel später nachweisen.“ Den rein kaufmännischen Charakter
der Siedlung im Westen und Norden sucht man mit Hilfe jener
bekannten Ortsbeschreibung aus dem Jahre 1045° zu beweisen,
1 Recht anschaulich wird der Hergang einer Ortsgründung geschildert in
Südtiroler Urkunden über die Anlage von Egna und des burgum novum Egnae.
Vgl. H. von Voltelini, Die Anfänge der Stadt Wien, 1913, S. 17f.
2? W. Stein sagt: „Die Marktgründungen (des 10. Jahrhunderts), die mit
der Absicht geschehen, Ansiedlungen an dem Markt anzulegen und dadurch
. ständige Marktniederlassungen zu schaffen, bekunden namentlich da, wo sie an
unbedeutenden Orten erfolgten, eine Zuversicht der Gründer.“ Hoops, Real-
lexikon der Germanischen Altertumskunde, Bd. 2. ae 1915, 8 405.
3 W. Spieß, a. a. O. 8. 322f.
+ Arnoldus de S. Emmeramo. MG., SS. IV, S. 552.
; 5 Püschel, Das Anwachsen der deutschen Städte, 1910, S. 154. Eben-
dort Angaben über den Verlauf der Mauer im N
e MG., SS. XI, 353f.
Kritische Bemerkungen über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 335
wo dieser Ortsteil „pagus mercatorum“ genannt wird. Schon
Rietschel hat nachdrücklich darauf hingewiesen, daß hier nicht
ausschließlich, sondern bloß zum großen Teil Kaufleute und Ge-
werbetreibende wohnten, daß hier nicht der einzige Wohnsitz der
handeltreibenden Bevölkerung war (denn auch im pagus clericorum
in der Altstadt fehlte es nicht an „mercatoribus intermixtis“) und
daß in der Altstadt auch die nach den in ihr wohnenden welschen
Kaufleuten benannte Wahlenstraße lag. „Überhaupt will der Ver-
fasser der Translatio“, sagt Rietschel mit Recht, „durch seine
Einteilung der Stadt in drei pagi (pagus regius, pagus clericorum,
pagus mercatorum) nur die einzelnen-Gegenden der Stadi charak-
terisieren. Eine rechtliche Einteilung Regensburgs in drei be-
stimmt voneinander abgegrenzte Stadtbezirke ist nicht anzu-
nehmen!.“ Auch im Besiedlungsplan läßt sich zwischen Altstadt
und der Erweiterung nicht der geringste Unterschied verzeichnen.
Wohl mag hier der Mittelpunkt des bürgerlichen Lebens zu suchen
sein, eine Marktgründung im technischen Sinne läßt sich für Regens-
burg nicht nachweisen. Ä
Ähnlich wie in Regensburg ist nach Meier in Cöln „kurz
nach 900 der schmale Landstrich zwischen der römischen Maner
und dem Rhein, der auch durch Aufschüttung künstlich geschaffen
werden mußte, für eine rein kaufmännische Marktansiedlung vor-
gesehen und um 940 mit einer Befestigung ausgestattet worden“.
Als Ausgangspunkt der Gesamtgemeinde ist die kaufmännische
Rheinvorstadt schon seit den 90er Jahren angesehen worden“,
bewußte Marktanlage aber nimmt zuerst Keussen® an, dem
Oppermann‘, Joachim’, Hansen“ und nun Meier folgen. Es
kann hier davon abgesehen werden, Bedenken und Einwände an-
zuführen. Vielmehr sei hingewiesen auf die Ausführungen K.
Beyerles’ und G.Seeligers*, die die Unhaltbarkeit der Markt-
We nen
1 Markt und Stadt, S. 37, Anm. 3.
: Westd. Zeitschr. II, S. 227 ff. — Sohm, Städtewesen....., S. 20.
* Westd. Zeitschr. XX (1901), S. 17, 56 ff. Topogr. I, 33* ff.
t Westd. Zeitschr. XXI (1902), S. 4 ff., 16 ff.
5 Westd. Zeitschr. XXVI (1907), S. 108f.
s Hansen, a. a. O. S. 10ff.
„Die Entstehungsgeschichte der Stadtgemeinde Cöln“. Zeitschr. f. Rechts-
gesch., 31. Bd. (1910), S. 1ff.
s „Studien zur älteren Verfassungsgesch Cölns“, Abhandlungen d. kgl.
sächs. Ges. d. Wiss., Bd. 26 (1909). — „Zur Entstehungsgeschichte der Stadt
Cöln.“ Westd. Zeitschr. XXX (1911), S. 463 ff.
336 Walther Gerlach
ansiedlungstheorie, was Cöln betrifft, klar beweisen. Daß die
Rheinvorstadt seit dem 10. Jahrhundert der Mittelpunkt des städti-
schen Lebens war, soll nicht verneiht werden; eine planmäßige
Marktgründung aber kann nicht bewiesen werden.
Völlig haltlos sind meines Erachtens auch Meiers Vermutungen
über die Entstehung von Mainz. Bis vor kurzem hat die Forschung
allgemein angenommen, daß hier die erste Mauererweiterung dem
Erzbischof Hatto (891 — 913) zuzuschreiben ist: „Qui Mogontiam
ipsam a loco suo antiqno motam proprius Rheno statuerat!.“ Nun
will Meier die Stelle des Casus sancti Galli dahin verstanden
wissen, daß auch hier eine Rheinvorstadt mit kaufmännischer
Bevölkerung gegründet worden sei. Eine gewöhnliche Stadt-
erweiterung in so früher Zeit wäre in der Tat ein ganz außer-
gewöhnlicher Vorgang, zumal da wir von einem arabischen Bericht-
erstatter des 10. Jahrhundert wissen, daß das ummauerte Gebiet
nur zum Teil bewohnt war: „Es ist eine sehr große Stadt, von
der ein Teil bewohnt und der Rest besät ist“ ?. Da hat neuer-
dings die Lokalforschung glaubhaft gemacht, daß die Erweiterung
nach dem Rhein zu überhaupt nicht stattgefunden haben kann,
daß die Ausdehnung der von Mauern umgebenen römischen Stadt
mit derjenigen des mauerumschlossenen mittelalterlichen Mainz
ziemlich übereinstimmte®. Schon 763 erhielt das Kloster des.
heiligen Bonifatius Grundstücke, die innerhalb der Mauern lagen
und an den Rhein grenzten: „.... vendidimus tibi intus muro-
Mogontie civitatis aream unam; hec sunt adfines ... tertia parte
flavius Rin, quarta parte via communis. (Dronke, Codex
diplomaticus Fuldensis, 1850, Nr. 8); „.. .. dono areas duas infra
muro Mogontiae civitatis de una area quarto latere est
Hrenus.“ (Dronke, a. a. O. Nr. 224), Stimming vermutet, daß.
Ekkehard von St. Gallen seinen Gewährsmann falsch verstanden
hat. „Wahrscheinlich ist die Nachricht auf die Wiederherstellung
des am Flusse gelegenen Friesenviertels zu beziehen, welches 886. _
ı MG. SS. II, 8.83. — Rietschel, Civitas . . ., S.64. — Ders., Burg-
grafenamt...., S. 825, Anm. 2. — Hans en, a. a. O. S. 11. — A. Börckel, Aus
der Mainzer Vergangenheit, 1906, S. 7.
2 Jacob, Ein arabischer Berichterstatter, S. 13.
. Stimming, Die Stadt Mainz in karolingischer Zeit, Westd. Zeitschr.,
XX LI. Jahrg., 1912, S. 137.— Gerlach, Entstehungszeit der Stadtbefestigungen.
1918. Leipz. Hist. Abh. 34, S. 38, Anm. 4. — Schumacher, Westd. Zeitschr.
XXIII, S. 281. | |
Kritische Bemerkungen über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 337
einer Feuersbrunst zum Opfer fiel.“ Nachdem aber die Irrigkeit
der Nachricht von der Erweiterung nach dem Rhein zu glaubhaft
gemacht worden ist, verliert die Anwendung der Marktansiedlungs-
theorie auf Mainz jede Berechtigung. — Für Speyer hat schon
Beyerle vor Meier die Entstehung aus einem planmäßig angelegten
Markt angenommen. Es läßt sich im Norden vor den alten Mauern
seit dem 10. Jahrhundert eine Siedlung nachweisen, die in den
Quellen des 10. und 11. Jahrhunderts villa! und dann urbs ge-
nannt wird, nachdem Bischof Rüdeger vor 1048 eine Mauer-
erweiterung vorgenommen hat?. Wohl sind wir unterrichtet über
die Entstehung des Judenviertels®, das wir mit Rietschel als das
einzige sichere Beispiel einer planmäßigen Anlage des früheren
Mittelalters ansehen dürfen‘. Dieselbe Entstehung aber für die
„villa“ anzunehmen, in ihr mit Meier eine gegründete Marktansiedlung
zu erblicken, dazu ist keine Veranlassung. — Auch für Worms
liegt die Sache nicht so klar, wie Meier glaubt. Das „suburbium“,
das im letzten Drittel des 10. Jahrhunderts mehrmals in den Urkunden
erwähnt wird“, läßt sich auch topographisch nachweisen“. In diesem
dem Rhein zugekehrten Vorort hatten Friesen und Juden ihren
Wohnsitz; hier herrschte reges städtisches Leben. Uber die Ent-
stehung dieses „suburbiums“ wissen wir wiederum gar nichts. Seine
Befestigung ist wohl erst am Anfang des 11. Jahrhunderts durch
Bischof Burchard erfolgt und nicht schon vor 979, wie Meier
offenbar aus dem Ausdruck „nova urbs“ folgert“.
Noch deutlicher spricht nach Meier für die Marktansiedlungs-
theorie die Entwicklung der Städte Augsburg und Trier, wo
1 U. B. d Stadt Speyer, Nr. 5 (a. 969): „.. . aut foris murum eiusdem
civitatis, id est in villa Spira, que eidem urbi adiacens est.“ — Nr. 10
(a. 1061): „. . . . in circuitu extra civitatem, id est in villa Spira,..“
2 Ebendort: Nr. 11 (a. 1084): „ .. cum ex Spirensi villa urbem facerem .. .*
s Bischof Rüdeger sammelte die Juden, siedelte sie geschlossen an und
umgab die neuentstandene Siedlung mit einer Mauer. Ebendort: „Collectos
(iudeos) igitur locavi extra conmunionem et habitacionem ceterorum civium, et
ne a pecoris turbe insolencia facile turbarentur, muro eos circumldedi.*
t Markt und Stadt, S. 35.
5 U. B. d. Stadt Worms I, 35 (a. 979). — MG. DD Il (Otto III.), Nr. 12
(a 985).
e Weckerling, Aus der Geschichte der Stadt Worms (Korrespond. Bl. d.
Gesamtver., 1910, Nr. 1), S. 29f.
7 Vgl. ebendort S. 38. — Boos, Rheinische Städtekultur I, S. 249. —
Gerlach, Entstehungszeit .. , S. 16.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919 3. 23
338 Walther Gerlach
es schon frühzeitig nach Verfall der Römermauern zu Neubefesti-
gungen gekommen war, und der Städte Utrecht und Straßburg.
Hier umfaßten die Mauern nach Meiers Ansicht nur die Dom-
immunitäten. Schon Sander hat die irrige Meinung von dem rein
geistlichen Charakter aller Domburgen widerlegt! und Rietschel
davon überzeugt?. Auch Meier gibt zu, daß die Domimmunität
in einigen Fällen auch die Wohnungen der Kaufleute (z. B. in
Hamburg) und deren Markt (z. B. in Osnabrück) in sich begreift.
Für die vier oben genannten Domburgen aber leugnet er den ge-
mischten Besiedlungscharakter. Hier läßt er vor den Mauern
die ersten bürgerlichen Elemente angesiedelt, den früher behandelten
Ortschaften analog Marktansiedelungen gegründet werden.
Er stützt seine Ansicht, daß im Süden der Domburg Augsburg
außerhalb der alten Römerstadt eine Marktansiedlung gegründet
worden sei, die noch 1132 bestanden habe, offenbar auf einen Brief
des Bischofs Hermann an Otto von Bamberg. Dort heißt es:
„Interea extra portam civitatis inter forenses et regis milites
regnabat similiter cedes hominum ...“ (a. 1132)°®. Rietschels
Meinung, daß es sich um einen im Anschluß an das königliche
Heerlager entstandenen vorübergehenden Marktverkehr handelt“,
erscheint mir unglaubwürdig. Da uns die Augsburger Quellen
aus dem Ende des 11. Jahrhunderts öfters von Vororten berichten?,
liegt meines Erachtens der Annahme, daß außerhalb der Mauern
ständig Kaufleute wohnten, nichts im Weg; aber nicht hier allein
herrschte städtisches Leben. Es wohnten wohl auch innerhalb der
Mauern Kaufleute. Dafür spricht schon, daß König Lothar, um
einen Verrat der Kaufleute zu verhindern, die Mauern der „urbs“
niederreißen ließ. Welchen Zweck hätte die Niederlegung der
Mauern sonst gehabt? Jedenfalls ist uns Meier den Beweis, daß
Augsburg eine rein geistliche Domburg war, schuldig geblieben;
ebensowenig ist ihm gelungen die Entwicklung der Stadt Augsburg
über das Zwischenglied einer Marktansiedlung glaubhaft zu machen.
ı Hist. Vierteljahrschr. 13, 1910, S. 74.
2 Rietschel hält Sanders Hinweise für sehr beachtenswert, vgl. Deutsche
Geschichtsbl., Bd. XII, 1911, S. 202, Anm. 2.
3 Codex Udalrici (Jatfé V.), S. 446.
t Markt und Stadt, S. 36, Anm. 2.
5 Annales Augustenses maiores MG. SS. 11I, 130, 133f.
s Codex Udalrici (Jaffé V.), S. 447: „Regressus tercia die cum armatis in
urbem munitiones urbis omnes diruit et confregit (a. 1182).
Kritische Bemerkungen über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 339
In der Nachricht von 1132 vermag ich nicht eine Stütze seiner
Theorie zu erblicken.
Ob Trier seit der Römerzeit. nie aufgehört hat, städtischen
Charakter zu besitzen, kann schon fraglicher scheinen. Die Mauern
und Gebäude der Stadt waren wohl beim Normanneneinfall größten-
teils zerstört worden. Die Bevölkerungszahl war bedeutend zurück-
gegangen!. Das beweisen die Feststellungen bei der Kanalisation
der Stadt: „Dieses regelmäßige Straßennetz ist von der mittel-
alterlichen Stadt vollkommen ignoriert. Die Straßen schneiden
kreuz und quer über die römischen hinweg. Man sieht, daß
einmal ein vollkommener Bruch eingetreten ist, der größte Teil
des Areals der römischen Stadt hat längere Zeit wüst gelegen.
Schuttmassen bedeckten ihn, als die mittelalterlichen Straßenzüge
sich über ihn auszudehnen begannen.“ Als Erzbischof Ludolf
(994—1008) eine Mauer erbaute, beschränkte er sich auf die Um-
mauerung der Domgegend: „Hic muris ecclesiam S. Petri ac fratrum
habitacula circumcinxit?.“ Tatsächlich scheinen die bürgerlichen
Elemente keinen Platz gefunden zu haben, während in Utrecht
die Neubefestigung des Bischofs Balderich (917—977) nach Sander
und Rietschel ein Gebiet umfaßte, das mehr als eine bloße
geistliche Immunität war’. Doch weder der Nachweis, daß in
Trier der städtische Charakter unterbrochen war, noch der Nach-
weis, daß die Domburg rein geistliche Siedlung war, zwingen uns
zu der Annahme, daß diese Stadt über das Zwischenglied einer
gegründeten Marktansiedlung sich entwickelt hat.
Außerhalb der alten Römermauer lag der Markt (Martinsmarkt)
in Straßburg; außerhalb wohnte wohl auch die Hauptmasse der
Handel- und Gewerbetreibenden. Hier im südwestlichen Vorort
war der eigentliche Sitz des städtischen Lebens. Zweifellos war
diese Bevölkerungsklasse aber auch in der Altstadt vertreten, die
doch keinesfalls nur rein geistliche Domimmunität war. Lagen
doch in der Altstadt mehrere nach Handwerken benannte Gassen:
Zimmermannsgasse, Fladergasse, Sporergasse, Kesselgasse, under
ı Vgl. Ann. Fuld. a. 882. MG. SS. I, S. 395. — Reg. Chron. a. 882, MG.
SS. I, S. 593. — Beyer, Mittelrhein. U. B. II, Nr. 2, S. 716.
2 Gräven, Einzelfunde der Kanalisation in Trier (Korrespond.- Bl. der
Westd. Zeitschr., Bd. 52, 1904), Sp. 865 ff.
3 MG. SS. VIII, S. 171.
Rietschel, Burggrafenamt ..., S. 176. — Sander, Hist. Vierteljahr-
Schr., XIII. Bd., 1910, S. 74.
23 *
340 Walther Gerlach
Scherern, Seylergäßle, Kurdewangasse, Webergasse, Schneider-
graben i. Die Nachricht Königshofens, daß der südwestliche
Vorort, der sich an der alten, nach Westen führenden „Oberstraße“
(jetzt Lange Straße und Weißturmstraße) entwickelte, bereits in
der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts befestigt worden sei, möchte
ich anzweifeln; vielmehr wird man den Mauerbau ins 10. Jahr-
hundert verlegen müssen“. Daß sich hier aber schon längst Hand-
werker und Kaufleute angesiedelt hatten, und daß es sich im 10. Jahr-
hundert um die Einverleibung einer älteren, allmählich entstandenen
Siedelung handelte, kann meines Erachtens nicht bezweifelt werden.
Man wird Meier ohne weiteres zugeben, daß in einigen alten
Römerstädten Garten- und Ackerwirtschaft im Vordergrund stand,
daß andere mehr oder weniger den Charakter von geistlichen Dom-
burgen besaßen. Meistens befanden sich in ihnen aber auch die
Sitze der Handel- und Gewerbetreibenden. Zugegeben soll auch
‘werden, daß der Mittelpunkt des bürgerlichen Lebens meist in
die Vorstädte zu liegen kam. Aber diese können nicht als be-
wußte Neuschöpfungen des 10. Jahrhunderts, nicht als gegründete
Marktansiedlungen angesehen werden. Meiers skizzenartige Dar-
stellung läßt noch nicht erkennen, wie weit er seine Theorie stützen
wird durch die Planforschung. Wir werden es abwarten müssen,
ob er auch auf diese Siedlungen seine bekannte, mehrfach an-
gegriffene Methode anwenden wird, oder ob er den Weg Meu-
rers? gehen wird, der die Konsequenz der Fortbildung des Ge-
samtplans herausfolgert aus der Marktanlage, aus ihrer Form
und Gestaltung und aus dem Verhältnis der Straßenführung
zu ihr. Meines Erachtens erwecken die im Anschluß an die
Römerstadt entstandenen Siedlungen durchaus den Eindruck des
aus der Natur Erwachsenen‘. So vermögen weder Cöln und
K. Achtnich, Der Bürgerstand in Straßburg. 1910. Leipz. Hist. Ab-
handi. XIX, S. 9f. u. 52.
2 Vgl. Gerlach, Entstehungszeit „S. 45f. — Zuletzt sind für das
8. Jahrhundert eingetreten Püschel, a. a. O. S. 176, und Heinrich Meier,
Deutsche Stadtmauern. Deutsche Geschichtsblätter, XIV. Bd., 1912, S. 77.
3 Franz Meurer, a. a. O., S. 6.
Nach Meurer gilt das für die meisten frühen Bürgersiedlungen; auch
„weichen sie von der allgemeinen Vorstellung des dorfartigen Gebildes in keiner
Weise ab“ (a. a. O. S. 21). — Vgl. außerdem Genzmer: „Es läßt sich im Grund-
riß der älteren Stadt und dem Dorfgrundriß kein grundsätzlicher Unterschied
erkennen. Ein Dorfplan mit den geschlossenen Reihen hoher städtischer Ge-
bäude bestellt, würde das getreue Bild eines kleinen west- oder mitteldeutschen
Kritische Bemerkungen tiber die Anfänge der Städte im Mittelalter. 341
Regensburg, noch die drei mittelrheinischen Bischofs-
städte Mainz, Worms und Speyer, noch die übrigen Römer-
städte Augsburg, Trier, Utrecht und Straßburg die Markt-
ansiedlungstheorie zu stützen. Rietschels ältere Ansicht
von der Entwicklung der Römerstädte ist durch Meier
nicht erschüttert worden. „Irgendwelche Abweichungen in der
Besiedlung von Altstadt und N eustadt lassen sich nicht nachweisen,
beide tragen dasselbe Gepräge.... Die auf den Markt münden-
den Straßen sind ebenso krumm und winkelig wie die übrigen
Straßen der Stadt; es gibt kein besonderes Markt viertel
Der Handel und Verkehr der Römerzeit hat auch nach der ger-
manischen Eroberung sich auf seinen alten Zentralstellen, in den
Munizipien und am Fuße der Kastelle behauptet und in das Mittel-
alter hinübergerettet, um unter merowingischer und karolingischer
Herrschaft an genau denselben Stellen wieder zu neuer Blüte zu
gelangen!.“ Diese nichtbäuerliche Bevölkerung empfing seit der
fränkischen Periode besonders Kräftigung nach den Flüssen hin,
die für Handel und Gewerbe wichtig geworden waren. Kirchen
und Klöster außerhalb der alten Römermauern wurden Zentren
für neue Siedlungen nichtagrarischer Bevölkerung. Diese all-
mählich entstandenen Vororte wurden durch Ausdehnung der Be-
festigung topographisch, wirtschaftlich und rechtlich mit der alten
Römerstadt vereinigt“.
Das Entscheidende der Aan denen scheint Meier darin
zu liegen, „daß hier nicht bloß freie Kauf leute angesiedelt wurden,
sondern auch die bis dahin unter Hofrecht lebenden, über diese
Stellung innerlich aber herausgewachsenen und über den Bedarf
ihrer Herrschaft produzierenden besseren Handwerker, die nun-
mehr aus dem Hofrecht entlassen und frei wurden“. Derselbe
Vorgang wiederholt sich seiner Meinung nach nochmals bei der
Erhebung zur eigentlichen Stadt, jedoch mit der Erweiterung,
„daß nunmehr auch die große Masse der übrigen Hörigen des
Bischofs... mit dem höheren Recht ausgestattet wurden, und daß
vor allem die Landwirte, die in der ehemaligen Römerstadt saßen,
die Vorrechte der städtischen Bürger empfingen“. Die Stadt gilt
ihm als eine örtlich wie ständisch erweiterte Marktansiedlung.
Städtchens ergeben.“ (Stadtgrundrisse, ein Rückblick auf ihre geschichtliche
Entwicklung. Städtebauliche Vorträge, Bd. IV, Heft I, 1911, S. 32.)
Markt und Stadt, S. 36f., 124.
2 G. Seeliger, Zur Entstehungsgeschichte der Stadt Cöln ..., S. 498.
342 Walther Gerlach
Für Meier gibt es in der Stadtentwicklung eine Periode, in der
die „freien Bewohner“ topographisch scharf getrennt von den
„Unfreien“ der Siedlung wohnten, bis dann schließlich im 12. Jahr-
hundert mit einem Male durch Befreiung der unter Hofrecht leben-
den Bewohner die früher getrennten Stände der Kaufleute, Ministe-
rialen, Landwirte, Handwerker und Tagelöhner zu einer „bürger-
lichen, sozialen und rechtlichen“ Gemeinschaft zusammenwuchsen.
Aber so einfach liegt die Sache nicht. Ebensowenig wie bei den
auf Römerstädte zurückgehenden Ortschaften im 10. und 11. Jahr-
hundert ein scharf getrenntes wirtschaftliches Nebeneinander, hier
gegründete Marktansiedlung mit Kauf leuten und Gewerbetreiben-
den, dort agrarische Bevölkerung, angenommen werden kann, eben-
sowenig läßt sich die Spur eines rechtlichen Nebeneinanders, hier
„Freie“, dort „Hofrechtshörige“ erkennen. Meier, der uns bisher
nur die Ergebnisse seiner Untersuchungen mitgeteilt hat und sich
an anderer Stelle noch ausführlicher äußern will, wird sich dort
wohl auch auseinanderzusetzen haben mit einer Ansicht, die be-
sagt: „Die Stadtbewohner sind aus Elementen mannigfacher Ge-
burtsstände zusammengefügt, anfangs auch aus Unfreien der Stadt-
herren selbst, aus Freien und Unfreien, die ihre Fronhofshörigkeit
lange bewahrten. Die Stadtherren .. . waren weit davon entfernt,
die beiden Herrschaftskreise als solche öffentlicher und solche
privater Gewalt einander gegenüberzustellen, als Sphären der
Freiheit und der Unfreiheit, sie haben vielmehr je nach dem Be-
dürfnis die Bürgerleistungen mit dem Fronhof verbunden !.“ Meier
wird also Stellung nehmen müssen zu einer Ansicht, die eine
Kreuzung des „Stadtrechtskreises“ und des „Hofrechtskreises“
festgestellt hat?, die eine rechtliche Einheit des Bürgerstandes im
allgemeinen nicht vor dem Ende des 12. Jahrhunderts annimmt. —
Während für einige Forscher die Frage nach der Entstehungs-
zeit der Städte noch immer identisch ist mit der Frage nach
der Ummauerung, handelt es sich nach Meier bei der Erhebung
zur Stadt „in erster Linie um die Befreiung der unter Hof-
— — en
1 G. Seeliger: Stadtverfassung; Hoops, Reallexikon der Germanischen
Altertumskunde, Bd. IV, 1916 fl., S. 258.
2 Derselbe: Studien. „S. 84: „Das Stadtrecht schloß das Hofrecht nicht
völlig aus.“ — Derselbe: Staat und Grundherrschaft. , S. 43: „Stadtrecht und
Hofrecht schlossen sich grundsätzlich nicht aus.“ — Ach tnich, a. a. O. S. 25:
„Es gab viele Bürger, die zugleich dem Stadtrechts- und dem Hofrechtskreis
angehörten.“
Kritische Bemerkungen über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 343
recht lebenden“, indem der Satz „Luft macht frei“ von der
Marktansiedlung auf die Gesamtsiedlung übertragen wird. Das
sei in den rheinischen Bischofsstädten während der ersten drei
Jahrzehnte des 12. Jahrhunderts geschehen. Vor der Gefahr des
einseitigen Betonens eines einzelnen Merkmals für den Stadt-
begriff habe ich schon an anderer Stelle gewarnt“. Jetzt scheint
mir nun Meier einen rechtlichen Vorgang für die Entstehungszeit
der Städte zu stark betont und nicht ins rechte Licht gerückt
zu haben. Er ist schon selbst stutzig geworden und hat in einem
Nachtrag? zu seiner Abhandlung die Erklärung des Begriffes der
mittelalterlichen Stadt wieder eingeschränkt: „Es sind namentlich
die sächsischen Städte geistlichen Besitzes gewesen, die sich nicht
zu dieser massenhaften Erhebung der Hörigen zu freien Bürgern
bekannten.“ Als Beispiele solcher Städte führt er Hameln an,
wo das Frohndorf und der Zehnthof um 1200 durch Ummauerung
topographisch einverleibt worden sind, trotzdem sie erst nach langer
Entwicklung (1314) die Freiheit erlangt haben®, und Halber-
stadt, wo die Frohndörfer Vogtei und Westendorf ebenfalls trotz
topographischer Angliederung am Ende des 12. Jahrhunderts noch
im 15. Jahrhundert rechtlich von der Stadt getrennt sind!. Schließ-
lich weist er auf eine Bremer Urkunde hin, in der der Erzbischof
1186 nur den Hörigen anderer Herren, aber nicht den eigenen
Freiheit gewährt“. Für die rheinischen Bischofsstädte aber erhält
er seine Erklärung des mittelalterlichen Stadtbegriffes aufrecht;
hier sei die allgemeine Freimachung der hörigen Bevölkerung
mit einem Male durch ein einziges Privileg erfolgt: in Cöln 1106
durch Kaiser Heinrich IV., in Speyer 1111 durch Heinrich V., in
Worms 1114 durch denselben Herrscher, in Mainz 1118 durch
Erzbischof Adalbert, den Gegner Heinrichs V., und in Straßburg
1129 durch Kaiser Lothar. Tatsächlich setzt ja seit dem 11. Jahr-
hundert in den Römerstädten die Bewegung der Freiheit ein: die
Gesamtheit strebt nach politischer Selbständigkeit, der einzelne
nach Leibesfreiheit. Persönliche Freiheit suchten aber nicht nur
die Hörigen, sondern das BESAMIE Bürgertum zu erlangen, das
ı Vgl. „Entstehungszeit der Stadtbefestigungen . .. .“
2 Jahrb. d. Geschichtsvereins f. d. Herzogtum Braunschweig, 11. Jahrg.,
S.142f.
» Zeitschr. d. Hist. Vereins f. Niedersachsen, 1909, S. 105 ff.
Rietschel, Markt und Stadt. . , S. 66.
5 Keutgen, U. B. z. Städtischen Verfassungsgesch., Nr. 25.
344 Walther Gerlach
im 10. und 11. Jahrhundert geradezu eine Periode persönlicher
Gebundenheit durchmachte!. Hier und da scheint die volle Frei-
heit mit einem Male der Bevölkerung erteilt worden zu sein, Z. B.
in Speyer (1111). In anderen Ortschaften konnte man das vom
Stadtherrn auferlegte Joch nur nach und nach abschütteln. So
handelt es sich in den Privilegien von 1114 (Worms) und 1118
(Mainz) doch nur um „Teile der Freiheiten, die damals den Bi-
schofsstädten gegeben wurden“. Wenn Meier glaubt, daß vor
allem „der Rechtssatz ‚Stadluft macht frei‘ und der der rechten
Gewere, auch wenn sie nicht ausdrücklich in diesen Urkunden
(1114 und 1118) erwähnt sind, dennoch den neuen Gesamtgemein-
den zuteil wurden“, und wenn er annimmt, daß „die für die
mittelrheinischen Bischofsstädte erteilten Urkunden — zwar niclit
die Erhebung auch der hörigen Bevölkerung aussprechen (die viel-
mehr mündlich erteilt sein wird), sondern stets nur die Punkte
herausheben, die besondere Anfechtungen erfahren haben mochten
und deshalb ausdrücklich geschützt werden mußten“, so sind das
Vermutungen, aber auch nur Vermutungen. Wie die Bevölkerung
wirkliche Freiheit nur nach und nach- erhielt, zeigen deutlich die
Verhältnisse in Straßburg. Es ist mit dem besten Willen nicht
möglich, aus dem Wortlaut des Privilegs von 1129 eine Befreiung
aller unter Hofrecht lebenden herauszulesen. Noch im ersten
Stadtrecht, das der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts oder gar
den achtziger Jahren angehört, kann von der rechtlichen Einheit
der Bürger, von der persönlichen Freiheit aller Bürger keine Rede
sein?, wenn auch die Zahl der freien Bürger größer gewesen sein
mag, als Achtnich annimmt. Erst nach und nach bildete sich
im 13. Jahrhundert die aus Handel- und Gewerbetreibenden zu-
sammengesetzte Einheit zu einer, „wenn auch nicht völlig gleich-
artigen, rechtlichen Einheit“ aus. Während also Meier glaubt.
daß durch ein Privileg ein einheitlicher Rechtsstand und eine ein-
heitliche politische Gemeinde mit einem Male gegründet wurde,
möchte ich annehmen: Kommunale Bewegungen, wie 2. B. in
1 G. Seeliger, Handwerk und Hofrecht. Hist. Vierteljahrschr., XVI.
Jahrg. 1913, S. 496. — Derselbe: Stadtverfassung, Hoops, a. a. O. S. 258:
„Die Stadtherren haben sich nicht gescheut, in manchen Orten eine allgemeine
Anspannung der Bürgerfronden nach Analogie der bäuerlichen Bannbezirke
durchzuführen.“
2 Achtnich, a. a. O.
Kritische Bemerkungen über die Anfänge der Städte im Mittelalter. 345
Interessen wirtschaftlich Verbundenen“ im allgemeinen erst nach
und nach zu einer wirklichen rechtlichen Einheit.
So scheint mir Meier die Ansicht Rietschels von dem Ent-
stehen der Römerstädte nicht verdrängt und die Frage nach
der Zeit der Entstehung deutscher Städte nicht richtig
gelöst zu haben. Wohl lassen sich in der Entwicklung des älteren
Städtewesens zwei Stadien feststellen: einmal „die Bildung städti-
scher Siedlung, städtischen Lebens, städtischen Rechts unter dem
Schutze und der Wirksamkeit ‚des Stadtherrn, sodann die Bildung
einer sich selbst regierenden Bürgergemeinde“. Dagegen ge-
stattet uns das ständig fließende Verfassungsleben des
früheren Mittelalters nicht, im älteren Städtewesen von
„Stadtgründungen (= Stadterhebungen)“ zu sprechen.
1 G. Seeliger. Zur Entstehungsgeschichte der Stadt Cöln ..., S. 503.
g
346
Kritische Studien zur Konfliktszeit,
Von
Ludwig Bergsträßer.
Kurz vor Kriegsausbruch erschienen fast gleichzeitig zwei
Werke!, die sich mit derselben Zeit, in einigem mit demselben
Gegenstand beschäftigten und dabei so verschieden sind, als man
nur denken kann.
Löwenthal gibt auf Grund sorgfältiger Durcharbeitung des
vorhandenen Materials eine erzählende Darstellung des ganzen
Streites, beginnend mit der neuen Ära, abschließend mit der
Indemnitätsvorlage. Seine Schilderung des tatsächlichen Verlaufes
ist in den gegebenen Grenzen einwandfrei; über seine Auffassung,
die zurückhaltend ist, läßt sich streiten; in einigem, gerade über
die Indemnitätsvorlage und ihre Bedeutung, weicht Referent stark
-ab, wie sich im einzelnen noch ergeben wird. Es ist aber ein
großer Vorzug der gründlichen Arbeit, dab sie bequemer wie alle
bisherigen Darstellungen, die ja immer an Personen anknüpften,
sei es Bismarck, Wilhelm I., Forckenbeck, Hoverbeck u.a.m., zur
Grundlage und zum Rahmen weiterer Einzeluntersuchungen dienen
kann, was Verfasser selbst erfahren hat.
Wahl ist ganz anders geartet. Er gibt keine Erzählung, das
lag von vornherein nicht in seiner Absicht, sondern vier Einzel-
untersuchungen kritischer Art, die miteinander in Zusammenhang
stehen. Von ihnen sind die erste und die letzte mehr den Tat-
sachen, die mittleren mehr den Ideen zugewandt. Zu seiner Arbeit
benutzt Wahl ungedruckte Briefe aus dem Nachlasse von R. von
Mohl, einiges auch aus Pfizers Briefwechsel. Tritt Löwenthal
gegenüber seiner Darstellung zurück, so tritt Wahl sofort durch-
ı Dr. Fritz Löwenthal, Der preußische Verfassungsstreit 1862 — 1866.
München, Duncker & Humblot. 342 S. — Adalbert Wahl, Beiträge zur
Geschichte der Konfliktszeit. Universität Tübingen (Doktorenverzeichnis der
philosophischen Fakultät) 1914. 108 S.
Kritische Studien zur Konfliktszeit. 347
aus mit seiner Subjektivität in den Vordergrund. Manche Teile
seiner Arbeit lesen sich wie eine Anklageschrift eines Staats-
anwaltes gegen einen jugendlichen Verbrecher; er klagt an, aber
er entschuldigt auch, spöttisch-überlegen. Wahl spricht der Fort-
schrittspartei gegenüber von „kindlicher Ungeduld“, „kindischen
Dilettantenerwägungen“, „dilettantischer Narrheit“, „traurigen
Philistern“ usw. — Ausdrücke, die aus dem Rahmen einer sach-
lichen Kritik doch wohl heraustreten. Da es sich um eine fach-
wissenschaftliche Arbeit, sogar um eine kritische Untersuchung
handelt, müßte man annehmen, daß diese schroffen Urteile dadurch
begründet würden, daß vorher die ganze politische Lage, in der
die so beurteilte Partei sich damals befand, eingebend gewürdigt
wurde; man müßte glauben, daß dieses- Urteil sich dann darauf
aufbaut, daß die Partei, an dieser Lage gemessen, all diese Fehler
gezeigt habe. Davon ist aber bei Wahl nicht die Rede. Er be-
ginnt die erste Studie „Der Antrag Hagen“ damit, daß er nach
drei Zeilen Einleitung diesen Antrag selbst anführt und zwar,
obwohl er eine Vorgeschichte hat und eine Wandlung ö
sofort in seiner endgültigen Fassung.
Aus dieser ersten, wie den weiteren Studien ergeben sich noch
eine Reihe anderer methodischer Probleme, wie das der Quellen,
benutzung bei parteigeschichtlichen Arbeiten, der Beurteilung
parlamentarischer Taktik, des Zusammenhanges zwischen Theorie
und Praxis im parteipolitischen Leben, die alle zu den wichtigsten
Problemen dieses Sondergebietes der neueren Geschichte gehören.
Hier sei nur auf sie aufmerksam gemacht; im Verlaufe der Unter-
suchung, die. wir anstellen, wird noch wiederholt auf sie zurück-
zukommen sein; es werden sich dann zusammenfassende Grund-
sätze aus den Einzelheiten entwickeln lassen. Zunächst folgen
wir Wahl in seiner ersten Studie und versuchen mit ihm und gegen
ihn, unter Heranziehung von Löwenthal für das Allgemeine und
unter Benutzung reichlichen Zeitungsmaterials, den Antrag Hagen
in die ganze Entwicklung einzurücken.
I. Der Antrag Hagen und seine parteigeschichtliche
Bedeutung.
Wir müssen dabei ausgehen von dem, was für die ganze Zeit
der neuen Ära bezeichnend ist. Durch die Revolution war Preußen
in die Reihe der konstitutionellen Staaten eingetreten; die ursprüng-
lich sehr liberale Verfassung war in den Jahren bis zu ihrer end-
348 Ludwig Bergsträßer
gültigen Feststellung rückwärts revidiert worden. Ihre praktische
Anwendung kam dann auf Jahre in die Hände einer geschlossenen
konservativen Mehrheit. Diese erkannte eine Verfassung als be-
sonderes Gesetz, das vor anderen eine überragende Stellung habe,
zunächst überhaupt nicht an, ging erst in der Zeit der neuen Ära
soweit, sich insofern auf den Boden derselben zu stellen, als sie
nicht abgeschafft werden sollte. Ihre Auslegung wurde aber ganz
dem König überlassen, ihm die Entscheidung in allen strittigen
Fragen als endgültige zugeschoben‘!. Die Folge war, daß der
Landtag die ihm durch die Verfassung verliehenen konstitutionellen
Rechte nicht benutzte. Bis Prinz Wilhelm die Regentschaft über-
nahm, bestand eine durchaus einseitige Herrschaft der Konservativen
in Preußen. Das bestreitet niemand. Für die Wahlen hatte ihnen
der ganze Regierungsapparat restlos zur Verfügung gestanden.
Nun berief der Regent ein neues Ministerium, in dem zwei
Führer der altliberalen Fraktion neben gemäßigt konservativen
und einigen Opportunisten saßen. Die Wahlen vollzogen sich ohne
Druck und ergaben eine gewaltige Stärkung der Liberalen. Da
die Demokraten sich bei diesen Wahlen nicht beteiligt hatten —
sie taten das erst 1861 — waren die Liberalen gemäßigt. Trotz-
dem verlangten sie eine strikte Durchführung der Verfassung.
Diese mußte sich, was bei aller parlamentarischen Arbeit selbst-
verständlich ist, in erster Linie um etatrechtliche Fragen drehen;
das ergab einen Konfliktspunkt. Ein zweiter kam hinzu durch
die Heeresvorlage. Bei ihrer parteipolitischen Beurteilung wird
man mehrerlei zu unterscheiden haben; erstens die etatrechtlichen
Fragen, in denen die Liberalen, wie auch später die Fortschritts-
partei, wenn man den Wortlaut der Verfassung zugrunde legt,
durchaus im Recht waren. Durch Bismarck haben sich diese etat-
rechtlichen Gegensätze ja weit über die Konfliktszeit hingeschleppt.
Noch Windthorsts Wort aus den achtziger Jahren: „Wir bewilligen
jeden Mann und jeden Groschen, aber nur auf ein Jahr,“ ist ein
Stück aus diesem Kampfe, der sich ganz einfach darum dreht,
daß die jedem konstitutionellen Leben selbstverständlichen Rechte
der Volksvertretung in ihrem ganzen Umfange auch auf die Positionen
1 Vgl. Kalender des preußischen Volksvereins für 1864 und Hugo Mäller,
Der preußische Volksverein, Diss. Greifswald 1913 S. 108. (Diese Arbeit ist
Löwenthal ebenso entgangen, wie Witte, Die Reorganisation des preußischen
Heeres durch Wilhelm I., Halle,1910, und M. Spahns Aufsatz über die Ent-
stehung der nationalliberalen Partei in Band I der Zeitschrift für Politik.)
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Kritische Studien zur Konfliktszeit. 349
des Heeresetats ausgedehnt werden sollten. Insofern ist der Kampf
um das Septennat ein Stück aus den Auseinandersetzungen über
den vollen Konstitutionalismus und es gehört zu den großen Ge-
schicklichkeiten Bismarcks und seiner Pressebenutzung, daß er
hieraus nationale Fragen zu machen verstand; denn in Wirklich-
keit handelte es sich damals in den achtziger Jahren nicht um
die Frage, ob die Forderungen bewilligt werden sollten, sondern
darum, auf wie lange Zeit. Daß der tatsächliche Einfluß einer
Volksvertretung von ihrem Budgetrecht abhängig ist, diese Er-.
fahrung ist auch im deutschen parlamentarischen Leben so oft
gemacht worden, daß sie einesBeweises doch wohl nicht mehr bedarf.
Der Antrag Hagen ist ein markantes Glied in diesem Kampfe
um das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses; das ist seine eine
- Bedeutung, die noch näher zu erörtern sein wird. Ehe wir darauf‘
eingehen, werden wir noch einige andere Entwicklungslinien zu
ziehen haben.
Ein zweiter Streitpunkt bei der Heeresreform war die Länge.
der aktiven Dienstzeit. Der König wollte unbedingt drei Jahre
bei der Infanterie, vier bei den anderen Truppen. Die Liberalen
wollten zweijährige Dienstzeit bzw. dreijährige Dienstzeit. Auch
diese Frage ist erst viel später, erst in den neunziger Jahren, im
Sinne der damaligen Liberalen gelöst worden. Für die Beurteilung
macht da schon das eine stutzig, daß man später auf zwei Jahre
herabging, und zwar im vollen Einverständnis der militärischen
Fachleute, obwohl doch inzwischen die Ausbildung der Soldaten
sich kompliziert hatte. Während des Weltkrieges hat sich gezeigt,
daß diese Zeit genügte; Fehler unseres Heerwesens lagen auf
anderem Gebiete. Da ist denn doch die Frage, ob für die mili-
tärische Ausbildung damals nicht dasselbe hätte gelten können.
In der Tat hat Bismarck, der schroffe Verfechter der Heeresvorlagen,
sich niemals an die sachliche Notwendigkeit der dreijährigen Dienst-
zeit geklammert; sein Ausspruch: „Bestände der König auf zehn-
jähriger, würde ich über diese Dinge ihm den Gehorsam nicht
aufsagen“ (zitiert bei Wahl S. 98; rein Sachliches stellt Bismarck
hier zurück: „Ich enthalte mich der Kritik über diesen Punkt“).
zeigt ganz deutlich, daß es sich ihm nie um diese Frage gehandelt
hat; ob er ein sachliches Urteil über sie hatte, kann ich im Augen-
blick nicht feststellen. Eines aber ist gewiß. Wenn man die Frage
nur vom rein militärischen Standpunkte der Ausbildung des Soldaten
im Waffengebrauche betrachtete, so mußte man die zweijährige
E
350 Ludwig Bergsträßer
Dienstzeit als genügend ansehen. Im April 1862, also in der
Zwischenzeit nach der Auflösung des Abgeordnetenhauses, erklärte
sich eine Kommission von 15 Generalen für eine Einschränkung
der Dienstzeit auf tatsächlich 2½½ Jahre, die Rekruten sollten
erst zum 1. April eingestellt und für Winter beurlaubt werden;
sie hielt eine de facto zweijährige Dienstzeit unter bestimmten
Bedingungen für durchführbar, ohne daß dadurch die Schlagfertig-
keit des Heeres irgendwie geschädigt würde. In dieser Kommission
sal auch Moltke“.
Die Kommission gab dieses Votum ab, obwohl der König bei
ihrem Zusammentritt erklärt hatte, die Beibehaltung der dreijährigen
Dienstzeit sei unerläßlich?”. Der König selbst war zu seiner Auf-
fassung nicht aus rein militärischen Gesichtspunkten gekommen,
sondern aus innerpolitischen. In Erinnerung an die Revolutions-
zeit hielt er die Landwehr überhaupt für nicht zuverlässig in inner-
politischen Konfliktszeiten, : mit deswegen wollte er ihre Reform,
und glaubte er nur durch eine verlängerte Dienstzeit könnte der
Geist der Truppe so gestaltet werden, daß sie auch im Falle
einer Revolution unbedingt zu gebrauchen sei. „Von möglichst weit-
reichender Annäherung an das Berufssoldatentum erwartete er
gesteigerte Zuverlässigkeit der Truppen. Ein starkes Offizierkorps
umgeben von zahlreichen Unteroffizieren und Kapitulanten erschien
ihm als beste Gewähr für den unbedingten Gehorsam, in dem er
den sichersten Schutz gegen das Streben des Volkes nach Freiheit
und Selbstbestimmung erblickte?.“ Weil Roon diese Anschauung
des Prinzregenten kannte, nahm er sie in seine Denkschrift vom
Jahre 1858 auf. Sie liegt denn auch dem Kompromißvorschlage
zugrunde, den er am 17. September 1862 im Abgeordnetenhause
machte. Die Armee sollte, bei zweijähriger Dienstzeit, mindestens
zu einem Drittel aus Berufssoldaten bestehen“.
1 Löwenthal S. 85, Philippson, Forckenbeck S. 144.
2 Löwenthal S. 85.
3 Löwenthal S. 10; ich zitiere wörtlich, obwohl ich mit der Schlußformel
des Satzes nicht ganz einverstanden bin. Die gegen diese Auffassung von
Wahl [Neue Jahrbücher für das klassische Altertum 15 (1905) S. 510ff.] vor-
gebrachten Gründe haben mich nicht überzeugt. Auch das Zitat aus dem Briefe
des Prinzen (S. 519) läßt eine andere Deutung zu.
Das hat Wahl in seinem vierten Abschnitte richtig erkannt und gegeu-
über neueren Darstellungen richtiggestellt. Löwenthal ist auch hierin zuverlässig.
Dagegen wertet Wahl das Kompromiß, nachdem er seinen Inhalt sachlich richtig
dargestellt hat, falsch. Zunächst schließt er eine Betrachtung an, in der er
Kritische Studien zur Konfliktszeit. 351
Roons Vorschlag war ein Versuch, dem Wunsche des Ab-
geordnetenhauses entgegen zu kommen und doch die Absichten
des Königs, auch seine politischen, nicht nur die militärtechnischen,
zu verwirklichen. Dieser politischen Auf fassung des Königs wider-
sprach die des Abgeordnetenhauses direkt; gerade weil man in
einem solchen Heere ein hauptsächlich inner politisches Instrument
sah, wollte man die Landwehr aufrecht erhalten wissen. Ihrer
Reform stemmte man sich nicht entgegen, man erkannte vielmehr
an, dal) die Aushebungen erhöht werden müßten, schon um nicht
in die Lage zu kommen, massenhaft Familienväter einberufen zu
müssen. Aus dem gleichen Grunde widerstrebte man der drei-
jährigen Dienstzeit: ihre gesetzliche Festlegung hätte überdies
tatsächlich gegen früher eine Erhöhung um ein halbes Jahr bedeutet’.
feststellt, daß „es in hohem Grade unwahrscheinlich bleibt“, daß die Opposition
dieses nie vorgelegte Kompromiß angenommen hätte. Eine solche Beurteilung
aus einem irrealis heraus ist an und für sich mißlich; sie wird nicht besser,
wenn man dabei die eine Seite von „befriedigtem Eigensinn“ ausgehen läßt,
und sie bleibt geschichtlich unfruchtbar. Des weiteren spricht Wahl seine Freude
darüber aus, daß der König den Vorschlag nicht annahm; denn wenn das Ab-
geordnetenhaus ihm zugestimmt hätte, wäre Bismarcks Eintritt ins Ministerium
hinausgeschoben worden usw. Das ist denn doch eine Weisheit ex post, die man
zur Beurteilung der Vorgänge wirklich nicht anwenden kann. Sie ähnelt verzweifelt
dem schönen Satz: Wenn meine Tante Räder hätte, dann wäre sie ein Omnibus.
Gewiß wird man über die Zweckmäßigkeit einzelner politischer Maßnahmen erst
urteilen können, wenn alle ihre Folgen zu übersehen sind; das bleibt dann immer
ein positives Urteil: aber aus der Möglichkeit, daß ein Ereignis nicht eingetreten
wäre, das mit bestimmten Handlungen nicht in einem Zusammenhang steht,
der von den Handelnden hätte überschaut werden können — daraus ein Urteil
über die Handelnden zu konstruieren, geht denn doch nicht an. — Ebenso selt-
sam ist eine Zwischenbemerkung Wahls S.93. Er gibt Dunckers Vorschlag,
weist mit Recht darauf hin, daß französische Vorbilder auf ihn eingewirkt
hätten, und fährt fort: „Es ist charakteristisch genug, daß auch dieser gemäßigte
Liberale, wie instinktiv, seine Inspirationen aus Frankreich holte.“ Das soll
Wahls Theorie dienen, der ganze deutsche Liberalismus sei eine französische
Kopie. Nun gab es doch für die Verbindung: Heer und konstitntioneller Staat,
damals überhaupt keine andere Analogie. Dann galt das französische Heer
allgemein, ob mit Recht oder Unrecht sei dahingestellt, damals als das beste.
Überdies befand es sich auch in einem Zustand der Reformen und Umbildungen,
wozu M. von Szczepanski, Napoleon III. und sein Heer (Heidelberger Abhand-
lungen Heft 42) zu vergleichen wäre. Alles das tibersieht Wahl und braucht
sich dann allerdings nicht zu wundern, daß seine Rechnung stimmt. Ähnliche
Beispiele werden noch folgen.
ı Löwenthal S. 38.
2 Löwenthal ebda.
352 Ludwig Bergsträßer
Auch das muß unterstrichen werden, um die Beweggründe der
Liberalen gerecht zu würdigen. Erst wenn wir all diese Tatsachen
zusammenhalten, ergibt sich der Rahmen, in den die ganze Session
1862 mit ihren Auseinandersetzungen hineingestellt werden muß.
Auch er bedarf noch einer Ergänzung nach der parteipolitischen
Seite hin.
Seit den Wahlen der neuen Ära waren die Liberalen im
Abgeordnetenhause in der Mehrheit; selbstverständlich verlangten
sie, daß die Regierung und Verwaltung im Sinne ihres Programmes
geführt werde. Das um so mehr, als bis zur neuen Ära Regierung
und Verwaltung einen völlig konservativen Zuschnitt gehabt hatten,
nicht nur in Verfassungsfragen, sondern ebenso in denen der Kirche,
der Schule, der Steuergesetzgebung, der auswärtigen Politik und
vor allem in dem ganzen Zuschnitt der Verwaltung wie ihrer Durch-
führung.
Nun kann man sich, wenn man nach der Berechtigung dieses
Verlangens der Liberalen fragt, auf den Standpunkt stellen, daß.
zwar die parlamentarische Staatsform es als selbstverständlich
betrachtet, nicht aber die konstitutionelle; daß diese vielmehr darin
besteht, daß neben dem Parlament gleichberechtigt eine Regierung
steht und daß die beiden Faktoren eben sich einigen müssen. Mag
man einmal daran festhalten, so ergibt sich daraus für die Situation
der neuen Ära immerhin, daß die Liberalen eine Regierung ver-
langen konnten, die sich in der Linie eines halbliberalen Kompromisses
bewegte, um einmal diesen Ausdruck zu prägen, für eine Kon-
struktion, die reichlich theoretisch, aber um deswillen nicht ganz
überflüssig ist, weil Wahl auf einer analogen eine Theorie auf baut,
die zum Luftgebäude wird.
Bleiben wir dabei, die Liberalen hätten nur ein halbliberales
Regiment erwarten können, so besteht immerhin die Tatsache,
daß sie aus dem Eintritt zweier altliberaler Führer ins Kabinett
und aus dessen ganzer Zusammensetzung etwas anderes folgerten,
nämlich daß dieses Ministerium aus der scheinkonstitutionellen in
eine wirklich konstitutionelle Staatsform überleiten werde. Dazu
erschien ein Abbau der reaktionären Gesetzgebung der fünfziger
Jahre das erste Erfordernis. Es kam nicht zustande, einmal weil
das Herrenhaus den Liberalen genehme, von ihnen gebilligte Ge-
setze, so z. B. die Grundsteuerregulierung, ablehnte; dann weil das.
1 Einzelne Beispiele bei Lasker, Zur Verfassungsgeschichte Preußens.
Kritische Studien zur Konfliktszeit. | 353
Ministerium selbst nur überaus zögernd an wirklich liberale Gesetze
heranging. So wechselte die Stimmung bald, trotzdem in dem
Grafen Schwerin und Bernuth zwei weitere Liberale ins Ministerium
eingetreten waren. Dazu kam, daß die Krönung nicht nur durch
die Betonung des Gottesgnadentums, das bei den Liberalen aus
der Zeit Friedrich Wilhelm IV. noch in üblem Angedenken stand,
sondern auch durch die zurücksetzende Behandlung der Mitglieder
des Abgeordnetenhauses bei der Feier stark verschnupfte.
War bei den Liberalen erst die Parole ausgegeben worden,
man solle das Ministerium nur nicht drängen, so erschien vielen
Liberalen jetzt denn doch die Zeit gekommen, die Rechte des
Volkes und der Volksvertretung geltend zu machen.
Wir haben absichtlich, auch auf die Gefahr hin, Bekanntes zu
wiederholen, diese Verhältnisse eingehender behandelt. Sie bilden
die innerpolitische Lage, unter der nach den Neuwahlen das Ab-
geordnetenhaus seine Tätigkeit aufnahm. Seine Zusammensetzung,
auch die Stärke der einzelnen Fraktionen, ist wesentlich durch
sie beeinflußt worden.
Fraktionspolitisch war das wichtigste Ergebnis der Wahlen,
daß die Absplitterung, die sich ans der großen Fraktion Vincke
im Laufe der Session 1861 gebildet hatte und unter dem Namen
Deutsche Fortschrittspartei in den Wahlkampf gezogen war, einen
überraschend großen Erfolg errang. Sie brachte es in zwei Fraktionen
auf. 109 Mitglieder, von denen 20 der sogenannten stillen Fort-
schrittspartei angehörten; neben ihr stand die Fraktion Bockum-
Dolffs-Harkort mit 52 Sitzen, auch linkes Zentrum genannt. Die
bisherige Fraktion Vincke und die ganz ministerielle Fraktion
Mathis des früheren Hauses hatten sich zu einer Fraktion Grabow
mit 95 Mitgliedern zusammengeschlossen; sie nahm die Vinckeschen
Traditionen insofern auf, als sie dem Ministerium möglichst weit
entgegen kommen wollte; die liberalen Minister, vor allem Patow,
hatten gute Beziehungen zu dieser Fraktion gleich bei Beginn der
Verhandlungen angeknüpft l. Die Rechte war gegenüber dem
Schluß der Legislaturperiode von 57 auf 15 Sitze zurückgegangen,
die katholische Fraktion hatte 4 Mandate verloren, die polnische
5 gewonnen. Für die Mehrheitsbildung war wichtig, daß die
konservativ-ministeriellen mit zusammen 164 Sitzen etwas stärker
waren als Fortschritt und linkes Zentrum mit zusammen 161:
ı Nationalzeitung vom 10. März Abend; Berlin.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 3. 24
354 Ludwig Bergsträßer
stimmten die Polen, als damals reine Oppositionspartei, mit der
Linken, so hatte sie die Mehrheit, wie das bei der Plenarabstimmung
über den modifizierten Antrag Hagen der Fall gewesen ist; aller-
dings gingen damals auch einige Mitglieder der Fraktion Grabow mit
der Linken“. Neben diesen äußeren Zahlenverhältnissen®? ist nun
natürlich die innere Struktur der Fraktionen in Rechnung zu
stellen“. Die von uns als ministeriell bezeichnete Seite des Hauses
unterstützte das Ministerium nicht unbedingt; die Fraktion Grabow
wollte ein, wenn auch gemäßigtes, aber eben doch liberales Regime,
ebenso zeigte die katholische Fraktion in ihren rheinischen Mit-
gliedern wenigstens teilweise liberale Züge‘ und die einigen Kon-
servativen wiederum waren mit der liberalen Seite des Ministeriums
nicht einverstanden; sie stimmten für das Gesamtministerium oft
mehr aus Opposition gegen die entschieden Liberalen der Linken,
als aus wirklicher Überzeugung. Eine unbedingt feste Stütze
hatte das Ministerium nicht, was bei den Gegensätzen innerhalb
desselben auch nicht verwunderlich ist. Dafür war denn auch
die Opposition, wenn wir die beiden Parteien der Linken als solche
bezeichnen wollen, keine unbedingte. Für die Fraktion Bockum-
Dolffs, über die wir sehr wenig unterrichtet sind, ist das aus all-
gemeinen Gründen anzunehmen; für die Fortschrittspartei wäre
es zu beweisen, da sehr vielfach das Gegenteil behauptet wird.
Zunächst wäre festzulegen, was unbedingte Opposition ist. Ich
denke, man wird sie so bezeichnen können: wenn eine Partei gegen
die Regierung stimmt, einerlei welche Maßnahmen sie trifft, oder
welche Gesetze sie vorschlägt, dann befindet sie sich in unbedingter
Opposition; so die Sozialdemokratie, solange sie den Etat ablehnte,
so die Zentrumspartei zwischen 1871 und 1879, so die Deutsche
Fortschrittspartei gegenüber dem Ministerium Bismarck. Trotz-
dem die Schaffung einer starken Flotte ein alter liberaler Lieblings-
wunsch war, trotzdem der Nationalverein noch eben für die Ver-
mehrung der preußischen Flotte beträchtliche Gelder gesammelt
hatte, lehnte die fortschrittliche Mehrheit am 8. Oktober 1862 die
ı Nationalzeitung, 11. März Morgen; * Berlin 10. März, Grenzboten 1862 I
S. 477f.
? Vgl. über sie die zuverlässigen Angaben von Parisius, Deutschlands politische
Parteien, S. 52 und S. 36.
3 Vgl. hierzu: Grenzboten 1862 I S. 189, Berliner Brief vom 20. Januar.
Vgl. Wendorf, Die Fraktion des Zentrums im preußischen Abgeordneten-
hause 1859 — 1867, Leipzig 1916.
%
Kritische Studien zar Konfliktszeit. 355
Forderungen für den Marineetat ab, obwohl die Kommission sich
für Bewilligung ausgesprochen hatte. Es geschah, weil sonst
neue Steuern nötig würden, die dem Ministerium Bismarck unter
keinen Umständen bewilligt werden könnten!. Von diesem oppo-
sitionellen Standpunkte war die Fortschrittspartei zu Beginn der
Frühjahrssession 1862 noch weit entfernt. Verschiedene Etats-
positionen waren in der Kommission unter Zustimmung der fort-
schrittlichen Mitglieder anstandslos ohne Abstriche bewilligt worden.
Die wichtigsten Einzelfragen der neuen Session waren die
Deutsche Frage und die der Heeresorganisation.
In beiden hatte die Fortschrittspartei sich von vornherein in-
ihrem Programm und in Wahlaufrufen festgelegt?. „Existenz und
Größe Preußens hängen ab von einer festen Einigung Deutschlands,
die ohne eine starke Zentralgewalt in den Händen Preußens und
ohne gemeinsame deutsche Volksvertretung nicht gedacht werden
kann.“ Das war ein klares Programm und waren Forderungen,
die durchaus dem preußischen Interesse entsprachen; auch wenn
man im einzelnen, d.h. über die Art der Durchführung, verschiedener
Ansicht war, so konnte daraus eigentlich ein Bruch zwischen
Ministerium und Abgeordnetenhaus nicht entstehen. Selbst wenn
das Ministerium wesentlich langsamer vorgehen wollte als das
Abgeordnetenhaus, so konnte ihm für das diplomatische Spiel
eigentlich nur erwünscht sein, daß das Abgeordnetenhaus in Re-
solutionen mehr verlangte; das gab ihm einen Rückhalt. Wie
geschickte Diplomaten derartige Möglichkeiten benutzen, haben
wir an vielen Beispielen gesehen; es seinur an Bismarck erinnert
und auf Clemenceau oder Lloyd George hingewiesen“.
In der Frage der Heeresreform ist das Programm nicht minder
klar: „Für die Ehre und die Machtstellung unseres Vaterlandes,
wenn diese Güter durch einen Krieg gewahrt oder erlangt werden
müssen, wird uns niemals ein Opfer zu groß sein; im Interesse
einer nachhaltigen Kriegsführung aber erscheint uns die größte
ı Löwenthal S. 127.
2 Vgl. die Programme bei Parisius und bei Salomon, Die deutschen Partei-
programme 1?, S. 75 ff.
3 Hierauf hat damals die Berliner Allgemeine Zeitung, das von Julian
Schmidt redigierte Organ der Konstitutionellen, in einem +} gezeichneten Berliner
Situationsberichte aufmerksam gemacht; das Zeugnis dürfte um so unverfäng-
licher sein, als das Blatt die Fortschrittspartei bekämpft. Berliner Allgemeine
Zeitung 10. März Abend.
24*
356 Ludwig Bergsträßer
Sparsamkeit für den Militäretat im Frieden geboten. Wir haben
die Überzeugung, daß die Aufrechterhaltung der Landwehr, die
allgemein einzuführende körperliche Ausbildung der Jugend, die
erhöhte Aushebung der waffenfähigen Mannschaft, bei zweijähriger
Dienstzeit für die vollständige Kriegstüchtigkeit des preußischen
Volkes in Waffen Bürgschaft leistet.“
Hält man sich zunächst an die Einzelheiten, so ergibt sich
eine Übereinstimmung mit den Regierungsvorschlägen, ausgenommen
die Dienstzeit. Die Forderung der körperlichen Ausbildung der
Jugend geht über das hinaus, was die Regierung wollte; der
damalige, wie der spätere Linksliberalismus war für technische
Fortschritte im Heerwesen durchaus zu haben; er war nicht heeres-
feindlich. Das eben unterschied ihn von den kleinstaatlichen
Liberalen, die in der vormärzlichen Zeit, in Baden etwa, in den
hohen Truppenzahlen vielfach nur eine Spielerei ihrer Fürsten sahen
und insofern nicht ganz unrecht hatten, als auch mit diesen größeren
Truppenzahlen, die über die Kontingentsforderungen des Bundes
hinausgingen, ein Schutz und eine Sicherheit des Kleinstaates
gegen äußere Feinde nicht gewährleistet war. Preußen stand
darin anders; es war eine Großmacht und die Liberalen trugen
dem Rechnung; sie verweigerten dem Staate damals die Macht-
mittel nicht. Die Betonung der finanziellen Seite war in jener
Zeit allgemein. „Ziemlich in allen Fraktionen glaubte man an die
Möglichkeit und die Notwendigkeit von Ersparnissen !.“ Ein
Abgeordneter, der wesentlich weiter rechts stand, der General-
steuerdirektor Kühne, gab zu, dal die Forderung der Regierung
als dauerndes Friedensbudget das Land zu stark belasten würde“.
Im Jahre 1861 hatte auch Peter Reichensperger sich für eine
Streichung von dreiviertel Million Talern ausgesprochen, als dem
äußerst zulässigen, um die Reform sachlich nicht zu gefährden;
er hatte das getan, obwohl er aus taktischen Gründen die Re-
gierung unterstützen wollte. Wenn wir all dies zusammenhalten
mit dem, was über die zweijährige Dienstzeit gesagt wurde, so
mußte es den Liberalen möglich erscheinen, dal) das Ministerium
mit der Fortschrittspartei zu einem Kompromiß käme. Die Ge-
schichte der Parlamente, auch gerade der deutschen, ist voll von
Kompromissen, bei denen die Gegensätze oft sachlich viel größer
1 Berliner Allgemeine Zeitung ebda.
2 Grenzboten 1862 I S. 189, Berliner Brief vom 20. Januar:
3 Wendorf a. a. O. S. 74f.
Kritische Studien zur Konfliktszeit. 367
waren. Daß ein Kompromiß sachlich, d. h. militärisch -technisch,
möglich gewesen wäre, zeigt ja eben der spätere Roonsche Entwurf.
So ist es denn auch nicht verwunderlich, daß weitere Kreise der
öffentlichen Meinung die Möglichkeit eines solchen Kompromisses
während der Tagung erörterten, daß seine Möglichkeit auch nach
der Auflösung besprochen und die Gründe gesucht wurden, aus
denen es nicht zu stande kam!.
Eines mindestens darf als gesichertes Ergebnis angenommen
werden: Die Fortschrittspartei hat es zu Beginn der Tagung nicht
darauf angelegt, das Ministerium zu stürzen; sie we nicht un-
bedingt den Konflikt. `
Wenn. wir eine Menge einzelner, aus den verschiedensten
Quellen und Lagern stammenden Nachrichten in Zusammenhang
bringen, so war ihre Absicht vielmehr, die Militärvorlage zu- be-
nutzen als Druckmittel gegenüber der Regierung, um die Forderungen
des Parteiprogramms auf einem anderen nach der Parteiauffassung
überaus wichtigen Gebiete durchzusetzen. Die Fortschritts-
partei wollte für ihre Zustimmung zu einem Heeres-
vorlagenkompromiß verfassungspolitische Garantien er-
langen, d.h. sie wollte dieselbe Taktik anwenden, die im kon-
stituierenden Reichstage des norddeutschen Bundes von der national-
liberalen Partei, später im deutschen Reichstage, teils in verfassungs-
ı Z B. Grenzboten I S. 147, Berliner Brief vom 13. Januar, also vor Beginn
der Tagung, ebenso im Brief vom 20., S. 190. Übereinstimmend damit sagt
H.B. Oppenheim im Politischen Monatsbericht der Deutschen ‚Jahrbücher II
S. 324. „Was die Militärvorlagen betrifft, so scheint es, daß eine starke Partei
in der Kammer zu Kompromissen neige. Wie schon gesagt: Finanzfragen eignen
sich hergebrachtermaßen zu Kompromissen, und so war es auch die rein
finanzielle Seite dieser Frage.“ Wenn dieser stark links stehende Schriftsteller,
der gute Fühlung mit maßgebenden Männern der Fortschrittspartei hatte, von
Kompromißabsichten weiß und sie nicht mißbilligt, so spricht alle Wahrscheinlich-
keit dafür, daß sie in führenden Kreisen der Partei erörtert worden sind. Genau
die gleiche Auffassung vertritt die Berliner Allgemeine Zeitung. In dem schon
angeführten Artikel vom 10. März wird ausgesprochen, daß bei der Verhandlung
über die deutsche Frage „von einem ernsten, ausgesprochenen Gegensatze noch
nirgends die Rede war“. Und in einer Übersicht über die Lage in der Abend-
ausgabe vom 11. März — tt Berlin, 11. März — heißt es in einer Betrachtung
über die Taktik. der Fortschrittspartei: „Einen Konflikt herbeizuführen — was
ihr gleich zu Anfang leicht gewesen wäre — nahm sie Anstand.“ Für diese
Auffassung spricht auch Forckenbecks Versuch vom September 1862, mit von
der Heydt ein Kompromiß zustande zu bringen, das nach Philippson S. 94 an
dem Einflaß hoher und unbedingt reaktionärer Militärs auf den König scheiterte.
— o EPE
358 Ludwig Bergsträßer
mehr noeh in kirchenpolitischen- Fragen von der Zentrumspartei
befolgt worden ist“.
Wir gehen auch hier wiederum aus von dem Programm, das die
Partei im Juni 1861 aufgestellt hatte; es wird ergänzt durch einen
Wahlaufruf vom 29. September“. Diese erste Auslassung der vor
kurzem gegründeten Partei ist im Grunde nur eine allgemeine
und prinzipielle Auseinandersetzung mit denen, von denen man
sich soeben getrennt hat; die Gründe der Trennung werden in
einer Kritik des Verhaltens der Fraktion Vincke entwickelt, es
wird damit eine Ubersicht über die ganze Lage verbunden, wie
sie sich den Sezessionisten darstellt. In diesem ganzen Wahlaufruf
ist, abgesehen von einem Hinweise auf das schon früher ver-
öffentlichte Programm, dessen Einzelheiten aber nicht erwähnt
werden, von Programmatischem überhaupt nicht die Rede. Im
Gegenteil, es wird unterstrichen, daß die große liberale Mehrheit
des Landes der konservativen Partei gegenüber überall einig
zusammenstehen wird. „Sie ist einig in dem Streben nach einer
fortschreitenden Entwicklung unserer Gesetzgebung auf kon-
stitutionellem Boden.“ Treten die programmatischen Formulierungen
zurück, so ist desto mehr, und zwar fast ausschließlich die Rede
von taktischen Fragen. Die bisherige ministerielle Mehrheit habe
falsch operiert. „Wir müssen daran festhalten, daß in den letzten
drei Jahren nicht genug geschehen ist, um die als notwendig er-
kannten Reformen in das Leben zu führen, daß der Ruf des Maß-
haltens und Nichtdrängens, welcher bei den letzten Wahlen maß-
gebend war, allzulange und allzuausschließlich befolgt worden ist,
daß man allzuoft die Zwecke gewollt, aber die Mittel nicht ergriffen
hat.“ Jetzt gelte es „tatsächliche Resultate“ zu gewinnen; eine
„entschlossene Beseitigung der retrograden Gesetze, deren Erlaß
die Führer der konstitutionellen Partei einst vergeblich bekämpft
haben“, sei notwendig. „Wir meinen, daß das neue Haus der
Abgeondneten eine entschlossene Initiative ergreifen und von seinen
verfassungmäßigen Rechten einen entschiedenen Gebrauch machen
muß, um neben einer starken Regierung ein selbsttätiges und kraft-
volles öffentliches Leben, neben der Ordnung eine fortschreitende
Entwicklung zu sichern.“ Klarer kann das taktische Vorgehen
ı Für die Nationalliberalen des konstituierenden Reichstages, vgl. Berg-
sträßer, Geschichte der Reichsverfassung S. 88 ff, für die Zentrumspartei, M.
Spahn, Das deutsche Zentrum.
2 Abredruckt bei Salomon a. a. O. S. 80.
Kritische Studien zur Konfliktszeit. 359
kaum gezeichnet, der Unterschied der parlamentarischen Praxis
nicht hervorgehoben werden.
Für die Durchführung kam der Fortschrittspartei eine Hilfe
von einer Seite, von der sie sie am wenigsten erwartet hätte Kurz
vor dem Zusammentritt des Landtages erschien in der offiziösen
Sternzeitung ein Artikel, dessen kurzer Sinn eine Wiederaufnahme
der alten Formel war: Nur nicht drängen! Es wurde ausgeführt,
daß von einem Staatsstreich, der in der Zeit nach den Wahlen
vielfach als möglich angesehen wurde!, nicht die Rede sein könne;
wohl aber wurde in Aussicht gestellt, daß die Reformpolitik sistiert
werde, wenn die Abgeordneten sie allzu energisch forderten, wenn
sie zu fest an dem Programm hielten. Die fortschrittliche Publi-
zistik benutzte diesen nicht sehr geschickten Artikel, den Stand-
punkt des Ministeriums lächerlich zu machen und den Schluß zu
ziehen, daß eine energische Geltendmachung der Rechte der Volks-
vertretung um so notwendiger sei?. Der Artikel hatte ganz offen-
sichtlich die Wirkung, daß auch in den Kreisen der mehr rechts
stehenden Liberalen, besonders der Fraktion Bockum-Dolffs, aber
selbst beimanchem Mitglied der Fraktion Grabow, die fortschrittliche
Taktik Anhänger gewann. Das zeigt sich schon darin, daß das
linke Zentrum ziemlich geschlossen, das rechte zum Teil, praktisch
die Taktik der Fortschrittspartei mitmachte.
Diese ging nach zwei Richtungen.
Man war sich darüber einig, da das Herrenhaus das par-
lamentarisch wichtigste Hindernis liberaler Gesetze sei; im Herren-
haus war in der vergangenen Legislaturperiode eine ganze Anzahl
liberaler Entwürfe teils abgelehnt, teils bis zur Unkenntlichkeit
verstümmelt worden. Darum forderten die Liberalen, und zwar
nicht nur die Fortschrittspartei, wenn sie auch am energischsten, eine
Reform des Herrenhauses, dessen Existenzberechtigung man überdies
als in dieser Form auf einem Staatsstreich beruhend, in Zweifel
zog. Im Prinzip verlangte man eine gänzlich andere Zusammen-
setzung dieses Hauses, das in seiner überaus starken Bevorzugung des
— — —ẽ́́ —-—3ĩc— m
ı Vgl. z. B. die bestimmten Nachrichten tiber einen Staatsstreichplan, die
der Verfasser der Preußischen Briefe in Prutz Deutschem Museum haben wollte,
1862, Band I S. 826.
2 Vgl. die geistreiche Persiflage des offziösen Artikels in Oppenheims
Monatsbericht vom 22. Januar, Deutsche Jahrbücher II 8. 316ff.. dann den Ber-
liner Brief des Grenzboten 1862 I S. 115ff., der vom 6. Januar datiert ist, bes.
S. 115f.
360 Ludwig Bergsträßer
Adels und des Grundbesitzes allerdings einer Kritik genug Raum
bot. Für den Augenblick, d. h. um den nächsten politischen Be-
dürfnissen entgegen zu kommen, wäre man auch mit einer Blut-
auffrischung zufrieden gewesen, mit einem Pairsschub. Er sollte
nach liberaler Auffassung durchgeführt werden, wenn das Herren-
haus wieder liberale Gesetzentwürfe ablehnte, und sollte so stark
sein, dab die Regierung auf die Durchbringung ihrer Vorlagen
rechnen konnte !.
Man meinte das Ministerium sei hierzu umsomehr verpflichtet,
als der liberale Teil der Minister im Herrenhause wiederholt aufs
schroffste angegriffen worden war, manche wie Patow, auch per-
sönlich; er war dort als Revolutionär bezeichnet worden. Wenn
das Ministerium trotzdem bisher gezögert hatte, so schrieb man
das dem Einflusse der Herrenhauskreise zu und wollte nun das
Ministerium auf taktischem Wege ganz einfach zwingen, zwischen
Herrenhaus und Abgeordnetenhaus zu wählen. Das war an sich
geschickt, denn es war ohne weiteres vorauszusehen, daß das
Ministerium in die ungünstigste Lage dem ganzen Lande gegen-
über kommen müsse, falls es das Abgeordnetenhaus auf löse wegen
eines Streites mit dem Herrenhause. In diese Zwangslage konnte
man das Ministerium versetzen, wenn man Abstimmungen über
die dem Ministerium wichtigsten Gegenstände so lange vertagte,
bis die Abstimmungen über die von ihm vorgelegten liberalen
Gesetzentwürfe im Herrenhause erledigt waren. Es handelte sich
dabei im Herrenhause um die Kreisordnung, die Aufhebung der
gutsherrlichen Polizei, das Gesetz über die Verantwortlichkeit
der Minister, das über die Oberrechnungskammer. Am wichtigsten
war die Kreisordnung. „Der Grundgedanke ging dahin, das un-
verhältnismäßige Übergewicht, welches der große Grundbesitz
gegenwärtig in der Kreisvertretung besitzt, zu beseitigen und da-
1 Die gleichzeitige politische Literatur ist voll von der Herrenhausfrage.
Sie ist der einzige Programmpunkt in dem oben besprochenen Wahlaufruf der
Fortschrittspartei: „Wir halten vor allen Dingen und wenn irgendwelche Erfolge
erzielt werden sollen, eine Umgestaltung des Herrenhauses auf verfassungs-
mäßigem Wege für so dringend erforderlich, daß wir sofortige Schritte dazu
jedem unserer Vertreter zur ersten Pflicht machen müssen.“ Oppenheim a. a. O.
S. 318, ebda. III S. 156. Von konstitutioneller, sehr gemäßigter Seite, die politische
Korrespondenz aus Berlin vom 25. März 1862 in den Preußischen Jahrbüchern
Band IX S. 359, Grenzboten 1862 J S. 77, 116. Die Zitate könnten auch für die
Gemäßigten beliebig vermehrt werden, vgl. z. B. Berliner Allgemeine Zeitung
12. März Morgen, ty Berlin, 12. März Abend ++ Berlin.
Kritische Studien zur Konfliktszeit. 361
*
gegen in den realen Verhältnissen den Maßstab zu finden, nach
welchem die Kreisvertretung geregelt werden soll’. Diese Taktik
wurde denn auch eingeschlagen. Das Abgeordnetenhaus stellte
die Beratung der Militärvorlagen und des Gesetzentwurfes betreffend
Abänderung des Landwehrgesetzes von 1814 zurück; die Budget-
kommission nahm erst andere Etats vor, die Militärkommission
begann ihre Arbeit erst Anfang März und beschloß gleich, daß
alle ihre Entscheidungen zunächst nur eventuelle sein sollten“.
Der Berliner Berichterstatter des Grenzboten, der diese taktischen
Absichten der Mehrheit des Abgeordnetenhauses klar erkannt
hatte, der überdies davon überzeugt war, da das Herrenhaus
eine gleiche Taktik in umgekehrter Richtung befolge, faßte seine
Eindrücke dahin zusammen: „Das Resultat von alledem ist, daß
wir auch in diesem Jahre voraussichtlich zwischen beiden Häusern
einen Wettlauf der Langsamkeit haben werden. Beide werden
sich bemühen, möglichst spät zu den großen entscheidenden Fragen
zu gelangen, weil jedes Haus wünschen wird, vorher die Abstimmung
des anderen Hauses zu kennen.“
Die durch diese Taktik, die Entscheidung hinauszuschieben,
gegebene Zwischenpause benutzte die Fortschrittspartei, ihre
Position auf dem zweiten Wege zu stärken, den ich schon an-
gedeutet habe. Da die Bewilligung der Ausgaben ihre Handhabe
bildete, so lag es in ihrem Interesse und mußte eine Stärkung
ihres parlamentarischen Gewichtes sein, wenn. sie diese Handhabe
verfeinerte. Das ist der letzte Grund für die budgetrechtlichen
Anträge, die die Fraktion stellte.
1 Grenzboten a. a. O. S. 239.
2 Berliner Allgemeine Zeitung 6. März Abend. — Die Tatsache, daß es
sich um ein taktisches Vorgehen handelt, entnehme ich aus folgenden Notizen.
Der Berichterstatter der Augsburger Allgemeinen Zeitung meldet unter dem
27. Februar aus Berlin: „Das Haus der Abgeordneten gedenkt die Militärvorlage
erst dann, wenn das Herrenhaus über die Kreisordnung abgestimmt haben wird,
also wohl gegen Ende der Session, zu erledigen. Augsburger Allgemeine Zeitung
Nr. 61 vom 2. März. Derselbe in einem Bericht in Nr. 70 S. 1188, der nach
der Abstimmung über den Antrag Hagen geschrieben ist: „Ferner hat sogar
ein Teil der Fraktion Grabow erklärt. selbst dieses nur dann bewilligen
zu wollen, wenn die Regierung ihre Reformgesetze im Herrenhause durchbringt,
oder falls ihr das nicht gelingen sollte, durch eine Pairscreierung zur Ab-
änderung des Herrenhauses schreitet.“ Dazu Grenzboten I S. 147 Berliner Brief
vom 13. Januar: „Die Reform des Herrenhauses also wird, wie es scheint, die
Bedingung sein, unter der die Armeereform angenommen werden kann.“
s Grenzboten I S. 191.
362 Ludwig Bergsträßer
Dazu bot die bisherige Praxis gute Handhaben und der neue
Entwurf eines Oberrechnungskammergesetzes desgleichen. Die
bisherige Budgetpraxis datierte aus dem Jahre 1852. Damals hatte
sich die Budgetkommission der durchaus konservativen Kammer
für einen im Jahre zuvor schon in der Kommission der Ersten
Kammer angenommenen Grundsatz erklärt, nach dem „als Etat-
überschreitungen nur solche Ausgaben anzusehen sind, welche bei
den im Staatshaushaltungs-Hauptetat ausgebrachten Positionen
als Mehrausgaben hervortreten.“ Mit anderen Worten, die Ver-
wendung der bewilligten Gelder sollte nur im bezug auf die Schluß-
summen der Gesamttitel kontrolliert werden, Verschiebungen inner-
halb derselben blieben damit den einzelnen Ministern freigestellt.
Zu welchen Folgerungen das führen konnte, erklärte der Abgeordnete
Twesten sehr hübsch in einer Versammlung des 46. Berliner Stadt-
bezirkes in den ersten Tagen des März: Der Heeresetat weise
die ganzen Kosten für Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung der
Truppen in einer Position von 31 Millionen Talern aus. Gesetzt.
dem Kriegsminister gefiele es, zwei Kavallerieregimenter einzurichten
und die Volksvertretung bewillige kein Geld, so wäre dadurch
nichts geholfen. Der Kriegsminister könnte durch frühere Ent-
lassung bei der Infanterie, durch Anordnung, daß die Armaturen
drei statt zwei Jahre ausreichen sollen usw., die Ersparnisse machen,
die er zur Erhaltung der zwei Regimenter nötig habe und seien
die Regimenter einmal da, werde man sie behalten müssen!. Das
Beispiel ist absichtlich und überaus geschickt ausgewählt, denn
die liberale Opposition machte es ja dem Kriegsminister, und vom
bubgetrechtlichen Standpunkte aus mit Recht, zum Vorwurfe, daß.
er Gelder, die einmalig und provisorisch zur Aufrechterhaltung
einer erhöhten Kriegsbereitschaft bewilligt waren, zur definitiven
Reform benutzt habe. Ahnliche Verschiebungen im Etat — man
nannte sie zu jener Zeit virements — waren damals üblich; sie
wurden in erster Linie dem Kriegsminister und dem Handelsminister
zur Last gelegt. Um sie für die Zukunft unmöglich zu machen,
stellt der Abgeordnete Hagen in der Budgetkommission beim Schlusse
der Beratungen des Etats der Forst- und Domänenverwaltung
den Antrag, „dab die einzelnen Positionen, in gleicher Weise wie
es bisher nur mit den Kapiteln und Titeln geschehen, in den Staats-
naushaltsetat pro 1862 aufgenommen, eventuell dem Etat bei dessen
ı Nationalzeitung, 7. März Abend, Berliner Nachrichten.
Kritische Studien zur Konfliktszeit. 363.
Publikation in der Gesetzsammlung als Anlage annektiert würden.“
Die Absicht war, wie der Antragsteller ausführte, damit auch die
einzelnen Positionen gesetzlich festzulegen, ihre Überschreitung
unter die Kontrolle des Hauses zu stellen. Er erklärte so-
gleich, daß er diesen Antrag bei den übrigen Etats wiederholen
werde’.
Wegen der allgemeinen und weitgehenden Bedeutung des An-
trages wurde zu seiner Beratung eine besondere Sitzung anberaumt,
in der der Finanzminister Patow sich gegen den Antrag aussprach.
In einer späteren Sitzung verlas er eine ausdrückliche Erklärung,
in der die Staatsregierung zu den Hagenschen Anträgen bzw. gegen.
sie Stellung nahm. Die Presse schloß aus dieser Erklärung sogleich,
und gewiß zu recht, daß ihr ein Kabinettsbeschluß zugrunde liege,
denn gerade Patow war des freien Wortes besonders mächtig“.
Auf diese Erklärung hin stellte nun der Abgeordnete Behrend-
Danzig, auch ein Vertreter der Fortschrittspartei in der Kommission,
einen Vermittlungsantrag, in dem erklärt wurde, die Vermehrung
der Titel sei notwendig, die Kommission solle Vorschläge machen.
und die Staatsregierung aufgefordert werden, auf Grund derselben,
den Etat für 1863 in der nächsten Session vorzulegen. Dieser-
Antrag wurde mit 20 gegen 13 Stimmen angenommen, obwohl
die Opposition noch zuletzt eine Antwort des Regierungsvertreters
erreicht hatte, „daß immerhin die Möglichkeit einer derartigen
Ausführung des neu durchgearbeiteten Etats zugegeben werden
müßte, daß aber andererseits die dadurch entstehende Mehrarbeit
bei den einzelnen Kassen nicht unterschätzt werden dürfe°“, und
obgleich sie darauf hinwies, die Regierung „habe sich durch die
von ihr gemachten Vorschläge ihrerseits in keiner Weise gebunden,
und dieselben liefen wesentlich darauf hinaus, daß es der Kommission
und in zweiter Linie dem Abgeordnetenhause gestattet werde, der
Regierung Vorschläge zu machen, über die sich die letztere die
völlig freie Entscheidung vorbehält.“ Indem der Antrag Behrend
so alles in das Ermessen der Regierung stellte, widersprach er
durchaus den Grundsätzen, zu denen die Fortschrittspartei sich
offen bekannt hatte und ebenso ihrer Taktik. Es ist darum kein
Wunder, daß es in der Fraktion über diesen Antrag zu heftigen
ı Drucksachen Nr. 58, Bericht der Kommission über die Anträge Hagen,
Aktenstücke S. 332b ff. i
Berliner Allgemeine Zeitung, 6. März Abend; aus der Kölnischen Zeitung.
3 S. 337b.
364 Ludwig Bergsträßer
Auseinandersetzungen kam!. Hätten die vier Mitglieder der
Fortschrittspartei, die einschließlich Behrend für dessen Antrag
stimmten, an dem Antrag Hagen festgehalten, so wäre er an-
genommen worden. Und innerhalb der Fraktion wurde von be-
stimmter Seite offenbar der größte Wert darauf gelegt, daß die
Spezialisierung des Etats schon für das laufende Jahr durchgeführt
werde; einmal wegen des Militäretats und der taktischen Stellung
gerade zu ihm, dann aber auch weil die Regierung versucht hatte,
in dem Entwurf eines Gesetzes über die Oberrechnungskanımer
den bisherigen Zustand zu legalisieren?. Aus diesen inneren Aus-
einandersetzungen erwuchs dann offenbar in derselben Fraktions-
sitzung der Beschluß, auf diesen wichtigsten Teil des Antrages Hagen
nicht zu verzichten. Dagegen beschloß man, ihn etwas anders zu
formulieren, um sowohl der Regierung entgegen zu kommen, als
auch ihr Hauptargument, der Antrag sei praktisch nicht durch-
zuführen, zu entkräften; deshalb machte Hagen den Zusatz, daß
die Spezialisierung „im Anhalt an die Titel und Titelabteilungen
der pro 1859 gelegten Spezialrechnungen zu bewirken sei“. Auch
die ministerielle Sternzeitung hat nach der Auflösung des Ab-
geordnetenhauses zugegeben, dal „die Einwirkung auf die ver-
schiedenen Etats sich zwar, was bei dem früheren Antrage gar
nicht der Fall war, einigermaßen übersehen lieh“ s. Und daß er
auch für 1862 durchführbar gewesen ist, gab der Minister von der
Heydt ja selbst zu, indem er ihn in die Praxis überführte; die
Budgetkommission selbst hatte den bisher durchberatenen Etat
in der kürzesten Frist nach dem neuen Antrage zurechtgestellt*.
1 Nachrichten darüber gelangten in die Königsberger Allgemeine Zeitung
und wurden aus ihr von den meisten anderen Blättern übernommen, so auch
von der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 8. März, Nr. 67, S. 1088.
2 Grenzboten 1862 I S. 175. Vgl. Virchows Ausführungen in der Versamm-
lung der Wahlmänner des 4. Berliner Bezirkes. Nationalzeitung vom 9. März,
Nr. 115, erstes Beiblatt.
3 Nach Berliner Allgemeine Zeitung, 11. März Abend.
* Vgl. den Nachtragsbericht — Nr. 69 der Drucksachen S. 409 — der vom
8. März datiert ist. Der Antrag Hagen war am 6. März angenommen worden.
— Aus meiner Darstellung ergibt sich zwanglos, warum einige Mitglieder der
Budgetkommission jetzt für den Antrag stimmten: es war abends vorher in
der Fraktion so beschlossen worden; sie baben nicht, wie Wahl S.4 annimmt,
während der Debatte ihre Meinung geändert. Wahl macht sich, und das ist
ein Hauptfehler seiner Arbeit, von der Tätigkeit einer Fraktion überhaupt
keine rechte Vorstellung. Deswegen auch seine merkwürdige Behauptung,
daß die Führer der Fraktion andere Absichten verfolgten als die übrigen
Kritische Studien zur Konfliktszeit. 365
Bei der Beurteilung der Verhandlungen über diesen neuen
modifizierten Antrag Hagen, die am 6. März im Plenum stattfanden,
ist es strittig, ob die Fortschrittspartei das Ministerium habe
stürzen wollen oder nicht. Daß sie vor der Beratung des An-
trages nicht die Absicht hatte, dies zu tun, erhellt aus den bis-
Mitglieder. Wahl S. 9, 55 und öfters. Wahl macht die Masse der Fraktions-
mitglieder in der seltsamsten Weise zum Stimmvieh, während doch gerade aus
meiner Darstellung hervorgeht, daß die Führer, zu denen auch Behrend ge-
hörte, sonst hätte ihn die Fraktion nicht zum Vizepräsidenten vorgeschlagen,
in einzelnen taktischen Maßnahmen verschiedener Ansicht waren. Wer je mit
einer Fraktion nur entfernt Fühlung hatte, weiß, daß das nichts Außergewöhnliches
ist. Ebenso füllt Wahls Urteil über den Antrag Hagen in sich zusammen. Wahl
sagt S. 5: „Der Gewinn, den die neue Art der Budgetaufstellung bringen wird,
ist so groß, daß mit seiner Einheimsung auch nicht ein Jahr gewartet werden
darf. Derartige kindliche Ungeduld aber wird man zwar gerne dem Gros der
Fortschrittspartei, doch nicht den Führern zutranen dürfen, zumal ja der von
Patow gebilligte Kompromißantrag Kühne es ermöglichte, in jedem einzelnen
Falle diesen Gewinn schon zu erzielen.“ Das Amendement Kühne, nach dem
„die Spezialisierung einzelner Etats schon für das Jahr 1862 in dringenden
Fällen nicht ausgeschlossen sein soll“, hatte für die Fortschrittspartei einen
ähnlichen Fehler, wie der Antrag Behrend, es enthielt dem Ministerium gegen-
über keinen Zwang, im Gegenteil hätte es nur dazu gedient, wiederum dem
Streit darüber Tür und Tor zu öffnen, was denn nun „dringende Fälle“ seien.
Deshalb stimmte die Partei gegen dieses Amendement. Und sie tat das nicht
aus kindlicher Ungeduld, sondern weil allerdings, wenn sie ihre taktischen
Absichten erreichen wollte, die Durchführung eilte. Sie mag in ihrer An-
schauung bestärkt worden sein dadurch, daß gerade am 5. März der Kriegs-
minister in der Militärkommission „scheinbar endgültig erklärt hatte, daß die
Regierung auf die zweijährige Dienstzeit nicht eingehen könne“. (Wahl S. 11.)
In dem richtigen „scheinbar“ Wahls liegt schon, daß auch er ein Kompromiß
nicht für ausgeschlossen hält; die Möglichkeit, sich auf die bisherige 2 ¼ jährige
Dienstzeit zu einigen, lag mindestens noch vor: gerade weil die Fortschritts-
partei auf die Spezialisierung des Heeresetats aus den angeführten Gründen
das größte Gewicht legte, mußte ihr alles daran liegen, vor der Verhandlung
der Militärkommission eine prinzipielle Entscheidung zu haben. Schon deshalb,
weil es dann nicht als ein Kampf gegen den Kriegsminister allein ausgelegt
werden konnte. Was Wahl kindliche Ungeduld nennt, ist also eine wohl über-
legte Taktik und es zeigt sich, daß man mit den Quellen aus Tagebüchern
und Briefen von Leuten, die der Fraktion fern stehen, allein nicht auskommt.
Wie es denn überhaupt seltsam und methodisch falsch ist, daß Wahl alle Aus-
lassungen der Fortschrittspartei als verdächtig und wissenschaftlich unbrauchbar
hinstellt, während er sich auf die der Gegenseite stützt. Mindestens hätte er
das vorliegende Zeitungsmaterial prüfen und verwenden müssen: auch wird man
Auslassungen der Partei selbst in einer parteigeschichtlichen Arbeit jederzeit
sehr wohl benutzen können, wenn man sie nur vorsichtig liest; dann geben sie
die wichtigsten Aufschlüsse Über die Taktik, sofern man sie nur mit den geg-
366 Ludwig Bergsträßer
herigen Ergebnissen; daß auch der neue Antrag Hagen nicht
darauf ausging, ist gewiß; denn sonst wäre er nicht modifiziert
worden. Die Frage kann also nur sein, ob während dieser Be-
ratungen von der Fortschrittspartei bewußt eine Situation herbei-
geführt wurde, die den Rücktritt des Ministeriums unbedingt er-
forderlich gemacht hätte. Das muß verneint werden.
Die ministerielle Sternzeitung brachte nach der Auflösung
einen Artikel, in dem sie das ganze Zerwürfnis auf die formelle
Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung vom 6. März zurück-
führte‘. Nun ist das Blatt gewiß ein unverdächtiger Zeuge und
seine Auffassung ist um so zutreffender, als der Minister keinerlei
prinzipiell dem Antrag gegensätzliche Ausführungen gemacht, son-
dern sogar seine sofortige Durchführung für nicht unmöglich erklärt
hatte. Man konnte aus seinen Ausführungen sogar den Eindruck
gewinnen, daß er persönlich sich überhaupt mit dem Antrage
abgefunden hätte, dab er einer gebundenen Marschrute folgte”.
Patow hat auch nicht, wie Wahl annimmt? eine Solidaritäts-
erklärung abgegeben, er hat vielmehr ausdrücklich erklärt, daß
nerischen (Juellen geschickt kombiniert. Was sonst Wahl in einem zweiten und
dritten Punkte über die sachliche Bedeutung des Antrags Hagen vorbringt,
entfernt sich so weit von den tatsächlichen Erwägungen der Fortschrittspartei,
daß man fast von Dilettantenerwägungen sprechen möchte, die Wahl der Fort-
schrittspartei mit dem hübschen Beiwort „kindisch“ zuwirft. Im Anschluß an
diese Erörterungen bespricht Wahl die Reden, die die Fortschrittsmänner im
neugewählten Hause über die Auflösung des alten hielten. Ich greife nur eins
heraus. Schulze-Delitzsch sagte, man habe nicht geglaubt, die Prinzipien des
Liberalismus aufgeben zu dürfen, um nur liberale Minister an der Regierung
zu haben. Dazu meint Wahl, daß es sich im Antrag Hagen garnicht um ge-
fährdete Prinzipien des Liberalismus gehandelt habe und vergißt dabei, daß
die Durchführung des Budgetrechtes allerdings ein liberaler Grundsatz war,
man denke nur an den Streit der bayrischen Kammer über die „Erübrigungen“,
an das budgetrechtliche Mindesprogramm in den Grundrechten der Frankfurter
Verfassung. |
ı Vgl. Nationalzeitung, 10. März Abend, Berlin (Situationsbericht statt eines
Leitartikels).
2 80 Oppenheim, Deutsche Jahrbücher III S. 149 und ebenso Augsburger
Allgemeine Zeitung in Nr. 74 vom 15. März, S. 1193. („Die preußische
Ministerkrisis und die Spezialisierung des Etats“.) In diesem Artikel wird
gesagt, „die Rede machte den Eindruck, als ob zwischen seiner Anschauung
über die Frage und der Stimmung hierüber in maßgebenden Kreisen bereits
ein Zwiespalt bestanden hätte, welchen er vom Ministertisch aus nicht offen-
baren durfte.“
3 Wahl S. 9.
Kritische Studien zur Konfliktszeit. 367
er in dem Antrag ein Mißtrauensvotum nicht erblicke'. Er hätte
nur offenbar gewünscht, daß die ganze Beratung vertagt werde, um
zu diesem neuen und modifizierten? Antrage nach erneuter Beratung
Stellung nehmen zu können. Die Sternzeitung sagt direkt: „Es
mußte vor der definitiven Entscheidung ein Antrag auf Vertagung
eingebracht werden, damit die Regierung sich die Sache überlegen
konnte. Die verletzende Rücksichtslosigkeit liegt lediglich in dieser
Versäumnis.“ Demgegenüber wird von fortschrittlicher Seite ge-
tragt: „wer in aller Welt. die Einbringung und Annahme eines
solchen Antrages verhindert hat? Weshalb hat Herr von Patow
sich mit allgemeinen Andeutungen über die notwendige nähere
Prüfung begnügt und nicht im Namen der Regierung ausdrücklich
auf Vertagung gedrungen? Weshalb ist kein solcher Antrag aus
den Reihen der Fraktion Grabow hervorgegangen? Jeder deut-
liche Wink von seiten des Ministers würde dort sofort den nötigen
Anklang gefunden haben. Sollte etwa Herr Hagen Zweifeln im
Lande Bahn brechen, ob er seinen Antrag auch reiflich erwogen
habe, indem er selbst Vertagung beantragte” Wäre der Antrag
von der rechten Seite des Hauses eingebracht worden, so ver-
muten wir nicht bloß, sondern können mit Bestimmtheit aussprechen,
daß die Linke ganz unbedenklich dem Ministerium diese billige
Frist zugestanden haben würde“ s. Mit dieser Auslassung stimmt
eine Schilderung der Grenzboten gut überein: „Die Fraktion Grabow
verlor so sehr ihre Haltung, daß kein einziges ihrer Mitglieder
auch nur auf den Gedanken kam, durch einen Antrag auf Ver-
tagung den unzweckmäßigen Kampf zu unterbrechen.“ Ebenso
trifft es zu, wenn die Breslauer Zeitung darauf aufmerksam machte,
daß es „zwischen der Abstimmung über den Hagenschen Antrag
und seiner Ausführung noch Mittelwege genug gab, welche das
Ministerium beschreiten konnte, wenn es nicht eben eine Krisis
herbeiführen wollte*?”. Die Berliner Allgemeine Zeitung war
gleicher Meinung’. Man wird danach die Auflösung des Rätsels
1 EN Allgemeine Zeitung, 14. März, S. 1187, Berlin.
3 Den wichtigen Umstand, daß es ein bedeutsam modifizierter Antrag war,
verkennt Wahl, d. h. er beachtet ihn nichf.
3 Nationalzeitung, 10. März Abend, ebda.
$ Grenzboten II S. 478, aus einem Artikel: Die Auflösung des preußischen
A bgeordnetenhauses.
5 Zitiert Nationalzeitung, 13. März Abend.
e Berliner Allgemeine Zeitung, 10. März, aus dem oft zitierten Artikel.
368 Ludwig Bergsträßer
entweder darin sehen, daß die Spannung sich einmal lösen mulite,
der Antrag Hagen nur der Anlaß war, wie es die Berliner All-
gemeine Zeitung tut, oder man wird sie in der Richtung suchen,
die der Mitarbeiter der Augsburger Allgemeinen Zeitung andeutet,
wenn er meint: „Der Hagensche Antrag war also, nach allem
Anschein, der Tropfen, welcher die Schale stark angesammelten
Unmuts an höchster Stelle zum Überfließen brachte!.“
Die letztere Auffassung bat mehr Wahrscheinlichkeit für sich,
besonders wenn man sich nicht unbedingt an den Ausdruck von
der höchsten Stelle hält, sondern statt ihrer die hohen und ein-
flußreichen konservativen Kreise einsetzt. Es ist bekannt, wie
der Minister Roon zu den Verfassungsfragen stand; er war im
Grunde seines Herzens durchaus Absolutist. Von den übrigen
hohen Militärs, der gewöhnlichen Umgebung des Königs, darf man
dasselbe sagen. Die höheren militärischen Kreise sind doeh schließ-
lich auch noch im Weltkrieg absolutistisch gewesen; wer sie kennt
und sich so vieler Äußerungen über den Reichstag erinnert, wird
das nicht in Zweifel setzen.
II. Die Revolutionsgefahr.
Diese Kreise sind es auch gewesen, die nach oben hin dauernd
von einer Revolutionsgefahr gesprochen haben. Dieselben Kreise
haben, und auch hier kann man sagen damals wie noch viel später,
alle nicht direkt konservativen Elemente in einen Topf geworfen,
sie als rote Demokraten, Revolutionäre und in höchstem Maße
staatsgefährlich hingestellt”. Auch Wahl konstruiert eine Re-
volutionsgefahr, seine ganze dritte Abhandlung ist ihr gewidmet.
Indem wir uns ihr zuwenden, wollen wir zunächst die Art von
Wahls Quellenbenutzung erneut überprüfen.
Wahl zitiert S. 84 eine Rede von Schulze-Delitzsch auf einer
Generalversammlung des Nationalvereins. Diese Rede wendet
sich gerade gegen radikale Kreise, sie zielt ihnen gegenüber eine
scharfe Trennungslinie, der Redner lehnt eine revolutionäre Agi-
tation für die Grundrechte abs. Er fürchtet eine Revolution nur
dann, wenn die Regierungen den Wünschen des Volkes nicht ent-
1 S. 1193, aus dem schon zitierten Leitartikel.
2 Gute Beispiele, Grenzboten I S. 36ff.
3 Vgl. Mayer, Die Trennung der proletarischen von der bürgerlichen
Demokratie in Deutschland, Archiv für Geschichte des Sozialismus II, 1912, S. 9.
Kritische Studien zur Konfliktszeit. | 369
gegen kommen. Genau denselben Sinn hat eine Äußerung von
Gneist, seine Frage: „ob es hier stuartisch enden wird?“ Denn
alle Liberalen, einerlei welcher Richtung, haben damals von Re-
volutionen die Auffassung, daß sie entstehen, wenn die Wünsche
der weitesten Kreise des Volkes zu den Taten der Regierenden
in klaffendem Widerspruch stehen, eine Anschauung, die der Wahls
allerdings widerspricht, denn er ist doch wohl Anhänger dessen,
was man kurz als Kanonenschußtheorie formulieren kann!. Nun
ist hier nicht der Ort, über Wahls Theorie zu streiten, aber es
ist sicher falsch, wenn er damalige Äußerungen nicht an damaligen
Anschauungen, sondern nach seiner Ansicht über historische Prozesse
und ihre Entwicklung mißt. S. 83 wird eine Äußerung Lettes,
daß bei einem Bruch das Herrenhaus mehr verlieren werde als
das Abgeordnetenhaus, wobei Lette die Hoffnung ausspricht, die
Krone werde nicht dabei verlieren, ausgelegt, als hoffe er, daß
die Krone verliere. Sie ist Bernhardis Tagebuch entnommen, der
sie ersichtlich auch so auffaßte. Nach allem, was wir von Lette
wissen, ist sie unmöglich so gemeint; er war durchaus gemäßigt.
Weil der junge Treitschke einmal von einer nötigen Revolution
spricht, wird geschlossen, daß alle Mahner, d.h. alle die der Re-
gierung nahe legen, es nicht zum äußersten - kommen zu lassen,
die Revolution wünschen! Beispiele: „Freytag, Twesten, Samwer,
Forckenbeck u. v. a., oder wenigstens die Mehrzahl von ihnen!!“
Der Schluß findet überdies in dem vielen Material, das wir über
jeden dieser Männer haben, auch intimem Material, keine Stütze.
Daß Treitschke besonders heißblütig war, ist bekannt; und damals
war er noch in jungen Jahren.
Einen ferneren Beweis seiner Konstruktion sieht Wahl darin,
S. 88,.daß hohe preußische Beamte unter Deckadressen korre-
spondierten, „wie ich bestimmt versichern kann“. Warum er sich .
auf diese mystische Andeutung beschränkt, ist unerfindlich. Eine
geheime Postkontrolle bestand damals vielfach, und was, gerade
unter dem Ministerium Bismarck, liberalen Beamten geschehen
konnte, ist denn doch bekannt genug. Weiterer Beweis: „Die
Berliner Wahlmänner fingen schon im Frühjahr 1862 an, sich als
eine permanente Korporation zu gehaben. Sie hielten Versammlungen
ab, in denen sie sich von den Abgeordneten Rechenschaft ablegen
ließen.“ Gewiß, und nicht nur in Berlin, sondern allenthalben
ı Vgl. Walıls Auffassung der französischen Revolution.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 3. 25
870 Ludwig Bergsträßer
in allen deutschen Landen. Schon in den dreißiger Jahren hat
Rotteck das gleiche getan. Permanent waren die Wahlmänner
überdies tatsächlich insofern, als sie bei Nachwahlen in der alten
Zusammensetzung funktionierten. Beider mangelnden Versammlungs-
freiheit war das eine notwendige Form, wie sich der Abgeordnete
mit seinen Wählern in Verbindung hielt; die liberalen Abgeordneten
taten das mehr als die konservativen, da sie Wert legten auf den
Rückhalt in den Wählermassen, da sie ihre Wahlkreise auch viel
mehr erkämpfen mußten; ihnen stand der Apparat der unteren
Verwaltung nicht zur Verfügung. Hierbei von bewußter Nach-
ahmung der französischen Revolution zu sprechen, ist absolut
nicht angängig; das sind gesuchte Konstruktionen.
Einzelne andere Äußerungen, die Wahl zitiert, wie einen Ar-
tikel der Wochenschrift des Nationalvereins, darf man doch der
Fortschrittspartei nicht zur Last legen. Die Wochenschrift wurde
von dem radikalen Streit redigiert, der für ähnliche Entgleisungen
oft genug einen Wischer bekam !. Ebenso sind Briefe altliberaler
Persönlichkeiten nicht beweiskräftig für Stimmungen anderer Kreise
oder gar deren Absichten; sie sehen durch eine Brille, die tradi-
tionell revolutionsfürchtig ist.
Was soll man nun aber dazu sagen, wenn daraus, daß H. Baum-
garten in einem Briefe vom „Göttinger Komitee“ spricht, wo er
ganz offensichtlich das Komitee für Schleswig-Holstein meint, wie
es überall in allen deutschen Städten, in Heidelberg z. B. unter
Vorsitz des doch gewiß unbedingt revolutionsfeindlichen Häusser
bestand, gefolgert wird, daß im Nationalverein eine revolutionäre
Organisation bestanden habe. Daß Rochau einmal Massenpetitionen
verlangt, ist auch noch kein Beweis revolutionärer Gesinnung.
Selbst wenn man sich, wie hier geschehen, nur auf Stichproben
beschränkt, wird man Wahls Revolutionstheorie als das abtun,
was sie ist, eine unhaltbare Konstruktion.
III. Der Konflikt im Rahmen der innerpolitischen
Entwicklung?.
In Kapitel III seiner Arbeit stellt Wahl tiefgründige Unter-
suchungen darüber an, ob die damalige Fortschrittspartei für das
1 Vgl. Bennigsens Briefwechsel mit Häusser bei Oncken 1 S. 628.
2 Vgl. hierzu meinen demnächst in Bd. 1 der Neuauflage des Handbuchs
der Politik erscheinenden Aufsatz „Geschichte des Parlamentarismus in
Deutschland“.
Kritische Stadien sur Konfliktszeit. 371
konstitutionelle oder für das parlamentarische Regierungssystem
eingetreten sei; es hätte solcher Umstände nicht bedurft, denn
es ist ohne weiteres klar, daß für alle monarchisch Gesinnten
innerhalb der Partei, d. h. so ziemlich die ganze Partei außer etwa
Johann Jakoby, das parlamentarische System unbedingt das Ideal
war; das Ministerium als Vollzugsorgan des Mehrheitswillens.
Danach strebten sie letzten Endes. Da aber auch diese Politiker
sehr im Gegensatz zu Wahls Annahmen den gegebenen Verhält-
nissen Rechnung trugen, da sie wußten, daß sie nicht allein auf
der Welt waren, daß nicht nur eine Regierung ihnen gegenüber,
sondern daß eine sehr.gemäßigt liberale Partei neben ihnen stand,
so wollten sie sich für den Augenblick mit der ehrlichen Durch-
führung des Konstitutionalismus völlig zufrieden geben. Immer
wieder betonten sie, daß es sich in ihrem Kampfe in erster Linie
darum handle, die Verfassung ihrem Geiste nach durchzuführen.
Das war allerdings entsprechend dem Zeitgeiste und den Theorien,
sagen wir einmal des Rotteck-Welckerschen Staatslexikons; aber
wenn man das mit Wahl annehmen wili, so darf man nicht ver-
gessen, daß diese Verfassung eben aus diesem Geiste. geboren
war; denn im Grunde war es die alte oktroyierte liberale Ver-
fassung. Sie war vielfach abgeändert, gewiß, einige dieser unter
der Reaktion getroffenen Modifikationen wollten die Fortschrittler
möglichst sofort wieder aufheben, so die Zusammensetzung des
Herrenhauses; in anderem wollten sie Verheißungen der Verfassung
endlich erfüllt sehen, so die bezüglich eines Gesetzes über Minister-
verantwortlichkeit; so wollten sie auch das Budgetrecht wirklich
durchgeführt und von der Regierung anerkannt wissen. All dies
hätte zu einem System geführt, wie wir es im Grunde seit der
Reichskanzlerschaft des Fürsten Bülow gehabt haben. Die ver-
antwortlichen Minister werden vom Könige frei ernannt, sie können
aber nicht- bleiben, wenn sie dauernd eine Mehrheit der Volks-
vertretung gegen sich haben. Eingeleitet ist diese Periode des
Konstitutionalismus im Grunde durch den Abgang Bismarcks, .
der mit den Mehrheitsverhältnissen des damals neu gewählten
Reichstages eng zusammenhängt; Bismarck wollte sich diesen
Mehrheitsverhältnissen letzten Endes durch einen Staatsstreich!
entziehen, der Kaiser versagte sich diesen Plänen.
Den Kampf um die Heeresreorganisation auf die Formel zu
bringen: Königliches oder parlamentarisches Heer, wie es damals
vielfach geschah, geht nicht an; das war ein von konservativer
25*
372 | Ludwig Bergsträßer
Seite erfundenes, sehr geschicktes und besonders nach oben sicher-
—
lich sehr wirkungsvolles Schlagwort; damals so wenig wie in den
Septennatskämpfen hat es sich allein um das Heer gehandelt,
sondern in erster Linie um das Budgetrecht. Damals waren auch
die Männer der Fortschrittspartei konstitutionell im Stablschen
- Sinne, wenigstens in ihrer Praxis. Und bei parteigeschichtlichen
Untersuchungen kommt es eben auf die Praxis an, nicht auf die
Theorie. Ein Mann wie Gagern, gewiß gemäßigt, staatserhaltend
in seinem ganzen Auftreten, hat sich einmal theoretisch zur Re-
publik bekannt, in demselben Augenblick, in den Märztagen 1848,
wo er sie praktisch aufs heftigste und mit vollem Erfolg bekämpfte.
„Auch ich habe einfach leben. gelernt“, sagte er damals und war
ganz beeinflußt von den romantischen Verklärung des klassischen
Altertums, wie sie auf unseren höheren Schulen immer betrieben
worden ist, derselben, unter der Bismarck bekennt, in seiner Jugend
ebenso Republikaner gewesen zu sein. Aus theoretischen Formeln
kann man so ziemlich alles beweisen; ein Parlamentarier, eine
Partei sind politisch Handelnde, sind darum nach ihren Taten zu
beurteilen.
Eins ist allerdings gewiß. Hinter den konstitutionellen Forde-
rungen nach einer wirklichen Durchführung der Verfassung stand
das parlamentarische Ideal. Selbst in dieser Abschwächung würde
Wahl der Fortschrittspartei aus ihren Bestrebungen einen Strick
drehen und eine volle Schale verächtlichen Spottes über sie aus-
gießen. Die Fortschrittspartei der sechziger Jahre hat geirrt,
gewiß; vor allem doch in Dingen, die schwer oder kaum berechenbar
sind. Sie hat sich geirrt im Charakter des Königs und sie hat
nicht damit gerechnet, daß er ein Genie der praktischen Politik
als Helfer und Führer zur Seite haben werde. Der letztere
Irrtum mindestens ist verzeihlich, denn mit dem Genie rechnet
man niemals, sonst wäre es nichts Außergewöhnliches. Die
Frage so zu stellen ist falsch, ist wiederum typische Weisheit
ex post. |
Richtiger wird man so fragen: Erstens, wie ist der Ausgang
dieses ganzen Kampfes gewesen, war er wirklich, wie Wahl meint,
eine völlige Niederlage für den Liberalismus und insbesondere für
die Fortschrittspartei; zweitens, ist das Ideal der Fortschritts-
partei der Entwicklung entgegen oder ist es mit der Entwicklung
gegangen, worin beschlossen liegt, ob es fruchtbar oder unfruchtbar
gewesen sei. Im Grunde sind beide Fragen nur eine, nach dem
Kritische Studien zur Konfliktszeit. 373.
Augenblickserfolg und | nach der 8 im weiteren Verlauf der
Entwicklung.
Die erste Frage ist ja an sich sehr einfach zu beantworten..
Wenn nach einem Kriege ein Kompromißfriede geschlossen wird,
so hat keine Partei ganz gesiegt. Die Indemnitätsvorlage ist ein
Kompromiß; alle Welt hat es, durchaus zu recht, so aufgefaßt.
Die Konservativen fühlten sich als Sieger, und waren deshalb.
gegen das Kompromiß; sie hatten Unrecht, denn sie bedeuteten
damals keine Macht, mit der Bismarck hätte rechnen müssen;
wohl aber die Liberalen, ohne die eine deutsche Einigung nicht
möglich gewesen wäre. Immer sind die Konservativen die er-
bittertsten Feinde deutscher Einigung gewesen. Sie haben das.
bitterböse Wort vom Nationalitätenschwindel in den sechziger
Jahren geprägt. Wären die Liberalen damals nicht eine Macht
gewesen, so wäre das Deutsche Reich entstanden nach Bismarcks
ursprünglichem Entwurf, als völkerrechtlicher Bund, geleitet von
Preußen durch einen Unterstaatssekretär im Ministerium des Aus-
wärtigen, nicht durch einen Reichskanzler !.
Mit dem Jahre 1867 erst beginnt in Preußen, dann auch in
Deutschland, die Zeit des Konstitutionalismus. Er ist in den
sechziger Jahren erkämpft worden. Es gibt Rückschläge auch
nach dieser Zeit; ich rechne die Kämpfe um das Septennat dazu
und ebenso die Kämpfe um eine Reichsfinanzreform, die uns statt
einer vernünftigen Ordnung die föderalistische Schlinge der Franken-
steinschen Klausel brachten; nicht aus Schuld der damaligen
Liberalen, wie unter der Wucht der Persönlichkeit Bismarcks
immer wieder behauptet wird, sondern weil Bismarck seiner Natur
nach im Grunde nicht konstitutionell sein konnte; er war persönlich
der ausgesprochenste Absolutist. Das zeigt sich deutlich auch darin,
daß er keinerlei Tradition und keinerlei Nachfolge hinterlassen
hat, sondern nur ein Epigonentum, das sich auf einen mechanischen
Abklatsch seiner Methoden beschränkte. Bismarck ist darin von
derselben Wirkung wie Friedrich der Große. Man mag darin
fatalistisch Gesetzmäßigkeiten erblicken; das entbindet uns als
Historiker nicht davon, denn doch die Entwicklungslinien zu.
ziehen, und zwar auch die, die der Persönlichkeit des. Großen
konträr laufen, von ihm zeitweise zerrissen und unterbunden.
werden.
—
ı Vgl. Bergsträßer, Geschichte der Reichsverfassung, Kapitel IV.
374 Ludwig Bergsträßer
Das soll zum Schluß in kurzen \Vorten geschehen. Es um-
fat die Entwicklung zwischen 1848 und 1914, man kann auch
sagen 1918.
Die Revolution von 1848 endigt für Preußen damit, daß das
Land eine Verfassung bekommt, in der die Rechte des preußischen
Königs trefflich gewahrt sind; sogar romantische Liebhabereien
des Königs haben darin ihren Niederschlag gefunden und der
König hatte die Möglichkeit, die seine feministische Charakter-
losigkeit von vornherein suchte, mit einer Scheinkonstitution zu
regieren. Man hat ihm ob dieser Erfolge das hohe Lob eines
konsequenten Politikers gespendet, unverdient, denn indem er sich
der wichtigsten Aufgabe versagte, die ihm gestellt war, die
Deutsche Frage zu lösen, entbehrte sein preußisches Werk der
festen Grundlage. 1867 bringt den ehrlichen Konstitutionalismus
wegen der deutschen Einheit. In der Reichsverfassung, 1867 wie
1871, werden die dynastischen Ideen, die zugleich föderalistische
sind, so stark verankert wie nur irgend möglich; die Rechte der
Regierungen, d. h. der Konstitutionalismns wird so stark betont,
wie es irgend geht; Bismarck hofft sich vom Parlament im ganzen
unabhängig gemacht zu haben. Beides vergebliche Versuche, ein-
fach deswegen, weil sie der zwangsläufigen Entwicklung wider-
sprechen. Schon in den siebziger Jahren macht der Unitarismus
Fortschritte, und er hat sie gemacht bis zum Jahre 1914, bat sie
auch noch im Kriege gemacht, aus bitterster Notwendigkeit: her-
aus, obwohl die Gegenströmungen gefühlsmäßig immer stärker
wurden. Sie richteten sich im Grunde mehr gegen die augen-
blicklichen Ausüber des Zentralismus als gegen diesen selbst,
wenigstens nicht gegen seine zwingenden Notwendigkeiten und
erst allmählich entstand die Verwechslung. das auf die Sache über-
tragen wurde, was den Personen galt. Das haben wir jetzt aus-
zubaden. Trotz dieser Rückschläge bleibt die Linie an sich be-
stehen; sie verläuft nur, wie alle organischen Linien, nicht gerade. —
Genau so mit dem Konstitutionalismus; Bismarck sträubt sich
gegen ihn, er zerschlägt deshalb — der folgenschwerste Fehler
seiner an Fehlern so reichen inneren Politik — die nationalliberale-
Partei und geht unter das Joch der Frankensteinschen Klausel;
er versucht durch das ‚Kartell sich zu befreien; er versucht die
Machtmittel der Gewalt, die er in der auswärtigen Politik so
virtuos und mit glänzendem Erfolge gehandhabt hat, auch im
Innern den Parteien gegenüber anzuwenden. Der Erfolg ist der:
Kritische Studien zur Konfliktszeit. 375
In den sechziger Jahren Kampf gegen die Liberalen, in den sieb-
ziger gegen das Zentrum,. in den achtziger gegen die Sozial-
demokratie; jedesmal ist die bekämpfte Partei um so stärker und
mächtiger geworden.
Dann kommt, wir haben das schon angedeutet, das ganz all-
mähliche Übergehen zu Formen, die sich dem Parlamentarismus
nähern. Bülowblock, Bülows Abgang, Hertlings Berufung sind
Marksteine einer Entwicklung, die auch ohne den Krieg gekommen
wäre und nun im Kriege eine Reihe von Zwischengliedern aus-
lassend, sich überstürzt hat. Man kann sich als möglich denken,
daß wir sonst zu Verhältnissen gekommen wären, die denen in
England ähnlich gewesen wären.
Auch wenn wir die Entwicklung nur bis 1914 oder nur bis
zum Reichskanzler Hertling verfolgen — damals war in weitesten
Kreisen noch kein Dämmern vom Niederbruch, es war auch durch-
aus noch nichts, was eine Revolution hätte fürchten lassen — so
ergibt sich, daß der Konstitutionalismus ein Übergangszustand
war zwischen dem Absolutismus vor 1848 und dem parlamentarischen
System, das im Kommen war. Und das ist durchaus selbstver-
ständlich; es kam so und mußte so kommen, trotzdem sich Bis-
marck mit der Riesengewalt seiner Persönlichkeit entgegenstemmte.
Warnm?
Einfach deswegen, weil das, was wir mit Stahls Definition als
Konstitutionalismus bezeichnen, eben überhaupt nur ein Zwischen-
zustand, kein Beharrungszustand ist. Dieser Konstitutionalismus
ist das innerpolitische, ausgeklügelte Gleichgewicht zwischen Re-
gierung und Volksvertretung; so theoretisch. Praktisch neigt die
Regierungsschale nach unten, denn die Regierung hat die Tradition
und den Mechanismus der Verwaltung für sich. Weil der kluge
Stahl, erkannte, daß ein solches Gleichgewicht die für seine Partei
günstigste Lösung sei, hat er es propagiert und hat ihm mit einer
feinen wissenschaftlichen Distinktion unter die Arme gegriffen.
Das war klug von ihm; es ändert aber nichts an der Tatsache,
daß die politischen Verhältnisse labil sind. daß Gleichgewichts-
zustände nie dauern, sondern die Tendenz der Veränderung haben.
Und das war nach der Gesamtentwicklung der Zeit — es gibt
nämlich allgemeine Tendenzen einzelner Zeitläufte und deshalb
auch einen Zeitgeist, man muß ihn nur zu finden wissen — un-
bedingt gewiß, daß die Veränderung in der Richtung gehen würde,
daß die Schale des Parlamentes schwerer wurde. Indem die da-
376 Ludwig Bergsträßer: Kritische Studien zur Konfliktszeit.
malige Fortschrittspartei diese Zeittendenz erkannte — sie hat
ihre eigenen Anschauungen oft genug damit motiviert — stieß
sie sich für die Gegenwart zwar an der harten Wirklichkeit des
durch eine Verfassung verbrämten Absolutismus, sie trieb noch
selbst die Entwicklung ein Stück weiter und hat in ihrem Ideal
gekämpft für eine Zukunft, die kommen mußte, die von vielen
verkannt wurde unter dem Eindruck der Bismarckschen Zeit, die
aber doch zwangsläufig war!. Eine fruchtbare geschichtliche Be-
trachtung wird derartige Linien aufzuweisen suchen; was hätte
denn sonst unsere Wissenschaft für einen Wert?
ı Es ist unter den augenblicklichen Verhältnissen wohl angebracht, darauf
hinzuweisen, daß meine Anschauungen nicht die Frucht der Revolution von
1918 sind; ich habe dieselben Linien schon in meiner Geschichte der Reichs-
verfassung gezogen, die 1913 entstanden ist und 1914 als Buch erschien. Einige
Modifikationen im einzelnen haben sich inzwischen ergeben. Im übrigen ver-
weise ich auf die vorzüglichen Aufsätze von Max Weber: Deutscher Parlamen-
tarismus in Vergangenheit und Zukunft, Frankfurter Zeitung 1917, Nr. 145
und folgende, die sich mit meiner Auffassung vielfach berühren und decken.
377
Kleine Mitteilungen.
Zur älteren Geschichte der Deutschen
l in den Sudetenländern.
B. Bretholz, Geschichte Böhmens und Mährens bis zum Aussterben
der Premysliden 1306. München und Leipzig 1912.
A. Zycha, Prag. Ein Beitrag zur Rechtsgeschichte Böhmens zu Beginn
der Kolonisationszeit. Prag 1912.
Derselbe, Über den Ursprung der Städte in Böhmen und die Städte-
politik der Premysliden (Mitt. Ver. Gesch. Deutschen Böhmen Bd. 53
[1914] S. 5f., 263 ff., 559 ff. Bd. 54 S. 124ff.). Auch als Sonder-
druck mit Stadtplänen. Prag 1914.
Derselbe, Eine neue Theorie über die Herkunft der Deutschen in Böhmen
(Mitt. Ver. Gesch. Deutschen Böhmen Bd. 54 [1915] S. 1ff.).
B. Bretholz, Meine „Geschichte Böhmens und Mährens“ und ihre Kritiker
[Zur deutschen Ansiedlungsgesch.]. (Zeitsch. deutsch. Ver. Gesch.
Mährens und Schlesiens Bd. 18 [1914] S. 85 fl
Derselbe, Zur böhmischen Kolonisationsfrage (Mitt. Inst. österr. de
schichtsforscher Bd. 38 [1918] S. 213 ff.).
V. Seidel, Der Beginn der Besiedlung Schlesiens (Darstellungen und
Quellen der schlesischen Geschichte Bd. 17). Berlin 1913.
Die neue Darstellung der Geschichte Böhmens und: Mährens von
Bretholz muß mit Freuden begrüßt werden. Sie rückt manchem alten
Irrtum auf den Leib und stellt den deutschen Anteil an der Geschichte
der Sudetenländer ins richtige Licht. Das ist der verdienstvollste Teil
seiner Darstellung und daher soll daraus das Wichtigste mit einigen
kritischen Bemerkungen besprochen werden.
Die Frage der Autochthonie der Slawen in Böhmen wird verneint..
Neben den Markomannen gab es für sie keinen Platz; diese aber kann
die ernste Forschung nicht als Slawen bezeichnen. Vor dem 6. Jahr-
hundert konnten Slawen nach Böhmen nicht kommen, weil die Nord-
europa erfüllenden Germanen sie dahin nicht kommen ließen (S. 34).
B. vertritt die Ansicht, daß die slawische Besetzung der Sudetenländer
378 R. F. Kaindl
wahrscheinlich mehr vom Süden aus (infolge des Vordringens der A waren)
als über die Gebirge vom Norden erfolgte (S. 36). Mit Recht bemerkt
B., daß die Annahme, Böhmen wäre das Hauptland Samos gewesen,
sich nicht beweisen läßt. Da aber die Slawen Samos, vor allem Thüringen
heimsuchten, wird man doch die Zugehörigkeit Böhmens zu seinem
Reiche stärker betonen dürfen, als B. annimmt. Über das Verhältnis
Samos zu den Karantanern äußert sich Bretholz nicht. Man wird aber
an der Nachricht der „Conversio“, daß Samo „in Quarantanis dux“ war,
trotz der Ausführungen von Goll (Mitt. Inst. öster. Gesch. XI (1890)
u. O. Němeček, Das Reich des Slawenfürsten Samo (23. Jahresber. d.
deutschen Oberrealschule Mähr. Ostrau 1905/06), festhalten müssen).
Über die ältesten Zustände bei den Slawen in Böhmen wissen wir so
gut als nichts. Was Palacky und nach ihm andere darüber berichten,
fällt in sich zusammen. Infolge des raschen Eindringens des deutschen
Einflusses, von dem die slawischen Einrichtungen rasch durchsetzt wurden,
ist der ursprüngliche Zustand nicht mehr zu erkennen (S. 311). Was
über die Zupaneiverfassung, den Kern der Palackyschen Verfassungs-
und Verwaltungstheorie gesagt wurde, ist heute überwunden®?. Richtig
bleibt nur, daß, wie alle Slawen, auch die böhmischen in zahlreiche
Sippen und Stämme zerfielen und ihre Wald- und Sumpffesten hatten,
die den Mittelpunkt ihrer Gaue bildeten. Die Emmeraner Beschreibung
1 Der Hauptbeweis gegen die Glaubwürdigkeit der „Conversio“ ist bekannt-
lich, daß sie aus Fredegar geflossen sein soll und dieser nichts von Karantanien
weiß; daß Samo Fürst von Karantanien war, sei also Erfindung der „Conversio“,
Nun steht aber die Annahme, daß die „Conversio“ aus Fredegar floß, auf sehr
schwachen Füßen. Fredegar erzählt, daß die Langobarden gegen Samo auf-
geboten wurden; das weiß die „Conversio“ nicht. Nach Fredegar siegte Samo
über die Franken, aber er erzählt auch von einer Niederlage der Slawen.
Die Conversio weiß nur von letzterer zu erzählen. Man sucht das damit zu
erklären, daß die „Conversio“ Fredegars Bericht entstellt hat, weil das ihrem
Zwecke passender war. Aber bei Fredegar ist Samo ein Franke; warum
macht die „Conversio“ aus ihm einen Slawen? Dem Zwecke der „Conversio“ hätte
es doch entsprechen müssen, daß die Slawen schon vor mehr als 200 Jahren
von einem Franken beherrscht wurden. Es scheinen also Fredegar und
„Conversio (wenn überhaupt eine Verwandtschaft anzunehmen ist) aus einer
dritten Quelle geschöpft zu haben, die sie aus anderer Quelle (Überlieferung)
ergänzten. Fredegar konnte wissen, daß Samo ein Franke war: die „Conversio“,
daß er in Karantanien herrschte, und das stimmt ganz gut damit überein,
daß Fredegar vom Aufgebot der Langobarden gegen Samo berichtet. Was
Němeček iiber die Beschaffenheit des „Reichs“ Samos ausführt, wird schon
dadurch widerlegt, daß die Franken ibn nur mit Mühe besiegten. u
2 Zupa ist kein tschechisches Wort (Sembera); nach Peisker ist es avaro-
bulgarisch. Pekař gibt zu, daß Böhmen nie in Zupen geteilt war (S. 311).
Zur älteren Geschichte der Deutschen in den Sudetenländern 379
der Slawenvölker aus der 2. Hälfte des 9. Jahrhunderts zählt in Böhmen 15,
in Mähren 11 Gaue (civitates, später auch provinciae genannt) auf. Damit
stimmt auch die bekannte Tatsache, daß 845 sich vierzehn tschechische
Häuptlinge in Regensburg taufen ließen. Nach dem 10. Jahrhundert
wurden nach dem Beispiel Heinrichs des Städtegründers die alten Festen
durch gemauerte Burgen (urbs, civitas?) ersetzt. Als Boleslaus der
Grausame Bunzlau erbauen ließ, mußte er nach der bei Cosmas über-
lieferten Sage die Großen dazu mit Gewalt zwingen (S. 348). Wenn B.
dazu bemerkt: „Die Mühsal des ersten Burgenbaues, nichts mehr und
nichts weniger ist der Kern und Untergrund dieser Erzählung“, so
dürfte das nicht die richtige Deutung sein. Die vom Herzog erbauten
Burgen waren im Gegensatz zu den alten Gauburgen Zwingfesten, von
denen aus das umliegende Land in Gehorsam erhalten wurde: deshalb
der Widerspruch der Großen! Die Prager Burg war nach der Be-
schreibung Ibrabims (965) aus Steinen und Kalk erbaut. In den
Burgen saßen in historischer Zeit (ganz nach deutschem Muster und
wie in Ungarn und Polen) die Grafen, seit dem 12. Jahrhundert
Kastellane ?. j
Der deutsche Einfluß ist in Böhmen auf Schritt und Tritt bemerk-
bar. Mit Nachdruck bekämpft B. die seit Palacky bei tschechischen
und deutschen Geschichtsschreibern Böhmens vertretene Anschauung, daß
die Masse der Deutschen erst im 13. Jahrhundert nach Böhmen kams,
und daß die Städtegründungen Böhmens vorwiegend im 13. Jahrhundert
„auf grüner Wurzel“ erfolgten. Er zeigt vielmehr, daß schon viel
früher deutscher Einfluß sich ganz allgemein (nicht nur im Städtewesen)
äußerte und daher auclı die deutsche Ansiedlung bedeutend sein mußte.
Dieser Einfluß war so stark, daß man, wie schon oben bemerkt wurde,
gerade deshalb den alten Zustand der Tschechen kaum erkennt (S. 311),
So scheint sich die Macht und Stellung des Herzogs (S. 312), wie er
uns in der historischen Zeit entgegentritt, unter deutschem Einfluß aus-
gebildet zu haben. Die starke absolutistische Gewalt des Herzogs, wie
sie sich in den frühesten historischen Nachrichten äußert, erinnert daran,
daß wahrscheinlich überhaupt die ordentliche Staatengründung hier wie
bei den Ungarn und in Rußland unter deutsch-germ. Einfluß stattfand.
im einzelnen wird es wohl zweifelhaft sein, ob gewisse Strafen u. dgl.
-—
1 Später gingen diese Ausdrücke auf die Stadt in unserem Sinne als Bürger-
gemeinde über. Für Burg kamen die Ausdrücke castellum, munitio, arx
auf (S. 351 f.). |
2? Vgl. Peterka, Dae Burggrafentum in Böhmen (Prag 1906).
3 Man vgl. besonders die Bretholz S. 389 zitierte Ansicht Tadras.
380 ige R.F. Kaindl
(S. 314) deutscher Herkunft waren; das könnte nar durch sehr ein-
gehende Vergleichungen mit anderen slawischen Verhältnissen festgestellt
werden. Wohl weist aber das, was B. über die Zusammensetzung des
Hofstaates, über die fürstlichen Beamten und die Verwaltungsorganisation
mitteilt, sicher auf deutschen Einfluß (S. 315 f.). Ebenso richtig ist,
daß B. den starken Einfluß der zahlreichen deutschen Fürstentöchter
hervorhebt, die sich nach Böhmen und Mähren vermählt haben (S. 317);
das war ebenso in Polen und in Ungarn!, _Überaus groß ist der
deutsche Anteil am Klerus in Böhmen (S. 318f.) Bekannt ist die
große Anzahl der deutschen Klöster, die Kulturinseln schufen, für
materielle und geistige Kultur sorgten. Deshalb sind die deutschen
Mönche von den alten Premysliden, aber auch von den Bischöfen und
Großen gerufen und gefördert worden (S. 325, 519 - 527). Wie groß
der deutsche Anteil am Klosterklerus war, geht aus Klagen der
slawischen Minoriten hervor (um 1300), „daß zu ihrer Ausrottung
(exterminatio) Brüder, die die deutsche Sprache sprechen (fratres lingnae
teutonicae) in größerer Zahl, als es nötig wäre, in die polnischen und
böhmischen Ordenshäuser geschickt würden, während man die Slawen
unter fremde Nationen zerstreut, was für das slawische Volk die grüßte
Gefahr bedeute“ (S. 549). Ganz ähnlich war es in Polen. Ebenso ist
deutscher Einfluß auch im böhmischen Adel zu bemerken. Fränkisch-
deutsche Einrichtungen hätten sich ohne Deutsche nicht erhalten und
einbürgern können (S. 336). B. hebt hervor, daß die oft genannten
Grafen ganz nach fränkischem Vorbild geschaffen wurden, und.daß sie
daher nicht immer aus den alten Geschlechtern stammen, sondern eben
als Beamtenadel aus niedrigem Geschlecht hervorgehen konnten (S. 335 fl.).
Wie in Ungarn und Polen müssen schon mit den deutschen Fürsten-
töchtern deutsche Adelige gekommen sein. Übrigens lassen sich schon
im 11. und 12. Jahrhundert edle Deutsche in Böhmen nachweisen (S. 336).
Das mächtige Geschlecht der Witigonen ist bayrisch -österreichischer
Herkunft: wahrscheinlich auch die Rosenberger. Deutsch sind auch
die Namen ihrer Burgen. Im 13. Jahrhundert begegnen uns schon sehr
viele deutsche Adelige und weitere wurden damals noch ins Land ge-
rufen (S.387). Ebenso betont B., daß das Dienstmannenwesen (miles,
cliens, serviens) dieselbe Entwicklung wie in Deutschland aufweist. Die
Milites des Bischofs Friedrich erscheinen zugleich als Kämmerer, Truch-
sessen, Mundschenken (S. 340). Vor allem beruht das Städtewesen ganz
auf deutschem Recht und vorwiegend auf deutscher Bevölkerung (S. 390).
ı Über die Verhältnisse in Polen und Ungarn sei auf meine „Geschichte
der Deutschen in den Karpathenländern‘‘ verwiesen.
Zur älteren Geschichte der Deutschen in den Sudetenländern 381
Hat man bisher nach dem Vorgange Palackys vorwiegend an-
genommen, daß erst Ottokar II. massenhaft Deutsche nach Böhmen ge-
zogen habe, so tritt B. dieser Ansicht mit Nachdruck entgegen. Die
Städte Böhmens haben sich nach B. allmäblich durch deutsche Ansied-
lung, durch einen „naturgemäßen Vorgang“ entwickelt (8. 376, 386);
„Künstliche Städtegründungen“ sind durchaus nicht die Regel. Die
premyslidischen Fürsten sind also nicht die „eigentlichen Träger des
städtischen Gedankens“ und von einer „zielbewußten Städtegründungs-
politik“ unter Ottokar II. kann man nicht sprechen (S. 529). Von den
Städten, deren Gründung Ottokar I., Wenzel I. und Ottokar II. zu-
geschrieben werden, ist nur ein kleiner Teil wirklich erst von ihnen
errichtet worden. Das Verdienst um die Schaffung der Städte gebührt
in erster Linie den Deutschen in diesen Ländern, die allerorten durch
wirtschaftliche und geistige Arbeit die Vorbedingungen für diese Gemein-
wesen geschaffen und die Aufmerksamkeit der Fürsten auf ihren Nutzen
gelenkt haben (S. 385 f.). Wegen dieser Vorteile förderten sie die Fürsten
auch als Gegengewicht gegen Adel und Geistlichkeit (S. 386, 540). Aber
von einer „künstlichen Kolonisation“, von einer plötzlich durch die
Fürsten veranlaßten besonders starken Einwanderung von deutschen
Stadt- und Dorfbewohnern um 1200 kann man nicht sprechen (S. 386).
„Nicht in diesen späten Zuzügen, sondern in der angestammten deutschen
Bevölkerung, die hier neben den Slawen in jahrhundertelanger Ent-
wicklung, um auf historischer Basis zu bleiben seit den Zeiten Karls
des Großen, nach eigenem Recht und Gesetz lebte, liegt der Kern der
Stadtbürgerschaft, die seit dem beginnenden 13. Säkulum überall in
diesen Ländern hervortritt (S. 388). Die deutschen Kaufleute durchzogen
nicht nur das Land, sondern sie siedelten sich auch frühzeitig an. Aus
dem in Sobieslaws (1173 — 1178) Freiheitsbrief für die Prager Deutschen
genannten Privilegium seines Großvaters Wratislaw (1061—1092) geht
hervor, daß schon in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts wenigstens in
Prag viele Deutsche wohnten (S. 305f.). Und so war esauch an anderen
Orten. B. zeigt an dem Beispiele von Znaim, von dem Ottokar J.
1226 sagt, daß er es errichten (civitatem construere) und dahin Leute
berufen wolle (convocare), daß daselbst schon früher zwei Pfarrkirchen
bestanden und zalılreiche Leute (darunter viele Deutsche) wohnten (S. 376).
Ahnliches gilt von anderen Fällen. Diese Ansicht B. wird man sicher
billigen. So ist das übrigens auch in Polen gewesen. Im Dorfe
Krakau wohnten schon lange Deutsche mit einem Schulzen, also nach
deutschem Recht. Als Boleslaus der Schamhafte 1257 das Dorf zur
Stadt erhob und ihm das deutsche Stadtrecht mit Vögten verlieh, sagte
382 r R. F. Kaindl
er (ohne eine Erwähnung des früheren Zustandes), daß er hier eine
Stadt gründen und Menschen aus allen Gegenden ansammeln wolle
(vgl. Geschichte der Deutschen in den Karpathenländern I). Solche
Urkunden besagen durchaus nicht, daß die Gründung auf grüner Wurzel
erfolgte. Man hat bei Erneuerung von Stiftungen oft gar nicht auf
die älteren Rücksicht genommen. B. hat auch Recht, wenn er an-
nimmt, daß dazu nicht immer Ansiedler aus der Fremde, sondern auch
aus schon bestehenden Ansiedlungen in Böhmen gerufen wurden, so war
es auch in Polen. Das trug auch zur Ausbreitung des Rechtes Alterer
Städte in neuere bei (S. 379, 384, 541). Aber neue Zuwanderungen
werden in dieser Zeit der besonderen Förderung der Städte doch auch
im größeren Maße stattgefunden haben, als B. es zuzugeben scheint.
Dafür dürfte die Geschichte einzelner Städte Böhmens den Beleg er-
bringen, wie dies auch für Polen möglich ist.
Was B. über die reiche Tätigkeit der Bürger, die auch Anlage
neuer Siedlungen, Landwirtschaft, Bergbau und Münzwesen umfaßte.
berichtet (S. 532 — 538), kann hier nicht näher berücksichtigt werden.
Nur kurz soll erwähnt werden, daß die Städte Ende des 13. Jahr-
hunderts auch schon an Landtagen teilnahmen und Prager Bürger 1281
daher auch in die vormundschaftliche Regierung für den jungen Wenzel
berufen wurden (S. 542). Das ist der Zustand, der den Deutschen-
hasser „Dalimil“ zum Bericht veranlaßt, Ottokar II. habe gedroht, daß
„üf der pruk zu Prag kein Beheim man gesen mag“ (S. 549).
Bei diesem Einfluß des deutschen Wesens in Böhmen, findet es B.
erklärlich, „wenn der Sazawer Mönch bei der Aufzählung der Stämme,
die sich 1147 zum zweiten Kreuzzug rüsteten, die Böhmen mitten unter
den Deutschen anführt: Franken, Angeln, Lothringer, Sachsen, Böhmen.
Schwaben und Bayern. Man schaltete Böhmen nicht nur nicht aus,
man stellte es auf gleiche Linie mit den übrigen Gliedern des Reiches“
(S. 318). Böhmen ist nach B. vor allem nur deshalb nicht so wie die
Ostmark und Sachsen ganz germanisiert worden, weil das Fürstenhaus
sich seines nationalen Charakters bewußt blieb, was in der Ostmark und
in Sachsen nicht der Fall war (S. 389). Gegensätze gab es selbst-
verständlich schon früh zwischen den Deutschen und den Tschechen
(S. 306 f.). Mitunter folgte auf eifrige Förderung auch eine Vertreibung
der Deutschen (S. 387); auf die Klagen der slawischen Geistlichkeit
gegen die Deutschen ist schon oben verwiesen worden. Im Adel ging
das deutsche Element verloren, weil er sich dem Fürstenhause anpaßte
und die Masse seiner Untertanen slawisch war (S. 391). In den Klerus
hindert nichts den Slawen einzutreten (S. 392). So blieben vor allem die
Zur älteren Geschichte der Deutschen in den Sudetenländern 383
Städte der Hort des Deutschtums. Aber auch da gab es schwache
Seiten. Vor allem hielten die Städte nicht fest zu einander. Die
königlichen und grundherrlichen bildeten ohnehin zwei getrennte Gruppen.
Aber auch die königlichen haben den 1285 unternommenen Versuch,
unter königlichem Schutz gegen den Adel aufzutreten, nicht verwirklicht.
Ihre verschiedenen Rechte und Frefheiten, ihr wirtschaftlicher Wett-
bewerb blieben bestehen und setzten ihrer Entwicklung Schranken (S. 540),
ganz so wie in Ungarn und Polen.
Die vorstehende Anzeige ist vor Jahren geschrieben, bevor sich der
literarische Kampf zwischen B. und Zycha über die in dem Werke vor-
getragene Ansicht entspann. Wegen des Krieges ist die Anzeige nicht
erschienen, ynd so bietet sich mir Gelegenheit, meinen Standpunkt in
Kürze darzutun. Ohnehin habe ich meine Ansichten in meinem in-
zwischen erschienenen Schriftchen „Böhmen“ gekennzeichnet!.
Wie ich schon im vorstehenden angedeutet habe, billige ich durchaus
B. Ansicht, daß das Deutschtum in Böhmen vor dem 13. Jahrhundert
verbreiteter war, als man früher annahm. Dies stärker betont zu haben,
wird B. bleibendes Verdienst sein. Darin haben mich Zychas Aus-
führungen trotz seiner gegenteiligen Absicht nur bestärkt. Seine ver-
dienstvolle Zusammenstellung von Städten allmählicher Entstehung („Über
den Ursprung der Städte in Böhmen“, Sonderausgabe, S. 31 ff.) ist ein
Beweis dafür, daß vor dem 13. Jahrhundert ebenso wie in Prag an
zahlreichen anderen Orten deutsche Siedlungen bestanden. Jüngst hat
B. auch, wie mir scheint, mit Recht. Glatz - als solche Stadt nach-
gewiesen. Und wenn dieser Ort, was Cosmas doch genau wissen mußte,
1114 mit Mauern, Türmen und Toren befestigt war, so darf man sich
diese alten Ansiedlungen der Deutschen doch nicht mit Zycha (a. a. O.
S. 83) „kaum klein genug vorstellen“. Ähnliches macht B. für Saaz
zum Jahre 1004 (Bericht Tietmars) geltend.
Dagegen hat Zycha recht, ‚daß B. den Zuzug seit 1200 unter-
schätzt. Ich habe das übrigens schon oben angedeutet. Da doch un-
streitig seit 1200 eine stärkere Ansiedlung einsetzt, da in die Nachbar-
länder damals starke Zuzüge stattfanden, so wird dies auch in den
Sudetenländern der Fall gewesen sein. Daran halte ich fest, trotzdem
B. die zwei Nachrichten, auf die sich Palackys und seiner Nachbeter
allzu einseitiger Standpunkt stützt, als verdächtig erwiesen hat, und
trotzdem gegen meine Erwartung Zycha (a. a. O. S. 105ff.) solche Zu-
züge (wie das für Polen möglich ist) nicht im einzelnen genügend be-
— m —
1 Hier auch der Nachweis der Schriften. Dazu jetzt noch B. in Mitt.
Inst. österr. Geschichtsforschung, Bd. 38. Heft 2.
384 RN. F. Kaindl
legen kann. Offenbar mangeln hier die Quellen, wie sie für Polen zur
Verfügung stehen. Manches dürfte in den Stürmen des 15.— 17. Jahr-
hunderts verloren gegangen sein. |
Mit B. wird man daran festhalten, daß die Premysliden bei weitem
nicht so viele Städte auf grüner Wurzel gründeten, als man früher an-
nahm. Im 13. Jahrhundert wurden die zum großen Teil schon bestehenden
Ansiedlungen nur erweitert und in festere Form gebracht, mit einem der
neuen Stadtrechte begabt. In diesem Sinne erfolgten freilich im 13. Jahr-
hundert viele „Gründungen“... Das ist das Hauptmoment aus der Zeit
der letzten Premysliden. Doch wurden auch ganz neue Orte begründet
und das deutsche Leben überhaupt gefördert. Ganz gewiß fanden des-
halb neue Zuzüge von Deutschen statt, |
Im Anschluß an den Hinweis von Bretholz, daß Glatz schon 1114
offenbar eine deutsche Stadt war, mögen noch einige Bemerkungen zu
der in den letzten Jahren oft erörterten Streitfrage über den Beginn
der Besiedlung Schlesiens folgen.
Bekanntlich hat man früher mit Berufung auf die Gründungsurkunde
Boleslaws des Langen für das Kloster Leubus von 1175 den Beginn
der deutschen Bauernansiedlung in Schlesien in diese Zeit verlegt.
Hierauf hat W. Schulte in seiner Schrift „Die Anfänge der deutschen
Kolonisation Schlesiens“ (Festschrift zu Grünhagens 70. Geburtstag,
Berlin 1898) die Urkunde als Fälschung bezeichnet und den Anfang
der Kolonisation erst in die Zeit Heinrichs I (1201—1238) gesetzt.
A. Meinardus ist sodann in seinem „Halle- Neumarkter Recht“ (1909)
wieder für die Echtheit der Urkunde von 1175 eingetreten, worauf
V. Seidel in „Beginn der deutschen Besiedlung Schlesiens“ (Dar-
stellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte. 17. Bd. Breslau 1913)
sich wieder für Schultes Anschauung erklärt hat.
Danach hätte die starke deutsche Bauernansiedlung in Schlesien erst
nach 1200 begonnen; aber es scheinen doch verschiedene Umstände
dafür zu sprechen, daß schon zuvor Deutsche nach Schlesien kamen.
Seidel selbst führt aus, daß schon Boleslaus der Lange 1163 bei
seiner Rückkehr aus Deutschland Zisterziensermönche aus Pforta an der
Saale nach dem Benediktinerkloster Leubus führte. Die durch land-
wirtschaftliche Tüchtigkeit berühmten Zisterzienser sollten die schlesische
Landwirtschaft verbessern. Doch lag es nach Seidel „dem Herzog
durchaus fern, mit Hilfe der deutschen Mönche deutsche Ansiedler- ins
Land zu rufen, selbst wenn die Leubuser überhaupt damals dazu in der
Lage gewesen wären. Die Kolonisation sollte gerade von den ein-
heimischen Bewohnern des Landes ausgeführt werden.“
Zur älteren Geschichte der Deutschen in den Sudetenländen 385
Dazu muß doch bemerkt werden, daß nach allen Erfahrungen dieses
Wirken der Mönche fast unmöglich gewesen wäre, ohne daß diese auch
die mit dem neuen Arbeits- und Wirtschaftswesen vertrauten Arbeiter
mit aus der Heimat gebracht hätten. Die wenigen Mönche konnten
doch nicht alle Einzelheiten der. vollkommeneren Landwirtschaft mit den
rückständigen slawischen Bauern einführen. Solche Verbesserungen sind
— wie es die neuere Kolonisation lehrt — stets nur durch Ansiedlung
deutscher Bauern möglich geworden. Und so werden auch die Zisterzienser
Mönche sofort deutsche Arbeiter mit sich geführt haben. Warum sie
das nicht hätten tun können, ist nicht abzusehen. |
Erinnert man sich ferner daran, daß die niederländisch -fränkische
Ansiedlungsbewegung des 12. Jahrhunderts über Thüringen, Meißen,
Sachsen und Schlesien zahlreiche Einwanderer nach Nordungarn und
bis Siebenbürgen führte, wo sie schon sicher vor 1200 erscheinen, so
wird man doch nicht leicht zugeben, daß Schlesien gar keine deutschen
Bauern im 12. Jahrhundert aufnahm. Wenn ferner in Glatz schon 1114
deutsche Bürger wohnten und in Krakau schon um 1225 eine geordnete
deutsche Gemeinde bestand!, dürften auch die schlesischen Städte schon
vor 1200 Deutsche aufgenommen haben. Der alte starke Handelsverkehr
bildete eine mächtige Triebfeder.
Diese Frage hängt übrigens mit einer anderen zusammen, der Ver-
breitung der flandrischen Kolonisation im Osten. Früher hat man diese
Verbreitung sehr überschätzt, jetzt unterschätzt man sie. So viel ich
sehe, wird der Anteil der deutschen Niederländer (Flandrer, Vlämen)
an der schlesischen Besiedlung, wie ihn Weinhold in „Verbreitung und
Herkunft der Deutschen in Schlesien‘ (1887) schildert, nicht in Abrede
gestellt. Sie erscheinen hier neben romanischen Niederländern, Wallonen.
Wenn nun diese aber in Breslau schon um die Mitte des 12. Jahr-
hunderts gewohnt haben (Zycha, „Prag“. Prag 1912. S. 103, Anm. 5),
warum sollen nicht auch deutsche Flandrer schon damals nach Schlesien
gekommen sein? Ist es nicht möglich, daß die Romani-Gallici (Wallonen)
nur deshalb auch in unseren Quellen hervortreten, weil diese Fremd-
länder stärker hervorstachen? Das würde dann ebenfalls für den Beginn
der deutschen Ansiedlung in Schlesien schon im 12. Jahrhundert sprechen.
. Wenn ferner in Prag romanische Niederländer schon 1178, in Brünn
um 1200 nachweisbar sind, kann ich mich nicht dem Zweifel Zychas
„Prag“, S. 25 und 103f. anschließen, daß in diese Länder neben
romanischen nicht auch deutsche Niederländer gekommen wären. Ihre
ı Belege in meinen Beiträgen zur Geschichte des deutschen Rechtes in
Galizien IX bis XII (Wien 1910), S. 9.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 8. 26
386 Adolf Hofmeister
Zahl mag ja freilich nicht sehr groß gewesen sein. In Wien erscheinen
ebenfalls Flandrer um 1200. Auch in Ungarn-Siebenbürgen gab es
neben romanischen Niederländern sicher auch germanische, und zwar
schon vor 1200. Ähnliches dürfte auch für Polen gelten, wenn man
die deutschen Niederländer auch hier nicht bestimmt nachweisen kann’.
Die ganze Frage müßte nochmals für das ganze Siedlungsgebiet zu-
sammenhängend nachgeprüft werden, nur so würde man zu sicheren
Ergebnissen gelangen. - R. F. Kaindl.
Wipos Verse über die Abstammung der Kaiserin Gisela
von Karl dem Großen.
Wipo schreibt in dem Heinrich dem III. gewidmeten Tetralogus
Vers 157—160:
„Felix sit mater memorando carmine digna
Gisela de Caroli procedens sanguine Magni!
Nam si post decimam numeretur linea quarta
Post Carolum Magnum, nascetur nobilis ipsa.“
Er wiederholt diese Verse unter ausdrücklicher Berufung auf den
Tetralogus mit geringen Abweichungen in den Gesta Chuonradi imp. c. 4:
„Quando post decimam numeratur linea quarta,
De Carolo Magno procedit Gisela prudens.“
Von hier aus haben diese Verse namentlich durch ihre Aufnahme in
die Chronik Ottos von Freising? und durch dessen Ausschreiber Gottfried
von Viterbo“ weithin Verbreitung gefunden. Man interessierte sich von
Anfang an lebhaft für den Umstand, daß mit Heinrich III., dem Sohn
Giselas und Konrads II., wieder ein direkter Nachkomme Karls des
Großen zum deutschen Königtum und Kaisertum gelangte. Daß Gisela,
die Tochter Herzog Hermanns Il. von Schwaben aus dem fränkischen
Geschlecht der Konradiner, nicht nur vom Stamme, sondern direkt
aus dem Blute Karls des Großen war, ist bekanntlich durchaus richtig,
und schon Wipo hat hervorgehoben, daß diese Abstammung durch ihre
Mutter Gerberga von Burgund (aus dem welfischen Hause) vermittelt
wurde. Sein Ausdruck ist hier allerdings insofern etwas ungenau, als
ı Über die Niederländer in Polen und Ungarn meine „Geschichte der
Deutschen in den Karpathenländern“ I. 7, 77, 862 u. II. 207f, wo freilich
jetzt einzelnes richtig zu stellen ist. Vgl. „Böhmen“, S. 34.
2 VI 28 S. 291 meiner Ausgabe in MG. SS. rerum Germanicarum, Hannover
und Leipzig 1912, mit „processit“ statt „procedit“.
3 Pantheon Part. XXIII 34, MG. SS. XXII 241.
Wipos Verse über die Abstammung der Kaiserin Gisela usw. 387
es danach zweifelhaft erscheinen kann, ob er dabei richtig an der Gerberga
Mutter Mathilde, die Tochter des Karolingers Ludwig IV. von Frank-
reich (T 954), oder an ihren Vater König Konrad von Burgund (7 993)
dachte, für. den sich eine direkte Abstammung von Karl dem Großen
und überhaupt. aus karolingischem Blut zum mindesten nicht nachweisen
läßt, der dieser Sippe aber sonst als Ururenkel eines Bruders der Kaiserin
Judith, der Mutter Karls des Kahlen, nahe stand . Denn Wipo schreibt
von Gisela (c. 4): „Cui pater erat Herimannus dux Alamanniae, mater
eius Kerbirga filia Chuonradi regis de Burgundia fuit, cuius parentes
de Caroli Magni. stirpe processerant.“
Die linea decima quarta allgemein befriedigend zu erklären, ist
bisher nicht gelungen. Ohne weiteres würde man sie zunächst auf eine
Abstammung der Gisela von Karl dem Großen im 14. Grade denten,
aber dafür ist der zeitliche Abstand (etwas über 200 Jahre) zu kurz,
und tatsächlich liegt auch Abstammung im 8., nicht im 14. Grade vor.
Neuere Erklärungsversuche pfälzischer Lokalforscher bedürfen, wie Breßlau
mit Recht urteilt, „einer eingehenden Widerlegung nicht?. Es ist in
der Tat , rundweg abzulehnen“, wenn man z. B. in dem 1. Verse eine
linea quarta von einer decima (generatio) unterscheiden und dies dann
auf Gisela als das vermeintlich 4. (in Wahrheit aber wohl älteste 8) Kind
1 Vgl. R. Poupardin, Le Royaume de Bourgogne (888 — 1038), Paris 1907,
S. 350 ff., 384 ff. u. ö., sowie den freilich auch nicht abschließenden und ver-
desserungsbedürftigen Stammbaum der Welfen“ von B. Sepp, München 1915.
Über den Zeitpunkt der Heirat Konrads mit Mathilde (963/66, vielleicht 966,
März — August) s. auch mein „Deutschland und Burgund im früheren Mittel-
alter“, Leipzig 1914, S. 68 A. 1. \
2 H. Breßlau in seiner neuen Ausgabe der Werke Wipos (Wiponis Opera.
Editio tertia. MG. SS. rerum Germanicarum), Hannover und Leipzig 1915,
S. W A. 3.
Da mit ihrer Hand die Nachfolge im Herzogtum Schwaben vergeben
wurde und nur für ihre Söhne, nicht auch für die Kinder ihrer Schwestern,
soviel wir wissen, ein Erbanspruch auf Burgund geltend gemacht wird. Das
Geburtsjahr der in ihrem Sarge gefundenen Bleitafel, 999, ist in keinem Falle
zu halten (gegen den Tag, 11. November, ist dagegen nichts zu erinnern), da
Gisela 1016 bereits aus 2 Ehen mindestens 3 Kinder geboren hatte und im
nächsten Jahre (am 28. Oktober 1017) dem 3. Gemahl einen weiteren (den 4.)
Sohn schenkte. Herzog Ernst II. von Schwaben war im Sommer 1024 allerdings
noch minderjährig (Wipo, G. Ch. c. 1 8.10), tritt aber seit Ende des nächsten
Jahres selbständig handelnd auf und ist damals zur Zeit seines ersten Aufstandes
doch als mindestens 15 jährig zu denken (Wipo, G. Ch. c. 10). Er dürfte also um
1010 geboren sein, und dazu stimmt es, daß nach Hermann von Reichenau
MG. SS. V 119) Gisela beim Tode ihres Bruders Hermanns III. (+ 1. April 1012)
bereits mit dem Babeuberger Ernst I. vermählt war.
26*
388 Adolf Hofmeister
Hermanns II. von Schwaben und eine Abstammung im 10. Grade von
Karl Martell deuten will, der hier, wie sonst gelegentlich, mit Karl
dem Großen verwechselt sei I. Ich selber habe vor einigen Jahren auf
den Umstand hingewiesen, daß Gisela nicht nur durch ihre burgundische
Mutter von Karl dem Kahlen, sondern auch durch ihren Vater Hermann II.
von Schwaben auf dem Wege über die nordfranzösischen Grafen von
Vermandois von einem anderen Enkel Karls des Großen, dem unglücklichen
König Bernhard von Itsiien, abstammt und daß sowohl auf väterlicher
wie auf mütterlicher Seite je sieben Generationen zwischen ihr und dent
großen Kaiser liegen?. Natürlich sollte damit nur auf eine neue Mig-
lichkeit aufmerksam gemacht werden, in welcher Richtung man vielleicht
zu einem Verständnis von Wipos in jedem Falle eigenartiger Berechnung
kommen könne. Daß Bedenken gegen eine solche Zusammenzählung
von zwei Linien der Stammtafel geltend gemacht werden können, ist
durchaus zuzugeben, zumal ja Wipo, in den Gesta Chuonradi wenigstens,
ausdrücklich nur die mütterliche Ahnenreihe der Gisela auf Karl den
Großen zurückführt.
Mehr als eine Möglichkeit, die aber doch ebenso wie die sorben
genannte mit Nutzen einmal zur Erörterung gestellt wird, will es auch
nicht sein, wenn ich, ohne mich selber darauf festzulegen und olıne meinen
früheren Vorschlag zurückzuziehen, hier auf einen ganz anderen Weg hin-
weise, der jedenfalls einmal ins Auge gefaßt werden kann, auch wenn ihn
vielleicht mancher doch lieber nicht einschlagen wird. Sollte etwa die linea
decima quarta darauf zurückzuführen sein, daß Konrad II. und Gisela als
14. Herrscherpaar seit Karl dem Großen gezählt werden konnten? Das ist
der Fall, wenn man zwischen den Karolingern und Otto I. nicht die italieni-
schen Könige und Kaiser von Berengar I. (der in den Kaiserkatalogen be-
kanntlich dreimal vorkommt) und Ludwig III. bis zu Berengar II. und
Adalbert von Jvrea, sondern die ostfränkischen bzw. deutschen Könige
Arnulf, Ludwig das Kind, Konrad I. und Heinrich I. einschob. Das war
in Deutschland nicht ungewöhnlich, wo man die Zählung der Berengare
usw. in der Kaiserreihe als die „römische“ Weise davon unterschied. wie
das z. B. Otto von Freising ausdrücklich darlegt? und wie auch aus
mancherlei Änderungen oder Zusätzen verschiedener Handschriften zu
der von ihm hinter dem siebenten Buch „iuxta Romanos“ aufgestellten
Kaiserreihe hervorgeht‘. Wird, wie das in Deutschland gewöhnlich der
ı Georg Berthold in den Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz
XXXI (1911) S. 77.
2 Historische Vierteljahrschrift XV (1912) S. 474f.
s Otto von Freising, Chron. VI 18. * S. 382 f. meiner Ausgabe.
Wipos Verse über die Abstammung der Kaiserin Gisela nsw. 389
Fall zu sein scheint, Karl der Kahle tibergangen!, so ist Konrad II.
mit Einrechnung Karls des Großen, sonst ohne diese der 14. Herrscher.
‚Man muß dabei freilich nach Ludwig dem Frommen zunächst die Kaiser
Lothar I. und seinen Sohn Ludwig II. (F 875) zählen und erst mit Karl III.
dem Dicken) und Arnulf in die Reihe der ostfränkischen (deutschen)
Könige hinüberlenken. Aber das ist, wie z. B. Honorius Augustudu-
nensis (von Augsburg?)? und der Altaicher Katalog? zeigen, nichts Un-
erhörtes. Wo man bereits nach Ludwig dem Frommen mit Ludwig dem
Deutschen fortfuhr, hat man außer Karl III. (dem Dicken) auch seinen
älteren Bruder Ludwig (III. den Jüngeren, t 882)!“ und außerdem zuweilen
auch noch einen Lothar gezählt®, sodaß auch hier die Gesamtzahl die
‚entsprechende bleibt.
I. B. bei Hermann von Reichenau und demgemäß bei Bernold. Auch
in dem Altaicher Kataleg MG. SS. XIII 269 war ursprünglich nur Karl (der
"sog. Dicke) vorhanden, erst nachträglich wurde im 14. oder 15. Jahrhundert
ein zweiter Karl hinzugefügt. Von Anfang an vorhanden ist Karl II. (der
Kahle) zwischen Lothars Sohn Ludwig (II.) und Karl III. in den Flores temporum
des schwäbischen Minoriten aus dem späten 13. Jahrhuudert, MG.SS. XXIV
234 ff. Er fehlt bei Honorius Augustudunensis und in dem Katalog von Münster
im Gregorienthal (—1158), s. nächste Anmerkung.
2 Imago mundi lib. III., MG. SS. X 182f. Mit ihm stimmt in der Reihen-
folge der Katalog von Münster im Gregorienthal im Elsaß, MG. SS. XXIV
86f., der aber zwischen Karl (III., dem Dicken) und Arnulf noch einen zweiten
Lothar mit 13 Jahren aufführt. |
3 MG. SS. XIII 269. Bezieht man hier den „Ludwicus [II.] imperator
annos 25“ zwischen Lothar und Karl auf Ludwig den Deutschen, so macht
das, wie gleich berührt, für unseren Zweck keinen Unterschied.
Z. B. in dem (nur bis auf Heinrich I. reichenden) Fuldaer Katalog M G.
SS. XIII 285. Vgl. den Salzburger Katalog, ebda S. 266, wo vor Karl (III.)
ein Name versehentlich ausgefallen ist und wo allenfalls statt Ludwig des
Jüngeren Karlmann gestanden haben könnte, wenn nicht der mit ihm zu-
-sammenhängende (nicht unmittelbar aus ihm in der überkommenen Form
schöpfende) Katalog von Scheftlarn, MG. SS. XIII 268 f., für „Ludowicus ann. 5“
böte (dafür läßt dieser aber wieder Ludwig den Deutschen aus). — Auch
Kataloge, die nur Ludwig den Frommen, Ludwig den Deutschen, Karl III.,
Arnulf usw. aufführen (wie der Mainzer Katalog H G. SS. XIII 267, das Chron.
imp. August. ebda. S. 263 und der Cat. codd. Pruss. S. 270, wo „Lotharius“ ein
Versehen für „Ludewicus“ sein muß, wie die 36 Regierungrjahre zeigen),
widersprechen nicht notwendig unserem Vorschlag, wenn man annimmt, daß iu
einem solchen hinter dem regierenden König Konrad II. auch die regierende
Königin Gisela genannt war, wie z. B. der Fuldaer Katalog nach Heinrich I.
noch „Mahtilt regina“ bietet.
5 2. B. in dem, Catalogus Eutropio subiectus“ MG. SS. XIII 266 (Karolus
‚Magnus, Ludovicus filius Karoli, Lotharius filias Ludovici, Ludovicus alter filius
Ludovici, Ludovicus filius eius, Karolus Calvus filins Lotharii, Arnulfus usw.;:
390 Adolf Hofmeister
Von besonderem Interesse ist der Freisinger Katalog (Catalogus re-
gum et imperatorum Frisingensis) in der wichtigen Handschrift Liudprands
und Reginos (Clm. 6388, fol. 86’), der von der ersten Hand bis zum
Tode Heinrichs II. geführt und von einer zweiten bis auf Heinrich IV.
fortgesetzt ist, also gerade der Zeit Wipos angehört, Aber dieser Katalog
stellt sich als eine Verbindung von Genealogie und Herrscherreihe dar,
in der bei den Karolingern alle drei Linien mit ihren Unterteilungen
gleich sorgfältig berücksichtigt sind, sodaß sich schwer eine sichere leitende
Reihe aufstellen läßt. Da jedoch ausdrücklich bei Lothar (I.), seinem
Sohn Ludwig (II.), bei Karl (dem Kahlen) und bei Karl (III.), mit dem
dann die Reihe ganz zu den deutschen Königen hinüberlenkt, die Kaiser-
würde hervorgehoben ist, können wir diesen Katalog am ersten zu denen
stellen, in denen Konrad II. als 14. Herrscher nach Karl dem Großen
(diesen nicht mitgezählt) erscheint. Da der auch sonst (wegen des ersten
Vorkommens der Beinamen „Sanguinarius“ und „Mirabilia mundi“ ! (für
Karl III. ist hier also mit Karl dem Kahlen und mit Karl von der Provence
zusammenge worfen). Zwei Lothare, den ersten zwischen Ludwig (dem Frommen,
„ann. 26.“) und Ludwig (III. dem Jüngeren, „ann. 5.“), den zweiten zwischen
Karl (III., „ann. 6.“) und Arnulf nennt der Regensburger Katalog, ebda. S. 268,
der dafür Ludwig den Deutschen ausläßt. — Lothringische Kataloge, die, wie
der Echternacher MG. SS. XIII 742, sowohl die beiden Lothare, wie die ost-
und westfränkischen Karolinger, die tiber das Mittelreich geherrscht haben,
aufführen, erhalten natürlich eine wesentlich höhere Zahl von Regierungen.
14 Herrscher zwischen Karl dem Großen und Konrad II. (beide nicht mitge-
rechnet, hat der unter Heinrich Il. entstandene Stabloer Katalog MG. SS. XIII
265 (Karl der Große, Ludwig, Lothar, „Ludowicus qui et Lotharius ann. 15,
Lndowicus ann. 4, Ludowicus ann. 2, Karolus Minor ann. 10*, Arnulf, Ludwig
usw.), mit dem eine ungedruckte Fortsetzung der kürzeren Chronik Isidors
aus St. Matthias (St. Eucharius) in Trier übereinstimmt (Abschrift von H.V.
Sauerland im Besitz der Mon. Germ. hist.; von erster Hand bis Heinrich V.,
dann von zweiter Hand noch Lothar; hier „Lotarius qui et Ludowicus“, der
zwei Jahre regierende Ludwig „Ludowicus Balbus“ genannt, also auf den
westfränkischen Ludwig den Stammler bezogen).
ı Danach ist Uhlirz, Jahrbücher Ottos II. S. 209 A. 63 zu berichtigen (wo
es auch „Series Petri Diaconi“ statt „P. Damiani“ heißen muß). Die Beinamen
stehen zwar über der Zeile, sind aber von derselben Hand und mit der gleichen
Tinte wie der Text geschrieben. Auch die ebenfalls übergeschriebenen Zahlen
bei den drei Ottonen I. II. III. rühren von der gleichen Hand und Tinte her.
Die Beinamen sind also bereits Anfaug des 11. Jahrhunderts, also so gut wie
gleichzeitig, und nicht erst bei Otto von Freising bezeugt, dessen Angaben
jedenfalls auf unsere bereits vor 993 in Freising befindliche Handschrift elm.
6388 zurückgeben. Auch für Ludwig „den Frommen“ wird hier diese Be-
zeichnung deutlich als Beiname gebraucht (so schon im 9. Jahrhundert, vgl.
Simson. Jahrbücher Ludwigs des Frommen I 45f.)
Wipos Verse tiber die Abstammung der Kaiserin Giselä usw. 391
Otto II. und Otto IIT.) sehr bemerkenswerte Katalog erst von Arnulf
an und nicht ganz ohne Mißverständnisse, MG. SS. X 136, gedruckt ist,
setze ich das Stück über die Karolinger und ihre Nachfolger nach einer
mir von G. Leidinger freundlichst übermittelten Abschrift hierher i:
„Sanctus Arnulfus (dux?) genuit Ansgisum ducem. Ansgisus dux
genuit Pippinum ducem. Pippinus dux genuit Karolum ducem’ Karolus
dux genuit (monachum Carolomannum et) Pippinum, quem Stepbanus
papa unxit’ in regem deposito Hildrico rege. Pippinus rex genuit Karolum
et Karolomannum. Karolus Magnus imperator genuit Karolum, Pippinum
(ante patrem mortui sunt), Ludowicam (Pium). Lüdowicus Pius genuit
Lotharium, Pippinum (Karolum, und am Rande: Karolum genuit de Judit),
Ludowicum. Post obitum patris hi III regnum diviserunt, Karolus occi-
dentalia regna, Ludowicus orientalia, (imperator) Lotharius Lotharingiam !.
Lotharius rex (postea monachus) genuit Ludowicum (Imperator),
Lotharium, Karolum’. (Hi III sine filiis). Ludowico (qui sine filiis mor-
tuus est) Italiam, Lothario (qui excommunicatus est) Lotharingiam, Karolo
Provinciam dedit“, (Hi duo sine filiis mortui sunt). Regnum Lotharii
diviserunt inter se patrui Karolus et Ludowicus‘. Ludowicus rex gemuit
Carolomannum, Ludowicum, Karolum, qui post obitum patris diviserunt
regnum. Carolomannus Baioariam, Pannoniam, Carinthiam, Boemiam,
Marahiam, Ludowicus (qui sine filiis mortuus est) orientalem Franciam,
Turingiam, Saxoniam, Fresiam, Karolus Alemanniam et partem regni
Lotharii sortitus est®. (Imperator) Karolus vero istorum patruus genuit
Ludowicum, qui genuit Ludowicum (qui mortuus fratri reliquit imperium) .
et Karolomannum (ambo sine filiis mortui)’. (Postea genuit ex alia
1 Die vorausgehenden Angaben über die Merowinger von Chlodwig an sind
nur ein Auszug aus Reginos Chronik, die auch für die Karolinger benutzt ist.
Daneben verweist R. Koepke (MG. SS. X 135) auf die Domus Carolingicae
Genealogia MG. SS. II 308 ff. (für die Anfänge der Karolinger), doch ist wohl
kaum diese (und in jedem Falle nicht unmittelbar) benutzt; vielmehr dürfte
eine kürzere Fassung ohne die fabelhaften Ahnen des hl. Arnulf zu Grunde
liegen (vgl. z. B. MG. SS. XIII 247 Nr. W.
2 Was in runden Klammern () steht, ist am Rande oder über der Zeile,
aber von derselben Hand wie der ursprüngliche Teil des Textes hin zugeschrieben.
3 So die Londoner Handschrift des British Museum Cotton Tib. C. XI.
saec. X., die aus Utrecht oder Egmond stammt, in der Geneal. dom Caroling.
Regio 842. Die Form „Lotharingia* kommt bei Regino noch nicht
vor; er gebraucht nur „regnum Lotharii“, der Fortsetzer (Adalbert) auch
„Lothariense regnum“. „Lotharingia“ hat Waitz (VG. V! 171 A. 5) zuerst
bei Liudprand gefunden.
5 Vgl. Regino 851, 855. € Regino 855. 1 Regino 870.
8 Regino 876. o Vgl. Regino 877, 878, 883, 884.
892 A. Hofmeister: Wipos Verse über die Abstammung der Kaiserin Gisela
Karolum Calvum, qui regnavit in Gallia!. Qui genuit Ludowicum, qui
tempore Ottonis in Gallia regnavit). Carolomannus rex genuit Arnolfum ?.
Defunctis fratribus Carolomanno et Ludowico frater illorum Karolus
possedit regna illorum. (Imperator) Karolus in senectute corpore et
mente langufdus a suis derelictus est et Arnolfus Carolomanni filius in
regnum sublimatus est‘. Arnolfus rex in omni Teutonica terra genuit
Ludowicum regem, in quo defecit omnis illa regum priorum successio °.
Ludowico sine herede defuncto Chounradus ex genere Francorum rex a
cunctis ordinatur. Qui post septem annos sine filiis defunctus Heinricum
Saxonum ducem post se delegit in regnum. Heinricus ante regnum
genuit Ottonem (1.) regem, in regno genuit Heinricum, Brunonem. Otto
rex genuit Ottonem (II. Sanguinarium), Otto Ottonem (III. Mirabilia mundi).
[Hezil dux Baioariae genuit] ° Heinricum Babinbergensem, qui sine herede
decessit’. [Quo defuncto Chounradus in regnum eligitar. Post quem
filius suus Heinricus tercius imperator regnavit, Hoc defuncto filius eius
Heinricus quartus imperator regnavit]“.
Wäre also die 14. linea Wipos aus dem Platz des ersten salischen
Herrscherpaares in der Königs- oder Kaiserreihe abgeleitet, so könnte
der. Schriftsteller natürlich gar keine rechte Vorstellung von dem wirk-
lichen genealogischen Zusammenhang gehabt haben, und seine Angabe,
die doch deutlich eine genealogische Aussage machen will, würde, richtig
verstanden, gar nicht genealogisch zu werten sein. Es muß natürlich
dahin gestellt bleiben, ob man Wipo eine derartig sinnlose Verwechslung
zutrauen will. Man wird aber andererseits auch nicht übersehen können,
daß es eine Art der Verwandtschaftsberechnung, zu der Wipos linea 14.
stimmen könnte, nicht gibt und daß irgendeine absonderliche Verwirrung
ihm in jedem Falle untergelaufen sein dürfte.
ı Über die Geburt Karls des Einfältigen Regino 878, der ihn aber nicht
„den Kahlen“ nennt. Die falsche Übertragung dieses Beinamens auf Karl
den Einfältigen ist bei A. Eckel, Charles le Simple (Paris 1899, bes. S. 140 fl.),
soviel ich sehe, nicht erwähnt.
= 2 Regino 880.
3 Vgl. Regino 882.
* Regino 887.
5 Vgl. Regino 900; Contin. Regin. 911.
° Das in eckigen Klammern [ ] Stehende ist von einer zweiten Hand hin-
zugefügt, und zwar „Hezil-genuit“ auf Rasur („Baioariae“ über der Zeile),
vorher stand wohl nur „Heinricus“ dort.
7 Hier schließt die erste Hand.
Berlin-Steglitz. Adolf Hofmeister.
393
| Kritiken.
Karl von Amira, Der Stab in der germanischen Rechtssymbolik.
Mit 2 Tafeln. Abhandlungen der Königlich Bayerischen Akademie
der Wissenschaften, Philosophisch -philologische und historische Klasse.
XXV. Band, 1. Abhandlung. München 1909. 180 S. 4°.
Diese außerordentlich lehrreiche Schrift hat das massenhafte, kaum
übersehbare Material jeder Art über das häufigste der Symbole gesammelt,
die „nicht nur ihren Träger kenntlich, sondern auch gewisse Begriffs-
merkmale an inm oder in seiner Handlung anschaulich machen wollen“,
natürlich unter bewußtem Verzicht auf zahlenmäßige Vollständigkeit. Das
kirchliche Recht ist nur insoweit gelegentlich herangezogen, als es unter
dem Einfluß eines nationalen, weltlichen Rechts gestanden haben kann.
Die räumliche und zeitliche Verbreitung des Stabsymbols ist nunmehr
im einzelnen deutlich. Der Verfasser beschränkt sich aber nicht darauf,
die verschiedenartigen Anwendungen des Stabsymbols zu sammeln und
zu ordnen, sondern er will sie auch aus einer einheitlichen Grundauf-
fassung heraus erklären, indem er sie, mit geringen Ausnahmen, auf den
„Wanderstab“ (Abschnitt I im allgemeinen, S. 3—13; Abschnitt II im
Recht insbesondere, S. 13 — 23) zurückführt. Der Wanderstab, der ur-
sprünglich als Stütze dienen soll, wird zum bloßen Wahrzeichen und unter-
liegt im Zusammenhang mit den Anderungen der Funktion mannigfachen
Anderungen seiner Form. Aus dem geschulterten oder aufrecht getragenen,
also umgekehrten Gehstock erklärt sich das Rutenschema, aus dessen
Verkürzung und Verzierung sich dann weiter abgeleitete Formen ergeben.
Als Wahrzeichen nicht mehr irgendeines Wandernden, sondern eines wan-
dernden Boten wird der Stab zum fast ständigen Botschaftssymbol (Ab-
schnitt III. Der Botenstab, S. 23—32; IV. Der Stab bei der Nachbar-
botschaft, insbesondere das Herumtragen des Heerpfeiles, S. 33 — 48).
„Im ferneren Verlauf des Bedeutungswandels verbindet sich Ausfall eines
Teiles vom ursprünglichen Inhalt mit abermaliger Verengerung. Der
Stab hört auf, einen Wandernden zu kennzeichnen; dafür kennzeichnet
er jetzt einen Boten in dauerndem Auftrag.. Der Stab ist Wahrzeichen
394 g Kritiken
des Amtsauftrags geworden.“ Das wird in den Abschnitten V— VII,
die die gute Hälfte der Arbeit ausmachen, im einzelnen verfolgt (V. Der
Dienststab S. 48—84; VI. Der Gerichtsstab, S. 84—111 und dazu
Anhang S. 165—180: Verzeichnis bildlicher Darstellungen des Richters
mit dem Stab, VII. Der Regimentsstab, als Königsstab und Szepter,
Kaiserstab, Stab des Herzogs und des Landesherrn, des Regierungs-
stellvertreters, des Gemeindehauptes usw., S. 111—139). Daran schließen.
sich in Abschnitt VIII („Der Stab bei Geschäften“ 8. 139—157) ver-.
schiedene einzelne Anwendungen des Stabsymbols, z. B. der Stabwurf bei
der Entsippung, bei anderen Lossagungen (exfestucatio), die Stabreichung
zum Zwecke des Bürgenstellens (Wadiation) usw. Amira verfolgt an-
deutungsweise die Ursprünge der Stabsymbolik über die germanischen
Rechte zurück in die indogermanische Urzeit und weist namentlich auf
antike Analogien hin. „Die Grundgedanken der Stabsymbolik gehören
dem westindogermanischen Urrecht an.“ Schon in urgermanischer Zeit
ist der Stab als Symbol jeder Botschaft in Geltung. In der latinisch-
römischen Fetialen-hasta möchte Amira einen der Symbolik des Ur-
rechts entstammenden Botenstab erkennen (2). Der altgriechische König
hat sein oxı;zırgov von der Gottheit empfangen, „doch wohl zunächst
als Zeichen des Auftrags“. „Was die homerische Vorstellung von der-
germanischen unterscheidet, ist lediglich die Ableitung des Auftrags und
seines Symbols von der Gottheit. Dieser theologische Gedanke scheint
im Orient beheimatet.“ Wenn Amira trotzdem den Gerichtsstab und die
meisten Regimentsstäbe, „sofern sie teils Varianten des Richterstabes, teils.
Zeichen von Ämtern sind, die erst im Laufe der deutschen Geschichte-
entstanden“, für spezifisch deutsch erklärt, so möchte ich das vor der
Hand nur mit der von Amira selber angedeuteten Einschränkung auf
die besonderen Fälle der Anwendung und die Ausgestaltung im einzelnen.
für zulässig halten. Der Gerichtsstab fällt nach Amira „mit den Dienst-
stäben unter den Begriff des Botenstabes“, und den Dienststab möchte-
er als „spezifisch deutsch und erst von deutschrechtlichen Gebieten aus-
weiter verbreitet“ erkennen, „mindestens in der weitaus überwiegenden
Mehrzahl seiner Anwendung“. Hier ist aber sicher noch nicht das letzte-
Wort gesprochen; die Erörterung dürfte vielmehr erst jetzt fruchtbar
einsetzen, nachdem Amira eine breite und feste Unterlage geschaffen hat..
Seine Untersuchung hat sehr wesentliche Klärung und Förderung ge-
bracht, jeder Leser wird aus ihr ungeheuer viel lernen; sie läßt aber:
weithin Raum für abweichende Auffassungen. Nicht nur in Einzelheiten,
sondern auch in der Gesamtanschauung. Amira hält die landläufigen
Deutungen des Stabsymbols auf Macht, Gewalt, Überlegenheit für un-
Kritiken 395
befriedigend, „weil keine im kritisch gesichteten Quellenmaterial einen
Anhalt findet, keine die quellenmäßige Beschaffenheit des symbolischen
Stabes zur Geltung kommen läßt“; er lehnt sie vor allem deswegen ab,
weil alle auf eine einheitliche Auffassung der germanischen Stabsymbolik
verzichten müssen. Aber es muß doch fraglich erscheinen, ob in dieser
einheitlichen Ableitung aller verschiedenen Anwenduugsarten nicht doch
eine Überspannung eines vielfach sicherlich zutreffenden- Gedankens liegt.
Könnte man für den Richterstab die Zurückführung über den Botenstab
auf den Wanderstab noch glaublich finden, so gilt das schwerlich ohne
weiteres für den Königsstab, wenn wir nicht auf den griechischen Ge-
danken des göttlichen Auftrags zurückgreifen wollen, und von hier aus
wird dann doch wieder die allgemeine Ableitung des Richterstabes aus.
dem Wanderstabe zweifelhaft. Ich möchte vorläufig die Möglichkeit nicht
ausschließen, daß von vornherein verschiedene Bedeutungen nebeneinander
stehen, die sich jede in der mannigfaltigsten Weise entwickelt haben und
die mannigfaltigsten Verbindungen und Vermischungen miteinander ein-
gegangen sein mögen. Im einzelnen sei hier besonders auf die sehr stoff-
reichen Ausführungen über das Szepter und den Königsstab, bzw. den
von Amira nur als Wiederholung des Königsstabes gewerteten Kaiser-
stab, hingewiesen (S. 111 ff.). Eine noch eingehendere monographische
Behandlung dieses Gegenstandes, als sie in diesem umfassenden Rahmen
möglich sein konnte, wäre dringend erwünscht. Man kommt hier am
wenigsten mit einer wesentlich germanisch orientierten Betrachtung aus.
Das antike Vorbild, das Amira natürlich nicht übersieht, konnte wohl noch
nachdrücklicher hervorgehoben werden. Aus Wendungen bei den Geschicht-
schreibern, wie „regni suscepit sceptra“, ist für das MA. niemals etwas
über den Gebrauch des Szepters in dem besonderen Falle zu entnehmen.
Für die deutschen Königssiegel bietet jetzt Posses Werk eine bequemere
Unterlage. Vielleicht läßt sich dann eine sicherere Entscheidung über
die deutschen Vogelszepter des 11. Jahrhunderts gewinnen, in deren
Deutung, ob Adler, ob Taube, auch Amira (S. 119, 124f.) nicht zu einer
entschiedenen einheitlichen Stellungnahme gelangt. Während die englische
Analogie und die Form des Vogels z. B. auf der Goldbulle Heinrichs IV.
1065 (Posse I 16,5) für eine Taube sprechen, wird dies durch die
literarische Bezeugung des Adlerszepters und andere Darstellungen,
namentlich auf dem Siegel Konrads II. (Posse I 13,2), doch auch für
die erstgenannten Darstellungen mehr als fraglich. — Wenn der heilige
Herzog Knut auf dem Siegel seiner Gilde zu Odense Krone und Lilien-
szepter führt, so ist zu beachten, daß Knut Lavard sich König der
Wenden nannte. — Der „gekrünte Kaiser mit langem Stab (?) auf einem
396 Kritiken
Elfenbein c. 850—900 (“, K. Museen zu Berlin, Beschreibung der
Elfenbeinbildwerke, 2. Aufl. (1902), Nr. 7, führt eher eine Lanze als
einen Stab (S. 113 A. 4). — Unter den sogenannten Universitätsszeptern,
die Amira mit Recht ursprünglich auf den Stab des Pedellen als Büttels
oder Fronboten, nicht als Abzeichen der akademischen Gerichtsbarkeit
deutet (S. 73 f., 78 ff.), wären die nicht erwähnten Rostocker Szepter die
ältesten erhaltenen des 3. Typus (der dem wirklichen Herrscherszepter
am nächsten kommt), wenn sie mit Recht als die ursprünglichen von 1419
gelten (vgl. Beitr. z. Gesch. d. Stadt Rostock II I, 1899, S. 63 fl.). —
Hingewiesen sei auch auf die zahlreichen und genau datierbaren Abbil-
dungen des Petrus de Ebulo, z. B. Taf. 30 (in der neuen Ausgabe von
Muratoris SS. rer. Ital. XXXI, I, zu S. 121), wo der Brief oben in den
Stock des cursors eingeklemmt ist (bei Amira S. 28 nur Beispiele aus
dem 15. und 16. Jahrhundert. Mit dem kurzen Stab in der Linken
(S. 54) erscheint ein Speisenträger auch in der gleichzeitigen Darstellung
des Hochzeitsmahles Kaiser Heinrichs V. (1114) in der Hs. C des Ekke-
hard von Aura, MG. SS. VI, Taf. 1. |
Berlin- Steglitz. A. Hofmeister.
Dr. Mathilde Uhlirz, Schloß Plankenwarth und seine Besitzer.
1916. Deutsche Vereinsdruckerei und Verlagsanstalt, Graz.
Das lieblich gelegene, aber bereits halbverfallene steirische Schloß
Plankenwarth erhielt 1913 einen neuen Besitzer, der sofort an die bauliche
Wiederherstellung ging, zugleich aber eine tüchtige geschulte Kraft für
die vorliegende historische Studie gewann. Die äußere Ausstattung des
Buches ist vortrefflich; es bietet auf 15 Tafeln und im Text Abbildungen
von Urkunden, Siegeln, Wappen, dann Ansichten, Grundrisse, Pläne und
Karten, darunter eine Karte der Steiermark mit Eintragung der Güter
und Rechte der Besitzer von Plankenwarth. Aber auch für den inneren,
inhaltlichen Wert des Buches hat der Fleiß und die Gewissenhaftigkeit
der Verfässerin das Möglichste getan. Die Beschaffenheit des Quellenstoffes
stellte sie vor eine schwierige und im Grunde genommen undankbare Auf-
gabe. Eine über dasrein Örtliche und Familiengeschichtliche hinausreichende
Bedeutung könnte eine solche Schloßgeschichte nur unter wirtschafts-
geschichtlichem oder unter verfassungsgeschichtlichem Gesichtswinkel ge-
winnen. Es wäre interessant, die Wirtschaftsgeschichte einer Herrschaft,
wie Plankenwarth, durch Jahrhunderte zu verfolgen, oder die Geschichte
eines an der Landesgeschichte hervorragend beteiligten Geschlechts dar-
zustellen, weil sich in einem solchen Einzelbild unter Umständen allge-
meine Entwicklungen lehrreich spiegeln. Aber beides verbot sich hier
Kritiken 397
durch bestimmte Umstände. Das eigene Archiv des Schlosses ist nämlich
fast ganz verloren gegangen. In mühsamer Spürarbeit mußte die Ver-
fasserin im steirischen Landesarchiv und anderen Archiven Österreichs
und Bayerns Quellenangaben sammeln, die einen zwar umfangreichen,
aber doch lückenhaften und innerlich wenig zusammenhängenden Stoff
ergaben. Auch sind die Inhaber Plankenwarths in der Geschichte des
Landes nie stark und dauernd hervorgetreten. Will man in der Geschichte
von Plankenwarth einen einheitlichen Zug finden, so läge er in dem Umstand,
daß alle die Geschlechter, die in unaufhörlichem Wechsel die Burg innehatten,
auf ihr zugrunde gegangen sind, bzw. nach schweren wirtschaftlichen
Kämpfen ihren Besitz aufgeben mußten. Die Folge dieser beiden Umstände
war, daß auch die Verfasserin weniger eine Geschichte des Schlosses, als,
wie auch der Titel sagt, ihrer Besitzer gibt. So löst sich ihre Darstellung
in eine Reihe von Familiengeschichten auf, oder richtiger in Bruchstücke
von Familiengeschichten, denn die meisten Familien saßen nur einige
Generationen auf Plankenwarth. An diesem Mißverhältnis zwischen ihrem
Gegenstand und dem verfügbaren Quellenstoffe trägt die Verfasserin keine
Schuld; in der dadurch gegebenen Beschränkang hat sie Vortreffliches
geleistet. Ihre mit kritischer Besonnenheit durchgeführten Untersuchungen
über die Herren von Plankenwarth, Prankh, Ungnad, Dümmersdorf und
Stürgkh, liefern wertvolle Beiträge zur Genealogie des steirischen Adels,
Und aus der Episode des Stürgkhschen Besitzes hat sie geschickt die
kulturgeschichtlich nicht uninteressante Gestalt des aus Donaustauf in
Graz eingewanderten Kaufherrn Georg Stürgkh, des Begründers des
heute gräflichen Geschlechtes v. Stürgkh, herausgegriffen und hat seine
menschliche Persönlichkeit sehr hübsch und lebendig geschildert I. Die
wichtigeren Stücke aus dem Quellenstoff, so insbesondere Auszüge aus
den Testamenten Georg Stürgkhs und aus den Inventaren, welche die
Einrichtung, die Bücherei, die Rüstkammer und die Gemäldesammlung
des Schlosses verzeichnen, sind im Anhang abgedruckt. Dazu nur zwei
kurze Bemerkungen. Die Behandlung der Rechtschreibung in den späteren
Stücken, in denen der willkürliche Wechsel von kleinen und großen An-
fangsbuchstaben getreulich beibehalten erscheint, entspricht nicht ganz
den mit Recht herrschend gewordenen Grundsätzen. Und zweitens: be-
ruht der „grecus Gnanus“ in der Zeugenliste von 1265 (S. 127) auf einer
sicheren Lesung? und wie ist wohl dieser steirische „Grieche“ zu er-
3 Zu den Ausführungen über die Familie v. Horstig, die im 19. Jahrhundert
Plankenwarth besaß; kann Referent aus eigener Familienüberlieferung ergänzend
bemerken, daß Moriz v. Horstig eine namhafte Rolle in der deutschkatholischen
Bewegung der Alpenländer gespielt hat.
398 Kritiken
klären? — Ein genaues und ausführliches Register erhöht den Wert der
sorgfältig gearbeiteten Schrift.
Innsbruck. H. Steinacker.
‚Bernhard Hagedorn, Die Entwicklung der wichtigsten Schiffs-
typen bis ins 19. Jahrhundert. Mit 16 Abbildungen und 28
Lichtdrucktafeln. Veröffentlichungen des Vereins für Hamburgische
Geschichte, erster Band. Berlin, K. Curtius, 1914. XVI und
133 Seiten.
Der fleißige und viel versprechende Forscher, dessen weiterem Schaffen
der Tod auf dem Schlachtfeld ein allzu frühes Ende bereitet hat, gibt
in seiner letzten Arbeit einen Beitrag über die Entwicklung der Handels-
schiffsty pen im späteren Mittelalter und in den ersten Jahrhunderten der
Neuzeit. Es ist ein prächtiges Büchlein, das ganz überwiegend auf den
eigenen Forschungen des Verfassers über Schiffswesen und Handels-
geschichte beruht und in gedrängtester Kürze eine Fülle von Aufklärung
über den Gegenstand bringt. Viele Illustrationen im Text und eine Bei-
gabe von 28 sehr guten Lichtdrucktafeln unterstützen die Ausführungen
aufs wirksamste.
Ein kurzer Uberblick über die älteste Zeit des Schiffsverkehrs in den
nördlichen Gewässern zeigt, daß zwischen dem nordischen Ruderschiff
der Wikinger und dem Frachtschiff der späteren Zeit keine Verbindung
besteht. Den eigentlichen Ursprung dieses Schiffes sieht er an der
Atlantischen Küste in Westfrankreich, im Typ des Nef. Dieser wandelt
sich durch Aufnahme des Hecksteuers, wahrscheinlich von dem ganz
ähnlichen Zuidersee- Fahrzeug, dem Koggen, in den nunmehr Kogge
genannten Typ des Handelsschiffs um, der dann auch im Westen den
älteren ersetzt, auch in die Mittelmeerschiffahrt Eingang findet. Im
Norden wurde er durch Vergrößerung und Aufsatz von Kastellen
zum Typ des Hulk weiterentwickelt, doch haben wir Zeugnisse, daß
wenigstens später auch Koggen Kastelle hatten. Der Hulk fand in der
Reederei der preußischen Städte in der Massenfracht des preußischen
Getreides nach dem Westen und dem Salztransport aus dem Westen nach
dem Osten früher Aufnahme, als in Lübeck und den westlichen Seestädten.
Damit war im Beginn des 15. Jahrhunderts die Entwicklung auf
einen toten Punkt gelangt (S. 54). Die Hemmungen, die zu überwinden
waren, bestanden einerseits in der Schwierigkeit, die eine große Segel-
fläche an dem einen vorhandenen Mast zu handhaben, andererseits in der
geringen Widerstandsfähigkeit des üblichen Klinkerbaus der Schiffe. Der
weitere Fortschritt in Takelung und Bau kam nach Mitte des 15. Jahr-
Kritiken 399
hunderts aus Westfrankreich.. Es ist der von den Bretonen erfundene, oder
doch in Aufnahme gebrachte Typ des Krawels. Die Veränderung der Be-
plankung, die sowohl eine innere Verstärkung des Rumpfes, wie über-
haupt eine Verbesserung der Seetüchtigkeit ermöglichte, ist das Entscheidende
der Neuerung für den west- und nordeuropäischen Schiffsbau. Zugleich
trat an die Stelle des einen Mastes der ältern Schiffsgattungen die Aus-
stattung mit drei Masten, von denen zwei auf den Vor- und Hinterkastellen
aufgestellt wurden. Damit war zugleich eine Veränderung der Segel
in Richtung auf Verkleinerung und Spezialisierung der Segelflächen und
vermehrte Ausnützung des Windes eingeleitet. In der Weiterbildung der
Takelung sieht der Verfasser überhaupt nun die Hauptfortschritte der
Folgezeit (S. 63). Mit diesen Neuerungen Hand in Hand ging eine
Vergrößerung des Schiffstyps, sodaß schon vor Ausgang des 15. Jahr-
hunderts Schiffsgrößen erreicht wurden, die erst vom Handelsschiffsbau
des 19. Jahrhunderts übertroffen worden sind.
Eine Reaktion gegen diese für die schlechten Hafenverhältnisse zu
tief gehenden, nunmehr Rahsegel genannten Schiffe ging von den deutsch-
niederländischen Gebieten an der Nordsee aus und führte zum Aufkommen
kleinerer neuer Typen im Seefernverkehr, die in wenigen Jahrzehnten
im früheren 16. Jahrhundert sich die Vorherrschaft eroberten (S. 81).
Das waren zunächst die sogenannten Bojer, deren Besonderheit neben
wesentlich geringerer Größe und geringerem Tiefgang in der Art der
Segel und der Takelung lag. Sie sparten Bemannung und Zeit im Laden
und Löschen und konnten darum mehr Fahrten im Jahre machen als die
Rahsegel. Sie waren also in jeder Hinsicht wirtschaftlicher und prak-
tischer als diese. Aber dieser Typ wurde bald durch einen neuen, auch
niederländischen Ursprungs, überholt, Boot schlechthin genannt, häufig
auch Vlieboot nach der Herkunft aus den niederländischen Seestädten
am Vlie. Der neue Typ teilte die Vorzüge der Bojer, seine Überlegenheit
bestand darin, daß er noch beträchtlich schneller und besser besegelt war.
Aber sehr bald, seit 1595, kam ein völlig neuer Typ auf, der die Vorzüge
der Boote mit den Eigenschaften der Rahsegel vereinigen sollte. Das
war die Fleute, die im nordholländischen Hoorn, einem Hauptsitz der
Reederei noch damals mit großen Rahsegeln, ihren Ursprung hatte.
Ihre Besonderheit war, daß sie länger und schmäler als die Altern Typen,
niedriger gebaut, ohne Aufbauten, weniger tiefgehend war, höhere Masten,
kürzere Rahen, weniger Mannschaft hatte und weit besser befähigt war,
am Winde zu segeln (S. 107). Dieser neue Typ — das sogenannte
Pinaßschiff ist in allem wesentlichen dasselbe — hat dann „sich alle
Meere erobert“. Es ist für die Niederländer die stärkste Waffe gewesen,
400 Kritiken
um seit Anfang des 17. Jahrhunderts in kürzester Zeit alle Konkurrenten
zur See aus dem Felde zu schlagen. |
Die Entwicklung vom späteren 17. Jahrhundert ab zeichnet der Ver-
fasser nur in ganz kurzen Strichen. Mit der Einführung der Flauten hatte
man erreicht, was sich mit den Materialien, aus denen Schiff und Takelung
bestanden, schaffen ließ, ohne die Rentabilität, den wichtigsten Gesichts-
punkt für das Kauffahrteischiff, in Frage zu stellen (S. 121). Große
Umwälzungen gab es erst wieder im 19. Jahrhundert. Der Segelschiffsbau
machte noch einmal große Fortschritte, aber die wichtigsten Anregungen
dazu kamen von den, Nordamerikanern.
Das Buch bietet in vielem Grundlegendes. Der Inhalt ist sehr viel-
seitig, mehr als die im vorstehenden gegebene kurze Skizzierung des
Hauptgedankengangs der Ausführungen des Verfassers erkennen läßt.
Die Darstellung zeugt von Herrschaft, die der Verfasser über den mannig-
faltigen. Stoff besaß. Ein Sachregister, sowie ein Orts- und Personen-
verzeichnis sind beigegeben.
Münster i. W. Daenell.
Christian Friedrich Weiser, Shaftesbury und das deutsche
Geistesleben. Mit einem Titelbilde. B. G. Teubner, Leipzig und
Berlin 1916. XV und 564 8.
Shaftesbury ist eine sehr wirksame Gestalt im englischen Geistes-
leben, noch wirksamer als etwa Montaigne in Frankreich, weil er tiefer
angelegt ist. Zwei Generationen hindurch war sein Einfluß in England
mächtig. M. Tindal z. B., der Verfasser der „Bibel des englischen
Deismus‘‘, der Christianity as old as creation (1730), nennt Sh., ihn
öfter zitierend, immer „the noble author“. Josef Butler (The Analogy,
1736) ist von Leslie Stephen „der ins Theologische Übersetzte Shaftes-
bury“ genannt worden. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts fing er in
England an zu verblassen, aber in Frankreich und Deutschland zu
steigen. Rousseau, Basedow, Mendelssohn, Herder und viele andere
zeigen tiefe Spuren seiner Einwirkung.
Sh. ist zunächst Moralphilosoph. Er ist einer der Begründer der
„natürlichen“ Ethik, einer der Wissenschaften der Aufklärung, die der
natürlichen Religion, dem Naturrecht, dem Systeme der natürlichen Frei-
heit in der Volkswirtschaft und der naturgemäßen Pädagogik an die
Seite zu stellen ist. Gegenüber der transzendenten Ethik des Christen-
tums und der rein konventionellen Moral von Hobbes will er eine im-
manente, „natürliche“ begründen, indem er von den beiden natürlichen
Trieben, dem Egoismus und der Sympathie, ausgeht. Er ist darin uad
| sam- =e
mm — —
Kritiken 401
in der Gegnerschaft gegen Hobbes Fortsetzer Richard Cumberlands (De
legibus .naturae 1672) und Vorarbeiter für Hutcheson, Hume und Adam
Smith. Am bekanntesten ist seine Lehre vom moral sense, der das
richtige Verhältnis zwischen Egoismus und Sympathie uns offenbart, der,
obgleich angeboren, durch Nachdenken fortgebildet wird, wie der ange-
borene Schönheitssinn, der gleichfalls durch Beobachten und Denken ge-
pflegt und entwickelt wird. Diese Parallele Sh.'s zwischen Ethik und
Asthetik war ein sehr fruchtbarer Gedanke.
Nicht minder ist Sh. religiöser Denker, emer der Vertreter der
„natürlichen Religion“ oder des „Deismus““. Er findet Gott gleicher-
weise in der Natur wie in der Sittlichkeit, er ist Physiko- und Ethiko-
theologe zugleich. Außerdem spielt Sh., seit 1695 Mitglied des Par-
laments, eine Rolle in den Verfassungskämpfen, die auf die glorious
revolution von 1688 folgten, er ist in Theorie und Praxis ein aufrich-
tiger und tapferer Anhänger der Volksfreiheit, die sich in einem ge-
Lunden Parlamentarismus offenbart, ferner ein konsequenter Gegner
Ludwigs XIV. und ein treuer Freund der Holländer.
Von einer Monographie, die diesem Philosophen gewidmet ist, sollte
man nun zunächst eine Darstellung der Gedankengänge erwarten, die
von Sh.s Vorgängern zu ihm selbst führen, in seinem Systeme sich ver-
dichten und eigentümlich gestalten, dann wieder auf die Späteren aus-
strahlen. Eine solche genetische Darstellung gibt Weiser nicht, wenig-
stens nicht in den Hauptzügen. Cumberland z. B., der zweifellos in Sh.
fortwirkt, ist, wenn überhaupt, nur beiläufig genannt. Nur in Einzel-
heiten erhalten wir bisweilen eine genauere geschichtliche Übersicht,
z. B. über den Weg, den das Wort „moral“ zu seiner englischen und
französischen Bedeutung genommen hat, zu dem Sinne von „geistig“.
Denn moral science und science morale bedeuten nicht Moral-, sondern
Geistes wissenschaft. Weiser weist auch nach. daß Sh. selbst schon moral
in diesem weiteren Sinne gebrauchte.
Im allgemeinen wird uns statt solcher Aufdeckung des geistigen Ge—
webes, das vom 16. und 17. in das 18. Jahrhundert sich zieht, eine
sehr ausführliche, mehr populäre Darstellung gegeben, schr eingehend.
nie trivial, auch vielfach dokumentiert, leider nur sehr teilweise mit
genauen Stellenangaben. Es fehlt nichts darin, wenn auch manches nicht
in richtiger Perspektive erscheint. Der politische Teil der Ideen Sh.'s
z. B. wird sehr ausführlich behandelt, manches andre Bedeutsame aber
tritt zurück. So ist das Gewissen bei Sh. in seiner Religion erzeugen-
den Kraft nicht übergangen, aber nicht so, wie es sollte, in den Vorder-
grund gerückt. Noch mehr als der Denker interessiert den Herrn Ver-
Histor. Vierteljahrsehrift 1919. 8. 27
402 í Kritiken
fasser der Mensch Sh., in dem er zwar einen Germanen, aber keinen
Engländer findet. Er hebt sehr hervor, wie Sh. der englischen Politik
gegenüber ein feineres Gewissen hat als seine Landsleute, wie er be-
sonders Englands im spanischen Erbfolgekriege gegen Holland began-
genen Verrat als solchen empfand „und den ganzen rücksichtslosen Egois-
mus der englischen Politik verabscheute. Der Herr Verfasser ist Deutsch-
Amerikaner, oder besser noch amerikanischer Deutscher und keineswegs
innerlich anglisiert. Im Gegenteil scheint er durch Erlebnisse oder durch
Nachdenken oder durch beides ein heftiger Gegner Englands geworden
zu Sein.
Wenn auch also nicht alles geleistet ist, was wünschenswert scheint,
so ist das vorliegende, anregend und gefällig geschriebene Buch eines
vielfach bewanderten und in der Geistesgeschichte heimischen Autors
doch eine Arbeit, die künftig zum Studium Shaftesburys und seiner Zeit
niemand wird außer acht lassen dürfen.
Leipzig. Paul Barth.
Adolf Wohlwill.e Neuere Geschichte der Freien und Hanse-
stadt Hamburg, insbesondere von 1789 bis 1815. All-
gemeine Staatengeschichte, herausgegeben von K. Lamprecht, 3. Ab-
teilung, 10. Werk. Gotha, Fr. A. Perthes. 1914. X u. 568 S.
Das Werk ist nur ein zeitlich kleiner Ausschnitt aus einer Gesamt-
geschichte der Stadt, es behandelt, allerdings in breiter Ausführlichkeit,
das auch für Hamburg so wichtige Vierteljahrhundert von 1789 — 1815.
Vorangeschickt sind verschiedene Kapitel, die in kurzem Überblick die
wichtigsten Momente Hamburgischer Stadtgeschichte bis zu diesem
Zeitpunkt und den Anteil Hamburgs am deutschen Literaturleben des
18. Jahrhunderts schildern. während in einem Schlußkapitel ganz kurz
die Entwieklung der Stadt von den Freiheitskriegen bis auf die Gegen-
wart verfolgt wird.
Es läßt sich nicht leugnen, daß eine neue, wissenschaftlich voll-
wertige Geschichte Hamburgs nachgerade äußerst erwünscht geworden
war; aber eine Geschichte, die von der Frühzeit an das allmähliche
Werden der Tätigkeit und Macht und Eigenart Hamburgs, alle die
verschiedenen Zeiten des Lebens und der Leistungen dieses Gemein-
wesens und ihre Schicksale im Wandel der Jahrhunderte vorführte,
nicht ein so knapper, in erschöpfender und freilich manchmal auch
etwas ermüdender Breite behandelter Zeitraum, in dem Hamburg nicht
einmal eine schaltende, aktive Rolle spielen konnte. Außerdem ist
das Werk fast nur eine Geschichte der politischen Schicksale Ham-
Kritiken 403
durgs in diesem Zeitraum. Es befremdet etwas, daß das, was uns
als völlig unzertrennlich von Hamburg erscheint, die wirtschaftliche
Entwicklung weder hier, noch auch in den einleitenden Kapiteln mehr
als gelegentlich gestreift wird. Das ist doch eine zu große Zurück-
haltang, die allein durch den Umstand, daß ein anderer Forscher er-
schöpfende Studien über die Hamburgische Handelsgeschichte treibt,
nicht gerechtfertigt werden kann. Es wird übrigens dem Leser durch
nichts erleichtert, sich in dem Detail des Geschehens und Geschilderten
zu: orientieren, weder durch ein wortreicheres Inhaltsverzeichnis, noch
durch besondere Seitenüberschriften, noch durch ein Register am Schluß.
Damit soll nun freilich keinerlei Voreingenommenheit gegen das
positiv hier Geleistete erweckt werden. Was Wohlwill bietet, ist hervor-
ragend gut, lange und peinlich erwogen, in Jahrzehnte langer Arbeit
allmählich geklärt, ausgestaltet und aufgebaut auf weitgreifende archi-
valische Studien in Hamburg und besonders auch außerhalb. Er war
ohne Frage der berufenste Kenner, gerade diesen Zeitabschnitt der
Hamburgischen Geschichte zu schreiben.
Wieweit Hamburg in dem behandelten Zeitraum an dem Gang
der Weltgeschichte und insbesondere an dem Leben des deutschen
Volkes Anteil hatte, das bezeichnet er selbst im Vorwort als die
Aufgabe, die er sich mit seinem Buche gesetzt hat. Gewiß, nur
im Rahmen der allgemeinen europäischen Geschichte ließ sich —
vollends für diesen Zeitraum voll ungeheurer Umwälzungen — die
Geschichte Hamburgs schreiben. Und dies, wie jeweils die politischen
Verhältnisse Europas auf Hamburg wirkten und dieses sich mit ihnen
abfand, ist von Wohlwill meisterhaft dargestellt in den 20 Kapiteln,
die den großen Kern des Buches ausmachen.
Von besonderem Interesse dürfte darunter sein das siebente Kapitel:
die hanseatischen Neutralitätsbestrebungen und der Rastatter Kongreß,
worin die Verhandlungen der Hansestädte mit Frankreich, die Ver-
suche Bremens und besonders Hamburgs, die eignen Sonderinteressen,
auch auf Kosten der Genossinnen, wahrzunehmen und sicherzustellen,
geschildert werden und von Bremischer Seite Englands Verhältnis zu
den Hansestädten dahin charakterisiert wird: „England würde nichts
lieber sehen als den Ruin dieser Städte, seiner fast einzigen Rivalen,
besonders in dem Handel mit Nordamerika.“ |
Die Bedeutung Hamburgs als Sammelplatz von Emigranten der
verschiedensten Art und Nationalität, ihr Treiben dort, die Ansprüche
fremder Mächte deswegen an die Stadt, die Verlegenheiten, in die sie
dadurch wieder und wieder gestürzt wurde, alles wird anschaulich und
21T"
404 ; Kritiken
eingehend geschildert. Besonderes Interesse aber dürfte dann die Dar-
stellung der Wirkungen der französischen Okkupation auf Hamburg be-
anspruchen, Kapitel 13 ff., darunter namentlich Kapitel 15: das fran-
zösische Regierungssystem; die Versuche, die Annektierten zu ge-
winnen, besonders die niederen Bevölkerungsschichten mit allerhand
Mitteln mit Sympathien für Frankreich zu erfüllen. Vergebliche Be-
mühungen, wie die Franzosen zu ihrer Enttäuschung inne werden
mußten. Da wurde dann das Regiment Davouts in Hamburg zu
einem Schreckens- und Zwangsregiment. In der Beurteilung dieses
Mannes hält Wohlwill in gerecht und maßvoll abwägendem T'rteil die
Mitte zwischen denen, die nichts an ihm zu loben. und denen, die nichts
an ihm zu tadeln fanden. Daß die Zeit eine langwierige Periode
schwersten wirtschaftlichen Daniederliegens und materieller Heim-
suchung war, wird da und dort wenigstens kurz gestreift.
Die Einleitung verfolgt in knappen Strichen das Emporwachsen
Hamburgs bis zur französischen Revolution, wobei, wie gesagt, das
Wirtschaftsgeschichtliche auch hier beiseite gelassen oder doch dann und
wann nur eben angedeutet wird. Von besonderer Bedeutung für Ham-
burgs eigene Entwicklung und seine Stellung in Deutschland ist die
diplomatische Geschicklichkeit seines Rates gewesen, der je nach den
Umständen sein Verhalten zwar wechselte, aber in seinen Zielen immer
konsequent blieb. Außerdem aber kam auch sehr wesentlich die Eifer-
sucht der Mächte auf einander Hamburg zugute. Sein Streben nach
einer möglichst freien, gegen Herrschaftsansprüche von irgendwelcher
Seite gesicherten Stellung, das schließlich zur anerkannten Reichs-
unmittelbarkeit 1769 führte, verdankte diesen Erfolg beiden, be-
sonders der Behandlung Dänemarks durch die Stadt. Beachtung ver-
dient auch, wie mit der Zeit, je schwächer die Reichsgewalt wurde, und
je ferner das Kaisertum rückte, das Verhältnis zwischen Hamburg und
Brandenburg - Preußen, der kräftig emporwachsenden Nachbarmacht, zu-
nehmend enger wurde, sich zu einer Art Beschützerrolle gegenüber der
Stadt ausbildete. Angesichts all der kriegerischen Verwicklungen in
seinem Verkehrs- und Interessengebiet war es das Ziel der Stadt,
durch eine Politik der Unverbindlichkeit die eigenen Lebensinteressen
zu sichern, d. h. vor allem die Fortsetzung des eigenen Handels und
Verkehrs zu ermöglichen. Man kann kaum erwarten, bei diesem be-
ständigen sich Hindurchschmiegen durch die Händel der Welt, das mit
allen Mitteln des Wortes und auch des Geldes erfolgte, ein starkes
ethisches Pathos in der Politik der Stadt irgendwann einmal an-
geschlagen zu finden. Andere deutsche Städte handelten da doch ge-
Kritiken 405
legentlich anders und mannhafter. Aber die Politik Hamburgs war
gleichmäßig, klug, folgerichtig und im ganzen auch erfolgreich.
Auch den Wandlungen in den Verfassungsverbältnissen der Stadt,
‘die nicht ohne Kämpfe sich vollzogen, widmet Wohlwill in der Ein-
leitang seine Aufmerksamkeit. Und zwischen allem kehrt immer
wieder hier wie auch im Hauptteil und im Schlußkapitel die Berück-
sichtigung des geistigen Lebens in der Stadt, seine Entwicklung, seine
Träger und sein Verhältnis zum allgemeinen deutschen Geistesleben.
Es lag dem Verfasser, auch abgesehen von einer besonderen Vorliebe,
die er dieser Seite überhaupt entgegenbrachte, offenbar daran, dem
Leser nachdrücklich deutlich zu machen, daß neben den umfangreichen
„materiellen Interessen auch starke geistige Lebensbedürfnisse sich in
Hamburg immer wieder geäußert haben und gern und verständnisvoll
jederzeit gepflegt und anerkannt worden sind. `
Münster i. W. Daenell.
Dr. N. Japikse, Johann de Witt, der Hüter des freien Meeres.
Deutsch von W. Heggen, Leiter der deutschen Schule im Haag.
Verlegt bei Joh. M. Meulenhoff Verlag. Leipzig. 1917.
Wir lernen zunächst das Elternhaus, die Heimatstadt Dordrecht,
ihre Patrizier und „Regenten“, ihre Wirtschaft, Stadt verfassung und
ganze Denkart kennen. Hier wird de Witt groß, seine humanistischen
und juristischen Studien zu Dordrecht und Leiden festigen ihn darin,
und der Rationalismus Deskartes, auch große Reisen durch das neue,
absolutistische Frankreich und revolutionsschwangere England erschüttern
seine Anschauungen nicht, überhaupt ist er keine umstürzlerische, niemals
fertige, sondern eine klar und hell blickende, praktische, mathematisch
boch veranlagte Natur. Als Pensionar von Dordrecht hat er teil an
der Großen Versammlung im Haag. Damit tritt er in die Politik ein
zu einer Zeit, wo die oranische Gegenpartei mit dem Tode Wilhelms
verwaist ist. Sein erster Schritt ist antioranisch: er tritt in einer be-
rühmten Schrift für die Abschaffung der Generalkapitäns würde ein. Bald
gewinnt er bestimmenden Einfluß; auch in der auswärtigen Politik: es
ist die Zeit vor dem ersten Kriege mit England, und de Witt ist in der
Kommission für diese Angelegenheiten. Bald jedoch bricht der Krieg
aus, verläuft unglücklich und bringt sogar im Innern die großen oran-
gistischen Unruhen. Kurz vor dem Frieden von Westminster wird
de Witt Ratpensionar von Holland, und der Friede ist seine erste Tat.
ı Vgl. hierzu auch den Aufsatz von A. Obst, Die Hamburger Presse in,
der Franzosenzeit, i. Zeitschr. d. Vereins f. Hamb. Geschichte Bd. 18, 8. 170 ff.
406 Kritiken
Als Ratpensionar erobert er sich Oldenbarneveldts Stellung zurück, er
ist erster Minister von Holland, wacht tiber die Finanzen, die politischen
Privilegien des führenden Staates, führt dessen diplomatische Korre-
spondenz und ist der holländische Sprecher in den Generalständen. Bei
alledem ist zu bedenken, daß eigentlich die Stände der Souverän sind
und überall selbst regieren, und daß der Ratpensionar nur durch seine
überlegene Sachkenntnis und Geschicklichkeit die tatsächliche Führung
gewinnen kann, uud da die Leitung der Diplomatie nicht im ent-
ferütesten mit der zentralistischen Handhabung von heute zu ver-
gleichen ist. Darum gehört zur Darstellung dieser Dinge eine ge-
schickte Hand. Mit ebenso großer Sicherheit schildert Japikse auch
den Anteil Witts an dem Westminsterfrieden mit seiner seit alters um-
strittenen „Akte von Seklusie“. Nach Japikse hat Cromwell die Forderung
zuerst gestellt und schließlich in der vielleicht von de Witt herrührenden
gemäßigten Form durchgesetzt, daß, wenn nicht die anderen Provinzen,
so doch Holland von seinen Ämtern die Oranier auf ewig ausschließen
müsse; recht anschaulich schildert Japikse auch, mit welch gewiegter
Technik de Witt die Annahme der Akte in Holland und in den General-
staaten durchbringt. Im übrigen legt der Friede Holland eine Kriegs-
entschädigung, das Segelstreichen vor englischen Schiffen „aus Höflich-
keit“ auf, aber die geforderte Einverleibung in England, das „dominium
maris“ und die „volle Seklusie‘‘ war doch abgewendet, und de Witt be-
trachtet den Frieden als einen ersten großen Erfolg. Die Zeit vom
Westminsterschen Frieden bis zum zweiten Kriege mit England ist im
innerpolitischer wie auswärtiger Hinsicht durch viel Kleinarbeit aus-
gefüllt. De Witt weiß sich seiner Freunde und Stützen weiterhin zu
versichern. Die Zinsenreduktion der holländischen Obligationen, die
bedeutende Heereseinschränkung, ein Vorstoß gegen Oranien bei Gelegen-
heit der freigewordenen Feldmarschallstelle Brederodes heben sich aus
der Fülle der Geschäfte besonders heraus. Überall bewahrt und be-
festigt de Witt die Stellung der Regenten in Städten und Staaten und
das Übergewicht Hollands in der Union, ganz im Geiste der Union mit
Seeland (1576) und der Utrechter Union (1579). In auswärtiger Be-
ziehung bahnt sich bei de Witt mehr und mehr eine Wandlung an: Er
versucht Holland aus dem alten „Interest“ der Isolieruug herauszuführen
und in ein geregeltes Verhältnis zu den Nachbarstaaten und europäischen
Fragen zu bringen. Das Hinundhertasten zwischen dem kaiserlich-
spanischen und dem partikularistischen Lager, und wiederum zwischen
Frankreich und England, die Furcht, die letzten Folgerungen aus einem
Standpunkt zu ziehen, das alles zeichnet Japikse recht sicher und fest.
Kritiken 407
und läßt dabei sowohl den Fortschritt in der politischen Entwicklung
de Witts erkennen, der mehr und mehr vom Standpunkt der Gesamt-
republik zu handeln anfängt, als auch die Schwerfälligkeit der ganzen
verwickelten ständischen Regierungsmaschine deutlich hervortreten. Ihren
Höhepunkt erreicht diese Politik de Witts im schwedisch- polnischen und
schwedisch - dänischen Kriege mit dem Haager Konzert zur bewaffneten
Intervention Hollands, Frankreichs und Englands, die Japikse in ihrer
allgemeinen Bedeutung doch wohl etwas zu unterschätzen scheint. Auch
das Bündnis mit Frankreich und die „berühmten“ Verhandlungen mit
Ludwig XIV. (1663) über Belgien haben, das steht seit Mignet fest,
eine viel allgemeinere Bedeutung als Japikse in ihnen sieht, der sie
fast nur unter dem Gesichtspunkt der Bündnispolitik und des ausschließ-
lichen Interesses von Holland betrachtet. Treffend ist wieder der eng-
lisch-holländische Krieg geschildert, freilich nicht ohne daß auch hier
‘der gesamteuropäische Einschlag, der durch Frankreichs Teilnahme am
Kriege hineinspielt, stark in den Hintergrund gerückt ist. Die Streit-
fragen in Asien, ihre Verpflanzung nach Europa, die de Witt noch zu
verhindern suchte, das Hineingeraten in den Krieg, die mit dem Krieg
von Anfang an parallel laufenden Friedensverhandlungen, beides in ihren
vielen Wechselfällen, alles in den vielerlei Werkstätten der holländischen
Politik, in den Kommissionen, Ständesitzungen, Kriegsräten, entstehen,
versucht und ausfallen, besonders de Witt mit den größeren Aufgaben
ständig größer werden zu sehen, das weiß Japikse mit Spannung und
Sicherheit zu zeichnen, und als de Witt im furchtbarsten Seesturm mitten
in der Nacht drei Stunden lang die Segel mit Geistesgegenwart und
eigner Hand bedient, nimmt das Leben des sonst etwas mathematischen
Staatsmanns in Japikses Darstellung einen heroischen Zug an, während
die dann wieder einsetzenden Friedensversuche mit der tragischen Ge-
schichte des Vermittlers Buat, die Japikse gut aufklärt, mit dem Hin-
undherinterpretieren des uti possidetis zu Brede, über das bereits der
Devolutionskrieg seine Schatten wirft, das ganze Wesen der ständisch-
barocken Diplomatie der Zeit erkennen lassen, wogegen sich das persön-
liche Werk de Witts von Chutum mit dem schnell folgenden Frieden
von Brede wieder wie etwas Neupolitisches abhebt. Recht gering be-
mißt Japikse den Anteil de Witts an der Tripleallianz; er schreibt;
wie etwa Ranke, dem englischen Botschafter Temple das Hauptverdienst
zu, ganz entgegen der Leipziger Dissertation von Emerton, der mehr
und mehr angenommen ist, aber auch Japikses eigene Darstellung spricht
nicht sehr bündig für seinen Standpunkt, denn de Witts Politik lag schon
vor der in Betracht kommenden Audienz Temples fest, Mehr als diese
408 Kritiken
Allianz ist der Aachener Friede, nach Japikse, de Witts Werk. Aber
beides sind große Erfolge ‚für die Republik. Seitdem beginnt der Ver-
fall, der Abstieg de Witts, der „Regenten“, das Hochkommen Wilhelms
von Oranien, die Entfremdung mit England und besonders mit Frank-
reich, trotzdem ein zu langes Aushalten in der „Sackgasse“ der Triple-
allianz, die Vorahnung des Kriegs mit Frankreich und trotzdem die
Kargheit in Militärfragen aus antioranischen Gründen, die den Zeit-
genossen, besonders den Orangisten, wie Landesverrat erschien; dann
bricht der Krieg los, und das erste und schrecklichste Opfer ist de Witt
und das ganze republikanische System; auch das hätte mehr in der ewo-
päischen Perspektive gesehen werden müssen. „Die Verwicklungen
zwischen der Republik und England“ hat Japikse schon früher zum
Gegenstand einer Sonderdarstellung gemacht; auch in diesem neuen
Buche läßt er die Bedeutung de Witts und der Republik sicli in dem
Gegensatz zu England erschöpfen; darum führt das Buch auch den
Untertitel „der Hüter des freien Meeres“, obgleich das von de Witt nur
mit großer Einschränkung gilt; denn außerhalb Europas wollte Holland
den Grundsatz ebenfalls nicht anerkennen. Über den wahren Sinn
de Witts und seiner Republik scheint uns also das letzte Wort noch
nicht gesprochen zu sein. Dafür sind auch die Briefe de Witts, aus
denen Japikse in der Hauptsache neu schöpft, die er zum Teil selbst
herausgegeben hat, nicht die geeignetste Quelle; sie führen zwar induktiv,
tropfenweise aber ununterbrochen in die Erkenntnis der wahren Natur
de Witts ein, und eine Darstellung, die hieraus ihre Kraft zieht und
ihre Thesen aufstellt, wird allzuleicht in der Abstraktion nicht ganz
vollkommen, dafür aber in der Zeichnung um so vollständiger, sicherer,
in der Mitteilbarkeit unmittelbarer sein and nichts Schematisches an sich
haben. Darin liegen denn auch die Vorzüge dieses schönen Buches von
Japikse angedeutet. Der Übersetzer hat sich ein großes Verdienst er-
worben, indessen hätte sein etwas unhistorisch gedachtes Vorwort unter-
bleiben können. Papier, Druck und Illustration sind hervorragend;
anuch dem Verlag darum gebührender Dank.
Duderstadt. H. Zwingmann.
Adolf Jürgens, Zur Schleswig-Holsteinischen Handels-
geschichte des 16. und 17. Jahrhunderts. Abhandlungen
zur Verkehrs- und Seegeschichte, Herausgegeben von D. Schäfer,
Band VIII. Berlin, K. Curtius, 1914. XVIII und 315 Seiten.
Aus der Schleswig- Holsteinischen Handelsgeschichte hat der Verfasser
insbesondere den Zeitraum von 1544 bis 1627 zur Behandlung ausgewählt,
Kritiken > 409
einerseits Weil der Friede zu Speyer dem Handel nach langer Unter-
brechung die Wiederaufnahme regelmäßiger Funktionen gestattete und `
auch weil die in dasselbe Jahr 1544 fallende Landesteilung für den
Handel von größter Bedeutung war, anderseits weil dieser schon seit
1627 wieder nenen Störungen von fast hundertjähriger Dauer unterlag.
Die Arbeit ist gegliedert in sieben Kapitel: Geographische und politische
Vorbedingungen; Ausfahrwaren und Ausfuhrgewerbe; die Träger des
Handels; die Schleswig-Holsteinische Seeschiffahrt; der Transithandel;
der nordsüdliche Transit; das Verhältnis zu den einzelnen Ländern. In
einem Anhange sind wertvolle Mitteilungen statistischen Charakters ge-
macht über Zölle, Warenbewegung und Schiffsverkehr an verschiedenen
Orten der Herzogtümer nach den Archivalien.
Die Arbeit ist vornehmlich auf archivalischem Material aufgebaut,
das der Verfasser in Schleswig, Hamburg, Lübeck, Rendsburg, Husum und
Kiel gesammelt hat. Eigentliche literarische Vorarbeiten für den von ihm
behandelten Gegenstand waren kaum vorhanden, wie denn überhaupt die
Zeiten des 16. und besonders 17. Jahrhunderts von der handelsgeschicht-
lichen Forschung erst vergleichsweise wenig in Angriff genommen sind.
Eine Stätte der Veröffentlichung dahinzielender Untersuchungen vornehmlich
soll die Sammlung sein, innerhalb deren die vorliegende Arbeit erschienen ist.
Es ist ein Nebengebiet des europäischen Handels, mit dem sie sich
beschäftigt. Lübeck und Hamburg, zwei ursprünglich Holstein zugehörige
Plätze, gaben den Ton an und beherrschten das Wirtschaftsleben der
Herzogtümer, ganz besonders Holsteins, in so hohem Grade, daß eine
Betrachtung der Handelsgeschichte Holsteins eigentlich viel mehr von
ihnen ausgehen müßte. Wertvolle Aufschlüsse gibt der Verfasser im
zweiten Kapitel über die verschiedenen Produktionszweige des Landes,
ihren Umfang: und ihre Erträge. Aus allen Angaben spricht deutlich
die Tatsache, daß das Land wirtschaftlich hoch entwickelt und reich
war an allen zum Leben notwendigen Dingen. Im Anschluß daran
beantwortet er die Frage nach den Trägern des Schleswig-Holsteinischen
Handels. Das war vor allem der Holsteinische Adel selbst, der sich
sehr auf seinen wirtschaftlichen Vorteil und die Ausnützung der Kon-
junkturen verstand und darin wie in Darlehnsgeschäften auch seinen
großen Kapitalreichtum sehr geschickt und unternehmungslustig verwertete,
auch am Außenhandel sich selbst eifrig beteiligte neben den Städtern
und Bauern des Landes. Der Schleswig- Holsteinischen Seeschiffahrt
ist die Einwanderung von Holländern und Emdern zugute gekommen.
Aber auch ohne diese war sie nicht unbedeütend. Neben den Städten,
unter denen Flensburg die weitaus bedeutendste eigne Schiffahrt hatte,
410 | = Kritiken
waren auch der Adel und die Bauern der Westküste an den Reederei
beteiligt. Die Schleswig- Holsteinische Reederei nährte sich vielfach von
der Frachtfahrt in fremdem Dienst auf den nord- und westeuropäischen
Meeren nicht nur, sondern bis hinab nach Italien. Der Landtransit
zwischen Nord- und Ostsee behauptete neben dem immer überwiegender
gewordenen Seeverkehr auch in diesen Zeiten Bedeutung. Von Interesse
ist, was der Verfasser über die verschiedenen Transitwege und ihre Be-
nutzung mitzuteilen weiß. Bedeutender als dieser west- östliche Transit
war der nord- südliche zwischen Dänemark und Deutschland, der das
Land der Länge nach durchzog von Jütland bis Hamburg und bis Wedel
an der Elbe, wo der Hauptmarkt war und von wo der Transport weiter
durch Nordwestdeutschland bis nach Holland ging. Es handelte sich auf
diesen Straßen um Viehhandel; wie bedeutend dieser war, erhellt daraus,
daß die Zahl der durchpassierenden Ochsen im Anfang des 17. Jahrhunderts
bis auf über 50000 im Jahre stieg. Der weitaus größte Teil derselben
kam aus Dänemark, namentlich natürlich Jütland selbst. Der Ochsen-
handel war derzeit Dänemarks bedeutendster Auslandshandel, und Däne-
mark suchte ihn durch allerhand beschränkende Bestimmungen zu einer
möglichst großen Einnahmequelle zu gestalten.
Das große Schlußkapitel, das Schleswig- Holsteins Verhältnis zu den
verschiedenen Ländern behandelt, ist in seinen einzelnen Abschnitten nicht
gleichwertig, Gleich der erste: Hamburg und Lübeck, bietet zu wenig
für das eigentliche Thema und läßt die besondere Wichtigkeit dieser
Beziehungen. nicht in dem wünschenswerten Umfange erkennen. Und
auch die Besprechung der Beziehungen zu den Niederlanden, die er für
„mit den wichtigsten auswärtigen Handel“ der Herzogtümer erklärt,
enttäuscht etwas, wogegen anderseits die Abschnitte über Spanien und,
über Skandinavien manches Beachtenswerte und Neue enthalten.
Die Arbeit in dieser umfassenden Weite des Themas und des Materials
barg nicht unbeträchtliche Schwierigkeiten in sich. Der Verfasser hat sehr
anerkennenswerten Fleiß und Mühe aufgewandt, um ihrer Herr zu werden.
Seine Arbeit macht einen verläßlichen Eindruck und verdient auch um des
Gegenstandes willen, in dem sie unsere Kenntnis bereichert, Dank.
Münster i. W. Daenell.
Budolf Friederich, Die Befreiungskriege 1813—1815,
IV. Band: Der Feldzug 1815. Berlin, E. S. Mittler & Sohn,
1913. IX und 392 Seiten. ,
Mit dem vierten Bande schließt das Werk des Generals Friederich,
ab, Es wird für alle, für die das große im gleichen Verlag erschienene,
Kritiken 411
und von Holleben, Cämmerer, Friederich, Janson, Lettow-Vorbeck und
Voß bearbeitete Werk- über die Befreiungskriege zu ausführlich ist, sehr
nützlich bleiben. Wenn ich bei Besprechung des zweiten Bandes mich
gegen eine zu günstige Beurteilung Schwarzenbergs wandte, so konnte
ich schon bei der folgenden feststellen, daß Friederich im dritten Band
die Schäden der Führung des österreichischen Oberbefehlshabers gründ-
lich aufdeckt. Auch im Schlußbande bezeichnet er es als einen Fehler
Metternichs, daß er den Feldherrn vorschlug, dessen Wahl sich bitter
rächen sollte (S. 344 und 345). Die Bedeutung der österreichischen
Armee für den Feldzug von 1815 ist ja gering und daran ist die Lang-
samkeit und Zaghaftigkeit der Führung schuld. Sehr richtig sagt Friede-
rich (S. 95), daß der Feldzug von 1815 ebenso kläglich verlaufen sein
würde, wie der von 1814, wenn Schwarzenbergs Pläne ausgeführt worden
wären.
Auch der Beurteilung Wellingtons (S. 100—105) stimme ich zu, ebenso
der richtigen Abwägung der Verdienste der englischen und preußischen
Führung am 18. Juni 1815. Dagegen bedaure ich, daß Friederich der
Auffassung folgt, die Pflugk-Harttung in seinem Buch: Vorgeschichte
der Schlacht bei Belle-Alliance, über den Brief Wellingtons vom 16. Juni
ausgesprochen hat. Es ist die alte bittere Erfahrung, daß ein Irrtum,
der einmal sich eingenistet hat, sich fortpflanzt und gar nicht wieder
auszurotten ist. Allerdings zitiert Friederich nicht das betreffende Werk
von Pflugk-Harttung, aber ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich
annehme, daß er von ihm beeinflußt ist, denn er gibt die deutsche
Übersetzung des Briefes in der Lesart, in der nur Pflugk-Harttung liest,
Während alle anderen Forscher ausnahmslos der Meinung sind, daß
Wellington an Blücher schreibt, ich sehe nicht viel vom Feinde „en avant
de nous“, entziffert Pflugk-Harttung „en avant de vous‘. Daß diese
Lesart ganz unmöglich ist, habe ich im Jahre 1904 in den Forschungen
zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte, 17. Band, S. 648
und 649, so ausführlich nachgewiesen, daß ich hier nicht noch einmal
darauf zurückzukommen brauche. Aber Friederich schreibt auch (S. 131):
„Ich sehe nicht viel vom Feinde vorwärts vor Ihnen“. Wer das Ver-
halten Wellingtons am Tage von Ligny und Quatrebras beurteilen will,
muß zu dieser Frage Stellung nehmen, denn es ist von der allergrößten
Wichtigkeit zu wissen, ob der englische Feldherr der Meinung war, daß
der Feind vor Quatrebras nur wenig Truppen habe, oder vor Ligny.
Den ruhigen und sachlichen Urteilen Friederichs über Napoleons
Strategie wird man wohl in den meisten Fällen beistimmen können. Ob
aber der Kaiser durch die Verfassung, die er im Frühjahr 1815 dem
412 l Kritiken
französischen Volke gewährte, wirklich in seiner Bewegungsfreiheit so
weit gehindert worden ist, wie Friederich S. 327 annimmt, möchte ich
bezweifeln. Napoleon war nicht der Mann, durch solche Fesseln sich
binden zu lassen. Die neue Verfassung hatte er gegeben, um seine
Volkstümlichkeit zu sichern. Ich glaube nicht, daß er die ernste Absicht
hatte, sie zu halten, |
Der Band erschien ein Jahr vor Beginn des Weltkrieges. Manches
wird uns heute vielleicht noch mehr interessieren, als vor fünf Jahren,
so das Urteil, das Gneisenau ausspricht (S. 242 und 243), daß England
durch die napoleonischen Kriege reich geworden, Preußen dagegen verarmt
ist, ebenso die Meinung, die Friederich selbst S. 336-— 338 äußert, wo
er mit treffenden Worten die Vorteile und Nachteile schildert, die jenes
kriegerische Zeitalter England gebracht hat. Jener Engländer, der damals
schrieb: „Ein ewiger Krieg ist das beste Mittel zur Sicherheit und
Wohlfahrt Großbritanniens“ (S. 336), dürfte schon damals nicht ganz
Recht gehabt haben. Heute aber liegen die Verhältnisse für das britische
Weltreich erheblich ungünstiger.
Charlottenburg. | Richard Schmitt,
413
Nachrichten und Notizen.
Georg Loesche, Zur Gegenreformation in Schlesien: Troppau, Jägerndorf,
Leobschfitz. Neue archivalische Aufschlüsse (Schriften des Vereins für
Reformationsgeschichte, 33. Jahrgang, 1.—3. Stück). Leipzig 1915 und 16,
Rud. Haupt. IX, 253 u. 96 S. 8°. l .
Zur vorliegenden Arbeit ist der Verfasser angeregt worden durch die Öff-
nung des Liechtensteinschen Hausarchivs in dem berühmten Palais der Bilder-
galerie in Wien, dessen Bestände er mit größtem Fleiß ausgebeutet und mit
einer reichen Literatur zu einem ebenso anschanlichen wie ergreifenden Bilde
des hundertjährigen Kleinkriegs verarbeitet hat, der um die Rekatholisierung
jener drei oberschlesischen Fürstentümer geführt worden ist. Durch den Ober-
titel hat er den Rahmen bezeichnet, innerhalb dessen diese oft stark ins
Kleinliche und Persönliche sich verlierenden Aktenauszüge ihre volle geschioht-
liche Bedeutung gewinnen. Und so liegt der überwiegende Wert der Arbeit
in der stattlichen Einleitung (S. 1—56), in der zugleich die Gruppierung der
urkundlichen Mitteilungen begründet wird. Zunächst hätten sich dazu die
Regierungsperioden der Kaiser wie der Liechtensteinschen Territorialherren
dargeboten, die nach dem Charakter dieser bald mehr, bald aber auch weniger
maßgebenden Persönlichkeiten gekennzeichnet werden. Bedeutsam ist, daß
es sich auch bei den Liechtensteinern, wie bei so vielen hervorragenden Werk-
zeugen der Gegenreformation, um ein Konvertitengeschlecht handelt: Fürst
Karl, der 1599 übertrat. war auf der Schule der Böhmischen Brüder in Eiben-
schitz gebildet und stiftete dann selbst eine Jesuitenschule! Aber der Verfasser
hat gauz richtig beobachtet, daß für den Gang der schlesischen Gegenrefor-
mation vor allem die konfessionellen Friedensschlüsse maßgebend sind, die des-
halb nach ihren oft recht verwickelten Bestimmungen und den von den katho-
lischen Machthabern beliebten Auslegungen beleuchtet werden. Es wird daher
die Zeit vom Augsburger Religion-frieden bis zum Majestätsbriefe (1609) zu-
sammengefaßt und dabei die heftige Opposition urkundlich belegt, die der
Breslauer Fürstbischof, Erzherzog Karl, gegen den für Schlesien bestimmten
Erlaß seines kaiserlichen Vetters richtete. Den Höhepunkt der Gegenreforma-
tion bedeutete dann für ganz Schlesien das Restitutionsedikt und seine rück-
sichtslose Durchführung durch den ruchlosen Burggrafen Hannibal von Dohna,
neben dem für die Familie Liechtenstein der damalige regierende Fürst Karl
Eusebius, ein prunkliebender Jesuitengönner, und sein Oheim Maximilian,
der Chef der berüchtigten „Seligmacher“, in Betracht kommen. Das „ver-
logene Religionsstatut“ (S. 66) ist der urkundliche Ausdruck des Sieges der
gegenreformatorischen Tendenzen. Da in der Folgezeit der im „Dresdener
Akkord“ von 1621 nur schwächlich versuchte Schutz des sächsischen Kurhauses
414 Nachrichten und Notizen
immer mehr versagte, so bot auch der Westfälische Friede wenig Rückhalt.
zumal die schlesischen Teflfürstentümer einer unterschiedlichen Behandlung
preisgegeben waren: am besten kamen noch die unter den letzten Piasten
stehenden Bezirke davon; die „Erbfürstentümer“ waren tatsächlich auf die
Gnade oder richtiger die Willkür der Kaiserlichen Regierung angewiesen; die
drei landesfürstlichen Besitzungen der Liechtensteiner aber waren von den
protestantischen Unterhändlern in Osnabrück einfach vergessen worden und
sollten die Folgen dieses Fehlers noch lange spüren; die papiernen Verwah-
rungen evangelischer Mächte konnten ihnen nichts nützen. Die in der Alt-
ranstädter Konvention festgelegte Verwendung Karls XII. wurde durch den
ExekutionsrezeB von 1709 stark abgeschwächt, während dann die Besitz-
ergreifung durch Preußen wenigstens für Leobschütz eine entscheidende Wen-
dung herbeiführte. Besonders wertvoll ist das Kapitel, in dem der Verfasser
selbst „den kulturgeschichtlichen Ertrag“ seiner Forschungen zusammenstellt.
Durch die ganze Arbeit zieht sich die Erkenntnis, wie das Reformationsrecht
der Landesherren, das in den ersten Menschenaltern der Reformation das Mittel
war, ihre Erfolge gegenüber der Weltmacht Spanien-Habsburgs zu behaupten,
für sie immer mehr zum Fluch und Verderben wurde. Sodann zeigt sich auch
hier, welche unheilvolle Rolle neben den regierenden Herren der gesamte Adel
gespielt hat: einmal durch die politische Komplikation, daß er die religiöse
Sonderstellung als Deckmantel für seine ständischen Privilegien benutzte,
so daß der Sieg des Papsttums zugleich dem Absolutismus zugute kommen
mußte, und dann durch die schmähliche Ausnutzung des Ubertritts für die
materiellen Interessen der Familie: gerade in letzterer Hinsicht bietet das
vorliegende Buch reichliche Belege.
Breslau. P. Kalkoff.
Die Korrespondenz Maximilians II. I. Band: Familienkorrespondenz
26. Juli 1564 bis 11. August 1566, bearbeitet von Viktor Bibl (Ver-
öffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs 14.
Korrespondenzen österreichischer Herrscher [seit 1514]. Wien, Holz-
hausen 1916. XLIV, 643 S.
Wie bei der Lektüre des von Wilhelm Bauer bearbeiteten ersten Bandes
der Familienkorrespondenz Ferdinands I. (Veröffentlichungen 11, Wien 1912:
betr. 1514—26) wird man auch hier zunächst enttäuscht sein, da der Inhalt
nicht dem Titel entspricht. Denn von vertraulichem nur für die Familie
bestimmten Gedankenaustausch ist auch hier kaum eine Spur zu finden (wie
man bei aller Offenheit im intimen Verkehr mit Herzog Albrecht von Bayern
diesen übrigens doch nicht in alles hineinblicken lassen wollte, zeigt die Nach-
schrift von n. 399). Es sind im Gegenteil fast durchweg Briefe und Akten
-politischer Natur, in die man Einsicht erhält. Als solche sind sie aber der
höchsten Beachtung würdig, insofern sie von dem vermittelnden Eingreifen
des Herrschers in den Ehezwist seiner Schwester, der Königin Katharina von
Polen, von der Heirat seiner Schwester Barbara mit dem Herzug von Ferrara
und der Schwester Johanna mit dem Prinzen von Florenz, dem etwaigen Ehe-
bündnis Erzherzog Karls mit der Königin Elisabeth von England, den Um-
trieben des Ritters von Grumbach, dem Landsberger Bund, den Beziehungen
zum Türken. zu Spanien und Frankreich, kurzum von allem dem handeln, was
Nachrichten und Notizen 415
in den beiden ersten Regierungsjahren Maximilians diesen in erster Linie
beschäftigte.
Also nicht Familien-, vielmehr hochpolitische Korrespondenz! In sie sind
auch auf die Vorgeschichte der Wahl Pius’ V. bezügliche sehr wichtige Akten-
stücke aufgenommen (Dezember 1565, Januar 1566), die man eher in der Edition
der Nuntiaturberichte vermuten würde (der von Steinherz herausgegebene,
1914 erschienene vierte Band von deren zweiter Abteilung schließt schon mit
dem September 1565, berücksichtigt also den Papstwechsel nicht mehr).
Menschlich näher tritt uns Maximilian in diesen Briefen kaum, doch wird
es seinen Eindruck insbesondere in dieser Zeit nicht verfehlen, wenn man liest,
daß er in den Jahren 1565 und 1566 die Verheiratung einer österreichischen
Erzherzogin mit dem französischen König an die Bedingung der Rückgabe der
dem Reich entzogenen Bistümer Metz, Toul und Verdun knüpfen wollte (siehe im
Register unter Verdun). Man darf hoffen, daß der Briefwechsel des Kaisers
mit seinen Verwandten vor 1564 und nach 1566, vornehmlich aber der mit
seinem Vater, uns über seinen Charakter eingehendere Aufschlüsse geben wird.
Wieviel sich für die frühere Zeit (seit 1554) in der Beziehung seinem Brief-
wechsel mit Herzog Christoff von Württemberg (gedruckt Johann Friedrich
le Bret, Magazin zum Gebrauch der Staaten- und Kirchengeschichte, wie
auch des geistlichen Staatsrechts katholischer Regenten in Ansehung ihrer
Geistlichkeit, Neunter Teil, Ulm 1785, S. 1—262) entnehmen läßt, darauf hat
nach le Bret auch Ranke hingewiesen (Zweite Gesamtausgabe Band VII,
Leipzig 1874, 19 Anm. 1).
Die Art der Herausgäbe dieser Briefe und Akten, die Bibl insbesondere
aus den Archiven von Wien, Innsbruck, München, Düsseldorf, Simancas,
Besançon und Brüssel und ferner aus verschiedenen italienischen Archiven
geschöpft und in 529 Nummern untergebracht hat, verdient alles Lob (zum
Überfinß sei bemerkt, daß n. 387 Artikel 10 und n. 386 Artikel 15 im Wort-
laut so gut wie gleichlautend sind). Erläuternde Anmerkungen am Schluß jeder
Nummer unterrichten vortrefflich über den Stand der Forschung. Ein aus-
führliches Register, in dem man nur chronologische Angaben vermißt, leistet
sehr gute Dienste. Möchten die Umstände eine baldige Fortsetzung dieser
Arbeit ermöglichen.
Berlin. Karl Schellhaß.
Der 20. Band des Hohenzollern-Jahrbuchs (Forschungen und Ab-
bildungen zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg - Preußen, heraus-
gegeben von Paul Seidel, Berlin und Leipzig, Giesecke und Devrient 1916,
XXIV u. 211 S.), noch etwas hagerer als seine beiden Vorgänger von 1914
und 1915, trägt wie diese auch innerlich dem Ernst der Zeit Rechnung:
er wird eingeleitet durch eine bis zum deutschen Friedensangebot vom
12. Dezember 1916 reichende Übersicht über die Kriegsereignisse aus der
Feder Otto Hintzes, und unter den Miszellaneen befindet sich ein Bericht des
Zehlendorfer Gymnasialdirektors Albert Fischer über die 1915 gesammelte
Kaiser-Wilhelm-Spende deutscher Frauen. Ein zweiter Beitrag Hintzes ist
sein am 24. Oktober 1915 bei der Hohenzollernſeier der Korporation der
Berliner Kaufmannschaft gehaltener Festvortrag „Die Hohenzollern und die
wirtschaftliche Entwicklung ihres Staates“; in großen Umrissen wird darin
416 Nachrichten und Notizen
die territoriale, die staatswirtschaftliche und die moderne volkswirtschaftlich®
Handels- und Gewerbepolitik des regierenden Hauses geschildert und objektiv
gewertet; es ist die beste kurz zusammenfassende Darstellung dieser Zweige
der inneren Politik der Hohenzollern, die wir zurzeit besitzen. In einem
Aufsatz „Der Ort der Abendmahlsfeier Kurfürst Jcachims II. am 1. November
1589* prüft Melle Klinkenborg die in dem bekannten Steinmüllerschen Buche
für den Berliner Dom angeführten Gründe; er verwirft sie und hält fest an
der älteren, 1839 von L. von Ledebur, 1908 von Christian Groß vertretenen
Auffassung, die sich für die Nikolaikirche in Spandau entscheidet: daß der
Bischof Matthias von Jagow am 1. November 1539 das Abendmahl unter
beiderlei Gestalt in Spandau ausgeteilt hat, jst gut bezengt, eine zweimalige
Austeilung dort und vor- oder nachher in Berlin an einem und demselben
Vormittage unbedingt ausgeschlossen, die Tradition von der Anwesenheit des
Kurfürsten am 1. November in Spandau keine schlechte. Aus den Briefen
Friedrichs des Großen hat Hans Droysen diejenigen Stellen ausgezogen und
chronologisch aneinandergereiht, die sich auf seinen Aufenthalt in Rheinsberg
1736—1740 beziehen; unter dem Titel „Zur literarischen Tätigkeit Friedrichs
des Großen“ faßt Gustav Berthold Volz fünf kleine Untersuchungen (die Ur-
fassung der Darstellung der Teilung Polens, ein neuer Plan zur Verteidigung
Schlesiens gegen Böhmen, aus (ler poetischen Werkstatt, der Eloge de M. de
La Mettrie, der Eloge de M. Duhan) zusammen und berichtet außerdem tiber
den 1776 gehegten Plan des Königs, seinem Bruder, dem Prinzen Heinrich.
eine Art Mitregentschaft nach der Thronbesteigung seines Neffen zu sichern,
und die Entstehung des damit zusammenhängenden dritten politischen Testa-
ments Friedrichs des Großen, des Exposé du gouvernement prussien, das, wie
Volz glaubhaft macht, im April 1776 niedergeschrieben sein dürfte ! wirtschafts-
und kunstgeschichtlich wertvolle Beiträge zur Baugeschichte von Sanssouci
liefert Friedrich Backschat auf Grund alter aus den Jubren 1744 und 1745
stammender Akten der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, die im
Archiv der Kgl. Regierung zu Potsdam liegen und Höckendorf unbekannt
geblieben sind. Vornehmlich von Friedrich dem Großen handelt auch noch
Otto Tschirchs anziehender Essai „Der Fürst von Ligne und die Hohenzollern“: in
den Februar und März 1813 versetzen den Leser die Exzerpte, die Georg Schuster
aus dem in dieser Zeit ziemlich umfang-, aber nicht allzu ivhaltreichen Brief-
wechsel des Prinzen Wilhelm des Älteren von Preußen und seiner (iemablin,
der Prinzessin Marianne, veröffentlicht, am interessantesten der Bericht am
10. März über die Unterredung mit Hardenberg und der nicht abgegangene
Brief an den König mit der Bitte, auf einen Posten gestellt zu werden, wo
er dem Vaterlande Gut und Blut opfern könne; aus dem letzten Jahrzehnt
Friedrich Wilhelm III. teilt Paul Baillen 47 Briefe des Königs an seine Tochter
Charlotte, die russische Kaiserin, mit, deren Lektüre für andere als biogra-
phische Zwecke auch kaum lohnt — daß Friedrich Wilhelm IlI. dem Nachfolger
des Kaisers Franz „offenbare Nullität* zuschreibt und daf er beim Tode
Ancillons klagt: „ein Verlust wie dieser und wie der des vortrefflichen Hufe-
land gehören zu denen, die eigentlich gar nicht wieder ersetzt werden können“.
wird niemand gerade überraschen. Vom Herausgeber Paul Seidel wird der
Kammerherr Friedrich Hartmann von Witzleben als Porträtzeichner am Hore
des Prinzen und der Prinzessin von Prenßen gewürdigt und aus seinem Nach—
Nachrichten und Notizen 417
laß eine Auslese hübscher Skizzen aus den dreißiger und vierziger Jahren
reproduziert, die von künstlerischem Geschick, scharfer Beobachtungsgabe
und feinem Humor zeugen; Schinkels und Friedrich Wilhelms IV. Zusammen-
arbeiten bei der Entstehung des Schlosses Charlottenhof bei Potsdam wird
von Hermann Schmitz auf Grund eigenhändiger Zeichnungen des Kronprinzen
nnd der Entwürfe seines künstlerischen Beraters eingehend geschildert und
durch zahlreiche Reproduktionen verdeutlicht. Im Anfang der Miszellaneen
beschreibt Paul Seidel eine früher in der Berliner Poststraße 4 angebrachte
Gredenktafel an den Tod des dort in der Wohnung seines ehemaligen Kammer-
dieners Anton Freytag verschiedenen Kurfürsten Johann Sigismund und Georg
Schuster einen von dem Bayreuther Markgrafen Christian Heinrich (f am
5. April 1708) getragenen Schicksalsring des Hauses Hohenzollern, „zum
31. Mai 1740“ betitelt Hans Droysen eine kurze Besprechung der Kabinetts-
orders, die Friedrich Wilhelm I. an seinem Todestage nicht mehr signieren
konnte und die daher „auf Sr. Kgl. Majestät allergnädigsten Befehl von Dero
Kronprintzen unterschrieben“ wurden. Paul Haake.
Wilh. Maeßer, Die Bevölkerung des Kreises Schleusingen, vornehmlich im
17. Jahrhundert. (Diss. phil. Halle.) Halle 1916: Fr. Maennel. XI, 98 S.
Eine Doktorarbeit, aber eine gute, trotzdem manche formelle Schwierig-
keit und sachlich schwache Zusammenhänge im ganzen Bau ins Auge fallen.
Die Ausführlichkeit in manchen rein statistischen Teilen liegt offenbar in dem
Bestreben, nun auch die überzeugte Zustimmung der gewünschten Kritik zu
finden. Und die im ganzen doch nicht sehr befriedigende Art der Folgerungen hat
wohl ihren Hauptgrund darin, daß der Verfasser zuletzt — (als Soldat im Feld
und verwundet daheim) — nicht die nötige gleichmäßige Ruhe zur Arbeit fand.
Nach der Problemstellung tritt man mit einigen Erwartungen an sie heran.
Es soll eine Vorarbeit geliefert werden zur Untersuchung „über den Zusammen-
hang der wirtschaftlichen und demologischen Erscheinungen in längeren Zeit-
räumen“. Bis zu (dieser Untersuchung des Zusammenhanges oder bis zum
Auseinandersetzen, wie weit die hier gegebene Arbeit dafür Wert habe, ge-
langt diese aber nicht. Auch die Absicht, ein natürlich abgegrenztes Gebiet,
wie des mittleren Teiles des Südwestabhanges des Thüringer Waldes, als Ganzes
vorzunehmen, mußte aufgegeben werden. Es blieb (offenbar wegen der Art,
wie das archivalische Material zu tinden war), bei einer politischen Abgrenzung
des Untersuchungsgebietes, des jetzigen Kreises Schleusingen (früheren Amtes
Schleusingen und Bezirkes Suhl).
Das Besondere an der Untersuchung ist zweifellos, daß sie sich auf ein
städtisch- ländliches Gebiet erstreckte, — bisher ist die historische Statistik
der Landgemeinden noch sehr zu kurz gekommen. Und weiter, daß der Ver-
fasser für die Untergruppierung sich auf die kirchlichen Grenzen und Ver-
bände stützt. Mit wenigen erkennbaren Ausnahmen decken sich hier die
Parochien der Mitte des 17. Jahrhunderts mit den heutigen Amtsbezirken.
(Eine interessante Parallele ist: Die Identität der früheren Pfarre mit dem
Steuerbezirk in der Steiermark i.)
ı Vgl. H. Pirchegger, Der histor. Atlas der österreich. Alpenländer,
Zeitschr. d. hist. V. f. Steiermark XI, 338.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 3. 28
418 | Nachrichten und Notizen
Bezüglich des statistischen Quellenmateriales geht der Verfasser, obwohl
er die Bedeutung der Kirchenbücher hierfür wohl erkennt, nicht so weit, diese
als erste Quelle zugrunde zu legen, wie es andere getan haben!. Dagegen
hat er eine kirchliche Bestandsaufnahme, ein „Seelenregister“ der Diözesen
Schleusingen und Suhl von 1646 und einzelne Kirchenregister ausgiebig ver-
wertet. Und auch da zeigt sich — nach der Einzelbeurteilung der kirchlichen
im Vergleich mit den weltligıen Registern (summarischen Verzeichnissen,
Mannschaftszählungen) — die gröbere Zuverlässigkeit jener ersten, nicht der
Register und Zählungen seitens der Ämter.
Gerade diese sehr fleißige Dissertation ist wieder ein neuer Beweis, wie bis
ins einzelnste des ganzen archivalischen Quellenmaterials exakte historisch-
statistische Untersuchungen gehen müssen, um die Ergebnisse genügend be-
gründet aufbauen zu können. Der Verfasser hat — mehr gelegentlich (S. 7ff.),
nicht einleitend — den Gang der Besiedelung des fraglichen Gebietes skizziert.
Für den „Zusammenhang der wirtschaftlichen und demologischen Erscheinungen“
dürfte gerade dieses aber ausführlich zu untersuchen sein; die jetzige Gliederung
nach Ackerland, Streifen und Rändern, welche M. gibt, steht loch zum übrigen
in nur schwacher Beziehung. Man wird eben nicht ohne exakte historische
Wirtschaftsgeographie ein solches Problem zu lösen versuchen können. Historische
Statistik und historische Geographie stehen im engsten Konnex.
Durch die Heraushebung der Stadt Subl, des industriellen Mittelpunktes
(die Wattenindustrie'), würde sich das wirtschaftsgeographische Bild sehr leicht
gestalten lassen. Gerade Suhl, die Gliederung der Bevölkerung nicht nur
statistisch nach Familienstand, Geschlecht, Kinderzahl, sondern auch Gesinde-
haltung und — sehr eingehend — nach den Berufen, erörtert M. ausführlich,
letzteres nach Büchers Schema (Bevölkerung von Frankfurt a. M., S. 216 fl.),
neu hat M. die „liberalen Berufe und öffentlichen Dienste“ ebenfalls angegeben.
Die für den Export arbeitenden Gewerbe treten stark hervor. Doch machen
die Betriebe mit Gehilfen nur 27,8% aller aus.
Das Jabr — wie bei Suhl —, auf welches M. alle Angaben beziehen
möchte, scheint 1646 zu sein. Er muß aber auch mit Zahlen von 1631, 1634,
1649 und 1659 rechnen. Seine Folgerungen sind vorsichtig abgewogen und
tiberzeugend.
Nur einige allgemeiner interessierende Ergebnisse: Die Haushaltungsziffer
für die Stadt Suhl 1646 ist einwandfrei 3,73 (S. 40; auf S. 27, offenbar verdruckt,
8,71), Stadt Schleusingen hat 4,36. Die beiden ländlichen Bezirke: 3,69 bzw.
3,5. Der Gesamtdurchschnitt: 3, 65.
In diesem Gebiete kann von einer Überschätzung der zerstörenden Wirkung
des 30 jährigen Krieges nicht geredet werden. Die Einwohnerschaft der Graf-
schaft Henneberg war noch 1631 (34) fast 61 000, 1649 (51) nur 19 250. Und
doch mnß das Land noch als dicht besiedelt gelten. Die beiden genauer unter-
suchten Bezirke haben 1646 20,4 Einwohner auf den Quadratkilometer. Die nicht
ganz geeigneten Parallelen, die einzigen, die aber vorliegen, sind für Hessen-
ı Roller für Durlach (1907) mit exakter genealogischer Methode. Gmelin
(Allgem. Statist. Archiv 1902) für 17 Gemeinden im Gebiet von Schwäbisch-Hall,
auf Grund der „virtuellen“ Bevölkerung (Summe der Lebendgeborenen der
30 voraufgehenden Jahre).
Nachrichten und Notizen 419
Darmstadt (nach Fabrizius) 1629: 28,3 — 1669: 25,3; Brandenburg (nach
Behre) 1688: nur 10,4.
Der Überschuß des weiblichen Geschlechtes ist 1646 hoch: 55,1% der
Gesamtbevölkerung beider Bezirke, die durchschnittliche Kinderzahl nur 2,56.
Auf 4 Ehepaare oder Verwitwete kommt 1 Magd, ein Beweis für die verhältnis-
mäßige Armut. Nur Schleusingen übertrifft hierin alle, mit fast doppelt soviel.
Ziemliche Schwierigkeit macht M., die Zahlen von „Mannschaft“, „Haus-
halte“ und „Untertanen“ in Beziehung zu bringen. „Ohne genügende zahlen-
mäßige Nachweise lassen sich derartige Kategorien nicht gleichsetzen“, sagt
er sehr richtig. Vor allem, das sei ihm hinzugefügt, wenn er die Frage: ob
Haushalt — Feuerstätte oder — Hats, erörtert: nicht ohne feste Beziehung zu
den Häuserregistern der Städte und zu den Amterregistern, in welchen die
Grundzahl Haus“ erst zu ermitteln ist. In meiner Berechnung für Hannover,
welche M. S. 70ff. berührt, ist jedenfalls Feuerstätte nicht als Haus, wie wohl
zumeist auf dem Lande, sondern als Haushalt anzusetzen,
Die außerordentlich eingehende Arbeit M. wird jedenfalls jeden, der mit
historischer Statistik zu tun hat, zu gründlicher Auseinandersetzung ver-
anlassen. Viele Steine machen einen Bau, das zeigt die Schrift deutlich.
Dresden. G. H. Müller.
Adrien Robinet de Cléry, Les idées politiques de Frédéric de Gentz.
Thèse de doctorat présentée à la faculté de philosophie de l'université de
Bale. Lausanne, librairie Payot & Cie, 1917. 310 S.
Seitdem E. Guglia (Friedrich von Gentz, Wien 1901) die Legende vom
Romantiker Gentz zerstört und den Historikern die zum Erfassen der höchst
komplexen Persönlichkeit Gentz’ notwendige Unbefangenheit zurückgegeben
batte, war man dem proteusartigen Wesen Gentz' immer näher gekommen.
Einen weiteren Schritt vorwärts in der Gentzforschung glaubt Verfasser vor-
liegender Schrift zu tun, indem er die frühere These: „Gentz, der Roman-
tiker“ durch die andere: „Gentz, der Rationalist“ ersetzt. Daß in Gentz'
Ideen, insbesondere in den Ideen seiner Frühzeit, der Rationalismus eine be-
deutende Rolle spielt, ist von jeher erkannt worden. Verfasser glaubt aber,
Gentz in allen Phasen seines Schaffens als den Rationalisten des 18. Jahr-
hunderts charakterisieren und somit zugleich die logische Einheit der politi-
schen Persönlichkeit Gentz’ erweisen zu können. Diese seine Ansicht sucht
er, gestützt auf eingehende und scharfsinnige Quellenstudien der Gentzschen
Schriften einerseits und weitgehendste Berücksichtigung der zeitgenössischen
Geistesgeschichte andererseits in ihrer Allgemeingültigkeit darzulegen. Ju
ersterer Hinsicht hat Verfasser, wenn auch nicht wesentlich Neues, so doch
im großen und ganzen Erfreuliches geliefert. Unzulänglich in vielen Stücken
ist aber die Behandlung des ideengeschichtlichen Hintergrundes. Am ver-
bängnis vollsten für Robinet de Clerys Entwicklungen ist in dieser Hinsicht,
daß Verfasser die beiden großen geistes geschichtlichen Strömungen, die für
das politische Denken und Leben jener Zeit so überaus wichtig sind, nämlich:
Rationalismus und Romantik im vollen Umfang ihres Wesens gar nicht erfaßt
hat. Zwar widmet er der Stellung Gentz zum Rationalismus einen beson-
deren Paragraphen, zwar sucht er zu unterscheiden zwischen dem rein philo-
sophischen, dem politischen und dem geschichtsphilosophischen Rationalismus,
28*
420 Nachrichten und Notizen
er gelangt aber nur zu teilweise richtigen und nicht erschöpfenden Resultaten.
Erschwerend wirkt hier auch, daß Verfasser nicht selten die Begriffe ratio-
nalistisch und theoretisch identisch braucht. Noch unzulänglicher, ja geradezu
kindlich sind die Ansichten, die Verfasser von der politischen Romantik hat.
„Tendance catholique et tendauce nationale, tels sont a son époque en Alle-
magne les deux éléments principaux d'une politique romantiyue.* (S. 269.) Wit
diesem Maßstab tritt Robinet de Cléry nun an Gentz heran, und da er in
Gentz keinerlei katholische und nationale Tendenzen zu tinden glaubt, ist für
ihn die Frage der Beziehungen Gentz zur Romantik in negativem Sinne ent-
schieden.
Von der Vielgestaltigkeit der polit#chen Romantik hat Verfasser keine
Abnung. Meineckes „Weltbürgertum und Nationalstaat“. dieses für alle ideen-
geschichtlichen Arbeiten aus der Zeit um 1800 so überaus wichtige Werk,
scheint er gar nicht zu kennen, sonst hätte er sich die Behandlung des poli-
tischen Rationalismus und der politischen Romantik unmöglich so leicht machen
können.
Neben der ungenügenden Vertrautheit mit der Ideengeschichte des 18. und
19. Jahrhunderts macht sich Mangel an psychologischem Verständnis jener Zeit
und ibrer Vertreter in Robinet de Clerys Schrift zuweilen übel bemerkbar.
So folgert Verfasser aus einer Äußerung Gentz’! — die Reformation sei eine
Wohltat der Menschheit —, daß Gentz überzeugter Protestant und antiroman-
tischer Denker war.
Zur Illustration dieser Folgerung möchte ich nur auf Gentz Freund A.
Müller verweisen, der nach seinem aus innerster Überzeugung erfolgten Über-
tritt zur katholischen Kirche in seinen „Elementen der Staatskunst“ den Pro-
testantismus „das heilige, unveräußerliche Prinzip der Freiheit und demnach
der Allgegenwärtigkeit der Religion“ nennen konnte. Theorie und Praxis,
Politik und reines Menschentum, Intellektuelles und Emotionelles waren eben
bei vielen Denkern um die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts Dinge, die in
ein und demselben Menschen oft ein ganz verschieden gerichtetes und ver-
schieden motiviertes Leben führten. Auch in Gentz ist ein Dualismus zwischen
den politischen Ideen und dem politischen Leben unverkennbar. Der Versuch,
eine streng logische Einheit in der politischen Entwieklung Gentz’ herausru-
arbeiten, muß daher zu Gewaltsamkeiten führen.
Aus angeführten Gründen dürfte daher in vorliegendem Werk weder das
politische System, noch die komplizierte politische Persönlichkeit Gentz historisch
richtig gewürdigt sein. Zum mindesten sind die Betrachtungsweisen des Ver-
fassers nicht zwingend.
Köln am Rhein. Martha Schneider.
Alfred Stern, Geschichte Europas von 1848 — 1871, Bd. I, Stuttgart 1916.
Cotta. 796 S. gr. 8°.
Mitten im Kriege hat Stern rüstig sein großes Werk fortgesetzt, er gibt
uns mit dem ersten Bande der letzten Abteilung die erste zusammenfassende, alle
1 Sie findet sich in dem Aufsatz: „Über den Einfluß der Entdeckung von
Amerika auf den Wohlstand und die Kultur des menschlichen Geschlechts.“ Neue
Deutsche Monatsschrift, 1795. (Ausgewählte Schriften. Ed. Weick, V. S. 189
Nachrichten und Notizen 421
europäischen Staaten behandelnde Darstellung der Gärungszeit von 1848—1871.
Er gibt sie in seiner nun längst schon feststehenden Art, als eingehende,
sachliche, klare, ein wenig nüchterne Erzählung. Diese Art hat ihre großen
Vorzüge, denn der Verfasser schafft damit für alle Einzelforschung einen festen
Rahmen sicherer Kenntnis des tatsächlichen Verlaufes. Dies um so mehr,
als er in staunenswerter Arbeitskraft alles vorhandene Material bis auf ent-
legene Einzeluntersuchungen hinab benutzt und es durch ausgebreitete eigene
Archivstudien vermehrt. Es ist durchaus nicht nur eine Zusammenfassung
der Ergebnisse fremder Forschung, die Sem vorlegt, sondern er nimmt jeweils
selbständig Stellung.
Daneben hat die Arbeit ihre Gremien zunächst in dem Ausmaße des
Stoffes; Stern bietet hauptsächlich politische Geschichte, dabei allerdings innere
wie äußere Politik in gleichem Maße; aber die innere Politik ist für ihn doch
hauptsächlich Verfassungspolitik, von der wirtschaftlichen Entwicklung erfahren
wir nichts, auch nichts von der Einwirkung wirtschaftlicher Gesichtspunkte
auf die Stellung einzelner Parteien etwa zur Einheitsfrage, obwohl die teilweise
und gerade in Süddeutschland ziemlich stark gewesen ist. Die Entwicklung
der Parteien im einzelnen kommt etwas stiefmütterlich weg; da hätte eine
Ausschöpfung der Erinnerungen etwa auch der minder bedeutenden Parla-
mentarier des Frankfurter Parlaments (z. B. Zimmermann), eine Benutzung
der Berichte der Abgeordneten, reichere Einzelheiten und genauere Linien zu
ziehen ermöglicht. Die Presse wird nur in einzelnen hervorragenden Spitzen
charakterisiert. |
Die starke Betonung («les erzählenden Moments läßt dann auch das
Räsonnement vielleicht doch zu wenig hervortreten; man vergleiche etwa die ein-
schlägigen Kapitel aus Brandenburgs Reichsgründung. Die politische Dynamik
der Ereignisse bleibt dadurch ab und an im Dunkeln.
Eine Auseinandersetzung mit Einzelheiten der Auffassung verbietet sich
schon des Umfanges wegen; sie wäre dem Referenten zurzeit auch durch ig
Kriegsumstände unmöglich. l
Übersehen ist die Arbeit von H. Menz über Rodbertus, Diss. Greifawald
1911, zugleich in den Pommerschen Jahrbüchern. S. 339, Anmerkung, lies
Wentzcke statt Wentzel, ur
Im Felde. : L. Bergsträßer.
Die öffentliche Meinung in Sachsen 1864—66 von Herbert Jordan +.
Aus seinem Nachlaß herausgegeben von Johannes Hohlfeld, Kamenz (Sa.)
1918. In Kommission bei C. S. Krausche, VIII, 255 S. 8°.
Der Verfasser der vorliegenden Schrift ist auf dem Felde der Ehre ge-
fallen, die unvollendet gebliebene Arbeit hat einer seiner Freunde heraus-
gegeben. Es ist sehr zu bedauern, daß Jordan selber sein Werk nicht vollenden
konnte, sicherlich wären dann viele der Fehler und Mängel, die das Buch ganz
offensichtlich aufzuweisen hat, vermieden worden. Der erste der drei Hanpt-
teile handelt von dem Wesen und den Quellen der öffentlichen Meinung. Eine
Definition ihres Begriffs ist nicht gegeben, ja nicht einmal versucht, vielmehr
das ganze Problem mit der Bemerkung beiseite geschoben, daß öffentliche
Meinung eigentlich ein Widerspruch in sich selber sei. Auch eine spätere
Charakterisierung als „ein Spiel stetig und heftig miteinander ringer der
422 Nachrichten und Notizen
Gegensätze, die nur in den seltensten Augenblicken in der überflutenden Welle
eines großen einheitlichen Gefühls untergehen“, führt nicht recht weiter. Ein
eindringliches Studium der Literatur über die öffentliche Meinung hätte er-
möglichen müssen, sich wenigstens einer der bestehenden Theorien anzu-
schließen, wenn der Verfasser schon darauf verzichten wollte, auf eigenen
Wegen dem Wesen der öffentlichen Meinung nachzugehen. Quellen derselben
sind ihm Presse und Flugschriften. Ob die öffentliche Meinung noch andere
Vertreter und Organe hat, z. B. Parlamente und Versammlungen, diese Frage
ist hier bei der theoretischen Formulierung des Begriffs gar nicht aufgeworfen.
was jedoch nicht ausschließt, daß Jordan bei der praktischen Durchführung
seiner Abhandlung wiederholt und ausführlich der Tätigkeit politischer Körper-
schaften und Vereine gedenkt. Im zweiten Abschnitt führt er zunächst in
durchaus gelungener Weise die maßlose Uberschätzung der öffentlichen
Meinung in jener Zeit auf das richtige Maß zurück und entwirft dann in
bisweilen recht treffenden Ausfübrungen ein Bild von der allgemeinen politischen
Lage Sachsens und von seinem Verhältnis zu den führenden politischen Mächten
Deutschlands. Leider verliert er gar zu oft aus den Augen, daß diese Ent-
wicklung der Grundlagen der öffentlichen Meinung nur den Hintergrund
gleichsam bilden soll für sein Gemälde; die Darstellung wird zu oft Selbst-
zweck und verliert sich dabei in ermüdende Detailangaben, sehr zum Schaden
der Lesbarkeit des Buches. Leider bringt er hier bereits manches, was in den
dritten Hauptteil gehört, so daß sich lästige Wiederholungen nicht vermeiden
lassen. Dieser dritte Teil der Schrift, der die eigentliche Darstellung der
öffentlichen Meinung enthält, ist in der Form wenig glücklich. Sachlich ist
der Arbeit Jordans hohe Anerkennung zu zollen, Presse und Flugschriften
sind eifrig durchgearbeitet, vielseitig herangezogen und so eine Fülle von
Material geboten, am die Stimmung und Meinung des sächsischen Volkes nicht
nur in ihrer Gesamtheit zu würdigen, sondern ihr auch in all ihren Schwan-
kungen und Schattierungen der deutschen Politik Bismarcks gegenüber zu
folgen. Hier ist auch die oben gerügte Einseitigkeit bei der theoretischen
Formulierung des Begriffs der öffentlichen Meinung glücklich vermieden, Äuße-
rungen politischer Körperschaften und Vertretungen sind berücksichtigt, Partei-
leben und Vereinswesen sind in weitem Maße in den Kreis der Betrachtung
gezogen, um ein plastisches und abgerundetes Bild von der Stellungnahme des
sächsischen Volkes zu den großen bewegenden Fragen der damaligen Zeit zu
geben. In einzelnen Kapiteln erhebt sich die Darstellung zu beachtlicner Höhe
uud stellt dem Historiker Jordan ein gutes Zeugnis aus. Wenn trotzdem der
Gesamteindruck kein befriedigender ist, so ist das auf Rechnung des Heraus-
gebers zu setzen, der dem Andenken seines gefallenen Freundes besser gedient
hätte, wenn er sich zu einer weitergehenden Überarbeitung hätte entschließen
können, anstatt aus falscher Pietät an dem Manuskript, von dem etwa 60 Seiten
in Reinschrift, alles Übrige in den verschiedeusten Entwicklungsstufen vorlag,
nur das Allernotwendigste zu ändern. Meines Erachtens wäre es Aufgabe des
Herausgebers gewesen, die ganze Schrift zu überarbeiten und so ein Werk
aus einem Guß herzustellen. Bei der Fülle und Reichhaltigkeit des Materials
hätte es nur einer redaktionellen Bearbeitung bedurft, die dem Herausgeber.
der sich in seiner Vorrede ala Historiker zu erkennen gibt, nicht hätte schwer
fallen dürfen, und die dem Vermächtnis Jordans keine Gewalt angetan hätte,
Nachrichten und Notizen 423
weil sie nur auf seinen Forschungen beruhte und ihnen nichts Neues hinzu-
gefügt hätte. Der Stoff hätte mehr gegliedert werden müssen, so z. B. findet
sich im dritten Hauptteil ein Kapitel von 58 Seiten und in diesem Kapitel
ein Absatz von nicht weniger als 13 Seiten, wo der Text ohne Ruhe- und
Anhaltspunkt weiterläuft. Kurze, knappe Zusammenfassungen mit Heraus-
arbeitung der wesentlichsten Züge an den natürlichen Ruhepunkten der Dar-
stellung hätten dem Buche sehr zum Vorteil gereicht, besonders an solchen
Stellen, die infolge bloßer Aneinanderreihung von Zeitungsausschnitten und
Parlamentsreden ein wenig in der Materialsammlung stecken geblieben sind.
Alles in allem bildet die Arbeit von Jordan eine erfreuliche Bereicherung der
neueren historischen Literatur, für die wir dem Herausgeber trotz mancherlei
Einwendungen zu Dank N sind.
Leipzig. H. Wendorf.
Ein Jahrhundert bayerischen Verfassungslebens von Michael
Doeber l. 2. Aufl. 165 S. Brosch. M. 4,80, geb. M. 5,50. Munchen. Ver-
lag von Lindauer. 1918.
Diese Schrift strebt naturgemäh keine Vollständigkeit an. sondern ist als
Jubiliumsgabe gedacht. Da sie im Auftrage des letzten Staatsministers des
Innern des alten Königreichs Bayern, Dr. von Brettreich, geschrieben worden
ist, so verfügt der Verfasser über ein Quellenmaterial, das anderen Forschern
bisher zu großem Teil verschlossen geblieben ist. Besonders wichtig ist die
Heranziehung der Staatsrats- und Ministerialakten. Er beginnt schon mit der
Darlegung der Entstehung der Konstitution von 1808, behandelt alsdann die
Beratungen zur Schaflung einer Verfassung von 1814/15 und schließlich von
1818. Der wichtigste Grund, welcher diese endlich zustande kommen ließ
war der drohende Staatsbankrott, der nnr durch die Mitarbeit des Volkes ab-
gewendet werden konnte. Ferner drängte dazu der böse Konkordatshandel
und die Verfassungsberatungen in den benachbarten Staaten. vor allem in
Baden, das Doeberl nicht erwähnt, und der Vorausgang des Zaren in Polen. Den
unmittelbaren Anlaß aber bot, wie bei den Verhandlungen vom Jahr 1808 die
Angst vor dem Eingreifen Napoleons, im Jahre 1814 die Furcht vor dem
Wiener Kongreß, so jetzt die Sorge für die Erhaltung der bayerischen Sou-
veränität, die durch den Bundestag bedroht schien. Diese Tatsache ist bisher
noch nicht bekannt gewesen. Den angeblichen Plan der Regierung, die Ver-
fassung im Frühjahr 1819 wieder aufzuheben, verweist Doeberl an der Hand der
Protokolle in das Reich der Fabel, indem er zeigt, daß in. der Ministerialkon-
ferenz vom 19. März 1819 lediglich über die dem Landtage zu erteilende Rüge
verhandelt wurde. Indes erscheint mir trotz alledem damit doch nicht auch
schon der völlige Beweis erbracht worden zu sein, daß der allerdings wenig
sympathische, intrigante Graf Rechberg hier, wie im Falle Spaun, lediglich per-
sönliche Absichten in seinen Gesprächen mit dem preußischen Gesandten ver-
folgt hat. Einem König, der so rasche Entschlüsse faſste, wie wir es bei der
plötzlichen Entlassung des Grafen Montgelas beobachten können, der innerlich
seinem Werke, der Verfassung, zum mindesten doch herzlich gleichgültig
gegenüberstand, wäre es schon zuzutrauen, daß er, von Metternich bedrängt,
mit dem Gedanken an eine Aufhebung der Kammer gespielt habe, ohne ihn
aber gerade zur offiziellen Reife gedeihen zu lassen. — Ganz besondere Sorg-
424 i Nachrichten und Notizen
falt verwendet Doeberl auf die Aufhellung der folgenschweren Wendung in der
Politik Ludwigs I. Überzeugend führt er hier aus, daß Ludwig der „letzte
König alten Stils“ gewesen sei. „Wenn je von einem Obrigkeitsstaat im
Gegensatz zum Volksstaat gesprochen werden konnte, so berechtigte seine
Regierung dazu.“ Wenn der Verfasser aber die Thronentsagung Ludwigs im
wesentlichen politischen Erwägungen zuschreibt, so scheint er mir dabei doch
unerwähnt zu lassen, daß doch auch höchst persönliche Gründe maßgebend
waren. Der König konnte sich, wie schon in den sechziger Jahren in Fried-
rich Thierschs Lebensgeschichte ausgeführt wurde, doch durchaus- nicht der
Erkenntnis verschließen, daß er durch sein Verhältnis zu Lola Montez dem
Autoritätsglauben im Volke selber den stärksten Abbruch getan habe.
Was Doeberl über den Ausbau der Verfassung im Jahre 1848 und ihr Fort-
leben in den Zeiten der Reaktion, ihre Kräftigung unter Hohenlohe und in
den neuesten Zeiten erzählt, beschränkt sich auf das Notwendigste. Man darf
eben nicht vergessen, daß es sich um eine Festschrift handelt, die in erster
Linie doch einen bequemen Überblick über die Fortentwicklung der baye-
rischen Verfassung geben sollte, und diese Aufgabe erfüllt die gewandte, wert-
volle Arbeit durchaus, ja geht über diesen Rahmen durch die Erzielung nener
Resultate sogar hinaus. .
Schwabach. Franz Joetze.
Gustav Rümelins politische Ideen. Von Otto Schnizer. (= Beiträge
zur Parteigeschichte, herausgegeben von Adalb. Wahl. 9.) Tübingen,
Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1919. 111 S. 8° 5 Mark und
30% Teuerungszuschlag.
Gustav Rümelin, dessen Leben G. Schmoller im 53. Bande der „Allgemeinen
deutschen Biographie“ mit großer verahrungsvoller Liebe geschildert hat, den
Fr. Meinecke in seinem „Weltbürgertum und Nationalstaat“ des öfteren zu
Worte kommen läßt, dessen „Reden und Aufsätze“ zu lesen auch heute noch
ein Genuß ist, hat sich in den Jahren 1848 und 1849 eifrig politisch betätigt.
Schnizer untersucht nun, zum Teil an der Hand von unbekannten Briefen
Rümelins, welche Stellung dieser zu den damals die Politiker bewegenden Fragen
eingenommen hat. Der Verfasser hat. seine Arbeit, die er nicht vollenden sollte
— er fiel bereits l. November 1914 —, eingeteilt folgendermaßen: I. „Gedanken
über Staat und Recht“, worin man recht interessante, scharfsinnige Gedanken
Rümelins findet, die einem zumal heute beachtlich scheinen. Er war u.a. über-
zeugt, „daß das Proletariat für eine staatsbürgerliche Betätigung, wenigstens
in Deutschland. unbrauchbar und unreif sei“ (S 11)! II. „Der Kampf um die
dentsche Finheit“, in der der Verfasser im 1. Abschnitt sich eingehender mit
Rümelins Stellung zu Erbkaisertum, Groß- und Kleindeutschland, Aufgehen
Preußens im Reich, usw. befaßt, während er im 2. kürzeren Abschnitt Rümelins
politische Ansichten „bis zum Auftreten Bismarcks“ beleuchtet, besonders seine
Meinung vom Dreikönigsbündnis. III. „Staat und Kirche. Schlußwort“, auch
dieses lesenswert, so sein Hinweis auf Rümelin als Realisten, der zwei große
Realisten verehrte: Goethe und Bismarck. Ein Qnellenuachweis beschließt die
Schrift, die uns Rümelin als einen guten Deutschen zeigt, der sich stets fest
auf den Boden der Tatsachen stellte. |
Dresden. H. Richter.
Nachrichten und Notizen ` 425
Wer Österreichs Zustände recht verstehen will, der muß auf die eifrige
Pflege achten, welche im alten Österreich der Landeskunde zuteil geworden
ist. Seit langem war hier ein guter Teil der geistigen Kräfte von dem Streben
nach Verbreitung und Vertiefung der auf Geschichte und Natur der einzelnen
Kronländer bezüglichen Kenntnisse in Anspruch genommen. Das hat schon
in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, seit den Anfängen des Pester National-
museums (1802), zu einer Reihe fortwirkender Vereins- und Museumsgründungen
gefüfrt und ein eigenartiges wissenschaftliches Leben erzeugt, das alle An-
erkennung verdient, wenn es auch von den Neigungen ortsansässiger Liebhaber
stärker beeinflußt war als von den festen Überlieferungen der deutschen Hoch-
schulen. Der österreichische Gesamtstaat, der seine wissenschaftlichen Ein-
richtungen erst um die Mitte des Jahrhunderts auszubauen begann, hat es zu
seinem Schaden versäumt, diesen auseinanderstrebenden Kräften rechtzeitig
die wirksamen Einigungsgedanken entgegenzustellen, während der politische
Föderalismus manchen um die Landeskunde gescharten Kreis mühelos in seine
Bahnen leitete. Der Gegensatz zu dem Gesamtstaat kommt in dem Verhalten
der Reichshauptstadt zum Ausdruck. Wien blieb von diesen älteren landes-
kundlichen Bestrebungen fast unberührt, eine Vereinsgründung der zwanziger
Jahre schlief wieder ein, erst um vieles später, als die Bewegung in den Landes-
hauptstädten längst reife Früchte trug, hat man sich ihr in dem Mittelpunkt
des Staates von neuem angeschlossen. Erst im Jahr 1911, hundert Jahre nach
der Stiftung des Grazer Johanneums, erhielt Niederösterreich, das Kernland
der Monarchie, sein Landesmuseum, und auch die Entstehung des Landes-
kundevereins für Niederösterreich fällt ins Jahr 1864, also in eine Zeit, da
schon Akademie, Universität und andere staatliche Anstalten die Leitung
wissenschaftlicher Tätigkeit in die Hand genommen hatten. Unter solchen
Umständen handelte es sich hier weniger um die Gefahr politischer Neben-
wirkungen als um die richtige Absteckung des Arbeitsfeldes. Die Festgabe
„Fünfzig Jahre Verein für Landeskunde von Niederösterreich,
1864 bis 1914“ (Wien 1914 im Selbstverlag des Vereins, 115 S. 4°, mit 11 Text-
bildern), in der Max Vancsa die Vereinsgeschichte schildert, spiegelt die
schrittweise Uberwindung dieser Schwierigkeit wieder. Man ersieht, wie sich
die Freunde der Landeskunde anfänglich mit der Herstellung einer Verwaltungs-
karte und einer vielbändigen Ortskunde befaßten, dann allmählich mit geschicht-
lichen Aufgaben und deren berufenen Vertretern Fühlung fanden. Ein noch
genaueres Bild von den bescheidenen geographisch gerichteten Kinderzeiten
des Vereins gibt aus eigener Erinnerung Anton Mayer in- dem Schlußaufsatz
des gleichfalls als Festschrift gestalteten Jahrbuchs für Landeskunde von
Niederösterreich (N. F. 13 und 14, ebenda 1915, 621 S., mit einer Karte,
drei Tafeln und 31 Abb. im Text). Gerade der reiche Inhalt dieses Bandes
läßt im übrigen die seither erfolgte Wandlung gut erkennen. Neben einzelnen
geographischen, sprachkundlicheu und vorgeschichtlichen Arbeiten nimmt nun
mittlere und neuere Geschichte den breitesten Raum ein. Der Band wird er.
öffnet von einem Vortrag Redlichs über „das Werden des Landes Niederöster-
reich“ und er enthält mannigfaltige Untersuchungen zur politischen und kul-
turellen Geschichte des Landes und ihrer Quellen. Lampel bespricht den
mä rischen Anteil am Gemärke des l.andbuchs, Mitis eine kuenringische Haus-
urkunde, Dopsch das österreichische Landrecht, Bibl die Vorgeschichte der
426 Nachrichten und Notizen
Religionszugeständnisse Maximilians II. und Hugelmann die Landtagsbewegung
des Jahres 1848. Daneben werden von Luschin und von Nagl bestimmte
Abschnitte der österreichischen Münzgeschichte und von anderen Forschern
Bilder aus dem Kunstleben und den Sitten des Landes vorgeführt: Tietze
untersucht die Beziehungen des Jesuiten und Barockmalers Andrea Pozzo zu
den Fürsten Liechtenstein, Kubitschek die Tätigkeit eines noch unbekannten
Inschriftenfälschers des 18. Jahrhunderts, Schnerich berichtet über Anklänge
örtlicher Färbung in den Werken von Mozart und Haydn, Kralik über ein f817
angelegtes Wiener Gartenbuch und Criste veröffentlicht in deutscher Über-
setzung einige Reiseschilderungen, die Erzherzog Carl 1812 bis 1818 dem
Herzog Albrecht von Sachsen -Teschen schrieb. Auch die Geschichte nieder-
österreichischer Städte erführt durch Voltelini (zurWiener Stadtverfassung im
15. Jahrhundert), Theodor Mayer (die Stellung der Städte Krems und Stein im
mittelalterlichen Handel), Schalk (die Wiener Handwerker um 1462 und die
Bevölkerungszahl von Wien) und Wolfsgruber (die Haltung des Wiener Klerus
in den Märztagen 1848) wertvolle Beiträge. Und weit über die Landesgrenzen
hinaus wird dankbare Leser finden, was Gustav Winter über das niederöster-
reichische Banntaidingswesen sagt. Wesen und Zweck, Verfassung und Ver-
fahren, Blüte und Verfall der in den Gemeinden Niederösterreichs geübten Reckts-
weisung und Rechtsprechung sind hier von kundigster Hand in einer für die
gesamte deutsche Rechtsgeschichte höchst lehrreichen Weise dargestellt. Es
ist ein schöner Schlußbericht zu der vierbändigen, von Winter selbst besorgten,
von der Wiener Akademie geleiteten Ausgabe der niederüsterreichischen Weis-
tümer, um deren Gelingen sich auch der Verein für Landeskunde, die Sammel-
tätigkeit befördernd, namhafte Verdienste erworben hat, und zugleich ein gutes
Beispiel dafür, welchen Nutzen noch heute eine landeskundliche Vereinigung
zu stiften vermag, wenn sie sich dem notwendig gewordenen Großbetrieb der
Wissenschaft einordnet.
Graz. ar W. Erben.
Willy Hoppe, Kloster Zinna. Ein Beitrag zur Geschichte des ostdeutschen
Koloniallandes uud des Cistercienserordens (Veröffentlichungen des Vereins
für Geschichte der Mark Brandenburg) mit zwei Karten. München und
Leipzig, Duncker & Humblot 1914, XIV und 275 S. |
Seit Franz Winters für seine Zeit vortrefflichem Buche über die Cistercienser
des nordöstlichen Deutschlands (1868—1871) ist viel über die Bedeutung der
Cistercienserklöster für Kolonisierung und die Germanisierung Ostdeutschlands
geschrieben und geredet worden, auch nicht wenige Monographien über einzelne
Klöster des bezeichneten Gebietes sind erschienen. Diese Reihe setzt das vor-
liegende Buch fort, aber es erhebt sich weit über den Durchschnitt entsprechender
Arbeiten, die oft nicht viel mehr sind, als eine Aneinanderreihung von Inhalts-
angaben der älteren Klosterurkunden. Eine kritische Durcharbeitung der Quellen
zur Geschichte des Klosters (Einleitung, Zur zinnaischen (Juellenkunde) und
die Veröffentlichung des bisher noch nicht oder unzureichend gedruckten Materials
(48 Beilagen), schaffen eine, wenn anch immer noch nicht sehr reichhaltige —
der Verlust des Kopialbuches bleibt zu beklagen und das Urkundeninventar
von 1539 (Beilage 43) ist nur ein schwacher Ersatz — so doch immerhin leidliche
Grundlage für Hoppes Darstellung der Klostergeschichte von der Begründung
Nachrichten und Notizen 427
des Klosters durch den großen Magdeburger Erzbischof Wichmann (1170) bis
zu seiner Auf lösung in der Reformationszeit. Das Klostergut bestand aus zwei
Besitzkomplexen, der eine unmittelbar an das Kloster anschließend, der andere
in Barnim, gleich nach der Besitzergreifung des Landes durch die Askanischen
Brüder Johann I. und Otto III. um die Wende des 3. und 4. Jahrzehntes des
13. Jahrhundertes erworben. Hier haben die Zinnaer Mönche durch Anlage neuer
deutscher Dörfer an der Kolonisationsarbeit tatkräftig teilgenommen, im alten
Besitz, im Lande Jüterbog, sich mit den Zinsen vorhandener ursprünglich
slawischer oder neuer deutscher Dörfer begnügt. Eigenwirtschaft durch Grangien,
wie sie die Ordensregel vorschrieb, hat Zinna — ebenso wie die anderen ost-
deutschen Cisterciensernieder lassungen — in nennenswertem Umfange nicht ge-
trieben. Auf das Kapitel „Zinna als geistliches Institut sei noch hingewiesen;
aus spärlichem Material vermag der Verfasser hier allerlei Interessantes heraus-
zuarbeiten: ohne, was bei seiner ganzen Situation ausgeschlossen war, ein großer
Kulturmittelpunkt zu sein, hat Zinna redlich am geistigen und geistlichen Leben
seiner Zeit teilgenommen und über den Durchschnitt sich erhebende Leistungen
wenigstens auf einem Gebiete vollbracht, dem der Baukunst. Das rühmende
Werturteil, das der Verfasser ausspricht, kann Referent aus eigener Anschauung
bestätigen.
Greifswald. | F. Curschmann.
Kurze Mitteilungen über wichtige Ergebnisse ausgedehnter
historischer Forschungen, die derzeit in unserem verarmten Vaterland in
Buchform nicht erscheinen können, sollten fortan in historischen Zeitschriften
veröffentlicht werden. Die Historische Vierteljahrschrift will diesen Gedanken
pflegen und Wünsche von Gelehrten zu erfüllen suchen.
Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Der Verein für Refor-
mationsgeschichle hat im Jubiläumsjahr 1917 weitgehende Förderung erfahren.
Durch Sammlung in den deutschen Landeskirchen und durch staatliche Unter-
stützung infolge Annahme des Antrags Traub im preußischen Abgeordnetenhause
auf Einstellung von 60000 M. in den Etat zur Förderung der reformations-
geschichtlichen Forschung (von denen 30000 M. einer aus beiden Konfessionen
gemischten Kommission, je 15000 M. der Gesellschaft zur Herausgabe des
corpus catholicorum und dem Verein für Reformationsgeschichte zugewiesen
wurden) ist dem Verein die finanzielle Grundlage gegeben worden, die ihn in-
stand setzt, an große wissenschaftliche Aufgaben heranzugehen und so seinem Ziel
näherzukommen: zu einer wissenschaftlichen Zentrale für reformationsgeschicht-
liche Forschungen auf evangelischer Seite zu werden. Eine Neuorganisation
des Vereins und seiner Leitung und eine Neubearbeitung der Statuten hat sich
als notwendig erwiesen. Neben dem Vorstand soll in Zukunft ein eigener
Arbeits- und Redaktionsausschuß nicht mehr bestehen. In den Vorstand wurden
gewählt: Prof. Dr. H. v. Schubert (Heidelberg) als Vorsitzender, Prof. Dr. Otto
Scheel als stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer und Schatzamt blieben
in den Händen von Archivrat Prof. Dr. Friedensburg (Magdeburg) und Verlags-
buchhändler Rudolf Haupt (zugleich Geschäftsstelle Leipzig, Königsstraße 35/37),
Das Archiv für Reformationsgeschichte wird künftig vom Verein selbst heraus-
428 Nachrichten und Notizen
gegeben und gilt als Organ des Vereins, in dem seine Mitteilungen veröffent-
licht werden.
Die Luthergesellschaft, die im September 1918 in Wittenberg auf Au-
, regung von Rudolf Euken gegründet wurde, gibt jetzt eine alle zwei Monate
erscheinende Zeitschrift „Luther, Mitteilungen der Luthergesellschaft“ im
Verlag von Breitkopf & Härtel in Leipzig heraus. Das 1. und 2. Heft sind
bereits erschienen.
Der engere Ausschuß für die deutschen Geschichtsquellen des 19. Jahr-
hunderts (Brandenburg, Meinecke, Marcks) der Historischen Kommission bei
der Bayer. Akademie der Wissenschaften gibt in einem Rundschreiben bekannt,
daß eine große Zahl von Kommissionen und Vereinen sich zur Mitarbeit bereit
erklärt haben. Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtekunde hat in Josef
Hansens Rheinischen Briefen und Akten von 1830—50 (Bd. I, 1919) den ersten
Band des Gesamtunternehmens ausgegeben, in München steht die Veröffent-
lichung von Dalwigks Tagebüchern in naher Sicht.
Personalien: Ernennungen, Beförderungen. 7. Akademien, Institute,
Gesellschaften: Die Gesellschaft der Wissenschaften in Göttingen hat zu aus-
wärtigen Mitgliedern ihrer philosophisch - historischen Klasse ernannt: den
emeritierten Prof. der Geschichte in Straßburg Dr. Harry Breßlau und Prof.
Dr. Dietrich Schäfer in Berlin. Die Bayerische Akademie der Wissenschaften
wählte zu ihrem korrespondierenden Mitglied in der historischen Klasse den
ordentlichen Professor der Geschichte in Leipzig Dr. Gerhard Seeliger.
II. Universitäten und Technische Hochschulen. a) Historiker und
Historische Hilfswissenschaftler: Dem Privatdozenten der alten Ge-
schichte in Halle Dr. Oskar Leuze wurde der Titel Professor verliehen.
Lehraufträge sind erteilt worden: den Privatdozenten Prof. Dr. Manfred
Laubert in Breslau für polnische Geschichte und Prof. Dr. Friedrich Andreas
daselbst für russische Geschichte.
Berufen: Der Privatdozent der neuereu Geschichte’ in Heidelberg Dr. Her-
mann Wätjen als Ordinarius an die Technische Hochschule in Karlsruhe.
Ernannt: Der außerordentliche Professor Dr. Walter Stein in Göttingen
zum Ordinarius.
b) Rechtshistoriker: Zum Ordinarius ernannt der außerordentliche
Professor der Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte in Wien Dr. Hans
Kelsen.
c) Kirchenhistoriker: Es habilitierten sich: Dr. Karl Bauer für
Kirchengeschichte in der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität
Münster i. Westf. und Dr. Friedrich Heyer in Bonn für Kirchenrecht und
Kirchenrechtsgeschichte. ;
Der außerordentliche Professor für Kirchengeschichte in Bonn Dr. Wilhelm
Goeters ist zum ordentlichen Professor ernannt worden.
d) Kunsthistoriker: In München habilitierte sich für neuere Kunst-
geschichte Dr. Rudolf Oldenbourg.
Der außerordentliche Professor der Kunstgeschichte Dr. A. E. Brinck-
mann als ordentlicher Professor von der Technischen Hochschule in Karlsruhe
an die Universität Rostock berufen.
Nachrichten und Notizen 429
e) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler: Es habilitierte
sich in Münster i. Westf. der Realgymnasialoberlehrer Dr. d Ester in Hörde
für Zeitungsgeschichte und Zeitungsforschung.
Der Privatdozent Dr. Georg Jahn von Leipzig als außerordentlicher Pro-
fessor für Volkswirtschaftslehre bes. für Sozialpolitik an die Technische Hoch-
schule in Braunschweig berufen.
Der außerordentliche Honorarprofessor Dr. Heinrich Becker in der wirt-
schaft- und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M.
ist zum ordentlichen Honorarprofessor ernannt worden.
Der frühere Handelssachverständige beim deutschen Generalkonsulat in
Petersburg Dr. Otto Heinrich Goebel ist als ordentlicher Professor für Volks-
wirtschaftslehre an die Technische Hochschule in Hannover berufen worden.
An der Universität Köln wurden die früherrn Professoren an der Handels-
hochschule daselbst Dr. Friedrich Beckmann, Dr. Christian Eckert, Dr. Karl
Thieß, Dr. Leopold v. Wiese, Dr. Kaiserswaldau (sämtlich für Staats-
wissenschaften) und Dr. Bruno Kugler (für Wirtschaftsgeschichte) zu Ordinarien
ernannt. |
Berufen: Der ordentlich Professor fürVolkswirtschaftslehre Dr. Friedrich
Lenz von Braunschweig nach Gießen; der ordentliche Professor der Staats-
wissenschaften Dr. Adolf Weber nach Frankfurt a. M.
III. Archive und Bibliotheken. Zu Direktoren wurden ernannt: Der bis-
herige Staatsbibliothekar an der Bibliothek der Nationalversammlung in Wien
Dr. Ernst Frisch an der Staatsbibliothek in Salzburg; der Bibliothekar in
Charlottenburg Dr. Willy Pieth an der Stadtbibliothek in Lübeck.
Zu Oberbibliothekaren wurden ernannt die Bibliothekare: Prof. Dr.
Philipp Losch, Prof. Dr. Hermann Hülle, Dr.Willi Müller, Dr. Johannes
Lecke, Dr. Heinrich Rorn, Prof.Dr. Hermann Springer, Dr. Albin Oswald
Schulz, Dr. Georg Schneider, Prof. Dr. Johannes Wolf, Dr. Hans Daffis
an der preußischen Staatsbibliothek in Berlin, Prof. Dr. Emil Maurmann,
Prof. Dr. Ferdinand Wrede, Dr. Reinhold an der Universitätsbibliothek Mar-
burg, Dr. A. Reichard und Dr. A. Richter an der Sächsischen Landes-
bibliothek in Dresden. Dem Bibliothekar Dr. O. Fiebiger an der letzteren
ist der Titel Professor verliehen worden.
Todesfälle. Anfang Mai 1919 starb der außerordentliche Professor der
Wirtschaftsgeschichte an der deutschen Universität in Prag Paul Sander im
Alter von 53 Jahren. In seinem Schaffen ging er als Schüler Scheffer-
Boichorsts und Breßlaus von dem Verhältnis von Kirche und Staat aus. Seine
Erstlingsarbeit war dem „Kampf Heinrichs IV. mit Gregor VII,“ gewidmet.
Später wandte er sich verfassungsrechtlichen und wirtschaftsgeschichtlichen
Forschungen zu. Sein Hauptwerk ist der 1902 erschienene „Reichsstädtische
Haushalt Nürnbergs“, der sein wissenschaftliches Ansehen für immer begründet
haben dürfte. Verfassungsgeschichtlichen Problemen ging er in seinem 1906
erschienenen Buch „Feudalstaat und bürgerliche Verfassung“ auf den Grund.
Späterhin, besonders nach seiner Berufung nach Prag, standen wieder wirt-
schaftsgeschichtliche Arbeiten im Vordergrund seines Interesses, kritische Be-
sprechungen und kleinere Gelegenheitsarbeiten zeigten ihn auf dem Gebiet der
Wirtschaftsgeschichte des Landes, in dem er die Stätte seiner Wirksamkeit
430 Nachrichten und Notizen F
gefunden. Zu einer größeren zusammenfassenden Arbeit ister nicht mehr ge-
kommen, eine schwere Krankheit, deren Keime er sich wohl im Felde geholt
hat, setzte seinem Leben ein frühes Ziel, der Wissenschaft einen schweren
Verlust bereitend. |
In Starnberg starb der emeritierte herzogliche Hofbibliothekar Prof. Dr.
Arthur Kleinschmidt im Alter von 71 Jahren. Seine Hauptarbeitsgebiete
lagen auf dem Gebiete der russischen Geschichte und der Zeit der französi-
schen Revolution. Weiteren Kreisen ist er bekannt geworden durch seine Mit-
arbeit an Gebhardts „Handbuch der Geschichte* und durch seinen Beitrag
„Westeuropa im Zeitalter der Revolution, Napoleons I. und der Reaktion“ im
8. Band von Helmolts Weltgeschichte.
Mitte August starb in Stuttgart der Direktor der Württembergischen
Landesbibliothek Prof. Dr. Adolf Bonhoeffer im 61.Lebensjahre. Sein Arbeits-
gebiet war die Geistesgeschichte des Altertums, vor allem die Stoa.
Mitte August starb in Danzig-Zoppot der Geschichtsforscher Archivrat
Dr. Kurt Schottenmüller, 48 Jahre alt. Von seinen Schriften seien bier
hervorgehoben: „Handel und Gewerbe im .Regierungsbezirk Posen bis zum
Jahre 1851* und „Der Polenaufstand 1806-1807“, 1907.
Anfang September ist in München der emeritierte Direktor der bayrischen
Staatsgalerie Geheimrat Prof. Dr. Franz v. Reber im 85. Lebensjahre gestorben. ,
Er war Mitherausgeber des „Klassischen Bilderschatzes“ und des „Klassischen
Skulpturenschatzes“, auch hat er einige Werke über die Geschichte der Kunst
im Altertum und in den neueren Zeiten verfaßt.
Mitte September starb in Göttingen im 79. Lebensjahre der ordentliche
Professor der Staatswissenschaften Dr. Gustav Cohn, Mitglied und Gründer
des Vereins für Sozialpolitik.
Zur Erinnerung an Gustav Schmoller und Adolf Wagner.
Über ein Menschenalter hat das Dioskurenpaar Schmoller und Wagner an
der Berliner Universität gemeinsam gewirkt (Wagner seit 1870, Schmoller seit
1882). Gleichzeitig fast sind sie auch aus dem Leben geschieden, nachdem
der erstere seine Lehrtätigkeit schon seit einer Reihe von Jahren eingestellt,
der letztere fast bis zu seinem Ende noch gelesen hatte. So ungleich an
Temperament und natürlicher Begabung, an Lebensform und schriftstellerischer
Tätigkeit, an Geistesverfassung und wissenschaftlichen Zielen sie auch waren:
in einem entscheidenden Punkte sind sie doch gleich zu achten. Sie stammten
beide aus einer Generation, die das neue Deutschland entstehen sah, und die
im Kampfe gegen die herrschenden Ideen des Liberalismus einen guten Teil
ihrer Lebensarbeit erblickte; des Liberalismus nicht so sehr als Weltan-
schauung, sondern vielmehr als Gestalter und Inhalt der praktischen Wirt-
schaftspolitik, die sie vorfanden. Beide auclı darin einig, dem Staate wiederum
einen größeren Einfluß auf alle Teile des öffentlichen Lebens zuzuerkennen.
Ihre überragende Stellung unter den deutschen Hochschulprofessoren, ihren
Ruf und Ruhm verdanken sie in erster Linie dieser ihrer Einwirkung auf das
politische Leben, ihıem ethisch-politischen Wollen. Gerade das Ethische ihres
Wesens macht ihre historische Bedeutung aus. Sie wollten nicht nur Gelehrte
sein, sondern darüber hinaus die Wirtschaftspolitik und die Gesinnung der
Handelnden nach ganz bestimmter Richtung beeinflussen. Nicht nur die Er-
Nachrichten und Notizen 431
kenntnis als solche, sondern auch den Willen der Menschen suchten sie zu
lenken: beides Bekenner und Kämpfer für die sozialen Ideen. Hierin haben
sie einen wesentlichen Teil ihres Lebenszieles erblickt, hierin ihre stärksten
Erfolge zu verzeichnen. In ganz verschiedener Weise. |
Adolf Wagner immer aktiv und kritisch, stets Stellung nehmend nnd wer-
tend, ganz subjektiv und temperamentvoll, ist schon äußerlich Politiker gewesen,
auch nachdem er nicht mehr Mitglied des preußischen Landtages war. Er gab sich
stets als Deutscher, als evangelischer Christ, als monarchischer Preuße, der
seine Gesinnung gern öffentlich bekannte. Eine Kämpfernatur, füblte er sich
` nur wohl, wenn er mit einem gleichstarken und geistig ebenbürtigen Gegner
die Klinge kreuzen konnte. Auch im Seminar liebte er die Diskussion und sah
es gern, wenn man seine eigenen Ansichten scharf bekämpfte, um daraus neue
Kraft zu schöpfen. Oft hat er in der Öffentlichkeit durch sein Draufgänger-
tum, das ihm bis zu seinem Greisenalter eignete, Anstoß erregt. Er hielt mit
keinem Urteil und keinem Worte zurück, mochte es auch noch so unangenehm
empfunden werden. Bei den Unternehmern und Scharfmachern war er darum
in höchstem Grade unbeliebt. Seit jener berühmten Rede in der Singakademie
von 1871, die zum erstenmal in Deutschland von einer sozialen Frage sprach,
hat er den Gedanken vom sozialen Königtum sehr oft auch gegen seine engeren
Parteifreunde, wie bei der Erbschaftssteuer verfochten.
Demgegenüber war Gustav Schmoller der weit zurückhaltendere und
diplomatischere. Er ist niemals in die politische Arena hivabgestiegen, hat
sich niemals unmittelbar in den Tageskampf eingelassen wie sein Freund und
mannigfacher Gegner Brentano. Eine mehr vermittelnde und versöhnliche
Natur, wenn er auch die Schäden des öffentlichen Lebens mit starken Worten
zeißeln konnte. Man wählte ihn darum weit häufiger als Wagner in Aus-
schüsse und Kommissionen — für das Armenwesen, für das Wohl der arbeitenden
Klasse, die Währungskommission, die Gesellschaft für Sozialreform u. a. Sein
Rat fand immer das Erreichbare und Mögliche heraus. Weicher und im ganzen
mehr beschaulich als sein aggressiver Berliner Kollege, rechnete er im Grunde
zu den gemäßigt Konservativen mit einem süddeutschen liberalen Einschlag.
Nicht minder ein Verehrer des sozialen Königtums der Hohenzollern, trug er
doch der Wirklichkeit mehr Rechnung und hatte Verständnis für abweichende
Meinungen und Parteien. Dem Fremden gegenüber gab er sich in aristo-
kratischer Vornehmheit zugeknöpfter und geheimrätlicher als er im grunde war,
während Wagner durch seine Offenheit und Ehrlichkeit leicht die Herzen, vor
allem der Jugend, gewann. Daß sie beide den Zusammenbruch und die Re-
volution nicht erlebten, ist ein Glück für sie gewesen. Es bedeutete auch den
Zusammenbruch ihrer Ideale. Konnten sie doch in dem Bewußtsein dahin-
gehen, daß ihre Lebensarbeit reichliche Früchte getragen habe und in Zukunft
noch mehr tragen würde.
Für die Wissenschaft aber ist ihre Bedeutung nach einem anderen Maß-
stabe zu werten. Verschieden wie ihre Persönlichkeit ist auch ihr wissenschaft-
liches Lebenswerk gewesen.
Als Schmoller seine wissenschaftliche Tätigkeit begann, war die abstrakte
Theorie der Klassiker in der Wirtschaftslehre noch allgemein herrschend. Aller-
dings hatte bereits die ältere historische Schule der Nationalökonomie unter
Hildebrand und Roscher in das System grundsätzlich Bresche gelegt. Aber
432 Nachrichten und Notizen
diese Meister verspürten nicht die Neigung, selbst einen Neubau zu errichten.
Vielmehr hatten sie, wie das Roscher in seinem System deutlich zeigt, auf die
alten Fundamente weiter gebaut und (die Sätze der Klassiker ruhig verwendet.
Ebensowenig hatten sie auf dem historischen Gebiete selbst eigene Arbeiten
geschaffen und historisch geforscht. Hierin unterschied sich nun wesentlich
die jüngere selbständige Schule, deren Wortführer zweifellos Gustav Schmoller
wurde. Die Geschichte selbst, zu der natürlich auch die unmittelbare Gegen-
wart gehört, wurde Gegenstand liebevoller Durchforschung gegenüber der
abstrabierenden Deduktion der reinen Theorie. Die persönliche Neigung und
Befähigung Schmollers, der die Wirklichkeit des Lebens in ihrer vollen Breite
und Vielgestaltigkeit liebte, kam dem stark entgegen. Die Realität des
Lebens nach allen Seiten zu durchtorschen, den ganzen Menschen, nicht nur
dessen wirtschaftliche Seite zu erfassen, war ein Stück seines Lebensgefühles.
Demgegenüber erschien ihm der abstrakte Mensch der Theorie, der homo
oeconomicus, der nur rechnend sich verhält und von Nützlichkeitserwägungen
sich leiten läßt, als eine künstliche, blasse Gedankenschöpfung ohne Wirklich-
keitsgehalt: daram völlig ungeeignet, das geschichtliche Sein zu erschließen.
Der Mensch der Geschichte und der Wirklichkeit ist ein sehr zusammenge-
setztes Wesen, dessen Handlungen sich nicht in eine einfache Formel pressen
lassen. Es kommt darauf an, alle Seiten und alle Einflüsse zu erkennen. Erst
dadurch wird man auch instand gesetzt, das Leben zu beeinflussen und zu
leiten. Das aber erschien ihm stets als der letzte Sinn der Wissenschaft.
Die historische Richtung, das darf nicht verkannt werden, entsprach ganz
der geistigen Struktur seiner Zeit. Wir finden die historische Forschung in den
beiden Jahrzehnten, die auf den deutsch -französischen Krieg folgten, allent-
halben. In der Rechtswissenschaft, der Sprachforschung, der Kunstbetrachtung
dieselbe Anschauung. Sogar die Philosophen vermeinten, daß man künftig nur
noch eine Geschichte der Systeme darstellen könne; aber kein neues selbst zu
schaffen vermöge. Es war der Sieg der realistischen, positivistischen Schule.
So hat denn Schmoller selbst mit Hand angelegt und einen guten Teil seiner
Lebensarbeit auf historische Forschungen verwendet. Seine Straßburger Lehr-
tätigkeit gab Gelegenheit, die dortigen mittelalterlichen Wirtschaftsverhältnisse
zu studieren. Straßburgs Wirtschaftsblüte und Straßburgs Zunftkämpfe, sodann
das große Tucher- und Weberbuch reihten ihn neben Inama - Sternegg bald
unter die ersten Wiitschaftshistoriker ein. Die gewerbegeschichtlichen Studien
bat er dauernd verfolgt und in seinem Seminar eine ganze Reihe von Arbeiten
angeregt. Wie denn stets gern Historiker an seinen Übungen teilnahmen.
Durch seine Berufung nach Berlin war es dann die Brandenburg - Preußische
Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, die sein Interesse erweckte. Sie
hat seine Geistesrichtung von neuem beeinflußt. Die Bedeutung der Verwaltung
und einer zielbewußten Politik für die Gestaltung des Wirtschaftslebens trat
schärfer zutage gegenüber den freien wirtschaftlichen Kräften, die nach der
Lehre der Klassiker allein die Wirklichkeit bestimmen sollen. Schmoller hat
hier ganz außerordentlich anregend gewirkt. Es waren Zeit seines Lebens
seine Lieblingsstudien. Einmal veröffentlichte er selbst in seinem Jahrbuch
eine große Reihe von Studien dieser Art. Aus seinem Nachlaß dürfte noch
eine Darstellung des älteren deutschen Städtewesens hervorgehen. Seine
Forschungen zur Brandenburg - Preußischen Verwaltungsgeschichte machen
Nachrichten und Notizen 433
einen stattlichen Band aus. Viele Seiten der Verwaltung, der Behörden-
organisation, der Finanzgeschichte und des Beamtentums hat er neu erschlossen.
Gern vertiefte er sich in das Studinm der Akten und Urkunden, um mit seiner
regen Phantasie aus ihnen das Leben der Vergangenheit neu erstehen zu
lassen. An der Universität ließ er früher in jedem Wintersemester außer den
Übungen noch in einer Stunde ein mittelalterliches Urkundenbuch lesen —
zum nicht geringen Entsetzen der Studenten, die nicht allenthalben der Ver-
gangenheit dies liebevolle Verständnis entgegenbrachten. In seinen staats-
und sozialwissenschaftlichen Forschungen ist eine große Reihe von Unter-
suchungen aus der Wirtschaftsgeschichte, meist Seminararbeiten, veröffentlicht.
Sodann hat er in der Berliner Akademie der Wissenschaften das große
Sammelwerk der „Acta Borusica“ „Denkmäler der preußischen Staatsverwaltung
des 18. Jahrhunderts” veranlaßt und mit herausgegeben; sie hatten sehr be-
deutende Forschungen auf dem Gebiete der preußischen Geschichte, des Ge-
treidehandels, der Münzpolitik,. der Seidenindustrie zutage gefördert.
Ist Schmoller nun als eigentlicher Historiker anzusprechen” Ich glaube,
wir werden die Frage bejahen dürfen. Gewiß war er nicht philologisch und
paläographisch gebildet. Es mag schon sein, daß ihm einmal in der Deutung
einer mittelalterlichen Urkunde ein Fehler mit unterlaufen ist. Aber macht
das allein schon den Historiker aus? Zweifellos besaß er einen spezifisch
historischen Blick und Instinkt. Mehr noch die besondere Fähigkeit des
historischen Einfühlens in fremde Zeiten und Menschen. Ihn eignete beides
in weit stärkerem Maße als manchen Historiker vom Fach. Es hing das mit
seiner im Grunde romantischen Natur zusammen. Dabei kommt es nicht darauf
an, ob er in dem einzelnen Falle der Hofrechtstheorie oder der Nitzschen
Gildentheorie recht behalten hat. Das ist ja eine äußerliche Angelegenheit.
Aber seine ganze Phantasie war nicht begrifflich und abstrakt, sondern vor
allem anschaulich und konkret gerichtet. Seine Charakteristiken, etwa seine
Darstellung Bismarcks, oder Schultze-Delitzschs, wie seine zahlreichen Unter-
suchungen aus der Brandenburg- Preußischen Geschichte beweisen das nicht
minder wie seine gewerbegeschichtlichen Studien. Dafür fehlt ihm freilich auf
der anderen Seite für das Erfassen der geschichtlichen Wirklichkeit die
scharfe begriff liche Formulierung die die jüngere Generation wieder erstrebt.
Ebenso lag ihm das moderne Wirtschaftsleben im Grunde genommen ferner als
das der Vergangenheit. Er hat jenes wohl verstanden und beispielsweise
das deutsche Kleingewerbe gewiß liebevoll geschildert. Aber die moderne
Großindustrie kannte er kaum aus lebensvoller Than und er verweilte
weit lieber in den vergangenen Zeiten als bei dem Schicksal der unmittelbaren
Gegenwart, die manche seiner Fachgenossen besser beherrschten.
Jedoch seine Studien waren nicht lediglich historischer Art, vielmehr gaben
sie sich zum nicht geringen Teile allgemein gesellschaftswissenschaftlich. So
konnten seine Untersuchungen über Arbeitsteilung, über soziale Klassenbildung
sowie über die Entwicklung der Unternehmung auf ganz breiter Grundlage auf-
gebaut werden. Comte und Spencer kannte er nicht nur sehr genan, sondern
hielt auch solche soziologischen Forschungen für ganz unentbehrlich, um die
Fülle des Seins, die Wirklichkeit des gesellschaftlichen Geschehens nach ihren
mannigfachen Verursachungen zu erfassen. Wenn die Soziologie in Deutsch-
land solange um Anerkennung hat kämpfen müssen und auch jetzt noch nur
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 3. 29
434 Nachrichten und Notizen
ganz wenig Lehrstühle besitzt, so hat Schmoller wenigstens durch seine
ganze Art der Verbindung von Geschichte und Psychologie, von Prähistorie
und Ethnologie, ihr die Anerkennung niemals versagt. Hier dürfte die Zu-
kunft dieses Studium jedenfalls verselbständigen. Dazu kam eine philosophische
Gesamtanschauung. Er kannte wohl nicht alle großen Philosophen aus eigener
Lektüre. Aber vor allem die Romantiker, Fichte und Schleiermacher, Schopen-
hauer und Hegel, wie auch Fechner sind ihm vertraut gewesen. In Wilhelm
Diltey hatte er endlich einen verwandten Geistesgenossen gefunden, dem er
viel verdankte. So brachte er den erkenntnistheoretischen und ethischen Fragen
volles Verständnis entgegen. Für den philosophischen Gesichtskreis Schmollers
gibt sein Aufsatz über Volkswirtschaftslehre im Handwörterbuch der Staats-
wissenschaften ein schönes Zeugnis. Auch hier ist ein Teil der jüngeren
Generation über Schmoller hinausgegangen; ihr Amor philosophicus ist größer
geworden. Aber daflir war der Meister von einer universaleren Bildung. Zeug-
nis dafür die unzähligen Kritiken in seinem Jahrbuch, die ihm kein anderer
2 leicht nachmachen kann und alle Gebiete der Sozialwissenschaften um-
assen,
Die Quintessenz seines Lebens bildet sein „Grundriß der allgemeinen
Volkswirtschaftslehre . Man wird von verschiedenen Seiten aus mancherlei
daran auszusetzen haben. Die Theoriker werden die begriffliche Schärfe und
theoretische Abstraktion vermissen, die Historiker an einzelnen Konstruktionen
und irrtümlichen Auffassungen Anstoß nehmen, die Philosophen und Psycho-
logen manche Erklärung unzureichend finden. Aber was tut das gegenüber
dem Gesamtwerk? Es zeugt von einer erstaunlichen Vielseitigkeit des Ge-
lehrten, einer Anregung nach allen Seiten, einer Fülle von Gesichtspunkten,
wie wenige Werke neben ihm. Freilich ist der Grundriß nicht eigentlich eine
theoretische Nationalökonomie, keine Einführung in das Studium, auch kein
Lehrbuch für Examenskandidaten, kein Nachschlagewerk zur Unterrichtung
über bestimmte Einzelheiten. Aber es ist das reife Werk eines universalen
Geistes, das zu lesen dem fertigen Studenten dringend empfohlen werden kann,
das gegen die Einseitigkeit des bloßen Fachmanns immer von neuem vorge-
nommen werden sollte: eine Soziologie des wirtschaftlichen Lebens auf historisch-
psychologischer Grundlage im entwicklungsgeschichtlichen Gewande.
Der Teil des Werkes aber, der nach seinem Tode unter dem Titel:
„Soziale Frage“ selbständig herausgegeben wurde, ist ein glänzendes Denk-
mal nicht nur der Persönlichkeit Schmollers, sondern der ganzen Zeit seines
Wirkens überhaupt und der ganzen Richtung, die er vertrat. Schmollers
Lebenswerk ist nicht zu trennen von der Behandlung der Sozialpolitik im
vorrevolutionären Deutschland. Sie hat in seinem Leben neben seiner Forscher-
arbeit eine überragende Rolle gespielt. Er sagt selbst von sich, „er habe in
seinen Untersuchungen über die soziale Frage, tiber die wirtschaftliche Ge-
rechtigkeit und die soziale Klassenbildung aufGrundlage psychologisch ethischer
wie wirtschaftsgeschichtlicher Studien den Gang des sozialen Geschehens und
des Wirkens sozialer Institutionen aufzuhellen und damit eine wissenschaft-
liche Grundlage für die maßvoll reformatorischen Bestrebungen der Gegenwart
zu schaffen gesucht“. Er zeigt damit selbst, wie seine'ganze Forschertätigkeit
im Dienste des sozialen Gedankens gestanden hat. Sein Jahrbuch, in dem er
sich ganz ausgelebt hat und ausleben konnte, hat beiden Zwecken gedient —
Nachrichten und Notizen 435
der wissenschaftlichen Forschung und der Sozialpolitik. In seinem Seminar
freilich, wo er die Jünger vor allem zu wissenschaftlichen Arbeiten er-
ziehen wollte, hat er beide scharf auseinandergehalten und hier darum mehr
die historisch beschreibende Seite der Wissenschaft gepflegt. Er hielt in der
Forschung „Werturteile“ durchaus für unangebracht und enthielt sich ihrer,
soweit er es konnte. Aber im übrigen war der Gedanke der Sozialpolitik aus
seinem Leben nicht zu trennen.
Auf seine Anregung wurde 1872 der Verein für Sozialpolitik in
Eisenach gegründet, dessen Vorsitzender er seit 1890 wurde. Es ist seine
ureigenste Schöpfung. Seine Eröffnungsreden bei den Tagungen waren jedes-
mal nach Inhalt und Form ein ästhetischer Genuß. Er wurde deswegen gleich
im Anfang in eine Fehde mit Heinrich v. Treitschke verwickelt, der die An-
hänger des Vereines als Gönner des Sozialismus charakterisiert und gleichsam
auch denunziert hatte. Ihm antwortete Schmoller in seinem bekanntgewordenen
Sendschreiben: „Über einige Grundfragen des Rechtes uud der Volkswirtschaft“,
indem er die Berechtigung der Sozialreform und ihre Verträglichkeit mit der
bestehenden Gesellschaftsordnung dartat. Sein „Jahrbuch für Gesetzgebung,
Verwaltung und Volkswirtschaft“, das durchaus einheitlich in seinem Geiste
geleitet wurde, eröffnete er mit dem charakteristischen Aufsatz über die „Ge-
rechtigkeit in der Volkswirtschaft“: hier wie sonst durchaus das Ethische be-
tonend. Alle die Fragen des Arbeiterschutzes, der Arbeiterversicherung, der
Heimarbeit, des Wohnungswesens und so viele andere sozialpolitische Themata
hat er in Wort und Schrift behandelt, zu fast allen von ihnen in abwägendem,
wenn auch entschieden sozialreformatorischem Sinne Stellung genommen. Die
stattlichen Bände der Schriften des Vereins für Sozialpolitik sind zum nicht
geringen Teile auf seine Anregung zurückzuführen und unter seiner Leitung
entstanden. Sie zeugen von der Tätigkeit des Vereins, dessen Seele unbestritten
Gustav Schmoller war.
Außere Ehrungen sind ihm zahlreich. zuteil geworden. Aber er drängte
sich nicht danach und war stolz, nicht Geheimrat, sondern einfacher Professor
zu sein. Den Adel freilich lehnte er nicht ab. Er erblickte darin eine be-
sondere Ehrung der Wissenschaft und der von ihm vertretenen Gedanken. —
Überschauen wir sein Lebenswerk im ganzen, so ist es reich gewesen wie das
. weniger anderer Gelehrten. Er hat Schule gebildet — nicht freilich in dem
Sinne, daß seine spezielle Richtung nun auf seine Schüler überging. Sie sind
zum Teil in einzelnen bedeutenden Fragen über den Meister binausgegangen
oder haben eine andere Richtung eingeschlagen. Andererseits sind sie freilich
auch weit einseitiger geworden als der Meister selbst. Sie haben dessen
Fehler vielleicht vermieden, aber eben auf Kosten der Universalität des
Geistes, die ihn auszeichnete.
Ganz anders steht das Lebenswerk Adolf Wagners da. Er ging aus
von juristischen und statistischen Studien, und diese erlangten für seine ganze
Denkungsart wesentliche Bedeutung. Das begrifflich scharfe Denken ist für
ihn charakteristisch. Es macht ihn zum geborenen Anhänger der deduktiven -
Methode, die er meisterlich zu handhaben verstand. Daneben schätzte er von
den induktiven Methoden vor allem die statistische, wie er denn selbst Mit-
glied der preußisch - statistischen Kommission gewesen ist. Seine „Gesetz-
mäßigkeit in den scheinbar willkürlichen Handlungen der Menschen“ ist vor
35*
436 Nachrichten und Notizen
allem auf Quetelet zurückzuführen. Dann aber befaßte er sich mit dem eng-
lischen Geld- und Bankwesen, und er ist auf diesem Gebiete ein aner-
kannter Meister seines Kaches geblieben. Sein Buch tiber die Peelsche Bank-
akte gilt bis heute als ein klassisches Werk der Bankliteratur.
Anfangs bewegte er sich noch ganz in den Bahnen der liberalen Wirtschafts-
politik. Dann aber gewann schon früh Karl Rodbertus, den er persönlich
kaunte und dessen Schriften er nach dessen Tode herausgab, einen entscheiden-
den Einfluß auf seine Lebensauschauung. Sie brachte die entscheidende Wen-
dung zum Sozialismns in der Form des monarchischen Staatssozialismus. Diese
Gedankenrichtung beeinflußte auch aufs stä-kste seine wissenschaftliche Tätig-
keit. In zahlreichen Aufsätzen hat er Stellung zu den Tagesfragen genommen
und sie immer prinzipiell zu begründen versucht. Er trat für das Tabaks-
monopol, für die Verstaatlichung der Eisenbahnen, für die Zwangsversicherung
der Arbeiter, für eine starke Schutzzollpolitik ein — überhaupt für eine zu-
nehmende regulierende und einschränkende Tätigkeit des Staates auf den ver-
schiedenen Gebieten. Neben Rodbertus hat dann Schäffles Leben und Bau des
sozialen Körpers sowie dessen gesellschaftliches System der politischen Okonomie
auf ihn stärkeren Einfluß gewonnen. Sie hat ihm die organische Gesellschafts-
auffassung nahegebracht. l l
Wissenschaftlich ist sein Lebenswerk nach zwei Richtungen zu kenn-
zeichnen. Einmal durch Herausgabe des Rauschen Lehrbuches der National-
ökonomie. Sie nahm später selbständige Form an, es sind die beiden Bände
der Grundlegung. Als Abschluß dieses seines Lebenswerkes erschien die
Theoretische Sozialökonomie, in der vor allem das Transport- und Geld-
wesen ausführlich behandelt wurde. In dem Methodenstreit zwischen der
historischen uhd der deduktiv abstrakten Richtung, die von Carl Menger und
der österreichischen Schule vertreten wurde, nahm er einen mehr vermittelnden
Standpunkt ein. Das abstrakte Denken, wie die Klassiker es getrieben hatten,
blieb ihm für die Bewährung der Theorie die entscheidende Methode. Aller-
dings suchte er sie durch eine psychologische Motivationslehre zu vertiefen: in-
dem er neben dem Erwerbstrieb und dem Egoismus auch andere, besonders die
altruistischen Triebe hervorhob. Die Deduktion sollte jedoch durch Aufnahme
induktiven Materials weiter ergänzt und geprüft werden. Positiv hat er die
Wissenschaft vor allem durch seinen Kapitalbegriff vertieft. Auch hier aus-
gehend wiederum von Rodbertus, hat er die scharfe Trennung von Kapital als
Erwerbsmittel und Kapital als Produktionsmittel durchgeführt und damit diese
Scheidung zum dauernden Besitztum der Wissenschaft gemacht. Neben den
absoluten Kategorien, die in jeder Wirtschaft vorkommen müssen, unter-
schied er die historischen der jeweiligen Wirtschaftsordnung. Eigentum
war u. a. ihm eine bloße historische Kategorie gegenüber dem Begriff der Arbeit,
des Werkzeuges und der Natur. Auch diese Scheidung hat sich allgemeines
Bürgerrecht in der Wissenschaft erworben. Auf einem anderen Gebiete, der
Bevölkerungslehre, ist dies freilich nicht der Fall. Er hielt die Malthussche
Bevölkerungslehre für eine der Grundwahrbeiten der Sozialwissenschaft, Das
wird von einem beträchtlichen Teil der jüngeren Generation, die schon die
Malthussche Fragestellung für verkehrt halten, aufs energischste bestritten.
Dagegen hat er wiederum in der Anerkennnng der deduktiven Forschung und
in der Hochhaltung der Theorie recht behalten. Die Rückkehr zur Theorie
Nachrichten und Notizen | 437
und die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Begriffsbildung wie der abstrakten
Darstellung der Gesetze der wirtschaftlichen Elementarerscheinungen ist allent-
halben anerkannt.
Sein anderes Lebenswerk bildetdieFinauzwissenschaft, die Adolf Wagner
sozusagen erst geschaffen hat. In doppeltem Sinne: einmal dadurch, daß er
überhanpt Prinzipien und Leitgedanken für die Steuerlehre aufstellte. Seine
bekannten Prinzipien der Gerechtigkeit sind bis heute die Richtschnur in der
Beurteilung der Finanzpolitik geblieben. Andererseits durch ein Durcharbeiten
der gesamten finanzpolitischen Materie. Hier hat Wagner Außerordentliches
geleistet und ist ein’Kenner wie kein zweiter auf diesem Gebiete gewesen.
Die Formen der direkten wie der indirekten Besteuerung in den verschiedenen
Staaten hat er empirisch durchforscht, hat die Steuergesetze aller Herren
Länder durchgearbeitet, sie »ystematisch dargestellt, klassifiziert und unter
einheitlichem Gesichtspunkte geordnet. Hierbei hat er vielfach auch historisch
geforscht und die Wissenschaft außerordentlich bereichert. Dabei blieb es aber
ein Leitgedanke, daß die Steuer auch soziale Aufgaben zu erfüllen hätte, daß
sie für eine gerechte Verteilung des Einkommens an ihrem Teile sorgen müßte.
Die jüngere Generation ist auf diesem Gebiete nicht durchgängig dem Meister
gefolgt. Sie will weit mehr versuchen, die wirtschaftlichen Wirkungen auf
den Gesamtprozeß der Volkwirtschaft zu durchforschen. Aber wenn überhaupt
aus dem unendlich zersplitterten Material eine Wissenschaft geworden ist,
wenn der Zusammenhang zwischen Finanzen und Wirtschaftspolitik von neuem
gegründet ist, so wird das in erster Linie Adolf Wagner verdankt, dessen
Spuren hier für Historiker und Nationalökonomen bleibende sein werden.
Von den Arbeiten des Vereins für Sozialpolitik hat sich Wagner mehr
zurückgehalten. Sein Standpunkt war von vornherein vielfach entschiedener
und staatssozialistischer als die Mehrzahl der dort vertretenen Anschauungen.
Aber er hat auch dort nicht gefehlt. In dem evangelisch sozialen Kongreß,
den er im Verein mit Adolf Stöcker ins Leben rief, hat er sich dann ein
Organ geschaffen, das er oft zum Resonanzboden seiner Anschauung machte.
Auch Wagner war ein universal gebildeter Geist, dessen Interessenkreis außer-
‚ordentlich weit ging. Das zeigt vor allem seine Grundlegung. Aber sein Geist
war doch mehr einheitlich gerichtet: mehr eine klassische Natur, wenn wir der
Einteilung Wilhelm Ostwalds folgen wollen, als der Romantiker Gustav Schmoller.
Eine eigene Schule hat. er nicht gebildet, soviele Schüler anch zu seinen
Füßen gesessen haben, und so sehr er sie auch beeinflußt hat. Zum Schule-
bilden war er zu kritisch, zu aggressiv, auch eignete sich die Art seines Forschens
weniger für Seminararbeiten und Dissertationen als die historischen und be-
schreibenden Schilderungen. Trotzdem ist seine Wirkung auf die Mitwelt groß
gewesen. Er konnte trotz aller Angriffe und Enttäuschungen befriedigt auf
sem Lebenswerk schauen. Er hat in sehr vielen entscheidenden Punkten recht
behalten. Die Schutzzollpolitik, die Zwangsversicherung, die Arbeiterschutz-
gesetzgebung, die zunehmende Staatstätigkeit sind Zeugnisse dafür. Ja die
ganze Art der Kriegswirtschaft ist ganz ein Kind seines Geistes gewesen.
Die Wissenschaft aber wird die Arbeiten über die Bankgesetze stets zu ihren
klassischen Werken rechnen, wird die Grundlegung und die theoretische Sozial-
ökonomie, vor allem aber die Finanzwissenschaft zu den hervorragendsten
Leistungen deutscher Gelehrtenarbeit zählen. Sie wird in ihnen den markanten
438 Nachrichten und Notizen
Ausdruck eines ganzen Zeitalters uud die grundsätzliche Stellungnahme zu
einer großen Ideenrichtung erblicken.
Schmoller und Wagner gehören zu den Großen im Geiste, zu den führen-
den Persönlichkeiten im vorrevolutionären Deutschland.
Franz Eulenbure.
Albert Hauck.
Am 7. April 1918 verschied nach kurzer Krankheit in seinem Heim in
Leipzig-Gohlis Albert Hauck. Er entstammte einer alten Familie von Beamten
und Juristen, die im hohenzollernschen Franken wirkten, vornehmlich in Ans-
bach. Zu Wassertrüdingen ist er am 9. Dezember 1845 als Sohn eines Rechts-
anwalts geboren. In Ansbach besuchte er das Gymnasium, in Erlangen und
zwischendurch in Berlin studierte er 1864/68 Theologie und — Geschichte bei
Ranke. Eine Zeitlang war er in der geistlichen Seelsorge tätig, hat er doch
die Wirksamkeit des protestantischen Pfarrers besonders hoch eingeschätzt
und noch in späteren Lebensjahren eine stille Sehnsucht dem Streben seiner
Jugend zugewendet. 1878 ward er als außerordentlicher Professor nach Er-
langen berufen, vier Jahre später mit dem Ordinariat für Kirchengeschichte
und Enzyklopädie der Theologie ausgestattet, 1889 nach Leipzig berufen.
Leipzig blieb er treu. |
Nach der einen Seite besaß Hauck offenbar ein starkes Bedürfnis, un-
mittelbar und rein persönlich zu wirken, er hat als Prediger und Seelsorger,
als theologischer und historischer Lehrer manch tiefen Einfluß auszuüben ver-
mocht, aber nach der anderen Seite mußte der breite sichtbare Erfolg auf
diesem Gebiet ausbleiben. Denn nicht nur das dünne Organ stand dem ent-
gegen, sondern eine Zurückhaltung und eine heimliche Scheu, sich vor den
anderen zu erschließen und in den eigenen Quell an Gedanken und Gefühlen
hineinblicken zu lassen. Eine Persönlichkeit von Schlichtheit und Einfachheit,
festgefügt in ihrer durchsichtigen Lauterkeit des innersten Wesens, wohl-
wollend, ja gütig, aber trotzdem nicht leicht zugänglich, für den Fremden fast
unnahbar — so zeigte er eine eigentümliche Verschlossenheit, die nicht auf
den Mangel an Liebe zum Nächsten, sondern auf einer gewissen Keuschheit
der Seele beruht, die das eigene Innenleben streng verhüllt und das leichte
Geben von Person zu Person verhindert. Haucks wahres Gebiet, wo sich der
ganze Reichtum seines Innern entfalten konnte, war daher die Studierstube,
sein eigentlichstes Mittel, mächtig zu wirken, war das geschriebene Wort.
Hauck war durch und durch Gelehrter, in allererster Linie Historiker. Wohl
hat ihn innerste Neigung zur Theologie geführt, und wohl fühlte er sich stets
als Theologe. Er stand auf positivem Boden. Er wollte als echter „Erlanger“
gelten, er hat diese Richtung nie verleugnet, er hat sie als Grundlage seines
Lebens festgehalten. Aber obschon er ein festes Bekennen und eine tiner-
schütterliche Einordnung in das Kirchentum, eine unwandelbare Unterordnung
unter das ein für allemal feststehende Dogma begehrte, so blieb doch bei ihm
stets der in den reformatorischen Ideen schlammernde Subjektivismus und der
Freiheitsgedanke wirksam. Sein Geist stand so vollständig unter dem Bann
der Entwicklung, daß seine Geschichtsauffassung nie oder fast nie eine be-
stimmte konfessionelle Bindung zeigt. Er war und blieb in seiner geschicht-
lichen Forschung frei.
Nachrichten und Notizen 439
Zwei Werke bilden sein großes wissenschaftliches Vermächtnis, die „Real-
enzyklopädie der theologischen Wissenschaften“, an deren 2. Auflage er zuerst
als Mitherausgeber wirkte, deren 3. Auflage er allein leitete und die er dabei
stark in ihrer wissenschaftlichen Richtung beeinflußte, und die „Kirchen-
geschichte Deutschlands“. Durch sie ist er zur vollen Höhe des produktiven
Gelehrten, zur Meisterschaft als Geschichtsforscher und Geschichtsdarsteller
emporgestiegen. Ihr hat er sein arbeitsreiches Leben bis ans Ende gewidmet.
Ihr galten zumeist die Sonderabhandlungen, die er im Laufe der Jahre ver-
öffentlichte. Leider ist auch dieses Monumentalwerk, von dem fünf Bände er-
schienen sind, ein Torso geblieben. Das Manuskript der zweiten Hälfte des
5. Bandes wird von pietätvoller Schülerhand für die Veröffentlichung vorbe-
reitet, aber ein 6. Band, der das Mittelalter abschließen sollte, bleibt unge-
schrieben.
Zwei Vorzüge der Hauckschen Darstellung wurden seit dem Erscheinen
des 1. Bandes mit Recht als bedeutsam empfunden: die Schilderungen der Per-
sönlichkeiten und die Schilderungen der allgemeinen, vielfach das Volk selbst
ergreifenden Zeitströmungen. In seiner ungemein schlichten, äußeren Glanz
und Schwung verschmähenden, knappen, rein sachlichen, dabei von allge-
meinen Gedanken durchleuchteten und eigentümlich sentenzreichen Sprache
entwirft Hauck Charakterbilder der einzelnen Persönlichkeiten, besonders der
Kaiser und Päpste, Charakterbilder von packender Lebendigkeit, durchaus
eigenartig und immer fesselnd, obschon in ihrer mitunter überraschenden Neu-
heit nicht immer schlechthin überzeugend. Und die Bilder, die er von der
Entwicklung der Religiosität und Sittlichkeit, von kirchlichen Ideen, von der
theologischen Gedankenwelt bietet, zeichnen sich durch eine bisber ungeahnte
Feinheit und Tiefe aus, sie sind vielleicht die ersten wissenschaftlich begrün-
deten Darstellungen dieser Art auf dem Gebiet des Mittelalters und als grund-
legende Beiträge zur Entwicklung der deutschen Volkspsyche anzusehen.
Überall greift Hauck weit über das eigentlich Kirchliche hinaus und be-
rührt nach allen Seiten hin die Geschichte der politischen Entwicklung, der
gesellschaftlichen Organisationen mannigfacher Art, der materiellen und be-
sonders der geistigen Kultur überhaupt. Wahrlich, der theologische Verfasser
der Kirchengeschichte hat sich als ein „Doctor philosophiae“ und als ein
„Doctor juris utriusque“ bewährt: ihm kamen diese Ehrentitel mit vollem
Recht zu. i |
Haucks Kirchengeschichte ist ein Werk von bleibendem Wert. Es gehört
zu den klassischen Geschichtswerken unserer Literatur. Hauck ist nicht Bahn-
brecher, er ist Wahrer nnd Vollender. Er will nicht neue Methoden der
Forschung anwenden, sondern nur die bewährten handhaben. Er blendete
nicht, er verkündete seine Ansichten nicht als erstaunliche Neuheit. Aber er
verbreitete neues Licht und neue Wärme. Er wollte nur die Wege Rankes
wandeln, seines Berliner Lehrers, den er unbegrenzt verehrte, den er als den
größten Mann zu bezeichnen pflegte, der ihm im Leben begegnet sei. Sein
höchstes Ziel wer, ein Werk im Sinne Rankes zu schreiben: über seiner
Kirchengeschichte schwebt in der Tat Rankes abgeklärter historischer Geist.
Aber er geht über Ranke hinaus.
In einem Zeitalter, da die Geschichtswissenschaft alte Richtungen zu ver-
werfen strebte, da Neuerer auf neuen Bahnen in Unrast einherjagten, ihren
440 Nachrichten und Notizen
eigenen Ruhm verkündigten, das Alte vielfach entstellten und schmähten, ging
Hauck, unbekümmert um den Lärm, ruhig seinen Weg weiter: forschte und
schrieb. Er erhob nie den Anspruch, ein Neuerer zu sein, er ging überhaupt
nicht darauf aus, Neues zu bieten, aber er entdeckte auf seinem stillen Forscher-
weg viel, sehr viel des Neuen. Und er faßte die Aufgabe der Geschichts-
schreibung in einer Weite und Tiefe, die das Herkömmliche hinter sich ließ.
Er nahm nie teil an den stürmischen Rufen nach einer allgemeinen Reform
der Geschichtswissenschaft, nach einem Hinausgehen über Personen- und poli-
tische Geschichte, nach einem Zusammenfassen zur allgemeinen Kulturgeschichte,
er stand scheinbar ganz abseits, ein Vertreter des Alten. Und doch hat er
einen entscheidenden Schritt nach vorwärts getan. Er hat das Widerspiel
individueller und kollektiver Kräfte in der historischen Eutwicklung, er hat
die Einheit und den Zusammenhang der mannigfachen historischen Bildungen
zu erfassen gesucht, er hat von der Geschichte der Kirche aus, die ja im Mittel-
alter den Mittelpunkt des geschichtlichen Lebens überhaupt bildete, tiefsinnige
Kulturgeschichte im wahren Sinne geschrieben und das erfolgter getan, was
manche bewußte Reformer nicht zu erreichen vermochten.
Der stille Gelehrte, der nie nach dem Erfolg fragte, hat Unvergängliches
geschaffen. Ein Mann von großer Schlichtheit und zugleich von schlichter
Größe.
(Aus meinem Nekrolog in den Berichten über die Verhandlungen der Sächsischen
Gesellschaft der Wissenschaften. Philol.-histor. Klasse Bd. 70 Heft 7. 1898. S. 17—80.)
Gerhard Seeliger.
Preisaufgabe der Jablonowski- Gesellschaft.
Bede und Herrschaftsgewalt. Der noch immer strittige Ursprung der
Bede soll erforscht und die politische Macht, die sie zuerst angewandt hat,
erkannt werden. Dabei ist die irrige Fragestellung zu vermeiden, ob die Bede
von der Grundherrschaft (privatrechtlichen Macht) oder von der Landesherr-
schaft (öffentlich- rechtlichen Macht) ausgegangen sei. Es sind vielmehr die
verschiedenen, von der neueren Forschung in ihrer schärferen Sonderung wahr-
genommenen obrigkeitlichen Gewalten zu berücksichtigen: Grundherrschaft.
Gemeinde, Bannherrschaft, Vogtei, Zentherrschaft, Grafschaft usw.; sie sind
in ihrer allgemein historischen und rechtlichen Eigentümlichkeit zu erfassen
und in ihren Beziehungen zum Bederecht zu prüfen. Wird auch nicht eine
volle Geschichte der einzelnen obrigkeitlichen Gewalten verlangt, so ist gleich-
wohl die wissenschaftliche Klarlegung der Institute von der späteren frän-
kischen Periode an bis ins spätere Mittelalter hinein unerläßlich. Arbeiten
sind in üblicher Art einzusenden bis 31. Oktober 1922 an den Sekretär der
Gesellschaft Herrn Geheimrat Kirchner in Leipzig. Preis 1500 Mark.
441
Über Grundlagen und Aufbau
der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“
Jacob Burckhardts.
Von .
Ernst Grohne.
I.
Die „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ hat Burckhardt in
den Jahren 1868—1871 seinen Baseler Schülern unter dem wenig
zutreffenden Titel „Über das Studium der Geschichte“ in einem
Zyklus von Vorträgen verkündet. Der obige Titel wurde erst
nach dem Tode Burckhardts den 1905 gesammelten und er-
schienenen Vorträgen von dem Herausgeber J. Oeri beigelegt.
Mit dem Ausdruck „Betrachtungen“, dessen Gebrauch sich
durch das ganze Buch zieht, wird ohne Scheu auf den philoso-
phischen Gehalt der Vorträge hingedeutet. Wiewohl wir begründete
Ursache haben, anzunehmen, daß Burckhardt diesen philosophischen
Titel nicht ganz gebilligt haben würde, dürfen wir doch dem
Herausgeber nicht Mangel an Takt gegen die Intentionen des
Verstorbenen vorwerfen. In den W. B.* ist tatsächlich das philo-
sophische Resumé von Burckhardts bis dahin etwa drei Dezennien
umspannenden Studiums der Kulturgeschichte enthalten.
Und doch weist es der Historiker Burckhardt weit von sich
ab, in diesen Vorträgen sein geschichtsphilosophisches Bekenntnis
niedergelegt zu haben. Er sagt (W. B. 2): „Wir verzichten auf
alles Systematische; wir machen keinen Anspruch auf weltge-
schichtliche Ideen .. wir geben vor allem keine Geschichts-
philosophie.“ Und dann die Begründung: „Diese ist ein Zentaur,
eine Contradictio in adjecto; denn Geschichte; d. h. koordinieren
ı W. B. = Weltgeschichtliche Betrachtungen. Weitere Abkürzungen:
Gr. K. = Griechische Kulturgeschichte. W. a. W. u. V. = Welt als Wille und
Vorstellung. .
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4. 30
442 Ernst Grohne
ist Nichtphilosophie, und Philosophie, d. h. Subordinieren ist Nicht-
geschichte. Die Philosophie aber“, so fährt er nachher fort,
„steht hoch über der Geschichte.“ Diese impulsive Abfertigung
kommt mit ihrem abwehrenden Teil ganz aus dem Herzen Burck-
hardts, aber nicht ebenso mit ihrem begründenden Teil. Der
Philosoph, der ihm hier die Hand geführt hat, ist Schopenhauer.
In dessen Hauptwerk „Welt als Wille und Vorstellung“ finden
wir die Quelle von Burckhardts geschichtsphilosophischem Skep-
tizismus. Es heißt da (Bd. II 516): „Der Geschichte fehlt der
Grundcharakter der Wissenschaft, die Subordination des Gewußten,
statt dessen sie bloße Koordination desselben aufzuweisen hat.
Daher gibt es kein System der Geschichte wie doch jeder anderen
Wissenschaft.“ À
Über die Bestreitbarkeit der Ziele einer spekulativen Ge-
schichtsphilosophie hat Schopenhauer Burckhardt jedenfalls die
Augen geöffnet. Gerade als Burckhardt die Weltgeschichte be-
trachtete, scheint er sich viel mit Schopenhauerschen Ideen be-
schäftigt zu haben. Nietzsche schreibt 1870 an Gersdorf, als
er Burckhardts Rede über historische Größe gehört hatte: „Dieser
ältere, höchst eigenartige Mann ist zwar nicht zu Verfälschungen,
aber zu Verschweigungen der Wahrheit geneigt . . . in vertrauten
Spaziergängen nennt er Schopenhauer unseren Propheten!“ .
Hegels (W.B. 3) kurz skizzierte Theorien der Geschichts-
philosophie fertigt Burckhardt mit den für ihn selbst überaus
bezeichnenden Worten ab: „Wir sind nicht eingeweiht in die
Zwecke der ewigen Weisheit und kennen sie nicht.“ In. dieser
energischen Ablehnung Hegels ist Burckhardt ebenfalls gewiß
von dem entschiedensten Antihegelianer Schopenhauer bestärkt
worden. Ob im übrigen mehr von einer Anregung oder Beein-
flussung seitens des großen Pessimisten zu reden ist, davon wird
später ausführlich zu handeln sein.
Vor allem aber will Burckhardt die Weltgeschichte nicht in
ein teleologisches System gebracht wissen. Erscheint ihm schon
die Lehre von der Hegelschen Perfektibilität als unstimmig, so
rufen die chronologisch angeordneten Geschichtsphilosophien, die
„einen Weltplan zu verfolgen prätendieren“ (W.B. 3) noch größeren
Widerspruch bei ihm hervor. Er geht allein vom „duldenden,
strebenden und handelnden Menschen aus, wie er ist, immer war
.—
1 Bernonlli, K. A., Franz Overbeck und Friedrich Nietzsche. 1910. 147.
Grundlagen der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ Jacob Burckhardts. 443
und immer sein wird“. Nicht das „Vergangene als Gegensatz
und Vorstufe zu uns als Entwickelten“ will er betrachten, sondern
„das sich Wiederholende, Konstante, Typische als ein in uns
Anklingendes und Verständliches“. Auch zu diesem Gedanken-
gang finden wir bei Schopenhauer eine Parallelstelle: „Die wahre
Philösophie der Geschichte soll das Identische in allen Vor-
gängen .. . überall dieselbe Menschheit erblicken. Eadem sed
aliter“ (W. A. W. u. V. II. 521).
Burckhardt will in das Ewig menschliche hineindringen mit
all den Gefühlen seines eigenen Menschentums. Er will den
Menschen abschildern und dann vor das Bild treten, nicht um
darüber zu reflektieren, sondern nur um zu sagen: Ecce homo!
Es ist dieses großartige Suchen nach Objektivität, diese be-
trachtende Ruhe, die, wiewohl sie tausend Probleme anschlägt,
sich nie die Autorität eines Lösenwollens anmaßt, und die oft
als kühl und parteilos verkannt wird. Genau so wie bei Burck-
hardts großem Berliner Geschichtslehrer Ranke, den der Welt-
plan Fichtes zum Widerspruch reizte, und der ebenso wie Schopen-
hauer die Geschichtsphilosophie Hegels willkürlich und gewaltsam
fand! und in dem nur „eine wirkliche Neigung zu dem Geschlecht
der vielgestaltigen Geschöpfe‘ den Historiker geweckt hatte, zu
diesem Geschlechte, „aus dem wir sind, zu diesem Wesen, das
immer das alte und immer wiederum ein anderes ist, das so gut
und so bös, so edelgeistig und so tierisch, so gebildet und so roh,
so sehr auf das Ewige gerichtet und dem Augenblick unterworfen,
das glücklich und armselig mit wenigem befriedigt und voll Be-
gier nach allem ist“. So mag dieser aller Spekulation gegenüber
äußerlich so spröde Historiker, bei dem nur in einzelnen Vor-
worten warmherzige Begeisterung und Parteinahme für Moral
und Religion die Eisrinde gemessener Objektivität durchschmolz,
dem damaligen Studenten Burckhardt, der zwei wissenschaftliche
Arbeiten in seinem historischen Seminar anfertigte, manches von
seiner großzügigen Wahrheitsforschung übertragen haben, soweit
dies bei der schon vorgebildeten Originalität seines Schülers
möglich war. Trotz aller Hochschätzung hat dieser aber Ranke
nie als seinen eigentlichen Lehrer betrachtet. Dagegen sind von
Rankes Ideenlehre manche fruchtbaren Keime in Burckhardts
ı Lorenz, O., Die Geschichtswissenschaft in ihren Hauptrichtungen und
Aufgaben. 2. Teil. Leop. Ranke usw. 1891. S. 53. Ferner: Fester, Rousseau
und die deutsche Geschichtsphilosophie. 1890. S. 308.
30 *
444 Ernst Grohne
historische Grübeleien gefallen. Zwar einem Walten Gottes, wie
es der junge Ranke in der Geschichte mit Enthusiasmus suchte!
und im Alter mit Vorsicht hinter dem Vorhang leitender Ideen
sah, hat Burckhardt nie ein offenes Ohr geliehen. Als Historiker
nahm er den Namen Gottes nie in den Mund. Auch hielt er
alles Religiöse für eine intime Seelenangelegenheit, über die man
kaum dem besten Freunde Rechenschaft ablegt, geschweige denn
auf dem dröhnenden Forum der Geschichte. Nur ein pessimisti-
sches Wort Rankes, das dieser 1827 in jugendlicher Emphase
an Ritter schrieb und das er später in dieser Schärfe nicht hätte
gelten lassen, hätte wohl, wenn es ihm bekannt gewesen wäre,
ähnliche Stimmungen in seiner Seele ausgelöst: „Wer die Wahr-
heit des Weltzusammenhanges, Gottes und der Welt mit eigener
Wahrhaftigkeit sucht, wird immer verzweifeln müssen, aber ge-
rade in der Verzweiflung liegt der Beruf?“. Vor der eigentlichen
Verzweiflung hat allerdings Burckhardt immer das tiefe Lebens-
gefühl geschützt, das ihm die Befriedigung seiner großen künst-
lerischen Empfindungskraft gewährte.
Offenbar erinnern an Rankes Ideenlehre Burckhardts Gedanken
in der Einleitung der W.B.6, daß erstlich alles Geistige eine
geschichtliche Seite, wie zweitens alles Geschehen eine geistige
Seite habe, von welcher aus es an der Unvergänglichkeit teil-
nehme. „Denn der Geist hat Wandelbarkeit, aber nicht Ver-
gänglichkeit.“ Der entsprechende Gedanke bei Schopenhauer
lautet (W. a. W. u. V. II. 520): „Alles Werden und Entstehen ist
nur scheinbar, die Ideen allein bleibend.“ Ferner was Burckhardt
als das „grobe durchgehende Hauptphänomen“ bezeichnet, daß
„eine geschichtliche Macht von höchster momentaner Berechtigung“
entsteht, weist ziemlich deutlich auf Rankes leitende Ideen hin,
die „herrschende Tendenzen in jedem Jahrhundert sind“ (Lorenz
a. a. O. 56). „Jede Epoche“, so sagt dieser an anderer Stelle, „hat
ihre besondere Tendenz, ihr eigenes Ideal“ (Lorenz a. a. O. 60°),
ı Ranke schreibt als junger Gymnasiallehrer an seinen Bruder Heinrich:
„Denn in aller Geschichte wohnt, lebet Gott, ist Gott zu erkennen. Jede Tat
zeuget von ihm, jeder Augenblick predigt seinen Namen, am meisten der Zu-
sammenhang der großen Geschichte.‘
ı Fester, R., Humboldts und Rankes Ideenlehre. Deutsche Zeitschrift f.
Geschichtswissenschaft. Bd. VI, S. 270.
s Später (W. B. 175) bezieht sich Burckhardt ganz deutlich auf die histo-
rischen Ideen im Rankeschen Sinn, so z. B. beim Bauernkrieg.
Grundlagen der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ Jacob Burckhardts. 445
Rankes historisch-philosophischer Forschungstrieb versagt sich
jede spekulative Verknüpfung der einzelnen Fakta, ohne den na-
türlichen pragmatischen Fluß der Dinge zu unterbrechen. Auch
Burckhardt will dem „ganzen Wesen“ der Geschichte nur „be-:
schauend gegenübertreten‘‘ (W. B. 7).
Auf dies beschauende Bewußtsein zu verzichten, heiĝt ihm
das weltgeschichtliche Bewußtsein verengern; er nennt es bar-
barisch und „rassenhaft unfrei“. Unter letzterem Ausdruck ver-
steht er ein Sichbegnügen mit der bloßen Stammesgeschichte.
In der Einleitung zur griechischen Kulturgeschichte sagt er mit
starker Betonung: „Es ist die spezifische Pflicht des Gebildeten,
das Bild von der Kontinuität der Weltentwicklung in sich so
vollständig zu ergänzen als möglich!.“ Die Auffassung Burck-
hardts von dem Geist als der „Kraft, jedes Zeitliche ideal auf-
zufassen“ (W. B. 8), d. h. als die Befähigung, hinter allem Ver-
gänglichen die ewigen Ideen finden zu können, deckt sich viel-
leicht am deutlichsten mit Rankes historischer Ideenlehre. Dessen
Ideal der Geschichtsforschung bestand darin, sich so weit in die
geschichtlichen Vorgänge hineinzuarbeiten, bis er die geistigen
Elemente hinter den brutalen Tatsachen erkannte (Lorenz a. a. O. 55).
Im übrigen erreicht der Geist an sich den relativ reinsten Grad
von Absolutheit bei Burckhardt. Doch ist dieser weit davon
entfernt, ihn wie Hegel zu objektivieren; er läßt den Geist in
die vergängliche Form der „verschiedenen Erdenzeiten“ (W. B. 8)
hinein- und wieder herausfahren. Das bewußte Sicherinnern an
dieses Durchleben des Geistes erscheint ihm wesentlich als Kern
der Geschichte. Sehr bemerkenswert ist, daß Burckhardt unter
das zeitlich Bedingte alles Wahre und Gute einbezieht, sogar
das menschliche Gewissen, während ihm sein starkklopfendes
Künstlerherz die Erhabenheit des Schönen über alle Zeiten wie
einen sehnsüchtigen Traum vorspiegelt (W. B. 9),
Die ideale Notwendigkeit der Geschichte als einzigen Weg
zur Erkenntnis der Welt und Menschheit gibt selbst der schärfste
Antihistoriker Schopenhauer zu. Er sagt (W. a. W. u. V. II. 522):
„Was die Vernunft dem Individuo, das ist die Geschichte dem
menschlichen Geschlecht. Geschichte ist vernünftiges Selbst-
dewußtsein.“ Um wieviel mehr werden wir da die ideale Not-
—
ı Die hierher gehörige Parallelstelle bei Schopenhauer heißt (W.a.W.u.V.
II, 522): „Ein Volk, das seine Geschichte nicht kennt .. versteht sich und
seine Gegenwart nicht.‘ Ä
446 Ernst Grohne
Wendigkeit der Geschichte bei Burckhardt betont finden müssen.
Ihm ist die historische „Contemplation“ nicht nur ein Recht und
eine Pflicht, sondern zugleich ein hohes Bedürfnis (W. B. 9). Sie
führt nach ihm über die „allgemeine Gebundenheit“ hinaus in die
Freiheit des Denkens. Um diesen hohen Dienst leisten zu können,
muß der Geschichte aber ein großer, weitschauender Zug eigen
sein. Den Rankeschen Gedanken „alle Geschichte ist Welt-
geschichte“ übernimmt Burckhardt als Forderung; von „unserer
eigenen Zeit“ soll sich die geschichtliche Betrachtung möglichst
ablösen und sich auch nicht als Heimatsgeschichte unter die
Maske des Patriotismus verstecken (W. B. 10).
Bis hierher haben wir etwa die Gedanken geprüft, die Burck-
hardt als Einleitung den W. B. programmatisch vorausgeschickt
hat. Zugleich versuchten wir die Fäden bloßzulegen, die Burck-
hardts geschichtsphilosophische Grundstimmung mit Schopenhauer
und Ranke verbinden.
Hier seien nur noch kurz die Ideen des Geschichtsphilosophen
umrissen, den Burckhardt als einzigen für wertgehalten hat, ihn
als ständigen Gedankenfreund und Berater durch das ganze Buch
zu begleiten, hier ihn zu fruchtbringendem Widerspruch reizend,
dort ihm den stofflichen Horizont erweiternd. Es ist Ferdinand
v. Lasaulx mit seinem Buch ‚Neuer Versuch einer alten, auf die
Wahrheit der Tatsachen gegründeten Philosophie der Geschichte“,
1854. Diese dünne Schrift ist kaum mehr als ein Abriß, aber
der Verfasser hat darin mit Enthusiasmus und staunenswerter
Belesenheit in der damaligen bekannten antiken, persischen und
indischen Literatur viel geschichtsphilosophische Weisheit zu-
sammengetragen. Er selbst ist pantheistischer Mystiker. „Jedes
Leben“, so sagt er S. 6, „ist das Unendliche im Endlichen, das
Ganze im einzelnen, das Einige im Mannigfaltigen. Das Eine
spiegelt sich in Allem.“ Und ferner S. 125: „Jeder Mensch ist
ein pantheistisches Wesen und ist der Möglichkeit nach alle
Menschen“ (S. 120). In allen Dingen wittert er gewisse „tief-
verborgene Geheimnisse, die jeder nur in seinem eigenen Herzen
einsehen kann.“ Sodann steht „der menschliche Geist auch im
gegenwärtigen Leben im Verkehr mit allen immateriellen Naturen
der Geisterwelt“ (S. 9). Er erkennt eine Voraussehung an. „Das
Schicksal der Menschheit ist durch ewige, feste Gesetze bestimmt“
(S. 9). Sehr imponiert ihm Schellings emphatischer Satz: „Die
Geschichte, dieses ewige Gedicht des göttlichen Verstandes!“
Grundlagen der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ Jacob Burckhardts. 147
An Hegels Panlogismus, d. h. die Annahme, daß alles Wirkliche
vernünftig ist, erinnert Lasaulx’ Voraussetzung, daß ein objek-
tiver Verstand in allen Dingen ist. Dann gleitet er ins Religiöse
über und behauptet (S. 17), daß es über unserem Geiste einen
höheren und über unserem subjektiven menschlichen Willen einen
objektiven göttlichen Willen gibt, und daß wir diesem göttlichen
Geiste ewig urverwandt, aber zeitlich entfremdet sind, womit er
auf die christlichen Gedanken von der Erbsünde und Erlösung
anspielt. Von Bacon übernimmt er ferner die Idee, daß die
Menschheit einem großen Organismus mit Kindheit, Mannesalter
und Greisenalter gleiche. Die Völker haben Lebensdauer, die er
unternimmt zeitlich abzuschätzen. Sie sterben ab, wenn sie sich
erschöpft haben (S.138). Lasaulx’ Weltanschauung gipfelt in dem
an Schopenhauer erinnernden okkultistischen Satz: „Die Erde ist
ein ungeheurer Altar, auf dem alles Lebende geopfert werden muß
bis zur Vollendung der Dinge, bis zum Tode des Todes“ (S. 165).
Seltsam ist es, wie Burckhardt gerade auf diesen so dunkel
spekulierenden Philosophen, der das Wesen des Menschen und
das der Menschheit in einen derartig mystischen Parallelismus
setzt, so oft Bezug nehmen konnte, zwar nur selten sich auf ihn
stützend, sondern meist nur die Meinungen jenes zitierend als
beachtenswerte Hypothesen. Aber dies Tastende in Lasaulx’
Philosophie, das die tiefsten Lebensgeheimnisse lieber durchfühlen
als Uurchdenken möchte, dies ehrliche Erschauern vor der Größe
der Aufgabe, das eine Lösung lieber nur ahnen als geben möchte
und Lösungsversuche meist in ein mystisches Gewand kleidet,
war ihm sicher tausendmal sympathischer als die rigorose Syste-
matisierung Hegels. Auch die religionsphilosophische Mystik
Lasaulx’ hat ihn sicher, so frei er sich auch davon hielt, nicht
abgestoßen, wie ihm ja auch die katholische Kirche mit ihrem
Reichtum an künstlerischen Symbolen innerlich lieber war als
z. B. der kühle und abstrakte Calvinismus. Von den übrigen
(etwa) 25 Autoren, auf die Burckhardt Bezug nimmt, sind Renan
und Buckle erwähnenswert. Von Renan wird besser in der an-
schließenden historiographischen Würdigung Burckhardts zu reden
sein. Buckle, dessen „Geschichte der Zivilisation in England“
er mehrfach zitiert (S. 65, 92, 259), bespricht er mit einem An-
fluge von Spott (so S. 259), obwohl er in einer sehr grundlegenden
Ansicht, nämlich der Ablehnung des moralischen Fortschritts
mit ihm übereinstimmt.
448 Ernst Grohne
II.
Von der modernen historiographischen Forschung wird Burck-
hardt in die Richtung Renans gewiesen !. Jedenfalls hegte Burck-
hardt Sympathien für diesen freigeistigen, impulsiven und sen-
sitivistischen Franzosen. Dieser gehört auch zu den spärlichen
Autoren, die Burckhardt in den W. B. gelegentlich zitiert. Renans
historische Behandlungsweise wird als Dilettantismus bezeichnet
(ein hier nur durch seinen französischen Ursprung berechtigter
Ausdruck); d. h. der Forschungstrieb wird von einer gewissen
ästhetischen Freude an den Dingen geleitet; die einzelnen großen
Handlungen in der Geschichte werden als dramatisch, der breite
Fluß der Geschehnisse als episch und die Gefühlsstimmungen
großer Individuen als dramatisch und lyrisch empfunden und
künstlerisch nacherlebt. So mag es kommen, daß bei dem Vor-
wiegen von Gefühlsassoziationen die sachliche Kritik zu leiden
hat. Die überfeine Reaktionsfähigkeit des Geistes bei Renan
sowie bei Burckhardt hat.jedoch den Quellen viele bislang nicht
gehörte Stimmen abzulauschen vermocht. Daß die geistige Arbeit
und somit auch das Geschichtsstudium nur Genuß sein solle, da-
gegen wehrt sich Burckhardt in dem zweiten Teil der Einleitung
zu den W.B., betitelt: „Die Befähigung des 19. Jahrhunderts
für das historische Studium.“ „Nicht bloß Genuß“, sagt er S. 17
und drückt damit doch aus, daß ihm der begeisterte Geschichts-
forscher schließlich noch lieber ist als der gelassene und sachliche.
Auch dem Dilettantismus versucht er ohne Scheu sein Recht zu
geben. „Irgendwo“, so rät er, „soll man Spezialist sein und noch
an möglichst vielen anderen Stellen Dilettant auf eigene Rech-
nung“ (S. 22). Das Studium der originalen Quellen im Urtext
empfiehlt Burckhardt auf das Nachdrücklichste. „Man muß suchen
und finden wollen“ (S. 20), oder mit anderen Worten: man muß
ahnen können, ob und welch eine bedeutende Idee sich hinter
dem Vorhang der Überlieferung verbirgt; bezeichnend für Burck-
hardts Sensitivismus, der die schlummernde Wahrheit lieber mit
leisen Sohlen beschleichen als mit lautem Schürfen aus dem
Dunkel exhumieren möchte.
Burckhardt hat die analytische Geschichtsschreibung selb-
ständig weitergebildet und in seinen Werken unerreichte Vor-
bilder dazu gegeben. In der Geschichtsforschung sah er eine
1 Fueter, Geschichte der neueren Historiographie. 1911. S. 598.
Grundlagen der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ Jacob Burckhardts. 449.
Dienerin der Geschichtsschreibung und beseelte so das Kombi-
nieren deduktiv gefundener Tatsachen durch den Geist der
Intuition“.
Über den praktischen Zweck der Geschichte hält Burckhardt
seine Meinung zurück. Energisch weist er es nur ab, aus dem
Verlauf der Geschichte auf Zukünftiges schließen zu können.
Burckhardts Hauptwerke sind Kulturgeschichten; es sind groß-
flächige Zeitgemälde mit starker persönlicher Tongebung. Die
Konturen sind weich, aber die Farben leuchtend. „Die Kultur-
geschichte geht“, so sagt er in der Gr. K. Einl. S. 3, „auf das
Innere der vergangenen Menschheit zurück.“ Seine Darstellungen
entsprechen dem. Sie sind mehr als eine „Geisteslandkarte“,
von der er in den W. B. Seite 6 schwärmt; sie sind eigentlich
reliefartig, haben drei Dimensionen, d. h. sie gehen ebenso in die
Tiefe der Gefühlswelt wie in die Breite der Formen und Gescheh-
nisse, als in die Höhen des Geistes.
Die Zeiten, die Burckhardt sich gewählt hat, sind unge wöhn-
liche und gesteigerte Epochen, zuckende, fieberhafte Zeiten wie
im Zeitalter Konstantins, wo sich die Tore einer alten Welt-
ordnung ächzend schließen und die einer neuen zögernd auftun;
und dann die Renaissance mit ihrem schnellen und intensiven
Leben. ihrer monumentalen Skrupellosigkeit und genialen Schön-
heit; und zuletzt die Zeiten der Griechen, deren Polis er, der
kleinstaatliche Bürger, seine besondere elegische Liebe zuwandte,
mit doppeltem Verständnis für all das Enge und Beschränkende
kleiner Stadtkulturen und mit doppelter Sehnsucht nach den
ewigen Schönheiten jenes weltumspannenden Griechentums.
Auch ein sachliches Kriterium fühft Burckhardt an zur Be-
gründung seiner Neigung für Kulturgeschichte. Er sagt (Gr. K. 3):
„Die Kulturgeschichte hat primum gradum certitudinis, denn sie
lebt ewigenteils von dem, was Quellen und Denkmäler unabsicht-
lich und uneigennützig, ja unfreiwillig, unbewußt und andererseits
durch Erdichtungen verkünden, ganz abgesehen von dem, was
die absichtlich melden, verfechten und verherrlichen mögen, womit
sie wiederum der Kulturgeschichte lehrreich sind.“ Daher ist der
historische Blick Burckhardts anders als der vieler Geschichts-
schreiber — neben objektivem Wissensdurst liegt subjektiver
Schönheitsdurst darin; und daher auch sein besonderer geschichts-
1 Vgl. Gothein i. d. Preuß. Jahrb. 1897. S. 24.
450 Ernst Grohne
philosophischer Standpunkt, der von diesen Konstellationen seinen
Ausgang nimmt. Für Burckhardt ist die Welt der Circus maximus,
in dessen riesenhafter Runde sich das gewaltige Schauspiel: die
Menschheit und das Wirken und Gegenwirken der drei Potenzen
Staat, Religion und Kultur, vollzieht. Burckhardt verzichtet
dabei aufjede Regisseurrolle, er will nur philosophisch erstaunender
und künstlerisch erschauernder Zuschauer sein.
In der Einleitung zu den W.B. Seite 2 kündigt Burckhardt
an, daß er „Querschnitte“ durch die Geschichte geben wolle.
Darin ist wohl am eindeutigsten auf seine programmatische Auf-
fassung hingewiesen, wie er die weltgeschichtlichen Fakta vor
seinem betrachtenden Geiste zu ordnen gedenke. Er weist Seite 3
auf die „Gefahr der chronologisch angeordneten Geschichts-
philosophien‘ hin, die Längsdurchschnitte geben wollen, aber
meist aus der — im Hegelschen Sinne — philosophischen Ge-
schichte in die reflektierende zurückfallen.
Burckhardts Aufreihung und Behandlurigsweise des weltge-
schichtlichen Stoffes ist daher ganz andersartig wie bei seinen
Vorgängern. Sein Landsmann, Isaak Iselin, der damals gerade
vor 100 Jahren (1768) seine geschichtsphilosophischen Gedanken
„Über die Geschichte der Menschheit“ veröffentlichte und da-
mit einen frühen Versuch, unser vorliegendes Problem zu lösen,
lieferte, disponiert chronologisch mit Betonung des Kultur-
geschichtlichen: „Vom Stande der Natur, Vom Stande der Wild-
heit, Von den Anfängen des gesitteten Standes, Von den Fort-
gängen der Geselligkeit zu dem bürgerlichen Stand ... bey den
orientalischen Völkern usw.“ Ahnlich chronologisch geordnet,
allerdings von sehr reicheh spekulativen Betrachtungen umrahmt
und durchbrochen sind dann Herders Ideen zur Philosophie der
Geschichte der Menschheit (seit 1770). Nicht anders zerlegt
auch Hegel in seiner Philosophie der Geschichte den Stoff: „1. Die
orientalische Welt, 2. Die griechische Welt, 8. Die römische Welt,
4. Die germanische Welt.“ Nur seine umfangreiche Einleitung
entspricht in ihrer theoretisierenden Weise den W.B. Lasaulx
dagegen hat seine geschichtsphilosophische Vorstellung von der
Menschheit als Organismus nicht schematisch in seinem Buch
abgehandelt. Wenn er auch mit einer längeren Betrachtung über
„Verfall und Tod der Völker“ schließt, so hält sich die eigent-
liche Darstellung doch nicht an ein Schema des Werdens und
Vergehens gebunden, söndern geht von einer vergleichenden
Grundlagen der „Weltgeschichtlichen Betrachtungen“ Jacob Burckhardts. 451
Mythologie zu einer philosophischen Betrachtung der wichtigsten
Lebenserscheinungen, wobei je nach Gelegenheit der Grundgedanke
an Beispielen auseinandergesetzt wird. In diesem Sinne scheint
Burckhardt gewisse Anregungen von Lasaulx empfangen zu haben.
Aber in der konsequenten Durchführung seines unchronologischen
Querschnittssystems steht Burckhardt doch einzig da. |
Das triassische Grundthema „Von den drei Potenzen“ variiert
und verkompliziert sich im Abschnitt III „Von den sechs Be-
dingtheiten“, alle beziehentlichen Möglichkeiten erschöpfend. Ab-
schnitt IV „Die geschichtlichen Krisen“, zeigt die katastrophalen
Verdichtungen nach ihren ethischen und tragischen Seiten hin.
Die persönlichen Verdichtungen schildert Abschnitt V „Das In-
dividuam und das Allgemeine“. Und im letzten Abschnitt „Glück
und Unglück in der Weltgeschichte“, werden die eudämonistischen
und teleologischen Werturteile der zuschauenden Völker kritisiert.
Im ganzen betrachtet ruft der dispositionelle Aufbau der W.B.
den Eindruck einer Zusammengehörigkeit hervor. Man könnte
fast von einem architektonischen Zug reden, obwohl die beiden
letzten Abschnitte nicht zu dem ursprünglichen Kursus gehören,
sondern als einzelne Vorträge allerdings um die gleiche Zeit ver-
kündet warden. Burckhardt legte keinen Wert darauf, wissen-
schaftliche Forschungen in Buchforn erscheinen zu lassen; er trug
seinen Lehrstoff lieber vor, und zwar völlig frei. Von der inten-
siven gedanklichen Durcharbeitung, mit der er seine Kollegs und
öffentlichen Reden zuvor sorgfältig in sich aufnahm, ist in der
Stoffordnung der W.B. genug zu spüren. Keiner der Abschnitte
ist für sich gedacht, sie sind von vornherein in einem Zusammen-
hang erarbeitet worden.
Fassen wir das Ergebnis kurz zusammen. Die historio-
graphische Meisterschaft wird niemand Burckhardt absprechen.
Jedoch in der Philosophie bzw. Geschichtsphilosophie ist Burck-
hardt Dilettant geblieben. Exakte erkenntnistheoretische Ge-
dankengänge im Sinne Kants sind ihm fremd. Hier und da
nimmt er philosophische Bausteine Schopenhauers, mit dem ihn
die innerlichen Sympathien eines gleichgestimmten Skeptizismus
verbinden, gleichsam spielend in die Hand und baut sie zögernd
in sein eigenes Gedankengebäude ein. Er kokettiert mit trans-
zendenten Ideen und wenige Zeilen später weist er alle Mystik
weit von sich ab. Über religiöse Vorstellungen äußert er sich
überaus zurückhaltend und verhüllt, ganz im Gegensatz zu Ranke.
452 E.Grohne: Grundlagen d., Weltgeschichtl. Betrachtungen“ J. Burckharilts.
Für Burckhardt ist die Philosophie das Reich des Potentialen,
des ewig Unbestimmten und Unbestimmbaren; doch imponieren
ihm transzendentale Lösungsversuche der Welträtsel mehr als
logisch ergrübelte; und er ist weit davon entfernt, geistige Er-
scheinungen der Geschichte in die Zwangsjacke des darwinistischen
Entwicklungsgedankens zu stecken.
Vielleicht aber macht gerade dies Tastende und Unklare der
Burckhardtschen Geschichtsphilosophie und ihr erschütterndes
„Ignorabimus“ einen Teil des einzigartigen Reizes aus, den seine
weltgeschichtlichen Betrachtungen ausstrahlen — eines Reizes.
der durch die Klarheit der historischen Griffelführung, durch die
architektonische Ebenmäßigkeit des inneren und äußeren Aufbaues
und durch die Wärme des künstlerischen Durchempfindens so
unendlich antithetisch und kraftvoll ins Positive gesteigert wird.
453
Die polnische Frage
auf dem Posener Provinziallandtage von 1843’.
Von
Manfred Laubert.
Die ersten Provinziallandtage besitzen in Posen dadurch eine
höhere Bedeutung als anderwärts, daß sie bei dem Fehlen einer zensur-
freien Presse der fast ausschließliche Tummelplatz für die nationalen
Wünsche des Polentums waren. Allerdings hatte die Regierung
mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse des Großherzog-
tums den Städten 16, den Landgemeinden 8 Stimmen eingeräumt,
zusammen also ebensoviel wie der Ritterschaft, und da der zweite
und dritte Stand fast nur deutsche Vertreter wählten, war die
polnische Mehrheit stets eine sehr geringe. Als nach dem
Warschauer Aufstand von 1830—1831 den über die Grenze
geeilten Gutsbesitzern ihre politischen Rechte entzogen wurden,
gelang es sogar im ersten Stand einige deutsche Kandidaten
durchzubringen, und in Flottwellscher Zeit vermochten die Polen
ihre Anträge nur im Wege der itio in partes, der Abstimmung
nach Kurien, an den Stufen des Thrones niederzulegen. Dieses
Verhältnis änderte sich jedoch von neuem nach der von Friedrich
Wilhelm IV. im August 1840 gewährten Amnestie, die auch den
Posener Vasallen wieder den Zutritt zur Ständeversammlung er-
öffnete. Zum Dank hierfür hat der Landtag von 1841 seine
Forderungen mit solcher unerhörten Schroffheit zum Ausdruck
gebracht, daß sogar der neue König sie in dem Abschied vom
6. August energisch zurück wies.
Der am 5. März 1843 zusammentretende sechste Posener
Provinziallandtag unterschied sich indessen von seinen Vorgängern
äußerlich durch das Fehlen der zum eisernen Bestand jener ge-
hörigen Petitionen wegen Erhaltung der polnischen Sprache und
1 Nach Rep. 77. 523e Stände Posen 24. im Geh. Staatsarchiv zu Berlin.
454 Manfred Laubert
Nationalität. Man könnte versucht sein, hierin eine dankbare
Anerkennung der von Friedrich Wilhelm beliebten Versöhnungs-
politik zu erblicken. In Wirklichkeit ist aber genau das Gegen-
teil der Fall. Die Milde des Monarchen hat die Ansprüche der
Polen nicht herabgemindert, sondern sie lediglich gesteigert. Des-
halb begnügte sich die Ständeversammlung dieses Mal nicht damit,
ihre nationalen Wünsche wie üblich in der Form gewöhnlicher
Petitionen anzubringen, sondern nahm sie in die Adresse auf,
mit der gewohnheitsmäßig das allerhöchste Eröffnungsdekret be-
antwortet wurde. Zu deren Redaktion hatte der Landtagsmar-
schall, Graf Eduard Potworowski-Deutsch-Presse, am 6. März
einen Ausschuß ernannt, dem er selbst, der frühere Regierungs-
rat Schumann (Szuman), Graf Działyński, Dr. v. Kraszewski,
A. v. Lipski-Lewköw und Frh. Hiller v. Gärtringen als Vertreter
der Ritterschaft, der Posener Oberbürgermeister Naumann, der
Bromberger Bürgermeister Peterson, der Lissaer Land- und Stadt-
gerichtsdirektor Willmann und der einzige Pole dieses Standes,
Bürgermeister Paternowski-Dobrzyca von den städtischen, Erb-
pächter Dobrowolski - Wittowo (Kreis Schroda) und Freischulzen-
besitzer König- Rosko (Kreis Czarnikau) als bäuerliche Deputierte,
also infolge einer Berücksichtigung der nationalen Minderheit
innerhalb jedes Standes 7 Polen und 5 Deutsche angehörten!.
Dieser Adreßkommission wurden bei ihrem Zusammentritt am
Abend des 7. März mehrere Entwürfe vorgelegt und darüber bis
Mitternacht beraten. Am nächsten Morgen um 8 Uhr setzte man
die Konferenz fort. Als sich um 10 Uhr das Plenum versammelt
hatte, gelangte der vereinbarte Text zur Verlesung, die mehrere
Abgeordnete zugleich mit dem Ruf: Angenommen, Angenommen!
begleiteten. Der Marschall fragte zwar mehrmals in deutscher
und polnischer Sprache, ob niemand dieser Adresse widerspräche?
Allein nur der Fürst Boguslaw Radziwiłł, ein Sohn des
früheren Statthalters Fürsten Anton R., erhob Protest, der in-
ı Landtagsprotokoll vom 6. März. — Vgl. Zychlinski: Historya Sejmów
Wielk. Ks. Poznańskiego do r. 1847 (Gesch. d. Posener Provinziallandtage bis
1847) Posen 1867. II. 143. Das Nationalitätenverhältnis war:
Deutsche Polen
a) Ritterschaft 2 22 (einschl. zweier Viril-
b) Städte 15 1 stimmen)
c) Landgemeinden 6 2
' 0
Die polnische Frage auf dem Posener }’rovinziallandtage von 1843. 455
dessen „in dem in den hiesigen Versammlungen mehrenteils herr-
schenden Geräusche“ beinahe unbemerkt blieb!. Nach dem von
Lipski redigierten Landtagsprotokoll hatte der Abgeordnete
v. Kurczewski verlangt, daß der Versammlung einige Zeit zur
Überlegung gelassen und dann in eine Beratung der einzelnen
Paragraphen eingetreten werde, diesen Antrag aber zurückge-
zogen, als die Abgeordneten Koenig und Hausleutner (Abgeordneter
für die Stadt Rawitsch; Apotheker und Stadtverordneter daselbst)
Einspruch erhoben und eine en bloc Annalıme verlangten. Sonst
wurde das Wort nicht erbeten und der Marschall bestellte die
Deputierten auf 6 Uhr abends zum Unterschreiben der Adresse,
die folgenden Wortlaut hatte:
Mit der größten Genugtuung haben die Stände aus dem Propositions- `
dekret ersehen, daß der König bei seiner persönlichen Anwesenheit im Groß-
herzogtum Posen? den Ausdruck der Gefühle seiner getreuen Untertanen
richtig gewürdigt und die Beweise der innigen Liebe gnädig aufgenommen
hat. Die landes väterliche Verheißung, daß der König fortfahren wolle, in
der Fürsorge für das Wohl und Heil des Landes, die Rechte und das Wohl
aller Stände, ermutigt sie zu immer festerem Vertrauen. Auf dieses Ver-
trauen gestützt können die polnischen Untertanen vor dem König die Be-
trübnis nicht unterdrücken, in welche sie unverschuldet durch den Landtags-
abschied vom 6. August 1841 versetzt worden sind. Sie haben die Tatsache
nicht verkennen wollen, daß das Großherzogtum ein Teil der königlichen
Monarchie ist. Aber dieser politischen Verbindung ungeachtet war ihnen
Erhaltung und Bewahrung ihrer Nationalität als Polen, war ihnen ein Vater-
land, der Gebrauch ihrer Sprache in allen öffentlichen Verhandlungen zu-
gesichert s. „Sollen sie gleich den in ihrer Nationalität nicht mehr bestehen-
den litauisch* und wallonisch redenden Untertanen ihren Vereinigungspunkt.
in dem Namen Preußen finden, so erblicken sie hierin eine Gefährdung jener
Verheißung; sie fürchten nicht mehr sein und sich nennen zu dürfen, was
sie nach ihrer Sprache, ihren Sitten, ihren geschichtlichen Erinnerungen,
was sie nach feierlich geschlossenen Verträgen und erteilten Zusicherungen
sind — Polen.“ Sie erheben ihre Bitten zu E. M. erhabenem Thron, sie
Allergnädigst in ihrer Besorgnis beruhigen zu wollen und festhalten zu lassen
an ihren Rechten.
Mit gespannter Aufmerksamkeit sind die Stände den Beratuugen ge-
folgt, die mit den vereinigten ständischen Ausschüssen am Schluß des ver-
gangenen Jahres stattgefunden haben. Wenn diese Beratungen den Er-
— — — — —
1 Oberpräsident v. Beurmann an den Minister des Innern Grafen kinim
am 13. März.
2 Im Sommer 1842.
3 Anspielung auf das Besitznahmepatent und den königlichen Zuruf vom
15. Mai 1815 und die Wiener Verträge.
Man beachte dieses Eingeständnis von polnischer Seite schon 1843!
456 Manfred Laubert
wartungen, die E.M. hegten, in reichem Maße entsprochen haben, so darf
dieser Erfolg den Vertretern aller Provinzen zu um so größerem Verdienst
gereichen, als sie sowohl durch das ihnen vorgeschriebene Reglement in bezug
auf die Art und den Kreis ihrer Beratungen beengt, wie durch die Bedeu-
tung ihrer Beschlüsse untergeordnet erschienen. Die betreffenden Stände
des Großherzogtums erblicken in der Vereinigung der ständischen Ausschüsse
„eine Fortbildung der ständischen Verfassung“, sie halten aber dafür, „daß
ihre Wirksamkeit nur dann volle Bedeutung gewinnen kann“, wenn mit dieser
Vereinigung auch alle diejenigen Institutionen ins Leben treten, die durch
die königliche Verordnung vom 15. Mai 1815 verheißen worden sind.
Seit E. M. Thronbesteigung bemüht, in den königlichen Verordnungen
Beweise landesväterlicher Huld und Gnade zu erblicken, halten es die ge-
treuen Stände für eine dringende Pflicht, den schmerzlichen Eindruck nicht
zu verhehlen, den die neueste Zensurinstruktion! gemacht hat. Sie können
den alleruntertänigsten Wunsch nicht unterdrücken, diese Instruktion wieder
aufgehoben und das freie Wort in das Recht eingesetzt zu sehen.
Geruhen E.M. diesen Ansichten und Wünschen Berücksichtigung und
Gewährung angedeihen zu lassen und die Versicherung der unwandelbaren
Liebe und Treue entgegenzunehmen“,
Die von Beurmann schon während seiner Anwesenheit in
Berlin bezüglich der Adresse geäußerten Bedenken waren also
in vollem Maße in Erfüllung gegangen. Obwohl er nach der ihm
erteilten Instruktion mit Potworowski und mehreren anderen De-
putierten vorher über die mutmaßlichen Anträge Rücksprache
genommen und auf deren Unzulässigkeit hingewiesen hatte, war
deren Einbringung nicht zu verhindern gewesen. Der Marschall,
der übrigens selbst mit dem Text höchst unzufrieden wars, hatte
es versäumt, pflichtmäßig über den Antrag im einzelnen eine
förmliche Diskussion zu eröffnen und namentlich die präjudizielle
Frage zu stellen, ob die Versammlung sich nach den bestehenden
Bestimmungen überhaupt für befugt erachte, vor Beratung der
Propositionen mit Petitionen hervorzutreten und solche zugleich
mit der Adresse zu verbinden? Noch viel weniger hatte er es
zu einer ordnungsmäßigen Abstimmung über die einzelnen Punkte
kommen lassen. Die gesetzlichen Handhaben hierfür hätte ihm
die Anordnung der Provinzialstärde für das Großherzogtum Posen
vom 27. März 1824 (§ 42 und 45)“ geboten, wo ausdrücklich vor-
geschrieben; war, daß von der Einbringung von Petitionen dem
1 Vom 23. Februar 1843 (Ges.- Sammlung S. 31ff.).
2 In polnischer Übersetzung bei Zychliuski II 8.143/5. Vgl. über den
ganzen Vorgang Treitschke, Deutsche Geschichte usw. V 8. 259—260.
® Beurmann an Arnim am 9. März.
+ Ges.-Sammlung S. 141—148.
Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 457
Marschall zuvor schriftlich Anzeige erstattet wurde, daß ferner
darüber ausführlich Vortrag gehalten werden mußte und daß end-
lich eine Petition nur zur Kenntnis des Königs gebracht werden
durfte, wenn sie bei der der Beratung folgenden Abstimmung:
eine Zweidrittelmehrheit erhielt. Der Oberpräsident bezweifelte
nicht, daß bei Innehaltung dieses Verfahrens sich manche Stimme
gegen den Entwurf erhoben haben würde, wenn er auch nicht
verbürgen konnte, daß das Endergebnis ein wesentlich verschie-
denes gewesen sein würde. Jedenfalls war hinterher eine An-
zahl von Abgeordneten selbst darüber betreten, daß sie sich durch
das Geschrei eines Teils der Versammlung hatten abhalten lassen,
der Adresse zu widersprechen und auf einer ordentlichen Ab-
stimmung zu bestehen. Die Ungewandtheit Potworowskis wollte
Beurmann indessen nur der Neuheit seiner Lage, nicht bösem
Willen zuschreiben. Bei der Eile, womit die ganze Sache durch-
gesetzt war, hatte Beurmann jenem keine speziellen Winke über
das Benehmen geben können, das er hätte beobachten sollen.
Am Nachmittag wünschte dann Graf Eduard Raczyński,
da er durch ein plötzliches Unwohlsein verhindert worden war,
der entscheidenden Plenarsitzung bis zum Schluß beizuwohnen,
eine nochmalige Vorlesung der geplanten Adresse. Er ragte eben-
so sehr durch Reichtum wie Bildung unter seinen Standesgenossen
hervor und wäre nach dem Ausscheiden des Statthalters zu einer
führenden Rolle unter ihnen berufen gewesen, wenn er nicht, zum
Teil durch Rücksichten auf seinen Bruder Athanasius, den preußi-
schen Gesandten in Kopenhagen, gehemmt, sich Reserve aufer-
legt und Fühlung mit der Regierung gesucht hätte, so daß er den
Polen nicht für national zuverlässig galt!. Auch jetzt entspann
sich über die Gewährung seines Antrages eine heftige Debatte,
die in den Beschluß auslief, dem Grafen Einsicht in das Konzept
zu gestatten. Raczyıiski erklärte darauf die Adresse nicht unter-
schreiben zu können, wobei er sich eine ausführliche Begründung
vorbehielt, die er am 10. März einreichte. Er stützte darin seine
Weigerung auf folgende Punkte:
1. Das Gesetz bestimmt, daß die Vorschläge des Königs zu-
erst auf dem Landtag behandelt werden; worauf dann zu den An-
trägen geschritten werden kann. Die Adresse behandelt aber
— —
1 Vgl. seine und anderer hier genannter Männer Charakteristik in meinem
Aufsatz über Standeserhöhungen und Ordensverleihungen in der Provinz Posen
in der Ztschr. d. Histor. Gesellsch. f. d. Prov. Posen Bd. 23, S. 177 fl.
Histor. Viertellahrsc! rift. 1919. 4. 31
458 Manfred Laubert
Gegenstände, die in dem allerhöchsten Dekret nicht berührt
werden. Sie scheint mir mithin das Gesetz zu umgehen. Ich
rede hier nur von der formellen Seite, denn was den Inhalt des
ersten Punktes, die polnische Nationalität betrifft, so trete ich
ihm um so eifriger bei, als ich dieselben Grundsätze vor zweiJahren
nach Möglichkeit in Königsberg befürwortet habe!.
2. Ich kann einen Antrag unmöglich gutheißen, der mit ver-
deckten Worten auf den Wunsch hinweist, eine Konstitution in
den preußischen Staaten eingeführt zu sehen,
a) weil ich der festen Überzeugung bin, daß eine solche
Konstitution, die notwendig in deutschem Sinne gedacht
sein müßte, der polnischen Nationalität im Großherzog-
tum „den Tod geben würde“, sowie die spanische Ver-
fassung den Separatrechten der baskischen Provinzen
entschieden entgegen ist,
b) weil ich auf dem letzten Landtag zu Posen dieselbe
Meinung ausgesprochen habe, was die Stände damals,
wie mich dünkt, nicht mißfällig aufgenommen haben‘.
Seitdem aber habe ich, wie ich auf Ehre und Gewissen
versichern kann, keinen Grund gefunden, um meine
Meinung zu wechseln.
3. Weil ich in der Adresse eine Schrofrheit gegen den König
bemerkt zu haben glaube, die ich unmöglich gelten lassen kann, weil
a) wir meines Erachtens dem König Dank schuldig sind;
b) meiner vollkommenen Überzeugung nach eine auswärtige
Macht gar gern sehen würde, wenn wir der Zuneigung
des Monarchen verlustig gingen, dies aber doch wahr-
lich nicht in unserem Interesse liegts.
+ Anläßlich der Huldigungsfeier der Posener Stände, wo der Graf dem
König in schroffster Form die Beschwerden seiner Mitbürger vortrug und um
deren Abstellung bat. Zur Begründung seiner Anträge aufgefordert, über-
reichte er später ein durch und durch unzuverlässiges Material, was natürlich
die Polen nicht hindert, diese Tat als außerordentlich verdienstvoll zu feiern.
2 Die Rede, nach dem Gedächtnis von Raczyıski selbst niedergeschrieben,
Oberpräsidialakten V Bb 21 im Staatsarchiv zu Posen.
3 Anspielung auf Rußland, das die Polenfreundlichkeit Friedrich Wilhelms IV.
mit scheelen Augen betrachtete. Die energische Abweisung der Adtesse be-
grüßte Nikolaus I. mit Freuden; vgl. Treitschke V, S. 260. Auch die Ver-
setzung Flottwells hatte in St. Petersburg verstimmt, vgl. Schiemann: Gesch.
Rulslands unter Kaiser Nikolaus I. IV. 1919, S. 12.
Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 459
Was endlich das Zensurgesetz anlangt, so gestehe ich frei,
daß mir ein Damm nötig zu sein scheint, um Kirche und Religion
vor Lästerung zu schützen !.
Alle anderen Deputierten gaben ihre Unterschrift, wobei
Radziwiłł nochmals erklärte, daß nichts seiner Uberzeugung
mehr widerspräche als der Inhalt der Adresse, und daß er sich
an ihren Folgen unschuldig fühle. Seine protokollarische Aus-
lassung lautete“:
1. Die Adresse enthält Petitionen, die nicht vor Erledigung
der königlichen Propositionen dem Monarchen unterbreitet werden
sollten.
2. Zwei von diesen Petitionen, nämlich die wegen Zurück-
ziehung der Zensurinstruktion und wegen Ausdehnung der stän-
dischen Wirksamkeit auf Grund der Verordnung vom 22. Mai 1815,
liegen außerhalb des Wirkungskreises, den das Gesetz über die
Anordnung über die Provinzialstände vom 5. Juni 1823 dieser
zuweist, denn es bestimmt: Die Provinzialstände sollen nur Bitten
und Klagen vorbringen, die das besondere Wohl und Interesse
der Provinz oder eines Teiles von ihr betreffen.
3. Die Besorgnisse, die durch den letzten Landtagsabschied
von 1841 unter den Einwohnern hervorgerufen worden sind, ent-
springen nur einer irrtümlichen Auffassung mancher Stellen dieses
Abschiedes und besonders seiner fälschlichen Interpretation hin-
sichtlich der polnischen Sprache“.
! Bezeichnenderweise fordert Raczynski diesen Schutz nur für Kirche und
Religion, nicht etwa auch für die staatliche Autorität.
2 Nach Zychlinski IT. S.147.- Auch Zychlinski betont nachdrücklich (S.149),
daß in der Forderung der Polen nach einer allgemeinen preußischen Verfassung
eine Gefahr für das Großherzogtum lag (Powiedzmy tutaj raz na zawsze, Ze
w dopominaniu sie Polaków o konstytucya ogólną dla Prus, lezalo niebezpie-
czeùstwo dla W. Ks. Poznanskiego), weil die Grundsätze der Freiheit und Gleich-
heit vor allem in der Idee der Nationalität ihre richtige Anwendung und prak-
tische Formulierung finden mußten. Dasselbe Gefühl kam 1817 bereits bei den
in der Provinz in der Verfassungsfrage erstatteten Gutachten zum Ausdruck.
Man verlangte in erster Linie kräftigen Ausbau der Provinziallandtage.
3 Radziwill handelte durchaus im Einklang mit seinem ältesten Bruder, dem
damaligen Major Wilhelm Radziwill, der am 12. März mit Genehmigung des Königs
Arnim um Mitteilung der Adresse bat, welche die Posener Landstände „leider“
eingereicht hatten, und hinzufügte: „Wenngleich ich nichts Vernünftiges von
den verschiedenen Elementen erwartet, die diese Versammlung enthält, so hätte
ich doch nicht solches Machwerk erwartet wie sie es, dem Vernehmen nach,
zu Stande gebracht haben.“
31*
460 | Manfred Laubert
Eines weiteren formellen Verstoßes machte sich der Landtag
dadurch schuldig, daß er das Original unter Umgehung des könig-
lichen Kommissars am 8. März spät abends durch Estafette direkt
nach Berlin sandte, obwohl das Gesetz vom 27. März 1824 (5 34
und 44) ausdrücklich diesen Kommissar als diejenige Mittelsperson
bezeichnete, der alle vom Landtag an den König gerichteten
Schreiben zur Weiterbeförderung übergeben werden mußten. Erst
am 9. März erhielt Beurmann eine Abschrift, worauf er sofort in
gleicher Weise einen vorläufigen Bericht an Arnim schickte. Er
bemerkte dabei, daß zwar dem letzten Landtag keine Antwort
auf die übliche Dankadresse erteilt sei, dieses Mal sich eine
solche aber nicht werde umgehen lassen, wenn auch nicht unmittel-
bar, sondern erst bei Gelegenheit des Landtagsabschiedes. Nach
seinen Informationen konnten nämlich die in der Adresse er-
wähnten Punkte für den weiteren Verlauf der Tagung als erledigt
betrachtet werden; es war nicht anzunehmen, daß noch einer von
ihnen zum Gegenstand einer besonderen Petition erhoben werden
würde. Erfolgte indessen die Antwort, die doch nur eine zurecht-
weisende sein konnte, unverzüglich, so stand eine Erneuerung der
unerquicklichen Erörterungen zu besorgen.
Arnim überreichte am 10. März dem König die Adresse nebst
Beurmanns Bericht. Der Eindruck auf Friedrich Wilhelm nnd
seine Enttäuschung müssen außerordentlich stark gewesen sein.
Am 15. März notiert Varnhagen: Man erzählt, der König habe
beim Empfang der Posener Landtagsadresse vor Zorn geglüht,
die Faust geballt und mit den Füßen gestampft, nachher aber
vor Grimm geweint. Seine erste Beschlußnahme soll gewesen
sein, den Landtag auseinanderzujagen und nie wieder zu berufen;
die Betrachtung aber, wie sehr diejenigen, die seine Belebung des
Ständewesens so heftig getadelt, jubeln würden, hat ihn von solcher
Strenge noch abgehalten, diese große Schadenfreude wollte er
ihnen nicht gönnen!.
ı Tagebücher II. 2. Aufl. Leipzig 1863. S. 164. — Ebenso berichtet Zych-
linski (S. 150), daß der König beim Empfang des Schriftstückes in unerhörten
Zorn geraten sei (nieslychanie rozgniewal sic). Er will die Nachricht den
Erinnerungen (z pamietniki) Humboldts entnommen haben, doch weiß ich nicht,
worauf sich das bezieht. In dem Briefwechsel Humboldts mit Varnhagen,
dem jener freilich als Zuträger gedient haben mag, mit Fr. v. Raumer,
Berghaus und Bunsen sowie in der Biographie Bruhns steht von dem Vorfall
kein Wort.
Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 461
Schon für den }1. März beraumte der Monarch zur Beratung
des Falles eine gemeinsame Sitzung des Staatsministeriums und
der Immediatkommission für ständische Angelegenheiten an, die
unter Vorsitz des Prinzen von Preußen stattfand. Die Richtlinien
waren den Ministern bereits vorgezeichnet, denn nach Arnims
Erläuterungen hatte es der König mündlich für angemessen er-
klärt, „gleich unmittelbar und unumwunden einen ernsten, miß-
billigenden Bescheid“ an die Stände zu erlassen! und hierfür eigen-
händig, folgenden Entwurf aufgesetzt:
Wir usw. haben die Adresse Unserer getreuen Stände des Großherzog-
tums Posen, mit so großem Mißfallen entgegengenommen, daß Wir eine
schleunige Erwiderung darauf für unumgänglich nötig erachten, damit ein
Schweigen von Unserer Seite Unsere geliebten und getreuen Untertanen in
Unseren Gesamtlanden sowohl als insbesondere im Groliherzogtum Posen
nicht zu der Vermutung verleite, als könnten Wir solche Gesinnungen auch
nur einen Augenblick ungerügt dulden. Zuvörderst fügen (!) Wir dem Land-
tag zu wissen, wie Uns wohlbekannt, daß. diejenige Gesinnung, die den
Namen des Gesamtvaterlandes für einen Teil der Bewohner des Großherzog-
tums Posen förmlich verleugnen will, nur das traurigeVorrecht einer Partei
aus der Zahl der genannten Bewohner ist, und daß deren große Mehrzahl
bei treuer Anhänglichkeit an ihre nie gefährdete Nationalität sich Gottlob
des glorreichen Namens Unserer Krone und der geographischen Bezeichnung
Unseres Königreichs, Unserer Lande und Untertanen freudig bewußt ist.
Wir können dem Landtag nicht vorenthalten, daß wenn Ansichten wie die
leider ausgesprochenen das Erbteil dieses Landtages auch für die Zukunft
werden sollten, Wir in Erwägung Unserer Machtlosigkeit gegen tiefgewurzelte
Irrtümer einerseits, andererseits aber im lebendigen Gefühl Unseres König-
lichen Amtes, Uns von Unserer eingegangenen Verpflichtung, die Stände
Unseres Großherzogtums Posen von 2 zu 2 Jahren zusammenzuberufen als
völlig entbunden ansehen werden. Aus Gnade wollen wir nicht erwähnen:
die kurzsichtige Beurteilung Unserer Absichten bei Zusammenberufung der
ständischen Ausschüsse, die unschickliche Berufung auf ein niemals ausge-
führtes Gesetz — Verordnung v. 22. Mai 1815 —, welches nicht von Uns er-
lassen, „auch sélbstredend“ „völlig unverbindlich für Uns ist“, endlich der
hohlen Worte über Unsere Vorsichtsmaßregeln gegen die Zügellosigkeit der
Presse, — ín der Hoffnung, daß Unsere getreuen Stände zu besserer Ein-
sicht gelangen und die Unserem landesväterlichen Herzen zugefügte Ver-
wundung bereuen werden.
Friedrich Wilhelm wünschte über den Entwurf jedoch das
Gutachten seiner Minister zu hören. Mit Rücksicht auf den
materiellen Inhalt der Anträge und auf den verfassungswidrigen
1 Auch an den Generaladjutanten v. Thiele schrieb er: „Die Adresse der
Posener Stände ist der Art, dal mir eine Antwort mit umgehender Post aus-
nahmsweise gerechtfertigt scheint.“
462 Manfred Laubert
Weg, durch den sie dem Könige vorgelegt waren, konnte wohl
die Frage entstehen, ob nicht der Monarch die Adresse den
Ständen vermittelst einer vom Minister des Innern an den Land-
tagsmarschall zu erlassenden Verfügung zurücksenden sollte, ohne
auf eine nähere Beantwortung einzugehen? Allerdings war voraus-
zusehen, daß dann die Anträge neue Petitionen hervorrufen und
daß diese bei den eigentümlichen Verhältnissen der Provinz auch
mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit durchgehen würden,
indem die deutsche konstitutionelle mit der polnisch- demokratisehen
Partei trotz vielfach abweichender Ansichten für diesen Fall ge-
meinschaftliche Sache machten und gegenseitig ihre Anträge unter-
stützten. Dann wurde der König in die Lage versetzt, in dem
Landtagsabschied auf diese Petitionen zu antworten. Darum er-
schien es zweckmäßiger, wenn er unverzüglich einen Bescheid an
die Stände ergehen ließ und nicht bloß die Verletzung der Formen
rügte, sondern auch Punkt für Punkt den materiellen Inhalt der
Anträge erörterte. Bei der Beratung dieser beiden Alternativen
wurde mehrfach bemerkt, daß die formellen Sünden der Stände
gewiß nicht nachdrücklich genug getadelt werden könnten, daß
aber die bloße Rücksendung der Adresse leicht den Anschein
erwecken könne, als nehme man die Formwidrigkeiten zum Vor-
wand, um sich von einer Beantwortung des eigentlichen Gegen-
standes der Adresse zu drücken. Das entsprach aber unzweifel-
haft nicht der Absicht des Königs, und es war auch seiner im
ganzen den Ständen gegenüber bisher eingenommenen Stellung
angemessener, wenn er den. Posener Vertretern unmittelbar ant-
wortete, ihnen sein Mißfallen offen zu erkennen gab und sie rück-
haltlos auf ihre Anträge in abweisendem Sinne beschied. Dieser
Auffassung neigten schließlich alle Anwesenden zu, zumal ein
derartiges Verfahren auch eine heilsame Lehre für andere Land-
tage werden konnte!.
Hiernach erfolgte der einstimmige Beschluß, dem König den
Erlaß eines ernsten, zurechtweisenden Bescheides, der die Ver-
—
1 Von den in der Adresse behandelten Gegenständen lag die Frage einer
Milderung der Zensur und eines Ausbaus der Verfassung gewissermaßen in der
Luft und wurden allerwärts gewünscht. Die Führung hatte dabei der ver-
einigte Landtag von Ost- und Westpreußen; vgl. Herre: Von Preußens Be-
freiungs- und Verfassungskampf. Aus den Papieren des Oberburggrafen
Magnus v. Brünneck. Berlin 1914 S. 57ff. In Königsberg wurden in denselben
Tagen wie in Posen damals analoge Beschlüsse gefaßt.
Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 463
letzung der Formen rügte, aber auch die positiven Anträge Punkt
für Punkt zurückwies, anheimzustellen und ihm zu diesem Zwecke
einen von Arnim redigierten, sich materiell vollständig an den
Entwurf des Monarchen selber anschließenden Text zur Prüfung
und Vollziehung vorzulegen !. |
Bereits am 12. März erging die hiernach vollzogene Antwort
des Königs mit folgendem Wortlaut:
- -
Wir usw. geben Unseren getreuen Ständen auf ihre Adresse vom 8.d.M.
‘ Nachstehendes zu erkennen:
Wir würden dieselbe, da die darin enthaltenen Bitten und vermeint-
lichen Beschwerden ohne Beachtung der 58 34, 42 und 44 des Gesetzes vom
27. März 1824 in vorschriftswidrigem Wege an Uns gelangt sind, Unseren
Ständen unbeantwortet haben zurückgehen lassen, wenn Wir nicht vermeiden
wollten, daß ein Schweigen von Unserer Seite bei Unseren geliebten und
getreuen Untertanen im königlichen Gesamtlande sowohl als insbesondere im
Großherzogtum Posen Zweifel darüber erregen könnte, daß Wir die in dieser
Adresse ausgesprochenen Gesinnungen und Anträge nin hohem Grade miß-
billigen“.
Zuvörderst geben Wir dem Landtag zu wissen, wie Uns wohlbekannt
ist, daß diejenige Gesinnung, die in dieser Adresse seitens Unserer Unter-
tanen polnischen Stammes den in dem gemeinsamen Namen aller Stämme
Unseres Reiches gegebenen Vereinigungspunkt förmlich verleugnen will,
nur einer Partei angehört, die in trauriger Verblendung verkennt, wie Wir
mit landes väterlicher Liebe bestrebt gewesen sind, ihre nationale Eigentüm-
lichkeit zu schonen und sie mit den allgemeinen Verhältnissen und Zuständen
Unseres Reiches zum wahren Besten der dortigen Provinz in Einklang zu
bringen.
Diese Absicht haben Wir im Landtagsabschied vom 6. August 1841 deut-
lich zu erkennen gegeben. Sie ist von allen außer von jener Partei richtig
gewürdigt, und namentlich hat die große Mehrzahl der Bewohner des Groß-
herzogtums Posen dieselbe richtig erkannt und ist hierdurch in dem dank-
baren Bewußtsein derjenigen zahlreichen Wohltaten bestärkt worden, die
ihnen als Polen zuteil geworden sind.
Wir können dem Landtag nicht vorenthalten, daß, wenn jene Ansicht,
die sich lossagt von dem gemeinsamen Bande, von dem Einen Ganzen Unseres
Reiches, sich als die des Posenschen Landtages kundgeben sollte, Wir in
gerechter Folge dessen, und im lebendigen Gefühl für die Pflichten Unseres
königlichen Berufes die Stände des Großherzogtums Posen an der dem Lande
gegebenen Verheißung: die Provinzialstände der Monarchie in regelmäßigen
Perioden zu versammeln, nicht ferner teilnehmen lassen werden.
Die überreichte Beurteilung der Wirksamkeit der ständischen Ausschüsse
ist nicht geeignet, einen Einfluß auf Unsere wohlerwogene Absicht bei Grün-
dung dieser Institution zu üben. Wir wollen in Gnaden die Äußerungen
nicht näher erörtern, die auf ein Gebiet übergreifen, das Unser er Er-
1 Protokoll vom 11. März.
464 Manfred Laubert
wägung und Entschließung vorbehalten bleiben muß, noch die unangemessene
Berufung auf eine Verordnung, die, wie Wir bereits im Landtagsabschied
für das Königreich Preußen vom 9. September 1840 ausdrücklich erklärt
haben, „völlig unverbindlich für Uns“ ist, da schon Unser Vater, von dem
dieselbe ausgegangen ist, ihre Ausführung mit dem Wohl seines Volkes nicht
vereinbar fand und das Gesetz vom 5. Juni 1823 an ihre Stelle treten ließ.
In Unseren Verordnungen vom 4. und 23. Februar 1843 haben Wir
Unseren Willen in bezug auf die Presse so bestimmt und deutlich ausge-
sprochen, daß die Stände nicht erwarten durften, daß die in bedauerlicher
Unkenntnis der bestebenden Bundes- und Landesgesetze erhobene durch
nichts begründete Reklamation gegen die von Uns genehmigte Zensur-
instruktion vom 31. Januar 1843 Uns zu einer Änderung hierin bewegen
könnte. Der Landtag scheint überdies gänzlich hierbei übersehen zu haben,
wie Wir in demselben Augenblick, wo Wir die öffentliche Ordnung ledig-
lich durch die Erinnerung an die bestehenden (resetze gegen den Mißbrauch
der Presse beschützten, zugleich durch ein neues Gesetz der Presse einen
bisher. nicht vorhandenen Schutz gegen mögliche Willkür zu verleihen be-
dacht gewesen sind.
In der Hoffnung, daß Unsere getreuen Stände zu besserer Einsicht ge-
langen und es bereuen werden, Unseren königlichen, aus landesvüterlicher
Liebe hervorgegangenen Gruß durch Außerungen erwidert zu haben, die
Unserm Herzen schmerzlich sein muliten, verbleiben Wir unseren getreuen
Ständen in Gnaden gewogen‘. ` |
Um nun wirklich der Offentlichkeit ein abschreckendes Bei-
spiel zu geben, brachte die Staatszeitung (Nr.74) am 15. März
sowohl die Landtagsadresse wie ihre Beantwortung, was Varn-
hagen mit folgenden Glossen begleitet: „Aber was bringt uns heute
die „Staatszeitung“! Eine Adresse der Posener Provinzialstände
an den König, mit Umgehung des Landtagskomniissarius gesandt,
vom 8. März; sie wollen Polen sein, begehren die Erfüllung des
Versprechens vom 22. Mai 1815, die Zurücknahme der Zensur-
vorschriften. Die Antwort des Königs folgt auf dem Fuße, ver-
weist dem Landtag die Umgehung der Form, sagt ihnen, sie
sollen Preußen sein, das Versprechen vom 22. Mai 1815 gelte
nichts, die Zensurvorschriften sollen bestehen, droht, die Posener
Stände nicht mehr zusammenzurufen, wenn sie schlechten Geist
haben. Alles vom 12. März und von allen Ministern unterschrieben,
beispiellos schnell! Die Abfassung ist für die Lage der Sache
geschickt genug, aber diese Lage der Sache ist und bleibt schlimm!
Zwei Dinge fallen unangenehm auf; die Drohung, die Stände
nicht mehr einzuberufen, zeigt unwidersprechlich, wie dies Stände-
wesen auf nichts beruht, und von jedem Einfall abhängt; die Be-
ı In Übersetzung bei Zychlinski II, S. 150,2.
Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 465
rufung auf die Bundesgesetzgebung in betreff der Presse ist ein
arger Verstoß, was geht der deutsche Bund die Provinz Posen
an?! Und alle Minister haben das unterschrieben! — Armer König!
Die Sachen sind übel bestellt?!“ Eine Eihtragung desselben Ge-
währsmannes vom 1. April lautet: „Bei der Antwort des Königs
. an die Posener Stände bemerkt man noch mit großer Bitterkeit,
dali der König durch seine Behauptung, das Versprechen seines
Vaters vom 22. Mai 1815 sei für ilın unverbindlich, den Grund
seiner eigenen Macht erschüttere, denn wenn er das Übergehen
der Pflichten leugne, so mache er auch das Übergehen der Rechte
zweifelhaft; das Wesen der Erbmonarchie ruhe auf diesem zwie-
fachen Übergehen?.“
Am 12. März erhielt Beurmann von Arnim den ee den
allerhöchsten Bescheid den Ständen auf dem verfassungsmäßigen
Wege durch den Marschall verkündigen zu lassen, wozu der
Minister bemerkte: „Nach Ihren Berichten und dem vorschrifts-
widrigen Gang, den die Adresse genommen hat, erscheint es
dringend erforderlich, den mit den Geschäftsformen des Land-
tages weniger vertrauten Marschall von Ihrer Seite in jeder Weise
auf deren sorgfältige Befolgung aufmerksam zu machen und hierzu
die einflußreichen gewiegten Mitglieder der Versammlung zu be-
nutzen. Wäre die Versammiung auf das gesetzlich vorgeschrie-
bene Verfahren hingewiesen worden, so wäre es kaum zu glauben,
daß dann nicht manche Mitglieder durch reifliche Erwägungen
von den bedauerlichen Verirrungen abgehalten worden wären, die
das Verfahren des Landtages enthält. Die Aufsicht hierüber war
Sache des Marschalls, und ich darf nach ihrem Bericht annehmen,
dal) es an Ermahnungen Ihrerseits nicht gefehlt hat. Um so
weniger dürfen sie nach den gemachten Erfahrungen ausbleiben.
Nur ungewöhnliche Tätigkeit und Energie in dieser Beziehung
können die wenigen zuverlässigen Elemente des dortigen Land-
tages soweit stärken, daß sie, wenn auch nicht positiv Wohltätiges
erwirken, doch ähnliche Überschreitungen der Ordnung zum wahren
Besten der Provinz und ihrer selbst vermeiden können.
Dies wird vor allem nötig sein, sobald der wohlverdiente zu-
rechtweisende königliche Bescheid die leidenschaftliche Partei zu
1 Die Provinz Posen war bekanntlich nicht in den deutschen Bund auf-
genommen worden.
2. Tagebücher II, S. 163.
e Tagebücher II, S. 170.
466 Manfred Laubert
neuem Unmut über das Vergebliche ihrer Bestrebungen aufregen
sollte. Ich darf mich versichert halten, daß Sie es an ernsten
Ermahnungen zu einem ferneren ordnungsmäßigen und besonnenen
Verfahren während des Landtages nicht fehlen lassen, nötigen-
falls aber durch kräftiges persönliches Einschreiten auf gesetz-
liche Weise Ihre Rechte und Pflichten als Kommissar Seiner
Majestät handhaben und Verletzungen der dem König schuldigen
Ehrfurcht in keiner Weise dulden werden. Namentlich ist nach
$ 48 des Gesetzes vom 27. März 1824 jede Wiederholung der in
der Adresse enthaltenen Anträge unstatthaft, mithin, wenn sie
wider Erwarten erfolgen sollte, als nicht zur Beförderung an den
König geeignet zurückzugeben. Ein besonderes Augenmerk wird
selbstredend auch auf die in den Zeitungen veröffentlichten Artikel
zu richten sein, damit nicht dort die in dem Sitzungssaal sicher
nicht fehlende Leidenschaftlichkeit in einer der Würde der Krone
und des Landes zu nahetretenden Weise zur Schau getragen
werde.
In der Provinz ging unterdessen die öffentliche Meinung recht
hoch. Nach einer Notiz in der „Zeitung des Großherzogtums
Posen“ hatten die Posener Stadtverordneten den städtischen De-
putierten Aufträge zu bestimmten Petitionen erteilt. Eine Rück-
frage Beurmanns ergab jedoch, daß das damals überwiegend
polnische Kollegium seine Wünsche dem Magistrat unterbreitet
hatte und auf dem Umweg über ihn der Auftrag an die Ab-
geordneten erfolgt war!. Andererseits regte sich bei den Deutschen
lebhafte Mißstimmung. Der Bromberger Regierungspräsident
Freiherr v. Schleinitz berichtete darüber Arnim am 28. April:
So wenig Aufmerksamkeit im allgemeiuen der größere Teil der
hiesigen Bevölkerung den Tagesfragen zuwendet, und obgleich
selbst die Provinziallandtagsverhandlungen mit geringem Interesse
begleitet werden, hat doch nicht ausbleiben können, daß die
Adresse und die darauf gegebene Antwort viel Sensation erregt.
habe, namentlich bei den deutschen Einsassen, die im Departe-
ment volle zwei Fünftel ausmachen. Sie sind es müde, daß die
vielfach verhandelten und entschiedenen Fragen immer wieder auf
dasselbe Gebiet zurückgeführt werden. So wenig sie ihre pol-
nischen Miteinwohner in den ihnen verliehenen Rechten beein-
trächtigt wissen wollen, ebensowenig können sie einsehen, daß
1 Beurmann an Arnim am 13. März.
Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 467
dergleichen Beeinträchtigungen wirklich vorgekommen sind. Da
sie sieh ihrer guten Gesinnung gegen König und Vaterland be-
wußt sind, fühlen sie sich verletzt, weil ihre polnischen Mit-
bewohner oder eigentlich deren Wortführer die Rechte der
Deutschen ganz beiseite setzen und mehr als ignorieren. Darum
hat der Bescheid des Monarchen „bei der gesamten deutschen
Bevölkerung des Departements große Freude und allgemeinen
Enthusiasmus erzeugt“. Namentlich hatte der Vertreter der fast
ganz deutschen Stadt Bromberg „den fast allgemeinen Unwillen
seiner Kommittenten auf sich geladen“, weil er der Adresse nicht.
widersprach. Die Stadtverordneten stellten ihn darob zur Rede
und richteten am 5. April eine Loyalitätserklärung an Friedrich
Wilhelm, worin sie jede Teilnahme an der Adresse auf das ge-
wissenhafteste ablehnten, das Schriftstück nach Form und Inhalt
entschieden mißbilligten und baten, die Folgen des von Peterson ohne
Autorisation unternommenen Schrittes nicht auf die Stadt selbst
fallen zu lassen. Durch Kabinettsordre vom 20. April erwiderte
der König, er habe mit Wohlgefallen die Gesinnungen der Treue
und Ergebenheit in der Erklärung der Stadtväter wiedergefunden,
die die dortigen Einwohner seit einer Reihe von Jahren genährt
hatten und es gereiche ihm zur besonderen Genugtuung, seine
Anerkennung hierüber der Bürgerschaft und ihren Vertretern
auszudrücken. Ähnliche Eingaben wurden in den überwiegend
deutschen Orten im Süden der Provinz vorbereitet“.
Auch eine Notiz aus Bromberg vom 25. März. in Nr. 80 des
Hamburger Korrespondenten erwähnte, daß man dort die Adresse
nicht, mit freundlichen Augen ansehe. Der Landrat Riedel
meldete an Schleinitz (23. April): Die Adresse hat viel Aufsehen,
aber in meinem Kreis auch tiefsten Unwillen erregt. Daher hat
der öffentliche Tadel diejenigen Landtagsmitglieder scharf ge-
troffen, die treupreußischer Gesinnung fremd, aus Schwäche, viel-
leicht gar aus Eitelkeit, sich jenem Gebahren anschlossen. Hier
ist man gewiß mit wenigen Ausnahmen stolz darauf, Preuße zu
sein. Dem Minister aber versicherte der Landrat (9. April) auf
Ehre und Pflicht, daß nicht allein in der Stadt, sondern „im ganzen
Kreise“ sich über Inhalt und Form der Eingabe „die bitterste
Indignation“ aussprach. Die in jenem Artikel angedeutete Ver-
1 Rep. 77. 487. 56.
2 Zeitung des Großherzogtums Posen Nr. 84 vom 8. April.
468 Manfred Laubert
mutung, daß die Adresse unfern von Bromberg auf einem großen
Polenball projektiert worden sei, betrachtete Riedel daher als
eine auch ihm selbst geltende Erdichtung oder Verleumdung. Er
bat Arnim, über die Persönlichkeit des betreffenden Korrespon-
denten Erkundigungen einziehen zu lassen, ein Verlangen, dem
bei seiner Aussichtslosigkeit offenbar nicht stattgegeben wurde.
Der Landrat wußte auch nur von einem derartigen Ball, einem
sog. Kulig (Maskenball mit anonym angemeldeten Gästen zur
Karnevalszeit), der bei dem vormaligen herzoglich Warschauer
Präfekturrat v. Moszczenski auf Zolondowo unter zahlreicher Be-
teiligung des Adels der Provinz und selbst des Königreichs Polen
vor sich gegangen war. Herren und Damen waren zwar in
nationalpolnischen Krakusenkostümen dazu von Bromberg hinüber-
gefahren, allein die Anwesenheit zweier Regierungsräte, Rogalli
und Salkowski, bürgte dafür, daß die fragliche Adresse dabei nicht
zur Beratung gelangt war. Außerdem kannte man Moszczeiiski
als so vorsichtigen und gemäßigten Mann, daß er schwerlich eine
unziemliche Erörterung in seinem Hause geduldet haben würde.
Riedel hatte öfter seine besonnene Haltung gegenüber exaltierten
Räsonnements bewundern können!.
Endlich besitzen wir noch das Zeugnis der Bromberger Re-
gierung, in deren Immediatverwaltungsbericht für den März
gesagt ist: Die Landtagsadresse hat die deutsche Bevölkerung
mit Indignation erfüllt. Selbst ein Teil der Polen bezeichnet
diesen Schritt als unangemessen. Petersons Mitwirkung rief in
der Stadt die allergrößte Mißstimmung hervor ?.
Selbst nach Warschau schlugen die Wellen der Erregung
hinüber. Am 27. März berichtete von dort der preußische General-
konsul Niederstetter dem Könige: „Die Adresse der Posener
Stände an Ew. Königliche Majestät und Allerhöchst Dero Re-
solution haben hier — wie natürlich — eine bedeutende Sensation
erregt. Zwei Tage lang wurde das diese Aktenstücke enthaltende
d
— —— — v —
Der gealterte Moszezenski mag sich zu maßvollen Ansichten bekehrt
haben. Als Präfekturrat und stellvertretender Präfekt in Posen hatte er da-
gegen 1813 einen fanatischen Haß gegen Preußen betätigt und wurde des-
wegen 1815 zeitweise aus Posen verbannt (vgl. Laubert: Studien zur Geschichte
der Provinz Posen usw. Posen 1908 S.25ff.). Seine 1842 auf Arnims- Vor-
schlag erfolgte Dekorering mit dem roten Adlerorden mutet daher recht
sonderbar an.
? Rep. 89 B X.
* !
Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 469
Blatt der Staatszeitung zurückgehalten und dann endlich aus-
gegeben. Seitdem erzählt man schon, daß die Ständeversamm-
lung auf eigenen Beschluß auseinandergegangen wäre; da dies
indeß in ihrem törichten und anmaßenden Beginnen in der Tat
konsequent gewesen wäre, so habe ich nicht daran geglaubt
und hoffe mich nicht geirrt zu haben!.“ |
Von der anderen Seite her ist die außerordentlich schroffe
Kundgebung der Ritterschaft des Kreises Schrimm an
den Grafen Raczyński wegen seines Vorgehens bemerkenswert:
Dein Auftreten bei der Huldigung in Königsberg, als Du kühn und
offen dem Monarchen die Drangsale unseres Landes darlegtest, lenkte aller
Augen auf Dich. Infolgedessen erhieltest Du bei den nächsten Landtags-
wahlen die Stimmen sämtlicher Grundbesitzer des Schrimmer Kreises. Der
ganze Kreis fühlte, daß er die beste Wahl träfe, wenn er die Verteidigung
der Rechte und Freiheiten des Landes in die Hände dessen legte, der so
kühn wie Du bei der Eidesleistung die Kıäukungen offenbart hatte, die dem
Großherzogtum Posen seitens der Regierung angetan wurden. Eine Bürg-
schaft für Dein ferneres Auftreten und Deine Denkungsart schien uns vor
allem der Umstand zu bilden, daß Du in Königsberg aus eigenem Willen und
eigener Überzeugung Dich so tätig in der Verteidigung der nationdlen
Rechte gezeigt hattest. Wir besaßen im übrigen kein Recht, noch betrach-
teten wir es für notwendig, Dir eine besondere Instruktion für Dein Auf-
treten in unserem Sinne zu geben; wir urteilten, daß ein Mann, der es aus
eigenem Antrieb verstand, die Sache seines Vaterlandes zu schützen, der
geeignetste Vertreter des Geistes und der Denkart seiner Kommittenten sein
werde. Unser Vertrauen wurde jedoch getäuscht! In der Sitzung vom
7. März hatte man sich nach lebbafter Auseinandersetzung der verschiedenen
Meinungen und erschöpfender Diskussion einstimmig dahin geeinigt, daß
dem Monarchen von der Kammer eine Adresse unterbreitet werden sollte,
um die Grundlosigkeit der vom Könige dem Großherzogtum in dem letzten
Landtagsabschied gemachten Vorwürfe aufzudecken und zugleich Gesetze
wegen der uns zugesicherten Nationalität und Beibehaltung der polnischen
Namen und Sprache in den Schulen und allen öffentlichen Verhandlungen
zu fordern, desgleichen auch die Aufhebung der Zensur und die weitere Ent-
faltung der ständischen Institutionen. Diese Adresse nahm die Kammer
einstimmig und durch Akklamation an. Eine Stimme nur widersetze sich
dem Antrag der ganzen Kammer und diese Stimme war die des Schrimmer
Deputierten! Nicht nur, daß Du Dich weigertest, die Adresse der gesamten
Kammer zu unterschreiben, nein, noch mehr, Du erhobst Protest gegen diese
Adresse, welche die Sicherung unserer Sprache, unserer Nationalität wie
auch die Entfaltung der dem Geiste der Zeit wie auch unseres Kreises an-
gemessenen sozialen Freiheiten zum Zwecke hatte. Wir erheben daher gegen
Deine Tätigkeit Einspruch. Wenn Du auf dem Landtag als Majoratsherr
gestanden und nur eine persönliche Stimme gehabt hättest, dann hätte sich
1 AA I Pologne 80 im Geh. Staaatsarchiv zu Berlin.
|
470 Manfred Laubert
- ein so eigenmächtiger Schritt Deiner vielleicht geziemt; da Du aber dort
standest als Deputierter eines Kreises, mußtest Du der Repräsentant seiner
Meinung sein 1. Obwohl Du nach dem geltenden Landesrecht als Pole tür
Deine Tätigkeit nicht zur Verantwortung gezogen werdeu kannst, hast Du
doch unter nationalem Gesichtspunkt und nach den Moralgesetzen der mensch- -
lichen Gesellschaft die Verpflichtung auf Dich genommen, zu stimmen für
das Gute, zu stimmen im Sinne derer, die Dir ihr Vertrauen geschenkt haben“.
Dem Landtag selbst wurde das allerhöchste Antwortschreiben
am 15. März publiziert. Die Abgeordneten nahmen die Erklärung
im tiefsten Schweigen auf und gingen dann ohne weitere Diskussion
auseinander®. Die nächste Plenarsitzung war erst für den 17. März
anberaumt. Beurmann nahm inzwischen mit Potworowski und
anderen Deputierten ausführliche Rücksprache, wobei er insbe-
sondere darauf bestand, daß der königliche Erlaß in keiner Art
Gegenstand einer ferneren Erörterung werden dürfe. Der Mar-
schall sprach sich dann auch in diesem Sinne gegen die Mitglieder
aus, doch war die Aufregung so groß, daß er auf Bitte mehrerer
gemäßigter Abgeordneter die Sitzung gar nicht förmlich eröffnete,
sondern bis zum folgenden Tag verschob, um extremen Schritten,
namentlich einer völligen Auflösung des Hauses, vorzubeugen“.
Beurmann brachte aber zuvor in Erfahrung, daß man sich mit
der Absicht trug, protokollarisch die Motive zu den in der Adresse
niedergelegten Anträgen zu erörtern und insbesondere seitens der
Polen dagegen Verwahrung einzulegen, daß die Petition wegen
ihrer Nationalität nur die Ansicht einer Partei wiedergäbe. Der
Oberpräsident gewann: indessen auf eine Anzahl von Abgeordneten
des 2. und 3. Standes insoweit Einfluß, daß er sich einer Unter-
stützung der guten Sache durch sie versichert halten durfte. Auch
hatte er dahin Vorkehrung getroffen, daß ihm von einer etwaigen
bedrohlichen Wendung sofort Nachricht gegeben wurde. Er war
für diesen Fall entschlossen, nach § 35 des Gesetzes von 1824
persönlich zu erscheinen und die Abgeordneten an ihre Pflicht zu
erinnern. Diese Vorsichtsmaßregel stellte sich als überflüssig
Die Raczyıskis führten seit 1840 auf dem Landtag für ihre Herrschaft
Obersitzko eine Virilstimme, doch stand deren Wahrnehmung dem älteren der
Brüder zu. — Es tauchen hier wohl Erinnerungen an das Königreich Polen
auf, wo die Reichstagsdeputierten an die ihnen von den Einzellandtagen er-
teilten Instruktionen gebunden waren.
2 Nach Żychliński II, S. 148/149.
3 Beurmann an Arnim am 15. März.
1 Beurmann an Arnim am 17. März.
Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 471
heraus. Lipski hatte zwar gleich nach eröffneter Sitzung ver-
sucht, bezüglich des königlichen Erlasses einen Antrag zu stellen,
aber dieses Verlangen war vom Marschall mit Entschiedenheit
als unzulässig zurückgewiesen worden. Die Versammlung setzte
daher ihre gewöhnliche Beratung in Ruhe fort. Die Aufregung
schien sich überhaupt zum großen Teil gelegt zu haben und fast
alle Abgeordneten sahen offenbar ein, wie sehr sie im Unrecht
gewesen waren. Beurmann hoffte daher, daß die Angelegenheit
abgetan sein werde, versprach indessen trotzdem, die Stimmung
des Hauses und den Gang der Verhandlungen sorgfältig im Auge
zu behalten!. |
Über die Einzelheiten dieser Sitzung sind wir neben der amt-
lichen Darstellung wiederum durch Zychlinski, der auf Grund aus-
gezeichneter privater Quellen schreibt, näher unterrichtet(S.152/153).
Hiernach gab Lipski bekannt, daß er, gestützt auf § 42 des Ge-
setzes von 1824, eine protokollarische Erklärung beantrage, die
eine Antwort auf die vom Monarchen erhobenen Vorwürfe sein
sollte. Potworowski untersagte jedoch nach $ 48 desselben Ge-
setzes die Verlesung der geplanten Erklärung, worauf dem An-
tragsteller nichts übrig blieb, als es dem freien Willen der Mit-
glieder zu überlassen, ob sie seinen Entwurf unterschreiben wollten
oder nicht. Das vom 18. März datierte Schriftstück lautete:
Es hieße den Kreis der dem Landtag zustehenden Attribute über-
schreiten, wenn wir in eine Prüfung der in den allerhöchsten Antworten
ausgesprochenen Feststellungen eintreten würden. Die Landtagsversammlung
muß es jedoch für ihre unerläßliche Pflicht erachten, von sich den Vorwurf
abzuwälzen, als ob ihre Adresse unter dem Einfluß unlauterer Gefühle und
Absichten verfaßt wäre. — Es war ganz und gar nicht ihre Absicht, in der
dem Monarchen unterbreiteten Adresse das ihr kraft der Landesverordnungen
zustehende Recht zu mißbrauchen, Bitten und Klagen vor den Thron zu
bringen. Wenn in der erwähnten Adresse mehrere derartige Gegenstände
> berührt wurden, so verfolgte die Versammlung in dieser Hinsicht einzig die
Absicht, Euer Königliche Majestät darüber aufzuklären, welche Gefühle und
Meinungen nach der gewissenhaften Überzeugung ihrer Mitglieder allgemein
in dem von ihr repräsentierten Landesteil herrschen. Wenn diese Offen-
tarung der allgemeinen Gefühle die Landesverordnungen überschritt, so hoffen
wir, daß Euer Königliche Majestät diesen Verstoß gegen die’ Formen nicht
einer unlauteren Absicht zuschreiben werden. — Der Landtag des Groß-
bherzogtums Posen mußte es als Organ dieses Landes für seine Schuldigkeit
erachten, sich mit Offenheit dem Throne zu nähern; er war jedoch weit von
der Absicht entfernt, sich das anzueignen, was der allerhöchsten Beschluß-
2 An Arnim am 18. März.
472 Manfred Laubert
fassung tiberlassen bleiben muß. Die polnischen Untertanen Ener Majestät
zaudern ganz und gar nicht, dankbar die zahlreichen von ihrem königlichen
Herrn empfangenen Wohltaten anzuerkennen; die polnischen Mitglieder des
Landtages handelten ganz und gar nicht unter dem Einfluß der Gefühle und
Absichten irgendwelcher Parteisucht, — die Adresse war der Ausdruck ihrer
eigenen und nach der Überzeugung der Abgeordneteu der allgemeinen Emp-
findungen und Meinungen, die sie tren und gewissenhaft wiedergibt. Die
Landtagsversammlung verbleibt der unerschütterlichen Überzeugung, daß auf-
richtig und offen die Wahrheit zu bekennen ihre heilige Schuldigkeit ist
gegenüber dem Lande, dem Könige und sich selbst!.
Die Erklärung fand 36 Unterschriften. Nicht unterzeichnet
wurde sie von Potworowski, Raczyııski, Radziwill, Massenbach,
Willmann, Zietzold (interimistischer Bürgermeister zu Tirschtiegel,
städtischer Abg. der Kreise Birnbaum, Bomst, Meseritz) und
Mühlenbesitzer Quandt (Abg. der Landgemeinden in den Kreisen
Bromberg. Schubin, Wirsitz). Angesichts der Tatsache, daß nur
eine verschwindende Minorität sich der Solidaritätserklärung mit
Lipskis Vorstoß entzog, erscheint die Angabe des leichtgläubigen
Beurmann in recht eigentümlichem Lichte: Überhaupt erklärt sich
gegenwärtig eine so gruße Zahl von Deputierten für unzufrieden
mit der Adresse, dad es kaum begreiflich ist, wie sie mit
solcher Schnelligkeit ohne alle Diskussion hat angenommen werden
können?.
Die Beratungen nahmen dann freilich ihren ungestörten Fort-
gang. Nur in der Sitzung vom 20. März wurde noch einmal von
polnischer Seite angefragt, ob es nicht zulässig sei, die in der
Adresse enthaltenen Petitionen zu Protokoll näher zu entwickeln
und den Nachweis zu führen, daß dabei keine Parteirücksichten
obgewaltet hätten. Der Marschall verweigerte jedoch konsequent
jede Diskussion über den königlichen Bescheid, da sich gar nicht
voraussehen ließ, zu welchen ungeschickten Ergebnissen das hätte
führen können. Endlich einigten sich beide Teile auf den Be-
schluß, Beurmanns Ansicht einzuholen, was diesem um so uner-
warteter — und peinlicher — war, als er nicht nur gegen Lipski,
sondern auch gegen alle übrigen Polen, wo sich die Gelegen-
heit dazu geboten, ganz unumwunden ausgesprochen hatte, dal er
jede weitere Beratung über die in der Adresse berührten Fragen
und über die erteilte Antwort für ungesetzlich halte. Er brachte
nun seine Ansicht zu Papier und dieses Schriftstück wurde von
ı Zychlinski 1I, S. 153/154.
= An Arnim am 13. März.
Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 473
Potworowski in der Sitzung vom 21. März verlesen, ohne daß sich
fernerer Widerspruch dagegen erhob. |
Damit war die Angelegenheit endgültig abgetan. In seinem
Immediatbericht vom 13. April konnte Beurmann dem König von
dem soeben erfolgten Schluß der Versammlung sowie davon Mit-
teilung machen, daß sie, durch die allerhöchste Eröffnung zur
richtigen Erkenntnis gebracht, ihre Beratungen ruhig fortgeführt
und sich besonders in den letzten Wochen mit großem Eifer be-
müht hatte, die ihr gestellten Aufgaben befriedigend zu lösen.
| Es sei noch ein Wort der Analyse des Vorfalls gestattet.
Beurmann glaubte (an Arnim am 13. März) annehmen zu dürfen, daß
zwischen den Führern der „demokratischen“ und der polnischen
Partei eine gegenseitige Nachgiebigkeit stattgefunden habe und
daß durch beiderseitige Konzessionen die Adresse beinghe ein-
‚stimmig zustande gekommen sei, obwohl mit ihrem ganzen Inhalt
nur wenige Abgeordnete einverstanden waren. Dagegen fand die
überwiegende Mehrzahl darin einige mit ihren Wünschen über-
einstimmende Punkte. Außerdem waren wohl die einem Ausbau
der Verfassung abgeneigten Polen überrascht worden. Diese Dar-
legung wurde im Ministerium mit dem Randvermerk: „Sehr wich-
tig“ versehen. Ganz ähnlich versucht Zychlinski (S. 149) die
Genesis der Adresse zu erklären. Seiner Ansicht nach wollten
die deutschen Abgeordneten die Forderung wegen der polnischen
Nationalität nur unter der Bedingung unterschreiben, daß die Polen
ihre Forderung in der Verfassungsfrage unterstützten. Jede Partei
glaubte ihrer Sache zu dienen, die Polen, wenn sich zeigte, daß
die Deutschen sich so tätig zu ihren Gunsten ins Zeug legten, die
Deutschen, wenn offenbar wurde, daß die um ihre nationale Ab-
sonderung so besorgten Polen dem allgemeinen Verlangen der Zeit
nach einer Erweiterung der Volksrechte beitraten, obwohl in einer
allgemeinen Konstitution für die Gesamtmonarchie eine Gefahr
für die Sonderstellung des Großherzogtums Posen lag.
In ihrem periodischen Bericht vom 27. April? an Arnim kamen
Beurmann und Regierungspräsident v. Itzenplitz nochmals auf
den Fall zurück und gaben ihm die gleiche Auslegung: Einige
streng katholische, besonnene und dabei dem König ergebene Polen
wie Oberst v. Chiapowski-Turew® und Graf Ed. Raczyński stehen
! An Arnim am 22. März.
® Rep. 77. 437. 55.
3 Schwager des Großfürsten Konstantin.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4 32
474 Manferd Laubert
„völlig vereinzelt da, gelten bei ihren Landsleuten leider nichts,
und sind für die preußischen Interessen von keinem Nutzen“.
Die Polen, die jetzt im Land und auf dem Landtag den Ton an-
geben, gehören meist der alten liberalen Tendenz an und teilen
wohl mehr oder weniger die Theorien Lelewels. Das Verbot der
Leipziger Allgemeinen Zeitung und die Versagung der Konzession
für die Rheinische Zeitung haben groe Aufmerksamkeit erregt
-und im allgemeinen nicht die Anerkennung gefunden, die die den
Maßregeln zugrunde liegende Absicht beanspruchen konnte. Ähn-
lich ist es der neuen Zensurinstruktion ergangen, wobei man sich
in dem auffallenden, aber sehr verbreiteten Irrtum befindet, daß
dadurch nicht bloß die bestehenden, sondern noch manche neue
Einschränkungen eingeführt seien.
Das „wichtigste und besprochenste Ereignis der neuesten Zeit
war die ständische Adresse und die Antwort des Königs. Der
ganze Inhalt der Adresse hat eigentlich bei keiner politischen
Farbe Billigung gefunden. Ihre Form ist von sehr vielen Seiten
und namentlich auch von den besonneneren Polen getadelt
worden, um so mehr, als das gnädige Wohlwollen, das der König
noch in neuester Zeit der Provinz zugewendet, in frischem An-
denken stand, und in der Tat manche Herzen für seine Person
gewonnen hat. In der Sache selbst verwirft selbstredend die der
Regierung zugetane Partei der Deutschen und Polen die der
. Adresse zugrunde liegenden Bestrebungen, und freut sich in gleichem
Maße der Entschiedenheit, mit der ihnen entgegengetreten ist.
Aber auch die Partei der Deutschen, die den modernen liberalen
Ideen ergeben und daher den Anträgen wegen erweiterter Wirk-
samkeit der Ausschüsse und noch größerer Befreiung der Presse
nicht abhold ist, tadelt es in scharfen Ausdrücken, daß die Wünsche
auf eine gesinnungslose und indiskrete Weise am unrechten Ort
vorgetragen und in eine ganz unangemessene Gemeinschaft mit
den jeden preußischen Patrioten verletzenden Sonderwünschen der
sich isolierenden Polen gebracht sind.
Die der Idee eines getrennten Polentums zugetane Partei da-
gegen tadelt es nicht minder, daß die polnischen Deputierten sich
haben verleiten lassen, den Anträgen wegen erweiterter Wirk-
samkeit der ständischen Ausschüsse beizutreten, weil sie in einer
solchen das Zurücktreten der provinzialen Interessen und deshalb
eine Beschleunigung des Unterganges ihrer nach Absonderung
strebenden Richtungen sieht.
Die polnische Frage suf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 475
Es ist nicht unwahrscheinlich, daß der in der Adresse ge-
machte und verunglückte Versuch, die sich großenteils wider-
strebenden und daher neutralisierenden Tendenzen der Bewegungen
im Lande zu vereinigen diese um so mehr wieder trennen wird,
wobei die Autorität der Regierung nicht leiden dürfte. |
Die rasche und bestimmte Antwort auf die Adresse hat diese
zu befestigen sicher beigetragen, und es darf mit der entscheidend-
sten Zuversicht behauptet werden, daß der dadurch hervorgerufene
Eindruck die alte Beobachtung bestätigt, „daß es tief in der
Eigentümlichkeit der eingeborenen Polen liegt, von dem er-
habendsten Wohlwollen leicht zu extravaganten Hoffnungen fort-
gerissen, dagegen durch energische Entschiedenheit zu achtender
Anerkennung und gemäßigter Haltung gebracht zu werden“.
Übrigens hat das Tagesgespräch, das nach Einsendung der
Adresse und nach Erlaß der königlichen Resolution fast aus-
schließlich auf beide gerichtet war, sich bereitwillig der Eisen-
bahnfrage zugewendet. |
Diese Auffassung hat sich dann traditionell fortgepflanzt.
Noch am 21. September 1851 schrieb der damalige Posener Ober-
präsident v. Puttkamer an Otto v. Manteuffel, daß sich eben jetzt
wieder „die von der famosen Adresse von 1843 her wohlbekannte
Koalition der Polen und Demokraten“ recht entfalten wolle, um
der Regierung Opposition zu machen !.
Ein derartiges Kompromiß mag in der Tat unmittelbar ent-
scheidend auf das Abstimmungsergebnis eingewirkt haben, aber
damit allein wird der Vorgang keineswegs erklärt. Wenn die
preußische Staatsregierung damals dem polnischen Problem etwas
weniger oberflächlich und optimistisch gegenübergestanden hätte,
als es tatsächlich der Fall war, und wenn sie sich die Mühe ge-
nommen hätte, über die Lehren nachzudenken, die ihr die Adreß-
debatte von 1843 handgreiflich aufdrängte, dann wäre sie viel-
leicht zu der Erkenntnis gelangt, daß die Vorbedingung für dieses
unerquickliche Schauspiel die völlige Haltlosigkeit der Verwaltungs-
behörden gegenüber dem Polentum und die systematische Preis-
gabe aller unter Flottwell in dem Jahrzent von 1830—1840 ge-
machten Fortschritte bildete. Bei dem Mangel an jeglichem Rück-
halt durch die berufenen Vertreter der Staatsgewalt hatte auch
1 v. Poschinger: Denkwürdigkeiten des e Otto v. Man-
teuffel II. Berlin 1901. S. 42.
32 *
476 | Manfred Lanbert
die deutsche Bevölkerung jedes Bewußtsein für die nationale Ge-
fahr verloren. Sie war von völliger Gleichgültigkeit nach dieser
Richtung erfaßt worden, die soweit ging, daß der. Fürst von Thurn
und Taxis als Besitzer der Herrschaft Krotoschin es nicht einmal
der Mühe für wert erachtete, einen deutschen Rittergutsbesitzer
mit der Ausübung seiner Virilstimme zu. beauftragen, obwohl die
Entscheidung bei nationalen Fragen auf des Messers Schneide
stand. Darum ist das unter Flottwell zum ersten Male sich
regende deutsche Zusammengehörigkeitsgefühl einfach wieder ein-
geschlafen. In den 30er Jahren hatte Massenbach sich mit seinen
städtischen und ländlichen Kollegen unerschrocken dem polnischen
Ansturm entgegengeworfen. Auf dem Landtag von 1834 reichten
die 26 deutschen Abgeordneten dem Könige einen Protest gegen
die nur im Wege der itio in partes durchgegangenen polnischen
Petitionen ein und nicht weniger als sechs dieser Männer ge-
hörten noch der Versammlung von 1843 an!. Sogar noch 1841
batten die deutschen Rittergutsbesitzer des Meseritzer Kreises
unter eifriger Teilnahme Hiller v. Gärtringens dem Könige ihr
Bedauern über die auf dem damaligen Landtag hervorgetretenen
Tendenzen ausgedrückt, um Gleichberechtigung der deutschen
Einwohner und eine andersartige Zusammensetzung der Stände-
versammlung gebeten, um der deutschen Minorität innerhalb des
1. Standes eiue angemessene Vertretung zu ermöglichen. Klang
es dann aber nicht wie blutige Ironie, wenn der König in seiner
Antwort ihnen die Yersicherung gab, daß sie seinem Herzen „gleich
nahe“ stünden wie seine polnischen Untertanen und daß sie eine
„Zurücksetzung in keiner Weise zu besorgen“ hätten, weshalb
sie „mit Vertrauen der Zukunft entgegensehen und es ihrerseits
an dem Entgegenkommen zu rechter Einigkeit mit ihren Mitständen
polnischer Nationalität“ nicht fehlen lassen sollten??
Männer wie Massenbach und Hiller mögen gleich ihren ost-
preußischen Standesgenossen einer Vertiefung der konstitutionellen
Grundlagen und einer Loslösung der Öffentlichen Meinung durch.
Gewährung der Preßfreiheit nicht abgeneigt gewesen sein, aber
sicherlich waren sie nicht von demokratischen Tendenzen erfüllt
und ebenso gewiß lag ihnen wie den Männern des Schönschen
1 Abschr. Oberpräsakten IX E. 6.
2? Ich werde die Akten anderweitig veröffentlichen.
3 Vgl. Herre a. a. O. S. 47.
Die polnische Frage auf dem Posener Provinziallandtage von 1843. 477
Sie haben nur einfach die Lust verloren, sich für eine Sache ein-
zusetzen und sich um ihretwillen Unannehmlichkeiten zuzuziehen,
die offenbar von der Regierung selbst aufgegeben war. Beurmanns
geringe Autorität ist hierfür das äußere Kennzeichen. Überall
ist er der Düpierte. Es war schon ein böses Omen, daß der bis-
herige Marschall Oberst v. Poninski-Wreschen trotz seiner dem
Oberpräsidenten gegebenen Zusage hinterher eine Wiederwahl
ablehnte, um unvermeidlichen Konflikten zu entgehen, wie sie
dann Potworowski durchzumachen hatte. Auch er hat das Amt
des Marschalls nie wieder bekleidet. Niemand aber dachte auch
nur an die Möglichkeit, die Leitung der Versammlung einmal in
die Hände eines Deutschen zu legen. Dieser Gedanke lag völlig
außerhalb des Gesichtskreises jener Zeit, obwohl gerade die Adreß-
debatte der Regierung mit einer von ihr eigentlich dankbar zu
begrüßenden Offenheit die wahre Stimmung der tonangebenden
Kreise des polnischen Adels enthüllt hatte. Statt dessen suchte
man sich seine Leute unter den wenigen Mitgliedern der polni-
schen Hofpartei, die nur Offiziere ohne Soldaten und ohne Ein-
fluß waren. |
Die typischen Vertreter dieser unhaltbaren Zwitterrichtung
sind Raczyński und Radziwiłł, von denen der erstere trotz seiner
ungeheueren Verdienste um die Stadt und Provinz Posen und um
das polnische Geistesleben des Großherzogtums von seinen Lands-
leuten als konservativer, streng monarchischer Eigenbrötler er-
barmungslos verfolgt und schließlich in den Tod gehetzt wurde.
Das Werben um die Gunst dieser Elemente war damals wie stets
verlorene Liebesmüh. Auch die Ermahnungen des Königs ver-
fehlten vollkommen ihren Zweck. Der nächste Landtag von 1845
schlug genau die gleichen Töne an, nur um einige Nuancen dreister,
denn man stand schon am Vorabend des Aufstandes von 1846.
478
Kritiken.
Ludwig Rieß, Historik. Ein Organon geschichtlichen Denkens und
Forschens. Band I. Berlin und Leipzig, G. J. Göschensche Ver-
lagshandlung. 1912. 391 8.
Der Titel eines Buches ist oft entscheidend für dessen Aufnahme;
Karl Bücher hat das einmal auf Grund interessanten statistischen Ma-
terials nachgewiesen. Es trifft in besonderem Maße auf das vorliegende
Werk zu, dessen Haupt- wie Untertitel durchaus nicht den wesentlichen
Inhalt bezeichnen. Unter „Historik“ verstand Gervinus in seinen Grund-
zügen der Historik (1837, siehe besonders S. 61/62) das, was man jetzt
Geschichtsphilosophie oder Prinzipien der Geschichts wissenschaft nennt;
Droysen in seinem Grundriß der Historik (1868, § 16—18) verstand
darunter die Methodik der Forschung und die systematische Analyse
der historischen Erscheinungen; und indem letzterer der Historik (in § 16)
die Aufgabe zuweist, „ein Organon des historischen Denkens und For-
schens“ zu sein, so schließt er die Methodik mit ihren einzelnen Funk-
tionen darin als den einen wesentlichen Teil ein und behandelt sie dem-
entsprechend. Rieß, der sich hinsichtlich der Bezeichnung seines Werkes
auf die beiden Vorgänger beruft, lehnt die Behandlung der Methodik
S. 22 ff. grundsätzlich ab, allerdings unter völliger Verkennung und
Verzerrung ihrer Aufgaben, greift aber doch einzelne methodische Fragen
heraus, wie diejenigen, die mit der Definition der Geschichts wissenschaft,
ihren Beziehungen zu anderen Disziplinen, ihrem Erkenntnisziele und
-werte zusammenhängen, und behandelt diese Dinge auf 92 Seiten unter
der Uberschrift „Das Prinzip der Geschichts wissenschaft“. Der ganze
übrige Teil des Bandes bringt als „systematischen Teil“ — entsprechend
der Disposition Droysens, bei dem die „Systematik“ aber als Gegenstück
der Methodik auftritt — eine Analyse der individual- und sozialpsyelio-
logischen Elemente der historischen Erscheinungen mit typischen Bei-
spielen ihrer Formen zu. verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen
Völkern wie Persönlichkeiten. Der Inhalt des Buches entspricht also
der herkömmlichen Bedeutung der Titelsbezeichnungen sehr wenig. Er
Kritiken. 479
entspricht auch nicht der eigenen Definition des Verfassers auf Seite 1:
„Historik ist die produktive Ausprägung der allgemeinen Gedanken, die
in den mustergültigen geschichtlichen Betrachtungen übereinstimmend
als Ausgangspunkt oder Zielpunkt der Forschung unmittelbar voraus-
gesetzt werden“, eine höchst unbestimmte, die gemeinten Dinge nicht
erfassende Definition, wie solche öfter in dem Buche begegnen.
nter einem Titel, der wirklich anzeigte, was man in dem Werke
zu erwarten hat, würde sich mancher Leser finden, der sich jetzt nicht
veranlaßt meint, das Buch in die Hand zu nehmen, und er würde sich
dann nicht enttäuscht sehen.
Auf Grund einer ausgebreiteten Kenntnis der Geschichtsschreibung
und scharfsichtiger psychologischer Beobachtung legt Rieß S. 43—384
zum Teil wenig beachtete Elemente des Gemeinschaftslebens und des
Persönlichkeitslebens sowie deren Wechselwirkungen dar und bereichert
die Anschauung der historischen Erscheinungen durch manche feine,
anregende Bemerkung. Er analysiert, freilich nicht gleichmäßig er-
schöpfend und zum Teil nicht begrifflich folgerecht disponiert, das
verschiedene Naturell der Persönlichkeiten, die Temperamente, die
Affekte, die ästhetischen, intellektuellen, religiösen, moralischen Ele-
mente, die verschiedenen Charaktertypen und die Gesamtpersönlich-
keit, letztere wesentlich in ihrer Wiedergabe durch die Darstellung.
Von den menschlichen Gemeinschaften behandelt er in dem vorliegenden
Bande nur erst die freien Vereinigungen und unterscheidet dabei die
auf Sympathie begründeten, die auf gesellschaftlichen Formen, die auf
idealen Bestrebungen begründeten, erörtert ferner Mode und Zeitgeist
und die durch historische Ideen zusammengehaltenen Gemeinschaften,
wie z. B. die Parteien. Die übrigen Arten des Gemeinschaftswesens
sind einem zweiten Bande vorbehalten, der noch nicht erschienen ist.
Da ich den ersten Abschnitt (S. 1—92) vorhin stark bemängelt habe
und da er nur den kleinsten Teil des Werkes ausmacht, möchte ich am
liebsten nicht näher darauf eingehen. Aber man wird mein Urteil be-
gründet wissen wollen und ich zeige daher einige fundamentale Irrungen
und Wirrungen darin auf.
Der Verfasser glaubt sich S. 23 seinerseits gegen einen grundlegenden
Irrtum in den bisherigen Darstellungen der historischen Methodologie
wenden zu müssen, indem er ausgerechnet Seignobos als deren Ver-
treter hinstellt und angreift, der bekanntlich den Begriff der Quellen
höchst unklar und einseitig gefaßt hat, und er verfällt, ohne jede Be-
rücksichtigung unserer deutschen Methodologie von Droysen her, auf
die entgegengesetzte, noch größere Einseitigkeit zu behaupten, das
480 Kritiken
„eigentliche Material der Geschichte“ seien „die Erinnerungen und An-
schauungsbilder, die in bezug auf Geschehnisse in den Köpfen der
Menschen leben oder als lesbare () Darstellungen fixiert sind“. Das ist
also das, was wir Anschauung und Überlieferung zu nennen pflegen;
er nennt es „Bewußtseinsmaterial“ und unterscheidet es von „Beweis-
material“, worunter er alle übrigen Quellen begreift, eine Unterscheidung,
die verkannt zu haben er den bisherigen Methodologen vorwirft. Welche
gänzlich unhaltbare Begriffsbestimmung und Behauptung! Als ob man
nicht aus Urkunden, Akten, Überresten jeder Art. oft, ja meist, viel mehr
eigentliches Tatsachenmaterial ohne weiteres gewönne als aus den Ge-
schichtsdarstellungen und aus den Erinnerungen der Zeitgenossen! Und
als ob umgekehrt nicht auch die Darstellungen usw. als Beweismaterial
dienten! |
Nicht minder unlogisch verwirrt sind die Erörterungen über die
historische Fragestellung (S. 26 ff.), deren Motiv und Wesen Rieß in
dem Bemerken von Widersprüchen oder Lücken in unserem geschicht-
lichen Wissen oder in den Darstellungen zweier (!) anerkannter Historiker
finde. Die Sammlung und Kenntnisnahme von Tatsachen will er sogar
ausdrücklich (S. 27) aus der Methodik ausgeschieden wissen, als ob nicht
die primäre und stets wiederholte Fragestellung unserer Wissenschaft
darauf ausginge, Tatsachen wissen zu wollen, und als ob nicht daraus
erst allmählich die kritischen Fragestellungen hervorgingen. Von den
vielseitigen Aufgaben der letzteren greift er aber ganz unbegreiflicher-
weise, wie erwähnt, nur den Fall eines Widerspruchs zwischen zwei
Geschichtschreibern heraus. Allerdings verrät er eine ganz seltsame
Vorstellung von den Aufgaben der Quellenkritik und -interpretation,
wenn er S. 27 meint, sie seien meist von elementarer Einfachheit, sobald
die Archivare und Editoren ihre Pflicht getan hätten, Nicht nur unsere
Lehrbücher der Methodik könnten ihn eines Besseren überführen, sondern
auch die zahlreichen komplizierten Untersuchungen kritischer und inter-
pretatorischer Probleme, die meist gerade erst einsetzen, wo die Arbeit
der Archivare und Editoren aufhört, darunter die der „historischen
Interpretation“, die Rieß im Unterschiede von der rein philologischen
nicht zu kennen scheint, obwohl er in seinem zweiten Teil so viel
Material dazu beiträgt und deren Aufgabe S. 37 streift.
Auch die Definition unserer Wissenschaft, die der Verfasser S. 1,
40 und. 60 gibt und auf die er oft zurückgreift, widerspricht in einem
wesentlichen Stücke seinen eigenen Darlegungen. Er bezeichnet nämlich
meines Erachtens mit Recht (S. 40) das Zweckbewußtsein der Menschen als
ausschlaggebend für die genetische Verknüpfung, die historische Auf-
Kritiken 481
fassung und er bezeichnet nochmals in demselben Sinne (S. 48) das Reich.
der Zwecke als Material aller Geisteswissenschaften; aber in seiner
Definition der Geschichte findet der Zweckbegriff keine Stelle, denn er
sagt: „Geschichte ist die Auffassung eines als Einheit begriffenen Gegen-
standes it: ls der Unterscheidung seiner sich nicht regelmäßig wieder-
holey ien Veränderungen.“ Hierdurch wird die Geschichtserkenntnis nicht
von der Erkenntnis der Naturwissenschaft unterschieden, denn „Ver-
änderungen“, auch „sich nicht regelmäßig wiederholende“ Veränderungen
gibt es auch auf dem Gebiet der letzteren; das haben gerade natur-
wissenschaftliche Autoren neuerdings betont, wie man aus J. von
Wiesners Buch „Erschaffung, Entstehung, Entwicklung“, 1916, ersehen
mag. Daß die Veränderungen, welche Gegenstand der Geschichte sind,
abgesehen von den physischen Faktoren, von Menschen als zwecksetzenden
Wesen ausgehen, muß in der Definition irgendwie zur Geltung kommen.
Ich habe dem in meinem Lehrbuch zu entsprechen - gemeint, indem ich
von den Betätigungen der Menschen als sozialer Wesen sprach; gegen-
über dem Miß verständnis dieser Wendung und sonstigen bei Rieß (S. 60 f.)
brauche ich nur auf mein Lehrbuch S. 9 Note 2, S. 11 und 19 zu verweisen.
Im ganzen wäre zu wünschen, daß der Verfasser von dem Vorurteil
gegen die bisherige methodologische Literatur, das er mehrfach äußert,
‘ zurückkäme und seine Arbeit freundwillig in sie einftigte; es würde zum
Vorteil der Sache sein.
E. Bernheim.
Paul Barth, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie.
Erster Teil: Grundlegung und kritische Übersicht. 2. Auflage.
Leipzig, O. R. Reisland. 1915. 821 S.
Die Bedeutung dieser zweiten Auflage des lehrreichen Buches kenn-
zeichnet sich schon äußerlich: der Umfang hat sich gegenüber dem der
ersten Auflage verdoppelt. Die inzwischen (seit 1897) erschienene
Literatur ist umfassend und eingehend berücksichtigt, die verschiedenen
Richtungen auch in ihren neuesten Modifikationen kritisch dargestellt,
die einleitende Grundlegung ist von 13 Seiten auf 145 gestiegen.
Wie zu erwarten, ist die Grundanschauung des Verfassers dieselbe
geblieben. Sie steht bewußt der der „voluntaristischen“ Soziologie von
F. Tönnies nahe, unterscheidet sich aber von dieser besonders dadurch,
daß die Geschichtsphilosophie und die „eigentliche“ Geschichtswissen-
schaft, die nicht von jener getrennt wird (S. 127), in die Soziologie ein-
bezogen werden, während die Geschichtschreibung, und auch die Ge-
schichtsforschung als deren Grundlage, in das Gebiet der Kunst ver-
482 Kritiken
wiesen wird. Barth kommt zu diesen Bestimmungen, zu dieser Gleichsetzung
von Geschichtsphilosophie und Soziologie, indem er für beider Aufgabe
die Erkenntnis des Wesens und der Entwicklung des suz:alen Willens
erklärt, soweit diese sich in menschlichen Gesellschaften darstellen, und
indem er als die gemeinsame Methode beider die naturwissenschalti:che,
gesetzesmäßige Erkenntnisart ansieht, die ihm als die allein und schle:tht-
hin wissenschaftliche gilt. Die Geschichtsschreibung, die auf das Per-
sönliche eingeht und in anderer Art arbeitet, steht ihm daher anßerhalb
eigentlicher Wissenschaft. Barth nähert sich hierin stark dem Kollek-
tivismus. Allerdings gibt er zu, daß auf dem sozialen, also auch dem
geschichtlichen Gebiete, wesentlich andere als rein naturwissenschaftliche
Gesetze in Betracht kommen, nämlich „empirische“ Gesetze, aber er
meint, daß letztere doch auch in den Naturwissenschaften vorkommen
und daher der naturwissenschaftlichen Methode nicht entgegenstehen.
Unserer Ansicht nach genügt das weitgehende Vorherrschen der em-
pirischen Gesetze vollauf, um der geschichtlichen Methode eine gesonderte
Erkenntnisart zuzuschreiben, die nicht an dem Maßstabe naturwissen-
schaftlicher gemessen werden darf, wie Barth es tut. Er verkennt
dabei nicht die Bedeutung der psychischen Elemente der sozialen Er-
scheinungen — wie könnte er auch, da ihm ja der Wille das wesent-
lichste der die Gesellschaften bewegenden Elemente ist! — und er gibt
zu (S. 59), daß es sich dabei um ein „Verstehen“ handelt; aber er sucht
die Anwendung dieser Elemente und dieses Verfahrens der naturwissen-
schaftlichen „Erklärung“ anzugleichen, nach unserer Ansicht unzutreffend.
Noch weniger gelingt der Versuch solcher Angleichung an einem anderen
Punkte; Barth betont zwar, daß die Soziologie wie die Geschichte sich
nur mit dem zu beschäftigen habe, was für die Entwicklung und das
Wesen der Gesellschaften „wichtig“ ist, daß die soziale Entwicklung
im Sinne der Vervollkommnung, des Fortschrittes aufzufassen sei und
daher eines Maßstabes bedürfe; damit scheint er einen Wertbegriff ein-
zuführen, der den Naturwissenschaften fremd ist; aber diesen der natur-
wissenschaftlichen Denkweise widerstrebenden Begriff, den er nicht ent-
behren kann, meint er gewissermaßen ins Naturwissenschaftliche erheben
zu können, indem er fordert, es müsse ein Wertbegriff von unbedinet
objektiver Geltung sein (S. 44/46). Als solchen — den einzigen, den
es geben kann, wie er sagt — stellt er den Fortschritt in der Freiheit
und Autonomie des mündigen Menschen hin (S. 786). Wir wollen nicht
erörtern, ob die Allgemeingültigkeit dieses Maßstabes anzuerkennen ist,
tür uns ist es wichtiger zu bemerken, daß damit als Inhalt der sozialen
Entwicklung ein durchaus persönliches Element bezeichnet wird, und daß
Kritiken 483
dies den vorhin ang.;ulirten Begriffsbestimmungen widerspricht, denen
zufolge Barth die Geschichtsschreibung wegen ihrer Beschäftigung mit
Persönlichkei': von der „eigentlichen“ Wissenschaft ausschließt. In
der Tat, wenn es sich in dieser eigentlichen Wissenschaft um das Ver-
folgen eines „stetigen Wachsens der Autonomie der Persönlichkeit sowohl
ir Cer Richtung der Extensität wie der der Intensität“ handelt (S. 796),
so kann dabei eine eingehende Berücksichtigung der Persönlichkeiten
nicht entbehrt werden. Denn dieses Wachsen, diese soziale Entwicklung
vollzieht sich wohl in und mit der Gesellschaft, aber dabei absorbiert
der Gesellschaftswille, um in Barths Sinne zu sprechen, doch nicht die
‘inzelwillen, und zwar um so weniger, je extensiver und intensiver die
Autonomie der mündigen Menschen wächst; starke Einzelwillen können
vielmehr sehr wesentlich auf den Gesellschaftswillen einwirken mit ihrer
ganzen Eigenart in kleineren oder größeren Kreisen. Das Maß solcher
Einwirkung erscheint sogar als ein wesentliches Moment der sozialen
Entwicklung, wenn man sie vom Gesichtspunkte Barths aus betrachtet,
freilich nicht immer stetig anwachsend, sondern oft auch abnehmend.
Nach alledem kann also die Geschichtschreibung, die auf das Eigen-
artige der Persönlichkeiten in ihrem sozialen Wirken eingeht, nicht
gerade deshalb aus dem Kreise der Wissenschaft ausgeschlossen werden,
und wenn sie sich durch dieses Eingehen auf das Persönliche von der
Soziologie unterscheiden soll, wie Barth will, so wird er für die Be-
griffsbestimmung der Soziologie Kriterien gelten lassen müssen, die er
S. 125 f. ablehnt. Einen methodischen und prinzipiellen Unterschied
zwischen Geschichtschreibung und eigentlicher Geschichts wissenschaft
werden wir somit nicht anerkennen: es ist die Entwicklung einer ein-
heitlichen Wissenschaft, die sich von deskriptiver zu kausal motivierender
Stufe erhebt, wie andere Wissenschaften auch, und deren verschiedene
Formen nebeneinander fortbestehen können wie ebenfalls in anderen
Wissenschaften, z. B. in der Zoologie und Botanik (dies gegen S. 8/9).
Wenn ich auf diese Grundbegriffe näher eingegangen bin, weil es
dem Historiker am Herzen liegen muß, für die Eigenart seines Arbeits-
gebietes einzutreten, so ist demgegenüber um so eindringlicher zu be-
tonen, daß das Werk in seinem wesentlichen Inhalt eine systematisch
nach den Richtungen geordnete kritische Geschichte der neueren und
neuesten Geschichtsphilosophie und Soziologie gibt, wie wir sie so ein-
gehend und vielseitig sonst nicht besitzen, und daß es daher gerade dem
Historiker höchst wertvolle Dienste leisten kann, der seine Geschichts-
anschauung nach den verschiedenen Richtungen orientieren und bewußt
feststellen will. E. Bernheim.
484 Kritik.
Moriz Ritter, Die Entwicklung der Geschichi’wissenschaft an den
führenden Werken betrachtet, München und Berlin. R. Oldenbourg,
1919. XI u. 461 S. 8°.
Schon aus Teilveröffentlichungen in der „Historischen Zeitschrift“
kennt man den Geist und die Form, in denen der Bonner Al! weister
der deutschen Geschichtschreibung seine Gedanken über die Entwx¥-
lung seiner Wissenschaft seit dem Altertum zusammenfaßte. Ihre zum
Buch verarbeitete und (um die Einleitung, das Thukydideskapitel sowie
den ganzen Abschnitt über das letzte Jahrhundert) erweiterte Gestalt
zeigt noch einmal und deutlicher die Vorzüge, die dies Werk abgeklärter
historiographischer Weisheit (immer wieder drängt sich die Erinnerung
an Rankes „Milde und Güte“ auf) doch sogleich in die vorderste Reilıe
der vordringenden Gegenwartsforschung rücken. Sie fließen, scheint mir,
namentlich aus zwei großen Quellen, die heute erst langsam aus einer
vergangenen Wissenschaftsepoche zurückerobert werden müssen: Universali-
tät des Blicks, die in allen Zeitaltern die Stetigkeit der Menschennatur
und ihrer Sachaufgaben erkennt, und Realismus, der in den gesellschaft-
lichen Bedingungen, ihrerAhnung und Erforschung das eigentlich treibende
Element der Historiographie sieht.
Frei von der Idealisierung, durch die sich die humanistische Bildung
so vielfach die geschichtliche Erkenntnis des Altertums trübt, findet die
Untersuchung des Thukydides einen Hauptweg antiker und mittelalter-
licher Geschichtschreibung in der Feststellung: „den Verfassern fehlt
noch die Kunst, verwickelte Vorgänge, die sich auf dem Boden eines,
Rechtszustandes bewegen und dessen Anwendung oder auch Umwand-
lung bezwecken, klar und treffend darzulegen“ (S. 23). Damit ist im
Vorübergehen eines der wichtigsten Entwicklungsmomente der Historio-
graphie berührt. Hätte Ritter in die Reihe der einzelnen Charakter-
bilder, aus denen er seine Darstellung zusammensetzt, auch den großen
Erneuerer der abendländischen Wissenschaftslehre Franz Bacon aufge-
nommen, so wäre zum Ausdruck gekommen, wie bewußt die neuzeitliche
Geschichtschreibung ihre Methoden gerade an die Gebiete und Denkformen
der Rechtswissenschaft angeknüpft hat (vgl. Life of Henry VII. a. O.).
Es war eine ähnliche Befruchtung, wie sie dann anderthalb. Jahrhunderte
später Montesquieu an den Anfang der französischen Aufklärung setzte,
und es ist der methodischen Bereicherung der europäischen Historivgraphie
durch diese Aufklärung nicht förderlich gewesen, daß ihre großen sacl-
lichen Gedanken von ihren späteren Vertretern überwiegend in ein
literarisch-philosophisches Gewand gekleidet wurden. Ritter betont nur
mit Recht die Wichtigkeit des juristisch-soziologischen Beitrags zu der
Kritiken 485
klassischen historiographischen Epoche des 19. Jahrhunderts, indem er
neben Niebahr!, Pertz und Ranke (nicht zwar Comte und Marx, aber),
Eichhorn und Lorenz Stein als ebenbürtige Einflüsse stellt.
Die r' nischen Historiker wurden mehr als die griechischen (und
hieri- en englischen Aufklärern, wie jene den französischen, vergleich-
) nach Ritters treffender Hervorhebung „von selber dazu geführt,
mit der Geschichte der Kriege und auswärtigen Politik die der Ver-
fassung zu verbinden, dies um so mehr, da sie teils selber am öffent-
lichen Leben und seinen Parteikämpfen beteiligt waren und also mit
starkem inneren Anteil an die Formen der Verfassung und die Kämpfe,
unter denen ihre Veränderungen erfolgten, herantraten“ (S. 47f.). Dafür
empfing auch die griechische Historiographie aus der Tiefe philosophisch-
naturwissenschaftlicher Weltansichten und dem überwiegend „beschau-
lichen“ Leben der griechischen Stadtstaaten einen eigentümlichen Vorzug
vor der römischen. Ritter lenkt überall die gebührende Aufmerksamkeit
auf die griechische Überzeugung von der Gesetzmäßigkeit und Berechen-
barkeit geschichtlicher Verläufe: in Polybios’ Kreislauftheorie endgültig
formuliert (S. 45), erscheint sie doch schon beim Thukydides aus der
Wechselwirkung zwischen Menschennatur und Außenwelt durchaus
schlüssig abgeleitet, wenn auch natürlich Ritter mit Recht geltend macht
(S. 95), wie äußerlich und vorläufig dieser Schluß damals noch dastand
(unsere heutige Einsicht in die „Stetigkeit des Kulturwandels“ ergibt,
daß eine bedeutungsvolle Wahrheit vorgeahnt wurde). Die beträchtlichste
Tat griechischer Geschichtstheorie (und in diesem Nachweis möchte ich
zugleich eine der besten Leistungen des Buches sehen) ist jedoch die
Grundlegung der Gesellschaftslehre durch die Politik des Aristoteles“.
Es ist eine völlig berechtigte Ansicht Ritters, daß dagegen die römische
Auffassung der „staatlichen Gewalten als Persönlichkeiten, die in der
Hauptsache ihr Leben und ihre Geschichte aus sich selber erzeugen“,
ein Rückschritt war, weil sie den Gedanken des Aristoteles von dem
Verhältnis zwischen Gesellschaft und Staat nicht erfaßt“ hatte (S. 48f.).
Die griechische Überzeugung von geschichtlichen Gesetzen, die von diesem
römischen Individualismus ohne Nachdenken weitergeschleppt wurde (einer
! Auch bei diesem wird übrigens gelegentlich nicht mit Unrecht von, ein-
seitiger Hervorkehrung der wirtschaftlichen Zustände“ gesprochen (S. 328).
2? Nur die methodische Selbstbeschränkung des großen Realisten wird doch
wohl verkannt, wenn die soziologische Erklärung der inneren Machtkämpfe
aus Gewinnstreben und Ehrsucht als Übersicht über die letzten bewegenden
Kräfte in den fortwährenden Veränderungen der Formen und des Geistes der
Staatsverfassung und als „unbefriedigender Ausgang einer groß begonnenen
Gedankenreihe“ angesprochen wird (S. 36).
486 Kritiken
der Scriptores Historiae Augustae setzt sie sogar aus.'r’icklich mit Natur-
gesetzen gleich S. 53 Anm.), mußte dabei selbstverstärdlich ganz ver-
sanden.
Ritters kurzer Abschnitt über das Mittelalter scheint mir trotz mancher
geistvollen Bemerkung nicht zu den selbständigsten Teilen des Bucues
zu gehören. Vor.allem dürfte die Ausrichtung der ganzen Kritik mittel-
alterlicher Geschichtschreibung auf den „Mangel an Wirklichkeitssinn“
(S. 120) schon deshalb Bedenken haben, weil sie in allen unmittelbarem
Zusammenhang mit der überlieferten Lehre von der mittelalterlichen,
insbesondere der kirchlichen Forschung steht, einem der Gebiete, wo
sich der naive Rationalismus der Renaissance und Aufklärung am längsten
und gründlichsten der Überprüfung durch die moderne Psychologie ent-
zogen hat. Dieser Raum und die Beiläufigkeit von Ritters Ausführungen
verbieten in gleicher Weise, näher auf das hier zutage liegende Problem
einzugehen. Es genüge zu sagen, daß einer Unendlichkeit physischer
und innerlicher, meist aber dem Willen der historischen Auskunftspersonen
entrückter Hemmungen der Tatsachenfeststellung im äußerlichsten Sinn
auf der anderen Seite eine Geschlossenheit des mittelalterlichen Weltbildes
die Wage hält, die das Wesentliche gesellschaftlicher und rechtlicher
Wechselwirkungen zumal mit jenen naiven Darstellungsmitteln nicht selten
treuer spiegelt als nachfolgende individualistischere Zeitalter.
Aus diesem Grunde bin ich auch im Zweifel, ob nicht Ritter im
Anschluß an lange feststehende Entwicklungslinien namentlich der pro-
testantischen Bildungsgeschichte im Abschnitt über Humanismus, Re-
formation und Gegenreformation die Höhepunkte der historischen Literatur
ein wenig vor denen der historischen Wissenschaft (nach der er doch
sein Buch nennt) bevorzugt. Gewiß hat z. B. die neuere italienische
Forschung, besonders Villari, das berühmte Urteil Rankes über die
Unselbständigkeit Guiceiardinis vielfach berichtigt und vertieft, aber sie
hat es meines Erachtens doch nicht in dem Grade umgestoßen, daß man
von dem „epochemachenden Verdienst“ einer „Quellenforschung“ sprechen
dürfte (S. 191). Guicciardinis historische Sammeltätigkeit unterscheidet
sich für mein Gefühl kaum anders als durch den ursprünglichen Renais-
sancestil von den gleichzeitigen und nachfolgenden alten Historikern
Mittel-, West- und Nordeuropas, deren Art Ritter ja so durchaus richtig
würdigt, wenn er ihnen auch, wohl veranlaßt durch alte Bekanntschaft
aus seinen eigenen historiographischen Hauptarbeiten, in diesem Buche
äußerlich einen etwas zu anspruchsvollen Raum zugesteht. Es ist merk-
würdig, wie alle diese Sleidan und Buchholz, Thuan und Davila, Cliemnitz
und Pufendorff trotz lauter Verschiedenheiten der Zeit, des Volkstums
Kritiken 487
und der damals so iel maßgebenden Religion von der Umgebung ihrer
absolutistischen .”'.antskanzleien dieselbe Prägung geistiger Unfreiheit
empfangen, di“ doch den Holländern und Engländern (Ritter beschäftigt
sich näher nur mit Bacons Nachfolger in Amt und Wissenschaft Clarendon)
in viel geringerem Maße eignet. Die Italiener gehören ja auch in den
Republiken eher zu der monarchischen Einflußsphäre, und außerdem gibt
ihnen die geistige Nähe gerade des lateinischen historiographischen Vor-
bildes doppelten Anlaß zu einer literarisch pomphaft teils individualisie-
renden, teils schematisierenden Darstellungsweise, so daß Ritter ganz mit
Fug über den größten unter ihnen die tiefen Worte schreibt: „Machiavelli
hatte die Beziehungen zwischen Verfassung und sozialer Gliederung der
Bürgerschaft erkannt, allein die sozialen Gruppen — der alte Adel, die
in Handel und Gewerbe selbständig tätigen Zünfte, die als abhängige
Arbeiter lebenden Proletarier — treten in seiner Darstellung nur inso-
weit auf, als sie Anteil an der Machtübung des Staates erheischend, in
seine Regierung und (Gesetzgebung eingreifen, Daß ihr Lebensgrund
ein eigenartiger und in den großen Gebieten der Landwirtschaft, der
Gewerbe und des Handels zu suchen ist, daß ihre Betätigung einerseits
und der Wirkungskreis des Staates andererseits in Wechselbeziehungen
stehen, die viel inhaltreicher sind, als das bloße Jagen nach dem Besitz
staatlicher Macht, wird von ihm nicht weiter berücksichtigt.“ Die Ein-
seitigkeit des Neurömers, der von der Privatwirtschaft nur die Ausmün-
dung in das staatliche Machtgetriebe sieht, ergänzt hier gleichsam die
Einseitigkeit des Aristoteles, der von der Hauswirtschaft aus gerade
umgekehrt die Wurzeln alles Machtstrebens in der Individualpsychologie
bloßgelegt hatte.
Wie grundlegend für den immer noch mangelnden Ausbau der Wissen-
schaftsgeschichte im 18. Jahrhundert Ritters damit befaßter Abschnitt
ist, geht schon aus der heute so seltenen Gerechtigkeit seiner vergleichs-
weisen Einschätzung von Aufklärung und Romantik hervor: die Zeit
von der Reformation bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts habe „der
Geschichtswissenschaft sowohl hinsichtlich der Methode der Forschung, als
des Gehaltes der Darstellung völlig neue Aufgaben gestellt“, den „Be-
trieb der eigentlich geschichtlichen Arbeit... soweit geregelt und um-
grenzt, daß es sich innerhalb ihrer vornehmlich darum handelte, auf den
betretenen Bahnen mit immer strengerer Folgerichtigkeit und stets
wachsender Vielseitigkeit fortzuschreiten“ (S. 311). Die Aufmerksamkeit
bleibt eben dauernd auf den methodischen und theoretischen Gesichts-
punkt eingestellt, von dem aus selbst die (Ritter freilich ohnehin ferner-
liegenden) großen stofflichen Entdeckungen und Eroberungen der neuesten
488 | Kritiken
Historiographie, die Leistungen der grabenden Arc! logie und kritischen
Diplomatik, nur als Steigerungen grundsätzlich längst begonnener
Forschungsrichtungen erscheinen müssen. Unter dieser Voraussetzung
werden vor allem die Studien über den Rechtsbegriff Montesyrieus und
der Kulturbegriff Voltaires zu Wegweisern, die die Entwicklungsgeschi«hte
der Historiographie gerade heute sehr nötig hat und jedenfalls nie wira
übersehen können. Man mag über Einzelnes mit Ritter streiten, z. B.
ob wirklich (S. 214 Anm.) von den beiden durch ihn fein unterschiedenen
Aufgaben des „Esprit des lois“, der Erforschung des „Wechselverhält-
nisses“ zwischen Gesellschafts- und Rechtsentwicklung einerseits und der
inneren Konsequenz der einzelnen Rechtssysteme, die zweite die historio-
graphisch weniger wertvolle war (ich meine, sie war durch ihre größere
Unabhängigkeit von vorgreifendem Dilettantismus mindestens ebenso
wertvoll) oder ob nicht etwa die Auffassung der „Nation“ bei Voltaire
(S. 238 fl.) nur für den alle Vorstellungen vom Volkstum verstaatlichenden
Politiker des 19. Jahrhunderts so mangelhaft und leer, für andere und
vielleicht tiefere Fragestellungen aber sehr aufschlußreich sein dürfte.
Das große Ergebnis ist doch eine in der modernen deutschen Geschichts-
schreibung fast einzig dastehende, methodisch höchst fruchtbare Auf-
geschlossenheit und Gerechtigkeit gegen die Grundlagen spezifisch west-
europäischen Staats- und Kulturdenkens, die dann auch der Schilderung
der folgenden Epoche deutscher geistiger Vorherrschaft außerordentlich
zugute kommt. Der ganze (wiederum weitab von Ritters schlichtem
Weg gelegene, Scharfsinn, womit neuerdings Ernst Troeltsch das Eigen-
recht der „dialektischen“ Geschichtsbetrachtung gegenüber dem „Positivis-
mus“ verfochten hat, könnte den Einwand nicht entkräften, den Ritter
aus dem Vergleich mit Adam Smith gegen Herders „Massenbegriff der
Nation“ erhebt: „wie innerhalb der Nation und des Staates jedem be-
deutenden Inbegriff von Kulturzwecken eine lebensvolle Gesellschaft ent-
spreche, die, selber wieder sich mannigfach gliedernd, der Verwirklichung
ihrer Zwecke in steter Wechselwirkung mit dem Staat obliege“ (S. 275).
Und geradezu die beste methodologische Ausdeutung von Rankes viel-
umstrittener Ideen- und Tendenzenlehre, dabei zugleich eine der weit-
blickendsten Formeln für die noch unendlich strittigere Bedeutung des
Individuellen in der Geschichte scheinen mir die Worte: „Man darf wohl
den letzten Grund dieser Gedanken in der Ansicht sehen, daß die von
Gott in die Menschennatur gelegten Zwecke als eine unpersönliche
Kraft das Leben der Völker beherrschen, und daß darum im Wechsel
der Zeiten und Verfassungen denjenigen Persönlichkeiten die Führung
zufällt, welche die jeweilig den Staaten und Völkern frommenden
Kritiken 489
Zwecke richtig au erfassen und tatkräftig zu verwirklichen vermögen“
(S. 419). |
Wenige: dem Buch, das so altersreif in sich selbst ruht, als der
deutschen Wissenschaft müchte man wünschen, daß es nicht die Alten
durch den modernen Geist, die Jungen durch manchen Traditionalismus
der Form abschrecke. Lange genug schon steht sich in der Geschichts-
wissenschaft feindlich gegenüber, was hier vermittelt und versöhnt er-
scheint. Aber erst solche Versöhnung bringt eine Wissenschaft als
Ganzes wahrhaft vorwärts.
Carl Brinkmann.
Eduard Meyer, Cäsars Monarchie und das Principat des
Pompejus. Innere Geschichte Roms von 66 bis 44 v. Chr.
Stuttgart und Berlin, J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger 1918.
Gr. 8°. X und 627 S,
Das große Werk, mit dem uns Eduard Meyer überraschend beschenkt,
ist nach seinem eigenen Bekenntnis ein Produkt der gewaltigen seelischen
Erschütterung, die der Weltkrieg in ibm bewirkt hat. Fast von dem
ersten Tage des neuen großen Geschehens an fühlte der Meister der
althistorischen Forschung einen übermächtigen Zwang in sich wachsen,
der ihn zur Abkehr von der Fortsetzung seiner berühmten „Geschichte
des Altertums“ nötigte, obgleich er soeben vor Kriegsausbruch sich den
Weg zur Neubearbeitung des zweiten Bandes derselben, der die Ge-
schichte des alten Orients behandelt, freigemacht hatte: „Ieh mußte
mich, soweit ich nicht durch die von den Ereignissen gestellten lite-
rarischen und politischen Anfgaben in Anspruch genommen war, auch
in meiner wissenschaftlichen Tätigkeit mit Dingen beschäftigen, die den
Menschen innerlich zu packen vermögen und mit den Fragen, die uns
alle aufs tiefste bewegen, in näherem Zusammenhang stehen. So habe
ich eine Reihe von literarischen Arbeiten in Angriff genommen, von
denen ich eine in dem vorliegenden Buch veröffentliche“, schreibt er
selbst. (S. V).
Schon unter dieser Perspektive betrachtet, will Ed. Meyers Buch mit
einem anderen Maße gemessen sein, als es ein reines Spezialwerk gelehrter
Arbeit erheischt, wie sein Verfasser denn auch offensichtlich danach
strebt, über die Bedürfnisse des Forschers hinaus die des Lesers zu
befriedigen (vgl. S. VIII). Und so wird in der Tat jeder, der in diesem
Werk nach der Äußerung der Wirkung der gewaltigsten Ereignisse der
Weltgeschichte auf Kopf und Herz eines ihrer hervorragendsten Verkündigers
forscht, reichen Gewinn davontragen; auch in diesem Sinne sind die von
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4. 33
+490 Kritiken
der zünftigen Altertumswissenschaft vielleicht nicht ohu weiteres gebilligten
modernen Vergleiche, beispielsweise mit Lloyd George und Wilson, an
ihrem Platz und berechtigt. Denn dies Buch ist weit mel, als etwa
nur eine Monographie der inneren Geschichte Roms von 66 b. 44 v.
Chr., wie sein Untertitel lautet, so viel eine solche auch an sich sien
bedeutete. In ihm ist bereits die ganze große Frage nach dem Wesen
des römischen Kaisertums der ersten drei Jahrhunderte aufgerollt und
die Antwort auf sie in nuce gegeben,
Hatte in dieser Hinsicht bereits 1888 J. Kromayer in seiner Disser-
tation über „Die rechtliche Begründung des Pricipats“ gegen Mommsens
bis dahin absolut und auch heute noch zum großen Teile herrschende
Theorien! auf schmalem Raum und mit tiefem gedanklichen Hintergrund
die Richtlinien für die Erkenntnis vom Werden des Principats des
Augustus? gegeben, so hat Ed. Meyer selbst bereits vor einem halben
Menschenalter in einem fesselnden Aufsatz in Sybels Historischer Zeit-
schrift N. F. LV (1903) S. 385 ff. die Absichten des Augustus bei seinen
Wiederaufbau des Staatswesens dahin gedeutet, daß er dabei den redlichen
Willen verwirklicht sah, die alte Verfassung wieder zur Geltung zu bringen.
Es wird natürlich im letzten Grunde immer Anschauungs- und Tempera-
mentssache bleiben, wie weit man geneigt ist, an die „Ehrlichkeit“ des
von dem Begründer des Principats verkündeten offiziellen Programms zu
glauben; gleichwohl muß es selbstverständlich von der größten Bedeutung
sein, dies Programm selbst näher kennen zu lernen. Denn es hat
theoretisch-staatsrechtlich und — in viel höherem Maße als gemeinhin an-
genommen wird — praktisch-politisch die innere Geschichte Roms bis
auf Carus und Diokletian bestimmt,
Nach dieser Richtung hin hat sich nun Rezensent zunächst im Jalıre
1916 in seinem „Wesen des römischen Kaisertums der ersten zwei Jalır-
hunderte“ (= Studien zur Geschichte und Kultur des Altertums, heraus-
gegeben von Drerup, Grimme und Kirsch, VIII 2) und darauf kürzlich
1919 in seinem Buch „Vom Prinzipat zum Dominat. Das Wesen des
römischen Kaisertums des dritten Jahrhunderts“ (= Studien etc. IX 4
und 5) um den Nachweis bemüht, wie der Prinzipat des Adoptivsohns
des großen C. Julius Cäsar im Gegensatz zu dessen Plänen der abso-
luten Monarchie nach hellenistischem Muster ihrem Wesen und ihrer bis
in die subtilste Einzelheit hin festgehaltenen Formulierung nach die Voll-
ı Man vgl. das jüngste Eintreten für sie aus der Feder eines ihrer scharf-
sinnigsten Verfechter in der umfangreichen Besprechung meines oben erwähnten
letzten Buches von A. Stein im Literarischen Zentralblatt 1920, Nr. 1 nnd 2,
3 In den Jahren 43—23 v. Chr.
Kritiken : 491
endung der O:;. in: forma rei publicae restitutae im Sinne der besten Geister
des letzten ahruunderts vor unserer Zeitrechnung gewesen ist und mithin
jede Re«hr‚uschauung, die auf eine Anerkennung eines außerordentlichen
Gew tuechts der Soldaten dem Imperium der Kaiser gegenüber hinausläuft,
vie es Mommsen in schärfster Wort- und Begriffsfassung statuiert hat, aus-
schließt. Als solche hat sie im Ablaufe von mehr als drei Jahrhunderten
überhaupt nur dreimal eine bewußte Unterbrechung erfahren: einmal durch
Domitians konsequentes Streben, die autoritative Stellung der Väter zu
beseitigen, die ihm den ganzen Haß der senatorischen Geschichtschreibung
zugezogen hat; das andere Mal 150 Jahre später durch Maximinus
Thrax’ naive Rücksichtslosigkeit, der sich im brutalen Bewußtsein seiner
militärischen Kraft einfach um nichts außerhalb dieses Interessenkreises
kümmerte und dennoch trotz seiner überlegenen positiven Machtmittel
rasch an den Folgen des Verfassungsbruches dem sich ermannenden Senat
und Volk von Rom und Italien gegenüber gescheitert ist; endlich im
Jahre 276 durch den nicht ganz klar erkennbaren Versuch Florians,
einen Prinzipat eigenen Rechts einzusetzen. Trotzdem vermag ich
nicht ohne weiteres anzunehmen, daß die wahre Absicht des politischen
"Meisterspielers Augustus auf die faktische Rehabilitierung der alten
Republik herauslaufen sollte. Dagegen scheinen mir, nebenbei be-
merkt, in erster Linie die bei ihm unbestreitbar vorhandenen sogenannten
dynastischen Pläne zu sprechen. Aber ich glaube endgültig erwiesen zu
haben, daß Augustus Ziel das gewesen ist, den Prinzipat zwar keines-
wegs als Monarchie, jedoch als Festsetzung der überragenden Geltung
eines, und zwar im Sinne vorhandener philosophischer Doktrinen! des
besten, Mannes im Rahmen der überkommenen Republik durchzusetzen,
Wenn gerade Augustus beabsichtigt hat, dies möglichst in Verbindung
mit seinem erlauchten Geschlecht geschehen zu lassen, so darf hierzu nie
übersehen werden, daß eben römische Sitte und römisches Recht in ganz
besonderer Weise die Möglichkeit gegeben haben, in Übereinstimmung
mit der auch hier rechtlich bestimmenden Körperschaft des Senats den
als am geeignetsten erkannten Mann durch Adoption in die denkbar
innigste persönliche Verbindung mit dem jeweiligen außerordentlichen
Mandatar der Väter zu bringen.
ı Diese hat uns in sehr erwünscht die staatsrechtliche Theorie ergänzender
Weise 1917 von der ideengeschichtlichen Seite her R. Reitzensteins treffliche
Untersuchung über „Die Idee des Principats bei Cicero und Augustus“ (= Nach-
richten von der K. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, philolog.-histor.
Klasse 1917, S. 397ff.) näher kennen gelehrt.
33*
492 Kritiken
Nach alledem ist entwicklungsgeschichtlich ven "*hstem Interesse,
zu untersuchen, wie Augustus auf den eigenarti;*: Gedanken dieser nie
wieder in der Geschichte so oder ähnlich zur A. „ilivug es
` Institution gekommen ist l. Auf die Beantwortung dieser emin at, "tischen
Frage, die man mit einem Worte als die Vorgeschichte des en TO
des Augustus definieren könnte, läuft letzten Endes Ed, Meyers Arbeit
hinaus.
Nach ihm rangen drei Gestaltungen des Staatswesens in den zwei
Jahrzehnten vor Cäsars Sturz und dem Auftreten seines Adoptivsohns,
die er seiner Betrachtung unterzieht, mit einander: erstens die „alte“
Republik in der Form der Senatsherrschaft, zweitens die absolute Monarchie
Caesars und zwischen ihnen das, was Pompejus erstrebte, die militärische
und politische Leitung des Staats durch den amtlosen Vertrauensmann
des Senats und der Aristokratie, den alle seine Rivalen an Einfluß weit
überragenden ersten Bürger, den sog. Princeps. Denn die sogenannte
Demokratie, die Ed. Meyer unvergleichlich kurz und treffend als die
Herrschaft der Kapitalisten und rivalisierend neben ihr die des haupt-
städtischen Pöbels definiert, kann seit Sulla bzw. M. Ämilius Lepidus
und M. Brutus (d. i. seit 78/77 v.Chr.) als tot gelten, da sie fortan
überhaupt keine Rolle mehr spielte. Der Prinzeps ist. mithin in diesem
politischen Sinne und genau ebenso seiner ideengeschichtlichen Bedeutung
ı Der Neubistoriker dürfte geneigt sein, z. B. die Frage, wie weit in der
römischen Kaiserzeit die Teilung des Reichs in senatorische und in kaiserliche
Provinzen erfolgt ist, nur mehr nebensächliche Bedeutung beizumessen. Doch
läßt sich gerade hier an einem hübschen Exempel zeigen, von welch weitreichenden
Konsequenzen die antike Verwaltungsteilung begleitet gewesen ist. Noch heute
bedeutet auf dem Boden der westlichen Balkanhalbinsel die Grenze zwischen
dem kaiserlichen Pannonien und dem senatorischen Mazedonien die Nordgrenze
des albanischen, d. i. des alten illyrischen Volkstums. Auf dem (Gebiete der
straff organisierten kaiserlichen Provinz ist dieses in den Jahrhunderten der
Kaiserzeit glatt aufgesogen und ebenso seine Sprache ausgerottet worden; auf
dem Gebiete der schlafferen senatorischen Verwaltung konnte beides bestehen
bleiben. Deswegen ist gewiß nicht zu viel gesagt, daB die Romanisierung des
keltischen Gallien in dem heutigentages vorliegenden Umfange in erster Linie
dem Umstande geschuldet wird, daß die drei Gallien — die Narbonensis gehört
als mediterrane Provinz nicht eigentlich hierher — dem Kaiser unterstellt
blieben. Frankreich wäre heute weit eher ein keltisches, als ein romanisches
Land, wenn es bloß den jährlich wechselnden senatorischen Prokonsuln hätte
zu gehorchen brauchen. Insofern hätte das Gelingen der geplanten Verlegung
der Militärgrenze des Reiches von dem Rhein zur Elbe, das Gallien vermutlich
dem befriedeten Senatsreich der Mitte überlassen haben würde, noch nach
ganz anderer Richtung, als gewöhnlich angenommen wird, unabsehbare ethno-
graphische und politische Folgen für die Gegenwart gehabt.
Kritiken 493
nach, wie dies IL. Ai enstein näher gezeigt hat, nicht etwa der Vertreter
des Volkes gegenüber dem Senat, sondern der hohe außerordentliche
Mandatar ies Senates selbst, insofern mithin der Prinzipat nicht die Voll-
endung der römischen Demokratie, wie Mommsens Lehre lautete, sondern
vielmehr die der römischen Aristokratie, so daß die starke Dosis demo-
kratischen Ols, die tatsächlich dem Prinzipate beigemischt ward, ledig-
lich durch die Übernahme der tribunizischen Amtsgewalt bedingt wor-
den ist. l z
Die Stellung nun, „die Pompejus für sich begehrte und die er zu-
letzt, seit dem Jahre 52, wenigstens annähernd erreicht hat, ist in der
Tat in den wesentlichsten Momenten bereits die, welche das Augusteische
Principat dem Regenten zuweist; die Gestaltung, welche Augustus dauernd
begründet hat, steht der von Pompejus erstrebten viel näher, als der des
Mannes, dessen Namen er trug. Eben darin beruht die eminente welt-
geschichtliche Bedeutung des Pompejus, die die Cäsars fast noch über-
trifft. Sie tritt dadurch nur noch deutlicher hervor, daß er an sich
keineswegs eine hervorragende, seiner Stellung innerlich gewachsene Per-
sönlichkeit gewesen ist; gerade darin zeigt sich, wie die Entwicklung
mit innerer Notwendigkeit auf diese Gestaltung hindrängt, in der sich
die alten Traditionen der Republik und der Senatsherrschaft mit dem
Bedürfnis nach einer einheitlichen Leitung des Weltregiments durch den
Reichsfeldherrn zu verbinden und ins Gleichgewicht zu setzen versuchen.
Cäsar hat diese Lösung mit der Überlegenheit des Genies geringschätzig
beiseite geschoben; aber eben darum hat seine Schöpfung keine Dauer
gehabt, sondern die Geschichte ist in furchtbaren Kämpfen darüber hin-
weggeschritten“ (S. 5). Nicht unähnlich diesem Gedankengange ist es,
wenn jetzt auch J. Kromayer in seinem Abriß der römischen Geschichte
(S Weltgeschichte in gemeinverständlicher Darstellung herausgegeben von
L. M. Hartmann I, 3 1919) den Pompejus „mit seinem mehr gelegent-
lichen Eingreifen, mit seiner vollkommenen Schonung der republikani-
schen Verfassungsformen und seinem Gleichgewichtssystem zwischen
Senats- und Volksgewalt als den, wenn auch unvollkommenen, Vorläufer
des Kaisers Augustus“ betrachtet (S. 119). Genau so, wie später
Augustus’ Stellung darauf beruht hat, daß er nach seinen eigenen Worten
im Herbste des Jahres 44 v.Chr. „exercitum privato consilio et privata
impensa comparavift), per quem rem publicam dominatione factionis ,op-
pressam in libertatem vindicavi(t)“ (Monumentum Ancyranum lat. 1, 1ff.),
baute sich des Pompejus Stellung darauf auf, daß er im Jahre 83 gleich-
falls als einfacher Privatmann in Picenum drei Legionen aufbrachte und
mit ihnen sich nach Niederwerfung des inneren Feindes als gleichberech-
494 Kritiken
tigter Imperator an die Seite Sullas gestellt ai. Und. webt ähnlich,
wie seinerzeit „der wiederhergestellte Volkstribuna {cup „ Früchte
in den Schoß warf, die der Senat ihm nie zu geL. -v iit „ewesen
wäre“ (Kromayer a. O.), hat der staatskluge Augustus er. dačurch,
daß er die bedeutungsvollen Rechte des Volkstribunats seit 55 v. Uhr.
sukzessive selbst übernahm, bis er seit 23 v. Chr. jährlich und ständir
tribunicia potestate fungiert, das alte „Palladium“ der Demokratie sich
vollends zu nutze gemacht und mit ihm so recht republikanisch - gesetz-
mäßig den großen Kreis der politischen Befugnisse des Prinzipats be-
schlossen. Auch darin steht der erste „Kaiser“ im Gegensatz zu seinem
Großoheim und Adoptivvater, der gewiß auch nicht die willkommene
tribunizische Sacrosanctitas seiner Person und den Kreis der Befugnisse
der Volkstribunen verschmähte, aber nie daran gedacht hat, beides zum
Mittelpunkt seiner bürgerlichen Stellung Rom und Italien gegenüber zu
machen.
So hat Ed. Meyer in der Tat gegenüber Mommsens Darlegungen! —
sei es in den faszinierenden Abschnitten des dritten Bandes seiner
„Römischen Geschichte“, sei es in seiner bekannten Schrift über „Die
Rechtsfrage zwischen Cäsar und dem Senat“ (Breslau 1857 = Gesanım.
Schriften IV, S. 92 ff.), die er für „ein glänzendes Advokatenplädoyer
für Cäsar, aber ebenso parteiisch und sachlich unhaltbar wie so manche
Reden des Cicero und Demosthenes“ (S. 323, Anm.) erklärt, sei es in
seinem nicht nur in diesem Teile tendenziös beeinflußten „Römischen
Staatsrecht“ — erwiesen, daß das weltgeschichtlich bedeutungsvollste das
ist, daß kein Zusammenhang zwischen Cäsars Lebenswerk und dem des
Augustus oder gar des „konstitutionellsten“ aller Prinzipes, des Tiberius,
besteht?: die Staatsgestaltung des Augustus ist die, „deren Bild Cicero
in der Schrift vom Staate entworfen und deren Durchführung er
von Cäsar (vergeblich) in der Marcellusrede gefordert hatte“ (S. 541),
1 Von programmatischer Bedeutung ist der Satz S. VII: „Ich habe es für
geboten gehalten, — an Mommsens Darstellung mehrfach eingehende Kritik
zu üben: bei der dominierenden Bedeutung seines Werkes wird das jede neue
Bearbeitung eines Abschnitts der römischen Geschichte tun müssen, die die
Erkenntnis wirklich fördern will.“
2 Nach Ed. Meyer ist eben aus diesem Grunde der vierte Band der „ Römi-
schen Geschichte“ nicht geschrieben worden: „Darauf beruht es in letzter Linie,
daß Mommsen seine Geschichte nicht hat fortsetzen können: von seiner Dar-
stellung der Zeit des Pompejus und Cäsar, von seiner Auffassung, daß mit
Cäsars Sieg die Geschichte der Republik zu Ende und durch ihn die Monarchie
dauernd begründet sei, führt eben keine Brücke zu dem Prinzipat des Augustus
und der Geschichte der Kaiserzeit“ (S. 4).
Kritiken 495
wozu jetzt ständig Reitzensteins feinsinnige Untersuchung heranzuziehen
ist, Und ie ein hartnäckiger Zweifler dagegen uns noch auf das
anschein nd rein diskretionäre Sonderrecht des Prinzeps der Lectio senatns
verweisen, so sei dem entgegen hervorgehoben, daß man sich wohl zu
4:en hat, das von Augustus und Tiberius so behutsam wie möglich
geübte Recht der Pairskreierung und -entsetzung praktisch zu hoch ein-
zuschätzen. Denn die Väter blieben bis auf Gallienus’ Alleinregiment
(260—268 n. Chr.) nach wie vor im Besitz aller hohen Verwaltungs-
und Offiziersstellen des Reichs. Wehe daher dem Prinzeps, der sich
anmaßte, ohne weiteres den Stand, bei dessen passiver Resistenz schon
sich nur zu bald seine ganze Handlungsfähigkeit lähmte, einfach ins Gesicht
zu schlagen! Das ist noch keinem von ihnen bis auf den Tag, da der
in dem ungleichen Kampf mit den unbotmäßigen Generälen und ihren
barbarisch gewordenen Legionen ermattete Senat „incertum, an ipso
cupiente an metu seu dissensionum odio“, wie das Aurelius Victor zum
Jahre 282 (Caesares c. 37, 5) ausdrückt, selbst seine Prärogativen auf-
gab, auf die Dauer gut bekommen. Seit Cäsars des Großen, ja seit der
Gracchen Tagen ist kein Senatsgegner mehr in seinem Bette gestorben.
Su warnten schon Augustus die blutigen Schatten der Vergangenheit.
Während der Vater überall die Geringschätzung der hohen Körperschaft
mit voller Absicht hervorkehrte (vgl. S.405) und selbst Söhne von Frei-
gelassenen und gallische und spanische Provinzialen in sie aufnahm
1 Gleichwohl ist es ein bis auf den heutigen Tag die Geschichtschreibung
(s. zuletzt Kromayer a. O. S. 417) souverän beherrschender Irrtum, das Wort
„Kaiser“ („Czar“), das die höchste Herrscherwürde auf Erden bezeichnen soll,
sei auf Oäsar, den Vater, zurückzuführen und ein Monumentum afre perennius
seiner unvergleichlichen Bedeutung. In Wirklichkeit ist es das durch die
Münzlegenden überall verbreitete und in ähnlicher Weise in der Folgezeit immer
wiederholte Nomen der beiden ersten Träger des Prinzipats Imperator Cäsar
Augustus und Tiberius Cäsar Augustus, das die neue Begriffsbildung unter
den Provinzialen, aus denen die Völker der Zukunft hervorgehen sollten,
bestimmt bat, da sie nur das Außere der neuen Institution sahen; vgl. z. B.
Evangel. Marci 12, 14.: „Z£eott xrivoov Kalsapı Job! T ou; . . Kaloapos
(N elxayxat T inirpapn)..... anodore za Koisapos Kalsapı xal a toù Beou tw
Oe“ oder Ev. Lucae 2,1: HED Bóypa napa Kalsapos Auyovotou, anoypapeoda:
xacav thv olxoumenv“. Ähnlich ist der moderne Empereur (Emperador, Impe-
ratore etc.) dem Pränomen des Augustus, dem Imperator, entnommen, den
gerade ein Jahr auch Cäsar, der Vater, mit unvergleichlich längerer und nach-
haltigerer Wirksamkeit aber sein Sohn fast zwei Generationen hindurch (näm-
lich seit 40 v. Chr.) an der Spitze der Ökumene getragen hat.
2 Vgl. in ähnlichem Sinne auch K. J. Neumann in Sybels Histor. Ztschr.
1917, S. 381.
496 Kritiken
(S. 457f.), hat der Sohn ausdrücklich der Mit- x: “. ı'velt verkündet:
„in consulatu sexto et septimo (d. i. 28 und 27 v. C.. bella ubi ci-
vilia extinxeram per consensum universorum potitus rerum "UM, rem
publicam ex mea potestate in senatus populique Romani arbi ı. im tran-
stuli“ (Monum. Ancyr. lat. 6, 13ff.) und sogar später einem Transpadr “r
als nicht senatsfähig Aufnahme unter die Väter verweigert; vor Jin
Augen Cäsars, des Vaters, schwebte das königliche Diadem, der Sohu
aber verkündete urbi et orbi weiter: „quo pro merito meo senatus con-
sulto Augustus appellatus sum — post id tempus praestiti omnibus digni-
tate!, potestatis autem nihilo amplius habui quam qui fuerunt mihi quoque
in magistratu conlegae“ (lc. lat. 6, 16 fl.).
Er konnte dies unbedenklich tun. Denn in seiner Hand blieb als
in der des vom Senate bestellten Reichsfeldherrn Heer und Flotte, mit
denen er, wie seinerzeit Pompejus, groß geworden war. So fraglos also
das rein faktische Fundament der Stellung des Prinzipates von Anfang
an das militärische gewesen ist, und dasselbe sich später, mit einem
scharfen Ruck nach links seit dem Jahre 193 unserer Zeitrechnung nach
dem Sturz der echten Antonine, bei jedem Aufkommen eines neuen
Mannes im Wege des staatsrechtlich nach wie vor verfehmten Pronunci-
amientos immer schärfer betonte, ebenso fraglos ist die Definition des
römischen Kaisertums als einer militärischen Tyrannis, wie ich sie ge-
legentlich aus dem Munde eines hervorragenden mittelalterlichen Historikers
gehört habe, schon deswegen unzutreffend, weil sofort nach der impe-
ratorischen Akklamation der von den Soldaten auf den Schild Gehobene
die Rechtsgültigkeit seines Imperiums nur vom Senat erlangen und, je
häufiger dann im 3. Jahrhundert Erhebung auf Erhebung folgt, nur in
Anlehnung an dies einzig Dauernde in der Erscheinungen Flucht den
legitimen Rückhalt finden und der eingerissenen Militäranarchie einiger-
maßen Paroli bieten kann. Daß aber der Senat so lange das verfassungs-
mäßig bestimmende Element im Staatsleben darstellen sollte, ist im Gegen-
satz zu Cäsars Monarchie, deren Werden und Wachsen im Geiste des
Mannes im Gegensatz zu Mommsens unorganischer Konstruktion? Ed. Meyer
1 Es ist vielleicht nicht obne Wert, hierzu noch zu bemerken, wie selbst
eine Parallele zwischen dieser Auffassung und dem besteht, was C. Julius Cäsar
unter den Gründen der Feindschaft des Pompejns gegen sich aufführt „quod
[Pompeius] neminem dignitate secum exaequari volebat“, Bell. civ. I 4,4. Worte,
die erst jetzt richtig verständlich werden.
2? Nach Mommsen hat Cäsar sein „Hauptziel, die Gewinnung der unum-
schränkten Alleinherrschaft und den Nenbau des Staates auf Grund der demo-
kratischen Ideale nie aus den Augen verloren und, als die Zeit gekommen war,
den Bürgerkrieg bewußt herbeigeführt ; und völlig klar stehen ihm seit langem
Kritiken 497
S. 319 ff. und S. 4%. in tlefgründiger Weise nachgeht, Augustus’ welt-
geschichtliche Tat r. wesen. und wie die geordneten Zustände der Kaiser-
zeit für "u Oriat mit Ausnahme Ägyptens schon mit Pompejus ein-
setzten, & itte sich durch ibn, hicht durch den großen Julius, die
Irdunng vor, unter deren politischer Herrschaft die Bildung dessen be-
zanu. vas die Kulturnationen heute trennt und einigt“.
' önitz bei Leipzig. | Otto Th. Schulz. .
G. Steinhausen, Geschichte der deutschen Kultur. Zweite
neubearbeitete und vermehrte Auflage. 1. Band XII und 428 S.,
2. Band VIII und 536 S. Leipzig und Wien, Bibliographisches
Institut 1913.
Die Anzeige des Buches ist mir erst kürz vor Kriegsausbruch über-
tragen und hat sich dann verzögert. Jetzt, wo es gilt, die abgerissenen
Fäden der Wissenschaft allenthalben wieder anzuknüpfen, mag auf die
Bedeutung dieser Neubearbeitung des allgemein bekannten und geschätzten
Werkes mit kurzen Worten hingewiesen. werden.
Die Zweckmäßigkeit einer besonderen Kulturgeschichtschreibung
ist neuerdings von v. Below eindringlich erörtert worden. Wenn er zeigt,
wie sich die wirklich wertvolle kulturgeschichtliche Forschung in Deutsch-
land stets im Rahmen einzelner Fachwissenschaften vollzogen hat und
wohl auch ferner vollziehen wird, so dürfte man sich dem Gewicht dieser
—
nicht nur die Grundzüge, sondern selbst die Einzelheiten des Neubaus vor
Augen. Eine derartige Konstruktion widerspricht den Grundbedingungen des
menschlichen Daseins und der historischen Wirksamkeit und erschließt nicht
das Verständnis, sondern versperrt es.“ Es folgt der Vergleich mit dem Major
und Brigadegeneral Bonaparte und dem Abgeordneten Bismarck, denen man
ebensowenig die bewußte Orientierung ihres Handelns nach dem, was schließ-
lich durch sie geworden ist, zutrauen kann, „obwohl natürlich die Gedanken,
die dahin geführt haben, auch damals schon in ihrer Seele lagen und, wo der
Anlaß sich bot, blitzartig aufleuchten konnten“ (S. 826).
Da es mir hier vor allem auf die großen Zusammenhänge ankam, in
denen Ed. Meyers Werk richtungweisend emporragt, kann ich nur anmerkungs-
weise die vier wertvollen Beilagen desselben („Der Perduellionsprozeß des
Rabirius im Jahre 68, Sallusts politische Broschüren an Cäsar, Ciceros Brief-
wechsel, Die Quellen“) erwähnen. Allerdings möchte ich den bescheidenen
Zweifel nicht verhehlen, ob die unter Sallusts Flagge segelnden offenen Briefe
„ad Caesarem senem (sic) de republica“, wenn auch nicht ein um vier bis fünf
Menschenalter späteres Machwerk, so doch apokryph sind. Ich vermag rein
gefühlsgemäß den Beigeschmack nach rhetorischer Übung, der ihnen anhaftet,
nach wie vor nicht vollständig zu verwinden und mit dem pointierten Stil
gerade Sallusts in Einklang zu bringen. Doch wird darüber der Philologe
von Fach besser als ich entscheiden.
498 Kritiken
Darlegungen nicht leicht entziehen, zumal v. Belows eig "*urgeschicht-
liche Leistungen zur weiteren Bestätigung dienen mop- Ale chwohl
kann man eine zusammenfassende Kulturgeschichtschreivang ıür ein
unabweisliches Bedürfnis halten, nicht nur weil sonst ganze Zweige
menschlicher Betätigung, wie z. B. das eigentlich Sittengeschichtlizhe,
leicht ganz vernachlässigt werden würden, sofern nämlich die bestehenden
Fachwissenschaften gerade kein Interesse für sie hätten, sondern auch
weil, ganz abgesehen von dem Bildungsbedürfnis eines weiteren Laien-
publikums, die zusammenfassende Betrachtung zu einer Bereicherung und
Vertiefung unserer Erkenntnis führen kann, indem sich gemeinsame Moti-
vierungen für die einzelnen Zweige ergeben, und der in allen Erzeug-
nissen der Periode wirkende Geist deutlicher in die Erscheinung tritt.
Das freilich wird man dabei stets im Auge behalten müssen, daß eine
derartige Kulturgeschichtschreibung kein geringeres, sondern womöglich
noch ein höheres Maß von vorarbeitender Spezialforschung voraussetzt,
als die politische Historie. Nicht allgemein wird das hinreichend ge-
würdigt. Wie wenig wissenschaftlich brauchbar sind beispielsweise die
landläufigen Urteile über die Moral der verschiedenen Zeiten, die sich
meist an zufällige zeitgenössische Äußerungen anschließen und jedes
sicheren Vergleichsmaßstabes entbehren! Die Kulturgeschichte hat sich
eben vielfach noch aus dem Dilettantismus herauszuarbeiten und steht
als strenge Wissenschaft noch in den Anfängen.
Davon hängt nun das Urteil über Steinhausens Werk ab: an dein
bisherigen Forschungsstande gemessen, ist es ebenso sehr eine höchst
achtungswerte Leistung, die ihm heute so leicht niemand nachmacht,
wie es, am Ideal gemessen, naturgemäß noch manchen Wunsch unerfüllt
läßt. Sein Charakter ist hinlänglich bekannt; Gesamtauffassung und
Anlage sind auch in der neuen Auflage unverändert geblieben. Wesent-
lich von der Germanistik und den Privataltertümern ausgehend, hat sich
der Verfasser die weiteren Gebiete kultureller Betätigung durch Einzel-
forschungen und umfassende Belesenheit erobert. Daß er die Formen
staatlichen Lebens so sehr zurücktreten, nahezu vor unseren Blicken
verschwinden läßt, möchte ich nicht für einen Vorzug seines Buches
halten. Sie sind eben doch der Rahmen jeglicher Kulturleistungen und
gehören am Ende selbst in hervorragendem Maße zu ihnen. Welch’
umstürzende Rückwirkungen auf die Gesamtkultur große staatliche Wand-
lungen ausüben, das wird uns heute ja wieder auf das nachdrücklichste
eingeprägt. Aber auch z. B. für den innerpolitischen Umschwung von
1878 hat das kürzlich v. Below für das Gebiet der Geschichtschreibung
lehrreich gezeigt, und die feineren Wechselbeziehungen, wie sie Meinecke
Kritiken | 499
in seinen Studien üb.: Weltbürgertum und Nationalstaat aufgespürt hat,
stehen doch nicbt . Berhalb kulturgeschichtlicher Betrachtung.
Man kann ich ja nun überhaupt eine ganz andere Art der Auslese
und Parstellung, als die des Verfassers denken, eine Art, die mehr mit
dem Wertmaßstab an die Dinge heranträte und die Höhepunkte kultu-
reller Leistungen ganz anders herausarbeitete. Dann würden beispielsweise
Kulturträger wie der Frh. v. Stein oder W. v. Humboldt nicht mit wenigen
dürftigen Worten abgetan werden, und ein Gipfel weiblicher Kultur, wie
ihn Karoline v. Humboldt erreicht hat, nicht unberührt bleiben, auch
wenn keine Massen wirkungen unmittelbar von ihr ausgegangen sind.
Ich möchte glauben, daß eine derartige Behandlung in das Wesen deut-
scher Kultur noch tiefer und jedenfalls lebendiger einzuführen vermöchte.
Steinhausen hat sich seine Aufgabe anders gestellt. Ohne daß er
irgendwie kollektivistischen Anschauungen huldigte, ist es doch wesent-
lich Durchschnittsschilderung, was er bietet, mehr eine Kulturgeschichte
des deutschen Volkes in seinen einzelnen Gruppen, als eine Geschichte
der deutschen Kultur. Dem entspricht, wenn auch persönliche Anschau-
ungen und Neigungen keineswegs ganz unterdrückt werden, der gleich-
mäßige Fluß der stoffreichen Darstellung, die, jeder Systematik abhold,
nur aus den Dingen selbst die Grenzen einer neuen Periodisierung ge-
winnt, Verallgemeinerungen stets durch vorsichtige Abschwächungen ein-
schränkt, in dieser Eigenart auf die Dauer wohl auch etwas eintönig
und ermüdend wirken kann.
Schon das Wachstum von 747 auf 964 Seiten, das eine Teilung in
zwei Bände nötig machte, zeigt, wie emsig der Verfasser gegenüber der
ersten Auflage an der Vervollkommnung seines Werkes gearbeitet hat,
und nicht nur Hinzufügungen, sondern auch Auslassungen und völlige
Umformungen sind dem Buche in erheblichem Maße zugute gekommen.
Auf das Einzelne dieser Veränderungen kann hier um so weniger ein-
gegangen werden, als sich in den Kriegsjahren seit dem Erscheinen der
Stand der Forschung schon wieder mannigfach verschoben hat. Völlig
neu ist am Eingange jedes Bandes je ein Kapitel über die Geschichte
der deutschen Landschaft bis zum 14. Jahrhundert und von da bis zur
Gegenwart hinzugekommen. So gern man sie im Zusammenhange lesen
wird, ist diese Vorwegnahme anschaulicher Hintergründe, die in späteren
Kapiteln an Ort und Stelle eigentlich nicht zu entbehren sind und dort
belebend gewirkt hätten, doch auch nicht ohne Bedenken.
Durch den Mangel jeglicher Quellennachweise ist die wissenschaft-
liche Benutzbarkeit des Buches, das in dieser Hinsicht hinter der Kultur-
geschichte des Mittelalters von Grupp zurückstebt, leider auch in der
500 Kı
neuen Auflage stark beeinträchtigt, dae ‚ewonnenen
Grundlage erschwert. Zum mindesten „, ersten“
lage vom Verfasser selbst ausgesproch : „ „ ee
Literaturverzeichnis anzufügen, hätte jet. ö aevi,
werden sollen, da Raumrücksichten bei der ei, TA
zwei Bände nicht mehr hindernd im Wege sts „ ae So
für den weiteren Leserkreis, an de
gedacht ist, wäre das erwünsc l d m
es gerade in unsern Tage
Vergangenheit mit Vernichtung Dear , ascut nua
einen Führer zur historischen Selbstbesinnung empfehlen. Steht es an
unmittelbarer Eindruckskraft hinter G. Freytags noch heute lebensfrischen
Bildern aus der deutschen Vergangenheit zurück, so gibt es dafür über
den seither mächtig fortgeschrittenen Stand unsres Wissens umso zu-
verlässigere Auskunft; und wer möchte den schon 1913 im Vorwort aus-
gesprochenen Wunsch, daß es an der inneren Wiedergeburt unsres Volkes
aus Veräußerlichung und Verflachung mitwirken möge, heute nicht mit
doppeltem Nachdruck unterstützen? Jedenfalls gebührt dem Verfasser
für die gesammelte Kraft, die er der großen Aufgabe nun schon seit
Jahrzehnten widmet, auch im vaterländischen Interesse wärmster Dank.
Heidelberg. K. Hampe.
—
1. P. J. Blok, Geschiedenis van het Nederlandsche Volk. Tweede
Druk. I. 708 S. II. 694 S. III. 716 S. Leiden, A. W. Sijthoff's
Ditgevers-Maatschappij (1912/14).
2. Derselbe, Geschichte der Niederlande. Im Auftrage des Ver-
fassers verdeutscht durch Pastor O. G. Houtrouw zu Neermoor.
5. Band. (Bis 1702.) (Allgemeine Staatengeschichte. Erste Ab-
teilung. Dreiunddreißigstes Werk.) Gotha, Friedrich Andreas Perthes
A.-G. 1912. 591 8.
1. Bloks grundlegendes Werk erscheint in dieser neuen Ausgabe
zunächst äußerlich in neuer Gestalt. Je zwei Bände der 1892 - 1904
erschienenen ersten Auflage sind in ihr zu einem Bande vereinigt, gleich-
zeitig ist das Format vergrößert worden und die Seiten sind mit kurzen
Inhaltsangaben am Kopfe versehen worden. So hat die Handlichkeit
der Bände zwar etwas verloren, die Übersichtlichkeit aber gewonnen.
Mit dieser äußerlichen Veränderung hat Blok eine gründliche Durch-
arbeitung des ganzen Werkes verbunden. Er hat dabei an seinen Grund-
auffassungen nichts zu ändern gebraucht, er hat die ursprüngliche Ein-
teilung in Bücher und Kapitel beibehalten können, geblieben ist dem
Lo a 5001
„ ve ne * „ Wo o o . “tischen Geschichte
FCC re a einzelnen aber merkt
Loser i loa.. ~- @hritt und Tritt, vor allem
little din ata cn, = „„pfende Heranziehung der neueren
Litern nt met. al. . Ich erwähne etwa aus dem ersten
ee re : „Die Germanen im römischen Dienst“;
e ::- ` „annen und das fränkische Reich bis 911“; Häpke:
Entwicklung zum. mittelalterlichen Weltmarkt‘. Vor allem
re natürlich Pirennes Geschichte Belgiens beständige Berück-
sichtigung. Besonders groß war die Zahl der Neuerscheinungen für die
im 5. und 6. Buche, das den ganzen zweiten Band anfüllt, behandelte
Zeit (die burgundische Zeit und die des achtzigjährigen Krieges). Hier
waren neben Pirenne die Forschungen von O. Cartellieri, Walther und
Kooperberg, von Marx und Rachfahl, von Theißen und Reimers, von
Clemen und Kalkoff, von Daenell und Elkan, von Huges, van Brakel
und manchen anderen zu berücksichtigen, auch die Änderungen, zu
denen Blok sich genötigt sah, sind in diesen Abschnitten größer als in
anderen Teilen des Werkes. Sind doch auch manche Quellen seit dem
Erscheinen der ersten Auflage neu erschlossen worden. Vielfach hatte
der Verfasser allerdings durch die Benutzung des archivalischen Ma-
terials der künftigen Veröffentlichung schon vorgegriffen. So nötigt im
dritten Bande das Erscheinen der Ausgabe der Briefe de Witts von
Japikse ihn nur zu einer Änderung der Zitate, nicht zu solchen im
Texte, da er die Briefe bereits für die erste Auflage im Reichsarchiv
benutzt hatte,
Nur wenige Stellen sind mir aufgefallen, wo eine Korrektur der
Darstellung der ersten Auflage am Platze gewesen wäre, aber unter-
blieben ist. So entspricht es wohl kaum der heute herrschenden An-
schauung, wenn Teil I S. 13 und 16 die Germanen als echte Nomaden
bezeichnet werden, oder wenn Blok auf S. 48 die Thüringer an der
Elbe und am Neckar von Chlodovech unterwerfen läßt.
Besonders verdient noch hervorgehoben zu werden, daß der Umfang
des Blokschen Werkes trotz der gründlichen Heranziehung der neueren
Literatur nicht größer, sondern eher geringer geworden ist, soweit die
Verschiedenheit des Formats eine Vergleichung zuläßt; ein ausgezeichneter
Beweis für den Fleiß und die Selbstdisziplin des Verfassers. Sicher
wird das Werk auch in seiner neuen Gestalt für jeden Liebhaber der
niederländischen Geschichte eine anregende und genußreiche Lektüre
und für den, der forschend mit ihr zu tun hat, Ausgangspunkt und
Wegweiser sein.
502 Kritiken
2. Dem Erscheinen der ersten Ausgabe des Blokschen Werkes ist
die von O. G. Houtrouw gelieferte deutsche Ubersc un bald gefolgt.
In ihr war häufig schon auf den Fortschritt der Forschung Kua ‘eht
genommen, so daß die deutsche Ausgabe selbständigen Wert beide ui: t
jetzt erst durch die zweite Auflage der holländischen Ausgabe
holt wird. | Ä
Von der deutschen Ausgabe liegt der 5. Band zur B :sprechung v
Er umfaßt die Zeit von 1648—1702, die Zeit Johann de Witts v.a
Wilhelms III., noch eine große Zeit für den niederländischen Staat.
aber auch eine Zeit des beginnenden Niederganges und der Zurück-
_ drängung durch Englands emporsteigende Macht. Auch dieser Band
zeichnet sich durch lebendige kulturgeschichtliche Schilderungen aus.
Hier sei nur auf den Wert der Übersetzung noch näher eingegangen.
Sie liest sich im ganzen gut, doch fehlt es nicht an stilistischen Eigen-
tümlichkeiten und Fehlern, die sich aus der holländischen Nationalität
des. Übersetzers erklären. Merkwürdig ist schon, daß er beim Leser
Kenntnis des Holländischen voraussetzt und holländische Zitate bringt,
ohne sie zu übersetzen; von Einzelheiten erwähne ich etwa, daß S. 163
Zeile 5 von unten wohl „Memoiren“ statt „Denkschriften“, S. 166
Zeile 3 statt „von den“ „der“ zu sagen wäre. S. 179 Zeile 5 ist
„geboten“ wohl wörtliche Übersetzung des holländischen „gebaat“, auf
deutsch wäre etwa „gefördert“ zu sagen. Derartige kleine Fehler werden
aber nicht hindern, daß man es immer von neuem mit Freuden begrüßt,
daß das berühmte Bloksche Werk durch eine so brauchbare Übersetzung
stets nach kurzer Zeit auch dem deutschen Leser zugänglich gemacht wird.
Jena. G. Mentz.
Ulrich Stutz, Der Geist des Codex iuris canonici. Eine Ein-
führung in das auf Geheiß Papst Pius’ X. verfaßte und von Papst
Benedikt XV. erlassene Gesetzbuch der katholischen Kirche. Stutt-
gart 1918. Kirchenrechtliche Abhandlung herausgegeben von Pro-
fessor Ulrich Stutz. Heft 92 u. 93. XIII, 366 S. 8°,
Unter diesem Sammelnamen hat Stutz eine Reihe von Aufsätzen zu-
sammengefaßt, die er zur Einführung in den Codex iuris canonici, das
neue Gesetzbuch der katholischen Kirche, veröffentlicht hat. Diese Auf-
sätze sind des verschiedensten Inhalts; sie behandeln im einzelnen folgende
Themata: I. Der Kodex, seine Entstehung, sein Inhalt und seine Bedeu-
tung im allgemeinen. II. Neues im Kodex. III. Der Kodex und die
Andersgläubigen. IV. Der Kodex und der Staat. V. Die Berücksich-
tigung der anläßlich des Vatikanischen Konzils geüußerten Wünsche.
— tt —
Kritiken | 503
VI. Der Kodex, und die kirchliche Rechtsgeschichte. Verhältnis zum bis-
herigen Re... VII. Bürgerlich-rechtliche Einschläge. VIII. Primat
und Epist fat. IX. Der Generalvikar. In ihrer Mannigfaltigkeit sind
n „cuz vorzüglicher Weise geeignet, in den Geist des neuen Gesetz-
'öchs »inzuführen. Im Rahmen dieser Zeitschrift interessiert besonders
der 6. Aufsatz, der den Kodex und seinen Einfluß auf die kirchliche
Rechtsgeschichte behandelt.
Hier vermag ich allerdings die frohen Hoffnungen, die Stutz an den
Kodex und seinen günstigen Einfluß auf die Belebung der rechtshistori-
schen Studien knüpft, nicht zu teilen, Ich glaube vielmehr, daß die
allgemeine Erfahrung, daß Kodifikationen keine günstige Wirkung auf
die Wissenschaft, insbesondere die historische, ausüben, sich auch hier
bestätigen wird. Sohms hinterlassenes gewaltiges Opus über das vor-
gratianische Kirchenrecht scheint zwar das Gegenteil zu bestätigen, aber
es liegt doch mit seinen Wurzeln in der Zeit vor dem Kodex. Ich fürchte,
daß sich in Zukunft nur noch sehr Wenige (noch Wenigere als bisher)
mit der Vergangenheit des kanonischen Rechts befassen werden, und daß
die Kenntnis dieses Zweiges der Rechtswissenschaft mehr und mehr
schwinden wird; wer will sich noch mit den so schwierigen Quellen aus
der Zeit des 12. bis 14. Jahrhunderts beschäftigen, wenn er bequem mit
der Kenntnis eines modernen Gesetzbuchs auskommen kann.
Der katholische Geistliche wird wie der juristische Praktiker sich
mit seinem BGB. so mit seinem Kodex sich begnügen und die Vergangen-
heit nur noch soweit heranziehen, als es für das Verständnis der Gegen-
wart nötig ist, und soweit der C. 6 des Kodex dies ausdrücklich erfordert.
Aber dazu wird man, wie jeder Praktiker dies zu tun pflegt, sich der
bequemen Hilfsmittel der älteren Lehr- und Handbücher bedienen. Wozu
erst noch zu den Quellen, den unwegsamen und schwer verständlichen,
greifen.
Der protestantische Theologe, für den ja das alte Corpus iuris canonici
noch in vielen Beziehungen geltendes Recht bleibt, hat sich schon bisher
mit diesem entlegenen und für ihn undankbaren Quellengebiet nicht be-
faßt; er hat jetzt erst recht keinen Anlaß dazu. Seine kirchliche Rechts-
geschichte beginnt mit dem Jahre 1517.
Der reine Historiker steht der kirchlichen Rechtsgeschichte eigentlich
ferner wie der Theologe oder der Jurist. Trotzdem wird von ihm noch
Einiges zu erhoffen sein, während meine Hoffnungen bezüglich der Juristeu
sehr schwache sind. Und das um so mehr, je weniger die Besetzungen
an den juristischen Fakultäten für angehende Gelehrte einen Anreiz bieten,
diese entsagungsvollen, schwierigen Studien zu betreiben. Die boshaften
504 Kritiken
Bemerkungen, welche Stutz über die juristischen Kolleg ` und ihre Wert-
schätzung des Kirchenrechts sowie ihre Kenntnis des kanı. ir „en Rechts
(S. 66) macht, sind leider nur allzu wahr. Warum sollte das .: den
Kodex plötzlich anders werden’?
Zwar zunächst löst der Kodex, wie jede neue großartige gıser..-
geberische Erscheinung, eine reiche Literatur aus. Zahlreiche Federn
hat er bereits in Bewegung gesetzt; dem eigenen praktischen Bedürfnis
nach Kenntnis des neuen Rechts entspringen zahlreiche Darstellungen,
die aber auch nur diesem praktischen Bedürfnis entsprechen und eine Ein-
führung darstellen sollen; Lehrbücher und Handbücher, auch Bearbeitungen
einzelner besonders wichtiger Abschnitte, wie des Eherechts, sind zum
Teil schon erschienen, und weitere werden noch folgen. Aber wenn dieses
praktische Bedürfnis befriedigt ist, wird der scheinbare Aufschwung er-
lahmen; der Fortschritt der Wissenschaft beruht nicht in den Kompen-
dien; eingehende monographische Darstellungen, die den Kodex im Zu-
sammenhang mit der geschichtlichen Entwicklung ergründen sollen, werden
nicht allzu zahlreich folgen und reine rechtshistorische Untersuchungen
erst recht nicht. Zunächst haben alle berufenen Kreise — die mehr
aus Neugierde sich dem Studium des Kodex zuwendenden werden so wie
so bald wieder ganz ausscheiden — genug damit zu tun, das gewaltige
Neue (viel mehr, als man beim ersten Ansehen ahnt) — zu verarbeiten,
ganz abgesehen von den gewaltigen Aufgaben, die das protestantische
Recht stellt, diese Kräfte werden zunächst festgelegt, ob nene junge Kräfte
in späteren Zeiten wieder die Vergangenheit anbauen werden, ist zweifel-
haft, ja bei dem Zuge unserer Zeit für die unmittelbaren Realitäten des
Lebens sogar recht zweifelhaft. |
Niemand würde sich mehr freuen als ich, wenn ich mit diesem pessi-
mistischen Urteile Unrecht behielte; und niemand ist übrigens berufener,
mich mit diesem Urteile in das Unrecht zu setzen, als Stutz durch seine
eigenen vorbildlichen Arbeiten und durch seine begeisternde Ausbildung
von Schülern. | '
Noch einige Bemerkungen seien mir an dieser Stelle über die Be-
handlung der kirchlichen Rechtsgeschichte in den Vorlesungen gestattet.
Auch hier kann ich die hohen Erwartungen von Stutz nicht teilen. Die
besondere Vorlesung über kirchliche Rechts- und Verfassungsgeschichte,
wie sie Stutz ankündigt, dürfte doch wohl nur für einen kleinen aus-
erlesenen Kreis von Interessenten (Juristen, Historikern, Theologen) be-
rechnet sein, wie er sich an den Hochschulen großer Städte aus den ver-
schiedensten Berufsschichten zusammenfinden mag, der Durchschnitts-
student, für den schon das normale Kolleg über Kirchenrecht an der
Kritiken 505
Peripherie liegt, dürfte wohl kaum dafür ein geeignetes Interesse auf-
zubringen imstande sein. |
Auch der Idee, Rechtsgeschichte und System völlig zu trennen, kann
ich schon aus praktischen Erwägungen nicht zustimmen. Es ist ja eine
Lieblingsidee von Stutz. An dieser Stelle schlägt er sogar vor, das
ganze Recht vor 1918 der „Rechtsgeschichte“ als einem gesonderten
Teile der Darstellung zu überweisen. N irgendswo ist aber Geschichte
und Gegenwart so innig miteinander verschmolzen, wie in Kirche und
Kirchenrecht, nirgendswo wurzelt alles so in der Vergangenheit, wie
hier. Warum nun so scharf trennen! Wird das nicht zu unliebsamen
Wiederholungen führen? Ist es nicht viel einfacher, ein Institut, sagen
wir einmal das Kardinalat oder ein Ehehindernis von seinen Uranfängen
bis zur Gegenwart einschließlich im Zusammenhange darzustellen, ist
dies nicht auch eindringlicher, verständlicher, sachgemäßer?
Ist doch der Kodex keine funkelnagelneue Schöpfung aus einem ganz
neuen Geiste geboren, sondern doch auch nur eine Fortbildung des
gewesenen Rechts, eine Fort- und Umbildung in vielen Einzelheiten ;
wird man da nicht gerade zum Verständnis: dieser Fortbildung beständig
an die Geschichte anknüpfen müssen? Ich fürchte, daß bei einer solchen
scharfen-Trennung (wenn sie überhaupt durchführbar ist) bei dem durch-
schnittlichen Jünger der Themis das Interesse für den historischen Teil
der Vorlesungen über Kirchenrecht noch mehr erlahmen wird und glaube,
daß Stutz die Dinge hier doch wohl zu idealistisch beurteilt.
Allerdings wüßte ich auch niemanden, der geeigneter wäre, den an-
geregten Versuch einmal zu unternehmen — und gerne würde ich mein
Unrecht bekennen, wenn er gelänge. Freudig und dankbar.
Erlangen, Mai 1919. Emil Sehling.
Rudolf Sohm, Das altkatholische Kirchenrecht und das
Dekret Gratians. München 1918. Dunker & Humblot. VIII,
6748. 8°.
Ein „Stück Vorarbeit“ für den zweiten Band seines Kirchenrechts
nennt Sohm diesen gewaltigen Band von 674 Seiten. Eine „Vorarbeit“
und dazu nur „ein Stück“ Vorarbeit. Sohm hat hier gewaltiges Rüst-
zeug angelegt, um den Grundgedanken des altkatholischen Kirchen-
rechts, welches nach seiner Ansicht vom zweiten bis in das zwölfte Jahr-
hundert die Entwicklung der Kirche beherrscht hat, klarzulegen — so
wie Sohm diese Grundgedanken, abweichend von der bisherigen Lehre,
versteht. Im besonderen beschäftigt er sich dabei mit Gratian.
Histor. Vierteljabrschrift. 1919. 4. 34
506 Kritiken
Wie ist Sohm zu dieser Schrift gekommen? Lassen wir ihm selbst
das Wort; seine Ausführungen sind auch für die Beurteilung seines
neuesten Werkes in höchstem Maße beachtenswert.
„Die Darstellung beginnt mit dem Dekret Gratians. Es ist mir,
wenn ich es sagen darf, mit Gratian Ahnlich gegangen wie vor Jahren
mit der Didache. Als ich (seit dem Jahre 1881) am Kirchenrecht in
der Arbeit war und im Anschluß insbesondere an den ersten Korinther-
brief eine Ausführung über das religiöse Wesen der urchristlichen Ekklesia
und über die daraus folgende leitende Stellung der Propheten bereits
niedergeschrieben hatte, erschien die Didache, und siehe da: gerade dieses
(und natürlich auch anderes Wichtiges) stand darin. So auch jetzt. Schon
hatte ich über die religiöse Art auch des altkatholischen Kirchenbegriffs
und die daraus folgende Bedeutung des altkatholischen Sakraments eine
längere Abhandlung ausgearbeitet, als ich noch einmal gründlich in
Gratian und die ältesten Summen zum Dekret mich vertiefte, und siehe
da: gerade dieses stand darin.“
Welches sind nun die Grundgedanken der altkatholischen Kirche und
des altkatholischen Rechts (d. h. also des Rechts des 2. bis 1 2. Jahrhun-
derts) nach Sohm gewesen? Die Kirche des Urchristentums war die
sichtbare Christenheit, aber nicht eine nach menschlicher Art gesellschaft-
lich geordnete kirchliche Gemeinschaft, sondern als die Kirche im reli-
giösen Sinne, als die Kirche Christi, als der Leib Christi, durch welchen
nicht die Christenheit als körperschaftlicher Verband, sondern unmittelbar
Christus selber handelt, lebt und mächtig ist auf Erden. Wie könnte
sein Leib ein sich selbst regierender Körper sein. Der Körper Christi
ist keine Körperschaft. Die Kirche des Urchristentums ist die sichtbare
Christenheit als das Volk Gottes, regiert durch den Geist Gottes. Sie
ist eine geistliche, vom Geist Gottes geschaffene, überirdische Größe, nur
im Himmel Heimat und Bürgerrecht besitzend, allen Gesetzen mensch-
lichen Gemeinlebens entzogen, schon hier auf Erden ein Leben im.
Himmelreich, ein geheimnisvolles (pneumatisches) Leben lediglich aus und
mit Gott führend, das um so notwendiger allein durch Christus, Gott,
regiert wird, weil das geistige Leben der Ekklesia vielmehr Leben Christi,
Gottes selber ist. Sie hat also menschliche Rechtsordnung nicht nur nicht
nötig, sondern diese wäre ihrem innersten Wesen geradezu zuwider;
alles Recht ist überhaupt nur Leben in Gott, aus Gott, ist Sakraments-
recht; es gibt keine Jurisprudenz, sondern nur Gottesgelehrtheit, Gottes-
weisheit, keine Juristen, sondern nur Theologen, kein Recht, sondern
nur Religion. So war es im Urchristentum, so ist es aber auch ge-
blieben in der Zeit der altkatholischen Kirche, des altkatholischen Kirchen-
Kritiken 507
rechts. Es ist ausgeschlossen, daß sich die religiöse (enthusiastische)
Ordnung der Ortsekklesien in körperschaftliche Ordnung verwandelt habe.
Auch für den Altkatholizismus ist die Kirche Christi das Volk Gottes,
unmittelbar regiert durch den Geist Gottes. Auch für den Altkatholi-
zismus ist Leben und Handeln der Ekklesia nicht Leben und Handeln
der Christenheit, als einer menschlichen, organisierten Gemeinschaft, son-
dern Leben und Handeln Gottes; auch für den Altkatholizismus ist die
Kirche die himmlische Größe, die, kraft ihres übernatürlichen Wesens
allen Gesetzen irdischen gesellschaftliehen Lebens fremd, nur über-
natürliche Ordnung und übernatürliches Regiment besitzt.
„Die altkatholischen und ebenso die urchristlichen Vorstellungen be-
ruhten in dem religiösen Kirchenbegriff, also in einer religiösen Denk-
weise. Aber diese Denkweise bedeutete keine bloße Anleitung zu reli-
giöser Wertung körperschaftlicher Kirchenordnung. Sie war vielmehr
der Art, daß sie wie für das Urchristentum, so auch für den Alt-
katholizismus die Bildung von körperschaftlichem Kirchenrecht ausschloß.
Denn die Idee des Altkatholizismus war nicht, menschlich rechtlich ver-
mittelte kirchenrechtliche Handlungen unter den religiösen Gesichtspunkt
zu bringen, sondern die ganz andere, daß in der kirchlichen Handlung
überhaupt kein Handeln der Kirche als einer menschlichen Gemeinschaft,
sondern ausschließlich unmittelbares Handeln Gottes vor sich geht. Daher
die nicht körperschaftlichen, sondern übernatürlichen Wirkungen, die sich
auch mit der kirchlichen Regierungshandlung (Ordination, Deposition,
Bann, Absolution usw.) verbinden. Daher die Folge, daß die Kirche
mehr denn ein Jahrtausend lang ohne körperschaftliches Kirchenrecht, also’
ohne Kirchenrecht im Sinne unserer heutigen Wissenschaft gewesen ist.
Die bis auf den heutigen Tag von der gesamten Wissenschaft ver-
tretene Auffassung, daß Körperschaftsrecht in der altkatholischen Kirche
zur Ausbildung gebracht und folgeweise schon im Urchristentum ange-
bahnt worden sei, ist ein Irrtum. Das Gegenteil ist die Wahrheit. Im
altkatholischen Kirchenrecht war keine Spur von i
gewesen .
Das Urchristentum hatte überhaupt kein Kirchenrecht, Der Katholi-
zismus ist durch Ausbildung des Kirchenrechts entstanden. Aber der
Inhalt des altkatholischen Kirchenrechts wurde durch den urchristlichen
rein religiösen Kirchenbegriff bestimmt. Darum war die Entstehung des
Kirchenrechts und mit ihm des Katholizismus ein unmerklicher, mit inner-
licher Notwendigkeit sich durchsetzender Vorgang.
Das ist die Bedeutung der Tatsache, mit deren Nachweis die ganze
oben gegebene Darstellung sich beschäftigt hat. Das gesamte altkatlio-
34 *
508 Kritiken
lische Kirchenrecht hat die Rechtsform nicht des Körperschaftsrechts,
sondern des Sakramentsrechts gehabt. Anderes Kirchenrecht als Sakra-
mentsrecht gab es nicht.
Weil man diese Tatsache nicht. sah, ist das altkatholische Kirchen-
recht nicht verstanden und die ganze Kirchenrechtsgeschichte als Körper -
schaftsrechtsgeschichte mißdentet worden.
Im Neukatholizismus dient das Sakrament dem religiösen Leben des
einzelnen Christen, nicht dem (körperschaftlich gehandhabten) Kirchen-
regiment. Im Altkatholizismus ist das Sakrament die Rechtsform für
das . Anderes als sakramentales e gab
es nicht.
Im Nonahi hat die Kirche eine doppelte Ordnung: eine
Ordnung für das Sakrament (die hierarchia ordinis), eine andere für das
Regiment (die hierarchia jurisdictionis). Im Altkatholizismus ist die Ord-
nung deg Sakraments die Rechtsform für die Ordnung des Regiments.
Die Kirchenverfassung ist nur Sakramentsverfassung (hierarchia u)
Eine andere Kirchenverfassung gab es nicht.
Im Neukatholizismus besteht eine doppelte Art von Kirchenrecht :,
göttliches und menschliches, jenes dem Leben Gottes, dieses dem Köder:
schaftlichen Gemeinleben der Kirche dienend und entspringend. Im Alt-
katholizismus ist alles Kirchenrecht sakramental erzeugtes Recht, geheim-
nisvoll durch Gottes Geist gesetzt, dem Leben Gottes dienend und ent-
springend. Anderes als göttliches Kirchenrecht gab es nicht.“
Der Neukatholizismus setzt mit dem System der. Päpste, und zwar,
erst mit den Päpsten des 12. J ahrhunderts und ihrem System, ein. Jetzt.
treten die Juristen in den Vordergrund. Jetzt entsteht die körperschaft-,
liche Verfassung der.Kirche, jetzt entsteht das neukanonische Recht im
Sinne des Körperschaftsrechts, jetzt das weltliche neben dem göttlichen.
Recht usw. Gratian ist nicht der erste Vertreter der modern-juristischen.
Auffassungsweise von Kirche und Kirchenrecht, nicht der Vater der:
juristischen Kirchenrechtswissenschaft, sondern er ist der letzte Vollender
des altkatholischen Systems, Theologe, nicht Jurist.
Diese Gedanken werden in größter Breite, mit dem ganzen Aufgebot
Sohmscher Überzeugungskunst, in zahlreichen Umgestaltungen, wie sie
nur dieser Zauberer der deutschen Sprache hervorzubringen vermag, vor-
geführt, und an den wichtigsten Vorgängen des kirchlichen Lebens,
. namentlich der Ordination, demonstriert und zu begründen versucht.
Überzeugungskunst neben größter Gelehrsamkeit.
Das Buch im einzelnen zu kritisieren, hieße wieder ein Buch von
700 Seiten schreiben. Die Grundtendenz halte ich, wie für die Ur-
Kritiken 509
christenheit, so ganz besonders für die Zeit vom 2.— 12. Jalrhundert,
die Zeit des Altkatholizismus, wie Sohm sie nennt, für verfehlt. Aber,
um es sogleich vorweg zu bemerken, in allen seinen Ausführungen steckt
ein richtiger Gedanke, ein Kern von Wahrheit, den Sohm in wahrhaft
prophetischer Weise erschaut und herausgestellt hat, aber dieser Gedanke
wird, und das ist der Fehler, ins Ungemessene übertrieben, mn
peitscht, und das daneben Liegende übersehen. `
Jede große religiöse Bewegung beginnt mit der E E Ge-
staltung ihrer Verhältnisse, sie beruht auf unmittelbarem Eingreifen Gottes
in die Geschehnisse dieser Welt, und auf diesem Grundgedanken baut
sich inneres und äußeres Leben auf. Aber sehr bald,, wenn die Be-
wegung Bestand hat und weitere Kreise erfaßt, beginnen, wie immer
auf Erden, rein menschliche Fragen und Aufgaben an die Bewegung
heranzutreten, die nicht durch unmittelbares göttliches Wirken Erledi-
gung finden müssen; es entwickelt sich ein Vereinsrecht. Je größer der
Verband wird, um so wichtiger wird die äußere Ordnung. Auch der
Staat und das staatliche Recht sind so entstanden. Auch das erste
Recht des Gesetzgebers der Juden beruht auf unmittelbarer göttlicher
Anordnung. Die ersten Gesetzgeber auch der antiken Staaten traten
mit der Gottheit in Verbindung auf. So hat auch die Kirche im römi-
schen Reiche begonnen, Vereine zu bilden und Vereinsrecht zu schaffen.
Daß in ihren Verbänden das religiöse Moment, die Idee des göttlichen
unmitttelbaren Eingreifens und Waltens, das Sakramentsrecht überwog,
liegt in der Natur der Dinge. Staat und andere menschliche Gesellschaften
haben sich eher von religiösen Vorstellungen emanzipiert. Es ist daher
klar, daß im Neuen Testament von menschlich-rechtlichen Vorgängen so
wenig gesprochen wird, wie später bei Luther und seiner theologischen
Umgebung; es lagen ja weit höhere Fragen vor, die davon abhielten, an
die irdischen Nichtigkeiten zu denken; aber, wenn Paulus die Korinther
(I. Kor. 14, 40) mahnt: „Lasset alles ehrlich und ordentlich zugehen“ (vgl.
auch I. Kor. 14, 33; Kol. 2, 5. I. Kor. 1. 10; 11, 34; 12, 25; Tit. 1, 5)
So sieht das doch sehr nach äußerer menschlicher Ordnung aus, und nicht
umsonst steht dieser Satz des Paulus als Leitwort an der Spitze so vieler
evangelischer Kirchenordnungen. Stellen wie Didache 15, 1 scheinen
mir doch ganz deutlich die doppelte Organisation darzutun, welche Sohn
(vgl. S. 556) so entschieden für den Altkatholizismus ablehnt. Daß wir
von rechtlichen Anordnungen in der Urchristenheit so wenig hören, ,
spricht nicht dagegen, Aber sind denn die Synoden, die ersten Quellen
des Rechts, in Wahrheit bloß Träger des göttlichen Willens, unmittel-
bare Organe der Gottheit gewesen, haben sie nicht oft genug frühere
510 Kritiken
Beschlüsse wieder aufgehoben, was bei göttlichem Recht unmöglich war;
haben sich nicht oft genug verschiedene Synoden in: rein menschlicher
Weise widersprochen, gilt das Gleiche nicht auch für die Entscheidungen
der Päpste, die doch schon frühzeitig als Rechtsquelle respektiert werden,
und wie steht es mit den Gesetzen der römischen Kirche, wie z. B. der
ersten Kodifikation durch Justinian, wie mit den Kapitularien usw.? Auch
jetzt noch lehrt die Kirche, daß in den Beschlüssen und Anordnungen der
Synoden und Päpste neben göttlichem (dogmatischen) Recht auch rein
weltliches (disciplinäres) Recht zu finden sei. Daß in den Anfängen das
religiöse, das enthusiastische Moment, die Auffassung rein göttlichen
(sacramentalen) Rechts überwog, ist ebenso klar, wie daß dies in der
Kirche im Verhältnis zu anderen menschlichen Gesellschaften immer der
Fall sein wird. Auch der Codex iuris canonici von 1918 enthält außer-
ordentlich viele rein religiöse Regelungen, er enthält ganze Abschnitte,
die besser in einen Katechismus als in ein Gesetzbuch gehörten. Das
ist nun einmal in der katholischen Kirche nicht anders; Sakrament und
Recht sind nach wie vor, wie zu den Zeiten Gratians, immer noch nicht
in der wünschenswertesten Weise geschieden, noch immer wird, wie zu
den Zeiten Gratians, das katholische Kirchenrecht von Theologen gelehrt
unnd wissenschaftlich fortgebildet, in der katholischon Kirche regiert, um
mit Sohm zu reden, nach wie vor der Theologe, nicht der Jurist. Das
macht sich auch in der ganzen wissenschaftlichen Behandlungsweise des
Kirchenrechts bemerkbar. Es hat sich tatsächlich seit Gratian gar nicht
soviel geändert, wie Sohm uns glauben machen will. In der Theorie
vielleicht mehr. Hier mag Sohm zugegeben werden, daß die theoretische
Auffassung der ersten christlichen Schriftsteller. vom Wesen der Kirche
und ihres Rechts eine rein pneumatische gewesen ist, daß sie zwar nicht
alles (wie Sohm lehrt), wohl über das meiste Handeln auf rein göttliches
Einwirken zurückführen zu können glaubten, aber hat diese theoretische
Auffassung; wenn sie auch im felsenfesten Glauben wurzeln mochte, den
Tatsachen entsprochen oder war sie nicht bloß eine einseitige, durch den
religiösen Enthusiasmus befangene Beurteilung der Dinge, welche das .
rein körperschaftliche, irdische Element nicht erkennen ließ, beruhte sie
nicht auf der Unvollkommenheit der menschlichen Erkenntnis? Ist denn
lediglich die theologische Betrachtungsweise der Zeitgenossen, die Kon-
struktion einer ganz bestimmten Klasse von Beurteilern, nämlich der
Theologen, für uns maßgebend? Wenn diese die Dinge wirklich so auf-
gefaßt und konstruiert haben, ist es dann auch schon absolut feststehend.
daß die Dinge wirklich so gewesen sind, daß nicht andere Beurteiler.
die nüchterner, juristischer die Verhältnisse betrachteten, zu anderen
Kritiken 511
Resultaten kommen mußten? Warum kommen bloß die Zeugnisse der
theologischen Kreise, der Kirchenväter, der Scholastiker zu Worte? So
hoch die Theorie zu schätzen ist, so ist sie doch nicht zu überschätzen,
sie ist doch immer nur eines von den unsere geschichtliche Erkenntnis
bestimmenden Elementen. Kann sie sich nicht irren? Günstigsten Falles
erfahren wir auf solche Weise, wie jene theologischen Gelehrten sich ihre
Umwelt konstruiert haben, aber ob sie dieselbe richtig konstruiert haben,
ist eine ganz andere Frage. Mögen sich jene in der Kirche immer
maßgebend gewesenen, rein theologisch gebildeten Kreise die Kirche und
das Kirchenrecht so vorgestellt haben, wie Sohm es ausmalt, in Wahr-
heit hat die Kirche sehr bald die körperschaftlichen Elemente in sich
aufnehmen müssen und rein menschliches Recht ausbilden müssen. Letzten
Endes ist ja schließlich alles Recht göttlichen Ursprungs. Und kon-
struieren kann ich mir auch heute noch, daß in jeder Rechtssatzung und
Rechtsanwendung Gottes Geist unmittelbar wirkt — wir Neueren haben
aber ein schärferes Unterscheidungsvermögen in diesen Dingen, und so
ist es auch in der Kirche gewesen; die Erkenntnis ist schärfer geworden,
auch die Tatsachen haben, das ist nicht zu leugnen, von den ersten ent-
husiastischen Anfängen der Christenheit melır und mehr zur Körperschaft,
zur rechtlichen Gemeinschaft hingeführt — das ist eben die historische
Entwicklung der Kirche von der Schar der Jünger bis zur Weltkirche
gewesen, aber die Ansicht, daß das altkatholische Kirchenrecht, also das
Kirchenrecht bis zum 12. Jahrhundert, tatsächlich nur Sakramentsrecht, -
die Kirche nur eine göttliche Gemeinschaft gewesen sei, beruht auf
Verkennen der Tatsachen, und auf einseitiger übertriebener Einschätzung
und Bewertung der theoretischen Konstruktionen und der Zeugnisse der
Theologen und theologisch geschulten Kanonisten, die natürlich das Ein-
dringen des weltlichen Rechts, des rein juristischen Elements als etwas
Fremdes empfanden und ablehnten. Genau so wie es in den Anfängen
des Protestantismus Luther lehrte. Auch er betonte die Kirche als
Gemeinschaft der Gläubigen, auch er wollte eine Kirchengewalt im rein
religiösen Sinne, die nur dem Pfarramt gebühre, aber er war doch so
klug, einzusehen, daß eine menschliche Gemeinschaft ohne Ordnung, ohne
vis humana nicht zu bestehen vermöge, und berief zu deren Handhabung
in der Ekklesia (Christenheit) die menschliche Obrigkeit; neben dem Sakra-
ment und dem verbum das Recht. Wie dann beide nebeneinander sich
entwickelt haben, lehrt die Geschichte.
Wenn wir also die Grundidee des Sohmschen Werkes für richtig nicht
anzuerkennen vermögen, so müssen wir doch über die gewaltige, wissenschaft-
liche Leistung, die Sohm vollbracht hat, unsere Bewunderung aussprechen.
512 Kritiken
Die Fülle von Anregungen, welche das Werk nach allen Seiten
hin ausstrahlt, ist außerordentlich groß. Ich hebe ganz besonders die
Ausführungen über Gratian hervor, mit denen Sohm beginnt (obwohl
sie den Schlußpunkt seiner Darstellung hätte bilden sollen). Was Sohm
über Gratians juristische Metlıode, sein juristisches System, die Einteilung
des Dekrets vorbringt, ist ausgezeichnet und geeignet, zu gründlicher Nach-
prüfung der bisherigen Ansichten zu veranlassen. Gratian wird von Sohm
auf das gebührende Maß der Wertschätzung zurückgeführt, aber Sohm
schießt wohl auch hier wieder über das Ziel hinaus. Gewiß, Gratian ist
kein gewaltiger Neuerer, kein großer Geist, sondern ein geschickter Nach-
ahmer gewesen, kein wirklicher Jurist, sondern ein echter Scholastiker,
das habe ich bereits im Jahre 1887 in meinem Werke „Die Unter-
scheidung der Verlöbnisse nach kanonischem Recht (vgl. z. B. S. 84)
dargetan. Aber es ist doch. auf der anderen Seite nicht zu übersehen,
daß Gratian von allen seinen Zeitgenossen als das Haupt der Schule
gefeiert wird, daß an sein Werk — und zwar nicht bloß an sein Werk
als Quellensammlung — die kanonistische Wissenschaft angeknüpft hat,
daß gerade ein Führer des Neukatholizismus (nach Sohm), Alexander III.
ihn als seinen Lehrer feierte, über die C. 27 q. 2 ein eigenes Buch ge-
schrieben hat usw. Zum mindesten hat also Gratian Schule gemaclıt
und sein Werk ist neben den offiziellen Gesetzbüchern der späteren
Päpste die einzige, anerkannte Sammlung geblieben, eine Grundlage auch
für den sogen. Neukatholizismus.
Auch in den gelegentlichen Bemerkungen Sohms über das Wesen der
griechisch -orthodoxen Kirche (z. B. S. 567, 575, 588) und ihres Rechts
offenbart sich die ganze Methode Sohms. Auch hier werden die theo-
logischen Lehrmeinungen über das Wesen der Kirche (die in die dogma-
tischen Lehrbücher und Katechismen gehören) allein als Dokumente für
die Beurteilung der wirklichen Verhältnisse benutzt — die Welt der
Tatsachen und die rein juristischen Momente dabei ganz außer acht ge-
lassen. Ich verweise in dieser Beziehung auf meine „Beiträge zum
Rechte der griechisch- orthodoxen Kirche im allgemeinen und demjenigen
in Rumänien, Bulgarien und Griechenland im besonderen“ in Neue kirchl.
Zeitschrift 1915, S. 843ff.
Alles in allem ein echter Sohm. Glänzende Dialektik, hinreißende
Darstellungsform, innige Religiösität, tiefste Gelehrsamkeit. Alles im
Bunde zum Beweise einer von Hause aus feststehenden Hypothese, Die
unsagbare Fülle von Einzelanregungen, welche diese geniale Schöpfung
darbietet, wird sicherlich befruchtend wirken auf eine jüngere Kanonisten-
schule, die sich hoffentlich nicht nur unter den Theologen, sondern auch
Kritiken | 513
den Juristen bilden wird. Gegenüber der großen Gefahr, welche die
abschließende Kodifikation Benedikts XV. für die Verknöcherung der
Wissenschaft bildet, mögen diese himmelstürmenden, mit der begeistern-
den Glut des Propheten geschriebenen Ausführungen ein Gegengewicht
und ein gutes Omen für die Zukunft bilden. Niemand wird es Sohm
freilich völlig nachzumachen imstande sein. Neben dem Gefühl der Be-
wunderung ist es daher zugleich das Gefühl des tiefsten Schmerzes,
welches wir bei der Lektüre des letzten Werkes aus der Feder Solms _
empfinden, der es in einzigartiger Weise versuchte, religiöse Überzeugung
mit Rechtswissenschaft, Theologie und Jurisprudenz zu vereinen, im alt-
katholischen Sinne Theologe und Jurist zugleich zu sein.
Erlangen. Emil Sehling.
Mittelalterliche Bibliothekskataloge Österreichs. Herausgegeben
von der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien. Bd. 1:
Niederösterreich.” Bearbeitet von Dr. Theodor Gottlieb. (XVI,
615 S., 2 Tafeln.) Wien 1915, Adolf Holzhausen. Lex. 8°. M. 16.
Für die große Sammlung der mittelalterlichen Bibliothekskataloge
Mitteleuropas hat man bekanntlich eine Arbeitsteilung insofern geschaffen,
als die Kataloge Österreichs von der Wiener Akademie, diejenigen
Deutschlands und der Schweiz unter Finanzierung durch die Akademien
von Berlin, Göttingen, Leipzig und München von der letzteren veröffent-
licht werden, wobei das Ganze als ein gemeinsames Unternehmen der
fünf verbündeten Akademien zu gelten hat. Neuerdings hat auch die
Heidelberger Akademie erfreulicherweise finanzielle Förderung zugesagt.
An dieser Stelle soll — durch die Zeitereignisse etwas verspätet —
der erste Band des österreichischen Teiles angezeigt werden. Er kam
als eine höchst willkommene Gabe für alle Forscher, welche sich mit
mittelalterlicher Philologie, Kultur-, Literatur- und besonders Bibliothek-
geschichte beschäftigen. Seine Bearbeitung lag in den Händen Theodor
Gottliebs, der durch seine Bücher ‚Über mittelalterliche Bibliotheken“
(Leipzig 1890) und „Die Ambraser Handschriften“ (I, Leipzig 1900)
sowie andere einschlägige Arbeiten sich längst als gewandter Forscher
auf diesem Gebiet erwiesen hat. Der ganz Österreich (ohne Ungarn)
umfassende Stoff soll (hoffentlich zerstören nicht die politischen Vorgänge
‚diesen Plan) drei Textbände umfassen, zu denen später noch ein Register-
band treten soll. Neben den eigentlichen Katalogen von Bibliotheken
werden auch andere Verzeichnisse von Büchern aufgenommen, sofern
letztere einzeln aufgezählt sind, wobei insbesondere Testamente, Inven-
tare und andere Aktenstücke in Betracht kommen. Da die Anordnung
514 Kritiken
des ganzen Stoffes nach Provinzen erfolgt, entstand schon bei dem vor-
"liegenden niederösterreichischen Band ein eindrucksvolles kulturgeschicht-
liches Bild. In seinem Mittelpunkt steht naturgemäß Wien. Für die
Geschichte der Büchersammlungen, die bei seinen Klöstern und Kirchen
im Mittelalter bestanden, wird reicher, vielfach bisher ungedruckter Stoff
beigebracht. Wir bekommen u. a. Einblick in die alte Dombibliothek zu
St. Stephan, die im Laufe der Zeit völlig zerstreut worden ist, die Biblio-
thek des heute noch bestehenden Dominikanerklosters, deren bisher un-
gedruckter Katalog nach dem Stande vom Ende des 15. Jabrhunderts
der umfangreichste des vorliegenden Bandes ist, die Bücherei des eben-
falls noch erhalten gebliebenen Schottenstiftes, von der leider kein mittel-
alterlicher Katalog auf uns gekommen ist, obwohl alte Signaturen dort-
her stammender Handschriften auf das einstige Vorhandensein eines
solchen hinweisen; nur Bücherschenkungsurkunden und ein Verzeichnis
von Büchern zum Vorlesen bei Tische beleuchten die älteren Bestände
der Bibliothek. In die Geschichte der Pädagogik spielt ein bisher un-
gedrucktes Ausleihverzeichnis der Bibliothek der zuerst im Jabre 1237
bezeugten Bürgerschule zu St. Stephan herein, das um das Jahr 1350
geschrieben ist. Verzeichnisse von Büchern der Bibliotheken der Universi-
tät, ihrer verschiedenen Fakultäten, ihrer Kollegien nnd Bursen sind auf-
fallend gering vertreten. Besondere Ausbeute boten nur die Rektorats-
akten von 1387 — 1480 und die Akten der artistischen Fakultät von
1407 — 1494. Von einzelnen Persönlichkeiten, deren Büchersammlungen
: aus dem Dunkel der Vergangenheit auftauchen, fordert einige Beachtung
der Kanonist und Dekan der juristischen Fakultät der Universität Jo-
hann Gwerlich (F 1445).
Neben der Hauptstadt sind im mittelalterlichen Niederösterreich die
Stifter und Klöster die Orte gewesen, an denen das geistige Leben sich
abspielte. Mit Bücherverzeichnissen sind in dem vorliegenden Bande
vertreten die Karthausen Aggsbach, deren reicher Katalog aus der
zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erst 1913 im Handel wieder
auftauchte, Gaming und Mauerbach, die Benediktinerklöster Göttweig
und Melk, die Zisterzienserklöster Heiligenkreuz, Lilienfeld und Zwettl.
‚die Augustiner-Chorherrenstifte Klosterneuburg und St. Pölten. Von
anderen Orten des Landes erscheint nur Wiener-Neustadt mit einem
kleinen Verzeichnis der 1487 in der Pfarrkirche vorhandenen Bücher.
Ohne Ortszuweisung hat ein beachtenswertes Verzeichnis von Büchern
des Königs Ladislaus Posthumus Aufnahme gefunden. Die Einreihung
unter „Ladislaus“ in die alphabetische Ortsfolge zwischen Klosterneuburg
und Lilienfeld durchbricht in störender Weise den sonst durchgeführten
Kritiken 515
Grundsatz der örtlichen Anordnung. Wenn schon das Verzeichnis dem
Bande Niederösterreich einverleibt wurde, hätte es nach allem, was wir von
. der Habe des Königs wissen, folgerichtiger unter Wien oder Wiener-Neustadt
eingefügt oder etwa ganz hinter die Ortsfolge eingestellt werden können.
Besonderes Lob verdienen die bibliotheksgeschichtlichen Einleitungen,
in denen das ausgebreitete Wissen des Herausgebers zur Geltung kommt
und für deren sorgfältige, sachgemäße,. überflüssige Dinge ausschaltende
Gestaltung jeder Benutzer des Bandes dankbar sein wird. Schwer ver-
mißt man ein Register. Es ist zwar ein Gesamtregister nach Abschluß
des ganzen Werkes vorgesehen. Aber dieser. Abschluß wird, so wie die
‚jetzigen Zeitverhältnisse liegen, wohl nicht sobald erfolgen können, als
man ihn erhofft hat, und in der Zwischenzeit wird, was der Heraus-
geber wohl selbst am meisten bedauert, dieser österreichische Band der
Forschung und insbesondere der Verwaltungs- und Auskunftspraxis
‚anserer Handschriftenbibliotheken, wo diese Veröffentlichungen am meisten
benutzt werden, nicht die Vorteile bieten, welche der inzwischen (1918)
erschienene, von Paul Lehmann bearbeitete erste Band der deutsch-
schweizerischen Kataloge mit seinem ausführlichen Register gewährt.
München. SGSGeorg Leidinger.
Ernst Mayer, Geschworenengericht und Inquisitionsprozeß.
Ihr Ursprung dargelegt. München u. Leipzig, Duncker & Humblot.
XXI u. 379 8. — Preis (Nov. 1916) M. 12.
Einem Buche von Ernst Mayer volle Gerechtigkeit widerfahren zu
lassen, ist nicht ganz leicht. Staunen weckt immer wieder die weit-
greifende Belesenheit, die offensichtliche Mühelosigkeit, mit welcher der
Verfasser die auf gebotenen gewaltigen Stoffmassen beherrscht und nach
einheitlichem Plane zur Verwendung bringt; größeres noch die unbeirrte
Selbständigkeit, mit der er jedesmal wieder ganz von unten zu bauen
anfangen möchte, auch zuverlässige ältere Fundamente verschmähend.
Freilich, ist der Neubau fertig, so weckt er dem Fachgenossen mannig-
faltiges Befremden: über eigenwillige ungesicherte Konstruktionen, über
willkürlich zurechtgeschnitztes Material; sodaß der eine und der andere
dem ganzen Werke schließlich mit einem bedauernden Achselzucken den
Rücken kehrt. Niemals aber darf man übersehen, ein wie kostbares Gut
eine Originalität, wie diejenige Ernst Mayers unter allen Umständen
bleibt, auch dort, wo ihre Seitenpfade offensichtlich Irrwege geworden
sind und welch’ eine große Ausbeute an wissenschaftlich wertvollen Ein-
zelheiten jeder seiner Forschungszüge abwirft, auch wenn man ı ihnen nicht
bis ans Ziel folgen kann.
516 Kritiken
In dem zur Besprechung stehenden Buche untersucht E. M. den Ur-
sprung des Geschworenengerichts und des Inquisitionsprozesses. In
schroffem Gegensatz zur herrschenden, -insbesondere der Brunnerschen
Lehre tritt der Verfasser wieder für die ältere Meinung von der
autochthonen Entstehung des Geschworenengerichts auf angelsächsischem
Rechtsboden ein. Aber weit darüber hinaus will er die Wurzeln des
Instituts über das ganze germanische Rechtsgebiet von Island bis nach
Spanien und Süditalien hinab verfolgen können. Es kann nicht aus-
bleiben, daß der Geschworenenbegriff damit gleichzeitig seiner Spezialität
entkleidet wird. So stehen für den Verfasser in genetischer Verbindung
mit den Geschworenen der späteren Jury aus viel früheren Zeiten so ziemlich
alle Klassen und Arten von „unparteiischen Biedermännern, die bald von
den Parteien, bald vom Gericht selber ausgewählt werden“, „ursprüng-
lich mit der Partei als Eidhelfer schwören, später aber aus dieser Stellung
als Beweispersonen in die Tätigkeit von judizierenden Kollegien hinüber-
traten“; gemeint sind u. a. die ausgewählten Helfer des Klägers bei der
Stätigung des objektiven deliktischen Tatbestandes, aber auch vom Gegner
oder von der Obrigkeit ernannte Eidhelfer bei anderen Schwurtatsachen,
ferner außer Rügegeschworenen und Inquisitionszeugen aller Arten auch
z. B. Schätz- und Schiedsmänner. „Allemal handelt es sich darum, daß
die persönliche Kenntnis und Einsicht von Honoratioren vor den ledig-
lich durch die Partei beigebrachten und geleiteten Beweis gestellt wird.“
Mit solch allgemeiner Formulierung kann man allerdings bis in die Nebel
der frülresten geschichtlichen und sogar vorgeschichtlichen Zeiten vor-
dringen. Auch räumlich waltet dann nur geringe Einschränkung: Der
Partei-Strafprozeß entwickelt sich vielmehr von der „primitivsten Stufe“
aus, „in der die Streitfrage durch die Aussage der Eideshelfer und durch
das Eingreifen der Gottheit, das Gottesurteil ohne weiteres Zutun des
Gerichtes entschieden wurde“, über vier Etappen hinweg zum „rationellen
Beweise“. Denn „mit jener rohesten und primitivsten Art der Beweis-
führung hat man „schon auf der Stufe der vorgeschichtlichen Kultur
nicht auskommen können“. Also kennzeichnet sich der schließlich auch
zum Geschworenengericht führende Entwicklungsfortschritt einmal darin,
daß „allmählich in verschiedenem Umfang Personen, die ausdrücklich zur
Wahrnehmung gewisser Rechtstatsachen zugezogen sind, einen Vorsprung
vor dem bloßen Reinigungseide gewinnen“; sodann aber eben dadurch,
daß sich die „Aussage von Leuten einschiebt, die als Unparteiische
zwischen den beiden Streitteilen stehen“. Jene vier Entwicklungsstufen
des Partei- Strafprozesses behandelt der Verfasser in den vier ersten
Abschnitten: Das süddeutsche und thüringische Recht sind noch „ohne
s Kritiken 517
Geschworenen und ohne Überführungsbeweis“ ; das sächsische, ostdänische,
fränkische, langobardische „ohne Geschworenen-, aber mit Uberführungs-
beweis“; der „Geschworenenbeweis, der von beiden Parteien bestellt ist“,
charakterisiert das isländische, norwegische, schwedische, westgotische,
burgundische, endlich der „obrigkeitlich bestellte Geschworenenbeweis“
das gotische, jütische, friesische, angelsächsische, anglonormannische Recht.
Die „Unparteiischen kommen weiter da in Frage, wo man sich nicht mehr
nur mit der privaten Abwehr des Verbrechens begnügt, sondern wo die
Allgemeinheit irgendwie von selber gegen den Missetäter sich auflehnt“.
Hiermit, also mit dem Rügeverfahren, dem amtlichen Einschreiten gegen
„Achter“ und auf handhafter Tat, dem Verfahren gegen die schädlichen
Leute beschäftigt sich ein zweites „amtliches Einschreiten und Popular-
klage“ betiteltes, nach Rechtsgruppen (fränkischer Gesamtstaat, Norden,
England) gesondertes Hauptstück. Ein kürzerer II. Teil betrifft endlich
den Zivilprozeß. „Aus dem Geschworenenbeweis“ — in dem gekenn-
zeichneten aller- allgemeinsten Sinne verstanden — ist dann „der kon-
tinentale Inquisitionsprozeß auf der einen Seite und auf der anderen das
Geschworenengericht hervorgewachsen“. Wie man sich dieses Hervor-
‚wachsen aus so verschiedenartigen und weitverstreuten Wurzeln heraus,
zu denken habe, das zu zeigen müßte der Verfasser vor allem bestrebt.
sein; aber hier, also gerade in der Kernfrage, versagt das Buch und
muß m. E. versagen: So spezielle Rechtsbildungen, wie die beiden vom
Verfasser behandelten, können nicht aus so allgemeinen Rechtsgedanken,
wie dem der Einführung von „ unparteiischen Honoratioren“ erklärt
werden; denn solche Gedanken tauchen ohne Zusammenhang miteinander
aus verschiedensten Gründen, zu verschiedensten Orten und Zeiten auf,
verschwinden wieder oder führen zu verschiedensten Formen und Rechts-
bildungen; nicht auf das daß, sondern auf das wie ihrer Realisierung
kommt für die historische Erkenntnis: alles an.
Die eindringliche und inhaltreiche, im großen und im kleinen scharf
zupackende Besprechung des Buches durch Karlv. Amira, Zeitschr. der
Sav.-St. f. Rechtsgesch., Germ. Abt: 37, 527 fl., die m. E. durch E. Mayers
Erwiderung, Goltd. Arch. 63, 1917, 388 ff. in keinem Hauptpunkte ent-
kräftet wird, beschränkt sich ausdrücklich auf die vom Verfasser behan-
delten nordgermanischen Rechte. Es mag deshalb gestattet sein, noch
einige Bemerkungen über Resultate und Einzelergebnisse des Verfassers
aus dem südgermanischen Rechtskreise beizufügen.
Die Gegensätze, die E. M. im Beweisrecht der Südgermanen zu ent-
decken glaubt, treffen „genau mit den ursprünglichen Schichtungen der
germanischen Stämme zusammen“: d. h. die Stämme der Baiern, Ala-
518 Kritiken
+
mannen, Thüringer bilden eine Gemeinschaft, die Frankem und Lango-
barden eine andere Gruppe; zu den letzteren zählt der Verfasser nach
seiner Grundeinteilung auch die Sachsen, an anderer Stelle läßt er „die
Sachsen südlich der Elbe in der Mitte stehen zwischen dem System der
oberdeutschen Stämme und dem, was sich bei den Franken ausgebildet
hat“. Es ist „zweifellos, daß die Baiern, Alamannen, Thüringer alle
Sueven sind“. Auch eine besondere Gruppe der Franken, Sachsen,
Langobarden ist „wohl verständlich“. So tief will der Verfasser seine
Fundamente legen; der Gegensatz im Beweisrecht muß schon „weit vor
der geschichtlichen Zeit vorhanden gewesen sein“. Leider ist nur der
Sumpf der germanischen Stammesprobleme ein trügerischer Boden; und
überhaupt ist m. E. diese ganze ethnographische Zwangseinstellung für
die Untersuchung methodisch verhängnisvoll geworden. Denn die für das
Beweisrecht vielfach so ausschlaggebenden Unterschiede der Zeitperioden
treten so hinter den ethnographischen über Gebühr zurück. Der Ver-'
fasser behandelt fast stets zunächst die Quellen des Mittelalters und
interpretiert dann nach den aus ihnen gefundenen Resultaten die Zeug-
nisse der älteren Zeit. Dies verleitet nur zu leicht dazu, eine Stammes- -
eigenart von Dauer zu konstruieren und zeitliche Veränderungen zu über- `
sehen und ist besonders gefährlich innerhalb einer Materie, die so un-
aufhörlich im Flusse geblieben ist, wie das Beweisrecht. |
Den Gegensatz zwischen der oberdeutsch-thüringischen und der frän-
kisch - sächsisch - langobardischen Gruppe findet der Verfasser vor allem
darin, daß diese einen Überführungsbeweis des Klägers kenne, jene nicht.
Letzteres soll also zunächst für das alamannische Recht „von Anfang
bis zum Ende des 13. Jahrhunderts und darüber hinaus“ nachzuweisen
sein. Nach kurzem Hinweis auf die elsässischen und alamannischen
Landfrieden von der Wende des 11. Jahrhunderts, die uns in ihrer
knappen Form weder pro noch contra viel sagen, behandelt der Verfasser
als erste Quelle ausführlicher das Augsburger Stadtrecht (von 1276).
Hier will er eine Überführung mit Zeugen durch den Kläger nur bei:
der Notwehr gelten lassen. Aber schon R. Loening (Der Reinigungs-
eid bei Ungerichtsklagen, Heidelberg 1880, 176ff.) hat auf die zahl-
reichen anderen Bestimmungen des Stadtrechts hingewiesen, nach welchen
gleichfalls ein Überführungsbeweis mit Zeugen möglich, war. Von diesen
erwähnt der Verfasser nur die Fälle des Verrats und der Zauberei nebst
Giftreichung und gibt der Überzeugung Ausdruck, daß hier stets nur
von gefangen vorgeführten Beklagten geredet werde. Was den Verrat
anbelangt (C. Meyer, Stadtbuch von Augsburg, Augsburg 1872, Art. 30
§ 3), so erlaubt der „unmittelbare Zusammenhang mit dem über Mord
Kritiken Ä eo x 519
gesagten“ keineswegs einen Schluß, weil in den Paragraphen über den
Mord (Art. 30 SS 1, 2) auch der Fall des ungebundenen Beklagten ge-
regelt, auf diesen also die Bestimmung über den Verrat mitzubeziehen
ist. Im Gegenteil: wenn § 3 dann, wenn Kläger nicht den Leib, son- i
dern „daz gat verliuset von der verratenusse“, principaliter nur Geld-
strafe festsetzt, ist doch als wabrscheinlich zu folgen, daß an keine Ver-
haftung gedacht ist. Bei Zauberei und Giftmischung (Art. 39, Meyer 108f.)
wird zur Vorbedingung des klägerischen Zeugenbeweises gemacht, daß
Beklagter „an der hantgetat niht begriefen“ worden sei. Muß man —
wie es der Verfasser tut — ergänzen, daß er aber jedenfalls überhaupt.
gefangen sein müsse? Das doch nur dann, wenn aus anderen Be-
stimmungen des Stadtrechts mit einiger Wahrscheinlichkeit die Gefangen-
nahme als regelmäßige Voraussetzung des Überführungsbeweises zu
schließen wäre. Wie steht es aber damit? Die Heimsuchung (die E. M.
nicht erwähnt; das Wort „Hausfrieden“ in S. 4 A. 3 ist ein Druckfehler
für Handfrieden) läßt zunächst ganz allgemein (Art. 51 § 1, Meyer 119)
den Überführungsbeweis selbdritt zu; ein Zusatz (Meyer 121) erwähnt
ihn auch in dem Fall, in dem der Geschädigte nicht zuhause war: swan
der wider haim chumt, der mak wol chlagen umbe die haimsuche; und
ein weiterer Zusatz bezieht sich auf diese Klage: Ist daz... er...
chlagt, da sol man dem fuergebieten, der die haimsuche getan hat usw.
Es ist also ganz klar, daß das Gesetz an den Fall der Gefangennahme
nicht denkt. Ebenso klar bei schwerer Verwundung, Art. 49 52,
Meyer 115: .. ist .., daz er in den furgeboten ungebunden unde unge-
vangen furkumt unde wil sin laugen bieten, iste danne diu ware wizzen
da, so mag er mit nihtin enbresten wan mit der notwer . .. mag er des
niht getun, bringet danne jener hinze im selbe dritte, daz er an der lem.
schuldic ist, so hoeret auch niwer diu hant dafur. Nicht minder beim
Diebstahl des Juden, Art. 19 $ 12: wirt er an der hantgetat funden, so
sol man mit dem schube uber in rihten . . kumt aber er davon unde wirt
darumbe benoetet (hier doch wohl = geladen, Meyer 341), so sol man in
beziugen als reht ist, oder man sol sin reht darumbe naemen, Weitere
Fälle des Überführungsbeweises, zweifelsfrei zulässig auch gegen den Un-
gebundenen, bietet schon eine flüchtige unbefangene Durchsicht des Stadt-
buchs, so bei Nötigung, Rauf handel, trockenen Schlägen (Art. 55 Zus.,
Meyer 125 f.), Verleumdung (Art. 45), Meineid (Art. 53), Ehrenbeleidi-
gung bes. Art (Art. 54, Zus.), Falschspiel (Art. 56), Bedrohung (Art. 66;
hier tritt Gefangensetzung durch die Behörde, spätere Gefangenhaltung
durch den Kläger ausdrücklich erst nach Führung des Beweises ein);
nächtlicher Einbruch (Art. 96; ausdrücklich: Entrinnet aber er daz er
I
520 | Kritiken
in niht gevahen mak, mag er ez danne hinz im bringen selbe dritte ..);
verbotswidriger Verkauf finnigen Fleisches (Art.103), Pfandbruch (Art. 113,
Zus., Meyer 189) usw. Von allen diesen Stellen erwähnt E. M. auch
nicht eine einzige. Im Gegensatz zu seinen Ausführungen muß also
m. E. für das Augsburger Stadtrecht daran festgehalten werden, daß bei
geringeren Vergehen und einigen schweren der Überführungsbeweis ver-
mittels Zeugen bereits die Regel geworden ist (vgl. neuestens auch
H. Knapp, Beweis im Strafverfahren usw. in Goltd. A. 67, 1919, 27).
Auch das so viel spätere (1396) und für das Beweisrecht uner-
giebige Stadtrecht von Memmingen, das dem Verfasser als zweite Haupt-
stütze seines alamannischen Ergebnisses dienen soll, kennt den Uber-
führungsbeweis in weit größerem Umfange, als er für wahr halten will
(vgl. vor allem schon Loening, Reinigungseid 175 f.). Insbesondere findet
Zeugenbeweis bei leichteren Vergehen auch gegen den Ungefangenen
statt, wie bei der Heimsuchung „uff ere oder uff schaden“ Art. 23:
(M. Frh. v. Freyberg, Sammlung historischer Schriften und’ Urkunden, V,
Tübingen 1836, 277): welt aber ainer den, der jm also uff sin er und
schaden gangen waer, selber nit strauffen und welt jn vor dem Rechten
beklagen, mag denn der selb klager beziugen mit zwain erbern mannen,
das jm der uff sin ere und schaden jn sin hus gangen si .. ., dez sol er
geniessen. Ahnlich sind die Bestimmungen über Pfand wehrung (Art. 29),
verbotswidriges Übersteigen der Stadtmauer (Art. 34, Freyberg 293
letzter Absatz), Beschädigung derselben (Art. 35, a. O. 294), dann aber
überhaupt alles, was wir vom Sammeldelikt der „Unzucht“ hören, zu ver-
stehen. Die Zulässigkeit des Zeugenbeweises ergibt sich da z. B. aus
Art. 21 Abs. 2 (vgl. hierzu Loening a. O. 178) 22 Abs. 6, 26 Abs. 3;
daß Gefangennahme nicht Vorbedingung ist, folgt aus der Natur der
Sache (so handelt z.B. Art. 26 Abs. 3 von Beschimpfung fremder Dienst-
boten) und zum Überfluß aus Stellen wie Art. 21 Abs. 1, 2. Bei den
schweren Verbrechen ist allerdings Überführung nur des Gefangenen
möglich, doch scheint die Gefangennahme mit Erlaubnis, eventuell mit
Unterstützung des Rats regelmäßig stattzufinden (vgl. insb. Art. 3, 29, 30).
Alles in allem nimmt also auch das Memminger Recht keine Sonder-
stellung hinsichtlich des Uberführungseides ein gegenüber der Mehrzahl
der nichtsächsischen Stadtrechte dieser Periode überhaupt. Die viel älteren
alamannischen Stadtrechte von Freiburg, Colmar, Bern, Burgdorf usw.
mit ihren weitreichenden Zeugenbeweisen erklärt der Verfasser als Sonder-
bildung unter fränkischem Einfluß; schließlich muß er sich mit dem
Schwabenspiegel auseinandersetzen. Er kann nicht bestreiten, daß in
einer Reihe von Fällen hier ein Überführungsbeweis in Ungerichtsklagen
Kritiken 521
zugelassen sei und läßt dem Leser die Wahl zwischen zwei Deutungen :
Einmal wäre möglich, daß in dem „wenig praecisen“ Rechtsbuch wiederum
gefangene Vorführung des Bezichtigten Bedingung sei — ein einziger
Blick in die von Loening a. O. 180f. gesammelten Stellen läßt solchen
Deutungsversuch sofort aufgeben — oder aber, es handle sich um eine
Sondereinwirkung, vielleicht durch zähringisches Recht. Ich glaube, man
wird mir beipflichten, wenn ich die bisherige Meinung, nach welcher der
Schwabenspiegel in der Frage des Zeugenbeweises nur der Regel der
süddeutschen, insbesondere alamannischen Rechte überhaupt folgt, durch
die Ausführungen des Verfassers für in keiner Weise erschüttert halte
(vgl. auch Knapp a. O. 27). Denn die mittelalterlichen alamannischen
Quellen des Buches sind mit den genannten im wesentlichen schon erschöpft.
Ebenso schwach steht es um den durch den Verfasser geführten
Beweis der entsprechenden These aus dem bayrischen Recht Würden
Raum und Zeit es zulassen, so wäre es, glaube ich, nicht schwer, auch
hier fast jede Finzelne Quellenstütze als haltlos nachzuweisen. Und zwar
reicht auch hier dazu im wesentlichen schon das von Loening (a. O. 181 ff.;
ihn tut der Verfasser kurz mit der Bemerkung ab, er habe „den Klage-
beweis und sein Verhältnis zum Reinigungseid in den bayrischen Quellen
mißverstanden“) gesammelte Material aus. Die beiden Landfrieden von
1244 und 1255 erwähnen, wie E. M. zugeben muß, bei einer Reihe von
Delikten den Überführungsbeweis, so bei Heimsuchung, Notzucht, Brand-
stiftung, Bruch der Handtreue u. a.; bei „genauerem Zusehen“ ergebe
sich aber eine „einfache Lösung“: Der Verfasser der Frieden gehe in
diesen Fällen davon aus, „daß der Täter das weite gesucht habe und
im Prozeß nicht erscheine“. Der Klagebeweis bedeute dann nicht „Tat-
zeugnis, das die Reinigung ausschlösse, sondern lediglich einen Voreid
mit Eideshelfern“ („gerade hier bedeutet testes einfach die Eideshelfer“);
die „Folge dieses gelungenen Klagebeweises“ sei, daß der Beklagte der
Acht verfällt“. „Stellt sich aber der Beklagte, so kommt er dagegen
noch mit einem Reinigungseid auf.“ Das sei in einem Fall auch un-
mittelbar gesagt. — Sieht man noch etwas genauer zu, so ergibt sich
aber diese ganze Erklärung als haltlos und sogar innerlich widerspruelis-
voll. Der letztbezogene Fall betrifft die Notzucht, cap. 52 (zitiert, wie
vom Verfasser nach Quellen und Erörterungen der bayerischen und
deutschen Geschichte V, München 1857; = Mon. Germ. hist. Legg. sect. IV,
Constitutiones usw. II, Hannover 1896, 576, c. 54): .. si quis commiserit
raptum virginis .. bone fame et de hoc cum 7... testibus convictus
fuerit, vivus sepeliatur, nisi expurgaverit se cum tribus nominatis. si
prius cum ea dormierit (nach der deutschen Version von 1256 [Quellen V,
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4. 35
522 Kritiken
147, Constitutiones II, 600] Art. 44: „daz er ê mit ir willen bei ir ge-
legen. si“). Es handelt sich also gar nicht um einen Reinigungseid, da
der Beklagte den „raptus“, soweit er durch die Zeugen der Klägerin
beweisbar, garnicht bestreitet, wohl aber durch seine bewiesene Einrede
ihre sexuelle Unbescholtenheit, also eine Klagevoraussetzung ausräumt.
Solche Einreden müssen, wo sie überhaupt zulässig geworden sind, na-
türlich auch einem an sich statthaften Überführungsbeweis vorgehen;
übrigens wird die Ausnahme erst in einem späteren Zusatze der Land-
friedensbestimmung beigefügt (vgl. Quellen und Erörterungen 86 A. 1;
Weiland in Constitutiones II, 576 A. h). Weiter kann aber keine Rede
davon sein, daß dem Beklagten nach dem Klagebeweis und der proscriptio
noch die excusatio freigestanden habe. Vielmehr heißt es unzweideutig bei
der Heimsuchung (Art. 42): quicumque alium odiose domi quesiert et de hoe
cum 7 comparum suorum (Zusatz: vel cum sua conscientia; deutsch: mit
seiner gewissen) convincitur, in proscriptione erit, Si absolvi voluerit,
dampnum estimatum suo iuramento et duorum suofum comparum
secum decuplo restituat, iusuper 5 talenta passo et iudici 10 persolvet.
Die deutsche Version sagt noch klarer Art. 22: wil er davon chomen,
so sol er den schaden zehenstunde gelten, den er (Kläger) mit zwain
frumen manen zu im bereden muge .. Ebenso bei der Brandstiftung
Art. 41: in proscriptione erit vel similiter absolvatur. Die Folgen der
proscriptiv und Nichtabsolvierung zeigt cap. 23. Wenn er „proscriptus
et infra 14 dies non fuerit absolutus“, soll er öffentlich denunziert und
sein Gut gewüstet werden. Die proscriptio enthält also unweigerlich Ver-
urteilung, und zwar auf den Beweis des Klägers hin. (Das ergibt sich
auch noch aus cap. 19 vgl. auch Treuga Heinrici cap. 15, 19 Const.II,
400f.). Unrichtig ist dann ferner, daß der testis des Klägers immer nur
den Helfer eines Voreids bedeute. Es ergibt sich vielmehr das Gegenteil
aus dem lateinischen Wortlaut (z. B. in cap. 1: violationem, excessum
tercius probare; vgl. dagegen für den Voreid cap. 84: debet iuramento
[also durch Eineid] probare, quod non in vanum, hoc est mutwillen, im-
petit eum); der deutschen Übersetzung (z. B. für testis, attestatio im
Ldfr. v. 1244 c. 5 „„geziuge“, erziugen im Ldfr. v. 1255 c. 8); über-
haupt dieser ganzen letzterwähnten Bestimmung, — sicheres Geleit für
den geächteten Belastungszeugen (im Gegensatz zum Exkusationshelfer,
vgl. cap. 1!) — die unverständlich wäre, wenn es sich bloß um einen
Helfer handelte; endlich aus dem Zusatz in cap. 42 (vgl. oben), nach
welchem compares durch „gewissen“ bei der Heimsuchung ersetzt werden
können, d.h. also, wie ja auch in anderen Rechten bei diesem Delikt,
der besonderen lokalen Umstände wegen vom Erfordernis der Standes-
Kritiken 523
gleichheit abgesehen wird. Uberhaupt welch widerspruchsvolle Argu-
mentierung des Verfassers: Er bezieht sich ausdrücklich auf capp. 1,
40, 41, um zu beweisen, daß „in den meisten, Fällen es als Folge des
gelungenen Klagebeweises hingestellt werde, daß der Beklagte der Acht
. verfalle“. Dieser Klagebeweis ist hier stets ein mit testes geführter.
Und zwei Sätze später heißt es: „Dann“ sei der Klagebeweis ... „ein
Pooreid mit Eideshelfern, der freilich da, wo der Beklagte nicht
erscheint, allein geleistet wird“. Aber gerade diese Unterstellung,
daß der Beklagte nicht erschienen sei, ist doch der einzige Grund für
die Vermutung des Verfassers, daß jener, in den drei angeführten Stellen
erwähnte Klagebeweis mit testes ein Voreid mit Helfern sei' Im Nach-
satz räumt er also die Stütze selbst wieder weg, die er im Vordersatz
hingestellt hatte und trotzdem läßt er das Resultat — in der Luft
hängen. Übrigens wird dasselbe durch manche Stellen auch direkt wider-
legt, die zweifelsfrei die Überführung (und Hinrichtung!) des anwesen-
den Beklagten beweisen, wie die oben erwähnte Stelle von der Not-
zucht (eap. 52) oder der vom Meineid handelnde Art. 58: Item qui-
cumque de periurio cum 7 suorum comparum . .. convincitur, statim
manu mutilatur.
Weiter wird besprochen das um mehr als ein Jahrhundert später
geschriebene Rechtsbuch Rupprechts von Freising. Der Verfasser meint,
„bei Kriminaldelikten werde an eine Überführung des Beklagten ohne
Reinigungsbeweis. nur dann gedacht, wenn “er gefangen und zugleich
Hanttat beigebracht sei,* Tatsächlich überwiegt in Rupprechts Rechts-
buche der Zeugenbeweis im Strafprozeß bereits so vollständig, daß der
Reinigungseid im alten Sinne fast völlig verschwunden ist. Bei kleinen
Delikten (Warenfälschung, Ausg. v. L. v. Maurer, Stuttgart 1839, II, 59;
Maßfälschung ebda Cap. 60; Wucher Cap. 74f.; Bestechlichkeit des Vor-
sprechers Cap. 98, Verleumdung Cap, 109) ist die den Reinigungseid
ausschließende Überführung selbdritt durchaus die Regel; dies muß auch
Verfasser (S. 18 A. 34, 19 A. 38) zugeben. Bei den schweren, ans Leben
gehenden Verbrechen ist auch hier (wie bereits Loening a. O. 189 A. 198
gezeigt hat) durchweg vorausgesetzte Praxis, daß der Beschuldigte ge-
fangen und dann überführt wird; unrichtig ist (wie gleichfalls bereits
von Loening angedeutet), daß der Schub stets notwendige Voraussetzung
der Überführuug sein müsse. Nur ein Beispiel bei Maurer S. 272, A. 2
unten: ist das er sein laugent, man sol in des raubs uberchommen mit
dem schub: hat man des schubs nicht, man sol uber in zeugen mit siben
mannen. — Unrichtig ist ferner, daß ein Reinigungseid dem Gefangenen
trotz angebotenen Ü'berführungsbeweises noch möglich sei. Das geht nicht
35*
524 , Kritiken
nur aus dem völligen Schweigen aller in Betracht kommenden Stellen
hervor, sondern auch daraus, daß, wenn einmal die Reinigung des ge-
fangenen Verbrechers erwähnt wird, immer Sonderfälle vorliegen: In II
cap. 4 beim zweifelhaften Totschlag „nachts das es nyemand siecht“,
wo kein Überführungsbeweis angeboten wird. kommt der Beklagte zur
Bahrprobe oder zum Alibibeweis. Ebenso ist in II, 112 die Bahrprobe
zulässig, aber offenbar ist ein Überführungsbeweis nicht angeboten; die
Stelle denkt an den Fal, daß ein Blutsfreund des Ermordeten später
hinzukommt, den Erschlagenen ausgraben läßt und der Beklagte sich
auf die Bahrprobe freiwillig einläßt. Endlich gibt II, 50 dem gefangenen
und sogar mit dem Brand eingelieferten Brandstifter trotz selbdritt an-
gebotenen Uberführungsbeweises ein Gegenrecht, aber nur in ganz be-
stimmten Grenzen: spricht aber ener, er sey dieselb zeit an ain andern
stat gewesen und ist dye stat uber 10 meil und mag er es behaben mit
zwain mannen, das dem alzo sey, des sol er geniessen. Also nur ein
erschwerter Alibibeweis ist möglich, keine andere Reinigung. Die von
E. M. angezogene Stelle aus einer Handschrift (bei Maurer. S. 273 A. 2)
kann vollends nicht in Betracht kommen, da sie — abgesehen von der
offensichtlich willkürlichen Konstruktion des Überschwörens mit 3, 7, 21,
72 Helfern oder Zeugen nur den Beweis unfreiwilligen Verlustes („das
es zu der tzeit sein gewesen sey, das es im raublich und deublich ge-
nomen ist“), bzw. denjenigen eigener Aufzucht (er hab es todes und
lebentigs getzogen“) betrifft, also überhaupt in den Zivilprozeß ge-
hört. Die Klage enthält wie die Anfangsklage zunächst gar keine Spitze
gegen den Beklagten. Es ist also nicht der geringste Grund vorhanden
zu einer so unmöglichen Annahme, in allen jenen Klagebeweisen seien
„Voreide mit Eideshelfern“ zu sehen, zu welcher E. M. „nichts anderes
übrig bleibt“. Nicht nur „gelegentlich“, sondern regelmäßig (II, 5, 24,
36, 47, 51, 98, 109), wo es sich nicht um heimliche Verbrechen
(II, 14, 31, 49) handelt, wird gefordert, daß die Tatzeugen die Tat
wahrgenommen haben, ganz haltlos ist die Vermutung, das sei „spätere
Veränderung“. |
Ist erforderlich, noch auf die anderen, vom Verfasser kürzer be-
handelten bayrischen Quellen des Mittelalters einzugehen? Es dürfte
genügen, auf die Darstellungen von Loening a. O. 183 ff. und v.d. Pfordten
in Zeitschr. f. Rechtsgeschichte 12, 356 ff. hinzuweisen; wer sich die Mühe
gibt, im einzelnen nachzuprüfen, wird die These des Verfassers, auch das
bayrische Recht hätte bis ins spätere Mittelalter hinein keinen Über-
führungsbeweis gekannt, so wenig gestützt finden, als es für das alaman-
nische Recht der Fall war. Nichts anderes ist über das österreichische
Kritiken 525
und steiermärkische Recht zu sagen, die der Verfasser kurz berührt
(vgl. dazu Loening a. O. 206 ff. und V. Hasenöhrl, Die Beweiszuteilung
im österreichischen Rechte des Mittelalters 1898, Wiener S- Ber. 139).
Die starke Verbreitung des Zeugenbeweises im süddeutschen Straf-
prozeß des Mittelalters steht in einem interessanten, wenn auch noch
nicht näher aufgeklärten Zusammenhange mit der Tatsache, daß sowohl
die Lex Alamannorum (tit. 39, 42), wie die Lex Bajuwariorum (IX, 17)
wenigstens in diesen Sonderbestimmungen unzweifelhaft bereits einen
Uperführungsbe weis des Klägers kennen und dadurch unter allen nicht
beeinflußten südgermanischen Rechten eine Sonderstellung einnehmen.
Für den Verfasser sind diese Bestimmungen lediglich mißglückte Ver-
suche, für das Gericht „des ursprünglich fränkischen Herzogs“, „die
fränkische Zentralbehörde der Provinz, das Beweisrecht einzuführen oder
festzuhalten, wie es im fränkischen Hauptreich galt.“ — Übergehen wir
nun also das vom Verfasser auf knapp zwei Seiten behandelte thürin-
gische Recht und betrachten die im zweiten Abschnitt zusammengefaßte
Rechtsgruppe, zu der ja auch: das fränkische Recht gehört. Hier wird,
wie erwähnt, erstaunlicherweise zunächst gerade das sächsische unter den
Rechten mit Überführungsbeweis des Klägers angeführt; freilich treten
erst „Ansätze zu einem solchen hervor“, und zwar liegen sie darin, daß
der Kläger unter gewissen Voraussetzungen dem Beklagten den Reinigungs-
. eid „durch Herausforderung zum Zweikampf verlegen kann“. Gibt es
das im süddeutschen und thüringischen Rechte nicht? Ich greife heraus
aus dem südd. Recht etwa App. ad leg. Baiuw.1V, Mon. Germ. h. Legg.
(fol.) III 337f: „Jniuste territorium meum alteri firmasti... debes...
12 sol. conponere“; tunc spondeat pugna duorum .. Sin autem, cum sacra-
mento se defendat. Vgl. ferner Decr. Tass. Niuh. c. 6, ebenda 465, auch
Lex. Thur. c. 2, Mon. Germ. h. Legg. (fol.) III, 120: si negaverit, cum 11
iuret aut in campum exeat, utrum ille voluerit, ad quem causa pertinet.
Vgl. c. 39, ebda 132. Weitere Beispiele aus dem mittelalterlichen Recht
Süddeutschlands vgl. Loening a O. 76f. Wieviel weiter fortgeschritten
sind aber in der Frage des klägerischen Zeugenbeweises die süddeutschen
Volks- und erst die mittelalterlichen Rechte gegenüber dem sächsischen!
Das Verhältnis ist doch gerade das umgekehrte, wie Verfasser annimmt.
Und nun das fränkische Recht! Richtig ist zunächst, daß fränkische
mittelalterliche Quellen vom 12. Jahrhundert ab den Überführungsbeweis
kennen, andere übrigens ihn wieder stark einschränken (vgl. schon H. Brunner,
Deutsche Rechtsgeschichte II, Leipzig 1892, 395 A. 23): ob ihnen i. a.
eine Priorität gegenüber dem süddeutschen in der Entwieklung des
Zeugenbeweises zuzuerkennen ist, müßte genauer (namentlich hinsichtlich
526 Kritiken
der Qualität der in belgischen Quellen des 12. Jahrhunderts genannten
testes) untersucht werden. Aus den Ausführungen des Verfassers folgt es
noch nicht; keinesfalls könnte aber selbst aus einem Nachweise, daß der
Zeugenbeweis im Kriminalprozeß Nordfrankreichs ein Jahrhundert früher
auftritt als in Süddeutschland, die bis in die Urzeit zurückgehende
Scheidung des Verfassers zwischen beiden Rechtssystemen hergeleitet
werden. Der Verfasser geht dann auf das Problem des Zeugenbeweises
in der Lex Salica ein, das ich hier beiseite lassen will, weil ich meine
Ansicht darüber an anderer Stelle (Die fränkischen Volksrechte im Mittel-
-alter I, Weimar 1912, 211f.; im Zusammenhang mit den Ausführungen
von E. M. neuerdings in dem demnächst erscheinenden Buche „Beweis
und Wahrscheinlichkeit“ 47 A. 220) ausgesprochen habe. Schwere Bedenken
werden aber wohl allgemein die Ausführungen des Verfassers über die Be-
deutung des Zeugenbeweises erwecken, die er beim salischen Reeht zuerst
schärfer formuliert, aber überhaupt für „alle Rechte mit U berführungs-
beweis“ zur Geltung bringen will (S. 10). Der „Überführungsbeweis
ist die Voraussetzung zum Zweikampf oder Ordal und nicht mehr als diese“.
Selbst wenn „der Kläger einen Zeugenbeweis führt“, kann diesen noch
der Beklagte „durch eine Form des Gegenbeweises — etwa den uralten
weitverbreiteten Alibibeweis oder den ebenso alten Beweis der Notwehr —
oder aber durch Herausforderung zum Zweikampf oder durch Berufung
auf das Ordal entkräften“. „Vor allem“ könne „auch L. Sal. 93, 94
(bei Behrend Cap. VI, 15, 16, Geffcken IV, 15, 16) „nur so verstanden
werden“. Daß das alte deutsche Recht keinen Gegenbeweis zugelassen,
insbesondere nach Führung eines Zeugenbeweises nicht mehr den Be-
klagten zum Alibibeweis, zur Berufung auf ein Ordal usw. verstattet
habe, gehört doch wohl zum eisernen Bestande der Wissenschaft, eben-
sowie, daß die Zeugenschelte sich nur gegen den Zeugen, nicht mehr
gegen die Partei richtet, wofür ja gerade L, Sal. 94 einen klaren Beweis
liefert. Verfasser verwechselt und identifiziert den eigentlichen Über-
führungsbeweis mit Zeugen, der sich gegen den Täter richtet und dessen
Verteidigung allemal ausschließt mit dem zuweilen geforderten oder zu-
lässigen Zeugenbeweis, der lediglich die Tat objektiv feststellt und zu-
meist die Verteidigung erschwert, zum Ordal zwingen, Voraussetzung des
Zweikampfes usw. sein und bekanntlieh auch durch blickenden Schein,
überhaupt andere objektive Tat- Feststellungen ersetzt werden kann,
Charakteristisch ist z. B. S. 54 zu A. 17, wo das Gutachten sachver-
ständiger Frauen über den objektiven Tatbestand der Notzucht als
„Überführungsbeweis gegen den Beklagten“ bezeichnet wird, oder die un-
klare Ausdrucksweise auf S. 56: „Wenn der Kläger durch Zeugenbeweis ..
Kritiken 527
das Seine zur Überführung getan hat.“ Es ist klar, daß, wo solche
begriffliche Unterscheidung fehlt, einwandfreie Resultate nicht erwartet
werden. können. Es bedarf auch schließlich nur eines Hinweises darauf,
daß weder nach fränkisckem, noch nach langobardischem Recht ein Tat-
beweis des Klägers stets erforderlich gewesen sei, um den Beklagten .
zum Kampf oder Ordal zu zwingen (vgl. z. B. nur Brunner, Rechtsge-
schichte II, 406f., 438f., die Stellen bei Loening a. O. 75ff,, endlich,
namentlich auch für das langobardische Recht, meine oben angeführte
neue Schrift im zweiten Kapitel 51 A. 251).
Auf weitere Einzelheiten kann ich mich nicht mehr einlassen. Es
kam mir darauf an, zu zeigen, daß der vom Verfasser konstruierte Gegen-
satz zwischen süddeutschem und sächsisch-fränkischem Recht in der von
ihm behaupteten Weise keineswegs besteht. Andere Thesen des Buches
geben zu anderen Einwendungen Anlaß. Doch möchte ich zum Schluß
wieder znrückkommen auf das einleitend Gesagte: In welch großem Um-
fange man auch Methode und Resultate des Verfassers wird ablehnen
müssen — niemals darf man sich dadurch von der Anerkennung seiner
Originalität und der Reinheit seines Forschens abdrängen lassen; wer sucht,
wird überall viel Wertvolles bei ihm finden. Ich kann mir deshalb das
Schlußurteil v. Amiras nur zu eigen machen: „Dieses Buch wird man
immer berücksichtigen müssen.“
Mayer-Homberg.
Manfred Stimmiug, Die Entstehung des weltlichen Territo-
riums des Erzbistums Mainz. Heft 3 der Quellen und For-
schungen zur hessischen Geschichte, herausgegeben von der Histo-
rischen Kommission für das Großherzogtum Hessen. 1915.
Der Verfasser, angeregt durch seine Arbeit am Mainzer Urkundenbuch,
unternimmt den Versuch, ‚die verfassungsgeschichtlichen Grundlagen der
Mainzer Gebietsherrschaft klarzulegen und die Entwicklung des Terri-
toriums im Rahmen der Reichsgeschichte bis zum Ende des 13. Jahr-
hunderts zu verfolgen“. Er entledigt sich seiner Aufgabe mit unleug-
barem Geschick. Wir lernen die verschiedenen Elemente kennen, auf
denen sich das Mainzer Territorium aufbaut: Grundbesitz, Zehnten,
Eigenkirchen, Herrschaftsrechte, Grafschaften usw. Dadurch, daß der
Verfasser das Werden des Territoriums im Zusammenhang mit der all-
gemeinen politischen Entwicklung betrachtet, vermeidet er die lokal-
historische Enge, die solchen Arbeiten sonst nicht selten anhaftet.
Zutreffend unterscheidet der Verfasser zwei Perioden in der Bildung
des Mainzer Territoriums. Die erste, die bis zum Anfang des 13. Jahr-
528 Kritiken 8
hunderts reicht, ist die Zeit, in der einzelne Gerechtsame und Güter
verschiedenster Art und Lage vom Erzstift erworben werden. Seit dem
13. Jahrhundert werden dann diese zunächst isolierten Elemente ein-
heitlich zusammengefaßt, bildet sich aus einem Konglomerat von Rechten
und Besitzungen das Territorium. Von besonderem Interesse ist hier
natürlich die Frage, welches Moment entscheidend gewesen ist für die
Territorialbildung. Nach der Meinung des Verfassers wäre das das
Grundeigentum gewesen (S. 145 fl.), allerdings nicht in dem Sinne, als
hätte das Grundeigentum aus sich selbst heraus das Territorium hervor-
bringen können; aber es sei der „Ausgangspunkt der territorialen
Herrschaft über weitere Gebiete“ gewesen. Wenn das nur bedeuten
soll, es habe das Grundeigentum die materielle Grundlage für die Auf-
richtung der Territorialgewalt abgegeben, wird sich über die Behauptung
Stimmings reden lassen. Als juristische Grundlage der Territorialgewalt
wird man jedoch das in Streulage befindliche Grundeigentum (S. 9) nicht
auffassen dürfen. Interessant ist die negative Feststellung, daß die
Grafschaft bei der Entstehung des Territoriums eine geringe Rolle ge-
spielt hat (S. 149). Unberücksichtigt bleibt dagegen die Frage, ob nicht
etwa die sonstige Hochgerichtsbarkeit im Gebiete des Mainzer Terri-
toriums, wie sie von Stimming vielfach nachgewiesen wird (vgl. etwa
S. 95 ff., 104 ff.), für die Territorialbildung entscheidend gewesen ist.
Namentlich die Hundertschaftsgerichtsbarkeit dürfte hier von größerem
Einfluß gewesen sein, als es auf den ersten Blick scheint. Daß sich
in den mittelalterlichen „Hochgerichten“ vielfach alte Zentgerichte ver-
bargen, ist mir zweifellos. So dürfte auch die Bemerkung Stimmings
S. 150 über die Bedeutung der Zenten für die Territorialbildung zu kor-
rigieren sein (über das Gericht des Zentenars vgl. übrigens neuerdings
meine Abhandlung „Der alamannische Zentenar und sein Gericht“ in
den Berichten der Kgl. Sächs. Ges. d. Wiss. Phil. hist. Kl. 69. Bd. 1917,
besonders S. 97 fl.).
Leipzig. Heinrich Glitsch.
Repertorium Germanicum., Verzeichnis der in den päpstlichen Re-
gistern und Kameralakten vorkommenden Personen, Kirchen und
Orte des Deutschen Reichs, seiner Diözesen und Territorien vom
Beginn des Schismas bis zur Reformation. Herausgegeben vom
Kgl. preuß. histor. Institut in Rom. Erster Band. Clemens VII.
von Avignon 1378 — 1394. Bearbeitet von Dr. Emil Göller,
‘“ ordentlichem Professor des Kirchenrechts an der Universität Frei-
burg i. Br. Berlin 1916. Weidmann. XVI, 182* S. u. 250 S. 18 M.
Kritiken Sr 579
Dieser Band soll der Ehrenpflicht genügen, die Akten der laufenden
Verwaltung der römischen Kurie aus dem späteren Mittelalter für die
deutsche Geschichtsforschung nutzbar zu machen, nachdem der erste Band
des sogen. Repertorium Germanicum Robert Arnolds mit chronologischen
Regesten für ein Jahr (1431—1432) wegen der Uberfülle des Stoffes
seit 1897 hatte ohne Nachfolge bleiben müssen. Entsprechend dem neuen
von- Haller entworfenen, von Kehr und Tangl im wesentlichen gebilligten
Programm sind an die Stelle der chronologischen Regesten zwei Indices
getreten, die in der Form alphabetischer Personen- und Ortsverzeich-
nisse den Stoff auszuschöpfen suchen, und zwar ist ein ganzes Pontifikat
für je einen Band vorgesehen. Die Ausfuhrung übernahm Emil Göller,
und er war der rechte Mann dank seiner hervorragenden durch mancherlei
Arbeiten bewährten Vertrautheit mit den Registerbänden des Vatikani-
schen Archivs. Sein Bericht über das Quellenmaterial (S. '3*—42*) —
1. die Supplikenregister, 2. die Bullenregister Clemens VII., 3. die Re-
gister der Camera Apostolica — ist zugleich ein schätzbarer Beitrag zur
Kenntnis des päpstlichen Archives. In einem zweiten Abschnitt der
Einleitung handelt G. sehr lehrreich unter Heranziehung aller früheren
Einzelforschungen über die Entwicklung des päpstlichen Provisionswesens
bis zur Zeit Clemens VII. und über den Geschäftsgang bei Verleihung
von Benefizien und Gnadenbewilligungen der Kurie. Wie über die Aus-
bildung des Systems der päpstlichen Reservationen, des Stellenbesetzungs-
rechtes der Kurie, so über die des Supplikenwesens ist hier heute die
umfassendste Auskunft geboten, und weiter werden wir über die geschäfts-
mäßige Handhabung des päpstlicheu Stellenbesetzungsrechtes und über
die Behandlung sonstiger Gnadenverleihungen auf zehn Seiten in einer
Weise unterrichtet, welche die Technik der Kurie auf diesem Gebiete
unvergleichlich entwickelt erscheinen läßt. Der dritte Abschnitt „Cle-
mens VII. von Avignon und das Schisma in Deutschland“ erörtert auf
70 Seiten die Stellungnalıme der einzelnen deutschen Fürsten, Bischöfe,
Diözesen, Orden zum Gegenpapste Clemens VII. Natürlich lagen hier
mannigfache Vorarbeiten vor. Andererseits wird insbesondere die landes-
geschichtliche Forschung aus G.s Quellen und Ausführungen so manche
Bereicherung erhalten, und es mag gut sein, daß G. gezeigt hat, wie
sich die inventarisierten Akten für die Forschung verwerten lassen, aber
wer ıfit der Landesgeschichte hier oder dort für die Zeit Clemens VII.
vertraut ist, wird empfinden, daß es über die Aufgabe des Quelleneditors
hinausging, selbst überall die Fäden zwischen den neuen Quellen und
den früheren Feststellungen aufzufinden, daß er dieser Aufgabe nicht
neben allen anderen gerecht werden konnte. Besser als in Avignon ist
530 Kritiken
der Standpunkt dafür in Deutschland zu nehmen, ohne Bindung an das
Einzelpontifikat. Es dürfte sich dann zeigen, wie im allgemeinen die
Oboedienzleistang an den vom Reich nicht anerkannten Papst von Avignon
auf Reibungen mit dem Reichsoberhaupt, auf Bündnis oder Feindschaft.
zu anderen Fürsten von wechselnder Stellungnahme beruht hat, und d as
ist dann als ein für die Würdigung der päpstlichen Autorität, wie sie
sich unter dem Drucke des Schismas gestaltete, bedeutungsvolles Ergebnis
zu buchen. Ich darf verweisen auf eine Ergänzung zu S. 110“ die ich in
kurzer Besprechung von G.s Band in der Zeitschr. des Ver. f. hess., Gesch.
Bd.51(1917) S. 184 für Beziehungen des Landgrafen Hermann von Hessen
zu Avignon in den Jahren 1381 und 1382 gegeben habe. Für gleichzeitige
Beziehungen Markgraf Wilhelms I. von Meißen aus demselben Grunde —
Stellung wider Erzbischof Adolf von Mainz, der zu Urban VI. übergetreten
war — verweise ich auf meine „Wettiner im 14. Jahrhundert‘: S. 32 und
wegen Beziehungen des Markgrafen zu Avignon im Jahre 1390 auf S. 41f.
betrefis Reibungen mit König Wenzel. Ähnliche Bedenken haben Hans
Kaiser aus Straßburger Materialien H. Z. 119, 306 und Alb. Werminghoff
in Zeitschr. der Savignystiftung Bd. 39 Kanon. Abt. S. 201 — 203 aus all-
gemeinen Erwägungen ausgesprochen. Der vierte Abschnitt erörtert die
Methode der Quellenbearbeitung. Man hat sich dieser Ausführungen und der
S. 172* und 181*/2* verzeichneten Abkürzungen zur Handhabung der
nachfolgenden Register vor ailem zu bemächtigen. Das Personenver-
zeichnis ist nach den Vornamen geordnet und durch einen nachfolgenden
Index der Zunamen die Auffindung nach diesem ermöglicht. Ich stimme
der Erwägung G.s (S. 173*) zu, daß zwar auch in künftigen Bänden
die Vornamen in erster Linie für die Anordnung des Registers maß-
gebend sein sollen, daß die Zunamen aber dann gleich zwischen die Vor-
namen einzureihen sind. Aus den gegebenen knappen Andeutungen, dem
Ersatz des Regestes, ist die Art der Beziehungen zum Papst zu er-
kennen, ihre Datierung ist angegeben oder ergibt sich aus der Beschrei-
bung der Registerbände auf S. 5*ff. Der volle Wortlaut ist künftig
durch das preußische historische Institut, wenn es sich wieder in Rom
niedergelassen haben wird, erreichbar. Den Personenverzeichnissen (S. 1
bis 151 und 152—187) folgt das Orts- und Kirchenverzeichnis (S. 188
bis 250), das zugleich als Ortsindex für das Personenverzeichnis dient,
während die Zahl der Ortsurkunden verhältnismäßig klein ist.
Dem Bearbeiter gebührt alle Anerkennung für die vorbildliche Lösung
seiner unendlich mtihevollen Aufgabe. Wann wird für die Fortführung des
großen Unternelimens die Arbeit inRom wieder aufgenommen werden können ?
Marburg. Karl Wenck.
Kritiken 9 531
Eduard Fueter, Geschichte des europäischen Staatensystems
von 1492 — 1559. (Handbuch der mittelalterlichen und neueren
Geschichte, herausgegeben von G. von Below und F. Meinecke.
Abteilung II.) München und Berlin. Oldenbourg. 1919. XXI. 343.
Das „Handbuch der Mittelalterlichen und Neueren Geschichte“ bringt
nun innerhalb acht Jahren ein zweites Werk, das Eduard Fueter zum
Verfasser hat. Wie damals seine „Geschichte der Neueren Historio-
graphie“, so überrascht uns auch seine neueste Leistung durch die kühne
Zusammenfassung eines ungeheuer großen Stoffes, noch mehr durch die
Kühnheit, mit der er unbekümmert um die überlieferten Formen neue
Wege aufzusuchen und zu finden weiß. Wer sein erstes Werk freilich
nur flüchtig kennt, den wird die Gesamthaltung des eben erschienenen
Buches noch mehr in Erstaunen versetzen als denjenigen, der den Spuren
aufmerksam gefolgt ist, die seine Historiographie gewandelt war. Hatte
man von dieser erwarten dürfen, daß sie die einzelnen Erscheinungen
der europäischen Geschichtschreibung nach ihrer Verwertbarkeit als
Quellen untersuche und einreihe, so konnte man einigermaßen enttäuscht
sein. (Vgl. meine Besprechung jenes Werkes in den Mitteilungen des
Instituts für österreichische Geschichtsforschung 33 [1912] S. 705 ff).
Fueter hatte es darin zwar nicht an Kritik, ja oft an einer allzu vor-
eingenommenen Kritik fehlen lassen, aber seine Einstellung war ver-
züglich geistesgeschichtlich bestimmt, er schrieb eigentlich eine Literatur-
geschichte der Historiographie. Ihn interessierte weniger das, was die
einzelnen Historiker brachten, weniger der Inhalt ihrer Darstellungen,
als das Wie und ihr Zusammenhang mit den Geistesströmungen ihrer Zeit.
Man mochte darum nicht wenig verwundert sein, daß er nun an
die Schilderung des europäischen Staatensystems eines bestimmten Zeit-
raumes seine Arbeitskraft wende Wird er hier vielleicht gar politische
mit Geistesgeschichte zu vermengen streben? Solchen Befürchtungen
hat wohl schon sein wissenschaftliches Glaubensbekenntnis den Boden
entzogen, das er am Ende seiner „Geschichte der Neueren Historio-
graphie“ abgelegt hat!). „Die Forschung hat sich bemüht, aus der vor
allem auf Mommsen zurückgehenden epigraphischen Kritik der Über-
lieferung immer schärfer die Konsequenzen zu ziehen. Die literarischen
Quellen werden immer mehr zurückgedrängt und Inschriften, Akten,
Urkunden und Rechnungsbücher usw. an ihre Stelle gesetzt; man hat
1) Mochte man fürchten, er werde hier ebenso wie er dort tiber Nitzsch,
Ranke, Giesebrecht zu Gericht saß, mit seinen persönlichen Urteilen nicht
zurückhalten, so beruhigt uns S. 77 die Erklärung, daß es nicht Sache der
wissenschaftlichen Forschung sei, „Zensuren zu erteilen“.
532 | Kritiken
schon die Hoffnung ausgesprochen, daß es einmal möglich sein würde,
für gewisse Abschnitte der neueren Geschichte von allen erzählenden
Quellen, auch von den guten, ganz abzusehen.“ (S. 604.) Hier liegt
also der Plan vorgezeichnet, den sich der Verfasser für die Art nnd
Weise entworfen hat, in der er sich selbst künftighin betätigen würde.
Er mußte es nun versuchen, die „wissenschaftlichen (soziologischen)
Kriterien an die Stelle der subjektiven Werturteile zu setzen“, um der
Geschichte den Wettbewerb oder, wie er sagt, „den Kampf mit dem
Roman“ zu ersparen. Solche Gedankenfolgen liegen heutzutage in der
Luft. Adolf v. Harnack hat in seinem Schriftchen „Über die Sicherheit
und die Grenzen geschichtlicher Erkenntnis“ München 1917, ganz ähn-
liche Forderungen ausgesprochen, nur daß v. Harnack sein Programm
schärfer umrissen und in den Folgerungen klarer ausgedacht hat. Ihm
sind die „epochemachenden Ereignisse, die Denkmälerkenntnis und die
Institutionen forschung. . . das Rückgrat der Geschichte“. Die Bio-
graphie — offenbar wegen ihrer Nachbarschaft neben dem Roman —
wird in jenen leeren Raum geschoben, der zwischen Kunst und Geschichte
errichtet werden soll, damit die Historie schön Wissenschaft und die
Kunst eben Kunst bleibe. Mit anderen Worten: es wird einer möglichst
psychologiefreien Geschichts wissenschaft das Wort geredet. Im allge-
meinen dürften sich nun v. Harnack und Fueter in ihren methodologischen
Überzeugungen treffen. Wenn Fueter behauptet, „es ist kein Grund
vorhanden, warum nicht eine geschichtliche Darstellung entstehen sollte,
die man Darwins ‚Abstammung der Arten‘ oder Helmholtz ‚Lehre von
den Tonempfindungen“ zur Seite stellen könnte“, so würde man ihm
natürlich unrecht tun, verlangte man von ihm, er solle in seinem neuesten
Werke zum Darwin oder Helmholtz der Geschichte werden; immerhin
ist er nun zu seinem Rhodus gelangt, wo es gilt, den Sprung zur Ver-
wirklichung dessen zu wagen, was ihm als Aufgabe unserer Wissenschaft
vorschwebt. ,
Prüft man in diesem Sinne dieses Buch, ohne noch auf seinen sach-
lichen Inhalt näher einzugehen, so fällt einem gleich von Anbeginn die
Zweiteilung der ganzen Anlage auf. Der erste Teil betrifft „Das
europăische Staatensystem, seine Organisation und seine Glieder in den
Jahren zwischen 1492 und 1559“, der zweite erst „Die Veränderungen
im europäischen Staatensystem von 1492 - 1559“. Wie die ältere
Soziologie sich in eine statische und in eine dynamische schied, so werden
hier durchlaufend und dann nach den einzelnen in Betracht kommenden
Staaten die statistischen, wirtschaftlichen, geographischen und anderen
Grundlagen der Politik abgewandelt. Vorab geht eine Untersuchung
Kritiken . 533
über die Kampfmittel (politische, kriegerische, wirtschaftliche), die. da-
mals überhaupt in Betracht kamen, dann der Einfluß innerpolitischer ;
Verhältnisse, schließlich der Einfluß geistiger Tendenzen. In dem
folgenden Abschnitte werden die verschiedenen Länder und Machtgebiete
auf ihre räumliche Lage, auf ihre ethnologischen, wirtschaftlichen und
Macht verhältnisse durchgenommen und die Richtlinien ihrer Außenpolitik
behandelt, und zwar mit Beziehung auf die anderen Staaten, Quer-
schnitte also, die sozusagen das Dauernde und Allgemeine aus dem
Wandel der geschichtlichen Gestaltungen auszulösen vereachen. Dieser
Teil ist ohne Zweifel der aufschlußreichste und gelungenste des ganzen
Buches, er ist auch der an Umfang weiteste, nimmt er doch mehr als.
drei Viertel des Inhalts ein. i
Daß Fueter dieser geschichtlichen Systematik — wenn es erlaubt ist,
diesen Ausdruck zu gebrauchen — seine besondere Aufmerksamkeit zu-
gewandt hat, liegt schon in den eingangs erwähnten Zielen seiner Er-
kenntnis begründet. Er unterstreicht diese seine wissenschaftlichen Ab-
sichten noch in der „Einleitung“, wo er erklärt, es läge in der ihm
gestellten Aufgabe, daß er in dem schildernden wie in dem erzählenden
Teil nur ausnahmsweise von einzelnen Persönlichkeiten spreche. Sachlich
sei für diese Auffassung vorzubringen, daß es sich in einer Geschichte
des europäischen Staatensystems um Staaten, nicht um Individuen handle,
mögen diese auch als Fürsten, Generale und Diplomaten äußerlich im
Vordergrunde stehen. Gewichtiger sei noch die methodische Erwägung,
lasse es sich ja nur in den allerseltensten Fällen nachweisen, welche
Persönlichkeit und ob überhaupt eine für eine Unternehmung und deren
Verlauf verantwortlich ist. „Die meisten Entschlüsse sind bekanntlich
Kompromisse aus widerstreitenden Meinungen und Interessengruppen,
die innerhalb der leitenden Kreise bestehen, und kein ehrlicher Arbeiter
wird sich vermessen wollen, den Anteil der einzelnen an dem Resultat.
auch nur mit einiger Sicherheit festzustellen. Der kritische Historiker
wird es vielmehr vorziehen, die Willensakte, die politisch - militärische
Aktionen zur Folge gehabt haben, auf den Kollektivbegriff ‚Regierung‘
zurückzuführen; es steht dabei nichts im Wege, den Ausdruck so auf-
zufassen, daß damit nicht nur mit offiziellen Kompetenzen betraute,
sondern auch inoffiziell wirkende Persönlichkeiten gemeint sind, sobald
sie nur auf die Leitung der Staatsgeschäfte einen direkten Einfluß aus-
geübt haben. Auch hier ist die unbestimmte Bezeichnung die bessere,
denn sie täuscht keine falsche Sicherheit vor.“
In Wahrheit ist der Unterschied zwischen der alten und der neuen
Auffassung keineswegs so groß, wie es vielleicht auf den ersten Blick
534 Kritiken
„erscheinen mag. Es handelt sich eben um eine Verschiebung des Schwer-
punktes nach der kollektiven Seite hin. Das hat seine volle Berech-
tigang. Tatsächlich hat aber wohl auch in der älteren Darstellungs-
weise keiner von uns ernstlich geglaubt, die großen Entschei-
dungen und Beschlußfassungen in den Dingen des öffentlichen Lebens
hätten im Bereiche eines Einzelwillens gelegen, so wenig als es etwa
Mommsen wörtlich aufgefaßt wissen wollte, wenn er einmal sagt: „Ein
Schrei des Entsetzens ging durch ganz Italien.“ Wenn man bisher
davon sprach, daß Karl V. nach dem Frieden von Crépi daran ging,
die Verfassungsverhältnisse im Reiche in monarchischem Sinne zu ordnen,
und es nun heißt: „Die Habsburgische Regierung konnte nun daran
gehen usw.“, so entsprieht diese letztere Fassung wohl unserem modernen
Empfinden, nicht aber der zeitgenössischen Anschauung jener Zeit. Man
läuft somit Gefahr, unseren heutigen Begriff „Regierung“ in das 16. Jahr-
hundert hineinzutragen und bei uneingeweihten Lesern einen nicht minder
falschen Schein zu erzeugen, wie dies bis nun nach der anderen Richtung
der Fall sein konnte. „Nur die Armut der Sprache und der Trieb zu
Generalisieren“, sagt Fr. Meinecke gelegentlich (Histor. Zeitschr. 115
[1916] S. 535), „zwingt zu blassen Abstraktionen, die die Fülle des
Individuellen, was sie umfassen, nicht entfernt auszudrücken vermögen“.
Das ist es auch hier. Der Mangel der Sprache nötigt uns, Begriffe
zu setzen, von denen wir wissen, daß sie ungenau und vieldeutig sind.
Wenn Fueter also „Regierung“ wählt statt „Karl V.“, so tut er dies
aus seiner soziologischen Erkenntnis heraus; wenn wir es’ umgekehrt
tun, folgen wir der Überlieferung, wohl wissend, daß auch der absoluteste
Monarch von seinen Ratgebern, selbst von der Volksstimmung mehr
oder weniger abhängig bleibt!). Die eine wie die andere Ausdrucks-
weise kann der Wirklichkeit nicht gerecht werden und unterscheidet
sich letztlich bloß darin, daß die eine den Ton mehr auf die Urheber-
schaft jener Persönlichkeiten legt, die vor der Welt uad vor sich selbst
für die ihnen beigelegten Handlungen die Verantwortung trugen, indes
die andere sich mit einer Formel abfindet, die zwar die Urheberschaft
offenläßt, dafür aber knapp am Abgrunde eines Anachronismus daher-
schreitet.
Von diesem Standpunkt aus ergab es sich für den Verfasser von
selbst, daß er um die Psychologie einen weiten Bogen schlug. Freilich,
1) Beispiele nachweisbarer Abhängigkeit absoluter Monarchen von der
Volksstimmung finden sich in meineın Buche „Die öffentliche Meinung und
ihre geschichtlichen Grundlagen“, Tübingen (1914), S. 127f.
Kritiken | 535
ganz von ihr loszukommen war auch ihm nicht möglich, und man glaubt
oft gerade dort, wo er gegen eine solche Auffassung Stellung nimmt,
den Ruck zu verspüren, den er sich selbst versetzt, um nicht einen
Rückfall in das Seelendeuterische der bisherigen Geschichtschreibung
zu erleiden. Einmal allerdings (S. 77) muß er selbst zugeben: „Kein
politischer Akt der damaligen Zeit ist wohl so auf den freien Willen,
regierender Persönlichkeiten zurückzuführen, so wenig durch militärische
und wirtschaftliche Notwendigkeiten bestimmt wie der Entschluß der
französischen Regierung, ihr Herrschaftsgebiet nach Italien hin (Neapel
später Mailand) auszudehnen, der dann über ein halbes Jahrhundert die
Geschichte des europäischen Staatensystems beherrscht hat.‘ Das ist
aber um so bedeutsamer, als er in dem Kampfe der damaligen Groß-
staaten um die Vorherrschaft in Italien das „Zentralproblem der inter-
nationalen Politik“ überhaupt erblickt. Ohne Zweifel mit gutem Reclit.
Schon aus Rankes Darstellung geht der gleiche Grundgedanke klar
hervor, aber erst Fueter dreht und wendet diese Frage nach ihrer
soziologischen, politischen und wirtschaftlichen Seite hin und her. Eine
befriedigende, ihn selbst befriedigende Antwort weiß allerdings auch er
nicht zu geben. Mit jener Selbstbescheidung, die keine falsche Sicher-
heit vorzutäuschen beabsichtigt, wandelt er, seinen Grundsätzen getreu,
zwischen jenen Ignorabimus einher und überläßt es einer ahnungsvollen
Psychologie, das tote Gerippe seiner Tatsachenkunde mit dem Hauche
lebendigen Lebens zu erfüllen.
Sein Streben, zu den Wirklichkeiten des staatlichen Daseins jener
Zeit vorzudringen, fördert nun in der Tat vieles Wertvolle an den Tag.
Seine Ergebnisse sind oft sehr bedeutsam. Ob es freilich zutreffend ist,
daß das Osmanische Reich auf die Einrichtung eines geregelten Gesandt-
schaftsdienstes bei den anderen Staaten nur deshalb verzichtete, weil sie
unter allen Militärgroßmächten die einzige war, die solche Stärke besaß,
daß sie sogar eine Offensivallianz aller anderen Staaten nicht eigentlich
zu fürchten hatte (S. 5 A.), bedarf wohl erst des Beweises; aber es ist
mindestens ein Gedanke, dem nachzudenken die Mühe lohnt. Bei Be-
handlung der Publizistik als eines politischen Kampfmittels wird es melır
als anderswo deutlich, wie doch die künstliche Abblendung des wissen-
schaftlichen Blickfeldes zugunsten des politischen, wie die Ausschaltung
aller anderen Betrachtungsmöglichkeiten die Dinge gleich Schattenbildern
an der Wand ohne jede Greifbarkeit hinstellt. Geistige Kampfmittel
wurzeln eben im Geistigen und wer ihre Verwendung: verstehen will,
muß auch nach diesen Wurzeln graben. Auffallender wird die Ver-
nachlässigung alles dessen, was nicht unmittelbar politisch ist, in der
536 Kritiken
Betrachtung der Religionsfrage. Sie wird ganz kurz abgetan (S. 50),
und zwar mit der Begründung, es lasse sich nirgends nachweisen, daB
das Luthertum neue Grundsätze hervorgebracht habe, die auf die Be-
ziehungen unter den Staaten und deren Regelung bestimmend Einfluß
genommen hätten. Das gelte selbst für den Schmalkaldischen Krieg.
Der Erfolg der Habsburger und auch ihr schließlicher Mißerfolg habe
ihre Siegerstellung gegenüber Frankreich nicht berührt. Höchstens bei
den Schweizern habe die kirchliche Spaltung auch die auswärtige Politik
in ihrer Einheitlichkeit zerstört. Unwillkürlich fragt man sich, ob wohl
auch der Fortsetzer dieses Werkes, der die Lücke von 1559 —1660
ausfüllen wird, ohne die Behandlung der religiüsen Ideen wird aus-
kommen können. Jedenfalls dürfte der sehr viel nachzuholen haben,
was zeitlich in den Rahmen des Fueterschen Buches hineingehört. Man
denke nur etwa an die Ausbildung des Landeskirchentums, das eine
wichtige Vorstufe war auf dem Wege zur Prägung des Cuius-regio-
illius-religis-Gedankens, der seinerseits hinwiederum zu jenen Verhält-
nissen hinüberführte, die eine internationale Politik der einzelnen deutschen
Landesfürsten erst ermöglichte. Spuren sind aber schon in der früheren
Zeit nachzuweisen. Von (Calvin und dem Calvinismus spricht Fueter
überhaupt nicht. Mag man dies als einen Mangel empfinden, so liegt
darin freilich auch ein Vorzug des Verfassers: das kräftige, unbeirrbare
Darauf lossteuern auf ein selbstgestecktes Ziel.
Dieses Ziel ist die Erkenntnis der realen Grundlagen der demeliwen
zwischenstaatlichen Politik. Die Bedeutung z. B. der Marine für die
Kriegsführung und die internationalen Verhältnisse jener Zeit im all-
gemeinen hat uns noch niemand vor ihm so klar vor Augen gestellt,
als er es hier tut. Wie kostbar ist nicht die Beobachtung, daß infolge
der verschiedenen Wind- und Wetterlagen die Mittelmeergaleeren in dr
Nordsee, wo Segelschiffahrt vorherrschte, nicht verwendbar waren! Mit
reicher Belehrung liest man auch das, was er über wirtschaftliche Kampf- `
gelegenheiten und Kampfmittel zu sagen weiß. Nirgends findet man
die Abhängigkeit Venedigs von der türkischen Getreideeinfuhr so scharf
herausgearbeitet wie bei Fueter, und doch wird erst dadurch die
schwankende Politik der Signorie gegenüber den Ungläubigen ganz
verständlich, Auch der Einfluß wirtschaftlicher Betriebsformen auf die
Stellung, die ein Staat im Staatensystem eingenommen, die Bedeutung
überwiegenden Ackerbaues oder vorherrschender Viehzucht für die Wehr-
kraft sind erst hier ins rechte Licht gestellt. Nicht minder bringt der
Abschnitt „Die Glieder des europäischen Staatensystems“ manche über-
raschende Bemerkung, wenn hier auch die Anforderungen, die dem Ver-
Kritiken 537
fasser gesetzt waren, bisweilen über seine Kräfte gingen. Mir fiel dies
besonders bei einem Teile auf, der mir begreiflicherweise näher als
andere liegt: bei den österreichischen Erblanden. Nebenbei bemerkt,
wird man die Einbeziehung ganz Deutschlands in den Sammelbegriff
„Habsburgische Macht“ immer als etwas Gezwungenes, die Gründe
hierfür nie als völlig zwingend empfinden. Die Ursache, daß das Buch
hier manchmal versagt, ist nicht bloß in der Weite des Gegenstandes
zu suchen, dessen nur eine Lebensarbeit wird Herr werden können,
sondern zum größeren Teil in der von der herkömmlichen Art ab-
weichenden Fragestellung und damit im Mangel entsprechender Vor-
arbeiten. Fast überall muß Fueter in die Quellen selbst hinabsteigen.
Wie einst die Werke von Ranke, so ruht auch dieses Buch zum guten
Teil auf der Benützung venetianischer Gesandtschaftsberichte. Die
Deutung aber so vieler ins einzelne gehender Nachrichten, ilre sachliche
Prüfung erfordert ein größeres Maß von Sonderkenntnissen, als man
von Fueter verlangen kann. Wenn er z.B. S. 115 behauptet: „Mit
Ausnahme von Oberösterreich produzierten sozusagen alle Provinzen
Getreide, vielfach auch Wein, im Überfluß . ..“ und er in der Folge
sich auf einen Bericht Lorenzo Contarinis von 1548 (bei Alberi 1. S. 377)
beruft, so hätte ihn jeder Wissende darauf aufmerksam machen können,
daß der venetianische Gesandte, der die „provincia di Linz“ (eine sonst
ungebräuchliche Bezeichnung für Oberösterreich!) vom übrigen Österreich
mit Getreide versorgen läßt, entweder einen Einzelfall verallgemeinert
oder überhaupt einem Irrtum anheimgefallen ist. Auch die genauere
Literaturkenntnis läßt ihn hier im Stich. Jedenfalls hätte Fellner-
Kretschmayr, „Die österreichische Zentralverwaltung* (Veröff. der Ge-
sellschaft für neuere Gesch. Österreichs 5 u. 6) Bd. 1 u. 2 (1907),
herangezogen werden müssen. — Soweit ich es sonst beurteilen kann,
scheinen die einschlägigen Werke und Aufsätze in ausreichendem Maße
benützt worden zu seint) Wie es sich bei ihm von selbst versteht,
mit selbständigem Urteile,
Wir sehen also, daß Fueter das Hauptgewielt seines unermeblichen
Fleißes und seiner überaus scharfen Beobachtungsgabe auf die Schilde-
rung des sogenannten Zuständlichen verwendet. Krankt diese Schilderung
auch ab und zu an Mängeln, die weniger dem Verfasser als seinen
) S. 117 Theophil in Theodor Mayer zu verbessern. Ungenau ist S. 5,
6, 16 die Angabe „Diarien“ des Sanuts. — Eine kleine Auslese im Text ge-
nanuter Autoren ist im Namen- und Sachregister verzeichnet, die Mehrzahl
aber nicht.
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4. 36
538. Kritiken
Vorgängern zur Last fallen und die ihn zwangen, Forschungen anzu-
stellen, die besser dem Spezialforscher angestanden hätten, so bleibt
seine Arbeit auch dort wertvoll, wo sie irrt: sie wird zu weiteren
Untersuchungen Anregung geben und damit nach Vertiefung unseres
Wissens hinwirken. Wir können Fueter in dieser Hinsicht nicht dank-
bar genug sein.
Anders dort, wo er das geschichtliche Geschehen in seiner Bewegung
aufsucht. Auf knappe 80 Seiten zusammengedrängt, gleichsam als An-
hang. folgen die „Veränderungen im europäischen Staatensystem” zum
Schlusse nach. Ohne jede Anschaulichkeit und, wie man zu erkennen
meint. ohne richtige Freude werden die Dinge erzählt. Auch hier
manche kluge Bemerkung. manch fein gesehene Einzelheit, aber als
Ganzes nicht sehr erfreulich. Mehr als sonst läßt sich hier der Ver-
fasser sprachlich gehen. An Fremdwörtern mangelt es bei Fueter nie,
aber was er sich da leistet, geht über alle Grenzen. Als ob unser
Sprachschatz für Konzession, Aspiration, Annexion, zedieren. Liquidation.
Garantie, Superiorität, Position, Chance, Situation, Potenz u. ä. nicht
auch gleichwertige deutsche Ausdrücke besäße! Indem Fueter so auf
allen Adel der Sprache verzichtet, gräbt er sich selbst das Grab. Schon
in zehn Jahren wird niemand, der nicht gezwungen ist, dieses sein an
sich wertwolles Werk lesen wollen. Vielleicht, daß bei uns noch alte
adelige Stiftsdamen einen Erfolg „foudroyant” (S. 255) finden, ein
deutscher Schriftsteller, der es gebraucht, macht sich auf jeden Fall
lächerlich. Ans Lächerliche streift wohl auch ein Satz, wie der S. 275
„So blieb Papst Julius II., wollte er die französische Hegemonie
über Italien zerstören, nichts übrig, als die im vorhergehenden Ka-
pitel skizzierte Politik einzuschlagen. ..“ Statt der (S. 253) „Be-
sorgungen über die Sicherheit Siziliens“ soll es doch „Besorenisse*
heißen. — Ob es wohl ein französischer (Gelehrter wagen dürfte, mit
so geringer Achtung vor seiner Muttersprache sich an die Örtentlichkeit
zu wenden?
Es will mir aber, ‘wie ich schon angedeutet habe, scheinen, als ob
Fueter sich bei dem, was man vordem „Geschichte* zu nennen gewohnt
war, nicht recht wohlfühlt. Sie wird ihm zu einer unendlich nüchternen
Tatsachenaneinanderreihung, nicht ohne innere Verknüpfung und scharf-
sinnige Fragestellung, aber sie gibt alles eher als ein Bild von den
Dingen, Wer ein solches gewinnen will, wird noch immer lieber zu
Ranke greifen als zu Fueter.
Wien, Dezember 1919. Wilhelm Bauer.
Kritiken 539
Historiographie de Charles-Quint, Premiere partie suivie des
Mémoires de Charles-Quint, texte portugais et traduc-
tion francaise, par Alfred Morel-Fatio = Bibliothèque de
l'École des Hautes Etudes. Sciences historiques et politiques Bd. 202.
Paris, Libraire Hondre Champion, éditeur, 1913. 367 S.
Kaiser Karls V. Kommentare, wie nicht er selbst, sondern wie zeit-
genössische, humanistisch gebildete Italiener die autobiographischen Auf-
zeichnungen des Kaisers in Anlehnung an Julius Cäsars bekanntes Werk
genannt haben, liegen uns bisher nur in der französischen Rücküber-
setzung vor, welche der Belgier Kervyn de Lettenhove im Jahre 1862
aus einer im Jahre 1620 von einem bisher unbekannten Verfasser an-
gefertigten portugiesischen Übersetzung des ursprünglichen französischen
Originals angefertigt hatte!. Wenn auch Kervyn an einzelnen Stellen
seiner Übertragung den portugiesischen Text mitgeteilt hatte, ohne freilich
erkennen zu lassen, nach welchen Grundsätzen er dabei verfahren war,
so war, vom wissenschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, diese Ausgabe
doch nur ein kümmerlicher Notbehelf, und zwar um so mehr, als diese
Übersetzung nicht durchweg korrekt und auch nicht ohne vereinzelte
Auslassungen war. Es ist deshalb mit Dank zu begrüßen, dal kurz
vor dem Weltkriege die Bibliothèque de l'école des Hautes Etudes sich
entschlossen hat, in einer von A. Morel-Fatio besorgten, modernen wissen-
schaftlichen Ansprüchen genügenden Ausgabe den portugiesischen Text
der Kommentare Karls V. und eine zuverlässige, von den belgischen
Provinzialismen Kervyns (S.179 f) freie französische Übersetzung derselben
vorzulegen, und zwar als Teil einer größeren Veröffentlichung, die sich
zur Aufgabe gestellt hat, zeitgenössische und spätere historiographische
Arbeiten über Karl V kritisch zu würdigen und, soweit dieselben noch
nicht veröffentlicht sind, der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Der
erste hier zu besprechende Band dieser auf 3 Bände berechneten Sammlung
setzt sich aus zwei Teilen zusammen: zunächst werden (S. 1--154) eine
Anzahl von zeitgenössischen spanischen und italienischen Historiographen
Karls V charakterisiert”, ihre Werke, soweit sie sich auf die Epoche des
Kaisers beziehen, in ihrer Bedeutung für die moderne Forschung kritisch
gewürdigt — ich nenne hier besonders Sepulveda, Paulus Jovius und
Ulloa —, bei einigen freilich auch der Nachweis erbracht — bei Antonio
n Nach Kervyns französischer Übersetzung ist die wenig zuverlüssige
deutsche Ausgabe von L. A. Warnkönig: „Aufzeichnungen des Kaisers Karls
des Fünften“, Leipzig 1862, verfertigt.
2? Ed. Fueter: „Geschichte der neueren Historiographie“ München Berlin
1911) hat der Verfasser leider nicht mehr benutzt.
36 *
540 Kritiken
de Guevara, bei Florian de Ocampo u. a. —, dab sie wohl den offiziellen
Titel eines Historivgrapben geführt und das übliche jährliche Gehalt
eines solchen bezogen haben, daß aber ihre tatsächlichen jahrelangen
historiographischen Leistungen zur Zeitgeschichte über das Sammeln von
Material nicht hinausgediehen sind. Erschöpfend ist die Arbeit des Ver-
fassers in diesem Teile seiner Veröftentlichnng noch nicht, und soll es
auch nicht sein; er weist vielmehr immer wieder auf die Lücken unserer
Erkenntnis hin und regt zu neuen Einzeluntersuchungen an, eine Aufgabe,
deren Lösung auf diesem Gebiet der Historiographie über Karl V natur-
gemäß in erster Linie spanischen Forschern zufällt.
Wichtiger für die Allgemeinheit, besonders aber für die deutsche
Wissenschaft, ist der zweite Teil dieses Bandes, die kritische Ausgabe
der Denkwürdigkeiten Karls V. Er zerfällt in drei Teile: eine Ein-
leitung (8. 157—180), in der über die Entstehung der Kommentare,
über ihre terneren Schicksale und über ihr Verhältnis zu gleichzeitigen
Aufzeichnungen aus der Umgebung des Kaisers in gedrängter Kürze
berichtet wird; sehr viel Neues vermag der Verfasser freilich nicht bei-
zubringen; die These von O. Waltz in seiner Studie: „Die Denkwürdig-
keiten Kaiser Karls V“ (Bonn 1901), der Kaiser habe seine Kommen-
tare geschrieben, um für seine Pläne in der bekannten Successionsfrage
im Reich auf die deutschen Habsburger einzuwirken, wird, wohl mit
Recht, abgelehnt, ohne daß freilich der Verfasser eine andere Deutung
an ihre Stelle zu setzen versuchte. Recht wahrscheinlich macht der
Verfasser seine Annahme, daß der Kaiser bei der Abfassung der Denk-
würdigkeiten, abgesehen von der steten Mitarbeit seines treuen Rates
W. Van Male, auch das im Jahre 1550 abgeschlossene Tagebuch des
bekannten Jean de Vandenesse bei der Festsetzung einzelner Daten
mit benntzt hat, während er die von O. Waltz angenommene Mitwir-
kung Granvellas ablehnt; und außerdem weist der Verfasser darauf hin,
dab für die Schilderung der Ereignisse des schmalkaltischen Krieges ihm
das im Jahre 1902 von Fr. Mugniez veröffentlichte Tagebuch eines
Anonymus (vergl. die Anzeige von S. Riezler in der Historischen Zeit-
schrift Bd. 90 (1903) S. 309 f. über die Verfasserschaft meine Vermutungen
in: Göttingische Gelehrte Anzeigen 1903 S. 62f) dem Kaiser vielleicht
nieht durchaus unbekannt geblieben ist, — Sodann folet auf S. 181 bis
335 in (segenüberstellung der portugiesische Text und die französische
Übersetzung der Denkwürdiekeiten des Kaisers: wer fortan sich mit den
Lebenserinnerungen Karls V, wenn dieser Ausdruck gestattet ist, kritisch
. auseinandersetzen muß, wird stets zu dieser Ausgabe greifen müssen;
da Referent der portugiesischen Sprache nicht mächtig ist. steht ihm ein
Kritiken 541
sachgemäßes Urteil darüber nicht zu, ob die Ausstellungen des Verfassers
an der Übersetzung Kervyns in jedem einzelnen Falle berechtigt sind
oder nicht. — Zum Schluß (S. 337—356) läßt der Verfasser noch eine
Reihe gelehrter Anmerkungen folgen, deren Zweck ist, „soit de signaler
les fautes commises par l'auteur lui-même, le premier ou le second tra-
ducteur, soit d'éclaircir certains details des dernières annćes surtout du
récit, d'après les ouvrages anciens ou récents les mieux informés“ (S. 180),
freilich ohne daß er sich bei der Bewältigung dieser letzten Auf-
gabe in zu große wissenschaftliche Unkosten gestürzt hätte; besonders
die umfangreiche deutsche Literatur ist nur sehr wenig herangezogen
worden.
Mit guten Gründen rechnet der Verfassser immer noch mit der Mög-
lichkeit, daß der im Jahre 1552 nach Spanien geschaffte Originaltext
von Karls V. Denkwürdigkeiten in einer der dortigen Handschriften-
sammlungen wieder einmal aufgefunden wird; bis dahin ist Morel-Fatios
Veröffentlichung mit ihrem Doppeltext, eine Art politischen Testamentes,
die einzige wissenschaftliche Ausgabe dieser nicht so sehr durch die ein-
zelnen berichteten Tatsachen, als für die Erkenntnis der Absichten des
Kaisers hochbedeutsamen Quellenschrift. Da sie wegen des Krieges in
Deutschland bisher ziemlich unbeachtet geblieben ist!, bin ich, leider
reichlich verspätet, etwas ausführlicher auf den Inhalt eingegangen.
Halle. Adolf Hasenclever.
Dr. Willy Andreas, Privatdozent an der Universität Marburg. Ge-
schichte der badischen Verwaltungsorganisationund Ver-
fassung in den Jahren 1802—1818. Herausgegeben von
der Badischen Historischen Kommision. Erster Band: Der Aufbau
des Staates im Zusammenhang der allgemeinen Politik. 1913. Verlag
von Quelle & Meyer in Leipzig.
Die Badische Historische Kommision, die schon früher der für die
Genesis der Mittel- und Kleinstaaten so wichtigen politischen Geschichte
in der Zeit des rheinbündlerischen Deutschland ihr Augenmerk zuwendete,
hat mit dem vorliegenden Werk über die innere Geschichte des badischen
Landes einen Plan des leider so früh verstorbenen Professors Theodor
Ludwig wieder aufgenommen, dessen Verwirklichung nicht nur über
die für ihre Zeit vortrefflichen Arbeiten namentlich von Weech hinaus-
führt, sondern eine abschließende Bedeutung erlangen dürfte; ein end-
i In der Historischen Zeitschrift Bd. 115 (1916) S. 620—622 hat Andreas
Walther eine Besprechung von Morel-Fatios Veröffentlichung gebracht.
E42 Kritiken
gültiges Urteil ist allerdings erst möglich nach dem Erscheinen des zweiter
Bandes, der einen Querschnitt durch den Behördenorganismus ziehen,
das dritte und vierte Organisationsedikt, das Beamtentun und die einzelnen
Klassen der Staatsbürger sowie die Beziehungen zwischen Staat und
Kirche behandeln soll. Der vorliegende erste Band gibt die Geschichte
der Behördenordnung und Verfassung in historischer Folge als Ausdruck
allgemein historischer Beziehungen, die über das Verwaltungstechnische
in engerem Sinn hinausgreifen. Erst die Verbindung mit der allgemeinen
Politik, die jede Verfassungsänderung als einen Niederschlag bestimmter
Ideen und Verhältnisse erscheinen läßt, verwandelt den spröden Stoff in
ein lebensvolles Bild des Ringens von Altem und Neuem, Fremdem und
Einheimischem. Die Charakteristiken der Staatsmänner Brauer, Dahlberg
und Reitzenstein breiten über das Ganze etwas von dem frischen Hauch
der Persönlichkeit. Man sieht, wie das französische Vorbild sich doch
nicht ungebrochen durchsetzen konnte, und dem Bearbeiter ist auch der
bayerische und württembergische Einfluß nicht entgangen. Über das
Ausmaß der Wirkung der treibenden Kräfte im Einzelfall wird das Wert-
urteil des Verfassers vielleicht nicht immer allgemeine Zustimmung finden;
so besteht der Gegensatz zwischen Pfälzern und Markgräflern nach der
Anschauung des Referenten nicht nur bei dem französischen Gesandten
Bignon, dessen Berichte auch ihm vorgelegen haben. Da neben den Ver-
waltungsakten die diplomatischen Korrespondenzen des französischen,
österreichischen, württembergischen und preußischen Vertreters am badi-
schem Hofe zum großen Vorteil für seine Arbeit von dem Verfasser heran-
gezogen wurden, sei ihm auch das Münchener Staatsarchiv zur Beachtung
emptohlen, wo nicht nur zur Pfälzer Frage Material vorhanden ist, sondern
die zusammentassenden Betrachtungen sich befinden, mit denen die
bayerische Gesandtschaft die badischen Reformen begleitete.
Dank der geistigen Struktur seines Schöpfers, der an dem Besonderen
nicht um seiner selbst willen hatten bleibt, sind in dem Buche Anregungen
von Bedeutung für jeden enthalten, der sich überhaupt mit der Verwaltuugs-
politik dieses Zeitraumes zu beschäftigen hat. Der Aufbau des badischen
Staates wird klar und überzeugend geschildert, und manche Einzelheiten
ertährt man, die man billigerweise hier gar nicht verlangen sollte. So
ist dank der Unterstützung Obsers unter anderem der erste aktenmäßige
Autschluß über die leidige Sternhaynsche Angelegenheit gegeben.
München. Theodor Bitterauf.
543
Nachrichten und Notizen.
Rudolf Sohm,
geb. Rostock 29. Oktober 1841, gest. Leipzig 16. Mai 1917.
Drei hervorragende Historike: hat die Leipziger Universität in den furcht-
baren Jahren seit Ausbruch des Weltkrieges verloren: den Kulturhistoriker
Lamprecht, den Kirchenhistoriker Hauck und den Rechtshistoriker Sohm. Alle
drei nehmen in der Entwicklung der Geschicht-wissenschaft eine eigentüm-
liche Stellung ein. Lamprecht hatte sich weiteste Ziele gesteckt: er wollte
eine völlig neue Geschichtswissenschaft begründen — es ist ihm nicht ge-
lungen. Hauck beanspruchte nicht als Reformator, sondern als Arb-iter im
Sinne Rankes zu wirken, gleichwohl hat er die tiefen Bedürfnisse der geschichts-
wisseuschaftlichen Entwicklung gefördert und in der Art neue Bahnen be-
s-hritten, daß er mit großem Erfolg von dem Mittelpunkt des kirchlichen
Lebens aus umfassende Kulturgeschichte trieb. |
Und Rudolf Sohm?
Es ist hier nicht vom Juristen und vom Politiker Sohin zu handeln, nur von
Historiker. Überall spricht die gleiche starke Persönlichkeit, die gleiche
geistige Veranlagung, die gleiche glänzende Dialektik, die ihn bei Behandlung
aller wissenschaftlichen Fragen auf einer einzigen bestimmten Linie schreiten
ließ, die gleiche Gesinnungstüchtigkeit und das prachtvoll Ethische seines Wesens.
Es frappiert zunächst, daß Sohm, von Hause aus nach Lebensanschauung streng
konservativ gerichtet, kirchlich und politisch, schließlich ganz auf die linke
Seite getreten zu sein schien. Aber das ist durchaus verständlich. Er sah
stets in der Mannigfaltigkeit der Erscheinungen und Kräfte eine allein als die
maßgebende, als die notwendige an — und dieser folgte er. Er war glühender
deutscher Patriot und zugleich erfüllt von tiefem sozialen Verständnis — er
wurde Mitbegründer der National- Sozialen Partei. Er verachtete die Volks-
masse als schöpferischen Faktor im politischen Leben, er, eine wahrhaft aristo-
kratische Natur im edlen Sinne des Worts — und an seinem Sarge sprach
schöne Worte sein Freund Naumann, das Haupt der neuesten Demokratie und
damit ein Verkünder der unmittelbaren gleichartigen Herrschaft der Masse.
Sohm war ein starker, selbstsicherer Geist, er verteidigte das Selbsterkannte
als unangreifbares Dogma nnd kannte keine Zugeständnisse. Ein Feuergeist voll
Leidenschaft, der mit der Wucht des fanatisch Uberzeugten vorging, der immer
aus tiefer Seele heraus forschte und schrieb, alles als persönlichste Sache betrieb.
Ein Kämpfer, der stets nur den einen Zielpunkt sah und ihm züstrebte, daher
unbewußt ungerecht werden und unrichtig wirken konnte, aber niemals seinen
sittlichen Adel verlor, niemals eigensinnig und gehässig wurde. Denn dieser
544 Nachrichten und Notizen
Folgerichtige und Unbeugsame war zugleich eine Natur voll Milde und Duld-
samkeit. Von einer geradezu kindlichen Güte, mit einem warmen Herzen voll
Menschlichkeit, ja voll ‚Nachsicht für jedermann. Die im Laufe der Jahre
steigende Schwerhörigkeit, die meist den Menschen mißtrauisch und unzu-
gänglich zu machen pflegt, hat bei ihm die Vertrauensseligkeit unterstützt
und ihn bewogen, den Edelmut der eigenen Natur bei den Nebenmenschen
vorauszusetzen. '
Als Sohm wissenschaftlich zu arbeiten begann, herrschten in der Juris-
prudenz zwei Richtungen: die dialektische Begriffsforschung und die Interessen-
lehre. Damals warf Jherirg der „konstruktiven Jurisprudenz“ den Fehde-
handschuh hin und erklärte den reinen Kultus des Logischen in der Rechts-
wissenschaft als eine Verirrung. Sohm war von Anfang an der Mann der
Begriffe: „das erste ist und bleibt die Begriftsjurisprudenz®. Und diesen
Standpunkt übertrug er auch auf seine Geschichtsbetrachtung. Wohl galt ihm
das Recht als ein wandelbares Erzeugnis der menschlichen Kultur, wie es
längst «die historische Rechtsschule lehrte. Aber in seiner Erforschung und
Darstellung der Rechtsentwicklung suchte er nicht die verschiedenen Kultur-
faktoren auf, die den Wandel des Rechts und dessen verschiedenartige Um-
formungen bestimmen, er suchte nicht den Anteil zu ergründen, den das wirt-
schaftliche und das geistige Moment im Leben der Völker ausübt, er suchte
nicht zu bestimmen das, was der Mensch im Zusammenhang mit dem Boden,
auf dem er lebt, aus sich selbst heraus oder aus den Einwirkungen anderer
Völker schuf. Ist auch gerade für ihn die Rechtsbildung eine Sache der
völkischen Gemeinschaft, ein Produkt des Volksgeistes, ist ihm auch besonders
kräftig zum Bewußtsein gekommen. daß mannigfache völkische und stammes-
mäßige Verschiedenheiten vorwalten. daß diese zu erkennen ein historisches
Problem ist — er betrachtete die Entwicklung des Rechts doch immer für sich
allein. Ihm setzt sich die Rechtsgeschichte aus Wandlungen des Rechts zusammen,
die ausschließlich nach einem absolut feststehenden Begriffsschema zu verstehen
und zu bewerten sind. Und da er als „Begriffsjurist“ begreiflicherweise das
römische Recht als das einzigartige, vollendete, von klaren Begriffen beherrschte
ansab, da er dem römischen Recht die Grundbegriffe von absoluter ewiger
Gültigkeit entnehmen zu müssen meinte, so trat er in seinen geschichtlichen
Forschungen mit Erwartungen und Forderungen an die Quellen heran, die un-
möglich sind, die das Material vergewaltigen und letzten Endes die Ergebnisse
in die Irre führen müssen. Sohm übersah naturgemäß manches, was die anders-
artige nichtrömische Entwicklung enthält; und besonders trug er etwas in sie
hinein, was sie nicht hatte und nie haben konnte. Denn feste Rechtssysteme
begehrte er überall zu schauen und zu rekonstruieren — auch wo kein System
vorhanden war.
*
Zwei Gebiete der Rechtsgeschichte hat er in dieser Art, jedes isoliert für
sich, in seiner ersten und in seiner zweiten wissenschaftlichen Lebensperiode
bedeutsam bearbeitet: die Rechtsgeschichte des Staates, insbesondere des
fränkischen, und die der christlichen Kirche. In diesem Zusammenhang sei
zunächst zweier Werke Sohms auf dem Gebiete der deutschen Geschichte be-
souders gedacht, in denen seine Eigenart als Historiker am charakteristischesten
Nachrichten und Notizen 545
zutage tritt und die in ihrer geschichtswissenschaftlichen Bedeutung unter
den historischen Arbeiten des großen Gelehrten an der Spitze stehen: Die
Fränkische Reichs- und Gerichtsverfassung 1871 (Nendruck 1911) und Die Ent-
stehung des deutschen Städtewesens 18%0.
Die Fränkische Reichs- und Gerichtsverfassung, durch das kleine, noch
immer grundlegende Werk über den Prozeß der Lex Salica 1867 vorbereitet,
schließt sich an die Geschichte des Benefizialwesens seines Münchner Lehrers
Paul Roth an. Die „an großen Resultaten reiche Arbeit“ Roths habe die
eine Seite in der Wirksamkeit des Staates: das Heerwesen, behandelt und sei
über die grundlegenden Forschungen von Waitz weit hinausgekommen. Sohm
wollte ähnliches mit der zweiten Seite der älteren Staatstätigkeit versuchen:
mit dem Gerichtswesen. Vor allem handele es sich dabei um die Frage, in-
wiefern der Staatsbegriff im altdeutschen öffentlichen Recht bereits verwirklicht.
sei. Sohm ging von der Annahme aus, daß die „herrschende Ansicht“ das Dasein
eines älteren germanischen und fränkischen Staates überhaupt leugne, daß die
französische Schule den germanischen Barbaren ein wirkliches Staatswesen ab-
zusprechen pflegte und daß die deutschen Historiker dem gefolgt seien.
Eine nicht zutreffende Voraussetzung Sohms. Die Franzosen hatten zwar in
der Tat den alten Germanen den Staat abgesprochen, aber nur, um den Staat der
Franken als rein römischen Ursprung bezeichnen zu dürfen; sie haben auch ge-
legentlich bei Deutschen Anklang gefunden — in eigentümlicher und modifizierter
Art bei Heinrich v. Sybel, der den alten Germanen Geschlechterverbände, aber
keinen eigentlichen Staat zugestand und der das germanische Königtum, seiner
Meinung nach das Schaffende des Staates, von den Römern ableitete. Aber in
der Hauptsache hat die deutsche Gelehrsamkeit sich von den romanischen An-
sichten chauvinistischen Ursprungs ferngehalten, von Eichhorn an bis auf die
neueste Zeit. Ja Georg Waitz hatte stets mit schärfstem Nachdruck diese
französische Ansicht bekämpft. Und er hat unentwegt seit 1844 die geschicht-
liche Auffassung in Deutschland und über Deutschland hinaus vornehmlich
beeinflußt. Stand auch in gewisser Hinsicht G. L. v. Maurer auf anderem
Boden, ist das auch völlig bei Otto Gierke der Fall, und mag es gelten, wenn `
Sohm sagt: „Die Ansichten Maurers und Gierkes verwandeln das fränkische
Reich in ein großes Landgut und die fränkische Reichsregierung in eine
Bauernwirtschaft“, so muß gleichwohl eine solche Ansicht als eine mehr isolierte
gelten, jedenfalls nicht als die „herrschende“ angesprochen und vor alleın nicht
auf Waitz und die zahlreichen Seinen bezogen werden.
So müssen wir, im allgemeinen und im großen, das Grundverhältnis der
Meinungen skizzieren: Waitz vermißt zwar gleich Gierke vielfach bei den
politischen Gemeinwesen der älteren germanischen Zeit solche Eigenschaften.
die wir mit dem Staatsbegriff notwendig. verbinden, er leugnet aber deshalb
nicht den staatlichen Charakter, denn er sieht das Staatliche als etwas Wandel-
bares an; Gierke ist strenger und enger mit seiner Benennung einer Gemein-
schaft als Staat und verweigert deshalb den germanischen, den fränkischen und
den älteren deutschen Einrichtungen die staatliche Natur; Sohm dagegen trägt
die juristisch ausgeprägten öffentlich- rechtlichen Züge der Gemeinschaftsein-
richtungen späterer Zeiten und der Gegenwart einfach in das ältere Zeitalter
künstlich hinein und beweist auf diese Art — gegen Waitz und gegen Gierke —
das Dasein eines wirklichen altgermanischen und fränkischen Staates.
516 "Nachrichten und Notizen
Sohms unzutreffende Beurteilung der „herrschenden Ansicht“ hatte uner-
wünschte Folgen bis in die neueste Zeit binein; auf sie mag es mit zurückgehen,
daß man noch in den letzten Jahren Feldzüge gegen die Lehre der Historiker
vom patriarchalischen und patrimonialeu (privatrechtlichen) Staat des Mittel-
alters, d. i. von Gemeinschaften nichtstaatlicher Natur, unternahm und daß
dabei sogar als besonders unheilvoll wirkender Geist Karl Ludwig v. Haller
in deu Mittelpunkt gerückt wurde, er, der wohl als Vorkämpfer für ein romantisch
monarchisches Staatsprinzip und als Staatstheoretiker und Politiker reaktionärer
ltichtung eine große Roile gespielt hat, der aber ohne merklichen Einfluß auf
die geschichtswissenschaftliche Beurteilung des Mittelalters geblieben war.
Nicht darin sehe ich das Bahnbrechende und in der Entwicklung der
geschichtswissenschaftlichen Forschung Eigentümliche des Sohmschen Werkes,
Jaß es die angeblich herrschende historische Bewertung des fränkischeu Gremein-
weseus als Institut des Privatrechts beseitigt und zuerst wieder den wirklich
staatlichen Charakter des fränkischen Reiches betont und nachgewiesen hat.
Die Originalität und Bedeutung beruht vielmehr, wie ich glaube, auf einer
ganz anderen Grundlage.
Sohms Werk von 1871 ist ein Protest gegen die verfassungsgeschichtliche
Forschung und Darstellung, wie sie vornehmlich Waitz getrieben hatte: Sohm
verlangt „juristische Konstruktion“. Überall soll nach den ewiggleichen Grund-
begriften der Jurisprudenz eiue Beurteilung rechtsgeschichtlicher Nachrichten
und sodann ein geschlossener juristischer Aufril der Staatsverfassung erfolgen.
Auszugchen sei, so erklärte Sohm, von dem Gegensatz des öffentlichen Rechts
und des Privatrechts. So will er überall Grenzlinien ziehen und die einzelnen
Rechtsinstitute der einen oder der anderen Gruppe zuweisen. Die gesamte
Entwicklung aber des fränkischen Rechts — des öffentlichen und des privaten —
beruhe auf dem Gegensatz von Volksrecht und Amtsrecht, auf einem Gegen-
satz. der sein Vorbild im jus eivile und jus honorarium der Römer finde. Dieser
Gedanke durchzieht alle Ausführungen Sohms als das Leitende und Mahgebeud e
Jeder rechtshistorischen Erkenntnis. Er ist so, wie ihn Sohm gefaßt und durch.
geführt hat, sicher nicht zutreffend, er ist besonders irreführend bei den Nach-
tolgern Sohms, die die beiden Rechtssysteme nach inhaltlichen Rechtsgruppen
strenge sondern und auf das Wirken verschiedener Verfassungsorgane (König,
Reichstag, Hundertschaftsgericht) zurückführen wollten.
Und doch liegt im Aufstellen des Dualismus eine wichtige Wahrheit. Volk
und König waren in der Tat zwei gewaltige selbständige rechtsbildende Mächte:
auf der einen Seite stehen Rechtssätze und Verfassungsinstitute, die aus der
Machtfülle des Königtums strömten, auf der andereu Seite solche, die dem
Volksbewnßtsein entquollen. Es trägt zum Verständnis nicht uur von rechts-
geschichtlichen, sondern auch von wichtigen ver fassungsgeschichtlichen Problemen
bei, und das nicht nur in der fränkischen, sondern auch in der nachfränkischen
Zeit. Dieser Dualismus der beiden Mächte ist zu beachten.
So zeigt sich die Eigentümlichkeit der Geistesrichtung Sohms: aus der
Fülle der im geschichtlichen Leben wirkenden Kräfte wird eine herausgehoben
und als die Kraft, die alle anderen beherrscht, in den Vordergrund gerückt.
Sohm hatte hier richtig und wichtig den für viele Bildungen maßgebenden
Gegensatz von Volksmacht und Königsmacht erkannt, aber er hatte geirrt, da
er den Gegensatz von Volksrecht und Königsrecht gleichsetzte dem Gegensatz
Nachrichten und Notizen 547
von Gewohnheits- nnd Gesetzesrecht, von Stammes- und Reichsrecht, von Per-
sonal- und Territorialrecht, und da er so zwei große einheitliche, einander gleich-
zeitig scharf entgegenwirkende Rechtssysteme annahm.
Ähnliches gilt von Sohms Schrift über die Entwicklung der Städte. Alles
wird auf das Marktrecht und auf das das Marktrecht begründende Königsrecht
zurückgeführt. Wieder eine einzige Linie der Entwicklung, eine einzige
Kraft. Das Originelle Sohms liegt nicht in der Betonung des Marktrechtes —
das war längst vorher erfolgt und, wie schon Sohm selbst bemerkte, vornehmlich
von Waitz. Das Originelle liegt vielmebr in dem Hinweis auf den König. .
Und wenn auch das in der von Sohm vorgebrachten Art nicht Billigung finden
kann, wenn auch überhaupt das Einseitige der Gesamtauffassung abzulehnen
ist — dieser Hinweis auf den Zusammenhang der Stadtbildung und besonders
der Stadtrechtsbildung mit der königlichen Gewalt ist wertvoll und beher-
zigenswert gegenüber jenen verbreiteten Irrlehren, die die Stadtbildung auf
eine angeblich vom Staatsleben zu sondernde Gemeindegewalt allein zurück-
zuführen streben.
* *
*
„Immer, auch in der Rechtsgeschichte. führt nicht Vielherrschaft sondern
Einherrschaft zum Ziel.“ Diese Behauptung Sohms schließt eine Wahrheit
in sich, weist aber zugleich auf die großen Gefahren von Irrwegen hin. Nach
diesem Prinzip bat Sohm auch die weiten Gebiete und gewaltigen Probleme
des Kirchenrechts behandelt, dem er sich Zeit Anfaug der 80er Jahre mit
steigender Liebe zugewendet und das er in verschiedenen Einzelschriften und
Büchern behandelt hat. Hier kommen drei Werke in Betracht: Kirchenrecht J.
Die geschichtlichen Grundlagen 1892; Wesen und Ursprung des Katholizismus
(Berichte der Kgl. Sächs. Gesellschaft der Wissenschaften 1909; zweiter Ab-
druck durch ein Vorwort vermehrt 1912); Das altkatholische Kirchenrecht und
das Dekret Gratians 1918. Diese der Kirche gewidmeten Arbeiten sind viel-
leicht die reichsten an Thesen und Antithesen, an überraschenden Schlagworten,
die sich aus einer tiefen neuen Auffassung herausheben, die als hoher in-
tellektueller und ästhetischer Genuß empfunden werden und eine durchaus neue
alles Bisherige überwindende Grundlehre zu verkünden scheinen. Was schon seine
kleine programmatische „Kirchengeschichte im Grundriß“ 1887 angedeutet hatte,
das blieb ein Fundament aller seiner kirchengeschichtlichen Forschungen: die
Kirche ist eine rein geistige und sittliche Gemeinschaft, die in einem unüber-
brückbaren Gegensatz zur Weltlichkeit steht, sie hat nichts mit dem Recht an
sich zu tun, sie ist verfassungslos, sie entbehrt jeder Organisation, sie kennt
ihrem Wesen nach keinen Zwang, keiu Recht, sie wird durch Gottes Wort
allein regiert, Das ist nach Sohm nicLt eine Eigenschaft der Kirche nur zu
gewissen Zeiten der Entwicklung, das ist vielmehr etwas dem Kirchentum
dauernd Immanentes. Und deshalb stehen Kirche und Recht grundsätzlich und
ihrem innersten Wesen nach, sich gegenseitig ausschließend, einander gegenüber;
deshalb ist wahre Kirche ohne eigenes Recht und ohne politische Macht; deshalb
ist für Sohm die Aufnahme von Elementen der Organisation in der Kirche,
ist die Aufstellung einer Kirchenverfassung, eines irdischen Zwanges nicht eine
naturgemäße und innerlich notwendige Entwicklung, sondern ein Abfall von
ihrem eigensten Wesen. ö
548 Nachrichten und Notizen
Daß die christliche Kirche ursprünglich von einem Prinzip des Jenseitigen
ausgegangen war und erst später in das Weltliche, ja in das Herrschaftliche
und Politische hinübergezogen wurde, daß auch später wiederholt sich die Ideen
des rein Geistigen im christlichen Kirchentum meldeten und eine Rückkehr
zum unirdischen Anfang zurückverlangten, daß insbesondere in der Reformations-
zeit auf die ursprünglich geistige Gemeinschaft der Bekenner ohne fremde Ver-
mittlung der Heilsgüter hingewiesen wurde — das ist eine bekannte historische
Erkenntnis seit langer Zeit. Sohm hat eine Fülle von neuen Wendungen
diesen älteren Gedankengängen hinzugefügt, feine neue Einzelzüge entdeckt
und packende Worte gefunden, aber die Grundzüge der Ideen waren gegeben.
Neu ist Sohms Forderung, daß dieses unpolitische, unorganisierte und ohne
Recht und ohne Macht tätige kirchliche Gemeinschaftsleben das unantastbare
gleiche Wesen der christlichen Kirche zu bilden habe. Solms Auffassung
eser Art führte zur Forderung von Reformen der mit weltlichen Elementen
durchsetzten christlichen Kirche oder. wie in einem Nachruf auf den Meister
gesagt wurde, Sohm ward zum Tribun, zum Entdecker einer ungehenren Lüge
und zugleich zum Verkünder einer ungeheuren Wahrheit. Wurde aber Sohm
zugleich auch, so müssen wir in diesem Zusammenhang fragen, zum Entdecker
einer geschichtlichen Erkenntnis? Nein. er hat vielmehr in diesem Punkt die
Geschichte nicht richtig verstanden und er konnte dadurch, daß er die seiner
Meinung nach immer nur rein geistige Kirche als unabänderlich fest, als un-
wandelbar und dabei als absolut unweltlich ansah, dem großen notwenigen
historischen Prozeß kein volles Verständnis entgegenbringen. Er hat in Wahrheit
unhistorisch gedacht und in seiner dogmatischen Starrheit und geradezu harten
Schroff heit das Fließende und Gleitende der historischen Entwicklung über-
sehen, er hat sich dem Verständnis für das aus der Sache selbst notwendige
Werden des Neuen verschlossen und den ganzen aus dem Inneren und dem
Außeren der geschichtlichen Verhältnisse heraus allein erklärbaren Umbildungs-
prozeß des Unirdischen zum politischen Machtkirehentum mißverstanden. -
Das ist bei den beiden großen historischen Wandlungen, die Sohm zu beobach-
ten hatte, in gleicher Weise der Fall gewesen: sowohl bei dem Hinübergleiten der
ursprünglichen Reformationskirchen mit ihren rein geistigen uud ethischen Grund-
ideen zum politisch - organisierten Institut weltlicher Art, als auch bei der Um-
bildung der urchristlichen Gemeinde der Heiligen in die altkatholische Kirche
und in das Weltkirchentum der römischen Päpste. Nach den verschiedensten
Seiten hin mußten sich diese Gesichtspunkte in der Sohmschen Betrachtung
als unzutreffend erweisen: in der Annahme der plötzlichen durch fremde Ein-
flüsse hervorgerufenen Entstehung der katholischen Kirche (Clemensbrief), in
der schroffen Gegenüberstellung des sakralen und weltlichen Rechts, in dem
Auftreten des unsakralen juristischen Neukatholizismus des 12. Jahrhunderts
und in der Bewertung Gratians, sodann besonders auch in der Beurteilung der
Wandlungen der Lutherkirche und ihrem Hinstreben zum Gemeindewesen und
zum landesherrlichen Kirchenregiment.
* *
*
Wohin man blickt — überraschende Wendungen, neue Zusammenhänge.
scharfe Gegensätze. Die historischen Grundideen Sohms in ihrer scharf zu-
Nachrichten und Notizen | 549
gespitzten juristischen Fassung sind meist unannehmbar. Aber gleichwohl reich
an Anregungen und groß an geistigen Gentissen, die die intellektuelle Harmonie:
der ınannigfaltigen und dabei streng einheitlichen Gedanken gewährt.
Rudolf Sohm war von Anfang an and immerdar der Gleiche. Sein ganzes-
Streben und Schaffen trug im großen und im kleinen die Eigenart seiner aus-
geprägten Persönlichkeit. Ein glänzender Stilist, ein uuvergleichlicher Be-
herrscher der deutschen Sprache. Und dabei verfügte er über eine oratorische
Wucht des Ausdrucks, die den Leser ganz in den Bann zwang und mit einer‘
Eberredungskraft sondergleichen überwand, wie das meist nur dem Wort des
Redners flüchtig gelingt. Nicht das ästhetische Streben des Schriftstellers,
sondern die Sehnsucht des Denkers nach Harınonien der Ideen war ihm die
Leitkraft. Aus der Mannigfaltigkeit die Einheit, aus dem Vielen das Eine,
das Maßgebende, die Kraft zu erkennen. Und er sieht immer nur das Einzige.
Nicht nur das Wesentliche, sondern das Ausschließliche. Darin liegt zugleich
das Unhistorische. Sohm ist im Grunde nicht geschichtswissenschaftlich ge-
richtet. Er ist Dogmatiker, Dialektiker und er ist durchaus Jurist. Eine:
andere als eine rein juristische Betrachtungsweise des geschichtlichen Lebens-
war ihm nicht gegeben. Und doch war dieser geborene Dogmatiker und Be-
griffsjurist ein bahnbrechender Erforscher von geschichtlichen Vorgängen. Nie
abschließend — das vermag leidenschaftliche Einseitigkeit unmöglich — aber
gewaltig anregend: auf. einzelne große wirksame Kräfte hat er zuerst die
Geschichtswissenschaft aufmerksam gemacht und auch da als großer Förderer
gewirkt, wo er irrte.
Aber die Persönlichkeit Sohms allein erklärt nicht die Art seiner geschichts-
wissenschaftlichen Tätigkeit. Hier war damals ein neues Bedürfnis der Ge-
schichtswissenschaft aufgetreten: auch auf dem Gebiet der Staats- und Ver-
fassungsgeschichte hatte Mitte des 19. Jahrhunderts den Forscher ganz in
Anspruch genommen das fleißige Sammeln der (uellennachrichten, das
scharfe Kritisieren und die Einordnung der Tatsachen in die richtige
geschichtlich® Folge, nicht das Auffinden der leitenden Grundideen. Wie
aber die historische Nationalökonomie, wie die Ceistes- und Kirchen-
geschichte, so verlangte auch die historische Jurisprudenz Vertiefung, Ein-
heit, großen zusammenhängenden Zug. Die juristische Konstruktion wurde
begehrt. Nicht zufällig, nicht aus einer individuellen Laune einzelner, sie
ist notwendig aus einer allgemeinen großen geschichtswissenschaftlichen Be-
wegüing heraus zum Leben gebracht worden. Sohm war der geistvollste, ideen-
reichste, genialste der juristischen Konstrukteure. Er war das Haupt und der
Führer der ganzen Richtung In seinem Wirken ist ihre höchste Höhe und
ihr vollster Glanz gewonnen worden. Im Kühnen, Rticksichtslosen und zua-
gleich im Einseitigsten. Sohm erfüllte eine hohe Mission in der Entwicklung
der Geschichtswissenschaft und wird eine anerkaunte Stellung von dauerndem
tuhm auch dann bewahren, wenn die materiell-positiven Forschungsergebnisse
vor der Nachwelt nicht bestehen bleiben.
Hans Fehr, Rudolf Sohm Ztschr. d.Savigpy-Stift.f.Rechtsgesch.XXXVIH Germ. Abt.).
Richard Schmidt, Worte zum Gedächtnis an Rudolf Sohm (Ber. d. Kgl. Säclis.
tesellsch. d. Wissensch. Leipzig 1917. Bd. 69).
K. v. Amira, Rudolf Sohm Jahrb. d. Bayer. Akad. d. Wiss. 1918).
Leipzig. G. Seeliger.
550 Nachrichten und Notizen
Joseph Schumpeter, Zur Soziologie der Imperialismen. Tübingen 1919.
76 S. M. 4.50.
Schumpeter definiert Imperialismus als „die objektlose Disposition eines
Staates zu gewaltsamer Expansion ohne angebbare Grenze“, es sei sein Zeichen,
daß das Ausdehnungsstreben nicht durch einzelne konkrete Interessen, sondern
durch Herrschaftswillen an sich genährt werde, daß es in diesem Sinne „objekt-
los“ sei. Diesen Imperialismus sucht er in typischen Erscheinnugsformen in
der Weltgeschichte zu fassen. Er tindet ihn bei den Ägyptern nach Vertrei-
bung des Hyksos, bei den Persern, Arabern. Salfranken, den deutschen Kaisern
des Mittelalters und im absoluten Fürstenstaat der Neuzeit: nicht bei den Russen,
auch nicht bei den — Engländern; bei diesen trete der Imperialismus nur „als
Phrase“ auf, ihre Politik sei immer durch konkrete Interessen ihrer im Grunde
friedlichen Handelsausdehnung bestimmt worden. Aus welchen Gründen ist
nun diese imperialistische Gesinnung zu erklären? Aus soziologischen. Der
triebhafte Wille zum Kampf und Herrschen bildet sich in Menschen und Völkern,
die ursprünglich. für ihre Lebenserhaltunz auf Krieg und Raub angewiesen
waren. Einmal entstanden wirkt er fort wie „eine angekurbelte Maschine“.
Allerdings sich erhalten konnte dieser Trieb nur in der eigenartigen Lage Le-
stimmter sozialer Kreise, dem kriegerischen Adelsstand der Festlandsstaaten und
ihren Herrschern. Der Imperialismus ist hier „ein Atavismus der sozialen
Struktur und individualpsychischer Gefühlsgewohnheit“. Mit diesen sozialen
Vorbedingnugen muß er iu England fehlen.
Die durch die Geschichtsauffassung des Verfassers bestimmte Einseitigkeit
dieser Betrachtung ist offensichtlich: Als ob das Erfassen einer wirtschafts-
politischen Streitfrage als konkretes Machtinteresse nicht auch eine imperiali-
stische Grundstimmung voraussetzte — wie in England! Als ob imperialistische
Tendenzen sich nicht auch als Auswirkung geistiger Bewegungen entwickelten —
wie im lslam, im Bolschewismus! Die menschliche Seele und mit ihr die Ver-
ursachung historischen Geschehens ist doch reicher als uus Schumpeter glauben
machen will. Doch gerade durch ihre Einseitigkeit erschließt die Untersuchung
auch fruchtbare Gesichtspunkte, wie für die Beurteiluug der mittelalterlichen
Reichspolitik (8.35 fl.).
Görlitz. A. Koselleck.
Wahle, O., Generalmajor a. D. Feldzugserinnerungen röm'scher Kameraden.
Berlin 1918, Siegismund. Mit 5 Skizzen. 88 8.
Das kleine lebhaft geschriebene Büchlein gibt ein anschauliches Bild des
römischen Lager- und Feldzugslebens im 2. Jahrhundert v. Chr. Die römischen
ꝑKriege in Spanien, speziell der Feldzug des Fulvius Nobilior im Jahre 153
nud der des Scipio bei Numantia bilden den Gegenstand der Darstellung, die
sich einerseits anf die vom Verfasser fleißig und eindringend gelesenen Quellen,
Polybios und Appian, andererseits auf die Ausgrabungen von Schulten stützt,
deren Resultate überall berücksichtigt sind und dem Ganzen Anschaulichkeit
und Kolorit geben. Der Verfasser wählt dabei die Einkleidung, eine Persön-
lichkeit aus der näheren Umgebung des Feldherren Berichte an einen Freund
in Rom gehen zu lassen. Damit erreicht er, an Stelle des einförmigen ört-
liehen Nebeneinander einer Beschreibung der Lagereinrichtungen ein abwechs—
Nachrichten uud Notizen 551
lungsreiches, zeitliches Hintereinander zu setzen und befolgt so die alte Regel
Lessings, daß der Schilderer den Leser an der Hand handelnder Personen
durch die Dinge hindurch führen solle.
Die fenuilletonistische Einkleidung hat übrigens der Gründlichkeit nicht
geschadet. Und wenn auch die Schrift natürlich keinen Anspruch darauf macht,
wissenschaftlich Neues zu bringen, so hat sie doch die Schultenschen Forschungs-
ergebnisse geschmackvoll verwertet und dadurch, daß der Verfasser noch un-
gedruckte Teile des großen Numantiawerkes von Schulten verwenden konnte,
für den Leser von 1919 sogar einzelnes. wissenschaftlich Neues gebracht. Die
fünf beigefügten Skizzen gebeu einen Übersichtsplan über den ganzen Kriegs-
s-hauplatz, eine Darstellung von Scipios Cireumvellationslinie, dazu drei Pläne
der hauptsächlichsten römischen Lager von Castillejo, Pefia Redonda und
Renieblas. Das Büchlein ist der Lektüre sehr zu empfehlen.
Leipzig. J. Kromayer.
Paul Lehmann, Vom Mittelalter und von der lateinischen Philologie des
Mittelalters. — Goswin Frenken, Die Exempla des Jacob von Vitry.
Ein Beitrag zur Geschichte «der Erzählungsliteratür des Mittelalters.
München, C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung. 1914. «Quellen und
Untersuchungen zur lateinischen Philologie des Mittelalters, begründet
von Ludwig Traube, herausgegeben von Paul Lehmann. V. Band,
erstes Heft.)
Die lateinische Philologie des Mittelalters, das Wort Philologie in dew
umfassenden Sinne eines Studiums des gesamten Geisteslebens genommen, ist
eine aufstrebende Wissenschaft mit ungeheuer vielen Aufgaben und Tätigkeits-
bereichen, die einen großen zusammenfassenden Beruf für fast alle geschicht-
lichen und sprachlichen Studien auf dem Gebiete des Mittelalters bat. Verküniet
unl betrieben hat sie neben anderen — Wilhelm Meyer, v. Winterfeld — vor
allem Ludwig Traube. Nach seinem früben Tode hat sich sein Schüler Paul
Lehmann mit Eifer und Emsigkeit seiner Hinterlassenschaft angenommen und
betreibt diese teils sprachlichen, teils geistes- und überlieferungsgeschichtlichen
Studien, gleichfalls im Anschluß an Tranbe, vor allem auf dem Gebiet ler
Überlieferungsgeschichte, der Handschriften, Drucke, Bibliotheken und sämt-
lichen verbindenden überlieferuugsgeschichtlichen Linien. In der vorliegenden
Einleitung (25 Seiten) des 5. Bandes der Traubeschen (Juellen und Unter-
suchungen, mit der er deren weitere Herausgabe übernimmt, bringt er haupt-
sächlich einiges neue Material zur Geschichte des Begriffes Mittelalter, aus-
führlicher und umfassender hat er sich über „Aufgaben und Anregungen zur
lateinischen Philologie des Mittelalters‘ inzwischen in den Sitzungsberichten
der Kgl. bayerischen Akademie der Wissenschaften, philosophisch-philologische
und historische Klasse, Jahrgang 1918, 8. Abhandlung ausgelassen. Es ist
hocherfreulich, daß gerade diese Seite der Studien, die viel Arbeit erfordert
und anderen weniger lockend und verheißungsvoll zu sein scheint, in ilım einen
ungemein rührigen Vertreter und Förderer gefunden hat. Den Hauptteil des
Bandes (154 Seiten) bildet die Arbeit von Frenken über die Exempla des Jacob
von Vitry, die nicht nur eine Ausgabe der bisher unedierten Exempla aus den
Sermones communes sive cotidiani bietet — gleichzeitig erschien eine zweite Aus-
gabe von J. Greven in der Sammlung mittellateinischer Texte, herausgegeben von
552 Nachrichten und Notizen
Alfons Hilka, Heft 9 —, sondern auch eine gute und interessante literarhistorische
Einleitung über Geschichte und Begriff des Exemplum im Mittelalter, eine um-
fassende Analyse in bezug auf die Gattungen und Quellen der Exempla des
Jakob und eine Darlegung ihrer Nachwirkung bei späteren Autoren. Die
Exempla selbst bieten vielen sprachlich und kulturhistorisch wertvollen Stoff,
eines der Stücke ist mir sogleich in meiner Abhandlung über den Unibos,
die demnächst in dieser Zeitschrift erscheinen wird, fruchtbar geworden. Der
gesamte Band kann. nur freudig begrüßt und mit Dank aufgenommen werden.
B. Schmeidler.
F. Liebermann, Die Gesetze der Angelsachsen, I. Bd.: Text und Übersetzung
(LXII u. 675 S), 1903; II. Bd.. 1. Hälfte: Wörterbuch, 1906, 2. Hälfte:
Rechts- und Sachglossa, 1912 (VIII u. 758 S.), III. Bd.: Einleitung zu jedem
Stück, Erklärungen zu einzelnen Stellen (356 S.). 1916. (Halle, Max
Niemeyer.) l i
Das grohe, im Auftrage der Savigny - Stiftung für Rechtsgeschichte ge-
schaffene Editionswerk liegt nun seit einigen Jahren fertig abgeschlossen vor
uns. Leider haben die Unterbrechung der Zeitschrift und die Kriegsverhält-
nisse das Referat verhindert. Doch soll wenigstens kurz auf die aulerordent-
liche Bedeutung des Werkes hingewiesen werden. Die Textausgabe, welche
die angelsächsischen (jesetzesquellen von Aethelberht bis zu den Privatarbeiten
des 12. Jahrhunderts umfaßt, bringt auler dem gesamten textkritischen Apparat
— zuweilen sind drei und mehr Handschriften vollständig nebeneinander ab-
gedruckt — auch eine fortlaufende deutsche Übersetzung. Das Wörterbuch
will jedes Wort des englischen und des französischen Textes, sowie vom lateini-
schen diejenigen erklären, die den Lexicis der klassischen Sprache fehlen,
ferner durch Vollständigkeit der Quellennachweise die sofortige Auffindung
jeder Stelle der Gesetze ermöglichen. Im Glossar wird der Stoff, den die Ge-
setze in rechts-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Beziehung bieten, nach
Stichwörtern geordnet vorgelegt, unter strenger Anlehnung an die edierten
Quellen und unter nur gelegentlicher Heranziehung anderer Literatur des
mittelalterlichen England bzw. festländischer Parallelen. Der dritte Baud
endlich bringt Erläuterungen zu den einzelnen Quellen im Zusammenhange,
über Überlieferung, Sprache, Anordnung, Abfassungszeit, Geltungsbereich usw.
sowie Erklärungen einzelner Stellen.
E. Mayer- Homberg ip).
Gottfried Kühn, Die Immunität der Abtei Groß-St. Martin zu Köln. Heit 5
der Beiträge zur Geschichte des alten Mönchtums und des Benediktiner-
ordens herausgegeben von H. Ildefons Herwegen O. S. B. Münster i. W.
1913.
Die vorliegende Arbeit ist ein wertvoller Beitrag zur Kenntnis der Grund-
eigentumsverhältuisse und Verfassungszustände im mittelalterlichen Köln. Sie
behandelt die rechtliche Lage der nicht auf freiem Eigen, sondern auf Kloster-
gut in der Altstadt augesiedelten Stadtbewohner und ihrer Güter. Der Verfasser
beschränkt dabei seine Untersuchung auf das um 980 aus einem etwa 960 ge-
gründeten Stifte in ein Benediktinerkloster umgewandelte Kloster Groß-St.Martin.
Nachrichten und Notizen 553
Dieses tat seinen rings um die Klostergebäulichkeiten an Fischmarkt, Lint-
gasse, Altermarkt und Mühlengasse gelegenen, der Immunität teilhaftigen Besitz
seit dem 12. Jahrhundert in Erbleihe an Kölner Bürger zur Besiedelung aus.
Blieb nun trotz bürgerlicher Besiedlung der Rechtscharakter dieses Gebiets
als Immunität gewahrt oder wurde vor der bürgerlichen Besiedelung die Im-
munitätsgrenze zurückgezogen? Auf diese Frage gibt der Verfasser im ersten
Teil seiner auf reiches, zum großen Teil ungedrucktes Material gegründeten
` sorgfältigen Untersuchung die Antwort, daß die Bewohner dieser klösterlichen
Erbleihehäuser nur in Sachen der Grundgerichtsbarkeit eine Ausnahmestellung
einnahmen, insofern sie nämlich dem grundherrlichen Gericht des Klogters
unterstanden. Sonst entsprach ibre rechtliche Stellung völlig derjenigen der
übrigen Bürger, sie waren nicht der exactio und districtio der öffentlichen Be-
amten entzogen, insbesondere war für sie das öffentliche Gericht unbeschränkt
kompetent. Der Verfasser sieht in jener Grundgerichtsbarkeit einen Ausfluß der
Immunität, allerdings in einer sehr abgeschwächten Form. Sollte sie aber nicht.
. vielmehr ganz einfach auf dem Grundeigentum des Klosters beruhen, also ans-
schließlich privaten Charakter haben? Auch der Sprachgebrauch des mittel-
alterlichen Köln rechnet diese städtischen Siedlungen auf ursprünglichem Im-
munitätsboden nicht mehr zur Immunität. Die „emunitas“ ist nur noch das von
der Klostermauer umgebene eigentliche Klostergebiet (vgl. S. 3). Bei St. Martin
lag aber seit der bürgerlichen Besiedlung von Teilen des Klosterareals diese
außerhalb der nunmehr zurückverlegten Mauer (S. 23). Gegen einen Zusammen-
hang der Grundgerichtsbarkeit mit der Immunität spricht auch die Tatsache,
dal) jene über das Gebiet der Immunität hinausgreift (vgl. den Plan S. 108).
Im zweiten Teil schließen sich bemerkenswerte Erörterungen über Ent-
stehung, Wirksamkeit und Verfall jenes Grundgerichtes zu St. Martin und über
seine Umwandlung aus einem rein mönchischen Gericht in ein von den Lehns-
lenten des Klosters besetzten Lehnsgericht in der Mitte des 15. Jahrhunderts
an, die unter Bursfelder Einfluß erfolgte und die Fernhaltung der Mönche von
weltlichen Geschäften bezweckte.
Aus der Literatur hätten die einschlägigen Arbeiten von Rietschel und
K. Beyerle herangezogen werden müssen. In des letzteren Aufsatz in der
Ztschr. d. Sav. Stift. G. A. Bd. 31 1910) S. 1 ff. hätte der Verfasser auch eine an-
sprechende Erklärung des „Hofzinses“ finden können (daselbst S. 34 f.).
Leipzig. Heinrich Glitsch.
Mainz in seinen Beziehungen zu den deutschen Königen und den
Erzbischöfen der Stadt bis zum Untergang der Stadtfreiheit (1462).
(Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz. 4.) Mainz 1915.
Das vorliegende Werk ist erwachsen als Vorarbeit für die hessischen Kunst-
denkmäler. Es will keine zusammenhängende Geschichte der Stadt Mainz
geben, sondern nur die Beziehungen der Stadt zum Reich und zum Erzbistum
während des Mittelalters feststellen. In seinen älteren Teilen mutet es viel-
fach an wie ein mittelalterliches Annalenwerk. Oft wird man an die Jahr-
bücher zur Deutschen Geschichte erinnert. Doch gelangt mit dem größeren
Reichtum der Quellen der Verſasser in manchen Partien zu einer lesbaren Dar-
stellung. Eine wirkliche Geschichte der Stadt war, wie schon bemerkt, nicht
beabsichtigt, konnte natürlich auch in dieser Form nicht entstehen. Aber wer
Histor. Vierteljahrschrift. 1919. 4. 37
Nachrichten und Notizen 555
Bande die durch den Untergang des deutschen Ordens in Livland und durch
das Vordringen Rußlands hervorgerufenen Verwicklungen besonders hervor.
Wichtige Verträge mit dem Kaiser, Polen, Rußland und Schweden sind die
Folge. _
Auch in diesem Band sind eine ganze Anzahl bisher ungedruckter Stücke
anfgenommen, so z. B. zwei handelspolitische Verträge mit Hamburg vom
4. Mai 1562 und vom 5. Juli 1579, der nicht ratifizierte Vertrag mit dem
Kaiser über Livland vom 13. Dezember 1570 und der ‚Vertrag mit England
vom 22. Juni 1583, der diesem die Erlaubnis zur Schiffahrt nach Rußland
um Norwegen herum gab., Auch die beiden Verträge mit Rußland vom
7. August 1562 und vom 28. August 1578 waren bisher nur im russischen
Texte zugänglich.
Die Forschung ist auch für diesen Band dem Herausgeber und dem Carls-
bergfonds zu lebhaftem Danke verpflichtet.
Jena. G. Mentz.
Rolf Naumann, Das kursächsische Defensionswerk (1613—1709). Beiträge
zur Kultur- und Universalgeschichte, begonnen von Karl Lamprecht,
fortgesetzt von Walter Goetz. Bd.37, Der N.F. Bd.2.) Leipzig, R.Voigt-
länders Verlag. 1917. XX, 304 S. 8°. M. 10.—
Gegenüber der alten Heeresverfassung, die anfangs des 16. Jalirhunderts
den Soldheeren allgemein gewichen war, wiesen diese neben ihren Vorzügen
militärischer Art bald auch den Nachteil großen Kostenaufwandes auf. So
schuf man Defensionswerke, d.h. zeitgemäße Organisationen, die auf den
germanischen Heerbann und auf das Lehnsaufgebot: die Ritterpferde und die
Landfolge zurückgriffen. Diese Versuche waren geleitet von dem wohl keines-
wegs schon allgemein klar zum Bewußtsein gelangten Gedanken der allge-
meinen Wehrpflicht, die mit der Einrichtung des stehenden Heeres verbunden,
eine Überwindung des Soldheeres als Ziel der Entwicklung bildete.
| Anknüpfend bei ersten Defensionsordnungen, mit denen man anfangs des
16. Jahrhunderts in Tirol und Österreich Defensionswerke zu errichten ge-
trachtet hatte, wurden mit Beginn des großen Krieges und zur Abwehr
wachsender Türkengefahr im 17. Jahrhundert in den meisten deutschen Terri-
torien mit Hilfe der Stände Defensionswerke errichtet: Von allen diesen,
meist nur oben flächlich organisierten Defensionswerken bildete das kursäch-
sische eine feste militärische Organisation auf der Basis des modernen Sold-
heeres.
Naumann unternimmt es, diesen interessanten Versuch einer nach den
Grundsätzen neuzeitlicher Kriegsführung getroffenen militärischen Organisation
von Resten alter Heeresverfassungen zu schildern und die Ursachen zu unter-
sachen, durch die dieser ‚Versuch trotz größter Planmäßigkeit und Kraft-
anspannung doch schließlich mißlingen mußte (S.2).
Im ersten Hauptteil gibt Naumann eine eingehende, wohl erschöpfende
Darstellung der Vorgeschichte, der Organisation und der Wirksamkeit, sowie
der Weiterentwicklung des ersten kursächsischen Defensionswerkes von 1613
dis zum Landtage von 1640, der das bis dahin schon in seinen wesentlichen
Elementen verfallene Werk gänzlich zu beseitigen suchte, und schildert schlicB-
lich unter eingehender Behandlung seiner Gründe und Ursachen dessen Unter-
87*
556 Nachrichten und Notizen
gang. Daneben ist die Aufzeichnung mehrerer Wiederherstellungsversuche
in den fünfziger Jahren gegeben.
Im zweiten Hauptteil seiner Arbeit zeigt Naumann die von Kurfürst Jv-
bann Georg II., unter Überwindung des ständischen Widerspruchs, in nunmehr
bewußter Erkenntnis der Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht erzwungene
Errichtung eines zweiten Defensionswerkes von 1663, dessen neue Organisation
und Geschichte. Den Inhalt dieses zweiten Hauptteiles im Sinne einer
historischen Deutung .dieser Durchführung dieses zweiten Werkes bildet die
Darlegung des Prozesses seiner Anpassung an die Forderungen der Zeit und
die gegenseitige Beeinflussung zwischen Defensionswerk und stehendem Heer. —
Angefügt ist dem Ganzen ein Ausblick auf die Entwicklung der Landkreis-
regimenter in der Zeit Augusts des Starken und ein Abriß über die Militär-
verfassungen der Lausitzen seit der Erwerbung durch die Wettiner. — Eine
Anlage gibt 1. die Kontingente des Fußvolkes der Defensionsordnung von
1613 in tabellarischer Übersicht, 2. den „articulus- brieff“ der Defensioner vom
1. Juli 1615 in Copie, 3. des „obersten leutenants Eustachii Lösers bestallung“,
4. den Etat der 12 Ritterschaftskompagnien im Jahre 1618, 5. der Etat der
sechs Defensionskompagnien im Jahre 1664 und 6. ein Schema der Erschei-
nungsformen des Gedankens der allgemeinen Wehrpflicht in der Geschichte
Sachsens.
Als Resultat der sachlich durchaus wertvollen und gelungenen Arbeit Nau-
manns kann Folgendes zusammengefaßt werden: Anf der einen Seite stehen
die Momente; die dem kursächsischen Defensionswerk des 17. Jabrhunderts,
spezifisch gegenüber denen auderer deutscher Territorien große Danerhaftig-
keit verliehen. Zu diesen gehören vor allem die strenge militärische Organi-
sation und die große Anpassungsfähigkeit an die Forderungen der Zeit. Hin-
zu kam, daß das kursächsische Defensionswerk so wie nirgend sonst der Feld-
armee angeglichen war, und der bald auch bewußt auftretende Gedanke der
allgemeinen Wehrpflicht zugrunde lag und- lebendig wurde.
Im Kampfe mit diesen konstituierenden und erhaltenden Kräften befanden
sich jedoch von früh an die Momente. denen das Defensionswerk letzten Endes
doch unterliegen mußte. Für das Versagen und den Untergang des ersten
Werke: von 1613 im besonderen waren sowohl Mängel in der Organisation
selbst: wie Korruption der Offiziere und passive Resistenz der Beamten gegen
das Defensionswerk, vor allem aber die allgemeinen Verhältnisse der Zeit, die
wiederum durch den dreißigjährigen Krieg bestimmt waren, wirksam. Die
Auflösung auch des zweiten Defensionswerkes von 1663 im besonderen beruhte
hauptsächlich auf zwei Punkten: der fehlenden Regelung der Verpflegung bei
Aufgebot und der Repartition der Mannschaft auf die interessierten Orte. —
Der allgemeine, für die gesamte Institution des kursächsischen Defensions-
werkes im 17. Jahrhundert überhaupt verderbenbringende Grund war der Ge-
danke, der ihr zugrunde lag und ihren Kern gebildet hatte; die Idee der all-
gemeinen Wehrpflicht. „Denn noch war die Zeit für die Ausführung“ dieses
Gedankens „nicht gekommen, es fehlten noch die sittlichen und politischen
Voraussetzungen dafür“. Diese hat eıst das 18. Jahrhundert heraufgebracht.
Und auf deren Grund erst konnte die Entwicklung zur Mitte des 19. Jahr-
hunderts zu seiner Verwirklichung gelangen.
Leipzig. Hans Hofmann.
Nachrichten und Notizen 557
Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Im Zusammenhang mit
der Liquidation des österreichischen Historischen Justitutes in Rom durch die
italienische Regierung sind eine Reihe von Personaländerungen eingetreten.
So wurde der Generaldirektor der schönen Künste Corrado Ricci durch Cola-
santi ersetzt. Ricci wurde zum Direktor eines neugegründeten Forschungs-
institutes ernannt, «das als eine Zentralbibliothek der verschiedensten in Rom
zerstrenten archäologischen uud kunsthistorischen Büchersammlungen gedacht
ist und in das unter Umständen auch die Bibliothek des deutschen archäolo-
gischen Institntes einbezogen werden soll. Das neue Institut wird im Palazzo
Venezia, der ehemaligen österreichischen Botschaft, untergebracht und zerfällt
in zwei Abteilungen, eine für Antike und eine für Mittelalter nnd Neuzeit.
Preisarbeiten. Die Kantgesellschaft hat als Ablieferungstermin für ihre
im Oktober 1913 gestellte Preisaufgabe: „Der Einfluß Kants und der von ihm
ausgehenden deutschen idealistischen Philosophie auf díe Männer der Reform-
und Erhebungszeit“ den 22. April 1921 festgesetzt. Der erste Preis beträgt
1500 M., der zweite 1000 M., der dritte 500 M. Preisrichter sind die Professoren
Max Lenz (Hamburg), Friedrich Meineke Berlin) und Eduard Spranger (Berlin).
Personalien: Ernennungen, Beförderungen. IJ. Akademien, Institute,
Gesellschaften: Die Akademie der Wissenschaften zu Heidelberg wählte zu
ihrem ordentlichen Mitglied den o. Professor der alten Geschichte Dr. Alfred
v. Domaszewski und zu ao. Mitgliedern die em. Professoren der Universität
Straßburg Dr. Harry Bresslau und Dr. Georg Friedrich Knapp in der phil. -
hist. Klasse.
II. Universitäten und Technische Hochschulen. Historiker und
Historische Hilfswissenschaftler: Es habilitierten sich in Berlin Dr. Karl
Brinkmann und in Breslau Dr. Richard Koebner für mittlere und nenere
Geschichte.
Der Privatdozent für prähistorische Archäologie an der Universität Graz
Dr. Walter Schmid zum ao. Professor ernannt. Dem Priv.Dz. an der Uni-
versität Bonn Dr. Walter Platzhoff ist ein Lehrauftrag für neuere Geschichte
zuteil geworden. Dr. Mencke-Glückert in Leipzig ist zum Vortragenden
Rat mit der Dienstbezeichnung Geh. Schulrat in das sächsische Kultusministerium,
ao. Prof. Dr. Paul Herre in Leipzig ins Auswärtige Amt berufen. Dem
Privatdozent an der Tierärztlichen Hochschule in Dresden Professor Dr. Hecker
ist die Lehrberechtigung für neuere Geschichte einschließlich Kolonialgeschichte
an der Technischen Hochschule daselbst erteilt worden.
Berufen: der Privatdozent für mittlere und neuere Geschichte an der
Universität Berlin Dr. Friedrich Wolters als ao. Prof. der Sozial- und Wirt-
schaftsgeschichte nach Marburg, der Privatdozent für mittlere und neuere
Geschichte an der Universität Berlin Dr. Andr. Walther nach Göttingen als
ao. Prof. der Soziologie im Sinne der Geistesgeschichte. Zum ao. Prof. an der
Universität Rostock ernannt der frühere Privatdozent für alte Geschichte an
der Universität Straßburg Dr. Ernst Hohl.
Zum Ordinarius ernannt der ao. Prof. der mittleren und neueren Geschichte
Dr. Alfred Stengel an der Universität Marburg; der Privatdozent an der
Universität Bonn Prof. Dr. Justus Hashagen ist als o. Prof. für mittlere und
558 Nachrichten und Notizen
neuere Geschichte mit einem Lehrauftrag für Rheinische Geschichte an die
Universität Köln berufen.
Berufen wurden die o. Professoren: der mittleren und neueren Geschichte
Dr. Brackmann von Königsberg nach Marburg auf den! Lehrstuhl v. d. Ropps
und Dr. Martin. Spahn von Straßburg an die Universität Köln. Dr. Walter
Schubring in Berlin als Professor für ‚lie Kultur und Geschichte Indiens
an die Universität Hamburg.
b) Rechtshistoriker: Der Privatdozent für Rechtsgeschichte Dr. Heia-
rich Glitsch in Leipzig wurde zum ao Prof.. der ao. Prof. der deutschen
Rechtsgeschichte und des bürgerlichen Rechts in Münster i. W. Dr. Hubert
Naendrup zum Ordinarius ernannt. |
c) Kirchenhistoriker: An der Universität Breslau habilitierte sich in
der katholisch-theologischen Fakultät D. Bernhard Altauer für mittlere und
neuere Kirchengeschichte, in der evangelisch-theologischen Fakultät der Uni-
versität Münster i. W der e zu Donaueschingen Lic. Karl Bauer
für Kirchengeschichte.
Zu o. Honorarprofessoren wurden ernannt: in Münster i. W. der em. Pastor
D. Hugo Rothert und in Halle der Dompreliger Prof. Dr. theol. August
Lang.
d) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich Dr. Hermann Voss in Leipzig
-für neuere Kunstgeschichte.
Dem Privatdozenten für mittelalterliche und neuere Kunstgeschichte an
der Universität Freiburg i. B. Dr. Walter Friedländer ist der Titel eines
ao. Professors verliehen.
Berufen die Privatdozenten Prof. Dr. August Griesebach von der Uni-
versität Berlin au die Technische Hochschule in Hannover und Dr. Rudolf
Oldenbourg von der Technischen Hochschule in München nach Berlin als
Direktorialassistent der Berliner Gemäldegalerie (Kaiser-Friedrich-Museum).
Ernannt zum o. Professor für Kunstgeschichte der ao. Professor Dr. Max
Semrau in Greifswald.
Berufen: Der ao. Prof. der klassischen Archäologie in Erlangen Dr. Ernst
Buscher als Ordinarius nach Freiburg i. B., der o. Prof. der Archäologie
Dr. August Frickenhaus von Straßburg nach Kiel, der o. Prof. für Kunst-
geschichte an der Universität Breslau Dr. Pinder nach Leipzig, der Baurat
Hubert Knackfuß in Kassel zum o. Prof. für antike Baukunst an der Tech-
nischen Hochschule in Münster i. W., der o. Prof. Dr. Georg Graf Vitzthum
v. Eckstädt von Kiel nach Göttingen.
e) Nationalökonomen und Staatswissenschaftler: Es habilitierte
sich in Berlin Dr. Bruno Archibald Fuchs für Soziologie.
Zum ao. Professor ernannt der Privatdozent der Nationalökonomie Prof.
Dr. Adolf Günther in Berlin.
Berufen: der frühere württembergische Finanzminister Dr. v. Pistorius
auf die neuerrichteten Lehrstühle für Finanzwissenschaft und Steuerrecht an
der Universität Tübingen und an der Technischen Hochschule in Stuttgart,
der o. Prof. Dr. Ernst Walb in Köln zum o. Prof. für Privatwirtschaftslehre
nach Freiburg i. B., der Professor an der Handelshochschule in Berlin Dr. Willi
Prion als Walbs Nachfolger nacli Köln, o. Prof. Dr. v. Schultze-Gävernitz
Nachrichten und Notizen | 559
von Freiburg als Sombarts Nachfolger an die Handelshochschule in Berlin,
o. Prof. Dr. Franz Beyerle von der Universität Basel nach Königsberg, der
Direktor des Statistischen Landesamts in Dresden Professor Dr. Eugen Würz-
burger als Ordinarius für Statistik an die Universität Leipzig.
Professor Dr. Eulenburg von (der Technischen Hochschule in Aachen
hat einen Lehrauftrag an der Universität Kiel erhalten.
Der o. Professor der Privatwirtschaftslehre Dr. Calmes in Frankfurt a. M.
wurde zum Finanzminister des Freistaates Luxemburg ernannt.
III. Archive und Bibliotheken. Die Volontäre Dr. Heinrich Treblin und
bacc. jur. Edgar Richter an der Universitätsbibliothek in Leipzig zu Assistenten
ernannt, zu Oberbibliothekaren wurden befördert der Bibliothekar Dr. Richard
Schmidt, der nichtplanmäßige Oberbibl. Otto Kippenberg, beide an der
Universitätsbibliothek in Leipzig, Dr. jur. Albert Küster in Münster i. W.,
Dr. phil. Heinrich Preuß in Königsberg, Dr. phil. Otto Bleich und Dr. Karl
Wendel in Halle a.S. Der Direktor der Stadtbibliothek in Mainz Prof. Dr.
G. Binz ist zum Vizedirektor der schweizerischen Landesbibliothek in Bern
gewählt, Prof. Dr. Emil Rath an der Landesbibliothek in Stuttgart wurde zum
Direktor daselbst ernannt, desgl. der Archivrat Dr. Rud. Freytag am Fürstl.
Thurn und Taxisschen Archiv in Donaueschingen. In den Ruhestand getreten
sind der Direktor des Staatsarchivs in Posen Geh. Archivrat Prof. Dr. Rodgero
Prümmers, der Staatsarchivar in Osnabrück Dr. Richard Knipping und der
Direktor des Fürst]. Thurn und Taxisschen Archivs Geh. Archivrat Dr. Rübsam.
IV. Museen. Der Direktorialassistent am Münzkabinett der staatlichen
Museen in Berlin Prof. Dr. Kurt Regling, zugleich Privatdozent an der
Universität daselbst, wurde zum Kustos des Münzkabinetts ernannt. Der Kon-
servator am Bayrischen Nationalmuseum Prof. Dr. Friedrich H. Hofmann
wurde zum Direktor des neugegründeten Residenzmuseums in München, der
Direktor d& Lübecker Museums Prof. Dr. Schäfer zum Leiter der Museen
in Köln a. Rh. ernannt.
Todesfälle. In den letzten Jahren hat die Geschichtswissenschaft durch
den Tod hervorragender Juristen schwere Verluste erlitten. Wir haben Karl
Brunner, Richard Schröder, Rudolf Sohm eigene Gedenkworte ge-
widmet. Hier sei noch auf einige Gelehrte ähnlicher Richtung hingewiesen.
Josef Kohler, der Berliner Rechtsgelehrte (geb. am 9. März 1949, gest.
am 3. August 1919) war ein Mann von fabelhafter Weite des Arbeitsgebiets,
der so manche Vorteile eines universalen Geistes, aber auch das Bedenkliche
flüchtiger Arbeitsweise und untiefer gedanklicher Durcharbeitung der wissen-
schaftlichen Probleme besaß. Er suchte auch als Dichter und Komponist zu
wirken, als Philosoph und Aesthetiker, als Systematiker und Historiker. Wie
er auf den verschiedensten Gebieten der juristischen Wissenschaften arbeitete,
.des Strafrechts und Zivilprozeßrechts, des Privat-, Staats- und Kirchenrechts,
80 hat er sich auch zu mannigfachen geschichtswissenschaftlichen Fragen ge-
äußert, von Hammurabis Zeiten bis zur Gegenwart. Auch mittelalterliche
Rechtsinstitute sind von ihm, gewöhnlich in Verbindung mit jüngeren Ge-
lehrten, in manchen Punkten fördernd behandelt worden: das Rottweiler Hof-
gericht, das Bamberger Kriminalrecht, die Carolina und ihre Vorgängerinnen,
die Würzburger Centgerichte. .
560 Nachrichten und Notizen
Grundlegende historische Werke vun dauernder Bedeutung verdanken wir
dem Hallenser Juristen Edgar Löning (geb. 19. Juni 1843, gest. 19. Februar
1919), Er hat verschiedene Fragen des Staatsrechts, des Fürsten- und des
Kirchenrechts historisch erörtert. Als Herausgeber uud Bearbeiter des Blunt-
schlischen Staatswörterbuchs in 3 Bänden (1871/72) hat er im Sinne der stant-
lich-politischen Probleme die staatsgeschichtliche Kenntnis gefördert, er hat
dann als Mitherausgeber des mehr wirtschafts- als staatsgeschichtlich gerich-
teten Handwörterbuchs der Staatswissenschaften (seit 1888) fungiert. Neben
Arbeiten rein juristischen Charakters gingen historische Studien einher, über
die Befreiung des Bauernstandes in Deutschland und Livland, über die Auto-
nomie der standesherrlichen Häuser usw. Das wichtigste historische Werk
Lönings aber ist seine Geschichte des deutschen Kirchenrechts, von dem 1878
zwei Bände erschienen sind. Auf Grund von umfassenden Quellenstudien, die
ganz in die Tiefe gehen, wurden Forschungen tiber die verschiedenartigen
staatspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse veröffentlicht, die
mit der zentralen Stellung des Kirchentums im fränkischen Zeitalter im Zu-
sammenhang stehen. Ein Werk, das eine Fundgrube für wissenschaftliche Er-
kenntnis ist und bleiben wird.
Der gefeierte Jurist Adolf Stölzel hat sein langes arbeitsreiches Leben
(geb. 28. Juni 1881, gest. 19. April 1919) zum guten Teil der Geschichtsforschung
gewidmet. Als wissenschaftlicher Jurist und als Praktiker hat er tiefen Einfluß
ausgeübt, geradezu richtungweisend auf die Ausbildung des juristischen Nach-
wuchses in Preußen gewirkt, als Schriftsteller und als Präsident der Justiz-
prüfungskommission und Honorarprofessor der Berliner Universität. Aber
immer gehörte seine tiefe Neigung der Erforschung der Vergangenheit. Er
war erfüllt vom Streben, überall nach dem Früheren und dem Gewordenen zu
fragen. In Cassel und im Hessenland hatte er die Jugendjahre verlebt, die
Schandwirtschaft des letzten Kurfürsten hatte er persönlich kenngn und ver-
achten gelernt, dann war er vom hoben preußischen Staatsgedauken erfaßt
worden, in Treue hat er ihm gedient und an dem machtvollen Aufschwung
des stolzen Deutschen Reichs mitgearbeitet. Dem Werden der deutschen Ter-
ritorialstaaten, besonders dem Brandenburg - Preußens galt sein geschichts-
wissenschaftliches Interesse in erster Linie, dabei vor allem dem Gerichtswesen
und dem Beamtentum, das ja der eigentliche Träger der Staatsidee war. So
entstand das eine Hauptwerk „Entwicklung des gelehrten Richtertums in
Deutschen Territorien. 2 Bde 1872“, eine Arbeit, von der die gesamte weitere
Forschung dieser Richtung ausging und die als Grundlage auch in Zukunft
bestehen wird. Es folgte 1885 seine Biographie des großen Juristen Karl Gott-
lieb Svarez, des geistigen Vaters der preußischen Justizreformen am Ende des
18. Jahrhunderts; es folgten 1888 das zweibändige Werk „Brandenburg-Preußens-
Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung, dargestellt im Wirken seiner Landes-
fürsten und obersten Justizbeamten“ und 1889 die „Fünfzehn Vorträge aus
der Brandenburgisch-Preußischen Rechts- und Staatsgeschichte“. Immer tiefer
versenkte sich Stölzel in das historische Sondermaterial: die reichen Akten des
Brandenburger Schöppenstuhls führten ihn dazu, in Anknüpfung an Grund-
gedanken seines Buchs von 1872 dieses Material rechtsgeschichtlich zu be-
arbeiten. 1901 begann -er das groß angelegte Werk über „Die Entwicklung
der gelehrten Rechtsprechung“ zu veröffentlichen: 1901 erschien der 1. Band „Der
*
—
Nachrichten und Notizen 561
Brandenburger Schöppenstuhl“, dazu 4 Bände „Urkundliches Material“, 1910
der 2. Band „Billigkeits- und Rechtspflege der Rezeptionszeit in Jülich - Berg,
Bayern, Sachsen und Brandenburg“. Angriffe und Einwürfe blieben den For-
schungen Stölzels nicht erspart, aber sie bezogen sich mehr auf Einzelheiten
als auf die Gesamtauffassung. Die wissenschaftliche Bedeutung wurde in der
scharf geführten Polemik nicht geleugnet. — Und gegen Ende des Lebens —
zahlreiche juristische Arbeiten waren neben den historischen einhergegangen —
wandte sich Stölzels historischer Forschereifer nochmals dem Land und der
Stadt seiner Jugendzeit zu. Als Cassel 1913 das Jubiläum des 1000 jährigen
Bestehens feierte und eine große Geschichte der Stadt veröffentlichen ließ,
knüpfte Stölzel an eine vor einem halben Jahrhundert verfaßte lokalgeschicht-
liche Arbeit an und warf sich mit der ihm eigentümlichen feurigen und zähen
Forscherliebe auf die Ergründung der Anfänge Cassels. Das Ergebnis war
das stattliche Buch „Ein karolingischer Königshof in tausendjähriger Wandlung.
Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Hagestolzenrechts“ 1919. Am 28. Juni
1918, an seinem 87. Geburtstag, hat er das Vorwort geschrieben. Die letzte
wissenschaftliche Außerung. Dann ließ die müde Hand die Feder fallen. —
Ein glückliches Leben war vollendet. Stölzel war es vergönnt, der Wissen-
schaft alles zu geben, was er geben wollte, alles das zu sagen, was er zu
sagen hatte. Dieser Mann von echt preußischem Pflichtgefühl und von stolzem
Beamtenbewußtsein, hat dieses Beamtentum, dessen typischer Vertreter er selbst
war, in seinem Werden und Aufsteigen gezeichnet und dabei die innersten
Grundlagen des Staatswesens selbst erforscht. Hier liegt die Einheit seiner
historischen Bestrebungen und Gedanken.
Karl Binding (geb. 4. Juni 1841 zu Frankfurt a M., gest. Freiburg i. B.
7. April 1920), der Leipziger Kriminalist und Staatsrechtslehrer, hat vom An-
fang seines wissenschaftlichen Lebens an der Geschichtswissenschaft gehuldigt.
Mit dem noch jetzt beachtenswerten Buch über das Reich der alten Burgunder
(1868) begann er seine Laufbahn als Historiker. Er hat weiterhin der Ge-
schichtswissenschaft nicht nur durch seine bekannten Veröffentlichungen der
Verfassungstexte und durch gelegentliche staatsrechtliche Erörterungen gedient,
sondern auch eine Reihe eigener Studien der politischen Geschichte des 19. Jahr-
hunderts unmittelbar gewidmet. Und dabei ist er, freien Geistes, in der Be-
wertung der historischen Zusammenhänge an einer juristisch - formalistischen
Auffassung niemals haften geblieben. Die Leipziger philosophische Fakultät
hat ihn, den das hohe Vertrauen der Kollegen zum Jubiläumsrektor von 1909
erhoben hatte, mit voller Berechtigung zum Ehrendoktor ernannt. Bindings
letzte größere Veröffentlichung, das Buch „Zum Werden und Leben der Staaten“
bezeugt, daß die Historiker ihn auch als einen der Ihrigen in Anspruch nehmen
dürfen. Überall trat seine ausgeprägte Persönlichkeit voll scharfen Verstandes.
starken Gefühlslebens und kräftigsten Temperaments hervor. G.S.
In Marburg starb am 17. November 1919 der o. Professor der mittleren und
neueren Geschichte Germain Frhr. v. d. Ropp. Das nächste Heft wird einen
Nachruf bringen.
Am 25. November starb zu Halle Professor Theodor Lindner im Alter
von 76 Jahren. Die Histor. Viertelj. wird seiner wissenschaftlichen Verdienste
besonders gedenken.
562 Nachrichten und Notizen
Im Dezember starb in Graz der o. Professor der alten Geschichte Dr.
Rudolf von Scala. Er wurde 1860 in Wien geboren, besuchte die Gymnasien
zu Wien und Linz, studierte an der Universität Wien. Dann war er einige
Jahre im Schuldienst tätig, besuchte 1884/85 auf einer Studienreise die Uni-
versitäten Bonn und Tübingen und habilitierte sich 1885 an der Universität
Innsbruck. 1896 wurde er Ordinarius und folgte in den ersten Jahren des
Krieges einem Ruf an die Universität Graz. Aus seinen Werken seien ber-
vorgehoben: „Der Pyrrhische Krieg“ 1884, die Polybiosstudien 1890, die „Staats-
verträge des Altertums“ 1898. Im 4. und 5. Band von Helmolts Weltgeschichte
gab er eine knappe, in aller Kürze inhaltreiche Darstellung der Geschichte des
griechischen Volkes. Scala hatte vou seinem Lehrer Max Büdinger den uni-
versalistischen Zug seiner geschichtswissenschaftlichen Neigungen übernommen.
Seine Interessen reichten von den ältesten Pericden der orientalischen Ge-
schichte bis auf die neneste Zeit. Geistvoll suchte er Altes und Neues zu ver-
binden‘, zu vergleichen und das Allgemeine bervorzuheben. Im Griechentum
sah er die wichtige Grundlage unserer Kultur, in gewisser Hinsicht den Mittel-
punkt der Menschheitsgeschichte, das ewig Lehrreiche für den Fortschritt der
Nationen. Und die Historie selbst soll seiner Meinung nach hobes politisches
Wirken stützen. (Vgl. den Nachruf Erbens in den Innsbrucker Nachrichten
vom 27. Dezember 1919.)
Am 29. Dezember starb in Wolfenbüttel der Vorstand der braunschweigischen
Landesbibliothek Oberbibliothekar Prof. Dr. Gustav Milchsack im Alter von
fast 70 Jahren, ein ausgezeichneter Kenner auf bibliographischem Gebiet und
eine Autorität in der Kenntnis von Druckeigentümlichkeiten verschiedenster
Kategorien.
Julius v. Pflagk - Harttung t.
Am ö. November 1919 ist einer unserer vielseitigsten Historiker, der Ge-
heime Staatsarchivar Professor v. Pflugk-Harttung, dahingeschieden. Es ist selten
geworden, dal ein Fachhistoriker, wie er, sich in den verschiedensten Epochen
und Stoffen der Geschichte vom Altertum bis zur jüngsten Gegenwart forschend
und darstellend betätigt, und zudem auf Gebieten von Nebenfächern, wie Schrift-
und Urkundenlehre, Bedeutendes leistet. Die allmählich eingebfirgerte Teilung
der Professuren je nach einzelnen Sondergebieten und der darauf gerichtete
sich spezialisierende Studiengang haben den Umfang des von dem einzelnen
beherrschten Stoffes zugunsten intensiver Behandlung meist beschränkt. Jede
der beiden Richtungen hat ihre Vorzüge und Nachteile. Wenn bei umfassen-
den universal gerichteten Arbeiten nicht überall auf die Quellen zurück-
gegangen und die Akribie innegehalten wird, wie bei Arbeiten auf beschränktem
Gebiete, so ist das hinzunehmen, falls man nicht überhaupt auf Werke großen
Stils verzichten will, und andererseits ist daran zu erinnern, daß kein Geringerer
als Theodor Mommsen gesagt hat „die Enthebung von Problemen aus der
banausischen Beschränkung der Arbeit auf die nächsten Handwerksgenossen
ist von besonders fruchtbarer Wirkung“. Diese Gesichtspunkte dürfen bei einer
gerechten Würdigung von Pflugk-Harttungs Werk nicht außer acht gelassen
werden.
Geboren am 8. November 1848 auf dem väterlichen Landgute in Wernikow
bei Wittstock, kam er im 9. Lebensjahre nach Hamburg, wo er eine kauf-
Nachrichten und Notizen er 563
\
männische Bildung erhielt und dann in das Geschäft seines Stiefvaters eintrat,
in dessen Interesse er vielfach im Auslande, namentlich in den Vereinigten
Staaten, tätig war. Die lebhafte Neigung zu Kunst und Wissenschaft bewog
ihn, nachdem er den Krieg von 1870 bis 1871 als Einjährig- Freiwilliger mit-
gemacht hatte, die gesicherte, höchst einkömmliche Lebensstellung aufzugeben,
das Maturitätszeugnis zu erwerben und sich den humanistischen Studien, besonders
der Geschichte, zu widmen. Er studierte in Bonn, Berlin, Göttingen, so daß er,
bezeichnend für seine Abneigung gegen einseitige Ausbildung, die Vertreter der
verschiedenen Richtungen, die damals herrschten, hörte und auf sich wirken ließ.
Nachdem er sich 1877 in Tübingen als Privatdozent der Geschichte habilitiert
hatte und dort zum außerordentlichen Professor ernannt war, wurde er 1886 als
Nachfolger Jakob Burckhardts nach Basel berufen, gab aber 1890 das Amt infolge
politischer Mißhelligkeiten auf und wurde 1892 am Geheimen Staatsarchiv in
Berlin angestellt, wo er bis zu seiner Erkrankung im März 1919 wirkte.
| In seinen Studien hatte er sich zunächst dem Gebiete des Mittelalters zu-
gewendet. Er wurde dabei auf den empfindlichen Mangel unserer Kenntnis
des päpstlichen Urkundenwesens aufmerksam und entschloß sich dem abzuhelfen.
Mit echtdeutschem Idealismus, nur unzureichend durch Geldmittel von der
Berliner Akademie der Wissenschaften unterstützt, unter Entbehrungen und
Anstrengungen, die seine Gesundheit mehrfach schädigten, setzte er seine Ab-
sicht durch. Auf Grund ausgiebiger Durchforschung zahlreicher Archive und
Bibliotheken in Deutschland, Frankreich und Italien gab er 1879 fl. die drei
Bände Acta pontificum Romanorum inedita heraus und 1885 bis 1887 die
Specimina chartarım pontificum Romanorum, Schriftproben päpstlicher Ur-
kunden des frühen Mittelalters auf 145 Tafeln, die er alle eigenhändig durch-
gepaust, und 261 Siegelabbildungen, die er selbst abgezeichnet und abgedruckt
hatte; als Nebenertrag den Band Iter Italicum mit Urkundenregesten und
-abschriften aus italienischen Archiven. Er verarbeitete die gewonnenen Ein-
sichten dann auch selbst in den Büchern „Diplomatisch-historische Forschungen“
1879, „Urkunden der päpstlichen Kanzlei* 1882 und „Die Bullen der Päpste
bis zum Ende des 12. Jahrhunderts“ 1901, grundlegend auf diesem Gebiete.
Es ist beispiellos, daß ein einzelner ein derartiges Werk bewältigt, woran
sich sonst nur Körperschaften mit einem Stabe von Mitarbeitern zu wagen
pflegen. Dank und Anerkennung hätten einer solchen Leistung gebührt. Statt
dessen bemängelten die nächsten Fachgenossen Einzelheiten, stellten an die
Editionsweise Anforderungen, die der Natur der Sache nach ınd mit den ver-
fügbaren Geldmitteln unerfüllbar waren, wie namentlich die Forderung. daß
die Aufnahmen und Ausgaben der Urkunden auf photograpnischem Wege
hätten stattfinden müssen. Die Gelehrten des Auslandes, die bekanntlich gerade
von dem Urkundenwesen auch etwas verstehen, wußten das Verdienst besser
zu würdigen: Pflugk - Harttung wurde von Gesellschaften und Akademien in
Paris, London, Rom und einer Reihe anderer zum Mitglied ernannt. Aber das
konnte ihn für die Mißgunst im Vaterlande nicht entschädigen, die ihm die
weitere Tätigkeit auf dem Gebiete zunächst verleidete.
Er wandte sich anderen Gebieten zu. In eigenen Forschungen be handelte
er zunächst die Zeit der Befreiungskriege, teils in kritischen Abhandlungen,
teils in biographischen Essays, teils in Edition von Akten und Briefen, end-
lich auch in einer zusammenfassenden Darstellung.
564 Nachrichten und Notizen
Dann widmete er sich der Geschichte des jüngsten Krieges, besonders in
den Werken „Die Mittelmächte und der Vierverband* und „Der Kampf um
die Freiheit der Meere“. Dazwischen kehrte er aber oft genug zu mittelalterlichen
Stoffen zurück, wie in den Studien über „Das Kunstgewerbe der Renaissance“,
über den Johanniterorden, den Kampf Ludwigs des Bayern mit der Kurie, das
Papstwahldekret vom Jahre 1059, die Papstwahlen and das Kaisertum. Auch
allgemeine Themata behandelte er in „Geschichtsbetrachtungen“ 1889 und in
der Essaysammlung „Splitter und Späne aus Vergangenheit und Gegenwart“
1908 f. Außerdem bewährte er seine unermüdliche Arbeitskraft als Organisator
und Leiter von darstellenden Sammelwerken, für die er treffliche Mitarbeiter
zu gewinnen wußte und zu denen er teilweise selbst beisteuerte, ausge-
stattet mit kundig ausgewählten Abbildungen, populär im besten Sinne und
weithin mit Beifall aufgenommen, wie besonders die „Weltgeschichte“ in
sechs Bänden, die 1907 bis 1910 erschien und ius Schwedische, Russische,
Italienische übersetzt worden ist; ferner die Geschichte Napoleons I., Krieg
und Sieg 1870 71, die deutsche Gedenkballe. |
Wenn man die erstaunliche Vielseitigkeit und Fülle seiner Arbeiten über-
blickt, die bier bei weitem nicht alle aufgeführt werden konnten, so wird man
ihnen im Hinblick auf das am Anfange Gesagte überall den Vorzug einräumen
müssen, daß sie sich durch Weitblick und Selbständigkeit der Auffassung aus-
zeichnen. Unbeirrt durch herkömmliche Ansichten ging er in seinen Forschungen
stets auf den Kern der Probleme ein und ließ sich durch unerschrockene
Fragestellung von einem Problem nnd Stoff zu weiteren, oft scheinbar fern-
liegenden, führen. So stehen seine wissenschaftlichen Arbeiten im inneren
Zusammenhaunge eines echten Forschergeistes, weit entfernt von einer äußer-
lich gerichteten Vielgeschäftigkeit, die nur höchst mißgünstiges Urteil ihm
vorwerfen kann. Lassen doch auch die von ihm geleiteten oder verfaßten
Geschichtswerke populärer Art einen innerlich einheitlichen Geist und Willen
nicht verkennen: sie sind getragen von einem starken nationaldeutschen Be-
wußtsein und von dem Streben nach künstlerischer Ausgestaltung, das Pflugk-
Harttung von jeher erfüllte, ihn bei seinen Arbeiten unterstützte und auch in
lyrischen und dramatischen Versuchen Ausdruck fand. Ein unbefangenes Ur-
teil wird seiner reichen Wirksamkeit die Würdigung zuteil werden lassen, die
sie verdient.
Greifswald. E. Bernheim.
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
"BIBLIOGRAPHIE
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
1919/1920
BEARBEITET VON
THEODOR GRÜNBAUER
OFFENBACH (MAIN)
VERLAG UND DRUCK
BUOHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG
DRESDEN 1920
ALLE RECHTE,
EINSCHLIESSLICH DES | BERSETZUNGSRECHTS. VORBEHALTEN.
Inhalt.
A. Allgemeine Werke.
i Seite
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften *
II. Hilfswissenschaften: |
1. Bibliographien und Literaturberichtte . . . . 2 2 20.0.3
2. Geographie eee 383
3. Sprachkunde . . . e e
4. Paläographie; Diplomatik: Chronologie . BE aan DE a Br
5. Sphragistik und Heraldik. . . . 2 2 2 2 2 m „7710
6. Numismatig ae A
7. Genealogie, Famiiliengeschichte und Biographie ee ee. 18
III. Quellen:
1. Allgemeine Sammlungen 116
2. Geschichtschreiber ur e E E re ee. i
3. Urkunden, Akten und Regesten br ee ia ae ee een Dr ner er SET
4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler e e e Er) |
IV. Bearbeitungen: *
1. Allgemeine deutsche Geschichte 223
2. Territorialgeschichte . Meer, ar Au ae Er ae ce, RA
8. Geschichte einzelner Verbältnisse . SR EES e hr en aa u re ae ER
a) Verfassung. b Wirtschafts- und Sozialgeschichte. c) Recht und Gericht.
d) Kriegswesen. a) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur und Kunst.
g Volksleben.
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge
der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis ca. 500 5 261
a) Germanische Urzeit und erstes Auftreten der Deutschen in ia Geschichte.
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung germa-
nischer Reiche. d) Innere Verhältnisse.
2. Fränkische Zeit bis 918 . . . . re a a e e ar er OT
a) Merowingische Zeit. b: Kar ölingische Zeit. c) Innere Verhältnisse.
3. Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser, 919—1254 . 69
a} Sächsische und fränkische Kaiser, 910 —1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254.
c) Innere Verhältnisse. 5 i
4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . . 13
a‘ Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1254—1378. b) Von Wenzel bis zur
Reformation, 1378—1517. c) Innere Verhältnisse.
IV Inhalt
, l 2 ; Seite
5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen Krieges,
1517—1648 0 . . . . . . . . . . . . . 0 . „ . . 0 . . 282
1 Reformationszeit, 1517—1555. b: Gegenreformation und 30jähriger Krieg;
1555—1618. c: Innere Verhältnisse.
6. Vom Westfälischen Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I., 1648—1740 . . . . ee ee ee er O
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. . . . ie. See 2108
8. Zeitalter der franz. Revolution und Napoleons, 1784—1815 . . 114
9. Neueste Zeit seit 1815. y 120
Alphabetisches Register . . rn. 1132
A. Allgemeine Werke.
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
a Abgeschlossen, von Ergänzungen abgesehen, 31. Dezember 1917.
t vermerkt, 1917.
wo ni
Festgabe d. Bad. Hist. Kommiss.
J. 9. VII. 17. Mit Beitr. v. E. Got-
hein, Hnr. Finke und K. Obser.
Karlsr.: C. J. Müller. 229 S.; 8 Taf.
4.80 M. 1
Krüger, Gust., zur Feier seiner
2 jähr. Wirksamkeit als ordentl. Prof.
heol. in Gießen gewidm. v. Schülern
8 Freunden. Darmst.: Hist. Ver. f. d.
Grßbzgt. Hess. 16. 132 S. 3 — M. [2
Marcks, E., Männer u. Z-iten. Auf-
sätze u. Reden z. neuer. G. 2 Bde.
4. umgest. Ausg. Lpz.: Quelle & M. 16.
II, 454; 424 S. 14.— M. [3
Mélanges d’hist. offerts & Ch.
Möllerä l'occasion de son jubilé de 50
années de professorat 41 Univ. de Lou-
vain par l'association des anciens mem-
bres du séminaire hist. de l'univ. de
Louvain. Paris: Picard. Louvain: Van
Linthout 14 XXVI, 702; XXVI, 684 S.
18.— Fr. [4
Bine Hist., Hrg. v. d. Red. d.
. Hst. Zt. 37, 5
Studien, Hist., veröff.v.Ebering. 184. :
Arbeiten, Jenaer hist. 8.
Abhandiunge», Leipz. hist. 41. 16. (8
8 ei: Münstersche, z. G. POE
` Abhandlungen s. mittl. u. neuer. G. 63—85.
1
Abhandlungen Heidelb., zu mittl. 90
neuer. G. 1. {11
Studien, Schweizer, s. G. wiss. 9. 10. 112
Maanus - Bibliothek. Hgb. v. ur
16. 16
Zeitschrift, Hist. 117. 118. (14
Vierteljahrschrift, Hist. 18. [15
Jahrbuch, Hist. 38. [16
Mitteilungen d. Inst. f. öst. G.forschung.
37. Ergb. 10, 1. 16. (17
Gesehlichtsblätter, Dt. 18. [18
F d. Gesamt- Ver. a
16. .
| Zolischrift Praehist. 8. 16. 20
Mannus. Zt. f. Vor.-G. 3. 12¹
Beiträge, ans z. @. dtsch. Alteri.
(Henneberg 28.
Archiv, Neues, d. Ges. f. Alt. dt. G.kde.
40. 16. 41, 1. [23
Nittellungene. d. Germ. Nationalmuseum.
Jg. 1917. 121
— Erscheinungsjahr.
Germania. Korres pondenzblatt der
Rom- -german. Komm. Hrsg. v. r Koepp,
E. Krüger, K. Bann mancher: Jg. 1. (1917).
Frankfurt a M.: Bae
Blätter. Histor. polit. 159. 160. l
Mitteilungen a. d. hist. Lit. N. F. 5. [27
Archiv f. Urkundenforschung 6. 16. [28
Archiv f. Stamm- u.Wappenkd. 17.18. [29
Vierte n f. Wa -, Siegel-
u. Familienkde. . 6180
Hereld, Dt. vi 15
i N en des Roland Ver. £ ei Forte:
tamm-, Wappen- u. Siegelkunde,
16. (Dresden: and). un
eits chrift, Numis. N.F. 9. 16. 10. 15
Mitteilungen d. Bayer. Numism. - Ges.
34.
Mitteilungen d. Zentralstelle f. Dt. Per:
sonen- und Familien-G. 15.
Jahrbuch. Biogr. u. dt. Nekrolog, 15. 995
Blätter, Familiengeschich gb. v.
Otto v. Dassel. 14. 186. [37
Beiträge z. Kultur u. Universal-G. 183
Archiv f. Kultur- G. 12. 16. 13. 189
n hrgb. v. d. österr. Leo-
gessi i gel. v. F. Schnürer, er
* Zeitschrift d. Ver. f. Volkak de. 26. r.
4 5 z. dtsch. Landes- u. Volke:
Untersuchnngen gz. dt. Staats -Rochts-
G. 128. s
2 Deutschrechtl. 11. 16.
a Ka tschrirt d. Savigny-Stiftg. f. Rechta-
4 Viertellahrschrift f. Soz.- u. Wirtach.. z
14, 2—3.
Zeitschrift f. Kirchen-G. 37. 1. 2. 47
Studien u. Mitteilungen E. G. d. =
4
diktinerordens N.F. 6, 4. 7.
. f. G. d. Erziehg. n. d. eI
Beiträge s. G. d. dt. Sprache u. Lit. 155
16.
Zeitschrift f. dt. Mundarten. 17. 51
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. Spraen-
torschg. 42.
16. 8.
Stadien z. dt. Kunst-G. 197—202. +
Jabrbuch d. Kgl. Preuß. Kunstsammign.
88, 1— fsi
— ͤ——
Berichte. amtl. a. d. Kgl. Kunstsammlen.
38. 16/17. 39. [55
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunstsamm-
lungen. (56
2
Jahrbuch d. Kunsthist.
Sammlungen d.
Allerh. Kaiserhs. 34, 1. 2 [57
Aus Österreichs Vergangenheit. Hrgb.
v. K. Schneider. 1—6. [58
Mitteilungen d. 8 . 1. [59
Forschungen z. inneren G. Österreichs.
Hrgb. v. A. Dopsch. 12. 160
‚Veröffentlichungen d. Kommiss. f. neuere
G. Osterreichs. 15. 161
Jakresbefte d. österr. Archäolog. Inst.
i. Wien. 18. 162
H nn u. Mitteilg. d. Altert.-Ver. 5
Wien 49. [63
. Arbe d. Ges. f. G. d. Protest iu
Österr. 37. 164
Zeitschrift f. öst. Volkskde. 23. 65
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. aa
15,
1 statist. üb. Steiermark
27. 16
[67
Carinthia I Mie dens d. Gesch.-Ver.
f. Kärnten 106. 16. 107. =
Miltellungen.d. Ges. f. Salzburg. ern
Forschungen u. Mitteilungen E. G. Tirols
u. Vorarlbergs. 14. 1. [70
Mitteilungen d. Vereine f. G. d. Dt. in
Böhmen. 55 106 [71
Beiträge z. 1 böhm. Volkskd. Hrg,
1.
v. Ad. Hauffen. [72
Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens une
56.
Schlesiens. 21. [78
rpe TT d. Ver. f. Siebenbürg.
Landeske. 39. 16. 4 [74
Beiträge z. Paper Kirch.-G 24. (75
Honatsschrift, Altbayer. 13. 2—3. Me
1.
archiv, Oberbayer, f.vaterl. G. 60. 16. (77
Sammelblatt d. Hist. Ver, Freising. 2
16.
Monatsschrift, Niederba er. 6. 179
Verhandlungen d. hist, Ver. f. Nieder-
bayern. 53. [80
Jahresbericht d. de Ver. f. !
u. Umgebg. 18. 16. [81
Oberpfals, D. Monatsschrift t. 8
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Verhandlun m. à. 15 Ver. f. Ober-
pfalz u. Regensb. (88
on 1 Ges. f. fränk. G.
3.
6. [84
Neujahrsblätter, Hrgb. v. d. Ges. f.
Fränk. G. 11. [85
Beiträge z. fränk. Kunst-G. 6. 16. 180
Bericht üb. Bestand u. 1 d. Eist.
Ver. z. Bamberg. 73. 187
Jahresbericht d. hist. Ver. f. Mittel-
franken. 61. 16. 88
Archiv d. hist. Ver. f. Unterfranken u.
Aschaffenburg. 58. 16. 89
Jahresbericht — f. 1915. 16.
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. l
u. Neuburg 43 [90
Archiv f. d. G. d. Hochstifts enn
5, 12. 16. 5, 3, 4.
‚Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen. 29. 197
Vierteljahrshefte, Württbg. N. F. 26
1 Württemberg. rgb.
Blätter f. württemberg. Kirch- G. 20
10.
v. K.
Weller u. V. Ernst f. 1914.
[95
Mitteilungen d. Ver. f. G. Hohenzollerns
50. 9
3
Bibliographie
ps
Nr. 57—208
Jahrbsch f. schweiz. G. 42. [97
Anzeiger f. schweiz. G. N. F. 14. R, [98
Anzeiger f. schweiz. Altkde. N. E 1$.
16. 19. [9
„ Schweiz. f. Volkskde. 20.
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~ Zeitschrift f schweiz. Kirch.-G. 11. >
Mitteilnngen z. vaterl. G. j rgb. v. Hiat
Ver. in St. Gallen. 32-4. F. 2 us
Nenjahrsblätter, hrgb, v. Hist. ver
Kantons St. Gallen. Jg. 1917 {1 106
Mitteilungen d. bist. Vereins d. Kantons
Solothurn. 8. (104
Geschichtsfreand. Mitt. d. Hist. Ver. d.
5 Orte. 71. [105
A Archiv d. Hist. Ver. d. Kant. Bern. 23.
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Rlätter f Bern. G., Kunst usw. 13. lie
Geschichtnblätten, 9 22. 18. |108
Schriften d. Ver. f. a P u.
s. Umgebg. 46. [106
Zeitschrift f. d. G. des Oberrh. N. F.
. 110
` Alemania. 44, 18. 111
Diösesan - - Archiv, Freiburger. 17 (= 4).
Chronik d. Stadt Heidelberg. 22. 18. fiis
Geschichtsdlătter, Mannheimer. 17. 16.
Jahrbuch f. G. usw. v. Elsag-Lolhr.
83. 1115
Quellen u. Forschungen z Kirohen- u.
Kultar-G v. Elsaß- u othringen. Hrgb.
v. Joh. Ficker. 2, 3 y 8. [11
5 d. Ges. f. lothr. G. u. Alti de
16.
117
. Pfälz. n
Beiträge E. Heimatkde. d. Pfalz.
16. ae 115
Rein, Der.
20
Publikationer d. Gesell. i. Rhein. © -
Kunde. 30. I. 2. II
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein.
98. 99. 16 100
1122
Zeitschrifi S Ver. f. rhein. u. wostt.
Volkskde. 13 1 (123
Monatshefte. 1 rhein. Kiroh-G. 10. 16
11. 1—9. 124
Arehiv, Trier. 26. 27. 16. 125
Mitteilungen d. Wetzlar. G.-Ver. 6. [t26
Zeitschrift d. Aachener G.-Vereins 38.
6.
(127
Jahrbuch d. Kölnisch. G.- Ver. 4. 112.
Zeitschrift d. RR, G.-Ver. 49. 16.
Monatsschrift. — 24 1129
Jahrbuch d. Diisseldorfer G.-Ver. 28.
[130
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift 25
191
16.
36.
Oud-Holland, 35. 1132
Bijdragen voor vaderl. gesch. usw. i 2
et
[134
4.
Bijdragen en Mededrelingen van
hist. Genootschap. 38.
Heimatblätter, Nassauische 20. '16/17.
21. [135
Archiv f, hess. G. u. Altkde. 11. 16. [136
Chronik, Hessische. 6. [137
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde.
50 (= N. F. 40). [138
Veröffentlichungen i Hist. Kom. f.
Hessen u. Waldeck. 9, 1. ’16. [139
Hessenland. 31. [140
Blätter, Hess. f. Volkskde. 15. 16. [141
Zeitschrift, Mainzer. 11. [14%
Gesammelte Abhandlgn. u. Zeitschriften. Bibliographien a. Literaturberichte *3
Geschichtablätter f.d. Kreis Lauterbach.
Hrgb.v. Herm. Knodt. .
5.
Zeitschrift, Thür. sächs., f. G. 7. 1. [144
Zeitschrift d. Ver. f. Thüring. G. u.
Altkde. N. F. 23. 1. 16. Beih. 7. 8. [145
Monatsblätter. Thüringer Jg. 1916/17. [146
Jahreshericht d. Thüring.- Sächs. Ver.
f. Erforschung. d. vaterl. Altert. usw. 97.
16 147
Jahrbuch. Thüringer. Kirchb. 21. [148
Zeitschrift d. Harsvereins f. G. u. Alt-
kde. 50. [149
Beiträge z. G. Eisenachs. 26. 16. [150
Schriften d. Ver. f. Sachsen-Meining. 2
u. Ldkde. 75. (115
Heimatbilder der Vergangenbeit.
Saalfeld u. Umgegend. 8.
i d. Ver. f. Anhalt. G. u. F
kde. N. F. 4. [158
sehresberioht u. ne d. Ver. f.
Greizer G. 16. 7 (154
Cr
1152
Zeitschrift f. satak 0. u. Altkde. Hrgb.
v. d. Ver. f. G. usw. Westfalens. 74. 16. [155
Veröffentlichungen d. Hist. Komm. 55
Prov. Westfalen. 1, 2. 8.
Heimatblätter, Münsterische. 2, 3. 4. 155
Geschichtsblätter, Hannov. 20. [158
Mitteilungen d. year f. G. u. l
v. Osnabrück. 39. 16. [159
Jahrbuch d. G, er. f. d. i
Braunschweig 14. 16.
Magasin, Braunschweig Jg. 1917. on
Geschichteblätter, Hansische. 22.
8.
„ d. Ver. f. Hamburg. G. 1
6. Mitteilungen d. Ver. f. eee
35. 16. 36.
e d. Ver. f. lübeck. G. u. 1168
16.
182
kde 18, 1. 2. 19, 1. 1165
zeitschrift d. Ges. f. schlesw.-holst. 85
46. 16. 47. [16
N d. Ver. f. schlesw. Holst.
Kireh.-G. R. 26, 8—4. 1167
Niet 80 d. Gesell. f. Kieler Bart
. 19,2. 16. (168
Beiträge z. G. d Stadt Rostock. 10.
16/17. 1169
Archiv. Neues f. Sächs. G. usw. 87.
17
38. {
5 e d. Ver. f. sächs. Volkskde.
-5 (171
Beiträge z. Sächs. Kirch.-G. 30. 1172
Mitteilungen d. Ver. f. Chemnitz. G.
173
i
Geschichtsblätter, Dresdner. 26. (174
5 Mitteilung v. Freiberger Een,
1. 1
Sehriften d. Ver. f. G. Leipzigs. 8 un
ee d. Ver. f. G. d.
Meißen. 10. Far
Wee d. Ver. f. vogtl. G. E
27.
Zeitschrift, 1 d. Hist. Ver. f. Nieder-
16.
18.
sachsen. 81. no
u A E
Zeitschrift d. Gesell. f. Nis N
Kireh.-G. 21. 16. [181
Zeitschrift d. Ver. f. Kirch.-G. i. 8
Prov. Sachsen. 14, 1 [18
Mitteilungen d. y. f. d. G.- u. Altude.
v. Erfurt 37. 16. [183
A lektablkiter i f.Stadt u. Land 1.4
burg. Jg. 1917.
Forschungen z. brandb. u. preuß. G.
86 .
187
„1. 188
Monatsschrift. Altpreuß. 54, 1—2.
Brandenburgia. 26.
Beiträge z. G. usw. d. Altmark. 4.3. [188
Schriften des Ver. f. G. d. Neumark.
85. 36. (189
Magasin, N.-Lausitz. 92. [190
a d. Ver. f.d. G. 1 F
U 1 1
Schriften d. Ver. f. d. G. Berlins. 50. (192
Zeit schritt d. West preuß. G.-Ver. 57. [193
Mitteilungen estpreuß. G. Ver.
Monatsblätter. Histor. f. d. Prov. Poren.
Zeitschrift d. Ver. f. G. usw. Schlesiens.
5 u. Quellen z. shlos, G;
Geschichtsblätter. Schles. 18. [198
„„ der Schles. Ges. f. n
15.
19.
* Oberschlanien; 200
Studien, Baltische. N. F. 20. 201
II. Hilfs wissenschaften.
1. Bibliographien
und Literatur berichte.
Dahlmann- Waits, N 8. 13. 2258.
Be Mitt. Inst. öst. 37. 81—85 win
Fuller, Johs., Die wissenschaftl.
Vereine und Ges ellschaften Dtlds. im
19.Jh. Bibliogr. ihr. Veröffentlichun en.
Bd. 2 (Fortgef. bis 1914). Berli
Behrend & Co. 17. XXXII, , 142 8
120 M.
Weise, G., Zur Archäologie d.
früher. Mittelalters. J E
(Hist. Zt. 117, 253—66.)
4
nn — —ͤ—ͤ—d
Bibliotheca geogr. Jahresbibliogr.
d. geogr. Lit. Hrg. v. d. Ges. f. Erdkde.
z. Berlin. Bd. 18: 11 u. 12. Berlin:
Kühl 17. XVII, 596 S. 8 M. [205
. Grüner, F., Archival; Bibliographie
Österreichs f. d. J. 14. (Mitt. d. K. K.
Archivrates 2, 1257 ) [206
Charmatz, Weg wels. durch d. Lit. d.
österr. G. s. 13. 2663. Rez.: Zt. d. österr.
Vor. f. Bücherkd. I. 238 f. Th. Mayer. [207
Schlosser, 110 Literatur d. Steiermark
in bezug aut G. usw., 8. 14, 2473. Rez.: Zt.
d. Hist. Ver. f. Steierm. 12, 209-183 v.
Srbik. [208
+4
Red, J., Ubers. tib. d. Aufsätze
bist. Inhaltsind.wissenschaftl. Zeitschr.
d. ital. Landesteiles. (Forsch. usw. z.
G. Tirols u. Vorarlb. 12, 65f.; 141—43,
215 —17.
Gaub, Fr., Württb. Lit. v. J. 12.
(Mit Nachtr.)
Statist. 14, VI—XLIX.) [210
Gaub, Fr., Württb.Lit. 14 (Wolttb.
Jahrbb. f. Statist. 15. V—XXXIII) [211
Barth, Bibliogr. d. Schweizer-G., a. 16,
202. Rez.: Hist. Zt. 116, 516 f. Meyor v,
Rnonau; Lit. Zbl. 17, Ir. 18 —h—. 1212
Burckhardt, Fel., Bibliogr. d.
Schweizer-G.: 15. (Beil. z.: Anz. f.
schweiz. 8 N. F. 14.) 78 S. 213
Brun, C., Die dt. br ital. Schweiz
betr. neue Lit. (Anz. f. schweiz. G.
N. F. 14, 192—208. 15, 116— 39.
196—204. — P. 6. Martin, Rev. des
10 (ebd. hist. de la Suisse romande
(Ebd. 14. 209 — 20. 15. 140 bis
[214
"Yoffmann-Krayer, E u. Hans
Bächtold, Bibliogr. üb. d. schweiz.
Volkskundelit. 15 u. 16 (Arch. Schweiz.
Volkskde. 21, 10419.) 215
Meyer, Wilh. Jos., Zuger G.-
00 in neuerer Zeit. Zug: WyB.
103 S. 1M.80. (Aus: Zuger Neuj.-
bl.). 216
Brandstetter, J. L., Lit. d. V Orte:
u. 15. (G. Freund 71, 281—327.)
Büchi, J., Thurgauische Lit.
(Thurg. Beitrr. 56, 112 —22.) |218
Baier, H., Badische G.-Lit.: 15.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 645—64.) 815
Stenzel, ra Elsäss. G.-Lit.:
u. '16. (Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 7 5
572 32, 581—630 ) 220
Katalog d. Univ.- u. Landesbiblioth.
Straßburg. Els.-loth. Abt.; unt. Mitw.
v. E. Marckwald bearb. v Ldw. Wil-
helm. Lfg. 7. 15. Bd. 2, 32 — 148.
2 M. 221
Wilhelm, Law., Lothring. Bi-
bliogr.: 13 — 14. (Jahrb. Ges. Lothr.-G.
27/28, 576—604.) [222
Schreibmüller, H., 100 Jahre
pfälzisch. G.forschg. 1816 —1916. (Dt.
G.bll. 17, 185—57.) 1223
Rotscheidt, W., Bibliogr.: '18.
(Theol. Arbeiten a. d. rhein. wissensch.
Prediger- Ver. N. F. 15. 123—39.) [224
Schell, O., Bibliogr. z. rhein- west-
fäl. Volkskde.: 13. (Zt. d. Ver. f. rhein.
u. westf. Volkskde. 11, 60— 66.) [225
Schell, O., Bibliogr. z. rhein - west-
f. Volkskde.: 14. (Zt. d. Ver. f. rhein.
u. westf. Volkskde. 12, 69—76.) [226
14
1217
: 15.
l
209 Volkskde.:
Vürttb. Jahrbb. f.
E
t
Bibliographie Nr. 209—275
Bibliographie z. rhein. - westfäl.
Volkskde.: 15 (Zt. d. Ver. f. rbein.-
u. westf. Volkskde. 13, 88—90.) [227
Schell, O., Bibliogr. z. rhein.westf.
16. (Zt. Rhein. - Westf.
Volkskde. 14, 137—42 ) [228
Fränkel, L., Aus d. neuest. dt. Lit.
üb. Belgien. (Dt. @.bll. 18, 167 —
) 229
Japiske, Nederl. hist. Lit.: Apr.
16 — Apr. 17 (Bijdrr. Vaderl. Gesch.
5, R., 4, 164—76; 340—686.) [230
Visscher, R., Friesche Bibliogr.:
18 / 14. '15/’16. (De Vrije Fries 23,
199—207. 25, 184—93 ) [231
Voltz, L., Neue hess. Lit.: 13 u.
14. (Arch. Hess. G. 10, 363—405.) [232
Devrient u. Dobenecker, Neuer-
dings erscb. Lit. z. thür. G. u. Altkde:
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 28, 170—
202.) 233
Laue, M., Bibliogr. (Thür.-sächs.
Zt. 6, 214—88. 7 77, 191—212.) [234
Bemmaun, bers. üb. neuerd. er-
sch. Schr. u. Aufsätze z. sächs. G. u.
Altkde. (s. 16, 215.) N. Arch Sächs. G.
37, 179—89, 410 —22, 38, 244 —58:
442—5l.) 285
Dersch, W., Bücher- u Zeit-
schriftenschau z. Henneberg. G. u.
Ldkde.: 13 — 15. (In: Neue Beitr. G.
Dt. Alts. Lfg. 27.) [236
Stammler, W., Neuere Forschen.
z. G. Niedersachsens. (Dt. G. bll. 18,
29—50; 78—98.) [237
Israël, F., Veröffentlichungen z.G.
v. Erzstift. u. Hrzgt. Are rg währ.
d. letzten Jahre. Magdeb.
49/50, 451 — 96.) 238
Neub Bibliographie E.
Klosters. U, UL Wennen: G . bll. 1. 1 6
Wolfstieg, A. u. K. Meitzel, Bib.
liogr. d. Schrr. üb. beide Häuser d.
Landtags in Preuß. Berl. 15: Greve.
XIII, 757 8. Sp
Nentwig, H., Lit.z. schles. G.:
(Zt. Ver. G. Schles. 51, 890—437.) 121
Jecht, R., Lausitz. Lit. (N. Laus.
Mag. 93, 1717—81.) [242
Gander, K. u. M. Kutter, Nieder-
laus. Lit. ber.: 1. Juli 13 bis 1. Apr.
. (Niederlaus. Mitt. 18, „
Steinhausen, G., G. d. gesellschaftl
Kultur u Sitten - G. Lit.-Ber. E
Kult.-G. 13, 297—7178. 244
Bibliographie und Literaturberichte. — Geographie
Köhler, Walt., Religiöse u. ethische
Kultur d. N euzeit, Literaturbericht.
1.Katholizismus. 2. Renaiss., Prot. Ref.
(Arch. Kultur-G. 13, 142 — 82, 297 —
317.) 245
Bräuser, Karl, Krit. Stud, z. Lit- u
Quellenkde. d. Wirtsch. Sent 8. 18 23 8
Dt. G. bil. 17, 270—77 Kötzs
Loesche, Skalskf, Völker, Liter.
Rundschau üb. d. d. Protest. in Österr.
betr. Veröffentlichgn.: 14. (Jb. Ges. G.
Prot. Österr. 87, 88—132.) [247
Meyer, Wilh. Jos. Bibliogr. z.
schweiz. Kirch.-G.:1.Sept.’16.—1.Sept.
17. (Zt. Schweiz. Kirch.-G. 11, 804 —
.) 248
Overzicht van geschriften betr. de
Nederl. Kerkgesch. (Nederl. Arch. Kerk -
gesch. N. S. 11, 354 — 80. 12, 360 —
.) 249
Arnold, r 12 as Bücherkdv. z. neuen
Lit.- G., 8. Nez. : Anz. f. dt. Altert.
86, 281—83 Snack. 250
Wrede, Ferd., Dt. Mundarten-
forschg.u. -Dichtung 07— 11. (Zt. f. dt.
Mundarten 15, 1—139.) 251
Mundartenforschg.n. dichtung,
Dt., 12— 714 mit Nachtr. zu früher
Jahren. (Zt. f. dt. Mundarten 16, 1—
87.)
252
Seelmann, W., Die plattdt. ee
d. 19. u. 20. Jh. Ergänzt u. fortges. v.
E. Seelmann. Forts. zu Jahrb. 22 u. 28.
(Niederdt. Jahrb. 41, 1—96.) 253
“ander, K., Zusammenstellg. d.
Schrr. v. H. Jentsch. (Niederlaus. Mitt.
13, 330 — 40.) 254
Münzel, G., in Verbindg. m. O.
Hoerth u.H.Schwarzweber, Ver-
zeichn. d. literar. Arbeiten d. + Herm.
Flamm. (Alemannia 48, 47—61.) [255
Rose, Rich., Familiengeschichtl.
Bibliogr. H. 1. Berl.: M. Rose 17. 648.
2 M. 50. [256
Heubach, D., Übersicht üb. d.
unser Land betreffende knustwissen-
schaftliche Literatur. (Nass Heimatbll.
17, 52—56.) 257
2. Geogra phie.
Weise, 0., Die dt. Volksstämme u.
Landschaften. 5. völlig umgearb. Aufl.
(Aus Natur u. Geisterwelt 16.) Lpz.:
Teubner 17. 112 S. 1 M. 25. [258
Rothert, Edua., Karten u. Skizzen
a. d Ent wi cklg. d größer. dt. Staaten.
2. A. (Roth, Hist. Kartenwerk 6.)
Düsseld.: Bagel 16. 31 Ktn. 10M. [259
*5
Ruge, W., Alteres kartograph.
Material in dt. Bibliotheken (s. 12, 25).
5. Ber.: 10— 18. (Nachrr.d.G.d.V. Wiss.
Götting. 16. Beiheft.) 128 S. [260
Ambrosius, E., Dtids. Grenzen im
Wandel d. Jahrhunderte, dargest. in
13 Kartenbildern (2 Ktn.). Bielef.:
Velhagen & Kl. 16. 75 S. [261
Borries, E. v., Die geschicht!.
Entwicklg. d. dt. Westgrenze zw. d
Ardennenu.d.Schweizer Jura. (Peterm.
Mitt. 61, 873—77; 417—22.) 15. [262
Weiß, Jak., Elementarereignisse
im Gebiete Dtlds. 1.: Bis z. J. 900.
Wien: Holzhausen 14. 92 S.
Rez.: Hist. Zt. 117, 282—84 Hofmeister. [36%
Schönebaum, H., Siedlungskde.
im Dienste d. Geographie. Dt. G. bll. 18,
109 — 28.) ; 264
Penck, A., Die österr. Al ne
Stuttg.: Engelhorn 16. 79 M. 80.
Rez : Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. N 188 —
36 Lukas; Carinthia L106, 78—81 Wutte. [265
Mell, Anton, Zur Frage e. Besitzstands-
karte d. östr. Alpenländer, 14 203. Rez.: Zt.
d. Hist. Ver. f. Stelerm. 12, 204—6 Wutte. [266
Paldus, Jos., E. Ansicht v. Wien
und seiner Umgebg. a. d. J. 1742. (Berr.
n. Mitt. d. Alt.-Ver. Wien 46/47, 3—8;
Taf.) 267
Wagner, H. F., Topographie von
Alt-Hallein. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg.
Ldkde. 55, 1—44; Taf.) 268
Sieger, R., Landgerichte u. Tal-
schaften in d. Ober- u. Mittelsteiermark.
(Zt. Hist. Ver. Steierm. 15, 11440. [269
Mell, A. B. PRT Steirische
Gerichtsdeschreibungen,, 8. 14, 2518. Rez.:
Hist, Vierteljahr 18, 146 50 v. Wretschko;
Mitt. Inst. Ost. G. 37, 669—74 Wutte. (270
Hassinger, H., Die Mährische
Pforte u. ihre benachbarten Land-
schaften. (Abh. d. K. K. Geogr. Ges.
Wien XI, 2.) Wien: Lechner 14. XIV,
318 S.: Kte. u. 7 Taf. [2 71
Kaindl, k., Die Deutschen in
Galizien u. in d. Bukowina. (Angewandte
Geographie 4 S., 11.) Frankf. a. M.:
Keller 16. 172 8. 4 M. [272
Steinberger, L., Topographisches
z. G. d. Hochstifts Eichstätt. (Beitrr. z.
bayer. Kirch. 21, 169—71.) [273
Gradmann
Wurttemß. 1 1 u. Ja 5 1 . t
Lit.-Ztg. 14, Nr. 38/39 L. Neumann; Mannus 6
394—400 Wahle; Jahrbb. f. Nat-Ök. 105, 263
—67 Herrguth. 274
Beschreibung d. Oberamts Mün-
singen. 2 Bearb. '12.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. òst. G. 38, 735 f. Tam-
bült. [275
6
Marbe, A., Die Siedlungen d. Kaiser-
stuhlgebirges (Abhalgn. z. bad. ILdkide. 5.)
Karlsr.: Braun 16 X, 57 8. 2 M. 40.
Rez.: Zt. Geschichtskde. Freiburg, 33,
197-99 Hefele. 1276
Beinert, J., Die abgegang. Dörfer
u. Höfe im Amtsbez. Kehl. ie
Ortenau 5. 89—100.) 277
Mayer, Adr., Die Vogesen u. ihre
Kampfstätten. (K riegsgeogr. Zeitbilder
N. 8.) Lpz.: Veit & Co., 15. 46 S.
80 Pf. 278
Chenet, Le sol et les populations
de la Lorraine et des Ardennes. Paris:
Champion 16. VII, 289 8. 279
Engelhardt, K., Umgestaltg. d.
Landschaftsbildes um Spever u. d. Er-
weiterg. d. Stadtbefestigungen im Lauf
der Jahrhunderte. (Mitt. H. V. Pfalz 36,
1387—76.) 280
Boschheidgen, H., Die oran. u.
vororan. Befestigung von Mörs nebst
ihr. Beziehgen. z. heut. Stadtbilde. Mörs:
Steiger 17. 163 S.; 11 Taf. 5 M. 281
Fabricius, W., Die (Grafschaft
Veldenz. Beitr. z. geschichtl. Ldkde. d.
ehemal. Nahegaus (s. 14, 2518). Forts.
(Mitt. d. H. Ver. Pfalz 36, 1—48) [282
Schumacher, K., Zur Topographie
d. ältest. Teils d. Stadt Düsseldorf.
(Diüssd. Jb. 28, 83— 104) 283
Cappel, E. van, Note sur la géo-
graphie uist. de la Flandre. (Mélanges
d' hist. off. à Ch. Moeller 1, 3861—65 ) [284
Böhmer, Jul., Friesenfeldeu Hos-
gau (Thür.-skchs. Zt. ö, 100 — 111) [285
Fabricius, W., Die Wüstung
Rommersheim b. Sulzheim. (Quartalbll.
d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 5, 229—
31.) [286
Lüders, W., Silva quae ı(licitur
Aridadon. Beitr. z. Erklärg. d. ältest.
Hildesheimer Grenzbeschreibg. (Zt.
Harz- Ver. 50. 28—49.) 287
Busse, Hnr., Alte Amts- u. Dorf-
grenzen im Fürstent. Kalenberg.
(Hannov. G. bll. 19, 288-98.) 288
Heckseher, J., Daniel Frese.
„Hamburgum Ao. MDLXXXVII“ und
sonstige Arbeiten. (Mitt. d. Ver. f. hamb.
G. Bd. 11, 395; 403.) 289
Bippen, W. v., Zu Buchenaus Freie
Hansestadt Bremen 3. Ausg. (Brem.
Jahrb. 26, 154 62.) Vgl. 01, 40. 290
Studien u. Vorarbeiten z. Hist. Atlas
Niedersachsens (s. 15, 240). N. 3: G.
Nello, Die territoriale Entwicklg. d.
Hrzgts. Oldenburg 17. XII. 252 S. 4°
u. Atlas 12 Taf. 2". 24 M. (Veröff. d.
Hist. Kommission f. d. Prov. Hannover
usw.)
— —᷑ ᷣ ñ—ä—ñ̃ —— — . ͤ lx? — — . ͤ —̊—-Ulů
Bibliographie Nr. 276—334
Rez.: Li. Zbl. 17, Nr. 33
Lerche. x
[291
Hennig, Boden u. Siedelgn. i
Sachsen, 8. 14, 216. Rez.: N. Arch.
G. 37, 151—58 Tille.
292
Richter, Paul E., Dt.- wendisch.
u. wend.- dt. Ortsverz. d. kgl sächs.
Oberlausitz, Amtshauptmannschaften
Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau.
Bautz.: Weller 17. 24 S. 80 Pf. [293
Täschner, C., Z. G. d. Freiberger
Wüstungen (Mitt. d. Freiberg. Alt - Ver.
49, 1—10 ) |294
Bönhoff, L., Wo suchen wir den
„mons Lubene“ d. Hersfelder Kloster-
landes? (N. Arch. f. sächs. G. 36, 121 —-
26. i 295
Landeskunde, d. Prov. Brandenburg.
Ent. Mitwirkg. hervorr. Fachleute hrag. v
E. Friedel u. R. Mielke, 8. 12, 2164. Rez. v.
v. I u. 2:
m Kgr.
f. sächs.
Bd. 2: Hist. Zt. 109, 476 f. P. Goldschmidt!
v. 3: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23, 92—94
Hel (236
eim. . 2
Landeskunde d Prov. Brandenburg.
hrsg. v. E. Friedel u. R Mielke.
Bd. 4: R. Mielke, P. A. Merba ch.
C. Sachs, R. Galle. Die Kultur.
16. XI. 574 S. 4 M 297
Wehrmann, I., Pommern in
Münsters Cosmographie. (Mtbll. Ges.
Poum. G. 15. Nr. 8.) 298
Gohrbandt, E., Wo lag d. Burg
Dirlow? (Mtbll. Ges. Pomm. G. 15.
Nr. 4 f.) 299
Haas, A., Die Granitz auf Rügen.
(Balt. Stud. N. F. 20, 1—71.) 300
Muttray, Dauzig zu Ende d. 16. Jh.
Erläutergn. zu einem im Westpr. Staats-
archiv befindl. Prospekt d. Stadt. (Mitt.
d. Westpreuß. G.-Ver. 15, 41 bis 60
301
Wolff, Karl, Der Kriegsschauplatz
zwisch. Mosel u. Maas (Land u. Leute
zw. Metz, Verdun, Toul u. Nancy.
(Kriegsgeogr. Zeitbilder N. 6.) Lpz.:
Veit & Co. 45 8. 80 Pf. 302
Bothert, E., Karten u. Skizzen z.
Weltkrieg 14/15. TL 2. (Bd. 8 1.
„Hist. Karten werkes“.) Düsseld.: Bagel
16. 19 Bll. 4 M. [303
Philippson, A., Der franz. - bel-
gische Kriegsschauplatz. E. geogr.
Skizze. Lpz. u. Berl.: Teubner ’lëö.
92 S. 1 M. 80. — J. Partsch, Der öst-
liche Kriegsschauplatz. Ebd. 16. 120 S.
2 M. (Die Kriegsschauplätze. Hrag. v.
A.Hettner. H. 2 u. 3.) [304
Rothert, E., Karten u. Skizzen
zum Weltkrieg. (Bd. 7 d.,, Hist. Karten-
werkes.) Düsseld.: Bagel 15.21 Karten-
bl. 4 M. 305
Geographie | | * 7
Förstemann, E., Altdt. Namen-
buch, Bd. 2: Orts- u. sonst. geogr.
Namen. 3. Aufl. v. H. Jellinghaus.
1. Hälfte, s. 14, 228. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
IR. Nr. 9 Meringer; Gött. gel Anz. 15.
554 —64 Bückmann; Anz. Dt. Altert.
87, 102 —9 v. Grienberger. 20. u. 21.
Lfe. (2. Hälfte, Sp. 1281—1600) 16.
5 M. [306
Förstemann, E., Altdt. Namen-
buch Bd. 2: Orts- u. sonst. geogr.
Namen, 3. A.., hrsg. v. Jellinghaus.
Lfg. 22 (Schl.) 2. Hälfte. Sp. 1601 bis
1942. 16. Subskr.-Pr. 11.50 M (2. Bd.
2. Hälfte. Vollst. L.-Z. u. Regist.
66 M.) [307
Schoof, W., Beitrr. z. volkstüml.
Namenkde. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 24,
272—92. 25, 3880—91. [308
Schoof, W., Dt. Flurnainenstudien.
1: Meliboeus, Katzenellenbogen (Korr.
bl. Gesamt-Ver. 65, 241—51. [309
Schoof, W., Beitrr. z. Flurnamen-
forschg. (Dt. G. bll. 18, 198 —214.) [310
Schoof, W., Über Flur- u. Fluß-
namengebg. (Korr. bl. Gesamt- Ver. 65,
77—94.) 811
Preisendanz, K., Eine alte Er-
klärg. d. Namens „Alemannen“. (Ale-
mannia 44, 169—72.) [312
Schiffmann, K., Wimpassing.
Hist. Jahrb. 36, 799 f.) [313
Buchner, Gg., Etymologisches.
Ergänzgn. zu Schnellers Ortsnamen-
kde. v. Tirol. (Forsch. usw. z. G. Tirols
usw. 12, 181—84.) [314
Unterforcher, A., Rätische Knack-
nüsse. Beitr. z Ortsnamen- u. Völker-
kde. v. Tirol. (Forsch. u. Mitt. z. G.
Tirols usw. 13, 1—30.) [315
Steinberger, L., Zum Namen des
Brennerpasses. (Mitt. Inst. Öst. G 37,
77 f.. 364f.) [316
K.R. v. Ettmayer, Zur Herkunft
d. Namens „Brenner“. (Ebd. 37, 636 f.)
Tarneller, J., Die Hofnamen iu
d. alten Kirchspielen Deutschnofen-
Eggental u. Vels am Schlern. (Arch.
f. öst. G. 106 1—117.) [817
Rez.: Forsch. Mitt. G. Tirols usw. 14, 203 —5
Unterforcher.
Miedel, J., Augsburgs Namen im
Verl. sein. G. (Arch. G. Hochst. Augsb.
5, 85—109.) [318
Menghin, O., Foetibus, Pfatten,
Füßen. (Forsch. usw. z. G. Tirols u.
Vorarlb. 12, 1—9.) 319
Rottenkolber. J., Drei Orte
namens
157—66.)
Kempten. (Alemannia 43,
[32
0 : kde. 2, 129 — 44.)
Schnetz, J., Herkunft d. Namens
Würzburg. Progr. Lohr a. M. 15/16.
81 S. [321
Brandstetter, Jos. Leop., Die
Rigi. Beitr. z. ihr. G. (G.freund. Mitt.
d. Hist. Ver. d. V. Orte 69, 149 — 95.) [322
Brandstetter, Jos., Der Ortsname
Zimikon. (G. freund. 70, 251—56.) [323
Beyerle, K., Der älteste Name
d. Stadt Konstanz. Schrr. d. Ver. f. G.
d. Bodensees 45, 7—10.) — Hanns
Bächtold, Die Flurnamen d. schaff-
haus. Enklave Stein a. Rh. (Ebd. 11—
92.) [324
Mentz, Ferd., Römererinnergn. in
Weg- u. Flurnamen d. Ober-Elsass.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 31, 161—
66.) a
Schoof, W., Die Meinungen tb. d.
Hundsrück. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf.
Volkskde. 12, 188—90.) [326
Berken, R. v. den, Flurnamen im
Gemeindebezirk Dortmund. (Zt.d. Ver.
f. rhein. u. westf. Volkskde. 13, 97—
139.) [327
Dresen, A., Beda Venerabilis u. d.
älteste Name von Kaiserswerth. Nach
e. Vortr. v. P. Eschbach. (Düsseld. Ib.
28, 211—18.) | 828
Imme, Th., Flurnamenstudien auf
d Gebiete d alt. Stifts Essen (s. 15 / 16,
249). Forts. (Zt. Rhein. Westf. Volks-
kde. 14, 89—111; 189—205. [329
Wagner, P., Zum Alter d. Flur-
namen. (Nass. Heimatbll. 18, 118—21.)
— 0. Stückrath, Die Nassauische
Flurnamensammig. (Nass. Heimatbll.
18, 53—56.) [330
Brenner, E., Die „Nattiaci“-In-
schritt von Bordeaux und d. Name
„Nassau“. (Nass. Heimatbll. 18, 56—
69. [331
` Schoof, W., Beitrr. z. hess. Orts-
namenkde. (s. 14, 2538). 4—7. Un-
gedanken, Gedankenspiel, Zimmers-
rode, Siegwinden, Hauptschwenda:
Biebrich, Bebra, Biedenkopf, Bèyers-
hausen, Malsfeld, Malkomes, Hoel-
gans (Hessenland 14, Nr. 22. 15, Nr.5;
7; 9/10; 14f.; 21. [332
Sckütte, 0., Die Flurnamen a. d.
Kreisen Blankenburg, Gandersheim u.
Holzminden u.d. Aemtern Calvörde.
Harzburg u. Thedinghausen. Braun-
schw. Progr. 4°. 24 8. [333
Philipp, O., Unsere Ortsnamen im
Volksmund. (Mitt. Ver. Sächs. ke
334
*8
Hey, Orts- u. Flurnamen d. Gegend
von Liebschwitz - Weida. (Mitt. d. Alt.“
Ver. Plauen 26, 226—32.) 335
Boerner, 6., Der Name Merse-
burg. (Dt. G.bll. 18, 184 f.) [336
Rauter, G., Slavische Ortsnamen
im Brandenburgischen. (Grenzboten
Jg. 75, 16, Nr. 3.) 387
Eichhoff, H., Übersicht üb. d.
Entwicklungsphasen d. Ortsnamens
Potsdam. (Brandenburgia 24, 108—
16.) [838
Gerlach, Die slavisch. Orts- u.
Flurnamen d. Kreises Lauenburg i.
Pom. mit e. Versuch ihr. Deutg. u.
Wertung. (Balt. Stud. N. F. 20, 141—
219.) [339
Goerke, O., Flur- u. Ortsnamen
im Kreise Flatow. (Zt. Westpr. 575
Ver. 57, 67—139.) [340
Schumann, Harry, Unser Masuren
in Forschg. u. Dichtg. Berl.: Schuster
& L. 15. 275 8. 4 M. 341
Graber, E. u. 0. Ruppersberg,
Verzeichn. d. Ortsnamen- Aenderungen
in d. Prov. Posen. 12. Rez.: Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 27, 295-97 Cursch-
mann. 342
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae Lat. (a. 15/ 16.
2195.) Onomasticon. Vol. 3, 1: D-
Didius. 18. 144 Sp. [843
Grimm, I. u. W., Dt. Wörterbuch
(8. a 16. 255). Bd. 4. Abt. 1. Tl. 4,
Lfg. 4: Geziemen — Gezwang. Sp.
7077—7235. Bd, 10. Abt. 3. Lfg. 2:
Stoffabfall — Stoppen. Sp. 161—3820.
(2.00 M.) Bd. 11. Abt. 3. Lfg. 5: Unge-
dieg. — Ungerat(h)en. Sp. 641 — 800.
Bd.13. Lfg 14: Wase — asserkasten.
Sp. 2278 — 2432. Bd. 14. Abt. 1, 2.
Lfg. 2: Wille — Windschaften. Sp.
161—320 (2 M.). [344
Lexer, M., Mittelhochdt. Taschen-
wörterbuch. 13. Aufl. Lpz.: Hirzel 15.
413 S. 5 M. [345
Fischer, Herm., Schwäbisch.
Wörterb. (s. 16, 266). Lfg. 50 —53. Bd. 5,
S. 1-640. à 3 M. 346
Waldstein, E., Zum mittelniederdt.
Wortschatz. (Jhhrb. d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. 42, 43— 49.) [347
Schütte, O., Beitrr z. mittelniederdt.
Wörterbuche (s. 14, 2554). II. (Jahrb.
Ver. Niederdt. Sprachforschg. 43, 66—
86.) 348
—— — ̃ ö !, ̃ ̃ N33 —ꝓä—ð—6 er
Bibliographie Nr. 335—395
Kauffmann, Fr., aus Wortschatz
d. Rechtssprache. (Zt. f. dt. Philol. 47,
153—209.) 1. Pflicht, Folge u. Spiel.
2. Handgemal. 349
Paul, H., Dt. Grammatik. Bu. 1.
Tl. 1: Geschichtl. Einl. TI. 2: Laut-
lehre. Bd. 2: Flexionslehre. Halle:
Niemeyer. 16 f. XIX, 378 S. 16 M. [850
Rez.: Lit. Zbl. 17, er 18, Nr. 1 Körner.
Jellisek, G. d. neuhochdt.
en bis Adelung.
; Bes.: t. f. Philol. 47, 115—
21 u. 265 Moser; a pt. Altert. 37, 11922
A. Hübner.
Sievers, E., Abriß d. angelsächs.
Grammatik. 5. Aufl. (Sammlg. kurz.
Grammatiken germ. Dialekte Nr. 2.
Halle: Niemeyer 15. 66 S.; 2 Taf.
1 M. 50. [352
Franke, Karl. Ea d. a
sprache Luthers, 8. g.: Dt. Lit.
Moser.
1358
Böttcher, K., Das ak d.
hochdt. Sprache in d. Urkk. d niederdt.
Gebietes v. 13.—16. Jh. (Kap. 1, 2
u. 11.) Berl. Diss. 16. 80 S. 354
Behaghel, O., G. d. dt. Sprache.
4. verb. u. verm. Aufl. (Grundriß d.
german. Philol. 3.) Straßb.: Trübner
16. IX, 400 S. 7M. 355
Dove, A., Studien z. Vor-G. d. dt.
Volksnamens. (Sitzungsberr. d. Heidelb.
Ak. 16, 8.) Heidelb.: Winter. 10 =
3 M. 20.
Egger, A., Die Zinstage d. Her-
schaft Matrei — Trautson. Beitr. f. d.
bayer.-öst. Wörterbuch. (Zt. f. öst.
Gymn. 67, 8—18. [857
Frings, Mittelfränk.- niederfränk.
Studien (s. 15, 2203). 2.: Zur G. d.
Nieder fränkischen. (Beitrr. G. Dt.
Sprache 42, 177—248.) — Ders. Karte
dazu. (Ebd. 5 858
Glöckner. K. Mundarten d. Rhöne
8. 14, 249, (Auch dien Diss, 13.)
[359
Idiotikon, Schweiz. (s. 15, 2201).
H. 82 (Bd. 8, 857 984). 17. 2 M. 360
Lenz, Ph., Beitrr. z. Wortschatz
d. badisch. Mundarten. (Zt. f. dt. Mund-
arten 17, 32— 68.) [361
Martin, R., Untersuchgn. z. rhein-
moselfränk. Dialektgrenze. 63 S.: Marb.
Diss. 14. Erscheint vollst. in Nr. 11 d.
Dt. Dialektgeogr. 362
Carnoy, A., Le mallum dans la
toponymie belge. (Mélanges d hist. oft.
à Ch Moeller 1, 286—320.) [363
Freiling, P., Stud. z. Dialekt-
geogr. d. hess. Odenwaldes. 76S. Marb.
iss. 14. Erscheint vollst. in Dialekt-
geogr. Nr. 12. 1864
Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie
Demeter, K., Studien z. Kur-
mainzer Kanzleisprache (c.1400—1550).
Beitr.z.G.d. neuhochdt. Schriftsprache.
Berl Diss.’16 111 8. 365
Kaupert, E., Die Mundart d.
Herrschaft Schmalkalden. 73 S.: Marb.
Diss. 14. 1056
Rez.: Zt. f. dt. Mundartenforschg. 16, 191
Fuckel. :
Dellit, 0., Die Mundart
schmalkalden. 8. 14. 2558. Reg
Mundarten 16, 191 f. Fuckel.
Corell, H., Studien z. Dialekt-
geogr. d. ehemal. Grafsch. Ziegenhain
u.benachbart. Gebietsteile. 63 S.: Marb.
Diss. 14. 9 [868
Wix, H., Stud. z. westfäl. Dialekt-
geogr. im Süden d. Teutoburgerwaldes.
64 S.: Marb. Diss. 13. 369
Flemes, Chr., Plattdt. Wörterb. d.
Kalenberg - Stadt - Hannov. plattdt.
Mundart. (Hann. G.bll. 20, 3821—91.) —
G. Chr. Coers, Geleitwort. (Ebd. 310 bis
20.) | [370
Larsson, Hugo, Lautstand der
Mundart der Gemeinde Altengamme
(ind Vierlanden). Hamburg: Meissner
134 S. (Mitteilungen aus d. Deutschen
Seminar zu Hamburg. 3.) (Jahrbuch d.
Hamb. Wiss. Anstalten Jg. 34, a 1.)
371
Mensing, O., Das Schlesw.-Holst.
Wörterbuch. Bericht üb. d. Jahre 1910
—16. (Zt. Ges. Schlesw.-Holst. G. 47,
463—70.) j 872
Adler, G., Die Volkssprache in d.
verm. Herzogt. Schleswig auf Grund d.
Sprachenzählg. v. 1. Dez. 1905. Zt. d.
Ges. f schlesw.-holst. G. 45, 55—85.) [373
Sievers, Hur., Die Mundart d.
Stapelholmer 71 S.: Marb. Diss. 14 |374
Müller-Fraureuth, K., Wörterb.
d. obersächs. u. erzgebirg. Mundarten.
g. 14. 2561. Rez.: N. Arch. f. sächs. G.
36, 380 — 83 Meiche. [376
Philipp, O., Kleine Beitrr. zum
westerzgebirgisch. Wortschatz. (Zt. f.
dt. Mundarten 15, 279—3802.) [876
Bruns, Karl, Volkswörter d. Prov.
Sachs. (Ostteil) nebst vielen geschichtl.
merkwürdig. Ausdrücken d. sächs. Vor-
zeit. 2.starkverm. Aufl. Halle:\Vaisenh.
'16. 80 S. 1 M. 50. Rez.: N. Arch. Sächs.
G. 38. 432 f. Carl Müller. [377
Ehrhardt, Rolf, Die schwäbische
Kolonie in Westpreußen. Marb. Diss.
14. 995S., Kte, Sep.-Abdr. a: Dt.
Dialektgeogr. H. 6. 378
Mitzka, W.,
deutsch nördlich v. Ermland.
Marb. Diss. 12.
von Klein-
.: Zt. f. dt.
60 S.:
379
Ost preuß. Nieder-
—
i
*9
Semrau, M., Die Mundart d.
Koschneiderei. (Zt. f. dt. Mundarten
15, 143—202; 237—65.) 29 S.: Bresl.
Diss. 15. [380
Kleinpaul, R., Die dt. Personen-
namen, ihre Entstehg. u. Bedeutg.
Neudr. (Sammlg. Göschen 422.) Berl.:
Göschen ’16. 132 8. 90 Pf. [381
Hessel, K., Altdt. Frauennamen.
(Aus: Die höheren Mädchenschulen.
17) Bonn: Marcus & W. 17. 40 8.
1 M. [382
Koch, Der Vorname Oskar. (Mitt.
d. Ver.f.sächs. Volkskde 6, 77— 79.) [883
Heuberger, R., Zur Entstehg. d.
Familiannamen. (Forsch. Mitt. G. Tirols
usw 14, 180—82.) 884
Welse, 0O., Die Eisenberger
Familiennamen. (Mitt. G.- u. Alterts.
forsch. Ver. Eisenb. H. 382,3 — Bd. 6, 2/8.)
169 8. 385
Meisinger, O., Margräfler Familien-
namen. (Ell. a. d. Markgrafschaft 3,
6—18.) . [886
4. Fuldogruphie: Diplomatik ;
Chronologie.
Monumenta palaeografica. Hrsg.
v.Chroust (s. 16, 287). Abt. 1. Ser. 2.
Lfg. 22—24. à 20 M. 387
Lindsay, W. M., Notae Latinae.
An account of abbreviation in Latin
Mss. of the early minuscule period
(ca. 700—850). Cambridge: Univ. Press
15. XXIV, 500 8. 388
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 31/2 Steffens.
Breyne, D. de, Scriptura romana.
(Mélanges d'hist. off. à Ch. Moeller 1, 321—
27.) 1389
Schiaparelli, Tachigrafla sillabioa nelle
carte ital. Parte 2. 8. 14, 261. Rez.: Arch.
stor. it. 14, Vol. 1, 75 — 79 Rostagno. 390
Rues, F., Die Tiron. Schriftzeichen.
Münch. Gymn.-Progr. 15. 50 S. 1891
Mentz, Art,, Beitrr. zu d. Tironisch.
Noten im Mittelalt. (Arch. f. Urkunden-
forschg. 6, 1—18.) [392
Foerster, Hans, Die Abkürzungen
in d. Kölner Handschriften d. Karo-
lingerzeit. Bonn. Diss. '16. 118 S. [393
Rez.: Hist. Jahrb. 38. 196f. P. Lehmann; Dt.
Lit.-Ztg. 17, Nr. 31/32 Steffens.
Thommen. Schriftproben a. Basler Hand-
schr. d. 14.— 16. Jh. 2. Aufl., 8. 08, 1943. Rez.:
Dt. Lit -Ztg. 08, Nr. 41 Brandi. [394
Brugmans, H. u. O. Oppermann, Atlas
d. Nederl. Palaeogr., s. 11, 2305. Rez.: Moy.
Age 24. 2ııf. Prou; Hist. Zt. 111, 358 f.
H. Kaiser. [895
*10 - Bibliographie Nr. 396—463
Fiebiger, Otto, u. Schmidt, Heuberger, k.; Urkunden- D- Kanslei-
Ludwig, Inschrifvensammlung zur wesen à Grafon T, 2. 1 Herzog? v- Kära
T aer Üstgermanen un . | FerdinandeumS3. E. 58, 3517—20 Stowasser.[41]
ö mm. i ; i :
K. Ak. d. Wiss. in Wien. Phil.-hist % a EATE Y De ed
Denkschr. Bd 60. Abh. 3.) 396 | Inst. f. öst. G. 37 27—3 l
Urkunden u. Siegel in Nach- nat ROS 8.) [412
bildungen, hrsg. v.Seeliger,s. 16, 294. 4 Stowasser, E., Salzburg. Urkun-
Erwiderg v. Bruckmann auf d. Rez. endatierg. „nach d. Lyoner Zehnten.
v. Schmitz Kallenberg u. Entgegng. x. (Mitt. Inst. I G. 37, 487—89.) [413
K Hi Martin, „ Urkund d. Tri
Schm. K. Hist Jahrb. 37,789.55. 1397 Erzbischufe nenne Hon. Feeds aug iL.
Erben, W., Schmitz Kahigi priv u. | 1190—124?, 8. 118, 2399. Rex. Hist. J
O. Redlich. Urkun enlehre. III. TI.: Privat- 48 f. Lerche.
urkk. d. Mittelalters, 8. 13, 2389. Rez. | Tenhaeff. Diplom. studien over Utrecht-
— ei — —
II.
.
Engl. hist. rev. 29, 118—21 Davis , {$98 | sche vorkonden 10. tot 12. eeuW, S- 14,
l Bresslau. H., Internat. Beziehgn. 25%. (Utrecht. Diss. 18.) Rez. : Mo . Age ?7,
im Urkundenwesen d. Mittelalters. | X Arel Prou: Hist. Zt. % EniPP ifs
i 3. N. Arch. 40, 411-719 Levison.
(Arch. f. Urkundentorschg. 6, 19 1 Gerber, Ldw.,; Die Notariats-
urkunde in Frankf. a. M. im 14. u.
Bedlich, Os. Die Privaturkk. d Mittel- .
alters, 8. 714, 265. Rez. Hist. Jahrb. 35. 131 15. Jh. Marb. Diss. 16. 135 8. 416
bis 87 L be; Zt. d. Ferdin 8. F.,
57, 373L.76 Voltelini. erdinandeums (400 | Wagner; Kurt, Das brandenb.
Baumgarten, P. M., Miscellanca | Kanzlei- u. Urkundenwesen zur Zeit
diplom. G. 14, 273). II: Aus -d. Kauzleı d. Kurfürsten Albrecht Achilles 1470
Innocenz’ 1. (Rom. Quartalschr. 28, | —86. Einl. u. Exkurs 1 u 2. Berl.
87129; 169— "198. Sep. Rom: Bret- Diss. II. 67 8. ; 1417
schneider. 2 M.) — Ders., Die trans- | Erscheint vollst.im Arch. f. Urkundenforsch.
|
sumieren.te Tätigkeit d. apostol. Kanz- |. Arendt, M., Die brandb. Kanzlei,
lei. (Ebd +*215—*19.) 401 ihr Urkunden- U. Registerwesen unt.
i Schmitz; Karl, Ursprang u. ie Devo d. Regierg. d. Kurf. Johann, 1486—99.
on eln, 8. 14, 2576. j f kath. iss.
tonsorme , Sn, Ros Köstler: Zt. f Kap. 2. Berl. Diss. 18. 525, ar
Kirch.-G. 36, 220 Schmeidler; Theol. Lit.- 7 u
Ztg. 16. Nr. B Bonwetsch. (402
Boye, Fr., Über d. Poenformeln
ind. Urkk.d. früher. Mittelalters. (Arch.
f. Urkundenforschg.6. 17—145)
Herlitz, G., Hebraismen in lat. u.
dt. Judenurkk. d. Mittelalters. (Beittr.
z. G. d. dt. Juden 39—52.) 4
Discry, F., Les minutes des notaires.
Etude diplomatique. (Mélanges d’hist. off.
Ch. Moeller 1. 548 —62.) [405
Stengel, F. E.. Diplomatik d. àt. immuni-
tätsurkk., 8, 13 2390. Rex. Viertelischr. f.
Soz.- u. Wirtsch. G. 11, 617 — 20 Hans
Hirsch. , (406
Peitz, W.M., Das Register Gregors I.
Beitrr. 2. Kenntn d. päpstl. Kanzlei- u.
Registerwesens bis auf Gregor VII.
(Erg. Heft zu d. Stimmen d. Zeit. 2. R.,
Forschgn. 2. H. Freib.: Herder
XVI, 222 S. 11 M. [407
Luntz, J., Urkk. u. Kanzlei der
Grafen v. Habsburg N. Herzoye V.
Oester. 1273 —1298 (Mitt, Inst. Ost.
G. 37, 411—78.) 408
Luntz, J., Allgem. Entwicklg. d.
Wiener Privaturkunde bis 1360. (Ab-
hdlgn. z. G. u. Guellenkde. d. St. Wien.
Bd. 1.) — Ders , Beitrr. 2. G. d. Wiener
Ratsurk. (Ebd) 1409
Mell. k., Beitrt. Z- G. d. steirisch. Privat-
ark., s. '14, 275, Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 2, 86f. I1wof. [410
Rühl, Frz., Zum Cisiojanus. (Altpr.
Monatsschr. 42, 68—759) [419
Molkenteller, P., Die Datierung
in der G.schreibg. d. Karolingerzeit.
Greifsw. Diss. 16. XI. 195 8. ;
Barnet, E. L., Notes sur lintro-
duction de l'année du 1. janvier à
Genève 15.—16.sieele. (Anz. f.schweiz.
G. N.F.12, 195—209.) 421
Miesgen, Trier. Festkalender. 8. 1516.
2217. Rez. Theol. Rev. 17, Nr. 56 Stapper. (ar?
ziliiken, Der Kölser Fostknlonder, "-
„12. 90. Ben.: Histor. Vierteljahrsehr. 17.
442 f. Keussen. (423
Bayer, Jos., Der republikan.
Kalender d. Franzosen. In 7..
4;
kölu. G. 1, 91—128.)
5. Sphragistik und Heraldik.
Berchem, E., Frh. v., Siegel.
(Biblioth. f. Kunst- u. Antiquitäten-
sammiler 11.) Berl.: Carl Schmidt
& Co. 18. 189 S. 8 M. (425
Berchem. K. Frhr. Y», Zur Siegelkunde.
(Korr. bl. OCesamt-Ver. 17, Nr. 11.12 = ©
289—95. 120
Gull, F., E Siegel Hrzg.WeltsVl.
v. J. 1152. (Schweiz. Arch f. Herald.
16, Ir. 2.) 427
Paläographie; Diplomatik; Chronologie. — Sphragistik und Heraldik
Coulon, A. > Invent. des scesux de la
ogani 8. 14, 283. Reg.: Moy. Age 42
142
Siegelablddgn. z. Urkdbuch. d. Stadt
u. Landsch. Zürich. Bearb. v. P.
Schweizer u. Frdr. He g i. Lfg. IX.
17. S. 149—80. 10 Taf. 3 M. [429
Fluri, A., Die Siegel d. Stadt Bern
1470—1798. (Anz. Schweiz. Altkde.
N. F. 17, 120—35; Taf. 9 u. 10.) [430
Benziger, C., Die Wappen d. Be-
zirkes Einsiedelen u. seiner Bürger-
geschlechter. Mit 6 Taf. (Schweiz.
Arch. Herald 15, Nr. 3. [431
Truttmann, A., Siegel u. Wappen
d. Landschaft u. d. Landleute v. Küß-
nach. (Schweiz. Arch. f. Herald. 18,
1f.) - [482
Rotscheidt, W., Das Kirchensiegel
d. Gemeinde Homber rga Rhein (Monats-
hfte. f. rhein. Kirch.-G.9, 222—24.) [433
Macco, Das Schöffensiegel v.Klein-
Gladbach. (Dt. Herold 16, Nr. 10-) [434
Würth, V., Wappen blühen.ler hess.
Bürgergeschlechter. (Hess. Chronik.
Jg. 4 u. 5.) 435
Wollesen, E., Ub. einige Werbener
ee (Beitrr. G. Altmark 4, 94 bis
8.) [436
Grotefend, O., Die Embleme der
Siegel, Wappen u. Helmzieren d.
pomm. Adels. Unt. Zugrundelegung
d. Werke Bagmühls u. v. Mülverstedts.
(Balt. Stud. N. F. 19, 59—256) 437
Bour
256
Hildebrandt, A. M. K pen-
Fibel. 9. unt. Mitw. v. St. K ule
v.Stradonitz durchges. u. al
Frankf. a. M Keller 16. 81 S.
ı M. 80. 438
Siebmachers Wappenbuchis.'15/’16.
a Lfg. 576—5683. 489
Inh.: Lfg. 581 = Bd 1, 1. 4. H. 16. (D. dt.
Souveräne u. Lande.) S. 1—12. 16 Taf.
— Lig. 576, 577, 579, 380 = Bd IV, 4
H. 34 — 37. (Niederdt. Adel.) S. 497—604.
Taf. a — Lfg. Bd. V. 10, 11.
H. 1, 5. (Bürgerl. Geschl.) 8. 1— 14, 73—96.
18 Taf. 81—98.
Staehelin, W.R.,5wiedergefundene
Wappenbüchera.d. Faeschischen Kunst-
kabinett zu Basel. (Zt. G. Oberrh. N. F.
32, 120— 30.) [440
Bretschneider, P., Grundzüge d.
eschichtl. Entwicklig. bischöfl. Heral-
ik. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 45,
60 — 89.) (441
Ströhl, H. G., Die Wappen d.
Beuroner Bene-iktiner Kongregation
im Dt. Reiche. (Dt. Herold 17, Nr. 2
442
11
Krall, R. v., Die österr. Kaiser-
krone u. Hauskrone. Innsbruck: Tyrolia.
64 = 2 M 50. [
Slepi, K.. Das Egerer Stadtwappen.
(Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54. 8786—83.) [44
Signer, J., Die Wappen d. Ge-
meinden d. Kantons TUEA a. Rh.
(Schweiz. Arch. f. Herald. 16. Nr. 2.) [445
Benziger, C., E. Wappenbuch d.
Stadt Zürich. (Schweiz. Arch. f.
Heraldik 15. H. 4.) [446
Durrer, R., Die Gemeindewappen
Unterwaldens. (Schweiz. Arch. ae
dik 17, Nr. 1f.) [44
Oidtmann, E. v., Ein herald,
Kunstwerk. (Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrh. 96, 1 448
Oldtmann, E. v., 0 Bene . zu
„Aschener Wa 3 v. H. F. .
21. d. Aach. G.-Ver. 36, 186 —88.) [449
Macco, H. F.. Erwiderg. auf E. v. Oidt-
mans Bemerkgn. zu d. „Aachener Wappen-
buch“. (Zt. Aach. G.-Ver. 38, 274—719) l
Würth, Das Grhzgl. Hessische
Wappen in Bein. geschichtl. Entwickelg.
Darmst.: Hist. Ver. f. d. Grhzpt. Hess.
3 M. 451
Würth, V., Neuere hess. Städte-
wappen. Dt. Herold 17, Nr. 1.) [452
Reimers, Das e bei Y Friesen
8.'15/’16, 324. Reg 7, Nr. 21.
F. Hauptmann; Lt. Zbl. 17, Nr. . [45 3
Simson, P., Verse auf die Wappen
d. hansischen Kontore. (Hans. G en
17, 262 f.) [45
Heuß, J. F., G. d. preuß. F e
Berl.: Mittler 16. 4°. x 75 S., 17
8 M. 55
Reinstorf, E., Die Wappen d.
größer. preuß. Landgemeinden. (Dt.
Herold 16. Nr. 12.) 456
Bretschneider, Das Breslauer Bistums-
e (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 50, Ta
`) Kekule v.Stradonitz, Üb d. Wahl-
wappen Luthers. (Dt. Herold '17,
Nr. 11f.) [458
en Bernh., Wappen d. Geschleehtes
v. Winterfeld auf e. Altarbilde im Museum
zu Danzig. (Dt. Herold 17, Nr. 4.) [459
Grube, M. W., Der Wiedehopf als
Wappentier. Ds Herold.’16, Nr. ö.) 460
7. Numismatik.
Loehr, A. O. v., Münze u. Medaille als
Kulturdenkmal. Zu Domanigs u. Friedens-
burgs num. - kulturgeschichtl Arbeiten u.
Studien. Num. Zt. N. F. 7, 107—114.) (461
Menadier, D.. Münzen u. Mtinzwesen d.
dt. Reichsäbtissinnen im Mittelalt., s 15,
2226. Rez.: Hist. Zt.118,'161f. Hofmeister. (462
Habich, G., Die dt. Medailleure
d. 16. m E z.: K.F. Koehler 16, XX.
290 S.; af. 24 M. 46.
Rez.: an Kunstw. 40, 285 f. P.J. Meier.
12
Loehr, A. O. v., Zum Korpus d.
dt. Schaumünzen d. Dt. Ver. f. Kunst-
wiss. (Num. Zt. N. F. 10, 33—45.) [464
Schwalbach, B., Die neuer. dt.
Taler, Doppeltaler u. Doppelgulden
vor Einführg. d. Reichswährg. 8. verb.
u. verm, Aufl. Lpz.: K. F. Koehler
(Münch.: Helbing) 15. 4°. 48 S.; 4 Taf.
4M. [465
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 22 Friedens-
"kan, J. V., Schau- oder Denk-
münzen-Serien zumeist v. Künstlern
im heutigen Bavern. (Mitt. d. Bayer.
Num. Ges. 32/33, 44—55.) 1466
Luschin v. Ebengreuth, Der
Münzfund v. Pernegg a.d. Mur.‘ Num.
Zt. N. F. 9, 77—116.) 467
Hagen, J., Münzfund a. Merzenich,
Kr. Euskirchen. (Bonn. Jahrbb. 123,
226—82.) — Ders., Goldguldenfund von
Alfter. (Ebd. 37—45.) — P. Kalen-
berg, Ramersdorfer Münzfund. (Ebd.
46—55.) 468
Balszus, H., Der Münzfund von
Kuraczmühle. (Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Posen, 16, 43f.) 469
Pachinger, A. M., St. Bernard auf
Medaillen.
32/38, 11—24, 126; 2 Taf.) [470
Schöttle, G., Münzverbrecher-
album. (Num. Zt. J. F. 9, 117— — 48.) (471
Moeser, K., E. merkwürd angehl.
Meraner Münze. (Forsch. usw. z. G.
Tirols usw. 12, 121f.) [472
Scholler, E., Der Reichsst. Nürn-
berg Geld- u. Münzwesen in älter. u.
neuer. Zeit. Beitr. z. reichsstädt.
Wirtsch.-G. Hrsg. v. C. F. Gerbert.
Nürnb.: Koch 16. 280 S. 7 M. 50. 473
Schöttle, G., Das Münz wesen der
Graten v. Montfort- Tettnang. (Be-
schreibg. d. Oberamts Tettnang. 2. A.
15, 418-29. 1474
Rez. Num. Zt. N. F. 8, 185 f. Luschin
v. Ebengrenth.
Bisseger, A., Die Silberversorgung
d. Basler Münzstätte bis z. Ausgang
d. 18..Jh. Basel: Reinhardt. 225 8. [475
Rez.: Zt. G. Obeırh. N. F. 32, 487
Schöttle: Jahrb. Gesetzgebg. 41, 1583—85 v.
Schrotter.
Schöttle, G., Das Münzwesen v.
Schaffhausen. (Schweiz. Num. Rund-
schan 20. 1—15.) |476
Wavre, W. u. E. Demole, La
restauration de latelier monétaire de
Neuchâtel par Marie de Bourbon en
(Mitt. d. Bayer. Num. Ges.
hamb. G. Bd. 12. 125 — 28.)
Bibliographie Nr. 464 — 520
1588. Fragment de l'hist. monet. de
Meuchätel. (Rev. suisse de num. 18,
5—44.) [477
Buchenau, H., Untersuchgn. z. d.
spätmittelalterl. Münzreihen v. Pfalz,
Mainz, Elsaß, Hessen u. a. Gebieten.
(BI. f. Münzfreunde 16, Nr. 1—7.) [478
Cahn, Jul., Geld- u. Münz-G. d.
im Grhzgt. Baden verein. Gebiete,
T. 1. Heidelberg: Winter’11. [479
Res.: Hist. Zt. 118, 114—2131 Luschin
v. Ebengreuth
Noss, A., Die rheinisch. Prägungen
d. Possidierenden Fürsten. Mitt. d.
Bayer. Num. Ges. 34, 1—122;5 Taf.) [480
Schrötter, Frdr. Frhr. v., G. d.
neuer. Münz- u. Geldwesens im Kur-
fürstent. Trier 1550—1794. Berl.: Parey
214 8. 15 M. [48]
Rez : Jbb. Nat. Ök. 109, 154 f. Schwin-
kowski; Dt. Lit.-Ztg. 18. Nr. 8/9 u. Lit. Zbl.
18, Nr. 8 Friedensburg.
Noss, A., Die Münzen v. Trier
TI. 1, Abschn. 2: 1307—1566. (Publ.
d. Ges. f. Rhein. G.-Kde. 30.) XXXII,
364 S; 12 Taf. 30 M. 482
Rer. : Lit. Zbl. ‘17. Nr. 34 Friedensburg ;
Gött. Gel. Anz. 18, 73ff. Eda. Schröder.
Joseph. P.. Die Münzen u. Medaillen
d. fürs tl. u. gräfl. Hauses Solms, 8. 13. 128.
Rez.: Zt. f. Num. 30, 309-11 Menadler. [483
Hagen, Jos., Provinzialmuseum in
Bonn. Die mittelalterl. u. neuer.
Münzen. Bonn: Cohen 16. 20 S.;
6 Taf. 50 Pf. [484
Nosa, Die Münzen d. Erzbischöfe
v. Cöln 1306 —1547 y 15/16, 335.) [485
Rez.: Gött. Gel. Ans. 18, 78ff. W.
Schröder.
Menadier, J., Aachener Münzen. 8. '14,
303 u. 2616. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 37,
387--97 Schué. i [486
Weinmeister, P., Kirchen anf
hess.Münzen.(Hessenland’15,Nr.6.)[487
Fiala, E., Münzen u. Medaillen d.
welf. Lande s. '15.'16. 2233. 1.) Tl.:
Präggn.ıd. Zeit d. Ludolfinger (Ottonen).
Brunonen. Billinger, Supplingenburger
etc. (Sammien. d. Hrzgs. v. Cumber-
land.) 16. 4°. 143 S. 12 M. [488
Jeep. W.. Die ans Anlaß d. Biersteuer
geprägte Braunschw. Scheidemünze. (Braun-
schw. Magaz. 15, 130—32.) [489
Bahrfeldt, M. v., Ueb. d. älter.
Hamburger Portugalöser. (Zt. d. Ver.
f. hamb. G. 19, 1—36.) |490
Schröder, Edw., Sterling. (Hans.
G. bll. 17, 1—22.) [491
Voigt, J. F., D. Münzmeisters
Matthias Mohrs Prägung v. Gold- u
Silbermünzen 1608 ff (Mitt. d. Ver. f.
1492
Numismatik. — Genealogie, Familiengeschichte und Biographie
Schwinkowski, H., Das Geld- u
Münzwesen Sachsens. Beitrr. zu sein.
G. (N. Arch. Sächs. G. 38, 140—81,
355 —95.) [493
Friedensburg, F., Die Münzen
u. d. Münzwesen d. Kurfürstin 1
retha, Gemahlin Friedrichs II.
Sachs. (Zt. f. Nam, 32, 79—93.) 1494
Bahrfeldt, E., Arkisch. Groschen
fund a. d. 15. u. 16. Th. (Brandenburgia 2
97—110.) Fund zu Beenz b. Lychen. í
Menadier, J., Eine Schaumünze
des Kurf. Joachim II. v. Brandenb.
(Jahrb. d. Kgl Preuß. Kunstsammlgn.
37, 209—12; 12 Taf.) [496
Schrötter, Fr., Frh, v., Die Münzen
Friedr. Wilhelms d. Gr. Kurf. u. Friedrichs lll.
v. Bra . '15 PES 341. Res.: Fomm.
EA unter Mitw. ee
6: Münzen u, Med. d. Stadt Thorn
u. d. St. Elbing. Lpz.: K. F. Koehler
16. N 121 S.; 10 Taf. 16 M. [498
A. Das Münzrecht u. d.
Münzen der Grafen zu Hardegg, Glatz
u. im Machland. (Num. Zt. N. F. 10,
1—7.) [499
Rrehak, E., Westschles. Münz-
stätten im Mittelalt. u. in neuer. Zeit.
(Zt. Dt. Ver. G. Mähr. u. Schl. 21, 150
— 67.) [500
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie,
ne Goth. geneal. (s. 16,
349). Jg. 154: 12 M. 501
Bahuson, 3 u. Re ententafe
olit. G., 8. 12, 2266. Res itt. d. Inst. t
st. G. 36, 7386—44 Forst- “Battaglia. [502
Berbig, M., Die Familienbeziehgn.
d. kriegführ. Fürstenhäuser unt. besond.
Berücks. d. Hauses Sachsen-Coburg u.
Gotha. Gotha: Perthes4”, 31 S. 1.60 M.
503
Krauß, R., Die männlich. Vornamen
im Hause Württb. (Württb. Viertel-
jhfte. 25, 3865—82.) [504
Scriba, O., Das hess.- brabant.
Fürstenhaus in sein. Haupt- u. Neben-
linien. (Stammtaf. m. 2 Wappen.)
Darmst.: Falken- Verl. 16. 2°. 3 M. [505
Hammann, W. H., Ahnentaf. Sr.
Durchlaucht d. Prinzen Wilh. Karl v.
Isenburg s. 4 2628.
Rez.: Lit. Zbl. 16, Nr. 51/52 Forst-
Battsglia. 506
8 H. J., Die Regenten d.
Fürstent. Schwarz b. Rudolstadt.
Rudolst.: Bock 15. 96 S. 2 M. [5607
13
Studtmaun, J., Beitr. z. Geneal. d.
Grafen v. Regenstein- Blanken-
burg. (Zt. Harz- Ver. 50, 124—36.) [508
Dalwigk, Frh. v., Die ältere
Genealogie d. gräfl. nn,
berg - Waldeck. (Zt. f. vaterl. G.
Westf. 73, II, 142—214.) [509
Kohnen, Die Grafen v. Olden-
burg-Bruchhausen.(Oldenb E
'16/'17, 3808—45.) [51
Hedemann-Heespen, P. v., En
Stammbaum d. Herzöge v.Schlesw.-
Holst.-Sonderburg u. -Gottorff.
(Zt. Ges. Schlesw. - Holst. G. 47.
217f.) 1511
Wutke, K., Über d. Nachkommen-
schaft Hrzg.HeinrichsVI.v.Sagan
u. Kross en. (Zt. Ver. G. Schles. 51, 266
bis 71.) [512
Taschenbuch, Goth. geneal. (s 16,
855): Gräfl. Häuser. 90.
Freiherrl. Häuser 67. — Uradel. Häuser.
18. — Briefadel. Häuser 11. (à 12 M) [513
Geschlecbterbuch, Dt. (s. 16, 356).
Bd. 29. 16. XX., 594 8; 44 Taf. 10 M.
en Pr. 8 M.) [514
shagen, J., ar aminen. G., Industrie-@.,
are G. (Ut. G. bll. 18, 18798.) (515
Kuefstein, K., Graf, Studien z. Fam.-G.
18, 175). TI. 3: 17. In. 15. X, 488 S. 10 M.
Hist. Zt. 118, 125—27 Loserth. [516
" Dommnich, Verzeichn. d. i. d.
Dommnichschen Urkundensammig.
vorkommenden Familiennamen. (Dt.
Herold 17, Nr. 4.) [517
Schüßler, W., Beitrr. z. Geneal.
norddt. Herrengeschlechter i im 14. Jh.
(Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16, 261 —
86.) [518
Urkundenbuch d. Familien v.
Volmerstein u. v. d. Recke bis 1437.
Hrsg. v. R. Krumbholtz. Münster:
Regensberg. XLVII, 734 S. 2 Taf.
20 519
Rez. : Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 20 Philippi;
Lit. Zbl. 11, Nr. 51/52 Schnettler.
Pirchegger, H., Beitr. z. Genealogie
d. ste irisch. Uradels. 1. Die Schenken
v. Grimmenstein - Rabenstein. (Zt. d.
Hist. Ver. f. Steierm. 14, 25—48.) Ders.,
Beitr. z. Geneal. d. ste i risch. Uradels.
2. Die Hochfreien von Gutenberg -
Feistritz u. Otto v. Plankenberg.
(Zt. Hist. Ver. Steierm. 15, 40—69.) [520
Uhlirz, I., Schloß Plankenwarth
u. seine Besitzer. Beitr. z. G. steir.
Adelsgeschlechter, vornehml. d. Fam.
Plankenwarth, Prankh, Düm-
14
mersdorf,Ungnadu.stürgh. Graz:
In. Vereinsdr. 16. XII, 184S.; 17 Taf.
u. 2 Ktn. 6 M. 50.
Rez.: Hist. Zt. 118, 184 f. Loserth.
Andrian, v., Auszüge a. d. Tran-
matrikel d. Dompfarramts St. Stephan
in Passau (s. 15, 2249). Druckfehler-
Verzeichn. (Vierteljschr. Wappenkde.
usw. 45. 157—6l.) [522
Schröder, Alfr., Vöhlins „Hoch-
adeliges Schwaben“. (Arch f. d. G.
d. Hochstifts Augsb. 4, 473— 76.) [528
Alberti, 0. Ves W ürttb. Adels- u
Wappenbuch. H. 16. 16. 122 S. 3 M. [524
Handbuch, Genealog., z. schweiz.
G. Hsg. v. d Schweiz. Herald.(iesellsch.
Bd. 3: Niederer Adel u. Patriziat.
Zürich: Schultheß & Co. '08— 16. XI,
418 S., 21 Taf. u. 35 Stammtaf. 20 M.
Rez.: Gött. gel. Anz. 16, 742—44 Meyer
v. Knonau. f 525
Manuel, genéalog. p. s. à l'hist. de
la Suisse, publ. par la Soc. suisse
d’herald. T.3: Ministèeriaux et patriciat.
Zurich 1908—'16. 418 S.: 21 Taf. 526
‘ Bürgerverzeichn v.
[521
Bibliographie Nr. 521—599
Lorme, de, E. Northeimer
J. 1634. (Vjschr. f.
Wappenkde. 44, 203—9.) 1537
Fischer, Adf., Auszügea.d Braun-
schweig. Anzeigen 1817—19 (Viertel-
Staehelin, W. R., Adels- u. Wappen-
briefe, anläßlich e. Ausstellg. derselben
ind. Univ.-Biblioth. Basel zsgest. Basel:
Helbing & L. 16. 128 8. 3 M. 527
Knüsli, H., Bergische Familien
au d. Mosel im 17. Jh. (Monatsschr. d.
Berg. G.-Ver. 15, 54-57; 65—68.) [528
Müller, J ak. Wilh., Aus d. Papier-
mühle in d. Dombach. Beitr. z. G. berg.
Familien. (Mtschr. Berg. G. V. 17,
1—12.) 629
Wittert van Hoogland, De Nederl.
adel. Deel 1. 's Gravenh.: van Stockum.
13. 76, 810 S. 8 M. [530
Knott, H., Hessische Familien-
kunde. (Hess. Chronik 4, 22?5—44.) [531
Knetsch, K., Die Herren von Jossa u.
andere Geschlechter d. Namens in Hessen
u. Nassau. (Zt. Ver. Hess. G. 50, 1—52.) [532
Forst, O., Die Ahnenproben d. Mainzer
Domherren. 8.'13. 2454. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 34. Kan. Abt. 3, 580. Beyerle: Hist.
Jahrb. 35, „ Ant. Müller; Hist. Zt.
117, 156. E. Vogt. [533
Majer-Leonhard, Stammbäume u.
Ahnentafeln gefallener Altfrank-
furter. 1. u. 2. Folge. (Veröff. 3 u. 4
d. Zentralstelle f. Familienforschg.)
Fraukf. a. M.: Zentralstelle . . I5f.
9 NM. 50. 4534
Arnswaldt, W. K. v., Der Adel
in d. ältest. Kirchenbuche zu Bücke-
burg, 1618-50. (Dt. Herold 17,
Nr. 7 u 9.) 585
Viegener, Frz., Die Rüthener
Burgmannsgeschlechter. (Zt. f. vaterl.
G. usw. Westf. 72, II, 208 — 10.) (536
jschr. f. Wappenkde. usw. 44. 88 — 112.)
538
Sleveklag. 6. H.. Aus d. G. d. ee
Gabe u. Schwartz. (Zt. Ver. Hamb. G. 21,
168 — 202.) (539
Hedemann-Heespen, v., Namens-
verz. zu Nekrologen in d. Schl.-Holst.
Provinzialberr. (Zt. Ges. Schl.-Holst. G.
47, 475—77.) [540
Bode. (Geo, Der Uradel in Ostfalen, 8
12 Nr 434. Rez.: Braunschw. Magaz. 12 281.
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2. 3866-68. 8 nor;
Hist. Zt. 114, 167f. Rehme. 1541
Bertheau, Fr., Die Wanderungen d.
niedersächs. Adels nach Mecklenb.
u. Vorpommern. (Zt. H.-V. Nieder-
sachs. 15, 1—37: 3851—95.) [542
Rágóczy, Familien - Namen in
Prenzlau im Anfang d. 19. Jh. (Dt.
Herold 17, Nr. 6.) 543
Nachrichten, Geneal.. über adelige
Personen aus d. groß. Friedhofe zu
Stolp i. Pommern. (Vierteljschr. f.
Wappenkde. usw. 43, 35—41.) 544
Motherby, H., 1 d. Per-
sonennamen in: Topogr. Ubers. d. Ver-
waltgs.-Bezirks d. K. Preuſs. Reg ierg.
zu Königsb. i. Pr. 1820. (Vjschr. f.
Wappenkde. 44, 220 — 25) [645
Blätter, Familiengeschichtl., d. ostpr.
Fam. Thiel u. d. enden Rose
u. Hennings. Hsg.: Thiel. Schriftleiter:
Rich. Rose. Jg. 1: 12/15 4 Hfte. Eft. 1.
Lpz.: Klemm 17. (16 8.; 2 Taf) Jg. 12 M. 1540
Ende, S., Frhr. v., Auszüge a. d.
Kirchenbüchern zu Tegkwitz b.
Kcstitz S.-A. 1560 — 1808 (angelegt v.
Ü——r. — T...... —
Pfarrer Johs. Sander), die darin vor-
komm. Namen adelig. Geschlechter betr.
(Vierteljschr. Wappenkde. 45, 212 —
29.) 3 [547
Zur G. d. freiherrl. Fam.
Hennings, J.
p Vierteljnoar. apreni ie:
v. Albedyll.
usw. 45, 1333—46
Arnswaldt, V. C. v., Die Herren v. Arns-
waldt u ihre Sippe. H. 1 u. 6, 8. 16, 868.
Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 28, 165—67
Devrient. (549
Trippenbach, A., Asseburger Fam.-G.
8. 15 16. 2639. Rez.: Thür. Sächs. Zt. 7. 69—71
Gg. Schmidt; Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16,
3018. Geo. Arndt. 550
Schmitz, l,dw., Die d. Rheinland ent-
rich-
tiger 5 (Zt. d. Aach. Ver. 19
218 — 27.
Plotho, W. Frhr. v., Die Ab-
stammg. d. schwed. Grafen v. Brahe u.
d. Rügenschen Geschlechte v. Platen.
(Dt. Herold 17, Nr. 12.) 552
stammende Künstlerfamilie Be u
Genealogie, Familiengeschichte und Biographie
Neupert, A., Zur Fam.-G. e. Plauisch.
Patriziergeschlechts: Braun (Praun).
(Mitt. Ver. Vogtl. G. Plauen 27, 177—
82.) [553
Thiem, W. P., Geneal. Angaben
üb. d. Geschlecht der Grafen v. dem
Broel-Plater.auch Broel gen. Plater.
Vierteljschr. f. Wappenkde. 44, 160—
64.) [554
Araswaldt, W. K. v., Die Büschen in d.
Grafsch. Schaumburg. (Vjschr. f. Wappenkde.
44, 226— 32. 1555
Kentenich, Zur G. d. Fam. Carové. (Trier.
Chron. 11, 157 59.) i 1556
Dauckelmann , v., Ursprg. d. Fam.
Danekelmann, s. '15, 2260. Rez.: Dt.
Herold 17. Nr. 8 v. Klocke. [557
Dyhrn, A., Gräfin, E. Beitr. z. Dyhrn-
sohen Fam.-G. (Schles. G.bli. 17, 38—
43.) [558
Butler, Pl., Die Freiherren v. Enne auf
Grimmenstein. Hrsg. v. Hist. Ver. d. Kant.
St. Gallen. St. Gall.: Jahr 14. 40. 51 S. 2 U.
und: Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensees 44,
58—91. [559
Hollack, E., Nacbrr. üb. d. Grafen zu
Eulenburg. N.2—4. Als Hs. gedr. 15 f. [560
Strasser, Die Beziehgn. d. Familie
v. der Fels zur Stadt Trier von es. 1300
bis 1450. (Trier. Chron. N. F. 11, 83—64.) [561
10 Fiesch, H., Die Fam. Fles ch. 1 —
Heinze, Jul., Gehören die d. gleiche
Wappen führenden Geschlechter v. Fryda
(Freitag) u. v. Höningen zusammen
(Dt. Herold '17, Nr. 7.) 569
Keiper. J., Die Freiherren v. Fürsten -
wärther, Burgsassen zu Odenbach. (Mitt.
H. Ver. Pfalz 36, 49- 88; 3 Stammbäume.) [564
Ahnen Grillparzers. F abe z.
A. Saners 60. Geburtstage hrsg. v. Lit. Ver.
Wien. Wien: Ver. 15. 4°. 568.; 6 Taf. (565
Knüsli, H., Beitr. z. Gene al. d. Fam.
Gülcher. (Monatsschr. d. Berg. G.-
Ver. 15, 132—36.) [566
Bätler, Pl., Die Freiherren v. Güttingen.
i Beitrr. 56, 1—30.) ber
iger, J. A., Historisches üb. d. Ge-
sehlecht Häfliger. Der Zweig Bero-
münster. (G. freund. d. 5 Orte 71, 139—
231.) 568
Rammelt, P., Niedersächs. Predi í
Hagemann. (Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 21,
222—31.) (569
Araswaldt, W, K. v., Die von Haus in
Niedersachsen. (Vjschr. Wappenkde. 44,
210—19.) (570
P., H. v., Üb. d. Ursprung d. Fam.
v. Hindenburg. (Mtbll. Ges. Pomm. G.
’15, Nr. B.) (571
Hashagen, J., G. d. Fam. Hoesch. Bd. 1.
Rez.: Hist. Viertel jschr. 18, 178 f. Devrient.
Bd. 2: Vom Zeitalt. d. Religions- Unruhen
bis z. Gegenw. Tl. 1. 2. Köln: Neubner 16.
654 S.: 95 Taf. 572
Berg, C. vom, G. d. Fam. Hüls be rg. [573
Spriasger, C. G., Verschollene Kreyt zen-
sche Epitaphien u. Ehrenfahnen in d. Kirche
zu Domnau nebst familiengeschichtl. Nachrr.
(Vierteljsehr. Wappenkde. 45, 118— 54.) [574
Kutzschenbach, W. u. R. v.,
Stammb. d. thüring. Geschlechts v.
Kutzschenbach. Görlitz: Starke ö.
4. 57 8. [575
|
. Jechr. f. Wappenkde. 44, 165—202.)
*15
Sommerfeldt, d., Der Name d. Adels-
geschlecht. v. Langheim - Borkowski.
(Dt. Herold 15, Nr. 2. [577
Löbe, H., Zur G. d. Schössersfamilie
Lebe. Mitt. d. G.- u. Altertums forsch. Ver.
zu Eisenb. H. 31, Bd. VI, 1, 28 — 40.) (578
Gritzner, E., Das Stammbuch d. Hans
Casp. v. Lindeman v. 1615—32. (Vierer
Gärtler, M. J.. Beitrr. z. G. d. Kölner
Edelfamilie Lyskirchen. (Beitrr. Köln
59—88 [580
G. 2 ;
Rolfe, C., Die Nachkommen Luthers
in Schlesw. Holstein. (Schrr. Ver. Schlesw. -
Holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 352— 62.) (581
Trippen, P,, Zur G. d. beiden kölnisch.
Geschlechter v. Lyskirchen. (Beitrr. z.
Köln. G. 1, 175— 88.) ‚ [8
Pirchegger, Zur Genealogie der
Mahrenberger. (Zt. d. Hist. Ver.
f. Steierm. 12, 171—84.) [583
Machkols, k., Ans d. G. e. Magdeb.
1916. Magdeb. 16.
Mitteilungen a. d. Mitzschke'schen
Familien-Verbande (8. 15. 392). H. 12. Mai
15. H. 13. Aug. 15. H. 14. Febr. 16. H. 15. Sept.
16. S. 101 — 132. à 50 Pf. H. 17. Okt. 17. S. 109
— 64. 50 Pf. [565
Müller, J. A. A., Nachrr. u. Lebeus-Be-
schreibg. uns. Eltern. Lippstadt 1788. Neudr.
1916. 47 S.; Tafi. (586
Trotter, C., Die Grafen v. Moosburg.
(adiga. Bist. Ver. Niederbayern 58, 1155
» 7
Brück, F., Beitrr. z. G. der von d. Ritter-
sitze Wintersohl stammend. Linie u. d. Ge-
schlechtes Mumm v. Schwarzenstein.
5 d. Berg. G.-Ver 15, 161 79. 16.
. [588
Beiträge z.G. d. Fam. Niedner(Niet-
ner, Niethner, Niedtner, Nittner).
Jg. 2, 7/8. Glauchau: Niedner 14. S. 25—
32. [589
Grotefeud, 0., G. d. Geschlecht v. d.
Osten. Urkundenb. Bd. 1. 8. 14, 2659. Rez.:
A Herold '14, Nr. 9f. Kekule v. Strado-
tz. 590
Verseichnis d. Schwie chter d. 103
ausgestorb. Fam. von Rehdige r. (Viertel-
schr. f. Wappenkde. usw. 43, 5
sgl. d. Schwiegersöhne d. 1904 ausges
Fam. v. Rehd. (Ebd. 58—63.)
Hollstein, C., Beitr. 2. G. d. Fam. R 8 i eh 2
brodt n. ihr. Grundbesitses in Dresden.
(Dresdn. G. bll. 16, 181—834 1592
Sommerfeldt, G., Die Fam. Reinhardt
in Schlesien u. Ostpreuß. (Dt. Herold 18,
Nr. 8.) 1593
Bassermann, E., Fam. Reinhardt.
(Mannh. G. bli. 17, 18641.) [594
Rothermundt, A. L. J., Versuch e. Ahnen-
tafel v. Alfr. Ldw. ‚Jul. Rothermundt.
(Dt. Borold '16. Nr.8.) (595
Rothermendt, O., Verbindgn. d. Rügen“
Pemmersch. Fam. v. Rotermund. t.
Herold 17. Nr. 4.) 596
Stammtafel d. Fam. v. Sack. (Dt.
Herold ’16, Nr. 7.) (597
Knüsli, Die Predigerfam. Schnabel.
(Mtschr. d. Berg. G.-Ver. '16, 209—13.) 1598
Knüsli, B. Das Pfarrergeschlecht
Schnabel. Ergänzg. Monatshfte. f.
rhein. Kirch.-G. 9, 220— 22.) Vgl. 14. 360. (599
Seiden-Knopfmacher- Fam. (Mittag en
orb.
(591
*16
Schmidt. Geo.. Die ersten Herren
v. Schwander g.
1228 — 1330. Progr. Mies
14/15. 12 8. [600
Grube, M., Das Geschlecht Schwave.
(Vierteljschr. Wabpenk de. 45, 18593.) (“01
45, 178-84 Knüsli.
Sell. K., Zur
(Hess. Chronik 5, Nr.4ff.) [608
© Npaickharer, R., G. d. Fam, Spalck-
haver. Altona: Harder '16. 538.; 13 Taf.
8 M. 604
Stauß, K., Beitrr. z. G. d. Ge-
schlechtes Stauß. 4. Ergänzg. Bautzen:
Selbstverl. 16. S. 91—171. 6 M. [605
Tyroller, Frz., Die Schirmvögte
d. Klosters Biburg a d. Hause d. älter.
Herren v. dem Stein. (Vhdign. Hist.
Ver. Niederbayern 53, 1—132. [606
Thiem, W. P., Ub.d Herkunft d. Namens
Thiem u. sein. verschied. Schreibweisen
Thieme; Thimius usw. (Dt. Herold
7. 5
Bauer: Gust., Die Herren v Trotha.
Bernbare re ri 96 8. 4M. [608
Schiller, R., Die Ahnen von P. H.
Trummer. (Dt. Herold 15. Nr. 7. [609
Voigtländer, Bob., Meine Vor u.
wir. Beitr. z. G. d. Pam. Voigtländer
1629—1918, 8. 14, 2672. (Leipz. Diss. 13.) [610
Strasser, d., Bemerkgn. zu d. Aufsatz
.Über d. Geschlecht d. Freiherren v.W ars-
berg". (Jahrb Ges. Lothr. G. 37/23, 586 —42.)
Vgl. 15/16, 415. 611
Geelen, W.. Mitt. üb. Porträts d. Kölner
Patrisiergeschlechts von W edigh. (Beitrr.
Köln.@. 2, 171- 95.) 1612
Weerth, w. de, G d. Fam. de Weert n.
2 Bde. Düssel d. 15: Bagel. 4°. 261, 204 S.;
Taff. Rez.: Zt. d. Berg.-G.-Ver. 49, 11515
94.
Weidler, W., Bibliographia Weidleri-
ana. (Aus: Arch. Weidler 16.) Altona:
Selbstverl. 16. 32 8. 3 M. 614
Weidler, W., Archiv Weidler, Ver-
mischte Beitrr. zu e.Chron. d. Fam. Weidler,
Weitler, Wydler. Jg. 3. 9.—12. (Schl.-) Jg.
Altona: Selbstverl. XII u S. 145—237; 11 Taf.
8 M. (615
—— — a öää—— — —
Bibliographie Nr. 600 — 666
Wentscher, k., Die Fam. Wentscher
in d. Oberlausitz. (N. Laus. Magaz. 97. m
(61
210.)
Schneider, Adam, G. d. Fam. Widt, e.
Beitr. z. Stammes-G. d. Freiberrngeschlechts
Herten Herrnsheim. Dieelsäß. Zeit. Straßb.:
Heitz 16. XIV., 280 S. 10 M. Rez.: Dt.
Herold '16, Nr.8 Kekule v Stradonitz: N.
Arch. 41, 369f. A. H. [617
Witzendorff - Rehdiger, v., Verzeichn. d.
Schwiegersohne u Schwiegertöchter d. Fam.
v. Witzendorff. (Vierteljschr. Wappen-
kde. 45, 191—211.) [618
Wochinger, Die Herren v. Woshing.
(Vndlgu. d H. V. Niederbayern 52, 1—15.) 1619
Zimmermann, V. R., G. u.Stammreihe d.
Fam. Zimmermann. AM Zimmermann).
Dresd.: Selbstverl.'16. S. (620
Zipperlen, Herm., G. A. Zipper-
len u. seine Fam.-G. Stuttg. 15 [621
Whibley, Ch., Political Portraits;
London Macmilian and Co. 3275S. 8°
| [622.
Biographie, Dt. kath. Nomen-
klatur. Als Ms. gedr. (Verf: E.
Sartorius.) (M.-Gladbach.) 103 S. 4°.
[623
Nekrolog, Württemb. Im Auftr.
d. Württb. Komm. f. Landes-G. hrsg.
v. Karl Weller u. Vikt. Ernst. Jg 1
u 2: Für 18, 14. Stuttg.: Kohl -
hammer 16 f., 182; 285 S. 2.50 M.
bezw. 4 M 1624
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 18, Nr. 1 Leuze.
Mayer, Jul., Necrologium Fri-
burgense, 11— 15. (Freiburg Diö-
zesanarch. N. F. 17, 1—76.) [625
Rothert, W., Allg. han nov. Bio-
graphie. s. 14/15 2681. Bd 3: Hann.
unt. d. Kurhut 1646—1815. Hrsg. v.
A. Rothert u. M. Peters. Hann.:
Sponholtz 16. XI V, 524 S. 6 M. [626
Rez.: Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 21, 246 f.
Cohrs. Dt. Herold 17 Nr. 3. v. Damm.
III. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
uellen u. Forschungena.d.Gebiete
d. G. (s. 14, 383). 17. 6
Barwinski, E., L. Birkenmajer
u. J. Los, Sprawozdanie z poszukiwań |
w Szwecyi. (Bericht üb. Nachfragen in
Schweden.) Krakau ’14. XXVII, 364 S.
Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 14, 34—37
Warschauer; Mitt. d. K. K. Archivrates 2, 355
—61 Kaczmarczyk. [628
Sehönach, Hist. bemerkenswerte
Handschrr. a. d. Stiftsarchive zu Stams.
AP orson: u. Mitt. z. G. Tirols usw. 12, As
5 62
).
Lehmann, P., Mittelalterl. Haud-
schriften d. K. B. Nationalmuseums zu
1
|
|
|
München. (Sitzungsberr. d. Münch.
Ak. 16, IV.) Münch.: Franz 16. 60 S. [630
Holder, A., Die Reichenauer
Has.: beschr. u. erl. 3, I. (H ss. d Hof- u
Landesbiblioth. in Karlsr. 7.) Lpz.:
Teubner 16. 103 S. 3 M. 50. [631
Marx, J., Handschriften verzeichn. d.
Semin.-Biblioth. zu Trier s. 13, 217. Rez.:
Rev. d'hist. ecol. 14, 588—91 Baillet. [632
Ziegler, Konr., unt. Mitw. v. A.
Hilka usw., Catalogus codicum Lati-
norum classicoram qui in bibliotheca
urbica Wratislaviensi adservantur.
Breslau 15. [633
Genealogie, Familiengeschichte. — Allgem. Quellensammlungen
aeon z. G. d. St. Wien (s. 14, en)
Abt. 2, Bd. 4.
Prom, 8. M. u. O. Sebi Bel v. Flefchenberg,
Tirol. Analekten. e H. 15.) Lpz.
Haessel 15. 115 S. 3 M. 635
Bretholz,
Nachrr. u. Urkk. z. G. Brünns. (Zt. d.
Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 19, 114 —
19.) [636
Quellen z. G. d. Stadt Brassó (Kron-
stadt). (s. 15, 2291). Bd. VII, Beih. 1:
Fr. Stenner, Die Beamten der Stadt
Brassó v. Anfg. d. städt. Verwaltg. bis
auf d. 3 Brass6 (Kronst. 16.
XV, 166 8 637
0 Geschichtsquellen, Württb. (s. 16, 1555
Quellen z. Beam einer G. (8. 15/16 125)
Abt. 3. 1. 16.
Publikationen d Ges. f. rhein. G. de. 95
15/16 2296). 15, 2. 16. 16. 80 I. 2. [64
Chronidue et chartes de l'abbaye de St
Mibtel, publ. p. A. Lesort (Mettensia Vi),
390. Rez.: Moy. Age 27, 233-5?
Levilla in. [641
„ Hist. Kom. d. Prov.
Westfalen 1 2. 3. 14. 642
Veröffentlichungen d. Hist. Kommission
f. Hess. u. Waldeck (s. 14. 2697) IX, 1. 1643
Quellen u. Forschungen z. G. Schlesw.-
. (s. 15, 431). Bd. 4. 16. 415 Fr
BEBERIchtaauellen d. Prov. Sarhsen.
’15/16 2300) 44, 1.
Bahr, Hans, Quellen Z. briidi- —
preuß. G. (s 15/16 434). Bd. 3: Von
Joachim II. bis z. Friedr. Wilh. d. Gr.
ee u e iaer Quellenbücher 90.)
’oietl. 16. 135 S. 1 M. [646
Patience a. d. K. Preuß. Staats-
archiv. 89. 90. , 647
Traktater, Sveriges, med fràm-
mande magter 6, 1: 1646- 48; hrsg.
v.Hallendorf. 8, 1 :1723—389; hrsg.
v. Boëthius. Stockh. usw. 15f. [648
Rez.: Gött. gel. Anz. 16, 616—20 Bittner.
2. Geschichtsschreiber.
Jacob, K., Quellenkde. d. dt. G. im
Mittelalt. (bis 1400). Bd. 1. 2. durch-
Ban u. verm. Aufl. Neudr. (Sammlg.
öschen Nr. 279.) Lpz.: Göschen 17.
112 S. 1 M. 649
Jansen, M. u. L. Scehmitr- Kallenberg,
Historiographie u. Ouellen d dt. G.
bis 1500.
8, 14. 2704. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 471 f.
Schmeidler. 50
Schmeidler, B., G.schreibg. u.
Kultur im Mittelalt. (Arch. Kultur- G.
13, 193—219.) (651
„ rer. German. in usum schola-
e (s. 15/16. 2303) Burchard v. Ursberg.
I: 2 Aufl. Adam v. Bremen. 3. Aufl. (652
Chroniken d. dt. Städte (8.14: 2708).
82: Chroniken d. Schwäb. Städte. Augs-
bur N 1. CXLIV, 589 S. 40 M.
v. 81. 2: 8. 14. 2708. Zt. d. Ver. f. ny
G. 16, 75790. Techen. 163
B. „ Kleine irona. i
N. F. 31, 131—3835.)
17
Acta Sanctorum. Novembris T. 8, e. 12,
2872. Rez.: Rev. d' hist. eccl. 15, 96—105 van
der Essen. [654
Martin, Frz., Eine neu aufge-
fundene Admonter Handschrift. (N.
Arch. 41, 267—82.) [655
Chroniken, Basler, Bd 7, bearb. v A.
Bernoulli, 3.15/16 2304. Rez. ee
Soz.-Wirtsch.-G. 14, 412 f. Techen. [656
Müller, Gust., Die Quellen z. Be-
schreibg d. Zürich- u. Aargaus in Johs.
Stumpfs Schweizerchron. Zürich: Beer
& Co. 16 288 S. 6 M. (119 S.: Bern.
Diss. 15.)
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'18, Nr.81 Metz; Gött.
gel. Anz. 16, 620—22 Meyer v. Knonau. 1657
Pfaff, Fr., Joh. Kasimir v.
Blai chers Series episcoporum Con-
stantiensium. (Zt. f. d. G. d. Oberrh.
[658
Klein, Constant., Die Chronica
Martiniana d. Kölner Notars Alb.
Stute n. Tl. 1. Berl. Diss. 14. 57S. [659
Chroniken v. Hessen u. Waldeck. Bd. 2:
Waldeck er Chroniken, bearb. v. P. Jürges,
A. 1 W. Dersoh, s. 14, 2712. Rez.
Zt. Ver. für hess. G. 48, 21820.
V. Schultze. 660
Geschichtsquellen, Mindener. Bd. I:
Die Bischofschroniken d.-Mittelalters
(Hermanns v. Ler beck catalogus
episcoporum Mindensium u. seine Ab-
leitgn.). Krit. neu hrsg. v. Kl. Löffler.
Münst.: Aschendorff. VIII, XLVIII,
299 S. 7 M. (Veröff. d. Hist. Komm.
Westf. 1.) [661
Bremer, Asm., Chronicon Kiliense
tragicum-curiosum 1432—1717. Hrsg.
v. Mor. Stern (8.14, 2718). Schluß.
(Mitt. d. Ges. f. Kiel. Stadt-G. 19, 2.)
16. S. 513—929. 6 M.
Rez.: Hans. G. bil. 17, 771-77 Techen. (662
Schmidt, Odilo, Untersuchgn. zu
d. Breslauer Bischofskatalogen. Bresl.:
Hirt. XII, 156 8. 4.50 M. (Dar-
stellgn. u. Qu. z. schles. G. 25.) [663
—
3 Urkunden Akten und
Regesten.
Lüdieke, Die Königs- u. Kaiserurkk. d.
Kgl. Preuß. Staatsarchive u. d. Kgl. Haus-
archive bis 1439. 8. 13, 224. Rez.: Thür.-
sächs. Zt. f. G. 3, 220f. Heldmann. 1664
Sedlalek, A., Die Reste d. ehemal.
Reichs- u. k. böhm. Register: Prag:
Rivnáč’ 17. 116 S. (Sitzungsberr. Kgl.
Böhm.-Ges. Wiss. 16, I.) 665
Stowasser, 0. H., Beitrr. zu d.
Habsburger Regesten. 1—7. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G. Erg. bd. 10, 1—80.) [666
2
18
Staatsverträge, Osterr. (s. 44, 2721).
L. Bittner, Chronol. Verz. d. öst. Staats-
vertrr. 4: Regist. m Nachtrr. (1526—
1914). (Veröff d. Komm f. n. G. Österr.
15.) XLVIII, 350 3. 18 M.
Rez. v. Abt. Nrbik, Niederlande. Bd. 1:
Mitt. d. Inst. f öst. G. forschg. 45. 534-36 Preuß;
Res. v. Abt. Gooß, Fürstent. Siebenbürgen:
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 187—90 Turba. Rez.
v. Abt. Bittner, Chronol. Verz. III: Hist Zt.
116, 151 f. O. Weber; v. 14: Mitt. Inst. Ost.
G. 87, 688—92 v. Srbik. [667
Aus d. Berr. v. Konservatoren u.
Korrespondenten (Mitt. d. K. K. Archiv-
rates 170—176.) [668
Martin, Ernst., D.archival.Bestände
d. städt. Museums Corolino-Augusteum
i. Niederöst. (Mitt. d. K. K. Archivrates
250 — 293.) Reuther, H. - Fortsetzg.
(294 —303.) | 669
Regesten a.d. Archive d. St. Wien.
Bd. 4: Verz. d. Orig.-Urkk. d. städt.
Hauptarchives 1424 — 1536. Halbbd. 1:
Bearb. v. Jos. Lampel. Wien: Gerold
XXIII, 528 8. 36 M.
Rez. v. 14, 2722: Hist. Zt. 117, 180-33
Stowasser. 670
Schönsteiner. F., Die kirchl. Frei.
heitsbriefe d. Stiftes Klosterneuburg.
Urkundensammlg. m. rechtl. u. ge-
schichtl. Erläut. (Jahrb. d. Stiftes
Klosterneub. VII, 2.) Wien: Braumüller
16. LV, 384 S. 6 M. 80. [671
Stowasser, O. H., Das Stadtkuch
v. Waidhofen a.d. Thaya. (Aus: Jahrb.
d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder-Österr.) Wien
16. 116 8.
Rez.: Zt. Sav.-Stift, 37, G. A., 663—70 v.
Wretschko. (672
Urkundenbuch, Salzburg. (s. 11,
2466). Bd. 2: 790 - 1199. Ges. u. hrsg.
v. W. Hauthaler u. Frz. Martin.
16. XXVII. 756 S.; 10 Siegeltaf.
24 Kr. [673
Schmidt, Geo., Aus westböhm.
Archiven. (Mitt. d. K. K. Archivrats
313—3832). [674
Treixler, G., Gödinger Urkk. Göding.
Progr. 15. 20 S. Vgl. 11, 2469. 1675
Fintajel, F., Listinne památky hist. z.
Kyjovska. Pokracoväni. (Hist. Urkk. v.
Saye) (s. 13, 234). Forts. Gaya. 1
Acta et epistolae relationum Tran-
sylvaniae Hungariaeyue cam Moldavia et
alachia, colleg. et ed. A. Veress. Vol. 1:
1468 1540 8. 16, 449. Rez.: Hist. Zt. 117,
498 - 500 Los erth. 1677
Wilhelm, F., 3. Fundbestand i.
Hausarch. d. Fürsten v. Lichtenstein.
(Mitt. d. K. K. Archivr. 304—311.) [678
Monumenta Boica. 60. Bd. N. F.
14. Bd. (Orts-, Personen- u. Sachregist.
z. d. Mon. episc. et (Bd.37—46).
Münch.: Franz '16. 598 S. 10 M. [679
Bibliographie Nr. 667—719
Heuwieser, Regesten d. Perga-
menturkk. d. Marktes Tann in Nieder-
bayern. (Vhdlgn. d. H. V. Niederb. 52,
17—46.) 680
Heldingsfelder, Regesten d. Bischöfe
v. Eichstätt. s. 15, 2318. Rez.: Bist. pol.
Bil. 160, 415-18 Hirschmann. Ldw. Stein-
berger, Bmerken. zu d. Regesten. (Beitrr.
Bayer. Kirch.-G. 23, 109—120, 157—163. 200—
212, 242—249.) 2 681
Fuchs, Osk., Leiningsche Archive.
(Dt. G. bill. 17, 60—62,) [682
Amrhein, Archivinventare d. kath.
Pfarreien in d Diözese Würzburg, s. 16,
454. Rez.: Gött. gel. Anz. 16. 559 f. Has-
hagen. „ 683
Urkundenbuch d. Benediktiner-
abtei St. Stephan in Würzburg. 1. Mit
Einleitg. v. A. Chroust, bearb. v. F. J.
Bendel. Neu bearb. v. F. Heid in gs-
felder u. M. Kaufmann. Leipz. 12.
Res.: Hist. Zt. 114, 404 f. Brackmann;
Hist. Jahrb. 36, 860—64 Schreiber. [684
Archivinventare, Württb., s. 14, 2735.
Rez. v. 1—11: Vierteljsobr. f. Boz.- u.
Wirtsch.-G. 13, 24—37 Lahusen. [685
Urkunden u. Akten d. K. Württb.
Haus- u. Staatsarchivs. Abt. 1: Württb.
Regesten 1301 — 1500. Hrsg. v. K.
Haus- u. Staatsarch. Stuttg. 1: Alt-
württemb. TI. 1. Bearb. v. G. Nehring.
Stuttg.: Kohlhammer 16. 4°. 237 8.
9 M. [686
Rez.: N. Arch. 41, 360-6? Hofmeister.
Landtagsakten Württb. I. R. 1. Bd bearb.
v. W. Ohr u. E. Kober. II R. 2. Bd. bearb.
v. E Adam, 8. 12, 3723 u. 14, 423. Rez. v.
I. R., Bd. 1:Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
13,203—5 f. Goldschmidt; Rez. v. I. R., Bd. i u.
II. R Bd. 1 u. 2: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 25
Gust. Wolff. 687
Mehring, G., Aus d. Registern d.
Kanzlei der Grafen v. Wirtemberg.
(Württb. Vierteljbfte. 26, 131— 56.) [688
Mehring, G., Die Inventare d.
Pfarr- u. Gemeinderegistraturen in
Württemberg. (Korr. bl. d. Gesamt-
Ver. 64, Nr. 7/8.) Vgl. 14, 2735. (689
Urkundenbuch d. St. Stuttgart, bearb. v.
A. Ra pp, s. 13, 2575. Rez.: Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch.-G. 11, 468 f. Stowasser; Lit.
Zbl. 14 Nr 18. [690
Urkundenhuch d. Stadt Heilbronn. (s. 14,
424.) Bd 3: 1501—1524, bearb. v M. v.Rauch.
16, 782. 10 M. Rez.: Hist. Zt. 114, 635
— 37 Rapp; Dt. Lit.-Ztg. 16. Nr. 7 Weller;
Lit. Zbl. 17, Nr. 21: Vierteljschr. Soz.- Wirtach.
G. 14, 416—23 Techen. (691
Urkundenbuch d. Klosters Heiligkreus-
tal, bearb. v. A. Hauber, s.’14.425. Rez.
v. 2: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 154f.
H. Baier. 1692
Inventare schweiz. Archive Hrsg.
auf Veranstaltg. d Allg. G. forsch. Ges.
d. Schweiz. Tl. 3: Die Inventare d.
aargauisch. Stadtarchive. hrsg. v. W.
Geschichtsschreiber. — Urkunden, Akten und Regesten
Merz. Abt.: Zofingen, Bremgarten,
Aarburg, Aarau, Baden, Lenzburg u.
Mellingen. Aarau: Sauerländer. 11660 1
693
Urkundenbuch d. Abtei Banct
Gallen (s. 14, 2780). Tl. 6 (1442—63).
Lfg 1: 1442—48. Unt. Mitw. v. Jos.
Müller bearb. v. Traug. Schieß.
St. Gallen: Fehr. 40. 200 8
17 M. 50. 1694
Urkundenbuch, Thurgauisch.
Hrsg. v. Tburg. Hist. Ver. Bd. 2:
H. 1—4. O Bearb. v. Johs.
Meyer, fo v. F.Schaltegger.
Frauenf.: Hu = 763 S. 18 M. 695
Urkundenbuch d, St. u. Landsch. Zürich.
Bearb. v. J. Esc her u . Schweizer,
8. 15/16, 2316. Rez. v. 10 1-2: Zt. G. Oben
N. F. 82, 637. A. Schulte [696
Welti, F. E., Aktenstücke z. G. d.
Stadt Laufenburg 1453—1570. (Anz.
f. schweiz. G. 15, 44—48.) 697
Drinkwelder, O., Das Rüggis-
berger Chartular a. d. J. 1425. (Stud.
usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 6,
64—82.) [6 98
Urbar d. Hospizes St. Peter auf
d. Septimer. Hrsg. v. Fr. Jecklin.
(Jahresber. d. Hist.-antiquar. Ges.
Graubünd. 44, 222—79.) [699
Merz, W., Die Urkunden d. Stadt-
archivs Zofingen. Mit d. Jahrzeit-
buch d. Stiftes Zofingen, hrsg. v.
Frz. Zimmerlin. Aarau: Saner-
länder. 449 S.; 6 Taf. 10 M. [700
Landrats-Abschiede, Die Walliser,
seit d. J. 1500. Hrsg. v. d. Regierg.
d. Kant. Wallis. 1: 1500—1519; v.
Freib. Univ. -Buchh.
XVI. 772 S. 15 Fr. 701
Rez.: Zt. Schweiz. Kirch.-G. 11, 152—656
Frankhauser, Fr., Frhrl. v. Hol-
zing-Berstett sches Archiv in Karls-
ruhe. (Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 87,
12—128.) — Hefele, F., Freiherrl.
v. Gayling'sches Arch. i. Schlosse zu
Ebner b. Freiburg. (Ebd. 74 — 120,
39, 11—112) [702
Regesta episcoporum Constantiensium.
Bd. 8: 1484—1486, bearb. v. K. Ried
a. 14. 3739, Rez.: Gött. gel. Anz. 15, 888
—47 Wartmann: Mitt. Inst. Ost. G. 87, 676—
81 Heuberger. (703
Scherlen, Inventar d. git. Archivs 85
St. Kaysersberg, s a 2743. Rez.: Zt. f. G
d. Oberrh. N. 78 H. K.; Alemannia 48,
180 f. Mentz [toi
kegesten d. Pfalzgrafen a. Rh. 1214—1508,
bearb. v. L. v. O . e. 14, 430.
Rez.: Mitt. Inst. . G. 87, 681—85 Heu-
berger. (705
19
Krudewig, J., Übers. üb. d. Inh.
d. kleiner. Archive d. Rheinprov., 8.
15 / 16, 2323. Bd 5, H. 1: Kreis Adenau
r. Ahrweiler. (Ann. d. Hist. Ver.
N iederrh. Beih. 12.) Köln: Boisseree
16. 150 8. 706
Schumacher, Karl, Niederrbei-
nisches im Brüsseler Reichsarchiv.
(Düsseldorf. Jahrb. 27, 291—95.) [707
Akten u. Urkunden z. G. d.
Trierer Universität. H. 1: Promotions -
buch d. Artisten- Fakultät; bearb. v.
Keil. (Trier. Arch. Erg. H. 16 u.
Veröff. Ges. Trier. G. 6.) 5 Lintz
XXIII, 129 8 (10 M.; f. Abonn.
9 M.) (708
Regesten d. Ersbischöfe 15 Köln im
. 4: 1304—39 rb. 717, Nr.
715, 2524. Rez.: Lit. Zbl. 7760
Enö Her
Schell, 0., Urkäl. Beitr, G.
‚ Bikas in u ibe eli. (Zt. d “Bere.
z -Ver. 48, 192—251.) [710
Urkunden u. Regesten z. G. d.
Stadt u. Abtei Gladbach. Hrag. v.
E. Brasse. 1: Mittelalt. M. Gladb.:
Kerlé 14. XVIII, 376S. 8 M. 711
Berg, K. vom, Das Archiv d.
evang. Gemeinde in Düsseldorf:
Düsseld. 15: Hallmann. [712
Berg, S. J. van den, Opgave
van Documenten, vermeld in de Re-
ports of the Royal Commission on
ist. Mss., voor zoover van belang
en onze 5. R. (Bijdragen v. vaderl.
oe 3, N 160—89,
„68 — 50 1483— 31839.) [713
"Muller, S., e van het
Archief d. Staten van Utrecht. 1875
— 1813. Utr.: Oosthoek 15. LIII,
827 S. [714
Inventaire archéol. de Gand (a. '11,
2538). Fasc. 55 S 5641—50. 3 Fr. 50. [715
Drossaers, S. W. A., Algem. Rijks-
archief. De Archieven van de Delftsche
Statenkloosters. 's Gravenhage: van
Stockum. 628 S [716
Inventare d. nichtstaatl. Archive im
Großnrzgt. Hessen, bearb v. Fr. Herrmann.
Hälfte 1, s. 14, 482. Rez.: Dt. G. bil. 15, 310
—18 Tille in 17
Klosterarchive. Regestenu. Urkk.
Bd. 1: A. Huyskens, Die Klöster d.
Landschaft an d. Werra, Regerten u.
Urkk. (IX, 1 v. Nr. 139.) Marb.: Elwert
16. XXV, 882 S. 37.50 M. (Veröff.
d. Hist Komm. Hessen u. Waldeck.) (718
eee Regesten u. Urkunden.
Bd. 2: Johs. Schaliza, Stadt Kassel u.
Klost. Weißenstein. s. 440. Rez.: Hist.
Vie schr. 18, 208—565 Heldmann; ist.
Jahrb. 38, 6121. J. Greven. 710
20
Urkundenbuch d. Klosters Fulda. I. 1.
bearb. v. E. E. Stengel s. 14. 2757. Rez.:
Zt d. ver f. hess. G. 48. 221 25J.R. Dieterich;
Dt Lit.-Ztg. 15, Nr. 41 Stimmin ; Hist.
Jahrb 386, 653—56 Lerche: Korr. bl. d. Gesamt-
Ver. 63, 244 Joh. Schultze; Vierteljschr. f.
Soz.- u Wirtsch.-G. 14, 15558. H. irsch;
Theol. Quartalschr. 9%, 289 Bihlmeyer; Stud.
usw. z 8. d. Bened -Ordens N. F. 6. 372—91,
8 Bendel; Prite v.Tangl. ebd. ser.
derg. V. B. ebd. ‚135f.u. Erklärg. v
Stengel ebd. 7, 355. 720
Inventare d. nichtstaatl. Archive
d. Prov Westfalen (s. 15/16, 2326).
II, 3: Kreis Lüdinghausen. Bearb, v.
Ernst Müller u. R. Lüdicke. IX,
115 S. 4 M. (Veröff. d. hist. Komm.
d. Prov, Westfalen 11, 3.) [721
Jürgens, 0., Das Stadtarchiv in
Hannover. (Haun. G.bll. 19, 821—405.)
Rez.: Dt. G.bll. 18, 149—53 Thimme. [722
Denker, H., 2 gefälschte Urkk.
im 3. Bde. d. Urkundenbuchs d. Stadt
Goslar. (Zt. Harz- Ver. 50, 49—64.) [728
Hanserezesse. 3 Abt.: 1477—1530, bearb.
v.D.Schäfer u Fr. Techen 8. 14. 442.
Rez v. Bd. 8 u. 9° Hist. Zt. 114, 365—68
Keußen. [724
Urkundenbuch, Mecklenburg. „Bi 24:
1400. 3. Siegelhft. s. 14, 2768. : Hist.
Zt. 114, 643f Wehrmann. 725
Inventare d. nichtstaatl. Arne
d. Prov. Sachsen. Bd. 1: Reg.-Bez.
Magdeburg. 1. Abt. H.1: Kreis Neu-
haldensleben, bearb. v. W. Möllen-
berg. Hrsg. v. d. Hist. Kommiss. d.
Prov. Sachs. Halle: Hendel. 79 S.
2.50 M. [726
Lehenbuch d. Abtes Georgius Thun zu
Saalfeld 1497 1528, hrag. v. Ernst Koch,
s. 14, 457. Rez.: N. Arch f. sächs G. 35,
Norma G. H. Müller; Hist. Zt. 114, disf.
Mendner, R., Burgker Urkunden-
buch. Urkk. u. Urkundenauszüge d.
Herrschaft Burgk bis zu ibr. An-
gliederg. an d. Haus Reuß-Greiz
1596/1616. Plauen: Neupert 107 S.
(Beil. zu: Mitt. Ver. @. usw. Planen
i. V. Jahresschr. 27.) 1.75 M. [728
Ermisch, H., E. Nachtrag z. Ur-
kundenbuche d. Stadt Pirna. (N. Arch.
f. sächs. G. 36, 127f.) [729
Minde-Pouet, G., Der alte u.
neue urkdl. Inhalt d. Turmvase d.
alten Rathauses zu Dresden. (Dresdner
G. bll. 24. Jg., 101—9.) [730
Krabbo, M., Regesten d. Mark-
grafen v. Brandenb. a. askan. Hause
(s. '18, 2603). Lfg. 4. 14. S. 241—
820. 4 M. 40. (Veröff. d. Ver. f. G. d.
Mark Brand.) [731
Rez.: Hans. G.bll. 17, 267—71 Techen.
Bibliographie Nr. 720—711
Testamente d. Kurfürsten v. Branden.
d. beid: erst. Könige v. Preuß.,
E. v. Cämmerer 15 15/16, 2334). "Een
Vierteljschr. Soz. Wirtsch,- G. 14,
Schmidt-Ewald. in
Klinkenborg, M., E. Inventar d.
Archivs d. brandb. Provinzialverwal-
tung. (Korr.bl. d. Gesamt -Ver. 63,
262 — 65.) 733
Funcke, Fr., Regesten d. Bischöfe
v. Lebus bis z. J. 1418. (Branden-
burgia 24, 193—252.) [734
W., K., Silesiaca im Arch. d. St.
Hermannstadt u. d. Sächs. Nation u.
d. dortig. Baron Bruckenthalischen
Museums. (Schles. G. bll. 17, 18f.) [7356
Ueberschaer, Schlesisches in
Johanniter-Ordens-Archiven. (Schles.
G.bll.’16, 33—36.) [736
Urkundenbuch d. Kustodien Gold-
berg u. Breslau. 1: 1240 — 1517.
Düsseld.: Schwann. XXIV, 472 8.
15 M. (Mon. Germ. Franciscana, 2. Abt.,
Bd. 1, Tl. 1.) [737
Weber, H., Ein alter Görlitzer
Kodex 1502—94. (N. Laus. Magaz. 92,
1658—79.) [738
Mendthal, H., E. Nachtrag zu d.
Pommerellischen Urkundenbuch. (Alt-
preuß. Monatsschr. 52, 1385—40.) [789
In ventare bans. Archive d. 16. Jh. 8:
DER Invent. 1531— 91, bearb. v. P. Simon,
13, 2598. Rez.: vier teljschr. f. Sog.- u.
Wirtach. -G. 12, 829—31 Kaphahn; Hist.
Monstsbll. f. d. Prov. Posen 15, 83-86
„ Hist. Zt. 115, 416—19 7140
orn
Kaufmann, Jos., Die Archive in
Pelplin. (Mitt. Westpr. G.-Ver. 16,
38—46.) 1741
Fehr, H., Über Weistumsforschung.
(Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 18,
555 — 61.) 742
Weletümer, Österr., 8. 14, 2776. Bes.
y 10 10 (Steirische Taidinge, Nachtrr.: Tie
ell u. Eug. Fihr. v. Müller): Zt.
Hist. Ver f. Steierm. 12, 220—239 v. 5
v. 10 u. 11: Mitt, d. Inst. f. öst. G. 700—323
Peterka. (7
Platz, Jos., Graf Àit- Salz-
burgische Weistümer. (Mitt. d. Ges.
f. Salzburg. Ldke. 54, 17-84) [744
Schmidt, Geo., Dt. Dorfrechte a.
Westböhmen. (Mitt. Inst. Öst. G 37,
598—631.) + [745
Sammlung schweiz. Rechtsquellen
(s. 15/16, 2337). Abt. 16: Die Rechts-
quellen d. Kantons Aargau. Tl. 1:
Stadtrechte. Bd. 7: Stadtrecht v.
Rheinfelden. Hrsg. v. Fr. E. Welti.
XVI, 515 8. [746
Urkunden, Akten und Regesten. — Andere schriftl. Quellen und Denkmäler 121
Werken d. Vereeniging tot uitg.
d. bronnen van het oud. vaderl. recht.
2. R, N. 17: Bronnen voor d. gesch.
d. kerkel. rechtspraak in het bisdom
Utrecht in de middeleuwen, uitg. door
J. G. C. Joosting en S. Muller.
Afd. 1: Indeeling van hot lisdom door
S. Muller. D. 2. 15. 600 8. [747
Urbare, Rheinisch. Bd. 3: Abtei
Werden a. d. Ruhr. B. Lagebücher,
Hebe- u. Zinsregister v. 14. bis 17. Jh.
Hrsg. v. R. Kötzschke. 892 S.
Bonn: Behrendt. (Publ. d. Ges. f. rHein.
G. kde. 20, 8). (748
„ Weistämer d. Rheinprov. Abt. 2: Kur-
fürstent. Köln. Bd. 1 u. 2, 8 15, 485. Rez.:
Ann. Hist. Ver. Niederrh. 160, 180 — 83
Hilling. l [749
Müller, Wilh., unt. Mitw. v. Geo.
Fink: Verzeichn. hess. Weißtümer.
nee d. Hist. Kommiss. f. d. Gr-
gt. Hess.. Aus: Arch. Hess. G. 10,
328 —63. 11, 199—259.) Darmst.: Hist.
Kommiss. 968. 2 M. (750
Rez. : Zt. Ver. Hess. G. 50, 244 f. Ed. Becker.
Quellen z. städt. Verwaltungs-,
Rechts- u. Wirtsch.-G. v. Quedlinburg
v. 15. Jh. bis z. Zeit Friedrichs d. Gr.
TI. 1: Baurdinge nebst sonst. obrig-
keitl. Verordngn. u. Abmachgn.; bearb.
v. Herm. Lorenz. Halle: Hendel 16.
LXXXVIII, 624 S. 18 M. (G.-Quellen
d. Prov. Sachsen 44, 1.)
Rez.: Jahrb. Nat. ök. 108, 595—18 Below;
Zt. Harz-Ver. 50, 171—74 P. Schwarz. [751
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Müller, Geo., Visitationsakten als
Geschichtsquellen. (Dt. G. bll. 17, 279
— 309.) 752
Schullern, H. v., Die kanon.
Bücher u. ihr Wert. Forsch. Mitt. G.
Tirols usw. 14, 182—87.) [753
Neerologla Germ. 5, 2: Austria inferior,
ed. A. Frano. Fuchs, 8. 14, 2789. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 18, 150— 56 Erben. 1751
Enzmann, K., Anfangsjahre d.
Matriken in dt. u. gemischt-
sprachigen Pfarreien d. Prager Erz-
iözese. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54,
383 — 88.) [755
Schlecht, J., Monumentale In-
schrr. im Freisinger Dom. (Sammelbl.
Hist. Ver. Freising 10, 81—144.) 756
Spirkner, B., Die Anniversarien
d. ehemal. Klosters Seemannshausen
b. Gangkofen, 1255—1721. (Vhlgn.
Hist. Ver. Niederbayern 53, 215—
83.) [767
Knöpfler, Die Bürgerbücher im
Stadtarchiv zu Amberg i. O. (Dt.
G. bll. 18, 268 —72.) 1758
Leuze, O., Domherrenverzeichnisse
u. Aufschwörbücher d. Domkapitels zu
Augsburg. (Arch. f. d. G. d. Hoch-
stifts Augsb. 4, 456—62.) 759
Weber, X., Das älteste Jahrzeit-
buch d. Barfüßer zu Luzern, c. 1290
—1518. (G. freund. Mitt. d. Ver. d.
5 Orte 72, 1—67.) [760
Wymann, E., Das Schlachtjahr-
zeit v. Uri. Altdorf: Staatsarch. 16.
XLVI, 78 S. 2 Fr. 50. [761
Rez.: Zt. Schweiz. Kirch.-G. 11, 158.
üchi.
Müller, Jos., 2 Nußzehnten-Rödel
d. Pfarrkirche Altdorf von 1491 u.
1532. (G. freund. 70, 296-804.) [762
Büchi, A., Hist. Notizen a. d.
Frauenfelder Jahrzeitbuch 1386— 1656.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 9, 152—55.) [763
Herrmann, Fritz, Quellen z. Topogr. u.
Statist. d. St. Mainz. Häuser- u. Steuer-
listen 1497—1541, s 14, 2794. Rez.: Gött. gel.
Anz. 15, 310—1? Keussen, 764
Urkundenbücher d.geistl. Stiftgn.
d. Niederrheins. 3: Abtei Ältenberg,
bearb. v. H. Mosler. Rez.: Wes
Zt. 32, 243 Aubin. Stud. u. Mitt. z.
G. d. Bened..-Ordens N. F. 4, 165—6867
Wellstein ; Ann. Hist. Ver. Niederrh. 99
203f. Hilling. [765
Reimer, H., Kirchenbücher a. d. Re-
ierungsbezirken Coblenz u. Trier, 8. 18,
622. Reg.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2,78 f
Hofmeister. [766
Teichmann, E., Das älteste
Aachener Totenbuch. (Zt. Aach. G.
Ver. 38, 1—213) — R. Pick, E.
wiederaufgefundene Hs. d. Aach.
Marienstifts. (Ebd. 288—91.) [767
Sinemus, M., Das älteste Kirchen-
buch d. Gemeinde Cleinich- Hirsch-
feld, 1593—1702. (Mthfte. f. rhein.
Kirch.-G. 10, 346 —60.) [768
Steinbrecht, C., Hochmeister-
Grabsteine in Preußen. (Altpr. Monats-
schr. 52, 90—94 1
Bönhoff, L., Das Lied vom sächs.
Prinzenraub. (N. Arch. Sächs. G. 38,
193—201.) [770
Volkslieder u. Zeitgedichte, Hist., v.
16.—18. Jh., n a. erl. v. Aug. Hart-
mann, 8. 15/16, 495. Reg.: Anz. Dt. Altert.
37, 146—18 E. S. 1771
Kunsttopographle, Österr. (s.
14/15, 469.) Bd. 11, TI. 8: P. Buberl,
Die Denkmale d. polit. Bez. Salz-
burg. Archiv. Tl. v. Frz. Martin.
(Salzb. Land 2. Bd.) Tl. 3: Gerichts-
bez. Salzb. 14. X, 508 S.; 6 Taf.
22
86 M. 80. — Bd. 15: H. Hassinger,
Kunsth. Atlas d. Reichshaupt- u.
Residenzst. Wien u. Verz.d.erhaltensw.
hist. Kunst- u. Naturdenkmale d. Wien.
Stadtbildes. 16. 304 S., 19 Taf. 32 M. [772
Kunstschätze Böhmens. Samm-
lung bedeut. Kunstwerke aus Böhmen,
Mähren u. Schlesien v. d. ältest. Zeiten
bis zum Ende d. 19. Jh. Hrsg.: Jan
Stenc. Red.: Zd. Wirth. 2. Bd.
12H fte. Lpz : Brockhaus u. Pehrsson' 18.
1 Heft 10 Taf.; 4 8. ill. Text.
21.60 M. [773
Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern
(s. 16, 501). Bd. 3: Reg.-Bez. Bau
franken u. Aschaffenb., hvsg. F.
Mader. Mit hist. Einl. v. Rin 4
B.14:A.Feulner, Bez. -Amt Hammel-
burg. 15. 172 S.; 9 Taf. 8 M. H. 15
H. Karlinger, B.-A. Ebern. 16
222 S; 13 Taf. 10 M. H. 16:
K.Gröber u. H. Karlinger, B.-A.
Alzenau. Mit hist. Einl. v H. Ring.
16. IX, 114 8.; 8 Taf. 6 M. H. 17:
F. Mader u. G. Lill, Stadt u. Bez.
Amt Schweinfurt. Mit hist. Einl. v.
H. Ring. 316 S.; 26 Taf. e. Kte.
12 M. H. 20/4. 4. 16. 7/9. 16. 28/12. 16.
13/12. 17. 774
Gehring, L., Kunsthistorische und
geschichtliche Denkmäler Berchtes-
adens und Umgebung. München:
aiser. 86 S. [775
Kunst- u. Altertums-Denkmale
im Kgr. Württemb. Hrsg. v. E.
v. Paulus u E. Gradmann (s.
15 / 16. 503). E
(Lfg 67-69 d.
14 Taf. à 1 M. 60
-Atl. Lfg. 83—35.
lesamtwerkes.) 16.
(776
Kunstdenkmäler d. Grhzgts. Baden (s. 14,
2805). Rez. v. 9, 2: ar „Amtsber.
Bruchsal (Kr. Karlaruhe),
Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 30, 1331. Ober. 4777
Obser, K., Quellen z. Bau- u.
Kunst- G. d. Überlinger Münsters.
1226—1620. Mit Beitrr v. V. Mezger
u. A. Semler. (Festgabe d. Bad. Hist.
Kommiss. z. 9. VII. 17. S.. 71—229.)
8 Taf. — Dass. sep.: Karlsr.: C. F.
Müller. 159 S. 8 3 M.
Schr. Ver. G. Bodensee. 4, 621776
Rez.:
ertle.
Bour, R. S., Gräberfunde im
Metzer Bom. (Jahrb. Ges. Lothr. G.
27/28, 235 427; 30 Taf.) — W. Schmitz,
Aufdeckung v. Bruchstücken alter
Epitaphien u. Grabplatten bei Arbeiten
im Innern d. Domes. (Eb 1.488 — 511.) [779
Kunstdenkmäler d. N
Hrsg. v. P. Clemen. VI, 4: Stadt
Köln. Bd. 1, Abt. 4. 16. 379 S.;
Bibliographie Nr. 772—817
29 Taf. 5 M. — X: St. Aachen, Halb-
bd. 1. 16. IX, 272 S.; 19 Taf. 5 M.
Rez. v. X,1:
—310 Buchkfemer.
Berichte üb. d. Tätigkeit d. Prov. “-
Kommission f. d. Denkmalpflege in d.
Rheinprov. u. der Prov.-Museen zu
Bonn u. Trier (s. '14, 2808). 19:1914
20: 1915 u. 16. Nebst Regist. zu 1—20.
Düsseld.: Schwann 15 — 17. 186 8.
14 Taf. 118 S.; 6 Taf. à 2 M. 50. [781
1 e À: Künstler-Inventare.
Urkk. z. G. d. holländ. Kunst d. 16.,
17. u. 18. 15. Unt Mitw. v. O. Hirsch-
mann. II. 1 u. 2. (Quellenschrr. z.
holländ. Kunst-G. 5/6.) Haag: Nijhoff
15f. XV, 7858. 24 M. 70. 782
Luthmer, Jahresber. d. Bezirks-
Kommiss. z. Erforschg. u. Erhaltg. d.
Denkmäler innerh. d. Reg.-Bez. Wies-
baden: 18 u 14. (Beil. zu Nass.
Ann. 43.) 17 u. 14 8.; Taff. [783
Meurer, A. H., Die noch vorhand.
Überreste d alten Wiesbaden. (Nass.
Heimatbll. 18, 59—61; 90—98.) [784
vn u. Kunstdenkmäler im Reg.-Bez.
Cassel, 5: Paul Weber, Kreis Herrschaft
Schmalkalden 8. 14, 2809. Rez.: Zt. d Ver.
r. G. N. F. 22, 218—21 Ernst Koch. 1785
Bau- u. Kunstdenkmäler Thü-
ringens, bearb. v. P. Lehfeldt u.
G. Voß (s. 15/ 16, 2350). H. 41: G. Voß,
Grhzgt. Sachs. - Weimar - Eisenach.
Amtsger.-Bez. Eisen. 3: Wartburg.
XV, 399 S.; 78 Taf. 20 M. [786
Boie, A., Das Käfernburger Ge-
mälde. (Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 22,
2719—92.) [787
Kunstdenkmäler d. Prov, POOT 155 18
(Reg. .- Bez. Osnabr. 3, 8. 15, Rez.
tt. Ver. G. Osnabr. 40, 388—91 Fink. [788
Darstellung, Beschreib., d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Kgr.
Sachsen (s. 15, 507). 39: C. Gurlitt,
Meißen (Stadt, Vorstädte, Afrafreiheit
u. Wasserburg). 485 S., Taf. 32M.
Rez. v.87 8. 14, 2811 u. 33 8. 15/16 507:
N. A. Sächs. G. 87, 171—178 Haenel. [789
Kunstdenkmäler d. Prov Brandenb.
(8. 15, 508). V, 1: Kr. Luckau. Uut.
. v. Th. Goe cke bearb. v.
Jung u. W. Spatz. LXIII,
61 S.: 2 Ktn., 32 Taf. 20 M. [790
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov.
Pommern (s. 15 / 16, 2345). TI. 2: Reg. -
Bez. Stettin. H. 7. Anh.: Aus d.
Pyritzer Weizacker. R. Holsten, Die
Volkskde. d. Weizackers. Als Einleitg.
dazu: Fr. Soenderop, Der Ober-
flächenbau d.Kr. Pyritz 14. 12 M. 791
Zt. Aach. G.-Ver. 8. 298
1780
Urkunden, Akten und Regesten. — Allgem. deutsche Geschichte
Lemcke, Jahresber. üb. d. Tätig-
keit d. Kommiss. z. Erforschg. u. Er-
haltg. d. Denkmäler in d. Prov. Pom-
mern (s. 14, 2818). 20: 1. X '13—
30. IX. 14 u. v. 1. X. 14 — 30. IX. 15.
(Balt. Stud. N. F. 18 u. 19. Beil. 13 S.,
Taff. XV S. [792
Schmid, Bernh., Die Denkmal-
pflege in d. Prov. Westpreußen (s. 14,
2814). 12. Bericht: 14. 18. Ber.: 15.
Danzig: Kafemann 15f. 20 S., 3 Taf.;
15 S., 5 Taf. à 1 M. [793
Bericht d. Konservators d. Kunst-
denkmäler d. Prov. Ostpreufsen üb. d.
Tätigkeit, 14: im Jahre 15. Königsb.:
Teichert 516. 40. 37 8. 794
vinzen Liv-,
14, 2815. Rez. :
+23
Heuer, R., Die Thorner Kunst-
altertümer. H. 1: Die Werke d. bild.
Kunst u. d. Kunstgewerbes b. z. Ende
d. Mittelal. (Aus: Mitt. Coppernicus-
Ver. 24) Thorn: Lambeck '16. 90 S.;
86 Taf. 6 M. 1795
Neumann, Wilh., Denkmalsschutz
u. Denkmalpflege i. d. baltisch. Pro-
Est- u. Kurland. (Balt.
Stud. z. Arch. u. G. 285—95.) [796
Hach, Th., Lübecker Glockenkunde, s
Zt. Ver. Lübeck. d 18, 200
— 201 Techen. 1797
Geyer, Sächs. Glockeninschriften.
(Mitt. Ver. Sächs. Volkskde. 7, 161—
75.) x i [798
IV. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche @e-
schichte. |
Arldt, Th., German. Völkerwellen
u. ihre Bedeutg. i. d. Bevölkerungs-G.
v. Europa. (Umschlt.: Germ. Völker-
wellen u.d. Besiedelg Europas.) Lpz.:
Dieterich. XII, 226 S. 5 M. [799
Meinecke, Fr., Weltbürgertum u.
Nationalstaat. Stud. z. Genesis d. dt.
Nationalstaates. 4. durchges. Aufl.
Münch.: Oldenbourg. X, 537 S. 13 M.
[800
Schwann, M., Der Sinn d. dt. G.
Berl.: G. Reimer ’16. XIV, 229 S.
4 M. 801
Arldt, Th., Die Völker Mittel-
europas u. ihre Staatenbildgn. Lpz.:
Dieterich. 136 S. 4 M. [802
Dove, A., Der Streit um. d. Mittel-
alter. (Hist. Zt. 116, 209—30.) [803
Werminghoff, A., Der Imperialis-
mus in Gegenwart u. Vergangenheit.
e Jg. 76 Nr. 17, S. 106—
121.) [804
Philippson, Mart., G. d. neueren
Zeit. Bl. 2 u. 3. (Allgem. Welt- G.
mit kulturhistor. Abbilgh. usw. 2. voll-
ständ. neubearb. Aufl. Bd. 12 u. 13.)
Berl.: Baumgärtel 18. XIV, 562,59 Taf.,
5 Ktn: XL 422 S., 27 Taf. u 1 Kte.
20 M. [805
Schäfer, D., Dt. G. 5. bis auf d.
Gegenw. fortgef. Aufl. 2 Bde Jena:
Fischer 16. 17 M. [806
Einhart,(Pseud. f. Br an Dt.G.
Unveränd. Neudr. d. 5.
Weicher. XIII, 511 S. 6 M. a
Fischer, Karl, Dt. Eigenart u. dt.
Schicksale. 12 Bücher dt. G. Abt. 1:
1. Er Buch. Berl.: Schwetschke. 1618.
3
Res.:
Schmidt.
Kurze, F., Dt. G. 3: Vom Westf.
Frieden bis z. Auflös. d. alten Reiches
1648—1806. Neudr. Lpz.: Göschen 16.
213 8. 90 Pf. (Sammlg. Göschen
Nr. 36.) [809
Lamprecht, K., Dt. Aufstieg 1750
— 1914 Neue um e. Vortr. d. Vers.
verm. Ausg. Gotha: Perthes 17. 62 S.
1 M. [810
Müller, K. A. v., Aus Dtlds. G.
(Süddt. Mthfte. 16, Nov., 11360.) [811
Guglla, Die Geburts-, Sterbe- u. Grab-
stätten d. röm. dt. Kaiser u. Könige. 8 14.
2819. Rez.: Hist. Zt. 117, 155 Weise. [812
Kowalski, Wolfg., Die dt. Königinnen
. Kaiserinnen v. onrad IIL bis z. Ende
d. Interregnums, 8. 14, 4938. Rez.: Zt. d. Sav. —
SUNE 84, Germ Abt., 486 Mittels; Dt. Zt. f.
Kirchenrecht 24, 337 f. Ruck; Mitt d. ae
f. öst. G. 36, 690—92 Dungern. 181
Platzhoff, W., Deutschland u.
Frankreich. (Dt. Kriegsschriften H. 9.)
Dt. Lit. - Ztg. '17, Nr. 28 Ldw.
[808
Bonn: Marcus & W. 15. 28S. 60 Pf. [814
Auerbach, da aus et le Saint Empire
Rom. Germ. eb paix de Westpnalie
jusqu’à la révo trans. è 14, 2833. Rez.:
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, "832 V. Srıbik:
Zt. H. Oberrh. 32, 1571—60 Stenzel. (815
Kaindl, R. F., Die Deutschen in
Osteuropa. Lpz.: Klinkhardt 16. 104 8.
1 M. 50. (Bibliot. d. Ostens. 1.)
Rez.: Dt. Lit.-Ztg 17, Nr. 13 Gleye. (816
Kalndl, R., Dt. Ansiedlg. u. dt. Kultur-
arbeit an d. unter. Donau. Pr Ver. z.
1 8 gemeinnütz. Kenn nisse. 22 8.
20 Pf ammlg. gemeinnüts. Vertr. 515
24
Piatzhoff, W., Das erste Auf-
tauchen Rußlands u. d. russ. Gefahr in
d. europ. Politik. (Hist. Zt. 115, 77 —
93.) [818
Uebersberger ,„ Rußlands Orientpolitik
in d. letzten 2. Jahrbh., s. 14, 490. Rez.:
Zt f. Polit. 7, 716 f. Charmatz; Mitt. d. Inst.
f. öst. G. forschg. 36, 542—46 v. Landwehr;
Hist. Vierteljschr. 18, 179—81 Stübe. (819
—
2. Territorial- Geschichte.
Wimmer, L. v., Die Ostmark.
Oesterr.-Ungarns Mission in d. Welt- G.
2. durchges. Aufl. Wien: Fromme.
94 S. 2 M. [820
Müller-Guttenbrunn, A., Ruhmes-
halle dt. Arbeit in d. öst.-ung. Mo-
narchie. Hrsg. unt. Mitw. namhafter
Gelehrter und Schriftsteller. Stuttg.:
Dt. Verl.-Anst. 16. 4° 524 S.; 22 Taf.
30 M. ; , . [820
‚Bauer, Wilh., Österreich. (Öster-
reich. Zt. f. G 1, 1—16.) 821
Cloeter, H., Häuser u. Menschen v. Wien.
3. u. 3. A. Wien: Schroll 16. 21 S.; Taff.
4 M. [822
Rupertsberger, M.. Ebelsberg Einst u.
Jetzt, s. 13, 305. Rez.: Hist. Jahrb. 34,
437 f. Pösinger; Hist. Vierteljschr. 17, 444
Vanessa. [823
Smeritschnigg, J., G. d. Marktes
u. d. Pfarre Gnas. (Bd. 2. d. Monogr.
d. Bezirkes Feldbach v. Steiner-
Wischenbart.) Gnas: Selbstverl. 14. [824
Gubo, Aus Steiermarks Vergangenheit,
8. 14, 498. Rez.: Mitt. Inst. öst. G. 37, 149—
51 v. Srbık. l [825
Kaal, Aus Dt.-Landsberg Vergangen-
heit, s. 18, 306. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f.
Steiermark 10, 295-97 Rüpschl. [826
Zenegg, E. v., Beitrr. z. G. v.
Klagenfurter Häusern (Carinthia I.
Jg. 197, 50—57.) 827
Fresacher, W., Beitrr. z. älter. G.Villac
Villach. Progr. 28 8.
Gröbl, J., Historisches u. wirtschaftl.-
geographisches a. d. dt. Sprachinsel Gott-
schee. Progr. Gottsch. 15. 6 8. [29
Eder, J. M., Schloß Münichau b.
Kitzbühel, Tirol, seine G. u. sein Ver-
fall. Wien: Artarier & Co. 15. 2°.
16 S.; 9 Taf. 10 M. 830
Straganz, M., Zur G. d. Schlosses u.
Geschlechts Haselberg b. Bozen. (Forsch.
usw. Z. G. Tirols u. Voralb. 12, 10—24.) 1831
Ulmer, A., Schloß Feldkirch- Schatten“
berg. Geschichtl. Uberbliek. Feldk.: Selbst-
le32
hs.
928
verl. 16. 72 S. 6, Pf
Widmann, H., G. Salzburgs.
15. 520. Rez: Jb. Ges. G. Prot.
104 f. Loesche. . [833
_ Luschin v. Ebengreuth, A., Öster-
reichs Anfänge in d. Adria. Wien:
Hölder 16. 568. 1 M. 10. 834
Lenel, W., Venezianisch - istrische
Studien, 5. 14, 497. Rez.: Mitt. Inst. Ost. G.
87, 296— 98 Kretschmayr. 1835
Bd. 3, 8.
steir. 37.
Lit. Zbl. 17, Nr.27 L
Bibliographie Nr. 818—884
Strantz, K. v., Das Deutschtum
u. d. dt. Adel, wie Bürgertum Friauls.
(Dt. Herold 16. Nr. 3) 836
Bretholz, G. Böhmens u. Mährens, 8. 18.
2662. Rez.: Korr.-Bl. d. Gesamt - Ver. 63,
285—87 Maetschke; 12. Stud. usw. E. G. d.
Bened.- Ordens N. F. 6. 242—44 Kinter ; Thür.“
Sächs. Zt. 7, 68 f. Heldmann. g (837
Siegl, K., Schloß Seeberg im Eger-
lande. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54,
209—48.) 838
Liebscher, K., Der polit. Amtsbez.
Bischofsteinitz. Tachau: Bayand 138.
513 S.
Rez.: Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54, 205—7
O. Weber. 839
L
Krahl, G. d. kgl. Stadt Komotau.
Komotau: Dt. Volksbuchh. 14. XII.
173 S. 1 M. [840
Krebs, J., Beitrr. z. neuer. G. Mährens.
(Zt. Dt. Ver. G. Mührens u. Schles. 21, en
49.
Berger, Karl, Der große Stzelna-
wald. Beitr. z. G. Nordmährens u. ihr.
Quellenkde. (Zt. d. dt. Ver. f. G. Hährens
u. Schles. 19, 125— 74.) [842
Strakosch - Graßmann, d., Die
dt. Auswanderg. aus Mähren in d. Ver-
gangenheit. (Zt. d Dt. Ver. f. G. Mährens
usw. 20, 141— 97.) [843
Berger, Karl, Üb. d. Alter v. Neu-
titschein. (Zt. Dt. Ver. G. Mährens u.
Schles. 21, 101—4.) [844
Gerber, E., Alt-Troppau. (Zt. d.
Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles. 17,
160—67. 18, 394—403.) 845
Kaindl, G.d. Deutschen in d. Karpat
lindern, s. 13, 2667. Rez.: Zt. f. Ethnol. 45.
907—9 Mielke; Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 14, 120—24 Kunkel: Zt. d. Bist. Ver. f.
Steiermark 10, 126 f. Reißenberger. 1846
Jacob, Geo., Aus Ungarns Türken-
zeit. Frkf. (Main): Keller. 39 8.
2 M. [847
Tentsch, Fr., Die Siebenbürger
Sachsen in Vergangenh. u. Gegenw.
(Schrr. z. Erforsch. d. Deutschtums im
Ausland 1.) Lpz.: Koehler 16. XVIII,
350 S. 9 M. 50.
Rez.: Preuß. P 166, 498f. a en
Kaindl, R. Fr., Das alte deutsche
„Reichsland“ in Galizien. (Grenzboten
17 Bd. II. Nr. 15, S. 55—60.) 849
Bunzel, J., Die ungar.-dt. Be-
ziehen. (Jahrb. Gesetzgebg. 41, 35 —
86.) [850
Müller, Karl Alex., Probleme d.
neuest. bayer. G., 1799 — 1871. (Hist.
Zt. 118, 22249.) [851
Döberl, Al., Entwicklungs - G.
Bayerns. Bd.1: V.d.ältest. Zeit bis z.
Westf. Frieden, 3. verm. Aufl. 16. X.
637 S. 16 M.
Territorial - Geschichte
Re ez.: Beitr. 2. Beyer Kirch-G. 23. 168
— 170. Jordan; Rez.: v. Bd. 2. 8. 18. 820.
Hist. viertel jschr. 17. 5827 Vanosa. 1852
Weber, F., Boden- u. Namenalter-
tümer aus Oberbayern. (Altbayer.
Monatsschr. 13, 1—15.) 853
Ritzinger, Zur alt. G. v. Neustadt
a. D. (8. 13, 2677). Forts. (Vhdlgn. H. V.
Niederbayern 52, 49—120. 854
Feldmaler, Geschichtliches üb. d.
Gemeinde Asenham u. d. Burg Neudeck
im Rottal. 651.10 d. Hist. Ver.
Niederbayern. 51, IV.) 16 S. [855
Lommer, F. H., G. d. oberpfälz.
Grenzstadt Waldmünchen. H. 4. Am-
berg. Progr. 15. 688. [856
Kolde, Erich, Beitrr., Anregungen
und Gedanken z. G. Frankens. Lpz.:
Deichert. 64 S. 1 M. 80. 1857
Mummenhoff, E., Altnürnberg in
Krieg und Kriegsnot. 1: Der zweite
markgräfl. Krieg. 2. Aus d. schlimmen
Tagen d. 30 j. Krieges. Nürnb.: Schrag
16f. 107; 158 S. 4 M. 40. [858
Herold, Rud., Beitrr. z. Vor - G.
Erlangens u. s. Umgevg. I: Funde u.
Grabgn. v. Aug. 1913. II: D. Grabung
b. Kosbach im Aug. 13. Der Kosbach.
Altar. (Aus Sitzungsber. d. en
med. Sozietät in Erlangen.) Erlangen:
Mencke 14. 42 S. 2 Taf. 1 M. 50. [859
Göbl, S., Würzburg. E. kulturhist.
Städtebild. 9. Aufl. (Unveränd. Neudr.)
Würzb.: Stürtz. 183 S. 2 M. [860
Pfeiffer, L., Bll. a.d. wechselreichen
G. d. Stadt Schweinfurt. Schweinf.:
Stoer #16. 18 S. 50 Pf. [861
Menrad, J., Heimatkundl. G. u.
Kunst-G. Münnerstadts im Zusammen-
69 8 m. d. dt. G. Progr. Münnerst. 15.
862
Ulrrich, H., Unterertbal, 8. 14, 2841.
Hist. Jahrb. 36, 191f. Riedner. (863
Schröder, Alfr., Das Bistum
Augsburg, hist. u. statist. beschrieben,
Rez.:
vormals v. A. v. Steichele (s. ’14,
2843). 0 Vis. 62. (Bd. 8, 241 — 320).
1 M. 5 [864
Weller, K., Württb. G. 2. neubearb.
Aufl. (Sammlg. Göschen 462.) Berl.:
Göschen 16. 182 S. 1 M. [865
Ä Schneider, Eug., Abriß d. württb.
G. Stuttg.: Krabbe 15. 62S. 90 Pf. [866
Hagen, Karl Jos., Entwicklig. d. Terri-
toriums d. Grafen von Hohenberg i1; N, 2
8. DS 532. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17;
Weller.
Aich, J. A., Laupheim bis 1570, 8. 15
2845. Reg.: Hist. Jahrb. 36, 893—95 Bigel-
mair. 8866
Entwicklg. d.
Stud. 2. G.-wiss. 9, 2.)
"26
Bersu, G., Kastell Burladingen,
O.-A. Hechingen (Germania. Korr. bl.
R. G. Komm. 1, 111— 18.) 869
Stäbler, B., G. Eßlingens bis z. Mitte
d. 13. Jh., 8. 13, 2684. (Auch Berl. Diss. 18) [870
Thierer, G., Orts-G. v. Gussen-
stadt auf d. Schwäb. Alb. (s. 13, 328.
Bd. 2. 8 535 S. 5 M.
Rez 1: Zt. d. Hist; Ver. f. Bun!
mark 10, 290-.92 Kapper 187
Singer, F. H., Beitrr. G. d.
Stadt Gderndorf a. N. u. ihr. Be ede
Eingel. v. Brinzinger. Nr. 1: Der
große Brand v. 1842 u. d. Wieder-
auf bau d. inner. Stadt. Obernd.: Selbst-
verl. 24 S. 60 Pf. 872
1 3 J., G. d. schweiz. Eid-
genossenschaft (s. 14, 502). 5: Bis
1848. (Allg Staaten- G. Abt. 1 „Lfg. 105.)
XX XVI, 807 8. 26 M.
Rez. v. 2. 2. Aufl. Anz. f. schweiz. G.
15, 49—53. Thommen; Hist. Vierteljschr. 18
199 ff. Weller. 7
Schaffner, G. d. schweiz. Eidgenossen-
schaft, s. 15, 525. Rez.: Ang. Schweiz. G. 38
Wilh. J. M Meyer. 1874
Oechsli, W., Die Benennungen d.
alten Eidgenossenschaft u. ihrer
Glieder. TI. 1. (Jahrb. f. schweiz. G.
41, 51—230. 42, 87 — 258.) 875
Benziger, C., Dt.-schweizer. Be-
ziehgn. in d. Vergangenheit. (Anz.
Schweiz. G. 16, 2380—56.) [876
Gagliardi, E., Die Entstehg d.
schweiz. Neutralität. Zürich: Rascher
& Co. 15. 23 S. 60 Pf. (Schrr. f.
Schweizer Art u. Kunst 10.) [877
Wartmann,Herm., Das Lintgebiet
d. heutig. Kantons St. Gallen im Mittel-
alt. (Jahrb. Schweiz. G. 42, 259—80.) 878
Müller, Ant., G. d. Herrsch. u.
Gemeinde Flums. Tl. 1. Gossau,
Kt. St. Gall., Gossau: Cavelti 16.
159 8. 4 Fr. 5 50
Bez.: Anz. Schweiz. G. 17, 58f. Bütlər;
Zk. Schweis. Kirch.-G. 11. 2391. Jos.
Müller. 1879
een er d. St. Basel 5 15/16,
1 23 Rez.: Oberrh. N. F. 32 ‚ri
aiser.
(88
Gauss, = Die Landgrafschaft
im Sisgau. (Basler Zt. 14, 105 — 44.) [881
wre W., Die Burgen d. Sisgaus
ln -) LIg. 14. Bd. 4, 161 — 237.
882
e F., Die T i
Kantons Solothurn.
Soloth.: Gaßmann A.-G. 216 S. 3 M. 60
(Mitt. H. Ver. Soloth. 8.) 888
Tanner, K., Der Kampf ums
Eschental. Zürich: Leemann & Co.
S. 325— 655; Taf. 5 M. 20. 8618
*26
Aebersold, G., Studien z. G. d.
Landschaft Saarnen (s. 15 / 16, 7
Bern. Diss. 15 IX, 202 8. [885
Hauser, Kasp., Die Mörsburg.
Zürich: Beer & Co. 4°. S. 93—177;
5 Taf. 6 M. (Mitt d. Antiquar. Ges.
Zürich 28, 2.) 886
Rez.: Anz Schweiz. G. 7, 187 f. Bütler.
Escher, C., u. R. Wachter, Chronik
d. Gemeinde Wipkingen. Zürich: Füßli.
274 S. 6 M. ~ [887
Strickler, G., G. d Gemeinde
py Zürich: Füßli 16. 237 8.
888
"Taler, M., Schloß u. Herrschaft
Tarasp. Die Herren v. Tarasp. im
0 Chur.: Schuler. 68 S.
2 M. 5 889
Simönet, J. J., G. d. Freiherrn
v. Vaz, d. polit. Gemeinde u. d. Pfarrei
Obervaz. Tl. 1 u 2. Ingenbohl. Chur.
Selbstverl. 15. 294 S.; 7 Taf. 4 M. [890
Lötschen, das ist: Landes- u.
Volkskunde d. Lötschentales. Text von
Hedwig Auneler, Bilder von Karl
Anneler. Bern: Drechsel. 359 S. 891
Gross, Ad., u. Ch. L. Schrider,
Histoire de Neuveville. Neuvev.:
Beerstecher 14. 358 S. [892
Rez.: Ang. Schweiz. G. 17, 54 f. Turler.
Hofmann, Karl, Aus bad. Landen.
Beitrr.z. Heimat-G. W einheim: Acker-
mann. 188 S. 2 M. 80. 893
Goldschmidt, Bob. unt. Mitw. v.
H. Ordenstein u. K. Widmer, Die
Stadt Karlsruhe, ihre G. u. Verwaltg.
Karlsr.: C. F. Müller. 15. X, 525 8.
18 M. 894
Rez.: Zt. G. Oberrh. N. F. 32, 479—81
Frankhauser.
Trautwein, À., Rohrbach b. Heidel-
berg einst u. jetzt. E. pfälz. Orts-G.
m. vielfach. Berücksicht. Kirchheims
u. ander. umlieg. Ortschaften. 1. Lfg.
Heidelb.: Ev. erlg. 14. S. 1—64
80 Pf. [895
Christ, K., Wüstungen b. Wein-
heim an der Bergstraße. (Mannh.
G.bll. 16, 80-86: 114—17.) [896
Pfaff, Fr., Sulzburg 500 Jahre Badisa
(Alemannia 43, 1867—79.)
Eeuss, R., Histoire d Ai
11. éd. rev., corr. et compl. jusqu à
nos jours. Paris: Boivin 18. XII,
452 S.; 16 Taf. 1898
Reinach, Jos., L’Alsace-Lorraine
devantl’histoire. Paris-Nancy: Berger-
Levrault 16. 31 S. [899
Wündisch, a en Els.-
Lothr., s. 14, 2845 R l. Oberrh.
N. F. 30, 120—23 Stenzel. [900
Bibliographie Nr. 885—951
Lulves, J., Die geschichtl. Wahr-
heit üb. d. franz. Raub Els.-Lothringens
u. üb. d.. Unterdrückg. dies. Landes
unt. franz. Gewaltherrschaft (Dt.
Revne 42, IV, 224—38.) [901
May, d., La Lutte pour le Francais en
Lorraine avant 1870, 8. 13, 340. Rez.:
Jahrb d. Ges. f. lotbr. G. usw. 25, 5R
J. B Kaiser.
Riese, A., Der Name d. Elsaß.
(Röm.-germ. Korr bl. 8, Nr.5f.) [903
Krollmann, C., Zur mittelalterl.
G. d. Stadt Mühlhausen im Oberland.
(Altpr. Mtchr. 54, 340—486.) [904
Scherlen, A., G. d. ehem. reicHs-
unmittelbar. Stadt Ammerschweier
905 m Colmar: Oberels. Verl.anst.’14.
(905
8 J., Der Adel in Mutzig.
Beitr. z. Orts- u. Fam.-G. Straßb.:
Le Ronx 15. 96 8. [906
Bittlinger, G., Einiges aus d. G.
d. Weilertals u. sein. Umgebg. Straßb.:
Heitz 16. 32 S.; 6 Taf. 1 (Beitr.
z. Landeskd. v. Els.-Loth. 52. [907
Oeckinghaus, R., Vom Bitscher
Land u. sein. G. Straßb.: Beust.
127 S. 2 M. (908
Mehlis, C., Die Wiligartisburg
im Wasgau. Beitr. z. Werdegang d.
Burgen im Pfälzerwalde. Neust.
(Haardt): Straßner 16. 1 18 S. 1 M.[909
Bossert, 6. ‚Der Besitz € d. Zähringer in
Ostfranken. (Zt. . Oberrh. 31, 1915
Marx, J., Berichtigungen A 85
gänzgn. zu Kentenichs G.
Trier. Trier: Paulinus-Dr. 16. eS 8
1 M. 60. 911
Kentenich, G. d. Stadt Trier s 14. 2380.
Rez : viertelischr. Soz. Wirtsch.-G. 14, 393
—96 K. O. Müll 912
d. „Stadt“
tüller.
Kemper, E., Entstehg.
Hohensolme. (Mitt. Wetzlar. G. Ver.
6, 37—42) [918
Pick, R., Geschichtl. F
an Aachen in Feindesland. (Zt. d.
Aach. G-Ver. 37, 274 - 818.) Sep. Aach. :
Cremer 16. w 20 [914
Brüll, W., Seit wann ist Düren
Stadt? (Zt. d. Aachen. G.-Ver. 36,
173. 5
[91
Schmitz, Ldw., Zur G. d. Stadt
Heinsberg. (Zt. Aach. G.-Ver. 37,
351 - 70. 38, 3879—81.) Sep.: .
Cremer 16. 1 M. [91
ee? „G. d. Gemeinde NE ber J
8. 14, 542 Zt. d. Aach. G- un
1707 Scheins.
Biesten, F. Th. R., Veräuch. a
Beschreibg. d. Kaiserl. freiweltl. Reichs-
stifts Essen. 1780. Hrsg. v. W. Biesten.
(Beitrr. G. E: sen 36, 195—204.) [918
Territorial - Geschichte
Bibbeck, K., G d. Stadt Essen. 1, s
‚15/16 2881. Res.
: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5,
226—2939 Koerni cke. 919
Weyersberg, 4. Aus Solingens
vergang. Tagen (s. 18, 360). Forts.
. d. Berg. G.-Ver. 1520
171)
Geschichte der Stadt Düsseldorf
in zwölf Abhandlungen Festschrift
z. 600 jäbr. Jubiläum. Hrsg. v. Düssel-
dorfer Geschichts- Verein. Düsseldorf:
Kraus 1888 (Unveränd. Neudr. Düssel-
dorf 16: Ed. Lintz). 499 8. [921
Schell, 0., Kaiserswerth. (Monatsaoir
d. Berg.-G - Ver. 15, 218—16.)
Henrichs, G. d. (rafsch. Mörs
6. 15/16, 588) H. 2. S. 81—106.
1 M. 10 [923
Wam pach, C., G. d. Grund-
herrschakt Echternach.. (Kap. 4 u. 22
Berl. Diss. 16. 47 8. [924
Courcy Mac ; Donnell, J. de,
Belgium, her kings, ak & people.
Lond.: Long 14. 854 15 sh. [925
Herwarth v. Bittenſeld, E.,
Belgien. E. Beurteilg. sein. G. bis z.
Gegenw. Wiesbad.: Staadt 15 385 8.
55 Pf. [926
Pireane, G. Bel Igiens. Dt. Übe v.
F. Arnheim. Bd. 4: 1567—1648, s. 145 544.
Rez.: Hist. Jahrb. 55 484 f. F. Schröder; Lit.
Zbl. 14, Nr. 7 289. 7 Mech Soz.- u.
Wirtsch.-G. 1 3, 289—92 Wätjen; nt. Inst.
Öst. G. 87, 445 — nase [927
Kessler, O „ Das dt. Belgien.
Beitrr. z. Volkswirtsch. u. z. dt.
Ver waltg. Berl, Sigismund 15. 159 S.
3 M. [928
Fromme, Der Nationalitätenkampf
in und um Belgien. (Dt. Rundschau 92 5
Jan., 127—49.) 929
Wegg, J., zum 1477—1559.
a
From the battle of ncy to the
treaty of Cateau Cambrésis. Lond.:
Methuen 16. 21 sh. [930
Muller, S. Hzn. Nog iets over
de oudste geschiedenis van Schieland
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. ete. 5 R., 2,
. 1738—93.) (931
Mechelen; Th. C., Bijdragen tot
de gesch. van Waelhem. Diericks-B.
14. 198 S. 2 Fr. 50. [932
Bechtolsheimer, H., J. R.
Dieterich u. K. Strecker, Beitrr. z.
rhein.-hess. G. Festschr. d. Prov.
Rheinhess. z. Hundertjahrfeier 1816
—1916. 1 'Mainz: Diemer 16. XIII,
389 S.; Taf. 4 M. 50. [933
Hatiemer, ta Eatwicklgs. -G. Hessen-
Darmstadts '14, 530. Rez.: Mitt. a. 80
hist. Lit. N. F. 25 151. Hirsch. (934
— ren. Ze
27
Stimming, Entsteh. d. weltlich. Terri-
toriums d. Erzbistums Mainz, s. 15 / 16, 8
Rez.: Vierteljschr. Soz.-Wirtech.-G
402 Schmidt-Ewald.
[985
Bothe, F., u. Bern. Müller, Q.
d.- St. Frankf. a. M. Bd. 2a: Bilder-
atl. 16. 120 Taf. 8M.
Rez. v. Bd. 1, 8. 14. 2860. Dt. Lit. Ztg.
14, Nr. 35 Heidrich; Hist. Jabrb. 85, 866
Grupp; Hist. vierteljschr. 18, m
Nassauer, S., Burgen u. befestigte
Gutshöfe um Frankf. a. M. G. u.
Sage. 4. verm. u. verb Aufl. Frankf.
(Main): Goldstein. 494 S. 4 M 50. [937
Brunner, Hugo, G. d. Residenzstadt
Cassel, B. 14, 548. Rez.: Hist. Zt. 114, 405
8 Rosenfeld. ' (938
Brunner, Die Altenburg u. d.
Burg Felsberg. (Mitt. d. Ver. f. hess.
G. 13/14, 63—74) — Ders., Zieren-
berg. (Ebd. 75—84.) [939
Kraus, G., Aus d. G. Amöne-
burgs. Biebrich: Zeidler 14. 21 S.[940
Bilder a. d. G. d. Stadt Herborn
919—1914. Herb.: Nass. Kolportage-
Ver.'14[ausgeg.'16]. 2318. 2 M. 150. [941
Henche, A., Allg. Grundzüge d.
älter. Emser Orts-G. (Nassauische
Ann. 43, 250— 65.) [942
Bingemer H., Zur Lage d.
Königshofes in Bergen. (Zt. Ver.
Hess. G. 50, zu [943
Jangkenn, E rr. z. G. Oppen-
heims. (Auartafvll. Hist. ver. Hessen z 6,
20— 26.
Plat, F., Karlsdorf. Die älteste
franz. Kolonie in Hessen. Kassel:
Scheel ’16. 64 S. IM. [945
Esselborn, K., Pirmasens u. Buchs-
weiler. Bilder a. d. Hessenzeit d.
Grafsch. Hanau-Lichtenberg. Darmst.:
Schlapp. 364 S. 2 M. 50. (Hess. Volks-
bücher 28/830.) [946
Juncker’s Chronik 1710. Eisen.:
Kathe 16. 3 H. 50. (Beitrr. z. G.
Eisenachs 25.) [947
Geschichte d. Grafsch. Camburg
u. darüber hinaus. H. 1. 1
Peitz. 64 8. 1 M. [948
Koch, Ernst, Birkenheide b. Saal-
feld als henneberg. Besitztum. (Zt.
d. Ver. f. thür. G. N. F. 23, 18—117.) [949
Opfermann, E., Chronik von
Poppenwind. (Schrr. Ver Sachs.
Meining. G. H. 75, 81—132.) [950
Wandsleb, A., Die dt. Koloni-
sation d. Orlagaues., 7.— 18 Jh. (s. 12,
2567). 35 8. Jen. Diss. 951
Schönebaum, H., Die Besiedelg.
d. Altenburger Ostkreises, (Leipz.
*28
Diss.u. Beitrr. z. Kult.- u. Univ.-G. 89.)
Lpz.: Voigtländer 17. XIII, 108 S.;
af. 4 M. 80. .. [952
Wurmb, H. Ve, Schloß Groß-
Furra. E. Geschichts- u. Kulturbild.
Rudolst.: Keil 15. 64 S. 1 M. 50. [953
Strantz, K. v., Die Burg Lieben-
stein an d. Wilden Gera u. ihre Er-
bauer u. Gebieter. (Vierteljschr. f.
Wappenkde. 44. 12—87.) [954
Mendner, R., pon eig. d. Feste
Burgk u. d. nach ihr gen. Herrschaft.
Lpz.: Frdr. Schneider 16 8 S. 30 Pf.
— Ders., Die Herrsch. Burgk bis zu
ihr. Angliederg. an d. Haus Reuß -
Greiz 1596/1616. 2. erw. Aufl. (Aus:
Mitt. Ver. Vogtl. G. Plauen 27.) Ebd.
17. 96 8; 2 Ktn. 3 M. — Ders.,
Bargker Urkundenbuch. Urkk. u.
Urkk.-Auszüge bis zu ihr. Angliederg.
(Beilagehft. z. 27. Jahresschr. d. Ver.
f. vogtländ. G. usw. zu Plauen. Ebd.
112 S. 3 M. (955
Hartmans, Jos., G. d. Prov. Westfalen,
8. 12. 2542. Rez.: Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch. -
G. Westf. is, 190—98, Eickhoff. 1956
Rübel, K., G. d. Grafsch. u. fr.
Reichsstadt Dortmund. 1: Bis z. J. 1400.
Dortm.: Ruhfus. XVI, 681 S. 15 M.
957
Meininghaus, A., Aus Stadt u.
Grafsch. Dortmund. Heimatgeschichtl.
Aufsätze. Dortm.: Hist. Ver. Dortm.:
Ruhbfuß. XII, 212 S. 4 M. [958
Brand, Alb., Die altsächs. Edel-
herrschaft Lippe-Störmede-Boke u. d.
‚Corweyer Bitsamt Mönninghausen von
ihr. Anfängen bis z. preuß. Besitzer-
greifg. Heimatkundl. Beitrr. z. G. West-
falens, insbes. d. Kreise Lippstadt u.
Büren bezw. ihr. Amter Geseke-Stör-
mede u. Boke-Salzkotten. (Zt. Vaterl.
G. Westf. 74, II, 1—132; 220.) [959
Tinnefeld Die Herrschaft Anholt, 8. 14.
552. (Münst. Diss. 13.) [960
Weymann, H., Die Samtgemeinde
Hagen b. Osnabrück in topogr. u. hist.
Beziehg. Osnabr.: Wehberg. 47 S. [961
Meyer, Carl, Alt-Verden. Verd.:
Mahncke 59 S.; 6 Taf. 1 M. 50. 962
J anssen, Geo. Sillenstede im Jever-
land. H. 1. Sillenst.: Selbstverl.
95 S. 1 M. 50. 963
Brakebusch, G. d. Dorfes Berkum (Ber-
kem), s. ’16, 571. Rez.: Zt. H. Ver. Nieders.
15. 291—6, Wecken. [964
Bencke, 0., Hamburg. Geschichten.
1. u. 2. Samml. Anast. Neudr. Stuttg.:
Cotta 16. 8 M. [965
Bibliographie Nr. 952—1017
Lütgens, R., Heimatkde. d. fr. u.
Hansest. Hamburg. 7., völlig neu be-
arb. Aufl. d. Ldkde. v. Hamb.. v. G.
Dilling. Bresl.: Hirt 14. 104 8.
Rer. Zt. Ver. hamb. G. 21, m
[936
Ballheimer, R., Zeittafeln z. hamb.
G. (s. 14, 556). 5. Hamb.: Herold 16.
818. 1 M. 50.
Rez. v. 4 u. 5: Zt. Ver. hamb. G. 21, 206
—11, Nirrnheim bzw. Reincke. 1967
oll, G. 55 n Westerau, 8. 15.
2800. Rez.: Ver. Lübeck. G. 18, 207-9,
Techen.
Bräuning, G., Aus Schlesw. Hol.
steins Vergangenheit. Erzählgn. a. alt.
Ae u. Chroniken m. verbind. Text.
annov.: Bräuning 14. XVI, 243 S.
2 M. 50. [969
Wegemann, Die Veränderg. d. Größe
Schlesw.-Holsteins seit 1230. (Zt. d.
Ges. f.schlesw.-holst. G. 45, 248-77.) [970-
Kausch, Fr., Garnison Burg im 18. an
Burg: Hopier. 19 8. 40 Pf. [97
Jesse, W., G. d. Stadt Schwerin.
Lfg. 3. 14. S. XVII—XIX, 241—349,
45—56. 2 M. [972
. Baraewitz, Fr., Beitrr. z. G. d.
rn Warnemünde. Gießen. Diss.
16. 67
Ferb
Redens, Th., Hist. Entwick]
grenze zwisch. d. Hrzgt. Anhalt u. d. Prov.
Sachs., soweit d. Grenze von d. Fuhne ge-
bildet wird, 8. 14. 2883. (Auch in: Mitt. d.
Ver. f. anhalt. G. N. F. 2.) [974
.d. Landes-
Müller, Johs., Frankenkolonisation auf
d. Eichsfelde, s. 12, 2563. Rez.: Hist. Zt. 11
6371—40 Curschmann. (97
Neubaner, Th. Th., Aufgaben u.
Probleme d. Orts-G., dargest an d. G.
d. St. Erfurt (Mitt. ver. G. Erfurt 38,
1—75.) 1 0
Schmidt-Ewald, Eutstehg. d. wel
Territoriums d. Bistums Halberstadt 8. 15 16
2391. Rez.: Vierteljschr. Soz. Wirtsch.-G. 14,
402 f. K. O. Müller; Lit. Zbl. 16. Nr. 49 Lerche;
Zt. Harz-Ver. 50, 169—71 Eckerlin. 4977
König, E., Die ehemal. Lehns -
herren u Leheninhaber d. Dörfer Groß-
u. Kleinhettstedt nebst ihr. Besitzgn.,
unt. besond. Berücks. d. Geschlechts
derer v. Hetstete. (Zt. d. Ver. f. thir.
G., N. F. 23, 118—564.) 1978
Gutbler, H., Beitr. z. Häuser- Chro-
nik d. Stadt Langensalza. H. 6. 100 S.
1 M. 25. 979
Nebels leck, G. d. Kreises 20 8 O
s. 14. 560. Rez.: Thür.-sächs. Zt
Heinomanh,
Spangenberg, C., Mansfeld. Chro-
nica (s 15. 579). TI. 4. Forts. (Mans-
feld. Bll. 30.) 240 8 =
Hempel, Erich, Die Grafen v. Mansf
(bisz. Sequestration). Hall. Diss. 40. 39 8 ler
Territorial- Geschichte
Kettner, re d. Reichsstadt Mühl-
hausen i. Th. (In: Mühlb. Gbll. Jg.
16/17.) — Ders., G. d. Mühlhäuser
Rathauses. (Mühlb. G. bll. 15, 1—34 [983
Klett, H., Aus d. G. d. Stadt Mühl-
8 in Thür. Mühlh.: Danner 16.
984
Steinert, Das Territorium d. Reichsstadt
Mühlhausen i. Th., s. 14. 573. Rez.: Mitt. d.
Inst f. at. 0. 86, 870 f. Heyden reich. [985
Naumann, L., Zur Entwicklgs-G.
. (Thür.-Sächs. Zt. 7, I
986
Mehldau, K., Chronik d. Kirch-
spiels Tylsen. Tyls.: Selbstverl. 13 [987
Drees, H., G. d. Grafsch. Wernige-
rode. HE : Jüttner’16. 96 8. 60 Pf.
arz-Ver.50, 90—92 Bürger. [988
en u. Nähe, Ausgrabungen auf d.
Kapellenberg b. Schönberg i. V. (Mitt. Ver
Vogtl. G. Plauen 27, 161—76.) [988
Hantzsch, Adf., Hervorragende
Persönlichkeiten in Dresden und ihre
Wohnungen. (Mitt. Ver. G. Dresd. 25.)
Dresd.: Lehmann 18. X VI, 192 S. [990
Trautmann, O., u. 0. Mörtnsch, 700 Jahre
en 1216—1916. (Dresdn. G. bil. 16, E
[9
Küller, Gg. Herm., 700 Jahre Dresden,
ne Dresd.: Baensch - Stiftg. 478.
1992
Schönebanm, H., Rittergut u.
Dorf Kleinopitz b. Tharandt bis zu
Ausg. d. 19. Jh. Beispiel e. Orts-G.
Lpz.: Teubner. 90 S. 5 M. [993
Häntzschel, E., Die zur Parochie
Neustadt in Sachs. gehör. Rittergüter
u. ihre Besitzer. 15. 420 8. 994
Neupert, A., Werdegang d. Stadt
Plauen i. V. bis z. Beginn d. 20. Jh.
Plauen: Neupert. 72 8 1 M. (Beil.
zu: Mitt. Ver. G. usw. Plauen. Jahres-
schr. 27.) 995
Beil, A., Rochsburg im Besitze der
Landesherren. (N. Arch. f. sächs. G. 37,
1 15.) [996
Glootz, A., Die Schandauer Chro-
1 Schandau: Sächs. Elbztg. 317 8.
5
997
Beil, A., Beitrr. z. G. Tauras. 8
Gemeindeverwaltg 138. X, 320 1
4 M 9
Locha, W., Aus WeißbachsVer-
gangenheit. Zschopau: Gensel 16.
96 8. 1 M. 20. [999
Israel, Fr., Brandb.-preuß. G.
Von d. erst. Anfängen bis z. Tode Kg.
Friedr. Wilhelms I. 1740. Lpz.: Teub-
ner 16. 136 S. 1 M. (Aus ~ 000
Geisteswelt N
Korn, RBelnb. 4,581.
Mitt. d. Ver. f. G. Berling! 13, Sr. 13 now. Kon
29
Marriott, J. A. R. u. C. G. Robert-
son, The evolution of Prussia. the
making of an empire. New York,
Oxford Univ. 16. 449 8. 1 Doll. 75 [1002
Meissner, W., Studienfragen a. d.
brandb.-preuß. G G. 2. gänzl. umgearb.
und verm. Aufl. Halle: Gesenius.
460 S. 6 M. 50. (1003
Untergang des Ordensstaates
Preußen u. d Entstehg. d. preuß. Königs-
würde, s. 13. 402. Res.: Dt. Lit.-Zt. 14
Nr. 27. Hasenclever. dae
k Brandenb.,
Boltze, Fr., G. d. Mar!
404. a. Dt. Lit.- Ztg. 14, Nr. 24, ' Borg:
Hofmeister, A., Von d. 19. askan.
Markgrafen auf d. Markgrafenberge b.
Rathenow. Zugleich e. Beitr. z. Kenntn.
d. ältest. märkisch. G.schreibg. (Forsch.
Brandb. Pr. G. 30, 1—30; 299.) [1006
Ziekarsch, I, Die Hohenzollern
u. ihr Volk. (Jahresber. d. Schles. G. f.
vaterl. Cultur 93, 27—41.) {1007
Geschichte d. preuß. ee, an .v Geo.
Sohuster 15 Nee Rez. . Arn-
heim, Hof l Friedrichs d 65 orsch. x.
brandb. u pr. 0.0 27, 3098. Petersdorff;
Mitt. d. Ver f. G. d "Neumark. 91, 208—10.
Rehmann; v. 1 u. 2: Lit. Zbl. 14, Nr. 32. Sange;
v. 8. 1: Hist. Zt. 113, 2191.. Ziekursch; Mitt.
d. Ver. f. @. d. Neumark. 81, 188—410. Reh-
manr; Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 1171. Sange.[1008
Erforschtes u. Erlebtes a. d. alt.
Berlin. (Schrr. Ver. G. Berlins 50.)
Berl.: Milker. 596 S. 8 M. [1009
` Tachirch, Bilder a.d. G. d. St. Brandenb.
8. 12. 2581 Forsch, z. brandenb. u. 5
6. 26, 610. Hintze.
II
Berg, Gust., G. d. Stadt u Festung
Cüstrin. TI. 1. Landsberg: Schaeffer
& Co. 192 B. 3M. (Schrr. Ver. G.
Neumark 35/36.) [1011
Nel de, Landsberg, d. Stad u. Paradies,
t,
Kloster (s8. 13, 2769). Forts. (Schrr. d.
Tor f. G. d. Neumark. 34, 19—63.) [1013
Lack, W., Die Prignitz, ihre Besitzver-
hältnisse v. ı2. bis z. 15. Jh. (Veröff. Ver. G.
Mark 5 Münch.: Duncker u. H.
XIX, 280 8. (48 S. unt. d. Tit., Vor-
untersuchg.: "Die terrae d. Priegnitz u. ihre
gegenseitige Abgrenzg. Berl. Diss. '16.) [1018
Lohmann, Rich., Aus Treptows Ver-
enheit. Eine G. d. Ortes bis z. J. 1876.
Ber ‚Treptow. Progr. 15. 89 8. 11014
Hantke, M., Der Kreis Ucker-
münde. Pasewalk: Schnurr 14. XVI,
204 S. 3 M.
Rez.: a Mtbll. 28, Nr. 8 H. L. [1015
Haas, A., Stubbenkammer, Hertha-
see u. Herthaburg in G. u. Sage. Saß-
nitz: Abel 14. 90 Pf. [1016
Treitschke, H. v., Das deutsche
Ordensland Preußen. Lpz.: Insel -
Verl. 15. 96 S. 50 Pf. (Insel-Bücherei.
Nr. 182.) 1017
*30
Simson, P., G. d. Stadt Danzig
(s. 15, nn
Lfg. 5 u. 6 (Bd. 2. 1 u. 2).
16 f. 384 8. 8 M.
Rez.: Dt. U -Ztg. 17, Nr.11. ren:
Hist. Jahrb. 38, 84548, Kolberg. [101
Markgraf, H. U., Kleine Schrr. z. G.
Schlesiens u. Breslaus. (Mitt. a. d.
Stadtarch. usw. zu Breslau 12.) Bresl.:
Morgenstern 15. 256 S. [1019
„„ K., Stud. z. älter. schles.
G. (s. 13, 410). Forts. (Zt. Ver. G.
Schles. fl. 218—71.) [1020
Wendt, II Hohenzollern, Piasten
und Polen. (S:hles. G.bll. 17, 49 —
55.) 1021
Maetschke, E., Die dt. Besiedlung
d. a Landes. E. Nachprüfung.
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 50, 1% —
29.) [1022
Jecht, R., Kriegs- u. Feuersnot u.
ihre Folgen f. Görlitzer Bauten. (N.
Laus. Magaz. 93, 144 —58; Taff.) [1023
Berger, Karl, Zur G. d. Stadt
Liebau. (Zt. Dt. Ver. G. Mährens usw.
20, 272 - 321.) [1024
Treblin, M., Die Wüstung Ketzer-
nn Kr. Lüben. (Schles. G.bll. 17,
4 —
102
Nitschke, R., G. å. „(1028
Proschlitz, Kr. Kreuzburg, O.-Schl.
Breslau: Korn. 16. X, 131 S. [1026
Engelhardt, A. v., Die dt. Ostsee-
provinzen Rußlands. Ihre polit. u.
wirtschaftl. Entwickl. Münch.: Geo.
Müller 18. a 278 S. 3 M. [1027
Tornius, Das Land d.
Deutscherren u. n Hansa im Osten.
Bilder a. d. dt. u. russ. Ostseeprovinzen
in Vergangenh. u. Gegenw. Lpz.:
Grethlein & Co. 112 S. 2 M. (Co-
menius-Bücher 2.) [1028
Keßler, 0., Die Baltenländer u.
Litauen. Beitrr. z. G., Kultur u. Volks-
wirtschaft unt. Berücks.d.dt. Verwaltg.
Berl.: Puttkammer & M. 16. 237
4M 50. 1029
Beziehungen, Die dt. lettisch.
d. baltisch. Provinzen. Von e. Balten
m. Vorw. v. O Külpe. Lpz.: Hirzel 16
68 8. 1 M. (Zwisch. Krieg u.
Frieden 32.) 1030
Kurland in Vergangenheit u.
Gegen w. Berl.-Steglitz: Wütz. Bd. 1:
V. v. Wilpert, G. d. Hrgts. Kurland.
2. erw. Aufl. 63 S. 1 M. 9. V. v.
Re eyher; Von balt. Frauen. 90 8.
1 M. 60. [1031
A
Bibliographłe Nr. 1018 —1076
Karge, P., Zur G. d. Deutschtums
in Wilna u. Kauen (Kowno). (Altpr.
Mtschr. 54, 35—94.) [1032
Schnettler, O., Von der Herkunft
der baltischen Geschlechter. (Grenz-
boten 1917, Bd. III, Nr. 34, S. 241 —
246.) [1033
Hoogeweg, H., Die Grundbesitzer-
werbg. d. Klosters Kolbatz. (Balt. Stud.
N. F. 19, 1—58.) [1034
Vidûnas, W. St., Litauen in Ver-
gangenh. u. Gegenw. Lpz.: Wallmann
16. 132 S.; 29 Taf. 3 M. [1035
Zivier, Neuere G. Polens. Bd. 1. s. 13,
2101. Rez.: Hist. Zt 118, 127-38 Loserth. 11033
3. Geschichte einzelner Ver-
hältnisse.
a) Verfassung und Verwaltung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Schmidt, Rich., Die Vor-G. d.
geschriebenen Verfassgn. (Schmidt u.
Jacobi, 2 öffentl. rechtl. Abhdign. als
Festschr. f. Otto Mayer.2.) Lpz.: Meiner
16. S. 5 4.80 M. [1037
Hartmann, L. M., E. Kapitel vom mi
antiken u. frühmi eee Staate, 8. 14.
603. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G forschg.
35, 513 f. Kern; Dt. Lit. - Zig. 16, Nr. 5 85
Neumann. 1 5
Meister, A., Dt. Verf.-G. 3. A. 8. 14:
Zt. f. Polit. 8,616 Beyerle; Mitt. Hist.
Lit. N. F. 5. 22f. A. Hofmeister. [1039
Below, G. v., Der dt. Staat d.
Mittelalters, s. 15, 598. Rez.: Jahrbb.
Nation.ök. 109, 983—104 Zycha. [1040
Werminghoff, A., Der Rechts-
pe von d. Unteilbarkeit d. Staates
dt. u. brandb -prenß. G. (Hall.
Univera- Reden 1.) Halle: Niemeyer
15. 31 S 80 Pf. [1041
Hartang, Fr. 2 Dt. e -G. v. 15. Jh.
bis z. Gegen w., s. 15, (08. Res.: Hist. Zt.
117, 3510—14 A. Walther. [
Hubrieh, Dt. Verfassun en in
er Entwicklig. 2. Aufl. 13, 2787.
: Mitt. a. d. bist. Lit. N. F. 4, 715 Hof-
W200 11043
Briakmann, C., Freiheit u. Staatlichkeit
in d. Alten. dt. Verfassg.. 8. 13. 2798. Rez.:
Lit. Zbl. 14. Nr.10 Lerche; Krit. Vierteljschr.
f. Gesetzgebg. 3. J., 17, 225—26 Dopsch. [104
Rehm, H. Das polit. Wesen d. dt.
Rez.:
Monarchie. (Festgabe f. O. Mayer
S. 59 —99.) Sep. Tübing.: Mehr 16.
1 M. 1045
Zehnthauer, Rich., Gesamtstaat,
Dualismus u. Pragmatische Sanktion.
Erweit. Sonderdr. Freiburg (Schweiz):
Universit.-Buchh. 14. 78 S. 4 M. [1046
Territorial- Geschichte. — Geschichte einzelner Verhältnisse
Finke, H., Weltimperialismus u.
nationale Regungen imspäter. Mittelalt.
Freib. u. Leipz. 16. 64 S. 1 M. 50.
(Freiberg. wiss. Ges. H. 4.) [1047
Reg.: Hist. Jahrb. 38, 144f. Günther;
Hist. Zt. 118, 299—804 Wenck. i
Günter, Hnr., Das evangel. Kaiser-
tum. (Hist. Jahrb. 37, 3876—93.) [1048
Kerns, F., Gor esgnadentatm u. Wider-
standsrecht im früh. Mittelalt., 8. 15, 2412.
Rez.: Hist. Jahrb. 38, 330 40 Eichmann. [1049
Wunderlien, Br., Die neuer. Ansichten
üb. d. dt. Königswahl u. d. Ursprg. d. Kur-
fürstenkollegiums, s. 14, 2914 Rez.: Mitt.
Inst. öst. G. 37, 306 f. Hugelmann; Lit. Zbl.
[1050
’15. Nr. 39. Schnettler.
Buchner, M., Die dt Königswahlen u.
gt. Bayern, s 15/16. 602. Rez.: Mitt.
‚ Das Königtum d. Thron-
folger im Dt. Reich d. Mittelalters. 8. 15/18
605. Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 156--58
Buchner. 1052
Krammer, M., Das Kurfürstenkolleg, 8.
14, 2918. Rez.: Mitt. Inst. Ost. G. 37, 298 —
305 Hugelmann. 1053
Eichmann, E., Die römisch. Eide
d. dt. Könige. (Zt. Sav.-Stiftg. 37,
K. A. 6, 140—205.) — Ders., Die
Adoption d. dt. Königs durch d. Papst.
(Ebd. G. A. 291—312.) [1054
Rez.: Hist. Zr. 118, 151 —56 Hofmeister.
Buchner, M., Grundlagen d. Be-
ziehgn. zwisch. Landeskirche n. Thron-
folge im Mittelalt. s. 14, 8504. Sep.
Kempt.: Kösel. 1 M. 1055
Schönherr, Die Lehre vom Reichsfürsten
stande d. Mittelalters, s. 14. 2915. Rez.:
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 692—95 Dangern;
Lit. Zbl. 18, Nr. 21 Brinkmann. [1056
Kestning, H., G. u. Verfg. d.
niedersächs. - westf. Grafenkollegiuims,
mit e. Beitr. z. Entwickl. d. Kuriat-
stimmen. 32 S.: Münst. Diss. 16. [1057
Schiefer, W., Beitrag z. Lehre v.
Repräsentantencharakter d. dt. Landstände
18 8.14. 2983. Rez.: Hist. Zt. 114. 357—61
v.B 1058
elow. [
Rachfahl, F., Waren d. Landstände
e. Landesvertretung? (Jahrb. f. Gesetz-
gebg. 40, 1141—80.) [1059
Holtzmaun, R., Franz. Verfassungs- G.,
8. 13. 437. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 419
—31 Finke 1060
Werminghoff, Verfassgs.-G. d. dt. Kirche
im Mittelalt. 2. A., 8. 14, 1925. Reg.: Dt. Zt.
f. Kirchenrecht 24, 819f. Ruck; Vierteljschr.
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 458 Haf. [1061
Freisen, J., Verfassungs-G. d. kath. Kirche
Dtlos. in d. Neuzeit. s. 15, 2523. Rez.: Hist.
Jahrb. 38, 3140-45 Königer; Theol. Rev. 17,
Nr. 17/18. G. J. Ebers. 1062
Weise, Geo., Königtum u. Bischofswahl
im fränk. u. dt. Reich vor d. Investiturstreit,
8. 13, 2803. Rez.: Hist. Zt. 115, 200 Brink-
mann. 11068
Pfannkuche, A., Staat u. Kirche
in ihr. gegenseit. Verhältn. seit d.
Reform. geschichtl. dargest. (Aus
Naturu.Geisteswelt485.) Lpz.u. Berl.:
Teubner 15. 118 8. 1 M. 25. [163a
——
nn 5˙ö—ßx37•. —ꝛʒX——ĩ¼ ͥ— 1—ñĩꝛ— — ‚—äũö.' . . 1b. ..é'. . .....ſè. . .. '......m᷑ĩ U— —586i0i—85i8i——vi——i5.i5:Ä—·.ĩ§5r.öðß—ß— wſ — ͤſ— —
31
Res.: Mitt. a. d. hist. Lit. 4. 21-28 Cum ·
lich; Theol. Lit.- Bl. 18, Nr. 2 K. Meyer;
H. Geffeken, Staat u. Kirche seit d. Ref. (Dt.
Lit. Ztg. 15, Nr. 39— 41.) f [1064
Sehling, G.d. protest. Kirchenver-
fassg. 2. Aufl., s. 14, 2930. [1065
1 Rez.: Dt. Zt. f. Kirchenrecht 74, 507—9
uck.
Mack, E., Die Kirchen- u. Reichs-
gesetzgebg. üb. d geistl. Steuerfreiheit
I. später. Mittelalt. Tübing. Diss. 16.
54 8. 1066
Mack, Eug., Die kirchl. Steuer-
freiheit in Dtld. seit d. Dekretalen-
poor izgon. (Kirchenrechtl. Abb. 88.)
tuttg.: Enke 16. XII, 288 S. 11M 40.
Rez.: Theol. Quartalschr. 98, 504—7 Säg-
müller; Th. Lit.-Ztg. ’ı7, Nr. 16/17 Sehling;
Hist Jabrb. 88. 622 f. K. O. Müller. [1067
Dauch, Die Bischofstadt als Residenz d.
golon. Füısten, 8. 14, 2427. Reg.: Hist. Jahrb.
5, 694 f. Maring; Hist. Zt. 114, 670 G. Weise:
Zt. f. Kirch. G. 3%, 218 f. Schmeidler; Mitt.
a d. hist. Lit. N. F. 3. 229—81 Koehne; Dt.
Lit.⸗Ztg. 16, Nr. 42 Meyer v. Knonau. [1068
Hofmann, Konr., Die engere
Immunität in dt. Bischofsstädten im
Mittelalt. (Görres. Ges. Veröff. d.
Sektion f. Rechts- u. Staatswiss. H. 20.)
Paderb.: Schöningh 14. XII, 155 S.
5 M. (s. 14. 2928.)
Rez.: Dt. Lit.-Zig.' 15, Nr. 34 Bindschedler;
Theol. Lit-Ztg. 15. Nr. 22 Bon wetsch; Zt. f.
Kirch.-G. 36, 717f. Schmeidler; Zt. d. Bav.-
Stiftg. 36, Kan. Abt., 526 f. v. Voltelini; Hist.
Jahrb. 87, 536 f. Eichmann; Stud. Mitt. G.
Bened. Ord N. J. 7, 417—19 Br. Wilhelm. (1069
Hirsch, Hans, Die Klosterimmunität seit
d. Investiturstreit, 8. ’14, 2929. Rez.: Arch.
f. kat h. Kirchenrecht 95, 364—67 Louis; Theol.
Lit.-Ztg. 16, Nr. 2 Stimming; Lit. Zbl. 18,
Nr. 5 Rest; Hist. Zt. 117, 110—13 Brink -
mann. [1070
Schneider, Fed., Die Reichsverwaltg. in
Toskana von d. grünce: d. Langobarden-
reiches bis z. Ausgang d. Staufer, 568—1268,
Bd. 1: Die Grundlagen, s. 14, 2932. Reg.:
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12, 313—
17 Hartmann. 11071
Mayer, Ernst, Zur Lehre vom
Germau. Uradel. (Zt. Sav.-Stiftg. 37,
G. A., 93—130.) Vgl. 12, 3287. [1072
Neckel, d., Adel u. Gefolgschaft.
Beitr. z. germ. Altkde. (Beitrr. z. G. d.
dt. Sprache usw. 41, 885—436.) [1078
Mayer, Ernst, Hundertschaft u.
Zehntschaft nach niederdt. Rechten.
Heidelb.: Winter 16. 174 S. 6.60 M.
(Dt rechtl. Beiträge 11, 1).
Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 688 - 97 v.
Schwerin; Lit. Zbl. '17, Nr. 87 rn
Winkler, A., Studien üb. Gesamt-
staatsidee. Pragmat. Sanktion und
Nationalitätenfrage im Majorat Öster-
reich. (Die Grundlage d. Habsburg.
Monarchie.) Wien: Edua. Schmidt. 15.
69 S. 2 M. [1076
*32
Friedländer, 0., Zur inner. Ent-
wicklg. d. österr. Staatsverfg. (Zt. f.
Polit. 10, 86—96.) [1076
Thiel, V., Die innerösterr. Zentral-
verwaltg. 1564—1749. I: Die Hof- u.
Zentralverwaltg. Innerösterreichs 1564
—1625. (Arch. f. österr. G. 105, 1—
210.) u. sep.: Wien: Hölder. 16. 210 S,
3 M. 85. [1077
Zolger, J. v, Der Hofstaat d.
Hauses Osterreich. Wien: Deuticke.
XX, 422 S. (22 M. Subskr.-Pr. 18 M.)
(Wiener staatswiss. Stud. 14.) [1078
Mayr, M., Schildhof- u. Freisitz-
rechte in Tiro (Forsch. Mitt. G. Tirols
usw. 17, 110—16.) [1079
Bastgen, Hub., Das Hofeleemosy-
nariat in Salzburg. (Mitt. d. Ges. f.
Salzburg. Lake. 54, 263—266). [1090
Mensi, v., G. d. direkt. Steuern in Steier-
mark bis z. Regierungsantritt Maria The-
resias. Bd. 2. 8. 15/16 612. Rez.: Mitt.-Inst.
öst. G. 87, 144 —46 Dopsch. 11081
Weifs, Leo, Beitrr. z. G. d. mittel-
alterl. Stadtwirtschaft in Ungarn.
Vierteljschr. f. Soz. u. Wirtsch.-G.
12, 549 66) [1082
Rabinowitsch, Die Medizinal-
erlasse im Fürstent. Würzburg v. 16.
bis z. 18. Jh. Königsb. Diss. 14.
46. 8. [1083
Mehring, G., Beitrr. z. G. d.
Kanzlei d. Grafen v. Wirtemb. (Württb.
Vierteljhfte. 25. 825 — 64.) [1084
Wülk, H., Staat u. Kirche in
Württemberg nach d. Tode Grf. Eber-
hards im Bart (1496) bis z. Einführg.
d. Reform. (Württb. Vierteljhft. 26,
1—41.) [1085
Fleiner, Fr., Entstehg. u. Waudlg.
modern. Staatstheorien in d. Schweiz.
Zürich: Füßli’16. 30 S.1 M. Rez.: Zt.
Sav.-Stift. 37, G. A., 584 f. Rieker. [1086
Rohr, H., Enstehg. d. weltlich.,
insbes. d. grundherrlich., Gewalt d.
Bischofs v. Basel. (Bern. Diss.) Aaran:
Sauerländer 15. 72 S. 11087
Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15, 275—77 Fehr.
Kern, W., Die Kompetenzen d.
Groß. Rates u. d. Regierungsrates d.
Kantons Aargau in ihr. geschichtl.
Entwicklg. Bern. Diss. 15. 67 S. [1088
Schmid, Mart., Beitrr. z. G. d.
Finanzwesens im alten Graubünd. m.
bes. Berücks. d. 18. Jh. (Jahresber. d.
Hist.-ant. Ges. Graub.44, 1—126.) [1089
Weistiimer u. Dorfordnungen, Ba-
dische. Herg. v. Bad. Hist. Komm.
Abt. 1: Pfälzische. H.1:Brinkmann,
Karl, Reichartshauser u. Meckesheimer
Zehnt. Heidelb.: Winter. XX XII,
392 S. 15 M. 1090
Bibliographie Nr. 1076 — 1138
Kiener, F., Studien 2. Verfg. d. Terri-
toriums d. Bischöfe v. Straßb., 8. 14, 2944.
Rez.: Mitt. Inst. Ost. G. 37, 310—13
ulin. [1091
Thoelke, A., Die Bede in Karpa 8.
’13, 446. (Auch Freiburg. Diss. 12. 85 8.) (1092
Schmidt, Alpb. ie Bede in Kurköln
B. 14. 624. Řez.: ierteljschr. für Soz.- und
Wirtsch -G. 13, 459—-61 Brenneke. [1098
Holthausen, H., Verwltg.u. Stände
d. Hrzgts. Geldern preuß. Anteils im
18. Jh. Bonn. Diss. 16 126 S. [1094
Killinger, Ländl. Verfassg. d. Grafsch.
Erbach u. Breuberg im 18. Jh., 8. 13, 2814.
Rez.: Dt. Lit. Zt. 14, Nr. 52 H. Knapp. [1095
Brouwers, D. D., L'administration
et les finances du comté de Namur
du 13. au 15. siècle. Sources (s. 12,
2618). 4: Chartes et règlements. T. 2:
1299 - 1337. 14. 825 S. ö fr. [1096
Falk, Hugo, Das Eigentum an
Grund u. Boden in Drentbe etwa 14.—
19. Jh. (Beitrr. z. Kultur- u. Uni-
versal- G. H. 84 u. Würzb. Diss.) Lpz.:
Voigtländer 14 X, 164 S. 5 M. 80. [1097
Lichtner, A., Landesherr u. Stände in
Hessen-Kassel 1797—1821, 8. 14, 627. Rez.:
Hessenland 14, Nr. 5. Jacob. 1058
Germing, J., G. d. amtlich. Finanz-
statistik d. Grafsch. Mark. (Jahrb. Ver.
Orts- u. Heimatskde. Grafsch. Mark.
27, 1—81.) [1099
Hellermann, J., Die Entwicklg.d.Landes-
hoheit d. Grafen v. Hoya, s, 18, 452. Rez.:
Zt. f. Hist. Ver. f. Niedersachs. 14, 169 — 71
Peters. [1100
Singer, E., Entstehg. d. hamb.
Staatsanleihen. Tüb Diss. 16. 62 S.
u. Zt. Ver. hamb. G. 21, 1—62. [1101
Behrends, L., Die Entwicklg. d.
direkt. Steuern in Hamburg u. d. Er-
richtg. d. Steuerdeputation am 9. 3. 1815.
Hamb.: Boysen 15. 78 S. 1 M. [1102
Busch, Marie, Die Steuerverfg.
Süderdithmarschens v. 16. bis 18. Jh.
(Qu. u. Forsch. z. G. Schlesw.-Holst. 4,
323 —414 u. Heidelb. Diss.“ 16.) [1103
Wolken, H., Die Finanzen d. ost-
fries. Herrscherhauses (ca. 1600 — 1744).
TI. 2: Die Ausgaben. Leipz. Diss. 15.
62 8. 1I1104
Schmidt, H. E., Die Rezesse zw.
Sachsen u. Schönburg, s. 11, 406.
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 82, 166— 68
Schön. [1105
Zeißner, R., Staat u. Kirche im
Fürstent. Reuß j. L. Jen. Diss. 16.
98 S. „11106
Bönhoff, L., Die ältest. Amter
d. Mark Meißen. (N. Arch. Sächs. G.
38, 17—45 ) [1107
Steffens, P., Entwicklg. d. Land-
ratsamtes in d. preuß. Staaten bis z.
Ausgang d. 18. Jh. Kap. 1—3, 2. Berl.
Diss. 14. 78 S. [1108
Geschichte einzelner Verhältnisse
Spranger, Eduard, Das [Preußi-
sche] Ministerium der geistlichen und
Unterrichtsangelegenbeiten. Gedenk-
worte bei Gelegenheit seiner Jabr-
hundertfeier am 3. Novbr.1917. (Inter-
nationale Monatsschrift XII, Nov. 1917,
Sp. 129—182.) [1109
Caemmerer, H. v., Der Begriff
Kurmark im 17. u. 18. Jh. (Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 19, 1—5.) [1110
Kriegk, O., Die G. d. Biergeldes
in d. Kurmark Brandenb. Gött. Diss.
15. 69 8. [1111
Croon, Die landständ. Verfassg. v.
Schweidnitz-Jauer, 8. 14, 2960. Rez Vier-
teljschr. f. So. u. Wirtsch.-G. 13, 200—203
H. Goldschmidt; Korr. bl. d. Gesamt-Ver.
68, 101 f. Schwarzer; Jahrb. f. Gesetzgebg.
40, 447 f. Rachfahl; Hist. Vierteljschr. 17,
559— 63 OBwald. i 11112
Güazel, Gerh., Österr. u. preuß. Städte-
verwaltg. in Schlesien 1648—1809, dargest.
am Beispiel d. St. Striegau, s. 12, 386 (TI. 1.
Bresl viss. 11. 38 S.) (1118
Pratz, H., Der Kampf um d.
N in Livland. (Sitzungs-
berr. d. Münch. Akad. 16, 1.) Münch.:
Franz. 54 S. 1 M.
Rez.: Altpr. Altschr. C4, 452— 58 Girgen-
sohn. fra
Eberle, H. H., Beitrr. z. G. d.
Bestellg. d. städt. Organe d. dt. Mittel-
alters. Abt. 1; Das Ratskollegium in
d. dt. Städten bis z. Zeit d. Zunft-
kämpfe. Freiburg. Progr. 14. 184 S. [1115
Haas, Ant., Die Gebäude f. kommunale
Zwecke in d. mittelalterl. Städten Dtlds.,
s. 15/16, 635. Rez.: Vierteljschr. f. Soz. u.
Wirtsch.-G. 13, 247 f. K. O. Müller. [1116
Gerlach, W., Entstehungszeit d. Stadt-
befestigungen in Dtid.. s. 16, 633. Rez.:
Hist. Viertelischr: 18, 161—63 Helbok. [1117
Urban, M., Die staatsrechtl.
Stell. Egers zu Böhmen. (Mitt. Ver.
G. Dt. Böhmen 54, 345—567.) [1118
Wiedenhofer, J., Die bauliche
Entwicklg. Münchens vom Mittelalter
bis in d. neueste Zeit im Lichte d.
Wandlungen d. Baupolizeirechtes. E.
banpolizeil. Studie. Münch. Diss. 16.
205 8. [1119
Zeller, Jos., Das Augsburger
Burggrafenamt u. seine Inhaber von
ihr. erst. Auftreten bis z. Untergang
d. alt. Reichs. (Arch. G. Hochstift
Augsburg 5, 321—410.) [1120
Costa, G., Die Rechtseinrichtung
d. Zensur in d. Reichsstadt Augsburg.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neu-
burg 42, 1—82.) [1121
Krieg, K., Beitrr. z. Vorf -G. .
bis z. Einsetzg. d. Rates. Leipz. s. 14.
858., 8. 14, 2968. Rer.: Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.-G. 13, 461—63 v. Below. [11??
N
* 83
Gümbel, A., Nürnberger „Perga-
mentene Bürgerbücher“ u. d. Er änzg.
ihrer Lücken. (Korr. bl. Gesamt-Ver. 17,
147—52.) [1123
Helbing, Verfssgs.-G. d. Stadt Luzern
im Mittelalter. Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15,
272—75 Durrer. 11124
Müller, K. O., Das Bürgerrecht
in d. oberschwäb. Reichsstädten.
(Wörttb. Vierteljufte. 24, 16392.) 1125
Thimme, H., Das Kammeramt in Straßb.,
Worms u Trier, 8. 14, 2981. Rez.: Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 80, 305—7 Kiener. [1126
Neuhaus, d., Übers. üb. d. Verfassungs-
G. d. St. Cöln, 8. 15, 639. Rez.: Jb. Gesetz-
gebe: 41, 1105—7 Heiß. 1127
ittrap, Rechts- u. Verfassgs-G. d. kur-
köln. Stadt Rheinberg, s. '15/'16, 640. Rez.:
Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 71 f. Körnicke. [1128
Zündorf, Joh., Zusammensetzg.
u. Verfassg. d. Köiner St. Ursulastiftes
nebst Untersuchg. d. ständisch. Ver-
hältnisse. Bonner phil. Diss., s. 12,
511. Rez.: Westdt. Zt. 32, 393.
Hilling. 11129
Lichius, H., Die Verfassg. d.
Marienstiftes zu Aachen bis z. franz.
Revol. Münst. Diss. 16. 140 S. [1130
Winterfeld, Luise v., Reichs-
leute, Erbsassen u. Grundeigentum in
Dortmund. Dortm.: Ruhfus 17. 68 8.
1.50 M. |
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 44/45. Pbi-
i 1131
ppi.
en O., Aus d. Geschichts-
werke Ph. Maneckes. (Ub. Verfg. u.
Verwaltg. d. Stadt Hannover.) (Hannov.
G. bll. 18, 476 - 80; 556—60. 19, 218—
24. 1182
Arnecke, Fr., Die Hildesheimer Stadt-
schreiber 1217—1443, 8. 14. 2970. Rez.: Zt. d.
Hist. ver f. Niedersachs. 14, 426—28 Wenke;
Mitt. Inst. Ost. G. 36, 813—15 Stowasser;
Hist. Vierteljschr. 13, 202 f. Keussen. [1133
Marwedel, K., Verfassgs.-G. d. Stadt Oste-
rode am Harz, s. 12, 2650. (Gött. Diss.) [1134
Feine, Der Goslarische Rat bis E. J. 1400,
8. 14. 2970 a. Rez.: Gött. gel. Anz. 15, 215 fl.
Beyerle; Zt. d. Harz-Ver. 48, 218—21 Wieder-
hold; Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16, 147
49 v. Minnigerode. [1185
Feldkamp, H., Verfassg. d. Fleckens
Iburg bis 1657. (Mitt. Ver. G. Osnabr.
40, 281—372.) [1136
Volckmann, E., Unerklärte nieder-
dt. Straßennamen in Hamburg u.
anderswo. Beitr. z. alt. dt. Städte-
ie Hamb.: Ackermann & W.
6 5.
Rez.: Hist. Zt. 118 811—138 Alfr. Götze:
Dt. Lit.-Ztg. '18, Nr. 6 Feit. (1137
Lagemann, H., Polizeiwesen u.
Wohlfahrtspflege in Lübeck von d.
Anfängen bis z. Ende d. 16. Jh. (Tl.1.
Gött. Diss, 15. 68 S.) |
Rez.: Zt. Ver. Lübeck. G. 19, 99—105
Techen. [1138
734
Neubauer, E., Magdeburgs Roland.
(G. dil. f Magdeb. 49/50, 40549) [1139
Vetter, A., Bevölkerungs verhältnisse
Mühlbsusens i. Th. im 15. u. 16. Jh., 8. 11,
420. Rez.: Hist. Zt. 110, 148 f. Flamm. [1140
Welßenborn, Mühlhausen i. Thür. und
d. Reich, s. 14, 658. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
ost. G.forsehg. 36, 368—70 Heydenreich. [1141
Thilo, Kommunale Verfassg.u. Vorwaltg.
d. St. Chemnitz im Mittelalt., 8. 14, 655.
. Rez: N. Arch. f. sächs. G. 35, 409 Er-
misch. a 11142
Oehler, H., Eutwieklg. d. Kommu-
nalsteuerrechts f. d. preuß. Städte seit
1. Steinschen Städteordng. v. 1808.
Greifsw. Diss. 16. 168 S. [1143
Martell, P., Zur G. d. Einwohnermelde-
amtes d. Stadt Berlin. (Zt. Kommunal-
wiss. 2, 250—52.)
Martell, P., Zur G. d. Kgl. Polizeipra-
sidiums in Berlin. (Zt. Kommunalwiss. 3
288 90.) 11145
„Ziesemer, W., Das Marienburger
Amterbach. Danzig: Kafemann 18.
IX, 228 S. 8 M. [1146
Zeiß,M., Die dt. Genossenschaften,
Gilden, Brüderschaften, Zünfte u. ähnl.
Verbände. Von ihr. Anfängen bis z.
neuer. Zeit. Görlitz: Selbstverl. '16.
488. 1 M. (1147
Tutsch, Frz., Das Meisterbuch d:
Webergenossenschaft von Römerstadt.
(Zt. Dt. Ver. G. Mähr. u. Schles. 21,
168 — 77.) 1148
Blau, J., Alt-Neuerner Zunft-
wesen. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54,
94—113.) [1149
Pfund, K., Erinnergn. an d. Zunft-
wesen d. Marktgemeinde Tölz. (Alt-
bayer. Monatsschr. 13, 18 - 21. )- [1150
Zesiger, A., Das bernische Zunftwesen,
8. 13, 477. (Bern. Diss. 10.) (1151
. Jecklin, F., Jahrzeitstiftgn. d.
Schuhmacher, Gerber u. Metzger zu
St. Martin in Chur. (Anz. f. schweiz.
G. N. F. 14, 99—105.) [1152
Schragmüller, Die Bruderschaft d. Borer
u. Balierer v. Waldkirch u. Freiburg, 8. 15, 16,
2941. Rez.: Vierteljschr. Soz.-Wirtsch.-G. 14,
407—10 Imberg. (1158
Peusquens, B., Die Kölner Zünfte
bis z. Ausgang d. Mittelalters. (Beitrr.
Köln. G. 2, 196—227.) [1154
Dörner, R., Das Sarworter- u. d.
Schwertfegeramt in Köln von d. ältest.
Zeiten bis z. J. 1550. (Jahrb. d. Kölnisch.
G.- Ver. 3, 1—60.) 1155
Schmidt, Julie, Die Zunft der Fleischer
zu Köln Einleitung und Teil ı: Die Zunft
der Fleischer mit Ausschluß ihres wirt-
schaftlichen Lebens. Diss. Boun. (Aus:
Jb. Köln. G. Ver. 4.) XVI u. 102 8. 11156
u. Wirtsch.-G. 18, 270 f. B. Vollmer.
Bibliographie Nr. 1189 — 1207
Kentenich, Notizen z. G. d. Trierer
Wollenweberzunft im 15. u. 16. Jh.
(Trier. Cbron. N. F. 18, 154—58 ) [1167
Gebauer, J. Hnr., Das Hildes-
heimer Handwerkswesen im 18. Jh.
u. d. Reichsgesetz v. 1731 geg. d.
Handwerksmißbräuche Hans. G. bll.
17, 15787.) [1158
Mällerleile, Die Gewandschneidergilde
in Hildesneim, s. 14, 663. «Auch eib.
Diss. 13. 78 S.) Rez.: Vierteljschr. f. Soz.
[1159
Kock, E., G. d. Copludegilde v. Goslar,
8. 14, 665. Rez.: Zt. H. Ver. Nieders 15,
91- 95 Frölich. [1160
Peters, W., Die Urkk. d. St. Ka-
tharinabruderschafts-Gilde d. Schmiede
u. Ziwmerleute zu.Büren. (Zt. Vaterl.
G. Westf. 74, II, 206—20.) [1161
Witt, A., DieVerlehnteu in Lübeck.
(Zt. Ver. Lüb. G. 18, 157—97..19, 39—
92) u. Kiel. Diss. 16 45 8. [1162
Zöllner, G., Die Zunftverfg. in
Leipzig bis z. J. 1600. Leipz. Diss. 15.
106 S. 1163
Häntzschel, E., Geschichtliches
üb. d. Bäckerinnung zu Neustadt i. S.
u. Umgegend 16. 66 S. [1164
ieee Die Amtsartikel d.
hinterpomm. Baderamtes v. J. 1714.
(Mtbll. Ges. Pomm. G. 15. Nr. 5/6f. [1165
Beintker, E., Urkk. d. Anklamer
Fischerinnung (s. 13, 2848). Schluß.
(Mtbll. Ges. Pomm. 15. Nr. 2f. [1166
b) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältniss e,
Gewerbe, Handel — Verkehr,
Stände, Juden.)
Zycha, A., Über d. Anteil d. Unfreiheit
am Aufbau v. Wirtschaft u. Recht. Prag:
Calve 15. 38 8. Rez.: Zt. Sav.-B . 37,
G. A., 622 f. Stutz.
Zielenziger, Die alt. dt. Kameralisten,
8. 14. 2990. Rez.: Jahrb. f. Geastzgebe: 16h
448- 50 Skalweit. 168
Caro, d., Neue Beitrr. z. dt. Wirtsch.- u.
Verf.-G. 8. 12. 3059. Rez.: Hist. Viertel-
jschr. 17, 522— 24 Rörig. 11169
Landau, Joh., Die Arbeiterfrage
in Dtld. im 17. u. 18. Jh. u. ihre Be-
handig. in d. dt. Kameralwissenschaft.
Zürich. Diss. 15 XVI, 300 S. [1170
Steinberger, Ldw., Die Begüterg.
d. Hochstiftes Brixen i. heutig. Bayern.
(Zt. d. Ferdinandeums 3. F. 58, 319—
849.) 1171
Herzberg-Fränkel, S., Wirtsch.-G.
d. Stifter Niederaltaich. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G. Erg. bd. 10, 81—235.) (1172
Geschichte einzelner Verhältnisse
Bikel, Wirtschaftsverhältnisse d. Klost.
St. Gallen b. z. Ende d. 18. Jh., 8. 15, 656.
Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15, 53 f. M. v. K.;
Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 5,
8193—48 Rothenhäusler; Jahrbb. für Nat. ök.
105, 405—7 Ehrler. (1178
Söhr, G. d. wirtschaftl. Lebens d. Abtei
Eberbach im Rheingau, s. 14, 2995. Rez.:
Stud. u. Mitt. 2 G. d. Bened.- Ordens N. F. 5,
172—74 Wellstein. 11174
Fischer, Frz., Die Wirtsch.-G. d.
Prämonstratenserinnen-Klosters Oling-
hausen. Münst.: Coppenrath 16. 152 8.
2 M. 60. (Münst. Beitr. N. F. 386.)
(113 S.: Münst. Diss. 16.) [1175
Barlagey H., Die Lebensmittel-
politik d. St. Duisburg bis z. Verlust
d. städt. Selbstverwaltg. (1713). TI. 1.
Münst.: Coppenrath 16. XVI, 178 8.
3 M. 50. (Münst. Beitr. N. F. 85) u.
Münst. Diss 16. [1176
Eberstadt, R., Städtebau u. Woh-
nungswesen in Holland. Jena: Fischer
14. 456 S. 12 M. i
- Rez.: Hist. Vierteljschr.18, 158—681 Soe
Unger, W. S., De Levensmiddelen-
voorziening d. Hollandsche Steden in
de Middeleeuwen. Leid. Diss. Amsterd.:
Kruyt 16. XV, 209 S. [1178
Stiewe,A., ZurWirtsch.-u. Verfassgs.-G.
d. Klosters Willebadessen, 8. 14, 674.
Münst. Diss. 13. 11179
Ginsberg, Die Privatkanzlei d. Metzer
Patrizierfamilie de Heu, s. 15, 663. Rez.:
Gött. gel. Anz. 17, 117—21 Stimming. [1180
Bertheau, Fr., Der wirtschaftl.
Kampf zw. d. Götting. Rat u. d. Geist-
lichkeit im 14. u. 15. Jh. (Zt. Ges.
Nieders. Kirch.-G. 21. 160—96.)
Ders., Wirtsch. G. d. Klosters
Preetz im 14. u. 15. Jh. (Zt. Ges.
Schlesw.-Holst. G. 47, 91—266.) [1181
ee E em , 115 N Donita
güter. Landes vertei G ad pr
v. Augustenburg (Zt. d. ew.
holst. G. 45. 842—68.) [118%
Hillmann, R., Preisverhältnisse u. wirt-
schaft]. Lage in . Erfurt. Dörfern 1720—1820.
(Mitt. Ver. G. Erf 38, 77—93.) [1183
Gündel, Landesverwaltg.u. Finanzwesen
in d. Pflege Groitzsch—Pegau, s. ne 969.
Rez.: N. Arch. Sächs. G. 38, 17, 418 f. Tille. [1184
Hintze, O., Die Hohenzollern u.
d. wirtschaftl. Entwicklg ihr. Staates.
(Hohenz. Jb. 20, 190—202.) [1185
Ziekursch, 100 Jahre proot. Agrar-G. s.
'15/16, 2489. Rez.: Jahrb. Gesetzgebg. 41,
1588—90 Löwe. 1188
Joos, A., Aus Laufenbergs wirtschaftl.
G. (Bll. a. d. Markgrafschaft 1, 45—53.) [1187
Grotefend, O., Beitrr. z. inner. G.
d. Amtes Marienfließ im 17. Jh. (Atbll.
Ges. Pomm. G. 16, Nr. 7—12) [1188
Auch
35
hältnisse d. St. Görlitz im ersten Drittel
T e 13 Görl.: Magistrat 16. 119 8.
. 25.
Rez.: N. Arch. Sächs. G. 37, 162 f. eh:
Kessler, O., Das dt. Polen. Beitrr.
z. G., Volkswirtsch. u. z. dt. Verwaltg.
Berl.: Puttkammer & M. 16. 248 S.
4 M. 50. 1190
Leonhard, R., Zur polnisch. Kultur-
u. Wirtsch.-G. (Jahrb. f. Gesetzgebg.
40, 1241—1295.) . 1191
Wagner, Herm. F., Salz u. Wein in d.
Klosterwirtschaft d. Vorzeit. (Stud. usw.
z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 6, 48—683.) [1192
Westerfeld, H., Beitrr. z. G. d. Meier-
u. Schultenhöfe, Osnabr.: Kisling. 30 8.
Rez.: Mitt. Ver. G. Osnabr. 40, 391 f. Fink.
[1198
Ludwig, v. O., Beitrr. z. G.
Weinbaues in Niederösterreich. (Jahrb.
Stift. Klosterneuburg 6,201—48.) [1194
Bünker, J. R., Dorffluren und Bauern-
häuser d. degend v. Lienz, Tirol. (Mitt. d.
Anthrop. Ges. Wien 44, 337—62.) [1195
Crailsheim, F. Frhr v., Die Hofmarch
amerang, s. 13, 2854. (Tübing. Diss.) Rez.:
Jahrbb. f. Nat.-Ök. 102, 83
Ehrenbacher, R., Die Geschichte
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trachtg. d. Entwicklig. u. Organisation
d. Nürnberg. Hopfenmarktes. Erlang.
Diss. 15. 142 8. [1197
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schaft i. schweiz. Hochgebirgstälern. (Dt.
G.bl. 15, 209—211.) [1198
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d. Berg. G.-Ver. 16, 85—37.) 11201
Verriest, Le servage dans le comté de
Hainant, 8. 12, 2736. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
öst. G. forschg. 35, 517 f. Dopsch. 11202
Roth, F. W. E., Beitrr. z. älter. Besitz-G.
d. Abtei Bleidenstadt. (Stud. Mitt. G. Bened.-
Ordens N. F. 7, 18—40.) 11203
Rudloff, H. L., Die gutsherrl.-
bäuerl. Verhältnisse in Kurhessen.
(Jahrb. Gesetzgebg. 41, 1233 — 1270.)
1204
Pauen, Die Klostergrundherrschaft Hei-
sterbach, 8s. 15, 659. Rez.: Hist. Zt. 117, 118
f. Brinkmann. 11205
Wenzel, A., Die Grundherrsch. d. ehem.
Benediktinerinnen - Klosters Herzebrock in
Westf., s. 14, 678. (Münst. Diss. 13. 15 59
Thiel, Emil, Zur Agrar-G. d. Osterstader
Marsch, 8. 14, 679. (Auch Tübing. Dias 13.)
Aubin. [1196
`
36*
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Gemeinheitsteilungen d. Fürstentums
Lüneburg 176% —1803. Beitr. z. Werden
der ländlich. Verhältnisse Lüneburgs.
Greifsw. Diss. 16. 111 8. [1208
Dame, C., Entwicklig. d. ländlich. Wirt-
schaftslebens in d. Dresden—Meißner Elb-
gegend von d. Sorbenzeit bis zu Beginn d.
19, Jh., 8. 12, 895. «Auch Lpz Diss.) Rez.:
N. Arch Bächs. G. 38, 410—:2 Tille. [129
= Täsehner,C.,Überblick üb d. Entwicklig.
d. landwirtschaftl. Grundbesitzes in Frel-
berg. (Mitt. Freiberg. Alt.-Ver. 50, 56 70)
[1210
Thiele, Walt., Die Kolonisation
d. Landes Lebus im Mittelalt. (Mitt.
Ver. Heimatkde. Kr. Lebus 4/5, 26—
70.) [1211
Steffen, H., Das ländliche Krug-
wesen im Dt.-Ordensstaate. E. Beitr.
z. Kult.-G. Altpreußens. (Zt. d Westpr.
G.-Ver. 56, 217— 45.) [1212
Nahmer, E. v. der, Dt. Kolo-
nisationspläne u. -erfolge in d. Türkei
vor 1870. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 40,
915—76.) 11213
Klaar, I., Wildschützen a. Tirol u. Vor-
arlberg 1507—33. (Forsch. Mitt. G. Tirols
usw. 14, 153—561.) 11214
Kradenig, J., Der e Köln
8. 14, 3003). TI. 2. (Jahrb. d. Kölnisch. G.-
er. $, 61—87.) 1215
Lappe, J., Die Eichword (Zt.
Vaterl. G. Westfal. 74, 1, er
2
Fischer, F., G. d. Kammerguts-
forsten im Fürstentum Schwarzburg-
Sondershausen. Arnstadt: Frotscher.
121 S. 2 M. 118 S. Diss. Karlsruhe.
[1217
Zycha, A., Zur neuest. Lit. üb. d.
Wirtsch.- u. Rechts-G. d. dt. Salinen.
(Vierteljschr. f. Soz - u. Wirtsch.-G. 14,
88—129; 165—205.) [1218
Srbik, H. v., Studien z. G. d. österr.
Salzwesens. Inusbr.: Wagner XI,
231 S. 4 M. 80. (Forschgn. z. inn. G.
Österr. 12).
Rez.: Jb Gesetzgebg.41, 2176—78 Brink-
mann; Forsch. Mitt. G. Tirols 14, 205—11
Heuberger. [1219
Schmidt, Val., Zur G. des Krummaner
Bergbaues. Progr. Budweis 15. 14 S [1220
Zycha, A., Aus d. alten Reichenball.
Festschr. d. Erzherz. Rainer- Gymn. Wien
14, 137—58.) [1221
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Bräakäuser, W., Württembergs Bergbau
auf Blei im Gebiete d. Oberamts Vaihingen
a. Enz. (Württ. Jahrbb. f. Statist. usw. 15,
255 — 59.) 11223
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Berghaupten—Diersburg 1755—1890 (8. 14,
693.) Forts. (Die Ortenau 5, 68—73.) {12%
Silberschmidt, Regelg. d. pfälz. Berg-
wor. 3 13. 2866. Rez. Et. d. Ba v.-Stiftg.
85, G. A., 607 —11 Zycha. 112
Paul, Chr., G. d. Itterschen Kupfer-
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1226
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felder Kupferschieferbergbaues. 8.’13. 2848,
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12
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2460. Rez.: Hist. Vierteljschr. 18, 16771
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158, 582 — 49.) Sep. Mainz: Lehr-
lingshaus. [1231
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Flachau u. ihr. Schurfbereich. (Mitt.
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Kustermann, Entwicklig. d. Eisen-
industrie in München. Erl. Diss. 14.
81 S. 2 Tab. [1235
Hummel, Das Textilgewerbe d. St. Würz-
burg bis z. Ausgang d. 17. Jh., 8.’14, 3011.
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G, 18,
271 f, B. Vollmer. [1236
Kaiser, Adam, G. d. Wollweberei
in Schwaben bis z. Mitte d. 15. Jb.
(5.16, 678). TI. 2. (Zt. d. Ges. f. Be-
förd. d. G. kde. usw v. Freiburg 31,
49 — 123.) Dedi
Wiedenmann, H., Das Augsburg.
Fischerhandwerk 1276—1806. Erlang.
Diss. 16. 58 8. (1238
Mallulak, Ente ne d. e
u. d. Unternehmerstandes in Zürich, 8. 14,
698. (Zürich. Diss. 18.) [1239
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Keller, Rob., Die wirtschaftl. Entwicklg.
d. Schweizerischen Hühlengewerbes a.ältest.
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Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
12, 3825—28 Koehne. [1240
Rappard, W. E., La révolution
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Altkde. 19, 26—42; 99—121.) [1242
Kley, Heribert, Studien z. G. u.
Verfassg. d. Aachener Wollenambachts
wie überhaupt der Tuchindustrie der
Reichsstadt Aachen. Köln: Kratz
& Co.’16. XVI, 2568. 3 M. 50. XVI,
90 S.: Bonn. Diss. 16.
Rez.: Hist. Jahrb. 38, 628 f. K. O. u.
Pick, R., Zur G. d.Steinzeugfabrikation
in d. Aachen, Gegend. (Zt. d. Aach. G.-Ver.
86. 16170.) 11244
i Schäfer, W., D. Trier. Handwerk i. d.
Caren Weit (8. 14/15, 662) Forts. (Trier.
Chron. N. F. 10. 122—125.) (1245
Jordan, Bernh., Die Kölner Gold-
schmiedezunft. Bonn. Diss. 16. 53 8.
{1246
&erhartz, H., Herkunft u. Eigen-
art d. Adenauer Kannenbäckerei m.
besonderer Berücks. d. Töpferfamilie
Gerhartz. Beitr. 2 G. d. rhein. Kunst-
gewerbes. (Ann. Hist. Ver. Niederrh.
99, 36 — 97.) 1247
Schmertosch, Alte Schleifkotten u. opf-
hämmer im frtiher. Bergisch. Amte Beyen-
burg. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 49, 95—107.) [1248
Berg, Carl vom, Beitrr. z. G. d. Pulver-
fabrikation im Bergischen. Mitschr. Berg.
G.-Ver. 17, 82—95.) [1249
Posthumus, N. W., De gesch. van
. Cakenindustrie. I. s. O8 / 09,
4
Rez: Westdt. Zt. 32, 4719—82 O. Opper-
mann (is
Brauns C., Kurhess. Gewerbepolitik im
17. u. 18. Jh., 8. 1011, 2742, Rez.: Jahrb. f.
Gesetzgebg. 41, 1024 f. Stieda. [1251
Caspari, L., Die Entwicklig. des
Hanauer Edelmetallgewerbes von sein.
Entstehg. 1597—1878. (Freiburg. Diss.)
Elberf.: Wuppertaler Dr. A.-G. 16.
1488. 1 M. 50.
Rez.: Zt. Ver. Hess. G. 50. 245—248 E. J.
Zimmermann. 11232
Bücher, Die Berufe d. St. Frankf., a. M.
im Mittelalt., 8. 15/16. 675. Rez.: Hist. Viertel-
jschr. 18, 1738-75 G. H Müller. [1253
Vollmer, B., Die Wollweberei u. d Ge-
wandschnitt in d. St, Braunschw., 6. ’14, 705.
Rez.: Et. H. Ver. Nieders. 15, 199 205 Techen.
11251
Hoyer, Karl, Das Müller- u. Bäcker-
gewerbe in Bremen. Münch.: Duncker
& H. 15. 98 S. 2 M. 50. (Staats- u.
sozialwiss. Forschgn. 183.)
37
Rez.: Vierteljschr. Soz.-Wirtsch.-G. 14
41816 Techen. [1258
Hähnsen, Fr., G. d. Kieler Hand-
werksämter v. 14. Jh. bis z. Wieder-
herstellg. d. mittelalterl. Gewerbeverfg.
um d. Mitte d. 17. Jahrb. Kiel. Diss.
418. [1256
Kupke, Die Stadt Schleswig und
ihr Anrecht auf d. Schleifischerei. Hist.
13 bis 1915. Schlesw.: Borgas
16. 798. 1 M. 50.
Rez.: Zt. Ges. Schlesw.-Holst. G. 46, 245 f.
u. 47, 483—857 f. Hedemann-Heespen. [1257
Genzmer, M., Das Fleischerge-
werbe in Mecklenburg vom 12. bis z.
14. Jh. (Jahrb. d. Ver. f. mecklenb.
G. 80, 191—216 u. Freiburg. Diss. 15.
1258
Techen, Fr., Das Brauwerk in
Wismar. (Hans. G.bll.’15, 263—852.
16, 145—-224.) 1259
Voekert, R., Das Baugewerbe in Leip-
zig v. 15. Ih. bis z. Gegenw., 8. 14. 3015.
(AuchTübing. staats wiss. Abh. N. F. 6. Stuttg.:
3 126 8. 3 M. 50 Subskr.- Pr.
>) [1260
Wauer, E., G. d. Industriedörfer
Eibau u. Neneibau. (s. 14, 675.) Bd. 2.
15. S. VII —10; 401—950. 10 M.
Rez.: N. Laus. Mag. 89, 244 f. Aubin;
N. Arch. f. Sächs. G. 37, 165 f. Meiche, Lit.
Zbl. 17, Nr. 32 H. R. 11261
Gröllich, Die Baumwollweberei d. sächs.
Oberlausitz u. ihre Entwicklg. zum Groß-
betrieb, 11. Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 41,
1020 ff. Stieda. 81263
Bamberger, Luise, Beitrr. z. G. d.
Luckenwalder Textilindustrie, (Forsch.
brandb.-pr. G. 29, 407—656.) [1263
Stieda, W., Die Fayencefabrik in
Rheinsberg. (Forsch. Brandb.-Pr. G.
30, 69—113. (1284
Steinert, H., Die ostdt. Störfischerei.
(Altpreuß. Monatsschr. 52, 352— 77.) (1265
Rautenberg, E., Die ostpreuß.
Getreidemüllerei in d. Zeit d. Mühlen-
regales. Straßb. Diss. 16. 65 8. [1266
Schmidt-Rimpler, W., G. d. Kom-
missionsgeschäfts in Dtla. Bd. 1: Bis
zum Ende des 15. Jh. Halle: Waisen-
haus 15. XVI, 318 S. 8 M. 60.
Rez.: Hans. G. bill. 15, 195—201 Brink-
mann; Zt. d. Sav.-Stiftg. 36, 569 -79 Stutz.
1267
Brakel, 8. van Randglossen z. Q. d.
Handelsgesellschaften. (Vierteljschr. Soz.-
Wirtsch.-G. 14, 34348.) [1268
Markgraf, Der „Stein“ als Gewichts-
einheit. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 6,
245—149.) (1269.
Levy, Benas, Der Großhandel in
Baumwoll waren. Seine Entwicklg. u.
Bedeutg. in Dtld. Berlin: Hobbing.
32 8. (Der Großhandel u. d. Volks-
wirtschaft. H. 2.) 1270
+38
Loehr, A. v., Beitrr. z. G. d. mittelalterl.
Donanhandels. (Oberbayer.Arch.60, ee
Eckert, Heinr., Die Krämer in süddt.
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3277. Rez.: Jahrbb. f. Nat.-Ok. 105, 263—65
Heldmann. 1272
Valenti, S., Antiche fiere delle
Giudicarie con una notizia storica
d'altri mercati trentini. (Atti d. R.
. Accad. Roveretana degli Agiati 164
(14), Ser.4, Vol.1, 41—85 u. ö, 63—90.)
l Den
Brunner, Joh., Handels-G.d. Stadt
Cham. Kaufbeuren. 83 S. 1 M. 10.
(Dt. Gaue. Sonderh. z. 71.) [1274
Hofmann, Her., Die Getreidehandels-
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is z. 16. Jh., &.'14 711. Rez.: Mitt. d. Ver.
f. G. d. St. Nürnb. 20, 293—95 H.
Krag, W., Die Paumgartner von
Nürnberg und Augsburg. Beitr. zur
Handelsgesch. d. 15. u. 16. Jh. Münch.
Diss. 14. 44 8. 1276
Kobelt, H., Die Entwicklg. der
Handelsgesellschaften u. ihres Rechtes
in d. Schweiz, insbes. in St. Gallen,
bis Ende d. 18. Jh. Bern. Diss. 16.
108 8. [1277
mehr Zur G. d. schweizer. Buch-
handels, vom 15. bis 17. Jh., 8.’14, 209. Rez.:
Hist. Zt 118, 440 f. A. Götze. [1278
Bosch, R., Der Kornhandel der Nord-,
Ost-, Innerschweiz u. d. erzgeb. Vogteien
im 15. u. 16. Jh., 8.'14, 710. Rez.: Viertel-
schr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 272 f. v.
t elow, Anz. f. Schweiz. G. 15, 191—93 Bäch-
0
. 1279
Schaub, E., Aus d. Leben eines
Basler Kaufmanns im 18. Jh. (Neuj. bl.
d. Ges. z. Beförd. d. Guten usw. 94: 16.)
Basel: Helbing & L. 16. 70 S. 1 M. 40.
[1280
Wilms, B., Die Kaufleute v. Frei-
burg i. B. 1120-1520. Freib.: Her-
der 16. XIV, 292 S. 4 M.
Rez.: Zt. Ges. Beförderg. G. kde. Frei-
burg 32, 178—81 Herm. Mayer. [1281
Bender, Weinhandel und Wirtsgewerde
im mittelalterl. Straßburg, s. 16, 695. Rez.:
Zt. G. Oberrh. 32. 164—66 Stenzel; Viertel-
Jschr. Soz.-Wirtsch.-G. 14, 405 f. Brinkmann.
[1282
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Moselzolls. (Trier. Arch. 26/27, 66—
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(Trier. Chron. 11, 159 f.) [1284
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Tabaksgewerbe 1628—1910, s.’13, 519. Rez.:
Jahrbb. f. Nat.-Ok.103, 692 f. Kuske; Viertel-
o f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 292—941 Kap-
1285
Heuser, A., Getreidehandelspolitik
d. ehem. Hrzgts. Cleve vorwiegend im
17. u. 18. Jh. (Düsseld. Jb. 28, 1—82.)
50 S.: Münst. Diss. 16. 1286
d
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255—867 W. Stein. 1287
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3034. Rez.: Lit. Zbl. 14. Nr. 5 1/52 Lerche;
Zt. d. Ver. f. hamb. G. 19, 134 f. Rachel [1288
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borgs handel og skibafart i 16 Og 17 aar-
hundrede. (Festskrift til J. C. H. R. Steens-
trup 175 - 87.) [1289
Schulze, J., Die Leipziger Messe
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Bresl.: Hirt. 16. IX, 244 S. 6 M.
(Darstell. u. Quell. z. schles. G. 21.)
Rez.: Jahrb. Gesetzgebg. 41, 474 — 77
Leonhard; Hans. G. bll. 17. 177 — 89 Stein.
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unt. kgl.- preuß. Herrschaft bis z. J.
1811. Bresl. Diss. 15. 68 8. [1293
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Friederichsen & Co. 8 M. (Abh. d.
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alter u. zu Beginn d. Neuzeit. Münch.
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486 S. 12 M. 1297
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torium d. Altertums u. Mittelalters im
Rahmen d. gleichztg Kreditwirtschaft.
(Jahrbb. f. Nat.-Ok. 108, 417-77.) [1298
Sombart, W., Der moderne Kapi-
talismus. 2. umgearb. Aufl. Bd 1. 2.
Münch. u. Lpz.: Duncker & H. 16 f.
XXXVI, 919. X, 585 S. 34 M.
Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 165 — 50
Koehne; Gött. Gel. Anz. 18, 1—41 Edwards.
1399
Sombart, W. :
Studie z. Entwicklgd.
d. modern. Kapitalismus.
8038. Reg.: Jahrbb. f. Nat.-Ök. 105, 396—402
v. Below; Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 6 Sieveking.
300
|
Walther, Andr., Geldwert in d. G., 8.“ 18,
2894. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs.
18, 406—10 Brenneke. [1301
Geschichte einzelner Verhältnisse
Schwinkowski, „ Über Kriegs- u
Notgeld in alter u. neuer Zeit. (Jbb.
Nat.-Ök. 108, 628— 38.) [1302
Lens, u. O. Unhols, G. d. re ee
oz
Gebrüder Schickler, a 13,15. 524
Jahrbb. f. Nat t.-Ük; 102, 395 — 97 Marcard;
Hist. Viertel jschr. 1 456 Gritzner; Hist.
Zt. 114, 1710—72 P. Goldschmidt; Pt. Lit. 4305
16, Nr. 25 v. Pritzbuer. üs
5
1 *
1 Conr., Altgerman. Meeresherr-
echet, 8. 14 8014 Rez.: Zt. f. dt. Philol.
46, 95 f. Fr. auffmann; Hist. Zt. 115, 361—64
alt ur [1305
Vogo Walt., G. der dt. e eee
Bd. 1 s. 15 16. 2473. Reg.: Zt. Ver. Lübeck.
G. 18. 107 - 20 Bugge; Vierteljschr. Soz.
Wirtsch.- G. 14, 58890 Techen. [1306
edorn B., Entwicklg. d. wichtigst.
Schiffstypen n bisi ins 19. Jh., 8. 14, 3020. Rez.:
. G. 16, 266 — 71 W. Vogel;
Lit. Zbl. 15, Nr. 29 Keutgen; Zt. d. Ver. f
hamb. G. 19, 1021 Bugge. 11307
Pechhold, Der Triebetalweg. Beitr. zur
Atest. Verkehrs- G. des 8 EN BEUSS.
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m Mittelalt, esond. Rücks. auf Basel,
18. e f. Sox.- u.
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Toll- u. Krankenhauses, sowie Zucht-
u. Arbeitshauses in Pforzheim. (Allg.
Zt. f. Psychiatrie usw. 70, 432 — 73.)
— Ders., Das Irren- , und Siechenhaus
Pforzheim u. seine Arzte. E117
17
289—301.)
39
Manen, Ch. A. „ flege in Amster-
dam in ihrer hist. Entwi lg., 8 8. 14, 1918
(Zürich. Diss. 12.) 318
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bij de gereformeerden in N 090 eging
tot 1795. Utrecht: Ruys 15. 288 S.
2 fl. 50. 1319
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haltg. in Frankf. währ. d. 17. R. Jh., 8
15, 2481. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17 Nr. 41
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29—81 v. Srbik [182
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führg. der preuß. Städteordng. 1809.
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Uradel. (Dt. Herold 16, Nr. 6.) [1324
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Wirtsch.-G. 14, 26—39.) [1325
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Ein Beitr. z. dt. Adelsrecht. Zur Er-
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rische Ritterschaft u. andere hist, Auf-
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[1831
———ä—
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Köhler, Johs., Die Struktur d. 22%
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5 Reichsg = Mitt Fi Inst. f et Festschr. z. Einweibg. d. neuen Syna-
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leihen sterr., Steierm. U, Kärnten, 8.
51415. 787. Rez: Mitt. Inst. öst. G.-87, 110 | f, G. usw. d. Judentums 57, 591 —619.
58, 63—80. [1351
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Borg, 8. 13. 2920. Rez.: Hist. Zt. 114,
1839
Beiträge z G. d. west fäl. Bauernstandes
r
5 3 3 4 4 ; 7 ,
409—11 v. Below. Marb. Diss 18. 41 S. TI. 2 erscheint in d
„Arbeiten a. d. jur. - staatswiss. Seminar d.
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(Beitrr. z. G. d. dt. Juden 53 — 78) S. Sal-
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1
i .)
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Lpz. Diss. 14. 48 8. [1356
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meinde Rawitsch. Berl. Lamm 15.
122 8. 4 M. 1
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CIV. 1 M. 50 1359
Meisl, J., Die Juden im Zartum
Polen. Geschichtl. Überblick. Bonn“
Marcus & W. 16. 788. 1M.80. [1860
Beiträge z. G. d. dt. Juden. Fest-
schrift z. 70. Geburtstag M. Philipp-
sons. (Schrr. hrsg. v. d. Ges. z. För-
derg. d. Wiss. d. Judentums.) Lpz.:
Fock '16. XII, 392 S. 12M. [1340
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Diss. 15. 51 8. 1341
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Ges. z. Förderg. d. Wiss. d. Juden-
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gemeinden, 8. 12, 351. Rez.: Dt. Lit.- Ztg.
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in Dt.-Öesterr. (s. 15/16. 2493). Bd. 4,
T. 2: Wachstein, D. Inschrftn. d.
alt. Judenfriedhofes in Wien: 1696—
1783. XLIII. 636 S. 30 M. Bd. 7.
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Juden im 17. u 18. Jh. XI, 344 u.
65 S. 12 M.
Rez.: v. 6 (Rosenberg, Steiermark): Hist.
Zt. 118, 326—31 Luscbin v. Ebengreuth, Hist.
Jahrb. 38. 600 f. K. O. Müller; v. 4, 3: Lit.
Zbl. 18. Nr. 8. 8. Krauß. [1345
c) Recht u. Gericht.
Schwerin, v., Dt. Rechtsgeschichte, 8.
„12. 446. Rez.: Jahrbb. f. Nat.-Gk. 109, 224
26 Schreuer. 11361
Markgraf, Überbleibsel uralt. Rechts-
bräuche in d. Gegen v. (Mitt. d. Ver. f. sächs.
Volkskde. 6, 232—35.) 11862
Geschichte einzelner Verhältnisse
Müller, K. Th. Chr., Der Hut als
Investitursymbol im 14.—16. Jh. (Arch.
Hess. G.10, 803 f.) [1363
Peterka, Das offene zum Scheine Handeln
im dt. Rechte d. Mittelalters, 8. 12, 449.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 18, Nr. 4 Herb. Meyer.
1
11884
Knorr, W. v., Das Ehrenwort
Kriegsgefangener in sein. rechtsge-
schichtl. Entwicklg. Bresl.: Marcus
16, XII, 135 S. 5 M. (Untersuchg.
z. dt. Staats- u. Rechts-G. 127.) [1365
Schneider, Br., Friedewirkg. u. Grund-
besitz in Markt u. Stadt, 8.’14, 3084. Rer:
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr.48 Keutgen. (1366
Gierke, J., G. d. dt. Deichrechts.
TI. 2. Breslau: Marcus XLIV, 727 S.
25 M. (Untersuchg. z. dt. Staats- u.
Rechts-G. 128.) [1367
- Spieß, Das Marktprivileg, 8. 15, 2510.
Rez.: Zt. Ver. Lübeck. G. 19, 95-99 körig;
e Soz.-Wirtsch.-G. 14, 390—92
] üller. — J. Philippi, Der dt. Markt
im Mittelalt. (Dt. Lit.-Ztg. '17, Nr. 81—33.)
[1368
Gierke, Schuld u. Haftung im älter.
dt. pecht, 8. ’09/’10 2702.
- Rogz.: Gött. gel. Anz. 15, 683-710 Punt-
chart. 10. [1369
Fehr, H., Die Rechtsstellg. .
Kinder in d. Weistümern, 8. 15, he
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 36, 695 - 700 Voltelini.
11870
Albrecht, Fritz, Rechts- G. d. Bäder
zu Baden im Aargau. Bern. Diss. 15.
168 8.
Rez.: Anz. Schweiz. G. 17, 102 f. Speidel.
(1871
Weisweiler, W., G. d. rheinpreuß.
Notariates. 1: Die franz. Zeit. Essen:
Baedeker 16. XXIII, 307 S. 8 M.
Rez.: Zt. Aach. G. - Ver. 38, 312—14
Scheins. [1372
Heesing, R., G. d. Emdener Stapel-
rechts. Tl. 2. (Jahrb. Ges. bild. Kunst
Emden, 19, 1—68.) [1873
Varrentrapp, Rechts-G. u. Recht d.
emeinen Marken in Hessen, 8. 11, 2715.
ez.: Hist. Vierteljschr. 14, 5682—84 ns
187
Hieb, Die braun 3 -
. setzgebg. seit d. Mittelalter nee
Magaz. 15, 101—7; 117 19.) [1375
Lappe, J., Die Rechts-G. d. wüsten
Marken. Münst.: Aschendorff 16.
XXIV, 1223. 8 M. (Veröff. d. Hist.
Kommiss. f. d. Prov. Westfalen. Die
Wüstungen. Einleitg.)
Rez.: Zt. Bav.-Stift. 37, G. A., 586— 91
Wopfner; Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 50 Haff. [1376
„ Hubrich, E., Greifswalder Univer-
sitätsrecht. Beitr. z. Jahrhundertfeier
d. Zugehörigkeit Neuvorpommerns z.
reuß. Monarchie. Greifsw.: Bruncken
Co. 65 8. '3 M [1377
41
Hinojosa, E. de, El elemento ger-
manico en el derecho español. Madrid.
15. 106 S. Vgl. 11, 2822.
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 86, G. A., 495 f.
Hübner. [1378
Müller, Geo.. Ursprüngl. Rechtslage d.
Rumänen im Siebenbürg. Sachsenlande, 8.
716, 732. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr.5 Zehnt-
bauer. [1879
Silberschmidt, W., Beteiligung
u. Teilhaberschaft, e. Beitr. z. Rechte
d. Gesellschaft. Halle: Waisenhaus.
15. VI, 184 S.
Rez.: Zt. Sav.-Zt. 37, G. A., 625—831
Gierke. [1380
Koehne, C., Gewerberechtliches in
dt. Kechtssprichwörtern. (Festschr. f.
Geo. Cöln 427 - 82.) Erweit.Sep.-Abdr.
Zürich: Füßli 15 82 S. 2 M. 50
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-
6.14, 155 f. Techen ; Zt. Sav.-Stiftg.37. G. A.,
614—646 Peterka. [1381
Bückliug, Wechselwirkung gewerbe-
rechtl. u. n Elemente im Lie-
genschaftsrecht d. dt. Mittelalters. 8. 18, 569.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 35, 166—70
Wahle. 1882
[
Dirke, A.v., Die Rechtsverhältnisse
d. Handwerks-Lehrlinge u. Gesellen
nach d.dt.Stadtrechten u.Zunftstatuten
d. Mittelalters. Jen. Diss. 14, 108 S.
1883
Peterka, 0., Die bürgerl. Brau-
gerechtigkeiten in Böhmen. Rechts-
geschichtl. Untersuchg. Prag: Calve
239 S. 7 M. 50.
Rez.: Mitt. Ver. G. Dt. Böhm. 55, 2565—58
Weizsäcker. À [1384
Friedmann, R., Das Gewerberecht
im mittelalt. Schlettstadt. Greifsw.
Diss. '16. 628. 1885
Hübner, R., Grundzüge d. dt. Privat-
rechts. 2. Aufl., s. 14, 761. Rez.: Viertel-
jschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13, 229—31
v. Below. [1386
Frommhold, G., Zur G. d. ge-
samten Hand. (Zt. Sav.-Stiftg. 37, G.
A., 504—6.) (1387
Planitz, Die Vermögensvollstrek-
kung im dt. mittelalterl. Recht. Bd. 1,
8. 11/12, 2765.
Rez.: Hist. Vierteljschr. f. Gese b.
usw. 3. F., 17, 81221 Rintelen; Lit. Zbl.
14, Nr. 15/16 G. . [1888
Hübner, Johs., Der Fand im german. u.
älter. dt. Recht, s. '14/'15 3077. Rez.: Hist.
Zt. 115, 158—62 Schwerin. [1389
Heusler, A., Weidhube u. Handgemal.
(Festschr. d. schweizer. Juristenverein bei
seiner 52. Jahresversammlg. gewidm. v. d.
Jurist. Fak. Basel 15, 8—21.) [1890
Gillis, Gewährschaftszug u. Laudatio
auctoris, 8. 14, 762. Rez.: Hist. Zt. 115,
156—6568 hme; Zt. Sav. - Stift. 87. G. A
636—44 Alfr. Schultze. [1391
42
Fische“, A. v., Erbrecht u. Heim-
fall auf d. Grundherrschaften Böhmens
u. Mährens v. 18. bis 15. Jh. (Aus: Arch.
f. öst. G. 106, 241—88.) Wien: Hölder
15. 48 8.
Rez.: Zt. Sav.-Stift. 87, G. A., 623 f. Gäl;
Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 55, 204 er
Klaar, K., Das Erhart Reuttersche
Fideikommiss. (Forsch. Mitt. G. Tirols
usw. 14, 1— 65.) [1393
mur, M., Schweiz. Bauernmarken
u. Holzurkk. Bern: Stämpfli & Co.
160 S.; 83 Taf. 16 M. (Abhdlgn. z.
schweiz. Recht 77.) [1394
Merz, R., Das Hypothekarrecht
nach aargauisch. Rechtsquellen. Bern.
Diss. 15. 185 S. [1395
Kuyk, J. van, Eenige meded. uit het
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a Neger, Letterkde. te Leiden 13/14 3 38
Moll, W., De rechten van den Heer
van Bergen op Zoom. Groning. Diss.
15. 184 8.
Rez.: Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 572 f. van
an. (1397
Havenstein, E., Das Bergregal d.
Standesherren im Ruhrkohlenbezirk.
(Jahrb. Gesetzgebg. 41, 1181—1231.)
[1398
Rihn, H., Die Besitzverhältnisse
an den Mooren d. Grafsch. Hoyer. Mit
besond. Berücks. d. Amter Diepenau u.
Uchte. Zur Rechts-G. d. Moore. (Zt.
H. Ver. Nieders 15, 101 —72.) [1399
Ellenberger, Das Glzschauer Erb-
recht. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde.
6, 2386—38) [1400
Stölsel, A., Geding u. Appellation, Hof,
Hofgericht u. Räte, Abschied u. Urteil. E.
rechtsgeschichtl. Untersuchg., 8. 12, 448.
Rez.: Dt. Lit. Ztg. 15, Nr. 1 Buch. (1401
Glitsch, Untersuchen. z. mittelalterl.
Vogtgerichtsbarkeit s. 13, 2939. Rez.: Lit.
Zbl. '14, Nr. 41 Brinkmann. [1402
Mayer, Ernst, Geschworenenge-
richt u.Inquisitionsprozeß. Ihr Ursprg.
dargel. Münch. u. Lpz.: Duncker u. H.
16. XXI, 379 S. 12 M.
Rez.: Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. A., 527—438
v. Amira; Lit. Zbl. 17, Nr. 37 Brinkmann;
Dt. Lit. Ztg. 17, Nr. 37 Kisch. [1403
Meister, E., Fahrnisverfolgung u. Unter-
schlagung n. dt. Recht, s. 14, 3078. Rez.:
Dt. Lit. Ztg. '15, Nr. 16 Herb. Meyer,
Kisch, Der dt. Arrestprozeß in sein.
geschichtl. Entwicklg., s. 16. 747. Rez.: Zt.
av.-Stiftg. 87, G. A., 591—601 Alfr. re
65
Meyer, Herb., Gerüft, Handhaft-
verfahren u. Anefang. (Zt. Sav.-Stiftg.
37, G. A., 382—497.) 1406
(1404
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Planer, Recht u. Richter i. d. inneröst.
Landen, s. 11, 2823, Rez.: Hist. Viertel-
jsohr. 18, 209—11 Voltelini. [1408
Glitsch, Heinrich, Der alaman-
nische Zentenar u. sein Gericht. Leip-
zig: Teubner. 156 S. (Berichte üb.
Verhdign. d. K. Sächs. Ges. d. Wiss.
Phil.-bist. Kl. Bd. 69, H. 2.) [1409
Ramsperger, Zur geschichtl. Ent-
wicklg. d. thurg. Zivilprozesses. (Zt. f.
schweiz. Recht 57, 234—561.) [1410
Eichholzer, E., Über Zwangs- u.
Bannrechte namentl. nach schweizer.
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Willmann, J., Die Strafgerichts-
verfg. u. d. Hauptbeweismittel im Straf-
verfahren d. St. Freiburg i. Br. bis z.
Einführg. d. neuen Stadtrechts (1520).
E. Beitr. z. dt. Strafprozeßrecht im
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fängniswesen in Osterreich von d. The-
resiana bis z. Gegenw. Graz u. Wien:
Moser 16. 152 S. 5 M. [1414
Kapras, J., Der Grenzeid im
tschechisch. Rechte. Beitr. z. G. d.
tschech. Ordale. (Sep. a.: Sbornik věd
ravnich a stadnich 15, 2/4) Prag:
elbstverl. 15. 15 S. (Tschech.)
Rez.: Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 54, 194 f.
Weizsücker. 11415
Knapp, Herm., Alt-Regensburgs Gerichts“
verfang, Strafverfahren u. Strafrecht bis z.
Carolina, 8. 14, 8094. Rez.: Hist. Zt. 115
397 f. Rehme. 1141
Damsté, P. H., Het Veenrecht in
de provincie Utrecht van 1592 — 1916.
Utrecht Diss. 16. XV, 359 8. [1417
Deichert, H., Das ehemal. Wachgaricht
der Altstadt Hannover. (Hann. G. dll. 17,
401—7. 11418
Frölich, K., Gerichtsverfang. v. Goslar
im Mittelalt., s. 12, 2764. Res.: Gött. gel.
Anz. 15, 215 tr. Beyerle. [1419
Heck, Ph., Neue Theorie d. sächs.
Freidinge. (Zt. H. V. Niederr.. 15,
396—418.) Vgl. 14, 3071. [1420
Glauning, R., Zur G. d. Strafrechtspfle
im Kurfürstent, Sachsen währ. d. 18.38. K.
Arch. f. sächs. G. 37, 316 — 29.) 11421
Grosse, Das platicum ad altam arborem
b. Quedlinburg u. d. Neuweger Vogteigericht.
(Zt. Harz-Ver. 50, 112—24.) 11422
Geschichte einzelner Verhältnisse
Loening, Gerichte u. Verwaltungsbehör-
den in Brandenb.-Preußen, 8. 14, 3073. Rez.:
Krit. Vierteljschr. f. Gesetzgebg. 3. F., 17,
140— 45 Waldecker; Verwaltungsarch. 22
549—51 Bornhak; Zt. f. Polit. 9, 5935—96
Ruben. 1423
willig. Gerichtsbarkeit im Ordensstaate
Preußen. (Altpr. Monatsschr. 52, 552 ff.)
1424
Brünneck, W., Zur G. d. Gerichts-
verfg. d. Stadt Frauenburg im Erm-
lande. (Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. A.,
3813—82.) 1425
Matuszkiewicz, Die mittelalterl. Ge-
riehtsverfassung d. Fürstentume Glogau, 8.
12, 457. Rez.: Hist. Zt. 110, 469 Sp.; Lit.
bl. 14, Nr.9 O.; Mitt. d. Inst. f. öst. G.
forschg. 86, 581 f. Kunkel. 1
Baumgart, R., Die Entwicklg d.
Schuldhaft im italien. Recht d. Mittel-
alters. Berl. u. Lpz.: Rothschild 14.
XVI, 559 8. (Zivilprozeßrechtl. Forsch.
hrsg. v. Rich. Schmidt 9.)
„: Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. A., 602—10
Pldh its. 1427
Mayer, Ernst, Das ganga undir
1 u. d. spanische Recht. (Mitt.
t. Ost. G. 87, 285—87; 868 f.) [1428
Rueß, K., Die rechtl. Stellg. d.
Pane Legaten bis Bonifaz VIII.
aderb.: Schöningh 12. XIV, 252 8.
8 M. (18. H. d. Sekt. für Rechts- u.
Soxialwiss. d. Görres-Ges.)
Rez.: Hist. Zt. 115, 134—286 Bachmann.
11429
Mayer, Ernst, Der Ursprung d.
Domkapitel. (Zt. Sav.-Stiftg. 88, K. A.
7, 1—33.) [1430
Stutz, U., Parochus. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. 35, K. A. 4, 497f.) Vgl. 14,
3098 [1431
Dorn, J., Zur G. d. Personal-
pfarreien. (Zt. Sav.-Stiftg. 37, K. A. 6,
341—883.) 1432
Dorn, J., Jus patronatus. (Zt. Sav.-
Stiftg. 37, K. A. 6, 3891—95.) [1433
Henricl, Herm., Über Schenkungen
an d. Kirche. Basel. akad. Antritts-
vorlesg. Weim.: Böhlau 16. 62 S. 2 M.
Rez.: Dt. Lit. Ztg. 18, Nr. 11 Alfr.
Schultze; Hist. Vierteljschr. 18, 8061. ren
Bauer, Hanns, D. Preces pri-
mariae d. dt. Könige i. früher. Mittel-
alter. Heidelberg. Diss. 14. 49 8. [1435
Hashagen, J., Zur Charakterist.
d. geistl. Gerichtsbarkeit vornehml. im
Be Mittelalt. (Zt. Sav.-Stift. 87,
A. 6, 205 — 92.
` Rez.: Arch. k
| . Kirchenrecht 97, 474
—77 Hilling. t1436
11426
*43
Riedner, Die geistl. Gerichtsböfe im
Mittelalt., Bd. 2, 8. 15, 2503. Rez.: Hist. Zt.
5,
118, 91f. Fehr; Theol. Rev. 17, Nr. 15/16
1487
Koeniger.
Berr, Die Kirche gegio Gewalttaten
v. Laien, 8. 14, 3093. Rez.: Dt. Lit. Ztg. 16,
Nr. 49 Koeniger. 1438
Köstler, R., Huldentzug als Strafe,
s. 13, 582.
Rez.: Hist. Jahrb. 88, 885 f. Klaring;
Westdt. Zt. 82, 235 f. Aubin; Hist. Zt. 113,
612—14 Rehme. [1489
Hindringer, R., Das kirchl. Schul-
recht in Altbayern v. Albrecht V. bis
z. Erlasse d. Verfassungsurk. 1550—
1818. Paderb.: Schöningh '16. XV,
176 S. 5 M. 60. (XVI, 75 S.: Straßb.
Diss. 16.) (Veröff. d. Görres-Ges. Sekt.
f. Rechts- u, Sozialwiss. 27.)
Rez.: Zt. Bav.-Stiftg. 87, K. A. 6, 477f.
Rieker; Theol. Rev. 17, Nr. 19/14 Scharnag] ;
Hist. Jahrb. 38, 625 f. Mitterwieser. [1440
Bruggaier, Die Wahlkapitulati-
onen d. Bischöfe u. Reichsfürsten v.
Eichstätt, s. ’15/'16 2526.
Rez.: Stud. Mitt. G. Bened.-Ord. N. F. 7
4291. Br. Wilhelm 11441
Rückert, G., Die Präbende am
Domkapitel zu Augsburg. (Arch. G.
Hochstift Augsburg 5, 183 — 254). [1442
Braun, d., Die Kapitelsordnung
d. Kapitels Wassertrüdingen v. 1870,
ergänzt 1439. (Beitr. Bayer. Kirch.-G.
28, 129—47. 24, 106—10.) [1443
Hermeiink, H., DieVerhandlungen
üb. d. altwürttb. Kirchengut seit 1806.
(Württb. Jahrbb. f. Statist. u. Ldkde.
14, I, 46—83), s. 16, 617.
Rez.: Theol. Lit. Ztg. '15, Nr. 22 Bossert.
[1444
Heinemann, B., Zur G. d. Offi-
zialates im Bistum Konstanz. (Zt. f.
G. d. Oberrh. N. F. 31, 300—302.) [1445
Müller, Alois, Das Kirchenpatronats-
recht im Kant. Zug, 8. 18, 2972. (Auch Diss.
Freiburg i. Ue., '12.) Rez.: Ans. f. schweiz.
G. '15, 54—58 Hoppeler. [1446
Rösch, A., Zur G. d. Pfarrkon-
kurses im Erzbist. Freiburg. (Arch. t.
kath. Kirchenrecht 96, 203—43.) [1447
Frohn, ar D. Sendgericht z. Aachen b.
gz. Mitte d.17. Jh., 8. 14, 774. Rez.: Zt. d. Aach
G. Ver. 35, 388 -385 Scheins.
1448
Marx, Die Entwicklig. d. Plarr-
systems im Bistum Trier. (Trier. Arch.
24/25, 1— 158.) Sep.: Trier: Lintz 15.
138 8. 4 M. 50.
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht =...
Hilling.
Rotscheidt, W., Zur G.d. Nach-
jahrs am Niederrhein. Mthfte. Rhein.
irch.-G. 12, 13—27.) 1450
Bachmann, K., G. d. Kirchenzucht in
Kurhessen von der Ref. bis z. Gegenw., 8.
12, 2859, Rez.: Theol. Lit. Ztg. '13, Nr. 6
Eger ; Zt. d. Ver. f. hess. G. 47, 868 — 71
Simons. [1451
+44
Eger, K., u. Jul. Priedrleb, Kirchenrecht
d. ev. Kirche im Grbzgt. Hessen. 1, 8s. 14,
8107. Res.: Dt. Zt. f. Kirchenrecht 24, 809—14
Ruck. 11452
Uhlemann, K., Verhältn. d. polit.
z. Kirchengemeinde d. Stadt Altenburg.
Jen. Diss. 14. 81 S. — K. Rost, Ent-
stehg. d. Kirchengemeinde in Saalfeld
u. d. polit. Gemeinde. Jen. Diss. 14. 50 8.
Rez.: Zt. Sav.- Stifte. 37, K. A. 6, 4713—76
Alfr. Schultze. 11453
Arndt, Geo., Die kirchl. Baulast
in d. Bereich d. früheren Grafschaft
Hohenstein. (Zt. d. Harz-Ver. 48,
28—56.) — Ders., Desgleich. im Stifte
Quedlinburg, in d. Reichsfreiherrschaft
Schauen u. in der freien Reichsstadt
Nordhausen. (Ebd. 81—132.) 1454
Linneborn, J., Die Kirchenbau-
pflicht d. Zehn tbesitzer im früher. Her-
zogtum Westfalen. Paderb.: Boni-
facius-Dr. 15. 151 S. 3 M. Akad.
Schrift d.phil.-theol. Fak. in Paderborn.
Reg.: Arch. f. kath. 5 1 5
702—4 Hilling: Zt. d. Sav.-Stif
Abt., 489—95 Stutz; Stud. G. En “org:
N. F. 6, 678—76 Greinz; Hist. Jahrb. 38, 173 f.
Maring. [1455
Teackkoff, Die westf. Bischofswahlen
bis E. Wormser Konkordat, s. 18. 628. Rez.:
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 255f. A. Hot:
meister.
Linneborn, J., Die kirchl. Baulast
imehemal. Fürstbist. Paderborn, rechts-
geschichtl.dargest. Paderb.: :Schöningb.
299 S. 12 M.
Rez.: Arch. Kath. Kirchenrecht 97, 486
—88 Hillin ng. {14 457
Heepe, Organisation d. Altarpfründen an
d. Pfarrkirchen d. Stadt Braunschweig im
Mittelalt., s. 13, 3820. Rez.: Hist. Jahrb. 85,
691—93 Lerche, [1458
Wolgast, E., Die rechtl. Stellung
d.schlesw.-holst. Konsistoriums. Kiel:
Cordes 16. XXIV, 291 8. (Schrr.Ver.
Schlesw.- Holst. Kirch.-G. 1. R., H. 8.)
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 15 A:
Apeldoorn, L. J. van, De kerke-
lijke goederen in Friesland. Beschrij-
ving van de ontwikkeling van het recht
omtrent de kerkel. goederen in Fries-
land tot 1795. II. Utrecht. Diss. Leeu-
warden: Meijer & Sch. '15. 509 S. [1460
Fritsch, J., Besetzg. d. Halberstädter
Bistums in d. 4 erst. Jahrhh. sein. Bestebens,
14, 832. Rez.: Thür.-säche. Zt. f. G. 4,
229. Arndt. [1461
Arndt, G., Die kirchl. Baulast in
d. ehemal. Erfurtischen Gebiete. (Mitt.
Ver. G. Erfurt 87, 1—84.) [1462
Nebel, A., Die Anfänge u.d.kirchl.
Rechtsstellg. des Augustiner - Chor-
herrenstifts St. Peter auf d. Lauter-
berge (Petersberg b. Halle). (Thür.-
sächs. Zt. 6, 113 — 76.) [1463
Bibliographie Nr. 1452 — 1504
Arndt, G., Die kirchl. Baulast in
d. Mark Brandenburg. (Jahrb. f. brandb.
Kirch.-G. 13, 119—81; — Ders., Die
kirchl. Baulast in d. Mark Brandenb. in
d. rechtl. Entscheidungen. (Forsch. z.
brandb. u. pr. G. 29, 173—246.) — Ders.,
Desgl. in d. Entwürfen d. märkisch.
(kur-, alt- u. neumärk.) Provinzialrechts
u. in d. Vhdlgn. über diese. (Ebd. 30,
165—247.) — Fr. Holtze, Zur kirchl.
Baulast in d. Mark. (Ebd. 505 —7.) [1464
Kaas, Die geistl. W kath.
Kirche in Preuß., s. 15, 2528. Res.: Hist. Zt.
118. 112—14 Hashagen Hist. Jahrb. 38, 584
—89 Marin Arch. ck. Kath. Kirchenrecht 97.
317—30 Hil iling. [14 1465
Dix . im ostelbisch. Dtld.,
14. ee Rez.: Dt. Zt. £. Kirchenrecht
24 330—32 Ruck; Hist. Zt. 114, 6921. Lerche.
[1466
Schulte, L., Die Exemtion d.
Breslauer Bistums. (Zt. Ver. G. Schles.
51, 1—29.) [1467
Blume, ODDANA. $ 2. 706. Rez.: Zt.
Sav.-Btiftg. 37 6, 427f. Wermingboff:
Stud. G. Bened.-Ord. N. F. 6, 667—71 nr
d) Kriegswesen.
Weule,K., E. Bethe, B. Schmeid-
ler, A. Doren, P. Herre, Kultur-G.
d. Krie = (Aus Natur u. Geisteswelt
561.) . u. Berl.: Teubner 118 8.
1 M. 50. 11469
Daniels, G. d. Kriegswesens. Neuzeit 4
1 8. 13, 2977. Rez.: Hist. Zt. 115, 222 f.
a00b 1470
147
Schäfer, D., Zur G. dt. allgem.
Wehrpflicht. (Aus: Sitzungsberr. d.
Berl. Ak. 17.) Berl.: Reimer, S. 451
—68. 1 M. 11471
Wolzendorff, K., Der Gedanke d.
Volksheeres i. dt. Staatsrecht, Tübing.:
Mohr 14. XII, 63 S.
Rez.: Hist. Zt. 117, 187—48 v. Below. [1472
Nell, Die Landsknechte, 8. 16, 772. Rez.:
Preuß. Jahrbb. 164, 346—48 Delbrück. (1473
Wutte, M., Vom alten Landsturm.
(Carinthia T. 105, 6—34. 106, 19—57.)
Da [1474
Dachler, A., Befestigung miktelaiterl:
Städte u. Märkte in Niederösterr. m. Aus-
nahme Wiens. (Berr. u. Mitt. d.Alt.-Ver. Wien
49, 21—54.) 11475
Scheven, Fr., Die mittelalterl.
Befestigung d. Dorfkirchen im Regnitz-
gau. Erlang. Diss. 14. 106 8. [1476
Kriegsgeschichte, Schweizer. Im
Auftr.d.Chefsd. Generalstabes, Oberst-
korpskommandant Sprecherv. Bernegg,
bearb. v. ent Historikern unt.
Leitg. v. M. Feldmann u. H.G.
Geschichte einzelner Verhältnisse
Wirz. H. 1. H.3. H.6. Bern: Kuhn
15. 103 S., 3 Ktn.; 80 S., 3 Ktn.;
109 8.
Rex. : Zt. Sav.-Stift. 37, G. A., 720 f. Stutz ;
Anz. Schweiz. G. 16, 2371—74 Geßler. [1477
Geßler, E. A., Basler Zeughaus-
inventare (s. 14, 3121). Schluß. (Anz.
Schweiz. Altkde. N. F. 16, 67—80,
248—51 1478
Wymann, Ed., Das Schlachtjahr-
zeit von Uri. Altdorf: Staatsarchiv 16.
XLVI, 788. 2 Fr. 50. 1479
Leclère, C., Le rôle militaire des
avoués liezeois. (Mélanges d’hist. off.
à Ch. Moeller 1, 393—406 ) [1480
Elias, J. E., Schetsen uit de gesch.
van ons zeewesen. (Bijdragen voor
vaderl. gesch. 5. R., 3, 209—359.) [1481
Naumann, Adf., Das kursächs.
Defensionswerk 1618 — 1709. (Leipz.
Diss. 16. Beitrr. z. Kult.- u. Universal-
G. 37 N. F. 2.) Lpz.: Voigtländer, XVII,
804 S. 10 M. [1482
Gerbing, L., Thüringer Dorfbe-
festigungen und Zufluchtsstätten im
Kriege. (Korr. bl. d. Gesamt-Ver. 64,
Nr. 7/8.) [1483
Hofmeister, H., Die Wehranlagen
Nordalbingiens. Zusammenstellg. und
Untersuchg. der m und ge-
schichtl. Burgen u. Befestigungen. H.1:
Gebiet d. Fr. u. Hansest. Lübeck. D.
Fürstent. Lübeck. Lüb.: M. Schmidt
Gr. 2°. 84 S.; 10 Pläne, 14 Taf. 16 M.
[1484
Osten-Sackeu u. v. Rhein, O. Frhr. v. der,
Preußens Heer v. sein. Anfängen bis zur
Gegenw. 3, 3. 14, 779. Rez.: Dt. .
14, Nr. 86/37 Gohlke; Lit. Zbl. 14. Nr. 41
v. Janson. , [1485
Breithaupt, Th., Kriegserinnergn.
d. Familie Breithaupt. Eschershausen:
Seulcke. 520 S., Taf. 9 M. [1486
e) Religion u. Kirche.
Eabel, C., Hierarchia catholica
medii acvi, sive pontificum, cardinalium,
ecclesiarum antistitum series, ab anno
1431 usque ad annun 1503 perducta.
Ed. 2. Monast.: Regensberg. 4°,
XLV, 290 S. 20 M.
Rez.: Mitt. Inst. öst. G. 37, 111 f. re
Hofmann, W. v., Forschen. z. G.
d. kurialen Behörden vom Schisma bis
z. Reform. Rom: Loescher & Co. 14.
XII, 329; 295 S. 24 M. (Biblioth.
d. Preuß. Hist. Instit .12/13) [1488
*45
Tavgl, d., Die Teilnehmer an d.
allgemein. Konzilien des Mittelalters.
TI.1—3c. Berl. Diss. 16. 74 S. [1489
Paulus, N., Die Ablässe d. röm.
Kirchen im Mittelalt. (Hist.- pol. Bll.
155, 227-41; 316 — 26.) [1490
Paulus, N., Die Anfänge d. Ab-
lasses. Zt. f. kath. Theol. 39, 189—
230. Vgl. 10, 545. [1491
Paulus, N., Ablässe f. gemeinnützige
Zwecke. (Hist.-pol. Bil. 158, 561—75.) [1492
Paulus, N., Berühmte, doch un-
echte Ablässe. (Hist. Jahrb. 36, 481—
15.) 1498
Dorn, J., Beitrr. z. Patrozinien-
forschg. (Arch. Kultur-G. 13, 9—49;
220—55.) (1494
—
Wohlenberg, G., Mittelalterliche
Typologie im Dienste d. Predigt. Mitt.
a. e. Münch. Cod. (Zt. f. Kirch.-G. 86,
319 —49.) [1495
Hauck, A. Kirch.-G .Dtlds. 5: Das spätere
Mitttelalt. Hälfte 1, 8. 10/11. 2892. Rez.:
Hist Zt. 118, 104--12 E. Vogt. [1496
Vigener, Gallikanismus u. episkopal.
Strömungen im dt. Katholizismus zwisch.
Tridentinum u. Vaticanum, 8 14, 789. Rez.:
Zt. Sav.-Sıiftg. 87, K. A. 6, 480—82 Mirbt.
11497
Hauck, A., Dtld. u. En land in
ihren kirchl. Beziehgn. Lpz.: Hinrichs.
134 8. 4 M. 50. [1498
Riesenhuber, M., Die Abteikirche
zu Seitenstetten in Niederöst. 1116—
1916. Wien: Reichspost 16. 66 W
Taf. 3 M. [14
Fischer, Wilh., Personal- u. Amts-
daten d. Erzbischöfe v. Salzburg, 798—
1519. Greifsw. Diss 16. 103 S. [1500
Tomek, E., G. d. Diözese Seckau.
1: G. d. Kirche im heutig. Diözesan-
gebiet vor Errichtg. d. Diözese. Graz:
Styria X VI, 684 S. 17 M. [1501
Naegle, A., Kires.- G. Böhmens. 1, 3.'15,
„ Hist. Zt. 118, 824—26 Loserth;
G. Dt. Böhmen 54, 193 f. Helm-
ling: Zt. Öst. Gymn.68, 302—5 Juritsch. |1502
Mayer, Mich., Bayerns Bevölkerg.
in konfessioneller Schichtung u. Ent-
wicklg. seit den letzten 100 Jahren
1811/12 -1910. Münch. Diss. 84 S.
[1503
Schröder, A., Die Augsburger
Weihbischöfe. 1: Im Mittelalt. (Arch.
G. Hochstift Augsburg 5, 1171500
504
*46
Specht, Th., Zur G. d. Stadtpfarrei
Dillingen. (Jahrb. Hist. Ver. Dilling.
29, 1—36.) - 1505
Sohröder, Alfr., Aus d. Mi
derverzeichn. d. St. Anna- Bruderschaft
in Baisweil. (Arch. f. d. G. d. Hoch-
stifts Augsburg 4, 468— 73.) [1506
Krieg, J., Die Landka itel im Bis-
tum Würzburg bis z. Ende d. 14. Jh.
Paderb.: Schöningh 16. XII, 136 S.
4 M. 80. (Würzb. Hab. a u. Veröff.
d. Görres-Ges. Sekt. f. Rechts- und
Sun WISN 28.)
Th. Lit.-Ztg. 17, Nr. 1 Bossert;
Zt. Sav - Stitig. 87, K. A. 6, "484—42 Köni er;
Freiburg. Diözesanarch. N. F. 17.278—80 Göller.
Hist. Jahrb. 38, 623 f. Eichmann: an
/ Rev.’17, Nr. 17/18 Sägmüller. [150
— Ders., Die Landkapitel im Bist.
Würzburg v. 'd. 2. Hälfte d. 14. bis z.
2. Hälfte d. 16. Jh. (Zt. Sav.-Stiftg.
88, K. A. 7, 97—135.) 1508
Wich, H., G. der Allerheiligen-
Kapelle b.Kleinschwarzenlohe. Nürnb.:
Noris’16. 74 S. 80 Pf. [1509
‚Weinland, Entstehg. u. Entwicklg.
d. Kirchen u. Pfarreien im Oberamt
Gerabronn. (Bil. Württb. Kirch.-G.
20, 13542.) — Vgl. 13. 8023 u. 15,
2566. Bossert, kam. (Ebd. 143780)
Huber, Die abgegangene Kirche
zu Unterbrändi. (Bll. f.württb. 11511 -G.
Stolz, E., Aus d. Wallfahrts- 6.
d. Weggentals bei Rottenburg a. N.
(Hist.-pol. Bl. > [1512
Stückelber J. A. Häflinger,
Fränkische Hei fizo: auf fachweizerisch 8i eln.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10, 307—10.) Die-
selben, Orient. u. dt. Heilige auf a
Sigeln. (Ebd. 11, 255—61.) (1513
Mayer, Joh. Geo., G. d. Bistums Chur,
s. '15/’16, 2543. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 18,
Nr. 2,8 Heussi. (1514
Kirchen, Basler. Besteh. u. ein-
gegangene Gotteshäuser in Stadt u.
Kanton Basel. Unt. Mitwirk. zahlr. Mit-
arbeiter hrsg. v. Stückel berg. Bdch.1.
Bas.: Helbing u. L. 119 S. 2 M. 50. [1515
Ringhels, 0., Die Begräbnisstätten im
En: Einsiedeln. Einsiedeln: De ne 18.
„ Das alter d. kirchan- in
** chrr. Ver. G. Bodensee 55
Wohleb, J., Das Laubwaldkäppele b.
en (Freiburg. Diözesanarch. N. F. 5
Ringholz, 0., Elsaß-Lothringen u.
Einsiedeln, in ihr. gegenseit. Beziehgn.
Einsiedeln: Benziger. 103 S. 1M. [1519
Pfleger, Luc., Beiträge z. G. d.
Predigt u. d. religiös. Volksunterr. im
9
Brinzinger, A
. 8
Bibliographie Nr. 1505 — 1565
Elsaß Pen d. Mittelalters. 30
Jahrb. 38, H. 4.) (1520
@aß, J., Konstitutionelle Profes-
soren am Straßburg. Priesterseminar.
Straßb.: Le Roux '16. 120 S. 2 M.
Rez.: Hist. Jahrb. 87, 738 f. Schnü i
Hessel, A., E. ungedr. G. d. Bis-
tums Straßburg. (Zt. f. G. d. Oberrh.
F. 288 f.) 1522
Steffan, J. B., G. d. kath. Pfarrei
Weißenburg. Straßb.: Göller 16. 1152
1528
Meyer, Aug., Der polit. Einfluß
Dtlds. u. Frankreichs auf d. Metzer
Bischofswahlen im Mittelalt. Metz:
P. Müller 16. IX, 133 S. 3 M.
Rez.: Theol. Lit. Ztg. 17, Nr. 10 Lerche;
Jahrb. Ges. Lothr. G. 27/78, 559—6868. 1524
Schüller, A., Pfarrvisitationen in
d. Erzdiözese Trier (s. 10, 572). Forts.
Dekanat Piesport: (Trier. "Arch. 26/27,
145 — 79.) 1525
Nippold, F., Beitr. r Kireh.-G. 4
Emmerich. Forts. (Monatshfte. f. rhe n,
Kirch.-G. 10, 326 [1526
Lichius, H., Verfassg. d. Marien-
stiftes zu Aachen bis z. franz. Zeit.
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 37, 1—140 u.
Münst. Diss. '16.) 1527
Schmits, Ldw., Die Sankt-Gangolphus-
kirche in d. Kreis- u, Gerichtsstad eins-
berg. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 36, 197—202.) [1528
Dresen, A., Die eins pn
St. Katharina u. St. Hubertus in Ra-
tingen. (Düsseld. Jb.28 157210) 11520
Rodewald, H., Irmenach in d. 8
Zeit. (Honntehfte. t. rhein. Kirch.-@. 1
257—R5 1580
Sinemus, M., G. d. Kirchspiels Cleinich-
Hirschfeld bis z. Einführg. d. Ref. im J. 1557.
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 10, .
Ley Ys C. A.,; Kölnische Kirch. 0.
v. d. Einführg. d. Christentums bis z.
Gegenw. 2. umgearb. Aufl. Essen:
Bädeker. X, 621 8. 12 M.
Rez.: Theol. Rev. 17, Nr. 18/14 — 95117855
Schäfer, K. H., Kirchen u Christen-
tum in d. spätrömisch. u. frübmittel-
alterl. Köln. (Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrh. 98, 29— 136.) 1533
Roth, Herm. Hnr., Stift, Pfarre
u. Kirche z. hl. Severinus in Köln. Köln:
Stauff u. Co. 16. XV, 224 S.; 51 Taf.
5 M. 1534
Reiners, A., Die St. Willibrordi- 0
Echternach; 6. d. Abtei u. Stadt. (Stud. u.
Mitt. a. d. Bened.- - u. Cist.-Orden 19, ur
Berliere U., Les èvêques auxi-
linaires de Liége (s. 13, 624). Forts.
(Rev. bénédict. 30, 78—111; 304—388.
81, 45—82.) [1536
au 1
Geschichte einzelner Verhältnisse
Duchesne, L., Fastes épiscopaux
de l'anc. Gaule, s. 167 16 2555. T. 1597
Tenhaeff, N. B., Dom en Ondmunster te
sch.
„5 ia T E
Vaes, M., Les ourialistes belges à Rome
aux 16.et 17. siècles. „J Lieggesi‘'. (Mélanges
d' hist. off. à Ch. Moeller 2, 100—121.) (1539
Fabricius, W., Beitrr. z. kirchen-
eschichtl. Lit. v. Hessen (s. 14, 3146).
Forts. (Arch. Hess. G. 10, 112—268.
11, 81—100.) 4 [1540
Henkelmann, K., Beitrr. z. G. d.
Lichtenklinger Kapelle. (Arch. Hess.
G. 10, 51—65; 182.) 1541
Gisbert, E., Die Bischöfe v. Minden
bis z. Ende d. e Tl. 1 u. 8.
Berl. Diss. 16. 49 8.
Rez.: Hist. Jahrb. 38, 155 Löffler. (1542
Waters, G., Die münster. kath.
Kirchenliederbücher vor d. erst. Diöze-
„ 1677. Untersuchg. ihr.
textl. Quellen. Münst.: Aschendorff X,
119 8. 3 M. 60. (Forschgn. u. Funde:
hrsg. v. Jostes. 4, 4.)
Rez. : Theol. Lit. bl. 17, Nr. 18 flo
Bertram, Adf., G. d. Bistums Hildes-
heim, 8 5 2558. Rez.: Zt. Kath. er
41,
Henkel, K., Kurze G. d. Diöz.
Hildesheim u ihrer Einrichtgn. Hil-
desh.: Lax. 314 S. 4 M. [1545
Henkel, Karl, Handbuch d. Diöz.
Hildesheim. Hildesh.: Lax. XII, 140
Hansen, Reimer, Zur Kirchen-G.
Schlesw.-Holsteins, besond. z. G. d. Bis-
tums Schleswig. (Schrr. Ver. Schlesw.-
Holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 313 — 51;
460 — 96.) [1547
Harms, Klaus, Das Domkapitel
1542. Kiel. Diss. Kiel: Cordes,
AI, 177 S. 4M. nu. Schr. d. Ver. f.
Schlesw.- Holst. Kirch.-G. R. 3, H. 7.
Res.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 6 Bonwetsch.
Jessen, W., ZurKirch.-G.d. Stadt Echem-
förde. (Schrr. Ver. Schlesw.-Holat. Kirch.-G.
2. R., 6, 4883—49.) [isas
S Rich., Su ard
aa e a Daleminze, 5 Arch. Bäche,
G.
Schiller, Jul., Die ehem. Pfarre
zu Altenlohm (Kr. re T Haynau)
1305—35. Beitr. z. Heimatskde. (Zt. d.
Ver. f. G. Schlesiens 48, 273—308. 49,
304 —32.) 11551
3 P., Der Ursprung d.
Marien- Wallfahrt zu Wartha in Schle-
sien. Breslau: Goerlich u. C. 90 S.
2 M. 50. [1552
von sein. Anfängen bis dt. Zunge, e
47
Knauer, P., Der Ursprung d.
Marien- Wallfahrt in Schlesien. Quellen-
krit. Untersuchg. (Zt. Ver. G. Schles.
51, 164—217 u. Bresl. Diss.) Bresl;
Görlich u. Co. 2 M. 50. [1553
Pahnke, Untersuchgn. üb. d. G. d.
Bischöfe Italiens dt. Nation 951—1264,
nn an
: Hist. t. Jahrb. 86, 172 f. H.J. 3
Hist Zi. i14, 207. Gerh, Schwartz; Zt d.
Sav.-Stiftg. 85, K. A. 4, 516. Perels. [1554
Kloster, Das süddt., seit d. Aus-
gang d. Mittelalters, (Hist.-pol. Bil.
159, 313 —26; 382—92.) 1555
Schüpferling, M., Der Tempel-
herren- Orden in Dtld. Diss. Freib.
Schw. 15. 264 S.
Res.: Lit. Zbl. 17, Nr. 20; Hist. Jebrb:
38, 8721. J. Greven. [15
Lindner, P., 5 Profeßbücher 905
Bened.- Abteien, s. 11. 2901. Rez.: Forsch.
eto. z. G. Tirols 8, 265—67 u. 10, 158— 60 Wieser:
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 33, 187 B. B. 11857
Hümer, B., Verzeichn. d. dt. Cister-
zienserinnenklöster. (Stud. usw. z. G.
d. Bened.-Ordens N. F. 6, 1—47.) [1558
Barnikol, E., Studien z. G. d.
Brüder vom gemeinsamen Leben. Die
erste Bewegung d. dt. Brüderbewegung:
Die Zeit Heinrichs v. Ahaus. Beitr. 2.
Entwicklg. u. Organisation d. relig.
Lebens auf dt. Boden im ausgeh. Mitte
alt. Tübing.: Mohr, XII, DD J M.,
Abonn.-Pr.: 6 M.) (Zt. f Theol. u.
Kirche. Jg. 27, Erg.-Hft.) [1659
Schüller, å., Vom Terminieren d. Bettel-
mönche. Hauptsächl. a. d. Ropparder Kar-
meliterkloster. (Trier.Chron. 18, 65—83.) [1560
Quellen u. Forschungen z. G. d. Do min
11 1 in Dtschl., (8. 15/16, er
Duki, G. d. Jesuiten in d. Inden
8. 12/13 2998
Nez. v. 1 u. 2: Dt. at Zig 15,
Knoepfler; — v. 2:
Glasschröder.
Hoensbroech, Graf, ET ee
und Biicherausgabe im J esuitenorden.
(Zt. f. Kirch.-G. 36, 459—93.)
Reischl, Friedr., Die Stiftsherren.
Ein Buch von d. Abteien u. Propsteien
in Osterreich. 3., verm. Aufl. Wien:
Selbstverl. 144 S. 40. [1564
Hübl, Bau-G. d. Stiftes Schotten in
Wien. (Aus: „Berr. u. Mitt. d. Alt.-
Ver.-Wien, 46/47.) Wien: Gerold
u. Co. 14, 4. 52 S.; 14 T. 5 M. [1565
Fuchs, Adalb. Fr., Das Bened.-
Nr. 20
36, a
[1563
Stift Göttweig. Seine Gründg. u.
*48
RechtsverLältnisse im Mittelalt. (Stud.
Mitt G. Bened.-Ord. N. F. 6, 302—468;
5610—90. 7, 51—113; 235—67.) [1566
Hohenegger, G. d. tirol. Kapuziner Or-
densprovinz. Bd 1, 8. 18, 8005. Rez.: Forsch.
usw. z. G. Tirols usw. 11, 195f. Schatz. [1567
Oer, Franz, Freihr. v., Die Ere-
miten in Steiermark. Aus d. Akten
des f.-b. Seckauer Ordinariates dargest.
Graz: Styria. 27 8. [1568
Kokol, H., Die G. d. Franziskaner-
klöster in Untersteiermark in d. Auf-
klärungsperiode n. in d. Zeit d. Abso-
lutismus (ca. 1750—1850). Freiburg
(Schw.) Diss. 15. XX, 152 8. 11569
Schmidt, Val., Die Benediktiner-
propstei Ottau in Südböhmen. (Stud.
u. Mitt. z. G. d. Bened.ordens N. F. 5,
43—56.) [1570
Beiträge zur G. des Stiftes Tepl.
Hrsg. von Mitgliedern d. Stiftes Tepl.
(Bd. I.) Pilsen: Bayer, Komm. 4°. [1671
Hoffmann, Ldw., Augustiner-Ere-
mitenkloster M
0.J. (Dt.-Wacht-Bücherei 3. Bd.) [1572
Fraknöi, Vilmos: Egyhäznagyok a
magyar középkorból. Budapest: Élet
(15). 386 S. [Prälaten aus dem ung.
Mittelalter.] [1578
Romstöck, F. S., Die Stifter u.
Klöster d. Diözese Eichstätt. (Aus:
Sammelbl. des Hist. Ver. Eichstätt.)
Eichst.: Brönner, o. J. 70 S. [1574
Abstreiter, L., G. d. Abtei Schäft-
larn. Selbstverl. d. Stiftes 16. 223 S.
8 M. 1575
Steinberger, L., Benediktbeurer
Studien. Nebst e. Beitr. z. Gauforschg.
(Hist. Jahrb. 38, 237—83; 459—85.)
P 1576
Doll, Joh., Frauenwörth im PN
8. 12/13 3015. Rez : Stud. u. Mitt. z. G. d.
Bened.-Ordens N. F 8, 360f. Danzer; Hist.
Jahrb. 84, 896 Zibermayr; Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 21; 278 f. Fr. Roth. [1577
Doll, J., Beeon, e bayer. Inselkloster,
8. 12/18 3015. Rez.: Stud. u. Mitt. z. G. d.
Bened.-Ordens N. F. 3, 361 f. St. 11578
Linder, P., Monasticon episcopatus
Anguntani antiqui, s. 13, 3020. Rez. Arch.
f. d. G. d. Hochstifts Augsburg 4, 636- 40
Alfr. Schröder. [1579
Bühler, N., Die Schriftsteller u.
Schreiber d. Bened.-Stiftes St. Ulrich
u. Afra in Augsburg währ. d. Mittel-
alters. Münch. Diss. '16, 64 S. [1580
Leistle, D., Die Äbte d. St. Magnus-
stiftes in Füssen. (Stud. usw. z. G. d. Bened.-
Ord. N. F. 6, 591—610.) Vgl. 16, 1256. [1581
Zöpfl, Fr., G. d. ehemal. Augusti-
ner- Klosters zu Mindelheim. (Arch. G.
Hochstift Augsburg 5,255 — 820.) [1582
ariakron. Hohenstadt |
Bibliographie Nr. 1866—1627
Debler, N., G. d. Klosters Thier-
haupten, 8. 12/13 613.
ez.: Stud. u Mitt. g. G. d. Bened.-Ordens
Franziskanerklosters Lechfeld. (Arch.
G. Hochstift Augsburg 6, 1—84.) [1584
Lins, B., G.d. Franziskanerklosters
Pfreimd. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. f. Ober-
pfalz n. Regensb. 66, 109—98.) 1585
Hoffmann, Hnr., G. u. Beschreibg. d.
rotestant. Pfarrei Obernbreit. Odernbr:
elbstverl. 16. 518. 2 M. 25. Rez.: Beitrr.
z. bayer. K. G. 23, 38—36 Schornbaum. [1586
Steinhausen, d., Neue Lit. z. G.
d. Klosters Weingarten. (Stud. Mitt.
G. Bened.-Ord. N. F. 7, 173—80.) [1587
Zeller, D. Praemonstrateuserstift
Adelberg. (Württemb. Vierteljhrh. f.
Ldkd. N. F. 25 (1916) S. 10762) u.
Sep.: Stuttgart: Kohlhammer 16.
Rez.: Hist Jahrb. 37, 74143 Greven.
11588
Fischer, Jos. Ldw., Entwicklgs.-
G. d. Benediktinerinnenst iftes Urspring.
(Stud. Mitt. G. Bened.-Ord. N. F. 7,
201—34.) 1589
Bihlmeyer, K., Mystisch. Leben
in d. Dominikanerinnenklost. Weiler b.
Eßlingen im 138. u. 14. Jh. (Württb.
Vierteljhfte. 24, 61—98 ) [1590
Scheiwiler, A., G. d. Chorstifts
St. Pelagius zu Bischofszell im Mittel-
alt. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees
45, 193—294.) [1591
Wäger, Frr., G. d. Kluniazenser
Priorates Rüeggisberg. (Freiburger
G.bll. 22, 1—120. 23, 1—110) u. Freib.
(Schw.) Diss. 15. 1592
Lehmann, Hans, Das Ciz.-Kloster
1 u. 8. Beziehgn. zu Salem
bis z. Tode d. Abtes Peter II., 1633.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 602—20. 32,
341—74; 515—6l.) [1593
Reymond, M., Le couvent des
dominicains de Lausanne. (Zt. Schweiz.
Kirch.-G. 11, 175—89; 262—78.) [1594
Schippers, Adalb., Maria Laach.
Beneuiktin. Klosterleben alter u. neuer
Zeit. Düsseldorf: Schwann. 89 8.
[1695
Reichlin v. Meldegg, R., Die Benedik-
tinerabtei Eschenbrunn. (Stud. usw. z. G.
d. Bened.-Ordens N. F. 5, 554—568.) 11596
Dieks, Die Abtei Camp am Niederrhein,
8. 14, 3149. Rez.: Stud. und Mitt. g. G. d.
Bened.-Ordens N. F. 5, 174 f. Wellstein. [1597
Kirchesch, Heinrich, Die Ver-
fassg. u. d. wirtschaftl. Verhältnisse d.
Zisterzienserinnenklosters zu Namedy.
Diss. Bonn 16. X1Vu.98S.,ıT
Geschichte einzelner Verhältnisse
Rez.: Ann. Hist. Ver. Niederrh. 100, 188 |
[1598
—85 J. Greven.
Paas, Th. Die Prämonstratenserabtei
Steinfeld vom Beginn d. 15. Jh. bis zu ihr.
Aufhebg. (Ann. Hist. Ver. Niederrh. 99, 98—
208.) [1599
Franken, K., Aus d. Trappisten-
abtei Mariawald in d. Eifel. (Stud.
usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F. ö,
462 — 504.) [1600
Kentenich, Zur G. d. Trierer Do-
minikaner. (Trier. Arch. 26/27, 230—
44.) [1601
Becker, A., Zur G. d. Franziskaner
Niederlassg. in Kempen, Rhein. (Ann.
d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 97, 119—
24.) [1602
Roth, H. Herm., Die Klöster d. Franzis-
kaner-Rekollekten in der alten Erzdiözese
Köln (8. 13. 3029). II. (Ann. d. Hist. Ver. f.
d. Niederrh. 98, 1655—87.) 1603
Dorsch, Hess. Klosterbuch, s. 15/16,
2556, Rez.: Fransisk. Stud. 8, 197 f. 15
1
Riefenstahl, H., Zur G. d. drei
Damenstifte Vilich, Schwarz- Rheindorf
und Dietkirchen seit dem 16. Jahrh.
Diss, Bonn. IX u. 156 8. [1605
Strenger, H., G. d. Zisterzienserklosters
Marienfeld in Westfalen, s. 13, 3036. (Münst.
Diss. '13.) [1606
Löffler, Kl., Notizen üb. westfäl.
Fraterherren a. d. Kölner Gedächtnis-
buche. (Zt. f. vaterl. G. Westfal. 73,
I, 213—22.) [1607
Borkholt, Berthold, Die Orden
des heiligen Franziskus in Münster i.
W. Eine allgem. Übersicht über d.
Wohnen u. Wirken d. drei Orden d.
heil. Franziskus in Münster i. W.
Münster i. W. Aschendorff. 61 8.
1608
Löffler, Kl., Ein in Vergessenheit
geratenes Frauenkloster uns. Bistums.
(Zt. f. vaterl. G. Westf. 73, I, 236 f.)
(Zu Frenswegen in d. Grafsch. Bent-
heim.) [1609
Della Valle, H., Die Benediktine-
rinnenklöster d. Bistums Osnabrück
im Mittelalter. (Mitt. d. Ver. f. G.
Osnbr. 39, 143—302 u. Münst. Diss. 16.
Rez.: Hist. Jahrb. 87, 743 f. Löffler; Zt.
Sav.- Stiftg. 37, K. A. 6, 447 f. Nottarp. [1610
Richter, Jok, Har., G. d. Augustiner-
klosters Frenswegen in d. Grafsch. Bent-
heim, 8. 14. 828. ((Münst. Diss. 13.) Res.:
Hist. Jahrb. 37, 163 f. Löffler. [1611
Bertheau, Fr., Beitrr. z. ält. G.
d. Klosters Preetz. (Zt. Ges. Schlesw.-
Holst. 47, 134—198.) [1612
Barck, d., Stand u. Herkommen der In-
sassen einiger Klöster d. mittelalterl. Mark
Meißen, 8. 18/146, 3164. Rez.: N. er t.
sächs. G. 86, 1. Hoppe.
*49
Meisenzahl, J., Das Prämonstra-
tenser Chorherrnstift Vessra. Gründg.
u. Bedeutg. desselben im 12. u. 13. Jh.
bis z. Mitte d. 14. Jh. VIII, 79 S.
4°. Meiningen: Brückner & Kenner
Komm. 14 und: Neue Beitrr. z. G. dt.
Altertums (Henneb.) Lfg. 26. [1614
Beiträge z. G. d. sächs. Franzis-
kanerprov. v. hl. Kreuz (s. '13, 2995)
6. 129 S. 7 M. 1615
Schlager, P., Totenbuch d. Sächs.
Franziskaner - Ordensprovinz vom Hl.
Kreuze. Düsseld.: Schwann '15 4°.
195 S. 5 M. . [1616
Mötefindt, H. u. H. Nicolai, Das
Nonnenkloster d. heil. Laurentius zu
Calbe. (G.bll. f. Magdeb. 49/50, 319—
53.) [1617
Lehmann, Rad., Die ältere G. d.
Cisterzienserklosters Dobrilugk in d.
Lausitz. (Niederlaus. Mitt. 13. 181—
826) u. Heidelberg. Diss. 16. 144 S.
Rez.: Hist. Jahrb, 38, 610 f. J. er
Koch, Ernst, Zweierlei Franzis-
kaner in d. Oberlausitz. (N. Lausitz.
Magaz., 122 — 158.)
Rez.: Franzisk. Stud. 8B, 108- 8Doelle, [1619
Koch, Ernst, Zur G. d. Franzis-
kaner in d. Oberlausitz. (N. Lausitz.
Magaz. 92, 215—218 ) [1620
Hoppe, Kloster Zinna, 8. 15 / 18. 808. Rez.:
Zt. Sav.-Stiftg. 57, K. A. 6, 44247 Nottarp:
Forsch. brandb. pr. G. 29, 528 —27 Hofmeister;
Hist. Zt. 118 20 Lerche. 11621
Schramek, E. M., Das Kollegiat-
stift zum hl. Kreuz in Oppeln. Ein
Beitr. zur Bresl. Diözesan-G, Tl. 1.
Bresl. Diss. 15. Erscheint vollst. in
„Oberschles. Heimat“. 1622
Uhlkorn, G. d. dt.-luth. Kirche, 8.“ 10/11,
2939. Rez.: Zt. i. Kirch-G. 36, 27931 Zschar-
nack. 1623
Glawe, W., Die Hellenisierung d. Chris-
tentums in d. G. d. Theologie von Luther
bis auf d. Gegenw., 8.°14. 3174. Rez.: Hist.
Zt. 115, 598—601 Jülicher. [1624
Sapper, K., Der Werdegang d.
Protestantismus in 4 Jhh. München:
Beck. 8938. 5 M.
Rez.: Theol. Lit.bl..’17. Nr. 13 Uhlhorn;
Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 20/21 Benrath. [1625
Auer, K., Das Luthervolk. Ein
Gang durch d. G. sein. Frömmigkeit,
Tübing.: Mohr. 164 S. 3 M. 60.
Rez.: Theol. Lit. bl. 18, Nr. 4 Hans nk
Holl, K., Die Bedeutung d. großen
Kriege f. d. relig. u. kirchl. Leben d.
dt. Protestantismus. Tübing.: Mohr.
131 S. 2 M.40.
Res.: Theol. Lit.-Ztg.’17. Nr. 20/21 Karl
Müller. [1627
4
”50
Fischer, A., Das dt. ev. Kirchen-
lied d. 12. Jh. (s. 11, 594). H 31—34.
(Schluß.) (Bd. 6, 278 S.) à 2 M.
[1628
Loosjes, Jan Jacobsz en de Jan-
Jacobsgezinden. (Nederl. Arch. Kerk-
gesch. N. S. 11, 185—240.) [1629
Uttendörfer, 0. u.W. E. Schmidt,
Die Brüder. Aus Vergangenheit u.
Gegenw. d. Brüdergemeinde. Gnadau:
Unitätsbuchh. 14. 436S. 5 M. [1630
Völker, Karl, Die Entwicklig. d.
Protestantismus in Österr. Leipzig,
Prag, Annahof, Wien: Haase. 10 8
6
Loesche, G., Dt.-ev. Kultur in
st.- Ungarn. (Aus: Dt.-Evang. 15,
Aug.-Sept.) Lpz.: Strauch 15. 39 8.
1632
Jegel, Welche Stellung gewähren d. Ver-
träge u. fürstl. Erklärgn. d. 17. u. 18. Jh. d.
adeligen Lehensleuten des Markgrafentums
Kulmbach Bayreuth in d. dörfl. Kirchenge-
meinden? (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 23, er
1
109.) [
Kolb, Chr., Die Bibel in d. ev.
Kirche Altwürttembergs. Stuttg.:
Reiser. 168 S. 6 M. [1634
Lenbe, M., Die Mömpelgarder
Stipendiaten im Tübinger Stift. (Bll.
f. württb. Kirch.-G. 20, 54—75.) [1635
Wernle, P., Die Führerschaft d.
Laien e. Charakterzug d. schweizer.
Kirch.-G. Basel: Helbing & L. ’16.
82 S. 85 Pf. [1636
Kirche, die evang., in Lothringen
in Vergangenheit u. Gegenwart. Eine
Gabe z. Reformationsjubiläum... in
Gemeinschft. mit... darger v. Otto
Michaelis. Metz: Scriba. 161 S.
2 M. [1637
Horning, W., Zur ev.-luth. Kırch.-
G. Els.-Lothringens. Straßb.: Selbst-
verl. 16. 279 8. 1638
Oec!kinghaus, R., Die evang. Ge-
meinde Bitsch in Vergangenheit und
Gegenwart. (Mit 4 Abb.) Straßburg
i. E.: Beust. 1639
Schell, 0., Beltrr. Z. G. d. reform. Ge-
meinde zu Elberfeld. (Monatsschr. d. Berg.
G. Ver. 16, 65—96.) [1640
Rotscheldt, W., Zur G. d. Ge-
meinde Keeken - Halt - Düsselward.
(Mtshfte. Rhein. Kirch.. G. 12, 31 f.)
[1641
Hullu, J. de, De Waalsche ge-
meente te Sluis. (Nederl. Arch. Kerk-
gesch. N. S. 11, 103 — 54.) 1642
Kuappert, L. iir leber over het gods-
1
1 en zedelijk leben onzer vaderen
8. .
465—502.)
603). Forts. (Theol. Tijdschr. 46,
11643
Bibliographie Nr. 1628—1688
. Galm, N., Das Erwachen d. Mis-
sionsgedankens im Protestantismus d.
Niederlande. (Münst. Diss.) St. Ot-
tilien rer Missionsverl. 15.
Rez.: Th. Lit.-Ztg. 16, Nr."25/26 Mirbt.
1644
Römheld, W., Die Sache d. evang.
Heidenmission im Grhrzgt. Hessen in
ihr. geschichtl. Entwieklg. Dermst.:
Winter 15. 99 S. 1 M. 20. W [1645
Gaal, W., Zur G. d. ev. Katechismus im
Grhregt. Hessen währ. des 19. Jh. (Gust.
Krüger gewidm. v. Schülern usw. 110
1
Dechent,. H., Kirch.-G. V. Frankf.
a M. seit d. Ref. Bd. 1, Leipz.:
Diesterweg 13. 312 S.
Rez.: Monatshfte. f. rbein. Kirch.-G. 8,
90—94 Nippold; Zt. f. Kirch.-G. 35. 184. O.
Clemen; Lit. Zbl. 15, Nr. 48. [1647
Linck, H., Versuche z. Geltend-
machung. d. Simultaneums in d. ev.
Kirche zu Partenheim. (Arch. Hess,
G. 10, 1—50.) [1648
. Heidkämper, H., Festschr. zur
300 jährig. Jubelfeier d. Bückeburger
Stadtkirche. Bückeb.: Frommhold 15.
120 8. [1649
Diehl, W., Zur G. d. Staatsgehalte
d. rheinhess. evang. Pfarreien. (Arch.
Hess. G. N.F. Erg.bd.7, 1—266.) [1650
Fieker, H., Die franz.- reform.
Kirche in Emden. (Vierteljschr. Wap-
penkde. 45, 90—117.) [1651
‚ Martens, E., Die hannov. Kirchenkom-
mission, 8. 14, 8108. Rez.: Dt. Zt. f. Kirchen-
recht 24, 314 16 Ruck; Arch. f kath. Kir-
chenrecht 96, 167 — 69 Hilling; Zt. H. V.
Nieders. 15, 422—286 Gohrs. 11652
Steinmetz, R., Die Generalsuper-
intendenten v. Lüneb.- Celle (s. 15,
2571). TI. 2. (Zt. Ges. Nieders. K irch.-
G. 21, 1— 124.) ö [1653
Leben, Das kirchl. d. ev. Kirchen
in Niedersachs., in Verbindg. m. J.
Beste usw. dargest. v. E. Rolffs.
(Ev. Kirchenkde TI. 6.) Tübing.:
Mohr. XXII, 650 S. 13 M.
Rez.: Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 21,
237 - 41 Cohrs. 1654
Thimme, W., Zur G. d. ev. Gemeinde
Iburgs. (Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 11, 197
—219.) 1655
Müller, Gg. Herm., Aus d. relig.
u. kirchl. Leben Dresdens m. besond.
Berücks. früher. Kriegszeiten. (Dresdn.
G.bll. 16, 141—50; 154 —63.) as
Jentsch, H., Kirchliches a.d.ältest.
Gubener Stadtbüchern u. gleichzeitig.
Urkk. (Niederlaus. Mitt. 13, 1— 156.)
1657
Heinzelmann, G. d. ev. Kirche d.
Grafsch. Glatz. Glatz: Selbstverl. [1658
Geschichte einzelner Verhältnisse 251
f) Bildung, Literatur u. Kunst.
Haruack, A. v, Die golden. Jubiläen in
d. Kgl. Akad. d. Wiss. E. Beitr. z. G. d.
Akad. (Aus: Sitzungsberr. d. Berl. Ak.
Berl.: Reimer 15. S. 152—57. 50 Pf. [165
Guabo, A., Stipendiaten d. steiermärk.
Landschaft im 17. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Steierm. 14, 69— 106.) [1660
Kraft, J., Tiroler u. Vorarlberger an d.
Universit. Dillingen. (Forschgn. usw. z. G.
Tirols usw. 12, 54 - 64.) [1661
Matrikel d. Univ. Altdorf, hrsg. v. E. v.
Steinmeyer 8.’13. 8071. Rez.: Korr.bl. d.
Gesamt-Ver. 64, 44—46 P. Zimmermann. [1662
Matrikel d. Univ. Heidelb. Tl. 7:
Regist. zu Tl. 4—6: 1704—1870. Be-
arbeitet v. P. Hintzelmann. Hei-
delb.: Winter 16. 700 S. 26 M. 50.
1663
Rieger, P., Dt. Juden als Heidelberg.
Studenten im 18.Jh. (Beitrr. z. G. d. dt. Juden
178— 83.) [1664
Iwand, Fr. Geo., Die jurist. Fakul-
tät d. Univ. Straßburg 1538—1870.
Straßburg.: Straßb. Dr. u. Verl.-Anst.
X, 65 S. 2 M. 50. [1665
Gass, J., Adelige u. Kleriker an Straß-
H h. Straßb.: Le
burger Hochschulen im 18. Jb. Straßb
Roux. 47 S. 1 M. [1666
Rotscheidt, W., Wo haben die Kölner
studiert? (s. 14, 8193). Forts. (Jb. Köln. G.-
Ver. 4, 170—79.) 1667
Jonge, Mor. de, Die Universität Köln.
(Beitrr. Köln. G. 2, 187—686.) [1668
Rotscheldt, W., Rhein. Studenten
an d. Univ. Leiden (s. 12, 2874) Forts.
(Monatshfte f. rhein. Kir ch.-G 7, 53—
55. 8, 59—61. 10, 92 f. 11, 58—62;
180 — 88; 311—13) [1669
Habicht, M. E., Studenten aus Mittel-
franken auf d. Univ. Gießen bis 1707. (Jah-
resber. Hist. Ver. Mittelfrank. 60, e
Retscheidt, W., Studierende aus Essen
1 Umgegend T. (Beitrr. @. Essen 36, 11575
11.
"Botscheidt, W., Berg. Studenten an d.
Univ. Duisbeg. (Monatsschr. d. Berg. G.-
Ver. 16, 181—192; 17, 134—146.) 11672
Jellinghaus, H., Osnabrücker auf d.
Univ. Duisburg. (Mitt. Ver. G. Osnabr. 40,
387.) [1673
Haederlin, Franz, Domin., Helmstedter
Promoviertenliste. (1576 — 1755,) [Hrsg.]
riedrich) Wecken Leipzig 29 S. Aus:
itteil. d. Zentralstelle f. d. Personen- u.
Familien-G. in Leipzig. 11674
Zimmermann, P., Stammbücher von
Helmstedter Studenten. (Korr. bl. Gesamt-
Ver. 65, 94 f.) [1675
Dressel, A., Die Landsmannschaften u.
Studentenorden an d. Univ. Helmstedt.
(Jahrb. G.-Ver. Hrzgt. Braunschw. 14, 113—
60.) ) i [1676
Rotscheidt, W., Die hessisch. Studenten
am Gymnas. illustre in Bremen 1610—1810.
(Beitrr. z. hess. Schul- u. Univ.-G. 3, 31—
47.) (1677
Volbehr, Fr., Professoren u. Do-
zenten d. Christ.-Albr.-Univ. zu Kiel
1665 bis 1915 (6. Okt.) Nebst Anh.:
Lektoren, Lehrer d. Künste u. Univ.-
Bibliothekare. Verbess. u. fortfg. v.
R. Weyl. iel. Univ.-Schr.) Kiel:
Schmidt & Kl. 16. XI, 194 S. [1678
Professoren, Von Kieler. Briefe
a. 8 Jahrhh. z. G. d. Univ. Kiel. Hrsg.
z. Erinnerg. an d. 250. Jubiläum d.
Univ. in ihr. Auftr. v. M. Liepmann.
Stuttg.: Dt. Verl.-Anst. 16. XVIII,
430 S. 12 M.
Rez.: Gött. gel. Anz. 17, 171—95 Frens-
dorff; Zt. Ges. Schlesw.-Holst.-G. 47, 229—
236 v. Hedemann; Hist. Zt.117, 822-825. Geo.
Kaufmann; Altpr. Mtsschr.’17, 343—848. Wilh.
Pfeifer. 11679
Bruchmäller. W., Zum 200 jähr. Bestehen
d. Lausitzer Predigergesellsch. in Lei ;
3
(N. Arch. Sächs. G. 38, 400—407.
Papperlts, E., Gedenkschr. z. 150 khr.
Jubil. d. Kgl. Sächs. Bergakad. zu Freiberg.
Freib.: Craz & G. ’ı6. Fol. 59 8.5 M. J1681
Frledensburg, W., G. d. Univ.
Wittenberg. Halle: Niemeyer. XI,
645 S.; 3 Taf. 30 M. Wenniaghof A. -
Z. G. d. Univ. Wittenberg. (Grenzboten 1917,
Bd. 3 Nr. 39 S. 408— 414-Anzeige von Frie-
densburg: G. d. Univ. Wittenb.) 11682
Jordan, J. u. O. Kern, Die Uni-
versitäten Wittenberg-Halle vor u. bei
ihr. Vereinigung. Halle: Niemeyer.
43 S; Taff. 2 M. 80. [1683
Wehrmann, I., Pomm. Fürsten auf Uni-
versitäten. (Mtbll. Ges. Pomm., G. 15, 1 a3
Matrikel d. Albertusuniv. zu Kö-
nigsberg 1544—1829. Bd. 3: Personen-
u. Heimatverz., bearb. v. E. Joac him,
München: Duncher & H. 1 S.
19 M. 60. (Publik. d. Ver. G. Ost- u.
Westpr.)
Rez.: Altpr. Mtsschr. 54, 28385 Sommer-
feldt. [1685
Bulte, H., Zur G. d. Univ. Dorpat. (Dt.
Rundschau 170, 858—74.) [1686
Monumenta Germ. paed. (s. '15/'16,
2576). 55. Loserth, Joh. D. protest.
Schulen d Steiermark i. 16. Jahrh. '16.
XVIII. 217 S.
Rez.: v.“ 52 s. 14½15 3198. (Richter.
Erziebgswes.. a. Hofe d. Wettiner Albertin.
(Haupt-) Linie): N. Jahrb. f. Klass. Altert.
36, 59—61. Schwabe; Hist. Zt. 117, 124—126
Kämmel. v. 53 8. ’14'j15. 3198 (Zwerger,
G. d. real. Lehranst. in Bayern): Gött gel.
Anz. 16, 24—40 Knabe: Hist. Zt. 116, 398—
401 Riezler. v. Beih. 1. 8. 15/ 16 2576. (Stolze,
Die dt. Schulen d. Algäuer Reichsstädte):
Dt. Lit. Ztg. 17 Nr. 87, Lutz. [1687
Stein, Rob., Alte u. neue Übersichts-
tafeln Beitr. z. G. d. Unterrichtsmittel
u. Anregung zu erneuter Verwendg. (Dt.
G. bil. 17, 167—192; 226—248.) [1688
A ͤhA r ne Ay an a r ð . u Wal
52
Vietzke, G., Alte Dorfschulen. (Mtbll.
Ges. Pomm. G. 15, Nr. 8f. [1689
Schaizlein, A., Die sogen. Schulpredig-
ten d. 16., 17. u. 18. Jh. (Zt. f. G. d. Erziehg,
usw. 5, 25—54.) [1690
Gerlach, W., Das Schuldrama d. 18. Jh.
unt. d. Gesichtspunkt d. Entwicklig d. Ju-
gendliteratur. Zt. f. G. d. Erziehg. 5, 93—
122.) [1691
Ruhmer, W., Pädagog. Theorien
über Frauenbildg. im Zeitalter d. Re-
naissance nebst e. krit. Würdigung d.
Leistungen mittelalterl. Theoretiker.
Bonn. Diss. '15. 99 S, [1692
Popelka, Frs. u. Frs. Ilwof, Zur Frage
d. sogen. „Freien Schule“ d. dt. Ordens am
Leech b. Graz. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm.
14, 125— 28.) Vgl. 14, 3728. 11693
Beer, K., Aus Böhmens mittelalterl.
Schul-G. (Mitt. Ver.-G. Dt. Böhmen 51, 67—
94.) [1694
Loewe, Hans, Die Entwicklung
des Schulkampfs i. Bayern bis z. vollst.
Sieg des Neuhumanismus. Berlin:
Weidmann. VIII, 97 S. 4°. (Monum.
Germ. paedag. Beih. 2.) [1695
Seibel, M., Das Gymn. Passau v. J. 1812
bis z. J. 1824. TL 1. Pass. Progr. 14/15.
82 8. (1696
Weißmann, K., Die Matrikel d. Gymn.
zu Hof, 8. '15/°16, 837. Rez.: Dt. Lit -Ztg.
18, Nr. 8 Steuber. [1697
Weißmann, K., Die vorreform. Pfarr-
schule u. d. en d. Alten Gymn. in
Hof. Progr. Hof. 44 8. [1698
Sshaizlein, A., Schulgeschichtliches a.
h (Rothenburg o. T.) (Zt.
G. Erziehg. 6, 189—95.) [1699
Ruckert, Geo., Beitrr. z. G. d kathol.
Volksschulen im Bez.-A. Dillingen. (Jahrb.
Hist. Ver. Dilling. 29, 90—131.) Fr..Zöpfl,
Die Mindelheimer Singknaben. Betr. z. G.
d. Unterrichtswesens. (Jahrb. Hist. Ver.
Dilling. 29, 71—89.) [1700
Maier, Joh. Ulr., Der evangel.
Schulverein u. s. Bedeutg. f. d. Ent-
wicklg. d. bündnerischen Volksschul-
wesens. Chur: Schuler 92 S. [1701
Müller, Aug., Der Neuhumanis-
mus in Bern. E. Beitr. z. beruisch.
Schul-G. d. 18. Jh. Bern. Diss. 16.
75 8. 1702
Haber macher, A., 2 Rheinauer Schul-
ordngn. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10. 293—
308.) [1708
Müller, Clara, G. d. aargauisch,
Schulwesens vor d. Glaubenstrennung.
Aarau: Sauerländer & Co. XVI, 1478.
4 M. [1704
Mösch, J., Die solothurn. Volks-
schule vor 1830 s. 14/15, 3204 Bd. 4:
D. Einzug d. Normalmethode i. d. so-
loth. Volkssch. (1782—1799) Soloth.:
Gaßmann 336 S.; 3 Taf. 7 M. 50.
(Mitt. Hist. Ver. Solothurn 9.) [1706
Bibliographie Nr. 1689—1754
Bieler, d., G. d. Schulwesens d. Stadt
Frauenfeld bis 1850. Progr. Frauenf.: Huber
; . 1706
Roder, Chr., Das Schulwesen im Iten
Villingen. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 31,
216— 52.) [1707
, Taveraler, Urkdl. Beitrr. z. G. d. Casi-
mirianum, d. alt. Neustadt. Gymn. (8. ’14,
870). TI. 2. Progr. Neust. a. H. 16. [1708
Schäller, A., Aus d. Coblenzer Knaben-
schulen d. 16. u. 17. Jh. (Trier. Chron. N. F.
14, 7—18; 37—51.) [1709
Petry, J., Unterrichtsweise d. Kreuz-
herren zu Emmerich u. Verzeichn. ihr.
Lehrbücher. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw. 5,
289—250.) [1710
Wolff, W., Entwicklg d. Unterrichts-
wesens in Hessen-Kassel v. 8. bis z. 19. Jh.,
8. 12, 554. Rez: Zt. d. Ver. f. hess. G. 46,
178—81 Spieß; Stud. etc. a. d. Bened.-Orden
N. F. 3, 378 f. Danzer. [1711
Kimpel u. Kreits, D. Casseler Volks-
schulwesen in Vergangenb. u. Gegenw., 8.
'14, 873. Rez.: Zt. d. Ver. f. bess. G. 47, 409—
1
1. 712
Francke, O., G. d Wilh. Einst.
Gymnasiums in Weimar. Weim.: Böh-
lau 16, 386 S. 10 M. [1718
Köhler, AY Das höh. Schulwesen im
1
Hrzgt. Anhalt bis 1910. (Zt. f. G. d. Erziebg.
6, 104—121.) {1714
Schröder, N. å., Fünf Urkunden z. Altest.
G. des Johanneums z. Hadersleben g. And.
d. 350jähr. Bestehen d. Schule. Kiel: Voll-
behr & Riepen, (Quellen u. Forsch. d. Ges.
f. Schl.-Holst. Gesch. 5, 218—233.) [1715
Schwabe, Das Gelehrtenschulwesen Kur-
sachsens von sein. Anfängen bis 1580, 8.'14,
3213. Rez.: Zt. f. G. d. Erziehg. 5, 132—135
Ellinger. [1716
Veröffentlichungen z. G. d. ge-
lehrt. Schulwesens im Albertin. Sach-
sen. 2: Urkundbücher. T]. 3: Quellen-
buch z. G. d. Gymn. in Freiberg von
d. Zeit vor d. Reform. bis 1842, bearb.
v. E. Preuß u. K. A. Thü mer. Freib.:
Gerlach 15. 366 8.
Rez.: N. Jahrb. f. d. klass. Altert. usw.
35. 3261 E. Schwabe; N. Arch. f. sächs G.
87, 168 f. Geo. Müller. 11717
Seeliger, E. A. 4 Scheuffler, Schulen in
d. Landstädten u. Dörfern d. Oberlausitz
vor d. Reform. (N. Lausitz. Magaz. 92, 1—
19; 233.)
1718
Dähritz, H., Zur G. d. Schulen in
Nicht-Kirchdörfern d. Rochlitzer Be-
zirks. Beitr. z. geschichtl. Entwicklg.
d. sächs. Dorfschulwesens. Lpz.: Koch-
ler 194 S. 4 M. [1719
Rinkefeil, J., Das Schulwesen d.
Stadt Borna bis z. 30j. Kriege. Dres-
den: Ramming. XIV, 182 S. 2 M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 34 en
Otto, Fr., 200 Jahre Schul-G. Be
Dorfes (Blintendorf b. Gefell. i. V.) 1609—
1R15. (Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen 26, 255—
264.) 11721
Dreier, B., Das kath Gymn. in
Erfurt. Beitr. z. G. d. Thüring. Schul-
wesens. Jen. Diss. 16. 86 S. [1722
Geschichte einzelner Verhältnisse
Wehrmane, I., Schulaufführungen d.
Stettiner Ratsschule im 17. Jh. (Mtbil Ges.
Pomm. G. 15. Nr. 5/6.) [1723
Hantke, I., Aus d. Schulleben d. Stadt
Pasewalk im 18. Jh. Pasew.: Schnurr 16.
67 S. 90 Pf. (Aus: Balt. Stud. N. F. 20.) [1724
Sebicht, R., Überblick üb. d. 8
Entwicklg. d. Lübbener höher. Schule bis
sal a Gegenwart. Progr. Lübben '16. +
1
58. [
Waschinski, E., Das Thorner
Stadt- u. Landschulwesen vom Beginn
d. Reformation bis z. Ende d. polnisch.
Herrschaft. (Zt. d. Westpr. G.-Ver. 56,
1 137.) 1726
Barda, Unters. z. mittelalt. Schul-G. im
Bist. Breslau, s. 15, 2586. Rez.: Hist. Jahrb.
88, 395 f. Seppelt; Hlst. Zt. 113, 891. Maetsch-
ke; Zt. G. rziehg. 6, 281—83 Thalboier
172
Holsten, R., Schulfeiern d. Pyritzer Rats-
schule im 17. u. 18. Jh (Pomm. Mtbll. 16
Nr. 9.) [1728
Preisendanz, Karl, Zeugnisse zur
Bibliotheksgeschichte. Leipzig & Ber-
lin: Teubner IX, 269 S. 4°.
(Holder, Alfred: Die Reichenauer
Handschrftn. Bd. 3, Lfg. 2.) (Die Hand-
schrftn. d. Großh. Bad. Hof- u. Landesbibl.
i. Karlsruhe. 7, Bd. 3, Lfg. 2.) [1729
Bibliothekskataloge, Mittelalt. (s.
15/16, 2588). Dtld. u. d. Schweiz.
Bd. 1: Die Bistümer Konstanz u. Chur,
bearb. v. P. Lehmann. Münch.: Beck
'18 XVII, 599 S; Kte. [1730
Bohatta, H., Die Fürstlich Lichtenstein-
sche Fideikommißbibliothek in Wien. (Zbl.
f. Bibliothw. 32, 185—96.) 1781
Greiner, Das Archivwesen Ulms in sein.
geschieht Entwicklig. (Württb. Viertel-
jhfte. 25, 293—824.) 11782
Greiner, Ulms Bibliothek wesen. (Würt-
temb. Vierteljhfte. 26, 64 — 120.) (1733
Grünenwald, L., G. d. Kgl. Gym-
nasialbibliothek zu Speyer TI. 1. 2.
Speyer. Progr. '15/'16; 128 S. [1734
Hoogewer I d. 1. Staats-
archivs in Wetslar. (Korr. bl. Gesamtver.
17, Nr. 5/6.) [1735
Neubauer, E., G. d. Stadtbibl. Magde-
burg (s. 11, 644). Ergänzg. (G.bll. f. Magdeb.
49/56, 297 1.) [1786
Warschauer, A., Die Kriegsschicksale
d. Posener Archive n. Bibliotheken. (Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 16, 1—11.) [1737
Clauß, H., Die Schwabacher Schrift in
Vergangenh. u. Gegenw. Lpz.: Buchgewer-
beverein 16. 81 S.; 12 Taf. (Monographien
d. Buchgewerbes 10.) (1738
German, W., G.d. Buchdrucker-
kunst in Schwäbisch Hall bis Ende
d. 17. Jh. Straßb.: Heitz 16. 162 8.
4 M. (Württb. Franken N. F. 11.)
Rez.: Hist. Jahrb. 88, 199 f. Freys. [1739
Jubiläum, Zum 175 jährigen, der Buch-
druckerei Gebr. Hofer ehem. Fürstl. Nassau-
Saarbrückischen Hofbuchdruckerei. 1742—
153
1917 im Hoferschen Familienbesitz. Saar-
brücken: (Hofer). 48 B. (1740
Bähler, N., Die Schriftsteller u. Schrei-
ber d. Benediktinerstiftes St. Ulrich u. Afra
in Augsburg Währ. d. Mittelalters. Münch.
Diss. 16. 84 8. [1741
Meinecke, Fr., German. u. roman. Geist
im Wandel d. dt. Geschichtsanffassg. (Hist.
Zt. 115, 516—536.) (1742
Davidsokn, Rob., Die Vorstellgn. v. alt.
Reich i. ihr. Einwirkg. auf d. neuere dt. G.
München: Akad. d. Wiss.; Frang in Komm.
49 8. (Sitzungsberichte d Kgl. Bayer. Aka-
demie d. Wiss. Philos.- philol. u. hist. Kl.
1917 Abh. 5) 11748.
Sulzbach, W., Die Anfänge d. materia-
list. Geschichtsauffassg , 5. 18, 694. Rez.:
Mitt a d. hist. Lit. N. F. 1, 113f Bleich; Arch.
f. G. d. Soxialism. 5, 211—18 Hammacher.
1744
Steinacker, K., G. u. Kunst-G. (arch. f.
Kult.-G. 12, 82934.) [1745
Kötzschke, R., Ub. Bedeutg. u.
Pflege d. sächs. Landes-G. (N. Arch.
f. sächs. G. 37, 201—265.) [1746
Markgraf, H., Entwickig. d. schles. G.-
schreibg. (Mitt. a. d. Stadtarch. usw. Bres-
lau 12, 1—29.) — Ders., Zur G. d. geneal
Studien in Breslau. (Ebd. 62—80.) [1747
Schulze, F. A., Große -Physiker.
Mit 6 Bildn. 2. Aufl. Leipzig: Teub-
ner IV, 115 8. [1748
Burckhardt, A., G. d. med. Fak.
zu Basel 1460 — 1900. Bas.: Rein-
hardt. XI, 495 S. 12 M.
Rez: Zt. G. Oberrh. N. F. 32, 488 f. 15775
Schell, O., Zur G. d. Chirurgie am
Niederrhein. (Arch. f. G. d. Mediz. 8,
429 —38.) 1750
Gördes, El., Heilkundige i. Mün-
ster i. W. i. 16. u. 17. Jabrh. Hildes-
heim: Lax. 99 S.
Ein T. ersch. als Diss. Münster 1917.
an f. d. G. Niedersachsens u. West-
alens. H. 46 [vielmehr 47].) [1751
Biese, A., Dt. Lit.-G. 10. Aufl.
1: Von d. Anfängen bis Herder. 2:
Von Göthe bis Möricke. Münch., Beck
14 M. Bd. 3. V. Hebbel b. z. Gegenw.
7. Aufl. eba. 15. 1X, 7418. 5 M. 50.
Rez.: Zt. Österr. Gymn. 67, 667—672
Langen. 11752
Lindemann, W., G. d. dt. Lit. 9. u.
10. Aufl., hrsg. u. teilweise neu bearb.
v. M. Ettlinger 2 Bde. Freib.: Her-
der 15.
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 47, 296—99 Golther.
1758
Meyer, R. M., Die dt. Literatur
bis z. Beginn d. 19. Jh. Berl.: Bondi
16. XII, 609 S. 4 M. 50
Rez.: Lit. Ztbl. 17, Nr. 34 J. Körner.
(1754
554
Scherer, Wilh., G. d. dt. Lit. Mit
e. Anh.: Die dt. Lit. v. Goethes Tod
b. z. Gegenwart von Oskar Walzel.
a Aufl.] Berlin: Askanischer
erl. XVI, 778 8. [1755
Geißler, H., Repetitorium d. dt.
Literatur- GC. Ein chronol. Grundriß.
Weimar: Duncker. 201 S. [1756
Koester, H. L., G. d. dt. Jugend-
literat.in Monographien. I. II. 2. Aufl.
Hamburg: Janssen 14. VIII, 213 8.
8 M. 1757
Goedeke, K., Grundr. z. G. d. dt.
Dichtung. 3. neu bearb. Aufl. Mit
Fachgelehrten fortg. v. E. Goetze (8.
14, 8229). Bd. 4, Abt. 1: Vom 7jähr.
Kriege bis z. Weltkr. 6. Buch. Abt. 1,
Tl. 1, H. 5. 16. S. 193— 1232. 9 M. 20.
[1758
Röhl, H., G. d. dt. Dichtg. 2. Aufl.
Lpz.: Teubner. X, 820 S. 3 M. [1759
Winterfeld, P. v., Dt. Dichter d.
lat. Mittelalters. In dt. Versen. Hrsg.
u. eingel. v. Herm. Rei ch. 2. Aufl.
Münch.: Beck. XX VIII, 542 S. 10 M. 50.
Rez.: N. Jahrb. Klass. Alt. 40, 458 —60
Janell. 1760
Lienhard, Fr., Dt. Dichtg. in ihr.
eschichtl. Grundzügen dargest. Lpz.:
Quelle & M. 187 8. 1 M. 25. [1761
Spero; H., G. d. dt. Lyrik seit
Claudius. 2. Aufl. Lpz.: Teubner ’16.
161 S. 1 M. (Aus Natur u. Geister-
welt 254.) 1762
Neumann, Fr., G. d. neuhochdt.
Reimes von Opitz bis Wieland. (XVI,
102 S.: Gött. Diss. 14.) [1763
Texte, Dt., d. Mittelalt. 25. Die
Pilgerfahrt des träumend. Mönchs,
hrsg. v. Al. Börner 15. 328 S. 3 Taf.
28. Lucidarius, hrsg. v. F. Heid -
lauf. 15. 98 S. 2 Taf. 1764
Böhme, Mart., Das latein. Weih-
nachtsspiel. Grundzüge sein. Ent-
wicklg. Lpz.: Voigtländer. 130 S.
4 M. 50. (Diss. u. Beitrr. z. Kult.- u.
Universal-G. 40. N. F. ö.) 1765
Peters. Elisab., Quellen u. Charakter d.
Paradieses vorstellg. in d. dt. Dichtung v.
9. bis 12. Jahrh. 63 8.: Marb. Diss. (Er-
scheint vollst. in d. Germanist. e N
Der Teufel in d.
dt. geistl. Spielen d. Mittelalters u. d.
Ref.-Zeit. Ein Beitr. z. Lit.-, Kult.
u. Kirch.-G. Dtlds. Götting.: Vanden-
hoeck & R. 15. XI, 194 S. 5 M.
(Hesperia. Nr. 6.)
Rez t. Lit. zip ’16, Nr. 41 Strauch:
Lit. Zbl. 5 Nr. 13 tr —. [1767
Rudwin, M. J 4
1, 63—68.
Bibliographie Nr. 1755— 1815
Eerdmans, B. D., De duivel in
het drama d. Middeleeuwen. Leid.
Diss. 12. XVI, 208 8. 1768.
Brecht, W., Di. Kriegslieder, sonst und
jetzt. Berl.: Weidmann 15. 47 8. 125
Sauer, å., Die besond. Aufgaben d. Lit.
G. torschg. 115 Österr. (Österreich. Zt. ao 2
Siege Lit.-G. der dt. Schweiz im
Mittelalt. (Sprache u. Dichtg. 17.) Bern:
Francke '16, 528. 2 M. Rez.: Hist. Jahrb.
38, 399 A. L. Be (1771
Tetzner, J., Beitrr. z. sächs. Lit.-
G. (N. Arch. f. sächs. G. 37, 16—55;
330 - 391.) [1772
Wagner, Kurt, Schlesiens mund-
artl. Dichtung v. Holtei bis auf die
Gegenwart. Bresl.: Marcus. 100 S.
8 M. DR u. Branch, H.14.) [1773
ger, 8
Piersig, R. W., G. d. Dortmunder
Tagespresse. Münst. Diss. 15. 147 8.
[1774
Cohn-Wiener, Ernst, Die Ent-
wicklungs-G. d. Stile in d. bild. Kunst.
Mit Abb. 2. Aufl. Bd. 1. 2. Lpz. u.
Bin.: Teubner. 1775
Lázár, Bela, Studien z. Kunst-G.
Mit 62 Abb. u. 2. Taf. Wien: Schroll.
71 8. 4°. [1776
Pijper, F., Handboek tot de ge-
schiedenis der christ. kunst. Met 125
afb. 's-Gravenhage: Nijhoff. XVI,
284 S. [1777
Scheffler, Karl, Der Geist der
Gotik. Mit 107 Abb. Leipzig: Insel-
Verl. 111 8., 54 Taf. 6 [1778
Tietze. H., Neue Literat. üb. d. dt. Ba-
rock, 14. (Rep. f. Kuustw. 37, 301—10.) [1779
Volbach, W. F., Der hlg Georg.
Darstellg. in Süddtld. m. Bercks. d.
norddt. Typen bis z. Renaiss. Straßb.:
Heitz. IX, 145 S., 8 Taf.; 8 M.
6 : Straßb. Diss.) (Studien z. ' Kunst-
199.) 1780
Tletse, H., Das Eron em e. österr. Kunst-
G. (Österreich. Zt. f. G. 1, 52—63.) [1781
Kraft, Jos., Nachrr. v. Künstlern
u. Handwerkern a. d. Landecker Ver-
fachbüchern 1580—1716. (Forsch. usw.
z. G. Tirols usw. 13, 121—188.) [1782
Bergner Auszüge aus den Bürger-
büchern d. kei. Stadt Prag üb. Künstler u.
Kunsthandwerker, 1550—1783. (Mitt. Ver. 5
Dt. Böhmen, 54, 113—127.) (1783
Schubert, Alfr., Bruck bei Er-
langen. Beitr. z. Kunst-G. Frankens.
Erlang. Diss. 16. 118 8. [1784
Geschichte einzelner Verhältnisse
Bott, H., Kunst u. Künstler am
Baden-Durlacher Hof bis z. Gründg.
Karlsruhes. Karlsr.: C. F. Müller. 40.
189 8. Taf. 15 M.
Rez.: Zt. G. d. Oberrh. N. F. 32, 639—644
Sillib. (1785
Kehrer, H. Alt-Antwerpen. Kunsthist.
Studie. Münch.: Hugo Schmidt. 50 S.; Taf.
3 M. 80. [1786
Baum, Jul., Brüssel als Kunststätte.
Straßb.: Heitz 15. 39 S.; 12 Taf. 80 197
: 1787
Künstler, Hessische, hrsg. vom
Kunstverein zu Kassel. 1. Kassel:
Kunstverein. i [1788
Schmitz-Kallenberg, L., Kleinere
Mitt. z. münsterisch. Kunst-G. d. 16.
u. 17. Jh. (Zt. f. vaterl. G. Westfal.
73, I, 222—356. 74, I, 299—304.) [1789
Schmidt, Harry, Gottdorfer Künst-
ler. (Quell. u. Forsch. z. G. Schlesw.-
Holst. 4. 179—321, 5, 285—393.) [1790
Kunstaltertümer, Thorner. H. 1:
R. Heuer, Werke d. bildend. Kunst
u. d. Kunstgewerbes in Thorn bis z.
Ende d. Mittelalt. Thorn: Lambeck 16.
90 S.; 36 Taf. 6 M. (Aus Mittlgn.
d. Coppernicus-Ver. f. Wiss. u. Kunst
zu Thorn. H. 24.)
Rez.: Mitt. Westpr. G.-Ver. 16, 49 — 52
Bernh. Schmid. 1791
Haupt, Alb., Baukunst d. Renais-
sance in Frankr. u. Dtld. H. 1 u. 2.
(Hdb. d. Kunstw. 71 u. 72.) Neu-
babelsberg: Athenaion. 64 S.,; 4 Taf.
je 2 M. [1792
Ehmig, P., Das dt. Haus. Bd. I:
Entwicklg. d. geschichtl. dt. Hauses.
2. Buch: Bauernhaus u. städt. Wohn-
bau. Berl.: Wasmuth’ 16. S. 85—
210. 12 Mk. [1793
Meurer, Frs., Der mittelalterl. Stadt-
gruudriß im nördl. Dtld u. seine Entwicklg.
zur Regelmäßigkeit auf der Grundlage der
Marktgestaltung, s. 16, 631. (Berl. Diss.’14.)
Rez.: Zt. d. Ver. Lübeck. G. 18, 209—1?
Kretzschmar. [1794
Burgheim, A., Der Kirchenbau d. 18. Jh.
im Nordelbischen. (Diss. Hannov.) Ham-
burg: Boysen & M. 15. 4°. 89, 428. 8 1 195
Fastenau, J., Romanische Bau-
ornamentik in Süddtld. Straßb.: Heitz
16. 90 8. 12 M. (Studien zur dt.
Kunst-G. 188.) [1796
Egger, Rud., Frühchristl. Kirchen-
bauten im südlich. Norikum. Wien:
Hölder 16. 142 S. 15 M. 40. (Son-
derschrr. d. Österr. Archl. Instit. 9.)
Roz.: Carinthia I. Jg. 107, 58 - 84 v.
Jaksch. 11797
55
Bretschneider, A., Beitr. z. Bau-
schaffen d. landständisch. Stifte Ober-
„Österreichs im 17. u. 18. Jh. Dresdn.
Diss. 14. 149 8. , [1798
Plöckinger, H., Die Burg zu
Krems a. D. Ein Beitr. z. G. d. Stadt-
burgen. (Berr. u. Mitt. d. Alt.-Ver. zu
Wien 48, 1—64. 8 Taf.) [1799
Oor, Frz., Die Grazer Domkirche
u. d. Mausoleum Ferdinands II. Graz:
Moser 15. 92 S. 1 M. 50. [1800
Schulz, Fr, Tr., Nürnbergs Bür-
gerhäuser und ihre Ausstattg. Lfg.
10-12, 15. S. 483—556. à 5 M. [1801
Wledenmana, H., Die Dominikanerkirche
in Augsburg. (Zt. Hist. Ver. Schwaben u.
Neuburg 48, 1—56.) : [1802
Fuchs, W. P., Fränkische Kirchen-
baukunst des 18. Jh. in Württemb.
(Hist.-pol. Bll. 158, 3881—91; 424—386,
507—21.) | 1803
Mettler, A., Die beiden roman. Münster
in Hirsau u. verwandte Kirchenbauten in
Württemb. Progr. Maulbronn. 53 S. [1804
Klaiber, H., Kloster Schöntal in Würt-
temberg. Beitr. z. später. Bauweise der
Cisterzienser. (Stud. usw. z. G. d. Bened.-
Ordens N. F. 6, 83—109.) (1805
Gradmann, E., Das Rätsel v. Roggen-
bach. (Württb. Vierteljhfte. 25, 1—46.) (1806
Hardegger, A., Die alte Stifts-
kirche u. d. ehemal. Klostergebäude
in St. Gallen. Rekonstruktionsver-
such. Zürich: Füssli. 98 S.; 28 Taf.
0 M.
Rez : Anz. Schweiz, G. 17, 186 Stückel-
berg; Zt. "Schweiz. Kirch.-G. 11, 148—52
Leitschuh. 1
Strach, Der keltische u. röm. Einfluß
auf d. Städtebau im Elsaß, 8.’18, 3130. Roz.:
Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 80, 123 -25 Bonar
Schmitz, W., Die kirchl. Barockbauten
in Metz. (Erw. S.-A. a.: Zt. f. christl. Kunst.
Düsseld.: Schwann 15. 28 8.; 20 Taf. ns
Frey, H. J., Der ländliche Fachwerk-
bau in Tothringen. Beitr. z. G. d. german.
Holzbaukunst unt. roman. Einfluß. hen.
Diss. 15. 40, 6? B. ö [1810
Klapheck, R., Die Baukunst am
Nieder- Rhein. In 2 Bdn. Bd. 1.
Berl.: Wasmuth 16. 342 S. Vollst.:
45 M. 1811
Vogts B., Die Bauten d. Kölner Klöster
in Polen. (Jahrb d. Kölnisch. Bee Ai
88—94.) i
Ebhardt, B., Die Ebernburg b.
Münster am Stein. Baugeschichtl.
Untersuchg. Berl.- Grunewald: Burg-
verl. 64 8 M. [1813
Dreiling, Raym., G. d. Basilika v. St.
aentin im Weltkriege u. in d. Forschg.
t 16 Abb. o. O.: Armee- Druckerei 2. = ;
14
Kittel, d., Das herzogl. Schloß in
d. alten Celle. (Zt. H. Ver. Nieders.
15, 316 —39.) [1816
56
Doering, Oscar, Die Dome von Hains
u. Worms. Mit 87 Abb. München: Allg.
Nan f. christl. Kunst, 39 S. 4°. (Die
Kunst d. Volke. Nr. 29.) [1816
König, d., Das Münster in Herford.
(Ravensberg. G.bll. 16, Nr. 3-6; 9/10.) [1817
Klapheck, R., Die Meister von
Schloß Horst im Broiche. Das Schluß-
kapitel z. G. d. Schule v. Calcar. Berl.:
Wasmuth 15. 4°. 392 S. 38 M.
\ 1818
Heynßen, F., Zur G. d. Stadtbaukunst
Hamburgs i. Mittelalt. Mit 14 Abb u 9 Pl.
Hamburg: Boysen & Maasch. VI, 50 11 Er
1
Haupt zu Preetz, R., Burgen im Hrzgt.
Schleswig. (Erw. S.-A.a.: „Der Burgwart“.)
Berl.-Grunew.: Burgverlag 16. 19 8. 3 M.
1820
Hapi, R., Lund und Schleswig. 1020
Ges. Schlesw.-Holst. G. 47, 202—216.) [1821
Haupt, R., Lügumkloster.
Gesamt Ver. 68, 150 - 65.)
Bruck, R., Sächsische Schlösser und
Burgen. Dresd.: Landesverein Sächs. Hei-
matschutz 13. 4°. 33 S.; 6 Taf. 11823
Rauda, Fritz, Die Baukunst der
Benediktiner u. Zisterzienser im Kö-
nigr. Sachsen u. d. Nonnenkloster z.
(Korr.bl d.
[1822
Heiligen Kreuz b. Meißen. (T. 1.)
Meißen: Mosche in Komm. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Stadt Meißen. Bd. 10,
H. 1.) 1824
Hasak, Die Liebfrauenkirche zu Magde-
burg. (G. bll. f. Magdeb. 49/50, 871—394.)
[182
Siedler, Märkischer Städtebau im Mit-
telalt., 8. 1516. 880. Rez.: Forsch. brandb.
pr. G. 29, 527 f. Kohte. [1826
Stahl, Fritz, Potsdam. Eine Bio-
grapbie. Berlin-Charlottenburg: Leh-
mann. XIV, 175 S.
Rez.: Mitt. Ver. G. Berlins '17, Nr. 11.
G. V [1827
ob. 1
Stelnbrecht, C., Schloß Marienburg in
Preußen. Führer durch s. Geschichte und
Bauwerke Mit 12 Abb. 14, wenig veränd.
Aufl. Berlin: Springer. 24 S. 11828
Grundmann, G., Gruftkapellen d.
18. Jh. in Niederschlesien u. d. Ober-
lausitz. Straßb.: Heitz 16. X, 191 S.
36 Taf. 16 M. Stud. z. dt. Kunst-G.
193. [1829
Brinckmann, A. E., Barockskulp-
tur. Entwicklungs-G. d. Skulptur in den
roman.u. german. Ländern seit Michel-
angelo bis z. Beginn d. 18. Jhs. H. 1.
Berlin- Neubabelsberg: Athenaion. 4°.
(Handbuch d. Kunst wissenschaft. |17.])
1830
Gradmann, Gertr., Die Monu-
mentalwerke d. Bildhauerfam. Kern.
Straßburg.: Heitz. 218 S.; 7 Taf.
14 M. (Studien z. dt. Kunst-G. 198.)
1831
Bibliographie Nr. 1816— 1874
Roth
V., Siebenbürg. Altäre
Straßb.:
eitz 16. X, 242 S.; 102 Taf.
45 M. (Studien z. dt. Kunst-G. 192.)
1832
Huber, Aug., Mitt. üb. Basler Kunst-
haudwerker a. d. Bürgerrechtsakten d. Bas-
ler Staatsarchivs. (Basler Zt. 14, 379—885.)
1
[1833
Habicht, V. C., Die mittelalterl.
Plastik Hildesheims. (Beitrr. z. nieders.
Kunst-G. 2) Straßb. Heitz. III,
264 S.: 40 Taf. 20 M. (Stud. z. dt.
Kunst-G. 195.)
Rez.: Dt. Rundschau 17. Okt., 1932—37
Stammler. i 1834
Becker, F. Karl, Der ehemal. Marien-
altar d. Aachener Münsters in d. Kapitels-
protokollen d. Marienstifta. (Zt. d. Aach.
G.-Ver. 37, 203—231.) [1535
Klein, Johs., Die roman. Stein-
plastik d. Niederrheins. Straßb.: Heitz
16. 115 S.; 33 Taf. 10 M. (Stud.
z. dt. Kunst-G. 184.) [1836
Bippen, W. v., Kritische Bemerkgn. zu
d. Untersuchen. Wald manns über d. gotisch.
Skulpturen unser. Rathauses. (Brem. Jahrb.
26, 145—153. Vgl. 09, 1305. [1837
Habicht, V. C., Die mittelalterl.
Chorgestühle. (Beitrr. z. niedersäch.
Kunst-G. 1.) Straßb.: Heitz 15. 157 S.;
32 Taf. 10 M. (Stud. z. dt. Kunst-G.
181.) 1838
Boehn, Max, v., Miniaturen u. Sil -
houetten. Ein Kapitel a. Kultur-G. u.
Kunst. München: Bruckmann. 206 S.
[1839
Burger, Fritz, Die dt. Malereivom
ausgeh. Mittelalt. bis z. Ende d. Re-
naissance H. 10. Berl.-Neubabelsberg
'14. S. 297—328; 2 Taf. 2 M. (Hdb. d.
Kunstwiss. Lfg. 81.) Schmitz, Herm.,
u. J. Beth, Die dt. Malerei v. ausgeh.
Mittelalt. b. z. Ende d. Renaiss. H.
11 u. 12. Neubabelsberg: Athenaion.
S. 229 u. 230, 329—92 je 2 M. (Hdb.
d. Kunstwiss. 75 u. 77.) [1840
Glaser, C., 2 Jahrhunderte dt.
Malerei. Von d. Anfängen d. dt. Tafel-
malerei im ausgehend. 14. bis zu ihr.
Blüte im beginn. 16.Jb. München:
Bruckmann 16. 317 S. 8 M. 50.
Rez.: Lit. Ztb. 17, Nr. 45 A. H. [1841
Wernninghoff. A. Z. Jkonogr. d. dt.
Mittelalters. (Dt. G.bl. 18, 57—6" ) [1842
Prausnitz, G., Die Ereignisse am
See Genezareth in d. Miniaturen v. Hss.
u.aufälter.Bildwerken. Straßb.: Heitz.
86 S.; 17 Taf. 8M. (Stud.z.dt. Kunst-
G. 196.) [1843
—
Koller, Ldw., Übersicht üb. d. barocke
Freskomalerei in Oberösterr. (Berr. u. Mitt.
d. Alt.-Ver. Wien 49, 55—67.) [1844
Geschichte einzelner Verhältnisse
Dürrwächter, å., Vom Totentanze in
Bayern. (Hist.-pol. BÙ. 161, 378—286.) [1845
Fleischmann, F., Die Mettenleiter. G.
e. Münchener Künstlerfamilie, zugleich e.
Beitr. z. G. d. Buchgewerbes u. d graphisch.
Künstler. (Altbayer. Mtschr. 14, 2, are
Gümbel, A., Altfränkische Meister-
listen. Rep. f Kunstw. 89, 52—63;
165—176; 40, 77—84, 173—184.) [1847
Escher, Konr., Die Miniaturen i.
d. Basler Bibliotheken, Museen und
Archiven. Basel: Kober. XI, 278 S.,
82 Taf? 4°. [1848
Lehmann, H., Die Glasgemälde
in den aargauisch. Kirchen u. öffentl.
Gebäuden 1 07 549). Forts. (Anz. f.
schweiz. Altertkde. N. F. 9, 280—48).
1849
Dieffenbacher, Julius, Die ale-
mannische Malersippe Dürr. Zum 100.
Geburtstage des Hofmalers Wilhelm
Dürr. Freiburg i. Br.: Breisgauverein
Schauinsland 15. 92, XIII S. [1850
Clemen, P., Die roman. Monumen-
talmalerei in d. Rheinlanden. Düsseld.:
Schwann 16. 4°. XXIII, 834 S.; 42 Taf.
50 M. (Textbel. zu 05, 2914. Wird d.
bisher. Abnehmern unberechnet nach-
gel.) [1851
Olidtmann, Die rhein. Glasmalereien v.
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Huppertz, Andreas, Die altkölnische
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Hofstede de Groot, C., Beschreib.
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655 S. 25 M. 1864
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Friedländer, M. J., Von Eyck bis
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Verzeichn. u. biogr. Ubersichten. 2.,
durch 12 Taf. u. 1 alphab. Reg. verm.
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Kracauer, $S., Entwicklg. der
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Grunsky, Karl, Musikgeschichte
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Mersmana, H., Beitrr. z. Ansbacher Mu-
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1
50. [
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Zürich. Zür.: Füßli 16. 117 S. 8 M.
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Lemacher, Har., Zur G. d. Musik am Hofe
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Hövel, E., Kampf d. Geistlichkeit
gegen d. Theater in Dtld. im 17. Jh.
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15. 149 S. 8 M., Subskrpt.-Pr. 6 M. 65.
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Auch Diss. Greifswald. [1872
Fischer, Waldem., Die dramaturg.
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Hodel, R. J., Vaterländ. Volkstheater u.
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Becker, W. J., Zur G. d. Coblenzer Jesu-
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Köln 1526—1700. Köla: Köln. G.-Ver.
136 8. (Veröff. d. Köln. G.-Ver. 3.)
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in Köln bis 1700. Rost. Diss. 15. 608. Er-
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15. [1880
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146—49 Werminghoff; Hist. Zt. 115, 365—72
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12, 231—270; 456 — 500.) [1886
Steinhausen, G., Kultur-G. d.
Deutschen im Mittelalt. 2. neubearb.
Aufl. Lpz.: Quelle u. M. 16. 162 8.
1 M. (Wissenschaft u. Bildg. 88.) [1887
Grupp, Kultur-G. d. Mittelalters. 2. Be-
arb., 8. 15, 890. Rez. Hist -pol. Bll. 156, 553
—58 Bigelmair: v. Bd. 4: Mitt. a d. hist. Lit.
N. F. 4, 13—15 Fridrichowicz; Hist. Zt. 117,
478 f. Edw. Schröder; Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 24
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Lauffer, O., Niederdt. Volkskde.
Lpz.: Quelle u. M. 17. 135 S.; 12 Taf.
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Wagner, Karl. Das dt. Mittelalter in d.
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hrsg. v. Z. V. Tobolska. Prag: To-
bolka 16. 248 S.; 30 Taf. u. Kte.
42 M. 50.
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Rank, Josef, Aus d. Böhmerwalde
u. volkskundl. Beiträge a. Ranks übri-
en Werken. Neu hrsg. von Karl
agner. Mit 2 Bild. Prag: Calve.
LIX, 422 S. 8. (Beitr. z. dt.-böhmisch.
Volkskde. Bd. 13.) [1902
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(8. 14/15 937) 14, 1: Jos. Bla u, Böh-
merwälder Hausindustrie und Volks-
kunst. Tl. 1: Wald- und Holzarbeit.
XIV, 4228. 6 M. 1903
Bendel, J., Zur Volkskde. der
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bücher- Verl.-Direktion 15, 184. 190 8.
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i 1°
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J7
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Müller, Jos., Aus d. rheinisch. u. mosel-
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rück aus d. 17. u. 18. Jh. (Trier. Chron.
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Helm, K., Christian Lehmanns Episteln.
(Mitt. d. Ver. 2.sächs. Volkskde. 7,73—87. [1922
Holsten, R., Die Volkskunde d.
Weizackers. (Bau- u. Kunstdenkmäler
d. Regbz. Stettin. Anhg. z. H. 7. 14.)
Rez.: Mtbll. Ges. Pomm. G. 15, Nr. 1
: [1923
Lehmann, K., u. W. Schmidt, Die Alt-
mark u. ihre Bewohner. 2 Bde., 8. 12, 2970.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 11 Rosendorf.
1924
Überlieferungen, Schlesiens, volkstüml.,
s. 13, 3175. Rez. v. 5 u. . Schles.
Sagen, Bd. 8 u. 4): Zt. d. Ver. f. Volkskde. 23,
210—12 Bolte; Preuß. Jahrbl. 155, 542—16
Gürtler. [1925
Kiapper,J.,Volkskundliches in altschles.
Gebetbüchern. (Mitt d. Schles. Ges. f. Volks-
kde. 18, 34—70.) [1926
Bertheau, Fr., Bilder a. d. dt. Bürger-
leben d. Ostseeprovinzen im Mittelalter.
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—
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122 S. 1 M. 25. (Aus Natur u. Geistes w.
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Sagenschatz, Dt. Hrsg. v. P.
Zaunert. 1: G. Goyert u. Konr.
Wolter. Vlämische Sagen, Legenden
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214S. 4M.50. [1930
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Eberstadt, R., Die sogen. Teufels-
krallen an alten Bauwerken. (Korr.bl.
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Hofmeister, A., Zu d. Kaisersage vom
Salzburger Untersberg. (Münch. Museum f.
Pbilol. d. Mittelalters usw. 3, 152f.) [1983
Sieber, 8., Über Zunftsagen, m. Bezug-
nahme auf d. Kgerer Fahnensc ingen. (Mitt.
Ver. G. Dt. Böhmen 54, 50—58.) 11984
Günter, Hnr., Die Toten v. Lustnau.
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Küffer, Geo., Lenker Sagen. Frauenf.:
Huber 16. 768. 2 Fr. 70. Rez.: Anz. Schweiz.
G. 14, 89 Coolidge. [1936
Ritsler, N., Sagen aus d. Moselland. (Zt.
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Wehrhan, K., Sagen vom Hunsrück u.
Westerwald. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf.
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Schütte, O., Braunschweig. Sagen. (Zt.
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Gilow, I., 5 a. d. Lausitz.
(Niederlaus. Mitt. 13, 349—353.) [1940
Loose, Walther, Sagen a. d. Schwarz-
wassergebiet. Alten Quellen nacherzählt.
Schwarzenberg i. Sa: Helmert. 28 8. [1941
Schweda, V., Die Sagen vom wilden
Jäger u. vom schlafend. Heer in d. Prov.
Posen. Greifsw. Diss. 15. 106 8. 11942
Haas, A., Stubnitzsagen. (Mtbll. Ges.
Pomm. G. ’16, Nr. 4f.) [1948
Volkslieder, Größere, a. d. Vogt-
lande. Gesamm. v. H. Dunger. Mit
Beitrr. v. L. Riedel. Plauen: Neupert
'15. XVI, 328, 16 S. (Veröff. d. Ver. f.
sächs. Volkskde.) [1944
Meier, John, Volksliedstudien.
Straßb.: Trübner. XI, 246 S. 5 M. 75.
(Trübners Biblioth. 8.) [1945
Süssmilch, Holm, Die latein. Va-
anoe d. 12. u. 13. Jahrh. als
ulturerscheinung. Leipzig: Teubner.
X, 1048.
„Steiff, K., u. G. Mehring, Geschichtl
Lieder u. Sprüche Württembergs, s. 13, 2626.
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 46, 299—307 Wels. [1947
[1946
760
Günther, Fritz, Die schles. Volks-
lied forschg. Bresl.: Marcus 16. 282 S.
8 M. (Wort u. Brauch. H. 13) (34 S.
Berl. Diss. 15.) 11948
Singer, L., Alte schweizerische Sprich-
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Schollen, I., Aachener Sprichwörter u.
Redensarten. 2. A., 14, 83504. Rez.: Zt. d.
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Petsch, R., Das dt. Volksrätsel. Straß b.:
Trübner. 868. 2 M. 25. (Trübners Biblioth. 6.
= Grandr. d. dt. Volkskde., hrsg. v. John
Meier. 1.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 33
Reuschel. 11951
— —
Möller, Wilh., Von d. Marter d. Brief-
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alten Zeiten. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volks-
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Christ, H., Zur G. d. alten Bauern- 2005
gartens d. Basler Landschaft u. an- e
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum i 3 E., Dt. es on
A ührg. in d. german. Altkde. Berl.-
5 Steg]: Hobbing. 232 S.; Taf. u. Kte.
a) Germanische Urzeit 4 NM. 2010
und erstes Auftreten der Deutschen
in der Geschichte.
Mötefindt, Verzeichn. d. Sammilgn. vor-
u. frühgeschichtl. Altertümer Dtlds. Braun-
schweig: M S. 27—560. 1 M. 50. (Aus
Korr. bl. Dt. Anthrop. Ges. 17.) (2006
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(Ber. d. Röm.-Germ. Komm. 8, 30—82.)
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Fischer, Herm., Grundzüge d. dt.
Altertskde. 2. verb. Aufl. Lpz.:
Quelle & M. 134 S. 1 M. 25. (Wissen-
schaft u. Bildg. 40.) [2011
Kauffmann, Fr., Dt. Altertskde. Hälfte,
8.13. 3449. Rex.: Anz. Dt. Altert. 87, 65—
101 Much. [2012
Mötefindt, Die vorchristl. Eisenzeit in
Dtld. (Dt. G.bll. 18, 123—149.) [2018
Schrader, O., Reallexikon d. indo-
german. Altertskde. 2. verm. u. um-
gearb. Aufl. Lfg.1. Straßburg: Trüb-
ner. [2008
Reallexikon d. german. Alterskde.
(8. 15/16). Bd. 3, 4: Pacht- Ro. XI
S. S. 391—540.
Rez.: Lit. Ztbl. 17, Nr. 12 Beschorner.
{2009
Birt, Th., Die Germanen. Er-
hlärg. d. Uberlieferg. üb. Bedeutg. u.
Herkunft d. Völkernamens. Münch.:
Beck. 124 S. 4 M. 50.
Rez : Germania. Korr.bl. d. Röm.-Germ.
Komm. 1, 161—68 Norden. [2014
Braungart, Die Südgermanen, s.’14, 8842.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '15, Nr. 15 E. Hahn: Zt.
f. Ethnol. 47, 99—103 Ed. Hahn. {2015
—ꝓ— 3.3 [öͤ——— a nn —
+62
Kramäf, K., Die Ankunft der
Germanen, Litauer u. Slaven aus der
Urheimat am Altaj. Budweis: Stiegl-
maier 16. 144 S. 3 M. (2016
Schuchharät, C., Der starke Wall u. d.
breite, zuweilen erhöhte Berme bei früh-
eschichtl. Burgen in Norddtld. (Aus:
itzungsberr. d. Berlin. Akad.’16.) Berlin:
G. Reimer. S. 596—607. 50 Pf. [2017
Anthes, Zur Ringwallforschg. in Öster-
reich. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 64, 5—10.)
(2018
Bell, M., Eine prähist. wichtige Stelle
am Goiserberg in Morzg b. Salzburg. (Mitt.
d. Anthrop. Ges. Wien. 44. Sitzungsberr.
55—57.) [2019
Egger, M., Prähist. Topogr. d. Feld-
thurner Plateaus. (Forsch. usw. z. G. Tirols
u. Vorarlb. 12, 116— 20) — Ders., Vorge-
schichtl. Ortsbeschreibg. d. Natzerberges
b. Brixen. (Forsch. Mitt. G. Tirols usw.
14, 129—148.) [2020
Behrens, G., Bronzezeit Süd-
deutschlands. Mainz: Wilckens 16.
XII, 295 S. 4 M. (Kataloge d. röm.-
germ. Central-Museums 6.) {2021
Reinecke, P., Neue neolith. Sidelungen
in Südostbayern. (Röm.-germ. Korr. bl. 9,
Nr. 5.) 12022
Weber, Fr., Funde, Boden- u. Namen-
Altertämer a. Oberbayern. (Altbayer. Mo-
natsschr. 14, 1—19.)° [2023
Wagner. Fr.. Frühhallstädt. Urnengrab-
feld b. Englschalking, B.-A. München.
(Röm.-germ. Korr. bl 9, Nr. 6.) [2024
Reinecke, P., Befestigte jungneolith.
Siedelung b. Altheim. Niederbayern. (Ger-
mania, Röm.-germ. Korr.bl. 8, Nr. 1.) [2025
Steinmetz. Geo., Bericht üb. d. Vor-
kommisse anf prühist. u. röm. Gebiet 1909—.
1912. (Vbdlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz
usw. 65, 59—73.) — 1913—1915 (eba. 66, 199—
3). [2026
Frickhinger, E., Ein Pfortenbaus der
frühen Hallstattzeit auf d. Spitzberg b.
Appetshofen. (Prahist. Zt. 7, 68—73.) 12027
Oberndorfer, R., Die Ausgrabungen u.
Funde der Hist. Ver. Günzburg 14 u. 15.
(Jahrb. Hist. Ver. Dilling. 28, 341—353 ) [2028
Hintschingen a. Donau, A. Engen. (Röm.“
germ. Korr. bl. 9, Nr. 1. 12029
Jahresbericht, 9., d. Schweiz.
Ges. f. Ur-G. Verf. v. E Tatarinoff.
Zürich: Beer & Co. 143 S. 6 NM.
2030
Tschumi, O., et P. Vouga, Introduction
a la préhistoire de la Suisse. (Tabl. de la
Soc. suisse de préhist.) Berne: Wyss 16.
39 S. 1 fr. 50. [2031
Jeeklis, F. v., C. Coasz n. O. Rchlarin-
hausen, Das vorgeschichtl. Grabfeld v. Dar-
vela b. Trins. (Anz. Schweiz. Altkde. 18,
89—101.) [2032
Major, E., Die prähist. (gallische) An-
siedelg. bei d. Gasfabrik in Basel. (Anz.
Schweiz. Altkde. 16, 2—11. 19, 161—71;
230—51.) [2033
Montandon, R., Coup d'œil our les
époques préhist. celt. et rom. dans le can-
ton de Genève et les regions limitrophes.
Bibliographie Nr. 2016—2083
Genève: Eggimann. 51 8. Rez.: Anz.
Schweiz. G. 17, 185 f. Viollier. [2034
Reber, B., Quellques trouvailles de
bronzes dang le Canton de Genève. (Anz.
Schweiz. Altkde. N. F. 19, 153—160.) [2035
Viollier, b. u. F. Blanc, Un tumulus
du premier äge du fer a Niederw en
Zürich. (Anz. Schweiz. Altkde. N. 10.86
104.)
Ulrich, R., Die Gräberfelder in
d. Umgebg. v. Bellinzona, Kt. Tessin
2 Bde. (Kataloge d. schweiz. Landes-
museums in Zürich, Bd. 1 u. 2. Stutt-
gart: Dt. Verl.-Anst. 14. XII, 728,
67 u. V, 26 S.; 92 Taf. 30 M. [2037
Warner, E., Prähist. Gräberfeld b. Sin-
gen a. H., (A. Konstanz). (Germania, Röm.
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Gutmann, K. 8., Keltisch-he . Biede-
lung von Hochstetten. (Germañia. Korr. bl.
d. B.-S. Komm. 1, 71—58.) (2039
Wahle, E., Städt. Ausgrabgn. unterh.
Heidelberg. (Germania. Röm.-germ Korr. bl.
9, Nr. 1.) [2040
Werner, L. G., Eisäss. Bronzezeitfunde
im Hist. Museum v. Mühlhausen. Mühl-
haus., Els.: Selbstverl. 598.; 12 Taf. 3M.
(Aus: Jahresber. der Industriell. Ges. 15)
[2041
Stuckmann, A., Prähist. Gräber u. Wohn-
stätten in Haffen - Mehr, Kr. Rees. (Ger-
mania. Röm.-germ. Korr.bl. 7, Nr. 4) [2042
Reusch, A., Keltische Siedelungen im
Freiwald u. im Weiherwald. (Jahrb. Ges.
Lothr. G. 27/28, 45-63.) [2043
Schumacher, K., Beitrr. z. Besiede-
lungs-G. d. Hunsrücks, d. Eifel u. West-
dtlds. überhaupt. (Prähist. Zt. 8, 183—165.)
[2044
Åberg, N., Die Steinzeit in d.
Niederlanden. Upps.: Ak. Buchh. 16.
82 S.; 2 Ktn. 4 M. 25. (Uppsale uni-
vers. àrsskrift. 16, 2.) [2045
Mulder, W., Die Kelten in ons land.
(Bijärr. Vaderl. Gesch. 5. B., 4, 177—206.)
. [2046
Wolff, Gust., Über ein Aufgaben d.
archl. Bodenforschg in Oberhessen. (Zt. d.
Ver. f. bess. O. 49, 15—25 ) [2047
Kramer, Spät-Latöne-Siedelung b Eber-
stadt, Kr. Gießen. (Röm.-germ. Korr. bl. 14,
Nr. 3 12048
„ .)
Wolff, Geo., Neolith. Hüttengrube mit
Pfostenlöchern n. Brandgrab am Frauen-
berg b. Marburg. (Germania. Korr. bl. Röm.“
Germ. Komm. 1, 19— 26.) [2049
Wolff. Geo., Große Wohnstätte d. jüng.
Steinzeit mit Pfostenlöchern und Brand-
grübern auf dem Frauenberg b. Marburg.
(Germania. Korr.bl. Röm.-Germ. Komm. i,
152—184.) s [2050
Behrens, G.. Ein spätbronzezeitliches
Skelettgrab von Heldenbergen. (Germania.
Korr. bl. d. Röm.-Germ. Komm. 1, 851
Ua
Uaverzagt, W., Zu den vorfränkischen
Gräbern vom Heidenberg in Wiesbaden.
(Germania. Korr. bl. d. R -S.-Komm. 1, 8
100.)
Hötefladt, I., Ein schnurkeramischer
Grabfund von Klein-Müblingen, Kr. Bern-
burg, Anhalt. (Zt. f. Etbnol. 47, 35—39.)
— Ders., Altes u. Neues üb. d. Kugelam-
phoren in d. thür.- sächs. Ländern. (Ebd.
40—52.) 12058
Das dentsche Altertum bis ca. 500
Arnd, Wolfg., Zur vorgeschichtl. Be-
sledlungskde. d. nordöstl. Harzrandes. (Zt.
Harz-Ver. 49, 1183—20.) i [2054
Mötefindt, B., Übersicht üb. d. Vor- u.
Früh-G. d. Grafschaft Wernigerode u. d.
angrenz. Gebiete. (Zt. Harz-Ver. 50, 1—27.)
— . Aus thür.-säths. Privatsammilgn.
vor- und frühgeschichtl. Altertümer. (Zt.
Ethnol. 49, 109—25.) [2055
Lienau, Uber ee e usw. in
d. n Gegend, s. 1, 3367. Ros.:
Hist. Zt. 115, 665 f. Anthes.
Schwantes, 6., Zur Ent wickelungs-G.
d. Mäanderurnen d. Elbgebietes. (Prähist.
Zt. 7, 44—67. 2 Taf.) [2057
Atlas vorgeschichtl. Befestigungen
in Niedersachsen. Atlas: 88 Bl. Karı
tenu.8Taf. Text:V111,23*,172S. Han-
nover: Hahn, später F. Gersbach 1888—
1916. 2058
Schwantes,Steinzeitliche Fundev.Fuhls-
btittel. (Zt. Ver. hamb. G. 21, 82—111.) [2059
Müller, Soph., Sonderjyllands Sten-
alder u. Bronzealder. (Aarborger f.
nordisk. Olkyndighed 3. R., 3, 160—
322. 4, 195—348.)
Rez.: Zt. Ges. Schlesw.- Holst. G. 47,
[2060 -
222—29 v. Hedemann-Heespen.
Lents, E., Gesuchte Siedelungen in d.
Hark Brandenburg. (Präbist. Zt. 7, EA
200.
Base, H., Üb. Ausgrabuugen b. Rad-
low am Scharmützelsee im Kreise Beeskow-
Storkow. (Zt. f. Ethnol. 47, 60- 64.) [2062
Stubenrauch, A., Vorgeschichtl. Funde
v. Ratzlaff, Kr. Schlawe. (Pomm. Mtbll. 14,
Nr. 6.) — Ders., Urnengräberfeld auf dem
Hauptfriedhofe zu Stettin. (Ebd. Nr. 7/8.)
— Ders., Die Steinkistengräber v. Neuhagen
b.Klöpperfier, Kr. Neustettin. (Ebd. Nr.10.)
— Ders., Bronzezeitl. Funde v. Wolters-
dorf, Kr. Dramburg. (Mtbll. Ges. Pomm.
G. ’15, Nr. 2 [2063
Menzel, Hans, Der Burgwall b. Cratzi
im Kreise Köslin (Prähist. Zt. 6, a
Magdalinski, Ein zweiter prähist. Be-
äbnisplatz zu Mersin, Kr. Köslin. (Mtbll.
606. Pomm. G. 15, Nr. 5/6.) j [2065
Kalliefe, H., Neue Funde a. Kujawien.
(Präbist. Zt. 7, 201—207.) . [2066
Kothe, K., Steinkistengiıäber von Wud-
Hist. MonatsblL f. d. Prov. Pos. 18,
145—148. 2067
Kostrzewski, J., Der Depotfund von
9 Kr. Birnbaum, Posen. (Prähist.
t. 7. 7
4—78.) - [2068
Ri necke, P., Zu den Bronzen von
Chrzypsko, Kr. Birnbaum. (Präbist. Zt. 7,
209—212.) 206
Peiser, F. E., Das Gräberfeld v. Pajki
b.Praßnitz in Polen. Königsb.: Gräfe & M.
16. 24 B.: 6 Taf. u. 2 Ktn. 7 M. 50. (Sonder-
schr. d. Altert.-Ges. Prussia. N. R. 1.) [2070
b) Einwirkungen Roms.
*63
Hönan, K., Quellenuntersuchgn. zu d.
Viten d. Heliogabalus u. d. Severus Alexan-
der, s. 12, 845. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 12, Nr. 8
W. Thiele. [2078
Strnadt, J., Über d. Herkunft d. Ro-
manen d. Indiculus Arnonis. (Altbayer.
Mtschr. 14, 20—28.) [2074
Miller, Korr., Itineraria Romana.
Röm. Reisewege and. Hand d. Tabula
Peutingeriana dargest. Stuttgart:
Strecker & Schr. 16. 2°. LX XVI,
960 Sp. u. S. 961 —92. 82 M. (Vor-
zugspr. 22 M.) — Ders., Die Peu-
tingersche Tafel od. Weltkarte d. Casto-
rius. Ebd. 16. 3 M.
Rez.: (auch v. 14, 1013 Groß): Gött gel.
Anz. 17, 1117 Kubitschek. (2075
Patzig, Hermann, Die Städte Großger-
maniens bei Ptolemäus u. d. heut entspr..
Orte. Dortmund: Ruhfus 40 S. 1 M. 50. Reg.:
Lit. Zbl. 18. Nr. 5. 12076
Wolff, Geo., Die geograph. Vorausse ;
d. Chattenfeldzüge d. Germanicus. (Zt Ver.
Hess. G. 50, 58—123 ; 230- 83.) 2077
Sadèe, E., Rom u. Dtld. vor 1900 Jahren.
Weshalb hat d. röm. Reich auf d. Eroberg.
Germaniens verzichtet? (Aus: Bonner Jahr-
bb. 124.) Bonn: Marcus & W. 16 8. 80 Pf.
[2078
Mehlis, C,, Ptolemäus u. d. clades Vari-
ana. (Korr.bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. usw.
48, 17, 1—3.) Rez : Germania. Korr. bl. d.
Röm.-Germ. Komm. 1, 159f. Langewiesche.
2079
Biese, A., Über d. fünften Legionen u.
ihre Beinamen. (Germania. Korr. bl. d-R.-G.
Komm. 1. 88—42.)— U. ATURE Der ober.
germ. Statthalter P. Com.-Anul inus. (Ebd.
65—67.) — Ders., E. Offizier d. Rheinheeres
a. d. Zeit d. Caligula. (Ebd. 170-73.) [2080
Oblenschlager, Zu Spartiani Hadrianus
cap. 12. (Röm.: germ Korr. bl. 7, Nr. 1.) [2081
Woerd, van de, Les Tungri dans l'armée
romaine. (Mélanges d' hist. off. a Ch. Moeller
1, 50—68.) [2082
Corpus inscriptionum latinarum.
Vol. 13, Pars 4: Inscriptiones trium
Galliarum et Germaniarum lat. Pars 4:
Addenda ad partes 1 et 2. Berl.: G.
Reimer 16. 20. V. 147 S. 16 M. [2083
Bericht d. Röm.-Germ. Kommis-
sion. (s. 18, 3481): 7. 12. 15. 438 S.,
Kte. 6M. Inh.:a)S. 1-5. Ritter-
ling, Ber. üb. d. Tätigk. d. R.-G.
Komm.: 12. b) 8. 16—25. K. S.
Gutmann, Ber. üb. Straßenforschg.
im Elsaß: 12. c) S.26—252. Museo-
graphie: 10— 12; redig. v. Ritter-
ling. d) S. 352—438. W. Barthel,
Bibliogr. z. Röm.-Germ. Forschg.: 12.
c) Brenner, Kultur d. Merowinger-
zeit. 8: 18/15 209 S. 4M. Inh.: a)
S. 1—6; 206—9. Ritterling, Ber.
üb. d. Tätigkeit d. R.-G. Kommiss.
*64
18 — 15. b) S. 7—29. A. Riese,
Nachtrr. zu „Das Rhein. Germanien in
d. antiken Lit.“ c)88—118. O. Schult-
hes s, Fundbericht a. d. Schweiz; 18
u. 14. d) 8. 119—204. F. Drexel,
Bibliogr. z. Röm.-Germ. Forschg.: 13
u. 14. 9: 16. 189 8. Inh.: a) 8.
14—17. Fr. Koepp, Ber. üb. d. Tätig-
keit d. R.-G. Komm.: 16. b) 18— 114.
Geo. Wolff, Zur G. d. Obergerman.
Limes. c) 118—47. A. Riese, Ber.
üb. epigr. Veröffentlichgn. seit 1904.
d) 144—89. W. Unverzagt, Bibliogr.
z. Röm.-Germ. Forschg.: '15 u. ’16.
[2084
Anthes, Röm.-german. Forschgn.
Neue Lit. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver.
64, Nr. 5/6.) [2085
Cramer, Frs., Röm.-germ. Studien, s. 14,
8394. Rez.: Düsseldorf. Jahrbb. 27, 301—8
Wirtz; Hist. Zt. 115, 666-68 Anthes. [2086
Bertlein, Fr., Die Jahrzeitensockel an
d. Ju tergigantenakulen; (Korr. bl. d. Ge-
samt-Ver. 64, 209—386.) [2087
Wolff, &, Zur Chronologie d.
Ziegeltempel d. VIII. Legion. (Röm.-
germ. Korr. bl. 8, Nr. 3 u. 9, Nr. 5.)
[2088
Materialien z. röm.-germ. Kera-
mik, hrsg. v. d. Röm.-Germ. Kommiss.
d. Kais. Archl. Instituts Frankf. a. M.
(s. 14/15, 3395.) 2: W. Unverzagt,
Die Keramik d. Kastells Alzei. Frkf.:
Baer & Co. '16. 4°. 36 S.; Taf. 2 M.
50. [2089
Behrens, G., Beitrr. z.römisch. Keramik.
(Mainz. Zt. 10, 90—103.) [2090
A O., Spuren e. röm. Kastells
im nördl. Niederösterr. (Germania. Korr. bl.
d. R.-G. Komm. 1, 184—87.) 12091
Schmid, Walt., Flavia Solva 2. umge-
arb. u. erw. Aufl. Graz: Leuschner & L. 8 S.;
10 Taf. 1 M. 50 — Ders., Ausgrabg. v. Flavia
Solva 15. (Röm.- germ. Korr. bl. 9, Nr. 2.)
[2092
Wagner, Frdr. 2 neue röm. Inschrr. a.
Bayern: A u. Einig. (Germania.
8
Korr. bl. d. R.-G. Komm. 1. 88—91.) 12093
Wenzl, Jos., Röm. Landhäuser in Bruck-
berg a. Isar. (Sammelbl. Hist. Ver. Frei-
sing 10, 51—60.) [2094
Relnecke, J., Neue Grabungen im Kastell
inne a u. Röm.-Germ. Korr. bl.
7. NT. 2.
Reinecke, J., Ausgrabn. im Kastell Ei-
ning a. d. Donau, Bez.-A. Kelheim. (Röm. -
germ. Korr. bl. 9, Nr. 1.) 12095
Reinecke, P., Röm. Bauten in Kumpf-
mühl- Regensburg. (Germania. Korr. bl. d.
R.-G. Komm. 1, 78—83.) 12096
Reinecke, P., Villa rustica b. Burgwein-
ting unweit Regensburg. (Rom.-germ.
Korr. bl. 9, Nr. 4.) [2097
Bibliographie Nr. 2084—2157
Steinmets, G., Üb. d. röm. Meilenstein
v. Bur einting u. damit zusammen-
hängende Fragen. (Vhdlg. d. Rist, Ver. v.
Oberpfalz usw. 65, 81- 58. [8098
Anthes, Der Ringwall Heunenb b.
Lichtenberg i. O. (Germania Korr. bl. K. S.
H. 1. 151.) {2099
Roger, 0., Der Serapiskult in
Augsburg. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwa-
ben u. Neuburg 41, 141—48) 2099
Belnecke, P., Ausgrabgn. auf d. Linden-
berge b. Kempten. (Röm.-germ. Korr. bl. 7.
Nr. 2.) [2100
Haug a. Sixt, Die römisch. Inschrr. u.
Bildwerke Württembergs. 2. Aufl. s. 18/14.
1020.) Rez.: N. Jahrbb. klass. Altert. 39,
570—72 Hülsen. [2101
Haug, E., Die Inschrift v. Zwiefalten
CIL III 5862. (Röm.- germ. Korr. bl. 9,
Nr. 2.) 12102
Gößler, P., E. neuer röm. Mosaikfund
a. Rottweil v. J. '16. (Fundberr. a. Schwa-
ben 22.24, .) (2108
Gößler, P., Neuer röm. Fund in Rott-
weil. (Röm.-germ. Korr.-bl.9, Nr. 6.) [2104
Schultheß, O., Neue röm. Inschrr.
a. d. Schweiz 1. R.: 1907—12 (s. 14,
8397). Schluß (Anz. Schweiz. Altkde.
N. F. 16, 32—40; 105—18) [21086
Heuberger, 8., Grabungen d. Gesellsch.
Pro Vindonissa ’18. 15. (Anz. Schwein.
Altkde. N. F. 16, 173—86.) [2106
Hofer, P., Röm. Anlagen b. Ütendorf
u Uttigen. (Anz. Schweiz. Altkde. N. F
17, 19—82.) (2107
aan] der W., Die röm. Siedelg. auf. d.
Murhube b. Triengen. Kt. Luzern. (G. freund
d. 5 Orte 71, 25779.) [2108
Furrer, A., Die römisch. Bauten in
Gretzenbach. (Anz. Schweiz. Altkde. N. F.
16, 187—194.) [2109
Cart, W., Travaux à l'ampthithéatre d'
Avenches. (Anz. Schweiz. Altkde. 16, 12—
31.) — Ders., Nouv. découvertes à Avenches.
(Ebd. 17, 265—738.) [2110
Winkelmann, Fr., Der röm. Burgus in
d. Harlach b. Weißenburg i. B. (Germania.
Korr.bl. d. R-G. Komm. 1, 45—54.) [till
Bitterliug, Zu d. Inschrr. a. Baden-
Baden. (Röm.-germ. Korr. bl. 8. Nr. 2.) [2113
Forrer, R., Elsäss. Meilen- u.
Leugensteine. Beitr. z. els. Straßen-
forschg. (Jahrb. G. usw. Els.-Lothr.
83, 1—37.) [2113
_ Forrer, R.. Die römischen Terrasigilla-
töpfereien v. Heiligenberg, Dinsheim u.
Ittenweiler im Els., 8. 11, 2 Rez.: Hist.
Zt. 112, 8594—61 Oelmann. [2114
Radtke, W., Die röm. Steindenkmäler v.
Schweighausen. (Jahresberr. d. Hagenauer
Altert.- Ver. 4/5, 7—87.) (2115
Keune, Das Weihdenkmal d. Hercules
Saxsetanus. (Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 61,
265-267.) — Ders., Hercules Saxsetanus.
(Röm.-germ. Korr. bl. 9, Nr. 3.) 12116
Mehlis, C., Vom Brunholdisstuhl“ bei
Bad Dürkheim. (Korr. bl. Gesamt-Ver. 65,
65—77.) — Sprater (m. Rn . V. I.).
Nochmals d. neugefünd. nid E Dürkk
(Ebd. 202—4.) [8017
Das deutsche Altertum bis ca. 500
' ?
Rhein
Taf 8.)
2118
Riese, A., Das rhein. Germanien in d.
antiken Inschrr. s. '13/’14, 3406. Rez.: Hist.
Zt. 115. 389 f. Gelzer; Germania. Röm.- germ.
Korr. bi. 7, Nr. 4 Siebourg u. ebd. 8, Nr. 1
Finke. 12119
Henkel, Die röm. Fingerringe d. Rhein-
lande u. d. benachbart Gebiete, 8. 14, 1021.
Rez.: Mannus 6, 541 f. Mötefindt. 12120
Finke, H., Die Römerstraße von Trier
nach Metz u. e. unpublizierter Meilenstein
Sadée, E., Caesars Feldzug am
35 v. Chr. (Bonn. Jbb. 123. 99—104;
im Nation.-Museum zu Luxemburg. (1t!öm.-
germ. Korr.-bl.7, Nr. 4.) (2121
Hürten, K., Der Römerkanal, e. kunst-
volle Wasserleitg. am Vorgebirge u. in d.
Nordeifel. (Beitrr. Köln. G. 2, 1—20.) 12122
Como, J., Röm. Grabstein a. Büdesheim
b. Bingen (Germania. Korr.bl. R.-u. Komm.
1, 83—87.) [2123
Cramer, Frz., Der Name d. Treverer.
(Trier. Jahresberr. N. F. 6, 33-37.) 12121
Krüger, E., Eb. d. bisher. Ergebnisse d.
Trierer Kaiserpalastausgrabung. (Bonn.
Jahrbb. 123, 242— 60; Taf. 21—37.) (2125
Krüger, E., 2 neue Inschrr. d. Zeit d.
Kaisers Victorinus a.d. Gebiet d. Treverer.
(Trier. Jahresberr. d. Ges. f. nützl. For-
schgn. 5, 8—5.) — Ders., Röm. Mosaiken.
(Ebd. 5f.) [2126
Krüger, B., Diana Arduinna in Trier.
(Germania. Korr. bl. Röm.-Germ. Komm. 1,
4-12.) 2127
Loeschcke, S., Zur angeblich römisch.
Glashütte auf d. Hochmark b. Cordel. Röm.
Glasfabrikation in Trier. (Germania, Röm.
germ. Korr.bl. 8, Nr. 4.) 12128
Oelmann, Die röm. Villa b. Blanken-
heim in d. Eifel. (Bonn.
26; Taf. 12—19.) 12129
= Wigand, K., Das Denkmal d. Hercules
Saxanus im Brohltal. (Bonn. Jbb. 123, 15—
32; Taf. 5.) [2130
Lehner, H., Das Matronenheiligtum b.
Pesch. (Bonn. Jbb. 123, 68—75.) [2131
Schultze, Rudf. u. C. Steuernagel. Neue
Beitrr. zu Colonia Agrippinensis. (Bonner
Jbb. 123, 1—19; Taf. 4.) 12182
Poppelreuter, Das Denkmal d. Hercules
Saxanus u. d. Gründg. Cölns. (Germania,
Korr. bl. d. Röm.-G. Komm. 1. 70f.) 2133
Kenne, J. B., Röm. Weihinschrift
a. Weidesheim—Kalhausen. (Jahrb. d.
Ges. f. lothr. G. 26, 461—70. Vgl.:
Röm. -germ. Korr. bl. 8, Nr. 5.) [2134
Lehner, H., Kaiserinschrift a. Remagen.
(Germania. Korr. bl. Röm.-Germ. Komm. 1,
17 = et 2135
ohner, H., Überblick üb. d. röm. Orts-
G. v. Remagen. (Bonn. Jahrbb. 123, 260—
64. [2136
Cramer, Frz.. Röm. Villa mit Bad b.
Inden. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 36, ae
Lehner, H., Der Legatenpalast von
9 Xanten. (Röm.- germ. Kombi, 8:
r. 8.
Behwerda, H., Oppidum Batavorum.
Bijdrr. Vaderl. Gesch. 5. R., 4. 1
Holwerda, J. H., Oppidum Batavorum.
(Germania. Korr bi. d. R.-G. Komm. i, 12170
11.)
Jahrbb. 123, 210 —
35
Holwerda, J. H., Frühröm. Kastell u.
Flottenstation in Vechten. (Röm.-germ.
Korr. bl. 8, Nr. 4.) 2141
Vollgraf, C. W., Friesland in d. Romein-
schen tijd. (De Vrije Fries 25, 71—125.) [2142
Schumacher, K., Neue Germanen-Dar-
stellg. im Röm.-Germ Zentralmuseum zu
Mainz. (Germania. Korr. Bl. Röm.-Germ.
Komm. 1, 12—16.) [2143
Körber. F., Die 14 u. 15 gefund. röm.
Inschrr. u. Biidwerke im Altertumsmuseum
d. Stadt Mainz. (Mainz. Zt. 10, 112—16.) —
Ders., 3 röm. Inschriftsteine in Bodenheim
u. Nierstein. (Ebd. 116—18.) — Ders., Einige
röm. Grabdenkmäler, die aus Mainz stammen
oder im Altertumsmuseum daselbst aufbe-
wahrt werden. (Ebd. 115-21. 11, 54—96. —
Ders., Röm. Inschrr. in Mainz. (Röm.-germ.
Korr.bl. 9, Nr. 4.) 12144
Schumacher, K., Zur Topogr. d. röm.
Stadt Mainz. (Germania 1, 168—70.).
ullling. Zur Ben Jupitersäule in Mainz.
(Germania. orr. bl. d. R.-G. Komm.
1, 43—45.) — Neeb, Das röm. Theater in
Mainz Ebd. 54—98.) [2145
Drexel, Fr., Zur Mainzer Jupitersäule.
(Germania. Röm. germ. Korr. bl. 8. Nr. ö.)
2146
Woelcke, K., Römische Villa bei vildel.
(nuaran d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt.
essen 5, 286—290.) [2147
Bremer, W., Römisches a. d. nördlich.
Wetterau. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver.N. F.
21, 1—11. [2148
Hötefladt, H., Römische Münzen aus d.
Grafschaft Wernigerode. Zt. d. Harz-Ver.
48, 62—65.) 12149
Wilcke u. Mötefindt, Funde a. provin-
zialröm. Zeit vom Kämmereihölzchen b.
Weißenfels. (Mannus 6, 3878—88.) 12150
Blume, Krich.: Die germ. Stämme. 8.
13. 1028. Rez.: Dt.: Lit.-Ztg. 17, Nr. 40
Kiek ebusch. (2161
Stubenrauch, Skelettgräber m. Arm-
brustfibeln u. Bernsteinperien im Stadtfelde
v. Regenwalde. (Pomm. Mtbl. 14, Nr. 5.)
12152
Schultse, Mart., Der Fibelfund von
Treptow an d. Rega. (Balt. Stud. N. F. 19
23751: 8 Taf.) | (215$
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Neckel, d., German. Heldentum.
Quellensammlung altgerman. Lebens-
„ Jena: Diederichs 15. 97 S.
60 Pf.
Rez.: Preuß. Jahrbb. 164, 303 18 Petsch.
12154
Beowulf, Übers. v. Mor. Heyne
3. Aufl. Paderb.: Schöningh 15. 183 S.
1 M. 40. | [2155
Schäcking, L. L., Wann entstand
d. Beowulf? (Beitrr. G. Dt. Sprache
42,’ 241—410.) [2156
Wilhelm, Fr., Nibelungenstudien. 1:
Über d. Fassung B u C d. Niblungenliedes
u. der Klage. Münch.: Callwey '16. 24 8.
80 Pf. (Münch. Arch. f. Philol. d. Mittel-
alt. 7.) 2157
Do
*66
Pestalossi, R., Die Nibelungias. (N.
Jahrbb. f. d. 1 Mines. Albert. 89, 159206.) bels
Bohnenberger, K., Nibelungenstättem.
Beitrr. G. Dt. Sprache 42, 516—b38.) — 8.
inger, Brünbi (Edd. 539—544.) [2159
Christ, K., Die Beziehun > = 9
lungen zu d. Donanlanden. G. bll.
16, 2—9.) [2160
Scheidweiler, Kinn . und enge-
schichti. Bedeutg. d. Seifridsliedes. Progr.
Neuwied 14. 438. Rez.: Anz. Dt. Altert.
87, 127—138 Baese cke. (2161
Jellinek, I. H., Zur Kudrun. (Beitrr
z. G. d. dt. Sprache 40, 446—467.) 12162
Schröder, Edw., Zur Uberlieferung und
Textkritik d. Krudrun. I. (Nachrr. d. Gött.
Ges. d. Wiss. 17, 21—84.) on
| Polak, L., Üntersachgn. über d.
v. Burgundenunter ang (8. 14, 4421).
Sagengeschichtl. TI. (Zt. Dt. Altert. 55, 65.
— 502.
Boos, d., Studien über d. Eckenlied, =
14, 1040. (Auch Gieß. Diss. 14.) 12165
Patsig, H., Dietrich v. Bern und sein
Sagenkre 8. Dortmund: Ruhfus. 76 S.
2 M 20. [2166
Bund, A.. W l u. Siedelungen
d. Alamannen. (Zt. G. berrh. 82, 44—69;
169—186.) [? 167
Schmaus, G. u. Herkunft d. alten Fran-
zn. a. 18 8516. Res.: Lit. Zbl. 15, Nr. 20
bt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 28 Mayer-
1 12168
Geramb, V. v., Ostgerman. Spuren
.in Steiermark. (Zt. Hist. Ver. Steier-
mark 15, 7—39.) 12169
d) Innere Verhältnisse.
Hoernes, M., 8 der Urzeit.
Neudr. 1: Steinzeit. Bronzezeit.
3: Eisenzeit. Berl.: Goeden 16 f.
147. 128: 120 S. 3 M. (Sammlg.
Göschen 564—66 ) 2170
Steinhausen, G., German. Kultur
in d. Urzeit. 3. neubearb. Aufl. Lpz.:
Teubner. 134 S. 1 M.20. (Aus Natur
u. Geistesw. 75.) 12171
Kostrzewski, J., Die 1
Kultur d. Spätlatènezeit. Ka T 1 u. 2.
Berl. Diss. 15. 88 8. Der Rest er-
scheint in d. Manus-Biblioth. [2172
Heusler, A., Die Isländersagen als Zeug -
nisse german. ’ Volksart. (Dt. n
170, 375 — 394.) 1217
Tacitas, Germania. Übersetzg. v von P.
Stefan. (Insel- Bücherei Nr. 77.) Leipzig:
Insel-Verl. 13. 56 8. 50 Pf. [2174
Krusch, Der neu entdekte Urtext
d. Lex Salica. Nachrr. d. Gött. Ges. d.
Wiss. 16, 683—714.) Vgl. 16, 996.
Krusch, Der Umsturz d. Krit. Grund-
lagen d. Lex Salica. (N. Arch. 40,
497—579.) Cl. Frh. v. Schwerin,
Bibliographie Nr. 2158 — 2226
Text-G. d. Lex Salica. (Ebd. 581 —
637.) — Vgl.: A. Hofmeister (Hist.
Zt. 118, 350 f.) — M. Krammer, Zum
Textproblem d. Lex Salica. (N. Arch.
41, 102—5868.) >
Goldmann, E., Beitrr. 2. Interpr
d. Kapitularien z. Lex Salica. TI. 1.
d. Inst. f. öst. G. 36, 576—59%4.) Rez.: N. 1
41, 341. M. Kr. 12176
Rukser, Der Diebstahl nach d. Lex Ri-
s. 14, 1081. Rez.: Zt. d. Sav. -Stiftg.
35, G. 426 f. His, (2177
Liebermann, The national assembl in
the anglo-saxon period, a. 14, 3442.
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 13 241
f. Brinkmann. fe 2178
Steinmeyer, E. v., Die kleiner.
althochdt. 5 ER
F Weidmann 16. I.
Res. : Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 23 Feist; Gött.
gel. Anz. 18, 41—62 Seemüller 12179
Kramp. IL. . Die V erfasserfrage im alt-
Tornar atian. (Zt. Dt. Philol., 47, a
urseß, A., Ausons Gedichte anf Gis
sula. (Alemannia 43, 111—118.) . gırı
Heusler. ., Sprichwörter 2 d. eddisch.
Sittengedichten. (Zt. d. Ver. re
25, 108—15. 26, 42—57.) 12182
Neckel, @., Walhall. Stud. üb, german.
Jenseitsglauben, s. 14, 3449. Rez.: Zt. f.
dt. Pbilol. 47, 103—105 Unwerth. [2188
Olrik, å., Eddamythologie. (N. Job.
Klass. Altert. 41, 38—40.) 2184
Cramer, Frs.. Mercurius Susurrio. (Zt.
d. Arch. G.-Ver. 37, 232—241. 38, 269 f.) [2185
nem Ka Lullus? Beitrr. G. Dt. Sprache
43, 158—163.) 12186
Feist, S.. anr Deutung der dt. Runen-
spangen. (Zt, f. dt. Philol. 47, 1—10.) nn
Unwerth, M. v., Zur Deutung d.
Nordendorfer Runeninschrift. (Zt. d.
f. Volkskde. 26. 81—85.)
Böthe, G., Za d. altdt. Zaubersprü
bee ber d. Berl. Akad. 15, 218—282)
[2189
Klinkenberg. J., Frühchristliches aus
Aachen u. Umgegond, (Zt. d. Aach. G.-Ver.
87, 327—350.) 12190
Helbok, A., Spuren langobardisierender
Kunst in Vorarlb E. . Arch. G. Land kde.
Vorarlbergs 10, —4. [2191
Zimmermann, Hnr., Vorkaroling.
Miniaturen. Berl.: Dt. Ver. f. Kunstw.
16. Text- Bd. 80: 829 S. m. 25 Abb.
auf 15 Taf.; 4 Mappen m. 341 Taf.
gr. 2°. Für Mitglieder: 144M. (Denk-
mäler dt. Kunst. Sekt. 3: Malerei.
Abt. 1.)
Rez.: Zbl. Biblw. 34, 189—92 Leidinger;
Mitt. Inst: Öst. G. 87, 648—656 v er
1
Das deutsche Altertum bis ca. 500. — Fränkische Zeit bis 918
EA j
Wulff, Osk., Die altchristl. Kunst
v. ihr. Anfä
tausende. (In 19 H.) Berlin-Neu-
babelsberg: Koch (1913[—17). VI,
629 S. 4°. Ger d. Kunstwissen-
schaft. Bd. 3, T. I.) [2193
Egger, Rdf., Frühchristl. Kirchen-
*pauten im südl. Norikum. Wien 16.
42 S. 15 M.40. (Sonderschrr. d.
sterr. Archl. Inst. Wien. 9.) [2194
jokebusch, å., Der Kettenschmuck d.
m. Eisenzeit. (Präbist. Zt. 8, 108-124.)
12195
Reinecke, P., Der Bronzehelm v. Saul -
grub. (Pränlet 2 Zt. 7, 179-188; 2 Taf.) [2196
er, O., Die alte l d. Aug»
burg. Domes. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwa-
den u. Neuburg 41, 144146) 1219
vo
Schmidt, Hub., Die Luren von
Daberkov, Kr. Demmin. Beitr. z. G.
v. Formen u. Technik d. Bronzezeit.
(Prähist. Zt. 7, 85—177. Taf. 3—14.)
2198
‘ Behu, F., Die musikwiss. Bedeutung d.
g
Luren v. Daberkov. (Prähist. Zt. 1
—
Jaha, I., Bewaffnung en in
d. älter. Eisenzeit, s. A1, 2679. Rez.:
Germania. Korr. bl. d. Röm.-Germ. Komm.
1. 62—84 K. Sehumacher. [2200
Åberg, N., Streitäxte und Doppeltälle.
(Priühist. Zt. 8, 85—93.) — Ders., Die nacken-
poorer Äxte u. d. Rhombenüxte. (oS
Adler, Br., Die sen der Schweizer
Pfahlbauer. (Anz. Schweiz. Altkde. N. F.
17, 177—191.) [2202
Schliz, 4.. Steinzeitliche Wirtschalts-
formen. (Prähist. Zt. 6, 211—229.) [2203
Mötefiudt, H., Altes u. Neues v. unsern
Hausumen. (Zt. d. Harz-Ver. 48, 183—141.)
(3204
Rütimeyer, L., Über einige archaistische
Gerätschaften und Gebräuche im Kanton
Wallis u. ihre prähist. u. ethnogr. Parallelen.
(Schweiz. Arch. f Volkskde. 20, ee)
220
Büek lag, Die alten 5 des
Metzer Landen. (Jahrb. Ges. Lothr. G 27,28,
64-115.) [2206
~ Beinocke, P., Alte Eisengewinnung im
süd bayer. Tertiärh
ügelland. „
Corr. bl. d. Röm.- Germ. Komm. 1, 33 — Ta
—— —
2. Fränkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Fiebiger, O., Die vermeintl. Bere
nopler Bajowareninschrr. (Beitrr
Sprache 42, 881—837.)
Büchuer V. Fr., Merovingica, s.’13, 8541.
Rez.: Dt. Lit- 2 1 85 Nr. f F. Lehman:
N. Arch. ‚451 . Er. [2209
b. z. Mitte d. 1. Jahr-
*67
„Erlckhinger, E., Merov. Reihengräber
rdiingen im nipa. (Röm.-gorm. Rorr. bl.
G „ Nr. 4 ) [2210
Stuhlfauth, D are or I., 8. 14, 3171. Rez.:
Hist. Zt. 118, Fed. Schneider. 2211
b) Karolingische Zeit.
Meyer, W., Gräberfeld karoling.
Zeit in d. Bauernschaft Otzendorf b.
Leer unweit Burgsteinfurts i. W.
(Röm. -germ. Korr. bl. 8, Nr. 6.) [2212
Epistolae Karolini aevi. IV, 2. 1 u. V. 1
ed. K. Perels bezw. E. Cas peri, 8.15, 1074
u. 33557. Rez.: Hist. Zt. 118, 288 — 92 Fed.
Schneider. 12213
Osternacher, J., Rekonstruktion d. Theo-
dulhandschrift Bernhards v. Utrecht. Urfahr.
15. 18 8.; 6 Fusm. — Ders., Quos auctores
lat. et sacrorum Bibliorum locos Theodulus
imitatus esse videatur. Locos e Jubae
argamenta erueret, perscrutatus est. Progr.
Urfahr. 56 S. (Vgl. ’15j'16, 2694.) [1214
Buchuer, M., E. Brief d. Ermoldus
Nigellus an Pippin I. v. Aquitanien, 8. 14.
3481. Rez.: Entggng. v. B. auf Levisons Rez.:
Hist. Jahrb. 37, T o nevinon, Noch l
einmal Erm. Ngn d. Formularbuch v.
(Hist. Jahrb.
Saint-Denis. 97 ne,
M. Buchner, Nochmals z. Biogr. d. hl.
Aldrich. (Stud. G. Bened-- Ord. N. F. 6,
89295.) — Levison Das Formularbuch
v. Saint-Denis. (N. Arch. 41, 283—304.) [2215
Molkenteller, P., Die Datierg. in
der G.schreibg. der Karolingerzeit.
Greifsw. Dise. 16. 195 S. [2216
Rassow, P 2 ppm u. Stephan II. (Zt.
f. Kirch.-G. 36, 494—502.) [2217
Caspar Pi pin u. d. röm. Kirche, 8. 14.
sass. Reor: 1 Jahrb. 37, 425—933 Eich-
marge W N Pi Köbi pe
i ano wor e Pippin Köni
(Hist. rin a p mais
ZBuchkremer, J., Zur G. a. Grabes Karis
d. Gr. (Zt. Aach. G.-Ver. 38, 253—268.) [2220
Kampers, Frz., Die Mär von d. Bestat-
tung Karls d.Gr. Zur ml ende u. zur
ge (Jahresber. d Ges. 17,
[222i
Telchmaun. I., Zur Lage u. G. d. Grabes
Karls d. Gr. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 87, 141—202.)
R. Pick, Ist der im Chor d. Aschen.
Münsters 1910 ausgegrabene Rotsandstein-
Sarkophag d. Sarg arls d. Gr.? (Ebd. zi
—78.) Bep. Aach.: Cremer 16. 50 Pf. {2222
Scherer, Karl d. Gr. u. seine Bezieben.
zu Regensburg. (Die Oberpfalz. Jg. 9. 15.) [2223
Böhmer. f., Zur G. d. Bonifatius. (Zt.
Ver. Hess. G. (0, 171—215.) Rez.: N. Ar
41, 816 M. T. 12224
Depoln, J., Les comtes de Paris sous
la dynastie caroling. Pontoise: Soe. hist.
du Vexin 12. 35 S [2225
Brenuer, E., Stand d. Forschg. üb. d.
Kultur d. e (Ber. d. Röm.
Germ. Kommiss. 7, 253—351.) 222
5*
568 Bibliographie Nr. 2227—2293
c) Innere Verhäl tnisse.
Mayer- Homberg, Die fränkisch. Volks-
rechte im Miıtela t. „ 8. '14, 1078. Rez.:
Korr.-bl. Gesamt.-Ver.“ 17, Nr. 7/8 Köhne. 42227
Hofmeister, 4d f., Die Jabresv 27 2 118
d. alten Sachsen zu Marklo. (Hist. a 2225
189—221.) Vgl. 15, 2:08.
Liebermann, M., Die 9 d.
Angelsachsen, s. 127 13, 3566. Bd. 8
(Schluß). Einleit. zu jedem Stück;
Erklärgn. zu einzeln. Stellen, 16.
356 S. 28 M.
Nez. : Zt. Sav. -Stiftg. a G. A., 519f. v.
Amira; Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 4 Karl
Lehmann. [2229
Hofmeister, A., Über d. älteste
Vita Lebuiui u. d. Stammesverfg. d.
Sachsen, s. 15/16 2703.
Rez.: N. Arch. 41, 834f. Levison. [2280
Grimm, H. A., Der kaiserl. Fiskus
Kroev. Beitr. z. karoling. Wirtschafts-
G. Heidelb.: Rößleru.H. 95 S. 3 M.
Selbstrez.: Dt. Herold 17, Nr. 7. [2231
Dopsch, Wirtschrftsentwicklg. d. Karo-
lingerzeit. TI. 1, s. 15/16, 1082: Reg.: Zt. d.
Hist. Ver. f. Steierm. 14, 130—33 Pirchegger,
Krusch, Ursprg. u. Text v. Marculfs
Formelsammlg. Nachrr. d. Gött. Ges. d.
Wiss. 16, 231—274.) [2233
Serkel, E., Stud. zu . Levita
ts. 15 16, 1023). VIII. 3. (N. Arch. 41, 157.—
263.) [2234
Pöschl, re Der vocatus episcopus“
d. Karolingerzeit. „(Arch. Kath. Kir-
chenrecht. 97, 1—43; 185—219.) 2235
Lesne, É., Les origines du bénéfice
eaolésiast, 8. 714, 349. (Aus: R. d' hist. de
+ lise.) (Bep. Paris: Letouzey & A. 14.
.) Rez.: Zt. d. Sav.-stittg. 35, K. A. 4,
501—5 Stutz 122 2236
Grimme, Fr., Die Kanonikerregel d. hl.
Chrodegang u. ihre Quellen. (Jahrb. Ges.
Lothr. G. 27/28, 1—41.) 12237
Hannemann, Die Kanonikerregel Chrode-
gan a v. Metz usw., 8. 14. 3515. Rez.:
ahrb. Ges. Lothr. G. 27/28, 557—59 Grimme,
Naegle, A., Die feierliche Haarschur u.
Haarweihe d an heiligen Wenzel
in ethnogr., re ig. u. rechtshist. 3
(Mitt. Ver. G. Dt. Böhm. 55. 110—53.) [2:39
Voigt, Karl, Die karoling. Klos-
terpolitik des westfränk. Königtums.
Laienäbte u. Klosterinhaber. Stuttg.:
Enke. XIV, 265 S. 10 M. 40. (Kir-
chenrechtl. Abh., hrg. v. Stutz 90.91.)
Rez.: Theol Lit- Ztg. 18, Nr. 2/3 Lerche.
Vykaukai, E., Unbekannt. liturg. Kapi-
tulare a. d. Karolingerzeit. ( M angon d’hist.
off. à Ch. Moeller i. 337— 349.) — C. Bohl-
bere, Spuren eines verlor. Liturglebuches,
d. „Liber capitularis“ Stephans v. Tongern.
(Ebd. 350—360.) 2241
Joachim, H., Zur ‚Gründangs- G. d. Erz-
bistums Hambarg, 8. 13, 1100. Rez.: Zt. d.
Ver. f. hamb. G. 19, 123—126 Bonwetsch.
12242
Hillenberg, W.. Zur Frage d. Gründg
d. Bistums Halberstadt. (Zt. Harz-Ver. 50,
101—111.) [2243
Nottarp. 2 Das Ludgara rsche Eigen-
kloster Werden im 9. Jh ist. Jahrb. 37,
. 80—98.) 2244
Besson. I., Monasterium Acaunense, 8.
14, 3514. Reg.: Hist. Jahrb. 35, 925 f. Bi
7245
Galabert, Fr., Un diplüme de Charles.
le Chauve en faveur des églises de Tou-
louse et sa confirmation par Loms VII.
(Moy. Age 7. 185-3214.) [2246
Schubert, H.v., Die sogen. Slaven-
apostel Constantin u. Met odius. Bin
grundlegendes Kapit. a. d. Beziehgn.
Dtlds. z. Südosten. Heidelb.: Winter
16 32 S. 1 M. (Vgl. 15/16, 1043.)
(Sitzungberr. d. Heidelb. Akad. 16, 1.)
Rez : Theol. Lit-Ztg. 17, Nr. 6/7 Snopek:
Theol. Rev. 17, Nr. 19/20 u. Mitt. Ver. G.
Dt. Böh n. 55, 190 — 96 Naegle; Mitt. Inst.
Öst. G. 37, 656 59 Bretholz; Hist. Zt. 118,
524 f. Loserth. Nr. 5 Jò. 16. 122 7
Kolde, E., Zur d. Slawenkirchen.
(Beitrr. z. bayer. Kirchen- G. 22, on
224
Richier, La vie de saint Remi,
poème du XIIIe siècle; ed. by W.
Bolderston New-York. Oxford Univ.
13. 356 8. 4 d. 20. [2249
Balx, F., Nouv. recherches sur les deux
bi iggraphies de 8. Remacle. (Mélanges d’hist.
a Ch. Moeller 1. 266—285.) [2250
Brauford, Vict., St. Columba, a
study of social interitance and He
tual ee London: Geddes
13. 84 8. sh. [2251
Metlake, 6. The life and writıngs
of Saint - Columban. Philadelphia:
Delphin- Press 14. XKX, 258 S.
Rez.: Theol. Rev. 17, Nr. 778 Albers.
N. Arch. 41, 381 f. Krusch. [2255
Bernhart, J., Die heilige Rad
Lebensbild a. d Merowingerzeit. ach.
Jos. 1 16. 72 S. Rez.: Hist. Jahrb. 8%,
371 A. L. Mayer. [225 4
Kurth. 6 Sainte n et Samael
(Rev. d’hist ecel. 15, 246— 250.) [2255
Sepp, B., Zur Vita Corbiniani d. Bischofs
Arbeo v. Freising. (Sammelbl Hist. en
Freising 10, 22—29.)
Widemann, J., Die Herkunft d. hl. Kor-
dinian. (Altbayer. a nonm edont: 13, er)
Rez.: N. Arch. 41, 832f Krusch. [225
Steinmeyer, I., Zu d. Vitae Marini
et Anniani. Entgegng. (N. Arch. 41,
315f.) Vgl. 15/16, 2712. — Levison.
Schlußwort. (Ebd. 316—318.) [2258
Weyman, Zur Vita S. 4 1 55 (Münch.
Mus. Philol. Mittelalt. 14, II, 338.) Rez:
N. Arch. 41, 330 Krusch. 1225
Stimming, u „ Die heilige Bihildis.
Beitr. z. Forschg. üb. Urkundenfälschg. u.
e Mitt. Inst. ost. G. 87, 15550
255.)
Schauerte. F., Reinold, d. Stadtpatron
Dortmunds. Dortm.: Lensing 14, 52 8. 15 2
Fränkische Zeit bis 918. — Zeit der sächs., fränk. u. stauf. Kaiser 919—1254 *69
Tiralla, H., Das Augustin. Ideal-
bild d. christ). Obrigkeit als Quelle
der „Fürstenspiegel“ d. Sedulius Scot-
tus u. Hincmar v. Reims. Greifsw.
Diss. 16. 70 S. [2262
Jacquis, I., Hincmar et Saint Augustin.
(Mi ogos d'hist. off. a Ch. Moeller 1, ee
3.16. 6
Rhytmi aevi Merov. et Carolini
cd. K. Strecker. (Mon. Germ. hist.
Poet. lat. med. aevi IV, I.)
Rez.: Lit. Zbl. 75, Nr. 34 Klapper. [2261
Högberg, J. E., Untersuchg. üb.
d. Wortstellung im Heliand. Kemberg:
Arnold 15. 98 8. 3 M.
Rez : Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr.41 Kock. [2265
Heinrichs, R., Der Heliand u. Haimo
v. Halberstadt. Biere: Boss 16. 42 8. 1 M 50.
Rez.: Hist. Jahrb. 38. 639 f. Löffler; Theol.
Lit. Ztg. 18. Nr. 2/3 Bonwetsch. [2206
Leitzmann, å., ltolandstadien. (Bonit
G. Dt. Sprache 43, 26—47.) [226
Meyer, Wilh., 3 Gothaer Rbytmen a. A
Kreise d. Alkuin. (Nachrr. d. Gött. Ges. d.
Wiss. 16, 645—682.) [2268
Un, Winiliod. 8. 14. 1096. Rez.: Zt. f,
dt. Philol. 4, 459—465 Euling. [2269
Brammer, J., Das carmen de Timone
somite: (Hist. Vierteljschr. 18, ue )
L
Weise, Geo., Untersuchgn. z. G.
d. Architektur u. Plastik d. früher.
Mittelalters. Lpz.: Teubner 16. 100 8.
6 M. 12271
i Garber, Jos., Die karoling. St. Benedikt-
kirche in Mais. (Zt. Ferdinandeum 3. F..
5%, 1—61.) (2272
Weorth, O. u. C. Schuchhardt. Die Burg
Lucca beim Kloster Loccum. (Zt. H. Ver.
Niedersachs. 16, 125—142.) (2278
Effmann, Centuls e Riquier). E. Unter-
suchg. z. G. d. kirch l. Baukunst in d. K
an Br 8. 18, 3593, Rez.: Ki u.
Bened.-Ordens. N.
Sohippers; Katholik 4. F. 14,
pertz
Schmitz, W.. Bruchstücke von Skulp-
us merowing. Zeit (Jahrb. Ges. Lothr.
G. 27/28, 525—527.) 2275
Kenteuich, Die Trierer Adahandschrift
u. d. Palastschule Karls d. Gr. (Trier. Ohron.
N. F. 12, 54—56.) [2276
— — m nn
Keutenich, }leidnischer Marksnumeane
in Trier im 10. Jh. (Zt. Rhein.- Westf. Volks-
kde. 14, 127 f.) 3
Goet te, R., Das Erwachen d.
Persönlichkeit im frühen Mittelait” "Nord
a Sfid. 157, 329884.) - [2278
3. Zeit der sichsischen,
fränkischen und staufischen
Kaiser 919—1254.
a) Sächsische und fränkische Kuiser
9191125.
Adam Bremensis, Gesta Hamburg.
eccl. pont. Ed. 3. Adam v. Bremen,
Hamb. Kirch- G. Aufl. 3. Hrsg. v.
B. Schmeidler. Hannov.: Hahn.
LXVIII, 353 S. 10 M. (S. S. rer.
Germ. in us. scholar.) [2279
Hellmanu, S., Nachtrag zu N. Arch.
XXXVIII, 48 1f. Neues Archiv 40, 805—
806.) Zu 14/15. 1108.) 12280
Recueil des actes de Louis IV., roi
de France 936 — 54. Publ. sous la
direct. de M. Prou par Ph. Lauer.
LXXV, 154 8. Paris: Klincksieck
15. 40. 2281
Chroniques des comtes d Anjou et des
seigueurs l’Amboise. Publ. p. Hal Ben
et Poupardin, 8.) 14, 3528. Rez : Hist.
118, 92—96. Hofmeister. 122
Falcheri Carnotensis hist. Hierosolymi-
tana, breg.v.H.Hagenmeyer,s. 14, 3528.
Rez.: Moy Age 27, 253—56 Delaborde. (2283
Krabbel, d., Hat Widukind seinen Res
gestae Saxonicae die Form, in welcher wir
sie heute besitzen, selbst gegeben? (Ab-
nalen. üb. Corveyer G.schreibg. R. 2, er
N D
Gold, K., Einheitliche Anschauung
u. Abfassg. d. Chronik Ekkhards v.
Aura nachgewiesen auf Grund d. Zeit-
anschauungen. Greifsw. Diss.“ 16. 104 8.
[2285
N S., Zu Florence v. Worcester.
(N. Arch. 41 314.) [2386
Becker, Rich., Die Abgrenzg. d. Diözese
Meißen un Albis u. Camiuizi b. Thietmar
u. ihre Bewertg. als Quellenangaben. (N.
Arch. Sächs. G. 88, 183—193.) [2:87
Welck (Paschali) 1 König Heinrich
der Erste. Stratb. i : Straßb. Druckerei
u. Verl: t. 36 S. “ eährer zu Deutsch-
lands Größe. 7.) [3288
Herwig, Franz, Otto I. Straßburg i. E.:
Straßburg. Druckerei u. Verlagsanst. 32 8.
(Führer zu Deutschlands Größe. 3.) [2289
Michel, ., Die Josefehe Kais. Feinne,
> Heiligen. (Theol. (Juartalschr. 98, 463—
7.) 2290
Otto, Har., Heinrich 1V. in Ba
(Hist. Jahrb. 37, 267—284.) [2291
Biereye, Untersuchgn. z G. Nord-
albingiens im 10. Jh. (Zt. Ges.
Schlesw.-Holst. G. 46, 1—40.) 1. Der
Dänenzug Heinrichs I. 2. Ottos I.
Beziehgn. z. dänisch. Reich.
Rez.: Hist. Zt. 118, 157 f. eee
Blereye, Untersnc g. G. d. nordelb.
Lande in d. 1. Hälfte 11. Jhb. (Zt. Ges.
Schlesw. Holst. G. 47, 395—459.)
*70
Amling, E., Zur G. d. Papsttums
im 10. Jh. (931-62). Tl. 1. Berlin.
Diss. 18. 66 8. (2294
G. Italiens im Mittel-
, 1: Die ottonische Herrschaft,
Mitt. Inst. Ost. G.
12295
of meister, A., Dtid. und Burguud im
früher. Mittelalt.. 8. 14015. 3536. Rez.: Hist.
Zt. 114, 441 f. Haller. 12296
Fliche, A.,
relig. à l'époque
Les Prigegoriens.
d’impr. et de libr.
Études sur la F
de Gregoire VII:
Paris: Soc. franç.
3 Fr. 50. 2297
schaunng, 8. 13, At. f. Kirch.
G. 34, Sit Schmeidler; Jahrb. 84, 63
itt. a. d. Hist. Lit. N.F. 2, BSA
La contessa Matilde
nei documenti pisani (1077—1112).
Pisa: Mariotti '16. [2299
Bproemberg. B.. Die Bischöfe vV. Lüttich
im 11. Jh. Teildr.: Die Quellen. Berl. Diss,
14. 63S. [2300
Schröder, Frär., Die G. d. Paderborner
Bischöfə von Botho bis Heinrich von Werl,
1036—1127. (Zt. Vaterl. G. Westfal. 74
II,
169—205) [zoi
- Schrörs. H., Erzbisch. Bruno vV. öln
an. His eine geschichtl. Charakteristik.
Ann. Hist. Ver. iederrh. 100, 142.) [2303
Berg, Ldw., Gero, Ersbisch. V, Köln
969—76. 8. 14/15, 3541. Rez.: Hist. Zt 141
442 Hofmeister. [2308
Sellin, Burchard II., Bisch. v. Halber
stadt, 1060—88. 8. 15. 1062. Rez.: Zt. H. V.
Nieders. 15, 4042 G. Arndt; Zt. Harz-Ver.
49, 198 — 96 Böttcher; Hist. Zt. 118, 160 f.
Hofmeister. (2304
Diebolder, P., Bischof Gebhard III.
von Konstanz (1084 — 1110 u. d. In-
vestiturstreit in d. Schweiz.
.)
Kühn, L., Petrus Dumiani u. seine An-
schauungen üb. Staat u. Kirche, 8. 14/15,
1116. (Auch Karlsr. Progr.) Rez.: Hist. 298
12
112. 430.
Zösmair, J.. G. Rudolfs d. letzten d.
alten Grafen von Bregenz 1097—1160. t
Stammtaf. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Boden-
soes 44, 25—89.) [2807
Feierabend, Die polit. Stellg. d.dt.Beichs-
abteien währ. d. Inyestiturstreites, 8. "3u,
1118. Rez.: Mitt. a. d. bist. Lit. N. F. 4, 16—
18 Hofmeister: Hist. Jahrb. 37, 1514—56
G. Schrei Theol. Lit.- Ztg. 17, N 18,
*
der;
Das Wahldekret v. J. 1059,
„ Rez.: Bist. Zt. 115, 130—32
Hist. Jahrb. 37, 501 Lerche. [2309
Schulte, L., Ist d. Namenform Mieszko
derechtigt? Quellenmkg. Untersuchg. (Zt.
Ver. G. Schles. 50, 68—120.) — F. Friedens-
burg. Misiko. (Ebd. 51, 378 f.) [2310
(Zt. f. |
schweiz. Kirch.-G. 10, 81—101; 187— |
2805
Bibliographie Nr. 2294—2362
b) Staufische Zeit, 1125—1254.
Burchard v. Ürsperg > Chronik.
2. Aufl., hrsg. v. O. Holder-Egger
u. B. v. Simson. Hannov.: Hahn 16.
XLI, 169S. 4 M. 50. (Scriptores fer.
Germ. in us. schol.) [2311
Rudolfs v. Ems. Weltchronik. Aus
d. Wernigeroder Hs., hrsg. v. G. Ehres-
mann. Berl.: Weidmann 15. XXXVVII.
634 S.; 8 Taf. 28 M. (Dt. Texte d. Mit-
telalters 20.)
Rez.: Lit. Zbl. 16, Ir. 4. 12312
Arndt, Ernst, Die Briefsammig.
d. Erzbischofs Eberhard I. v. Salzburg,
Kap. 1—5. Berl. Diss. 15. 63 8.
Haupt, B., Sido, 8. 1516, 2738.
N. Arch. 41, 380 f. B. Schm.
Kroker, E., Leipzigs Gründungsurkk.
N. Arch. f. sächs. G. 87, 117—334.)
Wimmer, F., Beitrr. z. Charakterist.
d. Annalen d. Stauferzeit mittels neuer
Gesichtspunkte. Greifsw. Diss. 16.
131 S. 2316
Oppermann, O., Zu d. sogen. Marbacher
Annalen. Hist. Vierteljschr. 18, 191 f.) VgL
14, 3554 f. (3317
Coster, I. F., Nog eens: Beka, Chroni-
con Tielense en Annales Tielenses. (BUU
Vaderi. Gesch. 5. R., 4, 22658. Vgl. '15.
1069 8. [3318
Bötting , Fr., Quellenkrit. Untersuchg.
d. Chronique rimée d. Philippa Mousket f. d.
Jahre 1190—1217. Jen. Diss. XII, 40 g. [2819
(Hist.
Nöllenberg,W., Eike v. Repgow.
Zt. 117, 387417.) {2320
Fehr, H., Die Staatsauffassg. Bikes
v. Repgau. (Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. X.,
131—260.)
Rez.: Hist. Zt. 118, 1486—50 Hofmeister.
„(2321
Leitzmann, A., Zu Rudolfs Weltchronik.
(Beitrr. G. Dt. Sprache 42. 503—512. (We
E. frühe Verrnur i.
d. Weissagung v. Endkaiser m. Friedr. II.
n. Konrad Heidelb.: Winter.
(Sitzungsberr. d. Heidelb. Ak. 17, 6.)
20 S. 75 Pf. [2323
Holtsmann B., Die treuen
Weinsberg. ? Kritiken. (Hist. Vierteljschr.
18, 1—32.) Vgl. 11, 3860 u. 8871 u. 12, iS
Nörenberg, Fr»,
v. Freisin
augustin.
Diss. 102 S.
m. Hinblick auf 0
eschichtsauffassg. Greifsw.
[2325
Heier, P. J.
Löwen. (Jahrb.d.@.-Verf f. d. Hrx
schw. 14, 1—17.) Rez.:
meister.
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser 919 — 1254
Schambach, K., Noch einmal d. Geln-
häuser Urkunde u. d. Prozeß Heinrichs d.
Löwen. (Zt. H. Ver. Niedersachs. 16, 1— 43.)
Vgl. 14, 1131 u. 3569. 12827
Blereye, V., Contemptus und reatus
majestatis in d. Gelnhäuser Urk. v. 13. Apr.
1180. (Hist. Vierteljschr. 17, 107—115.) [2328
Welbull, C., Krit. undersökningar
in Danmarks historia frän Sven Estrid-
sens döt til Knud VI. (Hist. Tidskr.
för Skäneland 6, 1— 286.)
Rez.: N. Arch. 41, 8356—38 A. H. [23%
Coolidge, W. A. B., Das , Gestinum“ v.
J. 1211. (Anz. f. schweiz. G. N. 14, u)
Cartellieri, A., D. Schlacht b. Bouvia,
8. 13 / 14, 3575. Rez.: Dt. Lt. Ztg. 15, Nr. 51/52
Hadank. [2331
Allshorn, Stupor mundi. The life and
time of Frederick II.; 8. 18, 1148. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 17, 548 J. Hampe. 12832
Biehringer, Kaiser Friedrich II. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. 13, Nr. 36 Sthamer; Hist. Viertel-
jschr. 17, 538-483 Hampe; Mitt. Inst. Ost. G.
37, 208—10 Baethgen. [2383
Michael, E., Ist Kaiser Friedrich II. im
Aug. u. Sept. 1227 schwer krank gewesen?
(Zt. f. kath. Theol. 41, 52—64.) 2384
Michael, E., „Eine d. auffallendsten Un-
wahrheiten“ Kaiser Friedrichs Il.. (Zt. f.
kath. Theol. 40, 296—327.) 12385
‚Sudhoff, K., Ein diätetisch. Brief an
Kaiser Friedrich Il. von sein. W
Magister Theodorus. Arch. f. G. d. Medis.
9, 1—9.) 12836
Brem, E., Papst Gregor IX. bis z, Be-
8. Pontiflkats. s. 12, 1015. Rez.: Zt. f.
irchen-G. 34, 314 Schmeidler; Theol. Lit.-
Ztg. 18, Nr. 15 G. Ficker; Rev. d’hist.- eccl.
15, 1201. Fierens. [2387
Cohn, Willy, Heinrich v. Malta. (Hist.
Vierteljschr. 18, 258—64. 12338
Arndt, Hel., Studien z. inner. Regiergs.-
G. Manfreds, s. 13. 1207. Rez : Dt. Lit.-Ztg.
13, Nr. 41 Hessel; Hist. Zt. 113, 197f. Sthamer;
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 247 249 Taube. [2339
Hugelmann, I., Wahl Konrads IV. 1237,
a. 16, 1087. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 26f.
Markull; Lit. Zbl. 17, Nr. 28 Lerche; Mitt.
Inst. Ost. G. 87, 665 f. Laube-Hasak. [2340
„ Marchetti-Longhi, d., La lega-
zione in Lombardia di Gregorio da
Monte Longo negli anni 1238—1251
5 14, 1145); Forts. (Arch. d. R. Soc.
om. di storia patria 36, 585 — 687,
37, 12 200) [2341
Schneider, Fed., E. Schreiben d. Ungarn
an d. Kurie a. d. letzt. Zeit d. Tartarenein-
falles 2. Febr. 1242. Mitt. d. Inst. f. öst. G.
36, 661—170.) l {2342
Hauß, Kardinal Oktavian Ubaldini, s.
13, 3651. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 16/17
Levison; Lit. Zbl. 15, Nr. 44 Fed. Schneider;
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 15 Otto. [2348
Heuberger, R., Graf Meinhard II. v. Tirol
a. (V.) v. Görz, (I.) Hrzg. v. Kärnten. (Zt.
Ferdinandeum 3. F., 59, 95 - 134. [2344
Schulte, L., Zur &ältest. G. v. Goldberg.
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 19, 333—36. [2345
*71
c) Innere Verhältnisse.
Meyer, Karl, Zum Freiheitsbrief König
Heinrichs f. d. Gemeinde Uri v. 26. Mai 1281.
(In.: Hist. Neuj. bl. d. Ver. f. G. v. Uri ’16.)
[2346
Nagel, Herm. G., Entstehg. d. Straßburg.
Stadtverfg., 8s. 15/16. 2762. Rez.: Vierteljschr.
Soz.-Wirtsch.-@. 14, 396 f. K. O. Müller. [2347
Wegemann, Zustände Schlesw.-
Holsteins nach d. Erdbuche Waldemars
1231. (Zt. Ges. Schlesw.- Holst. G. 47,
538—183.)
Rez.: Hist. Zt. 118, 157 Hofmeister. [2348
Grosse, Zur Verfas -G. Quedlinbur
1024—1287. (Zt. Harz- Ver. 49. m. 12849
Jensen, W., Sächs. u. holländ. Siedlungen
in d. Wilstermarsch. (Zt. Ges. Schlesw.-
Holst. G. 47, 41—52, 47, 460—62.) (2850
Seidel, V., Der inn d. dt. Besi A
Schlesiens, s. 16, 1022. .: Dt. Lit.-Ztg. 16,
Nr. 30 Maetschke; Hist. Vierteljschr. 18, 206
f. Missalek. 12351
Honigsberger, Die dt. Einwandergn. in
Siebenbürgen. (Grenzbote 16, IV, 270—78;
208—11. [2352
Goetz, L. K., Die Anfänge d. dt.-russ.
Handels. (Preuß. Jbb. 167, 290—$15.) [2353
Tykociaski, Verfolgung d. Juden in Mainz
1002. (Beitrr. z. G. d. dt. Juden 1—65.)
J. Eibogen, Zu d. hebräisch. Berichten üb.
d. Judenverfolgungen 1096. oa 5 —
L. Lucas, Judentaufen u. Judaismus z. Zeit
des Papstes Innocenz III. (Ebd. 25—38.) [2354
Cobs, Geo., Der Kampf um d. Sachsen-
spiegel. Festgabe d. Univ. Zürich g. Ein-
weihg. d. Neubauten 14; Rechts- u. staats-
wiss. Fak., 28-53.) 355
Cartellieri u. Indeleh, Die Kotzerpolitik
d. dt. Kaiser u. Könige 1152—1254. (8. 13/14,
8619.) Rez.: Theol. Quartalschr. 98, 125 f.
Bihlmeyer. [2356
Thelse, Ketzerverfolgungen d. 11. u. 12.
Jh., s. 13/˙14 1162. Rez.: Lit. Zbl. 15, Nr. 40
Hoensbroech. [2357
Bosenstock, E., Ostfalens Rechtalitera-
tur unt. Friedr. II., s. 13. 3661. Rez.: Lit.
Zbl. 15, Nr. 36 O.; Hist. Vierteljscbr. 18,
171—173 Fehr. 12358
Görris, De denkbeelden over oorlog en
de bemoeüngen voor vrede in de 11. eeuw,
8. 14, 8605. Rez.: Hist. Zt. 114. 350 — 53 Opper-
mann. 8 1²²
Rosenstoak, Königshaus u. Stämme in
Dtid. zw. 911 u. 1250, 8. 14, 3595. Rez.:
Mitt. Hist. Lit. N. F. 4, 193-96 Taube; Mitt.
Inst. Ost. G. 37, 494—502 Dungern. 12360
Hirsch, Alb., Die dt. Prosabe-
arbeitungen d. Legende vom hl. Ulrich.
Münch.: Callwey 15, 167 S. 7 M. 50.
(Münch. Arch. f. Philol. d. Mittelalt.
usw. 4.) 2861
Haupt, Bich., Nachrr. üb. Vizelin, d.
Apostel d. Wagern, u. s. Kirchenbauten im
Lehrgedicht ein. unbekannten Zei ossen
u. in ein. Briefe Sidos, s. 14. 1122. Rez.: Zt.
d. Ver. f. lüb. G. 16, 181—834 Biereye, 2362
*72
Patseb, J. I., Der sel. Konr. Bosinlother,
Abt. v. Mondsee + 1145. (Hist.-pol. Bil. :59,
534—447.) [2363
Weyman. C.. Zu d. Quirinalien d. Metellus
v. Tegernsee. (Hist. Jahrb. 36, 801—10.) [2364
‚Jäger, Johs., Kloster Ebrach unt.
sein, erst. Abt Adam 1126—1166. Beitr.
z. fränk. G. Nürnb.: Koch 16. 82 S.
1 M. 50. (Nürnb. Progr.) [2365
Bendel. Frz. J., E. Verzeichnis v. Tradi-
tionen d. Abtei Amorbach a. d. 11. u. 12. Jh.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 30, 285—388.) [2368
Levison, W.. E. Aufzeichng. tiber Kölner
Kirchen a. d. 11. Jh. (Zt. Suv.-Stiftg. 37, K.
A. 6, 386 — 91.) (2367
Wellsteln, d.. Hermann, erst. Abt v.
Marienstatt im Westerwalde. (Stud. u. Mitt.
Z. G. d. Bened.ordens N. F. 5, 57-92.) 12368
‚Paquay. J., Les prétendues tendances
olit. des vies des premiers éveques de
ongres. (Mélanges d' hist. off. a Ch. Moeller i.
24465. Vgl. 10, 3181. [2369
Hey debrand u. d. Lass. F. v., Die Her-
kunft d. Bischöfe Thomas I. u. Thomas II.
Zt. Ver. G. Schles. 51, 134—63.) — L. Schulte,
isch. Thomas I. u. d. angebl. Umwandlg.
d. Feldzehnten. Ebd. 117- 33. [2370
Tenhagen. Über Walbert, d. Enkel Widu-
kinds, als Gründer d. Stiftes Vreden. Zt.
Vateri. G. Westfal. 74, I, 241—257.) 2271
Bachmanu. Johs., Die päpstl. Legaten
in Dtld. u. Skandinavien 1125—99, 8. 14 3617.
Rez.: Mitt. Inst. Ost. G. 37, 503-5 FONES,
2372
Zimmermann, H., Dje päpstl. Legation
in d. 1. Hälfte d. 13. Jh. Is. 14, 3607. Rez.:
Hist. Zt. 115, 126 f. Bachmann; Röm. Quar-
talschr. 29, 108“ Ehses Hist. Jahrb. 37,
123—25 Lerche. 12374
Radcke, Fr., Die eschatologisch.
Anschauungen Bernhards v. Clairvaux.
E. Beitr. z. hist. Interpretation a. d.
Zeitanschauunger. 130 S. 3 M. 50.
Langensalza: Wendt & Co. (Greifsw.
Diss. 15 u. Sammlg. wiss. Arbeiten.
H. 46.)
Rez.: Stud. G. Bened.-Ord. N. F. 6. 571
—73 Panfoeder. [374
Brummer, J., Drei Weihenstephuner Ilse.
(Sammelbl. Hist. Ver. Freising 10, 1—21.) 2375
Hintz. H., Mittelalterl. Geschichts-
anschauung. u. Eschatologie in e.
Apocalypsekommentar a. d. 13. Jh.
(Seriptumsuper Apocalypsim,cod. Prag.
ed. 1873.) Greifsw. Diss. 15. 94 8.
[2376
Denkmäler dt. Prosa d. 11. u. 12. Jh.
Hrsg. v. Fr. Wilhelm (s. 14, 3628).
16. 126 S. 3 M. Münch. Texte. |2377
Mayer, Ant., Die Quellen zum Fa-
bularius d. Konrad v. Mure. Diss.
Münch. '16. 139 S.
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 18, Nr. 1 ne
Bibliographie Nr. 2363—2423
Spiel, Das Tegernseer, vom dt. Kaiser-
tum u. vom Antichrist. Ü"bersetzg. m. Ein-
leitg. u. Anmerken. v. F. Vetter. (Aus:
„Münch. Museum“.) Münch.: Callwey. 55 8.
1 M. 50. (Münchener Museum f. Philol. d. M.
A. u. d. Renais. 2, 279—312.) 12379
Bender. Frs., E. Kölner Vagantenleben
im 12. Jh. (Beitrr. z Köln G. 1, 1—32.) [2380
Greven, J., Kleinere Stud. zu ('äsırius
v. Heisterbach. (Ann. Hist. Ver. Niederra. :,
1-35.) [2381
Kuhnt, J., Lamprechts Alexander.
Lautlehre u. Untersuchg. d. Verfasser-
frage nach d. Reimen. Greifsw. Diss.
15. 106 8. [2382
Lucidarius, a. d. Berlin. Hdschrft.,
hrsb. v. Fel. Heidlauf. Berlin: Weid-
mann: 15. 98 S.; 2 Taf. (Dt. Texte d.
Mittelalters 28.) (2383
Walther v. d. Vogelweide. Hrsg.
u. erkl. v. W. Wilmanns. 4. vollst.
umgearb. Aufl. v. V. Michels. Bd. 1:
Leben u. Dichten Ws. v. d. V. 2“
vollst. umgearb. Aufl. Halle: Waisen -
haus 16, XV. 558 S. 15 M. (German.
Handbibl. I. Bd. 1.) 12884
Geißler. H. W., Walther von der Vogel-
weide. Straßburg: Stratzb. Druckerei u. Ver-
lıgsanst. 328. 80. (Führer zu Deutschlands
ıöße. 4.) 12385
Wilhelm, Fr., Zur Frage nach d. Heimat
Reimars d. Alten u. Walthers v. d. Vogelweide.
(Münch. Museum, Philo)., Mittelalt. usw. 3,
1-15; 231.) — Plenio, Ub. Walthers u. Rei-
mars Herkunft. (Beitrr. G. Dt. Sprache 42.
276— 80.) 12380
Kurz, Joh. Bapt., Heimat u. Ge-
schlecht Wolframs v. Eschenbach. Ans-
bach: Brügel 16, XI, 121 S.: 4 Taf.;
Kte. u. Stammtaf. 2 M. 50. (Beil. z.
61. Jahresber. Hist. Ver. Mittelfranken),
auch Erl. Diss.
Rez. : Hist. Jahrb. 38, 399—402 v. Hütten-
bach. „ [33s
Singer, S., Wolframs Stil u. d.
Stoff d. Parzival. Wien: Hölder 16.
127 S. 2 M. 55. (Sitzungsberr. Wien.
Ak. 180, 4.) ; 2388
Kraus, C. v., Zu d. Liedern Heinrichs v.
Morungen. Berl.: Weidmann. 57 S. 4 M.
(Abh. d. Berl. Akad. 16. 1.) [2359
Fischer, Herm., Üb. Gottfried v. Straß-
burg. Münch. : Franz. 36 S. 80 Pf. (Sitzungs-
berr. Münch. Ak. ’16, 5.) [2390
Ranke, F., Die Überlieferg. v. Gottfrieds
Tristan (8. 15,16, 1114). Forts. Zt. Dt.
Altert. 55, 381 438.) [2851
Schiffmann.K., Studien zum Helmbrecht.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 42, 1—17.) 12392
Mettler, A., Die bauliche Anlage d. alt.
Stiftskirche u. d. Peterskirche in Obersten-
feld. (Württb. Vierteljhfte. 24. 47—60.) [2393
Schmitz, W., Aufdeckungen im Dom zu
Metz bei Anlage d. Zentralheizung. Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 26, 474 - 487.) 12394
Zeit der sächs. usw. — Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254— 1517 *73
Gall, Niederrhein. u. normann. Archi-
tektur im Zeitalt. d. Frühgotik. TI. 1,
Ss. 15/16, 2777. Rez.: Rep. Kunstw. 40, 281
—84 Kautzsch. 12895
Rahtgens, Die Kirche St. Maria im Ka-
itol zu Köln, s. 14, 3643. Rez.: Ann. d.
st.. Ver. f. Niederrh. 97, 125 — 31 Neuss;
Ber; era RA ne en MIET
ui ACDTr E .
Kunstw. 40, 270—79. e 2855
Straus, L., Zur Entwicklg. d.
zeichner. Stils in d. Cölner Goldschmie-
dekunst d. 12. Jh. Straßb.: Heitz.
48 S.; 10 Taf. 4 M. (Stud. z. dt. Kunst-
G. 202) (2397
Schippers, A., Das erste Jahrzehnt
d. Bautätigkeit in Maria-Laach. Berl.:
G. Reimer. 74 S. 5 M. (Aus: Rep. f.
Kanst w. 40.) (2398
Fuchs, Alois, Die Tragaltäre d.
Rogerus in Paderborn. Beitrr. z. Re-
gerus-Frage. Paderb.: Bonifacius-Dr.
16. 160 S. 6 M.
Rez.: Theol. Revae 17. Nr. 1/2 Klein-
schmidt. 12399
Haupt. R.. Die l’eterstüre am Dome zu
Schleswig. (Zt. Ges. Schlesw.-Holst. (. 47.
2-40.) [2400
Zeller, A., Die Kirchenbauten
Heinrichs I. u. d. Ottonen in Quedlin-
burg. Gernrode, Frose u. Gandersheim.
Berl.: Springer 16. 2°. XI, 78 S.;
33 Taf. 24 M.
Rez.: Thür.-sächs. Zt. 6, 202 12 A. Brink -
mann; Zt. Harz-Ver 49, 176—93 Starke, Zt.
Ges. Niedersächs. Kirch.-ti. 21, 26144 012491
Semrau, A., Die Bebauung d. altstädt.
Marktes zu Thorn im 13. Jh. Mitt. d. Cop-
pernicus-Ver. 22, 28—37.) 12402
Wackernagel, M., Die Plastik d.
11. u. 12. Jh. in Apulien. (Kunstge-
:schichtl. Forschgn. 2.) Lpz.: Hierse-
mann. 20. XI. 146 S.; 33 Taf. 36 M.
; [2403
Schwartz. Gerh., Herkunft d. Namens
Pataria. (Zt. f. Kultur-(. 12, 402—10.) [2404
Harder, H., Die sittlich. Begriffe im Dia-
logus miraculorum major d. Cäsarius v.
Heisterbach. Leipz. Diss. 16. 75S. [2405
4 Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254—1517.
a) Vom Interregnum bis
zum Tode Karls IV., 1254—1578.
Petersdorff, H. v., Bisher un-
bekannte Urk. z. G. d. Mark Brandenb.
(Forsch. z. brandb. u. pr. G. 29, 247 f.)
23. Aug. 1276. [2406
Archiv 40, 793—804.)
Lenze, O., Eine Handschrift d. Matthäus
Marschall v. Pappenheim zu Biberbach.
(Arch. f. d. G. d. Hochstitts Augsburg 4, 453
—55.) 2407
Schreibmüller,H., Die Grabsteine zweier
Hafbeamter d. Pfalzgrafen Rudolf I. i. Rom.
Kaiserslautern: Kayser, 13. 4°. 7 S. (Aus:
Pfälz. Museum 30, 4/5, 12408
Wutke, K., 2 Urkk. K. Johanns v. Böh-
men z. J. 1339. Zt. Ver. G. Schles. 51, os
2409
Levinon, W., Wilhelm Procurator von
Egmond und seine Miracnla Adalberti. (Neuss
(241
BreBlau, N., Briefe a.d. Zeit d. 2. Römer-
zuges Kaiser Karls IV. N. Arch. 41. l
j 2411
Leidinger, Geo., Bernardus Noricus.
Untersuchgn. zu d. G.-Qu. v. Krems-
münster u. Tegernsee. Münch.: Franz.
52 S. 1 M. (Sitzungsberr. d. Münch.
Akad. 17, 4.) 2412
Müller, Eug., Peter v. Prezza, e. Publizist
d. Zeit d, Interregnums, s. 14,15, 1189. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. v B. Hirsch. 12415
Scholz, Rich., Unbekannte kirchenpolit.
Streitschriften a.d. Zeit Ludwigs d. Bayern
1327—54, 8. 14.15, 3658. Rez.: Zt. f. Kirch.-
G. 36, 209 Schmeidler; Franzisk. Stud. 1,
491—805 Hofer; Hist. Vierteljschr. 17, 579f.
Heussi ; Hist. Jahrb. 37, 504 f. Eichmann, [2414
Marsilius v. Padua. Defensor pacis, hrsg.
v. R. Scholz, 8. 14, 3661. Rez.: Theol. Lit.
Zig. 14. Nr. 6 Sander; Dt. Zt. f. Kirchenrecht
24, 336 f. Ruck. [2415
Kern, Humana Civitas Staat, Kirche
u. Kultur). E Dante-Untersuchg., 3. 14, 1193.
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 94, 341—43
Heyer; Vierteljschr. f. Soz- u. Wirtsch.-G.
12, 611—23 Lüttich; Zt. f. Kirch.-G. 36, 209 f.
Sehmeidler; Mitt. a. d. hist. Lit. J. F. 8, 98—-
101 Smith. (2416
Cans, Phil. Fontana, Erzbisch. v. Ra-
venna, e. Staatsmann d. 13. Jh., 8. 12, 3378.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst, G.torschg. 36, 532 —
41 Fed. Schneider. [2417
Schöpp,N., Papst Hadrian V.(Kard.
Ottobuono Fieschi.) 16. 360 S. 11 M. 60.
(Heidelb. Abh. 49.) [2418
Bernoulli, J., Propst Johann v. Zürich,
Kg. Albrochts I. Kanzler. Jahrb. Schweiz.
G. 42, 281—334. ) 12419
Gutsche, Die Beziehgn. zw. Reieh u.
Kurie v. Tode Bonifaz. VIII. bis z. Wahl
Heinrichs VII., 1803—1308. 8. 14, 1199. Rez :
Zt. f. Kirch.-G. 36, 208 Schmeidler. [2420
Kern, Fritz, Die Anfünge d. franz. Aus-
debnungspolitik bis z. J. 1308. 8. 14 1198.
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.11,
622— 21 Pirenne. 12421
Engelbrecht, F., Das Herzogt. Pommern
u. 8. Erwerbg. durch d. Deutschorden 130%,
8. 12, 1003, Rez.: Monatsbl. d. Ges. f. pomm.
G., 11, 156-585 Wehrmanu. 12422
Davidsohm, R., Beitrr z. G. d. Reiches u.
Oberitaliens a. d. Tiroler Rechnungsbüchern
d. Münchner Reichsarchives 1311/121341.
(Mitt. Inst. Gst. G. 37, 189 — 233; 865 — 410.) [2423
*74
Will, Edua., Das Gutachten d.
Oldradus de Ponte z. Prozeß Hein-
richs VII. geg. Robert v. Neapel. Nebst
d. Biographie d.Oldradus. Berl. u. Lpz.:
Rothschild. 65 S. 2 M. 20. Subskr.-Pr.:
1 M. 80. (Abhdlg. z. mittl. u. neuen
G. 65.) [2424
Dürr, E., Die Bedeutg. d. Schlacht v.
Morgarten, Anz. Schweiz. G. 17, „
Asal, Die Wahl Johanns XXII., re
1198. Rez.: Hist. Jahrb. 83, 6448. A.B-r. [2426
Hofer, J., Zur G. d. Appellationen
König Ludwigs d. Bayern. (Hist. Jahrb.
38, 486—531.) 2427
Wirs, H. d., Zürich u. Konstanz im
Kampf zwisch. Ludwig d. Bayer u. d. Papst-
tum, 8. 13, 8721. (Zürich. Diss. 12.) Auch:
Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees Nr. 41.) Rez.:
Anz. f. schweiz. G. N. F. 14, 182—841 Nahholz.
242
Noffmann, Karl, Die Haltung d. Krilis-
tums Köln in d. kirchenpolit. Kämpfen Lud-
wigs d. B., s. 12, 3454. Rez.: Rorrbl. d.
Gesamtver. 60, 292 f. Redlich. 12429
Klage, M., Otto v. Hessen, Erzbischof
v. Magdeburg 1827-1361, 3. 13, 1218. Rez.:
G. Bl. f. Magdeb. 48, 312—314 H. Hampe. [2430
Fenner, E., Die Erwerbspolitik d. Erz-
bistums Mainz, s. 15714, 1157. Rez.: Zt. d.
Ver. f. hess. G. 40, 263— 65 Dersch. 12431
Streeker, W., Die äußere Politik Al-
brechts II. v. Mecklenb.- Schwerin, s. 11,
8670. Rez.: Zt. Hist. Ver. Niedersachs. 16,
7-99 Bertheau. 12432
Peeters, Louis, Le comté de Hainaut
durant les premières annećs de la régence
du duc Albert de Bavière, 1357—72. i Mélanges
d'hist. off. à Ch. Moeller 1, 563—82.) 12433
Ehrenpfordt, Otto d. Quade, IIrzg. v.
Braunschw. zu Götting. 1867—94. Rez.: Zt.
d. Ver. f. hess. G. 47. 352 Wench. 12434
— — — —
Trotter, C., Entsteligszeit d. Schlosses
Bruck b. Linz. Zt. Ferdinandeum :. F., 59,
255— 58.) [2435
Schmidt, Geo., Die ersten Herren v.
Schwanberg, 1223 — 1330. Progr. Mies. 15.
12 8. [2436
Friedrleb, V. U,, Die beabs. Erhebg. Ober-
Ramstadts z. Stadt i. J. 1310. (Quartalbl. d.
Hist. Ver. f. d. Großherzogt. Hessen. 5, 195—
200.) 12437
‚Schiller, E., Bürgerschaft u. Geistlich-
keit in Goslar 12900 — 1365. '18, 3821. Rez.:
Stud. usw. z. G. d. Bened.ordens, N.F. 5,
349—51 Bendel: Zt. d. Harz-Ver. 48, 74-76
Wiederhold; Zt. H. Ver. Nieders. 15, 95—
100 Frölich. 12438
Holsten, R., Das Ende d. wendisch. Burg
Pyrit. (MtbIl. Ges. Pomm. G. 16, Nr. 6.) (2439
b) Von Wenzel bis zur Reformation.
1378—1517.
Urkunden u, Regesten z. G. d. Rhein-
lande a. d. Vatikan. Archiv, ges. u. bearb.
v. Sauerland, J. 1409—14, 8.°14, 3684. Rez.:
Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 102—# Hofmeister. [2440
|
|
Bibliographie Nr. 2424—2486
Ulrieh v. Richental, Chronik d. Konzils
zu Konstanz 1414—18. hrsg. v. O. H. Brandt,
8. 14, 1237. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 7
Holtzmann. [2441
Porta deännmeniace, Liber de coronatione
Karoli IV. imperat., ed. R. Salomon, s. 12.
3711. Rez: Moy. Age 27, 78 f. Mollat. 12442
Reichstagsakten, Dt. (s. 15˙ö16.
1165). 18, 2: Kg. Albrecht II., 1. Abt.,
hrsg. v. G. Beckmann, 16 12448
Urkunden, Oberlaus., unt. Kg.
Albrecht II. u. Ladislaus Posthumus,
hrsg. v. R. Jecht (se. 15/16, 2797.
H. 3: 1448—52. (Cod. dipl. Lusatiae
super. IV, 3.) S. 513 — 736. [2444
Registres du Conseil de Genève,
publ. p. Ja Soc. d Hist. de Genève (8.
12, 3475). T. 5: J. févr. 1492—4. févr.
1499. T. 6: 7. déc. 15017. janvr. 1508.
Publ. p. E. Ri voir e, V. van Ber-
chem et L. Gautier. Genève 1914—
16. 623 S. 20 Fr. XI, 172 S. [2448
Nieborowski, P., Peter v. Wom-
dith, E. Beitr. z. G. d. Dt.- Ordens.
Bresl.: Haberstroh 15. 296 S. 5 M.
Rez.: Lit. Zbl. 18, Nr.1 W. Holtzmann.
(2447
Stouff. L.. Catherine de Bourgogne et
la feodalit@ de l’Alsace Autrich, 8. '14, 1223.
Rez.: Moy. Age 27. 160— 63 Billioud.. 12415
Cartellieri, O., Beitrr. z. (i. d. Herzöge
v. sarana (8. 14. 3692). 5: Fragmente a.
d. ?. „Justification du duc de Bourgogne"
d. Magisters Joh. Petit, brag. unt. Mitw. v.
W.Holtzmann. Sitzungsberr. d. Heidelb.
Akad. 14, Nr.) 558. IM 90. 12445
Helmke, k,, König Wenzel u. seine böh-
misch. Günstlinge im Reiche, 8. 14, 1222.
Rez.: Zt. G. Oberrh. 32, 157 Stenzel. 12450
Kaster, Erh. Wald., Markgraf Albrecht
Achilles v. Brandenburg. Burggraf v. Nürn-
berg, 8. 14, 1285. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit.
N. F. 2. 136— 38 Gust. Wolf. 12451
Pflagk - Harttung, v., Die Krwerbg. d.
Mark Brandenburg durch d. Haus Hohen-
zollern. Forsch. brandb. pr. G. 29, 371- 12485
245
Neumann, Rieh., Die Colonna u.
ihre Politik. Langensalza: Wendt u.
Co. 16. 193 S. 4 M. (Sammlg. wiss.
Arbeiten 29.) Bay
Hauck, A., Studien zu Joh. Huß.
Univ.-Progr. Leipz. '16. 64 S. [2454
Schachiug, O. v., Jan Hus u. seine Zeit.
ltegensh.: Pustet. 272 S. 2M.10, 12455
Arnošt Kraus. Husitstvi v lite-
rature zejména německé, C. 1. v Praze:
Ceskà Akad. 4°. [Das Hussitentum in
d. Literatur, namentlich d. deutschen.
170 7 6 Ceské Akademie v Praze..
3, C. 45.) [2456
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517
Uhlirz, M., Genesis d. 4 Prager Artikel,
8. 15, 1171. Rez.: Jb. Ges. G. Prot. Oest. 37,
106 f.. Loesche. [2457
Jecht, Oberlaus. Hussitenkrieg (3.
16, 1174). Schluß. (N. Laus. Magaz.
92, 72—151).
Rez.: N. Archiv Sachs. G. 37, 333—97 E
Koch; Zt Dt. Ver. G. Mährens usw. 20, 447 —
49 Bretholz; Hist. Zt. 118. 357 f. Loserth. [2458
Siegl, K.. Die Heereszugordnung geg.
d. Hussiten v. J. 1431. «Mitt, Ver. G. Dt.
Böhmen 54, 7—23.) [2459
Gerber. H., 3 Jahre reichsstädt.. baupt-
sächl. Frankfurt. Politik. 1437—39, s. 16,
1175. Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 27f.
Markull.
Ady, C. M., Pius II (Aeneas Sil-
vius Piccolomini) the humanist Pope.
Lond.: Methuen 18. XIII, 367 S. [2461
Schlecht, J., Pius III. u. d. dt. Nation,
8. 14, 8694 Reg.: Theol. Lit.-Ztg. 15, Nr. 18/19
ti. Ficker. 12462
Kempeneer, 4., Une résidence de Char-
les V. (Mélanges a’hist. off. à Ch. Moeller 2.
40— 55.) f , 2468
‚ Zanchi, F. T., La prima guerra
di Massimiliano contro Venezia: Gi-
orgio Emo in val Lagarina, 1507—8.
Padova: Crescini 16. 70 S. (2464
Reichlen, Jos. L., La rivalité
franco-allemande en Suisse et la lutte
pour l'Italie de la guerre de Bour-
gogne à la bataille de Marignan. Lau-
sanne: J. Biedermann 14. 105 p. 8°.
1 Fr. 50. [2465
Lazarus, P., Das Basler Konzil, 3.’14j’15,
3704. Rez.: Dt. Lit. Ztg. 18, Nr. 36 omr
66
Zellfeider, England u. d. Basler Konzil,
8. 14. 3705. Rez.: Hist. Zt. 114, 364—366
Haller. [2467
Fiske, Her., Das badische Land u. d.
Konstanzer Konzil. Festgabe d. Bad. Hist.
Komm. 2. 9 Juli 1917, 8. 19—70.) 12468
Siegl, K., Die Fehde Egers mit
Ritter Jorg v. Zedwitz auf Lieben-
stein. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen 55,
1—95.) [2469
Weigel. Die Reichsst. Rothenburg o. T.
u. Friedr. VII. Burggf. v. Nürnb. 1400 — 08.
S. A. Rothenb.: Peter 15 f. 28; 178. 2470
khrenzelier. Die Feldzüge d. Walliser
u. Eidgenossen im Eschental u. d. Wallis-
handel 1484—94, s. 18, 3755. Zürich. Diss.
12.) 12471
Albert, P., Markge. Rudolf III. v. Hach -
berg, Herr zu Rütteln u. Sausenberg, u. seine
ehgn. zu Stadt u. Grafsch. Freiburg i.
Br. (Bli. a. d. Markgrafschaft 3, 17, a
` 2472
Stenzel, Politik d. Stadt Straßburg am
0 Mittelalters, s. 16, 1197. Rez.:
At. G. Oberrh. 32, 163 -57 Winckelmann. [2473
Hulshof, A., De Gelderschen in Twenthe
1510. (Bijdrr. etc, Hist. (renootsoh. Utrecht
36, 71—80). 12474
75
Bauermeister, K., Der Mainzer
Erzbisch. Berhold v. Henneberg als
Landesfürst 1484—1504. (Teildr.)
Straßb. Diss. 59 8.
Erscheint vollst. als Hft. 2 u. 3 d. 2. Bdes.
d. Straßb. Beitrr. z. neuen G. 12475
Voigt, Chr., Curd up der Lucht, e. Söld-
nerführer d. 15. Jh. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 45, 329—340.) [2476
Schulte, L., Ub. £ Hinrichtg. d. Hrzgs.
Nikolaus v. Oppeln 1497. (Zt. d. Ver. f. G.
Schlas. 49. 836 f.) 12477
Mörtzsch, O., Des Schlosses Dobna Fall
u. Ende. N. Arch. f. sächs. G. 37, „
[
Köbner, R., Der Widerstand Bres-
laus geg. Georg v. Podiebrad. Bresl.:
Hirt 16. 172 S. 4 M. 50. (Darst. u. z.
schles. G. 22.) [2479
Haleckl, O. v., Die Beziehgn. d.
Habsburger zum litauischen Hochadel
im Zeitalt. d. Jagellonen. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 36, 595—660.) [2480
a) Innere Verhältnisse.
a) Verfassungsgeschichte; Wirt-
schafts- und Sozialgeschichte;
Rechtsgeschichte; Kriegswesen.
Stadtbach, Das älteste Wismarsche, von
etwa 1250—1272, hrsg. v. F. Techen, 8. 14.
1255. Rez.: Mitt. Inst. Öst. d. 37, 667—69.
Kunkel. 12481
Weißbuch d. Stadt Luzern 1421—
88. Von P. X. Weber. (G.freund d.
5 Orte71,1— 99.) — J. L. Brandstetter,
Register z. Weißb. (Ebd. 101—38.)
[2482
Urkunde, Eine, die Stadt Kreuznach be-
treff., d. Pfalz. Kurfürsten Pbilipp 1495 u.
e. Haushaltungsrechng. d. Rheingräfl. Hofes
auf Schloß Dhaun bei Kirn 1788. Aus d.
Archiv d. Stadt Kreuznach u. d. Sammlg. d.
A.-H. V. harg. von O. Kohl. Kreuznach 16:
Harrach. 16 S. (Antiquar.-Ilist. Ver. z.
Kreuznach. Veröffentl. 25.) 12483
Couquerque, L. M., u. A. Meer-
kamp van Embden, Goudsche Vroed-
schapsresoluties betr. dagvaarten d.
Staten van Holland en d. Staten-
Generaal, 1501—1524. (Bijdrr. etc.
Hist. Genootsch. Utrecht 37, 61—181.)
Verriest, Petit manuel d'un balli du XVe
siècle. (Bull. de la Co R. d'hist. de
a mm.
FAcad. R. de Belg. $3, 240—253.) 2485
Spange berg, V. Lehensstaat z. Standes-
staat, s. 14 1257. Rez.: Engl. hist. rev. 29,
554 f. Powicke; Hist. Zt. 113, 349 — 352 Har-
tung; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 12,
619—621 H. Goldschmidt. 12486
*76
Schmidt, Otto, Die Reichseinnahmen
Ruprechts V. d. Pfalz, ». 13. 1272. Rez.:
Hist. Jahrb. 35, 453 Haysken®: Rev. orit. 13.
Nr. 37 Grillet; N. Arch. f. sächs. (. 35, 184 f.
Kötzschke.
Walt., Die finanziell.
Leistungen d. Reichsstädte unt. Rup:
recht v. d. Pfalz. Langensalza: Wendt
16. 80 S. 2 M. (Sammlg. wiss. Ar-
beiten 36 u. Greifw. Diss. 16) [2488
Puff, Die Finanzen Albrechts d. Beherz-
ten, 8. 14. 1262. ez.: Hist. Zt. 115, 637f.
Hecker. 12489
Schapper, Gerh., Die Hofordng. V 1470
u.d. verwaltg. am Berliner ae J. Kurf.
Albrechts. 8. '11. 12683.
146 - 149 Ed. Rosenthal.
— nn
Harms. Stadthanshalt Basels im ausgeh.
Mittelalt., s. 14, 1251. Rez. v. 1, 2 u. 3: Hist.
Zt. 115, 135—37 v. Below. [2491
Mack, Eug., Das Rottweiler Steuer-
puch v. 1441. Tübing.: Laupp XIII.
155 S. 4°. I M. [2492
Weller, K.s Markgröningen u. d. Reichs-
sturmfahne. (Württb. Vierteljhfte. 24, 193 —
209. , [2193
Christ, Gust.. Satzung üb. d. Bestellung
u. d. Amt d. Baumeister in Weinheim V.
12. Aug. 1328. Mannh. G.bil. 16, 28—36 )
12494
Kaiser, Hans,
heferg. d. Urbars
Straßburg. (Zt. G.
Zur Entstebg. u. Uber-
Bischof Bert olds II. v.
Oberrh. N. F. 32, 283— 296.)
2495
vigener, Die Mainzer Dompropstei im
14. Jh., 8. 14. 3745. Rez.: Vierte jschr. f.
802.- u. Wirtsch.-( . 13, 259 f. Joh. Schultz
. 2
Wagner. P., Das Jahr d. Stadtrechts ver-
jeihung an Königstein. Zum Stadtjubiläum
1913. (Nass. Heimatbll 17. 4—11.) 2497
Fahlbusch, Finanzverwaltg.d. St. Braun-
schw. 1374—1425, 8, 14, 3725. Reg.: Zt. d.
Sav.-Stiftg 35, 581 f. O. Schreiber; Viertelj.-
schr. f. So2.-U. Wirisch.-G. 13, 2651-63 Foltz.
[2498
Achilles, Beziehen. d. Stadt Braunschw.
z. Reich im ausgeh. Mittelalt. u zu Be ion
d. Neuzeit. s. 14. 1268. Rez.: Hist. Ji th.
35, (88 f. Lerche; Hist. Zt. 113, 694 f. Keu2490
2499
Belntker, E.. Die Anklamer Schuster-
rolle. (Pomm. Mtbll. 28. Nr. 7— 9. [2500
„n a M
Stimming, M., Ungadr. Zollprivileg Karls
1v. Mitt. Inst. öst. (1. 37. 67—69.) 12501
Schiffmann. K., Die Zollurkunde von
Rutfelstetten. (Mitt. Inst. stl. G. 37. 479—
488.) 182 5⁰2
Srbik, H. v. , 2 Fälschgn. im Dienste
städt. Handels- u. verwultgs.-Politik. (Zt.
Hist. Ver. Steierm. 15, 11—91.) 2503
Amterbuch, Das Marienburger.
Hrsg. v. W. Ziesemer. Danz.: Kafe-
mann 16. IX. 222 S. 8 NM.
Rez : Mitt. Westpr. G.V.16. 15f. Simon;
pt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 5 Perlbach; Korr. bl.
Gesamt-Ver. 17. Nr. 1,2 Joachim.
[2504
Bibliographie Nr. 2487 — 2550
Kondentabuch, Das Marienburger, 139° —
1412, hrsg. V. . Ziesemer.
Rez.: Hist. Zt. 115. 165 f. Foltz.
Ausgaben bach d Marienburger Hans-
komturs f. d. J. 1410 20, breg. V W. Zie-
semer, 8. 13, 1235 Rez.: Hist Zt. IH, 174
176 Krollmann. 12506
Meyer, Karl, Ein mailändisches
Kapitular v. J. 1450. (Anz. f. schweiz.
G. 15, 270f.) 12507
—
püvel. Die Güterwerbgn. Jak. Fuggers
d. Reichen (1494—1525), B. 14, 8738. ez. :
Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 191-8 Köhne
(2508
Apelbaum, Buseler Handeisgesellschuf-
ten im 15. Jh | s. 1 71d; s830, Rez.: Viertel-
jschr. Soz. -Wirtsch.-G. 14, 3176—84 Silber-
schmidt. [250%
Müller, Karl Otto. Finanzwesen 4.
Deutschordenskommenden Beuggen b Frei-
burg i. B. 1414. Zt Ges. Beförserg. G Kde.
Freiburg 32. 47-1302.) — Daa Finunzwesen
d Deuschordenskommende Mainau i J. 1414.
(Schr. Ver. . Bodensee 46. 89104.) 1510
Grimme. Fr., Getreidepreise im Metzer
Lande währ. d. 15. Jb. Jahrb. Ges. Lothr.
6. 2728. 8—32.. 1
Stein, W., Ub. d. Umfang d. spät-
mittelalterl. Handels d Hanse in Flan-
dern u. in d. Niederlanden.
H. bll. 17, 189—236.)
Bahr, Konr, Handel u. verkehr d. dt.
Hause in Flandern wihr. d. 14. Jh., 8. 13,
1202. Rez.: Zt. Ver. f. hamb. 6. 19, 129 f.
wätjen. [2513
Cavelier, Les denombrements de foyers
en Brabaut 14.— 16. Stele. 8 14. 3728. Rez.:
Vierteljschr. f. S0 z. u. Wirtsch.- 4.13, 26466
Espinas.
Sneller, Z. W.; Walcheren in de
15. eeuw. Ijtrecht. Diss. 16, IX, 149 8.
2515
Rchultze. Joh., E. alt. Register üb. d.
Gefälle d. Herren V Runkel i. d. Wester-
walde. (Nass. Annalen 47, 10—14.) [2516
Armbrust, Le, Göttingens nate zu
hess Städten im später. Mittelalt. (Zt. d.
Ver. f. hess. C. 49, 26—37.) [2517
Simson, P.. Das Testament d.
Danziger Schöffen U Ratsherrn Otto
Angermünde 1492. (Mitt. d. Westpr.
G.-Ver. 14. 42 —48.) [2518
Bulmerined, V., Kämmereireg!
Riga 1343-61 U. 1405—74, 8.
Vierteljschr. f. Soz.- U. Wirtsch.-G. 13, 2888 f.
Foltz.
Täschner. (. rmeister U.
Bergbauschrittsteller ein v. Kalbe.
(Mitt. Freiberg. Alt.-Ver. 50, nf.) 12520
Dahms, Versuche vor 5 Jahrhunderten,
im Ordensstaat® Preußen Mt
gewinnen. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver., Jg. 15,
18—28.) 1757
\
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254 — 1517
Castelberg, Ludov. Vives, e. Re-
former d. Armenwesens im Ausgang d.
Mittelalters. (Schweiz. theol. Zt. 33,
4—22.) 3 2522
Kentenich, Zur G. d. Trierer Buchbinder-
kunst im 14. u. 15. Jh. (Trier. Chron. N. F. 14,
31f.) - (2523
. Schäfer, K. H., Dt. Ritter u. Edel-
knechte in Italien. Buch 3, s. 14, 1150.
Rez.: Hist. Zt. 118, 313—16 Fed.
Schneider. [2524
Seerecht, Das, v. Oléron nach d.
Inkunabel Tréguier (Paris Biblioth.
Nat.) Diplom. Abdr. m. Einleitg., er-
gänz. Glo-sar u. e. Druckprobe v. H. L.
Zeller. Heidelb.: Winter 15. 29 S.;
Taf. 1 M. 20. (Sitzungsberr. d. Heidelb.
Akad. 15, 2) 2525
Schranil, R., Die sogenannt. So-
bieslawschen Rechte. E. Prager Stadt-
rechtsbuch a. d. 15. Jh. Münch. u. Lpz.:
Duncker u. H. 16. 100 S. (Prager
staatswiss. Untersuchgn. H. 4.)
` Rez.: Zt. Sav.-Stiftg. 37. G. A., 684—88
Rehme; Mitt. Ver. G. Dt. Böhm. 55, 98—100
Weizsäcker. [2526
Klimesch, J. I., Ein Urbar d. Herrschaft
Netolitz a. d. 15. Jh. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen
54, 301—19.) (2577
Knapp, H., Das Rechtsbuch Kup-
rechts v. Freising (1328). Lpz.: Voigt-
länder 16. 145 S. 3 M.
i Rez.: Gött. gel. Anz. 17, 317—20 Edw.
Schröder; Hist. Jahrb. 38, 387 f. O. R. 12528
Bannrollen, Metzer, d. 13. Jh., hrsg. v.
K. Wichmann, 8. 13, 3811. Rez. v. 1—8:
Hist. Vierteljschr. 17, 4414—47 Keussen. [2529
. Hohenlohe, K. v., Die wahren
Gründe d. sogen. Rezeption d. röm.
Rechtes in Dtid. (Hist.-pol. Bl. 158,
153-65; 28699.) 2530
Poetsch, J., Die Beichsjustizreform von
1495, insbes. f. ihre Entwicklig. d. Rechts,
s. 13, 1301. Reg.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 36, 541f. v. Voltelini. (2531
Badrutt, P., Vor-G. d. Entstehg. d.
Oberen Grauen Bundes. Bern. Diss.
16. XII, 98 8. 2532
— ——— 1j—— nn
Wolff, Alfr., Gerichts verfg. u Prozeß im
Hochstift Augsourg in d. Rezeptionszeit, 8.
14, 1575. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.75, Nr. 36. os
Gothein, E., Ulr. Zasius u. d. ba-
dische Fürstenrecht. (Festgabe d. Bad.
Hist. Komm. z. 9. Juli 1917. 8. 3—18.
2534
Grimm, Her. Adf., Die Gerichtsordnung
u. d. Grenzen d. Hochgerichtsbezirks Enkirch
v. J. 1490. (Trier. Arch. 26/27, 217—2324.) [2535
77
Damköhler, E., Die „Hangeleiche‘ bei
Heimburg u. ihre angebliche hist.Bedeutung.
(Zt. d. Harz-Ver. 42, 142—152.) [2536
Frensdorff, F., Das Stadtrecht von
Wisby. (Hans. G. bil. ’16, 1—85.)
Rez.: Bist. Zt. 118, 354 f. Hofmeister. [2537
Geßler, E. A., Bildl. Darstellgn. d. ritterl.
Bewaffnung zur Zeit d. Schlacht v Sempach
1386. (Anz. Schweiz. Altkde. N. F. 16, 1 8
.) 2:
„Geßler, E. A., Das Herzog Leopold III.
v. Österr. zugeschriebene Panzerhemd in d.
hist. Sammlg. im Rathause zu Luzern. (Anz.
f. schweiz. G. 16, 30- 34 12539
Wolfram, G., Die Stadt Metz u. d. ültest.
Feuergeschütze. (Jahrb. (tes. Lothr.-G. 2½/ 8,
219—84.) l 2540
R) Religion und Xirche.
Haas, P., Das Salvatorium Papst
Eugens I V. v. 5. Febr. 1447. (Zt. Sav.-
Stitt. 37. K. A. 6, 293 — 330.) 2541
Podlaha, Libri erecdonum archi-
dioecesis Pragensis saec. 14 et 15. Lüb.
6, Fase 3. Pragae 16. S. 97 — 144.
1 Kr. 50. 2542
Sommerfeldt, G., E. Bewilligung an d.
Wiener Theologieprofessor Magist. Heinr.
Totting v. Oyta 1398. (Zt. f. kath. Theol. 40,
612—14.) 12548
Büchl, A., 2 bischöfl. Visitationsberr. a.
d. Anfang d. is. Jh. (Zt. Schweiz. Kirch.-G.
11, 45—54) pau
Hofer, Johs., Die Entstehungszeit d.
Chronicon Provinciae Argentinensis O.F. M.
(Franziskan. Stud. 3, 93—95.) [2545
Rhotert, J., Die älteste erhaltene Struk-
turrechng. d. Domes v. J. 1415. (Mitt. d. V. f.
G. Osnabr. 89, 303—158.) [2516
Sarh, Die Ablaßbulle d. Baseler Konzils
zum Besten d. abgebrannten Schleswiger
Domes v. 19. Juni 1441. (Schrr.Ver. Schlesw.-
Holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 450—54.) (2547
Motzkl, A., Urkk. E. Caminer Bistums-
G. (1813—1866). 8. 14. 3753. Rez.: Pomm.
Mtbli. 28, 11—14 H. Grotefend. (2548
Repertorium Germanicum. Ver-
zeichn. d. in d. päpstl. Registern u.
Kameralakten vorkommend. Personen,
Kirchen u. Orte d. Dt. Reiches, sein.
Diözesen u. Territorien v. Beginn d.
Schismas bis z. Ref. Hrsg. v. Preuß.
Hist. Inst. in Rom. Bd. I: E. Göller,
In d. Regist. u Kameralakt. Clemens
VII. v. Avignon 1378—84. Berl.: Weid-
mann 16. X VI, 182, 250 S. 18 M.
Rez : N. Arch. 41. 34°-51 M. T.; Theol.
Lit.-Ztg.. 17, Nr. 8/9, Ficker; Korr bl. Ge-
samt-Ver. 65, 1 1f. ; Arch. Kath. Kirchen-
recht 97, 148—53 Hilling; Hist. Jahrb. 38
119 — 22 Ehses; Theol. Rev. 17, Nr. 17/18
Baumgarten. (2549
1.oserth, J., Zur Kritik d. Wielif-
handschrr. (Zt. Dt. Ver. G. Mährens
usw. 20, 247— 58.) [2550
78
Loserth, J., Neue Erscheinungen
d. Wiclif- u. Huß-Lit. (Hist. Zt. 116,
271 —82.) — Ders., Desgl. (Zt. Dt. Ver.
G. Mährens usw. 20, 258 —7 1.) [2551
Uhlirz, I., Die kirchenpolit.
Schriften Wiclifs. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G. 36, 711—21; 37, 816 —27.) [2552
Kropatscheck, F., „Der Pauper rustious.
. Kirch.-G. 36, 50 5
Loserth, J., Joh. v. Wiclif u.
Guilehnus Peraldus. Stud. z. G. d.
Entstehg. v.Wiclifs Samma Theologiae.
Wien: Hölder 16. 101 S. 2 M 30. (Si-
tzungsberr. d. Wien. Akad. 180, 3.)
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr.15 Katten-
busch. [2554
Pijper, F., Johs. Wiclif. (Nederl.
Arch. Kerkgesch. N. S. 12, 298—334.)
. z 2555
Störmann, A., Die städt. Grava-
mina geg. d. Klerus am Ausgange d.
Mittelalters u. in d. Ref.-Zeit. Münst.:
Aschendorff 16. XXIII, 324 S. 8 M. 80.
(Ref.-geschichtl. Studien 24—26.)
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 6/7 Lerche;
Zt Kath. Theol. 41, 364—69 Kröß; Lit. Zbl.
17, Nr. 30 G. B.; Hist. Jahrb. 88, 606 f. Sep-
pelt; Kathol. 4. F., 20, 278-81 J. Schmidt. [2556
Vogt, Ernst, Zur Besteuerung Dtlus.
durch d. Kurie im . Mittelalt. (Mitt.
Inst. Ost. G. 87, 632—356.) 2557
Vonschott, Geistig. Leben imAugustiner-
orden am Ende d. Mittelalters, 8. 16, 1250.
Rez.: Hi 96 8.
ist. Jahrb. 87, 506 f. Paulus.
auch Münst. Diss. 15.) 2558
Barnikol, E., Studien z. G. d.
Brüder vom gemeinsam. Leben. Erste
Periode d. dt. Brüderbewegung: Die
Zeit Heinrichs v. Ahaus. Tübing.:
Mohr, XI, 215 S. (7 M., Bezieber d.
Zt.: 6 M.) XI, 83 S. Marb. Diss. 16.
(Zt. f. Theol. u. Kirche. Jg. 27. Erg. Hft.)
Kez.: Hist. Jahrb. 38, 373 Löffler. [2559
Löffler, Kl., Nenes üb. Heinrich v. Ahaus.
(Zt. Vateri. G. Westfal. 74, I, 329—40.) [2560
Schmitz, R. Caj., Zustand d. süddt. Fran-
ziskaner Conventualen, 8. 15/18. 1255. Rez.:
Zt. f. G. d. Oberrh. 31, 464—67 Stenzel. [2561
Schmitz, Cajet, Der Anteil d.
stddt. Observantenvikarie an d. Durch-
führung d. Reform. (Franziskan. Stud.
2, 359 — 76; 3, 41—57; 354 —64. [2562
~ Schmitz, Cajet., Franziskaner als Feld-
eistliche um d. Wende d. 15. Jh. (Franzisk.
tnd. 3, 95—97.)
(2563
Wilms, H., Das Beten d. Mysti-
kerinnen, dargest. nach d. Chroniken
d. Dominikanerinnen-Klöster z. Adel-
hadisen. Diessenhofen, Engelthal, Kirch-
berg, Oetenbach, Töß u. Unterlinden.
Lpz.: Harrassowitz 16. XII, 179 S.
JM. (Quellen z. G. d. Dominikaner-
ordens H. 11).
Rez.: Dt. Lit. Ztg. '17, Nr.9 E. Krebs;
Tbeod. Revue 17, Nr. 1/2 A. F. Ludwig. [2564
Bibliographie Nr. 2551 —2616
Walde, B., Christl. Hebraisten
Dtlds. am d. Mittelalt. Münst.:
Aschendorff 16. XVI, 230 S. 6 M 20.
(Alttestamentl. Abhdlgn. 6, 2/3.)
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr.1 E. Kinie
Grabmanu, N., Ist d. ,philosopb. Uni-
versalgenie‘‘ bei M t.H Poeten
Thomas v. Aquin? (Hist. Jahrb. 38, 815—320.)
Vgl. 14, 3756. [2566
. Giöekl, Der Mönch Gutolf v. Heiligen-
kreuz u. seine Werke. (Stud. usw. G. Bened.-
Ord. N. F. 6, 628 - 81.) N (2567
Nicklas, A., Die Terminologie d.
Mystikers Hnr. Seuse unt. besond. Be-
rücks. d. psycholog., logisch., meta bys.
u. mystisch. Ausdrücke. Königsb. Diss.
14. 161 8. 2568
Bihlmeyer,K., Angebliche lat. lee
Hnr. Senser. (Theol. Revue 17, Nr. 3/4.) [2569
Zeugenverbhör d. Franciscus de Moliano
1812), bearb. v. A. Seraphim, s. 13, 1199.
ez. : Forsch. g. brandenb. u. pr. G. 27, 280
292 Krollmanu; Hist. Monatsbl. Posen 15,
36—39 Arnecke. [2570
Lichenbeim, G., Studien z. Heiligenleben
Hermanns v. Fritzlar. Hall. Diss. 16. 195
Endres, J. å., Leukardis v. Duggendorf
u. Irmgard (von Taun). Beitr. z. G. d. Be-
ginen in Süddtld. (Hist.-pol. B11. 156, 19—28.)
Schäfer. K. H., Joh. Sander v. Nord-
hausen, 8. 13, 3841. Rez.: Hist. Jahrb. 3
887 Paulus; Theol. Lit.-Ztg. 14, Nr. 22:23
Barge; Röm. Quartalschr. 28, 161 f. Eg.
Schneider. [2578
Martin, R. M., Un réformateur
avant Luther: Le dominicain Jean
Uytenhove de Gand. Notes sur la
réforme des freres-pröcheurs dans les
provinces du Nord. (Anal. p. s. à l'hist.
eccl. de la Belg. 8 S., 10, 33—55.) [2574
Matthiessen, Wilhelm, Die Form des
religiösen Verhaltens bei Theophrast von
Hohenheim, gen. Paracelsus, 88. Bonn.
53 S, [2575
Raster, Gustav, Die deutsche Theologie.
(Die Grenzboten 1917, Nr. 3, Bd. I, a
Zibermayr, Die Legation d. Kardinals
Nikol. Cusanus u. d. Ordensreform in d.
Kirchenprov. Salzburg, s. '1%/'16, 1248. Reg.:
Mitt. Inst. Ost. G. 87, 6885—88 Bliemetzrieder.
[2577
Rickhofen, I. E. v.. Die Nonnberger
Bruderschaft 1496—1515. (Mitt Ges. Salzb.
Läkde. 56, 27—54.) 12578
Haid, Besetzg. d. Bistums Brixen 1250
213738, 8. 13, 3842. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst.
G. forschg. 85, 529 f. Voltelini. 12579
Minarik, C., Die Provinzvikare d. öst.-
bfhm.-poln. Observantenprovinz 1451—1467.
(Franzisk. Stud. 1, 328—36.) (2580
Clauß. H., Die Postilla studentium d.
Prager Universität. (Beitrr. Bayer. Kirch.“
G. 24, 110 —14.) [2581
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517
Glasschröder, F. X., Der Streit um d.
Pfarrei Vierkirchen vor d. Baseler Konzil.
(Sammelbl. Hist. Ver. Freising 10, en
Hacker, F., Abt Uir. Moltzner v. Raiten-
haslas, 1502—1506. (Stad. u. Mitt. z. G. d.
. Bened.-Ordens N. F. 4, 47—50.) 12583
Weigel, H., E. Waldenserverhör in
Rothenburg 1. J. 1894. (Beitrr. Bayer. Kirch.-
G. 23, 316.) 12584
Zeller, Jos., Beitrr. z. G. d. Melker Re-
form im Bist. Augsburg. (Arch. G. Hochst.
Augsb. 5, 165-182.) [2585
Bürckstüämmer, Der Rat d. Reichsstadt
Dinkelsbühl im Gr.Kir
Bayer. Kirch.-G. 23, 337—39.)
- Pfleger, L., Die kirchl. Zustände
Basels im späten Mittelalter. (Hist.
pol. Bil. 159, 618—82: 700—5.) [2587
Kunz, Konr., Magister Hans Schön-
vrunner, Pfarrer u. Dekan in Zug (+ 1531).
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10, 18542.) [2588
Schuhmaun, Geo., Die Berner Jetzer-
tragödie im Lichte d. neuer. Forschg u
Krit., s. 14. 1818. Rez.: Theol. Lit.-Ztg.
14,
Ir. 14 W. Köhler. 12589
Aller, Jos., Schlichtung e. Streites um
d. Churer Domdekanatspfründe v. J. 1468.
Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 9, 223—826.) [25%
IJmesch, Rechte u. Einkünfte d. Bistums
Sitten im Anfang d. 16. Jh. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 10, 16171.) [2591
Herzog, Edua., Bruder Klaus.
Stud. üb. seine et u. kirchl. Haltung.
Bern: WyB. 110 S. 2 Fr. 50.
Rez.: Zt. Schweiz. Kirch.-G. 11, 297f.
Büchi. [2392
Durrer, R., Bruder Klaus. Die
ältest. Quellen üb. d. selig. Nikol. v.
Fltie, sein Leben u. s. Einfluß gesamm.
u. erl. Halbhd. 1. Sarnen: Ehrle. 2048.
12 Fr.
Rez.: Zt. Schweiz. Kirch.-G. 11, 157f.
Büchi. [2593
Oehl, W.. Bruder Klaus u. d. dt. Mystik.
(Zt. Schweis. Kirch.-(i. 11, 161 - 74; en )
k d
Rinugholz. O.. Die Verehrg. d. selig.
Bruders Nikolaus v. Flüe im Stifte Bin-
siedeln. (Zt. Schweiz. Kirchen-t:. 11, a }
Holtzmann, W., Die Gründg. d.
Bistums Samaiten. Beitr. z. G. d.
Konstanz. Konzils. (Zt. G. Oberrh. 32,
10—84.) [2596
Lehmann, Andr., Entwicklig. d.
Patronatsverhältnisseim Archidiakonat
Breisgau 1275—1508 (s. 14, 1298).
Forts. (Freiburg. Diözesanarch. N. F.
17, 77—162.) [2597
Msun, J., Die . d. Stadt
Straßburg am Ausgang d. Mittelalters. 48 S.
Straßb. Diss. 14. [2598
Dorn, Joh., Der älteste Kölner
Dom. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
98, 1371—54.) 2599
chenbann 1479. (Beitrr.
[2586
*79
Wellstein, d., Paza v. Halle, eine
Herchener Cisterziensernonne im 14.Jh.
(Stud. usw. z. G. d. Bened.-Ordens N. F.
6, 396—400.) [2600
Roth, F. W. E., Zur G. d. Mystik im
Kloster St. Thomas an d. Kyll. (Stud. usw.
z. G. d. Bened.-Ordens N. F. 6, 182—186.) [2601
Boekholt, B., Theodorich v. Münster.
Münster: Aschendorff 15, 648. Rez.: Hist.
Jahrb. 37, 507 f. Löffler. [2602
Rule M. van, Jacob. Hoeck. (Nederl.
Arch. Kerkgesch. N. S. 12, 209 —28.) 12606
Herrmann, Fritz, Die Statuten d. Pfarr-
kirche zu Friedberg a.d. J. 1517. Beitr. z.
G. d. Instituts d. Altaristen. (Gust. Krüger
gewidm. v. Schülern usw. 8—18.) 1
Wintruff, Landesherrl. Kirchenpolitik in
Thüringen am Ausgang d. Mittelalters, 8.
14, 3710. Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht
95 (4. F., 3), 175—77 Hilling; Theol. Lit.-Ztg.
15, Nr. 16/17 O. Clemen. [2605
Nebel, A., Die Anfänge u.d. kirchl.
Rechtsstellg. d. Augustinerchorherren-
stifts St. Peter auf d. Lauterberge
(Petersberg b. Halle). Hall. Diss. 16. 74 S.
Rez.: N. Arch. Sächs. G. 88, 414—17
Hoppe. ' [2606
_ Mäller, Geo., Reformation u. Visitation
sächs. Klöster geg. Ende d. 15. Jh. (N. Arch.
Sächs. G. 38, 46—74.) | [2607
Doelle, F., Die Reformbewegung unter
d. Visitator regiminis der sächsisch. Ordens-
rovinz. (Franziskan. Stud. 3. 246 —89.) Rog.:
Laus. Mag. 92, 225 f. E. Koch. 12608
Dölle, Reformtätigkeit d. Provinzials
Ldw. Henning in d. sächs. Franziskaner-
Ber 1507 -17, 8. 15/16, 2855. Rez.: Stud.
itt. G. Bened.-Ord. N. F. 7. 480f. Pletzer;
Mitt. Bist. Lit. N. F. 5, 254f. Hoppe. . [2609
Günther, O., Andr. Slomnow u. Johs.
Karor in d. Hss. d. Danziger Marienbiblio-
thek. (Zt. Westpr. G.-Ver. 57, 141—59.) 12610
Eohkohl, M., Alb. Suerbeer, Ergbisch.
v. Livland. Estland u. Preußen. (Zt. Ges.
Schlesw.- Holst. G. 47, 68—90.) [2611
Belle, Polen u. d. röm. Kurie 1414-34,
8. 14, 9. Rez.: Hist. Mon atsbll. f. d. Prov.
Posen 16, 110-12 Dersch; Hist. Jahrb. 37,
158 f. Kolberg. 12612
~) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Bruch müller, W., Kl. Chronik d. Univers.
m v. 1409—14. Der Sonderausstellg. „Der
dt. Student“ ko widmet, Lpz.: Merseburger
214. 328. 30 Pf. [2613
Schwarz, Ig. Wolf
Wiener Biblio ile d. 15.
(3. verm. Abdr)).
Leuze, O., Die Wiegendrucke d. Biblioth.
d. ev. Nikolauskirche in Isny. (Württb.
Vierteljhfte. 25, 236-2.) [2615
Hupp, Otto, Z. Streit um d. Miagale
speciale Constantiense. Ein dritter Bei-
trag z. G. d. ältest. Druckwerke. Straß-
burg i. Els.: Heitz. 141 S. 4°. [2616
g Gwärlich, e.
ahrh. Mit 8 Abb.
Wien 15 13 8. 4°.
80
Escher, Konr., Das Brevier d. Bischofs
Friedrich ze Rhin aut d. Basler Univ.-Biblio-
thek. (Basler Zt. 14, 279—305.) 126 17
Knoblauch, P., Die Bildinitialen
d. Augsburg. Zainerbibel u. d. Sensen-
schmidbibel. Greis w. Diss. 16. 116 8.
2618
Fortunatus. Nach d. Augsburg.
Druck v. 1509, hrsg. v. Hans Günther.
(Neudr. dt. Literaturwerke 240 —41.)
Halle: Niemeyer 14. 157 S. 1 M. 20.
2619
Joschimxen, P., (i. auffassg. u. ( schreibg.
in Dtld. unt. d. Einfluß d. Humanismus, s. 13,
3866. Rez.: Mitt d Ver. f. G. d. St. Nürnberg
20, 901-5 Reicke. [2620
Roth, F. W. E., Des Klosters Schönau
literar. Blüte in 15. u. 13. Jh. (Stud. usw.
G. Bened.-Ord. N. F. 6. 631—39.) 12621
Bihlmeyer, k., Hugo Spechtshart v.
Reutlingen, e. (schreiber u. Schulmann d.
14. Jh. (Hist.- polit. BII. 160, 257—67 ; 281—9g.)
| Ä [2622
Sebröder. Ferd., Arn. Heymerick. (Ann.
Hist. Ver. Niederrh. 100, 152—79.) 12623
Häußler, Felix Fabri aus Ulm u. seine
Stellg. zum geistig. Leben sein. Zeit 8. 14/15,
3787. Rez.: Theol. I. it.-Ztg. 15, Nr. 6 Schorn-
baum; Dt. tee? 16, Nr. 25 Krich Köniz;
Hist. Zt. 116, 157 Joachimsen; Lit. Zbl. 16.
Nr. 85 Wolkan. [2624
König, Erieb, Peutingerstudien, s. 14/15,
3788. Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 21,
177 f. Fr. Roth; Zt. f. Kirch.-G. 38, 228
Schmeidler; Dt. Lit.-Ztg. 16. Nr. 8 Joachim-
sen; Theol. Rev. 17. Nr. 9/10 Buschbell.
12625
Steinberger, L., Zum Itinerarium Anto-
nini u. zur Tabula Peutingeriana. (Dt. G.bll.
18, 214—19.) [2626
Mestwerdt, Die Anfänge d. Eras-
mus. Huwanismus u.,, de votio moderna“.
Lpz.: Haupt. XXXI, 343 S. 9 M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 18, Nr. 7 O. Clemen.
[2627
Pfeiffer, R., Neues von (:lateanus. (Zbl.
Bibliothk. 34, 284—86.) - [2628
Roth, F. W. E., Studien z. Joh.
Trithemius-Jubeljahr(1516)1916. (Stud.
usw. z. G. d. Bened.- Ordens N. F. 6,
265—301.) [2629
Sadhoff, K., Ein ärztl. Brief a. d. Anfange
d. 16. Jahrh. (Arch. f. G. d. Mediz. 8, g
Zöpfi, Fr., Der Arzt Ulr. Ellenbog. (Arch.
G. Hochst. Augsburg 5, 111—64.) [2631
Wilhelm, F., Zur Abfassungszeit d. Meier
Helmbrecht u. d. jüngeren Titurel. (Münch.
Mus. Philol. Mittelalt. 3, 226—28.) . [2632
Reißenberger, K., Zu Bruder Philipp v.
Seitz. (Beitrr. z. G. d, dt. Sprache 41, 154 ff.)
[2633
Ehalupa, Tb., Zur G. d. „Pfarrers vom
Kalenberg“. (Zt. f. öst. Gymn. 66, ge
i 2634
Bibliographie Nr. 2617—2685
Höpfaer, R., Untersuchgn. zu d. Inns-
brucker, Berliner u. Wiener Osterspiel, s.
1/15, 3791. Rez.: Dt. Lit.-Zig. 16, Nr. 15
Wackernell. 12635
Ackermann, Der, aus Böbmen.
Hrsg.v A. Bernt u. K. Burd ach. (Vom
Mittelalt. z. Ref. Forschg. z. G. d. dt.
Bildung. III, 1.) Berl.: Weidmann
XXII, 150, 414 S., 8 Taf.
Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 40. [2035
Pilgerfahrt, Die, d. träumend.
Mönchs. A. d. Berleburg. Hdschrift.
"brsg.v.Al.Bömer. Berlin: Weidmann
15. 828 S.; 3 Taf. (Dt. Text d.Mittelalt.
25.) [2637
Balte, Johs., Die Historie vom Grafen
Alexander v. Meiz. (Jahrb. d. Ver. f. nieder-
dt. Sprachforschg. 42, 60— 70.) (2595
Liebenau, Th., Thomas Murner,
8. 14, 1343.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 29 Spanier:
Zt. f. dt. Phil. 46, 48488 Maus. (2533
Zaunick, R., Das älteste dt. Fisch-
büchlein v. J. 1498 n. dess. Bedeutg.
f. d. spätere Lit. (Arch. f. Fischerei-
G., ft. 7, Beil.) Berl: Parey 16. [2640
*
Kopp, A., Aus älter. Liedersammlgn.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 42, 46—50.) (2641
Seiler, Fr., Die kleiner. dt. Sprichwörter-
treh d. vorreform. Zeit u. ibre Quellen.
(Zt. f. dt. Philol. 47, 241—56; 360%.) [2642
Herr, Alfr., E. dt. Briefsteller a. d.
J. 1484. (N. Jahrbl. klass. Altert. 40,
8353—65.) ` (2643.
Gerstenberg, Dt. Sondergotik, s. '14, 3797.
Rez.: Kunstgeschicht!. Anz. 13, 52—59 Tietze:
Rep. Kunstw. 40, 261- 66 Frankl. (2544
Lüthgen, E., Die niederrhein.
Plastik v. d. Gotik bis z. Renaissance.
Straßb.: Heitz. XII, 555 S.: 75 Taf.
40 M. (Studien z. Kunst-G. 200.) [2645
Habicht, V. C., Zur stadthannov. gotisch.
Plastik. E. Nachtr. (Hannov. G. bll. 18, 343 —
348.) Vgl. 14, 3796. 12846
Schmoll, Fr., Die hl. Elisabeth in
d. bild. Kunst d. 18. bis 16. Jh. (Beitrr.
z. Kunst-G. Hessens 3.) Marb.: Elwert.
X, 160 S.; 38 Taf. Subskr.-Pr. 8 M 60.
(94 S. Gieß. Diss.) 2647
Knapp, Fr., Würzburger Bildhauer d.
14. Jh. (Rep. Kunstw. 40, 7 120.) {2648
Schneider, Ernst, Schnitzaltäre d.
15. u. 16. Jh. in Pommern, Kiel. Diss.
14. 107 S. 2649
Baum, J., Die Ulmer Plastik um 1500, s.
12, 1240. Rez.: Württb. Vierteljhfte. N. F. ri.
1719—84 Back. [2656
Wolff, C., Die Stiftskirche d. hl
Florentius zu Niederhaslach u. Meister
Erwin v. Steinbach. Lpz.: Kreidel 15.
2°. 118. 3 M. (Aus: Zt. d. Archit.-
u. Iugen.-Ver.) [2651
Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517
Daun, B., Veit Stoß u. seine Schule
in Dtld., Polen, Ungarn u. Siebenbürgen.
2. umgearb. u. erw. A. Lpz.: Hierse-
mann 16. XIV, 248 S.; 71 Taf. 86 M.
(Kunstgeschichtl. Monograph. 17.) [2652
Hora, Ned Der Hochaltar in d. kath.
Pfarrkirche zu Koschmin (Prov. Posen). (Rep.
f. Kunstw. 37, 109—14.) {26
Schäffer, Carl, Claus Berg a. Lübeck.
(Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammign. 38,
112—134.) [2654
Radiuger, K. v., Ulr. Vaist, Bildschnitzer
Me aan a. L. (Altbayr. Monatsschr. 18
Stern, Doroth., Der Nürnberg.
Bildhauer Adam Kraft. Stilentwicklg.
u. Chronologie sein. Werke. Straßb.:
Heitz ’16. XIII, 186 S.; 42 Taf. 18 M.
(Studien z. dt. Kunst-G. 191.) (T. 1,
49 S. Freib. Diss. ’16.) [2656
Flamm, H., Der Bildhauer Hans Wydyx
u. seine vermutlichen verwandtschaftl. Be-
ziehgn. zum Petrarkameister Hans Weidig
u. d. Medailleur Chr. Widiz. (Rep. f. Kunstw.
38, 109—118.) [2657
. Schwarz, Karl, Augustin Hirsch-
vogel. E. dt. Meister d. Renaissance.
Mit e. Selbstbildn. Hirschvogels u. 77
Abb. Berlin: Bard. XI, 217 S. 4°.
[2658
Nägele, A., Die Hermentinger Pieta im
Lichte e. spätmittelalterl. Urk. Beitr. E
Kunst-G. Hobenzollerns. (Freiburg. Diö
sanarch. N. F. 17, 241—55.) [2659
Stachelin, W. R., Das Grabmal des Gra-
fen Rudolf v. Tierstein + 1318 im Münster
zu Basel. (Dt. Herold ’16, Nr. 8.) [2660
Mayer, Alex., Der Meister d. Römhilder
Doppeigrabmels. (Rep. f. Kunstwiss. 37, 95
—109.) [2661
Roth, V., Das Heltauor Vortragekreuz.
Korr. bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 38, 12600
Sachs, C. L., Das Nürnberger Bauamt
am Ausgang d. Mittelalters, 8. 16, 1272. Rez.:
Jabrb. e 41, 477—79 Eberstadt;
Vierteljschr. S0z.-Wirtsch.-G. 14, 410 f. K. O.
Müller. (2668
Lehmann, Hans, Die Glasmalerei
in Bern am Ende d. 15. u. Anfang 16.
Jahrh. (s. 14, 3810). Schluß. (Anz.
Schweiz. Altkde. 16, 41—57 usw., 304
— 24; 17, 45—65, 305 —29; 18, 54—74,
225—43.) [2664
Schinnerer, J., Zur Datierg. d. Glas-
malereien im Regensburger Dom. (Rep. f.
Kunstw. 37, 197—210.) (2665
Weimann, K., Der Altar in d. Lorenz-
kirche zu Hof. Beitr. z. fränk. Kunst-G.
Progr. Hof, 15 / 16. 16 S.; 2 Taf. [2666
Hauschild, H., Der Innenraum d. Ulmer
Tafelmalerei d. 15. Jh. Leipz. Diss. 15. 66 55
. 12
*81
Zürcher, K., Der Meister v. Frauen-
roth u. seine 5 Stellg.
(Neue Beitrr. z. G. dt. Altertums
(Henneb.) Lpg. 26.) | [2668
Rehde, Alfr., Der Hamburger Petri-
r Altar u. Meister Bertram v. Min-
en. Marb. Diss. 16. 66 8. [2669
Benziger, C., Eine illustr. Marien-
legende a. d. 15. Jh. (Codex mss.
hist. helv. X. 50, Stadtbiblioth. Bern.)
Straßb.: Heitz 18. 40. 32 S.; 23 Taf.
40 M. 2670
Hauber, A., Planetenkinderbilder
u. Sternbilder. Zur G. d. menschl.
Glaubens u. Irrens. Straßb.: Heitz. 16.
XVI, 290 S., 86 Taf. 25 M. (Stud. z.
dt. Kunst-G. 194.) (2671
Dexel-Brauckmans, G. Lübecker Tafel-
malerei in d. 1. Hälfte d. 15. Jahrh. (Zt. Ver.
Lüb. G. 19, 1—87.) 12672
Escherich, I., Hans Wietzinger. Neue
Beitrr. (Rep. f. Kunstw. 38, 118—833.) (2678
Fürbringer, H., Die künstlerisch.
Voraussetzgn. d. Genter Altars d.
Brüder v. Eyck. Leipz. Diss. 14. 101 S.;
4 Taf. [2674
Escherich, M., Konr. Witz. (Stud.
z. dt. Kunst-G. 183.) Straßb.: Heitz
16. 279 S.; 18 Taf. 14 M. 2675
Escherich, M., Hans Baldung —
Bibliographie. Straßb.: Heitz
186 8.; 2 Taf. 8 M. (Stud. z. dt.
Kunst-G. 189.) [2676
Escherich, M., Hans Baldung tirien. (Dt.
Rundschau 159, 414—58.) [2677
Friedländer, M. J., Der Meister v. Frank-
furt. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammign.
38, 135—350.) [2679
Zeppenfeldt, Hans hon, e. nieder-
sächs. Maler. (Hannov. (i. bll. 20, a),
Newik, J., Die Miniaturmalereien S P.
dius v. Ratibor in e. böhmisch. Hand-
schrift üb. d. hl. Franziskus v. Assisi. (Fran-
ziskan. Stud. 2, 337 - 358.) 12681
Junius, W., Hans v. Köln u. Meister H.
W., 2 nächs. Künstler d. 16. Jh. (N. Arch.
Sächs. G. 38, 201 — 20.) 12682
Obser, K., Bernh. Strigels Beziehgn. z.
Kloster Salem. (Zt. f. G. d. Oberrh. N G 81,
1687—75.) N 12885
Kristeller, Paul, Der Meister von
1515. Nachbildungen s. Kupferstiche.
36 Taf. in E u. 1 Licht-
dr. Berlin: Br. Cassirer 1916. 8 8.;
37 Taf. 20.
„Graphische (Gesellschaft Wann,
2884
——
Schairer, Das relig. Volksleben am Aus-
gang d. Mittelalters nach Augsburg. Qu., s.
14. 3768. Rez.: Hist. Jahrb. 116, 167 f. u.
Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 18 Joachimsen; Hist.-
pol. Bil. 158, 521—82 Bühler. [2685
6
16.
82
Hosp, P., Ketzertum u. dt. Kaisersage
deim Minoriten Johann v. Winterthur. (Fran-
ziskan. Stud. 3, 161-68.) [2686
Helm, K., Erzbisch. Matthias v. Maing u.
d. Sonnenfinsternis v. 16. Sept. 1827. (Hess.
Bll. f. Volkskde. 13, 115f.) [2687
Agrippa's v. Nettesheim, Magi-
sche Werke. Zum erst. Male vollst.
ins Deutsche übers. 5 Tle. Anast.
Neudr. Berl.: Barsdorf 1858 (’16).
30 M. [2688
Morgenthaler, H., Zur Fastnachtsfahrt d.
Schwyzer 1486. (Anz. Schweiz. (. 17, 94-49.)
Lehmann, Paul, Ee
süddt. Arztes vom Ende d. Mittelalters.
(Hist. Jahrb. 37, 394-99. 12690
Sudhoff, K., Pestschriften a. d.
ersten 150 Jahren nach d. Epidemie d.
„schwarzen Todes“ 1348. (Arch. f. G.
d. Mediz. 8, 175 — 215; 236—289; 9,
53—78.) [2691
Zaunick, R., Zur Bibliogr. d. Pestschrift
Stromers v. Auerbach. N. Arch. f. sächs. G.
36, 129f.) [2692
Markgraf, H., Über e. schles. Ritter-
gesellschaft am A d. 15. Jh. (Mitt. a.
d. Stadtarch. usw. Breslau 12, 81—95.: [2693
|—— — —
5. Zeit der Reformation, Gegen-
reformation und des 30 jühr.
Krieges, 1517—1648.
a) Reformationszeit, 1517—1555.
Wolf, Gust., Quellenkde. d. dt. Ref.-U.,
s. 15/16, 1285. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. (i.
49, 3254—56 Dersch; Zt. f. K. G. 86, 578 - 80
Beß; Zt. Sav.-Stiftg. 37, K. A. 6, 449—51
Werminghoff; Arch. Kath. Kirchenrecht 97,
162 f. Göller: Zt. Ost. Gymn. 67, 897 - 901
Loserth; Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 81- 86
Barge. [26:4
Archiv f. Ref.-G. Texte u. Unter-
suchgn. (s. '15/'16, 1286), Nr. 52 — 56.
(Jg. 13, 3—4 u. 14, 1—4), S. 161 — 320,
1-316. 2695
Studien u. Texte, Reformations-
geschichtl., hrsg. v. J. Greving (s. 15/16,
1287), 24/26, s. Nr. 2556, 34/35: A.W ill-
burger, Die Konstanzer Bischöfe Hugo
v. Landenberg, Balth. Merklin, Job.
v. Lupsen (1496—1637) u. d. Glaubens-
spaltung. XVI, 316 S. 8 M. 40.
Reg.: Theol. n Nr. 22/23 u.
Theol. Lit.bl. 18, Nr. 6 Bossert. Rez. v. 32
K. O. Müller, Aktenstücke z. (i. d. Ref. in
vensburg). Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 20/21
Hans Becker. 12696
Kaulfuß-Diesch, K., Das Buch d.
Reformation, geschr. v. Mitlebenden.
Lpz.: Voigtländer. 523 S.; 23 Taf. 5 M.
Rez.: Theol. Lit. Bl. 17. Nr. 2 H. Preuß;
Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 21, 254—56. [2697
Bibliographie Nr. 2688—2736
GaSmann, Quellen u. Forsch. z. G. d.
Augsburg. Glaubensbekenntnisses, 8. 13, 3914.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 269—71 Gust.
Wolf; Hist. Vierteljschr. 18. 309—11 Bar
[
Quellen u. Abhdlgn. z. schweiz.
Ref.-G. (2. Ser. d. Quellen z. schweiz.
Ref.-G.) Hrsg. v. Zwingli-Ver. in
Zurich unt. Red. v. Geo Finsler u.
Walt. Köhler. 2 (6 d. ganz. Sammlg.):
Cornel. Bergmann, Die Täufer -
bewegung im Kant. Zürich bie 1660.
Lpz.: Heinsius 16. XI, 176 S8. 6 M. 50.
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17. Nr. 10 Schorn -
baum; Theol. Lit. bl. 17, Nr. 10 Gelzer. 2
Böhmer, H., Aus alt. Hss. von Luther u
über Luther. (N. Kirchl. Zt. 25. 397—443.) [2700
. Kawerau, G., Luthers Schriften
nach d. Reihenfolge d. Jahre verzeich-
net, m. Nachweis ihr. Fundortes in d.
jetzt gebräuchl. Ausgaben. Lpz.: Haupt.
64 S. 1 M. 20. (Schr. d. Ver. f. Ref. G.
129, Jg. 35, 3.) [2701
Luthers Werke. Krit. Gesamt-
ausg., 8. 15/16, 1288 Tischreden. Bd. 4.
16. XLV, 737 S. 25 M. 40. [2702
Luthers Werke. Hrsg. v. Arn. E.
Berger. Krit. durchges. u. erl. Ausg.
3 Bde. Lpz.: Bibliogr. Inst. 8 12 10.
2703
Luthers Werke in Auswahl, hrsg. v.
O. Clemen u. A. Leitzmann, 8. 14/15,
1367. Rez. v. Bd. 1—3: Zt. f. dt. Philol. 46,
122—26 Scheel; v. Bd. 1-4: Katholik 4. F.
20, 3565—58 J. Schmidt. . 12504
Kleinoodién uit Luthers nalaten-
schap [Teils.]. Getuigenissen van den
hervormer bijeengebracht, ingeleid en
toegelicht door Dr. H.A. van Bakel,
Hoogleeraar. Amsterdam: van Looy.
XII, 295 S. [2705
Luther’s 95 Thesen nebst d. Sermon v.
Ablaß u. Gnade 1517. Jubiläumsheft. (Aus:
Luthers Werken. arag Y O. Clemen.) Bonn:
Marcus u. W. 14 8. Pf. (Kl. Texte f. Vor-
lesungen u. Ubungen 142.) [2705
Luther worte zum Lutherlied [Luther :
Ausz.]. Ausgewählt von J. Fri z. Stake ee
Ev. Preß verband. 18 BI. 8°. 2707
Luther’s Sendschreiben an Papst Leo X
(Eyn sendbrieff an den Bapst. ) u. sein
Büchlein v. d. Freiheit eines Christen-
menschen. Hreg.von Rudolf E h wald.{Faks.]
Wiedergabe d. Reichsdruckerei. eimar:
Ges. d. Bibliophilen. 7 S., 20 Bl. [2708
Luthers ev. Predigten. Hrsg. v.
M. Kreutzer. Götting.: Vandenhoec
u. R. 579 S. 5 M. [2709
Luther, I., Koburger Predigten a. d.
J. 1530. Aus Hss. veröff. v. G. Buchwald.
Mpz Krüger u. Co. 488. 70 Pf. Rez.: Theol.
t.-Ztg. 16, Nr. 25/26 Kawerau. [?710
Luther’s Tischreden. Für d. dt. Biblio-
thek hrsg. v. A. Frederking. Berl.: Dt.
Bibliothek. XV. 3898. 1 M. [2711
Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30 jähr. Krieges, 1517—1648 *83
Lnther's Fabeln nach sein. Hs. u. d.
Drucken neubearb. v. Ernst Thiele. 2. A., s.
11, 8689. Rez.: N. Jahrb. f.d. klass. Altert.
etc. 27, 721f. A. Götze. 12712
Schmieder, J., Der dt. Reformator
Dr. M. Luther in sein. Schrr., Reden,
Dichtgn., Aussprüchen, in Berr. v.
Zeitgenossen, im Urteil d. Mit- u.
Nachwelt. Lpz.: Wunderlich. 180 S.
2 M. 40. 2713
Lutherstudlen z. 4. Jahrhundert-
feier d. Ref., veröft. v. d. Mitarbeitern
d. Weimar. Lutherausg. Weimar: Böh-
lau. 2858. 12 M. l
Inh.: G. Kawerau, Die Bemühgn.
im 16., 17. u. 18. Jh., L.s Briefe zu
sammeln u. herauszugeben. O. Al-
brecht, ZurVor-G.d.Weimar. Luther-
ausg. O. Brenner, L.s Handschrift
im Lichte d. dt. Schriftentwicklg. Ders.,
Um keinen Dank zu baben. W. Lucke,
Aus mein. Voruntersuchgu. z. Ausg. v.
Luthers Liedern. W. Köhler, Zum
Abendmahlsstreite zw. L. u. Zwingli.
E. Kroker, L.s Werbung um Katharina
v. Bora. E. Untersuchg. üb. d. Quelle
e. alt. Uberlieferg. O. Clemen, E.
Kurländer an L.s Grab 3. Sept. 1785.
G. Buchwald, Neues üb. L.s Reisen.
Aus d. Predigtnachschriften Geo. Rörers
u. Ant. Lauterbachs zusammengest.
F. Cohrs, Zur Chronol. u. Entstehgs.-
G. v. L.s Genesisvorlesung u. sein.
Schrift „Von d. Konziliis u. Kirchen“.
E. Beitr. z. Bedeutg. d. Tischreden-
überlieferg. A. Freitag, Veit Diet-
richs Anteil an d. Lutherüberlieferg.
O. Reichert, 2 neue Protokolle z.
Revision d. Neuen Testamentes. E.
Beitr. zu Geo. Rörers Anteil an d.
hbandschriftl. Lutherüberlieferg. E.
Thiele, Die Originalhandschrr. Li. s.
Johs. Luther, Der Wittenb. Druck in
sein, Übergang z. Reformationspresse.
K. Drescher, Der Brief e. italien.
Kardinals a. d. 16. Jh.
Rez.: Theol. Lit. bl. 18, Nr. 5f. Haub-
leiter. 12714
Hirsch. Eman., Randglossen zu Luther-
texten. (Theol. Stud. it. 18, 108— 37.
1. Die disputatio de viribus et voluntate
hominis sine tia 1516. 2. Die sogen.
explicatio conclusionis sextae d. Heidel-
berg Disputation. [2715
Weder, Zu Luthers Sept.- u. Dez.-Testa-
ment. (Zt. f. Kirch.-G. 36, 350—404.) [2716
Walther, W., Luthers Dt. Bibel.
Berl.: Mittler. 218 S.; 4 Taf. 3 M. 50.
Rez.: Theol. Lit.bl. '17, Nr. 18 Risch;
Lit. Zbl. 17, Nr. 40 v. D. (2717
Risch, A., Luther als Bibelübersetzer in
d. Dt. Psal
ter v. 1524—45. (Theol. Stud. Krit.
17. 278—322.) (2718
— ee a nn U S e a A a nn e ae
Beichert . Die letzten Arbeiten
Luthers am Neu. Testament. (Arch. Ref.- G.
14, 205 35.) 12719
Walther, Wilh., Die erst. Kon-
kurrenten d. Bibelübersetzers Luther.
Lpz.: Deichert. 77 S. 1 M. 80.
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17. Nr. 20%
Risch. 12720
Schlatter, A., Luthers Deutung
d. Römerbriefs. Gütersloh: Bertelsmann.
908. 2 M. 40. (Beitr. z. Förderg. christl.
Theol. 21, 7.) 2721
Köhler, W., Wie Luther d. Deut-
schen d. Leben Jesu erzählt hat. 154 8.
3 M. (Schr. Ver. f. Ref.-G.35, 1,2. [2722
Meyer, Job., Luthers Dekalogerklärg.
1528 unt. d. Einfluß d. sächs. Kirchenvisita-
tion. (N. kirchl. Zt. 26, 546—70.) (2723
Kröger, G., Luthers Traktat de Indul-
Sontiis. (Theol. Stud. Krit. 17. 507—20.) (2724
Loofs, Fr., Der articulus stantis et
cadentis ecclesiae. Theol. Stud. Krit. 17.
323—420. 12725
Hardeland, A., Das erste Gebot in d.
Katechismen Luthers. Beitr. z. G. d. Recht-
ar den are Leipz.: Dörffling u. Co., 16.
14 8. 2 M. 50. O. Albrecht, Streiflichter
auf Luthers Erkläre. d. erst. Gebots i. klein.
Katechismus. (Theol. Stud. Krit., 17 421—
495.) — Ph. Bachmann». Zu Luthers Katechis-
men. (N. kirchl. Zt. 26, 244 - 53; 367— 82.) [2726
PreaßS, Das Frömmigkeitsmotiv v.
Luthers Tessaredak u. seine mittelalt. Wur-
zeln. (N. kirchl. Zt. 26, 217—43.) 12727
Spitta, F., Die [Lieder Luthers. (Aus:
Mtschr. f. Gottesdienst u. Eirchl. Kunst.)
Götting.: Vandenhoeck u. R. 328. 1 M. 12728
Kaverse, G., Luthers Randglossen zum
Marienpsalter 1515. (Theol. Stud. u. Krit.,
17, 81—87.) (2729
Uhlig, G.. E. von Luther durchgeseh.
Brief a. d. J. 1546. N. Laus. Magaz. 93,
159-112. [2730
, Lockomans, Th., Techn. Stud. z. Luthers
Briefen an Friedrich d. Weisen, 8. 14/15.
1370. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 35, 391
Buchwald. 2731
. „Albrecht. O., Krit. Bemerken. z. Uber-
lieferg. d. stammbuchartig. Buch- u. Bibel -
einzeichngn. Luthers. Arch. Ref.-( . 14,
161—86. 2782
Kawerau, G., Die „Trostschriften‘ als
eine d. ältest. Quellen f. Briefe Luthers.
(Arch. Ref.-). 14, 187—204., — W. Köhler,
Lutherbriefe a. d. Zeit d. Augsburg. Reichs-
tagos. (Ebd.236—41.) Th. Wotsehke, Luther
Hauspostille polnisch. (Ebd. 242—48.) [2733
Scheel, Dokumente zu Luthers Ent-
wicklg. bis 1519, s. 12. 1269. Rez.: Theol.
Lit.-Ztg. 13, Nr.1 Kawerau; Hist. Zt. 110,
664 f. W.K. — Register u. Nachtr. n
Mohr. 12 S. 20 Pf. (Sammlg. ausgew kirch.-
u. dogmen- geschichtl. Quellenschr. 2. R. re
Schubart, Chr., Die Berichte üb.
Luthers Tod und Be bnis. Texte
u. Untersuchungen. (Mit 3 Taf.) Wei-
mar:Boehlau. XII, 151 S. 4°.8M. [2785
Strieder, J., Authent. Berr. üb. Luthers
letzte Lebensstunden, s. 14, 1875. Rez.: (auch
v. 14, 1418 Grabinski) Thür.-sächs. Zt. 4,
96 f. Hasenclever. [2736
6*
34 Bibliographie Nr. 2181—2190
Waldenmaler, H., Eutstehg. d. ev- ö
stölzle, B.» E. unbekannte vorrede Me-
8 GottesdienstordnEN. Süddtlds. im Zeit-
erh (A Arch. . Ref. . 12. 1328 Au
Laut becks dt. Erzi Lehre 1550.
2 ehgs.-Lehre 1; | alt. d. Ref. Lpz : Haupt 18.
Clemen, 0., Stadien zu Melanchthons M. 40. (Sc d. Ver. f. ;
Reden u. a chten, 5 ae Rez.: Dt. Nr 12526.) [2762
Lit.-Ztg. , 44/40 P. Flemming 17 Behrend, Fritz, Die le Ram G. d. Herm
als Form im olit.- literat. Kampf. vesond.
im Ref.- Zeitalt. (Arch. Ref.- G. 14, 49 84.
12753
vos, K., De dooplijst van Leenaert Boun-
wens t 38, 5 (Bijdrr. ete. Hist. 602784
Corpus gef. (s. 15. 1302). Bd. 4,
Lpz. 5. S. 321—400. (Subskr.-Pr. 3
Vorzugspr. 2 M. 40). Ba.9, Zwinglis
(3 M Subskr.-Pr. 2 M [2739 Utre ' 5
Köhler; M., Brentians u andere Refor Lieder (Arch h. f. Ref. N N L eforma pss
m nmm — —
Stachelin, E.. Zwei tälschlich auf Oeko-
lampad gemünzte Spottgedi dichte d. oach. Menke- ‚täckert, Die Gesghichte hies:
y. der Heyden 2- d. J. 1528. (Schweiz. Theol. d. Ref. u. Gegenre ef.. 8. 14 15, 3897. Rez.:
Zt. BA, 264—67. 2741 [ Zt. f. Kirch-G. 36, 225 f. O. Lieman. (375€
Bockmühl, P., Der Briefd. Wassef- Morel-Fatio, A., Historiogreß bie de Char-
les i g. 14] 15. 139 Rez.: Lit. Zbl.
Nr. 1; His t. Zt. 116, 620— 22 Andr dr. W iker,
Jürgens; 9 as Schrifttum d. Ref.-Zeit
im Stadtarchive K Hannov. G. bll. o. es U
diger-Ver. N. F. 16, 1—40.) 2255
Jacobsen, L. Joh. Grosch, »FTrostsprüche.
hrsg. y V. Die otri ch. (Zt. f. Kirch.-G. 55, Lpz B ere e er Kanst,
403 [2763 | Sav.-Stiftg. 36. G. A., 5600-62 v. W we
zermeln, í er 2 Fried. N pomii Predigers
Meinertzhag (A t. Ver. f. d. A
derrh. 98. 18 8 0% 12744
Albert, P. re Otmar Nachtealls, Grab-
schrift f Ulr. v. Hutten 1523/24. (Z8. 125 e-
W. Aufzeichngn. Bruders
G shel f Bohickeberg | im Kloster Böadeken 7.
G. Hessen aldecks in d. Ref.-Zeit. (Arch.
Hess. ee 101—1. [2760
schichtskde. Freiburg 33. 187 f. 145 5 Bchottenloher 1 K. 4 Bosch! br te
nh ruckschriften & rühzeit d. (Zt. f.
Hohe eim Theophr. Ve, Bel. Bücherfreunde, N. F. 8. 305 —21.) [2761
Paracelsus, 10 theol. Abhdign. Hrsg-
y.W.Matthießen. I. (A Arch. Ref.-G
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Kalkoff. — W Adikts
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clever; Mitt. a d. hist. Lit. N. F. 3. 87-8
Köhler, Walt., Desid. Erasmus. | Barge, Hist YVierteljschr. 18. 315—17 Barge;
Lebensbild i. Auszügen &. 8. Werken. Dt. Lit.-Ztg. 17. ST. 47 R. Wolff 11765
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bree telernas krete. gg S
s9, er, K. Brieger Th., 2 bisher unbok ta Eat-
Bohottenloh tr K., Jörg oae = „2 bisher un ann
würfe d. W ormser Edikts geg. | zuther.
Konstanz u seine Reformationsdruck® 1527 1881. Rez.: Zt. f. Kirch. Gr ‚154 f. K iot,
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— rc
eh P., De; ne Bin Ha-
ns VI. an d. Kurf e, Flug-
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2767
Beu, J. M., Quellen z. G. d. kirch-
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Dtlds. zwisch. 12 u. 1600 (8. 14/ 15,
1387). TI. 1: Qu. G. d. Katechismus-
unterrichts. Bd. 3: nord- u. westdt.
Katechismen. 2 2. Abt. Texte. 1. Hälfte.
716. 560 S. 2
Ber A G. Erzieh 6, 203 Schian.
Rez.: Bd. 2 Abtlg. ~ : Hist. Vierteijachr:
17, 3011. Geo. Müller.
Kalhof „F.,; Die A Anfen eriode
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Hamelmaan, Geschichtl. Werke. II: Ref.-
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1393. Rez.: Westdt. Zt. 82, 397 f. Hilling;
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Hrzg. Georgs v. Sachsen. 2: 1525—27.
Hrsg. v. F. Gess. Lpz.: Teubner. XX,
924 S. 44 M. (Aus d. Schrr. d. Kgl.
Sächs. Kommiss. f. G.)
Rez.: Teol. Lit.-Ztg.’17, Nr. 18,19 Bossert;
N. Arch. Sächs. G. 38, 417—22 Geo. Müller.
l [2770
„ Blarer, derw., Rriefe u. Akten 1520 67.
Bd. 1: 1518—47,
1314. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 36, 582—84 Ha-
senclever. = [2771
Schnizlein, A., Zur Lebens-G.d. Rothen-
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Ergänzgn. zu sein. G. d. Bauernkrieges in
Rothenburg. (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 24,
9—22.) . (2772
Stein, Josef, Hermann Weinsberg als
Mensch und Politiker. Bonn. 668. (Jahrb
Köln. G;-Ver. 4 u. Diss. Bonn.) 1277
Keussen, H., Neue Beitrr. z. G. d.
Theod. Fabritius. (Monatshfte. f. rhein.
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Kvačala, J., Wilh. Postell. Seine
Geistesart u. seine Reformgedanken
(8. 13, 3911.) Forts. (Arch. f. Ref.-G.
11, 200 —27.) . [2775
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nist. d. 16. Jh. (Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldke.
54, 135—166.) 12776
Meier. Gabr., Bericht üb. d. Frauen-
kloster St. Leonhard in St. Gallen von d.
Frau Mutter Wiborada Fluri 1524 38.
(Anz. f. schweiz. G. 15, 14-44.) (2777
Obser, K., Jahrgeschichten v. Säckingen
1527-52. (Alemannia 44, 164— 68.) 2718
Häpke, R., Niederländ. Akten u. Urkk.
2. G. d. Hanse u. z. dt. See- (. 1: 1531—57,
8. 15/16, 1316. Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg.
39, 1515—18 Brinkmann. [2779
Arnecke, Fr., E. Augsburger Pri-
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Albert, P. P., E. e a. alt.
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Pfarreien Großbottwar, Hedelfingen u. Wal-
heim. (Ell. f. württb. Kirch- (i. 18, .
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G. Kawerau dargebr. Lpz.: Heinsius.
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129—44.) — Frz. Rendtorff, Luthers
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form. Luthers. — P.Kalkoff, Die Bulle
„Exsurge“. G. Lösche, E. Höllen-
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hat Lutherd. Priesterweihe empfangen?
G. Buchwald, Die Handbibel d. Frdr.
Mykonius. St. Degering, 2 Luther-
schgn. a. d. Dithmarschen, B. Beß,
Der Anteil d. Zt. f. Kirch-G. an d.
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Die polit. kirchl. Revolution d. Fürsten
u. d. Städte u. ihre Folgen f. Volk u.
Reich bis z. Augsburg. Religionsfrieden
1555. (A. u. d. Tit. Allgem. Zustände
d. dt. Volkes seit d. Ausgang d. sozial.
Revolution bis z. sogen. Augsb. Re-
ligionsfrieden v. 1555.) III. 942 S. 15 M.
Rez.: Hist.-pol. Bll. 160, 741—46 Pfleger.
Rez. v. 2 (19.20. Aufl.): Stud. Mitt. G. Bened.-
Ord. N. F. 7, 431 f. Bühler. 12789
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Unter Mitw. von ... im Auftr. d. vorber.
Ausschusses hrsg. von Dr. Joseph
Scheuber. 3. Aufl Einsiedeln usw.
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Mit. e. Beil.: Die Ref. u. d. Beginn d.
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udgivne, oversatte og kommenterede.
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százéves jubileumára ... szerkesztette
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jährigen Reformations. Jubiläums in Er-
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Reformationsfeier a.d.Universität
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gions- u. kulturgeschichtl. Bedeutung
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Reformation. Bern: Franke. 31 8.
2830
Escher, H., u. J. Sntz, Reden z. Feier d.
Reform. a. 31. Oktober 1917... anf Veranstalt.
d. Zentralkirchenpflege Zürich. Zürich: Be-
‚richthaus. 325. 12831.
Festordnung f. d. Feier d. vier-
hundertjähr. Reform.- Jubiläums i. Kon-
sistorialbez. Kassel am 28. Okt. 1917 u.
am 31. Okt. 1917. (Kassel: Hartmann.)
15 S. [2832
Reformationsfeier, Die, z. Witten-
berg 1917. Wittenberg: Senf 18. 159 8.
[2833
Loofs, Fr., Die Jahrhundertfeier d. Ref.
an d. Universitäten Wittenb. u. Halle 1617,
1717 u. 1817. (Zt. Kirch.-G. Prov. Sachs. 17,
1—68.) (2834
Lutherbuch, Erfurter, 1917. Im
Auftr. d. evang. Ministeriums hrsg. v.
Alfr. Kurg. Erf.: Keyser. 176 S.
2 M. 50. [2835
Luthers Leben nach Johann Ma-
thesius. rsg.: Karl Henniger.
Mit zahlr. Abb. Cöln: Schaffstein (1917).
100 S. 8°. (Schaffsteins Grüne Bänd-
chen. 70.) [2836
Scheel, Luther (s. '15/’16, 1324).
Bd. 2: Im Kloster. X, 456 8. 11 M. 50.
Rez.: Zt. f. K. G. 36, 584-86 Beß; Mitt.
Hist. Lit. N. F. 5, 86-89 G. Wolf; Zt. Ges.
Nieders. Kirch.-G. 21, 256— 56 Cohrs; Theol.
Rev. 17, Nr. 18/14 öpfler; Hist. Zt. 118,
304-8 Troeltsch: Th. Lit.-Zig. 17, Nr. 22/8
Titius; Theol. Quartalschr. 99, 1183—15 Biehl-
meyer; Lit. Zbl. 18, Nr. 1 G. B. [2837
Buchwald, G., M. Luther. 3. völlig
umgearb. Aufl. Lpz.: Teubner. X,
557 S.; 16 Taf. 12 M.
Rez. von Aufl. 2, s. 14/ 15, 3853, Theol.
Lit.-Ztg. 15, Nr.11 Kawerau: Mitt. Hist. Lit.
N. F. 501 f. Heer; Hist. Viertelischr. 18, 311—
15 Scheel. 12888
Böhmer, H., Luther im Lichte d.
neuer. Forschg. 4. verm. u. umgearb.
Aufl. Lpz.: Teubner. 3018. 4 M. 80.
2839
Schreckenbach, P., u. F. Neubert,
non Lpz.: J. J. Weber. 1848. 4°.
10
Rez.: Theol. Lit. bl. 17, Nr. 12 Hans Preuß.
[2840
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Perthes. 1818. 3M. [2841
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Gretblein & Co. 1608. 2M. [2842
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Rundschau 171 ff.) (2843
Wachters,H.J.J., Luther. Leven,
persoon, leer. Met voorrede van Dr. Th.
(H.) v. Òppenraaij. Bussum: Brand.
483 S. [2844
Preuß, Hans, Unser Luther. Lpz.:
Deichert. 111 S. 80 Pf. [2845
Luther. Et Festskrift i Anledning
av Reformationens 400 Aars Jubilæum.
Utg. ved Prester i Bergens og Omegns
Presteforening. Bergen: Lunde. 343 S.
8°, 12846
Fleischmann, P., Unser Doktor Martin
Luther. Berlin: Zillessen. 55 8. [2847
Köhler, W., Luther u. d. dt. Re-
formation. Lpz.: Teubner. 135 8.
1 M.20. (Aus Naturu. Geisteswelt 515.)
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 24,25 Ka-
werau; Hist. Zt. 118, 8591. [2848
Buddo, H., Dr. Martin Luther, der dt.
Reformator. Barmen: Müller. 248. (Männer
d. Glaubens. H. 1.) [2849
Kaiser, P. Unser Reformator Dr. Martin
Luther. Bielefeld u. Leipzig: Velhagen &
Klasing. 96 8. [2850
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dichten. Halle: Gesenius. 148 8.
8 M. 50. [2851
Schneller, Ldw., Lutherstätten.
E. Gang durch Luthers Leben an
Hand d. Schauplätze sein. Wirkens.
Lpz.: Wallmann. 306 S. 4 M. [2852
Biereye, J., Die Erfurter Luther-
stätten nach ihrer hichtl. Be-
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Villaret. 113 S. 3 M. 50. (Aus: Jahr-
ber. d. Erf. Akad. N. F. 48.) [2853
Riemer, M., Die Lutherstätten d. Prov.
Sachsen. 3. unveränd. Aufl. Magdeburg:
Pfarrerverein. 32 8. [2854
Rählemann, C., Luthers Geburtshaus
bis z. Reformationsjubeljahre 1917. Ein Bei-
trag z. Erinnerung an d. Eröffnung d. Luther-
museums am 10. Nov. 1917. Eisleben:
Schneider. 72 S. [2855
ne —
*88
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Barnikel, E., Luther in Magdeburg u.
d. due Brüderschule. (Theol. Arbeiten
a. d.
ein. wiss.
182.)
Emrich
Der junge
dt. Lit. 12 8. (Kraft x. 8
0.,
Nassau Lahn): Zentralstelle
iege.
Walter, Johs. T»,
(N. Kirchl. Zt. 25, 55 —74
% Luthers erst. Besuch in
F
Leipzig. (N. Arch. Sächs. (i. 88, 396400. [2859
Kroker,
Prediger-Ver. N. F. 17
12856
Luther. Bad
z. Verbr. gut.
H. 12.) [2857
Vom jungen Luther.
c [2858
Neubauer, Th., Luthers Früh-
zeit. Seine Universitäts- u. Kloster-
entwicklg, bis 1517/18.
er. g
(Schrr. d.
jahre: d. Grundlage sein. geist. Ent-
wicklg. Erfurt: Keyser.
(Aus: Jahrbb. d. Akad
146 8. 3 M. 60.
Erfurt N. F.
12860
Müller, Alph. Viet.. Beweggründe U.
Umstände bei Luthers Eintritt ins Kloster.
Theol. Stud. Krit. 17,
Cristiani, L.,
(8. 14, 1414). F
hist. 95, 356
78.)
Kalkoff, P., Luther
scheidungsja
d. Ablaßthesen
496 07. [2862
Lutber au convent
orts. (Rev. des questions
|286
und d. Ent-
hre d. Reformation. Von
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12868
Z. drüh- “
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[2865
(Wegweiser
2867
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te Rome. (Ne
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Herderschee. Jes
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Zbl. 14, Nr. 6 pc.) 12932
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis
u. d. Ref. (s. 16, 1331). 16, 2—17, 1.
(Bd. 3, 229 92). Farner, Anna Rein-
bart, d. Gattin Zw.s. (S. 229—45.) —
W. Köhler, Jodocus Hesch. (S. 245
—58.) — Ders., E. Bericht üb. d. Feier
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258 f.) — Ders., Wirkg. Zw.s auf d.
niederländ. Luthertum. (S. 268— 70.) —
Ders., Zu Zwingli u. Luther. (S. 270
—73.) — Ders., Zu Antistes Zwingli.
(S. 284 f.) — P. Schweizer, Chronik
von e. Sohn d. Bannerherrn Hans
Schwyzer. (S. 261—68.) — H. Leh-
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(S. 273— 77.) — Th. Sieber, Geo.
Stäheli u. d. Reformation in Wei-
ningen. (S. 277—84.) [2933
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Lobst ein. [2934
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Anschauungen Zwinglis. Erlang. Diss.
78 S. [203 ı
*90
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Sacehße, C., Balthas. Hubmaier als Theo-
Joge, s. 14. 3868. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 15.
Nr. 18 O. Clemen; Beitrr. z. bayer. Kirch.-
G. 21, 280 f. Theobald; Jb. Ges. G. Prot.
Österr. 37, 108—10. (2942
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Ulrich v. Hutten. Zürich: Beer. 31 S. [2943
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Kasp. Hedios. (Zt. f. G. d. Oberrh. 31,
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1521 u. 1522, s. 12, 1317. Rez.: Mitt. a. d.
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=
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Zt. 6. 1490—92.) 12959
Lebens beschreibung Herrn Göt-
zens v. Berlichingen. Nach d. Ausg.
v. 1781 hrsg. v. A. Leitz mann. Halle:
Niemeyer 16. LII, 330 8. 4 M. 40.
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Fürstpropst v. Ellwangen, geh. 28. Febr. 1514.
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1471—57.) 42976
* Bürckatämmer, G. d. Ref. u Gegenref.
in Dinkelsbühl 1524—1648, 8. 150 16, 1344.
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Schwabach 1521—30. Lpz.: Deichert.
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Kempten: Dannheimer. 91 S. 1 M.20.
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Mosapp, Herm., Ref.-G. d. St. Stuttgart
G 11, 8751). Rez.: Bil. f. württb. Kirch.-G.
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Walter,Leodeg., Die Cistercienserklöster
in Württemb. z. Zeit d. Ref. (Stud. Mitt. G.
Bened.-Ord. N. F. 7, 268 — 87.) 12981
Rentschler, A., Einführg. d. Ref. in d.
Herrschaft Limpnrg m. besond. Berücks. d.
Obersontheimer Teils. (Bil. Württb. Kirch.“
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Stockmeyer, K., Bilder a d. schweiz.
Ref.- (G. Basel: Frobenius A.-G. 40.
103 8., 2 Taf. 5 M. 50.
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1. Hälfte. (Freiburg. Didz.-Arch. N. F.
18, 1--450.
Inh.: E. Göller, Ausbruch d. Ref.
u. d. spͤtmittelalt. Abla praxis, Im An-
schl. an d. Ablaßtraktat d. Freib. Prof.
Johs. Pfeffer v. Weidenberg. — A. L.
Veit, Visitation d. Pfarreien d. Land-
kapitels Taubergau 1549. Ders., Epi-
soden a. d. Taubergrund z. Z eit d.
Bauernaufstandes 1525—26. — R.
Lossen, Die Glaubensspaltung in Kur-
pfalz. — K. Rieder. Die kirchl. Be-
wegungen in d. Markgrafsch. Baden-
Baden z. Zeit d. Ref. bis z. Tode Mark-
graf Philiberts 1569. 2990
Roder, Chr., Villingen u. d. obere
Schwarzwald im Bauernkrieg. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 31. 321—416.) [2991
Duncker, M., Heilbronn zurZeit d.Schmal-
kald. Krieges u. d. Interims, 8. 14, 1437.
(Auch. Tübing. Diss. 14.) [2992
Grünberg, P., Die Reformation u.
d. Elsaß. Straßb : Trübner. 13T 8.
1 M. 50. [2993
Himmelreich, F. H., Zur Ref.-G. d.
Grafschaft Solms-Braunfels. ( Monsishfte. 2
rhein. Kirch.-G. 1°, 311—13.) [29
Himmelreich, H., Graf Konrad zu 158 05
Braunfels. Ein keformationsbtichlein f. d.
Solmser Land. Wetzlar: Schnitzler. 110 35
Kemper, Luthertum u. Calvinismus in
Stadt u. Amt Hohensolms bis z. 80j. Krieg.
(Mthfte, Rhein. Kirch.-G. 11, 257—88.) 125896
Kentenich, E. Charakterist. d. Trierer
Erzbischofs u. Kurf. Johann v. Isenburg,
154767. (Trier. Arch. 24/25, 232 f.) [?
Kelleter, H., Zur G. d. Wiedertäufer in
d. Eifel. Mchfte. Rhein. Kirch.-G.11,161—67.)
12998
Redlich, 0. ke Jülich - - berg. Kirchen-
. . Mittelalt., s. 15/16, 1306.
Rez v. 2, 1 (Jt ich 1533— R9) : Mitt. i d. hist.
Lit. N. F. 199—201 Gust. Wolf. [2999
Rotscheidt, W., Die Kölner Augustiner
d. Wittenverg, Reformation. (Mthfte. f.
Rein. Kirch.- G. 11 33—58.) (8000
RSE J., Anna Bryns en haar
invloed in kerkel. n na Arch.
Kerkgesch. N.S. 11, 824—31 18001
Vos, K., Wijbrandt, sn van Hart werd.
(Nederl. Arch. erkgesch. N.S. 12, A .)
N J. V, Gesch. v. h. Lutheranisme
e Nedörlanden tot 1618, 8. 12. 1341.
re ° Theol. Lit.-Ztg. 12, Nr. 17 W. Wee
Diehl, W., Zur G. d. Ref. u. G ref. in
d. Patronatspfarreien d. Klosters Ilbenstadt.
(Gust. Krüger gewidm. v. Schülern usw.
42—76.) [3004
Rehsun, E., Ein unbekannter Probst v.
Bleidenstadt. (Nass. Heimatbll. 17, 11 f.) [3005
Wolff, W., Verwendung d. Altarpfründen
in d. fürsti. Schloßkapellen von Hess.-Kassel
infolge d. Reform. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 48,
203—114.) [3006
Diehl, M., Reformationsbuch d. nad.
Pfarreien d. Großherz. Hessen. 2. Aufl.
Friedberg: Selbstverl.; Darmstadt: Schlapp
628 S. 8°. (Hess. Volksbücher. 31 - 36.) 18007
Sohm, W., Territorium u. Ref. in d. hess-
G. 1526—55. 8. 16. 1349. Rez.: Zt. d. Ver. f.
hesg. G. 49, 321—25 Dersch; Zt. f. K. G. 36,
59—92 Bess; : Hist. Zt. 117, 118 21 W.
Köhler. 13008
92 Bibliographie Nr. 80098073
Diehl, W., Zur 6 d. Ref. in d. Pfarrei Ficker, Gerh., Die Büchersammlg. e. S.
Hechtsheim b. Mainz 1550—59. (Hess. Chron. Predigers 8. d. J. 1542. ‚Schre. Ver. Schles .
16, 10, 221 - 28.) [8009 Holst. Kirch.-G. ?. Th., 7, 1—85.) U
Becker, Fdus., Zur G. d. Wiedertäufer Techen, Der Geburt Hızg. Johann
in Oberhessen. (Arch. Hess. G. 10, 66-105.) Albrechts V. Mecklenb. (Ja rbb. d. Ver. f.
[3010 mecklenb. G. 79, 205—9.) [3025
Reformation, Die, u. ihre Wırkg. Arndt, G., Übers. üb. d. Lit. betr. Ein-
in Ernestin am en Hrs v Par fährg. d. Ref. in d. zur Prov Sachs. vereinigt.
$ j 88. N: . | Gebieten u. üb: d. Ref.-Jubelfeiern in d. ver-
Scholz. 1—3. Lpz-: Deichert. 1: G. temah. (Zt. Ver. Rirch.-G. Bior
Scholz, In d. Landeskirche d. Hrzgts. Sachs. 14, 69—80.) _ [3026
Gotha, Wissmann, In d. Volksschule Pallas, K., u. P. Schräpler, Die
d. Hrzgts. Gotha; Anz, Im Gymn. d. Einführung d. Reform. i. Delitzsch u.
Hrzgts. Gotha; Lietzmann, In d. Umgegend. Auf Grund d. erhaltenen
theol. Fak. d. Univ. Jena. 175 S. urkundlichen Nachrichten. Delitzsch:
(7 M. 50.) 2: Rud. Herrmann, Die Walter. 64 8. [3027
Ref. in Kirche u. Schule d. Hrzgts. Schmidt, Fr. Die Einführung d.
Sachs.-Weimar-Eisenach. (99 S. 2M. 70.) | Reform. in Stadt u. Amt Sangerhausen
3: A. Human, Die Ref. in Kirche u. | 1539/40. Sangerhausen: Selbstverl. d.
Schule d. Hrzgts. Sacha.- Meiningen. | Vereins (f Geschichte u. Naturgesch.).
(86 S. 2 M. 40.) [3011 | 162 S. [3028
Rahlwes, Die Ernestiner als Büchting, W., Wie Eilenburg even E f
Schirmherren d. Ref. 1: Friedr. d wurde. Eilenburg: Offenhauer. 31 S. 50 Pf
Weise u. d. Aufstieg d. reformator.
Bewegung 1517 — 1525. Meiuing.:
Brückner & R. 91 S. 3 M. (Neue
Beitrr. z. G. dt. Alts., hrsg. v. Henne-
berg. Altertsforsch. Ver. in Meiningen.
Lpz. 28.) [3012
Francke, H. G., Die evang. Geistlichen
Weidas im 16. Jh. (Zt. d. Ver. f. thür. G.
N. F. 22. 3271—81.) 13018
Greiner, A., Eingang u Einführung d.
ev. Lehre im Coburger Land. Cob.: Brann-
schmidt. 80 S. 60 Pf. [3014
Sanders, Die Reformation Herfords im
Spiegel d. Briefe Lutliers. (Ravensberg.
(301
{3029
Wotschke, Th., Wittenberg u, d. Unitsrier
Polens. I. (Arch. Ref.-G. 14, 1283—42.) [3030
K uleb. Ph., G. d. Keformat. u. Gegen-
reform. auf d. Eichisfelde, g. 12, 1844. Rez.:
It. d. Ver. f. thür. G- N. F. 21, 517 f. G. Men
Bönhoff. Noch einmal Hieron. Hirscheide.
(Beitrr. 7. Sächs. Kirch.-G. 29, 230—32.) [3082
Buchwald, Geo. Cyriakus Gans, d. erste
ev. Pfarrer v. Wolkenburg. (N. Arch. Sachs.
G. 38, 75 — BA.) |3033
Rosenkranz, Einfühbrg. d. Ref. in
d. sächs. Oberlausitz nach Diözesen ge-
ordn. Lpz: Strauch. 180 S. 2 M.
G.bll. 17, Nr. 1f.) Rez.: N. Laus. Mag. 98, 174—:6 er
Reimers, H.; Die Gestaltg. å. Ref. in
Ostfriesland. (Abhälgn. usw. 4, G. Ostfries- nch. K., Zeitz z. Zeit Luthers Lp.
lands 20.) Aurich: Friemann. 64 S. EN die Eger 5 „ n 15035
16
Vetter. P., ZU Alexius Krosners Lebens-
G. N. Arch. Sächs. G. 35. 209—17.
Nagel, G., Unsere Heimatkirche.
Ein Gruß 2. Reformationejubilkum f.
Lutheraner in Preußen. Mit 10 Bild.
Elberfeld: Luth. Bücherverein. 181 8.
3037
Garrelts, H.. Die Reformation Ostkries-
lands nach d. Darstellg. d. Lutheraner v.d.
1593 nebst e. komment. Ausgabeihr. Berichts.
Rost. Diss. 54 8. Erscheint vollst. in d.
Abh. u. Vortrr. z. G. Osttrieslands. [3017
vos. K. Anabaptist en 1 Ahaus in 1549.
(Nederl. Arch. Kerkgesch. N. S. 11. 2957—70.)
[3018
Pleitner, E., Die Reformation im
Oldenburger Lande. Oldenburg: Lan-
desverein. 95 S. 75 Pf. [3019
Reformation, Luthers, u. d. Braunschw.
Lande. Z. 400jähr. Jubelfeier d. Reform.
prog. v.Landesverein f. Heimatschutz, UHerzt.
Braunschweig. Mit 38 Abb. Braunschweig
Appelhans. 80 S. {3020
Günther, F., Die Festlegung d. Grenzen
gu d. Herzogtüm. Braunschw.- olfenb. u.
Grubenhagen auf d. Oberharze im 16. Jh.,
hrsg. v. F. Denker. (At. Harz-Ver. 81—
113.) (3021
naht ens, P., Ret.-G. d. Bistums Lübeck.
(3022
Nießen, P. v. Die Tohanniterdallei Son-
nenburg u. Markgraf ‚Johann V. Brandenb..
8. 14/15. 1464. Rez.: Dt. Lit.- 18. 15. Nr. 31
Perlbach. [3038
Klinkenborg-. M., Der Ort d. Abendmabls-
feier Kurfürst toat ims H. am 1. Nov. 1539.
(Hohenzoll. Jb. 20. 49—57.) [93039
Mühlradt, J. Wie Konitz evangelisch-
lutherisch wurde... Ein Erinnerungsblatt,
anlaßl. d. 400 j. keformationsjabelfeier (3.
Okt. 1917). Konitz. Wpr.: Schmolke & Büchner
in Komm. 30 . (Mühlradt: Aus Konitz,
vergangenen Tagen. T. 9. [3040
Bathge, E., Reformations bilder a. d.
Synode Strausberg. Altlandsberg Hiller.
61 8. 3041
Wehrmann, M.. Aus d. Jugend d. Herzog
Georg I. (Mtbll. Ges. Pomm. tì. 15, Nate
Eutin: Struve. 20 S. 75 Pf.
Veeck. 0., Die Ref. in Bremen. Berl.:
Hutten-Veri. 808. ıM. 13023
Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *93
Heuer, R., V. kath. Thorn vor Luther u.
wie Thorn evangel. wurde. Thorn: Golem-
biewski i. Komm. 39 8. [8048
Wotschke, Die Ref. im Lande Posen, 8.
'14[’15, 3894. Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Pos. 15, 152—56 Bickerich. [9044
Konrad, P., Die Einführun
Breslau u. Schlesien. Bresl.: Hirt. 187 S.
3 M. (Darst. u. Qu. z. schles. G. 24.) [8045
Wendt, H.. Zur Einziehg. d. Altarleben
in Breslau, 1528. (Zt. Ver.-G. Schles. 51
380 f.) 3046
Watke, Konr., D. Todestag d. Herz. Anna,
Wwe.d. Hzgs. Georg I. v. Brieg, geb. Her-
zogin v. Pommern, 25. April 1550. Zt. d. Ver.
f. G. Schlesiens 48, 418— 15.)
d. Ref. in
b) Gegenreformation und 30jähr.
Krieg, 1555—1648.
Wolf, Gust., Die Lit. üb. d. Konzil zu
Trient bis 1800. (Dt. G.bll. 18, 227—61.) [3048
Schottenleher, K., Handschriftenschätze
zu Regensburg im Dienste d. Zenturiatoren,
. 1554-62. (Zbl. Bibliothw. 34, 65-82.) [3049
Adam, J., E. unbeachtete Schrift d.
Katharina Zell a. Straßb. (Zt.f.G.d.Oberrh.
31, 451—55.) 13050
Ehses, E. dt. Chronist d. Trienter Konzils
unt. Pius IV. (Jahresber. d. Görres-Ges. f.
17, 81—83.) [8051
Zierenberg, E., Gerh. v. Kleinsorgen als
G.schreiber d. Kölnisch. Krieges. Münst.
Diss. 16. 36 8. [3052
Possevinl, Ant., Transsylvania 1584, ed
A. Veress, s. 14/15, 3898. Rez.: Zt. f. kath.
Theol. 89, 1357—39 Kröß. 13058
Pokoly, J., Die Rede d Christ Schesaeus
auf d. Synode in Birthälm. (Korr. bl. d. Ver.
f. siebenburg. Ldkde. 37. 96-101.) - J. Duld-
ner, Desgl. (Ebd. 38, 45—55.) [3054
Kock, Ernst. Scultetica. N. Lausitz.
Magaz. 92, 20—58.) [8055
Kappeler, H., Chronik v. Frauenfeld a.
d. Jahren 1600—63; hrsg. v. F. Schaltegger.
(Thurg. Beitrr. z. vater l. G. 53. 1600—63.) [3056
Rotscheidt, W., Aus d. Tagebuch d.
Bürgermeisters Joh. Tack in Büderich 1601
1604. (Mthfte. Rhein. Kirch.-G. 11, 76—93;
125—58; 167— 74.) [3057
Oxenstierna, Skrifter och brefvexling.
Afd. 1, Bd. 4. s. 11. 1485. Rez.: Mitt. d. Inst.
f. öst. G. 35, 198- 201 Schäfer. [3058
Jürgens, Aus d. Geschichtswerke Ph.
Maneckes. Hannov. G.bll. 19, 249—817;
4193—23; 20. 252—57. 13059
Baier, Herm., Die zeitgeschichtl. Auf-
zeichngn. 1 Hodapp v. Allerheiligen,
1640—53. Zt. G. Oberrh. 32, 98 — 119.) [
Landtagsverhandlungen u. Land-
tagsbeschlüsse, Die böbmisch., v.
1526 bis auf d. Neuzeit. Hrsg. v. Landes-
archive d. Kgr. Böhmen. 15: Die Land-
tage d. J. 1611. 1: Der Städtetag auf
d. Prager Burg u. d. Revolutions land-
tag im Altstädter Rathause. Hrsg. v.
J. F. Novák. Prag: Řivnáč. CXX,
848 S. 36 M. [3061
13047
Sasts, Die röm. Kurie u. d. Konzil v.
Trient. Aktenstücke, s. 14, 8904. Rez.:
Zt. f. kath. Theol. 39, 378—80 Kröß; Zt. f.
Kirch.-G. 36, 282 f. Herre; Zt. Ferdinandeum
3. F., 59, 320— 33 Voltelini.— St. Ehsea, Briefe
vom Trienter Konzil unt. Pius IV. (Bist.
Jahrb. 37, 49—74.) [8062
Schwarz, Wilh. Eberh., Zur Vi-
sitation d. Archidiakonats Friesland
1554 u. 1567. (Zt. Vaterl. G. Westfal.
74, I, 305— 12.) [3063
Jesuiten, Die Olmützer, in d. Zt.
d. Gegenref. Akten u. Urkk.a.d. Jahren
1558—1619. Bd.1: 1558—90. Brünn:
Mähr. Landesausschuß, 16. LXXV;
598 S. 16 Kr. [In tschech. Spr.]
Rez.: Zt. kath. Theol. 41, 580-8? 1
Briefe u. Akten z. G. d. 16. Jh. m. bes.
Rücks. auf N Fürstenhaus. Bd. 6:
W. Goetz u. L. Theobald, Beitrr. z. G.
Hrzg. Albrechts V. u. d. sogen. Adelsver-
sch wörg. v. 1563, 8. 14. 1470. Rez.: Theol.
Lit.-Ztg. 14, Nr. 18/19 Schornbaum; Lit.
Zbl. 15, Nr. 20; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
85, 743—47 Johs. Müller; Gött. gel. Anz. 51
622—24 Meyer v. Knonau. l {8068
Nuntisturberichte a. Dtld. (s. ’14/’15,
3907). Abt 2, Bd.4. Delfino 1564—65, bearb.
v. Steinherz. Rez.: Hist. Jahrb. 36, 678
F. Schweizer; Zt. f. kath. Theol. 40, 14144;
Hist. Zt. 115, 847—50 Loserth; Theol. Lit.
Ztg. 16, Nr. 10 W. Köhler; Jb. Ges. G. Prot.
Osterr. 37, 90-93; Abt. 2. Hälfte 2. Ant.
Puteo 1587—89. Rez.: Zt. K irch.-G. 36,
238 f. Herre; Abt. 4. A. O. Meyer, Prager
Nuntiatur d. Giacomo Serra 1608—06.
Rez.: Hist. Zt. 114, 123- 26 Loserth. [8066
Schirmer, Orts- u. Kulturgeschichtliches
nach d. Eisenberger Ratsrechngn. d. Jahre
1566—79. Mitt. d. G.- u. Altertsforsch. Ver.
zu Eisenb. H. 31, Bd. 6. 1, 41—57.) [3067
Schoolmeesters, E., Un indult du
pape Pie IV. à l'évêque de Liège Gerard
e Groesbeeck du 8 mars1567. (Mélanges
d’hist. off. à Ch. Moeller 2, 191— 95.)
. [3068
Canisius, P., Epistulae et acta, coll. et
adnot. illustr. O. Braunsberger. 6: 1567—
71, 8. 13, 8995. Rez,: Zt. f. kath. Theol. 38,
808—6 Kröß ; Hist. Zt. 117. 108—10 Mirbt. 13069
Akten d. Visitation d. Bistums Münster
a. d. Zeit Johanns v. Boya 1571-73, hrsg.
v. W. E. Schwarz, s 13/14. 1475. Rez.:
Hist. Zt. 114. 411-13 W. Sohm; Zt. f. kath.
Theol. 39, 563—65 Kröß; Hist. Jahrb. 85, 429 f.
Pfleger. [8070
Epistolae et acta J esuitarum
Transsylvaniae temporibus principum
Bäthory 1571—1618, coll et ed. A.
Veress, s. 13/14, 1474.
Rez. v. 2: Zt. f. kath. Theol. 39, 185—37
Kröß. 18071
Wehrmann, M., Aus d. Brief wechs.
d. Herzogin Maria v. Pommern. (Mtbll.
Ges. Pomm. G. 16, Nr. 1 u. 4.) [3072
Loesche, G., Vallensia. E. archival. Blatt
d. Erinnerg. an d. vor 400 Jahren erfolgte
Grtndg. v. St. Joachimsthal. (Jb. Ges. G.
Protest. Österr. 37, 81—87.) 18078
+94
Lehnert, Fr., Was d. Protekolle d. erst.
Lokalvisitationen 0 1577/78) a. d. Amt Wurzen
u. sein. grenzgebiater v. Kirche u. Schule
zu berichten wissen. (Mitt. Wurzen. G.-Ver.
II. 2, 79—108.) [3074
Bibl, B., E. Bericht üb. d. Aufhebg. d.
ev. Kirchen- u. Schulwesens in Krems 1584.
ıMtbl. Ver. Läkde. Niederöst. 6. 114 f.) 13075
Block, P. J. Prins Willem’s Apologie.
(Bijdrr. Vaderl. Gesch. 5. R., 4. 259—856. (3076
ZIllessen. A., Beschwerde d. Süchtelner
Gemeinde Weg. Religionsverfolgung 1596.
(Mthfte. Rhein. Kirch.-G. 11, 175 f. [3077
Fiamm, H., Testament u. Grab Johs.
Pistorius d. Jüngeren. ‚Zt d. Ges. f. Beförderg.
d. G. xde. usw. Zu Freiburg 30, 185—206.) [3078
Sarpi, Paolo, Neue Briefe 1608—16, v.
k. Benrath, 8. 10. 1500. Rez.: Engl. hist.
rev. 26, 181—83 Brown. 3079
Eillessen, I.. vier Briefe d. Predigers
Henr. Fabricius nach Süchteln u. an d. Jii-
licher Provinzialsynode 1614—17. 448080
Rhein. Kirch.-G. 11. 229 45.
Baur, Jos., Die Korrespondenz d.
Hrzgs. Maximil. v. Bayern m. Phil.
Chr. v. Sötern, Fürstbiscbh. zu Speyer,
Okt. 1619— Juni 22. (Mitt. H. Ver.
Pfalz 36, 89—136.) [8081
Herrmann, Fritz, Aus tiefer Not.
Hessische Briefe u. Berichte a. d. Zeit
d. 30j. Krieges. 1. Hälfte. Darmst.:
Schlapp 16. 176 8. 1 M. 20. (Hess.
Volksbücher 26/27.) [3082
Obser, K., Durlacher Briefe a. d. Jahren
5 Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 88.
73.)
S. van Veen. (Bijdrr. ete. Hist. Ge-
nootsch. Utrecht 86, 1—38) 3085
Curti, N., E. Visitationsbericht üb.
d. Urserental v. 1648. (G.freund 70,
257— 79.)
Stehlin, K., Die Exemtionsformel
zu Gunsten Schweiz im Westfäl.
Frieden. (Anz. Schweiz. G. 17, 85f.)
[3087
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Richards, G. W., The Heidelberg
Catechism, hist and doctrinal studies.
Philadelphia: Publication and Sunday
School Board of the ref. church 13.
— J. J. Good, The Heidelberg Ca-
techism in its newest ligbt. Ebd. 14.
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A. Lang. [3088
Preuschen, B, Die Erbacher Kirchen-
ordnung v. 1560 u. phil. Melanchthen (Gust.
Krüger gewidm. V. Schülern usw. 1 )
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wärttb. Kirchenordnung. In Unteröwis-
heim 1576. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F.
30, 311—42; 544-73.) [3090
Selle, Fr., Bekenntnisschr. d. St. Steyr
v. J. 1597 (8. 11, 1509). Schluß. (Jb. Ges. G.
Prot Österr. 87, 55—80., (3091
Steinwenter, Art.. Ein landesfärstl.
Fastendekret a. d. d. 1605. Zt. d. Hist. Ver. f.
Steiermark 12. 154 — 58.) 18092
porn, Job- Aus Flugschrr. d. 16. Jh.
(Jahrb. Hist. Ver. Dilling 29, 133— 88.
Bnlier, S.. Keen Utrechtsch Pamflet uit
den Leycesterschen tijd. (Bildrr. etc. Hist.
Genootsch. Utrecht 36. 23154.) [a094
Fink, E. Tagebuch d. Bischofs Frz.
Wilhelm üb. seine ital. Reise 1641. Mitt. d.
ver. f. G. us W. V. Osnabrück 38. 81-128.) [3095
sogen. Rote, bearb. V. J.
Zimmermann, $ 12.1321. Rez.: Mtshfte.
f. rhein. Kirch.-G. 7, 59—62 H. Fliedner. [3096
— [ nn —
u. Entwiculg. d luth. rthodoxie in d. phi-
lippistischen treitigkeiten, 8 ? 1.
Rez.: Dt Lit.-Zig. 13, Nr. Loofs
f. Ret.-G. 10. 3881. Völker: Theol. Lit.-
14. Nr. 22123 Kattenbusch; Zt. f. Kirch.-G.
Althaus, P., Die Prinzipien d. dt. ref.
Dogmatik im Zeitalt.d. aristotel Scholasuk
8. 15. 1400. Rez.: Thool. Lit dl. 17. Nr. 13
Weber. 18098
Swoboda, M., Trient u. d. kirchl.
Renaissance. Schauplatz, Verlauf u.
Ertrag d. Konzils v. Trient. Unt. Mit-
arb. v. V. Casagrand? usw. bearb. u.
hrag. 3 Aufl. ien: Holzhausen 15.
132 S; Taff. 5 M. 20. 3099
29
14, 1497. (Sep. Kempten: Kösel. 1 M. [3100
nands I. auf d. Konzil v. Trient. 8.
1509. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 13. Nr. 12 Holtz-
mann: Dt. Lit.-Ztg. 14. Nr. 4041 Ba ge: Mitt.
Hist. Lit., N. F. 5. 189—91 Gust. Wolf. [3101
Veit, A. Les Die Eidesform d. tri-
dentin. Glaubensbekenntnisse v.13.Nov.
1564 u. ihre Aufnahme im Mainzer Dom-
kapitel. (Hist.- pol. Bll. 159, 462 — 74.)
[3102
Dreyer. Die lüb.-livländ. Beziehgu. Zur
eit d. Untergan ges livländ. Selbstän igkeit
1551—63, 8. 13, 1. 39 0. Rez.: Hist. Zt. 114
452—54 Keussen ; Jahrb. tiesetzgebg. #1, 472 f.
Brinkmann. (3108
Stögner, H.. Der Landsberger Bund.
Progr. Horn 14. 245. [3104
Braunsberger, Pius V. u. d. dt. Katho-
liken. s. 18. 1503. Kez.: Hist. Zt. 116, 161
W. Goetz. (3105
BraunsbergeTr, O., Petr. Canisius.
Freib.: Herder 17. 8 M. 40. [8106
Koss, Die Schlachten b. St. (Quentin
(10. 8. 1557) u. b. Gravelingen (18. 7. 1558), B.
116, 1386. Rez.: Hist. Zt. 116. 582 f. EKAR i
Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *95
Irschik, J., Grundzüge d. pfälz. Politik
deim Beginn d. Gegenref. Progr. Ung.-Hra-
disch 14. 16 N. [3105
Platshoff, Frankreich u. d. dt. Protestan-
ten 1570—73, s. 13/14. 3922. Rez.: N. Arch.
f. sächs. (. 86, 3886—68 G. Wolf; Mitt. d. Inst.
f. öst. (J. forschg. 36. 3713—75 ia us
Grol, H. G. van, Het Zeeuwsche
prijzenhof te Vlissingen van de over-
gave van Middelburg tot na de pacifatie
van Gent. (Bijdrr. Vaderl. Gesch. 5. R.,
4,1—45.) — Ders., Het Zeeuw. prijzenh.
te Vlissing. 1575—77. (Bij drr. ete. H ist.
Genootsch. Utrecht 37, 285 - 369.) [3110
Angyal, Z., Rudolfs II. ungar. Re-
gierg. Ursachen, Verlauf u. Ergebnisse
d. Aufstandes Bocskay. Bern. Diss. 16.
120 8. 3111
Isacker, Ph. van, La défense des Pays-
Bas catholiques à la fin du 16. siècle. Mi-
langes d'hist. off. & Ch. Moeller 2, a \
Mayr, Jos. Karl, Die Türkenpolitik Erz-
visch. Wolf Dietrichs v. Salzburg, 8. 14. 1501.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 273—75
Nwof; Hist. Jahrb. 36, 432f. Zöchbaur. [3113
Wendt, H., Schlesier in türkisch. Ge-
fangenachaft. (Schles. G. bll. 16. 1—9.) [3114
Schröder, William Frhr. v., Stu-
dien zu d. dt. Mystikern d. 17. Jb. 1:
Gottfr. Arnold. Heidelb.: Winter. 119 8.
4 M. (Beitrr. z. neuer. Lit -G. N. F. 9.)
[3115
Köpp, W., Joh. Arndt. Untersuchg. üb.
d. Mystik im Lutherturm. s. 14, 1503. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 17, 453f. Hnr. Hoffmann:
Dt. Lit.-/tg. 14. Nr. 30 W. Köhler; Theol.
Lit.-Ztg. 14, Nr. 6 Kohlmeyer. [3116
Gnirs, A., Österreichs Kampf f.
sein Südland am Isonzo 1615—1617.
Als e. Chronik d. 2. Friauler Krieges
nach zeitgenöss. Qu. hrsg. Wien: Seidel
16. 1718. 4 M.
Rez.: Hist. Zt. 118. 121—28 I. uschin v.
Ebengreuth; Mitt. Inst. Ost. (i. 37. 519—21
Erben. 18117
Lippert, Walt., Beitrr. z. Politik
Ferdinands v. Köln im 30j. Kriege bis
2. Tage v. Schleusingen im Juli 1624.
(Lpz. Diss.) Lpz.: Deichert 16. 107 S.
2 M. 80. [3118
Karsten, H. A., Karl Gust. Wran-
gel, hans ungdomstid och första krigs-
arbana 1613—38. Stockholm: Norstedt
& S. 16. XV, 272 S. 5 Kr. 50. [3119
Krebs, J., Erzhrzg. Karl v. Ürterr. u.
Kardinal Frang v. Dietrichstein. Zt. Dt.
Ver. G. Mähr. u. Schles. 21, 1884—45.) [3120
i Schwarz, R., Das Marienburger Werder
währ. d. R Erbfolgekrieges 1626
—29. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. Jg. 15, nie
Danckelmans, E., Frhr. v., Wallenstein
u. d. Besetzg. Mecklenburgs im J. 1638. (Dt.
Revue 41, IV, 3468—52.) [3122
‚Schröck, J., Wallensteins Verrat an
Kaiser u. Reich 1630. Progr. Mariaschein.
15. 81 8. [8123
Bothe, F., Gustav Adolfs u. s. Kanzlers
wirtschaftspolit. Absichten auf Diid., s. 18,
1517. Rez.: Hist. Vierteljschr. 16, 278 f. rn
Mehler, J. B., General Tilly, der
Siegreiche. 2. verm. Aufl. Münch.:
Seyfried & Co. 15. 222 S. 1 M. 20.
[3125
Reitig, Adf., Die Stellg.d. Regierg.
u. d. Reichstages Schwedens z. polnisch.
Frage, April 1634 bis Nov. 1635. Leipz.
Diss. 16. 111 S. [8126
Elster. O., Hans Kasp. v. Klitzing, Braun-
schw. - Lüneb. Generalleutnant 1639—41.
(Braunschw. Magaz. 17, Nr. 1—3.) 18127
Pfaff, Fr., Zur G. d. Schlacht b. Freiburg
1644: Turennes Zug um d. Schönberg. (Ale-
mannia 44, 1441—65.) [3128
Japikse, N., Johan de Witt. Amsterd.:
Maulenhoff 15. 3598S. 5 fl. 90. [3129
\
— — — eae
Loserth, J., Zur G. d. Gegenref.
in Neumarkt, Knittelfeld, Groß- u.
Klein-Lobming. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Steierm. 14, 112 fl.) (3130
Gruden, J., Görz u. Völkermarkt am
Ende d. 16. Jh. (Carniola. N. F. 13, ni
1
Neugebauer, H., Banditenstreiche in
Wälschtirol 1585. Forsch. usw. . G. Tirols
u. Vorarlb. 12. 42— 46. 13132
Hrejsa, Die Böhmische Konfession
(s. 15, 1412). Forts. (Ib. Ges. G.
Prot. Österr. 37, 33—54.) [3133
Jelinek, Br., Die Böhmen im
Kampfe um ihre Selbständigkeit 1618
—48. Beitr. z. Geneal. u. Biogr. d. böhm.
Kombattanten d. 30j. Krieges. Prag:
Taussig 16. XVII, 77, XV, 142 u.
38 S. 7 M. 50. [3134
Scheuffler, J., Die wiederauflebende Ge-
meinde Eger im 30j. Kriege. (Jahrb. d. Ges.
f. G. d. Protest. in Osterr. 85, 124—26.) [8135
Bardeleben, C. v., Die Tochter e. brandb.
Kurfürsten Herrscherin v. Siebenbürgen.
(Dt. Herold 16, Nr. 12 u. 17, Nr. 1.) (3136
Bruuhbsber, K., Fremdes Kriegsvolk in
Wasserburg 1594 u. 1595. Wasserb. a. Inn:
Selbstverl. 15. 12 8. 1 M. 50. [3137
Herrmann, Frz., Bayreuth in d.
2. Hälfte d. 16. Jh., 1560—1603. Mit.
alph. Registern zu d. Taufen d. ev.
Stadtgemeinde Bayreuth. (Arch. G.
Oberfranken 26, 2, 25—161.) [3138
Dorn, E., Joh. Nas u. d. Rat v. Nürnberg.
Beitr. z. G. d. polem, Lit. a. d. Zeit Albrechts
V. v. Bayern. Beitrr. Bayer. Kirchen.-G. 28,
2253—36. 13138
96
Echter von Mespelbrunn; Julius,
Fürstbischof v. Würzburg u. Herzog v.
Franken (1573—1617). Eine Festschrift
hrsg. in Verbindung mit... V- C. V.
HeBdörfer. Würzburg: Fränk. Ge-
sellsch.-Druckerei. XV,. 272 S. 4°. 15 M.
[3140
Ladwig, M., Zur d. d. Gegenref. in
Ebertshausen, B.-A. Schweinfurt. Beitrr.
Bayer. Kirch.-G. 24, 47- 49.) 3141
Spindler, J., Heinrich V. v. Knör.
ringen, Fürstbisch. v. Augsburg (1598
—1646). S. kirchenpolit.
TI. 2. (Jabrb. Hist. Ver.
.) [8142
Stein, Strenge Justiz wider ein. Pfarrer
zu Heidenheim unt. Herzog Friedri
edrich. (BI.
f. württb. Kirch.-G. 18. 94 f.) [3143
Scheiwiler, A» Elisabetha Spitzlin.
Beitr. z. Gegenref. in d. Schweiz. (Zt.
Schweiz. Kirch.-G. 11, 20420; 278—
87.) [3144
Scheiwiller, A..
Beitr. Z. (jegenref. in d. Schweiz. tt. f.
schweiz. Kirch.-G. 10. 241—74.) (3145
Wymann, E., Die Geistlichen d. Sextaria-
tes Luzern von 1588 bis um d. Mitte d. 17. Ih.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 8, 161— 80.) 13146
Wy mann. E., Zeugnisse üb. d. Besuch d.
heil. Rarl am Grabe d. del. Nikolaus v. Flüe.
(G. freund d. 5 Orte 71. 233—56. (3167
Grüter, S., Die luzernische
Wallis 1604—15. Zt. f. schweiz.
226 — 28.)
. Raomy, J.de, Le chancelierTechtermann.
Fribourg: Fragnière 14. 48 8. [3149
Lasserre, D., LS Suisse et Geneve en
1582. (Anz. f. schweiz. (I., N. F. 14, a
Schellhaß, K., Zur G. d. Gegenref.
im Bistum Konstanz. (Zt. G. Oberrh.
32, 3—43; 167—249; 375—413; 493—
614.) [3151
Haselbeck , G., Die Anfänge d.
Franziskanerklosters Tauberbischofs-
heim, 1629—49. (Franziskan. Stud. 2,
386—417; 3, 169-85.) 3152
Müller, B. A. Straßburger Lokalkolorit
in Frischling Julius redlvivus V. 1585.
(Arch. Stud. Neuer. Sprachen 135. 1—10.)
f (8153
Die kirchl. Reformbestrebgn.
Bischofs Johann V. Mander-
13/14, 3940. Rez.: Lit.
Mission im
Kirch.-G. 9.
[3148
Habs, K.,
Abl. 15, Nr. 47 A. Meister; Mitt. a. d. hist.
it., N. F. 3. 42 f. Herr [3154
Rez.: Hist.
hältn. 1530—81, 8.
/ d. Inst. f
/ > W. Köhler; Mitt. . í.
öst. G. 36, 724 f. Elkan. 13155
widmaler, A., Fr. Prechter u. d. Straß-
burg. Kapitelstreit, 8. 711, 1523. Rez.: Ait. f.
(1. d. Oberrh., N. F. 27, 164 f. Karl Hahn; Mitt,
a d. hist. Lit., N. F. 2, 14550 Herr. [315°
Tätigkeit (8. .
p. Ludw. V. Sachsen. `
i
Bibliographie Nr..3140—3214
Ellerbach, Der 30j. Krieg im Elsag. >-
„aria 8941. Rez.: Korr.bl. d. Gesamt 157
67, 813 v. Borries. (3157
Altorffer, C.,, AUS vergaten Blätters.
G. e. fleckenstein. Gem
Kriege. Sıraßb.: Buchh. d.
29 S. 50 Pf. 13158
Rodewaid, Aus d. G. d. 9). Siege in
d. hinter. (rafsch. Sponheim. (Theol. Ar-
beiten a. d. Rhein. Wiss. Prediger-Ver: N. F.
16., 41- 70; 17, 75—116.) [3159
Rack, F., Die Pfarrei Traben 1560—1620.
Monatshifte. f. rhein. Kirch-. 11, 1—82..
[3160
Auszug d. Nonnen a-
Himmelreich, Fr.,
Mitt. W
kloster Altenberg 1646.
Ver. 6. 14—17.)
Sander, Zur G. d. luth. Kirchengemeinde
Hünsce - > iederrhein. (Mtshfte. f. rhein.
Kirch- G. 10, 800 — 74.) \ (31
Zillessen. A., M. Gev. Besserer, d, erste
reform. Inspektor im Simmern, Theol.
Arbeiten a. d. Rhein. wiss. Predig.-Yer.. N.
F. 17, 68-74. [3163
Sinemas, W.. Die cleinicher Pfarrer
1597—1699, í Mtsbfte. Rhein. Kirch.-G. 11. 6
75.) [3164
Gödel, Pfarrer u. G emeinden d. urafsch.
Dhaun im Ret.- Jahrh. 8
katlonsprotek zu v. J. 1584. ı Mtshfte. Rhein.
Kirch.-(. 12. 3—12.) (3
G. d. Reform. in d.
(Monatshfte. f. rhein
[s166
Bockmähl. P., g. 300j. Ge-
dächtnisfeier d. Tagun d. 1. G cueralsynode
d. ref. Gemeinden in ülich. Kleve, Berg.
gehalten zu Duisburg v. 7.—10. Rept. 1610,
g. 11. 1528 ez. .) Ver. f. d. eV.
2 .: Jahrb. d. :
Kirch.-G. Westfal. 18. 25961 Rothert. [3167
Schelven, A. A. van, Het begin van bet
gewapend verzet tegen 8 anjo in de 16.
geuwsche Nederlanden. (Handelingen en
Meded. v. d. ‘Maatsch. d. Nederl. Letterk igs
te Leiden 1415. 126—56.)
Unger, W. B. Hoeveel! inwoners bad
Leiden tijdens het bolog in 1574? ( Bijdragen
etc. v. vaderl. gesch. 5. R. 2, 86—92.) 1316
Hulla, J. de. Aanteekeningen betr. de
Hervormden in het Rijselsche 1566- 1600.
Nederl. Arch. Kerkgesth.. N. S. 12, 22945.)
[8170
Schelven. A. A. VAn Chris Fa-
britius. (Nederl. Arch. Kerkges . N. S. 11.
15560.) 8171
Ommen Klocke. van. De Socinianen en
de Zuid-Holl. Synode 1689 Nederl. Arch.
kerkgesch.. N. S. 11. 241—56.) {3172
Muller, S.; Het verbod van d.
godsdienst in do Provincie Utrecht in 1581.
i Nederl. Arch. Kerkgesch.. N. S. 11. lis
Merris, Ch. van, Jansenius et la fondation
de l’oratoire en Belgique. "bist.
otf. à Ch. Moeller 2, 322—26.)
Notice sur le ms. II, 1220 de
de Belg. Contribution ù hist. du 1
dans les Pays-Bas espagn. Eb
Febvre, L., Philipp IT et la Franche-
Comté, s. '13/'14, 1522. Rez.: Hist. Zt. 114,
181 f. Herre. BIP
Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *97
Roth, H., Ref. u. Gegenref. in Heusen-
stamm. (Arch. Hess. G. 11. 24—45.) 13176
Hoffmann. W., Zur Ref.-(i. v. Wöllstein.
(Arch. Hess. G. 10. 106—11.) (3177
Diehl, W., Zur Lebens- (i. v. Hartm.
Creidius. Arch. Hess. G. 11. 108—15.) [3178
Böttcher, H., Die Verschenkung von
Zilly an Oberst Ruth. (At. Harz-Ver. 50,
82—88.) [8179
Rothert, W., Hrzg. Georg v. Calenberg.
(Rothert, Hannov. Biographien 3, 41—60. 5
131
Bruns, O., Wirksamkeit d. Bürgermei-
sters Dr. Wilh. Pelzer von Osnabrück. Mitt.
Ver. G. Osnabr. 40, 153 - 280.) 13181
Simson, P., Entstehungszeit u. Meister
d. Holzschnitts v. Lübeck a. d. 14. Jb. (Zt.
Ver. Lüb. G. 18. 97—100, \ 13182
Jensen, W., Propst Volquard Jonas in
Rendsburg 1570-83. (Scbrr. Ver. Schlesw.-
Holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 455 —59.) [3188
„ Bartz, ©., Heimreichs Schilderg. d.
Überschwemmung d. J. 1634. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.-holst. G. 14, 3823—29.) (3184
Feddersen, E., E. Lehrentscheidg. d.
Gottorpschen Theologen a. d. J. 1592. (Schrr.
Ver. Schlesw.-Hulst. Kirch.-G. 2. R., 7. 86—
90.) [8185
Koch, Ernst, Sachsen u. Rußland zur Zeit
des ersten Romanoff. ` (N. Arch. Sächs. G. 38,
age 8186
Beil, A., Im Streite um d. 9885 olfs
d. Jüngeren v. Schönburg. (Arch. f. sächs.
(Gi. 36, 39— 68. 13187
Bönhoff, Joh. Habermann. (Beitrr. z.
sächs. Kirch.-G. 29, 213—80. 18188
Stange, E., Amtsentsetzg. e. Oberlausitz.
Pfarrers durch sein. Rollator 15%. (Beitrr.
z. sichs. Kirch.-G. 28, 85— 115.) 13189
Seldel, P., Zur Erinnerg. an d. Tod d.
Kurf. Johann Sigismund. Hohenz. Jb. 20.
208—11. 95
Springer, C. G., Einige Nachrr. üb. d.
Amtswohnungen d. preuß. Oberräte. Altpr.
Mtschr. 54, er) 13191
Schulze, Th., Zur (i. d. Dorfes (lehren
Kr. Luckau. (Niederlaus. Mitt. 13, 1
Loesche, Zur Gegenref. in Schle-
sien. Troppau, Jägerndorf, Leobschütz
(G. 16, 141). Bd. 2. 96 S. 1 M 50.
(Schrr. d. Ver. f. Ref.-G. 33, 3.)
Rez.: Schles. (i. bill. 17. 16—20 Heinzel-
mann; Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 10 Völker;
Gött. gel. Anz. 17, 08 —13 Loserth; Zt. kath.
Theol. 41, 7186—88 Kröß. 13193
Trillmich, Joh., Sebastian Hoffmann,
ein Görlitzer Bürgermeister um 1600. (N.
Lausitz. Magaz. 90, 1—30.) 13194
Feist, M., Die Oelser IL.ehns übertragung
v. J. 1648. Zt. d. Ver. f. G. Schles. 50, 910
hi 1
. Dersch, W., Die Lebens- u. Studienord-
nung d. Jesuiten in Polen. Hist. Monatsbll.
f. d. Prov. Posen 15, 49—56.) (3196
c) Innere Verhültnisse (unter dlus-
. schluß von Religion und Kirche).
Liebmann, H.. Dt. Land u. Volk nach
ital. Berichterstattern d. Ref.-Zeit. s. 14.
1550. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 449f.
Joachimsen. [31:7
Studien z. Kultur u. G. d. Ref.,
hrsg. t. Ver. f. Ref.-G. Bd. 2: P. Mest-
werdt, Die Anfänge d. Erasmus, Hu-
manismus u. „devotio moderna“. Mit e.
Lebensskizze v. C. H. Becker, hrsg.
v. H. v. Schubert. Lpz.: Haupt.
XXXI, 343 S. 9 M., f. Mitgl. d. Ver.
7 M. 20. [3198
Zinck, P., Kulturbilder a. d. Erz-
gebirge nach d. Predigten d. ersten
Lutherbiographen Johs. Mathesius.
(Glückauf, Zt. d. Erzgebirgs-Ver. 37,
17, 69- 71; 86f., 118—20.) [3199
Reuter, R., Der Kampf um d. Reichs-
standschaft der Städte auf d. a UN SDR.
Reichstag 1582. Diss. Bonn 16. 488. L
Thiel, V., Zur Verwaltungs-G. Inner-
österreichs im 16.Jh. (Zt. Hist. Ver. Steierm.
15, 92—101.) [8201
Wutte, M., E. Rangstreit z wisch. Ober-
u. Innerösterr. Zt. Hist. Ver. Steierm. 15,
102—183.) (8202
Loserth. Das Kirchengut in Steiermark
im 16. u. 17. Jh., 8. 14, 3984. Rez.: Mitt. Inst.
öst. G. 37, 146—49 Pscholka. [8208
Kax, H.. Die Olmützer Gemeindefinanzen
1530—1630. (Zt. Dt. Ver. G. Mährens usw.
20, 322—76; 21, 59—100.) . [8204
Adam, A.E., Herzog Friedrich I.v Württb.
u. d. Landschaft. (Württb. Vierteljhfte. 24
210—29.) 18205
Beck, Edw., Über d. Hofpfalzgrafenamt
d. Fürstbischöfe zu Speyer u. Notarsbestal-
lungen im 16. Jh. Dt. Herold 16, 80
Schwarz, Pet., Die Landstände d.
Erzstifts Trier unter Lothar v. Metter-
nich 1599 - 1623. (Trier. Arch. 26/27,
1—65.) (8207
Goldschmidt, Hans, Der Herzog v. Jülich-
Kleve als Schuldner d. Stadt u. d. Haupt-
gerichts Düren. Zt. d. Aachen. G.-Ver. 36,
174-79.) ö [3208
Brants, V., „Le Prince“ de Machia-
vel dans les auciens Pays-Bas. (Me-
langes d’hist. off. a Ch. Moeller 2, 87
—99.) [3209
Essen, L. van der, De „Groote en
generale staatsloterij“ der Nederlanden
1556—78. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. etc.
5. R., 1, 275—832.) [3210
Zuylen van Nyevelt, van, Notice sur le
Landraed ou Raed van de leden van Vlaen-
dren. ‘Mélanges d’hist. off. à Ch. Moeller 2,
252— 64. [8211
Schulte. 0.. Die Ordnung d. Stadt
Grußen - Linden v. J. 1641. Hess. Bll. f.
Volkskde. 13, 116- 21.) [3212
Voigt, Frdr., Der Haushalt d.
Stadt Hamburg 1601—50. Hamb.:
Greife & S. 16. 2598. 6 M. 3213
Voigt, J. F... Anderungen bei d. Wahl v.
Ratsherren, sowie bei d. Wahl v. Beamten
1631, 1652. ‚Mitt. d. Ver. f. hamb. G. B. 12,
2327 12214
7
98
Rode, B., Das Kreisdirektorium
im Westfäl. Kreise v. 1522 — 1609.
Münst.: Coppenrath 16. 115 S. 2 M. 40.
(84 S.: Münst. Diss. 16.) [8215
Hobbing, H. H., Die Begründg.
d. Erstgeburtsnachfolge im ostfries.
Grafenhause d. Cirksena. Aurich:
Friemann 15. 88 S. 1 M. 50. (Abh. u.
Vortrr. z. G. Ostfrieslands H. 19, Er-
lang. Diss. 16.)
Rez.: Hist. Zt. 117, 548 f. Reimers. [3216
Weise, Eine Bünauische Polizeiordnung
a. d. 17. In. (Mitt. d. Ver. f. sachs. Volkskde.
6. 218-32. 13217
Haß, I., Eine Tabelle d. kurmärkisch,
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kenborg. Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28,
553 f. (3218
Kentenich, Statuten d. Trierer Gold-
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11, 151—53. 18219
Pfas, W. Ci.. Die Schützengesellschaft
zu Waldheim u. ihre Schwestergilden im
Rochlitzer Amt z. Ref.-Zeit. Beitr. z. Waldh.
Ref.-G. Waldh.: Rost. 72 S.; 2 Taf. 1 en
Arras, P., Die Fischerinnung zu Bu-
dissin im 16.u.17.Jb. N. Lausitz. Magaz.
92, 59—71.. [3221
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(Bijdr. ete v. h. Hist. Genootseh. te Utrecht.
35, 169—8535. ' : [3222
Major. k., Der Nachlaß d. Basler Gold-
schmieds Balthas. Angelrot. Basler Zt. 14,
806—34. [8228
Beeker, Alfr.. Die Landtafel d. Ithein-
gaus v. J. 1603. Nass. Heimatbll. 17. u 10
322
Schönebaum. H., Antwerpens Blütezeit
im 16. Jh.. unt. Zugrundelg. d. zeitgenöss.
Schilderg. d. Florentiners Guicciardini. Beitr.
z. Städte- G. Belgiens. Arch. Kultur-G. 13,
256—96. 13225
Brakel, S. van, Een Tiental Ven-
nootschapsacten uit de 17e eeuw.
(Bijdrr. ete. Hist. Genootsch. Utrecht
37, 182 - 230.) [3226
Voigt, J. F., Die älteste Vereinig. Hamb.
Grundeigentümer zur gegenseitigen Ver-
sicherg. gegen Feuerschäden v. 3. Dez. 1591.
(Mitt. d. Ver. f. hambg. G. Bd. 12, 98—99.) [3227
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u. andere Hebungen f. d. Domkapitel in Ham-
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12. 128—386. ) (3228
Schwauneke. Die Wirkgn. d. 30 jähr.
Krieges im Erzstift Magdeb. (Holrkreie', 8.
14. 1562. Rez.: Thür.-säcbs. Zt. 4, 221—23
Kaphahn. [3229
Tille, 4., Kommunikantenzahlen. (Dt.
G. bll. 17, 300 — 17. Verwendbar f. Bevölke-
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Fortsch, Der Rat d. Reichsstadt Fried-
berg i. d. W. im 18. Jh., 8. 1314, 3970. Rer.:
Vierteljschr. 80z.-Wirtsch.-G. 14, 423 f. K.
O. Müller. [3231
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Rechnungsbuch 1533—35. (Altpr.
Mtschr. 53, 253—67.) [3232
Kaufmann,Joh . Die Kapitalien d. Frbrn.
David v. Fürst, Erbherrn auf Kupferberg
(1600—84). E. Bild a. d Kupferberger G.
Breslau 12: Schles. Volkszeitg. 32 8. [3233
Popelka, F.. Der Niederl zeß d.
steirisch. Landstände geg. d. Stadt Juden -
burg 1634—45 u. d. Judenburger Privilegien-
fälschgn. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 14.
44—68. [8234
Brakel, 8. van, Een Amsterdamsche
Factorij te Paramaribo in 1613. : Bijdragen
etc. v. h. Hist. Genootsch. te Utrecht 35,
83—86. (3235
Bijlsma, R.. Rotterdams handelsverkeer
met Engeland tijdens het verblijf d. Mer-
chants-Adventures 1635—5?. (Bijdrr. Vateri.
Gesch. 5. R.. 4, 81—107.. [3236
Schualtze, Joh.. Rindereinfuhr in d. dt.
Territorien, insbes. in Hessen, iin 16. u. 17.
Jh. CJahrbb. f. Nation.ök. 102, 614—235.) [8237
Möllenber«, W.. Die Krisis d. mansfeldi-
schen Kupferhandels im 16. Jh. Thür.-sächs.
Zt. 6, 1—32. [8238
` Pries, å.. D. schwed. Zoll in Warne-
mtinde 1682—54, 8. °15/°16, 8988. Rez.: Hans.
G.bll. 14. 408 f. Techen. [8239
Simson, P., Die Handelsniederlassg. d.
engl. Kaufleute in Elbing. Hans. G. bill. 16,
87—143.) | [3240
Siegel. Die hessische Feldpost im 30j.
Kriege. Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. f. bess.
G. 15,16, 43 f. ($241
Pischel. F., Die ersten Armenordngn.
d. Ref.-Zeit. Dt. G.bll. 17, 3517—30.) 18242
Retzbach, A., Die Freiburger Armen-
pflege im 16. Jh.. besond. d. Bettlerordng.
v. 26. Apr. 1517. Zt. Geschichtskde. Probar
83, 107—38. [82
Büttner, E.. Das Buch d ..Armenkiste
an Unser Lieb. Frauen-Kirche“ zu Bremen
(1525—80), seine Bedeutg. u. mutmaßl. Be-
ziehg. zu d. Arınen-Ordng. in Ypern. Arch.
f. Kult.-G. 12. 8415—62. [3244
Zivier, E., Jüdische Bekchrungsversuche
im 16.Jh. (Beitrr. z. (i. d. dt. Juden 96—113.)
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d. Rbeingaues, Juda Mehler Reutlingen.
(Ebd. 114—34. 13245
Drechsler, Die Juden i. e. Dorfe
Mittelfrankens zur Zeit d. 30j. Krieges
in Freimund. (Ev.-luth. Hauskalender
15, 41 ff.) [3246
Schaiziein, å.. Zur G. d. Vertreibung d.
Juden aus Rothenburg o./Tauber 1519/20.
ıMtschr. G. u. Wiss, d. Judentums N. F. 25,
2863—84 | (8247
Statz. Höngger Meiergerichtsurteile d.
16. u. 17. Jh., s. 13/14, 1572. Rez.: Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 36, 702 f Peterka. [3248
Kaiser, J. B.. E. Weistum v. Monneren
a. d. J. 1644. Jahrb. Ges. Lothr. G. ?7/28,
583— 35` 3249
Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jähr. Krieges, 1517—1648 *99
Alberti, W., Der Rheingauer Landbrauch
v. 1648. E. rhein. Bauernrecht, s. 13/14,
3889. Rez : Hist. Jahrb. 36, 1957 Bauer-
meister. [3250
Reitz, G., Weistum Ober- u. Nieder- -
Ernst v. 5. Juli 1545. Trier. Arch. 26/77,
224—380.) [3251
Voigt, J. F., Hamburgensien in d. Amts-
büchern d. Amtes Harburg 1573—1607. (Mitt.
d. Ver. f. hambg. G. Bd. 11. 484—468.) [3252
Meijer, W., Nog iets over hot rechtsge-
ding tegen Torrentius. (Bijdrr. Vaderl.
Gesch. 5. R., 4, 309—13.) 13253
Keller, Alb., Meister Franntzn Nach-
richters inn Nürnberg, s. '13]’14, 1580. Rez.:
Dt. Lit. Zt. 15, Nr. 29 H. Knapp. [3254
Schwarz, Wilh. Eberh., Die Re-
form d. bischöfl. Offizialats in Münster
durch Johann v. H oy a 1573. (Zt.Vaterl.
G. Westf. 74, I, 1— 228.)
Rez.: Theol. Rev. 17, Nr. 11/12 Lux; Hist.
Jahrb. 38, 624 f. O. R. [3255
Schäfer, Bad., Die Jersetzbarkeit d.
Geistlichen nach d. ev. Kirchenordngn. d.
16. Jh. (Zt. Sav.-Stiftg. 38, K. A. 7, 283-90.
[3256
— —
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Köln 1588. Beitrr. Köln. G. 2, 228—41.) [3257
Arras, P., Über die v. d. Stadt Bautzen
1547 angeworb. u. unterhalt. Landsknechte.
(N. Laus. Magaz. 93, 168—63.) (3258
Löwis of Menar, K.v., Rigas Befestigung
nach ein. Plane v.1634. (Sitzungsberr. d.Ges.
f. G. usw. d. Ostseeprovinzen Rußlands 12,
144—46.) [825:)
Horn, E., Zu Steph. Praetorius’ ordo
studiorum. N. Jahrbb. f. d. klass. Alt. 38
393f.) (3260
Loserth. J., Zur Prä'atenhilfe für d.
Wiener Universität im 16. Jh. ‘Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. 36, 162—64. [3261
Jordan, Herm., Ref. u. gelehrte
Bildg. in d. Markgrafsch. Ansbach-
Bayreuth. E Vor-G. d. Univ. Erlangen.
1: Bis geg. 1560. Lpz.: Deichert, XII,
3718. 8 M. 40. [3262
Fakultät, Die jur., zu Helmstedt 1591.
. (Braunschw. Mag. 16, Nr. 8. (3263
Kraft, J., Die erfundene ital. Schule in
Sterzing Im 16. Jh. Forsch. usw. Z G. Tirols
usw. 12. 123—26. (3264
Loserth, J., Die protest. Schulen
d. Steiermark im 16. Jh. Berl.: Weid-
mann 16. XVIII, 217 S.; Taf. 6 M.
(Mon. Germ. paedag. 55.) Selbstanz.:
Zt. G. Erziehg. 6, 283—88; Hist. Jahrb.
38, 684 f. Hindringer; N. Jbb. Klass.
Altert. 42, 45 f. Schwabe. 3265
Herr, A., Das Elbogener Schulinventar
a. d. J. 1503. Mitt. Verl. G. Dt. Böhmen 54
363—176.) [3268
Schröder, N. A., 5 Urkk. z. ältest. G. d.
Johanneums zu Hadersleben. Qu. u. Forsch.
z. G. Schlesw.-Holst. 5, 215 — 33. [8267
chemal. Schlaggenwalder Lat n { Zt.
Koch, Ernst, Böhmische Edelleute auf
d. Görlitzer Gymnasium u. Rektor Dornavius.
(N. Laus. Magaz. #8, 1—48. ) 183268
Wehrmann, M., Die ältest. pomm.
Lehrbücher. (Zt. f. G. d. Erziehg. usw.
5, 163-67.) 3269
Körner, K., Erasm. Alber als Pädagog.
(Zt. f. G. d. Erziehg. 6, 71—90.) 15270
stölzle, R., Gerard Geldenhauer, e.
unbekannt. Erziehgs.-Theoretiker d. Ret.-
Zeit. (Arch. Ref.-G. 14, 65-77.) 13271
Stölzle, B., E, vergessen. Erziehungs-
theoretiker a. d. Ref.-Zeit. (Zt. f. G. d.
zrziehg. usw. 5, 77—92.) G. Lauterbeck. {3272
Kern, K., Neue Mitt. üb. Jobs.
Böschenstein. (Zt. f. G. d. Erziehg. ö,
159—62.) [8273
Schwabe,
Rhenius, 1574—1639.
G. v. Melanchthons latein. Grammat.
G. d. Erziebg. 6, 1—42.)
Kvačala, J., Comenius, 8. '14, 1589. Reg.:
Dt. Lit.-Ztg. 14, Nr. 27 Loesche; Zt. f. öst.
Gymn. 66, 09—15 Zycha: Tt. f. G. d. Erziehg.
usw. 5. 284—89 Nebe. [3275
Hartig, O., Gründg. d. München.
Hofbiblioth. durch Albrecht V. u. Joh.
Jak. Fugger. (Abh. d. Bayer. Akad.
28,3 ) Münch.: Franz. XIV. 412 S. 20 M.
Rez.: Beitrr. Bayer. Kireh.- G. 24, 11921
Fr. Roth; Hist.-Pol. Bll. 161; 198— 202 Jos.
Weiß; Zbl Biblw. 35, 28—37 Ehrle. [8776
Sehuster. Fız.. Bücherankäufed.Klosters
Oberaltaich z. Zeit d. 30). Krieges. (Btud.
Mitt. G. Bened.-Ord. N. F. 7, 131—35. 13277
Herr, Alfr., Zur G. d. Egerer, Gymnasial-
bibliothek im 16. Ih. (Mitt. d. Ver. f. G. å.
Dt. in Böhm. 53, 257—78. [3278
Herr, Alfr., Die Büehervərzeichnisse d.
E.. Der Methodiker Johs.
Beitr. z. Entwicklgs.-
(Zt. f.
(3274
G. Erziehg. 6, 1652—88. N
Jürges, P., Die Ausplünderg. d. Eber-
bacher Klosterbiblioth. im 30 j. Kriege. Nass.
Heimatbll. 16“ 17, 63—74. [3280
Brandis, C. G., Beitrr. a. d. Univ.-
Biblioth. zu Jena. Zur G. d. Ref.-J ahrh.
Jena: Fischer. 84 >. 2 M. (Zt. Ver.
Thür. G. N. F. Beih. 8.) 3281
Semler, A., Die Bibliothek d. Humanisten
Jak. Spiegel. J7t. G. Oberrh. 32, 85—97.) [328
‚Schiffmann.K., Mitt. z. G. d. Buchdrucks
in Osterr. 3 u. 4: Linz u. Peuerbach. Osterr.
Zt. f. Bibliothw. Jg. 2½3. 28—89. 3288
Rothert, W., Ubbo Emmins. : Rothert,
Hannov. Biographien 3, 1—12.) [3284
Müller, Br. A., Zur Ikonographie Jak.
Wimpfelings. (It. G. Erziehg. G, 215— 21.) 13285
Imesch. Brief d. Heinr. Glareanus an
Jörg uff der Flüe v. 19. Dez. 1520. (Anz. f.
schweiz. (1. 14, 97—100.) [3286
Semler. A., Zum Tode d. Humanisten
Johs. v. Borzheim. Zt. G. Oherrh. N. F. 32,
632 f } (3287
Y*
*100 Bibliographie Nr. 3288-3352
ae. yana er PARAT f She a. Beg eee Dich.
. Jh. „III . .
Ver. Freising 10, 6179.) [3288 Pa A 8 Con o
Wiepen. F., Wilh, Fabry v. Hilden 35, orsch. (Altpreuß. Monatsschr: ‚544
11, 3850). TI. 2. (Düssel erk. Jahrb. 2, 606.“ [3308
ng een, nn Johs. Bissellus, €. u Dichter
Braunschw. - Wolfenb. in sein. geistes- u. G.schreiber d. 17. Jh. ( ist. - pol-
geschiehtl. Bedeu!g: (Athfte. Comen.-UeB.9, Bll. 157, 22—33; 81—93.) [3309
99. [3290 Bechtold, Art.. Beitrr. zu e- Biogr. Mo-
Schief. Tr., Zu Goldasts Aufenthalt in scheroschs. (Zt. G. Oberrh.. N. F. 32. 562 — 2.“
St. Gallen. (Zt. G. Oberrh. N. F. 32, 241-82. [3310
` [3291 Bouman, C., Philipp v, Zesen® Beziehgn.
8
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(anenstein Volks. 15, 1. Hai Nr. 59., (829% zu Holland. Bonn. Diss- .
. Eee:
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celsus Theophrastus v. Hohenheim 1498 Korth. I... Aus dem Wiegensiter d. dt.
— 1541. N. ed. Lond.: Rider 15. 325 8. eitungswesens. (Korth, Mittagsgespen.ter
: s ' Albert, P. P., Die Anfänge d. ältest.
Zaunick, E., Zum Leben (ieo. Maregraves Zeitung in Baden. Zugleich e. Beitr. z. G-
1610—44. (N. Arch. f. sächs. C. 37, n d. Freibur ; derer . Gde. ri. Pewurg d.
37 Ges. f. j d. G.&de. Zu urg 30.
Nehring. G., Württemb. Medizinalord en BE TE 313
naag v. 1559. Arch. f. G. d. Medizin 9. 53
25792.) [3295
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v. J. 1532. (Mitt. . ci. d. Med. u. d. Natur-
wiss. 14, 1-4. (3296
Bruck, R., Ernst zu Schaumburg,
e. Kunstfördernd. Fürst d. 17. Jh. Berl.
Wasmuth. XII, 82 8:75 Taf. 4°. [3314
Ahmels, C., Über d. Renaissance-
Kunstdenkmäler unt. Maria v. Jever u.
ihre Entstehg. (Oldenburg. Jahrb.
16, 17, 249—307.) [3316
Werneburg, K., Peter Thumb u.
seine Familie. Beitrr z. süddt. Kirchen-
paukunst. Straßb.: Heitz 16. 119 S.:
28 Taf. 10 M. (Stud. z. dt. Kunst-G.
182.) (54 S. unt. d. Tit. „St. Peter auf
d. Schwarzwald und bermünster“,
Straßb. Diss. 15.) [3316
Wehrmann. M., Einige bau- oder kunst-
geschichtliche Nachrr. a. d. 16. Jh. (Atbll.
Ges. Pomm. G. 10, Nr. 5.) (3317
Baum, Jul., Forschgn üb. d. Haupt-
werke d. Baumeisters Hnr. Schickhardt
in Freudenstadt, Mömpelgard u. Stutt-
gart, sowie üb. d. Schlösser in Weckers-
heim u. Aschaffenburg. Straßb.: Heitz
16. 119 8. 28 Taf. 10 M. (Stud. z.
dt. Kunst-G. 186.) 3318
Hanftmann, B. Die neue Bau-
kunst d. 16. Ih in Erfurt. (Jahrbb.d.
Akad. Erfurt, N. F. 42, 1— 175.) 3319
Hoffmann, G. Der bauliche Zustand. d.
ev. Pfarrhäuser im Urzgt. Wirtemberg um
1560. (BI. f. wärttb. Kirch.-G. 20. 0
3
— —
Sachs, H., Sämtliche Fabeln u.
Schwänke. 6. Fabeln u. Schwänke in
d. Meistergesängen, hrsg. v. E. Goetze
u. K. Drescher. Halle: Niemeyer.
X, 386 S. 3 M. (Neudrucke dt. Lit.
werke d. 16. u. 17. Jh. 231—356.) 8297
l iopp, A. Grünwaldlieder. (Zt. f. dt.
Philol. 47, 210—32. [3298
Pfeiffer, R., Der Augsburger
Meistersinger u. Homerübersetzer J ohs.
Spreng. ünch, Diss. 14. 62 8. 3299
vogt, Carl, Joh. Balth. Schupp.
Neue Beitrr. zu sein. Würdigung.
Nachtr. z. Bibliogr. (Euphorion 21,
103—28; 490—520.) [3300
Michel. J.. Die Quellen zur Raeteis d.
Simon Lemnius, 8. „14. 4004. (Auch Zürich.
Diss. 14. 231 8. (3301
Böß. H., Fischarts Bearbeitg. lat.
dil, 1: Lob d. Landlebens u. sein
orbild, d. 2. Epode d. Horaz. (Ale-
münnia 44, 125 — 37.) 3302
nühr mund, E., Joh, Fischart als Pro-
testant. Greifsw. biss. 16. 60 8. [3303
Kopp. A., Die Straßburg. Liederhand-
schrift v. J. 1692. (Alemannia 44, 66
3
Denk, V. M. Ooy Fürst Ludwig zu
Anhalt-Cöthen u. d. erste dt. Sprach-
verein. Zum 300 jähr. (Gedächtn. an d.
Fruchtbring!Gesellsch. Marb. Elwert.
IX, 126 8. 2 M.50. [3305
. Boschav, R., Jak. Balde. e. patriot. Dich-
ter d. 17. Jh. (Dt. G. bll. 18, 1—16.) 3306
Behrend, F., Wolfh. Spangenbergs Dich-
tungen s. 16. 1496). Forts. (Jahrb. f. G.
Els. L.othr. 32. 35—67.) (3307
olxt, J. F., Zum Brauwesen in Hambg.
1583, 1608. Mitt. d. Ver. f. hamb. G.. Bd. 12,
99—104.) 8321
petersdorff. H. v. Hrzg. Barnim XI. v.
Pommern u. Steinmetz Hans Scheuslich.
(Arch. Kultur-G. 13, 127—32. 5 [33:2
222 o
F.
bw
d
mente
2 4. —
Zeit der Reformation, Gegenreformation und des30jähr. Krieges, 1517—1648 101
Röttinger, H., Pet. Flettners Holz-
schnitte. Straßb.: Heitz 16. XII,
89 S.: 18 Taf. 10 M. (Stud. 2. dt.
Kunst-G. 186.) j 3323
Hammer, Hnr., Nachtrr. u. Studien
zu Alex. Colin. (Zt. Ferdinandeum
3. F., 59, 157—213; 14 Taf.) [8324
Albert, P P., E. bisher unbekannte Bild-
bauerarbeit Chr. Wenzingers. (Zt. G.-Kde.
Freiberg 33, 175 - 184.) 13325
Scherer. Christ., I.eonh. Kern als Klein-
plastiker.. (Jabrb. d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlgn. 37, 392 —14.) (3326
Peters, Sebast. Ertl. e. Magdebarg. Bild-
haver um 16%, und d. Epitaphium v. Lossow
im Dom. (. bil. f. Magdeb. 49:50, 354 u
3327
Gradmann, G., Michael Kern, Bild-
hauer. Tübing. Diss. 16. 116 S. [3328
trier. Bildhauers Hans Rape Hoff-
mann (+ 1616). 181 S. u. 24 Taf. (Trier.
Jahresberr. 7/8, II u. Bonn. Diss. '16.)
Sep. Trier: Lintz. 6M. [3329
&uby, R., Üb. d. Tätigkeit d. Bildhauers
H. K. ae in Salzburg 1615— 25.
(ies. Salzb. I.dkd. 56. 55 — 94.) 13330
Pastor, W., Leben Albr. Dürers.
Berl.: Reichsverl. 16. 307 S. 4 M.
Rez.: Dt. Lit.-/tg. 17. Nr. 24 Singer;
Preuß. Jahrbb. 109. 119 f. Drews. 13331
Haack, Fr., Funde u. Vermutungen
zu Dürer u. z. Plastik sein. Zeit. Er.
3 Blaesing 16. 105 S.; 25 Taf.
6 M. (Beitrr. z. fränk. Kunst-G. H. 6.)
[3332
Beete, N.. Jestiende-eeuwsche kunste-
naars. 1: Jan Swart. (Ond Holland 9 5
1—28.) 3
Wiepen. E., Bartholom. Bruyn d. Altere
u. tieo. Braun. Jahrb. d. Kölnisch. ü.-Ver.
3. 95— 153.)
Obser, K., Der Ü;berlinger Maler, Marx
Weiß (+ 1580, u. seine Familie.
Oberrh. 32, 1831—36.)
Albert, P. P., Abel Stimmer als
Porträtmaler zu Freiburg i. Br. (Zt.
Geschichtskde. Freiburg 33, 159 — 74.)
[3336
Ant. Müller u. seine
Schule. Beitr. z. G. d. niederdt. Re-
naissancemalerei. Straßb.: Heitz 17.
JX, 168 S.: 29 Taf. 14 M. (Stud. z.
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Gyssling, W.,
(Jahrb. d. Kunsthist. Sammlgu. d. Allerh.
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Peltzer, R. A., Hans Rottenham-
mer. Wien: Tempsky. Lpz.: Freytag
16. 20. S. 293-365: 7 Taf. 27 M.
(Jahrb. d. Kunsthist. Sammlgn. d. All.
Kaiserts. 33, 5.) [3339
(Mitt.
13334
(Zt. G. |
(3835 | Hrzg. Ulrich. (Württb. Vierteljhfte. 25
[3348
Hirschmann, O., Hendrik Goltzius
als Maler 1600—1617. Haag: Nijhoff
16. XI, 104 S.; 8 Taf. 5 M. 10.
(Quellenstud. z. holl. Kunst-G. 9.) [3340
Simmel, G., Rembrandt. E. kunst-
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205 S. 4 M. 50. |
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 28 f. Seidlitz A
Lit. Zbl. 17, Nr. 46 Kehrer. [3341
—
Wöltle, J., Aus alt. Neuburger Inven-
tarien. (Korr.bl. Gesamt-Ver. 17, Nr. 11.12.)
[3342
Hlssette, L., Notes sur les premiers im-
3 anversois et les gravures de la
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off. a Ch. Moeller 2, 13 — 20.) 13343
Hahn, E., J. Stampfer, Goldschmied,
Medalleur u. Stempelschneider 1505—
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11 Taf. 4 M. 80. (Mitt. d Antiqu. Ges.
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Schmid. Bernh., Meister Andreas Lange,
e. Glockengießer zu Danzig. (Mitt. d. West-
preuß. G.-Ver. Jg. 15, 4—6.) [3345
Posselt, Fr., Silberne Bildnisse
Hnr. Rantzans u. d. hamburg. Gold-
schmied Jak. Mores. Beitr. z. Kuns -G.
Schlesw.-Holsteins. (Zt. Ges. Schlesw.-
Holst. G. 47, 267 — 95.) [3346
Stettiner, R., Das Kleinodienbuch
d. Jak. Moresin d. Stadtbiblioth. Unter-
suchg. z. G. d. hamburg. Kunstgewerbes
um d. Wende d. 16. Jh. (Veröft. d.
Hamb. Mus. f. Kunst u. Gewerbe.)
Hamb.: Meissner 16. 17 S.; 84 Taf. u.
34 Bl. Erklärgn. 10 M. (Jahrb. d.
Hamb. Wiss. Anstalten 33 (15), Beih. I.)
[3347
Bossert, G., Die Hofkapelle unt.
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Ursprung, 0., Jacobus de Kerle
1531/32—1591. Diss. 13. 115 8.
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Gurlitt, W., Mich. Praetorius
(Creuzbergensis), s. Leben u. s. Werke.
Leipz. Diss. 15. 138 8. [8350
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Organist Johs. Erasm. Kindermann
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musikgeschichtl. Stellung. Münch. Diss.
13. 40 LXXXIX S. (3351
Böttcher. H.. Kulturzustände in Halber-
stadt um 1600. (Zt. Harz-Ver. 50, 136— 59.)
[3352
*102
Hirschmann. I.. Bilder a. d. Leben d.
Geistlichen d. Diözese Eichstätt um d. Mitte
d. 16. Jh. (Arch. f. Kult.-(i. 12. 380-400. [335
„(
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Coblenz im 16. u. 17. In. «Trier. Chron. 13.
103 —8; 141— 52; 17184.) 13371
Jonge, C. H. de, Bijdrage tot de
ua d, um d. Printer G on 9 8 kennis van de Nord - ederlandsche
hrsg. u. ein ‚el. v. Jos. Fritz. Halle Costuumgeschiedenis in de 1. helft
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Becker, Alb., Doktor Faust u. Speyer. 96, 22 af k. | Sr
Kaiserslautern: kaiser 14. 88. 1M. [8355 | Maceo, 15 E. Inventarverzeichi- d.
Blume, R., Die Sagen vom Doktor ra os zam Dir Ver. in 21452.) 15878
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—44.) [3356 | ”
Spenle, M., Die Lebensdarstellg. 6. Voin Westfälischen Frieden
z 5 9 i d.16. u. 113357 bir zum Tode Karts VI. und
y j i Friedrich Wilhelms J.
Schmidt, Rud., Die Frau in d. dt. . 1648 nn j
Lit. d. 16. Jh. Straßb. Diss. 149 S. a
` [3368 Jessen. W.. Die Memorabilia stapel-
Aane holmensia d. Pastors Job. (roßmaan 7U
Amrbeis, A.. „Stammbüchlein“ d. Banı-
. Fürstbisch. Joh. Geo. Zobel v. Giedel-
stadt aus sein. Studienzeit. (79. Ber. u.
Jahrb. '16 Hist. Ver. Bamb. 35—52.) [3359
Meier, Gabr., Phrasen, Schlag- u. Schelt-
wörter d. schweizer. Ref.-Jeit. ı/t. Schweiz.
Kirch.-G. 11, 81—107; 220 — 36. 336
— —
Wrede, Ada, Schatz graben m. Zauber-
mitteln u. anderes Nor Gericht. 1648. t.
Rhein.-Westf. Volkskde. 14. 76—83. [8361
Paulus, Nikolaus, Hexenwahn u. Hexen-
rogeß, vornehml. im 16. Jh., S. 18. 1617.
ez.: Mitt. a. d. hist. Lit.. N. F. 1. g95— 99
Bloch; Zt. f. schweiz. Kirch. -G. 8, 71 f. Kirsch.
13362
Zaunick, R. Beitr. 7. Jäger-Volkskde.
d. 16. Jh. (BIN. f. hess. Volkskde. 15. ae
3363
Wieser. Tb., E. Besuch mit d. Magnus-
stabe in Südtirol 1643. (Forsch. Mitt. G,
Tirols usw. 14, 162 - 66.) [3364
Bechtold, A.. Hexen im bayerisch. Lager
b. Durlach 1643. (Alemannia 44. 138 — 44.)
(3365
E. Schreibkalender Wolf-
Hollweg, O.,
(Monatsschr. d Berg. (.
gang Wilhelms.
or. 16, 151—657.)
Huemer. Bl.. Einritt d. Krzbischofes
Frust v. Bayern. (Mitt. d. (zes. f. Salzburg.
Ldkde. 55. 45—70.) [3367
Crull, Fr., Zur Taufe von Hrzg. Ulrichs
Tochter Sophie im J. 1557. (Jabrbb. d. Ver.
f. mecklenb. G. 80. 185 — 90. [3368
Grotefend. O., Von d. Huldigungsfeier
d. Stadt Stettin f. Hrzg. Bogislaw XIII. am
5. Apr. 105. Mtbil. Ges. Pomm. G. 15. Nr. 8.)
[3369
m
als Wundörzte
Nass. Heimat-
[33
Domaras. M.. Barbiere
zur Zeit d. 30jähr. Krieges.
bll. 18. 116 f.
13366 |
Jüderstapel 1654—1680. | Schrr.Ver. Schlesw.-
Holst. Kirch.-G. 2. R.. 6. 363-70.) [3374
Sommerfeldt, G., Die Chronik d.
preuß. Landratskollegiums Jahre
1656 —1661. (Forsch. 2. brandb. u. pr.
G. 29, 248—67.) 3375
Redlich, Osw.,
Esaias Pufendorfs, schwedisch.
denten am Kaiserhofe 1671—74.
Inst. Ost. G. 37, 541— 97.)
Wyman. Ed.. Aus d. Chronik d. Jax.
Billeter v. Aegeri 16711. In: Hist. Neuſbl.
d. Ver. f. G. v. Uri f. 16.) (3377
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beschrijving d. Nederlanden 1677—18.
(Bijdrr. ete. Hist. Genootsch. Utrecht 36,
81—230.) [3378
Ludwig, V. O., Memoiren e. Ver-
essenen (Casp. Ant. Hammerschmid),
i601—1716. (J ahrb. Stift Klosterneu-
burg 7, 1.) [8379
Meinecke, Fr., Des Kronprinzen Fried-
rich Considórations Sur l'état présent du
corps politique de l' Europe. ‚ Hist. Zt. 117.
42—73. = (830
nn ren
Nantiatarberichte v. Kaiserhotfe J. 60
polds I.. Febr. 1657 Dez. 1669, brsg. V- A.
, e vin son. 8. 14. 1023. Rez.: Mitt. a. d.
hist. Lit., N. F. 2. 155—57 Hirsch. [3:81
Bojani, F. de. Innocent XI. 58 corre-
spondance avec ses nonces. s. 14. 1627. Rez.:
Rom. Quartalschr. 28. 59 f. Kihsen. 3382
„Zu d. Abschieden d. Bran-
Anz. Schweiz.
[3338
—
Wymann, E.
ner Konferenzen im J. 1688.
6. 17, 182f.)
Droysen, H.;
1740. (Hohenzoll. Jb.
Aus Brieien Friedrichs d. Gr.
Rheinsberg 1736—
20, 58—90.)
[3384
— E
*
vom Westfäl. Frieden b. z. Tode Karls vI. u. Friedrich Wilhelms 1.1648 —1740 *103
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Leopolds I. (Mitt. Ver. G. Dt.-Böhm. 54, 188888
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Christenheit im Jahrh. nach d. Westf. Frie-
den. Buch 1, 8. 18/14, 4087. Rez.: Hist.
Jahrb. 36, 419 Zöchbaur; Mitt. à. Inst. f. öst.
G. 36. 725—128 Redlich. | [3386
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Rez.: Thür.-Skehs. Zt. 7. 71f. K. H. La b
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13389
Gie, Die Kandidatur Ludwigs XIV. bei
d. Kaiserwahl v. J. 1658, 8. 15 16. 8005. Rez.:
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8. 14, 1642. Rez.: Mitt. d. Inst. f. önt. n
36, 375—78 Thd. Mayer. [3398
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hälgn. 1703. Beitr. z. Vor-G. d. Er-
werbg. Schlesiens. (Zt. Ver. G. Schles.
51, 104 —16.) [3399
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N. F. 2. 282—86 Dobrzyński: Hist. Zt. 115.
217 (. F. Preuß. [3400
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3
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49—54: 73ff.; 97—107; 122— 36. 18,
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türsıen Franz Ludwig V. Pfalz - Neuburg
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1
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v. Jülich-Berg in Aachen 15. Mai 1680. (Zt.
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Rothert, V., Die 4 Herzbergisch, Brüder
Christian Ludw.. Geo. Wilh., Joh. Friedr. u.
Ernst August. (Rothert, HannoV. Biogra-
nien $. 61-97. Ders.. Die 4 fürst ich.
chwägerinnen Dorothea. Benedikta. So phie
u. Eleonore d'Olwreuse (u. d. Prinzessin v.
Ahlden). (Ebd. 97— 121. — Ders., Frhr. Otto
Grote. (Ebd. 141—52. [3420
Gebauer, J. B., Die Hildesheimer Un-
ruhen vom Winter 1702103. Bild. a. d. Nieder-
gang d. dt. Stadtfreiheit. Zt. Harz-Ver. +0.
65—8?.) [3421
Ulrich, 0.. Chr. Ulr. ('rupen, Bürger-
meist. d. ‘\lrstadt. Hannover, B- 14, 4057.
Rez.: Gött. gel. Anz 16, 706—15 1
3422
Grunwald. Sam. Oppenheimer n. s. kreis.
. 14, 4060. Nez. Mitt. d. Inst. f. öst. G. 3˙,
732—34 v. Irbik. (5186
Metzenthin, Ulr. Obrecht u. d. Anfänge
d. franz. !’rätur in Straßburg, 8. 14, 1657.
(78 S.: Strabb. Diss. 13.) Rez. 7. G. Gberrh.
32, 160 f. Jacob. (31°
Beissonnaäd®, Hist. des premiers essais
des relations Ceonom. directes entre la France
et l' Etat prussien pend. le règne de Lonis
XIV.. 1643—1715, 8. 13, 4109. Rez.: Forsch. 2.
brandh. u. pr. G. 7. 019 Rachel. 1.3338
Egenolf, P., Die Erbfolge im
Fürstentum Nassau- Hadamar 1711—
1743. Bonn. Diss. 16. 66 3439
Schser. O.. St aatshaushbalt d. Kurfürsten.
Hannover 1680-98, 8. 12. 3892. (Gött. Di-
12.) Rez.: Braunschw. Mass“ 14. 581.0.
H. Müller. (340
Jürgens, O., Haunov. Städtesachen.
Forts. (Hanno. Gbil. 20. 109 — 12:
258 —60.) 43441
Voigt, Frär., Der Haushalt d-
Stadt n 1601 — 50. Hamb.:
Gräfe & S 16. X. 259 S. 6 M. [3442
Kamp, å.. Friedr. Wilh. I. u. d. preub.
Beamtentum. (Forsch. randb. Pr. G. 30.
31—53.) [3413
a
Schulze, Herm. Graf Konr. Detl. v Dehn.
(Brauns ch w. Magaz. 15, 121—217.) — P. Zim-
mermann, Zum Leben u. T. Charakt. d.
Grafen v. D. (Jahrb. d.G.-Ver. Hrzgt. Braun-
schw. 14, 77-9.) (3423
stammler, W.. Leibniz’ Bedeutg f. Nie-
dersachs. 'Hannov. G bhl, 20. 206 - 24.) [3424
Sommerfeldt. G., Der Bericht von 2.
Eulenburgschen Berlin. Reise 1065. (Forsch.
z. brandb. u. pr. 43. 28. 8325—25.) (3425
, Görke, 0.. Spuren d. Nordisch. Krieges
im Kreise Flatow. (Mitt. Westpr. u, Ver. 16.
11—18.) (3426
Loewe. V.. König Friedrich! V. Preuß.
u. d. Fürstentum Oels. t. d. Ver. 1. G, Schles.
50. 151-64. (3477
Meinardus. O. Die Stadt Breslau u. d.
Gr. Kurfürst. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 50
1—27.) 1.83128
Andreae. Fr.. Urteile d. Reichsfreiherrn
Joh. Mich. v. Loen üb. Breslau a. d. J. 1716
u. 1772. (Schl. G. bll. 16, 64—71. [3129
Kentenich, Zur G. d. Trierer J. ünft a-
(Trier. Chronik 11. 148—51.) 1844
l Innungsartikel d. Eisenberger Chirurgen
u. Barbiere. (Mitt. d. G.- u. Altertums forsch.
Ver. zu Eisenb. H. 31, Bd. VI. 1. 17—21.) [3445
Nur Geschichte d. Brauwesens in Han-
nover. (Hann. G. bll. 18. 220— 24: 349 — 52.) [44
an
Ihnere Verhältnisse.
Urkunden u. Aktenstücke . G.d inner.
Polit. d. Kurf. Friedr. Wilh. P. 1. Bd. 2:
G. d. vrandv. Finanzen 1640—97. Bd. 2: zen-
tralverwaltg. d. Heeres u. d. Kammern. Von
Fr. Wolters. 8. 16, 1518. Rez: Forsch.
drandb. u. pr. (1. 29. 530 38 Brevsig: Viertel-
jschr. S07 -Wirtsch.-t:. 14, 424—29 v. 19280
` 34: r 7 — R 344%
Protokolle u. Relationen d.brandb. U a ri 12 aone BR
Geh. Rates a. d. Zeit d. Kurf. Friedr. | im J. 1668. Wierteljschr. da Wirtsch.-0.
[3448
Posthumus, N. W., Adviezen uit
het jaar 1663 betr. d. toestand en de
bevordering d. textielnijverheid in Hol-
land. (Bijdrr. etc. Hist. Genootsch.
Wilh. Hrsg. V Meinardus. Bd. 6: 14, 298-328.)
Dez. 1659— Apr. 1663. Lpz.: Hirzel. Theobald, Les Der angebliche
XXX, 1013 8. 48 M. (Publ. 8. d. Bigamiebesc uß d. fränk. Kreistages.
Preuß. Staatsarch. 89.) [3431 | (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 23, 199 f)
Acta Borussics. Behördenorganisation. 3449
5. g. 4 1. 1736—31. 5. 1740, bearb. v. G Kupferschmid, A-s Hinterisssensebaftet
Schmoller u. W. Si olze, S. 13. 1549. | zweier Pfarrer in Donaueschingen aus
Rez.: I. it. Zb1. 15 Ir. 31 Breysig; Forsch. z. I. h. (Freiburg. Diözesarch. N. F. 10. 280
—
brandb. u. Pr. G. 26. 618—621 Blis. Schwer Tg, — 308. 13050
432 z =
Gässel. Die kursüchz. 1,andtagsordnung Heidemann. H., Bevölkerungazabl
v. 1728, 8. 13. 1651. Rez.: N. Arch. f. sächs. U. berufl. Gliederg. Münsters i. W. am
6. 35. 391—293 Kapha (3133 | Ende d. 17. Jh. Münst.: Coppenrath.
Schwinkowski Reichsmünzreformbe- n 133 ; ER,
strebgu. 1669—10 u. d Vertrag V. Zinna 1367, 83 S, 1M. 80. (Münst. Beitr. 2. Glo ggg
8 15. 30 Rez.: N. Arch. Sachs. G. 36, N. F 37.) [
239 40 Scheven. BEA ' Krebs. Jol., Die Fam. V. Scharfleuberg.
Peez. K v., Die kleineren Angestellten Beitr. Z. (. d. Reicbhensteiner Bergbaus. (er
Kaiser Leopolds I. in d. Türkei (Arch. f ost. à; d. Ver. f. G. Schles. 50. 165-9.) (34
u 22
6. 105. 21127.) Sep. Wien: Holder 16. 4, ri
31
335
VomWestfäl.Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedrich Wilhelms I., 1648— 1740 *105
Sievek lng. H., Die Verflechtung d. Schweiz
in d. Lawsche Krise 1720. Ein Kapit. schweiz.
Handelspolitik, Festgabe d. Univ. Zürich z.
Einweihg. d. Neubauten 14. (Rechts- u.
staatswiss. Fak. 73—305.) 13453
Langendonck, C. van, Jean Linsen et la
Compagnie d' Allemagne au 17. sièle. (Mé-
langes d' hist. off. à Ch. Moeller 2, 318—21.)
3454
Dam van Isselt, W. E. van, Een lang
uitgestelde reis. Episode uit onzen Levant-
schen handel. (Bijdrr. Vaderl. Gesch. 5. R.,
4, 121—42.) (3455
Dam van Isselt, W. E. van, Valsch geld
in onze nederzetting in de Levar.t, 2. helft
d. 17. eeuw. ißijdrr. Vaderl. Gesch. 5. R. 4,
297 - 308.) (3456
Aalbers, J., Rijcklof van Goens,
Commissaris en Veldoverste d. Oostind.
Compagnie en zijn arbeidsveld 1653/54
en 1657/58. Gron.: Wolters 16. 7 Bl.;
221 S. (Groning. Diss.) [3457
Keller, R. A., Posturkunde f. Joh.
Maurenbrecher. (Düsseld. Jb. 28,
227f.) [3458
Eschelbacher, J., Die Anfänge
allgem. Bildung unt. d. dt. Juden vor
Mendelssohn. (Beitrr. z. G. d. dt. Juden
16877.) [8459
Wille, J., u. G. Christ, Judenordnung d.
Kurf. Karl Ludwig v. 10. Apr. 1662. (Mannh.
G.bll. 18, 34—39.) 13460
Goerke, ©., Die Judenprivilegien d.
Städte Flatow u. Krojanke. (Mitt. d. Wentpr
G.-Ver. Jg. 15, 9—13.) [3461
E. ritterschaftlich. Hals-
richt v. J. 1706. (Jahrbb. d. Ver. f. meck-
enb. G. 80, 89—96.) [3462
Doerr, H., Thomasius Stellung zum
landesherrlichen Kirchenregiment. Diss.
Bonn. 86 S. 3463
Techem. F..
Wagner, Milit. Friedensleben unt. Kg.
Friedr. Wilh. I. Beitr. z. G. d. Grenad.-Reg.
. Friedr. d. Gr. (8. Ostpr.) Nr. 4. (Altpr.
tsschr. 53, 1—95.) [3464
Baier, H., Zu Raph. Kündigs Elenchus
privilegiorum regularium. Freiburg. Diö-
zesanarch. N. F. 16, 313—16.) (3465
Duhr, B., Zur G. d. dt. Volksmissionen
in d. 2. Hälfte d. 17. Jb. (Hist. Jahrb. 87, 598
—628.) [3466
Kaiser, H., Romfahrten e. elsäss. Jo-
kanniters zu Ausgang d. 17. Jh. (Zt. f. G. d.
Oberrh. 31, 43047.) 18467
Kratz, W., P. Christoph. Rassler
S. J. (Zt. f. kath. Theol. 40, 48—68.)
[3468
ratz. W., P. Eusebius Truchseß S.J.
(Hist.-pol. BIL. 158, 35469; 456—50.) 13469
Wotschke, Th., Calovs Historia syn-
eretistica. (t. f. Kirch.-G. 36, 424 —58. [3450
Schian, M., Orthodoxie u. Pietismus im
Kampf um die Predigt, s. 18, 1668. Rez.:
Zt. f. Kirch.-G. 35, 319—21 Zscharnack. 3471
Danckelmann, E. Frhr. v., Kirchenpolitik
Friedrichs III. v. Brande nb. u. Joh. Wilhelms
v. Kurpfalz bis z. Ryswicker Frieden. (Düs-
seld. Jb. 28, 10556.) . (3472
Forsthoff, Theod. Under Eyck, d.
Begründer d. Pietismus in d. ref. Kirche
Westdtlds. (Mtbfte. Rhein. Kirch.-G.
11, 289 ff.) [3473
Ellenatein, A., Abt Maxim. Pagel v. Lam-
bach u, sein Te un 1705—25. (Stud. Mitt.
G, Bened.-Ord. N. F. 7. 288 - 326.) [3474
Skalský. Quellen u. Belege z. (i. d böhm.
Emigration nach Preußen (8. 14, 4091). 2:
Die Rebellion auf d. Opotschnoer Herrschaft
in Böhmen. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 13,
68—87.) 13475
Kröß, A., Zur G. d. kath. Gegenref. in
Böhmen unt. Fordin. III. Gutachten e. Jesuiten
üb. d. einzuschlag. Weg, 1050. (Zt. f. kath.
Theol. 40, 77297.) 13476
Regula. Die Berchtesgadener (Salzburger)
Emigranten in Göttingen 1738—42 (s. 15,
1571). Nachschr.: Denkmünzen auf d. Salzb.
Emigranten. (Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G.
21, 220— 22 13477
Vasiček, Abt Gottfried v. Bessel v. Gött-
weig, 8. 13. 1664. Rez.: Mitt, d. Inst. f. öst.
G. 85. 202 4 Osw. Redlich. 18478
Pickel, d., Ein Fall v. Kniebeugungs-
differenzen im 18. Jh. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.- G. 23, 73—75.) 13479
Fuch«, Der Streit um d. Pfarrhaus zu
Kaltenbrunn 1684/85, Beitr. z. G. d. Simul-
taneums in d. Oberpfalz. (Beitrr. Bayer.
Kirch.-G. 24, 89—47.) (8480
Duhr, B., Die Jesuiten am Neu-
burger- Düsseldorf. Fürstenhofe in d.
2. Hälfte d. 17. Jh. (Hist.-polit. Bll.
158. 610—27, 654—73; 733—47; 815
—823 ) [8481
Helbling, N., Das Tagebuch e. Einsiedler
Klerikers 1717—23. (Stud. usw. z. G. d. Bened.
Ord. N. F. 5, 2839—57.) [3482
Sehmidlin, L. R., Das vereitelte Projekt,
das Chorherrenstift Schönenwerd nach Olten
zu transferieren. (Zt. f. schweiz, Kirch.-G.
9, 204—18; 250—67.) [3483
Klinkert, E. C., Die evang. Kan-
tone u. d. Waldenser 1655 u. 1685/86.
(Schweiz. theol. Zt. 84, 21—35; 79—
116; 1657—70; 209 — 23.) [3484
Steinel, L., Einkommsverhältuisse d.
bad. Pfarreien, die 1656 zwisch. Würzburg u.
Mainz ausgetauscht wurden. (Freiburg:
Diözesanarch. N. F. 17, 226— 40.) (34
Gümbel. Die ungedr. Landauer Kirchen-
ordnung. (Beitrr. Bayer. Kirch.-G. 24, 96
—105.) [3486
Fell, L., Die Pfälzer Kolonie in
Halle u. ihre Beziehgn. zu Franken-
thal. (Mtschr. Frankenth. Alt.- Ver. 15,
Nr. Tft.) [3487
Diehl, W.. Schweizer im kurpfälz.
Kirchen- u. Schuldienst 1649—71. ess.
Chronik 1, 1—4; 25— 30.
(3188
R |
*106 Bibliographie Nr. 3489—3558
s
Schnabel, Frz.. Job. I.udw. Fabricius u.
d. Schweizer Hilfe f. d. Pfälzer Kalvinisten.
(Zt. f. G d. Oberrh. N. F. 31. 296—300.) 3489
Dabr, B., Zur G. d. Pfälzer Jesuiten-
Gespenstes V. J. 1686. (Hist.-pol. BU. 158,
166-76. [3490
Nies, A., Die Kirchenbaulast im
früher. Kurfürstentum Köln unt. be-
sond. Berücks. d. Hrzgts. Westfalen.
Gemäß d. kölnisch. Synodalstatuten VY.
1662 u. d. lex Clementina v. 1715.
Paderb.: Schöningh 16. 148 S. 4 N.
Rez.: Arch. kath. Kirchenrecht 97. 163
—165 Müssener. (3491
Sinemus, Pfarrer Job. Nikol. Streceluns
(1667-1748) U. seine Chronik. (Mthfte. Rhein.
Kirch.-G. 11. 198—213.) [3492
Berg. C. vom. Bittschrift d. Pfarrers U.
Inspektors Job. Scheibler in Lennep f. d.
luth. Gemeinden Ruppichterode u. Reuhrath
an d. Kurſ. Friedr. Wilh, Lennep. d. 13. Juli
1686. Monatsschr. d. Berg. G.-Ner. 16, 185 f.)
93
Danckelmann. Frhr. v., Die Rheinberger
Religionskonterenz V. 1697. (Zt d. Berg. (.
Ver. 49, 179-87.) 48404
Botscheidt, W., (. d. tranz.-ref. ( emeinde
zu Duisburg. Schrr. d. Duisburg. Museums-
ver. 6, 1—35.) [3495
Forstboff, Der Under Exek'sche Pietis-
mus u. d. Wendung zum Separstismus in
Mülheim a. d. Ruhr, 1671—1716. Mtshfte. f.
rhein. Kirch.-G. 10. 289 — 310.) 13496
Forsthoff, E. Wiedertäufer in Mülheim-
Ruhr. Episode a.d. J. 1686. (Mtshfie. f. rhein.
Kircb.-G. 10, 340—468.) 3497
Forsthoff. Wilb. Hoffmann. d. geist!.
Vater Tersteegens. (Athfte. rhein. Kirch. -G.
14, 97-123.) (3498
Bobry, J., L'université de Louvain et la
controverse Sur le laxisme en moral au
17. siècle, 1650—1700. Mélanges d'hist. off.
à Ch. Moeller 3, 368—81.) (3499
Hullu, J. de, De stichting d. Roomsch-
Katb. Parochien te Sluis en ijzendlijke in
de 18. eeu w. (Nederl. Arch. Kerkgesch. N. S.
12, 35—62.) [3500
Goeters. Die Vorbereitg. d. Pietismus in
d. reform. Kirche d. Niederlande. s. 12. 1560.
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 35, 618f. /Zscharnack.
[3501
Vos, K., Soeiniaansche bewegingen onder
de Doopsgezinden in de 17. eeuw. (Nederl.
Arch. kerkgesch., N. S. 11. 332—41.) [3502
Eekhof, A., De Noord - Amerikaansche
redikant Henr. Belijns in de gemeente
Vaverveen, 1666—82. (Nederl. Arch kerk-
gesch., N. S. 12. 97—157.) (3503
Millinckrodt, V., Sicco Tjaden, eene
bladzijde uit de gesch. d. Ned. herv. Kerk in
prov. Groningen. (Nederl. Arch. v. Kerk-
gesch., N. S. 11. 41—77.) [3504
Kratz. Landgf. Ernst V. Hess.-Homburg
u. d. dt. Jesuiten, . 15 16, 1561. Kez.: Zt.
f. Kirch.-G. 36, 5971—99 Losch; Hist. Zt. 117,
122f. W. Kobler. . 13505
Veit. A. I.., Kritisches zur Frage: Wie
entstand d. Mainzer Diözesanproprium?
(Arch. Hess. C. II. 1—23.) (3506
Veit, A. Lo,
nionsbestreb
bisch. Job.
4. F., 20, 170
. am Mainzer Hofe
96.)
1. v. Schönborn. er
Konvertiten U. kirchl. Reu-
unt. Ers-
3507
Rothert, W., Job. Arndt. (Rothert. Han-
nov. Biographien 8, 18—26.) [3508
Rethert, W., Justus Gesenius. (Rothert.
[3309
Hannov. Biographien 8, 26 —42.)
Rothert, W., Abt Molan. (Rothert, Han-
nov. Biographien 3. 152-664.) — D
perint. Job.
Rotbert.
ilh. Petersen. (Ebd. 174—81.)
(310
W., Abt Steffani.
Hannov. Biographien 3, 164 — 70)
Erkundigungen,
1664—67 (s.
(Rotbert,
(3511
Die amtlichen,
’14, 4088). Forts. (Jahrb.
d. Ver. f. ev. Kirch -G. Westf. 16, 303
—35; 18, 60—157.)
irmer. M., G. d. Pietismus in
Waldeck, s. 18, 1672. Rex. Zt
hess. G. 47, 3861—63 Salis.
Jesuiten,
Ansprüche ın
17. M.
3512
d. Grafsch.
d. Ver. f.
(3513
Dt.. im Kampfe 898. franz.
i i Wende d.
Hamburg um d
(Hist.-pol. BIl. 156, 473 83.) (3514
„E. G., Kirchl. u. sittl.
d. Herzogtümern Bremen
Wolters
Zustände in
u. Verden 1
T). 3. (Zt. Ges. Ni
125—569.)
Becker, Jols., Die Ei
Konfirmation
13, 129— 55.
650 — 1725 (s. 15. 1570).
eders. Kirch -G. 21,
[3515
nführg. d. öffentl.
in Lübeck. (Zt. Ver. Lüb. G.
18516
Teufel. E., Joh. Andr. Rothe, 1688—1758.
Beitr. z. Kirch.- G. d. sichs, Oberlaus. im
18. Jh. (Beitrr. E. Sächs. Kirch.-G. 30, 1—69.’
Krix, L.
97 S. 1M.50
Rez.: Theol.
Petri, H., Die Gr
im Kreise
[3517
, Frdr. Wilh. I. u. d. kath.
Gemeinde Potsdam. Berl.: Ebering 15.
Kirch.-G. 13. 37 — 55.
p., Eingabe d. Inspector L.
Schwartz.
Gensichen zu
Landsberg à.
Rev. 17. Nr. 9 10 Schnütgen.
35
[3518
enz- U. Zufluchtskiroben
Sorau N.-L. (Jahrb. f. brandb.
[3519
W. v. J. 1711.
(Jahrb f. brandb. Kirch.-G. 9.10. 390 — 92.)
2
[3520
Lüdtke, Frz., Der Nantius P. Vidoni als
Gegenreformator in Posen. (Zt.
Posen 29. 285 —98.
„ Kastner, K.,
bischöfl. Kommiss
(Zt. Ver. G Schles. 51, 272 — 96.)
Stölzle. R.,
täten d. 17. Jh.
. Klaar. K..
in Innsbruck
Habicht.
u. Alterts.forschg. Ges.
443 f.)
— eng
d. Hist. Ges.
[3521
Das Protokalibuch d. Fürst-
arias v. Glogau 1658 — 68,
18522
Studentenleben an Universi-
(Arch. f. Kult.-G. 12, 411 —15.)
[3523
Die Kosten f. d. Universitäten
19591704. (Forsch. Mitt. G.
Tirols usw. 14, 188-91. (3524
f M. E., Die Altenburger i. d.
(Gießener Matrikeln ‚bis 1707. Mitt. d. G.
Rothert. W., Wie Göttingen
Adf. v. Münchhausen emporbluhte.
Hannov. Biog
raphien 3. 233 —44.
d. Osterlande 17,
(352
unt. Gerl.
Rothert,
9
(3526
Vom Westfäl. Frieden b. z. Tode Karls VI. u. Friedrich Wilhelms I., 1648 — 1740 *1 07
Friedensburg, W., Die Berufg. Christ.
Wolffs an d. Univ. Wittenberg, 1714-15.
„Thür.-Sächs. Zt. 7, 143 5g.) [8527
Meyer- Lüne, J., Aus d. Tagebuche e.
‚schwedisch. Studenten in Wittenberg 1667
- 70. (Thür.-sächs. Zt. 6, 177—88.) [8528
Dahr, B., E. Universal-Compendium a.
.d. 17. Jh. f. d. Unterricht Wittelsbacher Prin-
zen. (Hist.- pol. BIL 157, 801— 9.) (3529
Renker, H., Ahasw. Fritsch, e.
pietist. Pädagog vor Francke u. e. Vor-
läufer Franckes. Beitr. z. G. d. pietist.
Pädagog. Paderb.: Schöningh. X,
125 S. 8M.80. (Pädag. Forschen.
u. Fragen 6.) [8530
Windel, R., Wie man zur Zeit d. Pie-
tismus die Schüler zu „wohlanständigen
Sitten“ erzog. Beitr. z. Erziehgs.-G. (N.
Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 34. a
1
Beißnänger. G., Comeniana. Beitr. zu
‚sein. Briefwechs. (s. 14, 4101). Schluß. (Jb.
Ges. G. Prot. Oesterr. 87, 21—32.) [3532
Uttendörfer, O., D. Erziehungswesen
Zinzendorfs u. d. Brüdergemeine in s. An-
Tången, s. 14, 1684. Rez.: Zt. f. Brüder-G. 7,
122—325: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert 34, 564
—66 Schwabe; N. Arch. f. sächs. G. 36, 1401.
«Geo. Müller. [3533
Etzin, J., J. G. Schummels Päda-
gogik. Beitr. z. G. d. dt. Philanthropi-
nismus. Langensalza: Beyer. 172 S.
2 M.25. (Manns pädag. Magaz. H. 609.)
[8534
Aus d. Schulleben e. niederrhein. Stadt:
Emmerich. (Hist.-pol. B11. 159, 221— 29.) (3535
Fritz, Alf., E. Schulordnung d. Aachener
Jesuiten v. J. 1730. Ann. Hist. Ver. Niederrh.
100, 120—51.) [3536
Kwiatkowski, A., Stand d. Landschulen
im Kirchspiel Osterode um 1740. (Mitt. d.
Lit. Ges. Masovia 19, 43—57.) (3537
Jecht, R., 2 Briefe d. Görlitzer Rektors
Großer an d. Stadtsvndikus Riech. (N. Laus.
Mag. 93, 169— 72.) [3538
Hünigen, E., Der Religionsunter-
richt am Zittauer Gymnasium im Zeit-
‚alt. d. Pietismus. E. Beitr. z. G. d.
Pietism. {N. Laus. Magaz. 98, 49—139.)
[8539
Bölke, O., Wie vor 200 Jahren d.
Bibliothek e. Fläminger Erb- Lehn u.
Gerichtsschulzen aussah. E. kulturhist.
Skizze. (Thür.-sächs. Zt. 6, 33—62.)
[3540
Leibniz. Zum Gedächtn. 8.200 jähr.
Todestages hrsg. v. Hist. Ver. f. Nieder-
810 Hannov.: Gersbach 16. 90 S.
1 M. 50.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg, 17, Nr. 47 Heimsoeth.
3541
Rothert, W.. Leibniz. (Rothert, Hannov.
Biographien 3, 121—41.) [3542
Wundt, W., Leibniz. Lpz.: Kröner.
132 S. 3 M. [3543
Ritter, P., Leibniz u. d. dt. Kultur. (Zt.
H. Ver. Niedersaehs. 16, 165—201.) — Ders.
Bericht e. Augenzeugen üb. Leibnizens Tod
u. Begräbn. (Ebd. 247—52.) — Ders., Hand-
schriftenprobe. (Ebd. 253 f.) — H. Peters,
Leibn. in Naturwiss. u. Heilkde. (Ebd. 203
— 46.) 13544
Siekel, P., Leibniz als Förderer d. Unter-
richts- u. Bildungswesens. (N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. 88, 401—17.) 13545
Graeven, H., Leibnizens Bildnisse.
Vervollst. u. hrsg. v. C. S chuchhardt.
Berl.: G. Reimer 16. 4°. 79 S.; 24 Taf.
(Abhdlgn. d. Berl. ARd. 16, 3.) [3546
Dahl, Frz., Zu d. Beziehgn. Conrings zu
Dänemark. Zt. Sav.-Stiftg. 37, G. A.. en:
Y
Wymann, E., Jak. Billeters Auf-
zeichngn. üb. d. erst. Villmergerkrieg.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 10. 146— 52.)
[3548
Markersf, H., Mart. Hanke, einer d.
Ben Rektoren d. 17. Jh., u. seine Bedeutg.
. d. schles. G.schreibg. (Mitt. a. d. Stadt-
arch. usw. Breslau 12, 30—5?.) (3549
Müller, Hans, Job. Mart. Chla-
denius 1710—59. Beitr. z. (. d. Geistes-
wiss., besond. d. hist. Methode. Berl:
Ebering. X XVII, 162 8. 6 M. (Hist.
Studien, Ebering, 134.) [3550
Schlenz, J. E., Maxim. Rud. Frhr.
v. Schleinitz u. seine Zeit. Warnsdorf:
Opitz 14. XVII, 662 S. (G. d. Bist.
u. d. Diöz. Leitmeritz. Tl. 2.)
Rez.: It. f. kath. Theol. 40, 144-48. 3551
Weiser, Chr. Fr., Shaftesburg u.
d. dt. Geistesleben. Lpz. u. Berl.:
Teubner 16. XVI, 564 S. 10 M.
Rez.: Hist. Zt. 117, 487—92 Jon. Cohn.
| [3552
Konschel, P., Chr. Gabr. Fischer, e. Ge-
sinnungs- u. Leidensgenosse Christ. Woll
a. Königsberg. (Altpr. Mtschr. 53, 416—441.)
(3553
Weidler, W., Leben u. Schriften d. Astro-
nomen, Physikers u. Rechtsgelebrten Joh.Fr.
Weidler 1691—1755. (Aus: Archiv Weidler.)
Altona: Selbstverl. 15. 47 8. 3 M. (3554
Ladwig, V. O., Memoiren e. Vergessenen
1691—1716. Wien: Branmüller 15. 68 S.
3 M. 40. Jahrb. d. Stiftes Klosterneub. 7. (3555
Kampf, Der, gegen d. Gelehrten-
Proletariat im 17. Jh. Hist.- pol. Bll.
159, 452—61.) [3556
Bechtold, ((rimmelshausen u. seine Zeit,
s. 14. 4107. Rez.: At. d. Ver. f. hess. G. 48,
234—36 Fdw. Schröder. [3557
Bechtold, Art., Die Räuber-G. in Grim-
melshausens ..Simplizissimus‘' u. ihr Schau-
platz. (Alemannia 43. 65—85.) — Ders.. Zu
Grimmelshausens „ Seltsamem Springins-
feld“: Die Meuterei d. Dragonerregiments
1049. Ebd. 44.130.) 13558
8*
108
Kober. A. H., Procopius v. Templin 109
— £0. (Euphorion 21. 520-46; 702—36.) [3559
Bouman, C., Phil. v. Zesens Be-
ziehgn. zu Holland. Bonn. Diss. 16.
100 S. 80. 3560
Hülle, J., Joh. Val. Pietsch. Wei-
mar: Duncker 15. 130 S. 6 M. 60.
(Subskr.-Pr. 5 M. 50.) (Forsch. z. neuen
Lit.-G. 50.) (40 S.: Münch. Diss.) [3561
Lehmann, P.. Die erste .
In Helmstedt. Jahrb. G.-Ver. Hrzgt. Braun-
schw. 14, 161— 46. [3562
Flemming, W.. Andr. Gryphius u. d.
Bühne. (77 S.: Marb. Diss. 14.) [3563
Schwietering, J., Joh. Ferd. Beck in
Hamburg. (Zt. Ver. hamb. G. 21, 155—67.)
13504
Völcker, Br., Die Hamlet- Dar-
stellen. Dan. Chodowieckes u. ihr
uellenwert f. d. dt. Theat.-G. d. 18. Jh.
J. 3: Schauspielkunst. Greifsw. Diss.
16. 114 8. [8565
Lobmeyer, K.. Dom. Eg. Rossi u. seine
Schloßbauten in Dtld. (Rep. Kunstw. 40,
193— 211.)
Schlippe. J., Louis Remy de la Fosse
u. seine Bauten. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f.
d. Grhzgt. Hessen 5, 291—316; 834—68.) [3567
Habicht, C., Jos. Furttenbachs Hochzeit.-
Hauß-Gebäy. Beitrr. z. ulmisch. Kunst- u.
Kultur-(i. d. 17. Jh.
26, 121—30.)
Lohmeyer, Karl, Beitrr. z. Kunst-G. d.
Rastatter Schlosses (8. 14, 1590).
(Zt G. Oberrh. N. F. 82, 573—80.)
Seküller. A..
d. Hunsrück.
— 51.) 13570 0
Kentenich. Neues üb. d. Trierer Dom.
(Trier. Chron. N. F. 14, 65 f.) — Karl Loh-
meyer. Die Bauakkorde üb. d. barocken
Ausschmückungen u. Umbauten d. Trier.
Domes. 1685 — 17 10. I. (Ebd. 67—78.) [3571
Lohmeyer, Karl, Johs. Seitz, kurtrier.
Hofarchitekt usw. 1717—79, 8. 14, 4112, Rez.:
Kunstgeschichtl. Anz. 18, i
3572
Patzak, B.. Das ehemal. Augnstiner-
Chorherrenrtift auf d. Sande zu Breslau.
Kunsthist. Studie. (Zt. Ver. G. Schles. 51,
— 103.) 13573
Straube, H., Die Bildhauer-Fa-
milie Döbel. (Sep. a. :Altpreuß. Mtschr.
52.) Königsb.: Beyer 16. 101 S. 2 M.
58 S.: Kunigsb. Diss. 16. 13574
Kupfer, J., Leben u. Werke d.
Bildhauers Frdr. Theiler a. Ebermann-
stadt. Erlang. Diss. XVI, 146 S. [3575
Wieser. Tb.. Beziehgn. d. Malers ar
Holzer zum Kloster Marienberg, At.
Ferdinandeums 3. F., 57, 259 — 78.
(Württb. V le
Forts.
[3569
Zum Kirchenharock a
(Trier. Chronik N. F. 12
18840 Tietze.
en
Bibliographie Nr. 3559— 3626
Schmidt, Gust. Fr., Georg Casp-
Schürmann(1672/73—1751). Sein Leben
u. seine Werke nebst neuen Beitrr. 2.
G. d. braunschw.- wolfenb. Oper u-
Kapelle bis z. Mitte d. 18. Jh. Münch.
Diss. 13. 61 8. 3577
Waldner. Frz.. Dan. Herz, e. tirol, Orgel-
bauer d 17. Jb. t. Ferdinandeum 4 F. 5
135— 56.) 15575.
Gotthardt, J., Studentenbriefe s, W u
burg u. Prag 1715—18, (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Lt. in Böhm. 53, 111—24, 54, 127— 36.) [3579
Vödisch, G.. Die Statuten d. Stadt Oschatz.
v. J. 1699. (Mitt. d. Ver. f. sächs, Volkskde. C.
389 —95.) [3580
Kor». R., Aus Hans Schönes Tagebuche.
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 7, ne
Ammann, Hartm , Die Zuubereien d.
Ludw. Perkhofer v. Klausen m. Anwendg.
v. Teufelssiegeln. (Forsch. Mitt. G. Tirols
usw. 14, 66—77.) 13582
Heß, W., Das Horosko ep d. Astrologen
Andr, Goldmarer auf d. Stadt Bamberg. 74.
Ber. u. a 16 Bist. Ver. Bamb. 1—33.) [3583-
Uble „ Teufelsglaube in Sachsen.
(Mitt. d. ver. ! „Sächs. Volkskde. 6, s 5
Zimmermann, P., Die Geburtstagsfeier
Hrzg. August W iibelms zu Braunschw. u.
Lüneb. in Jena 8. III. 1715. (Jahrb. G. Ver.
Hrzgt. Braunschw. 14, 167 f.) (3585
Gretefend, E. Hochzeitseinladung a. d-
J. 1679. Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G
201—4.) [3588
Ziesemer, W, Königsberger Hochzeits-
edichte 16711751. (Js hb. d. V er. f. niederdt.
Sprachforschg. 42, 1—42.) 18587
Obser, K. Aus d. Aufzeich e. franz.
Kurgastes üb. Baden-Baden v. J. 1678, 855
f. G. d. Oberrh. N. F. 30, 110—15.)
7. Zeitalter Friedrichsd.@Grofsen:
1740—1789.
Lucanur, a H., Preußens uralt. u, heutig.-
Zustand 1748, reg. v. K. A.Maczrkowskı,
E.Hollack u. 6. Sommerfeldt, s. 14, 1706.
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 27, 293-095
Perlbach. 1358
Poniatowski, Stanisl. Aug., Letzt.
Kg. v. Polen, Memoiren; Übers. v. J.
v. Powa ‚eingel. v. A. v. Guttry. Münch.:
Geo. Müller, Ll, 432 S., Taff. 10 M.
(Poln. Biblioth. 2. Abt., Bd. 1.) [3590
Friedrichs d. Gr. Briefwechs. m.
Maupertuis u. Voltaire, nebst verwandt.
Stücken. Nachtrr. H rag. v. H. Droysen,
F. Caussy u. G. B. Volz. Lpz.:
Hirzel. 119 S. 6 M. (Publ. a. d. Preuß.
Staatsarch. 90.) [3591
Volz, G. B., Zur literar. Tätigkeit Fried-
richs d. Gr. (Hohenzoll. Jb. 20, 22—48.) 1. Die
Er d. Darstellg. d. Teilung Polens. 2. E.
neuer Plan z. e Schlesiens geg.
Böhmen. 3. Aus d. poet. Werkstatt. 4. Der
aL URA de M. de La Mettrie“. 5. Der „Eloge
de M. Duhan“. 13592
Zeitalter Friedrichs des Großen, 1740—1789
Volz, G. B., Friedrichs d. Gr. hist. Schrr.
im Lichte d. modern, Forschg. (Nationale
Rundschau 16, H. 97301—9.) 13593
Hintze, Bericht üb. d. „Polit Korre-
spondenz Friedrichs d. Gr.“ u. d. „Acta
Borussica . (Sitzungsberr. d. Berl. Akad.
215, 50-58.) 13594
Sommerfeld, W. v., Die äußere Ent-
Stehungs-G. d.,, Antimachiavell Friedrichs d.
Gr.“ (Forsch. brandb. u. pr. G. 29, 4571—70.)
13595
Peukert, Fr., Die Testamente
Friedrichs d. Gr. und ihr militär. Inbalt.
Münst.: Coppenrath. 120 S. 3 M. [3596
Khevenhüller-Metsch, Fürst J. J.,
Aus d. Zeit Maria Theresias.
1742—76. Hrsg. v. R. Grf. K he v.-M.
u. H. Schlitter. 6: 1764 67. 727 S.
Taf. 16 M. 50. [3597
Korrespondenz, Polit., Karl Fried-
richs v. Baden 1783—1806. Bd. 6, s.
16, 1610.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 16, Nr. 50 Du Moulin-
Eckart; Hist. Zt. 117, 305 -7 Andreas. 13598
Hohenheim, d. Gräfin Franziska v., später.
Herzogin v. Württemb., Tagebuch, hrag. v.
Osterberg, s. 13. 4227. Rez.: Dt. Lit PE
14. Nr. 29 Mehring. [858
Haß, E. Pommer üb. Pommern zur
Zeit d. 7jähr. Krieges. (Mtbll. Ges.
Pomm. G. 15, Nr. 9f.) — Ders., Ein-
drücke e. Pommern von Offizieren u.
Soldaten d. friederizianisch. Heeres,
insonderheit von d. russ. Okkupation
Ostpreußens z. Zeit d. 7j.Krieges. (Ebd.
16, Nr. 1f.) [3600
Droysen, H., Za Bielfelds Lettres fa-
milières et autres. (Forsch. brandb. u. 8791
G. 29, 471—74.) 13601
Volz, d. B., Das Rheinsberger Protokoll
v. 29. Okt. 1740. (Forsch. z. brandb. u. pr. G.
29, 67-93.) Rez.: Eist. Zt. 117, 169 —71
Michael. 13602
Schlitter, H., Das Testament Maria
Theresias. (Oesterreich. Zt. f. G. 1, 143 70000
Skibinski, M., Europa a Polska w
dobie wojny o sukces. austr. 1740—45.
{Europa u. Polen in d. Zeit d. österr.
Sukzessionskrieges.) Bd. 1. 2. Krakau:
Akad. 13, XIV, 844; XXIX, 719 8.
Rez.: Kk wart. Hist. 14, 28, 227—54
'Konopezynski. [3604
Heigel, K. Th., Dt. G. v. Tode Friedrichs
d. Gr. bis 7. Auflösg. d. alt. Reiches, 8. 12.
1749. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 40, 315—18
Ködderitz; Hist. Zt. 113, 364— 67 Müsebeck.
13605
Carlyle, Th., G. Friedrichs II. gen.
Friedr. d. Gr. Dt. Ubers. v. J. Neuberg.
Neu bearb. u. m. Nachw. vers. v. Linne -
bach. 3. Aufl. Bd. 2. 3 Berl.: v. Decker.
595; 606 S. 13 M. [3606
Tageb.
109
Hein, M., Friedrich d. Gr E. Bill
sein. Lebens u. Schaffens. Berl.: Rei-
mar & H. 16. XIV, 464 S. 12 M. [3607
Kugler, B., G. Friedrichs d. Gr.
8. Aufl. Lpz.: Mendelsohn 15. XVIII,
420 S. 6 M. 3608
Volz, d. B., Die Krisis in d. Jugend
Friedrichs d. Gr. (Hist. Zt. 118, 37—4 0
Droysen, H., Zum 31. Mai 1740. (Höhenz.
Jb. 20. 205—7.) 13619
Droysen, H., Tageskalender Fried-
richs d. Gr. v. 1. Juni 1740 bis 31. März
1763. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 29,
95—157.) 138611
Volz, G. B., Die finanzielle Kriegs-
rüstung Friedrichs d. Gr. (Dt. Rundschau
16. Juli. 98 —108.) 13612
Temperley, H., Frederic the Great
and Kaiser Joseph. Lond.: Duckworth
15. 290 S. 5 sh. [3613
Hoch, W., Friedr. d. Gr. u. Bis-
marck im Kampf geg. d. Koalitionen.
'Karlsr.: Gutsch. 18 S. 80 Pf. (Aus:
-Stidwestdt. Schulbll. 17.)
[3614
Waddingten, La guerre de sept aus.
T. 5. 8. 14, 4133. Rez. v. T. 4: Mitt. Inst. Ost.
G. 37, 523—81 Ferd. Wagner; v. 5: Lit. Zbl.
16, Nr. 44 W. Sch. 3615
Köhler, Hnr., Friedrichs mährisch.
Feldzug 1758. Marb. Diss. 16. 105 8.
3616
Volz. B. €.. Friedrich d. Gr. u. d. oriental.
Frage. (Hist. Vierteljschr. 18, 78 — 101.) 13817
Bratter, C. A., Die preuß.-tür-
kische Bündnispolitik Friedrichs d. Gr.
Weimar: Kiepenheuer 15. 201 S.
1 M. 50. (Dr. Orientbücherei 7.) [8618
Urbanek, V., Friedr. d. Gr. u. Polen nach
d. Konvention v. 5. Aug. 1772. (Altpr. Mtschr.
54, 287—3826 ) [3619
Eversley, The partitions of Poland
New York 16. 328 S. 2 Doll. 50. [3620
Volz, G. B., Der Plan e. Mitregentschaft
d. Prinzen Heinrich u. Friedrichs d. Gr.
„Exposé du gouvernement prussien“ 1776.
(Hohenzoll. Jb. 20, 175—89.) 13621
Jenson, A. v., H. K. v. Winterfeldt, d. Gr.
Königs Generalstabschef, s. 14, 1721. Rez.:
Gött. Gel. Anz. 13, 474—85 Mollwo. [3622
Guglia, E., Maria Theresia. 2 Bde.
Münch.: Oldenbourg. 388; 418 S. 15 M.
3623
Kelten brenner, J., Maria Theresia als
Herrscherin. Aus d. dt. Denkschrr., Briefen
u. Resolutionen 1740—56. (Österr. Biblioth.
25.) Lpz.: Insel-Verl. 49 S. 60 Pf. [3624
Zweybrück, Maria Theresia u. ihre preuß.
Beurteiler. (Zweybr., Oesterr. Essays 27
—80.) (3625
Fournier. A., Maria Theresia. (Osterreich.
Zt. f G. 1, 89—92.) — H. Kretschmayr, Von
Hofe Marla Theresias. Ebd. 92—101.) 1325
*110 Bibliographie Nr. 3627—3691
Schmidt, 0. E., Minister Graf Brühl nach
vertraut. Briefen an sein. Intendanten Carl
Hnr. v. Heinecken. (N. Arch. f. sächs. G. 37,
282—806.) [3646
ul einen
Weber, 0. Oesterreich unt. Maria The-
resia. Prag: Dt. Ver. z. Verbreitg. gemein-
nütz. Kenntnisse. 12 8.. 20 Pf. (Samlg. ge-
wmeinnütz. Vortr. 461.) 3627
Marczali, H., Vitam et sanguinem! (Hist.
Zt. 117. 413-31.) . [3628
Friedrich, J08., Der österr. Erbfolge-
krieg im Dt.-Gabler Bezirke 1740. (Mitt.
Ver. G. Dt. Böhmen 54. 24—41.) 13629
Frantzius, G. v., Die Okkupation
Ostpreußens durch d. Russen im 73.
Kriege m. besond. Berücks. d. russ.
Quellen. Berl.: Ebering 16. 127 8.
2 M. 80 u. Berl. Diss. 16. 18630
Becker, Const., Von Kurkölns Beziehgn.
zu Frankreich u. sein. wirtschaftl. Lage im
7j. Kriege. 1757-61. (Ann. Hist. Ver. Nie errh.
100. 43—119.) [3681
Tschirch, O., Der Fürst von Ligne U. d.
Hohenzollern. (Hohenz.Jb. 20, 186— 46.) [3632
Fould,P., Un diplomate au 18.siècle:
Louis Aug. Bl
inéd. tirès de la Biblioth. nation., de
celle de Dresde, des Archives des
affaires étrang. etc. Paris: Plon. 46 8.
3
Innere Verhältnisse.
Scharold, H., Die sittlich-ökonom. Ge-
gellsch. Zu Burghausen u. d. Aufklärg. in
Bayern. Tl. 1. argasas: Progr. Passan-
Wäldbaner. 618. IM. (3647
Angermalier, J.. Zur G. d. Illuminaten-
wesens in Ingolstadt. (Hist.-pol. Bll. 158,
711—144.) 13648
— — —
Acta Borussica. Das preuß. Münz wesen
im 18. Jh., 8. 14. 1755. ez. v. Bd. 3 u. 4:
Forsch. Z. prendb. u. pr. G. 27, 10-14 u.
629— 32 Cahn: v. 1—4: Hist. Zt. 114, 61725
Luschin v. Ebengreuth. 13649
Friedrichs d. Gr. Finanzpolitik im 7 j-
Kriege. (Dt. Revue 32, IV, 58—58) [3650
Kalibrenner, J., Zur Neuordng, Öster-
reichs unt. Maria Theresia. F. W. Graf
Haugwitz u. d. Reform v. 1749. (Oesterreich.
Zt. f. G. 1, 115—28.) (365%
Windelband, W., Die Verwaltg. d.
Markgrafsch. Baden z. Zeit Karl Fried-
Modelski, Th; E., E. Vorschlag z. Teilung 1 ; ;
d. Türkei a. d. J. 1771. ‚Oesterreich. 78.1.6.
1, 126—339.) 13634
Bratter, C. A., Der Dokumentendiebstahl
v. 1777. Dt. Rev. 42, IV. 283—87.) 5
Wiedemann -Warnhelm, 4. J.
Joseph 11. Licht u. Schatten a. Sein.
Leben. E. Studie auf Grund sem.
Handschrr. (Hist. Jahrb. 87, 353—156;
624—45.) 13636
Finanz- u. Wirtsch.-Politik zur Zeit d-
Markgrafen Karl Friedr.“ Heidelb.
Hab.-Schr. '16.) 18652
Windelband, Staat u. kath. Kirche in d.
Markgrafsch. Baden zur Zeit Karl Friedrichs,
8. 14, 4151. Rez. Dt. Lit.-Ztg. 15, Nr. 32
Vierneisel. 3653
Ulrich, O., Die Huldigung in Hannover
1760, (Hann. &. dll. 20, 102-3.) [3654
22 ˙ mw
Ludwig, Karl, Kaiserin Maria Theresia
u. Karlsbad. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhm. 55,
235— 49.) [3637
Weiß, J., Die Stadt Elbogen währ. d.
Okkupation Böhmens durch Bayern u.
Franzosen 1741—42. (Mitt. Ver. G. Dt. Böhm.
55, 20585.) (8638
Heigel, K. Th. Yes Benjam. Thompson,
Graf v. Rumford. Münch.: Franz 15. 305.
1M. 13639
Flisch, General Joh. Vikt. v. Travers, 3.
14. 1743. Rez.: Anz. Schweiz. G. 17, 44—46
y. Huene. [3640
wild, H., Die letzte Allianz d. alt.
Eidgenossenschaft m. Frankr. v.28.V.
1777. Zürich: Leemann. 3 .6M.
(Schweiz. Stud. 2. G. Wiss. 10, 2.) 3641
Funk. Har., Die Schweizerreise å. Mark-
grafen Karl Friedr. v. Baden 1783 u. sein
biblisch. Diskurs m. Lavater. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 29, 646—56.) [3642
Huffschmid, M., Das Geheimnis d. Frei-
herm V. Fberstein. (Mannheim. G. bill. 17,
33— 41. [3643
Hayen, W.. Die Anklagen 808. d. Grafen
Lynar. (Oldenburg. Jb. 15, 171—209.) [3644
Brandes. W., E. braunschw. Prinz im
7j. Kriege. (Braunschw. Magaz. 17, Ir. 5.
(3545
Ring, W., Kolonisationsbestrebgn-
Friedrichs d. Gr. am Niederrhein. Bonn.
Diss. 104 S. (Schrr. d. Duisburg. Mus.-
Ver. 7.) [3655
Petersdorff, H. v., Die Rede
Friedrichs d. Gr. an d. pomm. Stände
üb. d. Gründg. e. pomm. Kreditwerks.
(Monatsbll. Ges. Pomm. G. 15, Nr. 1.)
[3656
Klinkenborg, X., Anteil Friedrichs d. Gr.
an d. Begründg. d. Preuß. Bank, Reichsbank.
b. u. pr. G. 29, 4714—80.) 13657
e
ge Entwicklung à. amtlichen
tatistik in Österreich. Berl.: Irrgang
16. 93 8. 3 M. (Aus: Statist. Mtschr.
21, Juni/Juli.) |3858
„ohr. O. v., Österreichs Münze N. Geld-
wesen unt. d. Regierg. Maria Theresias.
(Oesterreich. Zt. f. G. 1, 10115.) g 19659
Müßner,J., Sonn- u. Feiertage in Osterr.,
Preußen u. Bayern im Zeitalt. d. Aufkläre.
(E. wirtschaftehist. Studie.) TL 1. Münch.
Diss. 15. 45 5. Ersch. vollst. in Eberings
Studien. [3660
Zeitalter Friedrichs des Großen, 1740—1789
Sehmidt-Breitung, Hellmuth, Wieder-
aufbau d. Volkswirtschaft u. d. Staatsver-
witg. in Sachsen nach d. 7 jähr. Kriege,
1762— 68. (N. Arch. Sächs. G. 38, 9
N 1
Ried, U., Die Wirtschaftspolitik
Heinrichs VIII. v. Bibra, Fürstbischofs
v. Fulda (1759—89). Fuld.: Aktiendr.
16. 130 S. 3 M. (14. Veröff. d. Fuldaer
G.-Ver. — Münst. Diss.) 13662
Meister, O., J. L. v. Köffiller u. d. Anfänge
d. Brünner Tuchindustrie. Zt. Dt. Ver. G.
Mährens 20, 57—86.) [3663
Stern, 8., Der preußisch- amerikanische
Freundschafts- u. andelsvertrag von 1785.
(Grenzboten 1917 Nr. 8, 21. Februar, S 231
— 40.) 13664
.
Bauch, I. v., E. Rhein-Neckar-Donau-
Verkehrsplan im 18. Jh. (Württb. Vierteljhfte.
25, 489—522.) [3665
. Schuler, R., Verkehrsver hältnisse und
Handel in den Herzogtumern Jülich und Berg
zur Zeit des Herzogs Karl Theodor, Kur-
fürsten von der Pfalz. Diss. Bonn. 72 8.
Düsseldorfer Jahrbuch 29.) [3666
Munk, J., Schicksale a d. Leben d. Mai-
länder Boten. (Schır. d. Ver. f. G. d. Boden-
sees 45, 179—92.) [3667
. —— — — —
Gnau, H., Die Zensur unt. Joseph II.,
8. 13. 1747. Rez.: Hist. Jahrb. 35. 211 f. Zöch-
baur; Zt. f. Kirch.-O 86. 245 f. Zscharnack;
Hist. Zt. 118, 123—25 Voltelini. (366
Armoldi, A., Tagebuch über d. zu Ems
gehaltene Zusammenkunft 1786. hrsg. v.
Höhler. s. 16, 1646. Rez.: Zt. Sav.-Stiftg.
37, K. A. 6. 478 f. Mirbt; Stud. G. Bened.-Ord.
N. F. 6, 682—85 Frz. Martin; Mitt. Inst. Ost.
17. 37, 692—702 Coulin. ` [3669
Lenel, Pani, Badens Rechtsverwaltg. u.
Rechtsvei fassg. unt. Markgraf Karl Friedr.
(1738—1803), 8. 14, 1757. (82 S.: Freiburg.
Diss. 12.) Rez.: Westdt Zt. 32, 406 f. Windel -
band; Viertelischr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
13, 298—301 H. Goldschmidt. [3670
Hoffmann, Hnr., Die Religion d.
Goethesch. Zeitalters. Tübing.: Mohr.
81 S. 1 M. [3671
Dijk, J. B. van, Jos. v. Görres en
de kerk in Duitschland in zijn tijd
(1776—1848). Leiden: Uitgevers-ven-
uootschap „Futura“ 15. 445 S. 1 fl. 90.
| [3672
Friedrich II. u. d. Aufhebung d. esell-
schaft Jesu. (Zt. kath. Theol. 41, 619.) (3673
Loesche, G., Maria Theresias letzte
Maßnahmen gegen die Ketzer. (Zt.
Dt. Ver. G. Mährens 20, 198— 219: 411
— 44.)
Rez.: Gött. gel. Anz. '17, 3814—17 Losertb.
[3674
*111
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Josefs II. mit besond. Berücks. d. vorder-
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Inst. f. öst. G.forschg. 34, 708-5 ETE
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1767. Forsch. usw. z. G. Tirols usw. 11,
102—4.) [3676
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G. Prot. Oesterr. 37, 8—20.) [3677
Lukädek, J., Anfänge d. ev. Kirche
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Lapácěk 14. 101 S. [3678
Schornbaum, Herrnhuter in Franken. I.
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3680
Stehle, Bruno, D. Philanthropismus u.
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usw. 4, 71—73 Böhl; Zt. f. G. d. Ober rh. N. F.
29, 579—82 Ziegler. [8681
Rößler, Die ki chl. Aufklärg. unt. d.
Speierer Fürstbisch. Aug. v. Limburg-Stirum
1770—97, 8. 15/16, 1654. Rez.: It. f. K. G.
36. 610 f. Zscharnack. 18682
Linek, H., Amtsschwierigkeiten e. pie-
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16, Nr. 5 Zscharnack. [3084
Wotschke, Th., (slaubenpsbedrückungen
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heit. Jg. 15 16.) Lissa: Eulitz 16. h 855
5
Müting, J., Phil. Gotth. Fürst
Schaffgotsch, Bisch. v. Breslau, als
Kirchenpolitiker. Bresl. Diss. 16. 92 S.
[3686
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Wenlech, A, E. im 18. Jh. geplantes dt.
Benediktinerkolleg in Rom. (Stud. Mitt. G.
Bened. Ord. N. F. 7. 128—31. [8688
Pichler, F. H., E. halbes Jahr an d.
Bened -Universität Salzburg. Aus d. Tage-
buche 1746. (Stud. usw. z. (r. d. Bened.-Ord.
N. F. 6, 110—60. [3689
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an d. Univ. Würzburg 1762— 63 im Urteil e.
ehemal. Jesuitenzöglings. t. f. G. d. Er-
ziehg. usw. 5, 235 38.) [3630
Renker, H., Abasv. Fritsch, e.
pietist Pädagog vor Francke u. e.
Vorläufer Franckes. Beitr. z. G. d.
pietist. Pädagog. Würzb. Diss. 16.
105 S. [3691
*112
Kliem. G00.. Gotth. Sam. Steinbarts Be-
deutg. f. d. .ehrerbildungswesen in d.2 Hultte
d. 18. Jh. Erlang- Diss. 51 8. 13692
Bender. E., Just. Möser als Volkserzieher.
(Zt. H. Ver. Nieders. 15. 38—54.— Krusch.
Berichtigung. (Ebd. 196. [3693
Hacker, Fr., Anton v. Bucher. (Altbaver.
Mtschr. 14. 37—16. [304
*
Schnitzler, M. H., Chr. Gotth.
Salzmann als Moralpädag. Paderb.:
Schöningh 16. 107 S. 2 M. 20. (Pädag.
Forsch. 3 u. Würzb. Diss.) 13695
Freudenthal. A., R. Wolf Dessau. Beitrr.
7.6. d. dt. Juden 184 212.) (3696
Wagner, Karl, Zur G. d. Schul-
verbesserg. in Salzburg unt. Erzbisch.
Hieron. Grafen Colloredo. i
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95— 182.) 3
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einrichtg. in Bayern 1770. Mit Einl. u.
Anmerkgn. hrsg. V. Alf.Bock. Münch.:
Schnell 16. 96 8. (Pälag. (Juellen-
schrr. 1.) 3698
Stölzle, R.. Schulerinnergn. e. Würzburg.
Jesuitenzöglings 175 63 (Zt. f. G. d. Er-
ziehg. 6, 49-5.) [3699
Kohi, O., E. Kkriegstastnachtspiel im
..
Jesuitengymnasium zu Heidelberg 1738. |
1. G. d. Erzichg. us W. 5, 273—75.) 37
mn
Retzbach. A.. Hur. Sautier u.d. Aufklürg
(Freiburg. Diozesanarch. N. F. 17. 199-223.)
(3701,
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I Herrmann, Lagdal., Niklas Vogt,
e. Historiker d. Mainzer Universität a.
d. 2. Hälfte d. 18. Jh. Münch.: Diss.
126 8. [3703
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3 M. 8
Förster, k., Joh. Jak. keiske. (N. Jbb. f.
d. klass. Alt. 38. 449— GR.) (3705
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e. Köln. Juristen. hrsg. v. J. H eyderhotf.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. ost. G. forschg. 35. 538 f.
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—
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Leisewilz, A.; Tagebücher ; hrsg.
v. H. Mack u. J. Lochner.
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[3708
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13709
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Laing. A., Just. Mösers Prosa. en
stilist. Untersuchg. (Mitt. d. ver. f. 6.Osnabr.
39. 1142. [3711
Janenteky» Chr., Lavaters Sturm
u. Drang im Zusammenhang sein. relig.
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375 S. 12 M.
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Funck. H. Brief wechs. ZW. Lavater u.
Pfeflel. (Alemannia 44. 94—125.) (3713
Pestalozzi, F. O., Joh. Casp. La-
raters Beziehgn. z. Kunst u. Künstlern.
Zür.: Beer u. Co. 15. 76 8. M. 60.
(Neuj ahrsbl. z. Besten d. Waisenhauses
in Zürich auf d. J. 15.) 371
Fittbog*s. G. Lessing unt. prons. Ein-
tut. (Preuß. Jahrbb. 166. 3571—83.) {3715
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Berl. Diss.
3 M. 50.
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Chr. Wilh. v. Dohm an d. Wernigerüder Bib-
liothekar J. U., Benzler. (Arch. Harz-Ver. 49
42—31; 121 - 53.) [8719
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1740. (Thür.-sächs. Zt. 6. 64—733.) [3720
Bossert, ., Herder. sa vie et son
oeuvre. Paris: Hachette 16. 2118.
3 Fr. 50. 3721
Knoll. H.. Frdr. Hildebrand v. Einsiedel.
e. Liebhaber d. schönen Wissenschaften u.
Künste. It. d. Ver. f. thür. G. N. F. 22. 188
202. dn
Bode. W.. Karl Augusts J. Weimar
Jugendjahre, 8. 13, 4261. Rez.: Hist. Zt. 114,
12628 R. M. Mever; Hist. Vierteljschr. 18,
317 f. Hans Schulz. (3733
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5 M. 13724
Goethe-Briefe. Hrsg. v. Pb. Stein.
Lpz.: K. Wolff. Weimar u.
Jena 1792—1800. 876 8. 2M. 50. [3125
Goethes Briefwechsel mit sein.
Frau. Hrsg. v. H. G. Greif. Frankf.
a. M.: Rütten & L. 16. LIV, 20
372
523 5. 15 M. 37
-a — PR
Yeitalter Friedrichs des Großen, 1740—1789
-
Goethe’s Briefe an Charlotte v.
Stein. 2 Bde. (Hrsg. v. H. H. Bor-
cherdt.) Berl.: Dt. Bibliothek. X,
889. 337 S. 2 M. [3727
Goethes Briefwechsel m. Marianne
v. Willemer. Hrsg. v. M. Hecker.
3 Aufl. Lpz.: Insel-Verl. 15. LITI,
419 S. 5M. 3728
Bode, W., Goethe in vertraulich.
Briefen sein. Zeitgenossen. 2. Aufl.
Berl.: Mittler 18. XXVII, 809 S.
9 M. 90 [3729
Eckermann, J. P., Gespräche m.
Goethe in den letzten Jahren sein.
Lebens. 15. Orig.-Aufl. Hrsg.v.H.H.
Houben. Lpz.: Brockhaus. 819 8.
NM. 3730
Jahrbuch d. Goethe- Gesell. Im
Aaftr. d. Vorstandes hrsg. v. H. G.
Gräf. Bd. 1—8. Lpz.: Insel-Verl. 225;
III, 341 S. XII, 399 S. à 5 M. [8731
Heinemann, K., Goethe. 4. verb.
Aufl. Lpz.: Kröner 16, 328; 390 S.
10 M. [8732
Gundolf, Fr., Goethe. Berl.:
Bondi 16. 796 S. 14 M. 50.
Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 40 -tz-; Preuß.
Jhb. 167, 388—404 Petsch. [8783
Morris, M., Goethes u. Herders
Anteil an d. Jahrgang 1772 d. Frank-
furt. Gel. Anz. 3. veränd. Aufl. Stuttg.:
Cotta 15. 352 S.; 6 Taf. 7 M. 50. [3734
Michels, V., Goethe u. Jena. Jena:
Fischer 16. 30 S. 60 Pf [3735
ig, R., Bettinas Besuch b. Goethe
Ste
1821. (Dt. Rundschau 16, Juli, 148—51.) [3736
Bode, W., Weib u. Sittlichkeit in
Goethes Leben u. Denken. Berl.:
Mittler 16. XV, 343 S. 4 M. [3737
Berger, D., Goethe als Vertreter
d. Länderkde. im 18. Jh. Greifsw.
Diss. 16. 111 S. 3738
Vaternahm, 0. F., Goethe u. seine
Verleger. Heidelb. Diss. 16. 107 S.
[3739
Boy-Ed, J., Das Martyrium d.
Charlotte v. Stein. Versuch ihr. Recht-
fertigg. Stuttg.: Cotta 16. 100 S. 2 M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17, Nr. 28 M. Em
Feddern, E., Christiane v. Goethe.
Beitr. z. Psychologie Goethes. Münch.:
‚Delphin -Verl. 16. 267 S. 3 M. 50. [3741
Scholz, Hnr., Schleiermacher u.
Goethe. E. Beitr. z. G. d. dt. Geistes.
2. Aufl. Lpz.: Hinrichs. 72 S. 1 M. 80.
Rez.: Preuß. Jahrbb. 158, 351-53 C
113*
Schiller u. Goethe, Briefwechs.
1794 - 1805. Hrsg. u. eingel. v. H. H.
Borcherdt. 2 Bde. Berl.: Bong & Co.
7 M. [8743
Berger, Karl, Schiller. Bd. 1.
Aufl. 9. Bd. 2. Aufl. 8. Münch.: Beck
16f. 16 M. [3744
Pflogk-Harttung, J. v.. Schillers Liebe.
Eine Seelenforschg. (Dt. Revue 12, I. 1
(3743
Wagner, A. M., Zur G. d. Warschauer dt.
Zeitungs- u. Zeitschriftenwesens im 13. Jh.
(Grenzboten 16, III. 264—76.) (3746
Schalrer, Schubart als polit, Journalist,
8. 14, 4174. Rez.: Gött. gel. Anz. 121— 23
Hashagen. (3747
Backschat, Fr., Beitrr. z. Bau-G. von
Sanssouci. (Hohenzoll. Jb. 20, 91—101.) [3748
Habicht, B. C., G. F. Dinglinger. Beitr.
z. G. d. Barockarchitektur in Hannover.
(Hannov. G. bll. 19, 271—87.) [8749
Lohmeyer, K., Pfälzische Torbauten
NicoL v. re e's u. verwandte Bauwerke,
(N. Arch. f. d. d. St. Heidelb. 12, 183-8.) [3750
Krausse d’Avis, H., Joh. Pet. Jäger. kur-
mainz. Hofstukkateur u. Baurat, 1703—90.
(Mainz. Zt. 11, 1—37.) (25 S. 4°: Heidelb. Diss.
16.) — W. Deuser, J. P. ägor. d. Stuckmeister
d. Kesselstattschen Adelshofes. (Trier.
Chron. N. F. 14, 57—60.) 3751
Burg, H., Der Bildhauer Frz. Ant.
Zauner u. seine Zeit. Beitr. z: G. d.
Klassizismus in Österreich. Wien:
Schroll 15.
Rez.: Rep. Kunstw. 40, 92—96 ir R
752
Bamberger, Ldw., Joh. Conr.
Seekatz. E. dt. Maler d. 18. Jh. Sein
Leben u. seine Werke. Heidelb.:
Winter 16. X, 255 S.; 12 Taf. 18 M.
(Heidelberg. kunstgeschichtl. Abh. 2.)
Rez.: Zt. G. Oberrh. N. F. 32. 4185
Beringer. (3753
Walter, Friedr., Der Miniaturmaler Franz
Joseph Noortwyck 1767—1788. Mannheim.
G. bll. 15, 10114.) (3754
Haß, Wilh., Die Bildersammlung d.
Klosters Banz um d. Mitte d. 18. Jh. E. Beitr.
z. frink. Kloster-G. in d. Aufklärungszeit.
(Hist.-pol. Bll. 158 fl.) [3755
Knab, V., Karl Siegm. v. Seckendorif,
1744—85, Beitr. z. G. d. dt. volkstüml. Liedes
u. d. Musik am weimar. Hof im 18. Jh. Jahrb.
Hist. Ver. Mittelfrank. 60, 17—181) (TI. II.
Kap. 1 u. 2. Bonn. Diss. 14, 44 S..) [3756
Knoll, H., Theorie d. Schauspiel-
kunst. Darstellg. u. Entwicklg. ihr.
Gedankens in Dtld. von 5 zu
Goethe. Greifsw. Diss. 16. 126 S.
[3757
Hahne. O., Die Schauspielergesellsch.
Patrassi u. Simoni in Wolfenbüttel. (Brauu-
Fabricius. [3742 | schw. Mag. 16. Nr. 12.) (3:58
2114
Chodowiecki in Dresden u. Leipzig.
Das Reisetagebuch d. Künstlers v. 27.
10. bis 15. 11. 1773. Hrsg. v. M. Stübel.
Dresd.: Burdach 16. 104 S. 8 M. [3759
Voelcker, Br., Die Hamlet- Dar-
stellen Dan. Chodowieckis u. ihr.
Quellenwert f. d. dt. Theater-G. d.
18. Jh. Lpz.: Voß 16. XVI, 2468.
9 M. (Theatergeschichtl. Forschgn. 29.)
13760
Wernekke, H., Frdr. Ldw. Schrö-
der als Künstler u. Freimaurer. Berl.:
Unger 16. 104 S. 2 M. 50. [3761
Hänlein, Th., Eine Schulkomödie a. d.
Mannheimer Jesuitengymnasium, Mannh.
G.bll. 18, 75—83.) 13762
Kentenich, G., Amtliche 8 55 d.
Aberglaubens in Kurtrier im 18. Jh. (t. d.
Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 13, 151 96
(3763
Heyn, K., E. Beitr. z. Frage d. Titulaturen
im 18. Jh. (N. Arch. f. sächs. G. 36, 360-63.)
(3764
Rudolphson. Aus d. Studentenstammbuch
e. pomm. Geistlichen d. 18. Jh. (s. 13, 4350),
Dreist u. O. Grotefend: Bericht. u. Er-
gänzg. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 13,
29 f. [3765
Mack. H.. Der Argonautenorden zu
Riddagshausen. E, Kulturbild a. d. Ende d.
18. Jh. (Braunschw. Magaz. 17, Nr. 4f.) [3766
Woringer, A., Das Kasseler Lotto 1771
—85 s. 14, 4199). Nachtr. (Zt. d. Ver. f. hess.
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Blücher, Lebr. v. (Feldmarschall),
Ausgew. Briefe u. Reden; hrsg. v. Frdr.
Schulze. 2. verm. Aufl. Lpz.: Voigt-
länder. 88 S. 1 M. [3768
Engel, Regula, Lebensbeschreibg.
d. Witwe d. Obrist Florian Engel,
1761—1853. Zürich: Rascher & Co.
15. 295 S. 3 M. 20.
Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15, 2821.
Steiner. [3769
Krämer, W., E., Frantzosen-Vatterunser“
a. d. J. 1790. (Jahrb. f. G. usw. Els.-Lothr. 30,
282—84.) 18770
Schäller, A., Eine Bopparder Chronik
a. d. Franzosenzeit. (Trier. Chron. 13, 33—49.)
3771
Freistaat, Der, d. III Bünde 5 d.
Frage d. Veltlins. Korrespondenzen u.
Aktenstücke a. d. J. 1796 u. 1797. Hrgb.
v. A. Rufer. Bd. 1 u. 2. 16 17.
CCCXXVIII 339 u. 533 S. 21 u. 26 M.
(Quell z. Schweiz. G. N. F. Abh. 3,
Bd. 3. 1 u. 4).
Rez. v. Bd. 1: Hist. Zt. 118. 320— 22 Meyer
v. Knonau; Lit. Zbl. 17, Nr. 43 Büchi. [3772
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Montarlot. P. et L. Pinzsud, Le Congres:
de Rastatt. Corresp. et doce., 8. 14, 1208.
Rez.: Hist. Zt. 106, 163—65 Reuß. [3773
Hasenclever, A., Ungedr. Brief
Blüchers a. d. J. 1798. (Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 29, 267— 70.) [8774
Litzel, J., Kriegserlebnisse d. Pfarrei.
Großaltingen. (Auszug a. d. Gemeinderech-
nung 1800-01. (Jahrb. Hist. Ver. Dilling 28,
310—40.) 377 7
Jahn, Ludw., Briefe. aTe v. Wolfg.
Meyer, s. 14, 1852. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 14.
Ir. 28 Fabricius; Hist. Zt. 114, 460 f.
Müsebeck. [3776
Gueisenau, N. v., Briefe 1809—15, hrsg.
v. Pflugk-Harttung, s.’14, 1847. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 18, 212 f. R. Schmitt: Hist.
Zt. 113, 3863—70 Meinecke. 13777
Wutke, K., E. bisher unbekannt. Blücher-
brief aus Preußens trübster Zeit, Berl.
25. Okt. 1811. Schles. G. bll. 17, 56—64.) [3779
Strecker, d. F, å., Aus e. Tagebuch üb.
d. Belagerung Stettins 1813. (Htbll. Ges.
Pomm. G. 16, 7/8.) [3772
Michelsen, F., Der Kosakenwinter 1813 14
nach amtl. Berr. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.-
holst. Kirch.-G. 2. R., 6, 301—12. — W. Bülck,
Berr. üb. d. Zustände in d. Propstei Rends-
burg währ. d. Kosakenwinters 1818/14. (Ebd.
423 82.) [3780
Marwitz, L. v. d., Briefe d. später. Ge-
sandten Theod. v. Rochow a. d. Jahren 1813
—15, iKonservat. Monatsschr. 70, 2, 1069—78.)
[8781
Hohenzollernbriefe a. re
1818—15. Hrsg. v. H.Granier, 8. 14,
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 3, 22-75
Bleich. 13782
Müsebeck, Freiw. Gaben u. Opfer d.
preuß. Volkes 1818—15, 8. 13/14, 1866. Rez.:
Altpr. Monatsschr. 51, 617 f. Czygan; Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 15, 40—42 Dorsch.
Ulrich, Geo., Der Marsch d. hess.
freiwill. Jäger nach Lyon im Frübj.
1814. Tagebuchaufzeichngn. Mit Einl.
u. Erläut, ne v. K. Esselborn.
Darmst:: Hist. Ver. f. d. Großhrzgt.
Hess. 16. S. 147—98. 1 M. Sep. a.:
Arch. f. hess. G. usw. N. F. 11.) [3784
Weiher, E. v., Feldzugsbriefe 1814/15.
(Pomun. Mtbll. 28, Nr. 1—3.) [3785
Genève et les traités de 1815.
Correspondance diplom. de Pictet de
RochemontetdeFran«.dIvernois,
Paris, Vienne, Turin. Genève 15.
XLVII, 753; 571 S. 25 Fr. 13785
Kongreß, Der Wiener. In Schil-
derungen v. Zeitgenossen, ausgew. u.
eingel. v. K. Soll. (Die 50 Bücher. Bd.
13.) Berl. & Wien: Ullstein & Co.
189 8. IM.
Rez.: Dt. Lit.- Ztg. 17, Nr.25 G. Kauf-
mann. 1378
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1816 *115
Bertuch, C., Tagebuch v. Wiener
Kongreß. Hrsg. v. H. Frhr. v. Egloff-
stein. Bresl.: Paetel '16. 288 S. 6 M.
und Dt. Rundschau 165, 83—103; 177
—90; 337—58. 166, 86—115. [3788
Pflugk-Harttung, v., Geheimberichte a.
München. (Hist. Jahrb. 38, 552—368.) {8789
Rengger, A., Briefwechs.m.d.aargauisch.
Regierg. währ. d. Wien. Kongresses, hrsg. v.
S. Heuberger 8. 14, 4210, Rez.: f.
schweiz. G. 15, 59—62 Flach. 13790
Kriegstagebuch, s.
15/16, 3149. Forts. (Altpr. Mtschr. 54, 255
78.) (3791
Arndt, E. M., Erinnergn. a. d.
äußer. Leben. N. wohlf. Ausg., hrsg.
v. F. M. Kircheisen. Münch.: Geo.
Müller. 370 S. 5 M. (3792
Auderson. Edaa.,
Reinhard, E., 2 Denkschrr. Karl Ludwigs
v. Haller. (Hist. Jahrb. 37, 411—24.) [3798
Koeppen, A., Pyritz 1807—13.
Akten, Briefe u. Urkk. a. schwerer
Zeit. Stuttg.: Mallin 15. 63 S. 50 Pf.
8794
Wahl, G. d. europ. Staatensystems im
Zeitalt. d. franz. Revol. u. d. Freiheitskriege
1789—1815, 8. 13/14 4242. Rez.: Zt. f. Kirch.
(1.36, 246—48 Zscharnack; Hist. Vierteljschr.
17, 563—65 Salomon. [3795
Erwan, Jean Pierre Erman, 8. 14, 4249.
Rez.: Hist. Zt. 115, 218 P. Goldschmidt;
Forsch. z. brandb. u. pr. G. 28, 613— 15 Müse-
beck; Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 11j12, 859
Wendland. (3796
Wieber, W., Frdr. Gentz üb. d.
Ursachen d. franz. Revolution Der
Ursprg. d. franz. Revol. nach d. Urteil
ihr. zeitgenöss. Gegner. Cassel: Pil-
lardy & A. 15. 78 S. 1 M. 25.
Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 28 .
Reiff, P. F., Frdr. Gentz, an opponens,
of the french revolution and Napoleon, 8.
14, 1827. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 4
32-36 Pflüger. [379
Wittichen, P., Frdr. v. Gentz ungedr.
Werk üb. d. G. d. franz. N ee
(Hist. Viertel jschr. 18, 290—304.) 137
Hashagen, J., Propaganda gegen England
im Rheihland unt. franz. Herrschaft. (Jahrb.
Gesetzgebg. 41, 1163—79.) 138⁰⁰
Kentenich, Die letzten Tage vor d. Über-
gabe Triers an d. Franzosen im J. 1794.
(Trier. Arch. N. F. 12, 129—41.) [8801
Trommel, Der Norddt. Neutralitätsver-
band 1795—1801, s. 14, 1898. Rez.: Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. 14, 3810—13
Trummel, W., Der preuß. Schutz
d. Demarkationslinie nach d. Frieden
v. Basel. 82 S.: Münst. Diss. 13.
Erscheint vollst. in d. Beitrr. z. G. Nie-
dersachsens u. Westf. 3803
Escalle, C. P., Des marches dans
les armées de Napoléon. Borghetto
(1796), Ulm (1806), Jena (1806), Smo-
lensk (1812), Lutzen et Dresde (1813),
Waterloo (1815). Paris: Imhaug &
Chapelot 14. XXIII, 297 S. [8804
Bähler, A., Die franz. Invasion in d.
Ormontstälern u. d. Pays d’Enghaut in d.
Märztagen 1798. (Jahrb. Schweiz. Alpenclub-
Jg. 50, 16.) [3806
Weber, Frz., Die Russen in Oberbayern
u. Augsburg im J.1799. (Altbayer. Monats-
schr. 13, 741.) [3806
Stoewer. R., Befürchtung engl. Lan-
dungen an d. hinterpomm. Küste u. Gegen-
maßnahmen d. preuß. Regierg. 1801—11.
(Pomm. Mtbll. 28, Nr. 11.) [3807
Philippson, M., Die äußere Politik
Napoleons I. Der Friede v. Amiens 1802, 8.
13, 1861. Rez.: Hist. Vierteljschr. 17, 429
—38 Fidrichowicx. (3808:
Pflüger, M., Koalitions-Politik, Metter-
nich u. Friedr. v. Gentz 1804—08, 8. 14, 1910.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N. F. 2, 169 f.
Friedrichowicz. 3809
Goßler, J. v., Fürstin Luise
Radziwill, geb. Prinzessin v. Preußen.
Biogr. Skizze a. d. Jahren 1806—36.
(Dt. Revue 39, 1, 146—55; 8347-57.)
[3810
Sommerfeldt, a Zu G. d. Krieges v. J.
1806, (Mitt. Lit. Ges. Masovia 20/21, 108—1?.)
Regimentsbericht. 8811
Lionnet, Die Insurrektionspläne prens,
Patrioten Ende 1806 u. Frühjahr 1807, 8.
1516, 1742. Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 8
Vallentin. 13812
La Tour, J. de, Les prémices de
l'alliance franco-russe. Deux missions
de Lesseps à St. Petersbourg 1806—07.
Paris 14. 3 Fr. 50. [3813
Tempel, Fr., Die Verhdl in Tilsit
24. Juni bis 9. Juli 1807. SBtraßb. Diss. '16.
378. [8814
Schirmeyer, Just. Gruners Anteil an d.
515 e (Mitt. d. Ver. f. G. Osnabr. 39,
7 .) — J. v. Gruner, Just. Gruner,
Lebensskizze
3873—86.)
u. Berichtigung. 8
15
Mayne, H., Gräfin Elise v. Ahlefeldt im
Leben Lützows u. Immermanns. (Intern.
Mtschr. 11, 10, 102—28; 229—54.) Rez.: Dt.
Lit.-Zt. 17, Nr. 19 Deetjen. 13816
Foord, Ed., Napoleons russian
N 2 vols. Lond. 14. 486 8.
10 sh. [8817
Hartmann, R. Jul., Der russ. Feldzug v.
1812, Frankf.: Knauer 15. 47 S. 1 M. 13818
Jungfer, R. V., Mit d. schlesisch. Land-
wehr in Rußland. Sieben Monate am Feinde.
Heilbronn: Salzer 15. 122 5, 1 M. 13819
Carlebach, A., Badische Truppen im
Feldzuge geg. Rußland 1812. Mannh. G. bll.
18. 8997. 0 13820
Kraase, Löw., Schill in Rostock. Beitrr.
Z. G. d. St. Rost. 9, 1—32.) 13821
116*
Unger. W. v., Gneisenau, s, 14. 1913.
Rez.: Mitt. a d. hist. Lit. N. F. 2, 389 —92
Dobrzyucki; Streffleurs milit, Zt. 14. II.
166—74 Lipo; Lit. Zbl. 16, Nr. 12 Paul Müller;
Hist. Zt. 117, 144—416 X. 3822
Szezepanski, M. v., Albr. v. Stosch als
-Gneisenau - Biograph. (Grenzboten 17. I,
16—24.) (3823
Rothert, W., Scharnhorst. Rothert,
Hanuov. Biographien 3, 387—404.) [3824
Inostranzev, M., Die Völker-
schlacht 1812. [Russ.] St. Petersb. 14.
XXVI, 603 S. 4 Rbl. [3825
Wendt, H., Die „ersten Freiwilligen“
v.1818, (Schles. G.bll. 18, 1—7.) 13826
Schmeidler, Bernadotte vor Großbeeren.
Forsch. Brandb.-Pr. G. 29. 159— 72.) — R. v.
Friederich, Nochmals: Bernad. vor Grob.
‘Ebd. 480— 89.) — Schmeidler, Desgl. Schluß-
wort. (Ebd. 30, 2149—58.) (3827
Altenburg, O., Stettiner Gymnasiasten
in d. Freiheitskriegen. (Mtbll. Ges, Pomm. G.
16, Nr, 3.) [3828
Limann, G. d. Befreiungskriega 1813 u.
14, 8.°15/'16, 1755. Rez. v. 1 u. 2: Mitt. a. d.
hist. Lit. N. F. 4. 1632—68 v. Friederich. [3829
Pflagk - Harttung, v., Leipzig 1813, 8.
”13/'14, 1885. Rez.: Hist. Zt. 114, 374 f. x:
Hist. Viertel ischr. 18. 181—86 Ulmann. 13830
Pfiugk - Harttung, J. v., Das Befreiungs-
Jahr, 1818, 8. 14, 1873. Reg.: Hist. Zt. 113.
681 Ziekursch. (3831
Arndt, E. M., Zur Befreiung Dtlds.
Dtid. im März 1813. N. Ausg. d. Orig.-
Schr. Hrsg. v. E. v. Otto. Lpz.: Pfau
716. 48 S. IM. [8832
Clasen, S., Fälttagsplanen frän Trachen -
berg. (Aus: Karl Johans Förbundets hand-
Unger: 1911/14) Upsala: Berling 14, 45 8.
Rez.: Mitt. Hist. Lit. N. F. 5, 196—99 Arn-
heim. [3833
Diemand, A., Die Prinzen Karl zu Oet-
tingen-S ielberg u. Franz Ludwig zu Oettin-
en-Wallerstein. Zum 100 Jahr-Tag ihr.
odes in d. Schl. bei Hanau d. 30. 10. 1813.
Nördling.: Reischle '14. 54 S, 1 M 50. [3834
Friederich, R., Die Solcetungsh riego
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brand b. u. pr. 6. 27, 325 f. P. Goldschmidt.
138
Phillips, W., The confederation of
modern Europe; a study of the Europe
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15, 315 S. 2 Doll. 50. [3836
Diferee, H. C., Van Scheveningen
tot Waterloo. (30. Nov. 1813 tot 18. Juni
1816.) Amsterd.: Van Holkema & W.
15. 240 S. 0,90. [3837
Cartellieri, ©., Karl August von
Sachsen-Weimar in Belgien. Die An-
fänge der provisorischen Regierung im
-Jahre 1814. (Die Grenzboten 1917,
Nr. 3, Bd. I, 92—96.) [3838
Pflugk - Harttung, v., Kriegs-
minister Gener. v. Boyen zu Beginn d
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Marine 17, H 545f.) [38:39
Bibliographie N
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K.) — Ders., Christian v. Ompteda.
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Lenient, E., La solution des énig-
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XVI, 583 8. [3841
Bleibtreu, K., Englands große
Waterloo-Lüge. Mit Orientierungskte.
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[8842
Blok. P. J., Quatre- Bras en Waterloo.
(Handelingen en Meded. v. d. Kosta happi
d. Nederl. Letterkde. te Leiden 14, 15,
—60. 5 [
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Perlath, Edler v. Kaltenburg. Forsch. Mitt.
G. Tirols usw. 14, 174— 79.) [3944
Siegl. k, Eger u. d. J. 1813, 8. 14. 4234.
Sep. 30 8. 70 Pl. [3345
Zwanziger, K, H., Frdr. Adf. v. Zwan-
ziger. gräfl. Castellischer Geheimrat u.
Kraisgesandter 1745—1808. Münch.: Duncker
& H. 16. 42N. 1 M. 70. (Neujbll. d. Ges. f.
frä nk. G. H. 11.) [3846
Tarrasch, Uebergang d. Fürstent. Ans-
bach an Bayern, s. 13, 4449. Rez.: Beitrr.
z. baier. Kirch.-G. 19, 283 f.; Hist. Jahrb. 35.
6821. Dürrwächter. [3547
Rieder, O., Karl Aug. Graf v.
Reisach, d. ehemal. Generalkommissars
d. Lech- u. Illerkreises (8. 16. 1784).
Schluß. (Sep. a. Oberb. Arch. 60, 263
— 445.) 16. 2 M.
Rez.; 1 Jahrb. 37. 523 f. Höpfl. Ae
Herold, „Nr. 3 H. A. Grimm. 13
. Ge Fürst Ludwig v. a
Wallerstein als Kreiskommandant d. Land-
wehr. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neub.
42, 83—127.) [3349
List, A., Zur G. d. revolution. Bewegung
in Schwaben im Frühjahr 1799. (Württb.
Vierteljhfte. 25, 523—31. [3850
Schaeider, Eug., Zur Beurteilg. d. Königs
Friedrich v. Württemb. (Schwäb, Chronik d.
Schwäb. Merkurs Nr. 555 v. 25. XI. 16.) [3951
Barbey, Felix Desportes et l'an-
nexion de Genève à la France 1794
—99. Paris: Perrin. 16. 419 S.
Rez.: Anz. f. schw. G. N. F. 14, 118—??
Seitz. [3852
Haeßle, A., Das Oberelsaß in d.
Jahren 1814—18. Straßb. Diss. 15.
65 S., erscheint vollst. als Bd. 15 d.
Straßb. Beitrr. z. neuen G. 13853
Herrbach, J., Das Unterelsaß
1818—24. Straßb. Diss. 15. 70 S.
| [3854
Lohmann, F. W., Kriegsbilder a. d. Fran-
zosenzeit1792—1800 vornehml. d. Siegkreises.
Bonn: Rhenania- Verl. 15. 133 S. 1 M. [8555
Hinckel. J., Wetzlar vor 100 Jahren.
(Mitt. Wetzlar. G.-Ver. 6. 13—325.) (3356
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789—1816 1117
Gloël. H.. Der Übergang Wetzlars an
d. Kgr. Preußen 1815. (Mitt. Wetzlar. G.-Ver.
6. 6—13.) 13857
Rüderscheidt, W., Ferd. Frz. Wallraf.
(Beitrr. Köln. G. 2, 21—37.) [3858
Lager. Der Trierer Bisch. Charles
Mannay 1802—16. (Trier. Chron. N. F. 13,
129- 41, 163—71.) [3859
Sklarek, Belgien unter franz. Verwaltg.
1795—1814. Münster i. W.: Buschmann 15.
31 S. 1 M. 2 13860
Fischer, Karl Berth., Die Harzreise d.
Königs Jeröme 1811. (Zt. Harz-Ver. 5), 160
—68.) 13861
Lampmann, Th., Eutwicklg. d.
öffentl. Meinung in Westfalen zur Zeit
d. franz. Revolution. Münst. Diss. 15.
86 8.
Erscheint vollst. im Jahrb. d. Ver. f. Orts-
u. Heimats-G. d. Grafsch. Mark u. als 11362
Rothert, W., Fürst Karl Aug. V. Har-
denberg. (Kothert, Hannov. Biographien 3,
405—30.) [3863
Wohlwill, Neuere G. d. Fr. u Hansest.
Hamburg 1789—1815, 8. 1314, 4810. Rez.:
hist. Zt. 114, 640-483 Bernheim; Zt. Ver.
hamb. G. 21, 208—6 Sieveking. [3864
Schalze-Sınidt,B., Bürgermeister Johann
Smidt, s. 14, 4309. Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb.
G. 19, 151—53 R. Kayser. [3865
Johann Georg, Hrzg. zu Sachs., Caroline,
Herzogin zu Sachs., geb. Prinzessin v. Parma
1770—1904. (N. Arch. Sächs. G. 38, n
= Philipp, O., E. Neutralitätstafel v. 1806.
iN. Arch. Sächs. G. 38, 218f.) [3867
Wolff, Otta, Zur Lebens-G. d. Amtmanns
Campe in Schwarzenbek. (Zt. Hist. Ver.
Niedersachs. 16, 2871—95.) [3868
Linder, R., Königin Luise u. d. sittl.
Erneuerg. Preußens. (N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. 37, 595—607.) 18869
Joschim, k., Aus d. Jugendtagen d.
Ministers Alfr. v. Auerswald. (Forsch. Brandb.
Pr. G. 30, 147—63.) 18870
Petersdorff, H. v., Stettins Kontribu-
tionen 1806—08. (Pomm. Mtbll. 28, Nr. 591
Berg. G., Aus d. Vergangenheit d. Stadt
Marienburg. Die F ranzosenzeit. (Mitt.
Westpr. G. V. 16, 2—11.) [8872
Kettner, A., Jos. Christian Reichsfürst
v. Hohenloha-Waldenbur u. Bartenstein.
(Zt. Dt. Ver. G. Mahr. u. Sc les. 21, nn
87
R Innere Verhältnisse.
Hoff, J. F., Die Mediatisiertenfrage
1813—15. 8. 13/14. 2011. Rez.: Forsch. 2.
brandb. u. pr. G. 28, 643 Hartung.
Ulmann, H., Zur Entstehg. d. Kaiser-
note d. 20 Kleinstaaten v.16. Nov. 1814, Nach
hess. Gesandtschaftsberr. Hist. Zt. 116,
45-83. [3875
Nabhols, H., Föderalismus u. Zentralis-
mus in d. eidgenöss. Verfassg. v. 1198. (Polit.
Jb. Schweiz. Eidg. 16.) [3876
Stera, 8., E. Kampf um d. Preßfreiheit
in Braunschw, zur Zeit d. franz. Revolutioun.
(Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw.
14, 18—76.) [3877
>
Müsebeck,E., Zur G. d. Reformbestrebgn.
vor d. Zusammenbruche d. alt. Preußens-
1806. Forsch. Brandb. Pr. G. 30, e
1387
Richter, Edm., Frdr. Aug. v. Staege-
mann u. d. Kgl. Verfassungsversprechen v.
22. Mai 1815, s. 14, 2190. Rez: Forsch. Z.
brandb. u. pr. G. 28, 623 f. Haake. [3679
Lobethal, R., Verwaltung u. Finanz-
politik ın Preußen währ. d. Jahre 1808—10..
(Von d. Entlassg. Steins bis z. Amtsantritt
Hardenbergs.) TI. 1: Die Verwaltungsor-
ganisation. Ke p. 1 u. 2. Berl. Diss. 71 8
13
Schmidt, Rob., Städtewesen u.
Bügertum in Neuostpreußen, $. 14,
2019. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr-
G. 27, 319f. Laubert. [3881
Breitbartb, E., Die Durchführg. d. Ver-
waltungsreform v. 1808 in Schlesien. Bresl.
Diss. 16, 33 S. — Ders., Beitrr. z. Einfünrg.
d. Verwaltungsreform v. 1808 bei d. schles..
Regierungen. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 50
257—91.) 43882
Clery, A. R. de, Les idées polit.
de Freder. de Gentz. Bas. Diss., 308 S.
3888.
not u. Brodkarte 1795 in Bamberg. (74.
Ber. u. Jahrb. 16. Hist. Ver. Bamb. S :
Brink, W. L. D., Bijdr. tot de
kennis van d. econom. toestand van
Nederland in de jaren 1813—16.
Amsterd.: Kruyt 16. 16, 235 S. 2 fl. 50.
[8885
J. F., Des Bankiers M. H. Stre-
amburg Vermögensvermehrg. u.
(Mitt. d. Ver. f.
[3886
Volg
sow in
Steuerzahlgu. 1783 — 1812.
Hamb. G., Bd. 12, 119— 25.)
Demian, J. A., Zur G. d. Moselschiff-
fahrt. (Trier. Chron. N. F. 13, 271.) [3887
Scheibe, Die hess. Feldpost im Kriege
y. 1792 in d. Champagne. (Mitt. Mitglieder
Ver. Hess. G. 15/16, 46—57.) [3888 -
Ginsbarger, M., Aus d. Zeit d. Revolu-
tionskriege. (Beitrr. z. G. d. dt. Juden
249—56, 2571—66.) — Eckstein, A., Harden-
berg u. die Frage d. Judenemanzipation
in d. preuß.-fränk. Fürstentümern. (Ebd.
267— 73.) — Kober, A.. Zur Vor-G.d. Juden-
emanzipation in Nassau. (Ebd. ae
Pinosch, St., Die außerord. Standesver-
sammig. u. d. Strafgericht v. J. 1794 in Chur.
Zürich: Leemann. 272 S. 5 M. 10. (Schweiz.
Stud. z. G. wiss. 10, 1.) 13890
Pauls, E.. Rechtsfolgen d. Selpstmordes-
eines Fremden zu Aachen 179. (Zt. d.
Aach. G.-Ver. 36. 202— 10.) (3891
*118 Bibliographie Nr. 3892—3961 ü
Bastgen, H., Dalbergs u. Napo-
leons Kirohenpolitik in Dtid. (Veröft.
d. Görres-Ges. Sektion f. Rechts- u.
Sozialwiss. H. 30) Paderb.: Schöningh
X, 870 S. 12 M.
Rez.: Theol. Lit. bl. 17. Nr. 20 Schorn-
baum; Arch. Kath. Kirchenrecht #7, 4883—90
Hilling. A. Schnütgen, Regensburger Briefe
nach Rom zu Ende d. Aera Dalberg.“ Hist. -
pol. Bll. 159, 693—700.) [3892
Schornbaum, Aus d. ersten Zeit d. bayer.
Landeskirche. Beitrr. 2. bayer. Kirch -G.
23, 1—9.) 13893
Ciauß, H., Wann wurde die Konfirma-
tion im bayer. Franken eingeführt? (Beitrr.
Bayer. Kirch -G. 22, 171—77.) — Ders., Wei-
teres z. G. d. Konf. in Franken. (Ebd. 23,
Keller, R. A., G. d. Univ. Heidelberg f
1803—13, s. 14. 2082. Rez.: Hist. Jahrb. 35.
953 — 55 (auch v. Fız. Schneiders Arbeit)
E. Reinhard: Zt. f. G. d Oberrh. N. F. 20.
12938 (auch v. Schneiders Arbeit) Vier-
neisel. [3903
Zimmermann, P., Frdr. Nicolais Ehren-
promotion zu Helmstedt. (Braunsch w. 10 80g
11, Nr. 10.) 1
Krüger, Gottfr., Das Ende d. Univ. Wit
tenberg. (Thur. Sächs. Zt. 7. 11342.) [39310
Imhof, M., Staatspädagogik vor
100 Jahren im Systeme H. Stephanis.
Würzb. Diss. 16. 104 S. [3911
Müller, Joh. Bapt., Ign. Hnr.
1317—87.) — Ders., Zur G. d. Konf. in Lohr
p. Rothenburg. Ebd. 1871—89.' — Schorn- | V. Wessenberg, €. christ. Pädagog.
baam, Zur G. d. Konf. in Franken. _ (Ebd. Beitr. z. G. d. Pádag. im 19 Jh. Paderb.:
189.) — Ders., Zur G. d. Konf. in Feucht-
Wangen. (Ebd. 189 f. — Trenkle, Einführg.
d. Konf. in d. ev. Gemeinde Regensburg.
94
Schöningh 16. X, 196 S. 5 M (Paedag.
Forschg. 2) auch Würzb. Diss. [3912
Hauser, Jos., Frz. Jos. Müller
(1779 — 1827), e. Volksschulpädagoge.
Beitr. z. G. d. Pestalozzianums iu
Bayern. (Pädag. Forsch. 4) Paderb.:
Schöningh 16. X, 122 S. 3 M. (Paedag.
Forschg. 4) auch Würzb. Diss. [3913
Stölzle, R., Pestalozzi u. d. bayer. Re-
gierung 1802. (Zt. G. Erziehg. 6, a
Heigenmooser, J., Neues üb. 4. Lehrplan
B. d. bayer. V olksschulen v. 1804 11. (Hist.
pol. Bll. 159, 719 —36.) N [3915
Hartmann, Max, Die Volksschule
im Kanton Zürich z. Z. d. Mediation.
Zür.: Füßli. 160 S. 3M.50. [3916
Pachta, Br., Die Auerbacher Stadtschule
vor 100 Jahren. (Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen 28,
233—54.) (3917
Konopka, O., Die Schulpolitik Süd-
yreußens. II. 1. Mann's pädag. Magaz.
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1 M. (3918
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à. Missionskirchenordng. d. Diözese Metz
währ. d. Revolutionszeit. (Jahrb. Ger.
Lothr. G. 27/28. 116— 84. [3896
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storial- u. Kreisschulrat rdr. Butenschön
1764—1842. Kuiserslaut.: Thieme. 30 Pf. [3897
2
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Lager, Zur G. d. Trierer Domschatzes
Seit d. franz. Revolution. (Trier. Chron.
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Böhlau. 66 S. 1 M. 20. (Aus Kirchen- u.
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brandb. Kirch.-G. 13, 182 — 85.) 13903
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Mthll. d. Ges. Pomm. G. 13, Nr. 3. 13904
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konventes St. Antonius mit d. Kloster d
Elisabethinerinnen in Breslau. Franzisk.
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in Paris u. Brüssel. (Voss. Zt8. 15, Sonn-
tagsbeil. Nr. 35 u. Beitrr. Köln. G. Bd. >,
38—55.) [3906
Adler, S. Die Unterrichtsverfg. Kais.
Leopolds II. u. d. finanzielle Fundierg.
d. öst. Universitäten nach d. Anträgen
Martinis. Wien: Deuticke. 155 8.
4 NM. 3907
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Professors (Bredow) aus Paris 1807.
(Braunschw. Magaz. 5, 109—14.) [3919
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Geo. Zimmer. (Hist. - pol. Bll. 157, 750 15920
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boldts ges. Schr. 14, 3.) Berl.-Steglitz:
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2045. Rez.: Hist. Zt. 114. 129 —32 e
Leitzmanu. A., E. Jusend freundschaft
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10026. . 3721
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Funcke, E.. Neues s. d. Anschauungen
«l. jungen Fichte. Münch. Diss. 15. 47 S. [8925
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16.) Lpz.: Meiner. 228 S. 5 M.
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Thönen, P., Fichte u. d. dt. Einheits -
beweg. Lpz.: Schunke 14. 41 8. oe
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di G. A. Fichte e i discorsi alla nazione
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2 L. 50. [3928
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bei Jak. Grimm. In Grimms eignen
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134 8. 2 M. [3929
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nist. Beitr. z G. d. roman, Philol. in Dtld.
-Greifsw. Diss. 15. XIII, 78 8. [3930
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Kriege. (Theol. Stud. u. Krit. 17, ä
1
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forschg. 1: Aus Sch. s Berlin. Freundeskreis.
(Theol. Stud. u. Krit. 16, 402— 10.) 13932
Escher, A., Joh. Gottfr. Ebel, 1764—1890.
Zürich; Beer & Co. 59 S. 8 M. 60. Neujbl.:
17. Zum Besten d. Waisenhauses in Zürich
hrsg. v. d. Gelehrt. Ges) 13933
Fischer, Ernst, Carl Fr. Haeberlin, e.
braunschw. Staatsrechtslehrer u. Publizist,
S. 14. 4347. Rez.: Zt. H. V. Nieders, 15, 344
—46 Mollenhauer. (3934
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u. Staatsmann d. beginn. 19. Jh. (Nassauische
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Lpz.: Duncker & H. 15. 139 8.
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Inst. Ost. G. 37, 702—4 Jireček. [3936
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Jahrbücher der Literatur in den Jahren
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Sauer, E., Die franz. Revolution von 1789
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Warda, A. Der Anlaß zum Bruch d.
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Lenz, O., Jean Paul Frdr. Richter
u. d. zeitgenöss Kritik. Gießen. Diss.
16. 197 8. 3941
Körner, Jos., Aus Frdr. Schlegels Brief-
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197, 8377—88.) [3942
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Frdr. Schlegels Gedichten. s.’14. 2053. (Münch.
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250 S. 5 M. [3944
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Diss. 15. 125 S. [3945
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Darmstadt. (Aus: Arch. Hess. G. N. F. 11.)
Darmst.: Hist. Ver. f. d. Grhgt. Hess. 48 S.
1 M. 20. (3946
‚ Fittbogen, G.. Hnr. v. Kleists vaterl.
Dichtung. Dt. Rundschau 17, Juli. Se
[3947
Fischer, Max, Hnr. v. Kleist. d. Dichter
d. Preußentums. Stattg. u. Berl.: Cotta 16.
79 S. 80 Pf. 13948
Steig, R., Achim v. Arnim u. Bet-
tina Brentano. (Achim v. Arnim u. die
ihm nahestanden; s. 74, 2057, hrsg. v.
R. Steig u. Herm. Grimm. Bd. 2.)
Stuttg. u. Berl.: Cotta 13. 419 S. 10 M.
Rez.: Dt. Lit Ztg. 14. Nr. 50 f. auch v.
18, 4566 Walzel. (3949
Rüdiger,W., Isaao v. Sinclair. (Ein Blatt
d. Erinnerg.) (Nassauische Annalen 42. 58
—69.) [3950
Piloty, R., E. M. Arndt. Seine Bedeutg.
f. d. dt. Gegenwart. Würzb.: Perschmann.
238. 75 Pr. (8951
Haußleiter, Johs., E. Mor. Arndts dt.
Ziele‘ (Internat. Monatsschr. f. Wiss. usw.
Jg. 10, Aug. 16, 1869—94.) [39.3
Jacobi, Walt., Theod. Körner. Berl.:
Dreyer. 35 S. 1 M. [3953
Czygan, P., Neue Beitrr. zu M. v. Schen-
ckendorfs Leben usw. (8. 13. 4569). 8. u. 9.
(Altpr. Mtschr. 54, 145—52. 3417—59.) [3354
Bette, L., Presse u. Zensur in Veste
Recklinghausen währ. d. arenberg. - franz.
Zeit 18 3—15. Gladbeck (Westf.): Selbstverl.
29 S. 75 Pf. (Aus: Gladbecker Bil. f. Orts-
u. Heimatkde 17.) i [3955
Degering, H., Franz. Kunstraub in Dtld.
1794 — 1807. (Intern. Mtschr. 11, 16, 1 — 47.)
[3956
Gronau, M. G., Die Verluste d. Casseler
Galerie in d. Zeit d. franz. Okkupation 1806
—18. (Int. Mtschr. Wiss. usw. 17, Juni-Okt.,
1063—96; 1197—1314.) (3957
Stein, Wilh., Die Erneuerg. d.
heroisch. Landschaft nach1800. Stuttg. :
Heitz XI., 116 S.,18 Taf. 8 M. (Stud.
z. Mat. Kunst. H. 201.) [3958
Förster. Rich., Neues von Frz. Gareis.
(N. Lausitz. Magaz. 92, 180—94.) Vgl. 14—4357.
43959
Braun, Edm. W., Ein keramisch. Reis-
bericht a. d. J. 1812 üb. d. 3 dt.-böhm. Porzel-
lanfabriken zu Pirkenhammer, e
wald u. Gießhübel. (Mitt. d. Ver. f. G. J. Dt.
in Böhm. 53. 238 — 48. (3960
Christ, tust., Die finanzielle Krisis d.
Mannheimer Theaters nach d. Verlegung d.
Residenz nach München. (Mannh. G. Il. 13,
57—64.) 13901
120* Bibliographie
Mahlberz. P.. Schinkels Theaterdeko-
rationen. Greifsw. Diss. 16. 65 8. [32
Odendahl, L.. Friedr. Hnr. Himmel. Be-
merkgn z. (r. d. Berliner Oper um d. Wenne
d. 18. u. 19. Jh. Bonn. Diss. 47 8. [3263
Getthardt. J.. Briefe von u. an Wein.
v. Haxthausen. Mitt. d. Ver. f. G. J. Dt. in
Bohm. 53. 339—537.) 13964
Haupt. H.. Schiller g. hes». Volkstuns
a. d. J. 1513. Hess. Bil. f. Volkskde. 15. 131
235. [2966
Mark. H.. Hamburgu. d. Hamburger 1809.
Briefe e. Braunschweigers. (Zt. Ver. hamb.
G. 21. 63 — 81. [3967
Warstat, W.. Deutsches Leben in Riga
zu Herders Zeit Grenzboten 1917. 28. Februar.
Nr. 9. 8. 272—220). (368
Pflock -Hart tene. J. v. Warschau zur
Preng. Zeit 1795 — 1806. E. Kulrurbild. Hist.
Viertelisehr. 17. 489—507.) 199
Haarhaus, Dt. Freimaurer z. Zeit
d. Freibeitskriege. s. 14, 2063. Rez:
Lit. Jbl. 14, Nr. 48. [3470
Aeueste Zeit seit 18 15.
Hodemann-Hoespon, P. v., Die Schlesw.-
holst. Anzeigen 101 —sals Geschichtsquelle.
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 45, 432 33.
Vgl. 12. 2434. [33971
Fürsen-Bachmann,J.N.(Schlesw.-
holst. Oberst), Lebenserinnerungen:
hrsg. v. O. Fürs en. (Quellen u. Forsch.
z. G. Schlesw.-Holst. 5, 1— 214.) 3972
Rohrer, P., Als Venedig noch
österreichisch war. Erinnergn. zweier
Offiziere. 4. Aufl. (Memoirenbiblioth.
5. S., Bd. 3.) Stuttg.: Lutz 16. 386 S.
6 M. [3973
Unzer. A., Briefe nassauischer Soldaten
aus Spanien. Nass. Heimatbll. 17, 40—46.
3974
Bailles, P., Aus d. letzt. Sa
Friedr. Wilhelms III. Briefe d. Königs an
seine Tochter Charlotte, Kaiserin v Run.
land. (Hohenzoll. Jb. 20. 147— 74. [3975
Sehaltegger, Am Hofe e. Exkönigiv.
Aus d. Tagebuch e. Ehrendame d. Königin
Hortense. Schrr. d. Ver. f. G. d. Beden-
sees G. 93—178. 46, 105—65. [3976
Spertiaz. E.. E. Denkschrift d. Prof. E.
Münch a. d. J. 1831. (Zt. Ges. Beförderg.
G. kde. Freiburg 32, 163—76,. [3977
Grändorf v. Zebegény, W v.. Memoiren
e. österr. seneralstäbiers 1832—66. hrsg. v.
A. Saager. 8. 14, 2082. Rez.: Mitt. a. d.
bist. Lit. N. F. 2. 303—5 II wol. 13978
Hasenelever. A., Aus Josua Hasenclevers
Tagebüchern. Aufzeichnen. ub. seine Be-
ziehen. woınehml. zu Mitgliedern d. preuß.
Konig-familie. Forsch. Liandb. pr. G. 28.
490—505. [5979
Briefwechsel zw. König Johann » Sachs.
a. d Könizen Friedr. Wilk. IV. u. Wilh. I.
v. Preub. s. 14. 2070. Rez.: Mitt. d. Inst.
f. öst. G. 36. 53—57 Bittner. 70
Nr. 3962— 4050
1
Perthes. O.. Bundestag u dt. National-
versammlg. 1848 nach Frankfurt. Berr. d.
Bunde-tag-gesandten Clem. Th. Perthes. s-
14 14. 2076. Rez.: Lit. Zbl. 16, Xr. G Frz
Schnabel: Dt. Lit.-Ztg. 15. Nr. 42. 15-81
Lipe- Fr., ceo. Herweghs viertägige
Irr- u. Wanderfahrt m. d. Pariser dt -deino-
krat. Legion in Drld. o. deren Ende duih
d. Württemberger b. Dossenba:h. (RII. a. d.
Markgrafsebaft 3 17. 27—66. 3
Mescik, F., E Prager Polizist üb. d.
Jupitage 1849. Mitt. Ver. (i. Dt.-Bohmen
34. 045.) a
Berger (Feldmarsch -Leutn.‘. Memoiren
a d. Krieg 1859. zusammengent. v» K. Har-
. auer. s. 13. 2000. Rez.: Streffleurs mil.
It. 13. J. Lit. l.. 40-42 Uk. [3754
Fries. A.. Blixen Finecke og Bismarck...
En Bıevreksling. (Darske Magaz. b. R.
2. 365—87. ı (85
Einigungskriege, Dtlds.: 1864—71
in Brieten u. Berr. d. führend. Mänrer.
Hrsg. v. H. Kohl. TI. 3: 1870:71. Abt.
4-6. Lpz: Voigtl. 16, 234: 191 S.
3 M. (Voigtländers Quellenbücher 89
u. 91.) [3986
Pahncke. Die Parallel- Erzahlgn. Bis-
marcks zu sein. Gedanken u. Eıinnergn.,
S. 14, 4371. Rez.: Forsch. z. braudb. u. pr.
6. 28. 625—27 v. Petersdorff. [37
Sternfeld. R., E. Brief Bismarcks an
Kd w. v. Manteuffel. Berl. G. Juni 1866. Hist.
Zt. 118, 25062.) [3988
Orgines, Les, ann de la guerre
de 1870/71. Recueil de doce. (s. 14,
2086). T. 8—9, 14. 487; 382 S. T. 10.
Rez.: Hist. Zt. 116, 512—16 en
Kohl, H., Dtlds. Einiguugskriege
1864—71 in Urkk., sowie in Briefen u.
Berichten d. führenden Männer. 3 Bde.
Lpz.: Voigtländer B. 12 M. [39%
Rieß, L.. Abekens polit. Anteil an d-
Emser Depesche. Hist. Zt. 118, nn
Brandenberg. Reichsgründung, 3. 15.
3295. Rez.: N. Jbb. Klass. Alt. 39, 4678-80
Gust. Wolf: N. Arch. Sächs. G. 38, 126-5
Ermisch; Hist. Jahrb. 8, 557—79 A. MaRi
Hensgen, Kriegs- u. Gefangenschafis-
Erlebnisse e. Arztes a. d. Feldzüge 1870 71.
3. Aufl. Heidelb.: Hörning. 915. 1 M. 80.
18s.
Peters, Carl, Lebenserinnergn.
Hamb.: Rüsch. 147 8. 3 M. [3994
Thimme, Fr., Aus d. letzt. Jahr-
zehnt Wilh. v. Kardorffs. Neue Briefe
a. d. Nachlaß ein. Parlamentariers.
(Dt. Revue 42, III, 248-656. IV.
138—54; 256—71. [3995
Schultheß’ europ. G.kalender.
N. F. 30. Jg.: 14. (Der ganz. Reihe.
55. Bl) Hrsg. v. W. Stahl. Münch.:
Beck XXXII. 1248 S. 30 M. [399%
Börekel. 4.. Mainzer Chronik 193-1917.
Mainz: Diemer. XS. 2 M [rei
Neueste Zeit seit 1815
Flühmann, L., G. Europas s. d.
„ Aarau: Saverländer.
482 S. 8 M. ö [8998
Stern, Alfr., G. Europas seit d.
Verträgen v. 1815 bis z. Frankfurter
Frieden v. 1871. Bd. 7. (8. Abt., Bd. 1).
G. Europas 1848—71. Bd. 1. 16,
XXV, 797S. 19 M. 50. 3999
Wertheimer, E., Friedenskon-
gresse n. Friedensschlüsse im 19. u.
20. Jh. Berl.: Ullstein & Co.
1 M. (Männer u. Völker 19.) 14000
Lagemans, E. G., Recueil des
traités et conventions conclus par le
royaume des Pays-Bas avec les uis-
sances étrangères depuis 1813. Cont.
p. J. B. Breukelman. T.18, 1. La
Haye: Belinfante 16. 826 S. 7 fl. 50.
[4001
Freksa, F., Der Wiener Kongreß.
Nach Aufzeichgn. v. Teilnehmern u.
Mitarbeitern. 2. Aufl. (Memoiren-
Biblioth. 5 S., 4.) Stuttg.: Lutz XIV,
367 S. 5 M 50. [4002
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Wiener-Kongresse. Dt. Revue 42, 2080
Blesch, J., Studien üb. Johs. Wit,
gen. v. Dörring u. seine Denkwürdig-
keiten nebst Exkurs üb. d. liberalen
Strömungen v. 1815—19. Berl.-Wil-
mersd.: Rothschild. 98 8. 3 M. 20.
Subskr.-Pr. 2 M. 80. (Abh. z. mittler.
u. neuer G. 63.) 51 S. Berl. Diss. 16.
Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 20 Bergsträßer.
[4004
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18. Okt. 1817. Korr. bl. Gesamt-Ver. 17, Nr.
7/8.) [4005
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18. Okt. 1917. (Grenzboten 1V. Bd. 1917, Nr.
42, S. 70—79.) [Wartburgfest.) 14006
Bëngel, W., Der Philhellenismus in
Dtid. 1821—29. Straßb. Diss. 71S. [4007
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kam. (Trier. Chron. N. F. 10, a
Strupp, K., Die Neutralisation u.
Nentralität Belgiens. Mit hist. völker-
rechtl. Einl. Gotha: Pertbes. XIX,
188 S. 5 M. Perthes Schrr. z Welt-
krieg 13.) [4009
Grauert, H. v., Schwarz-rot-goldene u.
schwarz-weiß-rote Gedanken an dt. Uni-
versitäten. (Hist. Jahrb. 38, 1-40 u. Münch.
Univ.-Rede.) [4010
Rapp. A., Württb. Politiker v. 1248 im
Kampf um d. dt. Frage. (Württb. Viertel-
jhfte. 25, 572—605.) [4011
Wentzeke. P., Thüring. Einheitsfragen
in d. dt. Revolution v. 1848. Hist. Zt. 118.
410 — 48. 14012
209 8.
121
Schüßler. W., Die nationale Politik d.
österr. Abgeordneten im Frankfurt. Parla-
ment, s. 14, 2116. Rez.: Hist. Zt. 114, 385—87
Valentin. 14013
Friedjung. H., Osterreich v. 1848—1860,
II. 1, s. 14, 2115. Rez.: Rev. bist. 116, 149—53
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loven, en Fremstilling af det danske
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1892— 1916. 2854 S.
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Hedemann-Heespen. [4015
Kanan, Stellg. d. preuß. Konservativen
z. äußeren Poli währ. d. Krimkrieges,
1853—56, 8. 15/ 16, 1936. Rez.: Hist. Jahrb.
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4002
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Neueste Zeit seit 1815
d. tschech.
Akad. ’14.
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198-203 O. S.
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1816—1916. Kaiserslautern: Kayser '16. 64 S.
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Endres, Fr., Prinzregent Luitpold u. d.
Entwickl. d. modern. Bayern. Münch.: Beck
16. 94 8. [4072
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wächter. 14073
Egeilhsaf, G., Württemberg 1891 — 1916.
Württh. e 25. 606— 15. 14074
Gutknecht, E „„Die Diplomatie d.
Auslandes in d. Schweiz währ. d Son-
derbundes. Zürich: Leonhard & Co. 17.
88 S. 1 M. 80. (Schweiz. Stud. z. G. wiss.
9, 3 u. Basel. Diss. [4075
Heer A., u. (i. Rinder, Der Sonderbund,
s. 14. 4447. Rez.: Anz. f. schweiz. G. 15, 65 f.
Guggenbiilll. [4076
Delnon, B., Gaudenz v. Planta.
E. bündnerischer Staatsmann (1757
—1834). Chur: Keller IX Ivielm. IX],
328 8. 14077
Schmid, Hans, Buudesrat Frey-
Herose 1801—73. Drei Jahrzehnte
Aargauer- u. Schweizer-G. Aarau:
Sauerländer. 308 S. 5M.
Rez.: Anz. Schweiz. G. 17, 191 — 93
Zschokke. [4078
Zimmermann, W., G.d. Kantons
Zürich v. 6. 9. 1839 bis 3. IV. 1845.
Zür.: Leemann & Co. 16. 212 8. 3 M. 50
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 46 Schollen-
berger. (Schweiz. Stud. z. (. wiss. 8.3u.Diss.
Zürich.) [4079
Müller, K., Phil. Ant. v. Segesser.
1: Jugendjahre. Universitätszeit. Der
Ratsschreiber. 1817—47. Luzern:
Räber & Co. 111 S. 3 M. 4080
Valer, M., Der Anteil Graubün-
dens am Sonderbundskrieg: (Aus:
45. Jahresber. d. Hist.-Antiduar. Ges.
Graubünd.) Cbur: Schuler 16. 140 8.
[4081
Lautenschläger Fr., Die Agrarunruhen
in d. badisch. Standes- u. Grundherrschaften
1848, s. 15. 2022. Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 45
Bergsträßer. 4082
*123
Brentano L., Elsässer Erinnergn. Berl.:
Reiß. 157 S. 3 M. 50. [ars3
Becker, Alb., Die Wiedererstehung
d. Pfalz. Zur Erinnerg. an d. Begründg.
d. bayer. Herrschaft auf d. linken Rhein-
nfer u. deren Begründer Frz. Xav. v
Zwackh - Holzhausen. (Beitrr. 2. Hei.
matkde. d. Pfalz 5.) Kaiserslautern:
Kayser 16. 124S. 2 M. 40.
Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 28 Wentzsche. [4084
Cöln, Die Stadt. im 1. Jahrh. unt.
preuß. Herrschaft 1815 bis 1915. Hrsg.
v. d. St. Cöln. Bd. 1, 1. 2 Bd. 2 Cöln:
Neubner 16. 4°, XL, 707; 540; 7318.
25 M. Bd. 1. Tl. 1: E. „Gothein, Verfgs.-
u.Wirtsch.-G. v. Untergange d. Reichs-
freiheit bis z. Erricht. d. Dt. Reiches.
TI. 2: G. Neuh:us, Entwickle. von d.
Erricht.d. Dt. Reiches bis z. Weltkriege.
Bd. 2: Verwaltg. seit d. Reichsgründg.
in Einzeldarstellgn.
Rez.: Lit. Zbl. 17. Nr. 5 Markull; Zt. f.
d. ges. Staatswiss. 72. 586 — 88; Archiv. So-
zialwiss. 42, 969 — 75 Schwann; Ib. Gesetz-
gebg. 41. 1101 -5 Most; D. Lit,-%tg. 18. Nr. 6
Oppermann. 14085
Iseler. Entwicklig. e. öffentl. polit. Lebens
in Kurhessen. 1815 — 48. 8. 14. 2177. Rez.:
Dt: Lit.-Ztg. 15, Nr. 13 Lichtner. [4086
Dellevie.Th., Dr. Kellner n. seine Flucht
a. d. Kastell. (Mitt. d. Ver. f. hess. G. 13/14,
37—40.) [4087
Herschel, 0.. Die öffentl. sen in
Hamburg in ihr. Haltung zu Bismarck 1864
— 66. (Münch. Diss.) Hamb.: Boysen 16.
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(Qu. u. Forsch. z. G. Schlesw - Holsteins
4, 17 — 178. 102 S. Kiel. Diss. 16)
[4089
Stubbe. Chr.. Landeskirehe u. (ieistlich-
heit in Schlesw.-Holstein 1863 bis 1867. (Schrr.
Ver. Schlesw.- Holst. Kirch-. 6. 497 — 564.)
[100
Mählenhardt. Zum Gedächtnis Hrzg.
Friedrichs. (Schrr. Ver. Schlesw. - Holst,
Kiveh.-4. 2. R.. 6. 391—412.) [4091
Reinhardt, P., Die sächs, Unruhen
d. J. 1830—31 u. Sachsens Übergang
z. Verfassungsstaat. Halle: Niemeyer
16. IX, 320 S. 10 M. (81 S. Hall. Diss.
15.) Hist. Studien v. Fester 8)
Rez.: Hist. Vierteljschr. 18. 33° Philipp:
N. Arch. Sächs. G. 37, 102 f. H. Richter. 4092
Zaunick, R., Das Ende Friedr. Augusts II.
v. Sachs. (N. Arch. Sächs. (1.38, 407-9. [4098
Kattowitz. 1865 — 1915. E. Denkschr. z.
50 J. Besteh. d. Stadt. Hrsg. v. P. Knôtel.
Caua Oberschlesien.) Kattow.: Bohm 15
55 S.: 12 Taf. 1 M [4094
Feckes, E., Dorothea, Herzogin v. Dino
u. Sagan, ihr Leben mit besond. Beriückn.
ihr. Beziehgn. z. preuß. Königshanse u. zu
dt. Politikern. Bonn. Diss. 96 5. [4045
9*
*124
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1016. 78 N. Rez.: IIist. Jahrb. 38, 378f.
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Jahre 1848 49 u. d. Gründg. d. grogdt Partei
im J. 1849. 35 S.: Straßb. Diss. Erscheint
vollst. als Bd.13d. Straßb. Beitrr. z. neuen G.
[4098
Kalkoff, H., — Nationalliberale
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Schriftenvertriebsstelle d. nationallib.
Partei. 484 S. 5M. 4099
Brandenberg. E., 50 Jahre nationallihe-
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triebsstelle d. nationallib. Partei. 32 N. 75 Pf.
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d. Xl.Ab»chn.d.Verfg. d. Di. Reichs. Greifsw.
Diss. 16. 468. 14101
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d. Einführg. d. allg. gleich. Wahlrechts in
Deld. s. 13714 2209. Rez.: Hist. Zt. 115. 149
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stetter XI, 192 8. 3 M. 50. (110 8S.:
Leipz. Diss. 16.)
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[4108
Kaufmann, Erich, Bismarcks Erbe
in d. Reichsverfg. Berl.: Springer.
106 S. 2 M. 80.
Rez.: Lit. Zbl. 18., Nr. 2 H. Richter.[4106
kEickhof, R., Die Interparlamentar. Union
1889— 1910. (Zt. f. Polit. 8, 452— 93. 1410⁵
Delbrück, Cl. v., Reden 1906—16.
Berl.: Hobbing. 447 S. 8 M. [4106
Fournier, Aug., Ost.-Ungarns Neu-
bau unt. Franz Josef I. Berl. u. Wien:
Ullstein & Co. 213 S. IM.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 40. O. Kauf-
mann; Preuß. Jbb. 169. 405—9 Daniels. [4107
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stehg. d. württb. Verfg. (Württb. Vierteljhfte.
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Käding. Beitrr. z. preuß. Finanzpolitik
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Neselbern. K., 2 Gedichte a. d. Entste-
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setz u. d. damit in engstem Zusammen-
hange steh. ander. wicht. Grundgesetze
in ihr. jetzt gelt. Fassg. Oldenburg:
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Lenel. Wilh. v. Humboldt u. d. Anfänge
d. preuß. Verfg. s. 15, 16. 3357. Reg.: Zt.
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Vincke u. d. innere preuß. Politik
1845 — 49. Marb. Diss. 123 S. u.
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Sozialpolit. Gedanken bei d. preuß.
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vor 1850 auf Grund archival. Studien.
Bresl. Diss. 16. XVIII, 73 S. [4126
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Diss. 15.)
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17 Nr. 18; Hist. Jahrb.
38. 122—130 Schnütgen. [41278
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1862—66, 8. 15/18, 2014. Rez.: Zt. f. Polit.
10, 502 f. Heyderhoff. [4128
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Q
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Zt. 119. 114 — 16 Wiltberger. K. Buchheim,
Aus d. KO ergen enheit d. dt. Katholiken.
(Grenzboten 10. III. 329—37) 14164
Rolfs u. Ficker. Haımsiana. Schrr. Ver.
Schlesw.-Holst. Kirch.-G. 2. R.. 7.99 — 125. [4105
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d'hist. eccl. 15. 383-85 Flamien. (4168
38. K. A. 7, 185—288. ı
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christl. Theol. 29, 1.) 4169
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Kireh.-tr. 22, 193— 209; 241—64.) [4179
Kolde. I... Aus Adf v. Harleß’ Briefw.
1850—75. : Beitrr.g. bayer. Kirch.-G. ur N
Mackintosh, R., Albr. Ritschl and
bis school. Lond.: Chapman & H. 15.
296 8. 7 sh. 6d. 14172
Malert. H., Zur Lebens- (:. Chr. Gottl.
Wilkes. Theol. Stud. u. Krit. 17. 198 - N..
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Kappeler, E., Conrad v. Orelli.
Sein Werden u. Wirken, a. d. schriftl.
Nachlaß dargest. Ztirich: Füßli 16.
507 S. 7 M. 50. [4174
Finsler, R., Dieth. Geo. Finsler, d.
letzte Antistes d. züricher Kirche.
Zürich: Beer & Co. 16f. 93; 117 S-
5 M. 50. ı Neujbl. d. Züricher Hülfsges.
116 u. 117.
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 17, Nr. 8/9 E
4175
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Zt. 114, 541. Wentzeke. 14177
Loesche. G., Kaiser Franz Joseph T. u.
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Österr. 37. 3—7.) (4178
Bastgen, H., Die Errichtg. d. neuen Dom-
kapitel in Trient u. Brixen 1824 — 26. (Forsch.
Mitt. G. Tirols usw. 17, 78—98. 14179
Doeberl, A., Kg. Ludwig I. u. d.
kath. Kirche. (Hist.- pol. Bll. 158, 84
— 98 usw. 824 — 39. 159, 45 — 55. 160,
349— 861.) [4180
Geiger, K. A., Das bayer. Konkor-
dat v. 5. VI. 1817. Säknlar- Erinnergn.
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Rez.: Beitrr. Bayer. Kireh.-G. 24, 122—224
Herm. Jordan. .. ([41f1
Mayer, Mich., Bayerns Bevölkerg.in kon-
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letzt. 100 Jahren. Münch.: Schweitzer. 84N.
2 M. 10. 4787
Ludwig, A., Streif lichter auf d. Charakter
d. Fürsten u. Weilibischofs Alex. v. Hohen-
lohe. (Hist. Jahrb. 38, 321—29.) [4183
Wurster. P., 100 Jahre Predigeran-talt
in Tübingen. Tüb.: Mohr. 588. 1 M. 4184
Kaas, L., Das Trierer Apostol. Vikariat
in Ehrenbreitstein 1816—24). Beitr. z. G. u.
z. Recht der Sedes vacans. (Zt. Sav.- Stift
4185
Neueste Zeit seit 1518
Lager, Bemühgn.d. Domkapitels v. Trier,
um d. h. Nagel zurückzuerhalten. (Trier.
Chron. N. F. 14, 16—23; 51—57.) [4186
Vogel, P., Beitrr. z.G.d. Kölner Kirchen-
streites, S. 14, 4743. Rez.: Hist. Jahrb. 35,
426 f. Schnütgen; Mitt. a. d. hist. Lit. N. F.
2. 399—401 Käher, Theol. Lit-Zig. 14, Nr. 25
vigener. [4187
Kipper, H., Johs. Kardinal v. Geißel,
Erzbisch. v. Köin. (Frankf. zeitgem. Bro-
scbüren 34, 2.) Hamm: Breer & Th. 34 S.
50 Pf. [4188
Dresbach, E., Aktenstücke z. Vereinigung
A. beiden märkisch. Ministerien zu e, evang.
Gesamtsynode u. e. Reformations jubiläum in
d. Grafsch. Mark im J. 1817. (Jahrb. d. Ver.
f. ev. Kirch.-G. Westfal. 18, 38—59.) [4189
Vahle, H., Das Ended. Klosters d.Barm-
herzigen Brüder u.d.Einführg.d. Elisabethe-
rinnen in d. Klemenshospttal za Münster.
(At. f. vaterl. G. Westf. 73, I, 173—212.) [4190
Knoke, K., Die Kirchenvorstands-
u. Synodalordng. d. ev.-luth. Kirche
Hannovers v. 9. Okt. 1864. Gütersloh:
Bertelsmann 16. 427 S. 13 M.
Rez.: Zt. Ges. Nieders. Kirch.-G. 21, 282
—36 Ph. L. Meyer. |4191
Vogel, Walt., 50 Jahre innere Mission
im Kgr. Sachs., 1867—1917. Lpz.: Dörffling
& Fr. 116 S. 1 M. [4192
alert H., ? Briefe Schleiermachers z.
- Kirchenverfassungsreform. (Zt. f. Kirch.-G.
36, 509—338.) |4193
Laubert, N.. Bettelmönche in d. Prov.
Posen. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 16,
33—86. 14194
Seppelt, Frz. Xav., Kardinal G. Kopp,
Fürstbisch. v. Breslau. (Zt. d. Ver. f. G.
Schles. 50, 295—326.) [4195
Grimm,Wilh., Die relig.-polit. Lage Liv-
lands unt. russ. Oberhoheit. (Süddt. Monats-
hefte 17, Febr., 831—-55.) [4196
Becker, Alb., Pfälzer Geistesleben im
letzt. Jh. (Mitt. Lit. Ver. Pfalz 4.) Speyer:
Verein 16. 32 S. 50 Pf. [4197
Wien, W., Die neuere Entwicklg. unser.
Universitäten u. ihre Stellg. im dt. Geistes-
leben. Lpz.: Barth 15. 31 S. 1 M. (4198
Kaser, K., Die Gründung d. Franz-
Josefs - Univ. in Czernowitz 1875. Wien:
Braumüller. 43 S: 1 M. 20. 14199
Döberl, A., Rekatholisierungsbe-
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Würzburg u. München unt. d. Regierg.
Kg. Ludwigs I. (Hist.- pol. Bll 161,
28—34; 81-98; 287— 98.) 4200
Haug, Esg., G. d. Friedrichsuniversität
Ellwangen, 1812—1817. Ellwangen: Ipf u.
Jagstzeitung. 64 S. 4. 4 M. 20. 14201
Fuchs. Karl John, Die Staats wiss. Fakult.
d. Univ. Tübing. 1817—1917. (Jbb. Nat. ök. 109,
686 — 93. 14202
Blenhardt, A., Das Universitätsstudium
d. Württemberger seit d. Reichsgründg.
(Württb. Jbb. Statist. 16, 160—82.) [4203
Mayer, Herm., Bemühungen d. St. Frei-
burg um Erhaltg. ihr. Universität 1816 — 18.
(Zt. Ges. Befürderg. G.kd. Freiburg 32. 103
—30. — 4204
Vollert. M., G. d. Kuratel d. Univ. Jena.
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 23, 1—54. [4205
127*
Goetz, Walt., Das Institut f. Kultur- u.
Universal-6. an d. Univ. Leipzig. (Arch. f.
Kult.-G. 12, 274—81.) [4206
Lamprecht, K., Bektoratserinnergn.,
hrsg. v. Arth. Köhler. Gotha: Perthes 17.
76 S. 2 M. Rez.: Dt. Lit.-/tg. 17. Nr. 42
Soll. 14207
Beste, J., Göttingen u. Leipzig.
Universitätserinnergn. Braunschw. :
Wollermann XII, 235 8. 3 M. [4208
Haupt. H., Zur G. d. ältest. Königsberger
Burschenschaft 1817—19. (Altpr. Mtschr. 54,
422— 29.) | [4209
Aschner, S., Der dt. Unterricht u. d. Ro-
mantik. (Zt. G. Erziehg. 6, 225 - 80.) [4210
Bößle,. W., Jeremias Gotthelf als Volks-
erzieher. Münch. Diss. 50 8. 14211
Brutscher, Fr., Christoph v. Schmid
als Pädagoge u. Jugendschriftsteller.
Münch. Diss. 96 8. 4212
Schagen, Görres u. d. Anfänge d. preuß.
Volksschule am Rhein 1814—16, 8. 14, 2041.
Rez.: Hist. Zt. 113, 219f. v. Müller; Düsseld.
Jahrb. 26, 314 Willemsen. 14218
Mahr. d, Der Einfluß Pestalozzis u. Her-
berts auf d. hessisc h. Pädagogen Wilh. Hesse.
Gieß. Diss. 16. 60 S. [4214
Brutscher, Fr., Christoph v. Schmid.
Pädag.-liter. Studie. Münch.: Lindauer 978.
2 M. 50. [4215
Krebs, Aus d. Lebenserinnergn. v. Dr.J.
Ph. Krebs, Professor am Gymnasium zuWeil-
burg. (Nass. Heimatbll. 17, 65—73. 18, 14—22;
68—75.) 14216
Meyer, Gast., Meine Erinnergn. an d.
Glogauer ev. Gymnasium (1865—77). Glogau:
Hellmann 15. 134 S.; 13 Bl. Zeichngn. faut
7
Glauning, 0., Wilh. Meyer u. d. Staats-
biblioth. in München. (Zbl. Bibliothr. 84
209—21. ö 14218
Fischer, Herm., Die Hallisch. Jahrbb.
u. d. Schwaben. (Württb. Vierteljhfte. 25,
558— 71.) (4219
Ankert, B., Beziehgn. zw. Prag u. Leit-
meritz bei d. Urändg. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 52, 528—37.) (4220
Sattler, W., Beitrr. z. Schleiermacher-
(Theol.
forschg. Stud. u. Krit. 16, 402 - 16;
529—40.) 4221
Böhme, Fr., Ferd. Böse. E. Freund
Geibels. (Zt. d. Ver. f. lübeck. G. 17, 137—
72. (4222
Schucharät, O., Konst. Frantz. (Thür.-
Sächs. Zt. 7, 155— 77.) 4223
Salinger, R., Lotze als Berliner Univer-
sitätslehrer. (Mitt. Ver. G. Berlins 17, al
Nietzsche, Fr., Briefwechs. mit
Frz. Overbeck. Hrsg. v. R. Oehler
u. C. Bernoulli. Lpz.: Insel -Verl.
16. 475 8. 10 M. [4225
Rickert, H., Wilh. Windelband. Tübing.:
Mohr 15. 44 S. 1 M. Rez.: Lit.-Ztg. '16
Nr. 22 Troeltsch. 14226
Drews, A., Zum Tode Wilh. Windel -
bands. (Preuß. Jahrbb. 168, 1—12.) 14227
*128
Clemen, O.. Briefe dt. Gelehrter an e.
kurländ. Philologen. (Altpr. Mtschr. =.
209— 54.) [4228
Müänz, Berah., Theodor (romperz. (Zt.
d. Dt. Ver. f. G. Mälırens usw. 18. 153—#7.)
[4229
Watke, K., Ein Erteil Wilh. v. Hnum-
boldts üb. d. er Breslauer Univ.-Prof.
d. schles. Archivar J. G. Büsching. (Schles.
G. bll. 16. 19.) 4230
Germanlestenbrlefe von u. an Hoffmann
v. Fallersleben. Ausgew. u. hrsg. v. F.
Behrand, (Mitt. 8. d. Litt. arch. Berl. 14, 2.)
Beri.: Litteraturarch. ges. 17. 68. 4281
Briefe an Karl Lachmann 1814 —
50; hrsg. u. erl. v. A. Leitzmann.
(Abh. d. Berl. Akad. ’15, 1) Berl.:
G. Reimer 15. 108 S. 5 M. 50. 4232
Briefe a. d. Nachl. Wilh. Wacker-
nagels. Hrsg. u. erl. v. A. Leitz -
mann. Lpz.: Teubner 16. 175 S.
6 M. 80. (Abh. Sächs. Ges. Wiss 34, 1.)
4233
Bettelheim, A., Leben u. Wirken
d. Freiherrn Rochus v. Liliencron.
Mit Beitrr. z. G. d. Allg. Dt. Biogr.
Berl.: G. Reimer. 317 S. 8 M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 18. Nr. 2 Biese;
Hist. Zt. 118. 502—7 M. Ritter. 14231
Dahl, Frz., Nordische Stimmen über Sa-
vigny u. Gans. (Zt. Sav.-Stiftg. 37. G. A.,
511—18.) 14235
Hübner. R., J. G. Droysens Vorlesgn.
üb. Politik. Beitr. z. Entwic Klgs.- (i. und
Begriffsbestimmung d. wissenschaftl. pour
(Zt. f. Polit. 10, 325—76.) [42
Frensdorff. J., Cotti. Planck. dt. 15 0
u. Politiker, =. 14, 4533. Rez.: Zt. f. Polit.
9, 615 Hevderhoff: It. N. Ver. Niedersachs.
16, 25559 R. Se höder. [4237
Rendtorff, F., Schmidt, R., Hauck, A,
u. Ehrenberg. V.. Rudf. Sohm. Gedenk-
worte. Lpz.: Hinrichs 17. 23 8. 50 Pf.
[4238
Issendorffl. W. v., Wilh. Roscher.
(Hannov. G.bli. 20, 293 - 309.) [4230
Schwind, E. v.. Hur. Brunner. Mitt.
d. Inst. f. öst. G. 87, 1—26.) [4240
Seckel, E., Heinrich Brunner. Ein
Nachruf. (Neues Archiv 40, 807—818.) [4241
Wretschko, A. v., Hnr. Brunner u. Rich.
Schroeder. (Hist. Vierteljschr. 18. 345 —51.)
[4242
Singer, H., Frdr. Thaner. (Zt. Nav.-
Stiftg. 37. K. A Luschia v.
Ebengreuth, Desgl. (N. Arch. 41,
wa
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Aufl. Münster: Obertüscher 14. 223 S.
3 M. 20. [4247
Gasparlan, Der Begrif d. Nation in d.
dt. G.schreibg. Lpz.: Voigtländer. 64 5.
? M. 20. [4243
Totenschau Schweizer. Histo-
.riker: 1416. (Anz. Schweiz. G. 17,
56—60; 152—56; 205 — 12.) N. F. 15.
4249
Hebeisen, Zum jahr. Bestehen d. Ver.
f. G. u. Altkde. in Hohenzollern. (Mitt. d.
Ver. 50, 1—18.) 14250
Denkschrift Z. 50 jähr. Bestehen d. Ver.
(Schrr. Ver. G. Leipzigs 12.) 80 N. [4231
Virchow, H.. Erinnerg. an Alfr. Schliz.
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Mötefindt, H., Mor. Hoernes. (Dt. G. bill.
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Haberlandt, I., Mor. Hoernes. t.
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Götze, A. Hugo Jentsch 1840 — 1916.
(Prähist. AR 7, 231 f.) [4255
Koepp, Fr. u. Weber. Wilb.. Walt.,
Barthel. (Ber. d. Röm.-Germ. Komm. 9,
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(Nass. Heimatbll. 17, 11114.) [4257
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Houben, N. H., Ferd. (regorovius als
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Redlich., Osw, Mommsen u. d. Germaniae.
(Zt. Osterr. Gymr. 67, 865— 75.) [4280
Lübbe, Fr. Gentz u. H. v. Sybel, s. 14.
2281. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N.F. 2.
8853—85 M. Pflüger. g [4261
Banwstsch, N., Der Historiker Hur.
Leo in seinen Briefen an Hengstenberg.
(Nachrr. Gött. Ges. Wiss. 17. 8419—98.) [4262
Reisig. E.. Hur. Laden als Publizist u.
Politiker. 38 8. Jen. Diss. [4263
Sepp, Joh. Nepom. (1816— 1909).
Bild sein. Lebens nach sein. eigen.
Aufzeichngn. 1: Bis z. Abschluß d.
öffentl. Tätigk. Regensb.: März 16.
165 S. 5 M.
Rez.: Hist. Jahrb. 38, 177 f. eee
142
Marzdorf.H.. K. W. Nitzsch. Die method.
Grundlagen sein. Geschichtsschreibg. 8s. 14,
2282. (Leipz. Diss. 13.) Rez.: Hist. Zt. 113)
5%4 — 68 Nitzsch. Hist. Jahrb. 36. 207 f.
König:
13, 430 f. v. Below.
Vierteljschr. f. Soz.- u. W irtsch.-G.
[4265
d. dt. Lit.
Neueste Zeit seit 1815
Treitschke, H. v., Briefe. Hrg.
v. M. Cornicelius. Bd. 3, TI. 1: 1866
bis 71. 302 S. 7 M.
Rez.: Lit. Zbl. 18. Nr. 11 H. Richter.
14266
Meinhold, P., Ein Brief Treitschkes.
(N. Jbb. Klass. Altert. 30, 351.) 14267
Lorenz, Id w., Treitschke in unser. Zeit.
Leipz.: Hirzel 16. 56 S. ıM. [4268
Ebbinghaus, Th., Hr. v. Treitschke u.
(Preuß. Jahrbb. 165, 67 a
4269
Fischer, Law., Max Höfler. (Altbayer.
Monatsschr. 13, 85—185.) Sep. Tölz: Dewitz
216. 52 S. 2 M 14270
Brethols, B., Adf. Bachmann. (Hist.
Vierteljschr. 18. 351 f.) 4271
Kaerst. J., R. v. Pöhlmann. (Hist.
vierteljschr. 18. 2336-38.) 14272
Sommerfeldt, J., Karl Theod. v. Heigel.
«Mitt. Ver. G. Dt. Böhmen. 54. 1837—41.) [4273
Sommerfeldt, d., K. Lamprechts Lebens-
werk u. Lehre. (Thür.-Sächs. Zt. 7, 52 1
` 74
Lenz, M., Theod. Brieger zum Gedächt-
nis. (Zt. f. Kirch.-G. 36, I- XV.) 14275
Jordan, Berm., Theod. Kolde, s. 14, 4528.
Rez.: Theol.- Rev. 17. Nr. 9710 Merkie
[4276
Seeliger, G., Alfr. Dove. (Hist. Viertel-
jschr. 18, 2335—40.) [4277
Melneeke, Fr., Alfr. Dove.
116, 69—100.) -
Kantorowicz, H., Alfr. Doves schrift-
steller. Größe. Hist. Zt. 116, 282—86.) [4275
Gotheln, E., Alfr. Dove +. (Zt. f. G. d.
Oberrh. 31, 448—50.) [4280
Pangerl, Frz., EmilMichael F. (Zt. Kath.
Theol. 41, 2, I—IV.) [4381
. Jaksch, A. Ve, JOR. V. Zahn (Mitt. Inst.
Ost. G. 37, 5834—39.) 14282
Srbik, v., Jos. Hirn. (Hist. Zt. 118, 187f.
[4283
Straganz. M., Josef Hirn. (Forsch. Mitt.
G. Tirols usw. 14, 195 — 202.) 14284
Wieser, Thom,, Ferd Hirn 1875 — 1915.
(Forsch. Mitt. G. Tirols usw. 17. 117 — 22.)
[4285
Kinter, M., u. B. Brethelz. Die Korre-
‚spondenz P. Greg. Wolnys. Hrsg. u. bearb.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens usw. 20, 87—140;
379—95. 21, 105—37.) [4286
Sauer, J., Karl Reinfried (Freib. Diöz.-
Arch. N. F. 18, 451—80.) 14287
Beyerl Rechtsanwalt Karl Beyerle
e
1839—1915. É .Bild a.d. polit. u. geistig, Leben
„d. Stadt Konstanz in d. letzt. 50 Jahren.
Schrr. Ver. G. Bodensee 46. 61—83.) (4288
Kretzschmar, J., Edua. Hach. (Zt. Ver.
Lübeck. G. 19, 127—48.) [4289
Mötefindt, Hugo Jentsch.
3195—98.)
Schröder, Edw., Wilh. Meyer. (Nachrr.
d. Gött. Ges. d. Wiss. Geschäftl. Mitt. '07, 76
— 4.) [4291
Hartmann. J., Arthur v. Auwers.
1915.) 9 8.
Göttingen.
o. O.
Aus: Nachr. d. (ies. d. Wiss. z.
Gesohäftl. Mitteil. 1915, H. 1.
| 142
92
12 Taf.). ; [429:3
(Hist. Zt.
(4278
(Dt GDU. 17.
14290
2129
Welf, Gast., Frdr. Pfaff t. (Zt. G. Oberrh.
N. F. 32, 48870.) [4294
Pagenstecher, K. H. A. Lebenserinnergn.,
s. 14. 2066. Rez.; Düsseld. Jahrb. 26, 315—17
Wentzcke. [4295
Delbrück, H., Die Sprachreinigung, Fürst
Bismarck u. Hinr. v.Treitschke. Berl.: Stilke
515. 32 S. 50 Pf. u. Preuß. Jahrbl. 156, 8
Bachem, K., Jos. Bachem u. d. Eutwieklg.
d. kath. Presse in Dtid. Bd. 2, 8. 14, 2261. Rez.:
Hist Vierteljschr. 18, 830 -22 Zuchardt. [4297
Felchtlbauer, M, Salzbur hochdt. Lite-
ratur 1850 — 1917 im ahmen d. dt. Literatur-
entwicklg. (Mitt. Ges. Salzb. Lakde. 57. 65
—233.) 4298
Hörler, R., Die mundartl. Kunstdichtg.
d. Siebenbürg. Sachsen. (Arch. d. Ver. t.
siebenb. Ldkde. 39, 629—708.) [4295
Ahn. Fr., Die period. Presse d. Steier-
mark 1909—18 3. Nachtr. zu: Die per. Presse
d. St. 1848 — 98. Graz: Selbstverl. 15. 30
(autogr.) S. 1 M. 10. gl. 09, 3892. 4300
Hofmans, Theod., Dtld. in d. russ. Publi-
zistik vor d. Kriege. Preuß. N
119—32.)
Jenny, Gust., Hekt. Zollikofer
(1799 — 1853). E. vergessen. St Galler
Dichter. (Neuj. bl. d. Hist. Ver. St. Gallen.
17.) St. Gall.: Fehr. 4°. 95 S. 2 M. 90.
[4302
Techuml, O.. Aus d. Nachlasse Alb.
Jahns 1811—1900. (Nenj. bl. d. Lit. Ges. 16.)
Bern: Wyss 15. 75 8. 2 M. 50. (4303
Nieten, 0., Neue Kunde über Grabbe.
Nach ungedr. Briefen G., (Westfäl. Magaz. 2,
129—86; USW.) (4304
Maync, H., Karl Immermann als Student
u. Befreinngskrieger. (Dt. Rundschau 16.
Aug.. 242—61. (4305
Maync, H.. Die Aufänge d. Erzählers
Immermann. (N. Jbb. f. d. klass. Alt. 37. 654
—65.) 4300
wentzcke. P., Aus E. M. Arndts rhein.
Anfängen. (Düsseld. Jb. 28, 218—23. 14307
Hackenberg, J.. Elise v. Hohenhausen.
West fal. Dichterin u. Übersetzerin. TI. 1:
(Zt. f. vaterl. G. Westf. 78. 1, 115—72.) TI. 2:
Münst. Diss. 13. [4308
Horsthemke. Melch. v. Diepenbroc k als
Übersetzer span. Dichtgn. Münst. Diss. 1d.
102 8. [4309
Stock, G., Gust. Schwabs Stellg. in d.
zeitgenöss. Lit. Münst. Diss. 16. 122 S. [4310
Deetjen,W., Neue Dokumente zu Immer-
manns Tod. (Düsseld. Jb. 28, 2283—27.) [4311
Stleda, Ldw., Elias Salomon. (Altpreuß.
14312
Monatsschr. 52, 3515—30.)
Wendling, E., Hebbels Erlebnis in Straß-
burg. (Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 32, 115 —25.)
14313
Schurz, A. X. Lenaus Leben, er-
neut u. erweit. v. Ed. Castle. 1: 1798
— 1831. (Schrr. d. Lit. Ver. Wien 18.)
Wien: Verein 13.
Rez.: Anz. Dt. Alt ert. 3 7, 143— 45 A. Köster.
(4314
Seelmann, W.. Zur Brinkman - Forsch.
(Jahrb. Ver. Niederdt.Sprachforschg.43.1— 13;
1283—34.) [4315
*130
Lanchammer. J.. Karl Egon v. Eberts
Selbstbiographie. Mitt. Ver. 6. Dt. Bolunen
55. 154— 89. 43816
Büttner. Geo.
Rob. Prutz u. Karl Rosen-
kranz. Altpr. Mtschr. 54, 95—144.) 14317
Bollert I., Ferd. Freiligratb u. Cott fi-
Kinkel. Bromberg: Gruenaner 16. 52 N.
1 M. Rez.: Lit. Zbl. 17. Ir. 23 Raab. [4318
Lassalle. Briefe an Freiligrath; mitg.
u. eingel. v. GUSP. Mayer. Aren. 1. G. d. So-
zialism. 7. 431— 45.) 7 14319
Krüger, Chr.. Quellenforschgn zu Fritz
Renters Dichten. u. Leben. Nachtr. ‚Jalrb.
d. Ver. f. nieder dt. Sprachforschg. 42. 127 36.
[4320
Brandes. Erast, Reuteriana u. Anderes.
(Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 4°,
137 - 48. (4321
Albram, J., Hamerling U. seine Heimat.
Gedenkbll. a. d. M aldviertel. 2. Aufl. Wien:
Braumüller 15. 78 S. 1 NM. 4322
Kraß, M.. Bilder aus Annette v. Drost es
Leben u. Dichtung. Münst.: Coppenrath 15.
93 N. 1 NM. 25. [4323
Kobes, Frz., Kindheitserinnergn
u. Heimatsbeziehgn. bei Theod. Storm
in Dichtg. u. Leben. Berl.: Paetel XI,
280 S. 7 N. [4324
Heyse, Paul, u. Th. Storm, Brief-
vechs., hrsg. u. erl. v. J. Plotke. 1:
1854 61. Münch.: Lehmann. 224 8.
5 M. 50. [4325
Plotke. G. J., Aus d Brief wechs. zwisch.
Paul Heyse v. Theod. Storm. Ot. Revue
42, III, 297—319.)
14326
Plotke, G. J., Paul Heyse u. Theod.
Storm. Aus d. G.
ihr. Freundschaft. (Dt.
Rundschau 17, Sept., l
8364—95.) 14327
Biese, A., Th.
Storms Leben u.
ne Lpz.: Hesse & B. 156 S.
[4328
Freytag, G-
tags Briefwechs. m. Graf u. Gräfin Bau-
dissin, 1856—62.
Kohut, A.,;
Patriot u. Politiker. Berl.:
304 S. 3 M. 50.
. Dammann, G.,
stitutionalismus.
Gust. Freytag U. d. Kon-
Freiburg. Diss. 16. 8? 8.
[4331
Gespräche u. d. Cha-
rakteristiken sein. Persönlichkeit durch
d. Zeitgenossen. Gesamm. U. hrsg. v.
A. Sauer. Abt.?: 1871-72. Nachtr.
Wien: Ver. 16. XXVI, 294 S. Schrr.
d. Lit. Ver. Wien 20.) 14332
Rosegger, P., Mein Weltleben.
Erinnergn. e. Siebzigjährigen. 1. Lpz.:
Staackmann 16. 376 S. 2 M. 50. (G
samm. Werke 39.) 4
Kempf. k.. Dr. Hnr. Hans jakob 1837—1916.
(Hist.-pol B1}. 158. 316-28 usw. 4334
Grillparzers
Lehmann 16. 206 S.
e-
333
Bibliographie Nr. 4316—4366
Burkhardt, de T Paul Heyse,
Briefwechs. Hrsg. v.
4 M.
H. W.. Von E. Mörikes Leben u.
Rath,
Unveröff. Berichte 2.
Sterben.
m Hartlaubs».
—97.
Litzmann,
413 8. 8 M.
Rez.: Lit. Zbl. 18. Beil.,
tels; Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 30 v. Oettingen -
Rez.: v. Bd.1 s. '13j’14 2323 Dt. Rund-
schau 14 Mai, 3513—16 Enders. [4337
Rose, A. H., Carl Jentsch t.
1917 III. Nr. 32, 8. August. S. 161—164.)
Schumann, Harry, Walt. Hey-
a —ę—ę— —
Schmitz. Herm., Schloß Charlottenhof.
Hohenzoll. Jb. 20, 1— 21.) 14341
Hamann, R., Die dt. Malerei im 19. Jh.,
y. 14, 2324. Rez.: Preuß. Jahrbb. 1%,
110—186 West; Zt. f. öst. Gymn. 792f. J. Langl-
[43412
Koetschan, K., Die Anfänge d. städt.
Kunstsemmign. in Düsseldorf. Düsseld.:
Bagel 16. 48 S.: 30 Taf. 3 M. 14343
Die Aquarell- Sammig-
Ein Beitr. zu sein.
(Hohenzoll. Jahrb. 18.
14344
Granler, H.,
Kaiser Wilhelms I.
Lebens-G. Forts. 5.
122—55
Briefe v. Jak. Burckhardt u.
Pt. Rev. 40, III. 41—51.) [485
Alb., Briefe; eingel. u.
v. A. Frey. Zürich: Rascher & Co.
16. 330 S. 5 M. 35. 4346
Clemes, 0. Dresdner Briefe in Mitau.
(N. Arch. Sächs. 6. 38, 311—54.) [4347
Petzet, E.
Paul Heyse.
Welti,
Lulven, J., Der Nestor d. deutsch -10-
mischen Künstlerschaft ( Heinrich ‚dt,
+ 1915). (Deutsche Rerue, Februar 14448
S. 231—238.)
Fritz, Die Gensler,
Bürger,
3 Hamburger Malerbrüder d. 19. Jh.
221 S. 14M.
Straßb.: Heitz 16.
(Stud. z. dt. Kunst- G. 190) u. Diss.
4349
Kiel 14. ,
Siebert. K., AUS d. Leben v. Geo. Comi-
[4350
celius. (Hessenland 15, Nr. 11 f.
Siebert, Kl.. Marie Ellenrieder als
Herder 16.
(4351
Künstlerin und Frau. Freib.:
X. 122 8. 2 M.
Jr. 5 f. Adf. Ba-
Grenzboten
433
mann. Vorw. v. E. Lissauer. Lötzen:
Kühnel 15. 68 S. 1 M. 25. (Aus
Altpr. Rundschau.) [4339
Lindau, P., Nur Einnergn. Bd.
1 u. 2. Stuttg. u. Berl. 16f. XIII,
361: X, 401 8. 18 M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 18 Kilian:
Dt. Lit.-Ztg. 17. Nr. 48/49 Kilian. [4340
Petzel. Münch.:
[4335
d. Nachlas se
Dt. Rundschau 16, Juli, 81
1433
B., E. v. Wildenbruch.
Berl.: Grote 16. IN,
Neueste Zeit seit 1815
Heyck, Ed., Feuerbach. 3. veränd.
Aufl. Bielef.: Velbagen & Kl. 15.
164 S. 4 M. (Künstler-Monographien
76.) 4352
Dürck-Kaulbach, J., Erinnergn.
an Wilh. v. Kaulbach u. sein Haus.
Münch.: Delphin-Verl. 348 S. 8 M. 50.
[4353
Siebenfreund, K., Hundert Jahre
Danziger Singakademie '1818—1917.
Denkschrift z. Feier d. 100jähr. Be-
stehens der Danziger Singakademie
(E. V.) am 15./16. Dez. 1917. Dan-
zig: Burau. 165 8. [4354
Brahms, Briefwechs. Bd. 9 u. 10:
Briefe an P J. Simrock u. Fr. Simrock,
s. 15/16, 2090. Hrsg. v. Kalbeck.
Bd. 1 u. 2. 17, 224; 230 S. à 5 M.
[4865
Schulze, Frdr., 100 Jahre Leipzig.
Stadttheater. Geschichtlich. Rückbl.
Lpz.: Breitkopf & H. 276 8. 4 M.
Rez.: Lit. Zbl. 17, Nr. 41 E. W
Münch, Aus d. Kulturleben d. 1. Hälfte
d. 19. Jh. an d. mittler. Erit (s. 1903, 3968).
Forts. Rhein. G. bIl. 7, 200—205. 14357
131
Meinecke, Fr., Dt. Kultur u. Macht-
politik im engl. Urteil. Berl.: Heymann
15. 27 S. 50 Pf. (Dt. Reden in schwerer
Zeit 29.) Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. N F.
4, 219f. Kende.
Fräinkel, L., Ein Musterschilderer u.
.erforscher dt. Landes-, Volkslebensu.Volks-
glaubens (Max Höfler). (Dt. G. bil. 17,
16—21). j (4359
Meyer, Dors, Das öffentl. Leben in Ber--
lin im J. vor d. Märzrevolution, s. 13, 2089.
Rez.: Hist. Zt. 114, s81—84 Valentin. 14860
Lauffer, O., Üb. d. G. u. d. hoanne
volkstümlich. Gebrauch d. Tätowierung
Dtld. (Wörter u. Sachen 6. 1—14.) 14861
Buß, E., Persönliche Erlebnisse auf d.
Gebiet d. Aberglaubens. (Schweiz. Arch.
f. Volkskde. 20, 54—74.) [4362
Wehrhan, K., Kettengebete u. Himmels-
briefe. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks-
kde. 18, 65-75.) — Prümer. K., Uber Amu-
lette im gegenwärt. Kriege. (Ebd. 7914368
Hopf, W., Aberglauben im Kanton Bern
vor 90 Jahren. (Arch. Schweiz. Volkskde.
21, 31—59.) (4364
Paats, W., Der Himmelsbrief im Alten-
burgischen, besond. in d. Gegenwart. (Mitt.
d. Ver. f. Sächs. Volkskde. 6, 212—18.) [4865
` Reine, W., Die Vernichtung heidnisch.
Opterstätten im Kirchspiel Ermes durch
Pastor P. Carlblom 1836. (zunen oari d.
Ges. f. G. usw. d. Ostseeprovinzen Rußlands-
13, 214—18.) : (4366-
e WE E a
*132 Alphabetisches Register
Alphabetisches Register.
Unberücksichtigt blieben die Abteilung „Gesamn. Abhandlungen und Zeitschriften“,
anonym erschienene Aufsätze, die Namen der Übersetzer und der Bearbeiter
neuer Auf lagen.
Aalbers, J. 3457
Aberg, N. 2045. 2201
Abstreiter, L. 1575
Achilles 2499
Ackermann, E. W. 4124
3205
Apelbaum 2509 Bakel H. A. van, 2705
Apeldoorn, L. J. van 1460 Ballheimer. R. 967
Arendt, M. 418 | Balke, F. 3329
|
|
|
. 469
Bamberger, Ldw. 3753
Bamberger, Luise 1263
Arndt, Ernst 2313 Barbey 3852
Arndt, G. 1454. 1462. | Bardeleben, C. v. 3136
1464. 2823. 3026 Barge, H. 2849
Arndt. Hel. 2339 Barlage, H. 1176
Arnecke, Fr. 1138. 2780 | Barnewitz, Fr. 973
Arnold, Fr. 2807. 2880 Barnikel. E. 2856
Arnold, R. F. 250 Barnikol, E. 1559. 2559
Arnoldi, A. 8669 Barth 212
Arnswaldt, W. C. v. 549 Barthel, W. 2084
Arnswaldt, W. K. v. 535. Barwinski, E. 628
7
Adam, E. 687
Adam, Joh. 2944. 3050
Adler, Br. 2202
Adler, G. 378
Adler, S. 3907
Ady, C. M. 2461
Aebersold, G. 885
Ahmels, C. 3315
Ahn, Fr.
Aich, J. A. 868
Albert, P. P. 1200. 2472. 555. 570 Bassermann, E. 594
2745. 2781. 3313. 3325. Arras, P. 3221. 3258 Bastgen, H. 1080. 3892.
3336. Asal 2426 4179
Alberti, O. v. 524 Aschner, S. 4210 Bathge, E. 3041
Alberti, W. 3250 Auer, K. 1626 Bauder, K. 2961
Albram, J. 4322
Albrecht, F. 1371
Auerbach 815 Bauer, Hanns 1435
Augst 4033. 4103 Bauer, Max 1983
Albrecht, O. 2714. 2726. Bauer, Wilh. 821
2782 i Bachem, K. 4297 Bauermeister. K. 2475
Allshorn 2332 Bachmann, Johs. 2872 Baum, Jul. 1787. 2650.
Altenburg, O. 3828 Bachmann, K. 1451 3318
Althaus 2896. 3098 Bachmann, Ph. 2726 Baumgart, R. 1427
Altmann, Adf. 1347 Back, F. 3160 Baumgarten. P. M. 401
Altorffer, C. 3158 Backschat, Fr. 3748 Baur, Aug. 2821
Ambrosius, E. 261 Bader, Frz. 2957 Baur, Jos. 3081
Amling, E. 2294 Badrutt, P. 2532 Bayer, Jos. 424
Ammann, Hartm. 3582 Bächtold, Hans 215. 324. Bechtold. Art. 3310. 3365.
Amrhein 683. 8359 1908. 2000 . 3557. 3558
Andreae, Fr. 3429 Bühler, 2830 Bechtolsheimer, H. 933
Andrian, v. 522 Bähler, A. 3805 Becker, A. 1602
Angermaier, J. 3648 Bühler, E. 3394 Becker, Alb. 3355. 4084.
Angyal, D. 4063 Baier, H. 219. 3060. 3465 4197
Angyal, Z 3111 Bailleu, P. 3975. Becker, Alfr. 3224
Ankert, H. 4065. 4220 Baix, F. 2250 Becker, Const. 3631
Ankwicz, H. v. 2748 Bahnson, 502 Becker, C. H. 3198
Anneler, Hedwig 891 Bahr, Hans 646 | Becker, Edua. 3010
Anthes 2018. 2085. 2099 Bahr, Konr. 2513 Beck, Edw. 3206
Anthes, E. 4257 | Bahrfeldt, E. 495. 498 | Becker, Frz. 1052
Anton, K. 2916 Bäahrfeldt, M. v. 490 Becker, F. Karl 1835
Becker, Johs. 3516
Becker, Jos. 2827
Bettelheim, A. 4234
Beyerle 4288
Beyerle, K. 324
Beyschlag, W. 2925
Becker, Rich. 1550. 2287
Becker, W. J. 1878
Beckmann, G. 2443
Beer, K. 1694. 8385
Beets, N. 3333
Beil, A. 990, 998. 3187
Beinert, J. 277
Beintker, E. 1166. 2500
Beißwänger, G. 3532
Behaghel, O. 355
Behn, F. 2199
Behrend, F. 1894. 2758.
8307. 3719. 4231
Bebrends, L. 1102
Behrens, G. 2021. 2051.
2080
Bellee 2612
Below, G. v. 1040. 280
Bemmann, 235
Bencke, O. 965
Bendel, J. 1904
Bendel, F. J. 684. 2366
Bender, E. 1282. 3698
Bender, Frz. 2880
Bender, J. 4169
Benkert, C. 1995
Benziger, C. 431. 446.
876. 2670
Berbig, M. 603
Berchem, E. 425. 426
Berchem, V. van 2446
Berg. C. vom 573, 1249.
3417. 3493 |
Berg, Gust. 1011. 3872
Berg, K. vom 712
Berg, Ldw. 2308
Berg, S. J. van den 713
Bergdolt 3894
Bergell, P. 2955
Berger, Arn. E. 2708
Berger, D. 8738
Berger, Karl 8744
Berger, Karl 842. 844.
1024 |
Bergmann, Cornel. 2699
Bergner, P. 1783
- Berken, Curt v. d. 1860
Berken, R. v. den 327
Berlage 1976
Berlière, U. 1536
Bernhart, J. 2254
Bernoulli, A. 656
Bernoulli, C. 4225
Bernoulli, J. 2419
Alphabetisches Register
Bernstein, Ed. 4152
Bernt, A. 2686
Berr 1438
Bersu, G. 869
Bert, G. 2826
Bertheau, Fr. 542. 1181.
1813. 1612. 1927
Berthold 989
Bertram, Adf. 1544
Beß, B. 2785
Besson, M. 2245
Beste, J. 1654. 4208
Beth, J. 1840
Bethe, E. 1469
Bette, L. 3955
Bibl, B. 3075
Biehringer 2333
Biereye, W. 2292. 2293.
2328. 2853
Biese, A. 1752. 4328
Biesten, W. 918
Bihlmeyer, K. 1590. 2569.
2622
Bijlsma, R. 3236
Bikel 1173
Binder, G. 4076
Bingemer, H. 943
Bippen, W. v. 290. 1837
Birkenmajer, L. 628
Birt, Th. 2014
Bisseger, A. 475
Bittlinger, G. 907
Bittner, L. 667
Blanc, F. 2036
Blau, J. 1149. 1903. 1999
Bleibtreu, K. 3842
Blesch, J. 4004
Bleyl, Fr. 1228
Block, P. J. 8076. 3843
Blume 1468
Blume, Erich 2151
Blume, R. 3356
Bockholt, B. 2602
Bockmühl, P. 2742. 8167
Bode, Geo. 541
Bode, Wilhelm v. 1855
Bode, W. 3723. 3724.
3729. 3737
Böckel, O. 1929
Böhme, Fr. 4222
Böhme, Mart. 1765
Böhmer, H. 2224. 2700.
2839. 2868. 2956
Böhmer, Jul. 285
Boehn, Max v. 1839
Bömer, Al. 2637
Bölke, O. 3540
Bönhoff, IL. 295. 770.
1107. 3032. 3188
Börekel, A. 3997
—— —— —— e
—u— —— a e a
*133
Börner, A. 1285
Börner, Al. 1764
Boerner, G. 336
Böß, H. 3302
Boëthius 648
Böttcher, H. 3179. 8852
Böttcher, K. 354
Boháč, A. 1901
Bohatta, H. 1731 |
Bohnenberger, K. 1911.
2159
Boie, A. 787.
Boissonnade, 8438
Bojani, F. de 8382
Bollert, M. 4318
Bolte, Johs. 2638
Bomhard, v. 4073
Bonwetsch, G. N. 4169.
4262 :
Boos, G. 2165
Borcherdt, H. H. 3727.
3743
Borkholt, B. 1608
Bornemann, W. 2819
Bornhausen, R. 2818
Borries, E. v. 262
Bosch, R. 1279
Boschan, R. 3306
Boschheidgen. H. 281
Bossert, A. 3721
Bossert, G 910. 1510.
2767. 2783. 2927. 2948.
2954. 8090. 3848
Bothe, F. 936. 8124
Bouman, C. 3311
Bour, R. S. 779
Bourbon, de 3402
Boy-Ed. J. 3740
Boye, Fr. 403
Bräuer, Karl 246
Bräuhäuser, W. 1228
Bräuning, G. 969
Brakel, S. van 1268. 3226.
3235
Brand, Alb. 959
Brandenburg, Er. 2901.
3992. 4100
Brandes, Ernst 4321
Brandes, W. 8645
Brandis, C. G. 2917. 8281.
Brandstetter, Jos. 823
Brandstetter, J. L. 217.
322. 2482 s
Brandt, O. H. 2441
Branford, Vict. 2251
- Brann, M. 1342
' Brants, V. 3209
Brasse, E. 711
Bratter. C. A. 3618. 3635
Braun, Edm. W. 3960
*134
Braun, G. 1443
Braun, Hnr. 3698
Braun, M. 1359. 4153
Braun, Wilh. 2876
Braungart 2015
Brauns, C. 1251
Braunsberger, O. 3069.
8105. 3106
Brecht, W. 1769
Bredius, A. 782
Breitbarth, E. 3882
Breithaupt, Th. 1486
Brem, E. 2337
Bremer, W. 2148
Brenner, E. 331. 2084.
2226
Brenner, O. 2714
Brentano, L. 4083
Breiilau, H. 399, 2411
Bretholz, B. 636. 837.
4048. 4271. 4286
Bretschneider, A. 1798
Bretschneider, P. 44 1.457
Brieger. Th. 2765. 2791
Brink, W. L. D. 8885
Brinckmann, A. E. 1830
Brinkmann, C. 1044
Brinkmann, H. 1208
Brinkmann, Karl 1090
Brinner 1804
Brinzinger, A. 872, 1517
Brom, G. 3378
Brouwers, D. D. 1096
Bruchmüller, W. 1680,
2613
Bruck, R. 1823, 3314
Bruckmann 397
Bruckmann, K. 3414
Brück, F. 688
Brüll, W. 915, 2969-
Brünneck, W. 1425
Bruggaier 1441
Brugmans, H. 395
Bruining, A. 2926
Brun, C. 214
Branner 939
Brunner, Joh. 1274
Brunner, Hugo 938
Brunhuber, K. 3137
Bruns, Karl 377
Brutscher, Fr. 4212. 4215
Bruyne, D. de 389
Buberl, P. 772
Buchenau, H. 478
Bucher 1253
Buchkremer, J. 2220
Buchner, Gg. 314
Buchner, M. 1051. 1055.
2215
— — ET
Alphabetisches Register
Buchwald, G. 2710. 2714.
2784. 2793. 2794. 2888.
3033
Budde, H. 2849
Büchi, A. 763. 2544. 2936
Büchi, J. 218
Büchner, V. Fr. 2209
Büchting, W. 3029
Bücking 2206
Bückling 1382
Büeler, G. 1706
Bühler, N. 1580
Büngel, W. 4007
Bünker, J. R. 1195
Bürger, Fritz 4349
Bürckstümmer 2586.
2976. 2977
Büttner, E. 3244
Büttner, Geo. 4317
Büttner, O. 4162
Bütler, Pl. 559. 567
Bulmerineg. v. 2519
Bulte, H. 1686
Bunzel, J. 850
Burchard, Ludwig 1857
Burck. G. 1613
Burckhardt, A. 1749
Burckhardt. Fel. 213
Burda 1727
Burdach, K. 2636
Burg, H. 3752
Burger, Fritz 1840
Burgheim, A. 1795
Burnet, E. L. 421
Busch, Marie 1103
Buß, E. 4362
Busse, H 288. 2062
222 rv: a ĩ — —L— NTT a . ¾]—Muuͥun.̃ĩu— — — —
Cämmerer. H. v. 732.
1110
Cahn, Jul. 479
Canz 2417
Cappel, E. van 284
Carlebach. A. 3820
Brummer, J. 2270, 2375
Carlyle, Th. 3606
Carnov. A. 363
Caro, G. 1169
Cart, W. 2110
Cartellieri, A. 2331. 4041
Cartellieri. O. 2449. 3838
Caspar, 2218
Caspari, L. 1252
Casperi, E 2213
Castelberg 2522
Caussv, F. 3591
Chalupa, Th. 2634
Charmatz 207. 4142
Chenet 279
Christ, Gust. 1970. 2494.
3411. 3460. 3961. 4116
Christ, H. 1998
Christ, K. 896. 2160
Christ, M. 4098
Chroust, A. v. 887. 684
Clasen, M. 2929
Clasen, S. 3833
Claß, Hnr. 807
Clauß, H. 1738. 2581.
2978. 3894
Clemen, O. 2704. 2706.
2714. 2788. 2755. 4228.
4347
Clemen, P. 780. 1851
Cléry, A. R. de 3883
Cloeter, H. 822
Conz, C. 2032
Cohn, Geo. 2355
Cohn, John 1358
Cohn, Willy 2338
Cohn -Wiener, Ernst
1775
Cohrs, F. 2714 2784
Como, J. 2123
Conrad 2799
Coolidge, W. A. B. 2330
Cordier, L. 2877
Corell, H. 368
Cornicelius, M. 4266
Costa, G. 1121
Coster, H. F. 2318
Coulon, A. 428
Couquerque, L. M. 2484
Courcy Mac Donnell, J.
de 925
Crailsheim, F. Freib. v.
1196
Cramer, Frz. 2086. 2124.
2137. 2185 -
Christiani, L. 2863
Croon, 1112
ı Crue, F. de 2964
Crull, Fr. 3368
Curti. N. 3086
‘ Cuvelier 2514
|
f
Czedik, A. F. v. 4109
Czygan, P 3954
Dachler, A. 1475
Däbritz, H. 1719
Dahl, Frz. 4235
Dahlmann- Waitz 202
Dahms 2521
Dalwigk. Frh. v. 509
Damaschke, A. 4245
Dame, C. 1209
Damköhler, E. 2536
Dammann, G. 4331
Damsté, P. H. 1417
Dam van Isselt, W. E.
van 3455. 3456
Alphabetisches Register *135
Danckelmann, v. 557.
3122. 3395. 3472. 3494
Daniels 1470
Doll, Joh. 1577. 1578
Domarus, M. 3370
Domaszewski, A. v. 2072
' Eerdmans. B. D. 1768
ı Effmann 2274
| Egelhaaf, G. 4021. 4074
Dommnich 517 | Egenolf, P. 3439
|
|
|
Dauch 1068 |
Daun, B. 2652 Dopsch, A. 2232. 4019 Eger, K. 1452
Davidsohn, Rob. 1743. Doren, A, 1469 Eggenschwiler. F. 883
2423 | Dorn, E. 2973. 3139. | Egger, A. 367
Debidour, A. 4050 : 4170 Egger, M. 2020
Debler, N. 1583 | Dorn, J. 1482. 1433. 1494 Egger, Rud. 1797. 2194
Dechent, H. 1647 2599. 3093 Eggler, W. 4157
Dederra 4066 |! Doumergue, E. 2930 Egloffstein, H. Frhr. v.
Deetjen, W. 4311 Dove, A. 356. 803 3788
Degering 3906 | Draeger, Fr. 4147 Ehmig, P. 1793
Degering, H. 3956 ' Drakebusch 964 Ehrenbacher, R. 1197
Degering, St. 2785 Drechsler 3246 Ehrenberg, V. 4238
Deichert, H. 1418 | Drees, H. 988 Ehrenpfordt 2434
Delbrück, Cl. v. 4106 Dreier, B. 1722 Ehrenzeller 2471
Dieffenbacher, Julius Dürrwächter, A, 1845.
1850 3884
Diehl, W. 1650. 3004. Düvel, 2508
3007. 3009. 3178. 3488 Dubem, J. 4045
Engel, Bernh. 459
Engel, Regula 3769
Engelbert, S. 1353
Engelbrecht. F. 2422
Delbrück, H. 4296 Dreiling, Raym. 1814 | Ehrhardt, Rolf 378
Della Valle, H. 1610 Dresbach, E. 4189 Ehresmann. G. 2312
Dellevie, Th. 4087 | Drescher, K. 2714. 3297 Ehses, 3051
Dellit, G. 367 Dresen, A. 828, 1529 | Ehses, St. 3100
Dellnon, B. 1767. 4077 Dressel, A. 1676 | Ehwald, Rudolf 2708
Demeter, K. 365 Drews, A. 4227 Eilenberger 1400
Demian, J. A 3887 Drexel, F., 2084. 2146 Eilenstein, A. 3474
Demole, E. 477 Dreyer 8108 Eichhoff, H. 338
Denk, V. M. O. 3305 Drinkwelder, O. 698 Eichholzer, E. 1411
Denker, F. 3021 Drönewolff, W. 4135 Eichmann. E. 1054
Denker, H. 723 Drossaers, S. W. A. 716 | Eickhoff, R. 4105
Depoin, J. 2225 : Droysen, H. 3384. 3591. Elias, J. E. 1481
Dersch, W. 236. 660. 1604. 3601. 3610. 3611 |! Ellerbach 3157
2760 3196 | Dryander, E. 2898. 2921 | Elsasser, R. 1890
Deuser, W. 3751 -© Duchesne, L. 1537 Elster, O. 3127
Devrient 233 ı Dübi, H. 1909 Emrich, O. 2857
Dexel-Brauckmann 2672 | Dürck- Kaulbach, J. 4353 | Ende. S., Frhr. v. 547
Dicks 1597 Dürr, k Kurt v. 1326 Endres, Fr. 4072
Diebolder, P. 2305 ı Dürr, E. 2425 | Endres, J. A. 2572
i
Diemand, A. 3834 Duhr, B. 1562. 1896. 3388. Engelhardt, A. v. 1027
Dierauer, J. 873 3466. 3481. 3490. 3529 Engelhardt, K. 280
Dietrich, J. R. 933 Duldner, J. 3054 , Enzmann, K. 755
Diferee, H. C. 3837 Duncker, M. 2992 Erasmus, K. 1854
Dijk, J. B. van 3672 Dunger, H. 1944 Erben, W. 398
Dilling, G. 966 Durrer, R. 447. 2593 Erman 3796
Dirke, A. v. 1383 Dyhm, A. 558 Ermisch, H. 729
Discry, F. 405 Dyroff, A. 4166 Ernst, Vikt. 624. 1328
Dobenecker 233 Ebbinghaus, Th. 4269 Eschbach, P. 328
Doeberl 4134 Eberle, H. H. 1115 Eschelbacher, J. 3459
Döberl, Al. 852. 4176. Eberstadt. R. 1177. 1932 Escher, A. 3933
4180. 4200 Ebhardt, B. 1813 Escher, C. 887
Doeberl, M. 4069 Eckart. R. 2874 Escher, H. 2831
Doelle, F. 2608. 2609 Ecke, K. 2938
Dörfliger, H. 3409 Eckert, Heinr. 1272 Escher, Konr. 1848. 2617
Doering, Oscar 1816 kckhof, A. 2869. 3503 Escherich. M. 2673. 2675.
Döring, W. O. 3704 Eckstein, A. 3889 2676. 2677
Dörner, R. 1155 Eder 3101 Esselboru. K. 946. 3784.
Doerr, H. 3463 Eder. J. M. 830 3946. 4118
Escher, J. 696
|
Dix 1466 Escalle, C. P. 3804
|
|
*136
Essen, L. van der 2965.
3210
Alphabetisches Register
Eischer, Jos. Ldw. 1589
Ettmaxer, K. R. v. 317
Etzin, Frz. 2841
Etzin, J. 3534
Eubel, C. 1487
Evers, W. 1287
Eversley 3620
Fabricius, W. 282. 286.
1540
Fahlbusch 2498
Fallet-Scheurer, M. 1862
Falk, Hugo 1097. 1312
Farner 2933
Fastenau, J. 1796
Fay. S. B. 2952
Febvre, L. 3175
Feckes, E. 4095
Feddern, E. 3741
Feddersen, E. 3185
Fehr, H. 742. 1370. 2321.
2892
Fehr, M. 1869
Fehrle, E. 1967
Feichtlbauer, M. 4298
Feierabend 2308
Feine 1135
Feine, P. 2889
Feist, M. 3145
Feist. S. 2187
Feldkamp, H. 1136
Feldmaier 855
Feldmann, M. 1477
Fell, L. 8487
Fenner, E. 2431
Fertsch 3231
Fester, R. 4037
Feulner. A. 774
Fiala, E. 488
Ficker 4165
Ficker, Gerh. 8024
Ficker, J. 2939
Fiebiger, Otto 396. 2208
Fieker, H. 1651
Fink 3095
Fink, Geo. 750
Finke, H. 1047. 1985.
2121. 2468
Finsler, R. 4175
Fintajal, F. 676
Fischel, A. v. 1392
Fischer, A. 1628
Fischer, Adf. 538
Fischer, Ernst 3984
Fischer, Eug. 2843
Fischer, F. 1217
Fischer, Frz. 1175
Fischer, Herm. 346.2011.
2390. 4219
Fischer, Karl 808
Fischer, Karl Berth. 3861
Fischer, Ldw. 4270
Fischer, Max 8948
Fischer, Waldem. 1873
Fischer, Wilh. 1500
Fittbogen, G. 3715. 3716.
3947
Flamm, H. 2657. 8078
Fleiner, Fr. 1086
Fleischmann, F. 1846
Fleischmann, P. 2847
Flemes, Chr. 370
Flemming, P. 2784. 2867
Flemming, W. 3563
Flesch, H. 562
Fliche, A. 2297
Flisch 3640
Flühmann, L. 3998
Fluri, A. 430
Förstemann, E. 306. 307
Foerster, Erich 2819
Foerster, Hans 398
Förster, R. 3705
Förster. Rich. 3959
Foex, Th. 3408
Foord, Ed. 3817
Forrer, R. 2113. 2114.
Forst, O. 533
Forsthoff 3473.3496.3497.
3498
Fould, P. 3633
Fournier, A. 8626. 4107
- Fränkel, L. 229. 4859
Francke, H. G. 3013
Francke, O. 1713
Fraknói, Vilmos 1573
Fraknói, W. 4047. 4053
Franke, Karl 353
Franken, K. 1600
Frankhauser, Fr. 702.
3710
Frantzius, G. v. 3630
Franz, Herm. 3675
Frederking, A. 2711
Freiling, P. 364
Freimann. A. 1342. 1348
Freisen, J. 1062
Freitag, A. 2714
Freksa, F. 4002
Frensdorff, J. 4237
Frensdorff, F. 2537
Fresacher, W. 828
Freudenthal, M. 3696
Frey, H. J. 1810
Freytag, G. W. 4329
Frickhinger, E. 2027.
2210
Friedel, E. 296. 297
Friedensburg, F. 494
Friedensburg, W. 1682.
2784. 2967. 8527
Friederich, R. 3835
Friedjung, H. 4014.4018.
4052
Friedländer, M. J. 1858.
2679
Friedländer, O. 1076
Friedmann, R. 1885
Friedrich, 3827
Friedrich, Jos. 3629
Friedrich, Julius 1452
Friedrich, W. L. 2437
Fries, A. 8985
Frings 358
Fritsch, J. 1461
Fritz, Alf. 3536
Fritz, J. 2932
Fritz, Jos. 3354
Friz, J. 2707
Fröhlich, K. 3035
Frölich, K. 1419
Frohn, L. 1448
Fromme 929
Frommhold, G. 1387
Fuchs 3480
Fuchs, A. Franc. 754
Fuchs, Adalb. Fr. 1566
Fuchs, Alois 2399
Fuchs, Emil 2904. 2922
Fuchs, Joh. Bapt. 3706
Fuchs, Karl Jobs. 4202
Osk. 882
W. P. 1803
Fürbringer, H. 2674
Fürsen, O. 3972
Funck, H. 3713
Funcke, E. 3925
Funcke, Fr. 734
Funk, Hnr. 3642
Furrer, A. 2109
Gagliardi 2445
Si ee E. 817
Galabert, Fr. 2246
Gall 2395
Galle, R. 297
Galm, N. 1644
Gander, K. 243. 254
Garber, Jos. 2272
Garrelts, H. 3017
Gasparian 4248
. Gali, J. 906. 1521. 1669.
3680. 3895
Gaub, Fr. 210. 211
Gaul, W. 1646
Gaui, Karl 881. 2987
Gautier, L. 2446
Gebauer, C. 1977
Gebauer, J. Hnr., 1158.
3421
Geelen, W. 612
Gehring. L. 775
Geiger, K. A. 4181
Geisberg, W. D. 4156
Geißler, H. 1756
Geißler, H. W. 2385
Genzmer, M. 1258
Geppert, Frz. 4022
Geramb. V. v. 2169
Gerber. E. 845
Gerber, H. 2460
Gerber, Ldw. 416
Gerbing. L. 1488
Gerhartz, H. 1247
Gerlach, W. 389. 1117.
1691
German, W. 1739
Germing, J. 1099
Gerstenberg 2644
Geß, F. 2770
Geßier. E. A. 1478. 2588.
Gierke 1369
Gierke, J. 1367
Glaser, C. 1841
Glasschröder, F. X. 2582
Glauning, O. 4218
Glauning, R. 1421
Glawe, W. 1624
Glitsch, Heinrich 1402.
1409
Glöckner, K. 359
Göe,
Göbl, S. 860
Goecke, Th. 790
Goedeke, K. 1758
Gödel 3165
——
Göller, E. 2549. 2808. 2990
Gördes, El. 1751
Goerke, O. 340. 834126.
3461
Görne, J. v. 3387
Alphabetisches Register
Görres. S. 3920
Görris 2359
Gössel 3433
Göhler, P. 2103. 2104
Goeters 3501
Goette, R. 2278
Götz, J. B. 2914
Götz, L. K.
Goetz, W. 3065. 4206
Götze, A. 4255
Goetze, E. 3297
Gohrbandt, E. 299
Gold, K. 2285
Goldmann, E. 2176
Goldschmidt, Hans 3208
Goldsehmidt, Rob. 894
Goltz, E., Frhr. v. d
2784
Good, J. J. 3088
Goßler, J. v. 3810
Gothein, E. 2534. 4085.
4280
Gotthardt, J. 3579. 3964
Goyert, G. 1930
Graber, E. 342
Grabinski 2871
Grabmann, M.
Gradmann. E. 7
Gradmann, Gertr. 1831.
8328
Gradmann, R. 274
Gräf, H. G. 8731
Gränicher, Th. G. 1242
Graeven, H. 3547
Greiner 1732. 1738
Greiner, A. 3014
Greven, J. 2381
Grimm, Hnr. Adf. 2231.
2635 |
Grimm, I.u.W. 344
Grimm, Wilh. 4196
Grimme, Fr. 2237. 2511
E. 579
7
Gröbl, J.
Gröllich 1262
Grol, H. G. van 3110
Groß, Wolfg. 4101
Grosse 1422. 2349
Großmann, H. 3658
Grotetend, O. 487. 590.
1188. 3369. 3586
—
Haberlandt, M.
137
Grube. M. W. 460. 601
Gruden, J. 3131
Grünberg, P. 2993
Gründorf v. Zebegeny,
W. v. 3978
Grünenwald, L. 1734
Grüner, F. 206
Grünfeld, Rich. 1350
Grüter, S. 3148
Grundmann, G. 1829
Grunsky, Karl 1866
Gruner, J. v. 3815
Gruuwald 3436
Grupp 1888
Grupp, G. 85
Gubo, A. 825. 1660
Guby, R. 3330
Gümbel 3486 |
Gümbel, A. 1123. 1847
Gündel 1184
Günter, Hnr. 1048. 1935.
27711
Günther, E. 3021
Günther, Fritz 1948
Günther, Hans 2619
Günther, O. 2610
Günzel, Ge. h. 1118
Gürtler, M. r J. 580
Guglia 812
Guglia, E
Gul, F. 427
Gundolf, Fr. 8783
Gurlitt, C. 789
Gurlitt, W. 3350
Gußmann 2698
Gutbier, H. 979
Gutknecht, E. 4075
Gutmann, K. S. 2039.
3623
2084
Gutsche 2420 .
Gyßling, W. 8387
Haack, Fr. 8332
Haarhaus 3970
Haas, A. 800. 1016. 1116.
Haas, R. 1867
Haberling, W.
Habermacher, A.
Habich, G. 463
Habicht, B. C. 3749
Habicht, C. 3568
Habicht, M. E.1670. 3525
Habicht, V. C. 1884. 1888.
2646 i
Hach, Th. 797
Hackenberg, J. 4308
Hacker, F. 2583. 3694
10
*138
Hadorn, W. 2485
1674
Haefeli, Fr. 4113
Hähnsen, Fr. 1256
Hänlein, Th. 3762
Häntzschel, E. 994. 1164
Häpke, R. 2779
Haeiile, A. 3853
Häußler 2624
Hafliger, J. A 568
Hagedorn, B. 1307
Hagen, J. 468. 484
Hagen, Karl Jos. 867
Hagenah, H. 4089
Hagenmeyer, H. 2283
Hahn, E. 3344
Hahn, K. 3154
Hahne, O. 3758
Haid 2579
Halecki, O. v. 2480
Hallendorf 648
Haller, Edua. 3288
Haller, J. 2802
Halphen 2282
Hamann, R. 4342
Hammann, W. H. 506
Hammer, a 3324
Hammler, R. 2298
Hampe, H. 2823
Hanftmann, B. 3319
Hannemann 2238
Hansen, H. 4120
Hansen, Johs. 1288
Hansen, Reimer 1547
Hantke, M. 1015. 1724.
8904
Hantzsch, Adf. 990
Harbauer, K. 3984
Hardegger, A. 1807
Hardeland, A. 2726
Harder, H. 2405
Hare, Ch. 2951
Harms 2491
Harms, Klaus 1548
Harnack, A. v. 1659. 2797.
2865
Harnack, O. 3928
Hartig, 0. 3276
Hartmann, Aug. 771
Hartmann, J. 4292
Hartmann, Jos. 956
Hartmann, M. P 2295 |
Hartmann, Max 3916
Hartmann, R. Jul. 3818
Hartung, Fr. 1042
Hartz, O. 3184
Hasak 1825
Hase, Osk. v. 1291
Alphabetisches Kegister
Haselbeck, G. 3152
Haeberlin, Franz Domin.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ä
|
Hasenclever, A. 3774.
3979
. Hashagen, J. 515. 572.
1436. 3300. 4042. 4060
Hal: 3600
Halj, M. 3218
Hassinger, H. 271. 772
Hattemer, K. 934
Hauber, A. 692. 2671
Hauck, A. 1496. 1498.
2454. 2906. 4238
Haug 2101. 2102
Haug, Eug. 4201
Haupt, Alb. 1792
Haupt, H. 8966. 4209
Haupt zu Preetz, R.1820.
1821. 1822. 2314. 2362.
2400
Hauptmann, L. 1337
Hauschild, H. 2667
Hauser, Jos. 3913
Hauser, Kasp. 886
Hauf 2343
Hauben, K. 2878
Haußleiter, Johs. 3952
Hauthaler. W. 673
Havenstein, E. 1398
Hayen, W. 36H
Hebeisen 4250
Heck, Ph. 1325.
1420
Hecker, M. 3728
Heckseher, J. 289
Hedemann-Heespen, P.v.
511. 540. 1182. 3971
Heer, A. 4076
Heepe 1458
Heesing, R. 1373
Hefele, F. 702
Hegi, Frdr. 429
Heidemann, H. 3451
Heidingsfelder 681. 684
Heidkämper, H. 1649
Heidlauf, F. 1764. 2383
Heidler, J. 4067
Heigel, K. Th. 38605.
3639
Heigenmooser, J. 3915
Heilfron, E. 4155
Hein, M. 3607
Heine, W. 4366
Heinemann, B. 1445
Heinemann, K. 3732
Heinrichs, J. 4125
Heinrichs, R. 2266
Heinze, Jul. 563
Heinzelmann 1658
Heitmüller, W. 2886
1335.
Helbirg 1124
m Fů— — — Ml
— — —äñ——9 —— —
}
Helbling, M. 3+32
Helbok, A. 2191
Hell, M. 2019
Hellermann, J. 1100
Hellmann, S 2280. 2286
Hellwig, A. 1958
Hellwig, H. 1283
Helm, K. 1922. 2188.
2687
Helmke, K. 2450
Hempel, Erich 982
Henche, A. 942
Heugelmüller, v. 3398
Henkel 2120
Henkel, K. 1545, 1546
Henkelmann, K. 1541
Hennig 292
Henniger, Karl 2836
Hennings, J. 548
Henrici, Herm. 1434
Henrichs 923
Hensgen 3993
Herderschee, J. 2870
Herding, W. 2935
Herlitz, G. 404
Hermelink, H. 1444
Herold, R. 2928
Herold, Rud. 859
Herr, Alfr. 2643. 3266.
3278. 8279
Herrbach, J. 3854
Herre, P. 1489. 4054
Herrfurth, K. 4034
Herrmann, Fr. 717
Herrmann, Frz. 3138
Herrmann, Fritz 764.
2604. 8082
Herrmann, Magdal. 3703
Herrmann, O. 3397
Herrmann, Rud. 3011.
3901
Herschel, O. 4088
Hertlein, Fr. 2087
Herwarth v. Bittenfeld,
E. 926
Herwig, Franz 2289
Herzberg - Fränkel,
1172
Herzog, Edua. 2592
Hef, W. 3583
Heß, Wilh. 3755
Hei;dörter, C. V. v. 3140
Hesse, M. 4032
Hessel, A. 1522
Hessel, K. 382
Heubach. D. 257
Heuberger. R. 384. 411
2344
Heuberger. S. 1199. 2106.
3790
8.
Heuer, R. 795. 1791.8043
Heuser, A. 1286
Heuser, E. 3396
Heusler, A. 1890. 2173.
2182
Heuwieser 680
Hey 335 |
Heyck, Ed. 4352
Heydebrand u. d. Lasa,
F. v. 2370
Heyn, K. 3764
- Heynßen, F. 1819
Hieb 1375
Hildebrandt. A. M. 488
Hildenbrand, W. 1912
Hill, W. 1872
Hillmann, R. 1188
Himmelreich, F. H. 2994
Himmelreich, Fr. 8161
Himmelreich, H. 2995
Hinckel, J. 8856
Hindenlang, Fr. 2915
Hindringer, R. 1440
Hinojosa, E. de 1378
Hiutze 8594
Hintze, O. 1185. 4246
Hintzelmann, P. 1663
Hirsch, Alb. 2361
Hirsch, Eman. 2715
Hirsch, Hans 412. 1070
Hirschmann, A. 3358
Hirschmann, O. 782. 8340
Hirzel, Br. 8718
Hissette, L.
Högberg, J. E. 2265
Hoegel, H. 1414
Hönn, K. 2073
Hoensbroech, Graf 1563
Höpfner, R. 2685
Hörler, B. 4299
Hörmann, K. 2004
Hoernes, M. 2170
Hoerth, O. 255
Hövel, E. 1871
Hofer, J. 2427
Hofer, Johs. 2545
Hofer, P. 2107
Hoff. J. F. 3874
Hoffmann 2830
Hoffmann, G. 8320
Hoffmann, Hnr. 1686.
8671
Hoffmann, Karl 2429
Hoffmann, Ldw. 1572
Hoffmann, Theod. 4301
Hoffmann, W. 3177
Hoffmann-Krayer, E. 215
|
|
Ä
|
Alphabetisches Register
Hofmann, Hır. 1275
Hofmann, Karl 893
Hofmann, Konr. 1069
Hofmann, W. v. 1488
Hofmeister, A. 1006.
1933. 2175. 2228. 2230.
2296
Hofmeister, H. 1484
Hofstaetter, W. 1885
Hofstede de Groot, C.
1854
Hohenegger 1567
Hohenlohe, K. v. 2580
Hohl, E. 2071
Hohoff, H. 2909
Holder, A. 631
Holder-Egger, O. 2311
Holl, K. 1627. 2873.
2882. 2907
Hollack, E. 560
Hollstein, C. 592
Hollweg; O. 8366
Holmquist’ 2796
Holsten, R. 791. 1728.
1923. 2439
Holt, P. 8257
Holthausen, H. 1094
Holtze, Fr. 1005. 1464
Holtzmann, R. 1060. 2324
Holtzmann, W. 2596
Holwerda, H. 2139
Holwerda, J. H. 2140.
2141
Honigsberger 2362
Hoogeweg 1735
Hoogeweg, H. 1034
Hopf, W. 4364
Hoppe, 1621
Hoppeler, R. 2988
Horr, Curt 2653
Horn, E. 3260
Horning, W. 1688
Hornung 1905
Horsthemke 4309
Hosp, P. 2686
Houben, H. H. 8730
Houber, N. H. 4259
Hoyer, Karl 1255
Hrejsa 3133
Huber 1511
Huber. Aug. 1833
Hubrich 1048
Hubrich, E. 1377
Hübl 1565
Hübner, Johs. 1889
Hübner, R. 1386. 4236
Hülle, J. 3561
Hümer, B. 1558
Huemer, Bl. 8367
Hünigen, E. 3539
— — O Mee ea a a — —— — J— ——⅛ be —y— o
139
Hürten, K. 2122
Huffschmid, M. 3643
Hugelmann, K. 2340.
4108
Hullu, J. de 1642. 3170.
3500
Hulshof, A. 2474
Humann, A 3011
Hummel 1236
Hund, A. 2167
Hunzinger, A. W.
Hupp, Otto 2616
Huppertz, Andreas 1853
Hußlein, J. 2883
Huyskens, A. 718
Jacob, Geo. 847
Jacob, K. 649
Jacobi, Walt. 3953
Jacobsen, L. 2743
Jacquin, M. 2263
Jäger, Johs. 2365
Jäger, V. 1233
Jaffe, Ch. 4244
Jahn, Ludw. 3776
Jahn, M. 2200
Jaksch, A. v. 4064. 4282
Janentsky, Chr. 3712
Jansen, M. 650
Janson, A. v. 3622. 4160
Janssen, Geo. 963
Janssen, Johs. 2789
Japiske 230. 3129
Iben 2822
Jecht, R. 242. 1023.
1189. 2444. 2458. 3538
Jecklin, D. v. 1910
Jecklin, Fr. 699. 1152
Jecklin, F. v. 2032
Jeep, W. 489
Jegel 163
Jelinek, Br. 8134
Jellinek, M. H. 351.
2162
Jellinghaus, H. 1673
Jendreyczyk, 1165
Jenny, Gust. 4302
Jensen, W. 2350. 3183
Jentsch, H. 1657
Jesse, W. 972
Jessen, W. 1549. 8374
Jettel, v. 4003
Ihmels, L. 2887. 2894
Ilwof, Frz. 1693
Imesch, D. 701. 2591.
3286 |
Imhof, M. 3911
Imme, Th. 329. 2002
Inostranzev, M. 3825
2885
| Joachim, E. 1685. 3870
10*
*140
Joachim. H. 2242
Joachimsen, P. 2620
Johann Georg, Hrzg. zu
Sachs. 3866
Johannsen, O. 1232
Jones, R. M. 2787
Jonge, C. H. de 3372
Jonge, Mor. de 1668
Joos, A. 1187
Joosting, J. G. C. 747
Jordan, Bernh. 1246
Jordan, H. 2905
Jordan, Herm. 3262.
4276
Jordan, J. 1683
Jordan, R. 1875. 2959
Joseph, P. 483
Irschik. J. 3108
Irmer, W. 3518
Isacker, Ph. van 3112
Ischer, Th. 3389
Iseler 4036
Israël, F. 238
Israel, Fr. 1000
Israel, R. 3400
Issendorf. W. v. 4239
Jürgens 3059
Jürgens, O. 722. 1132.
2758. 3441
Jürges. P. 660. 3280
Jung. W. 790
Jungfer, R. V. 3819
Jungkenn, E. 944
Junius, W. 2682
Iwand, Fr. Geo. 1665
Kaas 1465
Kaas, L. 4185
Kabilinski, Fr. 3930
Käding 4117
Kähler, S. 4122
Kaerst, J. 4272
Kaindl, R. 272. 816. 817.
846. 849. 1897
Kaiser, Adam 1237
Kaiser, H. 3467
Kaiser, Hans 2495
Kaiser, J. B. 3249
Kaiser, P. 2850
Kaiser, Wilh. 1979
Kalbeck, 4355
Kalbfuß, H. 1882
Kalenberg, P. 468
Kalkoff, H. 4099
Kalkoff, P. 2762. 2763.
2764. 2766. 2768. 2785.
2864. 2866. 2908. 2953
Kallbrunner, J. 3651
Kalliefe. H. 2066
Kaltenbrunner, J. 3624
.. ̃ ̃ x ̃—C—— — — =
—— nn
Alphabetisches Register
Kamp, A. 3443
Kampers. Frz. 2221
Kanter, Erh. Wald. 2451
Kantorówicz, H. 4279
Kappeler, E. 4174
Kappeler. H. 3056
Kapras, J. 1415
Karge, P. 1032
Karlinger, H. 774
Karsten. H. A. 3119
Kaser, K. 4199
Kassowitz, T. 4143
| Kastan, E. 1996
Kastner, Frz. 4110
Kastner, K. 3522
Kauffmann, Fr. 349. 2012
Kaufmann, Erich 4104
Kaufmann, Joh. 3233
Kaufmann, Jos. 741
Kaufmann. M. 684
Kaulfuß, W. 1881
Kaulfuß-Diesch, K. 2697
Kaupert, E. 366
Kausch, Fr. 971
Kawerau, G. 2701. 2714.
2729. 2733. 2912. 2946
Kehrein, V. 2913
Kehrer, H. 1786
Keil 708
Keiper, J. 564. 34 12. 4070
Kekule v. Stradonitz
438. 458
Keller, Alb. 3254
Keller, R. A. 3158. 3908
Keller, Rob. 1240
Kelleter, H. 2998
Kempeneer, A 2463
Kemper 2996
Kemper, E. 913
Kempf, J K. 1224
Kempf, K. 4334
Kentenich, 556. 912.1157.
1284. 1601. 1991. 2276.
2277. 2523. 2997. 8219.
3415. 3444. 3571. 3768.
3801. 4008.
Kerckering zur Borg, E.
Frhr. v. 1339
Kern 2416
Kern, F. 1049
Kern, Fritz 2421
Kern, K. 3273
Kern, O. 1683
Kern, Reinh. 1001
Kern. W. 1088
Keller, O. 928. 1029.
1190
Kestning, H. 1057
Kettner, A. 3873
Kettner, E. 983
Kenne, 2116. 2134
Keuben, H. 2774
Ä Khevenhüller-Metsch, R.
*
Graf 3597
Kiekebusch, A. 2195
Kiener, F. 1091
Kiliani. R. 4133
Killinger 1095
Kimpel 1712
Kinter, M. 4286
Kipper, H. 4188
Kircheisen, F. M. 3792
Kirchesch, Heinrich 1598
Kisch 1405
— — — I——— — —
|
Kisky 709
Killing, J. B. 4161
Kittel, G. 1815
Klaar, K. 1214. 139.
8524. 3676
Klaiber, H. 1806
Klapheck, R. 1811. 1818
Klapper, J. 1926. 1982
Klein, Constant. 659
Klein, Erich 8408
Klein, Johs. 1836
Kleinpaul, R. 381
Klett, H. 984
Kley, Heribert 1248
Kliem, Geo. 3692
Klimesch, J. M. 2527
Klinkenberg, J. 2190
Klinkenborg,M.783.3039.
8657
Klinkert, E. C. 3484
Kloß, Alfred 3937
Kloster 1565
Kluge, M. 2430
Knab, V. 3756
Knabe, A. 2851
K naffl 826
Knapp, Fr. 2648
Knapp, H. 2528
Knapp, Herm. 1416
Knapp, Th. 1332
Knappert, L. 1643
Knauer, H. 1222
Knauer, P. 1552. 1558
Knellwolf, A. 2943
Knetsch, K. 532
Knieb, Ph. 3031
Knief, G. 4119
Knoblauch, P. 2618
Knöpfler 758
Knötel, P. 4094
Knoke, K. 4191
Knoll, H. 3722. 3757
Knorr, W. v. 1365
Knott. H. 531
Knüsli, H. 528. 566. 598.
599
Kobelt, H. 1277
Kober, A. 3839
Kober, A. H. 8559
Kober, E. 687
Kobes, Fız. 4324
Koch 383
Koch, Ernst 727. 949.
1160. 1311. 1619. 1620.
3055. 3186. 3268
Köbner, R. 2479
Köhler, H. 2356
Köhler, Hnr. 3616
Köhler, Johs. 1334
Köhler, R. 1714
Köhler, W. 2714. 2722.
2733. 2740. 2785. 2848.
2933
Köhler, Walt. 245. 1407
2747
König, E. 978
König, Erich 2625
König, G. 1817
König, Karl 2903
Koepp, Fr. 2084. 4256
Köpp, W. 3116
Koeppen, A. 3794
Körber, F. 2144
Koerner, B. 1997
Körner, E. 3270
Körner, Jos. 8942
Koester, H. L. 1757
Köstler, R. 1439
Koetschau, K. 4343
Kötzschke, 748. 1746
Kohfeldt, G. 1920
Kohl, H. 3986. 3990
Kohl, O. 2483. 3700
Kohnen 510
Kohut, A. 2920. 4049. 4330
Kokol, H. 1569
Kolb, Chr. 1634
Kolberg, J. 2966
Kolde, E. 2248. 4171
Kolde, Erich 857
Koller, Ldw. 1844
Konopka, O. 8918
Konrad, P. 3045
Konschel, P. 3553
Kopp, A. 2641. 3298.
3304
Korn, R. 3581
Korth, L. 1988. 3312
Koß 3107
Kostrzewski, J. 2068.
2172
Kothe, K. 2067
Kowalski, Wolfg. 813
Krabbel, G. 2284
Krabbo, M. 731
Kracauer, J. 1354
|
|
Alphabetisches Register
Kracauer, S. 1865
Krämer. W. 3770
Kraft, J. 1661. 3264
Kraft, Jos. 1782
Krag, W. 1276
Krahl 840
Kralik, R. v. 443
Kramář, K. 2016
Kramer 2048
Krammer, M. 1053. 2175
Kramp. L. 2180
Krali, M. 4323
Kratz 3505
Kratz, W. 3468. 3469
Kraus, Arnost 2456
Kraus, C. v. 2389
Kraus, G. 940
Krause, Ldw. 3821
Krauß, R. 504
Krauße d Avis, H. 8751
Krebs 4216
Krebs, J. 841. 3120
Krebs, Jul. 1230. 3452
Krebs, Rob. 4144
Kreitz 1712
Kretschmar, P. 2806
Kretzschmar, J. 4289
Kreutzer, M. 2709
Krieg, J. 1507. 1508
Krieg, K. 1122
Kriegk, O. 1111
Kristzller, Paul 2684
Krix, L. 3518
Kröß, A. 2828. 3476
Kroker, E. 2315. 2714.
2804. 2859
Krollmann, C. 904. 1424.
1990
Kropatscheck, F. 2553
Krudewig, J. 706. 1215
Krüger, Chr. 4320
Krüger, E. 2125. 2126.
2127
Krüger, G. 2724. 2881
Krüger, Gottfr. 3910
Krumbholtz, R. 519
Krusch 2175. 2233. 3693
Kück, E. 1964
Küffer, Geo. 1936
Kuefstein, K. 516
Kühn, L. 2306
Külpe, O. 1030
Küntzel, G. 4057
Kugler, B. 3608
Kuhn, Frz. 1310
Kuhnt, J. 2382
Kull, J. V. 466
Kunau 4016
Kunz, Konur. 2588
Kunze, Fr. 2872
Kupfer, J. 3575
Kupferschmid, A. :
Kupke 1257
Kurth, B. 1864
Kurth, G. 2255
Kurtz, O. 1966
Kurz, Alfr. 2835
Kurz, Joh. Bapt. 2387
Kurze, F. 809
Kuseß, A. 2181
Kustermann 1235
Kutzschenbach, R. v. 575
Kutzschenbach, W. 575
| Kux, H. 3204
. Kuyk, J. van 1396
Kvačala, J. 2775. 3275
Kwiatkowski, A. 3537
Lagemann, H. 1138
Lagemans, E. G. 4001 .
Lager 3859. 3898. 3899.
4386
Laging, A. 3711
Lampe, K. H. 576
Lampel, Jos. 670
Lampmann, Th.
3862 |
Lamprecht, K. 810. 4055.
7
Landau, Joh. 1170
Lang, Aug. 2934
Langendonck, C. van
3454
Langhammer. J. 4316
Lappe, J. 1216. 1376
Larmeroux 4051
Larsson, Hugo 371
Lasserre, D. 3150
La Tour, J. de 3813
Laubert, M. 4194
Laue, M. 234
Lauer, Ph. 2181
Lauerer, L. 2893
Lauffer, O. 1889. 4351
Lautenschlager, Fr. 4082
Lázár, Béla 1776
Lazarus, P. 2466
Leclère, C. 1480
Lehmann, Andr. 2597
Lehmann, H. 1849. 2933
Lehmann, Hans 1593.
2664
Lehmann, Paul 630. 1730.
2690. 3562
Lehmann, K. 1924
Lehmann. Rud. 1618
Lehner, H. 2131. 2135.
2136. 2138.
Lehnert, Fr. 3074
Lehnert, G. 1959
1917.
1142
Leidinger, Geo. 2412
Leiß, A. 660
Leistle, D. 1581
Leitzmann, A.2267.2322.
2704. 2960. 3921. 3922.
3924. 4232. 4233
Lemacher, Hnr. 1870
Lemcke 792
Lenel 4123
Lenel, Paul 3670
Lenel, W. 835
Lenient, E. 3841
Lentz, E. 2061
Lenz 1315
Lenz, Fr. 1303
Lenz, Max 2879. 2902.
4275
Lenz, O. 3941
Lenz, Ph. 361
Lenze, O. 2407
Leonhard, R. 1191
Lesne, E. 2236
Lesort, A. 641
Leube, M. 1635
Leuschel, W. 999
Leuze, O. 759. 2615
Levinson, A. 3381
Levison, W.
2867. 2410
Levy, Benas 1270
Ley, C. A.
Leyen, A. v. der 4148
Lichenheim, G. 2571
Lichius, H. 1130. 1527
Lichtner, A. 1098
Liebenau, Th. 2639
Liebermann, 2178
Liebermann, M. 2229
Liebmann, H. 3197
Liebscher, K. 839
Lienau 2056
Lienhard, Fr. 1761
Liepmann, M. 1679
Lietzmann 3011
Lilienfeld, K. 1859
Lill, G. 774
Linck, H. 1648. 3683
Lindau, P. 4340
Lindeboom, J. 3001
Lindemann, W. 1753
Linder, R. 3869
Lindner, P. 1557. 1579
Lindner, R. 1987
Lindsay, W. M. 388
Linnebach, R. K. 4159
Linneborn, J. 1455. 1457
Lins, B. 1584. 1585
2215. 2258.
Alphabetisches Register
Lionnet 3812
Lipp, Fr. 3982
Lippert, W. 3404. 3687
Lippert, Walt. 3118
List, A. 3850
Litzel, J. 8775
Litzmann, B. 4337
Lobe, H. 578
Lobetbal, R. 3880
Lochner, J. 3709
Lockemann, Th. 27381
Löbe, H. 3418
Löffler, 661. 1607. 1609.
2560. 4769
Loehr, A. v. 1271
Löhr, J. 3896
Loehr, A. O. v. 461. 464
8659
Loening 1423
Loeschcke, S. 2128
Loesche 247. 3193
Loesche, G. 1632. 2785.
3073. 3674. 4178
Loewe, Hans 1695
Loewe, V. 8399. 3427
: Löwenthal 4128
Löwis of Menar, K. v.
3259
Lohmann, F. W, 3855
Lohmann, Rich. 1014
Lohmeyer, K. 3566. 3569.
3571. 3572. 3750
Lommer, F. H. 856
Loofs, Fr. 2725. 2834
Loose, Walther 1941
Loosjes 1629
Lorenz, Herm. 761
Lorenz, Ldw. 4268
Lorme, de 537
Lös, J. 628
Lossen, R. 2990
Loserth 8203
Loserth, J. 1687. 2550.
2551. 2554. 3130. 3261.
3265
Lucanus, A. H. 3589
Lucas, G. H. 1201
Luck, W. 1018
Lucke, W. 2714
Ludwig, A. 4183
Ludwig, E. 4023
Und ig Karl 3687
Ludwig, M. 3141
Ludwig,V.O. 1194. 3379.
3555
Lübbe 4261
Lüdemann 2830
Lüders. W. 287
Lüdicke 664
Lüdicke, R. 721
—
— — — — ne
Lüdtke, Frz. 3521
Lueken, Wilhelm 2819
Lürssen. E. 1330
Lütgens, R. 966
Lütgert, W. 2812
Lüthgen, E. 2645
Lukädek, J. 3678
Lulveès, J. 901. 4029. 4348
Luntz, J. 408. 409
Luschin v. 5
467. 834.
Luther, en 2714. 2842
Luther 2702
Luthmer 783
Lwów. 1861 °
Macco 434. 450. 3373.
E.
Mack, H. 3709. 3766.
3967
Mackintosh, R. 4172
Macmillan, D. K. 2810
Mader. F. 774
Maetschke. E. 1022
Magdalinski 2065
Mahlberg, P. 3962
Mahr, G. 4214
Maier, 9 oh. Ulr. 1701
Majer- Leonhard, 584
Major, E. 2083. 3223
Maliniak 1239
Mandel 2815
Manen, Ch. A. van 1318
Mann, J. 2598
Manz, W. 155
Marbe, A. 276
Marchetti - Longhi, G.
2341
Marcks, Erich 3. 2900
Marckwald, E. 221
Marczali, H. 3628
Markgraf 1269. 1862
Markgraf, H. 1019. 1747.
1066. 1067.
2693. 3549
Marriott, J. A. R. 1002
Martell, P. 1144. 1145
Martens, E. 1652
Martin, Ernst 669
Martin, Frz. 655. 673. 772.
Martin, P. G. 214
Martin, R. 362
Martin, R. M. 2574
Martin, W. 415
Marwedel, K. 1134
Marwitz, L. v. d. 3781
Marx, Friedr. 1316
Marx J. 632. 911. 1449.
1915
Matthias, Th. 3929
Matthiessen, Wilhelm
2575. 2748
Matuszkiewicz 1426
Mausser, O. 2001
May, G. 902
Mayer, Adf. 1298
Mayer, Adr. 278
Mayer, Alex. 2661
Mayer, Ant. 2378
Mayer, Aug. L. 1860
Mayer, Ernst 1072. 1074.
1403. 1428. 1480
Mayer, Gust. 4319
Mayer, Herm. 2005. 4204
Maver, Joh. Geo. 1514
Mayer, Jul. 625
Mayer. S. 1346
Mayer- Homberg 2227
Maync, H. 3816. 4305.
4306 l
Mavr, Jos. Karl 3113
Mavr, M. 1079. 1503.
4182
Mechelen. Th. C. 932
Meerkamp van Embden,
A. 2484
Mehldau, K. 987
Mehler, J. B. 3125
Mehlis, C. 909. 2017.
2079
Mehring, G. 686. 688.
689. 1084. 1947.7 3295
Meier, Gabr. 2777. 3860
Meier, John 1945
Meier, P. J. 2826
Meinardus 3431
Meinardus O. 3428
Meinecke, Fr. 800. 1742.
3380. 4043. 4158. 4278.
4358
Meinhold, P. 4267
Meijer, W. 3253
Meininghaus, A. 958
Meisenzahl, J. 1614
Meisinger, O. 386
Meisl, J. 1360. 4154
Meißner, W. 1003
Meister, A. 1039. 4027
Meister, E. 1404
0
266. 270. 748.
Mell, R. 410
Menadier, D. 462
Menadier. J. 486. 496
Mencik, F. 3983
Mendner. R. 728. 955
Mendthal, H. 789
Alphabetisches Register
Menghin, O. 319. 2091
Menke-Glückert 2756
Menrad, J. 862
Mensi, v. 1081
Mensing, O. 372
Mentz 2790
Mentz, Art. 392
Mentz, Ferd. 325
Menzel, Hans 2084
Merbach, P. A. 297
Mercier, H. 3405
Merker, A. 3935
Merris, Ch. van 3174
Mersmann, H. 1868
Merz, R. 1395
Merz, W. 693. 700. 882
Merzdorf, H. 4265
Mestwerdt 2627. 3198
Metlake, G. 2252
Mettler, A. 1804. 2393
Metzenthin 3437
Mezger, V. 778
Meurer, A. H. 784
‚ Meurer, Frz. 1794
— m a nn — m a a E R
Meuß, J. F. 455
Meyer, A. O. 3066
Meyer, Aug. 1524
Meyer, Carl 962
Meyer, Dora 4360
Meyer, Edua. Wilh. 4132
Meyer, Gust. 4217
Meyer, Herb. 1406
Meyer, Joh. 2723
Meyer, Johs. 695
Meyer, Karl 2346. 2507
Meyer, R. M. 1754
Meyer, W. 2212
Meyer, Wilh. 2268
Meyer, Wilh. Jos. 216.
248
Meyer v. Knonau 1198
Meyer- Litne, J. 3528
Michael, E. 2334. 2835
Michaelis, Otto 1637
Michel, A. 2290
Michel, J. 3301
Michel, V. 2384. 3735
Michelsen, E. 3780
‚Miedel, J. 318
Mielke, R. 296. 297
Miescher, E. 2986
Miesgen 422
Miller, Konr. 2075
Millinckrodt, W. 3504
Minafik, C. 2580
Minde-Pouet, G. 730
Mitzka, W. 379
Modelski. Th E. 3634
Möllenberg. W. 726. 2243.
2320. 3238
— ä ˖ĩ ˖r—— [ — x ͤͤ ͤ — — — ̃F——.. O —— —.— 4 T—— — — x— — —
143
Mörtzsch, O. 991. 2478
Mösch, J. 1705
Moeser, K. 472
Mößner, J. 3660
Mötefindt, H 1617. 2006.
2013. 2053. 2055. 2149.
2150. 2204. 4253. 4290
Mogk, E. 1886 l
Mohlberg, C. 2241
Molden, B. 4062
Molinski, K. 4017
Molkenteller, P. 420. 2216
Moll, W. 1897
Montandon, R. 2084
Montarlot, P. 3778
Morel-Fatio, A. 2757
Morgenthaler, H. 2689
Morris, M. 3734
Mosapp, Herm. 2980
Mosler, H. 765
Motherby, H. 545
Motzki, A. 2548
Mühlenhardt 4091
Mühlradt, J. 3040
Müller, A. 1914
Müller, Alois 1446
Müller, Alph. Vict. 2862
Müller, Ant. 879
Müller, Aug. 1702
Müller, B. A. 3153
Müller, Br. A. 3285
Müller, Clara 1704
Müller, Conr. 1305
Müller, Curt 2003
Müller, Ernst 721
Müller, Eug. 2413
Müller, Geo. 752. 1879.
2607
Müller, Gg. Herm. 992.
1656
Müller, Gust. 657
Müller, Hans 3550
Müller, Hnr. 4115
Müller, J. A. A. 586
Müller, J. O. 8166
Müller, Jak. Wilh. 529
Müller, Joh. Bapt. 8912
Müller, Johs. 203. 975
Müller, Jos. 694. 762.
1913. 1960. 1974. 1975
2590
Muller, K. 2814. 4080
Müller, K. A. v. 811
Müller, Karl Alex. 851
Müller, K. O. 1125. 2510
Müller, K. Th. Chr. 1363
Müller, Nik. 2950
Müller, Soph. 2060
Müller, Wilh. 750. 1952
Müller-Fraureuth, K. 375
-
*144.
Müller- Guttenbrunn, A.
820
Müllerleile 1159
Münch 4357
Münz, Bernh. 4229
Münzel, G. 255
Müsebeck 3783. 3878.
4096. 4121
Müting, J. 3686
Mulder, W. 2046
Mulert, H. 4173. 4193
Muller, S. 714. 3094. 3173
Muller, S. Hzn. 931
Mummenhoff. E. 858
Munk, J. 3667
Muttray 301
Nabholz, H.
Näbe 989
Naegle, A. 1502. 2239.
2659
Nagel, G. 3037
Nagel, Herm. G. 2347
Nagl, A. 499
Nahmer, E. v. der 1213
Nassauer, S. 937
Nathusius, E. v. 4140
Naumann, Adf. 1482
Naumann, L. 986
Nebel, A. 1463. 2606
Nebelsieck 980
Neckel, G. 1073. 2154.
2183
Neergaard, N. 4015
Neide 1012
Nell 1473
Nentwig. H. 241
Netter 1351
E. 239. 1139.
3876
Neubauer,
1736
Neubauer, Th. 2860
Neubauer, Th. Th. 976
Neubaur, L. 3308
Neubert, F. 2840
Neugebauer, H. 1899.
3132
Neufeid, S. 1355
Neuhaus, G. 1127, 4085
Neumann, Fr. 1763
Neumann, Rich. 2453
Neumann, Wilb. 796
Neupert, A. 553. 995. 2958
Nicklas, A. 2568
Nicolai, H 1617
Nieborowski. P. 2447
Nielsen, M. 1289
Nies, A. 3491
Niessen, C. 1879
Niessen, K. 1880
Nieben, P. v. 3038
© Oechsli,
Alphabetisches Register
Nieten. O. 4304
Nippold, F. 1526
Nitschke. R. 1026
Nörenberg. Fr. 2325
Nob, A. 480, 482. 485
Nottarp, H. 2244
Novák, J. F. 3061
Nowak, J. 2681
Oberndorfer. R. 2028
Oberndortf, L. v. 705
Obser, K. 778. 1986. 2683.
Pauen 1205
Paul. Chr. 1228
Paul, H. 350
Pauls. E. 3891
2778. 3083. 3335. 3588
Odendahl, L. 3963
W. 875
Oeckin:rhaus. R. 908.1639
Oehl, W. 2594
Oehler, H. 1143
Oehler. R. 4225
Oelmann 2129
Oer. Franz, Freihr. v.
1568. 1800
Ohlenschlager 2081
Ohr, W. 687
Oidtmann, E. v. 448. 449.
1852
Olrik, A. 2184
Ommen-Kloeke, van 3172
Opfermann, E. 950
Oklenstein, U O. 395. 2317
enstein, H. 894
Osten-Sacken u. v. Rhein,
O. Frhr. v. der 1485
Osterberg 3599
Osternacher, J. 2214
Otto, E. v. 3832
Otto, Fr. 1721
Otto. Hnr. 2291
Oxenstierna 3058
Paas. Th. 1599
Paatz, W. 4365
Pachinger, A. M. 470
Pätzold, A. 1314
Pagenstecher, K. H. A.
4295
Pahncke 3987
Pahnke 1554
Paldus, Jos. 267 x
Pallas, K. 3027
Pangerl, FErz. 4281
Papperitz, E. 1681
Paquav. J. 2369
Pardeller, C. 1234
Partsch, J. 304
Pastor, W. 3331
Patsch. J. M. 2363
Patzak, B. 3573
Patzig, H. 2166
Patzig.
Hermann 2076
Paulus. E. v. 77
Paulus, N. 1490
1492. 1493 '
Paulus, Nikolaus 3362
Pechhold 1308
Peeters. Louis 2433
Peez, K. v. 3435
Peiser, F. E. 2070
Peitz, W. M. 407
Peltzer, R. A. 3339
Penck, A. 265
Perels. E. 2213
Pernthaler, A. 3844
Perthes, O. 3981
Pestalozzi. F. O. 3714
Pestalozzi. R. 2159
Peterka 1364
Peterka. O. 1384
Peters 3327
Peters, Carl 3994
Peters, Klisab. 1766
Peters, H. 3544
Peters, M. 626
Peters. W. 1161
Petersdorff, H. v. 2406.
3322. 3656. 3871
Petri, H. 3519
Petry, J. 1710
Petsch, R. 1951
Petzel, E. 4335
Petzet, E. 4345
1491.
Peukert, Fr. 3546
. Peusqyuens, B. 1154
Pfaff, Fr. 658. 897. 945.
8128. 3938
Pfannkuche, A. 1064
Pfau, W. Cl. 3220
Pfeifer, V. 1907
Pfeiffer, L. 861
Pfeifter, R. 2628. 3299
Pfleger, A. 1993
Pfleger, Luc. 1520. 2587
Pflüger. M. 3809
Pflugk-Harttung, v. 2452.
3745. 3777. 3789. 3830.
3831. 3839. 3960
Pfund, K. 1150
Philipp. O. 834. 376. 3857
Philippi. F. 1327. 1338.
1368. 2890
Philippson, A. 304
Philippson; M. 3803
Philippson. Mart. 80%
Phillips, W. 3836
Phillippson. Johanna
4102
Pichler, F. H. 3689
Pick, R. 767. 914. 1244.
2222. 3416
Pickel, G. 3479
Piersig, R. W. 1774
Die F. 1777. 2555.
Pilk, G. 1921
Piloty, R. 3951
Pingaud, L. 3773
Pinosch, St. 3890
Pirchegger 583
Pirchegger, H. 270. 520
Pirenne 927
Pischel, F. 3242
Planer 1408
Planitz 1388
Platz, Jos. Graf 744
Platzboff 3109
Platzhoff, W. 814. 818
Pleitner, E. 3019
Plenio 2386
Plöckinger, A. 1799
Plotho, Frhr. v. 1322
Plotho, W. Frhr. v. 552
Plotke, G. J. 4326. 4327
Plotke, J. 4325
Podlaha 2542
Pöschl, A. 2235
Poetsch, J . 2531
Pokoly, 5 8054
Polak, L. 2164
Pont, J. W. 3003
Popelka, F. 1693. 3234
Poppelreuter 2133
Posselt, Fr. 3346
Possevini, Ant 3058
Posthumus, N. W. 1250.
3222. 3447.
Poupardin 2282
Prausnitz, G. 1843
Preisendanz, K. 312. 1729
Prem, S. M. 635
Pressentin, H. v. gen. v.
Rautter 4126
Preuschen, E. 3089
Preuß 2727
Preuß, E. 1717
Preuß, 190 5 1892. 2845.
2893. 2896
Pries, 4 3239
Prümer, K. 4363
Prutz. Hans 1114. 1895
Pscholka. G. 3448
Puchta, Br. 3917
Pudor, H. 1357
Puff 2489
Rabinowitsch 1083
Rachfabl. F. 1059
Radcke, Fr. 2374
Alphabetisches Register
i Rade, M. 2816. 2891
— — ——— — —öũã — en en er a
Rademacher, C. 1972
nalen: O. 1868.
e K. v. 2655
Radtke, W. 2115
Raemy, J. de 3149
Rägöezy 543
Rahlwes 3012
Rahtgens 2396
Rahtgens, P. 3022
Rainer, J. E. 2749
Rammelt, P. 569
Ramspergen 1410
Rank, Josef 1902
Ranke, F. 2391
Ranke, L. 2788
Rapp, A. 690. 4011
Rappard, W. E. 1241
Rasmussen, A. 2824
Rassow. P. 2217
Rath, H. W. 4336
Rauch, M. v. 691. 3665
Rauda, Fritz 1824
Rautenberg, E. 1266
Rauter, G. 337
Rauter, Gustav 2576
Redenz, Th. 974
Redlich, O. 398
Redlich, O. R. 2999
Redlich, Osw. 400. 3876.
4260
Regell, P. 1931
Rehm, H. 1045
uk M. 1898
Reichel, G. 1980
Reichert, 0. 2714. 2719
Reichlen, Jos. L. 2465
Reichlin v. Meldegg, R
1596
Reiff, P. F. 3798
Reimann, Arn. 2792
Reimer, H. 766
Reimers 453
Reimers, H. 8016
Reinach, Jos. 899
Reincke, H. 1994
Reincke, W. 1859
Reinecke, J. 2095
Reinecke, P. 2022. 2025.
2096. 2097. 2100. 2196.
2207
Reiners, A. 1535
Reinhard, E. 3793
Reinhardt, P. 4092
Reinstorf, E 456
Reisch, Chr. 3905
Reischl, Friedr. 1564
145
„ K. 2633.
367
Reibig, E. 4263
Reiterer, K. 1900
Reitz, G. 3251
Rendtorff, F. 2784. 4238
Renker, H. 3530. 3691
Rentschler, A. 2982 -
Rettig, Adf. 3126
Retzbach, A. 3243. 3701.
3702
Reu. J. M. 2751
Reusch, A. 2043
Reuß. R 898
Reuter, H. 3931
Reuter, R. 3200
Reuther, H. 669
„ Graf E. zu
Raville, J. C. 2883
‚ Reyburn
H. V. 2931
Reyher, V. v. 1031
Reymond, M. 1594
Rhein, F. 4097
Rhijn, M. van 2603
Rhotert, J. 2516
Ribbeck, K. 919
Richards, G. W. 3088
Kichier 2249
Richter, Edm. 8879
Richter, Joh. Hnr. 1611
Richter, Jul. 1893
Richter, Max 2962
Richter, Paul E. 293
Richthofen, G. Frhr. v.
4031
Rickert, H. 4226
Rickhofen, M.
2578
Ried. U. 3662
Riedel, L. 1944
Rieder, K. 703. 2990
Rieder, O. 3848
Riederer, Fr. 3945
Riedler, A. 4141
Riedner 1437
Riefenstahl, H. 1605
Rieger, P. 1664
Riemer, M. 2854
Rienecke, P. 2069
Rienhardt, A. 4203
Riesch, H. 1984
Riese, A. 903. 2080. 2084.
2119
Riesenhuber, M. 1499
Rieß, L.
Rihn, H.
Rille, A.
Ring, H. 7
Ring, W. 3655
E. v.
*146 Alphabetisches Register
Ringholz, O. 1516. 1519.
2595
Rinkefeil, J. 1720
Rotscheidt, W. 224. 433. Schager 4213
1450. 1641. 1667. 1669. Schairer 2685. 3747
1671. 1672. 1677. 3000. Schaltegger, F. 695. 3056.
eier SERASA
Risch, A. 2718 3057. 3084. 3495 3976
Ritschl, O. 2811. 3097 Rott, H. 777. 1785 Schambach, K. 2327
Ritter, Eug. 1323 Rottenkolber, J. 320 . Schapper, Gerh. 2490
Ritter, Gerh. 4127 ' Rubensohn, G. 8717 Scharold, H. 3647
Ritter, P. 3544 ' Ruckert, Geo. 1700 Schaub, E. 1280
Ritterling 2080. 208 4. Rudwin, M. J. 1767 Schauerte, H. 2261
2112 Rudloff, H. L. 1204 Scheel 2784. 2784. 2837
Ritzinger 854 Rudolphson 3765 Scheffer, Th. 4028
Ritzler, N. 1937 Rübel, K. 957 Scheffler, Karl 1778
Rivoire, E. 2446 Rückert, G. 1442. 1978 Scheibe 3888
Robertson, C. G. 1002 Rüderscheidt, W. 3858 ` Scheidweiler 2161
Rode, B. 3215 Rüdiger, W. 3950 Scheiwiler, A. 1591. 3 144.
Roder, Chr. 1707. 1877. Rühl, Frz. 419 3145
2991 Rühlemann, C. 2855 Schell, O. 225. 226. 228.
Rodewald 3159 . Rührmund, E. 3303 710. 922. 1640. 1750.
Rodewald, H. 1530. 3900 Rue, F. 391 1962. 1973
Röhl, H. 1759 Rueß, K. 1429 Schellhaß, K. 3151
Römheld, W. 1645 Rütimeyer, L. 2205 Schelven, A. A. van 3168.
Rösch, A. 1447 Rufer, A. 3772 3171
Rösel 1343 Ruge, W. 260 ı Scherer 2228 °
Rößle, W. 4211 Ruhmer, W. 1692 Scherer, Christ. 3326
Rößler 3682 Rukser 2177 Scherer, Wilh. 1765
Roethe, G. 1884, 2189 Rupertsberger, M. 823 Scherlen 704. 905
Rötting, Fr. 2319 Ruppersberg, O. 342 ı Scheuber, Joseph 2800
Röttinger, H. 3323 Rzehak, E. 500 Scheuffler 1718. 3135
Roger, O. 2099a. 2197 ' Scheven, Fr. 1476
Rohde, Alfr. 2669 Sach 2547 ' Schian, M. 3471
Rohkohl, M. 2611 Sachs, C. 297 Schiaparelli 390
Rohr, H. 1087 Sachs, C. L. 26668 Schiefer, W. 1058
Rohrer, P. 3973 Sachlie, C. 2942 Schiemann, Th. 4061
Rolffs, E. 1654 Sadee, E. 2078. 2118 Schieß, Traug. 694 3291.
Rolfs 4165 Salinger, R. 4224 Schiffer, O. 4035
Rolfs, C. 581 Salomon, R. 2442 Schiffmann, K. 313. 2392.
Romstöck, F. S. 1574 Zander 3162 2502. 3283
Rose, A. H. 4338 . Sander, Ferd. 2968 Schiller, Jul. 1551
Rose, Rich. 256. 546 Sanders 3015 Schiller, R. 609. 2438
Rosegger, P. 4333 Sapper, K. 1625 - Schinnerer, J. 2665
Rosenkranz 3034 ' Sarpi, Paolo 3079 ' Schippers, Adalb. 1595.
Rosenstock, E. 2358. Sartori, P. 1963 2398 \
2360 Sartorius, Frhr. v. Schirmer 8067
Roth, F. W. E. 1203.
2601. 2621. 2629
Waltershausen, A. 4040 Sch irmeyer 3815
Sattler, W. 3932. 4221 : Schiliel v. Fleschenberg.
Roth, H. 3176 Sauer, A. 1770. 4332 O. 635
Roth, Herm. Hnr. 1534. Sauer, E. 3939 Schlager, P. 1616
1603 Sauer, J. 4287 Schlaginhausen, O. 2032.
Roth, V. 1832. 2662 Sauerland 2440 Schlatter, A. 2721 :
Rothermundt, A. L. J. Schaching, O. v. 2455 Schlecht, J. 756. 2462
595 Schäfer, D. 724. 806. Schlenz, J. E. 3551
Rothermundt, O. 596 1471. 4024 Schlippe, J. 3567
Rothert, A. 626 Schäfer, K. H. 1533. 2524. Schlitter, H. 8597. 3603.
Rothert, Edua. 259. 303. 2573 Schliz, A. 2203
805 Schäfer, Rud. 3256 Schlosser 208
Rothert, H. 1918 Schäfer, W. 1245 Schloßmann, A. 4137
Rothert, W. 626. 3180. | Schäffer, Carl 2654 ; Schlüter, J. 2910
3284. 3420. 3508. 3509. | Schaeffer, E. 2923 : Schmaus 2168
3510. 3511. 3626. 8542. | Schaer, O. 3440 Schmeidler, B. 651. 146%.
3824. 3840. 3863. 3902 Schaftner 874 2279. 3827
Schmertosch 1248
Schmid, Bernh. 793. 3445
Schmid, Hans 4078
Schmid, Mart. 1089
Schmid, Walt. 2092
Schmidlin, L. R. 8483
Schmidt 2947
Schmidt, Alph. 1093
Schmidt, Fr. 3028
Schmidt, Geo. 600. 674.
745. 2436
Schmidt, Gust. Fr. 3577
Schmidt, H. E. 1105
Schmidt, Harry 1790
Schmidt, Hab. 2198
Schmidt, J. D. 1819
Schmidt, Julie 1156
Schmidt, Ludwig 396
Schmidt, O. E. 3646
Schmidt, Odilo 663
Schmidt, Otto 2487
Schmidt, Rich. 1087. 4288
Schmidt, Rob. 8881
Schmidt, Rudf. 1954.
3358
Schmidt, Val. 1220. 1570
Schmidt, W. 1924
Schmidt, W. E. 1630
Schmidt-Breitung, Hell-
muth 3661
Schmidt-Ewald 977
Schmidt - Rimpler, W.
1267
Schmieder, J. 2718
Schmitz, Herm. 1840.
4341
Schmitz, Karl 402
Schmitz, Ldw. 551. 916.
ö
Schmitz, R. Caj. 2561.
2562. 2663
Schmitz, W. 779. 1809.
2275. 2394
Schmitz - Kallenberg, L.
398. 650. 1789
Schmoll, Fr. 2647
Schmoller, G. 3432
Schnabel, Frz. 3489
Schnapper-Arndt 1320
Schneider, Adam 617
Schneider, Br. 1366
Schneider, Ernst 2649
Schneider, Eug. 866.8851.
4111
Schneider, Fed. 1071.
2342
Schneller, Ldw. 2852
Schnerring 4136
Schnettler O. 1033
Schnetz, J. 321
—U—ͤ—ü— —ä —— ̃ —ñ—yͤ— ä—ꝛꝛ—ꝛ— T— 7
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Alphabetisches Register
Schnitzler, M. H. 3695
Schnizlein, A. 1690. 1699.
2772. 2975. 3247
Schnütgen 4164
Schnyder, W. 2108
Schober, G. 2309
Schönach, L. 629
Schönebaum, H. 264. 952.
993. 3225
Schönherr 1056
Schönsteiner, F. 671
Schöpp, N. 2418
Schöppler, H. 3707
Schöppl, H. J. 507
Schöttle, G. 471. 474.
476
Schollen, M. 1950
Scholler, E. 473
Scholz, G. 3011
Scholz, Hnr. 2808. 3742
Scholz, Herm. 2809
Scholz, O. 1293
Scholz, Rich. 2414. 2415
Schoof, W. 808. 309. 310.
311. 326. 332
Schoolmeesters, E. 3068
Schornbaum 3679. 3893.
3894
Schottenlober, K. 2750.
2761. 3049
Schottmüller, K. 4131
Schrader, O. 2008
Schräpler, P. 3027
Schragmüller 1153
Schramek, E. M. 1622
Schranil, R. 2526
Schreckenbach, P. 2798.
2840
Schreiber, Fel. 3351
Schreiber, Fritz 4145
Schreibmüller, H. 223.
2408. 3897. 4071
Schrempf, Chr. 2897
Schrider, Ch. L. 892
Schrijnen. J. 1916
Schring, Walt. 2488
Schröck, J. 3123
Schröder, Alfr. 523. 864.
1504. 1506
Schröder, Edw. 491.2168.
4291
Schröder, Ferd. 2623
Schröder, Frdr. 2301
Schröder, Geo. v. 1294
Schroeder, Karl 1227
Schröder, N. A. 17185.
8267
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Schröder, William Frhr.
v. 3115
Schröre, H. 2302. 4163 `
147
Schrötter, Frdr. Frhr. v.
481. 497
Schubart, Chr. 2785
Schubert, Alfr. 1784
Schubert, E. 4177
Schubert, H. v. 2805.
2861. 2899 0
Schuchardt, O. 4228
Schuchhardt, C. 2017.
2273 3547
Schücking, L. L. 2156
Schüller, A. 1525. 1560.
1709. 8371. 3393. 3570.
3771
Schüpferling, M. 1556
Schüßler, W. 518. 4013
Schütte, O. 348. 1939
Schützinger, H. 4293
Schuhmann, Geo. 2589
Schuler, R. 3666
Schullern, H. v. 753
Schulte, L. 1467. 2310.
2345. 2370. 2477
Schulte, O. 3212
Schultheß, O. 2084. 2105
Schultheß - Rechberg, G.
v. 4167
Schultze, Joh. 719. 2516.
3287
Schultze, Mart. 2153
Schultze, Rudf. 2132
Schulz, Tr. 1801
Schulze, F. A. 1748
Schulze, Fr. 4146
Schulze, Frdr. 3768. 4356
Schulze, Herm. 8423
Schulze, J. 1290
Schulze, Th. 8192
Schulze-Bmidt, B. 3865
Schuhmacher,. K. 283.
707. 2007. 2044. 2143.
2145
Schumann, Harry, 341.
4339
Schunke, W. 4129
Schurz, A. X. 4314
Schuster, Frz. 3277
Schuster, Geo. 1008
Schwabe 1716
Schwabe, E. 3274
Schwalbach, B. 465
Schwandt 498
Schwann, M. 801. 4020
Schwanneke 3229
Schwantes, G. 2057. 2059
Schwartz, Gerh. 2404
Schwartz, P. 3520
Schwarz, Ig. 2614
Schwarz, Karl 2658
Schwarz. Pet. 3207
*148
Schwarz, R. 3121
Schwarz, Rud. 2817
Schwarz, Wilh. Eberh.
3063. 3070. 3255
Schwarzweber, H. 255
Schweda, V. 1942
Schweizer, Jos. 2782
Schweizer, P. 429. 602.
698. 2933
Schwemer, R. 4044
Schwerin, v. 1361. 2175
Schwietering, J. 3564
Schwind, E. v. 4240
Schwinkowski, H. 493.
1302. 3434
Schwoerbel, E. 4149
Schütte, O. 333
Scriba, O. 505
Sebicht. R. 1725
Seckel, E. 2234. 4241
Sedlacek, A. 665
Seeberg, R. 2785. 2885
Seeliger, E. A. 1718
Seeliger, G. 397. 4277
Seelmann, W. 253. 4315
Segelken 3708
Sehaus, E. 3005
Sehling 1065
Seibel, M. 1696
Seidel, P. 8190
Seidel, V. 2351
Seiler, Fr. 2642
Sell, v. 4036
Sell, K. 603
Selle, Fr. 3091
Sellin 2304
Sello, G. 291
Semler, A. 778. 3282.
3287
Semrau, A. 2402
Semrau, M. 380
Sepp, B. 2219. 2256
Seppelt, Frz. Xav. 4195
Seraphim, A. 2570
Seyfarth 1965
Sickel, P. 3545
Siebenfreund, K. 4354
Sieber, S. 1934. 1935
Sieber, Th. 2933
Siebert, K. 4350
Siebert. Kl. 4351
Siebmacher 4:39
Siedler 1826
Siegel 3241
Sieger, R. 269
Siegl, K. 444. 838. 2459.
2469. 3845
Sievers, E. 352
Sievers, Hnr. 374
Sieveking, G. H. 539
—— ne m • jäñ⁴ũ.— — — ——— —
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|
|
|
|
Alphabetisches Register
Sieveking, H. 3453
Signer, J. 445
Silberschmidt 1225
Silberschmidt,. W. 1380
Silberstein, S. 4153
Simmel, G. 3341
Simon, P. 740
Simonet, J. J. 890
Simson, B. v. 2311
Simson, P. 454. 1018.
2518. 3182. 3240
Sinemus, M. 768. 1531.
3164
Singer, E. 1101
Singer, F. H. 872
Singer, H. 4243
Singer. H. J 1231
Singer, L. 1949
Singer, S 1771. 2388
Singermann, F. 1341
Sixt 2101 A
Skalský 247 3475
Skibinski, M. 3604
Sklarek 3860
Smekal, R. 1874
Smeritschnigg, J. 824
Sneller, Z. W. 2515
Sobry, J. 3499 |
Sohm, W. 3008. 3155
Söhn 1174
Soll 968
Soll, K. 3787
Sombart, W. 1299. 1300
Sommer. Gust. 608
Sommerfeld, W. v. 3595
Sommerfeldt, G. 577.
593. 2543. 3292. 3375.
3425. 3811. 4274
Sommerfeldt, J. 4273
Sonderop, Fr. 791
Spalckhaver, R. 604
Spangenberg 2486
Spangenberg, C. 981
Spatz, W. 790
Specht, Th. 1505
Spenle, M. 3357
Sperling, E. 3977
Spicker, G. 4247
Spiero, H. 1762
Spieß 1368
Spieß. K. 1928
Spindler, J. 3142
Spirkner, B. 757
Spitta, F. 2728
Spranger, Eduard 1109
Springer, C. G. 574. 3191
Sproemberg, H. 2300
Srbik. H. v. 1219. 2503.
4283
© Stabler, H. 870
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ä
—
|
Stachelin, W. R.
Staehelin, E. 274L
Staehelin, W. R.
527
Stahl, Fritz 1827
Stahl, W. 3996
Stamm, E. 4030
Stammler. W. 237.
Stange, E. 3189
Stauber, E. 1957
Stau, K. 605
Steffan, J. B. 1523
Steffen. H. 1212
Steffens. P. 1108
Stehle, Bruno 3681
Stehlin, K. 3087
Steiff, K. 1947
Steig. R. 3736. 3949
Stein 3143
Stein, Josef 2773
Stein, Ph. 3725
Stein, Rob. 1688
Stein, W. 1295. 2512
Stein, Wilh. 3958
Steinacker, K. 1745
Steinberger. L. 273. 316.
1171. 1576. 2626
Steinbrecht, C. 769. 1823
Steinel, L. 3485
Steinert 985
Steinert, H. 1265
Steinhausen, G. 244. 1587.
1883. 1887. 2171
Steinherz 3066
Steinlein, H. 2911
Steinmetz, Geo. 2028.
2098
Steinmetz, R. 1653
Steinmeyer, E. v. 1662.
2179
Steinmeyer, L. 2258
Steinwenter, Art. 3092
Stellwagen, A. W. 4025
Stemmer. W. 1317
Stene, Jan 773
Stengel, E. E. 406. 720
Stenner, Fr. 637
Stenzel, K. 220. 2473
Stern, Alfr. 3999
Stern, Doroth. 2656
Stern, Mor. 662
Stern, S. 3664. 3877. 3919
Sternfeld, R. 3988
Stettiner, R. 3347
Steuernagel, C. 2132
Stieda, Ldw. 4312
Stieda, W. 1264
Stiewe, A. 1179
Stimming, M. 935. 2260.
2501
2680
2937
440.
3424
Stock, G. 4310
Stockmeyer, K. 2983
Stoddart, A. M. 3293
Stögner, H. 3104
Stölzel, A. 140]
Stölzle, R. 2737. 3271.
3272. 3523. 3690. 3699.
3914 ;
Störmann, A. 2556
Stoewer, B. 3807
Stolz, E. 1512
Stolze. W. 3432
Stouff, L. 2448
Stowas:er, F. 413
Stowasser, O. H. 666.
672
Strach 1808
Stradonitz 438 *
Straganz, M. 831. 4284
Strakosch-Graßmann, G.
843
Strantz, K. v. 886. 954.
1324
Strasser 561
. Strasser, G. 611
Straub, K. J. 1309
Straube, H. 3574
Straus, L. 2397
Strecker, G. F. A. 3779
Strecker, K. 983. 2264
Strecker, R. 3926
Strecker, W. 2432
Strenger, H. 1606
Strich, M. 3392. 3401
Strickler, G. 888
Strieder, J. 1297. 2736
Strnadt, J. 2074
Ströhl, H. G. 442
Strupp, K. 4009
Stubbe, Chr. 4090
Stubenrauch, A. 2063.
2152
Stuckmann, A. 2042
Studer, J. 2941
Studtmann, J. 508
Stübel, M. 8759
Stückelberg, E. A. 1513.
1515
Stück rath, O. 330
Stuhlfauth 2211
Stutz 3248
Stutz, U. 1431
Suchier, W. 8720
Sudhoff, K. 2336. 2630.
2691
Süßmilch, Holm 1946
Sulzbach, W. 1744
Susta 3062
Sutz, J. 2831
Alphabetisches Register
Swarzenski, G. 1858
Swoboda, H. 3099
- Szczepanski, M. v. 3823
' Szelagowski, A. 2971
Täschner, O. 294. 1210.
2520
Täubert 1981
Täubler, E. 1844
Taglicht, J. 1345
Tangl, G. 1489
: Tangi, M. 4258
Tanner, K. 884
Tarneller, J. 317
Tarrasch 3847
Tatarinoff, E. 2030
Tavernier 1708
Techen, Fr. 1259. 2481.
2963. 3025. 3462
Tecken, Fr. 724
Teichmann, E. 767. 2222
Tempel, Fr. 3814
Temperley, H. 3613
Tenckhoff 1456
Tenhaeff 414. 1538
Tenhagen 2271
Terwelp, G. 2744
Tetzner, J. 1772
Teufel, E. 3517
Teutsch, Fr. 848
Thallöczy, L. v. 3936
Thelse 2357
Theobald, L. 3065. 3449
Thiel 546
Thiel, Emil 1207
Thiel, V. 1077. 3201
Thiele, Ernst 2712. 2714.
2918
Thiele, Walt. 1211
Thiem, W. P. 554. 607
Thierer, G. 871
Thilo 1142
Thimm, J. 4150
Thimme, Fr. 3995. 4059
Thimme, H. 1126
Thimme, W. 1655
Thoelke, A. 1092
Thönen, P. 3927
Thommen 394
Thümer, K. A. 1717
Tieche, H. E. 4112
Tietze, H. 1779. 1781
Tille, A. 3230
Tinnefeld 960
Tiralla, H. 2262
Tobolska, V. 1901
Tomek, E. 1501
Tornius, V. 1028
Trautmann. O. 991
Trautwein, A. 895
J I — u nn IiiiIiŘħiIiI țI§S
*149
Trdán 2776
Treblin, M. 1025
Treitschke, H. v. 1017.
4038 ;
Treixler, G. 675. 1348
Trenkle 3894
Trillmich. Joh. 3194
Trippel, Th. 1969
Trippen, P. 582
Trippenbach, M. 550
: Troß, E. 1329
Trotter, C. 587. 2435
Trummel 3802. 3803
Truttmann, A. 432
Tschackert 2945
Tschirch 1010. 8632
: Tschumi, O. 2031. 4303
Tutsch, Frz. 1148
Tykocinski 2354
Tyroller, Frz. 606
Uebersberger 819
Ueberschaer 6
Uhl 2269
Uhle, P. 3584
Uhlemann, K. 1453
Uhlhom 1623
Uhlig, G. 2730
Uhlirz. M. 521. 2457.
2552
Ullrich, H. 863
Ulmann 3829
Ulmer, A. 832
Ulrich, O. 3422. 8654
Ulrich, R. 2037
Unger, A. 2888
Unger, W. v. 8822
Unger, W. S. 1178. 3169
Unholz, O. 1303
Unterforcher, A. 315
C
089
Unwerth, W. v. 2188
Unzer, A. 3974
Uray, Sandor 2825
Urban, M. 1118
Urbanek, V. 3619
Ursprung, O. 3349
Uttendörfer,O. 1630.3583
Valenti, S. 1273
Valér, M. 889. 4081
Varrentrapp 1374
Vasitek 3478
Vaternahm, O. F. 373%
Vedder, H. C. 2795
*150
Veeck, O. 3023
Veen, S. van 3085
Veen, S. D. van 2884
Veit, A. L. 2990. 3102.
3506. 3507
Vereß, A. 677. 3071
Vermeil, E. 4168
Verriest 1202. 2485
Vetter, A. 1140
Vetter, F. 2379
Vetter, P. 3036
Vidünas, W. St. 1035
Viegener, Frz. 536
Vietzke, G. 1689
Vigener 1497. 2496
Viollier, D. 2036
Virchow, H. 4252
Vischer, Eberh. 2818
Visconti, L. 3928
Visscher, R. 231
Vockert, R. 1260
Vödisch, G. 3580
Völcker,.Br. 8565. 3760
Völker 247. 1631
Vogel, P. 4187
Vogel, Walt. 1306. 4192
Vogt, Carl 3300
H. 1812
3227. 3228. 3252. 8321.
3886
Voigt, Karl, 2240
Voigtländer, Rob, 610
Volbach, W. F. 1780
Volbehr, Fr. 1678
Volckmann, E. 1137
Vollert, M. 4205
Vollgraf, C. W. 2142
Vollmer, Adf. 917
Vollmer, B. 1254
Volpers, R. 3944
Voltz, L. 232
Volz, G. B. 3407. 3591.
3592. 3593. 3602. 3609.
3612. 3617. 3621
Vonschott 2558
Vos, K. 2754. 3018. 3302.
3502
Voß, G. 786
Vota 1004
Vouga, P. 2031
Vykaukai, E. 2241
Wachstein 1345
Wachter, R. 887
Wachters, H. J. J. 2844
Wackernagel 880
—— — wGã— — u
Alphabetisches Register
Wackernagel, M. 2403
Waddington 3615
Wäger, Frz. 1592
Wagner 3464
Wagner, A. M. 3746
Wagner, E 2029. 2038
Wagner. Fr. 2024
Wagner, Frdr. 2093
Wagner, H. F. 268
Wagner, Herm. F. 1192
Wagner, Karl 1891. 3697
Wagner, Kurt 417. 1773
Wagner, P. 330. 2497.
3419
Wahl 8795
Wahle, E. 2040
Walde, B. 2565
Waldenmaier, H. 2752
Waldner, Frz. 3578
Waldstein, E. 347
Walter, Friedr. 3754
Walter, Johs. v. 2858
Walter, Leodeg. 2981
Walther, Andr. 1301
Walther, W. 2717. 2720.
2820. 2875 5
Walzel, Oskar 1755
Wampach, C. 924
Wandsleb, A. 951
Warda, A. 8940
Warschauer, A. 1737
Warstat, W. 3968
Wartmann. Herm. 878
Waschinski, E. 1726
Waters, G. 1543
Wauer, E. 1261
Wavre, W 477
Weber 2716
Weber, F. 853. 2023.
3806
Weber, H. 738
Weber, O. 8627
Weber, Paul 785
Weber, P. X. 2482
Weber, Wilh. 4258
Weber. X. 760
Weerth, W. de 613. 2082
Wegemann 970. 2348
Wegg, J. 930
Wehnert, Br. 2914
Wehrhan, K. 1938 4363
Wehrmann, M. 298. 1684.
1723. 3042. 3072. 3269.
3317
Weibull, C. 2329
Weick (Paschali), G. 2288
Weidler, W. 614. 615.
3554
Weigel 2470. 2584
Weiher, E. v. 3785
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|
Ä
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Weinland 1510
Weinmeister. P. 487
Weinzieher 1278
Weise 3217
Weise, G. 204. 1063. 2271
Weise, O. 258. 385
Weiser, Chi. Fr. 3552
Weiß, J. 3638
Weiß, Jak. 263
Weiß, Jos. 3391
Weiß, Leo 1082
Weilmann. K. 1697.
1698. 2666
Weißenborn 1141
Weisweiler, W. 1372
Weller, Karl 624. 863.
2493
Wellstein, G. 2368. 260%
Welti, Alb. 4346
Welti, F. E. 697. 746
Wendland, W. 3684. 3903
Wendling, E. 4313
Wendorf, H. 4127a
Wendt, H. 1021. 1292.
8046. 3114. 3826
Wenisch, A. 3638
Wentscher, E. 616
Wentzcke, P. 4005 4006.
4012. 4307
Wenzel, A. 1206
Wenzl, Jos. 2094
Weorth, O. 2273
Werminghoff. A. 804.
1041. 1061. 1842.
Werneburg, R. 3316
Wernekke, H 3761
Werner, L. G. 2041
Werner, V. 1321
Wernle, P. 1636. 2984
Wernli, Fritz 2989
Wertheimer, E. 4000
Westerfeld, H. 1193
Wetterer. A. 3418
Weule, K. 1469
Weyersberg, A. 920
Weyman 2259
Weyman, C 2364
Weymann, H. 961
Whibley, Ch. 622
Wich, H. 1509
Wichmann, H. 1854
Wichmann, K. 2529
Widemann, J. 2257
Widmaier, A. 3156
Widmann, H. 833. 2972
Widmer, K. 894
Wieber, W. 3797
Wiedemann - Warnhelm,
A. v. 3636
Wiedenfeld, K. 4138
Wiedenhofer, J. 1119
Wiedenmann, H. 1238
802
1
Wien, W. 4198
Wieneke, E. 3943
Wiepen, E. 3289. 8884
Wieser, Th. 3364. 3576.
4285
Wigand, K. 2130
Wilcke 2150
Wild, H. 8641
Wilbelm, F. 678. 2632
Wilhelm, Fr. 2157. 2377.
2386
Wilhelm, Ludw. 221. 222
Will, Edua. 2424
Willburger, A. 2696
Wille, J. 3460
Willkomm, M. 2919
Willmann, J. 1412
Wilmanns, W. 2384
Wilser, L. 1953. 2010
Wimmer, F. 2316
Wimmer, L, v. 820
Winckelmann, O. 2970
Windel, R. 3531
Windelband, W. 3652.
3658
Winkelmann, Fr. 2111
Winkler, A. 1075
Winterfeld, Luise v. 1131
Winterfeld, P. v. 1760
Wintruff 2605
Wirz, H. G. 1477. 2428
Wißmann 3011
Witt, A. 1162
Witte, H. 1919
ae van Hoogland,
30
Wittichen, P. 3799
Wittrup 1128
Witzendorff-Rehdiger, v.
618
ae . ee en
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Alphabetisches Register
Wohlwill 3864
Wolf, Gust. 2694. 8048.
4294
Wolff, Alfr. 2533
Wolff, C. 2651
Wolff, G. 2088
Wolff, Geo. 2049. 2060.
2077. 2084
Wolff, Gust. 2047
Wolff, Karl, 302
Wolff, M. 1352
Wolff, Otto 3868
Wolff, W. 1711. 3006
Wolfram, G. 2540
Wolfstieg, A. 240. 3290
Wolgast, E. 1459
Wolken, H. 1104
Wollesen, E. 436
Wolter, Konr. 1930
Wolters, E. G. 3515
Wolters, Fr. 3430
Wolzendorff, K. 1472
Woringer, A. 3767
Wotschke, Th. 2733.8030.
8044. 8470. 3685
Wrangell, G. 1831
Wrede, Adam 1338. 3361
Wrede, Ferd. 251
Wretschko, A. v. 4242
Wündisch 900
Wülk, H. 1085
Würth, V. 435. 451. 452
Wulff, Osk. 2193
Wunderlich, Br. 1050
Wundt, W. 3543
Wurmb, H. v. 953
Wurster, P. 4184
Wutke, K. 512. 1020.
1229. 2409. 3047. 3778.
3202
3383.
3548
Zanchi, F. T. 2464
4230
Wutte, M. 1833. 1474.
Wymann, E. 761. 1479.
3146. 3147. 3377.
Wilpert, V. v. 1031
Zaddach 4151
Zaunick, R. 2640. 2692.
3294. 3296. 3363. 4093.
151
Zehntbauer, Rich. 1046
Zeig, M. 1147
Zeißner, R. 1106
Zeller 1588
Zeller, A. 2401
Zeller, H. L. 2525
Zeller, Jos. 1120. 2585
Zellfelder 2467
Zellmann, R. 2851
Zenegg, E. v. 827
Zeppenfeldt 2680
Zesiger, A. 1151
Zibermayr 2577
Ziegler, Konr. 633
Ziekursch 1186
Ziekursch, J. 1007
Zielenziger 1168
Zierenberg, E. 3052
Ziesemer, W. 1146. 2504.
2505. 2506. 3232. 3687
Zillessen, A. 3077. 3080.
8084. 3168
Zilliken 423
Zimmermann, A. 4046
Zimmermann, H. 2373
Zimmermann, Hnr. 2192
Zimmermann, J. 3096
Zimmermann, P. 1675.
3423. 3585. 3909
Zimmermann, V.R. 620
Zimmermann, W. 1845.
4079
Zinck, P. 1971. 3199
Zipperlen, Herm. 621
Zivier 1036
Ph. 4056
Zucchelli 2299
Zündorf, Joh. 1129
Zürcher, K. 2668
Zuylen van Nyevelt, van
8211
Zwanziger, K. H. 3848
Zweybrück 3625
Zwingmann 3886
Zycha, A. 1167. 1218.
1221
Berichtigung: Infolge eines Versehens sind unter Nr. 2356 Cartellieri
und Judeich als Verfasser bezeichnet. Diese beiden sind nur die Herausgeber
der Sammlung. Der Verfasser der Abhandlung ist Hermann Köhler. Im
Register ist das Versehen bereits berichtigt.
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Stanford, California
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